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ZFF-Info 14/2020

Mit diesem Newsletter verabschieden wir uns in diesem Jahr in die Weihnachtsferien. Wir wünschen Ihnen eine geruhsame Vorweihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein gesundes und sorgenfreies Jahr 2021.

SCHWERPUNKT I: Corona-Krise

Daten.Fakten.Trends

Familienreport 2020 veröffentlicht

Wie leben Familien heute? Wie ging es Familien im Corona-Lockdown? Wie haben sich Einkommen, Erwerbstätigkeit und Partnerschaftlichkeit in Familien entwickelt und wie steht es um die Familienfreundlichkeit der Unternehmen? Sind Familien in der Krise? Antworten auf diese und andere Fragen bietet die 7. Ausgabe des Familienreports „Familie heute. Daten.Fakten.Trends“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zu den zentralen Befunden: „Die Familie ist für die meisten Menschen der wichtigste Lebensbereich. Sie kann Liebe geben, Halt und Sicherheit. In der Pandemie sehen wir gerade, Familien haben ganz besondere Herausforderungen zu meistern – das Berufs- und Familienleben muss unter den veränderten Bedingungen anders organisiert werden. Der Familienreport 2020 zeigt, dass viele Familien in Deutschland die Verantwortung, aber auch die wirtschaftlichen Risiken schon längst auf mehrere Schultern verteilen. Das stärkt die Familien und damit unsere Gesellschaft. Bei fast zwei Dritteln der Paarfamilien waren im Jahr 2018 beide Eltern erwerbstätig, immer mehr Mütter konnten mit ihrer Erwerbstätigkeit ihre eigene Existenzgrundlage sichern und immer mehr Väter beteiligten sich an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder. Diese Entwicklung unterstützen wir mit einer Familienpolitik, die auf Partnerschaftlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt.“

„Familie heute. Daten.Fakten.Trends – Familienreport 2020“ informiert in Analysen und übersichtlichen Grafiken über die aktuellen Entwicklungen von Familien in unserem Land. Der Familienreport ist ein Nachschlagewerk und Zahlen-Fundus. Er stellt auch Vorhaben, Maßnahmen und Programme der Familienpolitik der Bundesregierung dar. Daneben können ihm neueste Zahlen und Daten zu den Familienformen, Kinderwünschen, Geburten, Eheschließungen und Ehescheidungen sowie zur wirtschaftlichen Situation von Familien entnommen werden, die ein Licht auf die vielfältigen Aspekte von Familienleben in unserem Land werfen. Der Familienreport enthält eine umfassende Darstellung von Leistungen, Wirkungen und Trends rund um Familie und Familienpolitik.

Neu im Vergleich zu früheren Ausgaben sind die umfangreichen Vergleiche mit anderen Ländern. Kinder in Deutschland wachsen beispielsweise häufiger bei verheirateten Eltern auf als im europäischen Durchschnitt, 74 Prozent gegenüber 68 Prozent. Bei Hochzeiten liegt Deutschland im europäischen Vergleich über dem EU-Durchschnitt. Dabei sind Deutsche bei der Eheschließung etwas älter als in anderen europäischen Ländern. Die Zahl der Scheidungen nimmt dagegen weiter ab. Hier liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld.

Repräsentative Eltern-Corona-Befragung

Aufschluss darüber, wie es Familien im Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 erging, gibt die repräsentative Eltern-Corona-Befragung, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums im April und Mai 2020 unter Eltern durchgeführt hat. Sie zeigt: Die Corona-Pandemie mit ihren Risiken, Ängsten und Beschränkungen hat insbesondere auch Familien vor große Herausforderungen gestellt und das Familienleben beeinflusst und verändert. Die Phase der Einschränkungen des öffentlichen Lebens hat Familien unterschiedlich betroffen. Während ein Teil diese Zeit eher positiv erlebt hat, standen insbesondere Familien mit jüngeren Kindern vor zahlreichen Herausforderungen. Für mehr als jede zweite Familie war vor allem die Neuorganisation der Kinderbetreuung schwierig. Die Krise hat aber laut der Erhebung nicht zu der befürchteten Re-Traditionalisierung der Elternrollen geführt. Wir sehen: Insbesondere Väter haben sich verstärkt an den zusätzlichen Aufgaben bei der Kinderbetreuung beteiligt. Damit haben Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Aspekte der adäquaten Förderung von Kindern in vielen Familien einen neuen Stellenwert erhalten. In der Krise haben sich Unternehmen ganz überwiegend als unterstützende Verantwortungspartner der Eltern bewiesen. Dabei wurden familienbewusste Personalmaßnahmen neu eingeführt oder das Angebot ausgeweitet. Verbreitet waren Sorgen um die Förderung der Kinder sowie möglicher langfristiger Nachteile. Es zeigte sich die Notwendigkeit, den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur weiter voranzutreiben und verlässlich zu gestalten. Finanzielle Unterstützungsleistungen wurden in der Krise von der Politik schnell speziell auch für Familien umgesetzt.

Die Eltern-Corona-Befragung können Sie hier herunterladen: www.bmfsfj.de/familien-in-der-corona-zeit

Die aktuelle Ausgabe von „Familie heute. Daten.Fakten.Trends – Familienreport 2020“ finden Sie unter: www.bmfsfj.de/familienreport2020

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.12.2020

Giffey: Corona prägt die Lebensläufe der jungen Generation

Internationale Jugendbegegnungen und grenzüberschreitende Freiwilligenaktivitäten sind eine tragende Säule der europäischen Integration. Wegen der Corona-Pandemie ist der Jugendaustausch allerdings quasi über Nacht zum Erliegen gekommen – ein tiefer Einschnitt für viele junge Menschen in Europa, aber auch für die internationale Jugendarbeit insgesamt. Das Thema war deshalb heute ein Schwerpunkt einer Videokonferenz der EU-Jugendministerinnen und -minister im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Das virtuelle Treffen wurde von Bundesjugendministerin Franziska Giffey geleitet.

Bundesministerin Giffey betonte: „Junge Menschen haben es besonders schwer in diesen Zeiten. Vieles von dem, was Jungsein und Erwachsenwerden ausmacht, ist im Moment verboten oder nur eingeschränkt möglich: ob Lernen, Treffen mit Gleichaltrigen oder eben auch das Reisen. Junge Menschen wollen die Welt erkunden, Sprachen lernen, Erfahrungen und Eindrücke im Ausland sammeln. Das ist derzeit nur sehr eingeschränkt möglich. Corona prägt auch in dieser Hinsicht die Lebensläufe der jungen Generation. Deshalb müssen wir jetzt in Europa gemeinsam dafür sorgen, dass sich junge Menschen auch in Zukunft begegnen können. Dafür müssen Kontakte zu internationalen Partnern aufrechterhalten und digitale Austauschangebote ausgeweitet werden. Zentrales Ziel ist aber für mich, dass der internationale Jugendaustausch mit persönlichen Begegnungen, sobald es die Lage erlaubt, sofort wieder anlaufen kann.“

In Deutschland unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit in der schwierigen wirtschaftlichen Situation kurzfristig mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm. Ein Viertel des Budgets ist speziell für gemeinnützige Träger des langfristigen, internationalen Jugend- und Schüleraustauschs vorgesehen.

Ein weiteres Thema der Videokonferenz war die Diskussion über die bisher erreichten Ziele der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der Jugendpolitik. Neben der Verabschiedung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda, mit der die Angebote in der Jugendarbeit in Europa gestärkt und damit alle jungen Menschen in der Entwicklung ihrer Persönlichkeit unterstützt werden sollen, ging es dabei als Schwerpunkt auch um das Thema „Jugend und Demokratie“.

Anfang Oktober hatte das BMFSFJ gemeinsam mit dem Deutschen Bundesjugendring hierzu einen digitalen Europäischen Jugenddemokratiekongress durchgeführt. Zentrale Ergebnisse der Veranstaltung sind nun in die Schlussfolgerungen zur Förderung des demokratischen Bewusstseins und des demokratischen Engagements junger Menschen in Europa eingeflossen, die auf Initiative Deutschlands im Rat der Europäischen Union verabschiedet wurden.

Franziska Giffey: „Wir haben uns vorgenommen, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft den Perspektiven und Ideen junger Menschen auf europäischer Ebene mehr Gehör zu verschaffen. Das ist uns gelungen. In seinen Schlussfolgerungen spricht sich der Rat für eine Stärkung wirksamer Jugendbeteiligung auf allen Ebenen aus – und die Tatsache, dass er dies tut, ist zugleich selbst ein Beispiel für gelungene Jugendbeteiligung.“

Weitere Informationen des BMFSFJ zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft finden Sie unter: www.bmfsfj.de/eu2020, Informationen zum Jugenddemokratiekongress sind unter dem folgenden Link abrufbar: www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/europaeischer-jugenddemokratiekongress-endet/160824

Die Videokonferenz der EU-Jugendministerinnen und -minister ersetzt den ursprünglich geplanten EU-Jugendministerrat. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten sich die Teilnehmenden nicht persönlich in Brüssel treffen, so dass eine Videokonferenz stattfinden musste.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.11.2020

Das Jahressteuergesetz bringt Entlastungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, Unternehmen und Vereine. Es wird insbesondere eine Homeoffice-Pauschale eingeführt. Ehrenamtlich Tätige werden durch eine Erhöhung der Übungsleiter-Pauschale und der Ehrenamtspauschale entlastet. Durch die rückwirkende Einziehung bereits verjährter Steueransprüche sorgen wir dafür, dass Steuerhinterzieher auch dann nicht davonkommen, wenn ihre Taten lange zurückliegen.

„Der Finanzausschuss hat heute mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen dem Jahressteuergesetz 2020 zugestimmt. Das Gesetz bringt Entlastungen für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ehrenamtlich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen. Der Bundestag wird das Gesetz in der kommenden Woche abschließend beraten.

In der Corona-Pandemie arbeiten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice. Oft fehlen dabei die Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmern. Um auch diesen Erwerbstätigen einen Abzug ihrer beruflich veranlassten Mehrkosten zu ermöglichen, führen wir eine Homeoffice-Pauschale in Höhe von bis zu 600 Euro ein.

Ein weiterer Schwerpunkt des Jahressteuergesetzes sind die Neuerungen für ehrenamtlich Tätige und ihre Vereine: Die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale werden auf 3.000 Euro beziehungsweise 840 Euro erhöht, die Arbeit der gemeinnützigen Vereine wird vereinfacht und das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen wird u.a. um Klimaschutz und Freifunk erweitert.

Die bisher bis Ende 2021 vorgesehene Befristung der Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende auf 4.008 Euro wird aufgehoben. Der höhere Entlastungsbetrags wird also dauerhaft gewährt.

Die steuerliche Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe wird ausgebaut und zielgenauer ausgestaltet.

Die Freigrenze für einen steuerfreien Bezug von Sachleistungen wird ab dem 1. Januar 2022 auf 50 Euro erhöht.

Mit dem Jahressteuergesetz gehen wir konsequent gegen Steuerhinterzieher vor.  Die Verfolgungsverjährung bei besonders schwerer Steuerhinterziehung wird auf 15 Jahre verlängert.  Vor allem aber schaffen wir die strafrechtliche Möglichkeit zu einer rückwirkenden Einziehung bereits verjährter Steueransprüche, etwa aus den kriminellen Cum-Ex-Geschäften. Damit stellen wir sicher, dass kein Steuerhinterzieher seine Beute behalten kann.

Leider enthält das Jahressteuergesetz keine Regelung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen. Die SPD-Fraktion hat sich mit Nachdruck für eine Klarstellung eingesetzt, dass die politische Tätigkeit einer Organisation zur Verfolgung ihres gemeinnützigen Zweckes, ihre Steuerbefreiung nicht gefährden kann. Diese für den gemeinnützigen Sektor und die Zivilgesellschaft bedeutsame Regelung wurde von der Union abgelehnt. Die SPD wird sich weiterhin für eine gesetzliche Klarstellung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen einsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 09.12.2020

Zur Umfrage der Bertelsmann Stiftung, wonach Frauen in Coronakrise weiter den Großteil der Arbeit im Haushalt schultern, erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Sprecherin für Zeitpolitik:

Was schon vor der Corona-Pandemie ein großes Problem in Deutschland war, spitzt sich unter den aktuellen Bedingungen vielfach noch zu: Frauen tragen eine zu große Last bei der Aufteilung der familiären Sorgearbeit.

Schon vor der Krise haben Frauen jeden Tag durchschnittlich 90 Minuten mehr Zeit für Haushalt und Kinder aufgebracht. Unter Corona-Bedingungen bringt es die Mehrheit der Frauen jetzt an den Rand der Erschöpfung. Das dürfen wir nicht einfach hinnehmen.

Es braucht eine Care-Revolution. Sorge- und Hausarbeit zwischen den Geschlechtern fair aufzuteilen, ist eine Frage der Gerechtigkeit. Die Forschung zeigt, dass die Partnerschaftlichkeit gestärkt wird, wenn Väter mehr als die zwei Partnermonate Elterngeld in Anspruch nehmen. Die Chance hat Giffey bei der Elterngeldreform leider verpasst. Mit der grünen KinderZeit Plus wollen wir dafür sorgen, dass beide Eltern mehr Zeit für die Familie haben und durch mehr Partnermonate die Familienarbeit gerechter aufteilen.

Familien brauchen neben mehr Zeit auch mehr Flexibilität. Die Einführung einer flexiblen Vollzeit, die es Eltern erlaubt, zwischen 30-40 Stunden pro Woche zu arbeiten, würde Frauen und Familien entlasten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.12.2020

Nach einem relativ sorgenfreien Sommer hat unter den Beschäftigten in Deutschland die Angst vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus wieder zugenommen. Im November 2020 machte sich jeder dritte Beschäftigte (33 Prozent) Sorgen, sich bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit mit dem Coronavirus zu infizieren – verglichen mit jedem vierten Beschäftigten (25 Prozent) in den Monaten Juni und Juli, als die Infektionszahlen deutlich niedriger waren. Damit hat sich die Sorge um Ansteckung auf erhöhtem Niveau stabilisiert: Trotz Lockdowns ist der Wert fast genauso hoch wie im Oktober (34 Prozent; siehe auch die Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das ist das Ergebnis einer Befragung des Portals Lohnspiegel.de, an der sich seit April 2020 rund 26.500 Beschäftigte beteiligt haben. Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut.

Besonders verbreitet ist die Sorge vor einer Ansteckung unter Beschäftigten, die in ihrem Beruf regelmäßig engen Kontakt zu anderen Menschen haben und deshalb besonders exponiert sind. So gaben seit Beginn der Befragung insgesamt 55 Prozent der Beschäftigten im Bereich Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege an, sich Sorgen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu machen. Es folgen Beschäftigte in der Altenpflege (48 Prozent), der Gesundheits- und Krankenpflege (46 Prozent), Human- und Zahnmediziner (47 Prozent) sowie die Verkaufsberufe (41 Prozent). Die Fertigungsberufe bieten ein uneinheitliches Bild: Während sich in der Lebensmittelherstellung – zu der auch die Fleischwirtschaft zählt – jeder dritte Befragte Sorgen macht (34 Prozent), sind dies in den Maschinen- und Fahrzeugtechnikberufen sowie den Metallbauberufen deutlich weniger (jeweils 24 Prozent).

Deutlich seltener Sorgen um ihre Gesundheit machen sich auch Beschäftigte in den klassischen Bürotätigkeiten, etwa in Büro und Sekretariat oder dem Rechnungswesen (ebenfalls jeweils 24 Prozent). Eine entscheidende Erklärung hierfür ist die Nutzung des Homeoffice, die seit Ausbruch der Pandemie stark gestiegen ist. Persönlicher Kontakt zu Kunden und Kollegen sowie das Risiko auf dem Weg zur Arbeit entfallen hier komplett. Unter den Befragten, die teilweise oder vollständig im Homeoffice arbeiten, macht sich deshalb nur eine kleine Minderheit (17 Prozent) berufsbedingt Sorgen um die eigene Gesundheit. Entsprechend hoch ist in dieser Gruppe auch die Zufriedenheit mit dem Arbeitgeber: 82 Prozent bescheinigen ihrem Arbeitgeber uneingeschränkt, bereits ausreichende Schutzmaßnahmen umgesetzt zu haben.

Beschäftigte stellen Arbeitgebern gutes Zeugnis aus – mit Einschränkungen

Die Verbreitung des Homeoffice oder die Ausstattung mit Schutzausrüstung in besonders gefährdeten Berufen tragen dazu bei, dass insgesamt mehr als die Hälfte aller auf Lohnspiegel.de Befragten (54 Prozent) die Maßnahmen ihres Arbeitgebers für ausreichend halten; ein weiteres Drittel (33 Prozent) sieht dies mit Einschränkungen so. Trotz der langen Vorlaufzeit beklagt aber auch aktuell (November 2020) noch jeder achte Beschäftigte (13 Prozent) unzureichende Maßnahmen des Arbeitgebers. Auffällige Häufungen gibt es bei den Bau- und Ausbauberufen, da auf Baustellen nach Angaben der Befragten nach wie vor häufig eng an eng und ohne Mund-Nasen-Schutz gearbeitet wird. Besonders unzufrieden sind auch Erzieherinnen und Erzieher, die beispielsweise davon berichten, dass in ihrer Einrichtung behördliche Vorgaben aus Personalmangel oder Raumnot nicht eingehalten werden.

Verantwortung der Arbeitgeber in der Krise gefragt

„Wenn Arbeitgeber die berechtigten Sorgen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach ignorieren, kann dies das Vertrauensverhältnis im Betrieb dauerhaft zerstören“, sagt Dr. Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI. „Gefragt sind klare und offene Kommunikation sowie eine enge Einbindung der Beschäftigten in die Entwicklung und Umsetzung von effektiven Hygienekonzepten.“ Erster Ansprechpartner hierfür sollte der Betriebsrat sein, der im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gesetzlich verbriefte Mitbestimmungsreche hat. Allerdings hatten nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Jahr 2019 nur noch 40 Prozent der Beschäftigten in privatwirtschaftlichen Betrieben mit 5 oder mehr Mitarbeitern einen Betriebsrat.

Die Endverantwortung für die Einhaltung des Gesundheitsschutzes im Betrieb liegt in Deutschland nach dem Arbeitsschutzgesetz beim Arbeitgeber und kann von diesem auch nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden. Die besondere Verantwortung der Arbeitgeber für den Infektionsschutz ihrer Mitarbeiter wurde zuletzt von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder betont. In den Beschlüssen vom 25. November 2020 mahnen diese die Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln an und appellieren an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, unbürokratisch Homeoffice für ihre Beschäftigten zu ermöglichen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Einhaltung der verbindlichen Corona-Arbeitsschutzregeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die Einhaltung dieser Regeln müsse auch verstärkt kontrolliert werden.

Hinweise zur Methode

Die Daten des Portals Lohnspiegel.de beruhen auf einer kontinuierlichen Online-Umfrage unter Erwerbstätigen in Deutschland. Für die Analyse wurden 26.476 Datensätze ausgewertet, die vom 1. April bis zum 26. November 2020 erhoben wurden. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Arbeitsbedingungen in Deutschland. Lohnspiegel.de ist ein Angebot der Hans-Böckler-Stiftung und ermöglicht es Beschäftigten, mit Hilfe des Lohn- und Gehaltschecks ihr eigenes Gehalt mit dem von anderen Arbeitnehmern im selben Beruf zu vergleichen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.12.2020

Fachtagung zieht Bilanz bezüglich Kindeswohl in Corona-Zeiten                             

Die Corona-Krise trifft Kinder und Jugendliche hart – und zwar in mehrfacher Hinsicht: Sie werden nicht gehört, es gibt keine stabilen Beteiligungsstrukturen und wer in Armut aufwächst, hat oft keinen verlässlichen Zugang zur digital angebotenen Bildung. Damit sich das ändert, müssen Kinder- und Jugendrechte endlich konsequent umgesetzt werden.

Das wurde bei der heutigen digitalen Fachtagung „… und weg sind sie.“ – Kinder- und Jugendrechte in Zeiten von Corona, zu der die Diakonie Hessen, die Hochschule Magdeburg-Stendal und die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie eingeladen hatten, deutlich.  

Claudia Kittel, Leiterin der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, wies darauf hin, dass die Umsetzung der Kinderrechte mit Beginn der Corona-Pandemie erhebliche Rückschritte erlitten habe. Weder Bund, Länder noch Gemeinden hätten die Ansichten von Kindern und Jugendlichen beachtet. „Gleichzeitig wurden schon bestehende Defizite hinsichtlich des Gewaltschutzes von Kindern, der Bekämpfung von Kinderarmut sowie des Zugangs zu Bildung für alle Kinder verstärkt sichtbar“, sagte Kittel. 

Das hat auch die Studie „Krisengerechte Kinder statt kindgerechtem Krisenmanagement? Auswirkungen der Corona-Krise auf die Lebensbedingungen junger Menschen“ von Prof. Dr. Michael Klundt gezeigt. Der Kindheitswissenschaftler an der Hochschule Magdeburg-Stendal kommt darin zu dem Ergebnis, dass in der Corona-Krise in Deutschland elementare Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen verletzt worden sind. 

Gemeinsam mit der Kinderarmuts-Expertin Gerda Holz, der Hessischen Beauftragten für Kinder- und Jugendrechte, Miriam Zeleke, und Nora Lohmiller von der Landesschülervertretung Hessen ging Kittel bei der Tagung der Frage nach, welche Konsequenzen aus den zurückliegenden Monaten zu ziehen sind und was seitens der Politik getan werden muss, damit sich die Lage für Kinder und Jugendliche in Deutschland bessert.  

Miriam Zeleke betonte, dass es gerade jetzt wichtig sei, auf Kinder und Jugendliche als eigenständige Akteure und Inhaber von Rechten hinzuweisen. 

Schülervertreterin Nora Lohmiller forderte u.a. mehr Unterstützung vom Land Hessen für in Armut aufwachsende Schüler*innen, denn: „Im Lockdown haben Schüler*innen, die wenig Unterstützung der Eltern und oft keine digitalen Medien zur Verfügung haben, keine Chance, mit dem Lernstoff hinterherzukommen. Diese Schüler*innen werden abgehängt“, so Lohmiller. Durch Corona werde die Kluft der sozialen Ungleichheit verstärkt, „aber vor allem wird nun sichtbar, was seit vielen Jahren schulpolitisch ignoriert wurde.“  

Mehr Unterstützung seitens der Politik forderte auch Armutsforscherin Gerda Holz. Kinder und Jugendliche stellten eine private und öffentliche Verantwortung dar. „Die Krise verfestigt und verschärft für Kinder und Jugendliche die Risiken im Hier und Jetzt und vermindert so ihre Chancen im Morgen“, sagte Holz. Während es in der Corona-Krise für viele Personengruppen Unterstützungs-angebote, wie z.B. Kurzarbeitergeld oder staatliche Zuschüsse gebe, erhielten Sozialhilfeempfänger keine bedarfsgerechte Unterstützung. So seien die Leistungen für Bildung und Teilhabe, mit denen Eltern Musikunterricht oder das Mittagessen in Schulen bezahlen konnten, aufgrund der Schließung weggefallen. Diese Mittel sollten laut Holz jetzt anders für bedürftige Kinder und Jugendliche eingesetzt werden. 

Nach Ansicht der Referentinnen und der Fachtagungs-Veranstalter müssen die Akteur*innen in der Politik endlich handeln, damit Kinder- und Jugendrechte in Zeiten von Corona nicht länger missachtet werden. „Dafür muss auf mehreren Ebenen gehandelt werden: Zum einen müssen Kinder und Jugendliche regelmäßig angehört werden zu ihren Meinungen und Bedürfnissen, zum Beispiel über fest installierte Kinder- und Jugendparlamente. Zum anderen müssen Kinder und Jugendliche aber auch im akuten Fall die Möglichkeit erhalten, eine Verletzung ihrer Rechte zu melden, zum Beispiel über Ombudsstellen oder andere Beschwerdestellen“, so Dr. Katharina Gerarts, Vorstandsmitglied der Karl Kübel Stiftung.

Quelle: Pressemitteilung Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie vom 03.12.2020

Digitales Lernen ist in der Corona-Krise gefragter denn je – vor allem an weiterführenden Schulen. Im ersten Quartal 2020 kommunizierten 59 % der 10- bis 15-Jährigen mit Lehrkräften oder anderen Lernenden über entsprechende Lernplattformen oder -portale. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dieser Wert mehr als sieben Mal so hoch wie im Vorjahr (1. Quartal 2019: 8 %). Von den Schülerinnen, Schülern und Studierenden ab 16 Jahren nutzten 72 % diesen Weg der Kommunikation zu Lernzwecken. Damit hat sich in dieser Altersgruppe der Anteil im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal verdoppelt (1. Quartal 2019: 35 %).

Nutzung digitaler Lernangebote hat stark zugenommen

Auch die Nutzung digitaler Lernmaterialien erfuhr einen Aufschwung. 64 % der Schülerinnen und Schüler im Alter von 10 bis 15 Jahren verwendeten im ersten Quartal 2020 solche Materialien wie audiovisuelle Medien, Online-Lernsoftware und elektronische Lehrbücher. Das waren doppelt so viele wie im entsprechenden Vorjahresquartal (32 %). Auch bei den älteren Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren sowie Studierenden ist der Anteil gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen: Während im ersten Quartal 2019 rund 54 % digitale Lernmaterialien genutzt hatten, lag der Anteil im ersten Quartal 2020 bei 70 %. 

Die Corona-Krise führt auch zu einer größeren Nachfrage nach Online-Kursen. Im 1. Quartal 2020 absolvierten 13 % der Schülerinnen und Schüler im Alter von 10 bis15 Jahren und 22 % der Lernenden ab 16 Jahren Online-Kurse. Im Vorjahr lag der Anteil bei den Jüngeren bei 3 % und bei den Älteren bei 11 %. 

Digitale Ausstattung in Familien hängt stark vom Einkommen ab

Digitales Lernen ist nur mit der entsprechenden Ausstattung möglich – und diese hängt bei Familien stark vom Haushaltseinkommen ab. Anfang 2020 besaß fast die Hälfte (45 %) der Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltsnettoeinkommen unter 2 000 Euro kein Tablet. Bei einem Haushaltseinkommen von monatlich 5 000 bis unter 18 000 Euro waren nur 14 % der Haushalte ohne Tablet. Etwas geringer sind die Unterschiede bei Laptops und Notebooks: Hier hatten unter den Familien mit besonders geringem Einkommen 18 % kein solches Gerät, unter jenen mit besonders hohem Einkommen lag der Anteil bei 6 %. 

Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich das Leben zunehmend sowohl ins Internet als auch in den eigenen Haushalt verlagert. Homeschooling, Homeoffice und Freizeitaktivitäten laufen parallel, da spielt die Anzahl der vorhandenen Geräte eine wichtige Rolle. Rein rechnerisch verfügten Familien Anfang 2020 im Schnitt über insgesamt 3,2 Computer – egal ob stationär oder mobil als Laptop oder Tablet. Aber auch hier zeigt sich: Je höher das Haushaltseinkommen, desto mehr Geräte waren im Schnitt vorhanden. Familien mit hohem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen (5 000 bis unter 18 000 Euro) standen Anfang 2020 rein rechnerisch im Durchschnitt 4,1 PCs zur Verfügung. In der untersten Einkommensgruppe (unter 2 000 Euro) waren es durchschnittlich 2,2 Geräte.

Digitaler Wandel betrifft Millionen Schülerinnen und Schüler

Der digitale Wandel verändert den Alltag von Millionen Lernenden und Lehrenden in Deutschland gleichermaßen. Im Schuljahr 2019/20 wurden 10,9 Millionen Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen unterrichtet. Davon waren 7,6 Millionen an weiterführenden Schulen, die coronabedingt stärker auf Digitalunterricht setzen als Grundschulen.

Während der Corona-Pandemie sind die digitalen Möglichkeiten der Lehre zudem besonders wichtig für Lehrkräfte, die zu sogenannten Risikogruppen gehören. Von den insgesamt 694 000 Lehrkräften, die im Schuljahr 2019/20 bundesweit an allgemeinbildenden Schulen tätig waren, war mehr als ein Drittel (37 %) 50 Jahre und älter. Gut jede zehnte Lehrkraft (12 %) war mindestens 60 Jahre alt. 

Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse zur Nutzung von digitalen Lernmaterialien, Online-Kursen und digitalen Kommunikationswegen stammen aus der Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie in privaten Haushalten (IKT). Diese wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union als methodisch harmonisierte, jährliche Befragung durchgeführt. Befragt werden Personen ab 10 Jahren. Die Befragung wird vom 01.04. bis zum 31.05. des Erhebungsjahres durchgeführt. Die entsprechende Frage nach den digitalen Lerntätigkeiten bezieht sich auf die letzten drei Monate vor dem Befragungszeitraum. 

Datengrundlage für die Ausstattung von Familien sind die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR). Zu Familien zählen Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren. Dazu wurden die Haushaltstypen Alleinerziehende und Paarhaushalte mit Kind(ern) unter 18 Jahren zusammengefasst. Ergebnisse für Haushalte, deren regelmäßiges monatliches Nettoeinkommen 18 000 Euro und mehr beträgt, bleiben in den LWR unberücksichtigt, da diese nicht beziehungsweise in viel zu geringer Zahl an der Erhebung teilnehmen. In die LWR werden nach den gesetzlichen Vorgaben Haushalte von Selbstständigen (Gewerbetreibende und selbstständige Landwirte und Landwirtinnen sowie freiberuflich Tätige) nicht einbezogen.

Weitere Informationen und aktuelle Ergebnisse:
– Themenseite IT-Nutzung
– Themenseite Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern
– Datenbank GENESIS-Online mit Ergebnissen zur IT-Nutzung sowie zur Ausstattung privater Haushalte mit Gebrauchsgütern
– Themenseite Schulen
„Bildung in einer digitalisierten Welt“ – Analyse im aktuellen Bildungsbericht

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 08.12.2020

Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Pflegeeinrichtungen appelliert die AWO an die Solidarität der Gesellschaft mit den pflegebedürftigen Menschen und den Mitarbeitenden in der Pflege. Die Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen und bringt für jede*n Einzelne*n in unserer Gesellschaft Einschnitte mit sich. Es ist eine Fehlannahme jetzt zu glauben, das Leben in Pflegeheimen könne von solchen Einschränkungen unberührt bleiben. Im Gegenteil: hier besteht die höchste Gefährdungslage bei Erkrankungen.

Zu Beginn der Pandemie wurden von den Ländern Betretungsverbote erlassen. Das sollte jetzt so weit wie möglich vermieden werden. Dennoch müssen Bewohner*innen, Angehörige und auch Mitarbeitende mit Einschränkungen rechnen. Besucher*innen müssen kanalisiert werden, Menschenansammlungen größerer Art müssen vermieden und Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden. Auch die Testung von Besucher*innen mittels Schnelltests erfordern Zeit und Verständnis der Besucher*innen.

Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, hierzu: „Das Pflegepersonal arbeitet seit Beginn der Pandemie sehr hart, in Teilen über der Belastungsgrenze. Auch für die kommende Weihnachtszeit werden Pflegeheime nicht ohne Regelungen für Besucher*innen auskommen können. Wir bitten um Verständnis, dass nicht alle Besucher*innen zu jeder beliebigen Zeit in die Heime kommen können. Bitte unterstützen Sie die Pflegekräfte bei der Planung und Organisation von Besuchen über die Feiertage und helfen Sie mit, dass Bewohner*innen in dieser Zeit alle ihre Besucher*innen empfangen können. Helfen Sie aber auch, indem Sie sich an Besuchs- und Hygieneregeln halten und lassen Sie sich gegebenenfalls vorher testen.“

In Medienberichten tauchen immer wieder Unterstellungen auf, dass das Aussetzen von Qualitätsprüfungen in den Einrichtungen zum Nachlassen von Qualität in der Pflege und Betreuung der Bewohner*innen führen würde. Hierzu erklärt Brigitte Döcker: „Derartige Behauptungen stellen alle Mitarbeitenden unter einen Generalverdacht. Das muss unbedingt aufhören! Solche gleichmacherischen Berichte demotivieren Pflegekräfte und ihren Einsatz zutiefst. Stattdessen brauchen sie unsere Unterstützung und Solidarität.“

Hintergrund: Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung veröffentlicht diesen Freitag eine Handreichung für Besuchskonzepte in Pflegeeinrichtungen. Die Arbeiterwohlfahrt wirkte mit ihrer Expertise daran mit. Durch die Abstimmung der Handreichung mit dem Robert Koch Institut erhalten Pflegeeinrichtungen nun mehr Sicherheit in ihrem Vorgehen beim Besuchsmanagement. Durch die Einbeziehung bei der Erarbeitung der Organisationen der Pflegebedürftigen und Angehörigen erhoffen wir uns eine größere Akzeptanz der Besuchsregelungen bei den Betroffenen. Bei individuellen Regelungen vor Ort werden diese weiterhin einbezogen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.12.2020

Mit der digitalen 10. Sozialkonferenz des AWO Bundesverbandes „Irrelevant trotz Systemrelevanz? Frauen- und Gleichstellungspolitik in der Krise“ fragt der Verband morgen gemeinsam mit über 150 Delegierten aus allen AWO-Gliederungen nach den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Frauen und Gleichstellung.

Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt hierzu: „Die globale Gesundheitskrise führte dazu, dass frauenpolitische Themen zunächst zu wenig diskutiert wurden. Schnell wurde aber klar, dass ohne Frauen unsere Gesellschaft zusammenbrechen würde, denn: den Löwenanteil der beruflichen und privaten Sorgearbeit leisten Frauen.“

Zusätzlich zu den Belastungen durch den immensen Einsatz in Krankenhäusern, Pflege– und Betreuungseinrichtungen sowie zuhause haben Frauen nach wie vor strukturell schlechtere Ausgangsbedingungen, um die Folgen der Krise abzufedern. Weiter Wolfgang Stadler: „Unterrepräsentanz, Lohndiskriminierung, eine hohe Gewaltbetroffenheit in Partnerschaften und der Gender Care Gap führen zu einer geringeren Resilienz in Krisenzeiten“.

Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB), eröffnet die 10. Sozialkonferenz der AWO mit einem Grundsatzreferat, in dem sie eine Bilanz der bisherigen Erfahrungen mit der Krise und ihrer Auswirkungen für die Gleichstellung ziehen wird.

Jutta Allmendinger hierzu: „Dem Rückfall in tradierte Geschlechterrollen dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Wir wissen, was zu tun ist, um mehr Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen. Wir müssen nur den politischen Mut haben, dieses Wissen auch zu nutzen.“

In sechs Workshops zu Frauengewaltschutz, Vereinbarkeit, Lohngerechtigkeit, innverbandliche Gleichstellung, reproduktive Rechte und Aufwertung der systemrelevanten Berufe werden die Delegierten AWO-Positionen mit den Erfahrungen aus der Krise abgleichen. In der abschließenden Podiumsdiskussion werden die Ergebnisse mit führenden Repräsentant*innen des Verbandes diskutiert.

Wolfgang Stadler ergänzt: „Krisen verstärken gesellschaftliche Ungleichheiten und erhöhen Risiken für benachteiligte Gruppen. Mit der 10. Sozialkonferenz wollen wir diese Themen in die Mitte des Verbandes und die Politik holen und dazu beitragen, dass Geschlechtergerechtigkeit auch während und nach Corona Leitgedanke verbandlichen und politischen Handelns bleibt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.12.2020

Die Corona-Pandemie wird eine psychosoziale Krise nach sich ziehen. Das ist eines der Ergebnisse der digitalen Fachkonferenz zur psychischen Situation von Kindern in Krisengebieten, zu der die SOS-Kinderdörfer Experten aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft eingeladen hatten.

In Krisenregionen sei mit schwerwiegenden langfristigen psychosozialen Problemen zu rechnen, sagt Jan Ilhan Kizilhan, Traumatologe und Leiter des Instituts für transkulturelle Gesundheitsforschung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg. Bereits jetzt habe sich die Situation vielerorts verschlechtert, wie unter anderem eine Untersuchung in den Flüchtlingscamps in der nordirakischen Provinz Dohuk zeige. Dort hätten Quarantänemaßnahmen und Isolation dazu geführt, dass Kinder verstärkt psychologische Symptome entwickeln. Seit Beginn der Pandemie gebe es bei psychologischen Erkrankungen einen deutlichen Anstieg um 20 Prozent. Insgesamt würden mehr als die Hälfte der Menschen unter posttraumatischen Belastungsstörungen wie Flashbacks, Angststörungen oder Depressionen leiden.

Auch in Syrien beeinträchtige die Corona-Pandemie die ohnehin kritische psychische Situation der Kinder massiv, sagt Lur Katt, Sprecherin der SOS-Kinderdörfer in Syrien. Sie sagt: „Zu Krieg und Vertreibung kommen zusätzliche Not und Ungewissheit durch das Virus und die wirtschaftlichen Maßnahmen. Für die Kinder ist das eine enorme Belastung. Viele Kinder sind verstummt, leiden unter Albträumen, haben Selbstmordgedanken. Ihre seelischen Wunden sind tief.“

Die Experten waren sich einig, dass es einen eklatanten Mangel an psychischer Unterstützung und kompetenter Hilfe in den betroffenen Ländern gebe. „Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit müssen fester Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe werden“, sagt Wilfried Vyslozil, Vorstandsvorsitzender der SOS-Kinderdörfer weltweit. Gerade in Kriegs- und Krisengebieten bräuchten Kinder Schutz und Sicherheit sowie psychologische Hilfe. Nur dann könnten sie es schaffen, Resilienz aufzubauen und wieder einen Weg zu einem besseren Leben finden.

Quelle: Pressemitteilung SOS-Kinderdörfer weltweit vom 04.12.2020

VPK fordert Corona-Impfungen und Schnelltests auch für Mitarbeitende der stationären, teilstationären und ambulanten Jugendhilfe

Der zeitnahe Einsatz von Corona-Impfungen und Schnelltests bietet nach Auffassung des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) gute Voraussetzungen dafür, dass gegebene Infektionsketten unterbrochen und auf diese Weise wirksam zur Eindämmung der Pandemie beigetragen werden kann.

„Völlig unverständlich ist uns allerdings, warum Impfung und Schnelltests bei den aktuellen Überlegungen von Gesundheitsminister Spahn offenbar nur Erzieherinnen und Erziehern im Bereich der Kindertagesbetreuung sowie Beschäftigten in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung und der Altenpflege angeboten werden sollen, nicht aber den vielen Mitarbeitenden in den Erzieherischen Hilfen“, so Martin Adam, Präsident des VPK-Bundesverbandes.

Erzieherinnen und Erzieher in den Leistungsfeldern der Erzieherischen Hilfen auf Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes tragen auch in Zeiten der Corona-Pandemie durch ihre Arbeit dazu bei, dass die Normalität für Kinder und Jugendliche außerhalb ihrer Herkunftsfamilien unter den derzeit besonders herausfordernden Bedingungen soweit wie möglich aufrechterhalten bleiben kann.

Mitarbeitende von stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe haben aufgrund ihrer berufsspezifischen häufigen Kontakte zu Kindern und Jugendlichen ein signifikant höheres Risiko für eine Infektion mit Covid-19. Gleichzeitig können sie aber das Virus auch als Multiplikatoren in Einrichtungen hinein oder in andere Bereiche der Gesellschaft hinaustragen.

Die genannten Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe gehören zur kritischen Infrastruktur der Gesellschaft und haben daher Systemrelevanz. Aus diesem Grund gilt es die hier tätigen Beschäftigten unbedingt ebenfalls durch die vorgesehenen Corona-Impfungen sowie Schnelltests zu schützen.

Das wichtige Arbeitsfeld der Erzieherischen Hilfen wurde von Gesundheitsminister Spahn leider vergessen. „Wir fordern die Bundesregierung deshalb dringend auf: Berücksichtigen Sie die Mitarbeitenden der Erzieherischen Hilfen im noch abschließend aufzustellenden Impfplan sowie bei der Verfügbarkeit von Antigen-Schnelltests, damit die Beschäftigten in den Einrichtungen ihre wichtigen Aufgaben weiterhin gut und gesund durchführen können. Nur wenn auch für diese wichtige Berufsgruppe die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, kann der Schutz dieses systemrelevanten Arbeitsfeldes erreicht und das Risiko von Infektionsketten verringert werden – dies ist dem VPK ein wichtiges Anliegen“, so Martin Adam abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 07.12.2020

SCHWERPUNKT II: Beschluss ASMK Kindergrundsicherung

Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister*innen der Bundesländer (ASMK) hat auf ihrer Sitzung am 26. November 2020 einen politischen Beschluss für eine Reform der monetären Leistungen für Familien gefasst. Damit appellieren die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales an die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern konkrete Umsetzungsschritte zur Einführung einer Kindergrundsicherung einzuleiten. Die AWO und das ZFF begrüßen diesen weitreichenden und mutigen Beschluss.

Nach zwei Jahren intensiver Diskussion und zahlreicher Gutachten liegt der Beschluss der ASMK vor: Eine Kindergrundsicherung, die sich an dem konkreten Bedarf von Kindern und Jugendlichen und der Einkommenssituation der Eltern orientiert, kann kindliche Entwicklungschancen deutlich verbessern und ist darüber hinaus realisierbar.

Jens M. Schubert, Bundesgeschäftsführer des AWO-Bundesverbandes, erklärt dazu: „Der Beschluss der Arbeits- und Sozialminister*innen für eine Kindergrundsicherung ist ein wichtiger Schritt, um endlich Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Jetzt müssen konkrete Umsetzungsschritte folgen. Die Bundesregierung darf nicht weiterhin nur an kleinen Stellschrauben drehen. Die Ausweitung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaktes (BuT) waren richtig, sie können das Armutsrisiko für Kinder aber nicht nachhaltig senken. Ebenso bleiben die neuen Regelsätze für Kinder hinter den Erwartungen der Expert*innen zurück. Kinder und Jugendliche sind keine kleinen Erwachsenen. Sie dürfen nicht weiter auf Transferleistungen angewiesen sein, sondern brauchen einen eigenen Rechtsanspruch auf Absicherung in Form einer Kindergrundsicherung.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum-Familie e.V, ergänzt „Mit einer Kindergrundsicherung müssen wir alle Kinder erreichen. Derzeit gibt es viele verschiedene Vorschläge, die sich unter dem Namen Kindergrundsicherung tummeln. Diese halten aus unserer Sicht aber nicht immer, was sie versprechen. Daher gelten für uns unverzichtbare Kriterien: Eine Kindergrundsicherung muss das Existenzminimum für alle Kinder sichern, sozial gerecht ausgestaltet sein und unbürokratisch und direkt ausbezahlt werden. Und wir müssen schnell handeln: Die Corona-Krise hat die Missstände der letzten Jahre deutlich gezeigt: Arme Kinder und Jugendliche werden immer weiter von ihren Altersgenoss*innen abgehängt. Wir müssen diesen Teufelskreislauf dringend durchbrechen. Hierfür brauchen wir neben einer monetären Absicherung in Form einer Kindergrundsicherung eine gut ausgebaute und qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur und existenzsichernde Arbeit für die Eltern.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG seit mehr als 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 637 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.

  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.

  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Weitere Informationen: www.kinderarmut-hat-folge.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.11.2020

Zum Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Einführung einer Kindergrundsicherung erklären Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik, und Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Seit Jahren wächst der Rückhalt für eine echte Kindergrundsicherung. Nun geben auch die Länder grünes Licht. Dies ist ein wichtiges Zeichen an die Bundesregierung und hat große Signalwirkung für die anstehende Bundestagswahl 2021. Die Länder bestätigen, dass eine Kindergrundsicherung machbar ist und legen den Grundstein, diese endlich auf den Weg zu bringen. Wir Grüne stehen an der Seite der Länder und haben bereits ein Konzept für eine Kindergrundsicherung in die Debatte eingebracht.

Anstatt die Kinderarmut weiterhin bloß zu verwalten, ist eine Gesamtstrategie dringend notwendig, die allen Kindern ein Aufwachsen ohne Armut ermöglicht und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. Wir fordern die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Bedarfen von Kindern orientiert und automatisch ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird. Dazu gehört zwingend die Bemessung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen anhand einer normalen Lebensweise statt an den untersten Einkommen. Die Kindergrundsicherung ist eine Investition in die Zukunft der Kinder und kann Kinderarmut gezielt bekämpfen. Als Sofortmaßnahme ist ein monatlicher Aufschlag von 60 Euro auf den Regelbedarf für Kinder dring end geboten, um zusätzliche Kosten in der Krise aufzufangen.

Die Zeit ist reif für einen Systemwechsel in der Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung. Die Weichen müssen jetzt gestellt werden. Der Bundesregierung sollte der Realität ins Auge zu blicken und den gesellschaftlichen Rückhalt für eine Kindergrundsicherung erkennen. Sie kann es sich nicht länger leisten, mit Profilaxe-Maßnahmen wie dem Starke-Familien-Gesetz dem gesellschaftlichen Fortschritt hinterherzuhinken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.11.2020

Die Arbeits- und Sozialminister*innen der Bundesländer senden heute ein deutliches Signal an die Bundesregierung: zur Bekämpfung von Kinderarmut brauche es die Einführung einer Kindergrundsicherung. Das Ausmaß der Kinderarmut sei weiterhin zu groß, daher müssten umfassende Maßnahmen folgen. Mit ihrem Beschluss fordert die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) die Bundesregierung auf, eine Kindergrundsicherung auf Bundesebene einzuführen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt den Beschluss, mahnt jedoch an, dass jetzt Taten folgen müssen. Die Bekämpfung von Kinderarmut braucht Priorität.

„Der Beschluss der ASMK ist ein wichtiges und deutliches Signal an die Bundesregierung, endlich wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut umzusetzen. Aktuelle Zahlen belegen, dass die Kinderarmut nach wie vor ein riesengroßes Problem ist. Die Corona-Krise hat dieses Problem vielerorts noch verschärft. Wer jetzt nicht schnell und konsequent handelt, nimmt in Kauf, dass die Kinderarmut weiter steigen wird“, mahnt Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, und fordert die Einführung einer Kindergrundsicherung, die ihren Namen auch verdient.

„Es mangelt uns seit Jahren nicht an Erkenntnissen zur Kinderarmut, aber es mangelt an politischem Willen wirklich etwas zu tun. Mit reinen Lippenbekenntnissen muss jetzt Schluss sein. Priorität muss die Bekämpfung der Kinderarmut haben und zwar auf allen politischen Ebenen“, fordert auch Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. Der Bund müsse hier seiner Verantwortung endlich gerecht werden und die ökonomische Situation von Kindern und Jugendlichen mit einer sozial gerechten Kinder- und Familienförderung verbessern. Auf Länder- und kommunaler Ebene brauche es neben der Kindergrundsicherung Investitionen in Bildung und soziale Teilhabe für Kinder und Jugendliche und ihre Familien.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG will mit seiner Kindergrundsicherung zwei Ziele erreichen: die Bekämpfung von Kinderarmut und die gerechte Ausgestaltung der Kinder- und Familienförderung. Die Kindergrundsicherung soll in der Höhe die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen abdecken und fasst eine Vielzahl an bisher bestehenden Leistungen zusammen, wie das Kindergeld und den Kinderfreibetrag, den Kinderzuschlag und die Hartz IV-Leistung für Kinder. So wird sie einfach und verständlich. Zudem wird sie sozial gerecht ausgestaltet, mit steigendem Einkommen sinkt die Kindergrundsicherung langsam ab und sie wird automatisch und unbürokratisch von einer einzigen Stelle ausgezahlt, damit alle Familien auch wirklich erreicht werden.

Mehr Informationen zur Kindergrundsicherung finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 26.11.2020

Anlässlich der am 26. und 27. November stattfindenden Arbeits- und Sozialministerkonferenz begrüßt die Diakonie Deutschland, dass die Bundesländer über die Einführung einer Kindergrundsicherung beraten.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Das Wirrwarr von existenzsichernden Leistungen für Kinder vom Kindergeld über den Kinderzuschlag und Kinderregelsatz bis zum Kinderfreibetrag muss beendet werden.

Viele Familien verlieren den Überblick und wissen nicht um die ihnen zustehenden Leistungen. Außerdem ist die Beantragung bürokratisch und kompliziert. Häufig werden Leistungen auch noch untereinander verrechnet. Das Ergebnis sind intransparente und ungerechte Auszahlungen. So kann es mitunter zu höheren Nettoleistungen bei höheren Familieneinkommen kommen als bei Niedrigsteinkommen. Deshalb müssen die existenzsichernden Leistungen für Kinder endlich vereinheitlicht und unkompliziert und bedarfsgerecht ausgestaltet werden.

Eine antragsfreie Kindergrundsicherung mit einem existenzsichernden Sockelbetrag gewährleistet eine einfache und unkomplizierte Förderung von Kindern und Familien. Wohnkosten werden ergänzend finanziert. Bedürftige Familien erhalten zusätzliche Unterstützung. Wer mehr braucht, soll direkt mehr bekommen.“

Hintergrund:

Bisher stehen verschiedene existenzsichernde Leistungen wie Kindergeld, Kinder- Regelsatz, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag nebeneinander.

Die Diakonie-Position wird im beigefügten Hintergrundpapier erläutert:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/2020-11-25_Hintergrundpapier_der_Diakonie_Deutschland_zur_Einfuehrung_einer_Kindergrundsicherung.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.11.2020

SCHWERPUNKT III: SGB VIII-Reform

Bundeskabinett beschließt mit Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes SGB VIII-Reform

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf für ein neues KINDER-UND JUGENDSTÄRKUNGSGESETZ beschlossen. Damit wird das Sozialgesetzbuch VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, reformiert. Ziel des Gesetzes ist, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben. Zu diesen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland gehören:1,1 Millionen Kinder und Jugendliche, die unter schwierigen sozialen Umständen aufwachsen und darauf angewiesen sind, dass staatliche Stellen sie und ihre Familien unterstützen. Das gilt zum Beispiel für Kinder, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe groß werden oder für Kinder, deren Eltern nicht so für sie sorgen können, wie es nötig wäre, sodass das Jugendamt bei der Erziehung Unterstützung gibt.360.000 Kinder und Jugendliche, die eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung haben. Bisher sind nur die rund 100.000 Kinder mit einer seelischen Behinderung durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst. Die circa 260.000 Kinder mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung sind bisher nicht durch das Kinder- und Jugendhilferecht erfasst, sondern in der sogenannten „Eingliederungshilfe“.31.000 junge Menschen, die vor allem im Zuge ihres 18. Geburtstags als sogenannte „Careleaver“ aus der Kinder- und Jugendhilfe entlassen werden.Diejenigen der etwa drei bis vier Millionen Kinder und Jugendlichen in einer Familie mit einem psychisch- oder suchterkrankten Elternteil, die unter den Folgen dieser Erkrankungen leiden.

Bundesjugendministerin Franziska Giffey: „Mit der Beschlussfassung heute im Kabinett bringen wir eines unserer Flaggschiff-Projekte im Kinder- und Jugendbereich auf den Weg. Eine moderne Kinder- und Jugendhilfe ist für diejenigen jungen Menschen da, die in einem schwierigen Umfeld aufwachsen, belastenden Situationen ausgesetzt sind oder drohen, von der sozialen Teilhabe abgehängt zu werden. Das sind über eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland. Mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ermöglichen wir jetzt wichtige Verbesserungen für sie.

Wir haben fünf große Regelungsziele: Schützen, Stärken, Helfen, Unterstützen, Beteiligen. Kinder und Jugendliche werden mit ihren Eltern künftig aktiv einbezogen. Und junge Menschen sollen Kinder- und Jugendhilfen aus einer Hand bekommen, die perspektivisch auch nicht mehr zwischen Kindern mit und ohne Behinderung unterscheidet. Denn: Jedes Kind ist erst einmal ein Kind. Und die Kinder- und Jugendhilfe sollte der erste Ansprechpartner für alle sein.

Viele Fachleute, Praktikerinnen und Praktiker und Betroffene haben sich an der Entwicklung dieses zukunftsfähigen Gesetzes beteiligt und warten jetzt auf die Umsetzung. Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz das Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen spürbar erleichtern wird. Diese Reform stellt das Wohl der Kinder und deren Entwicklungsperspektiven an die allererste Stelle.“

Das Gesetz setzt dies in fünf Regelungsbereichen um:

1. Besserer Kinder- und Jugendschutz

Das Gesetz verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und Pflegefamilien. Hierzu werden insbesondere die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden über Einrichtungen und die Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis erweitert. Die Entwicklung und Anwendung von Schutzkonzepten bei Pflegeverhältnissen wird zur Pflicht. Die Anforderungen und Kontrollen bei Auslandsmaßnahmen werden verschärft.

Das Gesetz verbessert auch die Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und weiteren wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Kinderschutz, wie Ärztinnen und Ärzten. Ärztinnen und Ärzte, die dem Jugendamt einen Verdachtsfall gemeldet haben, erhalten künftig eine Rückmeldung, wie es mit dem Kind und der Familie weitergeht, und werden verstärkt in die Einschätzung der Gefährdungssituation einbezogen. Ärztinnen und Ärzte erhalten auch mehr Klarheit, wann sie trotz Schweigepflicht einen Verdachtsfall melden dürfen – dann, wenn sie bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung das Tätigwerden des Jugendamtes für erforderlich halten.

2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen Junge Menschen, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe oder in Pflegefamilien aufwachsen, werden mehr zur Eigenverantwortung motiviert und auf dem Weg in ein selbständiges Leben besser begleitet. Hierzu wird unter anderem die Höhe der Beiträge zur Kostenheranziehung von jungen Menschen, die einen Ferienjob oder ähnliches haben, deutlich reduziert – von jetzt 75 Prozent auf maximal 25 Prozent ihres Einkommens. Junge Volljährige bzw. sogenannte „Careleaver“, das heißt junge Menschen, die vor allem nach dem 18. Geburtstag eine Einrichtung oder eine Pflegefamilie verlassen, erhalten verbindlichere Unterstützung. Sie können auch in die Einrichtung zurückkehren, sollte etwas im Leben schiefgehen.

Für das Kind und seine Entwicklung ist das Erleben emotionaler Sicherheit, fester Bindung und Zugehörigkeit von ganz entscheidender Bedeutung. Das Gesetz sieht deshalb Regelungen zum besseren Schutz der Bindungen von Pflegekindern vor. Es geht dabei um die Bindungen des Pflegekindes zu seinen Eltern und Pflegeeltern, aber auch Geschwisterbeziehungen müssen künftig stärker berücksichtigt werden. Leibliche Eltern und Pflegeeltern werden gleichermaßen gestärkt, um sicherzustellen, dass das Kind und seine Bedürfnisse immer und unter allen Umständen Vorrang haben. Eltern erhalten einen Anspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Pflegeeltern werden besser begleitet und auch ihre Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern wird verbindlicher gefördert.

3. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen Das Gesetz stellt verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeiten für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe. Für den Umsetzungsprozess ist ein Zeitraum von sieben Jahren vorgesehen, der sich in Stufen vollzieht.

Sofort mit der Verkündung des Gesetzes soll es für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern leichter werden, ihre Rechte zu verwirklichen und die Leistungen zu bekommen, die ihnen zustehen. Dazu sollen sie umfassend über Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch anderer Systeme beraten werden. Kinder mit und ohne Behinderungen werden künftig grundsätzlich gemeinsam in Kindertageseinrichtungen betreut.

Ab 2024 werden Eltern zudem durch einen Verfahrenslotsen unterstützt, das heißt, sie erhalten einen verlässlichen Ansprechpartner, der sie durch das gesamte Verfahren und im Kontakt mit Behörden begleitet.

2028 soll die Kinder- und Jugendhilfe dann für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig werden (sog. „Inklusive Lösung“), wenn dies zuvor (bis 2027) ein Bundesgesetz im Einzelnen regelt.

4. Mehr Prävention vor Ort

Eltern sollen sich künftig einfacher Hilfe holen können. Eltern mit einer Sucht- oder einer psychischen Erkrankung fällt es oft schwer, Hilfe für sich und ihre Kinder zu holen. Andere Eltern haben Angst vor Stigmatisierung und Diskriminierung. Das führt dazu, dass die vielen guten Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gerade bei diesen Familien nicht oder nicht rechtzeitig ankommen. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass Eltern in einer kurzfristigen Notsituation, zum Beispiel wenn sie so krank sind, dass sie ihr Kind nicht versorgen und betreuen können, Hilfe bei der Alltagsbewältigung erhalten können: einfach bei einer Erziehungsberatungsstelle – ohne Antrag beim Jugendamt. Von dort wird den Familien eine Fachkraft oder eine ehrenamtliche Patin bzw. ein ehrenamtlicher Pate zur Seite gestellt, um das Kind beispielsweise zur Schule zu bringen, Essen zuzubereiten und bei den Hausaufgaben zu betreuen.

5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien durch mehr Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen und Prozessen zu stärken. Hierzu werden unabhängige Ombudsstellen verbindlich gesetzlich verankert. Kinder und Jugendliche erhalten einen uneingeschränkten Beratungsanspruch – auch ohne ihre Eltern. Organisierte Formen der Selbstvertretung werden gestärkt. Für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Pflegekinder muss es bei Beschwerden verbindlich eine externe Ansprechperson geben.

Hintergrund

Im Dialogprozess „Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ haben sich Bund, Länder und Kommunen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe im letzten Jahr darüber ausgetauscht, in welchen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe Handlungsbedarf besteht und wie Verbesserungen erreicht werden können. Rund 5.500 Expertinnen und Experten haben sich in die Diskussion eingebracht. Und rund 4.000 Fachkräfte und Betroffene – junge Menschen, Eltern und Pflegeeltern – wurden an wissenschaftlichen Begleitstudien beteiligt.

Auf Grundlage der Erkenntnisse des Dialogprozesses wurde der heute vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf entwickelt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.12.2020

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt vor allem die Vorschläge für besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen, mehr Beteiligung und Hilfen aus einer Hand. Damit machen wir die Kinder- und Jugendhilfe besser: inklusiv, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit Eltern, Kindern und Jugendlichen.

„Benachteilte Kinder und Jugendliche und ihre Familien werden in Zukunft von einer besseren Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Familiengerichten und anderen wichtigen Akteuren profitieren. Damit Kinder und Jugendliche in Einrichtungen besser geschützt sind, werden die Anforderungen an die Erteilung einer Betriebserlaubnis erhöht.

Die Rechte von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern sollen unter anderen durch erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt werden. Junge Menschen erhalten einen uneingeschränkten Anspruch auf Beratung. Es werden unabhängige Ombudsstellen eingerichtet, die bei Konflikten beraten, unterstützen und vermitteln. Selbstvertretungen von Eltern, Kindern oder Jugendlichen haben künftig einen Anspruch auf Einbeziehung und Unterstützung.

Für alle Kinder und Jugendliche, ob mit oder ohne Behinderung, und ihre Familien soll die Kinder- und Jugendhilfe künftig die zuständige Anlaufstelle sein. Dafür stellen wir bereits jetzt die Weichen.

Die SPD Fraktion im Bundestag begrüßt, dass die Höhe der Kostenbeiträge für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien und in Einrichtungen der Erziehungshilfe deutlich reduziert wird.

In einem ausführlichen Beteiligungsprozess im Jahr 2019 haben Fachleute aus Wissenschaft und Praxis, Bund, Ländern und Kommunen die Grundlage für den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf gelegt. Darauf können wir in den parlamentarischen Beratungen gut aufbauen: Für eine bessere Kinder- und Jugendhilfe.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 02.12.2020

Bundeskabinett beschließt Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) beschlossen. Dazu erklären die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, und der kinder- und jugendpolitische Sprecher Marcus Weinberg:

Nadine Schön: „Nach einem umfassenden Dialog mit Wissenschaft und Praxis hat das Bundesfamilienministerium Vorschläge für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Mit der Reform wollen wir für alle Kinder und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit sichern – vor allem für diejenigen, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Dazu gehören auch die 3 bis 4 Millionen Kinder, die in einer Familie mit einem psychisch- oder suchtkranken Elternteil leben. Wir setzen mit dem Gesetz zentrale Empfehlungen der Arbeitsgruppe `Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern´ um, die der Deutsche Bundestag eingerichtet hatte. Kinder und Jugendliche sollen in Zukunft die Möglichkeit erhalten, sich selbst beim Jugendamt beraten zu lassen, wenn ein Problem besteht. Die betroffenen Familien sollen viel früher und unkomplizierter erzieherische Hilfen erhalten können – und zwar bevor die Situation außer Kontrolle gerät. Und künftig sollen Ärzte – die der Kinder und die der Eltern – sowie das Jugendamt enger zusammenarbeiten. So sind zum Beispiel Fallbesprechungen möglich, die nicht nur einen einzelnen, sondern die ganze Familie adressieren. Mit diesen Maßnahmen gehen wir beim Zusammenspiel von Jugendhilfe und Gesundheitssystem einen großen Schritt voran.“

Marcus Weinberg: „Mit dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird nach einem jahrelangen Dialogprozess ‚Mitreden-Mitgestalten‘ für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe eines deutlich: Eine umfassende und transparente Diskussion ist für die breite Akzeptanz notwendig.

Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein Königsthema der Familienpolitik, denn Eingriffe und Veränderungen betreffen direkt die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern. Jede Änderung am Sozialgesetzbuch VIII ist eine Stellschraube für die Änderung der Lebenssituation der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Wir als CDU/CSU stehen für starke und bestmöglich geschützte Kinder und starke Eltern, die wir in ihrer Erziehungskompetenz stärken wollen. Der Staat hat außerhalb seines Wächteramts die elterliche Erziehungshoheit zu respektieren und diese bei Problemen gezielt und bestmöglich zu unterstützen. Nur dann, wenn das Wohl der Kinder gefährdet ist, kann und muss der Staat eingreifen. Kinderrechte und Elternrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Mit dem nunmehr vorliegenden Gesetzentwurf erhalten wir für das parlamentarische Verfahren bereits eine gute Diskussionsgrundlage. Wir als CDU/CSU sind überzeugt davon, dass mit weiteren Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren ein Gesetz gemeinsam auch mit den Verantwortlichen in der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht wird, welches eine echte weitere Stärkung für Kinder und Eltern bedeutet.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 02.12.2020

Der Diskurs zur Reform des SGB VIII wird seit 2016 intensiv auf Bundes-, Landes und kommunaler Ebene geführt. Das Gesetzesvorhaben zu einem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Jahr 2017 wurde auch nach intensiven Diskussionen und Veränderungen im Gesetzgebungsprozess im Bundesrat nicht abgeschlossen.
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode wurde deshalb vereinbart, dass das Kinder- und Jugendhilferecht auf Basis des in der letzten Legislaturperiode vom Bundestag beschlossenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes weiterentwickelt werden soll. Wie dort vereinbart, wurde im Vorfeld des erneuten Gesetzesvorhabens ein breiter Dialog mit Akteuren aus Wissenschaft und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe und den Ländern und Kommunen
im Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2019 geführt.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 240 KB]

SCHWERPUNKT IV: Tag des Ehrenamts

„Grenzenlos engagiert – Zivilgesellschaftliches Engagement in Zeiten von Umbrüchen und Aufbrüchen“ unter diesem Motto steht der fünfte „Deutsche EngagementTag“, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE) ausrichtet und der heute und morgen als Online-Konferenz stattfindet.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey: “Große Veränderungen wie der Klimawandel, die Digitalisierung oder der demografische Wandel prägen unsere Gesellschaft. In diesem Jahr hat nun die Corona-Pandemie unser Leben komplett auf den Kopf gestellt. Und es hat sich auch in der Krise gezeigt: Menschen, die sich engagieren und sich um ihre Mitmenschen kümmern, werden immer dringend gebraucht – sei es, um Nachbarn oder älteren Menschen beim Einkaufen zu helfen, sich gegen Vorurteile und Demokratiefeinde zu stellen oder trauernde Angehörige zu begleiten. Allen Engagierten gilt mein ganz herzlicher Dank. Sie sind eine wichtige Stütze in der Gesellschaft. Ohne ihren Einsatz würden wir die Herausforderungen des Alltags sicherlich weniger gut meistern können.“

Dr. Thomas Röbke, Vorsitzender des BBE-Sprecher*innenrats betonte:

„Überall zeigt sich, wie wichtig das zivilgesellschaftliche Engagement in Zeiten von Umbrüchen und Aufbrüchen ist. Das gilt nicht nur für die großen gesellschaftlichen Themen unserer Zeit, sondern auch im Alltagsleben vor Ort. Bürgerschaftliches Engagement gestaltet, verändert, wendet zum Besseren. Und es macht unsere Demokratie stark, auch in Zeiten der Krise, wie wir sie gerade jetzt durchleben.“

Coronabedingt findet der Deutsche EngagementTag 2020 digital statt. Schwerpunktthema in diesem Jahr ist die Herausforderung für die Zivilgesellschaft im Umgang mit der Corona-Pandemie. Außerdem wird der Frage nachgegangen, wie das zivilgesellschaftliche Engagement in Zeiten von Umbrüchen und Aufbrüchen weiter gestärkt werden kann. Auch soll ein Blick darauf gerichtet werden, wie es mit der Zivilgesellschaft nach 30 Jahren Deutscher Einheit steht.

Der zum fünften Mal stattfindende Deutsche EngagementTag hat sich mittlerweile zu einer zentralen Plattform für Diskussionen, Wissenstransfer und die Vernetzung der zahlreichen Akteurinnen und Akteuren aus dem Engagementbereich etabliert. Die Ausrichter, das BBE und das Bundesfamilienministerium als federführendes Bundesressort für Engagementpolitik, wollen so den Stellenwert von bürgerschaftlichem Engagement als zentralen Faktor für eine lebendige und demokratische Gesellschaft sichtbarer machen.

Am Abend wird zudem der Deutsche Engagementpreis verliehen – die Verleihung kann ab 18.00 Uhr im Livestream verfolgt werden (www.deutscher-engagementpreis.de/preisverleihung2020/).

Der Deutsche Engagementpreis ist der Dachpreis für bürgerschaftliches Engagement in Deutschland. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey wird bei der Festveranstaltung eine Laudatio auf den Verein Wolfsträne e.V. aus Leipzig halten und ein Gespräch mit ZDF-Moderatorin Jana Pareigis führen. Weitere prominente Laudatorinnen und Laudatoren sind u.a. der ehemalige deutsche Fußballnationalspieler Gerald Asamoah und die Ehefrau des Bundespräsidenten, Elke Büdenbender.

Bundesfamilienministerin Giffey sagte anlässlich der Preisverleihung:

„Die Preisträgerinnen und Preisträger des Deutschen Engagementpreises sind wichtige Stützen unserer Gesellschaft. Sie sind leuchtende Vorbilder für ein solidarisches und menschliches Miteinander. Und sie stehen stellvertretend für die rund 30 Millionen Menschen, die unser Land durch ihr tagtägliches Engagement lebenswerter und stärker machen.“

Die Preisträger 2020 sind:Kategorie Leben bewahren: Seit März 2017 unterstützen die Trauerbegleiterinnen und -begleiter des Verein Wolfsträne e.V. aus Leipzig Kinder und Jugendliche, die ein Elternteil oder Geschwisterkind verloren haben und helfen ihnen dabei, ihren Verlust zu verarbeiten. Dabei bieten ihnen die Engagierten einen geschützten Rahmen, um ihre Trauer zulassen und bewältigen zu können. Die Nachfrage ist groß, denn Trauer und Tod werden in unserer Gesellschaft oftmals verdrängt.Kategorie Demokratie stärken: Das bundesweite Projekt „Meet a Jew“ des Zentralrats der Juden in Deutschland mit Sitz in Berlin vermittelt ehrenamtliche jüdische Jugendliche und Erwachsene an Schulen, Universitäten oder Vereine für eine persönliche Begegnung. So gelingt es, ein oft stereotypes Bild von Jüdinnen und Juden in unserer Gesellschaft aufzubrechen und individuelle Einblicke in die Vielfältigkeit des jüdischen Lebens zu bekommen.Kategorie Grenzen überwinden: Seit seiner Flucht von Syrien nach Deutschland engagiert sich Bashar Hassoun in Berlin für die gemeinnützige Organisation FREEARTUS. Ziel ist es, Menschen aus verschiedenen Kulturen mit den Mitteln der Kunst zusammenzubringen und geflüchteten Menschen Zukunftsperspektiven zu geben. 2017 wurde das LAWRENCE in Berlin eröffnet, das nicht nur ein Restaurant ist, sondern in dem auch Ausstellungen, Theater und Konzerte stattfinden.Kategorie Generationen verbinden: Der Verein Die Platte lebt e. V. aus Schwerin fördert die Stadtteilarbeit in den Schweriner Plattenbaugebieten und gibt dem sozialen und kulturellen Zusammenleben einen Ort. Der Verein macht die Platte lebens- und liebenswert, indem er Möglichkeiten zur Begegnung eröffnet, Angebote im Bereich Kultur und Bildung gestaltet und für alle da ist – für Einheimische und Migrantinnen und Migranten, für Alt und Jung.Kategorie Chancen schaffen: Die Arbeit des Vereins Gefangene helfen Jugendlichen e. V. aus Hamburg beruht auf zwei Säulen: Einerseits führt er Präventionsprojekte mit gefährdeten Jugendlichen durch, um ein Abgleiten in die Kriminalität zu verhindern, indem er sie mit dem Gefängnisalltag und den Lebensläufen von (ehemaligen) Inhaftierten konfrontiert. Andererseits unterstützen die Engagierten Gefangene bei der Resozialisierung und Wiedereingliederung in die Gesellschaft.Publikumspreis: Die Bürgerinnen und Bürger haben entschieden und mit 9.600 Stimmen das Projekt „Tommy Nicht Allein – die Kliniknannys“ der Universitätsmedizin Rostock auf den 1. Platz gewählt. Ein Krankenhausaufenthalt ist für Kinder oftmals eine schwere Belastung. Nicht immer können Eltern jederzeit ihre Kinder besuchen. Die Medizin-Studierenden der Universität Rostock haben einen 24 Stunden/365-Tage-Telefonservice aufgebaut, der per Kurznachricht eine Einsatzabfrage bei seinen über Hundert Mitgliedern auslöst. So werden kranke Kinder nicht allein gelassen und erfahren Freude und Wärme, Familien werden entlastet, und die Studierenden für die seelische und soziale Seite der Gesundheit sensibilisiert.

Insgesamt wurden im Rahmen des Deutschen Engagementpreises in diesem Jahr 383 herausragend engagierte Personen und Initiativen von 162 Preisausrichtern nominiert. Bei der Abstimmung über den Publikumspreis haben über 112.000 Menschen teilgenommen und für ihre Favoritinnen und Favoriten gestimmt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.12.2020

Seit 1985 ist der 5. Dezember der Internationale Tag des Ehrenamtes. Die SPD-Bundestagsfraktion dankt den mehr als 30 Millionen ehrenamtlich engagierten Menschen in Deutschland. Gerade die aktuelle Krisensituation zeigt, wie wichtig ihre Zeit, Leidenschaft und Kreativität für unsere Gesellschaft sind.

„Die Pandemie wirkt sich auch beim Ehrenamt aus. Viele Aufgaben können nicht mehr auf normalen Weg erledigt werden. Mit Kreativität und Einfallsreichtum werden jedoch schnell neue Wege gefunden, um Engagement möglich zu machen und zu helfen. Die SPD-Bundestagsfraktion will diese Strukturen auch in Zukunft erhalten und möglichst ausbauen.

Dieses Jahr haben wir die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit dem Ziel gegründet, vor allem in ländlichen Regionen Engagement nachhaltig zu stärken. Zudem setzen wir mit dem Haushalt 2021 ein wichtiges Signal zur Förderung von Freiwilligenarbeit und Engagement. Viele Projekte werden auf dem Niveau vom Vorjahr finanziert und manche sogar mit mehr Geld unterstützt.

Bürgerschaftliches Engagement ist eine bedeutsame Stütze für eine solidarische und lebendige Zivilgesellschaft sowie für unsere Demokratie. Die Corona-Krise hat einmal mehr verdeutlicht, wie wichtig Solidarität und gegenseitige Unterstützung sind. Ehrenamtliches Engagement ist wertvoller als je zuvor.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 04.12.2020

#freiefahrtfuerfreiwillige – die FSJ, FÖJ und BFD Zentralstellen unterstützen die Forderung von Freiwilligen nach kostenfreien oder kostengünstigen ÖPNV-Tickets für alle Freiwilligen* in Deutschland in ihrem jeweiligen Bundesland.

Rund 100.000 Freiwillige* in ganz Deutschland engagieren sich pro Jahr in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD). Für die Fahrt zur Einsatzstelle nutzen die meisten Freiwilligen* die umweltfreundlichen Verkehrsmittel Bus und Bahn. Die Tickets dafür müssen sie meist selbst von ihrem Taschengeld bezahlen.

Busse und Bahnen sollten daher so günstig wie möglich für die Freiwilligen* sein. Das ist längst nicht überall der Fall. Deshalb werden die Freiwilligen* mit der Kampagne #freiefahrtfuerfreiwillige am 04.12.2020 in den Sozialen Medien auf sich und ihre Forderungen aufmerksam machen. Die Forderungen lauten wie folgt:

1.    Freiwillige* müssen ihre Dienststelle erreichen.

2.    Freiwillige* sollten möglichst umweltschonende Verkehrsmittel nutzen.

Durch kostengünstige Tickets für Bus und Bahn erhält das gesellschaftliche und ökologische Engagement der Freiwilligen Wertschätzung und Anerkennung. Zudem wird Interessierten der Zugang zum Freiwilligendienst erleichtert. Die Zentralstellen unterstützen deshalb das Anliegen der Freiwilligen* und machen ihre Positionen sichtbar.

Vivienne (19 Jahre, Freiwillige in Niedersachsen) findet es beispielsweise nicht gerecht, dass sie von ihrem monatlichen Taschengeld in Höhe von 414,00 € noch 161,10 € für ein ÖPNV-Monatsticket bezahlen muss. Die Fahrt zur Einsatzstelle müsse ihrer Meinung nach für alle Freiwilligen durch eine kostenfreie Nutzung des ÖPNVs möglich sein. Auch Gerasimos (20 Jahre, Freiwilliger in Nordrhein-Westfalen) wünscht sich und allen Freiwilligen die Anerkennung in Form von freier Fahrt für Freiwillige. Er ist fest davon überzeugt, dadurch werde mehr Interessierten ein Freiwilligendienst ermöglicht.

Im Jahr 2020 haben viele Freiwillige wichtige Beiträge für unsere Gesellschaft und zur Bewältigung der Folgen von Corona geleistet. Der Zugang zu vergünstigten oder kostenlosen Tickets ist für viele Freiwillige ein notwendiger Schritt, um dieses Engagement möglich zu machen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.12.2020

Freiwilliges Engagement ist unverzichtbar, gerade in Krisen – Engagierte brauchen Schutz vor Infektion

– Freiwilliges Engagement ist unverzichtbar und ein wichtiger Motor unserer demokratischen Gesellschaft.

– Engagierte brauchen in der Corona-Pandemie Schutz vor Infektion, besonders bei Kontakt zu Risikogruppen.

– Freiwilliges Engagement muss stärker digital ermöglicht werden – auch nach der Krise. Dazu gehören neben besserer technischer Ausstattung vor allem Fortbildungsangebote.

Freiwilliges Engagement ist ein wichtiger Motor unserer demokratischen Gesellschaft. Auch in der Corona-Krise leisten freiwillig Engagierte einen unverzichtbaren Beitrag für den Alltag vieler Menschen und für unser Miteinander. Sie engagieren sich teilweise unter erheblich erschwerten Bedingungen und mit dem Risiko einer Infektion. Zum Internationalen Tag des Ehrenamtes plädiert die Diakonie daher für ausreichend Schutzmaterial und kostenlose Testmöglichkeiten für alle freiwillig Engagierten. Zudem sollten digitale Engagementformen – die bei jungen Menschen immer beliebter werden – auch nach der Corona-Krise weiter ausgebaut werden.

„Freiwilliges Engagement ist für unser Zusammenleben unverzichtbar. Das hat die Corona-Krise noch einmal überdeutlich gezeigt. Auch die Diakonie ist ohne das vielfältige Engagement undenkbar. Gerade in den vergangenen Monaten voller Unsicherheiten waren die freiwillig Engagierten ein zuverlässiger Anker, auf den sich viele Menschen verlassen konnten. Nachbarschaftshilfe, Telefonseelsorge, Kontakte und Gespräche auf Distanz haben insbesondere Risikogruppen vor Einsamkeit geschützt und in der Krise geholfen „, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Um den Freiwilligen ihr Engagement auch bei einer hohen Infektionslage weiterhin und sicher zu ermöglichen, müssen auch sie bestmöglich vor einer Infektion geschützt werden. Dazu gehört ausreichend Schutzmaterial ebenso wie kostenlose Testmöglichkeiten. „Wir dürfen nicht riskieren, dass Einrichtungen aus Angst vor Infektionen auf den Einsatz von freiwillig Engagierten verzichten, wie es in der ersten Corona-Welle häufiger geschehen ist. Denn die Freiwilligen sind wichtig für die Menschen und für die Einrichtungen“, so Loheide.

Corona stellte auch die freiwillig Engagierten vor große Herausforderungen.

„Viele Dinge mussten anders organisiert werden als bisher. Die freiwillig Engagierten haben mit bemerkenswert großer Kreativität und Spontanität reagiert“, sagt Loheide. So konnte die Bahnhofsmission weiterhin Hilfesuchende und Wohnungslose begleiten und unterstützen, die in Krisenzeiten schnell durch alle Unterstützungsraster fallen. Wo Besuche im Pflegeheim analog nicht möglich waren, haben Freiwillige Videotelefonate eingeführt und erklärt. Patinnen und Paten verabredeten sich mit Geflüchteten digital zum Sprachkurs oder zur Vorbereitung eines Behördengangs. „Gerade die plötzlich notwendige Digitalisierung vieler Angebote hat neue Möglichkeiten erschlossen und bietet viele Chancen für neues Engagement. Digitale Engagementformen erreichen nicht nur andere Menschen, die von diesem Engagement profitieren, sondern machen freiwilliges Engagement auch für neue Personengruppen, insbesondere junge Menschen, attraktiv. An diesen Erfahrungen müssen wir anknüpfen – mit einem systematischen Digitalisierungs-Schub für die unterschiedlichen Einsatzfelder für Freiwillige. Um Engagement nach der Krise stärker digital zu entwickeln, brauchen wir ein flächendeckendes Digitalisierungsprogramm für eine bessere technische Ausstattung und notwendige Fortbildungsangebote“, sagt Loheide.

Den Menschen, die sich freiwillig zum Wohl anderer Menschen engagieren, gebührt ein großer Dank. „Ihr Einsatz ist unverzichtbar – nicht nur, aber besonders in der Krise. Sie sind es, die in unserer demokratischen Gesellschaft entscheidend zu einem friedlichen Miteinander beitragen“, so Loheide.

In den Einrichtungen und Diensten der Diakonie engagieren sich rund 700.000 Freiwillige. Ihr Engagement reicht von Nachbarschaftshilfen und Einkaufsdiensten, Besuchsdiensten in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Hospizdiensten über Angebote der Bahnhofsmissionen und die Telefonseelsorge bis hin zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Freiwilligendienstleistenden.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.12.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des morgigen Internationalen Tages des Ehrenamtes eine bessere Absicherung des Engagements und der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an. Eine besondere Bedeutung kommt nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation dabei der Kommune zu. Ein guter Ansatzpunkt, um Kinder- und Jugendbeteiligung nachhaltig in den Kommunen zu verankern, sind Kinder- und Jugendparlamente und Jugendforen. Diese sind im Idealfall in unterschiedliche Beteiligungsformen eingebettet, in Schulen und Vereine, in die Jugendverbandsarbeit oder Einzelveranstaltungen. Rund 30.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind im Rahmen von rund 800 Kinder- und Jugendparlamenten und Jugendforen ehrenamtlich aktiv. Davon mischen sich die gewählten oder nominierten Mitglieder aktiv in die Kommunalpolitik ein. Sie treten als Expertinnen und Experten in eigener Sache auf und schärfen den Blick für die Belange junger Menschen.

„Unser demokratisches System lebt auch vom ehrenamtlichen Engagement von Kindern und Jugendlichen. Und für den Fortbestand unserer Demokratie ist das ehrenamtliche Engagement schon im Kindesalter eine der wesentlichen Voraussetzungen. Kinder und Jugendliche setzen sich mit großem Engagement für ihre eigenen Interessen und die anderer Kinder und Jugendlicher ein und leisten damit einen ganz entscheidenden Beitrag, Kommunen noch lebenswerter für junge Menschen zu machen. Eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerkes hat gezeigt, dass Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv gestalten, sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens beteiligen. Bisher ist der öffentliche Fokus aber zu stark auf das ehrenamtliche Engagement von Erwachsenen gerichtet. Hier gilt es, das kulturelle, soziale und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen stärker anzuregen und auszuzeichnen. Wir brauchen aber auch ein generelles Umdenken hin zu mehr Akzeptanz von Kinderinteressen und letztlich auch zur Bereitschaft der Erwachsenen, ihre Entscheidungsmacht mit den Kindern und Jugendlichen zu teilen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Handeln von Kommunalpolitik und Kommunalverwaltung wird passgenauer, wenn bei Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, ihre Meinung berücksichtigt wird. Sei es die Frage der Sicherheit der Schulwege, die kommunalen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die Sanierung von Spielplätzen, die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs: Die Einbeziehung junger Menschen in die kommunale Entwicklung ist der Schlüsselfaktor für eine kinderfreundliche Kommune und damit ein attraktiver Standortfaktor. Die Kommunalpolitik sollte sich noch stärker für das Engagement junger Menschen, beispielsweise in Kinder- und Jugendparlamenten öffnen, diese durch eine partizipative Haltung unterstützen und mit Beschlüssen der Gemeindevertretungen sowie festen Budgets strukturell verankern. Dies würde sich positiv auf die gesamte Beteiligungslandschaft in der Kommune auswirken und das vielfältige Engagement von Kindern und Jugendlichen fördern“, so Hofmann weiter.

Um das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen zu würdigen, verleiht das Deutsche Kinderhilfswerk auch im nächsten Jahr wieder den Deutschen Kinder- und Jugendpreis. Mit dieser Auszeichnung werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Der Deutsche Kinder- und Jugendpreis ist mit insgesamt 30.000 Euro dotiert und damit der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland. Partner sind die Deutsche Fernsehlotterie und der Europa-Park in Rust.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 04.12.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die EU-Ministerinnen und Minister für Arbeit, Soziales und Gleichstellung haben heute die Ratsschlussfolgerungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt einstimmig beschlossen. Konsequent wird so die EU-Gleichstellungsstrategie 2020–2025 weiterverfolgt, die die Kommission mit dem Titel „Union der Geschlechtergleichstellung“ vergangenen März vorgelegt hat.

„Weltweit verdienen Frauen im Durchschnitt deutlich weniger als Männer. In Deutschland liegt die geschlechtsspezifische Entgeltlücke bei 20 Prozent, EU-weit bei 15 Prozent. Da Frauen deutlich seltener ein existenzsicherndes Einkommen erzielen, liegt die Rentenlücke in Deutschland sogar bei 50 Prozent. Das muss sich ändern.

Bundesgleichstellungsministerin Giffey setzt zum Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein deutliches Zeichen für mehr Geschlechtergerechtigkeit. Im Rat wurden die Schlussfolgerungen zur Schließung des Gender Pay Gaps einstimmig beschlossen. Hierzu gehören Maßnahmen, die zu einer gerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und bezahlter Erwerbsarbeit und zu einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf führen sollen.

Die Corona-Krise macht die ungleiche Verteilung und den Rückstand von Frauen bei Arbeitszeiten, Entgelt und der Verteilung unbezahlter Arbeit besonders deutlich. Klar ist, dass der Kampf um gleiche und gleichwertige Bezahlung weitergehen muss. Die SPD-Fraktion im Bundestag begrüßt sehr, dass sich die EU heute entschieden gegen ein internationales Rollback in der Gleichstellung positioniert hat. Mit den Ratsschlussfolgerungen kann der EU-Ministerrat seinen Beitrag zur Überprüfung der Fortschritte der Pekinger Aktionsplattform der Vereinten Nationen leisten. Das ist ein großer Erfolg der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, in der das Thema Gleichstellung der Geschlechter ein Schwerpunkt ist.

Auch auf Bundesebene setzt sich die SPD-Fraktion im Bundestag entschieden für die Schließung der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern ein: So fordern wir unter anderem ein Verbandsklagerecht im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes. Im Zuge einer Aufwertung sozialer Berufe fordern wir vor allem in der Altenpflege eine verbindliche Tarifbindung. Mit der Einführung einer Vorstandsquote bei börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen tragen wir ebenfalls zur Schließung des Gender Pay Gaps bei.

Wir fordern: Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss selbstverständlich sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 03.12.2020

Zum bundesweit ersten Monitoring-Bericht zu homo- und transfeindlicher Gewalt in Berlin erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann, Sprecher*innen für Queerpolitik:

Dass Berlin den bundesweit ersten Monitoring-Bericht zu homo- und transfeindlicher Gewalt vorgelegt hat, ist außerordentlich gut und wichtig. Gewalttaten müssen konkret benannt, erkannt und transparent gemacht werden, damit sie gezielt bekämpft werden können. In dem Bericht liegt der Schwerpunkt auf anti-lesbischer Gewalt. Mit belastbaren Zahlen kann die Stadt auf Gewalttaten gegen queere Menschen viel entschlossener reagieren. So ist es auch möglich, Präventions- und Aufklärungsarbeit zielführend zu gestalten.

Wir fordern schon lange auf Bundesebene eine bessere Erhebung von LSBTIQ-feindlichen Straftaten. Dazu haben wir in dieser Woche einen schriftlichen Bericht von der Bundesregierung im Innenausschuss des Bundestages angefordert. Wir brauchen eine Auseinandersetzung mit Gewalt gegen queere Menschen. Der Berliner Bericht ist ein erstes, wirkungsvolles Signal an lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen, dass sie nicht allein gelassen werden. Dieses Signal macht deutlich, dass wir dringend einen bundesweiten Aktionsplan gegen Homo- und Transfeindlichkeit brauchen und ein Ausbau der Gewaltschutz-Infrastruktur bundesweit erforderlich ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.12.2020

Zur aktuellen Berichterstattung über eine Verlängerung der Finanzierung des Gute-Kita-Gesetzes erklärt Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Bundesfamilienministerin Giffey hat beim Gute-Kita-Gesetz Wortbruch begangen. Entgegen ihrer Ankündigungen hat die Regierung keine finanzielle Vorsorge für eine Verlängerung des Gute-Kita-Gesetzes über 2022 hinaus getroffen. Im Finanzplan des Bundes findet sich nichts dergleichen. Darüber versucht sie hinwegzutäuschen. Besonders kritikwürdig daran ist die Tatsache, dass das Bundesfamilienministerium weiter den Eindruck erwecken soll, die Verlängerung sei von Seiten des Bundes eingepreist. Solch unseriöses Vorgehen schwächt die Glaubwürdigkeit einer Ministerin. Das kann auch die ohnehin schon schwierigen Bund-Länder-Verhandlungen für den Ausbau der Schulkindbetreuung belasten. Es wäre ein herber Rückschlag, sollte der im Koalitionsvertrag verankerte Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder im Grundschulalter scheitern.

Es ist nicht das erste Mal bei Franziska Giffey, dass schlagzeilenträchtige Ankündigungen später keinen Bestand haben. So war es beim Bundesprogramm Fachkräfteoffensive oder bei den Freiwilligendiensten. Zum Gute-Kita-Gesetz hatte sie mehrfach öffentlich erklärt, gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister für eine Verlängerung der Gute-Kita-Gelder im Rahmen der Finanzplanung des Bundes zu sorgen. Noch in diesem September erweckte ihr Ministerium in einer Pressemitteilung den Eindruck, auch in der Finanzplanung bis 2024 seien Gelder vorgesehen: „Mit dem Bundeshaushalt 2021 und dem Finanzplan bis 2024 steht der Bund den Ländern gegenüber zu seiner Zusage, das Gute-KiTa-Gesetz finanziell zu unterstützen, die Qualität weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern“, heißt es darin. Tatsächlich existieren nur allgemeine Absichtserklärungen der Regierung, die keinerlei Verbindlichkeit besitzen. Wir fordern, die Gute-Kita-Gelder über 2022 hinaus sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 08.12.2020

„Wenn der Bund sich nicht zu seiner Verantwortung bekennt, ist das Gute-Kita-Gesetz tot, und der Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung, Betreuung und Förderung wackelt“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Forderungen der Länderfamilienminister zum absehbaren Auslaufen des Gute-Kita-Gesetzes. Müller weiter:

„Von Anfang an hat der Bund die Mittel im Gute-Kita-Gesetz auf vier Jahre befristet. Von Anfang an haben wir die strenge Befristung der Mittel kritisiert. Die Länder haben diese Kröte jedoch geschluckt, weil sie im Gegenzug mit dem Geld nahezu machen konnten, was sie wollten. Dieser Umgang mit den Rechten von Kindern, den Bedürfnissen von Familien und den Fachkräften ist unverantwortlich. Das Kita-System ist seit Jahren unterfinanziert, es gibt keine Konzepte, den Fachkräftemangel langfristig zu beheben, und keinen Plan, die Qualität bundesweit auf ein vergleichbares Niveau zu heben. In der Corona-Krise werden darüber hinaus Eltern, Erzieherinnen und Kinder mit dieser Situation alleine gelassen. Die Qualität sinkt, der Fachkräftemangel nimmt zu, und die Belastung für die Beschäftigten steigt. So darf es nicht weitergehen. Gut, dass die Länder das nun erkannt haben.

Wir fordern umgehend ein Bundeskitaqualitätsgesetz mit klar umrissenen Mindestqualitätsstandards und einem dauerhaften Einstieg des Bundes in die Finanzierung des laufenden Kitabetriebes.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 08.12.2020

„Das Einkommensgefälle zwischen Männern und Frauen bleibt in Deutschland mit 19 Prozent beträchtlich, ein Sprung nach vorne ist das knappe Unterschreiten der 20-Prozent-Marke nicht: Eine Trendwende sieht anders aus. Vielmehr ist zu erwarten, dass dieses minimale Vorankommen im Jahr 2020 wieder aufgezehrt wird, weil Frauen im Zuge der pandemiebedingten Einschränkungen nachweislich stärker als Männer bei der Erwerbsarbeit zurückstecken“, sagt Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts zum Einkommensgefälle zwischen Männern und Frauen im Jahr 2019, das durchschnittlich 19 Prozent betrug. Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen ist damit um 1 Prozent gegenüber 2018 gesunken und fällt im Bundesschnitt erstmals unter 20 Prozent. Achelwilm weiter:

„In dieser Legislaturperiode hat die GroKo mit der Gleichstellungsstrategie oder dem Führungspositionengesetz II zwar einige Überschriften für mehr Geschlechtergerechtigkeit produziert, aber die Wirkung ist bescheiden – insgesamt haben die Akzente der Bundesregierung nicht die erforderliche Durchschlagskraft. Das Entgelttransparenzgesetz gewährt unter hohen Voraussetzungen leicht verbesserte Auskunftsrechte, aber keine Sanktionen oder Verbandsklagerechte und zeitigt damit eher theoretische statt praktische Effekte. Die erneuerte Frauenquote für Unternehmensvorstände wird nur sehr wenige Frauen erreichen. Eine echte Aufwertung von Fachberufen, die weitgehend Frauen ausüben, wie z.B. im Einzelhandel oder in der Pflege, steht weiter aus. Und selbst in diesen ‚frauendominierten‘ Branchen zieht sich das Bild durch, dass höhere Positionen eher männlich besetzt werden, während Teilzeitstellen oder niedriger entlohnte Jobs – oft familienbedingt – überwiegend Frauen bekleiden.

Vor diesem Hintergrund fordert DIE LINKE, dass bei Planung und Vollzug des Bundeshaushalts systematisch auf geschlechtergerechte Analysen, Ziele, Strategien und Ausgaben gesetzt wird. Wenn kein grundlegender und ressortübergreifender Paradigmenwechsel zur Behebung struktureller Nachteile aufgrund des Geschlechts und damit einhergehender Rollenerwartungen und Arbeitsteilungen passiert, wird jede Krise auf dem Rücken von Frauen verlaufen.

Gleichstellungspolitik spielt in der Politik der Bundesregierung eine viel zu defensive, nebensächliche und symbolische Rolle. Es reicht nicht, im Schneckentempo voranzukommen oder auf ungerechtem Niveau zu stagnieren. Auch angesichts eines arbeitsmarktpolitischen Wandels durch die Digitalisierung müssen neue Prioritäten für die gerechte Verteilung bezahlter Arbeitszeit und unbezahlter Tätigkeiten in der Familie auf die Tagesordnung, für paritätisch geförderte Elternzeiten und die grundlegende Aufwertung sozialer, sorgender Aufgaben. Das Ehegattensplitting als falscher Anreiz für traditionelle Einkommens- und Arbeitsverteilungen, der vor allem in den westdeutschen Bundesländern ‚zieht‘, muss gerechten und zeitgemäßen Modellen sozial ausgleichender Familien- und Kinderförderung weichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 08.12.2020

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat wird sich am 10. Dezember 2020 ab 18 Uhr mit Änderungen im Adoptionsrecht befassen: Am 2. Dezember 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, ein Vermittlungsverfahren zum Adoptionshilfegesetz zu verlangen.

Dieses war vom Bundestag am 28. Mai 2020 verabschiedet worden, hatte im Bundesrat am 3. Juli 2020 jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen erhalten (BundesratKOMPAKT vom 3. Juli 2020).

Da das Gesetz der Zustimmung der Länderkammer bedarf, konnte es bisher nicht in Kraft treten.

Weitere Informationen unter www.vermittlungsausschuss.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 03.12.2020

Rund 66 Prozent der Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus einer Riester-Rente. Dies geht aus dem Alterssicherungsbericht 2020 hervor, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung (19/24926) vorgelegt hat.

Darin heißt es weiter, dass insbesondere Bezieher geringer Einkommen nach wie vor zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgten. „Während über alle Einkommensklassen hinweg rund 35 Prozent der Befragten angaben, über keine zusätzliche Altersvorsorge zu verfügen, sind es bei den Geringverdienern mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat knapp 54 Prozent, beziehungsweise etwa 2,2 Millionen der knapp 4,2 Millionen erfassten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieser Gruppe“, schreibt die Regierung. Rund 71 Prozent davon sind demnach Frauen (rund 1,6 Millionen). Insgesamt steige die Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge mit dem Einkommen an. Dies könne auf die betriebliche Altersversorgung zurückgeführt werden. Betrachte man nur die private staatlich geförderte Altersvorsorge, zeige sich, dass sich der Anteil der Beschäftigten mit einem Riester-Vertrag über die Einkommensgruppen hinweg kaum verändere, betont die Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1365 vom 09.12.2020

Zwei gleichlautende Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und der Bundesregierung zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie zwei Gesetzentwürfe und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen waren Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag. In der von Mechthild Heil (CDU) geleiteten Sitzung nahmen die acht Sachverständigen Stellung zu Vorlagen der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung (19/2370719/24901), Entwürfen der Grünen für Gesetze zur Fortbildung der Richterinnen und Richter (19/20541) und zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren (19/20540) sowie einem Antrag der Grünen zur Präventionsstärkung (19/23676). Über den Gesetzentwurf der Koalition und den Grünen-Antrag hatte der Bundestag in erster Lesung Ende Oktober beraten.

Die Sachverständigen unterstützten das Anliegen, Kinder besser zu schützen. Die geplanten begrifflichen und strafrechtlichen Änderungen trafen jedoch auf deutliche Kritik. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen, war nicht der einzige Experte, der den Regierungsentwurf da ablehnte, wo er einseitig auf Strafrechtsverschärfungen setzt. Die Vorlage entspreche in weiten Bereichen nicht den Anforderungen an eine „evidenzbasierte Kriminalpolitik“, zu der sich die Regierungsfraktionen von CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode bekannt haben, erklärte Kinzig. Bei einer Kriminalpolitik nach den Vorgaben der Boulevardpresse drohe der Verlust des rechtsstaatlichen Kompasses. Stattdessen sollten die Anstrengungen zum Schutz der Kinder auf dem Gebiet der Prävention verstärkt werden.

Kinzig stieß sich wie auch die meisten anderen Sachverständigen an der Einführung des Begriffes der „sexualisierten Gewalt“. Dieser könne eine rationale Auslegung des Strafgesetzbuches gefährden und vernebele den eklatanten Unterschied zwischen der Vornahme sexueller Handlungen mit und ohne Anwendung von Gewalt. Julia Bussweiler von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main erklärte, bewährte Prinzipien sollten nicht unnötig einer gesetzgeberischen Umgestaltung unterworfen werden, die zu neuen Auslegungsschwierigkeiten führen könnten. Während der Begriff des sexuellen Missbrauchs mittlerweile etabliert und gesellschaftlich durchgängig negativ besetzt ist, bestehe bei einer Umbenennung des Terminus die nicht zu unterschätzende Gefahr einer irreführenden gesellschaftlichen Bewertung. Die Strafrahmenverschärfung gehe weit über das Ziel hinaus.

Jörg Eisele, Lehrstuhlinhaber an der Universität Tübingen, erklärte, mit dem Titel des Gesetzentwurfs meine der Gesetzgeber, das Unrecht der Taten klarer beschreiben zu können. Damit würden auch solche Delikte, die nicht mit Körperkontakt einhergehen, als sexualisierte Gewalt angesehen. Es handele sich um reine Symbolik, die die tatbestandliche Beschreibung verfehle. Zudem entspreche der Begriff „sexueller Missbrauch“ der einschlägigen EU-Richtlinie.

Darauf verwies auch Tatjana Hörnle, Geschäftsführende Direktorin, Abteilung Strafrecht, des Max-Planck-Instituts in Freiburg. Der Gesetzentwurf blende die internationale Diskussion zur angemessenen Terminologie aus. Sie gab zu bedenken, dass durch die Kategorisierung aller Formen der sexuellen Gewalt an Kindern als „sexualisierte Gewalt“ die Begriffe verloren gingen, die zur Charakterisierung brutaler körperlicher Attacken erforderlich seien. Besonders verwunderlich sei es, auch Fälle ohne jeden körperlichen Kontakt „Gewalt“ zu nennen. Auch das Argument, der Begriff „Missbrauch“ sei problematisch, weil er als Gegenbegriff einen straflosen „Gebrauch“ von Kindern voraussetze, sei ein Fehlschluss. Tatsächlich sei „sexueller Missbrauch“ eine Kurzformel von „Missbrauch von Abhängigkeit und Unterlegenheit für sexuelle Zwecke“.

Leonie Steinl vom Deutschen Juristinnenbund (djb) erklärte, die Bezeichnung „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ sei in der Sache treffend und spiegele das menschenrechtliche Verständnis von Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung wider. Allerdings sei mit dieser Begriffsänderung auch die Gefahr von Missverständnissen und Unklarheit verbunden, da der Gewaltbegriff im deutschen Strafrecht wesentlich enger verstanden werde als im Völkerrecht und insbesondere im Kontext der Sexualstraftatbestände lediglich körperliche Gewalt impliziere. Sie schlug den Begriff „sexualisierte Übergriffe“ vor.

Die Essener Rechtsanwältin Jenny Lederer warnte davor, das Thema zu instrumentalisieren. Zudem eigne sich der Entwurf nicht zur Prävention. Mit dem Begriff „sexualisierte Gewalt“ werde Unklarheit geschaffen. Die Heraufstufung des Grundtatbestands des sexuellen Missbrauchs zum Verbrechen lehnte Lederer ab. Dafür fehle eine rationale Begründung, und es gebe auch keine empirische Belege für die Wirksamkeit. Mit Bezug auf die beabsichtigte Pönalisierung des Inverkehrbringens, Erwerbs und vor allem des Besitzens von kindlichen „Sexpuppen“ sprach Lederer von einer weiteren Kriminalisierung von Verhaltensweisen, bei denen wissenschaftlich nicht belegt sei, ob und dass es zu hands-on-Delikten kommen wird und die den Anforderungen an den Ultima-Ratio-Grundsatz nicht entspreche. Ähnlich äußerten sich auch Kinzig und Hörnle.

Barbara Stockinger, Co-Vorsitzende des Deutscher Richterbunds (DRB), erklärte, Strafandrohungen allein entfalteten erfahrungsgemäß wenig Abschreckungswirkung. Hinzu komme, dass die Anhebung des Strafrahmens eine massive Mehrbelastung der ohnehin überlasteten Staatsanwaltschaften und Gerichte zur Folge haben werde. Zu begrüßen sei, dass der Entwurf den Ermittlungsbehörden weitergehende Ermittlungsbefugnisse an die Hand gibt. Der DRB bedauere jedoch, dass eine rechtssichere Umsetzung von Mindestspeicherfristen für Verkehrsdaten noch immer nicht erfolgt sei. Damit fehle in der Praxis ein ganz entscheidendes Ermittlungsinstrument, um Fälle von Kinderpornographie und sexualisierter Gewalt gegen Kinder rasch aufzuklären. Darauf wies auch Bussweiler hin.

Franziska Drohsel von der Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend verwies auf erhebliche Hürden und Belastungen für Betroffene in Gerichtsverfahren. So sehr einzelne Regelungen begrüßt würden, so sehr sähe ihre Organisation kritisch, dass viele Bereiche, in denen dringender Handlungsbedarf bestehe, nicht neu geregelt würden. Das Gesetzespaket solle daher ergänzt werden durch mehr Opferschutz, die Abschaffung des Begriffs „Kinderpornographie“, die Vermittlung von mehr Fachwissen der Richter und Richterinnen im Umgang mit traumatisierten Kindern sowie durch eine Verfahrensverkürzung. Der Begriff „sexueller Missbrauch“ sollte nicht mehr verwendet werden, sagte Drohsel, die den Regierungsentwurf grundsätzlich begrüßte.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1356 vom 07.12.2020

Vor dem Hintergrund deutlich gestiegener Zahlen bekanntgewordener Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Verbreitung, des Besitzes und der Besitzverschaffung von Kinderpornographie hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (19/24901) vorgelegt. Darin werden, so die Vorlage, Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die auf einem ganzheitlichen Konzept gründeten, das alle beteiligten Akteure in die Pflicht nehme.

Laut Entwurf soll mit einer begrifflichen Neufassung der bisherigen Straftatbestände des „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ als „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ das Unrecht dieser Straftaten klarer umschrieben werden. Der bisherige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll in drei Straftatbestände aufgespalten werden, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden.

Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen daher ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden, wie es in der Vorlage heißt. Mit einer Anhebung der Strafrahmen solle darüber hinaus die Bewertung solcher Taten als schweres Unrecht deutlicher im Strafrahmengefüge herausgestellt und den Gerichten ein ausreichender Handlungsspielraum zur tatangemessenen Ahndung solcher Taten eröffnet werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm solle zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Um die Strafverfolgung effektiver auszugestalten, sollen den Strafverfolgungsbehörden weitergehende Ermittlungsbefugnisse an die Hand gegeben werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1344 vom 03.12.2020

  • Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen in Westdeutschland fast dreimal so hoch wie in Ostdeutschland
  • Gender Pay Gap in Deutschland deutlich höher als im EU-Durchschnitt
  • Männer verdienten in Deutschland 2018 durchschnittlich 4,37 Euro brutto mehr in der Stunde als Frauen
  • 71 % des Verdienstunterschieds sind strukturbedingt, also unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen in schlechter bezahlten Branchen und Berufen arbeiten und seltener Führungspositionen erreichen

Frauen haben im Jahr 2019 in Deutschland durchschnittlich 19 % weniger verdient als Männer. Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen – der unbereinigte Gender Pay Gap – war damit um 1 Prozentpunkt geringer als 2018 und fiel nach den jetzt revidierten Ergebnissen erstmals unter 20 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieb der bereinigte Gender Pay Gap, der nur alle vier Jahre berechnet werden kann, 2018 mit 6 % im Vergleich zu 2014 unverändert. 

Der Gender Pay Gap ist die Differenz des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer und Frauen im Verhältnis zum Bruttostundenverdienst der Männer. Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Mithilfe des unbereinigten Gender Pay Gap wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der beispielsweise durch schlechtere Zugangschancen von Frauen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen verursacht wird. Dagegen misst der bereinigte Gender Pay Gap den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Strukturbedingte Faktoren sind hier also weitgehend herausgerechnet. 

Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen im Westen fast dreimal so hoch wie im Osten

Nach wie vor fällt der unbereinigte Gender Pay Gap in Ostdeutschland deutlich geringer aus als in Westdeutschland. Im Westen ist der unbereinigte Gender Pay Gap im Jahr 2019 um einen Prozentpunkt auf 20 % gesunken, während er im Osten mit 7 % unverändert blieb – für Gesamtdeutschland ergibt sich daraus der unbereinigte Gender Pay Gap von 19 %. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, zeigt sich für Gesamtdeutschland ein langsamer, aber stetiger Rückgang des unbereinigten Gender Pay Gap. Dieser hatte 2014 mit 22 % um 3 Prozentpunkte höher gelegen als 2019.

Gender Pay Gap in Deutschland deutlich höher als im EU-Durchschnitt

Im europäischen Vergleich liegen endgültige Ergebnisse erst für das Jahr 2018 vor. Mit 20 % lag der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland für das Jahr 2018 deutlich über dem Durchschnitt der Europäischen Union (15 %). Von den 28 EU-Staaten im Jahr 2018 wies nur Estland mit 22 % einen noch höheren geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied auf. Auf ähnlichem Niveau wie Deutschland lagen Österreich, Tschechien, das Vereinigte Königreich, die Slowakei und Lettland (20 %). Die Staaten mit den EU-weit geringsten geschlechtsspezifischen Unterschieden im Bruttostundenverdienst waren Luxemburg (1 %), Rumänien (2 %) sowie Italien (4 %). 

Bereinigter Gender Pay Gap 2018 in Deutschland unverändert bei 6 %

Während sich im Zeitverlauf beim unbereinigten Gender-Pay-Gap ein stetiger – wenn auch langsamer – Rückgang zeigt, verharrt der bereinigte Gender Pay Gap 2018 im Vergleich zu 2014 mit 6 % auf dem gleichen Niveau.

Die Werte des bereinigten Gender Pay Gap für West- und Ostdeutschland haben sich im Zeitverlauf angeglichen. Von 2006 bis 2018 sank der Verdienstunterschied im Osten von 12 % auf 7 %, während er im Westen von 8 % auf 6 % fiel. Der unbereinigte Gender Pay Gap war im Jahr 2006 im Westen vier Mal so groß wie im Osten. 2018 war er hingegen nur noch drei Mal so hoch.

Bei der Interpretation des bereinigten Gender Pay Gap ist zu beachten, dass hierbei nur in der Statistik vorliegende Informationen Berücksichtigung finden. Der Wert des bereinigten Gender Pay Gap kann somit als eine Obergrenze interpretiert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen. 

Männer verdienten 2018 im Durchschnitt 4,37 Euro brutto mehr in der Stunde als Frauen

Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Männer lag 2018 mit 21,70 Euro um 4,37 Euro höher als der für Frauen (17,33 Euro). Die Analyse zu ursächlichen Faktoren dieses Verdienstunterschiedes zeigt, dass 71 %(beziehungsweise 3,09 Euro) strukturbedingt sind. Dies lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird (durchschnittlicher Effekt: 1,34 Euro) und sie seltener Führungspositionen (durchschnittlicher Effekt: 0,92 Euro) erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs (durchschnittlicher Effekt: 0,43 Euro).

Die verbleibenden 29 % (beziehungsweise 1,28 Euro) des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen 2018 im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation pro Stunde 6 % weniger als Männer.

Methodische Hinweise:

Dem EU-Vergleich zum unbereinigten Gender Pay Gap liegen die Vorgaben des Europäischen Statistikamtes Eurostat zugrunde. Diese schließen aufgrund der EU-weit einheitlich verfügbaren Daten bestimmte Beschäftigtengruppen bei der Ermittlung des Indikators aus. Die alle vier Jahre durchgeführte Verdienststrukturerhebung in Deutschland ermöglicht hingegen, weitere Beschäftigtengruppen in die Analyse einzubeziehen und so Aussagen für die gesamte deutsche Wirtschaft zu treffen. Im Vergleich zur engeren Abgrenzung nach den Vorgaben von Eurostat ergeben sich durch die zusätzliche Berücksichtigung von Beschäftigten in den Wirtschaftsabschnitten „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie in Kleinstbetrieben sowohl in Bezug auf das Ergebnis für den unbereinigten als auch für den bereinigten Gender Pay Gap keine großen Abweichungen. Unter Einbezug der genannten Beschäftigtengruppen liegen im Jahr 2018 der unbereinigte Gender Pay Gap bei 19 % und der bereinigte bei 6 %.

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ zu finden, sowie weiterhin in den Artikeln „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Basis der Verdienststrukturerhebung 2014“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 2/2017).

Revision der Ergebnisse 2015 bis 2019
Der unbereinigte Gender Pay Gap wird auf Basis der alle vier Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung berechnet. Da nun die Ergebnisse der Erhebung aus dem Jahr 2018 vorliegen, wurden die auf Basis der vorherigen Erhebung aus dem Jahr 2014 fortgeschätzten Daten für die Jahre 2015 bis 2019 neu berechnet und revidiert. Allgemeine Hinweise zum Fortschreibe- und Revisionsverfahren der fortgeschriebenen Ergebnisse des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Methoden“ im Themenbereich „Verdienste und Verdienstunterschiede“ zu finden.

Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap:
• Nach Bundesländern in GENESIS-Online
 Lange Reihen auf der Themenseite Verdienste und Verdienstunterschiede.
• EU-Mitgliedstaaten in der Eurostat Datenbank

Weitere Ergebnisse zum bereinigten Gender Pay Gap:
• Deutschland und nach Bundesländern 2014 und 2018 auf der Themenseite Verdienste und Verdienstunterschiede.

Der Verdienstabstand zwischen Frauen und Männern ist Teil des Monitorings der Agenda 2030 der Vereinten Nationen

Quelle: Pressemitteilung DESTATIS Statistisches Bundesamt vom 08.12.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am vergangenen Samstag sind die Delegierten der 30 Landes- und Bezirksverbände der AWO zu einem digitalen Bundesausschuss zusammengekommen. Der bedeutendste Tagesordnungspunkt an diesem Tag war die Weiterentwicklung des AWO-Governance-Kodex mitsamt den Regelungen zur Vergütung der Geschäftsführung – hierzu haben die Delegierten beraten und Beschlüsse gefasst.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Ich freue mich und bedanke mich bei den Delegierten, dass sie die wichtigen Änderungen des AWO-Governance-Kodex einstimmig beschlossen haben. Dies verdeutlicht erneut das klare Verständnis für Compliance im Verband und dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen.

Seit der Verabschiedung des AWO-Governance-Kodex im November 2017 haben wir hilfreiche Hinweise zu den Regelungen aus dem Verband erhalten. Natürlich haben wir unser Regelwerk auch in Anbetracht der Vorkommnisse in Hessen und Thüringen evaluiert. Nach vielen und intensiven Beratungen mit Fachexpert*innen bin ich mit dem Ergebnis mehr als zufrieden. Es unterstützt die AWO, unsere Werte nachhaltig zu bewahren.“

Im Mittelpunkt der Weiterentwicklung stehen Interessenkonflikte im Zusammenhang mit geschäftlichen Beziehungen, die Stärkung der Aufsichtsgremien durch mehr Rechte und die Vergütung der Geschäftsführung. Neben der überarbeiteten Fassung des AWO-Governance-Kodex wird eine neue Arbeitshilfe zur Vergütung der Geschäftsführung veröffentlicht. Wolfgang Stadler weiter:

„Insbesondere die Vergütung der Geschäftsführung hat viele Berichterstattungen und Debatten in der Öffentlichkeit geprägt. Dies ist nachvollziehbar, da wir unsere wichtigen gesellschaftlichen Leistungen zum Teil mit öffentlichen Mitteln erbringen, Spenden erhalten und eine gemeinnützige, selbstlos tätige Organisation sind. Gleichzeitig – und das möchte ich deutlich sagen – leisten die Geschäftsführungen in der AWO, auch in herausfordernden Situationen, eine großartige Arbeit. Daher sollten sie stets angemessen und leistungsgerecht vergütet werden. Wir orientieren uns weiterhin an den Größenordnungen des Öffentlichen Diensts. Damit wird ebenso gewährleistet, dass sich die Spreizung der Vergütung der Geschäftsführungen und der Vergütung der Mitarbeitenden in einem angemessenen Verhältnis bewegt.

Zur Verbesserung der Transparenz müssen nun außerdem alle Gliederungen – unabhängig davon, ob ein Kreisverband oder eine ausgegliederte gGmbH – die Vergütung der Geschäftsführung gegenüber dem Bundesverband offenlegen und den Ausnahmefall gemessen am verbandlichen Vergleich schriftlich darlegen, sobald ein Schwellenwert, der sich aus dem Öffentlichen Dienst ableiten lässt, überschritten wird. Die Verträge der Geschäftsführungen der Landes- und Bezirksverbände erhalten wir unabhängig von den neuen Regelungen seit jeher, da dies im Verbandsstatut niedergeschrieben ist. Wir haben somit ein Regelwerk, welches auf der einen Seite klare Grenzen definiert, aber den Gliederungen unter Berücksichtigung des verbandlichen Maßstabs auch eigene Entscheidungen ermöglicht, die jeweils vom vollständigen Aufsichtsgremium zu beschließen sind.“

Anlagen

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 09.12.2020

Bei der Innenministerkonferenz in dieser Woche wird unter anderem über die Wiederaufnahme von Abschiebungen entschieden. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt kritisiert diesen Vorstoß trotz hoher, schwer einzudämmender Infektionszahlen, und fordert weiteren Schutz für Geflüchtete. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des Bundesvorstandes der Arbeiterwohlfahrt:

„Abschiebungen sind während der COVID‐19‐Pandemie nicht zu verantworten. Sie gefährden die Eindämmung der globalen Pandemie und setzen das Leben der Abgeschobenen unnötig aufs Spiel. Zudem haben zahlreiche Herkunftsländer von Asylsuchenden marode Gesundheitssysteme und sind nicht in der Lage, am Virus Erkrankte zu versorgen. Auch Staaten mit einem relativ gut aufgestellten Gesundheitssystem kommen an ihre Kapazitätsgrenze.

Der AWO Bundesverband spricht sich gemeinsam mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Pro Asyl und einer Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen für einen Corona-bedingten Abschiebestopp aus.

Zudem fordert der Verband, das Verbot von Abschiebungen nach Syrien zu verlängern. „Unabhängig vom Pandemiegeschehen muss sich die Innenministerkonferenz klar zur Verlängerung eines umfassenden Abschiebeverbotes nach Syrien bekennen, da in Syrien weiterhin systematisch und flächendeckend gefoltert wird“, so Döcker, „Solange willkürliche Verhaftungen, Folter und Entführungen den Alltag in Syrien bestimmen, sind Abschiebungen nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Flüchtlingsrecht vereinbar. Das aus dem Folterverbot abgeleitete Abschiebungsverbot gilt absolut und unabhängig.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.12.2020

Der AWO Bundesverband e.V. hat die Deklaration #positivarbeiten von der Deutschen AIDS-Hilfe unterzeichnet, um ein öffentliches Zeichen für gesundheitliche Chancengleichheit auch im Arbeitsleben zu setzen. Die Deklaration orientiert sich am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und entspricht den Werten und Überzeugungen der AWO.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Der AWO Bundesverband wendet sich auch als Arbeitgeber gegen jegliche Benachteiligung von Mitarbeitenden aufgrund von Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen. HIV ist im Arbeitsalltag absolut kein Risiko, aber Menschen mit HIV droht bei Bekanntwerden ihrer Erkrankung Ablehnung, Ausgrenzung und Diskriminierung“.

Mit Hilfe von Aufklärung und Information tritt der AWO Bundesverband in Kooperation mit der Deutschen AIDS-Hilfe unbegründeten Ängsten und Vorurteile entgegen. Darüber hinaus setzt sich die die Arbeiterwohlfahrt weiterhin auch gesellschaftspolitisch gegen die Diskriminierung von Menschen mit HIV oder Aids ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 30.11.2020

Engagement und Partizipation älterer Menschen sind für die Gesellschaft unverzichtbar und müssen umfassend gestärkt und gezielt gefördert werden. Das fordert die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in ihrem Positionspapier „Älter und unverzichtbar! Engagement und Partizipation älterer Menschen stärken“, das zum Tag des Ehrenamts am 5. Dezember veröffentlicht wurde. In der aktuellen Situation ruft die BAGSO dazu auf, Konzepte zu entwickeln, wie das Engagement älterer Menschen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie ausgeübt oder wieder aufgenommen werden kann.

Die BAGSO setzt sich dafür ein, dass Engagement-Strukturen dauerhaft gefördert werden, insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen. Besondere Anstrengungen seien nötig, um auch Menschen Zugänge zu Engagement und Teilhabe zu ermöglichen, die aufgrund von Armut, gesundheitlichen Einschränkungen oder sozialer Isolation bislang nicht erreicht werden. Zur Stärkung der politischen Teilhabe sollen Seniorenvertretungen in der Kommunalpolitik gefördert und auf Landesebene gesetzlich verankert werden. Um auch die Babyboomer-Generation für Engagement zu gewinnen, müssen passgenaue und flexible Möglichkeiten entwickelt und neue Engagementformate erprobt werden.

Besonders hervorgehoben wird der gesellschaftliche Stellenwert von generationenübergreifendem Engagement. „Vor allem die aktuellen politischen Herausforderungen wie die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030, die Herausforderungen des Klimawandels und Fragen der Demokratie machen den Austausch und das gemeinsame Handeln unter Einbezug aller Generationen erforderlich“, heißt es in dem Positionspapier.

Zum Positionspapier

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.Vn vom 04.12.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert, dass die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen noch immer nicht gerichtlicher Standard ist. Eine aktuelle Auswertung der Kinderrechtsorganisation von Daten des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass zwar in allen Bundesländern ein Aufwärtstrend zu verzeichnen ist, aber lediglich in Hessen (53,9 Prozent), Bremen (51,8 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (51,5 Prozent) in der Mehrzahl dieser Verfahren (Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionssachen) Verfahrensbeistände vom Gericht bestellt werden. Am schlechtesten schneiden Berlin (34,0 Prozent), Nordrhein-Westfalen (37,5 Prozent) und Rheinland-Pfalz (37,6 Prozent) ab.

„Kinder brauchen in Justizverfahren eine professionelle Begleitperson, dies ist zur Wahrnehmung ihrer Interessen im Regelfall erforderlich. In familiengerichtlichen Verfahren ist dies der Verfahrensbeistand, der nur ihr Wohl und ihre Interessen vertreten soll – und nicht die der Eltern. Er soll unabhängig und für das Kind eine Vertrauensperson sein. Leider wird in vielen Kindschafts-, Abstammungs- und Adoptionsverfahren kein Verfahrensbeistand bestellt. Die Quote für die Bestellung liegt derzeit in drei Bundesländern knapp über 50 Prozent, in allen anderen teils deutlich darunter. Hier muss es zu einem Umdenken bei den Richterinnen und Richtern kommen, die Bestellung von Verfahrensbeiständen muss bei der Möglichkeit eines erheblichen Interessensgegensatzes zwischen dem Kind und seinen Eltern auch in der Verfahrenspraxis zum Regelfall werden. Bisher besteht zudem keine Begründungspflicht beim Absehen von einer Bestellung. Es wird auch nicht genauer aufgeschlüsselt, in welcher Art von Verfahren von der Bestellung abgesehen wird. Auch das muss sich ändern“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert zudem, dass die Bestellung von Verfahrensbeiständen ohne Beteiligung des Kindes und ohne transparente Kriterien erfolgt. Das ist problematisch, da es keinerlei Möglichkeit für das Kind gibt, auf die Auswahl durch die Nennung bestimmter Kriterien Einfluss zu nehmen und im Zweifel den Verfahrensbeistand abzulehnen. Dies birgt die Gefahr, dass der Verfahrensbeistand eher dem Richter gefallen möchte, als die Rechte des Kindes wahrzunehmen. Allerdings soll nach dem Gesetzentwurf der Großen Koalition zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder das Gericht die Bestellung bei einer Gefahr für die Interessen des Kindes aufheben können. Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem, dass es keine Standards und keine Daten zur Qualifikation der Verfahrensbeistände in Deutschland gibt. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zu den fachlichen Anforderungen sind nicht ausreichend, um zu garantieren, dass nur noch qualifizierte Begleitpersonen für Kinder bestellt werden können.

Weitere Informationen zum Thema „Kindgerechte Justiz“ unter www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kindgerechte-justiz/, die kompletten Daten zu den Verfahrensbeiständen finden sich unter www.dkhw.de/verfahrensbeistaende.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 09.12.2020

Der diesjährige Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“ betont die Rolle der Familienbildung als wichtige Ressource der Demokratiebildung sowie die besondere Bedeutung der Eltern. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) bündelt mit dem Forum Familienbildung die langjährigen Erfahrungen in der evangelischen Eltern- und Familienbildung. Martin Bujard, Präsident der eaf, begrüßt es ausdrücklich, dass die Möglichkeiten von Familienbildung im Bericht in den Fokus gerückt werden:

„Familie ist der primäre Bildungsort. Die Bewältigung des Familienalltags kann somit als eine Art Übungsfeld demokratischen Zusammenlebens betrachtet werden. Die Angebote der Familienbildung begleiten Familien in verschiedenen Lebensphasen. Sie stärken Eltern und Kinder in ihren Kompetenzen und unterstützen sie dabei, demokratisches Handeln einzuüben. Denn Familienbildung bietet Räume für Begegnung und schafft Lernorte gemeinsam für Eltern und Kinder, in denen sie alltagsnah und selbstwirksam Entscheidungs-, Beratungs- und Argumentationsprozesse mitgestalten können.“

Die eaf unterstützt die Empfehlung aus dem Bericht, die Mitarbeitenden der Familienbildung durch Fachberatung zu begleiten. Dies hat sich in den Kindertagesstätten bereits seit Jahren bewährt. Bujard fordert: „Die Umsetzung dieser Empfehlungen kann nur erfolgen, wenn die Familienbildung vor Ort über ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen verfügt. Wir fordern, dass die Angebote und Strukturen auf der Grundlage eines formulierten Rechtsanspruches der Familienförderung im SGB VIII §16 nachhaltig regelfinanziert werden.“

Aktuell startet das Forum Familienbildung in der eaf gemeinsam mit der Diakonie Deutschland das Modellprojekt „Für Vielfalt und Partizipation in der Familienbildung“. Die Online-Seminarreihe für pädagogische Fachkräfte wird finanziert aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“: >>>https://www.eaf-bund.de/de/projekte/kooperationen

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 30.11.2020

LSVD zuversichtlich beim Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz

Heute tagt der Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz. Der Bundesrat hatte das Gesetz im Juli gestoppt wegen der darin von der Bundesregierung geplanten Verschärfung der Diskriminierung von lesbischen Zwei-Mütter-Familien. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist zuversichtlich, dass mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses die von der Bundesregierung ursprünglich geplante Verschärfung der Diskriminierung lesbischer Elternpaare endgültig gescheitert ist. Das ist ein wichtiger Erfolg. Wir danken den Landesregierungen, die sich im Bundesrat der Verschärfung der Diskriminierung entgegengestellt haben, allen voran dem Sozialminister von Baden-Württemberg, Manne Lucha, und dem Berliner Justizsenator Dirk Behrendt.

Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung sollte nach dem Willen der Regierungskoalition weiter massiv verschärft werden. Sie sollten nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung sollte zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. Das hätte noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung der Kinder bedeutet.

Gemeinsam mit vielen Aktivist*innen hat der LSVD dafür gekämpft, dass dieses Gesetz so nicht verabschiedet wird. Obwohl wir die Bundesregierung deutlich auf unsere Kritik hingewiesen und einen konkreten Vorschlag zur Gesetzgebung unterbreitet hatten, blieb Bundesministerin Giffey lange kompromissunfähig. Das führte dazu, dass das Adoptionshilfegesetz insgesamt verzögert wurde.

Nach der Abwehr der Verschlechterung muss nun aber auch die noch bestehende Diskriminierung beseitigt werden. Die notwendige und lange versprochene Reform des Abstammungsrechts muss jetzt endlich kommen. Es ist völlig unverständlich, warum das SPD-geführte Bundesjustizministerium dies seit Jahren verschleppt.

Hintergrund
Diskriminierung von lesbischen Familien würde sich durch Adoptionshilfegesetz verschärfen
Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“
Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien. Petition vom LSVD und All Out mit über 66.000 Unterschriften

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V – Landesverband Brandenburg vom 09.12.2020

Der SHIA-Landesverband Brandenburg e. V. bietet in diesem Jahr eine Weihnacht der etwas anderen Art an.

Da die traditionelle SHIA-Weihnachtsfeier in diesem Jahr aus den allseits bekannten Gründen nicht stattfinden kann, wollen wir die auch schon traditionellen Buchgeschenke trotzdem den Kindern von alleinerziehenden Müttern und Vätern zukommen lassen.

Wir bitten Alleinerziehende, sich in der SHIA-Geschäftsstelle unter Tel. 03375/294752 zu melden und den Buchwunsch des Kindes mitzuteilen.

Am Dienstag, dem 22. Dezember 2020, können die Geschenke dann in der SHIA-Geschäftsstelle – natürlich mit Abstand – in der Bahnhofstraße 4 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr abgeholt werden.

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V – Landesverband Brandenburg vom 09.12.2020

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2021 veröffentlicht. Diese gibt Leitlinien für den Unterhaltsbedarf vor. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Wir begrüßen, dass der Unterhalt für Kinder 2021 steigen wird, so dass auch höhere Lebenshaltungskosten gedeckt werden können. Beim höheren Unterhalt spiegelt sich zudem wider, dass 2021 in den sozialrechtlichen Regelsätzen erstmals Kosten für Mobilfunkgeräte berücksichtigt sind. Das war überfällig: Alles, was systematisch im Kindesunterhalt nicht berücksichtigt ist, zahlen de facto Alleinerziehende drauf. Hier sind weiter viele Verbesserungen notwendig: Denn die Grundlage, das sozialrechtliche Existenzminimum, ist seit Jahren in der Kritik, da die angewandte Methode zu einer systematischen Kleinrechnung der Bedarfe führt. Gleichzeitig fällt Kindern die Erhöhung des Kindergelds um 15 Euro beim Unterhalt auf die Füße, da es zur Hälfte vom Kindesunterhalt abgezogen wird. Der ist jedoch im Verhältnis zum Kindergeld proportional weniger gestiegen. Zudem ist kaum nachvollziehbar, warum der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder unter sechs Jahren unter dem Existenzminimum liegt. All das bedeutet: Trotz der Erhöhung werden Alleinerziehende weiter draufzahlen, da der Unterhalt gar nicht reichen kann.“

Hintergrund: Die sozialrechtliche Regelbedarfsermittlung ist die Grundlage für die Festsetzung des sächlichen Existenzminimums von Kindern in anderen Rechtsbereichen, beispielsweise für die Bemessung des gesetzlichen Mindestunterhalts, des Unterhaltsvorschusses oder der steuerrechtlichen Freibeträge. Das steuerliche sächliche Existenzminimum leitet sich aus den Regelbedarfen ab. Gesetzlich richtet sich nach dem steuerlichen sächlichen Existenzminimum wiederrum der Mindestunterhalt. Die steuerlichen Freibeträge für 2021 liegen allerdings darüber. Deshalb hat die üppige Erhöhung der Kinderfreibeträge für 2021 das Auseinanderdriften des steuer- und unterhaltsrechtlichen Existenzminimums weiter vorangetrieben. Der steuerliche Kinderfreibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, der auch die soziokulturelle Teilhabe abbildet, wird bei der Höhe des Kindesunterhalts zudem nicht berücksichtigt.

Die Düsseldorfer Tabelle 2021 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 01.12.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Dezember 2020

Veranstalter: Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Deutscher Caritasverband e. V.

Wie findet Weihnachten im Corona-Jahr statt – gerade in den Einrichtungen der Altenhilfe und in den sozialen Diensten, die Menschen aus Risikogruppen betreuen? Wie ist die Stimmung in den Belegschaften der zwei größten deutschen Wohlfahrtsverbände? Was sind die größten Herausforderungen im Wahljahr 2021?

Welche langfristigen Konsequenzen hat Corona für die soziale Infrastruktur in Deutschland? Diese und andere Fragen wollen Caritas-Präsident Peter Neher und Diakonie-Präsident Ulrich Lilie in einer Pressekonferenz mit Ihnen erörtern. 

Wir werden Ihnen erste vorläufige Ergebnisse einer Umfrage der Bank für Sozialwirtschaft unter sozialen Einrichtungen und Diensten zu ihrer Finanzlage und ihren Sorgen vorstellen.

Ihre Fragen beantworten:

– Peter Neher, Caritas-Präsident

– Ulrich Lilie, Diakonie-Präsident

Anmeldung:

Es wird um Anmeldung bis zum 14. Dezember 2020 unter pressestelle@diakonie.de oder pressestelle@caritas.de gebeten. Die Einwahldaten werden Ihnen dann zugeschickt. 

Bei Rückfragen oder zur Vereinbarung von Interviews steht man Ihnen gerne zur Verfügung.

AKTUELLES

Vorbemerkungen
Der Deutsche Verein hat bereits in verschiedenen Zusammenhängen darauf hingewiesen, dass das geltende Recht gesellschaftliche Entwicklungen aufgreifen und abbilden und dabei möglichst alle Lebenslagen und Lebensentwürfe der Menschen angemessen berücksichtigen muss. Wenn das Recht an vielen Stellen nach wie vor am traditionellen Familienbild von „(verheirateten) Vater, Mutter, Kind(ern)“ mit übereinstimmender genetischer, rechtlicher und sozialer Elternschaft anknüpft, stellt sich die Frage, ob dies der Vielfalt von Familie hinreichend gerecht wird. Gleiches gilt im Hinblick auf die gelebte Vielfalt an Familien- und Betreuungsmodellen nach Trennung und Scheidung. Einerseits werden hier seit langem Reformbedarfe angemahnt und das Festhalten am klassischen Modell „ein Elternteil betreut, ein Elternteil bezahlt“ kritisch diskutiert sowie eine stärkere Unterstützung von Eltern und Kindern im Trennungs-/Scheidungsfall insbesondere auch bei gemeinsamer Betreuung und Erziehung eingefordert. Anderseits lebt ein Großteil der Kinder nach wie vor im Residenzmodell und viele Eltern sind mit der eigenen Betreuungsregelung zufrieden.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 370 KB]

Zielsetzung dieser Empfehlungen
Der Deutsche Verein begleitet die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets seit der Einführung der Leistungen eng – zuletzt mit den dritten Empfehlungen aus dem Jahr 2015, die durch die vorliegenden vierten Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe ersetzt werden.

Der Deutsche Verein weist in sämtlichen Vorauflagen auf den hohen Verwaltungsaufwand bei der Umsetzung der Bildungs- und Teilhabeleistungen hin. Der Gesetzgeber ist den Rückmeldungen aus der Praxis teilweise nachgekommen und hat mit dem Starke-Familien-Gesetz zu einer teilweisen Vereinfachung und Optimierung des Verwaltungsvollzugs beigetragen, insbesondere durch den Wegfall
der Eigenanteile bei der Schülerbeförderung und dem gemeinschaftlichen Mittagessen sowie dem weitestgehenden Verzicht auf gesonderte Antragserfordernisse mit Ausnahme bei der außerschulischen Lernförderung.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 24.11.2020 [PDF, 440 KB]

Zusätzlich zu den für viele herausfordernden Wünschen an die Weihnachtszeit mit Kindern gilt es nun, auch noch die Corona-Beschränkungen zu beachten.

Das Team von Mein Papa kommt/Meine Mama kommt gibt Antworten auf aktuelle Fragen zum Umgang in dieser außergewöhnlichen Zeit und während der Feiertage. Auf der Webseite unter https://mein-papa-kommt.info/aktuelles gibt es weitreichende Informationen u.a. in Zeiten von Corona.

Zum Jahreswechsel hat der Gesetzgeber die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert. Ab 01.01.2021 müssen getrenntlebende Eltern ihre Kinder mit mehr Unterhalt unterstützen. Eine Übersicht findet sich ebenfalls unter: https://mein-papa-kommt.info/fuer-eltern/unterhalt/

Es geht um den Moment im Leben, in dem Menschen auf das Ergebnis ihres Schwangerschaftstests warten. Es geht um die Frage „Schwanger oder nicht?“ und was das mit dem eigenen Leben macht, was an dieser Entscheidung alles dranhängt. Was diesem Moment vorausgegangen ist und mit wem. Und was möglicherweise daraus folgt. In der fiktionalen Streaming-Serie wird dieser Moment aus verschiedenen Blickwinkeln behandelt: es geht um Teenie-Schwangerschaft, um den Kinderwunsch bei Menschen mit Behinderung (Trisomie 21), um Schwangerschaft in homosexuellen und polyamorösen Beziehungen. Der Cast der Serie ist unter anderem mit Darsteller:innen wie Banafshe Hourmazdi, Kevin Silvergieter, Marie Nasemann, Corinna Harfouch, Omar El-Saedi und Luisa Wöllisch besetzt.

Die Serie „2 Minuten“ steht in der ARD-Mediathek unter https://1.ard.de/2Minuten zum Streamen bereit.

Die BAG stellt einen neuen Service vor: In der Infothek Antifeminismus auf der Internetseite der BAG findet man unter vielem anderen Tipps zum Umgang mit Hatespeech und antifeministischen Angriffen, Beratungsstellen, Referent*innen und Coaches, Best-Practice Beispiele, Studien sowie Aktionsmaterial.  Die BAG hat dazu die Veröffentlichungen vieler Organisationen und Stiftungen angeschaut und entsprechende Materialien verlinkt. Ein Teil der Informationen wurden der BAG von Teilnehmer*innen des Strategietages 2019 zugeschickt.

Die Infothek gibt es  hier: www.frauenbeauftragte.org/themen/infothek-antifeminismus

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 13/2020

SCHWERPUNKT I: Paritätischer Armutsbericht

Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht hat die Armutsquote in Deutschland mit 15,9 Prozent (rechnerisch 13,2 Millionen Menschen) einen neuen traurigen Rekord und den höchsten Wert seit der Wiedervereinigung erreicht. Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt in der Studie, dass alles darauf hindeute, dass die Auswirkungen der Corona-Krise Armut und soziale Ungleichheit noch einmal spürbar verschärfen werden. Der Verband wirft der Bundesregierung eine „armutspolitische Verweigerungshaltung“ vor und fordert unter der Überschrift „Gegen Armut hilft Geld” eine sofortige Anhebung der finanziellen Unterstützungsleistungen für arme Menschen sowie armutsfeste Reformen der Sozialversicherungen.

„Die vorliegenden Daten zur regionalen Verteilung, zur Entwicklung und zur Struktur der Armut zeigen Deutschland als ein in wachsender Ungleichheit tief zerrissenes Land. Immer mehr Menschen leben ausgegrenzt und in Armut, weil es ihnen an Einkommen fehlt, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und an unserer Gesellschaft gleichberechtigt und in Würde teilzuhaben. Volkswirtschaftliche Erfolge kommen seit Jahren nicht bei den Armen an und in den aktuellen Krisen-Rettungspaketen werden die Armen weitestgehend ignoriert. Was wir seitens der Bundesregierung erleben, ist nicht mehr nur armutspolitische Ignoranz, sondern bereits bewusste Verweigerung”, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Befunde des diesjährigen Armutsberichts sind alarmierend: Bei allen ohnehin seit Jahren besonders armutsbetroffenen Gruppen (wie bspw. Alleinerziehenden, Arbeitslosen und kinderreichen Familien) hat die Armut von 2018 auf 2019 noch einmal zugenommen. Betrachtet man die Zusammensetzung der Gruppe erwachsener Armer ist der ganz überwiegende Teil erwerbstätig (33,0 Prozent) oder in Rente (29,6 Prozent). Regional betrachtet wuchs die Armut 2019 im Vergleich zum Vorjahr praktisch flächendeckend. Positive Entwicklungen, die zuletzt in den ostdeutschen Bundesländern zu beobachten waren, sind gestoppt.

Armutsgeografisch zerfällt Deutschland dabei in zwei Teile: Im gut gestellten Süden haben Bayern und Baden-Württemberg eine gemeinsame Armutsquote von 12,1 Prozent. Der Rest der Republik, vom Osten über den Norden bis in den Westen, kommt zusammen auf eine Quote von 17,4 Prozent. Außerhalb von Bayern und Baden-Württemberg lebt durchschnittlich mehr als jede*r Sechste unterhalb der Armutsgrenze. Das problematischste Bundesland bleibt mit Blick auf Armutsdichte und Dynamik Nordrhein-Westfalen: Seit 2006 ist die Armutsquote in dem bevölkerungsreichen Bundesland zweieinhalbmal so schnell gewachsen wie die gesamtdeutsche Quote. Armutstreiber in NRW ist das Ruhrgebiet mit einer Armutsquote von 21,4 Prozent. Das größte Ballungsgebiet Deutschlands muss damit zweifellos als Problemregion Nummer 1 gelten.

Der Verband warnt vor einer drastischen Verschärfung der Armut in 2020 angesichts der aktuellen Corona-Pandemie. Besonders betroffen seien geringfügig Beschäftigte sowie junge Menschen, die corona-bedingt schon jetzt von wachsender Arbeitslosigkeit betroffen sind. „Corona hat jahrelang verharmloste und verdrängte Probleme, von der Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte bis hin zur Bildungssegregation armer Kinder, ans Licht gezerrt. Eine zunehmende Zahl von Erwerbslosen stößt auf ein soziales Sicherungssystem, das bereits vor Corona nicht vor Armut schützte und dessen Schwächen nun noch deutlicher zutage treten“, so Ulrich Schneider.

Der Paritätische fordert die Umverteilung vorhandener Finanzmittel zur Beseitigung von Armut. „Deutschland hätte es in der Hand, seine Einkommensarmut abzuschaffen und parallel für eine gute soziale Infrastruktur zu sorgen. Es klingt banal und wird bei vielen nicht gern gehört: Aber gegen Einkommensarmut, Existenzängste und mangelnde Teilhabe hilft Geld“, so Schneider. Konkret seien eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung (nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle auf mindestens 644 Euro), die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie Reformen von Arbeitslosen- und Rentenversicherung nötig.

Den Bericht und eine detaillierte Suchfunktion zu Armutsquoten nach Postleitzahlen finden Sie unter: www.der-paritaetische.de/schwerpunkte/armutsbericht/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 20.11.2020

Anlässlich des heute erschienenen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Es ist ein sozialpolitisches Trauerspiel, dass sich die Armutsquote seit Jahren auf hohem Niveau verfestigt und im Jahr 2019 sogar auf den höchsten Wert seit der Wiedervereinigung gestiegen ist. Schon jetzt wird sichtbar, dass die Corona-Pandemie vor allem Einkommensschwache trifft und die Armutsentwicklung weiter befeuern wird, wenn die Bundesregierung nicht schnell gegengesteuert.

Der Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands macht deutlich: Zur Umkehr dieses Trends muss die steigende Einkommensarmut bekämpft werden. Erwerbstätige, Alleinerziehende und Menschen in der Grundsicherung sind besonders gefährdet. Wir fordern daher schon lange die Einführung einer Kindergrundsicherung und einer Garantierente. Eine verlässliche Existenzsicherung ist dringend geboten. Wir wollen Hartz IV überwinden und durch eine sanktionsfreie Garantiesicherung ersetzen, die Teilhabe sicherstellt. Es braucht aber auch Sofortmaßnahmen wie die rasche Einführung eines Corona-Zuschusses in der Grundsicherung und eine bessere Absicherung von Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden. So können soziale Härten der Pandemie zeitnah abgefedert werden.

Die Bundesregierung muss ihre Verweigerungshaltung endlich aufgeben. Armutsbekämpfung muss zur politischen Priorität werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.11.2020

„Nicht nur die soziale Schieflage der aktuellen Corona-Politik sondern auch die verfehlte Sozial- und Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre spiegeln sich im Armutsbericht", kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, den Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Ferschl weiter:

„Wenn wir über Armut reden, dürfen wir über Reichtum nicht schweigen. Was den einen durch Sozialabbau und Deregulierung genommen wurde, das eignen sich andere an. Niedriglöhne und prekäre Beschäftigungs- und Lebensbedingungen für Millionen – Milliardengewinne und Vermögenszuwächse für wenige. Während hunderte Milliarden Euro Unterstützung für die Wirtschaft aufgebracht werden, erhalten Harz IV-Empfänger lediglich 14 Euro mehr im Monat. Damit muss Schluss sein.

DIE LINKE setzt sich für eine Politik der sozialen Gerechtigkeit ein. Arbeit muss vor Armut schützen und sie muss sicher sein. Regulierung des Arbeitsmarktes statt Deregulierung sowie eine Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen wären notwendige Maßnahmen, um hunderttausende Beschäftigte vor den Auswirkungen der Pandemie zu schützen. Für Notlagen braucht es ausfinanzierte soziale Sicherungssysteme. Und neben einer einmaligen Vermögensabgabe brauchen wir generell eine Vermögenssteuer."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.11.2020

Mit Blick auf den Armutsbericht des paritätischen Wohlfahrtsverbands sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:

„Die höchste Armutsquote seit der Wiedervereinigung ist nicht nur schlimm für die Betroffenen, sondern auch ein alarmierendes Signal an uns alle. Besonders bedrückend: die größte Gruppe der insgesamt 13,2 Millionen Armen sind Erwerbstätige. Im Klartext: Jeder dritte dieser Menschen ist arm trotz Arbeit und die ganz überwiegende Mehrheit davon hat eine mittlere oder gute Qualifikation. Armut trotz Erwerbsarbeit ist und bleibt ein besonderer Skandal in Deutschland im 21. Jahrhundert.

Die ungleiche Verteilung von Einkommen wird durch die Corona-Krise noch verschärft. Denn krisenbedingte Einkommensverluste sind keineswegs über alle Bevölkerungsgruppen gleich verteilt. Existenzbedrohende Einbußen erleiden Geringverdienende, Minijobberinnen und -jobber, sowie Beschäftigte in Gastronomie und in der Leiharbeit – also diejenigen, die auch vor der Krise schon nicht auf der Sonnenseite lebten.

Parteien müssen jetzt endlich klar Stellung beziehen, was sie gegen Armut und soziale Ungleichheit unternehmen wollen. Die Bundestagswahl im nächsten Jahr muss zum Wettbewerb dafür werden, wie Menschen in unteren Einkommensgruppen in Richtung Mitte aufholen können. Vorschläge der Gewerkschaften dazu liegen auf dem Tisch: Der Mindestlohn muss dringend außerhalb des üblichen Anpassungsverfahrens auf 12 Euro erhöht werden. Außerdem brauchen Kinder eine Grundsicherung, damit genau die Familien, deren Not am größten ist, auch am meisten Unterstützung erhalten. Eine solche Kindergrundsicherung stellt außerdem sicher, dass kein Mensch dauerhaft in Armut leben muss, nur weil er sich trotz niedrigem Einkommen für Kinder entscheidet.

Geringverdienende brauchen Aufstiegsperspektiven und der Niedriglohnsumpf muss dauerhaft ausgetrocknet werden.

Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich Menschen, die trotz Arbeit arm sind und ihre Lage aus eigener Kraft nicht verbessern können, frustriert und ohne Hoffnung abwenden. Das verstellt nicht nur demokratische Teilhabe sondern gefährdet gesellschaftlichen Frieden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 20.11.2020

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Corona verstärkt Ungleichheit in unserer Gesellschaft. Das resümiert die Hans-Böckler-Stiftung bei der heutigen Vorstellung ihres Verteilungsberichts. Besonders prekär Beschäftigte müssen harte Einkommenseinbußen verkraften. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert deshalb noch größere Anstrengungen im Kampf für sozialen Zusammenhalt.

„Der Bericht der Hans-Böckler-Stiftung ist alarmierend. Zum einen erlebt gerade fast die Hälfte der Beschäftigten mit einem Nettoeinkommen unter 900 Euro erhebliche Einkommensverluste. Zum anderen zementiert die Krise Vermögensungleichheit – Reiche werden auch während Corona reicher.

Deshalb bringt die SPD-Bundestagsfraktion eine sozial gerechte Krisenpolitik voran. Wir haben den Familienbonus auf den Weg gebracht und den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht, das Kurzarbeitergeld deutlich erhöht und verlängert. Und unterstützen Unternehmen in besonders betroffenen Branchen wie Kultur und Restaurants.

Die SPD-Bundestagsfraktion findet aber auch: Das ist längst nicht genug. Es müssen endlich faire Arbeitsbedingungen und ein Verbot für Leiharbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie umgesetzt werden. Außerdem braucht es unbedingt mehr Tarifverträge in der Pflege und anderen Branchen – und wo geboten allgemeinverbindliche Tarifverträge. Nur so kann die Krise ohne tiefe gesellschaftliche Verwerfungen gemeistert werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 19.11.2020

Der Abstand zwischen hohen und niedrigen Einkommen in Deutschland wird durch die Corona-Pandemie weiter wachsen. Denn Erwerbspersonen mit schon vorher niedrigen Einkommen sind im bisherigen Verlauf der Corona-Krise fast doppelt so häufig von Einbußen betroffen wie Menschen mit hohen Einkommen – und sie haben zudem relativ am stärksten an Einkommen verloren. Damit verschärft sich ein Trend, der auch die wirtschaftlich starken 2010er-Jahre gekennzeichnet hat: Die 20 Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkünften blieben von einer insgesamt recht positiven Einkommensentwicklung weitgehend abgekoppelt. So lagen im finanziell „untersten“ Zehntel der deutschen Haushalte die mittleren Nettoeinkommen real im Jahr 2017, dem aktuellsten, für das derzeit Daten vorliegen, noch um knapp drei Prozentpunkte unter dem Niveau von 2010. Im 2. Dezil gab es nur einen geringfügigen Zuwachs um inflationsbereinigt knapp drei Prozentpunkte. Dagegen legten die mittleren realen Nettoeinkommen der Haushalte im „obersten“ Zehntel der Einkommensverteilung im gleichen Zeitraum um knapp acht Prozentpunkte zu. Auch die mittlere Einkommensgruppe (5. Dezil) konnte während des langen wirtschaftlichen Aufschwungs spürbare Zuwächse verzeichnen – um insgesamt gut sieben Prozentpunkte zwischen 2010 und 2017. Diese, unter anderem durch steigende Tariflöhne ermöglichte, vergleichsweise solide Entwicklung bei den mittleren Einkommen führte dazu, dass die mit dem Gini-Koeffizienten gemessene gesamtgesellschaftliche Einkommensungleichheit in der zweiten Hälfte der 2010er Jahre leicht zurückgegangen ist – obwohl sich die oberen und unteren Ränder auseinanderentwickelten.

In der Corona-Krise dürfte nach den bislang vorliegenden Daten aber auch zumindest ein Teil der mittleren Einkommen zurückfallen und dadurch die Ungleichheit auf allen Ebenen wieder wachsen – wenn nicht Schutzmechanismen schnell weiter gestärkt werden. Dazu zählen unter anderem ein höheres Kurzarbeitergeld und eine längere Bezugsdauer beim Arbeitslosengeld I über 2020 hinaus bis zum Ende der Krise. Das ergibt der neue Verteilungsbericht, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt.*

„Deutschland ist bislang besser durch die Krise gekommen als viele andere Länder. Trotzdem gilt auch bei uns: Menschen, die zuvor schon wenig hatten, sind besonders oft und besonders hart von wirtschaftlichen Verlusten betroffen. Denn sie arbeiten oft an den Rändern des Arbeitsmarktes. Dort werden sie nur unzureichend durch Schutzmechanismen in den Sozialversicherungen oder durch Tarifverträge erfasst, die viele Beschäftigte im mittleren Einkommensbereich bisher recht effektiv vor drastischen Einkommenseinbußen bewahrt haben“, fasst Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, wesentliche Ergebnisse der Studie zusammen. „Ob wir es schaffen, die Pandemie ohne tiefe gesellschaftliche Risse zu überstehen, wird daher wesentlich von zwei Faktoren abhängen“, so Kohlrausch: „Erstens müssen soziale Sicherung und Kollektivverträge gestärkt werden. Die Krise zeigt, dass sie Aktivposten unserer sozialen Marktwirtschaft sind. Zweitens müssen Haushalte mit geringeren Einkommen besser als bisher gegen noch größere Einbußen geschützt werden.“ Gelinge das nicht, könnte das auch die Identifikation erheblicher Teile der Bevölkerung mit der Demokratie in Deutschland schädigen, warnt die Soziologin. „Wir sehen in unserer Forschung deutlich: Menschen, die durch Einkommensverluste belastet sind, beurteilen die politische und soziale Situation im Land deutlich kritischer. Und sie zeigen sich im Durchschnitt sogar empfänglicher für Verschwörungsmythen zur Pandemie“, erklärt Ko-Autor Dr. Andreas Hövermann.

Daten aus zwei großen Panel-Befragungen

In der neuen Studie analysieren Kohlrausch, Hövermann und die Verteilungsexpertin Dr. Aline Zucco die Einkommensentwicklung anhand der aktuellsten vorliegenden Daten. Für das Jahr 2020 arbeitet das Forschungsteam mit der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Dafür wurden mehr als 6300 Erwerbstätige und Arbeitssuchende im April und ein zweites Mal im Juni befragt. Die Online-Umfrage bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. Die Entwicklung der Einkommensverteilung in den 2010er Jahren untersuchen die ForscherInnen anhand des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Diese repräsentative jährliche Wiederholungsbefragung in rund 16.000 Haushalten liefert detaillierte Einkommensdaten für weite Teile der Bevölkerung. Allerdings sind sehr hohe Einkommen tendenziell untererfasst und die Datenreihe reicht aktuell lediglich bis 2017. Das SOEP weist das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen von Haushalten aus, so dass Haushalte unterschiedlicher Größe vergleichbar sind. Der Vergleichbarkeit halber wurde für den Verteilungsbericht auch bei der Erwerbspersonenbefragung das Netto-Haushaltseinkommen ausgewertet.

In ihrer Analyse arbeiten die Forscherinnen und der Forscher mit den in der Wissenschaft gebräuchlichsten statistischen Verteilungsmaßen. Der Gini-Koeffizient etwa kann Werte zwischen Null (alle Haushalte in Deutschland haben das gleiche Einkommen) und eins (das gesamte Einkommen im Land fließt an nur einen Haushalt) annehmen. Er ist besonders sensibel dafür, wie sich mittlere Einkommen im Vergleich zu hohen und niedrigen entwickeln. Zudem haben Kohlrausch, Zucco und Hövermann ausgewertet, wie sich die Einkommen unterschiedlicher Haushalte entwickeln, wenn man sie, je nach Einkommenshöhe, in zehn gleich große Gruppen (Dezile) aufteilt.

Entwicklung in den 2010er Jahren: Haushalte mit niedrigen Einkommen fallen zurück, mittlere Gruppe kann mithalten

Im Vergleich der Industrieländer liegt die Ungleichheit der Einkommen in Deutschland auf einem mittleren Niveau, doch sind sie aktuell deutlich ungleicher verteilt als noch in den 1990er Jahren. Das liegt vor allem an einem kräftigen Anstieg der Ungleichheit rund um die Jahrtausendwende als sich lediglich höhere Einkommen stark entwickelten, während mittlere und insbesondere niedrigere zurückblieben. Der Gini-Koeffizient stieg zwischen 1999 und 2005 von knapp 0,25 auf 0,289 – eine für diesen kurzen Zeitraum auch im internationalen Vergleich starke Zunahme. Darauf folgte eine kurze Phase, in der die Ungleichheit der Einkommen auf dem erhöhten Niveau stagnierte und dann etwas zurückging. In den 2010er Jahren kletterte der Gini-Wert zunächst auf einen neuen Höchstwert: 2013 erreichte er 0,294, das ist die größte seit Einführung des SOEP gemessene Einkommensungleichheit in Deutschland. Im derzeit aktuellsten Jahr 2017 betrug der Gini erneut 0,289. „Das ist immer noch deutlich höher als zu Beginn des Jahrzehnts“, betont Verteilungsforscherin Zucco (siehe Abbildung 1 der Studie, auch in der pdf-Version dieser PM; Links unten).

Dass die Ungleichheit gegenüber dem Höchststand 2013 bis 2017 leicht gesunken ist, lässt sich nach der WSI-Analyse wesentlich auf die solide Entwicklung der mittleren Einkommen zurückführen. Das macht der Dezilvergleich deutlich: Die realen Einkommen in der Mitte der Verteilung (5. Dezil) blieben im Gesamtzeitraum 2010 bis 2017 prozentual kaum hinter dem „obersten“ (10.) Dezil zurück, weil sie sich in der zweiten Hälfte recht kräftig entwickelten. Dagegen nahmen die Einkommen in der „zweituntersten“ Gruppe (Dezil 2) kaum zu, die Einkommen im ersten Dezil blieben sogar unter dem Niveau von 2010 (siehe Abbildung 3 der Studie und in der pdf-Version dieser PM; genaue Werte im 1. Absatz).

Parallel lag 2017 der Anteil der Haushalte in Deutschland, die weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens aller Haushalte zur Verfügung haben und deshalb nach gängiger wissenschaftlicher Definition als einkommensarm gelten, mit 16 Prozent um zwei Prozentpunkte höher als 2010. Überproportional von Armut betroffen waren 2017 unter anderem Alleinerziehende, Arbeitslose, Menschen mit Migrationshintergrund und Ostdeutsche. Dagegen hatten etwa Personen mit Hochschulabschluss, Selbständige, Beamte und Angestellte ein deutlich unterdurchschnittliches Armutsrisiko.

Haushalte mit niedrigen Einkommen leiden in der Corona-Krise besonders stark, auch einige mittlere fallen zurück

Im bisherigen Verlauf der Corona-Krise hat sich der Rückstand der niedrigen Einkommen nach den Daten der Erwerbspersonenbefragung noch verschärft. Und diesmal fallen auch Haushalte im „unteren“ Bereich der mittleren Einkommensgruppen gegenüber jenen mit hohen Einkommen zurück. Der Trend zeigt sich in gleich zwei Dimensionen: Je niedriger ihr Einkommen schon vor der Krise war, desto häufiger haben Befragte im Zuge der Pandemie an Einkommen eingebüßt. Zudem steigt mit abnehmender Einkommenshöhe der Anteil, um den sich das Einkommen reduziert hat: Wer weniger hatte, hat also relativ auch noch besonders viel verloren.

Konkret haben im Durchschnitt aller Befragten bis Juni knapp 32 Prozent Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. In den beiden Gruppen mit niedrigen Haushaltseinkommen unter 1500 Euro netto monatlich lag der Anteil aber deutlich über 40 Prozent (rund 49 bzw. 41 Prozent; siehe Abbildung 5). In der „untersten“ der mittleren Einkommensgruppen, die zuvor 1500 bis 2000 Euro netto hatte, waren knapp 37 Prozent betroffen. In den Gruppen zwischen 2000 und 4500 Euro monatlichem Haushaltsnetto lag der Anteil mit Verlusten bei gut 31 Prozent. Von den Befragten mit hohen Haushaltsnettoeinkommen über 4500 Euro berichteten dagegen lediglich rund 26 Prozent über Einbußen. Schaut man auf das Beschäftigungs- und Sozialprofil der Befragten mit Verlusten, waren neben Selbständigen vor allem prekär Beschäftigte wie Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen und Minijobber und Minijobberinnen besonders oft betroffen. Stärker verbreitet waren Einkommensverluste auch bei Menschen mit Migrationshintergrund und mit Kindern.

Auch bei der Höhe der Ausfälle zeigt sich der Zusammenhang mit dem Einkommen. Das wird besonders deutlich, wenn man lediglich die Befragten vergleicht, die von Einkommensverlusten berichtet haben. Von diesen Befragten hatten in Haushalten mit mehr als 2600 Euro Monatsnetto rund 30 Prozent Einbußen von mehr als einem Viertel ihres Einkommens. Dagegen büßten in der Gruppe mit maximal 2000 Euro Haushaltsnetto im Fall von Verlusten immerhin knapp 50 Prozent mindestens ein Viertel ein. Noch größere Verluste kamen vor allem bei Niedrigeinkommen unter 900 Euro vor: Dort erlitten knapp 20 Prozent sogar Einbußen von mehr als der Hälfte ihres Einkommens (Abbildung 6).

Als wichtige Gründe für spürbare Einkommenseinbußen identifiziert das WSI neben dem Verlust von Umsätzen bei Selbständigen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes, der bislang vor allem prekär Beschäftigte betraf, Kurzarbeit. Diese sichert in der Krise zwar zahlreiche Jobs, kann für betroffene Beschäftigte aber empfindliche Einbußen bedeuten. Wie Vorläuferstudien des WSI zeigen, sind Beschäftigte mit Niedrigeinkommen davon besonders häufig betroffen. „Gleichzeitig zeigt der detaillierte Blick auf die Daten, dass auch in dieser extrem schweren Krise sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Normalarbeitsverhältnis in Kombination mit Tarifbindung und betrieblicher Mitbestimmung Einkommensverluste verhindern oder zumindest begrenzen kann“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch. Das unterstrichen weitere Daten aus der Erwerbspersonenbefragung: So erhielten im Fall von Kurzarbeit im Durchschnitt 58 Prozent der Beschäftigten, die nach einem Tarifvertrag bezahlt wurden, eine Aufstockung. In Unternehmen ohne Tarifbindung waren es hingegen lediglich 34 Prozent. Ähnlich groß fiel der Vorsprung in Betrieben mit Betriebs- oder Personalrat aus. „Menschen mit Niedrigeinkommen arbeiten seltener in tarifgebundenen, mitbestimmten Betrieben, sie haben also eine geringere Chance auf Aufstockungen. Und nur mit dem gesetzlichen Kurzarbeitergeld landen Niedrigverdienerinnen und Niedrigverdiener schnell unterhalb des Existenzminimums“, erklärt Zucco.

Maßnahmen gegen wachsende Ungleichheit: Höheres Kurzarbeitergeld, länger ALG I, Reform Erbschaftssteuer

Dass die soziale Ungleichheit deutlich steigt, ist aus Sicht der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch deshalb wahrscheinlich, weil sich die Vermögen, die auch in Deutschland noch weitaus ungleicher verteilt sind als die Einkommen, bislang als sehr resistent gegen die Krise erwiesen haben. Das zeigte kürzlich etwa der Global Wealth Report der Allianz. Um einer wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich gegenzusteuern, empfehlen Kohlrausch, Zucco und Hövermann einen Mix aus kurz- und längerfristigen Maßnahmen. Dazu zählen kurzfristig:

– Anhebung des Kurzarbeitergeldes, insbesondere für Beschäftigte mit Niedrigeinkommen.

– Für den gesamten Zeitraum der Krise eine Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I.

– Dauerhafte Anhebung des Hartz-IV-Regelsatzes auf ein „armutsfestes“ Niveau.

– Mehr Qualifizierungsmöglichkeiten während der Kurzarbeit. Das Qualifizierungschancengesetz setzt dafür zwar schon einige Anreize, diese sollten aber noch gestärkt werden.

Längerfristig:

– Anhebung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auf 60 Prozent des mittleren Lohns von Vollzeitbeschäftigten.

– Stärkung der Tarifbindung, unter anderem durch eine gesetzliche Tariftreueklausel als Voraussetzung für öffentliche Aufträge.

– Bessere Anerkennung der Ausbildungsabschlüsse von Migranten und Migrantinnen und mehr Qualifizierung.

– Rückkehr zu einer progressiven Besteuerung von Kapitalerträgen und stärkere Besteuerung sehr hoher Erbschaften, um eine weitere Konzentration von Vermögen zu begrenzen.

Verteilungsbericht 2020 – Die Einkommensungleichheit wird durch die Corona-Krise noch weiter verstärkt. WSI Report Nr. 62, November 2020

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.11.2020

Verschärft die Covid-19-Pandemie die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern oder nivelliert sie diese sogar? Eine aktuelle IAB-Befragung zeigt: Frauen schultern auch während der Pandemie den größeren Teil der Kinderbetreuung und der Hausarbeit. Allerdings ist der Anteil der Männer, die sich stärker an der Kinderbetreuung beteiligen, in dieser Zeit deutlich gestiegen.

Die Covid-19-Pandemie hat die zentrale Bedeutung von „Sorgearbeit“ bei der Bewältigung von Krisen ins Blickfeld gerückt. Darunter fallen beispielsweise die Betreuung von Kindern, die Pflege von Angehörigen und Haushaltstätigkeiten aller Art. Die weitgehende Schließung von Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen im Frühjahr dieses Jahres verlagerte mehr Sorgearbeit in den Haushalt. Erwerbstätige Eltern, die keinen Anspruch auf Notbetreuung hatten, mussten die Betreuung selbst organisieren.

Sorge- und Erwerbsarbeit gleichzeitig zu bewältigen, bedeutete für viele Familien eine große Herausforderung. So ist die Belastung bei drei Viertel der erwerbstätigen Eltern gestiegen, wie ein aktueller Beitrag von Nicola Fuchs-Schündeln und Gesine Stephan im IAB-Forum zeigt.

Die Bedeutung der Sorgearbeit und ihre Verteilung zwischen den Geschlechtern ist der zentrale Gegenstand der sogenannten Care-Forschung. Dort besteht Einigkeit über die folgenden Sachverhalte: Unbezahlte Sorgearbeit wird überwiegend von Frauen übernommen. Dafür arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit und zahlen dadurch weniger in die Altersvorsorge ein. Zudem gehören viele Berufe der bezahlten Sorgearbeit, in denen mehrheitlich Frauen tätig sind, zu den schlechter bezahlten, beispielsweise Sozial- und Pflegeberufe oder Berufe im Reinigungsgewerbe.

Die Folgen der Corona-Krise für die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern werden in der Wissenschaft kontrovers diskutiert

Während der Covid-19-Pandemie mussten im Frühjahr dieses Jahres viele Paare mit Kindern neu bewerten und entscheiden, wie sie Kinderbetreuung und Haushalt untereinander aufteilen. Im wissenschaftlichen Diskurs entwickelte sich in der Folge eine heftige Kontroverse. So befürchtet etwa die Soziologin Jutta Allmendinger „eine Retraditionalisierung der Geschlechterordnung, die uns drei Jahrzehnte zurückwirft“, erklärte sie Anfang Mai in der Talkshow „Anne Will“.

Frauen übernehmen nach dieser Lesart in der Krise mehr als ohnehin schon unbezahlte Sorgearbeiten – mit allen damit verbundenen Abhängigkeitsverhältnissen und negativen Folgen für Jobsicherheit, Karriere und Altersvorsorge. Zu Beginn der Pandemie wurde noch verstärkt die Frage aufgeworfen, ob die Krise denn auch als Gleichmacher wirken könnte, wie es Stanford-Historiker Scheidel in Anbetracht historischer Forschungen zu Krisen und Gleichheit rekonstruiert hatte.

