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ZFF-Info 10/2020

SCHWERPUNKT I: Corona-Krise

Kita- und Schulschließungen und der pandemiebedingte Anstieg des mobilen Arbeitens haben eine neue Dynamik beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Gang gesetzt. Beim Unternehmenstag des Netzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ diskutieren Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer gemeinsam mit DIW-Präsident Prof. Dr. Marcel Fratzscher über die neuen Chancen, die sich für die Vereinbarkeit durch die Krise ergeben.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist systemrelevant und essenziell für eine funktionierende Wirtschaft – das hat sich während der Corona-Pandemie mehr denn je bestätigt. Die Erfahrungen zeigen, dass Unternehmen mit einer familienorientierten Unternehmenskultur besser für die Herausforderungen der Corona-Krise und für die Zukunft gewappnet sind. Vieles von dem, was in der Pandemie plötzlich möglich war – flexiblere Arbeitszeiten, Homeoffice und innovative Schichtmodelle – hat Potenzial für die Zukunft. Ich danke den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die zusammen mit ihren Beschäftigten neue Lösungen gefunden und gerade in den letzten Monaten viel Kreativität und Durchhaltevermögen aufgebracht haben. Politik und Wirtschaft müssen nun gemeinsam daran weiterarbeiten, Veränderungen für eine bessere Balance von Erwerbs- und Sorgearbeit vorzunehmen.“

DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer: „Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist enorm wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Corona-Pandemie hat erneut gezeigt: Wenn die Betreuung nicht funktioniert, geraten Unternehmen und ihre Beschäftigten unter immensen Druck. Viele Betriebe haben daher bereits die Familienorientierung systematisch in ihre Unternehmensprozesse aufgenommen. Ganz besonders unsere Netzwerkmitglieder wissen, dass sie langfristig davon profitieren.“

Neue Studie vorgestellt

Beim Unternehmenstag stellte Dr. David Juncke von der Prognos AG die Studie „Neue Chancen für Vereinbarkeit! Wie Unternehmen und Familien der Corona-Krise erfolgreich begegnen“ vor. Für die Studie wurden Unternehmen und Eltern repräsentativ befragt. Die Ergebnisse verdeutlichen: Das Bewusstsein der Arbeitgeber für die Bedürfnisse ihrer Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in der Krise deutlich gestiegen. Mit der Corona-Krise ergeben sich damit auch neue Chancen:82 Prozent der Unternehmen sagen, dass Kinderbetreuung ein zentraler Faktor für die Produktivität ihres Unternehmens ist.Unternehmen haben sich in der Krise ganz überwiegend als hilfsbereite und verantwortliche Partner der Eltern bewiesen. Drei Viertel der Eltern, die wegen der Kinderbetreuung das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchten, wurde nach dem Gespräch geholfen.Die Mehrheit der Unternehmen unterstützt auch in der Krise aktive Vaterschaft und spricht sich gegen eine Re-Traditionalisierung der Elternrollen aus. Unternehmen sehen, dass für beide Elternteile Vereinbarkeitsfragen sehr relevant sind.

Mehr Informationen zur Studie: www.prognos.com

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ ist mit rund 7.700 Mitgliedern bundesweit die größte Plattform für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren oder interessieren. Das Netzwerk wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag gegründet. Mitglied können alle Unternehmen und Institutionen werden, die sich zu einer familienbewussten Personalpolitik bekennen und sich engagieren wollen.

Damit Arbeitgeber und Familien mit den Vereinbarkeitsherausforderungen dieser Zeit besser umgehen können, werden im Rahmen einer Corona-Toolbox Informationen, Empfehlungen und praktische Hinweise zu flexiblen Maßnahmen der Arbeitsorganisation zur Verfügung gestellt. Flankiert wird die Toolbox durch Erfahrungen und gute Beispiele von Mitgliedern aus dem Unternehmensnetzwerk.

Mehr Informationen zum Unternehmensnetzwerk und zur Toolbox finden Sie unter: www.erfolgsfaktor-familie.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.09.2020

Zur heute veröffentlichten Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks zur Lage der Kinder während der Corona-Krise erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Es ist gut, dass die Umfrage die schwierige Lage von Kindern seit Beginn der Corona-Krise in den Fokus rückt. Die Rechte von Kindern haben gerade in den ersten Monaten der Pandemie meist keine Rolle gespielt. Eine untragbare Situation. Auch wenn die Lage sich etwas entspannt hat: Die Krise ist nicht vorbei. Die Koalition muss jetzt Regelungen einziehen, um die Rechte und Interessen von Kindern im Falle einer erneuten Verschärfung der Lage von vornherein zu berücksichtigen.

Wir sagen: Kinder aus ärmeren Familien dürfen nicht noch schlechter gestellt werden. Die Bildungschancen von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf dürfen nicht noch weiter sinken. Gewaltschutz und Beratungsangebote für Kinder müssen ausgebaut werden. Hier müssen Geld in die Hand genommen und Strukturen verbessert werden, um Kinder gut und sicher durch die gesamte Pandemiezeit zu bringen.

Kinderrechte gehören endlich ins Grundgesetz. Alle staatlichen Ebenen wären dann eindeutig verpflichtet, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen, gerade auch in der Krisenzeit. Voraussetzung ist eine starke Formulierung der Kinderrechte in unserer Verfassung. Der Vorschlag der Bundesjustizministerin ist deutlich zu schwach. Ministerin Lambrecht muss hier dringend einen besseren Vorschlag vorlegen, der Kindern auch wirklich einen Mehrwert bringt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.09.2020

Zur beginnenden Auszahlung des Corona-Kinderbonus erklärt KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Familien und Kinder schultern einen Großteil der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Die Bundesregierung hat die immense Belastung, unter der Familien und Kinder stehen, zuerst monatelang ignoriert, um dann mit dem Corona-Kinderbonus viel zu spät einen Tropfen auf den heißen Stein mit der Gießkanne zu verteilen. Die 300 Euro Corona-Kinderbonus sind zwar besser als nichts – für Familien können sie aber bestenfalls ein Trostpflaster sein.

Denn Familien und Kinder haben auch in der Corona-Krise verlässliche Perspektiven und Rechtssicherheit verdient. Das galt im Lockdown, in dem sie von Kontaktbeschränkungen und Schul- und Kitaschließungen monatelang besonders betroffen waren. Das gilt genauso für die jetzige Phase der Öffnung.

Anstatt es bei symbolischen Einmalzahlungen wie dem Corona-Kinderbonus zu belassen, ist es deshalb dringend geboten, die Situation von Familien und Kindern dauerhaft zu verbessern.

Gerade von Armut betroffene Kinder und Familien brauchen in der Corona-Krise besondere Unterstützung. Damit Kinder aus armen Familien nicht auch noch Verlierer der Corona-Krise werden, fordern wir als Sofortmaßnahme die krisenbedingte Aufstockung des Regelsatzes für Kinder um monatlich 60 Euro und für Erwachsene um 100 Euro.

Da Hartz IV schon vor der Krise kaum zum Leben reichte, muss darüber hinaus dringend die lange überfällige Neuberechnung der Regelsätze der Grundsicherung erfolgen. Und um Kinderarmut endlich effektiv bekämpfen zu können, fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Bedarfen der Kinder orientiert und automatisch, ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird.

Um die Situation von Familien mit berufstätigen Eltern zu erleichtern, muss endlich der Fehlschluss, Homeoffice lasse sich im Zweifelsfall mit Kinderbetreuung zuhause gleichsetzen, aufgegeben werden. Deshalb fordern wir eine deutliche Erhöhung der Kinderkrankentage sowie die Einführung eines Corona-Elterngeldes für Berufstätige, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, über die tatsächliche Dauer der Betreuung. Denn gerade sie brauchen dringend Jobsicherheit und das Recht auf eine flexible Reduzierung ihrer Arbeitszeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.09.2020

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt den ab heute ausgezahlten „Corona-Kinderbonus“ grundsätzlich. Dem Wohlfahrtsverband geht die Maßnahme aber nicht weit genug. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Mit dem Kinderbonus werden Familien schnell und unbürokratisch unterstützt – das ist gut und richtig. Allerdings sind 300 Euro angesichts des Ausmaßes der Probleme für viele betroffene Familien ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir brauchen eine langfristige Lösung für die gesamte Dauer der Krise und die Zeit danach.

Die Pandemie hat die Herausforderungen, vor denen Familien stehen, nicht neu geschaffen, sondern sichtbarer gemacht. Seit Jahren mahnen wir und andere Verbände an, dass jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst. Diese Kinder und ihre Familien brauchen langfristige Sicherheiten und alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eine auskömmliche finanzielle Grundlage, um gleiche Bildungs- und Teilhabechancen zu realisieren. Daher ist jetzt die Zeit, um eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung einzuführen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.09.2020

Die Corona-Pandemie hat wieder einmal die außerordentliche Bedeutung von Familien für unsere Gesellschaft ins Bewusstsein gerückt. Ohne sie wäre der Lockdown nicht so erfolgreich gewesen. Mit dem Kinderbonus zollt die Bundesregierung der doppelten Belastung von Familien verdienterweise Anerkennung. Die Systemrelevanz von Familien sollte sich noch stärker in der Familienpolitik widerspiegeln, findet der Deutsche Familienverband.

Heute startete die Auszahlung des Kinderbonus, 300 Euro gibt es pro Kind. Über das Geld können die Eltern frei verfügen. „Der Kinderbonus ist eine kleine Unterstützung, aber er reicht nicht aus, um die Leistung von Familien angemessen zu würdigen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Familien benötigen finanzielle und politische Maßnahmen, die sie dauerhaft stärken.“

Schon vor der Corona-Krise waren Familien übermäßigen Belastungen ausgesetzt, ihre Bedeutung für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu wenig anerkannt. „Die vergangenen Monate haben wieder eindrücklich gezeigt, welche außerordentlichen Leistungen Eltern für unsere Gesellschaft erbringen. „Ohne Familie ist kein Staat zu machen. Ohne starke Familien ist keine Krise zu überwinden“, so Zeh.

Der Verbandspräsident fordert, dass dem Kinderbonus weitere Maßnahmen für Familien folgen. Dazu gehört eine familiengerechte Sozialversicherung, die derzeit auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts ist, ein ausreichend hohes Kindergeld von 330 Euro je Kind und Monat sowie Kinderfreibeträge auf Höhe des Grundfreibetrages für Erwachsene.

Investitionen in Betreuung und Bildung notwendig

Krisenbedingte und bundesweite Kitaschließungen haben deutlich gemacht, dass auf die Eltern in der Betreuung auch unter großen Schwierigkeiten Verlass ist. Der DFV mahnt aber dringend an, ein monatliches Betreuungsbudget in Höhe von 800 Euro einzuführen. Damit können Eltern selbst frei entscheiden, wie sie die Betreuung ihres Kindes finanzieren und organisieren, ob zu Hause, in einer Kita oder in der Tagespflege.

Gleichzeitig widerspricht der DFV der Kritik, eine gute Betreuung und frühkindliche Bildung von Kleinkindern könne ausschließlich in Kitas stattfinden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat erst kürzlich aufgezeigt, wie flächendeckender Personalmangel die Qualität von Kindertageseinrichtungen beeinträchtigt. Auch in diesem Bereich sind Investitionen zur Verbesserung des Personalschlüssels dringend angeraten. „Mit kleinen Gruppen wären wir in Zukunft besser für ähnliche Situationen gewappnet“, so Zeh. „Unserer Gesellschaft geht es nur gut, wenn es den Familien gut geht. Daher gehören die Belange von Eltern und ihren Kindern in den Mittelpunkt unseres gesellschaftspolitischen Handelns.“

Den Kinderbonus erhalten Familien für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Er wird automatisch mit dem Kindergeld überwiesen. Im September gibt es 200 Euro und im darauffolgenden Monat 100 Euro. Der Kinderbonus wird nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet, jedoch im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs berücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 07.09.2020

Das Deutsche Jungendinstitut (DJI) und das Robert Koch-Institut veröffentlichen heute den ersten Quartalsbericht der interdisziplinären Corona-KiTa-Studie. Schwerpunktthema sind die Erfahrungen der Kitas während der Notbetreuung im Frühjahr 2020, die das DJI im Rahmen einer explorativen Befragung von 83 Kita-Leitungen ab Ende April untersucht hat.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Kita-Leitungen in der Phase der Notbetreuung mit einer Fülle neuer organisatorischer Anforderungen konfrontiert waren, die sie in einer Situation der Unsicherheit bewältigen mussten. Insbesondere bei den Leitungen führte dies zu einer hohen zusätzlichen Belastung. Sorgen bereitete den Einrichtungen zudem die Aussicht auf eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter zu dem Zeitpunkt nicht endgültig geklärten Umständen, etwa hinsichtlich der geltenden, aber noch nicht in der Praxis erprobten Hygienerichtlinien. Die Ergebnisse der Pilotbefragung sind in die Konzeption der Corona-KiTa-Studie und der wöchentlichen Abfragen des KiTa-Registers eingeflossen. Für das KiTa-Register sind alle Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen in Deutschland aufgerufen, über Online-Erhebungen regelmäßig zum Beispiel über Corona-bedingte Schließungen und die Betreuungskapazitäten zu berichten. Nach dem Start am 11. August haben sich mittlerweile mehr als 9.900 Kitas und rund 1.500 Tagespflegepersonen bundesweit angemeldet. Seit Anfang September laufen die wöchentlichen Abfragen. Dr. Susanne Kuger, Projektleiterin der Corona-KiTa-Studie am DJI: „Die Erfahrungen der Einrichtungsleitungen während der Notbetreuung machen deutlich, wie die Kitas den Spagat von Betreuungsauftrag und Infektionsschutz gemeistert haben. Dies wollen wir im Rahmen der Corona-KiTa-Studie weiter beobachten. Wir freuen uns daher sehr über die hohe Beteiligung am KiTa-Register und hoffen, dass die Teilnahmebereitschaft bei den wöchentlichen Abfragen so hoch bleibt. Über die nächsten Monate können wir so aktuell und heruntergebrochen auf die Regionen über die organisatorischen Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung berichten.“

Erste Ergebnisse des KiTa-Registers sind online unter www.corona-kita-studie.de/results.html abrufbar, zum Beispiel – nach Ländern ausgewiesen – der Anteil der Kinder, die wieder in Kitas und Tagespflege betreut werden. Dargestellt wird auch der Prozentsatz des pädagogischen Personals in den Kitas, das zurzeit nicht eingesetzt werden kann: Etwa zwei Prozent der Fachkräfte in den am KiTa-Register teilnehmenden Einrichtungen arbeiten aufgrund der Corona Pandemie aktuell nicht mehr im Gruppendienst mit den Kindern, weitere zwei Prozent können ihrer Tätigkeit zurzeit gar nicht mehr nachgehen. Der Blick auf die Surveillance-Daten des Robert Koch-Instituts zeigt, dass sich die Häufigkeit akuter Atemwegserkrankungen in den letzten Wochen dem Vorjahresniveau angeglichen hat. Schätzungsweise haben in Kalenderwoche 33 (10. bis 16. August 2020) rund 65.000 Kinder von null bis fünf Jahren wegen akuter Atemwegserkrankungen eine Arztpraxis aufgesucht. Bei den neu übermittelten laborbestätigten COVID-19-Fällen bei Kindern gab es in derselben Kalenderwoche einen neuen Höhepunkt: Es wurden (in KW 33) 266 Fälle bei Kindern im Vorschulalter (0-5 Jahre) übermittelt. Zum Vergleich: Den höchsten Wert an neu übermittelten Fällen erreichte diese Altersgruppe im März mit 290 Fällen (in KW 13).

Alle Daten, eine ausführliche Beschreibung der Corona-KiTa-Studie sowie die aktuellen Zahlen aus dem August 2020 finden Sie im Quartalsbericht unter: www.corona-kita-studie.de Über die Studie Mit der Corona-KiTa-Studie erforschen das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch Institut aus sozialwissenschaftlicher und medizinisch-epidemiologischer Sicht, welche Folgen das neuartige Coronavirus für Kitas, Kinder, Betreuungspersonen und Eltern hat. Die Erhebung läuft bis Dezember 2021. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit finanzieren die Studie.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut vom 11.09.2020

Nachdem die Familienkassen an diesem Montag schrittweise begonnen haben, den Kinderbonus auszuzahlen, kritisiert der Familienbund der Katholiken die Leistung als „Konjunkturmaßnahme mit bestenfalls homöopathischer Wirkung für Familien“. „Die Einmalzahlung ist unzureichend und erinnert eher an ein Trostpflaster für Familien“,sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Der Kinderbonus wird den hohen Belastungen von Familien in der Coronakrise nicht gerecht. Familien profitieren vom Kinderbonus bei weitem nicht in dem Maße, wie es nötig wäre: Für Geringverdiener ist der Kinderbonus ein einmaliger Tropfen auf den heißen Stein, für Gutverdiener bleibt wenig, weil er mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird. Mit dem Kinderbonus wird die Politik ihrer Verantwortung für Familien in der Coronakrise nicht gerecht. Die Politik muss die unverzichtbaren gesellschaftlichen Leistungen von Familien in dieser Zeit angemessen honorieren, ohne Konjunkturprogramme im Gewand familienpolitischer Mogelpackungen.“

Hoffmann erinnerte daran, dass Familien über ein Vierteljahr einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Homeoffice, Homework und Homeschoo-ling betrieben haben und weit über ihre Belastungsgrenze eingespannt gewesen seien. „Kitas und Schulen sind zwar wieder geöffnet, aber vom Regelbetrieb noch weit entfernt.Unterrichtsausfälle, Lernrückstände, Vereinbarkeit von Familie und Homeoffice, ausfallende Großeltern für die Betreuung von Kindern sowie die stärkere gesundheitliche Überwachung der Kinder führen auch heute nach wie vor zu erheblichen Mehrbelastungen von Familien. Die Coronakrise ist für Familien nicht Vergangenheit, sondern tägliche Realität, der sie sich stellen müssen. Ohne den Beitrag von Familien hätte der Lockdown des Frühjahrs kein Er-folg werden können.“

„Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld an-gelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld“

Hoffmann forderte stattdessen ein Corona-Elterngeld: „Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld angelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich, gezahlt über die gesamte Dauer der Krise. Das würde Fa-milien helfen und die Eltern als große unsichtbare Leistungsträger in der Corona-Krise ho-norieren.“ Darüber hinaus fordert Hoffmann die Einführung einer Corona-Elternzeit, „die es Müttern und Vätern gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht gibt, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Dazu gehört auch ein angemessenes Rückkehrrecht in den alten Arbeitsumfang und ein fortbestehender Kündigungsschutz.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 08.09.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt den angesichts der Corona-Pandemie beschlossenen Kinderbonus, der in diesem Monat erstmals ausgezahlt wird und – anders als das Kindergeld – auch Familien im Hartz-IV-Bezug zu Gute kommt. Überhaupt kein Verständnis zeigt der Verband jedoch für den Umstand, dass für arme Menschen ohne Kinder nach wie vor keine finanziellen Hilfen vorgesehen sind und fordert die Bundesregierung auf, dieses Versäumnis umgehend zu korrigieren.

„Der Kinderbonus ist zweifellos eine gute Sache und eine ganz konkrete Hilfe für arme Familien mit Kindern. Absolut inakzeptabel aber ist, dass Millionen Kinderlose, die Leistungen beziehen, egal ob Hartz IV oder Grundsicherung im Alter, leer ausgehen. In allen Konjunkturpaketen und Rettungsschirmen sind Millionen Arme bisher mit keinem Cent berücksichtigt. Das ist angesichts der bitteren Not, die sich für die Betroffenen in der Corona-Krise Tag für Tag verschärft, armutspolitisch außergewöhnlich ignorant“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Erst in der vergangenen Woche hatte der Verband in einer Studie nachgewiesen, dass die Leistungen für Hartz IV-Beziehende in der Regel nicht ausreichen, um verlässlich vor Armut zu schützen, sich gesund zu ernähren und am sozialen, politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Diese akute Unterversorgung werde durch die aktuelle Krise noch verschärft.

Der Paritätische fordert die Bundesregierung auf, ihre hartnäckige Verweigerungshaltung aufzugeben und endlich finanzielle Hilfen für alle armen Menschen auf den Weg zu bringen. „Unsere ohnehin sozial tief gespaltene Gesellschaft kann an dieser Krise zerbrechen. Konjunktur- und Hilfsprogramme müssen sozial, gerecht und wirksam sein. Niemand darf in dieser Krise abgehängt werden“, so Schneider. Der Paritätische fordert als Soforthilfe die sofortige Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat bis zur ohnehin gesetzlich geforderten Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021 und eine sofortige Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbeziehenden von 200 Euro (Kosten zusammen: ca. 6 Mrd. Euro), sowie eine sofortige entsprechende Leistungsanpassung beim BAföG und im Asylbewerberleistungsgesetz.

Link zur Studie „Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV“: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/expertise-arm-abgehaengt-ausgegrenzt-eine-untersuchung-zu-mangellagen-eines-lebens-mit-hartz-iv/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 07.09.2020

SCHWERPUNKT II: Reform Elterngeld/ Elternzeit

Anlässlich der Kabinettsbefassung mit der Elterngeld- und Elternzeitreform begrüßt das Zukunftsforum Familie die beschlossenen Verbesserungen, v. a. für Familien mit Frühgeburten, mahnt zugleich aber umfassendere Unterstützungsleistungen an.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Mit der heute beschlossenen Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung einen längst überfälligen Schritt zur weiteren Unterstützung von Familien um. Das starre Festhalten an der maximalen Bezugsdauer von 12 bzw. 14 Monaten beim Elterngeld, auch wenn Kinder weit vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, setzt Familien mit Frühchen bislang unnötig unter Druck. Gerade diese Familien brauchen mehr Zeit, um gemeinsam und finanziell abgesichert ins Leben zu starten – auch um Übergänge, zum Beispiel in die Kita, gestärkt zu meistern. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Familien mit der Weiterentwicklung des Elterngelds bzw. der Elternzeit nun besser unterstützt werden.“

Reckmann fährt fort: „Aus unserer Sicht bleibt es allerdings vollkommen unverständlich, warum sich die Koalition nur auf eine vierwöchige Ausweitung des Anspruchs für Frühchen-Familien einigen konnte. Wir sprechen uns dagegen für eine flexible Verlängerung der Bezugsdauer aus, welche die Zeit bis zum errechneten Geburtstermin berücksichtigt und kompensiert. Auch mit Blick auf die partnerschaftliche Ausgestaltung der Leistung hätte sich das ZFF mutigere Reformschritte gewünscht. Eine Ausweitung der verpflichtenden Partnermonate, die insbesondere Väter in der frühen Familienphase unterstützt, wäre aus Sicht des ZFF ein wichtiger erster Schritt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 16.09.2020

Giffey: „Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung wird flexibler, partnerschaftlicher und einfacher.“

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf mit deutlichen Verbesserungen im Elterngeld beschlossen. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Fast 2 Millionen Eltern haben das Elterngeld im vergangenen Jahr bezogen. Es ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands. Und ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familien-orientierten Unternehmen. Über 40 Prozent der Väter nehmen heute Elternzeit. Vor Einführung des Elterngeldes waren es noch 3 Prozent. Die meisten Eltern wünschen sich beides: eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Jetzt machen wir das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen zusätzlichen Elterngeld-Frühchenmonat und weniger Bürokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen.“

Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern.

1. Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 – 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit mehr Zeit für Familie zu haben.

Beispiel: Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie für die Dauer von bis zu 4 Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld.

• Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24-32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus • Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden, wenn sie es möchten. Oder sie beantragen erst mal nur 2 Monate und verlängern später noch.

• Der Vater erkrankt im zweiten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten.Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten 2 Monate behalten.

• Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet – die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.

2. Frühchenmonat

Wird das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern.

Beispiel: Das Kind wird 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Diesen zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar zwei zusätzliche Monate Elternzeit.

3. Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.

Beispiel: Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.

• Nach den allgemeinen Regeln wird er (wegen der einen selbstständigen Einnahme) wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist das Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.

• Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht angerechnet. Sein Elterngeld wird dann anhand der 12 Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65% seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.

Und: Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Finanzierung und Einkommensgrenzen

Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder werden aus dem Elterngeld selbst finanziert. Es sind keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt dafür erforderlich. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig aber nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Zahlen im Überblick

• 68 Prozent der Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder.

• 48 Prozent der Eltern wünschen sich eine gleichgewichtige Aufteilung von Familie und Beruf (24 Prozent: mit doppelter Vollzeit; 22 Prozent: mit doppelter Teilzeit).

• 55 Prozent der Eltern erwarten von der Familienpolitik, dass sie die Voraussetzungen verbessert, damit beide Partner gleichermaßen berufstätig sein und Verantwortung in der Familie übernehmen können.

• 82 Prozent der Eltern teilen sich während des Partnerschaftsbonus die Betreuung ihres Kindes mehr oder weniger gleich auf. (Im Vergleich: während des Bezugs von ElterngeldPlus: 24 Prozent, während des Bezugs von Basiselterngeld: 17 Prozent).

• 1,9 Prozent (ca. 18.500) der Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus.

• 27,8 Prozent (ca. 8000 Väter) der ElterngeldPlus beziehenden Väter, beziehen den Partnerschaftsbonus.

• Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als 6 Wochen zu früh geboren. Das sind 17 000 Kinder im Jahr.

Quellen:

Institut für Demoskopie Allensbach: Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik, September 2019

Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“ vom 10. Januar 2018, BT-Drs. 19/400, S. 15 ff.

Statistisches Bundesamt, Leistungsbezüge, 1. Quartal 2020.

Schätzung auf Grundlage der Perinatalstatistik 2014, AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2014 16/1 – Geburtshilfe. (Göttingen, 2015). S. 113, abrufbar unter: https://www.sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2014/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2014.pdf

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.09.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Damit werden Eltern noch besser dabei unterstützt, Familien- und Arbeitszeit miteinander zu vereinbaren und partnerschaftlich zu verteilen. Daneben profitieren Eltern und Verwaltung von rechtlichen Klarstellungen und Vereinfachungen.

„Die bekannteste und beliebteste Familienleistung Elterngeld wird erneut weiterentwickelt. Damit wird dem Bedürfnis der heutigen Eltern-Generation noch besser entsprochen, Familien- und Arbeitszeit flexibel und partnerschaftlich zu gestalten.

Eltern sollen stärker darin unterstützten werden, während des Elterngeldbezugs in Teilzeit erwerbstätig sein zu können und so einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits mehr Zeit für ihre Familie zu haben. Dafür wollen wir die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit auf 32 Stunden erhöhen.

Um mehr Partnerschaftlichkeit bei Erziehung und Berufstätigkeit zu ermöglichen, wird der Partnerschaftsbonus deutlich flexibilisiert und verlängert. Denn je länger Eltern eine partnerschaftliche Aufgabenteilung mit Unterstützung des Bonus praktizieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch später ein solches Familienmodell leben.

Ebenfalls verbessert werden soll auch die Situation der Eltern von besonders früh geborenen Kindern. Um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können, erhalten sie einen zusätzlichen Elterngeldmonat.

Familien in Deutschland können sich darauf verlassen, dass die SPD-Fraktion im Bundestag das Elterngeld auch künftig den Bedürfnissen der Familien entsprechend weiterentwickeln.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 16.09.2020

„Ein flexibleres Elterngeld ist gut, doch die Reformen greifen viel zu kurz. Es ist an der Zeit, endlich auch Familien mit geringem oder ohne Einkommen mit dem Elterngeld besser zu unterstützen. Das macht die Regierung wieder nicht. Es ist notwendig, den Mindestbetrag von derzeit 300 Euro anzuheben. Seit 13 Jahren ist dies nicht passiert, und das ist eine Diskriminierung von ärmeren Familien“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Elterngeldes. Werner weiter:

„Durchschnittlich bezogen Väter 3,7 Monate Elterngeld im Jahr 2019. Bei Müttern waren es 14,3 Prozent. Elterngeld muss deutlich stärker auf eine partnerschaftliche Aufteilung von Erziehungs- und Lohnarbeit in den Familien zielen. Dazu braucht es 12 Monate Elterngeldanspruch pro Elternteil; und zwar nicht übertragbar. Für Alleinerziehende muss es einen Anspruch auf 24 Monate Elterngeld geben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 16.09.2020

SCHWERPUNKT III: Flüchtlingslager Moria

Anlässlich der katastrophalen Zustände in den griechischen Flüchtlingslagern fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Evakuierung der Lager und die schnelle Aufnahme von geflüchteten Menschen.

Der verheerende Brand, der Anfang der Woche ein Großteil des Flüchtlingslagers Moria zerstörte, hat auf tragische Weise die ohnehin unhaltbaren Zustände in dem griechischen Lager weiter zugespitzt. Hinzu kommt, dass bei den Bewohner*innen zunehmend Corona-Infektionen nachgewiesen wurden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fordert: „Wo bleibt die in Zeiten der Corona-Pandemie viel beschworene Solidarität, wenn es um Menschen geht, die vor Kriegen und Hunger flüchten und unter schrecklichen Bedingungen an den Grenzen Europas ausharren müssen? Wir fordern die sofortige Evakuierung der Lager und setzen uns für die Aufnahme weiterer Geflüchteter ein. Die Bundesregierung muss nun mit kooperationsbereiten europäischen Partnern vorangehen und die unhaltbaren Zustände auf den griechischen Inseln endlich beenden. Auch viele Bundesländer und Kommunen haben bereits signalisiert, dass sie problemlos weitere Geflüchtete aufnehmen können. Diese Solidarität muss nun endlich Wirklichkeit werden dürfen!“

Reckmann bemerkt weiter: „Geflüchtete Menschen brauchen besonderen Schutz für sich und ihre Familie. Einmal in Deutschland angekommen, bangen viele Geflüchtete nach einer meist riskanten und traumatischen Flucht um zurückgebliebene Angehörige. Ein wirkliches Ankommen im neuen Land ist unter dieser Belastungssituation kaum möglich. Ihre Familien müssen daher so schnell wie möglich auf legalem und sicherem Weg folgen dürfen!“

Das Positionspapier des ZFF zum „Familiennachzug“ (Mai 2017) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.09.2020

Die Bundesregierung hat eine Woche nach der Brandkatastrophe auf Moria beschlossen, weitere 1.553 Menschen von fünf griechischen Inseln aufzunehmen. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die Entscheidung, kritisiert den Beschluss aber als unzureichend und verspätet.

Im März 2020 stieg die Zahl der Geflüchteten auf den griechischen Inseln auf 42.000 Menschen. Eine menschenwürdige Unterbringung ist schon lange nicht gewährleistet. Das Gesundheitssystem auf den Inseln ist mit dem Ausbruch des Covid-19-Virus schlicht überfordert. Die unter Quarantäne gestellten Menschen besitzen weder Seife, noch Platz, noch eine Perspektive. In den Lagern herrscht Angst, auch vor Aggressionen von außen. Hierbei handelt es sich um Menschen, die durch jahrelanges Ausharren unter schlimmsten hygienischen Missständen, besonders gefährdet sind. Weitere Humanitäre Katastrophen sind zu befürchten.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Die dramatische Zuspitzung der Lage auf Lesbos zeigt deutlich, dass es keine Kompromisse geben darf: Notwendig ist eine schnelle Regelung für alle Betroffenen. Deutschland darf jetzt nicht auf eine gemeinsame Europäische Lösung verweisen, denn diese konnte seit Monaten nicht erreicht werden. Bereitschaft zur Aufnahme wird immer wieder durch andere Mitgliedstaaten gezeigt, allerdings muss einer den Anfang machen. Deutschland muss als Inhaber der EU – Ratspräsidentschaft ein Vorbild sein und die Vorreiterrolle übernehmen, damit andere europäische Staaten nachziehen und ihrerseits Schutzsuchende aufnehmen.“

Sechs EU Länder erklärten bislang ihre Bereitschaft, Geflüchtete auf den griechischen Inseln aufzunehmen, darunter die Niederlande, Finnland, Frankreich und Deutschland. Schweden und Österreich erklärten sich bereit, Griechenland materiell zu unterstützen, z.B. durch das Bereitstellen von Hilfsunterkünfte, Ärzte und Sanitäter, Zelte, Decken und Schlafsäcke.

Die Bundesregierung will 1.553 Menschen von 5 griechischen Inseln aufnehmen. Zusammen mit den bereits zugesicherten Aufnahmen wird Deutschland somit insgesamt 2750 Menschen aus Griechenland aufnehmen. Zudem signalisierte die Bundesregierung, dass bei einer gemeinsamen europäischen Lösung weitere Aufnahmen seitens Deutschlands möglich seien.

Die Stadtoberhäupter von Bielefeld, Düsseldorf, Freiburg, Gießen, Göttingen, Hannover, Köln, Krefeld, Oldenburg und Potsdam haben in einem Brief an die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angeboten, Geflüchtete aus dem abgebrannten Lager Moria aufzunehmen.

Brigitte Döcker: „Die Brandkatastrophe in Moria zeigt, dass es eines Paradigmenwechsels in der Europäischen Flüchtlingspolitik bedarf. Die Lager auf den griechischen Inseln sind als Teil der europäischen Flüchtlingspolitik gewollt, damit muss nun endlich Schluss sein!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.09.2020

Der BumF fordert nach dem Brand in Moria, deutlich mehr Menschen aus Griechenland aufzunehmen als geplant. Aufgrund rückläufiger Zugangszahlen verfügt die Jugendhilfe über ausreichend freie Plätze in Wohngruppen und Pflegefamilien. Zudem bietet sie aufgrund der noch vorhandenen sehr guten Infrastruktur, jahrzehntelangen Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen beste Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration.

Allein seit April haben deutschlandweit 3.742 geflüchtete junge Menschen die Jugendhilfe verlassen. Angesichts dieser Zahlen und der großen Aufnahmebereitschaft von Ländern, Kommunen und Jugendhilfeträgern, ist die geplante Aufnahme völlig unzureichend. Hochgerechnet könnten mit kurzem Vorlauf und unter Wahrung des Infektionsschutzes 4000 unbegleitete Minderjährige aufgenommen werden, wie auch die Auswertung einer Befragung von Mitgliedern des BumF bestätigt.

Das Lager Moria war letzte Woche bei mehreren zeitgleichen Bränden fast vollständig zerstört worden. 12.000 Menschen waren dort untergebracht, darunter über 4.000 Kinder. Bereits vor dem Brand war die Situation in Moria aber auch anderen Teilen des Landes katastrophal, wie der BumF in dem Bericht „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Griechenland“ ausführlich darlegt. Derzeit leben nach Angaben des UNHCR 4.558 unbegleitete Minderjährige in Griechenland.

Die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen aus Moria ist dringend notwendig, kann jedoch nur ein Anfang sein. Circa 40.000 Geflüchtete, leben unter völlig menschenrechtswidrigen Bedingungen auf den griechischen Inseln. Sie müssen umgehend evakuiert und auf andere EU-Staaten verteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 16.09.2020

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie zum Koalitionsbeschluss, 1.553 weitere Menschen aus 408 Familien in Deutschland aufzunehmen:

„Der Beschluss der Bundesregierung kommt leider spät und springt viel zu kurz. 1.553 Personen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Aber jetzt muss nicht für zehn Prozent, sondern für 100 Prozent der Menschen eine Lösung gefunden werden. Tausende Mädchen und Jungen verlieren in griechischen Flüchtlingslagern ihre Kindheit unter unerträglichen Bedingungen. Deutschland trägt als EU- Ratspräsidentschaft eine besondere Verantwortung und muss notfalls allein vorangehen, damit die anderen nachziehen. Die Bundesregierung darf sich nicht von denen beirren lassen, die mit der Migrationspolitik auf Kosten von Menschen aus Krieg und Not viel zu preiswert Wählerstimmen ziehen wollen. Es gilt jetzt, die Debatte wieder in die richtige Bahn zu lenken: Unter Rechtfertigungsdruck stehen nicht die, denen Menschlichkeit und Menschenrechte etwas bedeuten und die jetzt helfen wollen, sondern die, die Hartleibigkeit als Politik verkaufen wollen. Es darf kein weiteres politisches Taktieren auf dem Rücken der Menschen geben.“

Hintergrund:

Es leben 4.000 Kinder und ihre Familien in Moria, sie kommen in der Mehrheit aus Kriegsgebieten wie Syrien, Afghanistan, Irak und der Republik Kongo. Kein Land in der EU ist wirklich überfordert mit der Flüchtlingsaufnahme: Die Türkei hat mit fast 4 Millionen Geflüchteten mehr aufgenommen als die gesamte EU. Ende 2018 befanden sich 2,4 Millionen Flüchtlinge oder Personen mit internationalem Schutzbedarf und 860 Personen im Asylverfahren in der EU. Ebenso hat Libanon mit

7 Millionen Einwohnern im Vergleich 1,3 Millionen Geflüchtete aufgenommen, in Deutschland mit 80 Millionen Einwohnern leben 1,1 Millionen Menschen mit einem Flüchtlingsstatus.

https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2020/feuer-moria-fluechtlingskinder-brauchen-dringend-hilfe/225178

https://www.unhcr.org/figures-at-a-glance.html

https://migrationdataportal.org/regional-data-overview/europe#general-trends

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.09.2020

Anlässlich der Brand-Katastrophe im Flüchtlingslager Moria appelliert die Diakonie Deutschland mit weiteren Organisationen in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel, sich für die notwendige Katastrophenhilfe sowie für den sofortigen Beginn der Evakuierung der geflüchteten Menschen von den griechischen Inseln einzusetzen.

Es darf nach dem Brand von Moria kein „Weiter so“ in der europäischen Flüchtlingspolitik geben.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „An der Aufnahme von 12.600 Menschen in eine EU mit 450 Millionen Einwohnern darf gemeinsames europäisches Handeln nicht scheitern. Die vollkommen obdachlos gewordenen Geflüchteten, darunter viele Kinder und Jugendliche, nun diesem ohnehin erbärmlichen Zustand zu überlassen, wäre eine Bankrotterklärung für unsere europäischen Werte. Wer jetzt nicht helfen will, findet keine Rechtfertigung dafür. Es gilt jetzt, Europas Schande Moria für immer aufzulösen und eine europäische Lösung dafür zu finden, dass auf den griechischen Inseln und an den Europäischen Außengrenzen insgesamt keine solchen Flüchtlingslager mehr entstehen. Eine brutale Politik der Abschreckung ist Mittel von Populisten und Despoten, eine wertebasierte EU muss endlich neue, menschlichere Wege aufzeigen und vorangehen. Deutschland ist in der Lage, sofort mehrere Tausend Menschen aufzunehmen. Kommunen und Bundesländer stehen bereit und haben sofortige Hilfe signalisiert. Gerne übernehmen wir Mitverantwortung und unterstützen, wo wir können.“

Weitere Informationen:

Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Brandkatastrophe_Moria__Offener_Brief_Zivilgesellschaft_an_Bundeskanzlerin_11.09.2020.pdf

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.09.2020

Die Lage der Kinder auf der griechischen Insel Lesbos ist auch zwei Tage nach dem verheerenden Großbrand in dem Flüchtlingslager Moria dramatisch. Fast 4.000 Kinder und ihre Eltern sind weiterhin ohne Obdach und ausreichenden Schutz. Gemeinsam mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, der Internationalen Organisation für Migration sowie vielen weiteren Partnern und den griechischen Behörden organisiert UNICEF Hilfsmaßnahmen für die Kinder und ihre Familien auf Lesbos. Das von UNICEF unterstützte Kinder- und Familienzentrum „Tapuat“ nahe Moria wurde in eine Notunterkunft umgewandelt. Die meisten der 406 unbegleiteten Kinder, die gestern auf das Festland geflogen wurden, waren dort vorübergehend untergebracht. „Es ist gut, dass sich Deutschland zusammen mit weiteren europäischen Staaten bereit erklärt hat, die unbegleiteten Kinder aufzunehmen“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Auf den griechischen Inseln verlieren weiter Tausende Mädchen und Jungen ihre Kindheit unter unerträglichen Bedingungen. Europa muss jetzt helfen und diese Tragödie beenden.“ Es wurde vereinbart, dass in dem Zentrum auf Lesbos nun besonders schutzbedürftige Mütter und Kinder Zuflucht finden können. Die Kapazitäten reichen für schätzungsweise 200 Mütter und ihre Kinder. Weitere 100 Mütter und ihre Kinder können in nahegelegenen Einrichtungen kurzfristig versorgt werden. Insgesamt müssen rund 10.800 Menschen untergebracht werden. Es muss damit gerechnet werden, dass viele von ihnen eine weitere Nacht im Freien verbringen müssen. UNICEF hält für die notdürftige Versorgung der Familien und Kinder Schutz- und Hygieneutensilien, Kleidung und Spiel- und Lernmaterialien bereit und hilft bei der Suche nach Unterkünften für besonders gefährdete Kinder und Mütter. Zusammen mit Partnern werden in den kommenden Tagen psychosoziale Hilfen für die Kinder organisiert. Die Kinder sollen so rasch wie möglich wieder ein Stück Normalität erfahren. Die Bundesbürger haben seit Mittwoch bereits über 100.000 Euro für die UNICEF-Hilfe für die geflüchteten und migrierten Kinder in Griechenland gespendet.

Quelle: Pressemitteilung UNICEF Deutschland vom 11.09.2020

SCHWERPUNKT IV: Familienentlastungsgesetz

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien im Deutschen Bundestag weist das ZFF mit Nachdruck auf dringende Reformen hin, um Kinder- und Familienarmut endlich zu beseitigen. Steuerentlastungen sind hier nicht der richtige Weg.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro anzuheben. Dementsprechend soll der steuerliche Freibetrag für das sächliche Existenzmi­nimum des Kindes steigen und auch der steuerliche Freibetrag für den Betreuungs- und Er­ziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) wird erhöht. Bereits 2018 stiegen Kindergeld und Kinderfreibetrag an – beide Schritte wurden im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), kritisiert: „Drei Millionen Kinder und ihre Familien erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Geringere Bildungschancen, weniger soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung und beengte Wohnverhältnisse. Viele Kinder wachsen heute zudem in Haushalten auf, bei denen die Eltern trotz Erwerbsarbeit auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage verstärkt und setzt damit immer mehr Familien unter Druck: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen, haben keine Kinderbetreuung oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Es ist damit zu rechnen, dass durch die derzeitige wirtschaftliche Krise die Zahl der Hartz-IV-Haushalte und damit absehbar auch die Zahl armer Kinder in Deutschland steigen werden.

Statt einen Rettungsschirm für arme Familien zu spannen, wird nun ein weiteres Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Aus Sicht des ZFF kommt dies einer Förderung mit der Gießkanne gleich und zementiert die soziale Schieflage im Familienlastenausgleich: Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge werden sehr gut verdienende Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Darüber hinaus kommt das Kindergeld bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen wie dem Sozialgeld oder Unterhalt verrechnet wird. Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende haben also nichts von einer Erhöhung.

Statt einer einseitigen Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen fordern wir eine Reform hin zu einem sozial gerechten System einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung würde den Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen durchbrechen und alle Einzelleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelsätze und Kinderfreibeträge ersetzen.“

Die ZFF-Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)“ finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 10.09.2020

Weitere Entlastungsstufe für Familien gezündet

Der Bundestag berät morgen in erster Lesung das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (2. FamEntlastG). Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Johannes Steiniger:

„Mit dem Gesetz setzen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes um. Nach der letzten Erhöhung um 10 Euro zum 1. Juli 2019 legen wir jetzt nochmal 15 Euro pro Monat oben drauf. Damit erhält jede Familie pro Kind insgesamt 300 Euro pro Jahr mehr. Parallel erhöhen wir mit diesem Gesetz auch den Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro.

Beides haben wir als Koalition versprochen. Beides halten wir als Koalition ein. Nach dem in dieser Woche angelaufenen Kinderbonus von 300 Euro zünden wir damit eine weitere Entlastungsstufe für diejenigen, die besonders stark unter der Corona-Pandemie leiden. Familien in Deutschland mussten in den letzten Wochen und Monaten viel jonglieren zwischen Schularbeit mit den Kindern und Home Office oder Kurzarbeit. Mit diesen Entlastungen wollen wir zumindest finanziell Druck von ihren Schultern nehmen.

Zusätzlich profitieren alle Steuerpflichtigen durch die Anhebung des Grundfreibetrages und die Verhinderung der kalten Progression. So wird der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden, zum kommenden Jahr von 9.408 Euro auf 9.696 Euro angehoben. 2022 steigt der Betrag dann auf fast 10.000 Euro. Durch die Verschiebung der Tarifeckwerte steigt die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, von 57.052 Euro in zwei Schritten bis 2022 auf ein Jahreseinkommen von 58.788 Euro.

Insgesamt führen die Maßnahmen zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund zwölf Mrd. Euro jährlich. Damit bringen wir heute eines der größten steuerlichen Entlastungspakete dieser Legislaturperiode auf den Weg.

Des Weiteren begrüßen wir die Anpassung des Behinderten Pauschbetrages, die auch heute in erster Lesung beraten wurde. Diese Anpassung ist ein Schritt, auf die viele Betroffene angesichts der Lohn- und Preisentwicklung seit 1975 lange gewartet haben.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 09.09.2020

Der Bundestag berät heute in 1. Lesung über Kindergeld und steigende Steuerfreibeträge ab 2021 – das wird viele Familien freuen, aber nur wenige Einelternfamilien. „Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Die soziale Schere in der Familienförderung öffnet sich weiter und Alleinerziehende fallen durchs Raster“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir bedauern, wenn die Chance auf den drin­gend notwendigen Systemwechsel in der Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung erneut verpasst wird“, so Jaspers.

15 Euro mehr Kindergeld und extra hohe Kinderfreibeträge ab 2021 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem kaum mehr Geld im Portmonee ankommen. Familienförderung über höhere Steuervorteile erreicht Familien mit k(l)einen Einkommen nicht, sondern verstärkt die bestehende soziale Schieflage zugunsten wohlhabender Familien. Und im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinken ggf. der Unterhalts­vorschuss oder die SGB II-Leistung, da das Kindergeld hier zu 100 Pro­zent angerechnet wird, beim Kindesunterhalt zu 50 Prozent. „Die Jugend- und Familienminister*innenkonferenz fordert, dass Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr vollständig sondern zur Hälfte anzurechnen – Zeit, dies in die Tat umsetzten“, mahnt Jaspers.

„Was großzügig gemeint sein mag, fällt Alleinerziehenden beim Unter­halt auf die Füße, da Steuer- und Unterhaltsrecht schlecht aufeinander abgestimmt sind“, bemängelt Jaspers. Der Gesetzentwurf treibt das Auseinanderdriften des steuer- und unterhaltsrechtlichen Existenzmini­mums weiter voran, da der Kinderfreibetrag über dem Existenzminimum eines Kindes liegen wird, statt dessen Höhe abzubilden. Wird der für 2021 bereits per Verordnung festgelegte Mindestunterhalt nicht entspre­chend nach oben korrigiert, sinkt der Unterhaltsvorschuss 2021 im Ver­gleich zu 2020 sogar um 5 Euro. Der Zahlbetrag in der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle würde um lächerliche 2,50 Euro im Monat steigen – obwohl die Kinderfreibeträge eines Kindes um satte 48 Euro im Monat erhöht werden sollen.

„Der politische Wille, Familien zu entlasten, muss auch Kinder in Einel­ternfamilien und in armen Familien umfassen, und nicht nur in wohlha­benden. Insgesamt braucht es eine grundlegende Reform: einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, damit kein Kind im Dschungel der familien­politischen Leistungen verloren geht“, fordert Jaspers.

Lesen Sie hier die Stellungnahme zum 2. Familienentlastungsgesetz.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 10.09.2020

SCHWERPUNKT V: Hartz-IV Regelsätze

Zu Medienberichten über eine Erhöhung von Hartz IV stellt der DGB fest, dass das Arbeitsministerium lediglich die ohnehin geplante Fortschreibung der Regelsätze bis 2021 vorgenommen hat. Die bisher bekannt gewordenen Sätze beruhen auf einer Statistik aus dem Jahr 2018, die entsprechend nur auf das Datum 1.1.2020 fortgeschrieben wurden. Da nun Daten zur aktuellen Preis- und Lohnentwicklung vorliegen, erfolgt die Fortschreibung der Sätze zum 1.1.2021, dem Tag, ab dem die Regelsätze gelten sollen. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Der schöne Schein angehobener Regelsätze trügt. Das Arbeitsministerium hat in Wahrheit nicht nachgebessert, sondern lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschritt nachgeholt, um die Regelsätze bis 2021 fortzuschreiben. Es wäre unredlich und zynisch, diese Fortschreibung den Ärmsten der Gesellschaft als Erhöhung zu verkaufen und ihnen ein X für ein U vorzumachen.

Das Grundübel der Regelsatz-Herleitung bleibt unverändert: Das Wenige, was die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte laut Statistik ausgeben können, wird mit dem Existenzminimum gleichgesetzt. Dabei ist diese Vergleichsgruppe Welten von einem normalen Lebensstandard wie in der Mitte der Gesellschaft entfernt. So wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert. Auch mit dem neuen Betrag von 446 Euro für alleinstehende Erwachsene bleibt es dabei: Das Hartz-IV-Leistungsniveau liegt unterhalb der offiziellen Armutsgrenze.

Die Sinnhaftigkeit der extremen Unterschiede bei der Anpassung der Sätze für Kinder und Jugendliche ist nicht zu erklären. Niemand, der Kinder hat, kann nachvollziehen, warum die notwendigen Ausgaben für ein Vorschulkind um 33 Euro gestiegen, die Kosten für ein Kind ab sechs Jahren aber nahezu unverändert geblieben sein sollen. Vielmehr belegen genau diese unerklärliche Unterschiede die schlechte Qualität der zugrunde liegenden Statistik. Weil viel zu wenig Fälle betrachtet werden, schlagen hier Zufälle durch, die überhaupt nicht aussagekräftig sind. So beruht die Berechnung des Regelsatzes für Jugendliche beispielweise für die Kosten eines Fahrrads auf den Angaben von nur 14 Haushalten.

Wir bleiben bei unser Forderung: Die Abgeordneten des Bundestags und des Bundesrats müssen im Gesetzgebungsverfahren deutlich nachbessern, sonst bleibt soziale Teilhabe für alle ein uneingelöstes Versprechen. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und des Anstands.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 08.09.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt die nach Medienberichten beabsichtigte Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2021 als unzureichend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation fehlt nach wie vor ein politisches Gesamtkonzept, mit dem die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in Deutschland nachhaltig verbessert wird.

„Auch wenn die Erhöhung der Regelsätze nach Medienberichten noch einmal höher ausfällt als vom Bundeskabinett ursprünglich beschlossen, sieht diese Erhöhung nur auf den ersten Blick gut aus. Wenn man genauer hinschaut, erweist sie sich als unzureichend. Hier wird lediglich ein Stück weit das nachgeholt, was den Kindern und Jugendlichen durch politisches Herunterrechnen der Regelsätze seit Jahren vorenthalten wird. Und dass die sechs- bis 13-Jährigen mit einem Euro zusätzlich abgespeist werden sollen, ist schon dreist und ein armutspolitischer Skandal“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Es sollte bedarfs- und realitätsgerecht ermittelt werden, was Kinder brauchen. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die Teilhabe aller Kinder und Jugendlicher sein. Bereits vor mehreren Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche geübt. Demnach werden diese nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Dadurch wird armen Kindern und Jugendlichen das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Damit muss endlich Schluss sein“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland endlich die Aufmerksamkeit zu schenken, die sie verdient, und in der Konsequenz wirksame Maßnahmen zur Förderung armer Kinder und ihrer Familien zu ergreifen. So zeigen die im letzten Monat von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sehr eindrücklich, dass es nach wie vor nicht gelingt der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland etwas entgegen zu setzen. Zudem ist angesichts der Corona-Krise damit zu rechnen, dass die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Familien noch ansteigen wird.

Deshalb braucht es eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes und jedes Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt daher für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.09.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die geplante Anpassung der Regelsätze als realitätsfern, nicht bedarfsgerecht und viel zu niedrig. Die geplante Anhebung zum 1.1.2021 um 14 Euro für (alleinstehende) Erwachsene und noch deutlich geringere Beträge für Kinder und Jugendliche sei „geradezu lächerlich niedrig“ angesichts der bitteren Lebensrealität armer Menschen in diesem Land. Der Verband wirft der Bundesregierung „statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen“ vor, Fehler und Schwächen der umstrittenen Methodik zur Regelbedarfsermittlung würden einfach fort- und festgeschrieben. Der Paritätische kündigt kurzfristig eigene Berechnungen für einen bedarfsgerechten Regelsatz an, der in der Höhe zumindest in bescheidenem Rahmen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.

„Es ist ein Trauerspiel und für die Betroffenen einfach nur bitter, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat. Was wir bei der Berechnung der Regelsätze erleben ist keine Statistik, sondern ihr Missbrauch“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Besonders rigide zeige sich die Bundesregierung bei allem, was im weitesten Sinne mit sozialer Teilhabe zu tun hat: „Teilhabe am soziokulturellen Leben in der Gemeinschaft wird praktisch nur soweit bei der Regelbedarfsermittlung berücksichtigt, wie es außerhalb der Gemeinschaft stattfindet“, heißt es in einer Stellungnahme. „Es darf nicht sein, dass Armut in Deutschland für weitere fünf Jahre regierungsamtlich festgeschrieben wird. Anstatt sich hinter umstrittenen Statistiken zu verstecken, sollte sich die Politik endlich den Menschen zuwenden“, fordert Schneider daher mit Blick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren.

Der Paritätische kündigt an, noch im September eigene Berechnungen für einen bedarfsgerechten Regelsatz vorzulegen. Bis zur ohnehin gesetzlich geforderten Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021 fordert der Verband eine Soforthilfe durch eine monatliche Aufstockung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf, eine Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbeziehenden von 200 Euro (Kosten zusammen: ca. 6 Mrd. Euro) sowie eine entsprechende Leistungsanpassung beim BAföG und im Asylbewerberleistungsgesetz.

Zur unzureichenden Höhe der Regelsätze siehe u.a. auch die Studie „Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV“: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/expertise-arm-abgehaengt-ausgegrenzt-eine-untersuchung-zu-mangellagen-eines-lebens-mit-hartz-iv/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.09.2020

SCHWERPUNKT VI: Weltkindertag

Am morgigen Weltkindertag macht die SPD-Fraktion im Bundestag auf die speziellen Rechte und individuellen Bedürfnisse der Kinder aufmerksam. Die Sozialdemokraten fordern CDU/CSU auf, beim Thema Verbesserung der Kinderrechte endlich den Fuß von der Bremse zu nehmen.

„In der SPD-Bundestagsfraktion ist das Wohlergehen von Kindern Maßstab für eine zukunftsorientierte Politik. Wir sehen, dass gerade jetzt in Corona-Zeiten, die Armutsgefährdung von Familien und Kindern steigt. Deshalb setzen wir uns für zielgerichtete Hilfen sowohl national als auch international ein. Für Deutschland ist unser Ziel, eine sozialdemokratische Grundsicherung, die alle Kinder finanziell absichert und ihnen umfassende Teilhabechancen zusichert.

Vor allem in den aktuellen Zeiten der Pandemie wird deutlich, dass Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz verankert werden müssen. Weil sie nicht ausdrücklich genannt sind, werden sie im Alltag oft übersehen oder nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb muss die Union jetzt endlich ihre Blockade dazu aufgeben.

Auch weitere Verbesserungen spezieller Rechte von Kindern bleiben richtig und wichtig. Deshalb machen wir weiter Druck beim Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote für Grundschulkinder, für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz sowie bei der Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe. Ganz im Sinne des Mottos des diesjährigen Weltkindertages: ‚Kinderrechte schaffen Zukunft.‘“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 18.09.2020

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der diesjährige Weltkindertag steht ganz im Zeichen der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Situation von Kindern und Jugendlichen.

Die Erfahrungen der letzten Monate haben eines deutlich gemacht: Kinderrechte müssen immer gelten, gerade auch in Krisenzeiten. Die wochenlangen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und die lange andauernden Schul- und Kita-Schließungen haben Kinder viel stärker in ihren Rechten eingeschränkt, als den meisten Erwachsenen bewusst war. Die wechselnden Debatten um Lockerungen und Verschärfungen der Schutzmaßnahmen sind lange Zeit allein aus der Sicht Erwachsener getroffen worden. Ein riesiger Fehler, der sich nicht wiederholen darf.

Obwohl die Lage sich etwas entspannt hat, ist auch klar: Die Krise ist noch nicht vorbei. Mit steigendem Infektionsgeschehen könnten auch wieder Verschärfungen der Schutzmaßnahmen notwendig werden. Wir müssen auf allen Ebenen dafür sorgen, dass Kinder nicht wieder zu Hauptverlierern der Krise werden. Ihre Rechte gehören in den Mittelpunkt. Die Politik muss die Perspektive von Kindern auch im Pandemiefall immer mitdenken.

Damit alle Kinder die Krise gut überstehen, sagen wir: Wir brauchen einen monatlichen finanziellen Zuschlag für die Versorgung von Kindern aus ärmeren Familien. Wir müssen Bildungschancen für alle Kinder sichern. Kein Kind darf vom digitalen Lernen ausgeschlossen sein. Kinder mit speziellen Förderbedarfen müssen diese auch bekommen. Wir müssen für bessere Strukturen beim Gewaltschutz sorgen. Wir müssen Druck aus den Familien nehmen und für den Zeitraum der Pandemie ein Corona-Elterngeld einführen, falls Schulen und Kitas schließen und Berufstätige ihre Kinder zu Hause betreuen müssen.

Und wir müssen endlich starke Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Damit würden alle staatlichen Ebenen verpflichtet, das Wohl von Kindern in den Mittelpunkt ihres Handelns zu stellen. Die Rechte und Interessen von Kindern könnten dann nicht mehr einfach ignoriert werden. Die Koalition muss hier endlich aktiv werden und mit uns über einen konkreten Vorschlag ins Gespräch kommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.09.2020

Rechtzeitig zum Weltkindertag 2020 eröffnet die Bundestagsabgeordnete Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Bündnis 90/Die Grünen) einen Kommunikationskanal für Kinder. Schnell und einfach können sie nun über einen Button auf ihrer Webseite Kontakt zu ihr aufnehmen. Die Kinderpolitikerin versteht das als kleinen Beitrag, Kinder zu beteiligen. „Um im Interesse der Kinder zu handeln, müssen wir ihnen auch zuhören und sie einbeziehen.“

Die Vereinten Nationen empfahlen ihren Mitgliedsstaaten 1954, einen weltweiten Tag für Kinder einzuführen. Leider kam in der Folge kein einheitlicher Termin zustande – aber immerhin wird der Weltkindertag in mehr als 145 Staaten weltweit gefeiert. In Deutschland am 20. September. In diesem Jahr lautet das Motto des Weltkindertags „Kinderrechte schaffen Zukunft“.

„Gerade dieses von Corona geprägte Jahr führt uns deutlich vor Augen, dass wir Kinderrechte ernster nehmen müssen“, sagt die Bundestagsabgeordnete. „Viele gravierende Entscheidungen für Kinder und Jugendliche sind ohne sie getroffen worden – haben sie aber körperlich, emotional und seelisch stark betroffen.“ Die Kinderpolitikerin, Mitglied in der Kinderkommission des Bundestags, fordert, aus den Corona-Erfahrungen zu lernen und Strukturen zu schaffen, die Kinder zu Wort kommen lassen.

Kinderrechte sind mehr als Kinderschutz

Schneidewind-Hartnagel erklärt, dass die UN-Kinderrechtskonvention bei den Kinderrechten weit über den Kinderschutz hinausgeht. Es gehe unter anderem auch darum, Kinder altersgerecht zu informieren und ihre Perspektiven bei Entscheidungen zu berücksichtigen. „Förderung und Beteiligung sind ebenso wie der Kinderschutz wesentliche Bausteine der Kinderrechte“, sagt die Politikerin.

Für dieses Zuhören müssten starke Strukturen geschaffen werden. „Gleichzeitig können alle, die Verantwortung tragen, etwas im Kleinen tun“, ergänzt die Kinderpolitikerin. Sie richtet als erste Bundestagsabgeordnete einen Teil ihres Internet-Auftritts auf Kinder aus. „Nicht einmal eine Handvoll meiner Kolleginnen und Kollegen im Bundestag spricht Kinder auf ihren Webseiten überhaupt an“, stellt Schneidewind-Hartnagel fest, „und selbst die, die es tun, gehen kaum über allgemeine Informationen hinaus.“ Sie wolle Kinder über ihre Arbeit und ihre Themen informieren.

Es geht um die Stimmen der Kinder

Zum Weltkindertag 2020 geht sie noch einen Schritt weiter. Ab dem 18. September lädt sie Kinder ausdrücklich ein, sich und ihre Vorstellungen einzubringen. „Es wird viel über Kinder geredet – aber wenig mit ihnen.“ Viele Mitglieder des Bundestags nehmen etwa auf ihren Internetseiten in Anspruch, sich für Kinderbeteiligung einzusetzen. „Ich wollte mehr, als dem allgemeinen ‚Chor für Kinderbeteiligung‘ eine weitere Stimme hinzuzufügen. Es soll nicht um meine Stimme gehen, sondern um die Stimmen der Kinder“, erklärt Schneidewind-Hartnagel.

„Im Menüpunkt „Für Kinder“ ist eine Art Button eingerichtet, über den Kinder zu Informationen gelangen, um schnell mit mir in Kontakt zu treten“, erläutert die Abgeordnete. „Meines Wissens fordert im Moment niemand unter den 709 Bundestagsabgeordneten ausdrücklich Kinder zum Dialog auf. Für mich ist der ‚Schreib mir‘-Button ein Weg, Kindern einen einfachen Weg zur Beteiligung zu geben. Es ist höchste Zeit, dass das geschieht. Wer unter 18 ist und schreiben kann, ist herzlich eingeladen, das zu tun.

“ Nachahmer*innen erwünscht

Die Politikerin hofft, mit ihrer direkten Ansprache junger Menschen zahlreiche Nachahmer*innen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu finden. „Ich verstehe mein Angebot als einen kleinen Schritt hin zu tatsächlicher Beteiligung von Kindern.“ Sie verweist zudem auf die im Zuge der Corona-Krise abgesagten Kundgebungen von Fridays for Future. „Mein Angebot gilt natürlich auch all denen, die freitags demonstriert haben und jetzt vielleicht nach neuen Kanälen suchen, um gehört zu werden. Das sind junge Menschen, die sich Gedanken um ihre und unsere Zukunft machen und die uns wirklich etwas zu sagen haben. Ich finde, wir sollten ihnen zuhören und sie ernst nehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Charlotte Schneidewind-Hartnagel, MdB Bündnis 90/Die Grünen vom 18.09.2020

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Im Jahr 1954 empfahlen die Vereinten Nationen in der 9. Vollversammlung ihren Mitgliedsstaaten, einen weltweiten Tag für Kinder einzurichten. In Deutschland wurde daraufhin der 20. September als offizielles Datum für den Weltkindertag bestimmt.

In diesem Jahr steht der Weltkindertag unter dem Motto „Kinderrechte schaffen Zukunft“. Damit wollen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland in den Fokus rücken, dass die Verwirklichung der Kinderrechte einen entscheidenden Beitrag für nachhaltige Entwicklung leistet.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages setzt sich seit mehr als 30 Jahren für die Stärkung der Kinderrechte ein. Der Vorsitzende der Kinderkommission, Norbert Müller, erklärt anlässlich des Weltkindertags im Namen des Gremiums: „Wir müssen Kinderrechte ernst nehmen und in unserem Land aber auch weltweit zur Verwirklichung der Kinderrechte bei-tragen. Denn Kinderrechte schaffen Zukunftsperspektiven. Wenn Kinder sich entfalten können, gute Lebensbedingungen haben, Zugang zu guter medizinischer Versorgung und zu Bildung genießen, eröffnet das nicht nur Chancen für die Kinder, sondern für eine Gesellschaft insgesamt. Wo Kinder von politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen betroffen sind, muss ihr Wohl besondere Berücksichtigung finden. Deshalb ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Kinderrechte nicht nur am Weltkindertag, sondern im Alltag ins Zentrum zu stellen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 18.09.2020

  • COVID-19-Pandemie
  • 152 Millionen Kinder müssen weltweit arbeiten
  • Recht auf Bildung und Teilhabe ist auch in Deutschland eingeschränkt

Die Situation der ärmsten Kinder weltweit ist durch die Auswirkungen der Corona- Pandemie verzweifelt. Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland rufen zum Weltkindertag (20.9.) gemeinsam dazu auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, Kinder nicht um ihre Zukunftschancen zu bringen. Das Motto des Weltkindertages lautet „Kinderrechte schaffen Zukunft“.

„Die ärmsten Familien mit den geringsten Ressourcen werden am meisten durch die Pandemie belastet und erhalten am wenigsten Unterstützung. Ihre Einkommenssicherung könnte auf Kosten der Zukunft der Kinder gehen. Millionen Kinder werden nach dem Ende der Ausgangssperren nicht mehr in die Schule zurückkehren können, weil sie zum Familienunterhalt beitragen müssen, wenn die internationalen Geber nicht rasch etwas für die soziale Absicherung armer Familien weltweit tun“, sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt. Die COVID-19-Pandemie hat die sozialen Ungleichheiten weiter verschärft. Die Stiftung des Friedensnobelpreisträgers und Brot-für-die-Welt- Partners Kailash Satyarthi hat berechnet, dass aktuell nur knapp 0,13 Prozent aller weltweiten Corona-Hilfen dafür vorgesehen sind, die am stärksten benachteiligten Kinder und ihre Familien zu unterstützen. Füllkrug-Weitzel: „In den Unterstützungsleistungen Deutschlands und der EU werden die Armen weltweit kaum angemessen berücksichtigt. Kinder vor Sklaverei und Ausbeutung zu schützen, sie und ihre Familien mit sozialen Sicherungssystemen vor extremer Armut zu bewahren und ihnen zu helfen, weiter in die Schule zu gehen, sollte einen hohen Stellenwert bei Zuwendungen aus Coronamitteln haben. Dafür müssen auch deutlich mehr Finanzmittel bereitgestellt werden und soziale Grundsicherung in den ärmsten Ländern muss für die ärmsten Bevölkerungskreise finanziert werden.“

Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen weltweit 152 Millionen Kinder arbeiten, davon 73 Millionen in ausbeuterischen Verhältnissen.

Die Vereinten Nationen befürchten, dass die Kinderarbeit zum ersten Mal seit 20 Jahren wieder ansteigen könnte. Es wird geschätzt, dass rund 300 Millionen Kinder, vor allem Mädchen, auch nach Ende der Pandemie nicht mehr in die Schule zurückkehren könnten. „Schulschließungen – in manchen Ländern für das ganze Schuljahr und ohne digitale Kompensationsangebote – haben bereits jetzt dazu geführt, dass sich die Zukunftschancen für Kinder verdunkeln. Für 368 Millionen Kinder weltweit ist damit auch die oft einzige Mahlzeit am Tag weggefallen und sie sind über Monate unterernährt worden. Auch das ist eine Belastung für ihre Zukunft!“ sagt Füllkrug-Weitzel.

Doch nicht nur in den ärmsten Ländern, auch im reichen Industrieland Deutschland werden Kinder in ihrem Recht auf Bildung und umfassender gesellschaftlicher Teilhabe eingeschränkt. Gerade jetzt zum Schuljahresbeginn zeigt sich, wie Kinder aus Familien mit niedrigen Einkommen, die nicht über eine digitale Grund- Ausstattung verfügen, auf Dauer in ihren Bildungschancen benachteiligt sind.

Hier werden die verfassungsgemäß garantierten Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und Chancengleichheit missachtet. So sind immer noch in einigen Bundesländern die Mittel aus dem Sofortprogramm zur digitalen Teilhabe in Höhe von 500 Millionen Euro nicht bei den Kindern angekommen. Die notwendigen Bedarfe für Schule und Bildung werden auch in den neu festgelegten Hartz IV-Regelsätzen nicht ausreichend berücksichtigt. In Deutschland leben 1,5 Millionen Kinder bis 14 Jahren von Hartz IV.

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Die digitale Grundausstattung von Kindern im Grundsicherungsbezug muss voll finanziert werden: Jedes dieser Kinder braucht einen Laptop und einen WLan-Zugang. Digitale Bildung ist eine Voraussetzung auch für soziale Teilhabe, sonst nehmen wir in Kauf, dass eine große Gruppe von Kindern und Jugendlichen schon jetzt als Verlierer der Digitalisierung feststeht, weil sie von vornherein benachteiligt sind. Nicht nur beim digitalen Lernen, auch der Austausch mit Mitschülerinnen und Mitschülern läuft über Smartphone und Laptop. Eine gute Bildung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft der ganzen Gesellschaft. Deshalb muss die Politik mehr als bisher in die Bildung und den schnelleren Ausbau der Digitalisierung investieren. Alle Kinder müssen die gleichen Chancen und die beste Bildung erhalten.“

Hintergrund:

Brot für die Welt setzt sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit ein. Gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist das evangelische Hilfswerk Träger der globalen Kampagne „100 Millionen“ in Deutschland. Ziel ist es, Kinderarbeit bis 2025 zu beenden. In Deutschland fordert die Kampagne ein Verbot von Produkten aus Kinderarbeit und ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards verpflichtet.

Weitere Informationen:

www.brot-fuer-die-welt.de/100millionen

https://www.diakonie.de/kinderarmut

https://www.diakonie.de/digitalisierung

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.09.2020

Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) ist der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Denn 72 Prozent sind der Ansicht, dass die Interessen von Kindern in der Corona-Pandemie nur unzureichend berücksichtigt wurden und werden. In Bezug auf die Bildungschancen von Kindern sind 76 Prozent der Befragten der Ansicht, dass diese aufgrund der Corona-Krise im Allgemeinen gesunken sind, in Bezug auf die Bildungschancen von Kindern aus armen Haushalten meinen das sogar 81 Prozent. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Weltkindertag.

„Die Umfrage zeigt deutlich, dass die Bevölkerung in Deutschland hinter unserer Forderung steht, endlich Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dazu sollte zügig ein Gesetzentwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden und im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfinden, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards zu einer umfassenden Absicherung von Kinderrechten angemessen Berücksichtigung finden. Gerade die Verankerung des Kindeswohlvorrangs im Grundgesetz ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft bei der Rechtsdurchsetzung hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde in diesem Fall eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

KINDERRECHTE INS GRUNDGESETZ

Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) ist der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Frauen (77 Prozent) meinen häufiger als Männer (65 Prozent) und Befragte unter 45 Jahren (75 Prozent der 18- bis 29-Jährigen und 77 Prozent der 30- bis 44-Jährigen) häufiger als ältere Befragte (66 Prozent der 45- bis 59-Jährigen und 69 Prozent der über 60-Jährigen), dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten. Auch Befragte mit einem höheren Haushaltsnettoeinkommen (74 Prozent) sowie Anhängerinnen und Anhänger der Grünen (86 Prozent), Linken und der SPD (jeweils 81 Prozent) meinen häufiger als Befragte mit geringem Einkommen (65 Prozent) und die Anhängerinnen und Anhänger anderer Parteien (CDU/CSU 70 Prozent, FDP 62 Prozent), dass die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen durch eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stärker berücksichtigt werden sollten. Insbesondere die Anhängerinnen und Anhänger der AfD (44 Prozent) meinen deutlich seltener als der Durchschnitt, dass die Rechte von Kindern ins Grundgesetz gehören. Ob im Haushalt Kinder leben oder nicht, hat kaum einen Einfluss auf diese Frage.

KINDERINTERESSEN IN DER CORONA-KRISE

72 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass die Interessen von Kindern im Rahmen der während der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen nicht so stark (58 Prozent) oder sogar gar nicht (14 Prozent) berücksichtigt wurden. Befragte aus Ostdeutschland (85 Prozent) meinen noch häufiger als westdeutsche Befragte (70 Prozent), dass die Interessen von Kindern in der Pandemie bislang nicht so stark bzw. gar nicht berücksichtigt wurden und werden. Etwa ein Viertel (24 Prozent) meint, dass die Interessen von Kindern seit Beginn der Corona-Krise eher starke (21 Prozent) oder sogar sehr starke (3 Prozent) Berücksichtigung finden. Befragte unter 30 Jahren (34 Prozent), Anhängerinnen und Anhänger der CDU/CSU (37 Prozent) und Befragte mit einer formal niedrigen Bildung (36 Prozent) glauben häufiger als der Durchschnitt der Befragten, dass die Interessen von Kindern bei den ergriffenen Maßnahmen Berücksichtigung finden.

„Wir sehen an vielen Stellen, dass sich Politik und Verwaltungen bemühen, in der Corona-Pandemie den Kinderinteressen gerecht zu werden. Zugleich erleben wir aber auch eine grundlegende Geringschätzung gegenüber den Bedürfnissen von Kindern. Sie sind oftmals einfach nur Regelungsgegenstand von Politik. Hier zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Wenn es um Entscheidungen mit Tragweite geht, werden die Interessen und die Meinungen der Kinder und Jugendlichen nicht berücksichtigt. Ihr Beteiligungsrecht an den politischen Entscheidungen wird derzeit vielfach schlichtweg übergangen“, so Krüger weiter.

AUSWIRKUNGEN DER CORONA-KRISE AUF KINDER

In Bezug auf die Bildungschancen von Kindern ist eine Mehrheit der Befragten (76 Prozent) der Ansicht, dass diese aufgrund der Corona-Krise im Allgemeinen etwas (55 Prozent) bzw. sogar stark (21 Prozent) gesunken sind. 16 Prozent denken, dass die allgemeinen Bildungschancen in etwa gleich geblieben sind. Dass diese gestiegen sind, glauben nur sehr wenige Befragte (5 Prozent).

In Bezug auf die Bildungschancen von sozial benachteiligten Kindern meinen sogar 81 Prozent, dass diese etwas (28 Prozent) bzw. stark (53 Prozent) gesunken sind. Für 8 Prozent sind sie gleich geblieben und für 9 Prozent gestiegen.

Beim Thema Kinderarmut sind etwa zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) der Ansicht, dass diese während der Corona-Krise bislang etwas (43 Prozent) bzw. sogar stark (21 Prozent) gestiegen ist. Für jeden Fünften (22 Prozent) verharrt die Kinderarmut auf dem Niveau wie vor der Pandemie. Dass die Kinderarmut während der Corona-Krise gesunken ist, denkt jeder zehnte Befragte (10 Prozent).

Am eindeutigsten sind die Aussagen zum Thema Gewalt gegen Kinder: Etwa acht von zehn Befragten (79 Prozent) sind überzeugt, dass im Rahmen der Corona-Pandemie Gewalt gegen Kinder etwas (50 Prozent) bzw. stark (29 Prozent) gestiegen ist. Etwa jeder Zehnte (11 Prozent) meint, sie sei gleich geblieben. Dass Gewalt gegen Kinder in der Pandemie gesunken sei, meint fast keiner der Befragten (3 Prozent).

„Insbesondere Kinder mit besonderen Förderbedarfen dürfen jetzt nach Öffnung der Schulen nicht aus dem Blick verloren werden. Das betrifft etwa Kinder aus armen Familien, die oftmals nicht über die technische Ausstattung oder andere Lernunterstützungsmöglichkeiten verfügen. Nachholbedarfe müssen genau beobachtet und passgenaue, stigmatisierungsfreie Angebote zur Lernunterstützung gemacht werden. Zudem sollten weitere längerfristige Schulschließungen unter allen Umständen vermieden werden. Angesichts der Folgen der Corona-Krise ist damit zu rechnen, dass die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Familien weiter ansteigen wird. Es ist deshalb an der Zeit, die Bekämpfung der Kinderarmut strukturell und umfassend über eine Gesamtstrategie anzugehen. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk geht wie die Befragten davon aus, dass aufgrund der erhöhten Konflikt- und Stresssituationen in den Familien die Gewalt gegen Kinder in der Corona-Krise zugenommen hat, aufgrund fehlender Kontrollinstanzen wie Erziehern und Lehrerinnen, oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe die ohnehin schon hohe Dunkelziffer weiter gestiegen ist. Die letzten Monate haben gezeigt wie wichtig Zugangswege für Kinder zu Hilfsangeboten sind. Deshalb müssen Angebote von Telefon-Hotlines und digitale Hilfeplattformen weiter gestärkt werden“, so Krüger abschließend.

Für die repräsentative Umfrage zum Weltkindertag 2020 wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.015 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Deutschland befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- drei Prozentpunkten.

Eine Zusammenfassung der Umfrage mit ausgewählten Grafiken findet sich unter www.dkhw.de/umfrage-weltkindertag2020.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Bundesschülerkonferenz vom 16.09.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag am 20. September in diesem Jahr mit einem großen digitalen Fest für Kinder in ganz Deutschland. Auf www.kindersache.de können sich Kinder und Jugendliche ab sofort über ihre Kinderrechte informieren und zahlreiche Spiel- und Mitmachaktionen nutzen. Das Motto des diesjährigen Weltkindertags lautet „Kinderrechte schaffen Zukunft“. Schirmherrin des digitalen Weltkindertagsfestes des Deutschen Kinderhilfswerkes ist Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Zum digitalen Weltkindertagsfest erwartet die Kinder ein vielfältiges Programm: neben einem Kinderrechte-Quiz mit tollen Preisen ein Box- und Fitnesstraining mit Boxweltmeisterin Regina Halmich, Basteln mit Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes, ein Gedächtnistraining mit Gedächtnisweltmeisterin Christiane Stenger, ein Fußballtraining mit Fußballern von Hertha BSC Berlin, Fußball-Logo-Ausmalbilder der DFL Stiftung und vieles mehr. Und auch der Kinderrechte-Song des Deutschen Kinderhilfswerkes „Ich darf das“ als Karaoke und zum Erstellen eines Karaoke-Videos fehlt natürlich nicht im Angebot.

„Eigentlich haben wir uns auch in diesem Jahr wieder auf mehr als 100.000 Besucherinnen und Besucher zum Weltkindertagsfest rund um den Potsdamer Platz in Berlin gefreut. Aber die Corona-Pandemie hat uns hier einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Also feiern wir den Weltkindertag in diesem Jahr im Internet und hoffen, dass das wenigstens ein kleiner Ersatz ist. Und um es positiv auszudrücken: In diesem Jahr können alle Kinder und Jugendlichen mitfeiern, egal, wo sie gerade sind“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags „Kinderrechte schaffen Zukunft“ machen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland darauf aufmerksam, dass die Verwirklichung der Kinderrechte einen entscheidenden Beitrag für nachhaltige Entwicklung darstellt. Das Wohlergehen von Kindern – sowohl in Deutschland als auch weltweit – muss zum Maßstab einer zukunftsorientierten Politik werden. Mit dem Motto unterstreichen die beiden Organisationen zudem die große Bedeutung der Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz. Denn damit würde den Anliegen von Kindern auf allen Ebenen der Gesellschaft, in Politik, Verwaltungen, Kommunen oder Schulen Nachdruck verliehen. Wenn es gelingt, bessere Bedingungen zu schaffen, unter denen alle Kinder bestmöglich geschützt und gefördert werden und sie ihre Persönlichkeit frei entfalten können, ist das im Interesse der Kinder und der gesamten Gesellschaft. Starke Kinderrechte machen Deutschland kindgerechter und zukunftsfähiger.

Der digitale Weltkindertag auf www.kindersache.de wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 14.09.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

BMFSFJ und FAIR SHARE of Women Leaders e.V. starten strategisches Monitoring für den NGO-Sektor

Deutsche Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen werden überwiegend von Männern geführt. Zwar beschäftigen NGO’s und Stiftungen etwa 70% Frauen, doch nur rund 33% der Positionen in Leitungs- und Kontrollgremien sind derzeit mit Frauen besetzt. Dies geht aus dem ersten FAIR SHARE Monitor hervor, der im März 2020 als Pilotstudie von FAIR SHARE of Women Leaders e.V. veröffentlicht wurde.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet nun gemeinsam mit dem Verein FAIR SHARE of Women Leaders e.V. (FAIR SHARE) ein Projekt, um den Frauenanteil an Führungspositionen im zivilgesellschaftlichen Sektor systematisch zu untersuchen und Organisationen bei den notwendigen Veränderungsprozessen hin zu mehr Diversität zu begleiten. FAIR SHARE wird dazu systematisch Daten zur Entwicklung des Anteils von Frauen in Führungspositionen erheben, auswerten und veröffentlichen. Daneben geht es um eine verstärkte Netzwerkarbeit und strategische Kooperationen der verschiedenen Organisationen. Der Monitor vom März 2020 umfasste 84 NGOs und Stiftungen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey zum Start des Projekts:

„Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sollte sich überall in der Gesellschaft widerspiegeln. Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen leisten wichtige Arbeit für mehr Gerechtigkeit auf der ganzen Welt. Und sie haben deshalb eine besondere Verantwortung, dies auch in den eigenen Strukturen zu leben. Was es für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst bereits gibt, wird der FAIR SHARE Monitor nun für den zivilgesellschaftlichen Sektor leisten: eine kontinuierliche Erfassung der Daten zu Frauen in Führung. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz. Wir erwarten dadurch spürbare Impulse für Veränderungen in den Organisationen.“

Das Projekt wird von 2020 bis 2024 mit rund 690.000 Euro vom BMFSFJ gefördert. Der Verein FAIR SHARE setzt sich seit seiner Gründung für einen fairen Frauenanteil in den Führungsetagen zivilgesellschaftlicher Organisationen ein und fordert sie auf, bis spätestens 2030 Geschlechtergerechtigkeit in ihren Leitungsebenen zu erreichen.

Helene Wolf, Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von FAIR SHARE, erklärt: „Zukunftsfähige Organisationen setzen sich bewusst mit Fragen zu Diversität, Gleichberechtigung und Repräsentation in ihren eigenen Strukturen auseinander. Die strategische Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ ermöglicht es uns nun, das Thema Geschlechtergerechtigkeit gemeinsam mit Organisationen des zivilgesellschaftlichen Sektors voranzutreiben. Wir wollen den Sektor dabei unterstützen, die eigene Organisationskultur kritisch zu hinterfragen und gemeinsam neue Wege zu gehen.“

Der nächste FAIR SHARE Monitor wird im März 2021 veröffentlicht. Ab Oktober 2020 werden zivilgesellschaftliche Organisationen dazu aufgefordert, die Datenerhebung zu unterstützen und die FAIR SHARE Selbstverpflichtung für einen fairen Frauenanteil in Führungspositionen bis 2030 zu unterzeichnen.

Weiterführende Informationen zu FAIR SHARE: https://fairsharewl.org/de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.09.2020

Erstmals wird heute der International Equal Pay Day begangen – der auf die fortwährende und weltweite Lohnlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam macht. Anlässlich dieses Tages fordert die SPD-Fraktion im Bundestag: Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss selbstverständlich sein.

„Weltweit verdienen Frauen im Durchschnitt deutlich weniger als Männer. In Deutschland liegt die Lohnlücke bei 20 Prozent. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern eine Frage der Gerechtigkeit.

Mit dem Entgelttransparenzgesetz, dem Führungspositionsgesetz, der Aufwertung sozialer Berufe und mit zahlreichen Maßnahmen für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wir bereits wichtige Schritte gegangen, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen.

Klar ist aber auch: weitere Schritte müssen folgen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Forderung unserer Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht, die Frauenquote auf weitere Unternehmen und auf Vorstände auszuweiten. Das Entgelttransparenzgesetz braucht mehr Biss. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Zudem wollen wir die Familienarbeitszeit und das Familiengeld einführen.

Für uns gilt: Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss für Frauen und Männer uneingeschränkt gelten.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 18.09.2020

Familienleistung wird weiter flexibilisiert

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Das Elterngeld ist DAS Erfolgsmodell unserer Familienpolitik. Wir haben es im Laufe der Jahre immer wieder verbessert und den Wünschen der Eltern angepasst. Das tun wir erneut mit diesem Gesetzentwurf.

Die meisten Eltern wünschen sich, dass beide Zeit für die Familie und Zeit für den Beruf haben. Daher eröffnen wir ihnen neue Freiräume, um die Betreuung der Neugeborenen und die Erwerbsarbeit noch besser vereinbaren zu können. Mütter und Väter können das Elterngeld künftig noch flexibler nutzen. Die feste Bezugsdauer von vier Monaten für die Partnerschaftsbonus-Monate, in denen beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten, wird aufgehoben. Zukünftig können Eltern wählen, ob sie zwei, drei oder vier Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen wollen. Und der Zeitkorridor der erlaubten Arbeitsstunden wird auf 24 bis 32 Wochenstunden erweitert.

Und noch eine Erleichterung für Eltern bringen wir in dieser Woche im Bundestag auf den Weg: Noch in diesem Jahr startet das Pilotverfahren zur Digitalisierung von Familienleistungen: Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld können bald in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 16.09.2020

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern operativ ein Geschlecht zuzuweisen, ohne dass dies medizinisch notwendig ist, verletzt grundlegende Rechte der Kinder. Diese Operationen sind in der Regel irreversibel und haben oft traumatische Folgen im späteren Verlauf des Lebens. Es ist überfällig, sie endlich konsequent zu verbieten.

Der Gesetzentwurf ist aber eine große Enttäuschung, denn er missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Kinder. Die Entscheidung über den Körper von insbesondere intergeschlechtlichen Kindern soll nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin bei den Erwachsenen liegen. Und dies auch in Fällen, in denen keine medizinische Indikation vorhanden ist und es schlicht um Geschlechtsstereotypen geht.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll ein operativer Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen weiterhin erlaubt werden, der „allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen“. Diese Fremdbestimmung wird seit Jahren nicht nur von Verbänden intergeschlechtlicher Menschen kritisiert, sondern von internationalen Organisationen als Menschenrechtsverletzung qualifiziert.

Zudem ist es unerklärlich, warum die Bundesregierung ein Verbot von Behandlungen lediglich für Kinder „mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ vorschlägt. Im Ergebnis werden erneut Ärztinnen und Ärzte darüber entscheiden können, wer schutzwürdig ist und wer nicht. Dieser Weg ist bereits im Gesetz zur „Dritten Option“ gescheitert, wie die unzähligen Klagen und Widersprüche zeigen.

Wie ein OP-Verbot klar und konsequent geregelt werden kann, haben wir Grüne mit unserem bereits in den Bundestag eingebrachten Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen. Es darf keine geschlechtszuweisenden Operationen an Säuglingen und Kindern geben, die medizinisch nicht notwendig sind. Wir appellieren an CDU/CSU und SPD, unserem Selbstbestimmungsgesetz zuzustimmen, statt einen faulen Kompromiss zwischen Justiz- und Innenministerium zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.09.2020

Zur Umfrage von Save the Children zur Situation von Kindern in 37 Ländern während der Corona-Pandemie erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Ottmar von Holtz, Sprecher für Zivile Krisenprävention:

Kinder dürfen nicht zu Verlierern der Corona-Pandemie werden – weder in Deutschland noch weltweit. Alle Kinder haben ein Recht auf Kindheit, Gesundheit, Bildung und persönliche Entwicklung. Die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention muss endlich als eine der zentralen politischen Herausforderungen anerkannt werden. Deutschland muss sich gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft insbesondere für die Bekämpfung der schlimmsten Einschränkungen von Kinderrechten wie den Ausschluss von Bildung, Mangelernährung und gewaltsamen Tod, Kinderarbeit, Kinderarmut und Krankheit stark machen.

Globale Krisen wie die COVID 19-Pandemie treffen die Schwachen und Ärmsten mit besonderer Härte. Das gilt für Staaten, Unternehmen und Individuen gleichermaßen – Vergrößerung von Ungleichheit, das ist das Gegenteil dessen, was wir mit den nachhaltigen Entwicklungszielen erreichen wollen.

Bildung ist zentral, um soziale Ungleichheit zu bekämpfen. Sie befähigt dazu, selbstbestimmt zu leben, gut bezahlte Arbeit zu finden und sich an politischen Prozessen zu beteiligen.

Durch die Schulschließungen wurde und wird der Bildungsweg von Schülerinnen und Schülern unterbrochen – für viele permanent und mit lebenslangen Konsequenzen. Armut und deren negative Folgen verfestigen sich dadurch auch für die nachfolgenden Generationen. Schulschließungen sind nicht nur im Hinblick auf die Bildungssituation dramatisch: Schulen sind Orte der Stabilität, der Sicherheit und des Schutzes. Die internationalen Bemühungen müssen nun schnell einen Fokus auf die Wiedereröffnung von Schulen legen, um den Zugang zu guter Bildung gewährleisten.

Auch ohne die Corona- Pandemie liegt die Weltgemeinschaft bei der Erreichung des nachhaltigen Bildungsziels SDG 4 bis 2030 hoffnungslos zurück, so weit liegen seit Anbeginn Lippenbekenntnisse und tatsächliches Engagement auseinander. Schon in der Finanzkrise 2008/2009 sanken die Bildungsinvestitionen und haben sich seither nicht mehr vollständig erholt. Insbesondere in den als Fundament und für benachteiligte Gruppen elementaren Bereichen frühkindliche und Grundschulbildung gehen die Investitionen auch des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Jahren zurück. Aus dem bilateralen Bereich will sich das BMZ nun mit BMZ 2030 komplett zurückziehen. Zwar sind Erhöhungen für die multilateralen Bildungsfonds vorgesehen, aber bei weitem nicht das, was einem fairen deutschen Beitrag entspräche. Gerade in der aktuellen Krise brauchen diese Mechanismen zügig zusätzliche Mittel, um der sich abzeichnenden Bildungskrise Herr zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2020

Zum Jahresbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungshilfe erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:

Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden immer weiblicher und jünger. Zugleich sind immer mehr Alleinerziehende und ihre Kinder betroffen. Eine steigende Anzahl von Menschen wächst in unserem wohlhabenden Land ohne ein festes Zuhause auf. Diese fortschreitende Entwicklung ist alarmierend und traurig und zeigt das Versagen der Großen Koalition in der Wohnungspolitik.

Es braucht mehr Unterstützung und Mittel für passgenauere und zielgruppenorientierte Beratungs- und Auffangangebote vor Ort auch gezielt für Frauen und Familien, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Die Anpassung der Höhe der Mietkostenübernahme im SGB II und SGB XII wäre ein wichtiger Schritt, um diese Familien zu entlasten. In Sammelunterkünften muss Diversität und Barrierefreiheit berücksichtigt und es müssen mehr Schutz- und Rückzugsmöglichkeiten insbesondere für jüngere Frauen und Kinder geschaffen werden. Zu oft sind die vorhandenen Angebote nicht entsprechend ausgelegt.

Auch die Corona-Pandemie erfordert eine durch den Bund koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und sozialen Trägern, um eine flächendeckende temporäre Einzelunterbringung von wohnungslosen Menschen in Hotels, Pensionen oder Jugendherbergen zu gewährleisten.

Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt endlich ein umfassendes nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg zu bringen. Wohnungsnot und überteuerte Mieten werden von der Bevölkerung als drängendes Problem wahrgenommen, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum muss endlich zur Priorität werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2020

Zum Bericht „Ungewollt Kinderlos 2020“ erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Elternschaft gehört für viele Frauen und Männer zu einem erfüllten Leben dazu. Auch wenn es kein Recht auf Elternschaft gibt, haben Paare aber das Recht, bei der Chance auf Elternschaft unterstützt und nicht etwa benachteiligt zu werden. Wir reden nicht von einer kleinen Randgruppe, fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ist betroffen – mit über die letzten Jahre zunehmender Tendenz. Unerfüllter Kinderwunsch ist für Betroffene und für deren Partnerschaft enorm herausfordernd. Die Umfrage zeigt, dass Frauen deutlich stärker belastet sind als Männer. Es muss endlich Schluss sein mit der Stigmatisierung von ungewollter und gewollter Kinderlosigkeit von Frauen.

Betroffene Paare brauchen gute Beratung und Zugang zu einer diskriminierungsfreien, einheitlichen Finanzierung der künstlichen Befruchtung. Es ist längst nicht mehr argumentierbar, warum unverheirateten oder lesbischen Paaren der Zugang zu künstlicher Befruchtung zusätzlich erschwert wird. Außerdem muss der Finanzierungs-Flickenteppich vereinheitlicht werden. Denn momentan ist die Senkung des Eigenanteils durch Zuschüsse vom Bund daran gebunden, dass in dem jeweiligen Bundesland ebenfalls eigene Landesprogramme zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen unterhalten werden. Das ist aber lediglich in neun von 16 Bundesländern der Fall. Der Kinderwunsch darf aber nicht am Wohnort oder fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.09.2020

Zur Veröffentlichung des aktuellen Unicef-Reports zum Kindeswohl in 41 OECD- und EU-Staaten erklärt KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

In Deutschland muss das Wohl der Kinder stärker in den Mittelpunkt politischen Handelns gestellt werden. Das zeigt der aktuelle Unicef-Report deutlich: Was das Wohlbefinden der befragten Kinder betrifft, liegt Deutschland im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Die Corona-Krise spitzt bereits bestehende Problemlagen weiter zu. Es ist dringend geboten, die gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder zu sichern. Die Verankerung starker Beteiligungsrechte im Grundgesetz ist überfällig.

Die Anliegen von Kindern und Jugendlichen müssen endlich flächendeckend politisches Gehör finden. Die Frage der politischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist dafür zentral: Junge Menschen sollen und wollen mehr mitreden. Deshalb fordern wir mehr Mitspracherecht für junge Menschen auf kommunaler Ebene und eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für alle Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Denn junge Menschen haben ein Recht auf politische Beteiligung – es geht schließlich auch um ihr Leben und ihre Zukunft.

Alle Kinder haben das Recht auf ein gutes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe. Eine Politik, die endlich das Kindeswohl stärker in den Mittelpunkt stellt, muss dringend auch hier ansetzen. Denn noch immer ist in Deutschland etwa jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Eine Zahl, die durch die Corona-Krise weiter ansteigen dürfte. Mangel gehört für die betroffenen Kinder und Jugendlichen oft zum Alltag – an Geld, aber auch an sozialer, kultureller und gesundheitlicher Teilhabe. Armut schränkt Kinder in ihrem Aufwachsen ein, sie beschränkt Kinder in ihren Bildungs- und Lebenschancen. Anstatt wie die Bundesregierung Kinderarmut weiterhin nur zu verwalten, fordern wir deshalb die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Beda rfen orientiert und automatisch, ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.09.2020

„Wenn man nur die offensichtlichsten Rechentricks der Bundesregierung eliminiert, liegt der Regelbedarf bei Hartz IV und anderen Formen der Grundsicherung für 2021 bei 658 Euro plus Stromkosten. Sozialminister Hubertus Heil muss endlich aufhören, die Regelsätze gezielt kleinzurechnen und Menschen dadurch in Armut und Vereinsamung zu treiben“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Ko-Parteivorsitzende, zu der von der Fraktion vorgenommenen Berechnung des Regelbedarfs bei den Grundsicherungen für 2021. Kipping weiter:

„Seit Jahren rechnet die Bundesregierung die Regelsätze für Hartz IV und andere Grundsicherungen mit vielen Rechentricks klein. Abgeleitet werden sie anhand einer Stichprobe von Ausgaben von Einkommensarmen und materiell Unterversorgten, den unteren 15 Prozent der Bevölkerung gemessen am Einkommen. Dabei werden zwar Grundsicherungsbeziehende nicht in diese Stichprobe einbezogen werden, wohl aber verdeckt Arme, Personen, die weniger Einkommen als Ausgaben haben, und Personen, die geringe Erwerbseinkommen haben und diese mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen. Außerdem werden viele statistisch erfasste Ausgaben dieser Personengruppe als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft und somit nicht berücksichtigt. Im Ergebnis kommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales so zu einem Bedarf von Ein-Personenhaushalten von lediglich 446 Euro.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 16.09.2020

„Wir werden nicht nur untersuchen, inwieweit Kinderrechte beschränkt wurden, sondern wollen auch konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten. Denn eines ist klar: So eine Beschneidung von Rechten wie während des Lockdowns und weit über diesen hinaus, sollen Kinder und Jugendliche nicht noch einmal erleben“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Übernahme des Vorsitzes der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Deutschen Bundestag. In seiner Vorsitzzeit bis zum 15. Februar will er die Auswirkungen des Corona- Krisenmanagements auf Kinder und Jugendliche untersuchen lassen. Müller weiter:

„Die Sachverständigen der ersten Sitzung sind Claudia Kittel (Monitoringstelle Kinderrechte beim Institut für Menschenrechte) und Prof. Dr. Michael Klundt (Kindheitswissenschaftler der Hochschule Magdeburg Stendal). Da die Öffentlichkeit derzeit nur begrenzt Zutritt zum Tagungssaal hat, werden alle zehn Sitzungen zeitversetzt im Internet übertragen. Das ist ein Novum für das seit 1988 bestehende Gremium. Wir hoffen, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen so noch mehr Gehör finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 09.09.2020

Zum Schulgipfel erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding:

„Vom Schulgipfel muss ein starkes Zeichen der Zuversicht und der Sicherheit ausgehen. Das ist die Bundesregierung den Schülern, Lehrkräften und Eltern schuldig. Ein wochenlanger Unterrichtsausfall darf sich nicht wiederholen. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt mit vereinten Kräften alles dafür tun, dass es nie wieder zu einem solchen Unterrichtschaos kommt. Die bloße Ankündigung weiterer kleinteiliger und bürokratischer Förderprogramme wäre eine herbe Enttäuschung. Unsere Schulen brauchen schnell handfeste und umfassende Verbesserungen der digitalen Lernmöglichkeiten: Jede Schule braucht dafür eine Lernplattform, eine Auswahl an hochwertigen Lernmaterialien und genug Leihgeräte für benachteiligte Kinder. Zudem müssen endlich auch Mittel für die digitale Weiterbildung von Lehrkräften fließen. Dazu ist ein Digitalpakt 2.0 dringend nötig. Unterricht im Präsenzbetrieb bleibt das Ziel, doch bei lokalen Schulschließungen muss der Unterricht reibungsfrei von zuhause fortgesetzt werden können.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 21.09.2020

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 beschlossen, weitere 500 Millionen Euro als Finanzhilfe über den Digitalpakt Schule für die Administration bereitzustellen. Im Gegenzug verstärken nach Aussage der Bundesregierung die Länder die Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Bildung in der digitalen Welt. Ferner hat sich der Koalitionsausschuss am 25. August 2020 darauf geeinigt, eine digitale Bildungsoffensive zu finanzieren. Hierzu sollen Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfaszilität der EU in Anspruch genommen werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22316) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21921) zu den Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulunterrichts während der Schulschließungen. Die genannten Mittel seien ein Zusatz zu den ohnehin schon gewährten 100 Millionen Euro aus dem Digitalpakt für den Auf- und Ausbau von Lernplattformen und 500 Millionen Euro für ein Sofortausstattungsprogramm.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 993 vom 23.09.2020

Die Bemühungen des Bundeskriminalamts (BKA), nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz Mittäter ausfindig zu machen, sind nach Darstellung eines beteiligten Beamten durchweg ins Leere gelaufen. Es habe zwar mehrere Kontaktpersonen des Attentäters Anis Amri gegeben, die ihn unmittelbar vor der Tat noch gesehen hätten, doch hätten sie allesamt glaubhaft machen können, von seiner Absicht, mit einem Lastwagen einen Weihnachtsmarkt zu überrollen, nichts gewusst zu haben, berichtete Kriminalhauptkommissar A.S. am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“).

Der heute 38-jährige Zeuge ist seit 2011 im Referat TE33 des BKA mit Ermittlungen gegen radikalislamische Terroristen befasst. Nach dem Anschlag im Dezember 2016 war er in der federführenden Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „City“ tätig. Er habe dort anfangs, berichtete er, ein schließlich 15-köpfiges Team zur „Personensachbearbeitung“ des Attentäters geleitet: „Wir haben versucht, uns ganz eng an Amri zu orientieren.“ Eine Hauptaufgabe sei gewesen, Amris Mobiltelefon auszuwerten, um festzustellen, wo er sich in den Tagen und Stunden vor dem Anschlag aufgehalten hatte.

Daraus habe sich ergeben, dass sich Amri am Tattag, dem 19. Dezember, bis etwa 14.15 Uhr in seiner Wohnung aufgehalten habe. Gegen 15 Uhr habe er auf dem Parkplatz eines Möbelmarkts im Stadtteil Wedding zwei Bekannte getroffen, die das Berliner Landeskriminalamt nach Bildern einer Überwachungskamera als Bilal Mahmoud und Walid Zaid identifiziert habe. Beide hätten in Vernehmungen angegeben, sie seien mit Amri spazieren gegangen, hätten gemeinsam in einem Grill etwas gegessen und sich dann getrennt. Zaid wurde am späten Abend am Tatort, dem Breitscheidplatz, angetroffen. Seine Angabe, er sei dort nur als Schaulustiger gewesen, habe sich aber nicht widerlegen lassen, sagte der Zeuge. Zudem habe die Überwachung seiner Telekommunikation ergeben, dass er von dem Attentat überrascht gewesen sei und Amri als Urheber zunächst nicht gekannt habe.

Was sich auch nicht mit letzter Sicherheit habe klären lassen, sei die Frage, wie Amri gelernt hatte, den Schwerlaster zu steuern. Zwar war der Wohnungsgeber, der ihn zuletzt als Untermieter beherbergt hatte, ausgebildeter Lastwagenfahrer und zehn Jahre lang bei einem Frachtunternehmen beschäftigt gewesen. Das sei, meinte der Zeuge, ein „blöder Zufall“, der die Vermutung nahelegte, Amri könnte bei seinem Vermieter Fahrstunden genommen haben. Dies sei aber, wie der Mann in seiner Vernehmung „glaubhaft“ habe machen können, nicht der Fall gewesen. Aus der Presse, fuhr der Zeuge fort, habe er erfahren, dass Amri angeblich von seinem Bruder in Tunesien im Umgang mit einem Lastwagen unterrichtet worden sei. Ob die Ermittler diesem Hinweis an Ort und Stelle nachgegangen seien, könne er nicht sagen.

Amris Vermieter sei diesem, wie er der Polizei berichtet habe, unmittelbar nach der Tat in der gemeinsamen Wohnung zuletzt begegnet. Amri habe „zerstreut“ und „aufgeregt“ gewirkt, seine Sachen gepackt, die Schuhe gewechselt und die Wohnung verlassen.

Im Sande verlaufen seien auch Ermittlungen nach einem Hinweis auf einen Komplizen namens Ahmed Hamami, der Amri laut Erkenntnissen der italienischen Polizei Schießunterricht erteilt haben soll. Zudem sei Amris Mobiltelefon zuletzt am 6. Februar 2017 aus dem Sudan angerufen worden. Die Polizei habe dem Vorfall „hohe Bedeutung“ beigemessen und „umfangreiche Ermittlungen“ angestellt. Doch auch diese Spur habe sich „aufgelöst“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 979 vom 18.09.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/22554) für einen höheren gesetzlichen Mindestlohn und eine Reform der Mindestlohnkommission vorgelegt. Darin schreibt sie: „Der symbolischen Aufwertung von Tätigkeiten im Niedriglohnsektor muss auch eine finanzielle Anerkennung folgen, die sich nicht in Einmalzahlungen erschöpft. Wenn Menschen in Vollzeit arbeiten, dann müssen sie von ihrer Arbeit auch leben können. Der Lohn muss deshalb zumindest existenzsichernd ausgestaltet sein.“ Die am 30. Juli 2020 von der Mindestlohnkommission beschlossene schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 Euro bis zum Juli 2022 reiche dafür nicht aus. Ginge es in diesem Tempo weiter, würde der Mindestlohn erst in einigen Jahren die Höhe von zwölf Euro erreichen – und wäre dann bereits wieder zu niedrig. „Es braucht eine schrittweise und dennoch zügige Erhöhung auf zwölf Euro“, fordern die Grünen.

Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Mindestlohn innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren unter Berücksichtigung der Betroffenheit durch die Corona-Pandemie auf zwölf Euro pro Stunde erhöht wird. Darüber hinaus soll die Erhöhung des Mindestlohns aber Aufgabe der Mindestlohnkommission bleiben, gleichzeitig soll aber das Mindestlohngesetz reformiert werden. Damit soll unter anderem erreicht werden, dass die Ziele bei der Gesamtabwägung zur Erhöhung des Mindestlohns im Mindestlohngesetzes (MiLoG) dahingehend ergänzt werden, dass der Mindestlohn vor Armut schützen muss. Außerdem soll die Kommission künftig beschließen können, dass der Mindestlohn mindestens der Tarifentwicklung folgt und darüber hinaus auch relativ steigen kann. Die Grünen fordern weiter, die Kontrollen des Mindestlohngesetzes deutlich zu verbessern und eine Dokumentation der Arbeitszeit gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 975 vom 17.09.2020

Um die informellen Gespräche der Kultusminister im Kanzleramt, die Instrumente, um der Corona-Krise zu begegnen sowie die Grundausstattung für digitale Klassenzimmer ging es in der 60. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda. Auskunft erteilte der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK), Udo Michallik. Michallik betonte, dass bis zum 30. Juni 2020 zwar nur etwa 15 Millionen Euro Fördermittel des Bundes für digitalen Unterricht abgegangen seien, er aber davon ausgehe, dass sich diese Zahlen „deutlich verändern“ werden.

Der KMK komme die Rolle eines koordinierenden Gremiums zu. Für die Umsetzung der Maßnahmen, wie etwa die Lizensierung der Lernmittel, seien die Länder zuständig, sagte Michallik. „Was die KMK die letzten Tage getan hat, war, mit MUNDO sodix.de eine ländergemeinsame Bildungsmedieninfrastruktur zu schaffen, die über den Digitalpakt gefördert wurde“, berichtete Michallik. Diese beinhalte offene, lizenzrechtlich und qualitativ geprüfte Materialien – unter anderem eine Mediathek für Lehrende, Lernende und Erziehungsberechtigte, sowie einen Web-Editor zum kollaborativem Erstellen von Unterrichtsmodulen. Diese sei, bestätigte Michallik auf Nachfrage der Abgeordneten, ein Parallelangebot zur sogenannten HPI-Schulcloud, die vom Hasso-Plattner-Institut in Potsdam entwickelt wurde.

Auch warfen die Abgeordneten Fragen nach dem Umgang mit der Pandemie aus Sicht der Lehrenden auf. Da habe es „Licht und Schatten“ gegeben, sagte Michallik. Es bestehe eine Bringschuld der Länder, die Lehrenden über „ausgedehnte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen“ an ein Niveau heranzuführen, das sie in die Lage versetze, digitale Mittel und Methoden einzusetzen. Darüber hinaus sei es aber auch eine Frage der Ausbildung der Lehrkräfte an den Universitäten.

Nach langem Ringen war 2019 das Grundgesetz geändert worden, damit, obwohl Schule Ländersache ist, der Bund Geld für die Digitalisierung der Schulen beisteuern kann. Mehr als fünf Milliarden Euro stellt der Bund etwa für Investitionen in Smartboards, Schul-WLAN, Online-Lernplattformen und mobile Endgeräte zur Verfügung. Von den Ländern kommen weitere 500 Millionen Euro. In Kraft getreten war der Digitalpakt am 17. Mai 2019.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 969 vom 17.09.2020

Die Bundesregierung bemisst den Erfolg des Digitalpakts Schule nicht am Mittelabfluss. Lehrkräfte und -inhalte ließen sich nicht durch Investitionen in digitale Technik ersetzen. Bildung werde insbesondere bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen durch pädagogische und fachliche Kompetenz und Engagement der Lehrkräfte im schulischen Unterricht vermittelt. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22033) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21714) deutlich. Die am Mittelabfluss ablesbaren Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen könnten daher nur Voraussetzung, aber kein Maßstab für den Erfolg des Digitalpakts Schule sein.

Das Grundgesetz erlaube der Bundesregierung über Finanzhilfen im Bildungsbereich hinaus keine inhaltliche Einwirkung auf die Schulpolitik der Länder. Der Digitalpakt Schule sei jedoch von Bund und Ländern sowohl ausweislich der Präambel als auch der regelmäßigen Berichtspflichten mit den inhaltlichen Zielen der von der Kultusministerkonferenz 2016 beschlossenen Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ verknüpft.

Die FDP hatte daraufhin gewiesen, dass mit der Einigung auf den Digitalpakt Schule im Mai 2019 sich Bund und Länder darauf verständigt hätten, Schulen in Deutschland bis 2024 mit besserer digitaler Infrastruktur auszustatten und dafür bis zu 5,55 Milliarden Euro zu investieren. Laut einer Umfrage des Magazins „Focus“ sei an allen Kultusministerien der Länder bislang rund 125 Millionen Euro bewilligt worden, also nur 2,5 Prozent. Die Kosten für die beantragten Projekte würden sich auf rund 284 Millionen Euro belaufen, was 5,7 Prozent entspreche.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 951 vom 16.09.2020

Der Bundesregierung ist es ein großes Anliegen, dass Schwangerschaftsberatung, Sexualaufklärung und Familienplanung ungehindert und sicher in Anspruch genommen werden kann. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/22143) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21813) zu Auswirkungen des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft). Dies beinhalte auch die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Beratung für schwangere Frauen, die sich in besonderen Notlagen befinden. Gerade für diese belasteten Frauen müsse ein freier, sicherer und diskriminierungsfreier Zugang zur Schwangerschaftsberatung gewährleistet werden.

Weiter heißt es in der Antwort, der ungehinderte Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sei in erster Linie durch das Polizei- und Ordnungsrecht zu gewährleisten, für das grundsätzlich die Länder zuständig seien. Daten über Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren wegen Paragraf 219a gegen Schwangerschaftsberatungsstellen sowie gegen Kliniken und gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ließen sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik nicht entnehmen. Die Bundesregierung erhalte bisweilen Hinweise aus der Presse oder von Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen über Drohungen und Beleidigungen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse dazu lägen der Bundesregierung nicht vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 941 vom 14.09.2020

Die FDP-Fraktion will das schulische und außerschulisches Lernen stärken und hat dazu einen Antrag vorgelegt (19/22299). Dazu sollen die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) in der frühkindlichen Bildung gestärkt werden. Gemeinsam mit den Kultusministerien der Länder sollen verpflichtende, qualitativ hochwertige und bundesweite Bildungsstandards in der frühkindlichen Bildung formuliert werden, damit besonders benachteiligte Kinder nicht auf Grund ihrer sozialen Lage, Herkunft oder ihres Wohnorts von Anfang an im Bildungssystem abgehängt werden. Gemeinsam mit der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ solle wissenschaftlich untersucht werden, welche Maßnahmen die Qualität der MINT-Bildung in Kitas wirksam und nachhaltig ausbauen, damit alle Kinder, unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht und individuellen Herausforderungen wie Begabungen davon profitieren.

Die FDP-Fraktion ist der Überzeugung, dass die MINT-Felder zunehmend an Bedeutung gewinnen, ob vor dem Hintergrund des Klimawandels, der Industrie 4.0 oder der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt und Wirtschaft: Alle Schülerinnen und Schüler müssen lernen, wie sie als Bürgerinnen und Bürger den Herausforderungen der Zukunft mit neuen Methoden, Kreativität und eigenständigem Denken begegnen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 940 vom 14.09.2020

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen die gesetzlichen Grundlagen für den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zügig geschaffen werden. In einem Antrag (19/22117) fordert sie die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorzulegen, um den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2025 realisieren zu können. Der Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung soll unabhängig vom Umfang der Berufstätigkeit der Eltern an fünf Tagen in der Woche für mindestens neun Stunden pro Tag für jedes Kind gelten und zudem ein Mittagessen umfassen. Zudem fordern die Grünen eine gemeinsame Qualifizierungsoffensive für pädagogisches Fachpersonal an Schulen und Horten von Bund und Ländern. So sollen unter anderem bundesweit die ausbildungsbezogenen Schulgelder entfallen und ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung geschaffen werden, um den Einstieg in den Erzieherberuf zu erleichtern.

Das Sondervermögen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Finanzierung der Investitionskosten soll nach dem Willen der Grünen in den Jahren 2020 und 2021 auf vier Milliarden Euro aufgestockt werden. Auf Grundlage einer realistischen Bedarfsanalyse soll zudem eine faire Aufteilung der Investitions- und Betriebskosten zwischen Bund, Ländern und Kommen erreicht werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 930 vom 10.09.2020

In seiner 59. Sitzung hat der Ausschuss Digitale Agenda mit einem Vertreter des Bundesforschungsministeriums (BMBF) über aktuelle Entwicklungen in der digitalen Schulbildung in Zeiten der Corona-Pandemie diskutiert. Fast sieben Milliarden Euro seien für die Digitalisierung im Bildungssektor von Seiten des Bundes zur Verfügung gestellt worden, führte er aus. Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK) konnten nicht in der Ausschusssitzung erscheinen, sodass der Tagesordnungspunkt, insbesondere zur Umsetzung des Digitalpakts Schule in den Ländern, in der kommenden Sitzungswoche nochmals im Ausschuss diskutiert werden soll.

Auf der einen Seite habe die Pandemie wie ein Turbo gewirkt, was die Notwendigkeit der Digitalisierung anbelange, und die Akzeptanz gesteigert, diese in den veränderten Schulalltag einzubeziehen. Auf der anderen Seite habe Corona wie unter einem Brennglas die Schwächen in der Frage der Anbindung von Schulen und der Nutzung von digitalen Möglichkeiten offenbart. Bis die ersten Digitalpakt-Anträge gestellt wurden, habe es etwas gedauert und die Entwicklung sei in den Bundesländern „sehr unterschiedlich“, sagte der BMBF-Vertreter.

Bis zum 30. Juni 2020 konnte eine Mittelbindung von 250 Millionen Euro verzeichnet werden – das sei 17 Mal mehr im Vergleich zum Vorjahr und zeige die breite Umsetzung, stelle aber noch nicht zufrieden, sagte der BMBF-Vertreter. In der Pandemie sei zudem sehr schnell mit einem Programm in Höhe von 500 Millionen Euro nachgesteuert worden, durch das sozial bedürftige Schülern digitale Endgeräte zugänglich gemacht wurden. In einer weiteren 500 Millionen Euro schweren Vereinbarung sei etwa auch die Ausrüstung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten geregelt worden. Ebenfalls sei über den Digitalpakt Schule eine Zusatzvereinbarung von ebenfalls 500 Millionen Euro geschlossen worden, die die Administratoren, die sich in Schulen um die digitale Lerninfrastruktur kümmern, berücksichtige.

Alle Vertreter der Fraktionen betonten, dass die Digitalisierung in den Schulen weiter am Anfang stehe. Sie thematisierten insbesondere den mangelhaften Mittelabfluss und die Abstimmungsprozesse zwischen Bund und Ländern. Auch wollten sie erfahren, wie die Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) genutzt werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 929 vom 09.09.2020

Gesundheits- und Sozialexperten fordern mehr Wertschätzung für die Pflegeversorgung und eine bessere Bezahlung der Fachkräfte. Zudem weisen Fachleute auf die Bedeutung der pflegenden Angehörigen für die Versorgung hin und schlagen Entlastungen vor. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch über zwei Anträge der Grünen-Fraktion in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Grünen-Fraktion fordert eine Entlastung professioneller Pflegekräfte. Die Pflege sei schon immer systemrelevant gewesen, heißt es in einem Antrag (19/19136) der Fraktion. In Deutschland spiegele der Lohnzettel die Arbeitsbedingungen, Zuständigkeiten und Systemrelevanz der professionellen Pflege nicht angemessen wider. Gefordert werden kurzfristige Initiativen zum Schutz der Pflegekräfte in der Coronakrise sowie perspektivisch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Ferner brauchen nach Ansicht der Grünen auch die pflegenden Angehörigen mehr Unterstützung. Die Abgeordneten fordern in einem Antrag (19/18957) einen besseren Infektionsschutz für pflegebedürftige Menschen und Pflegepersonen.

Die Fachleute unterstützten die Anträge im Grundsatz. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erklärte, die Wertschätzung der Pflege müsse sich dringend in besseren Arbeitsbedingungen und in tariflicher Bezahlung widerspiegeln, etwa in der Altenpflege. Nötig sei auch mehr Personal.

Trotz gestiegener Anforderungen seien die Personalschlüssel in der Altenpflege seit den 1990er Jahren nahezu unverändert geblieben. Von zentraler Bedeutung sei, dass ein in der Erprobung und Einführung bewährtes Personalbemessungssystem bundesweit eingeführt werde.

Zustimmung kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die erklärte, Wertschätzung und Entlastung seien die wesentlichen Bedingungen dafür, Pflegende an die Kliniken zu binden und neue Pflegekräfte zu rekrutieren.

Die Arbeitsforscherin Tine Haubner von der Universität Jena stellte fest, dass trotz der prognostizierten Abnahme familiärer Pflegebereitschaft die Angehörigen den größten und zugleich kostengünstigsten Pflegedienst stellten. Von den rund 3,4 Millionen Pflegebedürftigen würden drei Viertel ausschließlich oder unter anderem von Angehörigen versorgt. Die Mehrheit der drei bis fünf Millionen privaten Pflegepersonen sei weiblich und nahezu im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung in die Pflege eingebunden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 927 vom 09.09.2020

Die Bundesregierung verteidigt das Konzept der Bedarfsgemeinschaften, verschließt sich aber nicht gegenüber neuen sozial- und familienpolitischen Konzepten. Dies betont sie unter Verweis auf Konzepte vom Bündnis Kindergrundsicherung oder der Bertelsmann-Stiftung in ihrer Antwort (19/21797) auf eine Kleine Anfrage (19/21244) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In diesem Zusammenhang müssten jedoch unter anderem die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Kindergrundsicherung“ der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister beziehungsweise Senatoren abgewartet werden, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 905 vom 04.09.2020

Die Bertelsmann Stiftung hat in den vergangenen Wochen die Initiative #StopptKinderarmut mit Unterstützung zahlreicher kinder- und familienpolitischer Organisationen durchgeführt. Denn mehr als jedes fünfte Kind erlebt in Deutschland Armut. Prominente Influencer*innen haben sich in Videos zu Wort gemeldet und ihre eigenen Armutserfahrungen geteilt. Die vielen Reaktionen der jungen Menschen darauf zeichnen ein differenziertes Bild davon, was es in Deutschland bedeutet, in Armut aufzuwachsen. Zahlreiche Prominente wenden sich heute mit einem Offenen Brief an die Politik und Öffentlichkeit und fordern: #StopptKinderarmut. Unter den Fürsprecher*innen sind die Influencer*innen Hatice Schmidt, Leeroy Matata, Anderson, JustCaan, Kati Karenina, Kicki Yang Zhang, MrTrashpack, Simon Will oder der Musiker Matondo Castlo. Auch andere bekannte Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens bringen ihre Unzufriedenheit mit dem Maß an Kinderarmut in Deutschland zum Ausdruck – u.a. Nina Bott, Frank Buschmann, Katja Burkard, Tyron Ricketts, Balbina, Hans Sarpei, Jasmin Wagner oder Timur Ülker.

In dem Brief fordern die Prominenten, Kinderarmut zu entstigmatisieren und politisch zu bekämpfen. Dem Offenen Brief vorausgegangen war seit Anfang August eine ganze Reihe von Videobeiträgen zahlreicher prominenter YouTuber*innen, in denen diese eigene Armutserfahrungen schildern und ihre Community motivieren, sich selbst zum Thema Kinderarmut zu äußern. Die insgesamt sechs Videos wurden seitdem von mehr als einer halben Million jungen Menschen angesehen und haben eine Fülle an Reaktionen hervorgerufen – sowohl in den sozialen Netzwerken als auch in Form ausführlicher Beiträge in der Kommentarfunktion der Videos. Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, ist die Social-Media-Initiative eine neue und gewinnbringende Erfahrung: „Armut darf nicht stigmatisieren. Mit der Initiative #StopptKinderarmut werden junge Menschen ermutigt, offener über ihre Erfahrungen zu sprechen.“ Im Rahmen der Initiative haben sich viele Jugendliche geöffnet und ihre eigenen Erfahrungen mit dem Thema Armut zum Ausdruck gebracht. Dabei wurden unterschiedliche Aspekte deutlich: So waren viele junge Menschen dankbar, dass prominente Vorbilder ihre eigenen Armutserfahrungen offen geteilt haben. Das Gefühl, das Tabuthema ansprechen zu können, wurde als sehr hilfreich empfunden. Zudem drückten viele Jugendliche aus, wie gefangen sie – und ihre Familien – sich in der Armutssituation fühlen, wie schwer der Ausweg ist – und wie unverschuldet das Abrutschen in Armut war. Gerade ihren Eltern zollen viele junge Menschen Respekt, die trotz widriger Umstände alles für ihre Kinder geben.

Zahlreiche Reaktionen der jungen Menschen veröffentlicht die Bertelsmann Stiftung anonymisiert in einer Broschüre. Die Bildungsinitiative MESH Collective hat im Auftrag der Bertelsmann Stiftung die Initiative umgesetzt. Head of MESH Julia Althoff zeigt sich bewegt von der Offenheit der jungen Menschen: „Armut bestimmt den Alltag von 2,8 Millionen Kindern in Deutschland. Mit der Social-Media-Initiative #StopptKinderarmut haben diese Kinder eine Plattform erhalten und wir hoffen, dass auch die Politik hingesehen hat.“ Dräger bekräftigt: „Jetzt ist der Zeitpunkt, um gegen Kinderarmut vorzugehen.“ Eine Kindheit sei zu kurz, als dass die Politik noch Jahre warten könnte. Dräger schlägt vor, mit einem Teilhabegeld gegen Kinderarmut vorzugehen. Ziel müsse es sein, unbürokratisch den Kindern, Jugendlichen und Familien Unterstützung zukommen zu lassen, die auf Hilfe angewiesen sind. Ihre Bedarfe für gutes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe müssen gedeckt werden, wenn das Einkommen Zuhause nicht reicht. Eine Bündelung bestehender familienpolitischer Leistungen zu einer einzigen Maßnahme sei ein erster und wichtiger Schritt. Er begrüßt deshalb, dass sich einige Parteien mit einer Kindergrundsicherung auf den Weg machen. Mehr Informationen zu der Initiative #StopptKinderarmut finden sich unter www.stopptkinderarmut.org. Dort können auch die Videobeiträge von Anderson, Matondo Castlo, JustCaan, Kati Karenina, Leeroy Matata und der Offene Brief angesehen werden sowie ein Auftaktvideo, in dem zahlreiche Influencer*innen und von Armut betroffene Kinder zu Wort gekommen sind.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 15.09.2020

Frauen in West- wie in Ostdeutschland haben in Puncto Bildung, Erwerbstätigkeit und soziale Absicherung in den vergangenen Jahren gegenüber Männern aufholen können. Trotzdem gibt es beim Thema Gleichstellung weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen Ost und West. Bei zentralen Arbeitsmarkt-Größen wie der Erwerbsbeteiligung, der Arbeitszeit und dem Einkommen sind die Abstände zwischen Männern und Frauen im Osten spürbar kleiner – allerdings beim Einkommen auf insgesamt niedrigerem Niveau als im Westen. Und auch wenn die Gleichstellung in Ost- wie Westdeutschland vielfach vorangekommen ist bleibt die durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen in beiden Landesteilen weiterhin oft schlechter als die von Männern. Wo es Fortschritte gegeben hat und wo weniger, beleuchtet anhand von 27 Indikatoren und aktuellster verfügbarer Daten ein neuer Report, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt.

Mehr Frauen in West und Ost erwerbstätig – aber Zunahme vor allem in Teilzeit

Die Auswertung im Vorfeld des 30. Jahrestags der Deutschen Einheit zeigt unter anderem: Bei schulischer und beruflicher Qualifikation haben Frauen in beiden Landesteilen weitgehend mit den Männern gleichgezogen. Bei der Erwerbsbeteiligung zeigen sich dagegen trotz Annäherungen auch heute noch deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern und zwischen Ost- und Westdeutschland. So lag die Erwerbstätigenquote westdeutscher Frauen 2018 um gut acht Prozentpunkte unter der von westdeutschen Männern (71,6% vs. 80 Prozent). 1991 war die Differenz indes noch fast dreimal so groß. Auch die Erwerbstätigenquote von Frauen in Ostdeutschland ist mit aktuell 73,9 Prozent höher als 1991, und der Abstand gegenüber ostdeutschen Männern von knapp 12 auf gut vier Prozentpunkte gesunken.

Allerdings beruht diese Entwicklung vor allem auf mehr weiblicher Teilzeitarbeit. In Ostdeutschland ist der Anteil der Teilzeitstellen an allen Beschäftigungsverhältnissen von Frauen zwischen 1991 und 2018 um 17,2 Prozentpunkte gewachsen – sogar etwas stärker als in Westdeutschland (14,3 Prozentpunkte). Dennoch liegt die Teilzeitquote der westdeutschen Frauen mit aktuell 48,6 Prozent weiterhin deutlich über der der Ostdeutschen (34,7 %). Der Anteil der Frauen, die lediglich einen Minijob haben, ist mit 17,1 Prozent im Westen sogar fast doppelt so hoch wie in Ostdeutschland mit 9,9 Prozent.

Rückstand gegenüber Männern bei der Arbeitszeit: 5 Stunden im Osten, sogar 9 im Westen

Bei Männern ist Teilzeitarbeit in beiden Landesteilen hingegen eher ein Randphänomen. Das hat auch deutliche Auswirkungen auf die durchschnittlichen Arbeitszeiten, zeigt die WSI-Studie: In Westdeutschland verbringen Frauen nach den neuesten verfügbaren Daten neun Stunden weniger als Männer mit Erwerbsarbeit – der Rückstand ist wegen der höheren Teilzeitquote eine Stunde größer als 1991. In Ostdeutschland liegt die Differenz bei fünf Stunden und somit zwei Stunden höher als noch vor 30 Jahren.

Die deutlichen Differenzen beim zeitlichen Umfang der Erwerbsarbeit hängen nach der WSI-Analyse maßgeblich mit dem unterschiedlichen Angebot an institutioneller Kinderbetreuung zusammen: In Ostdeutschland werden 41,4 Prozent der Kinder unter drei Jahren und 74,8 Prozent der 3- bis 6-Jährigen ganztags außer Haus betreut. Dagegen sind es im Westen nur 14,3 bzw. 40,5 Prozent – bei spürbar höherer Nachfrage. Immerhin hat sich das Angebot an Ganztags-Kinderbetreuung in Westdeutschland im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt, so dass die Abstände zwischen beiden Landesteilen etwas kleiner geworden sind. „Sowohl die Unterschiede zwischen Ost und West als auch die schrittweise Annäherung zeigen, dass Fortschritte bei der Gleichstellung sehr oft von Rahmenbedingungen abhängen, die am besten der Staat gestaltet – durch verbindliche Regeln und Investitionen in Infrastruktur“, sagt Dr. Aline Zucco, WSI-Forscherin und Ko-Autorin der Studie. „Einfach auf einen „Kulturwandel“ zu vertrauen, reicht nicht. Dann kommt man nur sehr langsam voran und viele – zunehmend sehr gut ausgebildete Frauen – sind gezwungen, unter ihren Möglichkeiten zu bleiben.“

Gender-Pay-Gap im Osten viel kleiner – aber auch, weil Männer weniger verdienen

Die Unterschiede bei Kinderbetreuung und Arbeitszeiten tragen, unter anderem wegen geringerer Karrieremöglichkeiten, wesentlich dazu bei, dass die Lohnlücke in Westdeutschland weiterhin deutlich höher ist als in Ostdeutschland: In Westdeutschland liegt der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen 21 Prozent unter dem von Männern, der Abstand ist dreimal so groß wie in Ostdeutschland. Allerdings spielt bei den geringeren Unterschieden im Osten ein weiterer Faktor eine erhebliche Rolle: Die Stundenlöhne ostdeutscher Männer sind wesentlich niedriger als die von männlichen Beschäftigten im Westen. Diese Diskrepanz zeigt sich auch bei der Einkommensverteilung: 26 Prozent der vollzeitbeschäftigten westdeutschen Männer haben monatliche Bruttoeinkommen über 5000 Euro – der Anteil ist mehr als doppelt so hoch wie unter westdeutschen Frauen (12,7%), ostdeutschen Männern (12,4%) oder Frauen (9,3%). Mit Niedrigeinkommen unter 2000 Euro monatlich für eine Vollzeitstelle müssen aktuell in Ostdeutschland zwar weniger Menschen auskommen als noch 2011, trotzdem ist der Anteil weiterhin deutlich höher als in den alten Bundesländern: Gut ein Viertel der ostdeutschen vollzeitbeschäftigten Frauen und ein Fünftel der Männer lagen 2018 unter dieser Einkommensgrenze. Im Westen waren es rund 19 Prozent der weiblichen und acht Prozent der männlichen Vollzeitbeschäftigten. „Es lohnt sich also, zusätzlich sehr genau hinzuschauen, auf welchem absoluten Niveau sich geschlechtsspezifische Differenzen darstellen“, sagt Forscherin Zucco. Neben den – auch 30 Jahre nach der Vereinigung – erheblichen Unterschieden in der Wirtschaftsstruktur trägt nach WSI-Untersuchungen auch die niedrigere Tarifbindung im Osten zum insgesamt niedrigeren Lohnniveau bei.

In einem weiteren Punkt unterscheiden sich die Geschlechter in Ost und West hingegen heute kaum: In beiden Landesteilen gibt es ähnliche geschlechtsspezifische Präferenzen bei der Berufswahl. Zugleich sind „typisch weibliche“ Dienstleistungs-Berufe, etwa in Handel, Erziehung oder im Pflege- und Gesundheitsbereich, zwar spätestens seit der Corona-Krise als „systemrelevant“ anerkannt, sie werden aber gleichwohl meist schlechter bezahlt als technische Berufe, in denen Männer dominieren.

Die weiterhin deutlichen Unterschiede in den Erwerbsverläufen ost- und westdeutscher Frauen führen auch zu gravierenden Differenzen bei der Absicherung im Alter: Nimmt man gesetzliche Rente, betriebliche und private Alterssicherung zusammen, beziehen Frauen in Westdeutschland durchschnittlich ein um 58 Prozent niedrigeres Alterseinkommen als Männer. Anfang der 1990er Jahre lag der Gender Pension Gap im Westen sogar bei 73 Prozent. In Ostdeutschland beträgt der Abstand durchschnittlich 28 Prozent, 1992 waren es noch 39 Prozent.

Anteil der Frauen in Führungspositionen im Osten spürbar höher

Weiterhin Rückstände, die im Osten aber kleiner sind, beobachten WSI-Expertin Zucco und ihre Forscherkollegin und -kollege Svenja Pfahl und Dietmar Hobler schließlich auch bei der Partizipation von Frauen an betrieblichen Führungspositionen – insbesondere auf den obersten Führungsetagen: Hier wird in Ostdeutschland nur eine von drei Stellen von einer Frau besetzt, in Westdeutschland sogar nur eine von vier. Der Anteil ist in den vergangenen 15 Jahren vor allem im Westen nur geringfügig gewachsen. Besser sieht es nach der WSI-Analyse auf der zweiten Führungsebene aus, wo der Frauenanteil in Westdeutschland mit 39 Prozent dem Anteil an allen Beschäftigten (44 Prozent) relativ nahe kommt. In Ostdeutschland sind Frauen auf der zweiten Führungsebene sogar leicht überrepräsentiert (45% vs. 44%).

Empfehlungen für mehr Gleichstellung: Bessere Kinderbetreuung, Quoten, mehr Vätermonate, ausgeglichenere Arbeitszeiten

Verpflichtende Vorgaben für Geschlechteranteile in Vorständen sind nach Analyse der Forscherinnen und des Forschers ebenso notwendig wie ein erweiterter Geltungsbereich der Geschlechterquote in Aufsichtsräten, die bislang nur greift, wenn Unternehmen börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf breiter Linie wirksam zu fördern, empfehlen sie darüber hinaus unter anderem:

  • Stärkere Anreize für Männer, Sorgearbeit zu übernehmen, etwa durch eine schrittweise Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld auf sechs Monate.
  • Einen weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der institutionellen Betreuung von Kleinkindern.
  • Eine finanzielle Aufwertung von frauendominierten Berufen im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich, um diese für beide Geschlechter attraktiver zu machen.
  • Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse bei Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherung; Minijobs sollten möglichst in reguläre Beschäftigung überführt werden.
  • Schaffung von Arbeitsplätzen in kurzer Vollzeit und Abkehr von der Vollzeit- bzw. Überstundenkultur. Voraussetzung dafür seien unter anderem eine ausreichende Personalbemessung, verbindliche Vertretungsregelungen und Beförderungskriterien, die sich nicht an der Präsenz am Arbeitsplatz bzw. Überstunden orientieren.
  • Abschaffung des Ehegattensplittings, das vor allem in Westdeutschland ökonomische Fehlanreize für Ehefrauen nach der Familiengründung setzt, dem Arbeitsmarkt fernzubleiben oder die Arbeitszeit deutlich zu reduzieren.

Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Aline Zucco 30 Jahre deutsche Einheit

Gleichstellung von Frauen und Männern auf den Arbeitsmärkten in West- und Ostdeutschland? WSI-Report Nr. 60 (Download ›)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.09.2020

  • 6% weniger Fälle als im Vorjahr
  • Deutlich weniger Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise: -29%
  • Überforderung der Eltern war mit 38% häufigster Anlass

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2019 rund 49500 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sogenannte Inobhutnahmen, durch. Das waren knapp 3100 Fälle und somit 6% weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltkindertag am 20.September mitteilt. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein erneuter Rückgang von Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland: Deren Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 29% auf gut 8600 Inobhutnahmen. Währenddessen stieg die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen um 1% auf rund 40900 Fälle an. Langfristig setzt sich damit ein weiterer Trend fort: In den letzten zehn Jahren sind die Inobhutnahmen aus anderen Gründen mit leichten Schwankungen um 30% angestiegen – von rund 31500 Fällen im Jahr 2009.

Fast jedes fünfte Kind suchte selbst Hilfe beim Jugendamt

Etwa jedes dritte betroffene Kind war jünger als 12 Jahre, rund jedes zehnte sogar jünger als 3 Jahre. Jungen wurden etwas häufiger in Obhut genommen als Mädchen (53%), lediglich in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. In etwa jedem fünften Fall (19%) hatten die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Am häufigsten war die Maßnahme aber von sozialen Diensten und dem Jugendamt angeregt worden (55%), in mehr als jedem zehnten Fall kam ein Hinweis von Polizei oder Ordnungsbehörden (12%).

Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei den Eltern (25%), bei einem allein erziehenden Elternteil (24%) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14%). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13%). In 23% aller Fälle waren die Kinder oder Jugendlichen vor der Inobhutnahme von zu Hause – einschließlich Pflegefamilie und Heim – ausgerissen.

Häufigster Grund für eine Inobhutnahme war Überforderung der Eltern

Am häufigsten wurden Kinder 2019 wegen Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (38%). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17%). Anzeichen für Vernachlässigung waren der dritthäufigste (14%) und Beziehungsprobleme der vierthäufigste Anlass für eine Inobhutnahme (12%). An fünfter Stelle standen Hinweise auf körperliche Misshandlungen (12%). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Gut die Hälfte der Schutzmaßnahmen konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden. Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80%). Danach kehrte aber ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (38%). Knapp ein Drittel der Betroffenen bekam dagegen ein neues Zuhause in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30%).

Methodischer Hinweis:
Die Jugendämter sind nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 42, 42a SGB VIII) berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa bei Verwandten, in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise werden ab dem Berichtsjahr 2017 aufgrund einer Gesetzesänderung in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen erfasst (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII). Die Ergebnisse enthalten daher Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Berichtsjahres zunächst vorläufig und später – i.d.R. nach einer Verteilung an ein anderes Jugendamt – regulär in Obhut genommen wurden. Im Jahr 2019 haben die Jugendämter knapp 4 900 vorläufige und rund 3 800 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise durchgeführt.

Bis einschließlich zum Berichtsjahr 2018 konnten in der Statistik höchstens zwei Anlässe für eine Inobhutnahme angegeben werden. Diese Beschränkung wurde ab dem Berichtsjahr 2019 aufgehoben. Die Angaben für 2019 sind daher nur bedingt mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar. Das gilt auch für die Angaben zu körperlichen und psychischen Misshandlungen: Während sie bis zum Berichtsjahr 2018 zusammen als ein Anlass erfasst wurden, ist ab 2019 eine separate Erfassung als jeweils eigener Anlass vorgesehen.

Weitere Informationen stehen in der Publikation „Vorläufige Schutzmaßnahmen“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchbegriff „Vorläufige Schutzmaßnahmen (22523)“ bereit.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 17.09.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Mit Beginn der Aktionstage Nachhaltigkeit des deutschen Rates für nachhaltige Entwicklung startet die AWO eine fünfmonatige Kampagne rund um die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.

Unter dem Motto „Wir arbeiten dran!“ zeigt der Verband, welchen Beitrag die Freie Wohlfahrtspflege seit über hundert Jahren für eine nachhaltige Entwicklung leistet. Gleichzeitig soll Bewusstsein für neue Handlungsfelder wie Klimaschutz und nachhaltigen Konsum geschaffen und konkrete Projektideen für die nachhaltige Gestaltung sozialer Arbeit gesammelt werden.

Im Kern der Kampagne stehen die Berührungspunkte zwischen den 17 Zielen und den fünf Grundwerten der AWO Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz. Die Kampagne wird unterstützt von zahlreichen Aktionen in den bundesweit 18.000 Einrichtungen und Diensten der Arbeiterwohlfahrt. Aktionen und Projekte werden fortlaufend auf der Website www.wirarbeitendran.awo.org veröffentlicht und sollen als Praxisbeispiele und Anregungen für andere Engagierte und Träger dienen.

Die Kampagne startet mit dem Themenmonat zum AWO-Wert Gerechtigkeit und greift in jedem der vier Folgemonate einen weiteren Grundwert auf.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des Bundesvorstandes der Arbeiterwohlfahrt: „Wer Gerechtigkeit leben will, muss auch Klimagerechtigkeit leben! Nachhaltige Entwicklung kann nur funktionieren, wenn wir alle 17 Ziele gleichermaßen beachten. Wir als AWO leisten tagtäglich einen Beitrag zu vielen der 17 Ziele. Nachhaltige Entwicklung ist schon immer ein Kernthema der AWO gewesen. Aber wir müssen auch selbstkritisch sein, denn nicht zuletzt hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes und auch bei Fragen des nachhaltigen Konsums muss die AWO aktiver werden. Die Nachhaltigen Entwicklungsziele können uns hierbei als Maßstab dienen.“

Die nachhaltigen Entwicklungsziele wurden 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet und werden von Deutschland im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt. Bis 2030 soll so die Vision einer nachhaltigen Entwicklung verwirklicht werden. AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker dazu: „Die Verabschiedung der 17 Ziele durch die UN war eine Sternstunde der Nachhaltigkeitspolitik. Leider mangelt es in Deutschland aber noch an einer ambitionierten politischen Umsetzung. Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie wird vielen Ansprüchen noch nicht gerecht. Mit unserer Kampagne wollen wir das Bewusstsein für die Verantwortung der Wohlfahrtspflege stärken und auch die Politik auffordern, sich der 17 Ziele stärker anzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 18.09.2020

Die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hielt heute ihre erste Rede zur Lage der Union. Darin setzte sie ambitionierte Ziele für die Lösung drängender Zukunftsfragen. Konkrete Visionen für ein sozialeres Europa blieb sie jedoch schuldig.

Seit dem Jahr2010 zieht die Präsidentin bzw. der Präsident der EU-Kommission in einer Rede im Europäischen Parlament zur Lage der EU jeweils im Herbst eines jeden Jahres eine Bilanz zur bisherigen Arbeit der Kommission und stellt zugleich deren Pläne für die kommenden zwölf Monate vor. Die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen eröffnete ihre erste Rede zur Lage der Union mit einem Dank an die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft für ihren Einsatz in der Corona-Pandemie. Europa habe in der Pandemie mehr geschafft als jemals zuvor. Als Lehre aus der Pandemie müsse Europa als Gesundheitsunion gestärkt werden. Darüber hinaus kündigte sie an, zur besseren Bekämpfung von Lohndumping einen Rechtsakt für einen Mindestlohnrahmen auf den Weg zu bringen. Weitere Schwerpunkte ihrer Rede waren die Stärkung des Binnenmarktes, die Verschärfung der EU-Klimaziele und die Beschleunigung der digitalen Transformation. Die Kommissionspräsidentin mahnte die Mitgliedstaaten zur Kompromissbereitschaft in der Migrationsfrage und zur Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.

AWO-Bundesgeschäftsführer Jens Schubert: „Die europäische Idee ist angesichts der vielen grenzüberschreitenden Herausforderungen unserer Zeit wichtiger denn je. Gegenüber rechten Bedrohungen stark sein, den Klimawandel bremsen, wachsende soziale Ungleichheit verhindern, Menschen vor Krieg und Verfolgung schützen: All das können wir nur gemeinsam schaffen und es ist gut und richtig, dass die Kommissionspräsidentin darauf pocht. Zuletzt aber hat diese Idee Schaden genommen. Wir müssen endlich diesen Grundgedanken der EU wieder ernst nehmen und in praktisches Handeln übersetzen.“

Dass die Leistungen der Beschäftigten in der Sozialwirtschaft eine besondere Würdigung durch die Kommissionspräsidentin erfahren haben, ist aus Sicht der AWO sehr zu begrüßen. Die gemeinnützige Sozialwirtschaft mit ihren vielfältigen Diensten ist eine unverzichtbare Säule für ein soziales und solidarisches Europa. Daher muss der für das Jahr 2021 angekündigte Aktionsplan der Sozialwirtschaft eine echte Stärkung der gemeinnützigen Sozialwirtschaft auch über den Gesundheitssektor hinaus bewirken. Auch die angekündigte Verschärfung der EU-Klimaziele ist aus Sicht der AWO zu begrüßen. Dabei darf das Soziale allerdings nicht aus dem Blick geraten. Europa darf auf dem sozialen Auge nicht blind sein. Deshalb müssen aus der Europäischen Säule Sozialer Rechte verbindliche Initiativen folgen. Dies gilt in besonderem Maße für die Armutsbekämpfung.

Jens Schubert erklärt dazu: „In der Sozialpolitik wünschen wir uns von der EU-Kommission ambitioniertere Ziele. Was die Armutsbekämpfung in Europa, soziale Mindeststandards oder die Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte angeht, wünschen wir Konkreteres als das, was wir heute von Frau von der Leyen gehört haben. Damit das soziale Europa nicht ins Abseits gerät, muss die Bundesregierung die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen und das Thema ganz oben auf die Agenda setzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 16.09.2020

Die Corona-Pandemie verschlechtert die Lebensbedingungen der rund 680.000 wohnungslosen Menschen in Deutschland deutlich. Anlässlich des Tags der Wohnungslosen führt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, aus: „Abstandsregeln und hygienische Schutzmaßnahmen sind mit den Lebensumständen wohnungsloser Menschen schwer vereinbar. Zudem gehören viele wohnungslose Menschen zu den Corona-Risikogruppen, da sie häufiger als andere Bevölkerungsgruppen unter Mehrfacherkrankungen leiden. Die vorhandenen sozialen Kontakte können sie nicht reduzieren, da diese überlebensnotwendig sind. Ein Rückzug in die eigene Wohnung zum Schutz ist für sie nicht möglich.“

Weiter führt Brigitte Döcker aus: „Dienste und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe müssen wirtschaftlich langfristig abgesichert werden. Bund, Länder und Kommunen sollten zusätzliche Mittel unbürokratisch zur Verfügung stellen.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hat ein 10 Punkte-Sofortprogramm erstellt: Hierzu gehören die Reduzierung der Belegungsdichte in Notunterkünften sowie die Aussetzung von Zwangsräumungen. Den ausführlichen Forderungskatalog finden Sie hier: https://www.bagw.de/de/neues~182.html

Die Engpässe bei den Hilfen für wohnungslose Menschen in allen existentiellen Lebensbereichen werden weiterhin auftreten und andauern. Menschen ohne Wohnung als schwächste Gruppe in der Gesellschaft sind dringend angewiesen auf institutionellen Hilfen. Sie brauchen aber auch nachbarschaftliche Hilfen und Schutz sehr dringend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 11.09.2020

Die geplante Einführung eines individuellen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 ist ein wichtiges Signal der Politik, für und mit Kindern sowie Eltern Bildung verlässlich zu gestalten und bietet für alle beteiligten Akteure jetzt eine gute Gelegenheit den Ganztag noch einmal neu zu überdenken. Besonders die letzten Monate während der Corona-Pandemie haben gezeigt, wie wichtig eine verlässliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur ist.

Deshalb ist es aus Sicht des BJK gerade jetzt wichtig, festgefahrene Diskussionen zu überwinden, ein wechselseitiges Verständnis füreinander zu entwickeln sowie eine gemeinsame Vision für einen kindgerechten Ganztag zu entwerfen. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kann hierfür allen Akteuren als gemeinsame rechtliche und normative Referenz dienen. Um die Komplexität der Situation und die damit verbundenen Herausforderungen zu veranschaulichen, geht die Stellungnahme darauf ein, welche Akteure mit welchen Interessen am Ganztag „ziehen“ und in welchen Spannungsfeldern sie sich dabei bewegen.

Vor diesem Hintergrund fordert das BJK dazu auf, die bislang kaum gehörte Interessensgruppe der Kinder, viel stärker als bisher, in die Diskussionen zum Ganztag einzubeziehen und sie auf allen Ebenen aktiv an der Gestaltung, der an sie gerichteten Angebote, zu beteiligen. An den bereits im September 2019 erschienenen Zwischenruf zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter anknüpfend, formuliert das BJK notwendige Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Ganztagsangebote gelingen kann.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium (BJK) vom 14.09.2020

Soziale Arbeit wirkt bereits in der Kita. Der Deutsche Familienverband appelliert an die Bundesländer, auf diesem Feld aktiv zu werden. Außerdem braucht es Anerkennung vom Bund, um die Kita-Sozialarbeit voranzutreiben.

Kita-Sozialarbeit unterstützt die Entwicklung von Kindern von Anfang an. Um Kindern effektiv zur Seite zu stehen, arbeiten Kita-Sozialarbeiter eng mit Eltern und Einrichtungen zusammen. „Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Kitas unterstützen Familien auf unterschiedliche Weise: Sie helfen bei Anträgen oder im Behördendschungel, sie beraten Eltern, wenn es um die Förderung der Kinder geht, und sie unterstützen auch die Erzieher zum Beispiel bei schwierigen Elterngesprächen“, sagt René Lampe, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Die soziale Arbeit an Kitas ähnelt der Schulsozialarbeit. Der Vorteil ist, dass Kita-Sozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter noch früher auf Bedürfnisse der Kinder eingehen und sie somit stärken können. „Kleine Kinder sind noch unbedarft und auch die Eltern von Kita-Kindern sind einfacher zu erreichen. Anders als bei größeren Schulkindern kommen sie täglich in die Kita, wenn sie ihre Kinder hinbringen oder abholen. Da bietet sich für die Sozialarbeiter gute Anknüpfungspunkte“, so Lampe.

Kinder und ihre Familien sind mit ganz unterschiedlichen Barrieren konfrontiert, die sie nicht oder nur sehr schwer ohne Hilfe überwinden können. Armut und Migration sind zwei wesentliche Gründe dafür. „Bei der Kita-Sozialarbeit geht es auch darum, Chancengleichheit herzustellen und die Selbsthilfepotenziale der Familien zu stärken oder auszubauen. Je früher einem Kind geholfen wird, desto besser ist es für seinen weiteren Weg in Schule und Beruf gerüstet“, sagt der DFV-Vizepräsident.

Kita-Sozialarbeit ist ein neuer Ansatz. Die Stadt Magdeburg in Sachsen-Anhalt hat das Modellprojekt „Soziale Arbeit in Kitas“ entwickelt und fördert seit diesem Jahr 13 Stellen für Kita-Sozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter bei zwei Trägern. Einer davon ist der DFV-Landesverband in Sachsen-Anhalt. „Mit der Kita-Sozialarbeit gehen die Kommunen neue Wege. Sie benötigen aber dringend Unterstützung“, so Lampe.

Zum Weltkindertag am 20. September 2020 fordert der DFV die Bundesländer auf, Meilensteine bei der Kita-Sozialarbeit zu setzen. „Auch der Bund muss Förderpakete schnüren, um den Ländern zu helfen“, sagt Lampe.

Weitere Informationen

Website des DFV Sachsen-Anhalt: https://dfv-lsa.de/kita/

Deutscher Familienverband: Wohnen – bezahlbar und familiengerecht (Forderungspapier)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 19.09.2020

Das Baukindergeld ist eine Erfolgsmaßnahme der Koalitionsregierung und unterstützt junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Der Deutsche Familienverband fordert zum Zweijahresjubiläum (18.09.2020) eine grundsätzliche Entfristung der Förderung.

„Das Baukindergeld ist ein Erfolgsprojekt und muss unbedingt weitergeführt werden“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). Mehr als 250.000 Familien haben in den letzten zwei Jahren die Förderung beantragt. Über 5,2 Milliarden von 9,9 Milliarden Euro Förderung sind für familiengerechten Wohnraum bisher beantragt worden.

„Die Antragsfristen für das Baukindergeld zu verlängern, ist ein guter Schritt. Wichtiger ist jedoch, die Fördermaßnahme grundsätzlich zu entfristen. Das wäre ein starkes Signal für Familien“, so Zeh zu Aussagen von Union und SPD zur Verlängerung des Baukindergeldes. Bisher ist es geplant, dass nur noch Familien eine Förderung bekommen, die bis zum Ende des Jahres 2020 eine Baugenehmigung erhalten oder eine Immobilie gekauft haben.

„Mondpreismieten, Verdrängung an die Stadtgrenzen und Diskriminierungen bei der Wohnungssuche sind für Familien längst Alltag geworden. Nur das Eigenheim bietet Eltern und ihren Kindern die Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, sagt Zeh.

Der DFV fordert, Familien in den Mittelpunkt der Bau- und Wohnpolitik zu stellen. Was wir heute entscheiden, planen und bauen, wird das Leben von Familien über Jahrzehnte prägen. Ob Familien am Wohnort eine Heimat finden und sich willkommen fühlen, hängt entschieden davon ab, wie Kommunen, die Bundesländer und der Bund die Eigenheimförderung und einen im Koalitionsvertrag versprochenen Grunderwerbsteuerfreibetrag ausgestalten.

Kritik am Baukindergeld haltlos

Das Baukindergeld kommt bei Familien an. Das belegen Zahlen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Jeweils 43 Prozent der Geförderten haben ein oder zwei Kinder. 11 Prozent sogar drei. Zwei Drittel der Familien haben Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Die Kritik, die Förderung richte sich an Besserverdiener oder habe Mitnahmeeffekte, hat sich als haltlos herausgestellt. 60 Prozent der Bezieher haben ein Brutto-Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr.

Weitere Informationen

Deutscher Familienverband: Wohnen – bezahlbar und familiengerecht (Forderungspapier)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 17.09.2020

– Demokratiefördergesetz noch vor der Bundestagswahl

– Engagement gegen rassistische Diskriminierung ist gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe

– Ersatz des Begriffs „Rasse“ beim Gleichheitsgebot im Grundgesetz

Anlässlich der gestrigen Anhörung des Kabinettsausschusses gegen Rechtsextremismus und Rassismus unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Merkel appelliert die Diakonie Deutschland an die Große Koalition, das geplante Demokratiefördergesetz zügig auf den Weg zu bringen.

Auch müssen Programme zur allgemeinen Demokratieförderung sowie zur Stärkung der sozialen, materiellen und politischen Teilhabe von Menschen, die trotz des grundgesetzlichen Gleichheitsgebots rassistische Diskriminierung erfahren, dauerhaft unterstützt werden. Bei der ersten Sitzung des Kabinettsausschusses im Mai hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus als Antwort auf die Terroranschläge in Hanau und Halle zur Chefsache erklärt. Mittwoch wurden Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen angehört. Ziel des Kabinettsausschusses ist es, bis Herbst dieses Jahres weitere konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu entwickeln.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Wir begrüßen die Einrichtung des Kabinettsausschusses durch Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es ist ein wichtiges Signal, das Vorgehen gegen Rassismus und Rechtsextremismus zur Chefinnensache zu machen und fest in der Regierung zu verankern. Wir erwarten, dass der Kabinettsausschuss jetzt die Initiative ergreift und die Perspektiven der Menschen, die unter rassistischer Diskriminierung leiden, durch mehr Mitsprache verbessert. Aufmerksamkeit verdient daher die Idee der Migrantenorganisationen für einen ‚Partizipationsrat Einwanderungsgesellschaft‘, der aus Perspektive von Eingewanderten und von Rassismus betroffenen Menschen beratend und empfehlend an der Erarbeitung von Gesetzen mitwirkt und Diskussionen öffentlich begleitet.“

Besonders unterstützt die Diakonie die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für die Demokratieprojekte des Bundes. „Das Engagement für eine starke Demokratie ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Die Große Koalition muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein Demokratiefördergesetz verabschieden. Nur so kann der Bund dem dringenden Bedarf für eine nachhaltige Strukturförderung von Initiativen für Demokratie und gegen Rassismus entsprechen“, so Lilie weiter.

Neben Solidarität mit den Betroffenen von Rassismus sind Programme zur Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit ein wichtiger Aspekt, um Demokratiefeindlichkeit zu begegnen und um Migrantinnen und Migranten eine gesamtgesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Förderprogramme wie „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ leisten dazu einen wesentlichen Beitrag.

Die Diakonie Deutschland fordert darüber hinaus die Korrektur des Begriffs „Rasse“ aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Zeitgemäß wäre es, ihn durch das Verbot „rassistischer Diskriminierung“ zu ersetzen. Dazu hat das Forum Menschenrechte einen Formulierungsvorschlag erarbeitet.

Hintergrund und weitere Infos:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rechtsextremismus-1754250

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/migrationsfachdienste

https://www.diakonie.de/journal/demokratie-gewinnt

https://www.diakonie.de/interkulturelle-oeffnung

https://www.diakonie.de/journal/modellprojekt-vielfalt-gestalten-ausgrenzung-widerstehen

https://bundeskonferenz-mo.de/aktuelles

https://www.forum-menschenrechte.de/wp-content/uploads/2020/06/2010-Positionspapier-GG-Änderung-Rasse.pdf

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.09.2020

Jeder Mensch braucht ein Dach über dem Kopf.

Auch die geschätzt über 650.000 wohnungslosen Menschen in Deutschland. Für sie werden der Herbst und Winter unter Corona-Bedingungen zur besonderen Gefahr. Zum Tag der Wohnungslosen am 11. September drängt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, auf mehr Unterstützung für wohnungslose Menschen durch die Politik. Es müssen dringend mehr Unterkünfte und Hilfsangebote zur Verfügung stehen.

„Menschen ohne Obdach sind schutzlos. Die Corona-Krise hat ihre Situation massiv verschärft. Im Herbst und Winter wird das Leben auf der Straße noch riskanter.

Es sind dringend zusätzliche Unterkünfte und Hilfsangebote notwendig, um wohnungslose Menschen vor Infektionen und vor Kälte zu schützen. In der Corona- Krise haben viele Kommunen gute kreative Lösungen gefunden und wohnungslose Menschen zum Beispiel in Hotels und Jugendherbergen untergebracht.

Vorübergehende Lösungen helfen auch, dauerhaften Wohnraum für Wohnungslose zu finden. Diese Angebote müssen dringend verstetigt und ausgebaut werden, um rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit genug Kapazitäten zu haben. Ohne Unterstützung aus der Politik geht es nicht! Die Wohnungsnotfallhilfe braucht mehr finanzielle Mittel für die Versorgung und Begleitung wohnungsloser Menschen und um zusätzliche Räume für wohnungslose Menschen zu erschließen.

Keinesfalls dürfen Einrichtungen in die Situation geraten, wohnungslose Menschen mit Verweis auf Corona-Schutzmaßnahmen abweisen zu müssen und sie den Risiken des Lebens auf der Straße bei Kälte auszusetzen.“

Zum Hintergrund:

Die Corona-Pandemie hat auch die Arbeit der Wohnungsnotfallhilfe sehr erschwert.

Die notwendigen Abstands- und Hygieneregeln haben die Übernachtungskapazitäten und die Möglichkeiten zum Tagesaufenthalt in den Einrichtungen verringert. Zudem ist als Folge der Pandemie ein Anstieg der Wohnungslosigkeit zu erwarten. Für den Herbst und Winter werden daher zusätzliche Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen benötigt, um gleichermaßen Infektions- und Kälteschutz zu gewährleisten.

Weitere Informationen:

Corona-Hilfsprojekt von Diakonie und Caritas für Wohnungslose in Hannover: https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/08/2020-08-05_2

Videos zu Hilfsangeboten für Wohnungslose in der Corona-Zeit des Diakonischen Werks Hannover: https://www.diakonisches-werk-hannover.de/aktuelles-medien/mediathek/videos/

Interview mit Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, zu den Folgen der Corona-Krise für Wohnungslose in der Frankfurter Rundschau (06.09.2020): https://www.fr.de/frankfurt/wohnngslose-in-hessen-viele-wurden-auf-die-strasse-zurueck-geworfen-90037946.html

Themenschwerpunkt Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Wissen Kompakt Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.09.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Kultusministerien der Länder auf, gemeinsam mit Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern flächendeckend Konzepte für einen digitalen Unterricht zu erarbeiten. Auch wenn der schulische Regelbetrieb in fast allen Bundesländern inzwischen wieder angelaufen ist, muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sichergestellt sein, dass bei Schulschließungen der Präsenzunterricht durch digitalen Unterricht ersetzt werden kann. Nur so kann bei längerfristigen Schulschließungen oder der Quarantäne einzelner Gruppen eine Förderung aller Kinder sichergestellt werden. Zudem muss vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen auch durch die Corona-Pandemie der Schulbetrieb nachhaltig durch länderspezifische Fachkräfteoffensiven gestärkt werden.

„Wenn wir uns die Entwicklung der Corona-Zahlen anschauen, können wir nicht ausschließen, dass der Schulunterricht in nächster Zeit nicht nur an einzelnen Schulen, sondern auch flächendeckend ausfällt. Zudem kommt es immer wieder zu partiellen, aber längeren Schließungen aufgrund von Corona-Fällen. Dafür braucht es Konzepte für ein Home Schooling, das nicht nur aus dem Abwurf von Arbeitsblättern besteht, sondern das echter digitaler Unterricht ist. Die Schulen dürfen die Verantwortung für die Beschulung der Kinder nicht auf die Eltern abwälzen. Wichtig ist auch, dass der Fokus nicht ausschließlich auf der Vermittlung von Inhalten der Rahmenlehrpläne liegt. Der gemeinsame Austausch, etwa per Videochat mit den Schülerinnen und Schülern, das Erzählen über den Alltag und das Auffangen der Empfindungen zur aktuellen Situation muss zum Schutz des Kindeswohls und im Sinne des Beteiligungsrechts gewährleistet werden. Denn es geht hier vorrangig um Kinder und Jugendliche deren Gedanken, Empfindungen und Ängste gehört und ernstgenommen werden müssen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gehört zu einer Forcierung der Digitalisierung im schulischen Bildungssystem die Möglichkeit zu strukturiertem Online-Unterricht mit klarem Ablauf und Zeitrahmen über digitale Tools. Datenschutzrechtlich zu prüfen wären beispielsweise auch Live-Streams aus dem Unterricht. Es braucht wissenschaftlich fundierte Qualitätskriterien für den digitalen Unterricht, die flächendeckend verbindlich gemacht werden müssen. Dort, wo technische Infrastruktur oder Nutzungskompetenzen nicht gegeben sind, müssen alternative didaktische Konzepte vorgehalten werden. Gleichzeitig müssen bürokratische Hürden beim Abruf von Fördermitteln beispielsweise aus dem Digitalpakt massiv abgebaut werden, um Schulleitungen bei der Herstellung technischer Infrastrukturen zu unterstützen.

Notwendig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch beim Thema Digitaler Unterricht ein konzertiertes Vorgehen, etwa im Rahmen eines Bildungsgipfels, unter Einbezug von Schülerinnen und Schülern sowie von Fachkräften und Elternverbänden. Damit könnte eine regelmäßige Abstimmung und ein Erfahrungsaustauch, das Ineinandergreifen von Maßnahmen sowie der gemeinsame Umgang mit bildungspolitischen Folgen der Corona-Krise gewährleistet werden. Eine einseitige Fokussierung auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens trägt dabei den Herausforderungen, denen sich die Fachkräfte gegenübersehen und der Bedeutung der Bildungseinrichtungen für das Leben von Kindern nicht ausreichend Rechnung.

Um nachhaltig und krisenfest gute Bildung zu gewährleisten, müssen mit Nachdruck länderspezifische Fachkräfteoffensiven für den Schulbetrieb gestartet werden. Zudem müssen die Aus- und Weiterbildungscurricula so angepasst werden, dass sie den aktuellen Bedarfen von Fachkräften in der Praxis genüge tragen. Medienbildung sollte dabei ein verbindlicher Bestandteil sein. Eine solche Fachkräfteoffensive ist zur Qualitätsentwicklung in Schule und Kindertagesbetreuung immer wieder eingefordert worden, jetzt zeigen sich die bildungspolitischen Versäumnisse auf Bundes- und Landesebene umso heftiger.

Eine ausführliche Positionierung des Deutschen Kinderhilfswerkes zu schulischer und vorschulischer Bildung in Corona-Zeiten und zu langfristigen Maßnahmen für die Krisenfestigkeit des Bildungssystems kann unter www.dkhw.de/digitaler-schulunterricht heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 02.09.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, den angestrebten Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen auch konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Zugleich mahnt die Kinderrechtsorganisation anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über Ganztagsbildung im Grundschulalter eine dauerhafte Finanzierung und Qualitätsstandards in diesem Bereich an. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widerspricht ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Hier braucht es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.

„Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen dürfen die Kinderrechte nicht unter die Räder kommen. Deshalb brauchen wir hier klare Rahmenvorgaben durch den Bund, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben werden müssen und somit eine Umsetzung unabhängig vom Wohnort von Kindern garantieren. Gute Angebote in diesem Bereich zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die langfristiges finanzielles Engagement erfordert. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Durch eine Unterfinanzierung des Ausbaus droht die Qualität der Betreuungsplätze auf der Strecke zu bleiben. Deshalb muss das entsprechende Sondervermögen des Bundes aufgestockt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Qualitätsstandards müssen sicherstellen, dass die Ganztagsbetreuung nicht in mittelmäßigen Verwahranstalten am Nachmittag endet.

Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen und individuellen Entwicklungsschritten orientiert, die über den Tag verteilt Raum für formales und non-formales Lernen und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Hierfür ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Das gilt es ebenso zu beachten wie die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels und eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“, so Hofmann weiter.

Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen selbst ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und ALDI Nord Stiftungs GmbH vom 10.09.2020

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V. befasst sich auf ihrer Fachtagung „Ein Wunschkind – um welchen Preis?“ (16.-17. September 2020 in Bonn) mit ethischen Fragen an die Reproduktionsmedizin.

Deren Möglichkeiten, Angebote und Verfahren haben sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich erweitert. Es wachsen die Nachfrage und der Druck, die in Deutschland zugelassenen reproduktionsmedizinischen Verfahren auszuweiten. Zunehmend wird auf dritte Personen und deren „Zellmaterial“ zurückgegriffen. Dabei fordert das Auseinanderfallen von genetischer und rechtlicher Elternschaft die bisherigen Normen von Familie und Elterndasein heraus. Die eaf setzt sich für ein Fortpflanzungsmedizingesetz ein. Doch wie genau soll das aussehen?

In ihrem Positionspapier „Kinderwunsch und Kindeswohl. Plädoyer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Reproduktionsmedizin“ hat die eaf schon im Vorfeld der Tagung die Rahmenbedingungen für reproduktionsmedizinische Behandlungen in den Blick genommen und dabei einen besonderen Fokus auf die Verantwortung für das Kindeswohl gerichtet. Diese Verantwortung stellt alle Beteiligten vor eine besondere Herausforderung, denn es handelt sich um eine vorausschauende Verantwortung, die prospektiv für ein noch nicht existierendes Kind wahrgenommen werden muss. Gesellschaft und Staat haben die wichtige Aufgabe, der Reproduktionsmedizin einen gesetzlichen und strukturellen Rahmen zu setzen, der eine Inanspruchnahme in Verantwortung ermöglicht.

Die Tagung will nun weiter ergründen, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit den Chancen und Risiken der Reproduktionsmedizin konkret aussehen kann. Für individuelle Fragen stehen Prof. Dr. Ute Gerhard als Expertin und Mitverfasserin des Positionspapiers, PD Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, und Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf, zur Verfügung. Weitere ausgewiesene Experten und Vortragende finden Sie im Tagungsprogramm: https://www.eaf-bund.de/documents/Aktuelles/200629_Flyer_JT.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 10.09.2020

Die eaf begrüßt, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinnützige Übernachtungsstätten für Kinder, Jugendliche und Familien mit einem Sofortprogramm unterstützt. Denn der Aufenthalt in einer Jugendbildungsstätte oder eine Gruppenfahrt kann Jugendlichen entscheidende Impulse für ihre Entwicklung geben.

Auch Familien finden in den Angeboten der Familienbildungsstätten wertvolle Unterstützung und profitieren außerordentlich vom Austausch mit anderen Menschen in gleicher Lage. Doch durch die Pandemie geraten die ohnehin prekär finanzierten Familienbildungsstätten aktuell in sehr bedrohliche Schieflagen. Sie finanzieren sich zu einem erheblichen Anteil aus Teilnahmebeiträgen und durch öffentliche Förderung für ihre Angebote. Da diese Angebote wegen des mehrmonatigen Lockdowns oder des Abstandsgebots gar nicht oder nur noch mit deutlich verringerter Gruppengröße stattfinden konnten und können, fehlt ihnen derzeit ein Großteil ihrer Einnahmen. Die technische Ausstattung der Einrichtungen lässt den Wechsel auf Online-Angebote nur begrenzt zu. Überdies sind viele Familien auf diesem Wege auch gar nicht erreichbar.

Martin Bujard, Präsident der eaf, fordert daher die Erweiterung des Sofortprogramms für Familienbildungseinrichtungen: „Familien brauchen niedrigschwellige Angebote direkt vor Ort. Sie benötigen die Unterstützung durch Angebote der Familienbildung jetzt mehr denn je, da sie in den vergangenen Monaten durch das Fehlen von Kinderbetreuungsangeboten, Schulschließungen und Unsicherheiten im Beruf oft außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt waren. Deshalb müssen die vorhandenen Angebote verlässlich abgesichert werden. Wir fordern umgehend eine direkte Unterstützung wegen krisenbedingter Einnahmeausfälle.“

Darüber hinaus fordert die eaf, die Angebote der Familienbildung als selbstverständlichen Teil der öffentlichen sozialen Daseinsvorsorge zu sichern und verlässlich allen Familien zur Verfügung zu stellen. Dies sollte im Zuge der für diese Legislaturperiode angekündigten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes unbedingt gesetzlich festgeschrieben werden.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 04.09.2020

Zum „Internationalen Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09.09.2020 fordert die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Land Brandenburg (LAGF) ein vollständiges Werbeverbot für Alkohol in Fernsehen, Radio, Kino, auf Plakaten und im Internet.

Trinken werdende Mütter während der Schwangerschaft Alkohol, besteht für das Kind ein hohes Risiko für angeborene Fehlbildungen, geistige Behinderungen, hirnorganische Beeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen und extreme Verhaltensauffälligkeiten.

Unter dem Begriff FASD (Fetal Alkohol Spectrum Disorder) werden alle Formen dieser vorgeburtlichen Schädigungen zusammengefasst.

FASD wäre vollständig vermeidbar, wenn werdende Mütter während der Schwangerschaft konsequent auf Alkohol verzichten würden.

Ist ein Kind durch Alkohol im Mutterleib einmal geschädigt worden, trägt es lebenslang an den Folgen.

FASD-Deutschland e.V. hat zu einer Plakataktion aufgerufen.

Unter dem Motto: „Lebenslang durch Alkohol – und mich hat keiner gefragt“ werden die Bilder ab dem 09.09. durch die sozialen Netzwerke laufen.

Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich u.a. an die Spezialsprechstunde für FASD im Sozialpädiatrischen Zentrum des Carl-Thieme-Klinikums Cottbus oder an das Sozialpädiatrische Zentrum der Klinik Westbrandenburg in Potsdam wenden.

Quelle: Pressemitteilung Paritätischer Gesamtverband vom 08.09.2020

Angesichts des für heute angekündigten Asyl- und Migrationspaktes der EU-Kommission warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband vor einer weiteren Verschärfung der europäischen Abschottungspolitik auf dem Rücken von Schutzsuchenden.

Mit Blick auf die von der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson bereits am Wochenende angekündigten Pläne für neue Flüchtlingslager kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Wir brauchen keine neuen Lager, sondern eine Asylpolitik, die die Rechte der Schutzsuchenden achtet. Es ist erschütternd, dass die europäische Asylpolitik zunehmend auf Abschottung und Abschreckung schutzsuchender Menschen setzt.”

Nach Auffassung des Paritätischen Gesamtverbandes hat der Brand in dem griechischen Flüchtlingslager Moria noch einmal deutlich gemacht, dass große Lager an den EU-Außengrenzen nicht geeignet sind, Geflüchtete menschenwürdig unterzubringen.

Der Paritätische kritisiert scharf, dass Asylanträge bereits an der EU-Grenze geprüft werden sollen, um Menschen schneller abschieben zu können. Eine faire und rechtsstaatliche Einzelfallprüfung sei so nicht möglich. Es sei zu befürchten, dass die Pläne der EU-Kommission faktisch auf eine Inhaftierung aller nach Europa einreisenden schutzsuchenden Menschen – einschließlich Familien und Kinder – hinauslaufen.

Statt noch mehr Abschottung fordert der Paritätische Gesamtverband legale Zugangswege für geflüchtete Menschen nach Europa und eine europäische Seenotrettung, die das Sterben auf dem Mittelmeer endlich beendet. Der Paritätische fordert eine Asyl- und Migrationspolitik, die die Menschenrechte der Schutzsuchenden achtet. Konkret müsse die sogenannten Dublin-III-Verordnung so reformiert werden, dass Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten fair verteilt wird und die Rechte und Interessen der Schutzsuchenden gewahrt werden, damit eine bessere Integration im Aufnahmestaat gelingen kann.

Quelle: Pressemitteilung Paritätischer Gesamtverband vom 23.09.2020

Der Paritätische Gesamtverband mahnt anlässlich der neuen Steuerschätzung, die notwendigen Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens in den kommenden Jahren abzusichern. Es müsse jetzt ein klares Signal an alle sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen gegeben werden, dass ihre Finanzierung auch in den kommenden Jahren gesichert ist.

„Wir alle haben mit Corona die Systemrelevanz sozialer Einrichtungen erkannt. Ohne die soziale Infrastruktur kommt dieses Land nicht durch die Pandemie“, mahnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. „Viele Einrichtungen – Kindergärten, Pflegeeinrichtungen und andere – sind während der Corona-Pandemie an ihr Limit gelangt. Es hat sich gezeigt, wie groß der Investitionsbedarf beispielsweise im Bereich Erziehung und Pflege ist.“ Die beschlossene Verlängerung des Sozialdienstleister-Entlastungsgesetzes bis zum Jahresende bewertet Schneider vor diesem Hintergrund positiv.

Zentral in den Blick zu nehmen sind neben dem Bundeshaushalt die Kommunalfinanzen, so Schneider: „Wenn in der Kommune Einnahmen wegbrechen, bedroht das besonders deren freiwillige Leistungen, wie etwa die Finanzierung von Frauenhäusern, Jugendzentren oder Beratungsstellen.“ Hier werden die Kommunen mittelfristig auf Hilfen angewiesen sein.

Große Sorge bereitet Schneider die aktuelle Diskussion um die schnelle Reaktivierung der Schuldenbremse: „Die Diskussion um die Schuldenbremse ist aktuell deplatziert.“ Deutschland komme voraussichtlich einigermaßen gut durch die wirtschaftliche Krise und könne eine steuerliche Durststrecke eine gewissen Zeit aushalten.

Quelle: Pressemitteilung Paritätischer Gesamtverband vom 10.09.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. Oktober 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen aktuelle Entwicklungen im Themenfeld der monetären Leistungen für Familien und Kinder aufgegriffen sowie weitere Schritte auf dem Weg zu einem konsistenten Gesamtkonzept der Unterstützung von Familien eruiert werden. Neben aktuellen Gesetzesinitiativen insbesondere im Bereich der Digitalisierung von Familienleistungen und zuletzt dem Zweiten Familienentlastungsgesetz wird im Rahmen des diesjährigen Forums Monetäre Leistungen für Familien und Kinder u.a. ein Blick auf die Diskussionen im Bereich monetärer Leistungen Im Rahmen der Erarbeitung des Neunten Familienberichts sowie im Rahmen des Prozesses der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) und der AG „Einführung einer Kindergrundsicherung “ geworfen. Außerdem werden die rechtlichen Schnittstellen, die mit einer Einführung einer Kindergrundsicherung verbunden und zu gestalten sind, thematisiert. Vertieft werden sollen dabei insbesondere die Schnittstellen zum SGB II bzw. der Bedarfsgemeinschaft der Eltern einerseits und zum Unterhaltsrecht andererseits.

Diese Veranstaltung richtet sich an familien- und sozialpolitische Expertinnen und Experten sowie Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Justiz und Wissenschaft.

Anmeldeschluss ist der 24.09.2020.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-20-leistungen-familien-kinder

Termin: 19. Oktober 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, bis 2025 einen individuellen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter einzuführen. 2020 soll ein entsprechender Referentenentwurf vorgelegt werden. Die Landschaft der vorhandenen Angebote zwischen den Bundesländern ist enorm vielfältig, jedoch keineswegs bedarfsdeckend. Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat gleichzeitig bereits vorher bestehende Handlungsbedarfe verschärft. Sei es die Frage der Gewinnung und Bindung von ausreichenden und gut qualifizierten Fachkräften, sei es das Zusammenwirken von Kommunen und Trägern, Schule und Kinder- und Jugendhilfe oder aber die Gewährleistung von Bildungsgerechtigkeit für Kinder und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie für die Eltern.

Die Veranstaltung wird sich deshalb mit den voraussichtlich vorgelegten Eckpunkten für einen Referentenentwurf befassen. Falls diese nicht vorliegen, soll gleichwohl der Frage nachgegangen werden, wie es gelingen kann, bundesweit, verlässliche und qualitativ gute ganztägige Angebote der Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Dabei werden zum einen die Bedarfe der Kinder und Eltern in den Blick genommen. Zum anderen wird sich die Veranstaltung mit dem erforderlichen Zusammenspiel von Kinder- und Jugendhilfe und Schule befassen. Schließlich thematisiert sie die Herausforderungen, die sich für die verantwortlichen Akteure auf der örtlichen und der Landesebene stellen und welche Auswirkungen ein Rechtsanspruch auf die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe und Schule haben wird.

Die digitale Fachveranstaltung (F 2285/20) findet am 19.10.2020 von 13.00 – 16.00 Uhr statt.

Sie richtet sich an Fach- und Leitungskräfte der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, Vertreter/innen aus Länderministerien und Ausbildungsstätten, Fachberater/innen aus dem Bereich der Kindertageseinrichtungen, Expert/innen aus Wissenschaft, Politik und Verbänden.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.deutscher-verein.de/de/va-20-erziehung-bildung-betreuung-grundschulalter

Anmeldeschluss ist der 21.09.2020.

Termin: 24. – 77. November 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die laufenden politischen Prozesse und Aktivitäten der Europäischen Union. Diese sind für die weitere Entwicklung der sozialen Dienste und Einrichtungen in Deutschland sowie für die Europaarbeit in den Verbänden und Kommunen relevant.

Um das weite Spektrum der europäischen Politikansätze zu verdeutlichen und für die Zukunft besser einschätzbar zu machen, werden die aktuellen Themen aus ganz unterschiedlichen Politikfeldern aufgegriffen, z.B. europäische Förderpolitik im sozialen Bereich, Armutsbekämpfung / Grundsicherungssysteme, Gleichstellungspolitik, Migration und Integration.

Ziel ist es, das Verständnis für die komplexen Prozesse auf der europäischen Ebene zu fördern, Auswirkungen in Deutschland besser einschätzen zu lernen und einen Ausblick auf die anstehenden Initiativen der europäischen Akteure in der nächsten Zukunft zu geben.

Kosten für die Teilnahme an der digitalen Fachveranstaltungsreihe:
Mitglieder: 45,00 € / Nichtmitglieder: 56,00 €

Sie werden herzlich zu dieser digitalen Fachveranstaltung eingeladen und um Anmeldung bis zum 12.10.2020 gebeten.

Die Onlineanmeldung sowie das Programm finden Sie unter folgendem Link: www.deutscher-verein.de/de/va-20-entwicklungen-europaeische-sozialpolitik

Zur Durchführung von Online-Veranstaltungen wird Webex verwendet .
Zur Teilnahme brauchen Sie lediglich auf den Link in Ihrem Zusageschreiben zu klicken, welches einige Zeit vor der Veranstaltung versandt wird. Damit können Sie Webex auf Ihrem Desktop und/oder auf Ihren Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) sowohl temporär als auch fest installieren.
Bestehen unter Umständen keine optimalen Netzwerkbedingungen, können Sie die Verbindung über die Telefonnummern des betreffenden Meetings herstellen.

Weitere Informationen über die Teilnahme an der digitalen Fachveranstaltungen finden Sie in dieser Anleitung.

Termin: 27. November 2020

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

jedes Jahr beschließt der Bundestag seinen Haushalt. Die Entscheidungen, wofür die Gelder ausgegeben werden, haben unmittelbare Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Verhältnisse und immer auch auf die Geschlechterverhältnisse. Eine geschlechtergerechte Haushaltspolitik gibt es im Bundestag aber bislang nicht. Das haben aktuell auch die Ausgaben der Corona-Konjunkturprogramme gezeigt.

Deshalb widmet der DF seine Jahresveranstaltung am 27.11.2020 von ca. 11-15 Uhr dem geschlechtergerechten Bundeshaushalt. Unter dem Titel „Wir müssen reden – über Geld“ werden wir mit Expert*innen und Ihnen in das Thema einführen, Vorbehalte nehmen und Voraussetzungen für die Implementierung diskutieren. Die Veranstaltung findet als Livestream statt. Das Programm folgt in Kürze.

AKTUELLES

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verpflichtet alle Staaten der Welt dazu, den Hunger zu beenden, allen ein gesundes Leben zu ermöglichen, menschenwürdige Arbeit zu fördern und dem Klimawandel entgegenzutreten. Als Arbeiterwohlfahrt streiten wir seit jeher für eine solidarische und gerechte Gesellschaft und sind fest mit dem Gedanken der internationalen Solidarität verbunden. Deshalb unterstützen wir die Verwirklichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung politisch und im Verband. Mit unserer Arbeit tragen wir zum sozialen und ökologischen Wandel bei.

Wir sind überzeugt, dass jede Veränderung im bestehenden Gesellschafts- und Wirtschaftssystem ausschließlich auf demokratischem Weg stattfinden kann. Demokratie und Rechtsstaat achten die Würde des Menschen und schützen seine Freiheit. Allen Menschen stehen politische, soziale, bürgerliche, kulturelle und wirtschaftliche Grundrechte zu. Auf dieser Webseite wollen wir die Gemeinsamkeiten der Agenda 2030 und unserer Grundsätzen herausarbeiten und zeigen, was nachhaltige Entwicklung für uns in der Praxis bedeutet. Dazu findet ihr neben Informationen zu den SDGs auch Beispiele aus der Praxis, wie Einrichtungen an der Zielerreichung arbeiten und die die SDGs in ihre tägliche Praxis integrieren. Mach auch du mit und hilf uns bei der Erreichung dieser 17 Ziele.

Projekt einreichen

Gerade die letzten Wochen und Monate waren durch Unsicherheit und stetige Veränderungen im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung gekennzeichnet – Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen hatten einen enormen Bedarf an fachlicher Beratung und Begleitung. Fach- und Praxisberater*innen haben dabei mitgewirkt, dass Vorgaben schnell und adäquat umgesetzt werden konnten und die Einrichtungen und die Tagespflegepersonen in der Umstrukturierung ihrer Tätigkeiten unterstützt.

Aber nicht nur in dieser Zeit ist die Bedeutung der Fach- und Praxisberatung von enormer Bedeutung. Das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung hat sich in den letzten Jahrzehnten immens professionalisiert und weiterentwickelt. Einen wesentlichen Anteil hieran haben die Fach- und Praxisberater*innen, die als Bindeglied zwischen Praxis und Theorie, Wissenschaft und Politik fungieren. Die Besonderheit der Fach- und Praxisberatung der AWO liegt darin, dass sie als festes Element in der Qualitätsentwicklung und –sicherung verankert ist. Natürlich handeln und beraten die Fach- und Praxisberater*innen stets nach den Grundwerten und dem Leitbild der Arbeiterwohlfahrt.

20 Jahre nach der ersten AWO-Position zur Fachberatung in der Kindertagesbetreuung liegt nun eine aktuelle Standortbestimmung vor. Aktuelle Erkenntnisse zur Fach- und Praxisberatung werden präsentiert, ebenso wird der rechtliche Rahmen aufgeführt, in dem Fach- und Praxisberatung verankert ist.

Wir stellen Forderungen zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen auf und freuen uns, wenn wir den öffentlichen Diskurs mit diesem Papier bereichern können.

Bestellmöglichkeit

Das Positionspapier „Fach- und Praxisberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Profil und Positionen“ ist über werbung@awo.org unter der Artikelnummer 12119 kostenlos bestellbar.

Gleichzeitig steht es zum Download zur Verfügung.

Positionspapier „Fach- und Praxisberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“

100 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelsätze, die zum Leben reichen!

Während Konzerne wie z.B. die Lufthansa mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt werden, fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln und Masken, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und Kitaessens sind viele in der nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher einen Corona-Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze, um die schlimmste Not abfedern zu können.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute!

Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV -Regelsatz ab 2021 um sieben Euro auf dann 439 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind ganze 23 Cent am Tag.

Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziokulturelle Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Satz liegt. Zur Ermittlung des Regelsatzes werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelsatzrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.

Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro!

Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze betrifft rund 8 Millionen Menschen, ALG II und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Profitieren würden auch sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“ – Wir lassen uns nicht weiter gegeneinander ausspielen!

Deshalb beteiligt Euch alle an den Aktionstagen am Freitag, dem 30. Oktober oder am Samstag, dem 31. Oktober und lasst uns unseren Forderungen laut und deutlich Gehör verschaffen.

Alle Gruppen können und sollen sich nach ihren Möglichkeiten am Aktionstag kurz vor der Anhörung im Bundestag Anfang November beteiligen: so zum Beispiel mit Infoständen vor Jobcentern, in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten; Schautafeln mit Erfahrungsberichten, Einladungen zu eigenen Veranstaltungen, einer Unterschriftensammlung für die 100 Euro-Forderung… Wenn ihr weitere Aktionsideen habt, freuen wir uns über eine Mitteilung!

Bitte bedenkt bei allem was ihr plant, dass Corona eine Realität ist. Also haltet Euch an die üblichen Hygienevorschriften, haltet Abstand und tragt einen Mund-Nasenschutz.

Wir werden einen Mobilisierungsaufruf schreiben, den Ihr für den Aktionstag gerne mit Eurem Logo versehen und nutzen könnt. Außerdem werden wir ein Flugblatt schreiben, das Ihr während des Aktionstages verteilen könnt.

Ab Ende September wollen wir beginnen, die Pressearbeit zu koordinieren und werden Euch eine Pressemitteilung vorab zukommen lassen. Im gleichen Zeitrahmen werden wir Euch auch bitten, uns mitzuteilen, wer was wo macht.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 09/2020

SCHWERPUNKT I: Corona-Krise

Anlässlich der ersten Lesung des Corona-Konjunkturprogrammes im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), dass viele Familien Unterstützungen erhalten sollen, mahnt jedoch Änderungen beim Kinderbonus an und fordert die bessere Unterstützung armer Familien.

Der Bundestag berät heute in erster Lesung über das Corona-Steuerhilfegesetz, den ersten Teil des geplanten Corona-Konjunkturpakets. Neben Instrumenten der Wirtschaftsförderung werden dabei auch Familien und ihre Fürsorgeleistungen bedacht, etwa durch einen einmaligen Kinderbonus zum Kindergeld in Höhe von insgesamt 300 Euro pro Kind. Dieser soll bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleiben, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet werden. Daneben soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von aktuell 1.908 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 erhöht werden. Auch die befristete Senkung der Umsatzsteuer kommt Familien zu Gute.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Ein Konjunkturprogramm, das Familien in den Blick nimmt, ist genau richtig! Sie haben in den letzten Wochen die Mehrfachbelastung von Betreuung, Pflege, Home Schooling und Home Office gemeistert und wesentlich dazu beigetragen, dass unsere Gesellschaft durch diese Krise gekommen ist. Wir begrüßen, dass auch die weiteren geplanten Konjunkturmaßnahmen, wie die finanzielle Entlastung der Kommunen, die Senkung der Strompreise oder die zusätzlichen Gelder für Kita und Hort, schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden sollen. Auch der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind ist gut investiertes Geld, denn er ermöglicht besonders ärmeren Familien, dringende Anschaffungen zu tätigen. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Geld nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird und pfändungsfrei bleibt! Allerdings werden nicht alle Kinder und ihre Familien von dieser Maßnahme profitieren können. Haushalte von Alleinerziehenden erhalten weniger vom Bonus, da dieser zur Hälfte von der Unterhaltszahlung des anderen Elternteils abgezogen werden kann. Darüber hinaus werden Familien ausgeschlossen, die keine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung haben wie zum Beispiel ausländischen Studierende oder viele Eltern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Hier muss dringend nachgebessert werden!“

Reckmann mahnt an: „Die Corona-Pandemie hat bestehende soziale Ungleichheiten noch weiter verstärkt. Familien, die vor der Krise finanziell abgehängt waren, sind nun noch weiter von echter gesellschaftlicher Teilhabe entfernt. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um arme Kinder und ihre Familien nachhaltig zu unterstützen. Wir setzen uns für kurzfristige Aufstockungen der Regelsätze und krisenbedingte Erhöhungen sowie Auszahlungen von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt ein, um Schulcomputer zu kaufen oder Freizeitaktivitäten möglich zu machen. Darüber hinaus macht diese Krise aber deutlich, dass wir dringend nachhaltige Lösungen brauchen: Langfristig fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sozial gerecht absichert. Das wäre ein wahres Konjunkturprogramm für alle Familien!“

Das ZFF fordert seit vielen Jahren gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.06.2020

Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe von Ministerin Giffey für Gesetzentwurf für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. Pflegende Angehörige benötigen auch weiterhin flexible Unterstützungsangebote. Daher sollen die Akuthilfen für pflegende Angehörige, die zunächst bis zum 30. September 2020 gelten, verlängert werden. Konkrete Vorschläge von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey im Rahmen der Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz, Federführung BMG) wurden heute durch das Bundeskabinett beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für Familien ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der COVID-19-Pandemie mehr denn je ein Drahtseilakt. Deshalb werden wir auch weiterhin den Familien die Unterstützung zukommen lassen, die sie jetzt brauchen. Pflegende Angehörige leisten in der Corona-Krise Enormes und springen ein, wenn die professionelle Pflege zum Beispiel wegen Schließungen von Tagespflegeeinrichtungen ausfällt. Sie haben unseren großen Dank, aber auch konkrete Unterstützung verdient. Deshalb habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass die Akuthilfen, die im Mai in Kraft getreten sind, bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert werden. Wer coronabedingt Angehörige pflegt und erwerbstägig ist, erhält durch die Verlängerung auch weiterhin bis zum 31.12.2020 das Recht, bis zu 20 Arbeitstage pro Akutfall der Arbeit fernzubleiben. Auch das Pflegeunterstützungsgeld wird für diese Zeit verlängert. Die Regelungen sind für viele Angehörige von großer Bedeutung, um durch diese schwierige Zeit zu kommen.“

Flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit

Darüber hinaus soll die Möglichkeit der flexibleren Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit in den kommenden Monaten Spielräume für berufstätige pflegende Angehörige eröffnen. Sie sollen so leichter die Möglichkeit haben, eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, sei es vollständig oder verbunden mit einer Teilzeitbeschäftigung. Geregelt wird auch, dass nach Auslaufen der Sonderregelungen verbliebene Restzeiten bis zu 24 Monate lang nicht verfallen. Da pflegende Angehörige das Pflegesystem in der Pandemie entlasten, benötigen sie Planungssicherheit auch für die Zeit nach der Akutlage.

Folgende Maßnahmen für pflegende Angehörige wurden durch das Kabinett beschlossen:

  • Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall – wenn die akute Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist – wird bis 31. Dezember 2020 verlängert. Auch das Pflegeunterstützungsgeld (Federführung BMG) kann weiterhin für 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
  • Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familien-pflegezeitgesetz (FPfZG) wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflegezeit, die Möglichkeit der Ankündigung per Email, aber auch die Nichtberücksichtigung von Monaten mit einem aufgrund der Pandemie geringeren Einkommen bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familien-pflegezeitgesetz werden bis 31. Dezember verlängert.
  • Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zu COVID 19 Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate der Freistellungsansprüche nach dem Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz nach Auslaufen dieser Regelungen weiterhin in Anspruch nehmen.

Zahlen zu pflegenden Angehörigen

Gut 3,4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Derzeit geht man von etwa 4,8 Millionen pflegenden Angehörigen aus. Von den 4,8 Millionen Pflegenden sind rund 2,5 Millionen erwerbstätig und müssen Pflege und Beruf gleichzeitig schultern. Mehr als 70% der Hauptpflegepersonen sind dabei Frauen, häufig in sogenannten Sandwich-Positionen (Kinderbetreuung und Pflegeverantwortung).

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.09.2020

Gremium bündelt Wissen aus Politik, Praxis und Wissenschaft

Auf Initiative von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute erstmals der Corona-KiTa-Rat getagt. Die Runde besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, von Kommunen, Kita-Trägern, Gewerkschaften, dem Bundesverband für Kindertagespflege und der Bundeselternvertretung. Gemeinsam soll der Rat den Regelbetrieb in den Kindertagesstätten begleiten, die Entwicklungen bundesweit bewerten sowie Beispiele der guten Praxis und Lösungen austauschen.

Bei der heutigen Auftaktsitzung des Corona-KiTa-Rates diskutierte die Runde, wie in der Corona-Pandemie mit der Rückkehr zum Regelbetrieb eine gute und verläss-liche Kindertagesbetreuung gelingen kann. Nach einem Austausch über aktuelle Ergebnisse der Corona-KiTa-Studie und die Erfahrungen zum Start des neuen KiTa-Jahres bestand Einigkeit darüber, dass alles Mögliche getan werden muss, um erneute flächendeckende Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu verhindern. Mit Blick auf ein wahrscheinliches Ansteigen des Infektionsgeschehens im Herbst wurde der Wunsch nach klaren, einfachen und einheitlichen Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen geäußert. Maßnahmen sollten ausschließlich lokal bzw. regional begrenzt erfolgen. Das heißt, dort wo eine Infektion auftritt, muss sofort reagiert werden, die Infektionsketten müssen verfolgt und wenn nötig einzelne Gruppen und Einrichtungen geschlossen werden.

Die Ergebnisse der Corona-KiTa-Studie sollen Grundlage für zu erarbeitende Empfehlungen durch den Corona-KiTa-Rat sein.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Alle Akteure in diesem Gremium haben ein gemeinsames Ziel: Erneute flächendeckende Schließungen von Kitas und Kindertagespflege zu vermeiden – damit Kinder gut gefördert und Eltern entlastet werden. Um das zu schaffen, müssen wir gut vorbereitet sein, und aus den Erfahrungen der letzten Monate lernen.

Dabei bringen alle Teilnehmenden eigene Sichtweisen und Erfahrungen ein. Es gelingt uns ein umfassender Blick, welche Maßnahmen erfolgreich sind und wo wir die Praxis noch mehr unterstützen können. Auch die nahende Erkältungszeit im Herbst wird die Eltern vor Schwierigkeiten stellen, wenn Kinder vermehrt aufgrund von Symptomen zu Hause bleiben müssen. Hier bedarf es einer abgestimmten Vorgehensweise zum Umgang mit Erkältungssymptomen. Dafür wird der Corona-KiTa-Rat Impulse geben.“

Corona-KiTa-Rat berät von nun an jeden Monat

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Umsetzung der Kindertagesbetreuung obliegt es den Ländern, verbindliche Entscheidungen in ihrem Land zu treffen. Der Bund unterstützt die Maßnahmen der Länder. Solange die Pandemie andauert, trifft sich der Corona-KiTa-Rat monatlich, das nächste Mal am 28. September.

Der Corona-KiTa-Rat ist einer von drei Bausteinen, mit denen der Bund dazu beiträgt, den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung unter Pandemiebedingungen zu begleiten. Daneben finanziert das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium die Corona-KiTa-Studie, die vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und vom Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt wird. Die Studie verfolgt das Ziel, die Rolle von Kindern, Kitas und Kindertagespflege im Infektionsgeschehen bundesweit zu untersuchen. Außerdem stellt der Bund mit dem 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zusätzlich eine Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung, die für den Kita-Ausbau für weitere 90.000 Plätze, Baumaßnahmen zur Umsetzung der Hygienekonzepte oder die digitale Infrastruktur genutzt werden können.

Weitere Informationen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie

https://www.corona-kita-studie.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.09.2020

Bund verlängert die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Hilfsmaßnahmen

Zum Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Die besonderen Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen helfen die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern. Diese Maßnahmen haben wir zu Beginn der Corona-Krise sehr schnell auf den Weg gebracht, um Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden.

Wir sind noch nicht durch die Krise durch – auch wenn es Anzeichen der Erholung gibt. Noch haben wir stark betroffene Menschen, Unternehmen und Branchen. Daher freue ich mich, dass die sozialpolitischen Maßnahmen aufgrund der gestrigen Beschlüsse des Koalitionsausschusses verlängert werden. So können die wirtschaftlichen und vor allem sozialen Härten der Corona-Krise weiter abgefedert werden.

Gleichwohl darf struktureller Anpassungsbedarf bei Unternehmen nicht aus dem Blick geraten. Dieser kann durch die Unterstützungsmaßnahmen verzerrt werden. Vor diesem Hintergrund halte ich es für wichtig und richtig, wenn im weiteren Verlauf Hilfsmaßnahmen und Sonderregelungen nach und nach auslaufen bzw. angepasst werden. So ist die vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem 1.7.2021 bis längstens zum 31.12.2021 nur dann machbar, sofern die Betriebe für ihre Beschäftigten gleichzeitig Fort- und Weiterbildung organisieren. Denn am Ende kommt es nicht nur darauf an die Krisenzeit durchzustehen, sondern sich auch für die Zukunft fit zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 26.08.2020

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Familienpolitik an die Bedingungen der Corona-Pandemie angepasst werden. In einem entsprechenden Antrag (19/21589) fordert sie die Bundesregierung auf, in turnusmäßigen Tagungen die verantwortlichen Führungskräfte im Bundesfamilienministerium eine aktuelle Lageeinschätzung zum Pandemiegeschehen vornehmen und Anpassungen von familienpolitischen Gesetzen und Regelungen vorschlagen zu lassen. Ebenso müsse das Familienministerium bei allen pandemiebedingten Krisensitzungen wie beispielsweise des sogenannten Corona-Kabinetts teilnehmen.

Die Liberalen sprechen sich zudem für Lohnentschädigungen aus, die im Fall von Einschränkungen des Regelbetriebs von Kitas, Schulen und anderen Kindertageseinrichtungen an die betroffenen Eltern für entfallenen Lohn gezahlt werden. Während der Corona-Krise sollen diese Lohnentschädigungen auch während der Kita- und Schulschließungen in der Ferienzeit gezahlt werden. Darüber hinaus soll die Beschränkung von Krankentagen pro Kind für Eltern während Epidemien von nationaler Tragweite ausgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 840 vom 14.08.2020

Die Studie gibt einen Überblick über die Größenordnungen der von der Schließung von Kindertagesstätten (Kitas) und Schulen betroffenen Elterngruppen sowie der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt in den Monaten des Lockdowns. Im Anschluss werden vier Themenbereiche, die während der Krise an Relevanz gewannen, näher betrachtet: Eltern in systemrelevanten Berufen, Homeoffice als Lösung, Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann sowie psychologische Folgen der Krise für Eltern.

Autoren: Bujard, Martin; Laß, Inga; Diabaté, Sabine; Sulak, Harun; Schneider, Norbert F.

Herausgeber: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, Wiesba

Die coronabedingten Schließungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im April und Mai 2020 haben viele Eltern vor eine immense Herausforderung gestellt. Plötzlich mussten Kinder ganztags zu Hause betreut und beschult werden. Wie aktuelle Ergebnisse der SOEP-CoV-Studie zeigen, lag die Hauptlast der Kinderbetreuung während des Lockdowns bei den Müttern. Gleichzeitig investierten die Väter überproportional mehr Zeit in die Betreuung ihrer Kinder als zuvor. Durch das Homeschooling waren insbesondere Alleinerziehende, aber auch weniger gut gebildete Eltern stark belastet.

Während des Lockdowns im April und Mai 2020 haben die Mütter mehr Zeit für die Kinderbetreuung aufgewendet als die Väter. Während sie ihre Kinder im Alter von bis zu elf Jahren werktags durchschnittlich 9,6 Stunden lang betreut haben, taten die Väter dies 5,3 Stunden lang. 2019 brachten Mütter durchschnittlich 6,7 Stunden und Väter 2,8 Stunden für die Kinderbetreuung auf[1]. Somit ist coronabedingt die durchschnittliche Betreuungszeit bei den Müttern um 2,9 Stunden und bei den Vätern um 2,5 Stunden gestiegen. Das zeigen Auswertungen der ersten vier Teilstichproben der SOEP-CoV-Studie sowie Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)[2] aus dem Jahr 2019. Allerdings hat die Kinderbetreuungszeit der Väter während des Lockdowns im Vergleich zum Vorjahr überproportional stark zugenommen. Sie verbrachten im Mittel 89 Prozent mehr Zeit mit Kinderbetreuung als im Vorjahr. Bei den Müttern waren es im Mittel 43 Prozent. Dies kann als eine positive Entwicklung im Sinne einer stärkeren Einbindung der Männer in die Kinderbetreuung gesehen werden.

Besonders weniger gebildete Väter investieren mehr Zeit in die Kinderbetreuung

Wie stark die Betreuungszeit während des Lockdowns zugenommen hat, hängt auch vom Alter der Kinder sowie der Bildung der Eltern ab (Tabelle 1). Die Eltern von drei bis fünfjährigen Kindern haben die Betreuungszeit für ihre Kinder im Vergleich zum Vorjahr am stärksten erhöht. Bei Eltern jüngerer oder älter Kinder war die Zunahme geringer. Betrachtet man den Bildungsabschluss, zeigt sich: Bei Vätern mit geringer und mittlerer Bildung[3] hat die Kinderbetreuungszeit am stärksten zugenommen. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass Väter mit höheren Bildungsabschlüssen bereits vor dem Lockdown mehr Zeit für die Kinderbetreuung verwendet haben als weniger gebildete Väter.

Erwartungsgemäß hängt die Zahl der Betreuungsstunden auch davon ab, wie viel Zeit die Eltern mit Erwerbsarbeit verbringen. So haben während des Lockdowns Eltern mit Vollzeitjob weniger Stunden mit Kinderbetreuung verbracht als Eltern, die in Teilzeit arbeiteten, anders erwerbstätig – zum Beispiel in Kurzarbeit – oder arbeitslos waren (Abbildung 1, Tabelle 2).

Dabei haben Väter mit einem Vollzeitjob weniger zusätzliche Zeit mit Kinderbetreuung verbracht als in Vollzeit arbeitende Mütter. Während sie im Vergleich zu 2019 etwa zwei Stunden zusätzlich investierten, waren es bei den in Vollzeit arbeitenden Frauen etwa drei Stunden. Auch im Vergleich zu Vätern, die in Teilzeit arbeiteten, erwerbslos waren oder einer anderen Art von Erwerbstätigkeit nachgingen, war ihr zusätzlicher Beitrag zur Kinderbetreuungszeit gering[4].

Auffällig ist der im Vergleich zum Vorjahr enorme Zuwachs an zusätzlichen Betreuungsstunden bei Vätern, die einer anderen Art der Erwerbstätigkeit nachgingen. Dies liegt vermutlich auch an dem großen Anteil an Vätern, die im April und Mai 2020 in Kurzarbeit waren.

Auch bei nicht erwerbstätigen Frauen hat die Betreuungszeit stark (um 4,8 Stunden) zugenommen – und dies trotz des bereits beträchtlichen Ausgangsniveaus von 9,8 Stunden in 2019.

Für die meisten Eltern ist das Homeschooling erträglich

Die Schulschließungen haben sowohl die Kultusministerien als auch die Lehrkräfte und die Eltern vor neue Herausforderungen gestellt. Obwohl sich bereits Anfang März abzeichnete, dass diese Maßnahme kommen könnte, hat sie alle Beteiligten relativ unvorbereitet getroffen. Sehr schnell wurden ExpertInnen-Stimmen laut, die deutlich machten, dass sich Schulkinder weiterhin mit dem Schulstoff beschäftigen müssten, um einen „Lernstopp“ zu vermeiden (z.B. https://www.ifo.de/node/53796). Schulen und Lehrkräfte mussten die Schulkinder also weiterhin mit Lernstoff versorgen und verteilten Lernmaterialien auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel via E-Mail oder über eine Cloud. Beim Homeschooling waren Eltern und SchülerInnen gezwungen, ohne direkte Unterstützung durch eine Lehrkraft Schulaufgaben in angemessener Qualität und Zeit zu bearbeiten. Für die Eltern war dies eine Belastung, die zu ihren sonstigen Verpflichtungen hinzukam.

Um zu untersuchen, wie stark sich die Eltern durch das Homeschooling belastet fühlten, wurde in der SOEP-CoV-Studie folgende Frage in Bezug auf das jüngstes Schulkind gestellt: „Wie ist Ihre persönliche Einschätzung zu folgender Aussage: Dafür zu sorgen, dass das Kind den Schularbeiten nachkommt, wird mich überfordern.“ Die Befragten antworteten auf einer Skala von 1 (stimme überhaupt nicht zu) bis 5 (stimme voll zu).

Wie die Auswertung dieser Einschätzungen zeigt, fühlten sich tendenziell alle Eltern durch das Homeschooling ähnlich stark belastet. Im Durchschnitt lag der Skalenwert bei 2,3, das heißt die Eltern fühlten sich mittelmäßig belastet. Alleinerziehende Eltern litten stärker unter dem Homeschooling als Eltern in Paarbeziehungen; bei ihnen lag der durchschnittliche Skalenwert bei 2,6.

Weniger gebildete Eltern und erwerbstätige Alleinerziehende fühlen sich durch Homeschooling besonders stark belastet

Wie sehr Eltern sich durch das Homeschooling belastet fühlten, hängt deutlich mit deren Bildungsniveau zusammen (Abbildung 2). Weniger gebildete Mütter oder Väter litten mehr unter der Situation als Eltern mit einem höheren Bildungsabschluss, also mit einem (Fach-)-Hochschulabschluss.

Auch Alleinerziehende, die Vollzeit oder Teilzeit arbeiteten, litten stärker (2,8 Skalenpunkte) als diejenigen, die keiner Erwerbstätigkeit oder einer anderen Art von Erwerbstätigkeit nachgingen (2,0 Skalenpunkte). Darüber hinaus arbeiteten erwerbstätige Alleinerziehende während des Lockdowns seltener im Homeoffice (33 Prozent) als Eltern in Paarbeziehungen (39 Prozent). Auch dies hat vermutlich dazu beigetragen, dass sie sich durch das Homeschooling stärker belastet fühlten.

Die Übermittlung von Lernmaterial durch die Schule auf verschiedenen Wegen hilft Alleinerziehenden

Entlastet fühlten sich die Alleinerziehenden, wenn die Schule Lernmaterial auf mehreren Wegen zur Verfügung stellten – zum Beispiel per E-Mail, über einen Server oder per Videokonferenz. Dann lag ihr Belastungsempfinden im Durchschnitt bei 2,2 und damit um 0,7 Skalenpunkte niedriger als bei den Eltern, die mit den Schulen nur über einen Kommunikationsweg oder gar nicht in Kontakt standen.

Fazit: Alleinerziehende, weniger gebildete Eltern und Familien mit Migrationshintergrund brauchen beim Homeschooling mehr Unterstützung durch die Schulen

Die SOEP-CoV-Studie zeigt deutlich, dass die Hauptlast der Kinderbetreuung während des coronabedingten Lockdowns im April und Mai 2020 von den Müttern getragen wurde – und dies über alle Bildungsniveaus und Erwerbssituationen hinweg. Gleichzeitig zeigt sich, dass bei den Vätern die Kinderbetreuungszeit ähnlich stark zugenommen hat wie bei den Müttern. Das heißt, die Männer haben sich stärker an der Kinderbetreuung beteiligt als im Vorjahr.