Die ersten Forschungsarbeiten hierzu zeigen widersprüchliche Ergebnisse. So kommt das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer Online-Befragung zu dem Schluss, dass zumindest teilweise von einer Retraditionalisierung der Geschlechterverhältnisse auszugehen ist. Im Kontrast dazu stehen die Befunde einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).

Das IAB ist anhand der Online-Befragung „Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten von Corona“ in der Lage, die These von der Retraditionalisierung einer fundierten empirischen Überprüfung zu unterziehen. Denn diese Befragung erlaubt es, Veränderungen der Erwerbsarbeit und der Sorgearbeit während der Covid-19-Pandemie abzubilden und dabei genauer zwischen unterschiedlichen Dimensionen von Sorgearbeit zu differenzieren. Die Fragen zur Kinderbetreuung und zur Aufteilung von Arbeiten im Haushalt beziehen sich auf den Erhebungszeitraum im Juni 2020. Im Laufe dieses Monats wurden Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen in vielen Bundesländern wieder schrittweise geöffnet. Es war aber noch keine Vollzeitbetreuung wie zu Zeiten vor der Pandemie gewährleistet.

Die Entwicklung von Arbeitszeit und Kinderbetreuung sprechen gegen die Retraditionalisierungsthese

Frauen arbeiteten nach eigener Auskunft vor der Pandemie durchschnittlich 32,6 Stunden pro Woche, Männer gaben 39,7 Stunden an. Während der Pandemie sank die durchschnittliche Erwerbsarbeitszeit bei beiden Geschlechtern: Frauen gaben für den Juni 2020 durchschnittlich 30,9 Wochenarbeitsstunden an, Männer 36,3. Männer reduzierten ihre Wochenarbeitszeit damit absolut und prozentual sogar stärker als Frauen (8,5 % versus 5,2 %). Bezogen auf die berufliche Arbeitszeit kann folglich nicht von einer Retraditionalisierung die Rede sein, auch wenn die Arbeitszeiten der Männer nach wie vor länger sind.

Bei der Kinderbetreuung sprechen die Ergebnisse ebenso gegen eine Retraditionalisierung. Männer und Frauen, die in Paarhaushalten mit Kindern unter 15 Jahren leben, wurden gefragt, wie sie sich die Kinderbetreuung mit dem Partner oder der Partnerin vor und während der Covid-19-Pandemie aufgeteilt haben. Dabei wurde deutlich: Die Hauptlast der Sorgearbeit wird nach wie vor von Frauen getragen. Nach eigenen Angaben übernahmen zwei Drittel der Frauen vor der Pandemie überwiegend oder fast vollständig die Kinderbetreuung. Nur in etwa 5 Prozent der Fälle war es ihr Partner. 29 Prozent der weiblichen Befragten gaben an, dass die Aufteilung aus ihrer Sicht zu etwa gleichen Teilen erfolgte. Männer konstatierten in 61 Prozent der Fälle, dass ihre Partnerin vor der Pandemie überwiegend die Kinderbetreuung übernahm, in 5 Prozent der Fälle überwiegend sie selbst und in etwa einem Drittel der Fälle beide zu gleichen Teilen.

Dieses Bild änderte sich während der Pandemie nicht grundlegend. Allerdings gaben insbesondere Männer etwas häufiger an, die Kinderbetreuung nun zu gleichen Teilen (37 %) oder überwiegend zu übernehmen (10 %). Umgekehrt sank der Anteil der Männer, die konstatierten, dass ihre Partnerin den überwiegenden Anteil der Kinderbetreuung übernommen hatte, auf knapp 53 Prozent.

Der Anteil der Frauen, der angab, die Kinderbetreuung überwiegend oder vollständig selbst zu übernehmen, sank leicht von 66 auf 63 Prozent. In 8 Prozent der Fälle übernahm die Betreuung ihren Angaben zufolge nun überwiegend der Partner. Diese Ergebnisse decken sich – bei unterschiedlicher Art der Messung – mit der Studie des DIW. Danach tragen Mütter zwar ebenfalls die Hauptlast der Betreuung. Die Kinderbetreuung durch Väter hat jedoch während der Pandemie zugenommen.

Um etwaige Veränderungen bei der Aufgabenverteilung genauer analysieren zu können, wurden zwei Personengruppen näher betrachtet, die sich deutlich überschneiden:

  • Paare, die angaben, die Kinderbetreuung vor der Pandemie egalitär aufgeteilt zu haben,
  • Paare, die angaben, die Kinderbetreuung während der Pandemie egalitär aufgeteilt zu haben.

Für beide Gruppen wurde analysiert, inwiefern sich die Arbeitsteilung vor der Pandemie von der jetzigen Situation unterscheidet.

Für die erste Gruppe zeigt sich: Männer, die ihre Kinder vor der Pandemie in etwa gleichem Umfang betreut hatten wie ihre Partnerin, taten dies überwiegend auch während der Pandemie. Dies gaben jedenfalls knapp 69 Prozent der befragten Männer an. Jeweils gut 15 Prozent der befragten Männer gaben an, dass ihre Partnerin oder sie selbst während der Pandemie die Betreuung stärker als zuvor übernommen haben. Bei Frauen, nach deren Angaben die Arbeitsteilung vor der Pandemie gleich war, übernahmen 32 Prozent während der Pandemie wieder überwiegend die Kinderbetreuung, bei 16 Prozent überwiegend der Partner.

Für die zweite Gruppe zeigt sich: Bei Männern, die während der Pandemie eine egalitäre Arbeitsteilung praktizierten, übernahm ein Drittel ihren eigenen Angaben zufolge mehr Aufgaben als vor der Pandemie. Bei Frauen, die während der Pandemie eine egalitäre Arbeitsteilung angaben, mussten rund 40 Prozent weniger Aufgaben übernehmen als zuvor.

Eine partielle Retraditionalisierung ist bei Frauen zu erkennen, die vor der Pandemie die Kinderbetreuung egalitär mit ihrem Partner aufgeteilt hatten: 32 Prozent von ihnen übernahmen in der Pandemie den Großteil der Kinderbetreuung. Bei Frauen, die während der Pandemie eine egalitäre Aufteilung wahrnahmen, ist hingegen ein Rückgang der Ungleichheit zu verzeichnen. Sie profitierten von verstärkter Unterstützung der Männer, denn 40 Prozent von ihnen trugen vor der Pandemie die Hauptlast der Kinderbetreuung.

Männer, die während der Pandemie eine egalitäre Aufgabenteilung wahrnahmen, beteiligten sich ihren eigenen Einschätzungen zufolge ebenfalls etwas stärker als zuvor, denn 34 Prozent von ihnen hatten die Kinderbetreuung vor der Pandemie überwiegend ihrer Partnerin überlassen.

Multivariate Analysen zeigen zudem, dass vor allem Befragte, deren Partnerin oder Partner in Vollzeit erwerbstätig war, die Kinderbetreuung sowohl vor als auch während der Pandemie zu gleichen Teilen übernahmen. War die Partnerin oder der Partner nicht erwerbstätig, war die Betreuung im Schnitt deutlich ungleicher verteilt.

Die Arbeitsteilung in anderen Bereichen des Privatlebens ist relativ stabil

Die Befragungsdaten erlauben es zudem, die Arbeitsteilung in anderen Bereichen der privaten Lebensführung zu analysieren. Hier werden ebenfalls nur Personen betrachtet, die mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin zusammenleben und mindestens ein Kind unter 16 Jahren haben. Dabei zeigen sich in der Krise nur kleine Veränderungen bei der Arbeitsaufteilung zwischen den Geschlechtern.

Hausarbeit ist nach wie vor relativ häufig eine weibliche Domäne: Frauen gaben sehr selten an, dass überwiegend ihr Partner die Hausarbeit erledigt. Ihr Anteil lag vor und während der Corona-Krise im Bereich von 2 bis 3 Prozent. Bei den befragten Männern gaben 51 Prozent an, dass ihre Partnerin vor der Pandemie überwiegend die Aufgaben im Haushalt übernommen hatte. Während der Pandemie waren es noch 44 Prozent.

Bei anderen Aufgaben der privaten Lebensführung spielen Männer eine größere, zum Teil dominierende Rolle. Gut ein Fünftel der Frauen gab an, dass vor der Pandemie meist ihr Partner die Einkäufe erledigte. Während der Pandemie war es knapp ein Viertel. Rund 30 Prozent der Männer konstatierten vor und während der Pandemie, dass diese Aufgabe überwiegend ihre Partnerin übernahm.

Eine eindeutig männliche Domäne waren und sind hingegen Reparaturen: Frauen gaben in etwa 70 Prozent der Fälle an, dass dies überwiegend Aufgabe ihres Partners ist. Weniger als 3 Prozent der befragten Männer sagten dies über ihre Partnerin. Um finanzielle Angelegenheiten kümmert sich aus Sicht der weiblichen Befragten in rund 15 Prozent der Fälle überwiegend der Partner. Aus Sicht der männlichen Befragten ist es in rund 12 Prozent der Fälle überwiegend die Partnerin.

Fazit

In der Wissenschaft ist eine Debatte darüber entbrannt, ob die Corona-Krise bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern eher verschärft oder eher einebnet. Aktuelle Daten aus der Online-Befragung „Leben und Erwerbstätigkeit in Zeiten von Corona“ des IAB erlauben eine empirisch fundierte und differenzierte Antwort auf diese Frage.

Tatsächlich zeigt sich auch in der Krise, dass die berufliche Arbeitszeit erwerbstätiger Frauen die von erwerbstätigen Männern nach wie vor deutlich unterschreitet. Bei beiden Geschlechtern reduzierte sich während der Pandemie im Juni 2020 die Wochenarbeitszeit. Auch wenn die Männer ihre Arbeitszeit etwas stärker verringert haben als die Frauen, besteht hier weiterhin eine spürbare Lücke zwischen den Geschlechtern.

Darüber hinaus übernahmen Mütter vor und während der Pandemie den größeren Teil der Kinderbetreuung – auch in der Wahrnehmung der Männer. Jedoch beteiligen sich Männer in der Pandemie stärker an dieser Aufgabe als vorher. Das spricht gegen die These, dass die Covid-19-Pandemie zu einer Retraditionalisierung der Geschlechterverhältnisse in diesem Bereich führt.

Zudem zeigen sich nur relativ geringe Veränderungen in anderen Bereichen der privaten Lebensführung wie Hausarbeit, Einkäufe oder Reparaturarbeiten. Bei der Regelung der eigenen finanziellen Angelegenheiten ändert sich an der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung gegenüber der Vorkrisenzeit ebenfalls kaum etwas. Die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern bleibt alles in allem stabil.

Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bedeuten generell eine hohe Belastung für alle Eltern, die nicht auf die Hilfe Dritter zurückgreifen können. Sie müssen in einer solchen Situation entscheiden, wie sie Erwerbs- und Sorgearbeit untereinander aufteilen. Sie greifen dabei vorwiegend auf bereits etablierte Verteilungsmuster zurück, bei denen Frauen die größere Last unbezahlter Sorgearbeit tragen.

Gleichwohl zeigen sich in der Pandemie gewisse Veränderungen, die unter dem Strich eher gegen als für die Retraditionalisierungsthese sprechen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf eine verstärkte Beteiligung der Männer an der Kinderbetreuung. Ob diese zaghaften Veränderungen hin zu mehr Beteiligung von Männern, die vielfach der jüngsten Notsituation und den Homeoffice-Bedingungen geschuldet sein dürften, die Krise überdauern werden, ist eine offene Frage.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 12.11.2020

Zu Debatte über Schulschließungen erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding:

„Ein flächendeckender Schul-Lockdown wäre verheerend für die Bildungschancen von Millionen von Schülern und eine erneute Belastung vieler Eltern. Es ist daher nach wie vor richtig, auf Präsenzunterricht zu setzen und über Schulschließungen und Hygienemaßnahmen vor Ort zu entscheiden. Die beste Möglichkeit, diesen auch im Herbst und Winter zu gewährleisten, sind Luftfilter. Es ist ein fatales Versäumnis, dass die Bundesregierung die Länder nicht bereits im Sommer bei der Beschaffung von Luftfiltergeräten unterstützt hat. Die Forderung von Bundesbildungsministerin Karliczek nach einer allgemeine Maskenpflicht an allen Schulen ist hingegen wenig zielführend. Wenn Schüler aufgrund des lokalen Infektionsgeschehens nicht in die Schule können, darf das kein Nachteil sein. Der Unterricht muss an jeder Schule zu jeder Zeit auch digital möglich sein. Bildungsministerin Karliczek sollte daher endlich den Digital-Turbo zünden und dafür sorgen, dass alle Schulen die Mittel aus dem Digitalpakt erhalten und Schüler und Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 11.11.2020

Die Fraktion Die Linke will, dass die "Mangelwirtschaft in der Bildung" beendet wird und Schulen in der Pandemie mehr Unterstützung bekommen. Das fordert die Fraktion in einem Antrag (19/24450). Danach soll die Bundesregierung die bedarfsdeckende, niedrigschwellige und bürokratiearme Förderung bei der Anschaffung von FFP2-Masken unterstützen. Ebenso soll die Bundesregierung die Anschaffung von CO2-Messgeräten sowie geeigneter und sicherer mobiler Raumluftfiltersysteme unterstützen, die unabhängig von den baulichen Voraussetzungen im Schulgebäude einsetzbar sind und einen Luftaustausch ermöglichen. Ferner sollen niedrigschwellige und schnelle, kostenfreie Testverfahren bei Infektionsfällen in einer Gruppe auch für symptomfreie Lehrende und Lernende sowie Grippeschutz-Impfungen für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher sichergestellt werden. Schulen sollen laut der Fraktion ein prioritärer Anwendungsort für Antigen-Schnelltests sein, wenn sich diese Tests auch bei Anwendung durch medizinische Laien als sicher erweisen. Ansonsten sollen sie durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1247 vom 19.11.2020

Studie auf Basis von Sonderbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP-CoV) – Einsatz von Videokonferenzen variiert im Sekundarschulbereich stark – Unterschiede im Zugang zu Lernmaterial sollten abgebaut werden, um Bildungsungleichheiten nicht zu verstärken

Die mit der Corona-Pandemie einhergehenden Schulschließungen im Frühjahr 2020 haben LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern vor ungeahnte Herausforderungen gestellt. Eine zentrale Frage war, wie SchülerInnen unterrichtet werden und an Lernmaterial, also beispielsweise Aufgabenblätter und Instruktionen zur Bearbeitung, kommen. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt nun: Fast alle SchülerInnen (89 Prozent) wurden digital, etwa per E-Mail oder Cloudlösungen, mit Schulaufgaben versorgt. Abgesehen davon gab es während des Lockdowns und auch in der Zeit direkt danach aber große Unterschiede – abhängig vor allem davon, ob die SchülerInnen ein Gymnasium oder eine andere Sekundarschule besuchen und ob sie auf eine private oder öffentliche Schule gehen.

„Es gibt einige Unterschiede im Zugang zu Lernmaterial, die nicht unbedingt pädagogisch begründet sind – sie haben das Potenzial, ohnehin schon bestehende Bildungsungleichheiten noch zu verstärken“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Gemeinsam mit Mathias Huebener und Sabine Zinn hat sie Daten einer repräsentativen Sonderbefragung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP-CoV) ausgewertet, die während des ersten Lockdowns im Frühjahr und danach durchgeführt wurde. Die Studie basiert auf Angaben von Eltern aus mehr als 1800 Haushalten mit Schulkindern.

PrivatschülerInnen konnten nach Lockdown eher wieder regulär zur Schule gehen

Demnach erhielten GymnasiastInnen – sowohl während des coronabedingten Lockdowns als auch in der Zeit direkt danach – häufiger Lernmaterial über Videokonferenzen als andere SchülerInnen im Sekundarschulbereich, also auf Real-, Haupt- und Gesamtschulen. Die entsprechenden Anteile lagen bei 36 im Vergleich zu 25 Prozent während des Lockdowns und in der Zeit danach sogar bei 57 zu 23 Prozent. Real-, Haupt- und GesamtschülerInnen wiederum bekamen ihr Lernmaterial nach dem Lockdown über ähnliche Wege wie GrundschülerInnen, obwohl sich die Kompetenzen bei der Verarbeitung des Lernstoffs zwischen diesen Schülergruppen deutlich unterscheiden und der Altersunterschied einen differenzierten Einsatz von digitalen Lernformaten zuließe.

PrivatschülerInnen erhielten während des Lockdowns eher Lernmaterial über Videokonferenzen als SchülerInnen an öffentlichen Schulen (34 im Vergleich zu 25 Prozent). Vor allem konnten sie in den Wochen und Monaten nach dem Lockdown deutlich häufiger wieder regulär zur Schule gehen. So gut wie keine Unterschiede im Zugang zu Lernmaterial gab es beim Vergleich von SchülerInnen, die vor dem Lockdown dem Ganztags- beziehungsweise Halbtagsbereich zuzuordnen waren. Letztere dürften wohl besser mit der Situation klargekommen sein – sie sind eher daran gewöhnt, Lernstoff nachmittags zu Hause zu vertiefen.

Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen auch über aktuelle Situation hinaus sinnvoll

Dass SchülerInnen unterschiedlich guten Zugang zu Lernmaterial haben, ist in den wenigsten Fällen auf deren Alter und Kompetenzen zurückzuführen. Unterschiede zwischen den Schultypen sollten deshalb soweit möglich abgebaut werden. „Insbesondere jetzt, wo die Corona-Infektionszahlen vergleichsweise hoch sind und Einschränkungen des Schulbetriebs etwa durch Quarantänemaßnahmen zunehmen, müssen allen SchülerInnen gute Lernchancen geboten werden“, sagt Mathias Huebener. „Andernfalls drohen einzelne von ihnen noch weiter abgehängt zu werden.“

Dafür braucht es aus Sicht der StudienautorInnen eine geeignete digitale Infrastruktur, mit der alle SchülerInnen erreicht werden können. „Wenn wir alle Schulen auf ein ähnliches digitales Niveau heben wollen, dann muss jetzt zielgerichtet besonders in jene Schulen investiert werden, wo dieses Niveau noch nicht in Sicht ist“, so C. Katharina Spieß. Nötig sei ein übergreifendes Gesamtkonzept, dass zielgruppenspezifische und damit auch altersgerechte Angebote ermöglicht und digitales Lernen mit Präsenzunterricht in der Schule verknüpft. Solche digitalen Kompetenzen sollten auch über die aktuelle Situation hinaus für die Zeit nach der Corona-Pandemie aufgebaut und etabliert werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 18.11.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, Schulen und Kitas künftig weitgehendere Handlungsspielräume für ortsspezifisch notwendige Corona-Maßnahmen zu eröffnen. Dafür sollen Bund, Länder und Kommunen einen "Setzkasten" möglicher Maßnahmen zur Verfügung stellen, damit die Bildungseinrichtungen situationsangemessen flexibel auf die Corona-Pandemie reagieren können. Leitziel muss es dabei sein, flächendeckende komplette Schließungen von Schulen und Kitas zu verhindern und das Recht auf Bildung im Sinne ganzheitlicher Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu gewährleisten. Das Deutsche Kinderhilfswerk spricht sich im Vorfeld der morgigen Bund-Länder-Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder aus kinderrechtlicher Sicht außerdem strikt gegen die in der letzten Woche vorgeschlagene "Ein-Freund-Regel" aus. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist dieser Vorschlag kinderfeindlich und sollte nicht realisiert werden.

"Alle Maßnahmen in Schulen und Kitas müssen sich vorrangig an den kindlichen Interessen orientieren, so wie es in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist. Dazu brauchen die Bildungseinrichtungen ein umfangreiches Paket aus finanzieller Unterstützung und konkreten Fortbildungs- und Ausstattungsangeboten. Aus diesen Angeboten sollten Schulen und Kitas dann wie aus einem Setzkasten in Absprache mit den Gesundheitsämtern die für die Situation vor Ort effektivste Maßnahme zur Verwirklichung des Rechts auf Bildung einerseits und zur Bekämpfung der Corona-Pandemie andererseits ergreifen können. Diese möglichen Maßnahmen sollten sich an Leitlinien orientieren, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam erarbeiten müssen, und die auch Qualitätsstandards für Schulen und Kitas beinhalten, die nicht unterschritten werden dürfen", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie müssen beispielsweise alternative Räumlichkeiten angemietet werden, um eine Entzerrung der räumlichen Enge in vielen Schulen und Kitas zu ermöglichen. Hotels, Museen, Jugendherbergen, Volkshochschulen, Theater, Freizeiteinrichtungen, Bürgerhäuser, Sporthallen: Hier gibt es unzählige Möglichkeiten, die ebenso wie Luftfilteranlagen und mobile Raumluft-Filter nicht an Verwaltungsvorschriften und angeblichem Geldmangel scheitern dürfen. Notwendiges zusätzliches Personal könnten beispielsweise auch Lehramtsstudierende, Museums- und Theaterpädagogen oder Dozentinnen der Volkshochschulen sein. Auch sollte den Schulen ermöglicht werden von der festen Stundentafel abzuweichen, um projektorientierten Unterricht in gleichbleibenden Lerngruppen realisieren zu können. Und wir müssen endlich ernsthaft gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, und auch bereits in den Kitas mit jüngeren Kindern darüber sprechen, wie wir sie bestmöglich bei der Bewältigung ihrer Probleme durch die Corona-Pandemie unterstützen und beteiligen können", so Hofmann weiter.

"Die die in der letzten Woche vorgeschlagene ,Ein-Freund-Regel‘ gehört in die ,Corona-Maßnahmen-Mottenkiste‘. Wir muten unseren Jüngsten ohnehin schon sehr viel zu. Man erreicht mit solchen abstrusen Vorschlägen nur, dass bei Kindern und Jugendlichen Verständnis verspielt wird. Da wir aber noch längere Zeit mit Corona umgehen müssen, brauchen wir ein Mitziehen der gesamten Bevölkerung, das gilt auch für junge Menschen. Die Bereitschaft dazu dürfen wir nicht mit solchen kinderfeindlichen Regelungen verspielen", so Hofmann.

Zusätzlich zu den konkreten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch ein Experten/innenrat mit Verantwortlichen aus Gesundheits- und Bildungsbehörden unter Einbezug von Schülerinnen und Schülern sowie von Fachkräften und Elternverbänden unabdingbar, um in regelmäßigen Abstimmungen und einem Erfahrungsaustausch das Ineinandergreifen von Maßnahmen sowie den gemeinsamen Umgang mit bildungspolitischen Folgen der Corona-Krise zu gewährleisten. Zudem muss dauerhaft gewährleistet werden, dass sich alle Beschäftigten in Schulen und Kitas regelmäßig und kostenfrei auf das Corona-Virus testen lassen können, auch wenn sie symptomfrei sind. Informationen über die jeweiligen Verfahrensweisen und ausgewählte Standorte für eine Testung müssen für Beschäftigte transparent und zugänglich sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.11.2020

"Diese Studie untersucht die kurzfristigen Folgen für die Betreuungsarrangements von Eltern, die während der COVID-19-Pandemie in Deutschland von der Schul- und Kita-Schließung betroffen waren und die daraus resultierenden Veränderungen im ihrem Wohlbefinden. Mit multinomialen logistischen Regressionen, angewendet auf neue Paneldaten des Nationalen Bildungspanels (NEPS-Corona_CAWI_C2) findet die Studie, dass Mütter eine Schlüsselrolle in den Ad-hoc-Betreuungsarrangements während der COVID-19-Pandemie spielen, was die traditionelle Aufteilung der Familienarbeit bei deutschen Paaren bestätigt. Darüber hinaus veranschaulichen die Ergebnisse die Bedeutung der Arbeitsbedingungen, insbesondere die Möglichkeit des Homeoffice, für den Verhandlungsprozess der Eltern. Entgegen unseren Annahmen wurde das Wohlergehen der Eltern in den ersten Krisenmonaten jedoch nicht durch das gewählte Betreuungsarrangement beeinflusst." (Autorenreferat, IAB-Doku)

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Weitere Informationen

Quelle: PressemitteilungInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA)vom 23.11.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt im Vorfeld der heutigen Bund-Länder-Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder die sofortige Einführung eines „Corona-Bildungsregisters“ an. Ein solches Register muss fortlaufend aktualisierte Daten zur Lage der Schulen und Kitas in der Corona-Pandemie erfassen und so eine verlässliche Entscheidungsgrundlage dafür liefern, wie das Recht auf Bildung in Schulen und Kitas bestmöglich umgesetzt werden kann. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes darf es nicht sein, dass es nur unvollständige Zahlen und damit einhergehende Schätzungen gibt, wie viele Schülerinnen und Schüler, Kitakinder, Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher in Corona-Quarantäne sind. Wichtig ist zudem, dass das Register staatliche und private Bildungseinrichtungen umfasst, um einen Gesamtüberblick über die Situation zu ermöglichen. Zudem ist durch eine länderübergreifende Koordination bei der Erhebung entsprechender Daten eine Vergleichbarkeit von Datensätzen zu gewährleisten. Die Erkenntnisse aus dem bestehenden KiTa-Register des Deutschen Jugendinstituts und des Robert Koch-Instituts sollten mit in das „Corona-Bildungsregister“ einfließen.

„Wir brauchen endlich einen aussagekräftigen Gesamtüberblick, wie es bei den nach wie vor hohen Infektionszahlen in der Gesamtbevölkerung in unseren Schulen und Kitas ganz konkret aussieht. Länderspezifisches Stückwerk bringt uns hier nicht weiter. Es muss alles darangesetzt werden, flächendeckende komplette Schließungen der Bildungseinrichtungen zu verhindern. Notwendig ist dafür auch ein Expertenrat mit Verantwortlichen aus Gesundheits- und Bildungsbehörden unter Einbezug von Schülerinnen und Schülern sowie von Fachkräften und Elternverbänden, um in regelmäßigen Abstimmungen und einem Erfahrungsaustausch das Ineinandergreifen von Maßnahmen sowie den gemeinsamen Umgang mit bildungspolitischen Folgen der Corona-Krise zu gewährleisten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bei der Frage der Offenhaltung von Schulen und Kitas müssen neben dem Gesundheitsschutz auch soziale und kindheitspädagogische Aspekte berücksichtigt werden. Das Recht auf Bildung muss während der Corona-Pandemie gewährleistet bleiben. Hier ist der Bund gefordert, die Länder sowie Schul- und Kitaträger auch finanziell zu unterstützen. Die Schulträger sollten gemeinsam mit den Schulkonferenzen situationsangemessene Entscheidungen treffen können, wie sie diese finanzielle Unterstützung des Bundes einsetzen, um das Lernen in Zeiten der Pandemie weiterhin zu ermöglichen. Auch die Kitas in Deutschland brauchen Unterstützung, um ihrem Bildungsauftrag weiter nachkommen zu können.

„Wir haben im Frühjahr gesehen, dass gerade Kinder mit besonderen Förderbedarfen oder Kinder aus armen Verhältnissen zu den großen Verlierern der Schul- und Kitaschließungen geworden sind. Auch deshalb muss eine erneute flächendeckende Schließung mit aller Kraft verhindert werden“, so Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.11.2020

Mit Blick auf die heutigen Beratungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin sende ich Ihnen folgendes Zitat von Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes, zu Ihrer Verwendung:

"Ich begrüße, dass das Kanzleramt die heute Morgen bekanntgewordene Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentinnenkonferenz angepasst hat. Wenn weitere Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen notwendig werden, dürfen diese nicht nur auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen ausgetragen werden.

Wir können nicht Erstklässlern zumuten, den gesamten Schultag über einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und gleichzeitig ungeregelten Präsenzbetrieb in den Bürohäusern der Innenstädte zulassen. Es ist an der Zeit, auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Sie müssen dort, wo es möglich ist, Homeoffice möglich machen.

Kinder, Jugendliche und ihre Familien verzichten in diesem Jahr auf Vieles: Ihre Schulabschlussfeiern, Geburtstage, Sankt-Martins-Umzüge und sicher wird auch das Weihnachtfest in diesem Jahr nicht wie gewohnt stattfinden können. Für die Arbeitswelt läuft aber bisher alles weiter wie gewohnt: Hunderttausende Menschen fahren nach wie vor jeden Morgen völlig unnötig in überfüllten Bussen und Bahnen ins Büro für einen Job, den sie genauso gut und vor allem sicher von Zuhause erledigen könnten.

Um Schulen sicherer zu machen, hält der Kinderschutzbund Fernunterricht für die höheren Jahrgänge der weiterführenden Schulen, geteilte Unterrichtsklassen und Mund-Nasen-Schutz im Unterricht in den weiterführenden Schulen sowie feste Unterrichts-Kohorten in den Grundschulen als erste Schritte für verhältnismäßig und zumutbar.

Ich lege außerdem Wert auf die Feststellung, dass das Offenhalten von Schulen und Kitas für den Kinderschutzbund keine Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sondern eine Frage der Rechte der Kinder auf Lernen, Spiel und Sozialkontakte ist. Vereinbarkeit ließe sich auch mit einem Corona-Elterngeld bei geschlossenen Kitas und Schulen gewährleisten. Dies wäre aus unserer Sicht die schlechtere Lösung."

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 16.11.2020

Am heutigen Mittwoch verabschiedet der Deutsche Bundestag das 3. Corona-Schutzpaket. Es umfasst auch die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, deren Kinder coronabedingt von behördlichen Schul- oder Kitaschließungen betroffen sind.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt es als Schritt in die richtige Richtung, dass die Regelungen über den Jahreswechsel hinaus bis einschließlich März 2021 weiterhin gelten werden, und mahnt eine Verlängerung bis Ende 2021 an. Denn das aktuelle Infektionsgeschehen führt in den letzten Wochen wieder vermehrt dazu, dass Schulen und Betreuungseinrichtungen teilweise oder sogar ganz schließen müssen oder Kinder als Kontaktperson zu Hause bleiben müssen. Wenn die Eltern dann ihrer Berufstätigkeit nicht im normalen Maß nachgehen können, haben sie bis zu 10 Wochen lang einen Anspruch auf Entschädigungszahlungen. Sie müssen dafür nachweisen, dass sie für ihr Kind „keine zumutbare Betreuung“ haben. Doch was genau gilt als zumutbar?

Martin Bujard, Präsident der eaf, stellt fest: „Von Eltern im Homeoffice wird oft erwartet, dass sie ihre Kinder nebenher betreuen und beschulen. Das ist aus unserer Sicht weltfremd und geht an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Eltern vorbei. Gerade kleinere Kinder benötigen viel ungeteilte und liebevolle Aufmerksamkeit, ihre Bedürfnisse lassen sich nur bedingt aufschieben. Und wenn gar mehrere Kinder unter 12 Jahren tagsüber von den Eltern betreut oder bei der Erarbeitung schulischer Inhalte unterstützt werden sollen, ist an effektives Arbeiten gar nicht mehr zu denken. Die Eltern versuchen, ihren Kindern und ihrem Arbeitgeber gleichermaßen gerecht zu werden und können daran nur scheitern. Auch trägt es dazu bei, dass Homeoffice von Eltern bei Arbeitgebern über die Corona-Zeit hinaus diskreditiert wird. Hier wäre es aus unserer Sicht unbedingt angezeigt, die Zumutbarkeit klarer zu definieren: Berufstätigkeit im Homeoffice schließt eine gleichzeitige Betreuung kleinerer Kinder in der Regel aus und ist damit in vielen Fällen keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit.“

Oft sind es die Schulen oder Kitas selbst, die beim Auftreten von Infektionen umgehend reagieren und Einrichtungen schließen und einzelne Gruppen und Personen nach Hause schicken, noch ehe die überlasteten Gesundheitsämter eine Schließung anordnen. „Unklar ist, ob die Betroffenen dann ebenfalls Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz haben. An dieser Stelle sollte unbedingt für Klarheit gesorgt werden“, so Bujard weiter: „Auch in diesen Fällen müssen Eltern einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 18.11.2020

Nun gibt es weitere Erleichterungen bei der Einreise für unverheiratete binationale Paare aus Drittstaaten: Der Nachweis eines gemeinsamen Aufenthalts in Deutschland fällt weg. So ließ es das Bundesministerium des Innern am 17.11. verlautbaren.

Das sei gut so. Allerdings bleibe weiterhin eine große Anzahl von Paaren und Familien davon ausgeschlossen. „Das BMI will medial damit punkten, einer Gruppe von Paaren mit Partner:innen aus visafreien Drittstaaten, entgegen zu kommen. Das sind Nebelkerzen, um sich nicht mit den vielen anderen Paaren und Familien befassen zu müssen“, so Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften.

Das zeigten auch die Reaktionen und Forderungen, die über Twitter auf die Mitteilung des BMI reagierten: Die Maßnahme wird begrüßt, aber die Forderungen lauten: endlich auch die Paare und Familien in den Blick nehmen, die visapflichtig sind.

„Die Pandemie wird uns so schnell nicht verlassen. Das bedeutet doch, es wird noch Monate dauern, weit bis in das nächste Jahr hinein. Familien und Paare können so auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet werden.“

Die Nebelkerze verschleiere den Unwillen seitens der verantwortlichen Ministerien, hier unbürokratisch für Abhilfe zu sorgen. „Seit Beginn der Pandemie haben wir uns wieder und wieder an das Bundesministerium des Innern sowie an das Auswärtige Amt gewandt. Letzteres scheint nach wie vor nicht in der Lage, die Arbeit in den Botschaften so zu gestalten, dass Menschen nicht über ein Jahr auf einen Termin zur Beantragung eines Visums warten müssen. Die Ministerien wollen nach wie vor nicht auf die unzähligen bürokratischen Hürden verzichten, die Paare und Familien bewältigen müssen“.

Das fange bei Nachweisen an und höre bei der Forderung nach einem zertifizierten Sprachtest für die Familienzusammenführung auf, die gar nicht zu erbringen sind. Erst vor wenigen Tagen habe die Anfrage der Linken im Bundestag ergeben: Zahlreiche Goetheinstitute sind nach wie vor geschlossen, in vielen Ländern war es sowieso auch vorher schon nicht möglich einen Sprachtest abzulegen. „Das ist doch völlig absurd und widerspricht in eklatanter Weise dem Menschenrecht auf Familie. Zumindest in diesen harten Zeiten sollte der Sprachtest ausgesetzt und die Möglichkeit eidestattlicher Erklärungen anstelle von Nachweisen ermöglicht werden. “

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 20.11.2020

SCHWERPUNKT III: Internationaler Tag der Kinderrechte

Am heutigen Freitag ist der Internationale Tag der Kinderrechte. Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat am 20. November 1989 die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Dazu erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

„Das Wohl unserer Kinder hat für uns immer oberste Priorität. Jedes Kind hat Rechte und besondere Bedürfnisse, die wir ernst nehmen und berücksichtigen müssen. Deshalb setzen wir alles daran, den Kinderschutz weiter zu stärken.

Besonders bedrückend ist die steigende Zahl der Kindeswohlgefährdungen. Aus diesem Grund arbeiten wir unter Hochdruck an einer Reform des Achten Buchs Sozialgesetzbuchs. Wir wollen systemische und strukturelle Fehlsteuerungen in der Kinder- und Jugendhilfe beseitigen und der hohen Zahl von Kindeswohlgefährdungen entschlossen entgegenwirken. Wir müssen die betroffenen Familien unbedingt früh, zielgenau und bedarfsorientiert stärken. Diese Familien müssen sensibilisiert und motiviert werden, niedrigschwellige Hilfen anzunehmen, um Eskalationen wie Gewalt, Verwahrlosung oder Misshandlung und die Herausnahme der Kinder aus ihrer Familie zu verhindern.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, welches wir aktuell parlamentarisch beraten, werden wir dafür sorgen, dass unsere Kinder vor Missbrauch künftig deutlich besser geschützt werden. Dieses Gesetz ist ein Meilenstein im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 20.11.2020

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November erklären Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 1989 war ein zentraler Meilenstein für das internationale Menschenrechtssystem und gleichsam eine bahnbrechende zivilisatorische Errungenschaft. Doch mehr als 30 Jahre später warten Kinder auf der ganzen Welt noch immer auf eine umfängliche Umsetzung ihrer Rechte. Die Bundesregierung muss ihre Bemühungen für die Kinderrechte auf internationaler Ebene intensivieren und auch in Deutschland endlich die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen.

Gerade die Corona-Pandemie zeigt, dass auch in Deutschland die Rechte von Kindern nicht umfassend beachtet werden. Kinder leiden ungleich härter in der Krise – ganz besonders arme und benachteiligte. Schon vor der Pandemie waren Bildungschancen ungleich verteilt, durch die Pandemie droht sich dies weiter zu verschärfen. Wir müssen alles daran setzen, dass aus der Corona-Krise keine Bildungskrise wird.

Das eigene Zuhause bietet nicht für jedes Kind ein geborgenes und sicheres Umfeld und besonders für bereits belastete Familien stellt die aktuelle Situation eine Herausforderung dar. Deswegen müssen politische Entscheidungen zur Bekämpfung der Pandemie Kinderrechte ganz besonders im Blick haben. Neben Schutzrechten, dem Recht auf soziale Kontakte, soziale Teilhabe, Spiel sowie frühkindliche und schulische Bildung müssen dabei auch mögliche langfristige Folgen berücksichtigt werden. Kinder sind unsere Zukunft, ihr Wohlergehen darf in der Krise nicht auf der Strecke bleiben.

Eines ist für uns klar: Um Kinderrechte zu garantieren, müssen Kinderrechte ins Grundgesetz und zwar mit einer starken Formulierung, die insbesondere konkrete Beteiligungsrechte für Kinder berücksichtigt. Es muss nun endlich Schluss sein mit Lippenbekenntnissen der großen Koalition. Wir brauchen ein Gesetz, das das Kindeswohl in den Vordergrund stellt und Teilhabe garantiert. Unser Gesetzentwurf liegt bereits seit Juni 2019 vor. Gerade in der Corona-Pandemie sind wir es unseren Kindern schuldig, sie nicht aus dem Blick zu verlieren.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.11.2020

„Kinderarmut ist in Deutschland ein verfestigtes Problem“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Kinderarmut und Kindeswohlgefährdung und den Tag der Kinderrechte am 20. November. Müller weiter:

„Auch wenn die Zahlen zur Armutsgefährdung leicht rückläufig sind, lebt nach wie vor jedes siebte Kind in Armut. Hier hat die jetzige Bundesregierung versagt. Statt eine echte Kindergrundsicherung einzuführen, die Kinder aus der Armut rausholt, hat die Bundesregierung sich darauf festgelegt, an den bisher schon wirkungslosen Instrumenten wie dem Bildungs- und Teilhabepaket weiter herumzudoktern.

Es ist zu erwarten, dass im Zuge der Corona-Pandemie durch die wirtschaftlichen Verwerfungen wieder deutlich mehr Kinder in Armut fallen. Gerade jetzt ist es dringend geboten, ein kraftvolles Paket zur Bekämpfung der Kinderarmut aufzulegen. Ich fordere daher von der Bundesregierung, kurzfristig die Hartz-IV-Regelbedarfssätze und das Kindergeld deutlich anzuheben und in einem weiteren Schritt eine echte Kindergrundsicherung auf den Weg zu bringen.

Der Umgang mit armen Kindern in Deutschland weist auf ein weiteres zentrales Problem hin: Kinderrechte werden nach wie vor nicht ausreichend ernst genommen. Auch die Corona-Pandemie hat das verdeutlicht. Die Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern müssen daher endlich in das Grundgesetz aufgenommen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 19.11.2020

Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat am 20. November 1989 die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Mit dem Beschluss wurden erstmals auf Basis einer internationalen Übereinkunft die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft. Die Vertragsstaaten verpflichten sich in Gesetzgebung und Verwaltung sowie im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit diese Standards umzusetzen und die Kinderrechte zu verwirklichen.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages, die als innerparlamentarische Interessenvertretung für die Belange der Kinder und Jugendlichen bereits im Jahr 1988 eingerichtet wurde, setzt sich aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein. Sie leistet mit ihrer Arbeit einen Beitrag dazu, den mit dem Übereinkommen verbundenen Auftrag stärker ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen.

Für die Kinderkommission des Deutschen Bundestags erklärt hierzu deren Vorsitzender, Norbert Müller MdB:

„Kinderrechte müssen Vorrang haben, wenn Verwaltung und Politik Entscheidungen fällen, die Kinder betreffen. Dieses Prinzip muss nicht nur bei der alltäglichen Aufgabenbewältigung zur Geltung kommen. Es muss auch und gerade in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie groß geschrieben werden. Darauf hat die Kinderkommission bereits im Frühjahr hingewiesen.

In der momentanen Lage, in der wir als Politik und Gesellschaft darüber sprechen und entscheiden, welche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen sind, dürfen wir die Rechte und Bedürfnisse der Kinder nicht aus dem Blick verlieren. Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung müssen sich nicht nur an ihren Auswirkungen für den Gesundheitsschutz, die ökonomische Entwicklung und die Verwirklichung von Freiheitsrechten messen lassen, sondern auch im Lichte der Konsequenzen betrachtet werden, die sie für Kinder und Jugendliche haben.

Wenn wir dieses Prinzip auch in der aktuellen Situation, die allen viel abverlangt, weiterhin berücksichtigen, verschaffen wir auch hier der UN-Kinderrechtskonvention Geltung und zeigen, dass Kinderrechte auch unter schwierigen Bedingungen angemessen verwirklicht werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 19.11.2020

Anlässlich des Tags der Kinderrechte fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, das Recht von Kindern auf Beteiligung endlich ernsthaft umzusetzen. „Kinder haben das Recht, an allen sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt zu werden. Dazu muss man sie anhören und ihre Meinung bei Entscheidungen berücksichtigen. Diese Vorgabe der UN-Konvention deuten Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Kommunen oft fälschlicherweise als Ermessensspielraum, über den Erwachsene entscheiden dürften“, erklärt Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts. „Die Regierungen von Bund und Ländern müssen diese falsche Annahme endlich richtigstellen.“

Die UN-Kinderrechtskonvention sieht vor, Kinder nicht nur zu schützen und zu fördern, sondern auch zu beteiligen. Selbst in Krisenzeiten und Notsituationen darf nicht über den Kopf der Kinder hinweg über sie entschieden werden. Das stellt auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes klar, dessen Position die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Instituts in einer heute veröffentlichen vierteiligen Audio-Reihe erläutert.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 mit dem Ziel verabschiedet, Kinder vor Verletzungen ihrer Rechte zu schützen, sie in ihrer Entwicklung zu fördern und ihnen bei der Einforderung ihrer Rechte mehr Gehör zu verschaffen. In Deutschland gelten die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Rechte von Kindern seit April 1992 – anfangs jedoch noch mit Vorbehalten. 2010 hat die Bundesregierung diese Einschränkungen zurückgenommen Die UN-Konvention ist damit verbindlich geltendes und unmittelbar anwendbares Recht in Deutschland.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention eingerichtet. Die Monitoring-Stelle berät die Politik in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Justiz, Anwaltschaft und Zivilgesellschaft bei der Auslegung und kindgerechten Umsetzung der UN-Konvention. Die Monitoring-Stelle arbeitet eng mit der Zivilgesellschaft, mit staatlichen Stellen, Forschungsinstituten sowie Kindern und Jugendlichen zusammen.

Vierteilige Audio-Reihe „Das Kindeswohl neu denken!“ unter www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/kinderrechte/kindeswohl

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Instituts für Menschenrechtevom 20.11.2020

  • 2019 war das Risiko für Armut und soziale Ausgrenzung für unter 18-Jährige in Deutschland 2,3 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahr
  • Nur 15% der 55 500 Fälle von Kindeswohlgefährdung wurden 2019 aus der betroffenen Familie heraus öffentlich gemacht
  • Mehr als ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland lebte 2019 mit mindestens einem Kind in einer Familie

Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November steht das sichere Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen auch während der Corona-Pandemie besonders im Fokus. Bereits vor Ausbruch der Corona-Krise war in Deutschland nahezu jedes siebte Kind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war dieser Anteil mit 15,0% (2,1 Millionen) der unter 18-Jährigen im Jahr 2019 aber niedriger als in den Jahren zuvor. Im Jahr 2018 waren noch 17,3% der Kinder und Jugendlichen einem Risiko für Armut und soziale Ausgrenzung ausgesetzt, 2010 waren es 21,7%.

Armutsrisiko für Kinder in Deutschland lag 2019 deutlich unter EU-Durchschnitt

Am 20. November 1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention, die Minderjährigen in 54 Artikeln grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichert. In den Artikeln 26 und 27 ist beispielsweise das Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen verankert. Im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das Risiko für Armut und soziale Ausgrenzung für unter 18-Jährige in Deutschland mit 15% relativ gering. Im vergangenen Jahr war der Anteil nur in Slowenien (11,7%), Tschechien (13,0%), Dänemark (13,2%) und Finnland (14,3%) niedriger. Im Durchschnitt der EU-27 war nahezu jedes vierte Kind einem Armutsrisiko ausgesetzt (22,5%). Am höchsten war deren Anteil in den südeuropäischen Staaten Rumänien (35,8%), Bulgarien (33,9%), Italien (30,6% im Jahr 2018), Griechenland (30,5%) und Spanien (30,3%).

Pro Tag mehr als 150 Fälle von Kindeswohlgefährdung

Die UN-Kinderrechtskonvention sichert Minderjährigen auch das Recht auf Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Verwahrlosung und Missbrauch zu (Artikel 19 und 34). In Deutschland werden die Jugendämter in ihrer Schutzfunktion jedes Jahr tausendfach aktiv, weil dieses Recht angegriffen wird – mit zuletzt steigender Tendenz. Allein im vergangenen Jahr wurde bei 55 500 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt, pro Tag entsprach das im Schnitt 152 betroffenen Jungen und Mädchen. Gründe dafür waren Vernachlässigung, wie in 58% der Fälle, psychische (32%) oder physische Misshandlungen (27%) sowie sexuelle Gewalt (5%). Insgesamt gab es 10% mehr Fälle als im Jahr zuvor. Bereits von 2017 auf 2018 hatte sich die Zahl der betroffenen Kinder deutlich erhöht – um ebenfalls 10%.

Die Hinweise auf solche Fälle von Kindeswohlgefährdung erhalten die Jugendämter häufig von Personen und Institutionen außerhalb des privaten Umfelds der Kinder – aus Bereichen, die wegen der Corona-Pandemie teilweise nur eingeschränkt arbeiten können. So kam der Hinweis im vergangenen Jahr bei gut einem Fünftel der Fälle aus sozialen Einrichtungen wie Beratungsstellen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (12 000 Fälle). Auf jedes sechste betroffene Kind wurde aus Schulen und Kitas heraus aufmerksam gemacht (9600 Fälle), auf jedes 14. durch Angehörige des Gesundheitspersonals – etwa Ärztinnen oder Ärzte und Hebammen. Nur in 15% aller Fälle von Kindeswohlgefährdung kam der Hinweis von den Betroffenen selbst oder aus der eigenen Familie (8 600 Fälle).

29% der Kinder wachsen in Bezug auf ihren Bildungsweg in einer Risikolage auf

In Artikel 28 der UN-Konvention ist das Kinderrecht auf Bildung verankert. Demgemäß verpflichten sich die Vertragsstaaten, den Zugang zu sämtlichen Bildungseinrichtungen allen Kindern gleichermaßen zu ermöglichen und für Chancengleichheit zu sorgen. In Deutschland sahen die öffentlichen Haushalte im Jahr 2019 Bildungsausgaben in Höhe von 5900 Euro je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner unter 30 Jahren und 4,3% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) vor und damit wesentlich mehr als zehn Jahre zuvor: Im Jahr 2009 betrugen die Bildungsausgaben noch knapp 3 900 Euro pro Kopf und 4,1% des BIP. Diese werden unter anderem für den Ausbau und die Aufrechterhaltung eines breiten Netzes an Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche aufgewendet: Im Schuljahr 2018/19 wurden die rund 99 000 Bildungseinrichtungen hierzulande – Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, berufliche Schulen und Hochschulen – von 17,3Millionen Menschen besucht. Beide Werte nahmen im Zehnjahresvergleich zu: Die Zahl der Bildungseinrichtungen stieg gegenüber 2008/09 um 3,7%, die der Bildungsteilnehmenden im selben Zeitraum um 2,4%. Das ist insbesondere auf den Zuwachs im Bereich Kindertagesbetreuung und in der Hochschulbildung zurückzuführen.

Der Bildungsprozess von Kindern und Jugendlichen in Deutschland hängt allerdings von deren familiären Hintergrund ab. Die Autorengruppe Bildungsberichterstattung nennt drei strukturelle Merkmale – den Bildungsstand der Eltern, den sozioökonomischen Status der Familie sowie den Status der elterlichen Erwerbsbeteiligung – aus denen sich drei Arten von Risikolagen für den Bildungserfolg eines Kindes ableiten lassen: formal gering qualifizierter Eltern sowie die soziale und finanzielle Risikolage. Demnach war in Deutschland 2018 nahezu jeder oder jede Dritte unter 18 Jahren von einer dieser Risikolagen betroffen (29%). Auf 4% der Kinder und Jugendlichen trafen alle drei Risikolagen zu.

In Corona-Zeiten mit ausfallendem Präsenzunterricht und zeitweiligen Schulschließungen hängt der Zugang zu Bildung zudem auch von der digitalen Ausstattung von Familien ab. Diese fällt – je nach Haushaltseinkommen – durchaus unterschiedlich aus. Beispielsweise standen Familien mit hohem Nettoeinkommen (5000 bis 18000 Euro) im Jahr 2019 durchschnittlich fast vier PCs zur Verfügung – egal ob stationär oder mobil als Laptop oder Tablet. In der untersten Einkommensgruppe (unter 2000 Euro) waren es durchschnittlich nur gut zwei solcher Geräte. Im Schnitt verfügten Familien 2019 über insgesamt rund drei Computer.

16% der minderjährigen Kinder aus Familien leben bei Alleinerziehenden

Mehr als ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland lebt mit mindestens einem oder einer Minderjährigen in einer Familie: Insgesamt traf dies auf 29,7 Millionen Menschen zu. Immerhin noch 389 000 Menschen lebten mit mindestens fünf Kindern und Jugendlichen in einer Familie. Von den 13,5 Millionen Kindern und Jugendlichen unter 18, die 2019 in Haushalten in Deutschland lebten, war der überwiegende Teil (84%) in einer Familie mit zwei Elternteilen zu Hause. 16% lebten bei alleinerziehenden Vätern oder Müttern.

Methodischer Hinweis:

Armut oder soziale Ausgrenzung ist nach der EU-Definition für EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) dann gegeben, wenn eines oder mehrere der drei Kriterien „Armutsgefährdung“, „erhebliche materielle Entbehrung“, „Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung“ vorliegen. EU-SILC ist die EU-weit vergleichbare Datenquelle über Einkommen, Armut und Lebensbedingungen in Europa. Für die Statistik gelten in allen Mitgliedstaaten einheitliche Definitionen sowie methodische Mindeststandards. Die amtliche Erhebung, deren Durchführung und Aufbereitung den Mitgliedstaaten obliegt, wird in Deutschland seit 2005 jährlich unter der Bezeichnung LEBEN IN EUROPA als freiwillige Erhebung bei rund 14000 Privathaushalten durchgeführt.

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und der Gefährdung entgegenzuwirken.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse aus LEBEN IN EUROPA 2019 sowie methodische Erläuterungen und Publikationen finden Sie im Themenbereich Lebensbedingungen und Armutsgefährdung.

Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) veröffentlicht die Ergebnisse aller an EU-SILC teilnehmenden Länder in seiner Datenbank.

Weiterführende Ergebnisse zum Kinderschutz befinden sich auf der Themenseite der Kinder- und Jugendhilfestatistiken, in der Publikation „Gefährdungseinschätzungen“ und der Datenbank GENESIS-Online unter „Gefährdungseinschätzungen“ (22518). Der Kinderschutz ist Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der Vereinten Nationen und wird im Monitoring der Agenda 2030 unter anderem in Indikator 16.2 aufgegriffen.

Um die Folgen der Corona-Pandemie für die Bildungsgerechtigkeit geht es auch in unserem Podcast mit dem Bildungsforscher Kai Maaz, Sprecher der Autorengruppe Bildungsberichterstattung. Weitere Analysen liefert der Bericht „Bildung in Deutschland 2020“.

Ausführliche Informationen zu den Bildungsausgaben finden sich im „Bildungsfinanzbericht“.

Weitere Ergebnisse zum Zusammenleben von Familien in Deutschland finden sich in der Fachserie 1 Reihe 3 „Haushalte und Familien – Ergebnisse des Mikrozensus 2019“.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 19.11.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes vermitteln den Anschein, dass die Kinderarmut in Deutschland im Jahr 2019 gesunken ist. Dies ist aber nur bzgl. einer bestimmten Messvariante korrekt. Das Statistisches Bundesamt bedient sich bei diesen vorliegenden Zahlen der Daten aus der EU-Silc Erhebung. Mit dieser Erhebung wird versucht, Vergleiche zwischen den europäischen Ländern bzgl. der Armutsbetroffenheit von Kindern und Jugendlichen anhand von bestimmten Kriterien herzustellen. Sie ist damit aber nicht mit anderen statistischen Erhebungen vergleichbar wie etwa der Armutsgefährdungsquote im Rahmen des Mikrozensus. Hier können wir über die letzten Jahre eher eine Verstetigung bzw. sogar eine Zunahme der Kinderarmut beobachten: im Jahr 2019 lag die Armutsrisikoquote für unter 18-jährige bei 20,5%. Das beutet, dass jedes 5. Kind von Armut und Ausgrenzung bedroht war.

Darüber hinaus zeigt sich, z.B. durch die erhöhte Inanspruchnahme des Kinderzuschlags, Einkommenseinbußen und einer vermehrten Arbeitslosigkeit bedingt durch die Corona-Krise der letzten acht Monate, dass sich Armut im Jahr 2020 voraussichtlich noch weiter erhöhen wird.

Um die Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren, fordert das ZFF gemeinsam mit einem breiten Bündnis daher seit über 10 Jahren die Einführung einer Kindergrundsicherung.

Weitere Informationen unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Gegen sexuellen Kindesmissbrauch: Am Internationalen Tag der Kinderrechte fordert der Deutsche Familienverband bessere Informationsangebote und mehr Sensibilisierung.

Kinder haben ein Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Aber immer noch werden Minderjährige Opfer sexueller Gewalttaten. „Es ist nach wie vor notwendig, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen aufzugreifen und darüber zu informieren. Die Zahlen von minderjährigen Opfern stagnieren weiterhin auf hohem Niveau“, sagt René Lampe, Vizepräsident des Deutschen Familienverbands (DFV).

Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2019 15.936 Kinder Opfer von sexueller Gewalt. In ihren Berichten weist die Kriminalpolizei wiederholt darauf hin, dass es sich bei dieser Zahl nur um polizeilich erfasste Fälle handelt. Viele Taten blieben unentdeckt. Angelehnt an Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist für Deutschland auszugehen, dass es in jeder Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder gibt. „Die Schätzungen sind alarmierend. Wir dürfen nicht aufhören, diesem Thema Beachtung zu schenken“, so Lampe.

Sehr viele Taten geschehen in Familien oder im kindlichen Umfeld. Das macht den Umgang mit sexuellem Missbrauch erwiesenermaßen sehr schwierig. „Eltern oder andere Erwachsene sind verunsichert. Wie sollen sie bei einem Verdacht reagieren? An wen können sie sich mit Fragen wenden? Wir brauchen bessere und einfacher zugängliche Informationsangebote. Auch Beratungsstellen müssen stärker gefördert werden“, sagt Lampe.

Der DFV engagiert sich seit vielen Jahren gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und für Gewaltprävention. Sein Fachwissen ist bei Bundesregierung und Bundesfamilienministerium regelmäßig gefragt. In Projekten vor Ort befasst sich der DFV mit Gewalt in Familien und versucht zu vermitteln. „Es ist wichtig, dass wir keine Angst vor schmerzlichen Themen haben. Wir müssen uns als Gesellschaft damit befassen. Es geht darum, sensibel zu sein und Verantwortung zu übernehmen“, so Lampe. „Wir dürfen niemals wegsehen!“

Weitere Informationen

Beratungsstelle ProMann des DFV-Landesverbands in Sachsen-Anhalt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.11.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte Bund, Länder und Kommunen an, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte auch in der Corona-Pandemie zu gewährleisten. Bei allen in Zusammenhang mit der Pandemie erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen müssen das Kindeswohl beachtet und insbesondere Kinder in verletzlichen Lebenslagen besonders aufmerksam in den Blick genommen werden. Das gilt beispielsweise für Kinder, die in Armut oder hochkonfliktreichen Situationen aufwachsen, geflüchtete Kinder und Kinder mit Behinderungen.

"Mittlerweile wurde erkannt, welchen Stellenwert die Aufrechterhaltung des Schulunterrichts und die Öffnung von Kitas in der Pandemie haben. Dabei dürfen wir jedoch nicht stehen bleiben und die Entwicklungsrechte von Kindern nicht auf Betreuung und Wissensvermittlung reduzieren. Kinder und Jugendliche brauchen soziale Interaktion, Bewegung, kulturelle Entfaltung und politische Bildung, ansonsten nimmt ihre Entwicklung deutlichen Schaden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine vor kurzem vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte repräsentative Umfrage hatte ergeben, dass 72 Prozent der Befragten der Ansicht sind, dass die Interessen von Kindern in der Corona-Pandemie nur unzureichend berücksichtigt wurden und werden. In Bezug auf die Bildungschancen von Kindern sind 76 Prozent der Ansicht, dass diese aufgrund der Corona-Krise im Allgemeinen gesunken sind, in Bezug auf die Bildungschancen von Kindern aus armen Haushalten meinen das sogar 81 Prozent. Gleichzeitig plädiert eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden.

"Wir blicken bei den Kinderrechten in Deutschland auf einen föderalen Flickenteppich. So sind beispielsweise die Kinderarmutsquoten sehr unterschiedlich, oder die Beteiligungsrechte von Kindern nur teilweise gesetzlich abgesichert. Deshalb sollten die Kinderrechte systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Das ist zum einen rechtlich geboten, und wird zum anderen auch unsere Demokratie langfristig stärken", so Krüger weiter.

"Die Einhaltung der Kinderrechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern muss gerade jetzt höchste Priorität haben. Wie es uns gelingt, zum einen Ungleichheiten nicht weiter zu verstärken, und zum anderen sogar Maßnahmen zu treffen, um niemanden in der Corona-Pandemie zurückzulassen, ist entscheidender Maßstab für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen bei staatlichen Entscheidungen, so auch bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, braucht es derzeit mehr denn je. Darauf zielt auch die überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ab", so Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.11.2020

Zum Tag der Internationalen Kinderrechte am 20. November veröffentlicht das Netzwerk Kinderrechte den Bericht zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Einfacher Sprache. Die Einfache Sprache ist wichtig, um von möglichst vielen Personen verstanden zu werden.

Kinder berichten, dass sie sich durch komplizierte Ausdrücke von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen fühlen, sich nicht beteiligen können oder auch den Mut verlieren: „Leider kenne ich es aus dem Alltag nur selten, dass versucht wird Dinge einfach auszudrücken. Und wenn ich es nicht verstehe, verliere ich schnell die Lust, mich weiter mit dem Thema zu beschäftigen” beklagt Ann-Sophie, zehn Jahre, die am Zweiten Kinderrechtereport des Netzwerks Kinderrechte beteiligt war.

„Um seine Rechte wahrzunehmen, muss man sie kennen und verstehen“, sagt Prof. Jörg Maywald, Sprecher des Netzwerks Kinderrechte. Damit alle Kinder zu ihrem Recht kommen, müssen alle Menschen egal welchen Alters wissen, welche Kinderrechte es gibt.

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt deshalb, Informationen so zu verbreiten, dass alle sie verstehen. „Gerade in schwierigen Zeiten müssen Kinder und Jugendliche mitbestimmen können. Dafür brauchen sie Zugang zu Informationen – einfach und verständlich“, sagt Luise Pfütze, Sprecherin des Netzwerks Kinderrechte.

Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V. ist ein Zusammenschluss auf Bundesebene von 105 Organisationen zur Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes. Sie setzt sich seit vielen Jahren nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz und für die Etablierung von strukturellen Partizipationsformen für Kinder und Jugendliche ein.

Quelle: Pressemitteilung National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention vom 19.11.2020

Steigende Armut, geschlossene Schulen, familiäre Gewalt: Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November warnen die SOS-Kinderdörfer davor, dass die Corona-Pandemie und ihre Folgen das Leben von Millionen Kindern weltweit in allen Lebensbereichen bedroht. Besonders in den armen Ländern stünden die Entwicklungschancen einer ganzen Generation auf dem Spiel. Christian Neusser, Kinderrechtsexperte der SOS-Kinderdörfer, sagt: „Die Ausmaße sind tiefgreifend. Denn es geht ja nicht nur um die Verletzung einzelner Kinderrechte, sondern um eine ganze Kette: Armut zum Beispiel zieht Krankheit, Kinderarbeit oder den Verlust der Bildung nach sich."

Es sei zu befürchten, dass in Folge der Pandemie die extreme Kinderarmut massiv ansteigen werde. Bis zu 150 Millionen Kinder könnten nach UN-Angaben in extreme Armut geraten – zusätzlich zu den vielen hundert Millionen Kindern, die bereits vorher betroffen waren. Weltweit konnten zeitweise 1,5 Milliarden Kinder nicht die Schule besuchen. Vor allem in ärmeren Ländern sei damit zu rechnen, dass viele Schüler nie wieder in die Schule zurückkehren werden, weil ihre Familien zu arm sind. „Zahlreiche Kinder gehen jetzt zur Arbeit anstatt in den Unterricht", sagt Christian Neusser. Fortschritte der letzten Jahrzehnte drohten zunichte gemacht zu werden. Auch die familiäre Gewalt und Vernachlässigung steige in Folge von erhöhtem Stress und neuer Armut. Betroffene Kinder hätten aufgrund der Schließung von Betreuungseinrichtungen keine Chance, sich Unterstützung zu holen und seien von sozialen Hilfsangeboten ausgeschlossen.

„In der Krise wird deutlich: Versorgung, Schutz und Bildung von Kindern müssen Hand in Hand gehen. All dies ist wichtig für die Entwicklung der jungen Menschen. Internationale Organisationen und nationale Regierungen müssen sich dafür einsetzen, dass diese Rechte tatsächlich umgesetzt werden!", sagt Christian Neusser. Auch Deutschland sei hier in der Verantwortung: „Die Kinderrechte müssen klares Leitbild der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden!"

Quelle: Pressemitteilung SOS-Kinderdorf e.V. vom 19.11.2020

SCHWERPUNKT IV: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

BM Giffey: Der Schutz von Frauen vor Gewalt braucht eine europäische Antwort

116 016 – unter dieser Telefonnummer sollen in Zukunft Frauen, die von Gewalt betroffen sind, in vielen Ländern Europas Hilfe bekommen. Dafür hat sich am 20. November 2020 eine Mehrheit der Gleichstellungsministerinnen und -minister aller EU-Staaten sowie der EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island) und Großbritannien auf einem Informellen Treffen ausgesprochen. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey, die die Videokonferenz geleitet hatte, sprach anschließend von einem starken Signal für betroffene Frauen und Mädchen in ganz Europa:

„Gewalt gegen Frauen geht uns alle an und ist nirgendwo Privatsache. Sie betrifft sämtliche Altersgruppen und soziale Schichten – und sie ist in allen europäischen Ländern ein großes Thema. Deshalb brauchen wir darauf auch eine europäische Antwort. Eine einheitliche, gemeinsame Nummer für Hilfetelefone wäre ein weiterer Schritt auf dem Weg dorthin. Niedrigschwellige und wirksame Maßnahmen zum Gewaltschutz sind vor dem Hintergrund der Corona-Krise wichtiger denn je. Deutschland ist mit seinem Hilfetelefon Vorbild, und ich hoffe, dass durch unseren heutigen Beschluss noch mehr EU-Staaten ihr telefonisches Hilfeangebot ausbauen“, so Ministerin Giffey.

Deutschland hat seit 2013 ein bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 08000 116 016 eingerichtet. Es ist ein kostenfreies, rund um die Uhr erreichbares, 18-sprachiges und anonymes Beratungsangebot. Viele EU-Staaten verfügen über ähnliche Angebote. Ziel des Beschlusses ist es, eine europaweit einheitliche Telefonnummer, die 116 016, einzurichten, unter der das jeweilige nationale Hilfetelefon erreichbar ist. Es haben sich heute 22 EU-Staaten sowie die Schweiz und die Europäische Kommission dafür ausgesprochen, dieses Vorhaben zu unterstützen.

Zweiter Schwerpunkt des Informellen Treffens war der Austausch von Best-Practice-Maßnahmen im Bereich Gewaltschutz. Ministerinnen und Minister einzelner Mitgliedstaaten stellten während der Videokonferenz herausragende Beispiele persönlich vor. Die Angebote reichen von der Ausweitung der Frauenhäuser, über breit angelegte Informationskampagnen, Verbesserungen in der Polizeiarbeit bis hin zu Maßnahmen, die konkret zur Linderung entsprechender Folgen der Corona-Krise ergriffen wurden.

Fazit dieses Austauschs: „Gemeinsam sind wir stärker als Gewalt!“. Das ist auch der Name einer bundesweiten Initiative, die Bundesfrauenministerin Giffey im November 2019 gestartet hat. Bisher haben sich 13 Partnerinnen und Partner zusammengeschlossen, die im Bereich Hilfe und Unterstützung aktiv sind. Ziel der Initiative ist es, von Gewalt betroffene Frauen und Männer zu ermutigen, sich Unterstützung zu holen und die Hilfsangebote besser bekannt zu machen.

Der Informelle Gipfel der EU-Gleichstellungsministerinnen und -minister ist aus Sicht des BMFSFJ einer der Höhepunkte der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnten sich die Teilnehmenden nicht persönlich treffen, so dass eine Videokonferenz stattfinden musste. Ursprünglich sollte der Gipfel in Potsdam im Brandenburger Landtag stattfinden.

Weitere Informationen zu den Themen des BMFSFJ im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft finden Sie unter: www.bmfsfj.de/bmfsfj/ministerium/internationales/eu-ratspraesidentschaft

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.11.2020

Mehr als einmal pro Stunde wird in Deutschland eine Frau von ihrem (Ex-)Partner körperlich angegriffen und jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet. Partnerschafts- und Trennungsgewalt nehmen zu. Auf der Grundlage der Istanbul-Konvention muss die Verfolgung und Aufarbeitung geschlechtsbezogener Gewalt, insbesondere bei Femiziden, verbessert werden.

„Während der Öffentliche Raum für Männer der gefährlichste Raum ist, ist es für Frauen das eigene Zuhause. Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine konsequentere Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hinblick auf Gewaltprävention, Opferschutz und effektiver Strafverfolgung. Geschärft werden muss unser aller Bewusstsein für die gesamtgesellschaftlichen Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt.

Femizide sollten konsequenter und angemessener bestraft werden. In Deutschland treten Femizide meist als „Trennungstötung“ auf. Es ist aber das Recht eines jeden Menschen, frei darüber zu entscheiden, mit wem sie beziehungsweise er eine Partnerschaft eingeht oder aufrechterhält. Frauen werden von ihren (Ex-)Partnern getötet, weil diese selbstbestimmte Entscheidungen über ihr Leben, ihren Körper, ihre Sexualität nicht dulden.

Im Vordergrund der Bekämpfung von Partnerschafts- und Trennungsgewalt muss deren Prävention stehen. Gewalt ist keine Privatangelegenheit – wir brauchen mehr Unterstützung und Sicherheit für potenzielle Opfer, den Willen zum rechtzeitigen Handeln. Auszubauen ist eine intensive Tat-Ursachenforschung, die flächendeckende Weiterentwicklung präventiver Risikoanalysen und eine interdisziplinäre Kooperation mit Beratungsstellen, Frauenhäuser, etc. Darüber hinaus brauchen wir eine konsequente Rechtsprechung bei Trennungstötungen: Diese dürfen nicht milder bestraft werden als andere Tötungsdelikte. Nicht zuletzt brauchen wir den weiteren Ausbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen. Notwendig ist auch eine stärkere öffentliche Sensibilisierung – Initiativen wie des BMFSFJ ‘Stärker als Gewalt‘ sind ein guter Anfang.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 25.11.2020

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Irene Mihalic, Sprecherin für Innenpolitik:

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) zeigt es auch in diesem Jahr: Gewalt gegen Frauen bleibt auf einem erschreckend hohen Niveau. Vor allem die vielen Tötungen von Frauen durch Partner oder Ex-Partner können wir als Gesellschaft nicht akzeptieren. Diesen Tötungen geht meist eine lange Gewaltgeschichte voraus. Das heißt, diese Tötungen könnten durch Präventionsmaßnahmen und ein engmaschigeres Hilfenetz möglicherweise verhindert werden. Damit Präventionsmaßnahmen verbessert werden können, fordern wir eine genauere Erfassung der sogenannten ‚Partnerschaftsgewalt‘ in der PKS.
Noch wichtiger ist der Ausbau von Frauenhäusern, Frauennotrufen und Frauenberatungsstellen, die Orte, an die Frauen sich in Not direkt wenden können. Als einzige Fraktion haben wir bisher einen Vorschlag zur besseren Finanzierung von Frauenhäusern eingebracht – das ist bereits ein Jahr her. Wir wollen, dass jede Frau überall in Deutschland und unabhängig von sozialem Status oder Aufenthaltstitel Schutz und Hilfe bekommt, wenn sie von Gewalt betroffen ist.
Zudem wollen wir, dass das Phänomen Hass gegen Frauen besser erfasst und bekämpft wird. Wir fordern die Anerkennung von Frauenhass als politisch motivierte Kriminalität und wollen die Beratungsmöglichkeiten von betroffenen Mädchen und Frauen stärken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.11.2020

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November setzen Akteur*innen in aller Welt jährlich ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Der AWO Bundesverband bekräftigt zu diesem Anlass seine Forderung für einenRechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und deren mitbetroffene Kinder. Das Hilfe- und Unterstützungssystem zum Schutz vor häuslicher Gewalt muss verpflichtend und auskömmlich finanziert werden.

„Sichere Zuflucht vor Gewalt muss für jede gewaltbetroffene Frau in Deutschland und Europa jederzeit möglich sein. Finanzierungslogiken von Ländern und Kommunen dürfen kein Hinderungsgrund sein, Frauen Schutz und Beratung in Frauenhäuser zu gewähren, die sie in der Krisensituation benötigen“, so Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbands. „Wir brauchen eine bundeseinheitliche Lösung ebenso wie eine ausreichende Anzahl von Plätzen in Schutzeinrichtungen für Frauen. Bund, Länder und Kommunen müssen sich hierzu noch in dieser Legislaturperiode einigen. Bundeseinheitliche Regelungen für den Gewaltschutz für Frauen können nicht länger verschoben werden“.

Bund, Länder und Kommunen haben den Auftrag, über den bedarfsgerechten Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen zu beraten. Der dafür eingerichtete Runde Tisch wird erst im Frühjahr 2021 über einen gemeinsamen Lösungsansatz bzw. gemeinsame Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung beraten und beschließen. Die Zeit drängt, um noch in dieser Legislaturperiode eine verlässliche Basis für Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen zu verabschieden.

Wie die jüngst vorgestellte Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt für das Jahr 2019 zeigt, ist die Gewalt in Partnerschaften auf einem hohen Niveau geblieben. In mehr als 80 % der Gewalttaten sind Frauen die Opfer von Bedrohung, Körperverletzung, Stalking und Sexualdelikten durch Ehemänner, Partner und Ex-Partner. 301 Frauen wurden 2019 in Partnerschaften Opfer von Mord- und Totschlagsversuchen. 117 von ihnen überlebten diese nicht.

„In diesem Jahr hat die Corona-Krise die Situation für viele Frauen verschärft, wie Berichte aus Gewaltambulanzen über schwere Gewalt gegen Frauen zeigen. Jede Frau muss zu jeder Zeit die Möglichkeit haben, die Gewaltsituation verlassen zukönnen und Schutz und Hilfe zu erhalten“, so Wolfgang Stadler.

In der Regel seien Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder diejenigen, die sich aktiv um Sicherheit und neue Lebensperspektiven bemühen müssen, kritisiert der Verband. Noch zu oft blieben die Gewalttäter unbehelligt. „Der Schutz vor Gewalt ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen müssen flächendeckend vorhanden, niedrigschwellig zugänglich und erreichbar sein. Die Aufklärung über die Dynamik und Folgen von häuslicher Gewalt bei Richter*innen, Jugendämtern und einer breiten Öffentlichkeit muss noch stärker unterstützt werden“, so Stadler, „Neben den Angeboten für Frauen und Mädchen braucht es auch Beratungsangebote für Jungen und Männer, um sich mit Gewaltmustern und Hilfemöglichkeiten auseinanderzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.11.2020

Noch immer werden nicht alle Frauen und Mädchen in Deutschland effektiv vor Gewalt geschützt, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2019 einen Anstieg der häuslichen Gewalt aus. Jeden dritten Tag tötet ein Mann in Deutschland seine (Ex-) Partner*in, jeden Tag versucht es einer. Diese Femizide sind verhinderbar, betonen die Expert*innen. Sie bemängeln weiterhin, dass vor allem das Recht von marginalisierten Frauen und Mädchen auf Schutz und Unterstützung nicht ausreichend umgesetzt wird.

Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich über 20 der wichtigsten Frauenrechts- und Gewaltschutzorganisationen sowie Expert*innen mit einem Schwerpunkt zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen zusammengeschlossen. Gemeinsam fordern sie die Bundesregierung auf, Gewaltschutz über die Ressorts hinweg zur politischen Priorität zu machen. Für die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention muss eine mit klarem Mandat und politischen Kompetenzen ausgestattete Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Die Bundesregierung sollte außerdem eine einheitliche und effektive Gesamtstrategie im Sinne der Istanbul-Konvention entwerfen und diese mit entsprechenden personellen und finanziellen Mitteln ausstatten, fordert das Bündnis. Diese muss neben Schutzmaßnahmen auch präventive Maßnahmen enthalten, die auch die Ursachen von geschlechtsspezifischer Gewalt in den Blick nehmen und somit nachhaltig wirksam sein können.

Mit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention in Deutschland vor rund drei Jahren hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu verhindern und zu bekämpfen, die Betroffenen durch umfassende Präventionsmaßnahmen zu schützen und zu unterstützen. Das Abkommen hat weitreichende Konsequenzen auf der Bundes-, Länder- und der kommunalen Ebene und für viele verschiedene Bereiche von der Kultur- bis zur Gesundheitspolitik. Trotz wichtiger Initiativen des Bundesfrauenministeriums und stärkerer Fokussierung auf das Thema, mangelt es noch immer an ganzheitlichen politischen Maßnahmen und einer Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Verantwortlichkeit der Bundesministerien ist unklar, die Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen, auch zu sexualisierter Gewalt, bleibt unzureichend. Hinzu kommt, dass die Schutz- und Unterstützungsangebote, auch für Mädchen, mangelhaft sind, und die politischen Maßnahmen nicht auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, bemängelt das Bündnis. Vor diesem Hintergrund setzt das BIK große Hoffnung in die Monitoringstelle, deren Konzept gerade entwickelt wird. Das Bündnis fordert hierbei hohe Beteiligungsmöglichkeiten, damit in Zukunft bedarfsgerechte Maßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder in Deutschland erfolgen.

Die Istanbul-Konvention betont den besonderen Schutz marginalisierter Personen und stellt sich gegen Diskriminierung. Wir sind noch weit davon entfernt, dass alle Frauen und Mädchen gleichermaßen Zugang zu Unterstützung und Schutz erhalten. Dies gilt beispielsweise für wohnungslose Frauen und LBTI* Personen. Nach wie vor findet sich auch kein Gewaltschutzkonzept für Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Das BIK kritisiert insbesondere den Vorbehalt der Bundesregierung gegen Artikel 59 (2) und (3), weil dieser gewaltbetroffene migrierte und geflüchtete Frauen daran hindert, einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Das Bündnis fordert, diese eklatante Ablehnung des Gewaltschutzes für Migrantinnen zu beheben.

Aktuell erarbeitet das BIK einen Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland und reagiert so auf die bestehenden Missstände mit direkten Handlungsempfehlungen. Der Bericht wird im Frühjahr 2021 veröffentlicht.

Mitgliedsorganisationen: BAG Autonome Mädchenhäuser, BAG Forsa e.V., BAG kommunaler Frauenbüros, BAG Täterarbeit e.V., BAG Wohnungslosenhilfe e.V., bff – Frauen gegen Gewalt e.V., BIG e.V., BVFeSt e.V., DaMigra e.V., Deutscher Frauenrat e.V., djb e.V., Frauenhauskoordinierung e.V., gesine intervention, JUMEN, KOK e.V., S.I.G.N.A.L. e. V., MIA e.V., medica mondiale e.V., Weibernetz e. V., Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

Beratende Expert*innen: Prof. Dr. Ariane Brenssell, Ostfalia Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel; Karin Heisecke, politische Beraterin und Expertin zu Gewalt gegen Frauen; Dr. Monika Schröttle, Forschungs- und Beobachtungsstelle Geschlecht, Gewalt, Menschenrechte (FOBES) am Institut für empirische Soziologie, Nürnberg

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 24.11.2020

Inklusive und umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention notwendig

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2020 erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Gewalt gegen Lesben, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen ist auch geschlechtsspezifische Gewalt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert, dass bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention ausdrücklich auch die Belange lesbischer, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher Frauen selbstverständlicher und sichtbarer Bestandteil der Maßnahmen sind.

Deutschland hat das "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" (Istanbul-Konvention) ratifiziert. Diese fordert ausdrücklich positive Aktionen, um dafür Sorge zu tragen, dass Präventionsmaßnahmen speziell den Bedürfnissen schutzbedürftiger Personen entsprechen und meint dabei explizit auch lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen.

So wird Hasskriminalität gegen lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen bislang in der Statistik zu Politisch motivierter Kriminalität noch nicht einmal gesondert erfasst. Die polizeilichen Erfassungssysteme müssen reformiert werden, damit Hasskriminalität detailliert aufgeschlüsselt und in ihren realen Ausmaßen gesellschaftlich sichtbar wird. Der LSVD fordert die Bundesregierung zudem auf, unverzüglich eine unabhängige Expert*innen-Kommission einzusetzen, die eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen von LSBTI-Feindlichkeit und damit verbundener Hasskriminalität erarbeitet und der Bundesregierung sowie dem Bundestag einen Lagebericht mit Handlungsempfehlungen vorlegt.

Geschlechtsspezifische Gewalt richtet sich oft gegen Frauen, die gegen Geschlechterstereotype aufbegehren. Mit ihrem Auftreten, Erscheinen oder Beziehungen und Familien verstoßen lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Frauen oftmals gegen vorherrschende Normen, Konventionen und Zwänge, wie Frauen auszusehen, zu sein oder zu begehren und lieben zu haben.

Alle Frauen haben ein Recht darauf, gewalt-, angst- und diskriminierungsfrei über sich, ihr Leben, ihren Körper und ihre Beziehungen und Familien bestimmen zu können.

Hintergrund

LSVD-Stellungnahme zum CEDAW-Staatenbericht der Bundesregierung (Punkt 2: Prävention und Bekämpfung von homophober und trans*/interfeindlicher Gewalt)

Adressierung lesben- und transfeindlicher Gewalt bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention

Diskriminierung und Gewalt gegen lesbische und bisexuelle Frauen in Deutschland

Erfahrungen von transgeschlechtlichen Menschen in Deutschland

Frei und sicher leben: Homophobe und transfeindliche Hasskriminalität entschieden bekämpfen. Forderungen des LSVD

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) vom 24.11.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Internationale Konferenz zu LSBTI-Themen und zur Gleichstellungsstrategie der EU

Unter dem Regenbogen sind alle gleich: Ein Satz der selbst im modernen Europa noch immer nicht überall gelebt wird. Über die Lebensrealitäten der LSBTI- Menschen weiß unsere Gesellschaft noch viel zu wenig. Um das zu ändern, veranstaltet das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) gemeinsam mit der Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa am 18. und 19. November 2020 eine internationale LSBTI-Konferenz mit mehr als 400 aus ganz Europa zugeschalteten Teilnehmenden im Hotel Oderberger in Berlin.

Erstmals wird dabei auch die Bedeutung der am 12. November 2020 von der Europäischen Kommission vorgestellten Strategie für die LSBTI-Gleichstellungspolitik vor einer breiten Öffentlichkeit debattiert. Beim Panel diskutiert Bundesfamilienministerin Franziska Giffey auf dieser digital stattfindenden Konferenz mit der EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, und Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:

„Die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität ist leider vielerorts noch traurige Realität. Das moderne Europa steht für eine Gleichstellungspolitik, die alle Menschen und Gruppen mitnimmt, egal welches Geschlecht, welche Sexualität, welche Religion und welche Herkunft sie haben. Europäerinnen und Europäer dürfen keine Angst haben vor ihrem Coming-Out haben oder davor, ihr Leben selbstbestimmt zu leben. Eine menschenverachtende und homophobe Rhetorik darf in der Europäischen Union nicht akzeptiert werden. Deshalb unterstützt Deutschland die neue europäische LSBTI-Gleichstellungsstrategie und wirbt in allen Mitgliedstaaten für breite Akzeptanz. Ein wichtiges Ziel ist dabei, LSBTI-Personen gesetzlich gegen ‚Hate Crimes‘ zu schützen. Außerdem soll für Regenbogenfamilien die Freizügigkeit innerhalb der EU leichter werden, indem die Mitgliedstaaten die Heirats- und Geburtsurkunden gegenseitig anerkennen. Es ist an der Zeit, dass die EU-Mitgliedsstaaten und ihre Institutionen besser bei LSBTI-Themen kooperieren – die neue EU-Strategie weist den Weg.“

Das BMFSFJ engagiert sich für eine Gleichstellungspolitik, die aktiv gegen Diskriminierung vorgeht. 2014 wurde ein eigenes Fachreferat eingerichtet, das sich mit den Verbänden und Interessenvertretungen der LSBTI-Community vernetzt und auch mit den Bundesländern zusammenarbeitet.

Das Ministerium interessiert, was schwule Männer und lesbische Frauen, Trans- und Interpersonen in ihrem Alltag bewegt und gegen welche Ungerechtigkeiten sie kämpfen. Ein Ziel ist es, ‚Hate Crimes‘ gegen die LSBTI Community – sowie gegen jede andere Minderheit in unserem Land – zu verhindern.

Um Information und Prävention zu verbessern, hat das BMFSFJ im Mai 2019 das Regenbogenportal gelauncht, eine umfassende Wissens- und Unterstützungs-Webseite für LSBTI-Personen, ihre Angehörigen und vor allem auch für Fachkräfte aus den Bereichen Beratung und Bildung. Das Regenbogenportal bietet gut aufbereitete Informationen, Materialien, Beratungs- und Fortbildungsangebote für den privaten und beruflichen Alltag. www.regenbogenportal.de

Im Bundesprogramm „Demokratie Leben“ fördert das Bundesfamilienministerium auch in der aktuell laufenden Förderphase bis Ende 2024 bundesweit Modellprojekte sowie ein zentrales Kompetenznetzwerk gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit.

Im Sommer 2020 hat das BMFSFJ das Dialogforum Geschlechtliche Vielfalt gestartet. Hier arbeitet das Ministerium mit Vertreterinnen und Vertretern aus der freien Wohlfahrtspflege und aus Interessenverbänden trans- und intergeschlechtlicher Menschen zusammen. Ziel ist es, die Beratungs- und Unterstützungslandschaft in Deutschland zum Thema „Geschlechtliche Vielfalt“ auszubauen und zu stärken.

Zur LSBTI-Konferenz:

Die digitale Fachkonferenz wird im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und anlässlich des Auftakts des deutschen Vorsitzes im Ministerrat des Europarats gemeinsam vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und der Beobachtungsstelle für gesellschaftspolitische Entwicklungen in Europa organisiert.

Die Konferenz beschäftigt sich mit Mehrfachdiskriminierungen von LSBTI-Personen mit einem Fokus auf lesbischen Frauen. Dabei werden die verschiedenen Dimensionen von Diskriminierungen wie Rassismus, Sexismus, Klassismus, Homo- und Transphobie ganzheitlich betrachtet. Eine schwarze lesbische Frau erlebt auch in Deutschland sehr wahrscheinlich andere Benachteiligungen, als eine weiße lesbische oder auch eine weiße heterosexuelle Frau. Dieses Wissen ist der Schlüssel dazu, in den Ländern der Europäischen Union politische Maßnahmen zu ergreifen, die alle erreichen: die heterosexuellen, die lesbischen, die schwarzen Frauen und Frauen mit Behinderung.

Es geht aber auch um Regenbogenfamilien und wie ihre Familien innerhalb der Europäischen Union rechtlich anerkannt werden. Nach der neuen europäischen LSBTI-Strategie sollen Regenbogenfamilien in Situationen, die in den Geltungsbereich des EU-Rechts fallen, genauso behandelt werden wie jede andere Familie. Außerdem soll sexuelle und geschlechtsspezifische Vielfalt viel stärker als Thema in die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften für Behindertenpflege und pädagogisches Personal einbezogen werden.

Mehr Informationen unter: https://bmfsfj-veranstaltungen.bafza.de/en/intersectionality-and-lgbti-policies-in-europe/home.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.11.2020

Bundesfrauenministerin Giffey und Bundesjustizministerin Lambrecht haben heute gemeinsam dem Kabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) vorgelegt.

Der Stellungnahme liegt ein unabhängiges Evaluationsgutachten zur Wirksamkeit des FüPoG durch die Kienbaum Consultants International GmbH zugrunde. Die Evaluation bestätigt, was Bundesjustizministerin Lambrecht und Bundesfrauenministerin Giffey mit ihrem Gesetzentwurf erreichen wollen: verbindliche Vorgaben führen zu Verbesserungen. Die feste Quote hat laut Evaluation zu einem starken Anstieg der Zahlen von Frauen in Aufsichtsräten geführt und hat auch weitere positive Effekte bei den einbezogenen Unternehmen. So wurde die gesetzliche Vorgabe von 30 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten mit aktuell 35,2 Prozent übertroffen. Unternehmen, die der festen Quote unterliegen, sind zudem für das Thema Gleichstellung zunehmend sensibel, was sich in Besetzungsverfahren und in häufig besser organisierten Strukturen zur Förderung des Aufstiegs von Frauen niederschlägt. Daher empfiehlt das Evaluationsgutachten eine Ausweitung des Geltungsbereichs der festen Quote, um diese positiven Effekte weiterzutragen.

Die Evaluation hat aber auch ernüchternde Ergebnisse bei den Zielgrößen in Vorständen aufgezeigt. Der Frauenanteil in den Vorständen der vom Gesetz betroffenen Unternehmen liegt nur bei 7,6 Prozent. Und die selbst gesetzten Zielgrößen deuten nicht darauf hin, dass die Unternehmen an dieser Situation etwas ändern wollen: Rund 70 Prozent der vom Gesetz betroffenen Unternehmen setzen sich für die Zukunft die Zielgröße „Null“ für den Vorstand. Die geringere Verbindlichkeit wirke sich zudem negativ sowohl auf die Bekanntheit des Gesetzes als auch auf die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten und die Höhe der Frauenanteile selbst aus. Die Evaluation empfiehlt daher, verbindlichere Regeln für den Vorstand aufzustellen, um die Wirkung des Gesetzes zu erhöhen.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Diese Evaluation stärkt unsere Forderung nach einer verbindlichen Mindestbeteiligung von einer Frau in großen Vorständen ab vier Mitgliedern. Wir können uns nicht zurücklehnen und nochmal etliche Jahre darauf hoffen, dass die Unternehmen sich höhere Zielgrößen setzen. Freiwillig tut sich nichts. Es ist an der Zeit, gesetzliche Regeln für mehr Vielfalt und Gleichstellung in den Chefetagen zu schaffen. Das ist kein Almosen oder gar eine Belastung, sondern ein wichtiger Schritt für mehr wirtschaftlichen Erfolg und internationale Wettbewerbsfähigkeit.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: „Die Evaluation hat gezeigt, dass wir ohne verbindliche Vorgaben nicht weiterkommen und sogar Rückschritte zu beobachten sind. Der Frauenanteil in Vorständen ist zuletzt wieder gesunken. Aus diesem Grund muss die Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen jetzt endlich Gesetz werden. Lassen Sie uns qualifizierten und motivierten Frauen endlich die Chancen geben, die sie verdienen. Die großen Unternehmen in Deutschland müssen endlich auch von Frauen geführt werden."

Für den Bereich des öffentlichen Dienstes kommt die Evaluation u.a. zu dem Ergebnis, dass mit der Novellierung des Bundesgremienbesetzungsgesetzes eine deutliche Erhöhung des Anteils von Frauen an den vom Bund bestimmten Mitgliedern in Gremien einhergegangen ist. Auch die Frauenanteile an Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes steigen kontinuierlich, jedoch zeigen einige Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes noch nicht die gewünschte Wirkung. So werden beispielsweise bestehende Vereinbarkeitsangebote noch zu selten von Führungskräften in Anspruch genommen und die Gleichstellungspläne häufig noch nicht zweckentsprechend genutzt. Bei der Besetzung in den Gremien des Bundes hat das Gutachten gezeigt, dass die bereits eingeführten strukturierten Besetzungsprozesse Erfolg gezeigt haben und weitergeführt und gestärkt werden sollten.

Die Bundesregierung hat mit der Stellungnahme alle Handlungsempfehlungen zur Kenntnis genommen und wird diese bei weiteren Maßnahmen prüfen.

Besonders erfreulich sind die Ergebnisse zum Erfüllungsaufwand des Gesetzes. Die Wirtschaft hat eine jährliche Belastung von lediglich rund 43 Tausend Euro durch die gesetzlichen Vorgaben. Dies unterschreitet deutlich die vorherige Schätzung von 248 Tausend Euro.

Die Stellungnahme der Bundesregierung kann hier abgerufen werden: www.bmfsfj.de/evaluation-füpog-stellungnahme

Die Evaluation finden Sie hier: www.bmfsfj.de/evaluation-füpog

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.11.2020

Schrittweise werden die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte verbessert. Das ist das Ergebnis eines ersten Umsetzungsberichts zur Konzertierten Aktion Pflege (KAP), der von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn heute vorgestellt wurde. Danach konnten bereits wichtige Maßnahmen für eine bessere Entlohnung, für mehr Auszubildende und mehr Kolleginnen und Kollegen an der Seite der Pflegekräfte umgesetzt werden.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Wie wir gute Pflege sichern, ist die soziale Frage der 20er Jahre. Die beantworten wir mit der Konzertieren Aktion. Wir sorgen für bessere Bezahlung, mehr Stellen und eine gute Ausbildung. So machen wir Pflege besser für alle: für Berufseinsteiger und für die erfahrenen Pflegekräfte. Und am meisten für die Pflegebedürftigen und Patienten, die mehr Zuwendung erfahren.“

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

„Die Pflege in Deutschland leistet Enormes. Sie zu stärken und den Fachkräften bessere Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, das ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam angehen, weil wir sie auch nur gemeinsam bewältigen können. Exzellente Pflege findet nur dort statt, wo motivierte und gut ausgebildete Pflegekräfte arbeiten. Deshalb wollen wir Fachkräfte gewinnen und halten. Wir arbeiten daran, dass junge Menschen, die sich für diesen Beruf interessieren, gute Ausbildungsbedingungen und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten haben. Pflegerinnen und Pfleger leisten einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft, das muss auch entsprechend bezahlt werden. Die jüngste Tarifeinigung im öffentlichen Dienst war hier ein richtiges Zeichen. Aber Geld ist nicht alles – wir arbeiten daran, dass Pflegeberufe als Ganzes aufgewertet werden.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Pflegekräfte arbeiten hart und oft unter schwierigen Bedingungen. Die Arbeit mit und am Menschen ist körperlich und psychisch fordernd und sie bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung und Stress. Das galt schon vor Corona, aber die Pandemie hat noch einmal deutlich gemacht, was Pflegekräfte leisten. Wir müssen die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern. Der Schlüssel dazu ist mehr Personal und eine angemessene Entlohnung. Das sind wir als Gesellschaft den Pflegekräften schuldig. Mit der Konzertierten Aktion Pflege haben wir genau das angepackt. Zu den ersten Erfolgen gehört, dass die Pflegelöhne bis April 2022 bundesweit einheitlich steigen. Tarifverträge bedeuten angemessene Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Sie verbessern die Situation der Pflegekräfte konkret. Deshalb ist die Aussicht auf einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für die ganze Pflegebranche ein wichtiges Signal. Sobald mir ein Antrag auf Erstreckung vorliegt, werden wir diesen zügig prüfen. Und wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, werde ich diesen Tarifvertrag für die gesamte Branche verbindlich erklären. Auf diesem Weg machen wir weiter.“

Im Juni 2019 haben sich Bund, Länder und alle relevanten Akteure in der Pflege verbindlich auf Ziele und konkrete Maßnahmen für bessere Arbeitsbedingungen, eine bessere Entlohnung, mehr Ausbildungsplätze und mehr Eigenverantwortung für Pflegekräfte verständigt. Der heute vorgelegte Bericht zeigt, wie weit die Maßnahmen bereits umgesetzt wurden.

Die Ergebnisse im Detail

Mehr Personal

Eine Entlastung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen erfordert mehr Personal. Folgende Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht: Das Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen soll in Kürze gesetzlich verankert werden. Die Mitglieder der Konzertierten Aktion Pflege haben hierfür in einem begleitenden Roadmap-Prozess die wesentlichen Schritte beraten. Als erster Schritt werden ab dem 1. Januar 2021 mit dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte geschaffen. Die Stellen werden vollständig durch die Pflegeversicherung finanziert; der Eigenanteil der Pflegebedürftigen wird dadurch nicht steigen. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werden bei der Gewinnung internationaler Pflegekräfte unterstützt. Dazu wurde 2019 die Deutsche Fachkräfteagentur für Gesundheits- und Pflegeberufe (DeFa) eingerichtet. Sie übernimmt für die Herkunftsländer Philippinen, Mexiko und später Brasilien die Anträge auf Einreise, Berufsanerkennung und Beschäftigungserlaubnis für Pflegekräfte aus Drittstaaten, damit diese schneller nach Deutschland einreisen und arbeiten können. Das Auslandsgeschäft der Bundesagentur für Arbeit (BA) bleibt davon unberührt. Es wurde eine Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZBSA) für Fachkräfte im Ausland geschaffen, die Anerkennungssuchende zu den Möglichkeiten der Anerkennung ihrer ausländischen Berufsabschlüsse berät, sie über die damit zusammenhängenden aufenthaltsrechtlichen Fragen informiert und durch das Anerkennungsverfahren begleitet (Lotsenfunktion). Die ZSBA ist bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA in Bonn angesiedelt und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung als Modellvorhaben zunächst für vier Jahre gefördert. Integraler Bestandteil der Fachkräftegewinnung sind Regeln für eine ethisch hochwertige Anwerbung und den Schutz der Pflegekräfte sowie umfassende Maßnahmen für die betriebliche und soziale Integration. Das im Jahr 2019 gegründete Deutsche Kompetenzzentrum für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF) entwickelt dafür ein Gütesiegel und einen Werkzeugkoffer für die betriebliche und soziale Integration. Das DKF unterstützt die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen auch bei deren Umsetzung. Die Corona-Pandemie hat deutliche Auswirkungen auf die Unterstützung der Fach- und Sprachausbildung für ausländische Pflegekräfte in den Herkunftsländern. Die Goethe-Institute bemühen sich unter Einhaltung der jeweils vor Ort gültigen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, weiterhin Angebote der Sprachförderung aufrechtzuerhalten.

Mehr Geld

Pflegekräfte, insbesondere in der Altenpflege, sollen regelhaft besser entlohnt werden. Folgende Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht:

Mit dem am 29. November 2019 in Kraft getretenen Gesetz für bessere Löhne in der Pflege wurde die rechtliche Grundlage für das Tätigwerden der Pflegekommission novelliert. Damit kann die Pflegekommission nun –als ständige Kommission –auf verbesserter Grundlage Empfehlungen für die Festlegung von Mindestlöhnen und Mindesturlaub in der Pflege abgeben. Mit der Vierten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche wird der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte bis zum 1. April 2022 in vier Schritten spürbar auf 12,55 Euro in Ost- und Westdeutschland angehoben. Ab 1. Juli 2021 gibt es zudem erstmals einen Mindestlohn für Pflegefachkräfte von 15 Euro. Vom neuen Pflegemindestlohn profitieren insbesondere Pflegekräfte in Ostdeutschland. Im Vergleich zum Jahr 2012 sind die Entgelte von Vollzeitbeschäftigten in der Altenpflege um über 20 Prozent angestiegen. Auch die tarifliche Entlohnung soll weiter gestärkt werden:Künftig sollen Pflegeeinrichtungen nur noch für die Versorgung zugelassen werden, wenn diese ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wird derzeit vorbereitet. Die Gewerkschaft ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben den Entwurf eines bundesweiten Tarifvertrags für die Altenpflege erarbeitet. Derzeit läuft das gesetzlich vorgesehene Anhörungsverfahren, in welchem kirchliche Kommissionen zu dem Entwurf Stellung nehmen können. Die Finanzierung höherer Pflegelöhne kostet Geld. Damit die Pflegebedürftigen und ihre Familien nicht überfordert werden, prüft das BMG derzeit verschiedene Optionen zur Begrenzung der Eigenanteile.

Mehr Aus- und Weiterbildung

Die neuen Pflegeausbildungen starteten zum 1. Januar 2020. Ihre Einführung wird begleitet durch die „Ausbildungsoffensive Pflege“ (2019 – 2023). Folgende Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht: Abschließende Zahlen zu den neuen Pflegeausbildungen liegen erstmals 2021 vor. Einzelne Bundesländer haben jedoch bereits einen deutlichen Anstieg gemeldet. Insgesamt deutet sich trotz der Belastungen durch die Corona-Pandemie eine positive Entwicklung der Ausbildungszahlen und damit ein guter Start der neuen beruflichen Pflegeausbildung an. Auch die neu eingeführte hochschulische Pflegeausbildung ist bereits mit rund 30 Studiengängen gestartet. Damit werden neue Ausbildungspotentiale erschlossen und neue Entwicklungsperspektiven für die Pflege geschaffen. Mit der Informations- und Öffentlichkeitskampagne „Mach Karriere als Mensch“ wird über die Chancen der neuen Pflegeausbildung informiert. Hohe Zugriffszahlen auf die weiterführenden Informationsangebote unter www.pflegeausbildung.net sprechen für ein großes Interesse bei jungen Menschen wie auch möglichen Umschülerinnen und Umschülern an der Ausbildung. Im Rahmen der neuen generalistischen Pflegeausbildung ist eine engere Zusammenarbeit der verschiedenen Ausbildungsstätten erforderlich. Um die Länder bei der Umsetzung der Pflegeausbildung zu unterstützten, haben BMFSFJ und BMG dazu ein Förderprogramm im Umfang von bis zu 19 Millionen Euro aufgelegt. In zahlreichen Ländern haben die durch den DigitalPakt Schule und das daran anschließende „Sofortausstattungsprogramm“ zur Verfügung gestellten Fördermittel zu einer besseren Ausstattung der Pflegeschulen mit digitaler Technik geführt. In der Weiterbildung gab es 2019 einen signifikanten Anstieg bei der Ausbildung zur Altenpflegefachkraft.

Der vollständige Bericht zur Ausbildungsoffensive Pflege ist unter https://www.pflegeausbildung.net/ausbildungsoffensive-und-kampagne/erster-bericht.html verfügbar.

Mehr Eigenverantwortung

Die Befugnisse der Pflegefachkräfte sollen gestärkt und ausgeweitet werden. Folgende Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht: Für die interprofessionelle Zusammenarbeit im Gesundheits- und Pflegebereich wurde ein Strategieprozess eingeleitet. Der Prozess wird durch ein Expertengremium begleitet. Gemeinsam wird die Rolle der Pflege in der interprofessionellen Zusammenarbeit untersucht. Aktuell wird eine Erweiterung der Versorgungsbefugnisse für Pflegefachkräfte, etwa im Rahmen des Wundmanagements, der häuslichen Krankenpflege und der Verordnung von bestimmten Hilfsmitteln vorgeschlagen. Im Strategieprozess wurde auch geklärt, wie Modellvorhaben zur selbständigen und eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde durch Pflegefachpersonen einfacher und attraktiver werden und bei erfolgreicher Durchführung zügiger in der Regelversorgung ankommen können. Ergebnisse der Beratungen sollen noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich umgesetzt werden.

Mehr Digitales

Die Arbeit von Pflegekräften soll durch Digitalisierung erleichtert werden. Folgende Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht:Durch gesetzliche Regelungen zur Kostenübernahme von Investitionen in Digitales wurden deutliche Fortschritte bei der Digitalisierung der Pflege erzielt. Pflegeeinrichtungen nutzen die Fördermöglichkeiten für die elektronische Dokumentation und Tourenplanung, aber auch Schulungen der Pflegekräfte. Die Anbindung der Langzeitpflege an die Telematikinfrastruktur (TI) wurde vorangetrieben. Pflegeeinrichtungen können sich freiwillig an die TI anschließen lassen; die Kosten hierfür werden vergütet. Die elektronische Pflegeakte wird Bestandteil der elektronischen Patientenakte, dabei sollen beruflich Pflegende weitgehende Zugriffsrechte im Rahmen der TI erhalten, sofern der Patient oder die Patientin dem zustimmt. Der künftige Zugang der Pflegeeinrichtungen zur TI wird jedoch entscheidend davon abhängen, wann die Länder die elektronischen Heilberufs- und Berufsausweise sowie die Praxisausweise zur Verfügung stellen. Bis dahin können die Pflegeeinrichtungen über Institutionenkarten, die von der Gematik ausgegeben werden, vorübergehend auf auswählte Dienste der TI zugreifen. Die Regelungen des Digitale-Versorgung-Gesetzes zu elektronischen Verordnungen in der häuslichen Krankenpflege zeigen Wirkung: durch die Öffnung des Rechtsrahmens etablieren sich mehr Unternehmen am Markt, die entsprechende Dienste anbieten. Verschiedene Krankenkassen haben bereits erste Erfahrungen mit elektronischen Verordnungen in der häuslichen Krankenpflege gesammelt. Mit Hilfe des Krankenhauszukunftsfonds und des Krankenhausstrukturfonds werden Investitionen in die digitale Infrastruktur von Krankenhäusern gefördert.

Im Jahr 2021 soll über den weiteren Fortschritt der Konzertierten Aktion Pflege berichtet werden.

Hintergrund

Um den Arbeitsalltag von Pflegekräften spürbar zu verbessern, haben das Bundesgesundheits-, das Bundesfamilien- und das Bundesarbeitsministerium im Juli 2018 die Konzertierte Aktion Pflege ins Leben gerufen. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern wurden fünf Arbeitsgruppen eingerichtet, um konkrete Schritte festzulegen:

• Arbeitsgruppe 1: Ausbildung und Qualifizierung

• Arbeitsgruppe 2: Personalmanagement, Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung

• Arbeitsgruppe 3: Innovative Versorgungsansätze und Digitalisierung

• Arbeitsgruppe 4: Pflegekräfte aus dem Ausland

• Arbeitsgruppe 5: Entlohnungsbedingungen in der Pflege.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/konzertierte-aktion-pflege

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.11.2020

Die junge Generation hat es in der Corona-Zeit besonders schwer. Vieles von dem, was Jungsein und Erwachsenwerden ausmacht, ist im Moment verboten oder nur eingeschränkt möglich: ob Lernen, Austausch mit Gleichaltrigen, die Welt erkunden oder auch mal eine Party feiern. Darauf hat Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey heute bei der Vorstellung des 16. Kinder- und Jugendberichts (Schwerpunkt „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“) hingewiesen.

„Corona prägt schon jetzt die Lebensläufe vieler junger Menschen und nimmt der Jugend ein Stück Zuversicht und Leichtigkeit. Obwohl sie auf vieles verzichten müssen, halten sich die meisten an die Einschränkungen, sind vernünftig und rücksichtsvoll“, betonte Ministerin Giffey. „Das sollten wir anerkennen und würdigen. Und wir müssen die Jugend stärker an Entscheidungen beteiligen. Mehr Mitsprache empfiehlt auch der aktuelle Kinder- und Jugendbericht. Die politische Bildung der Jugend ist gerade auch in bewegten Zeiten ein Stützpfeiler unserer Demokratie. Jede Generation muss Demokratie neu erlernen. Die politische Bildung ist ein gewichtiger Faktor, um Menschen gegen Hassparolen und Verschwörungs-ideologien zu immunisieren."

Bundesministerin Giffey hat den 16. Kinder- und Jugendbericht, den von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wurde, heute vorgelegt. Das Bundeskabinett beschloss eine Stellungnahme zu dem 600 Seiten starken Papier. Beides geht jetzt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zu.

Eine der zentralen Empfehlungen der Sachverständigen ist, dass alle jungen Menschen mehr zeitgemäße und altersgerechte politische Bildung erhalten. Der Vorsitzende der Berichtskommission, Prof. Dr. Christian Palentien unterstrich bei der Vorstellung der Ergebnisse: „Politische Bildung findet in der gesamten Kindheit und Jugend statt. Sie braucht mehr Gewicht und gehört überall hin, wo junge Menschen mit Politik und Demokratie in Berührung kommen. Ob Familie, Kita, Schule und Ausbildung, Jugendbildungsstätten oder Jugendverbände, Medien oder auch die Bundeswehr – viele Akteure tragen Verantwortung für politische Bildung.“

Die Kommission hatte den Auftrag herauszuarbeiten, wo und wie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene politische Bildung erfahren. Zudem sollte sie Entwicklungsbedarfe aufzeigen und Empfehlungen für Praxis, Wissenschaft und Politik formulieren.

Der Bericht liefert erstmals eine umfassende und systematische Betrachtung der politischen Bildung junger Menschen und bietet eine solide Grundlage, um die Angebote weiterzuentwickeln. Gleichzeitig befasst sich der Bericht mit aktuellen Herausforderungen für die Demokratie – zum Beispiel mit Globalisierung, Digitalisierung, demografischem Wandel und einem erstarkenden Nationalismus. Die Kommission fordert ein klares Bekenntnis der Politik: Eine an Demokratie und Menschenrechten orientierte politische Bildung sei unverzichtbar.

Die Perspektiven junger Menschen sind in den Bericht direkt eingeflossen: Die Kommission führte Jugendworkshops durch und interviewte Grundschulklassen sowie Kitagruppen. Zudem wurden bundesweite Jugendbeteiligungsprozesse daraufhin analysiert, was junge Menschen zur politischen Bildung sagen.

Mit den Kinder- und Jugendberichten entspricht die Bundesregierung ihrer Verpflichtung gemäß § 84 SGB VIII, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die „Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Jugendhilfe“ vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Ausarbeitung des Berichtes beauftragt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Namen der Bundesregierung jeweils eine unabhängige Kommission.

Ausführliche Informationen zum 16. Kinder- und Jugendbericht finden Sie unter: www.bmfsfj.de/kinder-und-jugendbericht

Hier weitere Links: Zum gesamten Bericht: www.bmfsfj.de/kinder-und-jugendbericht/gesamtZu einer Kurzbroschüre des BMFSFJ: www.bmfsfj.de/kinder-und-jugendbericht/kurzbroschuereZu einer Jugendbroschüre der Jugendpresse Deutschland: www.bmfsfj.de/kinder-und-jugendbericht/jugendbroschuere

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.11.2020

Ministerin Giffey und BKA-Chef Münch stellen Kriminalstatistische Auswertung vor

Die Zahl von Mord und Totschlag, Sexualdelikten, Körperverletzungen oder Stalking ist in (Ex-) Paarbeziehungen im Jahr 2019 auf hohem Niveau geblieben. Die neuen Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes zeigen insgesamt sogar einen leichten Anstieg. 2019 wurden 141.792 Opfer von Partnerschaftsgewalt in den definierten Kategorien polizeilich erfasst, knapp ein Prozent mehr als im Jahr zuvor. Zu 81% waren Frauen betroffen und zu 19% Männer. Die Hälfte der Opfer lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter oder der Täterin in einem Haushalt (50,5%).

Die detaillierte BKA-Auswertung wurde zum fünften Mal in Folge erstellt und gibt Einblick, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wird, welche Delikte passieren und in welcher Beziehung Täter und Opfer stehen. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch haben die Ergebnisse für 2019 heute vorgestellt.

Bundesfrauenministerin Giffey: „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern es geht um Straftaten. Für viele Frauen, aber auch für Männer ist es traurige Realität, dass die eigene Wohnung, in der man sich sicher fühlen möchte, zu einem gefährlichen Ort wird. Die Zahlen sind schockierend, denn sie zeigen: An fast jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Und alle 45 Minuten wird – statistisch gesehen – eine Frau Opfer von vollendeter und versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Partnerschaftsgewalt. In der Zeit der Corona-Pandemie ist nach den Berichten der Frauenhäuser, Beratungsstellen und Hilfetelefone davon auszugehen, dass häusliche Gewalt eher zunimmt – zumal wir damit rechnen müssen, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt als die Zahl der Polizei-bekannten Fälle.“

BKA-Präsident Holger Münch: „Gewalt in Partnerschaften äußert sich als Stalking, Bedrohung, sexueller Übergriff, Körperverletzung, Vergewaltigung bis hin zu Mord und Totschlag. Sowohl psychisch als auch physisch ausgeübte Gewalt hinterlässt tiefe Wunden bei den Opfern. Partnerschaftsgewalt findet meist hinter geschlossenen Haustüren – im Verborgenen – statt; die Opfer werden nicht bemerkt oder trauen sich nicht, aus Angst vor den Konsequenzen, Anzeige zu erstatten. Allein im Hellfeld verzeichnen wir 2019 über 141.000 Männer und Frauen, die Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden sind. Es ist jedoch von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen. Partnerschaftsgewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Neben der täglichen Arbeit der Strafverfolgungsbehörden kommt vor allem den vielen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen eine große Bedeutung zu, die den Opfern mit ihren Hilfsangeboten zur Seite stehen. Letztlich ist auch jeder Einzelne von uns dazu aufgefordert, die Augen vor der Partnerschaftsgewalt nicht zu verschließen und sie zu ahnden, wenn immer wir sie bemerken.“

Zu den BKA-Zahlen im Einzelnen:

Im Jahr 2019 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 141.792 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, Freiheitsberaubung, davon knapp 81% Frauen.

Knapp 115.000 Frauen waren von Partnerschaftsgewalt betroffen. Gemessen an der Gesamtzahl weiblicher Opfer in den Bereichen Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking ist das ein Anteil von 34,5%, dagegen sind es bei den Männern 5,5%.

In 2019 wurden in Deutschland Frauen und Männer Opfer von Partnerschaftsgewalt (jeweils vollendete und versuchte Delikte)von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 69.000 Frauen, 17.800 Männer;von Bedrohung, Stalking, Nötigung: 28.906 Frauen, 3.571 Männer;von Freiheitsberaubung: 1.514 Frauen, 183 Männer;von gefährlicher Körperverletzung: knapp 12.000 Frauen, 5.169 Männer;von Mord und Totschlag: 301 Frauen, 93 Männer.

Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu über 98% weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es 89%. Der Anteil männlicher Opfer ist bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung mit 20,5% sowie bei Mord und Totschlag mit 23,6% vergleichsweise am Höchsten.

Von den insgesamt 118.176 erfassten Tatverdächtigen waren 78.088 (66,1%) deutsche Staatsangehörige. Nach Deutschen wurden als Tatverdächtige am häufigsten türkische Staatsangehörige (6.706 Personen; 5,7% aller Tatverdächtigen) erfasst, gefolgt von polnischen (3.146; 2,7%), syrischen (3.090; 2,6%) und rumänischen (2.042; 1,7%) Staatsangehörigen.

Von den insgesamt 141.792 erfassten Opfern waren 99.904 (70,5%) deutsche Staatsangehörige. Nach Deutschen wurden als Opfer am häufigsten türkische Staatsangehörige (5.563 Personen; 3,9%) erfasst, gefolgt von polnischen (4.428; 3,1%) Staatsangehörigen.

Die Zahlen entsprechen ungefähr denen von 2018.

Bundesfrauenministerin Giffey: „Opfer, die Gewalt zuhause erleben, trauen sich oft nicht, darüber zu sprechen – aus Scham oder Angst. Wir wissen, zwei Drittel der weiblichen Opfer gehen auch nach schwerster Gewalterfahrung nicht zur Polizei und suchen auch keine anderweitige Hilfe. Das Thema ist viel zu oft noch ein Tabu, mit dem endlich Schluss sein muss.

Wichtig ist deshalb, dass Opfer von Gewalt Hilfe und Unterstützung bekommen. Mit dem bundesweiten Hilfetelefon, der Initiative ‚Stärker als Gewalt‘, mit dem von mir 2018 ins Leben gerufenen Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen und nicht zuletzt mit unserem Investitionsprogramm zum Ausbau der Frauenhäuser und Beratungsstellen haben wir als Bund vier starke Säulen geschaffen. Denn Gewalt an Frauen ist nicht hinnehmbar.“

Maßnahmen, Projekte und Initiativen im Kampf gegen Gewalt an Frauen (und Männern):

Der Schutz von Frauen vor Gewalt mit hohen Schutzstandards – gerade auch vor dem Hintergrund der Corona-Krise – ist nicht nur hierzulande, sondern in ganz Europa wichtig. Deutschland will den Zugang zu Schutz und Beratung für alle verbessern. Im Rahmen unserer deutschen EU-Ratspräsidentschaft ermöglichen wir deshalb einen Austausch guter Praxisbeispiele im Gewaltschutz unter den Mitgliedstaaten.

Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz deutlich verstärkt und verbessert werden soll. Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt das Bundesfrauenministerium seit Jahresbeginn und für die nächsten Jahre insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäuser bereit.

Im Rahmen der Initiative „Stärker als Gewalt“ hat das Bundesfrauenministerium den November im Rahmen der Initiative zum Aktionsmonat gegen häusliche Gewalt ausgerufen. Mit zahlreichen Materialien und Aktionen, online und offline, wird auf das Thema hingewiesen und zum aktiven Einschreiten ermutigt. Darüber hinaus wird eine Nachbarschaftsaktion gestartet, bei der die Botschaft in die Kommunen und die unmittelbare Nachbarschaft der Menschen getragen wird.

Mit dem bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 bundesweit und rund um die Uhr kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in 18 Sprachen ermöglicht.

Die gesamte Auswertung des BKA zu Partnerschaftsgewalt finden Sie hier:

www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

www.hilfetelefon.de

https://staerker-als-gewalt.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.11.2020

Noch immer sind Frauen in Führungspositionen deutlich unterrepräsentiert. Nur in Unternehmen, die der festen Quote unterliegen, sind echte Verbesserungen in Richtung Geschlechtergerechtigkeit zu erkennen. Das bestätigt auch ein Evaluationsgutachten zur Wirksamkeit des Führungspositionen-Gesetzes, mit dem sich das Bundeskabinett heute befasst hat. Vorschläge für mehr Frauen in Führungspositionen liegen längst vor und müssen nur noch umgesetzt werden.

„Das Bundeskabinett hat heute die von unseren Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht vorgelegte Stellungnahme der Bundesregierung zum Evaluationsgutachten über die Wirksamkeit des Führungspositionen-Gesetzes beschlossen. Das Evaluationsgutachten bestätigt das Offensichtliche und macht erneut die Dringlichkeit verbindlicher Vorgaben deutlich. Nur in Unternehmen, für die eine feste Quote gilt, ist ein Kulturwandel hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit zu erkennen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass feste Quoten nicht nur für Aussichträte, sondern auch für Vorstände notwendig sind.

Seit Monaten liegen entsprechende Vorschläge der Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht für mehr Frauen in Führungspositionen auf dem Tisch. So soll die Quote auf alle Unternehmen, die mehr als 2.000 Beschäftige haben, ausgeweitet werden. Außerdem soll eine Mindestbeteiligungsquote für große Vorstände von börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen eingeführt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion steht geschlossen hinter diesen Vorschlägen.

Wir begrüßen, dass nun auch unter anderem CSU-Chef Markus Söder Handlungsbedarf erkannt und sich für eine Quotenerweiterung ausspricht. Wir fordern den Koalitionspartner auf, Worten Taten folgen zu lassen und endlich den Weg für mehr Geschlechtergerechtigkeit freizumachen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 18.11.2020

Das Bundeskabinett hat heute eine Stellungnahme zum 16. Kinder und Jugendbericht beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die damit verbundene Aufmerksamkeit für das Thema „Politische Bildung im Kindes- und Jugendalter“.

„Politische Bildung gibt es in der Familie, Kindertagesbetreuung, Schule, beruflicher Bildung, Hochschulen, Jugendbildungsstätten und Jugendverbänden, parteinaher Jugendbildung, Protesten und sozialen Bewegungen, Freiwilligendiensten, Bundeswehr, in Medien und digitalen Welten. Die SPD-Fraktion im Bundestag lädt alle Verantwortlichen dazu ein, dabei mitzuwirken, junge Menschen für die Demokratie und für den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu gewinnen, zu begeistern und zu befähigen. Demokratie lernen junge Menschen dabei nicht nur durch Vorträge, sondern durchs Mitmachen. Wir haben die Aufgabe, ihnen Wege dafür zu ebnen.

Die Demokratie in Deutschland wird durch tiefgreifende gesellschaftliche Entwicklungen herausgefordert. Zentral ist daher, dass Kinder und Jugendliche früh einen kritischen und kompetenten Umgang mit digitalen Medien erlernen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb für jugendgerechte Informations- und Bildungsangebote sowie eine Förderung der Medienkompetenz ein.

Wir setzen auf demokratieförderndes und präventives Handeln – und zwar als Daueraufgabe. So wollen wir beispielsweise die vielen guten Ansätze des Programms ‚Demokratie leben’in einem Demokratiefördergesetz verstetigen. Jede föderale Ebene und deren Institutionen ist dabei in der Pflicht, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft das demokratische Leben zu gestalten.

Wirksame politische Bildung setzt voraus, dass Kinder und Jugendliche aktiv beteiligt werden. Sie sollen vor Ort mitgestalten und reale Konflikte und Probleme mitentscheiden können. So bekommen wir Rückenwind für mehr und bessere politische Bildung von Anfang an.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 11.11.2020

Wünsche der Eltern werden berücksichtigt

Am morgigen Freitag debattiert der Deutsche Bundestag in 1. Lesung die Reform das Elterngeldes. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Das Elterngeld erfreut sich auch 13 Jahre nach seiner Einführung sehr großer Beliebtheit. Das liegt auch daran, dass wir es immer wieder den Wünschen der Eltern anpassen. Das tun wir erneut mit diesem Gesetzentwurf. Eltern erhalten neue Möglichkeiten, den Elterngeldbezug an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Es gehört zum Markenkern der Union, Eltern größtmögliche Flexibilität und Wahlfreiheit bei der Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen. Daher können sie zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus wählen. Heute wählen Eltern mehrheitlich einen Lebensentwurf, bei dem sich Mutter und Vater die Familien- und die Erwerbspflichten partnerschaftlich teilen. Mit der Reform eröffnen wir ihnen neue Freiräume für die Gestaltung ihrer Arbeitszeit: Während der Partnerschaftsmonate wird der Zeitkorridor der erlaubten Arbeitsstunden auf 24 bis 32 Wochenstunden erweitert. Dadurch sind volle drei Arbeitstage oder volle vier Arbeitstage möglich. Und die feste Bezugsdauer von vier Monaten für die Partnerschaftsbonus-Monate wird aufgehoben. Zukünftig können Eltern wählen, ob sie zwei, drei oder vier Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen wollen. Für Eltern von Frühchen wollen wir die Bezugsdauer des Elterngelds verlängern, um sie in dieser schwierigen Zeit besonders zu unterstützen.

Und noch eine Erleichterung für Eltern haben wir auf den Weg gebracht: die Digitalisierung von Familienleistungen. Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld können bald in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden. Das Pilotprojekt startet noch in diesem Jahr.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 26.11.2020

Der Deutsche Bundestag wird an diesem Donnerstag das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) beschließen. Dazu können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

„Eltern wünschen, dass ihre Kinder auch in der Grundschule am Nachmittag betreut werden – gut, verlässlich und angepasst an die Bedürfnisse der Familien. Bund, Länder und Kommunen wollen dafür gemeinsam sorgen. Denn verlässliche Betreuung auch in der Grundschule ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund leistet erstmalig einen Beitrag für die Finanzierung von Ganztagsbetreuungsplätzen in der Grundschule. Er beteiligt sich mit einem bemerkenswerten Beitrag in Höhe von 3,5 Milliarden Euro. Jetzt sind die Länder am Zug, zügig mit dem Bund die Modalitäten auszuhandeln, damit der Rechtsanspruch schnell realisiert werden kann. Als CSU/CSU-Bundestagsfraktion ist uns wichtig, dass wir dabei die Vielfalt der Betreuungsmöglichkeiten erhalten. Unterstützt werden daher gebundene Ganztagsschulen ebenso wie freiwillige Angebote."

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 19.11.2020

Anlässlich der an diesem Mittwoch erschienen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen erklärt Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Sprecherin für Zeitpolitik:

Rund 3,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten in einem Zeitumfang, der ihren Bedürfnissen nicht gerecht wird. Manche wollen gern mehr, andere weniger arbeiten, aber es mangelt ihnen an der Möglichkeit, Wunsch und Wirklichkeit in Einklang zu bringen. In der Corona-Pandemie ist besonders deutlich geworden, wie schwierig es sein kann, Erwerbsarbeit mit Kinderbetreuung, Homeschooling oder der Pflege von Angehörigen zu vereinbaren. Es braucht endlich eine moderne Zeitpolitik, damit Beschäftigte ihr Leben selbstbestimmt gestalten können.

Wenn die Arbeitszeit zur Lebensphase passt, erhöht das nicht nur die Arbeitszufriedenheit, sondern auch die Lebensqualität. Wir wollen dafür sorgen, dass Beschäftigte ihren Arbeitsumfang bedarfsgerecht nach oben oder unten anpassen können – zum Beispiel, indem sie in einem Bereich von 30 bis 40 Wochenstunden selbst entscheiden können, wie ihre persönliche Vollzeit aussieht. Und wir setzen uns für ein wirksames Rückkehrrecht von Teilzeitbeschäftigten auf ihren vorherigen Stundenumfang ein, denn vor allem Frauen stecken noch viel zu oft in der Teilzeitfalle fest.

Eltern und pflegende Angehörige sind besonders auf eine wirksame Zeitpolitik angewiesen, um berufliche und familiäre Bedarfe in Einklang zu bringen. Mit der KinderZeit Plus und der PflegeZeit Plus unterstützen wir Arbeitszeitreduzierung finanziell, schaffen mehr Zeit für Familien und sorgen für bessere Rahmenbedingungen, um es Männern und Frauen zu ermöglichen, Erwerbs- und Sorgearbeit miteinander zu vereinbaren.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 25.11.2020

Zur angekündigten Frauenquote in Vorständen erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Es wird höchste Zeit, dass eine verbindliche Frauenquote in Vorständen eingeführt wird. Leider kann das, was SPD und Union jetzt vollmundig als Quote für Vorstände ankündigen, höchstens als Mindestbeteiligung bezeichnen. Mehr ist es nicht. Die Koalition will ab einer Vorstandsgröße von vier Mitgliedern „eine Frau“ festschreiben. Dabei ist egal, wie groß dieser Vorstand ist. Anders als bei einer richtigen Quote erhöht sich die Zahl der Frauen in größeren Vorständen nicht automatisch. Das ist zu wenig. Die Regel soll zudem nur für rund 70 Unternehmen gelten.

Wir hätten uns von der Koalition gewünscht, mutiger voran zu gehen. Denn die Tatsache, dass bei uns in der Krise der Frauenanteil in Vorständen gesunken ist, während er in anderen Ländern steigt, macht den Handlungsbedarf sehr deutlich. Der Vorschlag der Koalition ist ein kleiner Schritt. Ein Meilenstein wäre aber nötig.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.11.2020

„Der Bericht zeigt erneut, dass ein vernachlässigter und unterfinanzierter Bildungsbereich Armut verstetigt und neue schafft und damit soziale Ungleichheiten weiter verschärft. Weiterhin bestätigt der Bericht, dass Bildungserfolg in Deutschland immer noch stärker von der sozialen Herkunft abhängig ist als in anderen Staaten und Deutschland sich selbst auch digital weiter abhängt. Auch die Inklusionsbemühungen bleiben hinter den Erwartungen zurück“, sagt Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den achten nationalen Bildungsbericht „Bildung in Deutschland 2020“. Bull-Bischoff weiter:

„Bildungsungleichheit durch Herkunft und Armut darf nicht jedes Jahr im Bildungsbericht als gegeben und alternativlos hingenommen werden. Zur Förderung eines gerechten und solidarischen Bildungssystems fordern wir daher ganztätige Gemeinschaftsschulen und die Aufnahme der Schulsozialarbeit als Regelleistung im SGB VIII. Digitale Geräte und Bildungstarife gehören außerdem ins Bildungs- und Teilhabepaket und müssen nach einem Sozialindex verteilt werden, nicht nach Steueraufkommen und Bevölkerungszahl von Bundesländern. Die aktuelle Pandemie zeigt, wie viel Geld da ist, um Unternehmen zu retten – die Bundesregierung muss endlich anfangen, auch das Bildungssystem zu retten.

Der konsequente Verzicht auf angemessene Finanzierung zeigt sich vor allem im Fachkräftebedarf: So werden ganztägige Angebote an Grundschulen zu fast einem Drittel von Ehrenamtlichen getragen. In einigen Ländern machen Seiteneinsteiger inzwischen mehr als ein Viertel aller Neueinstellungen aus, vor allem an nichtgymnasialen Schularten. Dort findet auch häufiger fachfremd erteilter Unterricht statt. Das mehrgliedrige Schulsystem zeigt damit ein konkretes Risiko für Bildungsbenachteiligung.

Auch ist trotz ‚DigitalPakt Schule‘ kein Fortschritt bei der Digitalisierung in der Bildung erkennbar: 2018 haben mehr als drei Viertel aller Achtklässler weniger als einmal pro Woche digitale Medien für schulbezogene Zwecke einsetzen dürfen. Dabei geht es nicht nur um nicht verfügbare Geräte und Plattformen, sondern auch um den Zugang zum Netz, bei dem arme Haushalte benachteiligt sind: 20 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte haben laut Bildungsbericht gar kein Internet, in ländlichen Gemeinden verfügen nur knapp 50 Prozent über einen Anschluss mit einer Geschwindigkeit über 100 Mbit/s.

Gestiegen ist hingegen der Anteil an Jugendlichen, die ohne Abschluss die Schule verlassen. Dies ist auch ein Schritt in Richtung Armut, denn der Bildungsbericht zeigt, dass Schulabschlüsse unterhalb des Sekundarbereichs II häufiger zu prekärer Beschäftigung führen als eine abgeschlossene duale Ausbildung. Ein höherer Bildungsabschluss beeinflusst auch das lebensbegleitende Lernen – spätere berufliche Weiterbildung wirkt sich positiv auf Löhne und die Beschäftigungswahrscheinlichkeit aus. Die Grundlagen dafür werden allerdings in der Schule gelegt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.11.2020

Seit dem Jahr 2014 findet jedes Jahr im November der bundesweite Vorlesetag statt. Der Aktionstag will ein öffentliches Zeichen für die Bedeutung des Vorlesens setzen. Es finden anlässlich des Aktionstages jährlich zahlreiche Veranstaltungen in Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Museen und Buchhandlungen und an anderen Orten statt, bei denen für andere vorgelesen wird. In diesem Jahr steht der Vorlesetag unter dem Motto „Europa und die Welt“.

Für die Kinderkommission des Deutschen Bundestags erklärt hierzu deren Vorsitzender, Norbert Müller MdB: „Der Vorlesetag macht uns darauf aufmerksam, wie wichtig das Vorlesen gerade für die Entwicklung von Kindern ist. Vorlesen fördert die sprachliche Begabung und kindliche Kreativität, eröffnet Perspektiven und gibt Ideen.

Auch in einer Zeit, in der die digitale Kommunikation im Alltag für die meisten eine überragende Bedeutung hat, sollten wir das Vorlesen nicht vergessen. Denn ein gänzlich analoger Vorgang wie das Vorlesen einer Geschichte hat gerade für Kinder nach wie vor seine ganz eigene Qualität und gehört genauso zu einem guten Aufwachsen wie eine gesunde Ernährung.

Für Kinder sollte jeder Tag ein Vorlesetag sein.“

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 19.11.2020

Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die sogenannten Sprach-Kitas. In einer Kleinen Anfrage (19/24278) will sie unter anderem wissen, wie viele dieser Sprach-Kitas bundesweit existieren und wo sich diese befinden. Zudem möchte sie erfahren, wie viele der Kinder, die seit 2016 durch das "Sprach-Kitas"-Bundesprogramm gefördert wurden, einen Migrationshintergrund haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1296 vom 24.11.2020

Die Bundesregierung will die Elternzeit bei Frühgeburten um einen Monat verlängern und die Möglichkeiten für Teilzeit flexibler gestalten. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Novellierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (19/24438) sieht vor, dass der Bezug des Elterngeldes um einen weiteren Monat verlängert wird, wenn das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher zur Welt kommt. Dieser zusätzliche Basiselterngeld-Monat soll auch in zwei Elterngeld-Plus-Monate umgewandelt werden können. Zudem soll die erlaubte wöchentliche Arbeitszeit für Eltern, die während des Elterngeldbezuges in Teilzeit arbeiten, von 30 auf 32 Stunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern ermöglicht, soll künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden, bezogen werden können.

Finanziert werden sollen die Änderungen durch eine Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug des Elterngeldes. So sollen Eltern, die gemeinsam über ein Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro verfügen, kein Elterngeld mehr beziehen können. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 500.000 Euro Jahreseinkommen. Nach Angaben der Regierung betrifft die Regelung etwa 7.000 der derzeitigen Bezieher des Elterngeldes. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,4. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende soll unverändert bei 250.000 Euro liegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1296 vom 24.11.2020

Auskunft über den Stand der geplanten Reform des Kindesunterhaltsrechts gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/24274) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23854). Dabei ging es unter anderem um die Tätigkeit der Arbeitsgruppe "Kindesunterhalt nach Trennung und Scheidung". Der Bundesregierung zufolge hat die interne Arbeitsgruppe von Anfang 2016 bis Anfang 2017 im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) getagt. Die Arbeitsgruppe habe aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Institutionen bestanden. Die Aufgabe der Arbeitsgruppe habe unter anderem darin bestanden, unterhaltsrechtliche Aspekte des verstärkten Auftretens des erweiterten Umgangs mit gemeinsamen Kindern nach Trennung oder Scheidung sowie des Wechselmodells zu untersuchen. Die Sitzungen hätten sich auch allgemein der Frage gewidmet, inwieweit das Unterhaltsrecht an die geänderten gesellschaftlichen Verhältnisse angepasst werden kann. Auch im Rahmen der Erörterungen dieser Arbeitsgruppe sei deutlich geworden, dass Reformbedarf im Bereich des Kindesunterhaltsrechts besteht.

Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung hierzu dauern der Bundesregierung zufolge an. Informationen zu den konkreten Inhalten der internen Gespräche, zu denen auch die Beratungen in der Arbeitsgruppe zählen, könnten daher nicht veröffentlicht werden. Auch sei kein Abschlussbericht verfasst worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1286 vom 23.11.2020

Der Bund soll den Ländern insgesamt 3,5 Milliarden Euro zum Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen zur Verfügung stellen. Der Familienausschuss stimmte am Mittwoch ohne Gegenstimmen für den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung eines Sondervermögens "Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter"(19/17294) in der durch den Ausschuss geänderten Fassung. Für die Gesetzesinitiative votierten die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-, die FDP- und die Linksfraktion enthielten sich der Stimme. Durch einen vom Familienausschuss angenommenen Änderungsantrag wurden die ursprünglich eingeplanten Mittel von zwei Milliarden Euro auf 3,5 Milliarden Euro erhöht. Die Einrichtung des Sondervermögens soll der Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter dienen.

Der geänderte Gesetzesentwurf sieht konkret vor, dass den Ländern in den Jahren 2020 und 2021 über das Sondervermögen Basismittel von jeweils einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden. Weitere Bonusmittel in Höhe von 750 Millionen Euro sind für den beschleunigten Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote vorgesehen und zusätzliche 750 Millionen Euro fließen aus dem Konjunkturpaket zur Bewältigung zur Corona-Krise.

Union und Sozialdemokraten betonten im Ausschuss, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung einen gesamtgesellschaftlichen Kraftakt darstelle, an dem sich Bund, Länder und Kommunen beteiligen müssten. Bislang seien mit 15 Ländern entsprechende Vereinbarungen getroffen worden. Lediglich Baden-Württemberg sperre sich bislang.

Die Oppositionsfraktionen begrüßten den geplanten Rechtsanspruch und die Erhöhung der Bundesmittel für das Sondervermögen ausdrücklich. Allerdings liege der Gesetzentwurf zum Rechtsanspruch bislang noch gar nicht vor und es sei fraglich, ob er noch in der laufenden Legislaturperiode vorgelegt werde, monierten FDP, Linke und Grüne. Solange der Rechtsanspruch nicht formuliert sei, könnten die exakten Kosten für den Ausbau der Ganztagsbetreuung nicht beziffert werden. Viele Kommunen hätten deshalb die Befürchtung, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Die AfD monierte zudem, dass der Bund einseitig Geld für die staatliche Betreuung von Kindern ausgebe. Er habe aber ebenso die Pflicht, jene Eltern zu unterstützen, die ihre Kinder lieber selbst betreuen wollten. Mütter und Väter seien die wahren Betreuungsexperten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1259 vom 18.11.2020

Das Auswärtige Amt, das Bundesfamilienministerium und das Verteidigungsministerium sind die einzigen drei Bundesministerien, die eigene Kindertagesstätten unterhalten. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24135) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23361) mit. So unterhalte das Auswärtige Amt eine Kita in Berlin mit 70 Plätzen, das Familienministerium eine Kita in Bonn mit 85 Plätzen und das Verteidigungsministerium eine Kita ebenfalls in Bonn mit 92 Plätzen. Im Bundeskanzleramt und im Wirtschaftsministerium bestünden derzeit konkrete Planungen für eigene Kitas, das Gesundheitsministerium plane die Eröffnung einer eigenen Kita im Jahr 2023 und das Umweltministerium die Einrichtung einer Kindertagespflegestätte. Darüber hinaus böten zwölf Bundesministerin Kita-Plätze in Kooperationskindertagesstätten an. Die bundeseigenen Kitas unterlägen den jeweils in den Bundesländern geltenden Vorgaben zur Qualität und zur Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte.

Nach Angaben der Regierung bietet die Bundeswehr an ihren Standorten ergänzend zum kommunalen Angebot an Kita-Plätzen zusätzliche Plätze über den Erwerb von Belegrechten in privaten Kitas und durch den Bau von eigenen Kinderbetreuungseinrichtungen. Derzeit stünden ergänzend zum kommunalen Angebot derzeit rund 1.000 Plätze für die Kinder von Bundeswehrangehörigen zur Verfügung. In Bundesober-, Bundesmittel- und Bundesunterbehörden sowie Bundesanstalten existieren nach Regierungangaben derzeit keine eigenen Kindertagesstätten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1255 vom 18.11.2020

Der Bundesregierung liegen keine amtlichen Zahlen zur Obdachlosigkeit in Deutschland vor. Demzufolge kann sie auch viele der von der FDP-Fraktion gestellten Fragen etwa zur Dauer von Obdachlosigkeit, deren Ursachen oder der Art der Erkrankungen von obdachlosen Menschen nicht beantworten. Das wird aus einer Antwort (19/24216) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23655) der Liberalen deutlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1251 vom 17.11.2020

Die Fraktion Die Linke fordert mehr Schutz und Unterstützung für homosexuelle, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen während der Corona-Pandemie. Deren Anliegen und Bedürfnisse rückten angesichts sich überlagernder Krisenprioritäten als vermeintliches Minderheitenthema in den Hintergrund, schreibt die Fraktion in einem entsprechenden Antrag (19/24002). Nach dem Willen der Linken soll die Bundesregierung deshalb unter anderem einen Runden Tisch mit queeren Verbänden und Organisationen und Vertretern aus Politik, Gesundheit, Verwaltung und der Veranstaltungs-Wirtschaft einzuberufen, der bereichsübergreifend über die spezifischen Problemlagen queerer Menschen und Infrastrukturen in der Corona-Pandemie berät. Zudem spricht sich die Fraktion für passgenaue Zuschüsse und Nothilfefonds für Clubs, Bars und Festivals und die Gewährung eines Unternehmerlohns von monatlich 1.200 Euro im Rahmen der Überbrückungshilfen aus.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1241 vom 16.11.2020

Rörig: „Wir brauchen für Kinder und Jugendliche eine vernünftige und zeitgemäße Unterstützung beim Umgang mit digitalen Medien, eine Aufklärung, die jenseits von Katastrophenszenarios Gefahren dennoch deutlich macht."

Bereits zum sechsten Mal findet am 18. November 2020 auf Initiative des Europarats der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt " statt. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf den Risiken, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind, wenn sie selbst Bilder oder Videos herstellen und über soziale Medien im Internet verbreiten – „Preventing risky behaviour by children: child self-generated sexual images and/or videos".

Digitale Medien bieten Kindern und Jugendlichen viele Möglichkeiten, mit anderen zu kommunizieren, zu spielen oder aber sich schnell Wissen anzueignen. Für Jugendliche sind sie oft auch wichtiger Bestandteil einer sexuellen Sozialisation und der Entwicklung einer eigenen sexuellen Identität. Insbesondere soziale Netzwerke und Chats bergen aber auch Risiken für sexuelle Gewalt.

Dabei geht es neben Cybergrooming, dem Anbahnen von Kontakten von Erwachsenen zu Minderjährigen mit sexueller Absicht, vor allem um das sogenannte missbräuchliche Sexting, also das unerlaubte Weiterleiten von freizügigen Bildern. Vielen Kindern und Jugendlichen ist dabei nicht bewusst, dass Bilder, die digital verbreitet werden, nur schwer wieder zu löschen sind. Darüber hinaus kann das Verschicken und Erhalten von sexuellen Bildern oder Videos strafrechtlich relevant werden. Wer derartiges Material von Minderjährigen besitzt, zeigt, zugänglich macht oder öffentlich anbietet, macht sich möglicherweise strafbar.   

Kinder und Jugendliche müssen diese Risiken kennen.Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig, bekräftigt die Bedeutung einer präventiven Erziehung: „Wir brauchen für Kinder und Jugendliche eine vernünftige und zeitgemäße Unterstützungbeim Umgang mit digitalen Medien, eine Aufklärung, die jenseits von Katastrophenszenarios aber Gefahren dennoch deutlich macht."   

Aktuelle Studien belegen, dass Kinder und Jugendliche in großer Zahl unverlangt sexuelle Fotos oder Videos zugeschickt bekommen – und diese Form der sexuellen Gewalt mittlerweile als Normalität empfinden. Die britische Kinderschutzorganisation NSPCC berichtet, dass eins von 20 Schulkindern beim Livestreamen aufgefordert wird, sich zu entkleiden.     

Der Unabhängige Beauftragte stellt erneut klar, dass er nicht nur Eltern sowie Kinder und Jugendliche selbst, sondern insbesondere die Betreiber in der Verantwortung dafür sieht, dass ihre Dienste, in denen sich Kinder und Jugendliche bewegen, sichersind: „Nochimmer lassen es IT-Unternehmen zu, dass ihre Angebote wie WhatsApp, TikTok oder Fortnite von Millionen Kindern genutzt werden, ohne genügend Schutzmaßnahmen zu treffen – zum Beispiel indem die App-Voreinstellungen die höchstmögliche Sicherheit bieten, niedrigschwellige und altersangemessene Beschwerdemöglichkeiten eingerichtet werden oder Chat-Moderator*innen Online-Übergriffe vermeiden beziehungsweise melden. Ich erwarte, dass die IT-Unternehmen ihrer Verantwortung nachkommen und nicht nur auf die Konsumenten verweisen. Dass sexuelle Gewalt in digitalen Medien ein enormes Ausmaß und eine unerträgliche Normalität angenommen hat und dass bei Kindern und Jugendlichen bereits ein Gewöhnungsprozess einsetzt, können und dürfen Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nicht hinnehmen. Der von Bundesjugendministerin Franziska Giffey vorgelegte und vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines neuen Jugendschutzgesetzes geht hier wichtige Schritte."

Auch der Betroffenenrat beim UBSKM betont die Notwendigkeit, Kindern Risiken und Gefahren von digitalen Welten zu vermitteln: „Auch Kinder und Jugendliche nutzen intensiv die vielfältigen Möglichkeiten der sozialen Netzwerke. Es ist unsere Verantwortung, ihnen von Anfang an Kompetenz im Umgang mit dem Netz zu vermitteln. Der Betroffenenrat fordert daher Schulungs- und Präventionsprojekte in allen Altersstufen vor allem an Schulen und in Freizeiteinrichtungen. Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt auch im Netz zu schützen, ist eine dauerhafte gesamtgesellschaftliche Verantwortung."   

Der Wunsch Jugendlicher, sich sexuell auszuprobieren, dabei bisherige Grenzen zu überschreiten und zu erleben, wie es ist, wenn andere ihnen begegnen, sollte bei der Vermittlung von Medienkompetenz durch Eltern und Fachkräfte mitgedacht werden. Wichtig ist aber auch, passgenaue Konzepte der Intervention, Beratung und Hilfe für Kinder und Jugendliche zu entwickeln beziehungsweise bestehende Angebote zu erweitern, um Kindermit dem, was sie in digitalen Räumen erleben, nicht alleine zu lassen.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 18.11.2020

DIW-Studie zu Auswirkungen rentenpolitischer Entscheidungen auf Pflege – Es sind vor allem Frauen im Übergang in den Ruhestand, die Angehörige pflegen – Erhöhung des Renteneintrittsalters und Abschaffung der sogenannten Altersrente für Frauen lässt Pflegetätigkeit insgesamt zurückgehen – Höheres Pflegegeld und Lohnersatzleistungen sowie bessere Bedingungen für flexible Arbeitszeitgestaltung könnten Zielkonflikt zwischen Renten- und Pflegepolitik lösen.

In Deutschland werden Pflegebedürftige zumeist von Angehörigen oder anderen nahestehenden Menschen zuhause gepflegt, die Hauptlast der Pflege tragen die Frauen. Mit steigendem Renteneintrittsalter drohen Engpässe bei der privaten Pflege, da vor allem Menschen im Übergang in den Ruhestand Angehörige pflegen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die die Folgen rentenpolitischer Maßnahmen auf das Pflegeangebot beleuchtet.

Die DIW-Ökonomen Björn Fischer und Kai-Uwe Müller aus der Abteilung Staat haben mithilfe von aktuellen Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) untersucht, ob und in welchem Umfang die Frühverrentung einen Einfluss auf die Bereitstellung der sogenannten informellen Pflege hat. Dazu nahmen sie die Altersgrenzen im Rentensystem und die Erhöhung des Renteneintrittsalters durch die Abschaffung der „Altersrente für Frauen“ im Jahr 1999 in den Blick. Diese Reform ließ das effektive Renteneintrittsalter für Frauen ab dem Geburtsjahrgang 1952 von 60 auf 63 Jahre steigen.

Lücke zwischen Angebot und Nachfrage informeller Pflege droht auseinanderzuklaffen

Derzeit pflegen in Deutschland rund 4,3 Millionen Menschen kranke und ältere Angehörige und Bekannte. „Informelle Pflege ist und bleibt eine entscheidende Säule im Pflegemix in Deutschland“, erklärt Studienautor Fischer. „Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden unter starker Mithilfe von Angehörigen versorgt.“ Auch das Gesetz räumt der informellen Pflege Vorrang gegenüber einer Versorgung durch professionelle Pflegekräfte oder einer stationären Unterbringung ein.

Die Pflegenden sind zu zwei Drittel Frauen und vorrangig unter den 50- bis 70-Jährigen zu finden. Da Pflege in der Regel zeitaufwändig und nicht mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar ist, reduzieren insbesondere Frauen oft ihre Arbeitszeit oder nutzen Frühverrentungsmöglichkeiten. Damit nehmen sie Einschnitte bei Einkommen und späteren Rentenbezügen in Kauf. Männer engagieren sich der DIW-Studie zufolge deutlich weniger in der Pflege – mit Ausnahme der über 70-jährigen.

Projektionen der Branche deuten darauf hin, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf 3,5 Millionen von 2,6 Millionen im Jahr 2013 ansteigt. Damit dürfte auch die Nachfrage nach informeller Pflege deutlich wachsen. Die DIW-Untersuchung zeigt aber, dass die mit der Rentenreform einhergehende Anhebung des Rentenalters bei Frauen die Pflegetätigkeit reduziert. So ist in der Gruppe der 60- bis 62-jährigen Frauen ein Rückgang um 30 Prozent zu beobachten. Damit dürfte die Schere zwischen Pflegeangebot und -nachfrage weiter auseinandergehen.

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege muss verbessert werden

Ursache des Problems ist den DIW-Forschern zufolge die unzureichende Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Damit bei weiter steigendem Renteneintrittsalter und wachsender Nachfrage nach informeller Pflege die Lücke in Zukunft nicht noch größer wird, müssen bestehende Instrumente zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege deutlich verbessert werden. Ein Verzicht auf eine Erhöhung des Renteneintrittsalters wäre hingegen nicht der richtige Weg.

„Mittel- und längerfristige Pflege- und Familienzeiten mit Lohnersatzleistungen würden einen wichtigen Beitrag leisten“, empfiehlt Studienautor Müller. „Zudem könnte das Pflegegeld ausgeweitet werden, was pflegende Angehörige zusätzlich entschädigen würde.“ Derzeit liegt es deutlich unter den Sachleistungen, die ambulanten Pflegediensten gezahlt werden. Auch eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung wie etwa erleichtertes Home-Office könnten sich als sinnvoll erweisen. „Eine bessere Vereinbarkeit könnte auch mehr Männer zur Pflege Angehöriger animieren“, fügt Ökonom Müller hinzu. „Das wäre nicht nur für die geschlechtergerechte Verteilung von Sorgearbeit nötig, sondern auch, um die Nachfrage überhaupt decken zu können.“

· Studie im DIW Wochenbericht 46/2020

· Infografik 1 in hoher Auflösung (JPG, 1.6 MB)

· Interview mit Björn FischerAudio (MP3, 4.62 MB)

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 11.11.2020

  • Bundesweite Studie JuCo geht in die zweite Runde!
  • Erfahrungen und Perspektiven von jungen Menschen mit den Corona-Maßnahmen
  • Aufruf zur Beteiligung und zur Verbreitung unter jungen Menschen ab 15 Jahre
  • Alle werden gefragt: Fragebogen jetzt auch in einfacher Sprache

Über 8.000 Menschen hatten sich während des Corona-bedingten Lockdowns im Frühjahr 2020 an der bundesweiten Studie JuCo der Universitäten Frankfurt und Hildesheim beteiligt, um von ihren Erfahrungen und Perspektiven während der Corona-Krise zu berichten. Nun startet der Forschungsverbund eine zweite Erhebung. Im Fokus stehen die Veränderungen des Lebens junger Menschen durch sich ebenfalls verändernde Corona-Maßnahmen.

Die Online-Befragung richtet sich an junge Menschen ab 15 Jahren. Es geht darum, mehr über den Lebensalltag, die Herausforderungen und Perspektiven der jungen Menschen zu erfahren. „Jugendliche wollen gehört werden und sind mehr als Homeschooler:innen. Das hatte die erste Befragung deutlich gezeigt.“, so Anna Lips aus dem Forschungsteam. Johanna Wilmes aus dem Forschungsverbund ergänzt: „Die erste Befragung hat gezeigt, dass die Beteiligungsformate von jungen Menschen nicht krisenfest zu sein scheinen. Von einer großen Teilnahme an der Studie erhoffen wir uns deshalb Erkenntnisse darüber, wie sich junge Menschen ihre Mitsprache in der Corona-Krise vorstellen und was ihre Bedarfe sind.“ Die Studie bietet Jugendlichen eine Möglichkeit, ihre Anliegen zum Ausdruck zu bringen.

Deutschlandweit sind junge Menschen ab 15 Jahren eingeladen, an der Umfrage teilzunehmen. Dazu Tanja Rusack: „Wir wollen möglichst viele junge Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen erreichen. Der Fragebogen ist dieses Mal deshalb auch in einfacher Sprache formuliert“.

Der Fragebogen ist unter https://www.soscisurvey.de/JuCo_II/ erreichbar und die Teilnahme dauert ca. 20 Minuten. Unter den Teilnehmer:innen werden 20 Gutscheine im Wert von je 20 Euro verlost.

Quelle: Pressemitteilung Forschungsverbund „Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“ vom 13.11.2020

Knapp 2,1Millionen Erwerbstätige im Alter von 15bis 74 Jahren wünschten sich im Jahr 2019 eine längere Arbeitszeit (Unterbeschäftigte), während fast 1,5 Millionen kürzer arbeiten wollten (Überbeschäftigte). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten unterbeschäftigte Personen im Durchschnitt eine gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit von 29,3Stunden in der Woche und würden im Durchschnitt gerne 10,3Stunden mehr arbeiten. Überbeschäftigte arbeiteten dagegen durchschnittlich 41,5 Stunden pro Woche und wünschten sich eine Verkürzung um 10,7Stunden.

Anstieg der Wochenarbeitszeit von Teilzeittätigen senkt die Unterbeschäftigung

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit aller Teilzeit­be­schäf­tigten im Jahr 2019 um 0,2 Stunden (beziehungsweise 12 Minuten) erhöht. Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten, die sich mehr Arbeit wünschten, ist um 102000 Personen gesunken. Insgesamt stieg die Zahl der Teilzeitbeschäftigten im Vorjahresvergleich um 300000.

Deutliche geschlechtsspezifische und regionale Unterschiede

Vollzeitbeschäftigte hatten insgesamt eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41,3Stunden, während Teilzeitbeschäftigte durchschnittlich 20,2Stunden pro Woche arbeiteten. Zwischen den Geschlechtern sowie regional gab es jedoch deutliche Unter­schiede: So war die durchschnittliche gewöhnliche Wochenarbeitszeit bei den vollzeit­be­schäftigten Männern in Westdeutschland mit 42,0Stunden höher als in Ostdeutschland mit 41,4Stunden. Auch bei den vollzeitbeschäftigten Frauen lag die Wochenarbeitszeit mit 40,2Stunden im Westen höher als im Osten mit 40,0Stunden.

Teilzeitbeschäftigte Frauen wiesen dagegen in Westdeutschland mit 20,2 Stunden eine niedrigere gewöhnliche Wochenarbeitszeit auf als die teilzeitbeschäftigten Frauen in Ostdeutschland, deren Wochenarbeitszeit bei 24,6Stunden lag. Westdeutsche Männer in Teilzeitbeschäftigung hatten ebenfalls eine niedrigere Wochenarbeitszeit von 17,2Stunden im Vergleich zu 20,4Stunden bei den ostdeutschen Männern in Teilzeit.

Vollzeittätige mit Wunsch nach einer Verringerung der Arbeitszeit wollten entsprechend ihre Wochenstunden im Westen stärker reduzieren als im Osten (Männer West/Ost:-11,3Stunden/-10,3Stunden; Frauen West/Ost: -11,1Stunden/-9,8Stunden).

Bei den Teilzeittätigen, die sich mehr Arbeitszeit wünschten, sind die Tendenzen in den West-Ost-Unterschieden zusätzlich vom Geschlecht abhängig: Das Ausmaß der gewünschten Erhöhung der Arbeitsstunden war hier im Westen bei den Männern höher als im Osten, bei den Frauen niedriger (Männer West/Ost: jeweils +17,1Stunden/+16,2Stunden; Frauen West/Ost: +11,5Stunden/+12,1Stunden). Im Westen äußerten teilzeitbeschäftigte Frauen insgesamt seltener und in geringerem Ausmaß den Wunsch nach einer Erhöhung der Arbeitszeit, auch wenn ihre gewöhnliche Wochenarbeitszeit niedriger als die der teilzeitbeschäftigten Frauen im Osten war.

Methodische Hinweise:

Diese Ergebnisse gehen aus dem Mikrozensus beziehungsweise der Arbeitskräfteerhebung hervor. Bei der Frage nach den Arbeitszeitwünschen sollten die Befragten berücksichtigen, dass Mehrarbeit mit einem entsprechend höheren Verdienst und Minderarbeit mit einem entsprechend geringeren Verdienst einherginge.

Definitionen von Arbeitszeit, Unterbeschäftigung und Überbeschäftigung:

Gewöhnlich geleistete Wochenarbeitsstunden beziehen sich auf eine typische, eher längere Referenzperiode. Im Mikrozensus beziehungsweise in der Arbeitskräfteerhebung 2018 erfolgt die Erfassung über folgende Frage:

  • „Wie viele Stunden arbeiten Sie normalerweise pro Woche, einschließlich regelmäßiger Mehrstunden und Bereitschaftszeiten?“

Unterbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch nach zusätzlichen Arbeitsstunden haben und für diese auch zur Verfügung stehen. Dieser Wunsch wird im Mikrozensus beziehungsweise in der Arbeitskräfteerhebung 2018 über die folgenden zwei Fragen ermittelt:

  • „Würden Sie gerne mit entsprechend höherem Verdienst Ihre normale Wochenarbeitszeit erhöhen?“
    Info: Zur wöchentlichen Arbeitszeit zählen sowohl Haupt- als auch Nebentätigkeiten.
  • „Könnten Sie innerhalb der nächsten 2 Wochen beginnen, mehr Stunden als bisher zu arbeiten?“

Überbeschäftigte sind Erwerbstätige, die den Wunsch haben, ihre Arbeitsstunden zu reduzieren, und dafür ein verringertes Einkommen hinnehmen. Im Mikrozensus beziehungsweise in der Arbeitskräfteerhebung 2018 lautet die zugehörige Frage:

  • „Würden Sie gerne mit entsprechend niedrigerem Verdienst Ihre normale Wochenarbeitszeit verringern?“

Die Erfassung von Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen mithilfe von Personen- oder Haushaltsbefragungen kann – trotz ähnlicher Frageformulierungen – zu ganz unterschiedlichen Resultaten führen. Dies zeigt beispielsweise der Vergleich von Mikrozensus und Sozio-oekonomischem Panel (SOEP). Ergebnisse einer Studie hierzu enthält der Artikel „Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünsche: Unterschiede zwischen Mikrozensus und SOEP“, der in „WISTA – Wirtschaft und Statistik“, Heft 4/2017 veröffentlicht ist.

Ausführliche Untersuchungen in ausgewählten vergangenen Berichtsjahren zu Unter- und Überbeschäftigten sind im WISTA Themen-Archiv: Arbeitsmarkt zu finden.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 25.11.2020

Ob Mehrlingskinder einander gleichen wie ein Ei dem anderen oder sich lediglich wie Geschwister ähneln, wird statistisch nicht erfasst. Deren Anzahl jedoch schon: Unter den 781 000 Neugeborenen, die im Jahr 2019 hierzulande auf die Welt kamen, waren rund 29 000 Mehrlingskinder. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war damit jedes 27. Neugeborene ein Mehrlingskind. Damit lag der Anteil von Mehrlingskindern an allen Neugeborenen bei 3,7%.

Den Großteil (98%) der Mehrlingsgeburten machen Zwillinge aus: 14 088 Zwillingspaare kamen im Jahr 2019 zur Welt, 265-mal gab es Drillinge und 5-mal Vierlinge oder sonstige Mehrlingsgeburten. Während es im Jahr 1977 den geringsten Anteil an Mehrlingskindern gegeben hatte – 1,8% oder jedes 56. Neugeborene – steigt deren Anteil seit den 1980er Jahren an.

Anteil der Mehrlingskinder seit den 1980er Jahren mehr als verdoppelt

Die gestiegene Zahl der Mehrlingsgeburten kann zum einen auf die moderne Reproduktionsmedizin zurückgeführt werden, die vielen Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch zu Nachwuchs verhilft. Im Rahmen einer künstlichen Befruchtung können werdenden Müttern hierbei mehrere Embryonen eingepflanzt werden. Erstmals wurde in Deutschland im Jahr 1982 ein mittels künstlicher Befruchtung gezeugtes Kind geboren. In jenem Jahr lag der Anteil der Mehrlingskinder an allen Neugeborenen noch bei 1,9%.

Zum anderen steigt nach dem Stand der Wissenschaft die Wahrscheinlichkeit einer Mehrlingsgeburt generell mit dem Alter der Frau. Im Jahr 2019 waren 26% der Mütter von Mehrlingen zwischen 35 und 39 Jahre alt. Damit ist ihr Anteil in dieser Altersgruppe höher als im Durchschnitt der Mütter aller Lebendgeborenen (21%).

Während zuletzt 7% der Mehrlingsmütter 40 und älter waren, lag ihr Anteil bei den Müttern aller Lebendgeborenen bei 4,5%.

Methodischer Hinweis:
Informationen und Daten zur künstlichen Befruchtung liegen in der Statistik der Geburten nicht vor. Bei der Anzahl der Neugeborenen sowie der Mehrlinge sind lebend- und totgeborene Kinder berücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 17.11.2020

Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland 1,017 Millionen erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gewährt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren dies 13500 Fälle mehr (+1,3%) als im Jahr 2018. Damit haben die erzieherischen Hilfen nicht nur das zweite Jahr in Folge die Millionengrenze überschritten, sondern auch einen neuen Höchststand erreicht: Zwischen 2009 und 2019 sind die Fallzahlen der in Anspruch genommenen erzieherischen Hilfen kontinuierlich gestiegen, und zwar um 182000 Fälle (+22%).

Erzieherische Hilfen sind professionelle Beratungs-, Betreuungs- oder Hilfeangebote, auf die Eltern minderjähriger Kinder einen Anspruch nach dem Kinder- und Jugendhilferecht haben. Voraussetzung ist, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann, die Hilfe für die kindliche Entwicklung aber geeignet und notwendig ist. Die Inanspruchnahme ist grundsätzlich freiwillig, sie kann aber bei drohenden Kindeswohlgefährdungen auch vom Familiengericht angeordnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch junge Volljährige bis zum 27.Lebensjahr Anspruch auf vergleichbare Hilfen.

Knapp jede zweite erzieherische Hilfe ist eine Erziehungsberatung

Das Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) unterscheidet bei den erzieherischen Hilfen zehn verschiedene Hilfearten: Davon wurden 2019 am häufigsten Erziehungsberatungen in Anspruch genommen (47%). An zweiter und dritter Stelle standen Heimerziehungen (13%) und sozialpädagogische Familienhilfen (13%). Dahinter folgten Vollzeitpflege in Pflegefamilien (9%) und Hilfen durch Erziehungsbeistände oder Betreuungshelfer (7%). Gut ein Drittel (35%) aller erzieherischen Hilfen wurden von den Jugendämtern und knapp zwei Drittel (65%) von Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und anderen Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt. In 72% der Fälle richtete sich die Hilfe an Minderjährige, in 16% an gesamte Familien und in weiteren 12% an junge Erwachsene.

Hohe Inanspruchnahme durch Alleinerziehende und bei Transferleistungsbezug

435000 (43%) aller erzieherischen Hilfen wurden 2019 von Alleinerziehenden in Anspruch genommen. Damit nahmen Alleinerziehende deutlich häufiger erzieherische Hilfen in Anspruch als zusammenlebende Elternpaare (346000 beziehungsweise 34%) oder Elternteile in einer neuen Partnerschaft (164000 beziehungsweise 16%).

Erzieherische Hilfen wurden auch häufig bei Bezug von staatlichen Transferleistungen in Anspruch genommen: Bei 39% aller gewährten Hilfen lebte die Herkunftsfamilie oder der junge Mensch ganz oder teilweise von Transferleistungen– also von Arbeitslosengeld II (SGB II), bedarfsorientierter Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfe (SGB XII) oder bei Bezug eines Kinderzuschlages. Während der Anteil mit Transferleistungsbezug bei Elternpaaren (25%) weit unter dem Durchschnitt (39%) lag, war er bei Alleinerziehenden mit 51% nicht nur weit überdurchschnittlich, sondern auch mehr als doppelt so hoch wie bei den Elternpaaren.

Detaillierte Ergebnisse der Statistik stehen in der Publikation „Erzieherische Hilfen“, in der Datenbank GENESIS-Online unter "Erzieherische Hilfen/Beratungen (22517)" zur Verfügung. Weiterführende Ergebnisse der Kinder- und Jugendhilfestatistiken befinden sich auf der Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 16.11.2020

Zu Beginn des laufenden Schuljahres 2020/2021 wurden in Deutschland 752700Kinder eingeschult. Das waren 19300 oder 2,6% mehr als im Vorjahr. Damit setzt sich der seit dem Schuljahr 2016/2017 zu beobachtende Anstieg der Zahl der Einschulungen fort. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, ist die Zahl der Einschulungen in allen Bundesländen gestiegen. Die größten prozentualen Zuwächse verzeichneten die Bundesländer Bremen und Niedersachsen mit jeweils 8,2 % sowie Schleswig-Holstein mit 7,1%.

Der starke Anstieg der Einschulungen ist auf demografische Entwicklungen zurückzuführen: Zum Jahresende 2019 gab es bundesweit insgesamt 2,6% mehr Kinder im einschulungsrelevanten Alter (5- bis 7-Jährige) als im Vorjahr. Eine Ursache für den Gesamtanstieg der Einschulungszahlen dürfte die verstärkte Zuwanderung in den vergangenen Jahren sein. So stieg die Zahl der Kinder im einschulungsrelevanten Alter mit ausländischer Staatsangehörigkeit um 10,0 %, während die Zahl der 5- bis 7-jährigen Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit 1,6 % höher lag als Ende 2018.

Während der überwiegende Teil der Schulanfängerinnen und Schulanfänger die Schulausbildung an Grundschulen (93,4%) begann, wurden 3,2% an Förderschulen, 2,5% an Integrierten Gesamtschulen und 0,9% an Freien Waldorfschulen eingeschult. Dies entspricht nahezu der Verteilung des Vorjahres.

Bundesweit stiegen im Vergleich zum Vorjahr die Einschulungen an Förderschulen (+3,2%), Grundschulen (+2,7%) und Integrierten Gesamtschulen (+1,5%), während die Anzahl der Einschulungen an Freien Waldorfschulen (-1,4%) zurückging.