Die Belastung durch das Homeschooling empfanden Eltern generell als erträglich, wobei alleinerziehende Eltern und Eltern mit einem niedrigen Bildungsabschluss sich stärker belastet fühlten als andere. Wenn die Schulen Lernmaterialien auf verschiedenen Wegen zur Verfügung stellten, wurde das von den Eltern als effektive Unterstützung gesehen. Dies war vor allem bei alleinerziehenden Eltern der Fall.

Dies unterstreicht, wie wichtig eine institutionelle Unterstützung durch die Schule insbesondere für Alleinerziehende ist. Aber auch Eltern mit einem niedrigen Bildungsabschluss und Eltern mit Migrationshintergrund hätten davon sicherlich profitiert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 28.07.2020

Die Senkung der Mehrwertsteuer bis Ende 2020 dürfte dem privaten Konsum und der Konjunktur in Deutschland nur einen relativ überschaubaren Impuls geben. Größere Effekte hätten die dafür im Konjunkturpaket der Bundesregierung eingesetzten Mittel wahrscheinlich erzeugt, wenn sie in einen höheren Kinderbonus oder eine stärkere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes geflossen wären. Darauf deuten nach einer neuen Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung aktuelle Ergebnisse einer Umfrage unter gut 6300 Erwerbstätigen hin.* Knapp 75 Prozent der im Auftrag der Stiftung Befragten gaben darin Ende Juni an, trotz Mehrwertsteuersenkung ihr Konsumverhalten im zweiten Halbjahr 2020 nicht verändern zu wollen. Dagegen erklärten fast 80 Prozent der Befragten, sie würden bei einer Einmalzahlung wie dem Kinderbonus ihren Konsum erhöhen. Zudem zeigt sich in der Umfrage, dass Menschen, die ohne Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in Kurzarbeit sind, ihre Ausgaben signifikant häufiger reduziert haben als andere Befragte – eine finanzielle Besserstellung hätte daher nach Einschätzung der Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien und Jan Behringer ebenfalls spürbare positive Wirkungen. „Eine andere Gewichtung der Maßnahmen im Konjunkturpaket – etwa ein höherer Kinderbonus oder eine großzügigere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes – hätte nach diesen Ergebnissen zu einem größeren konjunkturellen Impuls geführt“, schreiben die Wissenschaftler in ihrem Fazit – und raten dazu, im Falle weiterer Pakete zur Konjunkturstützung entsprechend anders zu gewichten.

Rund 20 Milliarden Euro wird die vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer kosten. Das ist knapp die Hälfte des finanziellen Volumens aus dem Konjunkturpaket, das 2020 wirksam wird. 4,3 Milliarden sind für den Kinderbonus von 300 Euro pro Kind vorgesehen, der im September und Oktober ausgezahlt wird. Davon profitieren vor allem Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen, weil der Bonus bei höheren Einkommen mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, nicht aber auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Wie stark diese und andere Maßnahmen zur Konjunkturstimulierung wirken, ist unter Ökonomen umstritten. Gesamtwirtschaftliche Daten, die Hinweise liefern könnten, werden wohl nicht vor Mitte 2021 vorliegen. Diese zeitliche Verzögerung ist in der unübersichtlichen Corona-Krise längst nicht nur ein akademisches Problem, betonen Dullien und Behringer: „Dies ist für Entscheidungsträger problematisch, weil möglicherweise weit früher weitere Maßnahmen zur Konjunkturstützung notwendig werden könnten, wenn sich bisherige Stützungsversuche als unzureichend erweisen sollten“, schreiben die Forscher. Um die Lücke zu verkleinern, haben die IMK-Experten die Böckler-Erwerbstätigenbefragung von Ende Juni ausgewertet. Die Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Nur gut 17 Prozent wollen Anschaffungen vorziehen oder Mehrwertsteuersenkung für zusätzliche Ausgaben nutzen

In der Umfrage gab ein knappes Viertel aller Befragten an, wegen der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung ihr Konsumverhalten zu ändern. Die größte Gruppe von ihnen – 14,4 Prozent – hatte vor, eigentlich für später geplante Anschaffungen in dieses Jahr vorzuziehen, 3,2 Prozent der Befragten erklärten, die Steuersenkung für bislang nicht geplante zusätzliche Anschaffungen zu nutzen. Beide Verhaltensweisen würden dem Ziel der Regierung, Konsum und Konjunktur kurzfristig zu beflügeln, entsprechen. Weitere 8,1 Prozent antworteten, sie würden Anschaffungen, die sie eigentlich schon früher geplant hatten, nun in die Zeit mit niedrigerer Mehrwertsteuer verschieben – woraus sich kein positiver Konjunktureffekt ergeben würde. Rund drei Viertel der Interviewten gaben an, die Mehrwertsteuersenkung habe gar keine Auswirkungen auf ihr Ausgabenverhalten. Zwar berichteten knapp 53 Prozent jener gut 17 Prozent der Befragten, die Ausgaben vorziehen oder zusätzlich tätigen wollten, darunter seien auch Haushaltsgeräte oder -gegenstände, also möglicherweise auch größere Anschaffungen. Unter dem Strich seien die Effekte der Steuersenkung jedoch „eher begrenzt“, weil sie relativ wenig zusätzlichen oder vorgezogenen Konsum auslösten, konstatieren die Forscher.

Einmalzahlung: Knapp 80 Prozent wollen mehr ausgeben

Höher schätzen die Ökonomen die kurzfristige konjunkturelle Wirksamkeit von Einmalzahlungen und insbesondere des Kinderbonus´ ein. Dafür spricht nach der IMK-Studie einerseits, dass Befragte mit Kindern während der Corona-Krise deutlich häufiger von höheren Ausgaben berichten als Menschen ohne Kinder im Haushalt. Akuter finanzieller Bedarf sei also vorhanden. Zum anderen wurde in der Befragung direkt nachgefragt, was die Interviewpartner mit einer hypothetischen Einmalzahlung in Höhe von 1000 Euro machen würden. Gut 78 Prozent antworteten, sie würden zumindest einen erheblichen Teil davon ausgeben. Im Durchschnitt gaben die Befragten an, 415 Euro innerhalb der folgenden 12 Monate für den Konsum zu nutzen, weitere 185 Euro sollten für die Tilgung von Schulden aufgewendet werden.

Kurzarbeit ohne Aufstockung drückt spürbar auf den Konsum

Auch wenn das Kurzarbeitergeld höher als bisher wäre, hätte das laut Dullien und Behringer ein erhebliches Potenzial zur Ankurbelung von Konsum und Konjunktur. Das schließen die Forscher aus Befragungs-Daten, wonach Beschäftigte in Kurzarbeit zuletzt wesentlich häufiger ihren Konsum einschränken mussten als jene, die weiter voll arbeiten konnten. Konkret gaben in der Umfrage 25,7 Prozent der Beschäftigten ohne Kurzarbeit an, ihre Konsumausgaben in der Krise eingeschränkt zu haben, fast ebenso viele (22,3 Prozent) sprachen von einer Ausweitung. Deutlich anders sah es für die von Kurzarbeit Betroffenen aus: Von ihnen erklärten 42 Prozent, ihre Konsumausgaben gekürzt zu haben, nicht einmal halb so viele, 17,1 Prozent, sprachen von höheren Ausgaben. Dabei hatten Kurzarbeitende ohne Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber ihren Konsum wiederum deutlich häufiger zurückgefahren als Personen mit finanzieller Aufstockung. „Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine frühe und entschiedene Aufstockung des Kurzarbeitergeldes entweder für alle Betroffenen oder nur für Geringverdiener (im Modell des Mindestkurzarbeitergeldes) aller Wahrscheinlichkeit nach den beobachteten Einbruch des Privatkonsums im zweiten Quartal 2020 gebremst hätte und auch den Konsum in den kommenden Monaten gestützt hätte“, schreiben Dullien und Behringer.

Jan Behringer, Sebastian Dullien

Wie effektiv sind Mehrwertsteuersenkung und Kinderbonus im Konjunkturpaket? Erste Erkenntnisse aus der HBS-Erwerbstätigenbefragung. IMK Policy Brief Nr. 97, August 2020.

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Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.08.2020

Trotz eines Rückgangs der Umweltbelastung in der Corona-Krise dürfte die Pandemie den nationalen Wohlstand in Deutschland, gemessen auf Basis von wirtschaftlichen, sozialen und Umwelt-Indikatoren, im laufenden Jahr deutlich verringern. Verantwortlich dafür ist nicht nur der Rückgang des privaten Konsums, sondern auch ein absehbarer Anstieg der ökonomischen Ungleichheit als Krisenfolge. Das geht aus einer Analyse im Rahmen der regelmäßigen Berechnung des Nationalen Wohlfahrtsindex (NWI) hervor, die vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.* Es sei damit zu rechnen, „dass der NWI im Jahr 2020 eine negative Entwicklung aufweisen wird, wenn auch sehr wahrscheinlich in geringerem Maß als das Bruttoinlandprodukt“, heißt es in der Studie. Die Ergebnisse widersprechen damit der in der öffentlichen Debatte zuletzt gelegentlich geäußerten These, dass die durch die Corona-Krise ausgelöste Schrumpfung der Wirtschaft den Weg aufzeige zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise ohne Wohlstandsverluste.

Rückgang des privaten Konsums bei zunehmender Ungleichheit reduziert Wohlstand beträchtlich

In die Berechnungen von Dr. Benjamin Held, Dorothee Rodenhäuser und Prof. Dr. Hans Diefenbacher vom Institut für Interdisziplinäre Forschung (FEST e.V.) gehen 20 Einzelkomponenten ein, die zusammen den NWI ergeben (weitere Informationen im Erklärvideo; Link unten). Da in den NWI auch Variablen zur Umweltbelastung und zur sozialen Situation in Deutschland einfließen, gilt er als besserer Indikator für den Wohlstand als das Bruttoinlandsprodukt, das lediglich marktvermittelte Wertschöpfung abbildet. Aktuelle Werte für den NWI für 2020 liegen zwar noch nicht vor. Aber bei vielen Einzelindikatoren ist bereits absehbar, in welche Richtung sie sich bewegen werden. So dürfte die Ungleichheit der Einkommen zugenommen haben, weil Geringverdiener infolge des Lockdowns häufiger Einkommenseinbußen erlitten. Ein Grund: Sie arbeiten oft in Berufen, „in denen eine Verlagerung ins Homeoffice gar nicht oder sehr viel schwerer möglich ist“. Hinzu kommt die gestiegene Arbeitslosigkeit. Kapitaleinkommen sind den Forschern zufolge dagegen weniger von der Krise betroffen – die Börsenkurse erholen sich beispielsweise bereits wieder.

Der private Konsum, eine weitere wichtige Wohlstandskomponente bei der Berechnung des NWI, wird in diesem Jahr krisenbedingt erheblich geringer ausfallen als im Vorjahr. Das IMK rechnet mit einem Rückgang von rund fünf Prozent. Negativ wirkt sich die Krise auch auf das soziale Engagement in der Gesellschaft aus. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die beispielsweise die Arbeit in Vereinen zeitweise zum Erliegen brachten, dürften den im NWI berücksichtigten Umfang der ehrenamtlichen Arbeit reduzieren.

In den NWI geht, im Gegensatz zum üblicherweise berechneten Bruttoinlandsprodukt (BIP), nicht nur die gegen Geld erfolgte Wertschöpfung ein, sondern auch der „Wert der Hausarbeit“. Und dieser dürfte im laufenden Jahr zugenommen haben, weil sich viele Aktivitäten während des Lockdowns „von der Sphäre formellen Wirtschaftens in die informelle Sphäre“ verschoben haben. Die Menschen waren nicht untätig, sondern haben anstelle von Erwerbsarbeit oftmals verstärkt häusliche Aufgaben in Angriff genommen und angesichts geschlossener Schulen und Kitas viel mehr Zeit in die Kinderbetreuung investiert. Schon weil dies berücksichtigt wird, dürfte der mit dem NWI gemessene Wohlstand weniger zurückgehen als das nur auf dem BIP basierende Wirtschaftswachstum.

Weniger Verkehrsunfälle, weniger CO2-Emissionen

Andere Faktoren ergänzen das BIP nicht nur, sondern fließen bei der Berechnung des NWI sogar mit umgekehrtem Vorzeichen ein. Zum Beispiel die gesunkenen Kosten des Pendelverkehrs: weniger Stress, Zeitverlust, Energieverbrauch, Umweltbelastung. Besonders drastisch zeigt sich der Unterschied am Beispiel der Verkehrsunfälle, deren Zahl im März und April um 23 beziehungsweise 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist. Auf den NWI wirkt sich dies positiv aus, beim BIP schlagen die ausbleibenden Ausgaben für Rettungseinsätze und Autoreparaturen negativ zu Buche.

Als wohlstandssteigernd werden im NWI zunehmende öffentliche Ausgaben in bestimmten Bereichen verbucht. Das gilt etwa für steigende Gesundheitsausgaben durch die personelle Aufstockung der Gesundheitsämter.

Positiv wird sich nach Ansicht der Wissenschaftler aber vor allem die verringerte Umweltbelastung auswirken. Ersten Untersuchungen zufolge ist etwa der Stromverbrauch von Ende April bis Anfang Juli um beinahe 10 Prozent gesunken. Die täglichen CO2-Emissionen lagen Anfang April weltweit um 17 Prozent unter dem Wert von 2019. Und „mit den geringeren Emissionen sinken auch die im NWI veranschlagten Schadenskosten, die wohlfahrtsmindernd wirken“, so die Wissenschaftler.

Bei einigen anderen NWI-Komponenten trauen sich die Forscher keine Prognose für das aktuelle Jahr zu. Ob zum Beispiel die Kriminalität und die dadurch verursachten gesellschaftlichen Kosten sinken oder zunehmen werden oder ob die „gesellschaftlichen Ausgaben zur Kompensation von Umweltbelastungen“ höher oder niedriger ausfallen werden als im vergangenen Jahr, ist noch nicht abzusehen.

Corona-Pandemie lässt positivere Entwicklung seit 2014 abbrechen

Das neueste bereits vollständig ausgewertete Jahr ist 2018. Hier liegen nun alle Daten vor und es zeigt sich: Bis dahin ist der Wohlstand laut NWI zum fünften Mal in Folge gestiegen. Maßgeblich dafür waren stetig zunehmende Konsumausgaben – getrieben von steigenden Löhnen –, ein sinkender Energieverbrauch, weniger Treibhausgas-Emissionen, eine „leichte Verringerung“ der Einkommensungleichheit sowie gestiegene Ausgaben für Bildung und Gesundheit. Von 2017 bis 2018 ist der Wohlstand in Deutschland nach NWI-Kriterien damit um 40 Milliarden Euro gewachsen, wovon 17 Milliarden den Umweltkomponenten zuzuschreiben sind.

Die vorliegenden NWI-Werte reichen zurück bis 1991. Von der Jahrtausendwende bis 2013 hat sich der Index beinahe durchgängig schlechter entwickelt als das BIP. Erst seit 2014 steigen beide Indikatoren im Einklang. 2019 dürfte sich der Anstieg noch fortgesetzt haben, erwarten die Wissenschaftler. Eine Voraussage über 2020 hinaus sei derzeit nicht möglich. „Festgehalten werden“ könne „aber schon heute, dass der NWI – obwohl er weit davon entfernt ist, alle Folgen der Pandemie abzubilden – besser zum Nachzeichnen ihrer vielfältigen Wirkungen in der Lage ist als das BIP“. Und auch die Frage, „inwieweit nun das Umsteuern im Sinne der sozial-ökologischen Transformation gelingt“, ließe „sich durch den NWI wesentlich genauer erkennen“. Denn: „Eine erweiterte Wohlfahrtsperspektive, wie sie der NWI anbietet,“ mache „deutlich, dass neben der – unbestritten wichtigen – wirtschaftlichen Erholung weitere Ziele berücksichtigt werden müssen: beispielsweise die Verringerung oder wenigstens Stabilisierung der Einkommensungleichheit und die Verbesserung der Umweltsituation, insbesondere zum Schutz des Klimas.“

Benjamin Held, Dorothee Rodenhäuser, Hans Diefenbacher: NWI 2020

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wohlfahrt, IMK-Policy Brief Nr. 96, August 2020

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.08.2020

Morgen tagt erstmalig der Corona-KiTa-Rat, der den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen begleiten und Maßnahmen beraten soll.

Das vom Bundesfamilienministerium einberufene Gremium setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen, Trägern, Gewerkschaften, Kindertagespflege und Eltern. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, ist für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vertreten. Sie plädiert dafür, Kindertagesbetreuung konstant im Blick zu behalten, damit Deutschland die Corona-Herausforderungen in den Kitas meistern kann.

„Die flächendeckende Schließung der Kitas war für viele Familien und Kinder eine Katastrophe. Das darf sich nicht wiederholen. Die verschiedenen Perspektiven auf Bundesebene zusammenzubringen und die Kindertagesbetreuung unter den Corona- Pandemiebedingungen zu begleiten, muss dazu beitragen, dass Familien Verlässlichkeit und Mitarbeitende Klarheit im Alltag erfahren. Das Gesamtsystem muss – selbstverständlich mit Hygiene- und Schutzkonzepten – funktionieren. Sich dazu mit allen Akteuren abzustimmen, ist längst überfällig. In fast allen Bundesländern arbeiten die Kitas wieder im Regelbetrieb. Von Normalität kann vielerorts allerdings noch keine Rede sein. Gleichzeitig steigen die Infektionszahlen regional wieder an. Frühkindliche Bildung muss krisenfest aufgestellt werden. Familien brauchen deutschlandweit ein verlässliches Kita- Angebot – nicht nur jetzt, sondern auch in der Zukunft. Diese Herausforderungen müssen wir gemeinsam meistern.“

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.08.2020

Das deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut erfassen mit einem neuen Register, wie Kitas und Tagespflege auf das Corona- Infektionsgeschehen reagieren. Die Befragungen für die bundesweite Corona-Kita-Studie, durchgeführt vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und dem Robert Koch-Institut (RKI), beginnen am 11. August. Alle Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen in Deutschland sind aufgerufen, sich auf www.corona-kita-studie.de im KiTa-Register zu registrieren und an regelmäßigen Online-Erhebungen zu beteiligen.

„Mit dem KiTa-Register bauen wir eine einmalige bundesweite Datenbasis auf. Wir setzen auf das Fachwissen und die Erfahrungen der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege. Nur mit ihrer Hilfe können wir sichtbar machen, vor welchen Herausforderungen die Kindertagesbetreuung aktuell steht und klären, wie wir in Krisen künftig handlungsfähig bleiben“, sagt DJI-Direktor Prof. Dr. Thomas Rauschenbach.

Auf einer breiten Datenbasis werden das DJI und das RKI in den kommenden Wochen und Monaten Erkenntnisse zusammentragen, wie die Einrichtungen und die Tagespflege auf die organisatorischen, hygienischen und pädagogischen Herausforderungen während der Pandemie reagieren und wie sich das Infektionsgeschehen auf die Kindertagesbetreuung auswirkt. Ziel ist es, Erkrankungsrisiken in den Kitas und der Tagespflege besser einschätzen und Lösungsansätze identifizieren zu können. Die Studie soll zudem klären, wie stark das bisherige und weitere Öffnungsgeschehen mit gehäuften Infektionen von Kindern und Erwachsenen einhergeht und solle dazu beitragen, Familien und Fachkräfte gezielter zu schützen. Die Daten unterstützen Träger, Kommunen, Länder und Bund dabei, die regionale Situation genauer einschätzen und steuern zu können.

„Ich bin sehr froh, dass wir diese Studie gemeinsam auf den Weg gebracht haben, denn sie ist für uns alle sehr wichtig. Die Daten aus dem Kita-Register sind eine hervorragende Ergänzung zu den Meldedaten, die nach dem Infektionsschutzgesetz von den Gesundheitsämtern erhoben werden“, unterstreicht Prof. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. „Damit gewinnen wir wichtige Erkenntnisse über die ergriffenen Maßnahmen und welche Auswirkungen sie tatsächlich auf die Kitas haben.“

Abgefragt werden zum Beispiel die Betreuungszeiten, die aktuellen Hygienemaßnahmen, die Anzahl der betreuten Kinder sowie Informationen zur Raum- und Personalsituation in den Einrichzungen. Die Ergebnisse werden regelmäßig aktualisiert und auf der Projektwebsite www.corona-kita-studie.de sowie in den Monatsberichten des DJI veröffentlicht.

Mit der Corona-KiTa-Studie erforschen das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut aus sozialwissenschaftlicher und medizinisch-epidemiologischer Sicht, welche Folgen das neuartige Coronavirus für Kitas, Kinder, Betreuungspersonen und Eltern hat. Die Erhebung läuft bis Dezember 2021. Anmeldung zum KiTa-Register und weitere Informationen unter www.corona-kita-studie.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut vom 10. August 2020

Die eaf begrüßt, dass der Koalitionsausschuss der Bundesregierung in seiner Sitzung am Dienstag die Lebenslage von Familien während der Pandemie in den Blick genommen hat. So wurde beschlossen, bis Ende des Jahres die Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte um fünf weitere Tage je Elternteil und um zehn Tage für Alleinerziehende auszuweiten. Diese Regelung gilt für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren. Denn schon bei manchen leichteren Erkältungssymptomen, bei denen früher Kinder noch zur Schule oder in die Kita gehen konnten, müssen sie jetzt bereits zuhause bleiben und benötigen dann Betreuung durch Vater oder Mutter. Daher beurteilt die eaf die beschlossene Ausweitung des Anspruchs für Eltern und Kinder als ausgesprochen hilfreich.

Dass die Maßnahme jedoch nur auf wenige Monate beschränkt ist, greift aus Sicht von Martin Bujard, dem Präsidenten der eaf, zu kurz: „Die Pandemie wird Ende dieses Jahres voraussichtlich nicht vorbei sein. Das Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2021 verlängert werden – auch Familien brauchen diese entlastende längere Perspektive. Wir fordern die geplante Ausweitung der Kinderkrankentage bis Ende 2021.“

Weiterhin regt die eaf an, während der Pandemiezeit die Attestpflicht für Kinderkrankentage auszusetzen. Dies würde zu einer Entlastung von Eltern und Kinderarztpraxen führen. Viele Eltern befürchten zudem durch die Attestpflicht das Risiko von Infektionen in der Arztpraxis.

Da die Kinderkrankentage überwiegend von Müttern in Anspruch genommen werden, regt die eaf zudem eine Informationskampagne an, damit mehr Väter von diesem Recht wissen und auch in den Betrieben dazu ermuntert werden.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 28.08.2020

Zum Wochenende ließ das Bundesinnenministerium verlauten, dass nun auch die Einreise von nicht verheirateten Partner*innen aus Drittstaaten zu ihren Liebsten in Deutschland möglich sei. Dem vorausgegangen war die Kampagne #LoveIsNotTourism, die auch von zahlreichen Bundestags- und Europaparlamentsabgeordneten unterstützt wurde. Die Presse griff das Thema vielfach auf, mit unzähligen persönlichen Beispielen von Betroffenen. Ende gut alles gut?

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßt natürlich die Einreiseerleichterungen. Je mehr binationale Paare wieder zusammenkommen können, umso besser, so Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin des Verbandes. Allerdings beträfe dies nur einen Bruchteil der binationalen Paare, nämlich diejenigen mit Partner*innen aus „Positivstaaten“, einer Auswahl von Drittstaaten, die kein Visum für Deutschland bräuchten.

Seit dem Wochenende stehen die Beratungstelefone im Verband nicht mehr still, unzählige Anfragen kommen per Mail. „Die meisten Fragen drehen sich um die notwendigen Dokumente, das Entscheidungsverhalten der Bundespolizei bei der Einreise und das Verhalten der Fluggesellschaften“, berichtet Swenja Gerhard, Rechtsberaterin des Verbandes. Selbst für „Positivstaater*innen und Inhaber*innen eines Multiple Entry Visums gäbe es jedoch Fallstricke: Paare, die weder ein Zusammenleben im Ausland oder ein Treffen in Deutschland nachweisen können, profitierten nicht von der neuen Regelung. Hinzukomme, dass es Probleme gäbe, eine Fluggesellschaft zu finden, die sie befördert. Der Hintergrund sei die Unsicherheit bei der Fluggesellschaft, ob die Einreise des * der Passagier*in „erlaubt“ ist. Bei Zurückweisung an der Grenze müsste der Passagier auf Kosten der Fluggesellschaft wieder in sein*ihr Heimatland befördert werden. Es läge im Ermessen der Behörden, ob Corona-Tests aus dem Ausland anerkannt würden und jedes Bundesland entscheide unterschiedlich über Quarantäneregelungen.

„Für Partner*innen, die ein Visum brauchen ist es noch einmal ungleich schwieriger“, führt Gerhard weiter aus. Schwierig bis unmöglich sei es, überhaupt Zugang zu den Botschaften zu bekommen. Die meisten Auslandsvertretungen arbeiten noch immer nur sehr eingeschränkt oder sind geschlossen wie beispielsweise die Deutschen Botschaften in Kairo, New Delhi oder Islamabad. Oder es sind keine Terminbuchungen möglich, weil Rückstände aufgearbeitet würden, wie z.B. in der Deutschen Botschaft in Jakarta. „Das bedeutet, ich kann in zahlreichen Ländern noch nicht einmal ein Besuchsvisum beantragen. Ganz zu schweigen, ob ich dann überhaupt eines bekomme. Schon früher scheiterten die Besuchsvisa an einer restriktiven Handhabung. Die Partner*innen müssen ihre Rückkehrwilligkeit glaubhaft machen. Es wurde schon vor Corona unterstellt, dass die Partner*innen nach einem Besuch einfach hierbleiben. Heute umso mehr. Die jetzige Erklärung ist eigentlich nur Augenwischerei“, so Gerhard.

Ein erster Schritt wäre eine Aufstockung des Personals in den deutschen Auslandsvertretungen sowie eine vorrangige Bearbeitung von Visaanträgen von Paaren und Familien. Es wäre sehr begrüßenswert, wenn das Zusammenleben binationaler Paare und Familien nicht mehr unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten betrachtet werden würde. „Es geht hier nicht um Gefahrenabwehr, es geht um ein gemeinsames Familienleben und eine gemeinsame Zukunftsplanung“, fordert Stöcker-Zafari.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 11.08.2020

SCHWERPUNKT II: Guter Ganztag

Noch bis Anfang September werden wichtige Weichen für die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gestellt. An dem Eilverfahren gibt es Kritik von mehreren Verbänden. Diese befürchten unter anderem, dass an den Bedarfen von Eltern vorbeigeplant wird. Sie sehen die Qualität der Betreuung gefährdet.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Qualitativ gute Ganztagsangebote tragen dazu bei, dass Kinder individuell gefördert werden. Sie flankieren positive Bildungsverläufe und können unterstützend mit den Eltern zusammenarbeiten. Eltern wünschen sich für das Wohlergehen ihrer Kinder nur die beste Betreuung neben der Schulzeit. Dabei hat jede Familie eigene Bedürfnisse bei der Betreuung, Bildung und Erziehung. Die pädagogische Qualität und die Vielfalt flexibler Angebote sind für sie sehr wichtig. Eine bloße Aufbewahrung entspricht keinem aktuellen Standard. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung muss den Familien ermöglichen, für sie passende Angebote wählen zu können und die Kinder in einer pädagogisch geeigneten Betreuung zu wissen.“

Eine gute Ganztagsbetreuung ist daneben ein wichtiges Element zur Verwirklichung einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Umso länger die Zeit ist, in der Kinder in institutionellen Settings betreut werden, desto größer ist der Bedarf an Austausch, Kommunikation und Vertrauen zwischen Eltern und Institution. Eltern müssen ihre Wünsche und Bedarfe von gelungenen Ganztagsangeboten einbringen dürfen. Ganz im Sinne partizipativer Strukturen sind Eltern als Partner in die Ausgestaltung des Ganztags einzubeziehen, damit sich positive Beziehungen langfristig entwickeln können.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, unterstreicht: „Familien sind auf sozial- und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsangebote angewiesen, um ihr gemeinsames Leben zu gestalten und füreinander da zu sein. Das ZFF begrüßt die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder und sieht darin einen zentralen Baustein für eine Familienpolitik, die Eltern ermöglicht Beruf und Sorgearbeit zu vereinbaren. Gerade Alleinerziehende oder Eltern im Schichtbetrieb sind dabei auf flexible Randzeiten- und Ferienbetreuung angewiesen. Ein guter Ganztag für die gesamte Familie muss diese vielfältigen Bedarfe und Wünsche berücksichtigen und Bildungs- und Erziehungsangebote so gestalten, dass sie Kindern guttun und ihren Entwicklungsbedarfen entsprechen.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Neben der rechtlichen Regelung im Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird sie 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuungstecken: 1 Million neue Plätze sollen entstehen. Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs-und Beteiligungsverfahren geben. Ein Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt und weiteren Verbänden hat die AWO-Kampagne „Ganztagsbetreuung. Ganz schnell? Ganz gut?! #Guter Ganztag“ eingeleitet mit dem Ziel, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Zur Kampagne: https://www.awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 10.08.2020

In voraussichtlich einer Woche wird die Bund-Länder-AG ihr Arbeitsergebnis vorlegen. Damit wird der Referentenentwurf zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder mit weiteren Impulsen des Bundes und der an der AG beteiligten Länder zur Ausgestaltung dieses Rechtsanspruchs ergänzt.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Klar ist: Der Rechtsanspruch ist gewollt, ein Scheitern möchte niemand. Dennoch darf ein Gesetz zur Ganztagsbetreuung nicht nur den groben rechtlichen Rahmen vorgeben. Die Qualität der Angebote muss berücksichtigt und festgehalten werden – gerade auch im Zeichen von Chancengerechtigkeit im Bildungssystem und dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Der Bedarf der Familien an Ganztagsangeboten ist bereits jetzt hoch und noch nicht in allen Teilen gedeckt. Mit Einführung des Rechtsanspruchs wird der Bedarf wahrscheinlich noch einmal ansteigen. Nur wenn ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden ist, können viele Mütter und Väter ihren Berufen nachgehen. Fehlende Angebote können zu zusätzlichen Belastungen führen, gerade für armutsgefährdete oder benachteiligte Familien. Gute ganztägige Betreuungsangebote können ungleiche Ausgangsvoraussetzungen der Kinder auffangen und neue Möglichkeiten schaffen.

Es darf nicht hingenommen werden, dass die Qualität der Bildung und Betreuung davon abhängt, wo man wohnt. Die Unterschiede in den Bundesländern sind enorm, sowohl, was das bloße Vorhandensein von Ganztagsangeboten betrifft, als auch, ob diese Betreuung einem bestimmten Gesamtkonzept folgt. Alle Kinder und Familien haben verdient, dass man ihre Bedarfe, Wünsche und Lebensrealitäten berücksichtigt und Angebote zur Verfügung stellt, die pädagogisch ansprechend ausgestaltet sind. Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, welche Bedeutung den Bildungseinrichtungen zukommt. Die Ganztagsbetreuung muss also sowohl Bildung vermitteln, aber vor allem auch als Lebensraum für die Kinder angesehen werden, in dem sie sich ihren Interessen nach entfalten können, sozial agieren können und sich wohlfühlen.“

Gute Ganztagsangebote müssen sich danach ausrichten, dass kindgerechte Konzepte für die ganztägige Bildung und Betreuung erstellt werden, Schule und Jugendhilfe müssen gemeinsam im Sinne der Familien und Kinder agieren. Kinder brauchen auf ihre Alters- und Entwicklungsspanne abgestimmte Angebote. In den nächsten Jahren wird auch die digitale Ausstattung immer wichtiger – kein Kind darf hier abgehängt werden, weil die finanziellen Ressourcen der Familien keine digitalen Lernmittel, z. B. einen Laptop möglich machen. Und: auch das pädagogische Personal muss berücksichtigt werden. Auch hier müssen sichere Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die mit einer angemessenen Vergütung und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten einhergehen – denn auch das ist ein Zeichen für soziale Gerechtigkeit.

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Ein Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt und weiteren Verbänden will erreichen, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Mehr zur Kampagne: awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.08.2020

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder darf die Strukturen bei den bereits vorhandenen Angeboten nicht vernachlässigen. Sowohl die Kindertagespflege als auch Horte stellen wichtige Angebote im Sinne der Vielfalt dar.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Die bestehenden Angebote und Strukturen der Betreuung von Schulkindern in Kindertagespflege und Horten müssen erhalten, gestärkt und im Zuge des Rechtsanspruchs auch ausgebaut werden können. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung darf nicht dafür genutzt werden, Angebote der Schulkindbetreuung in Horten oder in der Kindertagespflege zurückzufahren, um den Ausbau von schulischen Ganztagsplätzen voranzutreiben. Etablierte Angebote müssen erhalten und durch gesetzliche Regelungen untermauert werden. Insbesondere Horte haben in einigen Bundesländern eine lange Tradition und sind für viele Familien ein fester Bestandteil der institutionellen Betreuung. Der Bedeutung muss durch sichere und gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden, Verlässlichkeit für die Familien und durchdachte Konzepte für die Kinder Rechnung getragen werden.“

Die AWO fordert, bei der Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Grundlagen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung die Horte und die Kindertagespflege zu berücksichtigen. Standards für die Kindertagesbetreuung in Horten gilt es aufrechtzuerhalten, das Angebot muss weiter gestärkt werden. Bei der Kindertagespflege ist darauf zu achten, dass eine unterschiedliche Auslegung in den einzelnen Bundesländern vermieden wird und ein rechtlicher Rahmen für den Ausbau der Kindertagespflege für Kinder im schulischen Altern sichergestellt wird.

Etwa 17 000 Familien haben sich zur Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder für die Kindertagespflege entschieden. In Horten werden bundesweit etwa 500 000 Kinder betreut. Die Beweggründe für die Wahl einer Betreuung in einem Hort oder in der Kindertagespflege können sehr unterschiedlich sein. Der Hort stellt in einigen Regionen ein fest etabliertes Betreuungssystem für Kinder im Grundschulalter dar und verfügt in den meisten Bundesländern über eine bereits vorliegende rechtliche Ausgestaltung, z. B. was das pädagogische Personal oder den Betreuungsumfang angeht. Die Betreuung in der Kindertagespflege wird von Eltern für ihre Kinder u.a. wegen ihrer familiennahen Ausgestaltung, einer möglichen Nähe zum Wohnort und der Betreuung von nur einer Bezugsperson am Nachmittag gewählt.

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Ein Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt und weiteren Verbänden will erreichen, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Mehr zur Kampagne: awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 20.08.2020

Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe muss gestärkt werden.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, begrüßt die stark zunehmende Öffnung von Schule für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, die sich wiederum selbst deutlich für die Schule geöffnet haben. Diese Offenheit ist die Grundvoraussetzung für eine kollegiale und koordinierte Zusammenarbeit, um gemeinsam das Wohl der Kinder im Blick zu behalten und insbesondere jenen Kindern gezielte Unterstützung anzubieten, die zur Überwindung herkunftsbedingter oder individueller Benachteiligungen diese besonders benötigen. Nur dadurch haben wir eine Möglichkeit, Chancengleichheit in der Bildung und eine nachhaltige Integration sicherzustellen.

Dennoch stellt Wolfgang Stadler fest: „Im bundesweiten Blick beobachten wir, dass es nach wie vor eine deutliche Dominanz des Schulbereichs gibt. Dies ist historisch bedingt, da Schule der Garant ist für die Umsetzung der Anforderungen und Erfordernisse unserer Wissensgesellschaft. Hier ermuntere ich die Landesjugendministerien und kommunalen Jugendämter sich offensiver und selbstbewusster in die Regelungen zum Ganztag einzubringen!“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Ein weiterer Grund für die Dominanz des Schulbereichs liegt in einer unterschiedlichen Wahrnehmung der Wichtigkeit außerschulischer Partner. Für die AWO als Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe gilt es im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses die jeweiligen Aufgaben und Stärken inner- wie außerschulischer Partner zu erkennen, zu akzeptieren und dabei selbstbewusst als Anwalt der Interessen von Kindern und ihren Eltern aufzutreten“.

Wolfgang Stadler sieht in der Schulpraxis vor Ort noch Optimierungsbedarf für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit: “Die Arbeit im guten Ganztag in multiprofessionellen Teams aus Lehrer*innen und außerschulischen Mitarbeiter*innen wird stark unterstützt dadurch, dass realistische Erfahrungen, tatsächliche Erfolge und konkrete Ansatzpunkte im gemeinsamen Tun erfahrbar werden. Dies erleichtert den Weg zu einer gleichberechtigten Kooperation“.

Der Ganztag ist ein herausfordernder Ort des gemeinsamen Tuns. Die Frage ist: Wie gelingt ein guter Ganztag? Nach Ansicht der AWO ist ein partizipativer Ansatz entscheidend. Der Ganztag muss ein Ort des Wohlfühlens und des gemeinsamen Lernens von dem sein, was das Leben an Herausforderungen mit sich bringt. Schule hat sich bewegt und sich für außerschulische Partner aus der Jugendhilfe, aus Sport, Kultur, Musik geöffnet.

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Neben der rechtlichen Regelung im Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird sie 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung stecken: 1 Million neue Plätze sollen entstehen. Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs-und Beteiligungsverfahren geben. Die Kampagne #GuterGanztag der Arbeiterwohlfahrt will erreichen, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Mehr zur Kampagne: awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.08.2020

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 muss ein guter Ganztag werden, in welchem die Kinder im Mittelpunkt stehen! Dies kann nur ein Ganztag einlösen, der vor allem durch Qualität und Professionalität überzeugt. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, bringt es auf den Punkt: “Dieser Anspruch lässt sich nur verwirklichen, wenn wir pädagogisch qualifiziertes Personal einstellen, bedarfsdeckende Angebote anbieten und eine auskömmliche Finanzierung gewährleisten. Dabei orientieren wir uns an dem Fachkräftegebot der Kinder- und Jugendhilfe!“

Insbesondere bei den Fachkräften tut sich eine große Lücke auf: Schätzungen gehen von einem Mehrbedarf an Erzieher*innen in einer Größenordnung von rund 100.000 zusätzlichen benötigten Fachkräften durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung aus. Insgesamt liegt der Bedarf an pädagogischen Fachkräften um ein vielfaches höher: Im Bereich der Kindertagesbetreuung in Kitas und Krippen liegt bereits jetzt ein Mangel an Personal vor. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren weiter vergrößern, wenn nicht massiv gegengesteuert wird.

Wolfgang Stadler sieht ein Bündel an Verbesserungsmöglichkeiten: “Grundsätzlich müssen wir alle an einer gesellschaftlichen Aufwertung des Berufs der Erzieher*innen arbeiten. Die Lösungswege sind bekannt: Mehr Gehalt, bessere Arbeitsbedingungen und Aufstiegsmöglichkeiten. Dies wird zu einer höheren Attraktivität führen. Es gilt, neue Potenziale für die Berufswahl zu erschließen. Dazu zählt, mehr junge Männer zu erreichen, Wiedereinsteiger*innen zurückgewinnen und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern – etwa durch Befreiung von Schulgeld oder Einführung von Ausbildungsvergütungen.“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Auch die tägliche Arbeit der Erzieher*innen lässt sich durch Verbesserungen attraktiver gestalten: Hierzu zählen bessere Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Wichtig bleibt, das Berufsimage der Erzieher*innen in der Öffentlichkeit aufzuwerten. Die Corona-Krise zeigt eindrücklich: Erzieher*innen sind eine systemrelevante Berufsgruppe. Dieser gestiegenen öffentlichen Wertschätzung müssen jetzt Taten folgen! Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung muss hierzu Anstöße liefern. Wir als AWO sind gerne bereit zu unterstützen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.07.2020

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichwohl müssen alle Entscheidungen in diesem Vorhaben darauf ausgerichtet sein, was Kinder in der Altersspanne von 6 bis 10 Jahren wirklich brauchen: Die AWO fordert deshalb, dass die Bedürfnisse der Kinder als oberste Prämisse bei den weiteren Diskussionen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gelten müssen.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, sagt hierzu: „Kinder in der Altersspanne von 6 bis 10 Jahren haben ganz eigene Vorstellungen davon, wie Angebote nach der Schule aussehen sollen. Wir müssen diese Vorstellungen berücksichtigen – sonst kann nicht von gutem Ganztag gesprochen werden. Denn: Kinder wollen mit Gleichaltrigen ungestört Spielen, Herumtollen, Erkundungen machen, sich nützlich zeigen. Dies stärkt ihr Selbstbewusstsein und ihren Gerechtigkeitssinn. Kinder fühlen sich wohler, wenn sie ernst genommen und eingebunden werden. Nur so können sie sich bei Konflikten wirksam beschweren oder das Recht ausüben, an allen Angeboten des Ganztags teilzunehmen, ohne dass es an den Kosten scheitert. Wenn dies fehlt drohen sie sich zurück zuziehen oder aus der Gemeinschaft herauszufallen.“

Weiter ergänzt Wolfgang Stadler: „Die UN-Kinderrechtskonvention gibt den klaren Auftrag, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt staatlichen Handelns stehen soll. Kinder und Jugendliche müssen von ihren Rechten jedoch auch wissen. Nur so können sie von ihren Rechten Gebrauch machen. Dieser qualitative Anspruch muss sich in der deutschen Gesetzgebung zur Regelung des Rechtsanspruchs Ganztagsbetreuung wiederfinden.“

Weitere Informationen finden Sie hier: www.awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 27.07.2020

Ein Bündnis aus Spitzenverbänden und Gewerkschaft fordert mit einer Gemeinsamen Erklärung, Qualität im Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu sichern. Die Erklärung ist Auftakt der Kampagne #GuterGanztag.

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025 plant. Neben der rechtlichen Regelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird sie 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung stecken. 1 Million neue Plätze sollen entstehen! Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs- und Beteiligungsverfahren geben. Dieser hohe Zeitdruck droht zu verhindern, dass eine angemessene Qualität in die Regelungen kommt.

Dem will das Bündnis mit seinen Forderungen entgegen wirken. Die Gemeinsame Erklärung von Arbeiterwohlfahrt und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft wurde von den Verbänden Diakonie Deutschland und DRK Generalsekretariat mitgezeichnet.

„Die Umsetzung des Rechtsanspruchs muss einen guten Ganztag im Blick haben“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Deshalb wenden wir uns gemeinsam mit GEW und anderen an Politik und Parlament. Die Botschaft ist klar: Ein qualitätsvoller Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist unverzichtbar! Dies ist nicht verhandelbar, denn jedes Kind muss seinen Rechtsanspruch durch ein auswahlfähiges, vielfältiges und pädagogisch ansprechendes Ganztagsangebot realisieren können. Dies sind wir unseren Kindern schuldig. Ganztagsbetreuungen müssen mehr sein als Verwahranstalten aus dem Eilverfahren! Ein guter Ganztag macht die Schule zu einem Lern- und Lebensort.“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs ist auch eine Gerechtigkeitsfrage: Wir müssen diese einmalige Chance nutzen, um die Zukunftschancen eines jeden Kindes in der Grundschule zu befördern, Bildungsbenachteiligungen auszugleichen und Lebenschancen zu wahren. Das angesetzte Eilverfahren gefährdet eine gute Lösung.“

Die Gemeinsame Erklärung ist der Auftakt einer sechswöchigen Kampagne, die das Eilverfahren flankiert. Unter dem Slogan „Ganztagsbetreuung. Ganz schnell? Ganz gut?! #GuterGanztag“ wird die Arbeiterwohlfahrt seine Forderungen rund um das Thema Qualität in der Ganztagsbetreuung offensiv und verständlich in die Breite tragen. Weitere Informationen finden sich hier: https://www.awo.org/GuterGanztag

Gemeinsame Erklärung #GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 23.07.2020

SCHWERPUNKT III: Regelbedarfsermittlungsgesetz

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes im Bundeskabinett kritisiert das ZFF die Vorgehensweise der Bundesregierung, das Existenzminimum von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterhin klein zu rechnen und mahnt weitreichende Überarbeitungen an.

Alle fünf Jahre wird der Regelbedarf auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) neu ermittelt. Die EVS wird vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und liefert Angaben zu den Lebensverhältnissen der privaten Haushalte in Deutschland. Im Rahmen der Ermittlung des Regelbedarfs werden Sonderauswertungen der EVS vorgenommen und die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte ermittelt. Der Gesetzgeber trifft dann eine Auswahl der Ausgabenpositionen, die er als regelbedarfsrelevant erachtet. Die ausgewählten Positionen werden anschließend addiert und ergeben den Regelbedarf im SGB XII und II.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteur*innen haben in den letzten Jahren auf die Mängel bei der Ermittlung der Regelbedarfe und der sich daraus ergebenden unzureichenden Höhe hingewiesen. Zuletzt hat das ZFF gemeinsam mit einem Verbände-Bündnis im März 2020 gefordert, bei der Neu-Bemessung der Regelsätze nicht das äußerst fragwürdige Verfahren aus den Jahren 2011 und 2016 zu wiederholen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, kritisiert: „Die nun beschlossene Neuermittlung der Regelbedarfe ist nichts als heiße Luft und für viele Familie gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ein Schlag ins Gesicht! Trotz kleiner Verbesserungen, wie der Berücksichtigung von Handykosten bei den Verbrauchsausgaben, was für eine gelingende Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wichtig ist, bleibt es bei der mangelhaften Vorgehensweise. So wird das Existenzminimum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiter systematisch kleingerechnet.

Wir wissen aus der Armutsforschung, dass fehlendes Geld der Anfangspunkt für Armutserfahrungen ist. Kinder, die in einkommensarmen Haushalten aufwachsen, erleben eine materielle Unterversorgung, haben verminderte Chancen in der sozialen und kulturellen Teilhabe, erlangen öfter nur einen geringen oder gar keinen Bildungsabschluss und erleben ein höheres Risiko für gesundheitliche Einschränkungen. Je länger die Armutserfahrung anhält, desto gravierender sind die Auswirkungen.“

Reckmann fährt fort: „Das ZFF fordert, dass endlich Korrekturen an der Bemessung des kindlichen Existenzminimums vorgenommen werden und sich die Regelbedarfe von Kindern und Jugendlichen an einer durchschnittlichen Lebenslage orientieren. In einem weiteren Schritt fordern wir seit langem, gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis, die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.“

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes“ finden Sie hier.

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 19.08.2020

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe berücksichtigt gesellschaftliche und technische Veränderungen

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Der Bundesgesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfe, nach denen sich die Höhe der Grundleistungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ergibt, neu zu ermitteln.

Die EVS 2018 liegt vor. Die Ermittlung der Regelbedarfe ist zu begrüßen, da sie verfassungskonform ist und aufgrund gesellschaftlicher und technischer Veränderungen weiterentwickelt wurde. Denn im Unterschied zu den vorausgegangenen Regelbedarfsermittlungen im Jahr 2011 und 2017 wird nun eine Erweiterung vorgenommen. Es werden bei den Kommunikationsausgaben sämtliche Verbrauchsausgaben berücksichtigt. Dies macht deutlich, dass die EVS die richtige Grundlage für die Ermittlung der Regelbedarfe ist. Es ist eine „atmende“ und keine „starre“ Statistik.

Mit dem neuen Regelbedarfsermittlungsgesetz werden daher die Regelbedarfe für fast alle Gruppen steigen bzw. gleichbleiben. Zusätzlich werden die Regelbedarfe aufgrund der zu berücksichtigenden Preis- und Lohnentwicklung bis Juni 2020 ab dem 1. Januar 2021 noch höher ausfallen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 19.08.2020

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über die neuen Regelsätze in der Grundsicherung erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Dieser Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht für Millionen Menschen in Deutschland. Die Bundesregierung ignoriert die vehementen Forderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Familienverbänden und Wissenschaft nach einer Kurskorrektur in der Regelsatzermittlung. Mit Scheuklappen vor den Augen wiederholt das Arbeitsministerium stur die Taschenspielertricks früherer Regelbedarfsermittlungen. Sie spart weiter an den Ärmsten der Armen und nimmt in Kauf, dass das soziokulturelle Existenzminimum von sieben Millionen Menschen nicht gedeckt ist.

Die Corona-Krise hat durch den Wegfall von unterstützenden Hilfeleistungen, anfallenden Mehrbedarfen und steigenden Lebensmittelpreisen schonungslos offengelegt, wie massiv untergedeckt die derzeitige Grundsicherung ist. Dabei brauchen wir gerade jetzt eine Stärkung unterer Einkommen, damit sich die soziale Spaltung nicht noch weiter verschärft.

Ein Regelsatz von 439 Euro für Erwachsene ist nicht existenzsichernd. Er reicht bei weitem nicht aus, um ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe zu gewährleisten. Menschen in Hartz IV oder in der Grundsicherung im Alter sind abgekoppelt vom Rest der Gesellschaft. Das vertieft die soziale Spaltung und widerspricht dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses hat dem Gesetzgeber die Vorgabe gemacht, dass sich die Regelbedarfsermittlung am Entwicklungsstand der Gesellschaft orientieren sollte. Davon kann bei diesem Gesetz keine Rede sein. In dem Gesetzesentwurf kommen lebensferne Beträge im Regelsatz wie rund 1,60 Euro im Monat für Bildung oder 5 Euro am Tag für Lebensmittel heraus.

Wir Grüne haben vor kurzem ein eigenes Konzept zur Ermittlung der Regelbedarfe vorgelegt. Wir fordern, dass die untersten 15 Prozent der Einkommen als Referenzeinkommensbereich zu Grunde gelegt werden, ohne nachträgliche Streichungen von Ausgaben und bereinigt um verdeckt Arme. Es muss Schluss sein mit den Taschenspielertricks. Wir fordern eine schrittweise Anhebung des Regelsatzes für Erwachsene auf 603 Euro im Monat. Von einer deutlichen Regelsatzerhöhung profitieren gerade auch untere sowie mittlere Einkommensgruppen über eine Entlastung bei der Einkommensteuer.

Wir Grüne werden unser alternatives Konzept der Regelsatzermittlung in den Bundestag einbringen. Das Parlament ist der Ort der politischen Debatte darüber, was jedem Mensch in Deutschland als Existenzminimum zusteht. Diese Debatte werden wir intensiv führen. Union und SPD müssen dann Farbe bekennen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.08.2020

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes durch das Bundeskabinett kommentiert Jens M. Schubert, Bundesgeschäftsführer des AWO Bundesverbandes:

„Die Bundesregierung hat es mit dem vorliegenden Gesetz leider versäumt, den politischen Gestaltungsspielraum bei der Berechnung der Regelbedarfe im Sinne der betroffenen Menschen zu nutzen. Auch die nochmals verlängerte Ressortabstimmung hat nicht zu den notwendigen Korrekturen geführt. Damit bleiben spürbare Verbesserungen der finanziellen Situation für über sieben Millionen Grundsicherungsbeziehenden aus. Das vorliegende Gesetz wiederholt weitestgehend das kritikwürdige Berechnungsverfahren aus den Jahren 2011 und 2016. Wir bedauern, dass die vielen konstruktiven Vorschläge aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft zur Verbesserung der Datengrundlage und zur Weiterentwicklung der Berechnungsmethode nicht aufgegriffen wurden. Wir hoffen, dass nun im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird.“

„Aus Sicht der AWO sollte dabei noch einmal kritisch überprüft werden, welche nachträglich vorgenommenen Streichungen am Regelbedarf als bedarfsrelevant berücksichtigt werden sollten. Denn die Streichungen erfolgen im vorliegenden Gesetz erneut in einem Umfang, der den finanziellen Handlungsspielraum der Betroffenen stark beschränkt. Sie erhalten mit diesem Pauschalbetrag keine Möglichkeit, Konsumentscheidungen selbstbestimmt zu priorisieren und Kosten intern auszugleichen. Zudem sollten die Verbrauchsausgaben von Personen, die aufstockende Leistungen beziehen, Berechtigte von Leistungen der Ausbildungsförderung sowie verdeckt arme Menschen aus der Statistik ausgeklammert werden, die die Datengrundlage nach unten verzerren. Auch bei der Bildung der Regelbedarfsstufen muss nachgebessert werden und die besonderen Bedarfe, die Erwachsene mit Kindern haben, müssen hinreichend berücksichtigt werden. Diese und weitere Kritikpunkte wird die AWO in den weiteren politischen Prozess einbringen, um die finanzielle Situation der Menschen weiter zu verbessern.“

Zum Hintergrund:

Der Gesetzgeber ist zur Neuberechnung der Regelbedarfe verpflichtet, wenn die Ergebnisse der zu Grunde liegenden Statistik, der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorliegen. Mit dem heute verabschiedeten Regelbedarfsermittlungsgesetz wird dies für die Regelbedarfe ab 2021 umgesetzt. Die Regelsätze sollen gemeinsam mit den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den Mehrbedarfen den existenziellen Bedarf für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetz abbilden. Die Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung steht seit Jahren in der Kritik. Die Verfahrenspraxis führt zu einer Regelsatzhöhe, die das menschenwürdige Existenzminimum nach Auffassung vieler Expert*innen faktisch unterschreitet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 19.08.2020

Das Bundeskabinett will heute den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen bei Hartz IV-Leistungen beschließen. Die Diakonie Deutschland kritisiert den Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium als unzureichend und spricht sich für deutliche Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren aus. Die ermittelten Regelsätze machen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht möglich.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik: „Die heute vom Kabinett beschlossene Regelsatzberechnung schreibt die Fehler der Vergangenheit fort. Es werden beliebig Regelsätze festgelegt, die Armut manifestieren und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erschweren. Kinder aus Familien, die von der Grundsicherung leben, sind besonders betroffen. Schon jetzt gehören sie zu den Bildungsverlierern, weil ihnen die notwendige Ausstattung fehlt und sie nicht mithalten können.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2010 geurteilt, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechen. Das ändert sich auch im aktuellen Entwurf nicht.

So stehen auch Weihnachtsbaum, Adventsschmuck, Speiseeis, private Fernsehsender, Haftpflichtversicherung, Haustierfutter und Mobilität auf der Kürzungsliste.

Die Diakonie Deutschland kritisiert die zugrundeliegenden Berechnungen und fordert deutliche Nachbesserungen. Loheide: „Der Maßstab für die ALG II- Leistungen sind die ärmsten Haushalte. So wird Mangel zum Maßstab für das Existenzminimum. Besonders problematisch ist, dass die Vergleichsgruppe Personen umfasst, die einen Anspruch auf Sozialleistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Es braucht nicht nur einen Aufschlag von monatlich 100 Euro, der zusätzliche Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie ausgleicht, sondern eine grundsätzliche Erhöhung.“ Diese beträgt nach Berechnung der Diakonie aktuell beispielsweise für einen Alleinlebenden 160 Euro und für Kinder je nach Alter zwischen 44 Euro bis 97 Euro im Monat.

Aber auch im Detail sind Nachbesserungen erforderlich. Seltene hohe Ausgaben, z.B. für Elektrogeräte, müssen bei Bedarf direkt finanziert werden. „Mit der im Gesetzentwurf angesetzten Pauschale von 1,67 Euro müsste elf Jahre auf einen Kühlschrank gespart werden. Das zeigt, wie unrealistisch die Annahmen sind, mit denen das ALG II berechnet wird“, so Loheide.

Hintergrundinformation

Nach Angaben der Diakonie machen die willkürlichen Streichungen am Regelsatz bei Erwachsenen 160 Euro aus, bei Kindern bis fünf Jahre 44 Euro, bei Kindern von 6 bis 13 Jahren 82 Euro und bei Jugendlichen 97 Euro. Auch seien die statistischen Vergleichszahlen für die Ermittlung der Kinderregelsätze weiterhin unseriös. So bilden bei Jugendlichen nur 14 Haushalte den Maßstab für die Ermittlung der Mobilitätskosten und lediglich 105 Haushalte würden zur Ermittlung der weiteren Konsumkosten herangezogen. Bei Kindern bis fünf Jahre bilden 278 Haushalte die allgemeine Vergleichsgruppe und bei den 6 bis 13- jährigen 144 Haushalte. Lediglich die üblichen Verbrauchskosten für Alleinstehende Erwachsene seien mit einer statistischen Vergleichszahl von 2.311 Haushalten einigermaßen repräsentativ.

Zur grundlegenden Neu-Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung ist der Gesetzgeber verpflichtet. Alle vier Jahre werden mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auch die grundlegenden statistischen Vergleichsdaten für die Festlegung der Regelsätze neu ermittelt.

Die einzelnen willkürlichen Streichungen sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Berechnung der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/20-8-13_Berechnung_Fehlbetraege_Regelsatz_Diakonie.pdf

Zum Referentenentwurf mit den Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/RBEG_2021_Referentenentwurf.pdf

Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-kabinettsbeschluss-ueber-ein-gesetz-zur-ermittlung-von-regelbedarfen-und-zur-aenderung-des-zwoelften-buches-sozialgesetzbuch-sowie-des-asylbewerberleistungsgesetzes

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.08.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts die beabsichtigte Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2021 als unzureichend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation fehlt nach wie vor ein politisches Gesamtkonzept, mit dem die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in Deutschland nachhaltig verbessert wird.

„Auf den ersten Blick sieht die Erhöhung der Regelsätze der Kinder bis zu sechs Jahren und der Jugendlichen ab 14 Jahren gut aus. Wenn man genauer hinschaut, erweist sich diese jedoch als unzureichend. Hier wird lediglich ein Stück weit das nachgeholt, was den Kindern und Jugendlichen durch politisches Herunterrechnen der Regelsätze seit Jahren vorenthalten wird. Und dass die sechs- bis 13-Jährigen mit einer Nullrunde abgespeist werden sollen, ist ein armutspolitischer Skandal“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Es sollte bedarfs- und realitätsgerecht ermittelt werden, was Kinder brauchen. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die Teilhabe aller Kinder und Jugendlicher sein. Bereits vor mehreren Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche geübt. Demnach werden diese nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Dadurch wird armen Kindern und Jugendlichen das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Damit muss endlich Schluss sein“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland endlich die Aufmerksamkeit zu schenken, die sie verdient, und in der Konsequenz wirksame Maßnahmen zur Förderung armer Kinder und ihrer Familien zu ergreifen. So zeigen die im letzten Monat von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sehr eindrücklich, dass es nach wie vor nicht gelingt der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland etwas entgegen zu setzen. Zudem ist angesichts der Corona-Krise damit zu rechnen, dass die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Familien noch ansteigen wird.

Deshalb braucht es eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes und jedes Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt daher für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Bundesschülerkonferenz vom 19.08.2020

Heute hat das Bundeskabinett das Regelbedarfsermittlungsgesetz verabschiedet. Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, kommentiert.

„Die Neuberechnung der Regelbedarfe überzeugt uns auch diesmal nicht. Seit Jahren beklagen Leistungsbeziehende, dass die Regelbedarfe zu niedrig ausfallen, um die täglichen Bedarfe sorgenfrei zu decken und ohne Scham und Stigma am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Viele Betroffene haben tagtäglich existentielle Sorgen. Eine kaputte Waschmaschine, eine unvorhergesehene Nachzahlung, eine Sanktion durch das Jobcenter oder einfach nur das kleine Mitbringsel zum Kindergeburtstag des Enkels kann die fragile finanzielle Situation der Menschen aus dem Gleichgewicht bringen. Das kann nicht der Anspruch an einen starken Sozialstaat sein. Dieser sollte das menschenwürdige Existenzminimum aller Menschen verlässlich bereitstellen.

Leider sieht das vorliegende Gesetz keine nennenswerten Verbesserungen für die über sieben Millionen Menschen vor. Stattdessen wurde die lang und breit kritisierte Berechnungspraxis weitestgehend fortgeführt und die Regelbedarfe wieder äußerst knapp berechnet. Unter anderem wird wieder der Rotstift angesetzt und Verbrauchsausgaben in Höhe von mehr als 150 Euro aus der Statistik gestrichen. Wir warnen seit Jahren vor einer Verfestigung der Armut. Die Politik darf nicht weiter hinnehmen, dass Menschen weiter abgehängt werden und die Armutslücke größer wird. Der Regelsatz sollte daher deutlich steigen! Die Nationale Armutskonferenz fordert jetzt mutige Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.“

Zum Hintergrund:

Der Gesetzgeber ist zur Neuberechnung der Regelbedarfe verpflichtet, wenn die Ergebnisse der zu Grunde liegenden Statistik, der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorliegen. Mit dem heute verabschiedeten Regelbedarfsermittlungsgesetz wird dies für die Regelbedarfe ab 2021 umgesetzt. Die Regelsätze sollen gemeinsam mit den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den Mehrbedarfen, den existenziellen Bedarf für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetz abbilden. Die Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung steht seit Jahren in der Kritik. Die Verfahrens-praxis führt zu einer Regelsatzhöhe, die das menschenwürdige Existenzminimum nach Auffassung vieler Expert*innen faktisch unterdeckt.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 19.08.2020

SCHWERPUNKT IV: Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme

Trotzdes Ausbaus der Kita-Plätze und der Investitionen in zusätzliches Personal sind die Bedingungen für die pädagogische Arbeit vielerorts noch immer unzureichend. In einem Großteil der Kitas sind die Personalschlüssel und die Gruppengrößen nicht kindgerecht. Bei den Personalschlüsseln flacht das Qualitätsgefälle zwischen den Bundesländern allerdings langsam ab. Das Qualifikationsniveau des Personals ist zwischen den Bundesländern jedoch sehr unterschiedlich.

Viele Kitas in Deutschland können ihren Bildungsauftrag nicht oder nur eingeschränkt umsetzen. Dies geht aus dem Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme und einer zeitgleich veröffentlichten qualitativen Studieder FernUniversität in Hagen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hervor. Gradmesser für eine gelingende Bildungsarbeit in Kitas sind die Personalschlüssel, die Größen der Gruppen und das Qualifikationsniveau des Personals. Bundesweit war der Personalschlüssel am 1. März 2019 für rund 1,7 Millionen Kita-Kinder nicht kindgerecht. Für74 Prozent der Kinder in amtlich erfassten Kita-Gruppen stand somit nicht genügend Fachpersonal zur Verfügung. In Ostdeutschland betraf dies 93 Prozent der Kinder, in Westdeutschland 69 Prozent. Im bundesweiten Durchschnitt bedeutet dies, dass 2019 rein rechnerisch in Krippengruppen eine Fachkraft auf 4,2 Kinder kam. In Kindergartengruppen warenes 8,8 Kinder. Im Vergleich zu 2013 ist dies eine Verbesserung der Personalsituation. Damals lag in Krippengruppen der Personalschlüssel noch bei 1 zu 4,6 und in Kindergartengruppen bei 1 zu 9,6. Nach Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung sollten in Krippengruppen rechnerisch 3 Kinder auf eine Fachkraft kommen und in Kindergartengruppen maximal 7,5. Die reale Personalsituation ist häufig noch angespannter, da Arbeitszeiten für Aufgaben ohne Kinder, Urlaubszeiten, unbesetzte Stellen oder fort- und weiterbildungsbedingte Abwesenheiten der Fachkräfte den Kita-Alltag noch erschweren. Teils zu große Gruppen und zu heterogenes Qualifikationsniveau des Personals. Auch die Gruppengröße entspricht in vielen Kitas nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen. Gruppen für jüngere Kinder sollten nicht mehr als zwölf Kinder umfassen, für die Älteren nicht mehr als 18. Zu große Gruppen bedeuten für die Kinder und das Fachpersonal übermäßigen Stress, etwa durch Lautstärke, und können dazu führen, dass entwicklungsangemessene Aktivitäten nicht ausreichend durchgeführt werden. So sind bundesweit gut 54 Prozent aller amtlich erfassten Kita-Gruppen zu groß. Darüber hinaus ist die Qualifikation des Kita-Personals bundesweit sehr unterschiedlich. In den ostdeutschen Bundesländern ist der Anteil des als Erzieherinnen und Erzieher ausgebildeten Personals mit 82 Prozent um 16 Prozentpunkte höher als in den westdeutschen Bundesländern (66 Prozent). In den westdeutschen Bundesländern arbeitet hingegen deutlich mehr Personal auf Assistenzniveau, beispielsweise als Kinderpflegerin oder Sozialassistentin. Insbesondere bei einem Personalmangel steigt damit das Risiko einer niedrigeren Bildungsqualität. Hinsichtlich des Qualifikationsniveaus sollten sich die westdeutschen Bundesländer an den Kitas in Ostdeutschland orientieren.

Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, sind die aktuellen Daten ein Appell, den Ausbau der frühkindlichen Bildung nicht schleifen zu lassen: „Der Kita-Ausbau der letzten Jahre war beachtlich: Aber die Personalschlüssel und Gruppengrößensind vielerorts nicht kindgerecht, es gibt keine bundeseinheitlichen Qualifikationsstandards für das Personal. Kitas können deshalb ihren Bildungsauftrag teilweise nicht wahrnehmen.“ Wie sich der im Ländermonitoring aufgezeigte Personalmangel und die unzureichenden Kompetenzen des Personals in der pädagogischen Praxis auswirken, zeigt aktuell eine qualitative Studie der FernUniversität in Hagen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Die bundesweit befragten Kita-Teams beschreiben, dass sie bei Personalmangel weniger auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen können und deren individuelle Förderung in den Hintergrund treten muss. Zusätzlich wird für die Kita-Teams die Realisierung einer guten Bildungspraxis erschwert, wenn die Qualifikationen des Personals unzureichend sind. Insgesamt sehen die Befragten die Umsetzung des Bildungsauftrags der Kitas oftmals gefährdet. Bildungschancen hängen nach wie vor vom Wohnort ab. Die Ergebnisse des Ländermonitorings machen erneut deutlich, dass die Bildungschancen vom Wohnort abhängen– und das, obwohl es eine Annäherung zwischen den ost- und westdeutschen Bundesländern hinsichtlich der Personalschlüssel gegeben hat. So war 2019 in Bremen (1 zu 3,0) eine Fachkraft im Schnitt für drei Krippenkinder weniger verantwortlich als in Mecklenburg-Vorpommern (1 zu 6,0). 2013 lag die größte bundesweite Differenz noch bei rechnerisch 3,5 Kindern im Vergleich von Bremen und Sachsen-Anhalt. Mit Blick auf die älteren Kinder in Kindergartengruppen zeigt sich zwischen Baden-Württemberg (1 zu 6,9) und Mecklenburg-Vorpommern (1 zu 12,9) die größte Kluft. Aber auch diese hat sich zwischen den Bundesländern seit 2013 um rechnerisch mehr als ein Kind verringert. Damals lag die größte Differenz zwischen Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsame Kraftanstrengungen um den Bildungsauftrag zu erfüllen. Aus Drägers Sicht ist für die frühkindliche Bildung entscheidend, dass alle politischen Ebenen in einer Gesamtstrategie sinnvoll zusammenwirken: „Dem Personalmangel müssen wir mit Bündnissen von Bund, Ländern, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften begegnen. Gemeinsam müssen sie attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen schaffen, eine angemessene Bezahlung durchsetzen und berufsbegleitend Unterstützungs- und Beratungsstrukturen anbieten.“ Das Kita-Personal, so Dräger, müsse durch Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte entlastet werden. Zudem sei es unausweichlich, Kitas als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ausreichend zu finanzieren: „Auch wenn in den vergangenen Jahren schon viel für die Kitas gemacht wurde. Es reicht noch nicht. Gute pädagogische Arbeit für die Kleinsten geht nur mit zusätzlichen Mitteln und braucht auch die angemessene und dauerhafte Finanzierungsbeteiligung des Bundes.“

Zusatzinformationen

Grundlage des jährlich aktualisierten Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme sind Auswertungen von Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus der Kinder-und Jugendhilfestatistik und weiteren amtlichen Statistiken. Stichtag für die Datenerhebung war jeweils der 1. März 2013 und 2019. Die Berechnungen für 2019 wurden von dem LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen und der Bertelsmann Stiftung durchgeführt. Es werden nur die Gruppen in Kitas analysiert, die laut Angaben in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik mit einer Gruppenstruktur arbeiten. Gruppen, in denen Kinder mit einer (drohenden) Behinderung betreut werden, werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Die aktuellen Daten und Fakten zu den frühkindlichen Bildungssystemen finden Sie unter www.laendermonitor.de sowie in den Länderprofilen unter www.laendermonitor.de/laender-profile. Die qualitative Studie der FernUniversität in Hagen „Professionelles Handeln im System. Perspektiven pädagogischer Akteur*innen auf die Personalsituation in Kindertageseinrichtungen (HiSKiTa)“ untersucht die Auswirkungen der aktuellen Personalsituation in Kitas aus Sicht der Fachkräfte (www.bertelsmann-stiftung.de/hiskita).

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 25.08.2020

„Die Personalsituation im Kitabereich ist erschreckend, wie die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt. Die Personalschlüssel sind in fast allen Bundesländern weit entfernt von einer kindgerechten Ausstattung. Hinzu kommen große regionale Unterschiede auch bei der Qualifizierung des Personals. Durch die mangelnde Unterstützung des Bundes ist der Kitaausbau zunehmend in Widerspruch zu den angestrebten Qualitätssteigerungen geraten. Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz wird daran kaum etwas ändern. Eine Entfristung der Mittel aus dem Gesetz ist dringend geboten, um langfristige Qualitätssteigerungen zu unterstützen“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Müller weiter:

„Bundesfamilienministerin Franziska Giffey muss jetzt endlich handeln. Wir brauchen ein bundesweites Sofortprogramm für mehr und besseres Personal in den Kitas. Vor allem muss die Ausbildungssituation zukünftiger Erzieherinnen und Erzieher deutlich verbessert werden. Ein erster wichtiger Schritt wäre dabei die Schulgeldfreiheit. Es ist absurd, dass junge Menschen, die diesen Beruf ergreifen möchten, dafür auch noch draufzahlen sollen, obwohl Erzieherinnen und Erzieher überall händeringend gesucht werden.

Zudem muss die Familienministerin noch vor der Wahl ein Bundeskitaqualitätsgesetz vorlegen. Nur wenn wir bundesweit einheitliche Standards festlegen, können wir langfristig die regionalen Unterschiede überwinden. Schließlich hat jedes Kind das Recht auf eine gute Kita, egal ob es in Sachsen, Bremen oder Baden-Württemberg aufwächst.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.08.2020

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat eine Qualitätsoffensive für die Kitas angemahnt. „Nach dem quantitativen Ausbau der Frühkindlichen Bildung muss jetzt ein Qualitätsschub folgen. Der Fachkräftemangel in den Kitas führt zu Qualitätsverlusten des Angebots der Einrichtungen. Diese Entwicklung müssen wir unbedingt stoppen! Es ist ein Skandal, dass die Chancen auf einen guten Einstieg ins Bildungssystem und damit auf Lebensperspektiven immer noch vom Wohnort der Kinder abhängen“, sagte Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe und Sozialarbeit, mit Blick auf den heute veröffentlichten Bildungsmonitor Frühkindliche Bildung der Bertelsmann Stiftung.

Köhler warb dafür, den Erzieherinnen-Beruf attraktiver zu gestalten, um mehr junge Menschen für die Arbeit in den Kitas zu gewinnen. „Das Gehalt für diese Berufsgruppe muss deutlich angehoben werden. Zudem müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden: kleinere Gruppen, mehr Zeit für die pädagogische Arbeit, zusätzliche Fachkräfte und eine höhere Freistellung für die Leitungskräfte. Zudem muss die Ausbildung endlich bezahlt werden. Es ist ein Unding, wenn angehende Erzieherinnen und Erzieher für ihre Ausbildung auch noch Geld mitbringen müssen“, betonte der GEW-Kita-Experte.

„Für die Finanzierung dieser Maßnahmen ist ein Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen notwendig. Aber jeder Euro, der in die Frühkindliche Bildung investiert wird, bringt eine vielfache Rendite“, sagte Köhler.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 25.08.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei Bund, Ländern und Kommunen größere Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Dazu braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sowohl mehr finanzielle Mittel als auch bundeseinheitliche Mindeststandards in der Qualität. Damit soll der Flickenteppich bei Qualitätsmerkmalen, wie der Personalausstattung und den Gruppengrößen, beendet werden. Das finanzielle Engagement des Bundes durch das „Gute-KiTa-Gesetz“ droht nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes hinsichtlich der Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an vielen Stellen zu verpuffen. Gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die Länder und Kommunen nicht allein stemmen können. Hier müssen die Gelder des Bundes aber zielgerichteter in Richtung Kita-Qualität eingesetzt werden.

„Die aktuell von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Personalausstattung in deutschen Kitas sind frustrierend. Bei der dringend notwendigen Verbesserung des Personalschlüssels in den Kitas geht es weiterhin nur im Schneckentempo voran. Wir sind in Deutschland noch immer fast flächendeckend weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt. Wenn wir, wie die Bertelsmann Stiftung in ihrer aktuellen Studie, die letzten sechs Jahre als Maßstab der Berechnungen nehmen, braucht es bei gleichbleibenden Bedingungen noch rund 15 Jahre bei Kindergartengruppen und sogar 18 Jahre bei den Krippengruppen, ehe der Personalschlüssel in den Kitas zufriedenstellend ist. Und da sind Elterngespräche, Bildungsdokumentationen, Urlaub, Fortbildungen oder Ausfallzeiten durch Krankheit noch gar nicht mit eingerechnet. Wir brauchen bei der Verbesserung der Kita-Qualität mehr Tempo“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme 2020“ der Bertelsmann Stiftung.

„Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung entspricht in mehr als der Hälfte der Kitas auch die Gruppengröße nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen. Jetzt zeigt sich eindrücklich, dass die vom Bund im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes zur Verfügung gestellten Finanzmittel hätten konsequent für die Verbesserung der Kita-Qualität verwendet werden müssen. Stattdessen fließt ein Gutteil der Gelder in Gebührenbefreiungen. Das ist nicht der richtige Weg für gute Kitas in Deutschland“, so Hofmann weiter.

Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich aber nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da hierdurch unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgeglichen werden können. Eine gute frühkindliche Bildung und Betreuung trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

„Zudem sollte die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als wesentlicher Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken. So können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden“, so Hofmann. Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag hat das Deutsche Kinderhilfswerk vor kurzem die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de gelauncht. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.08.2020

Der Familienbund der Katholiken fordert politische Konsequenzen aus den Ergebnissen des am Dienstag in Gütersloh veröffentlichten „Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung. Die Studie hat eine weiter nur unzureichende Betreuungsqualität in Kitas offenbart. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann sagte dazu heute in Berlin: „Wie sollen Eltern ihre Kinder guten Gewissens in Kitas betreuen lassen, wenn dort die Betreuungsqualität nach wie vor ein Schattendasein fristet? Von dem politischrichtigen Anspruch, dass Kitas Bildungseinrichtungen sind, ist die Lebenswirklichkeit in vielen Kitas noch weit entfernt, wenn es heute selbst an guter Betreuung hapert. Daran dürfte auch das im vergangenen November zwischen Bund und Ländern beschlossene Gute-Kita-Gesetz wenig ändern, solange erhebliche Finanzmittel des Gesetzes in die Senkung oder Befreiungen von Kitagebühren fließen. Das sogenannte Gute-Kita-Gesetzhat eine Unwucht, weil es das Qualitätsversprechen nicht einlöst, wofür es steht.“ Laut Bertelsmann-Studie seien Betreuungsschlüssel und Gruppengrößen in Kitas nicht kindgerecht und das Ausbildungsniveau des Kitapersonals teils zu niedrig, besonders in Westdeutschland. Für 74 Prozent derbundesweit 1,7 Millionen Kitakinder, berechneten die Studienautoren, stehe nicht genügend Fachpersonal zur Verfügung. Der Familienbund der Katholiken hatte in der Vergangenheit wiederholt dafür plädiert, der Schaffung einer möglichst einheitlichen und hohen Betreuungsqualität in Kitas die Priorität vor Beitragssenkungen oder -befreihungen einzuräumen.

„Die Kitaqualität fristet hierzulande seit Jahren ein unwürdiges Schattendasein“, sagte Hoffmann weiter. „Daran hat sich zumindest in der Lebenspraxis von Kitas bis heute nichts geändert. Der politische Wille, Kitas als Bildungseinrichtungen zu verstehen und ihre Qualität durch eine rasche Kofinanzierung durch den Bund anzuheben, ist zwar richtig. Die politischen Instrumente auf dem Weg dorthin sind aber halbherzig. Die Finanzmittel des Gute-Kita-Gesetzes dürfen keine kurzlebige Episode der Familienpolitik bleiben. Im Gegenteil: Aufgrund des großen Nachholbedarfs müssen die Finanzmittel nach 2022 jährlich um eine Milliarde erhöht werden. So ließe sich demeklatanten Finanzdefizit der Kitas sukzessive begegnen und Wertverluste durch Inflation kompensieren“, sagte Hoffmann. Experten schätzen den zusätzlichen Finanzbedarf der Kitas hierzulande auf jährlich rund 15Milliarden Euro.

„Eltern, die ihre Kinder einer Kita anvertrauen, haben das Recht auf eine bestmögliche Förderung und Betreuung“, sagte Hoffmann. „Kinder befinden sich bis zur Einschulung in der lernfähigsten Phase ihres Lebens. Die Grundlagen für den Erwerb elementarer Kulturtechniken und einer Qualifizierung für das Leben werden in der Vorschulzeit gelegt. Voraussetzung von Bildung ist aber immer, dass Kinder sich wohlfühlen und gut persönlich betreut werden. Deshalb ist ein guter Betreuungsschlüssel ein besonders wichtiges Qualitätsmerkmal.“ In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass der Einsatz der Finanzmittel im 2 Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes durch ein Monitoring und eine Evaluierung valide begleitet werden müssen.

„Wie sollen Kinder stabile Bindungen aufbauen, wenn Erzieher auf Jahre hinaus in Kitas in ausreichender Zahl fehlen werden?“

„Zu den größten Herausforderungen des Gute-Kita-Gesetzes gehört die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften“, betonte Hoffmann. „Angesichts von Ausbildungskosten, geringer Bezahlung im Beruf und höchst anspruchsvoller Arbeit sind Nachwuchskräfte jedoch heute echte Mangelware.“ Hoffmann warnte: „Der Fachkräftemangel darf nicht dazu führen, dass Kitas auf nur unzureichend qualifiziertes Personal setzen. Das würde dem Qualitätsgedanken grundlegend widersprechen. Erschwerend kommt hinzu: Wie sollen Kinderstabile Bindungen aufbauen, wenn Erzieher auf Jahre hinaus in Kitas in ausreichender Zahl fehlen werden, die personelle Fluktuation hoch ist und Eltern mehr und mehr in die Erwerbsarbeit gedrängt werden, um Familienarmut zu vermeiden? Die Schlüsselfragen der Familienpolitik, sie bleiben auch durch das Gute-Kita-Gesetz unbeantwortet. Bei aller Diskussion um die Qualität der Kitas bleibt festzuhalten: Auch im Elternhaus können Kinder natürlich eine gute Förderung und Bildung erfahren. Man muss den Eltern nur die Zeit dafür geben.“

Durch das sogenannte Gute-Kita-Gesetz erhalten die Bundesländer bis zum Jahr 2022 finanzielle Zuschüsse in Höhe von 5,5 Milliarden Euro für Qualitätsverbesserungen in Kitas. Jedes Land kann nach eigenem Ermessen die Finanzmittel für zehn festgelegte Aufgabenfelder verwenden. Nach Aussage des Bundesfamilienministeriums geben rund ein Drittel der Bundesländer die Finanzmittel für Gebührensenkungen aus, rund zwei Drittel für qualitative Verbesserungen wie einen höheren Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder bedarfsgerechte Angebote.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken –Bundesverband vom 25.08.2020

Der Paritätische Gesamtverband wertet die Ergebnisse des aktuellen Ländermonitorings frühkindliche Bildung der Bertelsmann-Stiftung als weiteren Beleg für die angespannte Personalsituation in Kitas, die auch eine eigene verbandsweite Befragung gezeigt hatte. In einer bundesweiten Umfrage bei Kita-Trägern unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, darunter sowohl große Einrichtungen als auch kleine Elterninitiativen, hatten die Beschäftigten insbesondere einen akuten Personalmangel und die schwierige Fachkräftegewinnung als Herausforderungen identifiziert, Defizite werden vielfach im Bereich der Ausbildung gesehen, außerdem fehle es vielerorts an Zeit für Leitungsaufgaben. Der Paritätische Gesamtverband fordert eine Fachkräfteoffensive, mehr Ausbildungsplätze und eine auch finanzielle Aufwertung des Erzieher*innenberufes.

„Kitas sind keine Massenverwahranstalten, sondern Orte frühkindlicher Bildung. Der Beruf der Erzieherin verdient viel mehr gesellschaftliche Anerkennung und muss endlich entsprechend gewürdigt werden. Um mehr Menschen für eine Arbeit in der Kindertagesbetreuung zu gewinnen, braucht es attraktivere Rahmenbedingungen. Dazu gehören eine adäquate Vergütung, gute Personalschlüssel und Arbeitsbedingungen, die qualitativ gute pädagogische Arbeit erlauben“, so Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit im Paritätischen Gesamtverband.

Der Paritätische bezeichnet die Fachkräftesituation als extrem angespannt und fordert konzertierte Anstrengungen von Kommunen, Länder und Bund. Kein Verständnis zeigt der Verband daher für die Ankündigung, das bestehende Bundesprogramm für eine Fachkräfte-Offensive einzustellen. „Dass der Bund seine Fachkräfte-Offensive nicht weiterführen will, ist ein denkbar schlechtes Signal für die Kindertagesbetreuung“, kritisiert von zur Gathen.

Insbesondere im Bereich der Erzieher*innenausbildung sieht der Verband große Handlungsbedarfe. „Es braucht jetzt und in den kommenden Jahren mehr Ausbildungsplätze, aber auch mehr Quereinsteigende, Verwaltungskräfte und erweiterte Möglichkeiten für multiprofessionelles Arbeiten“, so von zur Gathen. Der Paritätische fordert, dass sich der Bund an der Ausweitung der Ausbildungskapazitäten für pädagogische Berufe beteiligt und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Ausbildung fördert. Wichtig sei vor allem, dass es in den Einrichtungen auch ausreichend Zeit für Anleitung gebe. Für die praxisintegrierte Ausbildung seien dabei insbesondere die Qualität der Anleitung, die Kostenübernahme von Gehältern und die Anrechnung auf den Personalschlüssel zu berücksichtigen.

Den Gute-Kita-Bericht 2020 des Paritätischen Gesamtverbandes mit weiteren Befunden und Forderungen finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/der-gute-kita-bericht-2020-bedarfe-der-traeger-und-massnahmen-der-laender/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 25.08.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Gemeinnützige Übernachtungsstätten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Einnahmeausfälle, denn außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in Jugendherbergen, Schullandheimen, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten waren seit Mitte März 2020 nicht oder nur sehr eingeschränkt zulässig. Auch jetzt können die Einrichtungen ihren Betrieb erst nach und nach wieder aufnehmen. Gruppen- oder Klassenfahrten sowie langfristige internationale Jugendaustausche finden, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang statt. Gleichzeitig laufen aber die Fixkosten weiter.

Das Bundesfamilienministerium unterstützt gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation kurzfristig mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey hat das Programm heute bei einem Besuch der Jugendherberge Berlin Ostkreuz gestartet. Sie unterzeichnete die notwendige Richtlinie.

Bundesjugendministerin Giffey: „Die gemeinnützigen Organisationen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit sowie des gemeinnützigen langfristigen internationalen Jugendaustauschs sind von den Auswirkungen des Stillstands und der anhaltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie hart getroffen. Viele von ihnen sind kurzfristig in ihrer Existenz bedroht. Einrichtungen wie Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur. Sie bieten preiswerte Übernachtung und sind in normalen Zeiten wertvolle Orte der Bildung und Begegnung. Mir ist wichtig, dass diese Orte erhalten bleiben. Den betroffenen Organisationen werde ich deshalb schnell und unbürokratisch helfen. Dafür werden kurzfristig 100 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gelder können ab dem 1. September beantragt werden. Mit dem Sonderprogramm können wir voraussichtlich mehr als 2.000 gemeinnützigen Einrichtungen mit insgesamt über 200.000 Betten konkret helfen.“

Mit dem Sonderprogramm können Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum April bis Dezember 2020 abgemildert werden. Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Dafür stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung.

Daneben sind 25 Millionen Euro vorgesehen für Zuschüsse für gemeinnützige Träger, die im längerfristigen internationalen Jugendaustausch tätig sind oder Workcamp-Angebote machen.

Die Beantragung der Mittel ist vergleichsweise einfach möglich. Die Einrichtungen müssen lediglich einen Liquiditätsengpass in mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten darlegen, also die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Davon werden bis zu 90 Prozent durch einen Zuschuss aus dem Programm ausgeglichen, bei Übernachtungsstätten maximal 400 Euro pro Bett. Anträge können vom 1. September bis zum 30. September 2020 gestellt werden – bei den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen, zum Beispiel für Jugendherbergen und Schullandheime beim Deutschen Jugendherbergswerk.

Der Bundestag hat die Bereitstellung der Mittel von 100 Millionen Euro zugunsten gemeinnütziger Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes am 2. Juli 2020 beschlossen.

Weitere Informationen (auch zur Antragstellung): https://www.bmfsfj.de/sonderprogramm

Das Sonderprogramm ergänzt die Hilfen für gemeinnützige Organisationen im Bereich des BMFSFJ. Daneben können gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen über ein KfW-Förderprogramm Unterstützung als Darlehen erhalten sowie Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfen beantragen.

(vgl. dazu die Pressemitteilung vom 4.6.2020: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/corona-konjunkturpaket-enthaelt-ueberlebenswichtige-kredit-und-ueberbrueckungsprogramme-fuer-gemeinnuetzige-organisationen/156250)

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.08.2020

Bundesseniorenministerin Giffey legt dem Kabinett den Achten Altersbericht vor

Die Digitalisierung bietet älteren Menschen viele Chancen, um möglichst lange ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben führen zu können. Das ist eines der zentralen Ergebnisse aus dem Achten Altersbericht der Bundesregierung, den Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey vorgestellt hat. Vom Bundeskabinett wurde heute dazu eine Stellungnahme beschlossen.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Achte Altersberichtskommission unter der Leitung von Professor Dr. Andreas Kruse hatte den Auftrag herauszuarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können. Die Kommission beendete ihre Arbeit bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie. Die Erkenntnisse der Sachverständigen sind gerade jetzt aber besonders wertvoll. Denn sie zeigen, welchen Einfluss die rasant fortschreitende Digitalisierung auf das Leben älterer Menschen hat und welche Möglichkeiten das Unterstützungspotenzial digitaler Technik gerade in Krisenzeiten bietet.

Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Digitalisierung birgt gerade auch für ältere Menschen ein riesiges Potenzial, das wir noch viel stärker ausschöpfen müssen. Es geht nicht nur um das Skypen mit den Enkelkindern oder Einkaufen übers Internet. Entscheidend dafür ist, dass wir die digitalen Angebote stärker an den Bedürfnissen ausrichten und die älteren Menschen dabei unterstützen, mit der Entwicklung Schritt zu halten. Zugleich gilt es, die digitale Kluft, die es innerhalb der älteren Generation gibt, abzubauen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Seniorinnen und Senioren abgehängt werden, dass ihnen der Zugang zu digitalen Angeboten und damit auch zur Teilhabe versperrt ist“.

Der Achte Altersbericht befasst sich mit Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien sowie mit deren Auswirkungen vor allem in den Lebensbereichen Wohnen, Mobilität, soziale Integration, Gesundheit, Pflege und auch mit dem Leben im Quartier. Darüber hinaus unterstreicht er die Bedeutung von digitaler Souveränität, die Voraussetzung ist für digitale Teilhabe. Anregungen geben die Sachverständigen auch zum Umgang mit ethischen Fragen, die beim Einsatz von digitalen Technologien entstehen können.

In ihrer Stellungnahme zeigt die Bundesregierung auf, dass bereits vielfältige Maßnahmen eingeleitet wurden, um in den von den Sachverständigen angesprochenen Bereichen gute Teilhabemöglichkeiten gerade auch für ältere Menschen zu schaffen und die angemahnten Infrastrukturen auf den Weg zu bringen. Sachverständige und Bundesregierung betonen gleichermaßen die Bedeutung der Einstellung der älteren Menschen, denn es liegt auch in der Hand der älteren Menschen selbst, digitalen Technologien mit Offenheit gegenüberzutreten.

Die aktuelle Pandemie-Situation bietet somit auch eine Chance, sich mit den Vorteilen und Nutzungsmöglichkeiten der digitalen Technik vielleicht erstmals auseinanderzusetzen.

Die Altersberichterstattung geht zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Er gibt der Bundesregierung auf, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation von älteren Menschen in Deutschland zu erstellen. Erarbeitet werden die Berichte von unabhängigen Sachverständigenkommissionen, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden. Bislang sind folgende Altersberichte erschienen:

1993: Erster Altersbericht „Die Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland“

1998: Zweiter Altersbericht „Wohnen im Alter“

2001: Dritter Altersbericht „Alter und Gesellschaft“

2002: Vierter Altersbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“

2006: Fünfter Altersbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft. Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“

2010: Sechster Altersbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“

2016: Siebter Altersbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“

Link zum Achten Altersbericht: www.bmfsfj.de/altersbericht

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.08.2020

  • In Deutschland leben etwa 1,3 Millionen Mütter und 180.000 Väter allein mit minderjährigen Kindern im Haushalt. Das ist ungefähr jede fünfte Familie.
  • Was Alleinerziehende alles leisten, ist in der Corona-Krise besonders deutlich geworden. Aber das Armutsrisiko von Alleinerziehenden ist viermal so hoch wie das der meisten Paarfamilien mit Kindern.
  • Wir Grüne im Bundestag zeigen in unserem Fraktionsbeschluss „Alle Familien im Blick“ auf, was getan werden muss, um das hohe Armutsrisiko von Alleinerziehenden zu senken und ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Alleinerziehende haben das größte Armutsrisiko

Vier von zehn Alleinerziehenden sind von Armut betroffen. Dabei arbeiten alleinerziehende Frauen im Schnitt sogar mehr als Frauen in Paarfamilien.

Viele Alleinerziehende sind trotz Erwerbstätigkeit auf staatliche Unterstützung angewiesen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Mindestlohn deutlich steigt und die Entgeltdiskriminierung von Frauen effektiv bekämpft wird. Minijobs wollen wir in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln und dafür sorgen, dass (zusätzliche) Erwerbstätigkeit immer auch zu einem spürbar höheren Einkommen führt.

Auch für Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug muss ein Leben in Würde und Teilhabe möglich sein. Dafür müssen die Regelsätze erhöht und Sanktionen abgeschafft werden.

Alleinerziehende profitieren von einer Kindergrundsicherung

Bei Alleinerziehenden reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. Deshalb wollen wir die Art, wie in Deutschland Familien finanziell unterstützt werden, umkrempeln und gerechter gestalten: Mit einer Kindergrundsicherung. Alle Kinder sollen einen festen Garantie-Betrag bekommen. Kinder, deren Eltern kein oder nur ein geringes Einkommen haben, werden mit einem zusätzlichen GarantiePlus-Betrag unterstützt.

Mit der Kindergrundsicherung verbessern wir die Situation von Alleinerziehenden gleich mehrfach. Die Kindergrundsicherung wird nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Anders als beim voll angerechneten Kindergeld bleibt also ein dickes Plus im Portemonnaie. Weil wir die Mindestbedarfe von Kindern neu berechnen, steigt automatisch auch der Mindestunterhalt.

Benachteiligung im Steuersystem

Während der Staat mit dem Ehegattensplitting verheiratete Paare durch eine Zusammenveranlagung steuerlich fördert, wollen wir das Ehegattensplitting durch eine individuelle Besteuerung ersetzen und die Steuerklasse V abschaffen. Statt Ehen fördern wir Kinder mit der Kindergrundsicherung, unabhängig von Beziehungsstatus ihrer Eltern.

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erreicht Alleinerziehende mit geringem Einkommen kaum. Statt einer Verdoppelung des Entlastungsbetrages wollen wir eine Steuergutschrift, die alle Alleinerziehenden in gleicher Höhe von ihrer Steuerschuld abziehen können.

Zugang zu guter Arbeit ermöglichen

Alleinerziehende haben es besonders schwer, Berufstätigkeit und Familienleben unter einen Hut zu bekommen. Daher fordern wir finanziell abgesicherte Aus- und Weiterbildungen in Teilzeit und ein Recht auf Homeoffice und flexible Vollzeit. Außerdem müssen Beschäftigte die Lage der eigenen Arbeitszeit mitbestimmen können. Denn das entscheidet oft darüber, ob Eltern bei einem Theaterstück an der Schule oder einem Elternabend in der Kita dabei sein können.

Hochwertige und flexible Betreuungsangebote erforderlich

Lange Schulferien, geschlossene Kitas und ein Schulgong, der bereits zur Mittagszeit ertönt – ob Alleinerziehende arbeiten gehen können, hängt maßgeblich von den Betreuungsangeboten für die Kinder ab. Wir fordern deshalb einen Rechtsanspruch auf ein hochwertiges ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot bis zum Ende der Grundschulzeit. Alleinerziehende sind dabei in besonderem Maße auf flexible Betreuungsangebote in Kita und Schule angewiesen, vor allem, wenn sie am Wochenende, in den Ferien oder in Randzeiten arbeiten müssen.

Den Fraktionsbeschluss „Alle Familien im Blick“ finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss-alleinerziehende.pdf

„Die Koalition verhält sich nach dem Prinzip ,wenn ich mal nicht weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis‘. Nur dass es zur Frage der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz längst eine Arbeitsgruppe gab, die auch Ergebnisse abgeliefert hat. Das Verhalten der Regierungsparteien in dieser Sache ist abstrus und lächerlich“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Festlegung des Koalitionsausschusses, wonach sich eine weitere Arbeitsgruppe damit befassen soll, wie Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden können. Müller weiter:

„Es sieht so aus, als wolle die Koalition das Thema bis zum Sankt Nimmerleinstag verschleppen. Diese Verschleppungstaktik der Koalition muss ein Ende haben. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist längt überfällig. Ich fordere SPD und Union auf, sich an ihren eigenen Koalitionsvertrag zu halten, und dem Parlament endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem muss die Blockadehaltung gegenüber den Gesetzentwürfen von LINKEN und Grünen endlich ein Ende haben. Nach jahrelangen Debatten hinter verschlossenen Türen muss nun das Parlament offen über den besten Vorschlag diskutieren können.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 26.08.2020

„DIE LINKE befürwortet die Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung, denn die gerechte Verteilung von Arbeitszeit kann Arbeitsplätze sichern. Aber es darf eine Arbeitszeitreduzierung nur mit Lohnausgleich geben. Alles andere wäre eine inakzeptable Gehaltskürzung. Die Beschäftigten dürfen nicht alleine die Kosten der Corona-Krise und für die verfehlten Managemententscheidungen in der Industrie bezahlen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die Offenheit von Hubertus Heil zum Vorschlag der IG Metall zur Einführung einer Vier-Tage-Woche. Ferschl weiter:

„Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über Arbeitszeitverkürzung. Der Kampf um die 35-Stunden-Woche hat gezeigt, wie wichtig es ist, aus Arbeitszeitfragen große gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen zu machen. Das wird nur mit starken Gewerkschaften gelingen. Um die Gewerkschaften in der Arbeitszeitfrage zu unterstützen, braucht es mehr als nur Offenheit für ihre Vorschläge. Statt die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden zu verlängern, wie im Zuge der Covid-19-Maßnahmen geschehen, sollte Minister Heil dafür sorgen, dass das EU-Recht umgesetzt wird und die Arbeitgeber im Arbeitszeitgesetz zwingend dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten zu dokumentieren. Bezahlte, aber vor allem unbezahlte Überstunden vernichteten 2018 rein rechnerisch 1,23 Millionen Vollzeit-Arbeitsplätze.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 19.08.2020

„Minijobs sind nicht krisensicher. In der Corona-Krise verloren Minijobbende als Erste ihre Beschäftigung. Ohne Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld rutschten viele direkt in das Hartz-IV-System oder standen gar komplett ohne Hilfe da“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichten Quartalszahlen der Minijob-Zentrale, wonach die geringfügige Beschäftigung gegenüber dem Vorjahr um 12,4 Prozent gesunken ist. Ferschl weiter:

„Für die Flexibilität der Unternehmen zahlen die Beschäftigten einen hohen Preis, und das Minijob-Versprechen ‚brutto gleich netto‘ wurde angesichts der Krise für viele Betroffene zum Bumerang. Denn Minijobs sind nicht existenzsichernd und auch kein Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt, sondern allzu oft und besonders für Frauen eine Sackgasse. Angesichts der besonderen Härten für Minijobbende in der Corona-Krise darf es kein ‚Weiter-so‘ geben, denn Beschäftigte sind keine Manövriermasse zur Sicherung unternehmerischer Flexibilität – sie brauchen sozialen Schutz. Minijobbende müssen deshalb in den Schutz der Sozialversicherungssysteme eingegliedert werden, nur dann haben sie auch in Krisenzeiten Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld.

DIE LINKE fordert, dass Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden und eine gesetzliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche eingeführt wird, von der nur auf ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten abgewichen werden darf.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 10.08.2020

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss §34 Abs.1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, Abs. 4 bis Abs. 7 und § 34a Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) in der Fassung vom 24.März 2011 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB XII für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Die angegriffenen Regelungen stellen eine unzulässige Aufgabenübertragung dar und verletzen die Beschwerdeführerinnen, kreisfreie Städte des Landes Nordrhein-Westfalen, in ihrem Recht auf Selbstverwaltung. Die Regelungen bleiben jedoch bis zum 31. Dezember 2021 weiter anwendbar. Die in § 34 Abs. 2 Satz1 Nr. 2 und Abs. 3 SGB XII geregelten Aufgaben entsprechen dagegen inhaltsgleich bereits früher auf die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe übertragenen Aufgaben und sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

Sachverhalt:

§ 34 SGB XII in der verfahrensgegenständlichen Fassung bestimmt, für welche Bedarfe Leistungen für Bildung und Teilhabe erbracht werden; §34a SGB XII enthält Vorgaben für die Gewährung der Bedarfe. Der Gesetzgeber reagierte mit dem Erlass dieser Vorschriften auf das Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010. Dieses hatte ihm unter anderem aufgegeben, alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf folgerichtig und realitätsgerecht zu bemessen.

Die Beschwerdeführerinnen machen im Rahmen der Kommunalverfassungsbeschwerde geltend, dass die angegriffenen Vorschriften gegen Art.84 Abs. 1 Satz 7 GG verstießen, weil die Regelungen die ihnen als örtlichen Trägern der Sozialhilfe bereits zugewiesenen Aufgaben wesentlich verändert, erweitert und um neue Aufgaben ergänzt hätten.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

I. Art. 28 Abs. 2 GG wird durch das Durchgriffsverbot des Art.84 Abs. 1 Satz 7 GG näher ausgestaltet. Es untersagt dem Bund, den Kommunen neue Aufgaben zu übertragen. Ein Fall des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG liegt vor, wenn ein Bundesgesetz den Kommunen erstmals eine bestimmte Aufgabe zuweist oder eine damit funktional äquivalente Erweiterung einer bundesgesetzlich bereits zugewiesenen Aufgabe vornimmt. Eine Anpassung bundesgesetzlich bereits zugewiesener Aufgaben an veränderte ökonomische und soziale Umstände ist dagegen nach Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG zulässig.

1. Art.28 Abs. 2 GG schützt die Kommunen nicht nur vor einer (unverhältnismäßigen) Entziehung von Aufgaben, sondern auch vor einer entsprechenden Aufgabenzuweisung. Die Kommunen müssen die Erledigung neu zugewiesener Aufgaben innerhalb ihrer Verwaltung organisieren und hierfür die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitstellen. Tendenziell ist die Zuweisung einer neuen Aufgabe an die Kommunen daher geeignet, die Übernahme, die Beibehaltung und den Ausbau freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben zu erschweren oder sogar zu verhindern.

2. Ein Fall des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG, der Art. 28 Abs. 2 GG näher ausgestaltet, liegt demnach vor, wenn ein Bundesgesetz den Kommunen erstmals eine bestimmte (Verwaltungs‑)Aufgabe zuweist oder eine damit funktional äquivalente Erweiterung einer bundesgesetzlich bereits zugewiesenen Aufgabe vornimmt.

Eine Aufgabenübertragung im Sinne des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG liegt vor, wenn Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Bundesgesetz eine bestimmte Tätigkeit zur Pflicht gemacht und ihnen insoweit die Sach- und/oder die Wahrnehmungskompetenz zugewiesen wird. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn den Kommunen Tätigkeiten gegenüber dem Bürger auferlegt und sie zu deren Erfüllung verpflichtet werden. Daneben erfasst die Vorschrift bundesgesetzlich angeordnete Vorgaben für die kommunale Verwaltungstätigkeit wie Informations-, Berichts- und Kontrollpflichten, die nicht nur die kommunale Organisations- und Personalhoheit, sondern wegen der damit typischerweise verbundenen Kosten auch die Finanzhoheit berühren.

Eine Erweiterung bereits bundesgesetzlich übertragener Aufgaben unterfällt Art. 84 Abs.1 Satz 7 GG dann, wenn sie in ihren Wirkungen auf das Schutzgut des Art. 28 Abs. 2 GG einer erstmaligen Aufgabenübertragung gleichkommt. Eine demnach funktional äquivalente Erweiterung einer bundesgesetzlich bereits übertragenen Aufgabe ist anzunehmen, wenn ihre Maßstäbe, Tatbestandsvoraussetzungen oder Standards so verändert werden, dass damit mehr als unerhebliche Auswirkungen auf die Organisations-, Personal- und Finanzhoheit der Kommunen verbunden sind. Eine Änderung bundesgesetzlich zugewiesener Aufgaben stellt eine nach Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG unzulässige Aufgabenübertragung dar, wenn sie neue Leistungstatbestände schafft, bestehende Leistungstatbestände auf neue Gruppen von Berechtigten ausweitet oder die Dauer eines Leistungsbezugs so verlängert, dass damit zugleich ihr Charakter verändert wird.

3. Eine Schranke findet das Durchgriffsverbot in der Übergangsregelung des Art. 125a Abs. 1 Satz1 GG. Auf dieser Grundlage darf der Bund eine Anpassung des kommunalen Aufgabenbestandes an veränderte Rahmenbedingungen vornehmen; was darüber hinausgeht, verstößt gegen Art. 84 Abs.1 Satz 7 GG. Auf der Grundlage von Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG kann der Bund daher Änderungen an bundesgesetzlich den Kommunen zugewiesenen Aufgaben vornehmen, wenn damit keine materiell-rechtlichen Erweiterungen verbunden sind, die den Aufgaben eine andere Bedeutung und Tragweite verleihen und zu einer entsprechend stärkeren Beeinträchtigung der kommunalen Eigenverantwortung führen. Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG ermächtigt den Bund jedenfalls zur Aufhebung bestehender Regelungen, zu kleineren Anpassungen, Aktualisierungen oder zur Verlängerung der Geltungsdauer einer Regelung.

II. Nach diesen Maßstäben erweitern die Regelungen in § 34 Abs. 1, Abs. 2 Satz1 Nr. 1 und Satz 2, Abs. 4 bis Abs. 7, § 34a SGB XII in der verfahrensgegenständlichen Fassung die bis dahin den örtlichen Trägern der Sozialhilfe zugewiesenen Aufgaben in einer gegen Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG verstoßenden Weise und verletzen die Beschwerdeführerinnen in ihrem Recht auf Selbstverwaltung. Sie überschreiten die Grenzen dessen, was dem Bund nach Art.125a Abs. 1 Satz 1 GG an Anpassung seines Regelungswerks erlaubt ist.

1. Die Beschwerdeführerinnen sind für die Gewährung der Bedarfe der Bildung und Teilhabe nach § 34, § 34a SGB XII zuständig (§3 Abs. 1 und Abs.2 Satz 1 SGB XII). Bei Inkrafttreten der §§ 34 und 34a SGB XII war ihnen als örtlichen Trägern der Sozialhilfe nur die Aufgabe übertragen, Bedarfe der Bildung und Teilhabe abzudecken (§ 31 Abs. 1 Nr.3 und § 28a SGB XII in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung). Weitere Regelungen zu entsprechenden Bedarfen gab es nicht; sie waren mit den Regelbedarfen abgegolten.

2. Die zu berücksichtigenden Bedarfe sind durch die angegriffenen Regelungen deutlich ausgeweitet worden. Auf der Grundlage dieser Regelungen müssen die Kommunen nunmehr einem erweiterten Kreis an Leistungsberechtigten zusätzliche Leistungen gewähren. Bedarfe für Schulausflüge – und nicht lediglich für mehrtägige Klassenfahrten – werden anerkannt; die Bedarfe werden zudem auf Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, erstreckt. Erstmals werden Bedarfe für die Schülerbeförderung, die Lernförderung und die Mittagsverpflegung anerkannt. Ferner werden für alle Kinder und Jugendlichen Bedarfe für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Anspruchsberechtigt sind nicht mehr nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Zudem sind nunmehr alle Kinder und Jugendlichen vor Vollendung des 18.Lebensjahres leistungsberechtigt. Schließlich werden die Leistungen – wenngleich unter einschränkenden Voraussetzungen – auch gegenüber Personen erbracht, denen keine Regelleistungen zu gewähren sind.

Die diesbezügliche Regelung des Verwaltungsverfahrens bürdet den Kommunen ebenfalls neue Lasten auf. So hängt die Berücksichtigung der Bedarfe von verschiedenen tatbestandlichen Restriktionen ab sowie von unbestimmten Rechtsbegriffen wie Angemessenheit oder Erforderlichkeit, die individuelle Wertungen voraussetzen. Das führt zu einer erheblichen organisatorischen und personellen Mehrbelastung der Kommunen beim Vollzug der in Rede stehenden Bestimmungen. Gleiches gilt mit Blick auf §34a Abs. 2 Satz 1 SGB XII, der es den Trägern der Sozialhilfe überlässt, in welcher Form sie die Leistungen erbringen.

3. Die Ausweitung der kommunalen Leistungsverpflichtung hält sich nicht mehr innerhalb der Grenzen des Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG. Zwar gilt die Zuständigkeitszuweisung des §3 Abs. 2 Satz1 SGB XII, die vor dem 1.September 2006 erlassen wurde, insoweit fort. Die angegriffenen Regelungen haben den materiellen Inhalt der Zuweisung jedoch grundlegend verändert und stellen sich insoweit überwiegend als Zuweisung neuer Aufgaben dar. Das überschreitet die dem Bund nach Art.125a Abs. 1 Satz 1 GG verbleibende Anpassungskompetenz.

III. Die Bedarfe für mehrtägige Klassenfahren (§ 34 Abs. 2 Satz1 Nr. 2 SGB XII) und die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (§ 34 Abs. 3 SGB XII) waren dagegen bereits vor Inkrafttreten der angegriffenen Regelungen in § 31 Abs. 1 Nr.3 und § 28a SGB XII in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung vorgesehen; die Beschwerdeführerinnen waren hierfür als örtlicher Träger der Sozialhilfe auch zuständig. Insofern hat sich der kommunale Aufgabenbestand nicht verändert, ein Verstoß gegen Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG scheidet aus.

IV. Die mit dem Grundgesetz unvereinbaren Regelungen in §34 Abs.1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, Abs. 4 bis Abs. 7, § 34a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB XII sind bis zu einer Neuregelung zum 31.Dezember 2021 weiter anwendbar. Die aus dem Ausspruch der Nichtigkeit folgende Verwerfung der §§ 34 und 34a SGB XII hätte erhebliche Unsicherheiten zur Folge und zöge nach einer (rückwirkenden) Neuregelung gravierende verwaltungsrechtliche Probleme nach sich. Bis zu einer Neuregelung könnten die Träger der Sozialhilfe mangels gesetzlicher Grundlage keine Leistungen der Bildung und Teilhabe mehr gewähren, sodass ein menschenwürdiges Existenzminimum im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 (BVerfGE 137, 34) für Kinder und Jugendliche nicht mehr gewährleistet wäre. Bis zu einer Neuregelung würde somit ein verfassungswidriger Zustand geschaffen, dessen rückwirkende Heilung nicht durchgängig möglich wäre.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 07.08.2020

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben im Jahr 2019 rund vier Millionen sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe ein monatliches Bruttoentgelt im Niedriglohnbereich erzielt. Dies entspreche einem Anteil von 18,8 Prozent, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21734) auf eine Kleine Anfrage (19/21260) der Fraktion Die Linke. In der Antwort heißt es weiter, dass die Schwelle des unteren Entgeltbereiches 2019 bei 2.267 Euro und das Medianeinkommen bei 3.401 Euro gelegen habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 890 vom 01.09.2020

Die Linksfraktion verlangt Auskunft über die Entwicklung des Elterngeldes. In einer Kleinen Anfrage (19/21243) will sie unter anderem wissen, wie viele Personen das Elterngeld in den Jahren 2019 und 2020 bezogen haben, wie hoch der Anteil von Frauen, Männern und Alleinerziehenden war und wie viele Eltern den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus in Anspruch genommen haben. Zudem möchte sie erfahren, wie viele Eltern in systemrelevanten Berufen während der Corona-Pandemie von der Neuregelung Gebrauch gemacht haben, ihre Elterngeldmonate verschieben zu können, und wie viele von der Regelung profitieren, nach der Einkommensersatzleistungen während der Corona-Pandemie die Höhe des Elterngeldes nicht reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 796 vom 30.07.2020

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/215/1921519.pdf

Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die von der Bundesregierung angekündigte Reform des Sorge- und Umgangsrechts. In einer Kleinen Anfrage (19/21185) will sie unter anderem wissen, wann die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ fertiggestellt und veröffentlicht werden soll, welche Interessengruppen an der Anhörung des Familienministeriums zur Reform des Sorge- und Umgangsrecht teilgenommen haben und ob der Referentenentwurf des Ministeriums für das Gesetz zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts den anderen Ressorts in der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegt wurde. Zudem möchte sie wissen, ob die Bundesregierung weiterhin den angekündigten Gesetzentwurf vorlegen wird und wann dies geschehen soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 796 vom 30.07.2020

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/214/1921489.pdf

Studie von DIW Berlin und Universität Bielefeld untersucht die Arbeitsmarktsituation von homo- und bisexuellen sowie trans-, queer und intersexuellen (LGBTQI*) Menschen in Deutschland – Diskriminierung immer noch weit verbreitet – Fast ein Drittel der Befragten geht vor Kolleg*innen nicht offen mit ihrer Sexualität oder Geschlechtsidentität um – LGBTQI*-Menschen outen sich häufiger in Branchen, in denen sie vergleichsweise stärker vertreten sind

Bei der gesellschaftlichen Akzeptanz und juristischen Gleichstellung von Menschen mit verschiedenen sexuellen Orientierungen sowie Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität sind in den vergangen 20 Jahren viele Fortschritte erzielt worden. Dennoch sind noch 30 Prozent dieser Menschen mit Diskriminierung im Arbeitsleben konfrontiert. Bei den Trans*-Menschen sind es sogar mehr als 40 Prozent. Dies hat eine Umfrage des Sozio-oekonomischen Panels und der Universität Bielefeld ergeben, die LGBTQI*-Menschen zu ihren Erfahrungen und Erwartungen im Arbeitsumfeld befragt hat.

Mit der Studie können bundesweit aussagekräftige Ergebnisse zur Arbeitsmarktsituation von LGBTQI*-Menschen vorgelegt werden. „Bisher wurde die empirische Forschung in Deutschland zu diesem Thema dadurch erschwert, dass die Fallzahlen in bestehenden Befragungen gering waren oder aber entsprechende Informationen in Registerdaten des Arbeitsmarkts fehlten“, berichtet SOEP-Forscherin Mirjam Fischer. Die SOEP-Befragung wurde durch eine Stichprobe an LGBTQI*-Menschen aufgestockt und durch eine Online-Befragung eines Forschungsprojekts der Universität Bielefeld ergänzt.

Höher gebildet, oftmals nicht geoutet

Während sich der Erwerbsstatus von LGBTQI*-Menschen weitestgehend mit dem der restlichen Bevölkerung deckt, gibt es deutliche Unterschiede bei der Qualifikation und den Branchen, in denen LGBTQI*-Menschen arbeiten. Der Anteil der Personen mit einer (Fach-)Hochschulreife liegt in den verwendeten Daten mit 60 Prozent unter LGBTQI*-Menschen deutlich über dem der restlichen Bevölkerung gleichen Alters (42 Prozent).

Im produzierenden Gewerbe und in der Forst- und Landwirtschaft sind LGBTQI*-Menschen unterrepräsentiert. Anteilig häufiger vertreten sind sie dagegen im Gesundheits- und Sozialwesen. Auffällig ist, dass im erstgenannten Bereich nur 57 Prozent der LGBTQI*-Menschen gegenüber Kolleg*innen offen mit ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität umgehen, während dies im Gesundheits- und Sozialwesen knapp drei Viertel der Befragten tun. Dies legt für die Autor*innen der Studie den Schluss nahe, dass LGBTQI*-Menschen bestimmte Branchen meiden, weil sie dort mehr Diskriminierung befürchten. Insgesamt sind 69 Prozent der Befragten vor Kolleg*innen, aber nur 60 Prozent vor Vorgesetzten geoutet.

Offenes Betriebsklima macht Arbeitsplatz für LGBTQI*-Menschen attraktiver

Fragt man LGBTQI*-Menschen nach den Erwartungen an ihr Arbeitsumfeld, rangiert ein offenes Betriebsklima ihnen gegenüber weit oben. „Wenn LGBTQI*-Menschen bestimmte Branchen und Unternehmen meiden, sie gleichzeitig aber höher gebildet sind, dann sollte allein schon diese Erkenntnis ein Anreiz für Unternehmen sein, ein diskriminierungsarmes Arbeitsumfeld zu schaffen, damit Arbeitsplätze für diese Zielgruppe attraktiver werden“, schließt Studienautorin Lisa de Vries von der Universität Bielefeld aus den Ergebnissen. Es sei wichtig, dass sich Unternehmen in Bezug auf die Gleichstellung von LGBTQI*-Menschen klar positionieren, zum Beispiel in Stellenausschreibungen, auf der Website, aber auch im Betrieb selbst, schlagen die Autor*innen vor. Das signalisiere, dass man auch dann auf Verständnis trifft, wenn bei diesem Arbeitgeber Diskriminierungserfahrungen gemacht werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 02.09.2020

Vier Studien auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) – Geflüchtete gehören meist zur besser gebildeten Hälfte ihrer Herkunftsgesellschaft – Eigene hohe Erwartungen an die Aufnahme einer Beschäftigung erfüllten sich teilweise – Schulische und außerschulische Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher vielfach erfolgreich – Sorgen in der hiesigen Bevölkerung über Zuwanderung nehmen ab – Geflüchtete sorgen sich mehr um Fremdenfeindlichkeit

Vor fünf Jahren erreichte die Fluchtzuwanderung in Deutschland ihren Höhepunkt. Bundeskanzlerin Angela Merkel begegnete den Sorgen in der Bevölkerung mit dem Satz „Wir schaffen das“. Inwieweit Geflüchtete mittlerweile in Deutschland integriert sind und wie das Zusammenleben gelingt, haben WissenschaftlerInnen am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in vier Studien untersucht. Gemeinsame Datengrundlage ist die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten, eine repräsentative Längsschnittbefragung.

„Die Studien zeigen, dass in vielen Bereichen die Integration von Geflüchteten bereits gelungen ist“, sagt C. Katharina Spieß, Ökonomin und Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. „Es werden aber auch in den nächsten Jahren weitere Anstrengungen auf beiden Seiten – der Zuwanderungs- wie der Aufnahmebevölkerung – notwendig sein. Diese sollten wir als wichtige Investitionen für die Zukunft unserer Gesellschaft verstehen.“

Geflüchtete hatten hohe Erwartungen an eine Beschäftigungsaufnahme

Im Zuge der hohen Fluchtmigration nach Deutschland wurde häufig diskutiert, wie schnell Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration zu erwarten sind. Eine Studie untersuchte nun erstmals die Erwartungen der Geflüchteten selbst. Die Ergebnisse: Zwei von drei Geflüchteten schätzten 2016 ihre Chancen, bereits zwei Jahre später erwerbstätig zu sein, als hoch ein. Insbesondere Männer und höher Gebildete hatten große Erwartungen. Ein Drittel der Geflüchteten hatte eher keine Beschäftigung erwartet. Während sich für rund die Hälfte der Geflüchteten ihre – positiven wie negativen – Erwartungen bestätigt haben, konnte etwa ein Drittel anders als erhofft keinen Arbeitsplatz finden. „Geflüchtete können sich meist vor ihrer Ankunft in Deutschland nicht in gleichem Maße wie andere Zuwanderergruppen über den hiesigen Arbeitsmarkt informieren“, sagt Felicitas Schikora, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am DIW Berlin. „Gleichzeitig können sich enttäuschte Erwartungen negativ auf die Integration auswirken. Deshalb spielen Erwartungsmanagement und Transparenz über Anforderungen und Qualifizierungsmöglichkeiten für sie eine wichtige Rolle.“

Geflüchtete gehören zur gebildeteren Hälfte ihrer Herkunftsgesellschaft – dies kann ihre Integration positiv beeinflussen

Neben Sprachkenntnissen ist die formale Bildung der Geflüchteten für eine qualifizierte Beschäftigung entscheidend. Diese wird meist nach den Standards des Ziellands bewertet. Danach gemessen haben Geflüchtete häufig einen niedrigen Abschluss. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn die Bildung im Vergleich zur Herkunftsgesellschaft betrachtet wird: Denn die meisten Geflüchteten gehören zur gebildeteren Hälfte im jeweiligen Herkunftsland. Beispielsweise zählen 75 Prozent der nach Deutschland geflüchteten SyrerInnen, der größten Gruppe unten den Asylsuchenden, in ihrer Heimat zur höher gebildeten Bevölkerungshälfte. Das kann sich positiv auf die Integration im Zielland auswirken. „Aus der Forschung wissen wir, dass Zugewanderte, die in der Herkunftsgesellschaft zur gebildeteren Hälfte gehörten, schneller Deutsch lernen. Sie sind oft gesünder und erfolgreicher auf dem Arbeitsmarkt. Zudem erhalten ihre Kinder eine bessere Bildung“, so Cornelia Kristen, Professorin für Soziologie an der Universität Bamberg und Senior Research Fellow im SOEP am DIW Berlin.

Schulische und außerschulische Integration ist in vielen Bereichen gelungen

In den Schulen sind Kinder und Jugendliche geflüchteter Familien meist gut integriert. So äußern sie ein großes Zugehörigkeitsgefühl zu ihrer Schule – und das sogar häufiger als andere Gleichaltrige. Zudem nutzen überdurchschnittlich viele von ihnen Ganztagsschulen und Hortangebote. Sie stehen so ganztägig in Kontakt mit Gleichaltrigen der Aufnahmegesellschaft. Nachholbedarf gibt es noch bei außercurricularen Aktivitäten in der Schule und in der außerschulischen Integration. Denn geflüchtete Kinder und Jugendliche sind in freiwilligen Bildungsangeboten noch unterrepräsentiert. Sie nehmen beispielsweise nur halb so oft an Schul-AGs teil. In Sportvereinen liegt ihre Mitgliederquote um 18 Prozentpunkte niedriger als bei Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund. „Hier sollten Schulen und Vereine noch stärker werben. Denn gerade der gemeinsame Sport in der Schul-AG oder im Verein kann den Austausch zwischen Kindern mit und ohne Fluchthintergrund fördern und so zur Integration beitragen“, empfiehlt Studienautorin Spieß.

„Integration ist ein langfristiges Projekt“

Der hohe Zuzug von Geflüchteten in den Jahren 2015 und 2016 war auch mit Sorgen in der deutschen Aufnahmegesellschaft verbunden. Eine weitere Studie zeigt, dass diese Sorgen in der Bevölkerung Deutschlands seit 2016 abnehmen – auch wenn sie noch über dem Niveau von 2013 liegen. Der Anteil der Befragten, der sich „große Sorgen“ über Zuwanderung macht, ist von 46 Prozent im Jahr 2016 auf 32 Prozent im Jahr 2018 gesunken. Im Gegensatz dazu steigen die Sorgen um Fremdenfeindlichkeit bei den Geflüchteten an. „Gegenseitiges Vertrauen könnte durch persönliche Kontakte zwischen Geflüchteten und Einheimischen gefördert werden“, sagt SOEP-Wissenschaftlerin Katja Schmidt. Im Jahr 2018 hatte aber nur etwa die Hälfte der Geflüchteten regelmäßige Kontakte zur deutschen Bevölkerung.

„Die Integration von Geflüchteten ist noch nicht abgeschlossen. Sie ist ein langfristiges gesellschaftliches Projekt, das weiterhin Aufmerksamkeit bedarf. Aber wir befinden uns auf einem guten Weg“, resümiert Ökonomin Spieß.

IAB-BAMF-SOEP-Befragung Geflüchteter

Die IAB-BAMF-SOEP-Befragung Geflüchteter wird gemeinsam vom Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am DIW Berlin, vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie dem Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) durchgeführt. Es handelt sich um eine repräsentative Wiederholungsbefragung von Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind. Insgesamt wurden bislang 7.950 Geflüchtete befragt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 19.08.2020

DIW Berlin kooperiert mit Verein Mein Grundeinkommen und begleitet drei Jahre lang experimentelle Studie mit 1500 ProbandInnen wissenschaftlich – 140.000 private SpenderInnen finanzieren Studie – Rekrutierungsphase der StudienteilnehmerInnen beginnt ab sofort

Die derzeitige Debatte um das bedingungslose Grundeinkommen beruht selten auf fundiertem Wissen. Eine gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Vereins Mein Grundeinkommen soll das ändern und neue, empirische Maßstäbe setzen. „Diese Studie ist eine Riesenchance, um die uns seit Jahren begleitende theoretische Debatte über das bedingungslose Grundeinkommen in die soziale Wirklichkeit überführen zu können. Bisherige weltweite Experimente sind für die aktuelle Debatte in Deutschland weitgehend unbrauchbar. Mit diesem lang angelegten Pilotprojekt für Deutschland betreten wir wissenschaftliches Neuland“, sagt Jürgen Schupp, Senior Research Fellow des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin.

Mit dem heutigen Tag beginnt die Rekrutierungsphase für am Ende 1500 ProbandInnen der Langzeitstudie, von denen 120 nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, die drei Jahre lang monatlich 1200 Euro erhalten – bedingungslos. Die restlichen einbezogenen 1380 StudienteilnehmerInnen dienen als Vergleichsgruppe, um sichergehen zu können, dass in der Studie zu beobachtende Veränderungen tatsächlich auf das ausgezahlte Grundeinkommen zurückzuführen sind.

„Wir wollen herausfinden, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen Menschen und Gesellschaft verändert. Wir wollen wissen, was es mit Verhalten und Einstellungen macht und ob das Grundeinkommen helfen kann, mit den gegenwärtigen Herausforderungen unserer Gesellschaft umzugehen“, sagt Michael Bohmeyer, Initiator des Vereins Mein Grundeinkommen.

Keine Bedingungen bei der Auszahlung

Die TeilnehmerInnen des Pilotprojekts, das unter dem Motto „Wir wollen es wissen“ steht, müssen keine Bedürftigkeit belegen und können unbegrenzt Geld hinzuverdienen, wenn sie wollen. Der Betrag des gezahlten Grundeinkommens orientiert sich an der Armutsgefährdungsgrenze. Das heißt, er liegt über dem Einkommensbetrag, ab welchem die Möglichkeiten zur Lebenserhaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind.

Da menschliche Entscheidungsprozesse hochkomplex sind und der Fokus auch auf Veränderungen von Entscheidungen und kognitiven Fähigkeiten der TeilnehmerInnen liegt, wird die Studie außerdem von WissenschaftlerInnen des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern sowie der Universität zu Köln durch psychologische und verhaltensökonomische Forschung unterstützt.

Eine Million BewerberInnen haben die Chance teilzunehmen

Die Bewerbung zur Teilnahme ist für alle möglich, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 18 Jahre alt sind. Zur Bewerbung muss ein Online-Fragebogen mit Kontaktinformationen, Angaben zu Geschlecht, Kinderanzahl und Anzahl der Personen im Haushalt sowie einigen Daten zur Lebenssituation, wie den höchsten erworbenen Schulabschluss, Nettoeinkommen und den Erhalt von Sozialleistungen, ausgefüllt werden. Die Studie startet, sobald sich entweder eine Million Menschen unter www.pilotprojekt-grundeinkommen.de zur Studienteilnahme beworben haben oder spätestens am 10. November 2020 mit den bis dahin eingeschriebenen Personen. Diese große Zahl ist notwendig, da die Datenqualität enorm verbessert wird, wenn die Grundmenge der BewerberInnen, aus der die TeilnehmerInnen ausgewählt werden, möglichst groß und vielfältig ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 18.08.2020

Beschäftigte, die ihr Einkommen nach Lohnsteuerklasse V versteuern, verlieren beim Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld schnell mehrere hundert Euro monatlich im Vergleich zu Personen mit gleichem Bruttoeinkommen und Lohnsteuerklasse III. Besonders groß ist der Rückstand beim Krankengeld: maximal 697 Euro weniger gibt es im Monat, obwohl ebenso viel an Sozialbeiträgen gezahlt wurde, zeigen Berechnungen in einer neuen, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie.* Das liegt daran, dass diese Lohnersatzleistungen, wie auch das Kurzarbeitergeld, anhand des Nettoeinkommens berechnet werden und in der Lohnsteuerklasse V überproportional hohe Steuerabzüge das Netto reduzieren. Da in dieser Lohnsteuerklasse sowohl bei der Berechnung des Nettoeinkommens, als auch beim Bezug von Lohnersatzleistungen zu rund 90 Prozent verheiratete Frauen sind, stellen diese Steuerregelungen nach Einschätzung der Studienautorinnen Dr. Ulrike Spangenberg, Prof. Dr. Gisela Färber und Corinna Späth eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung dar und verstoßen gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes. Nach Analyse der Juristin und der beiden Finanzwissenschaftlerinnen verletzen Detailregelungen beim Elterngeld zudem auch den in Artikel 6 GG gebotenen besonderen Schutz der Familie, weil sie unverheiratete Eltern und Alleinerziehende benachteiligen. Die Forscherinnen vom Institut für gleichstellungsorientierte Prozesse und Strategien in Berlin und von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer skizzieren Optionen für eine Reform, die die vor allem Frauen treffenden Benachteiligungen in Bezug auf die Höhe des Nettoeinkommens und die Höhe von Lohnersatzleistungen beenden würde. Umgekehrt würden die bislang nach Klasse III besteuerten Personen – meist die Ehemänner – beim Nettoeinkommen und beim Anspruch auf Lohnersatzleistungen weniger Geld erhalten als bisher. Muss diese Person Lohnersatzleistungen beziehen, könnte sich dadurch auch das Gesamteinkommen des Haushalts reduzieren. Diese Einkommensverluste ließen sich, so die Forscherinnen, aber durch eine Anhebung der Lohnersatzraten für alle Beschäftigten kompensieren – unabhängig von Geschlecht oder Familienstand.

Bei vielen verheirateten Paaren versteuert die Person mit dem höheren Bruttoeinkommen – meist der Ehemann – nach Steuerklasse III, die Ehefrau ist häufig in Steuerklasse V. Der finanzielle Vorteil des Ehegattensplittings fällt dann bei der Person in Steuerklasse III an, weil hier unter anderem die gemeinsamen Grundfreibeträge angerechnet werden. Die Person in Steuerklasse III erzielt demzufolge ein höheres monatliches Nettoeinkommen als eine ledige Person mit gleichem Bruttoeinkommen. Demgegenüber zahlt die Person in Lohnsteuerklasse V nicht nur im Verhältnis zu Ledigen deutlich höhere Lohnsteuern und erhält entsprechend weniger netto ausbezahlt. Sie trägt auch einen Teil der Lohnsteuer in Steuerklasse III mit. Die Person in Steuerklasse V „überzahlt“ also bei der Lohnsteuer, während die Person in III „unterzahlt“. Schaut man auf das Netto-Gesamteinkommen des Paares, ist es durch das Splitting fast immer höher als das von zwei Unverheirateten. Allerdings bei deutlicher individueller Unwucht: „Die Vorteile der Steuerklassenkombination III/V für das monatliche Haushaltseinkommen werden durch Nachteile zulasten von Frauen erkauft“, schreiben Spangenberg, Färber und Späth. Einen rechtlichen Anspruch, dass die Person in Lohnsteuerklasse III den finanziellen Vorteil teilt, gibt es nur dann, so der Bundesgerichtshof, wenn die Eheleute ausdrücklich vereinbaren, dass die zu viel gezahlte Lohnsteuer oder der Verlust bei den Lohnersatzleistungen eheintern ausgeglichen wird.

Gleich viel in die Sozialkassen bezahlt, trotzdem bis zu 697 Euro weniger Anspruch

Besonders drastisch wirken sich die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Steuerklassen beim Bezug von Lohnersatzleistungen aus. Denn die werden meist als prozentualer Anteil vom individuellen Nettoeinkommen berechnet. Eigentlich ein übersichtliches, pragmatisches Verfahren. In Kombination mit den Steuerklassen III und V führt es allerdings zu erheblichen finanziellen Ungleichheiten, die faktisch meistens Frauen benachteiligen. Für Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld haben die Wissenschaftlerinnen die Effekte beispielhaft berechnet. Dazu vergleichen sie, wie hoch die Leistungen an Personen in den Lohnsteuerklassen III und V sind, die ein gleich hohes Bruttoeinkommen haben – und dementsprechend zuvor gleich viel an Beiträgen für die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben:

– Beim Krankengeld ist die Differenz am größten bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5000 Euro. Eine Person in Lohnsteuerklasse III erhält ein Netto-Krankengeld von 2682 Euro, in Steuerklasse V sind es hingegen nur 1985 Euro monatlich, also 697 Euro weniger. Das entspricht einem Unterschied von 26 Prozent (siehe auch Tabelle 10 in der Studie; Link unten). Ähnlich groß ist die prozentuale Differenz durchgängig ab einem Monatsbrutto von 2500 Euro. Am geringsten ist der relative Unterschied mit je sechs Prozent bei geringen Beispieleinkommen von rund 830 Euro brutto im Monat und bei hohen von knapp 6700 Euro.

– Um maximal 635 Euro unterscheiden sich die monatlichen Zahlungen beim Arbeitslosengeld I. Soviel weniger erhalten Beschäftigte mit Steuerklasse V bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6700 Euro im Vergleich zur Steuerklasse III. Das entspricht einer Differenz von 26 Prozent (siehe Tabelle 34 in der Studie). Sogar 27 Prozent beträgt der relative Abstand bei einem Bruttoeinkommen zwischen 2500 und 5000 Euro monatlich. Und selbst bei niedrigen Bruttoeinkommen liegen die Ansprüche mit unterschiedlichen Steuerklassen noch um mindestens 12 Prozent auseinander.

– Auch beim Elterngeld macht die Lohnsteuerklasse V einen deutlichen Unterschied. Hier ergibt sich die maximale Differenz bei einem Bruttoeinkommen von knapp 4200 Euro monatlich. Eine Person in Klasse III erhält 1789 Euro monatlich, während es in Steuerklasse V nur 1292 Euro gibt und damit 497 Euro weniger. Das entspricht einer relativen Differenz von 28 Prozent. Sogar 29 Prozent beträgt der Abstand bei einem Monatsbrutto von 2500 Euro (siehe Tabelle 22). Anders als bei Kranken- oder Arbeitslosengeld hat die Person in Klasse V, also meist die werdende Mutter, die Möglichkeit, kurzfristig noch in Lohnsteuerklasse III zu wechseln und so ein höheres Elterngeld zu beziehen. Das gilt allerdings nur bei verheirateten Paaren, weshalb die Expertinnen hier eine verfassungswidrige Benachteiligung von Alleinerziehenden und Eltern ohne Trauschein attestieren.

Mittelbare Diskriminierung trotz geschlechtsneutraler Formulierungen im Gesetz

Grundsätzlich sind die entsprechenden Steuergesetze natürlich geschlechtsneutral formuliert, keine Regelung „zwingt“ Verheiratete dazu, dass der Mann in Steuerklasse III versteuert und die Frau in Klasse V. Es gibt mit der Lohnsteuerklasse IV für beide oder dem so genannten Faktorverfahren sogar längst eine Alternative, die die Unwucht minimiert. Doch viele Paare bleiben bei der traditionellen Aufteilung, auch weil das Steuersystem entsprechende Anreize setzt. Denn Paare mit den Lohnsteuerklassen III/V haben zwar bei der endgültigen Berechnung der Jahreseinkommensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung keinen größeren Splittingeffekt, wohl aber einen Zeitvorteil. Denn anders als bei IV/IV oder beim Faktorverfahren sind ihre unterjährig laufenden monatlichen Abzüge meist zu niedrig angesetzt. Das führt zwar zu Steuernachforderungen des Finanzamtes, diese fallen aber frühestens ein Jahr später bei der Einkommensteuererklärung an. Zudem ist das Faktorverfahren für die Steuerzahlenden bislang bürokratisch aufwendiger. Wer die Lohnsteuerklassen IV/IV ohne Faktor wählt, kann den Splittingvorteil sogar erst nachträglich über den Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen.

Unter dem Strich seien die Regelungen zu den Steuerklassen III/V nicht mit der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes vereinbar, betonen die Juristin Spangenberg, die Finanzwissenschaftlerin Färber und die Verwaltungswissenschaftlerin Späth. Denn auch geschlechtsneutral formulierte Regelungen könnten „diskriminierend sein, wenn sie sich faktisch, das heißt in der gesellschaftlichen Realität, zum Nachteil von Frauen auswirken.“ Und das stehe außer Zweifel, insbesondere beim Bezug von Lohnersatzleistungen: Im Jahr 2015 waren 93 Prozent der Personen mit einer Ersatzleistung und Steuerklasse V Frauen. Im Vergleich zum Prozentsatz von Frauen in Steuerklasse III bei der Berechnung des Nettoeinkommens (21 Prozent) ist der Prozentsatz in Steuerklasse III beim Bezug von Lohnersatzleistungen mit 43 Prozent zwar relativ hoch. Das liegt aber vor allem an den Wechselmöglichkeiten beim Elterngeld. Beim Arbeitslosen- oder Krankengeld gilt der Wechsel von V zu III in der Regel als rechtsmissbräuchlich.

Steuerklasse IV für beide Partner und finanzielle Flankierung

Als Reformoption für die Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens sehen die Wissenschaftlerinnen die Abschaffung von Steuerklasse V. Die bestehende Alternative, Steuerklasse IV oder das Faktorverfahren für beide Eheleute, würde die „geschlechtsbezogenen Nachteile bei der Berechnung der Lohnsteuer beseitigen“. Der finanzielle Vorteil des Ehegattensplittings bliebe für das Paar erhalten, er würde aber annähernd gleich aufgeteilt.

Für die Lohnersatzleistungen schlagen die Wissenschaftlerinnen generell die Berechnung anhand der Steuerklasse IV vor, um nicht nur die Nachteile der Steuerklasse V, sondern auch die Benachteiligung von Alleinerziehenden und anderen nicht verheirateten Eltern zu beseitigen. Im Beispielfall mit 5000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen hätte jeder Partner und jede Partnerin dann Anspruch etwa auf das gleiche Krankengeld in Höhe von 2355 Euro.

Die Reformoptionen gewährleisten, dass Lohnsteuer, Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen auch innerhalb der Ehe gerecht aufgeteilt sind und der Höhe nach dem individuellen Bruttoeinkommen entsprechen, betonen die Forscherinnen. Sie weisen allerdings auch darauf hin, dass es bei der Reform ohne weitere Flankierung „Verlierer“ geben würde. Wer bislang nach Lohnsteuerklasse III versteuert, würde mit Steuerklasse IV einen Teil der bisherigen individuellen Vorteile beim Nettoeinkommen einbüßen. Im Fall, dass dieser Partner künftig auf – entsprechend niedrigere – Lohnersatzleistungen angewiesen ist, könnte das auch das Haushaltseinkommen des Paares insgesamt reduzieren. Um solche Effekte zu kompensieren, könnten die Lohnersatzraten für alle Beschäftigten angehoben werden, schreiben die Wissenschaftlerinnen.

Ulrike Spangenberg, Gisela Färber und Corinna Späth: Mittelbare Diskriminierung im Lohnsteuerverfahren. Auswirkungen der Lohnsteuerklassen auf Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen.

Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 190, Juli 2020 Download (pdf) ›

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 23.07.2020

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Rahmen einer Online-Befragung rund 240 Personen gefragt, welche Bezugshöhe von Kurzarbeitergeld sie bei Alleinstehenden in bestimmten Situationen als angemessen betrachten. Das zentrale Ergebnis der IAB-Studie lautet: Die Lohnersatzquote sollte aus Sicht der Befragten nicht im Zeitablauf steigen, sondern bei einem geringeren Verdienst höher ausfallen.

Anders als vom Bundestag beschlossen würden die Befragten ab dem vierten Monat kein höheres Kurzarbeitergeld gewähren als in den ersten drei Monaten. Anlässlich der Covid-19-Pandemie wurden in Deutschland die Konditionen beim Bezug von Kurzarbeitergeld großzügiger ausgestaltet. Während das Kurzarbeitergeld bislang generell 60 Prozent des Nettolohns bei Beziehern ohne Kinder bzw. 67 Prozent bei Beziehern mit Kindern betrug, erstattet die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Umständen nun ab dem vierten Monat 70 bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 Prozent des Nettoentgelts.

Den Befragten wurden verschiedene Szenarien zu alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten vorgelegt, bei denen sich beispielsweise der Nettoverdienst oder die monatlichen Fixkosten wie Miete unterschieden. Im Durchschnitt sahen die Befragten eine Lohnersatzquote von knapp 70 Prozent des letzten Nettolohns als angemessen an.

Im Vergleich zu einem Nettoverdienst von 2.000 Euro fielen die Antworten bei einem Nettoverdienst von 1.500 Euro vier Prozentpunkte höher und bei einem Nettoverdienst von 3.000 Euro um vier Prozentpunkte niedriger aus. Hat die im Szenario beschriebene Person hohe statt niedrige Lebenshaltungskosten, wurde ein um knapp vier Prozentpunkte höheres Kurzarbeitergeld als angemessen erachtet. Bei Betrieben, die ihren Beschäftigten einen Zuschuss in Höhe von zwanzig Prozent des Nettoverdienstes zum Kurzarbeitergeld gewähren, nahmen die Befragten einen Abschlag in Höhe von zehn Prozentpunkten vor. Befragte mit Wohnort Ostdeutschland sind deutlich restriktiver: sie sahen im Durchschnitt knapp neun Prozentpunkte weniger Kurzarbeitergeld als angemessen an als Westdeutsche. Personen, die in der Vergangenheit bereits einmal auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren, betrachteten im Mittel zehn Prozentpunkte mehr Kurzarbeitergeld als angemessen.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1720.pdf. Befragt wurden überwiegend stabil beschäftigte Personen, die über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht arbeitslos gemeldet waren. Die Befragung ist nicht repräsentativ für die gesamte Erwerbsbevölkerung in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 20.08.2020

Mit dem Ende der Sommerferien haben die meisten Kindergärten und Kitas den Regelbetrieb wieder aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verdienten Beschäftigte in Kindergärten und Vorschulen im Jahr 2019 durchschnittlich knapp 20 Euro brutto in der Stunde.

Personal in Kindergärten und Vorschulen: überwiegend weiblich und in Teilzeit

Rund 94 % des Personals in Kindergärten und Vorschulen waren Frauen, fast zwei Drittel der Beschäftigten (61 %) arbeiteten in Teilzeit und mehr als zwei Drittel aller Beschäftigten (69 %) waren ausgebildete Fachkräfte. Arbeitete eine solche Fachkraft in Teilzeit, verdiente sie 2019 im Schnitt 2374 brutto monatlich. Für Fachkräfte, die in Vollzeit arbeiteten, lag der Verdienst bei durchschnittlich 3 287 Euro brutto im Monat.

Methodischer Hinweis: In den Bruttoverdiensten sind keine Sonderzahlungen enthalten.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.09.2020

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland netto 32,8 Milliarden Euro für die Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 5,8% gegenüber 2018.

Von den insgesamt 32,8 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen entfielen 19,3 Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (+6,7% zum Vorjahr). Für die Hilfe zur Pflege wurden 3,8 Milliarden Euro ausgegeben (+8,8%). In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen 1,5 Milliarden Euro (-0,3%) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen 1,3 Milliarden Euro (+3,8%).

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, beliefen sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2019 auf 6,9 Milliarden Euro (+3,6%).

Weitere Informationen:

Ergebnisse der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe stehen im Themenbereich Sozialhilfe zur Verfügung (seit 2017 einschließlich Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGBXII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.Kapitel SGBXII an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Methodische Hinweise:

Die hier gemachten Angaben beziehen sich auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB). Nicht enthalten ist zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGBII„Hartz IV“).

Seit dem Jahr 2017 werden die Ausgaben und Einnahmen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGBXII) nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach § 121 SGBXII erhoben, weil die entsprechenden Angaben bereits seit 2014 im Rahmen der Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGBXII in Höhe von 100 Prozent der Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst werden.

Zwar unterscheidet sich die Abgrenzung der erfassten Finanzdaten in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen für das 4. Kapitel SGBXII) bis zum Berichtsjahr 2016 von derjenigen bei den Nachweisen der Länder nach § 46a SGB XII an den Bund in geringem Ausmaß, da entsprechend § 46a SGBXII nur Geldleistungen berücksichtigt werden. Das Niveau der erfassten Ausgaben ist jedoch vergleichbar. Dies liegt daran, dass

– sich die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGBXII selbst nicht geändert haben,

– die Leistungen weitestgehend kontinuierlich ausbezahlt werden und

– sich auch die Erfassung der Ausgaben und Einnahmen vor Ort nur hinsichtlich einheitlicher Kriterien für deren zeitliche Zuordnung geändert hat.

Für das Jahr 2016 liefert die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGBXII auf Bundesebene für das 4. Kapitel SGBXII Nettoausgaben von 6,073Milliarden Euro und die Nachweise der Länder nach § 46a SGBXII Nettoausgaben von 6,047Milliarden Euro (Datenstand: August 2020).

Ferner können Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGBXII (ab dem Berichtsjahr 2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) über die Tabellen „Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe“ (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.08.2020

Die Armutsgefährdung – gemessen an der Armutsgefährdungsquote – ist im Zeitraum von 2009 bis 2019 in allen westlichen Bundesländern und in Berlin gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich der Anteil der von Armut bedrohten Menschen in Bremen am stärksten erhöht: Dort war 2019 fast ein Viertel (24,9%) der Bevölkerung armutsgefährdet, mehr als in jedem anderen Bundesland. 2009 hatte der Anteil der armutsgefährdeten Personen in Bremen gut ein Fünftel (20,1%) betragen. Auch in Hessen (2019: 16,1%, 2009: 12,4%) und Nordrhein-Westfalen (2019: 18,5%, 2009: 15,2%) ist das Risiko, von Einkommensarmut bedroht zu sein, seit 2009 vergleichsweise stark gestiegen. Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut.

Rückgang der Armutsgefährdung in östlichen Bundesländern

In den östlichen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin ist die Armutsgefährdungsquote im Zehnjahresvergleich zurückgegangen. 2019 waren in Berlin 19,3% der Personen von Armut bedroht, 2009 waren es 19,0%. Den bundesweit stärksten Rückgang verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern, und zwar von 23,1% im Jahr 2009 auf 19,4% im Jahr 2019.

Im Zeitverlauf entwickelte sich die Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich und meist nicht kontinuierlich. Beispielsweise lag die Armutsgefährdungsquote in Bremen bereits im Jahr2015 bei 24,8% (0,1Prozentpunkte unter dem Stand von 2019) und fiel im Folgejahr auf 22,6%. Ähnliche Schwankungen traten auch in anderen Bundesländern auf.

Diese und weitere Ergebnisse zur Armutsgefährdung seit 2005, zum Teil in tiefer regionaler und fachlicher Gliederung, sowie detaillierte Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Dort finden sich auch Armutsgefährdungsquoten, die auf Basis regional unterschiedlicher Armutsgefährdungsschwellen ermittelt wurden.

Methodische Hinweise:
Diese Ergebnisse gehen aus aktuellen Berechnungen auf Basis des Mikrozensus hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen der Arbeitsgruppe „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ durchgeführt wurden. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa. Aufgrund seiner Stichprobengröße lassen sich für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren ermitteln und vergleichen. Das zur Ermittlung der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle herangezogene bedarfsgewichtete Einkommen (Äquivalenzeinkommen) wird auf Basis der 1994 entwickelten neuen OECD-Skala berechnet. Nach dieser wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet. Für die weiteren Haushaltsmitglieder werden kleinere Gewichte eingesetzt (0,5 für weitere Personen ab 14 Jahren und 0,3 für jedes Kind unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.

Die Grundlage der hier veröffentlichten Armutsgefährdung ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene (Bundesmedian), die für Bund und Länder einheitlich ist und somit einen regionalen Vergleich ermöglicht. Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik infrage. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren zur Einkommensarmut und -verteilung die Statistik „Leben in Europa“ (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung ergab sich, bezogen auf das Berichtsjahr 2018, bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 16,0 %. Zum Vergleich: Die auf Basis des Mikrozensus berechnete Armutsgefährdungsquote für das aktuelle Berichtsjahr 2019 lag bundesweit bei 15,9 %. Zu beachten ist, dass sich Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zugrundeliegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Bundesländerebene kann EU-SILC nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um die Indikatoren auch für kleinere Bundesländer auszuweisen.

Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten gemessen am Bundesmedian werden im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch Armutsgefährdungsquoten gemessen am Landes- beziehungsweise regionalen Median berechnet. Hierzu wird das mittlere Einkommen (Median) im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der jeweiligen Region herangezogen. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen. Regionale Einkommensunterschiede werden zum Teil durch Unterschiede im Preisniveau (insbesondere im Mietniveau) ausgeglichen. Dies kann dazu führen, dass die Armutsgefährdung gemessen am Bundesmedian in prosperierenden Regionen unterschätzt und andererseits die Armut in Regionen mit einem relativ niedrigen Einkommensniveau überschätzt wird.

Armutsgefährdungsquoten sind gegenüber stichprobenbedingten Schwankungen des mittleren Einkommens (Median) nicht sehr robust. Das bedeutet, dass bereits geringe zufällige Schwankungen dieses Einkommens merkliche Veränderungen der Armutsgefährdungsquoten zur Folge haben können. Deshalb sollten nur über einen längeren Zeitraum stabile Entwicklungen inhaltlich interpretiert werden. Dies gilt insbesondere für relative Armutsrisikoquoten kleiner Bevölkerungsgruppen oder für regional tief gegliederte Ergebnisse.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 13.08.2020

Die Zahl der geborenen Kinder in Deutschland war im Jahr 2019 mit rund 778100 Babys um 9400 niedriger als im Jahr 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die zusammengefasste Geburtenziffer im Jahr 2019 bei 1,54 Kindern je Frau. Ein Jahr zuvor betrug sie noch 1,57 Kinder je Frau.

Bremen und Niedersachsen mit höchster Geburtenziffer

Die Geburtenziffer nahm in 14 von insgesamt 16 Bundesländern ab. Lediglich in Bayern und Bremen blieb sie unverändert auf dem Vorjahresniveau. In Bremen und Niedersachsen war die Geburtenhäufigkeit mit 1,60 Kindern je Frau am höchsten. Berlin war dagegen mit 1,41Kindern je Frau das Land mit der niedrigsten Geburtenziffer.

Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit war 2019 die Geburtenziffer mit 1,43Kindern je Frau nur geringfügig niedriger als 2018 (1,45 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sank sie von 2,12 auf 2,06Kinder je Frau.

Frauen bei Geburt ihres ersten Kindesimmer älter

Frauen bekommen ihr erstes Kind immer später im Leben. Im Jahr 2019 waren Mütter bei der Erstgeburt im Durchschnitt 30,1 Jahre alt. Zehn Jahre zuvor lag das Durchschnittsalter bei Geburt des ersten Kindes noch bei 28,8 Jahren. Bei der Geburt des zweiten Kindes waren Mütter im Jahr 2019 durchschnittlich 32,2 Jahre und beim dritten Kind 33,2 Jahre alt. Im Vergleich der Bundesländer waren Frauen in Hamburg bei der Geburt Ihres ersten Kindes mit 31,2 Jahren am ältesten, in Sachsen-Anhalt dagegen mit 28,9 Jahren am jüngsten.

Im EU-Vergleich lag Deutschland 2018 im Mittelfeld

Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) war die zusammengefasste Geburtenziffer in Deutschland im Jahr 2018 mit 1,57 Kindern je Frau etwas höher als im EU-Durchschnitt (1,55 Kinder je Frau). Deutschland lag damit in der EU auf dem 13. Platz. Die höchste Geburtenziffer wurde mit 1,88 Kindern je Frau in Frankreich und die niedrigste mit 1,23 Kindern je Frau auf Malta gemessen.

Nach dem Alter beim ersten Kind gehörten die Mütter in Deutschland 2018 im europäischen Vergleich zum älteren Drittel. Nach der Berechnungsmethode von Eurostat belegte Deutschland mit durchschnittlich 29,7 Jahren den 9. Platz. Am ältesten waren die Frauen bei der ersten Geburt mit 31,2 Jahren in Italien, am jüngsten mit 26,2 Jahren in Bulgarien.

Methodische Hinweise

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49Jahren im betrachteten Jahr.

Das durchschnittliche Alter bei der Geburt kann mit Hilfe unterschiedlicher Angaben berechnet werden. Für Zeitvergleiche verwendet das Statistische Bundesamt in der Regel die Berechnung auf Basis der absoluten Zahlen der Geborenen nach dem Geburtsjahr der Mutter. Eurostat veröffentlicht die Ergebnisse auf Basis der altersspezifischen Geburtenziffern der Frau. Aufgrund dieser methodisch bedingten Differenzen können sich leichte Abweichungen in den Werten ergeben.

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Statistik
Seit dem 1. Juli leitet das Statistische Bundesamt im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft unter dem Vorsitz von Präsident Dr. Georg Thiel die Ratsarbeitsgruppe Statistik. Über unsere Aktivitäten im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft informieren wir auf der Sonderseite www.destatis.de/eu2020.

Europäische Statistiken finden Sie in unserem Datenangebot „Europa in Zahlen

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 29.07.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07. – 09. September 2020

Veranstalter: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

Anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft veranstaltet das IAB vom 7. bis 9. September die interdisziplinäre Arbeitsmarkt-Konferenz „Labor Market Transitions: Challenges for Public Policies and Research“. Thema sind die unterschiedlichen Aspekte von Übergängen am Arbeitsmarkt, also beispielsweise von Schulabgängern, Arbeitslosen oder Eltern. Ebenfalls im Fokus: der technische Wandel, Weiterbildung oder die Situation der Betriebe. Wir laden Sie herzlich ein zu mehr als 40 wissenschaftlichen Vorträgen von jeweils 10 Minuten, vier Keynotes und einer Podiumsdiskussion, in der Wissenschaft und Politik zu Wort kommen.

Keynote-Speaker der Konferenz sind Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Christian Dustmann, Direktor des Centre for Research and Analysis of Migration (CReAM) des University College London, Dennis Radtke, Mitglied des Europäischen Parlaments sowie László Andor, Professor an der Corvinus-Universität Budapest und ehemaliger EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.

Das komplette Konferenzprogramm können Sie hier einsehen: https://www.xing-events.com/eventResources/r/t/zldGcH2vVcoyWn/Programme_IAB-Labour-Market-Transitions_2020_extended.pdf. Konferenzsprache ist Englisch.

Bitte melden Sie sich über den folgenden Link für die Online-Teilnahme an: https://www.xing-events.com/IAB_Labour-Market-Transitions_2020.html?page=1974038. Die Registrierung ist auch noch möglich, wenn die Konferenz schon begonnen hat. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie eine Bestätigungsmail und eine weitere Nachricht mit Link zum Livestream.

Termin: 14. September in Lichtenberg / 26. Oktober in Marzahn-Hellersdorf / 18. November in Treptow-Köpenick

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Themenschwerpunkt „Herausfordernde Verhaltensweisen und diskriminierende Einstellungen
von Eltern und Kindern in Kita, Familienzentren, Schule und Jugendhilfe“

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis 
zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu 
verharmlosen oder zu normalisieren?

Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern?

Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder?

Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile übernehmen?

Was ist meine Haltung als Fachkraft 
und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 16. – 17. September 2020

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Bonn

Die Tagung will ergründen, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit den Chancen und Risiken der Reproduktionsmedizin aussehen kann. Wo stößt die individuelle reproduktive Freiheit an ihre Grenzen? Wie lassen sich das Wohl und die Rechte von Kindern und beteiligten Dritten besser berücksichtigen? Was bedeuten die neuen reproduktiven Möglichkeiten für die Emanzipation? Gibt es ein Recht auf ein Kind? Und welche Reformen sind nötig?

Programm

Anmeldeformular

Termin: 16. – 17. September 2020

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum

Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sind noch nicht abschließend geklärt: Einerseits wird erwartet, dass Digitalisierung so gestaltet werden kann, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben. Andererseits wird vermutet, dass die Digitalisierung – so wie es hinsichtlich des Home-Office‘ in der Corona-Krise viel diskutiert wird – zu einer Verstärkung traditioneller Rollenverteilungen und damit zu einer Verschlechterung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führt.

Die Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Soziale Sicherung gehen aber weit über das Home-Office hinaus: Digitalisierung …

  • verändert die Nachfrage nach Berufen und Qualifikationen in der Volkswirtschaft,
  • beeinflusst durch algorithmen-gestützte Matchingverfahren den Zugang zu Erwerbstätigkeit,
  • begünstigt die Entstehung und Auslagerung von Tätigkeiten in Soloselbständigkeit und ähnliche Formen der Erwerbstätigkeit außerhalb arbeits- und sozialrechtlicher Schutzbestimmungen sowie tarifpartnerschaftlicher Aushandlungsprozesse,
  • ermöglicht aber auch neue Freiheiten, Erwerbstätigkeit und persönliche Lebensentwürfe zu vereinbaren und
  • trägt zur Schaffung neuer Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit bei.

Was wissen wir über diese Aspekte und ihr Zusammenspiel?
Welche gesellschaftlichen und politischen Handlungserfordernisse lassen sich daraus ableiten?

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion dieser Fragen in unserer Online-Veranstaltung zu beteiligen.

Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier.

Termin: 12. Oktober 2020

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Ort: Berlin

Es soll das Thema Armutsbekämpfung in Europa in den Fokus rücken. Der Titel der Veranstaltung lautet: “Europäische Strategien zur Armutsbekämpfung – Perspektiven für ein Europa von morgen”.

Dabei sollen verschiedene Perspektiven aus Wissenschaft, Politik und Praxis zu Wort kommen. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, hat sein Kommen bereits zugesagt.

Eine Einladung mit ausführlichem Programm und der Möglichkeit zur Anmeldung wird in den kommenden Wochen übersendet. Sollten es die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auch im Oktober noch nicht ermöglichen, eine Präsenzveranstaltung abzuhalten, planen wir auf ein alternatives Konzept umzusteigen und informieren Sie frühzeitig.

Termin: 12. Oktober 2020

Veranstalter: volkshilfe.

Ort: Wien

Der Zugang zu kulturellem Kapital wird nach wie vor durch die soziale Herkunft bestimmt. Armut und Bildung werden in der Regel vererbt.

Über 300.000 Kinder und Jugendliche in Österreich können ihre Potenziale daher nur eingeschränkt entfalten. Die Corona-Krise hat diese Ungleichheiten erstmals für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht, hat diese aber auch weiter verstärkt.

Was wir daraus lernen können und wie wir die Zukunft aller Kinder sichern können, wollen wir gemeinsam mit Expert*innen bei unserem Symposium „Kinderarmut & Bildung“ erörtern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. Oktober 2020

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Kitas, Familienzentren und Schulen sind Räume für Kinder und Eltern, in denen sie sich wohl und sicher fühlen sollen – ungeachtet ihrer Lebensweise, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder Religion. Auch wenn Berliner Einrichtungen sich in ihrer Arbeit schon seit geraumer Zeit – u.a. in Orientierung am Berliner Bildungsprogramm – einer „Pädagogik der Vielfalt“ verschrieben haben: Es gibt Eltern, die ihre Besorgnisse und Ressentiments über die Anwesenheit von Kindern und Eltern bestimmter Gruppen in die Einrichtung tragen; einzelne zeigen dabei sogar ein aggressives Verhalten. Auch Kinder können Vorurteile von Erwachsenen übernehmen und sich ausgrenzend und verletzend gegenüber anderen Kindern verhalten.

Wir fragen:

  • Welche Erfahrungen mit Ressentiments und/oder ausgrenzenden Verhaltensweisen machen Eltern und Kinder im Kontext von Kitas, Schule oder Familienzentren?
  • Durch welche Äußerungen fühlen sie sich herabgesetzt, welche Verhaltensweisen machen Angst?
  • Wie können Fachkräfte aber auch Eltern hier selbst aktiv gegensteuern?

Unser Fachgespräch stellt unterschiedliche Perspektiven von Eltern, Elternvertreter_innen und einer Expertin des Projekts „Kinderwelten“ vor. Von besonderer Bedeutung ist hier die aktive Teilnahme von Eltern und Kindern mit Diskriminierungserfahrung. Gemeinsam erarbeiten wir Reflexionshilfen und Handlungsansätze für die vorurteilsbewusste und diskriminierungskritische pädagogische Praxis.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 30. – 31. Oktober 2020

Veranstalter: Bündnis AufRecht bestehen

Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung!
100 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelsätze, die zum Leben reichen!

Während Konzerne wie z.B. die Lufthansa mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt werden, fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln und Masken, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und Kitaessens sind viele in der nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher einen Corona-Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze, um die schlimmste Not abfedern zu können.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute!

Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV -Regelsatz ab 2021 um sieben Euro auf dann 439 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind ganze 23 Cent am Tag.

Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziokulturelle Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Satz liegt. Zur Ermittlung des Regelsatzes werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelsatzrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.

Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro!

Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze betrifft rund 8 Millionen Menschen, ALG II und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Profitieren würden auch sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“ – Wir lassen uns nicht weiter gegeneinander ausspielen!

Deshalb beteiligt Euch alle an den Aktionstagen am Freitag, dem 30. Oktober oder am Samstag, dem 31. Oktober und lasst uns unseren Forderungen laut und deutlich Gehör verschaffen.

Alle Gruppen können und sollen sich nach ihren Möglichkeiten am Aktionstag kurz vor der Anhörung im Bundestag Anfang November beteiligen: so zum Beispiel mit Infoständen vor Jobcentern, in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten; Schautafeln mit Erfahrungsberichten, Einladungen zu eigenen Veranstaltungen, einer Unterschriftensammlung für die 100 Euro-Forderung… Wenn ihr weitere Aktionsideen habt, freuen wir uns über eine Mitteilung!

Bitte bedenkt bei allem was ihr plant, dass Corona eine Realität ist. Also haltet Euch an die üblichen Hygienevorschriften, haltet Abstand und tragt einen Mund-Nasenschutz.

Wir werden einen Mobilisierungsaufruf schreiben, den Ihr für den Aktionstag gerne mit Eurem Logo versehen und nutzen könnt. Außerdem werden wir ein Flugblatt schreiben, das Ihr während des Aktionstages verteilen könnt.

Ab Ende September wollen wir beginnen, die Pressearbeit zu koordinieren und werden Euch eine Pressemitteilung vorab zukommen lassen. Im gleichen Zeitrahmen werden wir Euch auch bitten, uns mitzuteilen, wer was wo macht.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF an, die Bekämpfung von Kinderarmut politisch endlich prioritär zu behandeln.

Drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Armut hat ein Kindergesicht und zeigt sich vor allem in geringeren Bildungschancen, einer schlechteren materiellen Grundversorgung und beengten Wohnverhältnissen. Was Armut für Kinder, Jugendliche und ihre Familien bedeutet und wie die Corona-Krise Dimensionen von Familien- und Kinderarmut verstärkt, listet der „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung auf. Auf Basis dieser Erkenntnisse schlägt die Stiftung Lösungsansätze zur Armutsüberwindung vor – konkret eine Kindergrundsicherung oder ein Teilhabegeld.Das ZFF begrüßt die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, denn schon seit über zehn Jahren setzen wir uns im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir dürfen die Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinnehmen! Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinflusst nicht erst seit der Corona-Pandemie die Bildungschancen der heranwachsenden Generation. Die nun vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen, wie dringend wir handeln müssen. Wir brauchen endlich gute Kitas und gute Schulen, aber auch mehr Geld in den Familien.“

Reckmann fährt fort: „Zeitgleich lässt die Bundesregierung arme Kinder und ihre Familien im Regen stehen: Mit der aktuellen Vorlage der Neuermittlung der Regelsätze wird zum wiederholten Male ein mangelhaftes Verfahren angewendet mit dem die existenziellen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht abgebildet werden können. Das ZFF möchte, dass Kinder raus aus dem stigmatisierenden Hartz IV-System kommen und setzt sich daher seit 2009 mit vielen weiteren Akteur*innen für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Nur so kann ein ausreichendes Existenzminimum aller Kinder und Jugendlichen gesichert und unbürokratisch ausbezahlt werden.“

Die Stellungnahem des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vom 21.07.2020 zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetz“ finden Sie hier.

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hierweitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Konzeptes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) für eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung begrüßt das ZFF den Vorstoß als wichtigen Vorschlag, um Kinder und Jugendliche vor Armut zu schützen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen.

Das heute veröffentlichte DGB-Konzept sieht eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung vor, welche die bestehenden kindbezogenen Leistungen zusammenfasst. Die maximale Höhe der Kindergrundsicherung soll über dem aktuellen Hartz IV-Niveau liegen und mit steigendem Einkommen der Eltern bis zu einem einheitlichen Sockelbetrag abschmelzen. Dieser Betrag stellt ein neues, erhöhtes Kindergeld dar. Laut Forderung des DGB soll diese monetäre Leistung durch eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur ergänzt werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt dazu: „Die Corona-Pandemie wirkt wie ein Brennglas: sozial- und bildungspolitische Versäumnisse der letzten Jahre werden in der aktuellen Krise überdeutlich. Vor allem Kinder- und Jugendliche, die in armen und von Armut bedrohten Haushalten aufwachsen, sind die Leidtragenden. Ihnen fehlt es oft an gesunder Ernährung, an ausreichendem Platz in der Wohnung, an der nötigen technischen Ausstattung, um am digitalen Unterricht teilzunehmen und auch viele kostengünstige Ferienfreizeitangebote werden in diesem Sommer nicht stattfinden. Zwar wurde in der Corona-Pandemie an einzelnen Schräubchen gedreht, die beschlossenen Übergangsregelungen reichen aber nicht aus, um Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und jetzt Weichen für eine Kindergrundsicherung zu stellen, um arme Kinder und ihre Familien zukünftig besser abzusichern. Familien tragen derzeit die Hauptlast der Pandemie und halten dadurch die Gesellschaft zusammen. Sie haben den Mut und die Weitsicht für eine umfassende Reform verdient. Das DGB-Konzept schlägt hier den richtigen Weg ein, auch wenn eine Kindergrundsicherung nur dann hält, was sie verspricht, wenn sie eine maximale Höhe bereithält, die wirkliche Absicherung und Teilhabe in unserer Gesellschaft ermöglicht.“

Als ZFF fordern wir gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden seit nunmehr 11 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen ein Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Positionspapiers der Grünen-Bundestagsfraktion „Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV“ begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. den Vorstoß und fordert eine schnelle Umsetzung.

Schon lange bemängelt das ZFF die Methode zur Berechnung der Hartz IV Regelsätze, da u. a. einzelne Ausgabenpositionen willkürlich herausgestrichen und verdeckt arme Haushalte in die Berechnungen einbezogen werden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat diese Kritik nun aufgegriffen und ein methodisch konsistentes Modell vorgelegt, auf dessen Basis Regelsätze besser und nachvollziehbarer als bisher berechnet werden. Damit wird auch die Höhe der Grünen Kindergrundsicherung festgelegt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Drei Millionen Kinder und ihre Familien erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Geringere Bildungschancen, weniger soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung und beengte Wohnverhältnisse. Viele Kinder wachsen heute zudem in Haushalten auf, bei denen die Eltern trotz Erwerbsarbeit auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage verstärkt. Erwachsene und Kinder, die SGB-II Leistungen erhalten, dürfen nicht weiter an den Rand gedrängt werden! Sie brauchen mehr als ein Minimum, das heißt existenzsichernde Leistungen, die Teilhabe sicherstellen. Sie brauchen aber auch existenzsichernde Löhne, die sie unabhängig von staatlichen Leistungen machen. Die Grünen greifen dieses in ihrem Konzept auf, das unterstützen wir!“

Reckmann ergänzt: „Wir begrüßen, dass mit dem Vorschlag zur Berechnung der Regelsätze zum ersten Mal eine echte Grundlage für die Höhe der Grünen-Kindergrundsicherung geschaffen wurde. Damit wird unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgriffen. Um die Familienförderung langfristig vom Kopf auf die Füße zu stellen und armutssicher auszugestalten, fordern wir seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 628 Euro. So sieht soziale Gerechtigkeit aus!“

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.06.2020

AKTUELLES

Seit Inkrafttreten des SGB II und der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es Vorschläge, wie diese Form der Mindestsicherung reformiert werden sollte. Während quantitative Auswirkungen zahlreicher Konzepte bereits untersucht sind, steht ein qualitativer Vergleich der Instrumente und der Reichweite relevanter Vorschläge noch aus. Dieses böll.brief systematisiert und vergleicht Konzepte der vergangenen zwei Jahre.

Mit Blick auf die Reichweite der untersuchten Vorschläge identifiziert es drei Reformtypen:

  1. Mehr vom selben als Reform: Konzepte, die auf der Ebene der Anpassung des ökonomischen Anreizsystems verbleiben.
  2. Neuausrichtung durch selbstbestimmte Leistungsorientierung: Konzepte, die innerhalb der Systematik der bestehenden Mindestsicherung verbleiben, aber das Selbstbestimmungsrecht der Leistungsempfänger*innen erheblich verändern.
  3. Neuausrichtung durch radikalen Systemwechsel: Konzepte, die auf eine grundsätzliche Neufassung der Absichten zielen, die mit einer Grundsicherung verbunden sind.

Die Systematisierung der Instrumente der Grundsicherung liefert hinsichtlich der Dimensionen sozialer Teilhabe die wichtige Erkenntnis, dass das SGB II nicht allein aus Regelbedarfen und Anrechnungsregeln besteht.

Die Studie finden Sie hier.

Das systematische Wissen über die Lebenslagen von geflüchteten Frauen, Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist beschränkt. Das Forschungsprojekt „Geflüchtete Frauen und Familien“ (GeFF) untersucht deswegen systematisch die besonderen Umstände der Flucht und der Integration von geflüchteten Frauen und Familien auf der Grundlage der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten. Als zentraler Befund geht erstens hervor, dass sich die Familienstrukturen von Frauen und Männern mit Fluchthintergrund stark unterscheiden: Frauen erreichen Deutschland in der Mehrheit mit ihren Familien, während über die Hälfte der Männer zunächst alleine kommen. Dies ist unter anderem auf die Risiken und Kosten der Flucht zurückzuführen, die sich in den Fluchtmustern von Familien widerspiegeln: Frauen und Kinder fliehen im Gegensatz zu Männern in der Regel im Familienverband oder folgen Männern auf sichereren Routen nach. Die Trennung von Angehörigen während und nach der Flucht korreliert weiterhin mi t erhöhten Gesundheitsrisiken, besonders für Frauen. Drittens zeichnet sich ein klares Gefälle in der sozialen und ökonomischen Teilhabe von geflüchteten Frauen und Männern ab. Dies könnte einerseits auf die geringere Berufserfahrung und die erhöhten gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Frauen zurückzuführen sein, andererseits leben Frauen öfter als Männer mit Familie in Deutschland, für die mehrheitlich sie die Versorgung übernehmen.

Abstract und kostenlosen Volltext-Download finden Sie unter: https://www.iab.de/185/section.aspx/Publikation/K200722CCC/?x=nl

Kaum ein Thema wird in der Öffentlichkeit aktuell so kontrovers diskutiert wie das bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Bemerkenswert dabei ist, dass sich das BGE keiner politischen Strömung zuordnen lässt.

Auch die Arbeiterwohlfahrt hat der aktuelle Grundeinkommensdiskurs erreicht. So wurde der AWO Bundesverband durch die Bundeskonferenz der AWO im November 2016 in Wolfsburg beauftragt, unter anderem im Zusammenhang mit der Frage, wie Care-Arbeit in einem verständlichen und am Lebensverlauf orientierten Gesamtsystem besser abgesichert werden kann, auch das bedingungslose Grundeinkommen als eine Lösungsoption zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund haben die Fachausschüsse Kinder, Jugend, Frauen, Familie und Bildung sowie Gesundheit und Soziales des Präsidiums des AWO Bundesverbandes unter Leitung von Christiane Reckmann bzw. Prof. Dr. Thomas Beyer im September 2018 eingemeinsames Kolloquium ausgerichtet, zu dem auch Fachleute aus Politik und befreundeten Organisationen eingeladen waren. Für den fachlichen Input konnte Dr. Rigmar Osterkamp, vorm. ifo Institut für Wirtschaftsforschung, gewonnen werden, der in den Jahren 2007 – 2011 das BGE-Experiment in Namibia beobachtet hat und seither den Grundeinkommensdiskurs begleitet hat.

Im Ergebnis dieses Kolloquiums und weiterer Beratungen in beiden Fachausschüssen wurde das vorliegende Positionspapier erarbeitet, das das Präsidium des AWO Bundesverbandes im Mai 2020 verabschiedet hat.

Teil 1 und Teil 2 der Gemeinsame Webkonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. sind jetzt online verfügbar unter:

https://www.bagfw.de/veranstaltungen-alt/detailseite-webkonferenz-wege-aus-der-armut

Das „Bündnis für Familie Königs Wusterhausen“ hat am 1. Juni, dem Internationalen Tag des Kindes, einen Mal- und Zeichenwettbewerb für Kinder und Jugendliche aus KW unter dem Motto „Mein Lieblingsort in KW“ gestartet.

Kitakinder können eine Zeichnung einreichen, Schulkinder und Jugendliche bis 18 Jahre ein Foto.

Dabei bitten wir auch um eine Begründung „Mein Lieblingsort in KW ist….., weil….“.

Die derzeitige Koordinierungsstelle des Bündnisses, der SHIA-Landesverband Brandenburg e. V in der Bahnhofstraße 4, ist Abgabestelle für die Zeichnungen und Fotos.

Für den Wettbewerb ist beigefügte Erklärung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern erforderlich, damit das Bündnis die Zeichnungen und Fotos für weitere Projekte (angedacht ist u. a. eine Kalender 2021) nutzen kann.

Aufgrund von Bitten der Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit wird der Einsendeschluss letztmalig verlängert bis zum 31. Oktober 2020.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden durch eine Jury bestimmt und zu einer Auszeichnungsveranstaltung eingeladen.

Der Wettbewerb ist ein Beitrag des Bündnisses zum 700jährigen Jubiläum der Stadt Königs Wusterhausen.

Für Fragen steht die Sprecherin der Koordinierungsgruppe des Bündnisses, Birgit Uhlworm, unter Tel. 03375/294752, zur Verfügung.

Die Mailadresse lautet: post@shia-brandenburg.de.

Die ersten Zeichnungen und Fotos wurden bereits eingereicht, z. B. von Kindern der Kita am Kirchplatz.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 08/2020

SCHWERPUNKT I: Corona Krise

Anlässlich des gestern im Koalitionsausschuss verabredeten Konjunkturpakets begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die beschlossenen Maßnahmen, mahnt aber langfristig eine zielgenaue Unterstützung für arme Familien an.

Der Koalitionsausschuss hat sich im Rahmen eines Konjunkturprogramms auf mehrere Unterstützungsleistungen verständigt, die Familien in Zeiten der Corona-Pandemie helfen sollen. Dazu gehören ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, der bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird, zusätzliches Geld für den Kita-Aus- und Umbau, die Beschleunigung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung in der Schule und die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von aktuell 1.908 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich erfreut: „Familien haben in den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie erheblich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beigetragen. Daher begrüßen wir, dass sie durch das nun vorgelegte Konjunkturpaket unterstützt und entlastet werden sollen. Das ist bitter nötig, denn viele Familien werden nach wie vor zwischen Job, Home-Schooling und Kinderbetreuung zerrieben und fallen teilweise in ein finanzielles Loch. Die Senkung der Mehrwertsteuer, die Stabilisierung von Stromkosten, die zusätzliche Unterstützung zum Ausbau von Kindertagesbetreuung und Ganztag in der Schule – das alles hilft Familien und ihren Kindern. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist zudem ein überfälliger Schritt, der auch ohne Corona dringend notwendig gewesen wäre.“

Mit Blick auf den geplanten Kinderbonus fährt Reckmann fort: „Der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind kann Familien unbürokratisch helfen, um z. B. aufgeschobene Anschaffungen nachzuholen. Dabei ist es für das ZFF von enormer Bedeutung, dass diese Einmalzahlung nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird und damit armen Familien direkt zu Gute kommen kann. Allerdings geht es beim Kinderbonus um einen kurzfristigen Konsumanreiz. Eine langfristige sozial gerechte Verteilung sieht für uns anders aus! Arme und von Armut bedrohte Familien brauchen eine dauerhafte Lösung, die ihren Kindern ein Aufwachsen frei von Mangel und Entbehrung ermöglicht. Die stabile und breite Öffnung der Kindertagesbetreuung und Schulen auf der einen und die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung auf der anderen Seite, die wir seit Jahren fordern, wäre angesichts der aktuellen Krise und ihrer langfristigen Folgen der richtige Weg!“

Anlässlich des Internationalen Kindertages forderte ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, nachhaltige Konzepte zur Bekämpfung von Armut von Kindern und Jugendlichen vorzulegen. Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 04.06.2020

Ministerin Giffey: Familien profitieren vom Konjunkturprogramm mehrfach

Das Bundeskabinett hat heute Teile des Corona-Konjunkturpakets beschlossen – darunter den Kinderbonus: 300 Euro für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind. Damit wird gezielt ein kurzfristiger zusätzlicher Konjunkturimpuls gesetzt, indem die Kaufkraft von Familien gestärkt wird. Insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen kommt der Kinderbonus zugute.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Der Kinderbonus greift zusätzlich zum Kindergeld und Kinderzuschlag vielen Familien finanziell unter die Arme. Gerade da, wo es finanziell knapp ist, ist jeder Euro willkommen, um für die Kinder etwas zu kaufen oder gemeinsam etwas zu unternehmen. Für Familien steckt im Konjunkturpaket aber noch viel mehr drin: Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird mehr als verdoppelt und Familien mit Kindern können durch die Absenkung der Mehrwertsteuer insgesamt 15 Prozent mehr einsparen als Haushalte ohne Kinder, denn Familien sind überproportional am Konsum beteiligt. Eine geringere Mehrwertsteuer hilft also den Familien und der Konjunktur gleichermaßen. Für eine zusätzliche Entlastung sorgt die Absenkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, denn Strompreise, die bezahlbar sind, nehmen Familien große Sorgen. In der nächsten Kabinettssitzung sollen auch die zusätzlichen Investitionen in den Ausbau der Kitaplatzkapazitäten inklusive Umbau und Sanierung und der Ganztagesbetreuung in der Grundschule beschlossen werden. Alle Maßnahmen zusammen genommen sind ein echter familienpolitischer Wumms, von dem Kinder und Eltern auf ganz unterschiedliche Weise profitieren werden.“

Der Kinderbonus wird im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom Bundesfinanzministerium geregelt: Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten in Höhe von 150 Euro im September und im Oktober 2020 ausgezahlt. In allen anderen Fällen, das heißt für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 ein Kindergeldanspruch besteht, wird der Kinderbonus ebenfalls zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober und nicht zwingend in zwei Raten gezahlt. Die weiteren Einzelheiten werden im Verwaltungswege entschieden. Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt.Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.

Zu den weiteren Maßnahmen im Einzelnen:Gezielte finanzielle Entlastung für Familien in der Krise

Mit dem Konjunkturpaket zahlt die Bundesregierung für mehr als 18 Mio. Kinder und Jugendliche 300 Euro Kinderbonus. Das heißt, für jedes Kind, für das in 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es den Bonus, der in zwei Raten zu jeweils 150 € ausgezahlt wird. Auch Familien im SGB II-Bezug und Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen, profitieren davon, denn der Kinderbonus wird nicht auf diese Leistungen angerechnet. Er wird beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Der Kinderbonus führt auch nicht dazu, dass die Kita-Beiträge neu berechnet und möglicherweise erhöht werden und er kommt natürlich auch Pflegekindern und Kindern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zugute.

Das ist sozial- und konjunkturpolitisch richtig. Gerade die Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern profitieren davon und setzen einen starken Impuls zur Wiederbelebung der Konjunktur.

Schon zu Beginn der Corona-Krise haben wir mit dem „Notfall-KiZ“ und den Sonderregelungen im Elterngeld den Zugang zu den Familienleistungen erleichtert. Im April und Mai wurden mehr als 200.000 zusätzliche Kinder in den Kinderzuschlag aufgenommen.

Die Schließung von Kitas und Schulen hat alle Familien vor große Herausforderungen gestellt. Besonders getroffen hat sie aber die alleinerziehenden Mütter und Väter. Mit dem Konjunkturpaket haben wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis Ende 2021 mehr als verdoppelt, von 1.908 € auf 4.000 €. Damit haben sie mehr Netto vom Brutto, eine Entlastung, die sie dringend benötigen und gut gebrauchen können. Und für den Steuervorteil müssen Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung warten. Mit der Lohnsteuer können sie die Entlastung noch im nächsten halben Jahr direkt nutzen. Von der Entlastung profitieren fast eine Million erwerbstätige Alleinerziehende und ihre Kinder.

2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Krise hat den Blick für die elementare Bedeutung von Vereinbarkeit geschärft: Ohne eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf funktioniert unsere Gesellschaft und unser Wirtschaftssystem nicht. Deshalb setzt das Konjunkturpaket auch hier wichtige Impulse:

Der Ausbau von Kinderbetreuung in der Kita und Kindertagespflege und der Ganztagsbetreuung in der Grundschule erleichtert die Vereinbarkeit für Eltern deutlich. Deshalb investiert die Bundesregierung 1 Milliarde Euro zusätzlich in den Ausbau von Kitas und 2 Milliarden zusätzlich in den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung. Verlässliche Kitas, Horte und Ganztagsschulen sind eine Voraussetzung dafür, dass Mütter erwerbstätig sein können und dass sie sich die Familienaufgaben partnerschaftlich mit den Vätern aufteilen können. Alleinerziehende profitieren besonders von einem gut ausgebauten Betreuungsangebot. Es wird ein zusätzliches Programm mit Überbrückungshilfen aufgelegt, das eine große Unterstützung auch für gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen ist. Dazu gehören beispielswiese Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheime und andere gemeinnützige Kinder- und Jugendunterkünfte sowie Träger des internationalen Jugendaustauschs. Zudem wird es in 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW geben, für das der Bund eine Milliarde Euro zur Verfügung stellt und Bund und Länder gemeinsam die Sicherheiten hinterlegen. Mit den Kuren in den Kliniken des Müttergenesungswerks und der Familienerholung haben wir gute Angebote, Familien zu unterstützen, insbesondere nach dieser Zeit der besonders starken Belastungen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige. Auch Angebote der Familienbildung, vom Elterncafé bis zum Eltern-Kind-Kurs, fördern den familiären Zusammenhalt. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass diese Einrichtungen die nächsten Wochen und Monate überstehen.

3. Weitere Maßnahmen, die Familien unterstützen

Die Absenkung der Mehrwertsteuer führt dazu, dass Familien weniger für ihre Lebenshaltungskosten aufwenden müssen. Sie wirkt sofort und kommt unmittelbar bei den Familien an, wenn die Unternehmen ihre Preise entsprechend senken. Die Familien erhalten so mehr Spielraum für ihre Ausgaben. Familien haben einen überdurchschnittlich hohen Konsum und machen die Hälfte der Gesamtbevölkerung aus. Die Maßnahme hilft also den Familien und der Konjunktur gleichermaßen. Für zusätzliche Entlastung sorgt die Absenkung der EEG-Umlage. Bezahlbare Strompreise nehmen Familien große Sorgen.

Der kommunale Solidarpakt im Umfang von 6 Milliarden Euro ist gut angelegtes Geld. Denn ein gutes Umfeld vor Ort ist gerade für Familien zentral. Dafür brauchen die Kommunen Mittel, damit sie Spielplätze, Schwimmbäder, Sportplätze, öffentlichen Nahverkehr, Parks und vieles mehr für Familien vorhalten können. Hierbei unterstützen wir sie und damit ganz zentral auch die Familien mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket.Auch die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen oder die Unterstützung beim Neustart aus der Insolvenz sind für Familien von Bedeutung. Sie sichern Arbeitsplätze und machen es den Eltern möglich, ihre Familien zu versorgen. In zwei Dritteln aller Familienhaushalte sind beide Eltern erwerbstätig. Rund 70% der Alleinerziehenden sind erwerbstätig. Eltern brauchen sichere Arbeitsplätze. Generell kommt die Zahlung des Kurzarbeitergeldes Millionen Eltern zugute.

Jedes Jahr fangen mehr als eine halbe Million Jugendliche eine berufliche Ausbildung an und starten damit in ihre berufliche und finanzielle Selbstständigkeit. Die Mütter und Väter sind froh, wenn es für ihre Kinder mit einer Ausbildung vorangeht. Viele Familien werden erleichtert sein, wenn ihre Kinder trotz der Krise eine Ausbildung beginnen können. Dafür sorgen wir mit der Förderung von mehreren 100.000 Ausbildungsplätzen (eine halbe Milliarde Euro) bei Unternehmen. Wir investieren unmittelbar in die Jugendlichen und adressieren ein weiteres Zukunftsthema, das ganz besondere Bedeutung für Familien hat.

Hinweis: Einige Maßnahmen des Konjunkturpaketes, die hier aufgeführt sind, sind in einer nächsten Sitzung des Bundeskabinetts zu beschließen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.06.2020

Die über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe sind ein wichtiger Teil der Sozial- und Bildungslandschaft in Deutschland. Viele Einrichtungen leiden unter den Einschränkungen durch die Corona-Krise und haben in dieser Zeit Umsatzeinbußen.

Das Konjunkturpaket berücksichtigt die schwierige Lage und zeigt: Gemeinnützige Organisationen und Verbände können in der Corona-Krise auf die Unterstützung der Bundesregierung zählen. Sie sind maßgeblich, um die gesellschaftlichen Auswirkungen der Krise beherrschbar zu halten, und sie unterstützen den Zusammenhalt der Menschen. In der Pandemie kommen sie häufig in finanzielle Bedrängnis. Bislang blieb den Einrichtungen aufgrund fehlender Rücklagen und Ertragslage oft der Zugang zu Krediten verwehrt.

Die Koalitionsbeschlüsse der Bundesregierung vom 03. Juni 2020 sehen nun insbesondere vor, die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und deren Unternehmungen zu sichern. Dazu legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Darüber hinaus haben soziale Träger die Möglichkeit, Mittel aus dem Programm für Überbrückungshilfen zu erhalten.

Kredite aus KfW-Sonderprogramm

Der Bund wird die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen unterstützen. Er wird sofort 1 Milliarde Euro als Globaldarlehen der KfW für entsprechende Programme der landeseigenen Förderinstitute (LFI) vergeben. Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe an gemeinnützige Organisationen zu sehr günstigen Konditionen (1-1,5 % p.a.). Ermöglicht werden sollen auch tilgungsfreie Anfangsjahre, eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren und Stundungen, Vergleiche und Erlasse im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Die Darlehen können bis zum 31.12.2020 vergeben werden. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000€.

Der Bund übernimmt das Ausfallrisiko durch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung. Die Länder können mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 % sicherstellen.

Zuschüsse aus Überbrückungshilfe-Programm

Ein Programm für Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen wird für die Monate Juni bis August für diejenigen gemeinnützigen Träger aufgelegt, denen auch mit einem Kredit noch nicht ausreichend geholfen werden kann. Dies ist eine weitere wichtige Unterstützung.

Diese Zuschüsse sollen helfen, die vielfältige Landschaft aus gemeinnützigen Trägern wie beispielsweise Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Schullandheimen oder Familienferienstätten in Deutschland zu erhalten. Mit ihrer Kombination aus preiswerter Unterkunft und Verpflegung sowie pädagogischen Programmangeboten sind sie unverzichtbarer Bestandteil der außerschulischen Bildung.

Mit den beschlossenen Maßnahmen wollen wir diese Einrichtungen unterstützen, damit Kinder und Jugendliche auch in Zukunft Ferienfreizeiten, Klassenfahrten und zusammen mit ihren Familien günstige Urlaube erleben und internationale Erfahrungen machen können.

Von dem Programm profitieren nun auch Inklusionsbetriebe, die die bisherigen Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen konnten. Das sind Betriebe, in denen bis zu 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind. Ebenfalls können jetzt Sozialkaufhäuser Hilfen bekommen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung im Koalitionsausschuss auf ein milliardenschweres Konjunkturpaket. Wir haben uns dabei vor allem für die Unterstützung von Familien eingesetzt. Der Zweiklang aus finanzieller Unterstützung einerseits und weiterem Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur andererseits entspricht dabei der Grundidee unserer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung.

„Familien mit kleinen Einkommen können den von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durchgesetzten Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind gut gebrauchen. Auf die Grundsicherung wird dieser nicht angerechnet, so dass auch Familien, die Hartz IV beziehen, den Kinderbonus bekommen. Vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren, denn für bessergestellte Familien wird die Einmalzahlung bei der Einkommensteuererklärung mit den für sie wirkenden zusätzlichen Entlastungen durch die steuerlichen Kinderfreibeträge verrechnet.

Weitere finanzielle Entlastungen für Familien ergeben sich durch steuerliche Erleichterungen. So wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.000 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Und auch die zeitlich befristete Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent werden Familien in ihrem Portemonnaie spüren.

Uns ist bewusst, dass Familien viel mehr brauchen, als eine einmalige Geldleistung. Deswegen setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass Kitas und Schulen dem Infektionsgeschehen entsprechend ihr Angebot weiter ausweiten. Kinder brauchen Kinder, mit denen sie gemeinsam spielen und lernen können.

Wie wichtig die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur für unsere Gesellschaft und die Teilhabe von Kindern ist, wird in der Krise gerade besonders deutlich. Daher ist richtig, dass der Bund den Ländern im Rahmen des Konjunkturprogramms weitere finanzielle Mittel für den Ausbau und qualitative Verbesserungen für Kindertageseinrichtungen sowie Ganztagsschulen und -betreuung zur Verfügung stellen will. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer Infrastruktur, die allen Kindern Bildung und Teilhabe ermöglicht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 04.06.2020

Mehr Geld für den Kita-Ausbau und für den schnelleren Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen

Gestern Nacht hat der Koalitionsausschuss ein Konjunkturpapier zur Belebung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass Eltern und Kinder, die durch die Corona-Krise besonders betroffen waren und immer noch sind, in starkem Maße von den geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur profitieren. Wir haben außerdem dafür gesorgt, dass das meiste Geld für Investitionen in die Zukunft aufgebracht wird: Für den Kita-Ausbau, für den schnelleren Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen und für die digitale Bildung an Schulen gibt es Zuschüsse. Durch Senkung der Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr, durch die Verdoppelung des steuerlichen Freibetrages für Alleinerziehende für eineinhalb Jahre und den Kinderbonus für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen wird die Konjunktur wieder angekurbelt.

Jugendherbergen, Schullandheime und andere gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die in der Corona-Krise ihre Angebote für Familien aussetzen mussten und in existentielle Nöte geraten sind, werden ebenfalls unterstützt.

Ein kraftvolles Programm für Familien und ein Schub für die Wirtschaft! Erfreulich ist, dass das Paket viele Maßnahmen enthält, die strukturell und langfristig wirken. Das ist ein echter Sprung ins nächste Jahrzehnt und echte Zukunftspolitik!“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 04.06.2020

Zur Debatte über den Kinderbonus erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Grigorios Aggelidis:

„Der Kinderbonus ist gut gedacht, aber entweder nicht gut gemacht oder schlicht eine Mogelpackung. Denn er soll zwar nicht auf die Grundsicherung angerechnet, dafür aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet werden. Manche Eltern müssen ihn also über die Einkommensteuer quasi wieder zurückzahlen. Wenn der Familienbonus aber eine Anerkennung der besonderen Belastung von Familien durch die Corona-Krise sein soll, muss er gerade denjenigen zugutekommen, die Homeoffice, Kinderbetreuung und auch Beschulung unter einen Hut gebracht haben. Alles andere wäre unfair. Union und SPD sollten ihre Pläne daher nachbessern. Der Respekt für Eltern darf nicht selektiv sein. Und er darf auch nicht einmalig sein. Deshalb muss die Große Koalition die Perspektiven von Familien grundsätzlich verbessern, etwa bei Kinderbetreuung und digitaler Bildung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 05.06.2020

Als einen „Schritt in die richtige Richtung“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das Konjunkturpaket des Koalitionsausschusses bewertet. „Der wirtschaftliche Einbruch durch die Pandemie belastet auch die Haushalte der Länder und vor allem der Kommunen. Damit die Kommunen, die weitestgehend für die frühkindliche Bildung und den Unterhalt der Schulen zuständig sind, ihre Aufgaben weiter stemmen können, ist ein Ausgleich für die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen der richtige Weg. Zudem werden der weitere Ausbau der Krippen, Kitas und des Ganztags sowie Hygienemaßnahmen gefördert. Die Gelder müssen aber auch dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: den armen Kommunen. Diese werden teilweise gestützt, aber die Steuerung reicht nicht aus. Eine Unterstützung nach Sozialindex ist notwendig“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M.

„Trotzdem brauchen Länder und Kommunen auf Dauer wesentlich mehr Sicherheit und finanzielle Mittel, um ein gerechteres und besseres Bildungssystem aufzubauen und die notwendigen Investitionen in Gebäude und den Ausbau der Digitalisierung leisten zu können. Die Schwächen des Bildungssystems hat die Corona-Krise wie unter einer Lupe für alle sichtbar gemacht. Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, um wirksam gegen zu steuern“, betonte Tepe. Deshalb müsse insbesondere für hochverschuldete Kommunen mit großen sozialen Problemen sichergestellt werden, dass die bereitstehenden Gelder auch abgerufen werden können. Das sei Voraussetzung, um den Investitionsstau nicht zuletzt im Bildungssektor zu überwinden.

„Der Digitalpakt ist zu spät gekommen und wird zu langsam umgesetzt. Die Mittel müssen in den nächsten fünf Jahren auf 20 Milliarden Euro erhöht und die Ausgaben verstetigt werden. Gut, dass jetzt mit dem Konjunkturpaket die Ausbildung und Einstellung von Systemadministratoren in den Schulen vom Bund gefördert werden. Dafür müssen die Länder, die für die Lehrkräfte an Schulen zuständig sind, mehr Geld in die Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen investieren und für ein zielgerichteteres Angebot sorgen“, unterstrich die GEW-Vorsitzende. „Die Umsetzung darf nicht durch ein weiteres Hickhack mit Blick auf Zuständigkeiten und Vergaberichtlinien konterkariert werden.“

Tepe begrüßte, dass die jungen Menschen mit den Maßnahmen der Ausbildungsförderung in den Blick genommen würden: „Das ist ein wichtiges Signal.“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstand vom 04.06.2020

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Mit dem Konjunkturpaket nimmt die Bundesregierung viel Geld in die Hand, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Sie setzt ein starkes Signal für den Konsum und für eine Stärkung der Binnennachfrage. Leistungskürzungen erteilt sie damit eine klare Absage und das ist gut so!

Die geplante befristete Mehrwertsteuerabsenkung zielt auf die breite Bevölkerung ab und wird deshalb begrüßt. Damit die Mehrwertsteuerabsenkung bei den Betroffenen ankommt, muss sichergestellt sein, dass die Unternehmen die Erleichterungen an die Kunden weitergeben.

Einer der positiven Aspekte ist aus unserer Sicht der Kinderbonus. Er ist eine unbürokratische Einmalzahlung, der viele Familien entlasten wird. Grundsätzlich begrüßen wir daher, dass die Belange aller Familien und Kinder im vorliegenden Konjunkturpaket aufgegriffen wurden. Eine wichtige Stellschraube ist dabei auch, dass Menschen in der Grundsicherung profitieren, deren Bedarfe in der Corona-Krise noch zu wenig berücksichtigt wurden.

Gleichwohl würden wir eine Lösung bevorzugen, die sich zielgerichteter auf untere Einkommensgruppen konzentriert. Über diese kurzfristige Konjunkturmaßnahme hinaus muss die Prävention und Überwindung von Kinderarmut zudem Gegenstand des Zukunftspakets werden. Zur Zukunft gehört deshalb eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung.

Die AWO begrüßt die Absicht der Koalition, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Die Kommunen müssen leistungsfähig bleiben, damit die soziale Infrastruktur vor Ort in ihrer Vielfalt und Qualität erhalten bleiben kann. Der finanzielle Handlungsdruck in den Kommunen darf nicht zu Abstrichen in der sozialen Daseinsvorsorge führen.

Das geplante KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen ist zudem ein überfälliger Schritt. Viele soziale Unternehmen fallen aktuell nicht über die bereits aufgespannten Rettungsschirme. Damit die soziale Infrastruktur die Corona-Krise unbeschadet übersteht, muss es auch für diese Unternehmen schnelle Hilfen geben.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.06.2020

  • Einkommensarme brauchen gezielte finanzielle Unterstützung
  • Negative Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Bildungsgerechtigkeit verhindern
  • digitale Innovationen und ökologische Nachhaltigkeit in sozialen Diensten ermöglichen

Berlin, den 14. Juni 2020 – Die Corona-Pandemie trifft sozial benachteiligte Menschen besonders hart. „Konjunkturelle Impulse, wie sie die Bundesregierung jetzt plant, sind für die Erholung der Wirtschaft wichtig. Einkommensarme Menschen dabei besonders zu berücksichtigen macht sozial und ökonomisch Sinn“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Es ist daher richtig, den vereinfachten Zugang zu Leistungen für Hartz IV- Empfängerinnen und Empfänger über den 30. September hinaus zu verlängern und den geplanten Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind nicht auf die Grundsicherung anzurechnen. Nur so stärkt der Kinderbonus die Kaufkraft armutsbetroffener Familien.

„Für Familien, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, muss jedoch mehr getan werden, um verminderte Notfallhilfen, fehlende Sonderangebote sowie Zusatzkosten, wie beispielsweise im Homeschooling auszugleichen. „Wir schlagen vor, für diese Familien zusätzlich pro Kind 80 Euro monatlich vorzusehen, denn die außergewöhnlichen Belastungen der Corona- Pandemie sind in keiner Regelsatzberechnung berücksichtigt“, so Loheide. Auch müsse für jedes dieser Kinder ein Computer zur Verfügung stehen. „Nicht vergessen dürfen wir aber auch die erwachsenen Grundsicherungsbeziehenden. So werden gerade Alleinstehende hart von der Corona-Krise getroffen. Gemeinsam mit vielen anderen Verbänden schlagen wir vor, den besonderen Krisenbedarf mit monatlich 100 Euro auszugleichen“, so Loheide weiter.

Die Corona-Krise verschärft in alarmierender Weise die in Deutschland ohnehin ausgeprägte Bildungsungerechtigkeit. Kinder und Jugendliche aus sozial und ökonomisch benachteiligten Familien sind auf eine gut ausgebaute Bildungsinfrastruktur angewiesen. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung zusätzliche Investitionen in den Ausbau der Kitas und der Ganztagsschulen stecken will. Die Investitionen in Gebäude laufen jedoch ins Leere, wenn der eklatante Mangel an pädagogischem Fachpersonal nicht ebenfalls politische Priorität bekommt.

Die geplante Überbrückungshilfe für kleinere und mittlere Unternehmen kann auch von Sozial- und Bildungseinrichtungen beantragt werden. „Die branchenoffenen Betriebskostenzuschüsse können einen Beitrag zur Existenzsicherung vieler sozialer Träger leisten, die große Umsatzeinbrüche aufgrund der Corona-Pandemie haben“, so Loheide. Damit gemeinnützige Einrichtungen die Hilfen tatsächlich nutzen können, muss bei der Gestaltung der Programme sehr genau auf ihre Besonderheiten im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft geachtet werden.

Loheide: „Besonders freut uns auch die Öffnung von KfW-Krediten für gemeinnützige Organisationen. Damit wird eine wichtige Forderung der Freien Wohlfahrtspflege zur Sicherung der Liquidität ihrer Träger erfüllt. Aber auch hier ist es wichtig, bei der konkreten Ausgestaltung auf die Besonderheiten von gemeinnützigen Einrichtungen zu achten. So bestehen zum Beispiel Unterschiede bei den Anforderungen an Kreditsicherheiten. Auch die Förderung energieeffizienter Gebäude und Mobilität bei sozialen Trägern ist ein kluger Impuls. Aber auch die Förderung von Barrierefreiheit hätte gut in das Konjunkturprogramm einer inklusiven Gesellschaft gepasst.“

Teil des Konjunkturprogramms ist auch ein „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“, den die Diakonie Deutschland unterstützt. Die Corona- Pandemie zeigt die Notwendigkeit eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitsdienstes, der für die gesamte Bevölkerung tätig ist. „Die Bundesinitiative führt hoffentlich dazu, dass Länder und Kommunen den Öffentlichen Gesundheitsdienst auch in Zeiten knapper Kassen arbeitsfähig machen“, so Loheide.

Mehr Informationen: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.06.2020

Die große Koalition hat sich als Antwort auf den Wirtschaftseinbruch wegen der Corona-Krise auf ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturprogramm geeinigt. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Dieses historisch einmalige Paket ist ein großer Wurf für unser Land. Es schiebt nicht nur spürbar die Wirtschaft an, sondern ist auch sozial ausgewogen, familienfreundlich, innovativ und weist auch ökologisch in die richtige Richtung. Dadurch wird es auch zu einer starken demokratischen Antwort auf die Populisten, die vergeblich versuchen, aus der Krise Kapital zu schlagen.“

Das Konjunkturpaket sieht unter anderem eine befristete Mehrwertsteuersenkung, einen Kinderbonus und deutlich höhere Prämien für Elektroautos vor. Zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen legt der Bund ein Kredit- Sonderprogramm der KfW auf.

„Natürlich haben wir an einzelnen Punkten noch Fragen und Verbesserungsvorschläge“, sagt Lilie. „Aber wir sollten diesen zukunftsweisenden Kompromiss jetzt nicht zerreden. Dieses insgesamt weitsichtige und mutige Paket sichert Teilhabe für alle und eine gute Zukunft für viele in unserem Land.“

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.06.2020

Anlässlich der Diskussion über einen Familienbonus in Höhe von einmalig 300 Euro je Kind als Teil des Corona-Konjunkturprogramms spricht sich die Diakonie Deutschland dafür aus, Hilfen auf Familien mit einem niedrigen Einkommen zu konzentrieren. Dies sei nicht nur aus sozialpolitischen Gründen notwendig, sondern auch aus konjunkturpolitischen Gründen sinnvoll.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Corona- Krise hat Familien mit niedrigen Einkommen besonders getroffen. Sie haben keine Rücklagen, um gestiegene Ausgaben aufgrund wegfallender Sonderangebote, verminderter Hilfeangebote wie Tafeln und zusätzlicher Kosten fürs Home- Schooling auszugleichen.“ Die Auszahlung solle an alle Familien erfolgen, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, den Kinderzuschlag oder Grundsicherungsleistungen erhalten, so Loheide.

Eine solche Fokussierung mache auch konjunkturpolitisch Sinn, erklärt Loheide:

„Familien mit geringem Einkommen werden die dringend benötigte Finanzhilfe direkt ausgeben. Dadurch stärken sie unmittelbar die private Nachfrage.“ Bei Familien, die trotz der Krise finanziell gut dastehen, dürfte der Bonus dagegen teilweise auf der hohen Kante landen.

Darüber hinaus fordert Loheide klare Regelungen für die digitale Teilhabe von Familien und Kindern, um die akute Benachteiligung von Kindern ohne digitale Ausstattung zu beheben. Loheide: „E-Learning und Home-Schooling werden noch über Monate andauern und sie funktionieren nicht ohne Hardware und Internetzugang.

Kinder brauchen jetzt Computer für ihre Hausaufgaben. Aus der Coronakrise darf keine Bildungskrise werden.“ Es sei in einigen Bundesländern völlig unklar, wie und wann aus den Mitteln aus dem Sofortprogramm für digitale Teilhabe in Höhe von 500 Millionen Euro schließlich Geräte bei den betroffenen Kindern ankommen.

„Auch reichen die bisher pro Kind vorgesehenen 150 Euro nicht. Um eine digitale Grundausstattung zu gewährleisten, sind 400 Euro nötig“, so Loheide.

Die Diakonie Deutschland erwartet von der Politik, die Wirtschaftskraft von Familien mit kleinen Einkommen zu stärken. Familien- und Bildungsförderung ist die beste Wirtschaftsförderung. „Gesamtgesellschaftlich und sozialpolitisch wäre es ein großer Fehler, Familien und ihre Kinder jetzt im Abseits stehen zu lassen“, warnt Loheide.

Mehr Infos: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.05.2020

Der Familienbund der Katholiken begrüßt grundsätzlich dasvon der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket. Die vorgesehene Unterstützung von Familien mit einer Einmalzahlung in Höhe von 300 Eurokritisiert der Verband jedoch als „völlig unzureichend angesichts der monatelangen enormen Belastungen von Kindern und Eltern in der Coronakrise“. Familienbund-Präsident Hoffmann wies darauf hin, dass Familien bereits seit einem Vierteljahr einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Homeoffice, Homework und Homeschooling betrieben und inzwischen weit über ihre Belastungsgrenze eingespannt seien. „Kitas und Schulen arbeiten bislang überall bestenfalls im Krisenmodus. Ein Ende dieser Ausnahmesituation ist für Eltern nicht absehbar. Wie Schule und Kita nach den Sommerferien arbeiten werden, ist noch völlig unklar. Auch innerfamiliäre Betreuungsformen durch Großeltern ste-hen ja in vielen Fällen nicht mehr zur Verfügung.“ Für viele Familien komme nach Hoffmanns Worten auchfinanzielle Notüber Kurzarbeit und die deutlich gestiegene Arbeitslosigkeit hinzu. Eltern und Kinder bräuchten schnelle und unbürokratische Hilfe vom Staat durch eine regelmäßige monatliche finanzielle Unterstützung Die Politik trägt jetzt Verantwortung für Familien über die gesamte Zeit der Corona-Einschränkungen. Hoffmann bekräftigte seine Forderung nach einem Corona-Elterngeld: „Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld angelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich, gezahlt über die gesamte Dauer der Krise. Das würde Familien helfen und die Eltern als große unsichtbare Leistungsträger in der Corona-Krise honorieren. “Darüber hin-aus fordert Hoffmann die Einführung einer Corona-Elternzeit.

„Familien werden mittelfristig auch weiter in besonders hohem Maße in ihren Lebensbedingungen unter der Corona-Krise leiden“, sagte Hoffmann weiter. „Ein Ende des Krisenmodus in Kitas und Schulen ist ebenso wenig absehbar, wie das deutlich erschwerte Arbeiten vieler Eltern im Homeoffice. Denn Homeoffice ist kein Betreuungsmodell. Da die Belastungen von Familien voraussichtlich bis weit ins nächste Jahr reichen werden, ist eine Einmalzahlung bestenfalls ein Tropfen auf einem heißen Stein. Familien brauchen in dieser Krise jedoch eine kontinuierliche Unterstützung. Andernfalls kommt der Staat seiner selbst erklärten Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie nicht nach. Familien sind für unsere Gesellschaft mindestens genauso wichtig wie Lufthansa, Deutsche Bahn und Co.“

„Es zeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftli-chen Einheiten wie Familien sind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt“

„Genauso wichtig ist für Eltern aber auch die Einführung einer Corona-Elternzeit“, sagte Hoffmannweiter, „die ihnen gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht gibt, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Denn Eltern, insbesondere Mütter, leisten derzeit nicht nur ihre Erwerbsarbeit, sondern einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Home-Office, Home-Schooling und Home-Work.