Methodische Hinweise:

Bei den Ergebnissen zu den Einschulungen handelt es sich um erste vorläufige Daten. Zu den vorzeitigen und fristgemäßen Einschulungen kommen die Kinder hinzu, deren Einschulungen im Vorjahr zurückgestellt oder auf Elternwunsch hinausgeschoben wurden. Einfluss auf die Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern haben zudem unterschiedliche Einschulungsstichtage.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 11.11.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Bundesregierung hat eine Frauenquote für Vorstände beschlossen, der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt spricht von einem wichtigen Meilenstein. Um Gleichstellung zu erreichen, müssten aber weit mehr Stellschrauben gedreht werden, so der Verband. Die derzeitige Pandemie mache dies überdeutlich. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Mit Blick auf die derzeitige Postenbesetzung in Vorständen und Aufsichtsräten ist die Quote ein großer Schritt und wichtiger Etappensieg auf dem Weg in Richtung Gleichstellung. Die Quote für hochdotierte Posten wird hoffentlich dazu beitragen, wichtige Führungs- und Entscheidungspositionen paritätischer zu besetzen.“

Neben der gesetzlichen Vorgabe brauche es nun aber veränderte Rahmenbedingungen, wenn die Quote Erfolg haben solle, so Stadler: „Eine Quote ist schön und gut, wird aber ins Leere laufen, wenn die Unternehmenskulturen unangetastet bleiben. Es gilt, strukturelle Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen: Wie ist eigentlich die Arbeit organisiert und welche impliziten Werte gibt es? Wird z.B. schief geguckt, wenn Führungskräfte ein Meeting wegen der Kinder früher verlassen? Ist die Personalabteilung in vielfaltssensibler Personalauswahl geschult?“

Zudem gelte es, sich nicht auf dem Teilerfolg auszuruhen. „Wenn wir das formulierte Ziel Gleichstellung ernst nehmen, müssen wir gesamtgesellschaftlich die Strukturen angehen, die sie behindern: zum Beispiel die schlechte Bezahlung in den vor allem von Frauen ausgeübten sozialen Berufsfeldern und die ungerechte Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit in der Familie“, erklärt Stadler, „Auch beim Thema Gleichstellung müssen wir die Frage nach Verteilungsgerechtigkeit stellen, wenn unsere Bemühungen Erfolg haben sollen: Die Situation einer Pflegehelferin mit Familienverantwortung wird ja nicht besser, wenn bei einem börsennotierten Unternehmen mehr Frauen im Vorstand sind. Geschlechtergerechtigkeit muss in allen gesellschaftlichen Schichten ankommen.“

Die Arbeiterwohlfahrt fördert Vielfalt in Führungspositionen in ihren Unternehmen und Einrichtungen. Sie hat 2018 den ersten verbandsinternen Gleichstellungsbericht veröffentlicht. Ab dem Sommer 2021 wird das Präsidium des Verbandes eine Doppelspitze haben. Der Verband strebt nachdrücklich an, mindestens 50% der haupt- und ehrenamtlichen Führungspositionen mit Frauen zu besetzen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 23.11.2020

Die Bundesminister*innen Franziska Giffey, Hubertus Heil und Jens Spahn stellen heute den ersten Zwischenbericht zur Konzertierten Aktion Pflege (KAP) vor. Nach Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes, zeigt die aktuelle Corona-Pandemie eindringlich den Handlungsbedarf in der Pflege: „Was wir in der Pflege vor allem brauchen ist Personal, Personal, Personal! Die Verabredungen der KAP sollten zügig umgesetzt werden. Und das vor allem hinsichtlich des entwickelten Personalbemessungsverfahrens: Der mit dem neuen Verfahren ermittelte Personalbedarf sollte nicht aus Sorge vor möglichen Kosten jetzt künstlich heruntergerechnet werden. Gute Pflege kostet zwar Geld; das Wohlergehen älterer Menschen sollte unserer Gesellschaft diese Kosten es jedoch Wert sein.“

Weiter führt Brigitte Döcker aus: „Wir müssen die Finanzierung nachhaltig auf solide Füße stellen, ohne das Risiko der Pflegebedürftigkeit den Betroffenen überwiegend allein aufzubürden. Eine solidarische Gesellschaft braucht eine solidarische Absicherung des Pflegerisikos. Die jüngst von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Eckpunkte für eine Pflegereform sind zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber greifen zu kurz: Sie setzen auf den Ausbau privater Eigenvorsorge und des Pflegevorsorgefonds bis 2050. Diese haben die bestehenden Probleme in der Vergangenheit nicht gelöst und werden dies auch in der Zukunft nicht lösen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 13.11.2020

BAGSO fordert Konsequenzen aus Rechtsgutachten

Die Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Pflegeheimen im Rahmen der Corona-Pandemie verstoßen in weiten Teilen gegen das Grundgesetz. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das der Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Friedhelm Hufen im Auftrag der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen erstellt hat. Die BAGSO fordert Politik, Behörden sowie die Verantwortlichen in der stationären Pflege nachdrücklich auf, die Grundrechte der Betroffenen zu wahren. Sie tut dies mit besonderer Dringlichkeit, weil vielerorts Pflegeeinrichtungen Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen angesichts gestiegener Infektionszahlen wieder verschärfen.

Der Gutachter hat begründete Zweifel daran, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner geltenden Fassung eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage für die gravierenden Eingriffe in die Grundrechte von Menschen in Pflegeeinrichtungen darstellt. Auch die Rechtsverordnungen der Länder, die sogenannten „Corona-Verordnungen“, müssten konkretere Vorgaben machen. Sofern die Verordnungen tägliche Besuchsmöglichkeiten vorsehen, ist dies für die Heimleitungen verbindlich. Die zuständigen Behörden haben eine Schutzpflicht, die sich nicht nur auf das Vermeiden einer Ansteckung mit COVID-19, sondern auch auf die Wahrung der Grund- und Freiheitsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen bezieht.

Dem Gutachten zufolge müssen die negativen Auswirkungen der Maßnahmen auf die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung viel stärker in den Blick genommen werden. Das Leiden von Demenzkranken unter einer für sie nicht begreifbaren Isolation sei dabei besonders zu berücksichtigen. Eine niemals zu rechtfertigende Verletzung der Menschenwürde liege in jedem Fall vor, wo Menschen aufgrund von Besuchsverboten einsam sterben müssen.

Die BAGSO appelliert an die Politik in Bund und Ländern, die Ermessens- und Beurteilungsspielräume für Behörden, Heimträger und Heimleitungen deutlich stärker zu beschränken, als dies bislang der Fall ist. Dabei müssen die Unverletzlichkeit der Menschenwürde und die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sichergestellt werden. Das bedeutet, dass ein Zugang zu sterbenden Menschen immer möglich sein muss. Andere Heimbewohner müssen regelmäßig und in angemessener Form Besuch erhalten können – in jedem Fall über eine kurze Begegnung hinter Plexiglas hinaus. Insbesondere auf demenziell erkrankte Menschen wirkt ein solches Ambiente verstörend.

Die BAGSO ruft Gesundheitsministerien, Heimaufsichten, Gesundheits- und Ordnungsämter auf, die betroffenen Menschen auch vor unverhältnismäßigen oder sonst unzulässigen Eingriffen in ihre Grundrechte zu schützen. Von Heimträgern und Heimleitungen verlangt die BAGSO, dass sie nur solche Einschränkungen anordnen, für die es eine eindeutige Rechtsgrundlage gibt. Außerdem müssen sie die Spielräume, die die jeweils aktuelle Verordnung lässt, im Sinne der Betroffenen ausschöpfen. Bei der konkreten Ausgestaltung müssen sie die Bewohnervertretungen einbeziehen.

Die BAGSO ruft Politik und Verwaltung dazu auf, die Verantwortlichen in den Heimen bei ihren Anstrengungen zu unterstützen. Hygienepläne müssen darauf ausgerichtet sein, Besuche in Sicherheit zu ermöglichen, nicht sie zu verhindern. Die zwischenzeitlich verfügbaren Antigen-Schnelltests müssen wie versprochen prioritär in Pflegeheimen eingesetzt werden. Um sicherzustellen, dass ausreichend qualifiziertes Personal die Tests durchführen kann, können beispielsweise Studierende mit medizinischen Grundkenntnissen und entsprechender fachlicher Einweisung eingesetzt werden.

Im Rechtsgutachten wurde die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen in Alten- und Pflegeheimen aus Anlass der COVID-19-Pandemie untersucht. Prof. Dr. Friedhelm Hufen ist Professor für Öffentliches Recht an der Universität Mainz sowie Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz a.D. Das Gutachten kann auf www.bagso.de heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

Zum Rechtsgutachten

Wichtige Ergebnisse des Rechtsgutachtens

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.Vn vom 11.11.2020

Anlässlich der Verlängerung des Lock-Downs fordern der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und der Deutsche Mieterbund (DMB) eine sofortige Erneuerung des Kündigungs- und Kreditmoratoriums für mindestens sechs Monate.

Die Krise ist nicht vorbei. Die Menschen kämpfen bereits seit neun Monaten mit den Folgen der Corona-Pandemie, weitere Wochen oder Monate werden folgen. Die andauernden Corona-Maßnahmen bedeuten Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit für Millionen. Ende August hatten rund 15,5 Millionen Haushalte wegen der Krise weniger Einkommen zur Verfügung. Rund drei Viertel der betroffenen Haushalte mussten auf bis zu 30 Prozent ihres regulären Einkommens verzichten. Die Reallöhne sanken im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Prozent, bei den unteren Leistungsgruppen sogar um bis zu 8,9 Prozent.

Werner Hesse, Geschäftsführer Paritätischer Gesamtverband: „Der Verlust ihrer Arbeit oder geringere Einkünfte dürfen nicht dazu führen, dass Menschen Mietschulden anhäufen und schlimmstenfalls ihre Wohnung verlieren. Die Energie- und Wasserversorgung sind ebenfalls elementare Leistungen der Grundversorgung, die nicht zur weiteren Belastung führen dürfen und jedem zu garantieren sind."

Stefan Körzell, DGB-Bundesvorstandsmitglied: „Millionen Menschen sind wegen Corona in Kurzarbeit, Solo-Selbstständige haben enorme Einkommenseinbußen, viele haben Probleme, ihre Miete zu zahlen. Die Politik muss dafür sorgen, dass niemand wegen der Krise sein Dach über dem Kopf verliert. Es ist unverantwortlich, dass die Union bei dem Thema blockiert. Das Zuhause muss sicher sein. Auf dieses Signal warten die Menschen.“

Klaus Müller, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband: „Verbraucher dürfen in der Weihnachtszeit nicht in materielle Existenznöte geraten. Wessen Einkommen infolge der Corona-Krise und des anhaltenden Lock-Downs ganz oder teilweise wegbricht, sollte durch ein erneutes Kreditmoratorium Luft zum Atmen bekommen. Auch die Finanzwirtschaft muss hier ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. Gleichzeitig muss die Politik diesmal unmissverständlich regeln, dass Banken während der Stundung keine Zinsen verlangen dürfen und Verbraucher durch individuelle Vereinbarungen über den bisherigen Kredit nicht schlechter gestellt werden können.“

Lukas Siebenkotten, Präsident Deutscher Mieterbund: „Die aktuelle Situation und der andauernde Lock-Down lassen nur den Schluss zu, dass das Ende Juni 2020 ausgelaufene Kündigungsmoratorium für Mieterinnen und Mieter wieder für mindestens sechs Monate in Kraft gesetzt werden muss. Gerade in Krisenzeiten ist die eigene Wohnung der wichtigste Ort, der auch ein sicherer Ort sein muss. Im Gewerbemietrecht muss dringend die Möglichkeit zur Vertragsanpassung geschaffen werden, wenn der Mieter corona-bedingt seine Ladenmiete nicht mehr oder nur teilweise bezahlen kann. Gewerbetreibende dürfen mit den Auswirkungen der staatlich verordneten Geschäftsschließungen nicht alleine gelassen werden.“

Hintergrund:
Anlässlich des ersten Corona-Lockdowns beschloss der Bundestag einKündigungs- undKreditmoratorium.

Durch letzteres mussten Banken Raten von Verbraucherdarlehensverträgen für drei Monate stunden, wenn Verbraucher pandemiebedingt in Zahlungsschwierigkeiten geraten waren. Das half besonders Verbrauchern, die ihr Haus oder ihre Wohnung abbezahlen und infolge der Krise temporäre Einkommenseinbußen zu verkraften hatten. Die Maßnahme lief bereits im Juni aus, die Möglichkeit einer Verlängerung nutzte die Bundesregierung nicht.

Trotz sinkender Einnahmen besteht die Pflicht der Mieterinnen und Mieter zur vollständigen Mietzahlung. Bis Ende Juni schützte das Kündigungsmoratorium Mieterinnen und Mieter vor dem Verlust ihrer Wohnung und Geschäftsräume, wenn sie corona-bedingt nicht in der Lage waren, ihre Mieten zu zahlen. Entgegen der dringenden Empfehlung aus Teilen der Politik und von Verbraucher- und Sozialverbänden, es zu verlängern, lief das Moratorium aufgrund der Blockadehaltung der CDU/CSU im Sommer aus. Seit Juli gilt wieder das normale Kündigungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Das heißt im Klartext: Jeder und jedem, die oder der seine Miete nicht zahlen kann, droht schon nach einer Monatsmiete und einem Cent Mietrückstand die fristlose Kündigung und damit in aller Regel der Wohnungsverlust. Und zwar unabhängig davon, ob die Mieterin oder der Mieter die eigene Zahlungsunfähigkeit selbst verschuldet hat oder ob staatlich verordnete Geschäftsschließungen und Einkommenseinbußen die Gründe für die ausstehenden Mietzahlungen sind. Mieterinnen und Mietern bleibt in diesem Fall letztlich nur, auf die Solidarität ihrer Vermieterin oder ihres Vermieters zu hoffen.

Ein erneuter Kündigungsschutz böte all denen Sicherheit, die nicht mit dem Verständnis ihrer Vermieterinnen und Vermieter rechnen können. Diese Sicherheit ist in der momentanen Krisenzeit essentiell und mit einem erneuten Kündigungsmoratorium schnell und sogar ohne Kosten für die öffentliche Hand zu realisieren.

Damit Mieterinnen und Mieter keine Schuldenberge anhäufen, müssen anfallende Mietschulden zinsfrei bleiben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 26.11.2020

In Deutschland werden fast die Hälfte aller pflegebedürftigen Menschen von Angehörigen zuhause gepflegt – überwiegend von Frauen. Mit steigendem Renteneintrittsalter drohen Engpässe bei der privaten Pflege, da vor allem Menschen im Übergang in den Ruhestand Angehörige pflegen.

Ein Höheres Pflegegeld und Lohnersatzleistungen sowie bessere Bedingungen für flexible Arbeitszeitgestaltung könnten den Zielkonflikt zwischen Renten- und Pflegepolitik lösen. Das ist das Ergebnis einer heute veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Diese repräsentative Studie ist eine gute Grundlage, um die Lücken in der Absicherung pflegender Angehöriger zu schließen und die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Pflege zu verbessern. Dreiviertel der pflegenden Angehörigen sind demnach unter 65 Jahre alt. Sie müssen Pflege und Erwerbstätigkeit vereinbaren, wenn sie nicht sogar für die Pflege eines Angehörigen ganz aus dem Beruf ausscheiden. Betroffen sind in der Mehrzahl Frauen. Sie verzichten dabei nicht nur auf Einkommen, sondern auch auf einen Teil ihrer künftigen Rente. Wer in seinem Job bleibt, Arbeitszeit reduziert, um zuhause ein Familienmitglied zu pflegen, braucht eine Perspektive für die eigene Altersversorgung. Die Diakonie Deutschland hält es für notwendig, dass pflegende Angehörige für die Pflege von Angehörigen höhere Rentenansprüche erwerben und zwar auch dann, wenn sie ihre Arbeitszeit nur wenig reduzieren.

Zudem muss die Pflege Angehöriger durch den Ausbau professioneller Pflege weiter gestärkt werden. Darüber hinaus sieht das umfassende Reformkonzept der Diakonie Deutschland vor, dass Angehörige, die zeitweise ihren Beruf für die Pflege Angehöriger ganz aufgeben, Lohnersatzleistungen erhalten und rentenversichert sind. Wer pflegt, darf nicht in Altersarmut geraten. Wer im Job bleibt, sollte Gewissheit haben, dass Angehörige die nötige und gute Pflege bekommen. Die Lücke, die mit der teilweise oder ganzen Aufgabe des eigenen Berufes entsteht, muss geschlossen werden."

Zum Thema veröffentlicht die Diakonie Deutschland in Kürze eine Positionierung für eine verbesserte Alterssicherung pflegender Angehöriger. Bei Interesse wenden Sie sich an pressestelle@diakonie.de

Weitere Informationen:

DIW-Studie "Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege kann Zielkonflikt zwischen Renten- und Pflegepolitik lösen:

https://www.diw.de/de/diw_01.c.803087.de/publikationen/wochenberichte/2020_46_1/bessere_vereinbarkeit_von_beruf_und_pflege_kann_zielkonflikt_zwischen_renten-_und_pflegepolitik_loesen.html

https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.11.2020

Das Aktionsbündnis Kinderrechte kritisiert, dass noch immer kein gemeinsamer Formulierungsvorschlag der Bundesregierung zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz vorliegt. Vor genau einem Jahr hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen Vorschlag vorgelegt, dessen Diskussion hinter verschlossenen Türen ins Stocken geraten ist. Die Tatenlosigkeit der Regierungsverantwortlichen führt dazu, dass ein parlamentarisches Verfahren schon aus zeitlichen Gründen kaum noch in dieser Legislaturperiode zu einem Abschluss gebracht werden kann.

„Den Kindern in Deutschland hilft es nicht weiter, wenn das Thema in immer neuen Arbeitskreisen diskutiert und vertagt wird. Gerade in Zeiten der COVID-19-Pandemie brauchen Kinder jetzt ein klares Signal, dass ihre Interessen und Bedürfnisse ernst genommen werden und über Parteigrenzen hinweg die Verwirklichung ihrer Rechte vorangebracht wird. Deshalb appellieren wir an die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag festgehaltene Vorhaben, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, zügig voranzutreiben“, so die Organisationen heute in Berlin.

Das Aktionsbündnis (Deutsches Kinderhilfswerk, Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind) betont noch einmal nachdrücklich, dass die UN-Kinderrechtskonvention zwingend Maßstab für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz sein muss. Gleichzeitig weist das Aktionsbündnis darauf hin, dass die von Bundesjustizministerin Lambrecht am 26. November 2019 vorgeschlagene Formulierung den Kindeswohlvorrang und das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung noch nicht deutlich genug zum Ausdruck bringt. Insbesondere bei der Formulierung zur Beteiligung von Kindern, fällt der Vorschlag sogar hinter die geltende Rechtslage zurück. Aber gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Situation der Corona-Krise wird deutlich, dass neben den Schutzrechten der Kinder auch ihre Beteiligungsrechte und das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung im Grundgesetz verankert werden müssen. Nur so kann sowohl die Gesetzgebung und Rechtsprechung des Bundes und der Länder als auch die Verwaltungspraxis im Sinne der „besten Kinderinteressen“ nachhaltig beeinflusst und damit die Lebenssituation der Kinder konkret verbessert werden. Die Regelung zu Kinderrechten im Grundgesetz darf im Ergebnis nicht hinter dem zurückbleiben, was in der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der EU und in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes enthalten ist.

Deshalb gilt es, wie im Koalitionsvertrag festlegt, echte Kindergrundrechte zu schaffen. Nur so kann dem Anspruch einer ernsthaften Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention entsprochen und dem aktuellen Umsetzungs- und Anwendungsdefizit der Kinderrechtskonvention in Deutschland entgegengewirkt werden. Für das Aktionsbündnis Kinderrechte ist zudem unabdingbar, dass in einem Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Der Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 26.11.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die beabsichtigte Verabschiedung eines "General Comment" zu Kinderrechten in der digitalen Welt durch den Kinderrechteausschuss der Vereinten Nationen. Denn Kinderrechte müssen auch im digitalen Raum durchgesetzt werden. Mit dem "General Comment" wird die UN-Kinderrechtskonvention für den digitalen Raum aktualisiert, um Schutz, Förderung und Beteiligung von Kindern auch im Internet zu gewährleisten.

In einer gemeinsamen Stellungnahme von 32 Einrichtungen, Organisationen und Institutionen, die im Konsultationsverfahren zum UN-Entwurf für einen "General Comment" unter Federführung des Deutschen Kinderhilfswerkes erarbeitet wurde, wird die Wichtigkeit einer solchen völkerrechtlichen Verpflichtung betont. "Der ,General Comment‘ wird den Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention Orientierung und Handlungssicherheit dabei geben, ihrer Verpflichtung zur Umsetzung der Kinderrechte auch im digitalen Raum nachzukommen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Kinder bewegen sich bereits in jungen Jahren ganz selbstverständlich im Internet. Virtueller und realer Raum verschränken sich immer weiter. Digitale Identitäten beeinflussen verstärkt die reale Wahrnehmung junger Menschen und soziale Interaktionen werden vermehrt in das Internet übertragen oder sogar durch dieses verstärkt. Umso wichtiger ist es, dass Kinderrechte auch im Internet respektiert, geschützt und umgesetzt werden. Nur so können die Chancen der Technologie die Überhand gegenüber den Risiken behalten", so Krüger weiter.

In Zeiten der Corona-Pandemie wird immer deutlicher, dass das Internet nicht nur zum Spielen, Kontakthalten und zur Unterhaltung, sondern auch für die Bildung junger Menschen eine größer werdende Bedeutung erlangt. Zurecht setzt sich der UN-Kinderrechteausschuss daher dafür ein, dass Staaten in die technologische Infrastruktur der Schulen investieren und ausreichend Computer sowie eine schnelle Verbindung zum Internet vorhalten. Auch sollen diese mit dem "General Comment" aufgefordert werden Lehrkräfte für die Bildung mit digitalen Technologien auszubilden sowie die Erstellung und Verbreitung von vielfältigen digitalen Bildungsmaterialien zu befördern.

"Durch das Engagement des UN-Kinderrechteausschusses werden die Herausforderungen deutlich, die sich bei der Umsetzung von Kinderrechten auch im Zeitalter der Digitalisierung ergeben. Klar muss dabei sein, dass sich verändernde Medienwelten und damit verbundene Jugendschutzsysteme letztlich nicht alleinige Aufgabe einzelner Nationalstaaten sind, sondern internationale Zusammenarbeit erfordern", sagt Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. Mit Blick auf die Novellierung des Jugendschutzgesetzes durch die Bundesregierung begrüßt er, dass "mit der geplanten Aktualisierung des Kinder- und Jugendmedienschutzes in höchstem Maße kinderrechtsrelevante Herausforderungen angegangen werden. Die Novellierung des Jugendschutzgesetzes bietet die Chance, die im ,General Comment‘ angeregten, internationalen Maßstäbe für eine kinderrechtlich ausgewogene Gestaltung des Jugendmedienschutzes bereits jetzt in nationaler Gesetzgebung zu berücksichtigen. Damit kann der Grundstein gelegt werden für einen nachhaltigen, kinderrechtlich ausgewogenen Kinder- und Jugendmedienschutz im digitalen Zeitalter."

Der vom UN-Kinderrechteausschuss im Entwurf vorgelegte "General Comment" ist eine richtungsweisende Interpretationshilfe, um die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention und ihren Fakultativprotokollen im Hinblick auf die Chancen, Risiken und Herausforderungen für die Rechte des Kindes im digitalen Umfeld zu gewährleisten. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes beobachtet die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie ihrer Zusatzprotokolle durch die Nationalstaaten. Um einzelne Artikel und Bestimmungen der Konvention näher zu erläutern hat der UN-Ausschuss die Möglichkeit "General Comments" zu veröffentlichen. Diese sind nicht Teil der völkerrechtlichen Verträge und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Staaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, da sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.

Weitere Infos und die Stellungnahme zum "General Comment finden sich unter www.dkhw.de/kinderrechte-digitale-welt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 17.11.2020

Morgen, am Freitag, 27. November 2020, berät der Bundestag über Änderungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Mit flexibleren Angeboten zur Nutzung des Elterngeldes will man den Wünschen und Bedarfen der Eltern entgegenkommen. Dazu soll der Stundenkorridor für mögliche Teilzeittätigkeit beim Partnerschaftsbonus auf 24 bis 32 Wochen­stunden ausgeweitet werden (bislang 25 bis 30 Stunden). „Vom Ansatz her richtig, aber ohne eine Absenkung der Untergrenze auf 20 Wochenstunden ist nicht zu erwarten, dass die Inanspruchnahme nennenswert steigt“, kommentiert Martin Bujard, Präsident der eaf. Als Familienforscher weiß er, dass rund die Hälfte der Mütter von Zweijährigen eine Arbeitszeit von 16 bis 25 Wochenstunden für sich als ideal ansehen. „Will man die Auszeiten von Müttern geringhalten, muss man ihnen die Möglichkeit geben, ihre Berufstätigkeit nach ihren Wünschen zu gestalten. Sonst wird man diese Gruppe nicht erreichen“, so Bujard.

Entscheidend wird jedoch sein, die Flexibilität der Arbeitszeitgestaltung grundsätzlich zu erhöhen. Familien in der besonders stressbelasteten „Rushhour des Lebens“ benötigen aus Sicht der eaf ein umfassendes zeitpolitisches Angebot für den Zeitraum zwischen elterngeld­finanzierter Elternzeit und der Einschulung des jüngsten Kindes. „Hier wäre die Einführung einer dynamischen Familienarbeitszeit denkbar, mit der Angebote qualifizierter vollzeitnaher Teilzeit­arbeit für Väter und Mütter geschaffen werden“, führt Bujard aus. „Dynamisch, damit die Arbeitszeit mit zunehmendem Alter der Kinder wieder sukzessive ansteigen kann. Hierzu bedarf es einer umfassenden Gesetzesreform über das BEEG hinaus.“

Leider wird auch der Mindestsatz des Elterngeldes nicht erhöht. Rund ein Drittel aller Mütter erhält nur 300 Euro monatlich Elterngeld. Der Mindestsatz wurde seit der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 nicht erhöht, nicht einmal an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 26.11.2020

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die in der vergangenen Woche (19.11.2020) vom Deutschen Bundestag beschlossenen zusätzlichen Milliarden-Investitionen für die Betreuung von Grundschulkindern. Der Verband fordert, die Finanzmittel an verbindlichen Qualitätskriterien orientiert einzusetzen. „Qualifiziertes Personal ist hier-bei ebenso wichtig wie ein altersgerechter Betreuungsschlüssel, wenn die Investitionen einen spürbaren bildungspolitischen und pädagogischen Mehrwert haben sollen“, sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin und warnte: „Eine mit politischer Anspruchslosigkeit ins Werk gesetzte Betreuung hilft weder den Grundschulkindern noch deren Eltern. Und der Gesellschaft ebenso wenig.“ Angesichts des eklatanten Mangels an Erziehern hält Hoffmann den von der Bundesregierung ab 2025 geplanten Rechtsanspruch für Grundschulkinder für kaum realisierbar.

Hoffmann hält auch unabhängig vom Ziel eines Rechtsanspruchs die Betreuungssituation an Grundschulen für dringend ausbaubedürftig. „Zahlreiche unbesetzte Stellen, berufliche Überlastungen von Erziehern und hohe Krankenstände des Betreuungspersonals machen Betreuung außerhalb des Unterrichts für Kinder heute vielerorts zum traurigen Glücksspiel. Nötig ist aber überall eine verlässliche Qualitätsbetreuung. Eltern, die ihre Kinder nach Unterrichtsschluss im Hort betreuen lassen wollen, müssen diese Option auch haben. Gebrauch werden Eltern aber nur dann davon machen, wenn sie ihre Kinder in guten Händen wissen“, sagte Hoffmann.

„Statt die Lebensform Familie nach den ökonomischen Verwertungsinteressen der Wirtschaft weiter zuzuschneiden, müssen es die Familien sein, die souverän über ihr Leben und ihre Zeit entscheiden.“

„Das politisch ausgelobte Ziel eines Rechtsanspruchs auf Betreuung für Grundschulkinder darf aber nicht die einzige politische Antwort auf die drängende Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sein“, stellte Hoffmann klar. „Der Ausbau staatlicher Betreuungsinstitutionen als Lösungslieferant ist eindimensional und unterkomplex, weil es den Bedürfnissen von Familien nach mehr Zeit für- und miteinander keinerlei Rechnung trägt. Nötig sind flexible und lebensphasenbezogene Arbeitszeitreduzierungen für erwerbstätige Eltern. Statt die Lebensform Familie nach den ökonomischen Verwertungsinteressen der Wirtschaft weiter zuzuschneiden, müssen es die Familien sein, die souverän über ihr Leben und ihre Zeit entscheiden. Dafür muss die Politik endlich zukunftsweisende Konzepte für eine familien- und lebensgerechte Zeitpolitik aufgreifen, die wissenschaftlich seit langem entwickelt und diskutiert werden, zum Beispiel ‚Atmende Lebensläufe‘, die Optionszeiten über die gesamte Erwerbsbiografie von Menschen für Erziehungs- und Pflegeaufgaben vorsehen. Die Wirtschaft ist nachdrücklich aufgerufen, einen nennenswerten Beitrag zu einer familiengerechten Zeitpolitik zu leisten. Unternehmen sitzen schließlich mit im Boot. Es sind aber heute die Eltern, die rudern!“

„Ein Rechtsanspruch auf Betreuung von Grundschulkindern, der nicht in einen zeitpolitischen Rahmen eingebettet ist, unterläuft die Autonomie von Familie, indem er deren Wahlfreiheit durch die politische Schaffung gesellschaftlicher Konventionen einschränkt.“

Hoffmann wandte sich dagegen, die Betreuung in Grundschulen zu einer gesellschaftlichen Norm werden zu lassen, die für Eltern wie Kinder alternativlos sei. „Der Freiheitsgedanke von Familie zeigt sich in der elterlichen Souveränität, die eigene Lebensform von Familie selbst wählen und leben zu können. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung von Grundschulkindern, der nicht in einen zeitpolitischen Rahmen eingebettet ist, unterläuft die Autonomie von Familie, indem er deren Wahlfreiheit durch die politische Schaffung gesellschaftlicher Konventionen einschränkt. Das kann nicht im Sinne von Familien sein.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 23.11.2020

Jedes Jahr erleben über 130.000 minderjährige Kinder in Deutschland die Scheidung oder Trennung ihrer Eltern. Oft leben die Kinder danach weit entfernt von ihrem Papa oder ihrer Mama. Viele getrennt lebende Väter und Mütter reisen am Wochenende quer durch Deutschland, um ihr Kind zu besuchen. Leider reicht dabei das Geld nicht immer für eine Übernachtung vor Ort.

Diesen Eltern hilft das Münchner gemeinnützige Unternehmen Flechtwerk 2+1 mit seiner InitiativeMein Papa kommt / Meine Mama kommt. Sie vermittelt dem anreisenden Elternteil bundesweit Übernachtungen bei ehrenamtlichen Gastgeber*innen. Denn auch diejenigen, die sich nicht regelmäßig ein Hotel oder eine Pension leisten können, sollen ein warmes Bett haben, wenn sie ihre Söhne und Töchter besuchen.

Nun hat die InitiativeMein Papa kommt / Meine Mama kommtdenPublikumspreis des Social-Design-Award 2020mit dem diesjährigen Motto„Gemeinsam sind wir stark“gewonnen. Zum siebten Mal vergeben SPIEGEL WISSEN und Bauhaus den Social Design Award. Rund 150 Projekte und Initiativen haben sich beworben – vom Start-up bis zum Ein-Mann-Kunstprojekt. Allen gemein ist, dass sie gegen soziale Ungleichheit kämpfen und sich für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen.

Annette Habert, Initiatorin und geschäftsführende Gesellschafterin der Flechtwerk 2+1 gGmbH: „Gemeinsam sind wir stark – das erfahren Eltern und Kinder seit Jahren durch das ehrenamtliche Engagement unserer Gastgeber*innen. Sie sind Vertrauensgeber und echte Helden einer Solidargemeinschaft!“

Quelle: Pressemitteilung Mein Papa kommt® / Meine Mama kommt – für Kinder mit zwei Elternhäusern – Eine Initiative der Flechtwerk 2+1 gGmbH vom 10.11.2020

Die Leistungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche seien in der bestehenden Form nicht geeignet, Kinderarmut zu bekämpfen, Teilhabe zu ermöglichen und Bildungsgerechtigkeit sicherzustellen, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Wie eine aktuelle Expertise der Paritätischen Forschungsstelle belegt, haben sich die mit dem so genannten „Starke-Familien-Gesetz“ 2019 in Kraft getretenen Reformen des Bildungs- und Teilhabepaketes nach den vorliegenden Statistiken nicht positiv auf die Inanspruchnahme der Teilhabeleistungen durch benachteiligte Schüler*innen ausgewirkt, vielmehr sei sogar ein leichter Rückgang der Quoten zu verzeichnen. Der Paritätische bekräftigt seine Forderung nach der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Angebote der Jugendarbeit im Kinder- und Jugendhilfegesetz und die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist und bleibt Murks und geht weiter komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei. Was es jetzt braucht, ist den politischen Mut, sich von dem verkorksten Bildungs- und Teilhabepaket endlich zu verabschieden, und den politischen Willen, Kinderarmut wirklich zu stoppen“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket wird seit 2011 benachteiligten Kindern und Jugendlichen ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 10 Euro (seit dem 1. August 2019: 15 Euro) für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Musikunterricht und die Teilhabe an Freizeiten in Aussicht gestellt. Obwohl die Leistungen praktisch nur einem Teil der Jugendlichen zu Gute kommen, wurden Regelsatz-Bestandteile im Gegenzug für alle Kinder und Jugendlichen pauschal gestrichen. Auch knapp zehn Jahre nach Einführung profitieren laut der vorliegenden Studie des Paritätischen nur bis zu 15 Prozent der Schülerinnen und Schüler unter 15 Jahren im Hartz-IV-Bezug von den sogenannten „soziokulturellen Teilhabeleistungen“, 85 Prozent der Leistungsberechtigten wurden in der Praxis dagegen nicht erreicht. „Es ist geradezu zynisch, dass Kürzungen im Regelsatz damit begründet werden, dass theoretisch der Anspruch auf eine Leistung besteht, die in der Praxis aber kaum ein Kind erreicht“, kritisiert Schneider.

Die Studie, die zum dritten Mal in Folge erscheint, belegt dabei auch in diesem Jahr drastische regionale Unterschiede in der Umsetzung des bundesgesetzlich normierten und kommunal administrierten Rechtsanspruchs. Erstmals berücksichtigt wurden qualitative Erkenntnisse auf Basis einer Abfrage bei den Jobcentern mit besonders hohen bzw. niedrigen Quoten im Bundesländervergleich. Als Grund für hohe Bewilligungsquoten werden primär niedrigschwellige Antragsverfahren genannt, aber auch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratung zur Information und Aufklärung der Betroffenen. Schlechte Quoten werden teilweise auf Probleme bei der Datenerfassung zurückgeführt, aber gelegentlich auch auf bestehende kostenfreie Angebote, die sich als geringerer Bedarf an Teilhabeleistungen in den Daten widerspiegeln.

Ein Grundproblem bleibt vielerorts der Mangel an geeigneten Angeboten, weshalb der Paritätische sich für die Einführung eines einklagbaren Rechtsanspruchs einsetzt: „Die bisherigen Teilhabeleistungen sind davon abhängig, dass es vor Ort überhaupt passende Angebote gibt. Nur ein Rechtsanspruch sorgt dafür, dass auch wirklich entsprechende Angebote vorgehalten werden und jedes Kind, unabhängig von seinem Wohnort, bestmöglich in seiner Entwicklung gefördert wird.“

Die Expertise „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket 2020: Teilhabequoten im Fokus“ steht zum Download bereit unter: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/expertise-empirische-befunde-zum-bildungs-und-teilhabepaket-teilhabequoten-im-fokus-1/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.11.2020

Seit 2004 ruft die Stiftung Lesen und DIE ZEIT gemeinsam mit der Deutschen Bahn zum bundesweiten Vorlesetag auf.

Er findet in diesem Jahr am 20. November statt.

Das „Bündnis für Familie Königs Wusterhausen“ ist auch in diesem Jahr bei diesem Vorlesetag der etwas anderen Art dabei.

Aufgrund der gegenwärtigen Situation verschenkt das Bündnis mit seinen Bündnismitgliedern Kinderbücher zum Vorlesen an Familien.

In folgenden Einrichtungen werden die Bücher verschenkt:

  • Stadtbuchhandlung Radwer, Bahnhofstr. 11, von 9 bis 18 Uhr
  • SHIA-Landesgeschäftsstelle, Bahnhofstr. 4, von 8 bis 18 Uhr
  • Bürger*innentreff, Fontaneplatz 2, von 10 bis 18 Uhr und
  • Büro des Netzwerkes Gesunde Kinder, Märkische Zeile 16.

Familien erhalten vor Ort – mit Abstand natürlich – ein Buch für ein Kind im Kita- oder Grundschulalter, natürlich leider nur, solange der Vorrat reicht.

Das „Bündnis für Familie Königs Wusterhausen“ dankt der Stadtbuchhandlung Radwer, der Stadbibliothek, dem Netzwerk Gesunde Kinder, den Mitarbeiterinnen des Bürger*innentreffs sowie der Stiftung Lesen und dem Ehepaar Kühn für die Unterstützung.

Weitere Informationen auch unter www.vorlesetag.de.

Quelle: Pressemitteilung SHIA-Landesverband Brandenburg e. V. vom 18.11.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 02./03. Dezember 2020

Veranstalter: Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Jetzt anmelden zur internationalen Online-Konferenz der Hirschfeld-Eddy-Stiftung

Unter dem Titel „Aufklären, sensibilisieren, vernetzen. LSBTI*-Rechte sind Menschenrechte!“ veranstaltet die Hirschfeld-Eddy-Stiftungam Mittwoch, den 02. Dezember (14:00-16:30 Uhr) und am Donnerstag, den 03. Dezember (16:00-19:00 Uhr) eine internationale Online-Konferenzmit LSBTI*-Aktivist*innen aus Südafrika, Uganda, Russland und Honduras, NGO-Vertreter*innen, Parlamentarier*innen und Vertreter*innen der Bundesregierung.

Das Themenspektrum der Konferenz reicht von Entkriminalisierung, Shrinking Spaces und religiös motivierter LSBTI*-Feindlichkeit über LSBTI*-Projekte und Berichterstattung und Stärkung der Menschenrechte auf UN-Ebene bis hin zum LSBTI-Inklusionskonzept für die deutsche Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit.

Jetzt hier anmelden

Aus dem Konferenzprogramm

„LSBTI*-Rechte sind Menschenrechte“ – Rolle, Möglichkeiten und Herausforderungen für die deutsche Menschenrechtspolitik. Keynote von Dr. Silke Voß-Kyeck, UN-Expertin und Berichterstatterin für das Forum Menschenrechte

Die Rolle von Geber*innen in Deutschland für internationale Menschenrechtsarbeit. Keynote von Ise Bosch, Geschäftsführerin Dreilinden gGmbH

Strategie-Podium: „Aufklären, sensibilisieren, vernetzen. LSBTI*-Rechte sind Menschenrechte!“ mitMichael Roth (Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt,),Gyde Jensen (MdB und Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe), Iris Dill (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) undElke Schäfter(Elisabeth-Selbert-Initiative)

Fachforen:

  • Gewalt und Kriminalisierung von LSBTI* am Beispiel von Honduras, Russland, Uganda
  • Religiös motivierte LSBTI*-Feindlichkeit
  • Shrinking Spaces – Internationale der Homophobie und Trans*feindlichkeit
  • LSBTI*-Inklusionskonzept für die auswärtige Politik und Entwicklungszusammenarbeit
  • Multilateralismus unter Beschuss
  • Best practice & Medien

Die Konferenz findet per Zoom statt, eine Teilnahme ist auch in Teilen gut möglich. Der Link wird an angemeldete Teilnehmende einige Tage vorher verschickt. Bitte bis 25. November anmelden. Konferenzsprache ist Deutsch. Einige Vorträge sind in englischer Sprache und werden simultan ins Deutsche übersetzt.

Hier geht zur Anmeldung: https://www.eventbrite.de/e/lsbti-rechte-sind-menschenrechte-lgbti-rights-are-human-rights-registration-128393587677

Termin: 08. Dezember 2020

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Antifeminismus ist in Deutschland weit verbreitet. Über ein Drittel der Bevölkerung (47,3% der Männer und 28,7% der Frauen) stimmt zumindest einer antifeministischen Aussage zu. Ein geschlossen antifeministisches Weltbild haben knapp mehr als 20% der Bevölkerung, insbesondere Männer. Dieses und weitere interessante Ergebnisse zeigt die neue Autoritarismus-Studie 2020 der Universität Leipzig.

So sind antifeministische Einstellungen ein grundlegendes Element rechtsradikalen und rechtsextremistischen Denkens. Sie haben sich als ein Identifikations- und Identitätsmerkmal stabilisiert. Wer rechtsextrem ist, neigt zum Antifeminismus, und wer antifeministisch ist, neigt zum Rechtsextremismus.

Antifeministische Einstellungen und Ressentiments ziehen sich durch alle Bereiche des Alltagslebens: Sie sind zu finden in Internet-Memes, Foren, Chats, Kunst und Musik, aber auch im Schul- und Berufsleben, in Partnerschaften, Familien und Freundschaftsbeziehungen. Öffentliche wie private Diskurse bringen immer wieder antifeministische Haltungen zutage. Hinter diesen Einstellungen vermuten die Autor*innen der Leipziger Studie tieferliegende Ressentiments, welche eng mit anderen Ideologien und Rassismen verbunden sind und die unter bestimmten Bedingungen an die Oberfläche kommen.

In der Rechtsextremismus- und Autoritarismusforschung wurden Geschlechterverhältnisse und Antifeminismus bislang wenig beachtet. Die Leipziger Autoritarismus-Studie 2020 hellt mit ihren Ergebnissen dieses Forschungsfeld auf. Die Mitautorin der Leipziger Studie, Charlotte Höcker, stellt im Fachgespräch ihre Forschungsergebnisse vor. Juliane Lang, seit Jahren wissenschaftlich und journalistisch mit dem Thema befasst, kommentiert. Anschließend sind alle Teilnehmenden zur Diskussion eingeladen.

Mit:

  • Charlotte Höcker (Universität Leipzig)
  • Juliane Lang (Universität Gießen)

Die Veranstaltung wird in Deutsche Gebärdensprache simultan übersetzt. Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an Christiane Bornstedt unter Bornstedt@boell.de.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. Januar 2021

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die Verabschiedung von Ratsschlussfolgerungen (RSF) zur Bekämpfung des Gender Pay Gaps auf dem Rat der Europäischen Union für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) Anfang Dezember 2020.

In den RSF werden zwei Lösungswege für eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit thematisiert:

(1) Die Schaffung bedarfsgerechter und finanziell erschwinglicher Angebote der Infrastruktur für Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen und Haushaltsarbeiten.

(2) Die Gestaltung der institutionellen, politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, um eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu fördern.

Die Lösungswege sollen im Rahmen der digitalen Fachveranstaltung „Wechselwirkungen von Gender Pay Gap und Gender Care Gap: Welche Erkenntnisse gibt es und wie können wir die Geschlechtergleichstellung im Erwerbsleben fördern?“ für Deutschland konkretisiert und diskutiert werden. Dazu haben wir ein spannendes Programm aus Vorträgen und Podiumsdiskussionen vorgesehen, die sich schwerpunktmäßig mit den Themen „Anspruch auf Mobile Arbeit“ und „Professionalisierung von Haushaltsnahen Dienstleistungen“ in Umsetzung der zwei genannten Lösungswegen befassen werden. Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird begrüßen.

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen und weiteren Expertinnen und Experten aus den Verbänden, der Wissenschaft und der Wirtschaft am 28. Januar 2021 Lösungsansätze für Deutschland zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus den RSF zu diskutieren. Leiten Sie diese Save-The-Date E-Mail gern an weitere interessierte Personen aus der Fachöffentlichkeit weiter.

Eine Einladung mit detailliertem Programm, dem Link zur Anmeldung und weiteren technischen und organisatorischen Abläufen folgt in Kürze.

AUS DEM ZFF

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) freut sich ab dem 01.02.2021 um Unterstützung durch eine*n

Referent*in für die Verbandskommunikation

Neben einem abgeschlossenen Studium einer Sozial- oder Geisteswissenschaft bzw. der Journalistik verfügen Sie über Erfahrungen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Verbänden und der politischen Kommunikation. In den Themenbereichen der Familien-, Sozial- und Gleichstellungspolitik kennen Sie sich aus.

Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie hier.

AKTUELLES

Es kann unromantisch werden nicht über Geld zu reden!

Frisch verliebt und kurz vor der Hochzeit? Da denken Paare an alles, außer an so unromantische Themen wie finanzielle Absicherung, Arbeitsteilung und Altersversorgung.

Nur ein Viertel aller jungen Paare, die heiraten und/oder eine Familie gründen wollen, ist ausreichend informiert über die finanziellen und rechtlichen Folgen, die eine Eheschließung oder Elternschaft für sie hat.

Und wenn Kinder kommen, bleibt in einer heterosexuellen Beziehung immer noch die Frau zuhause und der Mann geht arbeiten, obwohl diese traditionelle Rollenverteilung gar nicht gewünscht war.

Auch wenn kein verliebtes Paar an Scheidung denken mag, es ist wichtig, die gegenseitige finanzielle Absicherung beider Partner*innen im Krisenfall zu besprechen und zu regeln. Was vorher geklärt ist, macht später keinen Ärger.

Mit der Herausgabe der Broschüre "Verliebt, Verlobt, Versorgt" haben das Gleichstellungsbüro und das Familienmanagement der Stadt Hannover die bedeutsame Erkenntnis des 6. Forums Familie 2019 „Über Geld reden wir doch!“ aufgegriffen: Über Geld wird in Paarbeziehungen zu wenig oder zu spät gesprochen. Während die Kurzfassung einen Überblick vermittelt, widmet sich die Langfassung den Inhalten intensiver.

Sie ist erhältlich unter: familienmanagement@hannover-stadt.de oder frauen-und-gleichstellung@hannover-stadt.de

Und steht hier zum Download zur Verfügung.

Die Debatte um den Wert und die Inwertsetzung von hauptsächlich durch Frauen geleistete "Care-Arbeit" ist nicht neu. Früher ein Thema vor allem der Frauenbewegungen, wird es heute in einem gesellschaftlich breiteren Kontext und unter veränderten (gleichstellungs)politischen Vorzeichen diskutiert. Neben unbezahlter Arbeit im eigenen Haushalt werden auch die Arbeitsbedingungen ausgelagerter und (unter)bezahlter Tätigkeiten im Pflegesektor, in der Kinderbetreuung oder im Reinigungsgewerbe in den Blick genommen.

Wie lässt sich diese für Gesellschaft und Wirtschaft unverzichtbare Arbeit aufwerten? Erwogen werden beispielsweise Arbeitszeit- und Sozialversicherungsmodelle, die die Aufwendung für diese Arbeit durchgehend berücksichtigen. Gleichzeitig sollen auch die professionellen Kräfte in diesen Feldern durch mehr Geld und mehr Zeit pro Person bessergestellt werden.

Hier geht es zur Bestellung: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/317863/care-arbeit

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 12/2020

SCHWERPUNKT I: Regelsätze

Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag zum Gesetzentwurf zur Neuermittlung der Regelbedarfe mahnt das ZFF an, dass sich der Gesetzgeber bei der Existenzsicherung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen endlich ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum zum Maßstab nehmen sollte.

Alle fünf Jahre wird der Regelbedarf auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) neu ermittelt. Die EVS wird vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und liefert Angaben zu den Lebensverhältnissen der privaten Haushalte in Deutschland. Im Rahmen der Ermittlung des Regelbedarfs werden Sonderauswertungen der EVS vorgenommen und die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte ermittelt. Der Gesetzgeber trifft dann eine Auswahl der Ausgabenpositionen, die er als regelbedarfsrelevant erachtet. Die ausgewählten Positionen werden anschließend addiert und ergeben den Regelbedarf im SGB II und XII.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die ermittelten Regelsätze erfassen gerade einmal den allernötigsten Bedarf. Armen Kindern und Jugendlichen ist ein Aufwachsen in Wohlergehen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben so nicht möglich. In der aktuellen Krisensituation zeigt sich erneut, wie stark die Bildungs- und Teilhabechancen vom Geldbeutel der Eltern abhängen: Nicht alle Kinder und Jugendlichen können am digitalen Unterrichtsgeschehen adäquat teilnehmen, da zu Hause das Geld nicht ausreicht, um einen Computer oder einen Drucker zu kaufen. Oft fehlt ein Tisch oder auch ein eigenes Zimmer in einer beengten Wohnung, um in Ruhe Schularbeiten zu machen. Darüber hinaus ist weder ein Eis, noch ein Campingurlaub im Sommer dem Gesetzgeber für ein Kinderleben relevant. Bildungsungleichheiten und Leistungsunterschiede und das Gefühl, nicht dazuzugehören verstärken sich so immer mehr.

Was Kinder und Jugendliche für ihre Existenzsicherung brauchen, ist nicht losgelöst vom Haushaltskontext und der Bemessung des elterlichen Existenzminimums. Der elterliche Bedarf wird aber aus den ärmsten 15 Prozent der Alleinlebenden ermittelt und enthält weder Begleitkosten für einen Ausflug ins Schwimmbad oder den Zoo, noch ist der Betreuungs- und Erziehungsaufwand angemessen berücksichtigt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Das ZFF fordert eine bedarfsgerechte, transparente und methodisch stimmige Ermittlung der Regelsätze und damit des soziokulturellen Existenzminimums. Ausgangspunkt der Ermittlung muss das sein, was Kinder und Jugendliche für ein Aufwachsen in Wohlergehen brauchen und nicht das Minimalniveau. Ebenfalls muss der Bedarf, der in einer Familie im Vergleich zu einem Alleinlebenden zusätzlich anfällt, berücksichtigt werden. Auf Grundlage dieser Neuberechnung und um langfristig, effizient und zielgerichtet gegen Kinderarmut vorzugehen, wollen wir Kinder und Jugendlichen mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung raus aus der Grundsicherung holen.“

Alexander Nöhring und Nikola Schopp werden heute als Sachverständige bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird live am 2. November um 13 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 2. November 2020 zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes“ und weiterer Anträge finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.11.2020

Die Bundesregierung verteidigt das derzeit angewandte Verfahren zur Ermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung. In einer Antwort (19/23636) auf eine Kleine Anfrage (19/23258) der Fraktion Die Linke schreibt sie, beim Statistikmodell werde der regelbedarfsrelevante Verbrauch auf Basis empirischer Daten für die Verbrauchsausgaben im unteren Einkommensbereich der Bevölkerung in einem transparenten Verfahren ermittelt. Damit werde gewährleistet, dass hilfebedürftigen und damit leistungsberechtigten Personen ein vergleichbares Konsumniveau ermöglicht wird wie anderen Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigem Einkommen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1197 vom 04.11.2020

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg frei gemacht für die Erhöhung der Regelbedarfe in der Grundsicherung ab Januar 2021. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der FDP-Fraktion stimmte der Ausschuss für den entsprechenden Gesetzentwurf (19/22750) der Bundesregierung zur Ermittlung von Regelbedarfen in geänderter Fassung.

Der Gesetzentwurf sieht vor, den Regelsatz für eine alleinstehende Person auf 446 Euro pro Monat anzuheben. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 Euro. Kinder bis fünf Jahre sollen ab Januar 283 Euro erhalten, Kinder von sechs bis 13 Jahre erhalten 309 Euro und für Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre steigt der Regelsatz auf 373 Euro. Angehoben werden die monatlichen Leistungen aber nicht nur in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, sondern unter anderem auch in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz.

Abgelehnt wurden verschiedene Anträge der Opposition zum Thema: Ein Antrag (19/23128) der AfD-Fraktion zum Taschengeld für in Heimen lebende Menschen; ein Antrag (19/23113) der Linken und ein Antrag (19/23124) von Bündnis 90/Die Grünen, in denen die Fraktionen jeweils eine andere Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung fordern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1189 vom 04.11.2020

Die EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) hält eine Mehrheit von Sachverständigen als Basis für die Berechnung von Regelsätzen als für grundsätzlich geeignet. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Vereinzelt wurde jedoch Kritik an der Anwendung der Daten deutlich, auch wurden Änderungen bei bestimmten Pauschalierungen und den Bedarfen für Kinder und Jugendliche angemahnt.

Der Ausschuss hatte die Sachverständigen zum einen um Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf (19/22750) der Bundesregierung zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes geladen. Zum anderen standen mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen zur Diskussion: Ein Antrag (19/23128) der AfD-Fraktion zum Taschengeld für in Heimen lebende Menschen; ein Antrag (19/15040) der FDP-Fraktion für ein Liberales Bürgergeld; ein Antrag (19/23113) der Linken und ein Antrag (19/23124) von Bündnis 90/Die Grünen, in denen die Fraktionen jeweils eine andere Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung fordern.

„Die EVS ist alternativlos, weil sie die einzige Quelle für valide Daten ist“, stellte Anna Robra für die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fest. Auch habe das Bundesverfassungsgericht die EVS wie auch das Statistikmodell als verfassungskonform eingestuft. Das Statistikmodell sei zielführender als das Warenkorbmodell, betonte Markus Mempel für den Deutschen Landkreis- und den Deutschen Städtetag. Verbesserungen seien aber unter anderem bei den Warmwasserbedarfen und bei den Schulbedarfen dringend nötig, so Mempel. Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie e.V. bezeichnete die EVS zwar ebenfalls als grundsätzlich geeignet, sein Verein kritisiere jedoch die sachgerechte Anwendung des Statistikmodells. So müsse unter anderem über die Nicht-Ausklammerung verdeckter Armut als auch über die Streichung von Konsumausgaben, die bisher als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft werden, dringend gesprochen werden. Andreas Kuhn vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge betonte, man könne die EVS als Datenbasis benutzen, allerdings seien die Fallzahlen, die zur Heranziehung der Bedarfsermittlung benutzt würden, teilweise viel zu niedrig. Zum anderen gebe es bei den Energie- und Mobilitätskosten bundesweit erhebliche Preisunterschiede, weshalb eine einheitliche Pauschalierung hier nicht angebracht sei, sagte Kuhn. Für den Deutschen Gewerkschaftsbund begrüßte Martin Künkler zwar die Einbeziehung von Handykosten, fragte aber, warum das Argument, dies bilde die gesellschaftliche Realität ab, nicht auch auf andere Ausgaben angewendet werde. So sei zum Beispiel ein Pkw im ländlichen Raum existenziell, um zum Beispiel die Kinder an Freizeitangeboten teilhaben zu lassen.

Deutliche Kritik äußerten Petra Zwickert von der Diakonie Deutschland und die Einzelsachverständige Inge Hannemann sowohl an der Höhe als auch an der Berechnung der Regelsätze. So seien Kosten für ein Kinderfahrrad derzeit nicht in den Ausgabepositionen enthalten, diese müssten sich die Familien vom normalen Regelsatz absparen, was für die meisten unmöglich sei, kritisierte Hannemann. Auch sei es wichtig, die tatsächlichen Stromkosten anstatt einer Pauschale zu zahlen. Es gebe durchaus verschiedene Möglichkeiten, die verdeckt Armen aus der Berechnung der Referenzgruppen herauszunehmen, sagte Zwickert. So müssten die Vergleichsgruppen nach unten stärker abgegrenzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1181 vom 02.11.2020

Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates ab, bei der Ermittlung der Regelbedarfe Haushalte mit „Aufstockern“ und verdeckt Armen von den zu berücksichtigenden Haushalten auszuschließen. Das geht aus einer Unterrichtung (19/23549) der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf (19/22750) der Bundesregierung für ein Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfsstufen hervor. Die Bundesregierung lehnt ferner auch die Kritik des Bundesrates an der Heranziehung der EVS (Einkommens- und Verbraucherstichprobe) als Datengrundlage für eine verfassungsgemäße Ermittlung der Regelsätze für Familien und Kinder ab.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1162 vom 28.10.2020

Heute wird im Bundestag der Gesetzesentwurf für die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze beschlossen, die ab 1. Januar 2021 angehoben werden sollen. Der AWO Bundesverband kritisiert, dass die Neuberechnung der Lebenswirklichkeit der betroffenen Menschen nicht gerecht wird. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt habe der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum zugunsten der betroffenen Menschen nicht voll ausgeschöpft.

Dazu erklärt AWO Bundesgeschäftsführer Jens M. Schubert: „Unterm Strich kann die vorgesehene Regelbedarfsberechnung weder überzeugen noch zufriedenstellen. Die Bundesregierung hat es leider versäumt, der Lebenswirklichkeit der Menschen bei der Regelsatzbemessung ausreichend Rechnung zu tragen. Damit wird es für die sieben Millionen Grundsicherungsbeziehenden abermals keine durchgreifenden Verbesserungen geben.“

Die Berechnung orientiere sich methodisch an dem Verfahren von vor vier Jahren, aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse seien nur halbherzig berücksichtigt worden. Die Corona-bedingten Mehrkosten, die den Menschen seit März dieses Jahres entstünden, blieben trotz des neuerlichen Lockdowns unberücksichtigt. Zudem würde der Regelsatz durch zahlreiche Streichungen systematisch heruntergerechnet. So werdeder finanzielle Handlungsspielraum der Betroffenen übermäßig eingeschränkt.

„Die Teilhabebedarfe werden größtenteils mit dem lapidaren Hinweis auf einen angeblich größeren Gestaltungsspielraum gestrichen und kommen damit im Ergebnis auch dieses Mal zu kurz“, resümiert Schubert, „Alle diese Defizite überschatten die positiven Neuerungen, wie zum Beispiel den von der AWO lange geforderten Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher oder die erstmalige Berücksichtigung von Mobilfunkkosten. Es braucht rückwirkende Leistungen für die Corona-Mehrkosten und eine angemessene Berechnung des tatsächlichen Regelbedarfs. Hier hätte der Gesetzgeber deutlich mehr soziales Augenmaß zeigen müssen.“

Hintergrund:
Der Gesetzgeber ist zur Neuberechnung der Regelbedarfe verpflichtet, wenn die Ergebnisse der zu Grunde liegenden Statistik, der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorliegen. Mit dem heute verabschiedeten Regelbedarfsermittlungsgesetz wird dies für die Regelbedarfe ab 2021 umgesetzt. Die Regelsätze sollen gemeinsam mit den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den Mehrbedarfen den existenziellen Bedarf für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetz abbilden. Die Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung steht seit Jahren in der Kritik.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 05.11.2020

Der Bundestag will heute den Gesetzentwurf für die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze beschließen. Zum 1. Januar 2021 sollen die Hartz-IV-Sätze erhöht werden.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Bundesregierung hat die Chance verpasst, die Regelsätze in Hartz IV für das nächste Jahr sach- und realitätsgerecht festzulegen. Sie sind schlichtweg an der Lebenswirklichkeit vorbei berechnet. Es werden willkürlich Ausgaben, zum Beispiel für ein Kinderfahrrad, Weihnachtsbaum oder auch für Mobilität auf dem Land, aus dem in der statistischen Vergleichsgruppe ermittelten Regelbedarf gestrichen. Zudem umfasst die Vergleichsgruppe der Haushalte mit den unteren 15 Prozent der Einkommen auch Personen, die einen Anspruch auf Sozialleistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen Für Erwachsene fehlt ein Betrag von 160 Euro im Monat. Diese Streichungen sind in der Corona-Krise umso problematischer, wenn günstige Waren knapp sind und gleichzeitig wieder viele Tafeln schließen. Deswegen fordert die Diakonie einen Corona-Zuschlag von 150 Euro für Hartz-IV-Empfänger. Auch fehlt für Armutsbetroffene in der Grundsicherung eine digitale Grundausstattung. Die Benachteiligung Einkommensarmer darf in der Corona-Pandemie nicht durch fehlende Computer verschärft werden, gerade Schulkinder müssen digital lernen können.“

Etwa alle fünf Jahre werden die Hart-IV-Regelsätze neu berechnet. Dazu wird eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durchgeführt, die wiederum als Grundlage für die Anpassung dient. Die mit dem vorliegenden Entwurf erfolgten Berechnungen sind aus Sicht der Diakonie Deutschland nicht transparent, in vielen Fällen nicht sachgerecht, oft unrealistisch und insgesamt methodisch falsch. Die umfassenden Mängel der im Gesetzentwurf vorgenommenen Regelbedarfsermittlung nimmt die Diakonie zum Anlass, in diesem Jahr eine grundlegende alternative Bedarfsermittlung vorzunehmen.

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zur-oeffentlichen-anhoerung-zum-regelbedarfs-ermittlungsgesetz

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.11.2020

Anlässlich der heutigen Beratung zur Anpassung der Regelsätze in der Grundsicherung im Deutschen Bundestag appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten, dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zu folgen und stattdessen endlich eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze zu beschließen. Die geplante Anhebung der Regelbedarfe zum 1.1.2021 um 14 Euro für (alleinstehende) Erwachsene und noch deutlich geringere Beträge für Kinder und Jugendliche sei realitätsfern, nicht bedarfsgerecht und viel zu niedrig. Der Verband wirft der Bundesregierung „statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen“ vor, Fehler und Schwächen der umstrittenen Methodik zur Regelbedarfsermittlung würden einfach fort- und festgeschrieben. Das Parlament sei nun gefordert, diesen armutspolitischem Totalausfall der Bundesregierung zu korrigieren.

Die derzeit gewährten Leistungen in Hartz IV schützen nicht vor Armut, wie der Paritätische in mehreren Expertisen nachgewiesen hat. Den Betroffenen fehle es insbesondere an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und auch ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe sei entgegen der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gewährleistet. “Alle Expert*innen sind sich einig, unter 600 Euro reicht es auf keinen Fall, um über den Monat zu kommen. Hartz IV schützt nicht vor Armut, es manifestiert sie”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Es fehlt nicht an belastbaren Zahlen und Modellen. Was es braucht, ist den politischen Willen, Armut in diesem reichen Land wirklich zu verhindern“, so Schneider.

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste ein armutsfester Regelsatz 644 Euro (für alleinlebende Erwachsene) betragen. Bei den Berechnungen sind die umstrittenen und auch bereits von anderen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz herausgerechnet. Die direkten Mehrkosten zur Umsetzung des Vorschlags werden auf 14,5 Milliarden Euro geschätzt. Die nun vorgesehene Anhebung um 14 Euro für einen erwachsenen Alleinlebenden auf dann 446 Euro sei dagegen bei weitem nicht ausreichend, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern, wie auch andere Sozialverbände und unter anderem die Fraktionen von DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen wiederholt kritisiert haben.

Der Paritätische kritisiert, dass die Bundesregierung bisher keinerlei Bereitschaft erkennen lässt, die finanzielle und soziale Lage von Hartz IV-Beziehenden zu verbessern. Gerade in der aktuellen Krisensituation bedeute der Alltag mit Hartz IV existenzielle Not. Neben einer grundsätzlich endlich bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze seien daher auch sofortige finanzielle Hilfsmaßnahmen erforderlich, fordert der Verband. “Man kann es drehen wie man will, gegen Armut hilft Geld. Doch die Bundesregierung hat für die Ärmsten in diesem Land ganz offensichtlich wenig übrig. Da, wo die Bundesregierung bisher versagt, ist jetzt das Parlament gefragt”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 05.11.2020

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte zur Familienpolitik während der Corona Pandemie fordert das ZFF krisenfeste Instrumente zur umfassenden Unterstützung zur Vereinbarkeit von Beruf und Sorgearbeit.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Familienleben in Deutschland diskutiert der Bundestag heute Anträge der Oppositionsparteien zur Familienpolitik in Zeiten der Krise und darüber hinaus. Zur Debatte stehen Instrumente für eine bessere Vereinbarkeit, wie die Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld oder verlässliche Lohnentschädigungen für Eltern, deren Kinder von coronabedingten Schließungen der Betreuungseinrichtungen betroffen sind.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „In Zeiten der Corona-Pandemie zeigen sich die enormen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsarbeit noch deutlicher. Viele Eltern sind jetzt schon vollkommen ausgebrannt. Angesichts dramatisch steigender Neuinfektionen stehen Eltern bundesweit vor der Aufgabe, die Quarantäne zu meistern, etwa wenn das Kind selbst erkrankt ist oder Kita und Schule wegen Corona-Fällen geschlossen sind. Nach wie vor übernehmen dabei Frauen den Löwenanteil der anfallenden Sorgearbeit und sind von den wirtschaftlichen Krisenauswirkungen in deutlich größerem Umfang betroffen.“

Altenkamp weiter: „Es ist an der Zeit, die Familienpolitik stärker in das Zentrum der Krisenpolitik zu rücken und die Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit besser zu unterstützen. Neben den bereits beschlossenen Maßnahmen, wie der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes oder dem Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz, wäre die von Grünen und Linken geforderte Ausweitung des Kinderkrankengeldes sehr zu begrüßen. Allerdings muss diese geschlechtergerecht ausgestaltet werden, etwa durch Anreize zur partnerschaftlichen Aufteilung der Betreuung erkrankter Kinder. Um Eltern über die Krise hinaus zu unterstützen, ist es aber dringend geboten, endlich längerfristige Maßnahmen für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit auszubauen.“

Das Positionspapier „Fifty-Fifty?! Wie kann die partnerschaftliche Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit gelingen?“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.10.2020

Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert angesichts der heutigen Plenardebatte familienpolitische Reformen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Familien abzumildern.

Im Frühjahr 2020 hatte der Lockdown viele Familien hart getroffen. Zukunftsängste, erhebliche Geldsorgen sowie seelische und körperliche Erschöpfung haben den familiären Alltag über Monate geprägt.

„In der Corona-Krise haben sich Familien von der Politik enttäuscht und allein gelassen gefühlt“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes und fordert Reformen. „Familien sind das Rückgrat unseres Staates. Wer ihre Wünsche und Forderungen in der größten Krise nach Kriegsende vernachlässigt, stärkt nur die extremen Ränder unserer politischen Landschaft.“

Der DFV fordert zur Milderung der Auswirkungen der Corona-Krise auf Familien u.a. folgende Maßnahmen im Rahmen eines Solidarpaktes für Familien:

  • Regelmäßige und öffentliche Einschätzungen der aktuellen Pandemie-Auswirkungen auf Familien durch das Bundesfamilienministerium
  • Einbindung des Bundesfamilienministeriums in das „kleine Corona-Kabinett“ der Bundesregierung. Familienverbände sollten durch das Ministerium für die Lagebeurteilung einbezogen werden
  • Digitalisierung der Beantragung von Familienleistungen
  • Lohnentschädigungen für Eltern bei Ausfall des Regelbetriebs von Schulen, Kitas und Kindergärten
  • Deutliche Ausweitung der maximalen Anzahl der Krankentage pro Kind für Eltern von bisher 10 auf mindestens 30 Tage. Übersendung eines ärztlichen Attest an den Arbeitgeber erst ab dem vierten anstatt ersten Tag sowie Anhebung der Krankengeld-Altersgrenze von Kindern vom zwölften auf das vierzehnte Lebensjahr (§ 45 SGB V)
  • Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle und geförderte Familienarbeitszeitkonten
  • Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung zur Entlastung von Eltern während der Zeit der Kindererziehung
  • Reform des Kindergeldes und Anpassung auf 330 Euro je Kind und Monat
  • Investitionen in den Gesundheitsschutz in Schulen, Kitas und Kindergärten zur Verminderung/Ausschluss einer Virus-Verbreitung
  • Implementierung digitaler Bildung bei der Ausbildung zukünftiger Lehrer, Unterstützung der Schulen mit finanziellen und technischen Mitteln, strukturierte Fortbildungsangebote für Schüler, ihre Eltern und Lehrer, pädagogische Lernsoftware, moderne und datenschutzsichere Lernplattformen sowie digitale Zugangsgerechtigkeit, die alle Familien bei der digitalen Bildung gleichermaßen in den Blick nimmt
  • Entlastung von Familien durch Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 % für Kinderprodukte
  • Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind, bevor Eltern und Kinder durch Belastung und Überforderung krank werden, die beste präventive Familien- und Gesundheitspolitik. Es muss sichergestellt werden, dass kurbedürftige Eltern die ihnen zustehenden Leistungen in der Verwaltungspraxis umfassend, zügig und in geeigneter Form erhalten
  • Notwendigkeit einer Familienverträglichkeitsprüfung von Gesetzen: Auf allen politischen Ebenen fallen regelmäßig Entscheidungen an, die den Alltag der Familien betreffen. Auf allen politischen Ebenen muss deshalb eine Familienverträglichkeitsprüfung eingeführt werden, die Vorhaben und Vorschriften darauf prüft, ob sie der Familie nutzen, ihr schaden oder sie nicht tangieren

„Ohne Familien ist kein Staat zu machen. Ohne starke Familien ist keine Krise zu überwinden“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Familien brauchen gerade jetzt Unterstützung in der Bewältigung der Corona-Krise.“

Weitere Informationen

„Solidarpakt für Familien“: Grundsatzprogramm und Forderungen des Deutschen Familienverbandes (PDF)

Erklärfilm zur Reform des Kindergeldes

Erklärfilm zur Einführung eines Kinderfreibetrages in der Sozialversicherung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.10.2020

Der Familienbund der Katholiken fordert angesichts drastisch steigender Infektionszahlen und der dazu beschlossenen Maßnahmen von Bund und Ländern die rasche Einberufung eines Nationalen Familiengipfels. „In Anbetracht eines anstehenden Teil-Lockdowns ist es dringend notwendig, die Lage von Familien und der mit ihnen eng verbundenen Institutionen wie Schulen und Kitas in einer Gesamtstrategie in dempolitischen Handeln zur Pandemiebekämpfung zu berücksichtigen“, erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. Die Forderung ist eine von insgesamt zehn, die der Verband heute erstmals vorstellte. In dem Zehn-Punkte-Plan für Familien in der Corona-Krise fordert der Verband die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern auf, Leitlinien für mehr Geld und Personal an Schulen und Kitas zu formulieren. „Sie sind seit Monaten ebenso überfällig wie eine grundlegende und einheitliche Digitalisierung von Schulen, um den Schulbetrieb auch in Phasen von möglichen Schulschließungen aufrecht erhalten zu können. Dafür braucht es auch kreative und lebensnahe Konzepte“, heißt es in dem Papier des Familienbundes der Katholiken. Hoffmann betonte: „Bei allem, was jetzt in den nächsten Wochen und Monaten auf uns zukommt, muss Familie menschlich lebbar bleiben. Dazu gehört vor allem auch, dass das Homeoffice im Fall von Schul- und Kitaschließungen durch eine finanziell unterstützte Corona-Elternzeit ersetzt wird.“

Hoffmann begrüßte, dass die Politik aus den Erfahrungen des Lockdowns im Frühjahr gelernt habe, und Schulen wie auch Kitas so lange wie möglich offenhalten wolle. „Verlässlichkeit für Familien bei der Kinderbetreuung, der frühkindlichen und schulischen Bildung ist auch in Zeiten einer Pandemie unerlässlich“, sagte er. „Eine flächendeckende Schließung der Kitas und Schulen darf sich deshalb nicht wiederholen. Bildung und Betreuung müssen krisenfest aufgestellt werden und Vorrang haben. Familien brauchen deutschlandweit ein verlässliches Schul- und Kitaangebot.“

Corona-Elternzeit und -Elterngeld statt Homeoffice

Sollten Schul-und Kitaschließungen dennoch unumgänglich werden, fordert der Familienbund der Katholiken ein grundsätzlich anderes Vorgehen als im Frühjahr: „Statt der Parallelisierung von Homeoffice, Homeschooling und Homework auf dem Rücken der Familien muss eine Corona-Elternzeit und ein daran gekoppeltes Corona-Elterngeld eingeführt werden“, sagte Hoffman. „Mütter und Väter mit Kindern bis zu 14 Jahren müssen gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht haben, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Dazu gehört auch ein angemessenes Rückkehrrecht in den alten Arbeitsumfang und ein fortbestehender Kündigungsschutz.“ Die immensen Mehrfachbelastungen,die Familien im ersten Lockdown zu bewältigen hatten, dürften sich nicht wiederholen. „Homeoffice ist kein Betreuungsmodell und kein Ersatz für geschlossene Schulen und Kitas.“

Nach den Plänen des Familienbundes der Katholiken sollten alle Familien, die in der Corona-Krise von der Elternzeit Gebrauch machen, automatisch den Anspruch auf das Corona-Elterngeld haben. „Eltern, die sich wegen geschlossener Schulen und Kitas um ihre Kinder kümmern und dadurch Gehaltseinbußen erleiden, müssen finanziell unterstützt werden“, so Hoffmann weiter. Das Corona-Elterngeld berechnet sich als Lohnersatzleistung prozentual aus dem bisherigen Einkommen der Eltern, sollte aber mindestens 300 Euro betragen. Anders als der von der Koalition beschlossene „Kinderbonus“ wird das Corona-Elterngeld nicht mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. „Eine solche Leistung trägt dazu bei“, so Hoffmann, „die besonderen familialen Belastungen aller Familien während der pandemiebedingten Schul- und Kitaschließungen zu kompensieren – kontinuierlich, familiengerecht und angemessen. Das würde Familien helfen und die Eltern als große unsichtbare Leistungsträger in der Corona-Krise honorieren.“

Grundlegende Korrekturen fordert der Familienbund auch beim Kurzarbeitergeld, um es an die „Lebenswirklichkeit von Familien anzupassen“: „Die Höhe des Kurzarbeitergeldes bei Arbeitnehmern muss sich an der Zahl der Kinder orientieren“, sagte Hoffmann. „Eltern mit mehreren Kindern sind auch mit höheren Ausgaben aufgrund der Lebensmittelversorgung oder auch der Größe des benötigten Wohnraumes konfrontiert. Das Kurzarbeitergeld muss der ökonomischen Lebenswirklichkeit von Familien gerecht werden und muss deshalb dringend angepasst werden. Das Kurzarbeitergeld für Eltern muss mindestens eine Höhe von 80 Prozent des Gehalts haben, nach der Kinderzahl gestaffelt sein und ab dem dritten Kind das bisherige Einkommen komplett ersetzen.“

Die bestehende Obergrenze von höchstens 35 Kinderkrankentagen pro Elternteil benachteiligt bereits heute kinderreiche Familien

Für unzureichend hält der Familienbund der Katholiken auch die jüngsten Änderungen zur Bewilligung von Kinderkrankentage für Eltern. Derzeit sind für Elternpaare jeweils fünf zusätzliche Tage vorgesehen, für Alleinerziehende zehn. „Das ist sinnvoll. Die Pandemie wird aber auch im Jahr 2021 noch nicht überwunden sein. Weil absehbar ist, dass in dieser an-gespannten Zeit viel mehr Kinder aufgrund von Erkrankungen die Schule oder die Kita nicht besuchen können, ist eine Aufstockung der Kinderkrankentage für das nächste Jahr auf 20 Kinderkrankentage für Mütter und Väter nötig. Erkrankte Kinder nicht in Kita und Schule zu schicken, trägt wesentlich zum Infektionsschutz bei. Die heute bestehende Obergrenze von höchstens 35 Kinderkrankentagen pro Elternteil benachteiligt bereits heute kinderreiche Familien ab dem dritten Kind. Das ist nicht zu rechtfertigen. Diese Regelung muss deshalb gestrichen werden.“

Den Zehn-Punkte-Plan des Familienbundes der Katholiken finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken –Bundesverband vom 29.10.2020

Heute äußern sich Bundesministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesminister Jens Spahn in einer Pressekonferenz zur Situation von Kitas in der Corona-Pandemie. Die Arbeiterwohlfahrt fordert zu diesem Anlass bundeseinheitliche Regelungen und Schutzmaßnahmen sowie Entlastung und Unterstützung für die Kindertagesbetreuung, um Schließungen zu verhindern.

Wolfgang Stadler, Bundesvorstandsvorsitzende der AWO, erklärt dazu: „Die flächendeckenden Schließungen während des ersten Lockdowns haben viele Familien an ihre Grenzen gebracht. Wir müssen unter allen Umständen verhindern, dass sich diese Situation angesichts der verschärfenden Pandemieentwicklung wiederholt. Die Kitas müssen geöffnet bleiben.“

Zu Beginn der Pandemie waren deutschlandweit Kitas geschlossen worden, während es kaum Unterstützungsangebote für die betroffenen Familien und keine Alternativen gegeben hatte, um die verpassten Angebote frühkindlicher Bildung auszugleichen. Gleichzeitig mussten Sicherheits- und Hygienekonzepte für Kitas erst entwickelt werden, um den Betrieb wieder sicher aufnehmen zu können.

Stadler: „Seit dem ersten Lockdown haben wir viel dazu gelernt. Es gab wichtige Diskussionen und zum Beispiel mit dem Corona-Kita-Rat kommen wertvolle Impulse für die Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung während der Pandemie. Jetzt ist die Zeit gekommen, dem Taten folgen zu lassen. Weder die Eltern und Kinder noch die Mitarbeitenden dürfen sich selbst überlassen werden.“

Dafür seien es bundeseinheitliche verbindliche Regelungen und umsetzbare Schutzmaßnahmen nötig. Dazu zählten laut Arbeiterwohlfahrt eine sinnvolle Teststrategie, klare Vorgaben zum Umgang mit Krankheitssymptomen und Unterstützung durch die Gesundheitsbehörden.

„Die letzten Monate haben unseren Mitarbeiter*innen sehr viel abverlangt. Wir erleben sie in ihrer Arbeit als hochengagiert und haben ihnen viel zu verdanken“, so Stadler, „Aber ihre Situation ist angespannt, Corona lässt uns den Fachkräftemangel deutlich spüren und bereits jetzt lassen sich teilweise massive Personalausfälle in den Einrichtungen verzeichnen. Wir brauchen schlicht mehr Personal, wenn wir eine pandemiekonforme Kinderbetreuung gewährleisten wollen. Für den kommenden Winter braucht es daher schnelle Lösungen, klare Regeln und Unterstützung in der Umsetzung von weiteren Maßnahmen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 16.10.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk verurteilt die geplanten deutschlandweiten Aktionen der Initiative „Querdenken 711“ vor Schulen gegen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf das Schärfste. „Nach unseren Informationen sollen Kinder nächsten Montag auf dem Schulweg angesprochen, und ihnen eine unwirksame Maske mit einem Logo der Initiative und eine CO2-Messung unter dieser Maske angeboten werden, um auf die angebliche Gefährlichkeit und Unwirksamkeit der Masken hinzuweisen. Das ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine perfide Instrumentalisierung von Kindern zur Durchsetzung politischer Interessen. Dem muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln ein Riegel vorgeschoben werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft alle Eltern in Deutschland dazu auf, ihre Kinder auf die geplante Aktion hinzuweisen und ihnen den Rücken zu stärken, damit sie sich nicht verunsichern lassen. Auch wenn das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht immer angenehm ist, lässt uns der Infektionsschutz leider derzeit keine andere Wahl. Wir fordern die Verantwortlichen der Initiative ‚Querdenken 711‘ unmissverständlich auf: Finger weg von unseren Kindern!“, so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss alles dafür getan werden, damit das Recht auf Bildung in Schulen und Kitas während der Corona-Pandemie gewährleistet bleibt. Dazu gehört auch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum, um die steigende Zahl von Infektionen zu reduzieren und somit vor allem Risikogruppen zu schützen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.11.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert im Vorfeld der heutigen Bund-Länder-Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, den Interessen und Bedarfen der rund 11 Millionen Schülerinnen und Schüler in Deutschland Vorrang einzuräumen. Neben dem Gesundheitsschutz und den Interessen von Landesregierungen und Kultusbehörden müssen dabei auch soziale und kindheitspädagogische Aspekte berücksichtigt werden. Das Recht auf Bildung muss während der Corona-Pandemie gewährleistet bleiben, hier ist der Bund gefordert, die Länder und Schulträger bei der Offenhaltung der Schulen auch finanziell zu unterstützen. Die Schulträger sollten gemeinsam mit den Schulkonferenzen situationsangemessene Entscheidungen treffen können, wie sie diese finanzielle Unterstützung des Bundes einsetzen, um das Lernen in Zeiten der Pandemie weiterhin zu ermöglichen. Auch die Kitas in Deutschland brauchen Unterstützung, um ihrem Bildungsauftrag weiter nachkommen zu können.

„Mit den Geldern könnten beispielsweise alternative Räumlichkeiten für den Schulunterricht angemietet werden, um eine Entzerrung der räumlichen Enge in vielen Schulen zu ermöglichen. Und auch die Anschaffung von Luftfilteranlagen kann ein wichtiger Baustein für die Offenhaltung der Schulen sein. Das darf nicht an den Kosten scheitern“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Neben finanziellen Zusagen zur Unterstützung der Bildungseinrichtungen muss die Handlungsfähigkeit von Schulen und Kitas auch über bürokratiearme und praxisnahe Formen der Lehr- und Lerndigitalisierung und vor allem durch personelle Aufstockungen unterstützt werden. Zusätzlich muss dauerhaft gewährleistet werden, dass sich alle Beschäftigten in Schule und Kita regelmäßig und kostenfrei auf das Corona-Virus testen lassen können, auch wenn sie symptomfrei sind. Informationen über die jeweiligen Verfahrensweisen und ausgewählte Standorte für eine Testung müssen für Beschäftigte transparent und zugänglich sein. Daneben müssen alternative Modelle wie „Grüne Klassenzimmer“, pädagogische Konzepte wie „Waldschulen“ und „Waldkitas“ oder Kooperationen mit außerschulischen Bildungseinrichtungen wie Jugendfarmen in die Überlegungen einbezogen werden.

„Wir brauchen endlich umfassende Konzepte, um bei den derzeit stark steigenden Infektionszahlen in der Fläche komplette Schließungen der Bildungseinrichtungen zu verhindern. Notwendig ist dafür ein Expertenrat mit Verantwortlichen aus Gesundheits- und Bildungsbehörden unter Einbezug von Schülerinnen und Schülern sowie von Fachkräften und Elternverbänden, um in regelmäßigen Abstimmungen und einem Erfahrungsaustausch das Ineinandergreifen von Maßnahmen sowie den gemeinsamen Umgang mit bildungspolitischen Folgen der Corona-Krise zu gewährleisten“, so Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.10.2020

Zum Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder ruft der Kinderschutzbund dazu auf, Kitas und Schulen offen zu halten.

Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist der Kinderschutzbund besorgt über die Lage von Kindern und Jugendlichen. Bundeskanzlerin Merkel hat verlauten lassen, dass in den morgigen Beratungen härtere Maßnahmen zu Gunsten der Offenhaltung von Schulen und Kitas vereinbart werden müssten. Hierzu erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers:

„Die Bundeskanzlerin setzt die richtigen Prioritäten. Die Schließung von Kitas und Schulen muss – anders als im ersten Lockdown – die ultima ratio sein. Ich rufe die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten daher auf, die morgigen Beratungen in diesem Sinne zu führen und konsequent gegen die Verbreitung des Coronavirus vorzugehen. “

Der Kinderschutzbund hat Verständnis für die Herausforderungen der Güterabwägung.

„Mir ist sehr bewusst, wie existentiell Einschränkungen etwa im Bereich der Gastronomie sind. Wirtschaftliche Ausfälle können aber mit staatlichen Hilfen abgefedert werden. Eine erneute Schließung von Kitas und Schulen hingegen wird Eltern, insbesondere Mütter, erheblich belasten. Die Rechte der Kinder auf Bildung und Förderung sind dann nicht mehr garantiert. In familiären Krisensituationen kann außerdem nur ein funktionierendes soziales Netz aus Kinderärztinnen und- ärzten, Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern den Schutz von Kindern gewährleisten. “, fügt Hilgers hinzu.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 27.10.2020

Die eaf begrüßt, dass Kinderkrankentage und der Unterstützungsbedarf von Familien mit Kindern heute im Plenum des Deutschen Bundestages Thema sind. Mit einem Gesetzentwurf und zwei Anträgen sucht die Opposition nach Lösungen für Familien, die mit den derzeitigen Ansprüchen auf Kinderkrankengeld und Entschädigungen voraussichtlich nicht gut durch die Pandemie kommen werden. In den kommenden Herbst- und Wintermonaten ist mit einer weiterhin deutlich erhöhten Belastung der Eltern zu rechnen, die kranke Kinder betreuen oder Schul- und Kitaschließungen auffangen müssen.

Die Ausweitung der Kinderkrankentage ist derzeit bis Ende 2020 befristet. „Die zusätzlichen Belastungen für Familien werden nicht pünktlich zum Jahresende vorbei sein, Familien benötigen deshalb eine sichere Perspektive. Noch in diesem Jahr sollte daher beschlossen werden, dass auch in 2021 dreißig Kinderkrankentage genommen werden können“, so Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Zusätzlich sollte die Attestpflicht ausgesetzt werden, um Eltern und Kinderarztpraxen gleichermaßen zu entlasten.“

Vor dem Hintergrund der wieder ansteigenden Infektionszahlen muss die Lage der Familien
stärker als zu Beginn der Pandemie in den Mittelpunkt gerückt werden. Die eaf kritisiert, dass
bei den Lockerungen des Lockdowns im Frühjahr Fitnessstudios, Friseure, Baumärkte und Anderes
Vorrang vor der Wiedereröffnung von Schulen, Kitas und Spielplätzen hatten. Kinder und
Jugendliche gehörten zu den letzten Gruppen, für die schrittweise Lockerungen beschlossen
wurden. Ihre Bedürfnisse wurden dadurch vernachlässigt, die psychosozialen Folgen fehlender
Kontakte unterschätzt und die Verschärfung von Bildungsungleichheit in Kauf genommen.
Rettungsschirme für die soziale Infrastruktur kamen zuletzt oder gar nicht. „Eine solche niedrige
Priorisierung von Familien darf sich nicht nochmal wiederholen“, so Bujard. Die eaf macht sich
deshalb dafür stark, im aktuellen Pandemiegeschehen die Aufrechterhaltung der Infrastrukturen
für Kinder und Jugendliche mit politischem Nachdruck zu unterstützen und für funktionierende
Hygienekonzepte zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 28.10.2020

Minijobsektor in Deutschland ist seit Arbeitsmarktreform 2003 stark gewachsen – Immer mehr Menschen üben Minijob als Zweitjob aus – Geringe Absicherung sorgt in Krisen wie der Corona-Pandemie für schnelle Jobverluste – Reform der Minijobs ist überfällig

Die Corona-Krise hat für viele geringfügig Beschäftigte, die sogenannten MinijobberInnen, gravierende Folgen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Um 850000 oder zwölf Prozent lag die Zahl der MinijoberInnen im Juni 2020 demnach niedriger als ein Jahr zuvor. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im selben Zeitraum um lediglich 0,2 Prozent gesunken. Der entscheidende Unterschied: Beschäftige in Minijobs haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Zudem erhalten viele nur einen befristeten oder gar keinen Arbeitsvertrag. Und schließlich sind von den Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vor allem Branchen mit einem hohen Anteil an Minijobs betroffen, beispielsweise das Gastgewerbe oder die Veranstaltungsorganisation. Von denjenigen, die im Jahr 2019 ausschließlich einen Minijob hatten, ist im Frühjahr 2020 fast die Hälfte keiner bezahlten Tätigkeit mehr nachgegangen.

„MinijobberInnen verlieren in einer Wirtschaftskrise vergleichsweise schnell ihre Beschäftigung, deshalb trifft sie die derzeitige Situation besonders hart – sie gehören auf jeden Fall zu den VerliererInnen der coronabedingten Rezession“, sagt Markus Grabka, Mitglied im Direktorium des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin. „Doch auch unabhängig davon ist eine Reform der Minijobs überfällig. Der Bereich der geringfügigen Beschäftigung ist in den vergangenen Jahren sehr groß geworden, und gleichzeitig hat sich oftmals die Hoffnung, Minijobs könnten eine Brücke in normale sozialversicherungspflichtige Jobs sein, nicht erfüllt“, so Grabka.

Minijobs werden häufig von Frauen ausgeübt

Insgesamt ist die Zahl der MinijobberInnen seit den Arbeitsmarktreformen Anfang des Jahrtausends enorm gestiegen: In den Jahren 2003 bis 2019 um 43 Prozent auf 7,6 Millionen, wie Grabka und seine Co-Autoren Konstantin Göbler und Carsten Braband anhand von Daten des SOEP, der Minijobzentrale und der Bundesagentur für Arbeit zeigen. Knapp 19 Prozent aller ArbeitnehmerInnen in Deutschland waren damit zum Stichtag im Juni des vergangenen Jahres geringfügig beschäftigt. Zählt man sämtliche in einem Kalenderjahr ausgeübten Minijobs, die nicht selten nur auf wenige Wochen oder Monate angelegt sind, liegt die Zahl sogar noch höher – im Jahr 2018 beispielsweise bei etwa 13 Millionen.

Besonders auffällig ist, dass immer mehr Menschen einen Minijob als Nebentätigkeit ausüben. Im Jahr 2019 traf dies auf rund drei Millionen zu, ein Anteil von 39 Prozent an allen Minijobs. Im Jahr 2003 waren es nur 17 Prozent. Offenbar sind immer mehr ArbeitnehmerInnen auf einen Hinzuverdienst in Form eines Minijobs angewiesen. Dafür spricht auch der vergleichsweise geringe Bruttolohn von rund 1700 Euro, den solche MinijobberInnen in ihrer Haupttätigkeit erhalten. Die Zahl der Personen, die einem Minijob als Haupttätigkeit nachgehen, ist hingegen zwischen 2003 und 2019 fast unverändert geblieben. Darunter befinden sich vor allem Frauen – ihr Anteil beträgt zwei Drittel. MinijobberInnen leben insgesamt häufiger in den westdeutschen Ländern und sind überdurchschnittlich oft jünger als 25 Jahre oder älter als 65 Jahre.

Absenkung der Minijobschwelle ist ein möglicher Reformschritt

Nach Ansicht der Studienautoren stellt sich angesichts des enorm gewachsenen Minijobsektors die Frage, ob diese Jobs durch die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben überhaupt privilegiert sein sollten. Das Sprungbrett in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist ein Minijob oftmals nicht, das Problem der drohenden Altersarmut bleibt bei vielen MinijobberInnen ungelöst. Hinzu kommt, dass die Minijob-Regelungen in Kombination mit dem Ehegattensplitting und der beitragsfreien Mitversicherung für EhepartnerInnen sehr starke Anreize für verheiratete Frauen setzen, keine Beschäftigung oberhalb der Minijobgrenze aufzunehmen.

„Nötig sind Anreize, mehr Minijobs in sozialversicherungspflichtige und somit besser abgesicherte Jobs umzuwandeln“, sagt Grabka. Denkbar sei beispielsweise, die Minijobschwelle von derzeit 450 auf 300 Euro pro Monat abzusenken. Damit würde den Unternehmen immer noch ein gewisses Maß an Flexibilität zum Abarbeiten von Auftragsspitzen oder für klassische Nebentätigkeiten wie die Zeitungszustellung geboten. Außerdem sollte den Studienautoren zufolge die Sozialabgabenpflicht für Minijobs, die als Nebentätigkeit ausgeübt werden, wieder eingeführt werden – von diesem Privileg profitieren nämlich auch höhere Einkommensgruppen, die darauf gar nicht angewiesen sind.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 04.11.2020

Die Corona-Pandemie vergrößert die soziale Ungleichheit in Deutschland. Denn von Einkommensverlusten sind überdurchschnittlich oft Menschen betroffen, die schon zuvor eine schwächere Position auf dem Arbeitsmarkt hatten. So haben Personen mit Migrationshintergrund bislang häufiger an Einkommen eingebüßt als Personen ohne familiäre Zuwanderungsgeschichte. Erwerbstätige mit ohnehin niedrigen Einkommen sind stärker betroffen als solche, die bereits vor der Pandemie mehr Geld zur Verfügung hatten. Auch wer in einem atypischen oder prekären Job arbeitet, etwa als Leiharbeiter oder Minijobberin, hat im Zuge der Krise häufiger Einkommen verloren als stabil Beschäftigte. Ebenso sind Eltern öfter mit Einkommensverlusten konfrontiert als Kinderlose. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer Panel-Befragung von mehr als 6000 Erwerbspersonen, also Erwerbstätigen sowie Arbeitslosen.*

Es zeige sich, „wie die Krise bereits bestehende soziale Ungleichheiten verschärft, da sie vor allem jene trifft, die auch vor der Krise über eher geringe Ressourcen verfügten“, schreiben Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, und ihr Ko-Autor Dr. Andreas Hövermann. Gleichzeitig machten die Befragungsdaten deutlich, dass bewährte Schutzmechanismen auch in der Ausnahmesituation der Covid-Krise funktionieren, betonen sie. So mussten Beschäftigte, die in Betrieben mit Tarifvertrag und Betriebsrat arbeiten, im Vergleich seltener auf Einkommen verzichten. Es komme auf den Zugang zu solchen Absicherungen an. Wenn der bei vielen Menschen eingeschränkt sei, könne das negative Folgen für die Demokratie haben, warnen die Wissenschaftler. Ein Indiz dafür: Befragte, die durch Einkommensverluste belastet sind, beurteilen die politische und soziale Situation in Deutschland insgesamt deutlich kritischer. Und sie zeigen sich im Durchschnitt empfänglicher für Verschwörungsmythen zur Pandemie.

Für ihre Untersuchung haben Kohlrausch und Hövermann die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet. Dafür wurden in zwei Wellen im April und Ende Juni jeweils mehr als 6.000 Menschen wiederholt interviewt. Die Online-Umfrage bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. Das erlaubt es, die Betroffenheit von Einkommensverlusten und die Wahrnehmung von (mangelnder) sozialer Gerechtigkeit bei der Pandemie-Abwehr detailliert auszuleuchten:

Knapp ein Drittel berichtet von Einkommensverlusten

Rund 32 Prozent der mehr als 6000 zweimal Befragten gaben an, im April und/oder im Juni durch die Pandemie Einkommenseinbußen erlitten zu haben. Im Zeitverlauf stieg der Wert von 18,5 Prozent im April auf 26 Prozent im Juni. Parallel zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen in diesem Zeitraum sank aber gleichzeitig der Anteil der Personen, die befürchteten, in naher Zukunft Einkommen zu verlieren. Unter dem Strich sagten im April knapp 49 Prozent, sie hätten entweder bereits Einkommen eingebüßt, oder sie rechneten damit. Im Juni waren es gut 44 Prozent, was die leichte Entspannung der Situation widerspiegelt. Männer berichteten im April etwas häufiger als Frauen von Einkommenseinbußen, dieser Unterschied verliert sich aber im Zeitverlauf weitgehend.

Mit Migrationshintergrund häufiger Einbußen, Tarif und Mitbestimmung schützen

In einem zweiten Analyseschritt haben die Forscherin und der Forscher über Regressionsrechnungen für verschiedene Personengruppen untersucht, ob sie über- oder unterdurchschnittlich oft von Einkommensverlusten betroffen sind. Dabei rechneten sie Hintergrundfaktoren wie beispielsweise unterschiedliche Bildungsniveaus oder die Beschäftigung in verschiedenen Branchen heraus, so dass auch vermeintlich kleine Differenzen beim jeweiligen Merkmal eine erhebliche Bedeutung haben können.

Das gilt beispielsweise für den Migrationshintergrund: Befragte mit einer familiären Zuwanderungsgeschichte haben um knapp sechs Prozent häufiger Einkommen eingebüßt als Befragte ohne diesen Hintergrund. Ein besonders auffälliger Befund, betont WSI-Direktorin Kohlrausch: „Menschen mit Migrationshintergrund leiden spürbar häufiger finanziell unter der Pandemie, unabhängig etwa von ihrem Schulabschluss oder Qualifikationsniveau. Möglicherweise ist das ein Indiz für Diskriminierungsprozesse.“ Ebenfalls signifikant und problematisch ist nach Analyse von Kohlrausch und Hövermann, dass Eltern um sieben Prozent häufiger auf Einkommen verzichten mussten als Kinderlose.

Auch wer schon vor der Corona-Krise ein niedriges Einkommen hatte, musste dazu noch überdurchschnittlich oft Verluste verschmerzen. Wie ausgeprägt diese Belastung ist, zeigt sich, wenn man die Befragten je nach ihrem individuellen Nettoeinkommen in mehrere Gruppen einteilt. Mit absteigendem Einkommen nimmt die Quote der von Einkommensverlusten Betroffenen zu, und zwar, mit einigen Sprüngen, um durchschnittlich zwei Prozentpunkte je Gruppe. In einem leicht vereinfachten Analysemodell mit insgesamt neun Einkommensgruppen können Kohlrausch und Hövermann den Effekt noch detaillierter zeigen: So haben in der „unteren“ Einkommensgruppe mit maximal 900 Euro netto monatlich fast 48 der Befragten Einkommenseinbußen erlitten, während es in der „obersten“ Gruppe mit mehr als 4500 Euro netto knapp 27 Prozent waren (siehe Grafik in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Über die Regressionsrechnungen lassen sich auch die Hintergründe von Einkommensverlusten analysieren: Wenig überraschend, waren Selbständige stark überdurchschnittlich betroffen, vor allem während der Geschäftsschließungen im April. Auch Arbeiterinnen und Arbeiter berichteten etwas häufiger von Einkommenseinbußen. Bei ihnen wie bei anderen abhängig Beschäftigten war Kurzarbeit ein häufiger Grund für reduzierte Einkommen – deutlich vor einem Jobverlust in der Pandemie. „Kurzarbeit ist ein sehr wertvolles Instrument, um in der Krise Beschäftigung zu sichern. Aber die Daten zeigen auch, dass die Beschäftigten dafür einen Preis zahlen“, sagt Forscher Hövermann dazu. Die Datenanalyse macht zudem deutlich, dass Erwerbstätige am deregulierten Rand des Arbeitsmarktes besonders von der Krise getroffen sind, während andererseits tarifliche Schutzmechanismen und Mitbestimmung greifen. So berichteten Befragte in Leiharbeit oder Minijobs jeweils um rund elf Prozent häufiger von Einkommensverlusten als Befragte, die nicht in Leiharbeit beschäftigt sind. Hingegen fiel das Risiko bei unbefristeter Beschäftigung oder in Unternehmen mit Tarifvertrag und Betriebsrat signifikant niedriger aus.

Menschen mit Einkommensverlust sorgen sich öfter um Demokratie – und glauben eher an Instrumentalisierung von Corona

Fragen zu Belastungen, Sorgen und individuellen Deutungen in der Corona-Krise sind ebenfalls Teil der Erwerbspersonenbefragung. Führt man die Antworten mit den Daten zu Einkommensverlusten zusammen, zeigt sich nach Analyse von Kohlrausch und Hövermann ein deutlicher Trend: Befragte, die Einkommensverluste erlitten haben, machen sich nicht nur weitaus häufiger Sorgen um ihre eigene wirtschaftliche Situation (rund 31 Prozent vs. acht Prozent bei Befragten ohne Einbußen), sie sehen auch größere Gefahren für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie in Deutschland. So sorgten sich im Juni 38 Prozent der Befragten mit und 31 Prozent ohne Einbußen um die Entwicklung der sozialen Ungleichheit im Land. 40 Prozent mit vs. 32 Prozent ohne Einkommensverluste äußerten Bedenken „dass die Einschränkungen der Grundrechte“ nach der Krise nicht vollständig zurückgenommen würden.

„Offensichtlich wird, dass sich diejenigen, die individuell negative ökonomische Krisenfolgen erlitten haben, auch in ihrem Blick auf die Gesellschaft als Ganzes von denjenigen ohne Einbußen unterscheiden – und zwar, indem sie sich deutlich sorgenvoller bis demokratiekritischer äußern“, konstatieren Kohlrausch und Hövermann. Das gehe bei manchen soweit, dass die Empfänglichkeit für Verschwörungsmythen spürbar erhöht ist. So stimmten im Juni von den Befragten mit Verlusten knapp 45 Prozent der Aussage zu: „Ich kann mir vorstellen, dass die Pandemie von Eliten benutzt wird, um die Interessen von Reichen und Mächtigen durchzusetzen.“ Unter denen, die keine Einbußen erlitten hatten, waren es 36 Prozent. Solche Werte sollten unbedingt ernst genommen werden, mahnen Kohlrausch und Hövermann: „Vor dem Hintergrund des Befundes, dass Gehaltseinbußen sowie die Wahrnehmung einer ungleichen Verteilung der Krisenlasten auch gesamtgesellschaftlich destabilisierend wirken können, ist es zentral, bei weiteren Maßnahmen zur Krisenbewältigung nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die Entwicklung der sozialen Gerechtigkeit im Blick zu haben.“

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.10.2020

Alle Zahlen zeigen: Partnerschaftsgewalt findet verstärkt in der Coronakrise statt. Die Beratungsanfragen beim bundesweiten Hilfetelefon liegen 20 Prozent über den Zahlen des Vorjahres. Die Berliner Gewaltschutzambulanz der Charité behandelte bereits im Juni 2020 30 Prozent mehr und schwerere Fälle als im Jahr zuvor. Für Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder ist es umso wichtiger zu wissen, dass Beratung, Schutz und Hilfe jederzeit garantiert werden.

Die AWO hat ein Forderungspapier für die Sicherstellung der Hilfeangebote gegen Gewalt an Frauen erarbeitet. Sie fordert darin den überregionalen und schnellen Zugang zu Schutz, Hilfe und Beratung, sofortige Corona-Testmöglichkeit für Frauenhäuser und eine finanzielle Absicherung der Mehrbedarfe an Räumlichkeiten und Fachpersonal.

Wolfgang Stadler, AWO-Bundesvorsitzender, erklärt hierzu: „Gewaltbetroffene Frauen sollen die Gewissheit haben, dass sie die Gewaltsituation jederzeit verlassen können und Schutz, Hilfe und Beratung erhalten. Gewaltschutz muss durch die Gesellschaft grundsätzlich gesichert sein. Frauengewaltschutz ist systemrelevant. Dafür brauchen wir eine entsprechende Ausstattung und Unterstützung während der Pandemie.“

Steigende Infektionszahlen erschweren es vielen Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sich über Hilfen zu informieren. Fehlende soziale Außenkontakte, die Angst vor Ansteckung und die Nähe zum gewalttätigen Partner hemmen die Entscheidung, Hilfe in Anspruch zu nehmen oder Zuflucht in einer Schutzeinrichtung zu suchen.

Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes bietet in vielen Frauenhäusern und weiteren Schutzwohnungen sowie in zahlreichen Fachberatungsstellen Unterkunft, Notfallhilfe, telefonische und digitale Beratung und Begleitung an. Allein in den Frauenhäusern der AWO finden jedes Jahr mehr als 1.500 Frauen und 1.600 Kinder Zuflucht vor häuslicher Gewalt.

Das Forderungspapier können Sie unter folgendem Link herunterladen: https://www.awo.org/frauen-muessen-vor-gewalt-geschuetzt-werden-auch-waehrend-der-corona-pandemie

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 23.10.2020

Vertreter der Bundesregierung und zivilgesellschaftlicher Organisationen kommen heute zum zwölften Integrationsgipfel zusammen. Im Zentrum der Beratungen steht die Corona- Pandemie. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Die vergangenen Monate haben gezeigt: Corona trifft die am härtesten, die ohnehin mit den größten Problemen zu kämpfen haben. Dazu zählen die Geflüchteten in den Lagern an den EU-Außengrenzen, aber auch in Deutschland, die teils noch immer in beschämenden Zuständen leben müssen. Wo Menschen auf engstem Raum leben müssen, hat das Virus leichtes Spiel. Auch deshalb müssen wir von der menschenverachtenden Politik wegkommen, eine Flucht nach Europa so beschwerlich wie möglich zu machen.“

Lilie zufolge trägt die Bundesregierung mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine besondere Verantwortung, für pandemiefeste Lebensbedingungen in den Lagern zu sorgen. Das Gleiche gelte auch für die oft viel zu vollen Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland. Es ist notwendig, die Belegung in den Unterkünften so zu organisieren, dass im Infektionsfall nicht wie im Frühjahr mehrere hundert Flüchtlinge zusammen unter Quarantäne gestellt werden müssen.

Zudem sind unbedingt Kettenquarantänen zu vermeiden, wobei Flüchtlinge die Unterkünfte über Wochen nicht verlassen können.

„Wir dürfen außerdem nicht zulassen, dass Corona die bisherigen Integrationserfolge zurückwirft“, betont Lilie. So würden etwa die Beschäftigungsmöglichkeiten wegen der Pandemie immer weiter eingeschränkt: „Hier braucht es dringend gemeinsame Anstrengungen von Politik und Arbeitgebern, um die Wege in den Arbeitsmarkt offen zu halten.“ Außerdem müssten die Menschen in den Lagern besser über die Gefahren einer Ansteckung aufgeklärt werden, ergänzt

Lilie: „Nur wer verlässliche Informationen über die Pandemie und Schutzmöglichkeiten bekommt, kann sich und andere schützen. Dazu brauchen wir eine direktere Ansprache der Menschen in ihrer jeweiligen Landessprache.“

„Flüchtlingslager dürfen keine Hotspots für Corona werden“, unterstreicht Lilie.

„Das Virus macht keinen Unterschied zwischen Geflüchteten und den bereits hier lebenden Menschen – wir sollten dies auch nicht tun und sie genauso gut vor der Pandemie schützen.“

Hintergrund:

Deutschland ist Einwanderungsland. 21 Millionen Einwohnende sind im Laufe ihres Lebens in die Bundesrepublik eingewandert, oder ihre Eltern sind es.

Koordiniert durch die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration erarbeitet die Bundesregierung einen neuen Nationalen Aktionsplan Integration.

Er soll bestehende Integrationsangebote bündeln, ergänzen, weiterentwickeln und steuern. Bis zum Ende der Legislaturperiode will die Bundesregierung dabei den Integrationsprozess in sogenannten Phasen Eins bis Fünf abbilden – von „Vor- Zuwanderung“ im Herkunftsland über Erstintegration und Arbeitsmarkteingliederung bis zum „Zusammenwachsen“ und „gesellschaftlichen Zusammenhalt“.

Die Diakonie Deutschland beteiligt sich mit einem Kernvorhaben zur Internationalen Migrationssozialarbeit am NAP Integration.

Diakonietext Einwanderung und Einwanderungspolitik https://www.nationaler-aktionsplan-integration.de/napi-de

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.10.2020

Angesichts eines erneut drohenden Lockdowns mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband, hilfebedürftige Menschen in besonderen Krisensituationen nicht aus den Augen zu verlieren. Auch während eines Lockdowns müsse gewährleistet sein, dass Menschen in Not umfassende Hilfe, Beratung und Schutz erhalten. Der Verband fordert die Politik auf, alles dafür zu tun, dass entsprechende Angebote unter Wahrung des Infektionsschutzes weitgehend offen gehalten werden können und wo nötig Ausweichmöglichkeiten geschaffen werden. Auch Soforthilfen für Betroffene dürften kein Tabu mehr sein.

Der Paritätische warnt, dass in den vergangenen Monaten zwar vielfach digitale Notlösungen in der sozialen Arbeit geschaffen wurde, diese aber nicht alle Menschen erreichen und in vielen Fällen den persönlichen, “analogen” Kontakt auch nicht ersetzen können. “Viele Angebote, beispielsweise in der Gesundheitsselbsthilfe, der Schwangerschaftskonfliktberatung oder der Suchtberatung, sind inzwischen digital erreichbar und nach den letzten Monaten auch erprobt. Was für den Friseur gelten mag, ist bei der sozialen Arbeit umso offensichtlicher: Persönliche Gespräche und Präsenzkontakte sind nie vollständig durch digitale Angebote zu ersetzen. Nicht jede*r Betroffene hat den nötigen digitalen Zugang, nicht jede persönliche Krise lässt sich virtuell lösen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Gerade in Krisenzeiten seien einsame, kranke und psychisch belastete Menschen auf ergänzende Hilfesysteme und persönliche Kontakte angewiesen.

In vielen Fällen gehe es zudem um praktische Unterstützung und Leistungen, die nicht virtuell zu ersetzen sind, mahnt der Verband und verweist exemplarisch auf Notunterkünfte für Obdachlose, Essensausgaben der Tafeln, Rehakurse für chronisch Kranke oder auch psychiatrische Tageskliniken oder Tagespflegeeinrichtungen, die alle im Rahmen des ersten Lockdowns im Frühjahr von Schließungen bzw. massiven Einschränkungen betroffen waren. Die Folgen für die Betroffenen waren dramatisch. “Es muss sichergestellt sein, dass jeder Mensch, der Hilfe braucht, diese auch während der Corona-Pandemie erhält. Keinesfalls dürfen wir in Kauf nehmen, dass Menschen in existenzieller Not, Pflegebedürftige oder Menschen mit chronischen Erkrankungen während eines erneuten Lockdowns auf der Strecke bleiben”, so Schneider.

Der Verband appelliert an die Politik, alles dafür zu tun, dass entsprechende Hilfsangebote unter Wahrung des Infektionsschutzes weitgehend offen gehalten werden können, sei es durch Zugang zu Schnelltests und Schutzausstattung, Förderung des Ausbaus krisentauglicher, auch digitaler Angebote, finanzieller Absicherung über das Jahresende hinaus und wo nötig der Schaffung von Ausweichmöglichkeiten im Falle von temporär angeordneten Schließungen (Beispiel: Obdachlosenunterkünfte). Darüber hinaus dürften auch Soforthilfen für Betroffene kein Tabu mehr sein. “Arme Menschen müssen durch finanzielle Hilfe in die Lage versetzt werden, existenzielle Grundbedürfnisse auch während dieser Krise zu decken”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 28.10.2020

SCHWERPUNKT III: Internationaler Tag zur Beseitigung von Armut

Anlässlich des morgigen Internationalen Tages zur Beseitigung von Armut fordert das ZFF verbesserte Leistungen für Familien und Kinder in prekären Lebenslagen.

Hierzu erklärt Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF: „Gerade vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen, neuer Kontaktbeschränkungen und der Gefahr zunehmender wirtschaftlicher und sozialer Krisenfolgen ist es unerlässlich, endlich schnelle Hilfen für arme Familien bereit zu stellen. Denn die Schwächeren in der Gesellschaft tragen derzeit eine Last, die sie kaum noch schultern können.

Viele arme Eltern sind ohnehin erschöpft, denn sie versuchen mit aller Kraft, dass ihre Kinder möglichst wenig unter ihrer Geldnot leiden. In Zeiten der Corona-Pandemie wird dies fast unmöglich. Es fehlt an Geld für neue technische Endgeräte und es fehlt an Raum für die Kinder und Jugendlichen, um in Ruhe Schularbeiten zu machen oder ungestört zu lesen. Viele Eltern fühlen sich darüber hinaus überfordert, die Aufgaben von Schule und Hort zu Hause mit ihren Kindern alleine zu bewältigen und ihre Kinder entsprechend zu fördern.“

Altenkamp fährt fort: „Angesichts der aktuellen Krisensituation muss daher sichergestellt werden, dass die Regelsätze krisenbedingt aufgestockt und alle Kinder und Jugendlichen über technische Endgeräte verfügen, die für ein reibungsloses Lernen zu Hause geeignet sind. Auch braucht es verstärkt Infrastrukturangebote, wie etwa die Familienbildung, die Familien bei der Bewältigung ihrer täglichen Aufgaben in dieser Ausnahmesituation unterstützen können.

Darüber hinaus appelliert das ZFF an die Politik, endlich konkret über eine Reform der Familienförderung nachzudenken. Seit 2009 setzt sich das ZFF gemeinsam mit einem breiten Bündnis für eine Kindergrundsicherung ein, die viele Familienleistungen bündelt, das derzeitige System vom Kopf auf die Füße stellt und alle Kinder besser fördert!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.10.2020

„In Deutschland hat Armut ein gravierendes Ausmaß angenommen: jedes fünfte Kind ist von Armut betroffen. Der Anteil der über 64-Jährigen, die armutsgefährdet sind, stieg in den vergangenen 15 Jahren von 11 auf 15,7 Prozent. Zugleich wächst der Besitz der Superreichen: auf der Welt gibt es nun 2.153 Milliardäre, während rund 690 Millionen Menschen hungern und ganze zwei Milliarden an Mangelernährung leiden. Bei der Armutsbekämpfung wurden keine Fortschritte gemacht, im Gegenteil – in den letzten fünf Jahren hat sich die Zahl der hungernden Menschen weltweit um 60 Millionen erhöht. Auch die aktuelle Corona-Krise trifft die Ärmsten am härtesten. Statt Rüstungswettlauf und Geschenke an Großkonzerne brauchen wir eine seriöse und effiziente Strategie zur Armutsbekämpfung“, erklärt Zaklin Nastic, menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut am 17. Oktober. Nastic weiter:

„Für Deutschland fordert DIE LINKE eine Erhöhung des Mindestlohns, eine sanktionsfreie Mindestsicherung und eine Mindestrente von 1050 Euro. Um dies zu finanzieren, muss abgerüstet werden, und die Superreichen müssen endlich ihren Anteil daran tragen. Aber auch weltweit brauchen wir eine Entwicklungspolitik, die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Menschenrechte wie das Menschenrecht auf Wohnen, auf Teilhabe und auf ein würdiges Leben in den Vordergrund stellt. Die erschreckende Armutsentwicklung weltweit hat die internationale Gemeinschaft zu verantworten. Länder wie Deutschland und die USA geben Unmengen an Geld für Aufrüstung aus, während die Armutsbekämpfung auf der Strecke bleibt. In Deutschland werden für die Rettung der Lufthansa neun Milliarden Euro Steuergeld ausgegeben – ohne eine Garantie für den Erhalt von Arbeitsplätzen zu bekommen. Zugleich lässt man die Armen die Kosten der Corona-Krise tragen und die Mittelschicht verarmen. Das ist absurd, unverantwortlich und muss ein Ende haben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 16.10.2020

Die Arbeiterwohlfahrt warnt vor einer sich verschärfenden sozialen Spaltung in Folge der Corona-Pandemie. Zum morgigen Internationalen Tag für die Beseitigung von Armut fordert sie entschlossenes Handeln der Politik. Anderenfalls drohe eine erheblich steigende Ungleichheit, so Jens M. Schubert, Bundesgeschäftsführer des Verbandes.

Bereits vor der Pandemie war jeder sechste Mensch in Deutschland von Armut bedroht oder betroffen, darunter vor allem junge Menschen, Alleinerziehende, Menschen ohne Bildungsabschluss und Erwerbslose. Zudem arbeitet etwa ein Viertel der Beschäftigten im Niedriglohnsektor und mehr als eine Million Menschen verdient sogar so wenig, dass das Gehalt mit Hartz-IV aufgestockt werden muss. Die Arbeiterwohlfahrt geht davon aus, dass das Armutsrisiko in den kommenden Monaten steigen und auf weitere Bevölkerungsgruppen übergreifen wird.

„Im Moment agieren Politik und Gesellschaft im Krisenmodus mit einem Fokus auf den akuten Problemen. Das ist auch richtig, um die alarmierende Entwicklung unter Kontrolle zu bringen. Wir beobachten aber mit Besorgnis, dass sich unter dem Radar soziale Schieflagen verschärfen, deren Folgen uns spätestens im kommenden Jahr vor große Herausforderungen stellen werden“, erklärt Schubert dazu, „Schon jetzt brechen vielerorts die Strukturen weg, um die Schutzlosesten in unserer Gesellschaft aufzufangen: Beratungsstellen, Sozialstationen oder Obdachlosenunterkünfte können nicht mehr oder nur eingeschränkt Angebote machen. Und angesichts drohender Entlassungen und ausstehender Insolvenzen wird sich die Armutslage in den nächsten Monaten dramatisch zuspitzen. Wir glauben, dass wir bald sehr viel mehr Menschen in unseren Beratungsstellen sehen werden, die bisher niemand auf dem Schirm hat.“

Die Arbeiterwohlfahrt fordert daher, die soziale Infrastruktur auf diese Entwicklung auszurichten und sich bereits jetzt mit den nötigen arbeits- und sozialpolitischen Maßnahmen zu befassen. Schubert: „Rettungsschirme bringen den Sozialstaat vielleicht durch die Krise. Wir müssen aber die sozialen Sicherungssysteme und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen viel grundlegender weiterentwickeln, wenn wir wirkungsvolle Instrumente gegen die zunehmende Armut haben wollen. Anderenfalls wird die Schere zwischen Arm und Reich noch massiver als bisher auseinanderklaffen. Das ist ein Nährboden für die Populisten am rechten Rand. Wir sind deshalb verpflichtet, uns der drohenden Entwicklung anzunehmen. Nicht nur, um individuelles Leid zu verhindern, sondern auch, um den Zusammenhalt unserer Gesellschaft nicht zu gefährden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 16.10.2020

Anlässlich des Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut am 17.10. fordert nak-Sprecher Gerwin Stöcken, die Lebenslagen armer Menschen stärker sichtbar zu machen und ihre Perspektiven politisch besser zu berücksichtigen. Weitgehend unbemerkt habe die Coronakrise die Lebenslagen vieler Menschen zugespitzt.

Gerwin Stöcken: „Armut und soziale Ausgrenzung ist für viele Menschen in Deutschland bittere Realität. Armut bedeutet, sich ständig Sorgen um das Nötigste zu machen und irgendwie über die Runden zu kommen. Echte soziale Teilhabe ist mit Armut nicht möglich. Während die Menschen um Würde und ein Stück Normalität kämpfen, begegnet ihnen Unverständnis, Abgrenzung und Vorurteile. Allzu oft bleibt die Not der Menschen daher unsichtbar und ihre Forderungen ungehört. Die Sozialpolitik muss daher hinschauen, zuhören und handeln. Es ist auch eine Haltungsfrage, wie Politik und Gesellschaft mit ihren ärmsten Gesellschaftsmitgliedern umgeht.“

In Deutschland gilt als arm gilt, wer weniger als 60 Prozent des mittleren Haushaltseinkommens zur Verfügung hat. Aktuell ist fast jeder sechste Menschbzw. rund 13 Millionen Menschen betroffen. Während die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen weiter steigt, hat sich die Armutslücke, also der Betrag, der armen Haushalte bis zur Armutsrisikoschwelle fehlt, in den letzten Jahren deutlich vergrößert. Auch der aktuelle Gesetzentwurf zur Regelbedarfsermittlung zementiert Armut und vergrößert die Armutslücke weiter. Hinzukommt verdeckte Armut, bei der die betroffenen Menschen von wohlfahrtsstaatlicher Unterstützung nicht erreicht werden. Die Coronakrise hat diese Situation verschärft.

„Weitgehend unbemerkt hat die Coronakrise die Lebenslagen vieler Menschen zugespitzt. Auch wenn die Bundesregierung richtige und wichtige Maßnahmen zur Abfederung der gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie beschlossen hat, wurden die Bedarfe und Lebenssituationen armer Menschen häufig zu wenig berücksichtigt. Das muss sich ändern! Daher ist es so wichtig, auch die politische Teilhabe von Menschen mit Armutserfahrung zu stärken und ihre Erfahrungen und Perspektiven bei politischen Vorhaben, während der Coronakrise aber auch darüber hinaus, systematisch einzubeziehen.“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 16.10.2020

Im Interview gibt SOS-Schulsozialarbeiterin Anne Luther einen Einblick, wie Armut den Alltag von Kindern und Jugendlichen in Berlin-Moabit prägt.

Armut hat viele Gesichter und trifft Kinder und Jugendliche als schwächste Mitglieder der Gesellschaft besonders hart – darauf möchte SOS-Kinderdorf e.V. zum Welttag zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober aufmerksam machen. Die aktuellen Zahlen geben Grund zur Beunruhigung: Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung prägt Armut den Alltag von mehr als einem Fünftel aller Kinder in Deutschland, das sind 21,3 Prozent bzw. 2,8 Mio. Kinder und Jugendliche unter 18. Die Corona-Pandemie verschärft die Lage zusätzlich: Geldnöte entstehen durch den plötzlichen Verlust von Arbeitsplätzen und Konflikte in Familien eskalieren auf engem Wohnraum schneller. An der Theodor-Heuss-Gemeinschaftsschule in Berlin-Moabit erlebt Anne Luther, Schulsozialarbeiterin beim SOS-Kinderdorfverein, täglich unmittelbar die Auswirkungen von stark ausgeprägter sozialer Ungleichheit. Im Interview gibt sie einen Einblick in ihren Alltag vor Ort.

Frau Luther, welche Ausprägungen von Armut begegnen Ihnen bei Ihrer Arbeit?

Was Armut bedeutet, ist ja nicht einheitlich definiert. Wenn damit relative Einkommensarmut gemeint ist, so haben wir es als Team des sozialpädagogischen Bereichs vom SOS-Kinderdorf an der Theodor-Heuss-Gemeinschaftsschule in Berlin-Moabit viel mit Familien zu tun, die arm sind – deren Einkommen also weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens beträgt. Kinder und Jugendliche sind nach wie vor die am häufigsten von Armut betroffene Altersgruppe. In der aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung gilt als arm, wer in einer Familie aufwächst, die Leistungen nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – erhält. Demnach ist ein Viertel aller Berliner Kinder arm. In Berlin-Mitte, wo ich arbeite, sind es sogar 40 Prozent. Ich bevorzuge einen umfassenderen Armutsbegriff, der Lebensbereiche wie Wohnen, Ernährung, Gesundheit und gesellschaftliche Teilhabe einbezieht. Allen voran auch den Bereich Bildung; der Zusammenhang zwischen Bildung und Armut ist hinreichend belegt. Aus dieser Sicht ist Armut eher eine extreme Ausprägung sozialer Ungleichheit und kann sich in vielfältiger Weise zeigen: Eine Schülerin lebt mit acht Menschen auf knapp 60 Quadratmetern, ein Schüler bekommt nur in der Mensa der Schule ein warmes Mittagessen und eine weitere Schülerin schwänzt regelmäßig den Sportunterricht, weil sie sich für ihre alten Turnschuhe schämt. Hier wird deutlich: Armut beschränkt die Gestaltung des Alltags in vielen Bereichen. Armut kann beschämen, ausgrenzen und belasten. Deswegen frage ich nach den Sommerferien nicht: Wo warst du im Urlaub? Sondern: Was war gut an den Ferien? Was hat dir gefallen?

Hat Corona die Lage verschärft und wenn ja, wie genau ist das spürbar?

Viele der Jugendlichen, mit denen ich arbeite, leben in prekären sozio-ökonomischen Verhältnissen. Ihre Eltern arbeiten häufiger im Niedriglohnsektor und sind auf zusätzliche Unterstützungsangebote angewiesen. Von Hilfen wie dem Kurzarbeitergeld profitierten die meisten in der Pandemie nicht, und viele Einrichtungen wie Tafeln oder Kleiderkammern blieben geschlossen. Berlin bietet in „normalen Zeiten“ unzählige Möglichkeiten, Freizeitangebote für sehr wenig Geld oder vollkommen kostenlos zu nutzen: Bogenschießen im Jugendklub statt Tennis im Verein oder Beatboxing-Workshop in der Schule statt Geigenunterricht beim Privatlehrer. Der Zugang ist allerdings schon ohne Corona-Krise nicht ganz leicht: Anträge stellen, Nachweise erbringen, das sind durchaus Hindernisse. In der Pandemie fallen viele dieser Angebote nun gänzlich weg und somit ein Großteil der außerhäuslichen Unterstützung. Während der Schulschließungen waren viele der Jugendlichen erneut stärker benachteiligt: Zu Hause fehlt die notwendige technische Ausstattung und Unterstützung durch Lernförderung gibt es nicht. Viele Eltern sind überfordert, wenn sie plötzlich für fünf Kinder unterschiedlichen Alters die Lehrkraft sein sollen – in einer Sprache, die oft nicht ihre Muttersprache ist. Und in teils beengten Wohnverhältnissen finden diese Kinder und Jugendlichen keinen ruhigen Ort, um konzentriert zu lernen. Auch die Konflikte nehmen häufig zu, wenn Familien über viele Wochen hinweg auf engstem Raum zusammen sind. So kam es während des Lockdowns vermehrt zu Vernachlässigung und Gewalt.

Wie genau können Sie die betroffenen Kinder und deren Familien in der Schulsozialarbeit unterstützen?

Schulsozialarbeit löst nicht alle Probleme – das kann sie nicht. Sie ist jedoch auch weit mehr als die Betreuung von Jugendlichen außerhalb des Unterrichts. Häufig begegnet uns das vorurteilsbehaftete Bild der teekochenden und spielenden Schulsozialarbeiterin. Das Programm von „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“, in dem ich arbeite, ist aber viel mehr als das. Es ist zuallererst ein wirklich niedrigschwelliges Angebot der Jugendhilfe: Ich bin kontinuierlich vor Ort und kann mit den Jugendlichen in Kontakt kommen und Beziehungen aufbauen, kann auf einfachen Wegen Unterstützung anbieten oder veranlassen. Ich habe in meiner Arbeit den Anspruch, jede und jeden mit seinen Bedürfnissen ernst zu nehmen und bestmöglich zu unterstützen. Bei der Vielfalt der Beratungsanliegen ist ein gutes Netzwerk unerlässlich. Ein Träger wie SOS-Kinderdorf versammelt da schon viel Expertise unter einem Dach: Innerhalb der Schule arbeite ich im Team mit vier Erzieher*innen, darüber hinaus zum Beispiel mit den Kolleg*innen der Familien- und Erziehungsberatung oder aus unserem Jugendberatungshaus. Als die Schulen schlossen, war es nicht einfach, weiter mit den Jugendlichen und ihren Familien in Kontakt zu bleiben. Ich konnte nicht mehr im Treppenhaus fragen: Wie geht es dir? Einige meiner Jugendlichen waren zunächst vollständig von der Bildfläche verschwunden: Handynummer nicht erreichbar, E-Mailadresse nicht vorhanden – Schuldistanz total, trotz

vielfältiger digitaler Angebote. Also bin ich ganz analog auf mein Fahrrad gestiegen und habe an Haustüren geklingelt. Bei gemeinsamen Spaziergängen konnte ich mir ein Bild davon machen, wie es den Jugendlichen geht und ob es einen Hilfebedarf gibt. Ich habe Postkarten geschrieben und eine Beratungsbank im Kiez ins Leben gerufen und auf diese Weise den Kontakt aufrechterhalten.

Welche Lösungen würden Sie sich von politischen Entscheider*innen zur Bekämpfung von Kinderarmut wünschen?

Verantwortung hört nicht da auf, wo formal-rechtlich Chancengleichheit hergestellt ist. Vielmehr sollte sie da erst wirklich beginnen: bei der kontinuierlichen Überprüfung in der Praxis, ob Maßnahmen greifen und nachhaltig verändern, ob die Zielgruppen auch wirklich erreicht werden. Benachteiligte Kinder und Jugendliche haben nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Förderung und Teilhabe an der Gesellschaft. Zukunftsperspektiven sind für junge Menschen, die in prekären Bedingungen aufwachsen, von besonderer Bedeutung. Wir sollten uns alle die Frage stellen, ob unsere Gesellschaft es sich leisten kann, so viele junge Menschen zu verlieren – nicht nur moralisch, sondern auch wirtschaftlich. Damit das nicht passiert, brauchen wir auch in der Jugendhilfe viel mehr Ressourcen, mehr finanzielle Mittel und Personal. Nur so können wir die Angebote zur Unterstützung so vielfältig und individuell gestalten, wie die Zielgruppe es erfordert – und verdient. Das Gleiche ist nicht für jeden gleich gut. Meine Kolleg*innen und ich stellen häufig fest, dass unserer Zielgruppe vor allem die Lobby fehlt: Menschen, die sich für sie und mit ihnen stark machen, auf Missstände hinweisen. Die nicht müde werden, Armut und soziale Ungerechtigkeit zum Thema zu machen – laut und mit Nachdruck. Was nicht deutlich ausgesprochen wird, ist kein Thema – dann passiert auch nichts. Diese Lobbyarbeit können wir nicht allein leisten, hier sind wir auf Unterstützer*innen aus der Politik angewiesen.

Quelle: Pressemitteilung SOS-Kinderdorf e.V. vom 14.10.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ministerin Giffey stellt über „Hilfesystem 2.0“ rund 3 Millionen Euro zur Verfügung

In der Sondersituation der Corona-Pandemie ist es besonders wichtig, dass gewaltbetroffene Frauen mit ihren Kindern schnell, unbürokratisch und zuverlässig Schutz und Beratung bekommen. Frauen, die zu Hause Gewalt erfahren, brauchen Rettungsanker wie das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen oder einen sicheren Zufluchtsort. Die rund 350 Frauenhäuser und über 600 Frauenberatungsstellen stehen durch die Corona-Auswirkungen wie viele andere soziale Dienste vor besonderen Herausforderungen und Belastungen. Ein besonderer Fokus der Maßnahmen des Bundesfrauenministeriums liegt deshalb darauf, die Erreichbarkeit der bestehenden Hilfsangebote auch unter den Bedingungen der COVID-19-Situation zu erhalten und zu verbessern.

Damit die Unterstützungseinrichtungen in der Coronazeit verstärkt Telefon-, Online- und Videoberatung anbieten können, hat Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey sich bereits zu Beginn der Pandemie mit Vertreterinnen des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen ausgetauscht und Unterstützung zugesagt. Entstanden ist daraus das Projekt „Nachhaltiges technisches Empowerment von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern in der Corona-Pandemie – Hilfesystem 2.0“, das von der Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) umgesetzt wird. Das Bundesfrauenministerium fördert dabei eine bessere technische Ausstattung in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sowie Qualifizierungs- und Dolmetschleistungen. Dafür stehen mehr als drei Millionen Euro bereit. Die Förderung erfolgt im Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“.

Bundesfrauenministerin Giffey: „Die letzten Wochen und Monate haben deutlich gemacht, dass Frauenhäuser und Fachberatungsstellen neue und moderne Mittel brauchen, um gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder auch in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie Schutz und Hilfe zukommen zu lassen. Gemeinsam mit der Frauenhauskoordinierung e.V. knüpfen wir mit dem Projekt ‚Hilfesystem 2.0‘ an diese Anforderungen an. Wir bringen damit den Gewaltschutz ins digitale Zeitalter und machen ihn krisenfest. Die mehr als drei Millionen Euro, die im Rahmen des Bundesförderprogramms ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ zum Beispiel für eine bessere technische Ausstattung zur Verfügung stehen, sind ein echter Innovationsschub für die Beratungsstellen und Frauenhäuser, die nun verstärkt auf digitalen Kontakt setzen können. Damit leisten wir als Bund einen wesentlichen Beitrag dazu, dass das Hilfesystem auch in Krisenzeiten funktioniert. Ich möchte die Mitarbeitenden in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen ausdrücklich ermuntern, die entsprechenden Anträge einzureichen.“

Heike Herold, Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung: „Trotz Corona-Lockdown haben die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen seit Beginn der Pandemie verlässlich ihre Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder aufrechterhalten. Sie haben Lösungen für umfangreiche Auflagen zum Infektionsschutz und teils vermehrte Hilfegesuche gefunden. Dafür gebührt ihnen hohe Anerkennung und eine Verbesserung ihrer oft desolaten Arbeitsbedingungen. Wir begrüßen sehr, dass diese systemrelevanten Einrichtungen mit dem Projekt ‚Hilfesystem 2.0‘ nun aus Bundesmittelen Unterstützung in dieser schwierigen Pandemie-Situation erhalten. Und zwar an einer Stelle, wo es angesichts der aktuellen Lage besonders wichtig ist: bei Ausstattung und Know-how für digitale Unterstützungsangebote.“

Anträge können ab sofort gestellt werden

Seit dem 15. Oktober können Frauenhäuser und Fachberatungsstellen über das Web-Portal ‚ProDaBa2020‘ nach einer Registrierung Förderanträge einreichen. Zuwendungsfähig sind Anschaffungen zur Verbesserung der technischen Ausstattung in Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind, Ausgaben für Maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die digitalen Herausforderungen durch die Pandemie sowie Honorare für die Nutzung professioneller Dolmetschdienste für die Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen während der Corona-Pandemie. Förderanträge für die Finanzierung von technischer Ausstattung können bis zum 16. November 2020 übermittelt werden. Wird die Finanzierung von Qualifizierungs- und/oder Dolmetschleistungen beantragt, können Anträge bis zum 26. Februar 2021 eingereicht werden.

Das Projekt wird umgesetzt in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen e.V. und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser. Weitere Informationen enthalten die Dokumente mit den Zuwendungskriterien und den Fragen und Antworten zum Projekt. Rückfragen zum Projekt beantworten die Mitarbeiterinnen der Frauenhauskoordinierung.

Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Das Projekt „Hilfesystem 2.0“ wird aus dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ finanziert, mit dem der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen Länder und Kommunen bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Hilfesystems unterstützt. Insgesamt 120 Millionen Euro stehen für den Ausbau und die Modernisierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen in den nächsten vier Jahren zur Verfügung. Das Bundesinnovationsprogramm ist 2019 mit der Förderung von fünf Projekten auf Bundesebene gestartet. Das Bundesfrauenministerium plant, bis 2022 jährlich zusätzlich fünf Millionen Euro für die Förderung innovativer Projekte zur Verfügung zu stellen.

Informationen zum Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ finden sich auf der Website: www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.10.2020

Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht: Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind. Nach dem gestern vom Bundestag beschlossenen „Zweiten Familienentlastungsgesetz“ wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht. Das Kindergeld wird danach 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind betragen. Damit steht auch die Höhe des Kinderzuschlags von bis zu 205 Euro fest.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Der Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, ist eines unserer wichtigsten Instrumente im Kampf gegen Kinderarmut. Wenn Eltern mit kleinen Einkommen für die Existenzsicherung ihrer Kinder mehr brauchen, dann ist es gut und richtig, dass auch der Kinderzuschlag steigt. Deshalb haben wir im Starke-Familien-Gesetz vorgesehen, dass der Kinderzuschlag entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums dynamisiert wird. Ab Januar 2021 haben Eltern, deren Einkommen für die ganze Familie kaum reicht, jeden Monat 20 Euro mehr pro Kind zur Verfügung. Sie erhalten den Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro zusätzlich zum Kindergeld und zum Wohngeld. Sie können auch von den Kita-Gebühren befreit werden. Als Bundesfamilienministerin ist es eines meiner wichtigsten Ziele, jedem Kind die Chance auf ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass der Kinderzuschlag ankommt, zeigen auch die Zahlen: Seit Januar 2020 hat sich die Zahl der Kinder für die der KiZ gezahlt wird verdreifacht auf rund 900.000 Kinder. Der Anstieg bestätigt, dass die Reform des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz, die Vereinfachung des Antrags und die Anpassungen im Rahmen des ,Notfall-KiZ‘ in der Corona-Zeit wirken.“

Existenzminimum und Dynamisierung des Kinderzuschlags

Der Kinderzuschlag sichert in Familien mit kleinen Einkommen gemeinsam mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe die Existenzgrundlage von Kindern. Im aktuellen 13. Existenzminimumbericht wird das monatliche sächliche Existenzminimum für das Jahr 2021 für Kinder mit durchschnittlich 451 Euro angegeben. Von diesem bezifferten Existenzminimum eines Kindes hängt seit der Dynamisierung des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz, die zum 1. Januar 2021 das erste Mal greift, auch die Höhe des Kinderzuschlags ab. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags berechnet sich aus dem sächlichen Existenzminimum abzüglich des Kindergelds für das erste Kind und abzüglich des Betrags für Bildung und Teilhabe; maßgeblich sind die entsprechenden Beträge im Existenzminimumbericht.

Viele Entlastungen für Familien mit kleinen Einkommen

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Derzeit beträgt die Familienleistung pro Monat und Kind bis zu 185 Euro – sie wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Außerdem werden die Eltern von den Kita-Gebühren befreit und haben diverse andere finanzielle Vorzüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: Das Schulbedarfspaket mit 150 Euro pro Kind pro Schuljahr, das ab 2021 auf 154,50 Euro pro Jahr erhöht wird, kostenlose Schülerfahrkarten, kostenloses Mittagessen in Kita und Schule und kostenlose Nachhilfe sowie einen monatlichen Zuschuss von 15 Euro für die Teilnahme an Sport-, Musik- oder Kunstangeboten.

Der Kinderzuschlag wurde mit dem Starke-Familien-Gesetz grundlegend ausgebaut. Auch die Anpassungen zum „Notfall-KiZ“ im Zuge der Corona-Krise helfen, dass der Kinderzuschlag bei vielen Kindern direkt ankommt. Außerdem hat sich infolge der Krise und der damit vielfach verbundenen Einkommenseinbußen der Kreis der Anspruchsberechtigten nochmals vergrößert, so dass mehr Familien Kinderzuschlag erreicht werden. Im Januar 2020 waren es noch 299.168 Kinder, die den Zuschlag erhalten haben – aktuell sind es 888.398 Kinder. Und schließlich helfen die verstärkte Bekanntmachung und die erfolgreiche Digitalisierung der Leistung, dass mehr Kinder den Kinderzuschlag bekommen. Um angesichts der anhaltenden Corona-Krise Familien mit kleinem Einkommen weiter zu unterstützen, wurde im Rahmen des Notfall-KiZ die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis 31. Dezember 2020 verlängert. Vermögen wird damit nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.

Der Kinderzuschlag ist ein auf Dauer angelegtes Instrument – nicht zu verwechseln mit dem Kinderbonus – der Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro im Rahmen des Konjunkturpakets.

Kinderzuschlag-Anspruch prüfen und Antrag stellen

Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Eltern und Alleinerziehende prüfen, ob der Kinderzuschlag für sie in Betracht kommt.

Fällt ihre Prüfung positiv aus, können sie den Antrag online bei der Familienkasse ausfüllen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.10.2020

Bayern ist als zehntes Bundesland der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesfamilienministeriums beigetreten. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey unterzeichnete in Berlin die entsprechende Kooperationsvereinbarung. Ab dem 01. November 2020 können somit auch in Bayern lebende Paare einen Förderantrag stellen.

„Jeder kann sich vorstellen, wie groß die Verzweiflung sein muss, wenn sich ein Paar sehnlichst ein Kind wünscht und wenn dies einfach nicht klappen will“, betont Bundesfamilienministerin Giffey anlässlich des Starts der Förderkooperation. „Deshalb ist es wichtig, dass wir ungewollt kinderlosen Paaren mehr Unterstützung anbieten und ihnen zugleich Mut machen: Kinderlosigkeit ist kein Makel, Kinderlosigkeit ist kein Tabu. Ich freue mich sehr, dass sich jetzt auch Bayern entschlossen hat, unserer Initiative beizutreten, um gemeinsam mit dem Bund Paare mit unerfülltem Kinderwunsch bei den Behandlungskosten zu entlasten. Schon körperlich und emotional ist eine solche Behandlung eine große Herausforderung. Daher sollten diese Paare nicht noch zusätzlich die hohen Kosten für die Kinderwunschbehandlungen alleine schultern. Wir können nicht garantieren, dass der Kinderwunsch so in Erfüllung gehen wird, aber wir können zumindest die finanzielle Belastung abmildern.“

Der Bund und der Freistaat Bayern gewähren heterosexuellen Paaren, die sich zur Erfüllung ihres Kinderwunsches einer Behandlung der In-vitro-Fertilisation (IVF) und Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) unterziehen müssen, ab sofort im ersten bis vierten Behandlungszyklus einen Behandlungskostenzuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils nach Abrechnung mit den Krankenkassen beziehungsweise den Beihilfestellen.

Bayerns Familienministerin Carolina Trautner unterstreicht: „Jedes Kind ist etwas Großartiges und ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Viele Menschen erleben in ihren jungen Familien die neue Elternrolle als Bereicherung. Gleichzeitig kann ein unerfüllter Kinderwunsch für viele Paare eine starke Belastung werden. Es ist mir ein Herzensanliegen Paaren zu helfen, indem wir sie bei einer Kinderwunschbehandlung finanziell unterstützen. Mit unserem neuen Förderprogramm machen wir jetzt einen großen Schritt, um den Zugang zur Kinderwunschbehandlung zu erleichtern. Bei den ersten drei Behandlungen macht der Zuschuss pro Behandlung bis zu 900 Euro aus, wird eine vierte Behandlung notwendig verdoppeln wir den Zuschuss sogar auf bis zu 1800 Euro. Mit dieser starken finanziellen Unterstützung ermöglichen wir nun diesen Paaren sich ihren Herzenswunsch zu erfüllen.“

Gefördert werden verheiratete und nicht verheiratete Paare mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern bei der ersten bis zur vierten Behandlung der In-Vitro-Fertilisation (IVF) sowie der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Der Zuschuss beträgt bei der ersten bis zur dritten Behandlung bis zu 800 Euro (IVF) bzw. 900 Euro (ICSI) und bei der vierten Behandlung bis zu 1.600 Euro (IVF) bzw. 1.800 Euro (ICSI). Bund und Freistaat Bayern übernehmen jeweils die Hälfte. Die Kinderwunschbehandlung kann in Bayern oder einem angrenzenden deutschen Bundesland durchgeführt werden.

In Deutschland haben mehr als ein Drittel der Menschen zwischen 25 und 59 Jahren einen unerfüllten Kinderwunsch; nahezu jedes zehnte Paar ist auf reproduktionsmedizinische Unterstützung angewiesen, um Nachwuchs zu bekommen.

Neben Bayern beteiligen sich bereits die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Bundesinitiative. Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt einen Beitritt zur Bundesinitiative in 2021.

Die Bundesförderrichtlinie setzt eine Förderbeteiligung des Wohnsitz-Bundeslands des Kinderwunschpaares voraus, damit Bundes- und Landesmittel zur Auszahlung gelangen.

„Eine gute Familienpolitik muss auch jene Paare unterstützen, die gerne eine Familie gründen möchten, aber auf natürlichem Wege keine eigenen Kinder bekommen können. In dieser Legislaturperiode konnten wir bislang vier neue Förderkooperationen abschließen. Mit Rheinland-Pfalz wird im nächsten Jahr ein weiteres Land hinzukommen. Ich werbe nachdrücklich dafür, dass sich auch die verbliebenen Länder unserer Initiative anschließen, damit betroffene Paare in ganz Deutschland von den Bundes- und Landeszuschüssen profitieren können“, so Giffey.

Wie es den von ungewollter Kinderlosigkeit in Deutschland betroffenen Paaren geht und welche Hilfs- und Unterstützungsangebote sie sich wünschen, zeigt die vom Bundesfamilienministerium im September 2020 veröffentlichte Studie „Ungewollte Kinderlosigkeit 2020 – Leiden – Hemmungen – Lösungen“, die unter folgendem Link heruntergeladen werden kann: www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/ungewollte-kinderlosigkeit-2020/161020.

Der Antrag, Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie die Förderrichtlinien des Freistaates Bayern sind unter www.zbfs.bayern.de/foerderung/familie/kiwub/index.php abrufbar.

Informationen zur Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ finden Sie unter www.informationsportal-kinderwunsch.de.

Alle Ergebnisse der aktuellen Untersuchung „Ungewollte Kinderlosigkeit in Deutschland 2020“ finden Sie unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/neue-studie–kinderlose-frauen-und-maenner-haben-einen-hohen-informationsbedarf/160462.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.10.2020

Alle Steuerpflichtigen profitieren davon ab 2021

Der Finanzausschuss hat heute den Entwurf für das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen abschließend beraten. Die 2./3. Lesungen im Bundestag finden morgen statt. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Andreas Jung, und die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann:

Andreas Jung: „Erneut verhindern wir schleichende Steuererhöhungen durch kalte Progression. Die Anhebung der Freibeträge und die Verschiebung des Steuertarifs zu Gunsten der Steuerpflichtigen entlastet vom Azubi bis zum Unternehmer alle Steuerzahler. Es wird auch in den kommenden Jahren keine zusätzliche Belastung aufgrund der Inflationsentwicklung geben. Zudem werden das Kindergeld und der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung deutlich erhöht. Gemeinsam mit der bereits beschlossenen Abschaffung des Solis für die allermeisten Menschen betragen die steuerlichen Entlastungen ab dem kommenden Jahr knapp 25 Milliarden Euro jährlich. Die Bürgerinnen und Bürger haben so mehr Geld in der Tasche – und das nutzt auch wieder der Konjunktur!“

Antje Tillmann: „Neben Investitionen in die Infrastruktur wie Kindergärten und Schulen werden in dieser Legislaturperiode besonders Familien finanziell stark entlastet. Mit der nun beschlossenen weiteren Erhöhung des Kindergeldes um 15 Euro und der Anpassung der Kinderfreibeträge setzen wir ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages um. Dazu haben wir aufgrund der Corona-Situation mit dem Familienbonus, der Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende und der Verlängerung des Baukindergeldes Familien in der Krise geholfen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurde bereits zuvor eine Milliarde Euro in den Kinderzuschlag investiert.

Neben der steuerlichen Entlastung für Familien war es der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch ein zentrales Anliegen, endlich die Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung zu erhöhen und somit an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anzupassen. Auch hier haben wir ein wichtiges Projekt des Koalitionsvertrags umgesetzt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 28.10.2020

Zur Studie „Die stille Pandemie – Umweltgifte schädigen Kinder“ durch terre des hommes erklärt Dr. Bettina Hoffmann, Sprecherin für Umweltpolitik und Umweltgesundheit:

Kinder haben das Recht, in einer sauberen Umwelt aufzuwachsen. Kein Kind darf durch schlechte Luft oder Giftstoffe in Alltagsprodukten wie Spielzeug oder Kochgeschirr vergiftet werden.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Bei ihnen wirken sich gleiche Mengen, die sie aufnehmen, auf Grund des geringen Körpergewichts besonders stark aus. Ihre gesamte Entwicklung wird jetzt und für die Zukunft beeinflusst. Für eine zunehmende Zahl von Stoffen können ohnehin keine sicheren Grenzwerte ermittelt werden. Die Konsequenz: Alle Giftstoffe müssen konsequent aus allen Alltagsgegenständen verbannt werden. Das Ziel bleibt eine giftfreie Umwelt. Dies muss die Bundesregierung auf nationaler und internationaler Ebene mit Nachdruck verfolgen.

Erneut weist die Studie darauf hin, dass nach einer Studie des Umweltbundesamts bei 97 Prozent der untersuchten deutschen Kinder Plastikinhaltstoffe im Urin nachgewiesen wurden und rund ein Fünftel der Kinder mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) belastet sind. Wir fordern die Bundesregierung auf, Chemikalien wie Bisphenol A in Kochgeschirr und Lebensmittelverpackungen oder PFC in Papier und Pappe zu verbieten.

Die Gesundheit unserer Kinder muss besser geschützt werden. Dazu zählen auch, importierte Spielzeuge und andere Alltagsgegenstände regelmäßiger als bislang auf Giftstoffe zu kontrollieren. Es muss künftig gewährleistet sein, dass Produkte bei Grenzwertüberschreitungen konsequent aus dem Verkehr gezogen werden. Dafür braucht es endlich bundeseinheitliche Leitlinien für Produktrückrufe.

Die Studie zeigt, dass unfassbare 90 Prozent aller Kinder weltweit belasteter Luft ausgesetzt sind, die über den Grenzwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation liegt. Das betrifft auch Deutschland in hohem Maße. Die Bundesregierung muss die deutschen Grenzwerte für Feinstaub an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation anpassen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.10.2020

„Pflegende Angehörige schultern die Pandemie ohne Hilfe – alleingelassen von der Bundesregierung“, bekräftigt Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, die Ergebnisse einer Studie der Universität Bremen für die DAK Gesundheit. Zimmermann weiter:

„Pflege durch Angehörige ist eine private Hilfeleistung, aber sie darf nicht zum privaten Problem werden. Ihre Unterstützung ist eine gesellschaftliche Aufgabe, bei der die Bundesregierung nicht erst in der Pandemie versagt. Bereits im Koalitionsvertrag hatte sie ein Entlastungsbudget versprochen, in dem Leistungen gebündelt werden und flexibel eingesetzt werden können. Das hätte in der Pandemie viel Bürokratie erspart, die pflegende Angehörige jetzt noch zusätzlich belastet. Für dieses Entlastungsbudget liegen aber nicht mal Pläne der Bundesregierung vor. Die wenigen kleinen Zugeständnisse, wie die zeitweilige Anhebung des Betrags für Verbrauchsmittel, werden dem gestiegenen Bedarf bei weitem nicht gerecht.

Mehr als drei Viertel aller Menschen mit Pflegebedarf werden in Deutschland in den eigenen vier Wänden betreut, die meisten von ihnen ohne professionelle Hilfe einzig durch ihre Angehörigen. Mitten in der Pandemie wurden diese pflegenden Angehörigen ignoriert, ihre Anliegen beiseite gewischt – dabei gingen sie schon vorher an den meisten Tagen über ihr Limit hinaus. Es ist eine Schande, aber leider nicht verwunderlich, dass sich nun sogar der Gesundheitszustand vieler pflegender Angehöriger verschlechtert. Sie zahlen den Preis für den Sparkurs der Bundesregierung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 02.11.2020

Zum Kabinettsbeschluss zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote erklärt der kinder- und jugendpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Matthias Seestern-Pauly:

„Seit Jahren verspricht Familienministerin Giffey den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Doch statt nach mehrfachen Ankündigungen endlich einen Gesetzentwurf hierfür vorzulegen, diskutiert die Bundesregierung weiter nur über einmalige Kostenbeteiligungen. Die Ankündigungsministerin Giffey bleibt damit nach wie vor einen Fahrplan zur Umsetzung schuldig. Denn ohne Fachkräfte lässt sich das Ziel kaum verwirklichen. Wir müssen deshalb endlich den Erzieherberuf attraktiver machen und die Ausbildung professionalisieren. Die Fachkräfteoffensive einfach einzustampfen, war ein vollkommen falsches Zeichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 04.11.2020

Der Bundesrat hat am 6.November 2020 zu einem Gesetzentwurf Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung das Elterngeld flexibler gestalten will.

Frühgeburten und Finanzierung

Korrekturen will die Länderkammer insbesondere bei den Regelungen zu Frühgeburten erreichen. Zwar begrüßt sie die Absicht, Eltern solcher Kinder einen längeren Leistungsbezug zu ermöglichen. Die Gewährung eines zusätzlichen Elterngeldmonates greife jedoch tief in die Systematik des Elterngeldes ein und mache das Gesetz unübersichtlich. Nach dem Willen der Länder soll daher stattdessen bei sechs Wochen vor dem errechneten Termin geborenen Kindern nicht auf den Zeitpunkt der Geburt abgestellt werden, sondern auf den Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus. Da in diesen Fällen länger Mutterschaftsgeld bezahlt wird und der später beginnende Elterngeldbezug dann länger fortgesetzt werden kann, können betroffene Eltern dann mehr Leistungen erhalten.

Beteiligung des Bundes

Der Bundesrat fordert den Bund zudem auf, sich an den Kosten der zu Lasten der Länder und Kommunen neu geschaffenen Aufgaben zu beteiligen.

Was die Bundesregierung plant

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit soll von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben werden. Der Partnerschaftsbonus für die parallele Teilzeit beider Eltern soll mit 24 – 32 Wochenstunden statt mit bisher 25 – 30 Wochenstunden gelten und vereinfacht werden.

Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften soll diesen eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen ermöglichen. Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten, müssen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Grundsätzlich soll davon ausgegangen werden, dass sie die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschreiten.

Elterngeld sollen künftig nur noch Eltern erhalten, die bis zu 300.000 Euro (bisher 500.000) im Jahr verdienen. Für Alleinerziehende soll die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro liegen.

Nächste Schritte

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 06.11.2020

Eine umfassende quantitative Angabe zum gesamten Ausmaß an Mietrückständen bei Wohn- und Gewerberaumvermietungen in Deutschland liegt der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor. Wie es in der Antwort (19/23812) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/23437) heißt, ist nach den der Bundesregierung bekannten Umfragen von Mieter- und Vermieterverbänden und nach Rückkopplung mit Mieter- und Vermieterverbänden ein nur geringer Anstieg der Mietrückstände im Wohnbereich infolge der Covid-19-Pandemie zu konstatieren. So habe beispielsweise eine Umfrage des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) ergeben, dass zwischen April und Juni 0,62 Prozent der Wohnraummietverhältnisse von Mietrückständen betroffen waren; im selben Zeitraum seien für zusätzlich 0,33 Prozent der Mietverhältnisse Stundungen beantragt worden. Die Bundesregierung begrüße die Kooperationsbereitschaft vieler Vermieterinnen und Vermieter von Wohnraum, heißt es weiter in der Antwort. Eine systematische Übersicht über entsprechende Vereinbarungen liege ihr nicht vor.

Das geringe Ausmaß an pandemiebedingten Mietausfällen bei Wohnraummieten zeigt laut Bundesregierung, dass sich die eingespielten Sozialsysteme für das Wohnen wie das Wohngeld und die Übernahme der Kosten der Unterkunft im Rahmen des Sozialgesetzbuches in Kombination mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen in der Krise bewähren. Vor diesem Hintergrund werde auch für den weiteren Verlauf der Pandemie kein problematisches Ausmaß an Zahlungsschwierigkeiten bei Mieterinnen und Mietern erwartet. Gleichwohl beobachte die Bundesregierung weiter sorgfältig die Entwicklung zum Pandemiegeschehen und die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt. Über verlässliche Informationen zu pandemiebedingten Zahlungsschwierigkeiten, Mietschulden und Kündigungen bei Gewerbevermietungen verfüge die Bundesregierung nicht. Sie verfolge die Situation der Gewerbetreibenden sehr genau und prüfe ständig den Bedarf weiterer gegebenenfalls notwendiger Hilfs- und Unterstützungsleistungen.

Weiter heißt es in der Antwort, es seien derzeit keine weiteren Maßnahmen zum Schutz von Mieterinnen und Mietern von Wohnraum vor etwaigen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie geplant. Die Bundesregierung prüfe jedoch fortlaufend, ob weitere Maßnahmen zu ergreifen sind. Dies betreffe insbesondere erweiterte Unterstützungen von Gewerbemietern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1206 vom 09.11.2020

Die Zahngesundheit bei Kindern hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren offenbar deutlich verbessert. Während laut einer Studie 1999 nur bei rund 42 Prozent der zwölfjährigen Kinder ein Gebiss ohne Karieserfahrung ermittelt wurde, lag die Zahl 2016 bei 81 Prozent, wie aus der Antwort (19/23684) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/23287) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Damit verbunden war den Angaben zufolge auch eine erhebliche Reduktion der Karieslast. Eine starke Zunahme kariesfreier Gebisse bei zwölfjährigen zeigten auch die epidemiologischen Begleituntersuchungen zur Gruppenprophylaxe im Schuljahr 2015/2016 unter mehr als 300.000 Kindern. Demnach hatten 79 Prozent der Sechstklässler kariesfreie bleibende Gebisse.

Allerdings zeigten die Studien auch deutliche Unterschiede bei der Verbreitung von Karies zwischen Kindern aus unterschiedlichen sozialen Schichten.

Bei der fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) 2016 wurden erstmals Molaren-Inzisiven-Hypomineralisationen (MIH) erfasst. Dabei fand sich bei rund 29 Prozent der 12-Jährigen wenigstens ein Zahn mit MIH-Befund.

Bei 5,4 Prozent der Teilnehmer waren behandlungsbedürftige Formen der sogenannten Kreidezähne mit Defekten des Zahnschmelzes feststellbar. Die Ursachen und Wirkungszusammenhänge der MIH sind ungeklärt. Vermutet wird eine Kombination mehrerer Faktoren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1192 vom 04.11.2020

Die FDP-Fraktion will für künftige Wahlen zum Bundestag und zum Europäischen Parlament auch 16- und 17-Jährigen das aktive Wahlrecht einräumen lassen. In einem Antrag (19/23926), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, das Alter zur Ausübung des aktiven Wahlrechts bei Wahlen zum Bundestag und zum Europaparlament auf 16 Jahre abzusenken.

Ferner wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, „auf allen Ebenen ein Jugendparlament zu schaffen, in denen jeder Deutsche stimmberechtigt ist, der das aktive Wahlrecht dieser Ebene noch nicht erhalten hat“. Zudem soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem Jugendlichen zusätzliche Partizipationsmaßnahmen ermöglichen sowie politische Bildung in Schulen stärken.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1188 vom 04.11.2020

Aus Sicht des Petitionsausschusses verdient das ehrenamtliche Engagement von Bürgern große Anerkennung und muss auch bei der Inanspruchnahme von Elterngeld Berücksichtigung finden. Daher verabschiedete der Ausschuss in seiner Sitzung am Mittwochmorgen einstimmig die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition an die Bundesregierung mit dem höchsten Votum „zur Berücksichtigung“ zu überweisen.

Die Petentin hatte in ihrer Eingabe verlangt, dass Aufwandsentschädigungen aus politischen oder sonstigen Ehrenämtern bei Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz „nicht als selbständige Einkünfte bei der Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden“. Zur Begründung verweist sie darauf, dass ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Stadt- und Kreisrätin dazu führe, dass sie weniger Elterngeld erhalte als dies der Fall wäre, wenn sie lediglich ihren Beruf als Angestellte im öffentlichen Dienst ausüben würde. Dies läge daran, dass sie als selbständig Tätige eingestuft worden sei, da die ehrenamtlichen Aufwandsentschädigungen bei der Steuererklärung als Nebeneinkünfte angegeben wurden. Ein Widerspruchsverfahren habe jedoch zu keiner anderen Entscheidung der Behörde geführt, beklagt die Petentin. Ohne steuerpflichtiges selbständiges Einkommen sei es falsch, ihr bei der Berechnung des Elterngeldes den Berechnungszeitraum für Selbständige zugrunde zu legen, schreibt sie. Dies habe auch zur Folge gehabt, dass eine tarifliche Lohnerhöhung in dem Zwölf-Monats-Zeitraum vor Geburt des Kindes nicht bei der Berechnung ihres Elterngeldes berücksichtigt worden sei.

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) darauf, dass die Frage, ob Aufwandsentschädigungen von Stadt-und Kreisräten beim Elterngeld angerechnet werden, nach dem Steuerrecht beurteilt werde. Um Ehrenämter zu fördern, unterlägen diese steuerrechtlich nur dann der Einkommenssteuer, wenn – jedenfalls im Nebenzweck – die Erzielung positiver Einkünfte erstrebt werde. Keine „Einkunftserzielungsabsicht“ liegt vor, „wenn die Einnahmen in Geld oder Geldeswert lediglich dazu dienen, in pauschalierender Weise die Selbstkosten zu decken“. Solange und soweit Aufwandsentschädigungen für ein kommunales Ehrenamt nicht steuerpflichtig sind, dürften diese auch nicht für das Elterngeld berücksichtigt werden, schreibt der Ausschuss.

Als Bemessungszeitraum für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbständiger Erwerbstätigkeit seien die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat des Kindes maßgeblich, heißt es weiter. Abweichend davon werde bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der Einkommensteuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt des Kindes herangezogen – also in der Regel das vorangegangene Kalenderjahr. Lagen in den zwölf Monaten vor der Geburt und/oder im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum „Mischeinkünfte“, das heißt Einkommen aus selbstständiger und aus nichtselbstständiger Tätigkeit vor, sei – wie bei den ausschließlich Selbstständigen – ebenfalls der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes maßgeblich, „und zwar für beide Einkunftsarten“, teilt der Petitionsausschuss mit.

Die Abgeordneten machen deutlich, „dass das ehrenamtliche Engagement von Bürgern unseres Staates große Anerkennung verdient“. Das BMFSFJ plane derzeit eine weitere Reform des Elterngeldes. „Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, die Petition im Hinblick auf die Förderung des Ehrenamtes auch bei Inanspruchnahme von Elterngeld der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1187 vom 04.11.2020

Die Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ hat am Montagmittag in ihrer 27. Sitzung online über das Thema „Ausbildungsreife versus Berufswahlkompetenz“ beraten. Die externen Sachverständigen plädierten dafür, die berufliche Orientierung als einen Prozess zu sehen.

Der Sachverständigen Marc Thielen (Institut für Sonderpädagogik der Leibniz Universität Hannover) erläuterte, dass „Ausbildungsreife“ und „Berufswahlkompetenz“ die berufliche Orientierung als ein Entwicklungsgeschehen betrachten, in dessen Vollzug definierte Standards erreicht werden sollen. Während „Ausbildungsreife“ auf Alters- und Entwicklungsnormen rekurriere und Diskrepanzen zwischen dem Entwicklungsstand Jugendlicher und den Erwartungen von Ausbildungsbetrieben betrachte, gehe es bei der „Berufswahlkompetenz“ mehr um Lern- und Entwicklungsaufgaben mit einem Fokus auf den Bedingungen.

Der Begriff „Ausbildungsreife“ knüpfe thematisch an das ältere Konzept der Berufsreife an, sodass es um Mindestanforderungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung gehe. Im Diskurs dominiere die individuelle Perspektive, strukturelle Fragen in Bezug auf das Berufsbildungssystem spielten kaum eine Rolle.

Bei der Berufswahlkompetenz stehe das Entwicklungsziel in Bezug auf die Berufs- und Zukunftsplanung sowie die Fähigkeiten im Fokus, die Jugendliche dafür benötigten. Bei der Orientierung bestünden keine grundsätzlichen Defizite, sondern vielmehr ungleiche Chancen zur Realisierung der beruflichen Ziele, sagte er weiter. Problematisch sei die „implizite Orientierung an linearen Entwicklungsmodellen und der „starke Fokus auf individuellen Persönlichkeitsmerkmalen“ bei Vernachlässigung biographischer und sozialer Aspekte. Thielen plädierte für mehr didaktische Angebote und pädagogische Begleitung, sodass Inklusion „der Weg und das Ziel beruflicher Orientierung und Bildung“ werde.

Sien-Lie Saleh vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) in Stuttgart sprach als Vertreterin der Bund-Länder-BA-Begleitgruppe der „Initiative Bildungsketten“ zu dem Gremium. Sie verwies auf die Ergebnisse der Sinus-Jugendstudie, die ein guter Einstieg seien, um die Hauptkritikpunkte des Katalogs zur Ausbildungsreife aus dem Jahr 2004 zu betrachten. „Damals gab es ein Überangebot an Ausbildungswilligen. Bereits seit zwölf Jahren gibt es aber mehr Ausbildungsplätze als Suchende“, sagte Saleh. Die Ausbildungschancen der Bewerber hingen oftmals von der Struktur der regionalen Ausbildungsangebote ab, zudem sei das Zeitfenster sich beruflich zu orientieren sehr klein: „Selbsteinschätzung muss man lernen und üben“, sagte sie und empfahl, die Konzepte stärker aufeinander abzustimmen und kohärente Systeme von der Grundschule bis zum Ende der weiterführenden Schule zu nutzen.

Es sei wichtig, die berufliche Orientierung als einen Prozess zu sehen, der altersgerechte Angebote bereitstelle und regelmäßig die Selbstreflexion fördere, sagte Saleh. Insbesondere mehrwöchige Praktika könnten zu realistischen Einschätzungen beitragen. Sie betonte auch, dass bereits die frühkindliche Erziehung „starken Einfluss auf Rollenbilder“ habe, sodass geeignete Formate der gendersensiblen und klischeefreien Selbsteinschätzung und Selbstreflexion bereits ab der Grundschule erprobt werden könnten. Auch eine Berufswahl-App oder webbasierte Potenzialanalyse könne die berufliche Orientierung stärken. „Berufswahlkompetenz wird ein Arbeitsleben lang benötigt“, sagte sie.

Weiter sei für die Förderung des direkten Übergangs in passende Ausbildungen für möglichst viele auch eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit nötig, da viele Instrumente noch nicht bei allen Akteuren bekannt seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1182 vom 02.11.2020

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag für 2021 im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben. Außerdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat. Dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/21988, 19/22815) stimmten in der von der Koalitionsmehrheit vorher noch in einigen Punkten geänderten Fassung die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die AfD-Fraktion zu. Die Fraktionen von FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Nach dem Entwurf soll das Kindergeld zum 1. Januar 2021 für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat betragen. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um ebenfalls 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht, so dass sich daraus eine Anhebung der zur steuerlichen Freistellung des Kinderexistenzminimums dienenden Freibeträge von derzeit insgesamt 7.812 Euro um 576 Euro auf einen Betrag von insgesamt 8.388 Euro ergibt.

Der steuerliche Grundfreibetrag von derzeit 9.408 Euro sollte nach dem Regierungsentwurf auf 9.696 Euro angehoben werden. Aufgrund des inzwischen vorliegenden Existenzminimumberichts hoben die Koalitionsfraktionen den Betrag für 2021 um 48 Euro auf 9.744 Euro an. 2022 steigt der Grundfreibetrag wie geplant weiter auf 9.984 Euro.

Änderungen gibt es bei der Rechtsverschiebung des Einkommensteuertarifs zum Ausgleich der „kalten Progression“. Diese Rechtsverschiebung beträgt im kommenden Jahr 1,52 Prozent, damit inflationsbedingte Einkommenssteigerungen nicht zu einer höheren individuellen Besteuerung führen. Sie sollte im Jahr 2022 1,52 Prozent betragen. Aufgrund der Daten des neuen 4. Steuerprogressionsberichts wurde die Rechtsverschiebung im Jahr 2022 auf 1,17 Prozent reduziert.

Die Erhöhung von Kindergeld und Freibeträgen sei eine gute Nachricht für Familien, stellte die CDU/CSU-Fraktion in der Aussprache fest. Es komme zu einer Entlastung von knapp zwölf Milliarden Euro. Die SPD-Fraktion betonte, die Anhebung des Kindergelds um 15 Euro helfe vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Entlastung falle insgesamt sogar stärker aus als vorgegeben. Die Kaufkraft werde dadurch gestärkt.

Die AfD-Fraktion bezeichnete die Erhöhung des Kindergeldes als völlig unzureichend. Die AfD-Fraktion wolle ein Familiensplitting und eine Erleichterung des Eigentumserwerbs, zum Beispiel durch eine Reduzierung der Grunderwerbsteuer.

Die FDP-Fraktion sagte zur angeblichen Überkompensation, die Erhöhung des Existenzminimums sei verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Und die Berücksichtigung der kalten Progression beruhe auf einer Selbstverpflichtung des Deutschen Bundestages.

Die Linksfraktion kritisierte den Gesetzestitel. Es handele sich nicht um ein Gesetz zur Entlastung der Familien. Denn ausgerechnet die Familien mit Hartz 4-Leistungsbezug, in denen die Not am größten sei, hätten nichts von der Anhebung. „Da kriegt niemand einen Cent mehr“, kritisierte die Linksfraktion, die sich für eine Kindergrundsicherung aussprach und einen entsprechenden Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützte.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass mit den Leistungen Familien mit hohen Einkommen gefördert würden, die das Geld nicht brauchen würden. Entlastet werden sollten jedoch nicht die Reichen, sondern kleine und mittlere Einkommensbezieher. Der Entschließungsantrag, in dem gefordert wird, an die Stelle von Kinderfreibetrag, Kindergeld, Kindergeldzuschlag und Sozialgeld eine für alle Kinder gleiche Kindergrundsicherung einzuführen, die nicht auf das Einkommen der Eltern angerechnet wird, wurde abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1159 vom 28.10.2020

Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Selbstbestimmte Lebensentwürfe stärken – Verantwortungsgemeinschaft einführen“ (19/16454) war Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag. Nach dem Willen der Abgeordneten soll der Bundestag vor dem Hintergrund der zunehmenden Vielfalt der Lebensformen und Lebensentwürfe die Bundesregierung auffordern, Möglichkeiten zu schaffen, um die Lebensrealitäten der Menschen abzubilden. Menschen, die außerhalb einer Ehe oder von Verwandtschaft Verantwortung füreinander übernehmen wollen, sollten besser anerkannt und gefördert werden, heißt es in dem Antrag. Dazu soll neben der Ehe das Modell der Verantwortungsgemeinschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankert werden.

Die fünf Sachverständigen bewerteten den Antrag differenziert. Die Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Nina Dethloff, erklärte, die Vielfalt der Lebens- und Familienformen sei heute größer denn je und das geltende Recht werde dieser Vielfalt nicht mehr gerecht. Es sei daher nachdrücklich zu begrüßen, wenn dem durch neue Modelle auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse Rechnung getragen würde. Dazu zähle die Schaffung einer Verantwortungsgemeinschaft. Zugleich gelte es, Regelungsmodelle anderer Länder umfassend in den Blick zu nehmen und von den Erfahrungen zu profitieren.

Auch der Hamburger Rechtsanwalt Marko Oldenburger betonte in seiner Stellungnahme, dass die Vorschläge des Antrags den sich wandelnden Lebensrealitäten einschließlich neuer, vielfältiger Lebensführungsentwürfen entsprächen. Obwohl es voraussichtlich große Anstrengungen erfordern würde, die bestehende Vielfalt der Konstellationen in ein gesetzliches Modell zu integrieren, sei die Umsetzung in Anbetracht der damit verbundenen positiven Folgen in besonderem Maße wichtig, auch, um das deutsche Recht für die sich stellenden Aufgaben zu rüsten und an die sich entwickelnden Bedürfnissen der Menschen anzupassen.

Gudrun Lies-Benachib Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt, erklärte, der vorliegende Antrag stelle teilweise zu Recht ein Bedürfnis dafür fest, auch für nicht verwandtschaftlich oder die Ehe begründete Gemeinschaften rechtlich verbindliche Konzepte festzuschreiben. Der Vorschlag schließe eine Lücke mit Regelungsbedarf nur für neue, nicht auf die klassische Paarbeziehung zwischen Liebenden zugeschnittene Lebensgemeinschaften. Eine standesamtlich registrierte Verantwortungsgemeinschaft sei nur für Beziehungen von Menschen sinnvoll, denen nicht mit der Ehe bereits jetzt ein Regelungskonzept zur Verfügung gestellt sei, das für das Zusammenleben und die Zeit nach dem Scheitern eine gerechte Verteilung von Aufgaben und Rechten vorsehe. Eine Wahlmöglichkeit zwischen Ehe und registrierter Verantwortungsgemeinschaft in den Konstellationen, in denen Menschen auch heiraten könnten, sei in den seltensten Fällen sinnvoll oder geboten.

Matthias Dantlgraber, Bundesgeschäftsführer des Familienbunds der Katholiken, begrüßte, dass der Antrag die Bedeutung der heute vielfältigen Familie für die Gesellschaft hervorhebt. Der Familienbund unterstütze es, wenn Menschen füreinander rechtlich verbindlich Verantwortung übernehmen wollen. Er habe aber Zweifel, so Dantlgraber, ob das vorgeschlagene Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft im Ergebnis zu mehr Verbindlichkeit in der Gesellschaft führen würde. Vielmehr sieht er bei einem unverbindlicheren Konkurrenzinstitut zur Ehe die Gefahr, dass der Staat die im Grundgesetz unter „besonderen Schutz“ gestellte Ehe schwächen und den gesellschaftlichen Trend zu mehr Unverbindlichkeit aktiv verstärken und fördern würde. Vor allem aber wäre es nicht im Sinne der Kinder, für deren Entwicklung stabile Beziehungen von großer Wichtigkeit seien.

Zweifel am Sinn einer gesetzlichen Regelung äußerte auch Anatol Dutta von der Ludwig-Maximilians-Universität München. Für Verantwortungsgemeinschaften jenseits der Ehe erschließe sich für ihn kein Bedarf. Statt einer „Ehe light“ sollte lieber das gesetzliche Ehemodell angepasst und dessen Vor- und Nachteile besser ausgeglichen werden. In dem Modell der Verantwortungsgemeinschaft sehe er eher Gefahren, sagte Dutta. Vor allem gehe es zulasten von Frauen.

Wie es in dem Antrag unter anderem heißt, soll eine Verantwortungsgemeinschaft durch mindestens zwei oder mehrere volljährige Personen, die nicht miteinander verheiratet, verpartnert oder in gerader Linie verwandt sind, möglichst unbürokratisch geschlossen werden können. Grundvoraussetzung der Verantwortungsgemeinschaft sei ein tatsächliches persönliches Näheverhältnis. Ein Zusammenleben sei hingegen nicht erforderlich.

Die Abgeordneten fragten unter anderem nach dem Bedarf für eine solche neue Regelung und interessierten sich vor allem für die rechtliche Abgrenzung von Ehe und Verantwortungsgemeinschaft und die damit verbundenen Schutzfunktionen für die Betroffenen. Nachfragen betrafen besonders die Stellung von Kindern in solchen Gemeinschaften, das Unterhaltsrecht sowie das Erbrecht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1178 vom 02.11.2020

Die Fraktionen der CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt (19/23707). Zum Schutz von Kindern schlagen die Fraktionen dem Entwurf zufolge Gesetzesänderungen vor, die auf einem ganzheitlichen Konzept gründen, das alle beteiligten Akteure in die Pflicht nimmt. Vorgesehen sind unter anderem die Verschärfung des Strafrechts, die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse, eine verbesserte Qualifikation der Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie der Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte sowie eine stärkere Prävention.

Mit einer begrifflichen Neufassung der bisherigen Straftatbestände des „sexuellen Missbrauchs von Kindern“ als „sexualisierte Gewalt gegen Kinder“ soll das Unrecht dieser Straftaten klarer umschrieben werden, wie es in der Vorlage heißt. Der Entwurf schlägt vor, den bisherigen Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Straftatbestände aufzuspalten, um den Deliktsbereich übersichtlicher zu gestalten und entsprechend der jeweiligen Schwere der Delikte abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig bereits im Grundtatbestand als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit der Schaffung einer neuen Strafnorm soll zudem das Inverkehrbringen und der Besitz von Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild unter Strafe gestellt werden. Zu den weitergehende Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden gehören Anpassungen der Straftatenkataloge der Telekommunikationsüberwachung, der Onlinedurchsuchung sowie bei der Erhebung von Verkehrsdaten.

Wie es in dem Entwurf heißt, gibt es aufgrund der Bedeutung des Themas derzeit mehrere Initiativen, die Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern vor sexualisierter Gewalt beinhalten. Diese Initiativen hätten jedoch zum Teil eine andere Ausrichtung, seien in ihrer Wirkung nicht zielgenau oder blieben hinter den mit dem Entwurf vorgeschlagenen Änderungen deutlich zurück. Der Bundestag berät am Freitag erstmals über den Entwurf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1166 vom 29.10.2020

Bei Sachverständigen stößt das geplante Gesetz der Bundesregierung zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen (19/21987, 19/22776) überwiegend auf Zustimmung. Das zeigte eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Inneres und Heimat unter der Leitung des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Jochen Haug (AfD) am Montag.

Die Mehrheit der Experten begrüßten die Gesetzesinitiative, zu der die Fraktionen von CDU/CSU und SPD noch einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt hatten, als gelungenes Beispiel für andere, in Zukunft noch zu digitalisierende Verwaltungsleistungen.

So betonte etwa Uda Bastians, Beigeordnete beim Deutschen Städtetag, mit Blick auf das Onlinezugangsgesetz in ihrer Stellungnahme zunächst, Ziel aller Bemühungen um die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sei eine „vollständige Digitalisierung“. Ein „digitales Interface“ für die Bürger als Nutzer reiche nicht aus, wenn anschließend die erhobenen Daten „händisch“ innerhalb der Verwaltung weiterverarbeitet werden müssten. Ziel sei es, Bürgern und Behörden einen Mehrwert zu bieten. In dieser Hinsicht sei der vorliegende Entwurf für ein Digitale-Familienleistungen-Gesetz ein „Meilenstein“. Es zeige exemplarisch, wie eine digitale Verwaltung aufgebaut sein solle. Allerdings monierte Bastians, dass die Vorlage des Entwurfs drei Jahre gedauerte habe. Das sei angesichts der noch zu digitalisierenden „574 Verwaltungsleistungen“ viel zu lang.

Lobend äußerte sich auch Dirk Heckmann, Professor für Recht und Sicherheit der Digitalisierung an der TU München: Der Gesetzentwurf verfolge mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen einen wichtigen Zweck, denn diese spare Zeit, reduziere den Aufwand für Bürger und Behörden und verbessere letztlich auch die Validität der Daten. Die einzelnen Regelungen seien zudem „schlüssig und zielführend“. Positiv bewertete Heckmann insbesondere die mit dem Änderungsantrag vorgesehene Möglichkeit, neben einem Bürgerkonto auch ein Organisationskonto zum Beispiel für Unternehmen oder Institutionen einzurichten. Dies trage zur Nutzerfreundlichkeit bei. Eine Inkonsistenz sah er hingegen bei der geplanten Regelung der Bekanntgabe-Fiktion. Diese sei im Entwurf und im geplanten OZG unterschiedlich geregelt und sei „zu überdenken“.

Moritz Karg, Leiter des Referats Grundsatzfragen der Digitalisierung und des E-Government im Digitalisierungsministerium des Landes Schleswig-Holstein, empfahl wiederum, das vorgesehene Erfordernis einer Einwilligung für die Übermittlung personenbezogener Daten im Entwurf zu streichen. „Wenn Sie das Ziel des Gesetzes, Verwaltungsvereinfachung und Nutzerfreundlichkeit auch für Behörden, ernst nehmen, dann sollten Sie das Einwilligungserfordernis nicht aufrechterhalten“, sagte Karg. Denn dieses führe zu großem Verwaltungsaufwand, da jede einzelne Stelle die Einwilligung „erhalten, vorhalten und managen“ müsse. Er plädierte stattdessen dafür, für die datenschutzrechtlich geforderte Legitimation zur Datenverarbeitung eine „klare, transparente und zweckbezogenen Rechtsgrundlage“ zu schaffen.

Dem widersprach Gabriel Schulz, stellvertretender Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern: Die Einwilligung sei eine der grundlegenden Rechtsgrundlagen, die die Datenschutzgrundverordnung vorgebe. „Insofern gibt es keine Veranlassung, davon abzusehen.“ Die Regelung im Gesetzentwurf, sei „genau der richtige Kompromiss“. Kontrovers beurteilten die Sachverständige auch die geplante Nutzung der Steuer-ID als zentrale Personenkennziffer, vor der Datenschützer bereits ausdrücklich warnen: So sagte auch Experte Schulz, er sehe die Bestrebungen im Zuge des geplanten Registermodernisierungsgesetzes einen einheitlichen „Identifier“ einzuführen, mit Sorge. Sie würden die Gefahr „grundrechtswidrige Regelungen“ bergen. Insofern sei es „fatal“, dass mit dem vorliegenden Entwurf die Steuer-ID als eine bereichsübergreifende Kennung nun auch bei Familienleistungen eine Rolle spielen solle.

Diese Meinung vertrat auch der IT-Sicherheitsexperte Rainer Rehak. Als Sachverständiger für das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung übte er zudem erhebliche Kritik am Gesetzentwurf als Ganzes. Die Bundesregierung werde damit dem eigenen erklärten Anspruch nicht gerecht, „die Potentiale der Digitalisierung“ heben zu wollen. Mehr noch: „Der Entwurf ist ein Beispiel, wie es nicht gemacht werden sollte“. Problematisch sei bereits die Gesamtkonzeption: Mit dieser werde eine „riesige, deutsche Verwaltungsinsel“ geschaffen, die aus Sicht von Datenschutz und IT-Sicherheit nicht „vertretbar“ sei, bemängelte Rehak. Die Prozesse seien vor allem für die Verwaltung optimiert worden, das gehe zu Lasten der Bürger. Nichts werde kryptographisch abgesichert oder signiert. Das erschwere es, Verwaltungshandeln nachzuprüfen, etwa durch externe Audits. Auch sei eine Interoperabilität mit europäischen Verfahren nicht gewährleistet, weil der EU-Zustellstandard eDelivery „ignoriert“ werde.

Eike Richter, Professor für Öffentliches Recht, Recht der Digitalisierung und IT-Sicherheitsrecht an der Akademie der Polizei in Hamburg, begrüßte zwar grundsätzlich den Gesetzentwurf und betonte, dieser gehe in die richtige Richtung. Er bemängelte jedoch, dass durch den dazu noch vorgelegten Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auch „grundlegende“ Änderungen des Onlinezugangsgesetz (OZG) quasi „Huckepack“ vorgenommen würden. Angesichts der Vielzahl der Änderungen sei ein eigener Gesetzentwurf angemessen gewesen, sagte Richter. Er sprach sich angesichts verschiedener von Regelungswerke zum allgemeinen Verwaltungsrecht zudem für eine „integrierende Reform des Verwaltungsverfahrensrechts und der Digitalisierung“ aus. Ohne diese drohe die Gefahr von „Inkonsistenzen und Widersprüchen“, die die Umsetzung erschwerten. Das zeige auch der aktuelle Gesetzentwurf. (sas)

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1156 vom 28.10.2020

Die FDP-Fraktion will über Kinder- und Jugendwahlen informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/23081) möchte sie unter anderem erfahren, mit welchen Maßnahmen und in welcher Höhe die Bundesregierung die Projekte „Juniorwahl“ und „U-18-Wahl“ in den vergangenen fünf Jahren strukturell und finanziell gefördert hat. Zudem fragt sie nach der Zahl der Teilnehmer bei den Projekten in den vergangenen fünf Jahren und ihrer wissenschaftlichen Evaluation.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1104 vom 16.10.2020

  • 2018 gaben 22 % der deutschen Männer an, unzufrieden mit ihrer Arbeit zu sein (EU-Durchschnitt: 17 %)
  • Gut vier von fünf Männern in Deutschland waren 2019 erwerbstätig (EU: drei von vier Männern)
  • Nur jeder zehnte erwerbstätige Mann in Deutschland arbeitete 2019 in Teilzeit, bei den Frauen war es fast jede zweite Erwerbstätige

Trotz eines im EU-Vergleich selbst in Krisenzeiten robusten Arbeitsmarktes hadern Männer in Deutschland überdurchschnittlich oft mit ihrer Arbeitssituation. Im Jahr 2018 waren rund 22% der Männer ab 16 Jahren hierzulande unzufrieden mit ihrer Arbeit, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltmännertags am 3. November mitteilt. Im EU-Durchschnitt waren es nur 17%. Mehr als die Hälfte der Männer in Deutschland waren mit ihrer Arbeit mittelmäßig zufrieden (55%). Hier lag der EU-Durchschnitt bei 59%. 23% gaben an, sehr zufrieden zu sein (EU: 24%).

In wirtschaftlich schwächeren EU-Staaten sind Männer mit ihrer Arbeit am unzufriedensten: Am häufigsten in Bulgarien (36 %), gefolgt von Griechenland (30%) und der Slowakei (23%). Direkt dahinter lagen Kroatien, Deutschland und Litauen mit 22%. Am geringsten war der Anteil der mit ihrer Arbeit unzufriedenen Männer in Finnland (5%) und den Niederlanden (8%). Fünf Jahre zuvor war der Anteil in Deutschland geringfügig höher: 23% zeigten sich im Jahr 2013 nicht zufrieden. Seitdem nahm der Wert in Deutschland um 1,4Prozentpunkte ab, im EU-Durchschnitt um 2,5 Prozentpunkte.

Männer in Deutschland überdurchschnittlich häufig erwerbstätig

Bei Männern in Deutschland in der Altersgruppe von 15 bis 64 Jahren betrug die Erwerbstätigenquote im Jahr 2019 rund 80%. Damit waren sie im EU-Vergleich (74%) überdurchschnittlich häufig erwerbstätig. Nur in Tschechien, den Niederlanden und Malta (jeweils 82%) war die Quote noch höher. Zum Vergleich: Frauen in Deutschland kamen auf eine Erwerbstätigenquote von 73%, die 9 Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt liegt.

In den Niederlanden arbeiteten 28% der Männer in Teilzeit – in Deutschland 10%

Hierzulande arbeiteten 10% der erwerbstätigen Männer im Jahr 2019 in Teilzeit. Damit lag Deutschland nur knapp über dem EU-Durchschnitt (9%). Der Vergleich mit den erwerbstätigen Frauen offenbart große Unterschiede: Mit 47% war knapp die Hälfte der erwerbstätigen Frauen teilzeitbeschäftigt. Das waren 15 Prozentpunkte mehr als im EU-Durchschnitt. Den höchsten Anteil in Teilzeit arbeitender Männer innerhalb der EU verzeichneten 2019 die Niederlande mit 28%. Dahinter reihten sich skandinavische Länder ein: Dänemark mit 15% sowie Schweden mit 13%. Der Anteil der in Teilzeit arbeitenden Männer stieg in den letzten zehn Jahren nur langsam – seit 2010 nahm er in Deutschland wie auch im EU-Durchschnitt um rund einen Prozentpunkt zu.

In Deutschland leben eine Million weniger Männer als Frauen

Etwas mehr als 41 Millionen Männer lebten am 30.06.2020 in Deutschland. Zum gleichen Zeitpunkt gab es rund 1 Millionen Frauen mehr in Deutschland. Das Durchschnittsalter der Männer in Deutschland betrug 43,2 Jahre zum Jahresende 2019. Frauen waren im Schnitt 2,6 Jahre älter, ein Grund dafür ist die längere Lebenserwartung.

Methodische Hinweise:
Die Daten zum EU-Durchschnitt beziehen sich auf die Europäische Union mit 28 EU-Staaten.

Weitere Informationen:
Europa in Zahlen

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 02.11.2020

Im Jahr 2030 wird es in Deutschland voraussichtlich mehr Erwerbspersonen im Alter von 65 bis 74 Jahren als im Alter unter 20 Jahren geben. Nach der Erwerbspersonenvorausberechnung 2020 werden zu Beginn des kommenden Jahrzehnts 1,5 bis 2,4 Millionen Erwerbspersonen 65 bis 74 Jahre und nur etwa 1,1 Millionen 15 bis 19 Jahre alt sein. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, werden im Jahr 2060 voraussichtlich 1,2 bis 2,2 Millionen Erwerbspersonen zur älteren und 1,0 bis 1,1 Millionen zur jüngeren Altersgruppe gehören. 2019 umfassten beide Gruppen jeweils 1,2 Millionen Erwerbspersonen.

Zur starken Zunahme der Zahl älterer Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose) auf 2,4 Millionen im Jahr 2030 beziehungsweise 2,2 Millionen im Jahr 2060 kommt es, wenn zwei Annahmen eintreten: Erstens müsste sich die in den vergangenen 20 Jahren beobachtete allgemeine Zunahme der Erwerbsbeteiligung fortsetzen, zweitens müssten insbesondere die Erwerbsquoten der Älteren durch die bis zum Jahr 2031 vorgesehene stufenweise Verschiebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre weiter ansteigen.

Die Erwerbsquoten der jüngeren Altersgruppe werden sich nach allen Annahmen dagegen ähnlich der Entwicklung der vergangenen zehn Jahre kaum verändern.

Künftige Entwicklung von Zuwanderung und Erwerbsverhalten beeinflusst

Die Gesamtzahl der Erwerbspersonen zwischen 15 und 74 Jahren in Deutschland wird – je nach zugrundeliegenden Annahmen – von 43,6 Millionen im Jahr 2019 mindestens auf 41,5 Millionen und höchstens auf 33,3 Millionen im Jahr 2060 abnehmen. Ein geringer Rückgang um etwa 2 Millionen auf 41,5 Millionen Erwerbspersonen setzt neben einer dauerhaft hohen Nettozuwanderung aus dem Ausland von über 300000 Personen pro Jahr auch eine weitere Zunahme der Erwerbsbeteiligung – bei Frauen stärker als bei Männern – voraus. Bei einer niedrigen Nettozuwanderung von 150000 Personen pro Jahr und einem stagnierenden Erwerbsverhalten ist dagegen mit einem Rückgang der Erwerbspersonenzahl um etwa 10Millionen auf 33,3 Millionen zu rechnen.

Babyboom-Generation scheidet in den kommenden Jahren aus dem Erwerbsleben aus

Die Hauptursache für das Sinken der Erwerbspersonenzahl ist das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge von 1955 bis 1970 aus dem erwerbsfähigen Alter in den kommenden 25 Jahren. Ohne Nettozuwanderung würde die Erwerbspersonenzahl bis 2060 je nach Erwerbsverhalten auf knapp 28,2 bis 30,6 Millionen fallen.

Erwerbspersonenzahl sinkt in Ostdeutschland stärker als in Westdeutschland

Im Jahr 2019 betrug die Zahl der Erwerbspersonen in den westdeutschen Bundesländern 35,3 Millionen und in den ostdeutschen Bundesländern 8,3 Millionen. Anders als im Westen Deutschlands ist im Osten bereits heute die Erwerbspersonenzahl rückläufig. Diese Unterschiede werden sich auch künftig zeigen. Die Zahl der Erwerbspersonen wird im Osten bis 2060 voraussichtlich um 12 % bis 28 % sinken, wohingegen der Rückgang im Westen zwischen 3% und 22% betragen dürfte.

Methodische Hinweise:

Die Erwerbspersonenvorausberechnung (EPV 2020) reicht bis 2060 und umfasst sechs Varianten, die sich durch ihre Annahmen zur künftigen Nettozuwanderung nach Deutschland und zum Erwerbsverhalten unterscheiden. Die Annahmen zur moderaten Entwicklung der Geburtenhäufigkeit und der Lebenserwartung sind in allen Varianten gleich und stammen gemeinsam mit der niedrigen, moderaten und hohen Wanderungsannahme aus der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung.

Zum künftigen Erwerbsverhalten wurden auf Basis der Ergebnisse des Mikrozensus 2016 bis 2019 zwei Annahmen getroffen. In den Varianten mit einer hohen Erwerbsbeteiligung steigen die Erwerbsquoten vor allem der Frauen und der älteren Bevölkerung, wenngleich nicht so stark wie bisher. Für die Varianten mit einer niedrigen Erwerbsbeteiligung wurden die alters- und geschlechtsspezifischen Erwerbsquoten 2017 bis 2019 für den gesamten Berechnungszeitraum konstant gehalten.

Die Erwerbspersonen setzen sich aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen nach dem Erwerbsstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zusammen.

Die EPV 2020 ist keine Prognose. Sie zeigt, wie sich die Zahl der Erwerbspersonen entwickeln würde, wenn die Annahmen über die Entwicklung des Bevölkerungsstandes und des Erwerbsverhaltens eintreten würden. Insbesondere aufgrund des auch für die Zukunft zu erwartenden volatilen Wanderungsgeschehens und möglicher künftiger Schwankungen auf dem Arbeitsmarkt können ihre Ergebnisse mehr oder weniger stark von der tatsächlichen Entwicklung der Erwerbspersonenzahl abweichen.

Weitere Informationen:

Eine ausführliche Darstellung der künftigen Entwicklung der Erwerbspersonenzahl in Deutschland enthält der Tabellenband „Erwerbspersonenvorausberechnung 2020„.

Informationen zur 14. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung. bieten die Übersichtsseite zur Pressekonferenz am 27. Juni 2019 sowie die Sonderseite „Demografischer Wandel“.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 02.11.2020

Knapp 6,9Millionen Menschen in Deutschland haben zum Jahresende 2019 Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 4,7% weniger als Ende 2018, als rund 7,2 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Mindestsicherung bezogen. Gemessen an der Gesamtbevölkerung sank der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger von 8,7% zum Jahresende 2018 auf 8,3% zum Jahresende 2019. Das ist die bisher niedrigste Mindestsicherungsquote seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Gesamtregelleistungen (ArbeitslosengeldII/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII„Grundsicherung für Arbeitsuchende“, sogenanntes Hartz IV) erhielten Ende 2019 knapp 5,3Millionen Menschen. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Regelleistungsberechtigten damit um 5,6%.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGBXII„Sozialhilfe“ bezogen knapp 1,1Millionen Menschen. Die Zahl stieg damit leicht um 0,6%.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)bekamen rund 385000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang um 6,3%.
  • Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungennach SGBXII „Sozialhilfe“ bezogen rund 113000 Menschen. Das waren 6,7% weniger als im Vorjahr.

Überdurchschnittlicher Rückgang der Leistungsempfängerzahl in Ostdeutschland

Mit einem Minus von 6,9% sank die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen in den östlichen Bundesländern wie in den Vorjahren stärker als in den westlichen Bundesländern. In Westdeutschland waren 4,0% weniger Menschen als im Jahr zuvor auf entsprechende Leistungen angewiesen.

Niedrigste Mindestsicherungsquote seit Beginn der Berechnungen

Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung (Mindestsicherungsquote) ging seit dem Jahr 2015 kontinuierlich zurück und erreichte am Jahresende 2019 mit 8,3% einen neuen Tiefstand. In Ostdeutschland (einschließlich Berlin) ist erstmals weniger als jede zehnte Person (9,9%) auf soziale Mindestsicherungsleistungen angewiesen. In Westdeutschland sank der Anteil auf 7,9%.

Wie schon 2017 und 2018 war die Mindestsicherungsquote Ende 2019 in Bremen mit 17,3% am höchsten, gefolgt von den beiden weiteren Stadtstaaten Berlin (16,0%) und Hamburg (12,6%) sowie dem bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (10,9%). Durchgehend seit dem Beginn der Berechnungen ab dem Jahresende 2006 wiesen Ende 2019 Bayern (4,3 %) und Baden-Württemberg (5,1 %) die niedrigsten Anteile der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen auf.

Weitere Informationen:

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre2006 bis2019 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.10.2020

Zwei Drittel aller Männer, die 2019 Vater eines Kindes wurden, waren zwischen 29 und 39 Jahre alt (66 %); lediglich 6% waren älter als 44 Jahre. Bei den Müttern waren 65% zwischen 29 und 39 Jahre alt und 0,3% älter als 44 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) und das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Basis einer neuen Studie zu Vaterschaften mitteilen, stieg seit 1991 das durchschnittliche Alter der Väter bei der Geburt eines Kindes um 3,6 Jahre auf 34,6Jahre. Auch die Mütter der 2019 geborenen Kinder waren mit 31,5 Jahren im Durchschnitt 3,6 Jahre älter als die Mütter der Babys im Jahr 1991 (27,9 Jahre).

Bei Erstgeborenen waren die Väter im Durchschnitt 33 Jahre und die Mütter 30 Jahre alt

Väter von Erstgeborenen (der Mutter) waren im Jahr 2019 im Durchschnitt 33,1 Jahre alt. Bei Frauen, die 2019 zum ersten Mal Mutter wurden, betrug das Durchschnittsalter 30,1Jahre. Die Eltern der Zweitgeborenen waren jeweils um 2 Jahre älter: 35,2 beziehungsweise 32,2 Jahre. Beim dritten Kind (der Mutter) betrug das durchschnittliche Alter der Väter 36,6 Jahre und das der Mütter 33,2 Jahre.

Die jüngsten Eltern leben in Sachsen-Anhalt

Im Vergleich der Bundesländer waren 2019 in Sachsen-Anhalt die Väter bei der Geburt von Kindern mit 34,0 Jahren und die Mütter mit 30,6 Jahren am jüngsten. Am höchsten war das durchschnittliche Alter bei Geburt in Hamburg: dort waren die Väter 35,4 und die Mütter 32,4 Jahre alt.

2019 wurden durchschnittlich 1,45 Kinder je Mann geboren

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland durchschnittlich 1,45Kinder je Mann geboren. Zwischen 1991 und 2006 schwankte diese sogenannte zusammengefasste Vaterschaftsziffer um den Wert von 1,20 Kinder je Mann. Seit 2007 stieg sie kontinuierlich bis auf 1,50 Kinder je Mann im Jahr 2016. Bis zum Jahr 2019 nahm sie leicht ab.

Wie in den meisten wirtschaftlich hoch entwickelten Ländern ist in Deutschland die Vaterschaftsziffer der Männer niedriger als die zusammengefasste Geburtenziffer der Frauen, welche 2019 bei 1,54 Kindern je Frau lag. Hierzu trägt vor allem bei, dass die Anzahl potenzieller Väter höher ist als die Anzahl potenzieller Mütter.

Die Vaterschaftsziffer ist in Ostdeutschland deutlich niedriger als in Westdeutschland

Während in den östlichen Bundesländern die Vaterschaftsziffer 2019 zwischen 1,29 und 1,35 Kindern je Mann betrug, war sie in den meisten westlichen Bundesländern mit 1,45bis 1,51 Kindern je Mann deutlich höher. Lediglich im Saarland lag sie mit 1,39 etwas niedriger. Die Geburtenziffer der Frauen wies dagegen im Jahr 2019 kein Ost-West-Gefälle mehr auf. Die größeren Differenzen zwischen den Vaterschaftsziffern der Männer und den Geburtenziffern der Frauen in Ostdeutschland gehen darauf zurück, dass in vielen Teilen Ostdeutschlands deutlich mehr Männer als Frauen leben.

In der EU liegt das Alter der Väter bei der Geburt zwischen 32 und 36 Jahren

Beim durchschnittlichen Alter der Väter bei der Geburt von Kindern gehört Deutschland in der Europäischen Union zum „älteren“ Drittel. Nach Schätzungen für das Jahr 2017 waren in der EU die Väter in Italien, Griechenland und Spanien mit rund 36 Jahren bei der Geburt ihrer Kinder am ältesten (Deutschland 2017: 34,4 Jahre). Am jüngsten waren sie mit rund 32 Jahren in Rumänien. Auch in Litauen, Polen und Bulgarien lag das Alter der Väter bei der Geburt unter 33 Jahren.

Bei der Vaterschaftsziffer befindet sich Deutschland ähnlich wie bei der zusammengefassten Geburtenziffer der Frauen im oberen Mittelfeld (2017: 1,48 Kinder je Mann). Die niedrigsten Vaterschaftsziffern von etwa 1,2 Kindern je Mann wiesen 2017 die südeuropäischen Länder Malta, Spanien und Italien auf. Am höchsten war die Vaterschaftsziffer in Frankreich mit knapp 1,9 Kindern je Mann.

Methodische Hinweise

In der dieser Pressemitteilung zugrundeliegenden Studie (siehe Aufsatz „Wie hoch ist die Kinderzahl von Männern?“ in WiSta 5/2020) werden zum ersten Mal amtliche Angaben zur Vaterschaft dargestellt, die sich auf alle Geborenen unabhängig vom Familienstand des Vaters beziehen. Hierfür wurden die Fälle mit fehlenden Angaben des Vaters mit Hilfe von speziell entwickelten Methoden berücksichtigt. Im Jahr 2019 fehlten die Angaben zum Vater bei rund 45500 Geborenen.

Die sogenannte fertile Altersphase, während der Frauen Mutter und Männer Vater werden können, ist hier statistisch bei Frauen mit 15 bis 49 Jahren und bei Männern mit 15 bis 69 Jahren abgegrenzt.

Die Angaben zum Alter des Vaters beim ersten, zweiten und dritten Kind beziehen sich auf die Geburtenfolge im Leben der Mutter. Für Väter liegen keine Angaben zur Geburtenfolge vor.

Die zusammengefasste Vaterschaftsziffer der Männer wird analog der zusammengefassten Geburtenziffer der Frauen berechnet. Zuerst werden die Geborenen eines Jahres mit Vätern eines bestimmten Alters auf die männliche Bevölkerung dieses Alters bezogen. Die Addition dieser Ziffern für jedes Altersjahr zwischen 15 und 69 Jahren ergibt die zusammengefasste Vaterschaftsziffer. Diese entspricht der durchschnittlichen Zahl der leiblichen Kinder im Leben eines Mannes unter der Voraussetzung, dass die Verhältnisse des beobachteten Jahres während seines gesamten Lebens gelten würden.

Ausführliche Informationen zur Fertilität der Männer bietet der Aufsatz „Wie hoch ist die Kinderzahl von Männern?“ in WiSta 5/2020. Weitere Daten stehen auf der Themenseite, im Tabellensegment der GENESIS-Datenbank 12612 sowie auf der Seite „Demografischer Wandel“ zur Verfügung.
Weitere kommentierte Schaubilder etwa zur Fertilität von Männern und zu langfristigen demografischen Entwicklungen finden sich im „Fakten“-Bereich der Webseite des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung.

30 Jahre Deutsche Einheit
Informationen zu regionalen Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen östlichen und westlichen Bundesländern 30 Jahre nach der deutschen Vereinigung finden Sie in unserem Statistik-Dossier sowie auf unserer Themenseite „30 Jahre Deutsche Einheit“.

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Statistik
Seit dem 1. Juli leitet das Statistische Bundesamt im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft unter dem Vorsitz von Präsident Dr. Georg Thiel die Ratsarbeitsgruppe Statistik. Über unsere Aktivitäten im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft informieren wir auf der Sonderseite www.destatis.de/eu2020.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 16.10.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gemeinsam mit pro familia und anderen Verbänden hat der AWO Bundesverband in einem offenen Brief an die Bundesregierung seine tiefe Besorgnis über die derzeitige Lage in Polen ausgedrückt. Am 22. Oktober hat der polnische Verfassungsgerichtshof ein fast vollständiges Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen. Auch Abbrüche wegen „schweren und irreversiblen fötalen Defekten oder unheilbaren Krankheiten, die das Leben des Fötus bedrohen“ sind nun verfassungswidrig.

„Schon jetzt gehen Schätzungen von bis zu 100.000 illegalen Abtreibungen in Polen im Jahr aus. Das Urteil verschlimmert die ohnehin schon sehr schwierige Lage, in der sich die betroffenen Frauen befinden, deutlich“, so der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler. „Das bisherige Reisen in umliegende Länder ist durch die Corona-Pandemie jetzt auch nicht mehr möglich, d.h. ungewollt schwangere Frauen sind komplett allein gelassen und werden zu verzweifelten Maßnahmen greifen, um die Schwangerschaft zu beenden.“ Die AWO steht für das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und solidarisiert sich mit den betroffenen Frauen.

Das Urteil hat große Proteste in der polnischen Bevölkerung ausgelöst. Begonnen durch Aufrufe von lokalen Frauenrechtsgruppen, werden sie inzwischen von breiten Bevölkerungsschichten unterstützt, täglich werden es mehr. Dabei werden ihre friedlichen Proteste mit massiver Gewalt entweder durch Polizisten oder rechtsextreme Gruppen beantwortet. „Die AWO ist sehr besorgt über die Menschenrechtsverletzungen und fordert die Bundesregierung auf, die Gewalt durch staatliche und nichtstaatliche Akteure zu verurteilen. In der EU-Grundrechtscharta wird das Recht auf Versammlungsfreiheit garantiert. Dies muss auch für Demonstrationen gegen ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen gelten“, schließt Wolfgang Stadler.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.11.2020

Am heutigen 19. Oktober 2020 findet der 12. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt statt, an dem rund 130 Vertreter*innen von Bund, Ländern, Kommune, der Zivilgesellschaft und Migrantenverbänden teilnehmen. Bei dem Treffen soll auch die Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplanes Integration Thema sein. Darin werden verschiedene „Phasen der Integration“ benannt, denen verschiedene Themenforen zugeordnet werden.

Für die Arbeiterwohlfahrt nimmt Präsident Wilhelm Schmidt am heutigen Gipfeltreffen teil: „Wir sind seit über sechs Jahrzehnten Ansprechpartnerin für Einwanderinnen und Einwanderer. In dieser Zeit sind die sozialen Migrationsfachdienste – Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, die Jugendmigrationsdienste und die Flüchtlingssozialberatung – stetig gewachsen und haben sich im lokalen Kontext etabliert.“ Gerade in diesem lokalen Kontext finde das Ankommen, das Zusammenleben und die Inklusion von eingewanderten Menschen statt. Hier komme es darauf an, dass alle Akteurinnen – von der Kommunalverwaltung bis hin zu den Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen – zusammenwirken, sich austauschen und gemeinsam inklusive sozialräumliche Ansätze entwickelten: Im Kindergarten, in der Schulsozialarbeit, beim Ausbau von Beratungsangeboten bis hin zum bürgerschaftlichen Engagement im Gemeinwesen. Nur so könne eine breite Akzeptanz und gemeinsame Verantwortung bei der Umsetzung erzielt werden. Die verstärkte Einbeziehung der Perspektive der Migrantenorganisationen sei sehr zu begrüßen.

Wilhelm Schmidt: „Wir alle, die heute hier zusammengekommen sind, waren in verschiedenen Diskussionsforen des NAP-I beteiligt. Worauf es aber ankommt, ist die reale Mitwirkung bei der Gestaltung im Einwanderungsland: Vor Ort, im Quartier – in der Stadt oder auf dem Land. Das übergeordnete Ziel dabei muss sein, Rassismus und bestehenden Benachteiligungen und Ausgrenzungen entschieden entgegen zu wirken. Dieses Ziel haben wir in der Agenda des neuen Nationalen Aktionsplans Integration jedoch vermisst.“

Hintergrund:

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) wirkt mit ihren Haupt- und Ehrenamtlichen am gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort mit. Die Mitgestaltung der Einwanderungsgesellschaft erfolgt auch in sozialen Einrichtungen, wo ratsuchende Menschen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse, unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft Unterstützung finden. Zudem ist die AWO als tragende Akteurin in die kommunale Daseinsvorsorge eingebunden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 19.10.2020

100 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelsätze, die zum Leben reichen!

Konzerne wie z.B. die Lufthansa werden mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutz-schild“ vom Staat unterstützt. Kleine Firmen, Erwerbstätige und manch andere Gruppen bekom-men wenigstens kleine Hilfen oder Kurzarbeitergeld. Dagegen fehlt bei den Ärmsten eine Unter-stützung in der Krise gänzlich. Minijobber*innen erhalten z. B. nicht einmal Kurzarbeitergeld. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln und Masken, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und Kitaessens sind aber viele von uns in ihrer nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher einen Corona-Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze, um die schlimmste Not abfedern zu können.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven An-stieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute!

Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!
Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV -Regelsatz ab 2021 um 14 Euro auf dann 446 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind bei dreißig Tagen im Monat ganze 47 Cent am Tag.
Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die aus-schließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziokulturelle Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Satz liegt. Zur Ermittlung des Regelsatzes werden diese 15 Prozent und ihr viel zu gerin-ges, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelsatzrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.

Die Bemessung der Regelsätze ist seit längerem ein Problem. Das hat beispielsweise dazu geführt, dass die Entwicklung der Regelsatzhöhe hinter der längerfristigen Lohnentwicklung zurückbleibt. Im Ergebnis werden daher die Unterschiede im Lebensstandard zwischen den Grundsicherungsbe-zieher*innen und den Beschäftigten immer größer. Betroffene werden immer stärker abgehängt und können sich von dem ihnen zur Verfügung stehenden Einkommen immer weniger leisten.

Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro!

Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze betrifft rund 8 Millionen, ALG II und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Profitieren würden auch sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“.

Wir lassen uns nicht weiter gegeneinander ausspielen! Gemeinsam werden wir unseren Protest bei einer Reihe von Aktionen am 30. und am 31.10. in vielen Städten und Gemeinden auf die Straße tragen!

Hintergrundinformationen: https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/716-kritik-an-zu-niedrigen-regelsaetzen

Quelle: Pressemitteilung Bündnis ‚AufRecht‘ bestehen vom 28.10.2020

Deutsche Liga für das Kind fordert gesetzliche Reformen zugunsten besonders belasteter Familien

Kinder psychisch- und suchterkrankter Eltern sind in mehrfacher Hinsicht belastet. Sie bekommen nicht die nötige Aufmerksamkeit und Unterstützung und müssen häufig Versorgungsaufgaben im Alltag übernehmen, die nicht kindgerecht sind. Bei manchen kommen akute Gefährdungen hinzu. Das Risiko, dass diese Kinder später selbst eine seelische Erkrankung entwickeln, ist hoch. Die Deutsche Liga für das Kind fordert den Gesetzgeber auf, im Rahmen der geplanten Reform des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe) die Hilfen für diese besonders belasteten Kinder und Familien auszubauen und zu verbessern.

„Kinder mit psychisch- und suchterkrankten Eltern benötigen gerade während der Corona-Pandemie unsere besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung. Das Leid dieser Familien ist häufig nicht ausreichend sichtbar. Bestehende Hilfen reichen nicht aus oder sind für die Betroffenen nur schwer zugänglich“, sagt Prof‘in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München. „Diese Kinder und ihre Eltern brauchen mehr und bessere Hilfen, die durch gesetzliche Reformen ermöglicht werden müssen.“

Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Wenn Eltern psychisch krank sind: was brauchen die Kinder? Herausforderungen für die Hilfesysteme“ am 23./24.10.2020 im Universitätsklinikum Eppendorf (UKE) in Hamburg begrüßt die Deutsche Liga für das Kind, dass der kürzlich vom Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlichte Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG)“ für Familien in Notsituationen vorsieht, ambulante Hilfen für die Betreuung und Versorgung von Kindern direkt, d.h. ohne vorherige Antragstellung beim Jugendamt, in Anspruch nehmen zu können. Positiv ist auch die in dem Entwurf vorgesehene Regelung, dass Kinder unabhängig von ihren Eltern einen uneingeschränkten Beratungsanspruch durch die Kinder- und Jugendhilfe erhalten sollen. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, die Reform noch in dieser Legislaturperiode zügig zum Abschluss zu bringen. Außerdem fordert die Deutsche Liga für das Kind, die im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung fest verabredete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz schnellstmöglich umzusetzen, von der gerade besonders belastete Kinder profitieren könnten.

Neben den notwendigen gesetzlichen Reformen sollte eine bundesweite Online-Plattform errichtet werden, die anonyme Beratung für betroffene Kinder wie auch Informationen für Fachkräfte bietet und Möglichkeiten für wohnortnahe Hilfen aufzeigt. Weiterhin ist dringend erforderlich, die interdisziplinäre und interprofessionelle Zusammenarbeit der beteiligten Akteurinnen und Akteure zu erleichtern und zu stärken und ein unverbundenes Nebeneinander unterschiedlicher Leistungssysteme zu verhindern.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung unter der Schirmherrschaft von Daniela Ludwig MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, gehören Prof’in Dr. Silke Wiegand-Grefe (Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und MSH Medical School Hamburg), Prof’in Dr. Sabine Wagenblass (Fakultät für Gesellschaftswissenschaften der Hochschule Bremen), Dr. med. Areej Zindler (Leiterin der Flüchtlingsambulanz im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf), Prof‘in. Dr. Anna-Lena Zietlow (Fakultät für Sozialwissenschaften, Universität Mannheim) und Dr. Heinz Kindler (Leiter der Fachgruppe „Familienhilfe und Kinderschutz“ des Deutschen Jugendinstituts in München). Die Tagung findet in Kooperation mit der Flüchtlingsambulanz (Leiterin Dr. med. Areej Zindler) im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 23.10.2020

Deutscher Familienverband (DFV) fordert Reformen beim Kindergeld und Kinderfreibetrag.

„15 Euro mehr Kindergeld werden keiner Familie die finanziellen Sorgen nehmen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes in Anspielung auf die Gesetzesbegründung der Bundesregierung beim Familienentlastungsgesetz. „Seit der Corona-Krise stehen Familien vor realen existenziellen Sorgen und hunderttausende Eltern fühlen sich von der Politik allein gelassen. Familien haben Angst vor einem neuen Lockdown und seinen Folgen.“

DFV-Forderung: Kindergeld, Kinderfreibetrag und Sozialversicherung

In der Corona-Krise haben Familien besonders gelitten. Einkommensverluste, Schließung von Kindergärten und Kindertagesstätten und Arbeitslosigkeit haben Eltern erheblich zugesetzt. Berechnungen des Deutschen Familienverbandes zeigen (Horizontaler Vergleich 2020, PDF), dass bereits eine Zweikind-Familie durch Steuern und Sozialabgaben dermaßen finanziell belastet wird, dass sie regelmäßig unter das Existenzminimum rutscht.

Wer die finanzielle Stärkung von Familien im Blick hat, muss an drei zentralen Punkten ansetzen:

1. Ein Kindergeld in Höhe von 330 Euro (siehe Erklärfilm)

2. Steuerlicher Freibetrag in Höhe des Grundfreibetrages für Erwachsene

3. Ein Kinderfreibetrag in der Sozialversicherung, der Eltern in der Phase der
Kindererziehung entlastet und die Leistung Kindererziehung anerkennt (siehe Erklärfilm)

Derzeit plant die Bundesregierung mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz, das Kindergeld lediglich auf 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 für das dritte und 250 Euro für jedes weitere Kind zu erhöhen. Der Kinderfreibetrag soll 8.388 Euro anstatt bisher 7.812 Euro betragen.

Angesichts der akuten finanziellen Situation von Familien hält es der DFV für dringend geboten, das Kindergeld einheitlich auf 330 Euro zu erhöhen – also auf die maximale Wirkung des Kinderfreibetrages. Damit würden alle Eltern gleichermaßen vom Kindergeld und Kinderfreibetrag profitieren.

Der Gesetzesentwurf hat weiterhin einen nicht unerheblichen Geburtsfehler. Der Kinderfreibetrag wird unter dem steuerlichen Grundfreibetrag für Erwachsene (ab 2021: 9.744 Euro) liegen. „Kinder sind aber keine „kleinen Menschen“, die nur einen Bruchteil der materiellen und finanziellen Bedarfe haben. Jede Mutter und jeder Vater wird das bestätigen können“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh. „Obwohl die Angleichung des Kinder- und Grundfreibetrages bereits mehrfach versprochen worden ist, werden Familien abermals bitter enttäuscht.“

Kindergeld: Steuererstattung, kein Steuergeschenk!

„Das Kindergeld ist kein Steuergeschenk“, so Zeh. „Tatsächlich handelt es sich beim Kindergeld vorrangig um eine monatliche Steuervergütung für zu viel erhobene Steuern.“ Am Ende des Steuerjahres wird es von Amts wegen mit der einkommensabhängigen, individuellen Wirkung des Kinderfreibetrages verrechnet.

Vor 30 Jahren verpflichtete das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber in einem von Familien erstrittenen Grundsatzurteil (BVerfGE 82,60 – 1 BvL 20/84 v. 29.05.1990), dass bei der Einkommensbesteuerung der Familie ein Betrag in Höhe des Existenzminimums steuerfrei bleiben muss. Nur das darüber hinausgehende Familieneinkommen darf der Besteuerung überhaupt unterworfen werden.

In der Praxis heißt das: Alle Eltern beziehen zunächst das Kindergeld. Erst wenn das Kindergeld höher ist als die Steuererstattung durch den Kinderfreibetrag, darf man überhaupt von einer Familienförderung sprechen (§ 31 EStG). Davon profitieren vor allem Familien mit niedrigem Einkommen und kinderreiche Familien. Aus diesem Grund ist das Kindergeld – systematisch richtig – im Einkommensteuergesetz geregelt und nicht im Katalog der Familien- oder Sozialleistungen.

Der Verbandspräsident betont, dass eine etwaige Dringlichkeit zur Haushaltssanierung – dies ist besonders in der gegenwärtige Lage zu erwähnen – nicht als Rechtfertigung herangenommen werden darf, Eltern und Kindern Kindergeld und Steuerfreibeträge zu verweigern. „Die Anpassung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages sind schlichtweg Verfassungsvorgaben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 29.10.2020

Der Deutsche Familienverband lobt den längst fälligen Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Jugendmedienschutzes, vermisst aber Netzanschlussfilter.

Auch bei der Nutzung von digitalen Medien müssen Minderjährige vor schädlichen Einflüssen geschützt werden. Dem Deutschen Familienverband (DFV) ist es daher schon seit vielen Jahren ein dringendes Anliegen, dass der Staat und die Netzanbieter entsprechende Regelungen und Maßnahmen treffen. „Der Beschluss des Bundeskabinetts, den Jugendmedienschutz zu reformieren, lässt uns aufatmen. Die bisherige Gesetzeslage ist in der heutigen digitalen Welt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unbrauchbar“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV. Fast 20 Jahre ist das bisher gültige Gesetz zum Jugendmedienschutz alt.

Für den DFV hat der am Mittwoch beschlossene Gesetzesentwurf jedoch einen entscheidenden Mangel, weil er keine Netzanschlussfilter vorsieht. Der Schutz durch Netzanschlussfilter setzt unmittelbar und unabhängig von den digitalen Plattformen, die ein Kind oder Jugendlicher nutzt, ein. Gefährdende Inhalte erreichen Minderjährige erst gar nicht. „Der Vorteil von Netzanschlussfiltern liegt auf der Hand: Sie erleichtern Eltern das Leben. Statt Jugendschutzfilter für jedes internetfähige Gerät im Haushalt, die ständig aktualisiert werden müssen, gibt es einen Filter für den gesamten Netzanschluss“, so Heimann. Auch beim Mobilfunk können entsprechende Filter eingesetzt werden, so dass der Jugendschutz zusätzlich unterwegs gewährleistet ist.

Großbritannien macht es vor: Auf Druck der dortigen Regierung haben die Anbieter von Internetzugängen kostenlose Jugendschutzfilter eingeführt. Diese werden zentral gewartet und können von den Anschlussinhabern ausgeschaltet oder aber auch nach eigenen Wünschen angepasst werden. „Netzanschlussfilter helfen entscheidend dabei, dass jugendgefährdende Inhalte gar nicht erst auf den Endgeräten landen. Anbieter müssen von Staat diesbezüglich verpflichtet werden“, sagt Heimann.

Der DFV hat das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) bereits im Februar auf die Unverzichtbarkeit von Netzanschlussfiltern für Familien hingewiesen. Gemeinsam mit verschiedenen Verbänden aus den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Kinderschutz hatte der Verband zum Referentenentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes Stellung genommen.

Weiterführende Information

Verbände-Stellungnahme zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 16.10.2020

„Man kann zusammenfassend sagen: Endlich!“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vom 19. August 2020, der der Fachöffentlichkeit seit einiger Zeit bekannt ist, obgleich das Verbändeanhörungsverfahren leider noch nicht eingeleitet wurde, soweit der Entwurf die Einführung einer weiteren rechtlichen Mutterschaft durch Ehe oder Anerkennung vorsieht. Denn die beabsichtigte Regelung macht – wie vom djb schon lange gefordert – die Stiefkindadoption in einer solchen gleichgeschlechtlichen Beziehung überflüssig.

Die Folgefragen, wie Anerkennung, Feststellung und Anfechtung der Mutterstelle sieht der djb allerdings nicht günstig gelöst, wie Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der zuständigen Fachkommission im djb, kritisch anmerkt. Denn das Nichtbestehen der Mutterschaft kann nur festgestellt werden, wenn ein „Mann Vater des Kindes ist“. Die gewählte Formulierung ist missverständlich und erhellt erst bei der Normierung der Anfechtungsfristen, was tatsächlich gemeint ist. So beginnt nämlich im Fall der Anfechtung der Mutterschaft die Frist mit dem Zeitpunkt, in dem die anfechtungsberechtigte Person von Umständen erfährt, die dafürsprechen, dass ein Mann während der Empfängniszeit der Frau, die das Kind geboren hat, „beigewohnt“ hat. Diesen Begriff und den damit zwangsläufig verbundenen „Blick ins Schlafzimmer“, hat sich der djb schon früher verbeten, so Meyer-Wehage weiter. Sinnvoller erscheint es, die Mutterschaft an das Vorliegen einer Einwilligung zur Zeugung des Kindes zu knüpfen.
Schließlich lässt der Entwurf Eltern mit „divers“-Eintrag und Eltern ohne Geschlechtseintrag außen vor, da er zwar eine zweite Mutterstelle ermöglicht, nicht aber eine weitere Elternbezeichnung. Auch die Diskriminierung von trans* Eltern wird nicht beseitigt, sondern fortgeschrieben. „Das ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich“, erläutert Wersig.

Damit der „Kessel“ auch „bunt“ ist, nimmt sich der Entwurf außerdem der elterlichen Sorge an, insbesondere bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Mit der Vaterschaftsanerkennung soll zukünftig automatisch die gemeinsame elterliche Sorge verbunden sein. Das lehnt der djb ab! Denn der Entwurf bringt die Mutter in ein Dilemma: Will sie das gemeinsame Sorgerecht nicht, weil das Kind z.B. aus einer flüchtigen Beziehung oder einer Vergewaltigung hervorgegangen ist, muss sie ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung verweigern mit der Folge, dass ihr Kind vorerst keine Unterhalts- und Erbansprüche gegen den bekannten Vater hat und die Vaterschaft gerichtlich festgestellt werden muss. „Es kann nicht Ziel des Gesetzes sein, eine Mutter, die ihrem Kind Unterhalts- und Erbansprüche sichern will, dazu zu zwingen, mit dem Vater gemeinsam das Sorgerecht auszuüben.“, kritisiert Wersig daher.

Die dritte Zutat im Kessel ist – um im Bild zu bleiben – das Wechselmodell: Hier sind Regelungen im Kindesunterhalt vorgesehen, die man wieder „mit Fug und Recht als Insellösung beschreiben kann“, so Meyer-Wehage. Der Entwurf setzt – bezogen auf die gemeinsame Betreuung von Kindern – lediglich die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Thema Unterhalt um, ohne die Folgefragen im Sozialhilfe- und Steuerrecht zu regeln, die einer Klärung jedoch dringend bedürfen.

Zudem fängt der Entwurf die Benachteiligung von Frauen nicht ein, die sich dadurch ergibt, dass das Wechselmodell erst nach der Trennung der Eltern gelebt wird. Während in einer intakten Ehe immer noch häufig die Frauen eine eigene Erwerbstätigkeit zu Gunsten der Familienarbeit einschränken, nimmt das Wechselmodell nach der Trennung auf die dadurch für sie entstandenen Belastungen keine Rücksicht, sondern normiert nach aktueller Rechtsprechung eine volle Erwerbsobliegenheit unter Hinzurechnung von Einkünften, die tatsächlich nicht erzielt werden.

Fazit

Auch wenn der „große Wurf“ im Abstammungsrecht weiter auf sich warten lässt und die ergänzenden Regelungen nicht immer überzeugen, ist es an der Zeit, Reformen, insbesondere zur Vermeidung einer Stiefkindadoption, endlich in Angriff zu nehmen und zwar noch in dieser Legislaturperiode. Alles andere ist nicht mehr vermittelbar.

Die ausführliche Stellungnahme des djb finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 29.10.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte die geplanten Verschärfungen des Strafrechts zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind diese Verschärfungen wichtige Maßnahmen, um Kinder effektiver zu schützen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Prävention in diesem Bereich. Gleichzeitig muss auch der Fahndungsdruck zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt steigen, alle zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mittel müssen ausgeschöpft werden.

„Prävention, Fahndungsdruck, härtere Strafen: Nur mit einem Bündel von Maßnahmen wird es uns gelingen, Kinder besser vor sexueller Gewalt zu schützen. Generell sollte in Strafverfahren und familiengerichtlichen Kinderschutzverfahren das Kindeswohl stärker in den Blick genommen werden. Anhörungsrechte von Kindern in gerichtlichen Verfahren sind kein pädagogischer Schnickschnack, sondern ein Recht der Kinder, das es einzuhalten gilt. Dafür braucht es insbesondere zum Thema Kinderrechte und im Umgang mit Kindern geschulte Fachkräfte, qualifizierte Familienrichterinnen und Familienrichter, sowie flächendeckend Fachberatungsstellen, die für Kinder und Jugendliche problemlos erreichbar sind“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Zahl der Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes sollte massiv aufgestockt werden. Denn der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt erfordert kompromisslose Aufklärung und Strafverfolgung. Daneben brauchen wir eine finanziell abgesicherte, funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss. Die zu erwartende Strafe bei sexueller Gewalt gegen Kinder muss eine generalpräventive Wirkung entfalten, um potenzielle Täterinnen und Täter von der Begehung einer Tat abzuhalten, aber auch um beispielsweise die Verbreitung kinderpornografischen Materials effektiv zu bekämpfen. Hier ist ein Markt entstanden, der unnachgiebig ausgetrocknet werden muss“, so Lütkes weiter.

Auch die Evaluation familiengerichtlicher Maßnahmen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein wichtiger Schritt hin zu mehr Kinderschutz. Generell sollte in Strafverfahren und familiengerichtlichen Kinderschutzverfahren das Kindeswohl stärker in den Blick genommen werden. Dafür braucht es auch eine gesetzliche Nachschulungsverpflichtung für Familienrichterinnen und Familienrichter, und wie im Gesetzentwurf vorgesehen ein eigenständiges Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und -zeugen in der Strafprozessordnung, um dem Kindeswohlvorrang gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren Rechnung zu tragen. Zudem sollten richterliche Videovernehmungen bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten und anderen schweren Gewalttatbeständen in Ermittlungsverfahren mit ersetzender Wirkung für das Hauptverfahren zum bundesdeutschen Standard werden, damit Kinder nicht öfter als nötig zu traumatischen Erlebnissen befragt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 30.10.2020

Als “alarmierendes Signal” und “massives sozialpolitisches Problem” wertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes, nach denen die Zahl der Empfänger*innen von Mindestsicherungsleistungen zuletzt sank, während gleichzeitig die Armut in Deutschland gestiegen ist. Der Verband fordert eine deutliche Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung.

“Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite die Armut erheblich zunimmt, auf der anderen Seite aber immer weniger Menschen in ihrer Not vom Staat unterstützt werden. Die heute veröffentlichten Zahlen zur Mindestsicherung sind keinesfalls Ausdruck eines sozialpolitischen Erfolgs und ganz bestimmt kein Anlass zum Feiern. Während die Armut wächst, geht die Zahl derer, die vom Sozialstaat aufgefangen werden, zurück”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Was sich in diesen Zahlen manifestiere sei ein massives sozialpolitisches Problem, das gelöst werden müsse. “Was es zwingend braucht, um dieser Erosion des letzten sozialen Sicherungsnetzes Einhalt zu gebieten, ist eine deutliche Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung”, so Schneider. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste ein armutsfester Regelsatz 644 Euro (für alleinlebende Erwachsene) betragen. Die direkten Mehrkosten zur Umsetzung des Vorschlags werden auf 14,5 Milliarden Euro geschätzt.

Zum Hintergrund: Knapp 6,9 Millionen Menschen in Deutschland haben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes zum Jahresende 2019 Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten, 4,7 Prozent weniger als Ende 2018. Die Armutsquote ist dagegen von 15,5 Prozent (2018) auf 15,9 Prozent (2019) gestiegen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 30.10.2020

Der SHIA-Landesverband Brandenburg e. V. beteiligt sich in diesem Jahr zum achten Mal gemeinsam mit dem „Bündnis für Familie Königs Wusterhausen“ an der weltweiten Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“.

Bis zum 15. November können die Geschenkkartons zu den Öffnungszeiten in der SHIA-Geschäftsstelle in der Bahnhofstraße 4 in Königs Wusterhausen abgegeben werden

– Montag bis Freitag jeweils 8 bis 13 Uhr, Dienstag zusätzlich von 16 bis 18 Uhr und nach Vereinbarung.

Bitte nutzen Sie den Anrufbeantworter unter Tel. 03375/294752 zur Terminvereinbarung.

Der Verein „Geschenke der Hoffnung e. V.“ will seit vielen Jahren mit den Päckchen dazu beitragen, dass Menschen zum Weihnachtsfest Kindern weltweit eine Freude bereiten.

Ein leerer Schuhkarton soll mit Geschenkpapier beklebt und mit Geschenken gefüllt werden.

Als Geschenke sind Kleidung, Süßigkeiten, Kuscheltiere, Spielzeug, Schulsachen, Hygieneartikel und anderes möglich.

Dabei ist das Alter und Geschlecht des Kindes, das beschenkt wird, zu wählen.

Die Altersgruppen sind 2 bis 4 Jahre, 5 bis 9 Jahre und 10 bis 14 Jahre.

Auf der Internetseite www.weihnachten-im-schuhkarton.org gibt es weitere Informationen zur Aktion.

Quelle: Pressemitteilung SHIA-Landesverband Brandenburg e. V. vom 28.10.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. November 2020

Veranstalter: Netzwerk Familien | eaf Landesverband in der Nordkirche

Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut. Das sind 2,8 Mio. Kinder und Jugendliche. Oft sind sie viele Jahre ihrer Kindheit von Armut bedroht.

Die Kinder- und Jugendarmut bleibt trotz jahrelang guter wirtschaftlicher Entwicklung ein ungelöstes strukturelles Problem in Deutschland. Damit verbunden sind erhebliche Folgen für das Aufwachsen, das Wohlbefinden, die Bildung und die Zukunftschancen der Kinder und Jugendlichen.

Corona droht die Situation von Armut bedrohter Kinder noch zu verschärfen.

Es braucht dringend neue sozial- und familienpolitische Konzepte.

Wir fordern: Jetzt handeln und auf der kommenden ASMK für die Einführung einer Kindergrundsicherung eintreten.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder werden im Rahmen der 97. ASMK in 2020 am 26. und 27. November 2020 in Mannheim zu der Frage der Einführung der Kindergrundsicherung eine politische Entscheidung treffen und gegebenenfalls Wege zur Umsetzung aufzeigen.

Der ZFF-Geschäftsführer Alexander Nöhring wird bei dieser Veranstaltung den Hauptvortrag
„Kinderarmut, Corona und die Kindergrundsicherung“ halten.

Kosten: 10 €

Anmeldung bis zum 03.11.2020 erbeten an

Fachstelle Familien der Nordkirche
Angela Lückfett
Gartenstraße 20, 24103 Kiel
Tel +49 431 55779-127
angela.lueckfett@familien.nordkirche.de

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten zur online-Veranstaltung.

Termin: 16. November 2020

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Die Corona Pandemie führt zu tiefen Verunsicherungen der gesamten Gesellschaft. Ob wir Familien insgesamt oder Kinder und Jugendliche als solche betrachten – wir alle kommen mit Verschwörungsideologien in Kontakt, ganz egal ob wir das wollen oder nicht. Doch stehen Familien mit ihren Sorgen und Ängsten besonders im Fokus. Denn Familien werden von vielen einschränkenden Maßnahmen besonders getroffen. Lösungen und den Umgang mit neuen Situationen müssen sie oft selbst finden, z.B. die Kombination von Homeoffice bei gleichzeitiger Kinderbetreuung und Beschulung. Hinzu kommt: Vielen Familien steht nur beschränkt Wohnraum zur Verfügung, von einem Häuschen im Grünen können viele nur träumen. Außerdem verbringen sie nun ungewohnt viel Zeit miteinander. Das kann zu Verschärfungen innerfamiliärer Konflikte führen und neue Konflikte produzieren. Wer vor der Pandemie zu den materiell ärmeren der Gesellschaft gehört hat, für den ist kaum Besserung in Sicht und eine Verschlechterung der Lebenssituation aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten deutlich spürbar. Kinder und Jugendliche kämpfen zudem damit, dass sie Freunde nur eingeschränkt sehen dürfen. Es stellt sich die Frage, wie sich diese Situation auf Kinder und Jugendliche auswirkt. Verstärken die materiellen und seelischen Nöte, die die Pandemie hervorruft, das Interesse von jungen Menschen und Familien an den scheinbar immer beliebter werdenden Verschwörungsideologien (u.a. QAnon)? Gibt es möglicherweise diese Zusammenhänge? Und welche Rolle spielen hier Geschlechterrollenvorstellungen? Wie kann (und muss?) Soziale Arbeit reagieren?

Die Veranstaltung ist vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Bitte melden Sie sich bis 12.11.2020 unter faf@paritaet.org an. Teilnehmer*innenplätze sind begrenzt.

Die Veranstaltung wird via Zoom übertragen. Die Einwahldaten senden wir Ihnen nach Anmeldeschluss zu.

Termin: 25. November 2020

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Wir, die Arbeits- und Forschungsstelle für Demokratieförderung und Extremismusprävention (AFS) am DJI, begehen unser 20-jähriges Bestehen. Die aktuelle Situation spornt uns zu einem digitalen Format an. In einer Livestream-Podiumsdiskussion sprechen Expertinnen und Experten über „Die Zukunft des politischen Extremismus im Jugendalter“. Zudem erwarten Sie eine Live-Autorenlesung des Journalisten Yassin Musharbash und spannende Tagungsbeiträge im Video-Format.

Bitte richten Sie ihre Anmeldung via E-mail an Frau Renate Schulze (schulze@dji.de).

Termin: 27. November 2020

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Die Entscheidungen, wofür die Gelder ausgegeben werden, haben unmittelbare Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Verhältnisse und sind damit eine zentrale Stellschraube für die Durchsetzung tatsächlicher Gleichstellung. Das Gutachten des DF zeigt, dass die Einführung eines Geschlechtergerechten Bundeshaushalts (GGH) umsetzbar ist. Mit diesem Instrument werden öffentliche Einnahmen und Ausgaben systematisch unter Aspekten der Geschlechtergerechtigkeit analysiert, bewertet und geplant.

Eine geschlechtergerechte Haushaltspolitik wird im Bundestag bislang nicht realisiert. Auch die Verteilung der Finanzmittel aus den Corona-Konjunkturprogrammen wurde ohne eine durchgängige Berücksichtigung von gleichstellungspolitischen Kriterien vollzogen. Wir sind davon überzeugt: unser Rechtsstaat ist nur dann demokratisch, wenn er seine Finanzmittel geschlechtergerecht ausgibt.

Deshalb widmet der DF seine Jahresveranstaltung am 27.11.2020 von ca. 11-15 Uhr dem geschlechter­gerechten Bundeshaushalt.

Die Veranstaltung wird per Livestream übertragen.

Zum Programm: https://www.frauenrat.de/veranstaltungen/live-stream-fachveranstaltung-geschlechtergerechter-haushalt/

Zur Anmeldung: https://www.frauenrat.de/anmeldung/fv2020-geschlechtergerechte-haushaltspolitik

Termin: 04. Dezember 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

„Wohnen“ beinhaltet mehr als nur die Wohnung. Nicht nur die Versorgung mit Wohnraum, sondern auch Wohnformen und eine wohnortnahe soziale Infrastruktur (Wohnumfeld) rücken in den Vordergrund zukunftsorientierter Wohnungspolitik. Beides sind zentrale Bausteine für das Zusammenleben unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen und Generationen, für die Daseinsvorsorge und für die Gestaltung guter Sozialräume in den Kommunen. Auf die Gestaltung von dezentralen, sozialraumorientierten auch gemeinschaftlichen Wohnformen zielen Regelungen z.B. in den Pflegestärkungsgesetzen (Förderung neuer Wohnformen), im Bundesteilhabegesetz, aber auch in Programmen zur Städtebauförderung und Stadtentwicklung. Um nicht nur Insellösungen zu schaffen, sondern nachhaltige und übergreifende Entwicklungen zu initiieren, braucht es kooperative Vorgehensweisen. Wie kann generationenübergreifendes Wohnen befördert werden? Neue gesellschaftliche Entwicklungen sowie daraus resultierende Herausforderungen und Perspektiven für generationengerechte Wohnformen werden diskutiert. Auf der Basis der Ergebnisse aus dem Modellprogramm „Gemeinschaftliches Wohnen, selbstbestimmt leben“ und der Empfehlungen des Deutschen Vereins zum generationengerechten Wohnen werden Verfahren und Beispiele vorgestellt, die aufzeigen, wie generationenübergreifendes Wohnen zum Erfolgsmodell wird.

Die digitale FachveranstaltungWohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf – generationenübergreifendes Wohnen und neue Wohnformen in den Quartieren findet am 04. Dezember 2020 von 10.00 – 12.40 Uhr statt.

Die Veranstaltungsgebühr beträgt 47 € für Mitglieder und 59 € für Nicht-Mitglieder.

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Wohnungswirtschaft, Sozialwirtschaft, freier Wohlfahrtspflege und Stiftungen.

Anmeldeschluss ist der 27.11.2020.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Programm finden Sie unter:www.deutscher-verein.de/de/va-20-wohnen

AKTUELLES

Immer mehr Menschen in Deutschland übernehmen Aufgaben der Pflege und Betreuung von Angehörigen. Dies muss in den meisten Fällen mit dem Beruf in Einklang gebracht werden, denn für viele Beschäftigte ist es auch von existenzieller Bedeutung, weiterhin im Beruf tätig zu sein.

Damit Fachkräfte mit ihrem Wissen und ihren Kompetenzen nicht verloren gehen, ist es wichtig, sich als Unternehmen Gedanken zu machen, wie die Beschäftigten hier konkret unterstützt werden können. Denn die Pflege eines Angehörigen ist eine Aufgabe, die nicht nur emotional belastet, sondern auch Zeit in Anspruch nimmt – besonders die Corona-Pandemie hat Beschäftigte mit zu pflegenden Angehörigen vielfach an ihre Grenzen gebracht.

Über Pflege zu sprechen zahlt sich langfristig aus

Über Pflege zu sprechen, das Thema aus der Tabuzone zu holen und Zugang zu Informationen zu bieten sind erste Schritte, um den Beschäftigten wertvolle Hilfestellung zu geben. Das zahlt sich aus und kann dazu beitragen, dass Beschäftigte dem Unternehmen erhalten bleiben und Fehlzeiten reduziert werden.

Leitfaden bietet Informationen für die Praxis

Es gibt bereits viele betriebliche Angebote, wie Unternehmen ihre Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützen. Dieser Leitfaden zeigt Möglichkeiten, wie dies gelingen kann: Er enthält Informationen zur Situation der Pflegenden und zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Außerdem finden Sie Anregungen, Tipps und Checklisten aus der betrieblichen Praxis für die Entwicklung einer pflegesensiblen Unternehmenskultur und für die Gestaltung von Vereinbarkeitsmaßnahmen.

Den Leitfaden können Siehier herunterladen.

Sie haben gerne was in der Hand? Dann bestellen Sie kostenfrei den Leitfaden im Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ (netzwerkbuero@dihk.de) oder beim Publikationsversand der Bundesregierung unter publikationen@bundesregierung.de.

Mehr Informationen zum Netzwerk finden Sie unter www.erfolgsfaktor-familie.de/netzwerken.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen gern für Fragen oder Hintergrundinformationen unter der Rufnummer: 030/20308-6101 zur Verfügung.

Die Situation von Alleinerziehenden ist gerade in dieser Zeit ständigen Änderungen unterworfen. Jede Veränderung in der Gesetzgebung und Familienpolitik hat direkte Auswirkungen auf den Alltag der Einelternfamilien.

Viele Angebote und Unterstützungen gibt es. Leider nicht alle überall und nicht alle wissen, wo sie sich informieren können und wo sie Unterstützung erhalten.

Mit dieser Umfrage will die Koordinierungsstelle Daten und Fakten zur derzeitigen Situation von Alleinerziehenden sammeln, damitman sienoch zielgerichteter für deren Belange einsetzen kann.

Bitte helfen Sie, indem Sie sich 15 Minuten Zeit nehmen, um die Fragen zu Ihrer Situation zu beantworten. Wenn Sie über das Ergebnis der Umfrage informiert werden möchten, wenden Sie sich bitte an koordinierungsstelle@vamv-hessen.de.

Hier geht es zum Fragebogen: https://lamapoll.de/Situation_von_Alleinerziehenden/

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ZFF-Info 11/2020

SCHWERPUNKT I: Parlamentsdebatte Hartz IV Regelsätze

Anlässlich der heutigen ersten parlamentarischen Lesung des Entwurfs zum Regelbedarfsermittlungsgesetz rügt der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt die vorgesehenen Erhöhungen als unzureichend. Er fordert, die Berechnung der Grundsicherung weiterzuentwickeln. „Wissenschaft und Zivilgesellschaft üben seit Jahren begründete Kritik an dem derzeitigen System der Regelbedarfserrechnung“, erklärt dazu Jens M. Schubert, Bundesgeschäftsführer der AWO, „Es ist äußerst fragwürdig, erst einen tatsächlichen Bedarf zu ermitteln und im Nachgang den Rotstift anzusetzen, um vermeintlich nicht bedarfsrelevante Bedarfe wegzukürzen. Neben der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Verfahrens geht es aktuell vor allem um eine politische Entscheidung: Wie sehr dürfen Menschen in ihren finanziellen Möglichkeiten eingeschränkt werden, die sowieso schon benachteiligt sind?“

Der vorliegende Entwurf wiederholt weitestgehend das breit kritisierte Berechnungsverfahren aus den Jahren 2011 und 2016. Dabei werden zunächst mit einem statistischen Verfahren die unteren durchschnittlichen Ausgaben für die alltägliche Lebensführung ermittelt und zahlreiche Posten im Nachhinein gekürzt. Dadurch wird der finanzielle Spielraum der Betroffenen so massiv beschränkt, dass keine Möglichkeit für internen Kostenausgleich, eigenständige Konsumentscheidungen oder kurzfristig notwendige Anschaffungen mehr bleibt. Die AWO mahnt deshalb eine Verbesserung des Berechnungsverfahrens an.

Der Verband kritisiert zudem, dass die pandemiebedingten Mehrkosten nicht ausdrücklich in der jetzigen Entwurfsfassung berücksichtigt worden seien. „Corona kommt diejenigen teuer zu stehen, die sowieso schon wenig haben. Mit den aktuellen Regelbedarfshöhen konnten und können Corona-bedingte Mehrkosten nicht hinreichend ausgeglichen werden. Der Gesetzesentwurf gibt keine Antwort, wie die Mehrkosten der letzten Monate für Masken, Desinfektionsmittel, nötige digitale Anbindung und vieles mehr bei Betroffenen ausgeglichen werden können“, so Schubert.

Die AWO sehe dringenden Bedarf zur Nachbesserung. Der Verband fordert daher eine zu März 2020 rückwirkende Regelsatzerhöhung, um Betroffene schnell zu entlasten. Anderenfalls würden Teilhabemöglichkeiten für Betroffene stark eingeschränkt bleibe.

Schubert abschließend: „Insgesamt nutzt der Gesetzgeber bisher seinen Handlungsspielraum nicht hinreichend aus, um die Situation für über sieben Millionen Grundsicherungsbeziehende spürbar zu verbessern. Es bleibt zu hoffen, dass dies im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens nachgeholt wird.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.10.2020

Heute findet im Bundestag die erste Beratung des Entwurfs des Regelbedarfsermittlungsgesetz statt. Darin wird die Höhe der Regelbedarfe ab 2021 festgesetzt. Die Nationale Armutskonferenz kommt nach Prüfung des Gesetzentwurfs zu dem Ergebnis: Der Regelbedarf ist an vielen Stellen zu knapp bemessen. Dies legt die nak beispielhaft in ihrem heute veröffentlichten Positionspapier dar. Bündnissprecher Gerwin Stöcken fordert daher deutliche Verbesserungen des Gesetzentwurfs im parlamentarischen Verfahren. Insbesondere sollten die Parlamentarier*innen die nachträglichen Streichungen revidieren.

Gerwin Stöcken, Sprecher der nak: „Die im Gesetzentwurf vorgelegte Berechnung der Regelbedarfe geht vielfach an der Lebensrealität der Menschen vorbei. Viele methodische Setzungen, angefangen bei der Definition der Referenzgruppen über den Einbezug verdeckter Armut in die Statistik bis zur Behandlung bestimmter Ausgaben wie langlebige Gebrauchsgüter, Gesundheitskosten, der Bereich der digitalen Ausstattung oder Strom, überzeugen nicht. Besonders ins Gewicht fallen erneut die umfangreichen nachträglichen Kürzungen, die sich Berechnungen zufolge auf über 150 Euro summieren. Die genannten Kritikpunkte zeigen: Die Bundesregierung gibt sich große Mühe, um den Regelbedarf möglichst knapp zu bemessen, ohne sich ernsthaft mit vorliegenden Verbesserungsvorschlägen des Verfahrens aus der Wissenschaft und Zivilgesellschaft zu befassen. Wir setzen darauf, dass jetzt im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird.“

Anlässlich der Regelbedarfsermittlung hat die Nationale Armutskonferenz heute ein Positionspapier veröffentlicht, in dem dargelegt wird, was eine mangelhafte Ausgestaltung des Existenzminimums für die Menschen im Grundsicherungsbezug finanziell bedeuten kann. Seien es Zuzahlungen für die Gesundheit, der Umgang mit dem Kind in einer Trennungsfamilie, die Pflege sozialer und familiärer Beziehungen, die digitale Ausstattung von Kindern, die kaputte Waschmaschine oder die Stromkosten – anhand dieser Beispiele weist das Positionspapier auf die Lücken in der gegenwärtigen Ausgestaltung des Existenzminimums hin.

Zum Hintergrund:

Der Gesetzgeber ist zur Neuberechnung der Regelbedarfe verpflichtet, wenn die Ergebnisse der zu Grunde liegenden Statistik, der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorliegen. Mit dem aktuellen Regelbedarfsermittlungsgesetz wird dies für die Regelbedarfe ab 2021 umgesetzt. Die Regelsätze sollen gemeinsam mit den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den Mehrbedarfen den existenziellen Bedarf für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetz abbilden. Die Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung steht seit Jahren in der Kritik. Der vorliegende Gesetzentwurf führt dieses kritikwürdige Verfahren weitgehend fort.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 07.10.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelbedarfe die neuen Regelsätze für Kinder und Jugendliche als realitätsfremd und unzureichend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation fehlt nach wie vor ein politisches Gesamtkonzept, mit dem die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in Deutschland nachhaltig verbessert wird.

„Durch die Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche wird Kinderarmut in Deutschland nicht beseitigt, sondern sie wird sogar zementiert. Die vorgesehenen Erhöhungen sehen nur auf den ersten Blick gut aus, bei genauerem Hinsehen sind sie ein armutspolitischer Skandal. 8,92 Euro monatlich für Kinderschuhe, 1,75 Euro für Toilettenpapier und Papiertaschentücher oder 3,92 Euro für einen Friseurbesuch: Diese Einzelposten zeigen, dass die Regelsätze mit der Realität so gut wie nichts zu tun haben. Und dass für ein Fahrrad, eine Uhr oder ein Musikinstrument kein einziger Cent vorgesehen ist, spricht Bände“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher benötigt eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung. Es sollte bedarfs- und realitätsgerecht ermittelt werden, was Kinder brauchen. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben sein“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland endlich die Aufmerksamkeit zu schenken, die sie verdient, und in der Konsequenz wirksame Maßnahmen zur Förderung armer Kinder und ihrer Familien zu ergreifen. So zeigen die vor kurzem von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sehr eindrücklich, dass es nach wie vor nicht gelingt der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland etwas entgegen zu setzen. Zudem ist angesichts der Corona-Krise damit zu rechnen, dass die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Familien noch ansteigen wird.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet. Die Kindergrundsicherung ist eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 07.10.2020

Die aktuellen Zahlen zu im Jahr 2019 durchgeführten Stromsperren nimmt der Paritätische Wohlfahrtsverband zum Anlass, seine Forderung nach einer Totalreform von Hartz IV zu unterstreichen: Strom dürfe künftig nicht mehr im Regelsatz pauschaliert erfasst werden, sondern müsse wie Miete und Heizkosten übernommen werden, fordert der Verband. Darüber hinaus sollen nach Vorstellungen des Verbandes größere Anschaffungen (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine) als einmalige Leistungen zusätzlich finanziert werden und der Regelsatz selbst deutlich angehoben werden, um wirklich alle Bedarfe des täglichen Lebens zu decken.

Eine Stromabschaltung bedeute für viele Menschen, keine Möglichkeit zur Warmwasserbereitung, zum Kochen oder sogar zum Heizen zu haben. Gerade bei kleinen Kindern, alten, kranken oder behinderten Menschen sei diese Praxis überhaupt nicht hinnehmbar, kritisiert der Paritätische. Auch wenn die meisten Energieversorger derzeit während der Corona-Pandemie vorübergehend auf das Verhängen neuer Stromsperren verzichten, fehle noch immer eine dauerhafte Lösung für das Problem. „Stromsperren sind in unserer modernen Gesellschaft barbarisch. Energie gehört wie ein Dach über dem Kopf zum Existenzminimum“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Stromkosten lassen sich nicht pauschalieren und haben daher nichts im Regelsatz zu suchen. Klar und konsequent wäre es, wenn auch die Stromkosten genau wie die Heizkosten in tatsächlicher Höhe übernommen würden.“

Notwendig ist darüber hinaus aus Sicht des Verbandes eine deutliche Anhebung der Regelsätze. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste ein armutsfester Regelsatz 644 Euro (für alleinlebende Erwachsene) betragen. Bei den Berechnungen sind die umstrittenen und auch bereits von anderen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz herausgerechnet. Die direkten Mehrkosten zur Umsetzung des Vorschlags werden auf 14,5 Milliarden Euro geschätzt.

Der Paritätische begrüßt vor diesem Hintergrund die Vorstöße aus der Opposition im Bundestag zur Anhebung der Regelsätze auf über 600 Euro. „Alle Expert*innen sind sich einig, unter 600 Euro reicht es auf keinen Fall. Die Bundesregierung muss endlich ihre umstrittenen Methoden der Regelbedarfsermittlung korrigieren und zu einem Verfahren finden, das sich an der Lebensrealität orientiert. Es fehlt nicht an belastbaren Zahlen und Modellen. Was es braucht, ist den politischen Willen, Armut in diesem reichen Land wirklich zu verhindern“, so Schneider.

Die Expertise „Regelbedarfe 2021. Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung“ kann hier heruntergeladen werden: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/regelbedarfe-2021-alternative-berechnungen-zur-ermittlung-der-regelbedarfe-in-der-grundsicherung/

Zur unzureichenden Höhe der Regelsätze siehe u.a. auch die Studie „Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV“: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/expertise-arm-abgehaengt-ausgegrenzt-eine-untersuchung-zu-mangellagen-eines-lebens-mit-hartz-iv/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 07.10.2020

SCHWERPUNKT II: Safe Abortion Day

Zum Internationalen Tag für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs (International Safe Abortion Day) am 28.09.2020 erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Der International Safe Abortion Day macht auf das grundsätzliche Recht auf Zugang zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch aufmerksam. Weltweit bleibt dieses Recht vielen Frauen verwehrt. Jedes Jahr sind Millionen Frauen gezwungen auf unsichere Methoden zurückzugreifen, weil das Gesetz Abbrüche grundsätzlich verbietet. Diese grausame Praxis kostet viele Frauen das Leben. Es ist unerträglich, dass nach WHO-Schätzungen in unserer Zeit weltweit 70.000 Frauen pro Jahr an den Folgen unprofessionell durchgeführter Schwangerschaftsabbrüche sterben müssen.
In Deutschland haben Frauen die Möglichkeit, sichere Schwangerschaftsabbrüche zu bekommen. Die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im Strafgesetzbuch stellt Frauen aber auch hierzulande vor große Hürden. In nächster Zeit werden mehr und mehr Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, in den Ruhestand gehen. Die Versorgungssicherheit ist in einigen deutschen Regionen bereits jetzt nicht mehr gegeben und die Situation spitzt sich weiter zu. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Wir kämpfen weiter für die Streichung des Paragrafen 219 a StGB, gegen einen Versorgungsnotstand und die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.
Die Corona-Krise hat den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen weltweit erschwert. Es bleibt notwendig, das Recht auf Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen weltweit zu verteidigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.09.2020

„Seit bald 150 Jahren steht das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch. Nur unter bestimmten Bedingungen dürfen Frauen abtreiben, ohne dass dies bestraft wird. Feministischen Kämpfen haben wir es zu verdanken, dass es Ausnahmen vom Zwang gibt, ein Kind auszutragen. Eine Erlaubnis und Ausnahmen sind zu wenig, wenn es um die körperliche Selbstbestimmung geht. Frauen brauchen ein Recht darauf. Deshalb müssen Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafgesetzbuch und ganz normaler Teil der Gesundheitsversorgung werden“, so Cornelia Möhring, frauenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum internationalen Safe Abortion Day am 28. September. Möhring weiter:

„Das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen konterkariert eine gute Versorgung. Es wirkt stigmatisierend, Schwangerschaftsabbrüche erscheinen nicht als Teil der gesundheitlichen Versorgung, sondern als etwas, was gesellschaftlich nicht gewollt ist. Angehende Ärztinnen und Ärzte schreckt das ab. Darüber hinaus ist dieser medizinische Eingriff nicht verbindlicher Teil der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten. Schon jetzt gibt es einen Rückgang von Praxen und Einrichtungen, die die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen anbieten. Schon jetzt müssen ungewollt Schwangere in manchen Regionen hunderte Kilometer fahren, um eine Ärztin zu finden. Wir brauchen Bedarfsplanungen, ganzheitliche medizinische Versorgung, ein Recht auf Beratung statt einer Pflicht dazu.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.09.2020

Anlässlich des Internationalen Tages für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch, der jedes Jahr am 28.September stattfindet, fordert die AWO die Streichung des §218 und §219a aus dem Strafgesetzbuch.

Der Bundesvorsitzende der AWO, Wolfgang Stadler, erklärt hierzu: „Seit der Gründung der Arbeiterwohlfahrt vor über 100 Jahren streitet die AWO für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Grundvoraussetzung für ein freies Leben ist die freie Entscheidung einer jeden Frau, ob, wann und wie viele Kinder sie im Laufe ihres Lebens bekommen möchte.“

Gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen setzt sich die AWO daher für die freie Entscheidung von Frauen über ihren Körper, das Recht auf qualitativ hochwertige und niedrigschwellig verfügbare Informationen, medizinisch sichere Versorgung und eine Abschaffung der Pflichtberatung ein. Zusätzlich zur hochproblematischen Gesetzeslage ist in den letzten Jahren die Zahl der Ärzt*innen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, drastisch zurückgegangen. Dies ist teilweise auf den Rentenbeginn vieler Mediziner*innen zurückzuführen. Da sich das gesellschaftliche Klima durch die Auseinandersetzung um §219a StGB, dem sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, zusehend verschärft hat, bieten aber auch Nachfolger*innen aus Angst vor Angriffen durch Abtreibungsgegner*innen keine Schwangerschaftsabbrüche mehr an. Das Recht von Frauen auf gute medizinische Versorgung und eine freie Arztwahl ist dadurch gefährdet.

„Die Corona-Pandemie hat überdeutlich gezeigt, dass es in der Mehrzahl Frauen sind, die unsere Gesellschaft tragen, sei es in den systemrelevanten Berufen oder bei der privaten Fürsorgearbeit zu Hause. Parallel haben sie immer noch nicht die Entscheidungsfreiheit über alle Aspekte ihres eigenen Lebens. Das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch ist aus Sicht der AWO elementar für ein selbstbestimmtes Leben“, schließt der Vorstandsvorsitzende.

Anlässlich des „Safe Abortion Day“ beteiligt sich der AWO Bundesverband auch als Partnerin an der Vorabpremiere des Films „Niemals Selten Manchmal Immer“ und dem anschließenden Fachgespräch (besetzt mit Kristina Hänel, Prof. Maria Wersig und Bärbel Ribbert). Der Spielfilm zeigt eine 17-Jährige aus dem ländlichen Raum der USA, die sich auf die Reise nach New York City begibt, um dort eine Schwangerschaft zu beenden. Mehr zur Veranstaltung hier.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.09.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Giffey: Update für den Jugendmedienschutz – Belästigung, Beleidigung und Abzocke im Internet wirksam begegnen, klare Alterskennzeichnungen und Regeln durchsetzen

Zocken, chatten, posten: Nicht erst seit den coronabedingten Einschränkungen ist es für Kinder und Jugendliche selbstverständlich, digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen. Im digitalen Raum verbringen sie viel Zeit. Dort tauschen sie sich aus, spielen, hören Musik. Dabei werden sie aber sehr häufig auch mit Bildern, Videos oder Kommentaren konfrontiert, die sie ängstigen. 41 % der Kinder und Jugendlichen fühlen sich im Internet gemobbt, beschimpft und beleidigt oder massiv von Fremden belästigt und bedrängt.

Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, hat das Bundeskabinett heute den von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey vorgelegten Entwurf eines modernen Jugendschutzgesetzes beschlossen.

Das neue Jugendschutzgesetz schafft:Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder KostenfallenOrientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche AlterskennzeichenDurchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Unser Jugendschutz ist veraltet und im Zeitalter von CD-ROM und Videokassette stehengeblieben. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz sorgen wir nun für Regelungen im digitalen Zeitalter. Es passt zu den heutigen technischen Möglichkeiten und es hat die verschiedenen Interaktionsrisiken, die das Internet für Kinder und Jugendliche mit sich bringt, im Blick: Belästigungen, Beleidigungen, Abzocke – denen begegnen wir mit dem Update für den Jugendmedienschutz. Kinder und Jugendliche werden besser geschützt, weil Anbieter von Spielen oder sozialen Netzwerken zu altersgerechten Voreinstellungen verpflichtet werden. Verstöße werden in letzter Konsequenz mit Bußgeldern geahndet. Und Eltern, pädagogische Fachkräfte und die Kinder und Jugendlichen selbst bekommen klare Orientierungshilfen, etwa durch einheitliche Alterskennzeichnungen. In der ‚analogen‘ Welt steht ein effektiver Jugendschutz seit Jahrzehnten außer Frage. Das soll und wird nun auch im Netz umgesetzt.“

Wir stellen sicher, dass Filme oder Spiele die gleiche Alterseinstufung bekommen, egal, ob sie online gestreamt oder im Geschäft an der Ladentheke gekauft werden. Wir sorgen außerdem dafür, dass bei Alterseinstufungen auch Zusatzfunktionen eines Spiels berücksichtigt werden und nicht nur auf den Inhalt abgestellt wird. Insbesondere Kontaktmöglichkeiten, die zu Cybermobbing, Anmache und Missbrauch führen können, und Kostenfallen etwa durch Loot Boxes und glücksspielsimulierende Elemente in Games können zu einer höheren Alterseinstufung führen. Das ist wichtig und auch dringend notwendig, da etwa Chatfunktionen ein Einfallstor für sexuelle Belästigung, das sogenannte Cybergrooming, durch Erwachsene sind.

Über verpflichtende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Social-Media-Diensten werden auch die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen.

„Eltern und Kinder müssen Risiken wie Cybergrooming und Cybermobbing kennen und wissen, was sie in diesem Fall tun können. Vor allem aber stehen die Anbieter in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor diesen Interaktionsrisiken zu schützen. Mit unserem Gesetzentwurf werden nationale wie internationale Anbieter in die Pflicht genommen, geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme für ihre jungen Nutzerinnen und Nutzer zu entwickeln und umzusetzen“, so Ministerin Giffey.

Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut. Die Bundeszentrale wird dafür zuständig sein, sicherzustellen, dass die vom Gesetz erfassten Plattformen ihren systemischen Vorsorgepflichten (z.B. sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesystem) nachkommen. Sie soll Verstöße auch gegenüber ausländischen Anbietern ahnden. Mit der Bundeszentrale werden klare Strukturen im Kinder- und Jugendmedienschutz geschaffen. Die Länder bleiben für die inhaltsbezogenen Maßnahmen im Einzelfall zuständig, der Bund nimmt das Massenphänomen Interaktionsrisiken und eine systemische Vorsorge in den Fokus.

Der Entwurf wird nachdrücklich unterstützt von UBSKM, vom Antisemitismusbeauftragten des Bundes, von der Drogenbeauftragten, von Ärzte-, Kinderschutz-, Familien- und Jugendverbänden, von UNICEF und von Kirchen.

Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, könnten die neuen Regelungen bereits im Frühjahr 2021 in Kraft treten.

Zahlen und Fakten9- bis 17-jährige sind täglich im Schnitt 2,4 Stunden online.Wenn Kinder und Jugendliche im Netz surfen, dann tun sie das weit überwiegend auf ausländischen Plattformen.Über 40 % der 10- bis 18-Jährigen haben im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht; über 1 Million von ihnen haben etwas gesehen, das sie geängstigt hat.800.000 der 10- bis 18-Jährigen wurden bereits im Netz beleidigt oder gemobbt.250.000 Kinder wurden von Erwachsenen mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs kontaktiert.70 % der Mädchen und Frauen sind bei der Nutzung sozialer Medien von digitaler Gewalt betroffen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.10.2020

Fünfteilige Webserie macht Jugendliche auf Pflegeberuf und die neue Pflegeausbildung aufmerksam

Wie begeistert man Jugendliche angesichts des steigenden Fachkräftebedarfs für eine Ausbildung in der Pflege? Das Bundesfamilienministerium geht neue Wege – mit der fiktiven Miniserie „Ehrenpflegas“. Sie soll auf unkonventionelle und unterhaltsame Weise über den Pflegeberuf und die neue Pflegeausbildung informieren und die Jugendlichen auf den Kanälen erreichen, die sie auch wirklich nutzen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey war heute bei der offiziellen Premiere im Berliner Delphi-Filmpalast dabei. Die fünfteilige Serie ist Bestandteil der Kampagne „Mach Karriere als Mensch!“, mit der das Bundesfamilienministerium über die Chancen und die Vielfalt der 2020 gestarteten vollvergüteten Pflegeausbildung aufmerksam macht.

Die zusammen mit den Produzenten von „Fack ju Göhte“ entwickelte „Ehrenpflegas“-Serie erzählt die Geschichte von drei Jugendlichen, die die neue generalistische Ausbildung in der Pflege beginnen. Die Hauptrollen spielen Lena Klenke und Danilo Kamperidis, die beide unter anderem aus der Serie „How to Sell Drugs Online (Fast)“ bekannt sind, sowie „Dark“-Darstellerin Lisa Vicari. Alle drei waren bei der Premiere mit dabei. Produziert wurden die Folgen von Constantin Film. Die Filme werden digital in zielgruppenrelevanten Kanälen beworben und auf dem YouTube-Kanal des Bundesfamilienministeriums ausgespielt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Viele Jugendliche stehen nach bestandenen Abschlussprüfungen in der Schule vor der schwierigen Entscheidung, welche Ausbildung sie machen und welchen Beruf sie ergreifen möchten. Mit der Miniserie „Ehrenpflegas“ wollen wir die Jugendlichen in ihrer Lebenswelt abholen und genau dort erreichen, wo sie sich Informationen holen: in den sozialen Netzwerken. Ansprechen wollen wir aber genauso Menschen mit dem Wunsch nach beruflicher Neuorientierung. Als Familienministerin arbeite ich gemeinsam mit dem Bundesgesundheits- und dem Bundesarbeitsministerium kontinuierlich daran, den Pflegeberuf attraktiver zu machen – durch bessere Arbeitsbedingungen, eine umfassendere Ausbildung und durch eine höhere Bezahlung. Nur so können wir dem Fachkräftemangel in dieser Branche begegnen. Einen großen Schritt haben wir schon mit der neuen Pflegeausbildung geschafft. Mit der generalistischen Ausbildung können die Fachkräfte in allen Pflegebereichen von der Kinderkrankenpflege bis zur Altenpflege arbeiten. Wichtig ist auch, dass das Schulgeld abgeschafft und überall in Deutschland eine angemessene Ausbildungsvergütung sichergestellt wurde. Dafür wollen wir jetzt Menschen begeistern und gewinnen. Die „Ehrenpflegas“-Serie ist ein weiterer Baustein in unserer Kampagne „Mach Karriere als Mensch“, mit der wir junge Menschen erreichen und über die neue Pflegeausbildung informieren wollen.“

Serie ist Teil der Kampagne „Mach Karriere als Mensch!“ Die Öffentlichkeitskampagne „Mach Karriere als Mensch!“ hat das BMFSFJ im Oktober 2019 im Rahmen der Ausbildungsoffensive Pflege gestartet. Ziel der Kampagne ist es, Jugendliche in der Berufsorientierungsphase und Erwachsene mit dem Wunsch nach beruflicher Neuorientierung für eine Ausbildung in der Pflege zu gewinnen. Für „Mach Karriere als Mensch!“ wurde auch die Pflegeporträtserie „Frühspätnachtdienst“ produziert, in der junge Pflegfachkräfte erzählen, warum sie ihren Beruf gewählt haben und wie ihr Arbeitsalltag aussieht. Diese Porträts sind ebenfalls auf YouTube zu sehen.

Die einzelnen Filme der Serie „Ehrenpflegas“ können Sie hier ansehen: https://www.youtube.com/playlist?list=PLVvNcE1KWVn8Vu9F2UPbRwJoXIUommQcd

Unter diesem Link finden Sie den Trailer zur Serie: https://www.youtube.com/watch?v=iJvZSSe5XdQ&feature=youtu.be

Weitere Informationen zur neuen Pflegeausbildung

Am 1. Januar 2020 ist die neue Pflegeausbildung zur „Pflegefachfrau“ oder zum „Pflegefachmann“ gestartet, in der erstmals alle Bereiche der Pflege von der Kinderkrankenpflege über die Krankenpflege bis zur Altenpflege vermittelt werden. Für die Ausbildung muss nun kein Schulgeld mehr bezahlt werden, die Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung, die derzeit nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes 1.140,69 (1. Ausbildungsjahr), 1.207,07 (2. Ausbildungsjahr) und 1.303,38 (3. Ausbildungsjahr) beträgt. Außerdem ist eine Ausbildung an einer Hochschule mit Bachelor-Niveau möglich. Der generalistische Abschluss wird automatisch EU-weit anerkannt. Damit wurden die Ausbildungsbedingungen verbessert, die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege gesteigert sowie der Berufsbereich der Pflege insgesamt aufgewertet.

Um die Einführung der neuen Pflegeausbildungen zu unterstützen, hat das BMFSFJ gemeinsam mit BMG und BMAS die Ausbildungsoffensive Pflege mit insgesamt 111 Maßnahmen gestartet, die im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege entwickelt wurde. Ein Ziel der Offensive ist, die Zahl der Azubis und der ausbildenden Einrichtungen bis 2023 um 10% zu steigern.

Weitere Informationen unter: www.pflegeausbildung.net

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.10.2020

Breites Bündnis für mehr Offenheit im Umgang mit psychischer Belastung, Stress und Erschöpfung

Ob am Arbeitsplatz, in Schule, Ausbildung oder Privatleben – der Alltag ist oft stressig. Die Corona-Pandemie hat die Herausforderungen für viele Menschen noch erhöht. Solche Belastungen können zu Überlastung und dauerhafter Erschöpfung führen. Psychische Erkrankungen, die mittlerweile der zweithäufigste Krankheitsgrund sind, können die Folge sein.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn starten am 5. Oktober gemeinsam mit einem breiten Bündnis von über fünfzig Institutionen aus dem Bereich der Prävention die „Offensive Psychische Gesundheit“, damit der gesellschaftliche Umgang mit psychischen Belastungen offener wird.

Die Offensive soll dazu beitragen, dass Menschen ihre eigenen psychischen Belastungen und Grenzen besser wahrnehmen und auch mit Menschen in ihrem Umfeld offener darüber sprechen können. Darüber hinaus möchte die Offensive die Präventionslandschaft in Deutschland mit ihren zahlreichen Anbietern besser vernetzen.

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales: „Arbeit darf nicht krankmachen. Gerade weil Menschen an ihrem Arbeitsplatz sehr viel Zeit verbringen, muss hier besser auf ihre Gesundheit geachtet werden. Viele Menschen erleben dabei den schmalen Grat zwischen Belastung und Überlastung. Wir möchten Arbeitgeber dabei unterstützen, die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz zu stärken. Das liegt auch im wirtschaftlichen Interesse der Arbeitgeber, denn psychische Erkrankungen sind mit hohen Ausfallzeiten verbunden. Deshalb haben wir mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz bereits Regelungen für einen verbindlicheren Arbeitsschutz auf den Weg gebracht, die auch die psychische Gesundheit berücksichtigen. Aber wir blicken gemeinsam nicht nur auf den Arbeitsplatz, sondern nehmen alle Lebensbereiche der Menschen in den Blick. Mit der Offensive holen wir das Thema raus aus der Tabuzone.“

Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Fast jeder kennt es, das Hamsterrad aus alltäglichen Anforderungen und Verpflichtungen. All das kann für Druck sorgen, unter dem viele Menschen Tag für Tag stehen. Mit der Offensive Psychische Gesundheit wollen wir eine gesellschaftliche Debatte anstoßen und dazu beitragen, dass offener über psychische Belastungen gesprochen wird. Für eine bessere Prävention machen wir mit der Offensive die Vielzahl von guten Beratungsangeboten, die es gibt, bekannter, wie die „Nummer gegen Kummer“ für Eltern, Kinder und Jugendliche oder die „Pausentaste“ für junge Menschen, die zu Hause Angehörige pflegen. Mit zahlreichen anderen Maßnahmen steht das Bundesfamilienministerium Menschen auch in schwierigen Zeiten bei: Wir fördern Baumaßnahmen in den Kurkliniken des Müttergenesungswerks, Mehrgenerationenhäuser und Programme gegen Einsamkeit im Alter und nehmen im neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Kinder in den Fokus, deren Eltern psychisch erkrankt sind. Die Offensive sendet ein Signal an Betroffene und ihr Umfeld: Ihr seid nicht allein, denn es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote.“

Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister: „Nicht nur eine Infektion selbst kann krank machen, sondern auch die Sorge davor. Die Corona-Pandemie bedeutet für viele auch eine enorme psychische Belastung, die bei manchen sogar behandlungsbedürftig werden kann. Gerade in dieser Zeit ist es deshalb wichtig, mit Aufklärungsarbeit und Unterstützungs-angeboten für psychische Gesundheit zu sensibilisieren und einen frühen Zugang zu Hilfe zu erleichtern. Die Offensive dreier Ministerien ist dafür ein starkes Signal.“

Zu den Partner*innen der Offensive gehören neben gesetzlichen und privaten Krankenkassen auch die Rentenversicherung sowie Unfallversicherungsträger und Berufsgenossenschaften, die Bundesagentur für Arbeit, berufsständische Verbände von Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen, Bündnisse und Betroffeneneinrichtungen im Bereich psychische Gesundheit und weitere Multiplikator*innen. Eine solche ressortübergreifende Initiative von BMAS, BMG und BMFSFJ mit breiter Unterstützung unterschiedlicher Akteur*innen zur Stärkung der Prävention in Deutschland ist bisher einmalig.

Im Rahmen der Offensive Psychische Gesundheit sollen die Präventionsanbieter und -anbieterinnen und weitere Partner in zwei Dialogveranstaltungen eine Bestandsaufnahme, die Verabredung gemeinsamer Ziele und die Vernetzung ihrer Angebote vornehmen. Die Erkenntnisse der Fachdialoge werden dokumentiert und veröffentlicht.

Alle Informationen zur Offensive auf: www.offensive-psychische-gesundheit.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.10.2020

BMFSFJ startet ESF-Förderprogramm zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen

Mit zunehmendem Alter wird das soziale Netzwerk der meisten Menschen kleiner. Isolation und Einsamkeit sind häufig die Folgen. Der Austritt aus dem Berufsleben, gesundheitliche Probleme, Einschränkungen der Mobilität und oftmals auch Armut und Migrationshintergrund verstärken das Risiko der sozialen Isolation. Besonders in der Corona-Pandemie sind die negativen Auswirkungen mangelnder sozialer Kontakte deutlich geworden.

Um ungewollter Vereinsamung entgegenzuwirken, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) mit fünf Millionen Euro von Oktober 2020 bis September 2022 bundesweit 28 Modellprojekte. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Programm „Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und Isolation im Alter“. Es ist das erste ESF-Programm dieser Art und richtet sich vorrangig an ältere Beschäftigte (über 60 Jahre), die vom Ausschluss aus dem Arbeitsmarkt bedroht oder betroffen sind und damit auch von gesellschaftlicher Isolation. Ziel ist es nicht nur, sozialer Vereinsamung vorzubeugen, sondern auch die finanzielle Absicherung im Alter zu stärken.

Direkt vor Ort sollen ältere, sozial isoliert lebende Menschen, fachliche Unterstützung bekommen. Mehr freiwilliges Engagement und regionale Netzwerkarbeit sollen zu einer Verbesserung der Einkommens- und Lebenssituation älterer Beschäftigter beitragen – sowohl während der aktiven Berufstätigkeit als auch in der nachberuflichen Phase.

Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Als Gesellschaft darf es uns nicht egal sein, dass Menschen – gerade wenn sie älter werden – vereinsamen. Wir brauchen den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft, in Zeiten von Corona mehr denn je. Deshalb ist es wichtig, dass es Angebote vor Ort gibt, die den Menschen helfen, miteinander in Kontakt zu kommen, Patenschaften einzugehen und sich ehrenamtlich zu engagieren. Die bundesweit ausgewählten 28 Projektträger adressieren vor allem die jüngeren Älteren, die bisher bei der kommunalen Altenhilfe weniger im Fokus standen.

Zu den Angeboten zählt digitale Weiterbildung genauso wie Nachbarschaftshilfe oder das Aufzeigen von Perspektiven beim Übertritt vom Berufsleben in die Rente. Ziel muss es sein, die Weichen für ein selbstbestimmtes und aktives Leben im Alter frühzeitig zu stellen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erhalten. Hier setzt das neue ESF-Bundesmodellprogramm an, das wir als Ministerium sehr gern unterstützen.“

Die Maßnahmen umfassen besonders die Themen lebenslanges Lernen, digitale Kompetenzen und freiwilliges Engagement. Der Austausch zwischen den Generationen steht hier ebenso im Mittelpunkt wie die gesonderte Ansprache von älteren Menschen, die aufgrund ihrer sozioökonomischen Ausgangslage besonders von Einsamkeit und Isolation gefährdet sind. Die Projektträger gehören überwiegend den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege an.

Weiterführende Informationen auf den Webseiten der ESF-Regiestelle und des ESF: https://www.esf-regiestelle.de/foerderperiode-2014-2020/staerkung-der-teilhabe-aelterer-wege-aus-der-einsamkeit-und-sozialen-isolation-im-alter.html (*hier wird noch eine Übersicht zu allen geförderten Projekten eingestellt werden); https://www.esf.de/portal/DE/Foerderperiode-2014-2020/ESF-Programme/bmfsfj/staerkung-teilhabe-aeltere.html

Aktuell-Meldung vom 24.06.2020 zum Start der Ausschreibungsphase des ESF-Förderprogramms: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/sozialer-isolation-und-einsamkeit-aelterer-menschen-vorbeugen/156570

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.10.2020

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Initiative von Bundesfamilienministerin Giffey für eine bessere Orientierung für Kinder, Jugendliche und Eltern und mehr Schutz im Internet.

„Kinder und Jugendliche nutzen heute andere Medien und sie nutzen sie immer intensiver. Das birgt einerseits viele neue Chancen auf Teilhabe und andererseits neue Gefahren. Weil die bisherige Ausrichtung des gesetzlichen Kinder- und Jugendmedienschutzes nicht mehr der heutigen Mediennutzungsrealität entspricht, wollen wir jetzt modernisieren.

Gerade in Pandemiezeiten sind Kinder und Jugendliche noch häufiger in der digitalen Welt unterwegs. Wir wollen, dass sie dort sicher unterwegs sind. Deshalb sollen sie einerseits vor aktuellen Risiken, wie zum Beispiel sexueller Anmache, Mobbing und Kostenfallen, bestmöglich geschützt werden. Andererseits sollen Eltern und Fachkräfte in Zukunft mehr Orientierung bekommen, um Kinder und Jugendliche im Netz kompetent zu begleiten.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 14.10.2020

Das Jugendschutzgesetz wird reformiert

Heute hat das Kabinett den Entwurf zur Reform des Jugendmedienschutzes beschlossen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass Bundesministerin Giffey endlich die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Jugendmedienschutzes vorlegt. Eine Novellierung ist dringend erforderlich. Das derzeit geltende Gesetz stammt noch aus einer Zeit, in der es weder Smartphones oder Online-Games noch Plattformen wie YouTube, WhatsApp oder Instagram gab.

Mit dem Gesetz wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz verbessert, damit sie digitale Angebote sicher nutzen können, etwa wenn sie online spielen oder sich untereinander austauschen. Dabei geht es nicht nur um die Kontrolle von Inhalten, sondern auch um Funktionalitäten, die Risiken bergen können, wie beispielsweise Chat-Funktionen.

Dafür werden die Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung genommen, zum Beispiel durch die Vorgabe, sichere Voreinstellungen vorzunehmen und geeignete Altersprüfungen einzuführen. Damit die Umsetzung des Gesetzes effektiv gesteuert werden kann, schlägt der Gesetzentwurf des BMFSFJ eine neue Bundeszentrale vor. Wir werden im parlamentarischen Verfahren prüfen, ob dies eine sinnvolle Ergänzung ist oder ob – im Zusammenspiel mit den Ländern – andere Instrumente effektiver wären. Diskussionsbedarf sehen wir zudem bei dem vorgeschlagenen System der Alterskennzeichnung, die auch Interaktionsrisiken wie Kommentarfunktion oder Kaufoption einbezieht. Hier sollten wir über Alternativen nachdenken. Dennoch: Der erste Schritt für einen verbesserten Jugendmedienschutz ist getan.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 14.10.2020

„Während die einen bis zum Umfallen arbeiten, sind die anderen unfreiwillig in Teilzeit oder finden keine Beschäftigung. Wir müssen die Arbeit umverteilen. Wir brauchen sichere Arbeitsverhältnisse für alle: mit einer kürzeren Vollzeit bei Lohnausgleich“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die Meldung des Statistischen Bundesamtes, wonach 4,4 Millionen Menschen mehr arbeiten wollen. Ferschl weiter:

„Eine Umverteilung der Arbeit in Form der Arbeitszeitverkürzung ist nicht nur die logische Antwort auf die Corona-Krise und auf die parallel stattfindende Transformation mit den drohenden Beschäftigungsverlusten. Wir würden auch diejenigen schützen, die auf Kosten ihrer Gesundheit unter überlangen Arbeitszeiten, unbezahlten Überstunden und unter einer zunehmenden Arbeitsverdichtung leiden. So können alle von ihrer Arbeit gut und gesund leben.

DIE LINKE fordert, die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit im Arbeitszeitgesetz von 48 auf 40 Stunden pro Woche zu senken. Wir unterstützen die Gewerkschaften in ihrer Auseinandersetzung um weitere tarifliche Arbeitszeitverkürzungen. Zudem muss es ein Recht auf eine arbeitsvertragliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche geben, wovon nach unten nur auf Wunsch der Beschäftigten abgewichen werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 09.10.2020

Für 245.817 volljährige Kinder mit einer Behinderung wird Kindergeld von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22408) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21990) mit. Statistische Daten für die Familienkassen des öffentlichen Dienstes lägen nicht vor. Der Kindergeldanspruch für ein Kind, das wegen einer vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, bestehe ohne eine Altersbegrenzung, gegebenenfalls also ein Leben lang. Die Familienkassen müssten in angemessenen Zeitabständen überprüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen weiter vorliegen würden. Dabei sehe das Verfahren so weit wie möglich Vereinfachungen vor, um die Eltern vor überflüssiger Bürokratie zu verschonen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1072 vom 07.10.2020

Mit einer gesetzlichen Änderung des Anspruchs auf Freistellung und Entgeltfortzahlung bei Erkrankung der Kinder will die Linksfraktion zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen. Es seien gerade die alltäglichen, häufig und kurzfristig auftretenden Erkrankungen, die Eltern logistisch vor große Herausforderungen stellten, heißt es in einem Gesetzentwurf (19/22496) der Fraktion.

Die jetzigen Regelungen seien insbesondere für alleinerziehende Eltern in prekärer Beschäftigung problematisch. Für sie greife häufig keine besondere tarifliche Regelung, die zeitliche Begrenzung des Krankengeldersatzanspruchs im SGB V sei bei kleineren Kindern schnell erreicht.

Die Abgeordneten fordern, den Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung wie auch die finanzielle Absicherung der Betreuung erkrankter Kinder im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) eigenständig zu regeln. Der Krankengeldanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen soll entfristet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1067 vom 07.10.2020

Die von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke geforderte Einführung einer Kindergrundsicherung stößt bei Experten auf ein großes Maß an Zustimmung. Allerdings seien diese auch mit großen finanziellen Belastungen für die öffentliche Hand verbunden. Dies wurde in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über Anträge der Grünen (19/14326) und Linken (19/17768) am Montag deutlich.

Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband und Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie begrüßten die Anträge von Grünen und Linken als „wichtige Meilensteine“ für eine grundlegende Reform der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen. Schneider verwies darauf, dass sich trotz günstiger ökonomischer Entwicklung mit steigender Erwerbstätigenzahl die soziale Ungleichheit in Deutschland nicht verbessert habe. Für die weitere Debatte sei zentral, dass eine Kindergrundsicherung auf einer sachgerechten Ermittlung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen aufsetze, wie dies auch in beiden Anträge gefordert werde. Nach Ansicht von Nöhring ist die Vielzahlan familien- und kindbezogenen Leistungen in Deutschland kompliziert und für die Anspruchsberechtigten kaum mehr zu durchschauen. Das Kindergeld sei eine zwar bekannte und einfache Leistung, kommt jedoch auf Grund von Verrechnung bei Familien im SGB II-Bezug oder Alleinerziehenden fast gar nicht an. Durch den Kinderfreibetrag im Steuerrecht würden gut verdienende Familien stärker entlastet als Familien, die das Kindergeld bekommen.

Auch nach Ansicht von Christine Volland von der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen sind die Anträge von Grünen und Linken als „prinzipiell gut“ zu bezeichnen. Die Unterteilung in beiden Anträgen in ein erhöhtes Kindergeld, von dem alle Kinder profitieren, und einen zusätzlichen Betrag, der je nach Einkommen der Eltern und Alter des Kindes gestaffelt wird, sei angemessen und bedarfsgerecht. Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge wies darauf hin, dass eine Kindergrundsicherung nicht nur Änderungen im Bereich Kindergeld, Kinderzuschlag und Regelbedarfe der Kinder erfordert. Vielmehr seien die Auswirkungen und notwendigen Reformen auch im Unterhaltsrecht und im Steuerrecht mitzudenken und parallel in Angriff zu nehmen.

Martin Hagen vom Zentralen IT-Management der Freien Hansestadt Bremen begrüßte den Antrag der Grünen mit Verweis auf die große Komplexität bei der Beantragung familienpolitischer Leistungen. Die Eckpunkte des Antrags der Grünen führten zu einer Vereinfachung der Leistungen. In Kombination mit der Einwilligung in den Datenaustausch zwischen Behörden könnten sie für erhebliche Entlastungen auf Seiten der Bürger und der Verwaltung sorgen.

Der Volkswirtschaftler Holger Bonin vom Institut zur Zukunft der Arbeit verwies darauf, dass die von Grünen und Linken gemachten Vorschläge für eine Kindergrundsicherung mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden seien. Simulationsrechnungen für ein großzügig ausgestattetes Kindergrundsicherungsmodell wie das der Linksfraktion hätten Nettokosten für die öffentliche Hand von über 40 Milliarden Euro jährlich ergeben. Auch das Modell der Grünen lasse Kosten zwischen 20 und 25 Milliarden Euro erwarten. Bei den begrenzten finanziellen Mittel für die Familienpolitik müsse gefragt werden, ob statt der direkten finanziellen Förderung von Familien Investitionen in eine bessere Qualität der Infrastrukturen und zeitpolitische Instrumente sinnvoller wären.

Für den Deutschen Landkreistag sprach sich Irene Vorholz gegen die Vorschläge von Grünen und Linken aus. Zielführender als eine eigenständige Grundsicherung für Kinder sei es, die vielfältigen kindbezogenen Leistungen weiter zu bündeln. Kinder sollten als Teil ihrer Familie und damit auch als Teil der Bedarfsgemeinschaft zu betrachten, auf die beispielsweise das SGB II und die Sozialhilfe aufbauen. Die Forderung nach einer Kindergrundsicherung suggeriere, dass man Kinder unabhängig von der sozialen Lage ihrer Eltern aus der Armut befreien könne. Allerdings seien Kinder in der Regel bedürftig, weil ihre Eltern bedürftig seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1062 vom 06.10.2020

Das von der Europäischen Union unterstützte Schulprogramm zur Versorgung mit Obst, Gemüse, Bananen und Milch an Bildungseinrichtungen erfordert aufgrund der föderalen Strukturen in Deutschland eine Änderung des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes. Dazu legt die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf (19/22857) zur innerstaatlichen Koordinierung vor. Weil die Bundesländer eigenverantwortlich an der Durchführung des EU-Schulprogramms teilnehmen, übernehme der Bund lediglich eine Koordinierungsfunktion gegenüber der Europäischen Kommission, heißt es zur Begründung. So werde mit dem Entwurf unter anderem eine Informationspflicht der Bundesländer gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingeführt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1032 vom 30.09.2020

Die Bundesregierung lehnt die Anhebung des seit 1980 nicht mehr veränderten Höchstbetrags der steuerlichen Begünstigung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der auswärtigen Unterbringung eines volljährigen Kindes stehen, ab. Dies macht die Bundesregierung in ihrer als Unterrichtung (19/22815) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/21988) deutlich. Die Maßnahmen des Zweiten Familienentlastungsgesetzes würden bereits zu finanziellen Entlastungen von insgesamt knapp zwölf Milliarden Euro jährlich führen, die insbesondere Familien mit Kindern zugute kommen würden. Vor diesem Grund werde eine zusätzliche Anhebung des Freibetrags für die Kosten eines sich in Berufsausbildung befindenden und auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes abgelehnt.

Demgegenüber hatte der Bundesrat darauf hingewiesen, dass der Höchstbetrag für diese Aufwendungen seit dem Jahr 1980 beitragsmäßig nicht mehr angepasst worden sei. Derartige Aufwendungen hätten bis zum Jahr 2001 als Teil des Ausbildungsfreibetrages mit bis zu 1.800 DM berücksichtigt werden können. Seit der Neukonzeption im Jahr 2002 hätten bis zu 924 Euro als Sonderbedarfsfreibetrag geltend gemacht werden können. „Die Höhe des Freibetrages berücksichtigt damit weder den inflationsbedingten Preisanstieg der letzten 40 Jahre noch die aktuelle Mietpreisentwicklung“, argumentiert der Bundesrat. Um dem gestiegenen Preisniveau, der allgemeinen Kostenentwicklung und insbesondere dem stetig wachsenden Mietpreisniveau Rechnung zu tragen, halten die Länder eine Erhöhung des Freibetrages auf 1.800 Euro für „dringend geboten“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1028 vom 29.09.2020

Mehrere Sachverständige haben die von der Bundesregierung geplante steuerliche Entlastung von Familien als zu niedrig bezeichnet. So wies der Bund der Steuerzahler in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) darauf hin, dass fast zehn Milliarden Euro der mit rund 11,8 Milliarden Euro veranschlagten Jahreswirkung des Entlastungsgesetzes auf ohnehin unerlässliche und verfassungsrechtlich gebotene Anpassungsschritte entfallen würden. Damit entspreche das Gesetzesvorhaben zum Großteil lediglich einem politischen Pflichtprogramm, erklärte der Bund der Steuerzahler, der allerdings die zusätzliche Erhöhung der Kinderfreibeträge ausdrücklich begrüßte. Gefordert wurde von der Organisation unter anderem eine bessere steuerliche Berücksichtigung der Kosten für ein Homeoffice. Gerade Familien hätten in der Corona-Krise erhebliche Belastungen zu stemmen.

Nach dem Entwurf der Bundesregierung (19/21988) eines „Zweiten Familienentlastungsgesetzes“ sollen das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge zum 1. Januar 2021 steigen. Vorgesehen sind eine Erhöhung von 15 Euro beim Kindergeld und eine entsprechende Anpassung der Freibeträge. Dem Entwurf zufolge wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind dann jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat betragen. Mit dem Entwurf sollen auch der Grundfreibetrag angehoben sowie die kalte Progression ausgeglichen werden.

Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine kritisierte den übermäßig starken Anstieg des Steuertarifs in der ersten Progressionszone. Dadurch werde bereits bei weniger als 15.000 Euro Einkommen ein Grenzsteuersatz von rund 24 Prozent erreicht. Der starke Anstieg bei unteren Einkommen sei sozial ungerecht und leistungsfeindlich, kritisierte die Organisation.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) stellte in seiner Stellungnahme fest, dass der aktuelle Grundfreibetrag wie auch die für die Jahre 2021 und 2022 im Gesetzentwurf vorgesehene Erhöhungen zu niedrig seien. Die Beträge würden sich aus der Bestimmung des Existenzminimums ableiten, dessen Ermittlung aber fragwürdig sei. In anderem Zusammenhang halte der Gesetzgeber durchaus höhere Beträge für geboten, um niedrige Einkommen zum Zwecke der Existenzsicherung vor einem übermäßigen Zugriff zu schützen. So dürfe beispielsweise ein Schuldner im Fall der Pfändung einen Teil seines monatlichen Nettoeinkommens behalten, um sein Existenzminimum zu sichern. Diese gesetzliche Pfändungsfreigrenze liege deutlich sowohl über dem derzeitigen wie auch dem für das kommende und übernächste Jahr im Gesetzentwurf vorgesehenen Grundfreibetrag.

Wie der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine kritisierte auch der DGB die hohe Steuerbelastung in der ersten Progressionszone und den frühen Zugriff des Spitzensteuersatzes ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.052 Euro, der somit nicht nur Spitzenverdiener betreffe. Die Bundessteuerberaterkammer empfahl ebenfalls, den Spitzensteuersatz erst bei höheren Einkünften als heute wirksam werden zu lassen.

Der Deutsche Steuerberaterverband regte an, den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsaufwand eines Kindes stärker anzuheben als vorgesehen. Außerdem müsse dieser Wert, der zuletzt 2010 angehoben worden war, in Zukunft regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter lobte die Verbesserung der staatlichen Unterstützung für Familien mit Kindern, kritisierte aber zugleich, dass die geplanten Verbesserungen nicht alle Familien erreichen würden. Insbesondere Familien mit kleinem beziehungsweise keinem Einkommen und Alleinerziehende würden nur wenig profitieren.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag empfahl, die durch die kalte Progression erwachsende Zusatzbelastung der Steuerpflichtigen in Zukunft automatisch durch einen Einkommensteuertarif „auf Rädern“ zu beseitigen. Dies werde bereits in einigen OECD-Ländern praktiziert. Mit dem „Tarif auf Rädern“ werden die Schwellenwerte der Progressionszonen im Zeitablauf automatisch an das Preisniveau beziehungsweise die Lohnentwicklung angepasst. Auch der Deutsche Steuerberaterverband empfahl die Einführung des „Tarifs auf Rädern“, um der laufenden Geldentwertung wirksam entgegenzutreten.

Nach Ansicht der Hans-Böckler-Stiftung sind die Entlastungen des zweiten Familienentlastungsgesetzes für sich genommen aus verteilungspolitischer Perspektive „relativ ausgewogen“. Dies gelte aber nicht für das Gesamtbild unter Einbeziehung der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021: „Hier ergeben sich hohe absolute und relative Entlastungen für deutlich überdurchschnittliche Einkommen.“ Zusammen mit der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages komme es mittelfristig zu einer Entlastung von rund 20 Milliarden Euro. Weitergehende Steuersenkungen sollten mit Blick auf wichtige öffentlicher Bedarfe unterbleiben, empfahl die Hans-Böckler-Stiftung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1020 vom 28.09.2020

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/22750) zur verfassungskonformen Ermittlung und Ausgestaltung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, in der Sozialhilfe und im Asylbewerberleistungsgesetz vorgelegt. Bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, die Regelsätze anzupassen. Sie verweist in dem Entwurf darauf, dass im Unterschied zu vorangegangenen Regelsatzänderungen die aktuellen Anpassungen bei den Kommunikationsausgaben auch die Kosten für die Handynutzung mit berücksichtigen sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1007 vom 24.09.2020

Eine repräsentative Umfrage des Berliner Beirats für Familienfragen ergab, dass die fehlenden sozialen Kontakte und die Mehrfachbelastung durch Arbeit plus Homeschooling und fehlender Kinderbetreuung für Familien die größten Herausforderungen in der Zeit des Corona-Lockdowns darstellten.

Dabei spielte das Alter der Kinder eine große Rolle. Je jünger die Kinder, desto höher war die Belastung. Aber auch das Familieneinkommen spielte eine große Rolle: Familien mit geringerem Einkommen befanden überdurchschnittlich stark finanzielle Sorgen und Ängste sowie beengte Wohnverhältnisse bzw. eine Wohnumgebung mit wenig Aufenthaltsqualität als belastend.

Die meisten Schulkinder benötigten beim Homeschooling viel Unterstützung durch ihre Eltern bzw. deren Partnerinnen und Partner. Die Mehrheit der Schulkinder erhielt Hilfe von Lehrkräften sowie weiteren Familienmitgliedern und Freunden. Ein Drittel der befragten Familien mit Schulkindern gab an, keine Unterstützung erhalten zu haben.

Bei einem möglichen erneuten Lockdown wünschen sich die befragten Familien vor allem:

  • keine Kontaktsperre für enge Familienangehörige
  • (weitestgehende) Offenhaltung der Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Ausbildungsstätten, Hochschulen etc.
  • Unterstützung durch den Arbeitgeber (z. B. durch flexible Arbeitszeiten, Homeoffice)
  • Unterstützung beim Homeschooling durch Lehrkräfte bzw. Schulen
  • bessere Erreichbarkeit der Behörden
  • Offenhaltung der Spielplätze

Informationen zur Umfrage:

Forsa befragte im August 2020 über 750 Berliner Familien zu ihren Erfahrungen während des coronabedingten Lockdowns. Der Berliner Familienbeirat hatte die Online-Umfrage in Auftrag gegeben, um in Erfahrung zu bringen, welche Unterstützung sich die Familien in
Berlin für den Fall eines erneuten Lockdowns bzw. einer Verschärfung der Einschränkungen wünschen würden.
Die Auswertung steht auf der Homepage des Berliner Beirats für Familienfragen www.familienbeirat-berlin.de zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 01.10.2020

Rörig: „Die Androhung härterer Strafen allein reicht nicht aus, um sexuelle Gewalt nachhaltig zu bekämpfen. Ich fordere alle politisch Verantwortlichen auf, sich mit konkreten Maßnahmen deutlich stärker gegen Missbrauch zu engagieren.“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um Strafverschärfungen und knapp ein Jahr vor der Bundestagswahl mit einem Positionspapier 2020: „Gemeinsam gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Wie Bund, Länder und die politischen Parteien Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen können.“ an alle politischen Verantwortungsträger in Bund und Ländern gewandt und dieses heute in Berlin öffentlich vorgestellt.

Wir dürfen nicht den Fehler machen zu glauben, dass sich die Bekämpfung von Missbrauch alleine durch Strafverschärfungen verbessern lässt,“ sagt Rörig. „Wenn wir den Schutz von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen, müssen ALLE den Kampf gegen sexuellen Missbrauch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreifen und aktiv führen.“

Im Positionspapier 2020 sind konkrete Handlungsempfehlungen, wie sexueller Missbrauch durch politisches Handeln bekämpft werden sollte, zusammengefasst. Um eine nachhaltige Verankerung des Maßnahmenpakets zu erreichen, hat Rörig das Positionspapier 2020 in dieser Woche persönlich an alle Partei- und Fraktionsvorsitzenden, die parlamentarischen Fachausschüsse und zuständigen Fachminister*innen in Bund und Ländern sowie an die Regierungschef*innen der Länder versandt.

Rörig: „Ich möchte, dass die Handlungsempfehlungen aus dem Positionspapier 2020 in die Wahlprogramme und darauf aufbauende Regierungsprogramme einfließen. So kann aus diesem Maßnahmenpaket überprüfbares, politisches Handeln werden.“

Im Positionspapier 2020 fordert der Missbrauchsbeauftragte, dass auch auf höchster politischer Ebene eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche stattfindet. Rörig schlägt deshalb unter anderem eine gesetzlich verankerte, regelmäßige Berichtspflicht seines Amtes gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat zum Ausmaß der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und zum Stand von Prävention, Intervention, Hilfen, Forschung und Aufarbeitung vor, ähnlich wie es für den Bundesdatenschutzbeauftragten geregelt ist.

„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt wird in Bund und Ländern gerne den jeweiligen Familienressorts überlassen“, sagt Rörig. „Ob auf Bundes- oder Landesebene: Nahezu alle Ressorts, wie zum Beispiel Gesundheit, Soziales, Finanzen, Justiz oder Bildung, müssen endlich interdisziplinär zusammenarbeiten. Nur geschlossen und aufeinander abgestimmt kann wirklich etwas bewegt, Missbrauch bestmöglich verhindert, das Entdeckungsrisiko für Missbrauchstäter und -täterinnen erhöht und Betroffenen geholfen werden.“

Den Bundesländern empfiehlt er, auf der Basis einer umfassenden Defizit- und Bestandsanalyse einen eigenen ressortübergreifenden Masterplan zur Verbesserung des Schutzes von Minderjährigen vor sexueller Gewalt und den Folgen zu entwickeln und umzusetzen. Zudem sollte in jedem Bundesland das Amt einer/eines „Landesbeauftragten für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt eingerichtet werden, der/dem die Federführung für die Erarbeitung eines solchen Masterplans sowie die fachliche Unterstützung bei der Umsetzung übertragen wird.

Zuletzt hatten die Missbrauchsfälle Lügde, Bergisch Gladbach und Münster zu einer breiten politischen Debatte zum Thema Strafverschärfungen geführt. Rörig betont vor diesem Hintergrund: „Die öffentliche Skandalisierung dieser spektakulären Missbrauchsfälle ist trügerisch, denn es entsteht der Eindruck einer vermeintlichen Einzigartigkeit. Tatsächlich handelt es sich bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche keineswegs um „Einzelfälle“, so skandalös sie uns auch erscheinen mögen, sondern um ein gesamtgesellschaftliches Phänomen enormen Ausmaßes. Sexueller Missbrauch findet täglich, überall und mitten unter uns statt. Es ist mehr als wahrscheinlich, dass jede und jeder ein Kind kennt, das sexuelle Gewalt erlitten hat oder aktuell erleidet.“

Der Missbrauchsbeauftragte betont abschließend, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu den grundlegenden Aufgaben des Staates gehört und fordert eine an den Kinderrechten orientierte politische und gesellschaftliche Grundhaltung.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 02.10.2020

Studie untersucht Alternativen zum Ehegattensplitting – Realsplitting mit niedrigem Übertragungsbetrag ist ein guter Kompromiss zwischen verschiedenen Anforderungen – Reform würde Erwerbsbeteiligung von Frauen fördern und Steuermehraufkommen von zehn Milliarden Euro erzielen

Das in Deutschland seit den 50er Jahren gültige Ehegattensplitting führt zu hohen Steuersätzen bei Zweitverdienenden, was die Arbeitsmarktbeteiligung vor allem von Frauen reduziert. Verschiedene Reformvorschläge haben aber nicht die gewünschten Effekte oder unerwünschte Nebenwirkungen, wie aktuelle Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigen. Die StudienautorInnen haben traditionelle Vorschläge ebenso untersucht wie Vorschläge des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium und des Internationalen Währungsfonds.

Sie schlagen stattdessen ein Realsplitting mit einem niedrigen Übertragungsbetrag von maximal 9 696 Euro vor. Dies würde bedeuten, dass nur Einkommen in Höhe des Grundfreibetrags von besserverdienenden PartnerInnen auf geringer verdienende PartnerInnen übertragen werden könnten. Der oder die EmpfängerIn muss den Betrag als sonstiges Einkommen versteuern. Dadurch ist auch bei Alleinverdiener-Ehepaaren das Existenzminimum beider PartnerInnen steuerfrei gestellt. „Unser Vorschlag ist nicht nur relativ leicht umzusetzen und transparent. Er vermeidet auch unerwünschte Verteilungswirkungen zugunsten von besserverdienenden Beidverdiener-Paaren“, sagt Stefan Bach, der die Studie zusammen mit Björn Fischer, Peter Haan und Katharina Wrohlich durchgeführt hat.

Hohe Anforderungen an eine Reform des Ehegattensplittings

Eine Reform des Ehegattensplittings muss schwierige Zielkonflikte abwägen: Zum einen sollen Steuervorteile für Alleinverdiener-Paare mit hohen Einkommen abgebaut sowie die Grenzbelastung auf den Zweitverdienst reduziert werden, damit die Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen gefördert wird. Zum anderen sollen untere Einkommensgruppen nicht stärker belastet werden. Komplett abgeschafft wird das Ehegattensplitting in Deutschland auf absehbare Zeit nicht, meint Studienautorin Katharina Wrohlich: „Eine Individualbesteuerung wie in Schweden oder Österreich kann aufgrund von rechtlichen Hürden in Deutschland nicht eingeführt werden.“
Die DIW-ÖkonomInnen haben daher Reformoptionen analysiert, die in den letzten Jahren etwa vom Internationalen Währungsfonds vorgelegt wurden. Die Simulationsstudie zeigt: Ein Realsplitting mit höherem Übertragungsbetrag oder ein übertragbarer Grundfreibetrag verringern die Grenzbelastung des Zweitverdiensts kaum und erhöhen die Erwerbsquote von Frauen nur wenig. Zusatzfreibeträge hingegen entlasten insbesondere Paare mit mittleren und höheren Einkommen, bei denen beide PartnerInnen verdienen, zusätzlich. Dies wird zwar bei einem Steuerabzugsbetrag vermieden, der von der Steuerschuld und nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen wird. Dies stößt in Deutschland aber auf rechtliche und ideologische Vorbehalte. „Ein Realsplitting mit einem Übertragungsbetrag in Höhe des Grundfreibetrags – also maximal 9 696 Euro – ist daher ein guter Kompromiss“, sagt Björn Fischer.

Reform würde Erwerbsbeteiligung von Frauen fördern

Die StudienautorInnen erwarten, dass bei dieser Reform die Arbeitsstunden verheirateter Frauen um 1,7 Prozent und ihre Beteiligung am Arbeitsmarkt um 0,6 Prozentpunkte steigen würde. Zudem erzielt die Reform Steuermehreinnahmen von zehn Milliarden Euro pro Jahr, davon allein zwei Milliarden Euro durch die Arbeitsmarkteffekte. Die Belastungen werden dabei zum Großteil von Paaren aus den obersten beiden Einkommensdezilen getragen. „Das zusätzliche Steueraufkommen könnte man dazu verwenden, Familien über höheres Kindergeld, Kinderfreibeträge oder auch eine bessere Kinderbetreuungsinfrastruktur breit zu entlasten“, so Stefan Bach. „Das hilft gerade Familien mit kleineren Kindern viel mehr als die paar Euro, die sie beim Ehegattensplitting sparen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 07.10.2020

Kurzarbeit hat während der Corona-Pandemie ein deutlich anderes „Profil“ bekommen als in vorherigen Wirtschaftskrisen. Erstmals haben beispielsweise kleine Betriebe das Instrument häufiger als größere genutzt, um durch die Krise zu kommen und Entlassungen zu vermeiden. Und während in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 Männer fast dreimal so häufig wie Frauen in Kurzarbeit waren (damals 6,3 Prozent der männlichen vs. 2,3 Prozent der weiblichen Beschäftigten in Deutschland), war im Juni 2020 die Quote unter beiden Geschlechtern mit jeweils rund 13 Prozent Beschäftigten in Kurzarbeit beinahe gleich hoch. Das liegt wesentlich daran, dass in der Pandemie nicht nur Industriebetriebe stark betroffen sind, sondern auch viele Dienstleistungsbranchen. Im Vergleich zu vorherigen Wirtschaftseinbrüchen ist damit die gesamtwirtschaftliche Quote der Kurzarbeitenden sehr hoch, ebenso wie mit rund 50 Prozent auch der Anteil, um den die Arbeitszeit im Durchschnitt reduziert wurde. Entsprechend groß ist die Bedeutung einer Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, um Einkommensverluste zu reduzieren. In Betrieben mit Tarifvertrag und/oder Betriebsrat wird das Kurzarbeitergeld dabei fast doppelt so häufig aufgestockt wie in Betrieben, die nicht über Tarifbindung und/oder Mitbestimmung verfügen. Das sind wesentliche Ergebnisse einer neuen Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler Stiftung.*

Die Autoren Dr. Toralf Pusch und Dr. Hartmut Seifert haben die Erwerbstätigenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung ausgewertet. Dafür wurden in zwei Wellen im April und im Juni jeweils mehr als 6.000 Menschen befragt. Die Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. Das erlaubt es, Arbeitszeiten und Kurzarbeit auf dem bisherigen Höhepunkt der Corona-Krise detailliert auszuleuchten:

Kleinbetriebe und Gastgewerbe nutzten Kurzarbeit am häufigsten

Im Juni gaben 13 Prozent der befragten Beschäftigten an, in Kurzarbeit zu sein. Differenziert man nach Branchen, war Kurzarbeit im Gastgewerbe mit Abstand am stärksten verbreitet (siehe auch Abbildung 1 in der Untersuchung; Link unten): Gut 45 Prozent der dort Beschäftigten befanden sich in Kurzarbeit. Es folgten das verarbeitende Gewerbe mit rund 20 Prozent sowie der Verkehrs- und Logistikbereich mit gut 17 Prozent. Unterdurchschnittlich oft wurde Kurzarbeit unter anderem im Gesundheits- und Sozialwesen (5 Prozent), im Baugewerbe (knapp 4 Prozent) und im öffentlichen Dienst (knapp 3 Prozent) genutzt. Die starke Verbreitung in Branchen wie dem Gastgewerbe mit seinen vielen Kleinbetrieben spiegelt sich nach Analyse der Wissenschaftler in der Kurzarbeits-Quote nach Betriebsgröße wider: In Kleinstbetrieben mit weniger als 5 Beschäftigten waren knapp 17 Prozent von Kurzarbeit betroffen, in großen Betrieben ab 2000 Beschäftigten waren es gut 11 Prozent (Abbildung 2 in der Studie).

Verkürzte und verlängerte Arbeitszeiten

Auch jenseits von Kurzarbeit wurde bei zahlreichen Befragten die Arbeitszeit krisenbedingt verkürzt. Insgesamt arbeiteten 21 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Sample im Juni weniger Stunden als normal. In einigen Branchen musste aber auch ein Teil der Beschäftigten ihre Arbeitszeit ausweiten, um zusätzliche Nachfrage und Anforderungen während der Pandemie bewältigen zu können. Das betraf laut Pusch und Seifert etwa den Handel, wo 19 Prozent der Befragten mehr arbeiteten als normal, während ebenfalls 19 Prozent kürzer treten mussten. Im öffentlichen Dienst arbeiteten 17 Prozent der Beschäftigten Pandemie-bedingt länger, bei neun Prozent wurde die Arbeitszeit reduziert. In beiden Bereichen fiel die Ausweitung der Arbeitszeit bei den von Mehrarbeit Betroffenen erheblich aus: Im Handel um durchschnittlich 5,7, im öffentlichen Dienst um 4,7 Wochenstunden.

Mit Tarif und Mitbestimmung deutlich häufiger Aufstockung

Auch wenn Kurzarbeit zahlreiche Jobs sichern konnte: Für die Betroffenen bedeutet die Arbeitszeitreduzierung Einkommenseinbußen. Schließlich ersetzt das gesetzliche Kurzarbeitergeld (KUG) ab dem 1. Tag lediglich 60 Prozent des Lohns, bzw. 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben. „Umso wichtiger sind deshalb tarifliche, betriebliche und gesetzliche Regelungen über Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes“, schreiben die Wissenschaftler mit Blick auf die Befragungsdaten: Von den Befragten in Kurzarbeit, die lediglich das normale KUG erhielten, schätzten 49 Prozent, ihr Haushaltseinkommen habe sich um 25 bis 50 Prozent reduziert. Weitere 46 Prozent gingen von Verlusten bis zu 25 Prozent aus. Unter den Kurzarbeitenden mit Aufstockung kamen Einkommenseinbußen jenseits von 25 Prozent hingegen deutlich seltener vor: knapp ein Viertel der Befragten berichtete davon. Bei 73 Prozent blieben die Verluste unter 25 Prozent (Abbildung 4).

Insgesamt erhielten im Juni 46 Prozent der Befragten in Kurzarbeit eine Aufstockung. Darunter dürften einige gewesen sein, die vom höheren gesetzlichen KUG ab dem 4. Monat profitierten – eine neue Regelung, die im Zuge der staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen eingeführt wurde. Eine deutlich größere Bedeutung spielten zum Zeitpunkt der Befragung nach Puschs und Seiferts Analyse aber höhere Leistungen, die durch Tarifverträge und/oder von Betriebsräten vereinbart wurden. So erhielten im Durchschnitt 58 Prozent der Beschäftigten, die nach einem Tarifvertrag bezahlt wurden, eine Aufstockung. In Unternehmen ohne Tarifbindung waren es hingegen lediglich 34 Prozent. Ähnlich groß fiel der Vorsprung in Betrieben mit Betriebs- oder Personalrat aus: In dieser Gruppe lag der Anteil der Kurzarbeitenden mit Aufstockung bei 60 Prozent. Dagegen profitierten in Unternehmen ohne betriebliche Mitbestimmung lediglich 32 Prozent der Beschäftigten von einer Aufstockung.

Kurzarbeit und Weiterbildung

Noch viel Luft nach oben. Kurzarbeit zur Weiterbildung zu nutzen ist nach Analyse der Forscher absolut vernünftig und wurde in früheren wirtschaftlichen Krisensituationen bereits praktiziert, insbesondere wenn diese länger andauerten. Das gilt vor allem für die Transformationsphase der ostdeutschen Wirtschaft nach der deutschen Wiedervereinigung. Zum Befragungszeitpunkt im Juni war der Anteil der Kurzarbeitenden, die seit Beginn der Pandemie an Weiterbildung teilgenommen hatten, mit knapp 10 Prozent allerdings deutlich niedriger als unter Beschäftigten ohne Kurzarbeit (18 Prozent). Das könne unter anderem mit zeitweiligen Betriebsschließungen und der besonders schwierigen Situation vor dem Hintergrund von notwendigen Hygienebestimmungen und Kontaktbeschränkungen zu tun haben, schreiben die Forscher. Trotzdem bestehe ganz offensichtlich „noch Potenzial für eine Ausweitung der Weiterbildungsaktivitäten“.

WSI-Policy Brief Nr. 47, September 2020: Kurzarbeit in der Corona-Krise mit neuen Schwerpunkten

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.10.2020

Ein gesetzlicher Rahmen für mobile Arbeit inklusive eines Rechts auf Homeoffice ist sinnvoll und dringend nötig. Das gilt vor allem für eine objektive Zeiterfassung und Mitbestimmungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten. Darauf verweist Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Homeoffice kann die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern. Allerdings müssen dafür die Rahmenbedingungen stimmen: Fairer Zugang für alle, die mobil arbeiten möchten und bei denen die Arbeitsinhalte mobiles Arbeiten möglich machen. Und klare Abgrenzungen zwischen Arbeit und Freizeit, damit beides nicht immer weiter verschwimmt. Denn von dieser Gefahr berichten viele Beschäftigte, die mobil arbeiten – auch viele, die es eigentlich gerne tun“, sagt Kohlrausch.

Vor- und Nachteile von Arbeit im Homeoffice beleuchtet eine aktuelle Befragung der Hans-Böckler-Stiftung unter mehr als 6000 Erwerbstätigen. Von den Befragten, die zum Befragungszeitpunkt Ende Juni zumindest teilweise mobil arbeiteten gaben 77 Prozent an, dass sich die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben durch Homeoffice verbessert. Allerdings hatten 60 Prozent der Befragten auch den Eindruck, dass die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmen. 37 Prozent gaben an, im Homeoffice mehr Wochenstunden zu arbeiten.

Heimarbeit könne also auch zusätzlichen Druck erzeugen; vor allem, wenn sie im Unternehmen zuvor als nicht selbstverständlich galt und es keine klaren Regeln gebe, betont Forscherin Kohlrausch. So zeigten ältere Studien, dass sich Beschäftigte im Homeoffice nicht selten verpflichtet fühlen, mehr leisten zu müssen und über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten, um das „Privileg“ mobiler Arbeit zu rechtfertigen. Dieses Risiko sei besonders groß, wenn die mobile Arbeitszeit nicht erfasst würde. „Die Gesetzesinitiative von Arbeitsminister Hubertus Heil setzt daher an den richtigen Punkten an, auch wenn das vorgeschlagene Volumen von 24 Tagen mobiler Arbeit im Jahr deutlich zu gering ist“, erklärt Kohlrausch. Enorm wichtig seien auch die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten, wie die aktuelle Umfrage zeigt: Darin beurteilten Befragte ihre Erfahrungen mit dem Homeoffice insgesamt deutlich positiver, wenn in ihrem Betrieb klare Regeln zu mobiler Arbeit galten. Solche Regeln hatten im Juni 2020 rund 62 Prozent der Betriebe mit Betriebs- oder Personalrat, aber nur 37 Prozent der Betriebe ohne Arbeitnehmervertretung. Zudem sei Homeoffice ein wichtiges, aber nicht das einzige Instrument, um Arbeitszeitsouveränität für Beschäftigte zu garantieren. „Hier brauchen wir zusätzliche gesetzliche Regelungen wie zum Beispiel den Ausbau von zeitflexiblen Arbeitsmöglichkeiten für all jene Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können“, so Kohlrausch.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.10.2020

Die Arbeitsbedingungen sind in tarifgebundenen Unternehmen durchweg besser als in Unternehmen ohne Tarif. Damit sind Arbeitgeber, die sich nicht an Tarifverträge halten, für Beschäftigte weniger attraktiv. So arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben im bundesweiten Schnitt wöchentlich eine Stunde länger und verdienen gleichzeitig deutlich weniger als die Kollegen in Betrieben mit Tarifbindung. „Diese Unterschiede unterstreichen die Dringlichkeit, die Tarifbindung in Deutschland zu stärken“, schreiben Dr. Malte Lübker und Prof. Dr. Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in einer aktuellen Analyse.* Die Forscher haben die Tarifbindung für Deutschland insgesamt und auf Ebene der einzelnen Bundesländer anhand des IAB-Betriebspanels untersucht.

Im Jahr 2019 konnten nur noch 52 Prozent der Beschäftigten in Deutschland auf einen Tarifvertrag zählen, im Jahr 2018, dem aktuellsten, für das auch differenzierte Länder-Daten vorliegen, waren es 54 Prozent. Im Vergleich der Bundesländer liegen Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit 60 Prozent vorn, Schlusslicht ist Sachsen mit nur 40 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Gemeinsam ist allen Bundesländern, dass die Arbeitsbedingungen in wesentlichen Punkten wie Arbeitszeit und Entgelt in tariflosen Betrieben deutlich schlechter sind. Teilweise lassen sich die Unterschiede damit erklären, dass tarifgebundene Betriebe im Schnitt größer sind und in Branchen mit tendenziell höheren Löhnen tätig sind.

Doch auch um diese Effekte bereinigt bleibt die Differenz eklatant: Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Betrieben arbeiten bundesweit im Schnitt wöchentlich 53 Minuten länger und verdienen elf Prozent weniger als Beschäftigte in Betrieben mit Tarifbindung, die hinsichtlich der Betriebsgröße, des Wirtschaftszweiges, der Qualifikation der Beschäftigten und des Standes ihrer technischen Anlagen identisch sind.

Dabei gibt es deutliche regionale Unterschiede: Längere Arbeitszeiten in tariflosen Betrieben sind in den westdeutschen Bundesländern besonders ausgeprägt, und zwar auch dann, wenn man strukturelle Effekte wie Betriebsgröße und Branche herausrechnet. In Baden-Württemberg arbeiten Vollzeitbeschäftigte in tariflosen Unternehmen jede Woche 72 Minuten zusätzlich, in Bremen sind es 64 Minuten. Über das Jahr gesehen entspricht dies gut einer zusätzlichen Arbeitswoche – und dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass Beschäftigte ohne Tarifvertrag häufig auch weniger Urlaubstage haben. Beim Entgelt zeigen sich die größten Nachteile in den neuen Bundesländern: In Brandenburg verdienen Beschäftigte in tariflosen Betrieben monatlich 17,7 Prozent weniger als Arbeitnehmer in vergleichbaren Betrieben mit Tarifbindung, in Sachsen-Anhalt beträgt der Rückstand sogar 18,3 Prozent. Um auf ein volles Jahresgehalt ihrer Kollegen mit Tarifvertrag zu kommen, müssen Beschäftigte in tariflosen Betrieben dort also bis in den März des Folgejahres hinein arbeiten.

Die geringeren Löhne in Ostdeutschland lassen sich deshalb auch mit Defiziten bei der Tarifbindung erklären: Zum einen ist die Tarifbindung im Osten durchweg geringer als im Westen, es profitieren also weniger Menschen von Tarifverträgen. Zum anderen unterbieten hier die tariflosen Betriebe die Konditionen der Tarifverträge besonders deutlich. „Das empfinden viele der Betroffenen verständlicher Weise als ungerecht“, so WSI-Experte Lübker. „Tarifverträge schaffen mehr Gerechtigkeit, müssen aber oft hart erkämpft werden.“ Ermutigend seien deshalb Beispiele von ostdeutschen Betrieben, in denen Beschäftigte sich organisiert haben und über Tarifverträge bessere Konditionen durchgesetzt haben. Auch in den ostdeutschen Staatskanzleien habe sich inzwischen die Einsicht durchgesetzt, dass Niedriglöhne im Wettbewerb um Fachkräfte kein Standortvorteil sind.

Bedrohliche Erosion

Mit Tarifverträgen seien in der Bundesrepublik sukzessive kürzere Wochenarbeitszeiten durchgesetzt, Lohnerhöhungen festgeschrieben oder Wahlmöglichkeiten zwischen mehr Geld oder mehr Freizeit eingeführt worden, schreiben Lübker und Schulten. Vor diesem Hintergrund sei es „eine bedrohliche Entwicklung“, dass die Tarifbindung in den vergangenen zwei Jahrzehnten abgenommen hat – zur Jahrtausendwende hatten noch 68 Prozent der Beschäftigten einen Tarifvertrag. Ein Grund für diese Entwicklung war einerseits der wirtschaftliche Strukturwandel: In industriellen Großbetrieben sind Arbeitsplätze verloren gegangen, während in kleinteiligeren Bereichen neue entstanden sind. Dies mache es für Gewerkschaften heute schwieriger, Mitglieder zu organisieren, so die Experten. Doch auch dort, wo es Gewerkschaften gelingt, durch erfolgreiche Mitgliedergewinnung in tariflosen Betrieben Fuß zu fassen, stößt die Durchsetzung von Tarifverträgen zum Teil auf heftigen Widerstand der Arbeitgeber. Zusätzlich trägt zur Erosion bei, dass sich auch Arbeitgeber aus Branchen, in denen Tarifverträge traditionell verwurzelt sind, einer tariflichen Bezahlung entziehen. Durch die Einführung von sogenannten OT-Mitgliedschaften (ohne Tarifbindung) haben einige Arbeitgeberverbände diese Entwicklung vorangetrieben.

Bundesregierung sollte Tarifautonomie stärken

„Damit Tarifautonomie funktionieren kann, braucht es neben starken Gewerkschaften handlungsfähige Arbeitgeberverbände, die für ihre jeweilige Branche Standards setzen können“, erklären die Wissenschaftler. Gleichzeitig sei auch die Regierung gefordert: Die Erleichterung von Allgemeinverbindlicherklärungen könne die Reichweite von bereits geschlossenen Tarifverträgen erhöhen. Zudem verfügten Bund, Länder und Gemeinden mit der öffentlichen Auftragsvergabe und der Wirtschaftsförderung über einen zusätzlichen Hebel – sie könnten Tariftreue zur Voraussetzung für die Auftragsvergabe oder Förderung machen. Wegweisend seien hier das Landesvergabegesetz in Berlin sowie die Richtlinien zur Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern, die sehr weitgehende Tariftreuevorgaben enthielten.

Tarifbindung in den Bundesländern: Entwicklungslinien und Auswirkungen auf die Beschäftigten, Elemente qualitativer Tarifpolitik Nr. 87, Düsseldorf, September 2020

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.10.2020

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2020 gegenüber dem Vorjahr um rund 10700 auf insgesamt 829200 Kinder gestiegen. Damit waren 1,3% mehr unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Betreuungsquote am Stichtag bundesweit bei 35,0% (2019: 34,3%).

Höhere Betreuungsquoten in Ostdeutschland

In Ostdeutschland waren durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (52,7%), im Westen knapp ein Drittel (31,0%). Im Vergleich der Bundesländer hatten am 1. März 2020 Sachsen-Anhalt (58,3%), Brandenburg (57,7%) und Mecklenburg-Vorpommern (57,6%)die höchsten Betreuungsquoten. Unter den westdeutschen Bundesländern erreichte Hamburg mit 46,7% die höchste Quote, gefolgt von Schleswig-Holstein (35,2%). Am niedrigsten lag die Betreuungsquote in Bremen (29,0%) und Nordrhein-Westfalen (29,2%).

Betreuungsquoten steigen mit dem Alter der Kinder

Bundesweit waren 1,8% der Kinder unter einem Jahr in einer Kindertagesbetreuung. Dagegen haben 37,5% der Einjährigen ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen, bei den Zweijährigen waren es schon fast zwei Drittel (64,5%). Seit dem 1.August 2013 gibt es für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen bundesweiten Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) tatsächlich betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

1,6% mehr Kindertageseinrichtungen und 4,5% mehr Personal als 2019

Am 1. März 2020 gab es bundesweit knapp 57600 Kindertageseinrichtungen. Das waren knapp 900Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+1,6%). Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 4,5% auf rund 682900. Die Zahl der Tagesmütter und -väter erhöhte sich leicht um 0,1% auf rund 44800.

30 Jahre Deutsche Einheit

Informationen zu regionalen Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen östlichen und westlichen Bundesländern 30 Jahre nach der deutschen Vereinigung finden Sie in unserem Statistik-Dossier sowie auf unserer Themenseite „30 Jahre Deutsche Einheit“.

Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland können über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541), Statistik der öffentlich geförderten Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.09.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute, am 29. September findet von der AGF und COFACE Families Europe ein gemeinsames Europäisches Fachgespräch zum Thema „The Child Guarantee – a tool to tackle family poverty?“ statt. Im Rahmen der Gremiensitzungen von COFACE Families Europe, die bereits gestern stattgefunden haben, ist Sven Iversen, Geschäftsführer der AGF, zum Vize-Präsidenten der COFACE gewählt worden. Die bisherige Präsidentin Annemie Drieskens vom belgischen Familienverband Gezinsbond sowie die zweite Vize-Präsidentin Antonia Torrens aus Griechenland wurden in ihrem Amt bestätigt. Neue Schatzmeisterin ist Sylvia Stanic aus Kroatien.

Beim heutigen Europäischen Fachgespräch steht das Thema der sogenannten Kindergarantie im Mittelpunkt. Hinter der Idee der „Kindergarantie“ steht das Ziel der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments, für alle Kinder und Jugendliche in fünf zentralen Lebensbereichen Garantien für eine Mindestversorgung zu schaffen. Dabei geht es um die Sicherung des Zugangs von Kindern zu kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter Ernährung. Die Initiative soll insbesondere die Teilhabechancen von Kindern in besonders armutsgefährdeten Familiensituationen, Kindern mit Migrations- oder Fluchterfahrung, Kindern in Heimunterbringung und Kindern mit Behinderung stärken.

Aus Sicht der AGF und COFACE Families Europe ist die Kindergarantie eine vielversprechende Initiative und bietet die Gelegenheit, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut zu verstärken und die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte des Kindes weiter voranzutreiben.

Dazu diskutieren ca. 30 Expert/innen vor Ort in Berlin und weitere 90 Expert/innen, die per Videokonferenz dieser Tagung zugeschaltet werden. Eine Grußwort hält Nicolas Schmidt, Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration in der Europäischen Kommission. Dieses steht bereits als Videobotschaft inklusive Transkription auf der Website von coface Families Europe zur Verfügung: http://www.coface-eu.org/consumers/children/kick-off-video-address-to-citizens-by-european-commission-for-jobs-and-social-rights-nicolas-schmit-full-speech-transcript/.

Im Zentrum der Veranstaltung stehen die Vorstellung einer Machbarkeitsstudie zur Implementierung der Kindergarantie sowie die Fragen wie die Kindergarantie aus der Sicht von Familien gestaltet werden muss und wie nationale Ansätze der Implementierung der Kindergarantie aussehen könnten. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website unter https://www.ag-familie.de/news/1598344330Veranstaltung_Kindergarantie.html, wo auch im Nachgang der Veranstaltung eine Zusammenfassung der Diskussionen eingestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 29.09.2020

Corona-Krise stellt auch für die soziale Infrastruktur in Deutschland einen „nie dagewesenen Stress-Test“ dar

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine befristete Verlängerung der Schutzschirme für Träger sozialer Dienste über den 31. Dezember 2020 hinaus. „Die bisherigen Schutzpakete mit dem SodEG und dem Krankenhausentlastungsgesetz haben erheblich dazu beigetragen, dass die vielfältige Infrastruktur an sozialen und gesundheitsbezogenen Leistungen zum großen Teil aufrechterhalten werden konnte. Diese Schutzschirme laufen jedoch alle spätestens zum Jahresende 2020 aus. Deshalb brauchen wir hier dringend eine Lösung“, sagt BAGFW-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

Die Corona-Krise stellt auch für die soziale Infrastruktur in Deutschland nach Einschätzung der BAGFW einen „nie dagewesenen Stress-Test“ dar. Auf allen Ebenen der Wohlfahrtsarbeit werde versucht, Dienste und Hilfen in möglichst großem Umfang und zum Teil in veränderter Form aufrecht zu erhalten. Betretungsverbote und andere pandemiebedingte Vorgaben hätten jedoch Einschränkungen vieler Angebote und Mehraufwendungen für die Träger unvermeidbar mit sich gebracht. „Steigende Infektionszahlen zeigen, dass die Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden ist. Der Gesetzgeber geht zu Recht für das Jahr 2021 nach wie vor von nicht unerheblichen Einschränkungen des Privat- und Wirtschaftslebens aus. Aus diesem Grunde werden aktuell durch die Bundesregierung Regularien für das Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht getroffen, die den betroffenen Rechtsformen Planungssicherheit bis zum 31. Dezember 2021 geben. Derartige Vorkehrungen sind auch für die Sicherung der sozialen Infrastruktur und die Erbringung sozialer Dienstleistungen unabdingbar“, sagt BAGFW-Präsidentin Hasselfeldt.