“Der Staat sei zweifellos zur Bewältigung der Corona-Krise unverzichtbar, sagte Hoffmann. „Es zeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten wie Familien sind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt und die Betreuung und Bildung für Kinder nicht mehr gewährleisten kann.“

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 04.06.2020

In dem jetzt beschlossenen Konjunkturprogramm stehen nicht nur Wirtschaft und Sicherung von Arbeitsplätzen im Vordergrund. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung setzt Bundesfamilienministerin Giffey wichtige Impulse.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßt die Unterstützung der Familien durch die Aufstockung und Beschleunigung der Investitionen in die Kindertagesbetreuung. „Familien sind in dieser Krise am Stärksten belastet. Ohne eine Entlastung der Eltern durch Kitas, Horte und Ganztagesschulen ist Bildungsgerechtigkeit und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht machbar. Die Familien zerbrechen an der Belastung“, sagt Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Diese Krise habe verdeutlicht wie wichtig eine umfassende und inklusive Kindertagesbetreuung sei. Denn diese Krise habe auch gezeigt wie verwundbar insbesondere Frauen und Familien mit sozial schwierigen Lebenssituationen seien. „Während der Krise sind es wieder überwiegend Frauen, die familiäre Care-Tätigkeiten übernehmen und beruflich zurückstecken. Mit entsprechenden Folgen für Lohn- und Rentenlücken. Und es sind diese Familien, deren Chancen auf soziale und gesellschaftliche Teilhabe sich enorm verschlechtern. Die Rückschläge können diese Familien nur schwer wieder aufholen,“ führt Stöcker-Zafari aus.

Die zusätzlichen Gelder bieten die Chance, in Strukturen zu investieren. Was allen Familien zugute käme. Es sollten hiervor alleminnovative, kreative und neue Aspekte in der Kinderbetreuung umgesetzt werden. „Die nun zur Verfügung gestellten Investitionenmüsstenauf jeden Fall auch inFörder- und begleitende Familienangebote fließen.Dabeisind interkulturelleund mehrsprachige Angeboteendlich bundesweitzuberücksichtigen. Nur so wird verhindert, dass die Schere in der Bildungsgerechtigkeit in der Zukunft nicht noch um ein Vielfaches weiter auseinandergeht,“ so Stöcker-Zafari.
Familien leisten in dieser Krisenzeit unglaublich viel, diese Leistung ist gar nicht genug zu würdigen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 05.06.2020

Mit dem Kinderbonus von 300 Euro pro Kind setzt die Bundesregierung ein positives Signal für Familien, bei denen die Folgen des Lockdowns wie unter einem Brennglas konzentriert waren: Betreuung, Beschulung, Erwerbsarbeit und Haushaltsarbeit wurden von den Familien geschultert – häufig begleitet von Unsicherheiten angesichts der beruflichen Zukunft und der Einkünfte. Mit der Bindung des Bonus an die Kinder wird die Lebenswirklichkeit der Mehrkindfamilien berücksichtigt.

„Aus Krisen geht man mit Einsicht und Tatendrang hervor, sonst hat man von ihnen außer Ärger gar nichts“, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD). „Unter dem aktuellen Eindruck der Engpässe und Schwierigkeiten müssen wir jetzt die Weichen stellen für eine Bildungspolitik, die technisch und methodisch die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt und die Kluft zwischen ärmeren und reicheren Elternhäusern nicht verstärkt“, so Müller.

„Jetzt ist die Zeit für nachhaltige Investitionen in Bildungsplattformen mit Zugang für alle, standardisierte technische Ausstattung für Lehrende und Schulen und für bedarfsgerechte, alltagstaugliche Lösungen, die für alle zugänglich sind“, führt sie aus. „Lehrende müssen während ihrer Ausbildung die digitalen Möglichkeiten für ihre Didaktik besser kennenlernen können und die notwendige technische Ausstattung erhalten“, erläutert sie. Die Schulen müssten intensiv beraten und begleitet werden bei der Einführung digitaler Formate, denn gerade für die Schulen gelte angesichts ihrer dünnen Personaldecke „Learning on the Job“.

Den aktuellen Eindruck der Krise müsse Deutschland nutzen, um zielgenau die Weichen zu stellen, damit das Bildungssystem dynamischer und flexibler reagieren kann. „Was Lehrer, Eltern und Schüler leisten können, wenn es hart auf hart kommt, das haben wir alle gesehen und darauf können wir stolz sein. Jetzt müssen wir diesen Schwung nutzen und uns zukunftstauglich machen“, fasst sie zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 05.06.2020

Anlässlich der Verabschiedung eines Konjunkturpaketes im Umfang von 130 Milliarden Euro durch das Bundeskabinett kommentiert Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Bundesregierung hat ein beispiellos umfassendes Konjunktur- und Investitionspaket auf den Weg gebracht. Es enthält zahlreiche Maßnahmen, die die Wirtschaft, auch über die Krise hinaus, ankurbeln sollen. Die Maßnahmen werden im weiteren politischen Prozess im Einzelnen zu diskutieren sein, doch insgesamt ist das Konjunkturpaket eine kraftvolle Antwort auf die Corona-Krise, die wir begrüßen.

Wichtig ist auch, dass die wirtschaftspolitischen Fehler nach der Finanzkrise vor gut 10 Jahren nicht wiederholt wurden. Die Bundesregierung hat erkannt, dass es jetzt um die Stärkung der Nachfrage und Investitionen geht und nicht ums Kürzen und Sparen.

Gleichwohl möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die sozialen Folgen der Corona-Krise insbesondere für die ärmsten Menschen in unserer Gesellschaft noch immer nicht ausreichend abgesichert sind. Wir fordern daher, die Einkommenssituation armer Haushalte und Menschen in der Grundsicherung bei den Maßnahmen stärker in den Blick zu nehmen und ihre Situation zielgerichtet zu verbessern. Neben einem Beitrag zur Existenzsicherung armer Menschen würde dies zur Binnennachfrage beitragen und steht damit im Einklang mit den Zielen des Konjunkturpaktes.“

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 05.06.2020

Ein ungewöhnliches Bündnis aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Klima und Entwicklung sowie Kirchen hat weitergehende Vorschläge für ein Konjunkturpaket hin zu einer gesünderen, sozialen und klimagerechten Gesellschaft und Wirtschaft formuliert. Morgen befasst sich das Bundeskabinett mit dem Konjunkturpaket. Die Verbände fordern die Bundesregierung und den Bundestag mit einem gemeinsamen Programm auf, die drei Themen stärker zusammenzudenken und beim Corona-Konjunkturpaket in diesem Sinne deutlich nachzubessern.

Seit Jahren verfolgen die Verbände mit Sorge, wie die Kluft zwischen Arm und Reich wächst und eine zunehmende Klimakrise und Artensterben die Lebensgrundlagen der Menschheit zerstört. Die Corona-Krise wirft ein Schlaglicht auf diese Probleme: Sie zeigt, wie die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen massive Gefahren für die menschliche Gesundheit provoziert. Arme Länder und auch sozial benachteiligte Menschen in aller Welt leiden stärker unter der so entstandenen Krise. Ein entschiedenes Umsteuern ist nötig, um diese Gefahren abzuwehren.

Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Das Konjunkturpaket der Bundesregierung lässt Millionen Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen außen vor. Dabei ist die gezielte Unterstützung derjenigen, die das Geld am nötigsten brauchen und es auch umgehend ausgeben, aus konjunkturpolitischer, ökologischer und sozialer Perspektive dringend angezeigt. Hier müssen Bundesregierung und Bundestag unbedingt nachbessern, auch um den sozialen Zusammenhalt in und nach der Krise zu stärken.”

Die Verbände fordern, das Konjunkturpaket in allen Bereichen darauf auszurichten, die globale Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. So sollten Wirtschaftshilfen grundsätzlich an die Bedingung geknüpft werden, dass Unternehmen mit hohen Emissionen sich auf einen Transformationspfad hin zu Klimaneutralität spätestens bis 2050 verpflichten. Die EU-Taxonomie bietet sich als geeignetes Instrument zur Überprüfung dabei an, da sie etwa Kriterien für klimaverträgliche Investments festlegt. Die einfache Absenkung der Mehrwertsteuer ist hingegen problematisch, weil davon Wohlhabende stärker als Ärmere profitieren und sie keinerlei positive ökologische Lenkungswirkung entfaltet.

Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland: „Klimaschutz muss sich im Konjunkturprogramm durch alle Bereiche ziehen. An Unternehmen dürfen Gelder nur vergeben werden, wenn diese sich auf Klimaneutralität bis spätestens 2050 verpflichten. Verwundert und besorgt beobachten wir, dass Rüstungsprojekte vorgezogen werden sollen, um die Konjunktur zu stabilisieren. Mit Rüstung Impulse für die konjunkturelle Erholung zu setzen ist das Gegenteil einer zukunftsfähigen Entwicklung.”

Das vorgelegte Konjunkturpaket enthält nach Ansicht der Verbände durchaus richtige und wichtige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, für den Klimaschutz und zur Entlastung der Kommunen. So ermöglicht das Paket den Kommunen weiterhin investiv auch im Klimaschutzbereich tätig zu sein. Es stößt notwendige Schritte zur Transformation der Grundstoffindustrie an und lässt erstmals einen breiteren Blick auf die Mobilitätswende erkennen. Damit das Ziel der Förderung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen konsequent greift, sollte die Förderung von Plug In Hybrid-Fahrzeugen von der tatsächlichen Nutzung des Elektroantriebs abhängig gemacht werden.

Dr. Eckart von Hirschhausen, Gesellschafter, Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen: „Der Klimawandel ist die größte Bedrohung der menschlichen Gesundheit im 21. Jahrhundert. Das Gesundheitswesen und seine Beschäftigten sind systemrelevant – das hat die Corona-Pandemie uns deutlich gezeigt. Ärzte und Pflegende sind angetreten, um Leben zu schützen. Aber gegen die Klimakrise und menschenfeindliche Temperaturen gibt es keine Impfung oder Immunität. Deshalb braucht es jetzt Investitionen, um beispielsweise auch in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und sozialen Einrichtungen Mitarbeiter und Patienten vor Hitze zu schützen. Es freut mich, dass diese Idee erstmalig im Konjunkturpaket aufgegriffen wurde. Es braucht aber mehr davon!“

Bei den Maßnahmen im Gesundheitswesen konzentriert sich die Bundesregierung auf die Stärkung von Strukturen zur Begegnung der Pandemie. Hier sehen die Verbände die Gelegenheit verpasst, mit zukunftsorientierten Maßnahmen auch absehbaren Krisen in Folge des Klimawandels zu begegnen, etwa ausgelöst durch Hitze, Starkwetterereignisse oder Ausfall von Versorgungssystemen. Vor allem muss das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ auch darauf ausgerichtet werden, den ökologischen Fußabdruck der Krankenhäuser umfassend zu verringern.

Enttäuscht zeigt sich das Bündnis darüber, dass die Pflege in dem Konjunkturprogramm mit keinem Wort erwähnt wird. Menschen, die in der bezahlten und unbezahlten Versorgung und Pflege arbeiten, werden in der Pandemie über ihre Grenzen hinaus belastet. Ihre Berufe gilt es aufzuwerten sowie Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Verbände fordern daher deutliche Mehrausgaben auch im Bereich Pflege.

Mit Blick auf Europa und global ist es von größter Bedeutung, dass Deutschland Solidarität mit Menschen in ärmeren und von der Coronapandemie besonders betroffenen Staaten zeigt. Im Vordergrund sollten dabei der Schutz und die Stärkung von besonders verletzlichen Menschen stehen. Dafür schlägt das Bündnis unter anderem eine Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit, eine Entschuldungsinitiative und einen globalen „Grünen Marshallplan“ vor, der sich an der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der Agenda 2030 für globale Nachhaltigkeit ausrichtet.

Prof. Dr. h.c. Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt: „Es ist sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung zusätzliche drei Milliarden Euro für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe bereitstellt. Doch die sozialen und wirtschaftlichen Probleme, die die Pandemie nach sich zieht, können nicht kurzfristig mit einer Einmal-Finanzspritze gelöst werden. Sie sind auch nicht eben erst entstanden. Die Corona-Folgen verstärken strukturelle Probleme, die auch strukturelle und längerfristige Antworten benötigen. Die Klima- und die Corona-Krise treiben Staaten im Globalen Süden weiter in die Schuldenfalle. Daher braucht es umfangreiche Entschuldungsinitiativen, für die sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene stark machen sollte.”

Über die Konjunkturpakete hinaus ist mittelfristig auch nötig, dass die Bundesregierung sich über die Einnahmenseite verständigt. Hierfür sollten umweltschädliche Subventionen abgebaut, Umwelt- und Gesundheitskosten internalisiert und ein fairer Lastenausgleich in der Gesellschaft angestrebt werden, etwa über die Besteuerung großer Vermögen oder eine Reform der Erbschaftssteuer.

Das Programm “Gesund, sozial, klimagerecht: Investitionen in eine zukunftssichere Gesellschaft” finden Sie hier: Gesund, sozial, klimagerecht – Investitionen in eine zukunftssichere Gesellschaft.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.06.2020

Das Kabinett hat heute zentrale Vorhaben des Konjunkturpakets verabschiedet. Es ist geplant, den Kinderbonus bei getrennten Eltern hälftig mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Die Kinder von Alleinerziehenden erhalten damit unterm Strich statt 300 Euro nur 150 Euro Kinderbonus.

„Viele Alleinerziehende haben schon mit dem Geld gerechnet. Schließlich hatte das Familienministerium ankündigt, dass der Kinderbonus nicht mit Unterhaltsleistungen verrechnet wird. Die 300 Euro sollen laut Ministerium dabei helfen, die Belastungen der Corona-Pandemie etwas abzufedern und den Familien finanziellen Handlungsspielraum zurückgeben. Für Alleinerziehende haben sich Belastungen durch die Corona-Krise potenziert: Existenzsorgen in Folge der Kita- und Schulschließungen, Spagat zwischen Homeoffice und Homeschooling, wegen Social Distancing nicht auf das soziale Netzwerk zurückgreifen können. Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstehen“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Das Kindergeld als Teil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs trägt dazu bei, das Existenzminimum von Kindern nicht zu besteuern. Hier ist es bei getrennten Eltern folgerichtig, das hälftige Kindergeld mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Da der Kinderbonus als einmalige Erhöhung des Kindesgelds umgesetzt ist, greift auch hier die hälftige Aufteilung. Der Kinderbonus hat aber einen anderen Zweck als das Kindergeld: Belastungen aufzufangen und so die Konjunktur anzukurbeln. „Nur wenige Alleinerziehende sind in der glücklichen Situation, dass der andere Elternteil die fehlende Kinderbetreuung mit ausgleicht. Hinzu kommt, dass sich für Familien mit kleinen Einkommen und somit für viele Alleinerziehende die Kosten erhöht haben: Trotz Kitagebühren kein Mittagessen, ein Rechner reicht nicht fürs Homeoffice und Homeschooling, billige Lebensmittel als Mangelware. 300 Euro sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Diese auch noch zu halbieren, wird viele Alleinziehende vor den Kopf stoßen! Positiv zu verbuchen ist, dass der Kinderbonus nicht auf den Unterhaltsvorschuss und auf Sozialleistungen wie Hartz IV angerechnet werden soll. Diese Ausnahmeregelung muss auf den Kindesunterhalt ausgeweitet werden“, fordert Jaspers.

Alleinerziehende, die einen vollen Kinderbonus für angemessen halten, finden unter www.vamv.de einen Musterbrief an die Politik.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 12.06.2020

Die Große Koalition hat sich mit dem Konjunk­turpaket darauf verständigt, Alleinerziehende durch höhere Steuer­entlastungen zu unterstützen. Für zwei Jahre soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 auf 4.000 Euro an­gehoben werden. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers:

„Wir begrüßen, dass die Regierung durch die Steuererleichterungen anerkennt, was Alleinerziehende Tag für Tag leisten: Kinder erziehen und betreuen, das Familieneinkommen verdienen und den Haushalt stemmen. Die Coronakrise hat diese höhere Belastung allerdings nicht verursacht, sondern sie wie in einem Brennglas deutlich ge­macht. Da wir mit einer dauerhaften Mehrbelastung von Alleinerzie­henden zu tun haben, sollte auch der Entlastungsbetrag für Allein-erziehende dauerhaft erhöht werden!

Insgesamt brauchen wir den Mut für grundlegende Reformen in der Familienbesteuerung, um für Steuergerechtigkeit für Alleinziehende zu sorgen. Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteue­rung, statt der bestehenden Besteuerung nach Familienform.“

Denn um Alleinerziehende vergleichbar wie Ehepaare zu entlasten, muss der Entlastungsbetrag noch weiter angehoben werden. Mit dem Entlastungsbetrag haben Alleinerziehende am Jahresende ma­ximal 860 Euro mehr im Portmonee. Ehepaare haben durchs Split­ting bis zu 17.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung, das finden Alleinerziehende ungerecht.

Der VAMV fordert, solange es das Ehegattensplitting gibt, den Ent­lastungsbetrag für Alleinerziehende an den steuerlichen Grundfrei­betrag zu koppeln und regelmäßig anzupassen. Und langfristig eine Individualbesteuerung für alle Hand in Hand mit einer Kindergrundsi­cherung.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 04.06.2020

Anlässlich des heutigen Beschlusses des Deutschen Bundestages den Entschädigungsanspruch für Eltern in der Phase der Corona-Pandemie zu verlängern, begrüßt das ZFF das Vorhaben ausdrücklich, fordert aber weitere Schritte für eine familienfreundliche Krisenpolitik.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie hat der Bundestag die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern beschlossen, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Schulschließungen privat betreuen müssen. Der Anspruch wird von derzeit zwölf Wochen (sechs Wochen pro Elternteil) auf zukünftig 20 Wochen (10 Wochen pro Elternteil) verlängert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die kompletten 20 Wochen. Die Inanspruchnahme der Leistung ist auch weiterhin an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft: Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre alt sein, die Einrichtung darf aufgrund von z. B. Schulferien nicht ohnehin geschlossen sein, es steht keine anderweitige Betreuung zur Verfügung, Überstunden sind bereits abgebaut und aus dem Vorjahr übertragener Resturlaub wurde verbraucht. Der Verdienstausfall wird in Höhe von 67 Prozent des Nettoverdiensts erstattet, bis zu einer Höhe von 2.016 Euro.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Die Corona-Pandemie stellt Familien mit Kindern vor ein enormes Vereinbarkeitsproblem. Arbeitgeber*innen erwarten zunehmend die Rückkehr in den regulären Büroalltag, obwohl Kitas und Schulen den Regelbetrieb noch längst nicht aufgenommen haben. Zwar öffnen die Einrichtungen derzeit schrittweise ihre Türen, Bildungs- und Betreuungsangebote stehen, wenn überhaupt, aber oft nur stunden- oder tageweise zur Verfügung. Angesichts dieser anhaltenden Herausforderung begrüßen wir die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs, denn sie ist für Familien bitter nötig!“

Reckmann weiter: „Allerdings stellen die zahlreichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistung eine enorme Hürde für viele Familien dar. Eltern benötigen in ihrer Vielfalt längerfristige und partnerschaftliche Maßnahmen, um in dieser Krisenphase Betreuungsaufgaben bewältigen zu können. Dies gilt insbesondere für Frauen, denn sie sind in dieser Situation in viel größerem Umfang für die privat erbrachte Sorgearbeit zuständig. Es ist an der Zeit, endlich geschlechterechte Familienleistungen auf die Agenda zu setzen. Neben der zügigen Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten, sprechen wir uns daher für eine Familienleistung aus, die eine Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit für beide Elternteile unterstützt. Das Modell der Familienarbeitszeit mit Familiengeld bietet hier einen guten Ansatz für mehr Partnerschaftlichkeit.“

Mehr Informationen zur Positionierung des ZFF finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.05.2020

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, beschlossen. Die gesetzliche Umsetzung der Regelung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz). Dazu können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön,gerne wie folgt zitieren:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat für die Verlängerung der Lohnersatzleistung gekämpft, Ministerpräsidenten und Bundesregierung überzeugt – und sich durchgesetzt. Eltern können sich auch in Krisenzeiten auf uns verlassen. Dass die Leistung künftig flexibler in Anspruch genommen werden kann, ist eine zusätzliche Erleichterung für erwerbstätige Mütter und Väter. Kitas und Schulen weiten ihr Angebot zwar aus, allerdings oft nur an einigen Tagen in der Woche. So kommt es Eltern zugute, dass der Maximalzeitraum von zehn Wochen pro Elternteil nicht an einem Stück ausgeschöpft werden muss. Eine Aufteilung auf Wochen und einzelne Tage ist grundsätzlich möglich. So können Familien leichter auf die Öffnungszeiten von Kita und Schule reagieren und Familie und Erwerbsarbeit besser vereinbaren. Diese Verlängerung ist wichtig und notwendig, aber dennoch nur eine Notlösung. Eltern brauchen jetzt eine Perspektive, wann Kitas und Schulen ihren Regelbetrieb wieder aufnehmen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 28.05.2020

Zur Debatte über Schulöffnungen erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding:

„Die Debatte über regulären Unterricht nach den Sommerferien darf sich nicht um das ‚ob‘ sondern muss sich um das ‚wie‘ drehen. Alle Schüler müssen schnellstmöglich wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen können. Denn jeder verpasste Unterrichtstag wird, vor allem für benachteiligte Schüler, unwiderrufliche Folgen für die Zukunft haben. Die Kultusminister der Länder müssen jetzt geschlossen für Schulöffnungen eintreten. Um für eine mögliche zweiteCorona-Welle und erneute Schließungen gewappnet zu sein, muss die digitale Infrastruktur an den Schulen weiter ausgebaut werden. Bundesbildungsministerin Karliczek muss sich daher schnell für die Umsetzung des Digitalpakts einsetzen. Dieser braucht zudem eine Erweiterung, denn neben der Technik dürfen auch digitale Lerninhalte nicht zu kurz kommen. Das Konzept für einen solchen Digitalpakt 2.0 liegt schon seit einem Jahr vor. Es darf jetzt keine Ausreden und Verzögerungen mehr geben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 29.05.2020

Digitales Lernen ist in der Corona-Krise auch nach der schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen und Hochschulen gefragter denn je. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden ab 16 Jahren, die digitales Lernmaterial nutzen, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im 1.Quartal 2019 nutzten mehr als die Hälfte (54%) digitale Lernmedien. Im Jahr2015 hatte der Anteil noch bei 41% gelegen. Zu digitalen Lernmaterialien zählen zum Beispiel audiovisuelle Medien, Online-Lernsoftware und elektronische Lehrbücher.

Ein gutes Drittel (35%) der Lernenden ab 16 Jahren in Deutschland kommunizierte im 1.Quartal 2019 mit Lehrkräften oder anderen Lernenden über Lernplattformen oder -portale (2015:27%). 11% absolvierten in diesem Zeitraum einen Online-Kurs (2015:6%). Von den Schülerinnen und Schülern im Alter von 10 bis 15 Jahren nutzten 32% digitales Lernmaterial. 8% tauschten sich mit Lehrkräften oder anderen Lernenden über entsprechende Plattformen oder Portale aus.

Weitere Ergebnisse der Erhebung über die private Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) 2019 sind auf der Themenseite des Statistischen Bundesamtes verfügbar, hier insbesondere in der aktuellen Fachserie 15, Reihe 4 „Private Haushalte in der Informationsgesellschaft – Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien 2019“ sowie in den Tabellen 63931 der Datenbank GENESIS-Online.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 26.05.2020

Aufgrund der Corona-Pandemie wird der Unterricht auf absehbare Zeit aus einer Verzahnung von Präsenzunterricht und digitalem Lernen von zu Hause aus bestehen. Ein Problem sind allerdings die teils großen Unterschiede in der häuslichen Ausstattung der Schüler*innen mit digitalen Lerngeräten wie Tablet oder Computer. Geschätzt wird, dass in Schulen zum Teil bis zu 30 % aller Kinder über keine digitale Ausstattung und Internetzugang verfügen.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband, mahnt an: „Der ungleiche Zugang zu digitaler Bildung ist ein Einfallstor für eine sich weiter verschärfende Bildungsbenachteiligung in Deutschland. Die soziale Kluft droht sich zu vergrößern! Dabei ist die angemessene Ausstattung jeder Schülerin und jedes Schülers mit den notwendigen digitalen Lernmitteln kein Luxus, noch nicht einmal eine Frage des Bildungsbudgets, sondern im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit der sozialen Teilhabe“.

Dies hatte die Bunderegierung wohl im Blick, als sie am 15. Mai 2020 ein „Sofortprogramm für digitale Lernmittel“ beschlossen hat. 500 Millionen Euro Bundesmittel werden über eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule den Bundesländern nach dem Königsteiner Schlüssel zur Verfügung gestellt, die noch einen Eigenanteil von 10% dazugeben. Das Geld wird also nicht – wie ursprünglich angedacht – direkt an die anspruchsberechtigten Familien ausbezahlt, sondern die Schulbehörden, Schulträger und Schulen sind für die Beschaffung der Geräte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs zuständig. So sollen primär Schülerinnen und Schüler ein Leihgerät bekommen, die zu Hause nicht auf eine entsprechende Ausstattung zurückgreifen können.

Wolfgang Stadler begrüßt dieses Sofortprogramm, weist aber darauf hin, „dass bei der Verteilung der Leihgeräte an in Frage kommende Schüler*innen diese nicht diskriminiert werden dürfen“. In Hinblick auf die dringende Sofortbeschaffung fordert er die Schulen auf, „jetzt schnell zu handeln, über Großkundenrabatte qualitativ gute Geräte zügig anzuschaffen und den betroffenen Schüler*innen unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Wir begrüßen, dass der Bund in seinem aktuell verabschiedeten Corona-Konjunkturpaket sich jetzt an den wichtigen Kosten der Ausbildung der Administratoren beteiligt und diese Förderzusage zugleich an die verpflichtende Finanzierung der digitalen Weiterbildung der Lehrkräfte durch die Bundesländer koppelt. Nur in diesem Tandem kann es hier gut weitergehen und soziale Bildungsbenachteiligung im digitalen Lernen abgebaut werden. Diese Regelung kommt der Umsetzung des neuen Sofortprogramms für digitale Endgeräte zugute.

Wie richtig die Entscheidung der Bundesregierung ist, hat auch ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 25. Mai 2020 verdeutlicht, welches die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme am pandemiebedingten Fernunterricht zu Hause als einen „grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe“ ansieht. Wolfgang Stadler begrüßt diese Entscheidung, „denn sie zeigt, dass der PC zu den Bildungsbedarfen gehört, die im Rahmen des menschenwürdigen Existenzminimums abgedeckt werden müssen. Das Sofortprogramm Endgeräteausstattung weist hier den richtigen Weg!“

Gliederungen der AWO engagieren sich in diesen Zeiten besonders flexibel und aktiv. So hat die AWO Mittelrhein zur Verbesserung der digitalen Bildungsgerechtigkeit die Initiative „Schulcomputer für alle!“ gestartet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 03.06.2020

In vielen Bundesländern soll der Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen bald wieder anlaufen. Der Deutsche Kitaverband kritisiert jedoch, dass klare Kriterien fehlen, wie ein solcher Betrieb unter Corona-Bedingungen sicher zu gewährleisten ist.

Der Bundesverband, in dem sozialunternehmerische Kita-Träger organisiert sind, schlägt vor, die Schutzmaßnahmen vom lokalen Infektionsgeschehen abhängig zu machen. Der Verband entwickelte einen Stufenplan, der drei Stufen mit unterschiedlich strengen Gesundheitsschutzauflagen vorsieht. Je nachdem, wie sich die lokale Infektionszahlen entwickeln, kommen strengere oder weniger strenge Vorgaben zum Einsatz.

Solche eindeutigen Regelungen, die sich gleichzeitig flexibel an den weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens anpassen, wären für Träger, Beschäftigte und Eltern sicher, transparent und eröffneten eine längerfristige Perspektive.

Details können Sie Positionspapier entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e.V. vom 27.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Bundesschülerkonferenz mahnen dringend die Intensivierung einer umfassenden Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Konzeptausarbeitung zur Öffnung der Schulen und dem Schulbetrieb an. Diese Beteiligung muss nach Ansicht der beiden Organisationen sowohl auf Landesebene über die jeweiligen Landesschülervertretungen als auch direkt in den Schulen durch die bereits gegebenen Strukturen sichergestellt werden.

Evaluation – Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen Außerdem fordern die Bundesschülerkonferenz und das Deutsche Kinderhilfswerk eine umfassende Vor-Ort Evaluation der während der Schulschließungen erarbeiteten Unterrichtsinhalte, damit die Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage waren, diese zu bearbeiten, durch geeignete Fördermaßnahmen wieder den Anschluss an den Lernstoff schaffen. Zudem ist eine Evaluation der Vermittlung und Erarbeitung von Schulinhalten mittels digitaler Medien dringend geboten. So sollen Leerstellen und Mängel aus Sicht von Schülerinnen und Schülern identifiziert werden, damit sowohl finanziell als auch medienpädagogisch an gelungene Konzepte angeknüpft werden kann. Die technischen und medienpädagogischen Herausforderungen und Potenziale müssen besonders in den Blick genommen werden, da das Lernen mittels digitaler Medien absehbar eine zentrale Rolle im Schulalltag spielen wird.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Bundesschülerkonferenz funktioniert in der jetzigen Krisensituation die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern meist schlechter als sonst. „Dabei brauchen wir gerade jetzt die Expertise der Schülerinnen und Schüler bei der sie betreffenden Öffnung der Schulen und sollten als Erwachsene nicht so tun, als wären wir stets allwissend”, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kreative Konzepte und Förderprogramme

Es braucht in der Corona-Krise kreative Konzepte für unsere Schulen, auch wenn es darum geht, das selbständige und digitale Lernen der Schülerinnen und Schüler sowie ihre Kapazitäten mit der Krisensituation umzugehen, zu stärken. Alle hier notwendigen Förderprogramme müssen weiterhin an der Perspektive der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein, danach haben sich die Planungen und Aktivitäten sowohl der Kultusministerien und Schulverwaltungen als auch der Schulen selbst auszurichten. „Als direkt Betroffene der Maßnahmen bekommen wir die Auswirkungen im Schulalltag deutlich zu spüren. Evaluationen und Verbesserungen der Konzepte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern durchzuführen und abzustimmen ist daher wichtiger denn je”, so Jan Zinal, Ideenkoordinator der Bundesschülerkonferenz.

Bildungsgerechtigkeit in Gefahr

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Bundesschülerkonferenz plädieren dafür, dass sich der Blick der Bildungsverwaltungen und der Schulen aktuell insbesondere auf Kinder mit besonderen Förderbedarfen richtet. Die bestehende Bildungsungerechtigkeit in Deutschland darf sich durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schulschließungen nicht noch weiter verschärfen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Bundesschülerkonferenz vom 02.06.2020

„Die Bundesregierung muss verhindern, dass Erwerbstätige zum Sozialfall werden. Wenn sie jetzt nicht energisch Gegenmaßnahmen ergreift, droht eine arbeitsmarkt- und sozialpolitische Katastrophe“, erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Durch Corona werden viele Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter und Selbständige zu Hartz-IV-Aufstockern, da das Kurzarbeitergeld grundsätzlich zu niedrig ist und die Bundesregierung hilfebedürftigen Selbständigen keine ausreichenden Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Das Kurzarbeitergeld muss sofort auf 90 Prozent des Nettoentgelts erhöht werden, für Beschäftigte, die nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, auf 100 Prozent. Selbständigen müssen nicht nur Hilfen zu ihren Betriebsausgaben gewährt werden, sondern auch zum Lebensunterhalt.

Der Zugang zum Arbeitslosengeld muss erleichtert werden, da viele die hohen Hürden nicht erfüllen und gleich in Hartz IV fallen. Es muss sofort eine Neuregelung eingeführt werden, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits nach vier Monaten Beitragszeit entsteht, in einer Rahmenfrist von 36 Monaten. Für Hartz-IV-Bezieher fordert DIE LINKE zur Abfederung der Corona-bedingten Mehrkosten einen Pandemie-Zuschlag von 200 Euro.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 03.06.2020

Sie haben selten eine große Wohnung, geschweige denn ein Haus mit Garten, nicht immer ein Auto oder einen PC mit Internetanschluss und leben häufig allein. Menschen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, fehlt es vielfach an Dingen, die für andere selbstverständlich sind. Die Einschränkungen durch den Corona-Shutdown haben sie daher besonders betroffen.

April 2020: Die Corona-Maßnahmen treffen die gesamte Gesellschaft. Öffentliche Räume sind nur noch sehr eingeschränkt zugänglich, Schulen und Kindertagesstätten geschlossen, Treffen mit Freunden und Bekannten finden kaum mehr statt. Gleichwohl haben diese Maßnahmen nicht alle gesellschaftlichen Gruppen gleich stark getroffen. Manche sind verwundbarer als andere. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von unterschiedlicher „Vulnerabilität“. Haushalte, die sich in der sozialen Grundsicherung befinden, wurden von den Einschränkungen in vieler Hinsicht besonders stark getroffen. Denn sie verfügen häufig nicht über die notwendigen Ressourcen, um die Auswirkungen der Krise gut abfedern zu können. Dies legen Befunde auf Basis der Längsschnittstudie Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) aus den Jahren 2017 und 2018 nahe, die im Folgenden vorgestellt werden.

Soziale Unterstützung, IT-Ausstattung und angemessener Wohnraum sind wichtige Ressourcen im Lockdown

Generell gehen sozialpsychologische Theorien davon aus, dass Menschen unterschiedlich gut mit Stress umgehen können. Auch eine Krise wie die Corona-Pandemie wirkt als sogenannter Stressor auf Individuen und Haushalte. Diesen Theorien zufolge können die Betroffenen Krisen bewältigen, indem sie bestimmte Ressourcen aktivieren. Diese Ressourcen haben einen Einfluss darauf, wie stark der Stressor wirkt und inwieweit er tatsächlich Stress auslöst. Ob die Corona-Krise beispielsweise zu sozialer Isolation oder Konflikten im Haushalt führt, hängt maßgeblich davon ab, ob den Betroffenen Ressourcen zur Verfügung stehen, die ihnen bei der Bewältigung der Krise helfen.

Für die Bewältigung der alltäglichen Herausforderungen während der Corona-Krise sind neben ökonomischen Ressourcen besonders diejenigen Ressourcen entscheidend, die sich aus sozialen Netzwerken, der Wohnsituation und dem Wohnumfeld ergeben. Damit Freunde, Verwandte und Bekannte trotz sozialer Distanzierung miteinander in Kontakt bleiben können, ist zudem die Ausstattung mit Informationstechnologie wichtig, zumal sich die Betroffenen dadurch auch mit krisenrelevanten Informationen versorgen können.

Besonders betroffen: Familien mit Kindern und ältere Menschen in der Grundsicherung

Wer sich in der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder in der Grundsicherung im Alter befindet, ist in all diesen Bereichen im Schnitt deutlich schlechter ausgestattet. Dabei handelt es sich nicht selten um Menschen, die ohnehin in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind, etwa weil sie alleinerziehend oder gesundheitlich beeinträchtigt sind. Wie die Betroffenen mit der Krise umgehen, hängt neben den verfügbaren Ressourcen auch von ihrer Lebenssituation ab. Wenn Schulen, Kitas und Spielplätze geschlossen sind, haben es insbesondere Familien mit Kindern, circa ein Drittel aller Personen im Grundsicherungsbezug, sehr schwer.

Auch Ältere sind überproportional betroffen. Zählt man die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Grundsicherung im Alter zusammen, so sind etwa ein Fünftel der Personen im Grundsicherungsbezug 60 Jahre oder älter. Für sie ist die Gefahr eines schwereren Verlaufs von Covid-19 größer, die Einhaltung des Abstandsgebots mithin umso wichtiger. Daher ist gerade für sie die Gefahr sozialer Isolation besonders groß.

Lebensform: Fast die Hälfte der Personen in der Grundsicherung lebt ohne Partnerin oder Partner im Haushalt

In Zeiten, in denen das soziale Leben weitgehend auf die eigenen vier Wände beschränkt ist, kann ein Partner oder eine Partnerin im Haushalt eine wichtige Stütze sein. Wie aus Tabelle 1 hervorgeht, lebt mit 48 Prozent fast die Hälfte der Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger in Haushalten ohne einen weiteren Erwachsenen. In Haushalten ohne Grundsicherungsbezug ist es nur knapp jeder Vierte.

Besonders schwierig ist die Situation von Alleinerziehenden, die acht Prozent aller Grundsicherungsbeziehenden ausmachen (außerhalb der Grundsicherung sind es knapp zwei Prozent). Etwa ein Drittel davon ist zugleich erwerbstätig. Schulschließungen dürften für diese Gruppe die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sehr häufig erschweren oder gar unmöglich machen.

Soziale Netzwerke: Grundsicherungsbeziehende sind häufiger sozial isoliert

Auch enge Beziehungen zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts sind eine wichtige Ressource zur Bewältigung der Krise. Das trifft umso mehr auf Personen zu, die nicht mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenleben. Selbst wer Teil eines großen sozialen Netzwerks ist, kann derzeit nur eingeschränkt persönlichen Kontakt mit engen Freundinnen und Freunden oder Verwandten pflegen. Dennoch ist die emotionale Unterstützung durch solche engen Kontakte und die Möglichkeit, sich über seine Sorgen und Nöte auszutauschen, gerade in Krisenzeiten wichtig. Außerdem bieten solche Netzwerke praktische Hilfen wie finanzielle Unterstützung oder Hilfe beim Einkaufen. Von Letzterem profitieren vor allem ältere Menschen und Risikogruppen, die wegen der Gefahr der Ansteckung das Haus seltener verlassen sollten.

Erfreulicherweise gibt es in Deutschland nur sehr wenige Menschen, die sich selbst als völlig sozial isoliert bezeichnen, also angeben, gar keine engen Bezugspersonen zu haben (siehe Tabelle 2). Dementsprechend ist auch unter Grundsicherungsbeziehenden der Anteil absolut gesehen nicht sehr hoch. Allerdings tritt der relative Nachteil hier besonders deutlich hervor, denn Grundsicherungsbeziehende sind mit neun Prozent dreimal so häufig sozial isoliert wie Personen ohne Grundsicherungsbezug mit drei Prozent. Für Eltern im Grundsicherungsbezug zeigt sich ein ähnliches Bild: Hier sind es acht Prozent gegenüber zwei Prozent bei Eltern ohne Grundsicherungsbezug.

IT-Ausstattung: Viele haben keinen Computer mit Internetanschluss

In Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten sind ein Computer mit Internetanschluss und ein Smartphone sprichwörtlich das Fenster zur Welt und wichtige Medien für sozialen Austausch. Digitale Kommunikation kann die soziale Isolation abmildern und den Menschen das Gefühl geben, in der aktuellen Situation nicht alleine zu sein. Sie ist aber auch eine wichtige Voraussetzung, um zum Beispiel im Homeoffice tätig sein zu können oder an Home Schooling teilzunehmen.

Personen in der Grundsicherung besitzen allerdings seltener einen Computer mit Internetanschluss als der Rest der Bevölkerung (siehe Tabelle 2). Während 87 Prozent aller Personen ohne Grundsicherungsbezug über einen solchen verfügen, berichten dies nur knapp 70 Prozent aller Personen in der Grundsicherung. Bei den Grundsicherungsbeziehenden mit Kindern, bei denen der Computer nicht zuletzt eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme der Kinder an Home Schooling ist, liegt der Anteil mit knapp 78 Prozent etwas höher. Er fällt jedoch im Vergleich zu Eltern ohne Leistungsbezug, wo er 97 Prozent beträgt, noch etwas stärker ab. Bei den älteren Personen unterscheiden sich diejenigen, die keine Grundsicherungsleistungen beziehen, nicht signifikant von Grundsicherungsbeziehenden.

Bei der Verfügbarkeit von Smartphones zeigt sich kein Unterschied

Ein Smartphone besitzen etwa 76 Prozent der Personen ohne Leistungsbezug. Hier besteht kaum ein Unterschied zu den Personen in der Grundsicherung. Erwartungsgemäß ist der Besitz eines Smartphones insbesondere eine Frage des Alters. Entsprechend sind Eltern überdurchschnittlich gut ausgestattet, während Ältere mehrheitlich nicht über ein Gerät verfügen. Einschränkend ist aber anzumerken, dass praktisch unterschiedslos fast alle Haushalte in Deutschland über ein Telefon verfügen.

Wohnen: 40 Prozent der Grundsicherungsbeziehenden in Haushalten mit Kindern leben beengt

Die verhängten Ausgangsbeschränkungen haben für die meisten Menschen das tägliche Leben von der Öffentlichkeit in das Private verschoben. Viele öffentlichen Plätze und Räume, Spielplätze oder Parks waren über längere Zeit geschlossen oder konnten beziehungsweise können nur eingeschränkt genutzt werden. Zudem arbeiten viele Menschen von zu Hause aus oder betreuen dort ihre Kinder, da Schulen oder Kitas geschlossen wurden. Lange Zeit verbrachten die Menschen erheblich mehr Zeit in ihren Wohnungen oder Häusern und ihrer direkten Wohnumgebung als vor der Krise.

Wohnung und Wohnumgebung können als sozial-räumliche Ressourcen verstanden werden. Denn diese Ressourcen – also die Größe, Ausstattung und Lage einer Wohnung – haben einen Einfluss darauf, wie gut Menschen mit den Zumutungen der aktuellen Krise umgehen können. So dürften die Ausgangsbeschränkungen beispielsweise eine fünfköpfige Familie weniger hart treffen, wenn diese in einem großen Haus mit Garten wohnt und nicht in einer beengten Drei-Zimmer-Wohnung ohne Balkon.

Haushalte in der Grundsicherung verfügen meist über eine schlechtere Ressourcenausstattung in ihrem Wohnumfeld (siehe Tabelle 3). Sie haben – und dies trifft auf alle hier untersuchten Teilgruppen gleichermaßen zu – nur etwa zwei Drittel der Wohnfläche zur Verfügung, die Personen außerhalb der Grundsicherung nutzen können. In immerhin 40 Prozent der Grundsicherungshaushalte mit Kindern müssen sich diese ein (oder mehrere) Zimmer miteinander teilen. Dies lässt sich zumindest tendenziell aus der Tatsache schließen, dass die Wohnung in diesen Fällen weniger Zimmer als Personen hat. Bei Haushalten außerhalb der Grundsicherung trifft dies nur in knapp drei Prozent der Fälle zu.

Zudem hat fast jede vierte Person in der Grundsicherung keinen Garten, keinen Balkon und keine Terrasse. Außerhalb der Grundsicherung ist es nicht einmal jede zwölfte. Ferner schätzen sie die Qualität ihrer Wohngegend weniger günstig ein als Personen außerhalb der Grundsicherung. Der Vergleich innerhalb der drei Gruppen bestätigt dies nochmals: Grundsicherungsempfänger sind in jeder der betrachteten Dimensionen des Wohnumfelds schlechter ausgestattet. Die räumliche Enge und die eingeschränkteren Ausweichmöglichkeiten könnten das Stresspotenzial und die Gefahr häuslicher Konflikte erhöhen. Daher sind die Ausgangsbeschränkungen gerade für Grundsicherungsbeziehende mit kleinen Kindern besonders schwierig.

Nur gut jeder dritte Grundsicherungsbeziehende verfügt über ein Auto

Gerade in Zeiten von Corona kann auch der Besitz eines Autos einen Unterschied machen. Wer ein Auto hat, kann es für den täglichen Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen nutzen und ist nicht auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Dies verringert die Gefahr einer Ansteckung. Auch in diesem Punkt sind Menschen in der Grundsicherung im Nachteil: Nur 36 Prozent von ihnen besitzen ein Auto, außerhalb der Grundsicherung sind es 86 Prozent. Besonders drastisch trifft dies in der Gruppe der Älteren zu: Hier hat nur jeder Vierte, der Grundsicherungsleistungen bezieht, Zugang zu einem Automobil. Dagegen verfügen fünf von sechs Nichtleistungsbeziehern über ein Auto.

Fazit

Neben den direkten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen werden auch die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie unsere Gesellschaft längere Zeit beschäftigen. Auch die sozialen Folgen zunehmender Arbeitslosigkeit sind noch nicht absehbar. Dies wiederum wird stark vom Ausmaß und der Dauer der verhängten Kontaktbeschränkungen abhängen.

Für Haushalte in der Grundsicherung waren die Folgen der Krise schon bislang besonders schwer zu bewältigen. Zum einen sind sie häufiger alleinlebend oder alleinerziehend, wodurch das Risiko sozialer Isolation steigt. Zum anderen fehlen ihnen häufiger andere wichtige Ressourcen für den Umgang mit der Krise. So besitzen sie seltener einen Computer mit Internetanschluss oder ein Auto, leben häufiger in beengten Wohnverhältnissen und bewerten auch ihre Wohnumgebung schlechter als Menschen, die nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind.

Die Corona-Krise trifft also die ökonomisch ohnehin schwächeren Gruppen in besonderer Weise. Das kann langfristig auch mit gesamtgesellschaftlich problematischen Folgen verbunden sein. Der Sozialforschung kommt die Aufgabe zu, möglichst frühzeitig Daten zu den sozialen Folgen der Corona-Krise und damit empirische Entscheidungshilfen für die Politik bereitzustellen.

Quelle: PressemitteilungInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 10.06.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft angesichts der weiterhin vorhandenen Einschränkungen für Kinder in der Corona-Pandemie zu Spenden für seinen Kindernothilfefonds auf. Mit dem Fonds wird Kindern und Jugendlichen aus sozial und finanziell benachteiligten Familien geholfen, die in der Corona-Krise unter besonderen Einschränkungen leiden. Ganzheitlich und unbürokratisch werden darüber Kindern Zugänge zu digitaler Bildung vermittelt. In den letzten Wochen wurden bereits mehr als 1.000 Hilfspakete bewilligt.

„Das Digitalpaket der Bundesregierung ist eine gute Initiative, aber sie greift zu kurz und kommt noch lange nicht bei den Kindern an. Wichtig ist neben den Geräten, dass die Kinder auch beim Umgang mit ihnen begleitet werden und einen Internetzugang erhalten, der in vielen armen Familien nicht vorhanden ist. Inzwischen sind die finanziellen Mittel unseres Kindernothilfefonds aber erschöpft. Deshalb können wir die Hilfe für Kinder an dieser Stelle nur fortsetzen, wenn wir weitere Spendenmittel bekommen. Darum bitten wir Firmen und Unternehmen, Geschäftsleute und Privatpersonen sehr herzlich“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Hilfspakete des Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes im Einzelnen:

  • Paket Digitales Lernen, 250 Euro: Vielen Familien fehlt es an einem Computer, Internetzugang oder Drucker. Den Kindern droht dadurch eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der sie noch weiter abgehängt werden. Das Paket „Digitales Lernen“ beinhaltet eine einmalige Unterstützung für eine (digitale) Lernausstattung für eine Familie.
  • Paket Nachhilfe, 100 Euro: Viele Kinder brauchen beim Umgang mit Bildungssoftware und ihren Schulaufgaben Hilfe. Ihre Eltern können ihnen jedoch die erforderliche Unterstützung oft nicht geben. Das Paket „Nachhilfe“ beinhaltet Nachhilfeunterricht von einer externen Person, die sich einen Monat lang zwei Mal pro Woche persönlich mit dem Kind trifft – entweder digital oder unter strenger Beachtung der bestehenden gesundheitlichen Sicherheitsvorkehrungen.
  • Paket Beschulung in Flüchtlingsunterkünften, 500 Euro: Es ist ein wichtiges Anliegen des Deutschen Kinderhilfswerkes, geflüchtete Mädchen und Jungen bei ihrer Integration zu unterstützen. Denn Kinder und Jugendliche, die eine neue Heimat bei uns suchen, stehen vor besonderen schulischen Herausforderungen. Das Paket „Beschulung in Flüchtlingsunterkünften“ ermöglicht für ein Homeschooling die Anschaffung von PC, Drucker und Papier sowie Schreibmaterialien in Flüchtlingsunterkünften.

Der Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes hat mit seiner Einzelfallhilfe seit seiner Gründung in Not geratenen Familien mit mehr als zwei Millionen Euro geholfen. Zur Koordinierung der Hilfen steht das Deutsche Kinderhilfswerk in regelmäßigem Austausch mit seinen deutschlandweiten Kontaktstellen und Kinderhäusern.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.06.2020

Die Unterstützung von Familien mit chronisch kranken Kindern während der Coronakrise ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/19346) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung die Lage dieser Familien einschätzt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.566 vom 02.06.2020

Die Mietrückstände oder -ausfälle sind in Folge der Corona-Pandemie geringfügig angestiegen. Dies berichtet die Bundesregierung in der Antwort (19/19414) auf eine Kleine Anfrage (19/19176) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und beruft sich auf Umfragen von Mieter- und Vermieterverbänden. So habe der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW im April ermittelt, dass bei knapp einem Prozent der Wohnmietverhältnisse Mietrückstände oder -ausfälle aufgetreten sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.566 vom 02.06.2020

In den ersten zwei Wochen nach dem Corona-Shutdown Mitte März kam es noch nicht zu größeren Entlassungswellen. Stattdessen ging zuerst die Zahl der offenen Stellen zurück. Allerdings führte die abgeflaute Konjunktur schon vor der Corona-Krise zu einer sinkenden Personalnachfrage. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Sie beruht auf der IAB-Stellenerhebung, einer regelmäßigen Befragung von Betrieben in allen Wirtschaftsbereichen.

Die so genannte Vakanzrate, der Anteil offener Stellen an allen besetzten und unbesetzten Stellen eines Betriebs, war im ersten Quartal 2020 gegenüber dem vierten Quartal 2019 von 3,2 auf 2,6 Prozent gesunken. Deutlich stärker fällt der Rückgang jedoch aus, wenn man die letzten zwei Märzwochen betrachtet, als der Corona-bedingte Shutdown wirksam wurde. In diesen zwei Wochen lag die Vakanzrate bei knapp zwei Prozent. In den ersten elf Wochen des ersten Quartals 2020 betrug die Vakanzrate 2,7 Prozent.

In den letzten zwei Märzwochen zeigte sich in den Befragungsergebnissen der IAB-Stellenerhebung noch kein größerer Personalabbau. „Kündigungsfristen, Kurzarbeitergeld und die Ankündigung vielfältiger Stützungsmaßnahmen bremsen zunächst drohende Beschäftigungsverluste. Sie können sie aber natürlich weder vollständig noch dauerhaft aufhalten“, erklären die IAB-Forscher.

Die in den letzten zwei Märzwochen befragten Arbeitgeber erwarteten für die kommenden zwölf Monate einen Beschäftigungsrückgang von 2,4 Prozent. Da die im Januar und Februar befragten Betriebe noch von einem Beschäftigungswachstum von 2,2 Prozent ausgingen, bedeutet dies einen Einbruch der Beschäftigungserwartungen um 4,6 Prozentpunkte. „Ob sich diese negative Erwartung im Zeitverlauf weiter verstärkt hat oder inwiefern politische Maßnahmen sie abmildern können, ist aus heutiger Sicht offen“, so die IAB-Forscher.

Zudem zeigte sich in der Betriebsbefragung bereits zu Beginn des Shutdowns ein erhöhter Anteil von Arbeitgebern, der eine Betriebsschließung erwartet. „Doch auch hier hängt das tatsächliche Ausmaß solcher Schließungen nicht zuletzt von der Effektivität der Gegenmaßnahmen seitens der Politik ab“, betonen die IAB-Forscher.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1220.pdf. Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Im ersten Quartal 2020 wurden Antworten von rund 9.000 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche ausgewertet. Rund 1.500 der rund 9.000 Betriebe wurden in den letzten zwei Märzwochen kontaktiert.

Quelle: PressemitteilungInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 26.05.2020

Die Eindämmungsmaßnahmen im Zuge der Corona-Ausbreitung haben das Leben vieler Menschen in Deutschland grundlegend geändert. Welche Konsequenzen dies neben ökonomischen Folgen auch für die psychische Gesundheit der Bevölkerung hat, darüber wurde in den vergangenen Wochen viel spekuliert. Die ökonomische Unsicherheit, die Mehrbelastung durch Homeoffice oder Kinderbetreuung und die fehlenden sozialen Kontakte – all dies könnte zu einem wesentlichen Anstieg der psychischen Belastung in der deutschen Bevölkerung führen. Aktuelle Ergebnisse der SOEP-CoV-Studie zeigen nun, dass die Menschen hierzulande den ersten Monat des Lockdowns besser verkraftet haben als erwartet. Zwar steigt die subjektive Einsamkeit im Vergleich zu den Vorjahren erheblich an, andere Indikatoren für psychische Belastungen (Lebenszufriedenheit, emotionales Wohlbefinden und Depressions- und Angstsymptomatik) sind jedoch bisher unverändert. Dies deutet auf eine starke Resilienz der Bevölkerung hin. Einigen Bevölkerungsgruppen sollte dennoch besondere Aufmerksamkeit zuteil werden.

Der April 2020 war der erste volle Monat, in dem in Deutschland die Eindämmungsmaßnahmen im Zuge der Corona-Krise galten. Aus ersten Daten der SOEP-CoV-Studie[1] auf Basis der Langzeitbefragung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP)[2] lassen sich nun erste Ergebnisse ablesen, wie der Lockdown das Niveau der selbstberichteten psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens der in Deutschland lebenden Menschen im Vergleich zum Niveau der Vorjahre beeinflusst hat.

Auffälliger Anstieg der Einsamkeit

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie die Kontaktbeschränkungen, die im April 2020 galten, haben der Umfrage zufolge zu einem auffälligen Anstieg der subjektiven Einsamkeit der Menschen in Deutschland geführt[3]. Dabei beschreibt der Begriff „Einsamkeit“ die Diskrepanz zwischen gewünschten und tatsächlich vorhandenen sozialen Beziehungen. Chronische Einsamkeit ist gefährlich, da sie Ursache vieler weiterer psychischer (wie Depressionen und Angststörungen) und physischer Erkrankungen (wie Diabetes, Übergewicht, Herz- und Kreislauferkrankungen) sein kann.

Während die in Deutschland lebenden Menschen im Jahr 2017 im Mittel relativ wenig einsam waren (Durchschnittswert = 3,0 im Wertebereich von 0 bis 12, niedrige Werte geben niedrige Einsamkeitsgefühle an), zeigt sich während der Corona-Krise ein deutlicher Anstieg der Einsamkeit (Durchschnittswert = 5,4). Bei diesem Anstieg handelt es sich um einen Anstieg um fast eine Standardabweichung – was in etwa bedeutet, dass eine Person, die im April 2020 durchschnittlich einsam ist, vor Corona im Jahr 2017 zu den 15 Prozent der einsamsten Menschen in Deutschland gezählt hätte.

Frauen und junge Menschen besonders betroffen

Eine Analyse der Verteilung der Einsamkeit über unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zeigt, dass fast alle Gruppen einen vergleichbar starken Anstieg der Einsamkeit angeben. Zwei Gruppen sind jedoch besonders betroffen: Frauen und junge Menschen.

Zwar sind sowohl Frauen als auch Männer während des Lockdowns im April 2020 einsamer als in den Vorjahren, bei Frauen nimmt die Einsamkeit jedoch deutlich stärker zu als bei Männern. Betrachtet man die unterschiedlichen Altersgruppen, zeigt sich: Fast alle sind während des Lockdowns einsamer als in den Vorjahren. Aber besonders einsam sind die jüngsten, also die Menschen unter 30 Jahren (Abbildungen 1a und 1b).

Lebenszufriedenheit, emotionales Wohlbefinden und Depressions- und Angstsymptome weitestgehend unverändert

Interessanterweise zeigt sich, dass andere Kennzeichen des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit trotz des starken Anstiegs der Einsamkeit der in Deutschland lebenden Menschen bisher unverändert sind. Das gilt beispielsweise für die Lebenszufriedenheit, das emotionale Wohlbefinden sowie die Depressions- und Angstsymptome in der Bevölkerung.

So zeigten die Befragten im April 2020 im Durchschnitt eine allgemeine Lebenszufriedenheit von 7,4 auf einer Skala von 0 bis 10. Dieser Wert ist unverändert zum Wert des Vorjahrs von 7,4. Insgesamt waren die durchschnittlichen Angaben in den letzten fünf Jahren sehr stabil und variierten zwischen 7,3 in 2015 und 7,4 in 2019.

Ähnlich verhält es sich mit dem emotionalen Wohlbefinden. Auch hier ist der Wert im April 2020 (14,7, Wertebereich von 4 bis 20) identisch zu dem Wert, den die Befragten im Vorjahr berichtet haben (14,7). Insgesamt waren die durchschnittlichen Angaben auch für das emotionale Wohlbefinden in den letzten fünf Jahren sehr stabil und variierten zwischen 14,5 in 2016 und 14,7 in 2019.

Gestiegen ist jedoch die durchschnittliche Depressions- und Angstsymptomatik. Sie lag im April 2020 bei 2,4 (Wertebereich 0 bis 12) und ist damit deutlich höher als noch 2019, als der Wert bei 1,9 lag. Allerdings ist das aktuelle Niveau nicht außergewöhnlich hoch, sondern mit der Depressions- und Angstsymptomatik im Jahre 2016 vergleichbar. Damals lag der Wert mit 2,3 nur knapp unter dem Wert, der im April 2020 gemessen wurde.

Lebenszufriedenheit steigt bei Personen mit niedrigem Einkommen und sinkt bei Personen mit hohem Einkommen

Im Gegensatz zu der nahezu stabilen Lebenszufriedenheit in der Gesamtbevölkerung lässt sich beim Blick auf Einkommensgruppen[4] eine interessante Veränderung im Vergleich zu der Zeit vor der Krise feststellen. In den vergangenen Jahren wiesen Personen mit einem niedrigen Einkommen regelmäßig eine niedrigere Lebenszufriedenheit auf und Menschen mit hohem Einkommen eine höhere. Dieser Unterschied zwischen den Einkommensgruppen war über die Zeit sehr stabil. Im April 2020 gleichen sich diese Unterschiede an: Über alle Einkommensgruppen hinweg wird im April 2020 eine ähnliche Lebenszufriedenheit berichtet. Personen aus Haushalten mit niedrigerem Einkommen haben eine höhere Lebenszufriedenheit, während bei Personen aus Haushalten mit hohem Einkommen die Lebenszufriedenheit leicht sinkt.

Weniger Sorgen um die Gesundheit

Überraschenderweise zeigt sich außerdem, dass sich die in Deutschland lebenden Menschen während des Lockdowns seltener große Sorgen um ihre Gesundheit machen und insgesamt zufriedener mit ihrer Gesundheit sind als in den Jahren zuvor. Der Anteil der Personen, der angibt, sich große Sorgen um seine Gesundheit zu machen, ist während des Lockdowns deutlich um neun Prozentpunkte – von 19 Prozent 2019 auf zehn Prozent im April 2020 – gesunken (in den vergangenen fünf Jahren machten sich stets 16 bis 19 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen große Sorgen um ihre Gesundheit). Die durchschnittliche Zufriedenheit mit der Gesundheit ist messbar gestiegen, von durchschnittlich 6,6 auf 7,3 Punkte im April 2020 (die Werte variierten in den vergangenen fünf Jahren zwischen 6,5 und 6,6 Punkte). Bei diesen Effekten handelt es sich möglicherweise um Kontrasteffekte. Das bedeutet, dass die Menschen ihre eigene Lage nun im Kontext der Pandemie und einer möglichen eigenen Erkrankung besser bewerten und damit relativ gesehen zufriedener sind beziehungsweise sich weniger Sorgen um ihre Gesundheit machen.

Fazit: Trotz hoher Resilienz engmaschige Beobachtung der Situation wichtig

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Corona-Krise im April 2020 (bis 26.4.2020) nicht so negativ auf das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der in Deutschland lebenden Menschen ausgewirkt hat wie bisher angenommen. Die in Deutschland lebenden Menschen zeigen eine beachtliche Resilienz gegenüber dem Lockdown: Ihre Lebenszufriedenheit und ihr Wohlbefinden ändern sich kaum. Ob dies auch bei langanhaltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Freiheitsrechte weiter so sein wird, kann aktuell noch nicht abgesehen werden. Das SOEP bietet durch seine Panelstruktur aber die Möglichkeit, in den kommenden Jahren zu beobachten, ob diese Effekte nach Ende der Pandemie abklingen und sich wieder auf dem Niveau der Vorjahre einpendeln werden.

Die vorliegenden Analysen zeigen darüber hinaus, dass die Einsamkeit bereits heute erheblich angestiegen ist. Anhaltende Einsamkeit ist eine Ursache vieler psychischer Erkrankungen. Es ist also denkbar, dass sich die gestiegene Einsamkeit – sollte sie nicht wieder zurückgehen – langfristig auf das Wohlergehen und die psychische Gesundheit auswirken wird. Es muss im Verlauf der nächsten Monate beobachtet werden, ob die subjektive Einsamkeit unter der Bevölkerung weiter ansteigt und man darauf reagieren muss, oder ob sie nach einer Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wieder sinkt.

Obwohl es also im April 2020 weniger Grund zur Sorge gibt als bisher angenommen, sollten Wohlbefinden und psychische Gesundheit der in Deutschland lebenden Menschen aufgrund der unklaren zukünftigen Entwicklung der Krise und ihrer unsicheren Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Situation der in Deutschland lebenden Menschen weiter beobachtet werden. Es ist möglich, dass sich die Folgen der Krise für das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit erst verzögert in der Bevölkerung zeigen werden. Im April 2020 sind viele Arbeitsplätze durch Kurzarbeit und Hilfspakete des Bundes und der Länder gesichert, sodass viele Menschen nicht akut von einem Arbeitsplatzverlust bedroht sind. Sollten zukünftig trotz der verschiedenen Maßnahmenpakete viele Arbeitsplätze durch die Krise verloren gehen, könnten auch die wirtschaftlichen Sorgen und Ängste in der Bevölkerung steigen – und mit ihnen möglicherweise auch die psychischen Belastungen, das Wohlbefinden und die Lebenszufriedenheit. Dass das passieren kann, hat sich zum Beispiel bereits Mitte der 2000er Jahre während der wirtschaftlichen Rezession gezeigt: Damals ging die Lebenszufriedenheit der in Deutschland lebenden Menschen messbar zurück.

Außerdem gilt es zu beachten, dass offensichtlich einzelne Bevölkerungsgruppen psychisch stärker auf die Umstände der Krise reagieren, darunter Frauen und jüngere Menschen. Es bedarf weiterer Aufmerksamkeit, ob dies trotz der Lockerungen im Mai und der anstehenden Lockerungen Sommer so bleibt und ob gegebenenfalls spezifische Hilfsangebote und Unterstützungen für solche Gruppen angezeigt und möglich sind. Insbesondere müssen die Perspektiven für junge Menschen in und nach der Krise im Auge behalten werden. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen deutlich, dass es sich bei ihnen zwar nicht in Bezug auf die Krankheit Covid-19, sehr wohl aber in Bezug auf die sozialen Folgen der Pandemie um eine Risikogruppe handelt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 09.06.2020

Seit März hat die Corona-Pandemie Deutschland fest im Griff. Weitreichende Beschränkungen des sozialen Lebens wurden vor allem zum Schutz älterer und weiterer besonders gefährdeter Menschen erlassen. Seit Mai werden diese Maßnahmen schrittweise gelockert. Dabei stellt sich verstärkt die Frage, wie trotz der Lockerungen vulnerable Teile der Bevölkerung geschützt werden können. In vielen Ländern wird eine Umkehrisolation diskutiert: So sollen die Jungen und Gesunden das soziale Leben allmählich wiederaufnehmen, während die Älteren und weitere besonders gefährdete Gruppen isoliert bleiben. In diesem Zusammenhang ist es aber wichtig, die soziale Situation der älteren Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren. Die vorliegende Studie beschreibt daher die soziale Situation älterer Menschen in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung ihrer mentalen Gesundheit und möglicher Risikofaktoren sozialer Vereinsamung.[1]

Zahlreiche Staaten diskutieren Varianten von Umkehrisolation beziehungsweise haben diese bereits angewendet. So verhängte die türkische Regierung über mehrere Wochen eine Ausgangssperre ausschließlich für über 65-Jährige sowie chronisch Kranke.[2] Ein Vorschlag britischer Forscher,[3] dass sich über 70-Jährige und ihre Kontaktpersonen in eine Art Quarantäne begeben, während die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für die übrige Bevölkerung gelockert werden, sorgte für große mediale Aufmerksamkeit.[4] In Deutschland brachte unter anderem Kanzleramtsminister Helge Braun eine Umkehrisolation für Ältere und Vorerkrankte ins Spiel.[5] Und auch wenn dies nicht offizielle Politik wird, ist doch davon auszugehen, dass viele Ältere und Vorerkrankte aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus in Isolation bleiben.

Vor diesem Hintergrund beschreibt dieses DIW aktuell die soziale Situation älterer, in Deutschland lebender Personen. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)[6] und nimmt ausschließlich die Situation von Personen in Privathaushalten in den Blick. Personen, die in Seniorenheimen, Hospizen oder ähnlichen Einrichtungen leben, sind somit nicht Gegenstand der Untersuchung.

Zwei Drittel der über 85-Jährigen leben alleine

In Deutschland leben etwa 38,7 Prozent der über 65-Jährigen in Einpersonenhaushalten. Dies entspricht ungefähr sieben Millionen Personen. Der Anteil alleinlebender Menschen steigt zudem mit dem Alter stark an (Abbildung 1). Sind es im Alter von 65 bis 69 Jahren noch ein Viertel der Menschen, steigt im Alter von 75 bis 79 der Anteil der Alleinlebenden auf circa 38 Prozent. Im Alter von 85 oder älter leben sogar zwei Drittel der Menschen in einem Einpersonenhaushalt.

Während etwa die Hälfte der älteren Menschen, die mit anderen Personen in einem Haushalt lebt, auch noch (zumeist erwachsene) Kinder am selben Ort hat, ist gerade bei den Alleinlebenden dieser Anteil besonders niedrig (Abbildung 2). Er beträgt bei den 65 bis 74-Jährigen nur 35 Prozent. Auch bei den über 80-Jährigen haben weniger als 50 Prozent der Alleinlebenden Kinder am selben Ort.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, ältere Menschen von entfernt liegenden Orten aus zu besuchen. Allerdings ist für Kinder der Aufwand im Hinblick auf Zeit und andere Kosten umso höher, je weiter entfernt sie von ihren Eltern wohnen. Zudem werden Besuche aus weiter entfernten Orten in Zeiten von „sozialer Distanzierung“ und Infektionsangst erschwert. Es besteht daher gerade bei den Alleinlebenden die Gefahr, dass ein Mangel an sozialen Kontakten zu Vereinsamung führt.

Internet kann direkte persönliche Kontakte bei Älteren kaum ersetzen

Das Potential, direkte persönliche Kontakte wenigstens durch virtuelle Kontakte über das Internet auszugleichen, ist bei den besonders von Vereinsamung bedrohten alleinlebenden Menschen im hohen Alter sehr begrenzt. Über alle Altersgruppen hinweg liegt der Anteil der Menschen, die einen Internetanschluss im Haushalt haben, bei den Alleinlebenden etwa 20 Prozentpunkte niedriger als bei denen, die mit mehreren Personen in einem Haushalt leben (Abbildung 3). Zudem sinkt dieser Anteil mit dem Alter stark ab. Sind es im Alter von 65 bis 69 Jahren noch mehr als drei Viertel der alleinlebenden Menschen, die einen Internetanschluss haben, fällt dieser Anteil bei den 75- bis 79-Jährigen auf circa die Hälfte und liegt bei den über 85-Jährigen nur noch bei 20 Prozent.

Alleinlebende haben häufiger niedrigen mentalen Gesundheitszustand

Das mit Vereinsamung verbundene Leid ist insbesondere dann groß, wenn es mit niedrigen Werten auf der Skala für mentale Gesundheit einhergeht. Der Anteil der Menschen mit weniger ausgeprägter mentaler Gesundheit[7] liegt bei älteren alleinlebenden Menschen mit 16 Prozent knapp eineinhalbmal so hoch wie bei älteren Menschen, die mit anderen Personen in einem Haushalt zusammenleben (Abbildung 4). Dieser Zusammenhang ist sogar noch stärker ausgebildet als die Unterschiede nach dem Bildungsniveau.[8] Zudem werden gerade bei Personen ohne Internetanschluss häufiger niedrige Werte für mentale Gesundheit verzeichnet. Diese Befunde weisen darauf hin, dass Vereinsamungsrisiken oftmals mit Defiziten bei der mentalen Gesundheit zusammenfallen. Für beide Haushaltstypen gibt es keinen Zusammenhang zwischen der mentalen Gesundheit und dem Vorhandensein von Kindern am selben Ort. Der Anteil von älteren Menschen mit geringer mentaler Gesundheit in Städten ist leicht niedriger ist als in ländlichen Gebieten (jedoch ist in Städten auch der Anteil der Älteren höher, die alleine leben).

Fazit: Telefonseelsorge, Besuchsservice und Internetangebote könnten einer Vereinsamung entgegenwirken

Viele ältere Menschen in Deutschland sind bei anhaltender sozialer Isolation aufgrund der Corona-Pandemie von Vereinsamung bedroht. So steigt mit zunehmendem Alter der Anteil der Personen, die alleine leben. Viele Ältere haben zudem keine in der Nähe lebenden Kinder und verfügen nicht über einen Internetanschluss, um direkte persönliche Kontakte wenigstens virtuell zu erleben. Diese Risikofaktoren sozialer Vereinsamung hängen zudem miteinander zusammen: So verfügen Alleinlebende seltener über einen Internetanschluss und haben auch seltener Kinder, die in der Nähe leben. Darüber hinaus gehen diese Risikofaktoren häufig mit niedrigen Werten auf der Skala für mentale Gesundheit einher. Es ist insofern davon auszugehen, dass gerade die Menschen, deren Schutz vor einer Infektion besonders wichtig ist, auch unter den sozialen Beschränkungen besonders leiden. So weisen andere Studien auf einen starken Zusammenhang zwischen dem Gefühl von Einsamkeit und dem Sterberisiko älterer Menschen hin.[9] Zudem geht das Alleinleben mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einher, einen Suizidversuch zu unternehmen.[10]

Unabhängig davon, ob soziale Beschränkungen für ältere Menschen im Zuge einer Umkehrisolation (möglicherweise aus Angst) auf freiwilliger Basis erfolgen oder gar gesetzlich verordnet werden, sind die Älteren von Vereinsamung bedroht. Das bedeutet zwar nicht, dass Umkehrisolation zwangsläufig der falsche politische Weg ist; es bedeutet aber schon, dass ein solcher Weg mit zusätzlichen Maßnahmen begleitet werden sollte, die auf eine Linderung der Vereinsamung älterer Menschen gerichtet sind: Beispielsweise kommen dafür eine verstärkte und proaktive Telefonseelsorge oder auch Besuchsservice von Personen mit nachgewiesener Immunität gegen COVID-19 in Betracht. Für die Zukunft wäre es auch hilfreich, wenn mehr ältere Menschen an das Internet angeschlossen werden würden und man ihnen Angebote für die altersgemäße Vermittlung grundlegender digitaler Kompetenzen machen würde. Außerdem sollte über spezielle Maßnahmen der Suizidprävention für von Vereinsamung bedrohte Menschen nachgedacht werden. Letzteres erfordert vor allem ein Augenmerk auf die wirksame Depressionsbehandlung auch und gerade in Pandemie-Zeiten.[11]

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.05.2020

Eine bundesweite Studie zu Covid-19-Sterbefällen in stationären Pflegeeinrichtungen von der Universität Bremen belegt das erhöhte Risiko für die Bewohner*innen. Knapp die Hälfte aller an Covid-19-Verstorbenen in Deutschland lebte danach in stationären Einrichtungen. Der Anteil dieser Menschen an der Gesamtbevölkerung betrage jedoch gerade einmal ein Prozent. Daraus ergebe sich eine mehr als fünfzig Mal so hohe Sterblichkeit bei den Menschen in stationären Einrichtungen.

„Bei allen Lockerungs- und Öffnungsdiskussionen bezüglich der stationären Pflegeeinrichtungen hatten wir das besondere Risiko für Bewohner*innen und Pflegekräfte stets vor Augen. Die Einrichtungen unternahmen und unternehmen derzeit große Anstrengungen, um Schutz- und Hygienekonzepte umzusetzen, damit soziale Kontakte zu Angehörigen und Freunden möglich sind. Dies ist eine enorme Herausforderung, gerade auch weil das Verständnis für die Maßnahmen bei den Betroffenen nicht immer gegeben ist oder die Einrichtungen teilweise mit dieser Verantwortung allein gelassen werden“, sagt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO-Bundesverbandes.

Geradezu parallel zur Bremer Studie trat die Testverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diese Woche in Kraft. Diese weitet die Möglichkeiten von CoV-2-Testungen deutlich aus. So können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch asymptomatische Personen getestet werden. Leider blieben dabei die erhofften und von der AWO und der BAGFW geforderten Reihentestungen in stationären Pflegeeinrichtungen aus, stattdessen soll eine stichprobenartige Testung erfolgen, insofern kein Ausbruchsgeschehen herrscht.

„Regelmäßige und flächendeckende Reihentests sowie eine schnelle Auswertung und Übermittlung der Testergebnisse sind ein wesentlicher Baustein zur Beherrschung des Ansteckungsrisikos in Pflegeeinrichtungen. Hier leben die Menschen, die am höchsten gefährdet sind. Stichprobentestungen reichen nicht aus, um hier die dringend notwendige Sicherheit zu bieten. Vielmehr erzeugen diese eine Scheinsicherheit, die in Anbetracht des erhöhten Risikos und mit Blick auf weitere Lockerungsbestrebungen gefährlich für die Bewohner*innen werden könnte“, sagt Brigitte Döcker. „Darüber hinaus zeigen die Studienergebnisse, dass die Versorgung mit Schutzkleidung nicht abschließend bewältigt ist und dauerhaft der Anstrengung aller Beteiligten bedarf. Hier soll über die Bewohnerinnen von Pflegeeinrichtungen ein besonderes Augenmerk auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung und deren Einrichtungen und Dienste gerichtet werden.“

Link Grundsatzposition: https://www.awo.org/grundsatzposition-der-awo-zur-lockerung-der-besuchsbeschraenkungen-stationaeren-einrichtungen

Link Testung: https://www.awo.org/aufhebung-der-kontaktsperren-erhoeht-ansteckungsrisiko-regelmaessige-und-systematische-tests-retten

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.06.2020

Die Pandemie trifft auch das Miteinander schwer: Gerade soziales Engagement hängt oft vom persönlichen Kontakt ab und ist derzeit kaum möglich. Der AWO Bundesverband führt deshalb vom 13. bis 20. Juni 2020 erstmals eine digitale Aktionswoche mit unterschiedlichen Veranstaltungen und Angeboten durch. Damit will der Verband Engagement und Miteinander stärken, das durch die Pandemie eingeschränkt ist.

„Die Maßnahmen, die unserem Schutz dienen, sind wichtig und richtig. Gleichzeitig erschweren sie Engagement für Menschen zum Teil empfindlich: Eltern-Kind-Angebote, Spielenachmittage, Verbandsarbeit oder Repair-Cafés und mehr – das vielfältige Engagement bei der AWO ist vielerorts im Moment unmöglich geworden“, erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Mit unserer digitalen Aktionswoche wollen wir den Corona-bedingten Einschränkungen aktiv begegnen, neue Lösungen finden und erproben. Damit möchten wir Menschen in der AWO auf neue Weise und über große Distanzen hinweg in Kontakt bringen und demonstrieren, dass die AWO mit ihren vielen Engagierten auch in Corona-Zeiten aktiv bleibt. Denn gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass wir uns stärker umeinander kümmern. Die nötige physische Distanz darf nicht in sozialer Distanzierung münden!

Im Rahmen der Aktionswoche organisieren die lokalen und regionalen AWO-Verbände vielfältige Angebote im Netz: Von virtuellen Diskussionsforen bis hin zum geselligen und spielerischen Austausch per Videokonferenz ist alles dabei. Wer an einem oder mehreren Formaten teilnehmen will, dem werden nach einmaliger Anmeldung alle Zugangsdaten und Informationen zugeschickt. In den sozialen Netzwerken werden die Aktivitäten unter dem Hashtag #echtawo begleitet.

Der Verband versteht die Aktionswoche dabei auch als Zeichen gegen digitale Chancenungleichheit.

„Wer mit dem Laptop ganz selbstverständlich aus dem Homeoffice heraus arbeiten und mit Freunden in Kontakt bleiben kann, ist privilegiert. Nicht für alle Menschen in unserer Gesellschaft ist digitale Teilhabe selbstverständlich möglich: Vielen fehlen die finanziellen Mittel oder Zugänge“, erklärt Stadler dazu. „Wir fühlen uns verpflichtet, das anzugehen. Denn im Augenblick bieten digitale Formate für viele Menschen die einzige Möglichkeit, auf sicherem Wege mit anderen in Kontakt zu treten. Mit der Aktionswoche wollen wir auch dafür eintreten, möglichst vielen Menschen einen Zugang zu digitaler Kommunikation zu ermöglichen und Wege zu finden, verbandliche und ehrenamtliche Arbeit zu digitalisieren. Viele der Debatten und Formate in der Aktionswoche werden uns deshalb auch über die aktuelle Krise hinaus neue Perspektiven eröffnen.“

Zum Programm: https://www.echt-awo.org/programm/

Die AWO Aktionswoche findet seit 2015 jährlich unter dem Motto „Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ statt. Es beteiligen sich Einrichtungen, Haupt- und Ehrenamtliche der AWO deutschlandweit mit unterschiedlichen Veranstaltungen, um Engagement zu würdigen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.06.2020

SCHWERPUNKT II: Adoptionshilfe-Gesetz

Gesetz von Bundesministerin Giffey verbessert die Unterstützung von Adoptionen und stärkt Adoptivkinder

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, Adoptiv- wie Herkunftsfamilien besser zu begleiten, Adoptivkinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und die Adoptionsvermittlungsstellen zu stärken.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Eine Adoption ist eine Lebensentscheidung, die die abgebenden Eltern, die Adoptivfamilien, vor allem aber die Kinder betrifft. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz stellen wir das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt. Wir wollen, dass sie gut und geborgen aufwachsen. Dafür reichen wir Herkunfts- und Adoptivfamilien die Hand und stärken sie gleichermaßen. Sie erhalten einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland. Damit sie die Hilfe bekommen, die sie brauchen – im Adoptionsverfahren und jetzt auch danach. Dabei geht es genauso um einen selbstverständlichen Umgang mit der Adoption innerhalb der Adoptivfamilie wie auch um den Austausch und Kontakt zwischen Adoptiv- und Herkunftsfamilie. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen unter anderem darauf hinwirken, dass die Kinder altersgerecht über ihre Herkunft aufgeklärt werden. Das schafft Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Und Vertrauen ist eine gute Basis für eine gute kindliche Entwicklung. Außerdem setzt das Gesetz ein starkes Signal gegen Kinderhandel, denn künftig müssen alle Auslandsadoptionen durch offizielle Adoptionsvermittlungsstellen begleitet sein.“

Das Adoptionshilfe-Gesetz besteht im Wesentlichen aus vier Bausteinen:

1. Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption soll die gute Beratung und Unterstützung aller Menschen sichern, die an einer Adoption durch die Adoptionsvermittlungsstellen beteiligt sind. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Zudem wird eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkindadoption eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen.

2. Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption

Das Gesetz soll zu einem offenen Umgang mit dem Thema Adoption beitragen: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht ist, bleiben geschützt.

3. Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern – etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst – damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

4. Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen

Auslandsadoptionen sollen künftig in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sollen zukünftig bei allen Auslandsadoptionen eingehalten werden. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle werden untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Weiteres Verfahren

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz soll zum 1.Oktober 2020 in Kraft treten.

Adoptionswesen in Zahlen

Zahl der Adoptionen im Jahr: 3.733 (2018), 3.888 (2017), 3.976 (2016),3.812 (2015); 3.805 (2014)

Zahl der Adoptionen im Inland : 3.562 (2018), 3.662 (2017), 3.719 (2016), 3.548 (2015); 3.506 (2014)

Zahl der Adoptionen aus dem Ausland: 176 (2018), 238 (2017), 294 (2016), 314 (2015); 344 (2014)

Quelle: PressemitteilungBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendvom 28.05.2020

Heute beschließt der Deutsche Bundestag ein modernes Adoptionshilfegesetz. Ein offenerer Umgang und mehr Begleitung bei und nach der Adoption zum Wohle der Kinder ist nun gewährleistet.

„Mit dem Adoptionshilfegesetz intensivieren wir die Beratung der Familien. Wir fördern einen offeneren Umgang mit Adoptionen. Gleichzeitig stärken wir die Adoptionsvermittlungsstellen und sorgen dafür, dass Auslandsadoptionen an intensive Beratung und Begleitung durch die hiesigen Jugendämter gebunden sind.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind froh, dass die Neuregelungen das Wohl und die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Dafür ist es wichtig, den Herkunfts- wie auch den Adoptiveltern kontinuierlich beratend und begleitend zur Seite zu stehen.

Alle Familien sollen gut beraten und vollumfänglich informiert im Adoptionsverfahren agieren können. Dem dient die Beratungsverpflichtung. Was diese aber nicht bezwecken soll: dass lesbischen Paaren der Weg zur Anerkennung der gemeinsamen Elternschaft noch schwerer gemacht wird. Denn hier wird das Kind in eine bestehende Familie hineingeboren. Leider sind diese Familien immer noch auf den Weg der in diesem Falle diskriminierenden Stiefkindadoption angewiesen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv dafür eingesetzt, die Zwei-Mütter-Familien von der Beratungspflicht auszunehmen. Wir bedauern sehr, dass unser Koalitionspartner dies vehement abgelehnt hat. Damit wächst nun der Druck, das Abstammungsrecht im Sinne dieser Familien zu verändern. Dafür werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Druck machen. Denn Zwei-Mütter-Familien, in die ein Kind hineingeboren wird, sind keine Adoptions- sondern Herkunftsfamilien.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.05.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Diskriminierung von Regenbogenfamilien endlich beenden! Am 28.05. hat der Deutsche Bundestag die Reform des Adoptionshilfegesetzes beschlossen und mit ihr eine weitere Benachteiligung von Frauen-Elternpaaren. Da die Modernisierung des Abstammungsrechts auf sich warten lässt, sind diese Familien weiter auf eine Stiefkind-Adoption angewiesen, damit beide Mütter nach Geburt des Kindes auch rechtliche Elternteile werden können. Die im Rahmen des neuen Adoptionshilfegesetzes beschlossene Beratungspflicht bei Stiefkind-Adoptionen verschlechtert ihre Situation deutlich. Das ZFF fordert das Abstammungsrecht so bald wie möglich anzugehen und die Vielfalt von Familienformen endlich zu unterstützen!

„Mit der Einführung einer verpflichtenden Beratung bei Stiefkindadoptionen durch das neue Adoptionshilfegesetz wird ein schwerwiegendes Problem geschaffen, das unbedingt verhindert werden muss. Die Diskriminierung von lesbischen und bisexuellen Frauenpaaren wird durch diese neue Regel verschärft. Bekommen verheiratete oder unverheiratete Frauenpaare ein Kind, gilt lediglich die gebärende Mutter automatisch als rechtliche Mutter. Die Co-Mutter muss das aufwändige und langwierige Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen. Diese rechtliche Diskriminierung wurde nach der Einführung der Ehe für alle nicht abgeschafft. Nun wird mit dem neuen Adoptionshilfegesetz eine weitere Hürde für Frauenpaare eingezogen. Wir wollten die Verschärfung der Diskriminierung verhindern und haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der gestern im Familienausschuss von der Großen Koalition und mit den Stimmen der AfD abgelehnt wurde.“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Doris Achelwilm, gleichstellungs- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, kritisiert: „Es ist unbegreiflich, dass die gesetzliche Benachteiligung von Regenbogenfamilien beim Adoptionshilfegesetz einfach ignoriert wird und sich die Situation für lesbische und bisexuelle Frauen-Elternpaare damit sogar noch verschlechtern wird. In Ausschuss-Anhörungen zum Thema haben mehrere Sachverständige dieses Problem sehr deutlich benannt. Die Beratungspflicht für queere Ehepaare in Bezug auf ihre gemeinsamen Wunschkinder gehört aus dem Adoptionshilfe-Gesetz gestrichen. Darüber hinaus muss noch in dieser Legislaturperiode die dringende Reform des Abstammungsrechts angegangen werden. Drei Jahre nach Einführung der Ehe für alle ist es nicht zu viel verlangt, die rechtliche Diskriminierung von Regenbogen- bzw. Zwei-Mütter-Familien abzustellen. Es kann nicht sein, dass es durch unverändert heteronormative Gesetzentwürfe der Bundesregierung immer wieder Lücken für queere Lebensrealitäten zu schließen gilt. Die Ungleichbehandlung von Hetero- und queeren Familien, die gleichermaßen Verantwortung übernehmen, gehört endlich vom Tisch.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.05.2020

Bei der Adoption von Kindern soll zukünftig ein Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch Adoptionsvermittlungsstellen für alle Beteiligten gelten. Bei Stiefkindadoptionen soll hingegen eine Beratungspflicht gelten. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/16718) nahm der Familienausschuss am Mittwoch in leicht geänderter Fassung ohne Gegenstimmen an. Die Oppositionsfraktionen, die die Gesetzesvorlage prinzipiell begrüßten, enthielten sich der Stimme. Ebenfalls ohne Gegenstimmen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen, mit dem redaktionelle Änderungen , Verfahrensvereinfachungen und Klarstellungen im Gesetz vorgenommen werden. Über die Gesetzesvorlage wird der Bundestag am Donnerstag abschließend beraten und abstimmen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Adoptionsvermittlungsstellen eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Zudem ist vorgesehen, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern freiwillig an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen soll in der Verantwortung der Jugendämter liegen. Zur Adoptionsvermittlung sollen aber auch die Diakonie, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein.

Verschärft werden sollen mit dem Gesetz die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn dies für das Kindeswohl erforderlich ist.

Die Koalitionsfraktionen argumentierten in der Ausschusssitzung, mit dem Gesetz würden adoptionswillige Eltern besser unterstützt und dem Wohl und dem Recht des Kindes auf Informationen über seine Herkunft vermehrt Rechnung getragen. Die Fraktionen der FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten übereinstimmend die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen für gleichgeschlechtliche Paare. Kinder, die in einer lesbischen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geboren werden, könnten gemäß des Abstammungsrechtes von der nichtleiblichen Mutter nur auf dem Weg der Stiefkindadoption adoptiert werden. Eine Beratungspflicht für gleichgeschlechtliche Paare würde aber eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung gegenüber heterosexuellen Paaren darstellen, monierten die drei Oppositionsfraktionen übereinstimmend. Letztlich müsse deshalb das Abstammungsrecht geändert werden. Auch die SPD-Fraktion betonte, dass sie auf die Beratungspflicht für gleichgeschlechtliche Paare bei Stiefkindadoptionen lieber verzichtet hätte. Die Änderungsanträge der Linken und Grünen, in denen sie einen Verzicht auf die Pflichtberatung forderten, wurde jedoch mit den Stimmen der Koalition und der AfD abgelehnt. Die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen in heterosexuellen Ehen wurde von der AfD moniert. Dies stelle einen unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die Familien dar.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.547 vom 27.05.2020

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien durch das am 28. Mai 2020 im Bundestag beschlossene Adoptionshilfegesetz.

„Drei Jahre nach Öffnung der Ehe für alle, gründen Frauen immer noch in enormer Rechtsunsicherheit Familien. Lesbische Mütter und ihre Familien werden durch die fehlende Möglichkeit originärer rechtlicher Elternschaft massiver Diskriminierung ausgesetzt. Die Überprüfung der Familie durch das Jugendamt im Rahmen der Adoption ist stigmatisierend, die lange Dauer der Verfahren extrem belastend und ganz und gar nicht im Sinne des Kindeswohls. Die nun eingeführte Beratungspflicht im Adoptionshilfegesetz verschärft die Diskriminierung lesbischer Eltern zusätzlich.“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Auch drei Jahre nach der Öffnung der Ehe für Alle hat ein Kind, das in eine bestehende Ehe von zwei Frauen geboren wird, nur einen Elternteil. Während der Ehemann der Gebärenden gemäß § 1592 Nr. 1 BGB mit der Geburt des Kindes automatisch zweiter rechtlicher Elternteil wird, ist die Ehefrau mangels abstammungsrechtlicher Regelung auf die Stiefkindadoption verwiesen, um in die zweite Elternstelle einrücken zu können. Gleiches gilt im Übrigen, wenn der zweite Elternteil personenstandsrechtlich als „divers“ eingetragen ist.

Auch eine Anerkennung gemäß § 1592 Nr. 2 BGB ist nur für einen „Mann“ möglich. Beides kritisiert der djb und fordert ein diskriminierungsfreies Abstammungsrecht. Dies lässt aber auf sich warten. Stattdessen wurde gestern eine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien beschlossen und eine verpflichtende Beratung vor der Stiefkindadoption eingeführt. Die Zielsetzung des § 9a AdVermiG erscheint insbesondere im Fall lesbischer Familien völlig überzogen, da eine Adoption ausscheidet, wenn eine Beratung nicht stattgefunden hat. Der djb kritisiert mit Nachdruck, dass Änderungsanträge, die eine Ausnahme vorgesehen haben, wenn das Kind in eine bestehende Ehe geboren wird, in der gestrigen Abstimmung im Bundestag abgelehnt wurden.

Mittlerweile erfolgen 23 Prozent der Stiefkindadoptionen durch lesbische Paare, obwohl es sich nicht um Stief- sondern um Ursprungsfamilien handelt. Der aufgezeigte Weg wird nun noch zusätzlich erschwert: Denn § 9a AdVermiG zwingt gleichsam on top noch in eine Beratung.

Bei der Stiefkindadoption müssen grundsätzlich alle Verfahrensschritte einer Fremdkindadoption durchlaufen werden. So werden beide Mütter amtlich auf ihre Elterneignung geprüft, müssen ihre Vermögensverhältnisse und ihren Gesundheitszustand offenlegen. Die lange Dauer der Verfahren birgt zudem große Unsicherheiten für die Familie und widerspricht dem Kindeswohl: Wenn gar die Geburtsmutter stirbt, bleiben die zweite Mutter und das Kind rechtlich im schlimmsten Fall ungesichert zurück. Aber auch wenn sich die zweite Mutter plötzlich gegen eine Adoption des Kindes entscheidet, sind Erbansprüche des Kindes gegen sie und auch Unterhaltsansprüche ungewiss.

Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der familienrechtlichen Kommission im djb, mahnt: „Das Problem ist seit nunmehr drei Jahren bekannt, es liegen gleich mehrere Gesetzentwürfe und ein Diskussionsteilentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Es ist an der Zeit, zu handeln, auch und vor allem zum Wohl der betroffenen Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 29.05.2020

Dramatische Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien könnte über Jahre bestehen bleiben!

Mit der Verabschiedung des Adoptionshilfe-Gesetzes durch den Bundestag droht zum 01. Oktober 2020 eine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Daher hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) alle Landesregierungen angeschrieben mit der Bitte, das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren zu lassen. Anlässlich dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert alle Landesregierungen dazu auf, die dramatische Verschärfung der Ungleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien und ihrer Kinder zu verhindern. Diese Familien dürfen nicht zu Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsrechtsreform werden! Der Bundesrat sollte das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anrufen.

Der Verweis auf eine bevorstehende Reform des Abstammungsrechts ist unzureichend. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht scheint das Thema nicht auf ihrer Agenda zu haben. Nach wie vor gibt es dazu noch nicht einmal einen Zeitplan. Der LSVD befürchtet inzwischen sehr stark, dass es in dieser Legislaturperiode keine Reform mehr geben wird. Aufgrund der Bundestagswahl im kommenden Jahr ist dann kaum vor 2022/2023 mit einer Reform zu rechnen. Die Verschlechterung der Situation von Zwei-Mütter-Familien durch das Adoptionshilfe-Gesetz würde also über Jahre bestehen bleiben! Daher muss der Bundesrat auf den Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz bestehen, um diesen Punkt des Gesetzes zu ändern.

Anlässlich des Muttertags am 10.05. hat der LSVD zusammen mit All Out 53.500 Stimmen an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht für eine sofortige Reform des Abstammungsrechts übergeben. Die Petition hat inzwischen über 61.000 Unterschriften. Ministerin Lambrecht hat auch diese bislang ignoriert. Die Zeit drängt!

Hintergrund
Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens als einziger rechtlicher Möglichkeit zur Erlangung der gemeinsamen Elternschaft. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung wird durch das verabschiedete Adoptionshilfe-Gesetz weiter massiv verschärft. Sie sollen nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung wird zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. So drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung ihrer Kinder.

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Warum wird das Adoptionshilfe-Gesetz die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verschärfen?
Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“
Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Engagement für Reform im Abstammungsrecht zur Absicherung von Regenbogenfamilien

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 09.06.2020

Bundesrat soll Vermittlungsausschuss anrufen

Heute hat der Bundestag das Adoptionshilfe-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz hat einen schweren Webfehler: Es verschärft die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Die Stiefkindadoption ist für Zwei-Mütter-Familien mangels Alternativen nach wie vor die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Statt der versprochenen Verbesserung der rechtlichen Absicherung von Regenbogenfamilien durch die Reform des Abstammungsrechts verschärft die Große Koalition die Bevormundung und Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert aufs Schärfste die bewusste Ignoranz von SPD und Union gegenüber einem konkreten Formulierungsvorschlag, der diese Verschlechterung zumindest verhindert hätte. Auch Bundesfamilienministerin Giffey hat es als zuständige Ministerin versäumt, ihrer oft erklärten Unterstützung von Regenbogenfamilien hier einmal Taten folgen zu lassen. Sehenden Auges werden Zwei-Mütter-Familien nun zu Leidtragenden einer seit Jahren verschleppten Reform des Abstammungsrechts gemacht.

Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Wir fordern die Landesregierungen unter Beteiligung von FDP, Grüne und Linke dazu auf, das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren zu lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen, um diesen Punkt des Gesetzes zu ändern. Es darf keine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien geben. Statt der seit mehr als einem Jahr andauernden Untätigkeit sollte Bundesjustizministerin Lambrecht zudem endlich einen Zeitplan für die versprochene Reform des Abstammungsrechts vorlegen

Zwei-Mütter-Familien sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz müssen sie nun eine verpflichtende Beratung absolvieren. Außerdem drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung ihrer Kinder.

Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind sollte bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Hintergrund

Warum wird das Adoptionshilfe-Gesetz die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verschärfen?

Petition: Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Engagement für Reform im Abstammungsrecht zur Absicherung von Regenbogenfamilien

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz). Schriftliche Stellungnahme zur Vorbereitung der Anhörung am 02.03.2020.

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 28.05.2020

SCHWERPUNKT III: Erklärung Ratschlag Kinderarmut zum Internationalen Kindertag

Gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut – unterzeichnet von 59 Organisationen und Einzelpersonen, darunter Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kinderrechtsorganisationen, Familienverbände, Selbsthilfeorganisationen, Wissenschaftler*innen.

Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient. Dazu appelliert das Bündnis an die politisch Verantwortlichen endlich konkrete Konzepte mit notwendigen Umsetzungsschritten vorzulegen, die allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen ermöglichen.

Jedes fünfte Kind und jede*r fünfte Jugendliche wächst in einem Haushalt auf, in dem Mangel zum Alltag gehört: Mangel an Geld sowie an sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Chancen. Das muss sich ändern: Wir können nicht länger hinnehmen, dass Kindern und Jugendlichen Startchancen genommen werden und ihnen bestimmte gesellschaftliche Erfahrungen und Aktivitäten oft dauerhaft verschlossen bleiben. Folgende Grundsätze sind hierbei für die unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Kinderrechtsorganisationen und Einzelpersonen von zentraler Bedeutung:&nb

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!
  2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!
  3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
  4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), erklärt dazu: „Armut grenzt aus und macht krank. Armut schränkt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung ein und gibt ihnen damit nicht die Chance, auf ein Aufwachsen in Wohlergehen. Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Gewerkschaften sind sich einig, dass alles getan werden muss, damit alle Kinder gesellschaftliche Teilhabe erfahren können und ein gutes Aufwachsen gesichert ist. Dazu gehören der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, aktuell auch durch krisenbedingte Aufschläge und vereinfachten Zugang zu Leistungen, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie die intensive Begleitung von Kindern und Jugendlichen zurück in ihren Kita- und Schulalltag!“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Bund, Länder und Kommunen waren in den letzten Jahren nicht untätig. Die bisherigen Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nachhaltig zu überwinden. Die Corona-Pandemie verstärkt die bestehenden Missstände, denn ein echter Rettungsschirm für arme Kinder und Familien lässt auf sich warten. Kinder sind unsere Zukunft, sie müssen lachen, spielen und lernen können und dafür ausreichend Ressourcen in ihrer Familie und der Gesellschaft vorfinden. Dafür müssen wir heute gemeinsam die Weichen für morgen stellen. Wir setzen uns für ein Gesamtkonzept für einen kommunalen Infrastrukturausbau ein und fordern existenzsichernde finanzielle Leistungen für Familien, die unbürokratisch und automatisch an Anspruchsberechtigte ausbezahlt werden.“

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut vom 01.06.2020 „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>

Zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde im Juni 2017 als Forderungen zur Bundestagswahl von 46 Organisationen und Einzelpersonen unterstützt und unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Diese Erklärung wurde in gekürzter Form auch auf die Kampagnen-Plattform „we act“ zur Mitzeichnung gestellt und erreichte fast 40.000 Unterschriften. Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung bekräftigte der Ratschlag seine Forderungen mit der Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben! – Gemeinsame Erklärung von Nationaler Armutskonferenz, Kinder-, Familien- und Wohlfahrtsverbänden“ im November 2018.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 29.05.2020

Am 1. Juni ist Internationaler Kindertag. An dem Tag macht auch die SPD-Bundestagsfraktion auf die Rechte und Bedürfnisse von Kindern aufmerksam.

„Der Internationale Kindertag am 1. Juni findet in diesem Jahr unter den aller Orten zu spürenden Auswirkungen des Corona-Virus statt. Kinder und ihre Familien stehen derzeit oft unter noch mehr Druck als es ohne die Pandemie schon der Fall war. Insbesondere auch in finanzieller Hinsicht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Kurzarbeit und Kinderzuschlag ausgeweitet, Elterngeldregelungen angepasst, die Lohnfortzahlungen verlängert sowie der Zugang zur Grundsicherung erleichtert wurde. Wir setzen uns darüber hinaus für einen Kinderbonus von wenigstens 300 Euro für jedes Kind ein, der nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. All diese Maßnahmen helfen Familien unmittelbar in dieser schwierigen Zeit.

Der Wegfall von Unterstützungsangeboten kann sich auf Kinder, deren Familien arm oder von Armut bedroht sind, besonders fatal auswirken, wie die gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut anlässlich des Internationalen Kindertages 2020 deutlich macht. Diese Familien und deren Kinder drohen aus den Unterstützungssystemen herauszufallen. Damit wächst die Gefahr, dass die Chancen auf ein gesundes und selbstbestimmtes Aufwachsen noch ungleicher verteilt sein werden.

Um genau das zu verhindern, hat die SPD ihr Konzept der Sozialdemokratischen Kindergrundsicherung entwickelt, welches sowohl materielle Unterstützung bedarfsgerecht und unbürokratisch für die Familien zugänglich macht, wie auch als zweite Säule eine verlässliche und perspektivisch kostenfreie Infrastruktur für die Kinder und ihre Familien garantiert – und zwar für alle Kinder. Denn jedes Kind ist uns gleich viel wert.

Wir setzen uns für einen weiteren Ausbau der Infrastruktur für Kinder ein wie etwa Angebote an Ganztagsplätzen in Schulen und Kitas, in der Kinder- und Jugendhilfe und von Verbänden ein.

In Zeiten von Corona wird aus unserem Anspruch, kein Kind zurück zu lassen zunächst der Anspruch, alle Kinder wieder abzuholen und mitzunehmen. Was dafür nötig ist, darüber bleiben wir weiterhin im intensiven Dialog mit den Familien und mit den Engagierten für die Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.05.2020

Zur heutigen Veröffentlichung der von einem großen Bündnis getragenen Erklärung des Ratschlags Kinderarmut erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinderpolitik, und SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Bundesregierung muss jetzt reagieren, Angela Merkel muss die Bekämpfung der Kinderarmut zur Chefinnensache machen. Die breit getragene Erklärung von über 50 Verbänden und Gewerkschaften ist ein Weckruf an die Regierungskoalition, die seit Jahren stagnierend hohe Zahl von Armut betroffenen Kindern nicht länger auf die leichte Schulter zu nehmen.

In Deutschland wächst eines von fünf Kindern in einem von Armut betroffenen Haushalt auf. Es ist offensichtlich, dass die heutigen Maßnahmen gegen Kinderarmut in Deutschland nicht ausreichend sind und zu oft an den Familien vorbeigehen. Der Großen Koalition fehlt aber der politische Wille, direkte Hilfen an Familien zu geben. Sie setzt bei der Bekämpfung von Kinderarmut weitgehend auf hoch bürokratische Sachleistungen, die oftmals gar nicht bei den Familien ankommen. Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Mittagessen per Lieferdienst ist symptomatisch für diese Politik.

Es ist unerträglich, dass sich Union und SPD eisern gegen eine direkte Unterstützung wie einem Zuschlag auf die Grundsicherung wehren. Die Politik der Großen Koalition ist geprägt von Misstrauen und Ignoranz gegenüber Familien in Armut. Die Konsequenzen tragen die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Mangel gehört für sie oft zum Alltag: Mangel an Geld, aber auch an sozialer, kultureller und gesundheitlicher Teilhabe. Armut schließt Kinder von den Unternehmungen und den Hobbys anderer Kinder aus, von Nachhilfe, von Kinobesuchen und auch davon, mal ein Eis essen zu gehen. Armut schränkt Kinder in ihrem Aufwachsen ein, sie beschränkt Kinder in ihren Bildungs- und Lebenschancen.

Anstatt die Kinderarmut weiterhin bloß zu verwalten, braucht es eine Gesamtstrategie, die allen Kindern ein Aufwachsen ohne Armut ermöglicht und ihre Bedürfnisse endlich in den Mittelpunkt stellt. Wir fordern deshalb die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Bedarfen von Kindern orientiert und automatisch, ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird.

Die Coronakrise hat die Situation von Kindern, die von Armut betroffen sind, weiter verschärft. Wir fordern als Sofortmaßnahme einen Aufschlag von monatlich 60 Euro auf die Regelleistungen für Kinder. Und die tatsächliche Förderung von Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in Zeiten des Homeschoolings – durch eine dem Lernen angemessene digitale Ausstattung und Förderangebote. Denn alle Kinder haben ein Recht auf Teilhabe und gutes Aufwachsen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.05.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfrauenministerin Giffey und Bundesjustizministerin Lambrecht legen Dritte und Vierte Jährliche Information zu Frauen- und Männeranteilen an Führungsebenen vor

Freiwillig tut sich wenig, nur die feste Quote wirkt – das belegen erneut die aktuellsten Berichte zur Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen, die Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gemeinsam vorgelegt haben. Die „Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ wurden heute vom Bundeskabinett beschlossen und anschließend dem Deutschen Bundestag zugeleitet.

Im Bereich der Privatwirtschaft ist demnach der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, die unter die feste Quote fallen, weiter gewachsen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2015 stieg er von 25 Prozent auf 32,5 Prozent im Jahr 2017 und in diesem Jahr sogar auf 35,2 Prozent. Im Vergleich dazu sind es bei Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, allerdings nur magere 19,9 Prozent.

Ernüchternd ist der Blick auf die Entwicklung in den Vorständen deutscher Unternehmen. Hier sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil erhöhte sich seit 2015 lediglich von 6,3 Prozent auf 7,7 Prozent im Geschäftsjahr 2017. 80 Prozent der Unternehmen haben keine Frau im Vorstand. Etwa 70 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, meldeten Zielgröße 0 Prozent.

Bundesfrauenministerin Giffey betont: „Die Zahlen zeigen erneut das seit Jahren bekannte Dilemma: Mit Freiwilligkeit kommen wir einfach nicht weiter, ohne politischen Druck bewegt sich gar nichts. Umso wichtiger ist, dass wir endlich die Reform des Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen angehen. Unsere Vorschläge liegen seit langem auf dem Tisch. Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie wird überdeutlich: Frauen stehen in vorderster Reihe, um die aktuelle Krise zu bewältigen, allen voran in den sozialen Berufen. Aber in den Führungspositionen sind sie systematisch unterrepräsentiert. Dabei wissen wir aus vielen Studien: Die besten Entscheidungen treffen Führungsteams, in denen Männer UND Frauen vertreten sind. Und das gilt besonders dann, wenn Unternehmen in Krisensituationen stecken. Frauen in Führungspositionen sind also keine Belastung der Wirtschaft in schwierigen Zeiten, sondern fördern den wirtschaftlichen Erfolg und stehen für eine moderne Unternehmenskultur“, so Ministerin Giffey.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: „Die in der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Aufsichtsratsquote hat Wirkung gezeigt: Im Vergleich zu Unternehmen, die noch nicht einer fixen Quote unterliegen, hat sich der Frauenanteil hier deutlich gesteigert.

Diesen Erfolg wollen wir fortschreiben: Wir wollen die Aufsichtsratsquote flächendeckend auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen in Deutschland ausweiten. Das Erfordernis der Börsennotierung soll künftig wegfallen.

Zudem sollte bei großen Unternehmen ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau im Vorstand sein. In unserem Land gibt es ausreichend exzellent ausgebildete Frauen, die Leitungsverantwortung übernehmen wollen und vor allem auch können.“

Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)“ beinhaltet folgende Regelungen für die Privatwirtschaft:

Das Gesetz sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2016 für Aufsichtsräte von Unternehmen, die sowohl börsennotiert sind als auch der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, ein fester Mindestanteil an Frauen und Männern von 30 Prozent zu erzielen ist. Bei Nichterfüllung des Mindestanteils ist die quotenwidrige Wahl nichtig. Es folgt die Sanktion des leeren Stuhls. Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder in irgendeiner Form der unternehmerischen Mitbestimmung unterliegen, müssen Zielgrößen für die Zusammensetzung des geschäftsführenden Organs, des Aufsichtsrats sowie der beiden obersten Führungsebenen unterhalb des geschäftsführenden Organs festlegen. Zugleich sind die Unternehmen verpflichtet, sich Fristen für die angestrebte Erreichung der Zielgrößen zu setzen, die bei der erstmaligen Festlegung (zum 30. September 2015) nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern durften. Die darauffolgenden Fristen dürfen fünf Jahre nicht überschreiten.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist die Entwicklung weiterhin positiv. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung nach wie vor unterrepräsentiert.

Hier gibt der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden:34 Prozent der mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden waren 2018 Frauen. Im Verhältnis dazu lag der Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigung 2018 bei 53 Prozent. Einen Rückschritt zeigt der Vorjahresvergleich mit Blick auf den Frauenanteil im höheren Dienst in den obersten Bundesbehörden. Er verringerte sich im Vorjahresvergleich um einen Prozentpunkt auf 45 Prozent, nachdem er zuvor seit 2015 jährlich um jeweils einen Prozentpunkt gestiegen war

Weitere Informationen zum aktuellen Gleichstellungsindex 2019 finden Sie unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/_publikationen-innen-gleichstellungsindex.html%20

Für die Gremienbesetzung hat sich der Bund selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen bzw. eine solche beizubehalten und seit 1. Januar 2018 sollen diese Mindestanteile von 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht werden. Die Institutionen des Bundes haben zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt 540 Gremien mit dazugehörigen vom Bund bestimmten Mitgliedern gemeldet. In 239 der Gremien kann der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen. Der Frauenanteil betrug bei den Mitgliedern, die der Bund bestimmen kann, 45,4 Prozent.

Die „Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ finden Sie hier: www.bmfsfj.de/fraueninfuehrung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.06.2020

Bundesfrauenministerin Giffey wirbt für bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für Schutz und Beratung bei Gewalt

Im Fokus der heutigen Sitzung des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen stand eine Bestandsaufnahme des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen in der Corona-Zeit. Zudem bildete die Sitzung den Auftakt für Beratungen über die Frage, wie das Hilfesystem zukünftig stabiler und auskömmlicher finanziert werden kann.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Kein Mensch, keine Frau, kein Kind in unserem Land soll Gewalt ertragen müssen. Und wenn es zu Gewalt kommt, müssen sich die Betroffenen, insbesondere Frauen mit ihren Kindern, darauf verlassen können, dass sie schnell Schutz finden, dass sie fachlich gut beraten werden und Unterstützung bekommen, die ihnen in ihrer konkreten Lebenssituation weiterhilft. Die Coronakrise hat die Aufmerksamkeit für die Herausforderungen, vor denen wir gerade im Gewaltschutz stehen, noch einmal erhöht. Sie macht mit Nachdruck deutlich, warum wir unsere Unterstützungsangebote auf ein starkes Fundament stellen und sie finanziell langfristig absichern müssen. Nachdem wir in den letzten Beratungen bereits Übereinkünfte über Arbeitsschwerpunkte des Runden Tisches und über die Zusammenarbeit im Rahmen des Bundesförderprogramms erzielt haben, gehen wir heute mit dem vierten Runden Tisch den nächsten Schritt und machen uns an die Arbeit, um diese Ziele zu erreichen und praktisch umzusetzen. Denn Bund, Länder und Kommunen sind hier gemeinsam in der Verantwortung.“

Das Bundesfrauenministerium vertritt die Auffassung, dass für das verlässliche Vorhalten von Unterstützungsangeboten ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt am besten geeignet ist. Damit könnte ein bundesweit einheitlicher Rahmen für einen gleichmäßigen Zugang zu Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Personen geschaffen werden. Bis zur nächsten Sitzung des Runden Tisches im Frühjahr 2021 sollen hierzu Eckpunkte erarbeitet werden.

In der Sitzung konnte auch ein positives Zwischen-Fazit für das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ gezogen werden, das Anfang des Jahres gestartet ist.

Franziska Giffey dazu: „Mit unserem Bundesförderprogramm stellen wir in vier Jahren über 120 Millionen Euro für bauliche Maßnahmen sowie innovative Projekte bereit. Ein solches Programm ist auf Bundesebene in dieser Höhe einmalig in der Geschichte unseres Landes und wird dazu beitragen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen zu stärken und weiterzuentwickeln.“

Der Bauförderteil des Programms wird in enger Kooperation mit den Ländern umgesetzt. Über die Hälfte der Länder haben bereits die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gezeichnet. Die anderen sind kurz davor. Das ist die Grundvoraussetzung, damit Fördermittel fließen können, zum Beispiel für den Um-, Aus- und Neubau von Frauenhäusern oder zur Erprobung neuer Schutzmodelle.

Anträge können noch bis zum 15. September 2020 an die zuständige Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/bundesservicestelle-gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/?sword_list%5B0%5D=Kinderwunschbehandlung&no_cache=1

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.06.2020

Im Kampf gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist es von zentraler Bedeutung, dass die Belange von Betroffenen auf Bundesebene Gehör finden und öffentlich gemacht werden. Deshalb wurde 2015 beim Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat eingerichtet, der 2018 durch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey verstetigt wurde.

In dieser Woche hat Ministerin Giffey nun die 18 Mitglieder des zweiten Betroffenenrates für die Dauer von fünf Jahren berufen. Dem zweiten Betroffenenrat gehören elf Mitglieder an, die bereits im ersten Rat tätig waren und ihr Engagement nun fortsetzen. Außerdem hat sich das Auswahlgremium einstimmig auf sieben neue Mitglieder verständigt. Die konstituierende Sitzung des zweiten Betroffenenrates findet Ende Juni statt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Betroffene besser zu unterstützen, ist ein Schulterschluss auf vielen verschiedenen Ebenen notwendig. Unverzichtbar bei allen Überlegungen und Maßnahmen ist dabei, die Perspektive von Betroffenen zu berücksichtigen. Das war nicht immer selbstverständlich. Mit dem ersten Betroffenenrat wurde beim Unabhängigen Beauftragten in den letzten Jahren ein sehr gutes Format der Beteiligung entwickelt, das wir weiterführen wollen. Ich danke all denjenigen, die ihre Bereitschaft erklärt haben, in diesem Gremium mitzuarbeiten und sich stellvertretend für so viele andere Betroffene einzusetzen. Durch das Amt des Unabhängigen Beauftragten und seinen etwa 20-köpfigen Arbeitsstab, den Betroffenenrat, den „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ und die Aufarbeitungskommission haben wir inzwischen starke Strukturen, die sich mit großem Engagement für den Kampf gegen Kindesmissbrauch einsetzen. Und die Zahlen sind nach wie vor erschreckend hoch: Experten der WHO gehen davon aus, dass eine Million Kinder in Deutschland Missbrauch erlebt haben oder erleben – das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Wir dürfen und werden im Kampf gegen Missbrauch nicht nachlassen.“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, würdigt die starke Betroffenenbeteiligung auf Bundesebene: „Ich freue mich sehr, mit den 18 Mitgliedern des neuen Betroffenenrates für die kommenden Jahre ein starkes Gremium an meiner Seite zu haben. Die Arbeit des Betroffenenrates ist unerlässlich und wertvoll, um das komplexe Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs mit all seinen Facetten zu verstehen und Politik und Gesellschaft zum Handeln zu bewegen. Alle Mitglieder des Betroffenenrats sind Expert*innen in eigener Sache und verfügen über ein enormes Erfahrungs- und Detailwissen zu vielen Aspekten der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Es ist wichtig, dass dieses Wissen in die vielfältigen politischen Entscheidungen einfließen kann.“

Rörig bedankte sich zudem bei den weiteren Mitgliedern des Auswahlgremiums, mit denen in den letzten Monaten aus mehr als 200 Bewerbungen die Zusammensetzung des neuen Betroffenenrates vorgenommen wurde.

Weitere Informationen zum Betroffenenrat

Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtlich tätiges Gremium, das erstmals im März 2015 konstituiert wurde und das den UBSKM und seinen Arbeitsstab berät. Durch die strukturierte Beteiligung von Betroffenen sollen die Belange von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene Gehör finden und in laufende Prozesse zum breiten Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs einfließen. Die Mitglieder des Betroffenenrates arbeiten seit Jahren beruflich und/oder ehrenamtlich zu diesem Thema und verfügen neben individuellem Erfahrungswissen auch über spezifisches Expertinnen- und Expertenwissen. Sie tragen die Anliegen der Betroffenen in den politischen Diskurs und die Öffentlichkeit und geben dem Thema ein Gesicht und eine Stimme. Mitglieder des Betroffenenrates gehören auch dem „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ an, den Ministerin Giffey und der Beauftragte Rörig Ende 2019 ins Leben gerufen haben.

Die Auswahl der sieben neuen Mitglieder für den zweiten Betroffenenrat wurde aus mehr als 200 Bewerbungen getroffen. Dabei wurden die im Kabinettsbeschluss von Dezember 2018 benannten Kriterien von Gendergerechtigkeit, Altersdiversität und unterschiedlichen Missbrauchskontexten berücksichtigt. Den Auswahlgremium gehörten der Unabhängige Beauftragte, eine Vertreterin seines Arbeitsstabes, eine Vertreterin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie zwei Betroffene an, die selbst nicht Mitglieder des Betroffenenrates sind, aber von ihm benannt wurden.

Weitere Informationen unter: https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/der-betroffenenrat-2

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.06.2020

Das Bundeskabinett hat sich heute mit Frauen in Führungspositionen befasst. Noch immer ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen deutlich niedriger als der von Männern. Nur in Unternehmen, für die eine feste Quote gilt, sind echte Fortschritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit erkennbar. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher dafür ein, dass die Quote auf weitere Unternehmen ausgeweitet wird.

„Die Corona-Krise macht bestehende Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern besonders deutlich. Frauen stehen in der Krisenbewältigung in vorderster Reihe. Dies ist allerdings viel zu selten der Fall, wenn es um Führungsverantwortung in der Wirtschaft geht. Das müssen wir ändern.

Das Bundeskabinett hat heute die Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung beschlossen. Die Zahlen zeigen erneut, wie wichtig verbindliche Vorgaben sind. Nur in Unternehmen, für die eine feste Quote gilt, sind Fortschritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit zu erkennen. Und nur dort kann auch ein Kulturwandel stattfinden.

Mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter. Weiterhin sind Frauen in Vorständen stark unterrepräsentiert. Die bisherige Verpflichtung von Unternehmen, selbst eine Zielgröße zur Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Vorstand festzulegen, funktioniert nicht. Viele Unternehmen setzen sich keine oder die Zielgröße Null. Dies zeigt: Wir müssen das Quotengesetz überarbeiten.

Wir unterstützen deshalb unsere Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht in ihrer Forderung, die Quote auf alle Unternehmen, die mehr als 2.000 Beschäftige haben, auszuweiten. Außerdem sollen große Unternehmen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn dieser größer als drei Personen ist. Geschlechtergerechtigkeit in Führungspositionen sollte auch im eigenen Interesse der Unternehmen sein. Denn gemischte Führungsteams stärken nachweislich den Unternehmenserfolg.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 10.06.2020

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 17 VersAusglG erklärt KatjaKeul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Das Verfassungsgericht hat heute den § 17 VersAusglG zum Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersvorsorge für verfassungsgemäß erklärt und den Familiengerichten die verfassungsgemäße Auslegung und Anwendung der Norm auferlegt. Dazu müssen die Familienrichterinnen und Familienrichter künftig Alternativberechnungen für verschiedene Versorgungsträger anstellen und bei einer relevanten Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz dem Arbeitgeber beziehungsweise dem Träger der betrieblichen Altersvorsorge zusätzliche Ausgleichszahlungen aufgeben. Das stellt die Familiengerichte vor enorme Herausforderungen, die in der Praxis nur schwer zu bewältigen sein werden – was zu weiterer Rechtsunsi cherheit im Versorgungsausgleichsverfahren führen wird. Es ist auch davon auszugehen, dass die arbeitgeberseitigen Versorgungsträger gegen solche erhöhten Ausgleichszahlungspflichten regelmäßig Rechtsmittel einlegen werden.

Ein Weg, diese Unsicherheiten zu vermeiden, wäre stattdessen die Verschiebung der Berechnung des Ausgleichswertes auf den Zeitpunkt des Renteneintritts. Damit würden die Verwerfungen durch die Zinsentwicklung zwischen Scheidung und Renteneintritt deutlich verringert. Wir haben die Bundesregierung bereits aufgefordert, diesen Weg näher zu prüfen, um den Versorgungsausgleich insgesamt weniger fehleranfällig und rechtssicherer zu machen.

Dem Gesetzgeber bleibt es im Übrigen unbenommen, den § 17 VersAusglG abzuschaffen, auch wenn er nicht verfassungswidrig ist. Das halten wir nach wie vor für sinnvoll und geboten, auch gerade im Hinblick auf die drohende Benachteiligung von Frauen bei der Altersvorsorge.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.05.2020

„Der Niedergang des Sozialen Wohnungsbaus geht weiter. Es werden zu wenige Sozialwohnungen neu gebaut und deutlich mehr fallen aus der Sozialbindung. Der Bund muss endlich ein Rettungsprogramm für den Sozialen Wohnungsbau auflegen, sonst gehören Sozialwohnungen bald der Vergangenheit an. Das darf angesichts von Mietenkrise und Corona-Krise nicht passieren“, fordert Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Beratung im Bundeskabinett zum Bericht zur Verwendung der Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau. Lay weiter:

„Die Bundesregierung schaut dem Niedergang des Sozialen Wohnungsbaus tatenlos zu. Erst bei den letzten Haushaltsverhandlungen hat die Koalition die Ausgaben für die soziale Wohnraumförderung um ein Drittel reduziert. Das ist wirklich skandalös. Es gibt also keinen Grund, mit dem Finger auf die Länder zu zeigen. Statt der Absenkung der Großen Koalition auf nur 1 Milliarde Euro braucht es ein öffentliches Wohnungsbauprogramm in Höhe von 10 Milliarden Euro für 250.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr, bei der es neben Neubau auch um die Verlängerung der Sozialbindungen geht. Einmal geförderte Sozialwohnungen müssen künftig immer Sozialwohnungen bleiben. Das ließe sich durch eine neue Wohngemeinnützigkeit für Durchschnitts- und Geringverdiener gewährleisten.“

Hintergrundinfo: Im vergangenen Jahr sank mit nur 25.565 die Zahl der neu gebauten Sozialwohnungen gegenüber 2018. Dem steht außerdem gegenüber, dass vermutlich wie im Vorjahr ca. 70.000 Wohnungen aus der Bindung fallen werden. So ist erneut ein riesiger Verlust von unterm Strich 40 000 bis 50.000 Sozialwohnungen zu erwarten.1990 gab es noch 3 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, 2018 gab es nur noch unter 1,2 Millionen. Der Abwärtstrend setzt sich ungebremst fort.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 03.06.2020

Ob das Baukindergeld über 2020 hinaus verlängert werden soll, erfragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19766). Die Abgeordneten möchten auch wissen, welche Gründe für eine Verlängerung und welche dagegen sprechen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.597 vom 10.06.2020

Mit der Ermittlung von Regelbedarfen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19431) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19082). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist ein Inkrafttreten der neu ermittelten Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2021 vorgesehen. Dies entspreche der gesetzlichen Vorgabe des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Danach werde die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt, wenn die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen.

Grundlage für die Ermittlung von Regelbedarfen sind die Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Dementsprechend werde sie auch im Rahmen der anstehenden Neuermittlung der Regelbedarfe die statistisch nachgewiesenen tatsächlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.582 vom 05.06.2020

Im Sommer übernimmt die Bundesrepublik Deutschland in einer gesellschaftlichen und politischen Ausnahmesituation die EU-Ratspräsidentschaft. Eine besondere Herausforderung wird darin bestehen, zentrale jugendpolitische Vereinbarungen, wie geplant, auf den Weg zu bringen und dabei gleichsam auf die, durch die Corona-Krise entstandenen, neuen oder veränderten Situationen zu reagieren. So ist etwa die transnationale Jugendmobilität nahezu vollständig zum Erliegen gekommen, die Situation junger Menschen auf der Flucht hat sich noch mal verschärft und demokratische Grundrechte junger Menschen werden in einigen Ländern beschnitten. Zudem sind junge Menschen besonders stark von den ökonomischen Folgen der Krise betroffen, da ihnen wichtige Übergänge der Bildung, der Ausbildung oder des Berufs versperrt sind.

Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums ist es gerade jetzt wichtig, dass junge Menschen mehr Gehör finden, sie stärker an den europäischen und bundespolitischen Beratungen zum Weg aus der Krise beteiligt werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten.

Der gesamte Zwischenruf steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium (BJK) vom 10.06.2020

Einführung und Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns haben seit 2015 die Einkommenssituation von Millionen Menschen in Deutschland verbessert, von denen nicht wenige in „systemrelevanten“, aber niedrig bezahlten Berufen arbeiten. Gleichzeitig hat sich der starke Zuwachs der Erwerbstätigkeit über Jahre fortgesetzt (siehe auch die Grafiken 1 und 2 in derr pdf-Version dieser PM; Link unten). Der Mindestlohn hat dadurch die private Konsumnachfrage spürbar unterstützt, die in den vergangenen Jahren wesentlich zum Wirtschaftswachstum in Deutschland beigetragen hat. Solche positiven Impulse sind zur Bewältigung der aktuellen Corona-Krise besonders wichtig. Deshalb ist eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns auf ein Niveau von 12 Euro ökonomisch und sozial weiterhin absolut vernünftig. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Stellungnahme für die Mindestlohn-Kommission.*

„Politik und Ökonomen sind sich einig, dass die Nachfrage in Deutschland nach den Einschränkungen zur Corona-Bekämpfung dringend angekurbelt werden muss“, sagt Prof. Dr. Thorsten Schulten, Tarifexperte des WSI. „Dabei werden Unternehmen direkt oder indirekt mit vielen Milliarden Euro unterstützt. Eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns wäre ein weiterer wichtiger Baustein, ebenso wie die Stärkung der Tarifbindung in Deutschland. Ein deutlich höherer Mindestlohn kommt Beschäftigten zu Gute, die sehr wenig verdienen und zusätzliches Einkommen umgehend ausgeben werden. Forderungen nach einer zurückhaltenden Anpassung oder gar Nullrunde beim Mindestlohn mit Hinweis auf die Corona-Krise sind dagegen fehl am Platze.“

„Es ist in der aktuellen Situation besonders wichtig, die Erwartungen auf Einkommenssteigerungen der privaten Haushalte zu stabilisieren“, erklärt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK. „Eine Anhebung des Mindestlohns kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, da von ihm eine Signalwirkung für die gesamte Lohnentwicklung ausgeht.“

Ein Konzept für eine weitere schrittweise Anhebung des Mindestlohns ist nach Analyse der Wissenschaftler umso drängender, weil sich bislang die mit dem Mindestlohn verbundenen Hoffnungen auf eine nachhaltige Reduzierung des Niedriglohnsektors und die Etablierung existenzsichernder Löhne kaum erfüllt haben. Wenn mit dem Mindestlohn beispielsweise auch das Ziel erreicht werden soll, nach langjähriger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherungsschwelle zu erreichen, hätte er bereits im vergangenen Jahr bei mindestens 11,51 Euro liegen müssen, zeigen Berechnungen der Experten.

Gemessen am mittleren (Median-)Lohn von Vollzeitbeschäftigten lag der deutsche Mindestlohn nach den aktuellsten verfügbaren Daten mit 45,6 Prozent deutlich niedriger als im EU-Durchschnitt (50,7 Prozent). Und anders als in vielen anderen Ländern sank die Quote in den vergangenen Jahren (Grafik 4). Ein Mindestlohn bei 60 Prozent des Medians und damit oberhalb der Schwelle, bei der nach verbreiteter wissenschaftlicher Definition von „Armutslöhnen“ gesprochen wird, müsste in Deutschland aktuell 12,21 Euro betragen. In Großbritannien soll diese 60-Prozent-Schwelle nach fünf aufeinanderfolgenden kräftigen Erhöhungsschritten in diesem Jahr erreicht werden, berichten die Forscher von WSI und IMK. 60 Prozent des Medians sind auch die Zielmarke, die derzeit in der Europäischen Union im Hinblick auf eine mögliche europäische Mindestlohninitiative diskutiert werden.

Würde der deutsche Mindestlohn analog auf 12 Euro angehoben, könnten davon schätzungsweise rund 10 Millionen Beschäftigte profitieren und damit mehr als doppelt so viele wie bei der Einführung 2015. Nach Simulationsrechnungen mit dem IMK-Konjunkturmodell hätte die Anhebung positive gesamtwirtschaftliche Auswirkungen. So fiele langfristig der private Konsum preisbereinigt um 1,4 bis 2,2 Prozent höher aus als ohne Erhöhung. Die Wirtschaftsleistung läge um 0,5 bis 1,3 Prozent höher.

Empirische Erfahrungen mit vergleichbar hohen Mindestlohnzuwächsen sind bislang zwar beschränkt, aber in der Tendenz positiv, zeigen die Forscher. Neben der mehrjährigen Anhebung in Großbritannien und zuletzt kräftigen Erhöhungen in Spanien, die von den Unternehmen gut verkraftet worden seien, stammen empirische Beispiele vor allem aus den Vereinigten Staaten, wo lokale und regionale Mindestlöhne in letzter Zeit zum Teil weit über das landesweite Niveau erhöht wurden. Die vorliegenden Studien aus den USA hätten „gezeigt, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 60 bis 66 Prozent des Medianlohns ohne negative Auswirkungen auf die Beschäftigung möglich ist“, schreiben die Wissenschaftler. „Allerdings sind in den meisten Fällen größere Mindestlohnerhöhungen nicht in einem, sondern in mehreren Schritten durchgeführt worden.“

Um den Unternehmen genügend Anpassungsmöglichkeiten an ein höheres Lohnniveau einzuräumen, wäre es nach der Analyse von WSI und IMK auch in Deutschland sinnvoll, die Erhöhung des Mindestlohns in einem mehrjährigen Stufenplan durchzuführen. Als Beispiel für solch ein Konzept nennen die Experten den im März 2020 abgeschlossenen Tarifvertrag in der Systemgastronomie, der vor allem die großen Fast-Food-Ketten wie McDonald‘s, Burger King usw. umfasst. Die unteren Tariflöhne in dieser traditionellen Niedriglohn-Branche, in die ein hoher Anteil der Beschäftigten eingruppiert ist, haben sich bislang sehr nahe am gesetzlichen Mindestlohn bewegt. Mit dem Tarifabschluss sei nun eine grundlegende Aufwertung gelungen, bei der in mehreren jährlichen Schritten die untersten Tariflöhne bis 2024 auf 11,80 bis 12,00 Euro pro Stunde angehoben werden (siehe auch Abbildung 11 in der Studie; Link unten).

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.06.2020

Im 1. Quartal 2020 wurden rund 26500 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2020 gegenüber dem 1. Quartal 2019 um 2,0% ab.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben allerdings nicht alle Auskunftspflichtigen ihre Daten fristgerecht gemeldet. Diese Daten fehlen daher in den nachgewiesenen Ergebnissen des 1.Quartals 2020. Bezogen auf die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche insgesamt liegt die geschätzte Untererfassung bei knapp 1%. Berücksichtigt man diesen Antwortausfall, beträgt der Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche gegenüber dem Vorjahresquartal gut 1%.

Knapp drei Viertel (71%) der Frauen, die im 1. Quartal 2020 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahre. Gut 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3% waren jünger als 18 Jahre. Rund 41% der Frauen hatten vor dem Schwangerschafts­abbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (55%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 27% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 81% in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16% ambulant in Krankenhäusern.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 04.06.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt, dass der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen kommen soll. Der Verband mahnt, die Umsetzung dürfe nun nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey sprach sich gestern im Rahmen der vierten Sitzung des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen aus. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt diese Zusage, den Schutz von Frauen vor Gewalt endlich auskömmlich finanziell und infrastrukturell abzusichern. Für die Ministerin ist ein Rechtsanspruch am besten für das verlässliche Vorhalten von Unterstützungsangeboten geeignet. Damit könnte ein bundesweit einheitlicher Rahmen für einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Frauen geschaffen werden.

Mit der Perspektive, bis zur nächsten Sitzung des Runden Tisches im Frühjahr 2021 Eckpunkte zu erarbeiten, wird eine bundesweite einheitliche Lösung allerdings erneut verschoben. „Die Arbeiterwohlfahrt fordert seit vielen Jahren einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch und sieht die Gefahr, dass auch in dieser Legislaturperiode keine grundsätzliche Absicherung des Gewaltschutzes für Frauen umgesetzt wird.“ sagt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Die Corona-Krise hat die Lage für viele Frauen dramatisch verschärft, der Handlungsbedarf besteht jetzt“, so der Vorstandsvorsitzende.

Häusliche Gewalt ist für viele Frauen in Deutschland noch immer tägliche gefährliche Wirklichkeit. Seit Jahren steigen die Zahlen. 2018 wurden durch das Bundeskriminalamt 114.393 Fälle erfasst, in denen Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden. Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes bietet in 42 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in mehr als 35 Frauenberatungsstellen Unterkunft, Notfallhilfe, telefonische und digitale Beratung und Begleitung an.

Bisher sind auf Bundesebene in die Gespräche des Runden Tisches Verbände und Bundesvernetzungsstellen aus dem Frauengewaltschutz mit ihrer Expertise nicht eingebunden. „Gerade wenn es um die Erarbeitung der Eckpunkte für eine bundesgesetzliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs geht, sollten sie mit ihrer Expertise unbedingt einbezogen werden“, so Wolfgang Stadler.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V., Paritätischen Gesamtverband und pro familia Bundesverband vom 10.06.2020

Ein mangelnder Zugang zu Verhütung bedroht die Frauengesundheit und das Menschenrecht auf Familienplanung. Dies stellt der pro familia Bundesverband zusammen mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und dem Paritätischen Gesamtverband anlässlich des Internationalen Tages der Frauengesundheit fest. In Deutschland ist noch immer keine bundesweite Lösung in Sicht, die zumindest Frauen mit wenig Einkommen einen kostenfreien und damit niedrigschwelligen Zugang zu Verhütung sichert. Stattdessen hängt es von der Postleitzahl ab, ob eine Frau eine Kostenübernahme für Spirale oder Pille über einen kommunalen Verhütungsmitteltopf erhält. Politiker*innen haben gegenüber den Verbänden Verständnis für das Problem signalisiert. Nun müssen den Worten endlich Taten folgen.

Die Verbände erinnern anlässlich des Internationalen Tages der Frauengesundheit daran, dass für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Gesundheit mehr ist als die Abwesenheit von Krankheit, sie umfasst auch das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden. Gemäß diesem Gesundheitsverständnis zählt die WHO Verhütung zu den „unentbehrlichen Arzneimitteln“, die für alle Menschen unentgeltlich zugänglich sein sollten.

„Der Zugang zu Verhütung und der Familienplanung steht für pro familia im Rang eines Menschenrechts“, sagt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von pro familia. „pro familia setzt sich für eine gesetzlich geregelte bundesweite Kostenübernahme ein, um allen Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität – einen selbstbestimmten Zugang zu Verhütung und Familienplanung zu ermöglichen.“

„Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und damit die eigene Gesundheit und das eigene Leben gehören aus der Perspektive der Arbeiterwohlfahrt zu den Grundvoraussetzungen für Frauen, ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten zu können“ erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Verhütung darf keine Frage des Einkommens sein.“

„Die Corona-Krise trifft Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, besonders hart. Die Preise für Nahrungsmittel steigen rapide. Wie sollen die, die sowieso wenig haben, auch noch für Verhütungsmittel aufkommen? Vielen war das aufgrund der niedrigen Regelsätze schon ohne Pandemie nicht möglich. In der Corona-Krise spitzt sich diese Problematik nun deutlich zu“, betont Professor Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Verhütungsmittel spielen eine elementare Rolle bei der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften. Deshalb ist es wichtig, dass sie sich alle leisten können. Eine Spirale, die bis zu 400,- Euro kostet, können Frauen mit wenig Geld häufig nicht bezahlen. Auch Mehrmonatspackungen der Pille bleiben für viele unerschwinglich. Das betrifft zum Beispiel Frauen, die auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen sind, und auch Studentinnen, die BAföG beziehen. Aus finanziellen Gründen müssen sie auf die für sie individuell passende Verhütungsmethode verzichten und auf ein günstigeres, häufig unsicheres oder gesundheitlich weniger verträgliches Verhütungsmittel ausweichen.

Es gibt in Deutschland einen hohen Bedarf an kostenlosen Verhütungsmitteln. Die Auswertung des pro familia Modellprojekts biko, das im letzten Jahr ersatzlos auslief, hat deutlich gezeigt, dass Frauen, die über wenig Geld verfügen, für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme benötigen. Ohne eine Kostenübernahme verhüten viele nicht oder weniger sicher, belegte das Projekt. Denn ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben. Es braucht endlich eine bundeseinheitliche Regelung, damit Verhütung für alle zugänglich ist.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V., Paritätischen Gesamtverband und pro familia Bundesverband vom 27.05.2020

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek möchte die aktuelle Investitionsbereitschaft der Bundesregierung dafür nutzen, „erheblich mehr“ in den Ganztagsausbau an den Grundschulen zu investieren. In der Bild am Sonntag sprach sie sich am 24. Mai 2020 dafür aus, „die bisher vorgesehenen Mittel des Bundes zu verdoppeln“. Anlass für sie seien die sichtbar gewordenen nachteiligen Auswirkungen der Coronakrise auf Familien, insbesondere wohl auf die mit dem Homeschooling einhergehenden Einschränkungen und Ungleichbehandlungen hinsichtlich einer chancengerechten Bildungsbeteiligung für alle Grundschüler*innen.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt: „Wir begrüßen die Bereitschaft der Bundesbildungsministerin, die Mittel aus dem Sondervermögen zum investiven Ausbau der Plätze zur Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder von derzeit 2 Milliarden Euro auf 4 Milliarden Euro aufzustocken. Wir wissen zugleich, dass ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung nicht nur ausreichend Betreuungsplätze an Schulen oder in Horten und der Kindertagespflege voraussetzt, sondern insbesondere qualifiziertes Personal benötigt. Nach unserer Auffassung kann dieses Personal nur bei guten Rahmenbedingungen eine kindgerechte und lebensweltorientierte pädagogische Arbeit leisten und dadurch einen wirksamen Beitrag für eine chancengerechte Bildung realisieren. Derzeit haken die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern insbesondere an der Frage, inwiefern der Bund ab 2025 bereit ist, sich dauerhaft an den laufenden Betriebskosten für Personal und Overhead zu beteiligen. Nur wenn der Bund sich dieser Frage positiv nähert, kann diese große Herausforderung in eine erfolgreiche Realisierung gehen. Auf dieses wichtige Signal warten wir im Interesse von knapp 2,6 Mio. Grundschulkindern, für die ab 2025 eine gute Ganztagsbetreuung zum Alltag gehören sollte.“

Wolfgang Stadler weiter: „Die Botschaft von Frau Karliczek ist für uns ein Zwischenruf, dem weitere verbindliche finanzielle Zusagen des Bundes zur ernsthaften und langfristigen Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf eine gute Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter folgen müssen“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 26.05.2020

  • Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
  • Ersatz des Begriffs „Rasse“ beim Gleichheitsgebot im Grundgesetz
  • Aufruf zum #unteilbar-Aktionstag am Sonntag

Der gewaltsame Tod von George Floyd bei einem Polizeieinsatz bringt nicht nur in den USA, sondern auch weltweit Menschen dazu, gegen Rassismus auf die Straße zu gehen. Auch in Deutschland ist Rassismus in gesellschaftlichen Strukturen verankert. Die Diakonie Deutschland und Brot für die Welt sprechen sich gemeinsam gegen Rassismus aus und unterstützen den Aufruf zum #unteilbar- Aktionstag am Sonntag.

„Menschen erleben aufgrund ihrer kulturellen Identität auch in Deutschland täglich Ausgrenzung und Diskriminierung: Sei es auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, in der Schule oder im öffentlichen Leben. Oftmals werden ihre Beschwerden darüber nicht ernst genommen oder als Einzelfälle abgetan“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. „Wir als Diakonie stehen auf der der Grundlage unseres christlichen Menschenbildes für eine Gesellschaft, in der sich alle Menschen zugehörig fühlen können und gleiche Rechte und Chancen genießen.“

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland setzen sich in Deutschland und weltweit gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung ein. „Es geht nicht bloß um die USA. Es geht um die Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit des Rassismus, dem wir überall begegnen. Es geht um die Anmaßung, zwischen ‚wichtigem‘ und ‚unwichtigem‘ Leben unterscheiden zu wollen. Jedes Leben zählt – jeder Mensch ist gleich geschaffen und geliebt von Gott“, sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. Der Aktionstag von #unteilbar am 14. Juni setzt deshalb ein starkes Zeichen der Solidarität mit Menschen ohne sichere Arbeit und Wohnung, mit Geflüchteten, mit Menschen, die von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung betroffen sind, Angehörigen von Risikogruppen, Betroffenen von häuslicher Gewalt und Kindern, die in ihrer Bildung abgehängt werden. Füllkrug-Weitzel: „Sie alle dürfen nicht zurückgelassen werden. Wir brauchen eine Kultur des Respekts und der Toleranz, bei uns in Europa, in den USA und weltweit. Die Würde jedes einzelnen Menschen zählt.“

Die Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dafür braucht es Solidarität mit den Betroffenen, Sensibilisierungs-, Empowerment- und Präventionsarbeit und die Schaffung von Teilhabe. Hier spielen Förderprogramme wie „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ eine wichtige Rolle, die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen.

Für Brot für die Welt ist eine starke Zivilgesellschaft der Schlüssel zur Überwindung von Rassismus und Diskriminierung. Partnerorganisationen des evangelischen Hilfswerks setzen sich weltweit dafür ein, dass Menschen aus den verletzlichsten Bevölkerungsgruppen ihre Rechte wahrnehmen können.

Um die gesetzlich verbrieften gleichen Rechte mit Leben zu füllen, führt die Diakonie unter dem Titel „Demokratie gewinnt!“ Projekte zur Demokratieförderung und zur Prävention von Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch. In Fortbildungsveranstaltungen werden Mitarbeitende qualifiziert, selbstbewusst gegen Rassismus und andere Formen der Diskriminierung einzutreten.

Mit dem 2018 gegründeten Zentrum Engagement, Demokratie und Zivilgesellschaft ist das Thema auch strukturell im Bundesverband verankert.

Gleichzeitig gilt es aber auch, gesellschaftliche Sensibilität bei der Sprache beginnend zum Ausdruck zu bringen. So fordern Diakonie und Brot für die Welt vom Gesetzgeber die Streichung des überholten und irreführenden Begriffs „Rasse“ aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Zeitgemäß wäre es, ihn durch das Verbot „rassistischer Diskriminierung“ zu ersetzen.

„Gesellschaftlicher Solidarität bedarf es derzeit an vielen Stellen. Die Corona- Pandemie stellt viele Menschen vor existenzielle Herausforderungen. Um die berechtigten Forderungen aus Gesundheits-, Familien- und Bildungspolitik gemeinsam voran zu bringen und ein Zeichen gegen rassistische Diskriminierung zu setzen, unterstützen wir den Aufruf zum #unteilbar-Aktionstag am Sonntag“, so Füllkrug-Weitzel und Lilie.

Diakonie Deutschland und Brot für die Welt arbeiten gemeinsam mit der Diakonie Katastrophenhilfe unter dem Dach des Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Damit sind nationale diakonische Arbeit, internationale Entwicklungsarbeit und Humanitäre Hilfe der evangelischen Kirchen und Freikirchen eng miteinander verzahnt.

Verantwortungsbewusst und mit Abstand demonstrieren. #Sogehtsolidarisch.

Mehr Informationen:

https://www.diakonie.de/journal/modellprojekt-vielfalt-gestalten-ausgrenzung-widerstehen

https://www.diakonie.de/journal/demokratie-gewinnt

https://www.forum-menschenrechte.de/positionspapier-forum-menschenrechte-der-begriff-der-rasse-im-grundgesetz/

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.06.2020

  • Integration statt Abschreckung
  • Nachbesserungen am Fachkräfteeinwanderungsgesetz nötig
  • Sieben Schritte für eine zukunftsfähige Flüchtlingspolitik

Ein Jahr nach Beschluss des Migrationspaketes durch den Bundestag am 7. Juni 2019 ist Deutschland von einer einwanderungs- und flüchtlingsfreundlichen Republik noch weit entfernt, so die Bilanz der Diakonie Deutschland. Von den insgesamt beschlossenen acht Gesetzen, die von einer erleichterten Fachkräfteeinwanderung bis zur Beschleunigung der Ausreise von ausreisepflichtigen Personen reichen, hat keines die geplanten Ziele erreicht.

„Im Gegenteil. Jetzt zeigt sich, dass die darin enthaltenen Maßnahmen oft eine verheerende Wirkung auf die Betroffenen haben. Durch eine reine Symbolpolitik der Abschreckung und Abschottung wurde die Situation der Schutzsuchenden in Deutschland drastisch verschlechtert. Statt die Menschen nach schneller Prüfung des Rechtsanspruches möglichst schnell zu integrieren, werden sie von Anfang an mit dem Druck zur Rückkehr konfrontiert. Bereits traumatisierte Menschen müssen in unserem Land, in welchem sie Schutz suchen, Abschiebungen mit Polizeigewalt mitansehen. Sie müssen nun noch länger in Massenunterkünften leben – und von Arbeitsverboten belegt – wird ihnen teilweise das Existenzminimum entzogen“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Sogar anerkannte Flüchtlinge unterliegen weiterhin einer Wohnsitzauflage und dürfen nicht ohne Genehmigung der beteiligten Kommunen umziehen. Dabei sollten diese Menschen genau dieselben Rechte wie deutsche Staatsangehörige genießen, wie es auch die Flüchtlingskonvention vorgibt. Um ein angebliches Vollzugsdefizit zu beheben, welches sich auf zweifelhafte Zahlen stützt, wird versucht, so viele Menschen wie möglich schnell und einfach außer Land zu schaffen.

„Bei Abschiebungen und Inhaftierungen zum Zwecke der Abschiebung werden Familien auseinandergerissen und Kinder in Länder geschickt, in denen diese noch nie gelebt haben. Es gab sogar Abschiebungen aus Krankenhäusern. Wissentlich werden europarechtliche Vorgaben wie das Trennungsgebot verletzt“, so Lilie weiter. Das Trennungsgebot besagt, dass Abschiebehäftlinge getrennt von Strafhäftlingen und nicht in Gefängnissen untergebracht werden dürfen.

Demgegenüber verfolgt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als eines der wenigen aus dem Migrationspaket ein erfreuliches Ziel: dem Fachkräftebedarf in Deutschland zu entsprechen und die Einwanderung zu diesem Zwecke zu erleichtern.

„Doch auch diese Regelungen sind wenig vielversprechend. Vielmehr bräuchte es konkrete Partnerschaften mit anderen Ländern, bei denen eine „Triple Win“- Perspektive für Deutschland, das beteiligte Herkunftsland und die internationalen Erwerbspersonen geschaffen wird“, so Lilie.

Für eine zukunftsfähige und integrierende Flüchtlingspolitik müssten aus Sicht der Diakonie nun dringend folgende sieben Schritte erfolgen:

1. Die Flüchtlingsaufnahme muss vom sogenannten Rückkehrmanagement entkoppelt und Integration von Anfang an gefördert werden. Das bedeutet: Möglichst kurze Zeiten in Aufnahmeeinrichtungen, schneller Zugang zu Arbeit, Schule und Wohnung.

2. Die Beschränkung auf reine Sachleistungen müssen aufgehoben und das Existenzminimum sichergestellt werden.

3. Die flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung im Sinne einer Rechtsberatung durch freie, (staatlich) unabhängige Träger muss wieder sichergestellt werden.

4. Die Wohnsitzauflagen sollten weitestgehend aufgehoben werden.

5. Anstelle einer Duldung zur Ausbildung und Beschäftigung sollte eine Aufenthaltserlaubnis verliehen werden. Das würde falsche öffentliche Bilder korrigieren und die rein statistische Zahl Ausreisepflichtiger verringern.

6. Bei Abschiebungen und damit verbundenen Inhaftierungen muss der Schutz der Menschen- und Kinderrechte sichergestellt sein und die Familieneinheit gewahrt werden, Alternativen zur Abschiebehaft müssen bevorzugt werden.

7. Damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wirkt, braucht es einen zusätzlichen Baustein: Migrationspartnerschaften mit Herkunftsländern zur Gewinnung von internationalen Fachpersonen wie auch deren Ausbildung.

Mehr Infos:

Sieben Schritte hin zu einer zukunftsfähigen Zukunftspolitik: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/7-Schritte-zur-Verbesserung-der-Fluechtlingspolitik.pdf

Wissen kompakt Fachkräfteeinwanderungesetz: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/fachkraefteeinwanderungsgesetz

Diakonie-Text Einwanderungspolitik: https://www.diakonie.de/diakonie-texte/072019-einwanderungspolitik-und-einwanderungsgesetzgebung

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.06.2020

„Jetzt ist die Zeit für verbindliche Maßnahmen für mehr Frauen in den Führungspositionen der Privatwirtschaft. Nur verbindliche Regelungen wirken – mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter. Dieses Wissen ist durch diverse Studien, Evaluationen und Berichte belegt und muss endlich in gesetzgeberisches Handeln umgesetzt werden.“, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, die heutige Kabinettsbefassung mit der Dritten und Vierten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes.

Diese Einschätzung wird durch den Blick auf die Entwicklung in den Vorständen deutscher Unternehmen im aktuellen Kabinettsbericht gestützt. In Vorständen sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil erhöhte sich seit 2015 lediglich von 6,3 Prozent auf 7,7 Prozent im Geschäftsjahr 2017. 80 Prozent der Unternehmen haben keine Frau im Vorstand. Etwa 70 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, haben von der Zielgröße null Prozent Gebrauch gemacht.

Dazu Wersig: „Gerade die unsägliche Zielgröße Null ist ein Schrei nach Regulierung. Mit der selbstgesetzten Zielgröße Null oder gar keiner Zielgröße haben die Vorstände deutlich gemacht, dass sie einfach keine einzige Frau unter sich dulden wollen, dass kein einziger Mann aus ihren Old-Boys-Netzwerken auf seinen Sitz oder seine Chancen verzichten muss.“

Der Gesetzgeber ist durch Artikel 3 Abs. 2 GG dazu verpflichtet, für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Quoten sind hierfür ein rechtmäßiges Mittel, weil sie helfen strukturelle Diskriminierung zu überwinden – in Vorständen, aber auch auf dem Weg dahin, um die gläserne Decke tatsächlich zu durchbrechen.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.06.2020

„Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt.“, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, das Gesetzesvorhaben. „Es muss allerdings an einigen Stellen noch nachgebessert werden, damit der Tatbestand in der Praxis auch wirksam wird und die Reform einen wirksamen Schutz von Frauen im öffentlichen Leben erreicht.“

Bei der morgen stattfindenden Anhörung im Rechtausschuss des Deutsches Bundestages wird die Vorsitzende der Strafrechtskommission, Dr. Leonie Steinl, den djb als Sachverständige vertreten. Bislang war das unbefugte Fotografieren unter den Rock (sogenanntes „Upskirting“) nur durch § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) sanktioniert. Dieser erfasst das Tatunrecht nur unzureichend.

Das unbefugte Fotografieren intimer Bereiche des Körpers greift in die sexuelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person ein und stellt damit strafwürdiges Unrecht dar.

Der djb wird die Gelegenheit in der morgigen Anhörung nutzen, den bestehenden Anpassungsbedarf in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. Der djb fordert die teilweise Umformulierung des Tatbestandes. Der Wortlaut des Entwurfs lässt insbesondere die Frage offen, wann ein körperlicher Bereich gegen Anblick geschützt ist und wie umfassend dieser Schutz sein muss. Damit steht zu befürchten, dass opferbeschuldigende und von Sexualitäts-mythen geprägte Argumente („Wenn sie sich so anzieht, will sie das doch bzw. ist sie selbst

schuld“) sowie stereotype Narrative von „anständiger“ Bekleidung in die Auslegung des Tatbestands einfließen. Der Wortlaut des Entwurfs erfasst zudem nicht alle Teile des strafwürdigen Unrechts. Auch ein Täter, der sich beim unbefugten Fotografieren das Verrutschen von Kleidung oder ungünstige Winkel zunutze macht, wäre nicht erfasst. Der Wille, besonders schützenswerte Körperregionen vor dem Anblick Außenstehender zu schützen, besteht jedoch auch unter diesen Umständen und ist als solcher erkennbar. Dasselbe gilt, wenn sich das Opfer in einem vor Einblick geschützten Raum teilweise entkleidet. Der Tatbestand sollte daher umformuliert werden, um auch diese Fälle erfassen zu können.

Des Weiteren hält es der djb für dringend erforderlich, § 201a Abs. 1 Nummer 4 StGB n. F. nicht in den Katalog der Privatklagedelikte aufzunehmen, da dies den Gedanken des Opferschutzes widersprechen würde.

Zur kompletten djb-Stellungnahme (20-19 vom 25.5.2020): https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st20-19/

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Erhöhung des Fahndungsdrucks zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder hier mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln geschützt werden. Dazu braucht es zum einen eine Debatte darüber, ob und wie eine Verschärfung des Strafrahmens bei Kinderpornografie Kinder tatsächlich wirksam schützen kann. Die zu erwartende Strafe muss eine generalpräventive Wirkung entfalten, um potentielle Täterinnen und Täter von der Begehung einer Tat abzuhalten, aber auch um die Verbreitung kinderpornografischen Materials effektiv zu bekämpfen. Wichtig ist zudem, dass die Zahl der Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes aufgestockt wird. Denn der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt erfordert kompromisslos Aufklärung und Strafverfolgung. Und schließlich brauchen wir eine finanziell abgesicherte, funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss.

„Die vor kurzem beschlossenen Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und zur Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet waren ein guter erster Schritt zu mehr Kinderschutz. Gerade die Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe gibt Ermittlerinnen und Ermittlern zukünftig mehr Möglichkeiten zur Ermittlung und Überführung von Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern im Internet. Jetzt müssen die Strafverfolgungsbehörden personell und technisch so ausgestattet werden, dass potentiellen Täterinnen und Tätern klar sein muss, dass sie quasi minütlich entdeckt und verfolgt werden können“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte in Strafverfahren generell das Kindeswohl stärker in den Blick genommen werden. Dafür braucht es ein eigenständiges Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und -zeugen in der Strafprozessordnung, um dem Kindeswohlvorrang gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren Rechnung zu tragen. Zudem sollten richterliche Videovernehmungen bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten und anderen schweren Gewalttatbeständen in Ermittlungsverfahren mit ersetzender Wirkung für das Hauptverfahren zum bundesdeutschen Standard werden, damit Kinder nicht öfter als nötig zu traumatischen Erlebnissen befragt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.06.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltspieltages Bund, Länder und Kommunen dazu auf, die Rahmenbedingungen, unter denen Kinder aufwachsen, so zu verändern, dass ihnen wieder mehr Raum für eigenständige Naturerfahrungen zur Verfügung steht. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird gerade in der derzeitigen Corona-Pandemie das Fehlen geeigneter, wohnortnaher Grünflächen zum Spielen besonders deutlich. Das betrifft insbesondere verdichtete Innenstadtquartiere, aber auch im ländlichen Raum mangelt es zunehmend an Flächen, die Kinder eigenständig und gefahrlos aufsuchen können. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Raus in die Natur!“.

Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten Mittel aus der Städtebauförderung nur gewährt werden, wenn bei entsprechend vorliegenden Flächendefiziten im Antrag konkrete Aussagen zur beteiligungsorientierten Schaffung von ausreichend Grün- und Erholungsflächen in den Quartieren getroffen werden. Außerdem sollten Naturerfahrungsräume als elementare öffentliche Freiräume für Kinder im Sinne der Daseinsvorsorge anerkannt und die rechtliche Verankerung von Naturerfahrungsräumen im Baugesetzbuch konsequent verfolgt werden. Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem, dass analog zu den Regelungen im Naturschutz Ausgleichsflächen bestimmt und gesichert werden, wenn naturnahe Spielräume durch Baumaßnahmen beschnitten werden. Hierfür braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen. Kommunen sind dazu aufgerufen, eine Flächenbevorratung vorzunehmen und wichtige, zum naturnahen Draußenspiel geeignete Brachflächen nicht als Bauland an den Höchstbietenden zu veräußern. Außerdem sollten alle Kommunen ein umfassendes, beteiligungsorientiertes Freiflächenkonzept entwickeln und mit entsprechender Vehemenz umsetzen, damit in jeder Kommune ausreichend ausgewiesene Spielflächen, darüber hinaus aber auch grüne Wegverbindungen, bespielbare Grünflächen sowie naturbelassene Streifräume wie Wälder und Wiesen zur Verfügung stehen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft anlässlich des Weltspieltages 2020 Kinder und ihre Familien nicht nur zum Mitmachen, sondern auch zu einem Foto-Wettbewerb auf. In drei Kategorien können Fotos aus der Natur auf Instagram gepostet werden: phantasievolle Konstruktionen, interessante Kunstwerke, tolle Ausflüge, spannende Entdeckungen oder kuriose Naturphänomene. Das Foto mit den meisten „Gefällt-mir“-Angaben in der jeweiligen Kategorie wird mit einem attraktiven Familien-Draußenspiel-Set prämiert. Weitere Infos dazu unter https://www.recht-auf-spiel.de/weltspieltag/weltspieltag-fotocontest-2020. Unterstützt wird die Aktion von KiKA: Bereits gestern Abend gab es bei „KIKA LIVE“ Tipps von Jess und Ben, was man alles in der Natur erleben kann. Und auf „KiKA für Erwachsene“ finden Eltern Informationen zum Recht auf Spiel mit vielen interessanten Anregungen.

„Zeit in der Natur trägt zur Erholung bei, sie fördert zudem die mentale und soziale Entwicklung von Kindern, ihre Kreativität, ihre Entdeckerfreude sowie ihre Konzentration. Am besten lässt man Kinder eigenständig mit Freundinnen und Freunden, ohne die dauernde Aufsicht der Erwachsenen, in der Natur spielen. Während der Corona-Pandemie geht das natürlich nur unter Einhaltung der gebotenen Abstandsregeln. Viele Erwachsene sind heutzutage übervorsichtig, obwohl sie in ihrer Kindheit draußen viele Dinge machen konnten, die sie heute ihren Kindern verwehren: auf Bäume klettern, einen Staudamm bauen, eine Schnitzeljagd im Stadtwald machen. Die allermeisten Kinder haben eine natürliche Neugierde und Begeisterungsfähigkeit, die sie von allein nach draußen ziehen. Das sollten die Erwachsenen unterstützen und hier nicht auf der Bremse stehen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2020 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde, fordert ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland grundlegende Maßnahmen, um das Draußenspielen von Kindern zu erleichtern. So plädieren fast alle Befragten für eine bessere Erreichbarkeit von Orten zum Draußenspielen beispielsweise durch kostenlose Busse und Bahnen, sichere Radwege oder grüne Wegeverbindungen. Die Einrichtung von naturbelassenen Flächen im Wohnumfeld, sogenannte Naturerfahrungsräume, wird ebenfalls als sinnvolle Maßnahme angesehen, 86 Prozent der Kinder und Jugendlichen und sogar 88 Prozent der Erwachsenen sehen das so.

Der Weltspieltag 2020 wird im deutschsprachigen Raum zum 13. Mal ausgerichtet. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie soll der diesjährige Weltspieltag vor allem für zwei Dinge genutzt werden: Zum einem ruft das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ insbesondere Familien dazu auf, diesen Tag für ein Spiel in der Natur zu nutzen. Zum anderen sind die Weltspieltagsakteure dazu aufgerufen, in diesem Jahr noch stärker mit der Lobbyarbeit zum Recht auf Spiel in Erscheinung zu treten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2020

Gemeinsame Presse-Erklärung vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD), der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), dem Bundesverband Trans* (BVT*)und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

Das Bundesverfassungsgericht ist angerufen, die selbstbestimmte Geschlechtsidentität zu schützen: Am gestrigen Abend reichten die Professorin Dr. Anna Katharina Mangold und die Rechtsanwältinnen Friederike Boll und Katrin Niedenthal mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. April 2020 (Az.XII ZB 383/19) ein. Mit diesem Beschluss versagt der Bundesgerichtshof einer Person, ihren Geschlechtseintrag nach dem Personenstandsgesetz zu streichen (§§22 Abs.3, 45b PStG).

Der Bundesgerichtshof geht in seiner Entscheidung ausdrücklich davon aus, dass der Geschlechtsbegriff im Personenstandsgesetz an das biologische Geschlecht einer Person gekoppelt sei und schränkt deshalb den Anwendungsbereich für Änderungen des Geschlechtseintrages auf bestimmte intergeschlechtliche Personen ein. Der Beschluss widerspricht damit der langjährigen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches wiederholt das subjektive Selbstverständnis von Geschlecht geschützt hat. Der Bundesgerichtshofs-Beschluss verstößt gegen Grund- und Menschenrechte und darf keinen Bestand haben.

Wir stellen fest:

  • Alle Personen haben aufgrund ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag.
  • Entscheidend für das Geschlecht einer Person und damit auch für den Eintrag im Personenstandsregister ist allein die Geschlechtsidentität, also das Wissen um das eigene Verständnis von Geschlecht und wie die Person sich selbst begreift. Nicht entscheidend ist die biologische Beschaffenheit des Körpers.
  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verbürgen barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu einem selbstbestimmten Geschlechtseintrag. Es dürfen keine unzumutbaren und unverhältnismäßigen Hürden errichtet werden. Eine Fremdbegutachtung der Geschlechtsidentität ist damit unvereinbar.
  • Der Versuch des Bundesgerichtshofes, den Zugang zu einem selbstbestimmten Geschlechtseintrag für Menschen zu erschweren und körperliche Merkmale für ausschlaggebend zu erklären, verletzt Grundrechte und widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Beschluss darf deshalb keinen Bestand haben.

Weiterlesen

Bundesgerichtshof beschränkt die Anwendung des § 45b Personenstandsgesetz auf inter* Personen. LSVD hält den anhaltenden Verweis von trans* Personen auf das diskriminierende Gerichtsverfahren nach dem TSG für verfassungswidrig

Der dritte Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht. Dokumentation des Gesetzesverfahren.

Erfahrungen von trans* Menschen in Deutschland: Coming-out, Transition, Offenheit und Diskriminierung im Alltag, Erfahrungen mit Hasskriminalität.

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 16.06.2020

Pflegefamilien sind eine wichtige Ressource der Kinder- und Jugendhilfe. Ihr Einsatz für belastete und vorgeschädigte Kinder und Jugendliche eröffnet diesen die Chance, in der Geborgenheit und Verlässlichkeit einer anderen Familie aufwachsen zu können. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. setzt sich dafür ein, dass dieser wertvolle Dienst an unserer Gesellschaft durch einen reellen Beitrag zur Rentenversicherung gesichert und gewürdigt wird. Die meisten Pflegeeltern – überwiegend Pflegemütter – unterbrechen ihre Berufstätigkeit zeitweise und nicht selten auch für lange Zeit zugunsten der Erziehung betreuungsintensiver Kinder. Deshalb ist die Bereitschaft Pflegefamilie zu werden unmittelbar mit der Altersvorsorge der Pflegeeltern verbunden.

Rente muss Leistung würdigen
Seit seiner Gründung 1976 mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Schon 2002 forderte der Verband eine Alterssicherung für Pflegepersonen, die sich an den Leistungen zur Versicherung für pflegende Angehörige orientiert.
2005 wurde mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) erstmals eine Alterssicherung für Pflegeeltern eingeführt. § 39 SGB VIII Absatz 4 schreibt seither die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“ vor. Diese Regelung ermöglicht einen gesetzlichen Rentenanspruch und verpflichtet die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Die schon damals umstrittene Orientierung am hälftigen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung bedeutete eine monatliche Rente von zwei Euro und liegt jetzt bei ca. vier Euro. Bereits im Rechtsgutachten des DIJuF vom 16.01.2006
(J 3.310 Rei) wurde dies als zu gering kritisiert und angemerkt, dass eine Alterssicherung die Unabhängigkeit von der Grundsicherung im Alter ermöglichen sollte. Das erfordert aktuell mindestens 26 Rentenpunkte (pro alleinstehende Person). Zahlreiche Pflegemütter erreichen diese Werte nicht, auch nicht mit einer Aufstockung durch die Riesterrente oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
Bei der Anerkennung von Altersvorsorgeverträgen hat jedes Amt seine eigene Auslegungspraxis. Eine Umfrage des PFAD Verbandes brachte zu Tage, dass viele Pflegeeltern die gesetzlich festgelegten Zuschüsse deshalb gar nicht in Anspruch nehmen können.

Bereitschaftspflege ohne Rentenanspruch
Ein weiteres Problem sieht der Verband im Bereich der Bereitschaftspflege. Diese immer wichtiger werdende Tätigkeit wird in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht als Erziehungszeit anerkannt. Für Pflegemütter, die Bereitschaftsbetreuung anbieten und deshalb keine außerhäusliche Erwerbstätigkeit ausüben können, ist das Problem der fehlenden Alterssicherung besonders gravierend.

Pflegeeltern vor Altersarmut schützen!
80.000 Kinder und Jugendliche haben ihren Lebensort in einer Pflegefamilie. Der PFAD Bundesverband fordert Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegeeltern analog zur Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Soll die verantwortungsvolle Sorge für Pflegekinder nicht in die Altersarmut führen und wollen Jugendämter künftig noch eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen für familienbedürftige Kinder und Jugendliche finden, muss hier gesetzlich nachgebessert werden.

Quelle: Pressemitteilung PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 19.05.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12.Oktober 2020

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

https://www.fes.de/whatsleft

https://twitter.com/FESonline

Im Livestream diskutieren die SPD-Vorsitzende Saskia Esken und der Philosophieprofessor Robin Celikates von der FU Berlin. Klickt Euch rein und diskutiert mit über unsere Website und über Twitter.

Hier geht’s zum Trailerfilm. Den Einladungsflyer findet Ihr hier.

Termin: 23. Juni 2020

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund

Wie nutzen Eltern die neuen Möglichkeiten seit der Einführung 2015? Welchen Hindernissen stehen sie in der betrieblichen Praxis gegenüber? Wir informieren, wie Interessenvertretungen Eltern unterstützen können und diskutieren, welche betrieblichen Möglichkeiten es gibt.

Während des Webinars könnt ihr im Chat eure Fragen stellen.

Betriebs- und Personalräte können durch Entsendungsbeschluss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 46 Abs. 6 BPersVG (bzw. gemäß der entsprechenden Landesregelung) am Webinar teilnehmen.

Hier geht’s zur Anmeldung

Termin: 07. und 08. Juli 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Das stark ausdifferenzierte Spektrum familienpolitischer Leistungen ist der Bevölkerung nicht vollständig bekannt. Leistungen werden nicht in Anspruch genommen, weil Familien für ihre Ansprüche nicht sensibilisiert sind oder Zugangshürden nicht überwinden können.

Im Webinar stellen sich verschiedene best practice Modelle vor, die Information über Leistungsberechtigung oder den Zugang zu Leistungen vereinfachen möchten. Dabei geht es sowohl um Formen der persönlichen Beratung oder den Aufbau von Netzwerken als auch um digitale Lösungen oder eine Kombination dieser Vorgehensweisen.

Das Webinar findet am 7. und 8. Juli 2020 jeweils von 10.30–12.30 Uhr statt. Ab 10.00 Uhr besteht Gelegenheit für Anmeldung und Technik-Check-In.

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der Verwaltung und der Beratungspraxis sowie an familien- und sozialpolitische Expert/innen und Interessierte aus Verbänden und Politik.

Die Teilnahmekosten betragen 35 € für Mitglieder und Mitarbeitenden bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 44 € für Nichtmitglieder.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-20-familienleistungen

Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2020

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF an, die Bekämpfung von Kinderarmut politisch endlich prioritär zu behandeln.

Drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Armut hat ein Kindergesicht und zeigt sich vor allem in geringeren Bildungschancen, einer schlechteren materiellen Grundversorgung und beengten Wohnverhältnissen. Was Armut für Kinder, Jugendliche und ihre Familien bedeutet und wie die Corona-Krise Dimensionen von Familien- und Kinderarmut verstärkt, listet der „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung auf. Auf Basis dieser Erkenntnisse schlägt die Stiftung Lösungsansätze zur Armutsüberwindung vor – konkret eine Kindergrundsicherung oder ein Teilhabegeld.Das ZFF begrüßt die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, denn schon seit über zehn Jahren setzen wir uns im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir dürfen die Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinnehmen! Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinflusst nicht erst seit der Corona-Pandemie die Bildungschancen der heranwachsenden Generation. Die nun vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen, wie dringend wir handeln müssen. Wir brauchen endlich gute Kitas und gute Schulen, aber auch mehr Geld in den Familien.“

Reckmann fährt fort: „Zeitgleich lässt die Bundesregierung arme Kinder und ihre Familien im Regen stehen: Mit der aktuellen Vorlage der Neuermittlung der Regelsätze wird zum wiederholten Male ein mangelhaftes Verfahren angewendet mit dem die existenziellen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht abgebildet werden können. Das ZFF möchte, dass Kinder raus aus dem stigmatisierenden Hartz IV-System kommen und setzt sich daher seit 2009 mit vielen weiteren Akteur*innen für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Nur so kann ein ausreichendes Existenzminimum aller Kinder und Jugendlichen gesichert und unbürokratisch ausbezahlt werden.“

Die Stellungnahem des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vom 21.07.2020 zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetz“ finden Sie hier.

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hierweitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Konzeptes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) für eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung begrüßt das ZFF den Vorstoß als wichtigen Vorschlag, um Kinder und Jugendliche vor Armut zu schützen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen.

Das heute veröffentlichte DGB-Konzept sieht eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung vor, welche die bestehenden kindbezogenen Leistungen zusammenfasst. Die maximale Höhe der Kindergrundsicherung soll über dem aktuellen Hartz IV-Niveau liegen und mit steigendem Einkommen der Eltern bis zu einem einheitlichen Sockelbetrag abschmelzen. Dieser Betrag stellt ein neues, erhöhtes Kindergeld dar. Laut Forderung des DGB soll diese monetäre Leistung durch eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur ergänzt werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt dazu: „Die Corona-Pandemie wirkt wie ein Brennglas: sozial- und bildungspolitische Versäumnisse der letzten Jahre werden in der aktuellen Krise überdeutlich. Vor allem Kinder- und Jugendliche, die in armen und von Armut bedrohten Haushalten aufwachsen, sind die Leidtragenden. Ihnen fehlt es oft an gesunder Ernährung, an ausreichendem Platz in der Wohnung, an der nötigen technischen Ausstattung, um am digitalen Unterricht teilzunehmen und auch viele kostengünstige Ferienfreizeitangebote werden in diesem Sommer nicht stattfinden. Zwar wurde in der Corona-Pandemie an einzelnen Schräubchen gedreht, die beschlossenen Übergangsregelungen reichen aber nicht aus, um Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und jetzt Weichen für eine Kindergrundsicherung zu stellen, um arme Kinder und ihre Familien zukünftig besser abzusichern. Familien tragen derzeit die Hauptlast der Pandemie und halten dadurch die Gesellschaft zusammen. Sie haben den Mut und die Weitsicht für eine umfassende Reform verdient. Das DGB-Konzept schlägt hier den richtigen Weg ein, auch wenn eine Kindergrundsicherung nur dann hält, was sie verspricht, wenn sie eine maximale Höhe bereithält, die wirkliche Absicherung und Teilhabe in unserer Gesellschaft ermöglicht.“

Als ZFF fordern wir gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden seit nunmehr 11 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen ein Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Positionspapiers der Grünen-Bundestagsfraktion „Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV“ begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. den Vorstoß und fordert eine schnelle Umsetzung.

Schon lange bemängelt das ZFF die Methode zur Berechnung der Hartz IV Regelsätze, da u. a. einzelne Ausgabenpositionen willkürlich herausgestrichen und verdeckt arme Haushalte in die Berechnungen einbezogen werden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat diese Kritik nun aufgegriffen und ein methodisch konsistentes Modell vorgelegt, auf dessen Basis Regelsätze besser und nachvollziehbarer als bisher berechnet werden. Damit wird auch die Höhe der Grünen Kindergrundsicherung festgelegt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Drei Millionen Kinder und ihre Familien erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Geringere Bildungschancen, weniger soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung und beengte Wohnverhältnisse. Viele Kinder wachsen heute zudem in Haushalten auf, bei denen die Eltern trotz Erwerbsarbeit auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage verstärkt. Erwachsene und Kinder, die SGB-II Leistungen erhalten, dürfen nicht weiter an den Rand gedrängt werden! Sie brauchen mehr als ein Minimum, das heißt existenzsichernde Leistungen, die Teilhabe sicherstellen. Sie brauchen aber auch existenzsichernde Löhne, die sie unabhängig von staatlichen Leistungen machen. Die Grünen greifen dieses in ihrem Konzept auf, das unterstützen wir!“

Reckmann ergänzt: „Wir begrüßen, dass mit dem Vorschlag zur Berechnung der Regelsätze zum ersten Mal eine echte Grundlage für die Höhe der Grünen-Kindergrundsicherung geschaffen wurde. Damit wird unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgriffen. Um die Familienförderung langfristig vom Kopf auf die Füße zu stellen und armutssicher auszugestalten, fordern wir seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 628 Euro. So sieht soziale Gerechtigkeit aus!“

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.06.2020

AKTUELLES

Vor gut einem halben Jahr haben wir das neue Grundsatzprogramm „Gemeinsam für soziale Gerechtigkeit“ verabschiedet.

Bereits mit der Verabschiedung haben wir darauf hingewiesen, dass wir dieses Programm auch in Leichte Sprache übersetzen wollen. Heute können wir diese Ankündigung einlösen.

Grundlage für diese Übersetzung ist die Kurzfassung des verabschiedeten Grundsatzprogramms vom 14.12.2019. Die dort gefassten Formulierungen sind verbindlich. Diese Übersetzung des Programms verstehen wir als Lesehilfe und wurde in enger Zusammenarbeit mit einer Expertin für Übersetzungen in Leichte Sprache erarbeitet. Bitte leitet sie an Eure Gliederungen weiter.

Hier findet Ihr die Übersetzung in Leichte Sprache.

Bereits vor der Coronakrise sind Blogs zu einer wichtigen Plattform des Austauschs und der Solidarisierung von Familien geworden. Dies hat sich durch die Coronakrise noch verstärkt.

In der vorliegenden Studie untersucht Frau Professor Helen Knauf erstmals die Familienblogs in Deutschland und gibt einen interessanten Einblick in die wachsende Mediatisierung von Familie.

Hier geht es zur PDF.

Einladung zur Teilnahme an einer Online-Befragung des Unabhängigen Beauftragten und des Universitätsklinikums Ulm zu belastenden Erfahrungen in Kindheit und Jugend (im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie einladen, an einer Betroffenen-Befragung teilzunehmen und/oder diese an Interessierte weiterzuleiten. Die Befragung richtet sich an Personen, die sexuellen Missbrauch in Kindheit oder Jugend erfahren haben. Auf der Webseite https://ace.hilfetelefon-missbrauch.de/ finden Sie hierzu einen anonymen Online-Fragebogen und weitere Informationen.

Mit der Teilnahme an der Online-Befragung können Sie uns helfen, die Dynamiken sexuellen Missbrauchs und der Folgen besser zu verstehen und diese wichtigen Erkenntnisse in den weiteren fachpolitischen Prozess einfließen zu lassen. Wir würden uns deshalb sehr freuen, wenn Sie an der Befragung teilnehmen.

Die Teilnahme ist freiwillig und anonym, es werden keinerlei personenbe-zogene Daten erhoben. Die Befragung dauert ungefähr zehn Minuten. Sie können die Befragung jederzeit beenden.

Was wird gefragt?

In dem Fragebogen namens „Adverse Childhood Experiences Questionnaire“ – kurz ACE – werden zehn Fragen zu belastenden Erfah-rungen während der Kindheit und Jugend gestellt. Vorab werden wenige allgemeine Daten wie Alter und Geschlecht erhoben. Die Teilnahme an der Befragung kann bei Bedarf durch die Berater*innen des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ begleitet werden (Kontaktdaten und Telefonzeiten sind in der Fußzeile der Fragebogenseite zu finden).

Was passiert mit den Ergebnissen?

Das Begleitforschungsteam um Prof. Dr. Jörg M. Fegert vom Universitäts-klinikum Ulm wertet die Daten aus. Alle ausgefüllten ACE-Bögen werden am Ende der Befragungszeit zusammen mit den Ergebnissen aus einer Hilfetelefon-Datenerhebung und einer repräsentativen Bevölkerungsbe-fragung ausgewertet.

Ziel ist es, mögliche Zusammenhänge zwischen verschiedenen belasten-den Kindheitserfahrungen abzuleiten und deren Einfluss zu untersuchen.

Die gewonnenen Erkenntnisse leisten einen wichtigen Beitrag zu gesell-schaftlichen Diskussionen und politischen Prozessen, insbesondere zur Weiterentwicklung und Umsetzung entsprechender Präventions- und Interventionsmaßnahmen.

Die Online-Befragung ist eine Ergänzung zu den Gesprächen, die an unse-rem „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ geführt werden. Das Hilfetelefon ist ein beim Amt des UBSKM angesiedeltes bundesweites Beratungsan-gebot. Alle Menschen, die sexuellen Missbrauch erfahren haben, Fragen zum Thema haben oder in Sorge um ein Kind sind, können sich kostenfrei und anonym an das Hilfetelefon wenden. Die Fachkräfte am Hilfetelefon hören zu und helfen weiter. Nähere Informationen finden Sie unter www.hilfetelefon-missbrauch.de

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) sucht für ihr bundesweit wirkendes Projekt, eine Projektmitarbeiterin für das Thema „Ländliche Räume“

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 26. Juni 2020 und ausschließlich per Mail an die Bundesgeschäftsstelle: bag@frauenbeauftragte.de.

Es werden nur Bewerbungen per Mail berücksichtigt.

Für Rückfragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an die Sprecherin Roswitha Bocklage, Gleichstellungsstelle für Frau und Mann Wuppertal, Telefon 0202 563 53 70.

Weitere Informationen über die BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.frauenbeauftragte.de.

Wie erleben Mütter ihr Berufsleben während der Elternzeit?

Für unsere Masterarbeiten am Institut für Psychologie der RWTH Aachen suchen wir Mütter, die aktuell in Elternzeit sind oder diese vor dem 31.07.2020 beginnen, und Interesse daran haben, an einer Online-Fragebogenstudie teilzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.soscisurvey.de/MEZ2020/

Projektteam: Helena Stettner, Kyra A. Thelen & Dr. Anna M. Stertz

E-Mail: helena.stettner@rwth-aachen.de, kyra.anna.thelen@rwth-aachen.de

Rechtspolitische Arbeit ist ein Markenzeichen des LSVD. Unser Verband identifiziert relevante gesellschaftspolitische und rechtspolitische Themen, entwickelt Strategien und bildet Allianzen für die wirksame Interessenvertretung von LSBTI. Für diese Tätigkeit suchen wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine*n

Volljurist*in als LSVD-Grundsatzreferent*in (w-m-d-) (30 Stunden/Woche)

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Berlin.

Aufgaben

Ihre Aufgabe ist die Entwicklung rechtspolitischer Strategien zusammen mit dem Bundesvorstand, der Entwurf von Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben sowie die Teilnahme an Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus werten Sie die nationale und europäische Rechtsprechung zu LSBTI-Themen aus. Schließlich pflegen Sie bestehende Netzwerke innerhalb der Community und im rechtspolitischen Kontext und bauen diese weiter aus.

Anforderungen

Wir wünschen uns eine Persönlichkeit mit sicherem Judiz und die Freude daran hat, kreative Wege in der Rechtsanwendung zu finden. Sie identifizieren sich mit unseren Zielen und hegen den Wunsch, Dinge zu bewegen. Dafür bringen Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (2. Staatsexamen) mit überdurchschnittlichem Ergebnis und nachgewiesene Erfahrung in der Verbandsarbeit mit. Praktische Erfahrung in der Rechtsberatung ist wünschenswert.

Sie verfügen über die Fähigkeit, sich neue Rechtsgebiete schnell zu erschließen, haben ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit und sind eigenverantwortliches und auch teamorientiertes Arbeiten gewöhnt. Sie treten gegenüber politischen Akteur*innen sicher auf und haben Kommunikationskompetenz.

Angebot

Wir bieten Ihnen eine spannende, anspruchsvolle und krisensichere Tätigkeit in einem wachsenden Verband und ein Umfeld, in dem Sie Ihre Ideen einbringen können. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an TVöD E13.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte digital bis zum 30.06.2020 an LSVD-Geschäftsführer Klaus Jetz, klaus.jetz@lsvd.de. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Stelle.

www.lsvd.de

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 07/2020

SCHWERPUNKT I: Corona Krise

Die Corona-Krise hat uns alle fest im Griff: Kitas und Schulen sind weiterhin nicht im Regelbetrieb und Familienbildung sowie weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe finden nur unter erschwerten Bedingungen statt. Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen stehen derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung. Viele Eltern und pflegende Angehörige arbeiten im Home-Office, erhalten ggf. Kurzarbeitergeld und/oder sind zunehmend auf Sozialleistungen angewiesen. Dabei übernehmen Frauen den Löwenanteil der anfallenden Sorgearbeit und sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie in deutlich größerem Umfang betroffen.

Die derzeitigen Auflagen und Beschränkungen sind wichtig, stellen uns alle jedoch vor große Herausforderungen und verstärken zahlreiche gesellschaftliche Ungleichheiten. In besonderem Maße trifft dies auf Menschen zu, die Fürsorge leisten und verlässlich für andere da sind.

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Mit Beginn der Corona-Krise sowie der Schließungen der sozialen Infrastruktur und Bildungseinrichtungen haben wir die Mitglieder des ZFF gebeten, uns ihre Erfahrungen in der aktuellen Arbeit mit und für Familien zu schildern, von Herausforderungen zu berichten und weiteren Unterstützungsbedarf zu benennen. Dabei wird klar: Familien und Menschen mit Sorgeverantwortung stehen angesichts der Corona-Pandemie vor zahlreichen Herausforderungen, die genau so vielfältig sind wie die Sorgekonstellationen und die Menschen selbst.

Uns haben zahlreiche Rückmeldungen erreicht, die wir im hier zusammenfassen. Diese Darstellung ist jedoch nicht abgeschlossen und wird laufend erweitert.

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Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Studie „Wie erleben Jugendliche die Coronakrise?“ der Universität Hildesheim und der Goethe-Universität Frankfurt erklärt Beate-Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Jugendliche sind eine besonders vulnerable Gruppe und schon seit langem wissen wir, dass gerade sie oft nicht beachtet werden. Ihre Themen fallen allzu oft politisch unter den Tisch. Jugendliche sind in Deutschland nicht im Fokus.

Die Studie bestätigt, was wir wissen: Die meisten Jugendlichen fühlen sich zuhause gut aufgehoben. Für fast 13 Prozent der Jugendlichen aber gilt das nicht. Sie sagen, dass sie in der Familie niemanden haben, der sich ausreichend um sie kümmert. Das wird durch die Krise und die soziale Distanzierung noch stärker. Auch bestätigt wird: Die Schule ist für Menschen zwischen 15 und 21 Jahren kein demokratischer Ort. Sie fühlen sich nicht wahrgenommen. Auch beim Corona-Krisenmanagement sind Jugendliche kaum bedacht worden. Schule, Jugendhilfe und Sozialarbeit sind planlos alleingelassen worden. Viele Jugendliche, die darauf angewiesen sind, wurden abgehängt.

Das ist skandalös in einem doch so reichen Land.

Wir fordern deshalb, die Perspektiven von jungen Menschen auch in der Coronakrise zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche müssen mit am Tisch sitzen, wenn es um ihren Alltag und ihre Zukunft geht. Ihre Beteiligungsrechte dürfen auch in Zeiten der Pandemie nicht übergangen werden. Jetzt gilt es, gemeinsam mit allen Ebenen Konzepte zu erarbeiten, die die spezifischen Bedürfnisse von Heranwachsenden vorrangig in den Blick nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.05.2020

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mahnt, die Bedürfnisse und die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern in der Corona-Pandemie nicht aus dem Blick zu verlieren, und erklärt hierzu:

„Jede politische Entscheidung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie muss letztlich mit einem Zielkonflikt zwischen Schutz der Gesundheit, Wahrung persönlicher Freiheiten und Folgen für die ökonomische Entwicklung umgehen. Dabei muss der Blick auch auf die Kinder gerichtet werden.

Kinder haben einen Anspruch auf soziale Kontakte, frühkindliche und schulische Bildung. Von Mitte März bis Anfang Mai waren Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen sowie Spiel- und Sportplätze weitestgehend geschlossen und Vereinsangebote gestrichen. Kinder konnten kaum persönliche Beziehungen zu Freunden und engen Verwandten unterhalten. Diese Situation kann nur in einem absoluten Ausnahmezustand gerechtfertigt werden.

Familien mit Kindern sind angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen besonders belastet. Eltern müssen neben der Arbeit in Beruf und Haushalt das fehlende Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebot ersetzen und sind angesichts der Krise nicht selten mit wirtschaftlichen Unsicherheiten konfrontiert. Gerade für Alleinerziehende bedeutet diese Situation eine gewaltige Belastung.

Für Kinder aus sozial schwachen und bildungsfernen Familien wirken sich die fehlenden Bildungschancen bei einer länger andauernden Schließung von Schulen und Kindergärten langfristig besonders negativ aus. Familien mit Kindern, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Behinderungen im Alltag besondere Unterstützung benötigen, sind auf funktionierende Strukturen sowohl bei Behörden als auch im Gesundheits- und Sozialsektor angewiesen.

Die Folgen des Shutdowns für Kinder, die in einem häuslichen Umfeld aufwachsen, in dem Alkoholismus, Gewalt oder Missbrauch eine Rolle spielen, sind sehr besorgniserregend. Hier fehlen Ausweich- und Fluchtmöglichkeiten. Gleichzeitig sind Hilfsangebote angesichts der Corona-Maßnahmen vielerorts nur eingeschränkt zugänglich.

Die Kinderkommission begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen, die unter anderem die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz sowie die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin mit Blick auf die schrittweise Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten in die Wege geleitet haben.

Die Kinderkommission unterstreicht, dass es nach einer begrenzten Übergangszeit einer echten Perspektive für Kinder und Familien bedarf, wann und wie Betreuungseinrichtungen, Schulen, außerschulische und sonstige Angebote einen regel-mäßigen Betrieb wieder aufnehmen können. Dabei muss um-sichtig, schrittweise, differenziert und kreativ vorgegangen werden. Es muss akzeptiert werden, dass gerade kleine Kinder – bei aller Bereitschaft – oft nicht in der Lage sind, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 07.05.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen erhöhten Schutz der Kinderrechte während der Corona-Pandemie. In einem Antrag (19/19146) fordert sie die Bundesregierung auf, den Schutz, die Bedürfnisse und die besondere Perspektive von Kindern in den bundesweiten Pandemieplan aufzunehmen. Zudem sprechen sich die Grünen dafür aus, einen monatlichen Zuschuss von 60 Euro als Kompensation für den Wegfall verschiedener Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie gestiegene Lebensmittelpreise an Kinder und Jugendliche zu zahlen. Gemeinsam mit den Bundesländern soll ein „Gerechtigkeitspaket für Bildungschancen“ auf den Weg gebracht werden, um Kindern aus finanziell benachteiligten Familien zusätzliche Lernförderung, Schulsozialarbeit und Freizeit- und Ferienangebote zu gewährleisten. Ebenso soll sichergestellt werden, dass kein Kind vom digitalen Lernen ausgeschlossen wird.

Nach dem Willen der Grünen soll die im Infektionsschutzgesetz verankerte Lohnentschädigung für Eltern, die wegen einer behördlichen Schließung von Betreuungseinrichtungen ihre Kinder zuhause betreuen müssen, verlängert und zu einem „Corona-Elterngeld“ weiterentwickelt und die umfassende Versorgung mit Gesundheits- und Vorsorgediensten für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf aufrecht erhalten werden. Zusätzlich soll die Novellierung des Jugendschutzgesetzes prioritär vorangetrieben werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.505 vom 14.05.2020

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, im Bundeskanzleramt einen Kindergipfel zur Gewährleistung der Rechte und gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie einzuberufen. In ihrem entsprechenden Antrag (19/19145) spricht sie sich dafür aus, dass zu diesem Gipfel neben den Fachministern von Bund und Ländern auch Vertreter aus Jugendhilfeausschüssen, Kinder- und Jugendparlamenten, Schülervertretungen und Jugendverbänden sowie der Wohlfahrtsverbände, dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Kinder- und Jugendhilfe und der Wissenschaft geladen werden. Zudem soll die Bundesregierung finanzielle Hilfen für die Kinder- und Jugendhilfe bereitstellen, um die Öffnung und Ausstattung deren Einrichtungen und Angebote zu gewährleisten.

Nach Ansicht der Linksfraktion wurden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht ausreichend berücksichtigt. Grundlegende Rechte der UN-Kinderrechtskonvention seien missachtet worden. Durch die Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen sowie die Schließung von Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen seien Kinder und Jugendliche vielfach Zuhause eingesperrt worden, die Beziehungen zu Gleichaltrigen und Verwandten massiv beschränkt worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.504 vom 14.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über die Rechte von Kindern in der Corona-Krise von allen Beteiligten eine ehrliche Debatte darüber, wie insbesondere die vollständige Öffnung von Kitas und Schulen mittelfristig gesichert werden kann. „In vielen Grundschulen kann das aktuell bis zu den Sommerferien ausgegebene Unterrichtsprogramm keinen relevanten Beitrag zur Bildung der Kinder geschweige denn Entlastung der Eltern leisten. Und so wie sich die Corona-Pandemie entwickelt, wird sich daran ohne Anpassung der Konzepte und geordneten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für Kinder und Fachkräfte auch nach den Sommerferien nichts ändern. Wir brauchen also jetzt eine offene, ehrliche und vor allem vorausschauende Debatte darüber, wie wir es mit dem Kinderrecht auf Bildung halten wollen. Das gilt auch für Kindertageseinrichtungen, die ja längst zu Bildungsinstitutionen geworden sind. Hier ist keinem Kind, und auch nicht Eltern und Fachkräften mit kinderrechtlichen Lippenbekenntnissen geholfen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sehen an vielen Stellen, dass sich Politik und Verwaltungen bemühen, in der Corona-Pandemie den Kinderinteressen gerecht zu werden. Gleichzeitig erleben wir aber auch eine grundlegende Geringschätzung gegenüber den Bedürfnissen von Kindern. Sie sind oftmals einfach nur Regelungsgegenstand von Politik. Hier zeigt sich ein bekanntes Muster: Wenn es um Entscheidungen mit Tragweite geht, wird die Meinung der Kinder und Jugendlichen nicht berücksichtigt. Ihr Beteiligungsrecht an den politischen Entscheidungen wird derzeit schlichtweg übergangen“, so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es für Schulen und Kitas konkrete, aufeinander abgestimmte Konzepte auf allen föderalen Ebenen, die neben dem Gesundheitsschutz auch soziale und kindheitspädagogische Aspekte berücksichtigen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es dazu zwingend erforderlich, bei allen Maßnahmen das Kindeswohl entsprechend der Festschreibung in Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention vorrangig mit abzuwägen. Dazu braucht es auch politische Zugänge für die Interessen von Kindern und Jugendlichen: Ihre Perspektive und die von anderen Expertinnen und Experten, wie etwa Kinder- und Jugendärzten, Pädagoginnen, Entwicklungspsychologen oder Bildungsforscherinnen, sollten in Beratungskreisen stärker als bisher mit einbezogen werden. Hier ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes für die Vorbereitung der Entscheidungen von Bundesregierung und Bundesländern ein entsprechend zugeschnittenes Gremium notwendig.

„Insbesondere Kinder mit besonderen Förderbedarfen dürfen jetzt nicht aus dem Blick verloren werden. Das betrifft etwa Kinder aus armen Familien, die oftmals nicht über die technische Ausstattung oder andere Lernunterstützungsmöglichkeiten verfügen. Das Problem könnte sich noch verschärfen, wenn es nach Wiederöffnung der Schulen in einem höheren Lerntempo weitergeht. Daher brauchen wir einen Sonderfonds für Kommunen, der Bildungsbegleitung für Kinder, die diese brauchen, finanziert. Die ohnehin schon ungleich verteilten Bildungschancen erst in den Blick zu nehmen, wenn die Krise ausgestanden ist, riskiert Kinder wissentlich abzuhängen“, so Krüger abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.05.2020

Anlässlich der heutigen Beratung im Bundeskabinett über die häusliche Belieferung mit zubereitetem Mittagessen anspruchsberechtigter Kinder und Jugendlicher während der Kita- und Schulschließungen kritisiert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) diese Regelung scharf und fordert die Auszahlung des Essensgeldes als Soforthilfe.

Das Bundeskabinett will heute einen Gesetzesentwurf beraten, der u. a. vorsieht, den Wegfall des gemeinschaftlichen Mittagessens in Schule oder Kita mit einer häuslichen Essenslieferung zu kompensieren. Dieses soll Kindern und Jugendlichen zustehen, die zuvor Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten haben. Geplant ist, dass Kommunen die Lieferung mit den Caterern abstimmen und koordinieren, wobei die bisherigen Kostensätze nicht überstiegen werden dürfen. Die geplante Regelung soll rückwirkend ab März und bis Ende Juni gelten.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich entsetzt: „Dieser Regelungsentwurf ist an Misstrauen, Realitätsferne und Absurdität kaum zu überbieten! Es wird vor Ort kaum möglich sein, die Regelungen flächendeckend und zeitnah umzusetzen, denn es fehlt an Ressourcen und sicherlich auch an Anbietern, die unter diese Bedingungen ein warmes Mittagessen ausliefen. Kinder und Jugendliche, die in armutsgefährdeten Haushalten aufwachsen, brauchen aber gemeinsam mit ihren Familien dringend schnelle Unterstützung. Das Essensgeld, welches der Staat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung pro Kind zur Verfügung stellt, muss daher schnell und unbürokratisch an die Familien ausbezahlt werden. Das letzte, was arme Familien brauchen, ist ein weiterer bürokratischer Aufwand in der Organisation des Mittagessens für ihre Kinder sowie ein Outing ihrer sozialen Situation gegenüber dem Caterer!“

Am 23.04.2020 hat sich das ZFF gemeinsam mit einem Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden in einer gemeinsamen Erklärung angesichts der Corona-Krise für eine unbürokratische Aufstockung des Hartz-Regelsatzes für Kinder ausgesprochen. Den Wortlaut der gemeinsamen Erklärung finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 29.04.2020

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Bundesminister Heil zum Sozialschutzpaket II erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Kurzarbeitergeldes kommt für viele zu spät und für Geringverdienende reichen 80% nicht aus. Die Alternative zu dem Vorschlag der Bunderegierung ist eine zielgenaue Anhebung des Kurzarbeitergeldes für untere und mittlere Einkommen, und zwar sofort.

Vorrangiges Ziel einer Anhebung des Kurzarbeitergeldes sollte sein, vor Armut zu schützen und ein Abrutschen in die Grundsicherung zu verhindern. So würden auch die Jobcenter entlastet. Das wird durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erreicht. Mit dem grünen Kurzarbeitergeld Plus werden zielgenau kleine und mittlere Einkommen erhöht. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte mit einem Nettoentgelt von bis zu 1.300 Euro. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kindern jeweils 7 Prozentpunkte mehr.

Die im Gesetzentwurf geplante Verlängerung des Arbeitslosengeld I ist sinnvoll.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.04.2020

Regelungen zum Elterngeld werden angepasst

Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich Corona-bedingte Anpassungen der Elterngeldregelungen beschließen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Die Corona-Pandemie hat das Leben aller grundlegend verändert, insbesondere das Leben von Familien mit Kindern. Durch die Schließung von Kitas und Schulen sind ihre gewohnten Tagesabläufe durcheinandergewirbelt. Für viele Mütter und Väter ist die Dreifach-Aufgabe von Betreuen, Beschulen und Arbeiten eine enorme Herausforderung. Den Kindern fehlen Kontakte zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und Freunden und sie vermissen ihre Großeltern. Gut, dass in dieser Woche die Spielplätze wieder öffnen und die Schulen damit begonnen haben, einzelne Klassen wieder zu unterrichten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Familien in dieser Situation unterstützt. Nach der Verabschiedung des ersten Rettungsschirms und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag wollen wir den Eltern und werdenden Eltern jetzt eine weitere finanzielle Sorge nehmen. Daher schließt der Deutschen Bundestag diese Woche die gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ab: Zeiten der Kurzarbeit wegen der Corona-Krise werden nicht dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt, als von den werdenden Eltern kalkuliert. Dazu kommt eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Elterngeld- und der Partnerschaftsmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 14.05.2020

Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18966) für das Sozialschutz-Paket-II geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird von Experten grundsätzlich begrüßt. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag wurde aber auch Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Regelungen laut.

Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll der Betrag ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden, sieht der Regierungsentwurf vor. Diese Regelung soll bis Ende 2020 gelten. Außerdem sollen für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet werden.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist es „ausnahmsweise gerechtfertigt, das Kurzarbeitergeld anzuheben“, wie DGB-Vertreter Johannes Jakob sagte. Allerdings habe sich der Gesetzgeber für eine relativ komplizierte Regelung entschieden, die durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) sehr aufwendig geprüft werden müsse. Vor allem mit Blick auf die derzeit stark betroffene Dienstleistungsbranche wie etwa das Gastgewerbe seien die Kurzarbeitergeldsätze zu niedrig, befand Jakob. Auch mit der geplanten Aufstockung kämen viele nicht über den Hilfebedarf der Grundsicherung.

Eva Strobel von der BA bestätigte, dass der Aufwand für die Kurzarbeitergeld-Abrechnung steigen werde. Es müsse „arbeitnehmerbezogen für jeden Monat und für jeden Kurzarbeiter nachträglich in den Abrechnungslisten der Abgleich mit den Arbeitszeit- und den Arbeitsentgeltunterlagen bei den Arbeitgeber geprüft werden“. Bei potenziell bis zu zehn Millionen Kurzarbeitern sehe die BA trotz aller Bemühungen um eine Verschlankung des Verfahrens erhebliche Mehraufwendungen, sagte Strobel.

Jürgen Wuttke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete die Regelung als „sozialpolitisch fragwürdig“. Die pauschalen Anhebungen des Kurzarbeitergeldes dienten nicht der gezielten Bekämpfung von Notlagen im Einzelfall, „sondern befeuern Erwartungshaltungen an den Sozialstaat, die ihn langfristig finanziell völlig überfordern werden“, sagte Wuttke. Seiner Ansicht nach werden unerfüllbare Ansprüche an den Sozialstaat geweckt, wenn selbst besonders gut verdienende Facharbeiter bei 50 Prozent Arbeitsausfall auf Niveaus von mehr als 90 Prozent ihres normalen Nettoeinkommens abgesichert werden. Zudem werde die Liquidität der Arbeitgeber gefährdet, weil sie das Kurzarbeitergeld vorfinanzieren müssten.

Der Einzelsachverständige Stefan Sell forderte Verbesserungen insbesondere für kleine bis mittlere Einkommensbereiche. Ziel sollte sein, so schnell wie möglich die finanzielle Lage vor allem der überdurchschnittlich von Kurzarbeit betroffenen Niedriglöhner zu verbessern, „und eben nicht eine schrittweise Anhebung für alle, die aber erst nach einigen Monaten Wartezeit kommt“, sagte er.

Bernd Fitzenberger vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung hätte nach eigener Aussage „sehr viel Sympathie dafür gehabt, dass bei Betrieben, die jetzt in den Lockdown kommen und Kurzarbeit Null machen, kurzfristig die Einkommenssicherung stattfindet“. Ein einheitlich höherer Kurzarbeitergeldsatz sei auch von der Administration her einfacher, sagte er.

Werner Hesse vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband forderte die Politik auf, sicherzustellen, dass sich Unternehmen nicht auf Kosten der Beitragszahler durch das Kurzarbeitergeld entlasten und gleichzeitig Dividenden und Vorstands-Boni weiter in gewohnter Größenordnung auszahlen. „Da muss eine Bremse eingezogen werden“, sagte Hesse. Die geplante Unterstützung für bedürftige Familien mit 150 Euro für den Kauf eines Laptops bewertete er als zu niedrig. Sinnvoll seien 450 Euro, die über das Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II finanziert werden könnten.

Auch aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes ist der Betrag zu gering. „Wir brauchen auf jeden Fall noch ergänzend einen Zuschuss“, sagte Caritas-Vertreterin Birgit Fix. Wichtig sei auch eine schnell kommende Regelung. Bildungsungleichheit verschärfte die Situation der Familien immens, gab sie zu bedenken.

Rainer Schlegel, Präsident des Bundesarbeitsgerichts, ging auf die im Gesetz enthaltenen Regelungen ein, die die Arbeitsfähigkeit von Arbeits- und Sozialgerichten in der Corona-Pandemie sicherstellen sollen. Bezüglich des Vorhabens, in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten zu können, urteilte er: Es gehe jetzt nicht allgemein um die Förderung von Videotechnik, sondern um die Vermeidung von Infektionsgefahren. Die Gerichte hätten aktuell anderes zu tun, als sich mit der Beschaffung von Videotechnik zu befassen.

Eine ähnliche Bewertung kam von Christian Mecke, Richter am Bundessozialgericht. Die vorgesehenen Regelungen seien unnötig und würden die Arbeit der Gerichte sogar noch erschweren, befand er.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.488 vom 11.05.2020

Die Koalitionsfraktionen wollen die sozialen Folgewirkungen der Corona-Pandemie erneut mit weiteren sozialpolitischen Maßnahmen abfedern und haben dazu einen Gesetzentwurf (19/18966) für ein Sozialschutz-Paket-II vorgelegt.

Das Paket enthält unter anderem eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Es wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Diese Regelung gilt bis Ende 2020. Außerdem werden für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Ferner soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Arbeits- und Sozialgerichte sollen in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten können. Zudem werden die Voraussetzungen für das schriftliche Verfahren beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht modifiziert. Gleiches gilt für Sitzungen der Mindestlohnkommission, der Heimarbeitsausschüsse und des Tarifausschusses im Zusammenhang mit Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen.

Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, sollen auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Dies soll entsprechend auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Angeboten gelten.

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) soll nachgebessert werden. Dies betrifft unter anderem die Verpflichtung der Leistungsträger zur Gewährleistung des Bestandes der Interdisziplinären Frühförderstellen.

Mit Sonderregelungen im Sechsten und Siebten Buch Sozialgesetzbuch sowie im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte soll sichergestellt werden, dass Waisenrenten auch dann (weiter-)gezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.470 vom 06.05.2020

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag dem Sozialschutzpaket II zugestimmt. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverband erklärt:

„Mit dem Sozialschutzpaket II wurden weitere wichtige Maßnahmen verabschiedet, um den wirtschaftlichen und sozialen Härten durch die Corona-Pandemie zu begegnen. Die schrittweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes, die Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen und die Verlängerung des Arbeitslosengeld I sind insgesamt begrüßenswerte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Wir begrüßen außerdem Verbesserungen im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG): Das Gesetz sieht nun auch den Schutz für soziale Dienstleister im Bereich der Frühförderung und Früherkennung vor.“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Aufgegriffen wurde außerdem die Kritik der AWO und vieler anderer Organisationen: Mehrkosten für das warme Mittagessen für bedürftige Kinder und Jugendliche werden nun übernommen. Gleichwohl sehen wir weiteren Handlungsbedarf. Insbesondere müssen die existenzsichernden und familienpolitischen Leistungen erhöht werden. Neben einem Corona-bedingten Zuschlag auf den Regelbedarf sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Aufwendungen für die Mittagsverpflegung als Geldleistung direkt an die Familien auszuzahlen. Auch für den Erhalt der sozialen Infrastruktur in ihrer Vielfalt müssen weitere Schritte folgen.“

Zur Stellungnahme: https://www.awo.org/stellungnahme-zum-sozialschutzpaket-ii

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.05.2020

Je länger die Krise dauert, desto offensichtlicher werden die existenziellen Sorgen von Familien sichtbar. Angesichts der heutigen Bundestagsdebatte über soziale Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise fordert der Deutsche Familienverband ein Betreuungsbudget von 800 Euro pro Monat.

Kriselt die Wirtschaft, werden Rettungsschirme aufgespannt. Kommen Familien in enorme finanzielle Bedrängnisse, werden sie im Stich gelassen. „Dass viele Familien vergessen werden, können und wollen wir nicht akzeptieren“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Der Deutsche Familienverband fordert ein Betreuungsbudget von 800 Euro pro Monat. Gerade in der Coronakrise zeigt sich, wie wichtig diese Unterstützung wäre. Familien sind derzeit am Rande ihrer Kraft und finanziellen Möglichkeiten. Existenzen stehen auf dem Spiel.

Der Ruf nach direkter Familienunterstützung wird in der Öffentlichkeit immer lauter. Die Not von Familien immer drängender. Mehrere Vorschläge zur finanziellen Unterstützung stehen derzeit in der Diskussion. „Es ist jetzt ganz besonders wichtig, Eltern und Kindern eine Perspektive zu geben. Andernfalls wird riskiert, dass Eltern aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten und einer beruflichen Überlastung anderweitige Möglichkeiten für die Kinder suchen. In solch selbstorganisierten Alternativen wären sicher auch Risikogruppen wie Großeltern vermehrt eingebunden. Das Corona-Kindergeld oder das im Thüringer Landtag eingebrachte Familiengeld sind daher Ideen, die in die richtige Richtung gehen“, sagt Franziska Schmidt, Landesvorsitzende des Deutschen Familienverbandes in Thüringen. „Eine gute, verlässliche Familienpolitik muss Eltern bei der Betreuung helfen. Das gelingt am besten mit einem Betreuungsbudget von 800 Euro. Es soll unbürokratisch und bedingungslos an alle Familien ausgezahlt werden.“

Der DFV macht sich dafür stark, dass das Betreuungsbudget nach der Coronakrise weitergeführt werden soll. Eltern können dann frei entscheiden, in welcher Form sie ihre Kinder während der dreijährigen Elternzeit betreuen wollen: Ob zuhause oder in einer anderen Betreuungsform. Mit dem Betreuungsbudget können sich Eltern die Art der Kinderbetreuung selbst aussuchen und zeitlich genau auf die Bedürfnisse ihres Kindes und der ganzen Familie zuschneiden.