Zum Beispiel hätten Reha-Einrichtungen und Einrichtungen des Müttergenesungswerkes im Corona-Regelbetrieb wegen des Abstandsgebots eine stark verringerte Auslastungsquote in einer Spanne von 50 bis 80 Prozent gegenüber normal 95 Prozent. Zugleich hätten sie Mehraufwendungen für mehr Personal sowie erhöhte Sachkosten für Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu tragen. „Vor allem die kleineren Rehaeinrichtungen werden ohne Absicherungen insolvent gehen und könnten dann die Klienten nicht mehr versorgen“, sagt Hasselfeldt. Problematisch sei die Situation vor allem auch für Einrichtungen, die sich um Wohnungslose und obdachlose Menschen kümmern, sowie für Schuldnerberatungsstellen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Wenn die aktuelle Pandemie tatsächlich überwunden ist, brauchen wir jenseits der aktuellen Schutzschirme nachhaltige Regelungen zur Absicherung der sozialen Infrastruktur in den Sozialgesetzbüchern bei künftigen Pandemien. Denn auch für die Zukunft müsse damit gerechnet werden, dass sich pandemische Situationen wiederholen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 14.10.2020

Während die Corona-Fallzahlen wieder steigen, ist der Rettungsschirm für medizinische Kuren nach § 111d SGB V ausgelaufen: Es gibt keine Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Belegungsausfälle mehr. Das bedroht die Vorsorge- und Rehakliniken existenziell.

„Die Kliniken agieren bereits seit Monaten an der finanziellen Belastungsgrenze: Sie schultern Mehrausgaben wegen erhöhter Material- und Personalaufwände auf Grund der Hygieneauflagen und können gleichzeitig deutlich weniger Einnahmen erwirtschaften, weil sie nicht voll belegen können“, erklärt dazu Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstands, „die Situation ist alarmierend. Sollte erneut der Fall eintreten, dass Einrichtungen für längere Zeit geschlossen werden müssen oder sollten sich die kurzfristigen Absagen oder vorzeitigen Abreisen noch verstärken, wird das finanziell für viele Kliniken nicht mehr aufzufangen sein.“

Gerade jetzt seien diese Einrichtungen ganz besonders gefordert, so Döcker weiter, denn insbesondere Familien in prekären Lebenslagen stelle die Pandemie vor große Herausforderungen: „Für Familien mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen kann es besonders belastend sein, den Alltag in Zeiten der Pandemie zu meistern. Das gilt gerade, wenn sie zusätzlich von Armut betroffen sind, wegen der Pandemie finanzielle Einbußen verkraften oder Pflege- und Lohnarbeit neu organisieren müssen. Viele von ihnen stehen unter hohem Druck und sind auf Kur-Angebote der Kliniken angewiesen.“

Vorsorge- und Rehakliniken erhielten bis zum 30.09.2020 max. 60% Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Ausfälle. Seitdem gibt es nur noch einen Zuschlag für Corona-bedingte Mehraufwendungen für Hygiene- und Organisationsmaßnahmen. Viele Kliniken hatten aber bereits vor September den Betrieb wieder aufgenommen. Die Mehrausgaben aus dieser Zeit sind nicht vom Zuschlag abgedeckt. Er ist zudem begrenzt bis zum 31.12.2020. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert, dass diese Befristung angesichts der Pandemieentwicklung nicht haltbar sei.

Brigitte Döcker: „Die Pandemie wird nicht zum Jahresabschluss am Silvesterabend beendet sein. Nach allen derzeitigen Prognosen werden wir noch monatelang mit ihren Auswirkungen zu tun haben. In, aber auch nach der Krise brauchen Mütter, Väter und pflegende Angehörige Vorsorge- und Rehamaßnahmen dringend. Der Zuschlag für Mehrausgaben muss deshalb rückwirkend ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem die Kliniken tatsächlich wieder öffneten, und über das Jahresende hinausgehen. Dasselbe gilt für den Rettungsschirm: Wird er nicht verlängert, droht eine Schließungswelle. Fallen die Kliniken und ihr Gesundheitsangebot weg, stehen Familien allein da. Das dürfen wir nicht hinnehmen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 14.10.2020

Der europäische Dachverband der Seniorenorganisationen, AGE Platform Europe, und die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßen die Ratsschlussfolgerungen „Menschenrechte, Teilhabe und Lebensqualität älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung“. Diese wurden von der deutschen Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union 2020 vorgeschlagen. Zum ersten Mal seit zehn Jahren stehen ältere Menschen damit im Zentrum einer Entscheidung des Rates der EU.

In einer gemeinsamen Erklärung der Zivilgesellschaft fordern die AGE Platform Europe und die BAGSO die baldige Umsetzung der Schlussfolgerungen. Dies muss die Zuweisung angemessener Budgets und qualifizierter Personalressourcen auf nationaler wie auf EU-Ebene einschließen. AGE Platform und BAGSO begrüßen den vorgesehenen 5-Jahres-Aktionsplan, der die Autonomie älterer Menschen stärken und ihre aktive Beteiligung an der Gestaltung eines Europas für alle Generationen fördern soll.

„Die zunehmende Digitalisierung bringt enorme Chancen und Herausforderungen für das Leben im Alter mit sich. Wir fordern die deutsche Ratspräsidentschaft und alle anderen europä-
ischen Regierungen auf, bei ihren künftigen politischen Maßnahmen insbesondere die digitale Kluft zu beachten, die innerhalb der älteren Bevölkerung besteht“, sagte Dr. Heidrun Mollenkopf, Mitglied im Vorstands der BAGSO und Vizepräsidentin der AGE Platform Europe.

„Alle älteren Menschen müssen das Recht auf Zugang zu digitalen Informationen, Diensten und sozialen Netzwerken haben, unabhängig von ihren finanziellen Ressourcen, ihrer Wohnform oder ihrem Wohnort. Um die gleichberechtigte Anwendung der Menschenrechte auf alle älteren Männer und Frauen zu gewährleisten, sind neue Gesetze auf nationaler und globaler Ebene erforderlich“, so Mollenkopf.

Die Erklärung der Zivilgesellschaft zu den EU-Ratsschlussfolgerungen wurde auf einer zweitägigen internationalen Konferenz zum Thema „Die Rechte älterer Menschen in Zeiten der Digitalisierung“ abgegeben. Die Konferenz wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der AGE Platform Europe und der BAGSO organisiert. An ihr nahmen hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission und mehrerer EU-Mitgliedstaaten sowie Repräsentanten von europäischen Seniorenorganisationen teil.

Gemeinsame Erklärung von AGE Platform Europe und BAGSO

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vom 29.09.2020

Internationale Konferenz ruft Europäische Union zum Handeln auf

Die Förderung von Menschenrechten im Alter steht im Fokus einer heute beginnenden internationalen Online-Konferenz im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Eines der Schwerpunkt-Themen ist die Digitalisierung, die durch die COVID-19-Pandemie beschleunigt worden ist und erhebliche Auswirkungen auch auf das Leben älterer Menschen hat. Dies gilt unter anderem für die soziale Interaktion, den Zugang zu Informationen und die Erbringung von Dienstleistungen. Diese verstärkte Nutzung digitaler Technologien bleibt auch nicht ohne Konsequenzen für unsere Menschenrechte.

Hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission und mehrerer Mitgliedstaaten sowie Vertreterinnen und Vertreter europäischer Seniorenorganisationen diskutieren zwei Tage lang darüber, wie ältere Menschen stärker von der Digitalisierung profitieren können. Die Konferenz wird gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der AGE Platform Europe und der BAGSO – der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – veranstaltet.

„Die Digitalisierung eröffnet große Chancen für die soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben im hohen Alter, auch unter schwierigen Bedingungen. Diese Chancen müssen wir nutzen. Gerade in Zeiten von Corona hat sich gezeigt: Wenn Menschen digital nicht dabei sein können, wächst die Gefahr zu vereinsamen“, betont Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey.

„Damit Menschen jeden Alters die Chancen der Digitalisierung nutzen können, müssen wir dafür sorgen, dass alle mit den notwendigen Geräten und Kenntnissen ausgestattet werden. Auch Ältere. Dies ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass ältere Menschen auch in Zukunft ihr Recht auf Information, Bildung, soziale Teilhabe, Gesundheit und vieles mehr wahrnehmen können“, so der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering.

Der Präsident der AGE Platform Europe, Ebbe Johansen, sieht die Konferenz als Möglichkeit des Austausches zwischen Zivilgesellschaft und Politik. „Die Konferenz bietet ein Forum für eine Diskussion, die unserer Meinung nach seit langem notwendig ist. Die Digitalisierung birgt viele Chancen, aber sie kommt nicht ohne einen besseren Schutz unserer Menschenrechte aus. Es liegt in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger, Gesetze und Richtlinien zu entwickeln, die digitale Anwendungen für alle zugänglich, freundlich und sicher machen.“

Aufgrund der anhaltenden Pandemie findet die zweitägige Konferenz ausschließlich digital statt. An ihr nehmen unter anderem die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission für Demokratie und Demografie, Dubravka Šuica, die EU-Kommissarin für Gleichstellung, Helena Dalli, sowie die Unabhängige Expertin der Vereinten Nationen für die Menschenrechte von älteren Personen, Dr. Claudia Mahler, teil.

Die Konferenz läuft von Montag (13:30-16:00 Uhr) bis Dienstag (09:30-12:30 Uhr) und kann live verfolgt werden – nach Anmeldung unter folgendem Link: https://pretix.eu/bmfsfj/AgeingEU2020/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, AGE Platform Europe und BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vom 28.09.2020

BAGSO fordert Konsequenzen aus der Corona-Pandemie

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen ruft dazu auf, die Lebensbedingungen älterer Menschen nachhaltig zu verbessern. In dem Positionspapier „Jetzt erst recht!“ formuliert der Dachverband erste Lehren aus der Corona-Pandemie. Sie habe bestehende Missstände für alle sichtbar gemacht. Reformen sind demnach in der Pflege, in der kommunalen Seniorenarbeit und in weiteren Bereichen der Seniorenpolitik dringend erforderlich.

In der häuslichen Pflege fordert die BAGSO mehr Anerkennung und Unterstützung für pflegende Angehörige, insbesondere eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Für künftige Krisen sei zwingend zu klären, inwieweit Ausgangs- und Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen zulässig sind. Angemahnt werden zudem bessere Arbeitsbedingungen in der professionellen Pflege, verbunden mit einer Reform der Pflegeversicherung. Ein würdevolles Sterben müsse in allen Versorgungsformen möglich sein, auch in Zeiten einer Pandemie, heißt es in dem Positionspapier.

Die BAGSO ruft außerdem dazu auf, den Zugang älterer Menschen zu digitalen Medien mit einem „Digitalpakt Alter“ sicherzustellen. Im Bereich Engagement und Partizipation brauche es zudem verlässliche Strukturen zur Förderung. Verbessert werden müssten auch die Gesundheitsförderung und der rechtliche Schutz älterer Menschen. Aktivierende kommunale Seniorenpolitik benötige eine verbindliche rechtliche Grundlage und finanzielle Ausstattung.

Die BAGSO appelliert an Politik, Medien und Zivilgesellschaft, die vielfältigen Lebenslagen älterer Menschen ebenso wie ihre Diversität in der öffentlichen Diskussion zu transportieren. Auch in Krisensituationen ist das Recht auf Selbstbestimmtheit und Selbstverantwortung älterer Menschen zu respektieren. „Alte Menschen brauchen keine Bevormundung“, heißt es in dem Positionspapier. „Ihre Stimme und ihr Engagement sind unverzichtbar für den Erhalt einer lebendigen Bürgergesellschaft.“

Zum Positionspapier „Jetzt erst recht!“

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vom 24.09.2020

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn äußern sich morgen in einer Pressekonferenz zu Kitas in der Corona-Pandemie. Die Diakonie plädiert für wirkungsvolle Corona- Schutzmaßnahmen und Regelungen in der Kindertagesbetreuung. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Wir müssen alles dafür tun, dass auch bei steigenden Infektionszahlen die Kindertagesbetreuung gesichert bleibt! Die flächendeckende Schließung der Kitas und Schulen zu Beginn der Pandemie hat Familien und den Kindern enorm viel abverlangt. Wir dürfen Eltern nicht noch einmal im Regen stehen lassen und Kinder nicht schon in ihrer frühkindlichen Bildung benachteiligen.

Es ist den engagierten Erzieherinnen und Erziehern zu verdanken, dass mittlerweile alle Kinder wieder in die Kita gehen können. Träger und Einrichtungen haben in dieser schwierigen Zeit einen hervorragenden Job gemacht und die notwendigen Corona-Schutzmaßnahmen wirkungsvoll umgesetzt.

Angesichts der steigenden Infektionszahlen sind Häufungen in der Kindertagesbetreuung nicht ausgeschlossen. Dazu brauchen wir jetzt ein überzeugendes Konzept mit einheitlichen Regelungen und Maßnahmen in den Bundesländern zum Schutz vor COVID-19-Infektionen in der Kindertagesbetreuung.

Unerlässlich ist eine Teststrategie für alle Bildungseinrichtungen. Es kann nicht sein, dass die Testregelungen für Fachkräfte aus Kitas und das Personal der Schulen unterschiedlich sind. Das sorgt nicht nur für Unklarheit, sondern auch für viel Unverständnis. Durch die Corona-Pandemie hat sich die enge Personalsituation noch verschärft. Um die Corona-Schutzmaßnahmen und Regelungen im Kita-Alltag auch umsetzen zu können und Ausfälle von Fachkräften zu kompensieren, brauchen wir dringend mehr Personal. Wir müssen unbedingt verhindern, dass Einrichtungen wieder komplett schließen müssen. So weit darf es nicht kommen!“

Weitere Informationen: www.diakonie.de/kinderbetreuung

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.10.2020

Anlässlich des Starts der Kältehilfe in vielen deutschen Städten dringt die Diakonie darauf, deren Angebote pandemiefest aufzustellen. Wohnungslose Menschen brauchen gleichermaßen Infektions- wie Kälteschutz, und das verlässlich. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Wohnungsnotfallhilfe muss in diesem Winter nicht nur Kälte-, sondern auch Infektionsschutz leisten und im Ernstfall Isolations- und Quarantänemöglichkeiten bieten. Dafür sind zusätzliche Unterkünfte, mehr Personal und die entsprechende Ausrüstung notwendig. Das geht nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln. Durch die Corona-Schutzmaßnahmen sind die Plätze der Kältehilfe dieses Jahr besonders knapp. Sollte es dann noch zu Covid-19-Verdachts- oder Infektionsfällen kommen, ist das organisatorisch und personell nur mit erheblich mehr Aufwand und Ressourcen zu stemmen.

Wir müssen unbedingt verhindern, dass wohnungslose Menschen abgewiesen werden, weil Unterkünfte voll sind oder Isolations- und Behandlungsmöglichkeiten fehlen.

Auch wohnungslose Menschen, die an Covid-19 erkranken, brauchen die Möglichkeit, sich in Ruhe und unter Isolationsbedingungen auszukurieren. Zudem sollte die Kältehilfe raschen Zugang zu Testmöglichkeiten für Menschen mit Symptomen haben. Nur dann können Wohnungslose gut versorgt und mögliche Infektionsketten durchbrochen werden.“

Weitere Informationen:

– Überblick Angebote Kältehilfe der Diakonie: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Themenschwerpunkt_PDF/2020_Themendienst_Kaeltehilfe_F.pdf

– Nachgefragt-Interview zu Kältehilfe unter Corona-Bedingungen: https://www.diakonie.de/journal/nachgefragt-kaeltehilfe-braucht-dringend-mehr-plaetze

– Wissen Kompakt Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit

– Themenschwerpunkt zu Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.10.2020

Während die Corona Pandemie anhält und sich weiter zuspitzt, ist der Schutzschirm für die medizinische Kuren – Rehabilitation und Vorsorge – Ende September ausgelaufen. Bis zum 30. September erhielten die Vorsorge- und Reha-Kliniken bis zu 60 Prozent Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Belegungsausfälle.

Viele Einrichtungen sind nach wie vor in ihrem Betrieb stark eingeschränkt und mit drastischen Mindereinnahmen und Mehrausgaben konfrontiert. Dadurch sind zahlreiche Kliniken akut in ihrer Existenz bedroht. Das trifft in ganzer Härte auf die Einrichtungen des Müttergenesungswerks zu, die ausschließlich von den Krankenkassen belegt werden.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Kuren für Mütter, Mutter und Kind oder Vater und Kind sind gerade jetzt wichtig, damit Eltern den anstrengenden Alltag unter Pandemie Bedingungen bewältigen können.“

Antje Krause, Vorsitzende des Evangelischen Fachverbands für Frauengesundheit (EVA): „Durch den Wegfall des Rettungsschirms sind die Kliniken in ihrer Existenz gefährdet. Damit fällt ein wichtiges gesundheitliches und systemrelevantes Angebot für Mütter, Väter und auch pflegende Angehörige weg.

Aber auch Arbeitsplätze und medizinische Kompetenznetzwerke sind in Gefahr.“

Die Diakonie Deutschland und der Evangelische Fachverband für Frauengesundheit (EVA) setzen sich dafür ein, dass der Rettungsschirm bis zum 31.März 2021 verlängert wird. Außerdem sollte im Sozialgesetzbuch geregelt werden, dass im Fall einer Pandemie Vereinbarungen zwischen Kostenträger und Leistungserbringer über einrichtungsbezogene Vergütungsanpassungen zu regeln sind. „Die Zukunft der Kurkliniken muss jetzt gesichert werden“, so Loheide und Krause.

Um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn von der Dringlichkeit des Anliegens zu überzeugen, wurde eine Online-Petition gestartet: https://www.change.org/FamilienRettungsschirm

Weitere Informationen und Material zum Download: https://www.eva-frauengesundheit.de/rettungsschirm

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA) vom 13.10.2020

Zum UN-Tag der älteren Menschen am 1. Oktober erinnert Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, daran, älteren Menschen umfassende Teilhabe zu ermöglichen und die ältere Generation als Bereicherung zu sehen. „Menschen ab 60 Jahren in Zeiten der Bedrohung durch das Corona-Virus pauschal als ‚Risikogruppe‘ zu etikettieren und sie besonders abzuschirmen, grenzt aus und beraubt einer Gesellschaft den Erfahrungsschatz der älteren Generation“, sagt Maria Loheide.

„Ältere Menschen sind keine homogene Gruppe. Sie sind genauso vielfältig wie die ganze Gesellschaft. Sie haben unterschiedliche Interessen, Talente und Berufe, sind besonders fit oder gesundheitlich eingeschränkt, leben auf dem Land oder in der Stadt, sprechen verschiedene Sprachen und haben vielfältige Erfahrungen.

Diese Vielfalt der Älteren ist wichtig für eine Gesellschaft. Deshalb sollten auch ältere Menschen in allen Bereichen nach ihren eigenen Interessen gefördert und ihre umfassende Teilhabe gestärkt werden“, fasst sie die Beobachtungen und Erwartungen der Diakonie zusammen.

Gerade im Lockdown hat sich gezeigt, dass die wichtigen Sozialkontakte auch digital aufrechterhalten werden können. Hier die älteren Menschen mitzunehmen, ist eine Aufgabe des Miteinanders der Generationen. Viele Ältere haben in dieser Zeit mit Unterstützung der jungen Generation zum ersten Mal mit Tablets oder Smartphones kommuniziert und gemerkt, dass es einfacher ist, als sie gedacht haben.

„Brücken zu bauen und Teilhabe für Menschen aller Generationen zu ermöglichen, darin sehen wir unsere Aufgabe als Diakonie“, sagt Loheide. „Deshalb setzen wir uns für ein Zusammenleben in Vielfalt ein, in dem Alter als Bereicherung erlebt wird. Die ganze Welt kann von der älteren Generation profitieren!“

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.09.2020

Vielfalt ist Alltag in unserer von Einwanderung geprägten Gesellschaft. Gerade jetzt sind Austausch und Dialog wichtiger denn je. Trotz Corona brauchen wir Begegnung. Dafür plädiert die Diakonie anlässlich der Interkulturellen Woche unter dem Motto „Zusammen leben – zusammen wachsen“, die am 27. September beginnt. Bis zum 4. Oktober gibt es in mehr als 500 Städten und Gemeinden Veranstaltungen und Begegnungsformate, die auch in Zeiten von Kontakteinschränkungen durch die Corona-Pandemie funktionieren. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Interkulturelle Vielfalt ist in Deutschland über Generationen gewachsen und Alltag in unserer Gesellschaft. Damit wir in dieser Vielfalt weiter gemeinsam zusammenwachsen, müssen wir uns immer wieder offen begegnen und unser Zusammenleben miteinander organisieren – jede und jeder Einzelne. Die Interkulturelle Woche mit ihren vielfältigen Aktionen und Begegnungsmöglichkeiten hilft uns, das ‚Wir‘ neu zu denken: Sie schafft Raum für gegenseitiges Kennenlernen und bringt Menschen über alle Unterschiede hinweg zusammen. Das war noch nie so wichtig wie jetzt. Auch mit Abstandsgebot können sich Menschen neu begegnen. Denn Begegnungen mit Menschen helfen am wirksamsten dabei, Vorurteile abzubauen. Vielfalt darf unsere Gesellschaft nicht trennen, Vielfalt muss uns verbinden. Daran wirkt die Diakonie nicht nur im Rahmen der Interkulturellen Woche mit, sondern daran arbeiten wir tagtäglich.“

Zum Hintergrund:

Die Interkulturelle Woche (IKW) ist eine Initiative der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Griechisch-Orthodoxen Metropolie. Seit 1975 findet sie jährlich bundesweit statt. Jeweils Ende September wird sie von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Integrationsbeiräten und -beauftragten, Migrantenorganisationen, Religionsgemeinschaften und Initiativgruppen ausgerichtet. In diesem Jahr steht sie unter dem Motto „zusammen leben – zusammen wachsen“. Vom 27. September bis 4. Oktober beteiligen sich auch diakonische Träger an der Arbeit für mehr Teilhabe. Insgesamt werden in mehr als 500 Städten und Gemeinden rund 5.000 Veranstaltungen durchgeführt.

Weitere Informationen:

http://www.interkulturellewoche.de/

https://vimeo.com/449194328

https://vimeo.com/458964141/e840fc7268

Die Diakonie ist in vielen Kommunen maßgeblich an der Organisation und Koordination der IKW beteiligt. Beispiele für diakonische Aktivitäten:

– Diakonie Odenwald: https://www.diakonie-odenwald.de/ikw/

-Diakonie Meißen: http://www.diakonie-meissen.de/aktuelles_interkulturelle_wochen_de.html

– Diakonie Mannheim: https://www.diakonie-mannheim.de/aktuelles-detail.html?ne_id=2842&ev_hide=1&backLink=%2F

Datenbank zu allen Veranstaltungen: http://www.interkulturellewoche.de/datenbank

Themenschwerpunkt Interkulturelle Öffnung der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/interkulturelle-oeffnung

Kennen.Lernen. Eine Initiative für Vielfalt und Begegnung der Diakonie Deutschland: www.diakonie-kennenlernen.de

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.09.2020

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich für reproduktive Rechte aller Frauen in Deutschland ein und weist regelmäßig auf Reformbedarfe hin. Heute, am 4. Oktober 2020, lädt der djb unter strenger Beachtung der Hygieneregeln ein zur Matinée im Kino Hackesche Höfe in Berlin. Gezeigt wird „Never Rarely Sometimes Always“ – auf der diesjährigen Berlinale mit dem Großen Preis der Jury und auf dem Internationalen Sundance Filmfestival ausgezeichnet. Anschließend spricht djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig mit Dr. Sina Fontana, Vorsitzende der djb-Kommission für „Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung“, Akademische Rätin, Georg-August-Universität Göttingen und Prof. Dr. Daphne Hahn, Professorin für Gesundheitswissenschaften und empirische Sozialforschung, Leiterin des Promotionszentrums Public Health, Hochschule Fulda, über das Thema des Films: Stig-matisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die damit verbundenen Probleme rund um weibliche Selbstbestimmungsrechte und Gesundheitsversorgung.

„,Never Rarely Sometimes Always‘ zeigt eindrücklich die Hürden, die Recht und Gesellschaft einer ungewollt schwangeren Frau in den Weg legen können. Ich sehe viele Parallelen zu Deutschland, denn auch hier besteht Reformbedarf. Die Diskussion um § 219a StGB gehört im Wahljahr 2021 verstärkt auf die Tagesordnung, ebenso wie der rechtliche Umgang mit Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen und Arztpraxen.“, fordert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

„Die freie Entscheidung über die Fortführung der Schwangerschaft ist elementarer Bestandteil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es gehört zur Schutzpflicht des Staates, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Frauen von diesem Recht auch tatsächlich Gebrauch machen können.“, erläutert Dr. Sina Fontana.

„Ich bin froh, dass mit diesem und anderen Filmen zum Schwangerschaftsabbruch Fragen auf den Tisch kommen, die für die Situation in Deutschland dringend diskutiert werden müssen. Dazu gehören Fragen der medizinischen Versorgung, Verhütung, medizinischen Ausbildung zum Schwangerschaftsabbruch, aber auch das große Thema Stigmatisierung des Abbruchs.“, betont Prof. Dr. Daphne Hahn.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.10.2020

Die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ waren trotz Corona-Krise ein voller Erfolg: In den letzten Wochen standen deutschlandweit vielerorts die Elterntaxis still. Mehrere zehntausend Kinder waren dem Aufruf des Deutschen Kinderhilfswerkes, des ökologischen Verkehrsclub VCD und dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) gefolgt und sind während der Aktionstage unter dem Motto „Besser ohne Elterntaxi!“ zu Fuß, mit dem Roller oder Fahrrad zur Schule oder zum Kindergarten gekommen. Zusammen mit ihren Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzieherinnen und Erziehern lernten die Kinder dabei, wie sie sich selbstständig sicher im Straßenverkehr bewegen können und warum ein Zuviel an Autoverkehr schlecht für das Klima und die Sicherheit der Kinder ist.

„Wir freuen uns sehr über die rege Beteiligung an den Aktionstagen, vor allem natürlich vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen. Das zeigt uns ganz deutlich, wie relevant unser Thema ist. Zunehmend entsteht ein Bewusstsein dafür, dass wir unseren Kindern keinen Gefallen tun, wenn wir sie im Auto kutschieren. Bewegung an der frischen Luft tut dem Nachwuchs gut, nebenbei lernen die Kleinen sich sicher im Verkehr zu bewegen und für die Umwelt ist auch viel gewonnen, wenn immer mehr Familien das Elterntaxi stehen lassen“, sagt Kerstin Haarmann, Bundesvorsitzende des VCD.

Die besten Projektideen haben der VCD, VBE und das Deutsche Kinderhilfswerk mit bewegungsfördernden Pausenhofsets ausgezeichnet, bestehend aus umfangreichen Ball-Sets, Soft-Wurfscheiben, Springseilen oder Mini-Badminton-Sets. Der erste Platz geht an die „Aktionswoche: Sicherheit auf dem Weg zur Schule“ der Grundschule am Rüdesheimer Platz in Berlin-Wilmersdorf. Hier wurde mit Unterstützung des Berliner Senats anlässlich des autofreien Tages die zur Schule führende Straße für Autos gesperrt und in eine temporäre Spielstraße umgewandelt. Auf Platz zwei landete die Aktion „Schulweg“ der Berliner Grundschule auf dem Tempelhofer Feld, wo am „Zu-Fuß-zur-Schule-Tag“ eine Demonstration für eine Schulstraße durchgeführt wurde. Mit ihrer Aktion „Gut sichtbar den neuen Schulweg erkunden“, bei der bereits seit vergangenem Schuljahr nach konkreten und langfristigen Lösungen für das Verkehrschaos vor der Schule gesucht wurde, hat es die Professor-Ecker-Schule Lisdorf aus Saarlouis auf Platz drei geschafft.

„Schon der Weg zur Schule ist essenziell für den weiteren Verlauf des Tages. Bildung beginnt nicht an der Tür zum Klassenzimmer und hört dort auch nicht auf. Die selbstständige Bewältigung des Schulweges macht nicht nur einen frischen Kopf und kanalisiert die überschüssigen Energien von Kindern, sondern ist auch der Weg zu Orientierung, Kommunikation, freiem Spiel, Naturerfahrung und letztlich Identifikation mit dem Heimatort“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Vor immer mehr Schulen entstehen gefährliche Situationen durch die Praxis, Kinder mit dem Auto vor das Schultor zu fahren. Das birgt nicht nur ein Risiko für andere Kinder, sondern führt auch dazu, dass sich das eigene Kind schlechter orientieren kann als Gleichaltrige. Eine geeignete Alternative wären Elternhaltestellen, die ein Stück entfernt vom Eingang liegen, sodass die Situation vor der Schule sicherer wird. Noch besser wäre, die Infrastruktur auf dem Schulweg zu verbessern und so dazu beizutragen, dass noch mehr Kinder den Schulweg zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad bestreiten. Hier ist die Politik in der Pflicht“, sagt Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des VBE.

Die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ standen unter der Schirmherrschaft von Dr. Stefanie Hubig, Präsidentin der Kultusministerkonferenz. Botschafterin der Aktionstage war Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes.

Weitere Informationen:

Aktionstage „Zu Fuß zur Schule“: www.zu-fuss-zur-schule.de Tipps für den sicheren Schulweg: www.vcd.org/sicher-zur-schule.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 06.10.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Bundesschülerkonferenz fordern im Vorfeld der heutigen Bund-Länder-Beratungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, auch die Interessen und Bedarfe der rund 11 Millionen Schülerinnen und Schüler in Deutschland in den Fokus ihrer Beratungen zu stellen. Aus Sicht der beiden Organisationen kann das nur mit einer umfassenden Beteiligung der Schülerinnen und Schüler gelingen. Diese Beteiligung muss sowohl auf Landesebene über die jeweiligen Landesschülervertretungen als auch direkt in den Schulen durch die bereits gegebenen Strukturen sichergestellt werden. Gleichzeitig sollten bei Bildungsgipfeln alle Einrichtungen der Bildungslandschaft mitgedacht und einbezogen werden, also Bildungsangebote in Schulen, Ausbildung und im non-formalen Bereich.

Praxisnahe Konzepte

Beratungen auf Bundesebene, wie beispielsweise der Schulgipfel in der letzten Woche im Bundeskanzleramt, dürfen nicht ohne Beteiligung der direkt Betroffenen stattfinden. Nur so können neben dem Gesundheitsschutz und den Interessen von Landesregierungen und Kultusbehörden auch soziale und kindheitspädagogische Aspekte berücksichtigt und Anregungen sowie Bedenken der Schülerinnen und Schüler bestmöglich mit einbezogen werden. Die Fachkräfte im Bildungsbereich gehören mit ihren Interessensvertretungen zwingend ebenfalls an den Beratungstisch.

„Als direkt Betroffene der Maßnahmen bekommen wir die Auswirkungen im Schulalltag direkt und deutlich zu spüren. Schülervertreter wissen, wie es vor Ort läuft und haben die nötige Nähe zur Praxis, die in manchen Entscheidungen und Debatten in der Politik fehlen. An vielen Stellen läuft es einfach noch nicht rund. Evaluationen und Verbesserungen der Konzepte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern durchzuführen und abzustimmen ist daher wichtiger denn je”, so Vertreter der Bundesschülerkonferenz.

„Als hätten wir aus den letzten Monaten nichts gelernt, steuern wir sehenden Auges in ein bildungspolitisches Corona-Desaster. Nach einer besorgniserregenden Vernachlässigung der Interessen von Schülerinnen und Schülern in den letzten sechs Monaten muss die Frage erlaubt sein, was Politik und Verwaltungen getan haben, um diesen Herbst und Winter erneute Schulschließungen zu vermeiden. Wir brauchen beispielsweise alternative Räumlichkeiten für den Schulunterricht, die eine Entzerrung der räumlichen Enge in vielen Schulen ermöglichen. So begrüßenswert finanzielle Zusagen für technische die Ausstattung von Schulen sein mögen, muss die Handlungsfähigkeit von Schulen auch über bürokratiearme, praxisnahe Formen der Lehr- und Lerndigitalisierung und vor allem personelle Aufstockungen unterstützt werden. Darauf zu hoffen, dass es schon nicht so schlimm werden wird, dass die Pandemie bald überstanden ist oder die Eltern mit einspringen werden, kann nicht die Lösung für die Herausforderungen im Schulbetrieb sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Langfristige und nachhaltige Konzepte durch Expertenrat – Schließungen vermeiden Umfassende Konzepte sind notwendig, um bei weiter steigenden Infektionszahlen kompletten Schließungen der Bildungseinrichtungen unbedingt vorzubeugen. Notwendig ist dazu ein konzertiertes Vorgehen durch einen Expertenrat mit Verantwortlichen aus Gesundheits- und Bildungsbehörden unter Einbezug von Schülerinnen und Schülern sowie von Fachkräften und Elternverbänden, um eine regelmäßige Abstimmung und den Erfahrungsaustausch, das Ineinandergreifen von Maßnahmen sowie den gemeinsamen Umgang mit bildungspolitischen Folgen der Corona-Krise zu gewährleisten.

Selbständiges und digitales Lernen der Schülerinnen und Schüler stärken Aus Sicht von Bundesschülerkonferenz und Deutschem Kinderhilfswerk funktioniert in der jetzigen Krisensituation die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern meist schlechter als sonst. Unabhängig von potenziellen massiven Einschränkungen eines Regelbetriebs müssen jetzt bereits Bedingungen für eine gerechte digitale und datensouveräne Teilhabe aller Kinder und Jugendlichen an Bildungsangeboten in Schulen, Ausbildung und im non-formalen Bereich geschaffen werden. Neben der Beteiligung braucht es aus Sicht der Organisationen kreative, nachhaltige und zukunftsfähige Konzepte für Bildungseinrichtungen. Vor allem wenn es darum geht, selbständiges und digitales Lernen der Kinder und Jugendlichen sowie ihre Kapazitäten mit der Krisensituation umzugehen, zu stärken. Alle hier notwendigen Förderprogramme müssen weiterhin an der Perspektive der jungen Menschen ausgerichtet sein.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Bundesschülerkonferenz vom 29.09.2020

Der Verband ist heute als Sachverständiger im Ausschuss für Inneres und Heimat geladen. Es geht um Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes, um unionsrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Zukünftig sollen u.a. auch Familienangehörige nachgezogen werden können, die nicht zur klassischen Kernfamilie gehören. Diese Umsetzung ist längst überfällig und dringend notwendig.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßt daher ausdrücklich, dass erstmalig die Möglichkeit der Einreise und des Aufenthaltes für Lebenspartner*innen von Unionsbürger*innen geschaffen werden soll. Jedoch bleiben die Ausführungen zur Einreise und Aufenthalt anderer nahestehender Familienangehöriger hinter den Erwartungen zurück.

Die geplante Regelung ist so restriktiv gefasst, dass sie nur wenige Unionsbürger*innen betreffen werden. Das Recht auf Einreise und Aufenthalt sogenannter „nahestehender Personen“, wie es die EU-Unionsbürgerrichtlinie vorsieht, wird daher nahezu ins Leere laufen.

Für die Einreise und den Aufenthalt sind mindestens eine zweijährige Unterhaltsgewährung, ein Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft mit dem Unionsbürger /der Unionsbürgerin von mindestens zwei Jahren nachzuweisen oder eine Pflegebedürftigkeit, die eine Pflege durch den Unionsbürger resp. die Unionsbürgerin zwingend notwendig macht.

Dabei stellen sich lebenspraktische Fragen der Nachweiserbringung. Wie ist ein Zusammenleben außerhalb Deutschlands nachzuweisen, wenn kein Meldesystem besteht? Wie ist die Unterhaltsgewährung nachzuweisen, wenn Zahlungen nicht über eine Bank erfolgt, was sehr üblich ist, sondern über Verwandte bzw. Vertraute? Weiterhin ist stets eine Krankenversicherung abzuschließen. Solange die “nahestehenden Familienangehörigen” einer Erwerbstätigkeit nachgehen, ist dies möglich, was ist aber mit Angehörigen, die pflegebedürftig sind?

Der Gesetzentwurf sollte daher überarbeitet werden.

Die juristische Beraterin des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, Swenja Gerhard, führt heute in der Anhörung diese Problematiken aus. Die Stellungnahme des Verbandes entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 05.10.2020

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften hat heute auf einer Pressekonferenz gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen ein Forderungspapier an die hessische Landesregierung veröffentlicht.

„Es muss aufhören, dass unsere Familien immer wieder als “andere”, “nicht-dazugehörende”, „Fremde“ angesehen und in Schubladen gesteckt werden. Die Familien müssen sich in Deutschland sicher fühlen können. Rassistischen und rechtsextremistischen Übergriffen, Anfeindungen und Gewalttaten muss konsequent entgegengetreten und sie müssen vor Allem verhindert werden. Die hessische Landesregierung ist gut beraten, zivilgesellschaftliche und wissenschaftliche Expertise dabei mit einzubeziehen und gegen strukturellen und institutionellen Rassismus vorzugehen. Für alle Bürger*innen des Landes.“

Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften

Vor dem Hintergrund der Morde von Hanau und an Walter Lübcke sowie den aktuellen Bedrohungen durch den „NSU 2.0“, die auf rechtsextreme Netzwerke in den Landesbe-hörden hinweisen, fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis die hessische Lan-desregierung zum Handeln auf. Die Landesregierung müsse Bewegungen für Menschenrechte stärken und allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegentreten, heißt es in dem Forderungspapier, das am heutigen Montag bei einer Online-Pressekonferenz vorgestellt wurde.

Die Herausgeber des Forderungspapiers sehen die Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und möchten mit seiner Veröffentlichung den Dialog und den Austausch mit der Landesregierung zu diesem Thema vertiefen. Dabei sollen zivilgesellschaftliche Gruppen und insbesondere Betroffenen-Vertretungen stärker als bisher einbezogen werden.

Das Zehn-Punkte-Papier wurde von 13 hessenweit aktiven Organisationen aus unter-schiedlichen zivilgesellschaftlichen Bereichen herausgegeben, mehr als 20 weitere Gruppen haben es bereits unterzeichnet. Gefordert wird darin, dass rechtsextreme Grup-pen und Netzwerke aufgelöst und Verfassungsschutz und Polizei reformiert werden. Ein unabhängiges Expert*innengremium solle die Bekämpfung von Rassismus, Rechtsextremismus und Diskriminierung begleiten, steuern und evaluieren. Das Land solle die Repräsentanz aller gesellschaftlicher Gruppen in allen gesellschaftlichen und politischen Lebensbereichen und in leitenden Funktionen in der öffentlichen Verwaltung fördern und das Demokratiebewusstsein im öffentlichen Dienst stärken.

Weitere Forderungen sind, Anti-Rassismus und Anti-Diskriminierung gesetzlich zu verankern und eine unabhängige Beschwerdestelle für polizeiliches Fehlverhalten einzurichten. Opfer von rechtsextremer und rassistischer Gewalt müssen unterstützt, gefährdete Einrichtungen wie Moscheen und Synagogen geschützt werden.

Schulen sollen zur umfassenden Bildung und Werteorientierung für ein antirassistisches und solidarisches Zusammenleben in der Gesellschaft beitragen. Demokratie-Projekte müssen ausreichend und dauerhaft gefördert werden.

Herausgegeben haben das Papier die folgenden Organisationen und Gruppen: agah – Landesausländerbeirat, Aufstehen gegen Rassismus, Bildungsstätte Anne-Frank, Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hessen, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – Landesverband Hessen, Hessischer Flüchtlingsrat, LAG Mädchen*politik, LandesFrauenRat Hessen, NaturFreunde Hessen, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V., Verband Deutscher Sinti und Roma – Landesverband Hessen, VVN-BdA – Landesvereinigung Hessen und der Zentralrat der Muslime in Deutschland – Landesverband Hessen.

Zu den mehr als 20 Unterzeichnenden des Forderungspapiers zählen Organisationen aus der sozialen Arbeit, dem Kultur- und Jugendbereich ebenso wie antifaschistische und antirassistische Initiativen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 28.09.2020

Beschlüsse des digitalen 32. Verbandstags des LSVD

Am Samstag, den 10. Oktober 2020, fand unter dem Motto „Frei und sicher leben“ digital der 32. LSVD-Verbandstagstatt. Schwerpunkt war der Kampf gegen homophobe und transfeindliche Hasskriminalität. Laut Bundesregierung gab es 2019 mindestens 564 Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI), darunter 147 Gewalttaten. Die Dunkelziffer wird von offizieller Seite mit bis zu 90% angegeben. Trotzdem ist diese Gewalt auf keiner innen- und kriminalpolitischen Agenda.

Nach einer Videobotschaft des Präsidenten des Bundeskriminalamtes Holger Münch diskutierten der Berliner Kriminaldirektor Wolfram Pemp, Şefik_a Gümüş (Landeskoordination Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in NRW), LSVD-Bundesvorstand Günter Dworek und Roman Heggli (Pink Cross, Schweiz), wie dem Kampf gegen LSBTI-feindliche Gewalt effektiv begegnet und das Anzeigeverhalten sowie die Erfassung bei diesen Taten verbessert werden können.

In einem anschließenden Beschluss fordert der LSVD neben Sofortmaßnahmen im staatlichen Handeln und der Gesetzgebung die Einsetzung einer Expert*innen-Kommission durch die Bundesregierung. Diese soll eine systematische Bestandsaufnahme aller Erscheinungsformen von LSBTI-Feindlichkeit und damit verbundener Hasskriminalität erarbeiten sowie Empfehlungen für einen Nationalen Aktionsplan entwickeln. Bestandteil dieses Aktionsplans muss ein Bund-Länder-Programm gegen LSBTI-feindliche Gewalt sein.

Mehr Solidarität mit polnischen LSBTI fordert der LSVD in einem weiteren Beschluss. In Polen findet ein Kulturkampf mit immer bedrohlicheren Auswirkungen auf LSBTI statt. Die Regierungspartei PiS, Bischöfe der katholischen Kirche und Initiativen christlich-fundamentalistischer Gruppen dämonisieren LSBTI als Gefahr für Kinder, Familien und die polnische Identität. Die deutsche Bundespolitik hält sich mit Kritik aber weitgehend zurück. Das anstehende 30jährige Jubiläum des Deutsch-Polnischen Vertrags muss jedoch genutzt werden, diesem menschenverachtenden Treiben ein Ende zu setzen und die Zusammenarbeit und Unterstützung mit allen progressiven, liberalen und menschenrechtsorientierten Kräften zu intensivieren. Das gilt ebenfalls für die länderübergreifende Kulturarbeit, die über 300 bestehenden Städte- und Gemeindepartnerschaften sowie den binationalen zivilgesellschaftlichen Austausch.

Bei den Wahlen zum Bundesvorstand wurden Günter Dworek, Henny Engels, Christian Rudolph und Stefanie Schmidt wiedergewählt, neugewählt wurden Patrick Dörr und André Lehmann. Weiterhin gehören dem nun zehnköpfigen ehrenamtlichen Gremium die 2019 für eine zweijährige Amtszeit gewählten Axel Hochrein, Gabriela Lünsmann, Helmut Metzner und Alfonso Pantisano an.

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Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 13.10.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 27.Oktober 2020

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Gelingende gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen benötigt zwei tragende Säulen: die materielle Absicherung ihres soziokulturellen Existenzminimums und ein bedarfs- und chancengerechtes Infrastrukturangebot in ihrem Umfeld. Ziel muss es sein, Kindern ein möglichst selbstbestimmtes Leben und eine individuell angepasste Förderung zu garantieren, unabhängig von der Höhe des Familieneinkommens und den Gegebenheiten am Wohnort. Bisher ist es in weiten Teilen Deutschlands noch nicht gelungen, Kindern aus armutsbetroffenen Familien gleiche Chancen zu ermöglichen. Es scheitert am fehlenden Angebot, den Kosten oder den bürokratischen Hürden.

Das Fachgespräch will eine Übersicht liefern, welche Pass-Systeme bisher existieren, die sich in Bezug auf Anbietende, Adressierte und Leistungskatalog sowie Voraussetzungen der Inanspruchnahme und Geltungsbereich stark unterscheiden. Mit Hilfe einer Systematisierung der verschiedenen Modelle sollen die Potenziale von Pass-Systemen für die Verbesserung von Kinderteilhabe dargestellt und umsetzungskritische Aspekte aufgezeigt werden. Ausgehend von guten Praxisbeispielen soll zudem dargestellt werden, wie deren flächendeckende Nutzung zur verbesserten Teilhabe von Kindern beitragen kann.

Im Zentrum unserer Diskussionen steht dabei die Frage, inwieweit Pass-Systeme das Potential haben, die Nutzung der bestehenden BuT-Leistungen zu vereinfachen, sie sinnvoll zu ergänzen und auszubauen. Wir diskutieren, wie Pass-Systeme dazu beitragen können, vor Ort ein breiteres und zielgruppengerechteres Angebot zu bieten und ob die Idee eines bundesweit einsetzbaren Kinderteilhabepasses hilfreich wäre. Zudem überprüfen wir, welche Faktoren in den Bereichen Information, Antragsverfahren, Gültigkeitsbereich, Technik sowie Datenschutz relevant sind, damit Pass-Systeme wirksamer eingesetzt werden können.

Mit Inputs von:

  • Franziska Brantner, MdB, Parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
  • Petra Budke, MdL, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg, Sprecherin für Bildung, Kinder, Sport, Medien und Religion
  • Birgit Duden, Stadt Oldenburg, Fachdienst Besondere Soziale Hilfen/Amt für Teilhabe und Soziales
  • Lutz Foth, Sozialamt Landeshauptstadt Stuttgart
  • George Wyrwoll, Unternehmenskommunikation und Regierungsbeziehungen Sodexo Pass GmbH

Moderation & Fachkontakt

Dorothee Schulte-Basta, Referentin Sozialpolitik, Heinrich-Böll-Stiftung, E. schulte-basta@boell.de

Nina Ohlmeier, Abteilungsleiterin Politische Kommunikation, Deutsches Kinderhilfswerk, E. ohlmeier@dkhw.de

Wir bitten um Anmeldung bis zum 21. Oktober 2020 unter https://calendar.boell.de/de/civi_register/141689

Sie haben bereits konkrete Fragen zu dieser Thematik oder an unsere Referent/innen?

Dann schicken Sie bis zum 12. Oktober 2020 eine Mail an: Tmnit Zere, zere@boell.de.

Weitere Fragen können Sie natürlich auch während der Veranstaltung stellen.

Das böll.brief „Passgenau? Bessere Kinderteilhabe durch Pass-Systeme“ steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Termin: 29.Oktober 2020

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung unterstützt seit Jahren eine nachhaltige Auseinandersetzung mit dem Kinder- und Jugendsport. 2003 initiierte sie den Kinder- und Jugendsportbericht, der die aktuelle Situation im Kinder- und Jugendsport darlegt und Handlungsempfehlungen für Politik, Verbände, Vereine und Schulen gibt. Seitdem wurden Schwerpunktthemen wie Kinder- und Jugendsport im Umbruch oder Bewegung und Sport von Kindern bis zu zwölf Jahren intensiv aufgearbeitet. Der Vierte Deutsche Kinder- und Jugendsportbericht, der im Oktober 2020 erscheint, befasst sich mit den Themen Leistung, Gesundheit und Gesellschaft. Darin werden aktuelle Fragestellungen beleuchtet, wie z. B. die positive Wirkung von Sport auf chronisch erkrankte Kinder oder das Konzept der Physical Literacy als ganzheitlichen Ansatz der kindlichen Bewegungsförderung, in dem neben Partizipation, motorischen Fähigkeiten auch Motivation und Selbstwirksamkeit zusammengefasst werden.

Podiumsdiskussion zum Thema „Kinder- und Jugendsport“ am 29. Oktober, 18 Uhr

Mit Prof. Dr. Christoph Breuer, Dr. Eckart von Hirschhausen, Pauline Grabosch, Tim Reichert und Alfons Hörmann im Live-Stream, moderiert von Julia Scharf.

Der Live-Stream beginnt am 29. Oktober um 18 Uhr.

Die Veranstaltung wird auch auf dem neuen Instagram-Kanal „kruppstiftung“ übertragen. Schauen Sie rein unter https://www.instagram.com/kruppstiftung/ und folgen Sie uns!

Termin: 04. und 18. November 2020

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Konflikte gehören zum Familienleben. In etwa einem Drittel der Ehen erscheinen die Konflikte den Partner*innen so gravierend, dass sie durch Scheidung aufgelöst werden. Betroffen sind in hohem Maße auch die Kinder, in Deutschland sind es jährlich etwa 120.000 minderjährige Kinder.

Gerichtliche Scheidungs- oder Sorgerechtsverfahren stellen in Trennungsprozessen wichtige Ereignisse mit weitreichenden Folgen dar. Dies gilt unabhängig der Ausgestaltung der Rechtsstrukturen in einem Staat. In jedem Fall ist eine gelingende Kooperation zwischen beratenden / unterstützenden Angeboten für Familien und gerichtlichen Akteuren für möglichst konfliktarme Trennungs- / Scheidungsprozesse von hoher Bedeutung.

Die gemeinsame Webinar-Serie von ICCFR und AGF betrachtet vor diesem Hintergrund einige bestehende Rechtssysteme und Lösungsansätze in verschiedenen Staaten. Expert/innen aus diversen Staaten sowie mit verschiedenen Professionen diskutieren vor dem Hintergrund ihrer Rechtsstrukturen Möglichkeiten, Familien in dem Trennungsprozess zu unterstützen.

Die Webinar-Serie wird online mit Zoom durchgeführt und besteht aus drei Sessions, die jeweils unterschiedlichen globalen Zeitzonen angepasst sind. Alle Webinar-Sessions werden aufgezeichnet, sodass allen angemeldeten Teilnehmenden alle drei Sessions zur Verfügung stehen. Termine für Teilnehmende aus Deutschland finden an folgenden Daten statt:

•Mittwoch, 04. November 2020: 17:00 – 19:00 Uhr
•Mittwoch, 18. November 2020: 10:00 – 12:00 Uhr

Die Beiträge dieser beiden Sessions werden simultan deutsch / englisch übersetzt. Eine dritte Session findet am 11. November statt, sie ist jedoch auf die asiatisch / amerikanische Zeitzone ausgerichtet. Als registrierte Teilnehmende können Sie die Aufzeichnung der Session im Nachgang und zur Vorbereitung für den 18. November ansehen. Das Gesamt-Programm zur Webinar-Serie finden Sie im Anhang. Die Teilnahme ist kostenlos.

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte

-die Website der ICCFR: https://iccfr.org/webinars-2020/webinar-2020-registration/ oder
-eine einfache Email an: anmeldung@ag-familie.de mit der Angabe, an welcher /welchenSession(s)Sie gern teilnehmen möchten.

Termin: 05. November 2020

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Die Digitalisierung verändert unser Leben in allen Bereichen und bringt auch für ältere Menschen Veränderungen und neue Herausforderungen mit. Wie Seniorinnen und Senioren an diese Herausforderungen herangehen, hat die Achte Altersberichtskommission untersucht.

Der Achte Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“ wurde am 12. August 2020 ver-öffentlicht. Er wurde von einigen Akteuren bereits kommentiert. Welche Fragen ältere Menschen und auch Unterstützerinnen und Unterstützer in deren Umfeld haben, wollen wir mit Mitgliedern der Sachverständigenkommission und einem Vertreter der Seniorenabteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einer einstündigen Online-Veranstaltung am 5. November 2020 um 10 Uhr erörtern. Sie haben die Möglichkeit, bei der Anmeldung zur Veranstaltung im Vorfeld Fragen zum Achten Altersbericht auf der Veranstaltungswebsite einzureichen, die im Rahmen der Veranstaltung aufgegriffen werden sollen. Sie können der Diskussion im Livestream auf YouTube folgen.

Anfang Oktober erhalten Sie eine Einladung mit dem konkreten Programmablauf und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Sie haben dann die Möglichkeit, sich online zum Livestream anzumelden. Gerne können Sie diesen Terminhinweis an Interessierte weiterleiten.

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) wurde mit der Organisation der Veranstaltung beauftragt. Sollten Sie Fragen zur Organisation der Veranstaltung haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Veranstaltungsmanagement unter veranstaltung@bafza.bund.de oder 0221/3673 – 1625.

Bitte wenden Sie sich auch dorthin, wenn Sie diese Ankündigung nicht über einen Mailverteiler bekommen haben und eine Einladung zur Anmeldung erhalten möchten.

Termin: 24. November 2020

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am 24. November 2020 die Online-Konferenz „COVID-19 überwinden – gemeinsam Perspektiven für starke Familien entwickeln“ ausrichten wird.

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten sowie mit Expertinnen und Experten aus dem Bereich Familienpolitik soll diskutiert werden, wie die Auswirkungen von COVID 19 auf Kinder und Familien weiter abgemildert bzw. überwunden und gemeinsam Perspektiven für starke Familien in Europa entwickelt werden können.

In vier Fachpanels sollen die finanzielle Stabilität von Familien, gleiche Bildungschancen für alle Kinder, die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Bekämpfung von Gewalt in Familien erörtert werden.
Wir würden uns freuen, wenn Sie sich den 24. November 2020 für die Teilnahme an unserer ganztägigen Online-Konferenz vormerken würden.

Eine Einladung mit Weblink, Programm sowie Chat-Anmeldung, um Fragen stellen zu können, erhalten Sie per E-Mail Anfang November.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Kinderarmut unterstreicht das ZFF die Bedeutung von Reformen der Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung.

Die Debatte um eine Reform der Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung ist in vollem Gange. Der Bundestag diskutiert heute in einer Öffentlichen Anhörung einen Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Kinderarmut überwinden, Kindergrundsicherung einführen“ und einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen „Faire Chancen für jedes Kind – Kindergrundsicherung einführen“. Das ZFF begrüßt diese Entwicklung. Gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordern wir seit 2009 die Zusammenlegung und einkommensabhängige Auszahlung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF beurteilt beide Anträge auf Einführung einer Kindergrundsicherung als Meilensteine auf dem Weg zu einer besseren und sozial gerechteren Absicherung von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien sowie für die Sicherung eines Aufwachsens in Wohlergehen. Darüber hinaus enthalten die Konzepte viele Bestandteile des Modells des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, für das sich das ZFF seit nunmehr elf Jahren einsetzt.

Zudem sind dies nicht die einzigen Vorschläge im politischen Raum, die hierzu vorliegen: Auch die SPD hat ein Konzept für eine Kindergrundsicherung vorgelegt, einige Landesverbände der CDU haben sich der grundsätzlichen Forderung nach einer Kindergrundsicherung angeschlossen, auf Länderebene wird in diesem Jahr ein Grundsatzbeschluss der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) zur Kindergrundsicherung erwartet und auch der DGB hat im Sommer 2020 ein eigenes, jedoch sehr ähnliches Konzept vorgelegt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Aus Sicht des ZFF ist es dringend notwendig, diese Dynamik zu nutzen, zügig eine Kindergrundsicherung umzusetzen und die Familienförderung „vom Kopf auf die Füße“ zu stellen. Dabei kommt es jedoch darauf an, dass die neue Leistung für alle Kinder und Jugendliche gilt, in ausreichender Höhe zu Verfügung gestellt wird, nicht hinter dem Status Quo zurückfällt und so einfach wie möglich an alle Kinder und Jugendlichen bzw. an ihre Familien ausbezahlt wird.“

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird zeitversetzt am 6. Oktober um 15 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des ZFF zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 05. Oktober 2020 zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Faire Chancen für jedes Kind – Kindergrundsicherung einführen“ sowie zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Kinderarmut überwinden, Kindergrundsicherung einführen“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.10.2020

Bei der heutigen Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde die gemeinsame Erklärung „Fürsorge ist systemrelevant“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder die Politik in Bund, Ländern und Kommunen in sechs Zwischenrufen auf, in Krisenzeiten, aber auch für die Zukunft, für eine solidarische und geschlechtergerechte Absicherung von Fürsorgearbeit einzutreten.

„Fürsorge ist systemrelevant!“

In der Corona-Pandemie ist unsere Gesellschaft gefordert wie selten zuvor. Die Erwerbsarbeit wurde im „Lockdown“ entweder nach Hause verlagert oder fand unter großen Herausforderungen statt, um die soziale und technische Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig wurde die Betreuung der Kinder, die Begleitung der Schulaufgaben, die Pflege von Angehörigen und die solidarische Nachbarschaftshilfe gestemmt. Dabei waren die Familien weitgehend auf sich alleine gestellt: Die Kindertagesbetreuung und die Schulen liefen nicht im Regelbetrieb und Familienbildung sowie weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe fanden nur unter erschwerten Bedingungen statt. Auch Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen standen nur eingeschränkt zur Verfügung.

Insbesondere die Kinder und Jugendlichen waren es, die am wenigsten Beachtung gefunden haben mit ihren Bedürfnissen nach Freizeit, Platz zum Spielen und Lernen, Treffen von Freund*innen und einem stabilen und möglichst stressfreien familiären Umfeld.

Zwar wurden Sozialpakete geschnürt, Unterstützungsleistungen im Rahmen des Konjunkturpaketes geschaffen und Rücksicht auf Arbeitnehmer*innen mit Fürsorgeaufgaben genommen. Dennoch zeigt sich, dass die Lasten des „Lockdowns“ sowie die Wirkungen der staatlichen Rettungsschirme ungleich verteilt sind. Aus unserer Sicht ist es nicht nachzuvollziehen, dass die Interessen von Familien, Senior*innen, Frauen und Jugendlichen nicht am Tisch des Krisenkabinetts und der wissenschaftlichen Beiräte besprochen wurden und sie bis heute nur zweitrangig verhandelt werden.

Diese Lücken im Hilfesystem und den Rettungsschirmen sind weiter offen und müssen dringend geschlossen werden.

In dieser Krise, aber auch weit darüber hinaus, fordern wir, die Mitglieder des Zukunftsforums Familie e. V., eine solidarische und geschlechtergerechte Absicherung von Fürsorgearbeit über den gesamten Lebensverlauf hinweg! Dieses setzt einen guten Mix aus Zeit, Geld und Infrastruktur voraus, der dringend abgesichert sein muss – jetzt und in Zukunft.

Dazu zählen für uns:

  1. Zwischenruf: Kinder und Jugendliche dürfen nicht zurückgelassen werden!
  2. Zwischenruf: Rettungsschirme müssen auch über arme Familien gespannt werden!
  3. Zwischenruf: Die Bildung muss endlich im 21. Jahrhundert ankommen!
  4. Zwischenruf: Frauen und Mütter dürfen nicht die Hauptlast der Krise tragen!
  5. Zwischenruf: Die Pflege von Angehörigen muss endlich gut abgesichert werden!
  6. Zwischenruf: Alle Menschen haben ein Recht auf Familie und Fürsorge!

Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.10.2020

Im Rahmen der heutigen Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde ein neuer achtköpfiger Vorstand gewählt.

Das Zukunftsforum Familie hat einen neuen Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählte heute in Berlin Britta Altenkamp aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) zur neuen Vorsitzenden. Die MdL und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein war bereits Mitglied im Vorstand des ZFF und setzt sich seit über 20 Jahren auf kommunaler und Landesebene für eine solidarische Kinder-, Jugend- und Familienpolitik ein. Altenkamp folgt auf Christiane Reckmann, die den Verband seit seiner Gründung geleitet und geprägt hat.

Stellvertretende Vorsitzende sind weiterhin die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende der AWO Region Hannover e.V., und Dieter Heinrich, Geschäftsführer des Progressiven Eltern- und Erzieherverbandes (PEV) NW e.V.

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurde Anita Leese-Hehmke, Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin e.V., bestätigt. Neu in den Vorstand und in das Amt der Beisitzer*innen wurden gewählt: Ines Albrecht-Engel, Mitglied im Präsidium des AWO-Bezirk Hannover e.V, Wolfgang Jörg, MdL und Vorsitzender des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis e.V., Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes e.V. und Jürgen Tautz, Geschäftsführer des AWO Kreisverbandes Chemnitz und Umgebung e.V. / AWO Landesverband Sachsen e.V.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Der ursprünglich geplante Festakt zur Verabschiedung von Christiane Reckmann, Wolfgang Stadler (AWO Bundesverband e.V.) und Renate Drewke (AWO Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis e.V.) wird aufgrund der Corona-Pandemie auf das Frühjahr 2021 verschoben. Wir sagen jedoch bereits heute Danke für das herausragende Engagement sowie die wunderbare und intensive Zeit!

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.10.2020

AKTUELLES

Die demokratische (Alltags-)Kultur, Menschenrechte und Gleichstellungspolitik stehen in den letzten Jahren unter Druck. Autoritäre, neurechte und menschenfeindliche Ideologien und Bewegungen gewinnen an Bedeutung – und mit ihnen Antifeminismus. Antifeministische Rhetoriken und Ideen, die sich auf die weibliche Zivilgesellschaft auswirken, haben sich verstärkt.

Um abzubilden, wie das Erstarken dieser Ideologien die Arbeit von Frauenverbänden beeinflusst und verändert, hat der Deutsche Frauenrat die Amadeu Antonio Stiftung beauftragt, bei seinen Mitgliedsverbänden nachzufragen. Entstanden ist daraus die Expertise Auswirkungen von Antifeminismus auf Frauenverbände – Demokratie-Empowerment als Gegenstrategie:

Nach einer Einführung in den Antifeminismus gibt sie Überblick über Berührungspunkte der DF-Mitgliedsverbände und Aggressionen gegen diese. Abschließend werden bewährte Gegenstrategien gebündelt, um sich gegen antifeministische Angriffe besser zur Wehr setzen zu können.

Broschüre als PDF

Im Rahmen eines Psychologie-Masterstudiums an der SRH Hochschule Heidelbergwurde ein Fragebogen erstellt, anhand dessendie Lebenszufriedenheit und die soziale Situation alleinerziehender Vätern erhoben werden soll. Damit sollenvorhandene Problembereiche erforscht undein besseres Bild der Situation alleinerziehender Männer gewonnen werden.

Hier geht es zum Fragebogen: https://www.soscisurvey.de/vaeterforschungsrh2020/

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2020

SCHWERPUNKT I: Corona-Krise

Kita- und Schulschließungen und der pandemiebedingte Anstieg des mobilen Arbeitens haben eine neue Dynamik beim Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Gang gesetzt. Beim Unternehmenstag des Netzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ diskutieren Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer gemeinsam mit DIW-Präsident Prof. Dr. Marcel Fratzscher über die neuen Chancen, die sich für die Vereinbarkeit durch die Krise ergeben.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist systemrelevant und essenziell für eine funktionierende Wirtschaft – das hat sich während der Corona-Pandemie mehr denn je bestätigt. Die Erfahrungen zeigen, dass Unternehmen mit einer familienorientierten Unternehmenskultur besser für die Herausforderungen der Corona-Krise und für die Zukunft gewappnet sind. Vieles von dem, was in der Pandemie plötzlich möglich war – flexiblere Arbeitszeiten, Homeoffice und innovative Schichtmodelle – hat Potenzial für die Zukunft. Ich danke den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die zusammen mit ihren Beschäftigten neue Lösungen gefunden und gerade in den letzten Monaten viel Kreativität und Durchhaltevermögen aufgebracht haben. Politik und Wirtschaft müssen nun gemeinsam daran weiterarbeiten, Veränderungen für eine bessere Balance von Erwerbs- und Sorgearbeit vorzunehmen.“

DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer: „Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist enorm wichtig für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Corona-Pandemie hat erneut gezeigt: Wenn die Betreuung nicht funktioniert, geraten Unternehmen und ihre Beschäftigten unter immensen Druck. Viele Betriebe haben daher bereits die Familienorientierung systematisch in ihre Unternehmensprozesse aufgenommen. Ganz besonders unsere Netzwerkmitglieder wissen, dass sie langfristig davon profitieren.“

Neue Studie vorgestellt

Beim Unternehmenstag stellte Dr. David Juncke von der Prognos AG die Studie „Neue Chancen für Vereinbarkeit! Wie Unternehmen und Familien der Corona-Krise erfolgreich begegnen“ vor. Für die Studie wurden Unternehmen und Eltern repräsentativ befragt. Die Ergebnisse verdeutlichen: Das Bewusstsein der Arbeitgeber für die Bedürfnisse ihrer Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist in der Krise deutlich gestiegen. Mit der Corona-Krise ergeben sich damit auch neue Chancen:82 Prozent der Unternehmen sagen, dass Kinderbetreuung ein zentraler Faktor für die Produktivität ihres Unternehmens ist.Unternehmen haben sich in der Krise ganz überwiegend als hilfsbereite und verantwortliche Partner der Eltern bewiesen. Drei Viertel der Eltern, die wegen der Kinderbetreuung das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchten, wurde nach dem Gespräch geholfen.Die Mehrheit der Unternehmen unterstützt auch in der Krise aktive Vaterschaft und spricht sich gegen eine Re-Traditionalisierung der Elternrollen aus. Unternehmen sehen, dass für beide Elternteile Vereinbarkeitsfragen sehr relevant sind.

Mehr Informationen zur Studie: www.prognos.com

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ ist mit rund 7.700 Mitgliedern bundesweit die größte Plattform für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren oder interessieren. Das Netzwerk wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag gegründet. Mitglied können alle Unternehmen und Institutionen werden, die sich zu einer familienbewussten Personalpolitik bekennen und sich engagieren wollen.

Damit Arbeitgeber und Familien mit den Vereinbarkeitsherausforderungen dieser Zeit besser umgehen können, werden im Rahmen einer Corona-Toolbox Informationen, Empfehlungen und praktische Hinweise zu flexiblen Maßnahmen der Arbeitsorganisation zur Verfügung gestellt. Flankiert wird die Toolbox durch Erfahrungen und gute Beispiele von Mitgliedern aus dem Unternehmensnetzwerk.

Mehr Informationen zum Unternehmensnetzwerk und zur Toolbox finden Sie unter: www.erfolgsfaktor-familie.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.09.2020

Zur heute veröffentlichten Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerks zur Lage der Kinder während der Corona-Krise erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Es ist gut, dass die Umfrage die schwierige Lage von Kindern seit Beginn der Corona-Krise in den Fokus rückt. Die Rechte von Kindern haben gerade in den ersten Monaten der Pandemie meist keine Rolle gespielt. Eine untragbare Situation. Auch wenn die Lage sich etwas entspannt hat: Die Krise ist nicht vorbei. Die Koalition muss jetzt Regelungen einziehen, um die Rechte und Interessen von Kindern im Falle einer erneuten Verschärfung der Lage von vornherein zu berücksichtigen.

Wir sagen: Kinder aus ärmeren Familien dürfen nicht noch schlechter gestellt werden. Die Bildungschancen von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf dürfen nicht noch weiter sinken. Gewaltschutz und Beratungsangebote für Kinder müssen ausgebaut werden. Hier müssen Geld in die Hand genommen und Strukturen verbessert werden, um Kinder gut und sicher durch die gesamte Pandemiezeit zu bringen.

Kinderrechte gehören endlich ins Grundgesetz. Alle staatlichen Ebenen wären dann eindeutig verpflichtet, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen, gerade auch in der Krisenzeit. Voraussetzung ist eine starke Formulierung der Kinderrechte in unserer Verfassung. Der Vorschlag der Bundesjustizministerin ist deutlich zu schwach. Ministerin Lambrecht muss hier dringend einen besseren Vorschlag vorlegen, der Kindern auch wirklich einen Mehrwert bringt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.09.2020

Zur beginnenden Auszahlung des Corona-Kinderbonus erklärt KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Familien und Kinder schultern einen Großteil der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Die Bundesregierung hat die immense Belastung, unter der Familien und Kinder stehen, zuerst monatelang ignoriert, um dann mit dem Corona-Kinderbonus viel zu spät einen Tropfen auf den heißen Stein mit der Gießkanne zu verteilen. Die 300 Euro Corona-Kinderbonus sind zwar besser als nichts – für Familien können sie aber bestenfalls ein Trostpflaster sein.

Denn Familien und Kinder haben auch in der Corona-Krise verlässliche Perspektiven und Rechtssicherheit verdient. Das galt im Lockdown, in dem sie von Kontaktbeschränkungen und Schul- und Kitaschließungen monatelang besonders betroffen waren. Das gilt genauso für die jetzige Phase der Öffnung.

Anstatt es bei symbolischen Einmalzahlungen wie dem Corona-Kinderbonus zu belassen, ist es deshalb dringend geboten, die Situation von Familien und Kindern dauerhaft zu verbessern.

Gerade von Armut betroffene Kinder und Familien brauchen in der Corona-Krise besondere Unterstützung. Damit Kinder aus armen Familien nicht auch noch Verlierer der Corona-Krise werden, fordern wir als Sofortmaßnahme die krisenbedingte Aufstockung des Regelsatzes für Kinder um monatlich 60 Euro und für Erwachsene um 100 Euro.

Da Hartz IV schon vor der Krise kaum zum Leben reichte, muss darüber hinaus dringend die lange überfällige Neuberechnung der Regelsätze der Grundsicherung erfolgen. Und um Kinderarmut endlich effektiv bekämpfen zu können, fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Bedarfen der Kinder orientiert und automatisch, ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird.

Um die Situation von Familien mit berufstätigen Eltern zu erleichtern, muss endlich der Fehlschluss, Homeoffice lasse sich im Zweifelsfall mit Kinderbetreuung zuhause gleichsetzen, aufgegeben werden. Deshalb fordern wir eine deutliche Erhöhung der Kinderkrankentage sowie die Einführung eines Corona-Elterngeldes für Berufstätige, die ihre Kinder pandemiebedingt zu Hause betreuen müssen, über die tatsächliche Dauer der Betreuung. Denn gerade sie brauchen dringend Jobsicherheit und das Recht auf eine flexible Reduzierung ihrer Arbeitszeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 07.09.2020

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt den ab heute ausgezahlten „Corona-Kinderbonus“ grundsätzlich. Dem Wohlfahrtsverband geht die Maßnahme aber nicht weit genug. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Mit dem Kinderbonus werden Familien schnell und unbürokratisch unterstützt – das ist gut und richtig. Allerdings sind 300 Euro angesichts des Ausmaßes der Probleme für viele betroffene Familien ein Tropfen auf den heißen Stein. Wir brauchen eine langfristige Lösung für die gesamte Dauer der Krise und die Zeit danach.

Die Pandemie hat die Herausforderungen, vor denen Familien stehen, nicht neu geschaffen, sondern sichtbarer gemacht. Seit Jahren mahnen wir und andere Verbände an, dass jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst. Diese Kinder und ihre Familien brauchen langfristige Sicherheiten und alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene eine auskömmliche finanzielle Grundlage, um gleiche Bildungs- und Teilhabechancen zu realisieren. Daher ist jetzt die Zeit, um eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung einzuführen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.09.2020

Die Corona-Pandemie hat wieder einmal die außerordentliche Bedeutung von Familien für unsere Gesellschaft ins Bewusstsein gerückt. Ohne sie wäre der Lockdown nicht so erfolgreich gewesen. Mit dem Kinderbonus zollt die Bundesregierung der doppelten Belastung von Familien verdienterweise Anerkennung. Die Systemrelevanz von Familien sollte sich noch stärker in der Familienpolitik widerspiegeln, findet der Deutsche Familienverband.

Heute startete die Auszahlung des Kinderbonus, 300 Euro gibt es pro Kind. Über das Geld können die Eltern frei verfügen. „Der Kinderbonus ist eine kleine Unterstützung, aber er reicht nicht aus, um die Leistung von Familien angemessen zu würdigen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Familien benötigen finanzielle und politische Maßnahmen, die sie dauerhaft stärken.“

Schon vor der Corona-Krise waren Familien übermäßigen Belastungen ausgesetzt, ihre Bedeutung für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zu wenig anerkannt. „Die vergangenen Monate haben wieder eindrücklich gezeigt, welche außerordentlichen Leistungen Eltern für unsere Gesellschaft erbringen. „Ohne Familie ist kein Staat zu machen. Ohne starke Familien ist keine Krise zu überwinden“, so Zeh.

Der Verbandspräsident fordert, dass dem Kinderbonus weitere Maßnahmen für Familien folgen. Dazu gehört eine familiengerechte Sozialversicherung, die derzeit auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts ist, ein ausreichend hohes Kindergeld von 330 Euro je Kind und Monat sowie Kinderfreibeträge auf Höhe des Grundfreibetrages für Erwachsene.

Investitionen in Betreuung und Bildung notwendig

Krisenbedingte und bundesweite Kitaschließungen haben deutlich gemacht, dass auf die Eltern in der Betreuung auch unter großen Schwierigkeiten Verlass ist. Der DFV mahnt aber dringend an, ein monatliches Betreuungsbudget in Höhe von 800 Euro einzuführen. Damit können Eltern selbst frei entscheiden, wie sie die Betreuung ihres Kindes finanzieren und organisieren, ob zu Hause, in einer Kita oder in der Tagespflege.

Gleichzeitig widerspricht der DFV der Kritik, eine gute Betreuung und frühkindliche Bildung von Kleinkindern könne ausschließlich in Kitas stattfinden. Eine Studie der Bertelsmann Stiftung hat erst kürzlich aufgezeigt, wie flächendeckender Personalmangel die Qualität von Kindertageseinrichtungen beeinträchtigt. Auch in diesem Bereich sind Investitionen zur Verbesserung des Personalschlüssels dringend angeraten. „Mit kleinen Gruppen wären wir in Zukunft besser für ähnliche Situationen gewappnet“, so Zeh. „Unserer Gesellschaft geht es nur gut, wenn es den Familien gut geht. Daher gehören die Belange von Eltern und ihren Kindern in den Mittelpunkt unseres gesellschaftspolitischen Handelns.“

Den Kinderbonus erhalten Familien für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Er wird automatisch mit dem Kindergeld überwiesen. Im September gibt es 200 Euro und im darauffolgenden Monat 100 Euro. Der Kinderbonus wird nicht auf Hartz IV oder andere Sozialleistungen angerechnet, jedoch im Rahmen des steuerlichen Familienleistungsausgleichs berücksichtigt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 07.09.2020

Das Deutsche Jungendinstitut (DJI) und das Robert Koch-Institut veröffentlichen heute den ersten Quartalsbericht der interdisziplinären Corona-KiTa-Studie. Schwerpunktthema sind die Erfahrungen der Kitas während der Notbetreuung im Frühjahr 2020, die das DJI im Rahmen einer explorativen Befragung von 83 Kita-Leitungen ab Ende April untersucht hat.

Die Ergebnisse zeigen, dass die Kita-Leitungen in der Phase der Notbetreuung mit einer Fülle neuer organisatorischer Anforderungen konfrontiert waren, die sie in einer Situation der Unsicherheit bewältigen mussten. Insbesondere bei den Leitungen führte dies zu einer hohen zusätzlichen Belastung. Sorgen bereitete den Einrichtungen zudem die Aussicht auf eine Rückkehr zum Regelbetrieb unter zu dem Zeitpunkt nicht endgültig geklärten Umständen, etwa hinsichtlich der geltenden, aber noch nicht in der Praxis erprobten Hygienerichtlinien. Die Ergebnisse der Pilotbefragung sind in die Konzeption der Corona-KiTa-Studie und der wöchentlichen Abfragen des KiTa-Registers eingeflossen. Für das KiTa-Register sind alle Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen in Deutschland aufgerufen, über Online-Erhebungen regelmäßig zum Beispiel über Corona-bedingte Schließungen und die Betreuungskapazitäten zu berichten. Nach dem Start am 11. August haben sich mittlerweile mehr als 9.900 Kitas und rund 1.500 Tagespflegepersonen bundesweit angemeldet. Seit Anfang September laufen die wöchentlichen Abfragen. Dr. Susanne Kuger, Projektleiterin der Corona-KiTa-Studie am DJI: „Die Erfahrungen der Einrichtungsleitungen während der Notbetreuung machen deutlich, wie die Kitas den Spagat von Betreuungsauftrag und Infektionsschutz gemeistert haben. Dies wollen wir im Rahmen der Corona-KiTa-Studie weiter beobachten. Wir freuen uns daher sehr über die hohe Beteiligung am KiTa-Register und hoffen, dass die Teilnahmebereitschaft bei den wöchentlichen Abfragen so hoch bleibt. Über die nächsten Monate können wir so aktuell und heruntergebrochen auf die Regionen über die organisatorischen Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung berichten.“

Erste Ergebnisse des KiTa-Registers sind online unter www.corona-kita-studie.de/results.html abrufbar, zum Beispiel – nach Ländern ausgewiesen – der Anteil der Kinder, die wieder in Kitas und Tagespflege betreut werden. Dargestellt wird auch der Prozentsatz des pädagogischen Personals in den Kitas, das zurzeit nicht eingesetzt werden kann: Etwa zwei Prozent der Fachkräfte in den am KiTa-Register teilnehmenden Einrichtungen arbeiten aufgrund der Corona Pandemie aktuell nicht mehr im Gruppendienst mit den Kindern, weitere zwei Prozent können ihrer Tätigkeit zurzeit gar nicht mehr nachgehen. Der Blick auf die Surveillance-Daten des Robert Koch-Instituts zeigt, dass sich die Häufigkeit akuter Atemwegserkrankungen in den letzten Wochen dem Vorjahresniveau angeglichen hat. Schätzungsweise haben in Kalenderwoche 33 (10. bis 16. August 2020) rund 65.000 Kinder von null bis fünf Jahren wegen akuter Atemwegserkrankungen eine Arztpraxis aufgesucht. Bei den neu übermittelten laborbestätigten COVID-19-Fällen bei Kindern gab es in derselben Kalenderwoche einen neuen Höhepunkt: Es wurden (in KW 33) 266 Fälle bei Kindern im Vorschulalter (0-5 Jahre) übermittelt. Zum Vergleich: Den höchsten Wert an neu übermittelten Fällen erreichte diese Altersgruppe im März mit 290 Fällen (in KW 13).

Alle Daten, eine ausführliche Beschreibung der Corona-KiTa-Studie sowie die aktuellen Zahlen aus dem August 2020 finden Sie im Quartalsbericht unter: www.corona-kita-studie.de Über die Studie Mit der Corona-KiTa-Studie erforschen das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch Institut aus sozialwissenschaftlicher und medizinisch-epidemiologischer Sicht, welche Folgen das neuartige Coronavirus für Kitas, Kinder, Betreuungspersonen und Eltern hat. Die Erhebung läuft bis Dezember 2021. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Gesundheit finanzieren die Studie.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut vom 11.09.2020

Nachdem die Familienkassen an diesem Montag schrittweise begonnen haben, den Kinderbonus auszuzahlen, kritisiert der Familienbund der Katholiken die Leistung als „Konjunkturmaßnahme mit bestenfalls homöopathischer Wirkung für Familien“. „Die Einmalzahlung ist unzureichend und erinnert eher an ein Trostpflaster für Familien“,sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Der Kinderbonus wird den hohen Belastungen von Familien in der Coronakrise nicht gerecht. Familien profitieren vom Kinderbonus bei weitem nicht in dem Maße, wie es nötig wäre: Für Geringverdiener ist der Kinderbonus ein einmaliger Tropfen auf den heißen Stein, für Gutverdiener bleibt wenig, weil er mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird. Mit dem Kinderbonus wird die Politik ihrer Verantwortung für Familien in der Coronakrise nicht gerecht. Die Politik muss die unverzichtbaren gesellschaftlichen Leistungen von Familien in dieser Zeit angemessen honorieren, ohne Konjunkturprogramme im Gewand familienpolitischer Mogelpackungen.“

Hoffmann erinnerte daran, dass Familien über ein Vierteljahr einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Homeoffice, Homework und Homeschoo-ling betrieben haben und weit über ihre Belastungsgrenze eingespannt gewesen seien. „Kitas und Schulen sind zwar wieder geöffnet, aber vom Regelbetrieb noch weit entfernt.Unterrichtsausfälle, Lernrückstände, Vereinbarkeit von Familie und Homeoffice, ausfallende Großeltern für die Betreuung von Kindern sowie die stärkere gesundheitliche Überwachung der Kinder führen auch heute nach wie vor zu erheblichen Mehrbelastungen von Familien. Die Coronakrise ist für Familien nicht Vergangenheit, sondern tägliche Realität, der sie sich stellen müssen. Ohne den Beitrag von Familien hätte der Lockdown des Frühjahrs kein Er-folg werden können.“

„Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld an-gelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld“

Hoffmann forderte stattdessen ein Corona-Elterngeld: „Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld angelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich, gezahlt über die gesamte Dauer der Krise. Das würde Fa-milien helfen und die Eltern als große unsichtbare Leistungsträger in der Corona-Krise ho-norieren.“ Darüber hinaus fordert Hoffmann die Einführung einer Corona-Elternzeit, „die es Müttern und Vätern gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht gibt, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Dazu gehört auch ein angemessenes Rückkehrrecht in den alten Arbeitsumfang und ein fortbestehender Kündigungsschutz.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 08.09.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt den angesichts der Corona-Pandemie beschlossenen Kinderbonus, der in diesem Monat erstmals ausgezahlt wird und – anders als das Kindergeld – auch Familien im Hartz-IV-Bezug zu Gute kommt. Überhaupt kein Verständnis zeigt der Verband jedoch für den Umstand, dass für arme Menschen ohne Kinder nach wie vor keine finanziellen Hilfen vorgesehen sind und fordert die Bundesregierung auf, dieses Versäumnis umgehend zu korrigieren.

„Der Kinderbonus ist zweifellos eine gute Sache und eine ganz konkrete Hilfe für arme Familien mit Kindern. Absolut inakzeptabel aber ist, dass Millionen Kinderlose, die Leistungen beziehen, egal ob Hartz IV oder Grundsicherung im Alter, leer ausgehen. In allen Konjunkturpaketen und Rettungsschirmen sind Millionen Arme bisher mit keinem Cent berücksichtigt. Das ist angesichts der bitteren Not, die sich für die Betroffenen in der Corona-Krise Tag für Tag verschärft, armutspolitisch außergewöhnlich ignorant“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Erst in der vergangenen Woche hatte der Verband in einer Studie nachgewiesen, dass die Leistungen für Hartz IV-Beziehende in der Regel nicht ausreichen, um verlässlich vor Armut zu schützen, sich gesund zu ernähren und am sozialen, politischen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Diese akute Unterversorgung werde durch die aktuelle Krise noch verschärft.

Der Paritätische fordert die Bundesregierung auf, ihre hartnäckige Verweigerungshaltung aufzugeben und endlich finanzielle Hilfen für alle armen Menschen auf den Weg zu bringen. „Unsere ohnehin sozial tief gespaltene Gesellschaft kann an dieser Krise zerbrechen. Konjunktur- und Hilfsprogramme müssen sozial, gerecht und wirksam sein. Niemand darf in dieser Krise abgehängt werden“, so Schneider. Der Paritätische fordert als Soforthilfe die sofortige Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat bis zur ohnehin gesetzlich geforderten Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021 und eine sofortige Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbeziehenden von 200 Euro (Kosten zusammen: ca. 6 Mrd. Euro), sowie eine sofortige entsprechende Leistungsanpassung beim BAföG und im Asylbewerberleistungsgesetz.

Link zur Studie „Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV“: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/expertise-arm-abgehaengt-ausgegrenzt-eine-untersuchung-zu-mangellagen-eines-lebens-mit-hartz-iv/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 07.09.2020

SCHWERPUNKT II: Reform Elterngeld/ Elternzeit

Anlässlich der Kabinettsbefassung mit der Elterngeld- und Elternzeitreform begrüßt das Zukunftsforum Familie die beschlossenen Verbesserungen, v. a. für Familien mit Frühgeburten, mahnt zugleich aber umfassendere Unterstützungsleistungen an.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Mit der heute beschlossenen Ausweitung des Elterngeldanspruchs für Eltern von Frühchen setzt die Bundesregierung einen längst überfälligen Schritt zur weiteren Unterstützung von Familien um. Das starre Festhalten an der maximalen Bezugsdauer von 12 bzw. 14 Monaten beim Elterngeld, auch wenn Kinder weit vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt kommen, setzt Familien mit Frühchen bislang unnötig unter Druck. Gerade diese Familien brauchen mehr Zeit, um gemeinsam und finanziell abgesichert ins Leben zu starten – auch um Übergänge, zum Beispiel in die Kita, gestärkt zu meistern. Wir begrüßen ausdrücklich, dass diese Familien mit der Weiterentwicklung des Elterngelds bzw. der Elternzeit nun besser unterstützt werden.“

Reckmann fährt fort: „Aus unserer Sicht bleibt es allerdings vollkommen unverständlich, warum sich die Koalition nur auf eine vierwöchige Ausweitung des Anspruchs für Frühchen-Familien einigen konnte. Wir sprechen uns dagegen für eine flexible Verlängerung der Bezugsdauer aus, welche die Zeit bis zum errechneten Geburtstermin berücksichtigt und kompensiert. Auch mit Blick auf die partnerschaftliche Ausgestaltung der Leistung hätte sich das ZFF mutigere Reformschritte gewünscht. Eine Ausweitung der verpflichtenden Partnermonate, die insbesondere Väter in der frühen Familienphase unterstützt, wäre aus Sicht des ZFF ein wichtiger erster Schritt.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 16.09.2020

Giffey: „Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung wird flexibler, partnerschaftlicher und einfacher.“

Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf mit deutlichen Verbesserungen im Elterngeld beschlossen. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Fast 2 Millionen Eltern haben das Elterngeld im vergangenen Jahr bezogen. Es ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands. Und ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familien-orientierten Unternehmen. Über 40 Prozent der Väter nehmen heute Elternzeit. Vor Einführung des Elterngeldes waren es noch 3 Prozent. Die meisten Eltern wünschen sich beides: eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Jetzt machen wir das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen zusätzlichen Elterngeld-Frühchenmonat und weniger Bürokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen.“

Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern.

1. Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 – 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit mehr Zeit für Familie zu haben.

Beispiel: Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie für die Dauer von bis zu 4 Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld.

• Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24-32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus • Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden, wenn sie es möchten. Oder sie beantragen erst mal nur 2 Monate und verlängern später noch.

• Der Vater erkrankt im zweiten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten.Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten 2 Monate behalten.

• Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet – die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.

2. Frühchenmonat

Wird das Kind 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern.

Beispiel: Das Kind wird 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Diesen zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar zwei zusätzliche Monate Elternzeit.

3. Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.

Beispiel: Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.

• Nach den allgemeinen Regeln wird er (wegen der einen selbstständigen Einnahme) wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist das Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.

• Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht angerechnet. Sein Elterngeld wird dann anhand der 12 Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65% seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.

Und: Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Finanzierung und Einkommensgrenzen

Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder werden aus dem Elterngeld selbst finanziert. Es sind keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt dafür erforderlich. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig aber nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Zahlen im Überblick

• 68 Prozent der Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder.

• 48 Prozent der Eltern wünschen sich eine gleichgewichtige Aufteilung von Familie und Beruf (24 Prozent: mit doppelter Vollzeit; 22 Prozent: mit doppelter Teilzeit).

• 55 Prozent der Eltern erwarten von der Familienpolitik, dass sie die Voraussetzungen verbessert, damit beide Partner gleichermaßen berufstätig sein und Verantwortung in der Familie übernehmen können.

• 82 Prozent der Eltern teilen sich während des Partnerschaftsbonus die Betreuung ihres Kindes mehr oder weniger gleich auf. (Im Vergleich: während des Bezugs von ElterngeldPlus: 24 Prozent, während des Bezugs von Basiselterngeld: 17 Prozent).

• 1,9 Prozent (ca. 18.500) der Eltern nutzen den Partnerschaftsbonus.

• 27,8 Prozent (ca. 8000 Väter) der ElterngeldPlus beziehenden Väter, beziehen den Partnerschaftsbonus.

• Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als 6 Wochen zu früh geboren. Das sind 17 000 Kinder im Jahr.

Quellen:

Institut für Demoskopie Allensbach: Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik, September 2019

Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“ vom 10. Januar 2018, BT-Drs. 19/400, S. 15 ff.

Statistisches Bundesamt, Leistungsbezüge, 1. Quartal 2020.

Schätzung auf Grundlage der Perinatalstatistik 2014, AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2014 16/1 – Geburtshilfe. (Göttingen, 2015). S. 113, abrufbar unter: https://www.sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2014/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2014.pdf

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.09.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossene Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes. Damit werden Eltern noch besser dabei unterstützt, Familien- und Arbeitszeit miteinander zu vereinbaren und partnerschaftlich zu verteilen. Daneben profitieren Eltern und Verwaltung von rechtlichen Klarstellungen und Vereinfachungen.

„Die bekannteste und beliebteste Familienleistung Elterngeld wird erneut weiterentwickelt. Damit wird dem Bedürfnis der heutigen Eltern-Generation noch besser entsprochen, Familien- und Arbeitszeit flexibel und partnerschaftlich zu gestalten.

Eltern sollen stärker darin unterstützten werden, während des Elterngeldbezugs in Teilzeit erwerbstätig sein zu können und so einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits mehr Zeit für ihre Familie zu haben. Dafür wollen wir die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit auf 32 Stunden erhöhen.

Um mehr Partnerschaftlichkeit bei Erziehung und Berufstätigkeit zu ermöglichen, wird der Partnerschaftsbonus deutlich flexibilisiert und verlängert. Denn je länger Eltern eine partnerschaftliche Aufgabenteilung mit Unterstützung des Bonus praktizieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch später ein solches Familienmodell leben.

Ebenfalls verbessert werden soll auch die Situation der Eltern von besonders früh geborenen Kindern. Um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu können, erhalten sie einen zusätzlichen Elterngeldmonat.

Familien in Deutschland können sich darauf verlassen, dass die SPD-Fraktion im Bundestag das Elterngeld auch künftig den Bedürfnissen der Familien entsprechend weiterentwickeln.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 16.09.2020

„Ein flexibleres Elterngeld ist gut, doch die Reformen greifen viel zu kurz. Es ist an der Zeit, endlich auch Familien mit geringem oder ohne Einkommen mit dem Elterngeld besser zu unterstützen. Das macht die Regierung wieder nicht. Es ist notwendig, den Mindestbetrag von derzeit 300 Euro anzuheben. Seit 13 Jahren ist dies nicht passiert, und das ist eine Diskriminierung von ärmeren Familien“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Elterngeldes. Werner weiter:

„Durchschnittlich bezogen Väter 3,7 Monate Elterngeld im Jahr 2019. Bei Müttern waren es 14,3 Prozent. Elterngeld muss deutlich stärker auf eine partnerschaftliche Aufteilung von Erziehungs- und Lohnarbeit in den Familien zielen. Dazu braucht es 12 Monate Elterngeldanspruch pro Elternteil; und zwar nicht übertragbar. Für Alleinerziehende muss es einen Anspruch auf 24 Monate Elterngeld geben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 16.09.2020

SCHWERPUNKT III: Flüchtlingslager Moria

Anlässlich der katastrophalen Zustände in den griechischen Flüchtlingslagern fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Evakuierung der Lager und die schnelle Aufnahme von geflüchteten Menschen.

Der verheerende Brand, der Anfang der Woche ein Großteil des Flüchtlingslagers Moria zerstörte, hat auf tragische Weise die ohnehin unhaltbaren Zustände in dem griechischen Lager weiter zugespitzt. Hinzu kommt, dass bei den Bewohner*innen zunehmend Corona-Infektionen nachgewiesen wurden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fordert: „Wo bleibt die in Zeiten der Corona-Pandemie viel beschworene Solidarität, wenn es um Menschen geht, die vor Kriegen und Hunger flüchten und unter schrecklichen Bedingungen an den Grenzen Europas ausharren müssen? Wir fordern die sofortige Evakuierung der Lager und setzen uns für die Aufnahme weiterer Geflüchteter ein. Die Bundesregierung muss nun mit kooperationsbereiten europäischen Partnern vorangehen und die unhaltbaren Zustände auf den griechischen Inseln endlich beenden. Auch viele Bundesländer und Kommunen haben bereits signalisiert, dass sie problemlos weitere Geflüchtete aufnehmen können. Diese Solidarität muss nun endlich Wirklichkeit werden dürfen!“

Reckmann bemerkt weiter: „Geflüchtete Menschen brauchen besonderen Schutz für sich und ihre Familie. Einmal in Deutschland angekommen, bangen viele Geflüchtete nach einer meist riskanten und traumatischen Flucht um zurückgebliebene Angehörige. Ein wirkliches Ankommen im neuen Land ist unter dieser Belastungssituation kaum möglich. Ihre Familien müssen daher so schnell wie möglich auf legalem und sicherem Weg folgen dürfen!“

Das Positionspapier des ZFF zum „Familiennachzug“ (Mai 2017) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.09.2020

Die Bundesregierung hat eine Woche nach der Brandkatastrophe auf Moria beschlossen, weitere 1.553 Menschen von fünf griechischen Inseln aufzunehmen. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt die Entscheidung, kritisiert den Beschluss aber als unzureichend und verspätet.

Im März 2020 stieg die Zahl der Geflüchteten auf den griechischen Inseln auf 42.000 Menschen. Eine menschenwürdige Unterbringung ist schon lange nicht gewährleistet. Das Gesundheitssystem auf den Inseln ist mit dem Ausbruch des Covid-19-Virus schlicht überfordert. Die unter Quarantäne gestellten Menschen besitzen weder Seife, noch Platz, noch eine Perspektive. In den Lagern herrscht Angst, auch vor Aggressionen von außen. Hierbei handelt es sich um Menschen, die durch jahrelanges Ausharren unter schlimmsten hygienischen Missständen, besonders gefährdet sind. Weitere Humanitäre Katastrophen sind zu befürchten.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Die dramatische Zuspitzung der Lage auf Lesbos zeigt deutlich, dass es keine Kompromisse geben darf: Notwendig ist eine schnelle Regelung für alle Betroffenen. Deutschland darf jetzt nicht auf eine gemeinsame Europäische Lösung verweisen, denn diese konnte seit Monaten nicht erreicht werden. Bereitschaft zur Aufnahme wird immer wieder durch andere Mitgliedstaaten gezeigt, allerdings muss einer den Anfang machen. Deutschland muss als Inhaber der EU – Ratspräsidentschaft ein Vorbild sein und die Vorreiterrolle übernehmen, damit andere europäische Staaten nachziehen und ihrerseits Schutzsuchende aufnehmen.“

Sechs EU Länder erklärten bislang ihre Bereitschaft, Geflüchtete auf den griechischen Inseln aufzunehmen, darunter die Niederlande, Finnland, Frankreich und Deutschland. Schweden und Österreich erklärten sich bereit, Griechenland materiell zu unterstützen, z.B. durch das Bereitstellen von Hilfsunterkünfte, Ärzte und Sanitäter, Zelte, Decken und Schlafsäcke.

Die Bundesregierung will 1.553 Menschen von 5 griechischen Inseln aufnehmen. Zusammen mit den bereits zugesicherten Aufnahmen wird Deutschland somit insgesamt 2750 Menschen aus Griechenland aufnehmen. Zudem signalisierte die Bundesregierung, dass bei einer gemeinsamen europäischen Lösung weitere Aufnahmen seitens Deutschlands möglich seien.

Die Stadtoberhäupter von Bielefeld, Düsseldorf, Freiburg, Gießen, Göttingen, Hannover, Köln, Krefeld, Oldenburg und Potsdam haben in einem Brief an die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) angeboten, Geflüchtete aus dem abgebrannten Lager Moria aufzunehmen.

Brigitte Döcker: „Die Brandkatastrophe in Moria zeigt, dass es eines Paradigmenwechsels in der Europäischen Flüchtlingspolitik bedarf. Die Lager auf den griechischen Inseln sind als Teil der europäischen Flüchtlingspolitik gewollt, damit muss nun endlich Schluss sein!“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.09.2020

Der BumF fordert nach dem Brand in Moria, deutlich mehr Menschen aus Griechenland aufzunehmen als geplant. Aufgrund rückläufiger Zugangszahlen verfügt die Jugendhilfe über ausreichend freie Plätze in Wohngruppen und Pflegefamilien. Zudem bietet sie aufgrund der noch vorhandenen sehr guten Infrastruktur, jahrzehntelangen Erfahrungen und fachlichen Kompetenzen beste Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration.

Allein seit April haben deutschlandweit 3.742 geflüchtete junge Menschen die Jugendhilfe verlassen. Angesichts dieser Zahlen und der großen Aufnahmebereitschaft von Ländern, Kommunen und Jugendhilfeträgern, ist die geplante Aufnahme völlig unzureichend. Hochgerechnet könnten mit kurzem Vorlauf und unter Wahrung des Infektionsschutzes 4000 unbegleitete Minderjährige aufgenommen werden, wie auch die Auswertung einer Befragung von Mitgliedern des BumF bestätigt.

Das Lager Moria war letzte Woche bei mehreren zeitgleichen Bränden fast vollständig zerstört worden. 12.000 Menschen waren dort untergebracht, darunter über 4.000 Kinder. Bereits vor dem Brand war die Situation in Moria aber auch anderen Teilen des Landes katastrophal, wie der BumF in dem Bericht „Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Griechenland“ ausführlich darlegt. Derzeit leben nach Angaben des UNHCR 4.558 unbegleitete Minderjährige in Griechenland.

Die Aufnahme von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen aus Moria ist dringend notwendig, kann jedoch nur ein Anfang sein. Circa 40.000 Geflüchtete, leben unter völlig menschenrechtswidrigen Bedingungen auf den griechischen Inseln. Sie müssen umgehend evakuiert und auf andere EU-Staaten verteilt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 16.09.2020

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie zum Koalitionsbeschluss, 1.553 weitere Menschen aus 408 Familien in Deutschland aufzunehmen:

„Der Beschluss der Bundesregierung kommt leider spät und springt viel zu kurz. 1.553 Personen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Aber jetzt muss nicht für zehn Prozent, sondern für 100 Prozent der Menschen eine Lösung gefunden werden. Tausende Mädchen und Jungen verlieren in griechischen Flüchtlingslagern ihre Kindheit unter unerträglichen Bedingungen. Deutschland trägt als EU- Ratspräsidentschaft eine besondere Verantwortung und muss notfalls allein vorangehen, damit die anderen nachziehen. Die Bundesregierung darf sich nicht von denen beirren lassen, die mit der Migrationspolitik auf Kosten von Menschen aus Krieg und Not viel zu preiswert Wählerstimmen ziehen wollen. Es gilt jetzt, die Debatte wieder in die richtige Bahn zu lenken: Unter Rechtfertigungsdruck stehen nicht die, denen Menschlichkeit und Menschenrechte etwas bedeuten und die jetzt helfen wollen, sondern die, die Hartleibigkeit als Politik verkaufen wollen. Es darf kein weiteres politisches Taktieren auf dem Rücken der Menschen geben.“

Hintergrund:

Es leben 4.000 Kinder und ihre Familien in Moria, sie kommen in der Mehrheit aus Kriegsgebieten wie Syrien, Afghanistan, Irak und der Republik Kongo. Kein Land in der EU ist wirklich überfordert mit der Flüchtlingsaufnahme: Die Türkei hat mit fast 4 Millionen Geflüchteten mehr aufgenommen als die gesamte EU. Ende 2018 befanden sich 2,4 Millionen Flüchtlinge oder Personen mit internationalem Schutzbedarf und 860 Personen im Asylverfahren in der EU. Ebenso hat Libanon mit

7 Millionen Einwohnern im Vergleich 1,3 Millionen Geflüchtete aufgenommen, in Deutschland mit 80 Millionen Einwohnern leben 1,1 Millionen Menschen mit einem Flüchtlingsstatus.

https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/presse/2020/feuer-moria-fluechtlingskinder-brauchen-dringend-hilfe/225178

https://www.unhcr.org/figures-at-a-glance.html

https://migrationdataportal.org/regional-data-overview/europe#general-trends

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.09.2020

Anlässlich der Brand-Katastrophe im Flüchtlingslager Moria appelliert die Diakonie Deutschland mit weiteren Organisationen in einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel, sich für die notwendige Katastrophenhilfe sowie für den sofortigen Beginn der Evakuierung der geflüchteten Menschen von den griechischen Inseln einzusetzen.

Es darf nach dem Brand von Moria kein „Weiter so“ in der europäischen Flüchtlingspolitik geben.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „An der Aufnahme von 12.600 Menschen in eine EU mit 450 Millionen Einwohnern darf gemeinsames europäisches Handeln nicht scheitern. Die vollkommen obdachlos gewordenen Geflüchteten, darunter viele Kinder und Jugendliche, nun diesem ohnehin erbärmlichen Zustand zu überlassen, wäre eine Bankrotterklärung für unsere europäischen Werte. Wer jetzt nicht helfen will, findet keine Rechtfertigung dafür. Es gilt jetzt, Europas Schande Moria für immer aufzulösen und eine europäische Lösung dafür zu finden, dass auf den griechischen Inseln und an den Europäischen Außengrenzen insgesamt keine solchen Flüchtlingslager mehr entstehen. Eine brutale Politik der Abschreckung ist Mittel von Populisten und Despoten, eine wertebasierte EU muss endlich neue, menschlichere Wege aufzeigen und vorangehen. Deutschland ist in der Lage, sofort mehrere Tausend Menschen aufzunehmen. Kommunen und Bundesländer stehen bereit und haben sofortige Hilfe signalisiert. Gerne übernehmen wir Mitverantwortung und unterstützen, wo wir können.“

Weitere Informationen:

Offener Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Brandkatastrophe_Moria__Offener_Brief_Zivilgesellschaft_an_Bundeskanzlerin_11.09.2020.pdf

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.09.2020

Die Lage der Kinder auf der griechischen Insel Lesbos ist auch zwei Tage nach dem verheerenden Großbrand in dem Flüchtlingslager Moria dramatisch. Fast 4.000 Kinder und ihre Eltern sind weiterhin ohne Obdach und ausreichenden Schutz. Gemeinsam mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, der Internationalen Organisation für Migration sowie vielen weiteren Partnern und den griechischen Behörden organisiert UNICEF Hilfsmaßnahmen für die Kinder und ihre Familien auf Lesbos. Das von UNICEF unterstützte Kinder- und Familienzentrum „Tapuat“ nahe Moria wurde in eine Notunterkunft umgewandelt. Die meisten der 406 unbegleiteten Kinder, die gestern auf das Festland geflogen wurden, waren dort vorübergehend untergebracht. „Es ist gut, dass sich Deutschland zusammen mit weiteren europäischen Staaten bereit erklärt hat, die unbegleiteten Kinder aufzunehmen“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland. „Auf den griechischen Inseln verlieren weiter Tausende Mädchen und Jungen ihre Kindheit unter unerträglichen Bedingungen. Europa muss jetzt helfen und diese Tragödie beenden.“ Es wurde vereinbart, dass in dem Zentrum auf Lesbos nun besonders schutzbedürftige Mütter und Kinder Zuflucht finden können. Die Kapazitäten reichen für schätzungsweise 200 Mütter und ihre Kinder. Weitere 100 Mütter und ihre Kinder können in nahegelegenen Einrichtungen kurzfristig versorgt werden. Insgesamt müssen rund 10.800 Menschen untergebracht werden. Es muss damit gerechnet werden, dass viele von ihnen eine weitere Nacht im Freien verbringen müssen. UNICEF hält für die notdürftige Versorgung der Familien und Kinder Schutz- und Hygieneutensilien, Kleidung und Spiel- und Lernmaterialien bereit und hilft bei der Suche nach Unterkünften für besonders gefährdete Kinder und Mütter. Zusammen mit Partnern werden in den kommenden Tagen psychosoziale Hilfen für die Kinder organisiert. Die Kinder sollen so rasch wie möglich wieder ein Stück Normalität erfahren. Die Bundesbürger haben seit Mittwoch bereits über 100.000 Euro für die UNICEF-Hilfe für die geflüchteten und migrierten Kinder in Griechenland gespendet.

Quelle: Pressemitteilung UNICEF Deutschland vom 11.09.2020

SCHWERPUNKT IV: Familienentlastungsgesetz

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien im Deutschen Bundestag weist das ZFF mit Nachdruck auf dringende Reformen hin, um Kinder- und Familienarmut endlich zu beseitigen. Steuerentlastungen sind hier nicht der richtige Weg.

Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro anzuheben. Dementsprechend soll der steuerliche Freibetrag für das sächliche Existenzmi­nimum des Kindes steigen und auch der steuerliche Freibetrag für den Betreuungs- und Er­ziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) wird erhöht. Bereits 2018 stiegen Kindergeld und Kinderfreibetrag an – beide Schritte wurden im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), kritisiert: „Drei Millionen Kinder und ihre Familien erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Geringere Bildungschancen, weniger soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung und beengte Wohnverhältnisse. Viele Kinder wachsen heute zudem in Haushalten auf, bei denen die Eltern trotz Erwerbsarbeit auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage verstärkt und setzt damit immer mehr Familien unter Druck: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen, haben keine Kinderbetreuung oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Es ist damit zu rechnen, dass durch die derzeitige wirtschaftliche Krise die Zahl der Hartz-IV-Haushalte und damit absehbar auch die Zahl armer Kinder in Deutschland steigen werden.

Statt einen Rettungsschirm für arme Familien zu spannen, wird nun ein weiteres Familienentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Aus Sicht des ZFF kommt dies einer Förderung mit der Gießkanne gleich und zementiert die soziale Schieflage im Familienlastenausgleich: Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge werden sehr gut verdienende Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Darüber hinaus kommt das Kindergeld bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen wie dem Sozialgeld oder Unterhalt verrechnet wird. Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende haben also nichts von einer Erhöhung.

Statt einer einseitigen Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen fordern wir eine Reform hin zu einem sozial gerechten System einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Die Kindergrundsicherung würde den Dualismus aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen durchbrechen und alle Einzelleistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderregelsätze und Kinderfreibeträge ersetzen.“

Die ZFF-Stellungnahmen zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz – 2. FamEntlastG)“ finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 10.09.2020

Weitere Entlastungsstufe für Familien gezündet

Der Bundestag berät morgen in erster Lesung das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (2. FamEntlastG). Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter Johannes Steiniger:

„Mit dem Gesetz setzen wir die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes um. Nach der letzten Erhöhung um 10 Euro zum 1. Juli 2019 legen wir jetzt nochmal 15 Euro pro Monat oben drauf. Damit erhält jede Familie pro Kind insgesamt 300 Euro pro Jahr mehr. Parallel erhöhen wir mit diesem Gesetz auch den Kinderfreibetrag um mehr als 500 Euro.

Beides haben wir als Koalition versprochen. Beides halten wir als Koalition ein. Nach dem in dieser Woche angelaufenen Kinderbonus von 300 Euro zünden wir damit eine weitere Entlastungsstufe für diejenigen, die besonders stark unter der Corona-Pandemie leiden. Familien in Deutschland mussten in den letzten Wochen und Monaten viel jonglieren zwischen Schularbeit mit den Kindern und Home Office oder Kurzarbeit. Mit diesen Entlastungen wollen wir zumindest finanziell Druck von ihren Schultern nehmen.

Zusätzlich profitieren alle Steuerpflichtigen durch die Anhebung des Grundfreibetrages und die Verhinderung der kalten Progression. So wird der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden, zum kommenden Jahr von 9.408 Euro auf 9.696 Euro angehoben. 2022 steigt der Betrag dann auf fast 10.000 Euro. Durch die Verschiebung der Tarifeckwerte steigt die Grenze, von der an der 42-prozentige Spitzensteuersatz verlangt wird, von 57.052 Euro in zwei Schritten bis 2022 auf ein Jahreseinkommen von 58.788 Euro.

Insgesamt führen die Maßnahmen zu einer finanziellen Besserstellung von Familien in Höhe von rund zwölf Mrd. Euro jährlich. Damit bringen wir heute eines der größten steuerlichen Entlastungspakete dieser Legislaturperiode auf den Weg.

Des Weiteren begrüßen wir die Anpassung des Behinderten Pauschbetrages, die auch heute in erster Lesung beraten wurde. Diese Anpassung ist ein Schritt, auf die viele Betroffene angesichts der Lohn- und Preisentwicklung seit 1975 lange gewartet haben.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 09.09.2020

Der Bundestag berät heute in 1. Lesung über Kindergeld und steigende Steuerfreibeträge ab 2021 – das wird viele Familien freuen, aber nur wenige Einelternfamilien. „Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Die soziale Schere in der Familienförderung öffnet sich weiter und Alleinerziehende fallen durchs Raster“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir bedauern, wenn die Chance auf den drin­gend notwendigen Systemwechsel in der Familienförderung hin zu einer Kindergrundsicherung erneut verpasst wird“, so Jaspers.

15 Euro mehr Kindergeld und extra hohe Kinderfreibeträge ab 2021 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem kaum mehr Geld im Portmonee ankommen. Familienförderung über höhere Steuervorteile erreicht Familien mit k(l)einen Einkommen nicht, sondern verstärkt die bestehende soziale Schieflage zugunsten wohlhabender Familien. Und im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinken ggf. der Unterhalts­vorschuss oder die SGB II-Leistung, da das Kindergeld hier zu 100 Pro­zent angerechnet wird, beim Kindesunterhalt zu 50 Prozent. „Die Jugend- und Familienminister*innenkonferenz fordert, dass Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr vollständig sondern zur Hälfte anzurechnen – Zeit, dies in die Tat umsetzten“, mahnt Jaspers.

„Was großzügig gemeint sein mag, fällt Alleinerziehenden beim Unter­halt auf die Füße, da Steuer- und Unterhaltsrecht schlecht aufeinander abgestimmt sind“, bemängelt Jaspers. Der Gesetzentwurf treibt das Auseinanderdriften des steuer- und unterhaltsrechtlichen Existenzmini­mums weiter voran, da der Kinderfreibetrag über dem Existenzminimum eines Kindes liegen wird, statt dessen Höhe abzubilden. Wird der für 2021 bereits per Verordnung festgelegte Mindestunterhalt nicht entspre­chend nach oben korrigiert, sinkt der Unterhaltsvorschuss 2021 im Ver­gleich zu 2020 sogar um 5 Euro. Der Zahlbetrag in der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle würde um lächerliche 2,50 Euro im Monat steigen – obwohl die Kinderfreibeträge eines Kindes um satte 48 Euro im Monat erhöht werden sollen.

„Der politische Wille, Familien zu entlasten, muss auch Kinder in Einel­ternfamilien und in armen Familien umfassen, und nicht nur in wohlha­benden. Insgesamt braucht es eine grundlegende Reform: einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, damit kein Kind im Dschungel der familien­politischen Leistungen verloren geht“, fordert Jaspers.

Lesen Sie hier die Stellungnahme zum 2. Familienentlastungsgesetz.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 10.09.2020

SCHWERPUNKT V: Hartz-IV Regelsätze

Zu Medienberichten über eine Erhöhung von Hartz IV stellt der DGB fest, dass das Arbeitsministerium lediglich die ohnehin geplante Fortschreibung der Regelsätze bis 2021 vorgenommen hat. Die bisher bekannt gewordenen Sätze beruhen auf einer Statistik aus dem Jahr 2018, die entsprechend nur auf das Datum 1.1.2020 fortgeschrieben wurden. Da nun Daten zur aktuellen Preis- und Lohnentwicklung vorliegen, erfolgt die Fortschreibung der Sätze zum 1.1.2021, dem Tag, ab dem die Regelsätze gelten sollen. Dazu sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin:

„Der schöne Schein angehobener Regelsätze trügt. Das Arbeitsministerium hat in Wahrheit nicht nachgebessert, sondern lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen Rechenschritt nachgeholt, um die Regelsätze bis 2021 fortzuschreiben. Es wäre unredlich und zynisch, diese Fortschreibung den Ärmsten der Gesellschaft als Erhöhung zu verkaufen und ihnen ein X für ein U vorzumachen.

Das Grundübel der Regelsatz-Herleitung bleibt unverändert: Das Wenige, was die einkommensschwächsten 15 Prozent der Haushalte laut Statistik ausgeben können, wird mit dem Existenzminimum gleichgesetzt. Dabei ist diese Vergleichsgruppe Welten von einem normalen Lebensstandard wie in der Mitte der Gesellschaft entfernt. So wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert. Auch mit dem neuen Betrag von 446 Euro für alleinstehende Erwachsene bleibt es dabei: Das Hartz-IV-Leistungsniveau liegt unterhalb der offiziellen Armutsgrenze.

Die Sinnhaftigkeit der extremen Unterschiede bei der Anpassung der Sätze für Kinder und Jugendliche ist nicht zu erklären. Niemand, der Kinder hat, kann nachvollziehen, warum die notwendigen Ausgaben für ein Vorschulkind um 33 Euro gestiegen, die Kosten für ein Kind ab sechs Jahren aber nahezu unverändert geblieben sein sollen. Vielmehr belegen genau diese unerklärliche Unterschiede die schlechte Qualität der zugrunde liegenden Statistik. Weil viel zu wenig Fälle betrachtet werden, schlagen hier Zufälle durch, die überhaupt nicht aussagekräftig sind. So beruht die Berechnung des Regelsatzes für Jugendliche beispielweise für die Kosten eines Fahrrads auf den Angaben von nur 14 Haushalten.

Wir bleiben bei unser Forderung: Die Abgeordneten des Bundestags und des Bundesrats müssen im Gesetzgebungsverfahren deutlich nachbessern, sonst bleibt soziale Teilhabe für alle ein uneingelöstes Versprechen. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und des Anstands.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 08.09.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt die nach Medienberichten beabsichtigte Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2021 als unzureichend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation fehlt nach wie vor ein politisches Gesamtkonzept, mit dem die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in Deutschland nachhaltig verbessert wird.

„Auch wenn die Erhöhung der Regelsätze nach Medienberichten noch einmal höher ausfällt als vom Bundeskabinett ursprünglich beschlossen, sieht diese Erhöhung nur auf den ersten Blick gut aus. Wenn man genauer hinschaut, erweist sie sich als unzureichend. Hier wird lediglich ein Stück weit das nachgeholt, was den Kindern und Jugendlichen durch politisches Herunterrechnen der Regelsätze seit Jahren vorenthalten wird. Und dass die sechs- bis 13-Jährigen mit einem Euro zusätzlich abgespeist werden sollen, ist schon dreist und ein armutspolitischer Skandal“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Es sollte bedarfs- und realitätsgerecht ermittelt werden, was Kinder brauchen. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die Teilhabe aller Kinder und Jugendlicher sein. Bereits vor mehreren Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche geübt. Demnach werden diese nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Dadurch wird armen Kindern und Jugendlichen das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Damit muss endlich Schluss sein“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland endlich die Aufmerksamkeit zu schenken, die sie verdient, und in der Konsequenz wirksame Maßnahmen zur Förderung armer Kinder und ihrer Familien zu ergreifen. So zeigen die im letzten Monat von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sehr eindrücklich, dass es nach wie vor nicht gelingt der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland etwas entgegen zu setzen. Zudem ist angesichts der Corona-Krise damit zu rechnen, dass die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Familien noch ansteigen wird.

Deshalb braucht es eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes und jedes Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt daher für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.09.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die geplante Anpassung der Regelsätze als realitätsfern, nicht bedarfsgerecht und viel zu niedrig. Die geplante Anhebung zum 1.1.2021 um 14 Euro für (alleinstehende) Erwachsene und noch deutlich geringere Beträge für Kinder und Jugendliche sei „geradezu lächerlich niedrig“ angesichts der bitteren Lebensrealität armer Menschen in diesem Land. Der Verband wirft der Bundesregierung „statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen“ vor, Fehler und Schwächen der umstrittenen Methodik zur Regelbedarfsermittlung würden einfach fort- und festgeschrieben. Der Paritätische kündigt kurzfristig eigene Berechnungen für einen bedarfsgerechten Regelsatz an, der in der Höhe zumindest in bescheidenem Rahmen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht.

„Es ist ein Trauerspiel und für die Betroffenen einfach nur bitter, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat. Was wir bei der Berechnung der Regelsätze erleben ist keine Statistik, sondern ihr Missbrauch“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Besonders rigide zeige sich die Bundesregierung bei allem, was im weitesten Sinne mit sozialer Teilhabe zu tun hat: „Teilhabe am soziokulturellen Leben in der Gemeinschaft wird praktisch nur soweit bei der Regelbedarfsermittlung berücksichtigt, wie es außerhalb der Gemeinschaft stattfindet“, heißt es in einer Stellungnahme. „Es darf nicht sein, dass Armut in Deutschland für weitere fünf Jahre regierungsamtlich festgeschrieben wird. Anstatt sich hinter umstrittenen Statistiken zu verstecken, sollte sich die Politik endlich den Menschen zuwenden“, fordert Schneider daher mit Blick auf das laufende Gesetzgebungsverfahren.

Der Paritätische kündigt an, noch im September eigene Berechnungen für einen bedarfsgerechten Regelsatz vorzulegen. Bis zur ohnehin gesetzlich geforderten Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021 fordert der Verband eine Soforthilfe durch eine monatliche Aufstockung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf, eine Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbeziehenden von 200 Euro (Kosten zusammen: ca. 6 Mrd. Euro) sowie eine entsprechende Leistungsanpassung beim BAföG und im Asylbewerberleistungsgesetz.

Zur unzureichenden Höhe der Regelsätze siehe u.a. auch die Studie „Arm, abgehängt, ausgegrenzt. Eine Untersuchung zu Mangellagen eines Lebens mit Hartz IV“: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/expertise-arm-abgehaengt-ausgegrenzt-eine-untersuchung-zu-mangellagen-eines-lebens-mit-hartz-iv/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.09.2020

SCHWERPUNKT VI: Weltkindertag

Am morgigen Weltkindertag macht die SPD-Fraktion im Bundestag auf die speziellen Rechte und individuellen Bedürfnisse der Kinder aufmerksam. Die Sozialdemokraten fordern CDU/CSU auf, beim Thema Verbesserung der Kinderrechte endlich den Fuß von der Bremse zu nehmen.

„In der SPD-Bundestagsfraktion ist das Wohlergehen von Kindern Maßstab für eine zukunftsorientierte Politik. Wir sehen, dass gerade jetzt in Corona-Zeiten, die Armutsgefährdung von Familien und Kindern steigt. Deshalb setzen wir uns für zielgerichtete Hilfen sowohl national als auch international ein. Für Deutschland ist unser Ziel, eine sozialdemokratische Grundsicherung, die alle Kinder finanziell absichert und ihnen umfassende Teilhabechancen zusichert.

Vor allem in den aktuellen Zeiten der Pandemie wird deutlich, dass Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz verankert werden müssen. Weil sie nicht ausdrücklich genannt sind, werden sie im Alltag oft übersehen oder nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb muss die Union jetzt endlich ihre Blockade dazu aufgeben.

Auch weitere Verbesserungen spezieller Rechte von Kindern bleiben richtig und wichtig. Deshalb machen wir weiter Druck beim Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote für Grundschulkinder, für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz sowie bei der Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe. Ganz im Sinne des Mottos des diesjährigen Weltkindertages: ‚Kinderrechte schaffen Zukunft.‘“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 18.09.2020

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der diesjährige Weltkindertag steht ganz im Zeichen der Corona-Pandemie und ihren Auswirkungen auf die Situation von Kindern und Jugendlichen.

Die Erfahrungen der letzten Monate haben eines deutlich gemacht: Kinderrechte müssen immer gelten, gerade auch in Krisenzeiten. Die wochenlangen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen und die lange andauernden Schul- und Kita-Schließungen haben Kinder viel stärker in ihren Rechten eingeschränkt, als den meisten Erwachsenen bewusst war. Die wechselnden Debatten um Lockerungen und Verschärfungen der Schutzmaßnahmen sind lange Zeit allein aus der Sicht Erwachsener getroffen worden. Ein riesiger Fehler, der sich nicht wiederholen darf.

Obwohl die Lage sich etwas entspannt hat, ist auch klar: Die Krise ist noch nicht vorbei. Mit steigendem Infektionsgeschehen könnten auch wieder Verschärfungen der Schutzmaßnahmen notwendig werden. Wir müssen auf allen Ebenen dafür sorgen, dass Kinder nicht wieder zu Hauptverlierern der Krise werden. Ihre Rechte gehören in den Mittelpunkt. Die Politik muss die Perspektive von Kindern auch im Pandemiefall immer mitdenken.

Damit alle Kinder die Krise gut überstehen, sagen wir: Wir brauchen einen monatlichen finanziellen Zuschlag für die Versorgung von Kindern aus ärmeren Familien. Wir müssen Bildungschancen für alle Kinder sichern. Kein Kind darf vom digitalen Lernen ausgeschlossen sein. Kinder mit speziellen Förderbedarfen müssen diese auch bekommen. Wir müssen für bessere Strukturen beim Gewaltschutz sorgen. Wir müssen Druck aus den Familien nehmen und für den Zeitraum der Pandemie ein Corona-Elterngeld einführen, falls Schulen und Kitas schließen und Berufstätige ihre Kinder zu Hause betreuen müssen.

Und wir müssen endlich starke Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Damit würden alle staatlichen Ebenen verpflichtet, das Wohl von Kindern in den Mittelpunkt ihres Handelns zu stellen. Die Rechte und Interessen von Kindern könnten dann nicht mehr einfach ignoriert werden. Die Koalition muss hier endlich aktiv werden und mit uns über einen konkreten Vorschlag ins Gespräch kommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.09.2020

Rechtzeitig zum Weltkindertag 2020 eröffnet die Bundestagsabgeordnete Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Bündnis 90/Die Grünen) einen Kommunikationskanal für Kinder. Schnell und einfach können sie nun über einen Button auf ihrer Webseite Kontakt zu ihr aufnehmen. Die Kinderpolitikerin versteht das als kleinen Beitrag, Kinder zu beteiligen. „Um im Interesse der Kinder zu handeln, müssen wir ihnen auch zuhören und sie einbeziehen.“

Die Vereinten Nationen empfahlen ihren Mitgliedsstaaten 1954, einen weltweiten Tag für Kinder einzuführen. Leider kam in der Folge kein einheitlicher Termin zustande – aber immerhin wird der Weltkindertag in mehr als 145 Staaten weltweit gefeiert. In Deutschland am 20. September. In diesem Jahr lautet das Motto des Weltkindertags „Kinderrechte schaffen Zukunft“.

„Gerade dieses von Corona geprägte Jahr führt uns deutlich vor Augen, dass wir Kinderrechte ernster nehmen müssen“, sagt die Bundestagsabgeordnete. „Viele gravierende Entscheidungen für Kinder und Jugendliche sind ohne sie getroffen worden – haben sie aber körperlich, emotional und seelisch stark betroffen.“ Die Kinderpolitikerin, Mitglied in der Kinderkommission des Bundestags, fordert, aus den Corona-Erfahrungen zu lernen und Strukturen zu schaffen, die Kinder zu Wort kommen lassen.

Kinderrechte sind mehr als Kinderschutz

Schneidewind-Hartnagel erklärt, dass die UN-Kinderrechtskonvention bei den Kinderrechten weit über den Kinderschutz hinausgeht. Es gehe unter anderem auch darum, Kinder altersgerecht zu informieren und ihre Perspektiven bei Entscheidungen zu berücksichtigen. „Förderung und Beteiligung sind ebenso wie der Kinderschutz wesentliche Bausteine der Kinderrechte“, sagt die Politikerin.

Für dieses Zuhören müssten starke Strukturen geschaffen werden. „Gleichzeitig können alle, die Verantwortung tragen, etwas im Kleinen tun“, ergänzt die Kinderpolitikerin. Sie richtet als erste Bundestagsabgeordnete einen Teil ihres Internet-Auftritts auf Kinder aus. „Nicht einmal eine Handvoll meiner Kolleginnen und Kollegen im Bundestag spricht Kinder auf ihren Webseiten überhaupt an“, stellt Schneidewind-Hartnagel fest, „und selbst die, die es tun, gehen kaum über allgemeine Informationen hinaus.“ Sie wolle Kinder über ihre Arbeit und ihre Themen informieren.

Es geht um die Stimmen der Kinder

Zum Weltkindertag 2020 geht sie noch einen Schritt weiter. Ab dem 18. September lädt sie Kinder ausdrücklich ein, sich und ihre Vorstellungen einzubringen. „Es wird viel über Kinder geredet – aber wenig mit ihnen.“ Viele Mitglieder des Bundestags nehmen etwa auf ihren Internetseiten in Anspruch, sich für Kinderbeteiligung einzusetzen. „Ich wollte mehr, als dem allgemeinen ‚Chor für Kinderbeteiligung‘ eine weitere Stimme hinzuzufügen. Es soll nicht um meine Stimme gehen, sondern um die Stimmen der Kinder“, erklärt Schneidewind-Hartnagel.

„Im Menüpunkt „Für Kinder“ ist eine Art Button eingerichtet, über den Kinder zu Informationen gelangen, um schnell mit mir in Kontakt zu treten“, erläutert die Abgeordnete. „Meines Wissens fordert im Moment niemand unter den 709 Bundestagsabgeordneten ausdrücklich Kinder zum Dialog auf. Für mich ist der ‚Schreib mir‘-Button ein Weg, Kindern einen einfachen Weg zur Beteiligung zu geben. Es ist höchste Zeit, dass das geschieht. Wer unter 18 ist und schreiben kann, ist herzlich eingeladen, das zu tun.

“ Nachahmer*innen erwünscht

Die Politikerin hofft, mit ihrer direkten Ansprache junger Menschen zahlreiche Nachahmer*innen auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu finden. „Ich verstehe mein Angebot als einen kleinen Schritt hin zu tatsächlicher Beteiligung von Kindern.“ Sie verweist zudem auf die im Zuge der Corona-Krise abgesagten Kundgebungen von Fridays for Future. „Mein Angebot gilt natürlich auch all denen, die freitags demonstriert haben und jetzt vielleicht nach neuen Kanälen suchen, um gehört zu werden. Das sind junge Menschen, die sich Gedanken um ihre und unsere Zukunft machen und die uns wirklich etwas zu sagen haben. Ich finde, wir sollten ihnen zuhören und sie ernst nehmen.“

Quelle: Pressemitteilung Charlotte Schneidewind-Hartnagel, MdB Bündnis 90/Die Grünen vom 18.09.2020

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Im Jahr 1954 empfahlen die Vereinten Nationen in der 9. Vollversammlung ihren Mitgliedsstaaten, einen weltweiten Tag für Kinder einzurichten. In Deutschland wurde daraufhin der 20. September als offizielles Datum für den Weltkindertag bestimmt.

In diesem Jahr steht der Weltkindertag unter dem Motto „Kinderrechte schaffen Zukunft“. Damit wollen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland in den Fokus rücken, dass die Verwirklichung der Kinderrechte einen entscheidenden Beitrag für nachhaltige Entwicklung leistet.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages setzt sich seit mehr als 30 Jahren für die Stärkung der Kinderrechte ein. Der Vorsitzende der Kinderkommission, Norbert Müller, erklärt anlässlich des Weltkindertags im Namen des Gremiums: „Wir müssen Kinderrechte ernst nehmen und in unserem Land aber auch weltweit zur Verwirklichung der Kinderrechte bei-tragen. Denn Kinderrechte schaffen Zukunftsperspektiven. Wenn Kinder sich entfalten können, gute Lebensbedingungen haben, Zugang zu guter medizinischer Versorgung und zu Bildung genießen, eröffnet das nicht nur Chancen für die Kinder, sondern für eine Gesellschaft insgesamt. Wo Kinder von politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen betroffen sind, muss ihr Wohl besondere Berücksichtigung finden. Deshalb ist es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Kinderrechte nicht nur am Weltkindertag, sondern im Alltag ins Zentrum zu stellen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 18.09.2020

  • COVID-19-Pandemie
  • 152 Millionen Kinder müssen weltweit arbeiten
  • Recht auf Bildung und Teilhabe ist auch in Deutschland eingeschränkt

Die Situation der ärmsten Kinder weltweit ist durch die Auswirkungen der Corona- Pandemie verzweifelt. Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland rufen zum Weltkindertag (20.9.) gemeinsam dazu auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, Kinder nicht um ihre Zukunftschancen zu bringen. Das Motto des Weltkindertages lautet „Kinderrechte schaffen Zukunft“.

„Die ärmsten Familien mit den geringsten Ressourcen werden am meisten durch die Pandemie belastet und erhalten am wenigsten Unterstützung. Ihre Einkommenssicherung könnte auf Kosten der Zukunft der Kinder gehen. Millionen Kinder werden nach dem Ende der Ausgangssperren nicht mehr in die Schule zurückkehren können, weil sie zum Familienunterhalt beitragen müssen, wenn die internationalen Geber nicht rasch etwas für die soziale Absicherung armer Familien weltweit tun“, sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt. Die COVID-19-Pandemie hat die sozialen Ungleichheiten weiter verschärft. Die Stiftung des Friedensnobelpreisträgers und Brot-für-die-Welt- Partners Kailash Satyarthi hat berechnet, dass aktuell nur knapp 0,13 Prozent aller weltweiten Corona-Hilfen dafür vorgesehen sind, die am stärksten benachteiligten Kinder und ihre Familien zu unterstützen. Füllkrug-Weitzel: „In den Unterstützungsleistungen Deutschlands und der EU werden die Armen weltweit kaum angemessen berücksichtigt. Kinder vor Sklaverei und Ausbeutung zu schützen, sie und ihre Familien mit sozialen Sicherungssystemen vor extremer Armut zu bewahren und ihnen zu helfen, weiter in die Schule zu gehen, sollte einen hohen Stellenwert bei Zuwendungen aus Coronamitteln haben. Dafür müssen auch deutlich mehr Finanzmittel bereitgestellt werden und soziale Grundsicherung in den ärmsten Ländern muss für die ärmsten Bevölkerungskreise finanziert werden.“

Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) müssen weltweit 152 Millionen Kinder arbeiten, davon 73 Millionen in ausbeuterischen Verhältnissen.

Die Vereinten Nationen befürchten, dass die Kinderarbeit zum ersten Mal seit 20 Jahren wieder ansteigen könnte. Es wird geschätzt, dass rund 300 Millionen Kinder, vor allem Mädchen, auch nach Ende der Pandemie nicht mehr in die Schule zurückkehren könnten. „Schulschließungen – in manchen Ländern für das ganze Schuljahr und ohne digitale Kompensationsangebote – haben bereits jetzt dazu geführt, dass sich die Zukunftschancen für Kinder verdunkeln. Für 368 Millionen Kinder weltweit ist damit auch die oft einzige Mahlzeit am Tag weggefallen und sie sind über Monate unterernährt worden. Auch das ist eine Belastung für ihre Zukunft!“ sagt Füllkrug-Weitzel.

Doch nicht nur in den ärmsten Ländern, auch im reichen Industrieland Deutschland werden Kinder in ihrem Recht auf Bildung und umfassender gesellschaftlicher Teilhabe eingeschränkt. Gerade jetzt zum Schuljahresbeginn zeigt sich, wie Kinder aus Familien mit niedrigen Einkommen, die nicht über eine digitale Grund- Ausstattung verfügen, auf Dauer in ihren Bildungschancen benachteiligt sind.

Hier werden die verfassungsgemäß garantierten Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und Chancengleichheit missachtet. So sind immer noch in einigen Bundesländern die Mittel aus dem Sofortprogramm zur digitalen Teilhabe in Höhe von 500 Millionen Euro nicht bei den Kindern angekommen. Die notwendigen Bedarfe für Schule und Bildung werden auch in den neu festgelegten Hartz IV-Regelsätzen nicht ausreichend berücksichtigt. In Deutschland leben 1,5 Millionen Kinder bis 14 Jahren von Hartz IV.

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Die digitale Grundausstattung von Kindern im Grundsicherungsbezug muss voll finanziert werden: Jedes dieser Kinder braucht einen Laptop und einen WLan-Zugang. Digitale Bildung ist eine Voraussetzung auch für soziale Teilhabe, sonst nehmen wir in Kauf, dass eine große Gruppe von Kindern und Jugendlichen schon jetzt als Verlierer der Digitalisierung feststeht, weil sie von vornherein benachteiligt sind. Nicht nur beim digitalen Lernen, auch der Austausch mit Mitschülerinnen und Mitschülern läuft über Smartphone und Laptop. Eine gute Bildung ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zukunft der ganzen Gesellschaft. Deshalb muss die Politik mehr als bisher in die Bildung und den schnelleren Ausbau der Digitalisierung investieren. Alle Kinder müssen die gleichen Chancen und die beste Bildung erhalten.“

Hintergrund:

Brot für die Welt setzt sich gegen ausbeuterische Kinderarbeit ein. Gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) ist das evangelische Hilfswerk Träger der globalen Kampagne „100 Millionen“ in Deutschland. Ziel ist es, Kinderarbeit bis 2025 zu beenden. In Deutschland fordert die Kampagne ein Verbot von Produkten aus Kinderarbeit und ein Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards verpflichtet.

Weitere Informationen:

www.brot-fuer-die-welt.de/100millionen

https://www.diakonie.de/kinderarmut

https://www.diakonie.de/digitalisierung

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.09.2020

Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) ist der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Denn 72 Prozent sind der Ansicht, dass die Interessen von Kindern in der Corona-Pandemie nur unzureichend berücksichtigt wurden und werden. In Bezug auf die Bildungschancen von Kindern sind 76 Prozent der Befragten der Ansicht, dass diese aufgrund der Corona-Krise im Allgemeinen gesunken sind, in Bezug auf die Bildungschancen von Kindern aus armen Haushalten meinen das sogar 81 Prozent. Das sind zentrale Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Weltkindertag.

„Die Umfrage zeigt deutlich, dass die Bevölkerung in Deutschland hinter unserer Forderung steht, endlich Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dazu sollte zügig ein Gesetzentwurf im Bundeskabinett verabschiedet werden und im weiteren Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfinden, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards zu einer umfassenden Absicherung von Kinderrechten angemessen Berücksichtigung finden. Gerade die Verankerung des Kindeswohlvorrangs im Grundgesetz ist unabdingbar, damit beispielsweise Behörden und Gerichte den Interessen von Kindern in Zukunft bei der Rechtsdurchsetzung hinreichend Gewicht verleihen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen. Zudem bestünde in diesem Fall eine besondere Begründungspflicht, wenn ausnahmsweise andere Rechtsgüter von Verfassungsrang dem Kindeswohl vorgehen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

KINDERRECHTE INS GRUNDGESETZ

Eine große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland (71 Prozent) ist der Meinung, dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten, damit die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen stärker als bisher berücksichtigt werden. Frauen (77 Prozent) meinen häufiger als Männer (65 Prozent) und Befragte unter 45 Jahren (75 Prozent der 18- bis 29-Jährigen und 77 Prozent der 30- bis 44-Jährigen) häufiger als ältere Befragte (66 Prozent der 45- bis 59-Jährigen und 69 Prozent der über 60-Jährigen), dass Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollten. Auch Befragte mit einem höheren Haushaltsnettoeinkommen (74 Prozent) sowie Anhängerinnen und Anhänger der Grünen (86 Prozent), Linken und der SPD (jeweils 81 Prozent) meinen häufiger als Befragte mit geringem Einkommen (65 Prozent) und die Anhängerinnen und Anhänger anderer Parteien (CDU/CSU 70 Prozent, FDP 62 Prozent), dass die Interessen von Kindern bei politischen Entscheidungen durch eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stärker berücksichtigt werden sollten. Insbesondere die Anhängerinnen und Anhänger der AfD (44 Prozent) meinen deutlich seltener als der Durchschnitt, dass die Rechte von Kindern ins Grundgesetz gehören. Ob im Haushalt Kinder leben oder nicht, hat kaum einen Einfluss auf diese Frage.

KINDERINTERESSEN IN DER CORONA-KRISE

72 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass die Interessen von Kindern im Rahmen der während der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen nicht so stark (58 Prozent) oder sogar gar nicht (14 Prozent) berücksichtigt wurden. Befragte aus Ostdeutschland (85 Prozent) meinen noch häufiger als westdeutsche Befragte (70 Prozent), dass die Interessen von Kindern in der Pandemie bislang nicht so stark bzw. gar nicht berücksichtigt wurden und werden. Etwa ein Viertel (24 Prozent) meint, dass die Interessen von Kindern seit Beginn der Corona-Krise eher starke (21 Prozent) oder sogar sehr starke (3 Prozent) Berücksichtigung finden. Befragte unter 30 Jahren (34 Prozent), Anhängerinnen und Anhänger der CDU/CSU (37 Prozent) und Befragte mit einer formal niedrigen Bildung (36 Prozent) glauben häufiger als der Durchschnitt der Befragten, dass die Interessen von Kindern bei den ergriffenen Maßnahmen Berücksichtigung finden.

„Wir sehen an vielen Stellen, dass sich Politik und Verwaltungen bemühen, in der Corona-Pandemie den Kinderinteressen gerecht zu werden. Zugleich erleben wir aber auch eine grundlegende Geringschätzung gegenüber den Bedürfnissen von Kindern. Sie sind oftmals einfach nur Regelungsgegenstand von Politik. Hier zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Wenn es um Entscheidungen mit Tragweite geht, werden die Interessen und die Meinungen der Kinder und Jugendlichen nicht berücksichtigt. Ihr Beteiligungsrecht an den politischen Entscheidungen wird derzeit vielfach schlichtweg übergangen“, so Krüger weiter.

AUSWIRKUNGEN DER CORONA-KRISE AUF KINDER

In Bezug auf die Bildungschancen von Kindern ist eine Mehrheit der Befragten (76 Prozent) der Ansicht, dass diese aufgrund der Corona-Krise im Allgemeinen etwas (55 Prozent) bzw. sogar stark (21 Prozent) gesunken sind. 16 Prozent denken, dass die allgemeinen Bildungschancen in etwa gleich geblieben sind. Dass diese gestiegen sind, glauben nur sehr wenige Befragte (5 Prozent).

In Bezug auf die Bildungschancen von sozial benachteiligten Kindern meinen sogar 81 Prozent, dass diese etwas (28 Prozent) bzw. stark (53 Prozent) gesunken sind. Für 8 Prozent sind sie gleich geblieben und für 9 Prozent gestiegen.

Beim Thema Kinderarmut sind etwa zwei Drittel der Befragten (64 Prozent) der Ansicht, dass diese während der Corona-Krise bislang etwas (43 Prozent) bzw. sogar stark (21 Prozent) gestiegen ist. Für jeden Fünften (22 Prozent) verharrt die Kinderarmut auf dem Niveau wie vor der Pandemie. Dass die Kinderarmut während der Corona-Krise gesunken ist, denkt jeder zehnte Befragte (10 Prozent).

Am eindeutigsten sind die Aussagen zum Thema Gewalt gegen Kinder: Etwa acht von zehn Befragten (79 Prozent) sind überzeugt, dass im Rahmen der Corona-Pandemie Gewalt gegen Kinder etwas (50 Prozent) bzw. stark (29 Prozent) gestiegen ist. Etwa jeder Zehnte (11 Prozent) meint, sie sei gleich geblieben. Dass Gewalt gegen Kinder in der Pandemie gesunken sei, meint fast keiner der Befragten (3 Prozent).

„Insbesondere Kinder mit besonderen Förderbedarfen dürfen jetzt nach Öffnung der Schulen nicht aus dem Blick verloren werden. Das betrifft etwa Kinder aus armen Familien, die oftmals nicht über die technische Ausstattung oder andere Lernunterstützungsmöglichkeiten verfügen. Nachholbedarfe müssen genau beobachtet und passgenaue, stigmatisierungsfreie Angebote zur Lernunterstützung gemacht werden. Zudem sollten weitere längerfristige Schulschließungen unter allen Umständen vermieden werden. Angesichts der Folgen der Corona-Krise ist damit zu rechnen, dass die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Familien weiter ansteigen wird. Es ist deshalb an der Zeit, die Bekämpfung der Kinderarmut strukturell und umfassend über eine Gesamtstrategie anzugehen. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk geht wie die Befragten davon aus, dass aufgrund der erhöhten Konflikt- und Stresssituationen in den Familien die Gewalt gegen Kinder in der Corona-Krise zugenommen hat, aufgrund fehlender Kontrollinstanzen wie Erziehern und Lehrerinnen, oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe die ohnehin schon hohe Dunkelziffer weiter gestiegen ist. Die letzten Monate haben gezeigt wie wichtig Zugangswege für Kinder zu Hilfsangeboten sind. Deshalb müssen Angebote von Telefon-Hotlines und digitale Hilfeplattformen weiter gestärkt werden“, so Krüger abschließend.

Für die repräsentative Umfrage zum Weltkindertag 2020 wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.015 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Deutschland befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- drei Prozentpunkten.

Eine Zusammenfassung der Umfrage mit ausgewählten Grafiken findet sich unter www.dkhw.de/umfrage-weltkindertag2020.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Bundesschülerkonferenz vom 16.09.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag am 20. September in diesem Jahr mit einem großen digitalen Fest für Kinder in ganz Deutschland. Auf www.kindersache.de können sich Kinder und Jugendliche ab sofort über ihre Kinderrechte informieren und zahlreiche Spiel- und Mitmachaktionen nutzen. Das Motto des diesjährigen Weltkindertags lautet „Kinderrechte schaffen Zukunft“. Schirmherrin des digitalen Weltkindertagsfestes des Deutschen Kinderhilfswerkes ist Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey.

Zum digitalen Weltkindertagsfest erwartet die Kinder ein vielfältiges Programm: neben einem Kinderrechte-Quiz mit tollen Preisen ein Box- und Fitnesstraining mit Boxweltmeisterin Regina Halmich, Basteln mit Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes, ein Gedächtnistraining mit Gedächtnisweltmeisterin Christiane Stenger, ein Fußballtraining mit Fußballern von Hertha BSC Berlin, Fußball-Logo-Ausmalbilder der DFL Stiftung und vieles mehr. Und auch der Kinderrechte-Song des Deutschen Kinderhilfswerkes „Ich darf das“ als Karaoke und zum Erstellen eines Karaoke-Videos fehlt natürlich nicht im Angebot.

„Eigentlich haben wir uns auch in diesem Jahr wieder auf mehr als 100.000 Besucherinnen und Besucher zum Weltkindertagsfest rund um den Potsdamer Platz in Berlin gefreut. Aber die Corona-Pandemie hat uns hier einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Also feiern wir den Weltkindertag in diesem Jahr im Internet und hoffen, dass das wenigstens ein kleiner Ersatz ist. Und um es positiv auszudrücken: In diesem Jahr können alle Kinder und Jugendlichen mitfeiern, egal, wo sie gerade sind“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags „Kinderrechte schaffen Zukunft“ machen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland darauf aufmerksam, dass die Verwirklichung der Kinderrechte einen entscheidenden Beitrag für nachhaltige Entwicklung darstellt. Das Wohlergehen von Kindern – sowohl in Deutschland als auch weltweit – muss zum Maßstab einer zukunftsorientierten Politik werden. Mit dem Motto unterstreichen die beiden Organisationen zudem die große Bedeutung der Verankerung der Kinderrechte im deutschen Grundgesetz. Denn damit würde den Anliegen von Kindern auf allen Ebenen der Gesellschaft, in Politik, Verwaltungen, Kommunen oder Schulen Nachdruck verliehen. Wenn es gelingt, bessere Bedingungen zu schaffen, unter denen alle Kinder bestmöglich geschützt und gefördert werden und sie ihre Persönlichkeit frei entfalten können, ist das im Interesse der Kinder und der gesamten Gesellschaft. Starke Kinderrechte machen Deutschland kindgerechter und zukunftsfähiger.

Der digitale Weltkindertag auf www.kindersache.de wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 14.09.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

BMFSFJ und FAIR SHARE of Women Leaders e.V. starten strategisches Monitoring für den NGO-Sektor

Deutsche Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen werden überwiegend von Männern geführt. Zwar beschäftigen NGO’s und Stiftungen etwa 70% Frauen, doch nur rund 33% der Positionen in Leitungs- und Kontrollgremien sind derzeit mit Frauen besetzt. Dies geht aus dem ersten FAIR SHARE Monitor hervor, der im März 2020 als Pilotstudie von FAIR SHARE of Women Leaders e.V. veröffentlicht wurde.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startet nun gemeinsam mit dem Verein FAIR SHARE of Women Leaders e.V. (FAIR SHARE) ein Projekt, um den Frauenanteil an Führungspositionen im zivilgesellschaftlichen Sektor systematisch zu untersuchen und Organisationen bei den notwendigen Veränderungsprozessen hin zu mehr Diversität zu begleiten. FAIR SHARE wird dazu systematisch Daten zur Entwicklung des Anteils von Frauen in Führungspositionen erheben, auswerten und veröffentlichen. Daneben geht es um eine verstärkte Netzwerkarbeit und strategische Kooperationen der verschiedenen Organisationen. Der Monitor vom März 2020 umfasste 84 NGOs und Stiftungen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey zum Start des Projekts:

„Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sollte sich überall in der Gesellschaft widerspiegeln. Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen leisten wichtige Arbeit für mehr Gerechtigkeit auf der ganzen Welt. Und sie haben deshalb eine besondere Verantwortung, dies auch in den eigenen Strukturen zu leben. Was es für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst bereits gibt, wird der FAIR SHARE Monitor nun für den zivilgesellschaftlichen Sektor leisten: eine kontinuierliche Erfassung der Daten zu Frauen in Führung. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Transparenz. Wir erwarten dadurch spürbare Impulse für Veränderungen in den Organisationen.“

Das Projekt wird von 2020 bis 2024 mit rund 690.000 Euro vom BMFSFJ gefördert. Der Verein FAIR SHARE setzt sich seit seiner Gründung für einen fairen Frauenanteil in den Führungsetagen zivilgesellschaftlicher Organisationen ein und fordert sie auf, bis spätestens 2030 Geschlechtergerechtigkeit in ihren Leitungsebenen zu erreichen.

Helene Wolf, Geschäftsführende Vorstandsvorsitzende von FAIR SHARE, erklärt: „Zukunftsfähige Organisationen setzen sich bewusst mit Fragen zu Diversität, Gleichberechtigung und Repräsentation in ihren eigenen Strukturen auseinander. Die strategische Zusammenarbeit mit dem BMFSFJ ermöglicht es uns nun, das Thema Geschlechtergerechtigkeit gemeinsam mit Organisationen des zivilgesellschaftlichen Sektors voranzutreiben. Wir wollen den Sektor dabei unterstützen, die eigene Organisationskultur kritisch zu hinterfragen und gemeinsam neue Wege zu gehen.“

Der nächste FAIR SHARE Monitor wird im März 2021 veröffentlicht. Ab Oktober 2020 werden zivilgesellschaftliche Organisationen dazu aufgefordert, die Datenerhebung zu unterstützen und die FAIR SHARE Selbstverpflichtung für einen fairen Frauenanteil in Führungspositionen bis 2030 zu unterzeichnen.

Weiterführende Informationen zu FAIR SHARE: https://fairsharewl.org/de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.09.2020

Erstmals wird heute der International Equal Pay Day begangen – der auf die fortwährende und weltweite Lohnlücke zwischen Männern und Frauen aufmerksam macht. Anlässlich dieses Tages fordert die SPD-Fraktion im Bundestag: Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss selbstverständlich sein.

„Weltweit verdienen Frauen im Durchschnitt deutlich weniger als Männer. In Deutschland liegt die Lohnlücke bei 20 Prozent. Für die SPD-Bundestagsfraktion ist die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern eine Frage der Gerechtigkeit.

Mit dem Entgelttransparenzgesetz, dem Führungspositionsgesetz, der Aufwertung sozialer Berufe und mit zahlreichen Maßnahmen für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind wir bereits wichtige Schritte gegangen, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen.

Klar ist aber auch: weitere Schritte müssen folgen. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Forderung unserer Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht, die Frauenquote auf weitere Unternehmen und auf Vorstände auszuweiten. Das Entgelttransparenzgesetz braucht mehr Biss. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Zudem wollen wir die Familienarbeitszeit und das Familiengeld einführen.

Für uns gilt: Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit muss für Frauen und Männer uneingeschränkt gelten.“

Quelle: Pressemitteilung SPD – Bundestagsfraktion vom 18.09.2020

Familienleistung wird weiter flexibilisiert

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf zur Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes beschlossen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Das Elterngeld ist DAS Erfolgsmodell unserer Familienpolitik. Wir haben es im Laufe der Jahre immer wieder verbessert und den Wünschen der Eltern angepasst. Das tun wir erneut mit diesem Gesetzentwurf.

Die meisten Eltern wünschen sich, dass beide Zeit für die Familie und Zeit für den Beruf haben. Daher eröffnen wir ihnen neue Freiräume, um die Betreuung der Neugeborenen und die Erwerbsarbeit noch besser vereinbaren zu können. Mütter und Väter können das Elterngeld künftig noch flexibler nutzen. Die feste Bezugsdauer von vier Monaten für die Partnerschaftsbonus-Monate, in denen beide Eltern parallel in Teilzeit arbeiten, wird aufgehoben. Zukünftig können Eltern wählen, ob sie zwei, drei oder vier Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen wollen. Und der Zeitkorridor der erlaubten Arbeitsstunden wird auf 24 bis 32 Wochenstunden erweitert.

Und noch eine Erleichterung für Eltern bringen wir in dieser Woche im Bundestag auf den Weg: Noch in diesem Jahr startet das Pilotverfahren zur Digitalisierung von Familienleistungen: Namensbestimmung, Antrag auf Elterngeld und Kindergeld können bald in einem digitalen Kombi-Antrag beantragt werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 16.09.2020

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung erklärt SvenLehmann, Sprecher für Queerpolitik:

Intergeschlechtlichen Säuglingen und Kindern operativ ein Geschlecht zuzuweisen, ohne dass dies medizinisch notwendig ist, verletzt grundlegende Rechte der Kinder. Diese Operationen sind in der Regel irreversibel und haben oft traumatische Folgen im späteren Verlauf des Lebens. Es ist überfällig, sie endlich konsequent zu verbieten.

Der Gesetzentwurf ist aber eine große Enttäuschung, denn er missachtet das Selbstbestimmungsrecht der Kinder. Die Entscheidung über den Körper von insbesondere intergeschlechtlichen Kindern soll nach dem Willen der Bundesregierung weiterhin bei den Erwachsenen liegen. Und dies auch in Fällen, in denen keine medizinische Indikation vorhanden ist und es schlicht um Geschlechtsstereotypen geht.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll ein operativer Eingriff an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen weiterhin erlaubt werden, der „allein in der Absicht erfolgt, das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an das des männlichen oder des weiblichen Geschlechts anzugleichen“. Diese Fremdbestimmung wird seit Jahren nicht nur von Verbänden intergeschlechtlicher Menschen kritisiert, sondern von internationalen Organisationen als Menschenrechtsverletzung qualifiziert.

Zudem ist es unerklärlich, warum die Bundesregierung ein Verbot von Behandlungen lediglich für Kinder „mit Varianten der Geschlechtsentwicklung“ vorschlägt. Im Ergebnis werden erneut Ärztinnen und Ärzte darüber entscheiden können, wer schutzwürdig ist und wer nicht. Dieser Weg ist bereits im Gesetz zur „Dritten Option“ gescheitert, wie die unzähligen Klagen und Widersprüche zeigen.

Wie ein OP-Verbot klar und konsequent geregelt werden kann, haben wir Grüne mit unserem bereits in den Bundestag eingebrachten Selbstbestimmungsgesetz vorgeschlagen. Es darf keine geschlechtszuweisenden Operationen an Säuglingen und Kindern geben, die medizinisch nicht notwendig sind. Wir appellieren an CDU/CSU und SPD, unserem Selbstbestimmungsgesetz zuzustimmen, statt einen faulen Kompromiss zwischen Justiz- und Innenministerium zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.09.2020

Zur Umfrage von Save the Children zur Situation von Kindern in 37 Ländern während der Corona-Pandemie erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Ottmar von Holtz, Sprecher für Zivile Krisenprävention:

Kinder dürfen nicht zu Verlierern der Corona-Pandemie werden – weder in Deutschland noch weltweit. Alle Kinder haben ein Recht auf Kindheit, Gesundheit, Bildung und persönliche Entwicklung. Die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention muss endlich als eine der zentralen politischen Herausforderungen anerkannt werden. Deutschland muss sich gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft insbesondere für die Bekämpfung der schlimmsten Einschränkungen von Kinderrechten wie den Ausschluss von Bildung, Mangelernährung und gewaltsamen Tod, Kinderarbeit, Kinderarmut und Krankheit stark machen.

Globale Krisen wie die COVID 19-Pandemie treffen die Schwachen und Ärmsten mit besonderer Härte. Das gilt für Staaten, Unternehmen und Individuen gleichermaßen – Vergrößerung von Ungleichheit, das ist das Gegenteil dessen, was wir mit den nachhaltigen Entwicklungszielen erreichen wollen.

Bildung ist zentral, um soziale Ungleichheit zu bekämpfen. Sie befähigt dazu, selbstbestimmt zu leben, gut bezahlte Arbeit zu finden und sich an politischen Prozessen zu beteiligen.

Durch die Schulschließungen wurde und wird der Bildungsweg von Schülerinnen und Schülern unterbrochen – für viele permanent und mit lebenslangen Konsequenzen. Armut und deren negative Folgen verfestigen sich dadurch auch für die nachfolgenden Generationen. Schulschließungen sind nicht nur im Hinblick auf die Bildungssituation dramatisch: Schulen sind Orte der Stabilität, der Sicherheit und des Schutzes. Die internationalen Bemühungen müssen nun schnell einen Fokus auf die Wiedereröffnung von Schulen legen, um den Zugang zu guter Bildung gewährleisten.

Auch ohne die Corona- Pandemie liegt die Weltgemeinschaft bei der Erreichung des nachhaltigen Bildungsziels SDG 4 bis 2030 hoffnungslos zurück, so weit liegen seit Anbeginn Lippenbekenntnisse und tatsächliches Engagement auseinander. Schon in der Finanzkrise 2008/2009 sanken die Bildungsinvestitionen und haben sich seither nicht mehr vollständig erholt. Insbesondere in den als Fundament und für benachteiligte Gruppen elementaren Bereichen frühkindliche und Grundschulbildung gehen die Investitionen auch des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Jahren zurück. Aus dem bilateralen Bereich will sich das BMZ nun mit BMZ 2030 komplett zurückziehen. Zwar sind Erhöhungen für die multilateralen Bildungsfonds vorgesehen, aber bei weitem nicht das, was einem fairen deutschen Beitrag entspräche. Gerade in der aktuellen Krise brauchen diese Mechanismen zügig zusätzliche Mittel, um der sich abzeichnenden Bildungskrise Herr zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2020

Zum Jahresbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungshilfe erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:

Wohnungs- und Obdachlosigkeit werden immer weiblicher und jünger. Zugleich sind immer mehr Alleinerziehende und ihre Kinder betroffen. Eine steigende Anzahl von Menschen wächst in unserem wohlhabenden Land ohne ein festes Zuhause auf. Diese fortschreitende Entwicklung ist alarmierend und traurig und zeigt das Versagen der Großen Koalition in der Wohnungspolitik.

Es braucht mehr Unterstützung und Mittel für passgenauere und zielgruppenorientierte Beratungs- und Auffangangebote vor Ort auch gezielt für Frauen und Familien, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Die Anpassung der Höhe der Mietkostenübernahme im SGB II und SGB XII wäre ein wichtiger Schritt, um diese Familien zu entlasten. In Sammelunterkünften muss Diversität und Barrierefreiheit berücksichtigt und es müssen mehr Schutz- und Rückzugsmöglichkeiten insbesondere für jüngere Frauen und Kinder geschaffen werden. Zu oft sind die vorhandenen Angebote nicht entsprechend ausgelegt.

Auch die Corona-Pandemie erfordert eine durch den Bund koordinierte Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und sozialen Trägern, um eine flächendeckende temporäre Einzelunterbringung von wohnungslosen Menschen in Hotels, Pensionen oder Jugendherbergen zu gewährleisten.

Wir fordern die Bundesregierung auf, jetzt endlich ein umfassendes nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg zu bringen. Wohnungsnot und überteuerte Mieten werden von der Bevölkerung als drängendes Problem wahrgenommen, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum muss endlich zur Priorität werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2020

Zum Bericht „Ungewollt Kinderlos 2020“ erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Elternschaft gehört für viele Frauen und Männer zu einem erfüllten Leben dazu. Auch wenn es kein Recht auf Elternschaft gibt, haben Paare aber das Recht, bei der Chance auf Elternschaft unterstützt und nicht etwa benachteiligt zu werden. Wir reden nicht von einer kleinen Randgruppe, fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren ist betroffen – mit über die letzten Jahre zunehmender Tendenz. Unerfüllter Kinderwunsch ist für Betroffene und für deren Partnerschaft enorm herausfordernd. Die Umfrage zeigt, dass Frauen deutlich stärker belastet sind als Männer. Es muss endlich Schluss sein mit der Stigmatisierung von ungewollter und gewollter Kinderlosigkeit von Frauen.

Betroffene Paare brauchen gute Beratung und Zugang zu einer diskriminierungsfreien, einheitlichen Finanzierung der künstlichen Befruchtung. Es ist längst nicht mehr argumentierbar, warum unverheirateten oder lesbischen Paaren der Zugang zu künstlicher Befruchtung zusätzlich erschwert wird. Außerdem muss der Finanzierungs-Flickenteppich vereinheitlicht werden. Denn momentan ist die Senkung des Eigenanteils durch Zuschüsse vom Bund daran gebunden, dass in dem jeweiligen Bundesland ebenfalls eigene Landesprogramme zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen unterhalten werden. Das ist aber lediglich in neun von 16 Bundesländern der Fall. Der Kinderwunsch darf aber nicht am Wohnort oder fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.09.2020

Zur Veröffentlichung des aktuellen Unicef-Reports zum Kindeswohl in 41 OECD- und EU-Staaten erklärt KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

In Deutschland muss das Wohl der Kinder stärker in den Mittelpunkt politischen Handelns gestellt werden. Das zeigt der aktuelle Unicef-Report deutlich: Was das Wohlbefinden der befragten Kinder betrifft, liegt Deutschland im internationalen Vergleich nur im Mittelfeld. Die Corona-Krise spitzt bereits bestehende Problemlagen weiter zu. Es ist dringend geboten, die gesellschaftliche Teilhabe für alle Kinder zu sichern. Die Verankerung starker Beteiligungsrechte im Grundgesetz ist überfällig.

Die Anliegen von Kindern und Jugendlichen müssen endlich flächendeckend politisches Gehör finden. Die Frage der politischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist dafür zentral: Junge Menschen sollen und wollen mehr mitreden. Deshalb fordern wir mehr Mitspracherecht für junge Menschen auf kommunaler Ebene und eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für alle Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Denn junge Menschen haben ein Recht auf politische Beteiligung – es geht schließlich auch um ihr Leben und ihre Zukunft.

Alle Kinder haben das Recht auf ein gutes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe. Eine Politik, die endlich das Kindeswohl stärker in den Mittelpunkt stellt, muss dringend auch hier ansetzen. Denn noch immer ist in Deutschland etwa jedes fünfte Kind von Armut betroffen. Eine Zahl, die durch die Corona-Krise weiter ansteigen dürfte. Mangel gehört für die betroffenen Kinder und Jugendlichen oft zum Alltag – an Geld, aber auch an sozialer, kultureller und gesundheitlicher Teilhabe. Armut schränkt Kinder in ihrem Aufwachsen ein, sie beschränkt Kinder in ihren Bildungs- und Lebenschancen. Anstatt wie die Bundesregierung Kinderarmut weiterhin nur zu verwalten, fordern wir deshalb die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Beda rfen orientiert und automatisch, ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.09.2020

„Wenn man nur die offensichtlichsten Rechentricks der Bundesregierung eliminiert, liegt der Regelbedarf bei Hartz IV und anderen Formen der Grundsicherung für 2021 bei 658 Euro plus Stromkosten. Sozialminister Hubertus Heil muss endlich aufhören, die Regelsätze gezielt kleinzurechnen und Menschen dadurch in Armut und Vereinsamung zu treiben“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Ko-Parteivorsitzende, zu der von der Fraktion vorgenommenen Berechnung des Regelbedarfs bei den Grundsicherungen für 2021. Kipping weiter:

„Seit Jahren rechnet die Bundesregierung die Regelsätze für Hartz IV und andere Grundsicherungen mit vielen Rechentricks klein. Abgeleitet werden sie anhand einer Stichprobe von Ausgaben von Einkommensarmen und materiell Unterversorgten, den unteren 15 Prozent der Bevölkerung gemessen am Einkommen. Dabei werden zwar Grundsicherungsbeziehende nicht in diese Stichprobe einbezogen werden, wohl aber verdeckt Arme, Personen, die weniger Einkommen als Ausgaben haben, und Personen, die geringe Erwerbseinkommen haben und diese mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken müssen. Außerdem werden viele statistisch erfasste Ausgaben dieser Personengruppe als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft und somit nicht berücksichtigt. Im Ergebnis kommt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales so zu einem Bedarf von Ein-Personenhaushalten von lediglich 446 Euro.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 16.09.2020

„Wir werden nicht nur untersuchen, inwieweit Kinderrechte beschränkt wurden, sondern wollen auch konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten. Denn eines ist klar: So eine Beschneidung von Rechten wie während des Lockdowns und weit über diesen hinaus, sollen Kinder und Jugendliche nicht noch einmal erleben“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heutigen Übernahme des Vorsitzes der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Deutschen Bundestag. In seiner Vorsitzzeit bis zum 15. Februar will er die Auswirkungen des Corona- Krisenmanagements auf Kinder und Jugendliche untersuchen lassen. Müller weiter:

„Die Sachverständigen der ersten Sitzung sind Claudia Kittel (Monitoringstelle Kinderrechte beim Institut für Menschenrechte) und Prof. Dr. Michael Klundt (Kindheitswissenschaftler der Hochschule Magdeburg Stendal). Da die Öffentlichkeit derzeit nur begrenzt Zutritt zum Tagungssaal hat, werden alle zehn Sitzungen zeitversetzt im Internet übertragen. Das ist ein Novum für das seit 1988 bestehende Gremium. Wir hoffen, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen so noch mehr Gehör finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 09.09.2020

Zum Schulgipfel erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding:

„Vom Schulgipfel muss ein starkes Zeichen der Zuversicht und der Sicherheit ausgehen. Das ist die Bundesregierung den Schülern, Lehrkräften und Eltern schuldig. Ein wochenlanger Unterrichtsausfall darf sich nicht wiederholen. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt mit vereinten Kräften alles dafür tun, dass es nie wieder zu einem solchen Unterrichtschaos kommt. Die bloße Ankündigung weiterer kleinteiliger und bürokratischer Förderprogramme wäre eine herbe Enttäuschung. Unsere Schulen brauchen schnell handfeste und umfassende Verbesserungen der digitalen Lernmöglichkeiten: Jede Schule braucht dafür eine Lernplattform, eine Auswahl an hochwertigen Lernmaterialien und genug Leihgeräte für benachteiligte Kinder. Zudem müssen endlich auch Mittel für die digitale Weiterbildung von Lehrkräften fließen. Dazu ist ein Digitalpakt 2.0 dringend nötig. Unterricht im Präsenzbetrieb bleibt das Ziel, doch bei lokalen Schulschließungen muss der Unterricht reibungsfrei von zuhause fortgesetzt werden können.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 21.09.2020

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 beschlossen, weitere 500 Millionen Euro als Finanzhilfe über den Digitalpakt Schule für die Administration bereitzustellen. Im Gegenzug verstärken nach Aussage der Bundesregierung die Länder die Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Bildung in der digitalen Welt. Ferner hat sich der Koalitionsausschuss am 25. August 2020 darauf geeinigt, eine digitale Bildungsoffensive zu finanzieren. Hierzu sollen Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfaszilität der EU in Anspruch genommen werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22316) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21921) zu den Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Schulunterrichts während der Schulschließungen. Die genannten Mittel seien ein Zusatz zu den ohnehin schon gewährten 100 Millionen Euro aus dem Digitalpakt für den Auf- und Ausbau von Lernplattformen und 500 Millionen Euro für ein Sofortausstattungsprogramm.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 993 vom 23.09.2020

Die Bemühungen des Bundeskriminalamts (BKA), nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz Mittäter ausfindig zu machen, sind nach Darstellung eines beteiligten Beamten durchweg ins Leere gelaufen. Es habe zwar mehrere Kontaktpersonen des Attentäters Anis Amri gegeben, die ihn unmittelbar vor der Tat noch gesehen hätten, doch hätten sie allesamt glaubhaft machen können, von seiner Absicht, mit einem Lastwagen einen Weihnachtsmarkt zu überrollen, nichts gewusst zu haben, berichtete Kriminalhauptkommissar A.S. am Donnerstag dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“).

Der heute 38-jährige Zeuge ist seit 2011 im Referat TE33 des BKA mit Ermittlungen gegen radikalislamische Terroristen befasst. Nach dem Anschlag im Dezember 2016 war er in der federführenden Besonderen Aufbauorganisation (BAO) „City“ tätig. Er habe dort anfangs, berichtete er, ein schließlich 15-köpfiges Team zur „Personensachbearbeitung“ des Attentäters geleitet: „Wir haben versucht, uns ganz eng an Amri zu orientieren.“ Eine Hauptaufgabe sei gewesen, Amris Mobiltelefon auszuwerten, um festzustellen, wo er sich in den Tagen und Stunden vor dem Anschlag aufgehalten hatte.

Daraus habe sich ergeben, dass sich Amri am Tattag, dem 19. Dezember, bis etwa 14.15 Uhr in seiner Wohnung aufgehalten habe. Gegen 15 Uhr habe er auf dem Parkplatz eines Möbelmarkts im Stadtteil Wedding zwei Bekannte getroffen, die das Berliner Landeskriminalamt nach Bildern einer Überwachungskamera als Bilal Mahmoud und Walid Zaid identifiziert habe. Beide hätten in Vernehmungen angegeben, sie seien mit Amri spazieren gegangen, hätten gemeinsam in einem Grill etwas gegessen und sich dann getrennt. Zaid wurde am späten Abend am Tatort, dem Breitscheidplatz, angetroffen. Seine Angabe, er sei dort nur als Schaulustiger gewesen, habe sich aber nicht widerlegen lassen, sagte der Zeuge. Zudem habe die Überwachung seiner Telekommunikation ergeben, dass er von dem Attentat überrascht gewesen sei und Amri als Urheber zunächst nicht gekannt habe.

Was sich auch nicht mit letzter Sicherheit habe klären lassen, sei die Frage, wie Amri gelernt hatte, den Schwerlaster zu steuern. Zwar war der Wohnungsgeber, der ihn zuletzt als Untermieter beherbergt hatte, ausgebildeter Lastwagenfahrer und zehn Jahre lang bei einem Frachtunternehmen beschäftigt gewesen. Das sei, meinte der Zeuge, ein „blöder Zufall“, der die Vermutung nahelegte, Amri könnte bei seinem Vermieter Fahrstunden genommen haben. Dies sei aber, wie der Mann in seiner Vernehmung „glaubhaft“ habe machen können, nicht der Fall gewesen. Aus der Presse, fuhr der Zeuge fort, habe er erfahren, dass Amri angeblich von seinem Bruder in Tunesien im Umgang mit einem Lastwagen unterrichtet worden sei. Ob die Ermittler diesem Hinweis an Ort und Stelle nachgegangen seien, könne er nicht sagen.

Amris Vermieter sei diesem, wie er der Polizei berichtet habe, unmittelbar nach der Tat in der gemeinsamen Wohnung zuletzt begegnet. Amri habe „zerstreut“ und „aufgeregt“ gewirkt, seine Sachen gepackt, die Schuhe gewechselt und die Wohnung verlassen.

Im Sande verlaufen seien auch Ermittlungen nach einem Hinweis auf einen Komplizen namens Ahmed Hamami, der Amri laut Erkenntnissen der italienischen Polizei Schießunterricht erteilt haben soll. Zudem sei Amris Mobiltelefon zuletzt am 6. Februar 2017 aus dem Sudan angerufen worden. Die Polizei habe dem Vorfall „hohe Bedeutung“ beigemessen und „umfangreiche Ermittlungen“ angestellt. Doch auch diese Spur habe sich „aufgelöst“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 979 vom 18.09.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag (19/22554) für einen höheren gesetzlichen Mindestlohn und eine Reform der Mindestlohnkommission vorgelegt. Darin schreibt sie: „Der symbolischen Aufwertung von Tätigkeiten im Niedriglohnsektor muss auch eine finanzielle Anerkennung folgen, die sich nicht in Einmalzahlungen erschöpft. Wenn Menschen in Vollzeit arbeiten, dann müssen sie von ihrer Arbeit auch leben können. Der Lohn muss deshalb zumindest existenzsichernd ausgestaltet sein.“ Die am 30. Juli 2020 von der Mindestlohnkommission beschlossene schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 Euro bis zum Juli 2022 reiche dafür nicht aus. Ginge es in diesem Tempo weiter, würde der Mindestlohn erst in einigen Jahren die Höhe von zwölf Euro erreichen – und wäre dann bereits wieder zu niedrig. „Es braucht eine schrittweise und dennoch zügige Erhöhung auf zwölf Euro“, fordern die Grünen.

Sie verlangen von der Bundesregierung unter anderem, dafür zu sorgen, dass der gesetzliche Mindestlohn innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren unter Berücksichtigung der Betroffenheit durch die Corona-Pandemie auf zwölf Euro pro Stunde erhöht wird. Darüber hinaus soll die Erhöhung des Mindestlohns aber Aufgabe der Mindestlohnkommission bleiben, gleichzeitig soll aber das Mindestlohngesetz reformiert werden. Damit soll unter anderem erreicht werden, dass die Ziele bei der Gesamtabwägung zur Erhöhung des Mindestlohns im Mindestlohngesetzes (MiLoG) dahingehend ergänzt werden, dass der Mindestlohn vor Armut schützen muss. Außerdem soll die Kommission künftig beschließen können, dass der Mindestlohn mindestens der Tarifentwicklung folgt und darüber hinaus auch relativ steigen kann. Die Grünen fordern weiter, die Kontrollen des Mindestlohngesetzes deutlich zu verbessern und eine Dokumentation der Arbeitszeit gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 975 vom 17.09.2020

Um die informellen Gespräche der Kultusminister im Kanzleramt, die Instrumente, um der Corona-Krise zu begegnen sowie die Grundausstattung für digitale Klassenzimmer ging es in der 60. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda. Auskunft erteilte der Generalsekretär der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK), Udo Michallik. Michallik betonte, dass bis zum 30. Juni 2020 zwar nur etwa 15 Millionen Euro Fördermittel des Bundes für digitalen Unterricht abgegangen seien, er aber davon ausgehe, dass sich diese Zahlen „deutlich verändern“ werden.

Der KMK komme die Rolle eines koordinierenden Gremiums zu. Für die Umsetzung der Maßnahmen, wie etwa die Lizensierung der Lernmittel, seien die Länder zuständig, sagte Michallik. „Was die KMK die letzten Tage getan hat, war, mit MUNDO sodix.de eine ländergemeinsame Bildungsmedieninfrastruktur zu schaffen, die über den Digitalpakt gefördert wurde“, berichtete Michallik. Diese beinhalte offene, lizenzrechtlich und qualitativ geprüfte Materialien – unter anderem eine Mediathek für Lehrende, Lernende und Erziehungsberechtigte, sowie einen Web-Editor zum kollaborativem Erstellen von Unterrichtsmodulen. Diese sei, bestätigte Michallik auf Nachfrage der Abgeordneten, ein Parallelangebot zur sogenannten HPI-Schulcloud, die vom Hasso-Plattner-Institut in Potsdam entwickelt wurde.

Auch warfen die Abgeordneten Fragen nach dem Umgang mit der Pandemie aus Sicht der Lehrenden auf. Da habe es „Licht und Schatten“ gegeben, sagte Michallik. Es bestehe eine Bringschuld der Länder, die Lehrenden über „ausgedehnte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen“ an ein Niveau heranzuführen, das sie in die Lage versetze, digitale Mittel und Methoden einzusetzen. Darüber hinaus sei es aber auch eine Frage der Ausbildung der Lehrkräfte an den Universitäten.

Nach langem Ringen war 2019 das Grundgesetz geändert worden, damit, obwohl Schule Ländersache ist, der Bund Geld für die Digitalisierung der Schulen beisteuern kann. Mehr als fünf Milliarden Euro stellt der Bund etwa für Investitionen in Smartboards, Schul-WLAN, Online-Lernplattformen und mobile Endgeräte zur Verfügung. Von den Ländern kommen weitere 500 Millionen Euro. In Kraft getreten war der Digitalpakt am 17. Mai 2019.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 969 vom 17.09.2020

Die Bundesregierung bemisst den Erfolg des Digitalpakts Schule nicht am Mittelabfluss. Lehrkräfte und -inhalte ließen sich nicht durch Investitionen in digitale Technik ersetzen. Bildung werde insbesondere bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen durch pädagogische und fachliche Kompetenz und Engagement der Lehrkräfte im schulischen Unterricht vermittelt. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22033) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21714) deutlich. Die am Mittelabfluss ablesbaren Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen könnten daher nur Voraussetzung, aber kein Maßstab für den Erfolg des Digitalpakts Schule sein.

Das Grundgesetz erlaube der Bundesregierung über Finanzhilfen im Bildungsbereich hinaus keine inhaltliche Einwirkung auf die Schulpolitik der Länder. Der Digitalpakt Schule sei jedoch von Bund und Ländern sowohl ausweislich der Präambel als auch der regelmäßigen Berichtspflichten mit den inhaltlichen Zielen der von der Kultusministerkonferenz 2016 beschlossenen Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ verknüpft.

Die FDP hatte daraufhin gewiesen, dass mit der Einigung auf den Digitalpakt Schule im Mai 2019 sich Bund und Länder darauf verständigt hätten, Schulen in Deutschland bis 2024 mit besserer digitaler Infrastruktur auszustatten und dafür bis zu 5,55 Milliarden Euro zu investieren. Laut einer Umfrage des Magazins „Focus“ sei an allen Kultusministerien der Länder bislang rund 125 Millionen Euro bewilligt worden, also nur 2,5 Prozent. Die Kosten für die beantragten Projekte würden sich auf rund 284 Millionen Euro belaufen, was 5,7 Prozent entspreche.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 951 vom 16.09.2020

Der Bundesregierung ist es ein großes Anliegen, dass Schwangerschaftsberatung, Sexualaufklärung und Familienplanung ungehindert und sicher in Anspruch genommen werden kann. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/22143) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21813) zu Auswirkungen des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft). Dies beinhalte auch die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Beratung für schwangere Frauen, die sich in besonderen Notlagen befinden. Gerade für diese belasteten Frauen müsse ein freier, sicherer und diskriminierungsfreier Zugang zur Schwangerschaftsberatung gewährleistet werden.

Weiter heißt es in der Antwort, der ungehinderte Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sei in erster Linie durch das Polizei- und Ordnungsrecht zu gewährleisten, für das grundsätzlich die Länder zuständig seien. Daten über Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren wegen Paragraf 219a gegen Schwangerschaftsberatungsstellen sowie gegen Kliniken und gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ließen sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik nicht entnehmen. Die Bundesregierung erhalte bisweilen Hinweise aus der Presse oder von Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen über Drohungen und Beleidigungen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse dazu lägen der Bundesregierung nicht vor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 941 vom 14.09.2020

Die FDP-Fraktion will das schulische und außerschulisches Lernen stärken und hat dazu einen Antrag vorgelegt (19/22299). Dazu sollen die MINT-Fächer (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) in der frühkindlichen Bildung gestärkt werden. Gemeinsam mit den Kultusministerien der Länder sollen verpflichtende, qualitativ hochwertige und bundesweite Bildungsstandards in der frühkindlichen Bildung formuliert werden, damit besonders benachteiligte Kinder nicht auf Grund ihrer sozialen Lage, Herkunft oder ihres Wohnorts von Anfang an im Bildungssystem abgehängt werden. Gemeinsam mit der Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ solle wissenschaftlich untersucht werden, welche Maßnahmen die Qualität der MINT-Bildung in Kitas wirksam und nachhaltig ausbauen, damit alle Kinder, unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht und individuellen Herausforderungen wie Begabungen davon profitieren.

Die FDP-Fraktion ist der Überzeugung, dass die MINT-Felder zunehmend an Bedeutung gewinnen, ob vor dem Hintergrund des Klimawandels, der Industrie 4.0 oder der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt und Wirtschaft: Alle Schülerinnen und Schüler müssen lernen, wie sie als Bürgerinnen und Bürger den Herausforderungen der Zukunft mit neuen Methoden, Kreativität und eigenständigem Denken begegnen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 940 vom 14.09.2020

Nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sollen die gesetzlichen Grundlagen für den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter zügig geschaffen werden. In einem Antrag (19/22117) fordert sie die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorzulegen, um den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2025 realisieren zu können. Der Rechtsanspruch auf Bildung und Betreuung soll unabhängig vom Umfang der Berufstätigkeit der Eltern an fünf Tagen in der Woche für mindestens neun Stunden pro Tag für jedes Kind gelten und zudem ein Mittagessen umfassen. Zudem fordern die Grünen eine gemeinsame Qualifizierungsoffensive für pädagogisches Fachpersonal an Schulen und Horten von Bund und Ländern. So sollen unter anderem bundesweit die ausbildungsbezogenen Schulgelder entfallen und ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung geschaffen werden, um den Einstieg in den Erzieherberuf zu erleichtern.

Das Sondervermögen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Finanzierung der Investitionskosten soll nach dem Willen der Grünen in den Jahren 2020 und 2021 auf vier Milliarden Euro aufgestockt werden. Auf Grundlage einer realistischen Bedarfsanalyse soll zudem eine faire Aufteilung der Investitions- und Betriebskosten zwischen Bund, Ländern und Kommen erreicht werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 930 vom 10.09.2020

In seiner 59. Sitzung hat der Ausschuss Digitale Agenda mit einem Vertreter des Bundesforschungsministeriums (BMBF) über aktuelle Entwicklungen in der digitalen Schulbildung in Zeiten der Corona-Pandemie diskutiert. Fast sieben Milliarden Euro seien für die Digitalisierung im Bildungssektor von Seiten des Bundes zur Verfügung gestellt worden, führte er aus. Vertreter der Kultusministerkonferenz (KMK) konnten nicht in der Ausschusssitzung erscheinen, sodass der Tagesordnungspunkt, insbesondere zur Umsetzung des Digitalpakts Schule in den Ländern, in der kommenden Sitzungswoche nochmals im Ausschuss diskutiert werden soll.

Auf der einen Seite habe die Pandemie wie ein Turbo gewirkt, was die Notwendigkeit der Digitalisierung anbelange, und die Akzeptanz gesteigert, diese in den veränderten Schulalltag einzubeziehen. Auf der anderen Seite habe Corona wie unter einem Brennglas die Schwächen in der Frage der Anbindung von Schulen und der Nutzung von digitalen Möglichkeiten offenbart. Bis die ersten Digitalpakt-Anträge gestellt wurden, habe es etwas gedauert und die Entwicklung sei in den Bundesländern „sehr unterschiedlich“, sagte der BMBF-Vertreter.

Bis zum 30. Juni 2020 konnte eine Mittelbindung von 250 Millionen Euro verzeichnet werden – das sei 17 Mal mehr im Vergleich zum Vorjahr und zeige die breite Umsetzung, stelle aber noch nicht zufrieden, sagte der BMBF-Vertreter. In der Pandemie sei zudem sehr schnell mit einem Programm in Höhe von 500 Millionen Euro nachgesteuert worden, durch das sozial bedürftige Schülern digitale Endgeräte zugänglich gemacht wurden. In einer weiteren 500 Millionen Euro schweren Vereinbarung sei etwa auch die Ausrüstung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten geregelt worden. Ebenfalls sei über den Digitalpakt Schule eine Zusatzvereinbarung von ebenfalls 500 Millionen Euro geschlossen worden, die die Administratoren, die sich in Schulen um die digitale Lerninfrastruktur kümmern, berücksichtige.

Alle Vertreter der Fraktionen betonten, dass die Digitalisierung in den Schulen weiter am Anfang stehe. Sie thematisierten insbesondere den mangelhaften Mittelabfluss und die Abstimmungsprozesse zwischen Bund und Ländern. Auch wollten sie erfahren, wie die Schul-Cloud des Hasso-Plattner-Instituts (HPI) genutzt werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 929 vom 09.09.2020

Gesundheits- und Sozialexperten fordern mehr Wertschätzung für die Pflegeversorgung und eine bessere Bezahlung der Fachkräfte. Zudem weisen Fachleute auf die Bedeutung der pflegenden Angehörigen für die Versorgung hin und schlagen Entlastungen vor. Die Sachverständigen äußerten sich anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am Mittwoch über zwei Anträge der Grünen-Fraktion in schriftlichen Stellungnahmen.

Die Grünen-Fraktion fordert eine Entlastung professioneller Pflegekräfte. Die Pflege sei schon immer systemrelevant gewesen, heißt es in einem Antrag (19/19136) der Fraktion. In Deutschland spiegele der Lohnzettel die Arbeitsbedingungen, Zuständigkeiten und Systemrelevanz der professionellen Pflege nicht angemessen wider. Gefordert werden kurzfristige Initiativen zum Schutz der Pflegekräfte in der Coronakrise sowie perspektivisch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Ferner brauchen nach Ansicht der Grünen auch die pflegenden Angehörigen mehr Unterstützung. Die Abgeordneten fordern in einem Antrag (19/18957) einen besseren Infektionsschutz für pflegebedürftige Menschen und Pflegepersonen.

Die Fachleute unterstützten die Anträge im Grundsatz. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erklärte, die Wertschätzung der Pflege müsse sich dringend in besseren Arbeitsbedingungen und in tariflicher Bezahlung widerspiegeln, etwa in der Altenpflege. Nötig sei auch mehr Personal.

Trotz gestiegener Anforderungen seien die Personalschlüssel in der Altenpflege seit den 1990er Jahren nahezu unverändert geblieben. Von zentraler Bedeutung sei, dass ein in der Erprobung und Einführung bewährtes Personalbemessungssystem bundesweit eingeführt werde.

Zustimmung kam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die erklärte, Wertschätzung und Entlastung seien die wesentlichen Bedingungen dafür, Pflegende an die Kliniken zu binden und neue Pflegekräfte zu rekrutieren.

Die Arbeitsforscherin Tine Haubner von der Universität Jena stellte fest, dass trotz der prognostizierten Abnahme familiärer Pflegebereitschaft die Angehörigen den größten und zugleich kostengünstigsten Pflegedienst stellten. Von den rund 3,4 Millionen Pflegebedürftigen würden drei Viertel ausschließlich oder unter anderem von Angehörigen versorgt. Die Mehrheit der drei bis fünf Millionen privaten Pflegepersonen sei weiblich und nahezu im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung in die Pflege eingebunden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 927 vom 09.09.2020

Die Bundesregierung verteidigt das Konzept der Bedarfsgemeinschaften, verschließt sich aber nicht gegenüber neuen sozial- und familienpolitischen Konzepten. Dies betont sie unter Verweis auf Konzepte vom Bündnis Kindergrundsicherung oder der Bertelsmann-Stiftung in ihrer Antwort (19/21797) auf eine Kleine Anfrage (19/21244) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In diesem Zusammenhang müssten jedoch unter anderem die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Kindergrundsicherung“ der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister beziehungsweise Senatoren abgewartet werden, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 905 vom 04.09.2020

Die Bertelsmann Stiftung hat in den vergangenen Wochen die Initiative #StopptKinderarmut mit Unterstützung zahlreicher kinder- und familienpolitischer Organisationen durchgeführt. Denn mehr als jedes fünfte Kind erlebt in Deutschland Armut. Prominente Influencer*innen haben sich in Videos zu Wort gemeldet und ihre eigenen Armutserfahrungen geteilt. Die vielen Reaktionen der jungen Menschen darauf zeichnen ein differenziertes Bild davon, was es in Deutschland bedeutet, in Armut aufzuwachsen. Zahlreiche Prominente wenden sich heute mit einem Offenen Brief an die Politik und Öffentlichkeit und fordern: #StopptKinderarmut. Unter den Fürsprecher*innen sind die Influencer*innen Hatice Schmidt, Leeroy Matata, Anderson, JustCaan, Kati Karenina, Kicki Yang Zhang, MrTrashpack, Simon Will oder der Musiker Matondo Castlo. Auch andere bekannte Persönlichkeiten des gesellschaftlichen Lebens bringen ihre Unzufriedenheit mit dem Maß an Kinderarmut in Deutschland zum Ausdruck – u.a. Nina Bott, Frank Buschmann, Katja Burkard, Tyron Ricketts, Balbina, Hans Sarpei, Jasmin Wagner oder Timur Ülker.

In dem Brief fordern die Prominenten, Kinderarmut zu entstigmatisieren und politisch zu bekämpfen. Dem Offenen Brief vorausgegangen war seit Anfang August eine ganze Reihe von Videobeiträgen zahlreicher prominenter YouTuber*innen, in denen diese eigene Armutserfahrungen schildern und ihre Community motivieren, sich selbst zum Thema Kinderarmut zu äußern. Die insgesamt sechs Videos wurden seitdem von mehr als einer halben Million jungen Menschen angesehen und haben eine Fülle an Reaktionen hervorgerufen – sowohl in den sozialen Netzwerken als auch in Form ausführlicher Beiträge in der Kommentarfunktion der Videos. Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, ist die Social-Media-Initiative eine neue und gewinnbringende Erfahrung: „Armut darf nicht stigmatisieren. Mit der Initiative #StopptKinderarmut werden junge Menschen ermutigt, offener über ihre Erfahrungen zu sprechen.“ Im Rahmen der Initiative haben sich viele Jugendliche geöffnet und ihre eigenen Erfahrungen mit dem Thema Armut zum Ausdruck gebracht. Dabei wurden unterschiedliche Aspekte deutlich: So waren viele junge Menschen dankbar, dass prominente Vorbilder ihre eigenen Armutserfahrungen offen geteilt haben. Das Gefühl, das Tabuthema ansprechen zu können, wurde als sehr hilfreich empfunden. Zudem drückten viele Jugendliche aus, wie gefangen sie – und ihre Familien – sich in der Armutssituation fühlen, wie schwer der Ausweg ist – und wie unverschuldet das Abrutschen in Armut war. Gerade ihren Eltern zollen viele junge Menschen Respekt, die trotz widriger Umstände alles für ihre Kinder geben.

Zahlreiche Reaktionen der jungen Menschen veröffentlicht die Bertelsmann Stiftung anonymisiert in einer Broschüre. Die Bildungsinitiative MESH Collective hat im Auftrag der Bertelsmann Stiftung die Initiative umgesetzt. Head of MESH Julia Althoff zeigt sich bewegt von der Offenheit der jungen Menschen: „Armut bestimmt den Alltag von 2,8 Millionen Kindern in Deutschland. Mit der Social-Media-Initiative #StopptKinderarmut haben diese Kinder eine Plattform erhalten und wir hoffen, dass auch die Politik hingesehen hat.“ Dräger bekräftigt: „Jetzt ist der Zeitpunkt, um gegen Kinderarmut vorzugehen.“ Eine Kindheit sei zu kurz, als dass die Politik noch Jahre warten könnte. Dräger schlägt vor, mit einem Teilhabegeld gegen Kinderarmut vorzugehen. Ziel müsse es sein, unbürokratisch den Kindern, Jugendlichen und Familien Unterstützung zukommen zu lassen, die auf Hilfe angewiesen sind. Ihre Bedarfe für gutes Aufwachsen, Bildung und Teilhabe müssen gedeckt werden, wenn das Einkommen Zuhause nicht reicht. Eine Bündelung bestehender familienpolitischer Leistungen zu einer einzigen Maßnahme sei ein erster und wichtiger Schritt. Er begrüßt deshalb, dass sich einige Parteien mit einer Kindergrundsicherung auf den Weg machen. Mehr Informationen zu der Initiative #StopptKinderarmut finden sich unter www.stopptkinderarmut.org. Dort können auch die Videobeiträge von Anderson, Matondo Castlo, JustCaan, Kati Karenina, Leeroy Matata und der Offene Brief angesehen werden sowie ein Auftaktvideo, in dem zahlreiche Influencer*innen und von Armut betroffene Kinder zu Wort gekommen sind.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 15.09.2020

Frauen in West- wie in Ostdeutschland haben in Puncto Bildung, Erwerbstätigkeit und soziale Absicherung in den vergangenen Jahren gegenüber Männern aufholen können. Trotzdem gibt es beim Thema Gleichstellung weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen Ost und West. Bei zentralen Arbeitsmarkt-Größen wie der Erwerbsbeteiligung, der Arbeitszeit und dem Einkommen sind die Abstände zwischen Männern und Frauen im Osten spürbar kleiner – allerdings beim Einkommen auf insgesamt niedrigerem Niveau als im Westen. Und auch wenn die Gleichstellung in Ost- wie Westdeutschland vielfach vorangekommen ist bleibt die durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen in beiden Landesteilen weiterhin oft schlechter als die von Männern. Wo es Fortschritte gegeben hat und wo weniger, beleuchtet anhand von 27 Indikatoren und aktuellster verfügbarer Daten ein neuer Report, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt.

Mehr Frauen in West und Ost erwerbstätig – aber Zunahme vor allem in Teilzeit

Die Auswertung im Vorfeld des 30. Jahrestags der Deutschen Einheit zeigt unter anderem: Bei schulischer und beruflicher Qualifikation haben Frauen in beiden Landesteilen weitgehend mit den Männern gleichgezogen. Bei der Erwerbsbeteiligung zeigen sich dagegen trotz Annäherungen auch heute noch deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern und zwischen Ost- und Westdeutschland. So lag die Erwerbstätigenquote westdeutscher Frauen 2018 um gut acht Prozentpunkte unter der von westdeutschen Männern (71,6% vs. 80 Prozent). 1991 war die Differenz indes noch fast dreimal so groß. Auch die Erwerbstätigenquote von Frauen in Ostdeutschland ist mit aktuell 73,9 Prozent höher als 1991, und der Abstand gegenüber ostdeutschen Männern von knapp 12 auf gut vier Prozentpunkte gesunken.

Allerdings beruht diese Entwicklung vor allem auf mehr weiblicher Teilzeitarbeit. In Ostdeutschland ist der Anteil der Teilzeitstellen an allen Beschäftigungsverhältnissen von Frauen zwischen 1991 und 2018 um 17,2 Prozentpunkte gewachsen – sogar etwas stärker als in Westdeutschland (14,3 Prozentpunkte). Dennoch liegt die Teilzeitquote der westdeutschen Frauen mit aktuell 48,6 Prozent weiterhin deutlich über der der Ostdeutschen (34,7 %). Der Anteil der Frauen, die lediglich einen Minijob haben, ist mit 17,1 Prozent im Westen sogar fast doppelt so hoch wie in Ostdeutschland mit 9,9 Prozent.

Rückstand gegenüber Männern bei der Arbeitszeit: 5 Stunden im Osten, sogar 9 im Westen

Bei Männern ist Teilzeitarbeit in beiden Landesteilen hingegen eher ein Randphänomen. Das hat auch deutliche Auswirkungen auf die durchschnittlichen Arbeitszeiten, zeigt die WSI-Studie: In Westdeutschland verbringen Frauen nach den neuesten verfügbaren Daten neun Stunden weniger als Männer mit Erwerbsarbeit – der Rückstand ist wegen der höheren Teilzeitquote eine Stunde größer als 1991. In Ostdeutschland liegt die Differenz bei fünf Stunden und somit zwei Stunden höher als noch vor 30 Jahren.

Die deutlichen Differenzen beim zeitlichen Umfang der Erwerbsarbeit hängen nach der WSI-Analyse maßgeblich mit dem unterschiedlichen Angebot an institutioneller Kinderbetreuung zusammen: In Ostdeutschland werden 41,4 Prozent der Kinder unter drei Jahren und 74,8 Prozent der 3- bis 6-Jährigen ganztags außer Haus betreut. Dagegen sind es im Westen nur 14,3 bzw. 40,5 Prozent – bei spürbar höherer Nachfrage. Immerhin hat sich das Angebot an Ganztags-Kinderbetreuung in Westdeutschland im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt, so dass die Abstände zwischen beiden Landesteilen etwas kleiner geworden sind. „Sowohl die Unterschiede zwischen Ost und West als auch die schrittweise Annäherung zeigen, dass Fortschritte bei der Gleichstellung sehr oft von Rahmenbedingungen abhängen, die am besten der Staat gestaltet – durch verbindliche Regeln und Investitionen in Infrastruktur“, sagt Dr. Aline Zucco, WSI-Forscherin und Ko-Autorin der Studie. „Einfach auf einen „Kulturwandel“ zu vertrauen, reicht nicht. Dann kommt man nur sehr langsam voran und viele – zunehmend sehr gut ausgebildete Frauen – sind gezwungen, unter ihren Möglichkeiten zu bleiben.“

Gender-Pay-Gap im Osten viel kleiner – aber auch, weil Männer weniger verdienen

Die Unterschiede bei Kinderbetreuung und Arbeitszeiten tragen, unter anderem wegen geringerer Karrieremöglichkeiten, wesentlich dazu bei, dass die Lohnlücke in Westdeutschland weiterhin deutlich höher ist als in Ostdeutschland: In Westdeutschland liegt der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen 21 Prozent unter dem von Männern, der Abstand ist dreimal so groß wie in Ostdeutschland. Allerdings spielt bei den geringeren Unterschieden im Osten ein weiterer Faktor eine erhebliche Rolle: Die Stundenlöhne ostdeutscher Männer sind wesentlich niedriger als die von männlichen Beschäftigten im Westen. Diese Diskrepanz zeigt sich auch bei der Einkommensverteilung: 26 Prozent der vollzeitbeschäftigten westdeutschen Männer haben monatliche Bruttoeinkommen über 5000 Euro – der Anteil ist mehr als doppelt so hoch wie unter westdeutschen Frauen (12,7%), ostdeutschen Männern (12,4%) oder Frauen (9,3%). Mit Niedrigeinkommen unter 2000 Euro monatlich für eine Vollzeitstelle müssen aktuell in Ostdeutschland zwar weniger Menschen auskommen als noch 2011, trotzdem ist der Anteil weiterhin deutlich höher als in den alten Bundesländern: Gut ein Viertel der ostdeutschen vollzeitbeschäftigten Frauen und ein Fünftel der Männer lagen 2018 unter dieser Einkommensgrenze. Im Westen waren es rund 19 Prozent der weiblichen und acht Prozent der männlichen Vollzeitbeschäftigten. „Es lohnt sich also, zusätzlich sehr genau hinzuschauen, auf welchem absoluten Niveau sich geschlechtsspezifische Differenzen darstellen“, sagt Forscherin Zucco. Neben den – auch 30 Jahre nach der Vereinigung – erheblichen Unterschieden in der Wirtschaftsstruktur trägt nach WSI-Untersuchungen auch die niedrigere Tarifbindung im Osten zum insgesamt niedrigeren Lohnniveau bei.

In einem weiteren Punkt unterscheiden sich die Geschlechter in Ost und West hingegen heute kaum: In beiden Landesteilen gibt es ähnliche geschlechtsspezifische Präferenzen bei der Berufswahl. Zugleich sind „typisch weibliche“ Dienstleistungs-Berufe, etwa in Handel, Erziehung oder im Pflege- und Gesundheitsbereich, zwar spätestens seit der Corona-Krise als „systemrelevant“ anerkannt, sie werden aber gleichwohl meist schlechter bezahlt als technische Berufe, in denen Männer dominieren.

Die weiterhin deutlichen Unterschiede in den Erwerbsverläufen ost- und westdeutscher Frauen führen auch zu gravierenden Differenzen bei der Absicherung im Alter: Nimmt man gesetzliche Rente, betriebliche und private Alterssicherung zusammen, beziehen Frauen in Westdeutschland durchschnittlich ein um 58 Prozent niedrigeres Alterseinkommen als Männer. Anfang der 1990er Jahre lag der Gender Pension Gap im Westen sogar bei 73 Prozent. In Ostdeutschland beträgt der Abstand durchschnittlich 28 Prozent, 1992 waren es noch 39 Prozent.

Anteil der Frauen in Führungspositionen im Osten spürbar höher

Weiterhin Rückstände, die im Osten aber kleiner sind, beobachten WSI-Expertin Zucco und ihre Forscherkollegin und -kollege Svenja Pfahl und Dietmar Hobler schließlich auch bei der Partizipation von Frauen an betrieblichen Führungspositionen – insbesondere auf den obersten Führungsetagen: Hier wird in Ostdeutschland nur eine von drei Stellen von einer Frau besetzt, in Westdeutschland sogar nur eine von vier. Der Anteil ist in den vergangenen 15 Jahren vor allem im Westen nur geringfügig gewachsen. Besser sieht es nach der WSI-Analyse auf der zweiten Führungsebene aus, wo der Frauenanteil in Westdeutschland mit 39 Prozent dem Anteil an allen Beschäftigten (44 Prozent) relativ nahe kommt. In Ostdeutschland sind Frauen auf der zweiten Führungsebene sogar leicht überrepräsentiert (45% vs. 44%).

Empfehlungen für mehr Gleichstellung: Bessere Kinderbetreuung, Quoten, mehr Vätermonate, ausgeglichenere Arbeitszeiten

Verpflichtende Vorgaben für Geschlechteranteile in Vorständen sind nach Analyse der Forscherinnen und des Forschers ebenso notwendig wie ein erweiterter Geltungsbereich der Geschlechterquote in Aufsichtsräten, die bislang nur greift, wenn Unternehmen börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf breiter Linie wirksam zu fördern, empfehlen sie darüber hinaus unter anderem:

  • Stärkere Anreize für Männer, Sorgearbeit zu übernehmen, etwa durch eine schrittweise Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld auf sechs Monate.
  • Einen weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der institutionellen Betreuung von Kleinkindern.
  • Eine finanzielle Aufwertung von frauendominierten Berufen im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich, um diese für beide Geschlechter attraktiver zu machen.
  • Gleichbehandlung aller Arbeitsverhältnisse bei Arbeitsbedingungen und sozialer Sicherung; Minijobs sollten möglichst in reguläre Beschäftigung überführt werden.
  • Schaffung von Arbeitsplätzen in kurzer Vollzeit und Abkehr von der Vollzeit- bzw. Überstundenkultur. Voraussetzung dafür seien unter anderem eine ausreichende Personalbemessung, verbindliche Vertretungsregelungen und Beförderungskriterien, die sich nicht an der Präsenz am Arbeitsplatz bzw. Überstunden orientieren.
  • Abschaffung des Ehegattensplittings, das vor allem in Westdeutschland ökonomische Fehlanreize für Ehefrauen nach der Familiengründung setzt, dem Arbeitsmarkt fernzubleiben oder die Arbeitszeit deutlich zu reduzieren.

Dietmar Hobler, Svenja Pfahl, Aline Zucco 30 Jahre deutsche Einheit

Gleichstellung von Frauen und Männern auf den Arbeitsmärkten in West- und Ostdeutschland? WSI-Report Nr. 60 (Download ›)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.09.2020

  • 6% weniger Fälle als im Vorjahr
  • Deutlich weniger Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise: -29%
  • Überforderung der Eltern war mit 38% häufigster Anlass

Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2019 rund 49500 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, sogenannte Inobhutnahmen, durch. Das waren knapp 3100 Fälle und somit 6% weniger als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltkindertag am 20.September mitteilt. Hintergrund dieser Entwicklung ist ein erneuter Rückgang von Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise aus dem Ausland: Deren Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 29% auf gut 8600 Inobhutnahmen. Währenddessen stieg die Zahl der Schutzmaßnahmen aus anderen Gründen um 1% auf rund 40900 Fälle an. Langfristig setzt sich damit ein weiterer Trend fort: In den letzten zehn Jahren sind die Inobhutnahmen aus anderen Gründen mit leichten Schwankungen um 30% angestiegen – von rund 31500 Fällen im Jahr 2009.

Fast jedes fünfte Kind suchte selbst Hilfe beim Jugendamt

Etwa jedes dritte betroffene Kind war jünger als 12 Jahre, rund jedes zehnte sogar jünger als 3 Jahre. Jungen wurden etwas häufiger in Obhut genommen als Mädchen (53%), lediglich in der Altersgruppe von 12 bis 16 Jahren war das Geschlechterverhältnis umgekehrt. In etwa jedem fünften Fall (19%) hatten die betroffenen Kinder und Jugendlichen selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Am häufigsten war die Maßnahme aber von sozialen Diensten und dem Jugendamt angeregt worden (55%), in mehr als jedem zehnten Fall kam ein Hinweis von Polizei oder Ordnungsbehörden (12%).

Die meisten Minderjährigen waren vor der Inobhutnahme bei den Eltern (25%), bei einem allein erziehenden Elternteil (24%) oder einem Elternteil in neuer Partnerschaft untergebracht (14%). Aber auch eine vorherige Heimunterbringung war nicht selten (13%). In 23% aller Fälle waren die Kinder oder Jugendlichen vor der Inobhutnahme von zu Hause – einschließlich Pflegefamilie und Heim – ausgerissen.

Häufigster Grund für eine Inobhutnahme war Überforderung der Eltern

Am häufigsten wurden Kinder 2019 wegen Überforderung eines oder beider Elternteile in Obhut genommen (38%). Mit Abstand folgte an zweiter Stelle die unbegleitete Einreise aus dem Ausland (17%). Anzeichen für Vernachlässigung waren der dritthäufigste (14%) und Beziehungsprobleme der vierthäufigste Anlass für eine Inobhutnahme (12%). An fünfter Stelle standen Hinweise auf körperliche Misshandlungen (12%). Mehrfachnennungen waren hierbei möglich.

Gut die Hälfte der Schutzmaßnahmen konnte nach spätestens zwei Wochen beendet werden. Während der Inobhutnahme wurde die Mehrheit der betroffenen Kinder und Jugendlichen in einer geeigneten Einrichtung, zum Beispiel einem Heim, untergebracht (80%). Danach kehrte aber ein Großteil der Jungen und Mädchen an den bisherigen Lebensmittelpunkt zu den Sorgeberechtigten, der Pflegefamilie oder in das Heim zurück (38%). Knapp ein Drittel der Betroffenen bekam dagegen ein neues Zuhause in Pflegefamilien, Heimen oder betreuten Wohnformen (30%).

Methodischer Hinweis:
Die Jugendämter sind nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 42, 42a SGB VIII) berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen. Diese können auf Bitte der betroffenen Kinder, bei einer dringenden Gefahr für das Kindeswohl oder bei unbegleiteter Einreise aus dem Ausland eingeleitet werden. Bis eine Lösung für die Problemsituation gefunden ist, werden die Minderjährigen vorübergehend in Obhut genommen und gegebenenfalls fremduntergebracht, etwa bei Verwandten, in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
Schutzmaßnahmen nach unbegleiteter Einreise werden ab dem Berichtsjahr 2017 aufgrund einer Gesetzesänderung in der Statistik differenziert nach vorläufigen Inobhutnahmen (§ 42a SGB VIII) und regulären Inobhutnahmen erfasst (§ 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII). Die Ergebnisse enthalten daher Doppelzählungen von Minderjährigen, die innerhalb eines Berichtsjahres zunächst vorläufig und später – i.d.R. nach einer Verteilung an ein anderes Jugendamt – regulär in Obhut genommen wurden. Im Jahr 2019 haben die Jugendämter knapp 4 900 vorläufige und rund 3 800 reguläre Inobhutnahmen nach unbegleiteter Einreise durchgeführt.

Bis einschließlich zum Berichtsjahr 2018 konnten in der Statistik höchstens zwei Anlässe für eine Inobhutnahme angegeben werden. Diese Beschränkung wurde ab dem Berichtsjahr 2019 aufgehoben. Die Angaben für 2019 sind daher nur bedingt mit den Vorjahresergebnissen vergleichbar. Das gilt auch für die Angaben zu körperlichen und psychischen Misshandlungen: Während sie bis zum Berichtsjahr 2018 zusammen als ein Anlass erfasst wurden, ist ab 2019 eine separate Erfassung als jeweils eigener Anlass vorgesehen.

Weitere Informationen stehen in der Publikation „Vorläufige Schutzmaßnahmen“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchbegriff „Vorläufige Schutzmaßnahmen (22523)“ bereit.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 17.09.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Mit Beginn der Aktionstage Nachhaltigkeit des deutschen Rates für nachhaltige Entwicklung startet die AWO eine fünfmonatige Kampagne rund um die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen.

Unter dem Motto „Wir arbeiten dran!“ zeigt der Verband, welchen Beitrag die Freie Wohlfahrtspflege seit über hundert Jahren für eine nachhaltige Entwicklung leistet. Gleichzeitig soll Bewusstsein für neue Handlungsfelder wie Klimaschutz und nachhaltigen Konsum geschaffen und konkrete Projektideen für die nachhaltige Gestaltung sozialer Arbeit gesammelt werden.

Im Kern der Kampagne stehen die Berührungspunkte zwischen den 17 Zielen und den fünf Grundwerten der AWO Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Toleranz. Die Kampagne wird unterstützt von zahlreichen Aktionen in den bundesweit 18.000 Einrichtungen und Diensten der Arbeiterwohlfahrt. Aktionen und Projekte werden fortlaufend auf der Website www.wirarbeitendran.awo.org veröffentlicht und sollen als Praxisbeispiele und Anregungen für andere Engagierte und Träger dienen.

Die Kampagne startet mit dem Themenmonat zum AWO-Wert Gerechtigkeit und greift in jedem der vier Folgemonate einen weiteren Grundwert auf.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des Bundesvorstandes der Arbeiterwohlfahrt: „Wer Gerechtigkeit leben will, muss auch Klimagerechtigkeit leben! Nachhaltige Entwicklung kann nur funktionieren, wenn wir alle 17 Ziele gleichermaßen beachten. Wir als AWO leisten tagtäglich einen Beitrag zu vielen der 17 Ziele. Nachhaltige Entwicklung ist schon immer ein Kernthema der AWO gewesen. Aber wir müssen auch selbstkritisch sein, denn nicht zuletzt hinsichtlich des Umwelt- und Klimaschutzes und auch bei Fragen des nachhaltigen Konsums muss die AWO aktiver werden. Die Nachhaltigen Entwicklungsziele können uns hierbei als Maßstab dienen.“

Die nachhaltigen Entwicklungsziele wurden 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet und werden von Deutschland im Rahmen der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt. Bis 2030 soll so die Vision einer nachhaltigen Entwicklung verwirklicht werden. AWO Bundesvorstandsmitglied Brigitte Döcker dazu: „Die Verabschiedung der 17 Ziele durch die UN war eine Sternstunde der Nachhaltigkeitspolitik. Leider mangelt es in Deutschland aber noch an einer ambitionierten politischen Umsetzung. Die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie wird vielen Ansprüchen noch nicht gerecht. Mit unserer Kampagne wollen wir das Bewusstsein für die Verantwortung der Wohlfahrtspflege stärken und auch die Politik auffordern, sich der 17 Ziele stärker anzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 18.09.2020

Die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen hielt heute ihre erste Rede zur Lage der Union. Darin setzte sie ambitionierte Ziele für die Lösung drängender Zukunftsfragen. Konkrete Visionen für ein sozialeres Europa blieb sie jedoch schuldig.

Seit dem Jahr2010 zieht die Präsidentin bzw. der Präsident der EU-Kommission in einer Rede im Europäischen Parlament zur Lage der EU jeweils im Herbst eines jeden Jahres eine Bilanz zur bisherigen Arbeit der Kommission und stellt zugleich deren Pläne für die kommenden zwölf Monate vor. Die EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen eröffnete ihre erste Rede zur Lage der Union mit einem Dank an die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft für ihren Einsatz in der Corona-Pandemie. Europa habe in der Pandemie mehr geschafft als jemals zuvor. Als Lehre aus der Pandemie müsse Europa als Gesundheitsunion gestärkt werden. Darüber hinaus kündigte sie an, zur besseren Bekämpfung von Lohndumping einen Rechtsakt für einen Mindestlohnrahmen auf den Weg zu bringen. Weitere Schwerpunkte ihrer Rede waren die Stärkung des Binnenmarktes, die Verschärfung der EU-Klimaziele und die Beschleunigung der digitalen Transformation. Die Kommissionspräsidentin mahnte die Mitgliedstaaten zur Kompromissbereitschaft in der Migrationsfrage und zur Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit.

AWO-Bundesgeschäftsführer Jens Schubert: „Die europäische Idee ist angesichts der vielen grenzüberschreitenden Herausforderungen unserer Zeit wichtiger denn je. Gegenüber rechten Bedrohungen stark sein, den Klimawandel bremsen, wachsende soziale Ungleichheit verhindern, Menschen vor Krieg und Verfolgung schützen: All das können wir nur gemeinsam schaffen und es ist gut und richtig, dass die Kommissionspräsidentin darauf pocht. Zuletzt aber hat diese Idee Schaden genommen. Wir müssen endlich diesen Grundgedanken der EU wieder ernst nehmen und in praktisches Handeln übersetzen.“

Dass die Leistungen der Beschäftigten in der Sozialwirtschaft eine besondere Würdigung durch die Kommissionspräsidentin erfahren haben, ist aus Sicht der AWO sehr zu begrüßen. Die gemeinnützige Sozialwirtschaft mit ihren vielfältigen Diensten ist eine unverzichtbare Säule für ein soziales und solidarisches Europa. Daher muss der für das Jahr 2021 angekündigte Aktionsplan der Sozialwirtschaft eine echte Stärkung der gemeinnützigen Sozialwirtschaft auch über den Gesundheitssektor hinaus bewirken. Auch die angekündigte Verschärfung der EU-Klimaziele ist aus Sicht der AWO zu begrüßen. Dabei darf das Soziale allerdings nicht aus dem Blick geraten. Europa darf auf dem sozialen Auge nicht blind sein. Deshalb müssen aus der Europäischen Säule Sozialer Rechte verbindliche Initiativen folgen. Dies gilt in besonderem Maße für die Armutsbekämpfung.

Jens Schubert erklärt dazu: „In der Sozialpolitik wünschen wir uns von der EU-Kommission ambitioniertere Ziele. Was die Armutsbekämpfung in Europa, soziale Mindeststandards oder die Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte angeht, wünschen wir Konkreteres als das, was wir heute von Frau von der Leyen gehört haben. Damit das soziale Europa nicht ins Abseits gerät, muss die Bundesregierung die deutsche Ratspräsidentschaft nutzen und das Thema ganz oben auf die Agenda setzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 16.09.2020

Die Corona-Pandemie verschlechtert die Lebensbedingungen der rund 680.000 wohnungslosen Menschen in Deutschland deutlich. Anlässlich des Tags der Wohnungslosen führt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, aus: „Abstandsregeln und hygienische Schutzmaßnahmen sind mit den Lebensumständen wohnungsloser Menschen schwer vereinbar. Zudem gehören viele wohnungslose Menschen zu den Corona-Risikogruppen, da sie häufiger als andere Bevölkerungsgruppen unter Mehrfacherkrankungen leiden. Die vorhandenen sozialen Kontakte können sie nicht reduzieren, da diese überlebensnotwendig sind. Ein Rückzug in die eigene Wohnung zum Schutz ist für sie nicht möglich.“

Weiter führt Brigitte Döcker aus: „Dienste und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe müssen wirtschaftlich langfristig abgesichert werden. Bund, Länder und Kommunen sollten zusätzliche Mittel unbürokratisch zur Verfügung stellen.“

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hat ein 10 Punkte-Sofortprogramm erstellt: Hierzu gehören die Reduzierung der Belegungsdichte in Notunterkünften sowie die Aussetzung von Zwangsräumungen. Den ausführlichen Forderungskatalog finden Sie hier: https://www.bagw.de/de/neues~182.html

Die Engpässe bei den Hilfen für wohnungslose Menschen in allen existentiellen Lebensbereichen werden weiterhin auftreten und andauern. Menschen ohne Wohnung als schwächste Gruppe in der Gesellschaft sind dringend angewiesen auf institutionellen Hilfen. Sie brauchen aber auch nachbarschaftliche Hilfen und Schutz sehr dringend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 11.09.2020

Die geplante Einführung eines individuellen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 ist ein wichtiges Signal der Politik, für und mit Kindern sowie Eltern Bildung verlässlich zu gestalten und bietet für alle beteiligten Akteure jetzt eine gute Gelegenheit den Ganztag noch einmal neu zu überdenken. Besonders die letzten Monate während der Corona-Pandemie haben gezeigt, wie wichtig eine verlässliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur ist.

Deshalb ist es aus Sicht des BJK gerade jetzt wichtig, festgefahrene Diskussionen zu überwinden, ein wechselseitiges Verständnis füreinander zu entwickeln sowie eine gemeinsame Vision für einen kindgerechten Ganztag zu entwerfen. Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention kann hierfür allen Akteuren als gemeinsame rechtliche und normative Referenz dienen. Um die Komplexität der Situation und die damit verbundenen Herausforderungen zu veranschaulichen, geht die Stellungnahme darauf ein, welche Akteure mit welchen Interessen am Ganztag „ziehen“ und in welchen Spannungsfeldern sie sich dabei bewegen.

Vor diesem Hintergrund fordert das BJK dazu auf, die bislang kaum gehörte Interessensgruppe der Kinder, viel stärker als bisher, in die Diskussionen zum Ganztag einzubeziehen und sie auf allen Ebenen aktiv an der Gestaltung, der an sie gerichteten Angebote, zu beteiligen. An den bereits im September 2019 erschienenen Zwischenruf zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter anknüpfend, formuliert das BJK notwendige Rahmenbedingungen und fachliche Standards, die zu erfüllen sind, damit eine kind- und altersgerechte Ausgestaltung der Ganztagsangebote gelingen kann.

Die Stellungnahme steht auf www.bundesjugendkuratorium.de zum Download bereit.

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes Sachverständigengremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören bis zu 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder wurden durch die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium (BJK) vom 14.09.2020

Soziale Arbeit wirkt bereits in der Kita. Der Deutsche Familienverband appelliert an die Bundesländer, auf diesem Feld aktiv zu werden. Außerdem braucht es Anerkennung vom Bund, um die Kita-Sozialarbeit voranzutreiben.

Kita-Sozialarbeit unterstützt die Entwicklung von Kindern von Anfang an. Um Kindern effektiv zur Seite zu stehen, arbeiten Kita-Sozialarbeiter eng mit Eltern und Einrichtungen zusammen. „Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Kitas unterstützen Familien auf unterschiedliche Weise: Sie helfen bei Anträgen oder im Behördendschungel, sie beraten Eltern, wenn es um die Förderung der Kinder geht, und sie unterstützen auch die Erzieher zum Beispiel bei schwierigen Elterngesprächen“, sagt René Lampe, Vizepräsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Die soziale Arbeit an Kitas ähnelt der Schulsozialarbeit. Der Vorteil ist, dass Kita-Sozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter noch früher auf Bedürfnisse der Kinder eingehen und sie somit stärken können. „Kleine Kinder sind noch unbedarft und auch die Eltern von Kita-Kindern sind einfacher zu erreichen. Anders als bei größeren Schulkindern kommen sie täglich in die Kita, wenn sie ihre Kinder hinbringen oder abholen. Da bietet sich für die Sozialarbeiter gute Anknüpfungspunkte“, so Lampe.

Kinder und ihre Familien sind mit ganz unterschiedlichen Barrieren konfrontiert, die sie nicht oder nur sehr schwer ohne Hilfe überwinden können. Armut und Migration sind zwei wesentliche Gründe dafür. „Bei der Kita-Sozialarbeit geht es auch darum, Chancengleichheit herzustellen und die Selbsthilfepotenziale der Familien zu stärken oder auszubauen. Je früher einem Kind geholfen wird, desto besser ist es für seinen weiteren Weg in Schule und Beruf gerüstet“, sagt der DFV-Vizepräsident.

Kita-Sozialarbeit ist ein neuer Ansatz. Die Stadt Magdeburg in Sachsen-Anhalt hat das Modellprojekt „Soziale Arbeit in Kitas“ entwickelt und fördert seit diesem Jahr 13 Stellen für Kita-Sozialarbeiterinnen und -Sozialarbeiter bei zwei Trägern. Einer davon ist der DFV-Landesverband in Sachsen-Anhalt. „Mit der Kita-Sozialarbeit gehen die Kommunen neue Wege. Sie benötigen aber dringend Unterstützung“, so Lampe.

Zum Weltkindertag am 20. September 2020 fordert der DFV die Bundesländer auf, Meilensteine bei der Kita-Sozialarbeit zu setzen. „Auch der Bund muss Förderpakete schnüren, um den Ländern zu helfen“, sagt Lampe.

Weitere Informationen

Website des DFV Sachsen-Anhalt: https://dfv-lsa.de/kita/

Deutscher Familienverband: Wohnen – bezahlbar und familiengerecht (Forderungspapier)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 19.09.2020

Das Baukindergeld ist eine Erfolgsmaßnahme der Koalitionsregierung und unterstützt junge Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Der Deutsche Familienverband fordert zum Zweijahresjubiläum (18.09.2020) eine grundsätzliche Entfristung der Förderung.

„Das Baukindergeld ist ein Erfolgsprojekt und muss unbedingt weitergeführt werden“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). Mehr als 250.000 Familien haben in den letzten zwei Jahren die Förderung beantragt. Über 5,2 Milliarden von 9,9 Milliarden Euro Förderung sind für familiengerechten Wohnraum bisher beantragt worden.

„Die Antragsfristen für das Baukindergeld zu verlängern, ist ein guter Schritt. Wichtiger ist jedoch, die Fördermaßnahme grundsätzlich zu entfristen. Das wäre ein starkes Signal für Familien“, so Zeh zu Aussagen von Union und SPD zur Verlängerung des Baukindergeldes. Bisher ist es geplant, dass nur noch Familien eine Förderung bekommen, die bis zum Ende des Jahres 2020 eine Baugenehmigung erhalten oder eine Immobilie gekauft haben.

„Mondpreismieten, Verdrängung an die Stadtgrenzen und Diskriminierungen bei der Wohnungssuche sind für Familien längst Alltag geworden. Nur das Eigenheim bietet Eltern und ihren Kindern die Möglichkeit, familiengerecht zu wohnen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen“, sagt Zeh.

Der DFV fordert, Familien in den Mittelpunkt der Bau- und Wohnpolitik zu stellen. Was wir heute entscheiden, planen und bauen, wird das Leben von Familien über Jahrzehnte prägen. Ob Familien am Wohnort eine Heimat finden und sich willkommen fühlen, hängt entschieden davon ab, wie Kommunen, die Bundesländer und der Bund die Eigenheimförderung und einen im Koalitionsvertrag versprochenen Grunderwerbsteuerfreibetrag ausgestalten.

Kritik am Baukindergeld haltlos

Das Baukindergeld kommt bei Familien an. Das belegen Zahlen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Jeweils 43 Prozent der Geförderten haben ein oder zwei Kinder. 11 Prozent sogar drei. Zwei Drittel der Familien haben Kinder bis zum Alter von sechs Jahren. Die Kritik, die Förderung richte sich an Besserverdiener oder habe Mitnahmeeffekte, hat sich als haltlos herausgestellt. 60 Prozent der Bezieher haben ein Brutto-Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro im Jahr.

Weitere Informationen

Deutscher Familienverband: Wohnen – bezahlbar und familiengerecht (Forderungspapier)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 17.09.2020

– Demokratiefördergesetz noch vor der Bundestagswahl

– Engagement gegen rassistische Diskriminierung ist gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe

– Ersatz des Begriffs „Rasse“ beim Gleichheitsgebot im Grundgesetz

Anlässlich der gestrigen Anhörung des Kabinettsausschusses gegen Rechtsextremismus und Rassismus unter Vorsitz von Bundeskanzlerin Merkel appelliert die Diakonie Deutschland an die Große Koalition, das geplante Demokratiefördergesetz zügig auf den Weg zu bringen.

Auch müssen Programme zur allgemeinen Demokratieförderung sowie zur Stärkung der sozialen, materiellen und politischen Teilhabe von Menschen, die trotz des grundgesetzlichen Gleichheitsgebots rassistische Diskriminierung erfahren, dauerhaft unterstützt werden. Bei der ersten Sitzung des Kabinettsausschusses im Mai hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus als Antwort auf die Terroranschläge in Hanau und Halle zur Chefsache erklärt. Mittwoch wurden Vertreterinnen und Vertreter von Migrantenorganisationen angehört. Ziel des Kabinettsausschusses ist es, bis Herbst dieses Jahres weitere konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu entwickeln.

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Wir begrüßen die Einrichtung des Kabinettsausschusses durch Bundeskanzlerin Angela Merkel. Es ist ein wichtiges Signal, das Vorgehen gegen Rassismus und Rechtsextremismus zur Chefinnensache zu machen und fest in der Regierung zu verankern. Wir erwarten, dass der Kabinettsausschuss jetzt die Initiative ergreift und die Perspektiven der Menschen, die unter rassistischer Diskriminierung leiden, durch mehr Mitsprache verbessert. Aufmerksamkeit verdient daher die Idee der Migrantenorganisationen für einen ‚Partizipationsrat Einwanderungsgesellschaft‘, der aus Perspektive von Eingewanderten und von Rassismus betroffenen Menschen beratend und empfehlend an der Erarbeitung von Gesetzen mitwirkt und Diskussionen öffentlich begleitet.“

Besonders unterstützt die Diakonie die Forderung nach einer gesetzlichen Grundlage für die Demokratieprojekte des Bundes. „Das Engagement für eine starke Demokratie ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Die Große Koalition muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein Demokratiefördergesetz verabschieden. Nur so kann der Bund dem dringenden Bedarf für eine nachhaltige Strukturförderung von Initiativen für Demokratie und gegen Rassismus entsprechen“, so Lilie weiter.

Neben Solidarität mit den Betroffenen von Rassismus sind Programme zur Sensibilisierungs- und Präventionsarbeit ein wichtiger Aspekt, um Demokratiefeindlichkeit zu begegnen und um Migrantinnen und Migranten eine gesamtgesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Förderprogramme wie „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ leisten dazu einen wesentlichen Beitrag.

Die Diakonie Deutschland fordert darüber hinaus die Korrektur des Begriffs „Rasse“ aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Zeitgemäß wäre es, ihn durch das Verbot „rassistischer Diskriminierung“ zu ersetzen. Dazu hat das Forum Menschenrechte einen Formulierungsvorschlag erarbeitet.

Hintergrund und weitere Infos:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rechtsextremismus-1754250

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/migrationsfachdienste

https://www.diakonie.de/journal/demokratie-gewinnt

https://www.diakonie.de/interkulturelle-oeffnung

https://www.diakonie.de/journal/modellprojekt-vielfalt-gestalten-ausgrenzung-widerstehen

https://bundeskonferenz-mo.de/aktuelles

https://www.forum-menschenrechte.de/wp-content/uploads/2020/06/2010-Positionspapier-GG-Änderung-Rasse.pdf

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.09.2020

Jeder Mensch braucht ein Dach über dem Kopf.

Auch die geschätzt über 650.000 wohnungslosen Menschen in Deutschland. Für sie werden der Herbst und Winter unter Corona-Bedingungen zur besonderen Gefahr. Zum Tag der Wohnungslosen am 11. September drängt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, auf mehr Unterstützung für wohnungslose Menschen durch die Politik. Es müssen dringend mehr Unterkünfte und Hilfsangebote zur Verfügung stehen.

„Menschen ohne Obdach sind schutzlos. Die Corona-Krise hat ihre Situation massiv verschärft. Im Herbst und Winter wird das Leben auf der Straße noch riskanter.

Es sind dringend zusätzliche Unterkünfte und Hilfsangebote notwendig, um wohnungslose Menschen vor Infektionen und vor Kälte zu schützen. In der Corona- Krise haben viele Kommunen gute kreative Lösungen gefunden und wohnungslose Menschen zum Beispiel in Hotels und Jugendherbergen untergebracht.

Vorübergehende Lösungen helfen auch, dauerhaften Wohnraum für Wohnungslose zu finden. Diese Angebote müssen dringend verstetigt und ausgebaut werden, um rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit genug Kapazitäten zu haben. Ohne Unterstützung aus der Politik geht es nicht! Die Wohnungsnotfallhilfe braucht mehr finanzielle Mittel für die Versorgung und Begleitung wohnungsloser Menschen und um zusätzliche Räume für wohnungslose Menschen zu erschließen.

Keinesfalls dürfen Einrichtungen in die Situation geraten, wohnungslose Menschen mit Verweis auf Corona-Schutzmaßnahmen abweisen zu müssen und sie den Risiken des Lebens auf der Straße bei Kälte auszusetzen.“

Zum Hintergrund:

Die Corona-Pandemie hat auch die Arbeit der Wohnungsnotfallhilfe sehr erschwert.

Die notwendigen Abstands- und Hygieneregeln haben die Übernachtungskapazitäten und die Möglichkeiten zum Tagesaufenthalt in den Einrichtungen verringert. Zudem ist als Folge der Pandemie ein Anstieg der Wohnungslosigkeit zu erwarten. Für den Herbst und Winter werden daher zusätzliche Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeiten für wohnungslose Menschen benötigt, um gleichermaßen Infektions- und Kälteschutz zu gewährleisten.

Weitere Informationen:

Corona-Hilfsprojekt von Diakonie und Caritas für Wohnungslose in Hannover: https://www.landeskirche-hannovers.de/evlka-de/presse-und-medien/nachrichten/2020/08/2020-08-05_2

Videos zu Hilfsangeboten für Wohnungslose in der Corona-Zeit des Diakonischen Werks Hannover: https://www.diakonisches-werk-hannover.de/aktuelles-medien/mediathek/videos/

Interview mit Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen, zu den Folgen der Corona-Krise für Wohnungslose in der Frankfurter Rundschau (06.09.2020): https://www.fr.de/frankfurt/wohnngslose-in-hessen-viele-wurden-auf-die-strasse-zurueck-geworfen-90037946.html

Themenschwerpunkt Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Wissen Kompakt Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.09.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Kultusministerien der Länder auf, gemeinsam mit Schulen, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern flächendeckend Konzepte für einen digitalen Unterricht zu erarbeiten. Auch wenn der schulische Regelbetrieb in fast allen Bundesländern inzwischen wieder angelaufen ist, muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sichergestellt sein, dass bei Schulschließungen der Präsenzunterricht durch digitalen Unterricht ersetzt werden kann. Nur so kann bei längerfristigen Schulschließungen oder der Quarantäne einzelner Gruppen eine Förderung aller Kinder sichergestellt werden. Zudem muss vor dem Hintergrund der gestiegenen Anforderungen auch durch die Corona-Pandemie der Schulbetrieb nachhaltig durch länderspezifische Fachkräfteoffensiven gestärkt werden.

„Wenn wir uns die Entwicklung der Corona-Zahlen anschauen, können wir nicht ausschließen, dass der Schulunterricht in nächster Zeit nicht nur an einzelnen Schulen, sondern auch flächendeckend ausfällt. Zudem kommt es immer wieder zu partiellen, aber längeren Schließungen aufgrund von Corona-Fällen. Dafür braucht es Konzepte für ein Home Schooling, das nicht nur aus dem Abwurf von Arbeitsblättern besteht, sondern das echter digitaler Unterricht ist. Die Schulen dürfen die Verantwortung für die Beschulung der Kinder nicht auf die Eltern abwälzen. Wichtig ist auch, dass der Fokus nicht ausschließlich auf der Vermittlung von Inhalten der Rahmenlehrpläne liegt. Der gemeinsame Austausch, etwa per Videochat mit den Schülerinnen und Schülern, das Erzählen über den Alltag und das Auffangen der Empfindungen zur aktuellen Situation muss zum Schutz des Kindeswohls und im Sinne des Beteiligungsrechts gewährleistet werden. Denn es geht hier vorrangig um Kinder und Jugendliche deren Gedanken, Empfindungen und Ängste gehört und ernstgenommen werden müssen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes gehört zu einer Forcierung der Digitalisierung im schulischen Bildungssystem die Möglichkeit zu strukturiertem Online-Unterricht mit klarem Ablauf und Zeitrahmen über digitale Tools. Datenschutzrechtlich zu prüfen wären beispielsweise auch Live-Streams aus dem Unterricht. Es braucht wissenschaftlich fundierte Qualitätskriterien für den digitalen Unterricht, die flächendeckend verbindlich gemacht werden müssen. Dort, wo technische Infrastruktur oder Nutzungskompetenzen nicht gegeben sind, müssen alternative didaktische Konzepte vorgehalten werden. Gleichzeitig müssen bürokratische Hürden beim Abruf von Fördermitteln beispielsweise aus dem Digitalpakt massiv abgebaut werden, um Schulleitungen bei der Herstellung technischer Infrastrukturen zu unterstützen.

Notwendig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch beim Thema Digitaler Unterricht ein konzertiertes Vorgehen, etwa im Rahmen eines Bildungsgipfels, unter Einbezug von Schülerinnen und Schülern sowie von Fachkräften und Elternverbänden. Damit könnte eine regelmäßige Abstimmung und ein Erfahrungsaustauch, das Ineinandergreifen von Maßnahmen sowie der gemeinsame Umgang mit bildungspolitischen Folgen der Corona-Krise gewährleistet werden. Eine einseitige Fokussierung auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens trägt dabei den Herausforderungen, denen sich die Fachkräfte gegenübersehen und der Bedeutung der Bildungseinrichtungen für das Leben von Kindern nicht ausreichend Rechnung.

Um nachhaltig und krisenfest gute Bildung zu gewährleisten, müssen mit Nachdruck länderspezifische Fachkräfteoffensiven für den Schulbetrieb gestartet werden. Zudem müssen die Aus- und Weiterbildungscurricula so angepasst werden, dass sie den aktuellen Bedarfen von Fachkräften in der Praxis genüge tragen. Medienbildung sollte dabei ein verbindlicher Bestandteil sein. Eine solche Fachkräfteoffensive ist zur Qualitätsentwicklung in Schule und Kindertagesbetreuung immer wieder eingefordert worden, jetzt zeigen sich die bildungspolitischen Versäumnisse auf Bundes- und Landesebene umso heftiger.

Eine ausführliche Positionierung des Deutschen Kinderhilfswerkes zu schulischer und vorschulischer Bildung in Corona-Zeiten und zu langfristigen Maßnahmen für die Krisenfestigkeit des Bildungssystems kann unter www.dkhw.de/digitaler-schulunterricht heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 02.09.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, den angestrebten Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen auch konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Zugleich mahnt die Kinderrechtsorganisation anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über Ganztagsbildung im Grundschulalter eine dauerhafte Finanzierung und Qualitätsstandards in diesem Bereich an. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes widerspricht ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Hier braucht es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.

„Beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen dürfen die Kinderrechte nicht unter die Räder kommen. Deshalb brauchen wir hier klare Rahmenvorgaben durch den Bund, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben werden müssen und somit eine Umsetzung unabhängig vom Wohnort von Kindern garantieren. Gute Angebote in diesem Bereich zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die langfristiges finanzielles Engagement erfordert. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Durch eine Unterfinanzierung des Ausbaus droht die Qualität der Betreuungsplätze auf der Strecke zu bleiben. Deshalb muss das entsprechende Sondervermögen des Bundes aufgestockt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Qualitätsstandards müssen sicherstellen, dass die Ganztagsbetreuung nicht in mittelmäßigen Verwahranstalten am Nachmittag endet.

Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen und individuellen Entwicklungsschritten orientiert, die über den Tag verteilt Raum für formales und non-formales Lernen und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Hierfür ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Das gilt es ebenso zu beachten wie die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels und eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“, so Hofmann weiter.

Bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen selbst ist es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wichtig, nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen. Die Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und ALDI Nord Stiftungs GmbH vom 10.09.2020

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) e. V. befasst sich auf ihrer Fachtagung „Ein Wunschkind – um welchen Preis?“ (16.-17. September 2020 in Bonn) mit ethischen Fragen an die Reproduktionsmedizin.

Deren Möglichkeiten, Angebote und Verfahren haben sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich erweitert. Es wachsen die Nachfrage und der Druck, die in Deutschland zugelassenen reproduktionsmedizinischen Verfahren auszuweiten. Zunehmend wird auf dritte Personen und deren „Zellmaterial“ zurückgegriffen. Dabei fordert das Auseinanderfallen von genetischer und rechtlicher Elternschaft die bisherigen Normen von Familie und Elterndasein heraus. Die eaf setzt sich für ein Fortpflanzungsmedizingesetz ein. Doch wie genau soll das aussehen?

In ihrem Positionspapier „Kinderwunsch und Kindeswohl. Plädoyer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Reproduktionsmedizin“ hat die eaf schon im Vorfeld der Tagung die Rahmenbedingungen für reproduktionsmedizinische Behandlungen in den Blick genommen und dabei einen besonderen Fokus auf die Verantwortung für das Kindeswohl gerichtet. Diese Verantwortung stellt alle Beteiligten vor eine besondere Herausforderung, denn es handelt sich um eine vorausschauende Verantwortung, die prospektiv für ein noch nicht existierendes Kind wahrgenommen werden muss. Gesellschaft und Staat haben die wichtige Aufgabe, der Reproduktionsmedizin einen gesetzlichen und strukturellen Rahmen zu setzen, der eine Inanspruchnahme in Verantwortung ermöglicht.

Die Tagung will nun weiter ergründen, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit den Chancen und Risiken der Reproduktionsmedizin konkret aussehen kann. Für individuelle Fragen stehen Prof. Dr. Ute Gerhard als Expertin und Mitverfasserin des Positionspapiers, PD Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, und Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf, zur Verfügung. Weitere ausgewiesene Experten und Vortragende finden Sie im Tagungsprogramm: https://www.eaf-bund.de/documents/Aktuelles/200629_Flyer_JT.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 10.09.2020

Die eaf begrüßt, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinnützige Übernachtungsstätten für Kinder, Jugendliche und Familien mit einem Sofortprogramm unterstützt. Denn der Aufenthalt in einer Jugendbildungsstätte oder eine Gruppenfahrt kann Jugendlichen entscheidende Impulse für ihre Entwicklung geben.

Auch Familien finden in den Angeboten der Familienbildungsstätten wertvolle Unterstützung und profitieren außerordentlich vom Austausch mit anderen Menschen in gleicher Lage. Doch durch die Pandemie geraten die ohnehin prekär finanzierten Familienbildungsstätten aktuell in sehr bedrohliche Schieflagen. Sie finanzieren sich zu einem erheblichen Anteil aus Teilnahmebeiträgen und durch öffentliche Förderung für ihre Angebote. Da diese Angebote wegen des mehrmonatigen Lockdowns oder des Abstandsgebots gar nicht oder nur noch mit deutlich verringerter Gruppengröße stattfinden konnten und können, fehlt ihnen derzeit ein Großteil ihrer Einnahmen. Die technische Ausstattung der Einrichtungen lässt den Wechsel auf Online-Angebote nur begrenzt zu. Überdies sind viele Familien auf diesem Wege auch gar nicht erreichbar.

Martin Bujard, Präsident der eaf, fordert daher die Erweiterung des Sofortprogramms für Familienbildungseinrichtungen: „Familien brauchen niedrigschwellige Angebote direkt vor Ort. Sie benötigen die Unterstützung durch Angebote der Familienbildung jetzt mehr denn je, da sie in den vergangenen Monaten durch das Fehlen von Kinderbetreuungsangeboten, Schulschließungen und Unsicherheiten im Beruf oft außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt waren. Deshalb müssen die vorhandenen Angebote verlässlich abgesichert werden. Wir fordern umgehend eine direkte Unterstützung wegen krisenbedingter Einnahmeausfälle.“

Darüber hinaus fordert die eaf, die Angebote der Familienbildung als selbstverständlichen Teil der öffentlichen sozialen Daseinsvorsorge zu sichern und verlässlich allen Familien zur Verfügung zu stellen. Dies sollte im Zuge der für diese Legislaturperiode angekündigten Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes unbedingt gesetzlich festgeschrieben werden.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 04.09.2020

Zum „Internationalen Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ am 09.09.2020 fordert die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände im Land Brandenburg (LAGF) ein vollständiges Werbeverbot für Alkohol in Fernsehen, Radio, Kino, auf Plakaten und im Internet.

Trinken werdende Mütter während der Schwangerschaft Alkohol, besteht für das Kind ein hohes Risiko für angeborene Fehlbildungen, geistige Behinderungen, hirnorganische Beeinträchtigungen, Entwicklungsstörungen und extreme Verhaltensauffälligkeiten.

Unter dem Begriff FASD (Fetal Alkohol Spectrum Disorder) werden alle Formen dieser vorgeburtlichen Schädigungen zusammengefasst.

FASD wäre vollständig vermeidbar, wenn werdende Mütter während der Schwangerschaft konsequent auf Alkohol verzichten würden.

Ist ein Kind durch Alkohol im Mutterleib einmal geschädigt worden, trägt es lebenslang an den Folgen.

FASD-Deutschland e.V. hat zu einer Plakataktion aufgerufen.

Unter dem Motto: „Lebenslang durch Alkohol – und mich hat keiner gefragt“ werden die Bilder ab dem 09.09. durch die sozialen Netzwerke laufen.

Wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich u.a. an die Spezialsprechstunde für FASD im Sozialpädiatrischen Zentrum des Carl-Thieme-Klinikums Cottbus oder an das Sozialpädiatrische Zentrum der Klinik Westbrandenburg in Potsdam wenden.

Quelle: Pressemitteilung Paritätischer Gesamtverband vom 08.09.2020

Angesichts des für heute angekündigten Asyl- und Migrationspaktes der EU-Kommission warnt der Paritätische Wohlfahrtsverband vor einer weiteren Verschärfung der europäischen Abschottungspolitik auf dem Rücken von Schutzsuchenden.

Mit Blick auf die von der EU-Innenkommissarin Ylva Johansson bereits am Wochenende angekündigten Pläne für neue Flüchtlingslager kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Wir brauchen keine neuen Lager, sondern eine Asylpolitik, die die Rechte der Schutzsuchenden achtet. Es ist erschütternd, dass die europäische Asylpolitik zunehmend auf Abschottung und Abschreckung schutzsuchender Menschen setzt.”

Nach Auffassung des Paritätischen Gesamtverbandes hat der Brand in dem griechischen Flüchtlingslager Moria noch einmal deutlich gemacht, dass große Lager an den EU-Außengrenzen nicht geeignet sind, Geflüchtete menschenwürdig unterzubringen.

Der Paritätische kritisiert scharf, dass Asylanträge bereits an der EU-Grenze geprüft werden sollen, um Menschen schneller abschieben zu können. Eine faire und rechtsstaatliche Einzelfallprüfung sei so nicht möglich. Es sei zu befürchten, dass die Pläne der EU-Kommission faktisch auf eine Inhaftierung aller nach Europa einreisenden schutzsuchenden Menschen – einschließlich Familien und Kinder – hinauslaufen.

Statt noch mehr Abschottung fordert der Paritätische Gesamtverband legale Zugangswege für geflüchtete Menschen nach Europa und eine europäische Seenotrettung, die das Sterben auf dem Mittelmeer endlich beendet. Der Paritätische fordert eine Asyl- und Migrationspolitik, die die Menschenrechte der Schutzsuchenden achtet. Konkret müsse die sogenannten Dublin-III-Verordnung so reformiert werden, dass Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten fair verteilt wird und die Rechte und Interessen der Schutzsuchenden gewahrt werden, damit eine bessere Integration im Aufnahmestaat gelingen kann.

Quelle: Pressemitteilung Paritätischer Gesamtverband vom 23.09.2020

Der Paritätische Gesamtverband mahnt anlässlich der neuen Steuerschätzung, die notwendigen Leistungen des Sozial- und Gesundheitswesens in den kommenden Jahren abzusichern. Es müsse jetzt ein klares Signal an alle sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen gegeben werden, dass ihre Finanzierung auch in den kommenden Jahren gesichert ist.

„Wir alle haben mit Corona die Systemrelevanz sozialer Einrichtungen erkannt. Ohne die soziale Infrastruktur kommt dieses Land nicht durch die Pandemie“, mahnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. „Viele Einrichtungen – Kindergärten, Pflegeeinrichtungen und andere – sind während der Corona-Pandemie an ihr Limit gelangt. Es hat sich gezeigt, wie groß der Investitionsbedarf beispielsweise im Bereich Erziehung und Pflege ist.“ Die beschlossene Verlängerung des Sozialdienstleister-Entlastungsgesetzes bis zum Jahresende bewertet Schneider vor diesem Hintergrund positiv.

Zentral in den Blick zu nehmen sind neben dem Bundeshaushalt die Kommunalfinanzen, so Schneider: „Wenn in der Kommune Einnahmen wegbrechen, bedroht das besonders deren freiwillige Leistungen, wie etwa die Finanzierung von Frauenhäusern, Jugendzentren oder Beratungsstellen.“ Hier werden die Kommunen mittelfristig auf Hilfen angewiesen sein.

Große Sorge bereitet Schneider die aktuelle Diskussion um die schnelle Reaktivierung der Schuldenbremse: „Die Diskussion um die Schuldenbremse ist aktuell deplatziert.“ Deutschland komme voraussichtlich einigermaßen gut durch die wirtschaftliche Krise und könne eine steuerliche Durststrecke eine gewissen Zeit aushalten.

Quelle: Pressemitteilung Paritätischer Gesamtverband vom 10.09.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. Oktober 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Im Rahmen dieser Veranstaltung sollen aktuelle Entwicklungen im Themenfeld der monetären Leistungen für Familien und Kinder aufgegriffen sowie weitere Schritte auf dem Weg zu einem konsistenten Gesamtkonzept der Unterstützung von Familien eruiert werden. Neben aktuellen Gesetzesinitiativen insbesondere im Bereich der Digitalisierung von Familienleistungen und zuletzt dem Zweiten Familienentlastungsgesetz wird im Rahmen des diesjährigen Forums Monetäre Leistungen für Familien und Kinder u.a. ein Blick auf die Diskussionen im Bereich monetärer Leistungen Im Rahmen der Erarbeitung des Neunten Familienberichts sowie im Rahmen des Prozesses der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) und der AG „Einführung einer Kindergrundsicherung “ geworfen. Außerdem werden die rechtlichen Schnittstellen, die mit einer Einführung einer Kindergrundsicherung verbunden und zu gestalten sind, thematisiert. Vertieft werden sollen dabei insbesondere die Schnittstellen zum SGB II bzw. der Bedarfsgemeinschaft der Eltern einerseits und zum Unterhaltsrecht andererseits.

Diese Veranstaltung richtet sich an familien- und sozialpolitische Expertinnen und Experten sowie Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Justiz und Wissenschaft.

Anmeldeschluss ist der 24.09.2020.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-20-leistungen-familien-kinder

Termin: 19. Oktober 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, bis 2025 einen individuellen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter einzuführen. 2020 soll ein entsprechender Referentenentwurf vorgelegt werden. Die Landschaft der vorhandenen Angebote zwischen den Bundesländern ist enorm vielfältig, jedoch keineswegs bedarfsdeckend. Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat gleichzeitig bereits vorher bestehende Handlungsbedarfe verschärft. Sei es die Frage der Gewinnung und Bindung von ausreichenden und gut qualifizierten Fachkräften, sei es das Zusammenwirken von Kommunen und Trägern, Schule und Kinder- und Jugendhilfe oder aber die Gewährleistung von Bildungsgerechtigkeit für Kinder und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie für die Eltern.

Die Veranstaltung wird sich deshalb mit den voraussichtlich vorgelegten Eckpunkten für einen Referentenentwurf befassen. Falls diese nicht vorliegen, soll gleichwohl der Frage nachgegangen werden, wie es gelingen kann, bundesweit, verlässliche und qualitativ gute ganztägige Angebote der Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter zu schaffen. Dabei werden zum einen die Bedarfe der Kinder und Eltern in den Blick genommen. Zum anderen wird sich die Veranstaltung mit dem erforderlichen Zusammenspiel von Kinder- und Jugendhilfe und Schule befassen. Schließlich thematisiert sie die Herausforderungen, die sich für die verantwortlichen Akteure auf der örtlichen und der Landesebene stellen und welche Auswirkungen ein Rechtsanspruch auf die Systeme der Kinder- und Jugendhilfe und Schule haben wird.

Die digitale Fachveranstaltung (F 2285/20) findet am 19.10.2020 von 13.00 – 16.00 Uhr statt.

Sie richtet sich an Fach- und Leitungskräfte der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, Vertreter/innen aus Länderministerien und Ausbildungsstätten, Fachberater/innen aus dem Bereich der Kindertageseinrichtungen, Expert/innen aus Wissenschaft, Politik und Verbänden.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: www.deutscher-verein.de/de/va-20-erziehung-bildung-betreuung-grundschulalter

Anmeldeschluss ist der 21.09.2020.

Termin: 24. – 77. November 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die laufenden politischen Prozesse und Aktivitäten der Europäischen Union. Diese sind für die weitere Entwicklung der sozialen Dienste und Einrichtungen in Deutschland sowie für die Europaarbeit in den Verbänden und Kommunen relevant.

Um das weite Spektrum der europäischen Politikansätze zu verdeutlichen und für die Zukunft besser einschätzbar zu machen, werden die aktuellen Themen aus ganz unterschiedlichen Politikfeldern aufgegriffen, z.B. europäische Förderpolitik im sozialen Bereich, Armutsbekämpfung / Grundsicherungssysteme, Gleichstellungspolitik, Migration und Integration.

Ziel ist es, das Verständnis für die komplexen Prozesse auf der europäischen Ebene zu fördern, Auswirkungen in Deutschland besser einschätzen zu lernen und einen Ausblick auf die anstehenden Initiativen der europäischen Akteure in der nächsten Zukunft zu geben.

Kosten für die Teilnahme an der digitalen Fachveranstaltungsreihe:
Mitglieder: 45,00 € / Nichtmitglieder: 56,00 €

Sie werden herzlich zu dieser digitalen Fachveranstaltung eingeladen und um Anmeldung bis zum 12.10.2020 gebeten.

Die Onlineanmeldung sowie das Programm finden Sie unter folgendem Link: www.deutscher-verein.de/de/va-20-entwicklungen-europaeische-sozialpolitik

Zur Durchführung von Online-Veranstaltungen wird Webex verwendet .
Zur Teilnahme brauchen Sie lediglich auf den Link in Ihrem Zusageschreiben zu klicken, welches einige Zeit vor der Veranstaltung versandt wird. Damit können Sie Webex auf Ihrem Desktop und/oder auf Ihren Mobilgeräten (Smartphone, Tablet) sowohl temporär als auch fest installieren.
Bestehen unter Umständen keine optimalen Netzwerkbedingungen, können Sie die Verbindung über die Telefonnummern des betreffenden Meetings herstellen.

Weitere Informationen über die Teilnahme an der digitalen Fachveranstaltungen finden Sie in dieser Anleitung.

Termin: 27. November 2020

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

jedes Jahr beschließt der Bundestag seinen Haushalt. Die Entscheidungen, wofür die Gelder ausgegeben werden, haben unmittelbare Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Verhältnisse und immer auch auf die Geschlechterverhältnisse. Eine geschlechtergerechte Haushaltspolitik gibt es im Bundestag aber bislang nicht. Das haben aktuell auch die Ausgaben der Corona-Konjunkturprogramme gezeigt.

Deshalb widmet der DF seine Jahresveranstaltung am 27.11.2020 von ca. 11-15 Uhr dem geschlechtergerechten Bundeshaushalt. Unter dem Titel „Wir müssen reden – über Geld“ werden wir mit Expert*innen und Ihnen in das Thema einführen, Vorbehalte nehmen und Voraussetzungen für die Implementierung diskutieren. Die Veranstaltung findet als Livestream statt. Das Programm folgt in Kürze.

AKTUELLES

Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen verpflichtet alle Staaten der Welt dazu, den Hunger zu beenden, allen ein gesundes Leben zu ermöglichen, menschenwürdige Arbeit zu fördern und dem Klimawandel entgegenzutreten. Als Arbeiterwohlfahrt streiten wir seit jeher für eine solidarische und gerechte Gesellschaft und sind fest mit dem Gedanken der internationalen Solidarität verbunden. Deshalb unterstützen wir die Verwirklichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung politisch und im Verband. Mit unserer Arbeit tragen wir zum sozialen und ökologischen Wandel bei.

Wir sind überzeugt, dass jede Veränderung im bestehenden Gesellschafts- und Wirtschaftssystem ausschließlich auf demokratischem Weg stattfinden kann. Demokratie und Rechtsstaat achten die Würde des Menschen und schützen seine Freiheit. Allen Menschen stehen politische, soziale, bürgerliche, kulturelle und wirtschaftliche Grundrechte zu. Auf dieser Webseite wollen wir die Gemeinsamkeiten der Agenda 2030 und unserer Grundsätzen herausarbeiten und zeigen, was nachhaltige Entwicklung für uns in der Praxis bedeutet. Dazu findet ihr neben Informationen zu den SDGs auch Beispiele aus der Praxis, wie Einrichtungen an der Zielerreichung arbeiten und die die SDGs in ihre tägliche Praxis integrieren. Mach auch du mit und hilf uns bei der Erreichung dieser 17 Ziele.

Projekt einreichen

Gerade die letzten Wochen und Monate waren durch Unsicherheit und stetige Veränderungen im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung gekennzeichnet – Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen hatten einen enormen Bedarf an fachlicher Beratung und Begleitung. Fach- und Praxisberater*innen haben dabei mitgewirkt, dass Vorgaben schnell und adäquat umgesetzt werden konnten und die Einrichtungen und die Tagespflegepersonen in der Umstrukturierung ihrer Tätigkeiten unterstützt.

Aber nicht nur in dieser Zeit ist die Bedeutung der Fach- und Praxisberatung von enormer Bedeutung. Das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung hat sich in den letzten Jahrzehnten immens professionalisiert und weiterentwickelt. Einen wesentlichen Anteil hieran haben die Fach- und Praxisberater*innen, die als Bindeglied zwischen Praxis und Theorie, Wissenschaft und Politik fungieren. Die Besonderheit der Fach- und Praxisberatung der AWO liegt darin, dass sie als festes Element in der Qualitätsentwicklung und –sicherung verankert ist. Natürlich handeln und beraten die Fach- und Praxisberater*innen stets nach den Grundwerten und dem Leitbild der Arbeiterwohlfahrt.

20 Jahre nach der ersten AWO-Position zur Fachberatung in der Kindertagesbetreuung liegt nun eine aktuelle Standortbestimmung vor. Aktuelle Erkenntnisse zur Fach- und Praxisberatung werden präsentiert, ebenso wird der rechtliche Rahmen aufgeführt, in dem Fach- und Praxisberatung verankert ist.

Wir stellen Forderungen zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen auf und freuen uns, wenn wir den öffentlichen Diskurs mit diesem Papier bereichern können.

Bestellmöglichkeit

Das Positionspapier „Fach- und Praxisberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Profil und Positionen“ ist über werbung@awo.org unter der Artikelnummer 12119 kostenlos bestellbar.

Gleichzeitig steht es zum Download zur Verfügung.

Positionspapier „Fach- und Praxisberatung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“

100 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelsätze, die zum Leben reichen!

Während Konzerne wie z.B. die Lufthansa mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt werden, fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln und Masken, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und Kitaessens sind viele in der nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher einen Corona-Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze, um die schlimmste Not abfedern zu können.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute!

Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV -Regelsatz ab 2021 um sieben Euro auf dann 439 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind ganze 23 Cent am Tag.

Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziokulturelle Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Satz liegt. Zur Ermittlung des Regelsatzes werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelsatzrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.

Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro!

Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze betrifft rund 8 Millionen Menschen, ALG II und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Profitieren würden auch sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“ – Wir lassen uns nicht weiter gegeneinander ausspielen!

Deshalb beteiligt Euch alle an den Aktionstagen am Freitag, dem 30. Oktober oder am Samstag, dem 31. Oktober und lasst uns unseren Forderungen laut und deutlich Gehör verschaffen.

Alle Gruppen können und sollen sich nach ihren Möglichkeiten am Aktionstag kurz vor der Anhörung im Bundestag Anfang November beteiligen: so zum Beispiel mit Infoständen vor Jobcentern, in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten; Schautafeln mit Erfahrungsberichten, Einladungen zu eigenen Veranstaltungen, einer Unterschriftensammlung für die 100 Euro-Forderung… Wenn ihr weitere Aktionsideen habt, freuen wir uns über eine Mitteilung!

Bitte bedenkt bei allem was ihr plant, dass Corona eine Realität ist. Also haltet Euch an die üblichen Hygienevorschriften, haltet Abstand und tragt einen Mund-Nasenschutz.

Wir werden einen Mobilisierungsaufruf schreiben, den Ihr für den Aktionstag gerne mit Eurem Logo versehen und nutzen könnt. Außerdem werden wir ein Flugblatt schreiben, das Ihr während des Aktionstages verteilen könnt.

Ab Ende September wollen wir beginnen, die Pressearbeit zu koordinieren und werden Euch eine Pressemitteilung vorab zukommen lassen. Im gleichen Zeitrahmen werden wir Euch auch bitten, uns mitzuteilen, wer was wo macht.

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ZFF-Info 09/2020

SCHWERPUNKT I: Corona-Krise

Anlässlich der ersten Lesung des Corona-Konjunkturprogrammes im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), dass viele Familien Unterstützungen erhalten sollen, mahnt jedoch Änderungen beim Kinderbonus an und fordert die bessere Unterstützung armer Familien.

Der Bundestag berät heute in erster Lesung über das Corona-Steuerhilfegesetz, den ersten Teil des geplanten Corona-Konjunkturpakets. Neben Instrumenten der Wirtschaftsförderung werden dabei auch Familien und ihre Fürsorgeleistungen bedacht, etwa durch einen einmaligen Kinderbonus zum Kindergeld in Höhe von insgesamt 300 Euro pro Kind. Dieser soll bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleiben, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet werden. Daneben soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von aktuell 1.908 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 erhöht werden. Auch die befristete Senkung der Umsatzsteuer kommt Familien zu Gute.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Ein Konjunkturprogramm, das Familien in den Blick nimmt, ist genau richtig! Sie haben in den letzten Wochen die Mehrfachbelastung von Betreuung, Pflege, Home Schooling und Home Office gemeistert und wesentlich dazu beigetragen, dass unsere Gesellschaft durch diese Krise gekommen ist. Wir begrüßen, dass auch die weiteren geplanten Konjunkturmaßnahmen, wie die finanzielle Entlastung der Kommunen, die Senkung der Strompreise oder die zusätzlichen Gelder für Kita und Hort, schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden sollen. Auch der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind ist gut investiertes Geld, denn er ermöglicht besonders ärmeren Familien, dringende Anschaffungen zu tätigen. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Geld nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird und pfändungsfrei bleibt! Allerdings werden nicht alle Kinder und ihre Familien von dieser Maßnahme profitieren können. Haushalte von Alleinerziehenden erhalten weniger vom Bonus, da dieser zur Hälfte von der Unterhaltszahlung des anderen Elternteils abgezogen werden kann. Darüber hinaus werden Familien ausgeschlossen, die keine längerfristige Aufenthaltsgenehmigung haben wie zum Beispiel ausländischen Studierende oder viele Eltern mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Hier muss dringend nachgebessert werden!“

Reckmann mahnt an: „Die Corona-Pandemie hat bestehende soziale Ungleichheiten noch weiter verstärkt. Familien, die vor der Krise finanziell abgehängt waren, sind nun noch weiter von echter gesellschaftlicher Teilhabe entfernt. Die vorgesehenen Maßnahmen reichen nicht aus, um arme Kinder und ihre Familien nachhaltig zu unterstützen. Wir setzen uns für kurzfristige Aufstockungen der Regelsätze und krisenbedingte Erhöhungen sowie Auszahlungen von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt ein, um Schulcomputer zu kaufen oder Freizeitaktivitäten möglich zu machen. Darüber hinaus macht diese Krise aber deutlich, dass wir dringend nachhaltige Lösungen brauchen: Langfristig fordern wir die Einführung einer Kindergrundsicherung, die das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sozial gerecht absichert. Das wäre ein wahres Konjunkturprogramm für alle Familien!“

Das ZFF fordert seit vielen Jahren gemeinsam mit vielen weiteren Organisationen die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung. Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.06.2020

Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe von Ministerin Giffey für Gesetzentwurf für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. Pflegende Angehörige benötigen auch weiterhin flexible Unterstützungsangebote. Daher sollen die Akuthilfen für pflegende Angehörige, die zunächst bis zum 30. September 2020 gelten, verlängert werden. Konkrete Vorschläge von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey im Rahmen der Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz, Federführung BMG) wurden heute durch das Bundeskabinett beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Für Familien ist die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in der COVID-19-Pandemie mehr denn je ein Drahtseilakt. Deshalb werden wir auch weiterhin den Familien die Unterstützung zukommen lassen, die sie jetzt brauchen. Pflegende Angehörige leisten in der Corona-Krise Enormes und springen ein, wenn die professionelle Pflege zum Beispiel wegen Schließungen von Tagespflegeeinrichtungen ausfällt. Sie haben unseren großen Dank, aber auch konkrete Unterstützung verdient. Deshalb habe ich mich sehr dafür eingesetzt, dass die Akuthilfen, die im Mai in Kraft getreten sind, bis zum Ende des Jahres 2020 verlängert werden. Wer coronabedingt Angehörige pflegt und erwerbstägig ist, erhält durch die Verlängerung auch weiterhin bis zum 31.12.2020 das Recht, bis zu 20 Arbeitstage pro Akutfall der Arbeit fernzubleiben. Auch das Pflegeunterstützungsgeld wird für diese Zeit verlängert. Die Regelungen sind für viele Angehörige von großer Bedeutung, um durch diese schwierige Zeit zu kommen.“

Flexiblere Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit

Darüber hinaus soll die Möglichkeit der flexibleren Inanspruchnahme von Pflegezeit und Familienpflegezeit in den kommenden Monaten Spielräume für berufstätige pflegende Angehörige eröffnen. Sie sollen so leichter die Möglichkeit haben, eine Freistellung in Anspruch zu nehmen, sei es vollständig oder verbunden mit einer Teilzeitbeschäftigung. Geregelt wird auch, dass nach Auslaufen der Sonderregelungen verbliebene Restzeiten bis zu 24 Monate lang nicht verfallen. Da pflegende Angehörige das Pflegesystem in der Pandemie entlasten, benötigen sie Planungssicherheit auch für die Zeit nach der Akutlage.

Folgende Maßnahmen für pflegende Angehörige wurden durch das Kabinett beschlossen:

  • Die Möglichkeit einer Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu 20 Arbeitstagen pro Akutfall – wenn die akute Pflegesituation aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist – wird bis 31. Dezember 2020 verlängert. Auch das Pflegeunterstützungsgeld (Federführung BMG) kann weiterhin für 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.
  • Die Flexibilisierungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familien-pflegezeitgesetz (FPfZG) wie etwa eine kürzere Ankündigungsfrist der Familienpflegezeit, die Möglichkeit der Ankündigung per Email, aber auch die Nichtberücksichtigung von Monaten mit einem aufgrund der Pandemie geringeren Einkommen bei der Ermittlung der Darlehenshöhe nach dem Familien-pflegezeitgesetz werden bis 31. Dezember verlängert.
  • Beschäftigte, die aufgrund der Sonderregelungen zu COVID 19 Freistellungen in Anspruch genommen haben oder nehmen, können verbleibende Monate der Freistellungsansprüche nach dem Familienpflegezeit- und Pflegezeitgesetz nach Auslaufen dieser Regelungen weiterhin in Anspruch nehmen.

Zahlen zu pflegenden Angehörigen

Gut 3,4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Derzeit geht man von etwa 4,8 Millionen pflegenden Angehörigen aus. Von den 4,8 Millionen Pflegenden sind rund 2,5 Millionen erwerbstätig und müssen Pflege und Beruf gleichzeitig schultern. Mehr als 70% der Hauptpflegepersonen sind dabei Frauen, häufig in sogenannten Sandwich-Positionen (Kinderbetreuung und Pflegeverantwortung).

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.09.2020

Gremium bündelt Wissen aus Politik, Praxis und Wissenschaft

Auf Initiative von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute erstmals der Corona-KiTa-Rat getagt. Die Runde besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer, von Kommunen, Kita-Trägern, Gewerkschaften, dem Bundesverband für Kindertagespflege und der Bundeselternvertretung. Gemeinsam soll der Rat den Regelbetrieb in den Kindertagesstätten begleiten, die Entwicklungen bundesweit bewerten sowie Beispiele der guten Praxis und Lösungen austauschen.

Bei der heutigen Auftaktsitzung des Corona-KiTa-Rates diskutierte die Runde, wie in der Corona-Pandemie mit der Rückkehr zum Regelbetrieb eine gute und verläss-liche Kindertagesbetreuung gelingen kann. Nach einem Austausch über aktuelle Ergebnisse der Corona-KiTa-Studie und die Erfahrungen zum Start des neuen KiTa-Jahres bestand Einigkeit darüber, dass alles Mögliche getan werden muss, um erneute flächendeckende Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen zu verhindern. Mit Blick auf ein wahrscheinliches Ansteigen des Infektionsgeschehens im Herbst wurde der Wunsch nach klaren, einfachen und einheitlichen Regelungen zum Umgang mit Krankheitssymptomen geäußert. Maßnahmen sollten ausschließlich lokal bzw. regional begrenzt erfolgen. Das heißt, dort wo eine Infektion auftritt, muss sofort reagiert werden, die Infektionsketten müssen verfolgt und wenn nötig einzelne Gruppen und Einrichtungen geschlossen werden.

Die Ergebnisse der Corona-KiTa-Studie sollen Grundlage für zu erarbeitende Empfehlungen durch den Corona-KiTa-Rat sein.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Alle Akteure in diesem Gremium haben ein gemeinsames Ziel: Erneute flächendeckende Schließungen von Kitas und Kindertagespflege zu vermeiden – damit Kinder gut gefördert und Eltern entlastet werden. Um das zu schaffen, müssen wir gut vorbereitet sein, und aus den Erfahrungen der letzten Monate lernen.

Dabei bringen alle Teilnehmenden eigene Sichtweisen und Erfahrungen ein. Es gelingt uns ein umfassender Blick, welche Maßnahmen erfolgreich sind und wo wir die Praxis noch mehr unterstützen können. Auch die nahende Erkältungszeit im Herbst wird die Eltern vor Schwierigkeiten stellen, wenn Kinder vermehrt aufgrund von Symptomen zu Hause bleiben müssen. Hier bedarf es einer abgestimmten Vorgehensweise zum Umgang mit Erkältungssymptomen. Dafür wird der Corona-KiTa-Rat Impulse geben.“

Corona-KiTa-Rat berät von nun an jeden Monat

Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Umsetzung der Kindertagesbetreuung obliegt es den Ländern, verbindliche Entscheidungen in ihrem Land zu treffen. Der Bund unterstützt die Maßnahmen der Länder. Solange die Pandemie andauert, trifft sich der Corona-KiTa-Rat monatlich, das nächste Mal am 28. September.

Der Corona-KiTa-Rat ist einer von drei Bausteinen, mit denen der Bund dazu beiträgt, den Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung unter Pandemiebedingungen zu begleiten. Daneben finanziert das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium die Corona-KiTa-Studie, die vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und vom Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt wird. Die Studie verfolgt das Ziel, die Rolle von Kindern, Kitas und Kindertagespflege im Infektionsgeschehen bundesweit zu untersuchen. Außerdem stellt der Bund mit dem 5. Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zusätzlich eine Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021 zur Verfügung, die für den Kita-Ausbau für weitere 90.000 Plätze, Baumaßnahmen zur Umsetzung der Hygienekonzepte oder die digitale Infrastruktur genutzt werden können.

Weitere Informationen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie

https://www.corona-kita-studie.de/

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.09.2020

Bund verlängert die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Hilfsmaßnahmen

Zum Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 25. August 2020 erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Die besonderen Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld, der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie die Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen helfen die Auswirkungen der Corona-Krise abzufedern. Diese Maßnahmen haben wir zu Beginn der Corona-Krise sehr schnell auf den Weg gebracht, um Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden.

Wir sind noch nicht durch die Krise durch – auch wenn es Anzeichen der Erholung gibt. Noch haben wir stark betroffene Menschen, Unternehmen und Branchen. Daher freue ich mich, dass die sozialpolitischen Maßnahmen aufgrund der gestrigen Beschlüsse des Koalitionsausschusses verlängert werden. So können die wirtschaftlichen und vor allem sozialen Härten der Corona-Krise weiter abgefedert werden.

Gleichwohl darf struktureller Anpassungsbedarf bei Unternehmen nicht aus dem Blick geraten. Dieser kann durch die Unterstützungsmaßnahmen verzerrt werden. Vor diesem Hintergrund halte ich es für wichtig und richtig, wenn im weiteren Verlauf Hilfsmaßnahmen und Sonderregelungen nach und nach auslaufen bzw. angepasst werden. So ist die vollständige Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit ab dem 1.7.2021 bis längstens zum 31.12.2021 nur dann machbar, sofern die Betriebe für ihre Beschäftigten gleichzeitig Fort- und Weiterbildung organisieren. Denn am Ende kommt es nicht nur darauf an die Krisenzeit durchzustehen, sondern sich auch für die Zukunft fit zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 26.08.2020

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Familienpolitik an die Bedingungen der Corona-Pandemie angepasst werden. In einem entsprechenden Antrag (19/21589) fordert sie die Bundesregierung auf, in turnusmäßigen Tagungen die verantwortlichen Führungskräfte im Bundesfamilienministerium eine aktuelle Lageeinschätzung zum Pandemiegeschehen vornehmen und Anpassungen von familienpolitischen Gesetzen und Regelungen vorschlagen zu lassen. Ebenso müsse das Familienministerium bei allen pandemiebedingten Krisensitzungen wie beispielsweise des sogenannten Corona-Kabinetts teilnehmen.

Die Liberalen sprechen sich zudem für Lohnentschädigungen aus, die im Fall von Einschränkungen des Regelbetriebs von Kitas, Schulen und anderen Kindertageseinrichtungen an die betroffenen Eltern für entfallenen Lohn gezahlt werden. Während der Corona-Krise sollen diese Lohnentschädigungen auch während der Kita- und Schulschließungen in der Ferienzeit gezahlt werden. Darüber hinaus soll die Beschränkung von Krankentagen pro Kind für Eltern während Epidemien von nationaler Tragweite ausgesetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 840 vom 14.08.2020

Die Studie gibt einen Überblick über die Größenordnungen der von der Schließung von Kindertagesstätten (Kitas) und Schulen betroffenen Elterngruppen sowie der Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt in den Monaten des Lockdowns. Im Anschluss werden vier Themenbereiche, die während der Krise an Relevanz gewannen, näher betrachtet: Eltern in systemrelevanten Berufen, Homeoffice als Lösung, Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann sowie psychologische Folgen der Krise für Eltern.

Autoren: Bujard, Martin; Laß, Inga; Diabaté, Sabine; Sulak, Harun; Schneider, Norbert F.

Herausgeber: Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, Wiesba

Die coronabedingten Schließungen von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im April und Mai 2020 haben viele Eltern vor eine immense Herausforderung gestellt. Plötzlich mussten Kinder ganztags zu Hause betreut und beschult werden. Wie aktuelle Ergebnisse der SOEP-CoV-Studie zeigen, lag die Hauptlast der Kinderbetreuung während des Lockdowns bei den Müttern. Gleichzeitig investierten die Väter überproportional mehr Zeit in die Betreuung ihrer Kinder als zuvor. Durch das Homeschooling waren insbesondere Alleinerziehende, aber auch weniger gut gebildete Eltern stark belastet.

Während des Lockdowns im April und Mai 2020 haben die Mütter mehr Zeit für die Kinderbetreuung aufgewendet als die Väter. Während sie ihre Kinder im Alter von bis zu elf Jahren werktags durchschnittlich 9,6 Stunden lang betreut haben, taten die Väter dies 5,3 Stunden lang. 2019 brachten Mütter durchschnittlich 6,7 Stunden und Väter 2,8 Stunden für die Kinderbetreuung auf[1]. Somit ist coronabedingt die durchschnittliche Betreuungszeit bei den Müttern um 2,9 Stunden und bei den Vätern um 2,5 Stunden gestiegen. Das zeigen Auswertungen der ersten vier Teilstichproben der SOEP-CoV-Studie sowie Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)[2] aus dem Jahr 2019. Allerdings hat die Kinderbetreuungszeit der Väter während des Lockdowns im Vergleich zum Vorjahr überproportional stark zugenommen. Sie verbrachten im Mittel 89 Prozent mehr Zeit mit Kinderbetreuung als im Vorjahr. Bei den Müttern waren es im Mittel 43 Prozent. Dies kann als eine positive Entwicklung im Sinne einer stärkeren Einbindung der Männer in die Kinderbetreuung gesehen werden.

Besonders weniger gebildete Väter investieren mehr Zeit in die Kinderbetreuung

Wie stark die Betreuungszeit während des Lockdowns zugenommen hat, hängt auch vom Alter der Kinder sowie der Bildung der Eltern ab (Tabelle 1). Die Eltern von drei bis fünfjährigen Kindern haben die Betreuungszeit für ihre Kinder im Vergleich zum Vorjahr am stärksten erhöht. Bei Eltern jüngerer oder älter Kinder war die Zunahme geringer. Betrachtet man den Bildungsabschluss, zeigt sich: Bei Vätern mit geringer und mittlerer Bildung[3] hat die Kinderbetreuungszeit am stärksten zugenommen. Ein möglicher Grund dafür könnte sein, dass Väter mit höheren Bildungsabschlüssen bereits vor dem Lockdown mehr Zeit für die Kinderbetreuung verwendet haben als weniger gebildete Väter.

Erwartungsgemäß hängt die Zahl der Betreuungsstunden auch davon ab, wie viel Zeit die Eltern mit Erwerbsarbeit verbringen. So haben während des Lockdowns Eltern mit Vollzeitjob weniger Stunden mit Kinderbetreuung verbracht als Eltern, die in Teilzeit arbeiteten, anders erwerbstätig – zum Beispiel in Kurzarbeit – oder arbeitslos waren (Abbildung 1, Tabelle 2).

Dabei haben Väter mit einem Vollzeitjob weniger zusätzliche Zeit mit Kinderbetreuung verbracht als in Vollzeit arbeitende Mütter. Während sie im Vergleich zu 2019 etwa zwei Stunden zusätzlich investierten, waren es bei den in Vollzeit arbeitenden Frauen etwa drei Stunden. Auch im Vergleich zu Vätern, die in Teilzeit arbeiteten, erwerbslos waren oder einer anderen Art von Erwerbstätigkeit nachgingen, war ihr zusätzlicher Beitrag zur Kinderbetreuungszeit gering[4].

Auffällig ist der im Vergleich zum Vorjahr enorme Zuwachs an zusätzlichen Betreuungsstunden bei Vätern, die einer anderen Art der Erwerbstätigkeit nachgingen. Dies liegt vermutlich auch an dem großen Anteil an Vätern, die im April und Mai 2020 in Kurzarbeit waren.

Auch bei nicht erwerbstätigen Frauen hat die Betreuungszeit stark (um 4,8 Stunden) zugenommen – und dies trotz des bereits beträchtlichen Ausgangsniveaus von 9,8 Stunden in 2019.

Für die meisten Eltern ist das Homeschooling erträglich

Die Schulschließungen haben sowohl die Kultusministerien als auch die Lehrkräfte und die Eltern vor neue Herausforderungen gestellt. Obwohl sich bereits Anfang März abzeichnete, dass diese Maßnahme kommen könnte, hat sie alle Beteiligten relativ unvorbereitet getroffen. Sehr schnell wurden ExpertInnen-Stimmen laut, die deutlich machten, dass sich Schulkinder weiterhin mit dem Schulstoff beschäftigen müssten, um einen „Lernstopp“ zu vermeiden (z.B. https://www.ifo.de/node/53796). Schulen und Lehrkräfte mussten die Schulkinder also weiterhin mit Lernstoff versorgen und verteilten Lernmaterialien auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel via E-Mail oder über eine Cloud. Beim Homeschooling waren Eltern und SchülerInnen gezwungen, ohne direkte Unterstützung durch eine Lehrkraft Schulaufgaben in angemessener Qualität und Zeit zu bearbeiten. Für die Eltern war dies eine Belastung, die zu ihren sonstigen Verpflichtungen hinzukam.

Um zu untersuchen, wie stark sich die Eltern durch das Homeschooling belastet fühlten, wurde in der SOEP-CoV-Studie folgende Frage in Bezug auf das jüngstes Schulkind gestellt: „Wie ist Ihre persönliche Einschätzung zu folgender Aussage: Dafür zu sorgen, dass das Kind den Schularbeiten nachkommt, wird mich überfordern.“ Die Befragten antworteten auf einer Skala von 1 (stimme überhaupt nicht zu) bis 5 (stimme voll zu).

Wie die Auswertung dieser Einschätzungen zeigt, fühlten sich tendenziell alle Eltern durch das Homeschooling ähnlich stark belastet. Im Durchschnitt lag der Skalenwert bei 2,3, das heißt die Eltern fühlten sich mittelmäßig belastet. Alleinerziehende Eltern litten stärker unter dem Homeschooling als Eltern in Paarbeziehungen; bei ihnen lag der durchschnittliche Skalenwert bei 2,6.

Weniger gebildete Eltern und erwerbstätige Alleinerziehende fühlen sich durch Homeschooling besonders stark belastet

Wie sehr Eltern sich durch das Homeschooling belastet fühlten, hängt deutlich mit deren Bildungsniveau zusammen (Abbildung 2). Weniger gebildete Mütter oder Väter litten mehr unter der Situation als Eltern mit einem höheren Bildungsabschluss, also mit einem (Fach-)-Hochschulabschluss.

Auch Alleinerziehende, die Vollzeit oder Teilzeit arbeiteten, litten stärker (2,8 Skalenpunkte) als diejenigen, die keiner Erwerbstätigkeit oder einer anderen Art von Erwerbstätigkeit nachgingen (2,0 Skalenpunkte). Darüber hinaus arbeiteten erwerbstätige Alleinerziehende während des Lockdowns seltener im Homeoffice (33 Prozent) als Eltern in Paarbeziehungen (39 Prozent). Auch dies hat vermutlich dazu beigetragen, dass sie sich durch das Homeschooling stärker belastet fühlten.

Die Übermittlung von Lernmaterial durch die Schule auf verschiedenen Wegen hilft Alleinerziehenden

Entlastet fühlten sich die Alleinerziehenden, wenn die Schule Lernmaterial auf mehreren Wegen zur Verfügung stellten – zum Beispiel per E-Mail, über einen Server oder per Videokonferenz. Dann lag ihr Belastungsempfinden im Durchschnitt bei 2,2 und damit um 0,7 Skalenpunkte niedriger als bei den Eltern, die mit den Schulen nur über einen Kommunikationsweg oder gar nicht in Kontakt standen.

Fazit: Alleinerziehende, weniger gebildete Eltern und Familien mit Migrationshintergrund brauchen beim Homeschooling mehr Unterstützung durch die Schulen

Die SOEP-CoV-Studie zeigt deutlich, dass die Hauptlast der Kinderbetreuung während des coronabedingten Lockdowns im April und Mai 2020 von den Müttern getragen wurde – und dies über alle Bildungsniveaus und Erwerbssituationen hinweg. Gleichzeitig zeigt sich, dass bei den Vätern die Kinderbetreuungszeit ähnlich stark zugenommen hat wie bei den Müttern. Das heißt, die Männer haben sich stärker an der Kinderbetreuung beteiligt als im Vorjahr.

Die Belastung durch das Homeschooling empfanden Eltern generell als erträglich, wobei alleinerziehende Eltern und Eltern mit einem niedrigen Bildungsabschluss sich stärker belastet fühlten als andere. Wenn die Schulen Lernmaterialien auf verschiedenen Wegen zur Verfügung stellten, wurde das von den Eltern als effektive Unterstützung gesehen. Dies war vor allem bei alleinerziehenden Eltern der Fall.

Dies unterstreicht, wie wichtig eine institutionelle Unterstützung durch die Schule insbesondere für Alleinerziehende ist. Aber auch Eltern mit einem niedrigen Bildungsabschluss und Eltern mit Migrationshintergrund hätten davon sicherlich profitiert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 28.07.2020

Die Senkung der Mehrwertsteuer bis Ende 2020 dürfte dem privaten Konsum und der Konjunktur in Deutschland nur einen relativ überschaubaren Impuls geben. Größere Effekte hätten die dafür im Konjunkturpaket der Bundesregierung eingesetzten Mittel wahrscheinlich erzeugt, wenn sie in einen höheren Kinderbonus oder eine stärkere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes geflossen wären. Darauf deuten nach einer neuen Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung aktuelle Ergebnisse einer Umfrage unter gut 6300 Erwerbstätigen hin.* Knapp 75 Prozent der im Auftrag der Stiftung Befragten gaben darin Ende Juni an, trotz Mehrwertsteuersenkung ihr Konsumverhalten im zweiten Halbjahr 2020 nicht verändern zu wollen. Dagegen erklärten fast 80 Prozent der Befragten, sie würden bei einer Einmalzahlung wie dem Kinderbonus ihren Konsum erhöhen. Zudem zeigt sich in der Umfrage, dass Menschen, die ohne Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in Kurzarbeit sind, ihre Ausgaben signifikant häufiger reduziert haben als andere Befragte – eine finanzielle Besserstellung hätte daher nach Einschätzung der Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien und Jan Behringer ebenfalls spürbare positive Wirkungen. „Eine andere Gewichtung der Maßnahmen im Konjunkturpaket – etwa ein höherer Kinderbonus oder eine großzügigere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes – hätte nach diesen Ergebnissen zu einem größeren konjunkturellen Impuls geführt“, schreiben die Wissenschaftler in ihrem Fazit – und raten dazu, im Falle weiterer Pakete zur Konjunkturstützung entsprechend anders zu gewichten.

Rund 20 Milliarden Euro wird die vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer kosten. Das ist knapp die Hälfte des finanziellen Volumens aus dem Konjunkturpaket, das 2020 wirksam wird. 4,3 Milliarden sind für den Kinderbonus von 300 Euro pro Kind vorgesehen, der im September und Oktober ausgezahlt wird. Davon profitieren vor allem Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen, weil der Bonus bei höheren Einkommen mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, nicht aber auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Wie stark diese und andere Maßnahmen zur Konjunkturstimulierung wirken, ist unter Ökonomen umstritten. Gesamtwirtschaftliche Daten, die Hinweise liefern könnten, werden wohl nicht vor Mitte 2021 vorliegen. Diese zeitliche Verzögerung ist in der unübersichtlichen Corona-Krise längst nicht nur ein akademisches Problem, betonen Dullien und Behringer: „Dies ist für Entscheidungsträger problematisch, weil möglicherweise weit früher weitere Maßnahmen zur Konjunkturstützung notwendig werden könnten, wenn sich bisherige Stützungsversuche als unzureichend erweisen sollten“, schreiben die Forscher. Um die Lücke zu verkleinern, haben die IMK-Experten die Böckler-Erwerbstätigenbefragung von Ende Juni ausgewertet. Die Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Nur gut 17 Prozent wollen Anschaffungen vorziehen oder Mehrwertsteuersenkung für zusätzliche Ausgaben nutzen

In der Umfrage gab ein knappes Viertel aller Befragten an, wegen der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung ihr Konsumverhalten zu ändern. Die größte Gruppe von ihnen – 14,4 Prozent – hatte vor, eigentlich für später geplante Anschaffungen in dieses Jahr vorzuziehen, 3,2 Prozent der Befragten erklärten, die Steuersenkung für bislang nicht geplante zusätzliche Anschaffungen zu nutzen. Beide Verhaltensweisen würden dem Ziel der Regierung, Konsum und Konjunktur kurzfristig zu beflügeln, entsprechen. Weitere 8,1 Prozent antworteten, sie würden Anschaffungen, die sie eigentlich schon früher geplant hatten, nun in die Zeit mit niedrigerer Mehrwertsteuer verschieben – woraus sich kein positiver Konjunktureffekt ergeben würde. Rund drei Viertel der Interviewten gaben an, die Mehrwertsteuersenkung habe gar keine Auswirkungen auf ihr Ausgabenverhalten. Zwar berichteten knapp 53 Prozent jener gut 17 Prozent der Befragten, die Ausgaben vorziehen oder zusätzlich tätigen wollten, darunter seien auch Haushaltsgeräte oder -gegenstände, also möglicherweise auch größere Anschaffungen. Unter dem Strich seien die Effekte der Steuersenkung jedoch „eher begrenzt“, weil sie relativ wenig zusätzlichen oder vorgezogenen Konsum auslösten, konstatieren die Forscher.

Einmalzahlung: Knapp 80 Prozent wollen mehr ausgeben

Höher schätzen die Ökonomen die kurzfristige konjunkturelle Wirksamkeit von Einmalzahlungen und insbesondere des Kinderbonus´ ein. Dafür spricht nach der IMK-Studie einerseits, dass Befragte mit Kindern während der Corona-Krise deutlich häufiger von höheren Ausgaben berichten als Menschen ohne Kinder im Haushalt. Akuter finanzieller Bedarf sei also vorhanden. Zum anderen wurde in der Befragung direkt nachgefragt, was die Interviewpartner mit einer hypothetischen Einmalzahlung in Höhe von 1000 Euro machen würden. Gut 78 Prozent antworteten, sie würden zumindest einen erheblichen Teil davon ausgeben. Im Durchschnitt gaben die Befragten an, 415 Euro innerhalb der folgenden 12 Monate für den Konsum zu nutzen, weitere 185 Euro sollten für die Tilgung von Schulden aufgewendet werden.

Kurzarbeit ohne Aufstockung drückt spürbar auf den Konsum

Auch wenn das Kurzarbeitergeld höher als bisher wäre, hätte das laut Dullien und Behringer ein erhebliches Potenzial zur Ankurbelung von Konsum und Konjunktur. Das schließen die Forscher aus Befragungs-Daten, wonach Beschäftigte in Kurzarbeit zuletzt wesentlich häufiger ihren Konsum einschränken mussten als jene, die weiter voll arbeiten konnten. Konkret gaben in der Umfrage 25,7 Prozent der Beschäftigten ohne Kurzarbeit an, ihre Konsumausgaben in der Krise eingeschränkt zu haben, fast ebenso viele (22,3 Prozent) sprachen von einer Ausweitung. Deutlich anders sah es für die von Kurzarbeit Betroffenen aus: Von ihnen erklärten 42 Prozent, ihre Konsumausgaben gekürzt zu haben, nicht einmal halb so viele, 17,1 Prozent, sprachen von höheren Ausgaben. Dabei hatten Kurzarbeitende ohne Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber ihren Konsum wiederum deutlich häufiger zurückgefahren als Personen mit finanzieller Aufstockung. „Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine frühe und entschiedene Aufstockung des Kurzarbeitergeldes entweder für alle Betroffenen oder nur für Geringverdiener (im Modell des Mindestkurzarbeitergeldes) aller Wahrscheinlichkeit nach den beobachteten Einbruch des Privatkonsums im zweiten Quartal 2020 gebremst hätte und auch den Konsum in den kommenden Monaten gestützt hätte“, schreiben Dullien und Behringer.

Jan Behringer, Sebastian Dullien

Wie effektiv sind Mehrwertsteuersenkung und Kinderbonus im Konjunkturpaket? Erste Erkenntnisse aus der HBS-Erwerbstätigenbefragung. IMK Policy Brief Nr. 97, August 2020.

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Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.08.2020

Trotz eines Rückgangs der Umweltbelastung in der Corona-Krise dürfte die Pandemie den nationalen Wohlstand in Deutschland, gemessen auf Basis von wirtschaftlichen, sozialen und Umwelt-Indikatoren, im laufenden Jahr deutlich verringern. Verantwortlich dafür ist nicht nur der Rückgang des privaten Konsums, sondern auch ein absehbarer Anstieg der ökonomischen Ungleichheit als Krisenfolge. Das geht aus einer Analyse im Rahmen der regelmäßigen Berechnung des Nationalen Wohlfahrtsindex (NWI) hervor, die vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung gefördert wird.* Es sei damit zu rechnen, „dass der NWI im Jahr 2020 eine negative Entwicklung aufweisen wird, wenn auch sehr wahrscheinlich in geringerem Maß als das Bruttoinlandprodukt“, heißt es in der Studie. Die Ergebnisse widersprechen damit der in der öffentlichen Debatte zuletzt gelegentlich geäußerten These, dass die durch die Corona-Krise ausgelöste Schrumpfung der Wirtschaft den Weg aufzeige zu einer nachhaltigeren Wirtschaftsweise ohne Wohlstandsverluste.

Rückgang des privaten Konsums bei zunehmender Ungleichheit reduziert Wohlstand beträchtlich

In die Berechnungen von Dr. Benjamin Held, Dorothee Rodenhäuser und Prof. Dr. Hans Diefenbacher vom Institut für Interdisziplinäre Forschung (FEST e.V.) gehen 20 Einzelkomponenten ein, die zusammen den NWI ergeben (weitere Informationen im Erklärvideo; Link unten). Da in den NWI auch Variablen zur Umweltbelastung und zur sozialen Situation in Deutschland einfließen, gilt er als besserer Indikator für den Wohlstand als das Bruttoinlandsprodukt, das lediglich marktvermittelte Wertschöpfung abbildet. Aktuelle Werte für den NWI für 2020 liegen zwar noch nicht vor. Aber bei vielen Einzelindikatoren ist bereits absehbar, in welche Richtung sie sich bewegen werden. So dürfte die Ungleichheit der Einkommen zugenommen haben, weil Geringverdiener infolge des Lockdowns häufiger Einkommenseinbußen erlitten. Ein Grund: Sie arbeiten oft in Berufen, „in denen eine Verlagerung ins Homeoffice gar nicht oder sehr viel schwerer möglich ist“. Hinzu kommt die gestiegene Arbeitslosigkeit. Kapitaleinkommen sind den Forschern zufolge dagegen weniger von der Krise betroffen – die Börsenkurse erholen sich beispielsweise bereits wieder.

Der private Konsum, eine weitere wichtige Wohlstandskomponente bei der Berechnung des NWI, wird in diesem Jahr krisenbedingt erheblich geringer ausfallen als im Vorjahr. Das IMK rechnet mit einem Rückgang von rund fünf Prozent. Negativ wirkt sich die Krise auch auf das soziale Engagement in der Gesellschaft aus. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die beispielsweise die Arbeit in Vereinen zeitweise zum Erliegen brachten, dürften den im NWI berücksichtigten Umfang der ehrenamtlichen Arbeit reduzieren.

In den NWI geht, im Gegensatz zum üblicherweise berechneten Bruttoinlandsprodukt (BIP), nicht nur die gegen Geld erfolgte Wertschöpfung ein, sondern auch der „Wert der Hausarbeit“. Und dieser dürfte im laufenden Jahr zugenommen haben, weil sich viele Aktivitäten während des Lockdowns „von der Sphäre formellen Wirtschaftens in die informelle Sphäre“ verschoben haben. Die Menschen waren nicht untätig, sondern haben anstelle von Erwerbsarbeit oftmals verstärkt häusliche Aufgaben in Angriff genommen und angesichts geschlossener Schulen und Kitas viel mehr Zeit in die Kinderbetreuung investiert. Schon weil dies berücksichtigt wird, dürfte der mit dem NWI gemessene Wohlstand weniger zurückgehen als das nur auf dem BIP basierende Wirtschaftswachstum.

Weniger Verkehrsunfälle, weniger CO2-Emissionen

Andere Faktoren ergänzen das BIP nicht nur, sondern fließen bei der Berechnung des NWI sogar mit umgekehrtem Vorzeichen ein. Zum Beispiel die gesunkenen Kosten des Pendelverkehrs: weniger Stress, Zeitverlust, Energieverbrauch, Umweltbelastung. Besonders drastisch zeigt sich der Unterschied am Beispiel der Verkehrsunfälle, deren Zahl im März und April um 23 beziehungsweise 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist. Auf den NWI wirkt sich dies positiv aus, beim BIP schlagen die ausbleibenden Ausgaben für Rettungseinsätze und Autoreparaturen negativ zu Buche.

Als wohlstandssteigernd werden im NWI zunehmende öffentliche Ausgaben in bestimmten Bereichen verbucht. Das gilt etwa für steigende Gesundheitsausgaben durch die personelle Aufstockung der Gesundheitsämter.

Positiv wird sich nach Ansicht der Wissenschaftler aber vor allem die verringerte Umweltbelastung auswirken. Ersten Untersuchungen zufolge ist etwa der Stromverbrauch von Ende April bis Anfang Juli um beinahe 10 Prozent gesunken. Die täglichen CO2-Emissionen lagen Anfang April weltweit um 17 Prozent unter dem Wert von 2019. Und „mit den geringeren Emissionen sinken auch die im NWI veranschlagten Schadenskosten, die wohlfahrtsmindernd wirken“, so die Wissenschaftler.

Bei einigen anderen NWI-Komponenten trauen sich die Forscher keine Prognose für das aktuelle Jahr zu. Ob zum Beispiel die Kriminalität und die dadurch verursachten gesellschaftlichen Kosten sinken oder zunehmen werden oder ob die „gesellschaftlichen Ausgaben zur Kompensation von Umweltbelastungen“ höher oder niedriger ausfallen werden als im vergangenen Jahr, ist noch nicht abzusehen.

Corona-Pandemie lässt positivere Entwicklung seit 2014 abbrechen

Das neueste bereits vollständig ausgewertete Jahr ist 2018. Hier liegen nun alle Daten vor und es zeigt sich: Bis dahin ist der Wohlstand laut NWI zum fünften Mal in Folge gestiegen. Maßgeblich dafür waren stetig zunehmende Konsumausgaben – getrieben von steigenden Löhnen –, ein sinkender Energieverbrauch, weniger Treibhausgas-Emissionen, eine „leichte Verringerung“ der Einkommensungleichheit sowie gestiegene Ausgaben für Bildung und Gesundheit. Von 2017 bis 2018 ist der Wohlstand in Deutschland nach NWI-Kriterien damit um 40 Milliarden Euro gewachsen, wovon 17 Milliarden den Umweltkomponenten zuzuschreiben sind.

Die vorliegenden NWI-Werte reichen zurück bis 1991. Von der Jahrtausendwende bis 2013 hat sich der Index beinahe durchgängig schlechter entwickelt als das BIP. Erst seit 2014 steigen beide Indikatoren im Einklang. 2019 dürfte sich der Anstieg noch fortgesetzt haben, erwarten die Wissenschaftler. Eine Voraussage über 2020 hinaus sei derzeit nicht möglich. „Festgehalten werden“ könne „aber schon heute, dass der NWI – obwohl er weit davon entfernt ist, alle Folgen der Pandemie abzubilden – besser zum Nachzeichnen ihrer vielfältigen Wirkungen in der Lage ist als das BIP“. Und auch die Frage, „inwieweit nun das Umsteuern im Sinne der sozial-ökologischen Transformation gelingt“, ließe „sich durch den NWI wesentlich genauer erkennen“. Denn: „Eine erweiterte Wohlfahrtsperspektive, wie sie der NWI anbietet,“ mache „deutlich, dass neben der – unbestritten wichtigen – wirtschaftlichen Erholung weitere Ziele berücksichtigt werden müssen: beispielsweise die Verringerung oder wenigstens Stabilisierung der Einkommensungleichheit und die Verbesserung der Umweltsituation, insbesondere zum Schutz des Klimas.“

Benjamin Held, Dorothee Rodenhäuser, Hans Diefenbacher: NWI 2020

Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Wohlfahrt, IMK-Policy Brief Nr. 96, August 2020

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.08.2020

Morgen tagt erstmalig der Corona-KiTa-Rat, der den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen begleiten und Maßnahmen beraten soll.

Das vom Bundesfamilienministerium einberufene Gremium setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen, Trägern, Gewerkschaften, Kindertagespflege und Eltern. Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, ist für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vertreten. Sie plädiert dafür, Kindertagesbetreuung konstant im Blick zu behalten, damit Deutschland die Corona-Herausforderungen in den Kitas meistern kann.

„Die flächendeckende Schließung der Kitas war für viele Familien und Kinder eine Katastrophe. Das darf sich nicht wiederholen. Die verschiedenen Perspektiven auf Bundesebene zusammenzubringen und die Kindertagesbetreuung unter den Corona- Pandemiebedingungen zu begleiten, muss dazu beitragen, dass Familien Verlässlichkeit und Mitarbeitende Klarheit im Alltag erfahren. Das Gesamtsystem muss – selbstverständlich mit Hygiene- und Schutzkonzepten – funktionieren. Sich dazu mit allen Akteuren abzustimmen, ist längst überfällig. In fast allen Bundesländern arbeiten die Kitas wieder im Regelbetrieb. Von Normalität kann vielerorts allerdings noch keine Rede sein. Gleichzeitig steigen die Infektionszahlen regional wieder an. Frühkindliche Bildung muss krisenfest aufgestellt werden. Familien brauchen deutschlandweit ein verlässliches Kita- Angebot – nicht nur jetzt, sondern auch in der Zukunft. Diese Herausforderungen müssen wir gemeinsam meistern.“

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.08.2020

Das deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut erfassen mit einem neuen Register, wie Kitas und Tagespflege auf das Corona- Infektionsgeschehen reagieren. Die Befragungen für die bundesweite Corona-Kita-Studie, durchgeführt vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und dem Robert Koch-Institut (RKI), beginnen am 11. August. Alle Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen in Deutschland sind aufgerufen, sich auf www.corona-kita-studie.de im KiTa-Register zu registrieren und an regelmäßigen Online-Erhebungen zu beteiligen.

„Mit dem KiTa-Register bauen wir eine einmalige bundesweite Datenbasis auf. Wir setzen auf das Fachwissen und die Erfahrungen der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege. Nur mit ihrer Hilfe können wir sichtbar machen, vor welchen Herausforderungen die Kindertagesbetreuung aktuell steht und klären, wie wir in Krisen künftig handlungsfähig bleiben“, sagt DJI-Direktor Prof. Dr. Thomas Rauschenbach.

Auf einer breiten Datenbasis werden das DJI und das RKI in den kommenden Wochen und Monaten Erkenntnisse zusammentragen, wie die Einrichtungen und die Tagespflege auf die organisatorischen, hygienischen und pädagogischen Herausforderungen während der Pandemie reagieren und wie sich das Infektionsgeschehen auf die Kindertagesbetreuung auswirkt. Ziel ist es, Erkrankungsrisiken in den Kitas und der Tagespflege besser einschätzen und Lösungsansätze identifizieren zu können. Die Studie soll zudem klären, wie stark das bisherige und weitere Öffnungsgeschehen mit gehäuften Infektionen von Kindern und Erwachsenen einhergeht und solle dazu beitragen, Familien und Fachkräfte gezielter zu schützen. Die Daten unterstützen Träger, Kommunen, Länder und Bund dabei, die regionale Situation genauer einschätzen und steuern zu können.

„Ich bin sehr froh, dass wir diese Studie gemeinsam auf den Weg gebracht haben, denn sie ist für uns alle sehr wichtig. Die Daten aus dem Kita-Register sind eine hervorragende Ergänzung zu den Meldedaten, die nach dem Infektionsschutzgesetz von den Gesundheitsämtern erhoben werden“, unterstreicht Prof. Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. „Damit gewinnen wir wichtige Erkenntnisse über die ergriffenen Maßnahmen und welche Auswirkungen sie tatsächlich auf die Kitas haben.“

Abgefragt werden zum Beispiel die Betreuungszeiten, die aktuellen Hygienemaßnahmen, die Anzahl der betreuten Kinder sowie Informationen zur Raum- und Personalsituation in den Einrichzungen. Die Ergebnisse werden regelmäßig aktualisiert und auf der Projektwebsite www.corona-kita-studie.de sowie in den Monatsberichten des DJI veröffentlicht.

Mit der Corona-KiTa-Studie erforschen das Deutsche Jugendinstitut und das Robert Koch-Institut aus sozialwissenschaftlicher und medizinisch-epidemiologischer Sicht, welche Folgen das neuartige Coronavirus für Kitas, Kinder, Betreuungspersonen und Eltern hat. Die Erhebung läuft bis Dezember 2021. Anmeldung zum KiTa-Register und weitere Informationen unter www.corona-kita-studie.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut vom 10. August 2020

Die eaf begrüßt, dass der Koalitionsausschuss der Bundesregierung in seiner Sitzung am Dienstag die Lebenslage von Familien während der Pandemie in den Blick genommen hat. So wurde beschlossen, bis Ende des Jahres die Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte um fünf weitere Tage je Elternteil und um zehn Tage für Alleinerziehende auszuweiten. Diese Regelung gilt für Eltern mit Kindern unter zwölf Jahren. Denn schon bei manchen leichteren Erkältungssymptomen, bei denen früher Kinder noch zur Schule oder in die Kita gehen konnten, müssen sie jetzt bereits zuhause bleiben und benötigen dann Betreuung durch Vater oder Mutter. Daher beurteilt die eaf die beschlossene Ausweitung des Anspruchs für Eltern und Kinder als ausgesprochen hilfreich.

Dass die Maßnahme jedoch nur auf wenige Monate beschränkt ist, greift aus Sicht von Martin Bujard, dem Präsidenten der eaf, zu kurz: „Die Pandemie wird Ende dieses Jahres voraussichtlich nicht vorbei sein. Das Kurzarbeitergeld soll bis Ende 2021 verlängert werden – auch Familien brauchen diese entlastende längere Perspektive. Wir fordern die geplante Ausweitung der Kinderkrankentage bis Ende 2021.“

Weiterhin regt die eaf an, während der Pandemiezeit die Attestpflicht für Kinderkrankentage auszusetzen. Dies würde zu einer Entlastung von Eltern und Kinderarztpraxen führen. Viele Eltern befürchten zudem durch die Attestpflicht das Risiko von Infektionen in der Arztpraxis.

Da die Kinderkrankentage überwiegend von Müttern in Anspruch genommen werden, regt die eaf zudem eine Informationskampagne an, damit mehr Väter von diesem Recht wissen und auch in den Betrieben dazu ermuntert werden.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 28.08.2020

Zum Wochenende ließ das Bundesinnenministerium verlauten, dass nun auch die Einreise von nicht verheirateten Partner*innen aus Drittstaaten zu ihren Liebsten in Deutschland möglich sei. Dem vorausgegangen war die Kampagne #LoveIsNotTourism, die auch von zahlreichen Bundestags- und Europaparlamentsabgeordneten unterstützt wurde. Die Presse griff das Thema vielfach auf, mit unzähligen persönlichen Beispielen von Betroffenen. Ende gut alles gut?

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßt natürlich die Einreiseerleichterungen. Je mehr binationale Paare wieder zusammenkommen können, umso besser, so Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin des Verbandes. Allerdings beträfe dies nur einen Bruchteil der binationalen Paare, nämlich diejenigen mit Partner*innen aus „Positivstaaten“, einer Auswahl von Drittstaaten, die kein Visum für Deutschland bräuchten.

Seit dem Wochenende stehen die Beratungstelefone im Verband nicht mehr still, unzählige Anfragen kommen per Mail. „Die meisten Fragen drehen sich um die notwendigen Dokumente, das Entscheidungsverhalten der Bundespolizei bei der Einreise und das Verhalten der Fluggesellschaften“, berichtet Swenja Gerhard, Rechtsberaterin des Verbandes. Selbst für „Positivstaater*innen und Inhaber*innen eines Multiple Entry Visums gäbe es jedoch Fallstricke: Paare, die weder ein Zusammenleben im Ausland oder ein Treffen in Deutschland nachweisen können, profitierten nicht von der neuen Regelung. Hinzukomme, dass es Probleme gäbe, eine Fluggesellschaft zu finden, die sie befördert. Der Hintergrund sei die Unsicherheit bei der Fluggesellschaft, ob die Einreise des * der Passagier*in „erlaubt“ ist. Bei Zurückweisung an der Grenze müsste der Passagier auf Kosten der Fluggesellschaft wieder in sein*ihr Heimatland befördert werden. Es läge im Ermessen der Behörden, ob Corona-Tests aus dem Ausland anerkannt würden und jedes Bundesland entscheide unterschiedlich über Quarantäneregelungen.

„Für Partner*innen, die ein Visum brauchen ist es noch einmal ungleich schwieriger“, führt Gerhard weiter aus. Schwierig bis unmöglich sei es, überhaupt Zugang zu den Botschaften zu bekommen. Die meisten Auslandsvertretungen arbeiten noch immer nur sehr eingeschränkt oder sind geschlossen wie beispielsweise die Deutschen Botschaften in Kairo, New Delhi oder Islamabad. Oder es sind keine Terminbuchungen möglich, weil Rückstände aufgearbeitet würden, wie z.B. in der Deutschen Botschaft in Jakarta. „Das bedeutet, ich kann in zahlreichen Ländern noch nicht einmal ein Besuchsvisum beantragen. Ganz zu schweigen, ob ich dann überhaupt eines bekomme. Schon früher scheiterten die Besuchsvisa an einer restriktiven Handhabung. Die Partner*innen müssen ihre Rückkehrwilligkeit glaubhaft machen. Es wurde schon vor Corona unterstellt, dass die Partner*innen nach einem Besuch einfach hierbleiben. Heute umso mehr. Die jetzige Erklärung ist eigentlich nur Augenwischerei“, so Gerhard.

Ein erster Schritt wäre eine Aufstockung des Personals in den deutschen Auslandsvertretungen sowie eine vorrangige Bearbeitung von Visaanträgen von Paaren und Familien. Es wäre sehr begrüßenswert, wenn das Zusammenleben binationaler Paare und Familien nicht mehr unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten betrachtet werden würde. „Es geht hier nicht um Gefahrenabwehr, es geht um ein gemeinsames Familienleben und eine gemeinsame Zukunftsplanung“, fordert Stöcker-Zafari.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 11.08.2020

SCHWERPUNKT II: Guter Ganztag

Noch bis Anfang September werden wichtige Weichen für die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gestellt. An dem Eilverfahren gibt es Kritik von mehreren Verbänden. Diese befürchten unter anderem, dass an den Bedarfen von Eltern vorbeigeplant wird. Sie sehen die Qualität der Betreuung gefährdet.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Qualitativ gute Ganztagsangebote tragen dazu bei, dass Kinder individuell gefördert werden. Sie flankieren positive Bildungsverläufe und können unterstützend mit den Eltern zusammenarbeiten. Eltern wünschen sich für das Wohlergehen ihrer Kinder nur die beste Betreuung neben der Schulzeit. Dabei hat jede Familie eigene Bedürfnisse bei der Betreuung, Bildung und Erziehung. Die pädagogische Qualität und die Vielfalt flexibler Angebote sind für sie sehr wichtig. Eine bloße Aufbewahrung entspricht keinem aktuellen Standard. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung muss den Familien ermöglichen, für sie passende Angebote wählen zu können und die Kinder in einer pädagogisch geeigneten Betreuung zu wissen.“

Eine gute Ganztagsbetreuung ist daneben ein wichtiges Element zur Verwirklichung einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Umso länger die Zeit ist, in der Kinder in institutionellen Settings betreut werden, desto größer ist der Bedarf an Austausch, Kommunikation und Vertrauen zwischen Eltern und Institution. Eltern müssen ihre Wünsche und Bedarfe von gelungenen Ganztagsangeboten einbringen dürfen. Ganz im Sinne partizipativer Strukturen sind Eltern als Partner in die Ausgestaltung des Ganztags einzubeziehen, damit sich positive Beziehungen langfristig entwickeln können.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, unterstreicht: „Familien sind auf sozial- und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsangebote angewiesen, um ihr gemeinsames Leben zu gestalten und füreinander da zu sein. Das ZFF begrüßt die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder und sieht darin einen zentralen Baustein für eine Familienpolitik, die Eltern ermöglicht Beruf und Sorgearbeit zu vereinbaren. Gerade Alleinerziehende oder Eltern im Schichtbetrieb sind dabei auf flexible Randzeiten- und Ferienbetreuung angewiesen. Ein guter Ganztag für die gesamte Familie muss diese vielfältigen Bedarfe und Wünsche berücksichtigen und Bildungs- und Erziehungsangebote so gestalten, dass sie Kindern guttun und ihren Entwicklungsbedarfen entsprechen.“

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Neben der rechtlichen Regelung im Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird sie 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuungstecken: 1 Million neue Plätze sollen entstehen. Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs-und Beteiligungsverfahren geben. Ein Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt und weiteren Verbänden hat die AWO-Kampagne „Ganztagsbetreuung. Ganz schnell? Ganz gut?! #Guter Ganztag“ eingeleitet mit dem Ziel, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Zur Kampagne: https://www.awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 10.08.2020

In voraussichtlich einer Woche wird die Bund-Länder-AG ihr Arbeitsergebnis vorlegen. Damit wird der Referentenentwurf zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder mit weiteren Impulsen des Bundes und der an der AG beteiligten Länder zur Ausgestaltung dieses Rechtsanspruchs ergänzt.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Klar ist: Der Rechtsanspruch ist gewollt, ein Scheitern möchte niemand. Dennoch darf ein Gesetz zur Ganztagsbetreuung nicht nur den groben rechtlichen Rahmen vorgeben. Die Qualität der Angebote muss berücksichtigt und festgehalten werden – gerade auch im Zeichen von Chancengerechtigkeit im Bildungssystem und dem Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Der Bedarf der Familien an Ganztagsangeboten ist bereits jetzt hoch und noch nicht in allen Teilen gedeckt. Mit Einführung des Rechtsanspruchs wird der Bedarf wahrscheinlich noch einmal ansteigen. Nur wenn ein bedarfsgerechtes Angebot vorhanden ist, können viele Mütter und Väter ihren Berufen nachgehen. Fehlende Angebote können zu zusätzlichen Belastungen führen, gerade für armutsgefährdete oder benachteiligte Familien. Gute ganztägige Betreuungsangebote können ungleiche Ausgangsvoraussetzungen der Kinder auffangen und neue Möglichkeiten schaffen.

Es darf nicht hingenommen werden, dass die Qualität der Bildung und Betreuung davon abhängt, wo man wohnt. Die Unterschiede in den Bundesländern sind enorm, sowohl, was das bloße Vorhandensein von Ganztagsangeboten betrifft, als auch, ob diese Betreuung einem bestimmten Gesamtkonzept folgt. Alle Kinder und Familien haben verdient, dass man ihre Bedarfe, Wünsche und Lebensrealitäten berücksichtigt und Angebote zur Verfügung stellt, die pädagogisch ansprechend ausgestaltet sind. Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, welche Bedeutung den Bildungseinrichtungen zukommt. Die Ganztagsbetreuung muss also sowohl Bildung vermitteln, aber vor allem auch als Lebensraum für die Kinder angesehen werden, in dem sie sich ihren Interessen nach entfalten können, sozial agieren können und sich wohlfühlen.“

Gute Ganztagsangebote müssen sich danach ausrichten, dass kindgerechte Konzepte für die ganztägige Bildung und Betreuung erstellt werden, Schule und Jugendhilfe müssen gemeinsam im Sinne der Familien und Kinder agieren. Kinder brauchen auf ihre Alters- und Entwicklungsspanne abgestimmte Angebote. In den nächsten Jahren wird auch die digitale Ausstattung immer wichtiger – kein Kind darf hier abgehängt werden, weil die finanziellen Ressourcen der Familien keine digitalen Lernmittel, z. B. einen Laptop möglich machen. Und: auch das pädagogische Personal muss berücksichtigt werden. Auch hier müssen sichere Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die mit einer angemessenen Vergütung und Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten einhergehen – denn auch das ist ein Zeichen für soziale Gerechtigkeit.

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Ein Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt und weiteren Verbänden will erreichen, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Mehr zur Kampagne: awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.08.2020

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder darf die Strukturen bei den bereits vorhandenen Angeboten nicht vernachlässigen. Sowohl die Kindertagespflege als auch Horte stellen wichtige Angebote im Sinne der Vielfalt dar.

Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes: „Die bestehenden Angebote und Strukturen der Betreuung von Schulkindern in Kindertagespflege und Horten müssen erhalten, gestärkt und im Zuge des Rechtsanspruchs auch ausgebaut werden können. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung darf nicht dafür genutzt werden, Angebote der Schulkindbetreuung in Horten oder in der Kindertagespflege zurückzufahren, um den Ausbau von schulischen Ganztagsplätzen voranzutreiben. Etablierte Angebote müssen erhalten und durch gesetzliche Regelungen untermauert werden. Insbesondere Horte haben in einigen Bundesländern eine lange Tradition und sind für viele Familien ein fester Bestandteil der institutionellen Betreuung. Der Bedeutung muss durch sichere und gute Rahmen- und Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden, Verlässlichkeit für die Familien und durchdachte Konzepte für die Kinder Rechnung getragen werden.“

Die AWO fordert, bei der Ausgestaltung der bundesgesetzlichen Grundlagen für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung die Horte und die Kindertagespflege zu berücksichtigen. Standards für die Kindertagesbetreuung in Horten gilt es aufrechtzuerhalten, das Angebot muss weiter gestärkt werden. Bei der Kindertagespflege ist darauf zu achten, dass eine unterschiedliche Auslegung in den einzelnen Bundesländern vermieden wird und ein rechtlicher Rahmen für den Ausbau der Kindertagespflege für Kinder im schulischen Altern sichergestellt wird.

Etwa 17 000 Familien haben sich zur Betreuung ihrer schulpflichtigen Kinder für die Kindertagespflege entschieden. In Horten werden bundesweit etwa 500 000 Kinder betreut. Die Beweggründe für die Wahl einer Betreuung in einem Hort oder in der Kindertagespflege können sehr unterschiedlich sein. Der Hort stellt in einigen Regionen ein fest etabliertes Betreuungssystem für Kinder im Grundschulalter dar und verfügt in den meisten Bundesländern über eine bereits vorliegende rechtliche Ausgestaltung, z. B. was das pädagogische Personal oder den Betreuungsumfang angeht. Die Betreuung in der Kindertagespflege wird von Eltern für ihre Kinder u.a. wegen ihrer familiennahen Ausgestaltung, einer möglichen Nähe zum Wohnort und der Betreuung von nur einer Bezugsperson am Nachmittag gewählt.

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Ein Bündnis aus Arbeiterwohlfahrt und weiteren Verbänden will erreichen, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Mehr zur Kampagne: awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 20.08.2020

Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe muss gestärkt werden.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, begrüßt die stark zunehmende Öffnung von Schule für die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern, die sich wiederum selbst deutlich für die Schule geöffnet haben. Diese Offenheit ist die Grundvoraussetzung für eine kollegiale und koordinierte Zusammenarbeit, um gemeinsam das Wohl der Kinder im Blick zu behalten und insbesondere jenen Kindern gezielte Unterstützung anzubieten, die zur Überwindung herkunftsbedingter oder individueller Benachteiligungen diese besonders benötigen. Nur dadurch haben wir eine Möglichkeit, Chancengleichheit in der Bildung und eine nachhaltige Integration sicherzustellen.

Dennoch stellt Wolfgang Stadler fest: „Im bundesweiten Blick beobachten wir, dass es nach wie vor eine deutliche Dominanz des Schulbereichs gibt. Dies ist historisch bedingt, da Schule der Garant ist für die Umsetzung der Anforderungen und Erfordernisse unserer Wissensgesellschaft. Hier ermuntere ich die Landesjugendministerien und kommunalen Jugendämter sich offensiver und selbstbewusster in die Regelungen zum Ganztag einzubringen!“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Ein weiterer Grund für die Dominanz des Schulbereichs liegt in einer unterschiedlichen Wahrnehmung der Wichtigkeit außerschulischer Partner. Für die AWO als Trägerin der Kinder- und Jugendhilfe gilt es im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses die jeweiligen Aufgaben und Stärken inner- wie außerschulischer Partner zu erkennen, zu akzeptieren und dabei selbstbewusst als Anwalt der Interessen von Kindern und ihren Eltern aufzutreten“.

Wolfgang Stadler sieht in der Schulpraxis vor Ort noch Optimierungsbedarf für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit: “Die Arbeit im guten Ganztag in multiprofessionellen Teams aus Lehrer*innen und außerschulischen Mitarbeiter*innen wird stark unterstützt dadurch, dass realistische Erfahrungen, tatsächliche Erfolge und konkrete Ansatzpunkte im gemeinsamen Tun erfahrbar werden. Dies erleichtert den Weg zu einer gleichberechtigten Kooperation“.

Der Ganztag ist ein herausfordernder Ort des gemeinsamen Tuns. Die Frage ist: Wie gelingt ein guter Ganztag? Nach Ansicht der AWO ist ein partizipativer Ansatz entscheidend. Der Ganztag muss ein Ort des Wohlfühlens und des gemeinsamen Lernens von dem sein, was das Leben an Herausforderungen mit sich bringt. Schule hat sich bewegt und sich für außerschulische Partner aus der Jugendhilfe, aus Sport, Kultur, Musik geöffnet.

Hintergrund:

Die Bundesregierung plant die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025. Neben der rechtlichen Regelung im Kinder-und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird sie 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung stecken: 1 Million neue Plätze sollen entstehen. Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs-und Beteiligungsverfahren geben. Die Kampagne #GuterGanztag der Arbeiterwohlfahrt will erreichen, dass angemessene Qualität in die Regelungen einfließt.

Mehr zur Kampagne: awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 17.08.2020

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 muss ein guter Ganztag werden, in welchem die Kinder im Mittelpunkt stehen! Dies kann nur ein Ganztag einlösen, der vor allem durch Qualität und Professionalität überzeugt. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, bringt es auf den Punkt: “Dieser Anspruch lässt sich nur verwirklichen, wenn wir pädagogisch qualifiziertes Personal einstellen, bedarfsdeckende Angebote anbieten und eine auskömmliche Finanzierung gewährleisten. Dabei orientieren wir uns an dem Fachkräftegebot der Kinder- und Jugendhilfe!“

Insbesondere bei den Fachkräften tut sich eine große Lücke auf: Schätzungen gehen von einem Mehrbedarf an Erzieher*innen in einer Größenordnung von rund 100.000 zusätzlichen benötigten Fachkräften durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung aus. Insgesamt liegt der Bedarf an pädagogischen Fachkräften um ein vielfaches höher: Im Bereich der Kindertagesbetreuung in Kitas und Krippen liegt bereits jetzt ein Mangel an Personal vor. Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren weiter vergrößern, wenn nicht massiv gegengesteuert wird.

Wolfgang Stadler sieht ein Bündel an Verbesserungsmöglichkeiten: “Grundsätzlich müssen wir alle an einer gesellschaftlichen Aufwertung des Berufs der Erzieher*innen arbeiten. Die Lösungswege sind bekannt: Mehr Gehalt, bessere Arbeitsbedingungen und Aufstiegsmöglichkeiten. Dies wird zu einer höheren Attraktivität führen. Es gilt, neue Potenziale für die Berufswahl zu erschließen. Dazu zählt, mehr junge Männer zu erreichen, Wiedereinsteiger*innen zurückgewinnen und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern – etwa durch Befreiung von Schulgeld oder Einführung von Ausbildungsvergütungen.“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Auch die tägliche Arbeit der Erzieher*innen lässt sich durch Verbesserungen attraktiver gestalten: Hierzu zählen bessere Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Wichtig bleibt, das Berufsimage der Erzieher*innen in der Öffentlichkeit aufzuwerten. Die Corona-Krise zeigt eindrücklich: Erzieher*innen sind eine systemrelevante Berufsgruppe. Dieser gestiegenen öffentlichen Wertschätzung müssen jetzt Taten folgen! Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftebindung muss hierzu Anstöße liefern. Wir als AWO sind gerne bereit zu unterstützen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.07.2020

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichwohl müssen alle Entscheidungen in diesem Vorhaben darauf ausgerichtet sein, was Kinder in der Altersspanne von 6 bis 10 Jahren wirklich brauchen: Die AWO fordert deshalb, dass die Bedürfnisse der Kinder als oberste Prämisse bei den weiteren Diskussionen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gelten müssen.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, sagt hierzu: „Kinder in der Altersspanne von 6 bis 10 Jahren haben ganz eigene Vorstellungen davon, wie Angebote nach der Schule aussehen sollen. Wir müssen diese Vorstellungen berücksichtigen – sonst kann nicht von gutem Ganztag gesprochen werden. Denn: Kinder wollen mit Gleichaltrigen ungestört Spielen, Herumtollen, Erkundungen machen, sich nützlich zeigen. Dies stärkt ihr Selbstbewusstsein und ihren Gerechtigkeitssinn. Kinder fühlen sich wohler, wenn sie ernst genommen und eingebunden werden. Nur so können sie sich bei Konflikten wirksam beschweren oder das Recht ausüben, an allen Angeboten des Ganztags teilzunehmen, ohne dass es an den Kosten scheitert. Wenn dies fehlt drohen sie sich zurück zuziehen oder aus der Gemeinschaft herauszufallen.“

Weiter ergänzt Wolfgang Stadler: „Die UN-Kinderrechtskonvention gibt den klaren Auftrag, dass das Wohl des Kindes im Mittelpunkt staatlichen Handelns stehen soll. Kinder und Jugendliche müssen von ihren Rechten jedoch auch wissen. Nur so können sie von ihren Rechten Gebrauch machen. Dieser qualitative Anspruch muss sich in der deutschen Gesetzgebung zur Regelung des Rechtsanspruchs Ganztagsbetreuung wiederfinden.“

Weitere Informationen finden Sie hier: www.awo.org/GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 27.07.2020

Ein Bündnis aus Spitzenverbänden und Gewerkschaft fordert mit einer Gemeinsamen Erklärung, Qualität im Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu sichern. Die Erklärung ist Auftakt der Kampagne #GuterGanztag.

Hintergrund ist, dass die Bundesregierung die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine ganztägige Betreuung für alle Grundschulkinder ab 2025 plant. Neben der rechtlichen Regelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird sie 3,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung stecken. 1 Million neue Plätze sollen entstehen! Bis zum 1. September hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse hierzu abzuliefern. Danach wird es ein sehr verkürztes Beratungs- und Beteiligungsverfahren geben. Dieser hohe Zeitdruck droht zu verhindern, dass eine angemessene Qualität in die Regelungen kommt.

Dem will das Bündnis mit seinen Forderungen entgegen wirken. Die Gemeinsame Erklärung von Arbeiterwohlfahrt und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft wurde von den Verbänden Diakonie Deutschland und DRK Generalsekretariat mitgezeichnet.

„Die Umsetzung des Rechtsanspruchs muss einen guten Ganztag im Blick haben“, so Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Deshalb wenden wir uns gemeinsam mit GEW und anderen an Politik und Parlament. Die Botschaft ist klar: Ein qualitätsvoller Ausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist unverzichtbar! Dies ist nicht verhandelbar, denn jedes Kind muss seinen Rechtsanspruch durch ein auswahlfähiges, vielfältiges und pädagogisch ansprechendes Ganztagsangebot realisieren können. Dies sind wir unseren Kindern schuldig. Ganztagsbetreuungen müssen mehr sein als Verwahranstalten aus dem Eilverfahren! Ein guter Ganztag macht die Schule zu einem Lern- und Lebensort.“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs ist auch eine Gerechtigkeitsfrage: Wir müssen diese einmalige Chance nutzen, um die Zukunftschancen eines jeden Kindes in der Grundschule zu befördern, Bildungsbenachteiligungen auszugleichen und Lebenschancen zu wahren. Das angesetzte Eilverfahren gefährdet eine gute Lösung.“

Die Gemeinsame Erklärung ist der Auftakt einer sechswöchigen Kampagne, die das Eilverfahren flankiert. Unter dem Slogan „Ganztagsbetreuung. Ganz schnell? Ganz gut?! #GuterGanztag“ wird die Arbeiterwohlfahrt seine Forderungen rund um das Thema Qualität in der Ganztagsbetreuung offensiv und verständlich in die Breite tragen. Weitere Informationen finden sich hier: https://www.awo.org/GuterGanztag

Gemeinsame Erklärung #GuterGanztag

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 23.07.2020

SCHWERPUNKT III: Regelbedarfsermittlungsgesetz

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes im Bundeskabinett kritisiert das ZFF die Vorgehensweise der Bundesregierung, das Existenzminimum von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterhin klein zu rechnen und mahnt weitreichende Überarbeitungen an.

Alle fünf Jahre wird der Regelbedarf auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) neu ermittelt. Die EVS wird vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und liefert Angaben zu den Lebensverhältnissen der privaten Haushalte in Deutschland. Im Rahmen der Ermittlung des Regelbedarfs werden Sonderauswertungen der EVS vorgenommen und die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte ermittelt. Der Gesetzgeber trifft dann eine Auswahl der Ausgabenpositionen, die er als regelbedarfsrelevant erachtet. Die ausgewählten Positionen werden anschließend addiert und ergeben den Regelbedarf im SGB XII und II.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteur*innen haben in den letzten Jahren auf die Mängel bei der Ermittlung der Regelbedarfe und der sich daraus ergebenden unzureichenden Höhe hingewiesen. Zuletzt hat das ZFF gemeinsam mit einem Verbände-Bündnis im März 2020 gefordert, bei der Neu-Bemessung der Regelsätze nicht das äußerst fragwürdige Verfahren aus den Jahren 2011 und 2016 zu wiederholen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, kritisiert: „Die nun beschlossene Neuermittlung der Regelbedarfe ist nichts als heiße Luft und für viele Familie gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ein Schlag ins Gesicht! Trotz kleiner Verbesserungen, wie der Berücksichtigung von Handykosten bei den Verbrauchsausgaben, was für eine gelingende Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wichtig ist, bleibt es bei der mangelhaften Vorgehensweise. So wird das Existenzminimum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiter systematisch kleingerechnet.

Wir wissen aus der Armutsforschung, dass fehlendes Geld der Anfangspunkt für Armutserfahrungen ist. Kinder, die in einkommensarmen Haushalten aufwachsen, erleben eine materielle Unterversorgung, haben verminderte Chancen in der sozialen und kulturellen Teilhabe, erlangen öfter nur einen geringen oder gar keinen Bildungsabschluss und erleben ein höheres Risiko für gesundheitliche Einschränkungen. Je länger die Armutserfahrung anhält, desto gravierender sind die Auswirkungen.“

Reckmann fährt fort: „Das ZFF fordert, dass endlich Korrekturen an der Bemessung des kindlichen Existenzminimums vorgenommen werden und sich die Regelbedarfe von Kindern und Jugendlichen an einer durchschnittlichen Lebenslage orientieren. In einem weiteren Schritt fordern wir seit langem, gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis, die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.“

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes“ finden Sie hier.

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 19.08.2020

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe berücksichtigt gesellschaftliche und technische Veränderungen

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:

„Der Bundesgesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfe, nach denen sich die Höhe der Grundleistungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ergibt, neu zu ermitteln.

Die EVS 2018 liegt vor. Die Ermittlung der Regelbedarfe ist zu begrüßen, da sie verfassungskonform ist und aufgrund gesellschaftlicher und technischer Veränderungen weiterentwickelt wurde. Denn im Unterschied zu den vorausgegangenen Regelbedarfsermittlungen im Jahr 2011 und 2017 wird nun eine Erweiterung vorgenommen. Es werden bei den Kommunikationsausgaben sämtliche Verbrauchsausgaben berücksichtigt. Dies macht deutlich, dass die EVS die richtige Grundlage für die Ermittlung der Regelbedarfe ist. Es ist eine „atmende“ und keine „starre“ Statistik.

Mit dem neuen Regelbedarfsermittlungsgesetz werden daher die Regelbedarfe für fast alle Gruppen steigen bzw. gleichbleiben. Zusätzlich werden die Regelbedarfe aufgrund der zu berücksichtigenden Preis- und Lohnentwicklung bis Juni 2020 ab dem 1. Januar 2021 noch höher ausfallen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 19.08.2020

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über die neuen Regelsätze in der Grundsicherung erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Dieser Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht für Millionen Menschen in Deutschland. Die Bundesregierung ignoriert die vehementen Forderungen von Gewerkschaften, Sozial- und Familienverbänden und Wissenschaft nach einer Kurskorrektur in der Regelsatzermittlung. Mit Scheuklappen vor den Augen wiederholt das Arbeitsministerium stur die Taschenspielertricks früherer Regelbedarfsermittlungen. Sie spart weiter an den Ärmsten der Armen und nimmt in Kauf, dass das soziokulturelle Existenzminimum von sieben Millionen Menschen nicht gedeckt ist.

Die Corona-Krise hat durch den Wegfall von unterstützenden Hilfeleistungen, anfallenden Mehrbedarfen und steigenden Lebensmittelpreisen schonungslos offengelegt, wie massiv untergedeckt die derzeitige Grundsicherung ist. Dabei brauchen wir gerade jetzt eine Stärkung unterer Einkommen, damit sich die soziale Spaltung nicht noch weiter verschärft.

Ein Regelsatz von 439 Euro für Erwachsene ist nicht existenzsichernd. Er reicht bei weitem nicht aus, um ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe zu gewährleisten. Menschen in Hartz IV oder in der Grundsicherung im Alter sind abgekoppelt vom Rest der Gesellschaft. Das vertieft die soziale Spaltung und widerspricht dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses hat dem Gesetzgeber die Vorgabe gemacht, dass sich die Regelbedarfsermittlung am Entwicklungsstand der Gesellschaft orientieren sollte. Davon kann bei diesem Gesetz keine Rede sein. In dem Gesetzesentwurf kommen lebensferne Beträge im Regelsatz wie rund 1,60 Euro im Monat für Bildung oder 5 Euro am Tag für Lebensmittel heraus.

Wir Grüne haben vor kurzem ein eigenes Konzept zur Ermittlung der Regelbedarfe vorgelegt. Wir fordern, dass die untersten 15 Prozent der Einkommen als Referenzeinkommensbereich zu Grunde gelegt werden, ohne nachträgliche Streichungen von Ausgaben und bereinigt um verdeckt Arme. Es muss Schluss sein mit den Taschenspielertricks. Wir fordern eine schrittweise Anhebung des Regelsatzes für Erwachsene auf 603 Euro im Monat. Von einer deutlichen Regelsatzerhöhung profitieren gerade auch untere sowie mittlere Einkommensgruppen über eine Entlastung bei der Einkommensteuer.