„Die Coronakrise ist der absolute Lackmus-Test der Familienpolitik“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh. „Die Politik muss Eltern und Kinder mit einem Betreuungsbudget unterstützen. Familien sind das Rückgrat der Gesellschaft, ohne sie ist kein Staat zu machen. Vernachlässigen die Parteien auf Landes- und Bundesebene die Familienförderung, lässt man Familien in der Coronakrise ungeniert in die Armut abgleiten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.05.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Auch das ZFF sieht in der Corona-Krise eine nie dagewesene Herausforderung für Familien. Mal wieder übernehmen in dieser Situation Frauen den Löwenanteil der Sorgearbeit, die durch Kita- und Schulschließungen sowie die eingeschränkte Verfügbarkeit ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen deutlich zunimmt. Aus unserer Sicht müssen bei Entscheidungen über anstehenden Maßnahmen, neben den zweifellos zentralen gesundheitspolitischen Erwägungen, aber sehr viel stärker die Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse und die Bedürfnisse von Familien und Kindern in ihrer Vielfalt in den Blick genommen werden, ansonsten tragen weiterhin Frauen und Mütter die Doppelbelastung aus Sorge- und Erwerbsarbeit. Wir setzen uns vor diesem Hintergrund für eine Familienleistung ein, die insbesondere eine Kombination von(parallelem) Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit unterstützt. Das Modell der Familienarbeitszeit mit Familiengeld bietet hier einen guten Ansatz für mehr Partnerschaftlichkeit.

Zur ausführlichen ZFF-Positionierung: https://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/ZFF_Familien_entlasten_Gleichstellung_nicht_vergessen_29.04.2020.pdf

Heute wird das Sozialschutzpaket II vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Diakonie Deutschland fordert einen Krisenzuschlag für Menschen, die in Armut leben. Er ist im Sozialschutzpaket nicht vorgesehen.

Hierzu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„In der Corona-Krise gibt es Soforthilfen für die Wirtschaft und für Beschäftigte. Für arme Menschen und ihre Familien gibt es nur wenige Verfahrenserleichterungen und schwer umsetzbare wenig hilfreiche Sachleistungen.

So ist der Ersatz von Schul- oder Kitaessen durch Essen auf Rädern viel zu kompliziert. Lösungen zeichnen sich erst ab, wenn die ersten Kinder schon wieder in die Schule und in die Kita gehen. Familien, die staatliche Unterstützung (Hartz IV) erhalten, brauchen einen zeitlich begrenzten finanziellen Zuschuss anstelle von Sachleistungen“, so Loheide.

Die Diakonie fordert gemeinsam mit anderen Verbänden einen Krisenzuschlag von 100 Euro für Alleinstehende, 90 Euro für zusammenlebende Erwachsene und 80 Euro pro Kind. Daneben braucht es ein ausreichendes EDV-Paket für Schülerinnen und Schüler.

Einkommensarme Menschen geraten in der Krise in existenzielle Notlagen – und werden von der Politik übersehen. Hilfsangebote (z.B. der Tafeln) und Sonderangebote in Supermärkten stehen kaum zur Verfügung und Zusatzkosten für Kinder im Homeschooling sind nicht zu schultern. Bildungsbenachteiligung verfestigt sich jetzt und ist kaum wieder aufzuholen.

Loheide weiter: „Unser Sozialsystem ist nicht krisenfest. Es muss jetzt sozialpolitisch nachgesteuert werden, damit unvorhersehbare Belastungen und Kosten für Menschen in Armut schnell, direkt und unkompliziert abgefedert werden können. Solche Regelungen müssen dauerhaft gesetzlich verankert werden, damit sie im Bedarfsfall kurzfristig wirken können. Schnelle Krisenhilfen für Arme gehören genauso auf die politische Agenda wie die Rettung der Wirtschaft.“

Mehr Informationen:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2020

Am vergangenen Freitag wurde das Sozialschutz-Paket II im Bundesrat verabschiedet. Gerwin Stöcken, Sprecher der nak kommentiert:

„Das Sozialschutz-Paket II enthält wichtige Maßnahmen wie die schrittweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes oder die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I, um die Situation vieler Menschen zu verbessern, deren wirtschaftliche und soziale Existenz durch die Corona-Pandemie erschüttert wurde. Aus Sicht der Nationalen Armutskonferenz sehen wir jedoch die Regelung zur Mittagsverpflegung für bedürftige Kinder und Jugendliche kritisch. Durch die Schließung von Schulen und KiTas fällt das gemeinsame Mittagessen weg, was im Gesetz durch eine Belieferung oder Abholung mit einem zubereiteten Mittagessen kompensiert werden soll. Wir warnen eindringlich vor dem stigmatisierenden Effekt, wenn die ganze Nachbarschaft Zeuge der Belieferung wird. Statt dieser zudem sehr bürokratisch und logistisch komplizierten Lösung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Aufwendungen als Geldleistungen direkt an die Familien auszuzahlen.

Zudem möchte ich auf die allgemeine Situation von Menschen mit Armutserfahrung aufmerksam machen. Viele arme Menschen trifft die Pandemie in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht besonders hart. Wir brauchen daher dringend weitergehende Maßnahmen im Bereich der Grundsicherung, damit sich die Situation der Ärmsten nicht weiter verschärft. Bei aller Befürwortung von Maßnahmen, die im Moment verhindern, dass noch mehr Armut entsteht, dürfen wir auch diejenigen nicht aus Blick verlieren, die in verfestigter Armut leben.“

Quelle: PressemitteilungNationale Armutskonferenz (nak)vom 18.05.2020

,Anlässlich der anhaltenden Corona-Krise fordern der DF, der djb und das ZFF, Familien und Kinder nachhaltiger zu unterstützen und bei anstehenden Entscheidungen die Geschlechtergerechtigkeit im Blick zu behalten.

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor zunehmende Herausforderungen und verstärkt bestehende Ungleichheiten auch innerhalb von Familien. Frauen sind in dieser Krise weiter fast selbstverständlich für die Sorgearbeit zuständig und übernehmen die durch Kita- und Schulschließungen anfallende Betreuungs- und Erziehungsarbeit in deutlich größerem Umfang als Männer. Vor diesem Hintergrund fordern der Deutsche Frauenrat (DF), der Deutsche Juristinnenbund (djb) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) Maßnahmen für eine nachhaltige Unterstützung von Familien mit Kindern, welche der ungleichen Arbeitsteilung von Männern und Frauen in Familie und Arbeitswelt entgegensteuern. Die Organisationen haben Handlungsempfehlungen zur Bewältigung der beschriebenen Herausforderung vorgelegt.

Mona Küppers, Vorsitzende des DF, erklärt: „Wegen der Kitaschließungen stecken vor allem Mütter beruflich zurück, um den Betreuungsbedarf aufzufangen. Frauen werden so in traditionelle Geschlechterrollen gedrängt. Dies kann zu langfristigen Nachteilen im Erwerbsleben für sie führen. Der Deutsche Frauenrat begrüßt die aktuellen Empfehlungen der Familienminister*innen von Bund und Ländern für einen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung. So lange bedarf es großzügigerer Regelungen bei der Notfallbetreuung in Kitas. Das gilt insbesondere für die 1,5 Millionen Alleinerziehenden, davon rund 90 Prozent Frauen.“

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, fährt fort: „Da wir mit der Pandemie noch eine ganze Weile leben werden, müssen wir darauf achten, dass die Rechte von Kindern und Eltern bei der Gestaltung aller Maßnahmen bestmöglich umgesetzt werden. Familien sind vielfältig, es braucht deshalb ein Maßnahmenpaket für die kommende Zeit, das einer Retraditionalisierung der Geschlechterrollen entgegenwirkt, Alleinerziehende besonders stärkt, Bildung und Teilhabe für alle Kinder, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation, möglich macht und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuung sichert.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Die Corona-Pandemie setzt Familien und Kinder in diesem Land enorm unter Druck. Angesichts fortdauernder Kita- und Schulschließungen fehlen den Jüngsten zentrale Lern- und Sozialisationsorte. Gleichzeitig stehen insbesondere Frauen vor enormen Herausforderungen, denn sie übernehmen den Löwenanteil der anfallenden Sorgearbeit: Kleinkinder müssen betreut, Schulkinder bei Hausaufgaben begleitet werden und die Hausarbeit steht auch weiter an. Neben einer schrittweisen Öffnung von Kitas und Schulen, fordern wir die Politik auf, nachhaltige Maßnahmen für eine geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Phase der Corona-Pandemie vorzulegen“.

Die Positionierungen der Organisationen finden Sie hier:

Deutscher Frauenrat (DF): „Frauen in der Corona Krise“ vom 06.04.2020 / Pressemitteilung „Erste Corona-Lockerungen: Rolle rückwärts ins Alleinernährer-Modell abwenden“ vom 17.04.2020.

Deutscher Juristinnenbund (djb): „Stellungnahme: Maßnahmen zur Unterstützung von Familien in der COVID-19-Pandemie“ vom 27.04.2020.

Zukunftsforum Familie (ZFF): Familien schnell entlasten – Kinder fördern – Gleichstellung nicht vergessen. Anmerkungen des ZFF zu den Debatten um ein Corona-Elterngeld und Kita-Öffnungen vom 29.04.2020.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., Deutscher Frauenrat und Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 29.04.2020

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai 2020 beschlossen, das Elterngeld krisenfest zu machen. Mit den Änderungen wird sichergestellt, dass Eltern durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus keine Nachteile entstehen.

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben maßgeblich dafür gesorgt, dass Eltern jetzt im Hinblick auf das Elterngeld Planungssicherheit haben.

Die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes ist für Eltern eine ganz besondere. Für viele wird diese aktuell allerdings von der Corona-Pandemie überschattet. Neben der Unsicherheit, inwiefern die Pandemie Auswirkungen auf Schwangerschaft und Geburt hat, kommen finanzielle Sorgen dazu. Pläne, die bereits vor der Krise gemacht wurden, lassen sich unter den neuen Vorzeichen nicht mehr umsetzen.

Wenn Eltern durch die Corona-Krise bedingt weniger Einkommen haben, zum Beispiel durch den Bezug von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I, verringert sich das Elterngeld nicht. Auch für werdende Eltern ergeben sich dadurch keine Nachteile. Bei der späteren Berechnung des Elterngeldes werden Monate mit Einkommenseinbußen ausgeklammert.

Pläne, wer wann und wie lange in Elternzeit geht, müssen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation gegebenenfalls angepasst werden. Wer in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und im Job dringend gebraucht wird, kann seine Elterngeldmonate verschieben. Eltern, die während des Elterngeldbezugs parallel in Teilzeit arbeiten und den sogenannten Partnerschaftsbonus beziehen, verlieren diesen nicht, auch wenn sie in der Krise weniger oder mehr als vorgegeben arbeiten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die aktuell schwierigen Lebenslagen von Familien im Blick. Deshalb sind die maßgeblich von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten initiierten Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld, Kinderzuschlag und beim Elterngeld wichtige Bausteine zur Unterstützung von Familien. Weitere Hilfen werden folgen. Dabei werden wir darauf achten, dass die Unterstützungsleistungen von Kommunen, Ländern und dem Bund sinnvoll aufeinander abgestimmt und die zuständigen Verwaltungsstellen nicht überfordert werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.05.2020

Familienpolitiker der Union können Ministerpräsidenten von Fortsetzung der Lohnfortzahlung für Eltern überzeugen

Bislang können Eltern eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen erhalten, wenn sie nicht arbeiten können, weil ihre Kinder wegen der Schließungen von Kitas und Schulen nicht betreut werden. Diese Regelung gilt seit dem 30. März dieses Jahres. Zu einer möglichen Verlängerung dieser Entschädigungsregelung erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

„Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Verlängerung der Entschädigungszahlung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, unverzichtbar. Die Verlängerung der sechswöchigen Entschädigungsregelung für betroffene Eltern ist kein Gnadenakt, sondern eine absolute familienpolitische Notwendigkeit. Deshalb ist es ein ganz wichtiger Erfolg, dass wir als Familienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den letzten Tagen Ministerpräsidenten der Union davon überzeugen konnten, diese Regelung fortzusetzen. Eltern erwarten in dieser besonderen Situation die klare Botschaft, dass die Politik sie nicht im Stich lässt. Alles andere wäre realitätsfremd.

Jeder Politiker, der sich gegen eine Verlängerung einer Entschädigungszahlung stellt, muss sich dann auch die Frage gefallen lassen, ob er überhaupt noch einen Überblick über die tatsächlichen Bedarfe und Notwendigkeiten unserer Familien unmittelbar vor Ort hat. Denn eines ist klar: Auch wenn die Kitas schrittweise ihren Notbetrieb erweitern, so sind sie doch aufgrund der Einhaltung notwendiger Sicherheitsstandards und Auslastung des Fachpersonals von einem Regelbetrieb weit entfernt. Hinzu kommt, dass ein Teil des Fachpersonals zu den Risikogruppen gehört. Das bedeutet, die Betreuung kann nur für einen Teil der Kinder sichergestellt werden.

Ich bin sehr erfreut, dass sich der Bundessozialminister Hubertus Heil entgegen erster Äußerungen in der letzten Woche, die Entschädigungszahlung für Eltern nicht verlängern zu wollen, nun doch anders entschieden hat. Dieses Durcheinander verunsichert Eltern unnötigerweise. Wir arbeiten jetzt mit den Ländern konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung und wollen die Entschädigungszahlung für die betroffenen Eltern je Elternteil zügig verlängern.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 19.05.2020

Zu einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung, wonach die Corona-Krise die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern vergrößert, können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

„Ein Blick in Online-Foren zeigt es deutlich: In der Corona-Krise werden in vielen Familien klassische Aufgabenteilungen gelebt. Natürlich gibt es auch Familien, in denen der Mann mehr Sorgearbeit übernimmt oder beide Partner sich Fürsorgeaufgaben teilen. Aber die Kita- und Schulschließungen haben dazu geführt, dass mehr Frauen als Männer bereit waren, die Kinderbetreuung zu übernehmen und ihre Arbeitszeit zu reduzieren. In manchen Familien natürlich auch deshalb, weil die Frauen weniger verdienen als der Mann. Frauen sind nach wie vor häufig in Berufen beschäftigt, die in der Bezahlung unterbewertet sind: in der Pflege, im Supermarkt, in der Dienstleistung. Wir müssen die Anerkennung, die diese Berufe in der Corona-Krise genießen, nutzen, um eine bessere Bezahlung der Frauen zu erreichen. Ich hoffe, dass Frauen jetzt Druck machen und in den kommenden Tarifverhandlungen höhere Löhne durchsetzen. Das ermöglicht auch in Krisenzeiten eine fairere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und dient der Gleichberechtigung. Und der Bund kann mit gutem Beispiel vorangehen: Führen in Teilzeit muss stärker möglich sein und gelebte Praxis werden. Das wäre ein großer Schritt zu mehr Gleichberechtigung und zur Senkung der Lohnlücke.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 15.05.2020

Regelungen zum Elterngeld werden angepasst

Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich Corona-bedingte Anpassungen der Elterngeldregelungen beschließen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Die Corona-Pandemie hat das Leben aller grundlegend verändert, insbesondere das Leben von Familien mit Kindern. Durch die Schließung von Kitas und Schulen sind ihre gewohnten Tagesabläufe durcheinandergewirbelt. Für viele Mütter und Väter ist die Dreifach-Aufgabe von Betreuen, Beschulen und Arbeiten eine enorme Herausforderung. Den Kindern fehlen Kontakte zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und Freunden und sie vermissen ihre Großeltern. Gut, dass in dieser Woche die Spielplätze wieder öffnen und die Schulen damit begonnen haben, einzelne Klassen wieder zu unterrichten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Familien in dieser Situation unterstützt. Nach der Verabschiedung des ersten Rettungsschirms und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag wollen wir den Eltern und werdenden Eltern jetzt eine weitere finanzielle Sorge nehmen. Daher schließt der Deutschen Bundestag diese Woche die gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ab: Zeiten der Kurzarbeit wegen der Corona-Krise werden nicht dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt, als von den werdenden Eltern kalkuliert. Dazu kommt eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Elterngeld- und der Partnerschaftsmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 06.05.2020

Die Kindertagesbetreuung soll in vier Stufen wieder geöffnet werden. Das haben die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder und das Bundesfamilienministerium jetzt in einem gemeinsamen Beschluss empfohlen. Dabei soll das Infektionsgeschehen kontinuierlich beobachtet werden. Hierzu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Der konkrete Termin der Kita-Öffnung ist derzeit eine der drängendsten Fragen vieler Kinder und Eltern. Viele Familien haben durch die Corona-bedingten Kita-Schließungen schwierige Wochen hinter sich, die sie toll gemeistert haben. Doch mehr und mehr Familien hängen am seidenen Faden zwischen Kinderbetreuung, Homeschooling und Homeoffice. Kochlöffel, Mathebuch und Exceltabelle sind nicht dauerhaft vereinbar. Grundsätzliche Absichtserklärungen müssen, soweit gesundheitspolitisch vertretbar, jetzt durch klare und konkrete Ablaufprozesse unterlegt werden. Familien und Kinder brauchen keinen Konjunktiv bei der Frage der Terminplanung, sondern Planungssicherheit.

Deshalb ist es richtig, dass jetzt ein Plan für den strukturierten stufenweisen Einstieg in die Kita-Öffnung vorliegt. Familien sind systemrelevant. Wichtig ist auch, dass wir uns beim Wiedereinstieg in die Kita-Betreuung von der Frage leiten lassen: Wer hat den dringendsten Bedarf? Für die Zukunft müssen wir unsere politischen Entscheidungen bei der Kita-Betreuung in Zeiten der Corona-Pandemie unbedingt auf eine verlässliche wissenschaftliche Basis stellen: Es ist bislang nicht abschließend geklärt, welche Rolle Kitas im aktuellen Pandemiegeschehen für Krankheits-Übertragungen spielen. Deshalb begrüße ich die Initiative der Bundesregierung mit den Familienministerinnen und Familienministern der Länder, hier endlich konkret für Klarheit zu sorgen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 29.04.2020

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie ausweiten. Neben Kindern von Eltern in systemrelevanten Berufen sollen auch Eingewöhnungskinder und deren Geschwister, Kinder von Alleinerziehenden und von Eltern, die beide berufstätig sind, in die Notbetreuung aufgenommen werden, fordern die Liberalen in ihrem Antrag (19/18954).

Als Vorbedingung für eine Öffnung von Kindertageseinrichtungen sollen umfangreiche Schnelltests von allen Kita-Mitarbeitern und der Kinder in den Einrichtungen eingeführt werden. Diese Schnelltests sollen bei Bedarf oder bei Anzeichen für eine Covid-19-Erkrankung wiederholt werden. Fachkräfte und auch Kinder, die nach Einschätzung von Experten gemeinhin als Risikogruppen zählen, sollen hingegen bis auf Weiteres nicht wieder in den Kita-Betrieb eingegliedert werden.

Die Fraktion tritt ferner für einen Infektionsschutz durch Kinderbetreuung in zeitlich versetzten Kleinstgruppen aus Kindern und Erziehern sowie Zugangsbeschränkungen von betriebsfremden Personen vor. Auch will sie einen Infektionsschutz durch Rahmenhygienepläne bei Kindern, Fachkräften und Elternkontakt. Für die Kita-Mitarbeitender müsse Schutzkleidung für den Umgang mit den Eltern und für Dienstbesprechungen bereitgestellt werden.

Zudem fordert die FDP für die Zeit der Pandemie befristet eine sogenannte Corona-Elternzeit, die einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit entsprechendem Kündigungsschutz umfasst. Sofern in der genommenen Elternzeit oder Corona-Elternzeit keine anderweitigen Ansprüche auf Entgeltersatzleistungen bestehen, müsse eine Verdienstausfallentschädigung nach den bestehenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auch über den bisher geltenden Maximalzeitraum von sechs Wochen hinaus gezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.473 vom 06.05.2020

Auf dem ersten Treffen des Fachkräfte-Forums im Projekt FachkräfteZOOM sagte eine Teilnehmerin: „Wir brauchen eine Stimme, die uns eint!“

Ihre Expertise fände bislang wenig Gehör in den fachpolitischen Diskursen.

Das möchten die pädagogischen Fachkräfte, KiTa-Leitungen und Fachberatungen aus dem Fachkräfte-Forum nun ändern.

Mit zwei Stellungnahmen meldet sich das Fachkräfte-Forum aktuell zu Wort. Gerne möchten wir Sie auf beide Dokumente aufmerksam machen:

„Corona und KiTa: Stellungnahme der KiTa-Experten!“

„Wir mischen uns ein! Forderungen des Fachkräfte-Forums“

Bildung und Betreuung in KiTas unter den aktuell notwendigen – aber auch teilweise ungeklärten – Hygieneanforderungen durchzuführen, ist eine große Herausforderung. Die Situation verschärft sich durch – auch im Normalbetrieb – mangelnde Kapazitäten für pädagogisches Personal oder Leitungsaufgaben. Dass ein Teil der pädagogischen Fachkräfte selbst zu den gefährdeten Gruppen zählt, erschwert die Situation zusätzlich.

Das Fachkräfte-Forum ruft zu mehr Besonnenheit und ausgewogenem Handeln auf.

Die Stimme der KiTa-Praxis verdient es, wahrgenommen zu werden im Konzert der Expert*innen-Stimmen. Ihre fundierte Expertise zu KiTa-Themen ist in der aktuellen Situation gefragter denn je.

„Kommen Sie auf uns zu und suchen Sie das Gespräch mit uns!“ lautet daher das Angebot der Fachberater*innen, KiTa-Leitungen und pädagogischen Fachkräfte.

Quelle:Pressemitteilung Bertelsmann Stiftungvom 07.05.2020

Die Corona-Pandemie löst eine verheerende Wirtschaftskrise aus, die auch am deutschen Arbeitsmarkt gravierende Spuren in Form von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit hinterlässt. Im Gegensatz zur Finanzkrise 2008/2009, in der Männer stärker vom Beschäftigungsrückgang betroffen waren, trifft es in der aktuellen Krise Wirtschaftssektoren wie das Gastgewerbe, in denen Frauen stärker repräsentiert sind. Außerdem zeigen erste Zahlen zu den Zugängen zur Arbeitslosigkeit allgemein und zum Beschäftigungsrückgang bei MinijoberInnen, dass Frauen momentan stärker von Arbeitsplatzverlust betroffen sind als Männer.

Durch die Corona-Pandemie zeichnet sich eine gewaltige Rezession[1] ab, deren Auswirkungen auch am Arbeitsmarkt deutlich zu spüren sind. Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass bereits für bis zu 10,1 Millionen ArbeitnehmerInnnen im Zeitraum März und April 2020 Kurzarbeit angezeigt wurde.[2]

Der wirtschaftliche Einbruch trifft die Wirtschaftssektoren unterschiedlich stark, je nachdem, wie sehr die Tätigkeiten beispielsweise von den Eindämmungsmaßnahmen eingeschränkt werden. Da sich die Geschlechterverteilung über die Wirtschaftssektoren unterscheidet, können Männer und Frauen in unterschiedlichem Ausmaß von der Krise und deren Folgen am Arbeitsmarkt betroffen sein.[3] Dieser Bericht zeigt anhand offizieller Arbeitsmarktzahlen für Deutschland auf, welche Sektoren besonders viele Anzeigen zu Kurzarbeit und hohe Zugänge in Arbeitslosigkeit im März und April 2020 aufweisen.[4] In Kombination mit Daten über Frauen- und Männeranteile in den einzelnen Sektoren können die geschlechtsspezifischen Auswirkungen auf die Arbeitsnachfrage in Deutschland abgeschätzt werden.

Gastgewerbe hat für 96 Prozent aller Beschäftigten Kurzarbeit angezeigt

Insgesamt beläuft sich der Anteil der Beschäftigten, für die seit Anfang März 2020 in Deutschland Kurzarbeit angemeldet wurde, auf 30 Prozent. Wichtig ist hierbei, dass eine Anzeige über Kurzarbeit von Seiten der ArbeitgeberInnen nicht automatisch einer tatsächlichen Inanspruchnahme von Kurzarbeit gleichkommt.[5] Dennoch erlaubt die Anzahl der Anzeigen bereits eine Einschätzung, wie stark und unmittelbar die Wirtschaft und ihre einzelnen Sektoren von der Krise betroffen sind.

Das Gastgewerbe ist der Sektor, in dem mit 96 Prozent anteilsmäßig die meisten Beschäftigten seit März 2020 von Anzeigen über Kurzarbeit betroffen sind (Abbildung 1). Erheblich ist der Anteil mit 71 Prozent auch im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung. Diese Bereiche des öffentlichen Lebens leiden vermutlich mit am stärksten unter Kontaktbeschränkungen und vorübergehenden Schließungen. Daher ist es nicht überraschend, dass hier besonders viele Kurzarbeitsanzeigen registriert werden. Die Anteile in den weiteren stark von Kurzarbeit betroffenen Sektoren sind mit zwischen knapp 20 bis 40 Prozent deutlich niedriger, wenn auch immer noch erheblich.

Im Vergleich zum gesamten Krisenjahr 2009 ist bereits jetzt ein mehr als doppelt so großer Teil der Beschäftigten von Anzeigen zur Kurzarbeit betroffen.[6] Zudem waren damals die Auswirkungen zwischen den Wirtschaftssektoren anders verteilt. Während aktuell das Gastgewerbe, die Bereiche Kunst, Unterhaltung und Erholung im Fokus stehen, fielen im Jahr 2009 in diesen Sektoren nur sehr wenige Beschäftigte unter die Anzeigen von Kurzarbeit. Am stärksten reagierten im Jahr 2009 das verarbeitende Gewerbe und die Baubranche.

Abbildung 1: Von Anzeigen zu Kurzarbeit betroffene Personen nach Wirtschaftsbereichen in den Jahren 2009 und 2020
Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Prozent
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008), Zeitreihe Quartalszahlen (online verfügbar) und Angezeigte Kurzarbeit, Dezember 2009 (online verfügbar) und April 2020 (online verfügbar).

Mehr Wirtschaftsbereiche mit hohem Frauenanteil betroffen als im Jahr 2009

Üblicherweise sind die kurzfristigen negativen Arbeitsmarktauswirkungen von Wirtschaftskrisen für Männer ausgeprägter als für Frauen. Die Corona-Krise hebt sich davon mit einer vergleichsweise größeren Betroffenheit von Bereichen mit hohem Frauenanteil unter den Beschäftigten ab.[7]

Dieser Kontrast spiegelt sich auch in den Anzeigen zur Kurzarbeit wider: In fünf der zehn Wirtschaftsbereiche, für die im März und April 2020 besonders viele Personen zur Kurzarbeit angezeigt wurden, sind überdurchschnittlich viele Frauen beschäftigt (Abbildung 2). In den besonders betroffenen Bereichen Gastgewerbe sowie Kunst, Kultur und Erholung liegt der Frauenanteil unter den Beschäftigten mit 54 beziehungsweise 51 Prozent über dem Anteil von 46 Prozent unter allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dies steht in deutlichem Kontrast zum Krisenjahr 2009, in dem mehrheitlich Wirtschaftsbereiche von Kurzarbeit betroffen waren, in denen unterdurchschnittlich viele Frauen arbeiteten. Im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe, in denen 2009 relativ zur Beschäftigung besonders häufig Kurzarbeit angemeldet wurde, waren im Vorjahr nur 25 beziehungsweise 13 Prozent Frauen unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Abbildung 2: Kurzarbeit und Frauenanteile in den Jahren 2009 und 2020
Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Prozent

Geringfügig Beschäftigte nicht durch Kurzarbeit geschützt und mehrheitlich weiblich

Kurzarbeit soll die Effekte der Krise am Arbeitsmarkt abfedern, indem sie für viele Menschen die unmittelbare Arbeitslosigkeit verhindert. Es gibt jedoch, neben den Selbstständigen, auch abhängig Beschäftigte, deren drohender Arbeitsplatzverlust nicht durch Kurzarbeit abgefedert werden kann. Für ausschließlich geringfügig Beschäftigte können Unternehmen kein Kurzarbeitergeld beantragen. Weiterhin haben geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, da sie von deren Beiträgen befreit sind.

Unter den geringfügig Beschäftigten beträgt der Frauenanteil insgesamt etwa 61 Prozent und liegt damit 15 Prozentpunkte über dem Frauenanteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.[8] In den zwei im März und April 2020 am stärksten von Kurzarbeit betroffenen Wirtschaftssektoren, Gastgewerbe sowie Kunst, Kultur und Erholung, sind besonders viele Personen geringfügig angestellt. Auf etwa zwei sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kommt in diesen beiden Bereichen etwa eine ausschließlich geringfügig beschäftigte Person.[9]

Nach Angaben der Minijob-Zentrale hat bereits zum Stichtag 31. März 2020 die Anzahl der geringfügigen Beschäftigten im gewerblichen Bereich im Vergleich zum Vorjahr stark abgenommen. Besonders betroffen war dabei das Gastgewerbe, in dem Ende März 2020 um 11,1 Prozent weniger MinijobberInnen beschäftigt waren als zur selben Zeit des Vorjahres. Über alle Sektoren hinweg war der Rückgang bei den Frauen in geringfügiger Beschäftigung mit vier Prozent fast doppelt so hoch wie bei den Männern (2,3 Prozent).[10]

Auch Zuwachs an Arbeitslosen aus dem Gastgewerbe besonders hoch

Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Zugang an Arbeitslosen im April 2020 um 81.000 beziehungsweise 14 Prozent erhöht. Gleichzeitig konnten 300.000 beziehungsweise 46 Prozent weniger Personen als im Vorjahr ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäftigung oder durch die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme beenden. Der Anstieg im Zugang zur Arbeitslosigkeit ist für Frauen mit 16 Prozent höher als für Männer mit zwölf Prozent, während der Rückgang in der Beendigung der Arbeitslosigkeit zwischen den Geschlechtern sehr ähnlich ist. Im gesamten Krisenjahr 2009 lag die Zunahme in den Zugängen zur Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr für Männer (15 Prozent) deutlich über der für Frauen (sechs Prozent).[11]

Der Anstieg in den Zugängen zur Arbeitslosigkeit kommt insbesondere durch Personen zustande, die sich im April 2020 arbeitslos meldeten und zuvor einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Trotz der Maßnahme Kurzarbeit beträgt die prozentuale Veränderung für diese Gruppe 53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg der Anzahl derer, die ihre Beschäftigung im Gastgewerbe verloren und daher arbeitslos wurden, war besonders groß (Abbildung 3). Der Übergang von Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit war hier mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr. Auch der Bereich Kunst, Kultur und Erholung liegt mit einer Vorjahresveränderung von 85 Prozent deutlich über dem Durchschnitt aller Wirtschaftsbereiche.

Abbildung 3: Zugang von Arbeitslosen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im April 2020
Veränderung im Vergleich zum Vorjahr in Prozent
Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Auswirkungen der Coronakrise auf den Arbeitsmarkt, Deutschland, Monatszahlen, April 2020 (online verfügbar)

Fazit: Konjunkturprogramme müssen Gender-Budgeting unterworfen werden

Im Unterschied zu vergangenen Krisen, die häufig männerdominierte Wirtschaftssektoren besonders getroffen haben, drohen infolge der Corona-Pandemie auch Sektoren mit einem hohen Frauenanteil unter den Beschäftigten Einschnitte. Im besonders stark von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffenen Bereich Gastgewerbe sind beispielsweise mehr als die Hälfte aller Beschäftigten Frauen. Hinzu kommt, dass Frauen häufig ein niedrigeres Kurzarbeitergeld erhalten als Männer. Dies liegt daran, dass sich das Kurzarbeitergeld einerseits am Nettogehalt orientiert, das für viele verheiratete Frauen aufgrund der Lohnsteuerklasse V sehr niedrig ist.[12] Andererseits erhalten Frauen seltener eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitgeber.[13] Unter den geringfügig Beschäftigten, die keine Ansprüche auf Kurzarbeitergeld haben und damit dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes noch stärker ausgesetzt sind, sind ebenfalls mehrheitlich Frauen vertreten.

Im Zusammenspiel mit der Tatsache, dass Frauen auch die Hauptlast der zusätzlichen Sorgearbeit aufgrund des eingeschränkten Kita- und Schulbetriebes tragen[14], lässt sich folgern, dass Frauen von der Corona-bedingten Wirtschaftskrise in besonderem Maße betroffen sind. Deswegen sollten sämtliche staatliche Maßnahmen wie Rettungspakete, Konjunkturprogramme und Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung nach der Wirtschaftskrise einem Gender-Budgeting unterworfen werden. Damit sollten die sich abzeichnenden langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern abgefedert werden.

Quelle: Publikation DIW aktuell -Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.05.2020

Studie auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) – Auswertungen zur Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zum Home-Office-Potential vor Beginn der Corona-Pandemie erlauben Rückschlüsse für aktuelle Situation – Millionen Familien umso stärker belastet, je länger Kitas und Schulen nicht zu Normalbetrieb zurückkehren – Corona-Elternzeit und -Elterngeld können erwerbstätige Eltern entlasten

Seit Wochen weitgehend geschlossene Kitas und Schulen, eine Rückkehr zum Normalbetrieb nicht in Sicht: Die Folgen der Corona-Pandemie stellen in Deutschland mehr als vier Millionen Familien mit erwerbstätigen Eltern und Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren vor große Probleme, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeht. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, dürften von den Mehrbelastungen in Sachen Kinderbetreuung und Hausarbeit in erster Linie die Mütter betroffen sein. Den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zufolge hat zudem ein großer Teil der Haushalte nicht einmal theoretisch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten. Und selbst wenn diese Möglichkeit besteht, sind die Vereinbarkeitsprobleme noch nicht dauerhaft gelöst. Viele Familien benötigten dringend unmittelbar eine Entlastung und mittelfristig eine Perspektive, schlussfolgern Kai-Uwe Müller, Claire Samtleben, Julia Schmieder und Katharina Wrohlich aus der Abteilung Staat und der Forschungsgruppe Gender Economics des DIW Berlin. Helfen könnte die Einführung einer Corona-Elternzeit verbunden mit einem Corona-Elterngeld.

Erwerbs- und Sorgearbeit schon vor Beginn der Corona-Pandemie sehr ungleich verteilt

Repräsentative Informationen zur Frage, wie viele erwerbstätige Eltern derzeit von zu Hause arbeiten können und wie sie sich die Erwerbs- und Sorgearbeit aufteilen, liegen bisher kaum vor. Die StudienautorInnen haben daher SOEP-Daten aus Vorkrisenzeiten analysiert und daraus Erkenntnisse mit Blick auf die gegenwärtige Situation abgeleitet. Demnach sind in zwei Drittel aller Paarhaushalte mit Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren beide Elternteile erwerbstätig. Allerdings hat nur in etwas mehr als der Hälfte dieser Haushalte zumindest eine Person theoretisch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten. Unter den besonders betroffenen Alleinerziehenden, von denen ebenfalls etwa zwei Drittel erwerbstätig sind, gilt das sogar nur für rund 35 Prozent.

„Das vielfach als Vereinbarkeitswunder gepriesene Arbeiten im Home-Office ist also für einen Großteil der betroffenen Eltern schlicht keine Option – ganz abgesehen davon, dass wirklich produktives Arbeiten parallel zur Kinderbetreuung oftmals auch nicht möglich ist“, sagt Studienautorin Claire Samtleben. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der Kontaktbeschränkungen – und weil sie durch das Corona-Virus besonders gefährdet wären – Großeltern bei der Betreuung nicht wie gewohnt helfen können. In normalen Zeiten nehmen rund 30 Prozent der Haushalte mit Kindern im Alter von bis zwölf Jahren regelmäßig Betreuung durch Verwandte in Anspruch, unter den Alleinerziehenden sind es sogar 40 Prozent.

Den Hauptteil der zusätzlichen Last tragen vermutlich die Mütter. Schon in normalen Zeiten leisten sie den größten Teil der Kinderbetreuung, selbst wenn sie wie ihr Partner in Vollzeit erwerbstätig sind und noch umso mehr, wenn sie teilzeitbeschäftigt sind. Auch andere Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen und Putzen, die in Corona-Zeiten verstärkt anfallen, dürften wie zuvor allen voran Mütter übernehmen. „Wenn in einer Familie jemand die Arbeitszeit reduzieren oder den Job zumindest zeitweise ganz aufgeben muss, um Zeit freizuschaufeln, dann dürften es am ehesten die Mütter sein“, so Studienautorin Julia Schmieder, „denn sie sind oft teilzeitbeschäftigt und haben mehrheitlich ein geringeres Gehalt als ihre Partner. Die Gefahr eines gleichstellungspolitischen Backlashs ist daher nicht abwegig, sondern sogar sehr real.“

Corona-Elternzeit könnte auch gleichstellungspolitischen Impuls geben

Nach Ansicht der StudienautorInnen sollte die Politik das Vereinbarkeitsproblem von Beruf und Familie dringend adressieren – zumal es umso größer wird, je länger der gegenwertige Zustand anhält. „Jahresurlaub und Überstunden sind nach einer Weile abgebaut, Einkommensersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz laufen nach sechs Wochen aus und sind zudem an die Bedingung geknüpft, dass Eltern ihrem Beruf nicht im Home-Office nachgehen können“, erklärt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Die Erfahrung vieler Eltern nach zwei Monaten Heimarbeit verdeutlicht jedoch die Grenzen der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und produktivem Arbeiten zu Hause. Deshalb müssen erwerbstätige Eltern schnell entlastet werden, etwa mit einer Corona-Elternzeit und einem Corona-Elterngeld“, so Wrohlich.

Dieser Vorschlag sieht vor, dass erwerbstätige Alleinerziehende sowie Familien, in denen beide Eltern gemeinsam mehr als 40 Stunden arbeiten, jeweils eine Reduzierung der individuellen Arbeitszeit beantragen können, um ihre Kinder zu betreuen. Dafür gäbe es dann eine staatliche Einkommensersatzleistung, ähnlich wie im Falle des Elterngeldes. Sofern die Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten, sollte die Leistung bei Paaren an die Bedingung geknüpft werden, dass beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren. „So könnte vermieden werden, dass bestehende Geschlechterungleichheiten bei der Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit im Zuge der Corona-Krise noch verschärft werden“, sagt Wrohlich. „Damit würde auch ein gleichstellungspolitischer Impuls gesetzt.“

Links

Quelle: Publikation DIW aktuell -Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 05.05.2020

92 ÖkonomInnen aus dem Bereich der Bildungsforschung in Deutschland unterzeichnen bildungsökonomischen Aufruf – Gravierende Folgen der Kita- und Schulschließungen, Bildungsungleichheiten könnten steigen – Maßnahmen nötig, um auch zu Hause alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen – Kita- und Schulbesuch sollte für alle Gruppen zumindest zeitweise wieder möglich sein – Klare Kommunikation erforderlich, um Unsicherheit zu reduzieren

Mit einem Appell unter dem Motto „Bildung ermöglichen!“ wenden sich namhafte deutsche ÖkonomInnen aus dem Bereich der Bildungsforschung im Vorfeld des morgigen Bund-Länder-Treffens an die Politik. C. Katharina Spieß vom DIW Berlin, Ludger Wößmann vom Münchener ifo Institut und vier weitere ProfessorInnen von der FU Berlin, KU Eichstätt-Ingolstadt und JMU Würzburg fordern „umfassende Maßnahmen, um frühkindliche und schulische Bildung in Deutschland sofort in angepasstem Format für alle Altersgruppen anzubieten“. Vor dem Hintergrund des auch in den kommenden Wochen allenfalls eingeschränkt möglichen Kita- und Schulbetriebs wird in dem sechsseitigen Papier auch dargelegt, wie konkrete Maßnahmen aussehen könnten – von der Optimierung des Distanzlernens bis zur Überarbeitung von Bildungs- und Lehrplänen.

„Geschlossene Schulen und Kitas haben gravierende Folgen: Es wird nicht nur weniger neues Wissen vermittelt. Der Verlust bereits erworbener Fähigkeiten fällt auch umso größer aus, je länger ein normaler Schul- und Kitabetrieb nicht möglich ist. Dies hat langfristig deutliche negative Effekte auf die Gesamtwirtschaft“, sagt Ludger Wößmann, Leiter des Zentrums für Bildungsökonomik am ifo Institut.

C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), sagt: „Sozial benachteiligte Kinder und solche mit Lernschwierigkeiten sind von den Schließungen besonders betroffen – ihnen werden Orte der Fürsorge, Förderung und Verpflegung mit ausgewogenen Mahlzeiten entzogen, zudem fallen sie beispielsweise beim Erlernen der deutschen Sprache zurück, wenn zu Hause kein Deutsch gesprochen wird. Auf diese Weise vergrößern Kita- und Schulschließungen die Unterschiede in Lerngruppen und darüber hinaus werden soziale Ungleichheiten in der Gesellschaft verstärkt. Das Humankapital von morgen kann sich nicht optimal entwickeln.“

Maßnahmen erstrecken sich über drei Phasen

Deshalb muss dem Aufruf zufolge schnell gegengesteuert werden. In einem ersten Schritt komme es darauf an, allen SchülerInnen das Lernen zu Hause mit entsprechender technischer Ausstattung und fachlicher Unterstützung zu ermöglichen. Gleichzeitig müssten pädagogische Fachkräfte inklusive der LehrerInnen mit Blick auf die Konzeption digitalen Unterrichts und Lernens schnellstmöglich geschult werden. Sollte Distanzlernen in einzelnen Haushalten nicht möglich sein, müssen die Kinder in eine Notbeschulung aufgenommen werden. Auch in Kitas ist es angezeigt, altersgerechtes Fördermaterial zum Vorlesen, Malen und Spielen zur Verfügung zu stellen und über Videoanrufe oder Telefonate regelmäßig Kontakt zwischen Fachkräften sowie Kindern und Eltern herzustellen.

Im zweiten Schritt müsse umgehend der Besuch von Kitas und Schulen allen Kindern und Jugendlichen, also unabhängig etwa von der Altersgruppe oder dem Beruf der Eltern, zumindest zeitweise wieder ermöglicht werden. Kleingruppen, die sich tage- oder wochenweise abwechseln, seien dafür geeignet. Zudem brauche es Konzepte für Zusatzförderungen, die es vor allem leistungsschwächeren Kindern und Jugendlichen erlaubten, Boden gut zu machen. Schließlich sollten im dritten Schritt die Bildungs- und Lehrpläne von Kitas und Schulen für das kommende Jahr angepasst werden, auch auf Basis erster wissenschaftlicher Evaluierungen des Lernens von zu Hause.

In jedem Fall, so die InitiatorInnen des Aufrufs, müsse schnell und umfassend gehandelt und zudem klar zu Strategien und Konzepten kommuniziert werden, um Kindern, Jugendlichen, Eltern und PädagogInnen eine klare Perspektive zu geben und sie nicht länger zu verunsichern.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 05.05.2020

Die Coronakrise stellt eine enorme Belastung dar für das Gesundheitswesen, die Volkswirtschaft, den Sozialstaat – und für die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. Bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern nehmen momentan zu, Fortschritte bei der Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit werden in vielen Familien zumindest zeitweilig zurückgenommen. Diese Tendenz ist in Haushalten mit niedrigeren oder mittleren Einkommen stärker ausgeprägt als bei höheren Einkommen, auch weil Personen mit höheren Einkommen generell während der Pandemie seltener ihre Erwerbsarbeit einschränken müssen. Das zeigen Ergebnisse einer aktuellen Online-Befragung, für die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung 7677 Erwerbstätige interviewt wurden.* Die Anfang bis Mitte April von Kantar Deutschland durchgeführte Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. „Die Pandemie legt nicht nur problematische Ungleichheiten in den wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten offen, sie verschärft sie oft noch“, warnt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Neben Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, in Betrieben ohne Tarifvertrag oder Betriebsrat seien Frauen derzeit überproportional belastet. Kohlrausch hat die Befragung gemeinsam mit WSI-Forscherin Dr. Aline Zucco ausgewertet.

Generell erleben Erwerbstätige ihre Lage angesichts der Pandemie noch deutlich häufiger als belastend, wenn sie Kinder unter 14 Jahren haben. 48 Prozent der Eltern in Paarbeziehungen bewerten ihre Gesamtsituation als „äußerst“ oder „sehr belastend“. Unter den Alleinerziehenden sind es knapp 52 Prozent – gegenüber knapp 39 Prozent unter den Befragten ohne Kinder bis maximal 14 Jahre (siehe auch Grafik 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Wenn Eltern in Zeiten geschlossener Kitas und Schulen einspringen müssen, tragen Mütter die Hauptlast: Der Auswertung zufolge haben in Haushalten mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren 27 Prozent der Frauen, aber nur 16 Prozent der Männer ihre Arbeitszeit reduziert, um die Kinderbetreuung zu gewährleisten – also ein Unterschied von 11 Prozentpunkten. Bei Haushalten mit geringerem oder mittlerem Einkommen fällt die Diskrepanz größer aus (rund 12 bzw. 14 Prozentpunkte; siehe Grafik 2 in der pdf-Version). Das spreche dafür, dass finanzielle Überlegungen bei der Entscheidung, wer von den Eltern Arbeitszeit reduziert, eine wesentliche Rolle spielen, so Kohlrausch und Zucco. Familien mit wenig Geld könnten es sich häufig nicht leisten, auf das – meist höhere – Gehalt des Mannes zu verzichten.

„Paare, die sich so verhalten, handeln individuell unter dem Druck der Krisensituation kurzfristig oft rational. Sie sehen ja derzeit keine Alternative“, sagt Soziologin Kohlrausch. Die Forscherinnen warnen aber vor langfristigen Gefahren für die Erwerbsverläufe von Frauen. Da die ökonomischen Folgen der Krise noch länger spürbar sein werden, könnte eine Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit unter Umständen nicht möglich sein. Somit drohten auf längere Sicht drastische Folgen für das Erwerbseinkommen von Frauen: Die bestehende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern dürfte sich dann durch die Coronakrise noch weiter vergrößern.

Aus den Daten lasse sich ableiten, dass Eltern mit geringerem Einkommen von der Krise noch stärker betroffen sind. Denn erstens müssen sie ihre Arbeitszeit häufiger reduzieren, um sich um ihre Kinder zu kümmern (Grafik 2, Werte jeweils für Frauen und Männer zusammengenommen). Die Forscherinnen führen das unter anderem darauf zurück, dass Geringverdienende seltener die Gelegenheit haben dürften, im Homeoffice zu arbeiten. Zweitens ist bei Beschäftigten mit kleineren oder mittleren Einkommen Kurzarbeit häufiger (z.B. gut 17 Prozent in Kurzarbeit bei Befragten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 1300 Euro) als bei jenen, die relativ viel verdienen (knapp zehn Prozent bei einem Haushaltsnetto von mindestens 4500 Euro Prozent). Damit müssten insbesondere jene Haushalte finanzielle Einbußen hinnehmen, die davor schon am unteren Ende der Einkommensverteilung lagen. Das heißt: Die Ausfälle von Schulen und Kitas könnten bestehende Einkommensungleichheiten weiter verstärken.

Nicht selten Rückkehr zu traditioneller Arbeitsteilung

Bei der Arbeitsteilung innerhalb von Partnerschaften komme es oft tendenziell zu einer „Retraditionalisierung“, stellen Kohlrausch und Zucco fest. Auch wenn sich die Angaben von Männern und Frauen geringfügig unterscheiden, werde deutlich, dass die zusätzlich anfallende Sorgearbeit auch in Familien mit einer vormals gleichberechtigten Verteilung unbezahlter Arbeit nun vor allem die Frauen übernehmen (siehe Grafik 3). Nur rund 60 Prozent derjenigen Paare mit Kindern unter 14 Jahren, die sich die Sorgearbeit vor der Coronakrise fair geteilt haben, tun dies auch während der Krise. Bei den übrigen übernehmen in knapp 30 Prozent der Fälle die Frauen und in gut 10 Prozent der Fälle die Männer den Hauptteil der Sorgearbeit. Bei Paaren mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 2000 Euro und zuvor ausgeglichener Arbeitsteilung praktizieren aktuell sogar nur 48 Prozent weiterhin dieses Modell. Das zeige, dass Eltern, die finanziell stark unter Druck stehen, weniger Spielräume für eine faire Arbeitsteilung bleiben.

Dieser Befund sei auch insofern besorgniserregend, als viele Beschäftigte ihre finanzielle Situation zurzeit als prekär wahrnehmen, erklären die WSI-Forscherinnen. Das gelte insbesondere bei Kurzarbeit, die zwar Beschäftigung sichert aber für die Betroffenen oft mit harten finanziellen Einbußen verbunden ist. Unabhängig von ihrer aktuellen Arbeitssituation schätzen etwa 32 Prozent aller Befragten, bei Kurzarbeit Null mit dem zum Zeitpunkt der Befragung gesetzlich vorgesehenen Kurzarbeitergeld von maximal 67 Prozent ohne Aufstockung höchstens drei Monate auskommen zu können. „Das zeigt, dass die von der Bundesregierung beschlossene Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bei längerem Bezug ein Fortschritt ist“, sagt Kohlrausch. „Allerdings ist fraglich, ob dieser Schritt insbesondere im Niedriglohnbereich ausreicht.“

Frauen erhalten seltener Aufstockung beim Kurzarbeitergeld

Besser stünden Beschäftigte da, deren Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken, so Kohlrausch und Zucco. Hier hätten Tarifbeschäftigte einen klaren Vorteil: Befragte, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, erhalten zu 45 Prozent eine Aufstockung, die übrigen Befragten nur zu 19 Prozent. Auch hier beobachten die Forscherinnen Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Frauen (28 Prozent) erhalten seltener eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes als Männer (36 Prozent). Ein möglicher Faktor dabei: Frauen arbeiten häufiger in kleinen Betrieben und werden seltener nach Tarif bezahlt als Männer.

Als Fazit halten die Sozialwissenschaftlerinnen fest, dass die zusätzlich anfallende Sorgearbeit durch die Schließung von Kitas und Schulen Familien enorm unter Druck setzt und dabei Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verfestigen kann. Um dem entgegenzuwirken, brauche es zumindest für die unteren Einkommensgruppen mehr finanzielle Unterstützung, wenn wegen Kinderbetreuung Arbeitszeit reduziert werden muss, und eine generelle Entlastung bei der Sorgearbeit. Deshalb sollte aus Sicht der Familien – insbesondere der Kinder und der Frauen – eine schrittweise Öffnung der Kitas Priorität haben. Zudem gelte es, die Möglichkeiten für digitalen Unterricht auszubauen, wozu gehöre, auch ärmere Haushalte mit der nötigen Technik auszustatten, und über innovative Betreuungsmodelle nachzudenken.

Hier finden Sie die PDF: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_40_2020.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.05.2020

  • 78 % der Mütter in Paarfamilien mit Schulkindern waren 2018 erwerbstätig
  • In Ostdeutschland arbeiteten Mütter häufiger in Vollzeit als in Westdeutschland
  • In Sachsen-Anhalt arbeiteten 50% der Mütter in Paarfamilien mit Kindern ab 6 bis unter 18 Jahren in Vollzeit – mehr als in jedem anderen Bundesland
  • Bis auf Mecklenburg-Vorpommern sind die Anteile vollzeiterwerbstätiger Müttern zwischen 2008 und 2018 in allen Bundesländern gestiegen

Wegen des stark eingeschränkten Schulbetriebs aufgrund der Corona-Pandemie müssen die meisten Eltern schulpflichtiger Kinder weiterhin einen Spagat zwischen Kinderbetreuung und Berufsalltag vollführen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 10.Mai 2020 mitteilt, ist der Anteil der Mütter, die in einer Partnerschaft und mindestens einem Kind ab 6bis unter 18 Jahren zusammenleben und zugleich erwerbstätig sind, zwischen 2008 und 2018 von gut zwei Dritteln (69%) auf mehr als drei Viertel (78%) gestiegen.

Knapp ein Viertel (23%) der Mütter in Paarfamilien mit Kindern von 6 bis unter 18 Jahren waren im Jahr 2018 vollzeiterwerbstätig (2008: 18%). Die Tendenz zur höheren Erwerbsbeteiligung von Müttern in Paarfamilien ist nicht in allen Bundesländern gleich: In Sachsen-Anhalt arbeitet mittlerweile die Hälfte der Mütter in Vollzeit (2018:50%, 2008: 40%), während der Anteil in Bremen bei 15% liegt. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, in dem die Vollzeit-Erwerbsbeteiligung zwischen 2008 und 2018 gesunken ist (von 41% auf 39%), wenngleich der Anteil der vollzeiterwerbstätigen Mütter dort noch immer wesentlich höher ist als in den westdeutschen Bundesländern.

Erwerbstätige Mütter arbeiten überwiegend in Teilzeit

Mehr als die Hälfte (55%) der Mütter in Paarfamilien mit Kindern ab 6 bis unter 18 Jahren arbeitete 2018 allerdings in Teilzeit (2008: 51%). In Baden-Württemberg (62%), Bayern (61%) und Rheinland-Pfalz (59%) waren die Anteile der teilzeiterwerbstätigen Mütter am höchsten, während die Anteile in Sachsen-Anhalt (35%), Berlin (37%) und Brandenburg (39%) am geringsten ausfielen. Nur in Sachsen-Anhalt und Brandenburg lagen die Anteile der vollzeiterwerbstätigen Mütter höher als die Anteile der Mütter in Teilzeiterwerbstätigkeit.

Methodischer Hinweis:

In dieser Pressemitteilung ist zum Teil verkürzt von „erwerbstätigen Müttern“ die Rede. Wichtig ist: Für diese Auswertung wurden ausschließlich Mütter betrachtet, die in einer Partnerschaft und mindestens einem Kind ab 6 bis unter 18 Jahren zusammenleben.

Weitere Informationen:

Fast 700 000 Alleinerziehende mit Kindern unter 13 Jahren im Jahr 2018 erwerbstätig
Im Jahr 2018 waren verheiratete Mütter bei der Geburt des ersten Kindes im Schnitt 31,3 Jahre alt
Realisierte Erwerbstätigkeit zur Messung des Vereinbarkeitsarrangements von Familie und Beruf
Daten zu Kinderlosigkeit, Geburten und Familien – Ergebnisse des Mikrozensus 2018 – Ausgabe 20197

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.05.2020

Bei Kita-Öffnungen darf nicht nur auf Sicht gefahren werden

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Thüringen, und der Familienverband NaturFreunde Thüringen e.V. begrüßen die ersten Schritte der stufenweisen Kita-Öffnung in Thüringen. Nach dem Beschluss des Landeskabinetts vom 6. Mai 2020 ist es ein notwendiger Beitrag, sowohl zur frühkindlichen Bildung, als auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unzähliger Beschäftigter.

Gleichzeitig fordern sie, bei der Weiterentwicklung der Maßnahmen, Vertreter*innen von Gewerkschaften, Familienverbänden, Elternbeiräten und Jugendverbänden in die Planungen einzubeziehen.

„Niemand weiß, wie sich die Infektionsraten entwickeln und welche erneuten Einschränkungen potentiell notwendig sind. Vor diesem Hintergrund braucht es ein tragfähiges Konzept zur Kinderbetreuung, insbesondere für berufstätige Eltern und Kita-Beschäftigte, das Planungssicherheit nicht nur für einige Tage und Wochen ermöglicht. Sowohl die Interessen und die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern, als auch der Schutz der Beschäftigten in diesem Bereich, müssen Berücksichtigung finden“, so Corinna Hersel, Geschäftsführerin von ver.di Thüringen.

Kristine Müller, Geschäftsführerin der NaturFreunde Thüringen e.V., unterstreicht die Priorität der Kinderbetreuung: „Mit der Corona-Krise hat sich das Leben aller Familien schlagartig und in nie geahnter Weise verändert. Familie, Beruf und neu auch Bildung zu vereinbaren, gelang Familien bisher mehr oder weniger erfolgreich. Dass im Mai Biergärten, Autohäuser, Frisöre und Co. wieder öffnen dürfen, stellt für die angestellten Eltern eine neue Unsicherheit dar. Denn auf Betreuung ihrer Kinder dürfen sie erst im Juni wieder hoffen. Diese zeitliche Lücke verdeutlicht, dass Bedarfe nicht systematisch angegangen werden, sondern Wirtschaftsinteressen unabhängig von sozialen Notwendigkeiten diskutiert werden und zudem die Bedürfnisse von Kindern nicht ausreichend in Betracht gezogen werden.“

„Eltern, Kinder und Erzieher*innen brauchen Planungssicherheit“, so Corinna Hersel weiter. „Schon vor der Corona-Pandemie sahen wir uns mit einer problematischen Fachkräftesituation im Bereich der Kitas konfrontiert. Corona verschärft diese Situation, u.a. mit Blick auf das Alter und gesundheitliche Vorbelastungen vieler Beschäftigter. Bei den Kita-Öffnungen muss der infektions- und arbeitsrechtliche Schutz der Erzieher*innen, die zur Risikogruppegehören, ebenso oberste Priorität genießen, wie derjenigen Kolleg*innen, die Sorge haben, die zusätzlichen Belastungen stemmen zu müssen. Vordiesem Hintergrund sind Bestrebungen zur Kurzarbeit für Kindertageseinrichtungen und Jugendeinrichtungen absurd. Diese müssen im Interesse der Sicherheit und der gestiegenen Anforderungen der Beschäftigten ausgeschlossen werden.“

Familienverband und Gewerkschaft fordern, die stufenweise Öffnung aller Bereiche des öffentlichen Lebens nach sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gut aufeinander abzustimmen.

Zum Hintergrund:

Ende April 2020 hatte ver.di ein Positionspapier veröffentlicht, in dem Kriterien für die Ausweitung der Betreuung in Kindertagesstätten während der Corona-Pandemie dargelegt werden. Dabei geht es vornehmlich um Maßnahmen, die notwendig sind, um den Arbeits- und Gesundheitsschutzder Beschäftigten zu gewährleisten und die Gesundheit der Kinder und Familien nicht zu gefährden.

Dieses ist nachzulesen unter: https://mehr-brauchtmehr.verdi.de/++co++3f5203bc-8ae2-11ea-8ff0-525400940f89

Quelle: Pressemitteilung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Thüringen, und Familienverband NaturFreunde Thüringen e.V. vom 12.05.2020

Symptomfreiheit aller Haushaltsmitglieder als erweitertes Konzept zum Gesundheitsschutz

Die Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg werden ab dem 18. Mai über die erweiterte Notbetreuung hinaus geöffnet. Doch nach wie vor gelten Einschränkungen – lediglich maximal 50 Prozent der Kinder dürfen gleichzeitig anwesend sein. „Welche Kinder in den Genuss der Förderung kommen, darf nicht allein vom Bedarf der Eltern abhängen. Kinder haben ein Recht auf den Besuch in ihrer Kita, um sich die Welt kindgemäß aneignen und ihre Persönlichkeit entwickeln zu können“, betont das Bildungsträger-Netzwerk Konzept-e. Der Träger mit Einrichtungen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen führt ein Wechselsystem ein, dass es allen Kindern er-möglichen soll, stunden- bzw. tagesweise wieder in die Kita zu gehen. Ein erweitertes Hygienekonzept, das den Gesundheitszustand aller Haushaltsmit-glieder einbezieht, gewährleistet den Gesundheitsschutz.

„Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und eine gesunde persönliche Entwicklung“, betont Carola Kammerlander, pädagogische Geschäfts-führerin des Bildungsträgernetzwerks Konzept-e aus Stuttgart. „Unabdingbar dafür ist das Spiel mit anderen Kindern ähnlichen Alters, indem sie Ideen austauschen, Regeln aushandeln, Erlebnisse verarbeiten und sich gegenseitig Orientierung geben.“

Der Besuch einer Kita als kindgerechtem, freudigem Sozialisations- und Lernort, der ihnen dies in einem anregungsreichen Umfeld ermöglicht, sei aus diesem Grund von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Mädchen und Jungen. „Das Recht auf den Besuch einer Kindertagesstätte darf nicht nur vom Bedarf der Eltern abhängen. Es ist das ureigene Recht jedes Kindes selbst.“

Kita-Zeiten für jedes Kind

Das Konzept-e Netzwerk, zu dem rund 40 element-i Kinderhäuser in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gehören, entwickelt daher ein Wechselkonzept. Es ermöglicht allen Kindern jeweils in reduziertem zeitlichen Umfang (zum Beispiel in einem rollierenden System oder einem „Schichtbetrieb“) den Zugang zur Kita-Betreuung. Und: Das Konzept verschafft ihren Rechten auf Bildung und Gesundheit gleichermaßen Geltung. Folgende Gesundheitsschutzmaßnahmen stellen das sicher:

Betreuung in festen Kleingruppen (Kohorten)

In den element-i Kinderhäusern betreuen künftig zwei pädagogische Fachkräfte fünf bis maximal zehn alters- und entwicklungsähnliche Kinder. Sie bilden eine sogenannte Kohorte und bleiben von anderen im Haus streng räumlich getrennt. Ihnen stehen Räume zur Verfügung, die doppelt so groß sind, wie es die Vorgaben in der Vor-Corona-Zeit vorsahen. Die regelmäßig gereinigten Gemeinschaftsflächen nutzen sie abwechselnd mit den anderen Gruppen.

Voraussetzung: Symptomfreiheit

Um die Sicherheit der Kleingruppen zu gewährleisten, dürfen nur Kinder und Fachkräfte in die Kita kommen, die möglichst sicher Corona-frei sind. „Da die Unterscheidung zu anderen grippalen Erkrankungen nur schwer zu treffen ist und Corona-Tests nicht immer erhältlich sind, schließen wir die Haushalte, in denen die Kinder leben, in die Betrachtung ein“, erklärt Konzept-e Geschäftsführerin Waltraud Weegmann. Das bedeutet: Die Kinder selbst und auch alle Mitglieder ihres Haushaltes dürfen seit mindestens 48 Stunden keine über 37 Grad erhöhte Köpertemperatur haben oder an Husten bzw. Atemnot leiden. Eltern müssen dies schriftlich zusichern und sich verpflichten, bei auftretenden Symptomen ihr Kind zuhause zu behalten und die Kita sofort zu informieren.

Dokumentation der Anwesenheitszeiten

Das Kita-Team dokumentiert nicht nur die Anwesenheit der Kinder in der Einrichtung genau. Personen, die die Kinder bringen und abholen, werden einbezogen. So lässt sich in einem Corona-Verdachtsfall nachvollziehen, welche Kontakte stattgefunden haben.

Spagat zwischen kindgerechter Gemeinschaft und Sicherheit

„Wir sind überzeugt, dass wir möglichst vielen Kinder wieder die Möglichkeit geben müssen, ihre Freunde in ihrer Kitaumgebung treffen zu können“, sagen Waltraud Weegmann und Carola Kammerlander. „Dafür ist ein Spagat zwischen Freiheit, erweiterten Sozialkontakten und Sicherheit nötig. Mit unserem Konzept, denken wir, ist er in verantwortbarer Weise gelungen.“

Weitere Informationen und das Positionspapier finden Sie hier: www.element-i.de/corona.

Quelle: Pressemitteilung Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH vom 11.05.2020

Die Arbeiterwohlfahrt fordert zum heutigen Tag der Kinderbetreuung sichere Arbeitsplätze für Erzieherinnen und Erzieher, die ihnen verlässliche Rahmenbedingungen bieten.

Dazu erklärt AWO-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Stadler: „Angesichts der aktuellen Situation zeigt sich, wie wichtig gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte und faire Entlohnung und Wertschätzung sind. Gerade jetzt möchten wir den Erzieher*innen in den Einrichtungen und ihren Leitungen einen großen Dank aussprechen. Dabei darf es aber nicht bleiben: In der Diskussion im Umgang mit dem Virus wurden Kitas lange kaum berücksichtigt, die besondere Situation kaum beachtet. Dabei leisten die Fachkräfte eine gesellschaftlich über alle Maßen relevante Aufgabe und helfen, die Daseinsversorgung, Pflege und kritische Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Zeitgleich zeigt sich die immense Bedeutung von Kindertageseinrichtungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Es darf nicht vergessen werden, dass in Kindertageseinrichtungen keine absoluten Schutzvorkehrungen getroffen werden können. Deshalb muss es für die Öffnung vernünftige Schutzkonzepte für die Mitarbeitenden in Kindertagesstätten geben. Es darf nicht sein, dass Menschen, die für uns alle ihre Gesundheit auf’s Spiel setzen, nicht nach bestem Wissen und Gewissen geschützt und unterstützt werden. Wir müssen uns auch in der Zeit nach Corona an die jetzige Situation erinnern und dafür sorgen, dass dieser Beruf auch finanziell die Anerkennung bekommt, die er verdient.“

Die Arbeiterwohlfahrt hat Voraussetzungen und konkrete Forderungen zu Schutzstandards und Arbeitsorganisation der Kita-Mitarbeitenden formuliert. Zum Forderungspapier (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 11.05.2020

In der Corona-Krise drohen erhebliche Rückschritte in der Gleichstellung von Frauen und Männern. Denn die politischen Maßnahmen zum Umgang mit dem Virus vernachlässigen die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Mädchen und setzen auf längst überholt geglaubte Geschlechterrollen. Damit unsere Gesellschaft aus dieser Krise gerechter und sensibilisierter hervorgeht, als sie hineingeraten ist, fordert der DF tiefgreifende wirtschafts-, finanz- und sozialpolitische Veränderungen. Ziel ist ein gesellschaftlicher Paradigmenwechsel, der Menschen und nicht Märkte in den Mittelpunkt politischen Handelns stellt.

Was aus Sicht der größten Frauenlobby dafür getan werden muss, beschreibt eine neue Textreihe unter dem Titel „Geschlechtergerecht aus der Krise“. Teil1startet heutemit grundsätzlichen Überlegungen und Forderungen für eine geschlechtergerechte Krisenpolitik: gerechte Verteilung von Finanzhilfen, gleichberechtigte Teilhabe an politischen Entscheidungen und eine zukunftsweisende Gleichstellungsstrategie.

Konkret fordert der DF:

  • Überprüfung jeder Finanzausgabe auf ihre unterschiedlichen Auswirkungen auf das Leben von Frauen und Männern und ob sie zur tatsächlichen Gleichstellung beiträgt.
  • Geschlechtergerechte Besetzung aller entscheidungsgebenden wissenschaftlichen und politischen Gremien der Krisenbewältigung.
  • Berufung von Bundesfrauenministerin Giffey als festes Mitglied in das Corona-Kabinett.
  • Umsetzung aller gleichstellungspolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag: z.B. Abstimmung einer verbindlichen ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie, Gründung eines Bundesinstituts für Gleichstellung und Reform des Führungspositionengesetzes.

Dazu Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats: „Ohne konsequente Gleichstellungspolitik gibt es keine dauerhafte Lösung für diese Krise. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung und gehört als Aufgabe und Ziel in den Mittelpunkt der Krisenbewältigung. Aus Corona lernen, heißt, die herrschende Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern abzubauen. Damit die Krisenzeit nicht zur neuen Männerzeit wird.“

Die Textreihe „Geschlechtergerecht aus der Krise“ können Sie ab sofort auf unserer Website www.frauenrat.de/corona verfolgen. Unser Newsletter hält sie über neu erschienene Beiträge informiert.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Frauenratvom 14.05.2020

Zwanzig bundesweit aktive Frauenverbände und Gewerkschaften haben sich heute mit gleichstellungspolitischen Forderungen in einem gemeinsamen Aufruf an die Bundesregierung und Arbeitgeber gewendet.

Corona hat das Leben in Deutschland und in der Welt grundlegend verändert. Deutlich wird, dass die wirtschaftlichen und sozialen Kosten Frauen wesentlich stärker treffen. Die Pandemie vergrößert alle gleichstellungs- und frauenpolitischen Probleme/Schieflagen, auf die wir bereits seit Jahrzehnten hinweisen. Angesichts der existenziellen Krise wird deutlich, wie lebensbedrohlich sich die über Jahre privatisierte und eingesparte öffentliche soziale Infrastruktur und die falschen Arbeitsbewertungen jetzt auf unseren Lebensalltag auswirken.

Wann, wenn nicht jetzt werden unsere frauen- und gleichstellungspolitischen Forderungen anerkannt und umgesetzt. Wir erwarten von Politik, Arbeitgeber*innen und allen Verantwortungsträger*innen ein ebenso mutiges, sachbezogenes und schnelles Handeln wie jetzt in der Zeit von Corona.

Deshalb fordern wir u.a.:

  • finanzielle Aufwertung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, im Gesundheitswesen, der Erziehung und im Einzelhandel,
  • Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs,
  • Rahmenbedingungen und Arbeitszeiten, die es Eltern ermöglichen, sich die Care-Arbeit gereicht zu teilen,
  • eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Frauenratvom 29.04.2020

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten beraten heute über Lockerungen der Corona-Auflagen. Diskutiert wird auch der Beschluss der Familienministerkonferenz, die sich auf einen gemeinsamen Rahmen für eine stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuung in Deutschland verständigt hat. Danach soll in den kommenden Wochen und Monaten unter Berücksichtigung der jeweiligen Corana-Situation ein behutsamer Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in vier Phasen ermöglicht werden – von der aktuell bestehenden Notbetreuung (1), über eine erweiterte Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis zurück zum vollständigen Regelbetrieb

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Es ist enorm wichtig, dass Schritt für Schritt wieder mehr Kinder und ihre Familien die gewohnte Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen wahrnehmen können. Leider sorgen die Vorschläge nicht für eine klare Perspektive für Familen. Es bleibt in der Hand der Länder, die Maßnahmen der vier Phasen konkret umzusetzen. Damit droht ein bundesweiter Flickenteppich. Wann und welche Kinder wieder in die Tagesbetreuung gehen können steht noch in den Sternen.

Hier muss deutlich nachgebessert werden. Für Familien muss transparent und nachvollziehbar sein, wie die nächsten Schritte aussehen. Länder und Kommunen sollten sehr schnell, in engem Austausch mit den örtlichen Trägern und Einrichtungen Festlegungen zu treffen.“

Maria Loheide begrüßt, die Öffnung von Spielplätzen: „Kinder brauchen dringend wieder Spiel- und Bewegungsräume und Familien Entlastung. Viele sind im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung mit ihren Kräften am Ende.

Selbstverständlich müssen auch auf den Spielplätzen Abstands- und Hygieneregeln gelten, die insbesondere die Erwachsenen, aber auch die Kinder selbst beachten.“

Die nächsten konkreten politischen Maßnahmen müssen insbesondere den Bedarf von Kindern und Familien, die im Pandemie-Alltag stark belastet sind, berücksichtigen. Die Diakonie Deutschland fordert ein Corona-Familienpaket: ein Rettungsschirm für Familien, dass neben der Ausweitung der Kindertagesbetreuung die besondere Situation von Familien in Armutslagen berücksichtigt. Dazu zählt mehr finanzielle und soziale Unterstützung in der aktuellen Situation.

Mehr Infos:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Blog von Diakonie-Präsident Ulrich Lilie „Die Würde der Kinder“: https://praesident.diakonie.de/2020/04/30/die-wuerde-der-kinder/

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.04.2020

Das DJI veröffentlicht erste Ergebnisse einer Online-Befragung von Eltern

Die Coronavirus-Pandemie hat insbesondere den Alltag von Familien und Kindern vollkommen verändert. Zwar scheinen viele Kinder die damit einhergehenden Herausforderungen eher gut oder sehr gut zu bewältigen, jedoch berichtet ein Drittel der vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) befragten Eltern, dass ihr Kind Schwierigkeiten hat, mit der aktuellen Situation zurechtzukommen. Das zeigen erste Ergebnisse einer Online-Befragung, an der sich zwischen dem 22. April und dem 4. Mai 2020 deutschlandweit mehr als 8.000 Eltern von Kindern im Alter von drei bis 15 Jahren beteiligt haben.

Familien mit einer angespannten finanziellen Situation schätzen die Belastung ihrer Kinder deutlich höher ein als diejenigen, die ihre finanzielle Lage positiver beurteilen (51 Prozent vs. 30 Prozent). Auch Eltern mit maximal mittlerem formalem Bildungsabschluss geben zu einem höheren Anteil an, dass ihre Kinder nicht gut mit der Situation zurechtkommen (41 Prozent vs. 29 Prozent der Kinder von Eltern mit hohem Bildungsabschluss). „Die Daten zeigen, dass Eltern, die selbst unter der aktuellen Situation leiden, auch eher Belastungen bei ihren Kindern wahrnehmen“, sagt Dr. Alexandra Langmeyer, die die Studie zusammen mit vier weiteren Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern am DJI durchgeführt hat. „Das macht deutlich, wie wichtig es für das Wohlbefinden der Kinder ist, dass es auch den Eltern gut geht“. Außerdem deuten die Studienergebnisse darauf hin, dass Eltern die Belastung ihres Kindes höher einschätzen, wenn sie ihr Kind in der aktuellen Situation als einsam beschreiben, und wenn es häufiger zu Konflikten und chaotischen Situationen in der Familie kommt.

Ein konflikthaltiges Klima herrscht in jeder fünften befragten Familie (22 Prozent) zur Zeit der Krise häufig oder sehr häufig. Gleichzeitig gelingt mehr als Dreiviertel der Familien das ungewohnte ständige Zusammensein überwiegend gut. Langmeyer gibt zu bedenken: „In unserer Stichprobe sind überdurchschnittlich viele Familien mit formal hohem Bildungsgrad und ohne finanzielle Sorgen. Das lässt vermuten, wie schwierig die Situation für Familien in schwierigeren Lebenslagen ist, die mit dieser Studie bislang nicht erreicht werden konnten“.

Trotz digitaler Technik bricht der Kontakt zu Kita-Fachkräften erst einmal ab
Viele Kinder erleben während der Kontaktbeschränkungen offenbar Gefühle der Einsamkeit: Mehr als ein Viertel (27 Prozent) der befragten Eltern stimmen der Aussage eher oder ganz zu, dass sich ihr Kind zurzeit einsam fühlt. Fachkräfte und Lehrkräfte aus Kitas und Schulen tragen der Befragung zufolge nur wenig zur Abmilderung dieser Situation bei. Denn obwohl in nahezu allen befragten Haushalten zahlreiche Kommunikationskanäle zur Verfügung stehen, werden diese nach Einschätzung der Eltern nur in geringem Umfang durch die pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte genutzt. Dies betrifft vor allem die Kindergartenkinder in den befragten Familien, von denen mehr als ein Viertel während der Krise gar nichts von ihren Bezugspersonen in der Kita gehört haben. Zwischen Lehrkräften und Schulkindern gibt es offenbar wesentlich mehr Austausch und hauptsächlich über E-Mails, Video-Chats und Textnachrichten; dieser bleibt jedoch in den meisten Fällen sporadisch.

Einige Familien beziehen die Großeltern weiterhin in die Betreuung der Kinder ein
Der Studie zufolge werden nahezu alle Kinder aufgrund der Schul- und Kitaschließungen in erster Linie von ihren Eltern betreut (98 Prozent) und verbringen mehr Zeit mit ihnen und ihren Geschwistern. Die Daten weisen darauf hin, dass Mütter häufiger als Väter die Kinderbetreuung übernehmen. Deutlich weniger sehen alle Altersgruppen ihre Freundinnen und Freunde, wobei die befragten Eltern glauben, dass das am stärksten auf die Jüngsten zutrifft. Auch der Austausch mit den Großeltern ist nach Auskunft der Eltern für einen Großteil (89 Prozent) deutlich weniger geworden. Besonders bei kleineren Kindern helfen Oma und Opa allerdings trotz anderslautender Empfehlung bei der Betreuung aus (18 Prozent der Kita-Kinder, 13 Prozent der Grundschulkinder, 7 Prozent der Kinder der Sekundarstufe I). „Unter dem Druck, Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung gleichzeitig nachkommen zu müssen, sahen sich möglicherweise einige Eltern dazu gezwungen, auf die Unterstützung der Großeltern zurückzugreifen“, erklärt Langmeyer.

Weitere Studien-Ergebnisse

Studienbericht „Erste Ergebnisse zum veränderten Alltag und Wohlbefinden von Kindern“ (PDF)

Zur Online-Befragung (noch bis 20.Mai 2020)

Bericht in der Süddeutschen Zeitung, 18.05.2020

Interview mit Dr. Alexandra Langmeyer im Deutschlandfunk, 18.05.2020

Bericht auf ZEIT-Online, 18.05.2020

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V.vom 18.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der Corona-Pandemie, insbesondere in Großstädten alternative Spielflächen für Kinder zu schaffen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation fehlen in verdichteten Innenstadtquartieren, in Gebieten mit sozialen Problemlagen und städtebaulichen Missständen häufig große, grüne Freiflächen und damit Möglichkeiten zur Kompensation von derzeit nur eingeschränkt zugänglichen Spiel- und Sportstätten. Gerade in diesen Gebieten muss eine weitere Öffnung dieser Anlagen und Ergänzung der bisherigen Angebote vorrangig vorangetrieben und begleitet werden.

In einer Stellungnahme, die das Deutsche Kinderhilfswerk zusammen mit Expertinnen und Experten des Bündnisses „Recht auf Spiel“ erarbeitet hat, werden dazu Kommunalpolitik und Verwaltung zahlreiche Vorschläge unterbreitet. So braucht es vor allem ein kommunales Gesamtkonzept, das neben den eingeschränkt zugänglichen Spielplätzen ebenso Sportplätze und Bolzplätze, die Außengelände von Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen, verkehrsberuhigte Bereiche und Spielstraßen, Abenteuerspielplätze, Kinder- und Jugendfarmen, Naturstationen und Naturerfahrungsräume, Parkanlagen, öffentliche Grünflächen, Zoos, Botanische Gärten sowie Fußgängerzonen in das bespielbare Angebot aktiv einbezieht und zu ganzheitlichen Spiel- und Bewegungskonzepten zusammenzuführt.

„Politik und Verwaltung in den Kommunen sind dazu angehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das vielfältige Spielen von Kindern wieder zu ermöglichen, Spielplatzöffnungen und Vereinssport allein genügen aufgrund der nur eingeschränkten zahlenmäßigen Nutzungsmöglichkeiten auf Dauer nicht. Es sollte geprüft werden, wo auch Sporthallen und andere Vereinsflächen geöffnet und in Kooperation mit Schulen, Kitas und Vereinen genutzt werden können. Hier braucht es kreative und mutige Lösungen, bei deren Entwicklung professionelle Hilfe aus der Spielraumszene eingeholt werden sollte“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Bereits vor der Corona-Pandemie mussten wir bei vielen Kindern und Jugendlichen einen erheblichen Bewegungsmangel konstatieren. Diese Defizite haben sich aktuell vielfach verschärft. Besonders Benachteiligungen in den Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten in Stadtquartieren mit städtebaulichen Missständen kommen nun verstärkt zum Tragen. Hier braucht es schnelle Abhilfe. Zudem sollten Eltern über die Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport für Kinder auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen informiert und mit entsprechenden Angeboten, zum Beispiel seitens der Kommunen in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, aktiv unterstützt werden“, so Hofmann weiter.

Als konkrete Möglichkeiten fordert das Deutsche Kinderhilfswerk beispielsweise die Öffnung von Sporthallen, wo durch Absperrung von kleineren Bewegungsräumen die Nutzung nur von einer festen Gruppe oder einer Familie möglich wäre. Als flexible Lösung bietet sich auch an, temporäre Spielstraßen auszuweisen, also regelmäßige Sperrungen von ruhigen Wohnstraßen zu bestimmten Tageszeiten, um Kindern Gelegenheit zum Spiel trotz Abstandsgebot zu bieten. Grundsätzlich braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in jeder Kommune eine ämterübergreifende Steuerungsrunde aus Grünflächenamt, Jugendamt, Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt und Polizei, die gemeinschaftlich an einer Lösungsstrategie für mehr Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder arbeitet. Einzubeziehen sind dabei auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise die von pädagogisch betreuten Spielplätzen oder Jugendfreizeiteinrichtungen sowie die Sportvereine.

Die Stellungnahme „Das Recht auf Spiel in Zeiten der Pandemie“ kann unter www.dkhw.de/Spiel-Corona heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.05.2020

Zur Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern, die derzeit von Schul- und Kitaschließungen betroffen sind, erklärt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):

„Die Verlängerung der Lohnfortzahlung ist eine gute Nachricht für Familien.Auch die Verdoppelung des Anspruchs für Alleinerziehende war dringend notwendig.Noch besser wäre es, den Anspruch auf den gesamten Zeitraum auszudehnen, in dem der Regelbetrieb in Kitas und Schulen noch nicht wieder aufgenommen ist. Sonst muss die Bundesregierung in einigen Wochen womöglich erneut nachbessern. Zudem muss es einen Kündigungsschutz für Eltern geben, die von der Regelung Gebrauch machen.Viele Kinder können weiterhin nicht regelmäßig Kita und Schule besuchen und müssen zuhause betreut werden. Solange dies so bleibt, solltenbetroffeneEltern keine Angstum ihren Arbeitsplatz oder Lohn haben müssen.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 20.05.2020

Zur Ankündigung der Bundesregierung, die Lohnfortzahlung für von Schul- und Kitaschließungen betroffene Eltern nicht fortsetzen zu wollen, erklärt Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):

„Die Beendigung der Lohnfortzahlung für Eltern ist ein verheerendes Signal für Familien – und das ausgerechnet am Tag der Familie. Viele Eltern können ihre Kinder weiterhin nicht oder nur 1-2 Tage die Woche zur Schule und in die Kita schicken. Ihnen eine Lohnfortzahlung zu verweigern, während man Wirtschaftsunternehmen mit Steuergeldern in Milliardenhöhe unterstützt, zeigt den geringen Stellenwert, den Familien bei der Politik in der Corona-Krise haben. Der Hinweis, dass die Verlängerung nicht nötig sei, weil beide Elternteile ja nacheinander sechs Wochen pausieren könnten, geht an der Realität vorbei: Alleinerziehende und Familien, in denen ein Partner in einem systemrelevanten Beruf, wie beispielsweise der Pflege arbeitet, haben diese Möglichkeit nicht. Viele Mütter und Väter sind überlastet, am Limit und haben existenzielle Sorgen. Eine Beendigung der Lohnfortzahlung ist für sie ein Schlag ins Gesicht.

Die bisherige Regelung muss verlängert werden oder, noch besser, durch eine Corona-Familienarbeitszeit ersetzt werden, die die eaf schon länger fordert. Diese Corona-Familienarbeitszeit beinhaltet einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit teilweisem Lohnausgleich für Mütter und Väter von Kindern unter 12 Jahren, der gerade für niedrige und mittlere Einkommen essenziell ist. Diese hilft nicht nur denen, die derzeit die Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen, sondern wäre auch ein Rettungsanker für die Millionen Mütter und Väter, die zurzeit auf dem Zahnfleisch gehen. Oft würde eine temporäre Arbeitszeitreduzierung beider Elternteile eine entscheidende Entlastung für die Familien darstellen.“

Näheres im Positionspapier: www.eaf-bund.de/gallery/news/news_298/200430_corona_familienpolit_vorschlaege.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 15.05.2020

Die Verbreitung des Coronavirus hat unser Alltagsleben grundlegend verändert. Das gilt insbesondere für Familien mit Kindern. Ihre Tagesabläufe wurden völlig durcheinandergeworfen. Viele Eltern betreuen und beschulen ihre Kinder ganztags zusätzlich zum Beruf und sind schon seit Wochen an der Belastungsgrenze. Zudem fehlt ihnen gegenwärtig jegliche Perspektive, wann es wie besser gehen wird. Bei Kindern betreffen die Auswirkungen eine für das Leben grundsätzliche Dimension: Kontakte zu Gleichaltrigen sind nahezu unmöglich, was für Einzelkinder faktisch eine Isolierung von anderen Kindern bedeutet. Auch viele vertraute Erwachsene sind für sie nicht mehr greifbar. Gerade für kleinere Kinder ist das schwer zu verkraften.

„Es verwundert, dass Öffnungen von Baumärkten oder Profifußball eine höhere Priorität eingeräumt bekommen als die Bildung und Betreuung kleiner Kinder. Die eaf fordert die Politik dazu auf, stärker als bisher die Interessen von Familien bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen“, sagt Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. Die frühzeitig eingerichteten finanziellen Nothilfen für Familien sind hilfreich, helfen aber nicht gegen die derzeit drohenden Entwicklungs- und Bildungsnachteile von Kindern und gegen die Dauerüberlastung von Eltern.

Die eaf macht vier Vorschläge zu den offenbar doch länger dauernden Einschränkungen:

  1. Digitaler Unterricht muss mit einer persönlichen Ansprache von Lehrkräften an Schülerinnen und Schüler verknüpft werden
  2. Tageweise Betreuung für Kita-Kinder sukzessive wieder einführen
  3. Corona-Familienarbeitszeit für Mütter und Väter von Kindern unter 12 Jahren
  4. Wirtschaftlich benachteiligte Familien durch BuT-Aufschlag unterstützen.

Näheres im Positionspapier: www.eaf-bund.de/gallery/news/news_298/200430_corona_familienpolit_vorschlaege.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 30.04.2020

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aller Eltern in der CoronaKrise. „Es sindalle Eltern, die in der Corona-Krise ganz besonderen finanziellen, körperlichen und mentalen Belastungen ausgesetzt sind“, erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Es ist deshalb dringend geboten, auchalle Eltern schnell finanziellangemessen zu unterstützen.“ Die von der Bundesfamilienministerin ins Gespräch gebrachte Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro pro Kind hält Hoffmann jedoch mit Hinweis auf die monatelangen zusätzlichen Ausgaben von Familien für unzureichend. Hoffmann bekräftigte stattdessen seine Forderung nach einem Corona-Elterngeld: „Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld angelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich, gezahlt über die gesamte Dauer der Krise.“ Darüber hinaus fordert Hoffmann die Einführungeiner Corona-Elternzeit.

„Familien werden mittelfristig auch weiter in besonders hohem Maße in ihren Lebensbedingungen unter der Corona-Krise leiden“, sagte Hoffmann weiter. „Ein Ende des Krisenmodus in Kitas und Schulen ist ebenso wenig absehbar, wie das deutlich erschwerte Arbeiten vieler Eltern im Homeoffice. Denn Homeoffice ist kein Betreuungsmodell. Da die Belastungen von Familien voraussichtlich bis weit ins nächste Jahr reichen werden,ist eine Einmalzahlung bestenfalls ein Tropfen auf einem heißen Stein. Familien brauchen in dieser Krise jedoch eine kontinuierliche Unterstützung. Andernfalls kommt der Staat seiner selbst erklärten Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie nicht nach. Familien sind für unsere Gesellschaft mindestens genauso wichtig wie Lufthansa, Deutsche Bahn und Co.“

„Eszeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten wie Familiensind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt“

„Genauso wichtig ist für Eltern aber auch die Einführung einer Corona-Elternzeit“, sagte Hoffmann weiter, „die ihnen gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht gibt, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Denn Eltern, insbesondere Mütter, leisten derzeit nicht nur ihre Erwerbsarbeit, sondern einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Home-Office, Home-Schooling und Home-Work.“

Der Staat sei zweifellos zur Bewältigung der Corona-Krise unverzichtbar, sagte Hoffmann. „Es zeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten wie Familien sind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt und die Betreuung und Bildung für Kinder nicht mehr gewährleisten kann.“

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 19.05.2020

Der Familienbund der Katholiken appelliert eindringlich an die Bundesregierung, die Lohnfortzahlung für Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht arbeiten können, zuverlängern. Die Unterstützung läuft dieser Tage aus.

„Solange der Schul- und Kitabetrieb aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen nur im eingeschränkten Krisenmodus arbeiten, muss es einebegleitende Lohnfortzahlung für berufstätige Eltern geben, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen“, sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heutein Berlin. „Nebender nach wie vor ausstehenden Einführung eines Corona-Elterngeldes ist dieLohnfortzahlung für Eltern eine der wichtigsten Leistungen, um Familiennicht in eine dramatische finanzielle Schieflage geratenzu lassen. Die Politik ist aufgerufen, unter Beweis zu stellen,wie ernst sie die Unterstützung von Familiennimmt, die in dieser Zeit außerordentlichen familiären Belastungen ausgesetzt sind.“

Die Bundesregierung zögertderzeit, die auslaufende Regelung fortzusetzen. Eltern können bislang bis zu 67 Prozent ihres Lohns vom Staat erhalten,wenn sieKinder unter zwölf Jahren während der Pandemie wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen und deshalbEinkommensverluste haben. Die Leistung ist aber begrenzt auf 2016 Euro für einen vollen Monat und wird bisher höchstens sechs Wochen lang gezahlt. Zeiten, in denen die Kita oder Schule ohnehin wegen Ferien geschlossen wäre, werden nicht mitgerechnet.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 15.05.2020

Die Selbsthilfeinitiative SHIA e. V. – Bundesverband – unterstützt die Forderungen vom Deutschen Kinderschutzbund und vom Deutschen Kinderhilfswerk nachGeldzahlungen an Familien.

Die aufgrund von Schul- und Kita-Schließungen nicht genutzten Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen unbürokratisch in Höhe von 90 Europro Monat und Kind an alle Familien ausgezahlt werden, deren Kinder Ansprüche auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Und zwar rückwirkend ab dem 1.4.2020.

Ebenso fordern wir mit dem Deutschen Kinderhilfswerk die Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II um 100 Euro, solange Kitas und Schulengeschlossen sind. Die Sanktionen für Familien im Grundsicherungsbezug sind ebenfalls für 6 Monate auszusetzen und ganz zu streichen.

Birgit Uhlworm, SHIA-Bundesvorstandsvorsitzende: „Familien brauchen einen Dreiklang aus Geld, Zeit und Infrastruktur. Gerade Alleinerziehende leistenmomentan Herausragendes. Sie verdienen Respekt und Wertschätzung, auch durch finanzielle Unterstützung.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde 2009 auch an die Familien gedacht- das sollte heute ebenfalls möglich sein.

Der Notfall-Kinderzuschlag ist zwar ein Weg, aber leider viel zu bürokratisch ist, wenn die Bearbeitungsdauer über 6 Wochen liegt.

Familien brauchen das Geld jetzt.“

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V – Landesverband Brandenburg vom 30.04.2020

Angesichts der Debatte um die Verlängerung der Entschädigungszahlungen für Eltern, die ohne Kinderbetreuung in der Corona-Krise nicht arbeiten können, fordert der VAMV die Politik auf, schnellstmöglich eine Perspektive für die finanzielle Absicherung von Alleinerziehenden zu schaffen.

Die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers, erklärt hierzu: „In Paarfamilien haben zwar zwei die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen je sechs Wochen und damit für die doppelte Zeit zu erhalten. Für Alleinerziehende laufen die sechs Wochen jetzt aber ersatzlos aus.
Einelternfamilien, die keine erweiterte Notbetreuung nutzen können oder deren Vereinbarkeitsprobleme trotz Notbetreuung nicht gelöst sind, wissen damit nicht, wie sie in den kommenden Wochen über die Runden kommen sollen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, Homeschooling und Einkommenseinbußen sind schon jetzt für Alleinerziehende die ultimative Zerreißprobe.“

„Angesichts der nur schrittweisen Wiedereröffnung von Kitas und Schulen appelliere ich an die Politik, umgehend eine Anschlusslösung für Alleinerziehende zu schaffen, damit Einelternfamilien nicht in Armut abrutschen. Besonders wichtig ist dabei, wenigstens Geringverdiener*innen mit 100 Prozent des bisherigen Entgelts abzusichern. Unterstützungsleistungen sollten außerdem so flexibel ausgestaltet sein, dass sie auch Eltern erreichen, die im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung/Homeschooling vorübergehend auf Teilzeit gehen wollen. Es gibt bereits gute Vorschläge, wie beispielsweise ein Corona-Elterngeld. Ich appelliere an die Politik, hier schnell zu einer Lösung zu kommen“, fordert Daniela Jaspers.

Seit Ende März können Mütter und Väter, bei denen wegen der Kita- und Schulschließungen in der Corona-Pandemie das Einkommen wegfällt, eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent ihres Nettoverdienstes erhalten. Der Entschädigungsanspruch ist allerdings für jeden auf sechs Wochen begrenzt und schließt Eltern im Home Office sowie Ferienzeiten a

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 15.05.2020

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Empfehlung der Familienminister*innenkonferenz, stufenweise und behutsam die Kindertagesbetreuung wieder zu öffnen. Anlässlich der morgigen Bund-Länder-Beratungen zur Eindämmung des Coronavirus bekräftigt der VAMV seine Forderung nach einem bundesweiten Anspruch auf Notbetreuung für Alleinerziehende. Eine vom VAMV dazu gestartete Petition unterstützen inzwischen mehr als 42.000 Menschen.

Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV, erklärt dazu:

„Es ist richtig, bei der stufenweisen Öffnung die Belange der Eltern und der Kinder zu berücksichtigen wie auch den Infektionsschutz. Die hohe Resonanz auf unsere Petition zeigt jedoch, wie existenziell wichtig die Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende ist. Wir begrüßen die Initiativen vieler Bundesländer, die Notbetreuung für Kinder aus Einelternfamilien zu öffnen. Es darf jedoch nicht vom Wohnort abhängen, ob Alleinerziehende ihre Arbeit wieder aufnehmen können oder ob die Haushaltskasse angesichts auslaufender Entschädigungszahlungen bald leer bleibt. Wir fordern deshalb in allen Bundesländern einen Anspruch auf Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende, auch wenn sie nicht in einem unmittelbar systemrelevanten Beruf arbeiten. Wichtig ist auch: Im Homeoffice die volle Arbeitsleistung zu bringen und gleichzeitig Kinder zu betreuen oder zu beschulen, ist für Alleinerziehende eine ultimative Zerreißprobe. Der Zugang zur Notfallbetreuung muss auch im Homeoffice und unabhängig von der Sorgerechtsform bestehen.“

Die Petition des VAMV Bundesverbandes läuft seit Mitte März auf der Petitionsplattform „WeAct“ von Campact. Die Vielzahl der Unterzeichnenden zeigt, wie groß die Sorge um die eigene finanzielle und berufliche Zukunft bei Alleinerziehenden in Folge der Corona-Maßnahmen ist:
https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 29.04.2020

Bundesseniorenministerin Giffey hat sich erfolgreich für bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eingesetzt

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. In dieser Situation benötigen pflegende Angehörige akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Daher wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis Ende September vereinfacht. Angehörige, die Pflegebedürftige in der Corona-Krise zu Hause betreuen und zugleich erwerbstätig sind, werden so besser unterstützt.

Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Angehörige sind der größte Pflegedienst unseres Landes. Rund 2,5 Millionen Berufstätige pflegen und betreuen Familienmitglieder zu Hause. Ihre Leistung wird zu selten gesehen – obwohl sie das Funktionieren der Pflege sichern. Denn sie leisten Enormes: Sie leben zwischenmenschliche Solidarität und stärken unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dafür gebührt ihnen unser Dank, unsere Anerkennung und in der Corona-Krise zusätzliche Hilfe. Besonders dann, wenn sie Beruf und Pflege in Einklang bringen müssen.“

Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen hat der Deutsche Bundestag mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heute verabschiedet. Das BMFSFJ hat sich intensiv und in Zusammenarbeit mit BMG und BMAS für die Aufnahme von Erleichterungen für pflegende Angehörige eingesetzt.

Dazu erklärt Franziska Giffey: „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz verbessern wir die Unterstützung in akuten Pflegesituationen: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt. Außerdem gestalten wir Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler. Pflegende Angehörige sollen leichter eine Freistellung von 6 Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten. Mit diesen Regelungen reichen wir pflegenden Angehörigen die Hand und helfen ihnen dabei, durch diese schwere Zeit zu kommen.“

Der Gesetzentwurf regelt im Einzelnen:

1. Bessere Unterstützung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in einer akuten Pflegesituation

a)Pflegeunterstützungsgeld

Bisher erhalten Beschäftigte für bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn sie vor einer akuten Pflegesituation stehen, in der sie die Pflege sicherstellen oder organisieren müssen. Die Neuregelung sieht einen vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld vor. Es wird bis zum 30. September 2020 auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen im Zuge der COVID-19-Pandemie nur selbst auffangen können. Bis zum 30. September 2020 sollen Beschäftigte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, das Pflegeunterstützungsgeld insgesamt für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch zu nehmen. Bereits genutzte Tage mit Pflegeunterstützungsgeld werden angerechnet.

b) Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Bisher haben Beschäftigte in einer akut auftretenden Pflegesituation die Möglichkeit, bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben. Die Neuregelung sieht eine Inanspruchnahme von bis zu 20 Tagen vor. Voraussetzung ist, dass eine pandemiebedingte akute Pflegesituation besteht, die bewältigt werden muss. So wird pflegenden Angehörigen mehr Zeit eingeräumt, um die Pflege zu Hause sicherzustellen oder neu zu organisieren, wenn z. B. wegen der COVID-19-Pandemie Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Pflegedienste nicht mehr in dem gewohnten Umfang arbeiten. Die Regelung ist bis 30. September 2020 befristet.

2. Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und PflegezeitBeschäftigte, die gleichzeitig Pflegeaufgaben übernehmen, werden befristet bis zum 30. September die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Arbeitgebers Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler zu nutzen. Wer den gesetzlichen Rahmen für die Auszeiten (6 Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit) bisher nicht ausgeschöpft hat, soll kurzfristig Restzeiten der Freistellungen in Anspruch nehmen können, sofern sie die Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschreiten. Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber wird bei der Familienpflegezeit vorübergehend nur 10 Tage (statt 8 Wochen) betragen. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend unterschritten werden. Die Ankündigung in Textform genügt. Auch wird der unmittelbare Anschluss zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit befristet entfallen.

3. Berücksichtigung von Einkommenseinbußen bei der finanziellen Förderung durch zinslose Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz

Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz wird den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen können bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Die Rückzahlung der Darlehen wird für die Betroffenen im Verwaltungsverfahren erleichtert.

Zahlen zu pflegenden Angehörigen

Gut 3,4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Wegen der Krise haben die rund 4.500 Tagespflegeeinrichtungen in Deutschland geschlossen. Insgesamt übernehmen etwa 2,5 Millionen Angehörige in Deutschland die Pflege und Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause. Zu 70% sind es Frauen, die diese Aufgabe schultern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.05.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen zugunsten von pflegenden Angehörigen. Sie bekommen in Zukunft doppelt so lange Pflegeunterstützungsgeld und können leichter Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.

„Drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Ihre Angehörigen leisten Herausragendes für die Pflegebedürftigen und unsere Gesellschaft insgesamt. Von den Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie sind sie besonders betroffen. Um pflegende Angehörige in dieser Zeit zu unterstützen, haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtige Verbesserungen bereits bestehender Instrumente erreicht.

Das Pflegeunterstützungsgeld soll befristet für bis zu zwanzig Arbeitstage pro Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können.

Für die Ankündigung von Pflegezeit und Familienpflegezeit soll eine einheitliche Ankündigungsfrist von zehn Arbeitstagen gelten. Wird oder wurde eine Freistellung in der Vergangenheit für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommen, soll der verbleibende Zeitraum auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können. Ein vorübergehendes Unterschreiten der wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden soll bei der Familienpflegezeit möglich sein.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die schwierigen Lebenslagen der mehr als 2,5 Millionen pflegenden Angehörigen fest im Blick. Weil ohne sie Pflege in Deutschland undenkbar wäre, arbeiten wir langfristig an weiteren Lösungen, zum Beispiel an einem Familienpflegegeld, als Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.05.2020

Spätestens mit der vom SARS-CoV-2-Virus verursachten Pandemie ist klar geworden, wie wichtig die Arbeit der Pflege für unsere gesamte Gesellschaft ist – sie ist systemrelevant. Während andere Branchen in den Lockdown gingen, machten die Pflegenden unter hohem persönlichem Risiko für sich und ihre Angehörigen weiter.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Die AWO dankt am heutigen Tag all ihren Mitarbeiter*innen und allen in der Pflege tätigen Menschen, die nach wie vor tagtäglich, ob im ambulanten Dienst, in der stationären Einrichtung oder als Angehörige zu Hause, mit vollem Einsatz und kreativen Lösungen für die Menschen da sind, die auf Hilfe und Fürsorge angewiesen sind. Ohne diese Menschen sind die Herausforderungen, vor die uns diese Pandemie stellt, nicht zu bewältigen.

Die nächste große Herausforderung steht uns bevor. Die Lockerungen in stationären Pflegeheimen sind nur mit großer Umsicht und Sachverstand der Pflegenden vor Ort umzusetzen. Um den Menschen, die das höchste Risiko der Pandemie tragen, weiterhin größtmöglichen Schutz zukommen lassen zu können, bedarf es mit Sorgfalt durchdachter, fundierter Konzepte, aber auch aller notwendigen Ressourcen unter Hinzuziehung der Akteure vor Ort.

Die Anerkennung der Öffentlichkeit mit Applaus von Balkons und einer schwer abgerungenen einmaligen Pflegeprämie muss über die Krise hinaus Bestand haben. Die AWO fordert daher für die Mitarbeiter*innen der professionellen Pflege angemessene und damit ihre Systemrelevanz anerkennende Löhne, die nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Die hoffentlich nach Corona anstehende Reform der Pflegeversicherung muss dies berücksichtigen und die Eigenanteile deckeln, damit Pflegende und Pflegebedürftige nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.05.2020

Dringende Empfehlungen der BAGSO an die Politik

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen appelliert an Bund, Länder und Kommunen, pflegende Angehörige in der aktuellen Corona-Situation besser zu unterstützen. Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen und zwei Drittel der demenziell Erkrankten leben zu Hause. Die meisten von ihnen werden allein durch Angehörige versorgt. Die bisher ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege und zur Entlastung pflegender Angehöriger reichen nicht aus.

„Viele Millionen Menschen sind von der Situation in der häuslichen Pflege betroffen“, so BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering. „Wie sie besser unterstützt werden können, muss auf dem anstehenden Bund-Länder-Treffen behandelt werden – ebenso wie die Situation der Menschen in Pflegeeinrichtungen.“

In ihren dringenden Empfehlungen an die Politik fordert die BAGSO unter anderem, dass alle an der häuslichen Pflege Beteiligten in ausreichendem Umfang mit Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung ausgestattet werden. In den Kommunen muss eine Notbetreuung sichergestellt sein, um die pflegerische Versorgung auch beim Ausfall der Pflegeperson sicherzustellen. Pflegende Angehörige benötigen zudem ein frei verfügbares Budget, um flexibel Unterstützung organisieren zu können. Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastungssituation müssen psychosoziale Beratungsangebot sieben Tage die Woche erreichbar sein.

Stellungnahme: Pflegende Angehörige in Corona-Situation besser unterstützen!

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 05.05.2020

Jahresbericht 2019: Zahl der Beratungen stieg im Jahresvergleich um 6,5 Prozent

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist in Zeiten von Corona besonders gefragt – aber auch schon vor der Pandemie sind Nachfrage und Bekanntheit weiter gestiegen. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 hervor, der heute veröffentlicht worden ist. Demnach wurden seit dem Start des Hilfetelefons im März 2013 insgesamt fast 230.000 Beratungen, sowohl telefonisch als auch online, durchgeführt. 44.700 davon fanden 2019 statt. Damit verzeichnete das bundesweite Beratungsangebot auch im siebten Jahr einen weiteren Anstieg der Beratungen um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rund 24.700 von Gewalt betroffene Personen nutzten das niedrigschwellige Angebot – per Telefon, Chat und E-Mail. Mehr als 9.400 Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener und Fachkräfte wurden beraten.

„Das Hilfetelefon kann ein Rettungsanker sein, es ist für viele betroffene Frauen buchstäblich die erste Hilfe, um der Gewalt zu entgehen“, betont Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey. „Die Zahlen für 2019 zeigen aufs Neue, wie wichtig diese erste Anlaufstelle für die Betroffenen ist und dass das Hilfetelefon in seiner Rolle als Vermittler zwischen Ratsuchenden und Beratungseinrichtungen vor Ort ankommt. In der aktuellen Corona-Krise ist die Bedeutung dieses europaweit einzigartigen Beratungsangebots sogar noch gewachsen. Umso wichtiger ist es, dass die Erreichbarkeit des Hilfetelefons rund um die Uhr auch in diesen schwierigen Zeiten aufrechterhalten werden kann.“

Mit rund 3.500 Beratungen stieg auch die Nachfrage nach fremdsprachiger Beratung deutlich: um mehr als 29 Prozent. Am häufigsten wurde 2019 in Arabisch, Farsi/Dari und Russisch beraten.

„Der deutliche Zuwachs bei den Beratungen in einer Fremdsprache zeigt, wie wichtig gerade auch für Migrantinnen ein niedrigschwelliges anonymes Beratungsangebot wie das Hilfetelefon ist“, so Edith Kürten, die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. „In der eigenen Sprache mit einer Beraterin vertrauensvoll über das Erlebte reden zu können, ist für viele Betroffene oftmals der erste Schritt aus der Gewalt.“

Häusliche Gewalt bleibt häufigster Grund für Beratung

Fast 20.000 Beratungen drehten sich 2019 um das Thema häusliche Gewalt. Zweithäufigstes Thema war sexualisierte Gewalt mit rund 4.400 Beratungen. In mehr als 60 Prozent aller Beratungen konnten Ratsuchende an Beratungsstellen vor Ort und in rund 22 Prozent an Frauenhäuser weitervermittelt werden.

Den vollständigen Jahresbericht 2019 des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ zum Herunterladen finden Sie hier: www.hilfetelefon.de/presse

Die Infografik „Sieben Jahre Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick“ finden Sie hier.

Zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ steht betroffenen Frauen rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr zu allen Formen von Gewalt zur Seite – ob Gewalt in der Partnerschaft, Mobbing, Stalking, Zwangsheirat, Vergewaltigung oder Menschenhandel. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte, beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 17 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2020

Rund 26.000 Märkte informieren über Hilfsangebote im Rahmen der Initiative „Stärker als Gewalt“

Das eigene Zuhause ist in der Corona-Krise nicht für alle ein sicherer Ort. Kontaktbeschränkungen und Existenzängste belasten Familien und Partnerschaften – in dieser Ausnahmesituation können Konflikte und häusliche Gewalt zunehmen. Zugleich wird es für Betroffene schwieriger, sich zu informieren, wo es Hilfe gibt und diese Unterstützung auch in Anspruch zu nehmen. Auch Familien, Freunde oder Nachbarn sind in dieser herausfordernden Zeit unsicher, an wen sie sich wenden können. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene und ihr Umfeld gerade jetzt auf alternativen Wegen außerhalb der eigenen vier Wände erreicht werden und aufgezeigt bekommen, wo sie Hilfsangebote finden und was sie gegen Gewaltsituationen tun können.

Aus diesem Grund startet Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey heute die bundesweite Aktion „Zuhause nicht sicher?“: Gemeinsam mit Deutschlands großen Einzelhandelsketten Aldi Nord und Aldi Süd, Edeka, Lidl, Netto Marken-Discount, Penny, Real und Rewe will die Initiative „Stärker als Gewalt“ des Bundesfrauenministeriums Menschen unterstützen, die in der aktuellen Corona-Situation von häuslicher Gewalt betroffen sind oder die Betroffenen helfen wollen. Bundesweit werden in etwa 26.000 Supermärkten Plakate im Kassenbereich, an den Ein- und Ausgängen und an den Schwarzen Brettern aufgehängt, die über die Initiative und Hilfsangebote informieren. Auch auf der Rückseite vieler Kassenzettel finden sich Informationen über „Stärker als Gewalt“.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „In der Corona-Zeit spielt sich bei den meisten Menschen fast das gesamte Leben zu Hause ab. Im eigenen Zuhause nicht sicher zu sein ist ein unerträglicher Zustand, den wir nicht hinnehmen dürfen. Es gibt Wege aus der Gewalt, es gibt Hilfe – und ich ermutige alle Frauen und auch Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sich Unterstützung zu holen. Bei der Information über diese Hilfsangebote spielen Supermärkte eine wichtige Rolle, denn sie gehören zu den wenigen öffentlichen Orten, die zurzeit regelmäßig aufgesucht werden. Im Rahmen unserer Initiative „Stärker als Gewalt“ haben wir daher eine starke Allianz mit acht großen Einzelhandelsketten geschmiedet. Ab sofort werden in etwa 26.000 Supermärkten in ganz Deutschland Plakate der Aktion „Zuhause nicht sicher?“ über Hilfsangebote informieren. Auch auf Displays, Kassenzetteln oder auf Eigenmarken der Unternehmen finden die Kundinnen und Kunden Informationen über die Aktion. Ich bedanke mich bei den Märkten, die mitmachen, bei deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch bei allen Partnerinnen und Partnern der Initiative. Außerdem rufe ich jede und jeden dazu auf, die Aktion zu unterstützen und sich aktiv gegen Gewalt einsetzen. Wir dürfen die Betroffenen nicht allein lassen. Alle interessierten Unternehmen, Verwaltungen, Vereine oder Besitzerinnen und Besitzer kleinerer Läden können sich beteiligen. Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, können die Plakate beispielsweise im Hausflur aushängen. Jede und jeder kann etwas tun, damit Gewalt beendet wird. Die ganze Gesellschaft ist jetzt mehr denn je gefragt. Denn gemeinsam sind wir stärker als Gewalt.“

Unterstützer können Poster und Infoblätter runterladen

Alle, die die Aktion „Zuhause nicht sicher?“ unterstützen wollen, finden die Postervorlage und ein Infoblatt mit allem Wissenswerten rund um „Stärker als Gewalt“ direkt zum Download auf der Internetseite der Initiative:https://staerker-als-gewalt.de/initiative/poster-aktion-haeusliche-gewalt

Die Aktion soll auch Nachbarinnen und Nachbarn erreichen, die in dieser Zeit besonders aufgefordert sind, auf Alarmsignale für häusliche Gewalt zu achten und dagegen aktiv zu werden. Über die Initiativen-Website können sie sich darüber informieren, wie sie Anzeichen von häuslicher Gewalt erkennen, wie sie selbst helfen und wo sie Unterstützung erhalten können. Außerdem gibt es Aushänge für den Hausflur, über die Betroffene und ihre Nachbarschaft direkt über die Hilfsangebote informiert werden können.

Beratung beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt und Menschen, die helfen wollen, ist das vom BMFSFJ geförderte Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Das Hilfetelefon ist unter der kostenlosen Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr zu erreichen – anonym und barrierefrei – und bietet in deutscher Sprache und in 17 Fremdsprachen telefonische Beratung für gewaltbetroffene Frauen, für Menschen aus dem sozialen Umfeld und für Fachkräfte an. Über www.hilfetelefon.de ist außerdem eine Onlineberatung möglich.

Über die Initiative „Stärker als Gewalt“

Bundesfrauenministerin Giffey hat die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“ im November 2019 gestartet. Die Initiative ist Teil des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Bislang haben sich 13 Partnerinnen und Partner zusammengeschlossen, die im Bereich Hilfe und Unterstützung aktiv sind. Ziel der Initiative ist es, von Gewalt betroffene Frauen und Männer zu ermutigen, sich Unterstützung zu holen und die Hilfsangebote besser bekannt machen. Gemeinsam mit den beteiligten Organisationen setzt sich „Stärker als Gewalt“ außerdem dafür ein, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, das Gewalt an Frauen und Männern verurteilt und Menschen, die eingreifen und helfen wollen, unterstützt.

Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch motiviert werden, sich gegen Gewalt einzusetzen.

Die Internetseite www.staerker-als-gewalt.de bündelt eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten.

Die Partnerorganisationen der Initiative sind: Das „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“, die Frauenhauskoordinierung e.V., der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V., die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, Weibernetz e.V., das Bundesforum Männer e.V., die Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen, der Sozialdienst Katholischer Männer e.V., die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., der Dachverband der Migrantinnenorganisationen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.04.2020

Zu dem von der bundesweiten Kinderschutzhotline gemeldeten deutlichen Anstieg der Beratungsgespräche in den ersten zwei Maiwochen erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der Anstieg der Beratungsgespräche bei der bundesweiten Kinderschutzhotline ist Anlass zu großer Besorgnis. An diese Hotline wendet sich medizinisches Personal bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, um mögliche weitere Schritte zu besprechen. Dabei geht es in der Regel um Kinder, die oft massive Verletzungen aufweisen und etwa bei Arzt- oder Krankenhausbesuchen aufgefallen sind. Betroffene Kinder und Jugendliche benötigen dringend Hilfe und Unterstützung. Der sprunghafte Anstieg der Beratungsgespräche weist darauf hin, dass die Dunkelziffer misshandelter Kinder und Jugendlicher deutlich höher liegt.

Gerade jetzt muss deshalb dringend Vorsorge getroffen werden, um von Gewalt und Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche auch in der Coronakrise effektiv zu schützen. Beratungsstellen und digitale oder telefonische Beratungsangebote müssen auch für Kinder und Jugendlichen weiter ausgebaut und aufgestockt werden. Und die Kinder- und Jugendhilfe benötigt bundesweit eine dem Pandemieschutz angemessene Ausstattung und Vorbereitung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.05.2020

Zum morgigen Tag der gewaltfreien Erziehung erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter. Und oftmals geschieht sie zuhause im Verborgenen. Von häuslicher Gewalt betroffene Kinder benötigen Hilfe und Unterstützung. Das galt schon vor der Coronakrise. Es ist zu befürchten, dass mit den Mehrfachbelastungen und Sorgen des Corona-Alltags vieler Familien auch die Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ansteigt. Ohne regelmäßigen Kontakt zu Lehrerinnen und Lehrern, Schulfreundinnen und -freunden, Betreuerinnen und Betreuern, die Gewaltanzeichen erkennen und denen sich Kinder anvertrauen können, ist es momentan besonders schwierig, Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen. Hier muss aktiv mit Beratungs- und Hilfsangeboten gegengesteuert werden, digital und vor Ort.

Es gilt, Kinderrechte stark zu machen. Kinder haben seit dem Jahr 2000 auch in Deutschland Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, auf eine Erziehung ohne physische Strafen, ohne seelische Verletzungen, ohne Vernachlässigung. Die damalige Gesetzesänderung war ein immens wichtiger Schritt. Die schwierige Situation der Jüngsten in der Coronakrise macht deutlich, dass wir die Rechte von Kindern politisch ernst nehmen müssen. Bei allen staatlichen Entscheidungen muss das Kindeswohl eine maßgebliche Rolle spielen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben ein besonderes Recht auf Schutz, auf Förderung und auf Beteiligung. Auch deshalb gehören die Rechte von Kindern mit einer starken Formulierung ins Grundgesetz.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.04.2020

Bundesweit große Beteiligung bei der Aktion #keinkindalleinelassen

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs(UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, warnt davor, die schrittweise Öffnung der Schulen ab heute als Rückkehr in eine behütete Normalität für Kinder und Jugendliche misszuverstehen:

„Wir dürfen nicht den Fehler machen und glauben, dass Missbrauch und andere Gewalt in Familien beendet ist, nur weil jetzt die Schulen langsam wieder öffnen,“ sagt Rörig. „Gewalt in der Familie hat auch schon vor Corona zur gesellschaftlichen Realität gehört. Aber jetzt werden die Bedrohung von Kindern und Jugendlichen durch familiäre Gewalt und ihre Hilflosigkeit sehr deutlich. Die aktuelle Krise wirkt hier wie ein Brennglas.“

Der Missbrauchsbeauftragte rief dazu auf, gerade jetzt auf Kinder zu achten, die in den vergangenen sechs Wochen aufgrund der Ausgangsbeschränkungen wenig sichtbar waren:

„Zumindest einige Kinder und Jugendliche haben nun wieder die Chance im sozialen Umfeld ‚Schule‘ unmittelbaren Kontakt zu Lehrkräften zu haben, wenn auch weiterhin sehr eingeschränkt. Ich appelliere an alle Lehrerinnen und Lehrer gerade jetzt bei ihren Schülerinnen und Schülern auf Verhaltensänderungen zu achten. Ich weiß, dass alle stark gefordert sind, um den Lehrbetrieb unter widrigen Bedingungen wieder anlaufen zu lassen. Die Mithilfe aller wird jedoch gebraucht, um Kinder zu schützen und ihnen Hilfe zu ermöglichen.“

Der Missbrauchsbeauftragte zeigt sich beeindruckt von der großen Resonanz auf die Aktion „Kein Kindalleine lassen“, die er vor knapp drei Wochen mit dem Portal www.kein-kind-alleine-lassen.de und einerdamit verbundenen Plakat- und Flyer-Aktion gestartet hat. Über 60.000 Menschen haben bisher dieSeite besucht, 30.000 Unterstützer*innen haben Plakate und Flyer heruntergeladen.

Der Unabhängige Beauftragte und sein Team reagieren mit der Aktion auf die zunehmenden Sorgen und Berichte über Gewalt in der Familie während der Ausgangsbeschränkungen:

„Wir haben innerhalb kurzer Zeit eine starke Verbreitung erreicht und wichtige Hilfsangebote für Menschen, die von Missbrauch und anderer familiärer Gewalt betroffen sind, bekannt gemacht“, sagt der Unabhängige Beauftragte. „Ich bin besonders beeindruckt vom großen Engagement vieler Einzelner und vieler Initiativen, Organisationen und Einrichtungen die bei unserer Aktion #keinkindalleinelassen mitmachen und trotz der restriktiven Corona-Regeln Wege suchen und finden, wie sie „ihre“ Kinder erreichen können.“

Gerade auch hinsichtlich der noch nicht schulpflichtigen Kinder besteht weiterhin dringenderHandlungsbedarf. Auf der Website www.kein-kind-alleine-lassen.de finden sich im Bereich#keinkindalleinelassen Ideen und Projekte von A wie „Arche Berlin“ bis Z wie „Zuper-Q“, die zeigen, wie der Kontakt mit Kinder trotz Ausgangsbeschränkungen aufrechterhalten werden kann.

Bundesweite Organisationen unterstützen die Aktion #keinkindalleinelassen ebenfalls. So bringt bspw. der Deutsche Städtetag die Aktion in 3.400 Städte, die 6.500 Mitglieder des Jugendrotkreuzes Rheinland-Pfalz plakatieren in ihrem Bundesland und Wohnungsbaugesellschaften verteilen die Flyer in Mietshäusern. Lehrerinnen und Lehrer werden digital angesprochen, #keinkindalleinelassen ist zentral auf einem Portalserver, der momentan an rund 3.500 Schulen zur Kommunikation eingesetzt wird und ca. 1,6 Millionen Benutzer erreicht. Auch auf Twitter, Instagram und anderen Social Media Kanälen findet die Aktion breite Unterstützung und wird von hunderten Bürgerinnen und Bürgern, Kinderschutzorganisationen und -verbänden geteilt und verlinkt. Prominente wie der Pianist Igor Levit oder Influencer*innen wie Barbara Sophie retweeten oder weisen auf die Aktion hin. Auch der Deutsche Olympische Sportbund, der über seine Social Media Kanäle 90.000 örtliche Sportvereine erreicht, unterstützt die Aktion, ebenso die Caritas, die Diakonie oder die Polizei.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Zahl der Hilfegesuche bei einigen Beratungshotlines angestiegen. Andere Hilfsangebote dagegen melden keinerlei Veränderungen in der Nutzung. Kinderschutzexpert*innen wie Silke Noack vom „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ befürchten, dass gerade das ein Indiz für die Zunahme familiärer Gewalt in der Corona-Krise sein könnte: Täter und Täterinnen sind ganztägig zuhause, Kinder können so nicht heimlich telefonieren.

Berater*innen von Hilfetelefonen kennen das als den sogenannten „Feiertags-Effekt“: Immer nachZeiten des „verordneten Familienlebens“ wie zum Beispiel Weihnachten, steigt die Zahl der Kinder, die anrufen und Hilfe suchen, stark an.

Corona wird vermutlich ähnlich wirken: Im Kinder- und Jugendschutz Engagierte gehen davon aus, dass nach Lockerung der Ausgangsbeschränkungen, wenn Kinder und Jugendliche wieder einfacher Zugang zu Hilfsangeboten haben und in den Institutionen erlebt werden, die Nutzung – auch von Fachkräften – stark zunehmen wird.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung bittet deshalb darum, bei der Aktion „Kein Kindalleine lassen“ mitzuwirken und die Materialien von der Seite www.kein-kind-alleine-lassen.de zuverbreiten, damit Kinder und auch Erwachsene erfahren, wie sie Hilfe finden können.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 04.05.2020

Aufgrund der Kontaktbeschränkungen müssen die Menschen während der Corona-Krise überwiegend zuhause bleiben. Das erhöht das Risiko für häusliche Gewalt. Die Diakonie Deutschland begrüßt daher die neue bundesweite Aktion „Zuhause nicht sicher?“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit Einzelhandelsketten, die in Supermärkten auf Beratungsangebote und Hilfen bei häuslicher Gewalt aufmerksam macht. Zwingend notwendig sei allerdings im Moment, dass zügig ausreichend Beratungsangebote und Schutzplätze geschaffen und langfristig die öffentliche Aufmerksamkeit für häusliche Gewalt und die Finanzierung der Hilfsangebote gesichert werden, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie-Deutschland:

„Häusliche Gewalt ist und war in Deutschland schon vor der Corona-Pandemie ein großes und in allen Gesellschaftsschichten verbreitetes Problem. Wie durch ein Brennglas werden jetzt die Lücken im Hilfesystem sichtbar. Personell und räumlich sind die Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder viel zu schlecht ausgestattet. Die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Schutzangebote für Frauen bekannt zu machen ist in der aktuellen gesellschaftlichen Stresssituation, die sich oft im häuslichen Umfeld entlädt, enorm wichtig. Ohne das Personal aufzustocken und die Beratungsangebote sowie Schutzplätze auszubauen geht es allerdings nicht. Derzeit gibt es 6.800 Plätze in Deutschland. Nötig wären mindestens mehr als doppelt so viele Frauenhausplätze.

Wir brauchen dringend einen bundesweit verbindlichen Rechtsrahmen und eine einheitlich geregelte Finanzierung durch Länder und Kommunen. Betroffene Frauen müssen jederzeit – in und nach der Corona Krise – Zugang zu Schutz und Beratung haben. Durch die Anforderungen des Infektionsschutzes und Quarantänebestimmungen arbeiten die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser unter erschwerten Bedingungen. Was vorher schon knapp war, wird – bei zunehmendem Risiko für häusliche Gewalt -augenscheinlich. Wir brauchen eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungsstrukturen für betroffene Frauen und deren Kinder, damit häusliche Gewalt auch als das anerkannt wird, was es ist – eine Menschenrechtsverletzung und ein gesellschaftliches Problem.“

Zum Hintergrund:

Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen setzen alles daran, Schutz und Beratung suchende Frauen auch jetzt zu unterstützen. Das tun sie derzeit unter erschwerten Bedingungen: Quarantäne-Maßnahmen und Anforderungen an den Infektionsschutz gelten auch für Frauenhäuser. Das ist wichtig zum Schutz von Bewohnerinnen, ihrer Kinder und der Mitarbeiterinnen. Das führt in einigen Frauenhäusern zu Aufnahmestopps oder Verringerung der Belegung, um so social distance zu ermöglichen. Hier ist ein hohes Maß an Organisation und Krisenmanagement erforderlich. Es fehlt an Schutzausrüstungen, Desinfektionsmaterial und technischer Ausstattung für eine datensichere Beratung, aber auch an Räume und Personal.

Vielerorts werden alternative Schutzunterkünfte eingerichtet. Unterkünfte in Ferienwohnungen, Hotels und Gemeinschaftsunterkünften werden auch mit Unterstützung von Ländern und Kommunen gefunden. Für die Beratung und Betreuung der Frauen und Kinder sind aber zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich.

Mit der bereits vorher zu dünnen Personaldecke in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen und zusätzlichen Ausfällen bei Mitarbeitenden durch fehlende Kinderbetreuung, Erkrankungen, Quarantäne ist das nicht zu realisieren.

Die mit dem derzeitigen Gebot des Daheimbleibens einhergehenden Belastungen wie Kinderbetreuung zu Hause, Homeoffice, fehlende soziale Kontakte und Ausweichmöglichkeiten sind verstärkende Faktoren für Konflikte und häusliche Gewalt, keine ursächlichen Faktoren. Häusliche Gewalt ist und war in Deutschland auch vor der Corona-Pandemie ein großes und in allen Gesellschaftsteilen verbreitetes Problem.

Mehr Informationen:

– Nachgefragt: Mehr häusliche Gewalt in der Corona-Krise? https://www.diakonie.de/journal/nachgefragt-mehr-haeusliche-gewalt-in-der-corona-krise

– Ratgeber der Diakonie zu Gewalt gegen Frauen: https://hilfe.diakonie.de/gewalt-gegen-frauen

– Initiative „Stärker als Gewalt“: https://staerker-als-gewalt.de/

– Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 29.04.2020

Bund und Länder haben heute eine Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht: Es gibt zusätzlich 500 Millionen Euro für die digitale Ausstattung von Schülerinnen und Schülern. Digitaler Unterricht zu Hause wird den Präsenzunterricht noch länger ergänzen müssen. Der Bund unterstützt jetzt Kinder und Jugendliche, bei denen Online-Unterricht aus Mangel an Geräten bislang keine Option war. Sie sollen mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden.

„Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler am digitalen Fernunterricht teilhaben können. Das ist eine entscheidende soziale Frage. Für dieses Programm hat die SPD-Fraktion hart gekämpft und es ist gut, dass es jetzt an den Start geht. Schulträger können jetzt flexibel auf die besonderen Herausforderungen vor Ort reagieren.

Wir wissen, dass das alles nur wirklich helfen kann, wenn im Haushalt auch ein notwendiger Internetanschluss vorhanden ist. Der Bund sucht hierfür zurzeit mit den Mobilfunkanbietern nach guten Lösungen. Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet, dass das Bildungsministerium dies engagiert vorantreibt. Es ist wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf zurückgelassen werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2020

Auch angesichts der Coronavirus-Pandemie gelte, dass Kinder selbstverständlich Kontakt zu beiden Eltern behalten sollen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19046) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Umgangsrecht angesichts von COVID-19 (19/18569). Erkenntnisse über diesbezügliche Probleme lägen der Bundesregierung nicht vor. Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, beziehe sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben, heißt es in der Antwort. Die bisherigen Vereinbarungen, Regelungen oder gerichtlichen Entscheidungen zum Umgang gälten weiterhin. Bei der Frage, wie man die persönliche Begegnung zwischen Eltern und Kind in Zeiten der Coronavirus-Pandemie am besten organisiert, sollten die Eltern sich, wie sonst auch, immer am Kindeswohl orientieren und beachten, dass grundsätzlich eine gute emotionale Bindung und der Kontakt zu beiden Eltern dem Kindeswohl dient.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.515 vom 19.05.2020

„Die Corona-Krise deckt die Schwächen des Bildungssystems in Deutschland gnadenlos auf. Sie macht deutlich, welche Probleme die Globalisierung mit sich bringt und wie tief gespalten die Gesellschaften sind“, sagte Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am „Tag der Arbeit“ in Frankfurt a.M. „Solidarisch ist man nicht alleine“, lautet das Motto am 1. Mai. „Gesundheit first – solidarisch zu sein, heißt in Corona-Zeiten, Abstand zu halten“, betonte Tepe. Weltweit feiere die Gewerkschaftsbewegung diesen „Tag der Arbeit“ zum ersten Mal digital. In Deutschland verzichteten die DGB-Gewerkschaften auf Demonstration. Tepe stellte fest, dass 2020 eine Ausnahme sei und bleiben werde.

„Bildung wird seit mindestens 20 Jahren sträflich vernachlässigt. Jetzt holen uns die Versäumnisse der Vergangenheit ein. Probleme, Hygiene und Infektionsschutz sicherzustellen, hängen auch mit den 43 Milliarden Euro Investitionsstau allein an den Schulen zusammen. Die Reinigung der Bildungseinrichtungen wurde outgesourced. Bildung für das digitale Zeitalter fit zu machen, ist zu spät und zu zögerlich angegangen worden. Zudem sind wir sehenden Auges in einen dramatischen Lehrkräfte- und Fachkräftemangel in den Kitas hineingesteuert“, betonte die GEW-Vorsitzende. Platzmangel führe zu überfüllten Kitas, Schulklassen und Hörsälen an den Hochschulen.

Der Mangel an Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften stelle die Kitas und Schulen auf dem Weg einer schrittweisen Öffnung vor große Probleme. Auch weil der Altersschnitt hoch sei und viele Lehrende zu den Risikogruppen zählten und deshalb nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürften. „Die soziale Spaltung in Deutschland verschärft sich durch den Fernunterricht. Kinder aus armen Familien sind schlechter mit digitalen Medien ausgestattet, sie müssen in beengten Wohnverhältnissen lernen. Dieses Problem muss unverzüglich gelöst werden. Wir brauchen weitere zusätzliche Ressourcen, die nach Sozial-Index vergeben werden“, unterstrich Tepe.

Die Gewerkschaften kämpften gemeinsam für einen besseren Schutzschirm der Beschäftigten gegen die Folgen der Wirtschaftskrise. Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent (87 Prozent für Familien) sei ein richtiger Schritt, auch wenn er spät gekommen sei. „Sorgen bereiten die prekär Beschäftigten in der Weiterbildung und der Hochschule sowie die Studierenden. Ihre Existenz ist bedroht, sie dürfen nicht ins Bodenlose fallen. Hier muss die Politik kräftig nacharbeiten“, verlangte die GEW-Vorsitzende. „Auffällig ist, dass viele Frauen zwar auf wichtigen Arbeitsplätzen tätig sind, aber schlecht bezahlt werden. Ihre Arbeit muss dringend aufgewertet werden.“

Info: Die Gewerkschaften verzichten in diesem Jahr zum ersten Mal seit der Gründung des DGB 1949 auf die traditionellen „Tag der Arbeit“-Demonstrationen und -Feiern auf den Straßen und Marktplätzen der Republik. Der DGB bietet einen Livestream mit einem bunten Mix aus Politik und Kultur an.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstandvom 01.05.2020

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Seehofer,

am 9. Mai wird der Europatag gefeiert. Dieser Tag steht für ein gemeinsames Europa in Frieden und Freiheit. Die Grundrechtscharta der Europäischen Union mit dem Vertrag von Lissabon ist das Herzstück der Europäischen Union und mit ihr die Freizügigkeit und die damit einhergehenden offenen Grenzen. Diese Freizügigkeit dient nicht nur dem freien Warenverkehr. Sie gibt den Menschen in Europa die Möglichkeit, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, sich niederzulassen, zu studieren und zu arbeiten. Die europäischen Staaten wuchsen zusammen, die Grenzen fielen, ein gemeinsames europäisches Zusammenleben entstand und mit ihnen vielfältige europäische familiäre Konstellationen. Diese Paare und Familien leben den europäischen Gedanken und für sie war bisher die Freizügigkeit ein selbstverständlicher Teil ihrer Lebensplanung. Die Corona Pandemie stellt nun diesen Gedanken der Freiheit vor eine Zerreißprobe. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, fielen als erstes die Schlagbäume.

In Europa leben Millionen binationaler Paare. Allein in Deutschland ermittelte der Mikrozensus 2017 eine Zahl von 1,5 Millionen. Viele Paare kommen zahlenmäßig hinzu, da sie nicht miteinander verheiratet sind. Sie konnten bislang ihre Beziehung innerhalb Europas auch ohne Trauschein gut leben, wie tausende andere Paare auch.

Die Wiedereinführung nationaler Grenzen, die uns zurückwerfen in eine schon fast vergessene Zeit, führte für unverheiratete binationale Paare zu einer plötzlichen Trennung. Das Fallen der Schlagbäume ging durch die Paare hindurch, unterbrach unvermittelt ihre Beziehung, beendete abrupt über Wochen ihre gemeinsame Lebensplanung. Gerade in Krisenzeiten sind Menschen auf Nähe und Unterstützung angewiesen. Die Grenzschließungen verwehren diesen Paaren den emotionalen Rückhalt, den eine Liebesbeziehung geben kann. Und sie sind in einem Europa der offenen Grenzen für diese Paare extrem belastend und nicht nachvollziehbar.

„Ich bin im Badischen aufgewachsen – verbunden im Dreiländereck Deutschland-Schweiz-Frankreich. Für uns hier gibt es keine Grenzen mehr. Mein Partner ist Schweizer, wohnhaft in Basel. Uns trennen 15 Minuten S-Bahnfahrt. Wir sind nicht verheiratet, bisher war das kein Thema. Dies ist uns nun zum Verhängnis geworden. Wir dürfen uns seit Wochen nicht sehen. Und auch wenn wir nun kurzfristig heiraten wollten, wäre dies nicht möglich, denn laut Bundesgrenzschutz-Seite, darf ein Ausländer nicht einmal zur eigenen Hochzeit einreisen, da eine Hochzeit keinen triftigen Grund darstellt. Wie uns geht es vielen: Deutsche mit Partnern in der Schweiz oder Frankreich. Aus der Traum.

Hunderttausende Grenzgänger können tagtäglich pendeln. Dass einerseits Einreisen aus beruflichen Gründen möglich sein sollen, während elementare soziale Strukturen mit Füßen getreten werden, ist ein Schlag ins Gesicht, nicht nur für Personen in der Grenzregion. Dahinter stehen Menschen, die zutiefst verzweifelt sind. Grenzen die kaum mehr existierten ziehen sich nun quer durch das Leben der Betroffenen und trennen sie ausgerechnet in dieser schwierigen Zeit von ihren wichtigsten Bezugspersonen. Die psychischen Folgen sind immens. In Frankreich gab es schon Suizide und auch hier ist spürbar, dass Depressionen und Angstzustände zunehmen. Geben Sie diesen Menschen wieder ihren Halt zurück, den sie jetzt mehr denn je brauchen. Bitte ignorieren Sie diese Menschen nicht und vertrösten sie auf Juni oder gar noch länger.“ Gudrun F.

Sehr geehrter Herr Minister Seehofer, dieses Beispiel steht stellvertretend für zahlreiche andere, die unseren Verband seit März erreichen. Je länger die Corona Pandemie anhält, je länger die innereuropäischen Grenzen geschlossen sind, desto schwieriger gestaltet sich die Situation für diese Paare. Selbstverständlich gilt es, das Infektionsgeschehen einzudämmen, das versteht auch jedes Paar. Keines dieser Paare will zur Ausbreitung des Virus beitragen. Sie wollen verantwortlich und unter Berücksichtigung bestehender Schutzmaßnahmen mit ihren Partner*innen zusammen sein. In der gesamten Debatte um die Bekämpfung des Virus Covid 19 werden leider Paare und Familien viel zu wenig in den Blick genommen. Ihre Belastungen werden kaum thematisiert.

Wir möchten betonen, dass es sich bei den hier angesprochenen Paaren um langfristige Beziehungen handelt, die füreinander einstehen und gegenseitig Verantwortung übernehmen. Ebenso wie verheiratete Paare. Eine junge Frau beispielsweise hat ihre Wohnung und ihre Arbeitsstelle gekündigt, um zu ihrem Partner in die Schweiz zu ziehen. Dann kam die Corona Pandemie und schloss die Grenzen. Diese junge Frau hat ihre Lebensgrundlage in Deutschland aufgegeben, sie steht ohne Arbeit und ohne Wohnung in Deutschland da, kann aber ihr “neues Leben” in der Schweiz nicht realisieren.

Herr Minister Seehofer, es sind viele einzelne Schicksale, die hinter der großen Anzahl der europäischen Paare stehen, auf die an dieser Stelle nicht vertieft eingegangen werden kann.

In einem vereinten Europa sollte es aber doch möglich sein, trotz der Krise, diesen Paaren die Möglichkeit zu geben, zusammen zu kommen.

So könnten nach dem Beispiel Schweiz und Österreich Passierscheine ausgestellt werden, die auf einer Selbstauskunft basieren. Mit einer entsprechenden Anweisung an die Grenzbeamten. Dies wäre eine unbürokratische, sofort umsetzbare Möglichkeit auch für Deutschland – unabhängig von einer allgemeinen Grenzöffnung.

Wir bitten Sie daher im Interesse zahlreicher europäischer Paare und als Zeichen für den Europatag, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Herr Minister Seehofer: Bitte lassen Sie binationale unverheiratete Paare innerhalb Europas wieder zusammenkommen!

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 08.05.2020

Anlässlich des 1. Mai, dem Tag der Arbeit, erklärt Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Corona-Pandemie macht aktuell vor dem 1. Mai nicht halt. Auch wenn wir morgen nicht auf den Straßen sein können, geht unser Engagement für eine solidarische Gesellschaft ohne Armut weiter. Untersuchungen zeigen immer wieder, wie wichtig Arbeit für die meisten Menschen ist. Gesellschaftliche Teilhabe in unserer Gesellschaft muss daher bedeuten, Zugang zu guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit zu haben, verlässliche soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit zu erfahren und eine fördernde und unterstützende Arbeitsmarktpolitik vorzufinden, die immer wieder Brücken baut.

Mit diesem Anspruch auf Teilhabe und einen solidarischen Sozialstaat blicken wir auf die Gesellschaft, erleben jedoch eine andere Realität: Der Anteil prekärer Beschäftigungsverhältnisse bleibt hoch. Neun Millionen Menschen arbeiten zu Niedriglöhnen, über eine Million Menschen müssen ihren Lohn mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Ein Jahrzehnt des Aufschwungs, steigender Ungleichheit und Vermögenskonzentration ist an armutsbetroffenen Menschen und unteren Einkommensgruppen vorbei gegangen. Besonders bitter ist die Situation der Millionen Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen, die verlässlich und verantwortungsvoll für andere Menschen da sind und die Gesellschaft nicht nur während der Corona-Pandemie zusammenhalten. Diese systemrelevanten Berufe in den Branchen Gesundheit, Pflege, Erziehung und Einzelhandel vereint, dass sie mehrheitlich schlecht bezahlt und unter schwierigen Bedingungen ausgeübt werden.

Wir treten daher gemeinsam für eine andere Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein – für höhere Mindestlöhne und Regelbedarfe, für eine Stärkung der Tarifbindung, für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur und für einen wirksamen Ausgleich zwischen Arm und Reich. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, aber unsere Solidarität bleibt!“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak)vom 30.04.2020

Angesichts der Kosten für eine sozial gerechte Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie bei gleichzeitigem Einbruch der Steuereinnahmen fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Vermögensabgabe zur solidarischen Krisenbewältigung. Der Verband warnt vor einer gefährlichen Verschärfung der sozialen Spaltung, sollte die Große Koalition jetzt nicht zu einem sozial ausgewogenen, solidarischen Krisenmanagement finden. Dazu gehöre zwingend ein sofortiges armutspolitisches Notprogramm sowie die Heranziehung sehr großer Vermögen zur Finanzierung der Krisenbewältigung.

„Es steht völlig außer Frage, dass die Folgen dieser Krise nur bewältigt werden können, wenn diejenigen, die über sehr großen Reichtum verfügen, zur solidarischen Finanzierung der Kosten herangezogen werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Angesichts der aktuellen Steuerschätzung, die von Mindereinnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe ausgeht, seien entschlossene steuerpolitische Maßnahmen zwingend. „Es darf auch in dieser Koalition keine steuerpolitischen Tabus mehr geben. Auf den Kabinettstisch gehören genauso gut Konzepte für eine Vermögensabgabe wie für eine Reichensteuer. Wenn jetzt die falschen Maßnahmen ergriffen werden, droht unsere Gesellschaft auseinanderzubrechen“, warnt Schneider.

Corona wirke wie ein „Brennglas“, das soziale Schieflagen verschärfe. Überhaupt kein Verständnis zeigt der Verband daher für die bisherige Weigerung der Großen Koalition, armen Menschen in der Krise eine finanzielle Soforthilfe zu gewähren. Der Paritätische kritisiert vor diesem Hintergrund das so genannte Sozialschutzpaket II, das heute im Bundestag beraten wird, als „armutspolitische Enttäuschung“. Der Verband bekräftigt seine Forderung nach finanzieller Soforthilfe für alle Menschen, die existenzsichernde Sozialleistungen wie Hartz IV, Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Konkret fordert der Paritätische einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 100 Euro sowie eine Einmalzahlung für krisenbedingte Zusatzausgaben von 200 Euro.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus DGB, Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Verbraucherschutzorganisationen, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Deutschen Kinderhilfswerk hat der Paritätische unter dem Motto #100EuroMehrSofort einen Aufruf für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und für Solidarität gerade auch mit den Ärmsten vorgelegt. Zwischenzeitig haben sich weitere Bundesorganisationen und auch Bündnisse auf Landesebene hinter die Forderung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.05.2020

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Zum internationalen Tag der Familie (15. Mai) betonen Familienministerin Ur-sula Nonnemacher und die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienver-bände in Brandenburg (LAGF) Bedeutung und zentrale Funktion der Familie. „Als Rückgrat der Gesellschaft leisten Familien in diesen besonderen Zeiten Herausragendes: Mütter und Väter betreuen ihre Kinder, unterstützen sie bei den Schulaufgaben und arbeiten von zu Hause aus. Es zeigt sich einmal mehr: die Gesellschaft kann sich auf die Familien verlassen, dafür mein herzlicher Dank!“, so Ministerin Nonnemacher.

Mit der frühen Erweiterung der Notfallbetreuung hat Brandenburg die in der Corona-Pandemie besonders geforderten Alleinerziehenden entlastet.

Die 32 vom Land geförderten Familienzentren stehen weiterhin beratend zur Seite, wenn auch vorübergehend telefonisch oder digital.

Die Landesregierung will Familien aber auch langfristig finanziell entlasten und das System familienbezogener Leistungen bündeln. Daher wird die bundesweite Ein-führung einer Kindergrundsicherung unterstützt, denn nur hierüber kann es zu-friedenstellend gelingen, Familien die ihnen zustehenden Leistungen zukommen zu lassen.

Ursula Nonnemacher: „Familien verdienen nicht nur während der derzeitigen Pandemie unsere Anerkennung und Wertschätzung. Sie sorgen dafür, dass die Gesellschaft funktioniert! Ich freue mich, dass wir am Tag der Familie im Bundesrat die Sonderregelungen bei der Inanspruchnahme von Elterngeld beschließen, die für viele Eltern Corona-bedingte finanzielle Härten verhindern.“ Birgit Uhlworm von der LAGF: „Familien brauchen keine Almosen, sondern ge-zielte Unterstützung sowie Anerkennung und Wertschätzung. Die vom Land Brandenburg finanzierten Einrichtungen und Verbände sind in diesen Zeiten ver-lässliche Ansprechstellen und stehen den Familien zur Seite.

Diese Infrastruktur für Familien muss erhalten und ausgebaut werden.“

Quelle: PressemitteilungMinisterium für Soziales, Gesundheit, Integration undVerbraucherschutzvom 14.05.2020

Viele Familien erleben durch die Pandemie große Belastungen. Zum Internationalen Tag der Familie betont die Arbeiterwohlfahrt, dass viele davon nicht neu seien – sondern die Krise nur das Brennglas auf bestehende Probleme hält. Familien müssten endlich besser unterstützt werden, fordert der Verband.

„In diesen Krisenzeiten zeigt sich besonders deutlich, dass wir Familien wieder in die Lage versetzen müssen, Raum für Entwicklung und Geborgenheit geben zu können“, so Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Viele Familien hatten schon vor der Krise zu kämpfen, weil sie von Armut bedroht waren, Beruf und Familie vereinen mussten oder die Pflege von Angehörigen organisierten. Die jetzige Belastungssituation zeigt nur, wie sträflich wir als Gesellschaft Familien mit diesen Herausforderungen allein gelassen haben. Das muss sich ändern! Damit Familien Schutz und Fürsorge für alle Familienangehörigen bieten und Teilhabe organisieren können, brauchen sie deutlich bessere Rahmenbedingungen und eine stärkere Beachtung, als das derzeit der Fall ist.

Durch die Schließung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege steht nur ausgewählten Familien eine eingeschränkte Kinderbetreuung zur Verfügung. Viele Eltern müssen im Moment nicht nur die Lernwege ihrer Kinder begleiten, sondern ihnen schulrelevanten Lernstoff selbst vermitteln – oft genug neben der Erwerbsarbeit im Homeoffice und weiteren Pflichten. Homeschooling und Homeoffice als neue Realität in den Familien sind das Einfallstor für neue Bildungsungerechtigkeiten. Insbesondere in armutsbetroffenen Haushalten und für Alleinerziehende droht die Corona-Krise zu einer fundamentalen Chancen-Krise zu werden!“

Grundsätzlich fordert die AWO daher ein verständliches und am Lebensverlauf orientiertes Gesamtkonzept, das Menschen und Familien ermöglicht, ein Leben nach ihren Vorstellungen selbstbestimmt und ohne Angst zu leben und dabei Fürsorge erbringen und empfangen zu können. Wissenschaftler*innen haben hierfür schon Vorschläge, wie zum Beispiel das Optionszeitenmodell für atmende Lebensläufe, erarbeitet. Diese müssen aus Sicht der AWO endlich einer gesamtgesellschaftlichen Debatte zugeführt und umgesetzt werden, damit Familien ihre Funktionen – auch für die Stabilität unserer Gesellschaft – wieder erfüllen können.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.05.2020

Durch Kurzarbeit und Lohnausfälle wegen der Corona-Pandemie hat sich die finanzielle Situation von Familien verschärft. „Eine Senkung der Mehrwertsteuer für Kinderprodukte würde Familien schnell helfen und ist einfach umzusetzen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit geringem Einkommen würden besonders profitieren.

Der DFV fordert, dass die Mehrwertsteuer für Produkte wie Babynahrung, Windeln und Kinderkleidung von 19 auf sieben Prozent gesenkt wird. Anstoß ist der Gesetzentwurf zur Senkung der Umsatzsteuer für die angegriffene Gastronomie, der heute im Bundestag beraten werden soll. „Was für Restaurants möglich ist, muss auch für Familien zu machen sein. Kinderprodukte gehören zum familiären Grundbedarf und sollten wie Milch, Mehl und Tee günstiger zu konsumieren sein“, so Zeh.

Schon in gewöhnlichen Zeiten haben Familien hohe Ausgaben beim Verbrauch. Allein aufgrund ihres Wachstums benötigen Kinder in manchen Lebensphasen mehrmals im Jahr neue Kleidung und Schuhe. „Die Entlastung von Familien über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ist ein längst überfälliger, notwendiger Schritt“, sagt der DFV-Präsident. Perspektivisch müsse es für Familien eine Rückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt bzw. das Existenzminimum des Kindes entfallen.

Die Senkung der Mehrwertsteuer für Kinderprodukte ist eine jahrelange Forderung des DFV. „Der Deutsche Familienverband hat die Bedürfnisse von Familien im Blick. Kinder und ihre Eltern müssen bei allen Gesetzen und Verordnungen berücksichtigt werden, bei den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie besonders“, so Zeh. „Familien tragen wesentlich zur Überwindung dieser Krise bei. Sie sollten in erster Linie ermutigt und unterstützt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.05.2020

Jedes Jahr am 15. Mai findet der Internationale Tag der Familie statt. Mit diesem Gedenktag erinnert die UN an die Bedeutung und den Wert von Familie. In diesem Jahr erinnert die UN in ihrem Aufruf daran, dass die Reaktion auf die Corona-Krise eine echte Gelegenheit bietet, die Art und Weise, wie Volkswirtschaften und Gesellschaften funktionieren, zu überdenken und zu verändern, um eine größere Gleichheit für alle zu fördern.

Dazu sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Hinter den Familien liegt ein Marathon an Zumutungen wegen der Corona-Pandemie: Geschlossene Schulen und Kitas, Home-Office und Home-Schooling, kein direkter Kontakt mit Großeltern oder Freunden – all das sind enorme Belastungen für alle, die mit Kindern leben.

Zugleich zeigt die Krise eindrucksvoll: Familien sind der Anker, der unsere Gesellschaft nach wie vor stabilisiert. Deshalb brauchen Familien dringend mehr politisches Gehör: für eine familiengerechte Arbeitswelt mit fairen und gleichen Löhnen für Frauen und Männer, für beste Kinderbetreuung, bezahlbaren Wohnraum und wirksame Hilfe, wenn es Probleme gibt.

Auch jetzt in der Krise stimmen die Prioritäten wieder nicht: Viele Eltern und noch mehr Kinder würden sich freuen, wenn sich die Politik genauso viele kreative Gedanken über die Öffnung weiterer Schulen und Kitas machte wie über den Spielbetrieb des Milliardengeschäfts Bundesliga.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2020

In der Corona-Pandemie wird deutlich wie nie, dass die Rechte von Kindern keine Priorität besitzen.

„Die Kinderrechte werden in der Pandemie zur Privatsache der Familien erklärt. Es bleibt den Eltern, vor allem den Müttern, überlassen, für die Gewährleistung etwa des Rechts auf Bildung zu sorgen. Ich bin überzeugt: Stünden die Kinderrechte schon heute im Grundgesetz, die Pandemiepläne hätten eine andere Prioritätensetzung – zugunsten der Kinder und ihren Familien. Nie wurde deutlicher, dass Kinderrechte Rechte gegen den Staat sind, nicht gegen die eigenen Eltern“, erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers.

Kinder haben ein Recht auf Bildung, sie haben ein Recht auf Spielen und ein Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Diese Rechte spielen in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle.

„Lange Zeit gab es keinen Plan dafür, wie eine schrittweise Öffnung von Kitas und Schulen aussehen könnte. Stattdessen wurde viel Energie und Kreativität für die Entwicklung von Hygieneplänen für den Spielbetrieb der Fußballbundesliga aufgewendet. Erst nach heftigem Protest von Eltern und Kinderschutzorganisationen gibt es nun etwas Bewegung,“ so Heinz Hilgers weiter.

Die Große Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag auf die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verständigt. Sowohl Union als auch SPD hatten diese Forderung in ihren Wahlprogrammen formuliert. Die Parteien brechen damit nicht nur den Koalitionsvertrag, sondern auch ihre Wahlversprechen.

„Das ist ein enttäuschendes Signal an die Familien und Kinder in unserem Land“, ergänzt Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverbande.V.(DKSB) vom 15.05.2020

Der 15. Mai ist der Internationale Tag der Familie.

Aus diesem Grund hat sich der Verband binationaler Familien und Partnerschaften in einem Offenen Brief an die Minister Maas und Seehofer gewandt.

Der Internationale Tag der Familie bekräftigt die Bedeutung von Familie auch und gerade in Krisenzeiten. Ihr gebührt Anerkennung und Zuspruch.

In diesem Offenen Brief wird auf die prekäre Lage binationaler Paare in der Corona-Zeit hingewiesen und um eine unbürokratische Erleichterung der Einreise der Partner*innen gebeten.

Offener Brief

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.05.2020

Im Corona-Jahr 2020 zeigen Familien täglich, was sie leisten. Sie synchronisieren die Erfordernisse von Beruf und Schule, Hobby und Alltag. Alles, was sonst wohlgeordnet nebeneinander funktioniert, wird nun von einer Einheit getragen und treuhänderisch weitergeführt. „Die Gesellschaft hat sich stillschweigend auf die Familien verlassen, wohl in der unerschütterlichen Annahme, dass sie verlässlich sind“, erklärt Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD).

„Wenn wir jetzt beginnen, unsere Gesellschaft wieder zu aktivieren, dürfen wir die Familien nicht bloß mitdenken, sondern alle Pläne müssen von der Familie ausgehen. Sie muss wieder ein relevanter Maßstab gesellschaftlichen Denkens werden“, so Müller. „Mütter und Väter haben ihre Qualitäten gezeigt und jetzt ist es eine Frage der Verantwortung und wirtschaftlichen Weitsicht, Müttern und Vätern auf dem Arbeitsmarkt mit Flexibilität, Kulanz und Wertschätzung entgegen zu kommen.“
Familie bedeutet auch Zusammenhalt über Generationen hinweg, Sorge und Fürsorge, geteilte Freude und schmerzliches Vermissen – besonders zwischen ganz Jungen und Älteren. Für Familien stellt sich deshalb gar nicht die Frage, ob sie eine Generation „unbequem“ finden. Sie würden sich nie in eine Konkurrenz von Jung und Alt treiben lassen, denn sie sind verbunden als Enkel, Töchter, Söhne, Väter, Mütter und Großeltern.

Die von manchem als „spießig und einengend“ beargwöhnte Familie zeigt sich als verlässliches Sprungtuch für so viele Menschen, die innerhalb kürzester Zeit aus beruflichen und sozialen Bezügen gerissen wurden. „Dass es die in Familien gelebten Softskills sind, die eine Gesellschaft in der Krise stabil halten, dürfte nun jedem klar geworden sein“, so Müller.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 15.05.2020

SCHWERPUNKT III: Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie/ Regenbogenfamilientag

Zum diesjährigen Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17.05., kurz IDAHOT, werden die meisten geplanten Aktionen auf Grund der aktuellen Vorsichtsmaßnahmen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden können. Umso wichtiger ist es daher aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt, an diesem Tag Solidarität mit allen Opfern von Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie zu zeigen.

In Deutschland identifizieren sich rund 7,5 % der Menschen ab 14 Jahren als LGBTI*. Nach wie vor erleben viele von ihnen ein diskriminierungsfreies und anerkennendes Umfeld eher im Freundeskreis sowie in Szene- und Gruppenzusammenhängen, statt in der Herkunftsfamilie.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Durch den fast kompletten Wegfall vieler sozialer Angebote auf Grund der aktuellen Kontaktbeschränkungen sind beispielsweise ältere allein lebende LGBTI* stärker isoliert. Auch für Jugendliche in ihrer Outing-Phase kann eine besondere Belastung entstehen, wenn sie sich nicht mit anderen austauschen können. Benachteiligte Gruppen, wie trans*- und inter Personen, die sowieso schon in höherem Maße sozialer Ablehnung ausgesetzt sind, könnten durch die weitere Abnahme sozialer Kontakte von zusätzlicher Einsamkeit und Isolation betroffen sein. Daher rufen wir dazu auf, Beratungsstellen und Begegnungsorte für LGBTI* bei den gegenwärtigen Diskussionen um Wiedereröffnungen nicht zu übersehen und die Bereitstellung ihrer wichtigen Angebote auch während der Corona-Krise weiterhin zu gewährleisten.“

Nach wie vor werden auch in Deutschland Menschen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität diskriminiert oder werden Opfer physischer oder psychischer Gewalt. So ist in den vergangenen Jahren nicht nur die Zahl direkter Angriffe auf Lesben, Schwulen, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen deutlich gestiegen. Ebenfalls häufen sich die Fälle bewusster Provokationen im öffentlichen Raum, unter anderem wird das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin regelmäßig beschmiert und beschädigt.

Brigitte Döcker: „Wir lassen es nicht zu, dass queere Menschen in Deutschland an vielen Orten weiterhin einem Klima der Angst und Ablehnung oder absichtlichen Anfeindungen ausgesetzt sind. Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich insbesondere in ihren Einrichtungen mit gezielten Projekten, Maßnahmen, Angeboten und Schulungen für eine Willkommenskultur der Vielfalt ein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 14.05.2020

Am internationalen Tag gegen Homosexuellen-, Bisexuellen-, Inter- und Trans*feindlichkeit am 17. Mai 2020 mahnen weltweit Organisationen, Institutionen, Netzwerke und Initiativen der LSBTIQ*-Communities durch verschiedenste Aktionen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Diskriminierungen, Gewalt und Ablehnung gegenüber Lesben, Schwulen, Trans*personen, Bisexuellen, Interpersonen und Queers beendet werden müssen.

Nach wie vor werden weltweit Menschenrechte verletzt, wenn Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität verfolg, eingesperrt und getötet werden. Auch in Deutschland werden jährlich viele LSBTIQ*-Menschen nach wie vor angepöbelt, geschlagen, gedemütigt. Ebenso strukturelle Benachteiligungen und das Ignorieren der Lebensrealitäten von gleichgeschlechtlich liebenden Menschen und Trans*personen widerspricht den Grundrechten auf ein selbstbestimmtes Leben und Gleichstellung.

Constanze Körner, Leiterin und Projektkoordinatorin von Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V. sagt dazu:

„Gerade in diesen Zeiten der Kontakteinschränkungen und fehlender öffentlicher Bilder von Vielfalt müssen wir mit Kreativität und Stolz sichtbar und verbunden bleiben und solidarisch miteinander sein. Denn egal ob im Coming-out, wartend im Stiefkindadoptionsverfahren oder einsam zu Hause, wir müssen füreinander da sein, weiter für unsere Rechte kämpfen und sichtbare Zeichen für eine vielfältige Gesellschaft setzen.“

Hissen der Regenbogenfahne zum IDAHOBIT

Am Dienstag, den 12. Mai 2020 um 12 Uhr wird vor dem Rathaus Hellersdorf, Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin, die Bezirksbürgermeisterin von Marzahn-Hellersdorf Dagmar Pohle zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes Maja Loeffler und Vertreter*innen von Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V. als Trägerin des neuen Projektes im Bezirk „Lesben* in Marzahn-Hellersdorf stärken!“ die Regenbogenfahne hissen.

Am Freitag, den 15. Mai 2020 um 12 Uhr wird vor dem Rathaus Lichtenberg, Möllendorfstr. 6, 10367 Berlin, der Bezirksbürgermeister von Lichtenberg Michael Grunst zusammen mit Vertreter*innen von Lesben Leben Familien (LesLeFam) e.V. als Trägerin verschiedener Projekte für Lesben*, Regenbogenfamilien und die queere Community im Bezirk die Regenbogenfahne hissen.

Bei beiden Fahnenhissungen werden die Kontakt- und Hygienevorschriften beachtet.

Informationen zum IDAHOT

Immer am 17. Mai wird seit 2005 der internationale Tag gegen Homophobie und Transphobie (englisch: International Day Against Homophobia and Transphobia, IDAHOT, später IDAHOBIT) mit verschiedensten Aktionen weltweit begangen, um an den 17. Mai 1990 zu erinnern. An diesem Tag hat die Weltgesundheitsorganisation WHO Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel der Krankheiten gestrichen. Für Transsexualität folgte die Streichung erst 2018.

Informationen zu Lesben Leben Familie (LesleFam) e.V.

Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V. wurde im Februar 2018 in Berlin gegründet und unterstützt lesbische* Frauen* und Regenbogenfamilien in unterschiedlichen Lebensmodellen und Lebenslagen und vertritt ihre Interessen in Gesellschaft und Politik. Durch Vernetzung, konkrete Maßnahmen und Angebote will LesLeFam die gesellschaftliche Sichtbarkeit und Akzeptanz von lesbischen* Frauen* und ihren Familien verbessern – über Generationen hinweg und unabhängig von Identitäts- und Lebensentwürfen sowie Familienformen.
Alle weiteren Informationen: www.leslefam.de

Quelle: PressemitteilungLesben Leben Familie (LesLeFam) e.V.vom 11.05.2020

Am 3. Mai 2020 begehen Regenbogenfamilien aus vielen Ländern und Städten auf der ganzen Welt den International Familiy Equality Day (IFED), um sich als Familien stolz zu zeigen und auf die Vielfalt von Familien hinzuweisen. Sie stehen zusammen für gleiche Rechte, mehr Teilhabe und Sichtbarkeit.

In diesem Jahr lautet das Motto des IFED „Family Diversity in Education“, um darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder zum Beispiel in Kindertagesstätten und Schulen diese Familienvielfalt erleben und entdecken können und Regenbogenfamilien in Materialien, Büchern und Aufgabenstellungen berücksichtigt werden müssen.

Dazu sagt Constanze Körner, Leiterin von Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V.:

„Immer mehr Menschen, die sich der LSBTIQ*-Community zugehörig fühlen, gründen überall auf der Welt Familien. Doch längst werden sie nicht überall als gleichwertige Familien anerkannt. Auch in Deutschland haben Regenbogenfamilien noch immer nicht die Rechte, die sie brauchen, um von Anfang an als Familien abgesichert zu sein und diskriminierungsfrei zu leben. Diese Rechte fordern wir jeden Tag – nicht nur am IFED! Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern kommen zudem nur selten in Kinderbüchern vor und in Schulbüchern fehlen sie ganz. Das muss sich ändern!“

Malaktion von Lesben Leben Familie e.V. zum IFED

Aufgrund der weltweiten Covid-19-Pandemie fallen zum IFED 2020 viele Aktionen von Organisationen und Gruppen für Regenbogenfamilien aus oder werden ins Internet verlegt. So hat LesLeFam alle Regenbogenfamilien aufgerufen an einer Malaktion teilzunehmen. Eltern, Kinder, Verwandte und Freund*innen sind eingeladen Bilder von ihrer Regenbogenfamilie zu gestalten und dem, was sie sich für die Zukunft wünschen.
Die Bilder können direkt an info@leslefam.de geschickt werden oder direkt am 3. Mai 2020 auf der Facebookseite Lesben Leben Familie hochgeladen werden.

Informationen zum International Family Equality Day (IFED)

Der International Family Equality Day (IFED) wurde zum ersten Mal im Jahr 2012 ausgerufen und immer auf den ersten Sonntag im Mai festgelegt. Die Tatsache, dass weltweit immer mehr Regenbogenfamilien geründet werden und sich Organisationen und Netzwerke für ihre Interessen einsetzen, hat dazu geführt, dass es den Wunsch nach einem Zusammenschluss gab, um die Anliegen und Sichtbarkeit von Regenbogenfamilien hervorzuheben.
Alle weiteren Informationen unter: https://internationalfamilyequalityday.org/

Quelle: PressemitteilungLesben Leben Familie (LesLeFam) e.V.vom 30.04.2020

Bundesregierung muss Nationalen Aktionsplan und LSBTI-Inklusionskonzept vorlegen

Am Sonntag, den 17.05. ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT). An diesem Tag erinnern Menschen weltweit an den 17. Mai 1990, der Tag, seit dem die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität nicht länger als Krankheit einstuft. Anlässlich des IDAHOBIT erklärt Alfonso Pantisano, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

In Polen rufen Städte LSBTI-freie Zonen aus. Ungarn möchte transgeschlechtlichen Personen faktisch die Existenz absprechen und in Uganda diskutiert die Regierung immer wieder über die Einführung der Todesstrafe für Homosexuelle. Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) wird weltweit die Existenz und das Recht auf ein offenes und selbstbestimmtes Leben verweigert. In vielen Ländern drohen ihnen Gefängnisstrafen, Folter und mitunter sogar die Todesstrafe. Ihr Recht auf persönliche Sicherheit, auf Privatsphäre, auf Meinungs-, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ist oftmals nicht einmal ansatzweise gewährleistet. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert einen glaubwürdigen und konsequenten Kampf gegen Kriminalisierung und Diskriminierung. Deutschland hat aus seiner Geschichte heraus eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen an LSBTI entschieden entgegenzutreten.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Achtung und Förderung der Menschenrechte und zum Kampf gegen die Diskriminierung von LSBTI. Den hehren Worten müssen noch stärker Taten folgen und das längst versprochene LSBTI-Inklusionskonzept für die Entwicklungszusammenarbeit und Auswärtigen Beziehungen verabschiedet werden. Viele mutige Aktivist*innen riskieren tagtäglich ihr Leben und ihre Sicherheit für die Anerkennung und den Schutz ihrer Communities. Sie brauchen Unterstützung.

Auch in Deutschland werden Grundrechte von LSBTI eingeschränkt oder nicht vollständig garantiert. Ohne Frage: In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von LSBTI erkämpft und gewonnen. Aber: Gleichzeitig werden sie im Alltag auch heute noch benachteiligt, verleugnet, beleidigt oder angegriffen. Diese Fälle alltäglicher LSBTI-Feindlichkeit werden auch unterstützt durch gesellschaftliche Autoritäten und staatliche Politik. Daher fordert der LSVD einen wirksamen und auf die Zukunft gerichteten Nationalen Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit. Das wäre ein staatliches Bekenntnis, dass LSBTI als gleichwertiger Teil zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben.

#MutigGegenHass: Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai, ab 18:00 Uhr spricht LSVD-Bundesvorstand Alfonso Pantisano mit LSBTI-Aktivist*innen aus dem In- und Ausland. Die Konferenz streamen wir live auf unserer Facebook-Seite

Auf der LSVD-Homepage haben wir hier auch einen Überblick über Veranstaltungen der LSVD-Landesverbände zum IDAHOBIT2020 zusammengestellt.

Hintergrund

Nachhaltigen Schutz für die Menschenrechte von LSBTI umsetzen! Bundesregierung muss LSBTI-Inklusionskonzept in den internationalen Beziehungen endlich verabschieden

Menschenrechte schützen, Diskriminierungen beseitigen. Zivilgesellschaftliche Anforderungen an den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, Homophobie und Transfeindlichkeit der Bundesregierung

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 15.05.2020

Verheiratete Zwei-Mütter-Familien sollten aus Anwendungsbereich des geplanten Adoptionshilfegesetzes ausgeklammert werden

Am Sonntag, den 03. Mai 2020, ist der Internationale Regenbogenfamilientag. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Eine dramatische Verschärfung der Situation durch das geplante Adoptionshilfegesetz muss zudem unbedingt verhindert werden.

Mit dem Adoptionshilfegesetz soll das Verfahren der Stiefkindadoption erschwert werden. Der LSVD hat den Familien- und den Rechtsausschuss des Bundestages gebeten, Zwei-Mütter-Familien vom Anwendungsbereich des Adoptionshilfegesetzes auszuklammern und einen konkreten Formulierungsvorschlag unterbreitet. Sie würden damit von der geplanten Beratungspflicht und Erfordernis einer fachlichen Äußerung ausgenommen.

Die Stiefkindadoption ist für Zwei-Mütter-Familien mangels Alternativen die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung, Anpassungen des Abstammungsrechts versprochen. Vor knapp einem Jahr gab es aus dem Bundesjustizministerium einen ersten Diskussionsentwurf zum Abstammungsrecht. Doch bislang gibt es laut Bundesjustizministerium weder einen Zeitplan, noch hat sich Justizministerin Christine Lambrecht zu diesem Thema jemals geäußert. Die Zeit drängt aber.

53.000 Menschen fordern: Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien. Petition des LSVD gemeinsam mit allout.

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

Stellungnahme des LSVD zum geplanten Adoptionspflegegesetz

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 02.05.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundeskabinett beschließt Stellungnahme der Bundesregierung zum Dritten Engagementbericht

Das Bundeskabinett hat sich heute mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Dritten Engagementbericht befasst. Der Bericht besteht aus dem Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung. Der Dritte Engagementbericht trägt den Titel „Zukunft Zivilgesellschaft: Junges Engagement im digitalen Zeitalter“. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich gesellschaftliche Teilhabe und freiwilliges Engagement durch die Digitalisierung verändern und welche Folgerungen sich daraus für die Engagementpolitik ergeben. Untersucht wurde, wie sich junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren auch digital freiwillig einbringen.

„Wie wertvoll und bereichernd digitales Engagement ist, sehen wir gerade in der gegenwärtigen Corona-Krise“, betont Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. „Digitale Möglichkeiten helfen dabei, dass sich – vor allem auch junge – Menschen trotzdem für andere und den gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen können, indem sie zum Beispiel Nachbarschaftsinitiativen oder Einkaufshilfen digital organisieren oder aber Vereine verstärkt Online-Beratungen anbieten. Der Bericht zeigt, wie groß das Potential ist und dass es noch besser ausgeschöpft werden kann. Das digitale Engagement ersetzt die traditionellen Formen nicht, aber es kann sie wirksam ergänzen. Es geht deshalb auch darum, analoges und digitales Engagement besser miteinander zu verknüpfen. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, die wir in diesem Jahr gründen ist dafür wie geschaffen. Auch in Zukunft wird es auf das Engagement ankommen, denn es macht unsere Gesellschaft stärker und lebenswerter“, so Franziska Giffey.

Der Dritte Engagementbericht bildet den Auftakt einer Reihe von fünf Berichten, mit denen das BMFSFJ bis zum Ende der Legislaturperiode ein umfassendes Bild der Gesellschaft zeichnen wird: Im Sommer folgt der Altersbericht, im Herbst werden der Familienbericht und der Kinder- und Jugendbericht vorgestellt und im Frühjahr 2021 der Gleichstellungsbericht.

Der heute vorgelegte Engagementbericht macht deutlich, welche Rolle die Digitalisierung im Engagement junger Menschen einnimmt und analysiert neue Themen, Praktiken und Typen des Engagements, die durch die Digitalisierung entstehen. Formuliert werden zudem konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Zivilgesellschaft.

„Junge Menschen nutzen zunehmend digitale Medien für ihr Engagement, unabhängig davon, in welchen Organisationsformen sie sich einbringen. Viele junge Engagierte betrachten die Digitalisierung als eine gesellschaftliche Gestaltungsaufgabe. Laut der Jugendbefragung des Dritten Engagementberichts verfolgen heute rund 30 Prozent der jungen Engagierten das Ziel, die digitale Welt zu einem besseren Ort zu machen,“ erklärt die Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Jeanette Hofmann.

Der Dritte Engagementbericht bietet eine gute Wissensbasis zum Thema „Engagement und Digitalisierung“ sowie Anregungen für die Engagementpolitik.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt unter anderem:Bessere Verbindung etablierter und digitaler Engagementformen und Wertschätzung des (jungen) digitalen Engagements,Förderprogramme zur Entwicklung digitaler Beteiligungstools, damit Organisationen leichtere Einstiegswege für junge Menschen anbieten können,Vermeidung von neuen Bildungsunterschieden und Abbau bestehender Spaltungen,Verbindung von politischer Bildung mit Medienbildung und entsprechende Förderung der Akteure und Einrichtungen,Beratungs- und Vernetzungsangebote für Organisationen bei Digitalisierungsprozessen.

Das BMFSFJ wird die Empfehlungen der Sachverständigenkommission bei der Planung künftiger engagementpolitischer Maßnahmen mit bedenken.

Bereits jetzt fördert das BMFSFJ eine Reihe von Maßnahmen und Projekten, die sich mit der Digitalisierung befassen, z.B. das Programm „Zukunftssicherung der freien Wohlfahrtspflege – Digitalisierung“ und mehrere Modellprojekte mit digitalem Schwerpunkt im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).

Zusätzlich wird sich die von der Bundesregierung dieses Jahr errichtete Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt dieses Themas annehmen. Neben eigenen Angeboten wie etwa der Beratung und Qualifizierung im Bereich der Digitalisierung für freiwillig Engagierte oder Unterstützung im Kontext der Digitalisierung von Engagement-Organisationen kann die Stiftung Innovationen im Bereich des freiwilligen digitalen Engagements auch finanziell fördern.

Die Bundesregierung ist durch Bundestagsbeschluss vom 19. März 2009 aufgefordert, in jeder Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag einen wissenschaftlichen Bericht einer unabhängigen Sachverständigenkommission mit Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen, der auf einen Schwerpunkt konzentriert die Entwicklung des Engagements in Deutschland darstellt.

Mitglieder der Sachverständigenkommission Dritter Engagementbericht sind:Prof. Dr. Jeanette Hofmann (Vorsitzende), Leiterin der Forschungsgruppe „Politik der Digitalisierung“ am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsdirektorin am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft und Professorin für Internetpolitik an der Freien Universität BerlinProf. Dr. Christoph Bieber, Universität Duisburg-EssenJun.-Prof. Dr. Sascha Dickel, Johannes Gutenberg-Universität MainzProf. Dr. Martin Emmer, Freie Universität BerlinProf. Dr. Cathleen Grunert, FernUniversität in HagenProf. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft KölnProf. Dr. Gesche Joost, Universität der Künste BerlinProf. Dr. Heinz Reinders, Julius-Maximilians-Universität WürzburgProf. Dr. Wibke Riekmann, MSH Medical School Hamburg

Der Dritte Engagementbericht inklusive der Stellungnahme der Bundesregierung ist dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Interessierten steht eine Kurzfassung des Berichts auf der Internetseite des BMFSFJ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.05.2020

Die Sendung „Männerwelten“ setzt ein Ausrufezeichen hinter die alltägliche und dadurch umso erschütternde Situation vieler Frauen in unserem Land. Sexueller Missbrauch, Beleidigungen und Gewalt sind kein Randproblem, sondern tief in unserer Gesellschaft verankert. Dem stellen wir uns mit aller Kraft entgegen.

„Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf haben die mediale Reichweite ihrer Sendung genutzt, um sexistische Belästigung und sexuelle Gewalt schonungslos zu thematisieren. Wer schon einmal Opfer von Gewalt oder Beleidigungen geworden ist, kann nachempfinden wie schwer es ist, diese Erfahrungen öffentlich anzusprechen. Gerade deshalb möchten wir Frauen weiter Mut machen, sich zu wehren und unterstützen sie mit der Stärkung ihrer Rechte. So gilt unter anderem seit 2016 der Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Grundvoraussetzung dafür ist ein Zusammenleben ohne Angst und Gewalt. Deshalb gilt: Null Toleranz gegenüber Sexismus und physischen und psychische Angriffen.

Am 25. November vergangenen Jahres – dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen – hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Kampagne www.staerker-als-gewalt.de ins Leben gerufen. Die Seite soll Opfern und Dritten erleichtern, Gewalt zu erkennen, gegebenenfalls einzuschreiten und Hilfe zu finden. Darüber hinaus erreicht man unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Seit 2013 werden Frauen dort vertraulich und anonym in über 17 Sprachen beraten und weitervermittelt. Wir haben auch in dieser Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um Frauen und auch ihre Kinder zu schützen. Aktuell machen wir mit der Initiative ‚Zuhause nicht sicher?‘ Opfer von Gewalt niedrigschwellig auf das Hilfsangebot des Bundes aufmerksam. Bereits vergangene Woche haben wir das sogenannte ‚Upskirting‘, die unbefugte Bildaufnahme des Intimbereichs, endlich unter Strafe gestellt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2020

Zu den Ergebnissen der zweiten Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zur Lage von LGBTI in Europa erklären SvenLehmann und UlleSchauws, Sprecher und Sprecherin für Queerpolitik:

Die Ergebnisse der aktuellen Studie sind mehr als alarmierend. In Europa, aber auch hier in Deutschland. Die Diskriminierung im Alltag besteht fort – am Arbeitsplatz und in der Schule; in Cafés, Restaurants, Bars und Diskotheken; bei der Wohnungssuche; beim Zugang zu Gesundheits- oder Sozialdienstleistungen; und in Geschäften. Die Folge davon: Über 40 Prozent der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen und Intersexuellen (LGBTI) in Deutschland leben ihre sexuelle Orientierung aus Angst vor Diskriminierung nicht offen aus, für Europa insgesamt sehen die Umfragewerte noch schlechter aus.

Versteckt zu leben bringt eine ständige psychische Anspannung mit sich, kann zu Depressionen führen und macht krank. Das Ringen um Akzeptanz in der Familie, am Arbeitsplatz, im Sportverein kostet Kraft.

Auch der heute von der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) veröffentlichte Rainbow Index zeigt den politischen Handlungsbedarf auf: Laut dem Index der Rainbow Map erfüllt Deutschland aktuell 51 Prozent der von ILGA aufgestellten Kriterien für eine komplette Gleichstellung von LSBTI+ Personen.Die Ergebnisse der FRA zeigen auch, dass LGBTI-Personen in der gesamten EU – und darüber hinaus – glauben, dass Recht und Politik sowie das Verhalten von Politikern, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, von Führern der Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft ihr Leben stark beeinflussen.

Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen und deutlich stärker als bisher gegen Diskriminierung vorgehen. Nicht nur mit Lippenbekenntnissen am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) oder auf den CSD-Bühnen. Wir haben immer wieder einen bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gefordert.

Wir werden mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft weiterhin dafür kämpfen. Denn unsere Gesellschaft braucht eine politische Antwort auf anhaltende LSBTI-Feindlichkeit, auf den zunehmenden Hass und die Hetze – im Netz und auf der Straße – auf die Worte, aus denen immer wieder auch Taten folgen. Nicht nur sicherheitspolitisch und strafrechtlich, sondern gerade im Bereich Prävention und Demokratieförderung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.05.2020

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/19082) zur Ermittlung der Regelbedarfe im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, ob sie die Einsetzung einer Sachverständigenkommission zur Regelbedarfsermittlung plant, bestehend aus Wissenschaftlern, Vertretern von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften und Betroffenenorganisationen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.518 vom 19.05.2020

Männer haben ein erheblich höheres Vermögen als Frauen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18921) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18127) unter Verweis auf Berechnungen eines Wirtschaftsforschungsinstituts mitteilt, soll das durchschnittliche Nettogesamtvermögen von Männern im Jahr 2017 124.000 Euro betragen haben. Das Nettogesamtvermögen von Frauen habe bei 90.000 Euro gelegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.510 vom 18.05.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Familien in Deutschland sind von Armut bedroht. Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) legen dar, dass das selbst erwirtschaftete Einkommen durch Sozialabgaben bereits beim Durchschnittseinkommen nicht mehr zum Leben reicht.

Der Staat muss seinen Bürgern das nötige Mindesteinkommen zur Bestreitung ihrer Existenz belassen. Das wurde 1990 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt. Mit dem Existenzminimum wird für jeden Menschen die gesellschaftliche Teilhabe gesichert. Einer Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro fehlen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bereits 270 Euro pro Monat am Existenzminimum. Mit jedem zusätzlichen Kind vergrößert sich die finanzielle Lücke. „Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Lage für Familien 2020 erneut verschlechtert“, sagt DFV-Präsident Klaus Zeh. „Durch eine familienblinde Abgabenregelung verschärfen die Sozialabgaben das Armutsrisiko von Eltern und ihren Kindern.“

Die seit Jahren enorme finanzielle Belastung von Familien durch Sozialabgaben zeigen der DFV und der FDK im Horizontalen Vergleich. Ihre Berechnungen gehen vom jährlichen Durchschnittsentgelt in Deutschland aus. Zusätzlich untersucht der Horizontale Vergleich Jahreseinkommen von 30.000 und 50.000 Euro sowie die Entwicklung über mehrere Jahre. „Der Horizontale Vergleich deckt die dramatische Ungerechtigkeit bei Sozialabgaben auf, mit der Familien zu kämpfen haben. Die Sozialversicherung muss endlich sozial werden“, so Zeh.

DFV und FDK treten dafür ein, dass Familien in Abhängigkeit der Kinderanzahl bei den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Wie beim Einkommensteuerrecht muss ein Kinderfreibetrag – in Höhe des steuerlichen Existenzminimums von Erwachsenen – bei den Sozialversicherungen eingeführt werden. „Der Kinderfreibetrag muss während der aktiven Familienphase greifen und ist auf die Dauer der Unterhaltspflicht für Kinder beschränkt“, sagt der DFV-Präsident. Dies stelle klar, dass der Kinderfreibetrag keine Belohnung für das Kinderhaben ist, sondern die wirtschaftliche Bedeutung der Kindererziehung für das gesamte System der Sozialversicherungen widerspiegelt.

Auf der Website des DFV ist der Horizontale Vergleich 2020 frei verfügbar.

DFV und FDK unterstützen Familien, die gegen familienblinde Sozialversicherungen den Rechtsweg beschritten haben. Hintergründe dazu liefert die gemeinsame Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de

Weiterführende Informationen

Verbändepositionierung zu den Beratungsergebnissen der Rentenkommission der Bundesregierung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 09.05.2020

Heute begrüßte der DGB-Bundesvorstand sein neues Mitglied, Anja Piel. Damit übernimmt Piel nach ihrer Wahl im März jetzt formal die Amtsgeschäfte für die Themen Arbeitsmarkt, Soziales, Recht sowie Antirassismus und Migration in der DGB-Spitze. Piel folgt auf Annelie Buntenbach, die 14 Jahre lang Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstands gewesen ist und das Amt aus Altersgründen niedergelegt hat. Vor ihrem Wechsel zum DGB war Piel Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag. Zu ihrem Dienstantritt sagte sie am Dienstag in Berlin:

„Die Welt nach der Corona-Pandemie wird eine andere sein als bisher. Die Krise hat Wirtschaft und Arbeitsmarkt unter enormen Druck gesetzt. Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, im Herbst zahlreiche harte Debatten über soziale Fragen zu führen. Dabei ist klar: Das gegebene Versprechen solidarischen Handelns müssen wir einlösen – denn die Krise wird mit den ersten Lockerungen der Verhaltensregeln nicht vorbei sein.

Obwohl sich die Bundesregierung nach viel zu langem Zögern dazu durchgerungen hat, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen, bleiben soziale Verwerfungen. Das gilt ganz besonders für die Familien, da muss noch etwas passieren. Gleichzeitig müssen wir die Weiterbildung ausbauen, damit sich die zu erwartende Arbeitslosigkeit nicht verfestigt. Mit einem breiten Investitionsprogramm für die öffentliche Infrastruktur müssen wir die Konjunktur stützen, denn der Umbau unserer Wirtschaft für eine sozial-ökologische Zukunft wartet nicht.

Die Krise hat nicht nur gezeigt, wie wichtig unsere sozialen Sicherungssysteme sind. Sie hat auch deutlich gemacht, wer in diesem Land unverzichtbare Arbeit leistet. All den Pflegerinnen, den Müllwerkern, Reinigungskräften, Paketboten und LKW-Fahrern sind wir endlich mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen schuldig. Dazu gehört zuallererst, dass die verkürzten Ruhe- und die verlängerten Arbeitszeiten in diesen Bereichen schnell wieder rückgängig gemacht werden.“

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann begrüßte Anja Piel herzlich: „Es ist keine einfache Zeit, in der Anja Piel ihr Amt im DGB antritt. Aber in den kommenden Wochen und Monaten kommt es auf die Gewerkschaften an. Wir werden uns im Epizentrum dieses Bebens stark machen für Solidarität und Gerechtigkeit. Wir werden ein Auge darauf haben, dass die Kosten und Lasten der Krise gerecht verteilt werden. Deshalb freuen wir uns sehr, mit Anja Piel einer versierte Sozialpolitikerin für den geschäftsführenden Bundesvorstand gewonnen zu haben. Unser besonderer Dank und unsere große Anerkennung gilt Annelie Buntenbach und ihrer hervorragenden langjährigen Arbeit – für die sozialen Fragen, für die Beschäftigten und für den DGB.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05.05.2020

„Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts und angesichts des fehlenden politischen Willens zu vieler Parteien, ausreichende Chancen für Teilhabe von Frauen an politischen Ämtern zu ermöglichen, war die Entscheidung des demokratischen Gesetzgebers für ein Thüringer Paritätsgesetz ein immens wichtiger Schritt. Das Ziel war und ist, die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen und Männern voran zu bringen. Dem Thüringer Verfassungsgerichtshof kommt die wichtige Aufgabe zu, die Entscheidung des demokratisch-legitimierten Gesetzgebers gegen den Angriff der AfD zu verteidigen und das Frauenfördergebot des Art. 3 Abs. 2 GG geschichtsbewusst zu interpretieren.“, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig die anstehende mündliche Verhandlung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof.

Durch eine Änderung des Thüringer Wahlgesetzes war (mit Wirkung ab 2020) die Anforderung eingeführt worden, die Landeslisten für die Wahlen zum Thüringer Landtag abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Hiergegen hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ein Normenkontrollverfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof beantragt. Am 13. Mai 2020 wird hierüber mündlich verhandelt.

„Der Landesgesetzgeber hat zu Recht Handlungsbedarf gesehen.“, so Wersig. Der djb hat in mehreren Veröffentlichungen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Paritätsgesetzen beleuchtet und setzt sich seit Jahren für wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung von Parität in den Parlamenten ein.

In Thüringen – wie in anderen Ländern – geht es darum, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Politik endlich auch bei der Listenaufstellung zu den Landtagswahlen umzusetzen. Die Notwendigkeit des neuen Thüringer Wahlrechts hat die letzte Landtagswahl auf der Grundlage des früheren Rechtszustandes gezeigt: Von den 90 Abgeordneten im Thüringer Landtag sind nur noch 28 Frauen. Dies entspricht einem Anteil von nur 31 Prozent der Abgeordneten. Wersig: „Eine Aufhebung des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof wäre ein großer Rückschritt. Und zugleich ein trauriges Signal in Hinblick auf das bemerkenswerte Engagement vieler Parlamentarierinnen und den entsprechenden Teilen der Zivilgesellschaft im gesamten Bundesgebiet. In mehr als 100 Staaten dieser Welt gibt es frauenfördernde Quoten im Wahlrecht. Thüringen hätte die Chance, die Geschichte in diesem Sinne fortzuschreiben.“

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.05.2020

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) weist anlässlich der derzeitigen Koalitionsverhandlungen in Hamburg auf den dringenden Reformbedarf des Gleichstellungsrechts hin. Das Hamburgische Gremienbesetzungsgesetz und das Gleichstellungsgesetz leiden unter einem grundlegenden Konstruktionsfehler. Die Regelungen sehen bei Stellenbesetzungen (im Falle des Leistungspatts) sowie bei der Zusammensetzung von Gremien eine vorrangige Berücksichtigung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts vor. Dies führt in der Praxis auch zu Männerquoten und Männerbevorzugungsklauseln, die sich z.B. in den Stellenausschreibungen der Justiz finden. Die Männerquote steht nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 33 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG. Danach ist es im Grundsatz verboten, Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen von dem Geschlecht der Bewerber*innen abhängig zu machen.

„Förderquoten zugunsten von Frauen können zur Verwirklichung des Gleichberechtigungsgebots aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG zulässig sein, Männerquoten hingegen nicht“, erklärt die Vorsitzende des djb-Landesverbandes Hamburg Dana-Sophia Valentiner. „Soweit im Falle eines Leistungspatts Frauen bevorzugt berücksichtigt werden, entspricht dies dem staatlichen Auftrag aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.“

Fördermaßnahmen zum Ausgleich einer bloßen Unterrepräsentanz, die nicht aus struktureller Benachteiligung resultiert, sind aber von Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG nicht gedeckt.

Auch bei der Einteilung der Ressorts und der Aufgabenverteilung besteht Nachholbedarf, um die Gleichstellung in Hamburg zu stärken. Die Zuständigkeit für das Gleichstellungsrecht liegt seit der letzten Legislaturperiode in der Freien und Hansestadt nicht mehr im Ressort Gleichstellung, sondern bei dem Personalamt. Diese eigentümliche Stellung steht der Fortentwicklung der Gleichstellungsgesetze entgegen. Der djb fordert daher, diese Hamburgensie aufzugeben und die Kompetenz für das Gleichstellungsrecht wieder im Gleichstellungsressort zu verankern. Um die Strategie des Gender Mainstreaming erfolgreich zu implementieren, ist es zudem erforderlich, Gleichstellung nicht nur in einem eigenen Ressort, sondern als Querschnittsthema auch in allen Fachressorts zu berücksichtigen. Dies kann durch die Einsetzung von Spiegelreferaten in den Fachressorts sichergestellt werden.

„Die Parteien haben jetzt in den Koalitionsgesprächen die Möglichkeit, die Grundlagen für eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik in den nächsten Jahren zu schaffen“, so Dana-Sophia Valentiner. „Auch in Krisenzeiten ist die Gleichberechtigung der Geschlechter kein Luxus, sondern gerade für ein Bundesland wie Hamburg, das sich in seiner Verfassung der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Gleichberechtigung in der Demokratie verpflichtet, besonders bedeutsam.“

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Qualität der familiengerichtlichen Verfahren und Fortbildung der Familienrichterinnen und -richter eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Justizverfahren an. Dazu gehört aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine bundesweite Verpflichtung zur Fortbildung für alle Richterinnen und Richter, die in ihren Verfahren mit Kindern zu tun haben. Bisher gibt es eine Fortbildungspflicht lediglich in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und seit Kurzem Hamburg). Gerade das Kinderrecht auf Beteiligung durch kindgerechte Anhörungen sowie Berücksichtigung der Kindesinteressen kommt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in vielen Verfahren viel zu kurz. Hier braucht es kompetente Familienrichterinnen und -richter, um ein Verständnis für die Wichtigkeit der Kinderrechte im Verfahren zu stärken.

„Die Anhörung von Kindern vor Gericht muss vor allem kindgerecht sein. Dafür brauchen Familienrichterinnen und -richter Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit und Respekt den Kindern gegenüber, oder auch einen Blick auf eine Zeiteinteilung in Verfahren adäquat für das Alter des Kindes. Richterinnen und Richter müssen in der Lage sein, einen altersgerechten Einstieg in das Gespräch zu finden und eine Vertrauensbasis mit dem Kind aufzubauen. Auch der richtige Abschluss des Verfahrens ist enorm wichtig. Es muss sichergestellt sein, dass dem Kind die Entscheidung kindgerecht erklärt wird. Deshalb sollten das Familienrecht und die Kinderrechte viel stärker bereits in der juristischen Ausbildung eine Rolle spielen, und das Recht und die Pflicht zu Fortbildungen für alle Familienrichterinnen und -richter gesetzlich verankert werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Richterinnen und Richter müssen auch in der Lage sein, mit involvierten Akteuren anderer Fachrichtungen wie Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen zusammenzuarbeiten, um das Kindeswohl zu ermitteln und die Aussagen des Kindes richtig zu bewerten. Hierzu braucht es beispielsweise Kenntnisse zur Entwicklungspsychologie. Psychiatrische und medizinische Grundkenntnisse sind ebenfalls wünschenswert. Dies ist erforderlich, um Verhaltensweisen des Kindes richtig deuten und beispielsweise durch Sachverständige festgestellte Verletzungen eines Kindes richtig einordnen zu können“, so Lütkes weiter.

Neben den familiengerichtlichen Verfahren sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch das Kindeswohl in Strafverfahren stärker in den Blick genommen werden. Dafür sollte ein eigenständiges Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und -zeugen in der Strafprozessordnung festgeschrieben werden, um dem Kindeswohlvorrang gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren Rechnung zu tragen. Zudem sollten richterliche Videovernehmungen bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten und anderen schweren Gewalttatbeständen in Ermittlungsverfahren mit ersetzender Wirkung für das Hauptverfahren zum bundesdeutschen Standard werden, damit Kinder nicht öfter als nötig zu traumatischen Erlebnissen befragt werden müssen.

Neben der bundesweiten Verpflichtung zur und Ermöglichung von Fortbildungen für alle Richterinnen und Richter, die in ihren Verfahren mit Kindern zu tun haben, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktgerichte für Jugendschutzverfahren bei der Strafjustiz zu schaffen. Denn bei mehr als 750 Amts- und Landgerichten kann nicht jede Richterin oder jeder Richter in allen Spezialgebieten zu Hause sein. Durch die Spezialisierung bestimmter Gerichte muss nicht jedes einzelne Amts- und Landgericht die Ressourcen für die Videovernehmung und die Schulungen der Richterinnen und Richter zur Vernehmung von Kindern aufbringen. Daher wäre es ratsam, diese Verfahren über Gerichtsbezirksgrenzen hinweg zu konzentrieren – wie man es aus dem Wirtschaftsstrafrecht oder bei Staatsschutzsachen kennt.

Weitergehende Informationen zum Thema „Kindgerechte Justiz“ können unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kindgerechte-justiz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2020

Heute startet die Anmeldephase für die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“, die im September bundesweit stattfinden. VCD und Deutsches Kinderhilfswerk wollen gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) Kinder ermutigen, zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zur Grundschule oder in die Kita zu kommen.

Nachdem wegen der Corona-Krise bundesweit sämtliche Bildungseinrichtungen wochenlang schließen mussten, läuft der Schul- und Kitabetrieb nun schrittweise wieder an. In dem Papier, das die Kultusministerkonferenz als Rahmenbeschluss für die Schulöffnungen verabschiedet hat, wird explizit empfohlen, „nach Möglichkeit verstärkt zu Fuß zu gehen oder mit dem Fahrrad zu fahren.“ Die Mobilität zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller ist daher unbedingt zu fördern.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland auf, sich zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ anzumelden. Los geht es dann im Herbst. Vom 21. September bis 2. Oktober können Kinder zwei Wochen ausprobieren wie es ist, selbstständig zur Schule oder in die Kita zu kommen: egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Gerade Corona hat uns die Wichtigkeit einer krisenfesten Mobilität vor Augen geführt. Das empfohlene Verkehrsmittel erster Wahl: das Fahrrad oder die eigenen Füße. Aber auch unabhängig von der Krise hat diese Art der Fortbewegung viele Vorteile: Besonders für Kinder ist Bewegung an der frischen Luft gesund, außerdem lernen sie, sich gut und sicher im Verkehr zu bewegen und tun der Umwelt etwas Gutes.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Die Aktionstage bieten Kindern die Chance, die vielen positiven Effekte zu entdecken, die es mit sich bringt, wenn sie den Schulweg eigenständig bewerkstelligen. Die Bewegung tut ihrer Gesundheit gut, außerdem können sie gemeinsam mit Mitschülerinnen und Mitschülern, mit Freundinnen und Freunden zur Schule oder Kita gehen. Das macht Spaß und nebenbei gewinnen sie langfristig Sicherheit im Straßenverkehr.“

Udo Beckmann, VBE-Bundesvorsitzender: „Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und die Schulleitungen können im Rahmen der Aktionstage gemeinsam mit den Eltern und Schülerinnen und Schülern erproben, welche Auswirkungen es hat, wenn die Kinder selbstständig zu Fuß, mit dem Roller oder dem Rad zur Schule kommen. Gleich morgens körperlich aktiv zu sein, hilft ihnen dabei, im Unterricht konzentriert zu bleiben, sie werden ausgeglichener und aufnahmefähiger. Außerdem können so gefährliche Situationen, die immer wieder durch das Bringen der Kinder mit dem Auto entstehen, vermieden werden.“

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 21. September bis 2. Oktober 2020 können Kinder mit ihren Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilungökologischer Verkehrsclub VCD, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.und Verband Bildung und Erziehung (VBE)vom 18.05.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 27.Mai 2020

Veranstalter: DIE LINKE.im Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin

Die Linksfraktionen im Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin laden Sie und Euchherzlich zum Queer-Livestream aus dem Berliner aquarium (Südblock) ein.

Vor Ort muss in diesem Jahr leider auf Publikum verzichtet werden, Ihr könnt Euch aber online an der Diskussion beteiligen.

Doris Achelwilm und Carsten Schatz

https://www.facebook.com/events/694928311309020

Termin: 28.Mai 2020 / 18.00 – 19.30 Uhr

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Corona-Krise betrifft uns alle, wenn auch nicht alle in gleichem Ausmaß. Die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie werden uns nach Beendigung der Krise begleiten und auch lange nachwirken. Viele Menschen sind unsicher und möchten stetig transparente Informationen über die Entwicklungen in der Krise und über Möglichkeiten der Bewältigung. Die aktuelle Situation bietet aber auch Chancen, vorhandene Missstände in unserer Gesellschaft zu hinterfragen. Wir wollen online mit Expert_innen den folgenden Fragen nachgehen: Wie sind die Bundesregierung und die Länder mit ihren Kommunen auf die Krise vorbereitet? Welche Weichen müssen in gesundheitlichen und sozialen Bereichen gestellt werden, um besser auf künftige Krisen vorbereitet zu sein? Welche Lehren können Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aus der Krise ziehen?

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Debatte zu beteiligen.Bitte melden Sie sich bis zum 27.05. an. Am Morgen des 28.05. erhalten Sie den Link, um sich ins zoom-Meeting einzuloggen.

Hier geht es direkt zur Anmeldung
Hier geht es zum Einladungsflyer

Bedingt durch die aktuellen Corona-Beschränkungen haben wir uns mit Bedauern entschieden, die Bundeskonferenz Forum Familienbildung am 8./9. Juni 2020 in Magdeburg abzusagen.

In der Hoffnung, dass sich im kommenden Jahr die Situation entspannt haben wird und Tagungen wieder möglich sein werden, möchten wir den Fachtag „Familienbildung für ALLE?! Zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ mit leicht verändertem Programm auf den 14./15. Juni 2021 verschieben. Bitte merken Sie sich dieses Datum bereits jetzt vor.

Ausschließlich für die Mitgliedseinrichtungen des Forums Familienbildung werden wir am 8. und am 9. Juni 2020 zwei unterschiedliche Veranstaltungsformate online anbieten. Insbesondere am 9. Juni werden wir als Alternative zur Mitgliederversammlung die Möglichkeit bieten, sich zur gegenwärtigen Situation in einer Videokonferenz auszutauschen. Am 8. Juni wird es ein Fortbildungsangebot für die Fachkräfte in den Mitgliedseinrichtungen geben.

Nähere Informationen folgen für die Mitglieder des Forums Familienbildung in den nächsten Tagen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, Sie im kommenden Jahr zur Fachtagung in Magdeburg begrüßen zu dürfen.

VERSCHIEBUNG des Bundesfachkongresses 2020 „Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung“ im Tagungszentrum des ZDF in Mainz

nach sehr sorgfältiger Abwägung aller möglichen und letztlich nicht vorhersehbaren Entwicklungen in diesen herausfordernden Zeiten der Corona-Epidemie haben der PestalozziFröbel-Verband e.V., der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz beschlossen, den für den 25./26. September 2020 geplanten

Bundesfachkongress

„Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung“

auf den

24./25. September 2021

zu verschieben.

Der Tagungsort konnte bereits gesichert werden und wir gehen heute davon aus, das Programm unter Berücksichtigung der dann aktuellen Situation im nächsten Jahr durchführen zu können.

Das Thema des Bundesfachkongresses büßt durch die Verschiebung unserer Ansicht nach nicht an Aktualität ein. Im Gegenteil – z. B. die Befassung mit den Ergebnissen der Reichsschulkonferenz 1920, dieser wegweisenden historischen Situation, an die wir mit dem Bundesfachkongress inhaltlich anknüpfen, bleibt auch im Jahr 2021 relevant.

Auch im nächsten Jahr soll nach der gemeinsamen Vergewisserung mit Ihnen aus historischer, gesellschaftlicher, rechtlich-struktureller und fachlicher Perspektive am zweiten Tag der Blick in die Zukunft gerichtet werden.

Die aktuelle Situation zeigt mit großer Wucht und Deutlichkeit die herausragende Bedeutung des Systems der öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung. Gleichzeitig zeichnen sich diverse Entwicklungenab, die 2021 in den Blick zu nehmen sind. Dies gilt nicht nur für die Kindertageseinrichtungen, sondern auch für das gesamte System, in das sie eingebettet sind. Dies wollen wir gemeinsam mit Ihnen tun!

Wir würden uns freuen, Sie alle am 24./25. September 2021 zum Bundesfachkongress„Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung“ in Mainz begrüßen zu dürfen.

Bitte notieren Sie sich den Termin für den Bundesfachkongress schon heute in Ihrem Kalender.

AUS DEM ZFF

Das ZFF unterstützt zusammen mit zahlreichen Privatpersonen, Organisationen, Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen das EQUAL CARE Manifest, das gestern veröffentlicht wurde. Care-Arbeit istfundamental für unsere Gesellschaft und gemeinsam setzen wir uns für eine „faire Verteilung von Sorgearbeit, Einkommen und Vermögen und entsprechende Rahmenbedingungen“ ein.

https://equalcareday.de/manifest/

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wollen Bund und Länder die Vereinfachung der Antrags- und Bearbeitungsprozesse von Familienleistungen durch die Nutzung des einwilligungsbasierten Datenaustausches schaffen. Es hat sich gezeigt, dass für eine weitere Verknüpfung und Digitalisierung von Familienleistungen die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten. Der Referentenentwurf sieht deshalb vor, Rechtsgrundlagen zum Datenabruf zwischen Behörden im Bereich der Familienleistungen zu schaffen.

Die Stellungnahme des ZFF bezieht sich weniger auf die in dem Gesetzesentwurf intensiv diskutierten Fragen der Verwaltungsvereinfachung. Allerdings war es uns ein Anliegen v.a. auf zwei Punkte aufmerksam zu machen:

  • Nicht die Verwaltungsvereinfachung an sich sollte Ziel einer Digitalisierung von Leistungen sein, sondern die Erhöhung der Inanspruchnahme, die dadurch gelingen kann.
  • Neben Kindergeld und Elterngeld sollte auch der Kinderzuschlag in die Digitalisierungsverfahren stärker als bisher einbezogen werden.

Die Stellungnahme des ZFF finden Sie hier.

AKTUELLES

Der 15. Mai ist der Internationale Tag der Familie. Dazu passend hat der Berliner Beirat für Familienfragen heute den Familienbericht 2020 an die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, stellvertretend für den Senat von Berlin übergeben. Im Mittelpunkt des mehr als 200 Seiten umfassenden Berichts steht die Frage, wie Familienleben in der wachsenden Stadt gelingen kann und welche Unterstützung Familien in Berlin benötigen.

Bei der Übergabe des Berichts, die aufgrund der Corona-Maßnahmen nur in einem kleineren Rahmen stattfinden konnte, dankte Senatorin Scheeres dem Beiratsvorsitzenden Karlheinz Nolte sowie allen 30 Mitgliedern des überparteilichen und unabhängigen Gremiums für ihre Arbeit. „Der Bericht stellt die Situation von Familien in Berlin sehr kenntnisreich dar und gibt dem Senat wertvolle Impulse, um Berlin weiter zu einer familiengerechten Metropole zu entwickeln“, so die Senatorin.

Senatorin Sandra Scheeres betonte weiter: „Der Familienbericht 2020 zeigt, dass Berlin für Familien sehr attraktiv ist. Viele junge Paare entscheiden sich bewusst für die Stadt und gründen hier eine Familie. Sie schätzen die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf, dass es in der fast jeder Nachbarschaft zahlreiche Angebote für sie gibt und dass sich das Familienleben individuell gestalten lässt. Es leben in Berlin aber auch viele Familien in schwierigen Lebenslagen, die wir stärken und in unserem politischen Handeln besonders im Blick haben müssen. Der rot-rot-grüne Berliner Senat steht für eine moderne, familienfreundliche und solidarische Politik. Der Mietendeckel, beitragsfreie Kitas, flächendeckende Ganztagsschulen und das kostenfreie Schulmittagessen sind hierfür konkrete Beispiele.“

Karlheinz Nolte, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen, unterstrich: „Berlin wächst und wird als europäische Metropole immer vielfältiger. Die große Herausforderung besteht für den Senat und alle familienpolitischen Akteure darin, diesen Prozess weiter familienfreundlich zu gestalten. Das Zusammenleben und die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Großeltern muss immer wieder neu unterstützt werden. Der Familienbericht 2020 zeigt an vielen guten Beispielen auf, wo in gemeinsamer Anstrengung von Senatsverwaltungen, Bezirken und freien Trägern die Angebote für Familien ausgebaut und weiterentwickelt wurden. Er benennt aber auch die Themen, bei denen Familien sich wünschen, dass sie künftig noch stärker in den Fokus der politischen Entscheidungen rücken. Die Schaffung von familiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum, verbunden mit dem Angebot an wohnortnaher Infrastruktur für Kinder und Familien steht bei den Wünschen ganz vorne an. Ebenso der Ausbau der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die in den zurückliegenden Jahren große Fortschritte gemacht hat, auch dank des Zusammenwirkens von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern.“

Der Berliner Familienbericht 2020 „Familien in der wachsenden, vielfältigen Stadt“ ist in fünf thematischen Kapitel gegliedert: die familienfreundliche Stadt, Infrastruktur für Familien, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Familie und Bildung sowie Gesundheit und Pflege. Er enthält Daten, Analysen und Handlungsempfehlungen sowie Aussagen von Familien in Berlin. Jedes Kapitel schließt mit guten Beispielen aus der Praxis. Die Kernforderungen des Berichts sind die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Familien, der Ausbau der Infrastruktur für Familien, Chancengleichheit und Teilhabe stärken sowie die Familienpolitik noch stärker in den Blick zu nehmen.

Der Berliner Beirat für Familienfragen ist ein von der Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie berufenes, unabhängiges, ehrenamtliches, gesellschaftlich repräsentatives Gremium mit 30 Mitgliedern, das sich aus den verschiedenen Akteuren der Gesellschaft zusammensetzt. Der Familienbericht erscheint alle fünf Jahre.

Zahlreiche Anregungen aus dem vorherigen Bericht von 2015 wurden vom Senat umgesetzt. Dazu zählen unter anderem der Beschluss der gesamtstädtischen Strategie zur Armutsprävention, die digitale Kita-Suche, der erleichterte Zugang zu Leistungen, ein höheres Budget für die Jugendarbeit und die Etablierung von Babylotsen und Stadtteilmüttern.

Der komplette Familienbericht 2020 steht auf der Homepage des Berliner Beirats für Familienfragen www.familienbeirat-berlin.de zum Download zur Verfügung oder kann auch als kostenfreie Printversion zugesandt werden.

Wir freuen uns, Ihnen eine aktuelle Veröffentlichung aus unserem Projekt „Kinder als Akteure der Qualitätsentwicklung in KiTas“ vorstellen zu dürfen: den Methodenschatz „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“.

Die Perspektiven, Meinungen und Wünsche von Kindern werden bisher nicht selbstverständlich und nicht systematisch in die Qualitätsentwicklung von KiTas einbezogen. Kinder haben aber ein Recht darauf, dass ihren verschiedenen Ausdrucksformen aufmerksam Gehör geschenkt wird, dass ihre Erfahrungen und Perspektiven ernst genommen werden und ihnen die Möglichkeit geboten wird, an der Entwicklung von KiTa-Qualität mitzuwirken. Um dies zu unterstützen, wurden im Auftrag der Bertelsmann Stiftung vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Iris Nentwig-Gesemann im Projekt verschiedene Methoden entwickelt und erprobt, die Kindern vielfältige Möglichkeiten eröffnen, sich dazu zu äußern, was für sie eine „gute“ KiTa ausmacht.

Die Veröffentlichung besteht aus zwei Teilen: Der Methodenschatz I „Qualitätsdimensionen“ enthält Materialien zur Reflexion und Diskussion der Qualitätsdimensionen aus Kinderperspektive. Der Methodenschatz II umfasst die konkreten Methoden, um die Kinderperspektiven in der KiTa selbst zu erheben, auszuwerten, zu dokumentieren und im Qualitätsentwicklungsprozess der KiTa zu berücksichtigen. Die Praxismaterialien wurden gemeinsam mit Fachkräften im Rahmen der Weiterbildung „Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln: Fachkraft für Kinderperspektiven“ im pädagogischen Berufsfeld erprobt.

Der Methodenschatz kann von Pädagog*innen, KiTa-Leiter*innen, Fachberater*innen, Trägervertreter*innen im KiTa-Alltag genutzt werden, um die Perspektiven von Kindern kontinuierlich in Qualitätsentwicklungsprozesse einzubeziehen.

Weitere Informationen zur Bestellung des Methodenschatzes „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“ erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

Methodenschatz I „Qualitätsdimensionen“

Methodenschatz II „Erhebung, Auswertung und Dokumentation“

Kombipaket zum Sonderpreis: Methodenschatz I und II

Aufgrund der Corona-Krise kann aktuell der Großteil aller Pädagog*innen, KiTa-Leiter*innen, Fachberater*innen und Trägervertreter*innen nicht ihrem normalen beruflichen Alltag nachgehen. Um die Inhalte des Methodenschatzes für alle zeitnah nutzbar zu machen, erhalten sie mit dem Kauf des Methodenschatzes bis Ende Juni 2020 eine PDF-Version gratis dazu. Wir hoffen, dadurch vielen Pädagog*innen die Möglichkeit geben zu können, sich während der Zeit außerhalb der KiTa bei Interesse mit den Materialien vertraut machen zu können.

Darüber hinaus werden im Laufe dieses Jahres der Forschungsbericht zum Projekt und der Leitfaden zur Weiterbildung „Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln: Fachkraft für Kinderperspektiven“ veröffentlicht. Alle Informationen hierzu finden Sie unter: www.achtung-kinderperspektiven.de

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 06/2020

SCHWERPUNKT: Corona Krise

Angesichts der Weiterführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Benachteiligungen armer Kinder und Jugendlicher fordert das ZFF in einer gemeinsamen Erklärung mit anderen Organisationen, diese kurzfristig mit Soforthilfen zu unterstützen.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Die Corona-Pandemie trifft diejenigen am härtesten, die schon vor der Krise viel zu wenig hatten: Arme Familien und ihre Kinder. Das kostenfreie Mittagessen in Schule und Kita fällt schon seit mehreren Wochen für die meisten Kita-Kinder und Schüler*innen aus, in vielen armen Haushalte fehlt es an technischen Voraussetzungen, um an digitalen Lernformaten teilzunehmen und kostengünstige Lebensmittel im Supermarkt sind häufig vergriffen. Armut in Corona-Zeiten grenzt aus und hängt Kinder und Jugendliche weiter ab. Politisch Verantwortliche sind mehr denn je gefragt, arme Kinder und ihre Familien mit Soforthilfen kurzfristig materiell abzusichern.“

Reckmann fährt fort: „Die Krise macht aber auch deutlich, dass wir dringend tragfähige Lösungen für die Zukunft brauchen: Langfristig setzen wir uns gemeinsam mit einem breiten Bündnis für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die die Existenz von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, sichert. Nur so können wir Kinder- und Familienarmut auch über die Krise hinaus nachhaltig bekämpfen!“

Den Wortlaut der gemeinsamen Erklärung finden Sie u>.

Folgende Organisationen haben die Erklärung unterzeichnet:

AWO Bundesverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

VAMV-Bundesverband e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 23.04.2020

„In Zeiten der Corona-Krise werden die bereits bestehenden Ungerechtigkeiten umso deutlicher. Die Krise trifft die Schwächsten am stärksten. Das muss verhindert werden“, erklärt Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Pläne von Bundesbildungsministerin Karliczek für die digitale Bildung. Birke Bull-Bischoff weiter:

„Die derzeitige Krisen-Beschulung zu Hause stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Viele Eltern kommen schnell an ihre Grenzen. Schüler und Lehrkräfte müssen ihre eigenen elektronischen Geräte nutzen. Und wer kein entsprechendes Gerät hat, ist raus. Das trifft besonders Familien in ohnehin schon sehr schwierigen Lebenslagen – die schlechten sozialen Bedingungen und Ausgrenzungen werden also verstärkt.

Die digitale Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler muss sichergestellt werden. Wir erwarten, dass die Jobcenter aufgrund der drastischen Isolationsmaßnahmen und Ausgangsbeschränkungen die digitale Lernteilhabe oder das häusliche Lernen durch internetfähige Geräte sicherstellen. Deshalb müssen Menschen, die im SGB II-, SGB XII-, AsylbLG – Bezug sind, Leistungen zum Kauf eines Laptops oder Computers gewährt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür gibt es im SGB II § 21 Abs. 6 SGB II (Mehrbedarf), im SGB XII § 73 SGB XII und im AsylbLG § 6 AsylbLG (sonstige Leistungen). Dies hatten verschiedene Sozialgerichte bereits 2018 den Jobcentern aufgegeben.

Wir können es uns nicht länger leisten, nicht überall schnelles Internet zu haben. Mittlerweile muss es zur öffentlichen Daseinsvorsorge zählen. Jeder Haushalt sollte ein Anrecht auf einen bezahlbaren, schnellen Breitbandinternet-Anschluss haben.

Für die digitale Ausstattung der Schülerinnen und Schüler wäre auch die Auflegung von Bund-Länderprogrammen unter hälftiger Beteiligung denkbar. Darüber könnte abgesichert werden, dass Tablets kostenlos zur Verfügung stehen und auch zu Hause genutzt werden können. “

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.04.2020

7,4% der Bevölkerung lebten in zu kleinen Wohnungen – EU-Durchschnitt 15,5%

Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verlangsamen, verlängern viele Regierungen in der Europäischen Union (EU) die Zeiträume von Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren. Zuhause bleiben fällt nicht immer leicht, vor allem dann, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenwohnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lebten 6 Millionen Menschen in Deutschland im Jahr 2018 in einer überbelegten Wohnung. Das waren 7,4% der Bevölkerung. Im europäischen Vergleich war das ein geringer Anteil: Der EU28-Durchschnitt lag bei 15,5%. Als überbelegt gilt eine Wohnung dann, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt.

Bei den Alleinerziehenden war dieser Anteil besonders hoch: 20% von ihnen lebten hierzulande mit ihren Kindern auf beengtem Raum mit dem damit einhergehenden Mangel an Privatsphäre (EU 28-Durchschnitt: 22,4%). Das Internetangebot „Europa in Zahlen“ informiert darüber, welche weiteren Personengruppen besonders betroffen sind.

In den meisten anderen EU-Staaten ist der Anteil der Bevölkerung in überbelegten Wohnungen noch deutlich größer als in Deutschland. So lebten in Bulgarien und Rumänien jeweils über 40% der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. In den gegenwärtig von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Staaten Italien (27,8%), Frankreich (8,2%) und Spanien (4,7%) weisen die Anteile der Menschen in überbelegten Wohnungen an der Gesamtbevölkerung ebenfalls große Unterschiede auf.

Beispiele für eine Überbelegung wären Wohnungen, in denen:

– sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen,
– sich Bruder und Schwester, beide im Teenageralter, ein Kinderzimmer teilen,
– Eltern das Wohnzimmer gleichzeitig als ihren Schlafraum nutzen.

Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt:
– einen Gemeinschaftsraum,
– einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
– einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren,
– einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
– einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
– einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.04.2020

Die Dienste und Einrichtungen der Hilfen im Wohnungsnotfall sind in großer Sorge um die Menschen in Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot, um die Mitarbeitenden derHilfeangebote und zuweilen auch um dieExistenz der Einrichtungen.

Die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) fordert ein 10-Punkte-Sofortprogramm

1. Die Belegungsdichte in ordnungsrechtlicher Unterbringung der Kommunen und

sonstigen Notunterkünften muss umgehend reduziert werden. Dazu müssen zusätzliche Räumlichkeiten von den Kommunenakquiriert und angemietetwerden: leerstehenderWohnraum, Pensions- und Hotelzimmer, Ferienwohnungen und weitere geeignete Immobilien.

2. Um Quarantänemaßnahmen für wohnungslose Menschen sicherzustellen, müssen von den Kommunen abgeschlossene Wohneinheiten in ausreichender Zahl vorgehalten werden. Stationäre Angebote der Wohnungsnotfallhilfe richten nach ihren Möglichkeiten abgetrennte Einheiten zur Quarantäne ein und sollten dafür auch die nötige Unterstützung durch die Leistungsträger zugesichert bekommen.

3. Die basale Versorgung der Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben,

mit Aufenthaltsmöglichkeiten während desTages, Mahlzeiten, Kleidung, sanitären Anlagen, Händehygiene etc. muss abgesichert sein. Dazu beitragen kann die 24 / 7 Öffnungvon ordnungsrechtlichen Unterkünften, d.h. die Menschen sollten auch tagsüber in Unterkünften verbleiben können, damit sie sich nicht im öffentlichen Raum aufhalten müssen. Dazu müssen (siehe Punkt 1.) ggf.von den Kommunen zusätzliche geeignete Räumlichkeiten akquiriert werden.

4. Die medizinische Versorgung der wohnungslosen Patientinnen und Patienten muss gewährleistet werden. Eine Mindestvoraussetzung ist die Ausstattung der medizinischen Projekte der Wohnungslosenhilfe mit allen benötigten Schutzutensilien.

5. Den wohnungslosen Menschen in ordnungsrechtlichen Unterkünften der Kommunen, in stationären Einrichtungen und anderen Unterkunftsangeboten freier Träger der Wohnungsnotfallhilfe sowie den Mitarbeitenden dieser Dienste und Einrichtungen müssenregelmäßige COVID-19-Testungen ermöglicht werden, um die Infektionsgefahr in diesen Gemeinschaftseinrichtungen einzudämmen.

6. Für besonders vulnerable Gruppen von wohnungslosen Menschen müssen abgeschlossene Wohneinheiten vorgehalten werden, um sie besser schützen zu können. Dazugehören u. a. Alleinerziehende und Familien, psychisch oder somatisch schwer beeinträchtigte Menschen, von Gewalt bedrohte oder betroffene wohnungslose Frauen.

7. Junge Menschen in Jugendhilfeeinrichtungen sollten jetzt keinesfalls mit dem Erreichen der Volljährigkeit diese Einrichtungen verlassen müssen.

8. Es bedarf gesetzlicher Regelungen zur Aussetzung von Zwangsräumungen aus Wohnraum: Schon lange vor der CORONA-Krise sind Räumungsverfahren eingeleitet worden, die jetzt unbedingt und verbindlich ausgesetzt werden müssen. Vollstreckungsschutzanträgen gemäß § 765a der Zivilprozessordnung (ZPO) muss stattgegeben werden, denn das Rechtauf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art.2 Abs.2 Satz 1 des Grundgesetzes muss geschützt werden. Die Justizbehörden der Länder sollten mit den Amtsgerichten vereinbaren, Zwangsräumungen auszusetzen.

9. Es bedarf eines unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugangs zum Bezug von Leistungen der Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Tagessätze sind durch monatliche Zahlweisenzuersetzen.

10. In die Erlasse der Länder und Kommunen zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen

müssen die Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aufgenommen werden. Die Träger und Einrichtungen der Hilfen im Wohnungsnotfall müssen beiBedarf kurzfristig und unbürokratisch zusätzliche Mittel von Kommunen, den Bundesländern und dem Bund zur Verfügung stehen, um den Herausforderungen gewachsen zu sein.

Den vollständigen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) vom 03.04.2020

Am stärksten unter Armut leiden laut einer Studie Kinder, die bei Alleinerziehenden oder in komplexen Patchwork-Familien aufwachsen. Die Corona-Krise dürfte deren Situation noch verschärfen

Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut oder ist von Armut bedroht. Doch wie wirkt sich die finanzielle Situation einer Familie auf das Wohlbefinden und das Verhalten der Kinder aus? Das untersuchten Dr. Valerie Heintz-Martin und Dr. Alexandra Langmeyer vom Deutschen Jugendinstitut (DJI). Die beiden Wissenschaftlerinnen verglichen verschiedene Familienformen und stießen auf deutliche Unterschiede.

In ihrer Studie analysierten die Forscherinnen Daten des DJI-Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“, kurz: AID:A. Die Stichprobe umfasst Datensätze aus dem Jahr 2014 zum Wohlergehen und Verhalten von mehr als 12.000 Kindern unter 17 Jahren. Diese basieren auf Elternbefragungen, aber auch auf Aussagen von etwa 4.000 Kindern zwischen 9 und 17 Jahren. Die Auswertung erfolgte unter Berücksichtigung des international anerkannten Family Stress Models (FSM). Anhand des Modells kann gezeigt werden, wie sich Armut und finanzielle Sorgen auf die Qualität von Elternbeziehungen auswirken und wie diese wiederum das Wohlbefinden der Kinder beeinflusst.

Nötig ist eine gezielte Unterstützung für betroffene Eltern und Kinder

Der Studie zufolge ist Geld alleine für Kinder häufig gar nicht so wichtig. Solange sie in einem intakten Umfeld leben, fühlen sie sich wohl und vermissen wenig. Doch materielle Armut ist meist folgenreich: Finanzielle Sorgen belasten die Eltern, setzen sie unter Druck, schaffen Konflikte in der Beziehung, so die Forschungsergebnisse – und derart belastete Eltern sind selten gute Eltern. „Wenn Eltern ihren Alltag als überfordernd erleben, können sie ihre Kinder meist nicht mehr angemessen erziehen und unterstützen“, erklärt Psychologin Langmeyer. Alleinerziehende, aber auch getrennte Elternteile in neuen Beziehungen seien davon besonders häufig betroffen. „Die aktuelle Corona-Krise dürfte diese negativen Folgen von Armut noch verstärken, nicht nur, weil Existenzängste zunehmen, sondern auch, weil Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen besonders für arme Familien zur Belastungsprobe werden“, warnt sie.

Vor dem Hintergrund ihrer Studienergebnisse fordern die beiden Wissenschaftlerinnen unter anderem gezielte Unterstützung für betroffene Eineltern- und Stieffamilien, bei der die persönlichen Ressourcen der Eltern und der Kinder für die Bewältigung der familiären Belastungen gefördert werden. „Solche Unterstützungsangebote können nicht nur Leid von den betroffenen Kindern abwenden, sondern auch psychosoziale Folgekosten vermindern“, betont Heintz-Martin.

Ausführliche Pressemitteilung

Bericht der Süddeutschen Zeitung (Politikteil, S.6)

Interview mit Valerie Heintz-Martin auf WDR 5 (Morgenecho)

Bericht im Weser Kurier zur Erweiterung der Kita-Notbetreuung in Bremen

Artikel „Economic Situation, Financial Strain and Child Wellbeing in Stepfamilies and Single-Parent Families in Germany“ im Journal of Family and Economic Issues

DJI-Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“, kurz: AID:A

Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem DJI

Mehr zum Thema Familie

Mehr zum Thema Kinderschutz

Quelle: Pressemitteilung DeutschesJugendinstitute.V. vom 02.04.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie zu gewährleisten. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es wichtig, in der derzeitigen Krise die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht aus dem Blick zu verlieren. Bei allen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen muss das Kindeswohl vorrangig beachtet werden. Dabei müssen insbesondere Kinder in verletzlichen Lebenslagen und ihre Familien besonders aufmerksam in den Blick genommen werden, beispielsweise Kinder, die in Armut oder hochkonfliktreichen Situationen aufwachsen, geflüchtete Kinder und Kinder mit Behinderungen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 5. April 1992 als verbindliches Recht in Deutschland gilt.

„Die Einhaltung der Kinderrechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern muss gerade in dieser Ausnahmesituation höchste Priorität haben. Wie es in einer Notsituation gelingt, zum einen Ungleichheiten nicht weiter zu verstärken, und zum anderen sogar Maßnahmen zu treffen, um niemanden in dieser Krisensituation zurückzulassen, ist entscheidender Maßstab für die Bewertung der Bekämpfungsstrategien und letztlich für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen bei staatlichen Entscheidungen, so auch bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, braucht es in Notsituationen wie dieser mehr denn je. Darauf zielt auch die überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ab“, betont Thomas Krüger Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe gerade in Krisenzeiten im Sinne eines klaren Bekenntnisses zum Kinderschutz gewährleistet werden. Dazu gehört auch, Flüchtlingskinder und ihre Familien nicht mehr in Massenunterkünften, sondern in dezentralen, kleineren Unterkünfte unterzubringen. Überlegungen, wonach unbegleitete Flüchtlingskinder vorerst in Erstaufnahme-Einrichtungen für Erwachsene untergebracht werden sollen, da notwendige Corona-Tests nicht in jedem Fall vorgenommen werden können, sind strikt abzulehnen.

Die von der Bunderegierung bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern, beispielsweise der Notfall-Kinderzuschlag, sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Armut zu verhindern. An vielen Stellen werden diese aber nicht ausreichen und müssen entsprechend ausgeweitet werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher, den Hartz-IV-Regelsatz um 100 Euro für Kinder und Jugendliche zu erhöhen, zumindest solange Schulen und Kitas geschlossen sind. Außerdem sollten die Sanktionen für Familien im Grundsicherungsbezug für sechs Monate ausgesetzt werden.

Zudem braucht es eine bundeseinheitliche Regelung zur Notbetreuung an Kindertageseinrichtungen und Schule. Neben den sogenannten systemrelevanten Berufen, sollte die Notbetreuung für Kinder aus prekären häuslichen Situationen und für Kinder mit Behinderungen geöffnet werden. Auch Alleinerziehenden sollte die Notbetreuung unabhängig von ihrem Beruf zur Verfügung stehen. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Kinderschutz sollten zudem die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Ein ausführliches Positionspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit Ausführungen zu den Kinderrechten auf Schutz, auf Gesundheit, auf soziale Sicherheit und angemessenen Lebensstandard, auf Bildung sowie auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung mit dem Titel „Kinderrechte in Zeiten von Corona wichtiger denn je!“ findet sich unter www.dkhw.de/kinderrechte-corona.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.04.2020

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten steigt immer weiter an. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der Unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,9 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,8 Prozent, im letzten Jahr bei 33,4 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2019 waren von 5.547.473 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.878.373 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

Nach Einschätzung des Deutschen Kinderhilfswerkes wird die Corona-Krise die Zahl armer Kinder in Deutschland deutlich erhöhen. Es ist damit zu rechnen, dass durch die zu erwartende wirtschaftliche Krise die Arbeitslosigkeit und damit auch die Zahl der Hartz-IV-Haushalte steigen werden, und dass die durch Kurzarbeit sinkenden Löhne und Gehälter trotz Kurzarbeitergeld viele Familien in die Armut treiben werden. Gerade für Alleinerziehende, die jetzt aufgrund der Schul- und Kitaschließungen vielfach neben ihren beruflichen Verpflichtungen auch noch Kinderbetreuung in Vollzeit leisten müssen, wird die finanzielle Situation angespannter. Die von der Bunderegierung bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Armut zu verhindern, werden aber an vielen Stellen Armut nicht verhindern können und müssen entsprechend ausgeweitet werden.

„Auch wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug im letzten Jahr etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil weiter angestiegen. Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Deshalb brauchen wir eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der aktuellen Situation eine Aufstockung des Regelsatzes um 100 Euro für Kinder und Jugendliche, zumindest solange Schulen und Kitas geschlossen sind. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 637 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.04.2020

Die Corona-Krise lässt uns nicht nur im Beruf und Familienalltag vieles anders machen, sondern sie offenbart noch ganz andere Schieflagen für bestimmte Bevölkerungsgruppen.

Gerda Holz, Kinderarmutsforscherin am ISS-Frankfurt a. M., und Antje Richter-Kornweitz von der Landesvereinigung Gesundheit Niedersachsen haben aus gegebenem Anlass das Statement „Arme Kinder in der Corona-Krise nicht länger übersehen!“ erarbeitet, um eine zentrale Versorgungsfrage von Hartz IV-Familien familien-/sozialpolitisch deutlich zu machen.

Zentral ist die Frage: Wie wird die Essenversorgung der Hartz IV-Kinder nach Schließung der Kitas, Horte und Schulen öffentlich gesichert?

Mit der Schließung der o. g. Einrichtungen ist faktisch auch die 2. Säule der Versorgung in Form von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) von einem Moment zum anderen weggebrochen. Daraus ergeben sich folgende dringende Probleme:

1. Faktisch ist staatliche Verantwortung ersatzlos auf die Eltern übergegangen, die diese Grundversorgung nun aus dem normalen Regelsatz finanzieren müssen, es aber finanziell gar nicht können. (Beispiel: Für ein 5-Jähriges Kind gilt ein SGB II-Regelsatz von 250 € im Monat, davon rund 88 € für Nahrung und Getränke.)

2. Faktisch wird staatliche Verantwortung nun als eine lokale Krisen-Versorgung – so gut es geht – durch bürgerschaftlich Engagierte, durch Spenden und Wohltätigkeit oder durch Einzelaktivitäten der Fachkräfte/Träger/Kommunen anzugehen versucht. Das mag für einen Moment individuell helfen, löst aber nicht das strukturelle Problem.

Wie wird damit weiter umgegangen, welche politischen Entscheidungen und staatliche Sofortmaßnahmen werden ergriffen?

Das Statement formuliert und fordert solche konkreten Sofortmaßnahmen und wirft einen kurzen Ausblick in die Zukunft.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. vom 14.04.2020

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses für weitere Hilfen in der Corona-Krise kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als armutspolitisch enttäuschend. So richtig und wichtig die beschlossenen Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld, die angekündigte Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und die Unterstützung von Schulen und bedürftigen Schüler*innen seien, so empörend sei es, dass erneut keine zusätzlichen Leistungen für die große Gruppe armer Menschen vorgesehen seien. Diese seien durch die deutlichen Preissteigerungen für Lebensmittel, durch weggefallene Unterstützungsangebote und Mehrausgaben für Hygiene- und Gesundheitsbedarfe massiv belastet. Der Verband unterstreicht seine Forderung nach einem Notprogramm für Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung.

„Es ist beschämend, dass die Bundesregierung ausgerechnet für arme Menschen in ihrer Not in dieser Krise offenbar im wahrsten Sinne des Wortes so gut wie nichts übrig hat“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die angekündigten Zuschüsse für bedürftige Schüler*innen zur Anschaffung von Computern seien zwar unbedingt zu begrüßen, richteten sich aber nur auf eine kleine Gruppe und nur ein spezifisches Problem, in diesem Fall die Sicherstellung der Bildungsteilhabe. Nicht gelöst werde die existenzielle Not, die sich für Millionen von Familien in Hartz IV und Menschen in der Altersgrundsicherung mit Beginn der Corona-Krise tagtäglich verschärfe.

Der Paritätische fordert ein armutspolitisches Notprogramm, konkret die sofortige Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung um 100 Euro pro Monat und Haushaltsmitglied, um insbesondere angesichts der Preisexplosion für Lebensmittel eine ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Zusätzlich sei eine Einmalzahlung von 200 Euro notwendig für coronakrisenbedingte Mehraufwendungen. „Der Staat ist in der Pflicht, sofort eine Lösung in der Fläche zu organisieren. Es geht um die Existenzsicherung von armen Menschen in Deutschland.“

Positiv bewertet der Verband die neuen Regelungen zur Verbesserung des Kurzarbeitergeldes und der verlängerten Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Auch die Hilfen, um Schulen und Schüler*innen kurzfristig fit für digitalen Fernunterricht zu machen, um die aktuelle Krise zu bewältigen, seien im Grundsatz zu begrüßen. „Es braucht kreative, kluge und vor allem machbare digitale Formate und Lösungen, um alle Schüler*innen auch in den Zeiten des erzwungenen Heim- bzw. Fernunterrichts optimal zu fördern. Kein Kind darf zurückbleiben, weder weil sich die Familie nicht die nötige technische Ausstattung leisten kann, noch weil es an geeigneten Tools und Qualifikation bei den Lehrenden fehlt“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.04.2020

Familien als Fundament unserer Gesellschaft stehen in Zeiten von Schul- und Kitaschließungen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, aber auch vielfach existenziellen Sorgen aufgrund von Einkommensverlusten oder drohender Arbeitslosigkeit als Folge der Corona-Pandemie vor deutlich verschärften Herausforderungen. Viele Familien bedürfen daher mehr noch als sonst der Unterstützung und Beratung, um unter diesen erschwerten Bedingungen ihre familialen Beziehungen zu leben, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren, ihr alltägliches Familienleben und ihre Versorgung zu organisieren sowie ihre anspruchsvollen Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu bewältigen. Da auch die meisten familienbegleitenden Leistungen derzeit heruntergefahren werden müssen, sind die Familien dabei vielfach auf sich selbst gestellt.

Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. haben den gemeinsamen u> formuliert, in welchem wir auf die Bedeutung der Familienbildung gerade in diesen Zeiten hinweisen und dazu auffordern, diese Infrastruktur vor Ort zu sichern – zum Wohle der Familien.

Quelle: Appell Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e.V. vom 14.04.2020

„Wir unterstützen Franziska Giffeys Forderung nach einer schrittweisen Öffnung der Kindertageseinrichtungen ausdrücklich. Die bisherige Regelung, wonach es nur für jene Kinder eine Notbetreuung gibt, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, ist unzureichend“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Telefonkonferenz der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) mit ihren Länderkollegen zur Kita-Notbetreuung und der schrittweisen Öffnung. Norbert Müller weiter:

„Die bisherige Regelung lässt soziale Problemlagen völlig außer Acht. Diese müssen wir mehr in den Fokus rücken. Kitas sind aber auch wichtige Bildungseinrichtungen und können helfen, soziale Ungleichheit abzubauen. Kinder brauchen den Kontakt zu gleich- und unterschiedlichaltrigen Kindern. Das ist für das soziale Lernen wichtig. Verlorene Monate können in den ersten Lebensjahren nicht einfach aufgeholt werden.

Bundesweit sind weniger als zehn Prozent der Kita-Kinder in Notbetreuungen. Das reicht bei Weitem nicht. Wir fordern eine Anhebung um ein Drittel der Plätze. Die zusätzlichen Kita-Plätze sollen prioritär für Alleinerziehende und Kinder in schwierigen Bedingungen bereitgestellt werden. Dazu zählen etwa Kinder, die durch die Jugendhilfe betreut werden oder bei denen ein Elternteil eine psychische Erkrankung oder Behinderung hat. DIE LINKE appelliert an die Länder, nun schnellstmöglich Kriterien zu erarbeiten, wie die Kinderbetreuung unter Wahrung des Gesundheitsschutzes von Kindern und Erziehern möglich ist. Weiterhin muss die Erhebung von Kita-Gebühren für alle Eltern so lange ausgesetzt werden, wie die Notbetreuung aufrechterhalten wird. Wo Eltern weiterhin ihre Kinder nicht in Kitas schicken können, muss es die Möglichkeit geben, dass Eltern in Gruppen gegenseitig ihre Kinder betreuen können.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 17.04.2020

Die Corona-Pandemie hat das Leben vieler Familien auf den Kopf gestellt. Kitas und Schulen sind geschlossen, viele Kinder sind nun tagsüber zu Hause – genau wie viele Eltern, die etwa vom Home-Office aus arbeiten. Was bedeutet diese Konstellation für Eltern und deren Zeiteinteilung mit Blick auf Kinderbetreuung, Erwerbsarbeit und Hausarbeit? Aktuelle repräsentative Daten zu diesen Aspekten gibt es noch nicht, allerdings geben frühere Zeitverwendungsdaten für Eltern mit Kita-Kindern und Eltern mit Kindern, die nicht in einer Kita betreut werden, Hinweise zu erwartenden Effekten. Alles deutet darauf hin: Die Hauptlast tragen wohl vielerorts die Mütter.

Am 15. April 2020 waren UN-Angaben zufolge weltweit mehr als 90 Prozent der SchülerInnen und Kita-Kinder von Schließungen betroffen. In Deutschland werden nach Jahren des Kita-Ausbaus nahezu alle Kinder über drei Jahren in einer Kita betreut und auch bei den unter Dreijährigen ist es inzwischen mehr als jedes dritte Kind, das eine Kita besucht. Nicht umsonst wird nach der jüngsten Stellungnahme und den Empfehlungen der Leopoldina[1] (Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina) zur weiteren Schließung von Kitas bis zu den Sommerferien – zumindest für Kinder unter fünf Jahren – heftig über die Folgen einer solchen andauernden Schließung diskutiert. Diese kann sich nicht nur in der Entwicklung der Kinder widerspiegeln, sondern auch im Haushaltseinkommen aufgrund veränderter Erwerbskonstellationen, der Gleichstellung der Geschlechter und dem Wohlbefinden der Familienmitglieder.

Aufgrund des Mangels an repräsentativen Daten über die aktuelle Situation ist es unmöglich, die tatsächlichen Auswirkungen auf die Zeitverwendung von Eltern zu messen. Daher wird die neueste Welle der Zeitverwendungsdaten des Statistischen Bundesamtes aus den Jahren 2012/2013 analysiert, um Anhaltspunkte für mögliche Auswirkungen der aktuellen Kita-Schließungen zu erhalten. Es wird die Zeitverwendung von Eltern, deren jüngstes Kind (unter sechs Jahren) nicht in eine Kita geht, verglichen mit der Zeiteinteilung von Eltern, deren jüngstes Kind eine Kita besucht.[2] Dabei kann angenommen werden, dass der Unterschied in der Zeitverwendung beider Gruppen Hinweise darauf gibt, welche Auswirkungen die coronabedingten Kita-Schließungen haben (werden). Allerdings sind diese Ergebnisse nicht eins zu eins auf die jetzige Situation übertragbar: Kitas sind derzeit nur vorübergehend und nicht dauerhaft geschlossen, hinzu kommen aber Einschränkungen bei sozialen Kontakten und Reisen sowie die Tatsache, dass viele Eltern im Home-Office ihrer Erwerbsarbeit nachgehen müssen oder – etwa wenn sie in Kurzarbeit sind – finanzielle Einbußen verkraften müssen.

Vor allem Mütter verbringen deutlich mehr Zeit mit ihrem Kind, wenn es nicht in die Kita geht

Eltern verbringen mehr Zeit mit ihrem Kind, wenn es keine Kita besucht – dies ist zwar zu erwarten, aber nicht unbedingt zwingend, da in „Normalzeiten“ auch eine Betreuung durch Großeltern oder andere Personen erfolgen kann. Der Zusammenhang ist für Mütter deutlich größer als für Väter (Abbildung 1): Mütter verbringen im Durchschnitt täglich 134 Minuten oder 36 Prozent mehr Zeit mit ihrem Kind, wenn es keine Kita besucht, als Mütter mit einem Kita-Kind. Bei den Vätern beträgt der Unterschied nur 19 Minuten pro Tag oder neun Prozent.

Jedoch ist nicht die gesamte Zeit, die mit Kindern verbracht wird, Zeit, in der Eltern direkt mit dem Kind interagieren und sich aktiv dem Sohn oder der Tochter zuwenden, also beispielsweise gemeinsam spielen. Vielmehr zeigt sich, dass der zeitliche Unterschied mit Blick auf die „aktive“ Zeit mit dem Kind zwischen Müttern ohne und mit Kita-Kind nicht so groß ist wie die zuvor dargestellte Differenz mit Blick auf die Zeit, in der das Kind anwesend ist. So sinkt die Differenz zwischen „Kita-Müttern“ und „Nicht-Kita-Müttern“ im Mittel auf 63 Minuten täglich. Mütter ohne Kita-Kinder verbringen also nur 29 Prozent mehr Zeit aktiv mit ihrem Kind, obwohl sie 36 Prozent mehr Zeit mit ihrem Kind zusammen sind. Bei Vätern ist sogar zu beobachten, dass sie etwas weniger Zeit (im Durchschnitt fünf Minuten) aktiv mit ihrem Kind verbringen, wenn es nicht in eine Kita geht.

Das lässt erwarten, dass es auch während der derzeitigen Kita-Schließungen Eltern nicht möglich ist, sich die gesamte zusätzliche Zeit aktiv mit ihrem Kind zu beschäftigen – zumal viele Eltern derzeit im Home-Office bezahlter Arbeit nachgehen müssen. Eine alternative Betreuung über Großeltern fällt wegen besonderer Infektionsrisiken für ältere Menschen in vielen Fällen weg.

Ohne Kita-Besuch sinkt die Erwerbsarbeit und steigt die Hausarbeit

Mütter, deren jüngstes Kind keine Kita besucht, wenden erwartungsgemäß weniger Zeit für bezahlte Erwerbsarbeit auf, im Mittel 57 Minuten pro Tag (Abbildung 2). Dagegen verbringen sie mehr Zeit mit Hausarbeit: im Durchschnitt zusätzliche 31 Minuten pro Tag. Die geringere Zeit für Erwerbsarbeit steht im Einklang mit Untersuchungen, die zeigen, dass der Kita-Ausbau in Deutschland die Erwerbstätigkeit von Müttern und auch ihr Arbeitsvolumen erhöht hat.[3] Mütter, deren Kind keine Kita besucht, kombinieren zudem häufiger Hausarbeit und Kinderbetreuung. Die Zunahme der Hausarbeit kann zum Teil darauf zurückzuführen sein, dass sie mehr Zeit für die Zubereitung von Essen und Reinigungsarbeiten brauchen, wenn das Kind mehr Zeit zu Hause verbringt. Bei Vätern unterscheidet sich der zeitliche Umfang ihrer Erwerbs- und Hausarbeit nicht danach, ob ihr Kind in eine Kita geht oder nicht.

Mit Blick auf die aktuellen Kita-Schließungen ist allerdings zu erwarten, dass sich die Auswirkungen auf die bezahlte Erwerbsarbeit weniger deutlich darstellen. Insbesondere die betroffenen Mütter werden versuchen, ihre Erwerbsarbeit im Home-Office beispielsweise auf die Schlafzeiten des Kindes zu verlegen oder auf Zeiten, in denen das Kind zwar anwesend ist, sie sich aber nicht mit ihm beschäftigen. Zudem dürften viele Mütter versuchen, sich die Kinderbetreuung mit ihrem Partner aufzuteilen. Inwiefern das gleichberechtigt gelingt, ist allerdings nicht sicher. Wie bisherige Studien vermuten lassen, spricht einiges dafür, dass die Hauptbetreuungsaufgabe bei den Müttern verbleibt. Auch die vorliegende Analyse unterstreicht dies, da der Kita-Besuch eines Kindes die Zeit, die Väter mit ihren Kindern verbringen, nur geringfügig ändert und auch für die Erwerbsarbeit und die Hausarbeit von Vätern keinen signifikant großen Unterschied macht.

Damit lassen diese Analysen einmal mehr vermuten, dass Frauen und insbesondere Mütter besonders stark von den Folgen der aktuellen Corona-Krise betroffen sind. Viele Mütter werden wohl ihre bezahlten Arbeitsstunden reduzieren müssen, was sich auf ihr eigenes Erwerbseinkommen und das Haushaltseinkommen auswirkt.[4] Dies wird insbesondere Mütter betreffen, die nicht von zu Hause arbeiten können und nicht in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind. Mütter, die in der Lage sind, abends im Home-Office zu arbeiten, werden wahrscheinlich weniger Freizeit haben und/oder weniger schlafen.[5] Schließlich kann sich in einigen Fällen die Aufteilung der elterlichen Kinderbetreuung mit dem Partner als kostspieliger Verhandlungsprozess erweisen. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die coronabedingten Kita-Schließungen erhebliche Auswirkungen auf die elterliche Zeitverwendung haben werden. Hinzu kommen negative Effekte auf das Einkommen der Haushalte, das Wohlergehen der Haushaltsmitglieder[6] und auf die Gleichstellung beider Geschlechter[7].

Fazit: Befunde sollten in Diskussionen um Lockerung der Einschränkungen einbezogen werden

Diese Analyse lässt darauf schließen, dass infolge der coronabedingt geschlossenen Kitas insbesondere Mütter erheblich mehr Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit aufwenden müssen. Gleichzeitig können sie aber nur einen Bruchteil der zusätzlichen Zeit mit ihrem Kind aktiv mit diesem verbringen, etwa mit Spielen oder anderen gemeinsamen Aktivitäten. Das ist auch dann der Fall, wenn die Zeit, in der das Kind anwesend ist, überproportional zunimmt. Dies kann die Entwicklung der Kinder, die sonst mit anderen Kindern in einer Kita zusammen wären, beeinflussen. Welcher Natur diese Veränderungen sind, wird sich insbesondere in der Zeit nach der Krise zeigen. Sie sollten jedoch bereits jetzt bedacht werden.

Durch die Kita-Schließungen kommt auf Mütter signifikant mehr Hausarbeit zu – während Väter sich vermutlich im geringeren Maße an zusätzlichen Aufgaben beteiligen. Dies lassen zumindest die Analysen von Zeitverwendungsdaten vor der Krise vermuten. Auch die Erwerbstätigkeit von Müttern wird nur verbunden mit stärkeren Einschränkungen möglich sein. Zwar reagieren Väter in ihrem Erwerbsverhalten in der Regel kaum auf die die Kita-Nutzung ihrer Kinder, aber auch sie können krisenbedingt von Kündigungen oder Arbeitszeitverkürzungen betroffen sein.

Befunde wie die vorliegenden, die aus Zeitverwendungsdaten abgeleitet sind, sollten bei Diskussionen über mögliche Lockerungen der Corona-Einschränkungen einbezogen werden. Das gilt insbesondere für Überlegungen, wie Familien mit jungen Kindern gezielt unterstützt werden können. Arbeitsmarkt-, Bildungs- und FamilienökonomInnen sowie Gleichstellungsforscherinnen des DIW Berlin haben jüngst dazu Anregungen gegeben.[8] Sie schlagen konkret vor, eine Corona-Elternzeit und ein Corona-Elterngeld einzuführen. Kindertageseinrichtungen sollten schrittweise für mehr Kinder geöffnet werden, damit Kindern zumindest tageweise ein Kita-Besuch ermöglicht wird.

Quelle: Publikation DIW aktuell -Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 20.04.2020

Die von Bund und Ländern gestern angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen sind zwar unter epidemiologischen und politischen Gesichtspunkten sinnvoll und weitsichtig, stellen aber berufstätige Eltern vor große Probleme. Die Wiederöffnung von Schulen soll frühestens Anfang Mai erfolgen und dann auch nur schrittweise. Für Kitas gibt es noch keine Perspektive. Zwölf DIW-ÖkonomInnen aus den Abteilungen Bildung und Familie, Staat, Gender Economics und SOEP fordern jetzt, auch die Probleme der erwerbstätigen Eltern entschieden anzugehen und sie mit einem Corona-Elterngeld zu entlasten.

Die zeitlich nicht eingegrenzte Verlängerung der Schul- und Kitaschließungen bietet erwerbstätigen Eltern mit jüngeren Kindern keine Perspektive auf eine baldige Entlastung in ihrer häufig schwierigen Situation. Betroffen sind in etwa 4,2 Millionen Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren, bei denen beide oder alleinerziehende Elternteile erwerbstätig sind. Für viele dieser Familien ist das täglich genutzte System zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Corona-Maßnahmen ausgefallen. Insbesondere für Eltern von Kita-Kindern ist keine Verbesserung der Lage in Sicht. Es steht außer Frage, dass die Gesundheit aller zentral ist. Aber bei der Priorisierung von gesundheitspolitischen Zielen entstehen Zielkonflikte zu bildungs-, arbeitsmarkt- und vereinbarkeitspolitischen Zielen, die jetzt ebenso politisch mitgestaltet werden müssen.

Es muss anerkannt werden, dass nicht alle erwerbstätigen Alleinerziehenden und Familien mit zwei beschäftigten Elternteilen über Monate ihre Erwerbstätigkeit in gewohntem Umfang aufrechterhalten können, wenn sie „nebenbei“ Kinder betreuen und Home-Schooling organisieren müssen. Ist gesundheitspolitisch keine Öffnung der Kitas absehbar, sollten erwerbstätige Eltern nicht nur von ihren Arbeitgebern, sondern auch von staatlicher Seite unterstützt werden. Denkbar wäre eine Corona-Elternzeit und ein Corona-Elterngeld, das heißt, sie haben einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit entsprechendem Kündigungsschutz und erhalten gegebenenfalls eine Einkommensersatzleistung. Bei einer solchen Maßnahme könnten Alleinerziehende sowie Familien, in denen beide Eltern gemeinsam mehr als 40 Stunden arbeiten, jeweils eine Reduzierung der individuellen Arbeitszeit zur Kinderbetreuung beim Arbeitgeber beantragen und dafür einen staatlichen Einkommensersatz erhalten. Um Geschlechterunterschiede bei der Erwerbs- und Sorgearbeit nicht zu verschärfen, könnte die Leistung bei Paaren an die Bedingung geknüpft werden, dass beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren.

Da Kitas und Schulen neben der Betreuungsfunktion essentielle Bildungsaufgaben übernehmen, sollten parallel Konzepte erarbeitet werden, die eine Teil-Öffnung der Kitas bei maximaler Infektionsvorbeugung ermöglichen. Wünschenswert wäre etwa die tageweise Betreuung in kleinen Gruppen von Kindern. Da Kitas ein zentraler Ort frühkindlicher Bildung sind, sollte der dosierte und schrittweise Besuch der Kita nicht an die Erwerbstätigkeit der Eltern gekoppelt sein. Dazu sollten die Jugend- und Familienministerkonferenz mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge erarbeiten.

Es ist jetzt unerlässlich, Eltern und Kindern in der derzeitigen Situation eine Perspektive zu geben. Andernfalls wird riskiert, dass Eltern sich aufgrund fehlender Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten und einer beruflichen Überlastung anderweitige Betreuungs- und Interaktionsumgebungen für das Kind suchen. In solch selbstorganisierten Alternativen (zum Beispiel wechselnde Spielgruppen) wären Infektionen schlechter nachzuverfolgen und eventuell Risikogruppen wie Großeltern eingebunden. Eine Arbeitszeitreduzierung von Eltern kombiniert mit einem Einkommensausgleich – sowie eine schrittweise Kita-Öffnung – ermöglicht dagegen Betreuung und Bildung des Kindes und gleichzeitig den Erhalt der Erwerbstätigkeit. Die geordnete Betreuung in Kleingruppen in der gewohnten Kita-Umgebung gewährleistet zumindest minimalen Zugang zu dieser frühkindlichen Bildungseinrichtung für Kita-Kinder. Zur besseren Steuerung einer schrittweisen, partiellen Wiederaufnahme des Bildungs- und Betreuungsangebots wären digitale Instrumente denkbar, die sowohl den tatsächlichen Betreuungsaufwand als auch mögliche Infektionsketten nachvollziehbar machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 16.04.2020

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu begrenzen, wurden ab März deutschlandweit die Schulen geschlossen. Seitdem sollen die SchülerInnen überwiegend zu Hause lernen – in welcher Form genau, wird von Schule zu Schule sehr unterschiedlich gehandhabt. Diese Analyse zeigt, dass sich Schulkinder je nach Leistungsniveau signifikant in der schulischen Motivation, den häuslichen Bedingungen und in den Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eltern unterscheiden. Da es auf diese Faktoren für den Lernerfolg in der derzeitigen Situation stärker denn je ankommt, drohen Bildungsungleichheiten und Leistungsunterschiede noch zuzunehmen. Etwa, wenn leistungsschwächere SchülerInnen weniger motiviert sind und schlechtere häusliche Lernbedingungen vorfinden. Auch vor dem Hintergrund bevorstehender, wichtiger Übergänge von SchülerInnen an weiterführende Schulen sollten daher dringend Angebote geschaffen werden, die es allen Kindern ermöglichen, zuhause effektiv lernen und individuelle Unterstützung beim Aufholen erhalten zu können. Das gilt auch für die Zeit, wenn die Schulen wieder geöffnet haben und regulärer Unterricht stattfindet.

Schulen unterstützen ihre Schülerinnen und Schüler beim häuslichen Lernen derzeit sehr unterschiedlich: Während einige Schulen Teile ihres Unterrichts, Lernstandsabfragen und Unterstützung über spezielle Onlinemedien anbieten, schicken andere per E-Mail Aufgaben an ihre SchülerInnen. Wieder andere haben am bisher letzten Schultag einen ganzen Katalog an Aufgaben verteilt und deren Bearbeitung und den Lernerfolg gänzlich in die Hände und die Selbstmotivation der SchülerInnen und Eltern gelegt.

Wie gut kann das häusliche Lernen gelingen und von welchen Faktoren hängt es ab? Neben der Unterstützung durch die Schulen und LehrerInnen spielen auch die Unterstützungsmöglichkeiten der Eltern, die Motivation der Kinder und die Bedingungen zu Hause eine Rolle. Bei Ausgangsbeschränkungen, Kontaktsperren und aufgrund der Schließung von Bibliotheken und Treffpunkten von Kindern und Jugendlichen sind diese umso mehr auf die häuslichen Bedingungen und ihre Eigenmotivation angewiesen. Eine große Gefahr der Schulschließungen ist, dass leistungsschwächere SchülerInnen in dieser Zeit den Anschluss verlieren, der ohne zusätzliche, bedarfsorientierte Angebote in der Zeit nach den Schulschließungen nicht ohne weiteres aufgeholt werden kann.

Für die nachfolgende Analyse wurden Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) verwendet.[1] In dieser wiederholten repräsentativen Haushaltsbefragung werden Eltern, insbesondere Mütter, zu den schulischen Leistungen ihrer Kinder, der Schulmotivation, der Unterstützung bei den Hausaufgaben und zu Aspekten der häuslichen Lernumgebung befragt. Den Analysen liegen Aussagen zu 2.167 neun- und zehnjährigen Kindern zugrunde, die in den Jahren 2015 bis 2018 erhoben wurden. Kinder dieser Altersgruppe sind hier deshalb im Fokus, da sie einen höheren Betreuungsbedarf haben als ältere Kinder und vor dem Übergang von der Grundschule an weiterführende Schulen stehen. Dieser Übergang beziehungsweise die Entscheidung über den Schultyp, den ein Kind künftig besucht, hat einen großen Einfluss auf die weitere Bildungs- und spätere Erwerbsbiografie. Ist diese Entscheidung erst einmal gefallen, wird sie im weiteren Schulverlauf nur selten geändert.

Verglichen werden zwei Gruppen von SchülerInnen, leistungsstärkere und leistungsschwächere. Anhand der durchschnittlichen Schulnote in den Fächern Deutsch und Mathematik gelten SchülerInnen mit einer Durchschnittsnote von 1 bis 2 als leistungsstärker und SchülerInnen mit einem Notendurchschnitt darüber als leistungsschwächer (der Median der Durchschnittsnoten ist 2).

Leistungsstärkere SchülerInnen sind deutlich motivierter

Insgesamt geht etwa jedes zehnte Kind nicht gern zur Schule oder empfindet Schule eher als Zeitverschwendung. Jedes siebte Kind nimmt die Arbeit in der Schule nicht ernst und fast jedes vierte Kind lernt eher ungern. Etwa sieben Prozent der Kinder kommen im Unterricht eher schwer mit.

Wenn nun nach der schulischen Leistung der Kinder differenziert wird, zeigen sich starke Unterschiede zwischen diesen beiden Gruppen in der schulischen Motivation (Abbildung 1). Während nur vier Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen eher nicht gern zur Schule gehen, beträgt der Anteil unter den leistungsschwächeren SchülerInnen fast 14 Prozent. Ähnlich verhält es sich mit dem Empfinden, dass Schule Zeitverschwendung sei. Während nur etwa fünf Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen dies so empfinden, sind es unter den leistungsschwächeren über 15 Prozent. Etwa acht Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen verneinen die Frage, ob sie die Arbeit in der Schule ernst nehmen. Der Anteil unter den leistungsschwächeren SchülerInnen ist mit fast 19 Prozent mehr als doppelt so hoch. Etwa 13 Prozent der leistungsstarken SchülerInnen lernen eher nicht gern, aber über 38 Prozent der leistungsschwächeren. Und wenn es um die Frage geht, ob Kinder Probleme haben im Unterricht mitzukommen, stimmt fast niemand der leistungsstärkeren Kinder der Aussage zu, während über 13 Prozent der leistungsschwächeren von Schwierigkeiten berichten.

Kurzum: In der schulischen Motivation bestehen signifikante Unterschiede zwischen leistungsstärkeren und leistungsschwächeren SchülerInnen, die auch mit dem Erfolg des häuslichen Lernens zusammenhängen dürften.

Leistungsschwächere SchülerInnen lernen zu Hause unter ungünstigeren Bedingungen

Neben Faktoren der schulischen Motivation dürften auch die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eltern, Rückzugsmöglichkeiten und die häusliche Lernumgebung eine wichtige Rolle für den Lernerfolg der Kinder in Zeiten von Schulschließungen darstellen (Abbildung 2). So hängen die Schulleistungen auch signifikant mit der Bildung der Eltern zusammen. Während unter den leistungsstärkeren SchülerInnen 35 Prozent der Mütter einen akademischen Abschluss haben, beträgt der Anteil unter den leistungsschwächeren SchülerInnen 13 Prozent.

Dabei benötigen Leistungsschwächere viel häufiger Unterstützung bei den Hausaufgaben: 47 Prozent der leistungsschwächeren Kinder erhalten täglich von mindestens einem Elternteil Unterstützung bei den Hausaufgaben. Unter den leistungsstärkeren Kindern sind es 30 Prozent. Mit Blick auf die häusliche Infrastruktur haben 90 Prozent der Kinder einen eigenen Schreibtisch. Bei Kindern ohne eigenen Schreibtisch handelt es sich eher um die leistungsschwächeren. 88 Prozent aller SchülerInnen haben ein eigenes Zimmer.[2] Unter jenen, bei denen das nicht der Fall ist, könnte das Lernen insbesondere dann beeinträchtigt werden, wenn Eltern selbst von zu Hause arbeiten müssen, etwa aufgrund der fehlenden Betreuung in Schulen oder Kitas oder auf Empfehlung des Arbeitgebers. Zumindest zeigen sich hier kaum Unterschiede nach der Schulleistung der Kinder. Allerdings wird ein Drittel der Wohnungen, in denen leistungsschwächere SchülerInnen leben, von den Eltern als zu klein oder sogar viel zu klein eingeschätzt. Unter den leistungsstärkeren SchülerInnen gilt dies für ein Viertel der Familien.

Ein Internetzugang und auch der Zugang zu einem PC oder Laptop sind aktuell sehr bedeutend für viele SchülerInnen, insbesondere wenn der Kontakt zur Schule und der Unterricht in Teilen online fortgeführt wird. Insgesamt haben über 96 Prozent der betrachteten SchülerInnen Zugang ins Internet und 88 Prozent haben einen PC oder Laptop im Haushalt. Allerdings ist in Zeiten von Corona nicht gesagt, dass die SchülerInnen all dies auch nutzen können. So dürften die Kapazitäten zumindest teilweise durch Home-Office-Tätigkeiten der Eltern belegt sein. Erneut zeigen sich leichte Unterschiede in diesen Ausstattungsmerkmalen, wenn nach dem Leistungsniveau der SchülerInnen differenziert wird. Während zum Beispiel weniger als zwei Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen über keinen Internetzugang zu Hause verfügen, gilt dies für gut sechs Prozent der leistungsschwächeren SchülerInnen. Ebenfalls haben 13 Prozent der leistungsschwächeren SchülerInnen keinen PC oder Laptop im Haushalt, bei den leistungsstärkeren SchülerInnen beträgt dieser Anteil elf Prozent.

Schulische Leistungen hängen nicht mit Systemrelevanz des Berufs der Eltern zusammen

Abschließend wird betrachtet, wie Schulleistungen mit der Systemrelevanz des Berufs der Eltern zusammenhängen.[3] Üben die Eltern systemrelevante Berufe aus, können sie für ihre Kinder im Kita- und Schulalter eine Notbetreuung beanspruchen. Daraus ergeben sich insbesondere für Eltern in nicht systemrelevanten Berufen Vereinbarkeitsprobleme ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit mit der Kinderbetreuung und der Lernunterstützung. Kinder aus Haushalten mit mindestens einem Elternteil in einem systemrelevanten Beruf zeigen aber keine Leistungsunterschiede im Vergleich zu anderen Kindern. Sowohl etwa 40 Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen als auch 40 Prozent der leistungsschwächeren SchülerInnen haben mindestens ein Elternteil mit einem als systemrelevant definierten Beruf. Es treten auch keine signifikanten Unterschiede zu Tage, wenn andere Faktoren rausgerechnet werden, etwa das Bildungsniveau oder der akademische Abschluss der Eltern. Während andere Analysen gezeigt haben, dass systemrelevante Berufe mit einem geringeren Einkommen und niedrigerem Berufsprestige verbunden sind,[4] ist an dieser Stelle anzumerken, dass die Trennung nach Systemrelevanz keinen bedeutsamen Zusammenhang mit der schulischen Leistung der Kinder aufweist.

Fazit: Bildungsungleichheit wird zunehmen, wenn SchülerInnen nicht gezielt unterstützt werden

Leistungsstärkere und leistungsschwächere SchülerInnen unterscheiden sich signifikant in Bezug auf ihre schulische Motivation und die häusliche Lernumgebung. Beide Aspekte beeinflussen den Lernerfolg der Kinder in Zeiten von Schulschließungen. Aufgrund der Datenlage hier noch nicht berücksichtigt werden konnten die aktuelle Lernunterstützung durch die Schulen und LehrerInnen der Befragten. Wie groß die Zahl der SchülerInnen ist, bei denen aktuell das Lernen de facto ausgesetzt ist, dazu gibt es noch keine Schätzungen oder gar verlässliche Zahlen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann aber davon ausgegangen werden, dass das derzeitige Lernen zu Hause für viele Kinder nicht so effektiv ist wie das Lernen in der Schule – und das trifft insbesondere die leistungsschwächeren SchülerInnen.

Bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs werden sowohl LehrerInnen als auch SchülerInnen vor einer großen Herausforderung stehen – denn dann gilt es, Inhalte aufzuholen. Eine vorübergehende Erhöhung der Schulstunden wäre eine Möglichkeit, aber das allein wird nicht reichen. Die G8-Reform[5] hat gelehrt, dass eine Komprimierung der Lehrinhalte die Leistungsunterschiede zwischen leistungsstärkeren und leistungsschwächeren GymnasiastInnen verstärkt hat. Leistungsschwächere SchülerInnen haben größere Probleme, bei einer schnellen Abfolge des Lehrplans Inhalte zu verarbeiten.[6] Es sollte also auch davon ausgegangen werden, dass Lernziele insbesondere von Leistungsschwächeren häufiger nicht beziehungsweise nicht in vollem Umfang erreicht werden. Andere Forschungsarbeiten zeigen zudem, dass Leistungsunterschiede im weiteren schulischen Werdegang eher noch weiter zunehmen.[7]

Da nicht abzusehen ist, ob die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen, sollten verschiedene Szenarien berücksichtigt werden, um allen Kindern erfolgreiches Lernen zu ermöglichen und Leistungsschwächeren besondere Unterstützung anzubieten. Öffnen die Schulen nach den Ferien wieder, wären kostenlose Lernangebote in den Sommerferien und Nachhilfeoptionen im Sinne von Sommerakademien (gegebenenfalls über E-Learning) durchaus sinnvoll, um Kindern individualisierte Angebote zum Aufholen zu unterbreiten.

Bestehen die Schulschließungen noch über das Ende der Osterferien hinaus, sollte man sich an „Leuchtturm“-Beispielen orientieren: Schulen, die es innerhalb kürzester Zeit geschafft haben, den Unterricht weitgehend online abzudecken. Da es anders als im Klassenraum beim E-Learning keine Platzknappheit gibt, könnten die Länder koordiniert zentrale Online-Lernangebote schaffen. So könnten elektronische Lernformate auch SchülerInnen zugänglich gemacht werden, die weniger motiviert sind, zu Hause eine ungünstigere Lernumgebung vorfinden oder deren Schulen kaum eigene Lösungen anbieten. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sich für viele Kinder entscheidet, welche weiterführende Schulform sie künftig besuchen, sollten individuelle Haushaltslagen und Bedürfnisse – auch noch in den nachfolgenden Jahren – besonders berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 06.04.2020, gekürzt

Trotz der Bereitstellung von Lehrmaterialen durch die Schulen wenden viele Schüler der Sekundarstufe II nur wenig Zeit für die Schule auf. Zugleich macht sich fast die Hälfte der Befragten Sorgen um ihre schulischen Leistungen. Das zeigen aktuelle Daten aus einer Schülerbefragung während der Schulschließungen, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt hat.

Das Der allergrößte Teil der befragten Jugendlichen empfängt mindestens einmal wöchentlich Lehrmaterialien durch die Schule. Bei 47 Prozent der Befragten erfolgt dies täglich, bei weiteren 47 Prozent zumindest einmal wöchentlich. Lediglich sechs Prozent der Befragten geben an, seltener als einmal wöchentlich Lehrmaterialien zu bekommen. Der Kontakt zwischen Lehrern und den Jugendlichen findet über verschiedene Kanäle statt, die teils parallel eingesetzt werden. Vor allem Onlineplattformen und E-Mails werden von Seiten der Schulen genutzt.

Unter der Woche verbringen 27 Prozent der Jugendlichen täglich vier oder mehr Stunden mit schulischen Aktivitäten wie beispielsweise der Aufgabenbearbeitung oder digitalem Unterricht. 35 Prozent wenden zwei bis unter vier Stunden täglich auf, 37 Prozent weniger als zwei Stunden. Die Befragten des Abiturjahrgangs geben mit 46 Prozent sogar noch häufiger an, weniger als zwei Stunden täglich für die Schule aufzuwenden. „Bei der letztgenannten Gruppe hat möglicherweise die Ankündigung der Verschiebung der Abiturprüfungen eine Unterbrechung der Abiturvorbereitung verursacht“, heißt es in der IAB-Studie.

45 Prozent der Schüler machen sich große oder sehr große Sorgen, dass sich die Schulschließungen negativ auf ihre Schulleistungen auswirken. Weniger häufig besorgt sind die Befragten um ihre berufliche Zukunft (28 Prozent). Die Sorgen der Jugendlichen hinsichtlich ihrer Schulleistung und der beruflichen Zukunft weisen starke geschlechtsspezifische Unterschiede auf. Unter den Schülerinnen geben 51 Prozent an, große oder sehr große Sorgen hinsichtlich einer Beeinträchtigung ihrer Schulleistungen zu haben. Bei den männlichen Schülern traf dies auf 37 Prozent zu. Bei der beruflichen Zukunft lagen die entsprechenden Anteile bei 33 bzw. 22 Prozent.

Die Studie ist im Online-Magazin IAB-Forum kostenfrei abrufbar unter www.iab.de/forum/schulschliessungen-wegen-corona. Die Analysen basieren auf einer Online-Befragung von rund 1.000 Schülern der Vorabschluss- und Abschlussklassen in Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe in 195 Schulen aus den acht Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Daten wurden zwischen dem 24. März und dem 6. April erhoben.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 23.04.2020

Schulschließungen stellen weltweit eine bedeutende Maßnahme dar, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen. In der Debatte um die Wiederöffnung der Schulen rückt die Sekundarstufe II in den Fokus, da die Abiturprüfungen in den meisten Bundesländern noch anstehen. Trotz der regelmäßigen Bereitstellung von Lehrmaterialien durch die Schulen wenden viele Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II nur wenig Zeit für die Schule auf. Zugleich machen sie sich Sorgen um ihre schulischen Leistungen und ihre berufliche Zukunft. Das zeigen aktuelle Daten aus einer bundesweiten Schülerbefragung während der Schulschließung.

In Deutschland wurden ab dem 13. März 2020 innerhalb kürzester Zeit Schulen aller Schulformen bundesweit geschlossen. Der Debatte um die Wiederöffnung der Schulen folgte am 15. April der Beschluss der Bundesregierung und der Kultusministerien, die Schulen stufenweise wieder zu öffnen. So soll der reguläre Schulbetrieb schnellstmöglich wiederhergestellt werden, ohne zugleich die Ausbreitung der Pandemie zu beschleunigen.

Die darin enthaltene Entscheidung, die Sekundarstufe II früher als andere Klassenstufen wieder zu öffnen, wird unter anderem damit begründet, dass nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts die Einhaltung von Abstandsregeln bei Schülerinnen und Schülern der Oberstufe zuverlässiger funktioniert und die Ansteckungsgefahr damit geringer sein dürfte als bei jüngeren Schülern.

Im Unterschied dazu hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in einer Stellungnahme vom 13. April 2020 eine spätere Rückkehr der höheren Stufen zum gewohnten Unterricht empfohlen. Danach könne bei Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufen stärker auf das selbstorganisierte Lernen mithilfe digitaler und analoger Lernmedien gesetzt werden. Die Auswirkungen einer Schulschließung auf den Lernerfolg von älteren Schülerinnen und Schülern seien deswegen weniger gravierend als bei jüngeren.

Allerdings ist denkbar, dass die Schulschließungen auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhebliche negative Auswirkungen mit sich bringen. Diese werden dadurch verschärft, dass die Abschlussklassen vor entscheidenden Prüfungen stehen und Versäumnisse in der Lernentwicklung nicht zu einem späteren Zeitpunkt in der Schule nachgeholt werden können.

Eine Beeinträchtigung des Lernerfolgs dürfte sich darin begründen, dass die elterliche Unterstützung und der elterliche Einfluss in der Oberstufe deutlich geringer sind als in den niedrigeren Klassenstufen. Zweitens verfügen auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II nicht immer über ausreichende Fähigkeiten zur Selbstorganisation. Das mag auch daran liegen, dass die für ein Homeschooling unabdingbaren Fähigkeiten in der Sekundarstufe II bisher nicht als erforderlich eingeschätzt und vermittelt wurden. Drittens dürfte die ohnehin bestehende Unsicherheit während der Pandemie bei Abiturienten durch die Unklarheit über die Verschiebung von Abiturprüfungen noch verstärkt worden sein.

Im Folgenden wird anhand einer aktuellen Schülerbefragung aufgezeigt, wie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II die temporären Schulschließungen wahrnehmen, wie sie damit umgehen und welche Unterstützungsangebote sie von den Schulen erhalten. Die Befragungsergebnisse liefern damit eine empirische Grundlage zur derzeitigen Lernsituation an gymnasialen Oberstufen und geben Anhaltspunkte dafür, wie stark Schülerinnen und Schüler ihre Lernaktivitäten in Zeiten von Homeschooling reduzieren.

Die Analysen basieren auf einer Online-Befragung von 1.027 Schülerinnen und Schülern der Vorabschluss- und Abschlussklassen in Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe in 195 Schulen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen. Die Fragen zur Schulschließung wurden in der ersten Folgeerhebung der Studie „Berufliche Orientierung: Berufs- und Studienwahl (BerO)“ ergänzt. Die vorliegenden Auswertungen basieren auf Angaben von Schülerinnen und Schülern, die zwischen dem 24. März und dem 6. April 2020 an der Befragung teilgenommen haben.

Die Mehrzahl der befragten Jugendlichen erhält mindestens einmal wöchentlich Lehrmaterialien von den Schulen

Die Schulen sahen sich aufgrund der Schließungen gezwungen, ihren Unterricht in kürzester Zeit auf die neuen Gegebenheiten umzustellen. Dennoch hat ein Großteil der Schülerinnen und Schüler seit der Schulschließung regelmäßig Lehrmaterialien oder sonstige Informationen zum Unterricht erhalten (siehe Abbildung 1). Die Befragten werden in den meisten Fällen täglich (47 %) oder zumindest einmal wöchentlich (47 %) von der Schule mit Unterrichtsmaterial versorgt. Lediglich 6 Prozent der Befragten geben an, seltener als einmal wöchentlich Lehrmaterialien zu erhalten. Bei den Vorabschlussklassen ist dieser Anteil mit 2 Prozent noch geringer.

Der Kontakt zwischen Lehrkräften und Jugendlichen findet über verschiedene Kanäle statt, die teils parallel eingesetzt werden. Dabei werden vor allem Onlineplattformen und E-Mails genutzt. Jeweils rund ein Drittel der Befragten erhält täglich Informationen, weitere etwa 50 Prozent erhalten zumindest wöchentlich Informationen über diese beiden Kanäle. Seltener findet der Kontakt zwischen Lehrpersonal und Jugendlichen über Onlinekurse oder digitalen Unterricht statt: 15 Prozent der Jugendlichen geben an, dass sie täglich ein solches Angebot bekommen, bei 33 Prozent ist das mindestens einmal pro Woche der Fall.

Insgesamt scheint der Kontakt zwischen Lehrkräften und Jugendlichen nach der Schulschließung weiterhin zu bestehen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Allerdings lässt sich aus der Kontakthäufigkeit nicht zwingend ableiten, wie intensiv die Schülerinnen und Schüler die Lernangebote nutzen. Außerdem ist unklar, ob die erhaltenen Materialien die Breite des Unterrichts oder lediglich einzelne Unterrichtsfächer abdecken und ob sie bezüglich ihres Umfangs, Schwierigkeitsgrad und Inhalt auf die Anforderungen des Lehrplans und die Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmt sind.

Die befragten Schülerinnen und Schüler wenden unterschiedlich viel Zeit für die Schule auf

Neben den erhaltenen Lehrmaterialien wurde erfasst, wie viel Zeit die befragten Schülerinnen und Schüler an einem Homeschooling-Tag für schulische Aktivitäten aufwenden (siehe Abbildung 2). Die Analysen zu dieser Frage basieren auf den Angaben von 844 Befragten, deren Antworten sich auf einen Wochentag beziehen. Jugendliche, deren Zeitangaben für ein Wochenende oder einen Schulferientag vorliegen, wurden zur besseren Vergleichbarkeit ausgeschlossen, obwohl die meisten Schülerinnen und Schüler nach eigenen Angaben am Wochenende ebenfalls etwas für die Schule tun – wenn auch mit geringerem Zeitumfang. Dies könnte auf eine flexiblere Verteilung des Lernens in Zeiten von Homeschooling hinweisen.

An einem Wochentag verbringt gut ein Viertel der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten täglich mehr als vier Stunden Zeit mit schulischen Aktivitäten wie der Aufgabenbearbeitung oder digitalem Unterricht. Dagegen wendet weitaus mehr als jeder dritte Jugendliche weniger als zwei Stunden pro Tag für Schulaktivitäten auf, also deutlich weniger als an einem regulären Schultag.

Die Befragten des Abiturjahrgangs geben mit fast 46 Prozent an, weniger als zwei Stunden täglich etwas für die Schule zu tun. Bei der letztgenannten Gruppe hat möglicherweise die Ankündigung der Verschiebung der Abiturprüfungen eine Unterbrechung der Abiturvorbereitung verursacht.

Allerdings besagt die reine Stundenzahl noch nichts über die Intensität und Qualität des Lernens. Es wäre theoretisch möglich, dass leistungsstarke Jugendliche den vorgesehenen Lernstoff mit einem geringeren Stundenpensum als im Schulkontext bewältigen können. Gegen diese Annahme spricht, dass Befragte mit geringerem Leistungsniveau (unter einem Notendurchschnitt von 2,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch) weniger Zeit für die Schule aufwenden. Auch verbringen männliche Schüler weniger Zeit mit schulischen Aktivitäten als Schülerinnen. Dagegen scheint der Lernumfang in den gymnasialen Oberstufen hier nicht vom Bildungsstand der Eltern abzuhängen (Eltern mit/ohne Abitur).

Setzt man den Zeitaufwand für Lernaktivitäten in Bezug zum digitalen Lernangebot der Schule, zeigt sich, dass Schülerinnen und Schüler, die häufiger Lehrmaterialien bekommen, mehr Zeit für die Schule aufwenden. Von den Jugendlichen, die nach eigenen Angaben seltener als einmal pro Woche Material oder Lernangebote von der Schule erhalten, verwendet über die Hälfte weniger als zwei Stunden pro Tag für die Schule. Unter denjenigen, die täglich Lehrmaterialien erhalten, gilt dies nur für ein knappes Drittel der Befragten. Allerdings ist denkbar, dass manche Schülerinnen und Schüler selbst bei regelmäßiger Versorgung mit Unterrichtsmaterial weiterhin wenig Zeit in die Schule investieren.

Diese Befunde könnten dafür sprechen, dass Schulen nicht nur Lehrmaterialien bereitstellen, sondern auch verstärkt in Interaktion mit den Jugendlichen treten sollten. So könnte nicht nur der Lernerfolg kontrolliert, sondern auch die Motivation, gerade der leistungsschwächeren und der weniger engagierten Schülerinnen und Schüler erhöht werden. Allerdings könnten sich dabei etwa zeitliche Restriktionen der Lehrkräfte oder die technische Ausstattung von Schulen und Jugendlichen als limitierende Faktoren erweisen.

Gut ein Drittel der befragten Abiturientinnen und Abiturienten macht sich wegen der Schulschließung Sorgen um die berufliche Zukunft

Die Schulschließungen lösen bei einem beträchtlichen Teil der Jugendlichen Sorgen um ihre schulischen Leistungen und ihre berufliche Zukunft aus. Die Befragten haben dies auf einer Skala von 1 (gar nicht besorgt) bis 10 (sehr besorgt) eingeschätzt: 45 Prozent der Schülerinnen und Schüler machen sich große oder sehr große Sorgen (Skalenwerte 7 bis 10), dass sich die Schulschließungen negativ auf ihre Schulleistungen auswirken könnten. Die Sorgen sind bei der Vorabschlussklasse und Befragten mit schlechterem Notendurchschnitt noch etwas stärker ausgeprägt. Unterschiede nach elterlicher Bildung lassen sich auch hier nicht erkennen (siehe Abbildung 3).

Um die berufliche Zukunft sorgt sich ein kleinerer Teil der Befragten: Etwas mehr als ein Viertel macht sich große oder sehr große Sorgen, dass die Schulschließung ihre berufliche Zukunft gefährdet. Abiturientinnen und Abiturienten machen sich mit 34 Prozent deutlich häufiger große oder sehr große Sorgen um ihre berufliche Zukunft als Schülerinnen und Schüler des Vorabschlussjahrgangs (24 %). Auch Leistungsschwächere und Jugendliche, deren Eltern keine Hochschulreife besitzen, zeigen sich hier etwas stärker besorgt.

Männliche Schüler machen sich im Schnitt deutlich weniger Sorgen als weibliche. Während sich 51 Prozent der Schülerinnen große oder sehr große Sorgen um ihre schulischen Leistungen machen, trifft dies nur auf 37 Prozent der Schüler zu. Ein Unterschied von 11 Prozentpunkten zwischen den Geschlechtern findet sich auch bei denjenigen Jugendlichen, die sich große oder sehr große Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen.

Diese Sorgen und Unsicherheiten der Jugendlichen sollten auf jeden Fall aufgegriffen werden und mit konkreten und zeitnahen Informationen darauf eingegangen werden. Eindeutige Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfungen und anderer Formen der Leistungsmessung während und nach der Schulschließung sowie Hilfestellungen zur Planung der beruflichen Zukunft durch Lehrkräfte oder die Berufsberatung könnten hier sehr hilfreich sein.

Fazit

Eine umfangreiche Befragung von mehr als 1.000 Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II in acht Bundesländern zeigt, dass die Schulen in den gymnasialen Oberstufen trotz der sehr kurzfristig beschlossenen Schulschließungen bereits regelmäßig Lehrmaterialien zur Verfügung stellen, wenn auch nicht alle Schülerinnen und Schüler ein tägliches Angebot erhalten.

Dennoch verwenden die meisten Jugendlichen durchschnittlich nur wenig Zeit (unter vier Stunden pro Tag) für schulische Aktivitäten. Insbesondere Schüler, die nach eigenen Angaben nur selten mit Lehrmaterialien versorgt werden, wenden weniger Zeit für die Schule auf. Zudem machen sich nicht wenige Jugendliche Sorgen, dass die Schulschließungen ihre schulischen Leistungen beeinträchtigen und ihre berufliche Zukunft gefährden könnten.

Diese Befunde machen deutlich, dass es selbst in den gymnasialen Oberstufen für viele Schülerinnen und Schüler eine Herausforderung ist, ihren Lernalltag mittels Homeschooling zu gestalten. Hier könnte erstens ein stärkerer persönlicher Austausch zwischen Lehrern und Schülern – sei es über E-Mail, Telefonate oder Videokonferenzen – und die tägliche Bereitstellung von Lehrmaterialien hilfreich sein. Dabei gilt es, die bestehenden Angebote auf Basis der bislang gesammelten Erfahrungen weiterzuentwickeln. Beim Ausbau der digitalen Interaktion zwischen Lehrkräften und Jugendlichen müssen allerdings die technischen und zeitlichen Restriktionen auf beiden Seiten berücksichtigt werden.

Zweitens sollte der bereitgestellte Unterrichtsstoff nicht nur bezüglich Umfang, Schwierigkeitsgrad und Inhalt auf den Lehrplan und auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sein. Er sollte auch in einem geeigneten Format, zum Beispiel mit Hilfe von Videos oder digitalem Unterricht, vermittelt werden. Drittens würden manche Schülerinnen und Schüler von Zeitvorgaben für die bereitgestellten Lehrmaterialen zur besseren Orientierung im Lernalltag profitieren.

Darüber hinaus sollten Schulen und Lehrkräfte auf die Sorgen der Schülerinnen und Schüler eingehen. Eine regelmäßige und klare Kommunikation, beispielsweise zu den Abiturterminen, bietet Schülerinnen und Schülern mehr Planungssicherheit. Dies gilt auch für die Planung der beruflichen Zukunft, insbesondere der Abiturjahrgänge. Neben den Schulen könnte hier auch die Berufsberatung dazu beitragen, den Jugendlichen in dieser unsicheren Zeit Perspektiven aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 23.04.2020

Durch die Corona-Krise wird der Alltag vieler Familien auf eine harte Probe gestellt. Mit Homeoffice, Homeschooling und der Beschränkung sozialer Kontakte ist es nötig, neue Routinen zu entwickeln. Dies betrifft alle Familienmitglieder: Kinder, Mütter und auch Väter.

Die Väter gGmbH hat eine Webseite entwickelt, die speziell für Väter Informationen, Hilfsangebote, Materialien u.v.m. rund um Vaterschaft und Familienleben in Corona-Zeiten bereitstellt.

Hier finden sich weiterführende Hinweise

Quelle: Hinweis vom Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. vom 24.04.2020

Deutsche Liga für das Kind fordert schrittweise Öffnung der Kitas und Kindertagespflegestellen

Nach einer langen Zeit des Shutdown öffnen wieder kleinere Geschäfte, und der Schulbeginn ist für die Schülerinnen und Schüler absehbar. Kitas und Kindertagespflegestellen demgegenüber bleiben weiterhin – abgesehen von einer Notbetreuung – geschlossen. Die meisten Eltern mit jungen Kindern sind demnach weiterhin darauf angewiesen, die Versorgung ihrer Kinder ohne Unterstützung zu leisten, auch dann, wenn sie erwerbstätig sind. Den Kindern fehlen Spielkameraden, eine anregungsreiche Umgebung und die Förderung durch pädagogische Fachkräfte. Eltern können die Kita nicht ersetzen, zumal Spielplätze, Schwimmbäder, der Zoo etc. geschlossen sind.

„Vor allem betroffen sind Kinder in Familien, in denen die Beziehungen ohnehin angespannt sind, in denen die Nerven der Eltern blank liegen, in denen die Eltern aufgrund wirtschaftlicher Sorgen nicht ansprechbar sind. Bei den von Armut betroffenen Familien kommt hinzu, dass nun auch noch die kostenfreie oder kostengünstige Essensversorgung in Kitas und Kindertagespflegestellen wegfällt. Vielfältige Belastungslagen verschärfen sich. Schon seit einigen Wochen macht die Kinder- und Jugendhilfe auf die erhöhten Risiken von häuslicher Gewalt sowie Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern aufmerksam. Das muss uns alle beunruhigen“, sagt Prof’in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Zudem ist die Befundlage zur Rolle der Kinder im Infektionsgeschehen, die eine fortgesetzte Schließung der Kitas begründen könnte, erstaunlich schwach.“

Vor diesem Hintergrund sollte eine schrittweise Öffnung der Kitas und Kindertagespflegestellen im Interesse der Eltern und Kinder bereits in den kommenden Wochen erwogen werden. Hierbei muss der notwendige Gesundheitsschutz für Kinder und Fachkräfte durch geeignete, mit den Eltern abgestimmte Maßnahmen bestmöglich gewahrt werden.

Als erster Schritt sollte die Notbetreuung auf Kinder aus Familien mit erhöhtem Bedarf ausgeweitet werden. Neben Kindern, deren Eltern in systemrelevanten Bereichen tätig sind, betrifft dies vor allem Kinder erwerbstätiger Alleinerziehender und vollzeiterwerbstätiger Paare, Kinder aus belasteten Familien sowie Kinder mit erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf oder mit erhöhtem Sprachförderbedarf vor der Einschulung.

Weiterhin sollte sichergestellt werden, dass Kitas und Kindertagespflegestellen auch während der Sommerferien durchgehend geöffnet sind. Dafür ist bei Bedarf eine Ausweitung der Finanzierung notwendig.

Um noch mehr Handlungssicherheit zu gewinnen, sollten die Statistiken zu den Infektionsraten von Kindern und zu deren Rolle bei der Ausbreitung des Virus detailliert altersbezogen ausgewertet und kontinuierlich in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Außerdem sollte geprüft werden, welche Erfahrungen in den verschiedenen Bundesländern und im Ausland (z.B. Dänemark) mit der allmählichen Wiedereröffnung von Kitas und Kindertagespflegestellen gemacht werden und inwieweit diese für Deutschland genutzt werden können.

Die ausführliche Stellungnahme (www.liga-kind.de) wird vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), dem Bundesverband für Kindertagespflege (BVKT), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP), der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Deutschen Juristinnenbund (djb), der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf), dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie von zahlreichen Fachleuten aus Wissenschaft, Praxis und Verbänden unterstützt.

Quelle: PressemitteilungDeutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V. vom 20.04.2020

Während in der Bundesrepublik vieles still steht, geht die juristische Ausbildung ihren Gang. Diese Woche hat an vielen Universitäten die – digitale – Vorlesungszeit begonnen. Die Ausbildung der Referendar*innen wird bereits seit März im Remote-Modus organisiert. Juristische Staatsprüfungen dieser Kampagne werden nun abgehalten, nachdem sie in einigen Bundesländern verschoben werden mussten.

Diese besondere Situation stellt für alle eine Herausforderung dar, vor allem aber für Studierende und Referendar*innen mit betreuungsbedürftigen Kindern. „Bei der Frage, wie die juristische Ausbildung angesichts der derzeitigen Lage gestaltet werden kann, müssen die Belange von Studierenden und Referendar*innen mit Sorgeverantwortung und anderen zusätzlichen Belastungen berücksichtigt werden.“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Eltern minderjähriger Kinder erleben die gegenwärtige Situation als besonders belastend. Für sie ist es derzeit nahezu ausgeschlossen, an Studium oder Referendariat regulär teilzunehmen,geschweige denn, sich adäquat auf anstehende Prüfungen vorzubereiten. WeilSchulen und Kindergärten geschlossen sind, müssen sie ihre Kinder zu Hause betreuen und unterrichten. Rückzugsmöglichkeiten zum konzentrierten Lernen und Arbeiten fehlen, weil die Universitäten und Bibliotheken vorerst geschlossen sind. Die Kontaktbeschränkungen haben zur Folge, dass private Betreuungsnetzwerke wegbrechen. Etwaige Notbetreuung deckt nicht den regulären Betreuungsbedarf ab und ist nicht gleichermaßen verlässlich. „Die gegenwärtige Situation macht besonders deutlich, wie problematisch es ist, dass das Referendariat bislang nicht in Teilzeit absolviert werden kann.“, bemerkt Prof. Dr. Maria Wersig.

Die gegenwärtige Krise trifft indes nicht nur Care-Verantwortliche besonders hart, sondern vertieft und verfestigt alle strukturellen Ungleichheitslagen in der juristischen Ausbildung. Die Unsicherheit, wann der normale Lehrbetrieb wieder aufgenommen wird und unter welchen Voraussetzungen und wann Prüfungen abgelegt werden können (oder müssen), erhöht den psychischen Druck, der in der Examensvorbereitung ohnehin schon besteht. Diese Effekte treffen Examenskandidat*innen unterschiedlich hart, je nachdem, welche zusätzlichen Belastungen sie nebenher zu bewältigen haben. Besonders betroffen sind beispielsweise auch diejenigen Studierenden, die sich ihre Ausbildung selbst finanzieren müssen und deren Einnahmequellen nun wegfallen.

Das Problem der fehlenden Kinderbetreuung und Unterstützung bei anderen Belastungssituationen darf nicht privatisiert werden, indem die Betroffenen damit allein gelassen werden. Einige Universitäten und Justizprüfungsämter haben bereits angemessene Lösungen gefunden oder arbeiten daran. Das ist zu begrüßen. Andere hingegen ignorieren die Belange von Care-Verantwortlichen und Angehörigen strukturell benachteiligter Gruppen oder erklären sie zur Privatsache, statt Chancengleichheit in der Ausbildung zu garantieren.

Der djb fordert:
– jetzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Referendariat in Teilzeit zu schaffen und Teilzeitmodelle in allen Bundesländern einzuführen;
– die Möglichkeit einzuräumen, Termine für die staatlichen Examensprüfungen um die Dauer der Einschränkungen fakultativ zu verschieben, mindestens aber um sechs Monate;
– eine Regelung zu schaffen, nach der das Sommersemester 2020 flächendeckend nicht auf den Freiversuch und das BAföG angerechnet wird;
– asynchrone Lehrangebote zu schaffen, die zeitlich flexibel genutzt werden können, und bestehende Anwesenheitspflichten während der andauernden Schul- und Kitaschließungen aufzuheben.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.04.2020

In dieser Woche entscheidet die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Bundesländer über die weiteren Maßnahmen im Krisenmanagement der Corona-Pandemie. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich für eine demokratische Debatte über das weitere Vorgehen und die Berücksichtigung der Gender-Perspektive bei der Abwägung der gesellschaftlichen, sozialen und gesundheitspolitischen Wirkungen von Maßnahmen aus.

„Frauen schultern einen Großteil der systemrelevanten bezahlten und unbezahlten Arbeit in unserer Gesellschaft. Die Krise hat das einmal mehr sichtbar gemacht.

Dafür gebührt ihnen nicht nur Dank oder Applaus. Frauen brauchen Entgeltgleichheit, Unterstützungsinfrastruktur und vor allem gleiche Teilhabe an allen politischen Entscheidungsprozessen. Es gilt zu verhindern, dass wie in den sogenannten guten alten Zeiten, Männer Entscheidungen über das Leben und den Alltag von Frauen und Kindern treffen.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Die anstehenden Entscheidungen über die nächsten Schritte in der Corona-Pandemie müssen mit Blick auf die Geschlechtergerechtigkeit getroffen werden. Frauen übernehmen auch in der Krise den überwiegenden Teil der unbezahlten Care-Arbeit. Sie arbeiten oft in schlechtbezahlten systemrelevanten Berufen, zum Beispiel als Kassiererin oder als Pflegerin. Nicht nur in Krisenzeiten braucht es weitere Maßnahmen zur Entgeltgleichheit und der Aufwertung der Sozial-, Pflege- und Gesundheitsberufe.

Darüber hinaus formuliert der djb drei Empfehlungen für den Weg durch die Corona-Pandemie:

1. Sowohl die politischen Gremien, als auch die wissenschaftlichen Beratungsgremien der Bundesregierung und der Bundesländer leiden unter einer deutlichen Männerdominanz. Dies ist ein Spiegel der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Wissenschaft, Forschung, Verwaltung und Politik. Eine Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung steht ebenfalls noch aus. Der Weg aus der Krise muss unter gleicher Repräsentation von Frauen gefunden werden. Der djb fordert die sofortige geschlechterparitätische Besetzung aller Beratungsgremien und die gleichstellungspolitische Folgenabschätzung aller beschlossenen Maßnahmen.

2. Der djb spricht sich dafür aus, die öffentliche Kinderbetreuung so bald wie möglich für Kita- und Grundschulkinder (unter Berücksichtigung hygienischer Standards, sowie Anpassungen von Gruppengrößen) wieder aufzunehmen.

Dies ist aus Gründen des Kindeswohls und der Verwirklichung von Entwicklungs- und Sozialisationsmöglichkeiten junger Kinder, aber auch zur Entlastung der Familien und der Gesundheit der die Hauptlast der Betreuungsarbeit (in den letzten Wochen häufig in Doppelbelastung mit Homeoffice und Betreuung) schulternden Mütter erforderlich. Für Phasen und Bereiche, in denen die alleinige Betreuung in den Familien erforderlich bleibt, muss Unterstützung oder Kompensation/Entlastung erfolgen.

3. Die aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsschutzes notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben negative Folgen für Opfer von (häuslicher) Gewalt. Trotz bereits ergriffener Maßnahmen ist absehbar, dass es ein Umsetzungsproblem bei Unterstützungsmaßnahmen und Versorgungsengpässe bei der Unterbringung geben wird, insbesondere wenn Kontaktverbote auf absehbare Zeit weiter bestehen bleiben.

Der djb fordert, die Kapazitäten für Maßnahmen des Gewaltschutzes zu erhöhen, den Zugang vulnerabler Gruppen in unterschiedlichen Lebenssituationen zu Hilfsangeboten und Gewaltschutzunterkünften sicherzustellen und niedrigschwellige Informationsangebote den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.04.2020

Bund und Länder beraten aktuell, wie eine schrittweise Wiederöffnung von Kitas aussehen und wie die Betreuungssituation in der Corona-Krise gestaltet werden kann. Momentan ist eine Ausweitung der Notbetreuung vorgesehen, einheitliche Regelungen dazu fehlen aber.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Nach wie vor werden am Kindergarten-Tag morgen viele Kinder in Deutschland nicht wie üblich in ihre Kita gehen können. Was ihnen fehlt, sind die Freundinnen und Freunde und die pädagogische Förderung. Was wir brauchen, ist ein klarer, eng mit den Einrichtungen abgestimmter Fahrplan, wie unsere Kinder möglichst bald wieder in ihr gewohntes Kita-Umfeld zurückkehren können – natürlich unter der Voraussetzung von ausreichend Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Der Infektionsschutz für die betreuten Kinder und die Mitarbeitenden in den Einrichtungen hat selbstverständlich Priorität. Dazu tragen kleine, homogene Gruppen, ausreichende, auch alternative Räumlichkeiten und vorerst nur tageweise Betreuung bei. Selbstverständlich müssen Mitarbeitende vor einer Ansteckung geschützt werden, die selber zu den Risikogruppen gehören.

In der sechsten Woche mit Kontakteinschränkungen müssen wir uns vor Augen führen, was die strengen Corona- Regelungen auch für die Kinder bedeuten. Es gibt keine Treffen mit Oma und Opa und den Freundinnen und Freunden. Die Kinder sind allein mit ihren Eltern oder Geschwistern zusammen. Der wichtige Kontakt zu gleichaltrigen Kindern aus der Kita fehlt, das gemeinsame Singen, Basteln, Toben und Lernen in geeigneten Räumen und Gärten. Das gemeinsame Spiel und Freundschaften sind neben der pädagogischen und professionellen Erziehung, Bildung und Betreuung unheimlich wichtig und wertvoll für die Entwicklung von Kindern. Wir müssen die Folgen sozialer Isolation auch für unsere Jüngsten bedenken und dürfen ihre Perspektive in der Corona-Krise nicht vergessen.“

Hintergrund: Bereits als „National Kindergarten Day“ in den USA gefeiert, soll der 21. April auch in Deutschland zum Gedenken und Mitmachen anregen. Der Kindergarten-Tag erinnert jährlich an den deutschen Pädagogen Friedrich Wilhelm August Fröbel, den Begründer des „Kindergartens“.

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.04.2020

Die Bundesregierung hat gestern beschlossen, die Notbetreuung in Kindertagesstätten fortzusetzen und schrittweise für weitere Berufs- und Bedarfsgruppen zu öffnen. Welche Berufs- und Bedarfsgruppen es sein sollen und unter welchen Schutzbedingungen die Öffnung erfolgen kann, blieb offen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie-Deutschland:

„Viele Familien kommen durch die Kontaktsperren und die Schließung von Kindergärten und Schulen an ihre physische und psychische Belastungsgrenze. Wir dürfen die Familien in dieser Ausnahmesituation nicht allein lassen. Familien in engen Wohnverhältnissen und ohne Ausweichmöglichkeiten sind hoch gefährdet.

Deshalb brauchen wir die schrittweise Öffnung der Einrichtungen. Bei der Ausweitung der Notbetreuung müssen vor allem Kinder von Alleinerziehenden und auch aus besonders belasteten Familien berücksichtigt werden. Dazu gehören auch Kinder aus Familien, in denen Angehörige zu pflegen oder Menschen mit Behinderung begleitet werden müssen. Wenn beide Eltern im Homeoffice arbeiten müssen, ist ebenfalls wieder eine Betreuung der Kinder notwendig.

Für die Betreuung der Kinder in den Tageseinrichtungen müssen nicht nur Hygienepläne vorliegen, sondern auch Rahmenbedingungen und pädagogische Konzepte angepasst werden. Kleine, homogene Gruppen, Schutzmasken und Desinfektionsmittel sowie Konzepte, wie spielerisch die Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen vermittelt werden können, sind jetzt das Gebot der Stunde. Insbesondere kleine Kinder suchen die Nähe und es ist für sie schwierig, das Abstandsgebot einzuhalten. Für den notwendigen Infektionsschutz in den Einrichtungen muss auf jeden Fall gesorgt sein.“

Über die konkrete Ausgestaltung der schrittweisen Öffnung von Schulen und Kindergärten wird in den kommenden Wochen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern beraten. Das nächste Treffen ist am 30. April angesetzt.

Mehr Infos: Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.04.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Länder und Kommunen, die öffentlichen Spielplätze in Deutschland schrittweise wieder zu öffnen. Dabei sollte in enger Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut vorgegangen werden, insbesondere wenn es um die Gefahr von möglichen Infektionen über Oberflächen von Spielgeräten geht. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, zunächst mit Spielplätzen ab einer bestimmten Quadratmeterzahl zu beginnen. Dabei könnte dann eine anhand der Quadratmeterzahl bestimmte Anzahl von Kindern zur gleichzeitigen Nutzung zugelassen werden, um dem Infektionsschutz zu genügen. Sollte eine Öffnung der Spielplätze aus Infektionsschutzgründen weiterhin nicht möglich sein, müssen Länder und Kommunen dringend Lösungsvorschläge erarbeiten, welche alternativen Möglichkeiten für ausreichend Spiel und Bewegung im Freien geschaffen werden können. Denkbar wäre beispielsweise die exklusive, ggf. auch reglementierte Öffnung von Zoos und Abenteuerspielplätzen oder Sondernutzungszeiten für überfüllte Parkanlagen für Familien mit Kindern.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die jetzt begonnene Diskussion um die Öffnung von Kinderspielplätzen. Wir freuen uns, dass wir in dieser Frage Bundesfamilienministerin Giffey auf unserer Seite wissen. Insbesondere für Familien in beengten Wohnverhältnissen ohne Ausweichmöglichkeiten in den eigenen Garten oder auf andere Spielflächen sowie in stark verdichteten Innenstadtquartieren ohne ausreichende Freiflächen im Wohnumfeld ist die Situation inzwischen sehr angespannt. Hier sind Spielplätze besonders wichtig, damit die Kinder sich auch im unmittelbaren Wohnumfeld an der frischen Luft bewegen können und so ihr Immunsystem stärken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Natürlich können Kinder auch außerhalb eines Spielplatzes draußen sein und im Park austoben oder bei der Fahrradtour im Wald. Und sicherlich kann man auch in der Wohnung spielen oder ein wenig Sport treiben. Doch nicht alle Familien haben auf Dauer neben Homeoffice und Homeschooling verbunden mit den existentiellen Sorgen die Energie oder schlicht solche Möglichkeiten. Gerade für Kinder ohne Zugang zum eigenen Garten oder zum nahen Stadtpark, die in beengten Wohnverhältnissen mit mehreren Geschwistern ausharren müssen, und wo es neben dem öffentlichen Spielplatz im unmittelbaren Wohnumfeld kaum Platz zum Spielen im verdichteten Innenstadtquartier gibt, müssen einfach endlich Lösungen her. Das kann man doch nicht die nächsten Wochen und Monate aussitzen“, so Hofmann weiter.

„Man sollte gerade die großen, weitläufigen Spielplätze zuerst wieder öffnen. Hier wäre es aus unserer Sicht durchaus möglich, anderen Kindern beim Spiel aus dem Weg zu gehen und damit nicht dicht gedrängt zum Beispiel auf einem Klettergerüst zu sitzen. Aber natürlich wären dann die Eltern stärker gefordert als bisher. Sie müssten sehr penibel darauf achten, dass es zur Einhaltung der Abstandsregeln kommt. Aber die Kinder lernen das Abstandhalten ja auch im Alltag, sie sehen die Warteschlangen vor den Geschäften. Das kann man Kindern plausibel erklären, warum das wichtig ist. Wir müssen den Kindern auch in dieser Hinsicht mehr zutrauen, dann werden wir sehen, dass sie sich wie die meisten Erwachsenen an diese Regeln halten“, so Hofmann.

Aufgrund der derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens mangelt es vielen Kindern inzwischen an Bewegung und Begegnung mit anderen Kindern, an Möglichkeiten zum Stressabbau, aber auch an frischer Luft und natürlichen Lichtverhältnissen. Negativ wirkt sich auch der fehlende Vereins- und Schulsport aus, der wichtig für die psychosoziale Entwicklung von Kindern ist. Kinder mit besonderen Herausforderungen, wie etwa einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, sind dabei durch den Bewegungsmangel in besonderer Weise betroffen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an alle Eltern, auch in der jetzigen Situation auf ausreichend Bewegung, im Idealfall draußen, zu achten. Neben Parks, Wiesen und Wäldern kann hier auch der Hof, der Gehweg oder das Abstandsgrün für Spiel und Bewegung von Kindern genutzt werden. Für ältere Kinder bieten sich zudem sportliche Aktivitäten wie Joggen, Fahrrad fahren oder Rollerbladen an, denn der notwendige Mindestabstand zu anderen Personen kann hierbei beachtet werden. Neben der Bewegung im Freien ist es ebenso sinnvoll und notwendig, in der Wohnung für Bewegungseinheiten zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.04.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, bei der Diskussion über eine Exit-Strategie zur Beendigung des Shutdown aufgrund der Corona-Pandemie die Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders in den Blick zu nehmen. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sollten insbesondere Schulen, Kitas und öffentliche Spielplätze in Deutschland baldmöglichst schrittweise wieder geöffnet werden. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, in Schulen und Kitas mit geteilten kleinen Gruppen, und bei Spielplätzen ab einer bestimmten Quadratmeterzahl zu beginnen. Hier könnte dann eine anhand der Quadratmeterzahl bestimmte Anzahl von Kindern zur gleichzeitigen Nutzung zugelassen werden, um dem Infektionsschutz zu genügen. Außerdem sollte geprüft werden, wo Sportplätze und Vereinsflächen geöffnet werden können, um Einzelsport wie beispielsweise Leichtathletik insbesondere in Ballungsgebieten wieder möglich zu machen.

„Insbesondere die Schulen müssen so schnell wie möglich wieder zu einem Unterricht zurückkehren. Das strukturelle Problem der schlechten Bildungschancen für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen hat sich schon nach drei Wochen Schulschließung weiter verschärft. Für Familien in beengten Wohnverhältnissen ohne Ausweichmöglichkeiten in den eigenen Garten oder auf andere Spielflächen sowie in stark verdichteten Innenstadtquartieren ohne ausreichende Freiflächen im Wohnumfeld ist die Situation sehr angespannt. Hier sind Spielplätze besonders wichtig, damit die Kinder sich an der frischen Luft bewegen und so ihr Immunsystem stärken. Auch auf Spielplätzen können Abstandsregeln eingehalten werden, Eltern haben dabei eine besondere Verantwortung, die sie aber zum Schutz ihrer Kinder und ihrer Familien sicherlich wahrnehmen werden. Oder man beauftragt städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor Ort auf die Umsetzung der geltenden Hygienestandards zu achten. Denkbar wäre auch der Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern, die derzeit keine Betreuungsaufgaben wahrnehmen oder die Kommunen prüfen verstärkt, wo freiwilliges Engagement von Bürgerinnen und Bürgern einbezogen werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Sollte eine Öffnung der Spielplätze aus Infektionsschutzgründen weiterhin nicht möglich sein, müssen Länder und Kommunen dringend Lösungsvorschläge erarbeiten, welche alternativen Möglichkeiten für ausreichend Spiel und Bewegung im Freien geschaffen werden können. Denkbar wäre beispielsweise die exklusive, gegebenenfalls auch reglementierte Öffnung von Zoos oder Sondernutzungszeiten für überfüllte Parkanlagen für Familien mit Kindern. Und auch Sportplätze und Vereinsflächen sollten für Einzelsportarten wieder zur Verfügung stehen“, so Hofmann weiter.

Die aktuellen Regelungen zur Pandemieprävention treffen Kinder unverhältnismäßig hart. Aufgrund der derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens mangelt es vielen Kindern inzwischen an Bewegung und Begegnung mit anderen Kindern, an Möglichkeiten zum Stressabbau, aber auch an frischer Luft und natürlichen Lichtverhältnissen. Negativ wirkt sich auch der fehlende Vereins- und Schulsport aus, der wichtig für die psychosoziale Entwicklung von Kindern ist. Kinder mit besonderen Herausforderungen, wie etwa einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, sind dabei durch den Bewegungsmangel in besonderer Weise betroffen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an alle Eltern, auch in der jetzigen Situation auf ausreichend Bewegung, im Idealfall draußen, zu achten. Neben Parks, Wiesen und Wäldern kann hier je nach geltenden Infektionsschutzmaßnahmen auch der Hof, der Gehweg oder das Abstandsgrün für Spiel und Bewegung von Kindern genutzt werden. Für ältere Kinder bieten sich zudem sportliche Aktivitäten wie Joggen, Fahrrad fahren oder Rollerbladen an, denn der notwendige Mindestabstand zu anderen Personen kann hierbei beachtet werden. Neben der Bewegung im Freien ist es ebenso sinnvoll und notwendig, in der Wohnung für Bewegungseinheiten zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.04.2020

Anlässlich der gestern angekündigten Anpassungen beim Elterngeld vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie unterstützt das ZFF die geplanten kurzfristigen gesetzlichen Änderungen ausdrücklich, mahnt aber Verbesserungsbedarf für arme Eltern an.

Die Bekämpfung der Corona-Epidemie stellt unsere Gesellschaft und die in ihr lebenden Familien zunehmend vor Herausforderungen: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Um werdende Eltern und junge Familien in dieser Situation zu unterstützen, haben sich die Koalitionsfraktionen auf kurzfristige gesetzliche Anpassungen beim Elterngeld geeinigt. Konkret sollen Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Der Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus, welcher die parallele Teilzeittätigkeit junger Eltern finanziell unterstützt, soll nicht verloren gehen, wenn der verpflichtende Stundenkorridor nicht eingehalten werden kann. Außerdem sollen Eltern und werdende Eltern keine Nachteile bei der Familienleistung auf Grund von Einkommensverlusten haben: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I sollen sich nicht negativ auf die Elterngeldhöhe auswirken.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die aktuellen Auswirkungen der Corona-Epidemie lösen auch bei werdenden Eltern und jungen Familien Zukunftsängste aus. In dieser Situation begrüßen wir die geplanten gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ausdrücklich! Ziel der Familienförderleistung ist es, einen Schonraum in der Frühphase der Elternschaft zu gewähren, damit Familien ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden können. Die nun vorgeschlagenen Regelungen sind wichtige Bausteine, damit Eltern und junge Familien auch angesichts der aktuellen Krise von der Leistung profitieren können.“

Reckmann fährt fort: „So wichtig die geplanten Maßnahmen sind, sie lassen eine Gruppe weiter außen vor: Arme Familien. Eltern, die aufgrund der Krise in den SBG-II-Bezug geraten, werden die Regelung leider nicht nutzen können. Auch Vorschläge zur Unterstützung prekär arbeitender Selbstständiger fehlen bisher. Diese müssen dringend ergänzt und der Kreis der Berechtigten ausgeweitet werden.“

Die Stellungnahme des ZFF zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des DeutschenBundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 08.04.2020

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie haben auch zur Folge, dass eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen nicht mehr einhalten können, die für den Bezug des Elterngeldes vorgesehen sind. So werden Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (z. B. Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen während des Elterngeldbezugs. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat daher kurzfristige Anpassungen vorgeschlagen, auf die sich nun auch die Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Folgenden Regelungen sollen gesetzlich geändert werden: Anpassungen beim Elterngeld für Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da sie jetzt besonders gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben. Außerdem sollen Eltern den Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Zudem sollen Eltern und werdende Eltern, die aktuell Einkommensverluste haben, z. B. weil sie in Kurzarbeit sind, keinen Nachteil im Elterngeld haben. Konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung ist auch in Corona-Zeiten krisenfest. Wir wollen Eltern und denen, die es demnächst werden, die Sorge nehmen, dass sie wegen der Corona-Epidemie Nachteile beim Elterngeld haben könnten. Mit den drei Regelungen, die ich vorgeschlagen habe und auf die wir uns mit den Koalitionsfraktionen nun geeinigt haben, berücksichtigen wir Situationen, in denen Eltern anders als sonst nicht alle Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes erfüllen können. Wir wollen die Anpassungen so zügig wie möglich durch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren bringen.“

Informationen zum Elterngeld allgemein:

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen die reservierten Partnermonate, das ElterngeldPlus mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten. Auch der Partnerschaftsbonus, der beiden Eltern 4 ElterngeldPlus-Monate zusätzlich sichert, wenn sie sich in einem vorgegebenen Stundenumfang Beruf und Betreuung gleichermaßen teilen, kommt gut an. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und ersetzt das bisherige Nettoeinkommen des Betreuenden zu mindestens 65%.

Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden und eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien mit neugeborenen Kindern: Rund 1,8 Mio. Elternteile sind jährlich im Bezug, mehr als 40% der Väter beteiligen sich an der Betreuung der Kinder, Mütter gehen früher wieder zurück in die Erwerbstätigkeit nach der Elternzeit. Das Elterngeld wird als verlässliche, gerechte und flexible Unterstützung bei den Beziehenden und in der gesamten Bevölkerung hochgeschätzt und erreicht sein Ziel, den Lebensstandard der Familie auch während der Elternzeit zu sichern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.04.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit Union und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey auf kurzfristige Anpassungen beim Elterngeld verständigt. So wird sichergestellt, dass Eltern und werdende Eltern aufgrund der Corona-Pandemie keine Nachteile bei der Leistung entstehen.

„Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen gerade Familien ihren Alltag neugestalten. Hinzu kommen häufig finanzielle Sorgen und Unsicherheiten. Nicht alle Eltern erfüllen aktuell die geltenden Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld. Diese Eltern lassen wir mit ihren Sorgen nicht allein. Mit kurzfristigen Anpassungen des Elterngeldes schaffen wir Sicherheit und Planbarkeit. Vorgesehen ist, dass Einkommensverluste, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, keine finanziellen Nachteile beim Elterngeld bedeuten. Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld I, das aufgrund der aktuellen Situation gezahlt wird, soll bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden.

Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, können ihre Partnermonate auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. So können etwa Pflegekräfte oder Polizisten in ihren Job zurückkehren und das Elterngeld zu einem späteren Zeitpunkt beziehen. Mütter und Väter, die in Teilzeit arbeiten und sich die Kinderbetreuung teilen, können im Rahmen des Elterngeldes den sogenannten Partnerschaftsbonus erhalten. Sofern sie aufgrund der aktuellen Situation weniger oder mehr arbeiten, soll der Anspruch auf diese Leistung weiter bestehen bleiben.

Mit diesen kurzfristigen Anpassungen wollen wir sicherstellen, dass Eltern und werdende Eltern sich auf die Familienleistung Elterngeld verlassen können. Damit nehmen wir Eltern zumindest an dieser Stelle ihre Sorgen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.04.2020

Zum heute veröffentlichten Forderungskatalog des Angehörigenverbands „wir pflegen“ erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik:

Die Situation in der ambulanten Pflege ist angespannt. Wir wollen Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, weil kurzfristig Unterstützungsstrukturen entfallen, deshalb stärker unter die Arme greifen. Es ist ein starkes Zeichen unserer gesellschaftlichen Solidarität, wenn Menschen bereit sind, sich für hilfsbedürftige Menschen einzusetzen. Es ist allerdings nicht hinnehmbar, dass Menschen unbezahlten Urlaub und damit finanzielle Einbußen in Kauf nehmen, um systematische Mängel auszugleichen. Für diese Menschen fordern wir mit der Pflegezeit Plus eine Lohnersatzleistung, die es ermöglicht, drei Monate die Pflege in der eigenen Häuslichkeit zu organisieren.

Drei Viertel der häuslichen Pflege wird von Zu- und Angehörigen erbracht. Sie sind eine wichtige Stütze der Pflege in Deutschland. In der aktuellen Situation ist nicht auszuschließen, dass aber auch diese Menschen eine Pause brauchen. Deshalb ist es uns wichtig, die Verhinderungspflege auszubauen und die Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragbar zu machen.

Es ist traurig, dass es zu Todesfällen in stationären Pflegeeinrichtungen gekommen ist. Wir setzen alles daran, um weitere Fälle zu vermeiden, vollständige Sicherheit kann aber niemand garantieren. Wir setzen uns daher dafür ein, dass sterbende Menschen im Kreise nahestehender Personen sterben können. Wir glauben, dass das sowohl für den sterbenden Menschen als auch für die Angehörigen und engen Freunde von existenzieller Bedeutung ist. Der Tod schafft Tatsachen, die unumkehrbar sind. Die Sterbebegleitung kann man nicht nachholen, weshalb das Trauern und Bedauern die Angehörigen ein Leben lang begleiten könnte. Es ist wichtig, diese Möglichkeit vorzusehen und bei der Verteilung von persönlicher Schutzausrüstung zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.04.2020

Die Linksfraktion fordert in der Coronakrise mehr Unterstützung für die häusliche Pflege und pflegende Angehörige. Die häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste, pflegende Angehörige und meist osteuropäische 24-Stunden-Kräfte sei nicht nur unterfinanziert, es fehle auch ein ganzheitliches Netz von Unterstützungsangeboten, heißt es in einem Antrag (19/18749) der Fraktion.

Die Abgeordneten fordern unter anderem ein frei verfügbares Entlastungsbudget zur Finanzierung der häuslichen Pflege und einen Anspruch auf Pflegezeit mit Lohnersatzleistung in Höhe des Elterngeldes für beschäftigte pflegende Angehörige.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.426 vom 24.04.2020

Für pflegende Angehörige sollte es nach Ansicht der FDP-Fraktion in der Coronakrise eine Soforthilfe geben. Mehr als 3,8 Millionen Menschen seien pflegebedürftig, die weitaus meisten von ihnen würden zu Hause betreut, oft nur von Angehörigen, heißt es in einem Antrag (19/18676) der Fraktion.

Die Angehörigen seien in der aktuellen Krise oft auf sich allein gestellt. Der akute Versorgungsnotstand müsse schnell durch kurzfristig zu schaffende Angebote behoben werden.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, das Budget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenzulegen und die Möglichkeit zur Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in stationären Rehabilitationseinrichtungen umgehend umzusetzen.

Auf einem digitalen Portal solle bundesweit über freie Kurzzeitpflegeplätze informiert werden. Für akute Notsituationen solle eine Hotline eingerichtet werden. Pflegende Angehörige bräuchten auch einen vereinfachten Zugang zur Covid-19-Testung und zu Schutzmaterial.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.416 vom 22.04.2020

In der Corona-Krise zeigen sich Ungerechtigkeiten besonders deutlich: Während Menschen allabendlich von Balkonen systemrelevante Berufe beklatschen, sind es diese Berufe, die in Deutschland besonders schlecht bezahlt werden. Nicht zufällig sind es Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten. Der AWO Bundesvorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler meint hierzu:

„Es sind Frauen, die in der gegenwärtigen Krise mal wieder die Kohlen aus dem Feuer holen. Sie arbeiten etwa in der Pflege oder im Supermarkt. Selbstverständlich arbeiten dort auf Männer, doch: Der Frauenanteil in systemrelevanten Berufen liegt bei knapp 75 Prozent. Und diese Berufe werden zu schlecht bezahlt. Wir fordern daher: Unsere Anerkennung muss sich auch auf dem Konto widerspiegeln!“

Finanzielle Ungerechtigkeiten zeigen sich insbesondere für die Pflegeberufe. Wolfgang Stadler führt hierzu aus: „Sie pflegen alte und junge Menschen, sie versorgen sie angemessen, wohlwissend, dass sie ein persönliches Risiko eingehen. Noch dazu geben sie diesen pflegebedürftigen Menschen noch mehr Halt, als sie das sonst ohnehin tun, weil diese Menschen derzeit nicht ihre Verwandten treffen dürfen.

Die finanzielle Anerkennung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Seit vielen Jahren kämpfen wir für angemessene und verbindliche Tarife in der Pflege. Die gesetzlichen Grundlagen sind längst geschaffen, jetzt müssen wir alle handeln.“

Der AWO Bundesverband fordert in Tarifverhandlungen zu gehen, um die aktuelle besondere Leistung finanziell zu honorieren. Klar ist aber auch: Lohnerhöhungen sollten nicht zu Lasten der Pflegenden oder ihrer Angehörigen führen. Zusätzliche Personalkosten müssen vollständig finanziert, Eigenanteile dürfen nicht erhöht werden.“

Hintergrund: Frauen leisten den Großteil der schlechten oder gar nicht bezahlten Arbeit im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Die Lohn- und Rentenlücke zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas. Frauen sind daher deutlich armutsgefährdeter als Männer, vor allem im Alter.

Hierzu der aktuelle AWO Video-Podcast mit Wolfgang Stadler: https://youtu.be/6uk-JkIryL4

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.04.2020

Bundesfrauenministerium sagt Unterstützung zur besseren technischen Ausstattung für Telefon- und Onlineberatung zu

Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind in der Corona-Krise unter Druck. Die direkte, persönliche Beratungssituation ist in Zeiten von Kontaktsperre und Infektionsschutzauflagen schwer umzusetzen. Zudem sind die Kapazitäten von Frauenhäusern oftmals durch Quarantänemaßnahmen reduziert. Bundesfrauenministerin Giffey hat sich dazu am 8. April 2020 mit Vertreterinnen der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen in Deutschland ausgetauscht und dabei Unterstützung angeboten. So wird das Bundesfrauenministerium mit einer neuen Förderleitlinie weitere Maßnahmen zur Anpassung des Hilfesystems und zur Bewältigung der akuten Corona-Krise möglich machen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind die wichtigen Einrichtungen, um Frauen zu helfen, die häusliche Gewalt erfahren. Ihre Arbeit ist systemrelevant. In der Corona-Krise muss diese Arbeit gesichert werden. Die Beschäftigten müssen Zugang zur Notfallbetreuung für ihre Kinder haben und sie müssen die notwendige Infektionsschutzausstattung bekommen. Nur so kann die Arbeit in den Hilfesystemen aufrechterhalten werden. Die Länder müssen darauf ein Auge haben. Gemeinsam müssen wir unser Möglichstes tun, um die Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zu verbessern und von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen zu helfen. Wie sehr sich die Lage in den eigenen vier Wänden in den vergangenen Wochen verschärft hat, wissen wir womöglich erst nach Ende der Krise. Alle Expertinnen erwarten dann eine vermehrte Beanspruchung von Hilfs- und Beratungsangeboten. Häufig melden sich Betroffene erst mit einer Verzögerung. Darauf müssen wir uns jetzt vorbereiten.“

Im Rahmen der neuen Förderleitlinie des BMFSFJ kann Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen eine bessere technische Ausstattung ermöglicht werden, um gerade in Krisen-Zeiten die notwendige sichere Telefon-, Online- und Videoberatung anzubieten. Wir wollen auf die Bedarfe vor Ort eingehen. Das wird auch nach der Corona-Krise von Bedeutung sein. Gemeinsam mit den Koordinierungsstellen der Hilfesysteme soll die Infrastruktur für die Beratung verbessert werden. Dabei ist auch die Unterstützung eines bundesweiten Angebotes für Telefon-Dolmetsch-Dienste denkbar. Es gibt sowohl den Bedarf an Übersetzung von Fremdsprachen als auch an leichter Sprache.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Ich habe großen Respekt vor der Arbeit in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Dort sind vor allem Frauen im ständigen Einsatz. Gemeinsam mit den Vernetzungs- und Koordinierungsstellen können wir wichtige Unterstützung für diese Arbeit auf den Weg bringen. Mit unserem Bundesprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ sind wir hier schon unterwegs. Insgesamt 120 Millionen Euro stehen für den Ausbau und die Modernisierung von Frauenhäusern in den nächsten vier Jahren zur Verfügung. Aufgrund der besonderen Situation haben wir die Anfragefristen verlängert. Die Mittel können bis zum 30.6. oder 30.9. beantragt werden.“

Hintergrund:

Bereits gestartet ist das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, das Investitionen in das Hilfesystem fördert. Mit dem 120 Millionen Euro-Programm trägt der Bund von 2020 bis 2023 zum Ausbau der Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen bei. Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen können damit ausgebaut und modernisiert werden. Mit den Bundesmitteln soll zum Beispiel der barrierefreie Ausbau gefördert werden können. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die neue Förderleitlinie ergänzt das Investitionsprogramm und fördert innovative Projekte, die z. B. den Zugang zur Versorgung und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder verbessern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.04.2020

Telefon- und Online-Beratung ab sofort länger erreichbar

Um Kinder, Jugendliche und Eltern während der Corona-Krise bei Problemen besser unterstützen zu können, verstärkt das Bundesfamilienministerium die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“. Im März wurde ein deutlicher Anstieg bei der telefonischen und der Online-Beratung der „Nummer gegen Kummer“ verzeichnet. So fanden beim Elterntelefon 22 Prozent mehr Beratungen statt als im Vormonat. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche lag der Anstieg bei 26 Prozent.

Um dem steigenden Bedarf schnell zu begegnen, erweitert die „Nummer gegen Kummer“ kurzfristig ihre Beratungszeiten durch längere Erreichbarkeit am Telefon und in der Online-Beratung. Dafür stellt das Bundesfamilienministerium in diesem Jahr 225.000 Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit sind es 2020 insgesamt 656.000 Euro.

Ab sofort ist das Kinder- und Jugendtelefon unter der Nummer 116 111 von Montag bis Samstag wie bisher von 14 bis 20 Uhr und ab sofort zusätzlich Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr erreichbar. Das Elterntelefon berät unter der Nummer 0800 – 111 0 550 wie bisher von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr. Die Online-Beratung steht Kindern und Jugendlichen unter www.nummergegenkummer.de im Chat am Mittwoch und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die E-Mail-Beratung ist rund um die Uhr erreichbar.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Kummer, Sorgen und Nöte können in diesen Tagen viele Facetten haben: Bei Kindern und Jugendlichen kann dies von Langeweile über Verunsicherung bis zu Konflikten oder sogar Gewalterfahrungen in der Familie reichen. Eltern suchen Unterstützung, wenn sie verunsichert oder überfordert sind oder Wege finden wollen, um Konflikte zu Hause zu lösen. Die ‚Nummer gegen Kummer‘ mit ihren Beratungsangeboten steht jungen Menschen und Eltern in diesen herausfordernden Zeiten ganz besonders mit Rat und Unterstützung zur Seite. Und wenn nötig, öffnet sie Türen zu weiteren Angeboten der Hilfe und der Unterstützung. Möglich machen dies die vielen ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater, die sich heute mehr denn je engagieren. Ihnen gilt wie all den anderen Bürgerinnen und Bürgern, die gerade in der Corona-Krise anderen Menschen helfen, mein Dank.“

Weitere Beratungsangebote werden gestärkt

Neben der „Nummer gegen Kummer“ verstärkt das Bundesfamilienministerium weitere Beratungsangebote wie die JugendNotmail, die Beratungsangebote von jmd4you, das Angebot Sofahopper.de oder die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.

Weitere Informationen zur Nummer gegen Kummer finden Sie hier:https://www.nummergegenkummer.de/

Mehr Informationen zu weiteren Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher Gewalt finden Sie hier:https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/atuelles/presse/pressemitteilungen/schutz-von-kindern-und-jugendlichen-vor-haeuslicher-gewalt/154262

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.04.2020

Anlässlich des heutigen Austauschs von Ministerin Giffey mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass auch die Kinder- und Jugendhilfe systemrelevant ist. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind unter erheblich erschwerten Bedingungen gefordert, Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen. Sie nehmen Inobhutnahmen vor und halten stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche am Laufen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Vielerorts fehlen Schutzmaterialien oder diese müssen überteuert erworben werden. Das ist nicht aktzeptabel. Es ist wichtig, im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu vereinheitlichten Standards in der Krise zu kommen. Dies betrifft auch die Regularien der Kindernotbetreuung. Kindernotbetreuung sollte grundsätz lich Alleinerziehenden und allen anderen Familien zur Verfügung stehen, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist. Zudem sollten Kinder, deren Schutz und Wohlergehen in der Familie nicht sichergestellt ist, auf Hinweis des Jugendamts ebenfalls die Möglichkeit haben, an der Notbetreuung teilzunehmen. Die Kinder- und Jugendhilfe wird aber auch nach Corona Kinder und Jugendliche auf dem Weg in die Zeit nach der Krise unterstützen. Dafür ist es unerlässlich, die vielfältige Infrastruktur der sozialen Dienste und ihrer Trägerorganisationen finanziell zu sichern – damit der Jugendtreff oder die Beratungsstelle vor Ort tatsächlich noch da ist, wenn die Kinder und Jugendlichen dort wieder hingehen können.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.04.2020

Missbrauchsbeauftragter Rörig: „Kinder müssen wissen: Sie sind jetzt nicht alleine!“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und sein Team haben heute die Website www.kein-kind-alleine-lassen.de gestartet.

Hier finden Kinder und Jugendliche direkten Kontakt zu Beratungsstellen und auch Erwachsene bekommen Informationen, was sie bei sexueller und anderer familiärer Gewalt in der Corona-Krise tun können.

„Mit der Aktion „Kein Kind alleine lassen“ verbinde ich den dringenden Appell an die Bevölkerung, in der aktuellen dramatischen Situation Kinder nicht aus den Augen zu verlieren“, sagt der Missbrauchsbeauftragte. „Wir geben mit der Website den Menschen die Möglichkeit aktiv mitzuhelfen. Auf der Seite sind neben Infos und weiteren Weblinks auch Flyer und Plakate zum Ausdrucken. Wir wollen klarmachen: Schon das Aufhängen eines Flyers im Hausflur kann helfen, die Nachbarschaft daran zu erinnern, sich um Kinder und Jugendliche aus dem eigenen Umfeld zu kümmern und aufeinander aufzupassen.“

Auf www.kein-kind-alleine-lassen.de gibt es darüber hinaus viele Materialien, die auch für die Verbreitung auf Social Media genutzt werden können.

Die Seite hat einen Bereich für Erwachsene, in dem Interessierte nicht nur Materialien zum Teilen und Verbreiten finden, sondern auch Informationen zum richtigen Verhalten bei einem Verdacht auf sexuelle und andere familiäre Gewalt im Umfeld. Außerdem gibt es ein Verzeichnis wichtiger Anlaufstellen, die auch während der Corona-Krise erreichbar sind.

Der Bereich für Kinder und Jugendliche bietet Direktkontakt per Chat, Mail oder Telefon zu Hilfeangeboten. Kinder finden hier auch Tipps, was sie tun können, wenn sie von Gewalt bedroht sind. Ergänzt wird das Angebot mit den Kontaktdaten wichtiger Kinder- und Jugendberatungsstellen.

Für den Notfall, dass ein Täter oder eine Täterin in das Zimmer kommt, während ein Kind auf der Seite Hilfe sucht, gibt es einen Exit-Knopf, der www.kein-kind-alleine-lassen.de sofort verschwinden lässt.

„Zahlreiche Expertinnen und Experten aus Fachberatungsstellen weisen auch angesichts der aktuellen Situation eindringlich darauf hin, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche direkt anzusprechen und ihnen zu vermitteln: Es gibt Hilfe!“, erklärt der Missbrauchsbeauftragte. „Dazu gehört auch, dass wir ihnen sagen: Wenn du es nicht mehr aushältst, lauf aus dem Haus, bitte jemanden um Hilfe oder geh zur Polizei. Kinder müssen wissen: Das ist auch in der Corona-Krise erlaubt.“

Die Aktion „Kein Kind alleine lassen“ ist eine Reaktion auf die begründeten Sorgen und erschütternden Berichte über die Zunahme von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen in der aktuellen Krise. Zuletzt hatte der UN-Generalsekretär António Guterres vor einer „schrecklichen Zunahme“ familiärer Gewalt während der Corona-Pandemie gewarnt. Das Risiko ist auch deshalb sehr hoch, weil Bereiche, in denen sonst die Möglichkeit besteht, dass innerfamiliäre Gewalt bemerkt wird (in Schulen und Kitas, bei Tagesmüttern, in Sportvereinen) in der momentanen Situation wegfallen. Besonders tragisch: Erste Rückmeldungen von Beratungsstellen zeigen, dass Anrufe eher rückläufig sind. Die Erklärung der Expert*innen: Von Missbrauch und anderer Gewalt gefährdete oder betroffene Kinder können nicht unbeobachtet telefonieren, wenn Täter und Täterinnen ganztägig zuhause sind. Auch deshalb ist ein Online-Angebot wie www.kein-kind-alleine-lassen.de zur Zeit der richtige Weg, um Kinder und Jugendliche zu erreichen.

Der Missbrauchsbeauftragte fordert in dieser Situation die unbedingte Solidarität mit den Ungeschützten in der Gesellschaft: „Ich möchte erreichen, dass der Kampf gegen sexuelle und andere familiäre Gewalt gerade jetzt als nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Dimension verstanden wird. Jede und jeder muss auf Kinder im Umfeld achten. Alle können handeln, wenn sie sich Sorgen machen! Wir möchten, dass diese Informationen und unsere Flyer in möglichst vielen Hausfluren, Supermärkten, Apotheken, bei Ärztinnen und Ärzten und in Krankenhäusern hängen. Damit Erwachsene wachsam und handlungsfähig bleiben und Kinder und Jugendliche erfahren: Du bist nicht alleine.“

Auch der Betroffenenrat beim UBSKM macht vor dem Hintergrund der Corona-Krise klar, wie wichtig Hilfeangebote wie www.kein-kind-allein-lassen.de für Kinder sind: „Als von sexualisierter Gewalt Betroffene wissen wir, wie sehr Kinder darauf angewiesen sind, dass ihre Signale wahrgenommen und dass sie gesehen und gehört werden. Wir brauchen noch mehr Online-Beratungsangebote für sexuell missbrauchte Kinder und ihre Freund*innen. Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt und andere Themen des Kinderschutzes müssen unbürokratisch Sonderzulagen erhalten.“

Wir bitten Sie in der jetzigen Situation eindringlich, Ihre medialen Kanäle zu nutzen, um uns dabei zu unterstützen, www.kein-kind-alleine-lassen.de bekannt zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 09.04.2020

Die jüngsten Berichte aus Städten wie z.B. Ellwangen, Bielefeld oder Bremen zeigen, dass ein wirksamer Schutz vor dem Coronavirus in Aufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften derzeit kaum realisierbar ist und sich Infektionen zunehmend ausbreiten. Die Unterbringung in kleinen Mehrbettzimmern, zentrale Essensausgaben und sanitäre Anlagen, die von vielen Bewohner*innen geteilt werden müssen, machen es unmöglich Quarantänemaßnahmen und Abstandsregelungen einzuhalten. Die Gesundheitsämter sind derzeit zu überlastet, um die Umsetzung und Anpassung der Hygienekonzepte der Einrichtungen entsprechend der Verpflichtung nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 IfSG zu kontrollieren. Geflüchtete in Sammelunterkünften verstoßen so gezwungenermaßen gegen Kontaktsperren und Abstandsgebote, die die Verbreitung des Virus eindämmen sollen. Auch Menschenansammlungen, wie sie aktuell über die Infektionsschutzverordnungen der Länder verhindert werden sollen, sind in den Unterkünften für Geflüchtete unumgänglicher Alltag. Damit sind Infektionsketten vorprogrammiert. Diese Einschätzung teilt auch das Verwaltungsgericht Leipzig in einem Beschluss vom 22.04.2020 (3 L 204/20), mit dem es die Verpflichtung eines Antragstellers, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, beendete.

„Der Schutz vor Corona darf nicht vor den Türen von Einrichtungen für geflüchtete Menschen aufhören.“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb). „Eine Unterbringung auf derart engem Raum ist nicht nur aber vor allem auch für schwangere Frauen, Neugeborene und Familien mit Kleinkindern unzumutbar. In dieser Situation nicht zu handeln, ist mehr als ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, es gefährdet Menschenleben. Dezentrale Unterbringungen müssen hier schnellstmöglich Abhilfe schaffen.“

Die Bewohner*innen von Aufnahmeeinrichtungen werden schon durch das Zusammenleben auf engstem Raum in der derzeitigen Lage einer völlig unzumutbaren Situation ausgesetzt. Durch die Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitsschutzes ist in der aktuellen Situation zudem völlig offen, wann sie weiterverteilt werden. Frauen leben in diesen Einrichtungen angesichts der Enge und der situationsbedingten aufgeladenen und aggressiven Stimmung mit einem deutlich höheren Risiko, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt zu werden.

Kommt eine angeordnete Quarantäne hinzu, dürfen sie ihre winzigen, häufig überbelegten Räume gar nicht mehr verlassen, ausgenommen, um die gemeinschaftlichen sanitären Anlagen aufzusuchen. Sie können nichts mehr kaufen – falls sie überhaupt Bargeld erhalten – keine ergänzenden Nahrungsmittel, vor allem für die Kinder, aber auch keine Handy-Karten, um noch Kontakt zur Außenwelt aufzunehmen. Das Thema Gewaltschutz wurde in den Aufnahmeeinrichtungen bisher nur schleppend vorangetrieben. Die baulichen Voraussetzungen sowie Fortbildungen der Mitarbeitenden zu sexualisierter Gewalt und einem geschlechtergerechten Ansatz wurden weitgehend nicht institutionalisiert. Die Frauen sind dieser zusätzlichen Ausnahmesituation schutzlos ausgeliefert. Ohne eigenes Handy können sich Frauen in Gewaltsituationen nicht eigenständig an das Nottelefon oder eine Beratungsstelle wenden. Nicht zuletzt fehlt es häufig bereits an der notwendigen Information über Beratungs- und Hilfsangebote in der jeweiligen Sprache.

Diese Situationen, die sich so in den allermeisten Aufnahmeeinrichtungen finden, sind unvereinbar mit dem Gebot einer menschenwürdigen Existenzsicherung, dem Schutz des Kindeswohls und einer angemessenen Gewaltschutzprävention. Der effektive und vollumfängliche Schutz vor Gewalt – auch für geflüchtete Frauen – wird nicht zuletzt von der Istanbul-Konvention gefordert, die auch in Deutschland verbindlich gilt und umzusetzen ist. Die Länder sind nach § 3 AsylbLG verpflichtet, eine menschenwürdige Unterkunft bereitzustellen und den Ernährungsbedarf angemessen zu decken.

Der djb fordert, Geflüchtete aus Aufnahmeeinrichtungen dezentral in abgrenzbaren Wohneinheiten unterzubringen. Familien müssen über eine eigene Nasszelle und eine Kochmöglichkeit verfügen. Auch Alleinstehende benötigen eigenständige Appartements oder Zimmer. In Hotels, Jugendherbergen, Tagungshäusern steht derzeit ausreichend Wohnraum zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage hierfür besteht: § 49 Abs. 2 AsylG ermöglicht ausdrücklich die sofortige Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung „aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge“. In einer nie dagewesenen Situation wie der gegenwärtigen Pandemie wird daraus eine zwingende Handlungspflicht.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 23.04.2020

Zu den Vorschlägen des DGB zur Anhebung des Kurzarbeitergeldes erklären Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wer Kurzarbeit macht, sollte nicht deswegen mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Wir fordern deshalb Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld, um Beschäftigte mit geringen Einkommen vor Armut zu schützen.

Das Kurzarbeitergeld ist ein wirksames Mittel in der Krise. Wir haben deswegen auch die Erleichterungen zum Bezug des Kurzarbeitergeldes unterstützt. Das Problem ist aber, dass das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Form zu Nettolohneinbußen von 33 Prozent (mit Kind) bzw. 40 Prozent (ohne Kind) führt. Wenn die Beschäftigten wenig verdienen oder hohe Wohnkosten haben, kommen sie mit 60 Prozent des Nettolohns nicht über die Runden. Viele sind dann von heute auf morgen auf aufstockendes Arbeitslosengeld II angewiesen. Deshalb besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf.

Wir schlagen deswegen vor, dass das Kurzarbeitergeld für geringe und mittlere Einkommen bis zu einem Nettoeinkommen von 2300 Euro erhöht wird. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte bis zu einem Nettoentgelt von 1.300 Euro. Wer wenig verdient, erhält im Vergleich zu heute ein höheres Kurzarbeitergeld und wird so vor Armut geschützt. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kindern jeweils 7 Prozent mehr. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich aufzustocken.

Außerdem sollen die Arbeitgeber auch für Auszubildende zu jedem Zeitpunkt Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent beantragen können. Damit entfällt für das Unternehmen die Pflicht, vor Antragstellung sechs Wochen lang die Ausbildungsvergütung zu tragen. Das ist notwendig, denn es wäre fatal, wenn Unternehmen aus krisenbedingten Gründen Auszubildende entlassen müssten. Das Ende einer Ausbildung darf keine Option sein, denn es geht um die Zukunft der jungen Menschen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.04.2020

„Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die ihre Gesundheit schon jetzt täglich für uns alle riskieren. Anstatt aber die Arbeitsbedingungen für unsere Heldinnen und Helden in den systemrelevanten Berufen durch z.B. mehr Personal oder durch den Schutz eines Tarifvertrags zu verbessern, werden die ohnehin schon überlasteten Beschäftigten wie Zitronen ausgequetscht. Offensichtlich ist es der Bundesregierung wichtiger, den Arbeitgebern vorgezogene Ostereier ins Nest zu legen, als sich um den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu kümmern“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die von Arbeitsminister Heil unterzeichnete Verordnung, welche Arbeitstage bis 12 Stunden zulässt, Ruhezeiten verringert und das grundsätzliche Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen aufhebt. Ferschl weiter:

„Damit stellt der Arbeitsminister die Gewerkschaften kalt. Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz waren bisher immer nur durch Tarifverträge möglich. Hier bereitet ein SPD-Arbeitsminister den generellen Angriff auf das Arbeitszeitgesetz mit vor und macht sich damit – gewollt oder ungewollt – zum Steigbügelhalter der Wirtschaft. Auch in einer Notlage, die durch die Sparpolitik und Privatisierungen verschlimmert wurde, dürfen die arbeitsmedizinisch zwingend notwendigen Grenzen der Arbeitszeitgestaltung nicht aufgehoben werden. Die Last der Bewältigung darf nicht einseitig auf die Beschäftigten übertragen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 08.04.2020

Die Corona-Krise in Deutschland macht sehr deutlich, wie unterschiedlich Beschäftigte in beruflich und wirtschaftlich schwierigen Situationen abgesichert sind oder auf unterstützende Regeln vertrauen können. Das gilt beispielsweise bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes oder der Organisation von mobiler Arbeit und Homeoffice. Durch die Pandemie können sich bestehende Ungleichheiten am deutschen Arbeitsmarkt verschärfen – etwa zwischen höher und niedriger bezahlten Beschäftigtengruppen, aber auch zwischen den Geschlechtern. Generell sind Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen, in Betrieben ohne Tarifvertrag oder Betriebsrat sowie Frauen derzeit überproportional belastet. Das zeigen erste Ergebnisse einer neuen Online-Befragung, für die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung 7.677 Erwerbstätige interviewt wurden. Die von Kantar Deutschland durchgeführte Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. 94 Prozent der Befragten unterstützen die Forderung nach besserer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in „systemrelevanten“ Berufen wie Pflege oder Einzelhandel (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

„Bestimmte gesellschaftliche Gruppen sind vor den Auswirkungen der Krise schlechter geschützt als andere. Das kann langfristig negative Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft haben“, warnt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. Die Soziologin an der Universität Paderborn und designierte Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat die neue Befragung ausgewertet. 74 Prozent der Befragten äußern Sorgen um den sozialen Zusammenhalt in Deutschland, 70 Prozent sorgen sich um ihre eigene wirtschaftliche Situation (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Diese Sorgen sind in den unteren Einkommensgruppen stärker ausgeprägt.

„Die Corona-Krise verstärkt die soziale Ungleichheit im Land weiter – das spüren auch die Menschen. Nach milliardenschweren Rettungsschirmen für die Wirtschaft müssen wir nun entschieden gegen die Spaltung der Gesellschaft angehen. Wir brauchen ein klares Signal an die Menschen, dass auch sie jetzt über diese schwierige Zeit gebracht werden und nicht in der Sozialhilfe landen. Und wir müssen dafür sorgen, dass die Arbeit all jener Menschen, die in diesen schwierigen Zeiten unser Land am Laufen halten, angemessen gewürdigt wird und sie anständige Arbeitsbedingungen haben. Das geht am besten mit Tarifverträgen“, sagt Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB und des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung.

– Kurzarbeitergeld: Mit Tarifvertrag mehr als doppelt so oft Aufstockung –

14 Prozent der zwischen dem 3. und dem 14. April Befragten in abhängiger Beschäftigung gaben an, momentan in Kurzarbeit zu sein. Rechnet man diese Zahl auf die Gesamtzahl der Beschäftigten hoch, entspräche dies ca. 4 Millionen Beschäftigter, die momentan in Kurzarbeit sind. Beschäftigte in niedrigeren Einkommensgruppen sind häufiger in Kurzarbeit als Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, zeigt die Auswertung der Befragungsdaten durch Bettina Kohlrausch.

Von den Befragten in Kurzarbeit erklärt rund ein Drittel (32 Prozent), dass ihr Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocke, gut die Hälfte (52 Prozent) berichtet hingegen, es gebe in ihrem Betrieb keine Aufstockung, der Rest konnte das (noch) nicht sagen. Personen, die in einem Unternehmen mit Tarifvertrag arbeiten, erhalten nach der Umfrage mehr als doppelt so häufig (45 Prozent) eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wie Personen, die nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt werden (19 Prozent). Eine aktuelle Übersicht des WSI zeigt, dass die DGB-Gewerkschaften derzeit in knapp zwei Dutzend Branchen und Großbetrieben tarifvertraglich Aufstockungszahlungen vereinbart haben.

Ebenfalls groß ist der Unterschied nach Einkommensgruppen und Geschlecht: Befragte, die über ein Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1500 Euro verfügen, arbeiten nur knapp halb so oft in Betrieben, die Aufstockung anbieten, wie Personen, die über ein Haushaltsnettoeinkommen von über 4500 Euro verdienen (21 Prozent vs. 39 Prozent). Frauen und Männer sind zwar ungefähr im gleichen Maße von Kurzarbeit betroffen, doch bei Frauen wird das Kurzarbeitergeld etwas seltener aufgestockt. „Ein Teil dieser Unterschiede dürfte sich ebenfalls auf unterschiedliche Tarifabdeckung zurückführen lassen“, sagt Bettina Kohlrausch, „es ist ja bekannt dass in tarifgebundenen Unternehmen generell besser bezahlt wird und dass Frauen häufiger in kleineren Dienstleistungsbetrieben ohne Tarifvertrag arbeiten.“

– 40 Prozent schätzen, mit aktuellem Kurzarbeitergeld maximal drei Monate über die Runden zu kommen –

Von den Befragten, die in Kurzarbeit sind und keine Aufstockung erhalten, geben 40 Prozent an, in dieser Situation maximal drei Monate finanziell durchhalten zu können. Auch viele Beschäftigte, die derzeit ihre Arbeitszeit noch nicht reduzieren mussten, sind skeptisch, mit dem zum Zeitpunkt der Befragung zu erwartenden gesetzlichen Kurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent) über die Runden zu kommen: Insgesamt geben etwa 32 Prozent aller Befragten (unabhängig von der aktuellen Arbeitssituation) an, bei Kurzarbeit Null mit Kurzarbeitergeld ohne Aufstockung höchstens drei Monate auskommen zu können. Weitere 20 Prozent schätzen, höchstens zwischen 3 und 6 Monaten auskommen zu können (siehe auch Abbildung 3).

Analog zur stärkeren Betroffenheit durch Kurzarbeit geben Befragte mit geringerem Einkommen deutlich häufiger an, dass sich die Krise bereits negativ auf das Haushaltseinkommen ausgewirkt hat. Zudem glauben sie auch seltener, dass die Krise keinerlei Auswirkungen auf ihr Einkommen haben wird. Das sagen 36 Prozent in der unteren Einkommensgruppe gegenüber 58 Prozent in der obersten. Allerdings geben in allen Einkommensgruppen Personen seltener an, Einkommenseinbußen zu erleben oder dies zu befürchten, wenn ihr Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt. Das gilt sowohl für das eigene Einkommen als auch für das für das Haushalteinkommen.

– Krise forciert traditionelle Arbeitsteilung bei Paaren –

Während männliche und weibliche Beschäftigte ähnlich oft von Kurzarbeit betroffen sind, haben spürbar mehr Frauen (24 Prozent) als Männer (16 Prozent) die Arbeitszeit auf anderem Wege reduziert. Sie sind deutlich häufiger freigestellt und befinden sich geringfügig häufiger im krisenbedingten Urlaub. Leben Kinder im Haushalt, übernehmen ganz überwiegend Frauen den größten Teil der nach Kita- oder Schulschließungen anfallenden Betreuungsarbeit. Nach Beobachtung von Forscherin Kohlrausch setzen sich dabei in vielen Familien schon vorher bestehende Muster der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung fort, allerdings zugespitzt. Und auch von den Elternpaaren, die sich die Erziehungsarbeit zuvor ungefähr gleich aufgeteilt haben, tun das nur noch rund 62 Prozent auch während der Krise. „Bei diesen Paaren zeigt sich eine Tendenz, dass häufiger Frauen einen größeren Anteil übernehmen. Wir sehen also eine Verfestigung der Rollenmuster“, erklärt die Wissenschaftlerin.

– Homeoffice: Klare Regeln in mitbestimmten Betrieben entlasten –

Die Befragungsergebnisse spiegeln auch den Schub wieder, den mobile Arbeit und Homeoffice in der Krise erhalten haben: Während vor der Krise rund 4 Prozent der Befragten überwiegend zu Hause gearbeitet haben, tun dies jetzt 27 Prozent. Von diesen empfinden etwa 31 Prozent ihre Arbeitssituation als äußerst stark belastend oder stark belastend. Dieser Wert liegt niedriger als bei Beschäftigten, die weiter im Betrieb arbeiten. Allerdings gibt es bei der Bewertung der Arbeit zu Hause deutliche Unterschiede zwischen Beschäftigten mit und ohne Kinder: Von den Personen mit Kindern unter 14 Jahren im Haushalt schätzen 40 Prozent die Tätigkeit im Homeoffice als äußerst oder stark belasten ein, gegenüber 28 Prozent der Befragten ohne Kinder. Insgesamt 47 Prozent der Befragten, die im Homeoffice sind, geben an, dass es in ihrem Betrieb Regelungen zur Arbeit daheim gibt. Personen mit solchen Regelungen empfinden die Arbeit zu Hause als weniger belastend. Solche Regelungen gibt es deutlich häufiger in Betrieben, die einen Betriebsrat haben.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 21.04.2020

Das Arbeiten von zu Hause erlebt angesichts der Corona-Krise einen ungeahnten Schub. Tatsächlich wurde das Potenzial an beruflichen Tätigkeiten, die auch im Homeoffice erledigt werden könnten, schon zuvor keineswegs ausgeschöpft und kann auch gegenwärtig noch nicht voll genutzt werden. Neben den aktuell in den Hintergrund rückenden Vorbehalten von Arbeitgebern als auch Beschäftigten könnte auch der Abbau technischer Hürden dazu beitragen, die Möglichkeiten für Homeoffice zu erweitern.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Arbeitswelt mit voller Wucht erreicht. Mehr und mehr Arbeitgeber schicken ihre Beschäftigten zumindest temporär ins Homeoffice. Das gilt in zunehmendem Maße auch dort, wo bisher nicht von zu Hause aus gearbeitet wurde. Die Zahl der im Betrieb anwesenden Beschäftigten wird teils stark reduziert und rotierende Anwesenheit eingeführt, um den Vorgaben des Gesundheitsschutzes möglichst zu entsprechen. Mancherorts werden gar ganze Betriebe geschlossen und die noch anfallende Arbeit ins Homeoffice verlegt.

Homeoffice hat in den letzten Jahren generell weiter an Bedeutung gewonnen. Dennoch wurde das Potenzial bislang bei Weitem nicht ausgeschöpft. Denn ein erheblicher Teil der Tätigkeiten, die prinzipiell ortsunabhängig durchgeführt werden könnten, wurde immer noch in den Betrieben erledigt. Dies liegt neben technischen Hürden unter anderem an der Anwesenheitskultur bei manchen Arbeitgebern und dem Wunsch vieler Beschäftigter, Beruf und Privatleben zu trennen (lesen Sie hierzu auch den IAB-Kurzbericht 11/2019 oder die ZEW-Kurzexpertise 19-03). Diese Hürden dürften angesichts der Corona-Krise schnell fallen, wenn auch zum Teil wohl nur vorübergehend.

Ob Homeoffice möglich ist, hängt entscheidend von der Art der Tätigkeit ab

Entscheidend für die Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten, ist letzten Endes die Art der Tätigkeit. Homeoffice ist keine Option für die überwiegende Mehrheit der Jobs in denjenigen Bereichen, die derzeit von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens ganz oder stark betroffen sind – wie etwa Gastronomie und Einzelhandelsgeschäfte, Sportstätten und Unterhaltungsbetriebe. Dies gilt aber auch für die meisten als systemrelevant eingestuften Tätigkeiten im Gesundheitssektor und im Bereich der Grundversorgung.

Weniger eindeutig ist die Situation indes bei Arbeitsplätzen in größeren privatwirtschaftlichen Betrieben. Ob Homeoffice dort möglich ist oder nicht, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab: Handelt es sich um Tätigkeiten in der Produktion? Wird an Maschinen und Anlagen gearbeitet? Ist ein direkter, persönlicher Kundenkontakt notwendig? In solchen Fällen ist Homeoffice in der Regel nicht umsetzbar.

Bei Tätigkeiten, die sich prinzipiell für Homeoffice eignen, weil sie beispielsweise überwiegend am Computer stattfinden, können technische Hürden eine Rolle spielen: Verfügen Beschäftigte zu Hause über die notwendige Hard- und Software? Sind die Datenzugänge sicher? Stehen Internetverbindungen mit ausreichender Bandbreite sowohl auf Seite der Unternehmen als auch der Beschäftigten zur Verfügung?

Gut ein Fünftel der Beschäftigten arbeitet gelegentlich von zu Hause aus

Im Jahr 2017 haben 22 Prozent der Beschäftigten aus privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten (zur genauen Abgrenzung siehe Infokasten „Daten und Methoden“) zumindest gelegentlich von zu Hause gearbeitet. Dabei variieren die Anteile je nach Berufssegment.

Am stärksten wird Homeoffice mit 43 Prozent in den unternehmensnahen Dienstleistungsberufen genutzt (siehe Abbildung 1). Auch in weiteren, eher administrativen Berufen sowie in IT- und naturwissenschaftlichen Berufen ist Homeoffice vergleichsweise häufig. In Fertigungsberufen und dort, wo Dienstleistungen direkt beim oder auf dem Weg zum Kunden erbracht werden, fällt dieser Anteil dagegen wesentlich geringer aus. Im Bereich von Verkehr und Logistik arbeiten sogar nur 3 Prozent ab und zu von zu Hause aus.

Einen wesentlichen Unterschied macht das Tätigkeitsniveau. Die Mehrheit der Beschäftigten arbeitet in Jobs mit fachlichen Tätigkeiten. Dies betrifft vor allem Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung. 23 Prozent der Beschäftigten aus dieser Gruppe haben im Jahr 2017 von zu Hause gearbeitet. Bei den Beschäftigten mit Spezialisten– oder Experten-Tätigkeiten, etwa Meister oder Akademiker, ist der Anteil mit 61 Prozent mehr als doppelt so hoch.

Die entscheidende Frage für die nächsten Wochen und Monate wird sein, in welchem Ausmaß der Anteil der Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten, gesteigert werden kann. Die in vielen Unternehmen nach wie vor vorherrschende Anwesenheitskultur oder Vorbehalte und Präferenzen der Beschäftigten dürften diesem Ziel zumindest derzeit kaum mehr entgegenstehen. Damit bleiben die generelle Eignung der Tätigkeiten sowie technische Voraussetzungen als wesentliche Hürden.

Dabei ist klar: Bei Tätigkeiten, die nicht ortsunabhängig durchgeführt werden können, ist Homeoffice keine Option. Allerdings kann es dabei auf die Kombination der Tätigkeiten ankommen. Momentan überlegen viele Unternehmen, ihre Beschäftigten zumindest zeitweise zu Hause arbeiten zu lassen, um einerseits die Anzahl der anwesenden Personen zu reduzieren und andererseits sicherzustellen, dass die ortsgebundenen Tätigkeiten weiterhin erledigt werden können.

In klassischen Bürojobs könnten bis zu 30 Prozent der Beschäftigten zusätzlich im Homeoffice arbeiten

Die Zahl der Beschäftigten, die Homeoffice nutzen könnten, übersteigt deutlich die Zahl der Beschäftigten, die es bislang tatsächlich genutzt haben (siehe Abbildung 1, zur näheren Erläuterung siehe Infokasten “Daten und Methoden”). Dies gilt vor allem in denjenigen Berufssegmenten, in denen Homeoffice schon recht verbreitet war. So könnten – verglichen mit dem Stand vor der Corona-Krise – in den klassischen Bürojobs noch einmal bis zu 30 Prozent der Beschäftigten zusätzlich von zu Hause arbeiten. In der Gruppe der Spezialisten und Experten lässt sich Homeoffice ebenfalls noch deutlich ausbauen.

Zugleich verhindern derzeit an vielen Stellen noch technische Hürden einen schnellen Umstieg auf Homeoffice. Das aus diesen Gründen ungenutzte Potenzial scheint zwar aus der Sicht der Beschäftigten selbst verhältnismäßig gering zu sein. Allerdings können vermutlich nicht alle Beschäftigten richtig einschätzen, welche technischen Voraussetzungen für das Arbeiten von zu Hause nötig sind. Selbst wenn Beschäftigte zu Hause mit der erforderlichen Hardware ausgestattet sind, könnten immer noch technische Hindernisse bestehen. So könnte es an der nötigen Software oder einer ausreichenden Infrastruktur für eine intensive Nutzung fehlen. Außerdem könnte die Arbeit im Homeoffice an datenschutzrechtlichen Hürden scheitern. Andere Hürden wie der Wunsch, Arbeit und Freizeit zu trennen oder der direkte Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie den Vorgesetzten, dürften aktuell allerdings keine große Rolle mehr spielen.

88 Prozent der Beschäftigten nutzen digitale Informations- und Kommunikationstechnologien

Manche Tätigkeiten können grundsätzlich ortsunabhängig durchgeführt werden. Dies gilt zumindest dann, wenn die dafür notwendigen mobilen Endgeräte und eine Remote-Verbindung zur Verfügung stehen. Das betrifft die Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden oder Auftraggebern sowie die Erledigung von Aufgaben mittels Computer. Bereits 88 Prozent der Beschäftigten nutzen digitale Informations- oder Kommunikationstechnologien wie Computer, Laptops, Tablets oder Smartphones.

Ein weiterer Hinweis auf das noch ungenutzte Homeoffice-Potenzial ergibt sich aus der Befragungswelle von 2019. Dort sollten Beschäftigte den Umfang verschiedener Tätigkeiten für einen repräsentativen Tag benennen. Diese Tätigkeiten wiederum lassen sich in drei Kategorien zusammenfassen: Kommunikation, Arbeit am Computer sowie Arbeit mit Werkzeugen und an Maschinen und Anlagen.

Die ersten beiden Tätigkeitsarten erfolgen vergleichsweise häufig entweder bereits digital (zum Beispiel E-Mails) oder lassen sich schnell und unbürokratisch digitalisieren (zum Beispiel in Form von Web-Meetings). Bei der Arbeit mit Werkzeugen und an Maschinen oder Anlagen ist dies meist nicht oder noch nicht möglich. Obwohl der technische Fortschritt auch hier neue Möglichkeiten eröffnen wird, ist das Potenzial für Homeoffice in produktionsnahen Tätigkeiten gegenwärtig noch relativ gering.

Dies zeigen auch die vorliegenden Daten: Je mehr Zeit ein Beschäftigter mit Kommunikation oder Arbeit am Computer verbringt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie oder er von zu Hause arbeitet. Bei einem höheren Anteil der Arbeit an Maschinen und Geräten ist diese Wahrscheinlichkeit dagegen geringer.

Die durchschnittlichen Anteile der drei Tätigkeits-Kategorien fallen je nach Berufssegment sehr unterschiedlich aus (siehe Abbildung 2). Ein Arbeitstag kann allerdings auch aus weiteren Tätigkeiten bestehen, die nicht erhoben wurden und daher hier nicht dargestellt werden können. Darunter fallen zum Beispiel das Steuern eines Lastwagens oder Autos oder persönlicher Kundenkontakt. Insofern dürften die in Abbildung 2 dargestellten Anteile an „Homeoffice-nahen“ Tätigkeiten tendenziell etwas zu hoch sein. Nichtsdestotrotz liefern sie einen wichtigen Hinweis auf das Potenzial an Tätigkeiten, die zu Hause erledigt werden könnten.

Das Potenzial für Homeoffice ist insbesondere bei Spezialisten- und Expertentätigkeiten sehr hoch

Der Anteil der Tätigkeiten, die auf Kommunikation und Arbeit am Computer entfallen, ist bei Beschäftigten, die bislang nicht im Homeoffice arbeiten, erwartungsgemäß geringer als bei solchen, die bereits von zu Hause arbeiten. Dies gilt auch innerhalb eines Berufssegments. Ein geringes Potenzial dürften solche Berufssegmente aufweisen, die für die Erledigung ihrer Arbeit in hohem Maße auf Maschinen und Anlagen angewiesen sind. Dies betrifft zuvorderst Berufe aus den Bereichen Bau/Ausbau und Fertigung.

Demgegenüber ist der Anteil Homeoffice-naher Tätigkeiten in den Bereichen Handel, Unternehmensbezogene Dienstleistungen sowie Unternehmensführung und -organisation vergleichsweise hoch. Das Potenzial zur Verlagerung ins Homeoffice fällt auch hier bei Spezialisten- und Expertentätigkeiten besonders hoch aus.

Fazit

Vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie gab es in Deutschland ein bislang ungenutztes Potenzial an Homeoffice-Möglichkeiten, das nun für einen Anstieg bei Arbeiten von zu Hause führen dürfte. Diese Möglichkeiten hängen jedoch stark von der Tätigkeitsstruktur der Arbeitsplätze ab. Dort, wo verstärkt mit Maschinen und Anlagen gearbeitet wird, sind die Hürden zumindest bislang noch relativ hoch. Dies zeigt sich auch in der aktuellen Krise. So haben die großen Automobilhersteller ihre Produktionswerke bereits geschlossen oder die Produktion stark heruntergefahren. Dies könnte in der Folge auch dazu führen, dass Arbeitsplätze in der Administration in dieser Zeit unbesetzt bleiben, obwohl diese Tätigkeiten nach Hause verlagert werden könnten.

Ein Abbau der technischen Hürden, etwa durch eine bessere Ausstattung mit Hard- und Software und eine bessere Breitbandversorgung, könnte dennoch dazu beitragen, einen Teil der deutschen Wirtschaft in Gang zu halten.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 25.03.2020

DerDeutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Überlegungen in der Bundesregierung, das Kurzarbeitergeld zeitweise zu erhöhen, um die durch Kurzarbeit entstehenden finanziellen Einbußen von Beschäftigten aufzufangen. Nach dem Vorschlag des DGB, den Bundesminister Hubertus Heil unterstützt, soll das Kurzarbeitergeld von bisher 60 bzw. 67 Prozent (mit Kindern) auf 80 bzw. 87 Prozent des Nettolohns angehoben werden.

Das Kurzarbeitergeld wird allerdings pauschal anhand des Nettolohns und bei verheirateten Frauen damit häufig anhand der Steuerklasse V berechnet. „Das ist eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die in Lohnsteuerklasse V hohe Abzüge beim Nettolohn und daraus resultierende Nachteile bei Lohnersatzleistungen in Kauf nehmen müssen.“, kritisiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Sie betont weiter: „Geschlechtergerecht durch die Krise bedeutet auch, dass wir solche alten Zöpfe endlich abschneiden.“

In Steuerklasse V – in der überwiegend Frauen sind – fällt der Nettolohn aufgrund der hohen Steuerabzüge sehr gering aus. Der Grund ist die Konzeption der Steuerklassenkombination III/V, die dazu führt, dass die Person in Steuerklasse V einen Teil der Lohnsteuer der Person in Steuerklasse III trägt. Der vergleichsweise niedrige Nettolohn wirkt sich dann auf Lohnersatzleistungen aus, die in der Regel anhand des Nettolohns berechnet werden. Zu diesen Leistungen gehören nicht nur das Elterngeld oder das Arbeitslosengeld, sondern auch die finanziellen Unterstützungen im Rahmen der Corona-Krise, z.B. die Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, das nach Ablauf von sechs Wochen greifende Krankengeld und das Kurzarbeitergeld.

Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro werden Beschäftigten ohne Kinder in Steuerklasse V bei „Kurzarbeit Null“ beispielsweise 700 Euro ausgezahlt, in Steuerklasse IV 850 Euro, in Steuerklasse III sind es 960 Euro. Selbst bei einem erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent für Beschäftigte mit Kindern fällt das Kurzarbeitergeld in Steuerklasse V mit 783 Euro geringer aus als das reguläre Kurzarbeitergeld in Steuerklasse IV und III.[1]

Nach Daten des statistischen Bundesamtes sind Frauen beim Bezug von Lohnersatzleistungen überwiegend Steuerklasse V zugeordnet. Demzufolge erhalten verheiratete Frauen bei gleichem Bruttoeinkommen erheblich niedrigere Leistungen als verheiratete Männer, deren Lohnersatzleistungen sehr viel häufiger nach Steuerklasse III berechnet werden. Die Leistungen in Steuerklasse V sind dabei sogar niedriger alsbei ledigen Beschäftigten, deren Lohnersatzleistungen anhand der Steuerklasse I (=IV) berechnet werden. Da Kinderfreibeträge nur in den Steuerklassen I, II, III und IV eingetragen werden dürfen, setzt der Anspruch auf das Leistungsentgelt in Höhe von 67 Prozent in Steuerklasse V zudem einen besonderen Antrag voraus, in dem der Eintrag der Kinderfreibeträge beim Ehepartner nachgewiesen werden muss.[2] Ein rechtlicher Anspruch auf innerehelichen Ausgleich fehlt.

Diese finanzielle Schlechterstellung von Frauen ist mittelbar diskriminierend und verstößt gegen Art. 3 Abs. 2 GG. (Längerfristige) Abhilfe schafft die Streichung der Steuerklasse V und die Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV. Kurzfristig bietet die Anhebung des Kurzarbeitergelds die Chance, jetzt die Nachteile verheirateter Frauen auszugleichen, indem das Kurzarbeitergeld in Höhe von 80 bzw. 87 Prozent anhand der Steuerklasse IV berechnet wird.

Das gilt erst recht, wenn die Anhebung über die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden soll, denn: diese Rücklagen resultieren aus Beiträgen. Diese werden anhand des Bruttoeinkommens berechnet und fallen damit – im Gegensatz zum Kurzarbeitergeld – bei gleichem Bruttoeinkommen gleich hoch aus.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 20.04.2020

Zur laufenden Debatte um das Kurzarbeitergeld erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsgeführer des Paritätischen Gesamtverbandes:

„Die von Hubertus Heil und Manuela Schwesig ins Spiel gebrachte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes während der Corona-Pandemie ist richtig und wichtig. Viele Menschen stehen vor den Scherben ihrer Existenz, vor allem wenn sie jahrelang unverschuldet im Niedriglohnsektor arbeiten mussten und kaum Rücklagen bilden konnten. Das zusätzliche Geld ist nicht nur eine kurzfristige und dringend benötigte Finanzspritze, sondern kann bestenfalls auch Menschen davor schützen, in die Grundsicherung abzurutschen. Leider längst aber nicht alle. Der Paritätische fordert daher eine pauschale Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent des Netto-Einkommens. Und gleichzeitig fordern wir ein Mindestkurzarbeitergeld, das ein Einkommen auf der Höhe oberhalb der Grundsicherung sicherstellen soll. In Übrigen sollten Unternehmen angehalten sein, derzeit auf Bonizahlungen und Dividendenausschüttungen zu verzichten. Aber ob während oder nach Corona: Die Grundsicherung muss prinzipiell armutssicher sein.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 20.04.2020

Heute hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das BMFSFJ-Online-Angebot www.freiwillige-helfen-jetzt.de freigeschaltet. Die Online-Plattform will lokale und regionale Kontakte erleichtern zwischen Freiwilligendienstleistenden aus BFD, FSJ und FÖJ (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen Jahr und Freiwilligem Ökologischen Jahr), die im Moment nicht an ihren eigentlichen Einsatzorten tätig sein können, weil diese eingeschränkt oder geschlossen sind. Wenn die Freiwilligen gerne außerhalb ihrer eigentlichen Einsatzstelle helfen möchten, dann können sie das in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, die aktuell jede hilfsbereite Hand willkommen heißen – sei es in kommunalen Bereichen, im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Pflege oder bei den großen Lebensmittel-Verteilstellen der Tafeln. Es gibt unzählige kleine und große Tätigkeiten, bei denen die Zahl der Helferinnen und Helfer und die Flexibilität ihres Einsatzes ganz wesentlich darüber entscheiden, wie gut unser Land diese Tage und Wochen bewältigt.

Ziel von www.freiwillige-helfen-jetzt.de ist es, dass die Freiwilligen und ihre möglichen neuen Einsatzbereiche vor Ort durch eine lokale Vermittlung ihrer Online-Einträge möglichst einfach zusammenfinden.

Viele Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten BFD, FSJ und FÖJ haben wegen der Corona-Pandemie derzeit ihren Betrieb stark eingeschränkt oder ganz geschlossen. Damit dies nicht zulasten der Freiwilligen geht, laufen die Zahlungen des Bundes für Taschengeld und Sozialversicherung grundsätzlich genauso weiter, als ob diese ihren Dienst regulär leisten würden. Gleichzeitig besteht bei vielen Freiwilligen der Wunsch, trotz der geschlossenen Einsatzstelle an anderer Stelle auszuhelfen.

Deshalb hat Bundesfamilienministerin Giffey eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt, wonach Bundesfreiwilligendienstleistende, sofern sie das möchten, nicht nur in ihrer angestammten Einsatzstelle, sondern auch in einem sogenannten „erweiterten Einsatzbereich“ helfen dürfen. Zahlreiche Bundesländer sind für ihre Freiwilligendienste FSJ und FÖJ diesem Beispiel gefolgt.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Der oberste Grundsatz bei der Nutzung von www.freiwillige-helfen-jetzt.de ist und bleibt: Ein Freiwilligendienst muss unbedingt freiwillig sein. Und die Sicherheit aller Beteiligten hat immer Vorrang. Wir möchten aber denen, die aus eigenem Entschluss und im Einvernehmen mit ihrer Einsatzstelle gerne an anderer Stelle helfen wollen, dies auch ermöglichen.Unser Land braucht gerade jetzt an vielen Stellen Hilfe und Unterstützung, Deutschland lebt derzeit langsamer, es arbeitet anders, aber es steht nicht still.“

In den Freiwilligendiensten BFD, FSJ und FÖJ sind im laufenden Jahrgang deutlich über 90.000 Freiwillige aktiv, davon 39.000 im BFD, 52.000 im FSJ und 3.000 im FÖJ. Mehr als 25.000 von ihnen haben sich von Anfang an für eine Einsatzstelle des Gesundheits- und Pflegebereichs entschieden. Sie helfen beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder im Rettungsdienst. Damit sind sie also in Bereichen tätig, die aktuell ganz besonders wichtig sind und die deshalb auch ganz besonders unter Druck stehen. Andere sind beispielsweise im Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt oder im Kulturbereich, der Denkmalpflege oder im Umweltschutz.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Mit www.freiwillige-helfen-jetzt.de bringen wir die Hilfsbereitschaft zahlreicher Freiwilligendienstleistender leichter dorthin, wo sie willkommen ist. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gesundheitseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen – alle gemeinwohlorientierten Infrastrukturen und Einrichtungen verdienen unsere helfende Hand und sind eingeladen, bei www.freiwillige-helfen-jetzt.de mitzumachen.“

So funktioniert die Vermittlungsarbeit

Die Freiwilligen und Einrichtungen suchen sich ihre lokale Vermittlungsstelle auf der Startseite heraus und tragen sich dort in ein Online-Formular ein. Das Matching der Einträge erfolgt anschließend durch die lokalen Vermittlungsstellen mittels persönlicher Sichtung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kontakte werden gesichtet, auf ein „Match“ geprüft, danach werden Freiwillige und Einsatzstellen per Email informiert. Anschließend können beide Seiten entscheiden, ob sie Kontakt zueinander aufnehmen wollen.

Wenn die Region noch nicht abgedeckt ist, steht für die Freiwilligen und Einrichtungen am unteren Ende der Seite eine allgemeine Hinweistafel zur Verfügung mit der Aufschrift: „Ihr Ort ist nicht dabei, Sie möchten trotzdem dabei sein? Dann bitte hier anmelden!“ Dort laufen dann alle Einträge auf, die noch nicht lokal vermittelt werden können, im BMFSFJ zusammen, bis eine möglichst hohe lokale und regionale Abdeckung erreicht ist.

Der Online-Betreiber hinter der Plattform heißt „freinet“. Er betreibt mit derselben Software bereits mit über 100 lokalen Vermittlungsstellen das Angebot „hilf-jetzt.de“, über das Corona-Nachbarschaftshilfe vermittelt wird.

Lokale Vermittlungsstellen schließen sich an

Die über 100 lokalen Vermittlungsstellen von „hilf-jetzt.de“ sind von „freinet“ und dem BMFSFJ eingeladen worden, auch bei „freiwillige-helfen-jetzt.de“ mitzumachen und Einträge von Freiwilligen und Einrichtungen zu vermitteln. Bis heute früh haben 22 dieser lokalen Vermittlungsstellen diese Einladung zur Zusammenarbeit angenommen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.04.2020

Müntefering: Alle müssen jetzt mitmachen!

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßt die Beschlüsse von Bund und Ländern, die geltenden coronabedingten Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens in verantwortlichen Schritten zu lockern. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, nachdrücklich daran zu arbeiten, die Gefahr von Neuinfektionen zu reduzieren und das Gesundheitswesen im nötigen Umfang voll handlungsfähig zu halten bzw. zu machen. „Die Beschlüsse überzeugen, jetzt kommt es auf die Praxis an und darauf, dass alle mitmachen“, so der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering.

Es ist wichtig, dass die Politik die Notwendigkeit des Schutzes von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen betont hat. Genauso wichtig ist aber auch, schnell Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um eine vollständige soziale Isolation dieser Menschen zu verhindern. Die BAGSO mahnt zur Eile, denn erzwungene Einsamkeit bedeutet für Menschen in Heimen nicht nur eine Einschränkung von Lebensqualität, sondern auch eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung.

Die Politik muss den Blick aber auch auf die häuslichen Pflegesituationen richten. Das Wegbrechen von Unterstützungsangeboten wie z.B. der Tagespflege setzt pflegende Angehörige, die häufig bereits am Rande ihrer Kräfte sind, massiv zusätzlich unter Druck. Als systemrelevante Personen müssen auch sie einen Anspruch auf Schutzausrüstung und auf Notbetreuung ihrer Angehörigen haben.

Die BAGSO hält es für richtig und wichtig, dass in regelmäßigen Abständen von wenigen Wochen der Stand der Entwicklung gebündelt geklärt wird und mögliche Konsequenzen gezogen werden. „Den letzten Rest Hemmung, mit Schutzmasken durchs Leben zu gehen, besonders im ÖPNV oder beim Einkaufen, sollten wir alle ablegen“, so Franz Müntefering. „Es bleibt bei der Mitverantwortung aller für alle und Schutzmasken schützen.“

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 16.04.2020

Die Parship Group mit ihren Services Parship und ElitePartner unterstützt in den kommenden Wochen das Deutsche Kinderhilfswerk mit zahlreichen TV-Spendenaufrufen. Dazu nutzt das Unternehmen einen Teil seiner Werbeplätze, um auf den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes hinzuweisen und die Spendentrommel für die Kinderrechtsorganisation zu rühren. Mit dem Kindernothilfefonds wird aktuell Kindern und Jugendlichen aus sozial und finanziell benachteiligten Familien geholfen, die in der Corona-Krise unter besonderen Problemen leiden. Für sie hat das Deutsche Kinderhilfswerk drei Hilfspakete in den Bereich „Digitales Lernen“, „Nachhilfe“ und „Ausgewogene Ernährung“ aufgesetzt.

Die Spots werden ab heute auf reichweitenstarken Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe jeweils im wöchentlichen Wechsel mit Spots für Tafel Deutschland e.V. ausgestrahlt. Das Media-Invest beläuft sich auf ein wöchentliches Volumen von etwa 250.000 Euro brutto. Für Kreation und Umsetzung der Kampagne zeichnet die Hamburger Produktionsfirma 27km Entertainment verantwortlich.

„Für uns als Unternehmensgruppe hat Liebe oberste Priorität. Dazu gehört auch die Nächstenliebe“, erklärt Tim Schiffers, Geschäftsführer und CEO der Parship Group. „Wir sind überzeugt, dass unsere Gesellschaft nur dann unbeschadet aus dieser Krise hervorgeht, wenn jeder Verantwortung übernimmt und seinen Beitrag leistet. Aus diesem Grund fühlen wir uns verpflichtet, diejenigen zu unterstützen, die sich für die Schwächsten in unserer Gemeinschaft besonders stark machen.“

„Arme Kinder leiden besonders stark unter den aktuellen Einschränkungen. Wenn plötzlich das Mittagessen in Schule und Kita wegfällt oder digitales Lernen in der Familie nicht möglich ist, muss zügig und vor allem unbürokratisch geholfen werden. Wir haben entsprechende Pakete geschnürt, die gesunde Ernährung und Bildung für arme Kinder sichern und die über Spenden an unseren Kindernothilfefonds finanziert werden. Ein großes Dankeschön an die Parship Group, die mit ihrer Aktion unsere Corona-Hilfe für Kinder und Jugendliche großzügig unterstützt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes hat mit seiner Einzelfallhilfe seit seiner Gründung in Not geratenen Familien mit mehr als zwei Millionen Euro geholfen. Zur Koordinierung der Hilfen steht das Deutsche Kinderhilfswerk in regelmäßigem Austausch mit seinen deutschlandweiten Kontaktstellen und Kinderhäusern.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 21.04.2020

Die Corona-Krise bedeutet für die Menschen eine Herausforderung ohne jeden historischen Vorläufer. Insbesondere für Mehrkindfamilien wirken sich die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Maßnahmen vielfältig aus. „Zeitgleich müssen mehrere SchülerInnen in verschiedenen Fächern und Schultypen von ihren Eltern unterrichtet oder zumindest begleitet werden“, erläutert Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des KRFD die Situation. „Was die Familien permanent umtreibt, sind die Erschwernisse beim notwendigen Familieneinkauf, der ohne Verpflegung in KiTa und Schule natürlich noch umfangreicher ausfällt, das familiäre Budget deutlich stärker belastet und dazu noch von Misstrauen und Verständnislosigkeit beim Personal der Supermärkte und anderen Kunden führt“, erklärt Müller.

Der KRFD hat umgehend gehandelt und stellt den Mitgliedsfamilien mit der „Corona-Karte“ eine schriftliche Bescheinigung über ihre Kinderzahl aus. Innerhalb weniger Tage wurden über 1000 „Corona-Karten“ ausgestellt. „Der Zuspruch zu unserem Angebot hat uns gefreut und zugleich erschrak uns, welche Not hinter der großen Nachfrage steckt“, führt Müller aus. Zeitgleich wurden alle großen Discounter angeschrieben und auf die besondere Situation der Mehrkindfamilien hingewiesen. „Mit Verständnis für die Dringlichkeit hat Aldi umgehend und wirksam reagiert“, stellt Müller den Discounter heraus.

Die Situation der Mehrkindfamilien in Deutschland bestätigt sich europaweit. Die Vereinigung der Großfamilien in Europa (ELFAC) hat sich deshalb aktuell zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den Einschränkungen des öffentlichen Lebens geäußert:

ELFAC-Statement

In diesen Tagen wärmen Bilder von großen Familien, die beherzt und sympathisch ihren Alltag meistern, die Herzen vieler Menschen. Doch hinter der Stärke und Kreativität von Familien mit drei und mehr Kindern verbergen sich handfeste und der Öffentlichkeit oft verborgene Schwierigkeiten.

Erfahrungen von Intoleranz bei den täglichen Einkäufen berichten Familien aus Deutschland. Sie müssen ihren erhöhten Bedarf nachweisen und werden von anderen Kunden misstrauisch beäugt.

Aus Spanien berichtet ein Vater vom Einkauf für seine zehnköpfige Familien, die Großeltern und Urgroßeltern. Weil er im Auto von seinem Sohn begleitet wurde, wurde er mit einer Strafe belegt denn in Spanien ist derzeit nur eine Person pro Auto erlaubt. Die prinzipiell begrüßenswerte digitale Unterstützung und Vernetzung beim Home-Schooling stellt Mehrkindfamilien vor Probleme. So unterstützte in Lettland das Unternehmen SAMSUNG Familien mit Tablets, damit die SchülerInnen an den „E-Klassen“ teilnehmen konnten. Dasselbe Problem bestätigen Verbände aus Italien und sogar aus Estland, das gemeinhin als digitaler Vorreiter in Europa gilt. Viele Mehrkindfamilien können ihre Kinder nicht zeitgleich an Computern arbeiten lassen, denn Familien haben oft zwei, aber nicht fünf Computer zur Verfügung.

Diese Beispiele stellen eine Auswahl der für Mehrkindfamilien in der Corona-Krise sich stellenden Belastungen dar. Dabei wächst laut Eurostat Data jedes dritte Kind in Europa in einer Mehrkindfamilie auf und die Mehrkindfamilien sind keine exotische Minderheit.

„Wir sind in Sorge“, so ELFAC-Präsidentin Regina Maroncelli, „denn auch in der aktuellen Ausnahmesituation sind es erneut die großen Familien, die besonders belastet und zugleich am wenigsten gesehen werden; die einen Mangel an Fairness erleben in einer ohnehin schwierigen Lage. Aus ökonomischer Sicht könnte dies sehr ernste Auswirkungen haben“.

Die Vereinigung der Mehrkindfamilien in Europa (ELFAC) repräsentiert 25 Vereinigungen in 23 europäischen Ländern. Die ELFAC ruft die Europäische Kommission, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Vice-Präsidentin Dubravka Šuice dazu auf, die Arbeit an einer „Kinder-Garantie“ zu intensivieren. Die sogenannte „Child Guarantee“ versteht sich als Garantie gegen Kinderarmut und soll bei staatlichen Leistungen für Familien die Anzahl der Kinder berücksichtigen und das Recht auf Bildung sicherstellen. Die ELFAC bestärkt die nationalen Regierungen, bereits eingeführte Mehrkindfamilienkarten als hilfreiche Maßnahme zu unterstützen, Mehrkindfamilien den wirtschaftlichen Aufstieg zu erleichtern und sie damit auch wirtschaftlich zu stabilisieren. Auf lange Sicht müsse das Ziel eine Europäische Mehrkindfamilienkarte sein.

„Die Institutionen sollten die Stimme der Familien beachten und Familienorganisationen aktiv in die Erarbeitung notwendiger und nützlicher Maßnahmen zur Überwindung der Situation einbeziehen. Wer Familien und Kinder unterstützt, der investiert in die Zukunft, die uns nach dem Corona-Virus erwartet“, so ELFAC-Präsidentin Regina Maroncelli.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kinderreichefamilien.de

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 08.04.2020

Der §219a StGB muss endlich gestrichen werden!

Vor einem Jahr ist die Gesetzesänderung des §219a StGB zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch in Kraft getreten. Seit Juli 2019 sind Listen von Ärzt*innen auf der Website der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit einem Informationsangebot online zugänglich. Von Verbesserung der Information kann jedoch keine Rede sein, betonen der Berufsverband für Heilprakterinnen Lachesis e.V., das Netzwerk Frauengesundheit Berlin und der pro familia Bundesverband.

Gerade jetzt, in Zeiten der Corona Pandemie, suchen viele Frauen verlässliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch noch stärker über das Internet. Nur evidenzbasierte, verständliche, zutreffende und vollständige Gesundheitsinformationen entsprechen den Menschenrechten.

Umfassende Gesundheitsinformationen zum Schwangerschaftsabbruch im Internet zur Verfügung zu stellen, gilt nach wie vor als Werbung und bleibt den Ärzt*innen verboten.

Die Liste entspricht nicht den Informationsrechten der Frauen. Denn Ärzt*innen dürfen nur informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht wie und zu welchem Preis. Medizinische Informationen über einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch fehlen.

Mittlerweile haben sich zwar mehrere Hundert Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, freiwillig eintragen lassen. Die Liste bleibt allerdings unvollständig, unübersichtlich und im Internet schwer zu finden. Solange Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen, fürchten Ärzt*innen zu Recht, dass Gegner*innen der sexuellen und reproduktiven Rechte sie nach einer öffentlich zugänglichen Bekanntgabe verfolgen und/oder belästigen.

Schwangerschaftsabbruch ist eine Leistung der gesundheitlichen Versorgung für Frauen. Die Ärzt*innenliste ist eine Hürde im Zugang zum Schwangerschaftsabbruch.

Die einzige Lösung, um den Zugang zu Information zu gewährleisten, ist die Streichung des § 219a StGB!

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 22.04.2020

pro familia sieht eine Zuspitzung der Lage, die die reproduktive Gesundheit von Frauen bedroht

Ungewollt schwangere Frauen geraten während der Corona-Pandemie in große Bedrängnis. Die Hürden zum Schwangerschaftsabbruch haben sich verdoppelt. Die schon vorher deutlich sichtbaren Defizite in der Versorgung führen nun zu gravierenden Engpässen in der Versorgung. pro familia fordert, den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch der Krise angepasst niedrigschwelliger zugänglich zu machen und die Versorgung in allen Regionen in Deutschland gleichermaßen sicherzustellen.

Eine ungewollte Schwangerschaft stellt Frauen in Corona-Zeiten vor große Probleme. Hürden wie die Wahrnehmung von mehreren Terminen unter Kontaktsperre, Homeoffice und ohne Kinderbetreuung müssen genommen und die Pflichtberatung per Telefon oder Videochat absolviert werden. Der Beratungsschein kommt womöglich Tage später per Post und die Kostenübernahme kann sich aufgrund geschlossener Krankenkassen verzögern. Einen Ort zu finden, an dem der Schwangerschaftsabbruch dann stattfinden kann, ist noch schwieriger als sonst, da manche Ärzt*innen, die zur Risikogruppe gehören, die Praxis geschlossen haben und Kliniken darauf verweisen, dass sie nur Notfälle behandeln dürfen.

pro familia sieht die reproduktive Gesundheit von Frauen bedroht und fordert das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium auf, weiterhin alles dafür zu tun, dass Frauen in allen Landesteilen einen guten Zugang zur Versorgung haben. Insbesondere geht es um die folgenden Punkte:

  • Wirken Sie auf die Länder ein, damit überall in Deutschland eine telefonische, videobasierte und persönliche Beratung (je nach Möglichkeit der Beratungsstelle und der Frau) erlaubt ist und Frauen angeboten werden kann. Unabhängig davon, wie die Beratung durchgeführt wird: die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Beratung ist Voraussetzung und selbstverständlich.
  • Die Identifikationsprüfungen verkomplizieren den Beratungsvorgang und könnten bundesweit entfallen, da sie erst beim Schwangerschaftsabbruch zum Tragen kommen. Bitte empfehlen Sie den Ländern auch hier ein einheitliches Vorgehen.
  • Die Zustellung der Beratungsbescheinigung sollte bundesweit einheitlich digital erfolgen können, um eine zum Teil mehrtägige Verzögerung zu vermeiden.
  • Durch die Schließung der Krankenkassen für den Publikumsverkehr ist es notwendig geworden, dass Formulare zur Kostenübernahme beim Schwangerschaftsabbruch online verfügbar sind. Eine große Erleichterung wäre ein bundesweit einheitliches Formular, das Beratungsstellen den Frauen auf Wunsch mitgeben können. Sprechen Sie mit den Verantwortlichen und bahnen Sie bitte einen Weg dafür.
  • Last but not least: Die zu geringe Zahl an Ärzt*innen und Kliniken in Deutschland, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, führt in der aktuellen Krise zu einer prekären Situation. Sei es, weil Praxen aus Sicherheitsgründen schließen, sei es, weil Ärzt*innen und Kliniken nur noch Covid19-Patient*innen behandeln. Schwangerschaftsabbrüche sind keine elektiven* Eingriffe, das heißt sie müssen auch während der Corona-Krise zeitnah durchgeführt werden. Wir müssen Hürden abbauen, damit Frauen in der vorgesehenen Frist einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können, wenn sie das wollen. Ein Beitrag dazu ist der Home-Use des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs, die Einnahme des Medikaments zuhause. England und Irland haben es vorgemacht und den Home-Use für die Dauer der Pandemie erlaubt. Auch Deutschland sollte hier seinen Frauen zur Seite stehen.

*Elektive Eingriffe: nicht zwingend notwendige Eingriffe, da therapeutische Alternativen möglich sind.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 07.04.2020

SCHWERPUNKT II: Aufnahme Geflüchtete

Anlässlich der heute anstehenden Entscheidung des Bundeskabinetts 50 Kinder aus Flüchtlingslagern in Griechenland nach Deutschland aufzunehmen, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) ein deutlich größeres Zeichen der Solidarität und Mitmenschlichkeit.

Das Bundeskabinett will heute dem Beispiel Luxemburgs folgen und 50 unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingslagern in Griechenland aufnehmen. In den vergangenen Wochen hat sich die Situation dort zunehmend verschärft, da viele Menschen von der Türkei zur Ausreise in Richtung EU aufgefordert wurden. Nun sind erste Corona-Infektionen in den Lagern nachgewiesen worden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fordert: „In den vergangenen Wochen der Corona-Pandemie war viel von Solidarität und Mitmenschlichkeit die Rede. Doch wo bleibt diese, wenn es um Menschen geht, die vor einem schrecklichen Krieg flüchten und nun in völlig überfüllten Lagern in Griechenland oder der Türkei festsitzen? Die Aufnahme von 50 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten und deren Rettung aus den unsäglichen Lagern in Griechenland sind ein erster und längst überfälliger Schritt. Es müssen viele weitere folgen.“

Reckmann bemerkt weiter: „Für viele Familien ist die Sorge um ihre Kinder eine der Hauptursachen für die Flucht aus einem Kriegsgebiet oder auch Beweggrund, ihre Kinder alleine auf die gefährliche Reise zu schicken. Aber auch die Versorgung älterer Angehöriger ist eine Fluchtursache. Es reicht daher nicht aus, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Ihre Familien müssen so schnell wie möglich auf legalem und sicherem Weg folgen dürfen!“

Das Positionspapier des ZFF zum „Familiennachzug“ (Mai 2017) finden Sie u>.

Quelle: PressemitteilungZukunftsforum Familie e.V. vom 08.04.2020

Nicht erst seit der Corona-Krise leiden geflüchtete Menschen unter der katastrophalen Situation in Griechenland. Nun droht eine Tragödie, wenn nicht schnell gehandelt wird. Eine Aufnahme von 50 Minderjährigen ist völlig unzureichend. Wir können und müssen deutlich mehr tun: #WirHabenPlatz

Seit dem 5.12.2019 ist die Zahl junger Geflüchteter die im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe betreut und versorgt werden von 30.408 auf 26.432 gesunken. Zahlreiche Plätze in Jugendwohngruppen sind damit erst kürzlich frei geworden. Eine Blitzumfrage des Bundesfachverbandes umF unter seinen Mitgliedsorganisationen hat zudem ergeben, dass in kürzester Zeit hochgerechnet etwa 2000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter Wahrung des Infektionsschutzes in Jugendwohngruppen aufgenommen werden könnten – mit Vorlauf könnten es deutlich mehr sein.

Nach dem Rückgang der Zugangszahlen verfügt die Jugendhilfe über ausreichende Kapazitäten und bietet aufgrund der noch vorhandenen sehr guten Infrastruktur beste Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration. Die große Mehrheit der in den Jahren 2015 und 2016 aufgenommenen geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen weist bereits beachtliche Integrationserfolge auf und lebt vielfach unabhängig von Transferleistungen. Wozu hat die Jugendhilfe in Deutschland teils jahrzehntelange Erfahrungen und fachliche Kompetenzen in der Versorgung und Betreuung junger geflüchteter Menschen gesammelt, wenn sie nicht genau in diese Krisensituation helfen darf?

Eine Aufnahme von 50 Minderjährigen, ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Circa 40.000 Geflüchteten leben unter völlig menschenrechtswidrigen Bedingungen auf den griechischen Inseln. Sie müssen umgehend evakuiert werden. Die Jugendhilfe in Deutschland kann und will hierzu ihren Beitrag leisten, die Bundesregierung darf diese Hilfsbereitschaft nicht länger blockieren.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 09.04.2020

Die Bundesregierung will in der kommenden Woche 50 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln aufnehmen. Die Aufnahme soll heute im Bundeskabinett beschlossen werden. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung nach einer Initiative von gut 50 Bundestagsabgeordneten der CDU-Fraktion signalisiert hat, 50 Flüchtlingskinder aus griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen. Dies kann aber allenfalls ein Anfang sein. Ein Ausbruch von Covid-19 in den griechischen Elendslagern auf den Inseln ohne Zugang zu medizinischer Versorgung wäre eine humanitäre Katastrophe – um diese noch zu verhindern, müssen Deutschland und die EU jetzt handeln und wesentlich mehr Menschen direkt von den Inseln ausfliegen. Zwei Lager auf dem Festland sind bereits betroffen, die Evakuierung dorthin ist keine Option mehr.

Den Menschen, die teils seit Monaten unter menschenunwürdigen Bedingungen in den Lagern leben, läuft die Zeit davon. Wie so oft werden die Schwächsten am stärksten leiden – und dies sind leider zumeist die Kinder und Alten. Wenn wir es als 500 Millionen Europäer auch nach wochenlangen Verhandlungen zusammen nicht schaffen, Elendslager auf unserem Territorium zum Schutz vor Corona aufzulösen, verraten wir selbst unsere eigenen europäischen Werte und Menschenrechte. Die von Deutschland für 2020 zugesagten Resettlement-Aufnahmen werden bedauerlicherweise vorerst nicht mehr stattfinden. Dann sollten wir die freiwerdenden Kapazitäten jetzt für die sofortige Evakuierung der griechischen Hotspots nutzen.“

Zehn EU-Länder haben in einer „Koalition der Willigen“ vereinbart, gemeinsam bis zu 1600 Flüchtlingskinder aufzunehmen. Bisher hat nur Luxemburg konkrete Pläne dafür vorgelegt, das Bundesinnenministerium will nun zunächst mit 50 Kindern folgen. In Deutschland haben Wohlfahrtsorganisationen wie die Diakonie und viele Kommunen schon vor Wochen ihre Bereitschaft signalisiert, die Flüchtlinge sofort aufnehmen zu können. Auch das Erstaufnahmelager Friedland hat wegen der coronabedingten Aussetzung der Resettlement-Aufnahmen aus Libanon, Jordanien, Ägypten, Kenia, Niger und Türkei Kapazitäten frei.

Mehr Infos:

https://www.diakonie.de/gemeinsam-helfen-hilfe-fuer-fluechtlinge

https://resettlement.de/eu-resettlement-2/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.04.2020

Das Bundeskabinett hat diese Woche die Aufnahme von 50 Kindern aus den griechischen Lagern beschlossen. Bundesaußenminister Maas kündigte zudem an, in den nächsten Wochen zwischen 350 und 500 unbegleitete Minderjährige aufzunehmen. „Echte Humanität und Asylpolitik drückt sich anders aus“, sagt Christiane Götze, Vorstand des Kinderschutzbundes Thüringen. Thüringer Familienverbände (NaturFreunde Thüringen, Der Kinderschutzbund Thüringen, Deutscher Familienverband Landesverband Thüringen, pro familia Thüringen und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Thüringen) fordern gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Thüringen e.V. daher die sofortige Evakuierung aller Menschen aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln. Die Schutz suchenden Menschen müssen sicher in den Ländern der EU untergebracht werden. Die Bundesrepublik muss dabei beispielhaft vorangehen. Länder und Kommunen haben bereits teilweise Bereitschaft zur Aufnahme erklärt. Wir fordern, dass sich der Bund der Aufnahme weiterer Menschen endlich nicht mehr in den Weg stellt! Die bedingungslose Wahrung der Menschenrechte ist eine Grundfeste unserer Demokratie. Der Zugang zu Schutz und Asylverfahren in der Europäischen Union muss umgehend wiederhergestellt werden“, sagt Sabine Blumenthal vom Thüringer Flüchtlingsrat.

Seit Monaten ist die unmenschliche Situation in den Lagern von Griechenland bekannt. Viele tausend Menschen, darunter auch ein hoher Anteil an Kindern und Familien, harren in den vollkommen überfüllten Lagen aus. Wir bedauern, dass diese Situation aufgrund der CoronaPandemie in der öffentlichen Diskussion in den Hintergrund gerückt ist. Denn dort ist weder eine medizinische Grundversorgung, noch der Zugang zu Trinkwasser und Wasser für Grundhygiene im ausreichenden Maße gegeben. Mit der Corona-Pandemie verschärft sich diese Situation extrem. Die betroffenen Menschen werden in den Lagern mit diesem Problem allein gelassen. Die hygienischen Bedingungen sind katastrophal und gefährden viele Menschenleben.

Anfang März bekundete der Bund die Aufnahme von 1.500 Minderjährigen. Bis heute sind kaum nennenswerte Maßnahmen dahingehend getroffen. „Die Auflösung der Lagerstruktur hin zu einer dezentralen Unterbringung ist auch ein wesentlicher Schritt, um die Infektionsgefahr zu reduzieren. Aktuelle Bestrebungen der Thüringer Landesregierung, Landkreise und kreisfreien Städte, dezentrale Unterbringung zu organisieren, würden wir begrüßen. Diese bietet mehr Schutz, Sicherheit und Privatsphäre für Familien“, so Susanne Zwiebler vom Deutschen Familienverband, LV Thüringen.

Quelle: Pressemitteilung NaturFreunde Thüringen vom 09.04.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Rechtsextreme nehmen immer stärker Jugendliche ins Visier und versuchen die Corona-Krise zu instrumentalisieren

Rechtsextreme Gruppen verlagern ihre Aktivitäten zunehmend auf Social-Media-Kanäle und nehmen damit gezielt Jugendliche ins Visier. Über alle verfügbaren Dienste locken sie mit Angeboten, die an die Lebenswelt junger Menschen anknüpfen und deren Emotionen wecken – zum Beispiel durch Musik: von Rock bis Hip-Hop. Das zeigt der Lagebericht „Rechtsextremismus im Netz 2018/19“, den Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey heute vorgestellt hat. Erarbeitet und herausgegeben wurde der Bericht von jugendschutz.net, dem Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet.

„Ob in sozialen Netzwerken, auf Youtube oder in der digitalen Spiele-Welt: Kinder und Jugendliche sind heutzutage ganz selbstverständlich im Netz unterwegs – umso erschreckender ist es, wie leicht sie von Rechtsextremisten kontaktiert und geködert werden können“, sagt Bundesjugendministerin Giffey“. Für mich ist der Lagebericht ein Alarmzeichen, gerade auch in Zeiten von Corona. Denn mit kruden Verschwörungstheorien und Fake News versucht die rechtsextreme Szene derzeit auch junge Menschen für sich zu gewinnen. Über das Internet können sie sich nahezu ungehindert direkten Zugang in die Kinderzimmer verschaffen.“

„Gefährliche Echokammern“ durch Schutzlücken

Der Lagebericht von jugendschutz.net macht einmal mehr deutlich, dass Social-Media-Dienste ein zentrales Aktionsfeld von Rechtsextremen ist. Gerade dort, wo Schutzmaßnahmen durch Plattformbetreiber nicht vorhanden oder zu wenig wirksam seien, entstünden gefährliche „Echokammern“.

„Um Jugendliche auch vor diesen Gefahren im Netz wirksam zu schützen, werden wir noch in diesem Jahr das Jugendschutzgesetz reformieren“, betont Bundesjugendministerin Giffey: „Für stärkeren Schutz, mehr Orientierung und eine effektive Rechtsdurchsetzung bei Verstößen – auch gegenüber Anbietern mit Sitz im Ausland. Zugleich brauchen wir mehr Medienkompetenz. Schon jetzt fördern wir über das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ zahlreiche Initiativen, die junge Menschen für ideologische Inhalte im Netz und ihre Gefahren sensibilisieren.“

„Rechtsextreme tummeln sich in Social-Media. Sie stacheln dort zum Hass gegen Menschengruppen auf, huldigen rechtsterroristischen Attentätern und greifen unsere Demokratie an. Über Musik, Videos und Memes erreicht ihre Hetze ein Millionenpublikum, darunter unzählige Kinder und Jugendliche“, erläutert Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net. „Deshalb ist es wichtig, dass bei Rechtsverstößen schnell gehandelt wird. Wir brauchen mehr Betreiber, die bereit sind, junge Userinnen und User auch proaktiv vor rechtsextremer Propaganda zu schützen. Es ist unbegreiflich, warum einschlägig bekannte Bands ihre hasserfüllte Musik noch auf reichweitenstarken Plattformen promoten können. Und wieso schlagen mir die Algorithmen dann auch noch ähnliche Beiträge vor? Mit Meinungsfreiheit hat das nichts zu tun“, so Glaser weiter.

Fast 1.500 Verstöße registriert

jugendschutz.netdokumentierte 2018 und 2019 im Themenfeld Rechtsextremismus 1.486 Verstöße. Meist handelte es sich um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. 2.248 Maßnahmen wurden eingeleitet; in über 80 Prozent der Fälle wurde eine Löschung oder Sperrung erreicht. Der Großteil der gesichteten rechtsextremen Propaganda befand sich auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitter und Instagram.

Instrumentalisierung der Corona-Krise

Auch jugendschutz.net und das Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beobachten, dass Rechtsextreme aktuell versuchen, die Corona-Krise für ihre Propaganda zu instrumentalisieren.

Das führe zu einer „Hass- und Rassismus-Pandemie in den sozialen Netzwerken“, die teilweise auch mit realer Gewalt ende, warnt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung als Koordinierende Stelle des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismus: “Asiatisch aussehende Menschen werden angegriffen, italienische Restaurants mit Farbe beschmiert, Rechtsextreme bedrohen Flüchtlinge, Einwanderer und Repräsentanten unserer Demokratie. Dem müssen wir uns entgegenstellen und fake news, gezielter Desinformation und rechtsextremen Narrativen präventiv und pädagogisch begegnen. Gerade Jugendliche müssen hier unterstützt werden, richtige Informationen von falschen zu unterscheiden und zum Widerspruch gegen Verschwörungserzählungen ermutigt werden. Hierzu geben wir Trägern der Jugendarbeit und pädagogischem Fachpersonal Informationen und Methoden an die Hand, wir entwickeln gemeinsam mit Jugendlichen digitale Argumentationstrainings, bieten Online-Seminare zu Moderationstechniken an, stehen für Rückfragen, Begleitung und Coaching im Chat zur Verfügung und erarbeiten Angebote und Handreichungen für die Erwachsenenbildung“.

Zusätzliche Informationen und Materialien:

Der Bericht: „Rechtsextremismus im Netz 2018/19“ und die Praxis-Info „Corona-Pandemie und rechtsextreme Onlinepropaganda: Verschwörungstheorien, Hasskampagnen und rechtsextremes Framing“ stehen zum Download bereit.

Hier finden Sie ergänzende Videostatements von Bundesjugendministerin Franziska Giffey: www.bmfsfj.de/lagebericht

und von Flemming Ipsen (jugendschutz.net): https://drive.google.com/file/d/1bL2WKW8ASg8y2j4pcovhO9Q7s1vi2ckF/view

Zusätzliches Material des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismus (KOMPREX): https://twitter.com/BMFSFJ/status/1230773980144885762

Interview mit Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung als Koordinierende Stelle des KOMPREXhttps://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/netzwerk-rechtsextremismus-1725458

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.04.2020

Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts – Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ vorgelegt (19/18314). Durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll für Ehegatten eine weitere Wahlmöglichkeit bezüglich ihres Ehenamens und für Eltern hinsichtlich des Geburtsnamens des gemeinsamen Kindes geschaffen werden. Es soll zukünftig möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen, zu bestimmen. Weiterhin soll es möglich sein, dass als Geburtsname des gemeinsamen Kindes ein Doppelname bestimmt werden kann, sofern die Elternteile keinen Ehenamen führen.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass nach der gegenwärtigen Fassung des BGB nur der Geburtsname oder der aktuell geführte Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt werden kann. Derjenige Partner, dessen Geburtsname oder aktuell geführter Name nicht als Ehename bestimmt worden ist, könne diesen Namen als Begleitnamen vor oder nach dem Ehenamen führen. Die Möglichkeit einen „echten“ Ehedoppelnamen aus den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Namen beider Ehepartner zu bestimmen, bestehe nicht. Sofern kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist, trage jeder Ehepartner seinen bisherigen Namen weiter. Bei der Geburt eines Kindes müsse, sofern Vater und Mutter keinen gemeinsamen Ehenamen führen, entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Auch hier könne kein Doppelname als Geburtsname bestimmt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.376 vom 07.04.2020

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (19/18211) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/17458) zur Ursache und gesellschaftlichen Folgen von Schulabsentismus auf das Statistische Bundesamt. Zu vielen in der Anfrage gefragten Daten liegen der Bundesregierung nach eigenem Bekunden keine Zahlen vor. Die Voraussetzungen und Grenzen der Schulpflicht sowie die Art ihrer Erfüllung seien in den für den schulischen Bildungsbereich zuständigen Ländern festgelegt.

Dennoch unterstütze der Bund die Länder mit zwei Programmen: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setze sich mit dem ESF-Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier unter anderem für die Behebung beziehungsweise Verringerung von Schulabsentismus ein. Das Programm gibt es laut Antwort seit 2015, an der aktuellen Förderphase von 2019 bis Mitte 2022 nehmen 160 Kommunen teil. Standorte von JUGEND STÄRKEN finden sich in allen Bundesländern außer Hamburg. Zwölf Prozent der Programmteilnehmenden (rund 1.700 jährlich) sind schulabsente Jugendliche/Schulverweigernde. Nach deren Teilnahme besuchen 68 Prozent wieder den regulären Schulunterricht.

Mit der Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA)“ werden laut Bundesregierung Jugendliche während der Ausbildung von ehrenamtlichen Senior-Expertinnen und -Experten begleitet. VerA richtet sich an Auszubildende mit oder ohne Schulabschluss, die während der Ausbildung Unterstützung benötigen. Seit 2008 wurden über 15.000 Jugendliche begleitet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.373 vom 07.04.2020

Wohnungen zur Wiedervermietung sind in Deutschland im vergangenen Jahr für durchschnittlich 8,67 Euro pro Quadratmeter angeboten worden. Im Jahr 2012 waren es 6,53 Euro pro Quadratmeter. Dies geht aus der Antwort (19/18230) auf eine Kleine Anfrage (19/17465) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung beruft sich auf Zahlen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. In der Antwort listet sie zudem die Mietenentwicklung in den 100 größten deutschen Städten auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.373 vom 07.04.2020

Um die geschlechtsspezifischen Unterschiede im Steuerrecht geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18127), nach deren Auffassung Frauen im Hinblick auf die Verteilung von Geld und Macht immer noch benachteiligt seien, obwohl die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert sei. Die Bundesregierung soll angeben, wie sich das durchschnittliche Vermögen unterteilt nach Frauen und Männern in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt hat und wie sich das Vermögen auf die verschiedenen Assetklassen verteilt. Auch wird nach Kapitalerträgen unterteilt nach Frauen und Männern in Deutschland in letzten zehn Jahren gefragt. In weiteren Fragen geht es darum, wie viele Frauen und Männer den Spitzensteuersatz zahlen und wie viele Frauen und Männer einen geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens versteuert hätten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 357 vom 02.04.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Familienverband kritisiert den Vorstoß von Abgeordneten, Kinderlose stärker in der Rentenversicherung zu belasten, und erinnert an die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die gesetzlichen Sozialversicherungen familiengerecht zu gestalten.

„Die Forderung von einigen in der ‚Jungen Gruppe’ organisierten Unionsabgeordneten, Kinderlose stärker zur Kasse zu bitten, sendet ein falsches gesellschaftliches Signal“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Eine zukunftsfeste gesetzliche Sozialversicherung muss in erster Linie Eltern bei den Beiträgen entlasten. Das ist Verfassungsvorgabe.“

Eltern zahlen derzeit genau so hohe finanzielle Beiträge in die Rentenversicherung ein, wie Versicherte ohne Kinder. Gleichzeitig sorgen Familien durch die Erziehung von Kindern dafür, dass das umlagefinanzierte Rentensystems überhaupt erst bestehen kann. Das Bundesverfassungsgericht stuft die Kindererziehung seit dem Pflegeversicherungsurteil 2001 als „generativen Beitrag“ ein, der genauso zu bewerten ist wie Geldeinzahlungen in die Sozialversicherung. „Die Vorgabe der Karlsruher Richter nach Beitragsentlastung für Familien wird seit 19 Jahren bei jeder Rentenreform ignoriert“, sagt Zeh. „Kindererziehung darf künftig nicht gleichbedeutend mit Altersarmut sein.“

Der DFV fordert, dass der generative Beitrag von Eltern endlich anerkannt wird und Familien auf der Beitragsseite der Renten-, aber auch Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Hierfür wird die Einführung eines Kinderfreibetrags analog zu Paragraf 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorgeschlagen, der von der Beitragsbemessungsgrundlage abgezogen wird.

Zusammen mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) unterstützt der DFV Familien, die eine familiengerechte Gestaltung der Sozialversicherungsbeiträge fordern. Die Verbände haben Verfassungsbeschwerde gegen die rechtswidrige Belastung von Familien eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen die Bundesregierung, mehrere Ministerien und alle Landesregierungen aufgefordert, zur Causa Stellung zu nehmen. „Wenn es den jungen Politikern darum geht, Familien zu unterstützen und das Rentensystem zu stärken, dann müssen Familien und eine Beitragsentlastung zur Debatte stehen. Denn ohne Familie ist kein Staat zu machen“, so Zeh.

Weiterführende Informationen

DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag

„Wir jammern nicht, wir klagen!“ – Kampagne von DFV und FDK für Familiengerechtigkeit in den Sozialversicherungen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 06.04.2020

Die rückläufige Zahl vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahren in Deutschland gibt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Gleichzeitig müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation aber die Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder unvermindert mit Hochdruck weiterlaufen. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 708 Kinder (bis 13 Jahre) und 1.037 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. Zu Jahresbeginn waren das noch 801 Kinder und 1.143 Jugendliche.

„Der relativ starke Rückgang der Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Zeichen der Hoffnung, dass sich das Schicksal möglichst aller Kinder aufklären lässt. Zugleich zeigt aber beispielsweise der aktuelle Bericht der Sachverständigengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, dass es nach wie vor eine Verbesserung grenzübergreifender und nationaler Kinderschutzsysteme geben muss, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu schützen und zu unterstützen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kriminelle Netzwerke üben psychischen oder physischen Druck auf unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder aus, damit sie die Betreuungseinrichtungen verlassen. Deshalb ist es gerade angesichts der aktuellen Corona-Pandemie wichtig, dass die bestehenden Kinderschutz- und Jugendhilfemaßnahmen für unbegleitete Flüchtlingskinder aufrechterhalten werden. Das Fehlen von Fachkräften darf nicht dazu führen, dass die besondere Aufmerksamkeit, die diese Kinder brauchen, nachlässt“, so Hofmann weiter.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.04.2020

Anlässlich der Publikation „Armutszeugnis. Wie das Fernsehen die Unterschichten vorführt“ der Otto-Brenner-Stiftung und des damit verbundenen Appells an Journalist*innen und Sozialverbände, gemeinsam mit Betroffenen einen Leitfaden zur respektvollen Armutsberichterstattung zu erstellen, kommentiert Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Nationale Armutskonferenz verfolgt den öffentlichen und medialen Armutsdiskurs schon länger mit großer Besorgnis. Neben vielen Positivbeispielen stellen wir auch immer wieder fest, dass der Versuch unternommen wird, abwertende Zerrbilder von armutsbetroffenen Menschen zu konstruieren. Damit werden Klischees und Vorurteile über hilfebedürftige Menschen in der öffentlichen Wahrnehmung bedient. Das trägt zu einem gesellschaftlichen Klima bei, das armen Menschen Hilfewürdigkeit abspricht, die Solidarität untergräbt und Menschen gegeneinander aufhetzt. Wir lehnen es entschieden ab, mit der Würde der Menschen zu spielen. Armut sollte nicht in Unterhaltungsformaten verhandelt werden. Das ist nicht unsere Vorstellung von einem gesellschaftlichen Miteinander, bei dem sich alle Menschen auf Augenhöhe und mit gegenseitigem Respekt begegnen.“

Im Rahmen eines Diskussionspapiers der Otto-Brenner-Stiftung wurde die Darstellung von armutsbetroffenen Menschen in mehreren Formaten im Privatfernsehen sowie in öffentlich-rechtlichen Programmen untersucht. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere in privaten Formaten die Berichte häufig „einseitig, klischeehaft, manipulativ und diffamierend“ ausfielen. In der kritischen Öffentlichkeit würden diese Formate kaum beachtet. In öffentlich-rechtlichen Programmen, so die Analyse, werde das Thema Armut zwar in einzelnen Reportagen und Berichten thematisiert, komme aber insgesamt zu kurz.

Gerwin Stöcken weiter: „Wir brauchen einen ernsthaften und sachlichen Diskurs darüber, welche sozialpolitischen Maßnahmen notwendig sind, um Armut endlich wirksam zu überwinden! Daher sind wir über den Diskussionsanstoß durch die Otto-Brenner-Stiftung sehr dankbar und begrüßen die Erarbeitung eines Leitfadens für respektvolle Armutsberichtserstattung. Die Nationale Armutskonferenz steht für eine solche Initiative zur Verfügung.“

Mehr Informationen zur Publikation:
https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/armutszeugnis-wie-das-fernsehen-die-unterschichten-vorfuehrt/

Quelle: PressemitteilungNationale Armutskonferenz (nak)vom 07.04.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 29. April 2020

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: FES LiveChat 3zu1

Mit der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten Mitte März ergaben sich viele Herausforderungen. Eltern mussten plötzlich Heimunterricht oder eine Notbetreuung organisieren. Schulen waren oft nicht ausreichend auf eine komplette Umstellung auf Fernunterricht vorbereitet. Lehrende fühlten sich damit allein gelassen, sich in kürzester Zeit in neue digitale Systeme einzuarbeiten und den Unterrichtsstoff entsprechend aufzubereiten. Und Schüler_innen fehlte der soziale Kontakt.