Wir Grüne werden unser alternatives Konzept der Regelsatzermittlung in den Bundestag einbringen. Das Parlament ist der Ort der politischen Debatte darüber, was jedem Mensch in Deutschland als Existenzminimum zusteht. Diese Debatte werden wir intensiv führen. Union und SPD müssen dann Farbe bekennen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 19.08.2020

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes durch das Bundeskabinett kommentiert Jens M. Schubert, Bundesgeschäftsführer des AWO Bundesverbandes:

„Die Bundesregierung hat es mit dem vorliegenden Gesetz leider versäumt, den politischen Gestaltungsspielraum bei der Berechnung der Regelbedarfe im Sinne der betroffenen Menschen zu nutzen. Auch die nochmals verlängerte Ressortabstimmung hat nicht zu den notwendigen Korrekturen geführt. Damit bleiben spürbare Verbesserungen der finanziellen Situation für über sieben Millionen Grundsicherungsbeziehenden aus. Das vorliegende Gesetz wiederholt weitestgehend das kritikwürdige Berechnungsverfahren aus den Jahren 2011 und 2016. Wir bedauern, dass die vielen konstruktiven Vorschläge aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft zur Verbesserung der Datengrundlage und zur Weiterentwicklung der Berechnungsmethode nicht aufgegriffen wurden. Wir hoffen, dass nun im parlamentarischen Verfahren nachgebessert wird.“

„Aus Sicht der AWO sollte dabei noch einmal kritisch überprüft werden, welche nachträglich vorgenommenen Streichungen am Regelbedarf als bedarfsrelevant berücksichtigt werden sollten. Denn die Streichungen erfolgen im vorliegenden Gesetz erneut in einem Umfang, der den finanziellen Handlungsspielraum der Betroffenen stark beschränkt. Sie erhalten mit diesem Pauschalbetrag keine Möglichkeit, Konsumentscheidungen selbstbestimmt zu priorisieren und Kosten intern auszugleichen. Zudem sollten die Verbrauchsausgaben von Personen, die aufstockende Leistungen beziehen, Berechtigte von Leistungen der Ausbildungsförderung sowie verdeckt arme Menschen aus der Statistik ausgeklammert werden, die die Datengrundlage nach unten verzerren. Auch bei der Bildung der Regelbedarfsstufen muss nachgebessert werden und die besonderen Bedarfe, die Erwachsene mit Kindern haben, müssen hinreichend berücksichtigt werden. Diese und weitere Kritikpunkte wird die AWO in den weiteren politischen Prozess einbringen, um die finanzielle Situation der Menschen weiter zu verbessern.“

Zum Hintergrund:

Der Gesetzgeber ist zur Neuberechnung der Regelbedarfe verpflichtet, wenn die Ergebnisse der zu Grunde liegenden Statistik, der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorliegen. Mit dem heute verabschiedeten Regelbedarfsermittlungsgesetz wird dies für die Regelbedarfe ab 2021 umgesetzt. Die Regelsätze sollen gemeinsam mit den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den Mehrbedarfen den existenziellen Bedarf für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetz abbilden. Die Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung steht seit Jahren in der Kritik. Die Verfahrenspraxis führt zu einer Regelsatzhöhe, die das menschenwürdige Existenzminimum nach Auffassung vieler Expert*innen faktisch unterschreitet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 19.08.2020

Das Bundeskabinett will heute den Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen bei Hartz IV-Leistungen beschließen. Die Diakonie Deutschland kritisiert den Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium als unzureichend und spricht sich für deutliche Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren aus. Die ermittelten Regelsätze machen eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht möglich.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik: „Die heute vom Kabinett beschlossene Regelsatzberechnung schreibt die Fehler der Vergangenheit fort. Es werden beliebig Regelsätze festgelegt, die Armut manifestieren und eine Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben erschweren. Kinder aus Familien, die von der Grundsicherung leben, sind besonders betroffen. Schon jetzt gehören sie zu den Bildungsverlierern, weil ihnen die notwendige Ausstattung fehlt und sie nicht mithalten können.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2010 geurteilt, dass die Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechen. Das ändert sich auch im aktuellen Entwurf nicht.

So stehen auch Weihnachtsbaum, Adventsschmuck, Speiseeis, private Fernsehsender, Haftpflichtversicherung, Haustierfutter und Mobilität auf der Kürzungsliste.

Die Diakonie Deutschland kritisiert die zugrundeliegenden Berechnungen und fordert deutliche Nachbesserungen. Loheide: „Der Maßstab für die ALG II- Leistungen sind die ärmsten Haushalte. So wird Mangel zum Maßstab für das Existenzminimum. Besonders problematisch ist, dass die Vergleichsgruppe Personen umfasst, die einen Anspruch auf Sozialleistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Es braucht nicht nur einen Aufschlag von monatlich 100 Euro, der zusätzliche Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie ausgleicht, sondern eine grundsätzliche Erhöhung.“ Diese beträgt nach Berechnung der Diakonie aktuell beispielsweise für einen Alleinlebenden 160 Euro und für Kinder je nach Alter zwischen 44 Euro bis 97 Euro im Monat.

Aber auch im Detail sind Nachbesserungen erforderlich. Seltene hohe Ausgaben, z.B. für Elektrogeräte, müssen bei Bedarf direkt finanziert werden. „Mit der im Gesetzentwurf angesetzten Pauschale von 1,67 Euro müsste elf Jahre auf einen Kühlschrank gespart werden. Das zeigt, wie unrealistisch die Annahmen sind, mit denen das ALG II berechnet wird“, so Loheide.

Hintergrundinformation

Nach Angaben der Diakonie machen die willkürlichen Streichungen am Regelsatz bei Erwachsenen 160 Euro aus, bei Kindern bis fünf Jahre 44 Euro, bei Kindern von 6 bis 13 Jahren 82 Euro und bei Jugendlichen 97 Euro. Auch seien die statistischen Vergleichszahlen für die Ermittlung der Kinderregelsätze weiterhin unseriös. So bilden bei Jugendlichen nur 14 Haushalte den Maßstab für die Ermittlung der Mobilitätskosten und lediglich 105 Haushalte würden zur Ermittlung der weiteren Konsumkosten herangezogen. Bei Kindern bis fünf Jahre bilden 278 Haushalte die allgemeine Vergleichsgruppe und bei den 6 bis 13- jährigen 144 Haushalte. Lediglich die üblichen Verbrauchskosten für Alleinstehende Erwachsene seien mit einer statistischen Vergleichszahl von 2.311 Haushalten einigermaßen repräsentativ.

Zur grundlegenden Neu-Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung ist der Gesetzgeber verpflichtet. Alle vier Jahre werden mit der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe auch die grundlegenden statistischen Vergleichsdaten für die Festlegung der Regelsätze neu ermittelt.

Die einzelnen willkürlichen Streichungen sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Berechnung der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/20-8-13_Berechnung_Fehlbetraege_Regelsatz_Diakonie.pdf

Zum Referentenentwurf mit den Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/RBEG_2021_Referentenentwurf.pdf

Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-zum-kabinettsbeschluss-ueber-ein-gesetz-zur-ermittlung-von-regelbedarfen-und-zur-aenderung-des-zwoelften-buches-sozialgesetzbuch-sowie-des-asylbewerberleistungsgesetzes

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.08.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt im Vorfeld der heutigen Sitzung des Bundeskabinetts die beabsichtigte Erhöhung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche im Hartz-IV-Bezug zum 1. Januar 2021 als unzureichend. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation fehlt nach wie vor ein politisches Gesamtkonzept, mit dem die Situation der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in Deutschland nachhaltig verbessert wird.

„Auf den ersten Blick sieht die Erhöhung der Regelsätze der Kinder bis zu sechs Jahren und der Jugendlichen ab 14 Jahren gut aus. Wenn man genauer hinschaut, erweist sich diese jedoch als unzureichend. Hier wird lediglich ein Stück weit das nachgeholt, was den Kindern und Jugendlichen durch politisches Herunterrechnen der Regelsätze seit Jahren vorenthalten wird. Und dass die sechs- bis 13-Jährigen mit einer Nullrunde abgespeist werden sollen, ist ein armutspolitischer Skandal“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Es sollte bedarfs- und realitätsgerecht ermittelt werden, was Kinder brauchen. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die Teilhabe aller Kinder und Jugendlicher sein. Bereits vor mehreren Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche geübt. Demnach werden diese nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. Dadurch wird armen Kindern und Jugendlichen das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Damit muss endlich Schluss sein“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland endlich die Aufmerksamkeit zu schenken, die sie verdient, und in der Konsequenz wirksame Maßnahmen zur Förderung armer Kinder und ihrer Familien zu ergreifen. So zeigen die im letzten Monat von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Kinderarmut in Deutschland sehr eindrücklich, dass es nach wie vor nicht gelingt der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland etwas entgegen zu setzen. Zudem ist angesichts der Corona-Krise damit zu rechnen, dass die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Familien noch ansteigen wird.

Deshalb braucht es eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes und jedes Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern. Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt daher für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Bundesschülerkonferenz vom 19.08.2020

Heute hat das Bundeskabinett das Regelbedarfsermittlungsgesetz verabschiedet. Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, kommentiert.

„Die Neuberechnung der Regelbedarfe überzeugt uns auch diesmal nicht. Seit Jahren beklagen Leistungsbeziehende, dass die Regelbedarfe zu niedrig ausfallen, um die täglichen Bedarfe sorgenfrei zu decken und ohne Scham und Stigma am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Viele Betroffene haben tagtäglich existentielle Sorgen. Eine kaputte Waschmaschine, eine unvorhergesehene Nachzahlung, eine Sanktion durch das Jobcenter oder einfach nur das kleine Mitbringsel zum Kindergeburtstag des Enkels kann die fragile finanzielle Situation der Menschen aus dem Gleichgewicht bringen. Das kann nicht der Anspruch an einen starken Sozialstaat sein. Dieser sollte das menschenwürdige Existenzminimum aller Menschen verlässlich bereitstellen.

Leider sieht das vorliegende Gesetz keine nennenswerten Verbesserungen für die über sieben Millionen Menschen vor. Stattdessen wurde die lang und breit kritisierte Berechnungspraxis weitestgehend fortgeführt und die Regelbedarfe wieder äußerst knapp berechnet. Unter anderem wird wieder der Rotstift angesetzt und Verbrauchsausgaben in Höhe von mehr als 150 Euro aus der Statistik gestrichen. Wir warnen seit Jahren vor einer Verfestigung der Armut. Die Politik darf nicht weiter hinnehmen, dass Menschen weiter abgehängt werden und die Armutslücke größer wird. Der Regelsatz sollte daher deutlich steigen! Die Nationale Armutskonferenz fordert jetzt mutige Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren.“

Zum Hintergrund:

Der Gesetzgeber ist zur Neuberechnung der Regelbedarfe verpflichtet, wenn die Ergebnisse der zu Grunde liegenden Statistik, der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) vorliegen. Mit dem heute verabschiedeten Regelbedarfsermittlungsgesetz wird dies für die Regelbedarfe ab 2021 umgesetzt. Die Regelsätze sollen gemeinsam mit den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den Mehrbedarfen, den existenziellen Bedarf für Leistungsberechtigte des SGB II, des SGB XII und des Asylbewerberleistungsgesetz abbilden. Die Berechnung der Regelsätze in der Grundsicherung steht seit Jahren in der Kritik. Die Verfahrens-praxis führt zu einer Regelsatzhöhe, die das menschenwürdige Existenzminimum nach Auffassung vieler Expert*innen faktisch unterdeckt.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak) vom 19.08.2020

SCHWERPUNKT IV: Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme

Trotzdes Ausbaus der Kita-Plätze und der Investitionen in zusätzliches Personal sind die Bedingungen für die pädagogische Arbeit vielerorts noch immer unzureichend. In einem Großteil der Kitas sind die Personalschlüssel und die Gruppengrößen nicht kindgerecht. Bei den Personalschlüsseln flacht das Qualitätsgefälle zwischen den Bundesländern allerdings langsam ab. Das Qualifikationsniveau des Personals ist zwischen den Bundesländern jedoch sehr unterschiedlich.

Viele Kitas in Deutschland können ihren Bildungsauftrag nicht oder nur eingeschränkt umsetzen. Dies geht aus dem Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme und einer zeitgleich veröffentlichten qualitativen Studieder FernUniversität in Hagen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hervor. Gradmesser für eine gelingende Bildungsarbeit in Kitas sind die Personalschlüssel, die Größen der Gruppen und das Qualifikationsniveau des Personals. Bundesweit war der Personalschlüssel am 1. März 2019 für rund 1,7 Millionen Kita-Kinder nicht kindgerecht. Für74 Prozent der Kinder in amtlich erfassten Kita-Gruppen stand somit nicht genügend Fachpersonal zur Verfügung. In Ostdeutschland betraf dies 93 Prozent der Kinder, in Westdeutschland 69 Prozent. Im bundesweiten Durchschnitt bedeutet dies, dass 2019 rein rechnerisch in Krippengruppen eine Fachkraft auf 4,2 Kinder kam. In Kindergartengruppen warenes 8,8 Kinder. Im Vergleich zu 2013 ist dies eine Verbesserung der Personalsituation. Damals lag in Krippengruppen der Personalschlüssel noch bei 1 zu 4,6 und in Kindergartengruppen bei 1 zu 9,6. Nach Empfehlungen der Bertelsmann Stiftung sollten in Krippengruppen rechnerisch 3 Kinder auf eine Fachkraft kommen und in Kindergartengruppen maximal 7,5. Die reale Personalsituation ist häufig noch angespannter, da Arbeitszeiten für Aufgaben ohne Kinder, Urlaubszeiten, unbesetzte Stellen oder fort- und weiterbildungsbedingte Abwesenheiten der Fachkräfte den Kita-Alltag noch erschweren. Teils zu große Gruppen und zu heterogenes Qualifikationsniveau des Personals. Auch die Gruppengröße entspricht in vielen Kitas nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen. Gruppen für jüngere Kinder sollten nicht mehr als zwölf Kinder umfassen, für die Älteren nicht mehr als 18. Zu große Gruppen bedeuten für die Kinder und das Fachpersonal übermäßigen Stress, etwa durch Lautstärke, und können dazu führen, dass entwicklungsangemessene Aktivitäten nicht ausreichend durchgeführt werden. So sind bundesweit gut 54 Prozent aller amtlich erfassten Kita-Gruppen zu groß. Darüber hinaus ist die Qualifikation des Kita-Personals bundesweit sehr unterschiedlich. In den ostdeutschen Bundesländern ist der Anteil des als Erzieherinnen und Erzieher ausgebildeten Personals mit 82 Prozent um 16 Prozentpunkte höher als in den westdeutschen Bundesländern (66 Prozent). In den westdeutschen Bundesländern arbeitet hingegen deutlich mehr Personal auf Assistenzniveau, beispielsweise als Kinderpflegerin oder Sozialassistentin. Insbesondere bei einem Personalmangel steigt damit das Risiko einer niedrigeren Bildungsqualität. Hinsichtlich des Qualifikationsniveaus sollten sich die westdeutschen Bundesländer an den Kitas in Ostdeutschland orientieren.

Für Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, sind die aktuellen Daten ein Appell, den Ausbau der frühkindlichen Bildung nicht schleifen zu lassen: „Der Kita-Ausbau der letzten Jahre war beachtlich: Aber die Personalschlüssel und Gruppengrößensind vielerorts nicht kindgerecht, es gibt keine bundeseinheitlichen Qualifikationsstandards für das Personal. Kitas können deshalb ihren Bildungsauftrag teilweise nicht wahrnehmen.“ Wie sich der im Ländermonitoring aufgezeigte Personalmangel und die unzureichenden Kompetenzen des Personals in der pädagogischen Praxis auswirken, zeigt aktuell eine qualitative Studie der FernUniversität in Hagen im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Die bundesweit befragten Kita-Teams beschreiben, dass sie bei Personalmangel weniger auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen können und deren individuelle Förderung in den Hintergrund treten muss. Zusätzlich wird für die Kita-Teams die Realisierung einer guten Bildungspraxis erschwert, wenn die Qualifikationen des Personals unzureichend sind. Insgesamt sehen die Befragten die Umsetzung des Bildungsauftrags der Kitas oftmals gefährdet. Bildungschancen hängen nach wie vor vom Wohnort ab. Die Ergebnisse des Ländermonitorings machen erneut deutlich, dass die Bildungschancen vom Wohnort abhängen– und das, obwohl es eine Annäherung zwischen den ost- und westdeutschen Bundesländern hinsichtlich der Personalschlüssel gegeben hat. So war 2019 in Bremen (1 zu 3,0) eine Fachkraft im Schnitt für drei Krippenkinder weniger verantwortlich als in Mecklenburg-Vorpommern (1 zu 6,0). 2013 lag die größte bundesweite Differenz noch bei rechnerisch 3,5 Kindern im Vergleich von Bremen und Sachsen-Anhalt. Mit Blick auf die älteren Kinder in Kindergartengruppen zeigt sich zwischen Baden-Württemberg (1 zu 6,9) und Mecklenburg-Vorpommern (1 zu 12,9) die größte Kluft. Aber auch diese hat sich zwischen den Bundesländern seit 2013 um rechnerisch mehr als ein Kind verringert. Damals lag die größte Differenz zwischen Bremen und Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsame Kraftanstrengungen um den Bildungsauftrag zu erfüllen. Aus Drägers Sicht ist für die frühkindliche Bildung entscheidend, dass alle politischen Ebenen in einer Gesamtstrategie sinnvoll zusammenwirken: „Dem Personalmangel müssen wir mit Bündnissen von Bund, Ländern, Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften begegnen. Gemeinsam müssen sie attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen schaffen, eine angemessene Bezahlung durchsetzen und berufsbegleitend Unterstützungs- und Beratungsstrukturen anbieten.“ Das Kita-Personal, so Dräger, müsse durch Hauswirtschafts- und Verwaltungskräfte entlastet werden. Zudem sei es unausweichlich, Kitas als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ausreichend zu finanzieren: „Auch wenn in den vergangenen Jahren schon viel für die Kitas gemacht wurde. Es reicht noch nicht. Gute pädagogische Arbeit für die Kleinsten geht nur mit zusätzlichen Mitteln und braucht auch die angemessene und dauerhafte Finanzierungsbeteiligung des Bundes.“

Zusatzinformationen

Grundlage des jährlich aktualisierten Ländermonitorings Frühkindliche Bildungssysteme sind Auswertungen von Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder aus der Kinder-und Jugendhilfestatistik und weiteren amtlichen Statistiken. Stichtag für die Datenerhebung war jeweils der 1. März 2013 und 2019. Die Berechnungen für 2019 wurden von dem LG Empirische Bildungsforschung der FernUniversität in Hagen und der Bertelsmann Stiftung durchgeführt. Es werden nur die Gruppen in Kitas analysiert, die laut Angaben in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik mit einer Gruppenstruktur arbeiten. Gruppen, in denen Kinder mit einer (drohenden) Behinderung betreut werden, werden in der Berechnung nicht berücksichtigt.

Die aktuellen Daten und Fakten zu den frühkindlichen Bildungssystemen finden Sie unter www.laendermonitor.de sowie in den Länderprofilen unter www.laendermonitor.de/laender-profile. Die qualitative Studie der FernUniversität in Hagen „Professionelles Handeln im System. Perspektiven pädagogischer Akteur*innen auf die Personalsituation in Kindertageseinrichtungen (HiSKiTa)“ untersucht die Auswirkungen der aktuellen Personalsituation in Kitas aus Sicht der Fachkräfte (www.bertelsmann-stiftung.de/hiskita).

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 25.08.2020

„Die Personalsituation im Kitabereich ist erschreckend, wie die aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt. Die Personalschlüssel sind in fast allen Bundesländern weit entfernt von einer kindgerechten Ausstattung. Hinzu kommen große regionale Unterschiede auch bei der Qualifizierung des Personals. Durch die mangelnde Unterstützung des Bundes ist der Kitaausbau zunehmend in Widerspruch zu den angestrebten Qualitätssteigerungen geraten. Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz wird daran kaum etwas ändern. Eine Entfristung der Mittel aus dem Gesetz ist dringend geboten, um langfristige Qualitätssteigerungen zu unterstützen“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Müller weiter:

„Bundesfamilienministerin Franziska Giffey muss jetzt endlich handeln. Wir brauchen ein bundesweites Sofortprogramm für mehr und besseres Personal in den Kitas. Vor allem muss die Ausbildungssituation zukünftiger Erzieherinnen und Erzieher deutlich verbessert werden. Ein erster wichtiger Schritt wäre dabei die Schulgeldfreiheit. Es ist absurd, dass junge Menschen, die diesen Beruf ergreifen möchten, dafür auch noch draufzahlen sollen, obwohl Erzieherinnen und Erzieher überall händeringend gesucht werden.

Zudem muss die Familienministerin noch vor der Wahl ein Bundeskitaqualitätsgesetz vorlegen. Nur wenn wir bundesweit einheitliche Standards festlegen, können wir langfristig die regionalen Unterschiede überwinden. Schließlich hat jedes Kind das Recht auf eine gute Kita, egal ob es in Sachsen, Bremen oder Baden-Württemberg aufwächst.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.08.2020

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat eine Qualitätsoffensive für die Kitas angemahnt. „Nach dem quantitativen Ausbau der Frühkindlichen Bildung muss jetzt ein Qualitätsschub folgen. Der Fachkräftemangel in den Kitas führt zu Qualitätsverlusten des Angebots der Einrichtungen. Diese Entwicklung müssen wir unbedingt stoppen! Es ist ein Skandal, dass die Chancen auf einen guten Einstieg ins Bildungssystem und damit auf Lebensperspektiven immer noch vom Wohnort der Kinder abhängen“, sagte Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe und Sozialarbeit, mit Blick auf den heute veröffentlichten Bildungsmonitor Frühkindliche Bildung der Bertelsmann Stiftung.

Köhler warb dafür, den Erzieherinnen-Beruf attraktiver zu gestalten, um mehr junge Menschen für die Arbeit in den Kitas zu gewinnen. „Das Gehalt für diese Berufsgruppe muss deutlich angehoben werden. Zudem müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden: kleinere Gruppen, mehr Zeit für die pädagogische Arbeit, zusätzliche Fachkräfte und eine höhere Freistellung für die Leitungskräfte. Zudem muss die Ausbildung endlich bezahlt werden. Es ist ein Unding, wenn angehende Erzieherinnen und Erzieher für ihre Ausbildung auch noch Geld mitbringen müssen“, betonte der GEW-Kita-Experte.

„Für die Finanzierung dieser Maßnahmen ist ein Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen notwendig. Aber jeder Euro, der in die Frühkindliche Bildung investiert wird, bringt eine vielfache Rendite“, sagte Köhler.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 25.08.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei Bund, Ländern und Kommunen größere Kraftanstrengungen zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an. Dazu braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sowohl mehr finanzielle Mittel als auch bundeseinheitliche Mindeststandards in der Qualität. Damit soll der Flickenteppich bei Qualitätsmerkmalen, wie der Personalausstattung und den Gruppengrößen, beendet werden. Das finanzielle Engagement des Bundes durch das „Gute-KiTa-Gesetz“ droht nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes hinsichtlich der Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland an vielen Stellen zu verpuffen. Gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe, die Länder und Kommunen nicht allein stemmen können. Hier müssen die Gelder des Bundes aber zielgerichteter in Richtung Kita-Qualität eingesetzt werden.

„Die aktuell von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Zahlen zur Personalausstattung in deutschen Kitas sind frustrierend. Bei der dringend notwendigen Verbesserung des Personalschlüssels in den Kitas geht es weiterhin nur im Schneckentempo voran. Wir sind in Deutschland noch immer fast flächendeckend weit von den wissenschaftlich empfohlenen Standards entfernt. Wenn wir, wie die Bertelsmann Stiftung in ihrer aktuellen Studie, die letzten sechs Jahre als Maßstab der Berechnungen nehmen, braucht es bei gleichbleibenden Bedingungen noch rund 15 Jahre bei Kindergartengruppen und sogar 18 Jahre bei den Krippengruppen, ehe der Personalschlüssel in den Kitas zufriedenstellend ist. Und da sind Elterngespräche, Bildungsdokumentationen, Urlaub, Fortbildungen oder Ausfallzeiten durch Krankheit noch gar nicht mit eingerechnet. Wir brauchen bei der Verbesserung der Kita-Qualität mehr Tempo“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme 2020“ der Bertelsmann Stiftung.

„Nach Angaben der Bertelsmann Stiftung entspricht in mehr als der Hälfte der Kitas auch die Gruppengröße nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen. Jetzt zeigt sich eindrücklich, dass die vom Bund im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes zur Verfügung gestellten Finanzmittel hätten konsequent für die Verbesserung der Kita-Qualität verwendet werden müssen. Stattdessen fließt ein Gutteil der Gelder in Gebührenbefreiungen. Das ist nicht der richtige Weg für gute Kitas in Deutschland“, so Hofmann weiter.

Eine hohe Qualität der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung zahlt sich aber nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Gesellschaft aus, da hierdurch unterschiedliche Startbedingungen und Zukunftschancen wirksam ausgeglichen werden können. Eine gute frühkindliche Bildung und Betreuung trägt dazu bei, Bildungsnachteile abzubauen, Armut zu überwinden und Lebensverläufe wirtschaftlich und sozial zu stabilisieren.

„Zudem sollte die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen als wesentlicher Qualitätsfaktor ins Zentrum der Arbeit rücken. So können die Potentiale der Kinder besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden“, so Hofmann. Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag hat das Deutsche Kinderhilfswerk vor kurzem die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de gelauncht. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.08.2020

Der Familienbund der Katholiken fordert politische Konsequenzen aus den Ergebnissen des am Dienstag in Gütersloh veröffentlichten „Ländermonitor frühkindliche Bildungssysteme“ der Bertelsmann Stiftung. Die Studie hat eine weiter nur unzureichende Betreuungsqualität in Kitas offenbart. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann sagte dazu heute in Berlin: „Wie sollen Eltern ihre Kinder guten Gewissens in Kitas betreuen lassen, wenn dort die Betreuungsqualität nach wie vor ein Schattendasein fristet? Von dem politischrichtigen Anspruch, dass Kitas Bildungseinrichtungen sind, ist die Lebenswirklichkeit in vielen Kitas noch weit entfernt, wenn es heute selbst an guter Betreuung hapert. Daran dürfte auch das im vergangenen November zwischen Bund und Ländern beschlossene Gute-Kita-Gesetz wenig ändern, solange erhebliche Finanzmittel des Gesetzes in die Senkung oder Befreiungen von Kitagebühren fließen. Das sogenannte Gute-Kita-Gesetzhat eine Unwucht, weil es das Qualitätsversprechen nicht einlöst, wofür es steht.“ Laut Bertelsmann-Studie seien Betreuungsschlüssel und Gruppengrößen in Kitas nicht kindgerecht und das Ausbildungsniveau des Kitapersonals teils zu niedrig, besonders in Westdeutschland. Für 74 Prozent derbundesweit 1,7 Millionen Kitakinder, berechneten die Studienautoren, stehe nicht genügend Fachpersonal zur Verfügung. Der Familienbund der Katholiken hatte in der Vergangenheit wiederholt dafür plädiert, der Schaffung einer möglichst einheitlichen und hohen Betreuungsqualität in Kitas die Priorität vor Beitragssenkungen oder -befreihungen einzuräumen.

„Die Kitaqualität fristet hierzulande seit Jahren ein unwürdiges Schattendasein“, sagte Hoffmann weiter. „Daran hat sich zumindest in der Lebenspraxis von Kitas bis heute nichts geändert. Der politische Wille, Kitas als Bildungseinrichtungen zu verstehen und ihre Qualität durch eine rasche Kofinanzierung durch den Bund anzuheben, ist zwar richtig. Die politischen Instrumente auf dem Weg dorthin sind aber halbherzig. Die Finanzmittel des Gute-Kita-Gesetzes dürfen keine kurzlebige Episode der Familienpolitik bleiben. Im Gegenteil: Aufgrund des großen Nachholbedarfs müssen die Finanzmittel nach 2022 jährlich um eine Milliarde erhöht werden. So ließe sich demeklatanten Finanzdefizit der Kitas sukzessive begegnen und Wertverluste durch Inflation kompensieren“, sagte Hoffmann. Experten schätzen den zusätzlichen Finanzbedarf der Kitas hierzulande auf jährlich rund 15Milliarden Euro.

„Eltern, die ihre Kinder einer Kita anvertrauen, haben das Recht auf eine bestmögliche Förderung und Betreuung“, sagte Hoffmann. „Kinder befinden sich bis zur Einschulung in der lernfähigsten Phase ihres Lebens. Die Grundlagen für den Erwerb elementarer Kulturtechniken und einer Qualifizierung für das Leben werden in der Vorschulzeit gelegt. Voraussetzung von Bildung ist aber immer, dass Kinder sich wohlfühlen und gut persönlich betreut werden. Deshalb ist ein guter Betreuungsschlüssel ein besonders wichtiges Qualitätsmerkmal.“ In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass der Einsatz der Finanzmittel im 2 Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes durch ein Monitoring und eine Evaluierung valide begleitet werden müssen.

„Wie sollen Kinder stabile Bindungen aufbauen, wenn Erzieher auf Jahre hinaus in Kitas in ausreichender Zahl fehlen werden?“

„Zu den größten Herausforderungen des Gute-Kita-Gesetzes gehört die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften“, betonte Hoffmann. „Angesichts von Ausbildungskosten, geringer Bezahlung im Beruf und höchst anspruchsvoller Arbeit sind Nachwuchskräfte jedoch heute echte Mangelware.“ Hoffmann warnte: „Der Fachkräftemangel darf nicht dazu führen, dass Kitas auf nur unzureichend qualifiziertes Personal setzen. Das würde dem Qualitätsgedanken grundlegend widersprechen. Erschwerend kommt hinzu: Wie sollen Kinderstabile Bindungen aufbauen, wenn Erzieher auf Jahre hinaus in Kitas in ausreichender Zahl fehlen werden, die personelle Fluktuation hoch ist und Eltern mehr und mehr in die Erwerbsarbeit gedrängt werden, um Familienarmut zu vermeiden? Die Schlüsselfragen der Familienpolitik, sie bleiben auch durch das Gute-Kita-Gesetz unbeantwortet. Bei aller Diskussion um die Qualität der Kitas bleibt festzuhalten: Auch im Elternhaus können Kinder natürlich eine gute Förderung und Bildung erfahren. Man muss den Eltern nur die Zeit dafür geben.“

Durch das sogenannte Gute-Kita-Gesetz erhalten die Bundesländer bis zum Jahr 2022 finanzielle Zuschüsse in Höhe von 5,5 Milliarden Euro für Qualitätsverbesserungen in Kitas. Jedes Land kann nach eigenem Ermessen die Finanzmittel für zehn festgelegte Aufgabenfelder verwenden. Nach Aussage des Bundesfamilienministeriums geben rund ein Drittel der Bundesländer die Finanzmittel für Gebührensenkungen aus, rund zwei Drittel für qualitative Verbesserungen wie einen höheren Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder bedarfsgerechte Angebote.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken –Bundesverband vom 25.08.2020

Der Paritätische Gesamtverband wertet die Ergebnisse des aktuellen Ländermonitorings frühkindliche Bildung der Bertelsmann-Stiftung als weiteren Beleg für die angespannte Personalsituation in Kitas, die auch eine eigene verbandsweite Befragung gezeigt hatte. In einer bundesweiten Umfrage bei Kita-Trägern unter dem Dach des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, darunter sowohl große Einrichtungen als auch kleine Elterninitiativen, hatten die Beschäftigten insbesondere einen akuten Personalmangel und die schwierige Fachkräftegewinnung als Herausforderungen identifiziert, Defizite werden vielfach im Bereich der Ausbildung gesehen, außerdem fehle es vielerorts an Zeit für Leitungsaufgaben. Der Paritätische Gesamtverband fordert eine Fachkräfteoffensive, mehr Ausbildungsplätze und eine auch finanzielle Aufwertung des Erzieher*innenberufes.

„Kitas sind keine Massenverwahranstalten, sondern Orte frühkindlicher Bildung. Der Beruf der Erzieherin verdient viel mehr gesellschaftliche Anerkennung und muss endlich entsprechend gewürdigt werden. Um mehr Menschen für eine Arbeit in der Kindertagesbetreuung zu gewinnen, braucht es attraktivere Rahmenbedingungen. Dazu gehören eine adäquate Vergütung, gute Personalschlüssel und Arbeitsbedingungen, die qualitativ gute pädagogische Arbeit erlauben“, so Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit im Paritätischen Gesamtverband.

Der Paritätische bezeichnet die Fachkräftesituation als extrem angespannt und fordert konzertierte Anstrengungen von Kommunen, Länder und Bund. Kein Verständnis zeigt der Verband daher für die Ankündigung, das bestehende Bundesprogramm für eine Fachkräfte-Offensive einzustellen. „Dass der Bund seine Fachkräfte-Offensive nicht weiterführen will, ist ein denkbar schlechtes Signal für die Kindertagesbetreuung“, kritisiert von zur Gathen.

Insbesondere im Bereich der Erzieher*innenausbildung sieht der Verband große Handlungsbedarfe. „Es braucht jetzt und in den kommenden Jahren mehr Ausbildungsplätze, aber auch mehr Quereinsteigende, Verwaltungskräfte und erweiterte Möglichkeiten für multiprofessionelles Arbeiten“, so von zur Gathen. Der Paritätische fordert, dass sich der Bund an der Ausweitung der Ausbildungskapazitäten für pädagogische Berufe beteiligt und die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Ausbildung fördert. Wichtig sei vor allem, dass es in den Einrichtungen auch ausreichend Zeit für Anleitung gebe. Für die praxisintegrierte Ausbildung seien dabei insbesondere die Qualität der Anleitung, die Kostenübernahme von Gehältern und die Anrechnung auf den Personalschlüssel zu berücksichtigen.

Den Gute-Kita-Bericht 2020 des Paritätischen Gesamtverbandes mit weiteren Befunden und Forderungen finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/publikationen/der-gute-kita-bericht-2020-bedarfe-der-traeger-und-massnahmen-der-laender/

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 25.08.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Gemeinnützige Übernachtungsstätten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben aufgrund der Corona-Pandemie erhebliche Einnahmeausfälle, denn außerschulische Bildungsangebote und Übernachtungen in Jugendherbergen, Schullandheimen, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten waren seit Mitte März 2020 nicht oder nur sehr eingeschränkt zulässig. Auch jetzt können die Einrichtungen ihren Betrieb erst nach und nach wieder aufnehmen. Gruppen- oder Klassenfahrten sowie langfristige internationale Jugendaustausche finden, wenn überhaupt, nur in geringem Umfang statt. Gleichzeitig laufen aber die Fixkosten weiter.

Das Bundesfamilienministerium unterstützt gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation kurzfristig mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey hat das Programm heute bei einem Besuch der Jugendherberge Berlin Ostkreuz gestartet. Sie unterzeichnete die notwendige Richtlinie.

Bundesjugendministerin Giffey: „Die gemeinnützigen Organisationen der Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit sowie des gemeinnützigen langfristigen internationalen Jugendaustauschs sind von den Auswirkungen des Stillstands und der anhaltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie hart getroffen. Viele von ihnen sind kurzfristig in ihrer Existenz bedroht. Einrichtungen wie Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten sind wichtige Bestandteile unserer sozialen Infrastruktur. Sie bieten preiswerte Übernachtung und sind in normalen Zeiten wertvolle Orte der Bildung und Begegnung. Mir ist wichtig, dass diese Orte erhalten bleiben. Den betroffenen Organisationen werde ich deshalb schnell und unbürokratisch helfen. Dafür werden kurzfristig 100 Millionen Euro bereitgestellt. Die Gelder können ab dem 1. September beantragt werden. Mit dem Sonderprogramm können wir voraussichtlich mehr als 2.000 gemeinnützigen Einrichtungen mit insgesamt über 200.000 Betten konkret helfen.“

Mit dem Sonderprogramm können Liquiditätsengpässe bei gemeinnützigen Übernachtungsstätten im Bereich der Kinder- und Jugendbildung und Kinder- und Jugendarbeit im Zeitraum April bis Dezember 2020 abgemildert werden. Antragsberechtigt sind Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten, Kindererholungszentren, Naturfreundehäuser, Jugendbildungs- und begegnungsstätten der Jugendverbände sowie der politischen, kulturellen und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten. Dafür stehen 75 Millionen Euro zur Verfügung.

Daneben sind 25 Millionen Euro vorgesehen für Zuschüsse für gemeinnützige Träger, die im längerfristigen internationalen Jugendaustausch tätig sind oder Workcamp-Angebote machen.

Die Beantragung der Mittel ist vergleichsweise einfach möglich. Die Einrichtungen müssen lediglich einen Liquiditätsengpass in mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten darlegen, also die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Davon werden bis zu 90 Prozent durch einen Zuschuss aus dem Programm ausgeglichen, bei Übernachtungsstätten maximal 400 Euro pro Bett. Anträge können vom 1. September bis zum 30. September 2020 gestellt werden – bei den zivilgesellschaftlichen Zentralstellen, zum Beispiel für Jugendherbergen und Schullandheime beim Deutschen Jugendherbergswerk.

Der Bundestag hat die Bereitstellung der Mittel von 100 Millionen Euro zugunsten gemeinnütziger Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des 2. Nachtragshaushaltes am 2. Juli 2020 beschlossen.

Weitere Informationen (auch zur Antragstellung): https://www.bmfsfj.de/sonderprogramm

Das Sonderprogramm ergänzt die Hilfen für gemeinnützige Organisationen im Bereich des BMFSFJ. Daneben können gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen über ein KfW-Förderprogramm Unterstützung als Darlehen erhalten sowie Zuschüsse im Rahmen der Überbrückungshilfen beantragen.

(vgl. dazu die Pressemitteilung vom 4.6.2020: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/corona-konjunkturpaket-enthaelt-ueberlebenswichtige-kredit-und-ueberbrueckungsprogramme-fuer-gemeinnuetzige-organisationen/156250)

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.08.2020

Bundesseniorenministerin Giffey legt dem Kabinett den Achten Altersbericht vor

Die Digitalisierung bietet älteren Menschen viele Chancen, um möglichst lange ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben führen zu können. Das ist eines der zentralen Ergebnisse aus dem Achten Altersbericht der Bundesregierung, den Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey vorgestellt hat. Vom Bundeskabinett wurde heute dazu eine Stellungnahme beschlossen.

Die interdisziplinär zusammengesetzte Achte Altersberichtskommission unter der Leitung von Professor Dr. Andreas Kruse hatte den Auftrag herauszuarbeiten, welchen Beitrag Digitalisierung und Technik zu einem guten Leben im Alter leisten können. Die Kommission beendete ihre Arbeit bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie. Die Erkenntnisse der Sachverständigen sind gerade jetzt aber besonders wertvoll. Denn sie zeigen, welchen Einfluss die rasant fortschreitende Digitalisierung auf das Leben älterer Menschen hat und welche Möglichkeiten das Unterstützungspotenzial digitaler Technik gerade in Krisenzeiten bietet.

Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Digitalisierung birgt gerade auch für ältere Menschen ein riesiges Potenzial, das wir noch viel stärker ausschöpfen müssen. Es geht nicht nur um das Skypen mit den Enkelkindern oder Einkaufen übers Internet. Entscheidend dafür ist, dass wir die digitalen Angebote stärker an den Bedürfnissen ausrichten und die älteren Menschen dabei unterstützen, mit der Entwicklung Schritt zu halten. Zugleich gilt es, die digitale Kluft, die es innerhalb der älteren Generation gibt, abzubauen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Seniorinnen und Senioren abgehängt werden, dass ihnen der Zugang zu digitalen Angeboten und damit auch zur Teilhabe versperrt ist“.

Der Achte Altersbericht befasst sich mit Entwicklung und Anwendung digitaler Technologien sowie mit deren Auswirkungen vor allem in den Lebensbereichen Wohnen, Mobilität, soziale Integration, Gesundheit, Pflege und auch mit dem Leben im Quartier. Darüber hinaus unterstreicht er die Bedeutung von digitaler Souveränität, die Voraussetzung ist für digitale Teilhabe. Anregungen geben die Sachverständigen auch zum Umgang mit ethischen Fragen, die beim Einsatz von digitalen Technologien entstehen können.

In ihrer Stellungnahme zeigt die Bundesregierung auf, dass bereits vielfältige Maßnahmen eingeleitet wurden, um in den von den Sachverständigen angesprochenen Bereichen gute Teilhabemöglichkeiten gerade auch für ältere Menschen zu schaffen und die angemahnten Infrastrukturen auf den Weg zu bringen. Sachverständige und Bundesregierung betonen gleichermaßen die Bedeutung der Einstellung der älteren Menschen, denn es liegt auch in der Hand der älteren Menschen selbst, digitalen Technologien mit Offenheit gegenüberzutreten.

Die aktuelle Pandemie-Situation bietet somit auch eine Chance, sich mit den Vorteilen und Nutzungsmöglichkeiten der digitalen Technik vielleicht erstmals auseinanderzusetzen.

Die Altersberichterstattung geht zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Er gibt der Bundesregierung auf, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation von älteren Menschen in Deutschland zu erstellen. Erarbeitet werden die Berichte von unabhängigen Sachverständigenkommissionen, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt werden. Bislang sind folgende Altersberichte erschienen:

1993: Erster Altersbericht „Die Lebenssituation älterer Menschen in Deutschland“

1998: Zweiter Altersbericht „Wohnen im Alter“

2001: Dritter Altersbericht „Alter und Gesellschaft“

2002: Vierter Altersbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“

2006: Fünfter Altersbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft. Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“

2010: Sechster Altersbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“

2016: Siebter Altersbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“

Link zum Achten Altersbericht: www.bmfsfj.de/altersbericht

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.08.2020

  • In Deutschland leben etwa 1,3 Millionen Mütter und 180.000 Väter allein mit minderjährigen Kindern im Haushalt. Das ist ungefähr jede fünfte Familie.
  • Was Alleinerziehende alles leisten, ist in der Corona-Krise besonders deutlich geworden. Aber das Armutsrisiko von Alleinerziehenden ist viermal so hoch wie das der meisten Paarfamilien mit Kindern.
  • Wir Grüne im Bundestag zeigen in unserem Fraktionsbeschluss „Alle Familien im Blick“ auf, was getan werden muss, um das hohe Armutsrisiko von Alleinerziehenden zu senken und ihnen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Alleinerziehende haben das größte Armutsrisiko

Vier von zehn Alleinerziehenden sind von Armut betroffen. Dabei arbeiten alleinerziehende Frauen im Schnitt sogar mehr als Frauen in Paarfamilien.

Viele Alleinerziehende sind trotz Erwerbstätigkeit auf staatliche Unterstützung angewiesen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Mindestlohn deutlich steigt und die Entgeltdiskriminierung von Frauen effektiv bekämpft wird. Minijobs wollen wir in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln und dafür sorgen, dass (zusätzliche) Erwerbstätigkeit immer auch zu einem spürbar höheren Einkommen führt.

Auch für Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug muss ein Leben in Würde und Teilhabe möglich sein. Dafür müssen die Regelsätze erhöht und Sanktionen abgeschafft werden.

Alleinerziehende profitieren von einer Kindergrundsicherung

Bei Alleinerziehenden reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. Deshalb wollen wir die Art, wie in Deutschland Familien finanziell unterstützt werden, umkrempeln und gerechter gestalten: Mit einer Kindergrundsicherung. Alle Kinder sollen einen festen Garantie-Betrag bekommen. Kinder, deren Eltern kein oder nur ein geringes Einkommen haben, werden mit einem zusätzlichen GarantiePlus-Betrag unterstützt.

Mit der Kindergrundsicherung verbessern wir die Situation von Alleinerziehenden gleich mehrfach. Die Kindergrundsicherung wird nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Anders als beim voll angerechneten Kindergeld bleibt also ein dickes Plus im Portemonnaie. Weil wir die Mindestbedarfe von Kindern neu berechnen, steigt automatisch auch der Mindestunterhalt.

Benachteiligung im Steuersystem

Während der Staat mit dem Ehegattensplitting verheiratete Paare durch eine Zusammenveranlagung steuerlich fördert, wollen wir das Ehegattensplitting durch eine individuelle Besteuerung ersetzen und die Steuerklasse V abschaffen. Statt Ehen fördern wir Kinder mit der Kindergrundsicherung, unabhängig von Beziehungsstatus ihrer Eltern.

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erreicht Alleinerziehende mit geringem Einkommen kaum. Statt einer Verdoppelung des Entlastungsbetrages wollen wir eine Steuergutschrift, die alle Alleinerziehenden in gleicher Höhe von ihrer Steuerschuld abziehen können.

Zugang zu guter Arbeit ermöglichen

Alleinerziehende haben es besonders schwer, Berufstätigkeit und Familienleben unter einen Hut zu bekommen. Daher fordern wir finanziell abgesicherte Aus- und Weiterbildungen in Teilzeit und ein Recht auf Homeoffice und flexible Vollzeit. Außerdem müssen Beschäftigte die Lage der eigenen Arbeitszeit mitbestimmen können. Denn das entscheidet oft darüber, ob Eltern bei einem Theaterstück an der Schule oder einem Elternabend in der Kita dabei sein können.

Hochwertige und flexible Betreuungsangebote erforderlich

Lange Schulferien, geschlossene Kitas und ein Schulgong, der bereits zur Mittagszeit ertönt – ob Alleinerziehende arbeiten gehen können, hängt maßgeblich von den Betreuungsangeboten für die Kinder ab. Wir fordern deshalb einen Rechtsanspruch auf ein hochwertiges ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot bis zum Ende der Grundschulzeit. Alleinerziehende sind dabei in besonderem Maße auf flexible Betreuungsangebote in Kita und Schule angewiesen, vor allem, wenn sie am Wochenende, in den Ferien oder in Randzeiten arbeiten müssen.

Den Fraktionsbeschluss „Alle Familien im Blick“ finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss-alleinerziehende.pdf

„Die Koalition verhält sich nach dem Prinzip ,wenn ich mal nicht weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis‘. Nur dass es zur Frage der Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz längst eine Arbeitsgruppe gab, die auch Ergebnisse abgeliefert hat. Das Verhalten der Regierungsparteien in dieser Sache ist abstrus und lächerlich“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Festlegung des Koalitionsausschusses, wonach sich eine weitere Arbeitsgruppe damit befassen soll, wie Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden können. Müller weiter:

„Es sieht so aus, als wolle die Koalition das Thema bis zum Sankt Nimmerleinstag verschleppen. Diese Verschleppungstaktik der Koalition muss ein Ende haben. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ist längt überfällig. Ich fordere SPD und Union auf, sich an ihren eigenen Koalitionsvertrag zu halten, und dem Parlament endlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Zudem muss die Blockadehaltung gegenüber den Gesetzentwürfen von LINKEN und Grünen endlich ein Ende haben. Nach jahrelangen Debatten hinter verschlossenen Türen muss nun das Parlament offen über den besten Vorschlag diskutieren können.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 26.08.2020

„DIE LINKE befürwortet die Forderungen nach Arbeitszeitverkürzung, denn die gerechte Verteilung von Arbeitszeit kann Arbeitsplätze sichern. Aber es darf eine Arbeitszeitreduzierung nur mit Lohnausgleich geben. Alles andere wäre eine inakzeptable Gehaltskürzung. Die Beschäftigten dürfen nicht alleine die Kosten der Corona-Krise und für die verfehlten Managemententscheidungen in der Industrie bezahlen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellv. Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die Offenheit von Hubertus Heil zum Vorschlag der IG Metall zur Einführung einer Vier-Tage-Woche. Ferschl weiter:

„Wir brauchen eine breite gesellschaftliche Debatte über Arbeitszeitverkürzung. Der Kampf um die 35-Stunden-Woche hat gezeigt, wie wichtig es ist, aus Arbeitszeitfragen große gesellschaftspolitische Auseinandersetzungen zu machen. Das wird nur mit starken Gewerkschaften gelingen. Um die Gewerkschaften in der Arbeitszeitfrage zu unterstützen, braucht es mehr als nur Offenheit für ihre Vorschläge. Statt die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden zu verlängern, wie im Zuge der Covid-19-Maßnahmen geschehen, sollte Minister Heil dafür sorgen, dass das EU-Recht umgesetzt wird und die Arbeitgeber im Arbeitszeitgesetz zwingend dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeiten zu dokumentieren. Bezahlte, aber vor allem unbezahlte Überstunden vernichteten 2018 rein rechnerisch 1,23 Millionen Vollzeit-Arbeitsplätze.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 19.08.2020

„Minijobs sind nicht krisensicher. In der Corona-Krise verloren Minijobbende als Erste ihre Beschäftigung. Ohne Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld rutschten viele direkt in das Hartz-IV-System oder standen gar komplett ohne Hilfe da“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichten Quartalszahlen der Minijob-Zentrale, wonach die geringfügige Beschäftigung gegenüber dem Vorjahr um 12,4 Prozent gesunken ist. Ferschl weiter:

„Für die Flexibilität der Unternehmen zahlen die Beschäftigten einen hohen Preis, und das Minijob-Versprechen ‚brutto gleich netto‘ wurde angesichts der Krise für viele Betroffene zum Bumerang. Denn Minijobs sind nicht existenzsichernd und auch kein Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt, sondern allzu oft und besonders für Frauen eine Sackgasse. Angesichts der besonderen Härten für Minijobbende in der Corona-Krise darf es kein ‚Weiter-so‘ geben, denn Beschäftigte sind keine Manövriermasse zur Sicherung unternehmerischer Flexibilität – sie brauchen sozialen Schutz. Minijobbende müssen deshalb in den Schutz der Sozialversicherungssysteme eingegliedert werden, nur dann haben sie auch in Krisenzeiten Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld.

DIE LINKE fordert, dass Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden und eine gesetzliche Mindeststundenzahl von 22 Stunden pro Woche eingeführt wird, von der nur auf ausdrücklichen Wunsch der Beschäftigten abgewichen werden darf.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 10.08.2020

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss §34 Abs.1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, Abs. 4 bis Abs. 7 und § 34a Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) in der Fassung vom 24.März 2011 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB XII für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Die angegriffenen Regelungen stellen eine unzulässige Aufgabenübertragung dar und verletzen die Beschwerdeführerinnen, kreisfreie Städte des Landes Nordrhein-Westfalen, in ihrem Recht auf Selbstverwaltung. Die Regelungen bleiben jedoch bis zum 31. Dezember 2021 weiter anwendbar. Die in § 34 Abs. 2 Satz1 Nr. 2 und Abs. 3 SGB XII geregelten Aufgaben entsprechen dagegen inhaltsgleich bereits früher auf die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe übertragenen Aufgaben und sind mit dem Grundgesetz vereinbar.

Sachverhalt:

§ 34 SGB XII in der verfahrensgegenständlichen Fassung bestimmt, für welche Bedarfe Leistungen für Bildung und Teilhabe erbracht werden; §34a SGB XII enthält Vorgaben für die Gewährung der Bedarfe. Der Gesetzgeber reagierte mit dem Erlass dieser Vorschriften auf das Hartz IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010. Dieses hatte ihm unter anderem aufgegeben, alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf folgerichtig und realitätsgerecht zu bemessen.

Die Beschwerdeführerinnen machen im Rahmen der Kommunalverfassungsbeschwerde geltend, dass die angegriffenen Vorschriften gegen Art.84 Abs. 1 Satz 7 GG verstießen, weil die Regelungen die ihnen als örtlichen Trägern der Sozialhilfe bereits zugewiesenen Aufgaben wesentlich verändert, erweitert und um neue Aufgaben ergänzt hätten.

Wesentliche Erwägungen des Senats:

I. Art. 28 Abs. 2 GG wird durch das Durchgriffsverbot des Art.84 Abs. 1 Satz 7 GG näher ausgestaltet. Es untersagt dem Bund, den Kommunen neue Aufgaben zu übertragen. Ein Fall des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG liegt vor, wenn ein Bundesgesetz den Kommunen erstmals eine bestimmte Aufgabe zuweist oder eine damit funktional äquivalente Erweiterung einer bundesgesetzlich bereits zugewiesenen Aufgabe vornimmt. Eine Anpassung bundesgesetzlich bereits zugewiesener Aufgaben an veränderte ökonomische und soziale Umstände ist dagegen nach Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG zulässig.

1. Art.28 Abs. 2 GG schützt die Kommunen nicht nur vor einer (unverhältnismäßigen) Entziehung von Aufgaben, sondern auch vor einer entsprechenden Aufgabenzuweisung. Die Kommunen müssen die Erledigung neu zugewiesener Aufgaben innerhalb ihrer Verwaltung organisieren und hierfür die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen bereitstellen. Tendenziell ist die Zuweisung einer neuen Aufgabe an die Kommunen daher geeignet, die Übernahme, die Beibehaltung und den Ausbau freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben zu erschweren oder sogar zu verhindern.

2. Ein Fall des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG, der Art. 28 Abs. 2 GG näher ausgestaltet, liegt demnach vor, wenn ein Bundesgesetz den Kommunen erstmals eine bestimmte (Verwaltungs‑)Aufgabe zuweist oder eine damit funktional äquivalente Erweiterung einer bundesgesetzlich bereits zugewiesenen Aufgabe vornimmt.

Eine Aufgabenübertragung im Sinne des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG liegt vor, wenn Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Bundesgesetz eine bestimmte Tätigkeit zur Pflicht gemacht und ihnen insoweit die Sach- und/oder die Wahrnehmungskompetenz zugewiesen wird. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn den Kommunen Tätigkeiten gegenüber dem Bürger auferlegt und sie zu deren Erfüllung verpflichtet werden. Daneben erfasst die Vorschrift bundesgesetzlich angeordnete Vorgaben für die kommunale Verwaltungstätigkeit wie Informations-, Berichts- und Kontrollpflichten, die nicht nur die kommunale Organisations- und Personalhoheit, sondern wegen der damit typischerweise verbundenen Kosten auch die Finanzhoheit berühren.

Eine Erweiterung bereits bundesgesetzlich übertragener Aufgaben unterfällt Art. 84 Abs.1 Satz 7 GG dann, wenn sie in ihren Wirkungen auf das Schutzgut des Art. 28 Abs. 2 GG einer erstmaligen Aufgabenübertragung gleichkommt. Eine demnach funktional äquivalente Erweiterung einer bundesgesetzlich bereits übertragenen Aufgabe ist anzunehmen, wenn ihre Maßstäbe, Tatbestandsvoraussetzungen oder Standards so verändert werden, dass damit mehr als unerhebliche Auswirkungen auf die Organisations-, Personal- und Finanzhoheit der Kommunen verbunden sind. Eine Änderung bundesgesetzlich zugewiesener Aufgaben stellt eine nach Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG unzulässige Aufgabenübertragung dar, wenn sie neue Leistungstatbestände schafft, bestehende Leistungstatbestände auf neue Gruppen von Berechtigten ausweitet oder die Dauer eines Leistungsbezugs so verlängert, dass damit zugleich ihr Charakter verändert wird.

3. Eine Schranke findet das Durchgriffsverbot in der Übergangsregelung des Art. 125a Abs. 1 Satz1 GG. Auf dieser Grundlage darf der Bund eine Anpassung des kommunalen Aufgabenbestandes an veränderte Rahmenbedingungen vornehmen; was darüber hinausgeht, verstößt gegen Art. 84 Abs.1 Satz 7 GG. Auf der Grundlage von Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG kann der Bund daher Änderungen an bundesgesetzlich den Kommunen zugewiesenen Aufgaben vornehmen, wenn damit keine materiell-rechtlichen Erweiterungen verbunden sind, die den Aufgaben eine andere Bedeutung und Tragweite verleihen und zu einer entsprechend stärkeren Beeinträchtigung der kommunalen Eigenverantwortung führen. Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG ermächtigt den Bund jedenfalls zur Aufhebung bestehender Regelungen, zu kleineren Anpassungen, Aktualisierungen oder zur Verlängerung der Geltungsdauer einer Regelung.

II. Nach diesen Maßstäben erweitern die Regelungen in § 34 Abs. 1, Abs. 2 Satz1 Nr. 1 und Satz 2, Abs. 4 bis Abs. 7, § 34a SGB XII in der verfahrensgegenständlichen Fassung die bis dahin den örtlichen Trägern der Sozialhilfe zugewiesenen Aufgaben in einer gegen Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG verstoßenden Weise und verletzen die Beschwerdeführerinnen in ihrem Recht auf Selbstverwaltung. Sie überschreiten die Grenzen dessen, was dem Bund nach Art.125a Abs. 1 Satz 1 GG an Anpassung seines Regelungswerks erlaubt ist.

1. Die Beschwerdeführerinnen sind für die Gewährung der Bedarfe der Bildung und Teilhabe nach § 34, § 34a SGB XII zuständig (§3 Abs. 1 und Abs.2 Satz 1 SGB XII). Bei Inkrafttreten der §§ 34 und 34a SGB XII war ihnen als örtlichen Trägern der Sozialhilfe nur die Aufgabe übertragen, Bedarfe der Bildung und Teilhabe abzudecken (§ 31 Abs. 1 Nr.3 und § 28a SGB XII in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung). Weitere Regelungen zu entsprechenden Bedarfen gab es nicht; sie waren mit den Regelbedarfen abgegolten.

2. Die zu berücksichtigenden Bedarfe sind durch die angegriffenen Regelungen deutlich ausgeweitet worden. Auf der Grundlage dieser Regelungen müssen die Kommunen nunmehr einem erweiterten Kreis an Leistungsberechtigten zusätzliche Leistungen gewähren. Bedarfe für Schulausflüge – und nicht lediglich für mehrtägige Klassenfahrten – werden anerkannt; die Bedarfe werden zudem auf Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, erstreckt. Erstmals werden Bedarfe für die Schülerbeförderung, die Lernförderung und die Mittagsverpflegung anerkannt. Ferner werden für alle Kinder und Jugendlichen Bedarfe für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Anspruchsberechtigt sind nicht mehr nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Zudem sind nunmehr alle Kinder und Jugendlichen vor Vollendung des 18.Lebensjahres leistungsberechtigt. Schließlich werden die Leistungen – wenngleich unter einschränkenden Voraussetzungen – auch gegenüber Personen erbracht, denen keine Regelleistungen zu gewähren sind.

Die diesbezügliche Regelung des Verwaltungsverfahrens bürdet den Kommunen ebenfalls neue Lasten auf. So hängt die Berücksichtigung der Bedarfe von verschiedenen tatbestandlichen Restriktionen ab sowie von unbestimmten Rechtsbegriffen wie Angemessenheit oder Erforderlichkeit, die individuelle Wertungen voraussetzen. Das führt zu einer erheblichen organisatorischen und personellen Mehrbelastung der Kommunen beim Vollzug der in Rede stehenden Bestimmungen. Gleiches gilt mit Blick auf §34a Abs. 2 Satz 1 SGB XII, der es den Trägern der Sozialhilfe überlässt, in welcher Form sie die Leistungen erbringen.

3. Die Ausweitung der kommunalen Leistungsverpflichtung hält sich nicht mehr innerhalb der Grenzen des Art. 125a Abs. 1 Satz 1 GG. Zwar gilt die Zuständigkeitszuweisung des §3 Abs. 2 Satz1 SGB XII, die vor dem 1.September 2006 erlassen wurde, insoweit fort. Die angegriffenen Regelungen haben den materiellen Inhalt der Zuweisung jedoch grundlegend verändert und stellen sich insoweit überwiegend als Zuweisung neuer Aufgaben dar. Das überschreitet die dem Bund nach Art.125a Abs. 1 Satz 1 GG verbleibende Anpassungskompetenz.

III. Die Bedarfe für mehrtägige Klassenfahren (§ 34 Abs. 2 Satz1 Nr. 2 SGB XII) und die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf (§ 34 Abs. 3 SGB XII) waren dagegen bereits vor Inkrafttreten der angegriffenen Regelungen in § 31 Abs. 1 Nr.3 und § 28a SGB XII in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung vorgesehen; die Beschwerdeführerinnen waren hierfür als örtlicher Träger der Sozialhilfe auch zuständig. Insofern hat sich der kommunale Aufgabenbestand nicht verändert, ein Verstoß gegen Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG scheidet aus.

IV. Die mit dem Grundgesetz unvereinbaren Regelungen in §34 Abs.1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, Abs. 4 bis Abs. 7, § 34a in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 SGB XII sind bis zu einer Neuregelung zum 31.Dezember 2021 weiter anwendbar. Die aus dem Ausspruch der Nichtigkeit folgende Verwerfung der §§ 34 und 34a SGB XII hätte erhebliche Unsicherheiten zur Folge und zöge nach einer (rückwirkenden) Neuregelung gravierende verwaltungsrechtliche Probleme nach sich. Bis zu einer Neuregelung könnten die Träger der Sozialhilfe mangels gesetzlicher Grundlage keine Leistungen der Bildung und Teilhabe mehr gewähren, sodass ein menschenwürdiges Existenzminimum im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juli 2014 (BVerfGE 137, 34) für Kinder und Jugendliche nicht mehr gewährleistet wäre. Bis zu einer Neuregelung würde somit ein verfassungswidriger Zustand geschaffen, dessen rückwirkende Heilung nicht durchgängig möglich wäre.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 07.08.2020

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben im Jahr 2019 rund vier Millionen sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe ein monatliches Bruttoentgelt im Niedriglohnbereich erzielt. Dies entspreche einem Anteil von 18,8 Prozent, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21734) auf eine Kleine Anfrage (19/21260) der Fraktion Die Linke. In der Antwort heißt es weiter, dass die Schwelle des unteren Entgeltbereiches 2019 bei 2.267 Euro und das Medianeinkommen bei 3.401 Euro gelegen habe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 890 vom 01.09.2020

Die Linksfraktion verlangt Auskunft über die Entwicklung des Elterngeldes. In einer Kleinen Anfrage (19/21243) will sie unter anderem wissen, wie viele Personen das Elterngeld in den Jahren 2019 und 2020 bezogen haben, wie hoch der Anteil von Frauen, Männern und Alleinerziehenden war und wie viele Eltern den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld Plus in Anspruch genommen haben. Zudem möchte sie erfahren, wie viele Eltern in systemrelevanten Berufen während der Corona-Pandemie von der Neuregelung Gebrauch gemacht haben, ihre Elterngeldmonate verschieben zu können, und wie viele von der Regelung profitieren, nach der Einkommensersatzleistungen während der Corona-Pandemie die Höhe des Elterngeldes nicht reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 796 vom 30.07.2020

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/215/1921519.pdf

Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die von der Bundesregierung angekündigte Reform des Sorge- und Umgangsrechts. In einer Kleinen Anfrage (19/21185) will sie unter anderem wissen, wann die vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ fertiggestellt und veröffentlicht werden soll, welche Interessengruppen an der Anhörung des Familienministeriums zur Reform des Sorge- und Umgangsrecht teilgenommen haben und ob der Referentenentwurf des Ministeriums für das Gesetz zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts den anderen Ressorts in der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegt wurde. Zudem möchte sie wissen, ob die Bundesregierung weiterhin den angekündigten Gesetzentwurf vorlegen wird und wann dies geschehen soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 796 vom 30.07.2020

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/214/1921489.pdf

Studie von DIW Berlin und Universität Bielefeld untersucht die Arbeitsmarktsituation von homo- und bisexuellen sowie trans-, queer und intersexuellen (LGBTQI*) Menschen in Deutschland – Diskriminierung immer noch weit verbreitet – Fast ein Drittel der Befragten geht vor Kolleg*innen nicht offen mit ihrer Sexualität oder Geschlechtsidentität um – LGBTQI*-Menschen outen sich häufiger in Branchen, in denen sie vergleichsweise stärker vertreten sind

Bei der gesellschaftlichen Akzeptanz und juristischen Gleichstellung von Menschen mit verschiedenen sexuellen Orientierungen sowie Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität sind in den vergangen 20 Jahren viele Fortschritte erzielt worden. Dennoch sind noch 30 Prozent dieser Menschen mit Diskriminierung im Arbeitsleben konfrontiert. Bei den Trans*-Menschen sind es sogar mehr als 40 Prozent. Dies hat eine Umfrage des Sozio-oekonomischen Panels und der Universität Bielefeld ergeben, die LGBTQI*-Menschen zu ihren Erfahrungen und Erwartungen im Arbeitsumfeld befragt hat.

Mit der Studie können bundesweit aussagekräftige Ergebnisse zur Arbeitsmarktsituation von LGBTQI*-Menschen vorgelegt werden. „Bisher wurde die empirische Forschung in Deutschland zu diesem Thema dadurch erschwert, dass die Fallzahlen in bestehenden Befragungen gering waren oder aber entsprechende Informationen in Registerdaten des Arbeitsmarkts fehlten“, berichtet SOEP-Forscherin Mirjam Fischer. Die SOEP-Befragung wurde durch eine Stichprobe an LGBTQI*-Menschen aufgestockt und durch eine Online-Befragung eines Forschungsprojekts der Universität Bielefeld ergänzt.

Höher gebildet, oftmals nicht geoutet

Während sich der Erwerbsstatus von LGBTQI*-Menschen weitestgehend mit dem der restlichen Bevölkerung deckt, gibt es deutliche Unterschiede bei der Qualifikation und den Branchen, in denen LGBTQI*-Menschen arbeiten. Der Anteil der Personen mit einer (Fach-)Hochschulreife liegt in den verwendeten Daten mit 60 Prozent unter LGBTQI*-Menschen deutlich über dem der restlichen Bevölkerung gleichen Alters (42 Prozent).

Im produzierenden Gewerbe und in der Forst- und Landwirtschaft sind LGBTQI*-Menschen unterrepräsentiert. Anteilig häufiger vertreten sind sie dagegen im Gesundheits- und Sozialwesen. Auffällig ist, dass im erstgenannten Bereich nur 57 Prozent der LGBTQI*-Menschen gegenüber Kolleg*innen offen mit ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität umgehen, während dies im Gesundheits- und Sozialwesen knapp drei Viertel der Befragten tun. Dies legt für die Autor*innen der Studie den Schluss nahe, dass LGBTQI*-Menschen bestimmte Branchen meiden, weil sie dort mehr Diskriminierung befürchten. Insgesamt sind 69 Prozent der Befragten vor Kolleg*innen, aber nur 60 Prozent vor Vorgesetzten geoutet.

Offenes Betriebsklima macht Arbeitsplatz für LGBTQI*-Menschen attraktiver

Fragt man LGBTQI*-Menschen nach den Erwartungen an ihr Arbeitsumfeld, rangiert ein offenes Betriebsklima ihnen gegenüber weit oben. „Wenn LGBTQI*-Menschen bestimmte Branchen und Unternehmen meiden, sie gleichzeitig aber höher gebildet sind, dann sollte allein schon diese Erkenntnis ein Anreiz für Unternehmen sein, ein diskriminierungsarmes Arbeitsumfeld zu schaffen, damit Arbeitsplätze für diese Zielgruppe attraktiver werden“, schließt Studienautorin Lisa de Vries von der Universität Bielefeld aus den Ergebnissen. Es sei wichtig, dass sich Unternehmen in Bezug auf die Gleichstellung von LGBTQI*-Menschen klar positionieren, zum Beispiel in Stellenausschreibungen, auf der Website, aber auch im Betrieb selbst, schlagen die Autor*innen vor. Das signalisiere, dass man auch dann auf Verständnis trifft, wenn bei diesem Arbeitgeber Diskriminierungserfahrungen gemacht werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 02.09.2020

Vier Studien auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) – Geflüchtete gehören meist zur besser gebildeten Hälfte ihrer Herkunftsgesellschaft – Eigene hohe Erwartungen an die Aufnahme einer Beschäftigung erfüllten sich teilweise – Schulische und außerschulische Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher vielfach erfolgreich – Sorgen in der hiesigen Bevölkerung über Zuwanderung nehmen ab – Geflüchtete sorgen sich mehr um Fremdenfeindlichkeit

Vor fünf Jahren erreichte die Fluchtzuwanderung in Deutschland ihren Höhepunkt. Bundeskanzlerin Angela Merkel begegnete den Sorgen in der Bevölkerung mit dem Satz „Wir schaffen das“. Inwieweit Geflüchtete mittlerweile in Deutschland integriert sind und wie das Zusammenleben gelingt, haben WissenschaftlerInnen am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) in vier Studien untersucht. Gemeinsame Datengrundlage ist die IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten, eine repräsentative Längsschnittbefragung.

„Die Studien zeigen, dass in vielen Bereichen die Integration von Geflüchteten bereits gelungen ist“, sagt C. Katharina Spieß, Ökonomin und Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. „Es werden aber auch in den nächsten Jahren weitere Anstrengungen auf beiden Seiten – der Zuwanderungs- wie der Aufnahmebevölkerung – notwendig sein. Diese sollten wir als wichtige Investitionen für die Zukunft unserer Gesellschaft verstehen.“

Geflüchtete hatten hohe Erwartungen an eine Beschäftigungsaufnahme

Im Zuge der hohen Fluchtmigration nach Deutschland wurde häufig diskutiert, wie schnell Erfolge bei der Arbeitsmarktintegration zu erwarten sind. Eine Studie untersuchte nun erstmals die Erwartungen der Geflüchteten selbst. Die Ergebnisse: Zwei von drei Geflüchteten schätzten 2016 ihre Chancen, bereits zwei Jahre später erwerbstätig zu sein, als hoch ein. Insbesondere Männer und höher Gebildete hatten große Erwartungen. Ein Drittel der Geflüchteten hatte eher keine Beschäftigung erwartet. Während sich für rund die Hälfte der Geflüchteten ihre – positiven wie negativen – Erwartungen bestätigt haben, konnte etwa ein Drittel anders als erhofft keinen Arbeitsplatz finden. „Geflüchtete können sich meist vor ihrer Ankunft in Deutschland nicht in gleichem Maße wie andere Zuwanderergruppen über den hiesigen Arbeitsmarkt informieren“, sagt Felicitas Schikora, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am DIW Berlin. „Gleichzeitig können sich enttäuschte Erwartungen negativ auf die Integration auswirken. Deshalb spielen Erwartungsmanagement und Transparenz über Anforderungen und Qualifizierungsmöglichkeiten für sie eine wichtige Rolle.“

Geflüchtete gehören zur gebildeteren Hälfte ihrer Herkunftsgesellschaft – dies kann ihre Integration positiv beeinflussen

Neben Sprachkenntnissen ist die formale Bildung der Geflüchteten für eine qualifizierte Beschäftigung entscheidend. Diese wird meist nach den Standards des Ziellands bewertet. Danach gemessen haben Geflüchtete häufig einen niedrigen Abschluss. Ein anderes Bild ergibt sich, wenn die Bildung im Vergleich zur Herkunftsgesellschaft betrachtet wird: Denn die meisten Geflüchteten gehören zur gebildeteren Hälfte im jeweiligen Herkunftsland. Beispielsweise zählen 75 Prozent der nach Deutschland geflüchteten SyrerInnen, der größten Gruppe unten den Asylsuchenden, in ihrer Heimat zur höher gebildeten Bevölkerungshälfte. Das kann sich positiv auf die Integration im Zielland auswirken. „Aus der Forschung wissen wir, dass Zugewanderte, die in der Herkunftsgesellschaft zur gebildeteren Hälfte gehörten, schneller Deutsch lernen. Sie sind oft gesünder und erfolgreicher auf dem Arbeitsmarkt. Zudem erhalten ihre Kinder eine bessere Bildung“, so Cornelia Kristen, Professorin für Soziologie an der Universität Bamberg und Senior Research Fellow im SOEP am DIW Berlin.

Schulische und außerschulische Integration ist in vielen Bereichen gelungen

In den Schulen sind Kinder und Jugendliche geflüchteter Familien meist gut integriert. So äußern sie ein großes Zugehörigkeitsgefühl zu ihrer Schule – und das sogar häufiger als andere Gleichaltrige. Zudem nutzen überdurchschnittlich viele von ihnen Ganztagsschulen und Hortangebote. Sie stehen so ganztägig in Kontakt mit Gleichaltrigen der Aufnahmegesellschaft. Nachholbedarf gibt es noch bei außercurricularen Aktivitäten in der Schule und in der außerschulischen Integration. Denn geflüchtete Kinder und Jugendliche sind in freiwilligen Bildungsangeboten noch unterrepräsentiert. Sie nehmen beispielsweise nur halb so oft an Schul-AGs teil. In Sportvereinen liegt ihre Mitgliederquote um 18 Prozentpunkte niedriger als bei Gleichaltrigen ohne Migrationshintergrund. „Hier sollten Schulen und Vereine noch stärker werben. Denn gerade der gemeinsame Sport in der Schul-AG oder im Verein kann den Austausch zwischen Kindern mit und ohne Fluchthintergrund fördern und so zur Integration beitragen“, empfiehlt Studienautorin Spieß.

„Integration ist ein langfristiges Projekt“

Der hohe Zuzug von Geflüchteten in den Jahren 2015 und 2016 war auch mit Sorgen in der deutschen Aufnahmegesellschaft verbunden. Eine weitere Studie zeigt, dass diese Sorgen in der Bevölkerung Deutschlands seit 2016 abnehmen – auch wenn sie noch über dem Niveau von 2013 liegen. Der Anteil der Befragten, der sich „große Sorgen“ über Zuwanderung macht, ist von 46 Prozent im Jahr 2016 auf 32 Prozent im Jahr 2018 gesunken. Im Gegensatz dazu steigen die Sorgen um Fremdenfeindlichkeit bei den Geflüchteten an. „Gegenseitiges Vertrauen könnte durch persönliche Kontakte zwischen Geflüchteten und Einheimischen gefördert werden“, sagt SOEP-Wissenschaftlerin Katja Schmidt. Im Jahr 2018 hatte aber nur etwa die Hälfte der Geflüchteten regelmäßige Kontakte zur deutschen Bevölkerung.

„Die Integration von Geflüchteten ist noch nicht abgeschlossen. Sie ist ein langfristiges gesellschaftliches Projekt, das weiterhin Aufmerksamkeit bedarf. Aber wir befinden uns auf einem guten Weg“, resümiert Ökonomin Spieß.

IAB-BAMF-SOEP-Befragung Geflüchteter

Die IAB-BAMF-SOEP-Befragung Geflüchteter wird gemeinsam vom Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) am DIW Berlin, vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie dem Forschungszentrum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) durchgeführt. Es handelt sich um eine repräsentative Wiederholungsbefragung von Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind. Insgesamt wurden bislang 7.950 Geflüchtete befragt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 19.08.2020

DIW Berlin kooperiert mit Verein Mein Grundeinkommen und begleitet drei Jahre lang experimentelle Studie mit 1500 ProbandInnen wissenschaftlich – 140.000 private SpenderInnen finanzieren Studie – Rekrutierungsphase der StudienteilnehmerInnen beginnt ab sofort

Die derzeitige Debatte um das bedingungslose Grundeinkommen beruht selten auf fundiertem Wissen. Eine gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Vereins Mein Grundeinkommen soll das ändern und neue, empirische Maßstäbe setzen. „Diese Studie ist eine Riesenchance, um die uns seit Jahren begleitende theoretische Debatte über das bedingungslose Grundeinkommen in die soziale Wirklichkeit überführen zu können. Bisherige weltweite Experimente sind für die aktuelle Debatte in Deutschland weitgehend unbrauchbar. Mit diesem lang angelegten Pilotprojekt für Deutschland betreten wir wissenschaftliches Neuland“, sagt Jürgen Schupp, Senior Research Fellow des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin.

Mit dem heutigen Tag beginnt die Rekrutierungsphase für am Ende 1500 ProbandInnen der Langzeitstudie, von denen 120 nach dem Zufallsprinzip ausgewählt werden, die drei Jahre lang monatlich 1200 Euro erhalten – bedingungslos. Die restlichen einbezogenen 1380 StudienteilnehmerInnen dienen als Vergleichsgruppe, um sichergehen zu können, dass in der Studie zu beobachtende Veränderungen tatsächlich auf das ausgezahlte Grundeinkommen zurückzuführen sind.

„Wir wollen herausfinden, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen Menschen und Gesellschaft verändert. Wir wollen wissen, was es mit Verhalten und Einstellungen macht und ob das Grundeinkommen helfen kann, mit den gegenwärtigen Herausforderungen unserer Gesellschaft umzugehen“, sagt Michael Bohmeyer, Initiator des Vereins Mein Grundeinkommen.

Keine Bedingungen bei der Auszahlung

Die TeilnehmerInnen des Pilotprojekts, das unter dem Motto „Wir wollen es wissen“ steht, müssen keine Bedürftigkeit belegen und können unbegrenzt Geld hinzuverdienen, wenn sie wollen. Der Betrag des gezahlten Grundeinkommens orientiert sich an der Armutsgefährdungsgrenze. Das heißt, er liegt über dem Einkommensbetrag, ab welchem die Möglichkeiten zur Lebenserhaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt sind.

Da menschliche Entscheidungsprozesse hochkomplex sind und der Fokus auch auf Veränderungen von Entscheidungen und kognitiven Fähigkeiten der TeilnehmerInnen liegt, wird die Studie außerdem von WissenschaftlerInnen des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern sowie der Universität zu Köln durch psychologische und verhaltensökonomische Forschung unterstützt.

Eine Million BewerberInnen haben die Chance teilzunehmen

Die Bewerbung zur Teilnahme ist für alle möglich, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 18 Jahre alt sind. Zur Bewerbung muss ein Online-Fragebogen mit Kontaktinformationen, Angaben zu Geschlecht, Kinderanzahl und Anzahl der Personen im Haushalt sowie einigen Daten zur Lebenssituation, wie den höchsten erworbenen Schulabschluss, Nettoeinkommen und den Erhalt von Sozialleistungen, ausgefüllt werden. Die Studie startet, sobald sich entweder eine Million Menschen unter www.pilotprojekt-grundeinkommen.de zur Studienteilnahme beworben haben oder spätestens am 10. November 2020 mit den bis dahin eingeschriebenen Personen. Diese große Zahl ist notwendig, da die Datenqualität enorm verbessert wird, wenn die Grundmenge der BewerberInnen, aus der die TeilnehmerInnen ausgewählt werden, möglichst groß und vielfältig ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 18.08.2020

Beschäftigte, die ihr Einkommen nach Lohnsteuerklasse V versteuern, verlieren beim Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld schnell mehrere hundert Euro monatlich im Vergleich zu Personen mit gleichem Bruttoeinkommen und Lohnsteuerklasse III. Besonders groß ist der Rückstand beim Krankengeld: maximal 697 Euro weniger gibt es im Monat, obwohl ebenso viel an Sozialbeiträgen gezahlt wurde, zeigen Berechnungen in einer neuen, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten Studie.* Das liegt daran, dass diese Lohnersatzleistungen, wie auch das Kurzarbeitergeld, anhand des Nettoeinkommens berechnet werden und in der Lohnsteuerklasse V überproportional hohe Steuerabzüge das Netto reduzieren. Da in dieser Lohnsteuerklasse sowohl bei der Berechnung des Nettoeinkommens, als auch beim Bezug von Lohnersatzleistungen zu rund 90 Prozent verheiratete Frauen sind, stellen diese Steuerregelungen nach Einschätzung der Studienautorinnen Dr. Ulrike Spangenberg, Prof. Dr. Gisela Färber und Corinna Späth eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung dar und verstoßen gegen den Artikel 3 des Grundgesetzes. Nach Analyse der Juristin und der beiden Finanzwissenschaftlerinnen verletzen Detailregelungen beim Elterngeld zudem auch den in Artikel 6 GG gebotenen besonderen Schutz der Familie, weil sie unverheiratete Eltern und Alleinerziehende benachteiligen. Die Forscherinnen vom Institut für gleichstellungsorientierte Prozesse und Strategien in Berlin und von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer skizzieren Optionen für eine Reform, die die vor allem Frauen treffenden Benachteiligungen in Bezug auf die Höhe des Nettoeinkommens und die Höhe von Lohnersatzleistungen beenden würde. Umgekehrt würden die bislang nach Klasse III besteuerten Personen – meist die Ehemänner – beim Nettoeinkommen und beim Anspruch auf Lohnersatzleistungen weniger Geld erhalten als bisher. Muss diese Person Lohnersatzleistungen beziehen, könnte sich dadurch auch das Gesamteinkommen des Haushalts reduzieren. Diese Einkommensverluste ließen sich, so die Forscherinnen, aber durch eine Anhebung der Lohnersatzraten für alle Beschäftigten kompensieren – unabhängig von Geschlecht oder Familienstand.

Bei vielen verheirateten Paaren versteuert die Person mit dem höheren Bruttoeinkommen – meist der Ehemann – nach Steuerklasse III, die Ehefrau ist häufig in Steuerklasse V. Der finanzielle Vorteil des Ehegattensplittings fällt dann bei der Person in Steuerklasse III an, weil hier unter anderem die gemeinsamen Grundfreibeträge angerechnet werden. Die Person in Steuerklasse III erzielt demzufolge ein höheres monatliches Nettoeinkommen als eine ledige Person mit gleichem Bruttoeinkommen. Demgegenüber zahlt die Person in Lohnsteuerklasse V nicht nur im Verhältnis zu Ledigen deutlich höhere Lohnsteuern und erhält entsprechend weniger netto ausbezahlt. Sie trägt auch einen Teil der Lohnsteuer in Steuerklasse III mit. Die Person in Steuerklasse V „überzahlt“ also bei der Lohnsteuer, während die Person in III „unterzahlt“. Schaut man auf das Netto-Gesamteinkommen des Paares, ist es durch das Splitting fast immer höher als das von zwei Unverheirateten. Allerdings bei deutlicher individueller Unwucht: „Die Vorteile der Steuerklassenkombination III/V für das monatliche Haushaltseinkommen werden durch Nachteile zulasten von Frauen erkauft“, schreiben Spangenberg, Färber und Späth. Einen rechtlichen Anspruch, dass die Person in Lohnsteuerklasse III den finanziellen Vorteil teilt, gibt es nur dann, so der Bundesgerichtshof, wenn die Eheleute ausdrücklich vereinbaren, dass die zu viel gezahlte Lohnsteuer oder der Verlust bei den Lohnersatzleistungen eheintern ausgeglichen wird.

Gleich viel in die Sozialkassen bezahlt, trotzdem bis zu 697 Euro weniger Anspruch

Besonders drastisch wirken sich die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Steuerklassen beim Bezug von Lohnersatzleistungen aus. Denn die werden meist als prozentualer Anteil vom individuellen Nettoeinkommen berechnet. Eigentlich ein übersichtliches, pragmatisches Verfahren. In Kombination mit den Steuerklassen III und V führt es allerdings zu erheblichen finanziellen Ungleichheiten, die faktisch meistens Frauen benachteiligen. Für Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld haben die Wissenschaftlerinnen die Effekte beispielhaft berechnet. Dazu vergleichen sie, wie hoch die Leistungen an Personen in den Lohnsteuerklassen III und V sind, die ein gleich hohes Bruttoeinkommen haben – und dementsprechend zuvor gleich viel an Beiträgen für die Kranken- und die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben:

– Beim Krankengeld ist die Differenz am größten bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5000 Euro. Eine Person in Lohnsteuerklasse III erhält ein Netto-Krankengeld von 2682 Euro, in Steuerklasse V sind es hingegen nur 1985 Euro monatlich, also 697 Euro weniger. Das entspricht einem Unterschied von 26 Prozent (siehe auch Tabelle 10 in der Studie; Link unten). Ähnlich groß ist die prozentuale Differenz durchgängig ab einem Monatsbrutto von 2500 Euro. Am geringsten ist der relative Unterschied mit je sechs Prozent bei geringen Beispieleinkommen von rund 830 Euro brutto im Monat und bei hohen von knapp 6700 Euro.

– Um maximal 635 Euro unterscheiden sich die monatlichen Zahlungen beim Arbeitslosengeld I. Soviel weniger erhalten Beschäftigte mit Steuerklasse V bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 6700 Euro im Vergleich zur Steuerklasse III. Das entspricht einer Differenz von 26 Prozent (siehe Tabelle 34 in der Studie). Sogar 27 Prozent beträgt der relative Abstand bei einem Bruttoeinkommen zwischen 2500 und 5000 Euro monatlich. Und selbst bei niedrigen Bruttoeinkommen liegen die Ansprüche mit unterschiedlichen Steuerklassen noch um mindestens 12 Prozent auseinander.

– Auch beim Elterngeld macht die Lohnsteuerklasse V einen deutlichen Unterschied. Hier ergibt sich die maximale Differenz bei einem Bruttoeinkommen von knapp 4200 Euro monatlich. Eine Person in Klasse III erhält 1789 Euro monatlich, während es in Steuerklasse V nur 1292 Euro gibt und damit 497 Euro weniger. Das entspricht einer relativen Differenz von 28 Prozent. Sogar 29 Prozent beträgt der Abstand bei einem Monatsbrutto von 2500 Euro (siehe Tabelle 22). Anders als bei Kranken- oder Arbeitslosengeld hat die Person in Klasse V, also meist die werdende Mutter, die Möglichkeit, kurzfristig noch in Lohnsteuerklasse III zu wechseln und so ein höheres Elterngeld zu beziehen. Das gilt allerdings nur bei verheirateten Paaren, weshalb die Expertinnen hier eine verfassungswidrige Benachteiligung von Alleinerziehenden und Eltern ohne Trauschein attestieren.

Mittelbare Diskriminierung trotz geschlechtsneutraler Formulierungen im Gesetz

Grundsätzlich sind die entsprechenden Steuergesetze natürlich geschlechtsneutral formuliert, keine Regelung „zwingt“ Verheiratete dazu, dass der Mann in Steuerklasse III versteuert und die Frau in Klasse V. Es gibt mit der Lohnsteuerklasse IV für beide oder dem so genannten Faktorverfahren sogar längst eine Alternative, die die Unwucht minimiert. Doch viele Paare bleiben bei der traditionellen Aufteilung, auch weil das Steuersystem entsprechende Anreize setzt. Denn Paare mit den Lohnsteuerklassen III/V haben zwar bei der endgültigen Berechnung der Jahreseinkommensteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung keinen größeren Splittingeffekt, wohl aber einen Zeitvorteil. Denn anders als bei IV/IV oder beim Faktorverfahren sind ihre unterjährig laufenden monatlichen Abzüge meist zu niedrig angesetzt. Das führt zwar zu Steuernachforderungen des Finanzamtes, diese fallen aber frühestens ein Jahr später bei der Einkommensteuererklärung an. Zudem ist das Faktorverfahren für die Steuerzahlenden bislang bürokratisch aufwendiger. Wer die Lohnsteuerklassen IV/IV ohne Faktor wählt, kann den Splittingvorteil sogar erst nachträglich über den Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen.

Unter dem Strich seien die Regelungen zu den Steuerklassen III/V nicht mit der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes vereinbar, betonen die Juristin Spangenberg, die Finanzwissenschaftlerin Färber und die Verwaltungswissenschaftlerin Späth. Denn auch geschlechtsneutral formulierte Regelungen könnten „diskriminierend sein, wenn sie sich faktisch, das heißt in der gesellschaftlichen Realität, zum Nachteil von Frauen auswirken.“ Und das stehe außer Zweifel, insbesondere beim Bezug von Lohnersatzleistungen: Im Jahr 2015 waren 93 Prozent der Personen mit einer Ersatzleistung und Steuerklasse V Frauen. Im Vergleich zum Prozentsatz von Frauen in Steuerklasse III bei der Berechnung des Nettoeinkommens (21 Prozent) ist der Prozentsatz in Steuerklasse III beim Bezug von Lohnersatzleistungen mit 43 Prozent zwar relativ hoch. Das liegt aber vor allem an den Wechselmöglichkeiten beim Elterngeld. Beim Arbeitslosen- oder Krankengeld gilt der Wechsel von V zu III in der Regel als rechtsmissbräuchlich.

Steuerklasse IV für beide Partner und finanzielle Flankierung

Als Reformoption für die Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens sehen die Wissenschaftlerinnen die Abschaffung von Steuerklasse V. Die bestehende Alternative, Steuerklasse IV oder das Faktorverfahren für beide Eheleute, würde die „geschlechtsbezogenen Nachteile bei der Berechnung der Lohnsteuer beseitigen“. Der finanzielle Vorteil des Ehegattensplittings bliebe für das Paar erhalten, er würde aber annähernd gleich aufgeteilt.

Für die Lohnersatzleistungen schlagen die Wissenschaftlerinnen generell die Berechnung anhand der Steuerklasse IV vor, um nicht nur die Nachteile der Steuerklasse V, sondern auch die Benachteiligung von Alleinerziehenden und anderen nicht verheirateten Eltern zu beseitigen. Im Beispielfall mit 5000 Euro monatlichem Bruttoeinkommen hätte jeder Partner und jede Partnerin dann Anspruch etwa auf das gleiche Krankengeld in Höhe von 2355 Euro.

Die Reformoptionen gewährleisten, dass Lohnsteuer, Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen auch innerhalb der Ehe gerecht aufgeteilt sind und der Höhe nach dem individuellen Bruttoeinkommen entsprechen, betonen die Forscherinnen. Sie weisen allerdings auch darauf hin, dass es bei der Reform ohne weitere Flankierung „Verlierer“ geben würde. Wer bislang nach Lohnsteuerklasse III versteuert, würde mit Steuerklasse IV einen Teil der bisherigen individuellen Vorteile beim Nettoeinkommen einbüßen. Im Fall, dass dieser Partner künftig auf – entsprechend niedrigere – Lohnersatzleistungen angewiesen ist, könnte das auch das Haushaltseinkommen des Paares insgesamt reduzieren. Um solche Effekte zu kompensieren, könnten die Lohnersatzraten für alle Beschäftigten angehoben werden, schreiben die Wissenschaftlerinnen.

Ulrike Spangenberg, Gisela Färber und Corinna Späth: Mittelbare Diskriminierung im Lohnsteuerverfahren. Auswirkungen der Lohnsteuerklassen auf Nettoeinkommen und Lohnersatzleistungen.

Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 190, Juli 2020 Download (pdf) ›

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 23.07.2020

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat im Rahmen einer Online-Befragung rund 240 Personen gefragt, welche Bezugshöhe von Kurzarbeitergeld sie bei Alleinstehenden in bestimmten Situationen als angemessen betrachten. Das zentrale Ergebnis der IAB-Studie lautet: Die Lohnersatzquote sollte aus Sicht der Befragten nicht im Zeitablauf steigen, sondern bei einem geringeren Verdienst höher ausfallen.

Anders als vom Bundestag beschlossen würden die Befragten ab dem vierten Monat kein höheres Kurzarbeitergeld gewähren als in den ersten drei Monaten. Anlässlich der Covid-19-Pandemie wurden in Deutschland die Konditionen beim Bezug von Kurzarbeitergeld großzügiger ausgestaltet. Während das Kurzarbeitergeld bislang generell 60 Prozent des Nettolohns bei Beziehern ohne Kinder bzw. 67 Prozent bei Beziehern mit Kindern betrug, erstattet die Bundesagentur für Arbeit unter bestimmten Umständen nun ab dem vierten Monat 70 bzw. 77 Prozent und ab dem siebten Monat 80 bzw. 87 Prozent des Nettoentgelts.

Den Befragten wurden verschiedene Szenarien zu alleinstehenden Vollzeitbeschäftigten vorgelegt, bei denen sich beispielsweise der Nettoverdienst oder die monatlichen Fixkosten wie Miete unterschieden. Im Durchschnitt sahen die Befragten eine Lohnersatzquote von knapp 70 Prozent des letzten Nettolohns als angemessen an.

Im Vergleich zu einem Nettoverdienst von 2.000 Euro fielen die Antworten bei einem Nettoverdienst von 1.500 Euro vier Prozentpunkte höher und bei einem Nettoverdienst von 3.000 Euro um vier Prozentpunkte niedriger aus. Hat die im Szenario beschriebene Person hohe statt niedrige Lebenshaltungskosten, wurde ein um knapp vier Prozentpunkte höheres Kurzarbeitergeld als angemessen erachtet. Bei Betrieben, die ihren Beschäftigten einen Zuschuss in Höhe von zwanzig Prozent des Nettoverdienstes zum Kurzarbeitergeld gewähren, nahmen die Befragten einen Abschlag in Höhe von zehn Prozentpunkten vor. Befragte mit Wohnort Ostdeutschland sind deutlich restriktiver: sie sahen im Durchschnitt knapp neun Prozentpunkte weniger Kurzarbeitergeld als angemessen an als Westdeutsche. Personen, die in der Vergangenheit bereits einmal auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren, betrachteten im Mittel zehn Prozentpunkte mehr Kurzarbeitergeld als angemessen.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1720.pdf. Befragt wurden überwiegend stabil beschäftigte Personen, die über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nicht arbeitslos gemeldet waren. Die Befragung ist nicht repräsentativ für die gesamte Erwerbsbevölkerung in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 20.08.2020

Mit dem Ende der Sommerferien haben die meisten Kindergärten und Kitas den Regelbetrieb wieder aufgenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verdienten Beschäftigte in Kindergärten und Vorschulen im Jahr 2019 durchschnittlich knapp 20 Euro brutto in der Stunde.

Personal in Kindergärten und Vorschulen: überwiegend weiblich und in Teilzeit

Rund 94 % des Personals in Kindergärten und Vorschulen waren Frauen, fast zwei Drittel der Beschäftigten (61 %) arbeiteten in Teilzeit und mehr als zwei Drittel aller Beschäftigten (69 %) waren ausgebildete Fachkräfte. Arbeitete eine solche Fachkraft in Teilzeit, verdiente sie 2019 im Schnitt 2374 brutto monatlich. Für Fachkräfte, die in Vollzeit arbeiteten, lag der Verdienst bei durchschnittlich 3 287 Euro brutto im Monat.

Methodischer Hinweis: In den Bruttoverdiensten sind keine Sonderzahlungen enthalten.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.09.2020

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland netto 32,8 Milliarden Euro für die Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einer Steigerung um 5,8% gegenüber 2018.

Von den insgesamt 32,8 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen entfielen 19,3 Milliarden Euro auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (+6,7% zum Vorjahr). Für die Hilfe zur Pflege wurden 3,8 Milliarden Euro ausgegeben (+8,8%). In die Hilfe zum Lebensunterhalt flossen 1,5 Milliarden Euro (-0,3%) und in die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen zusammen 1,3 Milliarden Euro (+3,8%).

Die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert werden, beliefen sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Jahr 2019 auf 6,9 Milliarden Euro (+3,6%).

Weitere Informationen:

Ergebnisse der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe stehen im Themenbereich Sozialhilfe zur Verfügung (seit 2017 einschließlich Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGBXII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4.Kapitel SGBXII an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales).

Methodische Hinweise:

Die hier gemachten Angaben beziehen sich auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB). Nicht enthalten ist zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGBII„Hartz IV“).

Seit dem Jahr 2017 werden die Ausgaben und Einnahmen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGBXII) nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach § 121 SGBXII erhoben, weil die entsprechenden Angaben bereits seit 2014 im Rahmen der Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGBXII in Höhe von 100 Prozent der Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst werden.

Zwar unterscheidet sich die Abgrenzung der erfassten Finanzdaten in der Statistik der Ausgaben und Einnahmen für das 4. Kapitel SGBXII) bis zum Berichtsjahr 2016 von derjenigen bei den Nachweisen der Länder nach § 46a SGB XII an den Bund in geringem Ausmaß, da entsprechend § 46a SGBXII nur Geldleistungen berücksichtigt werden. Das Niveau der erfassten Ausgaben ist jedoch vergleichbar. Dies liegt daran, dass

– sich die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGBXII selbst nicht geändert haben,

– die Leistungen weitestgehend kontinuierlich ausbezahlt werden und

– sich auch die Erfassung der Ausgaben und Einnahmen vor Ort nur hinsichtlich einheitlicher Kriterien für deren zeitliche Zuordnung geändert hat.

Für das Jahr 2016 liefert die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGBXII auf Bundesebene für das 4. Kapitel SGBXII Nettoausgaben von 6,073Milliarden Euro und die Nachweise der Länder nach § 46a SGBXII Nettoausgaben von 6,047Milliarden Euro (Datenstand: August 2020).

Ferner können Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGBXII (ab dem Berichtsjahr 2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) über die Tabellen „Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe“ (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 18.08.2020

Die Armutsgefährdung – gemessen an der Armutsgefährdungsquote – ist im Zeitraum von 2009 bis 2019 in allen westlichen Bundesländern und in Berlin gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich der Anteil der von Armut bedrohten Menschen in Bremen am stärksten erhöht: Dort war 2019 fast ein Viertel (24,9%) der Bevölkerung armutsgefährdet, mehr als in jedem anderen Bundesland. 2009 hatte der Anteil der armutsgefährdeten Personen in Bremen gut ein Fünftel (20,1%) betragen. Auch in Hessen (2019: 16,1%, 2009: 12,4%) und Nordrhein-Westfalen (2019: 18,5%, 2009: 15,2%) ist das Risiko, von Einkommensarmut bedroht zu sein, seit 2009 vergleichsweise stark gestiegen. Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut.

Rückgang der Armutsgefährdung in östlichen Bundesländern

In den östlichen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin ist die Armutsgefährdungsquote im Zehnjahresvergleich zurückgegangen. 2019 waren in Berlin 19,3% der Personen von Armut bedroht, 2009 waren es 19,0%. Den bundesweit stärksten Rückgang verzeichnete Mecklenburg-Vorpommern, und zwar von 23,1% im Jahr 2009 auf 19,4% im Jahr 2019.

Im Zeitverlauf entwickelte sich die Armutsgefährdung in den Bundesländern unterschiedlich und meist nicht kontinuierlich. Beispielsweise lag die Armutsgefährdungsquote in Bremen bereits im Jahr2015 bei 24,8% (0,1Prozentpunkte unter dem Stand von 2019) und fiel im Folgejahr auf 22,6%. Ähnliche Schwankungen traten auch in anderen Bundesländern auf.

Diese und weitere Ergebnisse zur Armutsgefährdung seit 2005, zum Teil in tiefer regionaler und fachlicher Gliederung, sowie detaillierte Erläuterungen zu den Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung. Dort finden sich auch Armutsgefährdungsquoten, die auf Basis regional unterschiedlicher Armutsgefährdungsschwellen ermittelt wurden.

Methodische Hinweise:
Diese Ergebnisse gehen aus aktuellen Berechnungen auf Basis des Mikrozensus hervor, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Rahmen der Arbeitsgruppe „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ durchgeführt wurden. Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa. Aufgrund seiner Stichprobengröße lassen sich für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren ermitteln und vergleichen. Das zur Ermittlung der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle herangezogene bedarfsgewichtete Einkommen (Äquivalenzeinkommen) wird auf Basis der 1994 entwickelten neuen OECD-Skala berechnet. Nach dieser wird der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Bedarfsgewicht 1 zugeordnet. Für die weiteren Haushaltsmitglieder werden kleinere Gewichte eingesetzt (0,5 für weitere Personen ab 14 Jahren und 0,3 für jedes Kind unter 14 Jahren), weil angenommen wird, dass sich durch gemeinsames Wirtschaften Einsparungen erreichen lassen.

Die Grundlage der hier veröffentlichten Armutsgefährdung ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene (Bundesmedian), die für Bund und Länder einheitlich ist und somit einen regionalen Vergleich ermöglicht. Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik infrage. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren zur Einkommensarmut und -verteilung die Statistik „Leben in Europa“ (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung ergab sich, bezogen auf das Berichtsjahr 2018, bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 16,0 %. Zum Vergleich: Die auf Basis des Mikrozensus berechnete Armutsgefährdungsquote für das aktuelle Berichtsjahr 2019 lag bundesweit bei 15,9 %. Zu beachten ist, dass sich Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zugrundeliegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Bundesländerebene kann EU-SILC nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um die Indikatoren auch für kleinere Bundesländer auszuweisen.

Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten gemessen am Bundesmedian werden im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik auch Armutsgefährdungsquoten gemessen am Landes- beziehungsweise regionalen Median berechnet. Hierzu wird das mittlere Einkommen (Median) im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der jeweiligen Region herangezogen. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern beziehungsweise Regionen Rechnung getragen. Regionale Einkommensunterschiede werden zum Teil durch Unterschiede im Preisniveau (insbesondere im Mietniveau) ausgeglichen. Dies kann dazu führen, dass die Armutsgefährdung gemessen am Bundesmedian in prosperierenden Regionen unterschätzt und andererseits die Armut in Regionen mit einem relativ niedrigen Einkommensniveau überschätzt wird.

Armutsgefährdungsquoten sind gegenüber stichprobenbedingten Schwankungen des mittleren Einkommens (Median) nicht sehr robust. Das bedeutet, dass bereits geringe zufällige Schwankungen dieses Einkommens merkliche Veränderungen der Armutsgefährdungsquoten zur Folge haben können. Deshalb sollten nur über einen längeren Zeitraum stabile Entwicklungen inhaltlich interpretiert werden. Dies gilt insbesondere für relative Armutsrisikoquoten kleiner Bevölkerungsgruppen oder für regional tief gegliederte Ergebnisse.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 13.08.2020

Die Zahl der geborenen Kinder in Deutschland war im Jahr 2019 mit rund 778100 Babys um 9400 niedriger als im Jahr 2018. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag die zusammengefasste Geburtenziffer im Jahr 2019 bei 1,54 Kindern je Frau. Ein Jahr zuvor betrug sie noch 1,57 Kinder je Frau.

Bremen und Niedersachsen mit höchster Geburtenziffer

Die Geburtenziffer nahm in 14 von insgesamt 16 Bundesländern ab. Lediglich in Bayern und Bremen blieb sie unverändert auf dem Vorjahresniveau. In Bremen und Niedersachsen war die Geburtenhäufigkeit mit 1,60 Kindern je Frau am höchsten. Berlin war dagegen mit 1,41Kindern je Frau das Land mit der niedrigsten Geburtenziffer.

Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit war 2019 die Geburtenziffer mit 1,43Kindern je Frau nur geringfügig niedriger als 2018 (1,45 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sank sie von 2,12 auf 2,06Kinder je Frau.

Frauen bei Geburt ihres ersten Kindesimmer älter

Frauen bekommen ihr erstes Kind immer später im Leben. Im Jahr 2019 waren Mütter bei der Erstgeburt im Durchschnitt 30,1 Jahre alt. Zehn Jahre zuvor lag das Durchschnittsalter bei Geburt des ersten Kindes noch bei 28,8 Jahren. Bei der Geburt des zweiten Kindes waren Mütter im Jahr 2019 durchschnittlich 32,2 Jahre und beim dritten Kind 33,2 Jahre alt. Im Vergleich der Bundesländer waren Frauen in Hamburg bei der Geburt Ihres ersten Kindes mit 31,2 Jahren am ältesten, in Sachsen-Anhalt dagegen mit 28,9 Jahren am jüngsten.

Im EU-Vergleich lag Deutschland 2018 im Mittelfeld

Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) war die zusammengefasste Geburtenziffer in Deutschland im Jahr 2018 mit 1,57 Kindern je Frau etwas höher als im EU-Durchschnitt (1,55 Kinder je Frau). Deutschland lag damit in der EU auf dem 13. Platz. Die höchste Geburtenziffer wurde mit 1,88 Kindern je Frau in Frankreich und die niedrigste mit 1,23 Kindern je Frau auf Malta gemessen.

Nach dem Alter beim ersten Kind gehörten die Mütter in Deutschland 2018 im europäischen Vergleich zum älteren Drittel. Nach der Berechnungsmethode von Eurostat belegte Deutschland mit durchschnittlich 29,7 Jahren den 9. Platz. Am ältesten waren die Frauen bei der ersten Geburt mit 31,2 Jahren in Italien, am jüngsten mit 26,2 Jahren in Bulgarien.

Methodische Hinweise

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49Jahren im betrachteten Jahr.

Das durchschnittliche Alter bei der Geburt kann mit Hilfe unterschiedlicher Angaben berechnet werden. Für Zeitvergleiche verwendet das Statistische Bundesamt in der Regel die Berechnung auf Basis der absoluten Zahlen der Geborenen nach dem Geburtsjahr der Mutter. Eurostat veröffentlicht die Ergebnisse auf Basis der altersspezifischen Geburtenziffern der Frau. Aufgrund dieser methodisch bedingten Differenzen können sich leichte Abweichungen in den Werten ergeben.

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Deutsche EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Statistik
Seit dem 1. Juli leitet das Statistische Bundesamt im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft unter dem Vorsitz von Präsident Dr. Georg Thiel die Ratsarbeitsgruppe Statistik. Über unsere Aktivitäten im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft informieren wir auf der Sonderseite www.destatis.de/eu2020.

Europäische Statistiken finden Sie in unserem Datenangebot „Europa in Zahlen

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 29.07.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 07. – 09. September 2020

Veranstalter: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

Anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft veranstaltet das IAB vom 7. bis 9. September die interdisziplinäre Arbeitsmarkt-Konferenz „Labor Market Transitions: Challenges for Public Policies and Research“. Thema sind die unterschiedlichen Aspekte von Übergängen am Arbeitsmarkt, also beispielsweise von Schulabgängern, Arbeitslosen oder Eltern. Ebenfalls im Fokus: der technische Wandel, Weiterbildung oder die Situation der Betriebe. Wir laden Sie herzlich ein zu mehr als 40 wissenschaftlichen Vorträgen von jeweils 10 Minuten, vier Keynotes und einer Podiumsdiskussion, in der Wissenschaft und Politik zu Wort kommen.

Keynote-Speaker der Konferenz sind Jutta Allmendinger, Präsidentin des Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Christian Dustmann, Direktor des Centre for Research and Analysis of Migration (CReAM) des University College London, Dennis Radtke, Mitglied des Europäischen Parlaments sowie László Andor, Professor an der Corvinus-Universität Budapest und ehemaliger EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration.

Das komplette Konferenzprogramm können Sie hier einsehen: https://www.xing-events.com/eventResources/r/t/zldGcH2vVcoyWn/Programme_IAB-Labour-Market-Transitions_2020_extended.pdf. Konferenzsprache ist Englisch.

Bitte melden Sie sich über den folgenden Link für die Online-Teilnahme an: https://www.xing-events.com/IAB_Labour-Market-Transitions_2020.html?page=1974038. Die Registrierung ist auch noch möglich, wenn die Konferenz schon begonnen hat. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie eine Bestätigungsmail und eine weitere Nachricht mit Link zum Livestream.

Termin: 14. September in Lichtenberg / 26. Oktober in Marzahn-Hellersdorf / 18. November in Treptow-Köpenick

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Themenschwerpunkt „Herausfordernde Verhaltensweisen und diskriminierende Einstellungen
von Eltern und Kindern in Kita, Familienzentren, Schule und Jugendhilfe“

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis 
zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu 
verharmlosen oder zu normalisieren?

Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern?

Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder?

Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile übernehmen?

Was ist meine Haltung als Fachkraft 
und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 16. – 17. September 2020

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Bonn

Die Tagung will ergründen, wie ein verantwortungsvoller Umgang mit den Chancen und Risiken der Reproduktionsmedizin aussehen kann. Wo stößt die individuelle reproduktive Freiheit an ihre Grenzen? Wie lassen sich das Wohl und die Rechte von Kindern und beteiligten Dritten besser berücksichtigen? Was bedeuten die neuen reproduktiven Möglichkeiten für die Emanzipation? Gibt es ein Recht auf ein Kind? Und welche Reformen sind nötig?

Programm

Anmeldeformular

Termin: 16. – 17. September 2020

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum

Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sind noch nicht abschließend geklärt: Einerseits wird erwartet, dass Digitalisierung so gestaltet werden kann, dass Frauen und Männer gleiche Verwirklichungschancen haben. Andererseits wird vermutet, dass die Digitalisierung – so wie es hinsichtlich des Home-Office‘ in der Corona-Krise viel diskutiert wird – zu einer Verstärkung traditioneller Rollenverteilungen und damit zu einer Verschlechterung der Chancen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt führt.

Die Auswirkungen der Digitalisierung auf Beschäftigung und Soziale Sicherung gehen aber weit über das Home-Office hinaus: Digitalisierung …

  • verändert die Nachfrage nach Berufen und Qualifikationen in der Volkswirtschaft,
  • beeinflusst durch algorithmen-gestützte Matchingverfahren den Zugang zu Erwerbstätigkeit,
  • begünstigt die Entstehung und Auslagerung von Tätigkeiten in Soloselbständigkeit und ähnliche Formen der Erwerbstätigkeit außerhalb arbeits- und sozialrechtlicher Schutzbestimmungen sowie tarifpartnerschaftlicher Aushandlungsprozesse,
  • ermöglicht aber auch neue Freiheiten, Erwerbstätigkeit und persönliche Lebensentwürfe zu vereinbaren und
  • trägt zur Schaffung neuer Möglichkeiten der Erwerbstätigkeit bei.

Was wissen wir über diese Aspekte und ihr Zusammenspiel?
Welche gesellschaftlichen und politischen Handlungserfordernisse lassen sich daraus ableiten?

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion dieser Fragen in unserer Online-Veranstaltung zu beteiligen.

Das Programm der Veranstaltung finden Sie hier.

Termin: 12. Oktober 2020

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt (AWO) und des Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)

Ort: Berlin

Es soll das Thema Armutsbekämpfung in Europa in den Fokus rücken. Der Titel der Veranstaltung lautet: “Europäische Strategien zur Armutsbekämpfung – Perspektiven für ein Europa von morgen”.

Dabei sollen verschiedene Perspektiven aus Wissenschaft, Politik und Praxis zu Wort kommen. Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, hat sein Kommen bereits zugesagt.

Eine Einladung mit ausführlichem Programm und der Möglichkeit zur Anmeldung wird in den kommenden Wochen übersendet. Sollten es die Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auch im Oktober noch nicht ermöglichen, eine Präsenzveranstaltung abzuhalten, planen wir auf ein alternatives Konzept umzusteigen und informieren Sie frühzeitig.

Termin: 12. Oktober 2020

Veranstalter: volkshilfe.

Ort: Wien

Der Zugang zu kulturellem Kapital wird nach wie vor durch die soziale Herkunft bestimmt. Armut und Bildung werden in der Regel vererbt.

Über 300.000 Kinder und Jugendliche in Österreich können ihre Potenziale daher nur eingeschränkt entfalten. Die Corona-Krise hat diese Ungleichheiten erstmals für eine breite Öffentlichkeit sichtbar gemacht, hat diese aber auch weiter verstärkt.

Was wir daraus lernen können und wie wir die Zukunft aller Kinder sichern können, wollen wir gemeinsam mit Expert*innen bei unserem Symposium „Kinderarmut & Bildung“ erörtern.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. Oktober 2020

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Kitas, Familienzentren und Schulen sind Räume für Kinder und Eltern, in denen sie sich wohl und sicher fühlen sollen – ungeachtet ihrer Lebensweise, ihres Geschlechts, ihrer Herkunft oder Religion. Auch wenn Berliner Einrichtungen sich in ihrer Arbeit schon seit geraumer Zeit – u.a. in Orientierung am Berliner Bildungsprogramm – einer „Pädagogik der Vielfalt“ verschrieben haben: Es gibt Eltern, die ihre Besorgnisse und Ressentiments über die Anwesenheit von Kindern und Eltern bestimmter Gruppen in die Einrichtung tragen; einzelne zeigen dabei sogar ein aggressives Verhalten. Auch Kinder können Vorurteile von Erwachsenen übernehmen und sich ausgrenzend und verletzend gegenüber anderen Kindern verhalten.

Wir fragen:

  • Welche Erfahrungen mit Ressentiments und/oder ausgrenzenden Verhaltensweisen machen Eltern und Kinder im Kontext von Kitas, Schule oder Familienzentren?
  • Durch welche Äußerungen fühlen sie sich herabgesetzt, welche Verhaltensweisen machen Angst?
  • Wie können Fachkräfte aber auch Eltern hier selbst aktiv gegensteuern?

Unser Fachgespräch stellt unterschiedliche Perspektiven von Eltern, Elternvertreter_innen und einer Expertin des Projekts „Kinderwelten“ vor. Von besonderer Bedeutung ist hier die aktive Teilnahme von Eltern und Kindern mit Diskriminierungserfahrung. Gemeinsam erarbeiten wir Reflexionshilfen und Handlungsansätze für die vorurteilsbewusste und diskriminierungskritische pädagogische Praxis.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 30. – 31. Oktober 2020

Veranstalter: Bündnis AufRecht bestehen

Ein besseres Leben für alle statt wachsender Armut und Ausgrenzung!
100 Euro Corona-Zuschlag sofort! Für Regelsätze, die zum Leben reichen!

Während Konzerne wie z.B. die Lufthansa mit einem „im Volumen unbegrenzten Milliardenschutzschild“ vom Staat unterstützt werden, fehlt bei den Ärmsten eine Unterstützung in der Krise gänzlich. Durch steigende Lebensmittelpreise, den Mehrbedarf an Hygieneartikeln wie Desinfektionsmitteln und Masken, den Wegfall der Tafeln und des kostenlosen Schul- und Kitaessens sind viele in der nackten Existenz bedroht. Wir fordern daher einen Corona-Zuschlag von 100 Euro auf die Regelsätze, um die schlimmste Not abfedern zu können.

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist in den nächsten Monaten mit einem massiven Anstieg der Erwerbslosigkeit, Einkommensarmut und der Insolvenzen zu rechnen. Wer für die Krise zahlen wird, entscheidet sich schon heute!

Für Regelsätze, die zum Leben reichen – mindestens 600 Euro sofort!

Die Bundesregierung hat angekündigt, den Hartz IV -Regelsatz ab 2021 um sieben Euro auf dann 439 Euro im Monat zu erhöhen. Das sind ganze 23 Cent am Tag.

Nach Abzug der Miete bleiben den ärmsten 15 Prozent der Bevölkerung (abzüglich derer, die ausschließlich von Grundsicherungsleistungen leben) rund 600 Euro für den täglichen Bedarf und die soziokulturelle Teilhabe. Dies reicht nicht, obwohl es noch rund 160 Euro über dem derzeitigen Hartz IV-Satz liegt. Zur Ermittlung des Regelsatzes werden diese 15 Prozent und ihr viel zu geringes, nicht bedarfsdeckendes Einkommen als Vergleichsgrundlage herangezogen, um von diesem wenigen nochmal rund ein Drittel als vorgeblich „nicht regelsatzrelevant“ überwiegend politisch motiviert abzuziehen.

Wir fordern die Zurücknahme aller politisch motivierten Streichungen beim Existenzminimum! Wir fordern somit eine sofortige Erhöhung des Regelsatzes auf mindestens 600 Euro!

Die Forderung nach einer Erhöhung der Regelsätze betrifft rund 8 Millionen Menschen, ALG II und Sozialhilfe-Berechtigte, Aufstocker*innen, Menschen, die Geld aus der Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Hinzu kommen mindestens vier Millionen Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen hätten, diesen aber nicht geltend machen. Profitieren würden auch sehr viele Menschen mit niedrigen Einkommen, nicht zuletzt die so genannten „Held*innen der Krise“ – Wir lassen uns nicht weiter gegeneinander ausspielen!

Deshalb beteiligt Euch alle an den Aktionstagen am Freitag, dem 30. Oktober oder am Samstag, dem 31. Oktober und lasst uns unseren Forderungen laut und deutlich Gehör verschaffen.

Alle Gruppen können und sollen sich nach ihren Möglichkeiten am Aktionstag kurz vor der Anhörung im Bundestag Anfang November beteiligen: so zum Beispiel mit Infoständen vor Jobcentern, in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten; Schautafeln mit Erfahrungsberichten, Einladungen zu eigenen Veranstaltungen, einer Unterschriftensammlung für die 100 Euro-Forderung… Wenn ihr weitere Aktionsideen habt, freuen wir uns über eine Mitteilung!

Bitte bedenkt bei allem was ihr plant, dass Corona eine Realität ist. Also haltet Euch an die üblichen Hygienevorschriften, haltet Abstand und tragt einen Mund-Nasenschutz.

Wir werden einen Mobilisierungsaufruf schreiben, den Ihr für den Aktionstag gerne mit Eurem Logo versehen und nutzen könnt. Außerdem werden wir ein Flugblatt schreiben, das Ihr während des Aktionstages verteilen könnt.

Ab Ende September wollen wir beginnen, die Pressearbeit zu koordinieren und werden Euch eine Pressemitteilung vorab zukommen lassen. Im gleichen Zeitrahmen werden wir Euch auch bitten, uns mitzuteilen, wer was wo macht.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF an, die Bekämpfung von Kinderarmut politisch endlich prioritär zu behandeln.

Drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Armut hat ein Kindergesicht und zeigt sich vor allem in geringeren Bildungschancen, einer schlechteren materiellen Grundversorgung und beengten Wohnverhältnissen. Was Armut für Kinder, Jugendliche und ihre Familien bedeutet und wie die Corona-Krise Dimensionen von Familien- und Kinderarmut verstärkt, listet der „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung auf. Auf Basis dieser Erkenntnisse schlägt die Stiftung Lösungsansätze zur Armutsüberwindung vor – konkret eine Kindergrundsicherung oder ein Teilhabegeld.Das ZFF begrüßt die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, denn schon seit über zehn Jahren setzen wir uns im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir dürfen die Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinnehmen! Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinflusst nicht erst seit der Corona-Pandemie die Bildungschancen der heranwachsenden Generation. Die nun vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen, wie dringend wir handeln müssen. Wir brauchen endlich gute Kitas und gute Schulen, aber auch mehr Geld in den Familien.“

Reckmann fährt fort: „Zeitgleich lässt die Bundesregierung arme Kinder und ihre Familien im Regen stehen: Mit der aktuellen Vorlage der Neuermittlung der Regelsätze wird zum wiederholten Male ein mangelhaftes Verfahren angewendet mit dem die existenziellen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht abgebildet werden können. Das ZFF möchte, dass Kinder raus aus dem stigmatisierenden Hartz IV-System kommen und setzt sich daher seit 2009 mit vielen weiteren Akteur*innen für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Nur so kann ein ausreichendes Existenzminimum aller Kinder und Jugendlichen gesichert und unbürokratisch ausbezahlt werden.“

Die Stellungnahem des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vom 21.07.2020 zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetz“ finden Sie hier.

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hierweitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Konzeptes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) für eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung begrüßt das ZFF den Vorstoß als wichtigen Vorschlag, um Kinder und Jugendliche vor Armut zu schützen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen.

Das heute veröffentlichte DGB-Konzept sieht eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung vor, welche die bestehenden kindbezogenen Leistungen zusammenfasst. Die maximale Höhe der Kindergrundsicherung soll über dem aktuellen Hartz IV-Niveau liegen und mit steigendem Einkommen der Eltern bis zu einem einheitlichen Sockelbetrag abschmelzen. Dieser Betrag stellt ein neues, erhöhtes Kindergeld dar. Laut Forderung des DGB soll diese monetäre Leistung durch eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur ergänzt werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt dazu: „Die Corona-Pandemie wirkt wie ein Brennglas: sozial- und bildungspolitische Versäumnisse der letzten Jahre werden in der aktuellen Krise überdeutlich. Vor allem Kinder- und Jugendliche, die in armen und von Armut bedrohten Haushalten aufwachsen, sind die Leidtragenden. Ihnen fehlt es oft an gesunder Ernährung, an ausreichendem Platz in der Wohnung, an der nötigen technischen Ausstattung, um am digitalen Unterricht teilzunehmen und auch viele kostengünstige Ferienfreizeitangebote werden in diesem Sommer nicht stattfinden. Zwar wurde in der Corona-Pandemie an einzelnen Schräubchen gedreht, die beschlossenen Übergangsregelungen reichen aber nicht aus, um Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und jetzt Weichen für eine Kindergrundsicherung zu stellen, um arme Kinder und ihre Familien zukünftig besser abzusichern. Familien tragen derzeit die Hauptlast der Pandemie und halten dadurch die Gesellschaft zusammen. Sie haben den Mut und die Weitsicht für eine umfassende Reform verdient. Das DGB-Konzept schlägt hier den richtigen Weg ein, auch wenn eine Kindergrundsicherung nur dann hält, was sie verspricht, wenn sie eine maximale Höhe bereithält, die wirkliche Absicherung und Teilhabe in unserer Gesellschaft ermöglicht.“

Als ZFF fordern wir gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden seit nunmehr 11 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen ein Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Positionspapiers der Grünen-Bundestagsfraktion „Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV“ begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. den Vorstoß und fordert eine schnelle Umsetzung.

Schon lange bemängelt das ZFF die Methode zur Berechnung der Hartz IV Regelsätze, da u. a. einzelne Ausgabenpositionen willkürlich herausgestrichen und verdeckt arme Haushalte in die Berechnungen einbezogen werden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat diese Kritik nun aufgegriffen und ein methodisch konsistentes Modell vorgelegt, auf dessen Basis Regelsätze besser und nachvollziehbarer als bisher berechnet werden. Damit wird auch die Höhe der Grünen Kindergrundsicherung festgelegt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Drei Millionen Kinder und ihre Familien erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Geringere Bildungschancen, weniger soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung und beengte Wohnverhältnisse. Viele Kinder wachsen heute zudem in Haushalten auf, bei denen die Eltern trotz Erwerbsarbeit auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage verstärkt. Erwachsene und Kinder, die SGB-II Leistungen erhalten, dürfen nicht weiter an den Rand gedrängt werden! Sie brauchen mehr als ein Minimum, das heißt existenzsichernde Leistungen, die Teilhabe sicherstellen. Sie brauchen aber auch existenzsichernde Löhne, die sie unabhängig von staatlichen Leistungen machen. Die Grünen greifen dieses in ihrem Konzept auf, das unterstützen wir!“

Reckmann ergänzt: „Wir begrüßen, dass mit dem Vorschlag zur Berechnung der Regelsätze zum ersten Mal eine echte Grundlage für die Höhe der Grünen-Kindergrundsicherung geschaffen wurde. Damit wird unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgriffen. Um die Familienförderung langfristig vom Kopf auf die Füße zu stellen und armutssicher auszugestalten, fordern wir seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 628 Euro. So sieht soziale Gerechtigkeit aus!“

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.06.2020

AKTUELLES

Seit Inkrafttreten des SGB II und der Grundsicherung für Arbeitsuchende gibt es Vorschläge, wie diese Form der Mindestsicherung reformiert werden sollte. Während quantitative Auswirkungen zahlreicher Konzepte bereits untersucht sind, steht ein qualitativer Vergleich der Instrumente und der Reichweite relevanter Vorschläge noch aus. Dieses böll.brief systematisiert und vergleicht Konzepte der vergangenen zwei Jahre.

Mit Blick auf die Reichweite der untersuchten Vorschläge identifiziert es drei Reformtypen:

  1. Mehr vom selben als Reform: Konzepte, die auf der Ebene der Anpassung des ökonomischen Anreizsystems verbleiben.
  2. Neuausrichtung durch selbstbestimmte Leistungsorientierung: Konzepte, die innerhalb der Systematik der bestehenden Mindestsicherung verbleiben, aber das Selbstbestimmungsrecht der Leistungsempfänger*innen erheblich verändern.
  3. Neuausrichtung durch radikalen Systemwechsel: Konzepte, die auf eine grundsätzliche Neufassung der Absichten zielen, die mit einer Grundsicherung verbunden sind.

Die Systematisierung der Instrumente der Grundsicherung liefert hinsichtlich der Dimensionen sozialer Teilhabe die wichtige Erkenntnis, dass das SGB II nicht allein aus Regelbedarfen und Anrechnungsregeln besteht.

Die Studie finden Sie hier.

Das systematische Wissen über die Lebenslagen von geflüchteten Frauen, Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist beschränkt. Das Forschungsprojekt „Geflüchtete Frauen und Familien“ (GeFF) untersucht deswegen systematisch die besonderen Umstände der Flucht und der Integration von geflüchteten Frauen und Familien auf der Grundlage der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten. Als zentraler Befund geht erstens hervor, dass sich die Familienstrukturen von Frauen und Männern mit Fluchthintergrund stark unterscheiden: Frauen erreichen Deutschland in der Mehrheit mit ihren Familien, während über die Hälfte der Männer zunächst alleine kommen. Dies ist unter anderem auf die Risiken und Kosten der Flucht zurückzuführen, die sich in den Fluchtmustern von Familien widerspiegeln: Frauen und Kinder fliehen im Gegensatz zu Männern in der Regel im Familienverband oder folgen Männern auf sichereren Routen nach. Die Trennung von Angehörigen während und nach der Flucht korreliert weiterhin mi t erhöhten Gesundheitsrisiken, besonders für Frauen. Drittens zeichnet sich ein klares Gefälle in der sozialen und ökonomischen Teilhabe von geflüchteten Frauen und Männern ab. Dies könnte einerseits auf die geringere Berufserfahrung und die erhöhten gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Frauen zurückzuführen sein, andererseits leben Frauen öfter als Männer mit Familie in Deutschland, für die mehrheitlich sie die Versorgung übernehmen.

Abstract und kostenlosen Volltext-Download finden Sie unter: https://www.iab.de/185/section.aspx/Publikation/K200722CCC/?x=nl

Kaum ein Thema wird in der Öffentlichkeit aktuell so kontrovers diskutiert wie das bedingungslose Grundeinkommen (BGE). Bemerkenswert dabei ist, dass sich das BGE keiner politischen Strömung zuordnen lässt.

Auch die Arbeiterwohlfahrt hat der aktuelle Grundeinkommensdiskurs erreicht. So wurde der AWO Bundesverband durch die Bundeskonferenz der AWO im November 2016 in Wolfsburg beauftragt, unter anderem im Zusammenhang mit der Frage, wie Care-Arbeit in einem verständlichen und am Lebensverlauf orientierten Gesamtsystem besser abgesichert werden kann, auch das bedingungslose Grundeinkommen als eine Lösungsoption zu prüfen.

Vor diesem Hintergrund haben die Fachausschüsse Kinder, Jugend, Frauen, Familie und Bildung sowie Gesundheit und Soziales des Präsidiums des AWO Bundesverbandes unter Leitung von Christiane Reckmann bzw. Prof. Dr. Thomas Beyer im September 2018 eingemeinsames Kolloquium ausgerichtet, zu dem auch Fachleute aus Politik und befreundeten Organisationen eingeladen waren. Für den fachlichen Input konnte Dr. Rigmar Osterkamp, vorm. ifo Institut für Wirtschaftsforschung, gewonnen werden, der in den Jahren 2007 – 2011 das BGE-Experiment in Namibia beobachtet hat und seither den Grundeinkommensdiskurs begleitet hat.

Im Ergebnis dieses Kolloquiums und weiterer Beratungen in beiden Fachausschüssen wurde das vorliegende Positionspapier erarbeitet, das das Präsidium des AWO Bundesverbandes im Mai 2020 verabschiedet hat.

Teil 1 und Teil 2 der Gemeinsame Webkonferenz der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. sind jetzt online verfügbar unter:

https://www.bagfw.de/veranstaltungen-alt/detailseite-webkonferenz-wege-aus-der-armut

Das „Bündnis für Familie Königs Wusterhausen“ hat am 1. Juni, dem Internationalen Tag des Kindes, einen Mal- und Zeichenwettbewerb für Kinder und Jugendliche aus KW unter dem Motto „Mein Lieblingsort in KW“ gestartet.

Kitakinder können eine Zeichnung einreichen, Schulkinder und Jugendliche bis 18 Jahre ein Foto.

Dabei bitten wir auch um eine Begründung „Mein Lieblingsort in KW ist….., weil….“.

Die derzeitige Koordinierungsstelle des Bündnisses, der SHIA-Landesverband Brandenburg e. V in der Bahnhofstraße 4, ist Abgabestelle für die Zeichnungen und Fotos.

Für den Wettbewerb ist beigefügte Erklärung der Kinder und Jugendlichen und ihrer Eltern erforderlich, damit das Bündnis die Zeichnungen und Fotos für weitere Projekte (angedacht ist u. a. eine Kalender 2021) nutzen kann.

Aufgrund von Bitten der Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit wird der Einsendeschluss letztmalig verlängert bis zum 31. Oktober 2020.

Die Preisträgerinnen und Preisträger werden durch eine Jury bestimmt und zu einer Auszeichnungsveranstaltung eingeladen.

Der Wettbewerb ist ein Beitrag des Bündnisses zum 700jährigen Jubiläum der Stadt Königs Wusterhausen.

Für Fragen steht die Sprecherin der Koordinierungsgruppe des Bündnisses, Birgit Uhlworm, unter Tel. 03375/294752, zur Verfügung.

Die Mailadresse lautet: post@shia-brandenburg.de.

Die ersten Zeichnungen und Fotos wurden bereits eingereicht, z. B. von Kindern der Kita am Kirchplatz.

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ZFF-Info 08/2020

SCHWERPUNKT I: Corona Krise

Anlässlich des gestern im Koalitionsausschuss verabredeten Konjunkturpakets begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die beschlossenen Maßnahmen, mahnt aber langfristig eine zielgenaue Unterstützung für arme Familien an.

Der Koalitionsausschuss hat sich im Rahmen eines Konjunkturprogramms auf mehrere Unterstützungsleistungen verständigt, die Familien in Zeiten der Corona-Pandemie helfen sollen. Dazu gehören ein Kinderbonus in Höhe von 300 Euro für jedes Kind, der bei der Grundsicherung anrechnungsfrei bleibt, jedoch mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird, zusätzliches Geld für den Kita-Aus- und Umbau, die Beschleunigung des Ausbaus der Ganztagsbetreuung in der Schule und die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende von aktuell 1.908 auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich erfreut: „Familien haben in den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie erheblich zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft beigetragen. Daher begrüßen wir, dass sie durch das nun vorgelegte Konjunkturpaket unterstützt und entlastet werden sollen. Das ist bitter nötig, denn viele Familien werden nach wie vor zwischen Job, Home-Schooling und Kinderbetreuung zerrieben und fallen teilweise in ein finanzielles Loch. Die Senkung der Mehrwertsteuer, die Stabilisierung von Stromkosten, die zusätzliche Unterstützung zum Ausbau von Kindertagesbetreuung und Ganztag in der Schule – das alles hilft Familien und ihren Kindern. Die Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende ist zudem ein überfälliger Schritt, der auch ohne Corona dringend notwendig gewesen wäre.“

Mit Blick auf den geplanten Kinderbonus fährt Reckmann fort: „Der Kinderbonus in Höhe von einmalig 300 Euro pro Kind kann Familien unbürokratisch helfen, um z. B. aufgeschobene Anschaffungen nachzuholen. Dabei ist es für das ZFF von enormer Bedeutung, dass diese Einmalzahlung nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird und damit armen Familien direkt zu Gute kommen kann. Allerdings geht es beim Kinderbonus um einen kurzfristigen Konsumanreiz. Eine langfristige sozial gerechte Verteilung sieht für uns anders aus! Arme und von Armut bedrohte Familien brauchen eine dauerhafte Lösung, die ihren Kindern ein Aufwachsen frei von Mangel und Entbehrung ermöglicht. Die stabile und breite Öffnung der Kindertagesbetreuung und Schulen auf der einen und die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung auf der anderen Seite, die wir seit Jahren fordern, wäre angesichts der aktuellen Krise und ihrer langfristigen Folgen der richtige Weg!“

Anlässlich des Internationalen Kindertages forderte ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, nachhaltige Konzepte zur Bekämpfung von Armut von Kindern und Jugendlichen vorzulegen. Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 04.06.2020

Ministerin Giffey: Familien profitieren vom Konjunkturprogramm mehrfach

Das Bundeskabinett hat heute Teile des Corona-Konjunkturpakets beschlossen – darunter den Kinderbonus: 300 Euro für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind. Damit wird gezielt ein kurzfristiger zusätzlicher Konjunkturimpuls gesetzt, indem die Kaufkraft von Familien gestärkt wird. Insbesondere Familien mit geringen und mittleren Einkommen kommt der Kinderbonus zugute.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Der Kinderbonus greift zusätzlich zum Kindergeld und Kinderzuschlag vielen Familien finanziell unter die Arme. Gerade da, wo es finanziell knapp ist, ist jeder Euro willkommen, um für die Kinder etwas zu kaufen oder gemeinsam etwas zu unternehmen. Für Familien steckt im Konjunkturpaket aber noch viel mehr drin: Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird mehr als verdoppelt und Familien mit Kindern können durch die Absenkung der Mehrwertsteuer insgesamt 15 Prozent mehr einsparen als Haushalte ohne Kinder, denn Familien sind überproportional am Konsum beteiligt. Eine geringere Mehrwertsteuer hilft also den Familien und der Konjunktur gleichermaßen. Für eine zusätzliche Entlastung sorgt die Absenkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, denn Strompreise, die bezahlbar sind, nehmen Familien große Sorgen. In der nächsten Kabinettssitzung sollen auch die zusätzlichen Investitionen in den Ausbau der Kitaplatzkapazitäten inklusive Umbau und Sanierung und der Ganztagesbetreuung in der Grundschule beschlossen werden. Alle Maßnahmen zusammen genommen sind ein echter familienpolitischer Wumms, von dem Kinder und Eltern auf ganz unterschiedliche Weise profitieren werden.“

Der Kinderbonus wird im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom Bundesfinanzministerium geregelt: Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten in Höhe von 150 Euro im September und im Oktober 2020 ausgezahlt. In allen anderen Fällen, das heißt für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 ein Kindergeldanspruch besteht, wird der Kinderbonus ebenfalls zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober und nicht zwingend in zwei Raten gezahlt. Die weiteren Einzelheiten werden im Verwaltungswege entschieden. Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt.Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.

Zu den weiteren Maßnahmen im Einzelnen:Gezielte finanzielle Entlastung für Familien in der Krise

Mit dem Konjunkturpaket zahlt die Bundesregierung für mehr als 18 Mio. Kinder und Jugendliche 300 Euro Kinderbonus. Das heißt, für jedes Kind, für das in 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es den Bonus, der in zwei Raten zu jeweils 150 € ausgezahlt wird. Auch Familien im SGB II-Bezug und Alleinerziehende, die Unterhaltsvorschuss beziehen, profitieren davon, denn der Kinderbonus wird nicht auf diese Leistungen angerechnet. Er wird beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Der Kinderbonus führt auch nicht dazu, dass die Kita-Beiträge neu berechnet und möglicherweise erhöht werden und er kommt natürlich auch Pflegekindern und Kindern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zugute.

Das ist sozial- und konjunkturpolitisch richtig. Gerade die Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern profitieren davon und setzen einen starken Impuls zur Wiederbelebung der Konjunktur.

Schon zu Beginn der Corona-Krise haben wir mit dem „Notfall-KiZ“ und den Sonderregelungen im Elterngeld den Zugang zu den Familienleistungen erleichtert. Im April und Mai wurden mehr als 200.000 zusätzliche Kinder in den Kinderzuschlag aufgenommen.

Die Schließung von Kitas und Schulen hat alle Familien vor große Herausforderungen gestellt. Besonders getroffen hat sie aber die alleinerziehenden Mütter und Väter. Mit dem Konjunkturpaket haben wir den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bis Ende 2021 mehr als verdoppelt, von 1.908 € auf 4.000 €. Damit haben sie mehr Netto vom Brutto, eine Entlastung, die sie dringend benötigen und gut gebrauchen können. Und für den Steuervorteil müssen Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung warten. Mit der Lohnsteuer können sie die Entlastung noch im nächsten halben Jahr direkt nutzen. Von der Entlastung profitieren fast eine Million erwerbstätige Alleinerziehende und ihre Kinder.

2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Krise hat den Blick für die elementare Bedeutung von Vereinbarkeit geschärft: Ohne eine verlässliche Betreuungsinfrastruktur und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf funktioniert unsere Gesellschaft und unser Wirtschaftssystem nicht. Deshalb setzt das Konjunkturpaket auch hier wichtige Impulse:

Der Ausbau von Kinderbetreuung in der Kita und Kindertagespflege und der Ganztagsbetreuung in der Grundschule erleichtert die Vereinbarkeit für Eltern deutlich. Deshalb investiert die Bundesregierung 1 Milliarde Euro zusätzlich in den Ausbau von Kitas und 2 Milliarden zusätzlich in den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung. Verlässliche Kitas, Horte und Ganztagsschulen sind eine Voraussetzung dafür, dass Mütter erwerbstätig sein können und dass sie sich die Familienaufgaben partnerschaftlich mit den Vätern aufteilen können. Alleinerziehende profitieren besonders von einem gut ausgebauten Betreuungsangebot. Es wird ein zusätzliches Programm mit Überbrückungshilfen aufgelegt, das eine große Unterstützung auch für gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen ist. Dazu gehören beispielswiese Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheime und andere gemeinnützige Kinder- und Jugendunterkünfte sowie Träger des internationalen Jugendaustauschs. Zudem wird es in 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW geben, für das der Bund eine Milliarde Euro zur Verfügung stellt und Bund und Länder gemeinsam die Sicherheiten hinterlegen. Mit den Kuren in den Kliniken des Müttergenesungswerks und der Familienerholung haben wir gute Angebote, Familien zu unterstützen, insbesondere nach dieser Zeit der besonders starken Belastungen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige. Auch Angebote der Familienbildung, vom Elterncafé bis zum Eltern-Kind-Kurs, fördern den familiären Zusammenhalt. Deshalb müssen wir sicherstellen, dass diese Einrichtungen die nächsten Wochen und Monate überstehen.

3. Weitere Maßnahmen, die Familien unterstützen

Die Absenkung der Mehrwertsteuer führt dazu, dass Familien weniger für ihre Lebenshaltungskosten aufwenden müssen. Sie wirkt sofort und kommt unmittelbar bei den Familien an, wenn die Unternehmen ihre Preise entsprechend senken. Die Familien erhalten so mehr Spielraum für ihre Ausgaben. Familien haben einen überdurchschnittlich hohen Konsum und machen die Hälfte der Gesamtbevölkerung aus. Die Maßnahme hilft also den Familien und der Konjunktur gleichermaßen. Für zusätzliche Entlastung sorgt die Absenkung der EEG-Umlage. Bezahlbare Strompreise nehmen Familien große Sorgen.

Der kommunale Solidarpakt im Umfang von 6 Milliarden Euro ist gut angelegtes Geld. Denn ein gutes Umfeld vor Ort ist gerade für Familien zentral. Dafür brauchen die Kommunen Mittel, damit sie Spielplätze, Schwimmbäder, Sportplätze, öffentlichen Nahverkehr, Parks und vieles mehr für Familien vorhalten können. Hierbei unterstützen wir sie und damit ganz zentral auch die Familien mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket.Auch die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen oder die Unterstützung beim Neustart aus der Insolvenz sind für Familien von Bedeutung. Sie sichern Arbeitsplätze und machen es den Eltern möglich, ihre Familien zu versorgen. In zwei Dritteln aller Familienhaushalte sind beide Eltern erwerbstätig. Rund 70% der Alleinerziehenden sind erwerbstätig. Eltern brauchen sichere Arbeitsplätze. Generell kommt die Zahlung des Kurzarbeitergeldes Millionen Eltern zugute.

Jedes Jahr fangen mehr als eine halbe Million Jugendliche eine berufliche Ausbildung an und starten damit in ihre berufliche und finanzielle Selbstständigkeit. Die Mütter und Väter sind froh, wenn es für ihre Kinder mit einer Ausbildung vorangeht. Viele Familien werden erleichtert sein, wenn ihre Kinder trotz der Krise eine Ausbildung beginnen können. Dafür sorgen wir mit der Förderung von mehreren 100.000 Ausbildungsplätzen (eine halbe Milliarde Euro) bei Unternehmen. Wir investieren unmittelbar in die Jugendlichen und adressieren ein weiteres Zukunftsthema, das ganz besondere Bedeutung für Familien hat.

Hinweis: Einige Maßnahmen des Konjunkturpaketes, die hier aufgeführt sind, sind in einer nächsten Sitzung des Bundeskabinetts zu beschließen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.06.2020

Die über Jahrzehnte gewachsenen Strukturen der Wohlfahrtspflege und der Kinder- und Jugendhilfe sind ein wichtiger Teil der Sozial- und Bildungslandschaft in Deutschland. Viele Einrichtungen leiden unter den Einschränkungen durch die Corona-Krise und haben in dieser Zeit Umsatzeinbußen.

Das Konjunkturpaket berücksichtigt die schwierige Lage und zeigt: Gemeinnützige Organisationen und Verbände können in der Corona-Krise auf die Unterstützung der Bundesregierung zählen. Sie sind maßgeblich, um die gesellschaftlichen Auswirkungen der Krise beherrschbar zu halten, und sie unterstützen den Zusammenhalt der Menschen. In der Pandemie kommen sie häufig in finanzielle Bedrängnis. Bislang blieb den Einrichtungen aufgrund fehlender Rücklagen und Ertragslage oft der Zugang zu Krediten verwehrt.

Die Koalitionsbeschlüsse der Bundesregierung vom 03. Juni 2020 sehen nun insbesondere vor, die Liquidität der gemeinnützigen Organisationen und deren Unternehmungen zu sichern. Dazu legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung. Darüber hinaus haben soziale Träger die Möglichkeit, Mittel aus dem Programm für Überbrückungshilfen zu erhalten.

Kredite aus KfW-Sonderprogramm

Der Bund wird die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen unterstützen. Er wird sofort 1 Milliarde Euro als Globaldarlehen der KfW für entsprechende Programme der landeseigenen Förderinstitute (LFI) vergeben. Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe an gemeinnützige Organisationen zu sehr günstigen Konditionen (1-1,5 % p.a.). Ermöglicht werden sollen auch tilgungsfreie Anfangsjahre, eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren und Stundungen, Vergleiche und Erlasse im Rahmen rechtlicher Vorgaben. Die Darlehen können bis zum 31.12.2020 vergeben werden. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000€.

Der Bund übernimmt das Ausfallrisiko durch eine 80-prozentige Haftungsfreistellung. Die Länder können mit überschaubaren eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 % sicherstellen.

Zuschüsse aus Überbrückungshilfe-Programm

Ein Programm für Überbrückungshilfen in Form von Zuschüssen wird für die Monate Juni bis August für diejenigen gemeinnützigen Träger aufgelegt, denen auch mit einem Kredit noch nicht ausreichend geholfen werden kann. Dies ist eine weitere wichtige Unterstützung.

Diese Zuschüsse sollen helfen, die vielfältige Landschaft aus gemeinnützigen Trägern wie beispielsweise Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und Schullandheimen oder Familienferienstätten in Deutschland zu erhalten. Mit ihrer Kombination aus preiswerter Unterkunft und Verpflegung sowie pädagogischen Programmangeboten sind sie unverzichtbarer Bestandteil der außerschulischen Bildung.

Mit den beschlossenen Maßnahmen wollen wir diese Einrichtungen unterstützen, damit Kinder und Jugendliche auch in Zukunft Ferienfreizeiten, Klassenfahrten und zusammen mit ihren Familien günstige Urlaube erleben und internationale Erfahrungen machen können.

Von dem Programm profitieren nun auch Inklusionsbetriebe, die die bisherigen Förderprogramme nicht in Anspruch nehmen konnten. Das sind Betriebe, in denen bis zu 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigt sind. Ebenfalls können jetzt Sozialkaufhäuser Hilfen bekommen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.06.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung im Koalitionsausschuss auf ein milliardenschweres Konjunkturpaket. Wir haben uns dabei vor allem für die Unterstützung von Familien eingesetzt. Der Zweiklang aus finanzieller Unterstützung einerseits und weiterem Ausbau der Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur andererseits entspricht dabei der Grundidee unserer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung.

„Familien mit kleinen Einkommen können den von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durchgesetzten Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind gut gebrauchen. Auf die Grundsicherung wird dieser nicht angerechnet, so dass auch Familien, die Hartz IV beziehen, den Kinderbonus bekommen. Vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen profitieren, denn für bessergestellte Familien wird die Einmalzahlung bei der Einkommensteuererklärung mit den für sie wirkenden zusätzlichen Entlastungen durch die steuerlichen Kinderfreibeträge verrechnet.

Weitere finanzielle Entlastungen für Familien ergeben sich durch steuerliche Erleichterungen. So wird der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 4.000 Euro angehoben und damit mehr als verdoppelt. Und auch die zeitlich befristete Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent werden Familien in ihrem Portemonnaie spüren.

Uns ist bewusst, dass Familien viel mehr brauchen, als eine einmalige Geldleistung. Deswegen setzen wir uns weiterhin dafür ein, dass Kitas und Schulen dem Infektionsgeschehen entsprechend ihr Angebot weiter ausweiten. Kinder brauchen Kinder, mit denen sie gemeinsam spielen und lernen können.

Wie wichtig die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur für unsere Gesellschaft und die Teilhabe von Kindern ist, wird in der Krise gerade besonders deutlich. Daher ist richtig, dass der Bund den Ländern im Rahmen des Konjunkturprogramms weitere finanzielle Mittel für den Ausbau und qualitative Verbesserungen für Kindertageseinrichtungen sowie Ganztagsschulen und -betreuung zur Verfügung stellen will. Damit gehen wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer Infrastruktur, die allen Kindern Bildung und Teilhabe ermöglicht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 04.06.2020

Mehr Geld für den Kita-Ausbau und für den schnelleren Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen

Gestern Nacht hat der Koalitionsausschuss ein Konjunkturpapier zur Belebung der Wirtschaft nach der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass Eltern und Kinder, die durch die Corona-Krise besonders betroffen waren und immer noch sind, in starkem Maße von den geplanten Maßnahmen zur Stärkung der Konjunktur profitieren. Wir haben außerdem dafür gesorgt, dass das meiste Geld für Investitionen in die Zukunft aufgebracht wird: Für den Kita-Ausbau, für den schnelleren Ausbau der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen und für die digitale Bildung an Schulen gibt es Zuschüsse. Durch Senkung der Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr, durch die Verdoppelung des steuerlichen Freibetrages für Alleinerziehende für eineinhalb Jahre und den Kinderbonus für Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen wird die Konjunktur wieder angekurbelt.

Jugendherbergen, Schullandheime und andere gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die in der Corona-Krise ihre Angebote für Familien aussetzen mussten und in existentielle Nöte geraten sind, werden ebenfalls unterstützt.

Ein kraftvolles Programm für Familien und ein Schub für die Wirtschaft! Erfreulich ist, dass das Paket viele Maßnahmen enthält, die strukturell und langfristig wirken. Das ist ein echter Sprung ins nächste Jahrzehnt und echte Zukunftspolitik!“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 04.06.2020

Zur Debatte über den Kinderbonus erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Grigorios Aggelidis:

„Der Kinderbonus ist gut gedacht, aber entweder nicht gut gemacht oder schlicht eine Mogelpackung. Denn er soll zwar nicht auf die Grundsicherung angerechnet, dafür aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet werden. Manche Eltern müssen ihn also über die Einkommensteuer quasi wieder zurückzahlen. Wenn der Familienbonus aber eine Anerkennung der besonderen Belastung von Familien durch die Corona-Krise sein soll, muss er gerade denjenigen zugutekommen, die Homeoffice, Kinderbetreuung und auch Beschulung unter einen Hut gebracht haben. Alles andere wäre unfair. Union und SPD sollten ihre Pläne daher nachbessern. Der Respekt für Eltern darf nicht selektiv sein. Und er darf auch nicht einmalig sein. Deshalb muss die Große Koalition die Perspektiven von Familien grundsätzlich verbessern, etwa bei Kinderbetreuung und digitaler Bildung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 05.06.2020

Als einen „Schritt in die richtige Richtung“ hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das Konjunkturpaket des Koalitionsausschusses bewertet. „Der wirtschaftliche Einbruch durch die Pandemie belastet auch die Haushalte der Länder und vor allem der Kommunen. Damit die Kommunen, die weitestgehend für die frühkindliche Bildung und den Unterhalt der Schulen zuständig sind, ihre Aufgaben weiter stemmen können, ist ein Ausgleich für die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen der richtige Weg. Zudem werden der weitere Ausbau der Krippen, Kitas und des Ganztags sowie Hygienemaßnahmen gefördert. Die Gelder müssen aber auch dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden: den armen Kommunen. Diese werden teilweise gestützt, aber die Steuerung reicht nicht aus. Eine Unterstützung nach Sozialindex ist notwendig“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Donnerstag in Frankfurt a.M.

„Trotzdem brauchen Länder und Kommunen auf Dauer wesentlich mehr Sicherheit und finanzielle Mittel, um ein gerechteres und besseres Bildungssystem aufzubauen und die notwendigen Investitionen in Gebäude und den Ausbau der Digitalisierung leisten zu können. Die Schwächen des Bildungssystems hat die Corona-Krise wie unter einer Lupe für alle sichtbar gemacht. Wir brauchen eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, um wirksam gegen zu steuern“, betonte Tepe. Deshalb müsse insbesondere für hochverschuldete Kommunen mit großen sozialen Problemen sichergestellt werden, dass die bereitstehenden Gelder auch abgerufen werden können. Das sei Voraussetzung, um den Investitionsstau nicht zuletzt im Bildungssektor zu überwinden.

„Der Digitalpakt ist zu spät gekommen und wird zu langsam umgesetzt. Die Mittel müssen in den nächsten fünf Jahren auf 20 Milliarden Euro erhöht und die Ausgaben verstetigt werden. Gut, dass jetzt mit dem Konjunkturpaket die Ausbildung und Einstellung von Systemadministratoren in den Schulen vom Bund gefördert werden. Dafür müssen die Länder, die für die Lehrkräfte an Schulen zuständig sind, mehr Geld in die Weiterbildung der Pädagoginnen und Pädagogen investieren und für ein zielgerichteteres Angebot sorgen“, unterstrich die GEW-Vorsitzende. „Die Umsetzung darf nicht durch ein weiteres Hickhack mit Blick auf Zuständigkeiten und Vergaberichtlinien konterkariert werden.“

Tepe begrüßte, dass die jungen Menschen mit den Maßnahmen der Ausbildungsförderung in den Blick genommen würden: „Das ist ein wichtiges Signal.“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstand vom 04.06.2020

Die Bundesregierung hat ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzumildern. Dazu erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:

„Mit dem Konjunkturpaket nimmt die Bundesregierung viel Geld in die Hand, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Sie setzt ein starkes Signal für den Konsum und für eine Stärkung der Binnennachfrage. Leistungskürzungen erteilt sie damit eine klare Absage und das ist gut so!

Die geplante befristete Mehrwertsteuerabsenkung zielt auf die breite Bevölkerung ab und wird deshalb begrüßt. Damit die Mehrwertsteuerabsenkung bei den Betroffenen ankommt, muss sichergestellt sein, dass die Unternehmen die Erleichterungen an die Kunden weitergeben.

Einer der positiven Aspekte ist aus unserer Sicht der Kinderbonus. Er ist eine unbürokratische Einmalzahlung, der viele Familien entlasten wird. Grundsätzlich begrüßen wir daher, dass die Belange aller Familien und Kinder im vorliegenden Konjunkturpaket aufgegriffen wurden. Eine wichtige Stellschraube ist dabei auch, dass Menschen in der Grundsicherung profitieren, deren Bedarfe in der Corona-Krise noch zu wenig berücksichtigt wurden.

Gleichwohl würden wir eine Lösung bevorzugen, die sich zielgerichteter auf untere Einkommensgruppen konzentriert. Über diese kurzfristige Konjunkturmaßnahme hinaus muss die Prävention und Überwindung von Kinderarmut zudem Gegenstand des Zukunftspakets werden. Zur Zukunft gehört deshalb eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung.

Die AWO begrüßt die Absicht der Koalition, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken. Die Kommunen müssen leistungsfähig bleiben, damit die soziale Infrastruktur vor Ort in ihrer Vielfalt und Qualität erhalten bleiben kann. Der finanzielle Handlungsdruck in den Kommunen darf nicht zu Abstrichen in der sozialen Daseinsvorsorge führen.

Das geplante KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen ist zudem ein überfälliger Schritt. Viele soziale Unternehmen fallen aktuell nicht über die bereits aufgespannten Rettungsschirme. Damit die soziale Infrastruktur die Corona-Krise unbeschadet übersteht, muss es auch für diese Unternehmen schnelle Hilfen geben.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 04.06.2020

  • Einkommensarme brauchen gezielte finanzielle Unterstützung
  • Negative Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Bildungsgerechtigkeit verhindern
  • digitale Innovationen und ökologische Nachhaltigkeit in sozialen Diensten ermöglichen

Berlin, den 14. Juni 2020 – Die Corona-Pandemie trifft sozial benachteiligte Menschen besonders hart. „Konjunkturelle Impulse, wie sie die Bundesregierung jetzt plant, sind für die Erholung der Wirtschaft wichtig. Einkommensarme Menschen dabei besonders zu berücksichtigen macht sozial und ökonomisch Sinn“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Es ist daher richtig, den vereinfachten Zugang zu Leistungen für Hartz IV- Empfängerinnen und Empfänger über den 30. September hinaus zu verlängern und den geplanten Kinderbonus in Höhe von 300 Euro pro Kind nicht auf die Grundsicherung anzurechnen. Nur so stärkt der Kinderbonus die Kaufkraft armutsbetroffener Familien.

„Für Familien, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, muss jedoch mehr getan werden, um verminderte Notfallhilfen, fehlende Sonderangebote sowie Zusatzkosten, wie beispielsweise im Homeschooling auszugleichen. „Wir schlagen vor, für diese Familien zusätzlich pro Kind 80 Euro monatlich vorzusehen, denn die außergewöhnlichen Belastungen der Corona- Pandemie sind in keiner Regelsatzberechnung berücksichtigt“, so Loheide. Auch müsse für jedes dieser Kinder ein Computer zur Verfügung stehen. „Nicht vergessen dürfen wir aber auch die erwachsenen Grundsicherungsbeziehenden. So werden gerade Alleinstehende hart von der Corona-Krise getroffen. Gemeinsam mit vielen anderen Verbänden schlagen wir vor, den besonderen Krisenbedarf mit monatlich 100 Euro auszugleichen“, so Loheide weiter.

Die Corona-Krise verschärft in alarmierender Weise die in Deutschland ohnehin ausgeprägte Bildungsungerechtigkeit. Kinder und Jugendliche aus sozial und ökonomisch benachteiligten Familien sind auf eine gut ausgebaute Bildungsinfrastruktur angewiesen. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung zusätzliche Investitionen in den Ausbau der Kitas und der Ganztagsschulen stecken will. Die Investitionen in Gebäude laufen jedoch ins Leere, wenn der eklatante Mangel an pädagogischem Fachpersonal nicht ebenfalls politische Priorität bekommt.

Die geplante Überbrückungshilfe für kleinere und mittlere Unternehmen kann auch von Sozial- und Bildungseinrichtungen beantragt werden. „Die branchenoffenen Betriebskostenzuschüsse können einen Beitrag zur Existenzsicherung vieler sozialer Träger leisten, die große Umsatzeinbrüche aufgrund der Corona-Pandemie haben“, so Loheide. Damit gemeinnützige Einrichtungen die Hilfen tatsächlich nutzen können, muss bei der Gestaltung der Programme sehr genau auf ihre Besonderheiten im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft geachtet werden.

Loheide: „Besonders freut uns auch die Öffnung von KfW-Krediten für gemeinnützige Organisationen. Damit wird eine wichtige Forderung der Freien Wohlfahrtspflege zur Sicherung der Liquidität ihrer Träger erfüllt. Aber auch hier ist es wichtig, bei der konkreten Ausgestaltung auf die Besonderheiten von gemeinnützigen Einrichtungen zu achten. So bestehen zum Beispiel Unterschiede bei den Anforderungen an Kreditsicherheiten. Auch die Förderung energieeffizienter Gebäude und Mobilität bei sozialen Trägern ist ein kluger Impuls. Aber auch die Förderung von Barrierefreiheit hätte gut in das Konjunkturprogramm einer inklusiven Gesellschaft gepasst.“

Teil des Konjunkturprogramms ist auch ein „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“, den die Diakonie Deutschland unterstützt. Die Corona- Pandemie zeigt die Notwendigkeit eines funktionierenden öffentlichen Gesundheitsdienstes, der für die gesamte Bevölkerung tätig ist. „Die Bundesinitiative führt hoffentlich dazu, dass Länder und Kommunen den Öffentlichen Gesundheitsdienst auch in Zeiten knapper Kassen arbeitsfähig machen“, so Loheide.

Mehr Informationen: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.06.2020

Die große Koalition hat sich als Antwort auf den Wirtschaftseinbruch wegen der Corona-Krise auf ein 130 Milliarden Euro schweres Konjunkturprogramm geeinigt. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Dieses historisch einmalige Paket ist ein großer Wurf für unser Land. Es schiebt nicht nur spürbar die Wirtschaft an, sondern ist auch sozial ausgewogen, familienfreundlich, innovativ und weist auch ökologisch in die richtige Richtung. Dadurch wird es auch zu einer starken demokratischen Antwort auf die Populisten, die vergeblich versuchen, aus der Krise Kapital zu schlagen.“

Das Konjunkturpaket sieht unter anderem eine befristete Mehrwertsteuersenkung, einen Kinderbonus und deutlich höhere Prämien für Elektroautos vor. Zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen legt der Bund ein Kredit- Sonderprogramm der KfW auf.

„Natürlich haben wir an einzelnen Punkten noch Fragen und Verbesserungsvorschläge“, sagt Lilie. „Aber wir sollten diesen zukunftsweisenden Kompromiss jetzt nicht zerreden. Dieses insgesamt weitsichtige und mutige Paket sichert Teilhabe für alle und eine gute Zukunft für viele in unserem Land.“

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.06.2020

Anlässlich der Diskussion über einen Familienbonus in Höhe von einmalig 300 Euro je Kind als Teil des Corona-Konjunkturprogramms spricht sich die Diakonie Deutschland dafür aus, Hilfen auf Familien mit einem niedrigen Einkommen zu konzentrieren. Dies sei nicht nur aus sozialpolitischen Gründen notwendig, sondern auch aus konjunkturpolitischen Gründen sinnvoll.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Corona- Krise hat Familien mit niedrigen Einkommen besonders getroffen. Sie haben keine Rücklagen, um gestiegene Ausgaben aufgrund wegfallender Sonderangebote, verminderter Hilfeangebote wie Tafeln und zusätzlicher Kosten fürs Home- Schooling auszugleichen.“ Die Auszahlung solle an alle Familien erfolgen, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, den Kinderzuschlag oder Grundsicherungsleistungen erhalten, so Loheide.

Eine solche Fokussierung mache auch konjunkturpolitisch Sinn, erklärt Loheide:

„Familien mit geringem Einkommen werden die dringend benötigte Finanzhilfe direkt ausgeben. Dadurch stärken sie unmittelbar die private Nachfrage.“ Bei Familien, die trotz der Krise finanziell gut dastehen, dürfte der Bonus dagegen teilweise auf der hohen Kante landen.

Darüber hinaus fordert Loheide klare Regelungen für die digitale Teilhabe von Familien und Kindern, um die akute Benachteiligung von Kindern ohne digitale Ausstattung zu beheben. Loheide: „E-Learning und Home-Schooling werden noch über Monate andauern und sie funktionieren nicht ohne Hardware und Internetzugang.

Kinder brauchen jetzt Computer für ihre Hausaufgaben. Aus der Coronakrise darf keine Bildungskrise werden.“ Es sei in einigen Bundesländern völlig unklar, wie und wann aus den Mitteln aus dem Sofortprogramm für digitale Teilhabe in Höhe von 500 Millionen Euro schließlich Geräte bei den betroffenen Kindern ankommen.

„Auch reichen die bisher pro Kind vorgesehenen 150 Euro nicht. Um eine digitale Grundausstattung zu gewährleisten, sind 400 Euro nötig“, so Loheide.

Die Diakonie Deutschland erwartet von der Politik, die Wirtschaftskraft von Familien mit kleinen Einkommen zu stärken. Familien- und Bildungsförderung ist die beste Wirtschaftsförderung. „Gesamtgesellschaftlich und sozialpolitisch wäre es ein großer Fehler, Familien und ihre Kinder jetzt im Abseits stehen zu lassen“, warnt Loheide.

Mehr Infos: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.05.2020

Der Familienbund der Katholiken begrüßt grundsätzlich dasvon der Bundesregierung beschlossene Konjunkturpaket. Die vorgesehene Unterstützung von Familien mit einer Einmalzahlung in Höhe von 300 Eurokritisiert der Verband jedoch als „völlig unzureichend angesichts der monatelangen enormen Belastungen von Kindern und Eltern in der Coronakrise“. Familienbund-Präsident Hoffmann wies darauf hin, dass Familien bereits seit einem Vierteljahr einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Homeoffice, Homework und Homeschooling betrieben und inzwischen weit über ihre Belastungsgrenze eingespannt seien. „Kitas und Schulen arbeiten bislang überall bestenfalls im Krisenmodus. Ein Ende dieser Ausnahmesituation ist für Eltern nicht absehbar. Wie Schule und Kita nach den Sommerferien arbeiten werden, ist noch völlig unklar. Auch innerfamiliäre Betreuungsformen durch Großeltern ste-hen ja in vielen Fällen nicht mehr zur Verfügung.“ Für viele Familien komme nach Hoffmanns Worten auchfinanzielle Notüber Kurzarbeit und die deutlich gestiegene Arbeitslosigkeit hinzu. Eltern und Kinder bräuchten schnelle und unbürokratische Hilfe vom Staat durch eine regelmäßige monatliche finanzielle Unterstützung Die Politik trägt jetzt Verantwortung für Familien über die gesamte Zeit der Corona-Einschränkungen. Hoffmann bekräftigte seine Forderung nach einem Corona-Elterngeld: „Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld angelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich, gezahlt über die gesamte Dauer der Krise. Das würde Familien helfen und die Eltern als große unsichtbare Leistungsträger in der Corona-Krise honorieren. “Darüber hin-aus fordert Hoffmann die Einführung einer Corona-Elternzeit.

„Familien werden mittelfristig auch weiter in besonders hohem Maße in ihren Lebensbedingungen unter der Corona-Krise leiden“, sagte Hoffmann weiter. „Ein Ende des Krisenmodus in Kitas und Schulen ist ebenso wenig absehbar, wie das deutlich erschwerte Arbeiten vieler Eltern im Homeoffice. Denn Homeoffice ist kein Betreuungsmodell. Da die Belastungen von Familien voraussichtlich bis weit ins nächste Jahr reichen werden, ist eine Einmalzahlung bestenfalls ein Tropfen auf einem heißen Stein. Familien brauchen in dieser Krise jedoch eine kontinuierliche Unterstützung. Andernfalls kommt der Staat seiner selbst erklärten Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie nicht nach. Familien sind für unsere Gesellschaft mindestens genauso wichtig wie Lufthansa, Deutsche Bahn und Co.“

„Es zeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftli-chen Einheiten wie Familien sind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt“

„Genauso wichtig ist für Eltern aber auch die Einführung einer Corona-Elternzeit“, sagte Hoffmannweiter, „die ihnen gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht gibt, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Denn Eltern, insbesondere Mütter, leisten derzeit nicht nur ihre Erwerbsarbeit, sondern einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Home-Office, Home-Schooling und Home-Work.