Ein Problem ist bei all den neuen Aufgaben unübersehbar: Soll der Unterricht zu Hause stattfinden, sind die Schüler_innen noch abhängiger von den heimischen Gegebenheiten. Dies verschärft die soziale Ungerechtigkeit im Bildungssystem. Kinder aus einem wirtschaftlich schwachen Elternhaus besitzen oft nicht die technische Ausstattung. In manchen Fällen fehlt es auch an einer grundlegenden Tagesstrukturierung oder einer warmen Mahlzeit. Im schlimmsten Fall nimmt häusliche Gewalt zu. Wie sieht die Situation momentan aus und was kann dagegen getan werden?

Darüber sprechen wir mit unseren Expertinnen und laden Sie herzlich ein, sich im Live-Chat zu beteiligen. Bitte melden Sie sich vorab an. Am Morgen des 29.4. erhalten Sie den Link, um sich ins zoom-Meeting einzuloggen (siehe den Datenschutz-Hinweis unten).

Hier geht es direkt zur Anmeldung
Hier geht es zum Einladungsflyer

Termin: 19. – 20.Oktober 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Mit Vorträgen, Diskussionsrunden und mehreren Workshops wollen wir gemeinsam mit Ihnen und internationalen Referentinnen und Referenten, aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen der Internationalen Sozialen Arbeit, der länderübergreifenden Kindschaftskonflikte, des Kinderschutzes sowie migrationsspezifischer Fragestellungen zukunftsweisend diskutieren. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Veranstaltungsüberblick.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, Familienrichter/innen, Vormünder, Verfahrensbeistände, Familien- und sozialpolitische Expert/innen, Interessierte aus der Politik, Vertreter/innen von Wissenschaft und Fachverbänden, Vertreter/innen ausländischer Botschaften und Kooperationspartner/innen.

Details zum Programm und Angaben zur Anmeldung folgen in Kürze und werden auf folgender Seite veröffentlicht: https://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-1158.html.

AKTUELLES

Unter dem Motto „Anspruch und Wirklichkeit – Wie gelingt Teilhabe für alle?“ fand am 18.-19. November 2019 das jährliche Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin zum nunmehr 14. Mal statt. Mit über 100 Teilnehmenden hat die Nationale Armutskonferenz erneut ein Zeichen im Armutsdiskurs gesetzt. Die Treffen sind eine Plattform für politischen Austausch und Vernetzung und stärken die politische Teilhabe von Menschen, die in Armut leben. Im politischen Raum kommen ihre Anliegen häufig zu kurz. In den vielen Workshops, in Podiumsdiskussionen, Vorträgen sowie in Gesprächen mit Politiker*innen standen die Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung daher im Mittelpunkt. Zudem gestalteten Menschen mit Armutserfahrung das Treffen in einer Vorbereitungsgruppe mit und beteiligten sich aktiv an der Umsetzung und Ergebnissicherung der Workshops.

Die vielen Perspektiven und Diskussionen sind nun in der Dokumentation des Treffens festgehalten. Diese fügen wir Ihnen und euch im Anhang bei. Die Dokumentation kann auch auf der Website der nak unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/2020/04/08/nationale-armutskonferenz-veroeffentlicht-die-dokumentation-des-14-treffens-der-menschen-mit-armutserfahrung/ abgerufen werden.

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ZFF-Info 05/2020

SCHWERPUNKT I: Corona-Schutzpaket

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus (Sozialschutz-Paket) begrüßt das ZFF ausdrücklich die schnelle Unterstützung durch die Bundesregierung. Da arme Familien jedoch weit gehend auf sich alleine gestellt bleiben, mahnt das ZFF dringend zu weiteren Schritten.

Immer stärker setzt die „Corona-Krise“ unser Land, und damit auch die Familien, unter Druck: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Um krisenbedingte Einbußen schneller abfedern zu können, bietet das Sozialschutz-Paket einfachere und schnellere Zugänge zu Leistungen an. Hierzu zählen u.a. die Verringerung des Einkommensbemessungszeitraums für den Kinderzuschlag sowie eine fortlaufende Gewährung für Beziehende des höchstmöglichen Kinderzuschlags ohne weitere Prüfung. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf leichtere Zugänge zu SGB II Leistungen u.a. durch die Aussetzung von Vermögensanrechnungen sowie die weitere Annahme der Angemessenheit bei tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im SGB II.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Geschlossene Schulen und Kindergärten sind nicht nur eine Herausforderung für Familien, die nun Kinderbetreuung, Hilfe bei den Hausaufgaben und Home-Office unter einen Hut bringen müssen, sie verschärfen vor allem die Situation von armutsbedrohten oder betroffenen Familienhaushalten. Das tägliche Mittagessen in Schule, Hort und Kindertagesbetreuung fällt weg und auch der Computer, den die Kinder und Jugendlichen nun dringend bräuchten, um die notwendigen digitalen Schulaufgaben zu bearbeiten, fehlt häufig. Hinzu kommt, dass vielerorts die günstigeren Lebensmittel seit Tagen vergriffen sind. Für Familien im SGB II-Bezug oder mit kleinen Einkommen ist das eine Katastrophe, denn sie können sich so den täglichen Bedarf an Lebensmitteln schlicht nicht mehr leisten. Gerade jetzt sind politisch Verantwortliche gefragt, Familien unbürokratisch zu unterstützen, wenn es um die Existenzsicherung und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen geht.

Die nun vorliegenden Maßnahmen sind gut und richtig, denn sie können Familien in der aktuellen herausfordernden Situation unterstützen, ihre wirtschaftliche Not abfedern und den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen erleichtern. Sie kommen aber vielfach nicht bei Familien an, die von SGB II-Leistungen leben.

Wir unterstützen daher die Forderung des Deutschen Kinderschutzbundes, eine Pauschale von 90 Euro pro Monat und Kind für alle Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, unbürokratisch auszubezahlen. So könnte zumindest das fehlende Mittagessen in Schule, Hort und Kita kompensiert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle Schulkinder durch die Übernahme der entsprechenden Anschlusskosten Zugang zum Internet haben sowie die Anschaffung von digitalen Endgeräten oder Computern ermöglicht wird, sofern diese nicht vorhanden sind. Hierfür wird ein zusätzliches „Schulbedarfspaket“ dringend benötigt. Die Idee einiger Verbände, krisenbedingte Erhöhungen des Regelsatzes sowie entsprechende Zuschläge zu gewähren, hält das ZFF ebenso für einen guten Weg.

Um ein weiteres Abrutschen in Armut aufgrund von Sorgeverantwortung zu verhindern, braucht es darüber hinaus dringend sofortige bezahlte Freistellungen für Familien, besonders für Alleinerziehende, die durch die Betreuung ihrer Kinder nicht in der Lage sind, zu arbeiten.

Seit langem fordern wir gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Existenz von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel Ihrer Eltern, sichert. Auch wenn dies keine kurzfristige Maßnahme darstellt, so zeigt sich die Dringlichkeit der Forderung mehr denn je!“

Die Stellungnahme des ZFF zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) finden Sie u>

Für den heutigen Tag, den 23.03.2020, war darüber hinaus eine Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Kindergrundsicherung geplant, die auf Grund der aktuellen Corona-Krise verschoben werden musste. Die Stellungnahme des ZFF finden Sie u>

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.03.2020

Ministerin Giffey stimmt sich mit Ländern über Maßnahmen in der Corona-Krise ab

Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Ausbreitung sind für viele Familien eine enorme Herausforderung. Druck, Existenzängste und Konflikte können insbesondere in bereits belasteten Familien in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Wir im Bundesfamilienministerium nehmen bereits wahr, dass die Beratungsangebote stärker nachgefragt werden. Beim Elterntelefon der „Nummer gegen Kummer“ unter der Rufnummer 0800 111 0550 gibt es aktuell einen Anstieg von 21 Prozent gegenüber den Vormonaten. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche liegt der Anstieg bei 26 Prozent. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey steht im intensiven Austausch mit den Jugend- und Familienministerinnen und -ministern der Länder, um Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise abzustimmen.

Bundesjugendministerin Giffey: „Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt alles tun, damit Kinder und Jugendliche auch während der Corona-Krise vor Missbrauch und Gewalt geschützt sind. Deshalb ist eine funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe in der derzeitigen Lage von ganz erheblicher Bedeutung. Denn Kinder- und Jugendschutz ist Gesundheits- und Lebensschutz. Gemeinsam mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen berate ich über flexible Lösungen für einen funktionierenden Kinderschutz, etwa konkrete Maßnahmen zur Durchführung ambulanter Hilfen und die Stärkung der Online- und Telefonberatungsangebote. Wir brauchen dafür dringend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind systemrelevant, weshalb es für ihre Kinder eine Notbetreuung in Kitas und Schulen geben sollte. Wir als Bundesjugendministerium unterstützen Länder und Kommunen bei ihren Anstrengungen vor Ort, um Leid zu verhindern. Wo die Belastung zu groß wird, muss geholfen werden. Wo Gefahr droht, muss konsequent gehandelt werden.“

Kindeswohlsichernde Hilfen fortsetzen, jeden Einzelfall prüfen

Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, die Kindeswohl sichern, müssen ihre Arbeit weiterführen. Das gilt auch für ambulante Hilfen, sofern es um die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen geht. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, in welchem Rahmen die Hilfe fortgesetzt werden kann. Hier sind flexible Lösungen gefragt: Die Fachkräfte können beispielsweise durch telefonischen Kontakt oder Video-Gespräche mit den Familien wichtige Unterstützungsarbeit leisten.

Hilfe über das Sozialschutz-Paket

Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass auch die freien Träger weiterhin ihre für den Kinderschutz relevanten Leistungen erbringen und den Betrieb ihrer Einrichtungen aufrechterhalten. Sie erhalten Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Der Bund hat darin einen Sicherstellungsauftrag geregelt, durch den soziale Dienstleister und Einrichtungen weiterhin Zahlungen vom öffentlichen Träger erhalten, unabhängig davon, ob diese ihre ursprünglich vereinbarte Leistung tatsächlich ausführen oder nicht. Die freien Träger sind zugleich angehalten, ihre Ressourcen dort einzusetzen, wo es im Moment dringend nötig ist. Dazu gehört alles, was für einen funktionierenden Kinderschutz notwendig ist.

Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe sollten Notbetreuung nutzen

Die Kinder- und Jugendhilfe ist nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben. Zu dem Kreis der Berechtigten sollte die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, die Notbetreuung und die sonst kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe gehören.

Online-Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern

„Wir verstärken die Beratungsangebote, die wir bereits fördern und bauen sie aus, wo es geht,“ so Ministerin Giffey weiter. „Viele Jugendliche sind im Netz unterwegs, deswegen eignen sich Online-Angebote zur Beratung in Krisensituationen besonders gut. Hier konnten wir eine Reihe von Projekten ausbauen. “Geplant ist der Ausbau der Jugend Notmail (jugendnotmail.de), bei der Kinder und Jugendliche von 10 bis 19 Jahren per E-Mail, im Gruppenchat oder in offenen Foren Unterstützung, Rat und Austausch finden. Die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche (Rufnummer: 116 111) sowie für Eltern (Rufnummer 0800 111 0550) und von jmd4you (Beratung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund) werden erweitert. Der BMFSFJ-Projektpartner Off Road Kids baut sein Angebot Sofahopper.de, Hilfe für junge Menschen auf der Straße weiter aus: Off Road Kids bietet jetzt Live-Chat- und Telefonberatung bis in die Abendstunden hinein an. Zudem sind dann alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Streetwork-Stationen als Online-Berater bei „sofahopper.de“ im Einsatz. Das BMFSFJ hat ad hoc die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (www.bke.de) ausgebaut. Das erweiterte Angebot steht seit Anfang letzter Woche zur Verfügung. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat auf der Seite elternsein.info bundesweit verfügbare Beratungsangebote für Eltern zusammengestellt und stellt Fachkräften in den Frühen Hilfen in Kürze FAQ zur Bewältigung der besonderen Situation zur Verfügung.Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind wird schwangeren Frauen in einer Notlage jetzt vorübergehend eine formlose Antragstellung per Post nach telefonischer Beratung ermöglicht. Zudem stellen die Schwangerschaftsberatungsstellen vielfach auf Videoberatung um.

Unterstützung für die Fachkräfte in Kitas, Jugendämtern und freien Trägern

Das BMFSFJ wird durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen und die Universität Hildesheim Online-Angebote bereitstellen, die Jugendämter und freie Träger darin unterstützen, flexible Lösungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der gegenwärtigen Situation zu finden. Dafür wird eine Kommunikations- und Transferplattform eingerichtet, die Informationen zum Umgang mit den aktuellen Herausforderungen bündelt und Best-Practice-Beispiele sammelt.Im Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher wird Im April die Online-Lernplattform „Praxisanleitung digital“ freigeschaltet. Damit können Fachkräfte aus Kitas die Zeit der Schließungen für ihre Weiterbildung nutzen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.03.2020

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

Die Ausbreitung des Corona-Virus‘ stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen.

Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

„Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“

Weitere Informationen zum KiZ

Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:

www.notfall-kiz.de

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:

www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

www.infotool-familie.de

www.familienportal.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2020

Heute wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich ein Sozialschutzpaket beschließen. Hierzu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Ich bin sehr stolz auf unser Land und besonders auf unsere Familien, die jetzt noch mehr Verantwortung füreinander übernehmen. In Not und Sorge brauchen wir starke Familien. Die Bewältigung der Pandemie mit allen Auswirkungen bedarf familiärer Sicherheit. Wir beschließen deshalb – den Herausforderungen angemessen – heute im Bundestag ein historisches Paket in einem historischen Schnellverfahren, das bepackt ist mit vielen wichtigen und zielgenauen Maßnahmen für die Menschen und damit für diese Familien in unserem Land. Mit einer Maßnahme, dem so genannten ‚Notfall-KiZ‘ wollen wir Familien mit dem Kinderzuschlag unbürokratisch und zielgenau unterstützen, bei denen das Geld aufgrund der Corona-Pandemie-Krise knapp ist. Eltern können ab sofort unkompliziert und per digitalem Antrag im erleichterten Verfahren bis zu 185 Euro Kinderzuschlag erhalten. Wichtig ist, dass mit dem Anspruch auf Kinderzuschlag auch der Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket verbunden ist. Der Notfall-KiZ fügt sich in eine Reihe von weiteren Maßnahmen ein. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs für Eltern, die aufgrund der Kita- oder Schulschließung ihr Kind betreuen und nicht arbeiten können. Es ist ein Paket, das den Namen verdient – ein echtes Sozialschutzpaket!“

Wichtig für Familien: Alle wichtigen Informationen finden sie online unterwww.notfall-kiz.de.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 25.03.2020

Zum heutigen Kabinettsbeschluss für ein Sozialschutz-Paket in der Corona-Krise erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Es ist richtig, jetzt einen milliardenschweren Sozialschutz auf den Weg zu bringen, um existentielle Notlagen in Folge der Corona-Krise abzufedern. Eine klaffende Leerstelle im Gesetzentwurf ist allerdings der Schutz der Ärmsten in unserer Gesellschaft, deren Situation sich durch die Krise verschärfen wird. Angesichts der zu erwartenden sozialen Probleme ist das Sozialschutz-Paket der Regierung zu zaghaft.

Die größte Leerstelle des Gesetzentwurfs trifft aber leider die Ärmsten. Dass der Regelsatz für Kinder und Erwachsene in Hartz IV seit vielen Jahren auf Kante genäht ist, fällt uns jetzt auf die Füße. Denn günstige Lebensmittel sind schnell vergriffen und mehr als die Hälfte der Tafeln hat geschlossen. Familien, die bereits jetzt in Hartz IV leben, gehen bei diesem Maßnahmenpaket leer aus. Dabei trifft sie die aktuelle Krise besonders hart. Wenn es kein Mittagessen in der Schule oder Kita gibt, keine Angebote in Freizeiteinrichtungen, dann steigen die Kosten zu Hause. Es ist die Aufgabe des Staates, jetzt schnelle Hilfen zu sichern. Wir brauchen dringend eine Erhöhung des Regelsatzes fü r Kinder und Erwachsene, mindestens als Aufschlag im Rahmen eines Mehrbedarfs.

Die Bundesregierung geht mit der Vereinfachung der Grundsicherung richtige Schritte, um jetzt schnell und unbürokratisch Leistungen zu gewähren und den Betroffenen zu helfen. So werden auch die Beschäftigten in den Jobcentern und Sozialämtern entlastet. Aber diese Maßnahmen müssen für alle Leistungsempfänger gelten, um ein Zwei-Klassen-System zu verhindern. Außerdem müssen alle bestehenden Sanktionen ausgesetzt werden, damit das Existenzminimum immer gesichert ist und zusätzliche Notlagen in dieser Krise verhindert werden.

Es ist gut, dass die Bundesregierung nach dem berechtigten Aufschrei der Sozial- und Wohlfahrtsverbände nun doch soziale Dienste und Einrichtungen, die in dieser Zeit nur eingeschränkt angeboten werden können, in die Schutzschirme von Bund und Ländern einbezieht. Denn die gemeinnützige Sozialwirtschaft ist ein Garant für die soziale Infrastruktur in unserem Land.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.03.2020

Zur Forderung des Kinderschutzbunds nach sofortiger Erhöhung existenzsichernder Leistungen für Familien in der Corona-Krise erklären Katja Dörner, kinder-und familienpolitische Sprecherin, und Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher.

Die Corona-Krise trifft Familien und Alleinerziehende in Armut besonders hart. Der Hartz IV-Regelsatz reicht hinten und vorne nicht, um den Wegfall von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aufzufangen. Denn die Schließung von Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen bedeutet oft nicht nur den Wegfall der Tagesbetreuung der Kinder, die nun zuhause geleistet werden muss. Für viele Kinder fällt damit auch das kostenlose Mittagessen in der Kita oder Schule weg. Auf diese Mahlzeit waren viele arme Familien schon vor der Corona-Krise angewiesen, ihre Zahl dürfte jetzt erst recht weiter steigen. Und das in Zeiten, in denen günstige Produkte in den Supermärkten vergriffen und viele Tafeln als letzter Notnagel schließen müssen.

Deshalb ist der Vorstoß des Kinderschutzbundes richtig. Familien in Armut, denen aufgrund von Kita- und Schulschließungen höhere Lebenshaltungskosten entstehen, brauchen sofort Unterstützung. Die Erhöhung existenzsichernder Leistungen für Familien wie des Hartz IV Regelsatzes kann da eine rasche und unbürokratische Hilfe sein. Wir müssen jetzt schnell handeln, um zusätzliche Notsituationen für Kinder in Familien zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.03.2020

Angesichts der Coronakrise werden aktuell etliche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene beschlossen. Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Doris Achelwilm, Sprecherin der Fraktion für Gleichstellungspolitik, fordern, dass es dabei einen stärkeren Blick auf die spezifischen Belange von Frauen und ihre Situationen und Bedarfe braucht. Sie haben deshalb heute ein Positionspapier mit Maßnahmen veröffentlicht, die notwendig sind, um auf die drängendsten Probleme zu reagieren.

Cornelia Möhring erklärt: „Nicht für alle bedeuten die eigenen vier Wände Schutz und Geborgenheit. Unter den Bedingungen von Isolation, gepaart mit Existenzsorgen, können schwelende Konflikte leicht eskalieren und in Gewalt münden. Beratungsstellen warnen vor einem Anstieg häuslicher Gewalt. Der Bund muss den Ländern schnellstmöglich finanzielle Mittel zur Schaffung von Notunterbringungsplätzen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder bereitstellen und sie in die Lage versetzen, Hotels, Hostels oder andere ungenutzte Gebäude, die eine individuelle Unterbringung ermöglichen, für diesen Zweck anzumieten.“

Doris Achelwilm ergänzt: „Diese Krise hat bereits an vielen Stellen die Systemrelevanz von Tätigkeiten gezeigt, die wesentlich Frauen erledigen. Ungerechte Bewertungen gesellschaftlich notwendiger Arbeit müssen nicht nur gesehen, sondern korrigiert werden. Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent greift allgemein zu kurz, reproduziert aber auch geschlechtsspezifische Lohnunterschiede und bedeutet für Erwerbstätige mit überschaubarem Einkommen – vielfach Frauen – einen Armutslohn und neue Abhängigkeiten vom Jobcenter. Hier muss nachgestellt werden. Zudem brauchen wir dringend eine gesellschaftliche Aufwertung der Berufe, die überproportional von Frauen ausgeübt werden. Pflege, Erziehung, Einzelhandel, Reinigungsdienste – sie alle müssen mehr bekommen als Applaus und Danksagungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 27.03.2020

Bei der Höhe des gesetzlich gezahlten Kurzarbeitergeldes ist Deutschland Schlusslicht unter den europäischen Ländern mit vergleichbaren Regelungen. Während in Deutschland die Beschäftigten lediglich 60 bzw. (in Haushalten mit Kindern) 67 Prozent des Nettoentgelts erhalten, wird in vielen europäischen Ländern ein deutlich höheres Kurzarbeitergeld von 80 bis zu 100 Prozent bezahlt. Um die Einkommenslücke in Deutschland zu reduzieren, schließen die Gewerkschaften in immer mehr Branchen Tarifverträge ab, in denen das Kurzarbeitergeld auf teilweise bis zu 100 Prozent aufgestockt wird. Angesicht der niedrigen Tarifbindung, insbesondere in Niedriglohnbranchen, profitiert jedoch nur eine Minderheit der Beschäftigten von diesen Regelungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute vorgelegte Untersuchung über „Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise“, die vom Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung, Prof. Dr. Thorsten Schulten, und Dr. Torsten Müller vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel verfasst wurde.*

Von den 15 europäischen Ländern, die in der Untersuchung berücksichtigt wurden, zahlen vier Staaten (Irland, Dänemark, die Niederlande und Norwegen) ein Kurzarbeitergeld, das bis zu 100 Prozent des Lohnausfalls kompensiert (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser Pressemitteilung; Link unten). In Schweden variiert das Kurzarbeitergeld zwischen 92,5 und 96 Prozent je nach Umfang der Kurzarbeit. In fünf Ländern (Österreich, Großbritannien, Italien und die Schweiz) liegt das Kurzarbeitergeld bei 80 Prozent, wobei in Österreich die unteren Lohngruppen einen höheren Aufschlag auf bis zu 90 Prozent erhalten. In Spanien, Belgien und Frankreich wird der Lohnausfall zu 70 Prozent ausgeglichen, während in Portugal zwei Drittel (66,66 Prozent) gezahlt werden. Das Kurzarbeitergeld wird je nach Land auf Netto- oder Bruttobasis gezahlt. In Ländern mit einer Kompensation des Bruttoentgelts kann die Nettozahlung sogar noch deutlich höher ausfallen. Dies ist z.B. in Frankreich der Fall, wo aufgrund der Steuerbefreiung ein Kurzarbeitergeld von brutto 70 Prozent einer Nettokompensation von 84 Prozent entspricht.

Neue Abschlüsse zur Aufstockung in der Corona-Krise**

In Deutschland wird der bei Kurzarbeit bestehende Einkommensverlust teilweise durch tarifvertragliche Regelungen kompensiert, die das Kurzarbeitergelt in der Regel auf Werte zwischen 75 und 100 Prozent des Entgeltes aufstocken (siehe auch Abbildung 2). Zu den Branchen, die schon seit längerem eine tarifvertragliche Aufstockung haben, gehören unter anderem die chemische Industrie, die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen, der Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen oder das Kfz-Handwerk in Bayern. Entsprechende Regelungen gibt es außerdem bei der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn. Bei der Bahn erhalten die Beschäftigten 80 Prozent des Bruttogehalts. Beim Volkswagen-Konzern sind in Abhängigkeit der Entgeltstufen Aufstockungen auf 78 bis 95 Prozent vereinbart, wobei Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen die höchsten Zuschläge erhalten.

In der Metall- und Elektroindustrie besteht schon seit Jahren eine flächendeckende Regelung in Baden-Württemberg, wo das Kurzarbeitergeld je nach Umfang der Kurzarbeit auf 80,5 bis 97 Prozent des Nettogehalts erhöht wird. In Nordrhein-Westfalen haben sich IG Metall und Arbeitgeberverband kürzlich auf eine Regelung geeinigt, die die Nettoentgelte der Beschäftigten bei Kurzarbeit auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichert. Das geschieht durch eine Abschmelzung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 Euro je Vollzeitbeschäftigtem. Dieser Abschluss wurde in anderen Tarifbereichen übernommen, die bislang noch keine Regelung hatten. In der Filmbranche und in der Systemgastronomie haben die Tarifparteien nach Beginn der Corona-Krise ebenfalls Vereinbarungen getroffen. So ist in Schnellrestaurants festgelegt, dass das Kurzarbeitergeld der Beschäftigten auf 90 Prozent des Nettoentgelts aufgestockt wird. In der Filmbranche wird das Kurzarbeitergeld bis zur Beitragsbemessungsgrenze sogar auf 100 Prozent der Netto-Tarifgage erhöht. Erstmals wurde auch im öffentlichen Dienst für den Bereich der Kommunen eine tarifvertraglich Regelung getroffen, wonach das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1-10 auf 95 Prozent und ab Entgeltgruppe 11 auf 90 Prozent des Nettoentgelts angehoben wird.

Auch wenn es in immer mehr Branchen tarifvertragliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gibt, werden sie nach Einschätzung der Autoren Schulten und Müller insgesamt nur für eine Minderheit der Tarifbeschäftigten gelten. „Insbesondere in den klassischen Niedriglohnsektoren gibt es oft keine tarifvertraglichen Zuschüsse zum staatlichen Kurzarbeitergeld“, so Schulten und Müller. Hinzu kommt, dass in Niedriglohnbereichen die Tarifbindung meist besonders niedrig ist. „Gerade Beschäftigte mit geringem Einkommen können jedoch bei einem Nettoeinkommensverlust von 40 Prozent nicht lange über die Runden kommen. Für diese würde der Weg direkt zu Hartz IV führen.“ Für die Zeit der Corona-Krise sollte deshalb nach Ansicht der Wissenschaftler ähnlich wie in Österreich eine generelle Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent vorgenommen werden, mit einer höheren Aufstockung von bis zu 90 Prozent für Beschäftigte im Niedriglohnsektor.

**Redaktioneller Hinweis: Die Darstellung der tariflichen Regelungen im Text und in Abbildung 2 aktualisiert die Darstellung aus unserer Pressemitteilung vom 18. März.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.04.2020

Zur Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Angesichts der Corona-Pandemie hat sich die Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland weiter verschärft. Sie haben keine Möglichkeit, sich in die eigenen vier Wände zurückzuziehen. Sie haben oftmals nur unzureichenden Zugang zu Duschen oder Toiletten, ihr Zugang zum Gesundheitssystem ist – oftmals bei schlechter Gesundheit – kaum gegeben. Leben sie in Notunterkünften, wohnen dort viele Menschen auf engstem Raum.

Bei allen Maßnahmen zur Verlangsamung der Pandemie muss die Situation schutzbedürftiger Personengruppen besonders in den Blick genommen werden. Das bedeutet, wie von Sozialverbänden gefordert, wohnungslosen Menschen dieselben Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung und zum Schutz vor Ansteckung zu eröffnen und zusätzliche Wohnmöglichkeiten und Anlaufstellen für sie im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Angesichts der neuen Restriktionen wie den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum muss auch sichergestellt werden, dass auf der Straße in Gemeinschaft lebende Menschen nicht wegen ihres Status als Wohnungslose bestraft werden.

Jetzt ist es entscheidend, dass nicht noch mehr Menschen wohnungslos werden. Deshalb ist der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kündigungsschutz für Mieter zu begrüßen. Zudem sollten für den Zeitraum der Pandemie alle Zwangsräumungen ausgesetzt werden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützt damit den aktuellen Appell der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leila Farhani. Diese hatte am 18. März zum besonderen Schutz wohnungsloser Menschen während der Corona-Pandemie aufgefordert.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einer Studie mit der kommunalen Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland befasst.

Weitere Informationen:
Claudia Engelmann, Claudia Mahler, Petra Follmar-Otto (2020): Von der Notlösung zum Dauerzustand. Recht und Praxis der kommunalen Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland

Statement der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leilani Farha (18. März 2020): „Housing, the front line defence against the COVID-19 outbreak“

Statement der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leilani Farha (18. März 2020)- Deutsche Übersetzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 26.03.2020

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, die Arbeit ihrer gemeinnützigen Träger unter den Schutz des Corona-Rettungsschirms zu nehmen. „Das sichert die Existenz unserer Angebote und Einrichtungen, aber vor allem nützt es den Millionen Menschen, denen wir täglich Hilfe leisten“, sagt BAGFW-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

„Die rund zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege sind das Rückgrat des Sozialstaats“, unterstreicht Hasselfeldt. „Im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten sie unmittelbar im Kampf gegen das Corona-Virus. In anderen Feldern der sozialen Arbeit – etwa in der Arbeit mit wohnungslosen Menschen oder in Sozialberatungsstellen – stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor großen Herausforderungen, um für die Klienten und Klientinnen weiter erreichbar zu sein. Ihre soziale Arbeit wird dringend gebraucht und muss in der aktuellen Krise gesichert werden.“ Die Verbände der BAGFW bringen alle Kapazitäten ein, um mit aller Kraft bei der Bewältigung der Krise zu helfen.

Durch den Schutzschirm, der noch in dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, ist eine Brücke gebaut und vieles positiv geregelt, um soziale Einrichtungen vor der Auflösung zu retten. Einen Bedarf zur Nachbesserung sieht die BAGFW u.a. noch im Bereich von Einrichtungen für Mutter-Kind-Kuren. An dieser Stelle müsse das Gesetz in der parlamentarischen Beratung noch ergänzt werden.

Es ist eine vernünftige Lösung, bei der jetzt alle Partner von den Ländern bis zu den Leistungsträgern mitspielen müssen. Die gemeinnützigen Einrichtungen und Hilfeangebote sind auf besondere Unterstützung angewiesen, weil sie keine großen Rücklagen bilden dürfen und daher ihre Liquidität und wirtschaftliche Existenz stärker bedroht ist als bei vielen privatwirtschaftlichen Unternehmen. „Wir hoffen, dass wir damit die Infrastruktur des Sozialstaats für die Krise und darüber hinaus sichern können“, sagt die BAGFW-Präsidentin.

In der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sind die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland zusammengeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.03.2020

Empfehlungen der BAGSO in Zeiten der Ausbreitung des Coronavirus

Die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 in Deutschland hat den Alltag der Menschen in kurzer Zeit radikal verändert. Ältere Menschen zählen ebenso wie Menschen mit Vorerkrankungen zu den Risikogruppen. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßt alle angesichts der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Menschenleben. Als Interessenvertretung der älteren Generationen hat sie Empfehlungen vorgelegt, wie der gesundheitliche Schutz, die Versorgung und die soziale Situation älterer Menschen in der derzeitigen Lage verbessert werden können.

Dringend notwendig ist nach Ansicht der BAGSO eine umfassende Information aller Menschen über die Krankheit, die Ansteckungswege, die neuen Verhaltensregeln und örtliche Hilfsangebote – in allen relevanten Sprachen und barrierefreien Formaten. Bei allen Bring- und Lieferdiensten von Supermärkten und Apotheken sollten ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen Vorrang haben. Auch die Versorgung mit Desinfektionsmitteln und Hygieneartikeln muss sichergestellt sein.

Nachdem bereits zahlreiche Maßnahmen für den Bereich der stationären Pflege beschlossen wurden, muss die Politik das Augenmerk nun verstärkt auf die häusliche Pflegesituation richten. Auch hier geht es darum, alle Beteiligten bestmöglich zu schützen und die Versorgung auch bei weiter steigenden Infektionsfällen sicherzustellen.

Viele ältere Menschen benötigen derzeit dringend Angebote zur Aktivierung und zur Teilhabe innerhalb der eigenen vier Wände. Die BAGSO bestärkt Organisationen und Initiativen vor Ort, die mit Kreativität neue Wege der Unterstützung erproben. In Pflegeheimen helfen neben regelmäßigen Telefonkontakten auch Video- und Skype-Telefonie die Zeit ohne Besuche von Angehörigen zu überbrücken.

Stellungnahme Menschenleben schützen – Zusammenhalt stärken

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 25.03.2020

Der Deutsche Frauenrat begrüßt den vom Bundestag beschlossenen Entschädigungsanspruch für Eltern, mit dem Verdienstausfälle wegen der Schließung von Kitas und Schulen kompensiert werden sollen. „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung Doppelbelastung und finanzielles Risiko erwerbstätiger Eltern in der aktuellen Situation schnell anerkennt und in ihren Maßnahmen berücksichtigt: Wer viele Stunden täglich erwerbstätig sein muss, kann unmöglich gleichzeitig Kinder betreuen. Leider wirkt die Entschädigungsleistung aber aufgrund der hohen Anspruchsvoraussetzungen eher wie eine Härtefallregelung, nicht wie eine flächendeckende Unterstützung betroffener Eltern,“ sagt Anja Weusthoff, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats.

Der Bundestag hatte gestern umfangreiche Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählt ein Entschädigungsanspruch für Eltern, die Gehaltsausfälle durch die Schließung von Kitas und Schulen in Kauf nehmen müssen, weil sie ihre Kinder nun zuhause betreuen und nicht ihrem Job nachgehen können. Entschädigt werden jedoch nur Eltern von Kindern bis zum 12. Lebensjahr, die die Betreuung nicht mithilfe von Familie, Freund*innen oder Notfallangeboten anderweitig realisieren können, die kein Homeoffice nutzen können und auch keine Möglichkeiten mehr haben, bezahlt der Arbeit fernzubleiben, beispielsweise durch Überstundenabbau oder der Nutzung ihres gesamten Erholungsurlaubs*. Wer Kurzarbeitergeld bezieht, kann ebenfalls keine Entschädigung erwarten. Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens wird höchstens für sechs Wochen gewährt und beträgt maximal 2.016 Euro.

„Vielen erwerbstätigen Eltern und im Übrigen auch nicht wenigen pflegenden Angehörigen droht in der jetzigen Situation ein Verdienstausfall. Wenn nur zwei Drittel des Monatseinkommens kompensiert werden, ist das insbesondere für Frauen mit geringen Einkommen kaum zu verkraften. Und so wie die Voraussetzungskriterien gestaltet sind, bleibt zu befürchten, dass deutlich weniger Eltern von der Leistung profitieren werden, als Unterstützung nötig haben“, so Weusthoff weiter. „Deshalb fordern wir eine Entgeltersatzleistung, die bei all denjenigen tatsächlich ankommt, die sich durch Schließung von Kitas, Schulen und Tagespflegeeinrichtungen empfindlichen Lohnausfällen gegenübersehen.“

*Update, 30. März 2020: Der ursprüngliche Gesetzesentwurf war in der Frage uneindeutig, ob Arbeitnehmer*innen zunächst ihren gesamten Erholungsurlaub zur Kinderbetreuung aufbrauchen müssen, bevor sie die Leistung in Anspruch nehmen können. Nun hat das Bundesarbeitsministerium mit einem Papier klargestellt, dass Urlaub nur in gewissem Umfang zur Kinderbetreuung eingesetzt werden kann. Resturlaub aus dem Vorjahr darf beispielsweise herangezogen und bereits beantragter Urlaub muss genommen werden. Es sei aber nicht zumutbar, dass Arbeitnehmer*innen ihren gesamten Jahresurlaub aufbrauchen müssten, um den Entschädigungsanspruch geltend machen zu können, schreibt das BMAS.

Offizielle Information des BMAS

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 26.03.2020

Zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Rund 470.000 Betriebe in Deutschland haben vorübergehend Kurzarbeit angezeigt – das ist eine immens hohe Zahl, die zeigt, wie groß die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Arbeitsleben sind. Erschrecken sollte uns die Zahl aber nicht: Kurzarbeit ist ein Mittel, um Einbrüche zu überbrücken und Beschäftigung zu halten. Wer jetzt Kurzarbeit beantragt, setzt darauf, dass es nach der Krise weitergeht, deshalb ist es gut, dass das Instrument genutzt wird. Gut ist in dieser Situation auch, dass die Bundesagentur ihre Kapazitäten so schnell hochzieht, um den Andrang gut und effektiv bewältigen zu können.

Aber nicht nur die Betriebe, auch die Beschäftigten sollen ohne Absturz durch die Krise kommen. Deshalb müssen sich Arbeitgeber und Bundesregierung jetzt endlich bewegen und das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent anheben. Denn für viele tausend Beschäftigte, die nicht unter dem Schutz von aufstockenden Tarifverträgen stehen, bedeutet Kurzarbeit, mit 60 beziehungsweise 67 Prozent ihres bisherigen Nettolohns auszukommen, wobei nicht einmal die sonst gezahlten Zuschläge mit einberechnet werden. Bei den wenigsten Familien reicht das zum Leben und für die Miete. Wer als alleinstehender Beschäftigter vor der Krise nicht mindestens 2.750 Euro brutto pro Monat verdient hat, hat bei Kurzarbeit null – also einem Arbeitsausfall von 100 Prozent –einen Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Die Hälfte aller Beschäftigten, rund 16,5 Millionen, verdient nur bis zu dieser Grenze und einem Teil davon droht jetzt der Gang zum Jobcenter. Jetzt rächt sich, dass die Politik dem Wuchern des Niedriglohnsektors jahrelang tatenlos zugesehen hat.

In einer Reihe von Branchen sind Tarifverträge abgeschlossen worden, um das Kurzarbeitergeld aufzustocken – davon braucht es mehr! Außerdem muss da, wo Tarifverträge nicht ziehen, der Gesetzgeber die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen: Sie werden durch die neuen Regelungen von den Sozialabgaben befreit. Einen Teil dieser Entlastung sollten sie verpflichtend an die Beschäftigten weitergeben müssen, um deren Einkommen aufzustocken. Die Bundesregierung muss die entsprechende Verordnung jetzt anpassen – das wäre gelebte Solidarität in der Krise.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 31.03.2020

Die Corona-Krise stellt Eltern, die ihre Kinder aufgrund geschlossener Kitas und Schulen nun zu Hause betreuen müssen, vor besondere Herausforderungen. Um diese Familien finanziell zu entlasten und den Verdienstausfall zumindest teilweise zu kompensieren, will die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz anpassen. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Es ist gut, dass die Große Koalition das Problem angepackt hat. Die geplanten Änderungen gehen aber nicht weit genug, um den betroffenen Familien ausreichend zu helfen. Hier muss dringend nachgebessert werden, um die Familien nicht in Existenznöte zu bringen. Einkommenseinbußen müssen abgesichert werden. Der Erholungsurlaub muss geschützt bleiben – er wird für die Erholung dringend gebraucht!“

Wir fordern Nachbesserungen insbesondere bei diesen Punkten:

  • Wir fordern mindestens 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens für die Eltern, die von Schul- oder Kitaschließungen betroffen sind! Die jetzt geplanten 67 Prozent sind viel zu wenig; gleiches gilt für die monatliche Deckelung auf 2.016 €. Wer bisher nur den Mindestlohn erhalten hat, wäre auf aufstockende Leistungen angewiesen.
  • Der Erholungsurlaub darf nicht angerechnet werden! Jetzt ist vorgesehen, dass Eltern erst ihren kompletten Jahresurlaub aufbrauchen und Überstunden abbauen müssen, bevor sie Anspruch auf die vorgesehene ohnehin niedrige Leistung hätten.
  • Zudem sieht das Gesetz vor, dass Arbeit im Home Office eine „zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ darstelle, so dass Eltern im Homeoffice keinen Anspruch auf die Entschädigung haben sollen. Das ist inakzeptabel insbesondere für Eltern mit Kindern im Kita- und Grundschulalter. Auch das muss dringend geändert werden.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Anspruch nur für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren gelten soll – die Altersgrenze muss auf mindestens 14, eher 16 Jahre angehoben werden.

Im Übrigen fehlt bislang in diesem Gesetz komplett die Absicherung von Verdienstausfällen jener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der behördlich angeordneten Schließung ihrer Betriebe von ihren Arbeitgebern nach Hause geschickt wurden und nicht bezahlt werden. Hierfür werden dringend Lösungen benötigt!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 25.03.2020

Der von der Bundesregierung aufgespannte Corona- Schutzschirm für die deutsche Wirtschaft lässt die Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren bisher außen vor. Auch andere Träger von Reha-Maßnahmen werden nach den bisherigen Plänen nicht gestützt. Dazu zählen etwa die medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, die neurologische Rehabilitation, die geriatrische oder die Sucht- beziehungsweise psychosomatische Rehabilitation in Trägerschaft der Krankenkassen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland und Kuratorin des Müttergenesungswerks: „Die Träger von Mutter/Vater-Kind-Kuren und von anderen Reha-Einrichtungen etwa für alte oder suchtkranke Menschen haben durch ihre Schließung dramatische Einnahmeverluste zu verzeichnen. Zahlreiche Kliniken dürften die Krise ohne staatliche Hilfe nicht überleben. Noch lässt sich ein Kollaps der in Jahrzehnten bewährten Mutter/Vater-Kind-Reha- Einrichtungen und vieler anderer Einrichtungen für rehabilitationsbedürftige Menschen abwenden, wenn die Kliniken doch noch unter den Rettungsschirm genommen werden. Wir dürfen auf keinen Fall sehenden Auges zulassen, dass die Reha- Einrichtungen insbesondere für belastete Familien wegbrechen. Denn was einmal geschlossen ist, wird nach der Krise nur schwer wiederaufzubauen sein.“

Mehr Infos:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.03.2020

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt die geplante Sicherung der sozialen Infrastruktur mit Hilfe eines Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes. Damit verbessern sich die Chancen, dass Strukturen der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung die Corona-Krise überstehen können. Es sind allerdings sind noch weitere Maßnahmen zu treffen.

Die eaf begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die soziale Infrastruktur insbesondere auch im Hinblick auf Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung abzusichern. Damit zeigt der gemeinsame Appell der katholischen und evangelischen Arbeitsgemeinschaften für Familienbildung zur bedrohlichen Lage für die Familienbildung in Deutschland erste Wirkung (https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_291/200320_appell_corona_pandemie_eaf_bag.pdf). Mit dem geplanten Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wird eine Rechtsgrundlage für die weitere Förderung der Einrichtungen nach §16 SGB VIII geschaffen.

Allerdings sind diese Regelungen nicht ausreichend, so betont Andreas Zieske, der Leiter der Servicestelle Familienbildung und stellv. Geschäftsführer der eaf. „Für die Einrichtungen der Familienbildung besteht das größte Problem im Wegbrechen der Teilnehmendenbeiträge, die teilweise über 30 % des Gesamthaushalts ausmachen. Wenn jetzt über alternative, online-basierte Angebote für Familien nachgedacht wird und diese umgesetzt werden sollen, müssen die entstehenden Einnahmeausfälle durch Fördermittel kompensiert werden.“

„Zudem wird ein großer Teil der Familienbildungsangebote über die Weiterbildungsgesetze der Länder finanziert. Die Länder sind in der Pflicht und müssen die förderrechtlichen Bedingungen an neue Angebote und Formate anpassen. Bereits zugesagte Fördermittel dürfen durch krisenbedingten Ausfall von Veranstaltungen nicht gestrichen werden.

Große Sorgen machen wir uns um die vielen selbstständigen Honorarkräfte, die die Kurse in der Familienbildung durchführen. Allein in den Einrichtungen der evangelischen Familienbildung sind schätzungsweise mehr als 9.000 Honorarkräfte tätig. Der allergrößte Teil der vorgehaltenen Angebote wird von diesen Personen geleistet. Sie alle müssen jetzt existenzgefährdende Einnahmeverluste hinnehmen. Um die Strukturen während und nach der Krise aufrechterhalten zu können, müssen auch für diese Fachkräfte Übergangslösungen gefunden werden.“, so Zieske.

Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) betont: „Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung sind wichtige und systemrelevante Unterstützungsstrukturen für alle Familien. Ihre Leistungen müssen während und auch langfristig nach der aktuellen Krisensituation abgesichert werden. Bund UND Länder sind hier in der Pflicht.“

Mehr Infos: Hinweise und Tipps für den Familienalltag in Zeiten von Corona https://www.eaf-bund.de/de/informationen/coronavirus_und_familienalltag

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 25.03.2020

Zur geplanten Entschädigungsregelung für Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder zuhause betreuen müssen, erklärt Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):

Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bundesregierung nun auch Eltern von unter 12-jährigen Kindern, die aufgrund der Schul- und Kita-Schließungen nicht arbeiten können und Verdienst­ausfälle haben, entschädigen will. Der bislang (Stand: 23. März 20, 15 Uhr) geplante Entschädigungsanspruch ist allerdings völlig unzureichend, da er auf sechs Wochen begrenzt ist. Viele Familien befürchten, dass sie bei möglichen längeren Schul- und Kitaschließungen in finanzielle Existenznöte geraten. Die geplante nur kurzfristige Regelung gibt den Familien keine Sicherheit in dieser Krise. Wenn man bei der Unterstützung der Wirtschaft die „Bazooka zückt“, um im Bild des Bundesfinanzministers zu bleiben, sollte ihr bei der Existenzsicherung von Familien mit kleinen Kindern nicht nach sechs Wochen bereits die Puste ausgehen.

Eine Begrenzung des Anspruchs auf sechs Wochen ist unzumutbar, sollten die Kita- und Schulschließungen länger dauern. Die bislang geplanten Schließungen umfassen bereits einen Zeitraum von fünf Wochen, in bestimmten Regionen bestehen sie auch schon länger. Wie die betroffenen Eltern, insbesondere Alleinerziehende, bei einer Verlängerung der Schließzeit ihre Existenz sichern sollen, bleibt offen. Eine Laufzeit des Anspruchs bis zu den Sommerferien – bei ggf. weiterführender Schließung – ist notwendig. Sollten Kitas und Schulen tatsächlich weniger als sechs Wochen geschlossen sein, würde ein länger reichender Schutz keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Zudem plant die Bundesregierung offensichtlich, den Entschädigungsanspruch während der Schulferien auszusetzen. Aber auch während der Ferien müssen Familien ihren Lebensunterhalt sichern, viele Familien hatten auch für diese Zeit Ferienbetreuung organisiert gehabt. Der Anspruch muss daher für diese Familien auch in dieser Zeit weiterlaufen.

Familien mit kleinen Kindern sehen sich momentan mit erheblichen Einschränkungen ihres Lebens konfrontiert. Außerhäusliche Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder sind stark eingeschränkt, der persönliche Kontakt zu Gleichaltrigen weitgehend unmöglich. Viele berufstätige Eltern übernehmen die Betreuung der Kinder und müssen dabei oft noch die Funktion von Lehrerinnen und Lehrern übernehmen und ihre Kinder beim häuslichen Lernen unterstützen. Diese schwierige Situation darf für Eltern keinesfalls noch zusätzlich mit Sorge um die eigene Existenz verbunden sein.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 23.03.2020

Der Paritätische fordert ein sofortiges Notprogramm für Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung. Die mit der Corona-Krise verbundene Schließung von Tafeln und anderen Unterstützungssystemen stürze arme Menschen in existentielle Krisen. Der Verband fordert finanzielle Soforthilfen für Bedürftige, darüber hinaus müssten alle Leistungskürzungen, etwa durch Sanktionen, sofort beendet werden.

Konkret fordert der Paritätische eine sofortige Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung um 100 Euro pro Monat und Haushaltsmitglied, um insbesondere eine ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Zusätzlich sei eine Einmalzahlung von 200 Euro notwendig für coronakrisenbedingte Mehraufwendungen, wie etwa für Arzneimittel oder auch erhöhte Energiekosten. „Die Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung sind so kleingerechnet, dass man mit ihnen nicht anständig über den Monat kommt. Es sind Armutssätze. Die Tafeln haben sich, ebenso wie kostenlose Verpflegung in Schulen und Kitas, für viele längst zum notwendigen Baustein der Grundversorgung entwickelt. Bei Tafeln und selbst in Schulen geht es um echte Armenspeisung, die nun ausfällt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Hinzu komme, dass im Zuge von Hamsterkäufen oder möglichen Lieferengpässen die Ausgaben für Lebensmittel praktisch steigen.

Der Paritätische unterstützt ausdrücklich die heute von sanktionsfrei.de gestartete Hilfsaktion, mit der ab sofort notleidende Familien in Hartz IV-Bezug unterstützt werden sollen. Dies entlasse den Staat aber nicht aus seiner Pflicht, das soziokulturelle Existenzminimum für alle zu garantieren: „Der Staat bleibt in der Verantwortung. Es braucht sofort eine Lösung in der Fläche. Es geht um die Existenzsicherung von armen Menschen in Deutschland“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 31.03.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt sich erleichtert, dass soziale Dienste und Einrichtungen unter die Regelungen des krisenbedingten Sozialschutzpaketes fallen, das morgen im Bundestag beraten wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei es nach schwierigen Verhandlungen gelungen, einen Weg zu ebnen, wie soziale Infrastruktur größtenteils auch über die Corona-Krise hinaus gerettet werden kann. Der Verband mahnt zusätzliche Lösungen für die medizinische Reha, Jugendherbergen und Bildungswerke an. Zentral sei grundsätzlich eine möglichst unbürokratische und konstruktive Umsetzung auf Länderebene. Notwendig sei zudem eine sofortige finanzielle Unterstützung für arme Menschen in der Grundsicherung.

„Wenn alle relevanten Akteure auf Bundes- und Landesebene jetzt konstruktiv zusammenarbeiten, kann es gelingen, die soziale Infrastruktur zu retten“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach den aktuellen Plänen wären 75 Prozent der durchschnittlichen Ausgaben der betroffenen sozialen Dienste und Einrichtungen über den Schutzschirm abgesichert. „Wo dies nicht reicht, um die laufenden Kosten zu decken, müssen die Länder nachsteuern“, so Schneider.

Blinde Flecken gebe es noch im Bereich der Rehaeinrichtungen und Erholungsstätten, wie bspw. Mutter-Kind-Kurheime sowie bei den Jugendherbergen, für die bisher kein Schutzschirm greife. Auch für die Bildungswerke gebe es noch keine einheitliche Lösung, hier seien qua föderaler Zuständigkeit vor allem die Bundesländer in der Verantwortung, geeignete Hilfen zu organisieren.

Auch die Maßnahmen, die zur Unterstützung armer Menschen im Kabinett beschlossen wurden, wie vereinfachte Verfahren in Hartz IV bei Antragstellung und Vermögensprüfung oder auch das Verbot von Mietkündigungen und Zwangsräumungen begrüßt der Paritätische ausdrücklich. Was jedoch fehle, sei konkrete finanzielle Unterstützung. „Mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten durch Hamsterkäufe und Lieferengpässe sowie den Wegfall von Angeboten der Schulspeisung oder Tafeln, braucht es dringend eine sofortige Erhöhung der Regelsätze“, so Schneider. Konkret fordert der Paritätische einen Zuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat ab sofort auf die Grundsicherungsleistungen bis zur ohnehin anstehenden Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021. Darüber hinaus sei eine sofortige Einmalzahlung für Grundsicherungsbeziehende in Höhe von 200 Euro für krisenbedingte Mehraufwendungen wie etwa für Medikamente zu gewähren.

Schließlich weist der Verband auf die vielerorts sich zuspitzende Lage bei den Hilfen für Obdachlose und Menschen in anderen existenziellen Notlagen hin, für die vor Ort zwingend Lösungen organisiert werden müssten. Insbesondere auch der Mangel an Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln sei auch in allen Bereichen der sozialen Arbeit, gerade auch bei den niedrigschwelligen Hilfsangeboten, ein Riesenproblem.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.03.2020

Angesichts der Corona-Krise will die Bundesregierung vorübergehende Entschädigungen für berufstätige Eltern auf den Weg bringen, die mangels Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Für den Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ist das ein Schritt in dierichtige Richtung. Der VAMV zeigt sich jedoch enttäuscht, dass Einkommenseinbußen für Alleinerziehende nicht vollständig mit einer Lohnfortzahlung abgefedert werden.

„Die geplante Entschädigung für Verdienstausfälle hilft berufstätigen Alleinerziehenden angesichts geschlossener Kitas und Schulen etwas über die kommenden sechs Wochen“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Bei vielen Alleinerziehenden klafft aber trotz dieser Leistung von 67 Prozent des Nettolohns eine Lücke im Budget. Denn Alleinerziehende und ihre Kinder leben schon jetzthäufig von kleinen Einkommen. 42 Prozent sind sogar armutsgefährdet. Da wird jeder Cent fürs Notwendigste gebraucht.Auch weiß zurzeit niemand, ob Schulen und Kitas nach dem Osterferien wirklich wieder öffnen können. Viele Einelternfamilien fürchten deshalb weiterhin, in absehbarer Zeit mit Grundsicherungsleistungen am untersten Existenzminimum zu leben. Denn für den „NotfallKinderzuschlag“ brauchen Alleinerziehende ein eigenes Einkommen, zur Arbeit gehen können sie aber nur, wenn eine Kinderbetreuung zur Verfügung steht.“

Jaspers fordert deshalb: „Um soziale Härten abzufedern, müsste die Entschädigungsrate für Familien mit kleinen Einkommen höher als 67 Prozent ausfallen. Damit Alleinerziehende wegen der gegenwärtigen Situation nicht ins SGB II rutschen, sollte die Entschädigung für Geringverdienende auf bis zu 100 Prozent angehoben werden. Denn es ist zu befürchten, dass angesichts der Corona-Krise eine Welle von Anträgen auf die Ämter zurollt und Anspruchsberechtigte in akuter Not auf die Auszahlung ihrer Leistungen warten müssen. Auch vereinfachte Sozialleistungen bleiben kompliziert und für Familien schwer zu durchschauen.“

Der VAMV hat angesichts der Kita- und Schulschließungen in der vergangenen Woche im Internet eine Petition gestartet: https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-inder-corona-krise-nicht-vergessen

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 24.03.2020

VPK fordert Einstufung der Kinder- und Jugendhilfe als Teil der „kritischen Infrastruktur“

Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch für die Kinder- und Jugendhilfe gravierende Folgen. Darauf weist der Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe (VPK), Martin Adam, in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Es gibt zunehmende Verwerfungen durch Covid-19 für die stationären und ambulanten Hilfesysteme der Kinder- und Jugendhilfe, die dringend mehr Flexibilität erfordern.

Gemeinsames Ziel müsse nun eine umfassende Sicherstellung der Grundversorgung sein, ohne dass der notwendige Kinderschutz in Einrichtungen gefährdet würde. Deutlich ansteigende krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Mitarbeitenden in den stationären Hilfen lassen dieses Ziel aber nicht mehr hinreichend gewährleistet sein. Zudem treten zunehmend Krankheitsfälle bei den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen auf, die eine über das übliche Maß hinaus erforderliche Aufmerksamkeit benötigen. Unter diesen Umständen sei die Sicherstellung der stationären Betreuung von Kindern und Jugendlichen und im schlechtesten Fall der gesamte Betrieb von Einrichtungen gefährdet, so Adam weiter.

Der VPK-Bundesverband hält deshalb unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes nachfolgende Schritte für dringend geboten:

  1. Die Lockerung des Fachkräftegebots hinsichtlich einer zeitlich befristeten Beschäftigung von Nichtfachkräften zur Sicherstellung der erforderlichen Betreuung bei Ausfall von Fachkräften.
  2. Das Aussetzen der Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz, um die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen weiter aufrechterhalten zu können.
  3. Abweichungsmöglichkeiten von den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen hinsichtlich Mindeststandards, der Belegung, dem Personal, den Gruppenstrukturen sowie den Räumlichkeiten, um mit der notwendigen Flexibilität auf besondere Herausforderungen von Covid-19 angemessen und situationsgerecht reagieren zu können.
  4. ​​​​​​​Die Einstufung der stationären Erziehungshilfen als Teil der „kritischen Infrastruktur“ und somit als „systemrelevant“. Nur so kann die Versorgung der Einrichtungen mit notwendigen Infektionsschutz- und anderen Materialien abgesichert werden. Ein Zusammenbruch von stationären Leistungssystemen führt zu nachhaltigen gesellschaftlichen Folgeproblemen.
  5. ​​​​​​​​​​​​​​Die Herstellung von klarstellenden Verfahrensweisen durch die Obersten Jugendhilfebehörden der Länder hinsichtlich von sehr unterschiedlichen Erfordernissen durch befristete Übertragung von Regelungsnotwendigkeiten in den Sachverstand der Leistungserbringer vor Ort auf Grundlage deren fachlichen Ermessens.

​​​​​​​Ziel dieser Regelungen sind größtmögliche Flexibilität, Transparenz und Klarheit für die Arbeit der Jugendhilfeträger, um eine weitgehende Sicherstellung des Kinderschutzes zu erreichen und die Aufrechterhaltung von Jugendhilfeeinrichtungen zu gewährleisten. Grundlage eines in dieser Krise notwendigen Handelns ist das wechselseitige Vertrauen auf Basis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zum Zwecke der Sicherstellung des Kindeswohls, so Präsident Adam abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 25.03.2020

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Ausgehbeschränkungen, Sorgen um die Gesundheit, Existenzängste und ein Familienleben dauerhaft auf engstem Raum: Angesichts der Corona-Krise befürchten Expertinnen und Experten eine Zunahme von Fällen häuslicher Gewalt. Umso wichtiger ist es, dass die Hilfestrukturen funktionieren – allen voran auch das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (08000-116 016).

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey dankt den Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons für ihren Einsatz, der gerade auch in der gegenwärtigen Corona-Krise unverzichtbar sei. Zugleich stellt sie eine Studie zur Wirksamkeit des Hilfetelefons vor. „Das seit 2013 bestehende Hilfetelefon ‚Gewalt gegen Frauen’ ist fest verankert und inzwischen aus dem Hilfesystem nicht mehr wegzudenken“, so Ministerin Giffey. „Die Studie zeigt, dass die Qualität des Beratungsangebots hoch ist und dass die Anonymität, die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit sowie die Beratung in insgesamt 18 Sprachen gesichert sind. Belegt ist außerdem, dass die Vermittlung von Anrufenden in das örtliche Hilfesystem gut angenommen wird. Das sind erfreuliche Nachrichten in dieser schwierigen Zeit, in der das Hilfesystem besonders herausgefordert ist.“

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die INTERVAL GmbH Berlin das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ nach fünfjähriger Betriebszeit auf seine Wirksamkeit hin untersucht. Als Basis nutzten die Forscherinnen und Forscher die Vorgangsdaten des Hilfetelefons, Befragungen und Interviews mit Fachkräften des Hilfetelefons, repräsentative Bevölkerungsbefragungen von Frauen und Männern sowie spezifischer Zielgruppen, Online-Erhebungen und Interviews bei/von Nutzerinnen und Nutzern sowie von Fachkräften des Hilfe- und Unterstützungssystems vor Ort.

Kernergebnisse der Studie: Mit dem rund um die Uhr erreichbaren Hilfetelefon ist es gelungen, eine Leerstelle im Unterstützungssystem zu schließen, das Angebot fachpolitisch einzubetten und im bestehenden Hilfe- und Unterstützungssystem fest zu verankern. Der Bekanntheitsgrad des Angebots ist laut der Studie vergleichsweise hoch. Laut Befragungen würden über 60 Prozent der Frauen im Internet nach Beratungsangeboten suchen und somit auf das Hilfetelefon stoßen. Auch stieg die Zahl der Kontaktaufnahmen in den ersten fünf Jahren des Hilfetelefons kontinuierlich an. Über 90 Prozent erfolgen telefonisch, der Rest per Internet. Über drei Viertel der Beratungskontakte sind Erstkontakte. Der Großteil der Beratungen wird mit von Gewalt betroffenen Frauen, der eigentlichen Zielgruppe, geführt (70 Prozent). In weit geringerem Maße werden Unterstützerinnen und Unterstützer (21 Prozent) sowie Fachkräfte (6 Prozent) beraten. In sieben Prozent der Beratungen war es nötig, eine Dolmetscherin hinzuzuziehen. Rund ein Viertel der Beratungen fand in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20.00 und 8.00 Uhr statt. Weitervermittlungen erfolgten in rund zwei Dritteln der Beratungen.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Auch in Zeiten von Corona müssen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Ich freue mich, dass die offene und auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Beratung des Hilfetelefons so positiv bewertet wird. Betroffene Frauen bekommen hier wichtige erste Hilfe: Wie kann ich mich aus der Gewaltsituation befreien? Wer unterstützt mich dabei vor Ort? Welche Angebote des Unterstützungssystems gibt es überhaupt? Mit dem Hilfetelefon ist es uns gelungen, einen niedrigschwelligen und zentralen Zugang in das örtliche Hilfe- und Unterstützungssystem zu schaffen, der auch von den Fachkräften der Angebote vor Ort sehr wertgeschätzt wird. Auch während der aktuellen Corona-Krise setzen wir alles daran, um den Betrieb und die Funktionsfähigkeit des Hilfetelefons aufrecht zu erhalten. Mit den Bundesländern haben wir verabredet, dass, sollten Frauenhauskapazitäten erschöpft sein, unbürokratisch Hotels oder leerstehende Ferienwohnungen durch Länder und Kommunen für die Unterbringung ausgeweitet werden können.“

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung, bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr, anonym, in insgesamt 18 Sprachen, barrierefrei. Seit März 2013 wurden mehr als 200.000 Personen beraten, darunter auch Ratsuchende aus dem sozialen Umfeld gewaltbetroffener Frauen sowie Fachkräfte. Das Hilfetelefon ist online zu erreichen unter www.hilfetelefon.de.

Angesichts der Corona-Krise könnten Druck und Konflikte in Familien auch in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Das BMFSFJ wird deshalb unter anderem die vorhandenen telefonischen Beratungsangebote stärken. Dazu gehören die „Nummer gegen Kummer“ (116 111) für Kinder und Jugendliche oder das Elterntelefon (0800 111 0550). Zudem werden im Netz niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern ausgebaut.

Die komplette Studie der INTERVAL GmbH Berlin zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wird in Kürze veröffentlicht.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.03.2020

Ministerin Giffey und der BAGSO-Vorsitzende Müntefering appellieren an alle Generationen

Die Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Franz Müntefering, appellieren gemeinsam an alle Bürgerinnen und Bürger, gefährdete Gruppen vor Corona-Infektionen zu schützen.

Das Coronavirus mit dem Namen COVID-19 ist für ältere Menschen und für Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährlich. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an. Wenn Alter und eine schon bestehende Grunderkrankung zusammenkommen, ist die Gefährdung besonders hoch. Gerade in Pflegeeinrichtungen ist der Schutz von Menschen daher besonders wichtig.

Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen brauchen jetzt die Solidarität aller Generationen. Ich begrüße es, dass Alten- und Pflegeheime weitgehend für Besucherinnen und Besucher geschlossen werden, nur so können die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in der derzeitigen Situation geschützt werden. Wir müssen auch auf die vielen zu Hause lebenden Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen achten. Auch Familien, in denen Pflegebedürftige leben und versorgt werden, brauchen unsere Unterstützung. Nachbarn, die hier unkompliziert den Einkauf oder Botengänge übernehmen, sind „Engel des Alltags“. Wenn wir alle aufeinander achten, dann leben wir Solidarität im Alltag.“

BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering: „Ich bitte alle Betroffenen, Pflegebedürftige und Angehörige: Tragen Sie die Vorgaben, die die Pflegeheime bekommen haben, mit. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Perspektiven entwickelt werden, wie Begegnungen und Austausch in Heimen bald wieder ermöglicht werden können. Sehr gut ist es, wenn Einrichtungen und Pflegekräfte Kontakte mit den Familien derzeit zum Beispiel über Telefon oder Skype ermöglichen.“

Nicht nur in der professionellen Pflege, auch im Alltag älterer Menschen müssen alle ihren Beitrag leisten.

BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering: „Ältere Menschen, Großeltern und ihre Familien sind aufgerufen, sich selbst zu schützen und Risiken zu meiden. Panik hilft nicht, unabhängig vom Alter. Aber handeln müssen wir Älteren und Alten in Sachen Corona doch. Das Risiko der Ansteckung wollen und können wir reduzieren helfen, für uns, für unsere Familien, für Kontaktpersonen. Der Staat muss handeln, wir als Gesellschaft auch. Händeschütteln und Umarmen lassen wir mal. Gedränge meiden wir. Versammlungen verschieben wir. Verschoben ist nicht aufgehoben. Und helfen, dass niemand einsam und hilflos bleibt, ohne die Sicherheit von Menschen aufs Spiel zu setzen, das ist das Gebot der Stunde. Eine solidarische Gesellschaft wird da ganz konkret und bewährt sich. Das ist gut für alle.“

Ministerin Dr. Franziska Giffey: „Ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und ihre Familien sollten ihre Gewohnheiten jetzt überdenken. Sie sollten Einschränkungen in Kauf nehmen, um ihre Gesundheit zu schützen. Dazu gehört, sich für eine Zeit aus dem öffentlichen Leben soweit es geht zurückzuziehen, unbedingt persönlichen Abstand von mindestens zwei Metern zu halten, Freizeitveranstaltungen nicht zu besuchen, den öffentlichen Personennahverkehr zu meiden und auch private Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Telefon, Handy und Internet helfen, in Kontakt zu bleiben. Familiäre und nachbarschaftliche Unterstützungsangebote zum Beispiel beim Einkaufen sind hilfreich und wichtig.“

Folgende Maßnahmen sollten ältere Menschen ergreifen, um sich zu schützen:Reduzieren Sie soziale Kontakte soweit möglich, auch zu Gleichaltrigen, denn auch sie können Überträger sein.Meiden Sie derzeit jeden unmittelbaren Kontakt zu Enkelkindern. Die Großeltern sollten möglichst nicht in die Betreuung einbezogen werden. Gehen Sie nicht in Arztpraxen, rufen Sie im Bedarfsfall dort an, und fragen, wie Sie sich verhalten sollen. Gehen Sie, falls möglich, nicht in Apotheken, bestellen Sie benötigte Arzneimittel per Telefon und lassen Sie sich diese liefern oder nehmen Sie, wenn möglich, Hilfe aus der Familie oder der Nachbarschaft an.Nehmen Sie Bring- und Lieferangebote an: durch Familie und Nachbarn, durch Supermärkte.Halten Sie ihre sozialen Kontakte über Telefon oder, wenn möglich, über Skype aufrecht.Begrenzen Sie die Zahl der Personen, die in Ihre Wohnung kommen, auf ein Minimum.Nutzen Sie das schöne Wetter, um spazieren zu gehen. Das stärkt Ihre Abwehr. Halten Sie auch dort mindestens zwei Meter Abstand, wenn Sie Bekannte treffen!

Auch in der aktuellen Situation ist Wachsamkeit vor „falschen Helfern“ notwendig. So fragen Betrüger besonders ältere Menschen nach Geld für teure Medikamente und medizinische Behandlungen; angebliche Handwerker behaupten, Haus und Wohnung zu überprüfen und desinfizieren zu wollen.

Das BMFSFJ und die BAGSO empfehlen daher dringend, Unbekannten kein Geld zu geben und sie nicht in die Wohnung zu lassen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.03.2020

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration , Frau Staatsministerin Widmann-Mauz, auf das mehrsprachige Informationsangebot der Bundesregierung zu Regelungen und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen. Wir bitten Sie, diese insbesondere an die Ihnen bekannten Netzwerke, Communities sowie Multiplikatoren z.B. über Ihre Social Media-Kanäle weiterzuleiten.

WEBSITE
Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finden Sie gesammelte Hinweise aus der Bundesregierung in verschiedenen Sprachen. Hier finden Sie – sobald sie online sind – auch Übersetzungen der für heute Abend angekündigten Fernsehansprache der Bundeskanzlerin. Wir aktualisieren und ergänzen die Informationen fortlaufend auch über Gesundheitsfragen hinausgehend. Aktuell werden mehrsprachige Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen und wirtschaftlichen Sofortmaßnahmen vorbereitet.Zur Website: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/amt-und-aufgaben/corona-virus-1730818

SOCIAL MEDIA
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Tweets und Instagram-Post mit Verlinkung zu mehrsprachigen Informationen über Ihre Social-Media-Auftritte weitertragen und teilen:

Twitter: https://twitter.com/IntegrationBund/status/1239595687907594249
Instagram: https://www.instagram.com/p/B9zdqEcKUvW/

UMGANG MIT FAKE NEWS
Leider kommt es in diesen Tagen vermehrt auch zu Fake News im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Bitte weisen Sie uns auf solche falschen Quellen hin und unterstützen Sie uns durch die Weiterleitung der geprüften und offiziellen Informationen dabei, der Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich entgegenzuwirken und richtig zu informieren.

MELDUNG WEITEREN INFORMATIONSBEDARFS
Gerne nehmen wir Ihre Hinweise zu weiterem Informationsbedarf bezüglich des Themas Corona auf. Bitte senden Sie uns Ihre Anregungen an folgende Email-Adresse: integrationsbeauftragte@bk.bund.de

Quelle: Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom 18.03.2020

Zu den Auswirkungen der Coronakrise auf den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Schwangerschaftsabbrüche sind nicht aufschiebbar, auch in Zeiten des Coronavirus nicht. Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist medizinisch notwendig. Dies gilt auch für Schwangere mit Verdacht auf oder Diagnose von Coronavirus. Der in Teilen des Landes bestehende Versorgungsnotstand zum Schwangerschaftsabbruch verschlimmert sich in dieser Krisensituation. Keine ungewollt Schwangere darf sich selbst überlassen werden, wenn sie Unterstützung benötigt. Bund, Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ungewollt Schwangere weiterhin Zugang zu Beratungsleistungen und zum sicheren Schwangerschaftsabbruch haben. Mit dem Ziel der Infektionsprävention müssen persönliche Kontakte, Reisewege un d bürokratisch bedingte Verzögerungen dabei so weit wie möglich reduziert werden. Um die direkten Kontakte mit Klientinnen sicher durchführen zu können, muss Beraterinnen und Beratern, Ärztinnen und Ärzten Schutzausrüstung und -kleidung zur Verfügung gestellt werden. Die Beratungsstellen werden bisher nicht prioritär mit Schutzkleidung ausgestattet, das muss sich ändern.

Dazu erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

„Gerade in Zeiten dieser Krise müssen Schwangerschaftskonfliktberatungen weiter angeboten werden können. Mit Blick auf die Ansteckungsgefahr müssen sie sicher für alle sein. Darum ist es wichtig, jetzt auch telefonische und Onlineberatungen anzubieten und flexible Beratungsangebote auszubauen. Viele Beratungsstellen haben dazu bereits gute Angebote erarbeitet. Wir begrüßen, dass fast alle Bundesländer diese Form der Beratung online oder telefonisch anerkennen. Der Bund muss darauf dr&# 228;ngen, dass dies in allen Bundesländern erfolgt und sich kein Land verweigert. Eine ortsgebundene Beratungspflicht in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten, ist unverantwortlich. Jetzt ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gefragt, schnellstmöglich über Änderungen des Beratungsangebotsin verschiedenen Sprachen aufzuklären. Die Anonymität, der Datenschutz und die Vertraulichkeit von Beratungen und Schwangerschaftsabbrüchen dürfen nicht gefährdet werden.“

Dazu erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

„Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht daran scheitern, dass die Kostenübernahme wegen Schließungen oder Engpässen in Krankenkassen nicht rechtzeitig gewährleistet wird. Schwangere, die auf die Kostenübernahmeangewiesen sind, müssen diese schnell bekommen, notfalls auch rückwirkend. Kliniken müssen sich darauf einstellen, auch ihre Kapazitäten für Schwangerschaftsabbrüche auszubauen. Ärztinnen und Ärzte müssen darin unter stützt werden, medikamentöse Schwangerschaftssabbrüche mittelemedizinischerBegleitung entsprechend der Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation anbieten zu können. Es ist gut möglich, dass die häusliche Isolation mehr ungewollte Schwangerschaften zur Folge hat. Die betroffenen Frauen brauchen Hilfe. Das Schlimmste wäre ein Rückfall zu in der Not selbst durchgeführten Abbrüchen ohne medizinischen Beistand. Wer das verhindern will, muss jetzt Vorkehrungen treffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.03.2020

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/18221) eine umfassende Initiative, um das Online-Lernen von Schülern zu stärken. So solle vermieden werden, dass das derzeitige Schuljahr verloren ist, da zurzeit wegen des Coronavirus in ganz Deutschland die Schulen geschlossen sind. Nach Ansicht der Abgeordneten ist das Ende der Schulschließungen im Moment nicht absehbar. Im Zusammenwirken mit den Ländern soll deshalb sichergestellt werden, dass Teile der finanziellen Mittel des Digital-Pakts von den Ländern für entsprechende Online-Lösungen genutzt werden können und eine White-List (Positiv-Liste) qualitativ hochwertiger qualitätsgeprüfter Online-Anbieter zusammengestellt wird. Ferner soll sich die Bundesregierung bei den Ländern dafür einsetzen, dass diese mit entsprechenden qualitätsgeprüften Online-Anbietern Rahmenverträge abschließen, aus denen die Schulen unkompliziert die besten Angebote für sich auswählen können. Im Bedarfsfall soll mit den Ländern vereinbart werden, dass der Bund die Länder beim Erwerb von Lizenzen dieser Anbieter auch finanziell unterstützt und im Zusammenwirken mit qualitätsgeprüften Online-Anbietern und den Ländern umfassende Angebote für Lehrerweiterbildung, zum Beispiel in sogenannten Webinaren entwickelt und rasch zur Verfügung stellt. So sollen insbesondere auch bisher technikferne Lehrerinnen und Lehrer die digitalen Angebote schnellstmöglich nutzen und bedienen können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 352 vom 01.04.2020

Aus ganz Deutschland melden Pflegeeinrichtungen einen eklatanten Mangel an Schutzkleidung. Schutzkleidung ist dringend notwendig zum Schutz der Mitarbeitenden und derjenigen, die gepflegt werden. Sie sind besonders verletzlich.

Wenn der Bedarf an Schutzkleidung nicht schnell gedeckt wird, drohen Schließungen ambulanter Dienste und Menschen bleiben zu Hause unversorgt. Betroffen sind aber nicht nur Pflegeeinrichtungen und –dienste. Auch Einrichtungen und Dienste, die Menschen mit Behinderungen betreuen, Rehabilitationseinrichtungen oder Einrichtungen der Suchthilfe, die z. B. im Rahmen der Substitutionstherapie Medikamente verabreichen müssen, haben vielerorts nicht mehr ausreichend Schutzkleidung. Wird diesem Mangel nicht schnell abgeholfen, droht diesen Einrichtungen die Schließung – mit dramatischen Folgen für deren Klient*innen.

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, erklärt dazu: „Wir fordern die Bunderegierung zum sofortigen Handeln auf: Es muss Material besorgt und von öffentlichen Stellen verteilt werden. Die Produktion muss gefördert und angekurbelt werden. Und wir brauchen für den Notfall gesicherte Handlungsempfehlungen von einer fachlich berufenen Stelle zum sachgerechten Mehrfachgebrauch von Einwegartikeln sowie zur Verwendung und Aufbereitung von Mehrwegmaterial! Wir dürfen die Mitarbeitenden in dieser Situation nicht alleine lassen und sie vor die Wahl stellen, Menschen nicht zu versorgen oder sich selbst in Gefahr zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.03.2020

Die Arbeiterwohlfahrt fordert mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Erhalt der sozialen Infrastruktur in Deutschland. Diese sei in der Krise massiv gefährdet und müsse im Interesse der ganzen Gesellschaft geschützt werden. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erklärt:

„Die Freie Wohlfahrtspflege garantiert hierzulande einen funktionierenden Sozialstaat. Sie betreibt vom Pflegeheim über die Beratungsstelle bis zur Kita Einrichtungen, die das Zusammenleben in unserer Gesellschaft überhaupt erst ermöglichen. Sie unterstützt und versorgt Hilfsbedürftige und bietet menschliche Zuwendung. Kurz: Sie sichert einen wichtigen Teil der Daseinsfürsorge, der nicht pausieren kann. In der derzeitigen Krise steht sie vor gewaltigen Herausforderungen: Sie soll die steigenden Bedarfe an ihren Diensten zuverlässig erfüllen, gerät aber durch den Wegfall von Einnahmen und Förderungen bereits jetzt an ihre wirtschaftlichen Grenzen. Als gemeinnützige Anbieter dürfen diese Träger praktisch keine Rücklagen bilden. Deshalb können die Ausfälle sehr schnell in Insolvenzen münden“, warnt Stadler.

Die Auswirkungen für den gesamten sozialen Sektor sind massiv: Ambulante Pflegedienste müssen den Dienst einstellen, weil die Schutzkleidung fehlt. Reha-, Kur- und Erholungseinrichtungen fürchten um ihre Existenz, weil sie den Betrieb einstellen müssen. Inklusionsbetriebe beispielsweise in der Gastronomie stehen vor dem Aus, weil sie keine Aufträge mehr erhalten. Absagen von Maßnahmen und Aktivitäten häufen sich (z.B. Schließungen durch das Gesundheitsamt, Ausbleiben von Teilnehmenden, Erkrankungen von Mitarbeitenden und Verantwortlichen).

Auch das Ehrenamt und die Freiwilligendienste sind stark betroffen. Zwar entwickeln sich überall neue ehrenamtliche Initiativen, die häufig digital gestützt sind. Aber derzeit kommt es zu Freistellungen von Freiwilligen und Ehrenamtlichen wegen Einrichtungsschließungen. Durch die Absage von Freiwilligenseminaren, Fortbildungen und Veranstaltungen entstehen den Trägern hohe Stornokosten und Ausfallgebühren. Bund, Länder und Kommunen werden aufgefordert, hier im Rahmen ihrer Förderzuständigkeit entsprechende Kosten zu übernehmen und das bürgerschaftliche Engagement unbürokratisch zu unterstützen.

Auf Einrichtungen und Dienste der Kinder und Jugendhilfe kommen zudem enorme zusätzliche Belastungen zu, die sich aus der aktuellen Situation ergeben. Kitas und Kindertagespflegestellen fehlen die Einnahmen aus Elternbeiträgen, bereits jetzt häufig bestehende Betreuungsengpässe werden sich verschärfen. Die Einrichtungen müssen aber nach der Krise in der Lage sein, nahtlos wieder ihre Arbeit aufzunehmen. Einzelfallfinanzierte ambulante und teilstationäre Leistungen der Jugendhilfe brechen weg, Heime stehen durch die massiv erhöhten 24/7-Betreuungspflichten vor Herausforderungen, auf die sie personell in keiner Weise vorbereitet sind, geschweige denn auf krankheitsbedingte Isolierungsmaßnahmen. Das gilt auch für Frauenhäuser. Familienbildungsstätten und Familienferienstätten sind existentiell durch ausfallende Kurse und Maßnahmen bedroht. Ähnliches gilt für Wohnangebote für behinderte Menschen, weil deren Bewohner tagsüber nicht mehr ihren Tätigkeiten in den Werkstätten nachgehen können.

Die Arbeiterwohlfahrt fordert deshalb Maßnahmen zum Erhalt der Sozialwirtschaft.

Stadler appelliert: „Die Politik muss jetzt schnell gemeinsam mit den betroffenen Verbänden Maßnahmen ergreifen, die ihre Arbeitsfähigkeit in der aktuellen Krise sichern und erhalten. Die Sozialwirtschaft braucht staatliche Hilfe – umgehend. Dazu gehört eine klare Erklärung der Bundes- und Landesbehörden, dass zugesagte Förderungen beibehalten werden, auch wenn derzeit keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden können. Es braucht darüber hinaus zur zusätzlichen Absicherung rasche, unbürokratische finanzielle Unterstützung, die den Ausfall von Leistungsentgelten und erhöhte Ausgaben kompensiert.

Der Bedarf nach den Leistungen der Wohlfahrt wird wachsen. Die Menschen brauchen jetzt – und wenn wir die Krise rund um COVID-19 gemeinsam überstanden haben – verlässliche Anlaufstellen im Land, an die sie sich wenden können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.03.2020

Der neuartige Corona-Virus Covid-19 ist vor Wochen in Deutschland angekommen. Die AWO begrüßt die von der Bundesregierung und den Ländern bisher getroffenen Maßnahmen und kontinuierliche Kommunikation. Der AWO Bundesverband mahnt aber mehr Aufmerksamkeit für Barrieren an, so Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.

„Jeder Mensch ist in dieser Zeit auf laufende Informationen und Hinweise angewiesen. Diese klären auf und geben den Menschen damit Sicherheit im Alltag. Zudem beugen sie dem Entstehen von Angst und Panik vor. Deshalb macht die AWO darauf aufmerksam, dass bestehende Barrieren in der politischen und behördlichen Notfall-Kommunikationen kaum beachtet werden. Das verunsichert viele Menschen in Deutschland“, stellt Döcker fest. „Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die auf Leichte Sprache, einfache Sprache oder Gebärdensprache angewiesen sind, sind derzeit von allgemeinen, aber insbesondere tagesaktuellen Informationen und Handlungsempfehlungen abgeschnitten. Auch Menschen, deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend sind, sind angewiesen auf einfache und verständliche Informationen.“ Um dieser globalen Krise lokal effektiv präventiv zu begegnen, müssen alle Menschen mit ausreichenden und notwendigen Informationen versorgt werden. Wir dürfen niemanden vergessen“, mahnt Brigitte Döcker.

Die AWO fordert daher, dass ab sofort Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit in allen öffentlich-rechtlichen Kommunikationsformaten zu beachten ist.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.03.2020

Bund, Länder und Kommunen verstärken täglich ihre Maßnahmen, um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verlangsamen. Dennoch erkranken derzeit immer mehr Menschen. In dieser Situation erklärt Wolfgang Stadler, Bundesvorstandsvorsitzender der AWO:

„Die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor ungeahnte Herausforderungen. Es zeigt sich: nur eine solidarische Gesellschaft kann eine solche Krise meistern. Wir beobachten bisher einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele Menschen sind bemüht, zu helfen. Wir rufen dazu auf, vor allem diejenigen zu unterstützen, die in Quarantäne sind, und die Hilfen in der unmittelbaren Nachbarschaft zu stärken. Die Menschen sollten kleine Hilfe-Tandems bilden, statt vielen zu helfen, damit sie nicht im Ernstfall selbst unbeabsichtigt zur Verbreitung des Virus beitragen.“

Der Verband bestärkte außerdem die Aufrufe, soziale Kontakte möglichst zu reduzieren: „Es geht nicht darum, ob man selbst Angst vor einer Infektion hat oder nicht, sondern dass man mit Verhalten, das zur Ausbreitung des Virus beiträgt, auch die Verantwortung trägt für hunderte bis tausende Menschen, die schwer erkranken werden und ggf. nicht mehr ausreichend versorgt werden können. Infektionsschutz ist keine Frage von Angst, sondern von Solidarität!“

Stadler betonte, es brauche jetzt vor allem zweierlei: Solidarität und Besonnenheit, um diejenigen zu entlasten, die erkrankt oder in Berufen tätig seien, die nicht entbehrlich sind.

„In dieser schwierigen Zeit sind es Menschen in der Pflege, im Einzelhandel und der Kinderbetreuung, die unsere Gesellschaft zusammenhalten“, so Stadler, „Sie bringen sich selbst in Gefahr, um uns allen einen Dienst zu erweisen. Dafür sagen wir Danke. Am Ende der Pandemie müssen wir uns daran erinnern, wer als „systemrelevant“ gilt – und diese Berufe endlich angemessen honorieren.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.03.2020

Anlässlich des Tags der älteren Generation am 1. April fordert die BAGSO die Politik auf, bei der Bekämpfung der Folgen der Corona-Epidemie die Anstrengungen zum Schutz älterer Menschen zu Hause, in der ambulanten Pflege und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken. Die bekannt gewordenen Infektionsfälle mit vielen Todesfällen in Pflegeheimen zeigen, dass auch die Altenpflege nur unzureichend auf die Epidemie vorbereitet ist. Die derzeitige Ausnahmesituation stellt die Gesellschaft vor Fragen von hoher ethischer Relevanz. Dies betrifft den Umgang mit begrenzten Ressourcen wie Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten ebenso wie die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte in Pflegeheimen.

Überall wo Menschen pflegerisch versorgt werden, braucht es dringend und in ausreichendem Umfang Atemschutzmasken und Schutzkleidung. In der häuslichen Pflege geht es zudem um die Sicherstellung der Versorgung. Für osteuropäische Pflegekräfte müssen in bilateralen Gesprächen Lösungen gefunden werden, die ihnen Reisefreiheit garantieren. Pflegende Angehörige müssen schnell und unbürokratisch unterstützt werden.

Die BAGSO hält es für richtig und wichtig, dass die in Deutschland erst vor einer Woche in Kraft getretenen Regelungen zur Einschränkung physischer Kontakte bis auf Weiteres unverändert gelten. Ein besonderes Augenmerk muss aber auf die Situation allein lebender älterer Menschen sowie auf die Situation in Alten- und Pflegeheimen gelegt werden. Für allein lebende Menschen braucht es überall lokale „Anrufstationen“ und die Betroffenen müssen davon erfahren. Die Einschränkungen persönlicher Kontakte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen und mit ihren Angehörigen bergen selbst gesundheitliche Risiken und müssen so bald wie möglich durch mildere Maßnahmen wie besondere Hygienevorkehrungen ersetzt werden.

Stellungnahme „Menschen in der Pflege nicht allein lassen!“

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 31.03.2020

Die Präsidenten der Caritas und Diakonie haben heute gemeinsam die enormen Herausforderungen unterstrichen, vor denen die Träger der sozialen Infrastruktur in Deutschland angesichts der aktuellen Coronakrise jetzt stehen. Auf der einen Seite sollen soziale Kontakte so weit wie möglich reduziert werden, gleichzeitig sollen Caritas und Diakonie ihrem Auftrag und Selbstverständnis gemäß „nah bei den Nächsten“ sein. Das ähnelt der Quadratur des Kreises. Die Träger und Einrichtungen der Caritas und der Diakonie suchen auf allen Ebenen kreativ nach Lösungen, um die Arbeit aufrecht zu erhalten. In Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Jugendhilfe, in der Wohnungslosen- und in der Behindertenarbeit – überall sind Mitarbeitende bereit, täglich trotz der Infektionsgefahr ihre Arbeit zu tun. Gleichzeitig bringen die Refinanzierungsbedingungen in der sozialen Arbeit und im Gesundheits- und Pflegebereich nicht wenige Dienste jetzt schon an den Rand einer Insolvenz.

Caritas und Diakonie fordern deshalb gemeinsam, dass die Hilfsmaßnahmen, die die Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beschließt, die soziale Arbeit der gemeinnützigen Träger berücksichtigen, damit diese weiterhin hilfsbedürftigen Menschen versorgen und begleiten können – jetzt und auch nach der Krise.

Dienste brauchen ausreichende wirtschaftliche Sicherheit

„Um unsere Arbeit für die Menschen, die auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind, als Einrichtungen der sozialen Infrastruktur leisten zu können, und das auch über die aktuelle Krise hinaus, brauchen wir ein ausreichendes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit für unsere Dienste und Einrichtungen“, so Caritas- Präsident Peter Neher. „Dies ist aktuell und trotz vieler richtiger und wichtiger Schritte seitens der Politik noch nicht in ausreichendem Maße gegeben.“

Aktuell sind viele Augen besonders auf die Einrichtungen des Gesundheitswesens und der stationären Altenpflege gerichtet. Das Netz sozialer Dienste, das die Wohlfahrtspflege vorhält, geht aber weit darüber hinaus. Betroffen sind zum Beispiel in vielen Bundesländern Tagespflegeeinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, auch Beratungsstellen und Weiterbildungsakademien.

Ambulante Dienste – nicht nur in der Pflege – können aufgrund fehlender Schutzausrüstung ihre Leistungen nicht mehr erbringen; auch Reha-, Kur- und Erholungseinrichtungen müssen ihren Betrieb reduzieren oder gar einstellen. Die Liste ließe sich ergänzen.

Große Verantwortung der Wohlfahrtspflege

„Der sozialen Wohlfahrt in Deutschland droht wegen der Corona-Krise ein schwerer struktureller Schaden, den wir unbedingt vermeiden müssen. Die für das Funktionieren unseres Sozialsystems relevanten Einrichtungen von den Beratungsstellen bis zu den Kitas müssen deshalb mit unter den Rettungsschirm genommen werden. Dazu muss die Politik im Gespräch mit den Wohlfahrtsverbänden jetzt wirkungsvolle Instrumente entwickeln und diese schnell umsetzen“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Beide Präsidenten appellieren deshalb: „Mehr denn je brauchen jetzt viele Menschen unsere Hilfe. Die Wohlfahrtspflege ist sich dieser Verantwortung bewusst und erwartet das gleiche von der Politik, die bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen darauf achten muss, die Arbeitsfähigkeit des Sozialwesens zu erhalten. Wir wollen und werden in unseren Einrichtungen alles dafür tun, dass wir diese Herausforderung gemeinsam so meistern, dass auch die besonders Schutzbedürftigen keinen Schaden nehmen.“

Wichtig ist in dieser Zeit auch, die Notbetreuung der Kinder für all unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den sozialen Diensten unbürokratisch und unabhängig vom Beruf des Partners oder der Partnerin möglich zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.03.2020

Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt, die Diakonie Bayern und weitere kirchliche wie gewerkschaftliche Akteur*innen haben eine Online-Petition für eine 100-€-Soforthilfe für Arme wegen der Corona-Krise gestartet.

Die Petition ist hier zu finden: Petition 100 Euro

Die fachlichen Hintergründe dieser Petition werden im folgenden Podcast näher erläutert: https://www.diakonie-bayern.de/medien-publikationen-downloads/mika-der-podcast.html

Wir freuen uns über aktive Unterstützung, eine weite Verbreitung und viele Unterschriften!

Informationsangebote der Diakonie zur Corona-Krise finden Sie hier: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.04.2020

Wir alle befinden uns momentan im beruflichen und familiären Ausnahmezustand. Jede und jeder sieht sich konfrontiert mit den unterschiedlichsten Herausforderungen.

Ganz nach dem Motto „Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen“ sind innerhalb kürzester Zeit tolle Ideen und Projekte entstanden, von denen sich Fachkräfte und Familien inspirieren lassen können. Ab sofort sammeln wir Empfehlungen und kreative Fundstücke und stellen diese auf unserer Website zur Verfügung:

>>> https://www.eaf-bund.de/de/informationen/coronavirus_und_familienalltag

Wir rufen hiermit auf, die Sammlung zahlreich zu teilen. Besondere Fundstücke werden wir auch bei Facebook teilen und sind dankbar für jede Unterstützung (in Form von Teilen und/oder Likes).

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 24.03.2020

Angesichts der Corona-Pandemie fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband sofortige und umfassende Finanzhilfen für gemeinnützige Einrichtungen und Anbieter sozialer Dienstleistungen. Der Verband warnt davor, dass in relativ kurzer Zeit eine Welle von Insolvenzen den gemeinnützigen Sektor erfassen könnte, wenn nicht frühzeitig staatliche Hilfen gewährt werden.

Der Verband weist darauf hin, dass gemeinnützige Träger anders als kommerzielle Anbieter kaum Risikorücklagen bilden dürfen. „Alles, was hereinkommt, muss auch wieder für den guten Zweck ausgegeben werden. Auf möglicherweise längere Schließungen oder Ausfallzeiten können gemeinnützige Einrichtungen strukturell nicht vorbereitet sein. Kredite sind daher in vielen Fällen kein geeignetes Instrument zur Unterstützung, da sie letztlich zu einer Überschuldung und damit ebenfalls zum Konkurs der Einrichtungen führen können“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Betroffen sei das gesamte Spektrum sozialer Arbeit: Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die nicht mehr arbeiten dürfen, Kindergärten, die geschlossen bleiben, Beratungsstellen aller Art, Rehabilitationseinrichtungen wie etwa Kur- und Erholungseinrichtungen bis hin zu Jugendzentren, Altenclubs, Begegnungsstätten und sogar Pflegeeinrichtungen.

Der Paritätische fordert, dass grundsätzlich die öffentliche Finanzierung für die Einrichtungen und Dienste in den nächsten Wochen weiterlaufen muss, unabhängig von Ausfällen oder temporären Schließungen. „Wenn jetzt nicht gegengesteuert wird, wird gewachsene soziale Infrastruktur zerstört. Dann könnte in einem Monat vielleicht der Coronavirus weg sein, aber mit ihm gleich auch der Kindergarten oder die Behinderteneinrichtung“, warnt Schneider. Es gehe um die Aufrechterhaltung der sozialen Daseinsvorsorge. „Wir brauchen jetzt mutige und wirksame politische Entscheidungen im Bund und in den Ländern.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.03.2020

Kita- und Schulschließungen in der Coronakrise sind für Alleinerziehende existenzbedrohend. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert deshalb in einer Petition schnelle Maßnahmen von der Politik, von denen auch berufstätige Alleinerziehende profitieren.

„Keine Kinderbetreuung zu haben, ist für Alleinerziehende ein Notfall“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Auch die Großeltern fallen in der Regel aus, da sie zu den Risikogruppengehören. Anders als Paarfamilien können Alleinerziehende nicht zuzweit jonglieren, um fehlende Betreuung auszugleichen. Niemand weiß, wie lange diese Ausnahmesituation anhält – Urlaub zu nehmen ist deshalb keine Lösung. Dieser ist sowieso schon kürzer als die regulären Ferien der Kinder. So manche Alleinerziehende treibt nicht nur die Sorge um die Gesundheit um, sondern auch Existenzängste. Denn für unbezahlte Freistellungen fehlt vielen der Sparstrumpf.“

Alleinerziehende brauchen deshalb schnell Gewissheit darüber, wie sie ihre Betreuungsprobleme kurz- und mittelfristig in der gegenwärtigen Situation lösen können.

„Wir fordern, die Notfallbetreuungen für Alleinerziehende unabhängig von ihrem Beruf zu öffnen“, so Jaspers. „Arbeitgeber rufen wir dazu auf, Alleinerziehende bezahlt frei zu stellen, wenn es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt. Wir regen hierfür staatliche Hilfen für kleine Betriebe an verbunden mit der Verpflichtung, Eltern in Not durch bezahlte Freistellungen zu helfen.“

Die Petition des VAMV-Bundesverbandes kann unter diesem Link gezeichnet werden: https://weact.campact.de/petitions/berufstatigealleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 18.03.2020

SCHWERPUNKT III: Internationaler Tag gegen Rassismus

Anlässlich des Welttags gegen Rassismus am 21. März erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Das Institut begrüßt die Einsetzung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Die hochrangige Zusammensetzung des Gremiums unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin ist ein außerordentlich wichtiges Zeichen für die von Rassismus betroffenen Menschen in Deutschland.

Nach den rassistischen und antisemitischen Anschlägen in Halle und Hanau und nach der Aufdeckung rechtsextremer und rechtsterroristischer Gruppierungen und Netzwerke, in die auch Beamte aus Sicherheitsbehörden involviert sind, stellen Betroffene von Rassismus und Antisemitismus zu Recht mit hoher Dringlichkeit die Frage, ob sie in Deutschland ausreichend vor Gewalt, Übergriffen und Hetze geschützt werden.

Der Kabinettsausschuss sollte jetzt einen flächendeckenden Struktur- und Mentalitätswandel in Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie in der Justiz initiieren. Behörden sollten zur Transparenz und zur Reflektion der eigenen Praxis unter Einbeziehung der Perspektive betroffener Menschen verpflichtet werden.

Die Regierungen von Bund und Ländern sollten rasch Maßnahmen ergreifen, die die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, Bedrohungslagen durch rassistische und rechtsextreme Gewalt angemessen einzuschätzen. Rassistische, antisemitische und rechtsextreme Taten müssen konsequent ermittelt und verfolgt werden. Nur so können Menschen, die von Rassismus betroffen sind, das Vertrauen in Polizei und Justiz zurückgewinnen.

Zudem sollte ein Monitoring etabliert werden, das heißt, ein Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus und zur Prävention. Der Sachverstand wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Institutionen und Selbstorganisationen, insbesondere die Expertise der von Rassismus betroffenen Menschen, ist hierbei unabdingbar und sollte systematisch einbezogen werden.

Über die Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und zum Schutz der Betroffenen und die Forderungen der migrantischen Organisationen und Selbstorganisationen der von Rassismus betroffenen Menschen braucht es eine eingehende politische Debatte. Und es braucht die dauerhafte und wirkungsvolle Einbeziehung ihrer Vertretungen in Beratungs- und Entscheidungsgremien.

Der Ausgangspunkt aller politischen Maßnahmen gegen rassistische, antisemitische und rechtsextreme Gewalt muss Solidarität mit den betroffenen Menschen und ein klares Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft sein.“

Weitere Informationen

Stellungnahme (19. März 2020): Nach den Morden in Hanau. Menschenrechtliche Verpflichtungen zum Schutz vor und zur effektiven Strafverfolgung von rassistischer und rechtsextremer Gewalt umsetzen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 20.03.2020

Am heutigen Internationalen Tag gegen Rassismus mahnt die Arbeiterwohlfahrt, rechte Hetze und Gewalt deutlich zu ächten. Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt dazu:

„Auch wenn es sich surreal anfühlt: Der grauenhafte rechtsterroristische Anschlag in Hanau ist erst einen Monat her. Solidarität mit Betroffenen und klare Ächtung rechter Hetze sind immer noch zwingend nötig, um unsere vielfältige, offene Gesellschaft und alle Menschen in ihr zu schützen. Zwar können wir im Moment nicht alle zusammen im öffentlichen Raum ein Zeichen für Vielfalt und gegen Rassismus setzen – aber online ist das möglich!“

Zum Schutz der Bevölkerung hat der AWO Bundesverband alle geplanten Veranstaltungen von „AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt“ abgesagt. Er ruft stattdessen dazu auf, Solidarität zu zeigen, ohne die wichtige soziale Distanz zu unterschreiten: Online mit Fotos und Statements unterstützt er unter dem Motto #AwoGegenRassismus das ad-hoc-Bündnis #ZusammenGegenRassismus.

„Für die Menschen, denen Rassismus entgegenschlägt, ist ereine massive existenzielle Bedrohung und erweckt Angst und Schrecken. Dem muss unsere gesamte Gesellschaft entgegentreten. Rassistische Einstellungen, Gewalt und Hetze sind mit demokratischen Grundwerten wie Toleranz und Achtung der Menschenwürde unvereinbar, aber zunehmend Alltag. Das zeigte sich auf erschütternde Art in den rechtsterroristischen Anschlägen in Hanau und Halle. Es beginnt aber schon viel früher bei rassistischer Diskriminierung im täglichen Leben. Die Versuche der Hetzer am rechten Rand, Gewalt und Ausgrenzung gegen bestimmte Menschengruppen zu normalisieren, dürfen auf keinen Fall unwidersprochen bleiben – ob im Bundestag, in der Stammkneipe oder im Netz.“

Die Arbeiterwohlfahrt schult deshalb Mitarbeitende und Ehrenamtliche im Umgang mit Rechtspopulismus und -extremismus. So hat der Bundesverband unter Anderem eine Handreichung für die Soziale Arbeit erarbeitet und bietet Trainings an, bei deren Entwicklung durch die Ludwig-Maximilians-Universität München die AWO mitgewirkt hat.

AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt!

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 16. März bis 29. März 2020 gegen Rassismus. Diesjähriges Motto ist „Gesicht zeigen – Stimme erheben“.

Alle Informationen und Materialien zur Kampagne

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.03.2020

Weltweit werden Menschen diskriminiert wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Kultur oder Religion. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind noch immer ein drängendes Problem. Daran erinnert der 21. März als „Internationaler Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung“.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Nicht erst nach den rechtsterroristischen Anschlägen in Halle und Hanau und bei der derzeitigen unerträglichen humanitären Situation an den europäischen Außengrenzen muss unsere Botschaft sein: Keinen Millimeter dem Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit. Bei allen öffentlichen Debatten, ob im deutschen Bundestag oder den Landesparlamenten, bei jeglichen Veranstaltungen aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft dürfen wir keine Form von Verächtlichmachen oder Verunglimpfung der Demokratie und Menschlichkeit tolerieren. Wer Hass auf andere schürt, der muss auf Unverständnis aller anderen treffen in einem Land wie Deutschland, in dem ein Viertel der Menschen einen Migrationshintergrund haben. Auch im Internet darf es keine rechtsfreien Räume geben, wo Menschenrechte missachtet werden.

Die Diakonie setzt sich mit zahlreichen Projekten, engagierten Mitarbeitenden und Freiwilligen täglich für eine offene, vielfältige und solidarische Gesellschaft ein. Rassismus und Hass dürfen nicht unwidersprochen bleiben. Daher qualifizieren wir Mitarbeitende und freiwillig Engagierte, damit sie selbstbewusst gegen Rassismus und für eine Gesellschaft in Vielfalt eintreten können.“

Als Kompetenzstelle zum Umgang mit Rechtspopulismus und zur Förderung einer vielfältigen Gesellschaft bietet die Diakonie Deutschland Beratung und Qualifizierung für ihre Mitgliedstrukturen und erarbeitet didaktische Materialien. In den Projekten im Zentrum Engagement, Demokratie und Zivilgesellschaft wurden seit 2018 In-House-Seminaren rund 300 Leitungskräfte geschult, 35 Fachkräfte der sozialen Arbeit als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren qualifiziert sowie bei zahlreichen Vorträgen und Fachtagungen mehr als 2.000 Interessierte erreicht.

Mehr Informationen zu unserem Modellprojekt gegen Rechtspopulismus

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.03.2020

Am 21. März wird weltweit der Opfer rassistischer Gewalt gedacht und gegen jede Form rassistischer Diskriminierung protestiert und mobilisiert. 1966 wurde dieser Tag von den Vereinten Nationen als „Internationaler Tag gegen Rassismus“ ausgerufen.

Auch wenn die Herausforderungen durch Covid-19 gerade die Aufmerksamkeit beanspruchen: Am 21. März sollte dennoch an die gemeinsame Verantwortung Aller, die Menschenrechte zu schützen, erinnert werden. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Das gilt besonders in Zeiten von Krisen.

So werden zurzeit als „asiatisch“ gelesene Menschen ausgegrenzt, durften in einige Länder nicht einreisen, auch wenn sie nie in China gelebt haben. Studierende wurden nicht zu Prüfungen zugelassen. Rassismus wirkt auf allen gesellschaftlichen Ebenen und basiert auf einer Praxis der Ungleichheit. Rassismus zeigt sich in verletzenden Bemerkungen und damit in der Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, denen bestimmte Merkmale zugeschrieben werden. Diese Praxis der Ungleichheit ist die Grundlage der Zunahme rassistischer Sprache im öffentlichen Raum, derer sich nationalistische Populisten und Akteur*innen der neuen Rechten seit einigen Jahren völlig ungeniert und offen bedienen, und ebenso die Grundlage der Zunahme rassistischer Gewalttaten. Hanau kam nicht von ungefähr. Rassismus ist ein strukturelles Problem.

Rassistische Diskriminierungsmerkmale sind variabel und können sich auf Aussehen, Herkunft, Kultur, Religion oder andere soziale Kategorien beziehen. Die Absicht dahinter ist immer Ausgrenzung und diese Praxis der Ungleichheit betrifft die ganze Gesellschaft. Denn welches zufällige Merkmal zu Diskriminierung und Ausgrenzung führt ist jederzeit veränderbar. Und es kann jede*n treffen. Rassismus geht uns alle an.

Dieser Gedanke muss immer handlungsleitend sein, denn er kann in Krisenzeiten unter Druck geraten. Fangen wir an, unsere diverse Gesellschaft inklusiv für Alle zu denken und zu gestalten. Politik muss dafür die Rahmenbedingungen schaffen und zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.03.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

„Obwohl die Zahlen der Elterngeldempfänger steigen, gibt es immer noch Stellschrauben, an denen gedreht werden kann, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzubringen. Wir brauchen endlich ein Elterngeld, das es auch für Männer normal macht, längere Zeit aus dem Beruf auszusteigen, denn sie beziehen durchschnittlich nur 2,9 Monate Elterngeld”, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen zum Elterngeld. Werner weiter:

„Daher fordern wir jeweils zwölf Monate Elterngeld für beide Elternteile, die nicht auf den anderen Elternteil übertragbar sind. Für Alleinerziehende entsprechend 24 Monate. Darüber hinaus muss das Elterngeld für Familien mit geringen oder ohne Einkommen erhöht werden. Der Mindestbetrag wurde seit 2007 nicht mehr angehoben.”

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 19.03.2020

Ob die Bundesregierung plant, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der einen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorsieht, will die FDP-Fraktion wissen. Hintergrund ihrer Kleinen Anfrage (19/18069) ist, dass die Bundesregierung im August 2016 einen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses vorgelegt hat (18/10343), der aber keinen Auskunftsanspruch zu Gunsten eines Scheinvaters enthielt. Diesen Umstand hätten bereits die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf der Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2019 für äußerst unbefriedigend gehalten und eine entsprechende Änderung angemahnt. Die Abgeordneten fragen, warum der Gesetzentwurf nicht in den Bundestag eingebracht wurde, wie ein Auskunftsanspruch ausgestaltet werden soll, der das Persönlichkeitsrecht der Mutter wahrt, und inwieweit der Gesetzentwurf bei der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 472/14) als Grundlage dienen soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.343 vom 30.03.2020

Die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/17653). Unter anderem wird danach gefragt, welche fiskalischen Auswirkungen aufgrund der im Jahr 2019 geschaffenen Möglichkeit zur rückwirkenden gemeinsamen Veranlagung gleichgeschlechtlicher Ehepaare entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 316 vom 23.03.2020

ForscherInnen des DIW Berlin untersuchen Unterschiede in der Kita-Nutzung unter Dreijähriger und deren Gründe nach Bildungsgrad der Mutter und Migrationshintergrund beider Eltern – Kinder von Müttern ohne Abitur oder mit Migrationshintergrund beider Eltern gehen seltener zur Kita – Gute-KiTa-Gesetz will Teilhabe im Kita-Bereich verbessern – Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze hilft, aber auch zielgruppenspezifische Maßnahmen wie geringere Kosten und mehrsprachige ErzieherInnen sind wichtig

Seit einigen Jahren nimmt der Anteil von Kindern unter drei Jahren in Kitas beständig zu. Wird näher betrachtet, wer die Kita-Plätze in Anspruch nimmt, zeigen sich erhebliche Unterschiede: Kinder von Müttern ohne Abitur besuchen seltener eine Kita als diejenigen, die eine Mutter mit höherem Bildungsgrad haben. Das gleiche gilt für unter Dreijährige mit Migrationshintergrund beider Eltern. Sie werden seltener in einer Kindertagesstätte betreut als Kinder, von denen höchstens ein Elternteil einen Migrationshintergrund hat.

Kinder aus unterrepräsentierten Gruppen sollten mehr von früher Bildung in Kitas profitieren

Ein Ziel des im vergangenen Jahr von der Bundesregierung verabschiedeten Gute-KiTa-Gesetzes ist, die Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen in der Kindertagesbetreuung zu verbessern, um so die frühkindliche Bildung zu fördern. Ob diese Strategie aufgeht, kann unter anderem anhand der unterschiedlichen Kita-Nutzungsquoten von Kindern unter drei Jahren nach Bildung der Mutter und Migrationshintergrund der Eltern abgelesen werden.

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beleuchtet eben diese Unterschiede der Kita-Nutzung bei unter Dreijährigen (U3) und die Gründe dafür. Die DIW-ÖkonomInnen C. Katharina Spieß, Jonas Jessen und Sevrin Waights analysieren, wie insbesondere Kinder aus bislang unterrepräsentierten Gruppen mehr von früher Betreuung und Bildung in Kitas profitieren könnten. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Schaffung weiterer Kita-Plätze zwar Abhilfe schaffen würde, aber noch weitere zielgerichtete Maßnahmen notwendig sind. Die Untersuchung basiert auf der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) der Jahre 2012 bis 2016.

„Die Kita-Nutzung von Kindern im ersten Lebensjahr ist bei allen untersuchten Gruppen in etwa gleich gering“, sagt Studienautor Jessen. „Wenn ab dem zweiten Lebensjahr mehr Kinder in Kitas gehen, ändert sich dies fundamental: In den Kitas sind Kinder mit höher gebildeten Müttern über- und Kinder, deren Eltern beide einen Migrationshintergrund haben, unterrepräsentiert.“ So unterscheidet sich die Kita-Nutzungsquote nach dem Bildungsabschluss der Mutter über die Jahre um durchschnittlich 14 Prozentpunkte. 38 Prozent der Kinder von Müttern mit Abitur besuchen eine Kita, in der anderen Gruppe sind es lediglich 24 Prozent. Bei Kindern mit Migrationshintergrund beider Eltern und ihrer Vergleichsgruppe beträgt der Abstand im Mittel der Jahre zwölf Prozentpunkte.

Eine Ursache für die Nutzungsunterschiede ist, dass Mütter ohne Abitur seltener eine Kita-Betreuung wünschen als ihre Vergleichsgruppen. Bemerkenswert ist, dass sich Eltern mit Migrationshintergrund im gleichen Maß wie andere Eltern eine Betreuung in einer Kita wünschen. Eltern, die beide einen Migrationshintergrund haben und deren Kinder noch keine Kita nutzen, erhoffen sich einfachere Anmeldeformalitäten. Eine zu große Entfernung zur Einrichtung hält zudem einige von ihnen von einer Kita-Betreuung ab. Sie würden sich insbesondere auch mehrsprachige ErzieherInnen und mehr Rücksicht auf Kultur und Religion wünschen.

Wenn regional nicht ausreichend Kita-Plätze vorhanden sind, haben der Untersuchung zufolge oft Mütter mit einem niedrigeren Schulabschluss das Nachsehen: Konkurrieren sie mit Müttern mit Abitur um einen Kita-Platz, gehen sie eher leer aus. Bei Kindern mit Migrationshintergrund scheint der Aspekt des Wettbewerbs um Betreuungsplätze zwar auch eine Rolle zu spielen, aber hier sind zudem andere Faktoren sehr wichtig.

Allein die Schaffung weiterer Kita-Plätze reicht nicht aus

Insgesamt legt die Studie nahe, dass nach wie vor gerade Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien mit geringerer Wahrscheinlichkeit eine Kita nutzen als beispielsweise diejenigen aus einem bildungsstärkeren Umfeld. Hier setzen die Empfehlungen der StudienautorInnen an: So sollten nicht nur generell mehr Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden. Wichtig ist auch, mehr auf die Bedürfnisse der in Kitas unterrepräsentierten Gruppen einzugehen, um die Unterschiede in der Kita-Nutzung zu verringern.

„Ein weiterer Ausbau der Kita-Plätze für den U3-Bereich kann dabei helfen, Unterschiede zu verringern, aber es sind auch weitere zielgruppenspezifische Maßnahmen erforderlich“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Für Mütter ohne Abitur wären etwa Informationen über die Bedeutung der Kita-Betreuung denkbar. Auch bessere Betreuungszeiten, geringere Kosten für bestimmte Gruppen und eine leichtere Anmeldung könnten zu einer größeren Teilhabe ihrer Kinder führen. Darüber hinaus dürften mehrsprachige ErzieherInnen dafür sorgen, dass mehr Kinder mit einem Migrationshintergrund beider Eltern die Kindertagesbetreuung besuchen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 01.04.2020

Forscherinnen von DIW Berlin und Wirtschaftsuniversität Wien analysieren Befragungsdaten von Wiener Schülerinnen und Schülern – Befragte 12- bis 14-Jährige haben bereits ausgeprägte geschlechterstereotype Denkweisen in Bezug auf Technik, bei Mädchen gehen diese mit geringerem Interesse an Technik einher – Großes Potential, mehr Frauen für MINT-Berufe zu interessieren

Frauen sind in Berufen des MINT-Bereichs – also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien) zeigt, ist das Interesse an Technik und an einem Beruf in diesem Bereich schon unter 12- bis 14-jährigen Schülerinnen und Schülern äußerst unterschiedlich ausgeprägt. Und dies wiederum hat auch mit Geschlechterstereotypen zu tun. Wie die Analyse eines Berufsorientierungsworkshops zeigt, können geschlechterstereotype Denkweisen jedoch reduziert werden: Bereits nach einem halbtägigen Workshop, in dem die Schülerinnen und Schüler insbesondere mit weiblichen Rollenvorbildern, also im MINT-Bereich tätigen Frauen und Studentinnen, konfrontiert werden, zeigen sich entsprechende Effekte – und zwar noch mehrere Wochen nach der Befragung.

Die Studie basiert auf einer Befragung von rund 250 Schülerinnen und Schülern im Alter von 12 bis 14 Jahren an Wiener Schulen. Da die geschlechterspezifischen Unterschiede in Ausbildungswegen und Berufswünschen in Deutschland und Österreich eine ähnliche Größenordnung haben, können die Ergebnisse auf Deutschland übertragen werden. So ist beispielsweise speziell im MINT-Bereich der Frauenanteil unter den Studierenden mit rund einem Drittel in etwa vergleichbar.

Jungen interessieren sich deutlich häufiger für einen MINT-Beruf als Mädchen

In ihrer Untersuchung haben Julia Schmieder aus der Forschungsgruppe Gender Economics des DIW Berlin sowie Simone Häckl und Katharina Drescher von der WU Wien eine Reihe von Faktoren unter die Lupe genommen, die das Interesse an einem MINT-Beruf potentiell beeinflussen. Von den Befragten können sich 38 Prozent der Schüler sehr gut vorstellen, später einen technischen Beruf auszuüben. Unter den Schülerinnen sind es nur fünf Prozent. Eine Rolle spielt dabei, wie Jungen und Mädchen ihre eigenen MINT-Fähigkeiten einschätzen. Es zeigt sich, dass Schülerinnen diese vor allem in Relation zu anderen Fähigkeiten signifikant geringer einschätzen als Schüler. Ein über die Befragung hinausgehendes Experiment bestätigt, dass Mädchen ihre Leistung zudem tendenziell niedriger einschätzen, als sie in Wahrheit ist.

„Dass Mädchen ihre Leistungen unterschätzen, deutet auf ein geringeres Selbstvertrauen im Vergleich zu Jungen hin“, sagt Studienautorin Häckl. „Und das wiederum kann Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt mit erklären, wenn Frauen weniger Vertrauen in sich haben und deshalb beispielsweise den Wettbewerb mit Männern in gewissen Situationen meiden.“

Geschlechterstereotype Denkweisen sollten auch bei Eltern in Blick genommen werden

Geschlechterstereotype Denkweisen können dazu führen, dass Mädchen weniger mit MINT-Themen in Berührung kommen als Jungen. So zeigt sich beispielsweise, dass Schülerinnen in der Familie weitaus seltener mit technischen Themen konfrontiert werden als Jungen. Auf die Frage, ob ihre Eltern mit ihnen über Technik sprechen, antworteten 41 Prozent der Schüler und nur 21 Prozent der Schülerinnen, dass dies der Fall sei. Auch die Zustimmung zur Aussage „Jungen interessieren sich mehr für Technik als Mädchen“ von 52 Prozent unter Schülerinnen und 68 Prozent unter Schülern deutet auf Geschlechterstereotype hin. „Und diese vorhandenen geschlechterstereotypen Denkweisen gehen mit einem geringeren Interesse an Technik aufseiten der Mädchen einher“, erklärt Drescher.

Doch das Potential, stereotype Denkweisen zu ändern, scheint groß: Bereits ein halbtägiger von der Wirtschaftsagentur Wien veranstalteter Workshop, in dem Schülerinnen und Schüler mit insbesondere weiblichen Rollenvorbildern konfrontiert werden und an Erfindungen arbeiten, zeigt nachhaltige Effekte. Noch mehrere Wochen nach dem Workshop lag die Zustimmung zu geschlechterstereotypen Aussagen bei Jungen um 7,7 Prozent niedriger als vor dem Workshop. Bei Mädchen sank die Zustimmungsrate um immerhin 4,7 Prozent.

„Das Potential für Maßnahmen, die Mädchen für MINT-Berufe interessieren sollen, ist also groß“, so Schmieder. „Wenn man die Kürze des untersuchten Programms bedenkt, ist der Effekt umso bemerkenswerter – durch eine wiederholte Konfrontation der Schülerinnen und Schüler mit Rollenvorbildern könnte man also noch weitaus mehr bewirken. Dabei dürfen die Eltern jedoch nicht außen vorgelassen werden. Auch bei ihnen sollten geschlechterstereotype Denkweisen in den Blick genommen werden, damit sie diese gar nicht erst an ihre Kinder weitergeben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 25.03.2020

Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2019 Elterngeld erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 2,0% mehr Personen als im Jahr 2018. Während die Anzahl der Elterngeld beziehenden Frauen um 0,9% auf 1,41 Millionen zunahm, stieg die Zahl der Männer um 5,3% auf rund 456000.

32,5% der berechtigten Frauen und 13,3% der Männer wählen Elterngeld Plus

Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus immer stärker nachgefragt. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen). Insbesondere Frauen nutzen das Elterngeld Plus. Mit 32,5% entschied sich im Jahr 2019 fast jede dritte berechtigte Frau in Deutschland im Rahmen ihres Elterngeldbezuges für Elterngeld Plus (2017: 25,9%; 2018: 30,1%), bei den Männern waren es 13,3% (2017: 11,2%; 2018: 12,6%). Die Spanne reichte bei den Frauen von 22,1% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 43,8% in Thüringen. Unter den Männern wurde das Elterngeld Plus besonders häufig in Berlin in Anspruch genommen (23,0%).

Geplante Bezugsdauer bei Frauen wesentlich länger als bei Männern

Die geplante Bezugsdauer bei Frauen, die ausschließlich Basiselterngeld beantragten, betrug durchschnittlich 11,7 Monate, bei geplantem Bezug von Elterngeld Plus betrug sie 19,9 Monate. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 2,9 Monaten bei ausschließlichem Basiselterngeld beziehungsweise mit durchschnittlich 8,6 Monaten bei Bezug von Elterngeld Plus vergleichsweise kurz.

Diese und weitere Ergebnisse für das Jahr 2019 sowie für das 4. Quartal 2019 sind abrufbar im Bereich „Eltern- und Kindergeld„.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist auch in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. Hier stehen auch Daten zu beendeten Leistungsbezügen für im 3.Quartal 2017 geborene Kinder (Tabellen 22922-0002 ff.) inklusive der neuesten ermittelten Väterbeteiligungen auf Länderebene bereit (Tabelle 22922-0012).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 19.03.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Equal Pay Days erklärt der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler:

„Man könnte vielleicht denken, dass unsere Gesellschaft im Angesicht der Pandemie schwerwiegendere Probleme hat als die Ungleichbezahlung von Männern und Frauen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Lohnlücke entsteht auch dadurch, dass Frauen in Berufen arbeiten, die weniger hohe Gehälter mit sich bringen. In der Pflege, den Kindergärten, den Supermärkten, den Schulen – überall dort sind Frauen in der Überzahl. Wie kann es sein, dass ihr Beitrag systemrelevant ist, aber ihr Lohn zum Teil nicht einmal zum Leben reicht? Jetzt zeigt sich: Die – überwiegend- Männer in den Werkshallen bekommen Kurzarbeitergeld, die – vor allem – Frauen in den Pflegeheimen müssen ihren Job machen, trotz Angst vor Ansteckung. Denn ohne sie würde es nicht gehen.

Frauen machen Berufe, auf die wir nicht verzichten können. Jetzt in der Krise zeigt sich, wie sehr wir ihren Beitrag brauchen. Wir sollten ihnen jetzt mit Stolz und Respekt angesichts ihres Einsatzes begegnen. Der Wert ihrer Arbeit für die Gesellschaft und unseren Zusammenhalt muss sich endlich auch in der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen wiederspiegeln!

„Frauen“-Berufe müssen besser bezahlt und insgesamt aufgewertet werden. Wir brauchen existenzsichernde Mindestlöhne und eine Verbesserung des Familienlastenausgleichs im Steuer-, Sozial- und Familienrecht: u. a. durch Einführung einer neuen bedarfsdeckenden einheitlichen Geldleistung für alle Kinder. Das Ehegattensplitting sollte durch eine Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag ersetzt werden und eine stärkere Berücksichtigung von Betreuungs- und Pflegezeiten bei der Bemessung der Rente erfolgen.“

Zum Hintergrund:

Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn, markiert der Equal Pay Day den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar eines Jahres für ihre Arbeit bezahlt werden. Dieser symbolisch markierte geschlechtsspezifische Entgeltunterschied beträgt laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 20 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt aufzeigt, sind rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt. Die Lohnlücke ist vielfach darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten Frauen häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen im Durchschnitt pro Stunde weniger. Ein weiter wesentlicher Grund für die fortbestehenden Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Arbeit in Familie und Haushalt – etwa für Kinderbetreuung und Pflege. Durch den deutlich geringeren Verdienst im Lebensverlauf sind Frauen in der Folge auch häufiger von Altersarmut bedroht oder betroffen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.03.2020

Familien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das umlagefinanzierte Rentensystem. Eltern müssen deshalb bei den Beiträgen zur Rentenversicherung deutlich entlastet werden.

Das fordern vier Verbände in einem gemeinsamen rentenpolitischen Positionspapier anlässlich des Abschlussberichts der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ am Freitag (27.3.).

Darin will die Kommission ihre Strategie zur nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme vorstellen. Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU), der Verband von Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV), der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) legen dazu in ihrer veröffentlichten Positionierung einen sozial ausgewogenen und zukunftsweisenden Vorschlag für eine familien- und generationengerechte Rente vor.

„Der richtige Weg, Gerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen, ist eine Reduzierung der Rentenbeiträge für Familien in Abhängigkeit von der Kinderzahl“, stellt der BKU-Vorsitzende Ulrich Hemel klar. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann sagt in Berlin: „Zur Anerkennung der Leistungen von Familien braucht es eine unmittelbare Beitragsentlastung in der Zeit, in der Familien am stärksten belastet sind.“ Dies dürfe nicht zu einer Minderung der Rentenansprüche führen.

„Das derzeitige Rentensystem stellt überwiegend auf die monetären Beiträge der aktuell Erwerbstätigen ab. Dabei wird der generative Beitrag von Familien durch die Geburt, Erziehung und Ausbildung von Kindern nahezu völlig außer Acht gelassen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. Josef Ridders, Vorsitzender des Verbandes von Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, stellt heraus: „Die Leistungen von Familien werden in der Rentenversicherung nicht gerecht bewertet. Die sich daraus ergebende Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden.“

Ohne die Generationengerechtigkeit lasse sich kein Fundament für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag schaffen, wie ihn die Rentenkommission zum Auftrag habe, betonen die Verbände in ihrem Positionspapier. Wer viele Kinder erziehe und daher weniger Erwerbsarbeit leisten könne, erhalte regelmäßig nur eine niedrige Rente. Bei denen, die keine Kinder erziehen und in der Folge viel Erwerbsarbeit leisten können, sei das Verhältnis meist umgekehrt: Nur wer viel Erwerbsarbeit leiste, bekomme heute auch eine angemessene Rente. Familienarbeit bleibe bei dieser Rechnung unberücksichtigt. Das müsse sich ändern.

Durch die Berücksichtigung des generativen Beitrags bei den Rentenversicherungsbeiträgen müssen systemimmanente Fehlanreize in der Rentenversicherung abgebaut werden, fordern die Verbände. So lasse sich Transparenz über die Funktionsweise des Generationenvertrags herstellen und mehr Gerechtigkeit für Familien und zwischen den Generationen schaffen.

Weiterführende Informationen

Die gesamte Verbändepositionierung findet sich hier zum Download (PDF)

Die Rentenposition des Deutschen Familienverbandes findet sich hier zum Download (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.03.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF stimmt mit dem Verbändebündnis darin überein, dass Familien neben monetären Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch einen generativen Beitrag leisten, indem sie Kinder und damit künftige Beitragszahlende großziehen. Diesem über eine beitragsseitige Entlastung zu begegnen, halten wir jedoch für den grundsätzlich falschen Weg, denn er lässt die soziale Gerechtigkeit außen vor: Von geringeren Beiträgen können nur diejenigen entlastet werden, die eine sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit haben und darüber hinaus wird umso mehr entlastet, je höher die Beiträge und damit auch die Einkommen insgesamt sind.

Gemeinsam mit dem AWO Bundesverband haben wir 2019 die gemeinsame Erklärung „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kindererziehung!“ veröffentlicht. Darin fordern wir u.a. die Weiterentwicklung der erziehungsbezogenen Zuschläge bei der Rente, d.h. eine Förderung auf der Seite der Leistungen und nicht der Beiträge. Ebenfalls weisen wir darauf hin, darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht aufmerksam gemacht, dass eine Entlastung ebenso außerhalb des Systems der Rentenversicherung stattfinden kann. Dieses gilt es, sozial und geschlechtergerecht auszugestalten: Zum einen durch die Förderung partnerschaftlicher Vereinbarkeit bspw. in Form von Familienarbeitszeit-Modellen, dem Ausbau des Elterngeldes, der Anschaffung des Ehegattensplittings sowie dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung und zum anderen durch die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Die gemeinsame Erklärung von AWO und ZFF finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/infocenter/publikationen/positionspapiere/

Das Elterngeld ist eine sehr beliebte Leistung. Immer mehr Väter nehmen es auch in Anspruch, das Statistische Bundesamt verzeichnet im vergangenen Jahr bei ihnen einen Anstieg von 5,3 %. Aktuell liegt ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums mit einigen wichtigen Ansätzen zur Flexibilisierung und Neustrukturierung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus vor, der jedoch die Bedürfnisse vieler Familien unzureichend berücksichtigt.

„Ziel einer modernen Regelung zu Elterngeld und Elternzeit muss es sein, die gleichberechtigte Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Partnern zu fördern und Familien in der Phase mit kleinen Kindern mehr Zeit zu geben.“, so Dr. Martin Bujard, der Präsident der eaf.

In diesem Sinne sollten die Partnermonate auf sechs Monate ausgeweitet werden, wobei nur drei davon von beiden Elternteilen parallel genommen werden können. Eine solche Regelung würde häufiger als bisher dazu führen, dass auch Väter über einen längeren Zeitraum hauptverantwortlich für die alltägliche Sorgearbeit sind und gleichzeitig den Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern. Vermutlich würde das auch langfristig zu einer besser ausbalancierten Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern führen.

„Es bedarf weiterhin eines umfassenden zeitpolitischen Angebots zwischen der durch das Elterngeld finanzierten Elternzeit und dem sechsten Geburtstag bzw. der Einschulung des (jüngsten) Kindes. Denn viele Eltern befinden sich in dieser Familienphase in der ‚Rushhour des Lebens‘, einer zeitlichen Überlastung. Diese Rushhour soll entzerrt werden. Denkbar wäre die Einführung einer Dynamischen Familienarbeitszeit, mit der das Angebot einer qualifizierten vollzeitnahen Teilzeitarbeit für Väter und Mütter geschaffen wird. Hierfür bedarf es einer umfassenden Gesetzesreform auch über das BEEG hinaus, die konzeptionell die neusten Erkenntnisse aus der Familienforschung berücksichtigen muss“, so Dr. Martin Bujard, der Präsident der eaf.

eaf Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Quelle: Pressemitteilungevangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 19.03.2020

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände kritisiert die Empfehlungen der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ als nicht zukunftsweisend

Die im Rentenbündnis zusammengeschlossenen katholischen Verbände teilen die Enttäuschung darüber, dass es der Rentenkommission der Bundesregierung nicht gelungen ist, sich auf zukunftsweisendeEmpfehlungen zu verständigen. Die Ergebnisse hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am vergangenen Freitag nach fast zweijährigen Beratungen überreicht bekommen.

Im Wesentlichen hat die Rentenkommission gemäß ihrem Auftrag Empfehlungen für die Entwicklung von Beitragssätzen und dem Rentenniveau gemacht. Diese bieten jedoch keine zukunftsfähige Lösung für die anstehenden Probleme der Rentenversicherung. Gerade für von Altersarmut bedrohte Rentnerinnen und Rentner ist das Auskommen im Alter nicht gesichert und das Vertrauen in ein gerechtes Rentensystem wird so nicht wiederhergestellt.

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände hat sich während der Beratungsphase der Rentenkommission immer wieder geäußert und ihr Modell einer Sockelrente in der Diskussion vorgeschlagen. Dienun vorliegenden Ergebnisse machen aber deutlich, dass die Rentenkommission weitreichende Ansätze zur Weiterentwicklung des deutschen Rentensystems nicht aufgegriffen hat. Mit ihren weitestgehend nur vagen Handlungsempfehlungen verweigert die Rentenkommission die Verantwortung vor ihrem ursprünglichen Auftrag, ein zukunftsweisendes und sozial ausgewogenes Rentenkonzept vorzulegen. Stattdessen wird einmal mehr die große Zukunftsfrage Rente in unserer Gesellschaft auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Politik ist aber eindringlich zum Handeln aufgefordert – jetzt!

Auch mit Blick auf das Hauptziel des Rentenmodells der katholischen Verbände – der Bekämpfung von Altersarmut – hat die Kommission keine weiterreichenden Vorschläge entwickelt. Sie ruht sich stattdessen auf den aktuellen Plänen zur Einführung einer Grundrente aus, die nur zum Teil dazu beitragen werden, Altersarmut zu vermeiden. Auch die rentenpolitische Stellung von Familien ist die Rentenkommission nicht angegangen: Hier mahnt das Bündnis insbesondere eine bessere Anerkennung von Kindererziehung und Pflege in der Rentenversicherung an.

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände setzt sich für eine solidarische, existenzsichernde Sockelrente für alle Einwohnerinnen und Einwohner ohne Prüfung ein. Nur im Rentenmodell der katholischen Verbände ist eine eigenständige leistungsgerechte Alterssicherung mit einer solidarischen Existenzsicherung für alle systematisch miteinander verbunden. Zusätzlich zur Sockelrente erhalten auch weiterhin alle Versicherten Rentenansprüche – entsprechend ihrer im Lebensverlauf erworbenen Anwartschaften. Weitere Anwartschaften aus privater und betrieblicher Altersvorsorge bleiben zudem bestehen:

www.buendnis-sockelrente.de

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverband,Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands,Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.,Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) undKolpingwerk Deutschlandvom 01.04.2020

AKTUELLES

Trotz der angespannten Situation aufgrund der Corona-Pandemie freuen wir uns, Ihnen heute eine neue Veröffentlichung aus der Schwerpunktreihe „KiTa-Leitung“ der Bertelsmann Stiftung vorstellen zu dürfen.

Leitungskräfte in Kindertageseinrichtungen haben eine Schlüsselfunktion im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). Empirisch fundierte Kenntnisse über diese Berufsgruppe existierten lange Zeit jedoch kaum. In der Schwerpunktreihe „Kita-Leitung“ der Bertelsmann Stiftung wurde dieser Forschungslücke mit vier Studien begegnet.

Das Forschungsprojekt „Kontextbedingungen des Leitungshandelns in KiTas. Gegenwärtige und antizipierte Wirklichkeiten“, durchgeführt von Susanne M. Nagel-Prinz, Peter Paulus, Anne Münchow und Günther Gediga, stellt die vierte Veröffentlichung in der Schwerpunktreihe „KiTa-Leitung“ dar. Die Studie wurde in einem Mixed-Methods-Design angelegt und hat zum Ziel, die Kontextbedingungen des Leitungshandelns aus einer systemischen Perspektive darzustellen. An der quantitativen Studienphase beteiligten sich mehr als 1.500 KiTa-Leiter*innen.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das Leitungshandeln in einem komplexen, sich wechselseitig beeinflussenden Gesamtgefüge eingebettet ist und durch das Handeln verschiedener Akteursgruppen sowohl positiv als auch negativ beeinflusst wird. Die Autor*innen arbeiten sowohl die gegenwärtig förderlichen und hemmenden Bedingungen sowie die für die Zukunft förderlich beschriebenen Einflüsse auf das Leitungshandeln anschaulich heraus. Deutlich wird, dass es ein dialogisch ausgehandeltes Ineinander-Übergreifen der Handlungen verschiedener Akteursgruppen bedarf, um die Leitungspraxis dauerhaft zu stärken.

Hier können Sie die Studie downloaden und kostenfrei bestellen. Allerdings sind aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie Auslieferungen unserer Publikationen leider nicht möglich. Gerne nehmen wir jedoch Ihre Bestellung entgegen und versenden diese sobald als möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Weitere Informationen zu unserer Schwerpunktreihe „KiTa-Leitung“ erhalten Sie unter www.bertelsman-stiftung.de/lfb.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 04/2020

SCHWERPUNKT I: Equal Care Day

Anlässlich des Equal Care Day am 29.02.2020 bekräftigt das ZFF, dass eine zeitgemäße Familienpolitik die geschlechtergerechte Aufteilung von Sorgearbeit ins Zentrum rücken muss.

Der Equal Care Day macht im Schaltjahr 2020 auf die ungleiche Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern aufmerksam. Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privat erbrachten Sorgearbeit, während Männer mehrheitlich einer ununterbrochenen, oftmals überlangen Vollzeiterwerbstätigkeit nachgehen. Konkret übernehmen Frauen täglich 52 Prozent mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer: Mit der Erziehung von Kindern, mit der Pflege von Angehörigen, mit Ehrenämtern und der Hausarbeit (2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung 2017).

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Die meisten jungen Familien wünschen sich eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilen, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter sogar ihre Arbeitszeit. Für das ZFF liegt es in öffentlicher Verantwortung für gute Rahmenbedingungen zu sorgen, die Männern wie Frauen einen gleichberechtigten Zugang zu beiden Lebensbereichen verschaffen. Dafür müssen Phasen der Sorgearbeit finanziell und sozialversicherungsrechtlich abgesichert werden. Zudem muss dafür gesorgt werden, dass sich im Leben aller Geschlechter Phasen von Erwerbsarbeit mit Phasen von Sorgearbeit abwechseln können, ohne dass daraus längerfristige und nicht mehr kompensierbare Nachteile resultieren. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Das ZFF- Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.02.2020

Zum Equal Care Day am 29. Februar erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Pflegepolitik:

Der Equal Care Day ist ein wichtiger Aktionstag, der auf die für unsere Gesellschaft so wichtige Sorgearbeit aufmerksam machen soll. Einkaufen für die Nachbarin, Hausaufgaben machen mit den Kindern, da sein für den pflegebedürftigen Vater: Das ist Arbeit, die überwiegend Frauen scheinbar nebenher erledigen. Die unbezahlte Arbeitszeit von Frauen ist noch immer fast doppelt so hoch wie die von Männern und damit extrem unfair verteilt.

Gleichzeitig erfährt diese Arbeit nur wenig Wertschätzung, obwohl unsere gesamte Gesellschaft und auch die Wirtschaft ohne sie nicht funktionieren könnten. Das hohe private Engagement in den Familien und die fachlichen Fähigkeiten in den sozialen Berufen sind das Rückgrat dieser Gesellschaft.

Die berufliche Sorgearbeit ist höchst anspruchsvoll und verdient deutlich mehr Anerkennung. Zudem dürfen wir aber die Arbeit nicht vergessen, die zumeist Frauen in ihrer Familie oder Nachbarschaft in die Pflege von Angehörigen stecken. Darum unterstützen wir die Macherinnen und Macher des Equal Care Days und setzen uns gemeinsam für Gleichberechtigung und eine faire Verteilung der Sorgearbeit ein.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.02.2020

„Arbeit und Zeit gerecht zu verteilen ist eine der dringlichsten Aufgaben der Politik. Ob die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen, das Organisieren der Familie und die damit einhergehende Verantwortung: Diese notwendigen Daueraufgaben werden immer noch überwiegend Frauen zugeschrieben, gesellschaftlich unzureichend bewertet und ungleich verteilt. Folge ist, dass Frauen im Erwerbsleben zurückstecken und schlechtere Einkommen, Aufstiegschancen und Rentenaussichten haben“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Equal Care Day am 29. Februar. Achelwilm weiter:

„Laut dem Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2017) bringen Frauen für Sorgearbeit in Familien um die Hälfte mehr Zeit auf als Männer. Hier braucht es einen Kultur- und Politikwandel, der bei der Gleichstellung von Männern und Frauen auch die gleiche Verteilung von Verantwortung und Zeit im Privatleben mitdenkt. Es ist nicht akzeptabel, dass Frauen und Familien finanziell nach wie vor stark von männlichen Haupteinkommen oder steuerlichen Fehlanreizen wie dem Ehegattensplitting abhängig sein sollen. Es ist eine Aufgabe gesellschaftlicher Emanzipation und überfälliger Lohngerechtigkeit, dass Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten, auf der Einkommensskala mit z.B. technischen Fachberufen gleichgestellt werden. Der Equal Care Day stellt diese Fragen zu Recht in den Vordergrund, es ist an der Bundesregierung, entsprechend tätig zu werden.“

Pia Zimmermann, pflegepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, fährt fort: „Dingen, die von Frauen umsonst und selbstverständlich erwartet werden, wird gesellschaftlich viel zu wenig Wert zugeschrieben. Das erleben unter anderem Pflegefachkräfte jeden Monat beim Blick auf ihren Lohnzettel. Auch die schlechten Arbeitsbedingungen finden bei Weitem noch nicht die notwendige Aufmerksamkeit. Der Aufschrei über den Pflegenotstand ist zwar groß, die Bundesregierung setzt dem aber nichts Wirksames entgegen. Sonntagsreden helfen niemandem weiter. Der Mangel an Pflegefachkräften ist auch eine Folge der Abwertung der Berufe, die hauptsächlich von Frauen ausgeübt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.02.2020

80 Prozent der Care-Arbeit wird von Frauen geleistet. Das wird wenig anerkannt. Der Equal Care Day am 29. Februar macht auf die unfaire Verteilung und mangelnde Wertschätzung von Care-Arbeit aufmerksam.

Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Care-Arbeit, die Sorge für andere Menschen, ist der Motor unserer Gesellschaft.

Betrieben und geölt wird dieser Motor wesentlich von Frauen. Und zwar nicht nur im Beruf, zum Beispiel als Erzieherin oder Pflegekraft, sondern auch privat.

Frauen wenden pro Tag durchschnittlich über 50 Prozent mehr Zeit für unbezahlte Sorgearbeit auf als Männer: Kindererziehung, Hausarbeit oder die Pflege von Angehörigen sind nach wie vor überwiegend Frauensache – ein zusätzlicher Job, der nicht entlohnt und wenig anerkannt wird. Das muss sich dringend ändern! Care- Arbeit darf keine reine Frauensache bleiben. Und: Frauen, die privat viel Care- Arbeit leisten und dafür ihren Job reduzieren, gefährden ihre eigene soziale Absicherung. Wer sich um die Erziehung und Pflege seiner Kinder, Eltern und Angehörigen kümmert, darf dadurch nicht in prekäre Lebensverhältnisse oder Altersarmut abrutschen. Deshalb müssen diese Sorge- und Pflegezeiten bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigt werden. Die kleinen Schritte der Verbesserung in den letzten Jahren reichen bei weitem nicht aus.

Außerdem schlagen wir als Diakonie vor, dass Menschen, die beruflich kürzertreten um ihre Angehörigen zu pflegen, sozialversicherungspflichtig angestellt werden können. So würde aus der unbezahlten eine bezahlte Care Arbeit. Denn gerade diese Care Arbeit darf nicht unsichtbar bleiben, und schon gar nicht selbstverständlich.“

Zum Hintergrund:

Der Equal Care Day ist eine Initiative, die Menschen, Organisationen und Institutionen international dazu aufruft, einen Aktionstag zu organisieren um auf die mangelnde Wertschätzung und unfaire Verteilung von Care-Arbeit aufmerksam zu machen. Er wurde 2016 ins Leben gerufen und findet am 29. Februar 2020 das nächste Mal statt. Mehr Information unter www.equalcareday.de

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/diakonie-texte/062019-konzept-fuer-eine-grundlegende-pflegereform

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.02.2020

SCHWERPUNKT II: Internationaler Frauentag

Auch 100 Jahre nach dem ersten Internationalen Frauentag haben Frauen und Männer in zentralen Bereichen der Gesellschaft noch immer nicht die gleichen Chancen. Die Erfahrung lehrt: Von alleine ändert sich daran nichts. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten machen daher weiter Druck und fordern eine Nachschärfung der Frauenquote sowie mehr Macht für Frauen im Deutschen Bundestag.

„Heute vor fünf Jahren hat der Deutsche Bundestag die Frauenquote für Wirtschaft und Verwaltung beschlossen. Seitdem hat sich einiges bewegt. Allerdings nur dort, wo das Gesetz klare Vorgaben macht.

Deshalb unterstützen wir unsere Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht in ihrer Forderung, die Quote auf weitere Unternehmen auszuweiten. Des Weiteren sollen große Unternehmen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn dieser aus mindestens vier Personen besteht. Denn Frauen müssen endlich überall dort mehr Mitsprache haben, wo es um die Gestaltung von Arbeitsbedingungen und um Löhne geht. Damit wollen wir den Kulturwandel in den Unternehmen weiter vorantreiben, damit alle Frauen – nicht nur in den Spitzenpositionen – profitieren.

Das gleiche gilt für die Politik. Obwohl Frauen in der Bevölkerung in der Mehrheit sind, sind sie im Deutschen Bundestag deutlich unterrepräsentiert. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass Frauen das bekommen, was ihnen zusteht: die Hälfte der politischen Macht. Deshalb wollen wir, dass künftig nur noch solche Parteien zur Wahl zugelassen werden, deren Landeslisten paritätisch abwechselnd mit einem Mann und einer Frau oder umgekehrt besetzt sind.

Wenn es um die Verteilung von Zeit, Macht und Geld in der Gesellschaft geht, müssen mehr Frauen in Wirtschaft und Politik mitentscheiden können. Damit Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern endlich selbstverständlich wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.03.2020

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Antifeminismus ist ein zunehmendes Problem in unserer Gesellschaft. Das gesellschaftliche Klima wird merklich rauer. Eine breite rechtsextreme Bewegung propagiert neben einem rassistischen ein zutiefst antifeministisches Weltbild. Rechte Hetzer haben eine rückwärtsgewandte, stereotype Rollenvorstellung und wollen Frauen das Recht verwehren, über ihr eigenes Leben und ihren eigenen Körper zu entscheiden. Queere Personen diffamieren sie als krank oder sprechen ihnen das Existenzrecht gänzlich ab. Feministinnen bezeichnen sie häufig als Ursprung allen Übels. Ihr Weltbild speist sich aus brandgefährlichen rechten Ideologien und Verschwörungstheorien. Rassismus und Antifeminismus bilden eine Einheit und sind der Nährboden für Hass und Gewalt. Dem treten wir entschlossen entgegen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.03.2020

„Am 8. März gehen Frauen weltweit auf die Straße, um für ihre Rechte, für Gleichstellung und für ein Leben frei von Gewalt zu demonstrieren. All das ist für Frauen immer noch nicht selbstverständlich. Im Gegenteil: Wir erleben zwar kleine gleichstellungspolitische Schritte, die dem zunehmenden, mitunter tödlichen Frauenhass aber nicht genug entgegensetzen“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Internationalen Frauentag am 8. März. Möhring weiter:

„Gewalt an Frauen muss auf allen Ebenen konsequent bekämpft werden. Die Fraktion DIE LINKE hat in dieser Woche den Antrag ,Für eine friedliche, feministische Außenpolitik‘ beschlossen. Uns geht es nicht um eine Besetzung von militärischen Spitzenpositionen mit Frauen oder quotierten Bundeswehreinheiten. Militärische Interventionen schützen keine Frauenrechte. Deutsche Panzer sichern keine Frauenrechte. Waffengewalt schafft Situationen, in denen Frauen und Mädchen systematisch sexualisierter Gewalt ausgesetzt sind. Deshalb fordern wir den Stopp deutscher Waffenexporte und die Verankerung von sexualisierter Gewalt als legitimen Fluchtgrund im Asylgesetz. Und angesichts der humanitären Katastrophe an der europäischen Außengrenze ist das Gebot der Stunde: Die EU muss die Grenze öffnen und die schutzsuchenden Menschen aufnehmen.“

Doris Achelwilm, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Gleichstellungs- und Queerpolitik, fährt fort:

„Wir kämpfen am Internationalen Frauentag auch für ein gerechteres Wirtschaftssystem. Profite werden auf Kosten von Frauen und Mädchen gemacht. Sie leisten weltweit täglich 12,5 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit: bei der Kindererziehung, im Haushalt und bei der Pflege von Angehörigen. Diese gesellschaftlich notwendigen Aufgaben werden im patriarchalen Kapitalismus als billig oder selbstverständlich vorausgesetzt. Oxfam hat errechnet: Ihr Geldwert entspricht einer Summe von 11 Billionen US-Dollar im Jahr – und das, wenn für diese Arbeit gerade einmal landesübliche Mindestlöhne gezahlt würden.

Auch bei uns sind Erwerbs- und Sorgearbeit ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt. Laut Zweitem Gleichstellungsbericht von 2017 bringen Frauen für Sorgearbeit in Familien um die Hälfte mehr Zeit auf als Männer und stecken entsprechend beruflich zurück. Die Folge sind schlechtere Einkommen, Aufstiegschancen und Renten. Gleichzeitig werden Sorgeberufe wie die Pflege, schlechter bezahlt als z.B. technische Fachberufe. Deshalb fordern wir, Arbeit und Zeit geschlechtergerecht zu verteilen. Berufe der Sozialen Arbeit, Gesundheit, Erziehung und haushaltsnahe Dienstleistungen müssen endlich gesellschaftlich und finanziell aufgewertet werden. Am Internationalen Frauentag und an allen anderen Tagen im Jahr.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.03.2020

Engagierte Frauen fördern – Frauen, die Hilfe brauchen, unterstützen

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. Hierzu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Nadine Schön, und der frauenpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Wenn wir gemeinsam eine gute Zukunft gestalten wollen, brauchen wir mehr Frauen in der Politik, in Führungspositionen in der Arbeitswelt und beim digitalen Wandel. Ein demokratisches Gemeinwesen kann sich nicht damit zufriedengeben, dass die eine Hälfte der Bevölkerung nicht angemessen in den Parlamenten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene repräsentiert ist. Hier müssen sich alle Parteien, bei denen die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Mandaten nicht verwirklicht ist, auf den Weg machen.

Führen in der Arbeitswelt muss weiblicher werden! Es ist nicht zu akzeptieren, dass es etliche Unternehmen gibt, die beharrlich weiter ihre Zielvorgaben für Frauen in Leitungsfunktionen mit ‚Null‘ angeben und nicht einmal versuchen, dies zu begründen. Dabei wollen wir aber nicht nur mit dem Finger auf die Unternehmen zeigen. Auch in der Bundesverwaltung gilt es das Ziel zu realisieren, bis 2025 Frauen und Männer gleichberechtigt an Führungspositionen zu beteiligen.

Außerdem: Wir brauchen mehr Frauen in der digitalen Welt und als Gründerinnen von Startups. Das muss auch beim neuen Zukunftsfonds mitgedacht und angegangen werden.“

Marcus Weinberg: „Frauen müssen uneingeschränkt und überall Schutz vor Gewalt, Ausbeutung oder Verfolgung genießen. Der Staat hat diesen Schutz ohne Wenn und Aber und mit der vollen Härte der gesetzlichen Möglichkeiten zu gewährleisten. Es gibt weder Freiräume noch besondere Umstände, die Gewalttaten gegenüber Frauen rechtfertigen. Täter müssen unter Ausschöpfung aller rechtsstaatlichen Möglichkeiten bestraft werden. Deshalb haben wir Schutz vor Gewalt in dieser Wahlperiode zu einem Schwerpunkt gemacht.

Die ersten Ergebnisse sind da. Das Aktionsprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ läuft. Dazu gehören neben dem Runden Tisch, bei dem Bund, Ländern und Kommunen ihre Arbeit zusammenführen, auch Investitionen des Bundes in Höhe von 120 Millionen Euro für den Ausbau der Frauenhäuser und Beratungsstellen.

Dennoch bleibt bei dem Thema noch viel zu tun: Das Tabu, häusliche Gewalt anzusprechen, muss gebrochen werden, und zwar in allen gesellschaftlichen Milieus. Dafür müssen Betroffene, Freunde und Nachbarinnen das Thema und die Hilfsangebote kennen. Uns, der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ist es besonders wichtig, dass Mädchen frei von Gewalt und selbstbewusst aufwachsen können. Dazu braucht es starke Mütter und Väter. Und schließlich müssen wir stärker gegen Frauenhass im Netz vorgehen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 06.03.2020

Studien anlässlich des Frauentages und Equal Pay Days – Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern steigt mit dem Alter – Sowohl Männer als auch Frauen finden niedrigere Löhne für Frauen fair – Deutliche Unterschiede bei Lohnerwartungen – Unter anderem mehr Partnermonate beim Elterngeld, Reform des Ehegattensplittings und mehr weibliche Vorbilder könnten Gender Pay Gap reduzieren

Die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, der sogenannte Gender Pay Gap, variiert stark mit dem Alter der Beschäftigten: Bei etwa 50-Jährigen ist der Unterschied in den Bruttostundenlöhnen, der im Durchschnitt 21 Prozent beträgt, in etwa drei Mal so groß wie zwischen Frauen und Männern im Alter von bis zu 30 Jahren. Der Gender Pay Gap schlägt sich derweil nicht nur auf dem Gehaltszettel nieder, sondern zeigt sich auch in Umfragen. So haben Frauen mit Blick auf ihre künftigen Löhne deutlich geringere Erwartungen als Männer. Darüber hinaus bewerten auch sie es als gerecht, wenn Frauen für dieselbe Arbeit ein niedrigeres Gehalt bekommen als Männer. Das sind zentrale Ergebnisse dreier Studien, die anlässlich des bevorstehenden Internationalen Frauentages und des Equal Pay Days am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) entstanden sind. Insgesamt zehn ForscherInnen, unter anderem aus der Forschungsgruppe Gender Economics, der Abteilung Staat und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des DIW Berlin, haben sich aus unterschiedlichen Blickwinkeln mit der Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern beschäftigt.

Unterschiedliche Erwerbsbiografien sind eine wichtige Ursache für den Gender Pay Gap

Erhebliche Unterschiede ergaben sich bei der Untersuchung der Verdienstlücke nach dem Alter: Während diese beispielsweise bei Beschäftigten bis zu einem Alter von 30 Jahren mit neun Prozent noch vergleichsweise klein ist, steigt der Gender Pay Gap ab dem 30. Geburtstag stark an und liegt zwischen 49 Jahre alten Frauen und Männern bei 28 Prozent und damit weit über dem Durchschnitt von rund 21 Prozent. Die Hauptursache für dieses Muster sind die sehr unterschiedlichen Erwerbsbiografien von Frauen und Männern. Familienbedingt pausieren Frauen ab einem Alter von 30 Jahren häufig zumindest vorübergehend von ihrem Job und reduzieren die Arbeitszeit, mitunter sogar dauerhaft – bei Männern kommt dies nur äußerst selten vor.

„Unsere Untersuchungen legen nahe, dass die sehr ungleich verteilte Sorgearbeit – sprich insbesondere die Betreuung von Kindern – dazu beiträgt, dass die Stundenlöhne von Frauen ab 30 Jahren nicht weiter steigen. Männer hingegen können bis zum 50. Lebensjahr ein deutliches Gehaltsplus verzeichnen“ sagt Studienautorin Aline Zucco. Der Gender Pay Gap entsteht also vor allem mit der Geburt von Kindern.

Gender Gap in als gerecht empfundenen Löhnen ähnelt tatsächlicher Verdienstlücke

Doch auch wenn Unterschiede in den Erwerbsbiografien von Männern und Frauen berücksichtigt werden, indem man beispielsweise nur die Löhne derjenigen Frauen und Männer miteinander vergleicht, die ununterbrochen in Vollzeit erwerbstätig waren, verbleibt eine Verdienstlücke von rund sechs Prozent. Mögliche Erklärungen für diesen bereinigten Gender Pay Gap sind offene oder subtile Formen der Diskriminierung oder geschlechterstereotype Vorstellungen. Hinweise für solche geschlechterstereotypen Vorstellungen liefern die Auswertungen eines umfragebasierten Experiments, in dem Befragte anhand von fiktiven Personenbeschreibungen das Gehalt dieser Personen bewerten sollten. Die Ergebnisse zeigen, dass sowohl Frauen als auch Männer geringere Löhne für Frauen als gerecht empfinden, auch wenn alle anderen Merkmale wie die Tätigkeit, das Alter oder die Arbeitsleistung gleich sind.

Je älter die befragten Personen und die bewerteten fiktiven Personen sind, desto größer fällt der Gender Gap in den als gerecht empfunden Löhnen aus. „Das Muster entspricht also weitgehend den tatsächlich vorhandenen Verdienstunterschieden – es scheint, als würden sich im Berufsleben erfahrene Ungleichheiten in stereotypen Einstellungen widerspiegeln“, erklärt Jule Adriaans, wissenschaftliche Mitarbeiterin des SOEP und eine der Studienautorinnen.

Frauen erwarten deutlich geringere Lohnsteigerungen als Männer

Darauf deuten auch die Lohnerwartungen von Frauen und Männern hin. Wie die Auswertung einer repräsentativen Befragung zeigt, erwarten Frauen langfristig für sich selbst wesentlich geringere Lohnzuwächse als Männer. Insbesondere junge Akademikerinnen neigen dazu, ihre künftigen Löhne zu unterschätzen. „Wenn Frauen bestimmte Entscheidungen anders treffen als Männer, weil sie mit Blick auf ihre künftigen Löhne pessimistischer sind, verstärkt dies womöglich die tatsächliche Lohnentwicklung und verfestigt den Gender Pay Gap“, sagt Studienautorin Iuliia Grabova.

Um den Gender Pay Gap zu reduzieren, müsste also auch der Kreislauf aus Erwartungen und stereotypen Einstellungen durchbrochen werden. Die StudienautorInnen sprechen sich daher unter anderem dafür aus, durch gezielte Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu sorgen. Dazu zählen beispielsweise mehr Partnermonate beim Elterngeld, die Einführung einer Familienarbeitszeit und eine Reform des Ehegattensplittings. „Wichtig sind zudem mehr Frauen in klassisch männlich konnotierten Rollen, die als Vorbilder geschlechterstereotype Vorstellungen aufbrechen können“, so Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Auch ein höherer Anteil von Frauen in Führungspositionen hat das Potential, stereotype Zuschreibungen mit Blick auf die Fähigkeiten und Verdienste von Frauen und Männern zu verändern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.03.2020

„Die Forderungen zum internationalen Frauentag sind jedes Jahr dieselben, weil der Fortschritt im Bereich Frauen- und Gleichstellung im Schneckentempo daherkommt und durch das Erstarken von Rechtspopulismus und Rechtsextremismus sogar Rückschritte verzeichnet“ sagt der AWO Vorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler zum heutigen internationalen Frauentag.

Der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag ist hundert Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts so gering wie seit zwanzig Jahren nicht mehr, zwei Drittel aller Abgeordneten sind Männer. Sexualisierte Gewalt ist immer noch Alltag für Frauen in Deutschland. Sie leisten den Großteil der schlechten oder gar nicht bezahlten Arbeit im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Die Lohn- und Rentenlücke zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas. Frauen sind daher deutlich armutsgefährdeter als Männer, vor allem im Alter. Stereotype Vorstellungen von geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Rollenverteilung bilden den gesellschaftlichen Nährboden für diese Benachteiligung. Frauen mit Migrationsgeschichte werden dabei noch stärker benachteiligt oder gar von Teilhabeprozessen ausgegrenzt. Mädchen und Frauen mit Behinderungen müssen sich vehementer als andere gegen eine Vielzahl von strukturellen Benachteiligungen, Vorurteilen und Bedrohungen behaupten.

Die AWO fordert ein selbstbestimmtes, gewaltfreies und ökonomisch abgesichertes Leben für alle Frauen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrem Status, ihrem Einkommen, sexuellen Orientierung, Behinderung, ihrem kulturellem Hintergrund oder ihrer Religionszugehörigkeit. Konkret bedeutet das:

  • Die Schließung des Gender Pay Gaps und des Gender Pension Gaps bspw. durch einen Branchentarifvertrag Soziales und eine Anhebung der Löhne.
  • Maßnahmen zur Behebung der Care-Krise, vor allem im Bereich der Pflege
  • Die Abschaffung von §218 und 219aStGB und der ärztlichen Gutachterpflicht zur Anerkennung von Trans- und Intergeschlechtlichkeit und damit die Umsetzung von körperlicher Selbstbestimmung für alle Menschen
  • Den Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und queere Menschen und einen Ausbau der Schutzeinrichtungen sowie Präventionsprogramme gegen geschlechtsspezifische Gewalt
  • Eine entschlossenere Verpflichtung der Gesellschaft gegen Ausgrenzung und Diskriminierung von Frauen mit offensichtlichem Migrationshintergrund
  • Dass die Akteure der Arbeits-, Bildungs-, Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik endlich den Kampf von Mädchen und Frauen mit Behinderungen anerkennen und Barrieren abbauen.

„Wir wollen für eine Gesellschaft streiten, in der alle Menschen gleichberechtigt und solidarisch miteinander leben können. Grundvoraussetzung dafür ist, dass wir uns nicht spalten lassen und alle Menschen mitdenken und mitmeinen“ schließt der Vorstandsvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.03.2020

Mehr Maßnahmen um die Tarifbindung zu erhöhen, hat der Deutsche Gewerkschaftsbund anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März gefordert. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Freitag in Berlin:

„Gleiches Gehalt für Frauen und Männer – wo Tarifverträge gelten, sind wir diesem Ziel ein Stück näher. Deswegen sollte die Politik die Tarifbindung stärken, indem sie öffentliche Aufträge künftig ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen vergibt. Bund und Länder können dies in entsprechenden Tariftreuegesetzen regeln. Überdies sollte es die Politik erleichtern, Tarifverträge allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für ganze Branchen gelten können. Insbesondere frauendominierte Berufe im Dienstleistungssektor würden davon profitieren. Tarifverträge drängen prekäre Beschäftigung zurück, sorgen für faire Arbeitszeiten und bieten den Beschäftigten bessere Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung – im Erwerbsleben und im Alter.“

Deutschland belegt mit einer durchschnittlichen Lohnlücke zwischen Frauen- und Männergehältern in Höhe von 21 Prozent einen der letzten Plätze im EU-Ranking. Wo Tarifverträge gelten, ist hierzulande die Kluft zwischen Frauen- und Männergehältern aber zehn Prozentpunkte kleiner. Und Frauen, die nach Tarif bezahlt werden, bekommen fast ein Viertel mehr Gehalt als Frauen in nicht tarifgebundenen Betrieben.

Für die 21-Prozent-Lohnlücke gibt es viele Ursachen: Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in Teilzeit und in vergleichsweise schlecht bezahlten Berufen, sie haben seltener Führungspositionen inne – und sie übernehmen nach wie vor den Großteil der unbezahlten Haus- und Sorgearbeit.

Das Faktenblatt „Frauen profitieren von Tarifverträgen“ als PDF zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2020

– Internationaler Frauentag am 8. März: nach wie vor zu wenig Frauen in Führungspositionen

– Pläne von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, für Unternehmen unter bestimmten Umständen Frauenquote zur Pflicht zu machen, sind ein Ansatz, der nach Ansicht der Diakonie nicht weit genug geht

– Diakonie-Vorstand Maria Loheide: verbindliche Frauenquote als ein wichtiges Instrument für alle Unternehmen, das aber durch weitere Maßnahmen ergänzt werden muss; auch Diakonie hat bei Geschlechtergerechtigkeit noch Luft nach oben

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. Nach wie vor ist der Anteil von Frauen in den obersten Führungspositionen wesentlich geringer als der Anteil der Männer. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will für Unternehmen unter bestimmten Umständen eine Frauenquote im Vorstand zur Pflicht machen. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, geht dieser Vorschlag nicht weit genug, wenngleich eine verbindliche Frauenquote ein wichtiges Instrument für alle Unternehmen sei. Es müssten weitere Maßnahmen ergänzt werden: „Wir brauchen mehr Frauen in den obersten Führungspositionen. Damit das gelingt, ist neben der Quote die Frauenförderung mit klaren Zielvorgaben in den Strategien von Unternehmen und Verbänden zu verankern. Sie muss mit konkreten Indikatoren und Maßnahmen geplant und messbar gemacht werden. Selbstverständlich sind dafür finanzielle und personelle Ressourcen notwendig. Frauenförderung gelingt nicht zum Nulltarif!“

Auch in den eigenen Reihen sieht Loheide bei der Frauenförderung noch Luft nach oben: „Auf der Führungsebene und in Gremien hat auch die Diakonie deutlichen Nachholbedarf.“ Frauen sind in diakonischen Aufsichts- und Entscheidungs-Gremien sowie Leitungspositionen noch unterrepräsentiert, obwohl 77 Prozent der Mitarbeitenden weiblich sind. Dies zeigt der Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Diakonie, der 2019 veröffentlicht wurde. Mit dem Atlas liegen erstmalig verlässliche Zahlen über Frauen und Männer in Führungspositionen, in Aufsichts- und Entscheidungsgremien der Diakonie vor.

„Jetzt sind konkrete Maßnahmen notwendig, die von der Diakonie Deutschland sowie den Landes- und Fachverbänden umgesetzt werden müssen.

Geschlechtergerechtigkeit gehört ganz konsequent in jede Strategie“, sagt Loheide. Im Diakonischen Corporate Governance Kodex wurde bereits 2016 das Ziel gesetzt, eine geschlechtergerechte Zusammensetzung von Gremien, Organen und Leitungsstellen zu erreichen. Dazu soll bis 2026 ein Mindestanteil von jeweils 40 Prozent Frauen und Männern erreicht sein.

Geschlechtergerechtigkeit sei aber auch eine Frage der Haltung und der Unternehmenskultur, sagt Maria Loheide. „Arbeitgeber müssen bereit sein, neue Wege zu gehen, um Frauen in Führung zu holen. Dazu gehört zum Beispiel die Abkehr von der zeitlichen Verfügbarkeit rund um die Uhr: Führungspositionen sollten wesentlich flexibler auch in Teilzeit oder in einer Doppelbesetzung möglich sein. Frauen müssen raus aus der Zwickmühle, sich zwischen Sorgeaufgaben – Kindererziehung oder Pflege Angehöriger – und Karriere entscheiden zu müssen.

Bei der Personalentwicklung gehört Frauenförderung ganz oben auf die Agenda.

Dazu gehören Mentoring-Programme oder Frauennetzwerke genauso wie aktive Rekrutierung von Frauen für Führungspositionen.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 06.03.2020, gekürzt

Für eine Umverteilung der Sorgearbeit, die Gerechtigkeit zwischen Frauen und Männern schafft, spricht sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf den „Frauenstreiktag“ aus. „Frauen leisten den mit Abstand größten Teil der familiären Pflege- und Sorgearbeit. Das muss sich dringend ändern“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, am Sonntag in Frankfurt a.M. Eine Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2017 komme zu dem Schluss, dass 18- bis 64-jährige Frauen in Deutschland 2,4mal so viel Zeit in unbezahlte Fürsorgearbeit und 1,6mal so viel in Hausarbeit investieren wie Männer. „Damit schultern Millionen Frauen unentgeltlich gesellschaftlich wichtige Arbeit.“

„Eine Umverteilung zwischen den Geschlechtern klappt nur, wenn weniger Zeit für Erwerbsarbeit eingesetzt werden muss. Dann steht mehr Zeit für Sorgearbeit zur Verfügung“, betonte Gützkow. Sie sprach sich für eine deutliche Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich aus. „Die GEW hat das ganze Leben im Blick: Zeit für die Erwerbsarbeit, Zeit für die Sorgearbeit und die Pflege von Freundschaften, Zeit für politisches Engagement und Zeit für sich selbst“, betonte die frauenpolitische Expertin.

Mit der Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich teile die GEW eine zentrale Forderung des bundesweiten Frauenstreik*bündnisses, das heute zu einem „Feministischen Streik“ sowie zahlreichen Veranstaltungen aufruft. „Zu sehen, dass viele lokale und überregionale Bündnisse für die Rechte der Frauen aktiv sind, ist eine gute Nachricht. Wir freuen uns, mit ihnen an einem Strang zu ziehen“, erklärte Gützkow. „Im Schulterschluss von frauenpolitisch aktiven Gewerkschafterinnen und feministischen Gruppierungen erreichen wir mehr Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern.“ Der Bundesfrauenausschuss der GEW ruft zur Unterstützung der bundesweiten Aktionen auf. „Lasst uns mit den Aktivist*innen vom Frauen*streik solidarisch zusammenstehen“, hoben die GEW-Frauen hervor. Sie bitten die Mitglieder der Bildungsgewerkschaft, sich unter dem Motto „Wenn Frauen* streiken, steht die Welt still!“ mit eigenen Aktivitäten zu beteiligen.

Info: Unter anderem sind in Rostock, Halle, Hannover, Göttingen, Frankfurt a.M., Nürnberg und Augsburg Demonstrationen und Veranstaltungen geplant. Im vergangenen Jahr gingen nach Schätzung der Frauen*streikbündnisse bundesweit 75.000 Menschen auf die Straßen – eine Rekordzahl.

Hier finden Sie den Beschluss des GEW-Gewerkschaftstages von 2017 „Zeit zu leben – Zeit zu arbeiten“.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstand vom 08.03.2020

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 08. März erklärt der Sprecher der nak Gerwin Stöcken:

„Armut hat immer noch viel zu oft ein weibliches Gesicht. Sowohl in jungen Jahren als auch im Alter sind Frauen deutlich stärker armutsgefährdet als Männer. So vielfältig die Lebenslagen von Frauen sind, so einheitlich ist das Armutsrisiko. Besonders der eingeschränkte Zugang zu existenzsichernden Arbeitsplätzen und die Tatsache, dass Arbeitsmarkt-, Familien- und Sozialpolitik sich immer noch stark an traditionellen Familienmodellen orientieren, führt für viele Frauen in die Armutsfalle.“

„Ein wesentlicher Grund für diese fortbestehenden Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Arbeit in Familie und Haushalt – etwa für Kinderbetreuung und Pflege. Wie eine jüngst veröffentlichte Studie der Hans-Böckler-Stiftung zum Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland zeigt, macht unbezahlte Arbeit bei Frauen 45 Prozent an der Gesamtarbeitszeit aus. Bei Männern sind es hingegen nur 28 Prozent, auch wenn Männer zum Beispiel bei der Pflege langsam mehr Aufgaben übernehmen. Um Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen, arbeiten Frauen gut viermal so häufig Teilzeit wie Männer“, so Stöcken weiter.

In einem gemeinsamen Aufruf forderten die nak und die Landesarmutskonferenzen deshalb bereits in der Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht“ konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Frauenarmut: Es gilt erstens den Gender-Pay-Gap zu schließen, das heißt mehr Vollzeitjobs für Frauen und gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit. Zweitens müssen Berufe, in denen vorwiegend Frauen tätig sind, wie der Einzelhandel und das Sozial- bzw. Gesundheitswesens, dringend monetär aufgewertet werden. Und drittens darf die Sorgearbeit für Kinder oder zu pflegende Angehörige nicht länger die Ursache dafür sein, in Armut zu geraten. Dafür braucht es im Steuer-, Sozial- und Familienrecht einen angemessenen Familienlastenausgleich. Das Ehegattensplitting muss einer Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag weichen und eine neue bedarfsdeckende einheitliche Geldleistung für alle Kinder geschaffen werden.

Der Aufruf „Armut von Frauen in Deutschland nicht länger hinnehmen!“ ist Teil der nak Broschüre „Armutsrisiko Geschlecht“. Die Broschüre finden Sie hier.

Zum Hintergrund:

Seit über 100 Jahren findet am 8. März der Internationale Frauentag statt. Auch wenn sich die Rolle der Frau in der Gesellschaft seit 1911 gewandelt hat, wird der Tag dafür genutzt, um auf bestehende globale Probleme aufmerksam zu machen. Die Nationale Armutskonferenz (nak) ist ein Bündnis von Organisationen, Verbänden und Betroffenen-Initiativen, die sich für eine aktive Politik der Vermeidung und Bekämpfung von Armut einsetzen. Die Verbesserung von Teilhabe und Partizipation für alle Menschen, unabhängig von ihrem Einkommen, ihren sozialen, kulturellen oder individuellen Merkmalen, ist eines der zentralen Ziele der nak.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 08.03.2020

Der Paritätische Gesamtverband und pro familia fordern in gemeinsamer Pressemitteilung international verbriefte Frauenrechte endlich umzusetzen.

In Bezug auf die sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen gibt es in Deutschland viele Defizite. Dies stellen der Paritätische Gesamtverband und der pro familia Bundesverband anlässlich des internationalen Frauentags 2020 fest. So haben die lange vorliegenden Belege für den hohen Bedarf einer Kostenübernahme für Verhütungsmittel bis heute nicht zu einer gesetzlichen Lösung geführt. Frauen, die eine vertrauliche Beratung aufsuchen wollen, sind vor Beratungsstellen immer noch religiösen Eiferern ausgesetzt, weil rechtliche Regelungen fehlen, die dies verbieten. Und auch die Informationslage im Netz über Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist desolat geblieben, da die neu eingerichtete zentrale Liste für ganze Regionen in Deutschland keine Eintragung aufweist. In Bezug auf sexuelle und reproduktive Rechte gibt es nichts zu feiern, erklären der Paritätische Gesamtverband und der pro familia Bundesverband.

In vielen internationalen und nationalen Dokumenten sind Menschenrechte festgeschrieben, die sich auf die Entscheidungsfreiheit in Bezug auf Fortpflanzung, auf das Recht auf Information und auf den Zugang zu sicheren, effektiven, bezahlbaren und akzeptablen Methoden der Familienplanung beziehen. In der Praxis werden diese Rechte oft verletzt oder eingeschränkt.

So hat die Auswertung des pro familia Modellprojekts „biko – Beratung, Information und Kostenübernahme bei Verhütung“ im letzten Jahr bestätigt, dass Frauen, die wenig Geld haben, für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme brauchen. Im Rahmen der Studie gab mehr als die Hälfte der befragten Frauen an, dass sie ohne eine Kostenübernahme nicht oder weniger sicher verhüten. Ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben. Die Ergebnisse des Modellprojekts decken sich mit den Erkenntnissen aus zahlreichen wissenschaftlichen Studien, die in den letzten zehn Jahren durchgeführt worden sind. Klarer Handlungsbedarf also, worauf wartet der Gesetzgeber?

„Verhütung darf keine Frage des Geldbeutels sein“, erklärt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. „Der Paritätische fordert daher grundsätzlich kostenfreie Verhütungsmittel für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen. Ansonsten ist es weiterhin Realität, dass Menschen auf günstige, weniger sichere oder weniger gut verträgliche Verhütungsmittel zurückgreifen oder ganz auf Verhütung oder Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten verzichten. Sexuelle Selbstbestimmung und reproduktive Gesundheit sind Menschenrechte, die es zu schützen gilt.“

Auch die vertrauliche Beratung gehört zu den sexuellen und reproduktiven Rechten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Ratsuchende – etwa ungewollt schwangere Frauen oder Frauen, die sich für eine vertrauliche Geburt entschieden haben und denen per Gesetz absoluter Schutz ihrer Anonymität zugesichert ist – vor Beratungsstellen auf mit Plakaten und Holzkreuzen bewaffnete religiöse Eiferer treffen. „Der Gesetzgeber muss mit Schutzzonen vor Schwangerschaftsberatungsstellen sicherstellen, dass Beratung geschützt, anonym und unbeeinträchtigt stattfinden kann“, macht die pro familia Bundesvorsitzende Dörte Frank-Boegner deutlich.

Es war absehbar, dass die zentrale Liste im Internet mit Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nie vollständig sein würde. Denn viele Ärzt*innen wollen in dem gesellschaftlichen Klima der Stigmatisierung nicht öffentlich mit dem Schwangerschaftsabbruch in Verbindung gebracht werden. Auf Seiten von fundamentalistischen Selbstbestimmungsgegner*innen werden Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als Mörder*innen angeprangert. Die Politik hat sich gegen die Streichung des §219a StGB und damit gegen eine Normalisierung von Informationswegen und Informationsinhalten zum Schwangerschaftsabbruch ausgesprochen. Für Frauen bedeutet das, dass sie nur über komplizierte Umwege an Informationen gelangen, die sie für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch benötigen. Mit dieser Gängelung von Frauen verletzt Deutschland einmal mehr seine Menschenrechtsverpflichtungen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband und pro familia Bundesverband vom 06.03.2020

SCHWERPUNKT III: Equal Pay Day

Morgen ist Equal-Pay-Day. Bis zu diesem Tag müssen Frauen arbeiten, um für die gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn wie Männer zu erhalten. Damit arbeiten sie faktisch 77 Tage umsonst. Diese Ungerechtigkeit ist nicht hinnehmbar. Damit Frauen eine echte Chance auf gleichen Lohn haben, bekämpft die SPD-Bundestagsfraktion bestehende Benachteiligungen weiterhin mit Vehemenz und fordert unter anderem die Einführung eines Verbandsklagerechts.

„Um gegen Lohnungleichheit vorzugehen, braucht es verschiedene Ansätze. In Deutschland gilt zum Beispiel seit Anfang 2018 das Entgelttransparenzgesetz. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten haben seitdem das Recht, das eigene Gehalt mit dem des Kollegen oder der Kollegin vergleichen zu lassen. Nach ersten Erfahrungen mit dem Gesetz ist für uns klar, dass hier nachgebessert werden muss, damit Frauen und Männer eine echte Chance auf gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit haben. Eine zentrale Forderung der SPD-Bundestagsfraktion ist dabei die Einführung eines Verbandsklagerechts. Frauen ist nicht zuzumuten, allein gegen ihre Arbeitgeber vor Gericht zu ziehen. Das Problem darf nicht länger individualisiert werden. Außerdem sollte eine Einigungsstelle für Entgeltgleichheit eingerichtet werden. Weiter wollen wir, dass Unternehmen zukünftig verbindlich Prüfverfahren anwenden, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zertifiziert sind. Wenn schlechtere Bezahlung bei gleicher oder gleichwertiger Qualifikation und Tätigkeit festgestellt wird, muss das Unternehmen das konsequent beseitigen. Darüber hinaus muss das Auskunftsrecht über die Gehälter von Kolleginnen und Kollegen in vergleichbaren Positionen auf kleinere und mittlere Unternehmen ausgeweitet werden. Damit gleicher Lohn für gleiche Arbeit endlich Realität wird.

Ein weiterer konkreter Schritt zur Verkleinerung der Entgeltlücke ist eine höhere Tarifbindung im Dienstleistungsbereich, zum Beispiel für Gesundheits-, Pflege- und Erziehungsberufe. Soziale Berufe, die derzeit überwiegend von Frauen ausgeübt werden, müssen endlich ihren Anforderungen und der hohen Verantwortung entsprechend angemessen gewürdigt werden.

Sorgearbeit ist fast überall immer noch weiblich. Hier müssen wir mit einem Bündel von Maßnahmen dazu beitragen, dass unbezahlte Sorgearbeit und bezahlte Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männer endlich gerechter verteilt wird. Um zum Beispiel bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familienarbeit zu schaffen, führen wir einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 16.03.2020

Zum Equal Pay Day am 17. März erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Frauen verdienen immer noch deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Das Entgelttransparenzgesetz der Bundesregierung hat keinerlei Verbesserung gebracht und läuft ins Leere. Frauen nutzt es überhaupt nicht, wenn sich in Sachen Lohngerechtigkeit nichts verändert. Im Gegenteil, wenn die Frauenministerin trotz des vorliegenden Evaluationsberichtes immer noch verkündet, das Gesetz sei ein Erfolg, weil jetzt über Gehalt gesprochen werde, zeigt dies ihre Ignoranz gegenüber der anhaltenden Ungerechtigkeit.

Mit diesem Gesetz werden die Frauen noch immer allein gelassen. Wir fordern daher ein echtes Entgeltgleichheitsgesetz mit verbindlichen und zertifizierten Prüfverfahren, das sowohl große als auch kleine Betriebe in die Verantwortung nimmt. Gleichzeitig muss das Verbandsklagerecht und die Anwendbarkeit des Gruppenverfahrens umgesetzt werden, damit betroffene Frauen nicht weiterhin allein und völlig ohne Unterstützung vor Gericht ziehen müssen, um Recht zu bekommen.

Aber auch das ist nur ein Anfang. Soziale und Care-Berufe werden überwiegend von Frauen ausgeübt. Gleichzeitig ist diese Berufsgruppe oft unterbezahlt und es herrscht Überlastung wegen Personalmangels. Wir fordern deshalb eine Aufwertung der sozialen Arbeit, und in der Pflege fordern wir höhere Entlohnungen und strukturelle Verbesserungen der Arbeitsbedingungen. Nur so entsteht echte Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Denn Frauen verdienen mehr.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.03.2020

„Die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern wirken sich in der jetzigen Krise besonders zu Lasten von Frauen aus. Wer schon regulär erheblich weniger verdient, erwirbt auch deutlich geringere Ansprüche auf Lohnersatzleistungen im Fall von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit. Was in der Logik der Arbeitslosenversicherung stimmig ist, ist gleichstellungspolitisch verheerend. Denn es sind überholte Geschlechterklischees, die dazu führen, dass Frauen bei gleichwertiger Arbeit noch immer weniger verdienen und typische ‚Frauenberufe‘ generell erheblich schlechter bezahlt werden“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zu aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes anlässlich des Equal-Pay-Day, wonach Frauen in Deutschland im Durchschnitt 20 Prozent weniger verdienen als Männer. Ferschl weiter:

„Hinzu kommt, dass es aktuell wohl vor allem Frauen sind, die vor der Aufgabe stehen, die Betreuung ihrer Kinder aufgrund der flächendeckenden Kita- und Schulschließungen zu organisieren. Hier braucht es dringend schnelle und unbürokratische Hilfe in Form einer Entgeltfortzahlung für die betroffenen Eltern analog zur Regelung im Krankheitsfall.

Die Krise zeigt deutlich: Pflegerinnen, Verkäuferinnen, Arzt- und Praxishelferinnen sowie Erzieherinnen sind systemrelevant. Fallen sie aus, hat das erhebliche gesamtwirtschaftliche Folgen. Das muss sich endlich auch im Lohnniveau widerspiegeln. Nichts weniger als gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit und eine Aufwertung von Pflegearbeit sowie von Tätigkeiten im Sozial- und Erziehungsdienst durch höhere Löhne und wirksame Entlastung sind zwingend notwendig.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 17.03.2020

Zum Equal Pay Day erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Es kann nicht sein, dass Frauen im Jahr 2020 in vergleichbaren Berufen und bei gleicher Qualifikation immer noch sechs Prozent weniger verdienen als Männer. Frauen fordern und verdienen eine faire Bezahlung. Nicht das Geschlecht, sondern die Leistung muss zählen. Wir brauchen einen stärkeren Kulturwandel in Gesellschaft und Unternehmen. Es gilt, mehr Frauen für die besser bezahlten MINT-Berufe zu begeistern und durch ein stärkeres Talentmanagement auf allen Ebenen mehr Frauen für Führungspositionen zu gewinnen. Schließlich müssen wir Frauen und Männern eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf etwa durch familienfreundliche Vollzeit und Führen in Tandems ermöglichen. Auch sollten Frauen stärker netzwerken und härter verhandeln. Der bereinigte Gender Pay Gap muss geschlossen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.03.2020

Eine aktuelle Studie zeigt: Die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sind über das gesamte Erwerbsleben größer als bisher angenommen.Der häufig herangezogene Gender Pay Gap kann das wahre Ausmaß der Ungleichheit nur unzureichend abbilden.

Auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet, verdienen Frauen nuretwas mehr als die Hälfte der Erwerbseinkommen der Männer. Ausgedrückt in absoluten Zahlen erzielen Frauen in Westdeutschland in Preisen von 2015 ein erwartetes durchschnittliches Lebenserwerbseinkommen von rund 830.000 Euro, während Männer mit durchschnittlich rund 1,5 Millionen Euro rechnen können. In Ostdeutschland fallen die erwarteten Lebenserwerbseinkommen insgesamt geringer aus. Frauen kommen hier auf rund 660.000 Euro, Männer auf knapp 1,1 Millionen Euro. Die Lücke in den Lebenserwerbseinkommen, der sogenannte GenderLifetime Earnings Gap, beträgt damit für die jüngsten Jahrgänge, die heute Mitte 30-Jährigen, 45 Prozent inWest-und 40 Prozent in Ostdeutschland. Wie groß die Kluft ist, verdeutlicht auch die Betrachtung nach Qualifikationsniveau: Bis zum Geburtsjahrgang 1974 erzielen hochqualifizierte Frauen im Durchschnitt nur so viel Erwerbseinkommen wie geringqualifizierte Männer. Jüngere Akademikerinnen können immerhin ein ähnliches Lebenserwerbseinkommen wie mittelqualifizierte Männer erwarten und holen damit etwas auf.

Zu diesen Ergebnissen kommt eine von der Bertelsmann Stiftung geförderte Studie, für die ein Forschungsteam um Prof. Dr. Timm Bönke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Freien Universität (FU) Berlin die durchschnittlichen Lebenserwerbseinkommen vor Steuern, Abgaben und Transfers – also staatliche Leistungen wie das Eltern- oder Kindergeld – für das 20. bis 60. Lebensjahr berechnet hat.

Kinderlose Frauen schließen zu Männern auf, Mütter hinken immer noch weithinterher

Kinder führen zu einer deutlichen Minderung der Lebenserwerbseinkommen von Müttern. Auf das Einkommen der Väter wirken sich Kinder hingegen so gut wie nicht aus. Mütter, die heute Mitte 30 sind, können mit einem Lebenserwerbseinkommen von rund 580.000 Euro (Westdeutschland) bzw. 570.000 Euro (Ostdeutschland) rechnen. Damit verdienen sie voraussichtlich rund 62 bzw. 48 Prozent weniger als Männer. Die Entwicklung im Zeitverlauf verdeutlicht, dass es keine nennenswerten Unterschiede zwischen Müttern älterer und jüngerer Jahrgänge gibt. Für Manuela Barišic, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung, ist deshalb klar: „Die Unterschiede in den Lebenserwerbseinkommen zeigen, dass in Deutschland Chancen und Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zwischen Männern und Frauen sehr ungleich verteilt sind. Dabei haben insbesondere Mütter das Nachsehen.“ Lediglich die Lebenserwerbseinkommen der kinderlosen Frauen näherten sich denen der Männer an. Soverdienen heute Mitte 30-Jährige westdeutsche Frauen ohne Kinder 13 und ostdeutsche Frauen drei Prozent weniger als Männer. Dieser relativ geringe Abstand in Ostdeutschland kann durch das vergleichsweise geringe Einkommen von Männern der jüngeren Jahrgänge erklärt werden.

Teilzeitbeschäftigung und längere Auszeiten von Frauen entscheidend für die Einkommenslücke

Rund die Hälfte der Lebenserwerbseinkommenslücke zwischen Frauen und Männern wird durch die vermehrte Teilzeitbeschäftigung sowie längere Auszeiten vom Arbeitsmarkt von Frauen erklärt. Dabei spielen Kinderbetreuung und die Pflege Angehöriger eine wesentliche Rolle. Die Studie zeigt, dass für Frauen im Haupterwerbsalter zwischen 30 und 50 Jahren Teilzeit die dominante Erwerbsform ist. Männer hingegen arbeiten in dieser Phase mehrheitlich in Vollzeit. „Ein erheblicher Teil des Arbeitskräftepotenzials von Frauen wird aktuell nicht voll ausgeschöpft. Im Zuge des demographischen Wandels und des Fachkräftemangels kann Deutschland sich dies nicht mehr leisten“, so Barišic.

Politik sollte Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt im Lebensverlauf betrachten

Da der viel diskutierte Gender Pay Gap, der in 2019 für Gesamtdeutschland bei 20 Prozentlag, lediglich die Lücke in den Bruttostundenlöhnen erfasst, kann er die Ungleichheit, die sich im Lauf eines gesamten Erwerbslebens zwischen Frauen und Männern aufbaut, nicht abbilden. „Die derzeit geltende Messgröße, der Gender Pay Gap, verschleiert, wie groß die Kluft zwischen Männern und Frauen beim Einkommen tatsächlich ist“, kommentiert Barišic. Darüber hinaus ist die Lücke in den Lebenserwerbseinkommen auch ein Vorbote der Geschlechterlücke in den Rentenansprüchen. Der Gender Lifetime Earnings Gapsei laut Barišic daher auch für die Politik ein relevantes Maß.

Zusatzinformationen

Der von der Bertelsmann Stiftung geförderten Studie „Wer gewinnt? Wer verliert? Die Entwicklung und Prognose von Lebenserwerbseinkommen in Deutschland“ liegt ein dynamisches Mikrosimulationsmodell zugrunde, das vollständige Erwerbsbiografien im Längsschnitt nachzeichnet. Als Datenbasis dient das Sozio-oekonomische Panel (SOEP). Unter der Annahme, dass die aktuell zu beobachtenden Trends am Arbeitsmarkt fortgeschrieben werden, reicht die Analyse bis in das Jahr 2045. Auf dieser Datengrundlage lassen sich Lebenserwerbseinkommen vor Steuern, Abgaben und Transfers vom 20. bis 60. Lebensjahr für die Kohorten 1964 bis 1985 für Deutschland untersuchen. Für die Analyse von Subgruppen in Ostdeutschland werden die Kohorten von 1971 bis 1982 betrachtet.Dabei liegt für dieälteren Kohorten, die heute bereits am Ende ihres Erwerbslebens stehen, der Großteil der empirisch erhobenenDaten vor. Für jüngere Kohorten steigt der Anteil der prognostizierten Daten sukzessive. Mit dieser Betrachtung komplementieren wir bereits bestehende Studien und Analysen zum Thema „Frauen in derArbeitswelt“ wie z. B. des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler Stiftung, von McKinsey und vom World Economic Forum.

Quelle: PressemitteilungBertelsmann Stiftungvom 17.03.2020

Frauen haben im Jahr 2019 in Deutschland 20% weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um 1Prozentpunkt geringer als in den Vorjahren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 17. März 2020 anhand fortgeschriebener Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung (VSE) mitteilt, verdienten Frauen mit durchschnittlich 17,72 Euro brutto in der Stunde 4,44 Euro weniger als Männer (22,16 Euro). 2018 hatte die Differenz 4,51Euro betragen.

Gender Pay Gap in Westdeutschland dreimal so hoch wie in Ostdeutschland

Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland viel geringer aus als in Westdeutschland. Im Westen ist der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2019 um einen Prozentpunkt auf 21% gesunken, während er im Osten mit 7% unverändert blieb. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, zeigt sich für Gesamtdeutschland ein sehr langsamer, aber stetiger Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser hatte 2014 mit 22% um 2 Prozentpunkte höher gelegen als 2019.

Drei Viertel des Gender Pay Gap sind strukturbedingt

Untersuchungen der ursächlichen Faktoren des Gender Pay Gap sind alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung möglich. Da die Ergebnisse der VSE 2018 erst Mitte dieses Jahres vorliegen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nur auf die Erkenntnisse der Analysen der VSE 2014 zurückgegriffen werden. Da die den Gender Pay Gap beeinflussenden Faktoren nur langfristigen Veränderungsprozessen unterliegen, dürften die Ursachen jedoch auch im Jahr 2019 weitgehend fortbestanden haben.

Demnach sind rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt – also unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird, und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger. Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung war im Jahr 2018 in Deutschland fast jede zweite erwerbstätige Frau (47 %) im Alter von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 9 %. Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %) beziehungsweise andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (17 %) an.

Das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2014 pro Stunde 6% weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen.

Methodische Hinweise:

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Es stehen dabei zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention zur Verfügung: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen miteinander. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der durch schlechtere Zugangschancen von Frauen hinsichtlich bestimmter Berufe oder Karrierestufen verursacht wird, die möglicherweise ebenfalls das Ergebnis benachteiligender Strukturen sind. Der bereinigte Gender Pay Gap hingegen misst den Verdienstabstand von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Aufgrund umfassenderer Datenanforderungen kann der bereinigte Gender Pay Gap nicht jährlich, sondern nur alle vier Jahre ermittelt werden.

Weiterführende Informationen zu dem auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2014 berechneten Gender Pay Gap finden sich in den Aufsätzen: „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen“ sowie „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap lassen sich hier abrufen.

Angaben zum unbereinigten Gender Pay Gap in den EU-Mitgliedstaaten bis zum Berichtsjahr 2018 finden Sie in der Eurostat Datenbank abrufbar. Ergänzend enthält die Veröffentlichung von Eurostat „Adjusted Gender Pay Gap“ Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap 2014 im europäischen Vergleich.

Gleichstellung ist elementarer Teil der Indikatoren zur Messung der globalen Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen.
Die zugehörigen Daten für Deutschland finden Sie auf unserer nationalen Berichtsplattform unter: https://sustainabledevelopment-deutschland.github.io

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 16.03.2020

Die vom Corona-Virus ausgelöste Krise zeigt einmal mehr: Die Arbeit, die mehrheitlich Frauen für die Gesellschaft leisten, zum Bespiel als Pflegerinnen oder Erzieherinnen ist überlebenswichtig. Doch werden sie dafür nicht angemessen bezahlt. Das ist ein wesentlicher Faktor für die geschlechtsspezifische Lohnlücke. Noch immer verdienen Frauen in Deutschland 20 Prozent weniger als Männer, zeigen aktuelle Zahlen vom Statistischen Bundesamt zum Equal Pay Day.

„Wenn sich jetzt Politiker*innen öffentlich bei Pflegepersonal oder Kassierer*innen bedanken und in den Sozialen Medien Wertschätzung zum Ausdruck bringen, dann muss der nächste Schritt sein, diese Berufsgruppen endlich angemessen zu bezahlen. Anerkennung muss sich auch auf dem Gehaltszettel zeigen,“ fordert die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats, Mona Küppers, zum Equal Pay Day. „Wenn die Regierung Mittel in unbegrenzter Höhe der krisenleidenden Wirtschaft in Aussicht stellt, dann muss auch Geld da sein, um dem akuten Pflegekräfte- und Erzieher*innenmangel mit höheren Gehältern entgegenzuwirken,“ so Küppers weiter.

Die angeordneten Schließungen von Kitas und Schulen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, zeigen, wie bedeutsam flexible Arbeitszeitregelungen für Erwerbstätige mit Sorgepflichten sind. Es ist davon auszugehen, dass vor allem Frauen die Kinderbetreuung in den kommenden Wochen übernehmen und auch die damit verbundenen finanziellen Einbußen schultern werden. „Jetzt sind Unternehmen und der Staat gleichermaßen gefragt, Arbeitnehmer*innen mobiles Arbeiten, selbstbestimmte Arbeitszeiten und einen Abbau von Überstunden zu ermöglichen. Darüber hinaus sollte der Staat Eltern und Pflegenden, die wegen Schließungen von Einrichtungen nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbstätig sein können, eine Entgeltersatzleistung zur Verfügung stellen. Geschieht das nicht, findet der Equal Pay Day 2021 noch später im Jahr statt“, warnt Küppers.

Der Deutsch Frauenrat nimmt den diesjährigen Equal Pay Day zum Anlass, um auf die ungleich verteilte Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern hinzuweisen. Im Schnitt kümmern sich Frauen jeden Tag knapp 90 Minuten länger um Haushalt, Kinder und Pflege als Männer. Das geht zu Lasten ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. „Wir brauchen politische Maßnahmen, die eine partnerschaftliche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit unterstützen, Männer in die Verantwortung nehmen und Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit fördern. Dazu gehören ein Anspruch auf lebensphasenorientierte Arbeitszeiten und Entgeltersatzleistungen für Pflegezeiten“, so Mona Küppers.

Der Equal Pay Day markiert jedes Jahr den Tag, bis zu dem Frauen länger arbeiten müssen, um das Einkommen der Männer zu erreichen, das diese bis zum 31.12. des Vorjahres erwirtschaftet haben. Deutschland liegt mit einer Lohnlücke von 20 Prozent im EU-weiten Vergleich weiterhin auf dem vorletzten Platz.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 17.03.2020

Der Equal Pay Day macht auf die Gerechtigkeitslücke zwischen Frauen und Männern bei den Löhnen aufmerksam. Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen ist dem Bundesamt zufolge strukturbedingt. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und in Minijobs, sind in Branchen und Berufen tätig, in denen schlechter bezahlt wird und erreichen seltener Führungspositionen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland „Die Gerechtigkeitslücke zwischen Frauen und Männern entsteht vor allem dadurch, dass Frauen nach wie vor überwiegend die unbezahlte Arbeit in der Familie leisten. Sie stecken ihre Interessen zurück und bleiben beruflich auf der Strecke.

Das wird meist schmerzhaft spürbar im Alter, wenn Frauen mit niedriger Rente in Armut leben. Dieses Risiko für Frauen muss noch stärker in den Blick genommen und die Lücke in der Alterssicherung unbedingt geschlossen werden. Pflege ist gesellschaftlich so notwendig wie Kindererziehung. Ein wichtiger Schritt in Richtung Equal Pay: Gleichberechtigte Aufteilung der Familien- und Sorgearbeit zwischen Männer und Frauen und eine vernünftige Anerkennung dieser Arbeit in der sozialen Absicherung. Die Diakonie hat Vorschläge gemacht, wie dieses Ziel erreicht werden kann.“

Mehr Infos:

https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

https://www.diakonie.de/gleichstellungsatlas/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.03.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Fruchtmus in Beuteln – sogenannte Quetschies – erfreuen sich als vermeintlich gesunde Kinderlebensmittel großer Nachfrage. Doch die Stiftung Warentest hat teilweise enorme Zuckermengen in Quetschies festgestellt. Das zeigt erneut: Gerade für Lebensmittel, die von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden, brauchen wir Nährwertprofile, die den Anteil ungesunder Inhaltsstoffe wie Zucker begrenzen.

„Fruchtmus in Quetschbeuteln, das klingt gesund, ist praktisch und beliebt bei Kindern und Eltern. Ein ideales Kinderlebensmittel sind ‚Quetschies‘ nicht, denn sie sind viel zu süß. Auch Produkte die ohne Zuckerzusatz auskommen, enthalten sehr viel fruchteigenen Zucker. Stiftung Warentest fand im Schnitt 11 Gramm pro 100 Gramm, in manchen Quetschies sogar 16,5 Gramm. Das ist mehr als in Cola-Getränken.

Quetschies sind ungesund, viel zu kalorienreich und schlecht für die Zähne. Den Genuss von frischem Obst und Gemüse und alle damit verbundenen positiven Effekte können Quetschies nicht ersetzen. Zudem sind Quetschies ein Beispiel dafür, was sogenannte Kinderlebensmittel leider häufig auszeichnet: Ein hoher Zuckeranteil macht sie zu süß und damit beliebt bei Kindern – aber leider sehr ungesund.

Die SPD-Fraktion fordert, dass Kinderlebensmittel, die als solche bezeichnet, vermarktet und beworben werden, dem von der WHO in 2015 erstellten Europäischem Nährwertprofil für ernährungsphysiologisch ausgewogene Lebensmittel entsprechen müssen. Damit würde der Anteil von Zucker und anderen ungesunden Inhaltstoffen deutlich reduziert werden.

Dieses Europäische Nährwertprofil muss Teil einer nationalen Diabetesstrategie werden. Zudem muss die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft nutzen, um sich auch auf EU-Ebene für das Nährwertprofil einzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 05.03.2020

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Abschlussberichtes der Arbeitsgruppe „Kinder psychisch und suchtkranker Eltern“ erklären BeateWalter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik, und MariaKlein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik:

Kinder psychisch kranker Eltern sind häufig auf sich allein gestellt, ihnen muss endlich geholfen werden. Wenn Eltern psychisch erkranken oder an einer Suchterkrankung leiden, hat das Auswirkungen auf die ganze Familie. Eigentlich sollten Eltern Sorge für Ihre Kinder tragen. Bei Kindern aus Suchtfamilien oder mit psychisch erkrankten Elternteilen ist es oft andersrum: Die Kinder fühlen sich für ihre Eltern und das Funktionieren der Familie im Alltag verantwortlich. Expertinnen und Experten sprechen hier von Parentifizierung. Diese Verantwortung ist nicht alters- und kindgerecht. Zusätzlich belastet werden sie häufig durch den aus Angst vor Stigmatisierung immer noch sehr hohen Schweigedruck in den Familien.

Kinder psychisch und suchtkranker Eltern sind deswegen ganz besonders auf ein unterstützendes soziales Umfeld und rechtzeitige sowie qualifizierte Hilfe angewiesen. Bei der Behandlung der Eltern werden Kinder bislang zu oft nicht mitgedacht und bleiben mit ihren Sorgen und ihrer Belastung häufig allein. Das erhöht ihr Risiko, später selbst seelisch zu erkranken. Kinder und ihre Familien benötigen sowohl alltagspraktische Unterstützung als auch medizinische beziehungsweise psychotherapeutische Versorgung. Es fehlt jedoch bisher an speziell zugeschnittenen Hilfs- und Präventionsangeboten, die die Kinder und ihre gesamte Familie in den Blick nehmen.

Es braucht zudem eine interdisziplinäre Kooperations- und Vernetzungsstruktur der beteiligten professionellen Akteure und Hilfssysteme, um den komplexen Hilfebedarfen in Familien mit psychisch und suchtkranken Eltern angemessen zu adressieren. Konkrete Empfehlungen seitens der Arbeitsgruppe liegen nun vor.

Wir erwarten, dass die zuständigen Bundesministerien für Gesundheit und für Frauen, Senioren, Familie und Jugend diese umsetzen und dafür zeitnah konkrete Regelungsvorschläge vorlegen. Die Unterstützung der Kinder muss breit in der Fläche und dauerhaft gewährleitest sein, ebenso wie die Frage der Finanzierung. Darüber hinaus braucht es eine bundesweite Aufklärungs- und Entstigmatisierungskampagne.

Der vom Parlament einstimmig beschlossene Bundestagsbeschluss liegt fast drei Jahre zurück. Weiterer Zeitverzug ist im Sinne der betroffenen Kinder und ihrer Familien nicht hinnehmbar.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.03.2020

Der Deutsche Bundestag befasst sich heute in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz). Hierzu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Nach dem rasanten Ausbau der Kindertagesbetreuung in den vergangenen Jahren ist der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ein logischer und notwendiger nächster Schritt. Die Einschulung ihrer Kinder stellt viele berufstätige Eltern vor schwierige Herausforderungen. Mehr als 70 Prozent der Eltern wünschen sich Studien zufolge eine Ganztagsbetreuung für ihr Kind. Dieser Bedarf ist bei Weitem nicht gedeckt. Es wird die Aufgabe der kommenden Jahre sein, ein bedarfsdeckendes Angebot zu schaffen. Hier stehen primär die Länder in der Pflicht. Der Bund wird die Länder aber finanziell unterstützen. Dafür richtet er nunmehr ein Sondervermögen in Höhe von 2 Milliarden Euro ein. Es muss aber auch weiterhin die Entscheidung der Eltern bleiben, ob sie dieses Angebot nutzen wollen. Eine verpflichtende Ganztagsschule, wie immer wieder auch von SPD-Politikern als Ziel benannt, wird es mit der Union nicht geben.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 05.03.2020

Die FDP im Bundestag fordert Elterngeld für Haushalte, die bei sich ein Pflegekind aufnehmen. Nach geltendem Recht erhalten Pflegeeltern kein Elterngeld, sondern Pflegegeld. Die Beträge sind unterschiedlich hoch.

Der Antrag der FDP-Bundestagfraktion ist hier zu finden: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/174/1917473.pdf

Quelle: Antrag Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 02.03.2020

Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, sind nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB XII von bestimmten existenzsichernden Sozialleistungen ausgeschlossen. Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats die Vorlage eines Sozialgerichts zurückgewiesen, das dies mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unvereinbar hält, soweit Unionsbürger vollständig von existenzsichernden Leistungen ausgeschlossen seien, bei denen das Nichtbestehen der Freizügigkeit zwar festgestellt, diese Feststellung aber noch nicht in Bestandskraft erwachsen sei. Im sozialgerichtlichen Ausgangsverfahren begehrt eine rumänische Familie im Wege des Eilrechtsschutzes die Bewilligung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Die Ausländerbehörde hatte den Verlust des Freizügigkeitsrechts gemäß § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern und die daraus folgende Ausreisepflicht festgestellt. Über die hiergegen gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht noch nicht entschieden.

Die Vorlage des Sozialgerichts im Wege der konkreten Normenkontrolle ist unzulässig. Ihre Begründung entspricht nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Die Vorlage übergeht mehrere Fragen zur Verfassungswidrigkeit und zur Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Norm, die für die verfassungsrechtliche Prüfung unverzichtbar sind und ohne deren Klärung das Bundesverfassungsgericht in diesem Verfahren nicht entscheiden kann. Das Sozialgericht legt nicht hinreichend dar, dass das geltende Recht in der hier konkret zu entscheidenden Situation nicht so hätte ausgelegt werden können, dass die Leistung vor Bestandskraft der Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit nicht ausgeschlossen ist.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 04.03.2020

Die Linksfraktion drängt die Bundesregierung zur Wiedereinführung einer Wohnungsgemeinnützigkeit. In Absprache mit Ländern und Kommunen solle der Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, fordern die Abgeordneten in einem Antrag (19/17771). Grundsatz müsse sein, dass ein Unternehmen als gemeinnützig gilt, wenn es vorrangig und dauerhaft an mittlere und niedrige Einkommen sowie besondere Bedarfsgruppen vermietet, sich auf wohnungswirtschaftliche Aktivitäten beschränkt und die Rendite auf maximal vier Prozent jährlich begrenzt. Darüber hinausgehende Überschüsse sollten zweckgebunden reinvestiert werden oder in einen Förderfonds für weitere gemeinnützige Bauvorhaben einfließen. Die Unternehmen müssten auf den Handel mit Wohnungen oder Unternehmensbeteiligungen sowie auf Bau, Umwandlung und den Verkauf von Eigentumswohnungen verzichten.

Im Gegenzug erhalten solche Firmen nach Vorstellung der Linksfraktion Steuererleichterungen, einen exklusiven Zugang zu Bundes-Fördermitteln für den sozialen Wohnungsbau und zur Vergabe bundeseigener Grundstücke und Liegenschaften. Einen Missbrauch der besonderen Unternehmensform wollen die Abgeordneten durch ein vierstufiges Kontrollverfahren ausschließen.

Weiter fordern die Abgeordneten von der Bundesregierung ein öffentliches Wohnungsbauprogramm nach dem Vorbild Wiens. Über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren sollten jährlich zehn Milliarden Euro in den Aufbau eines gemeinnützigen Sektors in der Wohnungswirtschaft fließen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 12.03.2020

Die medizinische Versorgung von Kindern ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/17461) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten erkundigen sich bei der Bundesregierung nach spezialisierten Einrichtungen wie Kinderkrankenhäusern und der vertragsärztlichen Versorgung in der Kinderheilkunde (Pädiatrie).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 270 vom 10.03.2020

Die FDP-Fraktion fordert die Legalisierung von Eizellspenden in Deutschland. Solche Spenden seien derzeit gemäß Embryonenschutzgesetz (EschG) verboten, heißt es in einem Gesetzentwurf (19/17633) der Fraktion, der die Legalisierung der Eizellspende durch Änderung des EschG vorsieht.

Die jetzige Regelung führe in der Realität dazu, dass Paare Eizellspenden in anderen Ländern, wo dies erlaubt sei, in Anspruch nähmen, teilweise zu horrenden Preisen und unter Inkaufnahme gesundheitlicher Risiken.

Als Folgeproblem ergebe sich, dass für im Ausland mittels Eizellspende gezeugte Kinder das in Deutschland bestehende Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung mitunter nicht durchgesetzt werden könne.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 270 vom 10.03.2020

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, eine „feministische Außenpolitik zum Primat der deutschen Außen-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik zu erklären, um Friedenspolitik und Geschlechtergerechtigkeit weltweit voranzutreiben“. Dazu solle im Auswärtigen Amt unter anderem ein Referat für die Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen („Frauen, Frieden und Sicherheit“) eingerichtet werden, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/17548). Die Bundesregierung wird aufgefordert, in „allen Friedensverhandlungen und -prozessen aktiv darauf zu drängen, dass sowohl auf Seiten der Konfliktparteien als auch aus der Zivilgesellschaft Frauen und Frauenorganisationen einbezogen werden“. Weitere Forderungen zielen unter anderem auf die Anerkennung sexualisierter Gewalt als Fluchtgrund im Asylgesetz, den Familiennachzug und die Rücknahme von Einschränkungen im Asylrecht einerseits sowie auf die Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundeswehr und auf ein Verbot sämtlicher Exporte von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern andererseits.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 266 vom 10.03.2020

Die Forderung der FDP- und Linksfraktion nach einer Abschaffung des Kostenbeitrags von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie in Pflegefamilien ist bei Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen. Vier der sechs geladenen Experten unterstützten einen entsprechenden Antrag der FDP (19/10241) und einen Gesetzentwurf der Linken (19/17091) zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Nach der aktuellen Gesetzeslage können junge Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegeeinrichtung oder einer Pflegefamilie befinden, zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens, das sie im Rahmen ihrer Ausbildung oder eines Nebenjobs verdienen, herangezogen werden.

Sowohl Markus Dostal vom Projekt Petra als auch Björn Hagen vom Evangelischen Erziehungsverband, Rechtsanwältin Gila Schindler von der Kanzlei für soziale Unternehmen, Carmen Thiele vom Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien und die Rechtswissenschaftlerin Friederike Wapler von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz sprachen sich übereinstimmend dafür aus, auf die Kostenheranziehung zu verzichten. Sie schlossen sich der Argumentation der FDP- und der Linksfraktion an, dass jungen Menschen nicht dafür zur Verantwortung gezogen werden dürften, dass ihre leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für sie sorgen zu können. Zudem würde die Kostenheranziehung demotivierend auf die jungen Menschen wirken, die auf die Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen seien. Sie erschwere außerdem die Bildung eines finanziellen Vermögens und somit die Verselbstständigung der betroffenen jungen Menschen. Auch die Öffnungsklausel in Paragraf 94 SGB VIII, die es ermöglicht, auf die Kostenheranziehung zu verzichten oder diese zu reduzieren, sei problematisch. Zum einen führe dies zu einem höheren Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern, zudem werde von dieser Möglichkeit in den Bundesländern höchst unterschiedlich Gebrauch gemacht.

Abweichend von den anderen Experten sprach sich der Rechtswissenschaftler Reinhard Wiesner von der Freien Universität Berlin gegen eine völlige Abschaffung des Kostenbeitrags aus, sondern plädierte für dessen „deutliche“ Verringerung auf beispielsweise 25 Prozent. Wiesner argumentierte, eine Vollversorgung aus öffentlichen Mitteln, die die Einnahmen der jungen Menschen völlig unberücksichtigt lasse, verstoße gegen das Grundprinzip des Nachrangs der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Zudem helfe dies jungen Menschen auch nicht, zu lernen, dass Kost und Wohnung mit Aufwendungen verbunden sind. Auch junge Menschen, die bei ihren Eltern leben, würden nicht selten Anteile ihres Einkommens zu Hause abgeben. Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag wies darauf hin, dass auch in Familien, in denen der Lebensunterhalt durch die Eltern sichergestellt wird, das zivilrechtliche Unterhaltsrecht gelte und das regelmäßige Einkommen der Kinder bis zu einem Betrag zwischen 90 und 100 Euro auf den Unterhalt der Eltern angerechnet werde. Um keine Schlechterstellung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Herkunftsfamilien herbeizuführen, sollte eine Anpassung des Kostenbeitrags nur „vorsichtig erfolgen“. Der Kostenbeitrag sollte deshalb 50 Prozent des regelmäßigen Einkommens nicht unterschreiten.

Die übrigen Sachverständigen sahen eine bloße Absenkung des Kostenbeitrags wie von Wiesner und Offer vorgeschlagen kritisch. Dies würde zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und somit zu höheren Kosten führen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 263 vom 10.03.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihre Idee einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit einem eigenen Gesetzentwurf untermauert. Er solle dazu beitragen, dass Menschen unabhängig von Geldbeutel und Herkunft gleich gute Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben, heißt es im „Entwurf eines Gesetzes zur neuen Wohngemeinnützigkeit“ (19/17307). „Gutes Wohnen muss bezahlbar bleiben“, fordert die Fraktion. Eine Wiederauflage der Wohnungsgemeinnützigkeit sei ein Baustein dafür.

Hinter dem Instrument stehe das Prinzip: öffentliches Geld für öffentliche Güter. Konkret schlagen die Abgeordneten vor, dass Wohnungsunternehmen, die gemeinnützig handeln, Steuerbefreiungen in Bezug auf die Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer erhalten. Die Umsatzsteuer soll gesenkt werden. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen sollen weiter befugt werden, eine Eigenkapitalrendite von 3,5 Prozent zu erwirtschaften. Gefördert werden dabei sämtliche immobilienwirtschaftlichen Möglichkeiten von Neubau über Vermietung bis hin zum Kauf von Belegungsrechten.

Die Wohnungen dürften dabei nur an Menschen vermietet werden, deren Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt und die Wohnungen müssten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten liegen.

Flankierend fordern die Abgeordneten ein Investitionsprogramm zum Bau neuer, günstiger Wohnungen. Finanziert werden soll es maßgeblich mit Bundesmitteln, und zwar in Höhe von drei Milliarden Euro jährlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 240 vom 03.03.2020

Nach den „Gesundheitschancen“ von Kindern und Jugendlichen erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17385). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Studien über die Ursachen unterschiedlicher Gesundheitschancen als Grundlage für gesundheits- und sozialpolitische Entscheidungen genutzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 233 vom 02.03.2020

Die Summe der Rückforderungen für zu viel gezahltes Geld im Bereich des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) hat sich im Jahr 2018 auf rund 2,7 Milliarden Euro belaufen. Der Verwaltungsaufwand für die Feststellung und Geltendmachung dieser Rückforderungen durch die Jobcenter belief sich auf rund 223 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort (19/17247) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16260) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 216 vom 26.02.2020

Der Bund kann dem öffentlichen Wohnungsbau in Deutschland kurzfristig neuen Schub geben und so helfen, die akute Wohnungsknappheit in vielen Großstädten zu entspannen. Der Schlüssel dazu sind drei bundeseigene Gesellschaften, die Länder und Kommunen flexibel bei der Entwicklung von Bauprojekten und dem Bau neuer Wohnungen unterstützen: Erstens eine Beratungsgesellschaft, die Städten und Gemeinden Planungskapazitäten zur Verfügung stellt. Zweitens ein Bodenfonds, der Kommunen bundesweit finanziell und konzeptionell dabei hilft, Bauland zu erwerben und Infrastruktur zu finanzieren. Drittens eine Beteiligungsgesellschaft, die das Eigenkapital kommunaler Wohnbauunternehmen durch finanzielle Beteiligung stärkt. Das zeigen Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung und Prof. Dr. Tom Krebs von der Universität Mannheim in einem neuen Konzept für eine Bundesinitiative „Zukunft Wohnen“.*

Die Initiative soll in erster Linie dafür sorgen, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Weitere Ziele sind: eine stärkere soziale Durchmischung der Städte, die Förderung ökologisch nachhaltigen Bauens und eine Senkung der Baukosten. „Diese Ziele lassen sich nur sinnvoll mit einer Zentralisierung bestimmter Elemente des Wohnungsbaus erreichen“, schreiben die Ökonomen. Durch die enge Zusammenarbeit der Bundesgesellschaften mit den lokalen Verwaltungen und Wohnungsgesellschaften werde aber auch die besondere Kompetenz vor Ort einbezogen. Die Initiative könnte „praktisch sofort mit relativ kleinen Volumina starten“, schreiben die Ökonomen – und schon in der Anfangsphase „eine merkliche Vergrößerung des öffentlichen Wohnungsbaus erreichen.“ Nach Berechnungen der Wissenschaftler ließen sich mit zehn Milliarden Euro an Bundesmitteln kurzfristig rund 90.000 zusätzliche Wohnungen bauen. Mittelfristig wäre das Modell beliebig skalierbar, je nachdem, wie viele Wohnungen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gebraucht werden.

Der Bedarf an Neubauten wird deutschlandweit bis 2030 auf mindestens 330.000 Wohnungen pro Jahr geschätzt. Neu gebaut wurden zuletzt aber nur rund 285.000 Wohnungen im Jahr. „Der Wohnungsneubau in Deutschland muss also weiter gesteigert werden, um die langfristige Nachfrage zu befriedigen“, schreiben die Wissenschaftler. „Dies sollte eigentlich für eine massive Ausweitung der öffentlichen Wohnraumförderung sprechen, doch bis vor kurzem war das Gegenteil der Fall.“ Besonders deutlich wird das, wenn man den Bestand an Sozialwohnungen anschaut: Während es Anfang der 1980er-Jahre noch 4 Millionen Sozialwohnungen gab, sind es heute nur noch 1,2 Millionen. Jährlich fallen weiter etwa 80.000 Sozialwohnungen aus der Förderung heraus, nur circa 25.000 werden neu gebaut. „Der Wohnungsmangel hat negative makroökonomische Konsequenzen, weil Menschen nicht ihr Produktivitätspotenzial ausschöpfen können“, schreiben Dullien und Krebs – beispielsweise, weil sie ihre Arbeitszeiten reduzieren müssen, wenn lange Fahrtwege aus dem Umland nötig sind. „Außerdem kommt es zu Segregation und Ghettobildung, was Bildungschancen beeinträchtigt.“

Mit den Bundesgesellschaften, so Dullien und Krebs, lassen sich Engpässe auflösen, die aus Sicht vieler Experten den nötigen großflächigen Neubau von gleichzeitig preisgünstigem und qualitätvollem Wohnraum massiv behindern. So haben viele Kommunen nach langjährigem Personalabbau zu wenig Fachkräfte in den Bauverwaltungen, um Anträge schnell zu bearbeiten oder Baugebiete zu entwickeln. Finanziell schwache Städte und Gemeinden verkauften Bauland in ihrem Eigentum lange Zeit an den meistbietenden Investor, der dann häufig überwiegend hochpreisige Wohnungen errichtete. Kommunale Wohnungsgesellschaften blieben in vielen Städten weit unter ihren Möglichkeiten.

Die Beratungsgesellschaft würde die kommunalen Verwaltungen bei der Entwicklung von Wohn- und Stadtteilprojekten unterstützen. Solche Projekte sind häufig hochkomplex und erfordern die Beteiligung vieler Fachleute: Ingenieure, Stadtplaner, Grundstücksentwickler, Ökonomen, Kulturwissenschaftler, Geistes- und Sozialwissenschaftler, Geografen und Landschaftsarchitekten müssen alle eng zusammenarbeiten. Zudem müssen komplizierte Finanzierungsfragen beantwortet und Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden. In vielen Fällen sind die Kommunen damit überfordert. Eine Gesellschaft auf Bundesebene, die auf die Entwicklung von Wohnquartieren spezialisiert ist, könnte ihre Expertise bei Bedarf zur Verfügung stellen – ähnlich wie es etwa die Stadt Hamburg mit der Gründung der HafenCity Hamburg GmbH auf Landesebene praktiziert hat. Diese Gesellschaft – eine hundertprozentige Tochter der Stadt – hat sich um Planung und Management des Stadtteils HafenCity gekümmert.

Eine der Voraussetzungen für eine gemeinwohlorientierte Wohnpolitik ist, dass Grund und Boden in öffentlicher Hand bleiben. Der Bodenfonds soll die finanziellen Mittel dazu bereitstellen. Dank der Unterstützung durch den Fonds könnten es sich die Kommunen leisten, Bauland zu behalten oder sogar zuzukaufen, statt es Investoren zu überlassen. Derzeit werden Vorkaufsrechte auf kommunaler Ebene oftmals nicht genutzt, weil es den Kommunen entweder an Geld für den Grundstückserwerb mangelt oder die Mittel für eine baldige Nutzung durch die öffentliche Hand fehlen. Zusätzlich zu finanziellen Beiträgen könnte der Bodenfonds auch Grundstücke aus Bundeseigentum und organisatorisches Know-how beisteuern.

Der Beteiligungsfonds würde die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften durch Aufstockung des Eigenkapitals finanziell stärken und die Kommunen oder Länder bei der Gründung öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften unterstützen. Obwohl viele kommunale Wohnungsbaugesellschaften ihre Bautätigkeit zuletzt ausgeweitet haben, halten sich einige immer noch mit dem Neubau zurück, um nicht ihre Eigenkapitalquote zu sehr abzusenken. Niedrige Eigenkapitalquoten führen zu höheren Finanzierungskosten bei Baukrediten. Eine Aufstockung des Eigenkapitals mit Mitteln aus dem Beteiligungsfonds würde die Lage für öffentliche Wohnungsbaugesellschaften entspannen.

Die drei Bundesgesellschaften sollten rechtlich selbständige Einheiten sein, deren Eigentümer zu hundert Prozent die öffentliche Hand ist, so Dullien und Krebs. Dabei sollte es neben den üblichen Aufsichtsgremien auch einen wissenschaftlichen Beirat geben, der mit Vertretern der Fachverbände und der Wissenschaft besetzt wird. Das Grundkapital der Gesellschaften würde sich im Wesentlichen aus Finanzmitteln des Bundes speisen. Die Finanzierung dieser Unternehmen über Kredite wäre dabei für den Bund eine „finanzielle Transaktion“ und würde daher nicht unter die Regeln der Schuldenbremse fallen. Die Bundes-AGs könnten zudem Geld durch Fremdfinanzierung aufnehmen.

*Sebastian Dullien, Tom Krebs: Wege aus der Wohnungskrise, IMK-Report Nr. 156, März 2020

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 02.03.2020

Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, haben mittlerweile fast alle Bundesländer die Kitas und Schulen geschlossen. Viele Familien müssen nun kurzfristig die Kinderbetreuung organisieren. Für erwerbstätige Eltern und insbesondere für Alleinerziehende ist dies eine Herausforderung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren in Deutschland im Jahr 2018 rund 692000 Alleinerziehende mit Kindern unter 13 Jahren erwerbstätig, davon 292000 in Vollzeit und 400 000 in Teilzeit. 90% der erwerbstätigen Alleinerziehenden mit Kindern unter 13 Jahren waren Frauen (620000).

Insgesamt lebten rund 1,3 Millionen Kinder unter 13 Jahren mit nur einem Elternteil zusammen. Doch auch auf Familien, in denen beide Elternteile erwerbstätig sind, können Betreuungsengpässe zukommen. Dies traf 2018 auf gut 3,5Millionen beziehungsweise zwei Drittel (68%) der Paarfamilien mit Kindern unter 13 Jahren zu.

Zum Schuljahr 2019/2020 gab es in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen gut 2,9 Millionen Grundschulkinder. In Kindertageseinrichtungen wurden zum Stichtag 1. März 2019 deutschlandweit knapp 3,7Millionen Kinder betreut.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 17.03.2020

3,3 % weniger Personen in Bildungsprogrammen zwischen Schule und Ausbildung als 2018

Im Jahr 2019 haben in Deutschland 255000 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich zwischen Schule und Berufsausbildung begonnen. Ziel dieser Programme ist der Erwerb beruflicher Grundkenntnisse oder das Nachholen eines Haupt- oder Realschulabschlusses, um die Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung weiter mitteilt, nahm die Anfängerzahl im Übergangsbereich um 3,3% gegenüber 2018 ab. Damit setzt sich der rückläufige Trend weiter fort. Im Jahr 2005 hatte die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich noch rund 418000 betragen, seither ist diese Zahl mit Ausnahme des Jahres 2016 kontinuierlich gesunken.

Niedrigere Anfängerzahlen auch in Berufsausbildung, Sekundarbereich II und Studium

Neben dem Übergangsbereich werden in der integrierten Ausbildungs­berichterstattung die Bildungsgänge in drei weiteren Sektoren nachgewiesen: Berufsausbildung, Sekundarbereich II (zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung, etwa gymnasiale Oberstufe) und Studium. Im Jahr 2019 nahmen rund 2,0 Millionen Personen nach Verlassen der SekundarstufeI einen dieser Bildungsgänge auf (-0,5% gegenüber 2018). Während die Zahl der Personen, die eine Berufsausbildung begannen, im Vorjahresvergleich um 0,9% auf 730000 stieg, sanken die Anfängerzahlen in den übrigen zwei Sektoren. So ging die Anfängerzahl in Bildungsgängen des SekundarbereichsII um 0,8% auf 486000 zurück, die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger um 0,9% auf 512000.

Weniger Ausländerinnen und Ausländer im Übergangsbereich, mehr im Sekundarbereich II

Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die im Jahr 2019 einen Bildungsgang anfingen, sank im Vergleich zum Vorjahr um 1,7% auf 328000. Allerdings gab es unterschiedliche Entwicklungen innerhalb der einzelnen Sektoren: Im Übergangsbereich nahm die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger um 7,2% und im Studium um 1,3% ab. Dagegen blieb die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger in der Berufsausbildung nahezu konstant (+0,2 %) und stieg in Bildungsgängen des Sekundarbereich II, die zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung führen, um 7,4%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 06.03.2020

Erneut rund 101000 gemeldete Fälle – knapp drei Viertel der Frauen unter 35 Jahren

Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland blieb im Jahr 2019 mit rund 101000 gemeldeten Fällen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (-0,1%). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren knapp drei Viertel (72%) der Frauen, die 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, zwischen 18 und 34 Jahren alt, rund 18% zwischen 35 und 39Jahren. Rund 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3% waren jünger als 18 Jahre. Rund 40% der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (56%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 26% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant – rund 79% in gynäkologischen Praxen und 18% ambulant im Krankenhaus.

Im 4. Quartal 2019 wurden rund 24300 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet, das waren 1,3% weniger als im 4. Quartal 2018.

Im Vergleich zum Jahr 2009 (110700 Abbrüche) sank die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche um 8,9% beziehungsweise 9800 Fälle. Am stärksten ging die Zahl in den Altersgruppen 18 bis 19 Jahre (-41,4% beziehungsweise -3300 Abbrüche) und 20 bis 24 Jahre (-26,3% beziehungsweise -7000 Abbrüche) zurück. Ein Grund für diese Entwicklung ist, dass zeitgleich die Zahl der 18- bis 19-jährigen Frauen um 12,6% und die Zahl der Frauen im Alter von 20 bis 24 Jahren um 9,1% gesunken ist. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche je 10000 Frauen ging bei den 18- bis 19-Jährigen von 86 auf 57 Abbrüche zurück, bei den 20- bis 24-Jährigen von 111 auf 89 Abbrüche. Dabei wurden Abbrüche von Frauen mit inländischem Wohnsitz berücksichtigt und für das Jahr 2019 Bevölkerungszahlen von 2018 verwendet.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere gesundheitsbezogene Daten und Tabellen zu Schwangerschaftsabbrüchen mit weiteren Gliederungen finden sich auch im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 03.03.2020

Die öffentlichen Haushalte gaben 2017 für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an öffentlichen Schulen durchschnittlich 7300Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht dies einem Anstieg von rund 200 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Zwischen den einzelnen Schularten variierten die Pro-Kopf-Ausgaben: So wurden an allgemeinbildenden Schulen insgesamt durchschnittlich 8000Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet. An Grundschulen beliefen sich die Ausgaben dabei auf 6400Euro und an Integrierten Gesamtschulen waren es 8600Euro. An beruflichen Schulen lagen die Ausgaben je Schülerin und Schüler mit 5100Euro deutlich niedriger als an allgemeinbildenden Schulen. Dies ist insbesondere auf den Teilzeitunterricht an Berufsschulen im dualen System zurückzuführen.

Der größte Teil, nämlich knapp 82% der Ausgaben für öffentliche Schulen, entfiel auf das Personal. Im Bundesdurchschnitt entspricht dies 6000Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro je Schülerin und Schüler ausgegeben und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen 400Euro.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (9700Euro) und Hamburg (9600Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6400Euro) und Schleswig-Holstein (6700Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, sind in der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2017“ oder in der Tabelle „Ausgaben für öffentliche Schulen je Schülerin und Schüler nach Schularten und Bundesländern“ zu finden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 27.02.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die AWO verurteilt die Gewalt gegen die Schutzsuchenden an der griechisch-türkischen Grenze und lehnt den Versuch Griechenlands, das Recht auf Asyl aufzuheben und Schutzsuchende zurückzuweisen, auf das Schärfste ab. Deutschland muss mithelfen, eine Lösung zu finden, damit die Menschenrechte in griechischen Lagern und an den europäischen Außengrenzen nicht weiter missachtet und verletzt werden.

Grenzen zu überqueren, um Schutz zu finden, ist nicht illegal. Die Weltöffentlichkeit erlebt gegenwärtig eine humanitäre Katastrophe an der griechisch-türkischen Grenze und das unerträgliche Versagen aller politischen Regelungen zum menschenrechtlich fundierten Recht auf Asyl. Die AWO fordert daher umgehend die Rückkehr zu einem humanen Umgang mit geflüchteten Menschen, entsprechend der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und den internationalen Menschenrechten, sowie eine Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Das europäische Bündnis darf sich nicht länger abschotten. Europa wurde auf der Basis gemeinsamer Werte erschaffen. Diese Werte dürfen nicht an den europäischen Grenzen ihre Gültigkeit verlieren, diese Werte dürfen nicht leere Verlautbarungen bleiben. Wie stark sie sind, zeigt sich daran, ob ihnen Taten folgen. An den europäischen Grenzen und in Lagern werden Menschen in unwürdige Lebensumstände gezwungen. Das können wir nicht einfach hinnehmen. Es braucht endlich eine solidarische Lösung – die Geflüchteten müssen von allen europäischen Staaten aufgenommen werden.“

Hintergrund/Rechtliche Situation:

Flüchtlinge aus der Türkei müssen in der Europäischen Union aufgenommen werden. Die Türkei ist kein sicherer Drittstaat, war es auch vor dem 16. März 2016 nicht. (Aus Art. 33 Abs. 1 GFK, Art. 21 RL 2011/95/EU und Art. 38 RL 2013/32/EU und aus Art. 3 in Verb. mit Art. 13 EMRK ergibt sich ein nicht hinterfragbarer Anspruch darauf, dass ihr Schutzbegehren in der EU geprüft und hierüber nach den festgelegten EU-Regelungen entschieden wird.)

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.03.2020

Der Bundestag berät heute ab 18 Uhr über verschiedene Anträge zur Aufnahme geflüchteter Minderjähriger aus Griechenland.

Zu den FAQs des BumF: Was können Bund, Länder, Kommunen, Privatpersonen und Jugendhilfeträger tun? Wieviele Aunfahmezusagen gibt es?

Nachdem die türkischen Grenzbehörden Schutzsuchende nicht mehr am Grenzübertritt hindern und Geflüchtete zum politischen Spielball gemacht werden, gehen die griechischen Grenzbehörden brutal vor. Tränengas und Gummigeschosse werden eingesetzt und geflüchtete Frauen, Männer und Kinder illegal in die Türkei zurückgeschoben. Diese rechtswidrigen Push-Backs treffen auch Minderjährige. Das Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen ist derzeit kaum absehbar. Berichte über tödliche Schüsse und das abdrängen von Booten kursieren.

Um die flüchtenden Menschen zu schützen, muss dringend gehandelt werden. Illegale Push-Backs müssen umgehend beendet werden. Schutzsuchende müssen auf das griechische Festland gebracht werden. Dort müssen sie menschenwürdig untergebracht und schnellstmöglich in andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden.

Seit Monaten blockiert das Bundesinnenministerium jedoch die Aufnahme von Schutzsuchende aus Griechenland. Dabei fordern Kinderrechts- und Flüchtlingsorganisationen angesichts der katastrophalen Lage für Kinder und Jugendliche in den Horror-Lagern auf den griechischen Inseln seit längerem unbegleitete Minderjährige aus Griechenland aufzunehmen. Zahlreiche Kommunen, Bundesländer, Einzelpersonen und Jugendhilfeträger sagen: „#WirHabenPlatz!“ und sind bereit Minderjährige aufzunehmen. Tausende Menschen waren gestern auf der Straße.

Gestern gab es erstmals Signale aus dem Bundesinnenministerium, die auf ein Ende der Blockadehaltung hoffen lassen. Es darf nun keine Zeit verloren werden. Heute wird der Bundestag ab 18 Uhr über verschiedene Anträge zur Aufnahme aus Griechenland beraten und namentlich abstimmen. Der BumF fordert die Abgeordneten aller Fraktionen auf, für eine Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen aus Griechenland zu stimmen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 04.03.2020

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Entwurf des Bundesfamilienministeriums zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes als notwendigen Schritt in die digitale Gegenwart, mahnt aber Verbesserungen wie Netzanschlussfilter an.

„Der Gesetzentwurf ist ein überfälliger Schritt in die Gegenwart, denn die Digitalisierung stellt auch den Kinder- und Jugendschutz im Internet vor neue Herausforderungen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die zunehmende Medienvielfalt und die Risiken im Umgang mit Neuen Medien berücksichtigt werden,“ sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. Erstmals sollen im Jugendschutzgesetz (JuSchG) Neuerungen wie Apps, Streamingdienste, Soziale Netzwerke und Online-Spiele beachtet werden. Bislang beschränkt es sich auf die Regulierung von Inhalten auf Datenträgern wie Büchern, Filmrollen oder DVDs.

In einer gemeinsamen Stellungnahme mit neun Verbänden aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Kinderschutz mahnt der DFV jedoch verpasste Chancen an, besonders aus Sicht der Eltern: „Die digitale Revolution verwischt zunehmend die gewohnten Grenzen zwischen den Medien. Das fordert Eltern besonders heraus. Hier steht jede Familie erst einmal alleine da – im Guten wie im Schlechten. Enorm hilfreich wäre eine einfache Lösung aus einem Guss,“ so Zeh. Diese fehlt auch im neuen Entwurf. Notwendig sind Netzanschlussfilter, welche als ebenso kostenlose wie plattformübergreifende Lösung bereits vor dem Gang ins Netz ansetzen. Sie werden nicht einmal erwähnt.

Für völlig unverständlich halten die Verbände zudem, dass lediglich Anbieter mit einer Million Nutzern in Deutschland zu Vorsorgemaßnahmen wie Altersüberprüfungen angehalten werden sollen. „Hier gerät der Entwurf ins Straucheln, denn die Umsetzung lässt viele Fragen offen. Um wirklich wirksam und zukunftsweisend zu sein, muss Kinder- und Jugendschutz bei der tatsächlichen Gefährdung ansetzen, nicht bei willkürlich gezogenen Größenordnungen,“ mahnt Zeh an.

Lob verdient hingegen das Vorgehen der Bundesregierung gegen sexualisierte Anmache von Minderjährigen im Internet (sogenanntes Cybergrooming). Erst im Januar wurden die Befugnisse von Ermittlungsbehörden durch eine Änderung des Strafrechts gestärkt. Jetzt soll die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen als Schutzziel in das JuSchG eingeführt werden.

Erleichterung für Eltern verspricht zudem die vorgesehene Alterskennzeichnung auch für Inhalte auf Film- und Spieleplattformen. Der Grund für die Altersbeschränkung soll zudem durch einfache Symbole klar erkennbar gemacht werden. Allerdings sollen auch hier Anbieter unter einer Millionen Nutzern in Deutschland ausgenommen werden. „Hier muss dringend nachgebessert werden,“ so Zeh. „Ein Film oder Spiel wird nicht weniger gewalttätig, bloß weil der Verkäufer kein Internetgigant ist. Das Einfügen der entsprechenden Kennzeichen auf Seiten der Anbieter ist alles andere als eine Herkulesaufgabe – der Entwurf selbst spricht von einem unerheblichen Erfüllungsaufwand.“

Die Verbände mahnen an, die neuen Regelungen auch konsequent durchzusetzen. Bei Verstößen sind klare Sanktionen und ihre wirksame Durchsetzung nötig. Dazu gehört die ausreichende Ausstattung der neu zu schaffenden Bundeszentrale für Jugend- und Medienschutz sowie die Bildung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft.

Weiterführende Information

Stellungnahme zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.02.2020

Während die Bundesregierung in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht meint, die „Nachhaltigkeit der Sozialversicherungssysteme“ hätte sich in den vergangenen 20 Jahren „stark verbessert“, sind sich Wissenschaftler darin einig, dass die Politik so schnell wie möglich auf die demografischen Veränderungen reagieren muss. Denn die Sozialversicherung steht vor einem demografischen Kollaps.

Nun meldet sich der langjährige Geschäftsführer der Rentenversicherung, Franz Ruland, zur Grundrente zu Wort. Er meint, im solidarischen Rentensystem könnten Bürger Anreize finden, „ein Minimum an Arbeit legal zu erbringen und den Rest schwarz, denn jeder Euro mehr mindert die Grundrente“. Das ist sogar möglich. Lebensleistung lohnt sich nicht mehr.

Die Grundrente wird Eltern nicht viel bringen, obwohl sie mit ihrer Kindererziehung für den Erhalt des Generationenvertrages überhaupt erst sorgen. Bei der Grundrente wird das Einkommen des Ehepartners grundsätzlich angerechnet (soweit bestimmte Freibeträge überstiegen werden). Bei nicht ehelichen Partnerschaften wird das Einkommen hingegen nicht angerechnet. Hier sieht der ehemalige Geschäftsführer der Rentenversicherung einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz.

Ein ähnliches grundgesetzwidriges Verhalten finden wir derzeit auch in der Verbeitragung von Familien in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Seit Jahren kämpfen mehr als 2.000 Familien gegen die Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 GG), weil der generative Beitrag (Kindererziehung) nicht gleichwertig zum monetären Beitrag berücksichtigt wird.

Da aber fürchten alle – Bundessozialgericht, Bundesregierung und Sozialversicherungsträger – „neue Verwerfungen“, die sie allerdings nicht beziffern können. Und so kommt es, dass beim Bundesverfassungsgericht noch immer nicht die Frage geklärt ist, wie viele kindergeldberechtigte Kinder es bei Sozialversicherungspflichtigen gibt und wie viele Sozialversicherungspflichtige derzeit keine kindergeldberechtigten Kinder haben.

Der Vertreter der Deutschen Rentenversicherung hatte mir auf einem Fachtag vor einiger Zeit hierzu Daten zugesagt, ist seither aber nicht mehr zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.02.2020

In Anbetracht der aktuellen Lage werden wir in Absprache mit dem „Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn“ die Durchführung des für den 28. März 2020 geplanten bundesweiten Aktionstages in seiner vorgesehenen Form verschieben. Großveranstaltungen sind derzeit in vielen Städten und Kommunen nicht möglich.

Unser Kampf für eine radikale Kursänderung der Wohnpolitik geht trotz Corona-Krise weiter. Denn unsere Forderung, dass Menschen sicher und bezahlbar wohnen können, ist dringender denn je. Wir brauchen sozial und ökologisch lebendige Städte – ohne Armut, Wohnungslosigkeit und Diskriminierung.

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Corona-Virus in Europa und der Bundesrepublik ruft das Aktionsbündnis Wohnen ist Menschenrecht! die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen auf, die Menschen, die auf der Straße sowie in Not- und Sammelunterkünften leben, verstärkt zu schützen. Notwendig sind kommunale Maßnahmen zur Beschaffung von Wohnraum, um Wohnungslosen den Rückzug in Wohnungen zu ermöglichen, die Öffnung der Schlafunterkünfte auch tagsüber zur Entlastung der Tagesstätten und die sofortige Aussetzung von Zwangsräumungen.

Die Einstufung von Covid-19 als Pandemie zeigt einmal mehr, wie grundsätzlich es ist, dass das Menschenrecht auf Wohnen Umsetzung findet. Wir fordern eine Verstärkung des gemeinwohlorientierten und sozialen Wohnungsbaus auf allen Ebenen, um menschenwürdiges Wohnen für alle Menschen zu ermöglichen.

Gemeinsam werden wir uns auch weiterhin gegen Verdrängung und Wohnungslosigkeit stark machen! Die Vernetzung auf bundesweiter und europäischer Ebene ist dabei zentral – den neuen Termin des Aktionstages teilen wir rechtzeitig mit.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.03.2020

Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) blieb die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland 2019 mit rund 101.000 gemeldeten Fällen nahezu unverändert gegenüber dem Vorjahr (-0,1 Prozent).

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Gute Beratung und bedarfsgerechte Familienförderung sind die Schlüssel bei einem Schwangerschaftskonflikt. Es ist erfreulich, dass die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche nicht steigt. Frauen, die durch eine ungewollte Schwangerschaft in einen Konflikt geraten, brauchen gute Beratung und Unterstützung – unabhängig von ihrer Entscheidung, die jede Frau für sich treffen muss. Die Entscheidung für ein Kind hängt ganz stark davon ab, ob die Lebensplanung mit einem Kind gelingen und den Frauen die Angst vor der Zukunft genommen werden kann.“

Mit großer Sorge stellt die Diakonie fest, dass es überall an wohnortnahen Kitaplätzen und Betreuungsmöglichkeiten fehlt. Zudem ist in Städten kaum noch bezahlbarer Wohnraum für Familien zu finden. „Ich befürchte, dass es für Frauen immer schwieriger wird, sich für ein Kind zu entscheiden, wenn nicht in diese beiden wesentlichen Versorgungslücken massiv investiert wird. Ich wünsche mir, dass sich ein Trend zu weniger Schwangerschaftsabbrüchen entwickelt“, so Loheide.

Es braucht bestmögliche Unterstützung für Paare und alleinerziehende Frauen, um ein Leben mit Kind zu ermöglichen. Die Kirchen und die Diakonie arbeiten intensiv für eine familienfreundliche Gesellschaft und die Verbesserung der Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wahrnehmung partnerschaftlicher Erziehungsverantwortung von Eltern.

Zum Hintergrund:

Knapp drei Viertel (72 Prozent) der Frauen, die 2019 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahren alt, rund 18 Prozent zwischen 35 und 39 Jahren. Rund acht Prozent der Frauen waren 40 Jahre und älter, drei Prozent waren jünger als 18 Jahre. Rund 40 Prozent der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/03/PD20_070_233.html

Weitere Infos:

Broschüre Selbstverständnis der evangelischen Schwangerschaftskonfliktberatung: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/200107_Broschuere_SelbstverstaendnisWeb.pdf

Themenschwerpunkt Schwangerschaftskonfliktberatung: https://www.diakonie.de/schwangerschaftskonfliktberatung

Wissen kompakt zu Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/schwangerschafts-und-schwangerschaftskonfliktberatung

Ratgeber zu Schwangerschaft und Geburt: https://hilfe.diakonie.de/schwangerschaft-und-geburt

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.03.2020

Die Europäische Kommission hat kurz vor dem Internationalen Frauentag am 8. März 2020 ihre Gleichstellungsstrategie für die kommenden fünf Jahre veröffentlicht. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, kommentiert: „Die neue Strategie ist ambitioniert und enthält viele begrüßenswerte Ansätze. Allerdings ist es wichtig, die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht bloß aneinanderzureihen, sondern in ein kohärentes und überzeugendes Konzept der Geschlechtergleichstellung zu integrieren. Die europäische Gleichstellungspolitik muss den Anspruch haben, Vorreiterin für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu bleiben und aktiv für die Rechte der Frauen einzutreten. Dies umso mehr, als die Bemühungen der Kommission zunehmend durch reaktionäre Trends in einigen Mitgliedstaaten konterkariert werden.“

EU-Beitritt zur Istanbul-Konvention

Der djb begrüßt, dass die Kommission sich weiterhin für einen Beitritt der Europäischen Union (EU) zur Istanbul-Konvention starkmacht. Sollte dieser scheitern, will die Kommission 2021 Maßnahmen vorschlagen, die im Ergebnis dieselben Schutzstandards garantieren wie die Istanbul-Konvention. In diesem Zusammenhang erwägt die Kommission eine Ergänzung des Art. 83 Abs. 1 AEUV, um die Kompetenzen der EU auf Bekämpfung bestimmter Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu erweitern. Damit setzt sie ein wichtiges Zeichen gegen die ablehnende Haltung einiger Mitgliedsstaaten.

Aufsichtsrätinnen-Richtlinie

Erfreulich ist aus Sicht des djb auch, dass die Kommission verspricht, sich für eine Verabschiedung der seit Jahren u.a. von Deutschland blockierten Aufsichtsrätinnen-Richtlinie einzusetzen. Diese sieht eine Zielvorgabe für den Frauenanteil in Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften vor.

Der djb fordert die Bundesregierung auf, die bevorstehende deutsche EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen, um die Verabschiedung dieser Richtlinie voranzutreiben.

Genderperspektive

In der neuen Amtszeit will die Kommission alle laufenden EU-Vorhaben und Prozesse aus einer Genderperspektive betrachten. Dabei betont die Kommission ihr Bewusstsein für die besondere Gefahr intersektionaler Benachteiligungen:

Häufig sind etwa Migrantinnen oder Frauen mit Behinderung in spezifischer Weise von Mehrfachdiskriminierungen betroffen. Der djb fordert, dass es hier nicht bei Lippenbekenntnissen bleibt: „Die Sichtbarmachung von Mehrfachdiskriminierungen ist ein erster Schritt“, so Wersig. „Wir brauchen nicht nur Geschlechterparität in Führungspositionen, sondern auch Geschlechtergerechtigkeit für alle Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft. Die von der EU-Kommission angekündigten bindenden Maßnahmen zur Lohntransparenz sind hier ebenso ein zentraler Baustein wie die zügige Umsetzung der im letzten Jahr in Kraft getretenen Vereinbarkeits-Richtlinie.“

EU-Managementpositionen paritätisch besetzen

Die Kommission will selbst mit gutem Beispiel vorangehen: Bis 2024 sollen alle Management-Positionen innerhalb der Kommission geschlechterparitätisch besetzt sein. Bis die Gleichstellung der Geschlechter nicht nur in EU-Management-Positionen, sondern EU-weit erreicht ist, ist es dagegen offensichtlich noch ein weiter Weg. Der djb wird ihn weiterhin aufmerksam und kritisch begleiten.

Weitere Informationen:

Zu den Inhalten der Istanbul-Konvention: https://www.djb.de/themen/thema/ik/

Zur von Deutschland blockierten Aufsichtsrätinnen-Richtlinie, djb-Pressemitteilung vom 11.12.2015: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/pm15-45/

Zur Vereinbarkeitsrichtlinie, djb-Pressemitteilung vom 13.06.2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/pm19-22/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 06.03.2020

Die Evaluation des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) vom Mai 2015 hat ernüchternde Ergebnisse erbracht. Zwar konnte der Frauenanteil in Aufsichtsräten mithilfe der festen Quote auf 35 Prozent gesteigert werden. Die freiwillige Zielgrößenverpflichtung für die Vorstände allerdings hat versagt. Der Frauenanteil liegt unter acht Prozent. Besonders bemerkenswert ist es, dass sich rund 80 Prozent der unter das Gesetz fallenden Unternehmen für den Vorstand gar keine Zielgröße oder die Zielgröße Null gesetzt haben. Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb): „Mit der selbstgesetzten Zielgröße Null oder gar keiner Zielgröße haben die Vorstände deutlich gemacht, dass sie einfach keine einzige Frau unter sich dulden wollen, kein einziger Mann aus ihren Old-Boys-Netzwerken auf seinen Sitz oder seine Chancen verzichten muss.“

Die Bundesministerinnen für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Justiz und für Verbraucherschutz haben deshalb einen Gesetzesvorschlag auf den Weg gebracht. Nach dessen Leitlinien soll das FüPoG folgende Regelung enthalten: Besteht der Vorstand eines börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmens aus vier oder mehr Personen, soll bei Neubesetzung mindestens eine Frau bestellt werden. Die Zielgröße Null soll klar und verständlich begründet und veröffentlicht werden. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht über Zielgrößen, Fristen und Begründungen soll es künftig spürbare Sanktionen bis zu zehn Millionen Euro geben.

Das wäre keine weitgehende Änderung. Eine Frau im Vorstand allein kann eine von traditionellen Männern für traditionelle Männer geprägte Unternehmenskultur nicht ändern. Sie erlebt Anpassungszwang und höhere Anforderungen. Aber es ist ein Anfang! Die feste Besetzungsregel für eine Frau garantiert wenigstens, dass sie nicht wegen eines Mannes weggemobbt wird, wie nicht selten zu beobachten ist.

Der Gesetzgeber ist durch Artikel 3 Abs. 2 GG dazu verpflichtet, für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Quoten sind hierfür ein rechtmäßiges Mittel, weil sie helfen strukturelle Diskriminierung zu überwinden. Allerdings beginnt Gleichstellung nicht erst in den Vorständen. Der djb fordert deshalb eine Erweiterung der Anforderungen an die Erklärungspflicht im FüPoG. Prof. Dr. Maria Wersig: „Der Gesetzesentwurf der Ministerinnen für eine neue Quote in Vorständen ist ein guter Anfang und muss jetzt umgesetzt werden! Um die Gläserne Decke tatsächlich zu durchbrechen, braucht es allerdings weitreichendere verpflichtende Maßnahmen, nicht nur in den Vorständen, sondern schon auf dem Weg dahin.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.03.2020

Der UN-Frauenrechtsausschuss wird auf seiner Sitzung vom 2. bis 6. März 2020 festlegen, zu welchen Themen Deutschland im Rahmen der UN-Frauenrechtskonvention Rechenschaft ablegen muss. „Die Bundesregierung hat die Chance, jetzt noch einmal die Weichen für die volle Gleichberechtigung aller Frauen in Deutschland zu stellen“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. „Die UN-Frauenrechtskonvention konkretisiert das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes. Unsere Stellungnahme zeigt signifikante Lücken bei der Umsetzung der Gleichberechtigungsgebote und Menschenrechte von Frauen auf. Wir erwarten, dass der Ausschuss die Bundesregierung zur Berichterstattung zu den vom djb benannten Themen auffordert.“

Das Staatenberichtsverfahren ist eine Chance, die deutsche Gleichstellungspolitik auf den Prüfstand zu stellen. Gerade im Gleichstellungsjahr 2020 wäre es sehr zu begrüßen, wenn Deutschland auch in diesem Bereich in die Spitzengruppe aufrücken würde.

Der djb zeigt in seinen an den Ausschuss gesendeten Vorschlägen für die „List of Issues“ dringenden Handlungsbedarf auf: bei der tatsächlichen Wahlrechtsgleichheit für Frauen, dem Zugang zum Arbeitsmarkt, der Situation von geflüchteten Frauen, dem Umgang mit Digitalisierung, dem wirksamen Schutz von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und steuerrechtlichen Benachteiligungen. Weitere Themen sind die Zwangssterilisation von Frauen mit Lernschwierigkeiten, die Gewährleistung des Zugangs zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch, insbesondere der Schutz vor Gehsteigbelästigung, sowie die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen, insbesondere in der Bildung, den Medien und der Werbung.

Die „List of Issues“ finden Sie hier:

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/st20-06d/ (deutsch)

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K6/st20-06e/ (englisch)

Hintergrund

Als wichtigster internationaler Vertrag über die Menschenrechte von Frauen verpflichtet die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of Discrimination against Women) Deutschland zur rechtlichen und faktischen Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen. Das Übereinkommen gilt als Bundesgesetz. Gesetzgebung, Regierungen, Verwaltungen und Gerichte in Bund und Ländern dürfen daher nicht gegen CEDAW verstoßen. Deutschland ist zudem verpflichtet, aktiv die tatsächliche Gleichheit aller Frauen in der Gesellschaft zu erreichen und jegliche Form der Diskriminierung von Frauen auch durch Unternehmen und Privatpersonen zu beseitigen.

Die Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention in den Vertragsstaaten wird durch den aus unabhängigen Expert*innen bestehenden CEDAW-Ausschuss der Vereinten Nationen (UN-Frauenrechtsausschuss) regelmäßig kontrolliert. Deutschland befindet sich aktuell im 9. Berichtsverfahren. Im Verfahren erstellen die Staaten Umsetzungsberichte. Die Zivilgesellschaft kann Parallelberichte einreichen. Der djb beteiligt sich seit vielen Jahren an den Prüfverfahren mit eigenen Stellungnahmen und Berichten.

Mit seinen Vorschlägen zur „List of issues“ nutzt der djb die zivilgesellschaftlichen Organisationen zustehende Möglichkeit, den CEDAW-Ausschuss auf Bereiche mit schwerwiegenden Umsetzungslücken aufmerksam zu machen. Nach dem neuen, vereinfachten Berichtsverfahren sendet der Ausschuss dem Staat einer Liste von Fragen zu (List of Issues Prior to Reporting – LoIPR), deren Beantwortung der Regierung obliegt und damit die Grundlage für den Staatenbericht bildet. Der CEDAW-Ausschuss wird der Bundesregierung nach seiner Sitzung im März diese Fragenliste übersenden. Diese muss innerhalb eines Jahres beantwortet werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 03.03.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 zu einem entschiedenen Kampf gegen nationalistische und rechtspopulistische Bewegungen auf. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation braucht es dazu sowohl einen breiten und verstärkten Einsatz zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure als auch und gerade von staatlichen Institutionen. Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Ankündigung der Bundesregierung, dass sich künftig ein Kabinettsausschuss mit dem Kampf gegen Rechtsextremismus und Rassismus befassen soll. Dieser muss jetzt schnell und verbindlich die Voraussetzungen dafür schaffen, dass den zunehmenden rassistischen Einstellungen und Verbrechen in Deutschland Einhalt geboten wird.

„Die vielfach zu beobachtende Verrohung in politischen Auseinandersetzungen findet zunehmend einen Resonanzraum in unserer Gesellschaft. Die immer wieder vorgetragenen rassistischen Denkmuster befeuern nicht nur antidemokratisches Verhalten, sondern dienen teilweise auch als Legitimationsgrundlage für rassistische Straftaten. Hier dürfen Staat und Zivilgesellschaft keinen Millimeter nachgeben und müssen die Opfer von Rassismus und letztlich auch unsere Demokratie mit fester Entschlossenheit verteidigen. Die Förderung von Toleranz und das Erlernen von demokratischen Verhaltensmustern sind essentiell für unser demokratisches Gemeinwesen. Damit kann gar nicht früh genug begonnen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 als Kooperationspartner.

„Dem Elternhaus sowie Kitas und Schulen kommt beim Thema Demokratieförderung eine besonders wichtige Rolle zu. Hier werden Grundsteine dafür gelegt, wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Aber wir dürfen es uns nicht zu einfach machen und die Verantwortung auf Eltern und Fachkräfte abwälzen. Gerade beim immer stärker zutage tretenden Alltagsrassismus ist jede und jeder einzelne gefordert: Mit entschiedenem Widerspruch, der Vorbild für Kinder und Jugendliche sein sollte. Das gilt für das Alltagsleben genauso wie in den sozialen Medien. Gerade bei älteren Kindern und Jugendlichen sollten wir ganz stark darauf setzen, dass deren bevorzugte Medien wie YouTube, Instagram, TikTok oder Facebook für die Arbeit gegen Rassismus, rassistisches Mobbing und Hate Speech und damit letztlich für die Förderung unserer Demokratie genutzt werden“, so Krüger weiter.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 finden vom 16. bis 29. März statt und stehen unter dem Motto „Gesicht zeigen – Stimme erheben“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2020 ist Reiner Hoffmann, der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.03.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das angestrebte finanzielle Engagement des Bundes zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen in Deutschland. Zugleich mahnt die Kinderrechtsorganisation anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Errichtung eines entsprechenden Sondervermögens eine dauerhafte Finanzierung und Qualitätsstandards in diesem Bereich an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen nicht ausreichend, es braucht hier klare Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.

„Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen droht ein Stückwerk, das wir uns nicht leisten dürfen. Gute Angebote in diesem Bereich zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die langfristiges finanzielles Engagement erfordert. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Durch eine Unterfinanzierung des Ausbaus droht die Qualität der Betreuungsplätze auf der Strecke zu bleiben. Hier brauchen wir klare Rahmenvorgaben durch den Bund“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Was wir nicht brauchen, sind Verwahranstalten am Nachmittag. Ganztagsbetreuung muss als Ganztagsbildung verstanden werden, die über den Tag verteilt Raum für Lernen und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Aber Außenräume von Schulen sind meist noch für den Halbtag ausgelegt, für den Ganztag sind sie oftmals zu klein. Auch hier muss ein Umdenken stattfinden“, so Hofmann weiter.

Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen selbst ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert, und darf nicht am Schultor enden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.03.2020

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordert die Bundesregierung auf, die Information für Familien zu verbessern, die angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus von Quarantäne und Kita- und Schulschließungen betroffen sind.

Dazu erklärt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf: „Die Auswirkungen der Bekämpfung der Corona-Epidemie in Deutschland kann einen erheblichen Einfluss auf das Leben von Familien haben. Neben der Angst um die eigene Gesundheit sollen Familien sich nicht zusätzlich noch Sorgen machen müssen, welche Folgen Quarantäne und Schulschließungen auf ihr Arbeitsverhältnis haben. Die Bundesregierung muss deshalb Eltern schon im Vorfeld darüber informieren, welche Ansprüche sie insbesondere gegenüber ihren Arbeitsgebern haben. Öffentliche Informationen der Bundesregierung wie beispielsweise www.infektionsschutz.de enthalten bislang nur medizinische Informationen und Verhaltenstipps. Sowohl Arbeitnehmer wie Arbeitgeber müssen aber auch wissen, welche gesetzlichen Regelungen in solchen Fällen für Freistellungen und finanzielle Entschädigung gelten.

Auch der Gesetzgeber ist gefordert: Eltern müssen arbeitsrechtliche Sicherheit haben, dass sie sich im Fall von Kita- und Schulschließungen zuhause um ihre Kinder kümmern können. Deshalb muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass Eltern bei behördlich angeordneten Schließungen oder Quarantänen einen Anspruch auf Home-Office oder Freistellung gegenüber ihrem Arbeitgeber haben. Der Bundestag ist gefordert, dies durch eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes klarzustellen.“

Quelle: Pressemitteilung EAF Berlin vom 28.02.2020

Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert geplantes Adoptionshilfegesetz

Heute findet im Familienausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfegesetz)“ der Bundesregierung statt. Anlässlich dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Das geplante Adoptionshilfegesetz wird die Diskriminierung und Bevormundung von Zwei-Mütter-verschärfen! Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert die geplante Einführung einer verpflichtenden vorherigen Beratung bei Stiefkindadoptionen als verfassungswidrig. Das Gesetz sieht vor, die Adoption bei fehlendem Beratungsnachtweis auch für Frauenpaare zu versagen, in deren Beziehung ein Kind hineingeboren wurde. Neben einer zusätzlichen verpflichtenden Beratung drohen diesen Paaren auch noch längere Wartezeiten, bis der Adoptionsantrag überhaupt gestellt werden darf.

Der LSVD fordert Bundesjustizministerin Lambrecht dazu auf, die versprochene Reform des Abstammungsrechts endlich auf den Weg zu bringen. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums hierzu liegt nun seit mittlerweile einem Jahr vor, ohne dass es vorangeht! Zwei-Mütter-Familien dürfen nicht zu den Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsrechtsreform werden. Gleichgeschlechtliche Eltern müssen von Geburt ihres Kindes an gemeinsam in der Geburtsurkunde stehen können und Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt rechtlich anerkannt und abgesichert werden.

Eine entsprechende Petition des LSVD zusammen mit All Out an die Bundesjustizministerin Lambrecht wurde in kürzester Zeit bereits von über 45.000 Menschen unterschrieben.

In der heutigen Anhörung wird der LSVD durch Rechtsanwalt Dirk Siegfried vertreten.

Hintergrund

Stellungnahme des LSVD zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption

Petition „Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien“

Die Stiefkindadoption ist bis heute für Zwei-Mütter-Familien die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Denn auch zweieinhalb Jahre nach der Eheöffnung gibt es für sie noch keine Gleichstellung im Abstammungsrecht. Anders als verschiedengeschlechtliche Paare, in deren Partnerschaft ein Kind hineingeboren wird, sind lesbische Elternpaare weiterhin auf die Stiefkindadoption angewiesen, um eine gemeinsame rechtliche Elternschaft zu erzeugen.

Bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren ist der Ehemann nach § 1592 Nr. 1 BGB automatisch Vater eines von der Ehefrau geborenen Kindes. Auch ohne Ehe können verschiedengeschlechtliche Paare die Vaterschaft gemäß § 1592 Nr. 2 BGB im Wege der Vaterschaftsanerkennung erzeugen. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit bewusst voraussetzungsarm ausgestaltet und insbesondere nicht von der biologischen Vaterschaft abhängig gemacht. Auch diese Möglichkeit ist gleichgeschlechtlichen Elternpaaren verwehrt. Ein miteinander verheiratetes lesbisches Paar wird somit sogar schlechter gestellt als ein nicht miteinander verheiratetes verschiedengeschlechtliches Paar.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 02.03.2020

Mit der heute gegründeten „Sozialen Plattform Wohnen – Für eine menschenorientierte Wohnungspolitik“ wollen sich acht Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbände für Menschen engagieren, die auf dem derzeitigen Wohnungsmarkt kaum Chancen haben. Die Mitzeichner der Plattform sehen mit Sorge, dass besonders in den Ballungsgebieten kaum noch bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist. Am stärksten von Wohnungsnot betroffen sind Menschen ohne Arbeit, mit einer Behinderung oder Krankheit, in einem bestimmten Alter, mit Schulden oder Alleinerziehende. Den Stimmen dieser Menschen möchte die Soziale Plattform Wohnen Gehör verschaffen.
Die Initiatoren fordern von den Verantwortlichen in Politik und Wirtschaft stärkere Investitionen der Öffentlichen Hand für bezahlbaren Wohnraum, die Stärkung nicht-profitorientierten Bauens, Schutz vor Verdrängung besonders gefährdeter Menschen und die Förderung von barrierefreiem und inklusiven Wohnen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte dazu: „Wir Sozialverbände müssen uns laut und deutlich in die wohnungspolitische Debatte einmischen. Wohnen ist ein Menschenrecht und keine Ware. Die Realität sieht leider anders aus, besonders für Ärmere, Ältere und Kranke. Ihre Interessen müssen wir auch auf dem Wohnungsmarkt vertreten. Deswegen haben wir die Soziale Plattform Wohnen ins Leben gerufen.“

„Als Verband kommen wir an unsere Grenzen“, erklärt Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbandes VdK über die Motivation, an der Plattform mitzuwirken. „Alle Erfolge, die wir für unsere mehr als zwei Millionen Mitglieder errungen haben wie die Grundrente oder höhere Rentenansprüche, werden wieder aufgefressen durch rasant steigende Mieten und zu wenig barrierefreien Wohnraum. Wir brauchen eine Wende in der Wohnungspolitik.“

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, ergänzt: „Die Mietenexplosion trifft Familien mit geringem Einkommen besonders hart. Weder die Löhne noch andere familienbezogene Leistungen halten mit dem Mietenanstieg Schritt. Da bleibt kaum Geld für Kleidung, Zoobesuche und Bildung. In vielen Gegenden fehlen auch kindgerechte Angebote wie Spielplätze. Wir brauche mehr bezahlbaren Wohnraum für Familien.“

Der Sozialen Plattform Wohnen gehören der Paritätische Gesamtverband, der Sozialverband VdK, der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V., die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e.V., die Volkssolidarität Bundesverband e.V., der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. und der Sozialverband SoVD e.V. an.

Die Soziale Plattform Wohnen veröffentlicht zu ihrem Auftakt die Broschüre „Menschen im Schatten des Wohnungsmarktes“, in dem neben den Forderungen der Plattform auch sechs spannende Reportagen von Menschen zu finden sind, die es auf dem Wohnungsmarkt schwer hatten bzw. haben. Die Broschüre ab sofort auf www.paritaet.org zum Download.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.03.2020

Mit einer gemeinsamen Erklärung haben 22 Organisationen heute zu den Vorschlägen der Bundesregierung zu einer Reform des Europäischen Asylsystems Stellung bezogen. Angesichts der jüngsten Eskalation auf den griechischen Inseln fordern die Organisationen einen auf Menschenrechten und Flüchtlingsschutz basierenden Neustart.

Vor dem Hintergrund der dramatischen Lage an der türkisch-griechischen Grenze fordert der Paritätische gemeinsam mit Amnesty International, PRO ASYL, Caritas, Diakonie Deutschland, AWO sowie zahlreichen weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen die sofortige Gewährleistung des Zugangs zum Asylrecht an Europas Grenzen. Menschenrechtswidrige „Push-Backs“ – direkte Abschiebungen ohne Prüfung eines Asylantrages – durch Griechenland und andere EU-Mitgliedstaaten wie Kroatien, müssten aufhören. „Das individuelle Asylrecht ist ein Menschenrecht und darf nicht ausgehebelt werden. Wer Schutz sucht, hat ein Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren und muss dieses auch in Europa bekommen“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Organisationen kritisieren das im Februar bekannt gewordene Konzeptpapier der Bundesregierung zu einer Reform des Gemeinsames Europäischen Asylsystems und die darin geplante Vorprüfung von Asylanträgen an der Außengrenze. Entweder würden die Verfahren lange dauern und zu großen Lagern mit katastrophalen Bedingungen wie aktuell in Griechenland führen. Oder sie würden schnell abgewickelt und mit ernsthaften Qualitätsmängeln behaftet sein. Insbesondere bezweifeln die Organisationen stark an, dass unter Gegebenheiten wie an der Grenze zwangsläufig gegeben ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden kann. Ohne diesen drohen aber menschenrechtswidrige Abschiebungen. Wenn in Vorverfahren geprüft wird, ob die Person in einen nicht-europäischen Staat als „sicheren Drittstaat“ zurückkehren könnte, drohe sich die EU ganz aus der Verantwortung zu ziehen. Dabei befinden sich aktuell 84% der weltweiten Flüchtlinge in Ländern des globalen Südens. „Deutschland und die Europäische Union müssen Verantwortung übernehmen. Es darf keine Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in andere Länder geben, die ohnehin schon den größten Teil der Flüchtlinge aufnehmen“, so Rosenbrock.

Hier ist die gemeinsame Erklärung: 200312_GemeinsamePosition_ReformGEAS_2020.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.03.2020

pro familia informiert über Informations- und Beratungsmöglichkeiten während der Corona-Pandemie

Einschränkungen durch Vorkehrungen gegen Infektionen mit dem Corona-Virus treffen auch die Beratungsstellen. Dringende Beratungen, wie beispielsweise Pflichtberatungen vor einem Schwangerschaftsabbruch, sollen aber weiterhin stattfinden. Nach Möglichkeit führen Beratungsstellen Beratungen telefonisch oder online durch. Diese und weitere aktuelle Informationen zur Arbeit von pro familia während der Corona-Pandemie sind ab sofort auf www.profamilia.de abrufbar.

Auf der Webseite gibt es außerdem Verweise auf Fachinformationen zu den Risiken für Schwangere und Säuglinge sowie Links zu nützlichen Webseiten und Hotlines. pro familia wird die Seite regelmäßig aktualisieren und aktuelle Informationen auch über den facebook-Kanal (https://www.facebook.com/profamilia.deutschland/ ) streuen.

pro familia wird auch in diesen Krisenzeiten die sexuellen und reproduktiven Rechte ihrer Klient*innen im Blickbehalten. Das bedeutet für uns, aktuelle sachliche Informationen zur Verfügung zu stellen sowie eine unter den aktuellen Umständen bestmögliche Versorgung mit Beratung.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 17.03.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. bis 19. Mai 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Augsburg

aktuell stehen Familien über 150 verschiedene ehe- und familienpolitische Leistungen des Bundes und weitere Förderungen und Leistungen der Länder und Kommunen zur Verfügung. Diese Leistungen können dazu beitragen größere Belastungen für Familien abzufedern und z.B. die negativen Auswirkungen von Kinderarmut auszugleichen. Die Evaluation familienpolitischer Leistungen hat bereits gezeigt, dass das stark ausdifferenzierte Leistungsspektrum in der Bevölkerung in Teilen nur wenig bekannt ist. Leistungen werden nicht in Anspruch genommen, weil Familien für ihre Ansprüche nicht sensibilisiert sind oder Zugangshürden, nicht überwinden können. Vor diesem Hintergrund fordern verschiedene Akteure seit längerem einen stärker zentralisierten, einfacheren Zugang zu Leistungen, z.B. sollen Hürden durch einen zentralisierten und/ oder digitalen Zugang zu Informationen und Anträgen überwunden werden.

Auf der Veranstaltung stellen sich verschiedene best practice Modelle vor. In Vorträgen und Arbeitsgruppen wird darüber diskutiert wie die Information über Leistungsberechtigung und der Zugang zu Leistungen vereinfacht werden kann und wann sich digitale Lösungen, persönliche Beratung, der Aufbau von Netzwerken oder andere Vorgehensweisen anbieten.

Die Veranstaltung richtet sich an familien- und sozialpolitische Expert/innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft und Praxis.

Anmeldeschluss ist der 17. März 2020

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-20-familienleistungen

Termin: 08. – 09. Juni 2020

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Magdeburg

»Evangelische Familienbildung wendet sich an alle Menschen, die Familie als Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft in ihrer ganzen Vielfalt leben.« So oder so ähnlich lauten viele Formulierungen, die den Anspruch Evangelischer Familienbildung beschreiben. Wie sieht aber die Wirklichkeit in unseren Einrichtungen und unserer (Arbeits-)Umgebung aus? Wie vielfältig sind die Menschen, ihre Familienformen, unsere Angebote, unser Team? Und was heißt überhaupt „Vielfalt“?

Der eaf-Präsident PD Dr. Martin Bujard ist Forschungsdirektor am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung und im Forschungsbereich Familie und Fertilität tätig. In seinem Eröffnungsvortrag wird er uns einen demografischen Überblick der Bevölkerungsstruktur sowie zu den Familienleitbildern und deren Bedeutung für das Familienleben geben.

Die Robert-Bosch-Stiftung hat 2019 das Vielfaltsbarometer „Zusammenhalt in Vielfalt“ herausgegeben und beschreibt Vielfalt als ein schwer zu fassendes Konstrukt. Was verstehen wir unter Vielfalt? Erleben wir sie als Bereicherung, Bedrohung oder Herausforderung? Die Arbeitswelt spricht von „Diversity Management“ und sieht in der Vielfalt den Schlüssel zum Erfolg. Dieser Diversity-Ansatz beinhaltet verschiedene Dimensionen des menschlichen Zusammenlebens, auch die soziale Kompetenz im Umgang mit Vielfalt. In diesen Themenkomplex, der einerseits die Konzepte und Zusammenhänge von Diversity – Diskriminierung – Inklusion beleuchtet und andererseits einen Blick auf mögliche Umsetzungsstrategien wirft, wird Ann-Sofie Susen einführen. Sie ist Projektleiterin des Mobilen Beratungsteams Berlin für Demokratieentwicklung im Geschäftsbereich Lebenslagen, Vielfalt & Stadtentwicklung der Stiftung SPI.

Sara Reiter von der Universität Münster wird die Ergebnisse ihrer Studie in NRW mit Blick auf die Familienbildung in den Mittelpunkt stellen und auf einige Herausforderungen hinsichtlich des Umgangs mit migrationsbedingter Diversität eingehen.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 06. – 08. September 2020

Veranstalter: BAG kommunale Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Ort: Flensburg

Der Empfang der Stadt Flensburg wird am Sonntag, den 06. September 2020 ab 18.00 Uhr,

im Hotel „Alte Post“ in Flensburg stattfinden. (www.ap-hotel-flensburg.de)

Die Konferenz tagt am 07. und 08. September 2020 im Audimax der Hochschule Flensburg (https://hs-flensburg.de/hochschule/lageplan) und im Haus Helsinki der Europa-Universität Flensburg. (www.uni-flensburg.de/portal-die-universitaet/kontakt/anfahrt/)

Die Konferenz ermöglicht die Beschäftigung und Auseinandersetzung mit aktuellen frauen- und gleichstellungspolitischen Themen und Herausforderungen. Als Treffpunkt unseres bundesweiten Netzwerkes und in der gemeinsamen Arbeit mit Expertinnen und Experten aus anderen Zusammenhängen dient die Konferenz der Weiterentwicklung von Inhalten, Strategien und Strukturen kommunaler Gleichstellungspolitik.

Der Programmflyer steht Ihnen als Download auf unserer Internetseite zur Verfügung. Hier.

Der Teilnahmebeitrag incl. Tagungsverpflegung für die Bundeskonferenz beträgt in diesem Jahr 165,00 Euro. Darin enthalten ist ein Kombiticket für den Öffentlichen Nahverkehr in Flensburg während der drei Konferenztage.

Die Fahrkarte für den ÖPNV erhalten Sie als Anhang der Teilnahmebestätigung nach der Anmeldung zur 26. Bundeskonferenz. Die Fahrkarte ist nur in Verbindung mit der Teilnahmebestätigung gültig!!

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite der BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen. Hier direkt zur Anmeldung: www.frauenbeauftragte.org/Anmeldung_26_Bundeskonferenz_Flensburg?special=gast

AUS DEM ZFF

Das ZFF beurteilt beide Anträge auf Einführung einer Kindergrundsicherung, ebenso wie den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, als Meilensteine auf dem Weg zu einer besseren und sozial gerechteren Absicherung von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien sowie für die Sicherung eines Aufwachsens in Wohlergehen. Zudem sind dies nicht die einzigen Vorschläge im politischen Raum, die hierzu vorliegen: Auch die SPD hat ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, einige Landesverbände der CDU haben sich der grundsätzlichen Forderung nach einer Kindergrundsicherung angeschlossen und auf Länderebene wird in diesem Jahr ein Grundsatzbeschluss der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz zur Kindergrundsicherung erwartet. Zahlreiche Verbände und Gewerkschaften arbeiten seit Jahren an immer konkreter ausdifferenzierten Kindergrundsicherungskonzepten. Aus Sicht des ZFF ist es dringend notwendig, diese Dynamik zu nutzen und zügig eine Kindergrundsicherung umzusetzen und die Familienförderung „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen. Dabei kommt es jedoch darauf an, dass die neue Leistung für alle Kinder und Jugendliche gilt, in ausreichender Höhe zu Verfügung gestellt wird (und bspw. nicht hinter den Status Quo zurückfällt) und so einfach wie möglich an alle Kinder und Jugendlichen bzw. an ihre Familien ausbezahlt wird.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Vor dem Hintergrund der bundesweiten Schul- und Kitaschließungen appelliert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) an Arbeitgeber*innen, Menschen mit Sorgepflichten zu unterstützen und nicht mit unrealistischen Erwartungen zu überfordern.

Angesichts der Gefahren, die von einer Infektion mit dem Coronavirus ausgehen sowie dem Bemühen, die Ausbreitung der Infektion zu verlangsamen, schließen im Laufe dieser Woche bundesweit Kindertagesstätten und Schulen, sodass die Betreuung der Kinder fast ausnahmslos in den Familien organisiert werden muss. Gleichzeitig warnen Virolog*innen davor, die Kinderbetreuung an Großeltern abzugeben, denn diese zählen, meist altersbedingt, zur Risikogruppe. Viele Arbeitgeber*innen versuchen der nun entstehenden Betreuungslücke mit erweiterten Regelungen für Home Office entgegen zu kommen.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Unsere Gesellschaft steht vor einer präzedenzlosen Herausforderung, die uns alle zu einem solidarischem Umgang auffordert! In dieser Situation stehen Menschen mit Familienpflichten vor der Aufgabe, Sorge privat zu organisieren, denn die öffentliche Infrastruktur wird in den kommenden Wochen zunehmend ausgesetzt: Kitas, Schulen und andere Tageseinrichtungen werden auf absehbare Zeit geschlossen. So fällt es verstärkt den Eltern zu, neben der Erwerbstätigkeit und der umfassenden Betreuung kleinerer Kinder, ihre Schulkinder bei der Erledigung von Lernaufgaben zu unterstützen. Als ZFF appellieren wir an Arbeitgeber*innen, Väter und Mütter in den nächsten Wochen großzügig von Aufgaben zu entlasten und von den Möglichkeiten einer bezahlten Freistellung Gebrauch zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.03.2020

Das Ministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plant das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mit der Zielsetzung zu reformieren, Angebote zur Nutzung von Elterngeld zu flexibilisieren. Diese sollen den Wünschen und Bedarfen von Eltern nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Daneben strebt der Entwurf die Verbesserung der Situation von Eltern mit besonders früh geborenen Kindern sowie Vereinfachungen und rechtliche Klarstellungen an. Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf geäußert. Es begrüßt die geplanten Reformvorschläge, sieht aber weiteren Verbesserungsbedarf auf dem Weg zu mehr Partnerschaftlichkeit und sozialer Gerechtigkeit.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Anlässlich der Berliner Initiative zur Einführung eines Familienpflegegeldes, die am Freitag in den Bundesrat eingebracht wird, begrüßt das ZFF das Vorhaben und fordert, erwerbstätige pflegende Angehörige endlich nachhaltig zu unterstützen.

Die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf entwickelt sich zu einer zunehmenden gesellschaftlichen Herausforderung. Von den derzeit rund 3,4 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden etwa drei Viertel zu Hause gepflegt und dabei überwiegend von Angehörigen versorgt. Dabei müssen und wollen immer mehr Angehörige die Pflegeaufgabe mit einem Job unter einen Hut bringen. Das Land Berlin fordert nun, diese Menschen mit Hilfe eines Familienpflegegeldes finanziell und zeitlich zu unterstützen und bringt dazu eine Bundesratsinitiative ein. Diese Leistung soll Menschen, die nahe Angehörige, aber auch Freunde oder Nachbar*innen, pflegen, die Möglichkeit einer teilweisen Freistellung vom Beruf eröffnen. In dieser Zeit sollen sie durch ein Familienpflegegeld finanziell unterstützt werden, das analog zum Elterngeld-Modell 65 Prozent des entgangenen Nettogehalts kompensiert.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF:

„Wir begrüßen die Berliner Bundesratsinitiative zum Familienpflegegeld und sehen in dem Vorschlag einen zentralen Baustein für gute Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Die aktuellen gesetzlichen Regelungen lassen pflegende Angehörige vielfach auf den Kosten privater Pflege sitzen und bieten nur unzureichende Möglichkeiten für berufliche Auszeiten. Die Pflege alter Menschen ist aber genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern und muss gesamtgesellschaftlich verantwortet werden. Neben dem vorgeschlagenen Familienpflegegeld setzen wir uns für den Ausbau der Pflegeinfrastruktur ein, die privat Pflegende bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt. Langfristig brauchen wir in unserer Gesellschaft einen guten Mix aus der Unterstützung von privat Pflegenden und Angeboten professioneller Pflege in öffentlicher Verantwortung.“

Im Jahr 2020 setzt sich das ZFF schwerpunktmäßig mit dem Thema „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ auseinander. In diesem Rahmen veranstalten wir am 18.06.2020 gemeinsam mit dem AWO Bundesverband eine Fachtagung im Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.03.2020

Im Jahr 2020 steht eine grundlegende Neu-Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung auf
der Tagesordnung. Dazu ist der Gesetzgeber verpflichtet, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe 2018 vorliegen. Zahlreiche Verbände, darunter auch das ZFF, die auch im Bündnis für ein menschenwürdiges Existenzminimum organisiert sind, haben sich daher an die politisch Verantwortlichen gewendet und fordern, bei der Neu-Bemessung der Regelsätze
nicht das äußerst kritikwürdige Verfahren aus den Jahren 2011 und 2016 zu wiederholen. So muss insbesondere sichergestellt werden, dass die existenziellen Bedarfe auch tatsächlich gedeckt werden.

Den Wortlaut des Briefes finden Sie hier.

Quelle: Schreiben an Mitglieder des Bundestages vonDiakonie Deutschland,Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD),Deutscher Gewerkschaftsbund, Volkssolidarität, Nationale Armutskonferenz, Paritätischer Gesamtverband,Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., AWO Bundesverband undZukunftsforum Familie e. V. vom 10.03.2020

AKTUELLES

Die Handreichung soll allen Gliederungen, Einrichtungen und Diensten der AWO aufzeigen, wie entsprechende Schutzkonzepte erstellt, verstetigt und überprüft werden können. Dabei bietet diese Handreichung kein fertiges Konzept, welches direkt übernommen werden kann. Vielmehr ist jeder Träger aufgefordert, die regionalen und zielgruppenspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen und eigenständig entsprechende Schutzkonzepte zu erarbeiten.

Bitte leitet diesen Hinweis in die Einrichtungen und Dienste weiter und verbreitet die Handreichung in Euren Arbeitszusammenhängen.

Der Download ist hier möglich: https://www.awo.org/awo-handreichung-schutzkonzepte-gegen-sexuellen-missbrauch

Das Bundesforum Familie hat 2018 und 2019 in intensiven Diskussionen das Themenfeld „Familie, Partizipation und Demokratie” bearbeitet. Die Abschlusspublikation „Partizipation ermöglichen, Demokratie gestalten, Familien stärken!“ fasst diesen Prozess und seine Ergebnisse zusammen.

Außerdem haben die Mitgliedsorganisationen Good Practice Projekte im diesem Bereich zusammengetragen. Diese sind hier zu finden: Partizipation, Demokratie und Familie: Good Practice Projekte

In Zeiten wachsender Akzeptanz und zunehmender demokratieskeptischer Einstellungen und Radikalisierung junger Menschen gewinnt die Frage nach dem Erwerb demokratischer Kompetenzen und demokratiefördernder Einstellungen an Bedeutung. Familie kann dabei eine große Rolle spielen, indem bereits hier mit großer Selbstverständlichkeit die Grundlagen partizipativen und solidarischen Verhaltens erlernt und erprobt werden. Wie können diese Prozesse in unserer Gesellschaft initiiert und gefördert werden? Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass nicht allen Kindern und Jugendlichen in gleichem Maße die Familie als „Übungswiese“ zu Verfügung steht. Auch Kita, Schule und Jugendhilfeeinrichtungen können durch ein offenes Gesprächsklima, durch Diskussionsbereitschaft und Möglichkeiten der Mitwirkung, Teilhabe und demokratischer Entscheidungsprozesse einen wertvollen Beitrag leisten.

So können demokratische Werte wie Akzeptanz, Vielfalt, Wertschätzung sowie Dialogfähigkeit geweckt werden. Die Bedeutung und Möglichkeiten der Familie und anderer Institutionen für Demokratie, Teilhabe, Zusammenhalt und Akzeptanz einzustehen standen bei dieser Themenperiode des Bundesforums Familie im Fokus.

Eine lebendige Demokratie von Menschen lebt, die für sie einstehen und sie weiterentwickeln; von Menschen, die bereit sind, über gesellschaftliche Werte und Fragestellungen in den Dialog zu treten und durch ihr Engagement das Gemeinwesen zu stärken. Hervorgehoben wird, dass Kinder und Jugendliche bestmöglich darin unterstützt werden müssen, sich zu selbstständigen und selbstbewussten Persönlichkeiten zu entwickeln. Sie sollen in der Lage sein, Informationen kritisch zu reflektieren, Argumente abzuwägen, eine eigene Meinung zu bilden, andere Meinungen zu akzeptieren und auf dieser Basis gemeinsame Entscheidungen auszuhandeln. Familien sind dabei als erster und lebenslanger Bildungsort eine wichtige Grundlage für Demokratiebildung.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung für (sozialpädagogische) Fachkräfte und Lehrende für den Bereich der Kindertagesbetreuung, wie sie dem Präsidium am 18. März 2020 vorgelegt werden,finden Sie hier.

In der aktuellen Stellungnahme positioniert sich das Bundesjugendkuratorium (BJK) zu dem am 10.02.2020 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes.

Die im Referentenentwurf enthaltenen wichtigen und grundlegenden Regulierungen sind für den Kinder- und Jugendschutz in unserer mediatisierten Gesellschaft weiterführend und letztlich auch überfällig. Wünschenswert wäre aus Sicht des BJK allerdings eine stärkere Orientierung an den Kinder- und Jugendrechten. Insgesamt bildet sich in dem Entwurf auch das fast schon klassische Problem der strukturellen Lücke zwischen erzieherischem und strukturellem Jugendmedienschutz ab.

Das BJK möchte verdeutlichen, dass mit dem Referentenentwurf ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung der Stärkung der Kinder- und Jugendrechte unternommen wird. Gleichwohl zeigt sich mit diesem Entwurf, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen und die Stärkung der Kinder- und Jugendrechte in der medialen Welt in den kommenden Jahren noch grundlegend weiterzuentwickeln und in der Fachöffentlichkeit zu diskutieren sind.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 03/2020

Gute Nachrichten für 2020: Der neue Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt ab dem 1. Januar 2020 noch mehr Familien, bei denen es trotz eigenen Einkommens am Ende des Monats finanziell eng wird. Der Kinderzuschlag geht zudem mit weiteren Verbesserungen wie den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und der Befreiung von den Kita-Gebühren einher – damit es jedes Kind packt!

Unsere Botschaft an die Familien lautet: Schauen Sie, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Es lohnt sich. Der KiZ-Lotse der Familienkasse im interaktiven Video-Format hilft dabei.

Der neue Kinderzuschlag reicht von ganz kleinen Einkommen bis zu mittleren Einkommen mit mehreren Kindern oder hohen Wohnkosten. Ab Februar 2020 wird auch der Kinderzuschlag digital zugänglich sein. Mehr dazu erfahren Sie in der aktualisierten Beratungsbroschüre.

Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Familien mit kleineren Einkommen die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht. Helfen Sie den Familien, ihren Anspruch geltend zu machen.

Familienleistungen einfach erklärt

Infobroschüre „KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld”

Welche Leistungen gibt es speziell für Familien mit kleinem Einkommen? Die aktuelle Broschüre erklärt den neuen Kinderzuschlag und gibt einen Überblick zu den wichtigsten Familienleistungen rund um den KiZ – wie das Bildungs- und Teilhabepaket und die Befreiung von den Kitagebühren.Mit allen Änderungen ab 2020.

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„Leistungen für Familien mit kleinem Einkommen“ in Leichter Sprache

Die Broschüre in Leichter Sprache liefert alle wichtigen Infos zum neuen Kinderzuschlag und den weiteren Leistungen für Familien mit kleinem Einkommen – von der Kinderbetreuung, über das Wohngeld bis hin zum Unterhaltsvorschuss.

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Starke-Familien-Checkheft

Zum Jahreswechsel erscheint eine überarbeitete Auflage mit den wichtigsten Änderungen ab 2020. Das Checkheft gibt einen schnellen Überblick, auf welche staatliche Unterstützung Familien bauen können. Übersichtlich, einfach erklärt und mit heraustrennbaren Informationen zum Erinnern.

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Postkarte „KiZ Digital“

Den Kinderzuschlag digital checken und beantragen, das können Familien ab Februar 2020. Die farbenfrohe Postkarte mit Familienadler Freddi erinnert daran. Sie führt mit einem QR-Code direkt zum KiZ Digital.

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Infoplakat „Kinderzuschlag“

Was ist der KiZ und mit welchen Leistungen unterstützt er Familien mit kleinem Einkommen?Egal wie man es dreht und wendet – das Infoplakat erklärt auf zwei Seiten alles Wichtige zum Kinderzuschlag.

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Infotool für Familien

Unterwww.infotool-familie.de können Familien in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen sie voraussichtlich bauen können. Teilen Sie dieses hilfreiche digitale Werkzeug gerne in Ihrem Newsletter oder über Ihre Social-Media-Kanäle.

Zum Infotool für Familien

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.12.2019

Familien mit geringem Einkommen können jetzt noch einfacher Unterstützung bekommen. Durch den „Kinderzuschlag Digital“ wird der Zugang zu dieser Leistung schneller und unbürokratischer. Gemeinsam stellten Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und der Leiter der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA), Karsten Bunk, den KiZDigital vor.

Der Kinderzuschlag (KiZ) unterstützt geringverdienende Familien einkommensabhängig mit bis zu 185 Euro monatlich und hilft dadurch, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Mit der Freischaltung von Kinderzuschlag Digital ist nun der Zugang zum Kinderzuschlag einfacher geworden. Ein Online-Antragsassistent, welcher von der Familienkasse im Auftrag des BMFSFJ entwickelt wurde, spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde, vermeidet komplizierte Papierformulare und unterstützt Eltern bei der Antragstellung. „Durch den Kinderzuschlag erhalten die Familien, die trotz ihrer Berufstätigkeit aufgrund geringer Einkommen das höchste Armutsrisiko tragen, die nötige zusätzliche Unterstützung. Durch digitale Angebote wie dem Familienportal, dem Infotool Familie, ElterngeldDigital und nun auch dem Kinderzuschlag Digital senken wir Hürden und machen Leistungen einfacher zugänglich. Wir wollen, dass alle, die einen Anspruch haben, ihr Recht auch wahrnehmen können, damit Familien aus der verdeckten Armut rauskommen.“ erklärt Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Bereits seit Mitte Januar können Eltern unter www.kinderzuschlag.de mit wenigen Schritten ermitteln, ob die grundlegenden Voraussetzungen für den KiZ erfüllt werden. Im Online-Antrag selbst werden Eltern dann Schritt für Schritt durch den Antrag geführt. Infoboxen bieten bei Bedarf hilfreiche Erklärungen zu den notwendigen Angaben und Nachweisen. Durch die Angabe von Kontonummer oder Kindergeldnummer werden Antragstellende als Bestandskunden identifiziert und die weitere Antragstellung erleichtert. Ein intelligenter Antragsassistent ergänzt Namen von Kindern, um die Übersichtlichkeit zu verbessern und Fehler zu vermeiden, und erkennt nicht plausible Angaben und fordert zur Korrektur auf. So wird die Antragstellung einfacher und frustrierende Nachfragen vermieden.

Der Kinderzuschlag Digital kommt bereits gut an. In den ersten Wochen seit der stillen Freischaltung, dem sogenannten „Silent-Go-Life“, wurden bereits rund 140.000 Anträge gestellt und 520.000 Nachweise hochgeladen. „Die große Resonanz auf unsere Angebote macht deutlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Viele Menschen haben Anspruch auf den Kinderzuschlag, aber wissen es nicht. Nur 30% der Anspruchsberechtigten rufen diese Leistung überhaupt ab. Deshalb haben wir den KiZDigital geschaffen: damit mehr Menschen einfach und schnell zu ihrem Recht kommen“ sagte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey bei der Vorstellung des KiZDigital. Auch der Leiter der Familienkasse, Karsten Bunk, zeigte sich erfreut über die starke Nutzung des Online Angebotes: „Ich freue mich, mit dem Online-Antrag jetzt einen unbürokratischen und einfacheren Weg zum KiZ anbieten zu können. Noch nie war es so einfach, KiZ zu beantragen.“

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung, die einkommensschwache Familien unterstützen soll. Eine Vielzahl erwerbstätiger Eltern ist auf den Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Unterstützung angewiesen, da ihr Einkommen nicht ausreicht, um den Unterhalt ihrer Kinder zu sichern. Mit dem Kinderzuschlag können anspruchsberechtigte Familien bis zu 185 Euro pro Kind zusätzlich zum Kindergeld erhalten.

Gemeinsam mit dem KiZDigital wurde auch das Innovationsbüro des Bundesfamilienministeriums vorgestellt. Das Innovationsbüro besteht seit Anfang 2019 und begleitet das BMFSFJ bei der Entwicklung und Skalierung innovativer digitaler Angebote. „Mit dem Innovationsbüro unterstützen wir das BMFSFJ auf dem Weg hin zu einem Digitalen Gesellschaftsministerium – strategisch und praktisch. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, organisierter Zivilgesellschaft und Bundesministerium entwickeln wir konkrete Innovationen mit erfahrbarem Mehrwehrt“ betonte Philipp Otto, Leiter des i.Rights.Lab, Dienstleister des Innovationsbüros.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.02.2020

KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen.

Den Kinderzuschlag können Eltern nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Wenn die Wohnkosten besonders hoch sind oder mehrere Kinder im Haushalt wohnen, kann auch bis in mittlere Einkommensbereiche hinein ein reduzierter Kinderzuschlag bezogen werden.

Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 185 Euro je Kind. Ihr Einkommen und Vermögen und das Ihres Kindes werden auf den Kinderzuschlag teilweise angerechnet und reduzieren die Höhe des Kinderzuschlags.Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt. Ändern sich in diesen 6 Monaten Ihr Einkommen oder Ihre Wohnkosten, hat das keinen Einfluss auf den Kinderzuschlag.

Sie Kinderzuschlag bekommen, stehen Ihnen auch Bildungs- und Teilhabeleistungen – wie das kostenlose Mittagessen in KiTa und Schule oder das Schulbedarfspaket in Höhe von 150 Euro pro Schuljahr – zu. Außerdem müssen Sie keine KiTa-Gebühren zahlen.

Dieses Merkblatt soll Ihnen einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Kinderzuschlag geben.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.familienkasse.de bzw. www.kinderzuschlag.de

Quelle: Merkblatt der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit Stand: Januar 2020

– Informationen für Eletern mit kleinem Verdienst –

Warum sollte ich mich jetzt mit dem neuen Kinderzuschlag beschäftigen?
Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue Regeln beim Kinderzuschlag (KiZ). Der KiZ wird stark verbessert und attraktiver. Mehr Haushalte, insbesondere nun auch mehr Alleinerziehende, haben künftig einen Anspruch. Die Leistung wurde zudem erhöht und die Anspruchsprüfung vereinfacht. Deshalb kann es sich auch für Sie lohnen, sich über den KiZ zu informieren und gegebenenfalls einen Antrag zu stellen.

„Der neue Kinderzuschlag unterstützt Geringverdienende mit Kindern spürbar. Wer den Kinderzuschlag bekommt, kann zudem von den KiTa-Gebühren befreit werden und weitere Leistungen, etwa die 150 Euro für Schulmaterialen pro Jahr, erhalten. Unterm Strich bringt der Kinderzuschlag deutlich mehr Geld in die Haushaltskasse. Zwar sind weitere, beherzte Schritte nötig, um allen Kindern ein gutes Aufwachsen und soziale Teilhabe zu ermög lichen. Jetzt kommt es aber darauf an, dass möglichst viele Familien von den Verbesserungen erfahren und den Zuschlag auch beantragen.“ Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied

Weitere Informationen vom DGB zum Kinderzuschlag finden Sie hier.

Quelle: Information Deutscher Gewerkschaftsbund vom 31.01.2020

Der Kinderzuschlag (KiZ) wurde mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ für Alleinerziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet, indem die Anrechnung von Kindes- und Elterneinkommen verbessert wurde.

Wurde Ihr Antrag bisher abgelehnt? Möglicherweise könnte es sich jetzt für Sie lohnen, den Antrag neu zu stellen!

Der KiZ ist ein Zuschlag zum Kindergeld von bis zu 185 Euro pro Kind (jährliche Erhöhung ab 2021). Der KiZ soll Eltern unterstützen, die mit ihrem Einkommen zwar für sich selbst, aber nicht ausreichend für ihre Kinder sorgen können.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Quelle: Flyer Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. 2020

Was ist neu beim Kinderzuschlag und den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket? Wer bekommt den Kinderzuschlag? Wo kann ich ihn beantragen und was ändert sich ab Juli 2019? Der Flyer der Volkssolidarität beantwortet alle Fragen auf einen Blick.

Zum Flyer

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Es besteht weiterhin Handlungsbedarf bei der Gleichstellung der Geschlechter in den obersten Bundesbehörden. Zu diesem Ergebnis kommt der Gleichstellungsindex 2019, den das Statistische Bundesamt heute (Dienstag) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht hat. Der Gleichstellungsindex untersucht die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden.

2019 betrug der Frauenanteil an Führungspositionen 36 Prozent. Gegenüber dem Vorjahr konnte eine Steigerung von zwei Prozentpunkten erzielt werden. 18 von insgesamt 24 obersten Bundesbehörden erhöhten ihren Frauenanteil in Führungspositionen. Gleichzeitig beschäftigten 21 Behörden immer noch mehr Männer als Frauen in Führungspositionen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Der öffentliche Dienst muss als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen und Frauen und Männern gleiche Chancen ermöglichen. Schließlich fordern wir auch von der Wirtschaft die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Führungspositionen. In acht der 24 obersten Bundesbehörden liegt der Frauenanteil bereits über 30 Prozent, in weiteren acht Behörden liegt der Frauenanteil über 40 Prozent und in drei Behörden sogar über 50 Prozent. Viele hervorragend qualifizierte Frauen kommen nach und nach in leitende Funktionen. Wenn wir bis 2025 das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel der gleichberechtigten Teilhabe im öffentlichen Dienst des Bundes erreichen wollen, dürfen wir jetzt nicht nachlassen und müssen noch mehr für die Gleichstellung in den obersten Bundesbehörden tun Dazu gehört zum Beispiel der Ausbau der mobilen und flexiblen Arbeit, um bessere Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.“

Seit 2015 ist der Frauenanteil an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden um 3,4 Prozentpunkte gestiegen. Auf Ebene der Referatsleitungen waren 2019 knapp 38 Prozent weiblich. Auf Unterabteilungsleitungs- und Abteilungsebene (einschließlich Direktorinnen und Direktoren) waren es jeweils noch 31 Prozent, während der Anteil an beamteten Staatssekretärinnen nur noch 19 Prozent betrug.

Bei Betrachtung der Teilzeitbeschäftigten bei der Besetzung von Führungspositionen zeigt sich außerdem, dass das verfügbare Potenzial überwiegend weiblicher Teilzeitbeschäftigter noch nicht ausreichend genutzt wird. 2019 befanden sich knapp 2.000 Beschäftigte im höheren Dienst, der eine wichtige Auswahlgrundlage für die Besetzung von Führungspositionen darstellt, in Teilzeit. 80 Prozent hiervon waren Frauen. Lediglich 305 Personen von diesen im höheren Dienst in Teilzeit Beschäftigten waren mit Führungsaufgaben betraut.

Die Daten im Gleichstellungsindex beziehen sich auf den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019 bzw. auf den Stichtag 30.06.2019.

Der Gleichstellungsindex wird im Auftrag des BMFSFJ erstellt und ist Teil des Gesetzespaketes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst.

Der Gleichstellungsindex ist abrufbar unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/OeffentlicherDienst/_inhalt.html#sprg236406

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.02.2020

Hamburg unterzeichnet als erstes Land die Vereinbarung zur Förderung

Das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist gestartet. Bundesfrauenministerin Dr.Franziska Giffey und die Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Melanie Leonhard, haben dazu heute die erste Vereinbarung zur Förderung zwischen dem Bund und einem Bundesland unterzeichnet. Mit dem Bundesinvestitionsprogramm werden bauliche Maßnahmen z.B. in Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen gefördert.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Der Kampf gegen Hass und Gewalt geht uns alle an. Mit unserem Bundesinvestitionsprogramm legen wir einen besonderen Fokus auf den Kampf gegen Gewalt an Frauen. Für den Ausbau der Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen übernehmen Bund und Länder gemeinsam Verantwortung. Ich freue mich, dass Hamburg die Vereinbarung zur Förderung als erstes Bundesland unterzeichnet hat. Damit wird der Grundstein für eine enge Zusammenarbeit gelegt. Zum Wohle aller von Gewalt betroffenen Frauen und ihrer Kinder. Mit dem Bundesinvestitionsprogramm stellt der Bund bis 2023 insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung, um bauliche Maßnahmen in Frauenhäusern oder Fachberatungsstellen zu unterstützen. Durch die Vereinbarung wird es möglich, auch die Interessen der Länder zu berücksichtigen. Genau diese enge Zusammenarbeit ist mir sehr wichtig.“

Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration: „Keine Frau soll Gewalt erleiden müssen. Mit der Förderung eines sechsten Frauenhauses haben wir in Hamburg die Schutzplätze für Frauen weiter ausgebaut. Diesen Weg wollen wir weiter beschreiten. Ich bin froh, gemeinsam mit dem Bund das Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und ihrer Kinder auch in Hamburg in den kommenden Jahren weiter stärken zu können!“

Für das Bundesinvestitionsprogramm stehen im Bundeshaushalt 30 Mio. Euro für das Jahr 2020 zur Verfügung. In der Bundeshaushaltsplanung sind darüber hinaus jeweils 30 Mio. Euro für die Jahre 2021 – 2023 vorgesehen. Insgesamt stellt der Bund so 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Das Investitionsprogramm ist eine von zwei Säulen des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Mit dem Förderprogramm trägt der Bund zum Ausbau und zur Weiterentwicklung der Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen bei. Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen sollen ausgebaut und besser ausgestattet, der Zugang zum Hilfesystem soll erleichtert werden, auch für Frauen, die bislang nicht gut erreicht wurden. Mit den Bundesmitteln soll zum Beispiel der barrierefreie Ausbau gefördert werden können. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die Umsetzung des Investitionsprogramms wird in enger Kooperation mit den Ländern durchgeführt.

Die zweite Säule des Förderprogramms sind innovative Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung von gewaltbetroffenen Frauen. Hierfür stehen dieses Jahr 5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Bundesfinanzplanung sieht auch für die Jahre 2021-2022 jeweils weitere 5 Mio. Euro vor.

Mit dem Innovationsprogramm sind bereits im vergangenen Jahr fünf Bundes-Projekte gestartet, die gewaltbetroffenen Frauen helfen und der Unterstützung von Fachkräften im gesamten Hilfesystem bundesweit zu Gute kommen.

Initiative „Stärker als Gewalt“

Dazu gehört auch die Initiative „Stärker als Gewalt“, die am 25. November 2019 erfolgreich gestartet ist. Auf der Internetseite sind erstmals eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten gebündelt: www.stärker-als-gewalt.de.

Die Initiative ist eingebettet in ein Gesamtprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitionsvertrags. Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz verstärkt und verbessert werden soll.

Hilfetelefon berät rund um die Uhr in 17 Fremdsprachen

Hilfe und Rat gibt es auch beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Unter der Nummer 08000 116 016 bekommen Betroffene und ihr Umfeld Unterstützung und Informationen, zum Beispiel über Beratungsstellen in ihrer Nähe.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.02.2020

Die Grundrente kommt – und zwar wie geplant ab 2021. Es ist gut, dass nun alle strittigen Fragen geklärt sind und das Kabinett heute den Weg für die Grundrente frei gemacht hat. Denn darauf haben jene Menschen, die im Alter zu wenig haben, weil sie viele Jahre für wenig Geld gearbeitet haben, lange gewartet.

„Ein nachträglicher Ausgleich für langjährige Geringverdiener im Alter ist gerechtfertigt. Für uns ist klar: Friseurinnen, Servicekräfte, Kabinenpersonal bei Billigfliegern oder Paketboten arbeiten genauso hart wie andere. Deshalb haben sie auch den Anspruch auf eine vernünftige Rente erworben. Und deshalb ist die Grundrente ein Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Das ist für die ganze Gesellschaft von hohem Wert. Entsprechend ist es auch richtig, dass die Grundrente aus Steuermitteln finanziert wird.

Dank der SPD-Bundestagsfraktion werden bis zu 1,3 Millionen Menschen die Grundrente erhalten – davon rund 70 Prozent Frauen. Mit dem Gesetzesentwurf, der jetzt auf dem Tisch liegt, werden harte Abbruchkanten vermieden: Statt wie ursprünglich geplant nach 35 Beitragsjahren soll es schon nach 33 Beitragsjahren einen Grundrentenzuschlag geben. Dafür muss niemand zum Sozialamt gehen, denn die Grundrente wird ganz automatisch von der Rentenversicherung ausgezahlt.

Begleitet wird die Grundrente durch Freibeträge im Wohngeld und bei der Grundsicherung. So ist gewährleistet, dass das Alterseinkommen auch zum Leben reicht – vor allem dort, wo die Lebenshaltungskosten hoch sind.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.02.2020

Mit der heutigen Verabschiedung einer weiteren Mietrechtsnovelle tragen wir der Mietenrealität in unseren Land Rechnung. Ohne den Einsatz der SPD-Bundestagsfraktion wäre die Mietpreisbremse zum Jahresende ausgelaufen. Wir verlängern diese jetzt bis 31. Dezember 2025 und sorgen dafür, dass Wohnen bezahlbar bleibt beziehungsweise gerade in Großstädten wieder bezahlbar wird. Wohnen ist für die SPD ein Grundrecht. Deswegen setzen wir uns vehement für Verbesserungen ein. Wir sind die Partei für die Mieterinnen und Mietern.

„Die Mietpreisbremse wird gebraucht, weil sie ein wirksames Instrument gegen überhöhte Mieten ist. Zahlreiche Studien sowie alle bisherigen Rechtsverfahren belegen das eindrucksvoll. Wir stärken die Rechte der Mieterinnen darüber hinaus an einer ganz entscheidenden Stelle. Künftig können Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückfordern. Dies stärkt noch einmal mehr die Regelungen zur Mietpreisbremse und wird dazu führen, dass Menschen wegen ihrer Miete nicht mehr in finanzielle Schieflagen geraten.

Aber uns geht das alles nicht schnell genug. CDU und CSU stehen zu oft auf der Bremse in Mietrechtsfragen. Wir bleiben hartnäckig und wollen in dieser Legislatur weitere Mieterrechte stärken. Wir wollen den Mietspiegel gerechter gestalten und Mietenwucher noch härter sanktionieren.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.02.2020

Im Bundestag wurde heute ein Gesetz zur Stiefkindadoption beschlossen. Damit wird die Stiefkindadoption auch für unverheiratete Paare möglich, wenn sie in einer verfestigten Lebensgemeinschaft leben. Das Bundesverfassungsgericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.3.2020 eine Neuregelung zu schaffen.

„Eine verfestigte Lebensgemeinschaft liegt regelmäßig vor, wenn das Paar entweder seit mindestens vier Jahren zusammenlebt oder ein gemeinsames Kind hat. Eine formal noch bestehende Ehe mit einer dritten Person ist nach einer von der SPD-Fraktion verfolgten Änderung des Gesetzentwurfes auch kein Ausschlussgrund für das Adoptionsverfahren. Hierfür haben wir uns eingesetzt.

Diese Änderung ist sinnvoll, da es Fälle gibt, in denen Ehegatten seit Jahren getrennt sind, und aus bestimmten Gründen verheiratet bleiben. So zum Beispiel die Härtefallklausel des §1568 BGB im Eherecht, nach der die Ehe nicht geschieden werden darf. Außerdem gibt es den praktischen Anwendungsfall, in denen sich Angestellte von kirchlichen Organisationen nicht scheiden lassen, weil sie dann um ihren Job fürchten müssten. Hier wäre der absolute Ausschluss der Adoption für rein formal noch Verheiratete unverhältnismäßig, wenn die Adoption dem Kindeswohl entspräche.

Nach guter Zusammenarbeit in der Koalition schließen wir innerhalb der gesetzten Frist des Bundesverfassungsgerichts ab. Dieses Gesetz schafft klare rechtliche Regelungen und Möglichkeiten für viele betroffene Familien, in denen ein Stiefelternteil Verantwortung für das Kind des Partners oder der Partnerin übernehmen möchte.

Die SPD-Fraktion wird sich weiterhin für die sogenannte ‚große Lösung‘ einsetzen, bei der die Fremdkindadoption für unverheiratete Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft ermöglicht werden soll.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.02.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Der Bundestag hat eine Reform des Stiefkindadoptionsrechts beschlossen. Danach können künftig auch Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, ein Stiefkind adoptieren. Der Bundestag setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 2019 um.

Das ZFF begrüßt die Intention des Gesetzes, denn das Wohlergehen der Kinder und die Bereitschaft der Übernahme von Sorgeverantwortung muss im Mittelpunkt aller Reformüberlegungen und zwar unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern stehen.

Die Stiefkindadoption für nichteheliche Familien darf aber nur ein erster Schritt sein: in der gegenwärtigen Situation sind lesbische Ehepaare bzw. die nicht austragende Mutter immer auf eine Stiefkindadoption angewiesen. Vor allem für diese Familien trägt dies, zusammen mit der Pflichtberatung im neuen Adoptionshilfe-Gesetz und dem veralteten Abstammungsrecht, zu einer weiteren Verschärfung ihrer ohnehin schwierigen rechtlichen Situation bei.

Die Pressemitteilung zur Öffentlichen Anhörung des Gesetzes und die Stellungnahme zum Referentenentwurf finden Sie hier.

„Auf vier Staatssekretäre der Bundesregierung kommt großzügig gerechnet eine Staatssekretärin. Nur jede zehnte Führungskraft kann sich Teilzeitarbeit erlauben. Die Bundesregierung ist weit entfernt von ihrem Ziel, in den nächsten fünf Jahren in ihrer eigenen Verwaltung für eine gleichberechtige Teilhabe von Frauen in Führungspositionen zu sorgen“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Gleichstellungsindex 2019. Achelwilm weiter:

„Warme Worte der Regierung helfen den Beschäftigten in den Bundesministerien nicht. Sie brauchen endlich ein Gleichstellungsgesetz mit Durchsetzungskraft. Die Gleichstellungsbeauftragten benötigen ausreichend Stellen und Befugnisse, wie zum Beispiel eigene Klagerechte. Nur so können sie darauf einwirken, dass offene Führungspositionen mit Frauen besetzt werden. Außerdem müssen Führungspositionen in Teilzeit möglich sein. Dann wird es auch was mit der Gleichstellung in den obersten Bundesbehörden bis 2025.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.02.2020

Der Bundesrat hat sich am 14. Februar 2020 kritisch zu den Plänen der Bundesregierung geäußert, den Ländern zur Umsetzung des für 2025 geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen Finanzhilfen über zwei Milliarden Euro zu gewähren. Der beabsichtige Zuschuss für die Jahre 2020 und 2021 über ein Sondervermögen könne nur ein erster Schritt sein, unterstreicht er in seiner Stellungnahme.

Zu vieles noch ungeklärt

Derzeit sei noch viel zu unklar, wie der Rechtsanspruch umgesetzt werden kann. Völlig offen sei beispielsweise, wie er inhaltlich genau aussehen soll. Gleiches gelte für die finanzielle Beteiligung des Bundes bei den Investitions- und Betriebskosten. Vor diesem Hintergrund könne die von der Bundesregierung beabsichtigte Einrichtung des Sondervermögens nicht abschließend sein, unterstreicht der Bundesrat.

Investitions- und Betreuungskosten über 10 Milliarden

Bereits jetzt sei klar, dass auf die Länder und Kommunen durch den Rechtsanspruch dauerhafte Kosten in Milliardenhöhe zukämen. Das Deutsche Jugendinstitut schätze allein die Investitionskosten auf bundesweit 7,5 Milliarden Euro. An Betriebskosten kämen ca. weitere 4,5 Milliarden Euro hinzu.

Finanzierung klären

Die Länder halten es deshalb für zwingend erforderlich, dass die Finanzierung des Rechtsanspruchs im laufenden Gesetzgebungsverfahren geklärt wird.

Chancengleichheit soll gestärkt werden

Mit dem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Hierdurch soll die Chancengleichheit der Kinder gestärkt werden.

Nächste Stationen: Bundesregierung, Bundestag

Die Stellungnahme wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates vom 14.02.2020

Der Bundesrat möchte, dass Täter, die wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurden, lebenslang registriert bleiben. Er beschloss am 14. Februar 2020, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.

Verurteilungen werden nicht mehr getilgt

Danach sollen Verurteilungen wegen Sexual- und Kinderpornografiedelikten grundsätzlich immer im erweiterten Führungszeugnis erscheinen. Laut Bundeszentralregistergesetz werden sie bislang nach Ablauf einer Frist von drei bis zehn Jahren nicht mehr in das erweiterte Führungszeugnis aufgenommen. Die genaue Länge der Frist bestimmt sich nach der jeweiligen Straftat und Höhe der Freiheitsstrafe.

Derzeitige Regelung gefährdet Minderjährige

Nach Ansicht der Länder ermöglicht die derzeitige Fristenregelung, dass Sexualstraftäter in manchen Fällen schon nach wenigen Jahren wieder mit Kindern etwa in Kitas und Vereinen arbeiten könnten. Minderjährige seien aber besonders schutzbedürftig, ihre Gefährdung dürfe nicht hingenommen werden.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates vom 14.02.2020

Rund zehn Prozent derjenigen Arbeitslosengeld-II-Beziehenden, die im Jahr 2018 wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begonnen haben, erhielten diese durch direkte Vermittlung der Jobcenter. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/17226) auf eine Kleine Anfrage (19/16519) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus. Demnach habe es durch die Aufnahme einer nicht geförderten Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt rund 515.000 Abgänge aus Arbeitslosigkeit gegeben, rund 54.000 davon durch Vermittlung eines Jobcenters.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 211 vom 24.02.2020

Die „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ thematisiert die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/17066). Wie die Fraktion darin ausführt, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Dezember 2018 ein entsprechendes Bundesprogramm angekündigt. Gefördert werden sollten die zwei Ausbildungsjahrgänge 2019/20 und 2020/21. Ziel der Initiative sei es, mehr Fachkräfte im Bereich der Kinderbetreuung zu gewinnen und die Fluktuation in diesem Beruf zu verringern.

Wissen wollen die Abgeordneten, wie viele der im Ausbildungsjahr 2019/2020 gestarteten Fachschülerinnen und Fachschüler nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr fortsetzen werden und wie viele dies nicht machen werden. Auch erkundigten sie sich unter anderem danach, ob „die für das Ausbildungsjahr 2020/2021 geplante zweite Ausbildungswelle zur Förderung der übrigen 2.500 von insgesamt 5.000 vergüteten Ausbildungsplätzen im Rahmen des Bundesprogramms ,Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher‘ wie geplant im Jahr 2020 starten“ wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 196 vom 18.02.2020

Um Personenstands- und Namensänderungen durch trans- und intergeschlechtliche Personen geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/17050) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16640). Wie die Fraktion darin ausführte, haben Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung seit Dezember 2018 die Möglichkeit, im Personenstandsregister neben den Geschlechtseinträgen „männlich“ und „weiblich“ auch die dritte Option „divers“ zu wählen, und können anhand einer Erklärung im Standesamt ihren Vornamen ändern sowie die Angabe zu ihrem Geschlecht im Personenstandseintrag ersetzen oder streichen.

In der Gesetzesbegründung zu Paragraf 45b des Personenstandsgesetzes (PStG) werde die Anwendbarkeit der neuen Regelung auf Menschen beschränkt, „deren Geschlecht über die vorgeschlagene Klassifikation ,Variante der Geschlechtsentwicklung‘ definierbar ist“, schrieb die Fraktion weiter. Damit seien nach Auffassung der Bundesregierung transgeschlechtliche Personen von einer Personenstands- und Namensänderung nach Paragraf 45b PStG ausgeschlossen. Transgeschlechtliche Personen müssten ihren Personenstand und ihren Namen demnach weiterhin über das Transsexuellengesetz (TSG) von 1981 anpassen lassen.

Laut Bundesregierung kann in Verfahren nach dem Transsexuellengesetz der Geschlechtseintrag nicht gelöscht oder „divers“ gewählt werden. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat der Gesetzgeber zur Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Personenstandsgesetz eine Regelung getroffen, die es Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung ermöglicht, neben den Angaben „weiblich“ oder „männlich“ auch „divers“ zu wählen. „Hinsichtlich einer Reform des Transsexuellenrechts ist der politische Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 195 vom 17.02.2020

In Puncto Bildung, Erwerbstätigkeit und soziale Absicherung haben Frauen in den vergangenen Jahren aufholen können. Dazu haben auch bessere gesellschaftliche Rahmenbedingungen beigetragen, beispielsweise der Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung. Doch auch wenn die Abstände vielfach kleiner geworden sind, ist die durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen weiterhin oft schlechter als die von Männern. Wo es Fortschritte gegeben hat und wo nicht, beleuchtet anhand von 29 Indikatoren und aktueller Daten ein neuer Report zum Stand der Gleichstellung, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt.

Die Auswertung im Vorfeld des internationalen Frauentags zeigt: Bei schulischer und beruflicher Qualifikation haben Frauen weitgehend mit den Männern gleichgezogen. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt aktuell um knapp 8 Prozentpunkte niedriger – vor knapp 30 Jahren war die Differenz noch fast dreimal so groß. Ein wesentlicher Grund für fortbestehende Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit, etwa bei familiärer Kinderbetreuung, Pflege oder Haushalt (Gender Care Gap): Bei Frauen macht unbezahlte Arbeit nach den neuesten verfügbaren Zahlen 45 Prozent an der Gesamtarbeitszeit aus. Bei Männern sind es hingegen nur 28 Prozent, auch wenn Männer zum Beispiel bei der Pflege langsam mehr Aufgaben übernehmen. Um Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen, arbeiten Frauen gut viermal so häufig Teilzeit wie Männer (46 Prozent gegenüber gut 11 Prozent 2018), von den Beschäftigten, die ausschließlich einen Minijob haben, sind 62 Prozent weiblich. Dieses Ungleichgewicht trägt, unter anderem wegen geringerer Karrieremöglichkeiten, wesentlich dazu bei, dass der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen knapp 21 Prozent unter dem von Männern liegt.

Eine weitere Ursache für den Verdienstrückstand sind sehr stabile geschlechtsspezifische Präferenzen bei der Berufswahl, verbunden damit, dass „typisch weibliche“ Berufe, etwa im Pflege- und Gesundheitsbereich, meist schlechter bezahlt werden als technische Berufe, in denen Männer dominieren. 25 Prozent der weiblichen Beschäftigten mit Vollzeitstelle verdienen weniger als 2000 Euro brutto im Monat, bei den Männern sind es 14 Prozent. Immerhin wurde der Abstand bei den Entgelten in den vergangenen Jahren etwas kleiner, wozu auch der gesetzliche Mindestlohn beigetragen hat.

Noch deutlich gravierender ist die Lücke bei der Absicherung im Alter: Nimmt man gesetzliche Rente, betriebliche und private Alterssicherung zusammen, beziehen Frauen durchschnittlich ein um 53 Prozent niedrigeres Alterseinkommen als Männer. Anfang der 1990er Jahre lag der Gender Pension Gap sogar bei 69 Prozent. „Diese Entwicklung zeigt beispielhaft: Der Rückstand der Frauen wird in wichtigen Bereichen kleiner. Aber Fortschritte bei der Gleichstellung vollziehen sich meist sehr langsam“, sagt WSI-Forscherin PD Dr. Karin Schulze Buschoff, die die Studie zusammen mit Dr. Yvonne Lott vom WSI sowie Svenja Pfahl und Dietmar Hobler vom Berliner Forschungsinstitut Sowitra erstellt hat.

Schneller voran gehe es, wenn die Politik mit Investitionen und/oder verbindlichen Regulierungen für Dynamik sorge, so die Wissenschaftlerinnen und der Wissenschaftler. Das gelte etwa für die Ganztagesbetreuung von Kindern, wo sich die Quote bei den 3- bis 6-jährigen zwischen 2007 und 2017 knapp verdoppelte und bei den Kindern unter 3 Jahren sogar fast verdreifachte – freilich ohne den noch deutlich höheren Betreuungsbedarf von Eltern bislang abdecken zu können. Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 größten börsennotierten Unternehmen stieg mit der Einführung einer Geschlechterquote bis 2018 auf gut 30 Prozent, wenn auch Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Kontrollgremium sitzen. In nicht mitbestimmten Unternehmen, in denen keine Quote gilt, lag der Anteil bei knapp 20 Prozent. In den Unternehmens-Vorständen, für die es bislang keine gesetzlichen Regeln gibt, war 2018 nicht einmal jedes zehnte Mitglied weiblich – 9 Prozent in mitbestimmten, knapp 6 Prozent in nicht-mitbestimmten Firmen (das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung rechnet auf etwas anderer Datenbasis mit 10,4 Prozent weiblichen Vorstandsmitgliedern 2019). Besser sieht es nach der WSI-Analyse auf der zweiten Führungsebene aus, wo der Frauenanteil mit 40 Prozent nur wenig niedriger war als der Anteil an allen Beschäftigten (44 Prozent). Ganz ähnlich fiel die Relation von weiblichen Betriebsratsmitgliedern und Belegschaftsanteil aus.

Verpflichtende Vorgaben für Geschlechteranteile in Vorständen sind nach Analyse der Forscherinnen und des Forschers ebenso notwendig wie ein erweiterter Geltungsbereich der Geschlechterquote in Aufsichtsräten, die bislang nur greift, wenn Unternehmen börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf breiter Linie wirksam zu fördern, empfehlen sie darüber hinaus unter anderem:

  • Stärkere Anreize für Männer, Sorgearbeit zu übernehmen, etwa durch eine schrittweise Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld auf sechs Monate.
  • Mehr Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene geschlechteruntypische Berufe/Berufsfelder kennenzulernen.
  • Eine finanzielle Aufwertung von frauendominierten Berufen im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich, um diese für beide Geschlechter attraktiver zu machen.
  • Schaffung von Arbeitsplätzen in kurzer Vollzeit und Abkehr von der Vollzeit- bzw. Überstundenkultur. Voraussetzung dafür seien unter anderem eine ausreichende Personalbemessung, verbindliche Vertretungsregelungen und Beförderungskriterien, die sich nicht an der Präsenz am Arbeitsplatz bzw. Überstunden orientieren.
  • Weiterer Ausbau der institutionellen Betreuung von Kleinkindern.

*Dietmar Hobler, Yvonne Lott, Svenja Pfahl, Karin Schulze Buschoff: Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. WSI-Report Nr. 56, Februar 2020 (pdf)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 26.02.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neuauflage des „Wegweiser durch die digitale Welt – für äl-tere Bürgerinnen und Bürger“ erschienen

Das Internet ist für die meisten aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken. Und doch sind zwölf Millionen Menschen in Deutschland noch offline – die meisten von ihnen 50 Jahre und älter. Der kostenlose „Wegweiser durch die digitale Welt – für ältere Bürgerinnen und Bürger“ der BAGSO – Bundesarbeitsge-meinschaft der Seniorenorganisationen ist ein leicht verständli-cher Ratgeber für alle, die erste Schritte ins Internet machen wollen oder dort bereits unterwegs sind. Die Broschüre liegt nun in überarbeiteter und aktualisierter Neuauflage vor.

Der „Wegweiser durch die digitale Welt“ zeigt auf anschauliche Weise, welche unterschiedlichen Wege ins Internet führen. Er gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Internets und beantwortet zahlreiche Fragen: Wie halte ich online den Kon-takt zu meiner Familie? Wie kaufe ich im Internet eine Fahrkarte oder buche eine Reise? Und wie bewege ich mich sicher im Netz? In der Neuauflage finden sich erstmals Kapitel zu den The-men „Digitaler Nachlass“ und „Unterhaltung im Netz“. Der Rat-geber kann auch in einer Hörversion bestellt werden.

Die Neuausgabe des 2008 erstmals erschienenen „Wegweiser durch die digitale Welt“ wurde vom Bundesministerium für Ver-braucherschutz (BMJV) unterstützt und liegt in einer Auflage von rund 200.000 Exemplaren vor. In die Überarbeitung wurdenältere Verbraucherinnen und Verbrauchern ebenso wie Multi-plikatorinnen und Multiplikatoren einbezogen.

Die Broschüre kann kostenlos über den Publikationsversand der Bundesregierung bezogen und im Internet heruntergeladen werden:
Per Post: Postfach 48 10 09, 18132 Rostock
E-Mail: publikationen@bundesregierung.de
Tel.: 030 / 18 27 22 721 (0,14 €/Min, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich)
Fax: 030 / 18 10 27 22 721
Internet: www.bagso.de/publikationen

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 13.02.2020

Hartz IV und Co.: Mit dem Online-Rechner der Caritas können Menschen selbst ermitteln, welche Leistungen ihnen zustehen

Können Menschen nicht für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen, springt in Deutschland der Staat ein. Unter gewis-sen Voraussetzungen erhalten Menschen bei Arbeitslosigkeit ALG-II- oder (umgangssprachlich) Hartz-IV-Leistungen. Wie hoch diese sind, ermittelt jetzt ein neuer Online-Rechner der Caritas – ganz einfach, anonym und werbefrei!

Grundlage für die Berechnung ist der aktuelle Basis-Regelsatz von 432 Euro seit dem 1. Januar 2020, der maßgeblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Die Höhe des ALG-II-Anspruchs ist zum Beispiel abhängig von den Kosten für Kalt- und Warmmiete, dem Alter und der Anzahl der Kinder sowie dem Einkommen und das der Partnerin oder des Partners.

Zudem werden die jeweiligen Lebensumstände – zum Beispiel alleinerziehend – berücksichtigt. Einberechnet in die Bedarfsermittlung werden auch Faktoren wie: Schwangerschaft, Behinderungen oder Krankheit.

„Die Rechner, die das Internet bisher bereithält, sind eher kompliziert oder tendenziös und voller Werbung“, sagt Michaela Hofmann, Referentin für Armutsfragen im Diözesan-Caritasverband. „Wir wollten ein seriöses Angebot schaffen, dass den betroffenen Menschen eine verlässliche Orientierung gibt, wie hoch ihr Anspruch ist“.

Rund um den Online-Rechner finden sich auf der Website viele Fragen und Antworten zum Thema Arbeitslosengeld II. Zudem werden wohnortnahe Beratungsstellen der Caritas und ihrer Fachverbände aufgelistet.

Den neuen ALG-II-Rechner der Caritas finden Sie unter: www.caritasnet.de/alg2

Quelle: Pressemitteilung Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. vom 03.02.2020

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie äußert sich entsetzt über die Morde von Hanau. „Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Angehörigen und den Menschen in Hanau“, sagt er am Donnerstag. Dass die Behörden bei ihren Ermittlungen von einem rechtsextremistischen Hintergrund der Tat ausgehen, sei schockierend. Die Gesellschaft müsse für ihren Zusammenhalt kämpfen: „Es reicht.

Spätestens jetzt muss jedem klar sein: Wer mit den Höckes spielt und auf Hass und Ausgrenzung setzt, schürt Gewalt und solchen Irrsinn“, sagte der Theologe.

„Die Diakonie steht für ein Deutschland in Vielfalt und Menschlichkeit“, sagt der Präsident des evangelischen Sozialverbands. „Wir setzen uns dafür ein, dass sich hier jeder Mensch willkommen und sicher fühlt – unabhängig von Herkunft, Rasse, Religion oder Geschlecht.“ Dafür stehe die Diakonie im Bündnis mit allen Demokraten ein.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.02.2020

Die Bundesregierung bringt heute die Grundrente auf den Weg. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Mit der Grundrente bekommen wirksame Maßnahmen gegen Altersarmut endlich Priorität. Vielen Rentnerinnen und Rentnern bleibt zukünftig der Gang zum Sozialamt erspart. Ihre Rentenansprüche aus mindestens 33 Beitragsjahren werden einfach und unbürokratisch aufgewertet. Auch Pflege- und Erziehungszeiten begründen in diesem Rahmen Ansprüche auf die Grundrente. Das ist ein großer Schritt nach vorne. Bisher machen rund die Hälfte aller Leistungsberechtigten ihre Ansprüche auf Sozialleistungen im Alter nicht geltend. Dass zukünftig bei niedrigen Rentenansprüchen automatisch geprüft wird, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, ist ein Zeichen des Respekts gegenüber Älteren und wird bei vielen Betroffenen Altersarmut wirksam verhindern. In Zukunft kommt es darauf an, auch für diejenigen, die keine 33 Beitragsjahre erreichen konnten, einfache und unbürokratische Freibetragslösungen zu verwirklichen.“

Mehr Infos: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/einfuehrung-der-grundrente

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.02.2020

Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Reform des Stiefkindadoptionsrechts beschlossen. Danach können künftig auch Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, ein Stiefkind adoptieren. Der Bundestag setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. März 2019 um.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Das Gesetz ist längst überfällig. Das Kindeswohl muss entscheiden, nicht der Trauschein. Viel wichtiger ist, dass Kinder in einem stabilen, sicheren Umfeld aufwachsen. Die gesellschaftliche Realität hat sich verändert, die Familienmodelle sind vielfältig. Entscheidend ist, dass Eltern Verantwortung übernehmen, Kinder sich auf stabile Beziehungen verlassen können und die Kinder bestmöglich unterstützt und auf ihrem Lebensweg begleitet werden.“

Darüber hinaus sieht die Diakonie beim Adoptivrecht den Bedarf einer grundlegenden, in sich stimmigen Reform des Sorge- und Umgangsrechts bezogen auf die Vielzahl unterschiedlicher Familienmodelle, die in unserer Gesellschaft Realität sind.

Zur Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stiefkinderadoption-in-nichtehelichen-familien

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.02.2020

Bundesfamilienministerin Giffey will das Elterngeld reformieren. Danach sollen Eltern von kleinen Frühchen künftig einen Monat länger Elterngeld erhalten. Zudem sollen Mütter und Väter, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten wollen, mehr Möglichkeiten dazu bekommen.

Das geht aus einem jetzt bekanntgewordenen Entwurf für eine Elterngeldreform hervor. Dazu sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Es ist richtig Eltern mit kleinen Frühchen bestmöglich zu unterstützen und Elterngeld länger zu gewähren. Zu früh geborene Kinder brauchen viel Liebe und intensive Betreuung von Vater und Mutter für ihren Start ins Leben. Eltern brauchen dafür mehr Zeit. Zudem sind Vater und Mutter körperlich und auch psychisch enorm gefordert. Das Elterngeld auf noch mehr Partnerschaftlichkeit auszurichten und es zu flexibilisieren ist ein wichtiger Schritt. Den erlaubten Stundenumfang einer Teilzeittätigkeit auf 32 Stunden zu erhöhen reicht allerdings bei weitem nicht aus. Insgesamt brauchen wir mehr Flexibilität auch bei der Aufteilung der Elternzeitmonate zwischen Väter und Mütter. Außerdem dürfen bei allen Überlegungen von Ministerin Giffey die Belange von Alleinerziehenden nicht aus dem Blick geraten. Auch Alleinerziehende müssen alle Vorteile dieser Neuregelungen beim Elterngeld und Partnerschaftsbonus für ihre persönliche Lebenssituation nutzen können. Es dürfen nicht diejenigen benachteiligt werden, die dringend der Unterstützung bedürfen. Ich wünsche mir, dass die Pläne hier noch ehrgeiziger werden.“

Seit dem Jahr 2007 hat keine Anpassung des Mindestbetrages beim Elterngeld stattgefunden. So beträgt er bei Eltern ohne oder mit geringem Einkommen 300 Euro, beim Elterngeld Plus 150 Euro. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten plädiert die Diakonie Deutschland dafür, im Zuge der geplanten Elterngeldreform, die Mindestbeiträge beim Elterngeld künftig dynamisch an die steigenden Verbraucherpreise anzupassen.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.02.2020

Der 14. Februar wird auch der „Tag der Liebe“ genannt, mit Milliardenumsätzen im Einzelhandel. Für viele Frauen ist aber auch der 14. Februar ein Tag der Gewalt. Durchschnittlich wird jeden Tag eine Frau von ihrem (Ex-)Partner lebensbedrohlich attackiert; jede Woche sterben dabei drei Frauen. Jede vierte Frau in Deutschland hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch einen Beziehungspartner erlebt. Gewalt gegen Frauen ist ein globales Problem. Weltweit erleiden, laut Schätzungen der Vereinten Nationen, eine Milliarde Mädchen und Frauen in ihrem Leben Gewalt.

Seit 2013 mobilisiert die Kampagne „One Billion Rising“ deshalb am 14. Februar in bis zu 190 Ländern zu Protestaktionen, die Solidarität mit von Gewalt betroffenen Frauen ausdrücken sollen. Auch in mehr als 130 deutschen Städten fordern heute Frauen ein Ende von Gewalt gegen Frauen. In Berlin findet von 16-18 Uhr am Brandenburger Tor eine große Tanzdemo statt.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert die vollständige Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) in Deutschland. Trotz der bereits existierenden Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt (Sexualstrafrechtsreform, Gewaltschutzgesetz) besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf, auf den der djb regelmäßig in Stellungnahmen, Themenpapieren und Fachvorträgen hinweist. „Gewaltschutz ist eine staatliche Pflichtaufgabe, denn die Freiheit von Gewalt ist die Voraussetzung für die Ausübung aller Menschen- und Bürger*innenrechte“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb. „Trotz etlicher erfreulicher Ansätze müssen Bund und Länder weiterhin entschlossen handeln, um die Vorgaben der Istanbul-Konvention zeitnah umzusetzen!“

Ausführliche Stellungnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention: https://www.djb.de/themen/thema/ik/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 14.02.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit ein Umdenken in der Familienförderung und mehr Anstrengungen bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Dabei sollten vor allem armutsfeste Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche sowie perspektivisch die Reform des Familienlastenausgleichs aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen ganz nach oben auf die Prioritätenliste. Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes ist der Kinderfreibetrag, von dem nur Gutverdienende profitieren, in den letzten 20 Jahren proportional stärker gestiegen als das Kindergeld im gleichen Zeitraum. Und bei den Regelsätzen für Kinder und Jugendliche hat es seit dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahre 2010 zwar Erhöhungen gegeben, die jedoch teils kaum die Inflationsrate ausgleichen konnten.

Der Kinderfreibetrag (incl. Freibetrag für Betreuung/Erziehung/Ausbildung) ist vom Jahr 2000 bis 2020 von 5.080 Euro auf 7.812 Euro gestiegen. Das entspricht einer Erhöhung um knapp 54 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist das Kindergeld von 138 Euro auf 204 Euro gestiegen, was nur einer Erhöhung um knapp 48 Prozent entspricht.

Beim Hartz-IV-Regelsatz in der Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche von 14 bis 17 Jahre) wird die Erhöhung von 2011 bis 2019 komplett durch die Inflationsrate aufgezehrt, in der Regelbedarfsstufe 5 (Kinder von 6 bis 13 Jahre) ist inflationsbereinigt ein Plus von rund 19 Euro zu verzeichnen, in der Regelbedarfsstufe 6 (Kinder bis 5 Jahre) inflationsbereinigt ein Plus von rund 3 Euro.

„Wir müssen uns bei der finanziellen Förderung von Kindern und Jugendlichen endlich auf diejenigen konzentrieren, die es am nötigsten haben. Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge fällt die monatliche Nettoentlastung für Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener um rund 100 Euro höher aus als das Kindergeld. Dabei wird diese Lücke immer größer. Hier brauchen wir dringend eine Reform, damit dem Staat in diesem Bereich zukünftig jedes Kind gleich viel wert ist. Bei den ärmsten Kindern wird die Hartz-IV-Regelsatzerhöhung fast vollständig von der Inflationsrate aufgefressen. Dabei müssten wir gerade diese Kinder besonders unterstützen.

Inzwischen sind eine halbe Million Kinder und Jugendliche auf die Tafeln angewiesen. Das sind 30 Prozent aller Tafelkundinnen und -kunden, und das, obwohl der Anteil der Kinder und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Nach wie vor alarmierend sind auch die aktuellen Pisa-Ergebnisse, nach denen Kinder aus armen Verhältnissen in ihren Leistungen deutlich hinter denen von finanziell privilegierten zurückbleiben, und dass Kinder aus armen Haushalten besonders häufig mit Lehrermangel zu kämpfen haben. An vielen Stellen gibt es Aufstiegsmöglichkeiten vor allem für Kinder aus finanziell gut gestellten Haushalten, während Bildungskarrieren für arme Kinder nahezu systematisch verhindert werden. Vor dem Hintergrund, dass Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung nachweislich von entscheidender Bedeutung ist, stellt dies eine himmelschreiende Ungerechtigkeit dar“, so Hofmann weiter.

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und dazugehörige Grafiken finden sich unter www.dkhw.de/welttag-soziale-gerechtigkeit-2020.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2020

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 31. März 2020 die Möglichkeit, Anträge bei den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. In Ausnahmefällen können Projekte sogar mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Ziel der Förderfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 1.956 Projekte mit insgesamt rund 6.602.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung sinnvoller Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

So werden zum Beispiel Projekte gefördert, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Schulgelände schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.02.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Städte und Gemeinden in Deutschland zur strengeren Beachtung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention auf. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation ist es zwingend die Aufgabe der Kommunen, selbstständig Richtlinien und Prozesse zu entwickeln, um die UN-Kinderrechtskonvention einzuhalten. Auch die Kommunalaufsichten müssen die Kinderrechte endlich in den Fokus nehmen, indem sie kommunale Fortbildungen anregen, Handlungsempfehlungen für Kommunen entwerfen und letztendlich Verstöße gegen kinderrechtswidriges Handeln ahnden.

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedensten Bereichen des kommunalen Handelns angewandt werden müssen. Die Umsetzung der Konvention ist somit eine kommunale Querschnittsaufgabe und das gesamte Personal muss ressortübergreifend entsprechend geschult und informiert werden. Dazu empfiehlt das Gutachten zudem die Einrichtung einer koordinierenden Stelle in jeder kommunalen Gebietskörperschaft, die Wissen bündelt und als Ansprechpartner sowohl für die kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die Kinder und Jugendlichen selbst dienen kann.

„Die Interessen von Kindern müssen stärker im alltäglichen Verwaltungshandeln berücksichtigt werden. Deshalb sollten betroffene Kinder und Jugendliche direkt in Verwaltungsentscheidungen einbezogen werden. Hier muss man systematisch prüfen, inwiefern die Interessen der Kinder betroffen sind und wie diese Interessen im Verwaltungsverfahren vertreten werden, beispielsweise durch speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen oder auch durch Kinder- und Jugendbeiräte oder -parlamente. Wir fordern zudem die Kommunalaufsichten dazu auf, bei Verstößen gegen Kinderrechte gegen die kommunalen Gebietskörperschaften vorzugehen. Dazu haben die Kommunalaufsichten die rechtlichen Mittel“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten „Kinderrechte im kommunalen Verwaltungshandeln“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Dr. Philipp B. Donath von der Goethe-Universität in Frankfurt am Main erstellt. Es geht insbesondere der Frage nach, welche Rechtsfolgen und welche Verpflichtungen sich aus Artikel 3 (Vorrang des Kindeswohls) und Artikel 12 (Recht auf Beteiligung) der UN-Kinderrechtskonvention für das kommunale Verwaltungshandeln ergeben. Es kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-verwaltungshandeln heruntergeladen werden. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.02.2020

Ausnahmeregelungen hinsichtlich des Werbeverbots und der Strafbarkeit streichen

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das Gesetz der Bundesregierung zum Verbot von sogenannten Konversionsbehandlungen behandelt und Nachbesserungen empfohlen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Sogenannte Konversionsbehandlungen sind gefährlich und führen zu großem Leid bei den Betroffenen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt daher die vom Bundesrat empfohlenen Nachbesserungen beim Gesetz zum Verbot von Konversionsbehandlungen. Wir fordern Bundesregierung und Bundestag dazu auf, sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren für notwendige Änderungen stark zu machen. Ziel muss ein effektives Verbot und die konsequente Ächtung dieser Angebote sein.

Der LSVD stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass sowohl die vorgesehenen Ausnahmeregelungen im Werbeverbot und als auch hinsichtlich der Strafbarkeit zu streichen sind. Sorgeberechtigte sollten niemals straffrei in Behandlungen von Minderjährigen einwilligen können dürfen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Ausnahmeregelung hinsichtlich der Strafbarkeit für Erziehungsberechtigte ist verfehlt und muss ersatzlos gestrichen werden. Denn mit einer Einwilligung wird die Fürsorge- und Erziehungspflicht nicht nur in Ausnahmefällen, sondern immer gröblich verletzt.

Der Bundesrat bittet ebenfalls um eine Überprüfung der vorgesehenen Schutzaltersgrenze. Der Regierungsentwurf soll die Durchführung von Behandlungen an Volljährigen erlauben, wenn eine informierte Einwilligung vorliegt. Das hält der LSVD für verfehlt. Die Idee der wirksamen informierten Einwilligung in eine Konversionsbehandlung begegnet ohnehin grundsätzlich erheblichen rechtlichen Bedenken. Zumindest sollte in Anlehnung an die Sozialgesetzgebung eine Schutzaltersgrenze von 26 Jahren vorgesehen werden. Bei jungen Menschen in der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren ist vielfach ein vergleichbarer Schutzbedarf wie bei Minderjährigen gegeben, gerade auch was Coming-out-Verläufe und familiäre Abhängigkeiten angeht. Der LSVD unterstützt auch die empfohlenen flankierenden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit.

Die Sicherstellung des psychischen und physischen Wohlergehens von Lesben, Schwulen, bisexuellen und transgeschlechtlichen Menschen und der Schutz vor Schäden durch Konversionsbehandlungen sind Aufgabe des Staates. Der LSVD und das Bündnis #HomoBrauchtKeineHeilung haben die Landesregierungen mit der Bitte angeschrieben, sich im Bundesrat für notwendige Veränderungen am Gesetzestext stark zu machen. Wir danken allen Landesregierungen, die für die Nachbesserungen gestimmt haben.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.02.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 05. – 06. März 2020

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum

Ort: Rehburg-Loccum

Tagungsgebühren: Regulär 120 €, Ermäßigt 60 €

Seit 01.01.2019 sind mit Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes die Möglichkeiten öffentlich geförderter Beschäftigung für Langzeitarbeitslose stark ausgeweitet worden. Was haben der Soziale Arbeitsmarkt und andere Initiativen – auch auf regionaler Ebene – bislang gebracht, was hat sich als förderlich, was als hinderlich erwiesen, sind unerwünschte Nebenwirkungen eingetreten? Welche Lehren können für die Praxis und die künftigen politischen und administrativen Weichenstellungen gezogen werden?

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 07. März 2020

Veranstalter: Familien Freundlich Lichtenberg, Lichtenberger Frauen*beirat und Lesben Leben Familie (LesLeFam) e. V.

Ort: Berlin

Die Verleihung des Frauen*preises durch den Bezirksbürgermeister Michael Grunst ist Höhepunkt und Abschlussveranstaltung der Lichtenberger Frauen*woche. Unter dem Motto Lichtenberg in Frauen*hand – Sexismus hat keine Chance möchten wir Sie herzlich einladen, mit uns in den 8. März hinein zu feiern und die Träger*in des Lichtenberger Frauen*preises 2020 zu würdigen.

Es spricht Claudia von Gèlieu als Clara Zetkin über Regeln für ein gemeinsames politisches Wirken von Frauen* und Männern*, das Recht auf Arbeit und ökonomische Unabhängigkeit von Frauen* sowie die Entlastung von Care-Arbeit und Arbeitszeitverkürzung.

Es erwartet Sie ein musikalisches Programm mit:

Judiths Krise Frauen Chor
FaulenzA Trans*female Rap
Duo Akcordis Cello und Akkordeon

Ein Imbiss wird gereicht.

Auf Grund der begrenzten Plätze ist eine Anmeldung unter majel.kundel@lichtenberg.berlin.de erwünscht.

Anschließend:

Frauen*party in den 8. März, 21 Uhr
Havanna Bar, Schostakowitsch Saal
Stolzenfels Str. 1, 13018 Berlin

Termin: 04. – 06. Mai 2020

Veranstalter: AWO-Bundesakademie

Ort: Berlin

Armut in der Kindheit muss als schwerwiegende Problemlage angesehen werden, aktuell gelten rund 3 Millionen Kinder und Jugendliche als arm. Hierunter befinden sich auch viele Kinder im Krippen- und Kindergartenalter. Auch in jungen Jahren wird Armut – und damit Entbehrungen in unterschiedlichen Bereichen – zum zentralen Merkmal in der Kindheit. Für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen stellt sich der Umgang mit armutsbelasteten Kindern und Familien als Herausforderung dar. Gleichwohl muss die Kita als wichtige Ressource zur Stärkung von armutsbetroffenen Kindern angesehen werden.

Fragen und Themen der Weiterbildung:

  • Wissen zu Einkommensarmut und deren Auswirkungen
  • Reflexion der eigenen Bilder zu Armut
  • Auswirkungen von Armut
  • Belastungen der Kinder/Familien erkennen und Umgang damit in der Kita
  • Wie kann das Thema in der Kita behandelt werden? (Konzeption der Kita, Umgang mit den Familien, Vernetzung und Kooperation)
  • Ressourcen der Kinder stärken.

Weitere Informationen zum Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 04. – 05. Mai 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Weimar

Veranstaltungskosten Deutscher Verein:
Mitglieder: 145,00 € | Nichtmitglieder: 181,25 €

Tagungsstättenkosten (incl. Unterkunft/ Verpflegung/ Raum- und Technikkosten und gesetzl. Ust.):
Mitglieder: 142,00 € | Nichtmitglieder: 142,00 €

Für viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Jobcentern, Kommunen und Beratungsstellen stellen die Leistungsgewährung an Unionsbürgerinnen und -bürger sowie deren Beratung eine Herausforderung dar. Der Deutsche Verein möchte daher praxisrelevante Rechtsfragen vorstellen und diskutieren, nachdem es in den vergangenen Jahren mehrere Gesetzesänderungen und eine dynamische Rechtsprechung gegeben hat. Dafür sollen Grundlagen des Freizügigkeitsrechts, der Begriff des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin und des bzw. der selbständig Erwerbstätigen i.S.d. Sozialgesetzbuchs (SGB) II, Leistungsausschlüsse im SGB II und im SGB XII sowie ihre verfassungskonforme Auslegung, Gesundheitsversorgung sowie Umgang mit Obdachlosigkeit und damit zusammenhängende Fragen des SGB VIII aufgegriffen werden.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte öffentlicher und freier Träger, die mit der Beratung von Unionsbürgerinnen und -bürgern, der Gewährung von Leistungen an sie oder der Wahrnehmung von Integrationsaufgaben befasst sind.

Anmeldeschluss ist am 5. März 2020.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.deutscher-verein.de/de/va-20-sozialleistungen-unionsbuergerinnen

Termin: 15. Mai 2020

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt am Main

Sie werden eingeladen, familienpolitische Leistungen mal durch die Brille migrantischer Familien
anzuschauen. Kennen die Familien diese Leistungen, das Elterngeld und Kindergeld sowie den
Kinderzuschlag? Können die Familien daran partizipieren? Und welche Voraussetzungen müssen sie erbringen? Welche Rolle spielen Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus?

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, an pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie
an die interessierte Öffentlichkeit.

Mitwirken wird u.a.:
Claudius Voigt, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e. V., Münster,
Projekt Q – Büro zur Qualifizierung der Flüchtlings- und Migrationsberatung.

Gesprächsrunde mit Praktiker*innen von Beratungsstellen, Familienzentren und
Migrant*innenorganisationen.

Weitere Informationen über die Webseite www.verband-binationaler.de oder über Facebook.

AKTUELLES

Erste Ergebnisse der Nacht der Solidarität hat Senatorin Elke Breitenbach am 7. Februar 2020 auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Sie bilden die Grundlage für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der bisherigen Angebote für Obdachlose. Einen Überblick über die Ergebnisse können Sie hier herunterladen.

Straßenzählung

Nacht der Solidarität – Erste Ergebnisse 07.02.2020, PDF-Dokument (1.5 MB)

Download

Befragung Kältehilfeunterkünfte – Vergleich zur Straßenzählung

Befragung Kältehilfeunterkünfte – Vergleich zur Straßenzählung 19.02.2020, PDF-Dokument (943.7 kB)

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Ergebnisse des dritten Regenbogenparlaments in Hamburg

Wie lässt sich Akzeptanz von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen und queeren Kindern und Jugendlichen (LSBTI) in der Jugendarbeit und Bildung, in der Kinder- und Jugendhilfe, in Schule und Medien fördern und LSBTI-Feindlichkeit entgegentreten? Die presse@lsvd.de kostenfrei bestellt werden.

Beim dritten bundesweiten Regenbogenparlament „Akzeptanz von LSBTI* in Jugendarbeit und Bildung“ diskutierten Lehr- und Fachkräfte aus den Bereichen Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Verwaltung und Jugendverbandsarbeit sowie Politiker*innen, Wissenschaftler*innen und Aktivist*innen aus dem Inland und Ausland darüber, wie Regenbogenkompetenz in der Kinder- und Jugendarbeit, in Schule und Medien erhöht werden kann.

Aus dem Inhalt

Queering Jugendarbeit – Sichtbarkeit, Empowerment und Diskriminierungsschutz für eine demokratische Gesellschaft. Keynote von Prof. Dr. Melanie Groß (Professur für Erziehung und Bildung mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit an der FH Kiel)

Fachforum 1: Jugendverbandsarbeit queer gedacht?!
mit Julia Niedermayer (Bundesleitung, Katholische junge Gemeinde KjG), Oliver Ohm (Fachvorstand Vielfalt, Landesjugendring Niedersachsen), Michael Rogenz (DLRG-Jugend – Referent für allgemeine und politische Jugendbildung), Nora Meduri (Projektkoordinator*in und Bildungsreferent*in Jugendnetzwerk Lambda)

Fachforum 2: Vielfältige Geschlechter in der Kinder- und Jugendhilfe
mit Mirja Janine Sachs (Vorstand von Trans* in Niedersachsen), Andreas Schröder – Fachl. Leitung Queer Leben), Ursula Rosen (2. Vorsitzende_r, Intersexuelle Menschen e.V.)

Fachforum 3: Vielfalt in Schule und Unterricht stärken
mit Frank Thies (Bisexuelles Netzwerk / Julius-Leber-Schule), Svea Meyer-Nixdorf (Magnus-Hirschfeld-Zentrum, Schulaufklärungsprojekt „Soorum”), Jean Matthias Dilg & Tom Oberle (Landesschüler*innenvertretung Rheinland-Pfalz), Silke Arndt-Olejarz (1. Vorsitzende_r Intersexuelle Menschen e.V.)

Fachforum 4: Jugend international – jung & engagiert für Vielfalt und Menschenrechte
mit Ruslan (Coming-Out St. Petersburg), Hanna Schüßler (Fachreferentin Inclusion & Diversity, JUGEND für Europa) & Inge Linne (Projektreferentin Europäische Projekte und Veranstaltungen, JUGEND für Europa), Anton (T-Action St. Petersburg), Lara Maibaum (Teilnehmende aus dem Jugendaustausch „For our Rainbow Future“), Andrea Arnemann (Aufsichtsratsvorsitzende von AFS Interkulturelle Begegnungen / Mitbegründerin von QueerTausch/QueerExchange)

Fachforum 5: Queer und sicher im Netz
mit Dr. Claudia Krell (Deutschen Jugendinstitut), Sarah Bast (Gorizi – Bundesweites Portal für junge Lesben – Frauenzentrum Mainz), Pavlo Hrosul (Kampagne”#NoHateMe – Stoppt digitales Mobbing”)

Podiumsdiskussion „Jugendpolitik queer gedacht“
mit Hetav Tek (Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings), Caroline Lentz (Stadträtin für Die Linke in Dresden / Linksjugend Sachsen), Timo Hackemann (Jusos Hamburg / SPDqueer Hamburg), Joe Goldyn (Jugendnetzwerk lambda::nord)

Was sind die Regenbogenparlamente?

Das Regenbogenparlament ist Teil des LSVD-Projekts „Miteinander stärken. Rechtspopulismus entgegenwirken“ und finden seit 2018 als bundesweite Foren statt, um dem fachlichen Austausch zum Thema „Regenbogenkompetenz“ in den wichtigsten Gesellschafts- und Politikbereichen zu intensivieren. Gleichzeitig will dieses Format Impulsgeber sein für neue Allianzen und Bündnisse zwischen LSBTI*-Vereinen, Multiplikator*innen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen. Das erste Regenbogenparlament fand in Berlin, das zweite Regenbogenparlament in Köln statt.rene.mertens@lsvd.de anmelden.

Das Regenbogenparlament in Hamburg war eine Veranstaltung des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) in Kooperation mit der Hamburger Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) sowie der Universität Hamburg. Die Veranstaltung wurde unterstützt von: Lesben- und Schwulenverband (LSVD) Hamburg, LSVD-Landesverband LSBTI* Mecklenburg-Vorpommern „Gaymeinsam“ und German Rainbow Golfers sowie – im Rahmen einer Mobilitätspartnerschaft – von FlixMobility GmbH (Flixbus). Moderiert wurde das Regenbogenparlament von Alfonso Pantisano (LSVD-Bundesvorstand).

Der Familien- und Sozialverein des LSVD als Projektträger wird gefördert in der Strukturentwicklung zum bundeszentralen Träger im Themen- und Strukturfeld „Akzeptanzförderung und Empowerment für lesbische, schwule, bi- und intersexuelle beziehungsweise intergeschlechtliche Menschen und ihre Angehörigen“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

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Aktuell stehen zehn Kitas und zehnlokaleBündnisse für frühe Bildung im Finale des Deutschen Kita-Preises und fiebern der Jury-Entscheidung entgegen.Sie alle zeigen, wieguteQualität in der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung aussehen kann.

Deutschlandweit engagieren sich aber noch viele weitere Einrichtungen und Initiativen dafür, dass Kinder bestmöglich gefördert werden.Aus diesem Grund loben das Bundesfamilienministerium und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung gemeinsam mit weiteren Partnern auchim nächsten Jahrden Deutschen Kita-Preis aus. Ab sofort können alleinteressiertenKitas und Bündnissemit ihrer Bewerbung um den Deutschen Kita-Preis 2021 beginnen.

Wie läuft die Bewerbung ab? Unterwww.deutscher-kita-preis.de/bewerbungkönnen sie sich registrieren, die Bewerbungsfragen beantworten und ihr Motivationsschreiben erstellen. Der Bearbeitungsstand kann jederzeit gespeichert werden. Die fertigen Unterlagenkönnen die Teilnehmendenzwischen dem 15. Mai und 15. Juli 2020 einreichen– mit etwas Vorarbeit reicht dann ein einfacher Klick auf den Absende-Button.

Preisverdächtig sind Kitas und lokale Bündnisse, die die Kinder überzeugend in den Mittelpunkt ihrer pädagogischen Arbeit stellen, Fachkräfte, Eltern und Nachbarschaft einbinden sowie aus ihren Erfahrungen lernen. Bei der Auswahl werden ganz bewusst nicht nur gute Ergebnisse in den Blick genommen – auch gute Prozesse und die Gegebenheiten vor Ort werden berücksichtigt. Denn Qualität in der frühen Bildung hat viele Gesichter. Fünf Kindertageseinrichtungen und fünf Bündnisse werden mit dem Preis geehrt. Die Auszeichnung ist mit insgesamt 130.000 Euro dotiert. In den beiden Kategorien „Kita des Jahres“ und „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“ wartet ein Preisgeld von jeweils 25.000 Euro auf die Erstplatzierten. Zudem werden pro Kategorie vier Zweitplatzierte mit jeweils 10.000 Euro ausgezeichnet.Informationen zur Bewerbung, den Kriterien und dem Auswahlverfahren finden Sie auf www.deutscher-kita-preis.de.

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ZFF-Info 02/2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt über eine Vorlage des Oberlandesgerichts Hamm. Die Vorlage betrifft den Versorgungsausgleich bei Ehescheidung, hier in der Form der sogenannten externen Teilung von Betriebsrenten nach § 17 VersAusglG. Der Versorgungsausgleich wird heute grundsätzlich im Wege der sogenannten internen Teilung durchgeführt, bei der das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht bei dem Versorgungsträger überträgt, bei dem auch das im Versorgungsausgleich zu teilende Anrecht der ausgleichspflichtigen Person besteht. Nach § 17 VersAusglG ist hingegen auf Wunsch des Versorgungsträgers auch gegen den Willen der ausgleichsberechtigten Person die sogenannte externe Teilung vorzunehmen. Dies gilt für Anrechte aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse, sofern sie nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten. Bei der externen Teilung begründet das Familiengericht für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger. Hierbei kann es nach Einschätzung des vorlegenden Gerichts zulasten der ausgleichsberechtigten Person zu erheblichen Transferverlusten kommen. Die Ausgleichsberechtigten, überwiegend Frauen, erhalten danach unter Umständen eine geringere Altersversorgung aus Betriebsrenten als bei interner Teilung und als die Ausgleichspflichtigen. Hintergrund ist die Zinsentwicklung der vergangenen Jahre. Diese schlägt sich bei der Berechnung der Höhe des für die ausgleichsberechtigte Person bei dem anderen Versorgungsträger zu begründenden Anrechts nieder, weil es aufgrund der Zinsentwicklung bei externer Teilung zu einem für die ausgleichsberechtigte Person ungünstigen Rechnungszinsgefälle zwischen Quell- und Zielversorgung kommen kann.

Das vorlegende Gericht sieht in der Regelung des § 17 VersAusglG eine Verletzung des sich aus Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 2 GG ergebenden Halbteilungsgrundsatzes und des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), da insoweit eine annähernd gleiche Aufteilung des Erworbenen zwischen den geschiedenen Ehepartnern nicht gewährleistet sei.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 17.01.2020

Deutsches Institut für Menschenrechte erstellt konkretes Konzept mit Fördermitteln des BMFSFJ

Bundesfrauenministerin Giffey hat den Startschuss zum Aufbau einer Monitoringstelle gegen Gewalt an Frauen und zur Bekämpfung des Menschenhandels gegeben. Das BMFSFJ fördert dazu seit Januar 2020 mit rund 500.000 Euro ein Projekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR). Ziel ist es, bis Ende des Jahres ein konkretes Konzept für die neue Monitoringstelle fertig zu stellen. Das Vorhaben ist Teil der Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention („Europaratsübereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) sowie der Europaratskonvention zur Bekämpfung des Menschenhandels.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Im Kampf gegen Gewalt an Frauen ist die 2018 in Deutschland in Kraft getretene Istanbul-Konvention ein Meilenstein. Deutschland ist der Konvention beigetreten und hat sich damit dazu bekannt, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Der Aufbau der Monitoringstelle ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Konvention. Mithilfe der Monitoringstelle können wir Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und gegen Menschenhandel künftig noch effektiver steuern und neue Strategien entwickeln, damit Unterstützung, Schutz und Beratung auch wirklich bei den Betroffenen ankommen. Als Frauenministerin arbeite ich mit aller Kraft daran, dass von Gewalt betroffene Frauen und auch Männer Hilfe erhalten und dass die Prävention gestärkt wird: Gewalt gegen Frauen geht uns alle an – gemeinsam sind wir stärker als Gewalt.“

Am 1. Februar 2020 jährt sich für Deutschland zum zweiten Mal das Inkrafttreten der sogenannten Istanbul-Konvention. Deutschland hat sich mit der Konvention dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu geben und Gewalt zu verhindern.

Die Bundesregierung setzt mit der geplanten unabhängigen Monitoringstelle nicht nur die Vorgaben der Istanbul-Konvention noch gezielter um, sondern greift zugleich auch die Empfehlungen des Europarates zur Bekämpfung von Menschenhandel auf. Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) wird daher auch ausarbeiten, wie die Monitoringstelle zur effektiveren Bekämpfung aller Formen des Menschenhandels beitragen kann.

Das DIMR hat die Aufgabe, die Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zu beobachten und zu befördern. Das Institut ist bereits seit 2009 bzw. 2015 mit dem unabhängigen Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention beauftragt und hat dafür entsprechende Monitoringstellen eingerichtet.

Das DIMR ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution nach den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen sowie dem Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG).

Weitere Maßnahmen des BMFSFJ gegen Gewalt an Frauen

Im November 2019 hat Bundesfamilienministerin Giffey die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“ gestartet, in der sich Organisationen zusammengeschlossen haben, die im Bereich Hilfe und Unterstützung aktiv sind. Die Initiative wendet sich ausdrücklich an betroffene Frauen und Männer, aber auch an ihr Umfeld. Die Internetseite der Initiative bündelt eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten: https://staerker-als-gewalt.de/.

Die Initiative ist eingebettet in das Gesamtprogramm der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen und ihren Kindern im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Koalitionsvertrags. Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz deutlich verstärkt und verbessert werden soll. Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ will das Bundesfrauenministerium in den nächsten vier Jahren ab 2020 insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäusern bereitstellen. Die entsprechenden Fördergrundlagen und das Förderverfahren werden in den kommenden Wochen auf der Internetseite des BMFSFJ veröffentlicht.

Hilfetelefon berät rund um die Uhr in 17 Sprachen

Hilfe und Rat gibt es auch beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Unter der Nummer 08000 116 016 bekommen Betroffene und ihr Umfeld Unterstützung und Informationen, zum Beispiel über Beratungsstellen in ihrer Nähe.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.01.2020

Bundesfamilienministerin Giffey würdigt die Verdienste der Stiftung: Über vier Millionen Mütter profitierten von den Kuren – Zahl der unterstützten Väter steigt

Das Müttergenesungswerk (MGW) feiert heute seinen 70. Geburtstag. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey gratuliert zum Jubiläum und würdigt die Verdienste der Stiftung: „Über 4 Millionen Mütter konnten in den vergangenen 70 Jahren von den Kuren profitieren und kehrten gestärkt in den Alltag zurück. Frauen sind auch heute noch meistens diejenigen, die sich – oft neben beruflicher Tätigkeit – besonders um die Familie kümmern: um die Kinder, um den Haushalt, zunehmend auch um pflegebedürftige Angehörige. Eine Kur in einer Klinik des Müttergenesungswerks gibt ihnen Zeit zum Luftholen und Auftanken. Sie hilft ihnen, sich wieder stärker auf sich selbst zu konzentrieren. Erfreulicherweise bringen sich aber auch Väter immer stärker in die Familien- und Erziehungsarbeit ein. Das Müttergenesungswerk hat diese gesellschaftliche Entwicklung aufgegriffen und bietet heute auch spezielle Angebote für Väter an. Mittlerweile gehen jährlich etwa 2.000 Väter in Kur –Tendenz steigend. Diese Entwicklung werden wir weiter unterstützen. Denn auch Papas brauchen neue Energie“, so Franziska Giffey.

Jahrzehntelang setzte sich das Müttergenesungswerk dafür ein, dass Kurmaßnahmen gesetzlich geregelt werden. Heute gehören sie zu den Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenkassen. Belastete Mütter und Väter haben damit, sofern auch eine entsprechende medizinische Indikation besteht, ein Recht auf Vorsorgemaßnahmen mit oder ohne Kinder in den Kliniken des MGW. In keinem Land der Welt hat die Genesung von Müttern und Vätern einen vergleichbar hohen Stellenwert – es ist das Verdienst von Generationen von Frauen, die sich als Vertreterinnen des Müttergenesungswerkes hartnäckig für die Belange von gesundheitlich belasteten Eltern engagiert haben.

Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz wurde 2012/2013 die Grundlage geschaffen, dass auch pflegende Angehörige Kurangebote in Einrichtungen des MGW in Anspruch nehmen können. Der Bedarf wächst stetig für pflegende Frauen, aber auch für pflegende Männer.

Dazu Ministerin Giffey: „Ich bin sehr froh, dass wir Bau- und Umbaumaßnahmen in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes fördern können. Die mittlerweile sechs Millionen Euro jährlich, die das Bundesfamilienministerium dem Müttergenesungswerk gewährt, sind eine gute Investition für die Gesundheit von Müttern, Vätern, Kindern und pflegenden Angehörigen“.

Elly Heuss-Knapp, die Frau des ersten Bundespräsidenten, gründete 1950 die nach ihr benannte Stiftung „Elly Heuss-Knapp-Stiftung – Müttergenesungswerk“. Zu Beginn standen die Belastungen der Familien durch die Kriegsfolgen im Vordergrund. Elly Heuss-Knapp erreichte, dass im Kriegshilfenfolgengesetz das Wort „Mütter“ aufgenommen wurde. Dadurch kamen viele Kriegswitwen zur Kur aber auch Mütter von behinderten Kindern oder Landfrauen. Erst später kamen Angebote für Mütter mit ihren Kindern dazu.

Unter dem Dach des MGW sind 74 Kliniken zusammengeschlossen, die Vorsorge- und Rehamaßnahmen für die unterschiedlichen Zielgruppen anbieten. Jährlich nehmen fast 50.000 Mütter sowie 2.000 Väter an Kurmaßnahmen in den Kliniken des MGW teil. Dazu kommen rund 70.000 Kinder, die mit ihren Müttern oder Vätern zur Kur fahren. Zum Netzwerk des MGW gehören mehr als 1.000 Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, die Interessierte unter anderem bei der Antragsstellung unterstützen.

Mehr Informationen über das Müttergenesungswerk finden Sie hier: www.muettergenesungswerk.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.01.2020

Ministerin Giffey und DIW-Professorin Spieß stellen Gutachten zur Auswirkung der Ganztagbetreuung vor

Welche Auswirkungen hat der Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder auf die Erwerbstätigkeit der Eltern und insbesondere der Mütter? Welche Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie Einsparungen bei Sozialleistungen sind zu erwarten? Dieser Frage ist das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des BMFSFJ in einem Gutachten nachgegangen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Prof. Dr. C. Katharina Spieß (Leiterin der Abteilung Bildung und Familie im DIW Berlin) haben die Ergebnisse heute im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.

Kernergebnis des Gutachtens ist: Die Erwerbstätigkeit und das Erwerbsvolumen von Müttern steigt, wenn es mehr Ganztagsangebote für Grundschulkinder gibt. Je nach durchgerechnetem Szenario steigt dem Gutachten zufolge die Erwerbsquote von Müttern um 2 bis 6 Prozentpunkte. Familien haben dadurch ein höheres Einkommen und sind seltener auf Sozialtransfers angewiesen. Und auch die öffentlichen Haushalte profitieren von höheren Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen und müssen weniger für Sozialtransfers ausgeben. Die Mehreinnahmen liegen je nach Szenario zwischen einer und zwei Milliarden Euro pro Jahr.

Bundesfamilienministerin Giffey:

„Für uns als Familienministerium geht es beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung vor allem um die Chancengerechtigkeit für alle Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Davon profitieren Kinder, Eltern und auch die Arbeitgeber. Was bisher aber kaum diskutiert wird: Die Ganztagsbetreuung hat auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen – und der liegt unserem Gutachten zufolge bei bis zu 2 Milliarden Euro pro Jahr. Das ist also ein weiteres, gutes Argument, um intensiv am Ausbau der Ganztagsbetreuung zu arbeiten.“

Frau Prof. Dr. Spieß (DIW Berlin) erläutert:

„Unser Gutachten zeigt, dass der Ausbau der Betreuungsangebote sich zu einem nicht unerheblichen Teil selbst finanziert. Der Ausbau ermöglicht Frauen, überhaupt erwerbstätig zu sein oder ihre Arbeitszeit aufstocken. Das kommt nicht nur den Familien zugute. Unter dem Strich verzeichnen Staat und Sozialversicherungen deutliche Mehreinnahmen. Das sorgt dafür, dass sich der Ausbau von Ganztagsangeboten zum Teil selbst finanziert – je nach Szenario und Kostenschätzung zu 30 bis 90 Prozent.“

Weitere Ergebnisse des Gutachtens:

Der Hauptfokus des DIW-Gutachtens liegt darauf, die fiskalischen Effekte des Ausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder abzuschätzen. Vergleicht man diese fiskalischen Mehreinnahmen mit den Gesamtkosten des Ausbaus, die in früheren Studien geschätzt wurden, ergibt sich ein „Selbstfinanzierungsanteil“ von 32 bis 72 Prozent. Setzt man die jährlichen Mehreinnahmen in Relation zu den jährlichen Betriebskosten der zusätzlich nachgefragten Ganztagsplätze, so ergibt sich ein Selbstfinanzierungsanteil je nach Szenario von etwa 40 bis 89 Prozent.

Unter dem folgenden Link finden Sie das DIW-Gutachten: http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.702895.de/diwkompakt_2020-146.pdf

Umsetzung des Rechtsanspruchs bis 2025

Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode wurde vereinbart, dass bis 2025 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt werden soll. Dazu unterstützt der Bund die Länder mit Finanzhilfen in Höhe von zwei Milliarden Euro. Diese werden über ein Sondervermögen des Bundes zur Verfügung gestellt, dass das Bundeskabinett am 13. November 2019 auf den Weg gebracht hat. Die Regelungen zum Rechtsanspruch und für die Finanzhilfen an die Länder folgen noch in diesem Jahr.

Bund und Länder haben sich bereits in einer Arbeitsgruppe über den Umfang des Rechtsanspruchs verständigt: Der Rechtsanspruch soll eine Betreuung von 8 Stunden an 5 Tagen pro Woche für die Klassen 1 bis 4 regeln. Auch die Ferienbetreuung soll abgedeckt sein, höchstens 4 Wochen Schließzeiten sollen noch möglich sein.

Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts liegen die Kosten bei einer Betreuungsquote von 75% für die Investitionskosten zwischen 4,4 und 6,5 Milliarden Euro und bei den Betriebskosten pro Jahr zwischen 2,6 und 3,9 Milliarden Euro.

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung finden Sie auf unserer Internetseite: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/ganztagsbetreuung/betreuungsluecken-fuer-grundschulkinder-schliessen/133604

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.01.2020

Vorschläge zur Weiterentwicklung der Präventionsarbeit sollen bis Frühjahr 2020 erarbeitet und dem Bundeskabinett vorgelegt werden

Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesinnenminister Seehofer haben heute mit Fachleuten über die aktuelle Präventionsarbeit der Bundesregierung beraten. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie bestehende Programme langfristig weiterentwickelt werden müssen, um die Qualität und Wirkung der Präventionsarbeit insbesondere in den Themenfeldern Rechtsextremismus und Antisemitismus langfristig zu stärken.

Das Fachgespräch ist ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das am 30. Oktober 2019 im Bundeskabinett beschlossen wurde. Wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenpakets sind der Ausbau und die Verstetigung der vorhandenen Präventionsprogramme, beispielsweise „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Attacken auf engagierte Demokratinnen und Demokraten vor Ort, die Einschüchterungen und Angriffe, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Kommunen erleben, all das zeigt, dass der Rechtsextremismus eine reale Gefahr für unsere Demokratie ist. In dieser Situation müssen wir die Kräfte bündeln und die Arbeit der Bundesregierung eng abstimmen – genau dazu dient der Schulterschluss zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesfamilienministerium heute. Es braucht beides: Einerseits konsequente Strafverfolgung und null Toleranz für rechtsextreme Angriffe. Andererseits die Unterstützung der Menschen, die vor Ort Hass und Menschenfeindlichkeit entgegentreten. Wir stehen für Beides: die ausgestreckte Hand und das Stoppsignal. Das Stoppsignal geht dabei an all diejenigen, die die Grenzen der freiheitlichen Grundordnung überschreiten. Um die engagierten Demokratinnen und Demokraten noch besser zu fördern, müssen wir die rechtlichen Grundlagen anpassen. Mit dem heute gestarteten Dialog werden wir herausarbeiten, welche konkreten Schritten dazu nötig sind.“

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Als Bundesinnenminister ist es mir wichtig, dass alle Menschen in Deutschland sicher leben können. Sicherheit und Prävention gehören zusammen. Neben dem Staat kommt der Gesellschaft heute mehr denn je eine zentrale Rolle im Kampf gegen Extremismus und Antisemitismus zu. Vereine und Verbände sind gerade im ländlichen Raum besonders wichtige Partner. Sie sind oft das verbindende Element in unserer Gesellschaft. Mit dem Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ wollen wir ihnen sinnbildlich den Rücken stärken. Mein Haus wird zudem zu einem Bund-Länder-Austausch einladen, um die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Trägern der Prävention im gemeinsamen Einsatz gegen Rechtsextremismus auszubauen.“

Tragende Säulen der „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“ sind Maßnahmen der politischen Bildung, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Die Bundesprogramme starten 2020 in eine neue Förderperiode.

Stärkung der politischen Bildung und des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Die Stärkung politischer Kompetenz und Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger sowie die Auseinandersetzung mit extremistischem Denken und Handeln ist eine der wichtigsten Aufgaben der Arbeit der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). 2020 wird die Arbeit der BpB durch einen deutlichen Personalzuwachs von mehr als 20% und zusätzliche Haushaltsmittel für Maßnahmen der politischen Bildung gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus sowie neue Ansätze in ländlichen Räumen und im Netz gestärkt. Ein Schwerpunkt in der Arbeit der BpB liegt in der Durchführung des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ mit einem jährlichen Fördervolumen von 12 Mio. Euro. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/gesellschaftlicher-zusammenhalt/zusammenhalt-teilhabe/zusammenhalt-teilhabe-node.html

Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“

Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wird auch in den kommenden Jahren mit über 115 Mio. Euro pro Jahr ausgestattet. Für die Förderperiode 2020-2023 stehen insgesamt über 460 Millionen Euro zur Verfügung. Schwerpunkte des Bundesprogramms sind die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus sowie die Stärkung des lokalen Engagements in den 300 lokalen „Partnerschaften für Demokratie“ und der Teams der Mobilen, Opfer- und Ausstiegsberatung vor Ort. Ab 2020 werden außerdem eine Vielzahl von Modellprojekten und erstmals 14 bundesweit arbeitende, themenbezogene Kompetenznetzwerke und Kompetenzzentren gefördert, um verschiedenen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken und Demokratie zu fördern.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-demokratie-leben—erfolgreicher-start-in-die-neue-foerderperiode-2020-2023/144394

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2020

Bundesministerin Giffey startet Bundesprogramm gegen Gewalt an Frauen und kündigt Gleichstellungstrategie der Bundesregierung an

Das Jahr 2020 steht ganz im Zeichen der Gleichstellung – für entsprechende Projekte stehen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) insgesamt 21 Millionen Euro zur Verfügung und damit 3,5 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Hinzu kommen im Jahr 2020 35 Millionen Euro aus dem neuen Bundesprogramm „Gegen Gewalt an Frauen“ zur Stärkung der Beratungsstellen und Frauenhäuser.

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey betonte auf ihrer ersten Pressekonferenz des neuen Jahres: „Von echter Gleichstellung sind wir noch weit entfernt – solange Frauen viel schlechter bezahlt werden als Männer, solange sie in Führungspositionen unterrepräsentiert sind und viel häufiger Opfer von Partnerschaftsgewalt werden, braucht es den besonderen Fokus auf die Frauenpolitik. Aber auch Männer brauchen Unterstützung, zum Beispiel wenn es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Deshalb müssen auch sie Adressaten und Nutznießer unserer Gleichstellungspolitik sein. Denn nur partnerschaftlich kommen wir wirklich weiter.“

Die Ministerin kündigte noch für dieses Jahr die Verabschiedung einer Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung an. Außerdem sei die Gründung eines Gleichstellungsinstituts geplant. Auch auf europäischer Ebene werde das BMFSFJ Impulse setzen. Die EU-Ratspräsidentschaft ab Sommer solle dafür genutzt werden, um in Deutschland und in Europa die Frauenrechte und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ein Stück voranzubringen.

Als Beispiele für die konkrete Gleichstellungspolitik hierzulande stellte Bundesministerin Giffey zwei Förderprojekte vor: Das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF) und das Projekt „Männer stärker in die Gleichstellungspolitik“ vom Bundesforum Männer.

Das Digitale Deutsche Frauenarchiv wird ab 2020 institutionell und damit verlässlich gefördert. „Hierfür nehmen wir jährlich 1,85 Millionen Euro in die Hand. Mit dem Digitalen Deutschen Frauenarchiv wird sichtbar, was die deutsche Frauenbewegung erkämpft hat. Denn: Gute Politik – auch in der Gleichstellung -braucht Erinnerung. Ohne Kenntnis der Vergangenheit ist keine Politik für heute und morgen möglich“, so Franziska Giffey.

Im Digitalen Deutschen Frauenarchiv werden erstmals weiterführende Informationen zur Frauenbewegungsgeschichte in der Form eines Fachportals präsentiert, darunter zahlreiche Originaldokumente wie Briefe, Fotos oder historische Tonaufnahmen. Interessierte Nutzerinnen und Nutzer mit wissenschaftlichem oder pädagogischem Hintergrund, aber auch die Medien bekommen somit dauerhaften Zugriff auf die einzigartigen Materialien der Archive des i.d.a.-Dachverbands. Darin sind 40 Frauen- und Lesbenarchive, -bibliotheken und -dokumentationsstellen aus Deutschland, Österreich, Luxemburg, Italien und der Schweiz organisiert.

Auch Männer stehen vor besonderen Herausforderungen, Konflikten und Problemsituationen – wenn dies auch nicht vergleichbar ist mit dem Unterstützungsbedarf, den Frauen haben. Das BMFSFJ fördert ab Februar bis Mitte 2022 das Projekt „Männer stärker in die Gleichstellungspolitik – Vernetzung, Beratung, Ansprache und Unterstützung“ vom Bundesforum Männer (Gesamtfördersumme: 1,15 Mio. Euro). Ziel ist die qualitative Weiterentwicklung der Männerberatung und -arbeit, flächendeckende Vernetzung und Unterstützung des Auf- und Ausbaus der männerfokussierten Beratung. Weitere Informationen auf www.bundesforum-maenner.de.

„Ich möchte auch Männer, die sich in Problem- und Krisensituationen befinden, besser unterstützen“, unterstrich Bundesministerin Giffey. “Beispielsweise haben Männer im Schnitt eine um fünf Jahre kürzere Lebenserwartung als Frauen. Dreiviertel der Suizide werden von Männern und Jungen begangen. 610.000 Männer werden jährlich Gewaltopfer im öffentlichen und privaten Raum. Und auch die meisten Wohnungslosen sind Männer. Deshalb bauen wir in einem Stufenplan das Beratungs- und Hilfesystem für Jungen und Männer stärker aus, vernetzen uns bei Männergewaltschutzprojekten mit den Ländern und wollen auch die Fakten zur Gewaltbetroffenheit verbessern.“

Als ein weiteres Projekt wird die Weiterbildung von Multiplikatoren für männerfokussierte Beratung durch den Sozialdienst katholischer Männer – SKM Bundesvorstand e.V. gefördert. Es baut die Beratungskompetenzen von Männern in vorhandenen Beratungseinrichtungen aus und hilft Fachkräften, ihre beruflichen Kompetenzen für die beratende Praxis mit Jungen und Männern in Krisensituationen zu erweitern. Dieses Projekt wird vom BMFSFJ bis Oktober 2022 mit insgesamt rund 800.000 Euro gefördert.

Weitere Informationen auf www.skmev.de.

Aufgebaut wird außerdem die bundesweite Fach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz. Sie soll u.a. Kommunen und Ländern dabei helfen, neue Unterstützungsstrukturen zu etablieren und bestehende Männerschutzprojekte fachlich zu begleiten. Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V. (Dresden) erhält dafür bis September 2022 eine Förderung in Höhe von mehr als 1,5 Millionen Euro.

Weitere Informationen auf www.maennergewaltschutz.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.01.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig. Dieser hat zehn Jahre nach dem Bekanntwerden des sogenannten Missbrauchsskandals eine kritische Bilanz der bisherigen Anstrengungen gegen Missbrauch in Deutschland gezogen. Er fordert mehr politische Initiativen, eine Stärkung von Beratungs- und Ermittlungsstrukturen sowie den Ausbau von Prävention und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unterstützen den Unabhängigen Beauftragten darin, Maßnahmen zu initiieren, um Gewalt aufzudecken und Kinder besser zu schützen. Darüber hinaus ist dafür eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung erforderlich, die insbesondere auch das Gesundheitswesen und die Internetwirtschaft umfasst. Unser gemeinsames Ziel muss sein, die Fallzahlen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen deutlich zu reduzieren. Alle Kitas, Schulen, Gemeinden und Sportvereine sollen Schutzorte für Kinder sein und entsprechende Präventionskonzepte entwickeln, einführen und umsetzen.

Auch auf Bundesebene waren wir in den vergangenen zehn Jahren aktiv. So haben wir unter anderem einen Runden Tisch ‚Sexueller Kindesmissbrauch‘, das Amt des Unabhängigen Beauftragten und einen Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet.

Aber wir wissen, dass darüber hinaus weitere Anstrengungen erforderlich sind. Denn noch immer werden tausende Kinder jährlich Opfer von sexualisierter Gewalt und Mobbing, Cybergrooming oder Kinderpornografie.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.01.2020

Zum heutigen Safer Internet Day erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik, und Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik:

„Trotz der unendlichen Möglichkeiten des Internets gibt es noch eine Vielzahl an Fragen, die einer Klärung bedürfen. So muss die Bundesregierung etwa endlich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz überarbeiten, damit Hass und Hetze und die Verbreitung von Desinformationen effektiv eingedämmt werden können. Nutzerinnen und Nutzer müssen zudem in Zeiten von IT-Angriffen, von denen die Gefahr ausgehen kann, ganze Kleinstädte lahmzulegen, einfache und hilfreiche Informationen und Unterstützungsangebote finden. Hierfür muss das Bundesamt in der Informationstechnik gestärkt und unabhängig gestellt werden. Auch für die Marktmacht großer Plattformen, die über immense Nutzerdatenmengen verfügen und durch ihre Algorithmen mitbesti mmen, welche Nachrichten sich am schnellsten verbreiten, müssen wir Regulierungsmechanismen finden, die die Meinungs- und Medienvielfalt bewahren. Viele dieser Fragen bedürfen einer europäischen Lösung, daher schauen wir aufmerksam nach Brüssel, wo in diesem Jahr über den „Digital Services Act“ beraten wird, der viele der angesprochenen offenen Fragen adressieren könnte. Eine breite Debatte über ein besseres Internet für alle ist überfällig, wir haben bereits zahlreiche Vorschläge vorgelegt und werden uns weiterhin konstruktiv einbringen.“

Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

„Kommunikation im Netz ist die Lebensrealität junger Menschen. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Teilhabe, Förderung und Schutz im digitalen Raum. Es ist unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Potenziale der Digitalisierung für sich nutzen können. Gerade der Schutzaspekt aber sollte an einem Tag wie heute besonders hervorgehoben werden. Wir wollen die Regelungen im Jugendmedienschutz endlich vereinheitlichen und transparenter und verständlicher machen. Für uns gilt: Voreinstellungen bei digitalen Diensten sollten für Minderjährige maximal sicher sein. Kinder und Jugendliche müssen vor kommerziellem Datensammeln geschützt werden. Für Kinder sind die kommerziellen Interessen von Influencern oft n icht erkennbar. Darum sollte Schleichwerbung im Netz neu definiert und eingeschränkt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.02.2020

Zur morgigen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Aufnahme der sexuellen Identität in das Grundgesetz erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Auf Initiative der Grünen Bundestagsfraktion diskutiert der Rechtsausschuss des Bundestages über die Ergänzung des Gleichbehandlungsartikels des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 3 GG) um ein Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität. Dazu haben die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der Linken eine gemeinsame Gesetzesinitiative gestartet.

70 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes muss darin endlich auch die letzte von den Nationalsozialisten verfolgte Gruppe explizit genannt werden und im Schutz unserer Verfassung stehen.

Das Fehlen der „sexuellen Identität“ im Artikel 3 Absatz 3 GG schreibt auch in heutiger Zeit zentrale Mechanismen von Homophobie fort: Das Unsichtbarmachen von Lesben und Schwulen und das Bagatellisieren der gegen sie gerichteten Diskriminierungen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.02.2020

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Januar erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Es reicht nicht aus, auf die Zahl der Arbeitslosen zu schauen. Viel wichtiger ist ein Blick auf die sogenannte Unterbeschäftigung, denn die spiegelt die Situation auf dem Arbeitsmarkt realistischer wider und sollte in der Berichterstattung eine größere Rolle spielen. In Wirklichkeit sind über 3,3 Millionen Menschen von Arbeitslosigkeit betroffen und nicht nur die 2,4 Millionen, also fast eine Million mehr als häufig suggeriert wird.

Weggelassen in der Berichterstattung werden auch ältere Langzeitarbeitslose, vorübergehend krankgemeldete Arbeitslose oder Menschen, die derzeit eine Arbeitsmarktmaßnahme durchführen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Arbeitslose, die seit über einem Jahr kein Angebot erhalten haben, aus der Statistik fallen, wenn sie über 58 Jahre alt sind. Auch diese Gruppen sind Arbeitslose und sollten in der Statistik auch so bezeichnet werden.

Die aktuelle Erhebung der Arbeitsmarkzahlen schließt viel zu viele Menschen aus und muss endlich realitätsnaher werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.01.2020

Anlässlich der Verbraucherbefragung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) erklärt Renate Künast, MdB:

Ob Comicfiguren in Cornflakespackungen oder Prämienversprechen beim Kauf von Nuss-Nougat-Aufstrichen; Kindermarketing für zu süße, fettige und salzige Produkte findet sich in unserem Konsumalltag ständig und fast überall.

Seit langem fordern wir Grüne – genau wie der Verbraucherzentrale Bundesverband – dass beim Kindermarketing die Produkte den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation für ausgewogene Ernährung entsprechen müssen. Denn bereits 15 Prozent der drei- bis 17-Jährigen in Deutschland sind übergewichtig und 5,9 Prozent sogar adipös. Fehlernährung ist eine der Hauptursachen dafür.

Jetzt hat eine vom vzbv in Auftrag gegebene Umfrage ergeben, dass 83 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher ebenfalls für eine Einschränkung von Kindermarketing sind. Sie wollen, dass Lebensmittel, die sich durch ihre Aufmachung und Werbung an ihre Kinder richten, bestimmte Obergrenzen für Zucker, Fett und Salz nicht überschreiten.

Die Bundesregierung hat eine verbindliche Regulierung seit Jahren abgelehnt und nur auf die Interessen der Lebensmittelindustrie gehört. Die Selbstverpflichtungen der Unternehmen reichen nicht aus. Unser Auftrag lautet aber: Kinder schützen statt Konzerne.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.01.2020

Zur Aufklärung und Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen im kirchlichen Bereich erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinderpolitik:

Vor zehn Jahren begann mit dem Bekanntwerden des Missbrauchsskandals im Canisius-Kolleg der Prozess der umfassenden Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in Deutschland.

Die Schaffung des Amtes des Missbrauchsbeauftragten, die Einsetzung der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs und die kürzlich erfolgte Einrichtung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen, die Akteure auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zusammenbringt, sind ganz relevante Entwicklungen im Prozess um die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs. Wichtig ist, dass daraus politische Maßnahmen folgen, die zukünftiges Leid durch sexuellen Missbrauch verhindern.

Alle Einrichtungen mit Bezug zu Kindern, alle zivilgesellschaftlichen und alle relevanten politischen Ebenen und Kräfte in diesem Land müssen den Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern zu einem zentralen Thema machen. Es gilt, Täterstrukturen zu erkennen und Schutzkonzepte zu entwickeln.

Zu tun gibt es viel. Nur als Beispiele: Wir brauchen eine flächendeckende Sensibilisierung durch Fortbildung von Fachkräften in Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung und in Schulen sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten. Auch im digitalen Raum muss mehr für den Schutz von Kindern und Jugendlichen getan werden. Eine Erhöhung der Polizeipräsenz im Netz und das Schaffen neuer Ermittlungsansätze wären zentrale Ansätze für den Schutz vor sexuellem Missbrauch. Wir brauchen endlich einen transparenten Jugendmedienschutz. Anbieter von Diensten sollten stärker in die Pflicht genommen werden, Kinder und Jugendliche zu schützen und beispielsweise die Kommunikation zwischen Unbekannten und Kindern standardmäßig zu blockieren.

Politik und Gesellschaft müssen hier an einem Strang ziehen. Niemand darf mehr wegsehen. Es muss eine Kultur des Hinsehens geben, in der jeder Verantwortung trägt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.01.2020

Zum Oxfam-Ungleichheitsbericht „Time to care“ erklären UweKekeritz, Sprecher für Entwicklungspolitik, und LisaPaus, Sprecherin für Finanzpolitik:

Oxfam zeichnet erneut ein erschütterndes Bild über das Ausmaß der weltweiten Ungleichheit. Es ist ein Armutszeugnis für die internationale Staatengemeinschaft. Gleichzeitig ist der diesjährige Bericht ein eindringlicher Weckruf für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Weltweit sind Einkommen und Vermögen auf der einen und unbezahlte Arbeit auf der anderen Seite extrem ungleich zwischen Männern und Frauen verteilt.

Die Zahlen zeigen, dass dies auch hierzulande ein großes Problem ist: Deutschland hat unter den OECD-Ländern mit über 50 Prozent die größte Rentenlücke zwischen Männern und Frauen. Und auch die Einkommensunterschiede sind besonders hoch. Für ein so reiches Land wie Deutschland ist das besonders beschämend.

Doch weder die globale Ungleichheit noch die Ungerechtigkeiten zwischen Frauen und Männern hierzulande sind in Stein gemeißelt.

Was wir brauchen, sind gerechtere Steuersysteme und mehr gezielte Investitionen. Superreiche und internationale Konzerne sollten wieder einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwohls leisten. Eine echte Finanztransaktionsteuer gegen Armut ist längst überfällig. Über ein Lieferkettengesetz muss die Ausbeutung von Menschen in den globalen Lieferketten verhindert werden. Außerdem sollte die Entwicklungszusammenarbeit gerade die am wenigsten entwickelten Länder unterstützen und Frauen und Mädchen ins Zentrum der Bemühungen rücken. Es gilt aber auch, vor der eigenen Haustür zu kehren: Mehr Investitionen in Kinderbetreuung, Pflegeeinrichtungen und andere öffentliche Infrastruktur tragen entscheidend zu mehr Geschlechtergerech tigkeit bei. Das Ehegattensplitting gehört für Neuehen abgeschafft und die Familienförderung dafür mit einer Kindergrundsicherung neu aufgestellt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.01.2020

Zur erneuten Debatte über den Mindestlohn erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Der Mindestlohn ist viel zu niedrig, denn er schützt nicht vor Armut. Und doch hört Frau Kramp-Karrenbauer den Warnschuss aus Europa nicht. Die Initiative der EU-Kommission zu europäischen Mindestlöhnen ist eindeutig ein Aufruf zum Handeln und eben kein Freibrief für weiteres Nichtstun beim Mindestlohn. Denn auch die EU-Kommission kritisiert den Mindestlohn in Deutschland als Armutsrisiko. Die Bundesregierung darf das nicht weiter ignorieren und die das Thema Mindestlohn einfach weiter auf die lange Bank schieben.

Was wir brauchen, ist ein Mindestlohn, der vor Armut schützt. Deshalb muss der Mindestlohn als Sofortmaßnahme auf zwölf Euro steigen. Nur so wird sichergestellt, dass Beschäftigte in Vollzeit von ihrer Arbeit auch tatsächlich leben können. Außerdem ist eine Reform der Mindestlohnkommission dringend notwendig. Bei der Erhöhung des Mindestlohns darf sich die Mindestlohnkommission künftig nicht nur an der Tarifentwicklung orientieren. Das muss die Bundesregierung im Mindestlohngesetz korrigieren und den Schutz vor Armut als hartes Kriterium gesetzlich verankern. Die Mindestlohnkommission braucht für die Zukunft Gestaltungsspielraum, wenn eine deutliche Erhöhung des Mindestlohns ökonomisch möglich und sozialpolitisch geboten ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.01.2020

„Giffeys große ‘Offensive‘ droht zu verpuffen. Wir brauchen jeden, der Erzieher werden will. Die Einsparungen von Bundesfamilienministerin Giffey sind eine Farce, ihre Beweggründe nicht nachvollziehbar“, erklärt Birke Bull-Bischoff zu den jüngsten Kürzungen für die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die Bundesregierung plant eine Verankerung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Also steht sie auch in der Verantwortung und kann jetzt nicht einfach einknicken und den Schwarzen Peter den Ländern zuschieben. Wir müssen in gemeinsamer Verantwortung jedes Mittel nutzen, um eine Erzieherausbildung so attraktiv wie möglich zu gestalten. Der Erzieherberuf sollte als Mangelberuf eingestuft werden. Wenn es hier keine gemeinsame Kraftanstrengungen von Bund und Ländern gibt, bleibt der Rechtsanspruch nur Theorie.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.01.2020

„Endlose Probezeiten und Kettenbefristungen statt Zukunftsperspektiven und beruflicher Sicherheit prägen die Situation einer zunehmenden Zahl von Beschäftigten. Die Regierung muss jetzt wenigstens ihren Koalitionsvertrag schleunigst umsetzen und dem Missbrauch von Befristung auf Kosten von Beschäftigten einen Riegel vorschieben“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur DGB-Studie „Den Missbrauch bei Befristungen abschaffen“. Ferschl weiter:

„Arbeitgeber nutzen das Instrument der Befristung inzwischen systematisch, um Mitarbeiter zu erproben oder zu motivieren. Das ist nichts anderes als Disziplinierung von Beschäftigten, die Gegenwehr im Betrieb unterdrückt. Denn wer Hoffnung auf eine Festanstellung hat oder wem aufgrund zu kurzer Versicherungszeit infolge befristeter Jobs bei Arbeitslosigkeit Hartz IV droht, der wird schlechte Arbeits- und Lohnbedingungen eher akzeptieren.

DIE LINKE will die Befristungsgründe auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Sachgrundlose Befristungen sowie Kettenbefristungen müssen verboten werden. Das unbefristete Arbeitsverhältnis muss wieder zur Regel werden. Um befristet Beschäftigte bei Arbeitslosigkeit besser abzusichern, fordern wir, dass Beschäftigte schon nach vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Ansprüche auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben und nicht in Hartz IV fallen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 21.01.2020

„Die Pläne von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey sind noch zu dünn für eine reale Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung. Das Personal können sich die Länder ja schließlich nicht einfach backen“, erklärt Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur heute vorgestellten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu den fiskalischen Wirkungen eines weiteren Ausbaus ganztägiger Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Bull-Bischoff weiter:

„Giffey bleibt die Antwort darauf schuldig, wie die Ganztagsbetreuung inhaltlich und pädagogisch ausgestaltet werden soll. Es kann nicht sein, dass Ganztagsbetreuung lediglich als familienpolitisches Instrument gebraucht und unter dem Blickwinkel des volkswirtschaftlichen Nutzens betrachtet wird. Konkrete bildungspolitische Ansätze fehlen aber derzeit. Der Ruf nach mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung darf nicht als hohle Phrase enden. Es muss vor allem über die Qualität der Ganztagsbetreuung als Bildungsangebot gesprochen worden.

Völlig außen vor bleibt die Frage nach dem Fachkräftebedarf an gut ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern sowie Lehrkräften angesichts Giffeys Prognose von etwa einer Million zusätzlichen Ganztagsbetreuungsplätzen. Bloße Betreuung ist noch keine Bildung. Ohne das notwendige Bildungspersonal wird das Ganze schlichtweg nicht umsetzbar sein. Die Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher ist da leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Das gemeinsame Lernen in der Ganztagsschule ist ein wesentlicher Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit, nicht nur für Schüler und Schülerinnen aus problembelasteten Familien mit wenig Geld und wenig Schulerfolg. Deshalb brauchen wir eine Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Grundgesetz und eine Fachkräfteoffensive, die ihren Namen auch verdient.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.01.2020

Auf die einhellige Zustimmung der Sachverständigen ist ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Grundgesetzes (19/13123) bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch gestoßen. Die Vorlage sieht die Einfügung des Merkmals der sexuellen Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes vor. Die rechtliche Situation von Lesben, Schwulen und Bisexuellen habe sich stark verbessert, heißt es in dem Entwurf. Dennoch stoße die Lebensführung etwa von Homosexuellen noch immer auf Vorbehalte, was sich in rechtlicher und sozialer Diskriminierung niederschlage. Das allgemeine Diskriminierungsverbot biete dabei keinen ausreichenden Schutz.

Für die vorgeschlagene Verfassungsänderung sprächen gewichtige Gründe, sagte Sigrid Boysen von der Universität der Bundeswehr in Hamburg. Der Entwurf benenne einen klassischen Diskriminierungsgrund, der den übrigen Merkmalen des Grundgesetzartikels gleichrangig sei. Demgegenüber vermöge insbesondere das Argument, es handele sich angesichts der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um „reine Symbolpolitik“, nicht zu überzeugen. Offen bleibe aber die Frage, mit welcher Begründung der Gesetzentwurf die Anstrengung einer Verfassungsänderung auf Fragen der sexuellen Orientierung beschränke, während trans- und intergeschlechtliche Personen wiederum auf bereits bestehenden Diskriminierungsschutz unter der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung verwiesen würden.

Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte erklärte, trotz großer rechtlicher und faktischer Fortschritte bei der Verwirklichung der Menschenrechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen sowie transsexuellen, transgeschlechtlichen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland stellten diese nach wie vor eine strukturell diskriminierungsgefährdete Gruppe dar. Eine Ergänzung des Diskriminierungsverbots im Grundgesetz um die Merkmale sexuelle Orientierung sowie körperliche Geschlechtsmerkmale und Geschlechtsidentität wäre deshalb zu begrüßen.

Axel Hochrein vom Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) erklärte, die Ergänzung der speziellen Diskriminierungsverbote sei eine vom LSVD seit Jahrzehnten immer wieder an den Gesetzgeber herangetragene Forderung. Obgleich die einfache Gesetzgebung in den letzten Jahrzehnten viele diskriminierende Ungleichbehandlungen von LSBTI-Menschen beseitigt habe, bleibe die Ergänzung des Grundgesetzes um den Begriff der sexuellen Identität sowohl aus Gründen der historischen Erfahrung als auch wegen des fortbestehenden Diskriminierungsrisikos dringend geboten.

Ulrike Lembke von der Humboldt Universität Berlin betonte, dass Diskriminierungen auf Grund der sexuellen Identität traurige Realität darstellten und dass diese Realität grundsätzlich rechtliche Gegenmaßnahmen erfordere. Sie verwies darauf, dass für bestimmte politische Richtungen, die in Europa zunehmend stärker würden, die aggressive Ablehnung nicht-heterosexueller Lebensweisen zum politischen Programm gehörten. Diskriminierungsschutz als Minderheitenschutz sei im demokratischen Rechtsstaat zuvörderst die Aufgabe des Gesetzgebers.

Anna Katharina Mangold von der Europa-Universität Flensburg erklärte, die vorgeschlagene Grundgesetz-Erweiterung diene einer expliziten Klarstellung, dass nämlich in Deutschland niemand mehr aufgrund der sexuellen Identität Diskriminierung erfahren soll. Allen demokratisch orientierten Parteien im Bundestag müsse es Anliegen sein, Schutz vor Diskriminierung für vulnerable Personengruppen in der Verfassung zu verankern. Es sei unbedingt geboten, für klare Verhältnisse zu sorgen und den Schutz von gleichgeschlechtlich liebenden Menschen in das Grundgesetz aufzunehmen. Gleiches gelte für alle Menschen, die nicht dem binären Geschlechtsmodell entsprechen können oder wollen, insbesondere trans- und intergeschlechtliche Personen.

Joachim Wieland von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer sagte, das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes erstrecke sich bislang nicht auf die sexuelle Orientierung beziehungsweise sexuelle Identität. Die vom Gesetzentwurf beabsichtigte Einfügung dieses Merkmals schließe daher eine Schutzlücke. Dies sollte vor allem deswegen erfolgen, weil nicht nur die Nationalsozialisten Menschen wegen ihrer sexuellen Identität verfolgt haben, sondern auch unter der Geltung des Grundgesetzes das Bundesverfassungsgericht 1957 und 1973 die Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit homosexueller Handlungen bestätigt und damit Homosexuelle staatlich diskriminiert hat.

Ferdinand Wollenschläger von der Universität Augsburg erklärte, zwar bewirke die vorgesehene Ergänzung aus verfassungsrechtlicher Sicht keine nennenswerte Verstärkung des Schutzes vor Diskriminierungen im Vergleich zur aktuellen Rechtslage und erscheine insoweit nicht erforderlich. Vor dem Hintergrund namentlich der Leitbildfunktion der Verfassung seien die im Gesetzentwurf betonte „Symbolfunktion“ der Verfassungsänderung und deren „Signalwirkung in die Gesellschaft hinein“ jedoch legitime Anliegen. Dies sei das gewichtigste der im Gesetzentwurf angeführten Argumente. Insoweit sei politisch zu entscheiden, ob eine entsprechende Ergänzung angezeigt ist.

Auch der Berliner Rechtsanwalt Dirk Siegfried, der vor dem Bundesverfassungsgericht wichtige Urteile für die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften errungen hat, unterstützte den Entwurf der drei Parteien. Die Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts seien angesichts von weiterhin in der Gesellschaft propagierten Familienbildern wenig wert, sagte Siegfried. Deswegen werde eine grundgesetzliche Absicherung der sexuellen Identität und anderer Lebensweisen dringend gebraucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12.02.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt Auskunft über die soziale und gesundheitliche Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) in Deutschland. In einer Großen Anfrage (19/16992) will sie unter anderem wissen, welche Regelungen im deutschen Recht nach Kenntnis der Regierung LSBTI direkt oder indirekt diskriminieren, welche Regelungen in der Kritik internationaler Organisationen wie Europarat oder Vereinte Nationen stehen und welche dieser Regelungen die Regierung zu reformieren beziehungsweise zu beseitigen beabsichtigt. Zudem erkundigen sich die Grünen nach Diskriminierungen von LSBTI am Arbeitsmarkt und bei der Wohnungssuche, nach der Erkrankungs- und Suizidrate sowie sexuellem Missbrauch.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 174 vom 12.02.2020

Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. In einer Kleinen Anfrage (19/16997) will sie unter anderem wissen, wie hoch nach Ansicht der Bundesregierung die benötigten Investitionskosten für den Ausbau der Ganztagsbetreuung sind und auf welche Studien oder Gutachten sich die Regierung bei der Berechnung der Kosten stützt. Zudem möchte sie erfahren, auf welcher Grundlage die Regierung den Investitionsbedarf in den Jahren 2020 und 2021 auf zwei Milliarden Euro beziffert und warum sie die Einrichtung eines Sondervermögens auf zwei Jahre befristen will.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 170 vom 12.02.2020

Nach dem Willen der Länder soll der Bund seine Finanzmittel für die Bundesinitiative Frühe Hilfen in diesem Jahr von 51 auf 65 Millionen Euro anheben und in den Folgejahren an die Entwicklung der Geburtenrate und des Verbraucherpreisindexes anpassen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesrates (19/17036) zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz hervor. Der Bundesrat begründet seine Gesetzesinitiative unter anderem mit dem Anstieg der Geburtenrate um 16,9 Prozent und dem Anstieg der Tariflöhne um über zehn Prozent seit 2012 sowie dem erhöhten Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen aufgrund der Häufung von psychischen Belastungen und Erkrankungen von Eltern. Die Länderkammer weist in ihrem Gesetzentwurf zudem darauf hin, dass die Bundesmittel trotz der gestiegenen Anforderungen an die Frühen Hilfen seit 2014 unverändert bei 51 Millionen Euro liegen. Obwohl die Konferenz der Jugend- und Familienminister und die Konferenz der Gesundheitsminister wiederholt eine Erhöhung und Dynamisierung des finanziellen Anteils des Bundes gefordert habe, sei die Bundesregierung dem nicht nachgekommen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 162 vom 11.02.2020

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Paare geht aus der Sicht von Sachverständigen nicht weit genug. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch erklärte beispielsweise die Familienrechtsexpertin Nina Dethloff von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, zwar würde der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beanstandete Verstoß beseitigt, vor allem bleibe aber unverheirateten Partnern nach wie vor die gemeinschaftliche Adoption verwehrt.

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetzentwurf (19/15618) erreichen, dass die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen wird, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche liege in der Regel vor, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Mit dem Gesetz soll eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 umgesetzt werden (1 BvR 673 /17). Das Gericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Willen der FDP-Fraktion, die einen Antrag zu diesem Thema vorgelegt hat (19/15772), sollen nichteheliche Lebensgemeinschaften und Ehe bei der Adoption eines Kindes gleichstellt werden. Auch müsse es Ehegatten ermöglicht werden, als Einzelperson zu adoptieren.

Dethloff bemängelte wie auch andere Sachverständige den Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft. Dieser sei unglücklich gewählt, da er bereits im Unterhaltsrecht verwendet werde, wo ihm eine andere Bedeutung zukomme. Vorzugswürdig wäre die Verwendung eines anderen, neuen Begriffs, wie etwa der faktischen Lebensgemeinschaft, erklärte Dethloff. Sie forderte den Gesetzgeber auf, mit der Beseitigung gravierender Ungleichbehandlungen von Kindern, die in nichtehelichen Familien aufwachsen, nicht zu warten, bis das Bundesverfassungsgericht den nächsten Verstoß feststellt.

Anne Sanders von der Universität Bielefeld unterstützte die von der FDP vorgeschlagene große Lösung und meinte, der Begriff „verfestigte Lebensgemeinschaft“ solle ersetzt werden durch „stabile eheähnliche Lebensgemeinschaft“. Sie befürworte eine Regelung, sagte Sanders, nach der Ehepaare und Lebensgefährten entweder gemeinsam oder gar nicht adoptieren können. Andernfalls werde es zu einer Ungleichbehandlung von Ehegatten gegenüber Lebensgefährten kommen. Sollte der Gesetzgeber an der im Entwurf vorgeschlagenen kleinen Lösung festhalten, würde sie kleinere Änderungen anregen. Dazu zähle auch eine Ausnahmeregelung für eine Adoption in einer stabilen eheähnlichen Lebensgemeinschaft, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist.

Die Familienrechtlerin Hildegund Sünderhauf von der Evangelischen Hochschule Nürnberg sprach sich dafür aus, wünschenswerte Adoptionen nicht an rechtlichen Hürden scheitern zu lassen. So sollte die Adoption für elternlose Kinder ermöglicht werden, und zwar auch in Fällen, in denen die Eltern nicht verheiratet sind, und auch dann, wenn sie zwar verheiratet sind, aber nur einer der beiden Eheleute das Kind adoptieren will. Adoption schaffe Eltern-Kind-Bindungen und verfestige sie durch rechtliche Familienbeziehungen, sagte Sünderhauf.

Katharina Hilbig-Lugani vom Deutscher Juristinnenbund (djb) bemängelte, dass der Entwurf nur eine Regelung zur Stiefkindadoption enthalte und den nichtehelichen Lebensgemeinschaften nicht die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Adoption eröffne. Kritisch sehe sie auch die Anhebung der Mindestdauer einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von zwei auf vier Jahre für die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft. Der Entwurf zeige, so Hilbig-Lugani, dass eine Insellösung nur wenige Probleme löst, aber viele Probleme provoziert. Im Bereich des Adoptions- und Abstammungsrechts bedürfe es daher bald einer großen Lösung, die auch andere Expertinnen anmahnten.

Für überzeugend hält dagegen Ursula Hennel vom Sozialdienst katholischer Frauen den Entwurf. Hennel, die aus der Sicht einer Praktikerin sprach, erklärte, es sei richtig, dass sich die Vorlage auf die Öffnung der Stiefkindadoption für nichteheliche Partner beschränkt. Anderenfalls bestünde die Gefahr, dass bei einer gleichzeitigen Öffnung der Fremdadoption für nichteheliche Paare adoptionsspezifische Qualitätskriterien und Erfahrungen gegenüber dem Beweggrund der Gleichstellung von nichtehelichen und ehelichen Familien aus dem Fokus gerieten.

Gernot Kintzel, Richter am Oberlandesgericht Bamberg, erklärte, mit dem Gesetzentwurf werde dem Beschluss des BVerfG grundsätzlich in geeigneter Weise nachgekommen. Insbesondere bei der Terminologie – wie bei dem Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft – bestehe jedoch noch Verbesserungsbedarf. Maßgeblich für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen wem eine Adoption eröffnet werden sollte, müsse das Kindeswohl sein, betonte Kitzel in seiner Stellungnahme. Gleichbehandlungsgesichtspunkte der Adoptivbewerber hätten hinter Belangen des Kindeswohls zurückzutreten. Weitergehende Regelungen wie von der FDP gefordert seien nicht angezeigt.

Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, begrüßte ebenfalls das Ziel des Gesetzentwurfes, Stiefkindadoptionen auch in nichtehelichen, aber stabilen Partnerschaften zuzulassen. Die vom BVerfG geforderte Gleichstellung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Ehen spiegele im Hinblick auf Stabilität und Kindeswohl die gesellschaftliche Realität wider und sei daher überfällig. Gleichzeitig sprach sie sich für eine umfassende Reform des Abstammungs- und Sorgerechts auch für weitere Familienkonstellationen aus.

Constanze Körner vom Berlin Verein Lesben-Leben-Familie sagte, es sei grundsätzlich zu begrüßen, dass sich ein verändertes, vielfältigeres Familienbild Schritt für Schritt in den Gesetzen durchsetze und Familie längst nicht mehr zwingend an die Ehe gebunden sein müsse. Jedoch sei für lesbische Mütterfamilien noch immer die Stiefkindadoption in der Ehe beziehungsweise der Eingetragenen Lebenspartnerschaft nach der Geburt der einzige Weg, um rechtlich Eltern ihres in die lesbische Beziehung hineingeborenen Kindes zu werden. Dringend notwendig sei daher die Abschaffung der Stiefkindadoption in gleichgeschlechtlichen Ursprungsfamilien sowie grundsätzlich eine Reform des Abstammungsrechts.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 131 vom 29.01.2020

„Gewalt gegen Frauen in Familie und Partnerschaft und die polizeiliche Erfassung entsprechender Straftaten“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16340). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, ob es „eine Bewertung der Bundesregierung bezüglich der Tatsache“ gibt, dass gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018 von 126 weiblichen Opfern eines vollendeten Totschlags „92 mit dem polizeilich ermittelten Tatverdächtigen durch eine Ehe, Partnerschaft oder die Familie verbunden waren“, von 207 weiblichen Opfern eines vollendeten Mordes 94 und von 21 weiblichen Opfern einer vollendeten Körperverletzung mit Todesfolge zwölf. Auch will sie unter anderem wissen, inwiefern „dieser Befund in den letzten fünf Jahren Anlass zu innenpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung gewesen“ ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 14.01.2020

Die Thesen einer im April 2018 im Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe zum Sorge- und Umgangsrecht werden derzeit von der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums geprüft und bewertet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16184) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15663). Der Meinungsbildungsprozess in der Bundesregierung sei dementsprechend noch nicht abgeschlossen. Genaue zeitliche und inhaltliche Planungen bezüglich eines Referentenentwurfs stünden daher noch nicht fest. Die Fragesteller wollten unter anderem wissen, ob die Bundesregierung beabsichtigt, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe ganz oder teilweise umzusetzen. Zudem fragten die Abgeordneten nach der Haltung der Bundesregierung zu den in dem Papier aufgestellten Thesen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 14.01.2020

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Vielfalt der Lebensformen und Lebensentwürfe soll der Bundestag nach dem Willen der FDP-Fraktion die Bundesregierung auffordern, selbstbestimmte Lebensentwürfe zu stärken. Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, sollen besser anerkannt und gefördert werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (19/16454). Dazu soll neben der Ehe das Modell der Verantwortungsgemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankert werden.

Wie es in dem Antrag unter anderem heißt, soll eine Verantwortungsgemeinschaft durch mindestens zwei oder mehrere volljährige Personen, die nicht miteinander verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie verwandt sind, möglichst unbürokratisch geschlossen werden können. Grundvoraussetzung der Verantwortungsgemeinschaft sei ein tatsächliches persönliches Näheverhältnis. Ein Zusammenleben sei hingegen nicht erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 14.01.2020

Bruttostundenlöhne sind zwischen 2013 bis 2018 deutlich gestiegen, Ungleichheit nimmt ab – Daten deuten erstmals auf Schrumpfen des Niedriglohnsektors hin – 2,4 Millionen Anspruchsberechtigte erhalten aber immer noch keinen Mindestlohn – Geplantes Gesetz zur Arbeitszeiterfassung könnte Umgehung des Mindestlohns entgegenwirken

Nach einer langen Phase des Rückgangs oder der Stagnation sind die Bruttostundenlöhne in Deutschland zwischen 2013 und 2018 im Schnitt um mehr als acht Prozent real gestiegen. Gerade das unterste Dezil, also die zehn Prozent der Beschäftigten mit den geringsten Stundenlöhnen, verzeichnete mit der Einführung des Mindestlohns 2015 einen überdurchschnittlichen Anstieg, was die Lohnungleichheit spürbar zurückgehen ließ. Zudem gibt es erste Anzeichen dafür, dass der Niedriglohnsektor langsam schrumpft. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), für die die DIW-ÖkonomInnen Alexandra Fedorets, Markus M. Grabka, Carsten Schröder und Johannes Seebauer Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 1995 bis 2018 ausgewertet haben. Zugrunde liegt jeweils der vereinbarte Bruttostundenlohn in einer Haupttätigkeit – also das Bruttomonatsgehalt dividiert durch die vereinbarte Arbeitszeit.

„Die steigenden Bruttostundenlöhne gerade bei den Geringverdienenden haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Lohnungleichheit in Deutschland abgenommen hat“, sagt Studienautor Markus M. Grabka. „Der starke Anstieg der Lohnungleichheit Ende der neunziger Jahre bis 2006 wurde insbesondere durch die sinkenden Stundenlöhne in den beiden unteren Lohndezilen getrieben.“ Danach stagnierte die Ungleichheit bis zum Jahr 2013 auf hohem Niveau. Seitdem ist sie rückläufig und liegt inzwischen wieder auf dem Niveau von Beginn der 2000er Jahre.

Vor allem in der unteren Hälfte der Lohnverteilung geht die Ungleichheit im Zeitraum von 2006 bis 2018 zurück – zwischen dem untersten Dezil und dem mittleren Lohn (Median) um zwölf Prozent. Besonders ausgeprägt ist die Abnahme von 2014 auf 2015, als der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde.

Weniger Geringverdienende – Mindestlohn wird aber nicht immer gezahlt

Gleichzeitig deuten die SOEP-Daten erstmals darauf hin, dass der Niedriglohnsektor schrumpft. Zwischen 2015 und 2018 sank der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten – gemessen an ihren Bruttostundenlöhnen – von 23,7 auf 21,7 Prozent. Es sind aber mithin immer noch 7,7 Millionen Beschäftigte, die weniger als zwei Drittel des Medianlohns bekommen.

Im Niedriglohnsektor erhielten den Daten zufolge auch im Jahr 2018 auf Basis des vereinbarten Stundenlohns rund 2,4 Millionen Beschäftigte noch keinen Mindestlohn. Zieht man den tatsächlichen Stundenlohn, also inklusive Überstunden heran, sind es sogar 3,8 Millionen Beschäftigte. Das deutet darauf hin, dass der Mindestlohn häufig auch mit Hilfe von Überstunden umgangen wird.

„Die steigenden Bruttostundenlöhne gerade bei den Geringverdienenden haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Lohnungleichheit in Deutschland abgenommen hat.“ Markus M. Grabka, Studienautor

„Unsere Beobachtung der fallenden Ungleichheit bezieht sich auf Stundenlöhne“ erläutert Wissenschaftlerin Alexandra Fedorets die Ergebnisse. „Damit sich dieser Trend auch in Monatslöhnen widerspiegelt, wäre es wichtig, dass über die Zeit hinweg die bezahlte Arbeitszeit gerade im Niedriglohnsektor nicht zurückgeht. Dazu würde beitragen, dass alle Überstunden, die diese Beschäftigten leisten, auch bezahlt werden.“ Daher begrüßen die AutorInnen der Studie den Vorstoß der Bundesregierung zur effektiveren Kontrolle der Arbeitszeiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereitet derzeit als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Erfassung der Arbeitsstunden vor. „Die vom Europäischen Gerichtshof geforderte systematische Erfassung der Arbeitszeit wäre ein wichtiger Schritt, unbezahlter Mehrarbeit bei Mindestlohnempfängern entgegenzuwirken“, sagt Johannes Seebauer.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 12.02.2020, gekürzt

In der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) sind die Jobcenter gesetzlich verpflichtet, mit allen erwerbsfähigen Arbeitslosengeld-II-Empfängern eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen. Diese regelt, welche Bemühungen Arbeitslose erbringen sollen und mit welchen Leistungen das Jobcenter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unterstützt. „In ihrer gegenwärtigen Form sind Eingliederungsvereinbarungen aus Sicht der Vermittlungsfachkräfte nicht jederzeit und nicht für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gleichermaßen sinnvoll“, geht jedoch aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Bei einer anonymisierten Online-Befragung von 360 Vermittlungsfachkräften bewertete die Mehrheit Eingliederungsvereinbarungen als weniger sinnvoll für motivierte Personen, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Personen mit geringen Deutschkenntnissen.

In den Eingliederungsvereinbarungen nehmen juristisch formulierte Informationen zu möglichen Kürzungen des Arbeitslosengeldes II bei unzureichender Pflichterfüllung viel Raum ein. „Unter anderem deshalb ist die Eingliederungsvereinbarung nach Meinung der Vermittlungsfachkräfte zu lang und insbesondere für Arbeitsuchende mit geringen Deutschkenntnissen schwer verständlich“, schreiben die Autorinnen der IAB-Studie Monika Senghaas, Sarah Bernhard und Carolin Freier.

Die Eingliederungsvereinbarung und speziell die Rechtsfolgenbelehrung sei „von Juristen für Juristen geschrieben“, erklärten Vermittlungsfachkräfte in Gruppendiskussionen, die die Online-Befragung ergänzten. Um Rechtssicherheit für die Jobcenter zu erreichen, hätten sich die Eingliederungsvereinbarungen im Laufe der Zeit zu mehrseitigen Dokumenten entwickelt. Eine Vermittlungsfachkraft brachte das in einer Gruppendiskussion mit der Aussage zum Ausdruck, Form und Inhalt der Eingliederungsvereinbarung habe „nicht die Ministerialbürokratie geschaffen, hat auch nicht der Gesetzgeber geschaffen, das haben die Gerichte geschaffen“.

Neben einer Flexibilisierung des Einsatzes von Eingliederungsvereinbarungen halten die Studienautorinnen für überlegenswert, ihre Funktionen auf verschiedene Dokumente zu verteilen. Dokumentation des Vereinbarten und Transparenz über die Unterstützungsangebote des Jobcenters wären dann nicht mehr im selben Dokument wie die juristisch gehaltenen Ausführungen, die als rechtliche Grundlage für Sanktionen erforderlich sind.

Die Studienautorinnen betonen zudem, dass es für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitslosen und Jobcentern günstig sei, wenn Arbeitslose in den Jobcentern eine feste Ansprechperson haben und ihre berufliche und private Situation ausführlich besprechen können. Dies zeigen Analysen der IAB-Panelbefragung Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS), in der Arbeitslosengeld-II-Empfänger gezielt berücksichtigt werden.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0520.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 11.02.2020

Homeoffice kann Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen, aber das ist kein Selbstläufer. Arbeitgeber und Vorgesetzte müssen die richtigen Voraussetzungen schaffen, zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Wer die Möglichkeit hat, einen Teil der Arbeit von zu Hause aus zu erledigen, ist zufriedener als Beschäftigte ohne Homeoffice. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann leichter fallen. Das hängt allerdings stark von den Rahmenbedingungen ab. So kommt es beispielsweise darauf an, wie ausgeprägt die Präsenzkultur im Unternehmen ist und wie die Beschäftigten ihr Verhältnis zum Vorgesetzten einschätzen. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob Homeoffice vertraglich geregelt ist oder nicht. Außerdem sollten für alle Beschäftigten die gleichen Regeln gelten, nach denen Leistung bewertet wird. Das geht aus einer Studie von Dr. Yvonne Lott hervor. Die WSI-Forscherin stützt sich auf Befragungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus den Jahren 2014 und 2015 zu den Erfahrungen von Beschäftigten mit Homeoffice. Diese liefern die aktuellsten verfügbaren Daten, um detailliert zu untersuchen, von welchen Faktoren es abhängt, dass Beschäftigte Homeoffice wirklich als Entlastung bei der Vereinbarkeit empfinden.

Die Vorteile der Arbeit im Homeoffice liegen auf der Hand: Wer Kinder betreuen oder einen Angehörigen pflegen muss, der hat dafür mehr Zeit. Auch für Weiterbildung und Ehrenämter vergrößern sich die Spielräume. Der Studie zufolge geben 52 Prozent der Beschäftigten an, dass sich die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch Homeoffice verbessert. Heimarbeit kann aber auch zusätzlichen Druck erzeugen. Vor allem, wenn sie im Unternehmen als nicht selbstverständlich gilt und nur in Ausnahmefällen gewährt wird. Dann können sich Beschäftigte im Homeoffice verpflichtet fühlen, höhere Leistungen zurückzugeben, über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten und auch außerhalb dieser Zeit erreichbar zu sein. Knapp 50 Prozent der Befragten sagen, dass die Grenze zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmt.

Ob die positiven oder negativen Erfahrungen überwiegen, ist laut Lott in hohem Maße abhängig von den betrieblichen Voraussetzungen und der Unternehmenskultur. In Betrieben, die sich durch eine Reihe von Maßnahmen aktiv für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzen, profitieren Beschäftigte stärker von der Heimarbeit. So beträgt die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit, ausschließlich gute Erfahrungen mit Homeoffice zu machen, in Betrieben, die Aufstiegsmöglichkeiten für Teilzeitkräfte bieten, 49 Prozent. In Betrieben, die den Frauenanteil in Führungspositionen durch flexible Arbeitszeiten fördern, liegt die Wahrscheinlichkeit bei 42 Prozent. Ohne diese Maßnahmen sind es im Durchschnitt knapp 31 beziehungsweise 28 Prozent.

Vorgesetzte haben ebenfalls einen großen Einfluss darauf, wie Beschäftigte im Homeoffice die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Privatleben erleben. Geben Arbeitnehmer an, dass sie ihr Vorgesetzter überhaupt nicht gerecht behandelt, beträgt die Wahrscheinlichkeit für eine ausschließlich gute Erfahrung mit Homeoffice im Durchschnitt knapp vier Prozent. Stimmen sie der Aussage voll und ganz zu, dass ihr direkter Vorgesetzter sie bei allen Aspekten der Arbeit gerecht behandelt, liegt die durchschnittliche Wahrscheinlichkeit für eine „gute Vereinbarkeitserfahrung“ hingegen bei knapp 53 Prozent.

Auch die Arbeitszeiten sind wichtig: Homeoffice innerhalb der normalen Arbeitszeit ist der Work-Life-Balance erwartungsgemäß deutlich zuträglicher als in der Freizeit. Und ganze Tage zu Hause zu arbeiten, ist förderlicher als stundenweise. Die Wahrscheinlichkeit für ausschließlich gute Erfahrungen beträgt 53 Prozent mit ganzen Tagen gegenüber 29 Prozent mit einzelnen Stunden im Homeoffice. „Beschäftigte, die nur stundenweise zu Hause arbeiten, nutzen Homeoffice wahrscheinlich eher um Arbeit nachzuholen oder vorzubereiten“, schreibt Lott. Bedenklich sei dabei, dass nur 15 Prozent der Beschäftigten ganze Tage zu Hause arbeiten und lediglich 22 Prozent innerhalb der normalen Arbeitszeit arbeiten.

Daneben spielt die Formalisierung eine Rolle: Ist Homeoffice vertraglich geregelt, machen 46 Prozent der Arbeitnehmer durchweg gute Erfahrungen, ohne vertragliche Regelung – etwa bei informellen Absprachen – sind es 32 Prozent. Allerdings arbeiten bisher nur 17 Prozent der Beschäftigten im Homeoffice auf Basis einer vertraglichen Regelung.

„Die bisherige Forschung zeigt, dass Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, einsatzbereiter und zufriedener mit ihrem Job sind“, lautet das Fazit der Wissenschaftlerin. Bereits die Möglichkeit, zu Hause arbeiten zu können, erhöhe Zufriedenheit und Produktivität, da durch das Angebot das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten gestärkt werde. Allerdings komme es stark auf die betrieblichen Rahmenbedingungen an.

Führungskräfte sollten für ein Arbeitsumfeld sorgen, das von Fairness geprägt ist. Sie sollten Beschäftigte, die ihre Arbeitszeiten an außerberufliche Bedarfe anpassen, als gleichwertige Mitarbeiter anerkennen. Was selbstverständlich klingt, ist in der Praxis nach wie vor oft ein Problem: Vorgesetzte beurteilten Beschäftigte im Homeoffice häufig nicht nach ihrer tatsächlich erbrachten Leistung. Wer zu Hause arbeitet, werde oft als „Minderleister“ stigmatisiert und müsse negative Bewertungen fürchten – häufig seien davon Frauen betroffen, schreibt Lott. Wichtig sei daher, dass für alle Beschäftigten innerhalb eines Betriebs – egal ob vor Ort oder im Homeoffice – allgemeingültige Kriterien gelten, nach denen die Arbeit beurteilt wird. Betriebsvereinbarungen und ein gesetzliches Recht auf Homeoffice könnten dabei helfen, die Akzeptanz zu steigern – und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte eine bessere Work-Life-Balance erleben.

*Yvonne Lott: Work-Life-Balance im Homeoffice: Was kann der Betrieb tun?, WSI-Report Nr. 24, Januar 2020

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 31.01.2020

Rörig: „Die Fallzahlen sind unverändert hoch. Die Bekämpfung sexuellen
Missbrauchs, dem tausende Kinder jährlich in Familien, Einrichtungen und
vor laufenden Kameras ausgesetzt sind, muss in Deutschland endlich als
nationale Aufgabe verstanden werden.“

Neuer Spot „Anrufen hilft!“ von Regisseurin Caroline Link appelliert an Menschen aus dem Umfeld von Kindern aktiv zu werden.

Berlin, 28.01.2020. Heute zog der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, gemeinsam mit Matthias Katsch, Philosoph und Sprecher der Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., der den sogenannten „Missbrauchsskandal“ am Berliner Canisius-Kolleg vor zehn Jahren maßgeblich ins Rollen brachte, und mit Silke Noack, Sozialpädagogin und Leiterin des bundesweiten „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“, eine kritische Bilanz der bisherigen Anstrengungen gegen Missbrauch in Deutschland. Zum Abschluss der Pressekonferenz stellte die Regisseurin Caroline Link den neuen Spot „Anrufen hilft!“ gegen Kindesmissbrauch vor.

Rörig: „Die Gesellschaft muss erkennen, dass es sich um ein Megathema handelt, das alle angeht. Ich bin immer wieder erschrocken darüber, mit welcher Gelassenheit sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche von Teilen der Gesellschaft hingenommen wird. Tausende Kinder werden jährlich Opfer von sexuellem Missbrauch, sexuellem Mobbing, Cybergrooming oder Kinderpornografie. Missbrauchsabbildungen durchfluten mittlerweile in Terrabyte-Dimensionen das Netz. Wir brauchen klare Ziele, verbindliche Maßnahmen und ausreichend Geld, um Missbrauch aufzudecken und Kinder endlich besser zu schützen.“

Zentrales Ziel: Maximale Reduzierung der Fallzahlen

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet jährlich über 20.000 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch und Missbrauchsabbildungen von Kindern, sogenannte Kinderpornografie. Hinzu kommen tausende Fälle, von denen wir keine Kenntnis haben. „Sexuelle Gewalt kann nur dann wirkungsvoll bekämpft werden, wenn sich alle gesellschaftlichen Kräfte verbünden, um sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche den Kampf anzusagen. Wir brauchen für Deutschland einen Pakt gegen Missbrauch. Einen Pakt für ein gemeinsames großes Ziel: Maximale Reduzierung der Zahl der Fälle von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“, so Rörig. „Dieser Pakt braucht die uneingeschränkte Unterstützung von allen Bürgerinnen und Bürgern, von Bund, Ländern und Kommunen, den politischen Parteien, der Zivilgesellschaft wie Kirchen, Wohlfahrt, Sport, aber auch des Gesundheitswesens oder der Internetwirtschaft, die alle auf dieses Ziel hinarbeiten.“ Der neue Nationale Rat, das von Bundesministerin Dr. Giffey und Rörig im Dezember 2019 einberufene Spitzengremium aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Praxis und Betroffenen, biete eine starke Plattform für diesen Pakt.

Rörig wiederholte heute seine Forderungen nach

  1. einer programmatischen Verantwortung der politischen Parteien,
  2. Stärkung von Beratungs- und Ermittlungsstrukturen und
  3. Ausbau von Prävention und Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

„Ich erwarte eine deutlichere Haltung der Politik. Für mich gehören klare Forderungen, Vorgaben und finanzielle Untermauerung in jedes Parteiprogramm und in jeden Koalitionsvertrag, auf Bundes- und auf Länderebene“, so Rörig. Mit Blick auf Jugendämter, Fachberatungsstellen und Ermittlungsbehörden fordert Rörig eine personelle und finanzielle Stärkung. Zudem müssten alle Ermittlungsinstrumente geschärft werden. Es brauche eine EU-rechtskonforme Vorratsdaten-speicherung, gesetzliche Meldepflichten zu Missbrauchsabbildungen im Netz und in diesem Zusammenhang auch einen gesellschaftspolitischen Diskurs zum Verhältnis Datenschutz und Kinderschutz. Außerdem sollten alle Einrichtungen, denen Kinder anvertraut sind, künftig gesetzlich zur Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten gegen sexuellen Missbrauch verpflichtet und ihnen hierfür die notwendige Unterstützung zugesichert werden. Rörig: „Wir brauchen eine 100-Prozent-Lösung! Es darf in den kommenden Jahren keine Kitas, Schulen, Gemeinden oder Sportvereine mehr geben, die sich nicht als Schutzorte für Kinder verstehen und entsprechende Präventionskonzepte umsetzen.“ Mit Blick auf die Schulen, dem einzigen Ort, an dem alle Kinder erreicht werden können, hoffe er, dass die Länder ihre Schulgesetze entsprechend ändern. Wer dauerhaft verantworte, dass nichts oder viel zu wenig für Schutz und Hilfe getan werde, laufe in letzter Konsequenz Gefahr, sich dem Vorwurf der Duldung auszusetzen, so Rörig.

Um die Erreichung der Ziele messbar zu machen, brauche es zudem eine regelmäßige Prävalenz- und Wirkungsforschung. „Wir müssen noch viel genauer wissen, wie viele Kinder betroffen sind und welche Wirkung Maßnahmen der Prävention konkret entfalten“, so Rörig. Er hoffe sehr, dass im Rahmen des Nationalen Rates bald eine nationale Forschungsstrategie entwickelt werde.

Matthias Katsch, Betroffeneninitiative Eckiger Tisch e.V., bilanzierte: „Auch zehn Jahre nach der Aufdeckung sexueller Gewalt in zahlreichen Bildungseinrichtungen und einer verstärkten Debatte über Missbrauch von Kindern im Kontext ihrer Familie wird sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche noch immer nicht als zentrale gesellschaftliche Herausforderung für unser Land angenommen. Beide Kirchen haben in den vergangenen Jahren Aufklärung und Aufarbeitung über den Umgang ihrer Institutionen mit Verbrechen ihrer Mitarbeitenden vielfach verschleppt. Erst jetzt beginnen sie, sich ihrer Verantwortung zu stellen und machen sich an unabhängige und umfassende Aufarbeitungsprozesse. Immer noch werden die Opfer eher stigmatisiert, als dass ihnen notwendige Hilfe und Unterstützung angeboten wird. Das Bewusstsein für die „Normalität“ von sexuellem Kindesmissbrauch in unserer Gesellschaft ist zwar – vor allem durch die Hartnäckigkeit von Betroffenen und ihre neugewonnenen Unterstützer*Innen – gestiegen, aber wir sind institutionell wie als Gesellschaft noch weit davon entfernt, diese Gewaltform in der kommenden Generation zu überwinden.“

Mehr Aufklärung und Sensibilisierung

Abschließend forderte Rörig eine breit angelegte Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne. Es sei wichtig, dass offen über das Thema gesprochen werde und Alle Bescheid wüssten. Betroffene berichteten immer wieder, wie häufig vor allem das nahe Umfeld versagt habe, weil Mitwissende weggesehen und nicht geholfen hätten. „Taten verhindern heißt auch, Anbahnungsprozesse von Tätern und Täterinnen und Signale von Kindern überhaupt wahrnehmen zu können.“ Leider habe er bis heute keine Gelder, um eine solche Kampagne umzusetzen.

Mit dem neuen Spot „Anrufen hilft!“ möchte Rörig auf das bundesweite Angebot des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ (0800 22 55 530) hinweisen und Menschen aktivieren, dort anzurufen, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen. Silke Noack, Leiterin „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“: „Es ist wichtig, dass Menschen aufmerksam werden und sich trauen hinzuschauen, damit sexuelle Gewalt an Kindern aufgedeckt und schneller beendet wird. Viele Menschen aus dem Umfeld von Kindern haben ein komisches Gefühl, wissen aber nicht, was sie machen sollen. Wir bieten Menschen Rat und Unterstützung, die einem Kind helfen wollen oder selbst von sexuellem Missbrauch betroffen sind.“ Am Hilfetelefon arbeiten über 20 psychologisch und/oder pädagogisch ausgebildete Fachkräfte mit jahrelanger Erfahrung in der Beratung und Begleitung bei sexuellem Kindesmissbrauch. Seit Beginn des Hilfetelefons in 2010 wurden über 43.000 Beratungsgespräche geführt. Die Beratung erfolgt bundesweit, kostenfrei und anonym.
Den Spot „Anrufen hilft!“, bei dem Regisseurin Caroline Link (u. a. „Nirgendwo in Afrika“, „Als Hitler das rosa Kaninchen stahl“) pro bono Regie führte, stellte sie heute persönlich in Berlin vor: „Zu erfahren, wie viele Kinder und Jugendliche in unserer Gesellschaft unter sexuellem Missbrauch leiden, hat mich überrascht und schockiert. Wenn es uns mit dem Spot gelingt, Kindern in dieser beklemmenden Lebenssituation zu helfen, wäre ich sehr froh. Kinder sollen Kinder sein dürfen. Ihre körperliche und seelische Unversehrtheit ist mir ein großes Anliegen.“

Der Spot wird ab heute auf zahlreichen TV-Sendern, in Kinos, auf Social Media und auf der gleichnamigen Website zum Spot www.anrufen-hilft.de sichtbar sein. Umgesetzt wurde er von der Claussen + Putz Filmproduktion GmbH und der Agentur ressourcenmangel.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 28.01.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Den Menschen im Blick. Kompetenzen gegen Rassismus und Diskriminierung in Beruf & Alltag“: Das Training der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) unter Mitarbeit der Arbeiterwohlfahrt ist veröffentlicht.

Das Training „Den Menschen im Blick. Kompetenzen gegen Rassismus und Diskriminierung in Beruf & Alltag“ ist an der LMU gemeinsam mit Wissenschaftler*innen, Bildungspraktiker*innen, sowie mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen entwickelt worden. Es ist Ergebnis einer dreijährigen Zusammenarbeit. Entstanden ist ein Fortbildungsprogramm für die Mitarbeitenden und Führungskräfte von städtischen Verwaltungen, Wohlfahrtsverbänden und Polizei.

Die AWO war eine der Partner-Institutionen dieses Projektes. Einerseits arbeitete der Verband im Fachbeirat mit. Andererseits wirkte die AWO bei der Erprobung zweier Fortbildungs-Bausteine für Kompetenzen gegen Rassismus und Diskriminierung in Beruf und Alltag mit.

„Rassismus und Diskriminierung machen nicht halt: nicht vor Menschen, nicht vor Institutionen und deren Mitarbeitenden, nicht vor deren Ratsuchenden. Ob Städtische Verwaltungen, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinden, Polizei – keine Organisation ist gegen dieses Problem immun“, sagt Dr. Britta Schellenberg, Projektleiterin, Ludwig-Maximilians-Universität München.

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes hebt hervor: „Das Hauptziel ist und bleibt: Rassistische Mechanismen bewusst machen und Haltung zeigen! Jeder Mensch muss Verantwortung übernehmen für den Erhalt des demokratischen Gesellschaftssystems und des friedlichen Zusammenlebens. Dabei hilft dieses Training ganz praktisch im Arbeitsalltag. Die AWO plant das Bildungskonzept – mit wissenschaftlicher Begleitung durch die LMU – bundesweit umzusetzen.“

Das Training der LMU reagiert auf den gewachsenen Bedarf in vielen Organisationen, Antworten auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen zu finden, Hass entgegenzutreten, Menschen vor Rassismus und Diskriminierung zu schützen und menschenfeindliche Aggression in die Schranken zu weisen. Ziel ist es, Grundlagen und praktisches Material dafür zu schaffen, Führungskräfte und Mitarbeitende von staatlichen und zivilgesellschaftlichen Institutionen zu befähigen, souverän und professionell mit Beschäftigten, Ratsuchenden und Klienten in einer zunehmend diversen Gesellschaft umzugehen und sie fit zu machen für einen sicheren Umgang mit rassistischen und andere menschenfeindlichen Orientierungen.

Das Projekt zur Kompetenzstärkung gegen Rassismus und Diskriminierung im Beruf und Alltag war von 2017 bis 2019 am Geschwister-Scholl-Institut für Politikwissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München angesiedelt und wurde im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom BMFSFJ gefördert.

Publikation https://www.den-menschen-im-blick.de/aktuell/2019/training-antidiskriminierung

Kompetenz-Portal https://www.den-menschen-im-blick.de

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.02.2020

Angesichts der Debatte um Ungleichheiten im Steuer- und Abgabensystem betont Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung von Steuern und Abgaben. Im Moment beteiligen sich Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen überproportional an der Finanzierung des Gemeinwesens und des Sozialstaates. Unser Verständnis von Gerechtigkeit und Solidarität ist ein anderes: Wichtig ist es, die Sozialversicherungsbeiträge nicht isoliert zu betrachten. Stattdessen müssen wir die Verteilungswirkung des Gesamtpaketes aus Steuern und Abgaben in den Blick nehmen.

Angesichts der Ungleichheiten von Einkommen und Vermögen und den überproportionalen Beiträgen kleiner und mittlerer Einkommensgruppen fordern wir eine generelle Überarbeitung des Steuer- und Abgabensystems. Hierzu gehören steuerliche Entlastungen in unteren Einkommensgruppen und eine regelmäßige Anhebung der Freibeträge.

Top-Verdiener und Vermögende sollen endlich ihren fairen Beitrag leisten! Um die Sozialversicherung zu stärken, sollten Schritte hin zu einer Bürgerversicherung unternommen und die Beitragsbemessungsgrenze erhöht werden. Eine isolierte Entlastung kleiner und mittlerer Einkommensgruppen bei den Sozialversicherungsbeiträgen halten wir für problematisch. Die günstige Haushaltslage sollte stattdessen genutzt werden, um Investitionen in Zukunft und Zusammenhalt, sprich, in die öffentliche und soziale Infrastruktur zu tätigen.“

Hintergrund:

Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, bilden Personen mit einem Einkommen bis 70.000 Euro zwei Drittel des Gesamteinkommens, tragen jedoch mehr als 80 Prozent der Sozialabgaben. Demgegenüber tragen Personen mit einem Einkommen über 110.000 Euro nur etwa fünf Prozent der Sozialabgaben, obwohl diese Gruppe über mehr als 20 Prozent des Gesamteinkommens verfügt. Neben den Sozialversicherungsabgaben bestehen auch im Steuersystem Ungerechtigkeiten: So erhöhte sich in den letzten 20 Jahren die Steuerlast der unteren und mittleren Einkommen, während die Steuern der oberen Einkommensgruppen effektiv gesenkt wurden. Neben der Absenkung des Spitzensteuersatzes wurden weitere Veränderungen in der Besteuerung vorgenommen, von denen Wohlhabende und Reiche besonders profitieren. Dies trifft auf eine Situation, in der die Top-Einkommen überproportional gestiegen sind, untere Einkommen stagnieren, Mieten steigen und Armutslagen sich zunehmend verfestigen. Zudem ist in Deutschland die Vermögensungleichheit hoch: Die oberen 10 Prozent besitzen fast 60 Prozent des Vermögens, das oberste 1 Prozent sogar 25 Prozent. Währenddessen besitzt die untere Hälfte nur rund 1 Prozent des Vermögens.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.02.2020

Das Präsidium der Arbeiterwohlfahrt berief Prof. Dr. Jens Schubert (50) zum neuen Vorstandsvorsitzenden des AWO Bundesverbandes. Er folgt ab dem 01. Januar 2021 dem derzeitigen Vorsitzenden Wolfgang Stadler (66) in diesem Amt.

Nach intensiver Beratung in der vom Präsidium eingesetzten Findungskommission unter Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wurde Professor Dr. Jens Schubert am vergangenen Freitag in einer Sondersitzung des höchsten Beschlussgremiums der AWO, dem Präsidium, gewählt.

Jens Schubert ist zurzeit Leiter des Bereichs Recht und Rechtspolitik in der Bundesverwaltung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Er ist ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht und am Bundessozialgericht und beschäftigt sich u.a. mit den Themen Pflege, Recht der schwerbehinderten Menschen, Entgeltgleichheit, Fragen zu Migration, ALG I und II und Grundrente. Er übt eine Forschungs- und Lehrtätigkeit aus als Professor an der Leuphana Universität Lüneburg, Leuphana Law School.

Prof. Dr. Jens Schubert: „Nahezu in jeder Familie gibt es irgendwann Berührungspunkte zu Einrichtungen oder Leistungen der Wohlfahrt. Verwunderlich ist demgegenüber, wie wenig ihre Bedeutung, und zwar nicht nur für den einzelnen Menschen selbst, sondern für die Gesellschaft insgesamt, über alle Schichten hinweg bekannt ist. Wichtig ist es mir deshalb, die Rolle und den Wert der Angebote der AWO und die Arbeit all unserer Haupt- und Ehrenamtlichen stärker in den Fokus zu rücken.“

Wilhelm Schmidt, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Ich freue mich, dass wir mit Jens Schubert einen Nachfolger für Wolfgang Stadler gewonnen haben, der dessen erfolgreichen Einsatz für eine gute Zukunft der AWO und für eine aktive kritisch-konstruktive Arbeit in der Sozialpolitik fortsetzen kann.“

Wolfgang Stadler, amtierender Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Ich schätze Jens Schubert sehr und weiß, dass er mit seiner Expertise und seinem Engagement die AWO und auch den AWO Bundesverband weiter stärken wird.“

Mit Jens Schubert wurde ein Vorstandsvorsitzender gefunden, der mit seiner Expertise das fachpolitische Profil der AWO weiter stärken kann. Er wird mit seiner Einsatzbereitschaft die vom bisherigen Präsidium und vom Vorstand eingeleiteten Prozesse der Stärkung des Verbandes, der sauberen und fairen Arbeit in der AWO und der kritisch-konstruktiven Partnerschaft in der Sozialpolitik an der Seite des im Dezember 2020 gewählten Präsidiums fortsetzen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.02.2020

Morgen feiert das Müttergenesungswerk sein 70jähriges Bestehen. Die Arbeiterwohlfahrt gratuliert zu diesem Anlass und betont die Bedeutung der Stiftung in der heutigen Gesellschaft.

„Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Kuren zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter, Väter und pflegende Angehörige in Deutschland sind weltweit einzigartig – das ist ein großer Verdienst der fachlichen und politischen Arbeit der Elly Heuss-Knapp-Stiftung“, erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, und ergänzt: „Auch heute noch wird der Alltag vieler Familien und insbesondere der Mütter von vielfältigen Belastungen durch die Vereinbarung von Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Haushaltsführung, Beruf und Partnerschaft geprägt. Wenn keine Reserven mehr übrig sind und es an der Zeit für eine Auszeit ist, dann helfen Kurmaßnahmen des Müttergenesungswerks.“

In diesem Sinne konnte das Müttergenesungswerk seit seiner Gründung viele politische Erfolge, wie die gesetzliche Verankerung von Kurmaßnahmen für Mütter als Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkasse im Sozialgesetzbuch (SGB V), erzielen. Jährlich nehmen ca. 50.000 Mütter, 2.000 Väter und mehr als 70.000 Kinder an Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren teil. Rund 700 pflegende Angehörige nehmen spezielle Kuren in Anspruch. Trotzdem sieht sich das Müttergenesungswerk auch in Zukunft zahlreichen Herausforderungen ausgesetzt. So sinken Anzahl und Kapazitäten der Beratungsstellen kontinuierlich. Auch ist der Zugang zu Vorsorge-Kuren für pflegende Angehörige erschwert.

„Bei diesen und weiteren hochaktuellen Themen muss das Müttergenesungswerk Trendsetter sein und bleiben. Innerhalb des Verbunds wird sich die AWO auch in Zukunft mit Nachdruck dafür engagieren, die Interessen von Müttern, Vätern und ihren Familien zu vertreten, und sich für bessere Rahmenbedingungen einsetzen“ erklärt Döcker abschließend.

Hintergrund:

In einer Rundfunkansprache am 31. Januar 1950 gab Elly Heuss-Knapp, als Geburtstagsgeschenk für ihren Ehemann Theodor Heuss, die Gründung der Elly Heuss-Knapp-Stiftung Deutsches Müttergenesungswerk (MGW) bekannt. Unter dem Dach der gemeinnützigen Stiftung setzen sich die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege für die Gesunderhaltung von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen ein. Im Rahmen der sogenannten „Therapeutischen Kette“ unterstützen bundesweit über 1.000 Kurberatungsstellen bei allen Fragen rund um das Thema Kurmaßnahmen in den über 70 vom MGW anerkannten Kliniken. Nachsorgeangebote vor Ort runden die ganzheitliche Unterstützung ab.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.01.2020

Heute werden erstmals in Berlin „in einer Nacht der Solidarität“ obdachlose Menschen gezählt und befragt, die nachts auf der Straße schlafen. Berlin wird auf Grundlage der Zahlen, die im Februar erwartet werden, seine Hilfs- und Beratungsangebote ausweiten und spezialisieren.

Der AWO Bundesverband begrüßt das Vorgehen der Stadt Berlin außerordentlich.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Das 2019 auf den Weg gebrachte und inzwischenvom Deutschen Bundestag verabschiedete Wohnungslosenberichterstattungsgesetz ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Darin werden aber nur Menschen ohne gültigen Mietvertrag erfasst, die in Notunterkünften untergebracht sind. Auf der Straße lebende Obdachlosebleibendarin unberücksichtigt.

Der AWO Bundesverband fordert seit vielen Jahren eine bundesweite Wohnungslosenstatistik aller wohnungslosenMenschen, ob in Einrichtungen,vorübergehend bei Freunden, Bekannten und Verwandten untergekommenoder auf der Straße lebend. Je genauer die erfasste Anzahl der insbesondere auf der Straße lebenden Menschen und ihrer individuellen Lage ist, desto besser können entsprechende Hilfen organisiert werden. Beispielsweise brauchen obdachlose Frauen mit Kindern besondere Angebote, Menschen mit Behinderungen sind auf barrierefreie Einrichtungen angewiesen, und für Obdachlosemit geringen Deutschkenntnissen müssten Dolmetscher in der Straßensozialarbeit eingesetzt werden. Dem Beispiel Berlins müssen aus Sicht der AWO weitere Bundesländer folgen, um diese Menschen nicht durch die Lücken des Systems fallen zu lassen. Wir können und dürfen es uns als wohlhabende Gesellschaft nicht leisten, diese Menschen zu ignorieren.“

Döcker betont aber auch: „Diesem ersten wichtigen Schritt des Zählens müssen weitere Schritte folgen. Die zunehmende Wohnungslosigkeit in den Städten ist auch eine direkte Folge wohnungsbaupolitischer Fehlentscheidungen, z.B. des starken Rückgangs des sozialen Wohnungsbaus, der jetzt mühsam wieder in Gang gebracht werden muss. Wenn Wohnraum zum Luxusgut wird und soziale Anlaufstellen weichen müssen, gibt es eine grundsätzliche Schieflage in unserer Gesellschaft. Die aus den Zählungen gewonnenen Erkenntnisse dürfen deshalb nicht nur zur Linderung von Symptomen genutzt, sondern müssen als deutliches Signal zunehmender sozialer Ausgrenzung mit langfristigen Folgen für die Menschen verstanden werden.“

AWO-Positionspapier „Wohnen.Menschen.Recht. Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware.“ (PDF)

Hintergrund:

Nach Paris und New York ist Berlin die erste deutsche Stadt, die eine solche Zählung vornimmt. Etwa 3.700 ehrenamtliche Helfer werden in dieser Nacht in 500 Teams unterwegs sein und obdachlose Menschen erfassen. Die Senats-Sozialverwaltung, die die Zählung organisiert hat, will auch wissen, welche Sprache die Obdachlosen sprechen, wie viele Frauen und Minderjährige darunter sind.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.01.2020

Die Arbeiterwohlfahrt hat auf einer Sonderkonferenz am 14. Dezember 2019 ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet, das heute veröffentlicht wurde. In einem vier Jahre andauernden Prozess hat der Verband im Rahmen von Sozialkonferenzen und Regionaltreffen das zuletzt 1998 beschlossene Grundsatzprogramm neu gefasst. Dazu der Vorstandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler:

„Die Arbeiterwohlfahrt hat am ersten Tag nach ihrem 100. Jubiläum in Berlin ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet und damit zugleich den Anspruch des gesamten Verbandes unterstrichen, in Deutschland und Europa weiterhin für soziale Gerechtigkeit und Solidarität einzutreten.

Von zentraler Bedeutung für den Verband ist der Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, die allen Menschen mit Respekt begegnet. Aus der Motivation heraus entstanden, die Mauern der Klassengesellschaft zu durchbrechen, arbeitet die AWO auch in Zukunft daran, Diskriminierung und Ungleichheit abzuschaffen. Der gesamte Verband bekennt sich mit dem Grundsatzprogramm dazu, jede Form von Feindlichkeit, Diskriminierung, Extremismus und Rassismus gegen Menschen und soziale Gruppen zu bekämpfen.

Weiter schafft das neue Programm auch ein Bewusstsein für die ausgrenzende Wirkung sozialer Ungleichheit für Teile der Gesellschaft. Dass die Ungleichheit nicht nur den sozialen Zusammenhalt gefährdet, sondern auch den Einzelnen ohne Perspektive zurück lässt und zu geringer Lebensqualität sowie Gesundheit führt, ist für die Arbeiterwohlfahrt untragbar. Der Verband wird hier seine Aktivitäten weiter ausbauen und sich alleine und in Partnerschaft mit anderen Organisationen gegen diese Entwicklung stemmen.

Folgerichtig wird darüber hinaus der Grundwert Gerechtigkeit ins Zentrum gestellt. Dieser weist nun stärker als zuvor auf die Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs hin und fordert einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Die AWO verdeutlicht damit, dass sozialer Fortschritt zugleich den Schutz der Natur und Umwelt im Blick haben muss.

Das Grundsatzprogramm richtet den Blick auch auf die eigenen Strukturen und Aktivitäten und führt dabei aus, dass diese sich einzig an den Bedürfnissen der Mitglieder, der Engagierten, der Klient*innen und den politischen Zielen der AWO ausrichten. Dazu wurden unter dem Kapitel „Wir verpflichten uns“ weitreichende Beschlüsse gefasst, die den Verband und die Verantwortlichen selbst in die Pflicht nehmen wertegebunden zu handeln.

Nicht zuletzt ist das Grundsatzprogramm auch eine Einladung, sich der Arbeiterwohlfahrt anzuschließen und mit uns die Gesellschaft zu gestalten: für Freiheit, für Gleichheit, für Gerechtigkeit für Solidarität und für Toleranz im 21. Jahrhundert.“

Das Grundsatzprogramm ist in einer Lang- und einer Kurzfassung hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.01.2020

Der AWO Bundesverband begrüßt die Forderung der niedersächsischen Sozialministerin Carola Reimann nach Steuerzuschüssen für die Pflegeversicherung. Der Verband fordert zudem, Kommunen und Bundesländer in ihrer Verantwortung für die Pflege zu stärken.

Die steigenden Kosten in der Pflege führen zu einem stetigen Anstieg des Eigenanteils der Versicherten im Pflegeheim. In der Folge können die Eigenanteile aus eigenem Einkommen nicht mehr aufgebracht werden. Das führt dazu, dass Menschen Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO-Bundesvorstandes: „Die steigenden pflegebedingten Kosten allein den Pflegebedürftigen aufzubürden, ist ihnen gegenüber unwürdig. Sie führt auch bei den Angehörigen zu extremen Unsicherheiten. Und auch rein rechnerisch ist die bisherige Regelung nicht sinnvoll: Die Haushalte der Kommunen, die die Kosten aus der Sozialhilfe übernehmen, werden weiter belastet. Die Entlastung der Kommunen war aber ein Gründungsmotiv für die Pflegeversicherung. Wir müssen die Kommunen darin stärken, den Aufbau und die Finanzierung ihrer Struktur-, Bedarfsplanung und Unterstützungsstruktur vor Ort zu gewährleisten. Die Bundesländer wiederum müssen zukünftig die Investitionskosten übernehmen. Auch das war bei der Einführung der Pflegeversicherung so vorgesehen, geschieht aber nicht im vorgesehenen Umfang.“

Döcker weiter: „Wir brauchen eine Pflegeversicherung, die das finanzielle Risiko bei Pflegebedürftigkeit verlässlich absichert. Eine Pflegeversicherung muss Betroffenen und ihren Angehörigen Sicherheit geben. Dazu muss die Höhe des Eigenanteils, den die Pflegebedürftigen zahlen, begrenzt werden. Der Eigenanteil muss zudem über die gesamte Dauer der stationären Pflege verlässlich planbar sein. Die Arbeiterwohlfahrt hat dieses bereits vor einem Jahr in einer Petition gefordert – und die Zustimmung von über 74.000 Unterzeichnenden bekommen.

Hintergrund: Im Bundesdurchschnitt lagen die Kosten, die ein Versicherter selbst übernehmen musste, im Schnitt monatlich bei 1.750 Euro. Zum Vergleich: Ende 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro. Aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Jahren, waren und werden zukünftig immer mehr Rentenbeziehende gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können. Die Ursache liegt in einer gesetzlichen Regelung. Als 1995 die Pflegeversicherung eingeführt wurde, wurden die Leistungsbeträge der Pflegekassen gesetzlich festgeschrieben und nicht dynamisiert. Die Erhöhungen der Leistungsbeträge der Pflegekassen in den nachfolgenden Jahren waren bei Weitem nicht ausreichend. Somit tragen die pflegebedürftigen Menschen alle Kostensteigerungen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.01.2020

Gestern Abend feierte der AWO Bundesverband seinen Neujahrsempfang. Rund 200 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft läuteten in der Berliner Kalkscheune das neue Jahrzehnt ein. AWO Präsident Wilhelm Schmidt begrüßte die Gäste und betonte, dass die Arbeiterwohlfahrt auch 100 Jahre nach der Gründung eine wichtige Rolle in Beantwortung sozialer Fragen spielt.

Autorin Jagoda Marinić würdigte in ihrer Festrede das Engagement der AWO für die Gesellschaft. Sie freue sich auf eine innovative AWO, die Zukunft mitgestaltet. Sie betonte die Bedeutung von Solidarität in Zeiten tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen, die Entsolidarisierungstendenzen mit sich bringen. Unter dem Stichwort „Solidarität mit sich selbst“ mahnte sie: „Wer die Härte gegen sich stählt, der wird die Ellbogen gegen andere noch schneller ausfahren. Es muss dem Trend zur schicken Selbst- und Daueroptimierung von Individuum, Gesellschaft und Ökonomie etwas Menschliches entgegengesetzt werden. Etwas, in dem der Mensch als Ganzes und nicht der perfekte Mensch seinen Platz hat.“

Ein Höhepunkt des Abends war die Verleihung des Lotte-Lemke-Engagementpreises 2020. Damit wurde außergewöhnliches Engagement gewürdigt. Bei 59 Bewerbungen von kreativen Projekten fiel der Jury die Wahl alles andere als leicht. Der Lotte-Lemke-Engagementpreis 2020 ging an die Universität der 3. Generation. Das Projekt des AWO Kreisverbands Bremen ermöglicht Menschen in ihrer dritten Lebensphase nachberufliche Bildung. Das Angebot ist überwiegend kostenlos und ermöglicht auch Menschen nachberufliche Bildung, die sie sich bei anderen Bildungsträgern nicht leisten könnten. Drei weitere Projekte wurden ehrenhalber gewürdigt.

Die Premiere eines filmischen Rückblick auf das vergangene Jubiläumsjahr verdeutlichte eindrücklich, wie die AWO ihre Grundwerte auch 100 Jahre nach ihrer Gründung mit Leben füllt. Impressionen der Jubiläumsaktivitäten von Gliederungen und Einrichtungen in ganz Deutschland zeigten, dass nicht nur die die Erfolge der Vergangenheit gefeiert werden, sondern der Verband sich vor allem ganz nach dem Jubiläumsmotto mit „Erfahrung für die Zukunft“ aufstellt.

Abgerundet wurde das Programm durch Darbietungen aus dem ebenfalls prämierten Musical über die Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, Marie Juchacz. Das Publikum würdigte die bewegende künstlerische Leistung mit Standing Ovations.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler sieht im Neujahrsempfang einen gelungenen Auftakt für das nächste Jahrzehnt: „Das Jubiläumsjahr hat die AWO genutzt, um sich auf ihre Grundwerte zu besinnen und ihre Bedeutung für unsere heutige Gesellschaft ins Bewusstsein zu rufen. Nun starten wir nicht nur in ein neues Jahr, sondern hoffentlich in die nächsten 100 Jahre Arbeiterwohlfahrt“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.01.2020

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen und der Betreuungsgerichtstag (BGT) fordern, dass der Einsatz von freiheitsentziehenden Maßnahmen in der häuslichen Pflege mit höheren Hürden als bisher verbunden sein muss. Sie appellieren an den Gesetzgeber, den Schutz von Pflegebedürftigen vor dem Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen zu Hause zu stärken. Auf keinen Fall dürfen Bettgitter und Fixiersysteme zur „Erleichterung der Pflege“ eingesetzt werden. Unter dieser Überschrift werden die Hilfsmittel derzeit im Katalog des GKV-Spitzenverbandes geführt. Die BAGSO und der BGT fordern dringend, die sachlich falsche und unangemessene Verbindung von Bettgittern und Fixiersystemen zur „Erleichterung der Pflege“ aufzuheben.

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege sind immer ein starker Eingriff in die Menschenrechte von Schutzbedürftigen. Deshalb dürfen sie in stationären Einrichtungen nur mit gerichtlicher Genehmigung eingesetzt werden (§ 1906 Abs. 4 BGB). Dies gilt bislang jedoch nicht für die häusliche Pflege. Fixiersysteme und Bettgitter sind frei verkäuflich und auf Anordnung des Arztes werden sie von den Krankenkassen ohne weitere Auflagen bezahlt. Insbesondere der Einsatz von Fixiersystemen, bei denen die Bewegung von Armen, Beinen und Kopf mit Gurten unterbunden werden kann, ist zudem mit einer hohen Verletzungsgefahr verbunden. Er bedarf daher der ständigen Aufsicht durch geschultes Personal. Dies kann in der häuslichen Pflege in der Regel nicht sichergestellt werden. Die BAGSO und der BGT fordern deshalb eine Regelung, die für Fixierungen in der häuslichen Pflege klare Anforderungen stellt und einen Erwerb dieser Hilfsmittel ohne Rezept ausschließt.

Der Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes legt fest, welche Kosten von den Krankenkassen erstattet werden können. Dieser Katalog wird zurzeit in Teilen überarbeitet. Die BAGSO wurde eingeladen, dazu Stellung zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. und Betreuungsgerichtstag e.V. vom 05.02.2020

Kinder mit suchtkranken Eltern benötigen nach Ansicht der Diakonie dringend eine größere Aufmerksamkeit und eine stärkere Lobby, da sie Hilfen nicht selber anfordern und ihre suchtkranken Eltern häufig die nötige Unterstützung nicht leisten können. Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien plädiert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, für regionale Netzwerke und eine bessere Finanzierung der Hilfen für Familien mit suchtkranken Eltern:

„Wir dürfen Kinder aus Suchtfamilien nicht alleine lassen! Wir weisen seit langem darauf hin, dass Kinder aus Suchtfamilien hoch belastet und oft vollständig überfordert sind. Die gesamte Familie benötigt Unterstützung, wenn ein Elternteil suchtkrank ist. Besonders dramatisch ist die Situation für Kinder in Alleinerziehendenfamilien. Kinder können, gerade wenn sie sehr klein sind, sich nicht selber Hilfe holen. Viele fürchten sich auch vor den Konsequenzen, die eintreten können, wenn die Probleme bekannt werden. Und ihre suchtkranken Eltern suchen oft nicht aktiv Hilfe. Auch deshalb führten Kinder aus Suchtfamilien viel zu lang ein Schattendasein und standen nicht auf der politischen Agenda. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Kinder und Familien Unterstützung erhalten. Es sind regionale Netzwerke aus verschiedenen Akteure der Suchthilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie des Gesundheitssystems notwendig, die eng zusammenarbeiten und verlässlich finanziert werden. Nur so können wir dafür sorgen, dass Kinder aus Suchtfamilien bestmöglich für die Zukunft gestärkt sind und nicht selbst hochgefährdet sind in eigene Sucht- sowie psychische Krankheiten abzurutschen.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/journal/kinder-von-suchtkranken-in-den-blick-nehmen

https://hilfe.diakonie.de/crystal-meth-rausch-der-muetter

https://www.diakonie.de/diakonie-texte/072012-klientinnen-und-klienten-in-ihrer-elternrolle-staerken

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.02.2020

Für Kinder mit einer lebensverkürzenden Erkrankung und ihre Familien reicht eine gute medizinische und pflegerische Versorgung alleine nicht aus. Für die herausfordernde Lebenssituation sind die Begegnungen mit den ehrenamtlich Engagierten in der Hospizarbeit, die ein Stück Normalität in die von Krankheit bestimmte Lebenswelt der Betroffenen bringen, genauso wichtig wie das Gespräch mit psychosozialen Fachkräften und Seelsorgenden für die Geschwisterkinder, Mütter und Väter.

„In der Kinderhospizarbeit geht es um mehr als Medizin und Pflege. Hier geht es auch vor allem darum, in der verkürzten Lebenszeit Augenblicke der Freude zu schaffen, Kinderwünsche zu erfüllen, und Selbstbestimmung für die betroffenen Familien zu ermöglichen. Den schwerkranken Kindern und ihren Familien muss es ermöglicht werden, auch die Krankheits- und Sterbezeit als eine Zeit voller Leben und Freude zu erfahren“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich des bundesweiten Tages der Kinderhospizarbeit.

Familien, in denen ein Kind mit einer lebensverkürzenden Erkrankung lebt, sind nicht selten über Jahre äußert belastet und brauchen Unterstützung durch ein multidisziplinäres Team, in dem auch psychosoziale Fachkräfte, Seelsorgende und geschulte ehrenamtlich Engagierte einen festen Platz haben. Aus Sicht der Diakonie Deutschland muss der Zugang zu psychosozialen und spirituellen Unterstützungs- und Beratungsleistungen für die betroffenen Familien erleichtert werden, damit sie die dringend notwendige Entlastung und Stärkung erfahren können.

Deshalb setzt sich die Diakonie Deutschland auch bei den aktuell laufenden Bundesrahmenvertragsverhandlungen für die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) dafür ein, dass die Finanzierung von psychosozialen Fachkräften flächendeckend gesichert wird.

Laut Kinderhospizverein leben derzeit circa 50.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer lebensverkürzenden Erkrankung in Deutschland.

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/hospizarbeit-und-palliativversorgung-1

https://www.diakonie.de/journal/tod-und-sterben-gehoeren-zum-leben

https://www.deutscher-kinderhospizverein.de/kinder-und-jugendhospizarbeit-in-deutschland/tag-der-kinderhospizarbeit/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 09.02.2020

Jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund erlebt Benachteiligung und Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor, die heute veröffentlicht wurde.

Dazu sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Der Befund der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist erschreckend. Rassismus hat viele Gründe, aber nie eine Rechtfertigung. Bezahlbarer Wohnraum für alle ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit und eine Grundbedingung für Teilhabe in einer immer diverseren Gesellschaft. Gerade Menschen mit Migrationserfahrung, aber auch Arbeitslose, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder Senioren mit kleiner Rente haben es bei der Wohnungssuche besonders schwer. Der Wohnungsbau gehört deshalb ganz oben auf die politische Agenda – genauso wie die Überwindung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus.“

Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt ist gesetzlich verboten. Gegen Diskriminierung gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es verbietet Diskriminierung im Arbeitsleben sowie bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Dazu zählt auch Wohnraum. Betroffene sollten sich über die Rechtslage informieren und bei erfahrenen Benachteiligungen Rat bei Antidiskriminierungsstellen und Mietervereinen suchen.

Die Diakonie Deutschland setzt sich für Vielfalt und Begegnung in der Gesellschaft ein und tritt Ausgrenzung entschieden entgegen. Die Diakonie sieht die regelmäßigen Erhebungen der Antidiskriminierungsstelle als wichtigen Beitrag an, da sie mit wissenschaftlichen Daten zur Aufklärung über Diskriminierungserfahrungen beitragen. Daten zu erfahrenen Benachteiligungen zeigen Missstände auf und machen politischen Handlungsbedarf deutlich.

Zur Umfrage „Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Downloads/DE/publikationen/Umfragen/Umfrage_Rass_Diskr_auf_dem_Wohnungsmarkt.html?nn=6570036

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 29.01.2020

· Pilotprojekt startet in fünf Bundesländern · Auftaktveranstaltung in Berlin · Diakonie-Vorstand Loheide: Digitaler Dorfplatz ist Chance für mehr Teilhabe am öffentlichen Leben

Mit einer Auftaktveranstaltung in Berlin fällt heute der Startschuss für das Projekt „Dörfer mit Zukunft“, das die Diakonie Deutschland gemeinsam mit der Nachbarschaftsplattform nebenan.de im ländlichen Raum initiiert.

„Ziel ist ein digitaler Dorfplatz als Chance für mehr Teilhabe von Dorfbewohnern am öffentlichen Leben. Das Projekt erprobt in Reallaboren, ob und wie sich das soziale Miteinander in ländlichen Räumen durch neue digitale Möglichkeiten ergänzen und verbessern lässt. Dreh- und Angelpunkt bleiben die persönliche Begegnung, die nachbarschaftliche Unterstützung und das ehrenamtliche Engagement, die durch die Plattform erleichtert und gefördert werden“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Im Rahmen von „Dörfer mit Zukunft“ werden fünf kirchlich-diakonische Einrichtungen mit Unterstützung des bundesweit größten sozialen Nachbarschaftsnetzwerkes nebenan.de, individuelle digitale Nachbarschaften für ihre Gemeinde aufbauen. Innerhalb dieser Nachbarschaften können sich alle Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner digital vernetzen. Die digitale Vernetzung soll den persönlichen Austausch initiieren und fördern.

Ein Jahr lang werden die Einrichtungen von nebenan.de und der Diakonie aktiv unterstützt und beraten, wie sie die digitalen Strukturen optimal für die Praxis vor Ort nutzen können.

Beteiligt sind Einrichtungen in Züssow (Mecklenburg-Vorpommern), Weilrod (Hessen), Hörstel (NRW), Bischofswerda (Sachsen) und Ratzeburg (Schleswig- Holstein). Sie erhalten ein sogenanntes Organisationsprofil bei nebenan.de, über das sie die auf der Plattform registrierten Personen im Dorf über Neuigkeiten, Veranstaltungen und Aktionen informieren und in Dialog treten können. So entsteht ein digitaler Dorfplatz, an dem sich alle Akteure in einem geschützten Raum vernetzen können.

Michael Vollmann, Mitgründer von nebenan.de: „Digitale Nachbarschaftsnetzwerke ergänzen herkömmliche Nachbarschaftsbegegnungen und ermöglichen eine unkomplizierte Kontaktaufnahme. Sie stärken die positiven sozialen und gesellschaftlichen Effekte von Nachbarschaft und fördern zivilgesellschaftliches Engagement vielerorts bereits heute in hohem Maße.“

Während Nachbarschaftsplattformen in der Stadt bereits erfolgreich genutzt werden, sind sie im ländlichen Raum noch selten. Diakonische Einrichtungen vor Ort kennen die Situation auf dem Land und können den Aufbau einer digitalen Nachbarschaft koordinierend mitgestalten. Denn digitale Nachbarschaftsnetzwerke bieten gerade für kleine Ortschaften und weit verstreut lebende Menschen enormes Potenzial.

Mehr zum Projekt finden Sie unter https://www.diakonie-kennenlernen.de/doerfer-mit-zukunft/

Über nebenan.de

nebenan.de ist das größte soziale Netzwerk für Nachbarn in Deutschland mit 1,4 Mio. aktiven Nutzern. Über die kostenlose, lokale Plattform können sich Nachbarn unkompliziert kennenlernen, helfen, zu Aktivitäten verabreden, Dinge teilen und verschenken. Nur verifizierte Nachbarn haben Zugang zu nebenan.de. Die Plattform wurde 2015 in Berlin als Sozialunternehmen gegründet und ist TÜV- geprüft. Bereits seit 2018 können lokale, gemeinnützige Organisationen, Kommunen und Stadtverwaltungen über ein sogenanntes Organisationsprofil Teil der Nachbarschaft werden.

Weitere Informationen: https://presse.nebenan.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.01.2020

Im Rahmen einer Verbändeanhörung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird heute über den Gesetzentwurf zur Grundrente diskutiert. Die Diakonie Deutschland begrüßt den Entwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Einführung einer Grundrente.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Dass Rentnerinnen und Rentner, die nach 33 Beitragsjahren mit ihren Rentenansprüchen unter dem Existenzminimum liegen, zukünftig einen Anspruch auf Grundrente haben, ist ein echter Fortschritt der sozialen Sicherung in Deutschland. Da der Anspruch auf Grundrente ohne Antrag von Amts wegen ermittelt wird, kommt die Grundrente direkt bei den Betroffenen an. Damit wird endlich etwas gegen verdeckte Altersarmut getan, die entsteht, wenn Menschen aus Scham oder Unwissen ihre Ansprüche auf Grundsicherung nicht einlösen. Insbesondere Frauen werden von der Grundrente profitieren, für die das größte Risiko besteht, in Altersarmut zu geraten.“

Die Diakonie Deutschland sieht über den Gesetzentwurf hinaus Bedarf an der Weiterentwicklung der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Grundrente erreicht beispielsweise keine Menschen mit weniger Beitragsjahren und sehr geringen Rentenansprüchen, oftmals eine Folge von längeren Familienphasen und Pflegezeiten. Die Diakonie setzt sich deshalb für erweiterte Freibetragsregelungen für gesetzliche Rentenansprüche in der Grundsicherung im Alter ein.

Zur Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/einfuehrung-der-grundrente

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 22.01.2020

Ein heute vom DIW vorgelegtes Gutachten über den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder belegt, dass Investitionen in Ganztagsschulen und gute Kinderbetreuung insgesamt der Gesellschaft einen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen und sich dadurch zu einem erheblichen Teil selbst refinanzieren.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Wichtig ist, dass alle Kinder und Familien von dem geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung profitieren können. Vor allem auch die Kinder, deren Bildungschancen durch qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung verbessert werden können. Das Gutachten lässt leider außen vor, dass mit dem geplanten Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung ab 2025 zunächst immense Investitionen verbunden sind, die mit dem vorgesehenen Investitionsprogramm des Familienministeriums nicht gedeckt sind. Dafür müssen jetzt die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Dass mütterliche Erwerbstätigkeit dadurch erleichtert wird und sich fiskalisch gegenrechnet, sollte daher nicht das entscheidende Argument für den Ausbau sein. Jetzt muss die Chance genutzt werden, eine Ganztagsbetreuung zu etablieren, die qualitativ hochwertig ist, Bildungsbiographien positiv fördert und allen Bevölkerungsschichten zugutekommt.“

Das Gutachten des DIW schätzt ab, welche fiskalischen Effekte durch den Ausbau ganztägiger Betreuung zu erwarten sind. Als Folge des Ausbaus steigt demnach Erwerbstätigkeit und Erwerbsvolumen von Müttern. Das erhöht einerseits das Einkommen im familiären Haushalt und verringert Sozialtransferleistungen, während andererseits Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungen zu erwarten sind.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.01.2020

Das Weltwirtschaftsforum mahnt in einer aktuellen Studie bessere soziale Aufstiegschancen in Deutschland an. Ungleichheit bestehe vor allem bei den Bildungschancen, beim Zugang zu Technologie sowie bei den Löhnen.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Eine gute Bildungspolitik ist nicht nur wichtig für künftigen Wohlstand, sondern auch die beste Sozialpolitik.

Für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist entscheidend, dass alle Menschen unabhängig von Alter, Herkunft oder Geschlecht die gleichen Aufstiegschancen haben. Hier hat Deutschland erheblichen Nachholbedarf. Das Einkommen und der Bildungsgrad von Eltern darf nicht länger über die Aufstiegschancen entscheiden.

Darum brauchen wir mehr frühkindliche Förderung, besser bezahlte Erzieherinnen und Erzieher und eine flächendeckend digitale Ausstattung an allen Schulen.“

Auf dem jährlichen Weltwirtschaftsforum treffen sich ab Dienstag rund 3.000 Top- Manager, Spitzenpolitiker, Wissenschaftler und Vertreter der Zivilgesellschaft, darunter US-Präsident Donald Trump, die neue EU-Kommissionchefin Ursula von der Leyen und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Bei dem diesjährigen 50. Treffen stehen auch Fragen der sozialen Verantwortung im Mittelpunkt.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.01.2020

Am 29. Januar 2020 findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (BT-Drucks. 19/15618) statt.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) unterstützt den Entwurf grundsätzlich, hält ihn aber nicht für ausreichend oder gar zielführend. Denn er regelt nur einen Einzelfall und lenkt vom eigentlichen Kernthema, nämlich der Reform des Abstammungsrechts, ab.

Dass beispielsweise die Partnerin der Geburtsmutter das Kind nach wie vor als „Stiefkind“ adoptieren muss, ist verfassungsrechtlich bedenklich, da gleichgeschlechtliche Frauenpaare damit anders als heterosexuelle Ehepaare nach einer Samenspende behandelt werden. „Das Wohl des Kindes gebietet es jedoch, dass auch das Kind lesbischer Eltern unmittelbar von Geburt an zwei rechtliche Eltern hat“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der jetzt vorliegende Regierungsentwurf versäumt die Gelegenheit, eine umfassende Lösung anzugehen und beschränkt sich auf das vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Minimum, d.h. verfestigten nichtehelichen Familien die (Stiefkind-)Adoption zu ermöglichen. Verknüpft wird dies mit einer „Bewährungszeit“ von vier Jahren. Die gemeinschaftliche Adoption nichtehelicher Lebenspartner bleibt außen vor.

„Unabhängig davon, dass die Frist den Eindruck von Willkür aufkommen lässt, bleibt es bei einer verpassten Chance, den Lebenswirklichkeiten in Familien gerecht zu werden“, so Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der djb-Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften, ergänzend.

Stellungnahmen des djb dazu:

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st20-03/

https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st19-21/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 28.01.2020

Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird heute der Referentenentwurf zur Grundrente diskutiert. Mit dem Gesetzesvorhaben soll die Rente von Personen mit geringen Rentenanwartschaften und langen Versicherungsverläufen durch einen Zuschlag an Entgeltpunkten aufgestockt werden. Dabei, so der Gesetzentwurf, soll insbesondere auch den Biographien von Frauen Rechnung getragen werden.

„Aufgrund der extrem kurzen Frist für eine Stellungnahme war eine fachlich fundierte Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf kaum möglich. Bereits ohne vertiefte Prüfung wird jedoch deutlich, dass den gleichstellungsrelevanten Belangen von Frauen mit dem Entwurf nicht ausreichend Rechnung getragen wird.“, so die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig.

In seiner Stellungnahme kritisiert der djb insbesondere, dass Zeiten geringfügiger Beschäftigung, sogenannte Minijobs, die in der Mehrzahl von

(verheirateten) Frauen ausgeübt werden, nicht zu den anwartschaftsbegründenden Zeiten zählen. Begründet wird diese Entscheidung im Entwurf explizit damit, dass Minijobs lediglich die Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hätten.

„Deutschland weigert sich seit Jahren den Empfehlungen der Europäischen Union nachzukommen und Fehlanreize im Steuer- und Sozialrecht abzubauen, die Frauen in geringfügiger Beschäftigung halten und die eigenständige Existenzsicherung behindern. Gleichzeitig sollen die Folgen der Fehlanreize Frauen bei der Grundrente zum Verhängnis werden.“, kritisiert Wersig.

Dennoch sollen Frauen dem Referentenentwurf zufolge in besonderem Maße von der Grundrente und den parallel dazu eingeführten Freibetragsleistungen im Sozialhilferecht profitieren. Im Einführungsjahr sollen Frauen sogar 70 Prozent der Menschen sein, die von der Grundrente profitieren. Wie diese Einschätzung zustande kommt, bleibt allerdings – trotz der Verpflichtung zu einer differenzierten gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenschätzung – offen.

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme setzt sich der djb für eine transparente Darstellung der Datenbasis für die genannten Zahlen und eine geschlechterdifferenzierte Einschätzung der Auswirkungen aller Anspruchsvoraussetzungen der Grundrente ein.

Ausführliche Stellungnahme: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K4/st20-02/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.01.2020

»Parität kann nur gelingen, wenn alle Frauen an einem Strang ziehen.«, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig die erste Debatte des Bundestags über Geschlechterparität in den Parlamenten. »Die Parlamentarierinnen sollten ihre Stimme nutzen, um gemeinsam für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen einzustehen. Sie haben dabei unsere vollste Unterstützung.«, so Wersig. Allerding sind keineswegs nur die Frauen in der Pflicht. »Alle Parlamentarierinnen und Parlamentarier stehen in der Verantwortung, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in politischen Entscheidungsprozessen umfassend zu gewährleisten und so Art. 3 Abs. 2 GG im 101. Jahr nach Einführung des Frauenwahlrechts endlich hinreichend Geltung zu verschaffen. Sie haben die verfassungsrechtlichen Handlungsspielräume auszuschöpfen.«, so Wersig.

»Mehr Frauen in den Bundestag« hatten Abgeordnete von DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen gefordert. Sie sehen den Bundestag in der Pflicht und hatten deshalb einen Antrag für die Einsetzung einer Paritätskommission gestellt. Die Union befürwortete in Redebeiträgen stattdessen die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Thema. Hintergrund der Debatte ist der geringe Frauenanteil im Bundestag, den der djb immer wieder angemahnt und verfassungsrechtliche Handlungsspielräume aufgezeigt hatte. Offenbar ist es den Parlamentarierinnen nicht gelungen, eine gemeinsame Position zu bilden und in ihren jeweiligen Fraktionen durchzusetzen. »Wir sind sehr enttäuscht, dass keine fraktionsübergreifende Position gefunden wurde. Parität muss weiterhin Thema bleiben, gerade auch im Bundestag. Wir bekräftigen den Wunsch der Parlamentarierinnen nach Einsetzung einer Paritätskommission, die wir als einen weiteren Schritt der parlamentarischen Befassung mit diesem wichtigen Thema nur befürworten können. Leider haben wir derzeit nur wenig Hoffnung.«, kommentiert Wersig.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 20.01.2020

Als einen „Schritt in die richtige Richtung, doch in der Ausgestaltung enttäuschend“ bezeichnet die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten „Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“. Zwar sei es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber der Verrohung der Kommunikation im Netz wirkungsvolle Maßnahmen entgegensetzen will. Zu Recht wird die Möglichkeit, die eigene Meinung frei, unbeeinflusst und offen zu sagen, als wesentlicher Grundpfeiler der demokratischen, pluralistischen Gesellschaft verstanden, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen hat. Leider wird der Gesetzentwurf nach Einschätzung der heute veröffentlichten Stellungnahme des djb diesem Anspruch jedoch nicht gerecht.

„Es gibt grundlegende Mängel des Entwurfs“, so Wersig. „Er blendet die Geschlechterdimension aus und greift in seinem Regelungsgehalt zu kurz! Dabei besteht eine Verpflichtung, bei allen Gesetzesvorhaben die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf Frauen und Männer in den Blick zu nehmen.“

Neben Rassismus und Antisemitismus ist auch Frauenfeindlichkeit eine wesentliche Motivationslage für Hass und Rechtsextremismus im Netz. Ähnlich wie bei anderen Terrorakten hat der Täter in Halle/Saale, dessen Tat digital vorbereitet, begleitet und inszeniert war, das Feindbild »Feminismus« explizit benannt. „Frauen werden nicht die gleichen Rechte wie Männern zugebilligt, sie werden auf eine angeblich ,natürliche‘ Geschlechterordnung verwiesen und, äußern sie sich öffentlich, politisch oder gar geschlechterpolitisch, mundtot gemacht“, so Wersig.

Frauen werden im Netz, anders als Männer, typischerweise sexistisch angegriffen, pornografisch angepöbelt und riskieren – neben den sonst üblichen Drohungen – explizite und detaillierte Vergewaltigungsankündigungen. Damit werden sie vom öffentlichen Diskurs ausgeschlossen. „Diese geschlechterpolitische Dimension muss unbedingt in dem Gesetzentwurf Berücksichtigung finden, damit die vorgesehenen Maßnahmen auch zielgenau sind!“, fordert Wersig.

Es ist zudem angesichts der Dringlichkeit des Problems nicht nachvollziehbar, dass sich der Entwurf auf die Umsetzung des vom Kabinett am 30. Oktober beschlossenen Maßnahmepakets beschränkt. Dies lässt dringend notwendige Reformen etwa beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), die der djb bereits in seinem Policy Paper zum Thema Hate Speech gefordert hat, außen vor. Zudem sind auch die im Entwurf enthaltenen Änderungen des NetzDG mangelbehaftet:

Beispielsweise macht es wenig Sinn, das Meldeverfahren auf das geltende Beschwerdeverfahren nach dem NetzDG zu stützen, ohne dass dessen Mängel zumindest zeitgleich beseitigt werden.

Auch bei den strafrechtlichen Vorschriften besteht erheblicher Nachholbedarf:

Gegen Frauen gerichtetes Cyber Harassment beschränkt sich typischerweise nicht auf die Bedrohung bzw. die Ankündigung von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit. Vielmehr fokussieren sich entsprechende Ankündigungen in der Regel auf die Ausübung sexualisierter Gewalt. Dies muss sich auch im Katalog des § 126 Abs. 1 StGB widerspiegeln. Ebenso müssen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in § 241 StGB aufgenommen werden. „Ansonsten bleiben Frauen außen vor und profitieren nicht von der angestrebten Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes im digitalen Raum“, kommentiert Wersig.

Der djb unterstützt die im Entwurf vorgesehene explizite Aufnahme antisemitischer Motive in die Vorschrift des § 46 StGB. In die Aufzählung, die dann neben rassistischen und »fremdenfeindlichen« Motiven auch antisemitische Motive umfasst, müssen allerdings auch sexistische Motive aufgenommen werden. Nur so wird ein umfassendes Bild von Vorurteilskriminalität abgebildet. Die geschlechtsspezifische Dimension hier zu ignorieren, wäre eine verheerende Botschaft an die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Aufnahme sexistischer Motive könnte zudem zu einer Sensibilisierung der Rechtsanwender*innen hinsichtlich der geschlechtsspezifischen Dimension von Straftaten beitragen.

Ausführliche Stellungnahme vom 17.1.2020: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st20-01/

Policy Paper vom 4.11.2019: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/ASDigi/st19-23/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.01.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die für heute geplante Änderung des Strafgesetzbuches zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings als einen guten ersten Schritt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder im Internet mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln vor Cybergrooming geschützt werden. Das Strafrecht muss bei Cybergrooming früher als bisher greifen. Dabei sollte jeder Versuch des Cybergroomings strafbar sein, wie vom Bundesrat in einer Stellungnahme gefordert.

„Zum besseren Schutz von Kindern vor Cybergrooming im Internet braucht es neben den Strafverschärfungen ebenso mehr Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften. Verstärkte Kontrollen können dazu beitragen, dass Kinder soziale Netzwerke ebenso wie Apps mit Kommunikationsfunktionen angstfreier nutzen können. Allen potentiellen Täterinnen und Täter muss klar sein, dass bereits jeder Versuch des Cybergroomings ausnahmslos strafbar ist“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Neben den notwendigen Verschärfungen im Strafrecht braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch eine bessere Förderung der Medienkompetenz von Kindern. Neben den Eltern sind hier auch die Schulen in der Pflicht. „Eine Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes hat ergeben, dass bei nur 20 Prozent der befragten Grundschülerinnen und Grundschüler Cybergrooming Thema im Unterricht war. Hier müssen Schulen wesentlich früher als bisher im Unterricht aufklären und mit den Kindern besprechen, was sie zur Vermeidung tun können und wie sie im Fall der Fälle reagieren sollten“, so Lütkes weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert zugleich dafür, bei den aktuellen Bestrebungen der Bundesregierung zur Reform des Kinder- und Jugendmedienschutzes in Deutschland die Anbieter von Apps und sozialen Medien stärker als bisher in die Verantwortung zu nehmen. Kinder müssen Apps ungefährdet nutzen können, ohne in Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. Kontakt- und Interaktionsrisiken müssen in die Alterskennzeichnungen medialer Angebote einfließen“, so Lütkes.

Eine in dieser Woche vorgestellte repräsentative Umfrage im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt deutlich, dass Eltern von den Online-Anbietern fast einhellig Maßnahmen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen einfordern. Eine besonders hohe Zustimmung erfahren härtere Strafen bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendmedienschutz, eine verlässliche Altersfeststellung bei für Kinder ungeeigneten oder schädigenden Angeboten sowie ein effizientes Melde- und Beschwerdesystem bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendmedienschutz (jeweils 93 Prozent). Knapp dahinter rangieren die Verpflichtung zur Bereitstellung von verständlichen bzw. transparaten Informationen über die Risiken der Mediennutzung (91 Prozent), sichere Voreinstellungen des eigenen Dienstes (90 Prozent), sowie Maßnahmen, die den Kontakt mit unbekannten Erwachsenen unterbinden (89 Prozent).

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.01.2020

Zu einem Fachgespräch zum Thema „Drei Kinder und mehr – Mehrkindfamilien in der Mitte der Gesellschaft“ hat die Konrad -Adenauer-Stiftung am Mittwoch, 29. Januar 2019, in die Akademie der KAS nach Berlin eingeladen. Gekommen war auch die Bundesvorsitzende der CDU, Annegret Kramp-Karrenbauer, die sich in ihrem Statement klar zu Familien bekannte. „Keine Familie soll sich rechtfertigen müssen, ob sie ihr Kind eher oder später in eine Betreuung gibt“, so Kramp-Karrenbauer. Familien sollen „Stabilität, Zuwendung und Schutz“ für Kinder sein und das könnten sie am besten „bei entspannten Eltern“. Mehr als 100 Gäste aus Politik, Verwaltung und Verbänden waren gekommen, darunter Abgeordnete des Bundestages und Fachleute aus Ministerien. „Der große Zuspruch freut uns sehr und bestärkt uns in unserer Arbeit, die Leistung kinderreicher Familien, den Wert von Erziehung, Bildung und Zuwendung im familiären Bereich, wieder als nachhaltigen Beitrag für die Zukunft unseres Landes ins Gespräch zu bringen“, resümiert Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD). „Mit einer solchen Veranstaltung wird deutlich, dass die Politik die Mehrkindfamilie als Thema neu entdeckt und ihr Potential wieder bewusster wahrnehmen will“, so Müller.

Moderiert wurde die Diskussion von Dr. Dorothea Siems, Chefökonomin der Tageszeitung DIE WELT. Es diskutierten Silvia Breher, stellvertretende Vorsitzende der CDU, Dr. Markus Kerber, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat, Dr. Martin Bujard (BIB), Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des KRFD sowie Patrick A. Hauns, Leiter des Fachbereichs Bildung, Soziales und Sport der Stadtverwaltung Bruchsal.

Annegret Kramp-Karrenbauer sah Familie als „zuerst emotionales Thema“, das häufig nur technokratisch betrachtet werde. In ihrem konkreten politischen Alltag habe sie erfahren, wie verbindend und vertrauensstiftend es sein kann, wenn Menschen sich auch auf der gemeinsamen Basis ihrer Elternschaft begegneten. Politik müsse auf den Gebieten Infrastruktur, Zeit und Flexibilität tätig werden. Schon jetzt verlange der sich abzeichnende Fachkräftemangel „innovative Lösungen“.

Impulsgebend war der Vortrag von Prof. Dr. Nobert F. Schneider, Direktor des Bundesinstitutes für Bevölkerungsforschung (BIB). Jüngste Studien zur aktuellen Lebenssituation von Mehrkindfamilien, ihrer demographischen Relevanz und ihrer gesellschaftlichen Leistung trugen erstmalig systematisches Datenmaterial über die bislang kaum erforschte Mehrkindfamilie zutage. In Deutschland leben 1,4 Millionen Familien mit drei und mehr Kindern im Haushalt und gelten damit als kinderreich. Jedes dritte Kind in Deutschland wächst in einer Mehrkindfamilie auf. Die Mehrkindfamilien seien demnach ein Schlüsselfaktor der demographischen Entwicklung.

Aus der kommunalpolitischen Praxis berichtete Patrick A. Hauns und stellte fest, dass es häufig schon helfe, „sich in Erinnerung zu rufen, was Familien brauchen“. Dann sei es ein Leichtes, „etwa vor Schwimmbädern oder vor Rathäusern Familienparkplätze einzurichten“.

Dass der Staat eine aktivere Rolle in der Förderung von Infrastruktur, der Bereitstellung von Wohnraum übernehmen und als Arbeitgeber mehr Innovation wagen sollte, bestätigte auch Markus Kerber.

Eindrücklich war der Appell von Hermann Gröhe, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion und stellvertretender Vorsitzender der Konrad-Adenauer-Stiftung, wonach auch an „Althergebrachtes und Bewährtes“ erinnert werden müsse. So rief er das Ehegattensplitting und die Familienversicherung als europaweit einzigartig in Erinnerung.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 30.01.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:
Zur Vielfalt Familie gehören für das Zukunftsforum Familie auch Mehrkindfamilien. Mehrkindfamilien sind keine homogene Gruppe: Einige Familien mit mehreren Kinder haben einen Migrationshintergrund und ein nicht unerheblicher Anteil der Mehrkindfamilien insbesondere mit vier oder mehr Kindern sind Patchwork-Familien, bei denen ein oder beide Partner Kinder in die bestehende Partnerschaft einbringen. Einige dieser Familien gehören dem Mittelstand an, anderen sind wegen ihrer Kinder von Armut bedroht. Aus Sicht des ZFF ist es daher wichtig, den besonderen Bedarf von Mehrkindfamilien ernst zu nehmen. Gerade deshalb halten wir es jedoch für den falschen Weg, auf „Althergebrachtes und Bewährtes“ zu setzen. Viele Mütter von mehreren Kindern geben ihre Erwerbstätigkeit auf oder arbeiten nur in kleiner Teilzeit, während die Väter weiterhin in Vollzeit arbeiten. Das ist nicht nur für ihre Alterssicherung fatal, sondern auch gleichstellungspolitisch das falsche Signal. Wir plädieren daher für mehr Partnerschaftlichkeit, denn eine zeitgemäße Familienpolitik muss nach Auffassung des ZFF die geschlechtergerechte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit für alle Familien ins Zentrum rücken. Dazu gehört für uns auch die Abschaffung des Ehegattensplittings und der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatt*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch in den Genuss von Kinderfreibeträgen kommen kinderreiche Familien nur sehr selten, da sie dafür ein deutlich höheres Einkommen erzielen müssten, als Familien mit weniger Kindern. Neben einer gut ausgebauten und armutssensiblen Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur und bezahlbarem und ausreichendem Wohnraum, braucht es dringend mehr Geld in den Familien in Form einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert im Bundestag Ergänzung von Artikel 3

Heute fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung zum Gesetzesentwurf der Fraktionen FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität“ (19/13123) im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz statt. Für den LSVD war Axel Hochrein aus dem LSVD-Bundesvorstand als Sachverständiger geladen.

„Die Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 würde endlich verfassungsrechtlich festschreiben, dass die Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund der sexuellen Identität nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dass haben heute die Sachverständigen im Bundestag einhellig bestätigt. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug zu handeln und das Grundgesetz zu ergänzen“, erklärt Axel Hochrein aus dem LSVD-Bundesvorstand.

Seit mehr als 20 Jahren fordert der LSVD die Ergänzung des Grundgesetzes. Die sexuelle Identität ist im Gleichstellungsgebot nicht genannt. Wer dort nicht erwähnt wird, läuft Gefahr, in der gesellschaftlichen und politischen Wirklichkeit ignoriert zu werden. Die Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen würde ohne die Ergänzung weiter legitimiert werden.

„Das Fehlen dieses Diskriminierungsgrundes im Text des Grundgesetzes hat in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zu menschenrechtswidriger Behandlung von homosexuellen und bisexuellen Menschen geführt. Die Korrektur dieses Anfangsfehlers durch eine Ergänzung der sexuellen Identität würde auch dazu beitragen, dass zukünftig den bedrohlichen Entwicklungen von Rechts klare und sichtbare Verfassungsschranken entgegengestellt werden“, so LSVD-Bundesvorstand Hochrein weiter.

Bei einer Umfrage zur letzten Bundestagswahl hatten sich noch CDU/CSU und die AfD gegen eine Ergänzung ausgesprochen. Im Gegensatz zur AfD scheinen sich Teile der CDU/CSU in dieser Frage zu bewegen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 12.02.2020

Kabinettsbeschluss erhöht Handlungsbedarf im Abstammungsrecht

Der LSVD hat zusammen mit allout eine Petition an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gestartet. Denn wenn die Reform des Abstammungsrechts nicht endlich kommt, wird sich die Situation zum 1. Juli 2020 verschlechtern. Zwei-Mütter-Familien dürfen nicht zu den Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsreform werden. Hier kannst du die Petition „Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien“ unterschreiben. Danke!

Wir fordern: Beide Mütter müssen von Geburt an gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Ein modernes Abstammungsrecht muss alle Regenbogenfamilien zudem in ihrer Vielfalt endlich rechtlich anerkennen und absichern! Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden.

Die Stiefkindadoption ist bis heute für lesbische Paare die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Denn auch zweieinhalb Jahre nach der Eheöffnung gibt es für sie noch keine Gleichstellung im Abstammungsrecht. Das Bundeskabinett hat das Adoptionshilfegesetz verabschiedet. Damit soll unter anderen eine weitere Hürde für das Verfahren der Stiefkindadoption eingeführt werden. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Kabinettsbeschluss zum Adoptionshilfegesetz verschärft den Handlungsbedarf für eine Reform des Abstammungsrechts. Er bedeutet im Klartext: Wenn die Reform des Abstammungsrechts nicht endlich kommt, wird sich die Situation von lesbischen Familien zum 01. Juli 2020 weiter verschlechtern und sich ihre Diskriminierung und Bevormundung verschärfen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert Justizministerin Lambrecht dazu auf, endlich dafür zu sorgen, dass lesbische Mütter nicht länger die Leidtragenden der verschleppten Reform im Abstammungsrecht sind. Die Notwendigkeit der Stiefkindadoption für Frauenpaare ist langwierig, diskriminierend und nicht im Interesse des Kindeswohls.

Hintergrund

Mit dem Adoptionshilfegesetz soll unter anderem die Vorschrift des § 9a Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) und § 196a Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) neu gefasst werden. Vorgesehen ist eine verpflichtende Beratung bei den Adoptionsvermittlungsstellen. Ohne den Nachweis dieser Beratung des abgebende Elternteils, des annehmenden Elternteils, des Ehegatten des annehmenden Elternteils und des Kindes muss das Gericht den Adoptionsantrag zurückweisen.

Bereits bislang müssen lesbische Mütter mangels Alternativen den Weg der Stiefkindadoption gehen, um beide rechtlich als Eltern anerkannt zu werden Jugendämter und Familiengerichte prüfen die Gesundheit der Frauen, ihre Vermögensverhältnisse, ihren polizeilichen Leumund und vieles andere mehr und bestehen mindestens zum Teil darauf, dass die Stiefkindadoption frühestens nach Ablauf eines Probejahres stattfinden darf. Diese Überprüfung ist für die Lebenspartnerinnen entwürdigend. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müsse

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 22.01.2020

Zum ersten Mal werden heute in Berlin „in einer Nacht der Solidarität“ obdachlose Menschen gezählt und befragt, die nachts auf der Straße schlafen. Nach dem Vorbild anderer Metropolen wie Paris und New York ist Berlin die erste deutsche Stadt, die eine solche Zählung vornimmt. Hierzu erklärt der Sprecher der nak, Gerwin Stöcken:

„Grundsätzlich ist es wichtig und richtig, dass die Situation obdachloser Menschen eine hohe Aufmerksamkeit erfährt, denn ohne jede Unterkunft auf der Straße zu leben ist die schärfste Form von Armut und sozialer Ausgrenzung. Ein entsprechend armutssensibler Zugang während der Zählung ist daher unerlässlich.“

Die nak und ihre Mitgliedsverbände fordern seit vielen Jahren die Einführung einer bundesweiten Wohnungslosenstatistik in Deutschland. Mit dem aktuellen Gesetz zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung, dem der Deutsche Bundestag am 16. Januar 2020 in 2. und 3. Lesung zugestimmt hat, wurde hierfür erstmals eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die große Gruppe wohnungsloser Personen, die auf der Straße nächtigen, wird in den erhobenen Daten jedoch nicht sichtbar. Eine Möglichkeit, diese Gruppe zu erfassen ist es, Straßenzählungen durchzuführen, wie die nak auch in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf angemerkt hat.

„Diesem ersten wichtigen Schritt des Zählens müssen jedoch weitere Schritte nachfolgen: Neben den unmittelbaren Hilfe für obdachlose Menschen muss vor allem die Aufgabe der Schaffung von bezahlbaren Wohnungen für wohnungslose Menschen in Angriff genommen werden. Die aus der heutigen Zählung gewonnenen Erkenntnisse dürfen deshalb nicht nur zur Linderung von Symptomen genutzt, sondern müssen als deutliches Signal zunehmender sozialer Ausgrenzung mit langfristigen Folgen für die Menschen verstanden werden“, so Stöcken.

Zum Hintergrund:

Etwa 3.700 ehrenamtliche Helfer werden heute Nacht auf festgelegten Routen durch die Berliner Bezirke laufen und die Menschen zählen, die auf der Straße leben. Organisiert wird die Zählung von der Senatsverwaltung für Soziales unter dem Titel „Nacht der Solidarität“. Der Senat erhofft sich u. a. Erkenntnisse darüber, welche Sprache die Obdachlosen sprechen, wie viele Frauen und Minderjährige darunter sind.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 29.01.2020

Mit Erschrecken hat der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur Kenntnis genommen, nach der jede*r dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund schon einmal Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfahren hat. Gleichzeitig kommen die Ergebnisse der heute vorgestellten Studie für den Gesamtverband wenig überraschend. Der Verband fordert eine Aufklärungskampagne zur Rechtslage und den Ausbau örtlicher Antidiskriminierungsstellen.

„Menschen wegen ihrer Hautfarbe oder ihres Namens nicht einmal zu einer Wohnungsbesichtigung einzuladen, ist traurige Realität auf dem Wohnungsmarkt. Das hören wir immer wieder und das seit langem aus unserer praktischen Arbeit“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Vorbehalte und auch offener Rassismus sind leider weit verbreitet, so Schneider. Auch dies belegt die Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: 41 Prozent hätten Bedenken, eine eigene Wohnung an Menschen mit Migrationshintergrund zu vermieten.

Der Paritätische macht darauf aufmerksam, dass Diskriminierung bei der Wohnungsvermietung bereits seit längerem rechtlich untersagt ist. Das Antidiskriminierungsgesetz sieht für solche Fälle Schadensersatz und Schmerzensgeld vor. „Das Problem ist allerdings, dass davon kaum jemand weiß“, stellt Schneider fest. „Es bewahrheitet sich der alte Spruch: Wo kein Kläger, da kein Richter.“ Der Verband fordert umfassende Aufklärungskampagnen.

Dass es sich lohnt, sich zu wehren, zeige ein aktuelles Beispiel aus Berlin, wo die Deutsche Wohnen zu einer Zahlung von 3.000 Euro Entschädigung an ein Diskriminierungsopfer verurteilt wurde.

„Aber nicht jeder wird den individuellen und umständlichen Klageweg bestreiten“, fürchtet Schneider. Der Verband regt daher an, Antidiskriminierungsstellen flächendeckend auszubauen und für die Belange von Migrant*innen zu qualifizieren. „In jeder Kommune brauchen wir eine Stelle, die niedrigschwellig berät und hilft, auch juristisch. Das ist auch ein Signal an Vermieter: Diskriminierung kann teuer werden. Schaut euch lieber den Menschen an und gebt ihm oder ihr eine Chance in eurem Haus“, so Ulrich Schneider.

Der Paritätische Gesamtverband ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege und hat über 200 Migrant*innenorganisationen im Forum der Migrantinnen und Migranten unter seinem Dach.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 29.01.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband fordert die CDU und den deutschen Bundestag auf, das Gesetz zur Einführung einer Grundrente nicht zu blockieren. In einer Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf bezeichnet der Verband die Grundrente als einen wichtigen Schritt zur Reform der Alterssicherung. Der Paritätische wertet es als großen sozialpolitischen Fortschritt, Mindestsicherungselemente in das Rentensystem zu integrieren und dabei erstmalig auf eine möglichst unbürokratische Lösung zu setzen. Gleichwohl kritisiert der Verband, dass die Hürden zur Erlangung der Grundrente noch deutlich zu hoch seien. Zudem fordert er Freibeträge auf Renteneinkommen für alle Altersgrundsicherungsbeziehenden unabhängig von den geleisteten Beitragsjahren.

„Die Grundrente geht in die richtige Richtung. Es wäre töricht, diesen mühsam errungenen Kompromiss jetzt mit kleinlichen Argumenten kaputtzumachen“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, „die Union muss sich einen Ruck geben.“ Bei aller Kritik, die man im Detail üben könne, dürfe nicht übersehen werden, dass das Grundrentenkonzept von Bundesarbeitsminister Heil erstmalig Türen aufstößt zu einer einfachen und unbürokratischen Mindestsicherung für alte Menschen mit kleinen Renten. „Der automatische Abgleich zwischen Finanzbehörden und Rentenversicherung stellt einen sozialpolitischen Meilenstein dar, was Abbau von Bürokratie und Schaffung von Bürgerfreundlichkeit anbelangt. Menschen, die jetzt noch von der Bürokratie abgeschreckt werden, können so erreicht werden und bekommen endlich Unterstützung“, so Schneider.

Der Paritätische fordert, das Gesetz nun zügig auf den Weg zu bringen. Der Verband empfiehlt jedoch, über den automatischen Abgleich der Behörden hinaus auf jegliches Antragsprozedere zu verzichten. Armutspolitisch seien darüber hinaus deutliche Nachbesserungen unumgänglich. Der Verband setzt sich für eine Ausweitung der Grundrente auf alle Rentenbeziehende mit geringem Einkommen ein. Auch sei der Freibetrag in der Sozialhilfe für alle Rentner*innen vorzusehen und nicht nur für solche mit 33 und mehr Beitragsjahren. „Bei der Diskussion um die Grundrente dürfen wir nie aus den Augen verlieren: Es muss letztlich darum gehen, wie wir allen Menschen einen würdigen und guten Lebensabend ermöglichen können. Niemand hat Armut verdient“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 20.01.2020

pro familia unterstützt deutschen CEDAW-Alternativbericht

Zusammen mit 65 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt pro familia einen Bericht zur aktuellen Situation der reproduktiven Rechte in Deutschland. Die German Alliance for Choice (GAfC) hat diesen Bericht beim zuständigen UN-Ausschuss für die Umsetzung der UN Frauenrechtskonvention (CEDAW) in Genf eingereicht, um internationalen Druck auf die Bundesregierung auszuüben. Der Bericht beschreibt, welche weitreichenden Folgen für Frauen die Tatsache hat, dass die rechtlichen Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch angesiedelt sind. Dies hat massive Auswirkungen auf die Möglichkeit, sich zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren sowie auf das Procedere vor einem Schwangerschaftsabbruch.

Der Bericht verweist zudem auf eine zunehmende Verschärfung der ärztlichen Versorgungslage. Diese trifft Frauen in ländlichen oder katholisch geprägten Regionen besonders hart. Zudem fehlen evidenzbasierte Leitlinien und medizinische Qualitätsstandards zum Schwangerschaftsabbruch, sodass die Qualität der gesundheitlichen Versorgung von Frauen nicht gesichert ist. Schließlich ist die Behandlung des Themas Schwangerschaftsabbruch in der Mediziner*innenausbildung nicht gewährleistet.

Die GAfC kommt zu dem Schluss, dass die benannten Defizite zu einer anhaltenden Verletzung der international verbrieften Rechte aller Frauen in Deutschland führen. Dabei hat sich die Bundesregierung mit der Ratifizierung von CEDAW im Jahr 1985 verpflichtet, die international verbrieften Rechte von Frauen zu respektieren, zu schützen und sie zu gewährleisten, betont die GAfC.

Diesen Verpflichtungen sei die Bundesregierung bisher nicht nachgekommen. So seien die letzten Empfehlungen des CEDAW-Ausschuss von 2017 nicht umgesetzt worden: Sicherung des Zugangs zu Verhütungsmitteln für Frauen in prekärer wirtschaftlicher Situation, Sicherung des Zugangs zu von der Krankenversicherung bezahlten Schwangerschaftsabbrüchen sowie die Abschaffung der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch und der vorgeschriebenen Wartezeit.

Durch den GAfC-Bericht soll im anstehenden Dialog zwischen dem CEDAW-Ausschuss und der Bundesregierung angestoßen werden, was bisher nicht erreicht ist: eine menschenrechtskonforme gesetzliche und institutionelle Ausgestaltung im Bereich reproduktiver Rechte, Entkriminalisierung und Entstigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs sowie adäquate gesundheitliche Versorgung von Frauen.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 04.02.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Februar 2020

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Die Digitalisierung verändert viele Lebensbereiche, auch das Leben im Alter und den Alltag in der Pflege. Neue Chancen tun sich auf. So kann der Einsatz neuer Technik ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden unterstützen, etwa wenn man im Alter vergesslicher wird oder sich nicht mehr so bewegen kann wie früher. Pflegekräfte können von zeitaufwendigen Schreibarbeiten befreit oder bei schweren körperlichen Tätigkeiten wie Heben entlastet werden. Im Idealfall wird ihr Beruf dadurch attraktiver und sie haben mehr Zeit für die Menschen, die ihnen anvertraut sind. Es entstehen aber auch neue Risiken. Digitale Technologien verarbeiten jede Menge Daten und längst ist nicht immer gewährleistet, dass diese Daten sicher sind und dass Anwenderinnen und Anwender einen Überblick und die Kontrolle über die Verwendung haben.

Viele weitere Fragen tun sich auf: Was soll künftig der Mensch, was kann die Technik übernehmen? Wie kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass es sich bei älteren und pflegebedürftigen Menschen um besonders schutzbedürftige Personen handeln kann? Wie bleiben deren Bedürfnisse jederzeit Taktgeber für die Entwicklung und Anwendung digitaler Technik? Und welche besonderen Herausforderungen entstehen durch lernende Systeme, Anwendungen künstlicher Intelligenz oder der Robotik?

Wir wollen diskutieren, welche Werte und Ziele uns anleiten müssen, um die Digitalisierung in diesem Lebensbereich zu gestalten. Aber vor allem: was muss politisch getan werden, um die Chancen für ältere und pflegebedürftige Menschen zu nutzen und die Risiken für sie zu minimieren?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 24. Februar 2020

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

»Mut zu Macht«, so hat Anke Fuchs selbst ihren politischen Weg in ihrer Autobiografie* beschrieben. Sie wusste als Mutter von zwei Kindern, was es bedeutet, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Von »gläsernen Decken« ließ sie sich nicht beeindrucken. Aus Überzeugung ermutigte sie Frauen, in die Politik zu gehen und förderte sie nach Kräften.

Das war – nicht nur damals – vorbildlich. Wir wollen in einem Generationendialog, der sich an den Wirkungsfeldern von Anke Fuchs orientiert, gemeinsam mit unterschiedlichen Gesprächspartner_innen herausfinden: Braucht es diesen speziellen Mut, um als (weibliche) Führungsfigur bestehen zu können? Kann der »Wille zur Macht« ein Beispiel sein für kommende Generationen? Spielt der Faktor Macht noch eine Rolle, oder gelten mittlerweile andere Regeln, die andere Strategien erfordern, um politisch und gesellschaftlich wirksam werden zu können?

Anmeldung per Link unter https://www.fes.de/lnk/3ou bis zum 19. Februar 2020.

Termin: 29. Februar 2020

Veranstalter: Sozialverband DeutschlandLandesverband Berlin-Brandenburg e. V.

Ort: Berlin

Wie wollen wir in der zweiten Lebenshälfte leben? Wie muss sich das Erwerbs- und Familienleben, das soziale Miteinander gestalten, damit alle ein erfülltes Leben führen können? Das sind die zentralen Fragen der Veranstaltung.

Die Veranstaltung richtet sich vor allem an Menschen 50plus, die sich für Gleichstellungs-, Sozial-, Engagement-, Familien-, Senior*innen- und Pflegepolitik interessieren – aus dem Sozialverband Deutschland, aus Verwaltungen und Betrieben, aus Verbänden, Projekten und Initiativen.

Weitere Informationen und Anmeldung :

Einladung Equal Care Day

Equal Care Day am 29. Februar 2020

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Für Fachkräfte ist die diversitätsorientierte Arbeit mit Eltern und Kindern eine große Herausforderung: Wie kann mit Eltern gearbeitet werden, die sich abwertend über Familien und Erzieher*innen aufgrund von Herkunft und Religion äußern? Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit ihnen herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen? Was tun, wenn Kinder Kinder wegen ihres Aussehens oder ihrer Mehrsprachigkeit ausgrenzen? Wie lassen sich unsere pädagogischen Ziele kindgerecht thematisieren, wie sprechen wir mit den Eltern darüber? Wie gehe ich mit diskriminierenden Äußerungen von Kolleg_innen um?

Mit diesem Weiterbildungsangebot sollen Träger, Einrichtungen und Teams dabei unterstützt werden, mit Vorurteilen und Diskriminierungen von Eltern, Kindern und Kolleg_innen souverän und professionell umzugehen. Hierfür werden Fachkräfte als Multiplikator_innen zu Fragen einer vielfältigen und vorurteilsbewussten Einrichtungskultur qualifiziert. In Krisen- und Konfliktfällen können sie als Ansprechpersonen, Moderator_innen oder Berater_innen im Rahmen von Fallbesprechungen und Leitbildentwicklungen aktiv werden.

Wir unterstützen im Anschluss an die Weiterbildung interessierte Fachkräfte bei der Implementierung in der Funktion als Vielfaltsbeauftragte*r in der jeweiligen Einrichtung.

Termine & Themen der Weiterbildung

03. 03. 20 Modul I: Berufsethische, rechtliche Grundlagen Sozialer Arbeit, Elternrechte und Kinderrechte I Methoden zur Reflexion der eigenen Arbeit(sorte)/ Einrichtungen

22. 04. 20 Modul II: Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsideologien und Diskriminierungen | Handlungssicherheiten in der pädagogischen Arbeit mit Eltern und Kindern und im Team erlangen

19. 05.20 Modul III: Vielfalt respektieren – Ausgrenzung widerstehen, Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung I Reflexion und Entwicklung einer kulturellen Vielfalt in der Einrichtung

09. 06. 20 Modul IV: Ansprechperson für Demokratiefragen – was sind meine ersten Schritte? Rollenverständnis, Konzeptentwicklung I Grenzen und Möglichkeiten gemeinsam einschätzen und erkennen

Die Fortbildungen beginnen jeweils um 9.30 und enden um 16.00 Uhr. Sie finden uns im Stadtteilzentrum am Teutoburger Platz, Fehrbelliner Str. 92, 10119 Berlin.

Rahmenbedingungen: Die Qualifizierung beinhaltet vier Module. Neben der Wissensvermittlung durch Expert*innen verschiedener Fachgebiete geht es vor allem auch um Diskussionen, kollegiale Fallberatung und praktische Übungen, etwa durch Rollenspiele. Die Fortbildung ist kostenlos und schließt mit einem Zertifikat für die Teilnahme ab.

Im Anschluss an die Weiterbildung wird den ausgebildeten Vielfaltsbeauftragten prozessbegleitend der Rahmen für eine kollegiale Beratung angeboten.

Information und Anmeldung: Eva Prausner, Projekt ElternStärken, eva_prausner@elternstaerken.de; 030/99270555 oder 0177/6843959, http://www.elternstaerken.de

Termin: 16. März 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Stuttgart

Im Zentrum unseres Fachtags steht die Frage, inwieweit Pass-Systeme das Potenzial haben, die Nutzung der bestehenden BuT-Leistungen zu vereinfachen, sie sinnvoll zu ergänzen und auszubauen. Gelingende gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen benötigt zwei tragende Säulen: die materielle Absicherung ihres soziokulturellen Existenzminimums und ein bedarfs- und chancengerechtes Infrastrukturangebot in ihrem Umfeld. Bisher ist es in weiten Teilen Deutschlands noch nicht gelungen, Kindern aus armutsbetroffenen Familien gleiche Chancen zu ermöglichen. Es scheitert am fehlenden Angebot, den Kosten oder den bürokratischen Hürden.

Ausgehend von der Bestandsaufnahme des gleichnamigen böll.briefs wollen wir die Potenziale der existierenden Pass-Systeme für die Verbesserung von Kinderteilhabe darstellen und umsetzungskritische Aspekte ebenso diskutieren wie gute Praxisbeispiele.

Wir fragen danach, wie Pass-Systeme dazu beitragen können, vor Ort ein breiteres und zielgruppengerechteres Angebot zu bieten und ob die Idee eines bundesweit einsetzbaren Kinderteilhabepasses hilfreich wäre. Zudem überprüfen wir, welche Faktoren in den Bereichen Information, Antragsverfahren, Gültigkeitsbereich, Technik sowie Datenschutz relevant sind, damit Pass-Systeme wirksamer eingesetzt werden können.

Das komplette Programm finden Sie hier.

Die Teilnahme ist kostenlos. Wir bitten um Anmeldung bis zum 10. März 2020 unter folgendem Anmeldelink:

Jetzt anmelden

Termin: 16. – 18. März 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Leistungen der Eingliederungshilfe grenzen an Leistungen anderer Sozialleistungssysteme an. In der Abgrenzung und Verzahnung dieser Leistungen gibt es viele Herausforderungen und offene Fragen. Die Veranstaltung legt den Schwerpunkt auf die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Hilfe zur Pflege und gesetzlichen Pflegeversicherung, zur Kinder- und Jugendhilfe, zur Bundesagentur für Arbeit und zur Gesetzlichen Krankenversicherung (Interdisziplinäre Frühförderung).

Während am ersten Veranstaltungstag eine Einführung in die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu anderen Leistungsgesetzen erfolgt, steht am zweiten Tag die Diskussion der Herausforderungen und Lösungsansätze für konkrete Schnittstellen in Arbeitsgruppen im Fokus. Am dritten Veranstaltungstag wird das Schnittstellenmanagement in der Praxis beispielhaft vorgestellt.

Ziele

  1. Sie kennen die wesentlichen Inhalte, die Phasen des Inkrafttretens und den aktuellen Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes.
  2. Sie erhalten einen Überblick über die die Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu Leistungen anderer Sozialleistungssysteme vor dem Hintergrund der Regelungen des BTHG.
  3. Sie diskutieren Herausforderungen einzelner Schnittstellen und erarbeiten Lösungsansätze für den Umgang mit diesen Schnittstellen in der Praxis.
  4. Es werden Ansätze des Schnittstellenmanagements in der Praxis beispielhaft vorgestellt und diskutiert.

Die Veranstaltung richtet sich an Mitarbeiter/innen der Träger der Eingliederungshilfe, an Mitarbeiter/innen anderer Rehabilitations- und Leistungsträger, an Mitarbeiter/innen der Leistungserbringer sowie an Leistungsberechtigte bzw. deren rechtliche Vertreter/innen.

Anmeldeschluss: 31. Januar 2020

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/veranstaltungen/termine/vv-schnittstellen-maerz-20/

Termin: 20. März 2020

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Gewalt gegen (BIPoC-)Frauen* hat durch das Internet eine neue, erweiterte Dimension erfahren. Für viele von ihnen ist digitale Gewalt an der Tagesordnung. Diskriminierungsstrukturen setzen sich ungehindert fort und gefährden somit Leben.

Unterschiedliche Akteur*innen sind, wie das Beispiel #netzohnegewalt zeigt, schon länger damit beschäftigt, Strategien im Umgang und in der Bekämpfung digitaler Gewalt gegen (BIPoC-) Frauen* zu erarbeiten und anzuwenden. Dabei zeigt sich, dass vor allem politische Ansätze, in Form von Gesetzen gegen digitale Gewalt vorzugehen, bisher entweder kaum vorhanden oder komplett unbefriedigend sind. So hat sich das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wie erwartet als unzulängliches Gesetz erwiesen, um Betroffene besser zu schützen. Schlimmer noch, das Gesetz wird sogar missbraucht, um vor allem marginalisierte Menschen aus dem Netz zu verdrängen oder antirassistische Aktivist*innen zu bedrohen.

Die Konferenz knüpft an die langjährige Arbeit des Gunda-Werner-Institutes zu digitaler Gewalt an. Gemeinsam wollen wir in den Austausch kommen, Erarbeitetes fortführen und neue Strategien entwickeln. Das komplette Programm wird Mitte Februar veröffentlicht.

Anmeldung und Programm

Termin: 20. März 2020

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Sozialer Zusammenhalt ist die Qualität, die eine Gesellschaft lebenswert und zukunftsfähig macht. Dafür gibt es in der Bundesrepublik ein umfassendes System der Hilfe und Unterstützung, in dem die verschiedenen Felder der sozialen Arbeit eine wichtige Funktion haben. Und die SozialarbeiterInnen sind die tragende Säule. Egal ob im Jugendzentrum, in der Obdachlosenhilfe, in der Familienberatung oder im Stadtteilzentrum ermöglicht ihre Arbeit gesellschaftliche Teilhabe, eröffnet Perspektiven und neue Chancen. Soweit das Ideal der solidarischen Gesellschaft.

Aber wie ist es um diese Ideale im praktischen Alltag bestellt? Wie geht es unserem Land aus Sicht derer, die jeden Tag für den sozialen Zusammenhalt arbeiten? Welche Erfolge und Hürden sehen sie bei ihrer Arbeit? Und welchen Blick haben sie auf den Zusammenhalt in unserem Land? Wie kann Politik soziale Arbeit besser wertschätzen und stärken?

Diese Fragen wollen wir zusammen mit SozialarbeiterInnen und Interessierten aus den verschiedensten Tätigkeitsbereichen und aus allen Ecken der Republik diskutieren und fragen, welche Reformen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts notwendig sind. Sie sind die ExpertInnen und wir hören zu.

Anmeldung und Programm

Termin: 29. April 2020

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Konflikte gehören zum Familienleben. In etwa einem Drittel der Ehen erscheinen die Konflikte den Partner*innen so gravierend, dass sie durch Scheidung aufgelöst werden. Davon sind in Deutschland jährlich auch etwa 120.000 minderjährige Kinder betroffen.

Zur Unterstützung für Eltern und Kinder in familiären Konfliktsituationen existieren verschiedene psychosoziale Beratungsangebote, therapeutische Interventionen und Bildungsmaßnahmen. In der Regel besteht bei diesen Angeboten u.a. das Ziel, die Interessen der Kinder im Trennungsprozess zu wahren und ihre Belastungen möglichst gering zu halten. Falls es zur Trennung der Eltern kommt, sollen diese in die Lage versetzt werden, die Trennung auf einem möglichst niedrigen Konfliktniveau zu vollziehen und für die sich stellenden Fragen der Kinder-Sorge und des Umgangs zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen.

Gerichtliche Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren stellen in Trennungsprozessen wichtige Ereignisse mit weitreichenden Folgen für das Leben der Ex-Partner und ihrer Kinder dar. Eine gelingende Kooperation zwischen beratenden / unterstützenden Angeboten für Familien und gerichtlichen Akteuren ist für möglichst konfliktarme Trennungs-/ Scheidungsprozesse von hoher Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund unternimmt die Tagung eine Bestandsaufnahme, wie erfolgreich die Strukturen und Maßnahmen der psychosozialen Unterstützungsangebote und Gerichtsverfahren im Hinblick auf die Kinderzentrierung und die Konfliktreduzierung im Trennungsprozess sind.

Weitere Fragen, die beleuchtet werden sollen, sind: Wie gut gelingt die
Kooperation zwischen den professionellen außergerichtlichen und gerichtlichen Akteuren und welche Folgen hat dies für die betroffenen Familien? Wie gut sind die existierenden unterstützenden Maßnahmen geeignet, unterschiedliche
Konfliktniveaus (hochstrittige vs. weniger strittige) in Trennungsprozessen gezielt zu bearbeiten?

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich bis zum 17. April 2020 an.

Anmeldung und Programm

Termin: 30. April 2020

Veranstalter: Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Am 6. Juli 2000 wurde das Gesetz zur Ächtung der Gewalt verabschiedet. In zwei Jahrzehnten ist viel geschehen, um Kindern und Jugendlichen ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Die vielen Anstrengungen von Eltern, von Lehr- und Fachkräften, von der Wissenschaft und Verantwortlichen in Politik und Zivilgesellschaft sollen und müssen anerkannt werden.

Doch wir sehen, dass auch nach zwanzig Jahren Kinder und Jugendliche körperliche und seelische Gewalt erfahren und Gewalt in Erziehungsverhältnissen bagatellisiert wird, dass Kinder und Jugendliche sexuellen Missbrauch erleben, Mobbingerfahrungen machen, Rassismus und Diskriminierung ausgesetzt sind. Und nicht zuletzt die Möglichkeiten der neuen Medien, Gewalt anzubahnen und auszuüben, verweist auf einen hohen Diskussions-, Klärungs- und Handlungsbedarf.

Die historische Bedeutung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt gegen Kinder ist Ausgangspunkt der Fachtagung. Davon ausgehend sollen insbesondere die nach wie vor drängenden Herausforderungen bei der Umsetzung des Rechts thematisiert werden.

In der Betrachtung der Langzeitstudie von Prof. Kai Bussmann aus dem Jahr 2010 und den darauffolgenden Untersuchungen des Kompetenzzentrums Kinderschutz Ulm durch Prof. Dr. J.M. Fegert (2016 und 2019) sind Rückschlüsse über die gesellschaftliche Akzeptanz der gewaltfreien Erziehung möglich.

Die Befragung von Kindern und Jugendlichen in der Studie von Sabine Andresen, „Children’s Worlds“, hat erstens gezeigt, wie hoch der Anteil an Kindern und Jugendlichen ist, die in der Schule Gewalt und Ausgrenzung erleben. Zweitens wie wichtig für Kinder und Jugendliche sichere Räume und vertrauensvolle Beziehungen zuhause und vor allem in Schule und anderen Einrichtungen sind. Diese Befunde geben aufschlussreiche Informationen, wie junge Menschen Erwachsene erleben. Die Fachtagung möchte daher den Raum öffnen für eine gesellschaftliche Diskussion über ein wirksames Zusammenspiel von Schutz und Recht, von Sorge und Beteiligung, von Sicherheit und Freiheit für Kinder und Jugendliche.

Dabei stellt sich vor allem die Frage nach dem gesellschaftlichen Klima, das durch extreme Polarisierung, durch Rechtspopulismus und einer Schmähung demokratischer Werte und Beteiligungsformen vor allem Kinder und Jugendliche in der Konsequenz in ihren Rechten beschnitten werden.

Die Fachtagung findet am Donnerstag, den 30. April 2020 von 09:30 bis 16:30 Uhr in der Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund, Hiroshimastraße 12 – 16, 10785 Berlin statt.

Ihr Anmeldung können Sie unter folgendem Link bis zum Dienstag, den 31.03.2020 vornehmen: https://anmeldungfachtagung2020.questionpro.eu

Die Teilnahme an der Fachtagung ist für Sie kostenfrei. Der Kinderschutzbund Bundesverband übernimmt keine Reise- und Übernachtungskosten.

Wir haben für Sie Abrufkontingente für Hotelzimmer gebucht. Diese können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.zimmerkontingente.de/DKSB

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung zum Thema „Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien“ im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz befürwortet das ZFF die schrittweise Abkehr vom Primat der Ehe. Gleichzeitig mahnt es jedoch weitere Schritte an, um der Vielfalt Familie gerecht zu werden.

Hierzu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF): „Nichteheliche Lebensformen dürfen gegenüber der Ehe nicht benachteiligt werden. Für das ZFF ist das Wohlergehen der Kinder und die Bereitschaft der Übernahme von Sorgeverantwortung Mittelpunkt aller Reformüberlegungen und zwar unabhängig von der gewählten Lebensform der Eltern. Das ZFF begrüßt daher die Intention des Gesetzentwurfs, denn die Familienpolitik und das Familienrecht müssen die geänderten Lebensbedingungen von Familien stärker berücksichtigen und sich dabei an Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren.“

Reckmann fährt fort: „Wir können jedoch nicht nachvollziehen, warum der Orientierungsrahmen für die Adoptionsvermittlungsstellen bezüglich der Kriterien zur Prüfung der Paarbeziehungsstabilität weiter verschärft wurde. Unverheiratete Paare müssen nicht mehr nur zwei Jahre, wie ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen, sondern vier Jahre zusammenleben, bevor sie eine Stiefkindadoption durchführen können.

Daneben sind in der gegenwärtigen Situation lesbische Ehepaare bzw. die nicht austragende Mit-Mutter auf eine Stiefkindadoption angewiesen. Vor allem für diese Familien trägt dies, zusammen mit der Pflichtberatung im neuen Adoptionshilfe-Gesetz und dem veralteten Abstammungsrecht, zu einer weiteren Verschärfung ihrer ohnehin schwierigen rechtlichen Situation bei. Das ZFF setzt sich dafür ein, dass sich Familienpolitik und Familienrecht an allen Familienformen orientieren. Dazu gehört auch die automatische Mitmutterschaft im Rahmen einer Reform des Abstammungsrechts. Nur so schaffen wir gute Rahmenbedingungen für die Vielfalt Familie!“

Die Stellungnahme des ZFF vom 26.09.2019 anlässlich des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoptionen in nichtehelichen Familien finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.01.2020

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO) und das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) veröffentlichen heute ein umfangreiches Positionspapier zu Chancen, Wirkungsweisen und Herausforderung der Familienbildung und fordert deren flächendeckenden Ausbau.

Kinder in dieser komplexen und globalisierten Welt zu erziehen und sie auf ihrem Weg hin zum Erwachsensein zu begleiten, ist eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe und Herausforderung zugleich. Tagtäglich erbringen Eltern und Familien durch die Bewältigung umfassender Erziehungs-, Bildungs-, Sozialisations- und Fürsorgeaufgaben vielfältige Leistungen, die für den Zusammenhalt und die Zukunft unserer Gesellschaft grundlegend sind. Unabhängig von Bildungsstand oder sozioökonomischem Status haben Familien in unterschiedlichen Phasen ihres Familienlebens Fragen, das Bedürfnis nach Begegnung und Austausch mit anderen, aber auch nach konkreter Begleitung und Beratung.

Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Unbestritten trägt Familienbildung mit ihren vielfältigen Angeboten über alle Familienphasen hinweg dazu bei, dass Familienleben gelingen kann und Kinder im Wohlergehen aufwachsen können. Für uns sind Erziehung und Bildung auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Gute Familienbildung braucht entsprechende Rahmenbedingungen: verbindliche Finanzierung, zeitgemäße Förderstrukturen und gute Arbeitsbedingungen für ihre Fachkräfte. Mit dem vorliegenden Positionspapier machen sich AWO und ZFF stark für ein flächendeckendes, qualitativ hochwertiges und auskömmlich finanziertes Bildungs- und Unterstützungsangebot für alle Familien in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld: Familienbildung als Chance und Maßnahme universeller Prävention muss ernstgenommen und gestärkt werden!“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fährt fort: „Ein gutes Familienleben bietet Kindern, Jugendlichen und Eltern Halt und sorgt für ein gesellschaftliches Miteinander. Gleichzeitig stehen Familien heute vielfach vor der Herausforderung, Veränderungen in Gesellschaft, Arbeitswelt und Geschlechterverhältnissen zu leben. Deswegen brauchen Familien neben geeigneten ökonomischen Rahmenbedingungen auch die unterstützende, stärkende Aufmerksamkeit in ihren nahräumlichen Lebenswelten. Die Familienbildung kann einen Beitrag dazu leisten. Sie muss Familien zuverlässig vor Ort zur Verfügung stehen!“

Das Positionspapier „Familien begleiten – von Anfang an!“ finden Sie hier. (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. vom 28.01.2020

Anlässlich des 100. Geburtstages der AWO hat das ZFF in Zusammenarbeit mit dem AWO Bundesverband auf „100 Jahre Arbeiterwohlfahrt – 100 Jahre Kinder und Familien im Blick“ zurückgeschaut und eine Broschüre erarbeitet, welche die prägenden Familienleitbilder innerhalb des Wohlfahrtsverbands im Kontext politischer und gesellschaftlicher Entwicklungen nachzeichnet.

Hier können Sie die Broschüre herunterladen oder gerne auch bestellen.

AKTUELLES

Ohne Reform wird sich Diskriminierung zum 1. Juli 2020 verschärfen

Heute ist die erste Anhörung im Bundestag zum Adoptionshilfegesetz. Das Verfahren der Stiefkindadoption soll neu geregelt werden. Die Stiefkindadoption ist bis heute für Zwei-Mütter-Familien die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Denn auch zweieinhalb Jahre nach der Eheöffnung gibt es für sie noch keine Gleichstellung im Abstammungsrecht. Das wollen wir mit Deiner Hilfe ändern!

Anders als bei heterosexuellen Paaren wird bei Familien mit zwei Müttern bei der Geburt des gemeinsamen Kindes nur eine der beiden Frauen auch als Elternteil anerkannt. Die andere Frau muss das leibliche Kind ihrer Partnerin als Stiefkind adoptieren und dafür gegenüber den Ämtern ihre Eignung als Mutter nachweisen. Diese Überprüfung dauert Monate und ist für diese Familien entwürdigend, belastend und diskriminierend. Lesbische Mütter sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht dabei auch zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien.

Gleiche Pflichten, aber nicht gleiche Rechte – das muss sich endlich ändern! Unterschreibe unsere Petition und fordere die rechtliche Gleichstellung von Regenbogenfamilien.

Durch eine für den 1. Juli 2020 geplante Reform soll das Verfahren der Stiefkindadoption noch weiter erschwert werden. Neben einer zusätzlichen verpflichtenden Beratung drohen noch längere Wartezeiten bis der Adoptionsantrag überhaupt gestellt werden darf. Das heißt: Die Diskriminierung und Bevormundung wird sich sogar noch verschärfen! Wenn die Reform des Abstammungsrechts nicht endlich kommt, wird sich die Situation zum 1. Juli 2020 weiter verschlechtern. Zwei-Mütter-Familien werden zu den Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsreform.

Die Zeit drängt: Unterstütze jetzt unsere Forderung an Bundesjustizministerin Lambrecht mit deiner Unterschrift.

Wir fordern: Die Reform des Abstammungsrechts darf nicht weiter verschleppt werden! Beide Mütter müssen von Geburt an gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können. Ein modernes Abstammungsrecht muss alle Regenbogenfamilien zudem in ihrer Vielfalt endlich rechtlich anerkennen und absichern! Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden.

Vor knapp einem Jahr gab es aus dem Bundesjustizministerium einen ersten Diskussionsentwurf zum Abstammungsrecht. Dieser würde auch die Situation von Zwei-Mütter-Familien verändern. Seit diesem Diskussionsentwurf ist nun fast ein Jahr vergangen. Die neue Justizministerin Christine Lambrecht hat sich bislang zu diesem Thema noch nicht geäußert. Laut Bundesjustizministerium gibt es auch keinen Zeitplan für die Reform. Die Zeit drängt aber.

Ohne Abstammungsreform wird sich zum 1. Juli 2020 die Lage von Regenbogenfamilien weiter verschlimmern. Bitte unterschreibe die Petition und fordere eine schnelle Reform des Abstammungsrechts!

Die Beobachtungsstelle hat jüngst ein umfassendes Arbeitspapier zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Europa veröffentlicht: Lange, Katrin / Molter, Sarah / Wittenius, Marie (2020): Gewalt gegen Frauen – Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Dänemark, Finnland und Österreich, Arbeitspapier Nr. 21.

Mit der Studie gibt es erstmals einen detaillierten Einblick in deutscher Sprache in die Funktionsweise von Gewalt- und Hilfeschutzsystemen in anderen europäischen Ländern. Konkret geht es dabei um spezialisierte Hilfsdienste (IK Art. 22), Schutzunterkünfte (IK Art. 23) und Unterstützung für Opfer bei sexueller Gewalt (IK Art. 25).

Aufgrund des Umfangs der Studie wurde begleitend eine Kurzfassung veröffentlicht. Zudem werden extrahierte Papiere zu den einzelnen Ländern veröffentlicht. In Kürze werden auch entsprechende englische Übersetzungen publiziert.

Weitere Arbeiten der Beobachtungsstelle zum Thema: Digitale Gewalt gegen Frauen: Neue Gewaltformen und Ansätze zu ihrer Bekämpfung in Europa, Newsletter Nr. 2/2019

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ZFF-Info 01/2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Stärkere Arbeit gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus

Fokus auf die Arbeit der Engagierten vor Ort

Die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ist erfolgreich gestartet. Der Großteil der Bewilligungen ist abgeschlossen. Mit 115,5 Millionen Euro im Jahr 2020 rechnen wir damit, dass in ganz Deutschland mehr als 5.000 Projekte und Maßnahmen realisiert werden können – um Demokratie zu fördern, Vielfalt zu gestalten und Extremismus vorzubeugen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit „Demokratie leben!“ unterstützen wir in der erfolgreich gestarteten zweiten Förderperiode die wichtige Arbeit von Engagierten in ganz Deutschland.

Das demokratische Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist bedroht. Das sehen wir nicht zuletzt daran, dass immer mehr Bürgermeister, Landräte und Kommunalpolitiker eingeschüchtert und angegriffen werden. Wenn Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker ihre Arbeit nicht mehr machen können, ohne Angst vor Rechtsradikalen zu haben, macht das deutlich, wie stark der Extremismus unsere Demokratie schon heute gefährdet. Wir dürfen das nicht hinnehmen. Unsere Antwort braucht beides: Zum einen harte Strafverfolgung, niemand darf ungestraft Angst verbreiten und Menschen, die vor Ort Verantwortung tragen, angreifen. Zum anderen die Förderung des Engagements, gerade der Demokratinnen und Demokraten vor Ort.

Zwei Schwerpunkte sind mir in der neuen Förderperiode von „Demokratie leben!“ besonders wichtig: Erstens: Wir verstärken unser Engagement im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Erstmals wird es eigene Kompetenznetzwerke mit erfahrenen Trägern auf Bundesebene geben, um die Arbeit gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus zu bündeln und weiter zu verbessern. Zweitens: Wir haben einen Fokus auf die Zivilgesellschaft vor Ort gelegt. Zusätzliche Mittel fließen an die „Partnerschaften für Demokratie“ in 300 Kommunen, in denen bisher jährlich mehr als 4.000 Einzelprojekte umgesetzt wurden. „Demokratie leben!“ ist auch in der zweiten Förderperiode ein starkes Programm für unsere freiheitliche Demokratie.“

Der Schwerpunkt auf der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus spiegelt sich auf allen Ebenen des Programms wider. Ein großer Teil der „Partnerschaften für Demokratie“ legt einen Fokus auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Antisemitismus. Die Landesdemokratiezentren können mit noch mehr Mitteln Projekte zur Ausstiegs-, Opfer- und Mobilen Beratung im Bereich Rechtsextremismus fördern. Auf Bundesebene wurden zwei leistungsstarke Kompetenznetzwerke zu den Themen Rechtsextremismus und Antisemitismus gegründet. Darüber hinaus gibt es zwölf weitere Kompetenznetzwerke und Kompetenzzentren, die sich mit der Arbeit gegen andere Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und mit Demokratieförderung befassen. Die Initiativen vor Ort werden dadurch stärker gefördert, dass mehr Mittel in die Strukturen vor Ort in den Ländern und Kommunen fließen (s.u.)

Die Mittelausstattung von „Demokratie leben!“ ist bis 2023 gesichert Das Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ ist 2015 mit 40,5 Millionen Euro gestartet. Seit mehreren Jahren ist das Programm nun stabil mit mehr als 100 Millionen Euro ausgestattet. Wie 2019 stehen auch 2020 115,5 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Ministerin Giffey hat mit Finanzminister Scholz vereinbart, dass die Finanzmittel bis 2023 weiter verstetigt werden sollen.

Mit der Aufstellung des neuen Haushalts für 2021 sollen in der Finanzplanung bis zum Jahr 2023 Mittel in Höhe von mindestens 115 Millionen Euro pro Jahr eingeplant werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.01.2020, gekürzt

Beteiligungsprozess für ein modernes Kinder- und Jugendhilferecht „Mitreden-Mitgestalten“: Bundesjugendministerin Franziska Giffey nimmt Abschlussbericht entgegen

„Mitreden – Mitgestalten“ – unter diesem Motto stand der ein ganzes Jahr dauernde Dialog- und Beteiligungsprozess zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII). Heute hat Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey in Berlin bei einer Fachkonferenz mit 230 Expertinnen und Experten den Abschlussbericht entgegengenommen und gemeinsam mit der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks erste Ergebnisse ausgewertet. Es ist der Startschuss zur Erarbeitung eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, das die Ministerin im Frühjahr 2020 vorlegen wird.

In Deutschland leben 21,9 Millionen Menschen zwischen 0-27 Jahren. Zielgruppe des Gesetzes sind rund 1,5 Millionen Kinder und Jugendliche in dieser Altersgruppe, die zusätzlichen Unterstützungsbedarf haben: 1,1 Million Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen unter schwierigen sozialen Umständen auf und sind darauf angewiesen, dass staatliche Stellen sie und ihre Familien unterstützen. Das gilt zum Beispiel für Kinder, die in Heimen groß werden oder für Kinder, deren Eltern nicht so für sie sorgen können, wie es nötig wäre, so dass das Jugendamt bei der Erziehung Unterstützung gibt. 360.000 Kinder und Jugendliche haben eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung. Bisher sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die ca. 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind bisher nicht durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst, sondern nur in der so genannten „Behindertenhilfe“. 31.000 junge Menschen werden im Zuge ihres 18. Geburtstags als sogenannte „Careleaver“ aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen, einige brauchen aber weiterhin Betreuung und Unterstützung.

Die wichtigsten Ziele bei der Erarbeitung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind:

1) Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

2) Besserer Kinder- und Jugendschutz

3) Stärkung von Pflege- und Heimkindern

4) Mehr Prävention vor Ort

5) Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen

Bundesjugendministerin Giffey betonte bei Entgegennahme des Abschlussberichts:

„Ich bin beeindruckt, wie viel Sachverstand, Engagement und Ideen in diesem Papier stecken – jetzt ist es an uns, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendhilfe besser zu machen. So müssen Kinder, Jugendliche und Eltern mehr Gehör bekommen und die Möglichkeit haben, Probleme offen zu legen. Deshalb sollen unabhängige Ombudsstellen gesetzlich verankert werden. Der Staat muss zudem sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche, die in seiner Verantwortung betreut werden, geborgen aufwachsen und geschützt sind. Daher wollen wir die Heimaufsicht wirkungsvoller machen und die Anforderungen bei Auslandsmaßnahmen deutlich verschärfen. Die Kostenbeteiligung von Pflege- und Heimkindern soll von 75 auf 25 Prozent reduziert werden. Für die Kommunen wollen wir mehr Rechtssicherheit für die Präventionsarbeit schaffen, die künftig im Kinder- und Jugendhilferecht festgelegt wird, damit Unterstützungsangebote Kinder, Jugendliche und ihre Eltern besser erreichen – ob in der Kita, im Familienzentrum oder im Jugendclub. Und mit dem neuen Gesetz wollen wir für Hilfen aus einer Hand sorgen, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zu unterstützen. Wir arbeiten für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.“

Im Dialogprozess hatten über ein Jahr lang Expertinnen und Experten, die auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, in Fachverbänden und Fachorganisationen, in Wissenschaft und Forschung, bei öffentlichen oder freien Trägern, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Behindertenhilfe und in der Gesundheitshilfe Verantwortung für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen übernehmen, über die Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Geleitet wurde der Dialogprozess von der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks. Insgesamt brachten sich mehr als 5.400 Fachleute und Betroffene ein. Die Debatten in der AG „SGB VIII: Mitreden- Mitgestalten“ sind auf fast 1.300 Seiten festgehalten.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird den Abschlussbericht und die darin enthaltenen Empfehlungen jetzt gründlich prüfen und die Ergebnisse in das Gesetzgebungsverfahren aufnehmen. Im nächsten Frühjahr wird der Entwurf für ein neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz vorgelegt. Fachwelt und Betroffene sind weiterhin eingeladen, mitzureden und mitzugestalten.

Das SGB VIII – Die Kinder- und Jugendhilfe

Das Sozialgesetzbuch VIII regelt die Leistungen und Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe. Dazu gehören unter anderem die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit, die Familienbildung und -beratung, die Kindertagesbetreuung, die so genannten „Hilfen zur Erziehung“, die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder auch die Hilfe für junge Volljährige. Auch der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, die Inobhutnahme durch das Jugendamt, die Heimaufsicht oder die Amtsvormundschaft werden im Sozialgesetzbuch VIII geregelt. Der Reformbedarf im SGB VIII ist lange erkannt. Mit dem Dialog- und Beteiligungsprozess wurde nun sichergestellt, dass alle Perspektiven in die Erarbeitung des Gesetzes zur Reform einbezogen werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.12.2019

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung im Ausschuss für Arbeit und Soziales erklären Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und ChrisKühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:

Diese Statistik ist ein längst überfälliger erster Schritt, um endlich Licht ins Dunkel zu bringen. Untergebrachte wohnungslose Menschen empirisch fundiert zu zählen, ist richtig und vereinfacht die Erarbeitung wirkungsvoller Maßnahmen zur Beseitigung und Vermeidung von Armut.

Alle Sachverständigen begrüßten das Vorhaben, die Mehrheit war sich aber auch einig, dass das nur der Einstieg in eine Statistik sein kann. In einem analog zur Statistik zu erstellenden Bericht, müsse, so die Sachverständigen, erstens ernsthaft geprüft werden, wie die zu erfassende Gruppe der Wohnungslosen empirisch fundiert weiterentwickelt werden könne (z.B. Wohnungslose, die privat unterkommen, und auch Personen die unmittelbar von Wohnungslosigkeit bedroht sind).

Zweitens mahnte eine Reihe der Experten die Bundesregierung an, diverse grüne Forderungen aufzugreifen und umzusetzen. Hierzu gehört insbesondere das von uns geforderte nationale Aktionsprogramm. Alle relevanten Akteure auf Bundes-, Landes-, und Kommunalebene müssen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Wohlfahrtsverbände, sowie (ehemals) Betroffenen ein wirksames Gesamtkonzept zur dauerhaften Vermeidung und Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erarbeiten. Auf diese Weise folgt dem Zählen auch ein wirksames Handeln.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 13.01.2020

Zur Verfassungsbeschwerde gegen den Paragrafen 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Die Verfassungsbeschwerde der Berliner Ärztin Bettina Gaber gegen den Paragrafen 219a ist konsequent und richtig. Es ist beschämend, dass die Bundesregierung die Ärzte quasi dazu zwingt, den Rechtsweg zu beschreiten. Die Große Koalition muss endlich Verantwortung übernehmen und den Paragraf 219a abschaffen. Die SPD hat immer noch die Möglichkeit, ihren früheren Ankündigungen Taten folgen zu lassen und die Komplettabschaffung des Paragrafen 219a wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Stattdessen duckt sie sich weg. Das Urteil des Landgerichts Gießen hat jedoch deutlich gezeigt, dass die Neuregelung des Paragrafen 219a immer noch keine Rechtssicherheit für die Ärzte gebracht hat. Das ist fatal: Ärzte müssen sachlich informieren dürfen. Deswegen führt kein Weg an der schnellstmöglichen Streichung des Paragrafen 219a vorbei.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 18.12.2019

Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Versorgungslage zur Vor- und Nachbetreuung sowie zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen nach den Voraussetzungen von Paragraf 218a. In einer Kleinen Anfrage (19/16309) will sie unter anderem wissen, wie viele Krankenhäuser und Gynäkologen Schwangerschaftsabbrüche nach Kenntnis der Bundesregierung vornehmen und wie sich deren Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt hat. Zudem möchte die Linksfraktion erfahren, ob die Bundesländer ihrem Auftrag, gemäß Paragraf 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetz ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen sicherzustellen, nachkommen und ob dies von der Bundesregierung überprüft wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 54 vom 14.01.2020

Mit großer Zustimmung haben Experten auf den Gesetzentwurf (19/15651) der Bundesregierung zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen reagiert. Eine solche Statistik sei weithin überfällig, da bislang belastbare Daten für das gesamte Bundesgebiet fehlen, das Problem der Wohnungslosigkeit sich in den vergangenen Jahren aber verschärft habe. So lautete der Tenor in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagmittag. Positiv bewertet wurde auch die vorgesehene ergänzende Berichterstattung über Personenkreise, die bisher vom Gesetz nicht erfasst werden. Auch eine Revisionsklausel, um das Gesetz entsprechend der gewonnenen Daten eventuell neu zu justieren, stieß auf positive Resonanz. Neben dem Regierungsentwurf waren auch Anträge der AfD-Fraktion (19/6064), der FDP-Fraktion (19/16036) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15783) Gegenstand der Anhörung.

Irene Vorholz vom Deutschen Landkreistag betonte, die Akteure seien sich bewusst, dass eine Statistik keine Probleme löse. Zumal von der geplanten Statistik auch nicht alle betroffenen Personenkreise erfasst würden. Dennoch begrüße der Landkreistag eine solche Statistik, weil sie den Fokus auf eine sich deutlich verschärfende Problemlage richte, betonte Vorholz. Für den Deutschen Caritasverband äußerte Birgit Fix die Erwartung, dass die Statistik die Arbeit der Akteure vor Ort erleichtern werde. Auch könne dadurch die Koordinierung von Maßnahmen zwischen Bund, Ländern und Kommunen vorangebracht werden, sagte Fix.

Werena Rosenke von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG) kritisierte die „Untererfassung“ ganzer Personengruppen. So sei es wichtig, wohnungslose Geflüchtete als auch von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in die Statistik miteinzubeziehen. Auch Menschen, die auf der Straße leben, also die „klassische Kerngruppe“ der Wohnungslosen, nicht einzubeziehen, sei nicht nachvollziehbar, schreibt die BAG in ihrer Stellungnahme. Das Armutsnetzwerk e. V., als Selbstvertretung (ehemals) wohnungsloser Menschen, begrüßte die Einführung einer bundesweiten Statistik. Darüber hinaus schlägt der Verein in seiner Stellungnahme ein nationales Aktionsprogramm gegen Wohnungslosigkeit vor und fordert ergänzend, die Etablierung eines Grundrechts auf Wohnung im Grundgesetz.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 51 vom 13.01.2020

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben. Das teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung mit (19/16341). Dabei geht es um den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 (1 BvR 673/17 (BGBl. I S. 737)) zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien (19/15618).

Mit dem Gesetz soll die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen werden, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt. Eine solche liege in der Regel vor, heißt es in dem Gesetz, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähnlich zusammenleben. Das Gericht hatte den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 09.01.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

„Die Familienpolitik und das Familienrecht müssen die geänderten Lebensbedingungen von Familien stärker berücksichtigen und sich dabei an Bedürfnissen von Eltern und Kindern orientieren. Aus Sicht des Zukunftsforum Familie dürfen vor diesem Hintergrund nichteheliche Lebensformen gegenüber der Ehe nicht benachteiligt werden. Dabei rückt das Wohlergehen der Kinder und die Bereitschaft der Übernahme von Sorgeverantwortung, unabhängig von der gewählten Lebensform, in den Mittelpunkt unserer Überlegungen. Aus diesem Selbstverständnis heraus begrüßen wir die Zielsetzung des Referentenentwurfs, verheiratete und unverheiratete Partnerschaften bei der Stiefkindadoption gleichzustellen und damit der Situation vielfältiger Familienformen sowie dem Kindeswohl Rechnung zu tragen. Wir können jedoch nicht nachvollziehen, warum der Orientierungsrahmen für die Adoptionsvermittlungsstellen bzgl. der Kriterien zur Prüfung der Stabilität der Paarbeziehung weiter verschärft wurde: nun müssen unverheiratete Paare nicht mehr zwei Jahre, wie ursprünglich im Referentenentwurf vorgesehen, sondern vier Jahre zusammenleben bevor sie eine Stiefkindadoption in Angriff nehmen können. Daneben sind in der gegenwärtigen Situation lesbische Ehepaare bzw. die nicht austragende Mit-Mutter auf eine Stiefkindadoption des in der Ehe geborenen Kindes angewiesen. Vor allem für diese Familien trägt dies, zusammen mit der Pflichtberatung im neuen Adoptionshilfe-Gesetz und dem veralteten Abstammungsrecht, zu einer weiteren Verschärfung ihrer ohnehin schwierigen rechtlichen Situation bei. Das ZFF setzt sich dafür ein, dass sich die Familienpolitik und das Familienrecht an allen Familienformen orientiert. Dazu gehört auch die automatische Mitmutterschaft im Rahmen einer Reform des Abstammungsrechts. Nur so kann die Vielfalt Familie auch wirklich gelebt werden.“

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/16242) zur nötigen Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach den durchschnittlich anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 29 vom 08.01.2020

Um Reformbedarf im Sorge- und Umgangsrecht geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16000) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15594). Hintergrund sind die Ergebnisse einer vom Bundesjustizministerium eingesetzten Arbeitsgruppe. Wie die Bundesregierung schreibt, erfolgte die Auswahl der Sachverständigen für die Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ aufgrund der juristischen Fachkompetenz. Dabei sei es um rein rechtliche Fragestellungen gegangen. Bei der Besetzung sei auf ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis geachtet worden.

Zu den Ergebnissen heißt es, die Arbeitsgruppe habe sich mehrheitlich auf Thesen verständigt, die derzeit von der zuständigen Fachabteilung des Bundesjustizministeriums geprüft und bewertet würden. Die Auswertung der Thesen sowie die Prüfung ihrer Umsetzung beinhalte auch die Auseinandersetzung mit an den Thesen geäußerter Kritik sowie mit Erfahrungen aus dem Ausland. Es sei geplant, einen Reformvorschlag zu erarbeiten, der Regelungen sowohl zum Sorge- und Umgangsrecht als auch zum Kindesunterhaltsrecht beinhaltet. Der Meinungsbildungsprozess sei noch nicht abgeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 18 vom 07.01.2020

Der Ausschuss Digitale Agenda hat am Mittwochnachmittag in seiner 46. Sitzung mit Familienministerin Franziska Giffey (SPD) über die Digitalisierung der Familienleistungen und weitere Digitalvorhaben des Ministeriums diskutiert. „Wir wollen alle Leistungen ins digitale Zeitalter bringen und für Familien in Deutschland erreichbar sein“, sagte Giffey im Ausschuss. Die Digitalisierung sei für ihr Ministerium ein großes Hilfsmittel auf dem Weg zu einem niedrigschwelligen und leicht zugängigen Angebot, betonte Giffey.

Eines der zentralen Projekte sei die App ELFE (Einfach Leistungen für Eltern), das an die Stelle von Papierformularen zur Beantragung von Geburtsurkunden, Kindergeld und Elterngeld treten soll. Im Jahr 2020 soll es zudem in allen Bundesländern möglich sein, das „ElterngeldDigital“ zu beantragen und dass die Datenübertragung elektronisch an die Elterngeldstellen vonstattengeht. „Das wäre die bundesweit erste Verwaltungsleistung, die vollständig elektronisch beantragt werden kann“, betonte Giffey. Die Ministerin kündigte weiter an, im kommenden Jahr ein Digitale-Familienleistungs-Gesetz auf den Weg bringen zu wollen, das die Vorgaben aus dem Onlinezugangsgesetz aufgreife.

„Zudem ist das Jugendmedienschutzgesetz im Zeitalter von CD-ROM und Videokassetten stehengeblieben und nicht mehr zeitgemäß“, sagte Giffey. Bei der Weiterentwicklung zu einem modernen Gesetz müssten vor allem die Interaktionsrisiken für Kinder und Jugendliche bei Themen wie Cybermobbing, Cybergrooming, aber auch Fragen von Abzocke im Netz einbezogen werden. So müssten die Anbieter von Plattformen dazu verpflichtet werden, Vorsorgemaßnahmen zu treffen, also etwa auch Möglichkeiten zur Beschwerde zu schaffen. Auch müsste es mehr Orientierung für Eltern und eine verlässliche Alterskennzeichnung geben, plädierte Giffey. Sie kündigte weiter an, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien weiterentwickeln zu wollen zu einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz. Ein entsprechender Gesetzentwurf befinde sich bereits in der Ressortabstimmung, berichtete sie.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion wollte in der Diskussion erfahren, wann der Startschuss für die App falle. Außerdem wollte er Details zum Zeitplan und den Kosten für das Digitale-Familienleistungs-Gesetz erfahren. Ein Vertreter der SPD-Fraktion fragte, was das Ministerium tue, um den Bürgern Leistungen proaktiv anzubieten. Auch wollte er wissen, wie das Jugendmedienschutzgesetz modernisiert werden könne ohne in eine Debatte rund um Filter zu geraten. Mehr zum Innovationsbüro „Digitales Leben“ des BMFSFJ wollte ein Vertreter der AfD-Fraktion erfahren. Es gebe kaum messbare Ziele und man erfahre wenig über den konkreten Status der Umsetzung und eigene Veranstaltungen des Büros, kritisierte er.

Ein Vertreter der FDP-Fraktion wollte mehr zu den Plänen des Ministeriums erfahren, wie Anbieter von Apps und Plattformen dazu verpflichtet werden können, eine Art „Sicherheitsgurt“ für Kinder einzubauen. Eine Vertreterin der Linken kritisierte die schlechte Datenlage bei der Forschung hinsichtlich Gewalt gegen Frauen und fragte, ob es ein Schutzkonzept hinsichtlich Datensicherheit und Frauenhauskoordinierung, aber auch zum Schutz von Frauen außerhalb von Frauenhäusern gebe. Nach der Förderung von Frauen als Gestalterinnen in der Digitalisierung fragte eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen. Auch wollte sie wissen, ob das FSJ digital ausgebaut werden soll und wie der Schwerpunkt „Digitalisierung“ bei der Engagement-Stiftung genau aussehen soll. Ein fraktionsloses Mitglied interessierte sich dafür, ob und wie Angebote zu Digitalisierung und Bildung im Alter, wie etwa die Plattform wissensdurstig.de, sichtbarer für diese Zielgruppe werden können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1441 vom 18.12.2019

Die Grünen-Fraktion fordert, die Beratungsqualität und die Arbeitsförderung in den Jobcentern gesetzlich zu verbessern. Sie hat dazu einen Antrag (19/15975) vorgelegt, in dem sie kritisiert, dass über die Hälfte der langzeitarbeitslosen Menschen über keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss verfüge. Deshalb sei bei der Arbeitsförderung und Beratung dringend ein Perspektivwechsel nötig. Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) dürfe nicht allein auf die schnellstmögliche Eingliederung verengt werden, sondern müsse soziale Teilhabe und individuelle Unterstützung in den Blick nehmen, so die Grünen. Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem regeln soll, dass Jobcenter mehr Freiheiten in der Betreuung und Budgetverfügung erhalten. Außerdem sollen der Vorrang der Vermittlung vor allen anderen Leistungen abgeschafft werden und Arbeitslose einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung erhalten. Freiwilligkeit soll zum Ausgangspunkt der Unterstützungsleistungen gemacht werden, fordern die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1433 vom 18.12.2019

Die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt hat bei einer Expertenanhörung des Familienausschusses am Montag breite Unterstützung gefunden. Fünf der sechs anwesenden Sachverständigen sprachen sich für den von den Grünen dazu vorgelegten Antrag (19/10224) aus, der die Entwicklung und Verabschiedung eines solchen Aktionsplans „unter enger Beteiligung der LSBTI-Verbände (Lesben, Schwulen, Bisexuellen, transgeschlechtliche und intergeschlechtliche Menschen)“ von der Bundesregierung fordert. Lediglich Christian Spaemann, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, lehnte das Vorhaben der Grünen ab. Der Antrag stehe für ein „großangelegtes Umerziehungsprogramm im Dienste einer auf die Spitze getriebenen Vorstellung von Nicht-Diskriminierung und vermeintlichen Rechten Erwachsener“, sagte er.

Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte verwies hingegen darauf, dass LSBTI-Menschen „weltweit und auch in Deutschland eine strukturell diskriminierungsgefährdete Gruppe sind“. Sie stünden ganz besonders in Gefahr, in ihren Menschenrechten verletzt zu werden und müssten vor Diskriminierung und Gewalt wegen ihrer geschlechtlichen Orientierung und ihrer sexuellen Identität geschützt werden. Follmar-Otto machte deutlich, dass in den vergangenen Jahren vieles im Bereich der Menschenrechte für LSBTI-Menschen erreicht worden sei. Gleichwohl gebe es gesetzgeberischen Handlungsbedarf, etwa hinsichtlich des Verbotes von medizinisch nicht zwingend erforderlichen geschlechtsverändernden Operationen an intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern. Der vorgeschlagene Aktionsplan könne helfen, „die gesetzgeberischen mit den tatsächlichen Handlungsbedarfen zu verschränken“, befand sie.

Silvia Rentzsch vom Landesverband Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland begrüßte den Antrag, in dem „ganz viele Aspekte aus der LSBTI-Community Berücksichtigung finden“. Damit sich die Menschen aber selbstbestimmt entwickeln könnten, brauche es mehr als Lippenbekenntnisse, sagte sie. Gerade im ländlichen Raum gebe es kaum Angebote für trans- oder intergeschlechtliche Menschen, kritisierte Rentzsch. Vielen Regelberatungsstellen fehle es an Finanzierung oder Kompetenz. Hierfür könne ein bundesweiter Aktionsplan einen Rahmen setzen, um die Länder zu befähigen, entsprechende Strukturen zu schaffen, sagte sie.

Aus Sicht von Arn Sauer von der Bundesvereinigung Trans* ist der nationale Aktionsplan geeignet, die noch bestehenden bundesrechtlichen Lücken – wie beispielsweise die Abschaffung des Transsexuellengesetzes zugunsten geschlechtlicher Selbstbestimmung – zu füllen und Diskriminierungen von LSBTIQ-Menschen „im Rahmen einer Gesamtstrategie zu verringern beziehungsweise zu verhindern und Hassgewalt zu bekämpfen“. Schon beim „Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus“ habe die Bundesvereinigung mitgearbeitet, sagte Sauer. In dem Aktionsplan sei versucht worden, Menschenrechte von LSBTIQ-Menschen mit zu behandeln und zu integrieren. Er sei in der vorliegenden Form jedoch nicht als Antidiskriminierungswerkzeug geeignet, befand er. Die Verhandlungen mit anderen von „gruppistischer Menschenfeindlichkeit“ betroffenen Gruppen dazu hätten ebenfalls gezeigt, „dass es in vielerlei Belangen Sinn macht, Rechtsextremen und anderen Demokratiefeinden sowie Hassgewalt gemeinsam entgegenzutreten“. Gleichzeitig sei aber auch eine Fokussierung auf gruppenspezifische Themen „dringend angebracht und notwendig“.

Kira Splitt vom Schwulen Netzwerk Schlau NRW unterstützte den Antrag vollumfänglich. Gestärkt werden müsse die LSBTIQ-Bildungsarbeit, die das Ziel verfolge, über Dialogräume Berührungsängste gegenüber LSBTIQ abzubauen, Wissen zu vermitteln und Diskriminierung präventiv zu begegnen, sagte sie. Das gelte insbesondere für den ländlichen, strukturschwachen Raum und Länder ohne Landesförderung für diese Bildungsarbeit.

Markus Ulrich vom Lesben- und Schwulenverband in Deutschland sagte, obgleich LSBTI-Menschen in den letzten Jahrzehnten viel an Akzeptanz erkämpft und gewonnen hätten, würden sie dennoch viel zu oft im Alltag als Menschen zweiter Klasse behandelt, verleugnet, beleidigt, verbal oder gar physisch bedroht und angegriffen. LSBTI-Feindlichkeit sei eine Ideologie der Ungleichwertigkeit, die Heterosexualität, Zweigeschlechtlichkeit und binäre Männlich- und Weiblichkeitsvorstellungen als alleinige Normen definiere, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt dagegen tabuisiere, abwerte und ausgrenze, betonte er. Wenn Menschen sich aus Angst vor Gewalt oder Diskriminierung nicht unbefangen im öffentlichen Raum bewegen könnten, „ist das ein massiver Angriff auf die Freiheit“, sagte Ulrich.

Nach Auffassung des in Österreich praktizierenden Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie Christian Spaemann geht der in Rede stehende „Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ von „fragwürdigen Annahmen“ aus. Bei dem Begriff der „geschlechtlichen Vielfalt“ handle es sich um ein ideologisches Konstrukt, „ohne Entsprechung in der Realität“. Es gebe keine Vielfalt der Geschlechter, „dafür aber eine reiche Vielfalt in der Ausprägung der beiden Geschlechter Mann und Frau“, sagte Spaemann. Es habe etwas „Umerzieherisches“, wenn statt der Förderung der Transparenz einzelner Gruppe und dem „um Verständnis werben“ ideologische Strukturen aufgebaut würden, bei denen es darum gehe, „den heterosexuellen Mainstream zu kippen und einen relativistischen Begriff von Sexualität zu extrahieren und in die Sexualpädagogik einzuführen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1423 vom 17.12.2019

Die Initiative der Fraktion Die Linke für eine Sicherung und Aufnahme der Schulsozialarbeit als Regelleistung im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist bei den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag mehrheitlich auf Zustimmung gestoßen. Das Ziel des Ausbaus und der Schaffung eines flächendeckenden Angebots der Schulsozialarbeit sei grundsätzlich sinnvoll und zu unterstützen, so betonten alle geladenen Experten. Der Bedarf sei gegeben. Ob allerdings dafür neue rechtliche Regelungen geschaffen werden müsste, sahen einzelne Experten skeptisch.

Grundlage der Anhörung war ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Schulsozialarbeit für alle Schülerinnen und Schüler sichern“ (19/9053). Darin verlangen die Abgeordneten, Schulsozialarbeit als Regelleistung im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) aufzunehmen und dazu einen neuen Paragrafen (Angebote der Schulsozialarbeit) zu verankern. Es sei sicherzustellen, dass die Schulsozialarbeit auf den in Paragraf 11 Absatz 1 und 2 des SGB VIII formulierten Grundsätzen der Jugendarbeit aufbaut, schreibt die Linksfraktion. Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die neue Regelleistung ausschließlich zusätzlich und nicht zulasten der bestehenden Angebote der Jugendhilfe nach Paragraf 11 Absatz 3 und Paragraf 13 des SGB VIII eingeführt wird und sich der Bund angemessen an der Finanzierung beteiligt.

Uwe Lübking lehnte als Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände die von der Linksfraktion vorgeschlagene Verankerung der Schulsozialarbeit im SGB VIII klar ab. Der Ausbau der Schulsozialarbeit sei zwar auch aus Sicht der Kommunen eine „politische Notwendigkeit“, doch die Verpflichtung zur Finanzierung liege in erster Linie bei den Ländern. Ob der Bund hier über den bestehenden Paragrafen 13 hinaus regelnd eingreifen könne, sei verfassungsrechtlich problematisch zu sehen. Zudem äußerte Lübking Bedenken, dass wie auch schon beim Thema Inklusion „durch das Nichtstun der Länder“ weitere Zuständigkeiten „schleichend“ auf die Kommunen übertragen werden können.

Rechtliche Probleme konnte Jan Kepert, Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl, nicht entdecken. Aus seiner Sicht sprächen sogar „gute Gründe“ für eine Stärkung der Schulsozialarbeit im SGB VIII, sagte Kepert. So sei etwa die bisherige Rechtsqualität der Norm fraglich. Zwar gebe es eine Pflicht zur Bereitstellung von Schulsozialarbeit; Schüler hätten aber keinen Rechtsanspruch. „Welchen Sinn machen dann Rechtspflichten, wenn man folgenlos dagegen verstoßen kann“, fragte der Sachverständige. Grundsätzlich sei zu beachten, dass eine „Regelung im Gesamtsystem des SGB VIII“ verortet sei und auch so betrachtet werden müsse. Einer „isolierten Änderung des Paragraph 13, Absatz 1 SGB VIII“ begegne er mit Bedenken.

Ausdrücklich für eine Stärkung der Schulsozialarbeit durch eine rechtliche Verankerung sprach sich Björn Köhler, Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, aus. Diese sei aus Sicht der GEW „sinnvoll und nur folgerichtig“. Tatsächlich steige der Bedarf. Viele Schulen kämpften dafür, Schulsozialarbeit anbieten zu können. Fakt sei aber, dass etliche Kommunen aufgrund ihrer Haushaltslage Schulsozialarbeit nicht anbieten könnten. Ein flächendeckendes Angebot könne es erst geben, wenn die Schulsozialarbeit als „Auftrag und Handlungsfeld“ im SGB VIII verankert und dauerhaft finanziert werde.

Auch die Vertreter der kirchlichen Träger der Jugendsozialarbeit befürworteten eine Aufnahme der Schulsozialarbeit als Regelleistung im Achten Buch Sozialgesetzbuch. Allerdings unterstrich Claudia Seibold für die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) in ihrer Stellungnahme, dass es darüber hinaus auch „bundesweit vergleichbare Qualitätsstandards“ brauche. Hier komme dem Bund eine Steuerungsfunktion zu. Julia Schad Seibold, IN VIA Deutschland/Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Sozialarbeit (BAG KJS), lenkte den Blick zudem auf die Notwendigkeit einer „angemessenen Finanzierung“. Hier verwies sie auf Berechnungen des Kooperationsverbunds Schulsozialarbeit, der pro 150 Schülerinnen eine Vollzeitstelle fordere. Aufgrund dieser Berechnungen aus dem Jahr 2015 brauche es über 55.000 Stellen an allgemeinbildenden und fast 17.000 Stellen an beruflichen Schulen.

Dieser Forderung schloss sich auch Vera Helligrath, Ambulante sozialpädagogische Erziehungshilfe, an. In ihrer Stellungnahme betonte Helligrath den Wert von Schulsozialarbeit. Diese biete auf „einzigartige Weise allen Kindern und Jugendlichen einen niederschwelligen Zugang zu Beratung und Unterstützung in Krisensituationen“. Deswegen sei es wichtig, sie rechtlich zu verankern und so für alle Schülerinnen zu sichern. Dies dürfe aber keinesfalls zulasten bestehender Angebote führen.

Larissa Meinunger, Deutscher Verein für öffentliche und private Vorsorge, wies daraufhin, dass die Schulsozialarbeit, abgesehen von der Frage ihrer rechtlichen Verankerung, vor allem einer inhaltlichen Neukonzeption bedürfe. Es brauche „einen deutlichen Auftrag, eine definierte Rolle und eine eindeutige Zuständigkeit“, betonte Meinunger. „Die Schulsozialarbeit muss wachsen. Sie darf aber nicht wuchern.“ Gegenwärtig stünden jedoch die Probleme der rechtlichen Verortung und strukturellen Zuordnung einem „konzentrierten Ausbau“ der Schulsozialarbeit entgegen. Hier sollten Schule und Jugendhilfe zusammenarbeiten. Erste Landeskonzepte gebe es bereits, aber nicht überall. Es sei daher gut, dass sich der Bund des Themas jetzt annehmen, so die Sachverständige. (sas)

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1422 vom 16.12.2019

Rund 60 Prozent der anspruchsberechtigten Seniorinnen und Senioren nehmen Grundsicherung nicht in Anspruch – Einkommen würden bei voller Inanspruchnahme im Schnitt um 30 Prozent steigen – Antragsverfahren müssten vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden

Mehr als die Hälfte der Seniorinnen und Senioren, denen Grundsicherung im Alter zusteht, nehmen diese nicht in Anspruch. Dies ergibt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gefördert wurde.Verdeckte Altersarmut lässt sich nur schwer quantifizieren. Die DIW-ÖkonomInnen Peter Haan, Hermann Buslei, Johannes Geyer und Michelle Harnisch haben den Versuch gewagt. Anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) haben sie in unterschiedlichen Szenarien geschätzt, wie vielen Haushalten in der älteren Bevölkerung die Grundsicherung im Alter zustünde. Mithilfe der Angaben über den tatsächlichen Leistungsbezug ließ sich die Gruppe identifizieren, die zwar einen Anspruch hätte, diesen aber nicht geltend macht: Im Basisszenario sind es knapp 62 Prozent oder hochgerechnet etwa 625 000 Privathaushalte, die ihren Anspruch nicht wahrnehmen.

Besonders hoch ist die Quote bei Personen, die älter als 77 Jahre (73 Prozent) oder verwitwet (77 Prozent) sind. Auch ein niedriger Bildungsstatus geht damit einher, dass die Grundsicherung seltener in Anspruch genommen wird. Vor allem aber nehmen diejenigen, die monatliche Beträge bis 200 Euro aus der Grundsicherung zu erwarten haben, diese häufig nicht in Anspruch (80 Prozent). „Vielen ist das Verfahren vermutlich zu aufwendig – gerade bei kleinen Beträgen – oder sie wissen gar nicht, dass sie den Rechtsanspruch haben“, vermutet Studienautor Hermann Buslei. Auch die Angst, als „Almosenempfänger“ abgestempelt zu werden, könne eine Rolle spielen.

Altersvorsorgepolitik ist nur scheinbar erfolgreich

Um durchschnittlich rund 30 Prozent würde das Einkommen der Haushalte steigen, wenn sie Grundsicherung in Anspruch nähmen. Dies entspricht einer absoluten durchschnittlichen Einkommensänderung von 2650 Euro pro Jahr oder etwa 220 Euro im Monat. Profitieren würde erwartungsgemäß vor allem die untersten zehn Prozent der Einkommen. Nähmen tatsächlich alle Grundsicherungsberechtigten ihre Ansprüche wahr, würde dies den Staat rund zwei Milliarden Euro pro Jahr zusätzlich kosten, haben die DIW-ÖkonomInnen errechnet.

„Verdeckte Altersarmut ist ein weitverbreitetes Phänomen, dem man eigentlich mit der Einführung der Grundsicherung im Jahr 2003 entgegenwirken wollte“, berichtet Studienautor Johannes Geyer. Tatsächlich hat sich die Zahl der GrundsicherungsbezieherInnen seitdem von 260.000 auf 566.000 im Juni 2019 mehr als verdoppelt. Allerdings ist die Quote mit nur gut drei Prozent aller Personen ab der Regelaltersgrenze weiterhin niedrig. „Die niedrige Grundsicherungsquote ist schon deswegen kein guter Indikator für eine erfolgreiche Armutsbekämpfung, weil die Nichtinanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen hoch ist“, ergänzt Geyer.

Mehr Informationen und vereinfachte Verfahren notwendig

„Viele Menschen wissen nicht, dass sie anspruchsberechtigt sind oder erwarten nur geringe Beträge. Andere trauen sich nicht zuzugeben, dass sie bedürftig sind, und wieder anderen ist das Verfahren zu bürokratisch und aufwendig“, erklärt Studienautor Peter Haan. Wenn Unwissenheit, Stigmatisierung, und Komplexität die Gründe für die Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung sind, dann könne die Politik entsprechend reagieren. Das Informationsangebot müsste verbessert werden, um beispielsweise die unbegründete Angst vor dem Rückgriff auf das Einkommen oder Vermögen der Kinder zu nehmen. Der Stigmatisierung könne entgegengewirkt werden, indem der Rechtsanspruch auf Leistungen gegenüber der Vorstellung von Almosen im Alter betont wird. „Leider wurde auch in der aktuellen Diskussion um die Grundrente die Grundsicherung immer wieder als der zu vermeidende schlechte Status von der Grundrente abgegrenzt. Das hat das Stigma eher verschärft“, so Studienautor Geyer. Zudem sollten die Verfahren vereinfacht werden, indem beispielsweise die Berechtigten vorausgefüllte Anträge erhalten.

Zielführend könnte es auch sein, die Bewilligungsphase von derzeit zwölf Monaten zu verlängern, da sich die Einkommenssituation der Seniorinnen und Senioren in der Regel nicht mehr häufig grundlegend ändert. „Entfallen könnte auch die aufwendige Vermögensprüfung, da Vermögende in der Regel hohe Kapitaleinkünfte haben, die schon in der Einkommensprüfung zu Buche schlagen“, schlägt Peter Haan vor. „Eine vereinfachte Antragstellung und weniger Bürokratie könnte ein effizienter Weg sein, um die verdeckte Altersarmut etwas einzudämmen. Abschaffen kann man sie nur, wenn die Leistungen ohne Beantragung ausgezahlt würden.“

Studie im DIW Wochenbericht 49/2019

Infografik in hoher Auflösung

Interview mit Peter Haan

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 04.12.2019

Die zuletzt wieder gestiegene Anzahl an Geburten, der Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren und der geplante Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird den Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern weiter steigen lassen. Dabei sind bereits heute Fachkräfte in diesem Bereich knapp. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

In Deutschland sind rund 700.000 Erzieherinnen und Erzieher sozialversicherungspflichtig beschäftigt. In den letzten fünf Jahren ist die Zahl um ein Drittel gestiegen. „Der Erzieherberuf hat stark an Bedeutung gewonnen“, erklärt die IAB-Forscherin Anja Warning. Ursache sei vor allem der Ausbau der Kindertagesbetreuung, dem Haupttätigkeitsfeld von Erzieherinnen und Erziehern.

Daten der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Arbeitgeberbefragung, zeigen überdurchschnittlich starke Rekrutierungsprobleme im Erzieherberuf. Während es bei Stellenausschreibungen in anderen Berufen durchschnittlich elf Bewerbungen gibt, sind es bei Erzieherstellen nur fünf. Bei der Hälfte der Stellenbesetzungen im Erzieherbereich gibt es aus Arbeitgebersicht Probleme wie zu wenig Bewerbungen oder unzureichende Qualifikationen der Bewerber. Die Personalsuche dauert auch überdurchschnittlich lange: So vergehen im Durchschnitt mehr als 100 Tage zwischen dem Beginn der Suche durch den Arbeitgeber und dem tatsächlichen Arbeitsbeginn der eingestellten Person. Die Besetzung dauert bei anderen Berufen im Schnitt weniger als 90 Tage.

„Arbeitgeber haben bei Erzieherstellen große Schwierigkeiten, Personal zu finden, ähnlich wie in Fachkraft-Berufen im Bereich Gesundheit und Pflege“, stellt Warning fest. Auch der OECD zufolge sei der Erzieherberuf in Deutschland ein Engpassberuf.

Der weitere Ausbau der Kinderbetreuung und das relativ hohe Alter der Beschäftigten in diesem Beruf werden den Bedarf an Fachkräften in naher Zukunft weiter steigern. „Es ist Dringlichkeit gegeben, die Attraktivität des Berufs und der Erzieher-Ausbildung zu verbessern, um das Angebot an ausgebildeten Fachkräften deutlich zu erhöhen“, so Warning. Ansatzpunkte seien eine weitere Steigerung der Zahl der Ausbildungsplätze, die Vergütung des bislang unbezahlten schulischen Ausbildungsanteils und vermehrte Möglichkeiten zum Quereinstieg. Darüber hinaus sei es wichtig, die Arbeitsbedingungen im Beruf zu verbessern, um diesen attraktiver zu machen.

„Kindertagesstätten können bei Personalmangel kurzfristig nicht über eine Verringerung der Zahl der zu betreuenden Kinder gegensteuern. Unbesetzte Stellen bringen deshalb besonders hohe Belastungen beim vorhandenen Personal mit sich. Personalmangel gefährdet die Qualität der Bildungsarbeit und nicht zuletzt die Attraktivität des Erzieherberufes“, schreibt Warning.

An der IAB-Stellenerhebung nehmen mehr als 10.000 Betriebe teil. Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb0220.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 14.01.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt hat heute ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet. In einem vier Jahre andauernden Prozess hat der Verband im Rahmen von Sozialkonferenzen und Regionaltreffen das zuletzt 1998 beschlossene Grundsatzprogramm neu gefasst. Dazu der Vorstandsvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler:

„Die Arbeiterwohlfahrt hat am ersten Tag nach ihrem 100. Jubiläum heute in Berlin ein neues Grundsatzprogramm verabschiedet und damit zugleich den Anspruch des gesamten Verbandes unterstrichen, in Deutschland und Europa weiterhin für soziale Gerechtigkeit und Solidarität einzutreten.

Von zentraler Bedeutung für den Verband ist der Einsatz für eine demokratische Gesellschaft, die allen Menschen mit Respekt begegnet. Aus der Motivation heraus entstanden, die Mauern der Klassengesellschaft zu durchbrechen, arbeitet die AWO auch in Zukunft daran, Diskriminierung und Ungleichheit abzuschaffen. Der gesamte Verband bekennt sich mit dem Grundsatzprogramm dazu, jede Form von Feindlichkeit, Diskriminierung, Extremismus und Rassismus gegen Menschen und soziale Gruppen zu bekämpfen.

Weiter schafft das neue Programm auch ein Bewusstsein für die ausgrenzende Wirkung sozialer Ungleichheit für Teile der Gesellschaft. Dass die Ungleichheit nicht nur den sozialen Zusammenhalt gefährdet, sondern auch den Einzelnen ohne Perspektive zurück lässt und zu geringer Lebensqualität sowie Gesundheit führt, ist für die Arbeiterwohlfahrt auch im 2. Jahrhundert ihre Bestehens untragbar. Der Verband wird hier seine Aktivitäten weiter ausbauen und sich alleine und in Partnerschaft mit anderen Organisationen gegen diese Entwicklung stemmen.

Folgerichtig wird darüber hinaus der Grundwert Gerechtigkeit ins Zentrum gestellt. Dieser weist nun stärker als zuvor auf die Notwendigkeit eines sozialen Ausgleichs hin und fordert einen nachhaltigen Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Die AWO verdeutlicht damit, dass sozialer Fortschritt zugleich den Schutz der Natur und Umwelt im Blick haben muss.

Im Rahmen des Grundsatzprogramms richtet der Wohlfahrtsverband seinen Blick auch auf die eigenen Strukturen und Aktivitäten und führt dabei aus, dass diese sich einzig an den Bedürfnissen der Mitglieder, der Engagierten, der Klient*innen und den politischen Zielen der AWO ausrichten. Dazu wurden unter dem Kapitel „Wir verpflichten uns“ weitreichende Beschlüsse gefasst, die den Verband und die Verantwortlichen selbst in die Pflicht nehmen wertegebunden zu handeln.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.12.2019

Pressemitteilung des Armutsnetzwerk e.V. zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am Montag, den 13. Januar 2020, von 12.30-14.00 Uhr zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen“.

Erstmalig ist das Armutsnetzwerk e.V als Sachverständige eingeladen. Es freut uns sehr, dass unsere Stimme gehört wird. „Sachverstand ist auch bei den Menschen vorhanden, die akut in dieser Lebenslage leben oder gelebt haben“ so Jürgen Schneider, Gründungsmitglied, der sich langjährig gegen Wohnungslosigkeit engagiert und Mitinitiator des Wohnungslosentreffen ist.

„Wie soll verdeckte Wohnungslosigkeit erfasst werden, wenn man diejenigen vor Ort nicht einbezieht“ so Vorstandsmitglied Ilse Kramer, die in der Winterhilfe der IBWA e.V. in Köln mitwirkt und sich speziell auch für die Anliegen wohnungsloser Frauen stark macht.

„Dass dieses geplante Gesetz noch Schwächen hat, ist unbestritten. Dennoch ist es ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“ Daher fordert Vorstand Michael Stiefel in der Anhörung, dass die Berichterstattung jetzt schon weitere Betroffenengruppen in anderen Einrichtungen einbezieht und nicht nur die von der Wohnungslosenhilfe untergebrachten Personen. Ebenso muss die Erfassung der Straßenobdachlosigkeit und von verdeckter Wohnungslosigkeit ganz oben auf die Prioritätenliste der ergänzenden Berichterstattung. Dies kann nur gelingen, wenn in der Gesetzesumsetzung ein Beraterkreis oder ein Begleitgremium geschaffen wird, das Selbstvertretungen und Organisationen von (ehemals) wohnungslosen Menschen einbezieht. Hier müssen diese Menschen eine eigene Stimme haben.

Quelle: Pressemitteilung Armutsnetzwerk e.V. vom 13.01.2020

Eine gute Alterskennzeichnung ist für fast alle Eltern in Deutschland (97 Prozent) ein wichtiges Auswahlkriterium für die Nutzung von Social-Media-Diensten oder Spielen durch ihre Kinder. Entsprechend achtet die große Mehrzahl der Eltern (88 Prozent) bei der Auswahl von Filmen, Apps, Spielen oder Streaming-Diensten auf die Alterskennzeichnung. Das bei manchen Anbietern bestehende Verfahren zur Prüfung des Alters (Bestätigung der Volljährigkeit durch Klick) finden vier Fünftel der Befragten (81 Prozent) nicht ausreichend, um Kinder und Jugendliche vor nicht altersgerechten Inhalten und Angeboten zu schützen. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Mauss Research im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Kinder- und Jugendmedienschutz.

Mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Befragten gibt an, dass ihr Kind bereits negative Erfahrungen bei der Online-Mediennutzung gemacht hat. Wenn ihr Kind im Internet mit negativen bzw. unangemessenen Inhalten in Kontakt kommt, weiß nur etwas mehr als ein Drittel der befragten Eltern (37 Prozent), an wen sie sich wenden können. Von dieser Gruppe würden sich wiederum zwei Drittel der Befragten (62 Prozent) an eine staatliche Strafverfolgungsbehörde, vor allem die Polizei, wenden.

Die Bemühungen der Anbieter von Online-Angeboten für den Kinder- und Jugendschutz wurden als unzureichend bewertet. Besonders schlecht schneiden hier Anbieter von Messenger-Diensten und Videoplattformen ab, deren Schutzbemühungen nur jeweils 27 Prozent als ausreichend ansehen, bei Anbietern sozialer Medien wie Facebook oder Instagram sehen das sogar nur 18 Prozent so. Gleichzeitig fordern fast alle Befragten im Falle von Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz härtere Strafen für Anbieter, eine verlässliche Altersfeststellung bei für Kinder ungeeigneten oder schädigenden Angeboten sowie ein effizientes Melde- und Beschwerdesystem bei Verstößen gegen den Kinder- und Jugendschutz (jeweils 93 Prozent).

Potentielle Angebote, die den Eltern dabei helfen könnten, ihre Kinder im Netz sicher zu begleiten und zu unterstützen, werden insgesamt sehr positiv bewertet: Mindestens vier Fünftel der Befragten stufen diese als sehr hilfreich oder hilfreich ein. Dabei zeigt sich, dass Angebote, die eher ohne eigenes Zutun umgesetzt werden können, wie funktionierende Jugendschutzeinstellungen (91 Prozent) oder eine verständliche, einheitliche Alterskennzeichnung (88 Prozent), als hilfreicher eingeschätzt werden als Angebote, die eine stärkere Eigeninitiative bzw. persönliches Handeln mit sich bringen würden, wie Beratungs- und Beschwerdestellen (84 Prozent) oder Schulungen zur Medienerziehung (80 Prozent).

„Wir brauchen einen am realen Nutzungsverhalten von Kindern und Jugendlichen orientierten, ganzheitlichen Kinder- und Jugendmedienschutz. Dieser sollte sich den aktuellen und zukünftigen Phänomenen und Technologien anpassen, für Eltern und Kinder transparent sein, ihnen jederzeit Hilfemöglichkeiten anbieten und gleichzeitig eine altersangemessene Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt nicht behindern. Eltern brauchen ebenso wie ihre Kinder mehr Unterstützung für eine sichere und kompetente Internetnutzung. Dazu gehört auch, dass Altersfreigaben für Medieninhalte, die einmal geprüft wurden, konsequent auch auf andere Verbreitungsmedien übertragen werden, ob Online- oder Offlinemedium. Doppelprüfungen mit teilweise unterschiedlichen Altersfreigaben müssen der Vergangenheit angehören“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das muss einhergehen mit wirksameren gesetzlichen Rahmenbedingungen und Maßnahmen. Insbesondere die Anbieter von Medieninhalten und Mediendiensten, ob im Inland oder Ausland, sollten hier im Fokus des Gesetzgebers stehen und sind gleichzeitig selbst in der Pflicht. Für sie braucht es einen klaren Rechtsrahmen, der verschiedene Maßgaben wie Altersfeststellung, Transparenz und Beratung für einen wirksamen Kinder- und Jugendmedienschutz bezogen auf das jeweilige Angebot zwingend vorsieht. Dafür sind ebenso Kontrollmechanismen wie auch eine konsequentere Bestimmung von Rechtsfolgen bei Verstößen notwendig. Zur effektiven Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sind Verstöße von Anbietern gegen geltendes Jugendschutzrecht durch wirkungsvolle Sanktionen zu ahnden“, so Krüger weiter.

Für die repräsentative Umfrage zum Kinder- und Jugendmedienschutz wurden vom Meinungsforschungsinstitut Mauss Research im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.003 Erziehungsberechtigte, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren haben, befragt. Die Fehlertoleranz der Umfrage liegt mit 95-prozentiger Wahrscheinlichkeit bei maximal 1,4 (bei einem Anteilwert von 5 Prozent) bzw. 3,1 Prozentpunkten (bei einem Anteilwert von 50 Prozent).

Eine Zusammenfassung der Umfrage mit allen Einzelergebnissen findet sich unter www.dkhw.de/umfrage-jugendmedienschutz.

Die repräsentative Umfrage erfolgte im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.01.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesrat auf, Kinderrechte noch im Jahr 2020 im Grundgesetz zu verankern und damit ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung einzulösen. Dazu sollte zügig ein Gesetzentwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden und im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfinden, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden. Die von der Bundesjustizministerin im November vorgelegte Formulierung sichert nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes den Kindeswohlvorrang und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung noch nicht ausreichend ab. Es muss eine Formulierung gefunden werden, die den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention entsprechend sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung auf Bundes- und Landesebene als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der „besten Kinderinteressen“ nachhaltig beeinflusst, und damit die Lebenssituation der Kinder vor Ort konkret positiv verändert.

„Der vom Deutschen Kinderhilfswerk im Dezember vorgelegte Kinderrechte-Index hat ganz deutlich gezeigt, dass wir in Deutschland im Hinblick auf Kinderrechte vor einem föderalen Flickenteppich stehen und es bei der Umsetzung der Kinderrechte 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention an vielen Ecken und Enden hakt. Gerade die Verankerung des Kindeswohlvorrangs auf Verfassungsebene ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft bei der Rechtsdurchsetzung hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde in diesem Fall eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen. Eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse folgen: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bisher ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert. So besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Eindeutige Formulierungen im Grundgesetz würden hingegen zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass Gerichte, Verwaltungen und Gesetzgeber bei allen Kinder betreffende Entscheidungen eine Kinderrechtsperspektive einnehmen.

„In der derzeitigen Diskussion wird zunehmend versucht, Kinderrechte und Elternrechte gegeneinander auszuspielen, um so Kinderrechte im Grundgesetz zu verhindern. Das ist grundlegend falsch. Denn Kinderrechte können in das Grundgesetz aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten. Eine Stärkung der Rechte von Kindern gegen den Staat führt eben nicht automatisch zu einer Schwächung der Rechte von Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Einrichtungen durchzusetzen“, so Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, insbesondere Kinder von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss besser vor Armut zu schützen. Eine aktuelle Auswertung des Deutschen Kinderhilfswerkes von Daten des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) zeigt, dass die Armutsgefährdungsquote von Kindern aus Elternhäusern mit niedrigem Bildungsabschluss in Deutschland wesentlich höher (60,9 Prozent) ist als im EU-Durchschnitt (51,3 Prozent). Bei Eltern mit mittlerem oder hohem Bildungsabschluss hingegen ist das Verhältnis umgekehrt. Während in Deutschland 20,2 Prozent der Kinder von Eltern mit mittlerem Bildungsabschluss armutsgefährdet sind, liegt dieser Wert im EU-Durchschnitt bei 23,6 Prozent. Bei einem höheren Bildungsabschluss der Eltern liegen die Werte bei 6,1 Prozent in Deutschland und 8,3 Prozent im EU-Durchschnitt.

„Dass die Armutsgefährdungsquote bei Kindern, die in Haushalten mit einem niedrigen Bildungsabschluss der Eltern aufwachsen, deutlich höher liegt als in Haushalten mit hohem Bildungsabschluss der Eltern, überrascht uns kaum noch. Dass Deutschland aber bei der Kinderarmutsgefährdungsquote in Haushalten mit einem niedrigen Bildungsabschluss der Eltern so deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt, gibt Anlass zur Sorge. Hier sind uns EU-Länder wie Portugal, Dänemark, Luxemburg oder die Niederlande weit voraus. Natürlich ist es gut, dass Kinder in Haushalten mit mittlerem und hohem Bildungsabschluss der Eltern weniger häufig von Armut betroffen sind als der EU-Durchschnitt. Gleichzeitig zeigt sich aber auch sehr deutlich, dass die Kinderarmutsbekämpfung vorrangig in Familien mit einem niedrigen Bildungsabschluss der Eltern ansetzen muss. Das fängt an bei armutsfesten Löhnen und einer deutlichen Entlastung von Geringverdienenden bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, und geht über mehr bezahlbaren Wohnraum auch für Familien mit geringem Einkommen bis hin zu einer chancengerechteren Gestaltung des Bildungssystems“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus. Das sehen wir bei der Inanspruchnahme der Tafeln, bei der 30 Prozent der Kundinnen und Kunden Kinder und Jugendliche sind, und damit überproportional mehr als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung. Zu sehen ist dieser Zusammenhang auch beim Schulerfolg, der in Deutschland nach wie vor beträchtlich von der sozialen Herkunft abhängt. Das zeigt uns jede Pisa-Studie aufs Neue und aktuell sogar noch deutlicher als früher. Das Deutsche Kinderhilfswerk vermisst an vielen Stellen den politischen Willen, sich dem drängenden, strukturellen Problem der schlechten Bildungschancen gerade der von Armut betroffenen Kinder in Deutschland konsequent anzunehmen. Das bittere Problem der Bildungsbenachteiligung hängt Deutschland nun schon seit so vielen Jahren nach – Fortschritte aber sind kaum ersichtlich. Und das, obwohl Bildung als Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zur beruflichen Entwicklung nachweislich von entscheidender Bedeutung ist“, so Krüger weiter.

„Die Förderung armer Kinder und ihrer Familien sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören deshalb auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Um Kinder und Familien mit den vorhandenen Hilfs- und Unterstützungsleistungen besser zu erreichen, sollte die Bundesregierung den Vorschlag der Familienministerkonferenz zur Einrichtung von Familienservicezentren aufgreifen, in denen Familien qualifiziert beraten werden und möglichst auch Leistungen beantragen können“, so Krüger.

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Die den Berechnungen zugrunde liegenden Daten und dazugehörige Grafiken finden sich unter www.dkhw.de/kinderarmutsquoten-europa.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.12.2019

Mit einer gemeinsamen Resolution an Bund und Länder fordern zahlreiche Verbände, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Juristinnen und Juristen sowie Expertinnen und Experten der Kinder- und Jugendhilfe aus ganz Deutschland die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz. In der Erklärung wird begrüßt, dass mit dem Ende November vorgelegten Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ein großes Stück näher gerückt ist. Gleichzeitig wird eine über den aktuellen Entwurf hinausgehende Formulierung der Kinderrechte gefordert. Die Resolution haben bislang u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, der Kinderschutzbund und das Kinderhilfswerk terre des hommes unterzeichnet.

Wörtlich heißt es in der Resolution: „Allerdings droht das Vorhaben mit dem aktuellen Entwurf hinter der bereits geltenden Rechtslage in Deutschland zurückzubleiben. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK), die den Status eines Bundesgesetzes hat, sowie die EU-Grundrechtecharta formulieren das Kindeswohlprinzip und die Beteiligungsrechte klar und stark. Daran sollte sich auch ein deutscher Verfassungstext orientieren.

Insbesondere für das Kindeswohlprinzip, das im Artikel 3 der UN-KRK geregelt ist, und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung halten wir die vorliegenden Formulierungen für nicht weitreichend genug. Wir sprechen uns für eine Formulierung aus, die sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes und der Länder als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der ,besten Kinderinteressen‘ nachhaltig beeinflusst und damit die Lebenssituation der Kinder vor Ort konkret positiv verändert. Wir dringen darauf, das Kindeswohlprinzip und das Beteiligungsrecht von Kindern und Jugendlichen grundgesetzlich ausreichend im Sinne der UN-KRK abzusichern. Mit der Verankerung dieser beiden sich ergänzenden Prinzipien kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention in Deutschland entgegengewirkt werden. (.)

Starke Kinderrechte richten sich nicht gegen Eltern oder gegen andere Erwachsene. Sie helfen vielmehr, die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft zu sichern. Kinderfreundliche Kommunen, die den Bedürfnissen, Interessen und Rechten der nachwachsenden Generation gerecht werden, sind – so unsere Erfahrung – lebenswertere Kommunen für die gesamte Bevölkerung.“

Die Resolution wurde initiiert vom Verein „Kinderfreundliche Kommunen“, der von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Kinderhilfswerk getragen wird. Das Vorhaben „Kinderfreundliche Kommunen“ wurde 2012 in Deutschland ins Leben gerufen und ist Teil der internationalen Child Friendly Cities Initiative (CFCI) von UNICEF. Diese setzt sich seit 1996 international dafür ein, die Kinderrechte auf kommunaler Ebene zu verwirklichen. In Deutschland haben sich bereits zahlreiche Kommunen der Initiative angeschlossen – darunter Köln, Mannheim, Potsdam, Regensburg, Stuttgart und Wolfsburg. Weitere Informationen dazu unter http://www.kinderfreundliche-kommunen.de/

Das Programm „Kinderfreundliche Kommunen“ wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Kinderfreundliche Kommunen e.V., UNICEF Deutschland und Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 13.12.2019

Der Paritätische Wohlfahrtsverband weist Forderungen als völlig verfehlt zurück, die aktuellen Haushaltsüberschüsse des Bundes für Steuersenkungen einzusetzen. Angesichts der sozialen Verwerfungen und Millionen Menschen, die in Deutschland in Armut leben, mahnt der Verband einen konsequenten Rückfluss der Überschüsse in das Soziale an. Der Paritätische fordert konkret den Ausbau der Mindestsicherung und eine bedarfsgerechte Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung.

„Das Geld muss dahin, wo es am Nötigsten gebraucht wird und Menschen in ihrem Alltag wirklich und unmittelbar hilft. Hartz IV geht direkt in den Konsum. Eine Anhebung der Regelsätze ist damit nicht nur direkte Armutsbekämpfung, sondern auch das beste Konjunkturprogramm, das man für strukturell benachteiligte Kommunen auflegen kann“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Angesichts der in diesem Jahr turnusmäßig anstehenden Neuberechnung der Regelsätze mahnt der Paritätische grundlegende Anpassungen an, um sicherzustellen, dass die Regelsätze in der Grundsicherung endlich Teilhabe sicherstellen und Armut verhindern.

Es sei überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, kritisiert der Paritätische, dass angesichts der tiefen sozialen und regionalen Spaltung im Land regelmäßig milliardenschwere Haushaltsüberschüsse produziert würden. Steuersenkungen würden die soziale Schieflage noch weiter zu verschärfen, warnt er. Sachlich geboten wären stattdessen Mehrausgaben in der sozialen Mindestsicherung und für die soziale Infrastruktur in notleidenden Kommunen, so die Forderung. „Wenn wir die großen sozialen Probleme unserer Zeit lösen wollen, wenn wir Altersarmut und Armut trotz Arbeit verhindern, gutes Wohnen und eine menschenwürdige Pflege für alle sicherstellen wollen, dann braucht es eine sozialpolitische Offensive und diese kostet Geld“, so Schneider.

Angesichts der Tatsache, dass Teile des Überschusses auf einem kommunalen Investitionsstau basieren, fordert der Paritätische einen runden Tisch zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um auch das Problem nicht abfließender Investitionsmittel endlich zu lösen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.01.2020

30 Jahre nach Mauerfall ist Deutschland ein regional und sozial tief zerklüftetes Land, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Trotz eines erfreulichen Rückgangs der bundesweiten Armutsquote auf 15,5 Prozent (2018) zeichnen sich besorgniserregende Entwicklungen und neue Problemregionen insbesondere in Westdeutschland ab. Der Verband spricht von einer Vierteilung Deutschlands und fordert einen Masterplan zur Armutsbeseitigung.

„Die Kluft zwischen Wohlstandsregionen auf der einen und Armutsregionen auf der anderen Seite wächst stetig und deutlich und der Graben verläuft längst nicht mehr nur zwischen Ost und West“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Bei genauerer Betrachtung zeige sich Deutschland bei der Armut inzwischen viergeteilt. Dem wohlhabenden Süden (Bayern und Baden-Württemberg mit einer Armutsquote von zusammen 11,8 Prozent), stehen NRW mit einer Armutsquote von 18,1 Prozent und der Osten (17,5 %) gegenüber. Dazwischen liegen die weiteren Regionen Westdeutschlands mit einer Armutsquote von zusammen 15,9 Prozent. „Der Armutsbericht zeigt, dass auch der Westen Deutschlands tief gespalten und weit entfernt ist von Einheitlichkeit oder gleichwertigen Lebensbedingungen“, so Schneider.

Der Verband untersucht in der vorliegenden Studie die Armutsentwicklung auf Länder- und Regionalebene. In 35 von 95 Regionen ist die Armut laut Bericht zwischen 2008 und 2018 gesunken, darunter überwiegend ostdeutsche Regionen. In gut einem Viertel aller Regionen ist die Armut im gleichen Zeitraum um mehr als 20 Prozent gestiegen. Insbesondere das Ruhrgebiet bleibe mit einer Armutsquote von 21,1 Prozent bei 5,8 Millionen Einwohner*innen Problemregion Nummer 1. Der Paritätische identifiziert darüber hinaus eine Reihe neuer Problemregionen („Die Abgestiegenen“), die, von guter Ausgangslage in 2008 gestartet, inzwischen ebenfalls Armutsquoten aufweisen, die über dem Bundesdurchschnitt liegen. Besonders schlecht stellt sich die Entwicklung in Hessen dar: Gehörte das Bundesland vor zehn Jahren noch zum wohlhabenden Süden, ist die Armut in Hessen seitdem um 24 Prozent gestiegen und damit so stark wie in keinem anderen Bundesland.

Der Paritätische weist schließlich auf die besondere Dynamik bei der Entwicklung von Altersarmut und der Armut Erwerbstätiger hin: Die Armut von Rentner*innen ist in den letzten zehn Jahren um 33 Prozent und damit so stark wie bei keiner anderen Gruppe angestiegen. Von den erwachsenen Armen seien 29 Prozent in Rente und 32 Prozent erwerbstätig. Jedes fünfte Kind lebt in Armut.

Der Verband fordert in seinem Bericht einen dezidierten Masterplan zur Armutsvermeidung, der die Politikfelder Arbeit, Wohnen, Alterssicherung, Pflege, Gesundheit, Familie, Bildung und Teilhabe umfasst. Neben einem armutsfesten Mindestlohn und einer deutlichen Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV seien insbesondere Reformen der Altersgrundsicherung und die Einführung einer Kindergrundsicherung erforderlich, um Armut wirksam vorzubeugen. Voraussetzung zur Realisierung sei dabei ein mutiges Umsteuern in der Steuerpolitik.

Den Bericht, weitere Infos und eine detaillierte Suchfunktion nach Postleitzahlen finden Sie am 12.12.2019 im Internet unter: www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/armutsbericht

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.12.2019

Die Fachminister*innen der Länder haben sich für einen höheren Unterhaltsvorschuss ausgesprochen. Hinter der Initiative steht Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer, die am 29. November in einer Pressemitteilung über einen Beschluss der Jugend- und Familienminister*innenkonferenz (JFMK) für eine bes-sere finanzielle Entlastung von Einelternfamilien informiert hat. „So soll das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr ganz, sondern nur noch zur Hälfte angerechnet werden“, erklärte Schreyer.

„Mit der JFMK stellt sich ein gewichtiger politischer Akteur hinter die langjährige Forderung des VAMV, Kindergeld und Unterhaltsvor-schuss besser abzustimmen und im Ergebnis diese Ersatzleistung für nicht gezahlten Kindesunterhalt zu erhöhen“, begrüßt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), diese Initiative. „Die Kindergelderhöhung im Juli war für viele Alleinerziehende eine böse Überraschung: 10 Euro mehr Kindergeld bedeuteten gleichzeitig 10 Euro weniger Unterhalts-vorschuss. Verbesserung: Null Euro“, bemängelt Jaspers.

Kinder, die Unterhaltsvorschuss beziehen, haben bislang weniger Geld zur Verfügung, als Kinder, die Mindestunterhalt vom anderen Elternteil bekommen: Ihnen fehlt ein Betrag in Höhe des halben Kin-dergeldes – aktuell sind das 102 Euro. Der VAMV hatte im Sommer mit seiner viel beachteten Protestaktion „Höheres Kindergeld auch bei Unterhaltsvorschuss!“ auf diesen Missstand aufmerksam ge-macht. „Es ist höchste Zeit, dieses Nullsummenspiel zu beenden und die Anrechnung des Kindergeldes zumindest an das Unterhaltsrecht anzugleichen und künftig nur zur Hälfte vom Mindestunterhalt abzu-ziehen“, so Jaspers. „Wie appellieren an Länder und Bund, den Vor-schlag der JFMK aufzugreifen und den Unterhaltsvorschuss zu erhöhen!“

„Auch die Forderung Schreyers, Alleinerziehende stärker bei der Steuer zu entlasten, gehört ganz nach oben auf die politische Agen-da“, unterstreicht Jaspers. „Alleinerziehende sehen ihre Erziehungs-leistung missachtet und fühlen sich in der Steuerklasse II finanziell benachteiligt“, so Jaspers. Der Entlastungseffekt für Alleinerziehende beträgt maximal 860 Euro pro Jahr, beim Ehegattensplitting bis zu 16.000 Euro pro Jahr. „Wir brauchen endlich Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende!“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.12.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 22. – 24. April 2020

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Potsdam

Vom 22. bis 24. April 2020 lädt der Paritätische Gesamtverband herzlich zum Paritätischen Verbandstag 2020 in das Kongresshotel nach Potsdam ein. Wie in vergangenen Jahren werden wir den Verbandstag für die Tagung der Mitgliederversammlung und Sitzungen weiterer Gremien nutzen. Schwerpunkt des Verbandstages wird der Fachkongress unter dem Titel „Was uns bewegt. Paritätische Ideenwerkstatt für das Gemeinwohl“ am 23. und 24. April sein. Hierzu sind alle Paritäter*innen und auch externe Teilnehmende herzlich eingeladen.

Der Verbandstag 2020 findet in bewegten Zeiten statt. Mehr denn je sind wir gefordert, Gemeinnützigkeit gegen Profitorientierung zu verteidigen, Solidarität statt Egoismus zu leben und die gesellschaftliche Teilhabe aller gegen Versuche der Ausgrenzung zu ermöglichen. Welche Forderungen stellen wir in diesen Zeiten an die Politik? Mit dem Verbandstag starten wir die inhaltliche Vorbereitung für die Paritätische Kampagne zur nächsten Bundestagswahl. In zehn Ideenwerkstätten werden wir bestehende Forderungen schärfen und neue Paritätische Ideen für das Gemeinwohl entwickeln. Das Themenspektrum ist dabei vielfältig: Arbeitsmarkt, Behinderung, Bildung und Jugend, Gefährdetenhilfe, Gesundheit, Migration und Flucht, örtliche Infrastruktur, Pflege, Soziale Sicherheit und Wohnen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Thema ökologische Nachhaltigkeit. Mitgliedsorganisationen und Bündnispartner werden Praxisprojekte ihres ökologischen Engagements vorstellen und mit den Teilnehmenden ins Gespräch über Wege zu ökologisch nachhaltigem Handeln kommen. Zwei Impulsvorträge, zur Stärkung der Gemeinwohlorientierung im Sozialen einerseits sowie zur sozial-ökologischen Wende andererseits, runden das Programm ab.

Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierte. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Gemeinsame Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Volkshilfe Österreich, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., Zukunftsforum Familie e.V., AWO Landesverband Bayern.

Angesichts der Stagnation von Kinderarmut auf hohem Niveau in Deutschland und Österreich engagieren sich deutsche und österreichische Organisationen gemeinsam für die Einführung einer Kindergrundsicherung in ihren Ländern und auf europäischer Ebene für Fördermaßnahmen zum Wohl von Kindern.

Sowohl die Volkshilfe Österreich, als auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bund und in den Ländern, der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) arbeiten seit vielen Jahren an Konzepten für eine Kindergrundsicherung. Österreich bezieht sich als Grundlage dabei auf die UN-Kinderrechtskonvention, in Deutschland steht die Idee eines sozial gerechten Familienlastenausgleichs im Zentrum der Überlegungen. Im Rahmen des vertieften Austauschs zwischen den Organisationen wurde schnell klar, dass sinnvollerweise auch die europäische Ebene in den Blick genommen werden muss, um jedem Kind in Europa ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Organisationen begrüßen daher Diskussionen um eine europäische Kindergarantie („European Child Guarantee“), mit der seitens der EU der kostenlose Zugang armutsgefährdeter Kinder zu hochwertiger Gesundheitsversorgung, Kinderbetreuung, Bildung, Unterkunft und Ernährung gefördert werden soll. Sie verweisen auf ihr weitergehendes Konzept einer Kindergrundsicherung, die jedem Kind ein Aufwachsen in Wohlergehen ermöglichen soll.

Der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, erklärt dazu:
„Seit Jahren stagniert die Zahl armutsbetroffener Kinder auf hohem Niveau. Wir haben uns zu dieser Erklärung zusammengeschlossen und weitere entschlossene transnationale und europäische Aktivitäten vereinbart, weil wir uns einig sind, dass die Zeit gut gemeinter politischer Zwischenschritte nun vorbei sein muss. Wir können nicht länger zusehen, wie jedem fünften Kind in Deutschland legitime Ansprüche auf ein Aufwachsen im Wohlergehen, auf Anerkennung und auf Zukunftschancen vorenthalten werden. Wir brauchen endlich einen großen Wurf, der zu substantiellen Verbesserungen führt!“

Der Direktor der Volkshilfe Österreich, Erich Fenninger, ergänzt:
„Die UN Kinderrechte zeigen einmal mehr, dass die Bekämpfung von Kinderarmut eine Verpflichtung darstellt und nicht nur auf „good will“ beruhen sollte. Um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, braucht es neben kindgerechter Infrastruktur auch eine deutliche Erhöhung der monetären Mittel, um Kindern und Jugendlichen ein selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Aufwachsen in Würde zu ermöglichen.“

Ulrich Bauch, der Bundesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes, betont:
„Wir freuen uns, dass die EU das Thema Kinderarmut auf der Agenda hat und das Budget für diesen Bereich erhöht. Mit der geplanten europäischen Kindergarantie haben die Mitgliedsstaaten nun einen starken Anreiz, Kinderarmut zu bekämpfen.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie, erklärt:
„In Deutschland ist die Kindergrundsicherung in aller Munde: seit kurzem liegen gute Konzepte von der SPD, den Grünen und den Linken vor. Das macht uns stark im Kampf gegen Kinderarmut! Aber es muss auch Kindergrundsicherung drin sein, wenn sie draufsteht. Wichtige Kriterien sind für uns hier ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder, die sozial gerechte Ausgestaltung der Leistung und eine einheitliche und direkt Auszahlung, sodass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.“

Wolfgang Schindele, der Geschäftsführer des AWO Landesverbandes Bayern, fügt hinzu:
„Kinderarmut schlägt vor Ort auf, dies ist in den Einrichtungen der AWO deutlich erkennbar. Das fordert nicht zuletzt auch die kommunalen Haushalte heraus. Es ist an der Zeit das System „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen“.

Die gemeinsame Erklärung „Jedes Kind hat ein Recht auf ein gutes Leben! Warum wir eine Kindergrundsicherung brauchen“ finden Sie hier (PDF).

Zur Kampagne der Volkshilfe Österreich

Zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Volkshilfe Österreich, Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V., AWO Landesverband Bayern vom 06.12.2019

AKTUELLES

Neue Broschüre mit Strategien und Handlungsempfehlungen

Mit diffamierenden Kampfbegriffen machen Rechtspopulist*innen und Gleichstellungsgegner*innen nicht nur Stimmung gegen die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) sondern auch gegen viele weitere Gruppen und Organisationen. Gewerkschaften und andere zivilgesellschaftliche Organisationen werden ebenso zur Zielscheibe wie Akteur*innen der politischen Bildung. Was kann dieser Entwicklung entgegengesetzt werden, welche Strategien haben sich bewährt und was können Organisationen und Initiativen voneinander lernen?

Diesen und weiteren Fragen ging die 4. Regionalkonferenz des LSVD-Projekts „Miteinander stärken“ in Magdeburg nach. Eine Publikation stellt die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen dar. presse@lsvd.de.

Aus dem Inhalt

Von „besorgten Eltern“ und „Gender-Wahn“ – Angriffe auf (sexuelle und geschlechtliche) Vielfalt in der Bildung und mögliche Gegenstrategien.
Keynote von Dr. Carolin Küppers (Soziologin und wissenschaftliche Referentin für Gesellschaft, Teilhabe und Antidiskriminierung bei der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Berlin)

Zivilgesellschaft im Fadenkreuz von rechts – Was können wir rechten Angriffen und Diffamierungen entgegensetzen?
Fachforum mit Praxisbeispielen von Pascal Begrich (Miteinander e.V.), Anja Reuss (Zentralrat Deutscher Sinti und Roma), Fabian Pfister (DGB Sachsen-Anhalt)

Politische Bildung in Gefahr – Wie können Bildungsfachkräfte menschenfeindlichen Einstellungen entgegenwirken und Demokratiebildung verteidigen?
Fachforum 2 mit Daniela Zocholl (Heinrich-Böll-Stiftung Sachsen-Anhalt), Manuela Selzner (Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik)

Allein(erziehend) wird’s teuer! : Die Entwicklung der Wohnkostenbelastung für Familien : Ein Analysepapier im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung und mit redaktioneller Begleitung des ZFF / Dr. Verena Tobsch, Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin). – Berlin : Friedrich-Ebert-Stiftung, Forum Politik und Gesellschaft, 2019.

Die öffentliche Debatte zur sozialen Wohnungspolitik ist neu entfacht. Forderungen nach stärkerer Regulierung des Wohnungsmarktes und dem Ausbau des sozialen Wohnungsbaus sowie die Diskussion, welche wohnungspolitischen Instrumente wirken, sind aktuell auf der politischen und der gesellschaftlichen Agenda. Nicht ohne Grund, denn zu beobachten ist: Die Sozialstrukturen von Großstädten und Ballungszentren haben sich im Vergleich zu ländlichen Regionen in den letzten Jahren in Deutschland stark verändert und immer mehr Kinder wachsen in Städten auf. Gleichzeitig sind, insbesondere im städtischen Raum, Mietkosten und Immobilienpreise deutlich gestiegen. Empirische Studien zeigen zudem, dass die Armutsquoten in Großstädten höher sind als im Bundesdurchschnitt und ein Trend zu zunehmender Armut im städtischen Bereich zu beobachten ist. Es ist davon auszugehen, dass sich einkommensschwache Haushalte, darunter auch Familien mit Kindern, kaum noch angemessenen oder neuen Wohnraum leisten können. Mit weitreichenden Folgen: Sie werden dadurch aus ihren Nachbarschaften verdrängt oder unterliegen aufgrund steigender Mieten zunehmend einem Armutsrisiko. Doch ist diese höhere Wohnkostenbelastung auch empirisch nachweisbar?

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Mehr Wohnungen, die für Alleinerziehende geeignet sind und mehr Transparenz im „Angebotsdschungel“: Das sind zwei Wünsche, die Alleinerziehenden besonders wichtig sind. Das geht aus einer Studie hervor, die Berlins Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut heute veröffentlicht hat. Die Untersuchung „Was brauchen Alleinerziehende? Spezifische Bedarfe von Alleinerziehenden in prekären Lebenslagen in Berlin“ beruht auf leitfadengestützten Interviews mit 15 Betroffenen sowie Experten und Expertinnen von 13 Organisationen. Die Studie erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität. Sie vermittelt jedoch einen tieferen Einblick in die besonderen Problemlagen von Alleinerziehenden in Berlin und zeigt Optimierungsbedarf hinsichtlich der Angebotslandschaft und der Unterstützungsstrukturen.

Sigrid Klebba, Staatssekretärin für Jugend und Familie und Vorsitzende der Landeskommission: „Alleinerziehende Eltern haben es deutlich schwerer als Zweielternfamilien, Berufstätigkeit und die Sorge für den Nachwuchs unter einen Hut zu bekommen. Sie leisten oft doppelte Arbeit. Trotzdem sind sie stärker von Armut bedroht. Es ist daher ein wichtiges Anliegen des Senats und der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut, diese Zielgruppe zu unterstützen, um allen Kindern in dieser Stadt ein Aufwachsen im Wohlergehen zu ermöglichen. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, der Ganztagsschulen, dem kostenfreien Mittagessen und den Schülertickets entlastet der Senat Familien in Berlin. Die Studie zeigt auch, dass wir mit dem Ausbau des Angebots von Familienzentren auf dem richtigen Weg sind.“

In der Landeskommission sind unter dem Vorsitz der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sechs weitere Senatsverwaltungen, die Bezirke und zivilgesellschaftliche Organisationen vertreten. Die Kommission wurde 2017 vom Senat einberufen, um eine gesamtstädtische Strategie zur Reduzierung von Kinder- und Familienarmut zu entwickeln. Ein Grundprinzip der Landeskommission ist die Partizipation der Zielgruppe. Betroffene sind als Expertinnen und Experten der eigenen Situation anzuerkennen. Ihre Erfahrung ist die Basis für die Entwicklung einer zu den Bedarfen passenden Strategie. Aus diesem Grund hat die Geschäftsstelle der Landeskommission Ende des Jahres 2018 die nun vorliegende Studie beim Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP) in Auftrag gegeben.

Die Studie ist online verfügbar:
www.berlin.de/sen/jugend/jugend-und-familienpolitik/familienpolitik/kinder-und-familienarmut/studie_was_brauchen_alleinerziehende.pdf/

Die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa informiert über die Veröffentlichung der Dokumentation des Europäischen Fachdialogs „Kinderarmut und soziale Exklusion nachhaltig bekämpfen – Ansätze und Erfahrungen mit der staatlichen Förderung von Kindern in Europa“ am 27. Mai 2019 in Berlin.

Das Thema Kinderarmut erfährt in vielen europäischen Staaten sowie auf europäischer Ebene eine hohe Aufmerksamkeit. Denn trotz staatlicher finanzieller Unterstützung und Maßnahmen zur Förderung von Teilhabechancen sind Kinder häufiger von Armut betroffen als die Gesamtbevölkerung. Dabei kann sich Armut nachweislich negativ auf die Entwicklung von Kindern auswirken und zeigt sich oft in schlechteren Chancen weit über das Kinder- und Jugendalter hinaus.

Vor diesem Hintergrund haben die Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 27. Mai 2019 in Berlin den Europäischen Fachdialog „Kinderarmut und soziale Exklusion nachhaltig bekämpfen – Ansätze und Erfahrungen mit der staatlichen Förderung von Kindern in Europa“ veranstaltet.

Vorgestellt und von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Verbänden diskutiert, wurden unterschiedliche Ansätze und Erfahrungen mit Leistungen für Kinder und Familien, die vor Armut schützen und Teilhabechancen sichern sollen. Dabei wurden nicht nur Geldleistungen, sondern auch nicht-finanzielle Leistungen in Form von Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie Dienstleistungen, vor allem Kinderbetreuung, in den Blick genommen. Im Zentrum stand die Frage, in welchem Verhältnis diese Leistungen zueinanderstehen und, wie Zugänge zu diesen staatlichen Leistungen vereinfacht werden können, sodass sie alle Familien und ihre Kinder erreichen.

Die Dokumentation des Fachdialogs finden Sie hier auf unserer Webseite.

Weitere Arbeiten der Beobachtungsstelle zum Thema Kinderarmut und soziale Exklusion:

Molter, Sarah; Schliffka, Christina (2019): Mit guten Chancen aufwachsen – Wie erreichen staatliche Angebote alle Kinder und Familien? Newsletter Nr.1/2019

Molter, Sarah (2019): Finanzielle Absicherung von Kindern. Ein Blick in andere europäische Staaten

Die Dokumentation wird Anfang 2020 auch in Englisch auf der Webseite verfügbar sein.

Kindern und Jugendlichen muss ein möglichst selbstbestimmtes Leben und eine individuell angepasste Förderung garantiert sein – unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens und den Gegebenheiten am Wohnort. Bisher ist es in weiten Teilen Deutschlands noch nicht gelungen, Kindern aus armutsbetroffenen Familien gleiche Chancen zu ermöglichen: Es scheitert am fehlenden Angebot, an den Kosten oder den bürokratischen Hürden.

Dieses böll.brief zeigt, dass Pass-Systeme eine Verbesserung darstellen können. Sie ersetzen komplizierte Antragsverfahren, ermöglichen einen weitestgehend barriere- und stigmatisierungsfreien Zugang und wirken positiv auf die Angebotsvielfalt vor Ort. Dennoch nutzen von 357 untersuchten Landkreisen und Städten lediglich 51 ein Pass-System. Sie lassen sich einem von drei Typen zuordnen: 1. Pässe, die ausschließlich Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket (BuT) administrieren, 2. erweiterte Sozialpässe, die darüber hinaus Zugang zu Leistungen öffentlicher und privater Anbieter ermöglichen und 3. Ermäßigungspässe, die unabhängig vom BuT Vergünstigungen ermöglichen.

Das böll.brief liefert eine Übersicht, wie sich die aufgezählten Pässe hinsichtlich der adressierten Personen, den Anspruchsvoraussetzungen und dem Leistungskatalog unterscheiden. Ausgehend von guten Praxisbeispielen werden die Potenziale ebenso diskutiert wie umsetzungskritische Aspekte. Einer für alle: Abschließend wird ein bundesweit einsetzbarer Kinderteilhabepass vorgestellt.

Die Studie finden Sie hier.