“Der Staat sei zweifellos zur Bewältigung der Corona-Krise unverzichtbar, sagte Hoffmann. „Es zeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten wie Familien sind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt und die Betreuung und Bildung für Kinder nicht mehr gewährleisten kann.“

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 04.06.2020

In dem jetzt beschlossenen Konjunkturprogramm stehen nicht nur Wirtschaft und Sicherung von Arbeitsplätzen im Vordergrund. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung setzt Bundesfamilienministerin Giffey wichtige Impulse.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüßt die Unterstützung der Familien durch die Aufstockung und Beschleunigung der Investitionen in die Kindertagesbetreuung. „Familien sind in dieser Krise am Stärksten belastet. Ohne eine Entlastung der Eltern durch Kitas, Horte und Ganztagesschulen ist Bildungsgerechtigkeit und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht machbar. Die Familien zerbrechen an der Belastung“, sagt Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Diese Krise habe verdeutlicht wie wichtig eine umfassende und inklusive Kindertagesbetreuung sei. Denn diese Krise habe auch gezeigt wie verwundbar insbesondere Frauen und Familien mit sozial schwierigen Lebenssituationen seien. „Während der Krise sind es wieder überwiegend Frauen, die familiäre Care-Tätigkeiten übernehmen und beruflich zurückstecken. Mit entsprechenden Folgen für Lohn- und Rentenlücken. Und es sind diese Familien, deren Chancen auf soziale und gesellschaftliche Teilhabe sich enorm verschlechtern. Die Rückschläge können diese Familien nur schwer wieder aufholen,“ führt Stöcker-Zafari aus.

Die zusätzlichen Gelder bieten die Chance, in Strukturen zu investieren. Was allen Familien zugute käme. Es sollten hiervor alleminnovative, kreative und neue Aspekte in der Kinderbetreuung umgesetzt werden. „Die nun zur Verfügung gestellten Investitionenmüsstenauf jeden Fall auch inFörder- und begleitende Familienangebote fließen.Dabeisind interkulturelleund mehrsprachige Angeboteendlich bundesweitzuberücksichtigen. Nur so wird verhindert, dass die Schere in der Bildungsgerechtigkeit in der Zukunft nicht noch um ein Vielfaches weiter auseinandergeht,“ so Stöcker-Zafari.
Familien leisten in dieser Krisenzeit unglaublich viel, diese Leistung ist gar nicht genug zu würdigen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 05.06.2020

Mit dem Kinderbonus von 300 Euro pro Kind setzt die Bundesregierung ein positives Signal für Familien, bei denen die Folgen des Lockdowns wie unter einem Brennglas konzentriert waren: Betreuung, Beschulung, Erwerbsarbeit und Haushaltsarbeit wurden von den Familien geschultert – häufig begleitet von Unsicherheiten angesichts der beruflichen Zukunft und der Einkünfte. Mit der Bindung des Bonus an die Kinder wird die Lebenswirklichkeit der Mehrkindfamilien berücksichtigt.

„Aus Krisen geht man mit Einsicht und Tatendrang hervor, sonst hat man von ihnen außer Ärger gar nichts“, so Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD). „Unter dem aktuellen Eindruck der Engpässe und Schwierigkeiten müssen wir jetzt die Weichen stellen für eine Bildungspolitik, die technisch und methodisch die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt und die Kluft zwischen ärmeren und reicheren Elternhäusern nicht verstärkt“, so Müller.

„Jetzt ist die Zeit für nachhaltige Investitionen in Bildungsplattformen mit Zugang für alle, standardisierte technische Ausstattung für Lehrende und Schulen und für bedarfsgerechte, alltagstaugliche Lösungen, die für alle zugänglich sind“, führt sie aus. „Lehrende müssen während ihrer Ausbildung die digitalen Möglichkeiten für ihre Didaktik besser kennenlernen können und die notwendige technische Ausstattung erhalten“, erläutert sie. Die Schulen müssten intensiv beraten und begleitet werden bei der Einführung digitaler Formate, denn gerade für die Schulen gelte angesichts ihrer dünnen Personaldecke „Learning on the Job“.

Den aktuellen Eindruck der Krise müsse Deutschland nutzen, um zielgenau die Weichen zu stellen, damit das Bildungssystem dynamischer und flexibler reagieren kann. „Was Lehrer, Eltern und Schüler leisten können, wenn es hart auf hart kommt, das haben wir alle gesehen und darauf können wir stolz sein. Jetzt müssen wir diesen Schwung nutzen und uns zukunftstauglich machen“, fasst sie zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 05.06.2020

Anlässlich der Verabschiedung eines Konjunkturpaketes im Umfang von 130 Milliarden Euro durch das Bundeskabinett kommentiert Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Bundesregierung hat ein beispiellos umfassendes Konjunktur- und Investitionspaket auf den Weg gebracht. Es enthält zahlreiche Maßnahmen, die die Wirtschaft, auch über die Krise hinaus, ankurbeln sollen. Die Maßnahmen werden im weiteren politischen Prozess im Einzelnen zu diskutieren sein, doch insgesamt ist das Konjunkturpaket eine kraftvolle Antwort auf die Corona-Krise, die wir begrüßen.

Wichtig ist auch, dass die wirtschaftspolitischen Fehler nach der Finanzkrise vor gut 10 Jahren nicht wiederholt wurden. Die Bundesregierung hat erkannt, dass es jetzt um die Stärkung der Nachfrage und Investitionen geht und nicht ums Kürzen und Sparen.

Gleichwohl möchte ich noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass die sozialen Folgen der Corona-Krise insbesondere für die ärmsten Menschen in unserer Gesellschaft noch immer nicht ausreichend abgesichert sind. Wir fordern daher, die Einkommenssituation armer Haushalte und Menschen in der Grundsicherung bei den Maßnahmen stärker in den Blick zu nehmen und ihre Situation zielgerichtet zu verbessern. Neben einem Beitrag zur Existenzsicherung armer Menschen würde dies zur Binnennachfrage beitragen und steht damit im Einklang mit den Zielen des Konjunkturpaktes.“

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 05.06.2020

Ein ungewöhnliches Bündnis aus den Bereichen Gesundheit, Soziales, Klima und Entwicklung sowie Kirchen hat weitergehende Vorschläge für ein Konjunkturpaket hin zu einer gesünderen, sozialen und klimagerechten Gesellschaft und Wirtschaft formuliert. Morgen befasst sich das Bundeskabinett mit dem Konjunkturpaket. Die Verbände fordern die Bundesregierung und den Bundestag mit einem gemeinsamen Programm auf, die drei Themen stärker zusammenzudenken und beim Corona-Konjunkturpaket in diesem Sinne deutlich nachzubessern.

Seit Jahren verfolgen die Verbände mit Sorge, wie die Kluft zwischen Arm und Reich wächst und eine zunehmende Klimakrise und Artensterben die Lebensgrundlagen der Menschheit zerstört. Die Corona-Krise wirft ein Schlaglicht auf diese Probleme: Sie zeigt, wie die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen massive Gefahren für die menschliche Gesundheit provoziert. Arme Länder und auch sozial benachteiligte Menschen in aller Welt leiden stärker unter der so entstandenen Krise. Ein entschiedenes Umsteuern ist nötig, um diese Gefahren abzuwehren.

Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Das Konjunkturpaket der Bundesregierung lässt Millionen Bezieher*innen von Grundsicherungsleistungen außen vor. Dabei ist die gezielte Unterstützung derjenigen, die das Geld am nötigsten brauchen und es auch umgehend ausgeben, aus konjunkturpolitischer, ökologischer und sozialer Perspektive dringend angezeigt. Hier müssen Bundesregierung und Bundestag unbedingt nachbessern, auch um den sozialen Zusammenhalt in und nach der Krise zu stärken.”

Die Verbände fordern, das Konjunkturpaket in allen Bereichen darauf auszurichten, die globale Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. So sollten Wirtschaftshilfen grundsätzlich an die Bedingung geknüpft werden, dass Unternehmen mit hohen Emissionen sich auf einen Transformationspfad hin zu Klimaneutralität spätestens bis 2050 verpflichten. Die EU-Taxonomie bietet sich als geeignetes Instrument zur Überprüfung dabei an, da sie etwa Kriterien für klimaverträgliche Investments festlegt. Die einfache Absenkung der Mehrwertsteuer ist hingegen problematisch, weil davon Wohlhabende stärker als Ärmere profitieren und sie keinerlei positive ökologische Lenkungswirkung entfaltet.

Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland: „Klimaschutz muss sich im Konjunkturprogramm durch alle Bereiche ziehen. An Unternehmen dürfen Gelder nur vergeben werden, wenn diese sich auf Klimaneutralität bis spätestens 2050 verpflichten. Verwundert und besorgt beobachten wir, dass Rüstungsprojekte vorgezogen werden sollen, um die Konjunktur zu stabilisieren. Mit Rüstung Impulse für die konjunkturelle Erholung zu setzen ist das Gegenteil einer zukunftsfähigen Entwicklung.”

Das vorgelegte Konjunkturpaket enthält nach Ansicht der Verbände durchaus richtige und wichtige Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, für den Klimaschutz und zur Entlastung der Kommunen. So ermöglicht das Paket den Kommunen weiterhin investiv auch im Klimaschutzbereich tätig zu sein. Es stößt notwendige Schritte zur Transformation der Grundstoffindustrie an und lässt erstmals einen breiteren Blick auf die Mobilitätswende erkennen. Damit das Ziel der Förderung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen konsequent greift, sollte die Förderung von Plug In Hybrid-Fahrzeugen von der tatsächlichen Nutzung des Elektroantriebs abhängig gemacht werden.

Dr. Eckart von Hirschhausen, Gesellschafter, Stiftung Gesunde Erde – Gesunde Menschen: „Der Klimawandel ist die größte Bedrohung der menschlichen Gesundheit im 21. Jahrhundert. Das Gesundheitswesen und seine Beschäftigten sind systemrelevant – das hat die Corona-Pandemie uns deutlich gezeigt. Ärzte und Pflegende sind angetreten, um Leben zu schützen. Aber gegen die Klimakrise und menschenfeindliche Temperaturen gibt es keine Impfung oder Immunität. Deshalb braucht es jetzt Investitionen, um beispielsweise auch in den Krankenhäusern, Pflegeheimen und sozialen Einrichtungen Mitarbeiter und Patienten vor Hitze zu schützen. Es freut mich, dass diese Idee erstmalig im Konjunkturpaket aufgegriffen wurde. Es braucht aber mehr davon!“

Bei den Maßnahmen im Gesundheitswesen konzentriert sich die Bundesregierung auf die Stärkung von Strukturen zur Begegnung der Pandemie. Hier sehen die Verbände die Gelegenheit verpasst, mit zukunftsorientierten Maßnahmen auch absehbaren Krisen in Folge des Klimawandels zu begegnen, etwa ausgelöst durch Hitze, Starkwetterereignisse oder Ausfall von Versorgungssystemen. Vor allem muss das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ auch darauf ausgerichtet werden, den ökologischen Fußabdruck der Krankenhäuser umfassend zu verringern.

Enttäuscht zeigt sich das Bündnis darüber, dass die Pflege in dem Konjunkturprogramm mit keinem Wort erwähnt wird. Menschen, die in der bezahlten und unbezahlten Versorgung und Pflege arbeiten, werden in der Pandemie über ihre Grenzen hinaus belastet. Ihre Berufe gilt es aufzuwerten sowie Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die Verbände fordern daher deutliche Mehrausgaben auch im Bereich Pflege.

Mit Blick auf Europa und global ist es von größter Bedeutung, dass Deutschland Solidarität mit Menschen in ärmeren und von der Coronapandemie besonders betroffenen Staaten zeigt. Im Vordergrund sollten dabei der Schutz und die Stärkung von besonders verletzlichen Menschen stehen. Dafür schlägt das Bündnis unter anderem eine Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit, eine Entschuldungsinitiative und einen globalen „Grünen Marshallplan“ vor, der sich an der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der Agenda 2030 für globale Nachhaltigkeit ausrichtet.

Prof. Dr. h.c. Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin von Brot für die Welt: „Es ist sehr zu begrüßen, dass die Bundesregierung zusätzliche drei Milliarden Euro für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe bereitstellt. Doch die sozialen und wirtschaftlichen Probleme, die die Pandemie nach sich zieht, können nicht kurzfristig mit einer Einmal-Finanzspritze gelöst werden. Sie sind auch nicht eben erst entstanden. Die Corona-Folgen verstärken strukturelle Probleme, die auch strukturelle und längerfristige Antworten benötigen. Die Klima- und die Corona-Krise treiben Staaten im Globalen Süden weiter in die Schuldenfalle. Daher braucht es umfangreiche Entschuldungsinitiativen, für die sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene stark machen sollte.”

Über die Konjunkturpakete hinaus ist mittelfristig auch nötig, dass die Bundesregierung sich über die Einnahmenseite verständigt. Hierfür sollten umweltschädliche Subventionen abgebaut, Umwelt- und Gesundheitskosten internalisiert und ein fairer Lastenausgleich in der Gesellschaft angestrebt werden, etwa über die Besteuerung großer Vermögen oder eine Reform der Erbschaftssteuer.

Das Programm “Gesund, sozial, klimagerecht: Investitionen in eine zukunftssichere Gesellschaft” finden Sie hier: Gesund, sozial, klimagerecht – Investitionen in eine zukunftssichere Gesellschaft.pdf

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.06.2020

Das Kabinett hat heute zentrale Vorhaben des Konjunkturpakets verabschiedet. Es ist geplant, den Kinderbonus bei getrennten Eltern hälftig mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Die Kinder von Alleinerziehenden erhalten damit unterm Strich statt 300 Euro nur 150 Euro Kinderbonus.

„Viele Alleinerziehende haben schon mit dem Geld gerechnet. Schließlich hatte das Familienministerium ankündigt, dass der Kinderbonus nicht mit Unterhaltsleistungen verrechnet wird. Die 300 Euro sollen laut Ministerium dabei helfen, die Belastungen der Corona-Pandemie etwas abzufedern und den Familien finanziellen Handlungsspielraum zurückgeben. Für Alleinerziehende haben sich Belastungen durch die Corona-Krise potenziert: Existenzsorgen in Folge der Kita- und Schulschließungen, Spagat zwischen Homeoffice und Homeschooling, wegen Social Distancing nicht auf das soziale Netzwerk zurückgreifen können. Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstehen“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Das Kindergeld als Teil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs trägt dazu bei, das Existenzminimum von Kindern nicht zu besteuern. Hier ist es bei getrennten Eltern folgerichtig, das hälftige Kindergeld mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Da der Kinderbonus als einmalige Erhöhung des Kindesgelds umgesetzt ist, greift auch hier die hälftige Aufteilung. Der Kinderbonus hat aber einen anderen Zweck als das Kindergeld: Belastungen aufzufangen und so die Konjunktur anzukurbeln. „Nur wenige Alleinerziehende sind in der glücklichen Situation, dass der andere Elternteil die fehlende Kinderbetreuung mit ausgleicht. Hinzu kommt, dass sich für Familien mit kleinen Einkommen und somit für viele Alleinerziehende die Kosten erhöht haben: Trotz Kitagebühren kein Mittagessen, ein Rechner reicht nicht fürs Homeoffice und Homeschooling, billige Lebensmittel als Mangelware. 300 Euro sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Diese auch noch zu halbieren, wird viele Alleinziehende vor den Kopf stoßen! Positiv zu verbuchen ist, dass der Kinderbonus nicht auf den Unterhaltsvorschuss und auf Sozialleistungen wie Hartz IV angerechnet werden soll. Diese Ausnahmeregelung muss auf den Kindesunterhalt ausgeweitet werden“, fordert Jaspers.

Alleinerziehende, die einen vollen Kinderbonus für angemessen halten, finden unter www.vamv.de einen Musterbrief an die Politik.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 12.06.2020

Die Große Koalition hat sich mit dem Konjunk­turpaket darauf verständigt, Alleinerziehende durch höhere Steuer­entlastungen zu unterstützen. Für zwei Jahre soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.908 auf 4.000 Euro an­gehoben werden. Hierzu erklärt die Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers:

„Wir begrüßen, dass die Regierung durch die Steuererleichterungen anerkennt, was Alleinerziehende Tag für Tag leisten: Kinder erziehen und betreuen, das Familieneinkommen verdienen und den Haushalt stemmen. Die Coronakrise hat diese höhere Belastung allerdings nicht verursacht, sondern sie wie in einem Brennglas deutlich ge­macht. Da wir mit einer dauerhaften Mehrbelastung von Alleinerzie­henden zu tun haben, sollte auch der Entlastungsbetrag für Allein-erziehende dauerhaft erhöht werden!

Insgesamt brauchen wir den Mut für grundlegende Reformen in der Familienbesteuerung, um für Steuergerechtigkeit für Alleinziehende zu sorgen. Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteue­rung, statt der bestehenden Besteuerung nach Familienform.“

Denn um Alleinerziehende vergleichbar wie Ehepaare zu entlasten, muss der Entlastungsbetrag noch weiter angehoben werden. Mit dem Entlastungsbetrag haben Alleinerziehende am Jahresende ma­ximal 860 Euro mehr im Portmonee. Ehepaare haben durchs Split­ting bis zu 17.000 Euro im Jahr mehr zur Verfügung, das finden Alleinerziehende ungerecht.

Der VAMV fordert, solange es das Ehegattensplitting gibt, den Ent­lastungsbetrag für Alleinerziehende an den steuerlichen Grundfrei­betrag zu koppeln und regelmäßig anzupassen. Und langfristig eine Individualbesteuerung für alle Hand in Hand mit einer Kindergrundsi­cherung.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 04.06.2020

Anlässlich des heutigen Beschlusses des Deutschen Bundestages den Entschädigungsanspruch für Eltern in der Phase der Corona-Pandemie zu verlängern, begrüßt das ZFF das Vorhaben ausdrücklich, fordert aber weitere Schritte für eine familienfreundliche Krisenpolitik.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie hat der Bundestag die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern beschlossen, die ihre Kinder aufgrund von Kita- und Schulschließungen privat betreuen müssen. Der Anspruch wird von derzeit zwölf Wochen (sechs Wochen pro Elternteil) auf zukünftig 20 Wochen (10 Wochen pro Elternteil) verlängert. Alleinerziehende haben Anspruch auf die kompletten 20 Wochen. Die Inanspruchnahme der Leistung ist auch weiterhin an zahlreiche Voraussetzungen geknüpft: Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre alt sein, die Einrichtung darf aufgrund von z. B. Schulferien nicht ohnehin geschlossen sein, es steht keine anderweitige Betreuung zur Verfügung, Überstunden sind bereits abgebaut und aus dem Vorjahr übertragener Resturlaub wurde verbraucht. Der Verdienstausfall wird in Höhe von 67 Prozent des Nettoverdiensts erstattet, bis zu einer Höhe von 2.016 Euro.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Die Corona-Pandemie stellt Familien mit Kindern vor ein enormes Vereinbarkeitsproblem. Arbeitgeber*innen erwarten zunehmend die Rückkehr in den regulären Büroalltag, obwohl Kitas und Schulen den Regelbetrieb noch längst nicht aufgenommen haben. Zwar öffnen die Einrichtungen derzeit schrittweise ihre Türen, Bildungs- und Betreuungsangebote stehen, wenn überhaupt, aber oft nur stunden- oder tageweise zur Verfügung. Angesichts dieser anhaltenden Herausforderung begrüßen wir die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs, denn sie ist für Familien bitter nötig!“

Reckmann weiter: „Allerdings stellen die zahlreichen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Leistung eine enorme Hürde für viele Familien dar. Eltern benötigen in ihrer Vielfalt längerfristige und partnerschaftliche Maßnahmen, um in dieser Krisenphase Betreuungsaufgaben bewältigen zu können. Dies gilt insbesondere für Frauen, denn sie sind in dieser Situation in viel größerem Umfang für die privat erbrachte Sorgearbeit zuständig. Es ist an der Zeit, endlich geschlechterechte Familienleistungen auf die Agenda zu setzen. Neben der zügigen Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten, sprechen wir uns daher für eine Familienleistung aus, die eine Kombination von Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit für beide Elternteile unterstützt. Das Modell der Familienarbeitszeit mit Familiengeld bietet hier einen guten Ansatz für mehr Partnerschaftlichkeit.“

Mehr Informationen zur Positionierung des ZFF finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.05.2020

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, beschlossen. Die gesetzliche Umsetzung der Regelung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz). Dazu können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön,gerne wie folgt zitieren:

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat für die Verlängerung der Lohnersatzleistung gekämpft, Ministerpräsidenten und Bundesregierung überzeugt – und sich durchgesetzt. Eltern können sich auch in Krisenzeiten auf uns verlassen. Dass die Leistung künftig flexibler in Anspruch genommen werden kann, ist eine zusätzliche Erleichterung für erwerbstätige Mütter und Väter. Kitas und Schulen weiten ihr Angebot zwar aus, allerdings oft nur an einigen Tagen in der Woche. So kommt es Eltern zugute, dass der Maximalzeitraum von zehn Wochen pro Elternteil nicht an einem Stück ausgeschöpft werden muss. Eine Aufteilung auf Wochen und einzelne Tage ist grundsätzlich möglich. So können Familien leichter auf die Öffnungszeiten von Kita und Schule reagieren und Familie und Erwerbsarbeit besser vereinbaren. Diese Verlängerung ist wichtig und notwendig, aber dennoch nur eine Notlösung. Eltern brauchen jetzt eine Perspektive, wann Kitas und Schulen ihren Regelbetrieb wieder aufnehmen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 28.05.2020

Zur Debatte über Schulöffnungen erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding:

„Die Debatte über regulären Unterricht nach den Sommerferien darf sich nicht um das ‚ob‘ sondern muss sich um das ‚wie‘ drehen. Alle Schüler müssen schnellstmöglich wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen können. Denn jeder verpasste Unterrichtstag wird, vor allem für benachteiligte Schüler, unwiderrufliche Folgen für die Zukunft haben. Die Kultusminister der Länder müssen jetzt geschlossen für Schulöffnungen eintreten. Um für eine mögliche zweiteCorona-Welle und erneute Schließungen gewappnet zu sein, muss die digitale Infrastruktur an den Schulen weiter ausgebaut werden. Bundesbildungsministerin Karliczek muss sich daher schnell für die Umsetzung des Digitalpakts einsetzen. Dieser braucht zudem eine Erweiterung, denn neben der Technik dürfen auch digitale Lerninhalte nicht zu kurz kommen. Das Konzept für einen solchen Digitalpakt 2.0 liegt schon seit einem Jahr vor. Es darf jetzt keine Ausreden und Verzögerungen mehr geben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten vom 29.05.2020

Digitales Lernen ist in der Corona-Krise auch nach der schrittweisen Wiedereröffnung der Schulen und Hochschulen gefragter denn je. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden ab 16 Jahren, die digitales Lernmaterial nutzen, in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im 1.Quartal 2019 nutzten mehr als die Hälfte (54%) digitale Lernmedien. Im Jahr2015 hatte der Anteil noch bei 41% gelegen. Zu digitalen Lernmaterialien zählen zum Beispiel audiovisuelle Medien, Online-Lernsoftware und elektronische Lehrbücher.

Ein gutes Drittel (35%) der Lernenden ab 16 Jahren in Deutschland kommunizierte im 1.Quartal 2019 mit Lehrkräften oder anderen Lernenden über Lernplattformen oder -portale (2015:27%). 11% absolvierten in diesem Zeitraum einen Online-Kurs (2015:6%). Von den Schülerinnen und Schülern im Alter von 10 bis 15 Jahren nutzten 32% digitales Lernmaterial. 8% tauschten sich mit Lehrkräften oder anderen Lernenden über entsprechende Plattformen oder Portale aus.

Weitere Ergebnisse der Erhebung über die private Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) 2019 sind auf der Themenseite des Statistischen Bundesamtes verfügbar, hier insbesondere in der aktuellen Fachserie 15, Reihe 4 „Private Haushalte in der Informationsgesellschaft – Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien 2019“ sowie in den Tabellen 63931 der Datenbank GENESIS-Online.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 26.05.2020

Aufgrund der Corona-Pandemie wird der Unterricht auf absehbare Zeit aus einer Verzahnung von Präsenzunterricht und digitalem Lernen von zu Hause aus bestehen. Ein Problem sind allerdings die teils großen Unterschiede in der häuslichen Ausstattung der Schüler*innen mit digitalen Lerngeräten wie Tablet oder Computer. Geschätzt wird, dass in Schulen zum Teil bis zu 30 % aller Kinder über keine digitale Ausstattung und Internetzugang verfügen.

Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender AWO Bundesverband, mahnt an: „Der ungleiche Zugang zu digitaler Bildung ist ein Einfallstor für eine sich weiter verschärfende Bildungsbenachteiligung in Deutschland. Die soziale Kluft droht sich zu vergrößern! Dabei ist die angemessene Ausstattung jeder Schülerin und jedes Schülers mit den notwendigen digitalen Lernmitteln kein Luxus, noch nicht einmal eine Frage des Bildungsbudgets, sondern im 21. Jahrhundert eine Selbstverständlichkeit der sozialen Teilhabe“.

Dies hatte die Bunderegierung wohl im Blick, als sie am 15. Mai 2020 ein „Sofortprogramm für digitale Lernmittel“ beschlossen hat. 500 Millionen Euro Bundesmittel werden über eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule den Bundesländern nach dem Königsteiner Schlüssel zur Verfügung gestellt, die noch einen Eigenanteil von 10% dazugeben. Das Geld wird also nicht – wie ursprünglich angedacht – direkt an die anspruchsberechtigten Familien ausbezahlt, sondern die Schulbehörden, Schulträger und Schulen sind für die Beschaffung der Geräte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den Einsatz des erforderlichen Zubehörs zuständig. So sollen primär Schülerinnen und Schüler ein Leihgerät bekommen, die zu Hause nicht auf eine entsprechende Ausstattung zurückgreifen können.

Wolfgang Stadler begrüßt dieses Sofortprogramm, weist aber darauf hin, „dass bei der Verteilung der Leihgeräte an in Frage kommende Schüler*innen diese nicht diskriminiert werden dürfen“. In Hinblick auf die dringende Sofortbeschaffung fordert er die Schulen auf, „jetzt schnell zu handeln, über Großkundenrabatte qualitativ gute Geräte zügig anzuschaffen und den betroffenen Schüler*innen unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Wir begrüßen, dass der Bund in seinem aktuell verabschiedeten Corona-Konjunkturpaket sich jetzt an den wichtigen Kosten der Ausbildung der Administratoren beteiligt und diese Förderzusage zugleich an die verpflichtende Finanzierung der digitalen Weiterbildung der Lehrkräfte durch die Bundesländer koppelt. Nur in diesem Tandem kann es hier gut weitergehen und soziale Bildungsbenachteiligung im digitalen Lernen abgebaut werden. Diese Regelung kommt der Umsetzung des neuen Sofortprogramms für digitale Endgeräte zugute.

Wie richtig die Entscheidung der Bundesregierung ist, hat auch ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 25. Mai 2020 verdeutlicht, welches die Anschaffung eines internetfähigen Computers zur Teilnahme am pandemiebedingten Fernunterricht zu Hause als einen „grundsicherungsrechtlich relevanten Bedarf für Bildung und Teilhabe“ ansieht. Wolfgang Stadler begrüßt diese Entscheidung, „denn sie zeigt, dass der PC zu den Bildungsbedarfen gehört, die im Rahmen des menschenwürdigen Existenzminimums abgedeckt werden müssen. Das Sofortprogramm Endgeräteausstattung weist hier den richtigen Weg!“

Gliederungen der AWO engagieren sich in diesen Zeiten besonders flexibel und aktiv. So hat die AWO Mittelrhein zur Verbesserung der digitalen Bildungsgerechtigkeit die Initiative „Schulcomputer für alle!“ gestartet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 03.06.2020

In vielen Bundesländern soll der Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen bald wieder anlaufen. Der Deutsche Kitaverband kritisiert jedoch, dass klare Kriterien fehlen, wie ein solcher Betrieb unter Corona-Bedingungen sicher zu gewährleisten ist.

Der Bundesverband, in dem sozialunternehmerische Kita-Träger organisiert sind, schlägt vor, die Schutzmaßnahmen vom lokalen Infektionsgeschehen abhängig zu machen. Der Verband entwickelte einen Stufenplan, der drei Stufen mit unterschiedlich strengen Gesundheitsschutzauflagen vorsieht. Je nachdem, wie sich die lokale Infektionszahlen entwickeln, kommen strengere oder weniger strenge Vorgaben zum Einsatz.

Solche eindeutigen Regelungen, die sich gleichzeitig flexibel an den weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens anpassen, wären für Träger, Beschäftigte und Eltern sicher, transparent und eröffneten eine längerfristige Perspektive.

Details können Sie Positionspapier entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e.V. vom 27.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Bundesschülerkonferenz mahnen dringend die Intensivierung einer umfassenden Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Konzeptausarbeitung zur Öffnung der Schulen und dem Schulbetrieb an. Diese Beteiligung muss nach Ansicht der beiden Organisationen sowohl auf Landesebene über die jeweiligen Landesschülervertretungen als auch direkt in den Schulen durch die bereits gegebenen Strukturen sichergestellt werden.

Evaluation – Schülerinnen und Schüler mit einbeziehen Außerdem fordern die Bundesschülerkonferenz und das Deutsche Kinderhilfswerk eine umfassende Vor-Ort Evaluation der während der Schulschließungen erarbeiteten Unterrichtsinhalte, damit die Schülerinnen und Schüler, die aus verschiedensten Gründen nicht in der Lage waren, diese zu bearbeiten, durch geeignete Fördermaßnahmen wieder den Anschluss an den Lernstoff schaffen. Zudem ist eine Evaluation der Vermittlung und Erarbeitung von Schulinhalten mittels digitaler Medien dringend geboten. So sollen Leerstellen und Mängel aus Sicht von Schülerinnen und Schülern identifiziert werden, damit sowohl finanziell als auch medienpädagogisch an gelungene Konzepte angeknüpft werden kann. Die technischen und medienpädagogischen Herausforderungen und Potenziale müssen besonders in den Blick genommen werden, da das Lernen mittels digitaler Medien absehbar eine zentrale Rolle im Schulalltag spielen wird.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Bundesschülerkonferenz funktioniert in der jetzigen Krisensituation die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern meist schlechter als sonst. „Dabei brauchen wir gerade jetzt die Expertise der Schülerinnen und Schüler bei der sie betreffenden Öffnung der Schulen und sollten als Erwachsene nicht so tun, als wären wir stets allwissend”, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Kreative Konzepte und Förderprogramme

Es braucht in der Corona-Krise kreative Konzepte für unsere Schulen, auch wenn es darum geht, das selbständige und digitale Lernen der Schülerinnen und Schüler sowie ihre Kapazitäten mit der Krisensituation umzugehen, zu stärken. Alle hier notwendigen Förderprogramme müssen weiterhin an der Perspektive der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sein, danach haben sich die Planungen und Aktivitäten sowohl der Kultusministerien und Schulverwaltungen als auch der Schulen selbst auszurichten. „Als direkt Betroffene der Maßnahmen bekommen wir die Auswirkungen im Schulalltag deutlich zu spüren. Evaluationen und Verbesserungen der Konzepte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern durchzuführen und abzustimmen ist daher wichtiger denn je”, so Jan Zinal, Ideenkoordinator der Bundesschülerkonferenz.

Bildungsgerechtigkeit in Gefahr

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Bundesschülerkonferenz plädieren dafür, dass sich der Blick der Bildungsverwaltungen und der Schulen aktuell insbesondere auf Kinder mit besonderen Förderbedarfen richtet. Die bestehende Bildungsungerechtigkeit in Deutschland darf sich durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Schulschließungen nicht noch weiter verschärfen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Bundesschülerkonferenz vom 02.06.2020

„Die Bundesregierung muss verhindern, dass Erwerbstätige zum Sozialfall werden. Wenn sie jetzt nicht energisch Gegenmaßnahmen ergreift, droht eine arbeitsmarkt- und sozialpolitische Katastrophe“, erklärt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Durch Corona werden viele Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter und Selbständige zu Hartz-IV-Aufstockern, da das Kurzarbeitergeld grundsätzlich zu niedrig ist und die Bundesregierung hilfebedürftigen Selbständigen keine ausreichenden Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Das Kurzarbeitergeld muss sofort auf 90 Prozent des Nettoentgelts erhöht werden, für Beschäftigte, die nur den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, auf 100 Prozent. Selbständigen müssen nicht nur Hilfen zu ihren Betriebsausgaben gewährt werden, sondern auch zum Lebensunterhalt.

Der Zugang zum Arbeitslosengeld muss erleichtert werden, da viele die hohen Hürden nicht erfüllen und gleich in Hartz IV fallen. Es muss sofort eine Neuregelung eingeführt werden, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits nach vier Monaten Beitragszeit entsteht, in einer Rahmenfrist von 36 Monaten. Für Hartz-IV-Bezieher fordert DIE LINKE zur Abfederung der Corona-bedingten Mehrkosten einen Pandemie-Zuschlag von 200 Euro.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 03.06.2020

Sie haben selten eine große Wohnung, geschweige denn ein Haus mit Garten, nicht immer ein Auto oder einen PC mit Internetanschluss und leben häufig allein. Menschen, die auf die Grundsicherung angewiesen sind, fehlt es vielfach an Dingen, die für andere selbstverständlich sind. Die Einschränkungen durch den Corona-Shutdown haben sie daher besonders betroffen.

April 2020: Die Corona-Maßnahmen treffen die gesamte Gesellschaft. Öffentliche Räume sind nur noch sehr eingeschränkt zugänglich, Schulen und Kindertagesstätten geschlossen, Treffen mit Freunden und Bekannten finden kaum mehr statt. Gleichwohl haben diese Maßnahmen nicht alle gesellschaftlichen Gruppen gleich stark getroffen. Manche sind verwundbarer als andere. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von unterschiedlicher „Vulnerabilität“. Haushalte, die sich in der sozialen Grundsicherung befinden, wurden von den Einschränkungen in vieler Hinsicht besonders stark getroffen. Denn sie verfügen häufig nicht über die notwendigen Ressourcen, um die Auswirkungen der Krise gut abfedern zu können. Dies legen Befunde auf Basis der Längsschnittstudie Panel Arbeitsmarkt und soziale Sicherung (PASS) aus den Jahren 2017 und 2018 nahe, die im Folgenden vorgestellt werden.

Soziale Unterstützung, IT-Ausstattung und angemessener Wohnraum sind wichtige Ressourcen im Lockdown

Generell gehen sozialpsychologische Theorien davon aus, dass Menschen unterschiedlich gut mit Stress umgehen können. Auch eine Krise wie die Corona-Pandemie wirkt als sogenannter Stressor auf Individuen und Haushalte. Diesen Theorien zufolge können die Betroffenen Krisen bewältigen, indem sie bestimmte Ressourcen aktivieren. Diese Ressourcen haben einen Einfluss darauf, wie stark der Stressor wirkt und inwieweit er tatsächlich Stress auslöst. Ob die Corona-Krise beispielsweise zu sozialer Isolation oder Konflikten im Haushalt führt, hängt maßgeblich davon ab, ob den Betroffenen Ressourcen zur Verfügung stehen, die ihnen bei der Bewältigung der Krise helfen.

Für die Bewältigung der alltäglichen Herausforderungen während der Corona-Krise sind neben ökonomischen Ressourcen besonders diejenigen Ressourcen entscheidend, die sich aus sozialen Netzwerken, der Wohnsituation und dem Wohnumfeld ergeben. Damit Freunde, Verwandte und Bekannte trotz sozialer Distanzierung miteinander in Kontakt bleiben können, ist zudem die Ausstattung mit Informationstechnologie wichtig, zumal sich die Betroffenen dadurch auch mit krisenrelevanten Informationen versorgen können.

Besonders betroffen: Familien mit Kindern und ältere Menschen in der Grundsicherung

Wer sich in der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder in der Grundsicherung im Alter befindet, ist in all diesen Bereichen im Schnitt deutlich schlechter ausgestattet. Dabei handelt es sich nicht selten um Menschen, die ohnehin in mehrfacher Hinsicht benachteiligt sind, etwa weil sie alleinerziehend oder gesundheitlich beeinträchtigt sind. Wie die Betroffenen mit der Krise umgehen, hängt neben den verfügbaren Ressourcen auch von ihrer Lebenssituation ab. Wenn Schulen, Kitas und Spielplätze geschlossen sind, haben es insbesondere Familien mit Kindern, circa ein Drittel aller Personen im Grundsicherungsbezug, sehr schwer.

Auch Ältere sind überproportional betroffen. Zählt man die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Grundsicherung im Alter zusammen, so sind etwa ein Fünftel der Personen im Grundsicherungsbezug 60 Jahre oder älter. Für sie ist die Gefahr eines schwereren Verlaufs von Covid-19 größer, die Einhaltung des Abstandsgebots mithin umso wichtiger. Daher ist gerade für sie die Gefahr sozialer Isolation besonders groß.

Lebensform: Fast die Hälfte der Personen in der Grundsicherung lebt ohne Partnerin oder Partner im Haushalt

In Zeiten, in denen das soziale Leben weitgehend auf die eigenen vier Wände beschränkt ist, kann ein Partner oder eine Partnerin im Haushalt eine wichtige Stütze sein. Wie aus Tabelle 1 hervorgeht, lebt mit 48 Prozent fast die Hälfte der Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger in Haushalten ohne einen weiteren Erwachsenen. In Haushalten ohne Grundsicherungsbezug ist es nur knapp jeder Vierte.

Besonders schwierig ist die Situation von Alleinerziehenden, die acht Prozent aller Grundsicherungsbeziehenden ausmachen (außerhalb der Grundsicherung sind es knapp zwei Prozent). Etwa ein Drittel davon ist zugleich erwerbstätig. Schulschließungen dürften für diese Gruppe die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit sehr häufig erschweren oder gar unmöglich machen.

Soziale Netzwerke: Grundsicherungsbeziehende sind häufiger sozial isoliert

Auch enge Beziehungen zu Personen außerhalb des eigenen Haushalts sind eine wichtige Ressource zur Bewältigung der Krise. Das trifft umso mehr auf Personen zu, die nicht mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenleben. Selbst wer Teil eines großen sozialen Netzwerks ist, kann derzeit nur eingeschränkt persönlichen Kontakt mit engen Freundinnen und Freunden oder Verwandten pflegen. Dennoch ist die emotionale Unterstützung durch solche engen Kontakte und die Möglichkeit, sich über seine Sorgen und Nöte auszutauschen, gerade in Krisenzeiten wichtig. Außerdem bieten solche Netzwerke praktische Hilfen wie finanzielle Unterstützung oder Hilfe beim Einkaufen. Von Letzterem profitieren vor allem ältere Menschen und Risikogruppen, die wegen der Gefahr der Ansteckung das Haus seltener verlassen sollten.

Erfreulicherweise gibt es in Deutschland nur sehr wenige Menschen, die sich selbst als völlig sozial isoliert bezeichnen, also angeben, gar keine engen Bezugspersonen zu haben (siehe Tabelle 2). Dementsprechend ist auch unter Grundsicherungsbeziehenden der Anteil absolut gesehen nicht sehr hoch. Allerdings tritt der relative Nachteil hier besonders deutlich hervor, denn Grundsicherungsbeziehende sind mit neun Prozent dreimal so häufig sozial isoliert wie Personen ohne Grundsicherungsbezug mit drei Prozent. Für Eltern im Grundsicherungsbezug zeigt sich ein ähnliches Bild: Hier sind es acht Prozent gegenüber zwei Prozent bei Eltern ohne Grundsicherungsbezug.

IT-Ausstattung: Viele haben keinen Computer mit Internetanschluss

In Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverboten sind ein Computer mit Internetanschluss und ein Smartphone sprichwörtlich das Fenster zur Welt und wichtige Medien für sozialen Austausch. Digitale Kommunikation kann die soziale Isolation abmildern und den Menschen das Gefühl geben, in der aktuellen Situation nicht alleine zu sein. Sie ist aber auch eine wichtige Voraussetzung, um zum Beispiel im Homeoffice tätig sein zu können oder an Home Schooling teilzunehmen.

Personen in der Grundsicherung besitzen allerdings seltener einen Computer mit Internetanschluss als der Rest der Bevölkerung (siehe Tabelle 2). Während 87 Prozent aller Personen ohne Grundsicherungsbezug über einen solchen verfügen, berichten dies nur knapp 70 Prozent aller Personen in der Grundsicherung. Bei den Grundsicherungsbeziehenden mit Kindern, bei denen der Computer nicht zuletzt eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme der Kinder an Home Schooling ist, liegt der Anteil mit knapp 78 Prozent etwas höher. Er fällt jedoch im Vergleich zu Eltern ohne Leistungsbezug, wo er 97 Prozent beträgt, noch etwas stärker ab. Bei den älteren Personen unterscheiden sich diejenigen, die keine Grundsicherungsleistungen beziehen, nicht signifikant von Grundsicherungsbeziehenden.

Bei der Verfügbarkeit von Smartphones zeigt sich kein Unterschied

Ein Smartphone besitzen etwa 76 Prozent der Personen ohne Leistungsbezug. Hier besteht kaum ein Unterschied zu den Personen in der Grundsicherung. Erwartungsgemäß ist der Besitz eines Smartphones insbesondere eine Frage des Alters. Entsprechend sind Eltern überdurchschnittlich gut ausgestattet, während Ältere mehrheitlich nicht über ein Gerät verfügen. Einschränkend ist aber anzumerken, dass praktisch unterschiedslos fast alle Haushalte in Deutschland über ein Telefon verfügen.

Wohnen: 40 Prozent der Grundsicherungsbeziehenden in Haushalten mit Kindern leben beengt

Die verhängten Ausgangsbeschränkungen haben für die meisten Menschen das tägliche Leben von der Öffentlichkeit in das Private verschoben. Viele öffentlichen Plätze und Räume, Spielplätze oder Parks waren über längere Zeit geschlossen oder konnten beziehungsweise können nur eingeschränkt genutzt werden. Zudem arbeiten viele Menschen von zu Hause aus oder betreuen dort ihre Kinder, da Schulen oder Kitas geschlossen wurden. Lange Zeit verbrachten die Menschen erheblich mehr Zeit in ihren Wohnungen oder Häusern und ihrer direkten Wohnumgebung als vor der Krise.

Wohnung und Wohnumgebung können als sozial-räumliche Ressourcen verstanden werden. Denn diese Ressourcen – also die Größe, Ausstattung und Lage einer Wohnung – haben einen Einfluss darauf, wie gut Menschen mit den Zumutungen der aktuellen Krise umgehen können. So dürften die Ausgangsbeschränkungen beispielsweise eine fünfköpfige Familie weniger hart treffen, wenn diese in einem großen Haus mit Garten wohnt und nicht in einer beengten Drei-Zimmer-Wohnung ohne Balkon.

Haushalte in der Grundsicherung verfügen meist über eine schlechtere Ressourcenausstattung in ihrem Wohnumfeld (siehe Tabelle 3). Sie haben – und dies trifft auf alle hier untersuchten Teilgruppen gleichermaßen zu – nur etwa zwei Drittel der Wohnfläche zur Verfügung, die Personen außerhalb der Grundsicherung nutzen können. In immerhin 40 Prozent der Grundsicherungshaushalte mit Kindern müssen sich diese ein (oder mehrere) Zimmer miteinander teilen. Dies lässt sich zumindest tendenziell aus der Tatsache schließen, dass die Wohnung in diesen Fällen weniger Zimmer als Personen hat. Bei Haushalten außerhalb der Grundsicherung trifft dies nur in knapp drei Prozent der Fälle zu.

Zudem hat fast jede vierte Person in der Grundsicherung keinen Garten, keinen Balkon und keine Terrasse. Außerhalb der Grundsicherung ist es nicht einmal jede zwölfte. Ferner schätzen sie die Qualität ihrer Wohngegend weniger günstig ein als Personen außerhalb der Grundsicherung. Der Vergleich innerhalb der drei Gruppen bestätigt dies nochmals: Grundsicherungsempfänger sind in jeder der betrachteten Dimensionen des Wohnumfelds schlechter ausgestattet. Die räumliche Enge und die eingeschränkteren Ausweichmöglichkeiten könnten das Stresspotenzial und die Gefahr häuslicher Konflikte erhöhen. Daher sind die Ausgangsbeschränkungen gerade für Grundsicherungsbeziehende mit kleinen Kindern besonders schwierig.

Nur gut jeder dritte Grundsicherungsbeziehende verfügt über ein Auto

Gerade in Zeiten von Corona kann auch der Besitz eines Autos einen Unterschied machen. Wer ein Auto hat, kann es für den täglichen Weg zur Arbeit oder zum Einkaufen nutzen und ist nicht auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Dies verringert die Gefahr einer Ansteckung. Auch in diesem Punkt sind Menschen in der Grundsicherung im Nachteil: Nur 36 Prozent von ihnen besitzen ein Auto, außerhalb der Grundsicherung sind es 86 Prozent. Besonders drastisch trifft dies in der Gruppe der Älteren zu: Hier hat nur jeder Vierte, der Grundsicherungsleistungen bezieht, Zugang zu einem Automobil. Dagegen verfügen fünf von sechs Nichtleistungsbeziehern über ein Auto.

Fazit

Neben den direkten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen werden auch die sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie unsere Gesellschaft längere Zeit beschäftigen. Auch die sozialen Folgen zunehmender Arbeitslosigkeit sind noch nicht absehbar. Dies wiederum wird stark vom Ausmaß und der Dauer der verhängten Kontaktbeschränkungen abhängen.

Für Haushalte in der Grundsicherung waren die Folgen der Krise schon bislang besonders schwer zu bewältigen. Zum einen sind sie häufiger alleinlebend oder alleinerziehend, wodurch das Risiko sozialer Isolation steigt. Zum anderen fehlen ihnen häufiger andere wichtige Ressourcen für den Umgang mit der Krise. So besitzen sie seltener einen Computer mit Internetanschluss oder ein Auto, leben häufiger in beengten Wohnverhältnissen und bewerten auch ihre Wohnumgebung schlechter als Menschen, die nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind.

Die Corona-Krise trifft also die ökonomisch ohnehin schwächeren Gruppen in besonderer Weise. Das kann langfristig auch mit gesamtgesellschaftlich problematischen Folgen verbunden sein. Der Sozialforschung kommt die Aufgabe zu, möglichst frühzeitig Daten zu den sozialen Folgen der Corona-Krise und damit empirische Entscheidungshilfen für die Politik bereitzustellen.

Quelle: PressemitteilungInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 10.06.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft angesichts der weiterhin vorhandenen Einschränkungen für Kinder in der Corona-Pandemie zu Spenden für seinen Kindernothilfefonds auf. Mit dem Fonds wird Kindern und Jugendlichen aus sozial und finanziell benachteiligten Familien geholfen, die in der Corona-Krise unter besonderen Einschränkungen leiden. Ganzheitlich und unbürokratisch werden darüber Kindern Zugänge zu digitaler Bildung vermittelt. In den letzten Wochen wurden bereits mehr als 1.000 Hilfspakete bewilligt.

„Das Digitalpaket der Bundesregierung ist eine gute Initiative, aber sie greift zu kurz und kommt noch lange nicht bei den Kindern an. Wichtig ist neben den Geräten, dass die Kinder auch beim Umgang mit ihnen begleitet werden und einen Internetzugang erhalten, der in vielen armen Familien nicht vorhanden ist. Inzwischen sind die finanziellen Mittel unseres Kindernothilfefonds aber erschöpft. Deshalb können wir die Hilfe für Kinder an dieser Stelle nur fortsetzen, wenn wir weitere Spendenmittel bekommen. Darum bitten wir Firmen und Unternehmen, Geschäftsleute und Privatpersonen sehr herzlich“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Hilfspakete des Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes im Einzelnen:

  • Paket Digitales Lernen, 250 Euro: Vielen Familien fehlt es an einem Computer, Internetzugang oder Drucker. Den Kindern droht dadurch eine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft, in der sie noch weiter abgehängt werden. Das Paket „Digitales Lernen“ beinhaltet eine einmalige Unterstützung für eine (digitale) Lernausstattung für eine Familie.
  • Paket Nachhilfe, 100 Euro: Viele Kinder brauchen beim Umgang mit Bildungssoftware und ihren Schulaufgaben Hilfe. Ihre Eltern können ihnen jedoch die erforderliche Unterstützung oft nicht geben. Das Paket „Nachhilfe“ beinhaltet Nachhilfeunterricht von einer externen Person, die sich einen Monat lang zwei Mal pro Woche persönlich mit dem Kind trifft – entweder digital oder unter strenger Beachtung der bestehenden gesundheitlichen Sicherheitsvorkehrungen.
  • Paket Beschulung in Flüchtlingsunterkünften, 500 Euro: Es ist ein wichtiges Anliegen des Deutschen Kinderhilfswerkes, geflüchtete Mädchen und Jungen bei ihrer Integration zu unterstützen. Denn Kinder und Jugendliche, die eine neue Heimat bei uns suchen, stehen vor besonderen schulischen Herausforderungen. Das Paket „Beschulung in Flüchtlingsunterkünften“ ermöglicht für ein Homeschooling die Anschaffung von PC, Drucker und Papier sowie Schreibmaterialien in Flüchtlingsunterkünften.

Der Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes hat mit seiner Einzelfallhilfe seit seiner Gründung in Not geratenen Familien mit mehr als zwei Millionen Euro geholfen. Zur Koordinierung der Hilfen steht das Deutsche Kinderhilfswerk in regelmäßigem Austausch mit seinen deutschlandweiten Kontaktstellen und Kinderhäusern.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.06.2020

Die Unterstützung von Familien mit chronisch kranken Kindern während der Coronakrise ist Thema einer Kleinen Anfrage (19/19346) der FDP-Fraktion. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung die Lage dieser Familien einschätzt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.566 vom 02.06.2020

Die Mietrückstände oder -ausfälle sind in Folge der Corona-Pandemie geringfügig angestiegen. Dies berichtet die Bundesregierung in der Antwort (19/19414) auf eine Kleine Anfrage (19/19176) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und beruft sich auf Umfragen von Mieter- und Vermieterverbänden. So habe der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW im April ermittelt, dass bei knapp einem Prozent der Wohnmietverhältnisse Mietrückstände oder -ausfälle aufgetreten sind.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.566 vom 02.06.2020

In den ersten zwei Wochen nach dem Corona-Shutdown Mitte März kam es noch nicht zu größeren Entlassungswellen. Stattdessen ging zuerst die Zahl der offenen Stellen zurück. Allerdings führte die abgeflaute Konjunktur schon vor der Corona-Krise zu einer sinkenden Personalnachfrage. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Sie beruht auf der IAB-Stellenerhebung, einer regelmäßigen Befragung von Betrieben in allen Wirtschaftsbereichen.

Die so genannte Vakanzrate, der Anteil offener Stellen an allen besetzten und unbesetzten Stellen eines Betriebs, war im ersten Quartal 2020 gegenüber dem vierten Quartal 2019 von 3,2 auf 2,6 Prozent gesunken. Deutlich stärker fällt der Rückgang jedoch aus, wenn man die letzten zwei Märzwochen betrachtet, als der Corona-bedingte Shutdown wirksam wurde. In diesen zwei Wochen lag die Vakanzrate bei knapp zwei Prozent. In den ersten elf Wochen des ersten Quartals 2020 betrug die Vakanzrate 2,7 Prozent.

In den letzten zwei Märzwochen zeigte sich in den Befragungsergebnissen der IAB-Stellenerhebung noch kein größerer Personalabbau. „Kündigungsfristen, Kurzarbeitergeld und die Ankündigung vielfältiger Stützungsmaßnahmen bremsen zunächst drohende Beschäftigungsverluste. Sie können sie aber natürlich weder vollständig noch dauerhaft aufhalten“, erklären die IAB-Forscher.

Die in den letzten zwei Märzwochen befragten Arbeitgeber erwarteten für die kommenden zwölf Monate einen Beschäftigungsrückgang von 2,4 Prozent. Da die im Januar und Februar befragten Betriebe noch von einem Beschäftigungswachstum von 2,2 Prozent ausgingen, bedeutet dies einen Einbruch der Beschäftigungserwartungen um 4,6 Prozentpunkte. „Ob sich diese negative Erwartung im Zeitverlauf weiter verstärkt hat oder inwiefern politische Maßnahmen sie abmildern können, ist aus heutiger Sicht offen“, so die IAB-Forscher.

Zudem zeigte sich in der Betriebsbefragung bereits zu Beginn des Shutdowns ein erhöhter Anteil von Arbeitgebern, der eine Betriebsschließung erwartet. „Doch auch hier hängt das tatsächliche Ausmaß solcher Schließungen nicht zuletzt von der Effektivität der Gegenmaßnahmen seitens der Politik ab“, betonen die IAB-Forscher.

Die IAB-Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1220.pdf. Das IAB untersucht mit der IAB-Stellenerhebung viermal jährlich das gesamte Stellenangebot, also auch jene Stellen, die den Arbeitsagenturen nicht gemeldet werden. Im ersten Quartal 2020 wurden Antworten von rund 9.000 Arbeitgebern aller Wirtschaftsbereiche ausgewertet. Rund 1.500 der rund 9.000 Betriebe wurden in den letzten zwei Märzwochen kontaktiert.

Quelle: PressemitteilungInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 26.05.2020

Die Eindämmungsmaßnahmen im Zuge der Corona-Ausbreitung haben das Leben vieler Menschen in Deutschland grundlegend geändert. Welche Konsequenzen dies neben ökonomischen Folgen auch für die psychische Gesundheit der Bevölkerung hat, darüber wurde in den vergangenen Wochen viel spekuliert. Die ökonomische Unsicherheit, die Mehrbelastung durch Homeoffice oder Kinderbetreuung und die fehlenden sozialen Kontakte – all dies könnte zu einem wesentlichen Anstieg der psychischen Belastung in der deutschen Bevölkerung führen. Aktuelle Ergebnisse der SOEP-CoV-Studie zeigen nun, dass die Menschen hierzulande den ersten Monat des Lockdowns besser verkraftet haben als erwartet. Zwar steigt die subjektive Einsamkeit im Vergleich zu den Vorjahren erheblich an, andere Indikatoren für psychische Belastungen (Lebenszufriedenheit, emotionales Wohlbefinden und Depressions- und Angstsymptomatik) sind jedoch bisher unverändert. Dies deutet auf eine starke Resilienz der Bevölkerung hin. Einigen Bevölkerungsgruppen sollte dennoch besondere Aufmerksamkeit zuteil werden.

Der April 2020 war der erste volle Monat, in dem in Deutschland die Eindämmungsmaßnahmen im Zuge der Corona-Krise galten. Aus ersten Daten der SOEP-CoV-Studie[1] auf Basis der Langzeitbefragung Sozio-oekonomisches Panel (SOEP)[2] lassen sich nun erste Ergebnisse ablesen, wie der Lockdown das Niveau der selbstberichteten psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens der in Deutschland lebenden Menschen im Vergleich zum Niveau der Vorjahre beeinflusst hat.

Auffälliger Anstieg der Einsamkeit

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sowie die Kontaktbeschränkungen, die im April 2020 galten, haben der Umfrage zufolge zu einem auffälligen Anstieg der subjektiven Einsamkeit der Menschen in Deutschland geführt[3]. Dabei beschreibt der Begriff „Einsamkeit“ die Diskrepanz zwischen gewünschten und tatsächlich vorhandenen sozialen Beziehungen. Chronische Einsamkeit ist gefährlich, da sie Ursache vieler weiterer psychischer (wie Depressionen und Angststörungen) und physischer Erkrankungen (wie Diabetes, Übergewicht, Herz- und Kreislauferkrankungen) sein kann.

Während die in Deutschland lebenden Menschen im Jahr 2017 im Mittel relativ wenig einsam waren (Durchschnittswert = 3,0 im Wertebereich von 0 bis 12, niedrige Werte geben niedrige Einsamkeitsgefühle an), zeigt sich während der Corona-Krise ein deutlicher Anstieg der Einsamkeit (Durchschnittswert = 5,4). Bei diesem Anstieg handelt es sich um einen Anstieg um fast eine Standardabweichung – was in etwa bedeutet, dass eine Person, die im April 2020 durchschnittlich einsam ist, vor Corona im Jahr 2017 zu den 15 Prozent der einsamsten Menschen in Deutschland gezählt hätte.

Frauen und junge Menschen besonders betroffen

Eine Analyse der Verteilung der Einsamkeit über unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zeigt, dass fast alle Gruppen einen vergleichbar starken Anstieg der Einsamkeit angeben. Zwei Gruppen sind jedoch besonders betroffen: Frauen und junge Menschen.

Zwar sind sowohl Frauen als auch Männer während des Lockdowns im April 2020 einsamer als in den Vorjahren, bei Frauen nimmt die Einsamkeit jedoch deutlich stärker zu als bei Männern. Betrachtet man die unterschiedlichen Altersgruppen, zeigt sich: Fast alle sind während des Lockdowns einsamer als in den Vorjahren. Aber besonders einsam sind die jüngsten, also die Menschen unter 30 Jahren (Abbildungen 1a und 1b).

Lebenszufriedenheit, emotionales Wohlbefinden und Depressions- und Angstsymptome weitestgehend unverändert

Interessanterweise zeigt sich, dass andere Kennzeichen des Wohlbefindens und der psychischen Gesundheit trotz des starken Anstiegs der Einsamkeit der in Deutschland lebenden Menschen bisher unverändert sind. Das gilt beispielsweise für die Lebenszufriedenheit, das emotionale Wohlbefinden sowie die Depressions- und Angstsymptome in der Bevölkerung.

So zeigten die Befragten im April 2020 im Durchschnitt eine allgemeine Lebenszufriedenheit von 7,4 auf einer Skala von 0 bis 10. Dieser Wert ist unverändert zum Wert des Vorjahrs von 7,4. Insgesamt waren die durchschnittlichen Angaben in den letzten fünf Jahren sehr stabil und variierten zwischen 7,3 in 2015 und 7,4 in 2019.

Ähnlich verhält es sich mit dem emotionalen Wohlbefinden. Auch hier ist der Wert im April 2020 (14,7, Wertebereich von 4 bis 20) identisch zu dem Wert, den die Befragten im Vorjahr berichtet haben (14,7). Insgesamt waren die durchschnittlichen Angaben auch für das emotionale Wohlbefinden in den letzten fünf Jahren sehr stabil und variierten zwischen 14,5 in 2016 und 14,7 in 2019.

Gestiegen ist jedoch die durchschnittliche Depressions- und Angstsymptomatik. Sie lag im April 2020 bei 2,4 (Wertebereich 0 bis 12) und ist damit deutlich höher als noch 2019, als der Wert bei 1,9 lag. Allerdings ist das aktuelle Niveau nicht außergewöhnlich hoch, sondern mit der Depressions- und Angstsymptomatik im Jahre 2016 vergleichbar. Damals lag der Wert mit 2,3 nur knapp unter dem Wert, der im April 2020 gemessen wurde.

Lebenszufriedenheit steigt bei Personen mit niedrigem Einkommen und sinkt bei Personen mit hohem Einkommen

Im Gegensatz zu der nahezu stabilen Lebenszufriedenheit in der Gesamtbevölkerung lässt sich beim Blick auf Einkommensgruppen[4] eine interessante Veränderung im Vergleich zu der Zeit vor der Krise feststellen. In den vergangenen Jahren wiesen Personen mit einem niedrigen Einkommen regelmäßig eine niedrigere Lebenszufriedenheit auf und Menschen mit hohem Einkommen eine höhere. Dieser Unterschied zwischen den Einkommensgruppen war über die Zeit sehr stabil. Im April 2020 gleichen sich diese Unterschiede an: Über alle Einkommensgruppen hinweg wird im April 2020 eine ähnliche Lebenszufriedenheit berichtet. Personen aus Haushalten mit niedrigerem Einkommen haben eine höhere Lebenszufriedenheit, während bei Personen aus Haushalten mit hohem Einkommen die Lebenszufriedenheit leicht sinkt.

Weniger Sorgen um die Gesundheit

Überraschenderweise zeigt sich außerdem, dass sich die in Deutschland lebenden Menschen während des Lockdowns seltener große Sorgen um ihre Gesundheit machen und insgesamt zufriedener mit ihrer Gesundheit sind als in den Jahren zuvor. Der Anteil der Personen, der angibt, sich große Sorgen um seine Gesundheit zu machen, ist während des Lockdowns deutlich um neun Prozentpunkte – von 19 Prozent 2019 auf zehn Prozent im April 2020 – gesunken (in den vergangenen fünf Jahren machten sich stets 16 bis 19 Prozent der in Deutschland lebenden Menschen große Sorgen um ihre Gesundheit). Die durchschnittliche Zufriedenheit mit der Gesundheit ist messbar gestiegen, von durchschnittlich 6,6 auf 7,3 Punkte im April 2020 (die Werte variierten in den vergangenen fünf Jahren zwischen 6,5 und 6,6 Punkte). Bei diesen Effekten handelt es sich möglicherweise um Kontrasteffekte. Das bedeutet, dass die Menschen ihre eigene Lage nun im Kontext der Pandemie und einer möglichen eigenen Erkrankung besser bewerten und damit relativ gesehen zufriedener sind beziehungsweise sich weniger Sorgen um ihre Gesundheit machen.

Fazit: Trotz hoher Resilienz engmaschige Beobachtung der Situation wichtig

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Corona-Krise im April 2020 (bis 26.4.2020) nicht so negativ auf das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit der in Deutschland lebenden Menschen ausgewirkt hat wie bisher angenommen. Die in Deutschland lebenden Menschen zeigen eine beachtliche Resilienz gegenüber dem Lockdown: Ihre Lebenszufriedenheit und ihr Wohlbefinden ändern sich kaum. Ob dies auch bei langanhaltenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Freiheitsrechte weiter so sein wird, kann aktuell noch nicht abgesehen werden. Das SOEP bietet durch seine Panelstruktur aber die Möglichkeit, in den kommenden Jahren zu beobachten, ob diese Effekte nach Ende der Pandemie abklingen und sich wieder auf dem Niveau der Vorjahre einpendeln werden.

Die vorliegenden Analysen zeigen darüber hinaus, dass die Einsamkeit bereits heute erheblich angestiegen ist. Anhaltende Einsamkeit ist eine Ursache vieler psychischer Erkrankungen. Es ist also denkbar, dass sich die gestiegene Einsamkeit – sollte sie nicht wieder zurückgehen – langfristig auf das Wohlergehen und die psychische Gesundheit auswirken wird. Es muss im Verlauf der nächsten Monate beobachtet werden, ob die subjektive Einsamkeit unter der Bevölkerung weiter ansteigt und man darauf reagieren muss, oder ob sie nach einer Lockerung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wieder sinkt.

Obwohl es also im April 2020 weniger Grund zur Sorge gibt als bisher angenommen, sollten Wohlbefinden und psychische Gesundheit der in Deutschland lebenden Menschen aufgrund der unklaren zukünftigen Entwicklung der Krise und ihrer unsicheren Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Situation der in Deutschland lebenden Menschen weiter beobachtet werden. Es ist möglich, dass sich die Folgen der Krise für das Wohlbefinden und die psychische Gesundheit erst verzögert in der Bevölkerung zeigen werden. Im April 2020 sind viele Arbeitsplätze durch Kurzarbeit und Hilfspakete des Bundes und der Länder gesichert, sodass viele Menschen nicht akut von einem Arbeitsplatzverlust bedroht sind. Sollten zukünftig trotz der verschiedenen Maßnahmenpakete viele Arbeitsplätze durch die Krise verloren gehen, könnten auch die wirtschaftlichen Sorgen und Ängste in der Bevölkerung steigen – und mit ihnen möglicherweise auch die psychischen Belastungen, das Wohlbefinden und die Lebenszufriedenheit. Dass das passieren kann, hat sich zum Beispiel bereits Mitte der 2000er Jahre während der wirtschaftlichen Rezession gezeigt: Damals ging die Lebenszufriedenheit der in Deutschland lebenden Menschen messbar zurück.

Außerdem gilt es zu beachten, dass offensichtlich einzelne Bevölkerungsgruppen psychisch stärker auf die Umstände der Krise reagieren, darunter Frauen und jüngere Menschen. Es bedarf weiterer Aufmerksamkeit, ob dies trotz der Lockerungen im Mai und der anstehenden Lockerungen Sommer so bleibt und ob gegebenenfalls spezifische Hilfsangebote und Unterstützungen für solche Gruppen angezeigt und möglich sind. Insbesondere müssen die Perspektiven für junge Menschen in und nach der Krise im Auge behalten werden. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen deutlich, dass es sich bei ihnen zwar nicht in Bezug auf die Krankheit Covid-19, sehr wohl aber in Bezug auf die sozialen Folgen der Pandemie um eine Risikogruppe handelt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 09.06.2020

Seit März hat die Corona-Pandemie Deutschland fest im Griff. Weitreichende Beschränkungen des sozialen Lebens wurden vor allem zum Schutz älterer und weiterer besonders gefährdeter Menschen erlassen. Seit Mai werden diese Maßnahmen schrittweise gelockert. Dabei stellt sich verstärkt die Frage, wie trotz der Lockerungen vulnerable Teile der Bevölkerung geschützt werden können. In vielen Ländern wird eine Umkehrisolation diskutiert: So sollen die Jungen und Gesunden das soziale Leben allmählich wiederaufnehmen, während die Älteren und weitere besonders gefährdete Gruppen isoliert bleiben. In diesem Zusammenhang ist es aber wichtig, die soziale Situation der älteren Menschen nicht aus dem Blick zu verlieren. Die vorliegende Studie beschreibt daher die soziale Situation älterer Menschen in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung ihrer mentalen Gesundheit und möglicher Risikofaktoren sozialer Vereinsamung.[1]

Zahlreiche Staaten diskutieren Varianten von Umkehrisolation beziehungsweise haben diese bereits angewendet. So verhängte die türkische Regierung über mehrere Wochen eine Ausgangssperre ausschließlich für über 65-Jährige sowie chronisch Kranke.[2] Ein Vorschlag britischer Forscher,[3] dass sich über 70-Jährige und ihre Kontaktpersonen in eine Art Quarantäne begeben, während die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für die übrige Bevölkerung gelockert werden, sorgte für große mediale Aufmerksamkeit.[4] In Deutschland brachte unter anderem Kanzleramtsminister Helge Braun eine Umkehrisolation für Ältere und Vorerkrankte ins Spiel.[5] Und auch wenn dies nicht offizielle Politik wird, ist doch davon auszugehen, dass viele Ältere und Vorerkrankte aus Angst vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus in Isolation bleiben.

Vor diesem Hintergrund beschreibt dieses DIW aktuell die soziale Situation älterer, in Deutschland lebender Personen. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP)[6] und nimmt ausschließlich die Situation von Personen in Privathaushalten in den Blick. Personen, die in Seniorenheimen, Hospizen oder ähnlichen Einrichtungen leben, sind somit nicht Gegenstand der Untersuchung.

Zwei Drittel der über 85-Jährigen leben alleine

In Deutschland leben etwa 38,7 Prozent der über 65-Jährigen in Einpersonenhaushalten. Dies entspricht ungefähr sieben Millionen Personen. Der Anteil alleinlebender Menschen steigt zudem mit dem Alter stark an (Abbildung 1). Sind es im Alter von 65 bis 69 Jahren noch ein Viertel der Menschen, steigt im Alter von 75 bis 79 der Anteil der Alleinlebenden auf circa 38 Prozent. Im Alter von 85 oder älter leben sogar zwei Drittel der Menschen in einem Einpersonenhaushalt.

Während etwa die Hälfte der älteren Menschen, die mit anderen Personen in einem Haushalt lebt, auch noch (zumeist erwachsene) Kinder am selben Ort hat, ist gerade bei den Alleinlebenden dieser Anteil besonders niedrig (Abbildung 2). Er beträgt bei den 65 bis 74-Jährigen nur 35 Prozent. Auch bei den über 80-Jährigen haben weniger als 50 Prozent der Alleinlebenden Kinder am selben Ort.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, ältere Menschen von entfernt liegenden Orten aus zu besuchen. Allerdings ist für Kinder der Aufwand im Hinblick auf Zeit und andere Kosten umso höher, je weiter entfernt sie von ihren Eltern wohnen. Zudem werden Besuche aus weiter entfernten Orten in Zeiten von „sozialer Distanzierung“ und Infektionsangst erschwert. Es besteht daher gerade bei den Alleinlebenden die Gefahr, dass ein Mangel an sozialen Kontakten zu Vereinsamung führt.

Internet kann direkte persönliche Kontakte bei Älteren kaum ersetzen

Das Potential, direkte persönliche Kontakte wenigstens durch virtuelle Kontakte über das Internet auszugleichen, ist bei den besonders von Vereinsamung bedrohten alleinlebenden Menschen im hohen Alter sehr begrenzt. Über alle Altersgruppen hinweg liegt der Anteil der Menschen, die einen Internetanschluss im Haushalt haben, bei den Alleinlebenden etwa 20 Prozentpunkte niedriger als bei denen, die mit mehreren Personen in einem Haushalt leben (Abbildung 3). Zudem sinkt dieser Anteil mit dem Alter stark ab. Sind es im Alter von 65 bis 69 Jahren noch mehr als drei Viertel der alleinlebenden Menschen, die einen Internetanschluss haben, fällt dieser Anteil bei den 75- bis 79-Jährigen auf circa die Hälfte und liegt bei den über 85-Jährigen nur noch bei 20 Prozent.

Alleinlebende haben häufiger niedrigen mentalen Gesundheitszustand

Das mit Vereinsamung verbundene Leid ist insbesondere dann groß, wenn es mit niedrigen Werten auf der Skala für mentale Gesundheit einhergeht. Der Anteil der Menschen mit weniger ausgeprägter mentaler Gesundheit[7] liegt bei älteren alleinlebenden Menschen mit 16 Prozent knapp eineinhalbmal so hoch wie bei älteren Menschen, die mit anderen Personen in einem Haushalt zusammenleben (Abbildung 4). Dieser Zusammenhang ist sogar noch stärker ausgebildet als die Unterschiede nach dem Bildungsniveau.[8] Zudem werden gerade bei Personen ohne Internetanschluss häufiger niedrige Werte für mentale Gesundheit verzeichnet. Diese Befunde weisen darauf hin, dass Vereinsamungsrisiken oftmals mit Defiziten bei der mentalen Gesundheit zusammenfallen. Für beide Haushaltstypen gibt es keinen Zusammenhang zwischen der mentalen Gesundheit und dem Vorhandensein von Kindern am selben Ort. Der Anteil von älteren Menschen mit geringer mentaler Gesundheit in Städten ist leicht niedriger ist als in ländlichen Gebieten (jedoch ist in Städten auch der Anteil der Älteren höher, die alleine leben).

Fazit: Telefonseelsorge, Besuchsservice und Internetangebote könnten einer Vereinsamung entgegenwirken

Viele ältere Menschen in Deutschland sind bei anhaltender sozialer Isolation aufgrund der Corona-Pandemie von Vereinsamung bedroht. So steigt mit zunehmendem Alter der Anteil der Personen, die alleine leben. Viele Ältere haben zudem keine in der Nähe lebenden Kinder und verfügen nicht über einen Internetanschluss, um direkte persönliche Kontakte wenigstens virtuell zu erleben. Diese Risikofaktoren sozialer Vereinsamung hängen zudem miteinander zusammen: So verfügen Alleinlebende seltener über einen Internetanschluss und haben auch seltener Kinder, die in der Nähe leben. Darüber hinaus gehen diese Risikofaktoren häufig mit niedrigen Werten auf der Skala für mentale Gesundheit einher. Es ist insofern davon auszugehen, dass gerade die Menschen, deren Schutz vor einer Infektion besonders wichtig ist, auch unter den sozialen Beschränkungen besonders leiden. So weisen andere Studien auf einen starken Zusammenhang zwischen dem Gefühl von Einsamkeit und dem Sterberisiko älterer Menschen hin.[9] Zudem geht das Alleinleben mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit einher, einen Suizidversuch zu unternehmen.[10]

Unabhängig davon, ob soziale Beschränkungen für ältere Menschen im Zuge einer Umkehrisolation (möglicherweise aus Angst) auf freiwilliger Basis erfolgen oder gar gesetzlich verordnet werden, sind die Älteren von Vereinsamung bedroht. Das bedeutet zwar nicht, dass Umkehrisolation zwangsläufig der falsche politische Weg ist; es bedeutet aber schon, dass ein solcher Weg mit zusätzlichen Maßnahmen begleitet werden sollte, die auf eine Linderung der Vereinsamung älterer Menschen gerichtet sind: Beispielsweise kommen dafür eine verstärkte und proaktive Telefonseelsorge oder auch Besuchsservice von Personen mit nachgewiesener Immunität gegen COVID-19 in Betracht. Für die Zukunft wäre es auch hilfreich, wenn mehr ältere Menschen an das Internet angeschlossen werden würden und man ihnen Angebote für die altersgemäße Vermittlung grundlegender digitaler Kompetenzen machen würde. Außerdem sollte über spezielle Maßnahmen der Suizidprävention für von Vereinsamung bedrohte Menschen nachgedacht werden. Letzteres erfordert vor allem ein Augenmerk auf die wirksame Depressionsbehandlung auch und gerade in Pandemie-Zeiten.[11]

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.05.2020

Eine bundesweite Studie zu Covid-19-Sterbefällen in stationären Pflegeeinrichtungen von der Universität Bremen belegt das erhöhte Risiko für die Bewohner*innen. Knapp die Hälfte aller an Covid-19-Verstorbenen in Deutschland lebte danach in stationären Einrichtungen. Der Anteil dieser Menschen an der Gesamtbevölkerung betrage jedoch gerade einmal ein Prozent. Daraus ergebe sich eine mehr als fünfzig Mal so hohe Sterblichkeit bei den Menschen in stationären Einrichtungen.

„Bei allen Lockerungs- und Öffnungsdiskussionen bezüglich der stationären Pflegeeinrichtungen hatten wir das besondere Risiko für Bewohner*innen und Pflegekräfte stets vor Augen. Die Einrichtungen unternahmen und unternehmen derzeit große Anstrengungen, um Schutz- und Hygienekonzepte umzusetzen, damit soziale Kontakte zu Angehörigen und Freunden möglich sind. Dies ist eine enorme Herausforderung, gerade auch weil das Verständnis für die Maßnahmen bei den Betroffenen nicht immer gegeben ist oder die Einrichtungen teilweise mit dieser Verantwortung allein gelassen werden“, sagt Brigitte Döcker, Vorstandsmitglied des AWO-Bundesverbandes.

Geradezu parallel zur Bremer Studie trat die Testverordnung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn diese Woche in Kraft. Diese weitet die Möglichkeiten von CoV-2-Testungen deutlich aus. So können beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen auch asymptomatische Personen getestet werden. Leider blieben dabei die erhofften und von der AWO und der BAGFW geforderten Reihentestungen in stationären Pflegeeinrichtungen aus, stattdessen soll eine stichprobenartige Testung erfolgen, insofern kein Ausbruchsgeschehen herrscht.

„Regelmäßige und flächendeckende Reihentests sowie eine schnelle Auswertung und Übermittlung der Testergebnisse sind ein wesentlicher Baustein zur Beherrschung des Ansteckungsrisikos in Pflegeeinrichtungen. Hier leben die Menschen, die am höchsten gefährdet sind. Stichprobentestungen reichen nicht aus, um hier die dringend notwendige Sicherheit zu bieten. Vielmehr erzeugen diese eine Scheinsicherheit, die in Anbetracht des erhöhten Risikos und mit Blick auf weitere Lockerungsbestrebungen gefährlich für die Bewohner*innen werden könnte“, sagt Brigitte Döcker. „Darüber hinaus zeigen die Studienergebnisse, dass die Versorgung mit Schutzkleidung nicht abschließend bewältigt ist und dauerhaft der Anstrengung aller Beteiligten bedarf. Hier soll über die Bewohnerinnen von Pflegeeinrichtungen ein besonderes Augenmerk auf die Zielgruppe der Menschen mit Behinderung und deren Einrichtungen und Dienste gerichtet werden.“

Link Grundsatzposition: https://www.awo.org/grundsatzposition-der-awo-zur-lockerung-der-besuchsbeschraenkungen-stationaeren-einrichtungen

Link Testung: https://www.awo.org/aufhebung-der-kontaktsperren-erhoeht-ansteckungsrisiko-regelmaessige-und-systematische-tests-retten

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.06.2020

Die Pandemie trifft auch das Miteinander schwer: Gerade soziales Engagement hängt oft vom persönlichen Kontakt ab und ist derzeit kaum möglich. Der AWO Bundesverband führt deshalb vom 13. bis 20. Juni 2020 erstmals eine digitale Aktionswoche mit unterschiedlichen Veranstaltungen und Angeboten durch. Damit will der Verband Engagement und Miteinander stärken, das durch die Pandemie eingeschränkt ist.

„Die Maßnahmen, die unserem Schutz dienen, sind wichtig und richtig. Gleichzeitig erschweren sie Engagement für Menschen zum Teil empfindlich: Eltern-Kind-Angebote, Spielenachmittage, Verbandsarbeit oder Repair-Cafés und mehr – das vielfältige Engagement bei der AWO ist vielerorts im Moment unmöglich geworden“, erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Mit unserer digitalen Aktionswoche wollen wir den Corona-bedingten Einschränkungen aktiv begegnen, neue Lösungen finden und erproben. Damit möchten wir Menschen in der AWO auf neue Weise und über große Distanzen hinweg in Kontakt bringen und demonstrieren, dass die AWO mit ihren vielen Engagierten auch in Corona-Zeiten aktiv bleibt. Denn gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass wir uns stärker umeinander kümmern. Die nötige physische Distanz darf nicht in sozialer Distanzierung münden!

Im Rahmen der Aktionswoche organisieren die lokalen und regionalen AWO-Verbände vielfältige Angebote im Netz: Von virtuellen Diskussionsforen bis hin zum geselligen und spielerischen Austausch per Videokonferenz ist alles dabei. Wer an einem oder mehreren Formaten teilnehmen will, dem werden nach einmaliger Anmeldung alle Zugangsdaten und Informationen zugeschickt. In den sozialen Netzwerken werden die Aktivitäten unter dem Hashtag #echtawo begleitet.

Der Verband versteht die Aktionswoche dabei auch als Zeichen gegen digitale Chancenungleichheit.

„Wer mit dem Laptop ganz selbstverständlich aus dem Homeoffice heraus arbeiten und mit Freunden in Kontakt bleiben kann, ist privilegiert. Nicht für alle Menschen in unserer Gesellschaft ist digitale Teilhabe selbstverständlich möglich: Vielen fehlen die finanziellen Mittel oder Zugänge“, erklärt Stadler dazu. „Wir fühlen uns verpflichtet, das anzugehen. Denn im Augenblick bieten digitale Formate für viele Menschen die einzige Möglichkeit, auf sicherem Wege mit anderen in Kontakt zu treten. Mit der Aktionswoche wollen wir auch dafür eintreten, möglichst vielen Menschen einen Zugang zu digitaler Kommunikation zu ermöglichen und Wege zu finden, verbandliche und ehrenamtliche Arbeit zu digitalisieren. Viele der Debatten und Formate in der Aktionswoche werden uns deshalb auch über die aktuelle Krise hinaus neue Perspektiven eröffnen.“

Zum Programm: https://www.echt-awo.org/programm/

Die AWO Aktionswoche findet seit 2015 jährlich unter dem Motto „Echtes Engagement. Echte Vielfalt. Echt AWO.“ statt. Es beteiligen sich Einrichtungen, Haupt- und Ehrenamtliche der AWO deutschlandweit mit unterschiedlichen Veranstaltungen, um Engagement zu würdigen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.06.2020

SCHWERPUNKT II: Adoptionshilfe-Gesetz

Gesetz von Bundesministerin Giffey verbessert die Unterstützung von Adoptionen und stärkt Adoptivkinder

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz) aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, Adoptiv- wie Herkunftsfamilien besser zu begleiten, Adoptivkinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen und die Adoptionsvermittlungsstellen zu stärken.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Eine Adoption ist eine Lebensentscheidung, die die abgebenden Eltern, die Adoptivfamilien, vor allem aber die Kinder betrifft. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz stellen wir das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt. Wir wollen, dass sie gut und geborgen aufwachsen. Dafür reichen wir Herkunfts- und Adoptivfamilien die Hand und stärken sie gleichermaßen. Sie erhalten einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland. Damit sie die Hilfe bekommen, die sie brauchen – im Adoptionsverfahren und jetzt auch danach. Dabei geht es genauso um einen selbstverständlichen Umgang mit der Adoption innerhalb der Adoptivfamilie wie auch um den Austausch und Kontakt zwischen Adoptiv- und Herkunftsfamilie. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen unter anderem darauf hinwirken, dass die Kinder altersgerecht über ihre Herkunft aufgeklärt werden. Das schafft Vertrauen zwischen allen Beteiligten. Und Vertrauen ist eine gute Basis für eine gute kindliche Entwicklung. Außerdem setzt das Gesetz ein starkes Signal gegen Kinderhandel, denn künftig müssen alle Auslandsadoptionen durch offizielle Adoptionsvermittlungsstellen begleitet sein.“

Das Adoptionshilfe-Gesetz besteht im Wesentlichen aus vier Bausteinen:

1. Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten

Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption soll die gute Beratung und Unterstützung aller Menschen sichern, die an einer Adoption durch die Adoptionsvermittlungsstellen beteiligt sind. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Zudem wird eine verpflichtende Beratung vor einer Stiefkindadoption eingeführt. Sie soll sicherstellen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen.

2. Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption

Das Gesetz soll zu einem offenen Umgang mit dem Thema Adoption beitragen: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen zur Verfügung gestellt werden. Informationen, deren Weitergabe nicht gewünscht ist, bleiben geschützt.

3. Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot

Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern – etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst – damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.

4. Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen

Auslandsadoptionen sollen künftig in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sollen zukünftig bei allen Auslandsadoptionen eingehalten werden. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle werden untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.

Weiteres Verfahren

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz soll zum 1.Oktober 2020 in Kraft treten.

Adoptionswesen in Zahlen

Zahl der Adoptionen im Jahr: 3.733 (2018), 3.888 (2017), 3.976 (2016),3.812 (2015); 3.805 (2014)

Zahl der Adoptionen im Inland : 3.562 (2018), 3.662 (2017), 3.719 (2016), 3.548 (2015); 3.506 (2014)

Zahl der Adoptionen aus dem Ausland: 176 (2018), 238 (2017), 294 (2016), 314 (2015); 344 (2014)

Quelle: PressemitteilungBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugendvom 28.05.2020

Heute beschließt der Deutsche Bundestag ein modernes Adoptionshilfegesetz. Ein offenerer Umgang und mehr Begleitung bei und nach der Adoption zum Wohle der Kinder ist nun gewährleistet.

„Mit dem Adoptionshilfegesetz intensivieren wir die Beratung der Familien. Wir fördern einen offeneren Umgang mit Adoptionen. Gleichzeitig stärken wir die Adoptionsvermittlungsstellen und sorgen dafür, dass Auslandsadoptionen an intensive Beratung und Begleitung durch die hiesigen Jugendämter gebunden sind.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind froh, dass die Neuregelungen das Wohl und die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt stellen. Dafür ist es wichtig, den Herkunfts- wie auch den Adoptiveltern kontinuierlich beratend und begleitend zur Seite zu stehen.

Alle Familien sollen gut beraten und vollumfänglich informiert im Adoptionsverfahren agieren können. Dem dient die Beratungsverpflichtung. Was diese aber nicht bezwecken soll: dass lesbischen Paaren der Weg zur Anerkennung der gemeinsamen Elternschaft noch schwerer gemacht wird. Denn hier wird das Kind in eine bestehende Familie hineingeboren. Leider sind diese Familien immer noch auf den Weg der in diesem Falle diskriminierenden Stiefkindadoption angewiesen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich in den Verhandlungen mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion intensiv dafür eingesetzt, die Zwei-Mütter-Familien von der Beratungspflicht auszunehmen. Wir bedauern sehr, dass unser Koalitionspartner dies vehement abgelehnt hat. Damit wächst nun der Druck, das Abstammungsrecht im Sinne dieser Familien zu verändern. Dafür werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Druck machen. Denn Zwei-Mütter-Familien, in die ein Kind hineingeboren wird, sind keine Adoptions- sondern Herkunftsfamilien.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.05.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Diskriminierung von Regenbogenfamilien endlich beenden! Am 28.05. hat der Deutsche Bundestag die Reform des Adoptionshilfegesetzes beschlossen und mit ihr eine weitere Benachteiligung von Frauen-Elternpaaren. Da die Modernisierung des Abstammungsrechts auf sich warten lässt, sind diese Familien weiter auf eine Stiefkind-Adoption angewiesen, damit beide Mütter nach Geburt des Kindes auch rechtliche Elternteile werden können. Die im Rahmen des neuen Adoptionshilfegesetzes beschlossene Beratungspflicht bei Stiefkind-Adoptionen verschlechtert ihre Situation deutlich. Das ZFF fordert das Abstammungsrecht so bald wie möglich anzugehen und die Vielfalt von Familienformen endlich zu unterstützen!

„Mit der Einführung einer verpflichtenden Beratung bei Stiefkindadoptionen durch das neue Adoptionshilfegesetz wird ein schwerwiegendes Problem geschaffen, das unbedingt verhindert werden muss. Die Diskriminierung von lesbischen und bisexuellen Frauenpaaren wird durch diese neue Regel verschärft. Bekommen verheiratete oder unverheiratete Frauenpaare ein Kind, gilt lediglich die gebärende Mutter automatisch als rechtliche Mutter. Die Co-Mutter muss das aufwändige und langwierige Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen. Diese rechtliche Diskriminierung wurde nach der Einführung der Ehe für alle nicht abgeschafft. Nun wird mit dem neuen Adoptionshilfegesetz eine weitere Hürde für Frauenpaare eingezogen. Wir wollten die Verschärfung der Diskriminierung verhindern und haben dazu einen Änderungsantrag eingebracht, der gestern im Familienausschuss von der Großen Koalition und mit den Stimmen der AfD abgelehnt wurde.“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Doris Achelwilm, gleichstellungs- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, kritisiert: „Es ist unbegreiflich, dass die gesetzliche Benachteiligung von Regenbogenfamilien beim Adoptionshilfegesetz einfach ignoriert wird und sich die Situation für lesbische und bisexuelle Frauen-Elternpaare damit sogar noch verschlechtern wird. In Ausschuss-Anhörungen zum Thema haben mehrere Sachverständige dieses Problem sehr deutlich benannt. Die Beratungspflicht für queere Ehepaare in Bezug auf ihre gemeinsamen Wunschkinder gehört aus dem Adoptionshilfe-Gesetz gestrichen. Darüber hinaus muss noch in dieser Legislaturperiode die dringende Reform des Abstammungsrechts angegangen werden. Drei Jahre nach Einführung der Ehe für alle ist es nicht zu viel verlangt, die rechtliche Diskriminierung von Regenbogen- bzw. Zwei-Mütter-Familien abzustellen. Es kann nicht sein, dass es durch unverändert heteronormative Gesetzentwürfe der Bundesregierung immer wieder Lücken für queere Lebensrealitäten zu schließen gilt. Die Ungleichbehandlung von Hetero- und queeren Familien, die gleichermaßen Verantwortung übernehmen, gehört endlich vom Tisch.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.05.2020

Bei der Adoption von Kindern soll zukünftig ein Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung durch Adoptionsvermittlungsstellen für alle Beteiligten gelten. Bei Stiefkindadoptionen soll hingegen eine Beratungspflicht gelten. Den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/16718) nahm der Familienausschuss am Mittwoch in leicht geänderter Fassung ohne Gegenstimmen an. Die Oppositionsfraktionen, die die Gesetzesvorlage prinzipiell begrüßten, enthielten sich der Stimme. Ebenfalls ohne Gegenstimmen wurde ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD angenommen, mit dem redaktionelle Änderungen , Verfahrensvereinfachungen und Klarstellungen im Gesetz vorgenommen werden. Über die Gesetzesvorlage wird der Bundestag am Donnerstag abschließend beraten und abstimmen.

Das Gesetz sieht vor, dass die Adoptionsvermittlungsstellen eine altersgerechte Aufklärung des Kindes über die Adoption leisten und mit den Herkunftseltern und den Adoptiveltern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zwischen ihnen im Sinne des Kindeswohls stattfinden kann. Diese Gespräche sollen mit dem Einverständnis aller Beteiligten in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Zudem ist vorgesehen, dass den Herkunftseltern ein Recht zu jenen Informationen über das Kind gewährt wird, welche die Adoptiveltern zum Zweck der Weitergabe an die Herkunftseltern freiwillig an die Adoptionsvermittlungsstelle geben. Die Einrichtung der Adoptionsvermittlungsstellen soll in der Verantwortung der Jugendämter liegen. Zur Adoptionsvermittlung sollen aber auch die Diakonie, der Deutsche Caritasverband, die Arbeiterwohlfahrt und deren Fachverbände befugt sein.

Verschärft werden sollen mit dem Gesetz die Auflagen bei Auslandsadoptionen. Sie sollen zukünftig immer durch eine Adoptionsvermittlungsstelle vermittelt werden. Zudem soll für Adoptionsbeschlüsse im Ausland ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren im Inland eingeführt werden. Die Anerkennung einer unbegleiteten Adoption soll nur dann möglich sein, wenn dies für das Kindeswohl erforderlich ist.

Die Koalitionsfraktionen argumentierten in der Ausschusssitzung, mit dem Gesetz würden adoptionswillige Eltern besser unterstützt und dem Wohl und dem Recht des Kindes auf Informationen über seine Herkunft vermehrt Rechnung getragen. Die Fraktionen der FDP, Linken und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten übereinstimmend die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen für gleichgeschlechtliche Paare. Kinder, die in einer lesbischen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geboren werden, könnten gemäß des Abstammungsrechtes von der nichtleiblichen Mutter nur auf dem Weg der Stiefkindadoption adoptiert werden. Eine Beratungspflicht für gleichgeschlechtliche Paare würde aber eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung gegenüber heterosexuellen Paaren darstellen, monierten die drei Oppositionsfraktionen übereinstimmend. Letztlich müsse deshalb das Abstammungsrecht geändert werden. Auch die SPD-Fraktion betonte, dass sie auf die Beratungspflicht für gleichgeschlechtliche Paare bei Stiefkindadoptionen lieber verzichtet hätte. Die Änderungsanträge der Linken und Grünen, in denen sie einen Verzicht auf die Pflichtberatung forderten, wurde jedoch mit den Stimmen der Koalition und der AfD abgelehnt. Die Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen in heterosexuellen Ehen wurde von der AfD moniert. Dies stelle einen unverhältnismäßigen staatlichen Eingriff in die Familien dar.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.547 vom 27.05.2020

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert die Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien durch das am 28. Mai 2020 im Bundestag beschlossene Adoptionshilfegesetz.

„Drei Jahre nach Öffnung der Ehe für alle, gründen Frauen immer noch in enormer Rechtsunsicherheit Familien. Lesbische Mütter und ihre Familien werden durch die fehlende Möglichkeit originärer rechtlicher Elternschaft massiver Diskriminierung ausgesetzt. Die Überprüfung der Familie durch das Jugendamt im Rahmen der Adoption ist stigmatisierend, die lange Dauer der Verfahren extrem belastend und ganz und gar nicht im Sinne des Kindeswohls. Die nun eingeführte Beratungspflicht im Adoptionshilfegesetz verschärft die Diskriminierung lesbischer Eltern zusätzlich.“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Auch drei Jahre nach der Öffnung der Ehe für Alle hat ein Kind, das in eine bestehende Ehe von zwei Frauen geboren wird, nur einen Elternteil. Während der Ehemann der Gebärenden gemäß § 1592 Nr. 1 BGB mit der Geburt des Kindes automatisch zweiter rechtlicher Elternteil wird, ist die Ehefrau mangels abstammungsrechtlicher Regelung auf die Stiefkindadoption verwiesen, um in die zweite Elternstelle einrücken zu können. Gleiches gilt im Übrigen, wenn der zweite Elternteil personenstandsrechtlich als „divers“ eingetragen ist.

Auch eine Anerkennung gemäß § 1592 Nr. 2 BGB ist nur für einen „Mann“ möglich. Beides kritisiert der djb und fordert ein diskriminierungsfreies Abstammungsrecht. Dies lässt aber auf sich warten. Stattdessen wurde gestern eine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien beschlossen und eine verpflichtende Beratung vor der Stiefkindadoption eingeführt. Die Zielsetzung des § 9a AdVermiG erscheint insbesondere im Fall lesbischer Familien völlig überzogen, da eine Adoption ausscheidet, wenn eine Beratung nicht stattgefunden hat. Der djb kritisiert mit Nachdruck, dass Änderungsanträge, die eine Ausnahme vorgesehen haben, wenn das Kind in eine bestehende Ehe geboren wird, in der gestrigen Abstimmung im Bundestag abgelehnt wurden.

Mittlerweile erfolgen 23 Prozent der Stiefkindadoptionen durch lesbische Paare, obwohl es sich nicht um Stief- sondern um Ursprungsfamilien handelt. Der aufgezeigte Weg wird nun noch zusätzlich erschwert: Denn § 9a AdVermiG zwingt gleichsam on top noch in eine Beratung.

Bei der Stiefkindadoption müssen grundsätzlich alle Verfahrensschritte einer Fremdkindadoption durchlaufen werden. So werden beide Mütter amtlich auf ihre Elterneignung geprüft, müssen ihre Vermögensverhältnisse und ihren Gesundheitszustand offenlegen. Die lange Dauer der Verfahren birgt zudem große Unsicherheiten für die Familie und widerspricht dem Kindeswohl: Wenn gar die Geburtsmutter stirbt, bleiben die zweite Mutter und das Kind rechtlich im schlimmsten Fall ungesichert zurück. Aber auch wenn sich die zweite Mutter plötzlich gegen eine Adoption des Kindes entscheidet, sind Erbansprüche des Kindes gegen sie und auch Unterhaltsansprüche ungewiss.

Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der familienrechtlichen Kommission im djb, mahnt: „Das Problem ist seit nunmehr drei Jahren bekannt, es liegen gleich mehrere Gesetzentwürfe und ein Diskussionsteilentwurf aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor. Es ist an der Zeit, zu handeln, auch und vor allem zum Wohl der betroffenen Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 29.05.2020

Dramatische Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien könnte über Jahre bestehen bleiben!

Mit der Verabschiedung des Adoptionshilfe-Gesetzes durch den Bundestag droht zum 01. Oktober 2020 eine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Daher hat der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) alle Landesregierungen angeschrieben mit der Bitte, das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren zu lassen. Anlässlich dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert alle Landesregierungen dazu auf, die dramatische Verschärfung der Ungleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien und ihrer Kinder zu verhindern. Diese Familien dürfen nicht zu Leidtragenden einer verschleppten Abstammungsrechtsreform werden! Der Bundesrat sollte das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anrufen.

Der Verweis auf eine bevorstehende Reform des Abstammungsrechts ist unzureichend. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht scheint das Thema nicht auf ihrer Agenda zu haben. Nach wie vor gibt es dazu noch nicht einmal einen Zeitplan. Der LSVD befürchtet inzwischen sehr stark, dass es in dieser Legislaturperiode keine Reform mehr geben wird. Aufgrund der Bundestagswahl im kommenden Jahr ist dann kaum vor 2022/2023 mit einer Reform zu rechnen. Die Verschlechterung der Situation von Zwei-Mütter-Familien durch das Adoptionshilfe-Gesetz würde also über Jahre bestehen bleiben! Daher muss der Bundesrat auf den Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfegesetz bestehen, um diesen Punkt des Gesetzes zu ändern.

Anlässlich des Muttertags am 10.05. hat der LSVD zusammen mit All Out 53.500 Stimmen an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht für eine sofortige Reform des Abstammungsrechts übergeben. Die Petition hat inzwischen über 61.000 Unterschriften. Ministerin Lambrecht hat auch diese bislang ignoriert. Die Zeit drängt!

Hintergrund
Zwei-Mütter-Familien erfahren bereits aktuell eine erhebliche Diskriminierung durch den Zwang zur Durchführung eines förmlichen Adoptionsverfahrens als einziger rechtlicher Möglichkeit zur Erlangung der gemeinsamen Elternschaft. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Diese Diskriminierung wird durch das verabschiedete Adoptionshilfe-Gesetz weiter massiv verschärft. Sie sollen nun zusätzlich auch eine verpflichtende Beratung absolvieren. Der Nachweis dieser Beratung wird zwingende Antragvoraussetzung für die Adoption sein. So drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung ihrer Kinder.

Weiterlesen
Warum wird das Adoptionshilfe-Gesetz die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verschärfen?
Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“
Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Engagement für Reform im Abstammungsrecht zur Absicherung von Regenbogenfamilien

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 09.06.2020

Bundesrat soll Vermittlungsausschuss anrufen

Heute hat der Bundestag das Adoptionshilfe-Gesetz verabschiedet. Das Gesetz hat einen schweren Webfehler: Es verschärft die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien im Verfahren der Stiefkindadoption. Die Stiefkindadoption ist für Zwei-Mütter-Familien mangels Alternativen nach wie vor die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Statt der versprochenen Verbesserung der rechtlichen Absicherung von Regenbogenfamilien durch die Reform des Abstammungsrechts verschärft die Große Koalition die Bevormundung und Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) kritisiert aufs Schärfste die bewusste Ignoranz von SPD und Union gegenüber einem konkreten Formulierungsvorschlag, der diese Verschlechterung zumindest verhindert hätte. Auch Bundesfamilienministerin Giffey hat es als zuständige Ministerin versäumt, ihrer oft erklärten Unterstützung von Regenbogenfamilien hier einmal Taten folgen zu lassen. Sehenden Auges werden Zwei-Mütter-Familien nun zu Leidtragenden einer seit Jahren verschleppten Reform des Abstammungsrechts gemacht.

Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Wir fordern die Landesregierungen unter Beteiligung von FDP, Grüne und Linke dazu auf, das Adoptionshilfe-Gesetz so nicht passieren zu lassen, sondern den Vermittlungsausschuss anzurufen, um diesen Punkt des Gesetzes zu ändern. Es darf keine Verschärfung der Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien geben. Statt der seit mehr als einem Jahr andauernden Untätigkeit sollte Bundesjustizministerin Lambrecht zudem endlich einen Zeitplan für die versprochene Reform des Abstammungsrechts vorlegen

Zwei-Mütter-Familien sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen. Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz müssen sie nun eine verpflichtende Beratung absolvieren. Außerdem drohen noch längere Wartezeiten bis zur rechtlichen Absicherung ihrer Kinder.

Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Kein Kind sollte bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Hintergrund

Warum wird das Adoptionshilfe-Gesetz die Diskriminierung von Zwei-Mütter-Familien verschärfen?

Petition: Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Engagement für Reform im Abstammungsrecht zur Absicherung von Regenbogenfamilien

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption (Adoptionshilfe-Gesetz). Schriftliche Stellungnahme zur Vorbereitung der Anhörung am 02.03.2020.

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 28.05.2020

SCHWERPUNKT III: Erklärung Ratschlag Kinderarmut zum Internationalen Kindertag

Gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut – unterzeichnet von 59 Organisationen und Einzelpersonen, darunter Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Kinderrechtsorganisationen, Familienverbände, Selbsthilfeorganisationen, Wissenschaftler*innen.

Anlässlich des Internationalen Kindertages fordert ein breites Bündnis unter Federführung der Nationalen Armutskonferenz (nak) und Koordination des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Bund, Länder und Kommunen auf, der Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in Deutschland die Aufmerksamkeit zu geben, die sie verdient. Dazu appelliert das Bündnis an die politisch Verantwortlichen endlich konkrete Konzepte mit notwendigen Umsetzungsschritten vorzulegen, die allen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen ermöglichen.

Jedes fünfte Kind und jede*r fünfte Jugendliche wächst in einem Haushalt auf, in dem Mangel zum Alltag gehört: Mangel an Geld sowie an sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Chancen. Das muss sich ändern: Wir können nicht länger hinnehmen, dass Kindern und Jugendlichen Startchancen genommen werden und ihnen bestimmte gesellschaftliche Erfahrungen und Aktivitäten oft dauerhaft verschlossen bleiben. Folgende Grundsätze sind hierbei für die unterzeichnenden Sozial- und Familienverbände, Gewerkschaften, Stiftungen, Kinderrechtsorganisationen und Einzelpersonen von zentraler Bedeutung:&nb

  1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen!
  2. Alle Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse!
  3. Jedes Kind ist gleich viel wert!
  4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird!

Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak), erklärt dazu: „Armut grenzt aus und macht krank. Armut schränkt Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung ein und gibt ihnen damit nicht die Chance, auf ein Aufwachsen in Wohlergehen. Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Gewerkschaften sind sich einig, dass alles getan werden muss, damit alle Kinder gesellschaftliche Teilhabe erfahren können und ein gutes Aufwachsen gesichert ist. Dazu gehören der Ausbau der sozialen Sicherungssysteme, aktuell auch durch krisenbedingte Aufschläge und vereinfachten Zugang zu Leistungen, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie die intensive Begleitung von Kindern und Jugendlichen zurück in ihren Kita- und Schulalltag!“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Bund, Länder und Kommunen waren in den letzten Jahren nicht untätig. Die bisherigen Maßnahmen reichen aber bei weitem nicht aus, um Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nachhaltig zu überwinden. Die Corona-Pandemie verstärkt die bestehenden Missstände, denn ein echter Rettungsschirm für arme Kinder und Familien lässt auf sich warten. Kinder sind unsere Zukunft, sie müssen lachen, spielen und lernen können und dafür ausreichend Ressourcen in ihrer Familie und der Gesellschaft vorfinden. Dafür müssen wir heute gemeinsam die Weichen für morgen stellen. Wir setzen uns für ein Gesamtkonzept für einen kommunalen Infrastrukturausbau ein und fordern existenzsichernde finanzielle Leistungen für Familien, die unbürokratisch und automatisch an Anspruchsberechtigte ausbezahlt werden.“

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut vom 01.06.2020 „Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“ finden Sie u>

Zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde im Juni 2017 als Forderungen zur Bundestagswahl von 46 Organisationen und Einzelpersonen unterstützt und unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Diese Erklärung wurde in gekürzter Form auch auf die Kampagnen-Plattform „we act“ zur Mitzeichnung gestellt und erreichte fast 40.000 Unterschriften. Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung bekräftigte der Ratschlag seine Forderungen mit der Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben! – Gemeinsame Erklärung von Nationaler Armutskonferenz, Kinder-, Familien- und Wohlfahrtsverbänden“ im November 2018.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 29.05.2020

Am 1. Juni ist Internationaler Kindertag. An dem Tag macht auch die SPD-Bundestagsfraktion auf die Rechte und Bedürfnisse von Kindern aufmerksam.

„Der Internationale Kindertag am 1. Juni findet in diesem Jahr unter den aller Orten zu spürenden Auswirkungen des Corona-Virus statt. Kinder und ihre Familien stehen derzeit oft unter noch mehr Druck als es ohne die Pandemie schon der Fall war. Insbesondere auch in finanzieller Hinsicht. Die SPD-Bundestagsfraktion hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Kurzarbeit und Kinderzuschlag ausgeweitet, Elterngeldregelungen angepasst, die Lohnfortzahlungen verlängert sowie der Zugang zur Grundsicherung erleichtert wurde. Wir setzen uns darüber hinaus für einen Kinderbonus von wenigstens 300 Euro für jedes Kind ein, der nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. All diese Maßnahmen helfen Familien unmittelbar in dieser schwierigen Zeit.

Der Wegfall von Unterstützungsangeboten kann sich auf Kinder, deren Familien arm oder von Armut bedroht sind, besonders fatal auswirken, wie die gemeinsame Erklärung des Ratschlags Kinderarmut anlässlich des Internationalen Kindertages 2020 deutlich macht. Diese Familien und deren Kinder drohen aus den Unterstützungssystemen herauszufallen. Damit wächst die Gefahr, dass die Chancen auf ein gesundes und selbstbestimmtes Aufwachsen noch ungleicher verteilt sein werden.

Um genau das zu verhindern, hat die SPD ihr Konzept der Sozialdemokratischen Kindergrundsicherung entwickelt, welches sowohl materielle Unterstützung bedarfsgerecht und unbürokratisch für die Familien zugänglich macht, wie auch als zweite Säule eine verlässliche und perspektivisch kostenfreie Infrastruktur für die Kinder und ihre Familien garantiert – und zwar für alle Kinder. Denn jedes Kind ist uns gleich viel wert.

Wir setzen uns für einen weiteren Ausbau der Infrastruktur für Kinder ein wie etwa Angebote an Ganztagsplätzen in Schulen und Kitas, in der Kinder- und Jugendhilfe und von Verbänden ein.

In Zeiten von Corona wird aus unserem Anspruch, kein Kind zurück zu lassen zunächst der Anspruch, alle Kinder wieder abzuholen und mitzunehmen. Was dafür nötig ist, darüber bleiben wir weiterhin im intensiven Dialog mit den Familien und mit den Engagierten für die Kinder.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 29.05.2020

Zur heutigen Veröffentlichung der von einem großen Bündnis getragenen Erklärung des Ratschlags Kinderarmut erklären KatjaDörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinderpolitik, und SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die Bundesregierung muss jetzt reagieren, Angela Merkel muss die Bekämpfung der Kinderarmut zur Chefinnensache machen. Die breit getragene Erklärung von über 50 Verbänden und Gewerkschaften ist ein Weckruf an die Regierungskoalition, die seit Jahren stagnierend hohe Zahl von Armut betroffenen Kindern nicht länger auf die leichte Schulter zu nehmen.

In Deutschland wächst eines von fünf Kindern in einem von Armut betroffenen Haushalt auf. Es ist offensichtlich, dass die heutigen Maßnahmen gegen Kinderarmut in Deutschland nicht ausreichend sind und zu oft an den Familien vorbeigehen. Der Großen Koalition fehlt aber der politische Wille, direkte Hilfen an Familien zu geben. Sie setzt bei der Bekämpfung von Kinderarmut weitgehend auf hoch bürokratische Sachleistungen, die oftmals gar nicht bei den Familien ankommen. Das kürzlich vom Bundestag verabschiedete Mittagessen per Lieferdienst ist symptomatisch für diese Politik.

Es ist unerträglich, dass sich Union und SPD eisern gegen eine direkte Unterstützung wie einem Zuschlag auf die Grundsicherung wehren. Die Politik der Großen Koalition ist geprägt von Misstrauen und Ignoranz gegenüber Familien in Armut. Die Konsequenzen tragen die betroffenen Kinder und Jugendlichen. Mangel gehört für sie oft zum Alltag: Mangel an Geld, aber auch an sozialer, kultureller und gesundheitlicher Teilhabe. Armut schließt Kinder von den Unternehmungen und den Hobbys anderer Kinder aus, von Nachhilfe, von Kinobesuchen und auch davon, mal ein Eis essen zu gehen. Armut schränkt Kinder in ihrem Aufwachsen ein, sie beschränkt Kinder in ihren Bildungs- und Lebenschancen.

Anstatt die Kinderarmut weiterhin bloß zu verwalten, braucht es eine Gesamtstrategie, die allen Kindern ein Aufwachsen ohne Armut ermöglicht und ihre Bedürfnisse endlich in den Mittelpunkt stellt. Wir fordern deshalb die Einführung einer Kindergrundsicherung, die sich an den realen Bedarfen von Kindern orientiert und automatisch, ohne kompliziertes Antragsverfahren ausgezahlt wird.

Die Coronakrise hat die Situation von Kindern, die von Armut betroffen sind, weiter verschärft. Wir fordern als Sofortmaßnahme einen Aufschlag von monatlich 60 Euro auf die Regelleistungen für Kinder. Und die tatsächliche Förderung von Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder in Zeiten des Homeschoolings – durch eine dem Lernen angemessene digitale Ausstattung und Förderangebote. Denn alle Kinder haben ein Recht auf Teilhabe und gutes Aufwachsen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.05.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfrauenministerin Giffey und Bundesjustizministerin Lambrecht legen Dritte und Vierte Jährliche Information zu Frauen- und Männeranteilen an Führungsebenen vor

Freiwillig tut sich wenig, nur die feste Quote wirkt – das belegen erneut die aktuellsten Berichte zur Entwicklung des Frauenanteils in Führungspositionen, die Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht gemeinsam vorgelegt haben. Die „Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ wurden heute vom Bundeskabinett beschlossen und anschließend dem Deutschen Bundestag zugeleitet.

Im Bereich der Privatwirtschaft ist demnach der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der Unternehmen, die unter die feste Quote fallen, weiter gewachsen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2015 stieg er von 25 Prozent auf 32,5 Prozent im Jahr 2017 und in diesem Jahr sogar auf 35,2 Prozent. Im Vergleich dazu sind es bei Unternehmen, die nicht unter die feste Quote fallen, allerdings nur magere 19,9 Prozent.

Ernüchternd ist der Blick auf die Entwicklung in den Vorständen deutscher Unternehmen. Hier sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil erhöhte sich seit 2015 lediglich von 6,3 Prozent auf 7,7 Prozent im Geschäftsjahr 2017. 80 Prozent der Unternehmen haben keine Frau im Vorstand. Etwa 70 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, meldeten Zielgröße 0 Prozent.

Bundesfrauenministerin Giffey betont: „Die Zahlen zeigen erneut das seit Jahren bekannte Dilemma: Mit Freiwilligkeit kommen wir einfach nicht weiter, ohne politischen Druck bewegt sich gar nichts. Umso wichtiger ist, dass wir endlich die Reform des Gesetzes für mehr Frauen in Führungspositionen angehen. Unsere Vorschläge liegen seit langem auf dem Tisch. Gerade in der Zeit der Corona-Pandemie wird überdeutlich: Frauen stehen in vorderster Reihe, um die aktuelle Krise zu bewältigen, allen voran in den sozialen Berufen. Aber in den Führungspositionen sind sie systematisch unterrepräsentiert. Dabei wissen wir aus vielen Studien: Die besten Entscheidungen treffen Führungsteams, in denen Männer UND Frauen vertreten sind. Und das gilt besonders dann, wenn Unternehmen in Krisensituationen stecken. Frauen in Führungspositionen sind also keine Belastung der Wirtschaft in schwierigen Zeiten, sondern fördern den wirtschaftlichen Erfolg und stehen für eine moderne Unternehmenskultur“, so Ministerin Giffey.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: „Die in der vergangenen Legislaturperiode eingeführte Aufsichtsratsquote hat Wirkung gezeigt: Im Vergleich zu Unternehmen, die noch nicht einer fixen Quote unterliegen, hat sich der Frauenanteil hier deutlich gesteigert.

Diesen Erfolg wollen wir fortschreiben: Wir wollen die Aufsichtsratsquote flächendeckend auf alle paritätisch mitbestimmten Unternehmen in Deutschland ausweiten. Das Erfordernis der Börsennotierung soll künftig wegfallen.

Zudem sollte bei großen Unternehmen ab vier Vorstandsmitgliedern mindestens eine Frau im Vorstand sein. In unserem Land gibt es ausreichend exzellent ausgebildete Frauen, die Leitungsverantwortung übernehmen wollen und vor allem auch können.“

Das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG)“ beinhaltet folgende Regelungen für die Privatwirtschaft:

Das Gesetz sieht vor, dass seit dem 1. Januar 2016 für Aufsichtsräte von Unternehmen, die sowohl börsennotiert sind als auch der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, ein fester Mindestanteil an Frauen und Männern von 30 Prozent zu erzielen ist. Bei Nichterfüllung des Mindestanteils ist die quotenwidrige Wahl nichtig. Es folgt die Sanktion des leeren Stuhls. Unternehmen, die entweder börsennotiert sind oder in irgendeiner Form der unternehmerischen Mitbestimmung unterliegen, müssen Zielgrößen für die Zusammensetzung des geschäftsführenden Organs, des Aufsichtsrats sowie der beiden obersten Führungsebenen unterhalb des geschäftsführenden Organs festlegen. Zugleich sind die Unternehmen verpflichtet, sich Fristen für die angestrebte Erreichung der Zielgrößen zu setzen, die bei der erstmaligen Festlegung (zum 30. September 2015) nicht länger als bis zum 30. Juni 2017 dauern durften. Die darauffolgenden Fristen dürfen fünf Jahre nicht überschreiten.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist die Entwicklung weiterhin positiv. Dennoch sind Frauen in Führungspositionen in der Bundesverwaltung nach wie vor unterrepräsentiert.

Hier gibt der Gleichstellungsindex, den das Statistische Bundesamt im Auftrag des BMFSFJ erstellt hat, Aufschluss über die Geschlechteranteile an Führungspositionen in den obersten Bundesbehörden:34 Prozent der mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben Beschäftigten in den obersten Bundesbehörden waren 2018 Frauen. Im Verhältnis dazu lag der Frauenanteil an der Gesamtbeschäftigung 2018 bei 53 Prozent. Einen Rückschritt zeigt der Vorjahresvergleich mit Blick auf den Frauenanteil im höheren Dienst in den obersten Bundesbehörden. Er verringerte sich im Vorjahresvergleich um einen Prozentpunkt auf 45 Prozent, nachdem er zuvor seit 2015 jährlich um jeweils einen Prozentpunkt gestiegen war

Weitere Informationen zum aktuellen Gleichstellungsindex 2019 finden Sie unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/_publikationen-innen-gleichstellungsindex.html%20

Für die Gremienbesetzung hat sich der Bund selbst strengere Regeln als der Privatwirtschaft gegeben. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der Bestimmung von Mitgliedern für Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Sitze zustehen, sukzessive für diese Sitze eine Geschlechterquote von 30 Prozent zu erreichen bzw. eine solche beizubehalten und seit 1. Januar 2018 sollen diese Mindestanteile von 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht werden. Die Institutionen des Bundes haben zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt 540 Gremien mit dazugehörigen vom Bund bestimmten Mitgliedern gemeldet. In 239 der Gremien kann der Bund drei oder mehr Mitglieder bestimmen. Der Frauenanteil betrug bei den Mitgliedern, die der Bund bestimmen kann, 45,4 Prozent.

Die „Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes“ finden Sie hier: www.bmfsfj.de/fraueninfuehrung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.06.2020

Bundesfrauenministerin Giffey wirbt für bundesgesetzliche Rechtsgrundlage für Schutz und Beratung bei Gewalt

Im Fokus der heutigen Sitzung des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen stand eine Bestandsaufnahme des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen in der Corona-Zeit. Zudem bildete die Sitzung den Auftakt für Beratungen über die Frage, wie das Hilfesystem zukünftig stabiler und auskömmlicher finanziert werden kann.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „Kein Mensch, keine Frau, kein Kind in unserem Land soll Gewalt ertragen müssen. Und wenn es zu Gewalt kommt, müssen sich die Betroffenen, insbesondere Frauen mit ihren Kindern, darauf verlassen können, dass sie schnell Schutz finden, dass sie fachlich gut beraten werden und Unterstützung bekommen, die ihnen in ihrer konkreten Lebenssituation weiterhilft. Die Coronakrise hat die Aufmerksamkeit für die Herausforderungen, vor denen wir gerade im Gewaltschutz stehen, noch einmal erhöht. Sie macht mit Nachdruck deutlich, warum wir unsere Unterstützungsangebote auf ein starkes Fundament stellen und sie finanziell langfristig absichern müssen. Nachdem wir in den letzten Beratungen bereits Übereinkünfte über Arbeitsschwerpunkte des Runden Tisches und über die Zusammenarbeit im Rahmen des Bundesförderprogramms erzielt haben, gehen wir heute mit dem vierten Runden Tisch den nächsten Schritt und machen uns an die Arbeit, um diese Ziele zu erreichen und praktisch umzusetzen. Denn Bund, Länder und Kommunen sind hier gemeinsam in der Verantwortung.“

Das Bundesfrauenministerium vertritt die Auffassung, dass für das verlässliche Vorhalten von Unterstützungsangeboten ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt am besten geeignet ist. Damit könnte ein bundesweit einheitlicher Rahmen für einen gleichmäßigen Zugang zu Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Personen geschaffen werden. Bis zur nächsten Sitzung des Runden Tisches im Frühjahr 2021 sollen hierzu Eckpunkte erarbeitet werden.

In der Sitzung konnte auch ein positives Zwischen-Fazit für das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ gezogen werden, das Anfang des Jahres gestartet ist.

Franziska Giffey dazu: „Mit unserem Bundesförderprogramm stellen wir in vier Jahren über 120 Millionen Euro für bauliche Maßnahmen sowie innovative Projekte bereit. Ein solches Programm ist auf Bundesebene in dieser Höhe einmalig in der Geschichte unseres Landes und wird dazu beitragen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen zu stärken und weiterzuentwickeln.“

Der Bauförderteil des Programms wird in enger Kooperation mit den Ländern umgesetzt. Über die Hälfte der Länder haben bereits die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gezeichnet. Die anderen sind kurz davor. Das ist die Grundvoraussetzung, damit Fördermittel fließen können, zum Beispiel für den Um-, Aus- und Neubau von Frauenhäusern oder zur Erprobung neuer Schutzmodelle.

Anträge können noch bis zum 15. September 2020 an die zuständige Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/bundesservicestelle-gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/?sword_list%5B0%5D=Kinderwunschbehandlung&no_cache=1

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.06.2020

Im Kampf gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist es von zentraler Bedeutung, dass die Belange von Betroffenen auf Bundesebene Gehör finden und öffentlich gemacht werden. Deshalb wurde 2015 beim Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat eingerichtet, der 2018 durch Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey verstetigt wurde.

In dieser Woche hat Ministerin Giffey nun die 18 Mitglieder des zweiten Betroffenenrates für die Dauer von fünf Jahren berufen. Dem zweiten Betroffenenrat gehören elf Mitglieder an, die bereits im ersten Rat tätig waren und ihr Engagement nun fortsetzen. Außerdem hat sich das Auswahlgremium einstimmig auf sieben neue Mitglieder verständigt. Die konstituierende Sitzung des zweiten Betroffenenrates findet Ende Juni statt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Um Kinder und Jugendliche vor sexualisierter Gewalt zu schützen und Betroffene besser zu unterstützen, ist ein Schulterschluss auf vielen verschiedenen Ebenen notwendig. Unverzichtbar bei allen Überlegungen und Maßnahmen ist dabei, die Perspektive von Betroffenen zu berücksichtigen. Das war nicht immer selbstverständlich. Mit dem ersten Betroffenenrat wurde beim Unabhängigen Beauftragten in den letzten Jahren ein sehr gutes Format der Beteiligung entwickelt, das wir weiterführen wollen. Ich danke all denjenigen, die ihre Bereitschaft erklärt haben, in diesem Gremium mitzuarbeiten und sich stellvertretend für so viele andere Betroffene einzusetzen. Durch das Amt des Unabhängigen Beauftragten und seinen etwa 20-köpfigen Arbeitsstab, den Betroffenenrat, den „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ und die Aufarbeitungskommission haben wir inzwischen starke Strukturen, die sich mit großem Engagement für den Kampf gegen Kindesmissbrauch einsetzen. Und die Zahlen sind nach wie vor erschreckend hoch: Experten der WHO gehen davon aus, dass eine Million Kinder in Deutschland Missbrauch erlebt haben oder erleben – das sind pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Wir dürfen und werden im Kampf gegen Missbrauch nicht nachlassen.“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, würdigt die starke Betroffenenbeteiligung auf Bundesebene: „Ich freue mich sehr, mit den 18 Mitgliedern des neuen Betroffenenrates für die kommenden Jahre ein starkes Gremium an meiner Seite zu haben. Die Arbeit des Betroffenenrates ist unerlässlich und wertvoll, um das komplexe Thema des sexuellen Kindesmissbrauchs mit all seinen Facetten zu verstehen und Politik und Gesellschaft zum Handeln zu bewegen. Alle Mitglieder des Betroffenenrats sind Expert*innen in eigener Sache und verfügen über ein enormes Erfahrungs- und Detailwissen zu vielen Aspekten der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Es ist wichtig, dass dieses Wissen in die vielfältigen politischen Entscheidungen einfließen kann.“

Rörig bedankte sich zudem bei den weiteren Mitgliedern des Auswahlgremiums, mit denen in den letzten Monaten aus mehr als 200 Bewerbungen die Zusammensetzung des neuen Betroffenenrates vorgenommen wurde.

Weitere Informationen zum Betroffenenrat

Der Betroffenenrat ist ein ehrenamtlich tätiges Gremium, das erstmals im März 2015 konstituiert wurde und das den UBSKM und seinen Arbeitsstab berät. Durch die strukturierte Beteiligung von Betroffenen sollen die Belange von Betroffenen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Bundesebene Gehör finden und in laufende Prozesse zum breiten Themenfeld des sexuellen Kindesmissbrauchs einfließen. Die Mitglieder des Betroffenenrates arbeiten seit Jahren beruflich und/oder ehrenamtlich zu diesem Thema und verfügen neben individuellem Erfahrungswissen auch über spezifisches Expertinnen- und Expertenwissen. Sie tragen die Anliegen der Betroffenen in den politischen Diskurs und die Öffentlichkeit und geben dem Thema ein Gesicht und eine Stimme. Mitglieder des Betroffenenrates gehören auch dem „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ an, den Ministerin Giffey und der Beauftragte Rörig Ende 2019 ins Leben gerufen haben.

Die Auswahl der sieben neuen Mitglieder für den zweiten Betroffenenrat wurde aus mehr als 200 Bewerbungen getroffen. Dabei wurden die im Kabinettsbeschluss von Dezember 2018 benannten Kriterien von Gendergerechtigkeit, Altersdiversität und unterschiedlichen Missbrauchskontexten berücksichtigt. Den Auswahlgremium gehörten der Unabhängige Beauftragte, eine Vertreterin seines Arbeitsstabes, eine Vertreterin des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie zwei Betroffene an, die selbst nicht Mitglieder des Betroffenenrates sind, aber von ihm benannt wurden.

Weitere Informationen unter: https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/der-betroffenenrat-2

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.06.2020

Das Bundeskabinett hat sich heute mit Frauen in Führungspositionen befasst. Noch immer ist der Anteil von Frauen in Führungspositionen deutlich niedriger als der von Männern. Nur in Unternehmen, für die eine feste Quote gilt, sind echte Fortschritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit erkennbar. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich daher dafür ein, dass die Quote auf weitere Unternehmen ausgeweitet wird.

„Die Corona-Krise macht bestehende Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern besonders deutlich. Frauen stehen in der Krisenbewältigung in vorderster Reihe. Dies ist allerdings viel zu selten der Fall, wenn es um Führungsverantwortung in der Wirtschaft geht. Das müssen wir ändern.

Das Bundeskabinett hat heute die Dritte und Vierte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung beschlossen. Die Zahlen zeigen erneut, wie wichtig verbindliche Vorgaben sind. Nur in Unternehmen, für die eine feste Quote gilt, sind Fortschritte in Richtung Geschlechtergerechtigkeit zu erkennen. Und nur dort kann auch ein Kulturwandel stattfinden.

Mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter. Weiterhin sind Frauen in Vorständen stark unterrepräsentiert. Die bisherige Verpflichtung von Unternehmen, selbst eine Zielgröße zur Erhöhung des Frauenanteils in ihrem Vorstand festzulegen, funktioniert nicht. Viele Unternehmen setzen sich keine oder die Zielgröße Null. Dies zeigt: Wir müssen das Quotengesetz überarbeiten.

Wir unterstützen deshalb unsere Ministerinnen Franziska Giffey und Christine Lambrecht in ihrer Forderung, die Quote auf alle Unternehmen, die mehr als 2.000 Beschäftige haben, auszuweiten. Außerdem sollen große Unternehmen künftig mindestens eine Frau in den Vorstand berufen, wenn dieser größer als drei Personen ist. Geschlechtergerechtigkeit in Führungspositionen sollte auch im eigenen Interesse der Unternehmen sein. Denn gemischte Führungsteams stärken nachweislich den Unternehmenserfolg.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 10.06.2020

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu § 17 VersAusglG erklärt KatjaKeul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Das Verfassungsgericht hat heute den § 17 VersAusglG zum Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersvorsorge für verfassungsgemäß erklärt und den Familiengerichten die verfassungsgemäße Auslegung und Anwendung der Norm auferlegt. Dazu müssen die Familienrichterinnen und Familienrichter künftig Alternativberechnungen für verschiedene Versorgungsträger anstellen und bei einer relevanten Abweichung vom Halbteilungsgrundsatz dem Arbeitgeber beziehungsweise dem Träger der betrieblichen Altersvorsorge zusätzliche Ausgleichszahlungen aufgeben. Das stellt die Familiengerichte vor enorme Herausforderungen, die in der Praxis nur schwer zu bewältigen sein werden – was zu weiterer Rechtsunsi cherheit im Versorgungsausgleichsverfahren führen wird. Es ist auch davon auszugehen, dass die arbeitgeberseitigen Versorgungsträger gegen solche erhöhten Ausgleichszahlungspflichten regelmäßig Rechtsmittel einlegen werden.

Ein Weg, diese Unsicherheiten zu vermeiden, wäre stattdessen die Verschiebung der Berechnung des Ausgleichswertes auf den Zeitpunkt des Renteneintritts. Damit würden die Verwerfungen durch die Zinsentwicklung zwischen Scheidung und Renteneintritt deutlich verringert. Wir haben die Bundesregierung bereits aufgefordert, diesen Weg näher zu prüfen, um den Versorgungsausgleich insgesamt weniger fehleranfällig und rechtssicherer zu machen.

Dem Gesetzgeber bleibt es im Übrigen unbenommen, den § 17 VersAusglG abzuschaffen, auch wenn er nicht verfassungswidrig ist. Das halten wir nach wie vor für sinnvoll und geboten, auch gerade im Hinblick auf die drohende Benachteiligung von Frauen bei der Altersvorsorge.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.05.2020

„Der Niedergang des Sozialen Wohnungsbaus geht weiter. Es werden zu wenige Sozialwohnungen neu gebaut und deutlich mehr fallen aus der Sozialbindung. Der Bund muss endlich ein Rettungsprogramm für den Sozialen Wohnungsbau auflegen, sonst gehören Sozialwohnungen bald der Vergangenheit an. Das darf angesichts von Mietenkrise und Corona-Krise nicht passieren“, fordert Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der Beratung im Bundeskabinett zum Bericht zur Verwendung der Kompensationsmittel für den sozialen Wohnungsbau. Lay weiter:

„Die Bundesregierung schaut dem Niedergang des Sozialen Wohnungsbaus tatenlos zu. Erst bei den letzten Haushaltsverhandlungen hat die Koalition die Ausgaben für die soziale Wohnraumförderung um ein Drittel reduziert. Das ist wirklich skandalös. Es gibt also keinen Grund, mit dem Finger auf die Länder zu zeigen. Statt der Absenkung der Großen Koalition auf nur 1 Milliarde Euro braucht es ein öffentliches Wohnungsbauprogramm in Höhe von 10 Milliarden Euro für 250.000 neue Sozialwohnungen pro Jahr, bei der es neben Neubau auch um die Verlängerung der Sozialbindungen geht. Einmal geförderte Sozialwohnungen müssen künftig immer Sozialwohnungen bleiben. Das ließe sich durch eine neue Wohngemeinnützigkeit für Durchschnitts- und Geringverdiener gewährleisten.“

Hintergrundinfo: Im vergangenen Jahr sank mit nur 25.565 die Zahl der neu gebauten Sozialwohnungen gegenüber 2018. Dem steht außerdem gegenüber, dass vermutlich wie im Vorjahr ca. 70.000 Wohnungen aus der Bindung fallen werden. So ist erneut ein riesiger Verlust von unterm Strich 40 000 bis 50.000 Sozialwohnungen zu erwarten.1990 gab es noch 3 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, 2018 gab es nur noch unter 1,2 Millionen. Der Abwärtstrend setzt sich ungebremst fort.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 03.06.2020

Ob das Baukindergeld über 2020 hinaus verlängert werden soll, erfragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/19766). Die Abgeordneten möchten auch wissen, welche Gründe für eine Verlängerung und welche dagegen sprechen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.597 vom 10.06.2020

Mit der Ermittlung von Regelbedarfen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch“ befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19431) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19082). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist ein Inkrafttreten der neu ermittelten Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2021 vorgesehen. Dies entspreche der gesetzlichen Vorgabe des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Danach werde die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt, wenn die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen.

Grundlage für die Ermittlung von Regelbedarfen sind die Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen, wie die Bundesregierung weiter schreibt. Dementsprechend werde sie auch im Rahmen der anstehenden Neuermittlung der Regelbedarfe die statistisch nachgewiesenen tatsächlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.582 vom 05.06.2020

Im Sommer übernimmt die Bundesrepublik Deutschland in einer gesellschaftlichen und politischen Ausnahmesituation die EU-Ratspräsidentschaft. Eine besondere Herausforderung wird darin bestehen, zentrale jugendpolitische Vereinbarungen, wie geplant, auf den Weg zu bringen und dabei gleichsam auf die, durch die Corona-Krise entstandenen, neuen oder veränderten Situationen zu reagieren. So ist etwa die transnationale Jugendmobilität nahezu vollständig zum Erliegen gekommen, die Situation junger Menschen auf der Flucht hat sich noch mal verschärft und demokratische Grundrechte junger Menschen werden in einigen Ländern beschnitten. Zudem sind junge Menschen besonders stark von den ökonomischen Folgen der Krise betroffen, da ihnen wichtige Übergänge der Bildung, der Ausbildung oder des Berufs versperrt sind.

Aus Sicht des Bundesjugendkuratoriums ist es gerade jetzt wichtig, dass junge Menschen mehr Gehör finden, sie stärker an den europäischen und bundespolitischen Beratungen zum Weg aus der Krise beteiligt werden und die Möglichkeit erhalten, ihre Zukunft aktiv mitzugestalten.

Der gesamte Zwischenruf steht auf www.bundesjugendkuratorium.de/stellungnahmen zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium (BJK) vom 10.06.2020

Einführung und Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns haben seit 2015 die Einkommenssituation von Millionen Menschen in Deutschland verbessert, von denen nicht wenige in „systemrelevanten“, aber niedrig bezahlten Berufen arbeiten. Gleichzeitig hat sich der starke Zuwachs der Erwerbstätigkeit über Jahre fortgesetzt (siehe auch die Grafiken 1 und 2 in derr pdf-Version dieser PM; Link unten). Der Mindestlohn hat dadurch die private Konsumnachfrage spürbar unterstützt, die in den vergangenen Jahren wesentlich zum Wirtschaftswachstum in Deutschland beigetragen hat. Solche positiven Impulse sind zur Bewältigung der aktuellen Corona-Krise besonders wichtig. Deshalb ist eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns auf ein Niveau von 12 Euro ökonomisch und sozial weiterhin absolut vernünftig. Zu diesem Ergebnis kommen Wissenschaftler des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung in einer neuen Stellungnahme für die Mindestlohn-Kommission.*

„Politik und Ökonomen sind sich einig, dass die Nachfrage in Deutschland nach den Einschränkungen zur Corona-Bekämpfung dringend angekurbelt werden muss“, sagt Prof. Dr. Thorsten Schulten, Tarifexperte des WSI. „Dabei werden Unternehmen direkt oder indirekt mit vielen Milliarden Euro unterstützt. Eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns wäre ein weiterer wichtiger Baustein, ebenso wie die Stärkung der Tarifbindung in Deutschland. Ein deutlich höherer Mindestlohn kommt Beschäftigten zu Gute, die sehr wenig verdienen und zusätzliches Einkommen umgehend ausgeben werden. Forderungen nach einer zurückhaltenden Anpassung oder gar Nullrunde beim Mindestlohn mit Hinweis auf die Corona-Krise sind dagegen fehl am Platze.“

„Es ist in der aktuellen Situation besonders wichtig, die Erwartungen auf Einkommenssteigerungen der privaten Haushalte zu stabilisieren“, erklärt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK. „Eine Anhebung des Mindestlohns kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, da von ihm eine Signalwirkung für die gesamte Lohnentwicklung ausgeht.“

Ein Konzept für eine weitere schrittweise Anhebung des Mindestlohns ist nach Analyse der Wissenschaftler umso drängender, weil sich bislang die mit dem Mindestlohn verbundenen Hoffnungen auf eine nachhaltige Reduzierung des Niedriglohnsektors und die Etablierung existenzsichernder Löhne kaum erfüllt haben. Wenn mit dem Mindestlohn beispielsweise auch das Ziel erreicht werden soll, nach langjähriger Beschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherungsschwelle zu erreichen, hätte er bereits im vergangenen Jahr bei mindestens 11,51 Euro liegen müssen, zeigen Berechnungen der Experten.

Gemessen am mittleren (Median-)Lohn von Vollzeitbeschäftigten lag der deutsche Mindestlohn nach den aktuellsten verfügbaren Daten mit 45,6 Prozent deutlich niedriger als im EU-Durchschnitt (50,7 Prozent). Und anders als in vielen anderen Ländern sank die Quote in den vergangenen Jahren (Grafik 4). Ein Mindestlohn bei 60 Prozent des Medians und damit oberhalb der Schwelle, bei der nach verbreiteter wissenschaftlicher Definition von „Armutslöhnen“ gesprochen wird, müsste in Deutschland aktuell 12,21 Euro betragen. In Großbritannien soll diese 60-Prozent-Schwelle nach fünf aufeinanderfolgenden kräftigen Erhöhungsschritten in diesem Jahr erreicht werden, berichten die Forscher von WSI und IMK. 60 Prozent des Medians sind auch die Zielmarke, die derzeit in der Europäischen Union im Hinblick auf eine mögliche europäische Mindestlohninitiative diskutiert werden.

Würde der deutsche Mindestlohn analog auf 12 Euro angehoben, könnten davon schätzungsweise rund 10 Millionen Beschäftigte profitieren und damit mehr als doppelt so viele wie bei der Einführung 2015. Nach Simulationsrechnungen mit dem IMK-Konjunkturmodell hätte die Anhebung positive gesamtwirtschaftliche Auswirkungen. So fiele langfristig der private Konsum preisbereinigt um 1,4 bis 2,2 Prozent höher aus als ohne Erhöhung. Die Wirtschaftsleistung läge um 0,5 bis 1,3 Prozent höher.

Empirische Erfahrungen mit vergleichbar hohen Mindestlohnzuwächsen sind bislang zwar beschränkt, aber in der Tendenz positiv, zeigen die Forscher. Neben der mehrjährigen Anhebung in Großbritannien und zuletzt kräftigen Erhöhungen in Spanien, die von den Unternehmen gut verkraftet worden seien, stammen empirische Beispiele vor allem aus den Vereinigten Staaten, wo lokale und regionale Mindestlöhne in letzter Zeit zum Teil weit über das landesweite Niveau erhöht wurden. Die vorliegenden Studien aus den USA hätten „gezeigt, dass eine Erhöhung des Mindestlohns auf 60 bis 66 Prozent des Medianlohns ohne negative Auswirkungen auf die Beschäftigung möglich ist“, schreiben die Wissenschaftler. „Allerdings sind in den meisten Fällen größere Mindestlohnerhöhungen nicht in einem, sondern in mehreren Schritten durchgeführt worden.“

Um den Unternehmen genügend Anpassungsmöglichkeiten an ein höheres Lohnniveau einzuräumen, wäre es nach der Analyse von WSI und IMK auch in Deutschland sinnvoll, die Erhöhung des Mindestlohns in einem mehrjährigen Stufenplan durchzuführen. Als Beispiel für solch ein Konzept nennen die Experten den im März 2020 abgeschlossenen Tarifvertrag in der Systemgastronomie, der vor allem die großen Fast-Food-Ketten wie McDonald‘s, Burger King usw. umfasst. Die unteren Tariflöhne in dieser traditionellen Niedriglohn-Branche, in die ein hoher Anteil der Beschäftigten eingruppiert ist, haben sich bislang sehr nahe am gesetzlichen Mindestlohn bewegt. Mit dem Tarifabschluss sei nun eine grundlegende Aufwertung gelungen, bei der in mehreren jährlichen Schritten die untersten Tariflöhne bis 2024 auf 11,80 bis 12,00 Euro pro Stunde angehoben werden (siehe auch Abbildung 11 in der Studie; Link unten).

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.06.2020

Im 1. Quartal 2020 wurden rund 26500 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2020 gegenüber dem 1. Quartal 2019 um 2,0% ab.

Aufgrund der Corona-Pandemie haben allerdings nicht alle Auskunftspflichtigen ihre Daten fristgerecht gemeldet. Diese Daten fehlen daher in den nachgewiesenen Ergebnissen des 1.Quartals 2020. Bezogen auf die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche insgesamt liegt die geschätzte Untererfassung bei knapp 1%. Berücksichtigt man diesen Antwortausfall, beträgt der Rückgang der Schwangerschaftsabbrüche gegenüber dem Vorjahresquartal gut 1%.

Knapp drei Viertel (71%) der Frauen, die im 1. Quartal 2020 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18% zwischen 35 und 39 Jahre. Gut 8% der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3% waren jünger als 18 Jahre. Rund 41% der Frauen hatten vor dem Schwangerschafts­abbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96% der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4% der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (55%) wurden mit der Absaugmethode (Vakuumaspiration) durchgeführt, bei 27% wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 81% in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 16% ambulant in Krankenhäusern.

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen, auch zu den Quartalsergebnissen, sind in den Tabellen Schwangerschaftsabbrüche (23311) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 04.06.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt, dass der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen kommen soll. Der Verband mahnt, die Umsetzung dürfe nun nicht auf die lange Bank geschoben werden.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey sprach sich gestern im Rahmen der vierten Sitzung des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ für einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei Gewalt gegen Frauen aus. Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt diese Zusage, den Schutz von Frauen vor Gewalt endlich auskömmlich finanziell und infrastrukturell abzusichern. Für die Ministerin ist ein Rechtsanspruch am besten für das verlässliche Vorhalten von Unterstützungsangeboten geeignet. Damit könnte ein bundesweit einheitlicher Rahmen für einen niedrigschwelligen Zugang zu Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Frauen geschaffen werden.

Mit der Perspektive, bis zur nächsten Sitzung des Runden Tisches im Frühjahr 2021 Eckpunkte zu erarbeiten, wird eine bundesweite einheitliche Lösung allerdings erneut verschoben. „Die Arbeiterwohlfahrt fordert seit vielen Jahren einen bundesgesetzlichen Rechtsanspruch und sieht die Gefahr, dass auch in dieser Legislaturperiode keine grundsätzliche Absicherung des Gewaltschutzes für Frauen umgesetzt wird.“ sagt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Die Corona-Krise hat die Lage für viele Frauen dramatisch verschärft, der Handlungsbedarf besteht jetzt“, so der Vorstandsvorsitzende.

Häusliche Gewalt ist für viele Frauen in Deutschland noch immer tägliche gefährliche Wirklichkeit. Seit Jahren steigen die Zahlen. 2018 wurden durch das Bundeskriminalamt 114.393 Fälle erfasst, in denen Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden. Die AWO als Teil des bundesweiten Gewaltschutznetzes bietet in 42 Frauenhäusern und Schutzwohnungen sowie in mehr als 35 Frauenberatungsstellen Unterkunft, Notfallhilfe, telefonische und digitale Beratung und Begleitung an.

Bisher sind auf Bundesebene in die Gespräche des Runden Tisches Verbände und Bundesvernetzungsstellen aus dem Frauengewaltschutz mit ihrer Expertise nicht eingebunden. „Gerade wenn es um die Erarbeitung der Eckpunkte für eine bundesgesetzliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs geht, sollten sie mit ihrer Expertise unbedingt einbezogen werden“, so Wolfgang Stadler.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V., Paritätischen Gesamtverband und pro familia Bundesverband vom 10.06.2020

Ein mangelnder Zugang zu Verhütung bedroht die Frauengesundheit und das Menschenrecht auf Familienplanung. Dies stellt der pro familia Bundesverband zusammen mit der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und dem Paritätischen Gesamtverband anlässlich des Internationalen Tages der Frauengesundheit fest. In Deutschland ist noch immer keine bundesweite Lösung in Sicht, die zumindest Frauen mit wenig Einkommen einen kostenfreien und damit niedrigschwelligen Zugang zu Verhütung sichert. Stattdessen hängt es von der Postleitzahl ab, ob eine Frau eine Kostenübernahme für Spirale oder Pille über einen kommunalen Verhütungsmitteltopf erhält. Politiker*innen haben gegenüber den Verbänden Verständnis für das Problem signalisiert. Nun müssen den Worten endlich Taten folgen.

Die Verbände erinnern anlässlich des Internationalen Tages der Frauengesundheit daran, dass für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Gesundheit mehr ist als die Abwesenheit von Krankheit, sie umfasst auch das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden. Gemäß diesem Gesundheitsverständnis zählt die WHO Verhütung zu den „unentbehrlichen Arzneimitteln“, die für alle Menschen unentgeltlich zugänglich sein sollten.

„Der Zugang zu Verhütung und der Familienplanung steht für pro familia im Rang eines Menschenrechts“, sagt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von pro familia. „pro familia setzt sich für eine gesetzlich geregelte bundesweite Kostenübernahme ein, um allen Menschen – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität – einen selbstbestimmten Zugang zu Verhütung und Familienplanung zu ermöglichen.“

„Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und damit die eigene Gesundheit und das eigene Leben gehören aus der Perspektive der Arbeiterwohlfahrt zu den Grundvoraussetzungen für Frauen, ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten zu können“ erklärt Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt. „Verhütung darf keine Frage des Einkommens sein.“

„Die Corona-Krise trifft Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, besonders hart. Die Preise für Nahrungsmittel steigen rapide. Wie sollen die, die sowieso wenig haben, auch noch für Verhütungsmittel aufkommen? Vielen war das aufgrund der niedrigen Regelsätze schon ohne Pandemie nicht möglich. In der Corona-Krise spitzt sich diese Problematik nun deutlich zu“, betont Professor Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Verhütungsmittel spielen eine elementare Rolle bei der Vermeidung ungewollter Schwangerschaften. Deshalb ist es wichtig, dass sie sich alle leisten können. Eine Spirale, die bis zu 400,- Euro kostet, können Frauen mit wenig Geld häufig nicht bezahlen. Auch Mehrmonatspackungen der Pille bleiben für viele unerschwinglich. Das betrifft zum Beispiel Frauen, die auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen sind, und auch Studentinnen, die BAföG beziehen. Aus finanziellen Gründen müssen sie auf die für sie individuell passende Verhütungsmethode verzichten und auf ein günstigeres, häufig unsicheres oder gesundheitlich weniger verträgliches Verhütungsmittel ausweichen.

Es gibt in Deutschland einen hohen Bedarf an kostenlosen Verhütungsmitteln. Die Auswertung des pro familia Modellprojekts biko, das im letzten Jahr ersatzlos auslief, hat deutlich gezeigt, dass Frauen, die über wenig Geld verfügen, für eine sichere Verhütung eine Kostenübernahme benötigen. Ohne eine Kostenübernahme verhüten viele nicht oder weniger sicher, belegte das Projekt. Denn ist das Geld knapp, werden akut nötige Anschaffungen getätigt und die Verhütung aufgeschoben. Es braucht endlich eine bundeseinheitliche Regelung, damit Verhütung für alle zugänglich ist.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V., Paritätischen Gesamtverband und pro familia Bundesverband vom 27.05.2020

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek möchte die aktuelle Investitionsbereitschaft der Bundesregierung dafür nutzen, „erheblich mehr“ in den Ganztagsausbau an den Grundschulen zu investieren. In der Bild am Sonntag sprach sie sich am 24. Mai 2020 dafür aus, „die bisher vorgesehenen Mittel des Bundes zu verdoppeln“. Anlass für sie seien die sichtbar gewordenen nachteiligen Auswirkungen der Coronakrise auf Familien, insbesondere wohl auf die mit dem Homeschooling einhergehenden Einschränkungen und Ungleichbehandlungen hinsichtlich einer chancengerechten Bildungsbeteiligung für alle Grundschüler*innen.

Hierzu erklärt Wolfgang Stadler, Bundesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt: „Wir begrüßen die Bereitschaft der Bundesbildungsministerin, die Mittel aus dem Sondervermögen zum investiven Ausbau der Plätze zur Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder von derzeit 2 Milliarden Euro auf 4 Milliarden Euro aufzustocken. Wir wissen zugleich, dass ein Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung nicht nur ausreichend Betreuungsplätze an Schulen oder in Horten und der Kindertagespflege voraussetzt, sondern insbesondere qualifiziertes Personal benötigt. Nach unserer Auffassung kann dieses Personal nur bei guten Rahmenbedingungen eine kindgerechte und lebensweltorientierte pädagogische Arbeit leisten und dadurch einen wirksamen Beitrag für eine chancengerechte Bildung realisieren. Derzeit haken die Verhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern insbesondere an der Frage, inwiefern der Bund ab 2025 bereit ist, sich dauerhaft an den laufenden Betriebskosten für Personal und Overhead zu beteiligen. Nur wenn der Bund sich dieser Frage positiv nähert, kann diese große Herausforderung in eine erfolgreiche Realisierung gehen. Auf dieses wichtige Signal warten wir im Interesse von knapp 2,6 Mio. Grundschulkindern, für die ab 2025 eine gute Ganztagsbetreuung zum Alltag gehören sollte.“

Wolfgang Stadler weiter: „Die Botschaft von Frau Karliczek ist für uns ein Zwischenruf, dem weitere verbindliche finanzielle Zusagen des Bundes zur ernsthaften und langfristigen Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf eine gute Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter folgen müssen“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 26.05.2020

  • Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
  • Ersatz des Begriffs „Rasse“ beim Gleichheitsgebot im Grundgesetz
  • Aufruf zum #unteilbar-Aktionstag am Sonntag

Der gewaltsame Tod von George Floyd bei einem Polizeieinsatz bringt nicht nur in den USA, sondern auch weltweit Menschen dazu, gegen Rassismus auf die Straße zu gehen. Auch in Deutschland ist Rassismus in gesellschaftlichen Strukturen verankert. Die Diakonie Deutschland und Brot für die Welt sprechen sich gemeinsam gegen Rassismus aus und unterstützen den Aufruf zum #unteilbar- Aktionstag am Sonntag.

„Menschen erleben aufgrund ihrer kulturellen Identität auch in Deutschland täglich Ausgrenzung und Diskriminierung: Sei es auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt, in der Schule oder im öffentlichen Leben. Oftmals werden ihre Beschwerden darüber nicht ernst genommen oder als Einzelfälle abgetan“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. „Wir als Diakonie stehen auf der der Grundlage unseres christlichen Menschenbildes für eine Gesellschaft, in der sich alle Menschen zugehörig fühlen können und gleiche Rechte und Chancen genießen.“

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland setzen sich in Deutschland und weltweit gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung ein. „Es geht nicht bloß um die USA. Es geht um die Ungerechtigkeit und Unmenschlichkeit des Rassismus, dem wir überall begegnen. Es geht um die Anmaßung, zwischen ‚wichtigem‘ und ‚unwichtigem‘ Leben unterscheiden zu wollen. Jedes Leben zählt – jeder Mensch ist gleich geschaffen und geliebt von Gott“, sagt Cornelia Füllkrug-Weitzel, die Präsidentin von Brot für die Welt. Der Aktionstag von #unteilbar am 14. Juni setzt deshalb ein starkes Zeichen der Solidarität mit Menschen ohne sichere Arbeit und Wohnung, mit Geflüchteten, mit Menschen, die von Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung betroffen sind, Angehörigen von Risikogruppen, Betroffenen von häuslicher Gewalt und Kindern, die in ihrer Bildung abgehängt werden. Füllkrug-Weitzel: „Sie alle dürfen nicht zurückgelassen werden. Wir brauchen eine Kultur des Respekts und der Toleranz, bei uns in Europa, in den USA und weltweit. Die Würde jedes einzelnen Menschen zählt.“

Die Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dafür braucht es Solidarität mit den Betroffenen, Sensibilisierungs-, Empowerment- und Präventionsarbeit und die Schaffung von Teilhabe. Hier spielen Förderprogramme wie „Demokratie leben!“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“ eine wichtige Rolle, die mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden müssen.

Für Brot für die Welt ist eine starke Zivilgesellschaft der Schlüssel zur Überwindung von Rassismus und Diskriminierung. Partnerorganisationen des evangelischen Hilfswerks setzen sich weltweit dafür ein, dass Menschen aus den verletzlichsten Bevölkerungsgruppen ihre Rechte wahrnehmen können.

Um die gesetzlich verbrieften gleichen Rechte mit Leben zu füllen, führt die Diakonie unter dem Titel „Demokratie gewinnt!“ Projekte zur Demokratieförderung und zur Prävention von Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit durch. In Fortbildungsveranstaltungen werden Mitarbeitende qualifiziert, selbstbewusst gegen Rassismus und andere Formen der Diskriminierung einzutreten.

Mit dem 2018 gegründeten Zentrum Engagement, Demokratie und Zivilgesellschaft ist das Thema auch strukturell im Bundesverband verankert.

Gleichzeitig gilt es aber auch, gesellschaftliche Sensibilität bei der Sprache beginnend zum Ausdruck zu bringen. So fordern Diakonie und Brot für die Welt vom Gesetzgeber die Streichung des überholten und irreführenden Begriffs „Rasse“ aus dem Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Zeitgemäß wäre es, ihn durch das Verbot „rassistischer Diskriminierung“ zu ersetzen.

„Gesellschaftlicher Solidarität bedarf es derzeit an vielen Stellen. Die Corona- Pandemie stellt viele Menschen vor existenzielle Herausforderungen. Um die berechtigten Forderungen aus Gesundheits-, Familien- und Bildungspolitik gemeinsam voran zu bringen und ein Zeichen gegen rassistische Diskriminierung zu setzen, unterstützen wir den Aufruf zum #unteilbar-Aktionstag am Sonntag“, so Füllkrug-Weitzel und Lilie.

Diakonie Deutschland und Brot für die Welt arbeiten gemeinsam mit der Diakonie Katastrophenhilfe unter dem Dach des Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Damit sind nationale diakonische Arbeit, internationale Entwicklungsarbeit und Humanitäre Hilfe der evangelischen Kirchen und Freikirchen eng miteinander verzahnt.

Verantwortungsbewusst und mit Abstand demonstrieren. #Sogehtsolidarisch.

Mehr Informationen:

https://www.diakonie.de/journal/modellprojekt-vielfalt-gestalten-ausgrenzung-widerstehen

https://www.diakonie.de/journal/demokratie-gewinnt

https://www.forum-menschenrechte.de/positionspapier-forum-menschenrechte-der-begriff-der-rasse-im-grundgesetz/

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.06.2020

  • Integration statt Abschreckung
  • Nachbesserungen am Fachkräfteeinwanderungsgesetz nötig
  • Sieben Schritte für eine zukunftsfähige Flüchtlingspolitik

Ein Jahr nach Beschluss des Migrationspaketes durch den Bundestag am 7. Juni 2019 ist Deutschland von einer einwanderungs- und flüchtlingsfreundlichen Republik noch weit entfernt, so die Bilanz der Diakonie Deutschland. Von den insgesamt beschlossenen acht Gesetzen, die von einer erleichterten Fachkräfteeinwanderung bis zur Beschleunigung der Ausreise von ausreisepflichtigen Personen reichen, hat keines die geplanten Ziele erreicht.

„Im Gegenteil. Jetzt zeigt sich, dass die darin enthaltenen Maßnahmen oft eine verheerende Wirkung auf die Betroffenen haben. Durch eine reine Symbolpolitik der Abschreckung und Abschottung wurde die Situation der Schutzsuchenden in Deutschland drastisch verschlechtert. Statt die Menschen nach schneller Prüfung des Rechtsanspruches möglichst schnell zu integrieren, werden sie von Anfang an mit dem Druck zur Rückkehr konfrontiert. Bereits traumatisierte Menschen müssen in unserem Land, in welchem sie Schutz suchen, Abschiebungen mit Polizeigewalt mitansehen. Sie müssen nun noch länger in Massenunterkünften leben – und von Arbeitsverboten belegt – wird ihnen teilweise das Existenzminimum entzogen“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Sogar anerkannte Flüchtlinge unterliegen weiterhin einer Wohnsitzauflage und dürfen nicht ohne Genehmigung der beteiligten Kommunen umziehen. Dabei sollten diese Menschen genau dieselben Rechte wie deutsche Staatsangehörige genießen, wie es auch die Flüchtlingskonvention vorgibt. Um ein angebliches Vollzugsdefizit zu beheben, welches sich auf zweifelhafte Zahlen stützt, wird versucht, so viele Menschen wie möglich schnell und einfach außer Land zu schaffen.

„Bei Abschiebungen und Inhaftierungen zum Zwecke der Abschiebung werden Familien auseinandergerissen und Kinder in Länder geschickt, in denen diese noch nie gelebt haben. Es gab sogar Abschiebungen aus Krankenhäusern. Wissentlich werden europarechtliche Vorgaben wie das Trennungsgebot verletzt“, so Lilie weiter. Das Trennungsgebot besagt, dass Abschiebehäftlinge getrennt von Strafhäftlingen und nicht in Gefängnissen untergebracht werden dürfen.

Demgegenüber verfolgt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als eines der wenigen aus dem Migrationspaket ein erfreuliches Ziel: dem Fachkräftebedarf in Deutschland zu entsprechen und die Einwanderung zu diesem Zwecke zu erleichtern.

„Doch auch diese Regelungen sind wenig vielversprechend. Vielmehr bräuchte es konkrete Partnerschaften mit anderen Ländern, bei denen eine „Triple Win“- Perspektive für Deutschland, das beteiligte Herkunftsland und die internationalen Erwerbspersonen geschaffen wird“, so Lilie.

Für eine zukunftsfähige und integrierende Flüchtlingspolitik müssten aus Sicht der Diakonie nun dringend folgende sieben Schritte erfolgen:

1. Die Flüchtlingsaufnahme muss vom sogenannten Rückkehrmanagement entkoppelt und Integration von Anfang an gefördert werden. Das bedeutet: Möglichst kurze Zeiten in Aufnahmeeinrichtungen, schneller Zugang zu Arbeit, Schule und Wohnung.

2. Die Beschränkung auf reine Sachleistungen müssen aufgehoben und das Existenzminimum sichergestellt werden.

3. Die flächendeckende, unabhängige Asylverfahrensberatung im Sinne einer Rechtsberatung durch freie, (staatlich) unabhängige Träger muss wieder sichergestellt werden.

4. Die Wohnsitzauflagen sollten weitestgehend aufgehoben werden.

5. Anstelle einer Duldung zur Ausbildung und Beschäftigung sollte eine Aufenthaltserlaubnis verliehen werden. Das würde falsche öffentliche Bilder korrigieren und die rein statistische Zahl Ausreisepflichtiger verringern.

6. Bei Abschiebungen und damit verbundenen Inhaftierungen muss der Schutz der Menschen- und Kinderrechte sichergestellt sein und die Familieneinheit gewahrt werden, Alternativen zur Abschiebehaft müssen bevorzugt werden.

7. Damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wirkt, braucht es einen zusätzlichen Baustein: Migrationspartnerschaften mit Herkunftsländern zur Gewinnung von internationalen Fachpersonen wie auch deren Ausbildung.

Mehr Infos:

Sieben Schritte hin zu einer zukunftsfähigen Zukunftspolitik: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/7-Schritte-zur-Verbesserung-der-Fluechtlingspolitik.pdf

Wissen kompakt Fachkräfteeinwanderungesetz: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/fachkraefteeinwanderungsgesetz

Diakonie-Text Einwanderungspolitik: https://www.diakonie.de/diakonie-texte/072019-einwanderungspolitik-und-einwanderungsgesetzgebung

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.06.2020

„Jetzt ist die Zeit für verbindliche Maßnahmen für mehr Frauen in den Führungspositionen der Privatwirtschaft. Nur verbindliche Regelungen wirken – mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter. Dieses Wissen ist durch diverse Studien, Evaluationen und Berichte belegt und muss endlich in gesetzgeberisches Handeln umgesetzt werden.“, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, die heutige Kabinettsbefassung mit der Dritten und Vierten Jährlichen Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes.

Diese Einschätzung wird durch den Blick auf die Entwicklung in den Vorständen deutscher Unternehmen im aktuellen Kabinettsbericht gestützt. In Vorständen sind Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert. Ihr Anteil erhöhte sich seit 2015 lediglich von 6,3 Prozent auf 7,7 Prozent im Geschäftsjahr 2017. 80 Prozent der Unternehmen haben keine Frau im Vorstand. Etwa 70 Prozent der Unternehmen, die sich Zielgrößen für den Vorstand setzten, haben von der Zielgröße null Prozent Gebrauch gemacht.

Dazu Wersig: „Gerade die unsägliche Zielgröße Null ist ein Schrei nach Regulierung. Mit der selbstgesetzten Zielgröße Null oder gar keiner Zielgröße haben die Vorstände deutlich gemacht, dass sie einfach keine einzige Frau unter sich dulden wollen, dass kein einziger Mann aus ihren Old-Boys-Netzwerken auf seinen Sitz oder seine Chancen verzichten muss.“

Der Gesetzgeber ist durch Artikel 3 Abs. 2 GG dazu verpflichtet, für tatsächliche Gleichstellung zu sorgen. Quoten sind hierfür ein rechtmäßiges Mittel, weil sie helfen strukturelle Diskriminierung zu überwinden – in Vorständen, aber auch auf dem Weg dahin, um die gläserne Decke tatsächlich zu durchbrechen.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 10.06.2020

„Der Gesetzesentwurf ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Schutzes von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt.“, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), Prof. Dr. Maria Wersig, das Gesetzesvorhaben. „Es muss allerdings an einigen Stellen noch nachgebessert werden, damit der Tatbestand in der Praxis auch wirksam wird und die Reform einen wirksamen Schutz von Frauen im öffentlichen Leben erreicht.“

Bei der morgen stattfindenden Anhörung im Rechtausschuss des Deutsches Bundestages wird die Vorsitzende der Strafrechtskommission, Dr. Leonie Steinl, den djb als Sachverständige vertreten. Bislang war das unbefugte Fotografieren unter den Rock (sogenanntes „Upskirting“) nur durch § 118 OWiG (Belästigung der Allgemeinheit) sanktioniert. Dieser erfasst das Tatunrecht nur unzureichend.

Das unbefugte Fotografieren intimer Bereiche des Körpers greift in die sexuelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Person ein und stellt damit strafwürdiges Unrecht dar.

Der djb wird die Gelegenheit in der morgigen Anhörung nutzen, den bestehenden Anpassungsbedarf in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken. Der djb fordert die teilweise Umformulierung des Tatbestandes. Der Wortlaut des Entwurfs lässt insbesondere die Frage offen, wann ein körperlicher Bereich gegen Anblick geschützt ist und wie umfassend dieser Schutz sein muss. Damit steht zu befürchten, dass opferbeschuldigende und von Sexualitäts-mythen geprägte Argumente („Wenn sie sich so anzieht, will sie das doch bzw. ist sie selbst

schuld“) sowie stereotype Narrative von „anständiger“ Bekleidung in die Auslegung des Tatbestands einfließen. Der Wortlaut des Entwurfs erfasst zudem nicht alle Teile des strafwürdigen Unrechts. Auch ein Täter, der sich beim unbefugten Fotografieren das Verrutschen von Kleidung oder ungünstige Winkel zunutze macht, wäre nicht erfasst. Der Wille, besonders schützenswerte Körperregionen vor dem Anblick Außenstehender zu schützen, besteht jedoch auch unter diesen Umständen und ist als solcher erkennbar. Dasselbe gilt, wenn sich das Opfer in einem vor Einblick geschützten Raum teilweise entkleidet. Der Tatbestand sollte daher umformuliert werden, um auch diese Fälle erfassen zu können.

Des Weiteren hält es der djb für dringend erforderlich, § 201a Abs. 1 Nummer 4 StGB n. F. nicht in den Katalog der Privatklagedelikte aufzunehmen, da dies den Gedanken des Opferschutzes widersprechen würde.

Zur kompletten djb-Stellungnahme (20-19 vom 25.5.2020): https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st20-19/

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine Erhöhung des Fahndungsdrucks zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder hier mit allen zur Verfügung stehenden rechtsstaatlichen Mitteln geschützt werden. Dazu braucht es zum einen eine Debatte darüber, ob und wie eine Verschärfung des Strafrahmens bei Kinderpornografie Kinder tatsächlich wirksam schützen kann. Die zu erwartende Strafe muss eine generalpräventive Wirkung entfalten, um potentielle Täterinnen und Täter von der Begehung einer Tat abzuhalten, aber auch um die Verbreitung kinderpornografischen Materials effektiv zu bekämpfen. Wichtig ist zudem, dass die Zahl der Ermittlerinnen und Ermittler bei Polizei und Staatsanwaltschaften im Bereich des Kinderschutzes aufgestockt wird. Denn der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt erfordert kompromisslos Aufklärung und Strafverfolgung. Und schließlich brauchen wir eine finanziell abgesicherte, funktionierende Kinder- und Jugendhilfe, die im Bereich der Prävention und als Vertrauensinstitution für Kinder und Jugendliche tätig sein muss.

„Die vor kurzem beschlossenen Änderungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung zur Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings und zur Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet waren ein guter erster Schritt zu mehr Kinderschutz. Gerade die Zulassung der sogenannten Keuschheitsprobe gibt Ermittlerinnen und Ermittlern zukünftig mehr Möglichkeiten zur Ermittlung und Überführung von Sexualstraftäterinnen und Sexualstraftätern im Internet. Jetzt müssen die Strafverfolgungsbehörden personell und technisch so ausgestattet werden, dass potentiellen Täterinnen und Tätern klar sein muss, dass sie quasi minütlich entdeckt und verfolgt werden können“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte in Strafverfahren generell das Kindeswohl stärker in den Blick genommen werden. Dafür braucht es ein eigenständiges Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und -zeugen in der Strafprozessordnung, um dem Kindeswohlvorrang gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren Rechnung zu tragen. Zudem sollten richterliche Videovernehmungen bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten und anderen schweren Gewalttatbeständen in Ermittlungsverfahren mit ersetzender Wirkung für das Hauptverfahren zum bundesdeutschen Standard werden, damit Kinder nicht öfter als nötig zu traumatischen Erlebnissen befragt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.06.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltspieltages Bund, Länder und Kommunen dazu auf, die Rahmenbedingungen, unter denen Kinder aufwachsen, so zu verändern, dass ihnen wieder mehr Raum für eigenständige Naturerfahrungen zur Verfügung steht. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation wird gerade in der derzeitigen Corona-Pandemie das Fehlen geeigneter, wohnortnaher Grünflächen zum Spielen besonders deutlich. Das betrifft insbesondere verdichtete Innenstadtquartiere, aber auch im ländlichen Raum mangelt es zunehmend an Flächen, die Kinder eigenständig und gefahrlos aufsuchen können. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Raus in die Natur!“.

Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten Mittel aus der Städtebauförderung nur gewährt werden, wenn bei entsprechend vorliegenden Flächendefiziten im Antrag konkrete Aussagen zur beteiligungsorientierten Schaffung von ausreichend Grün- und Erholungsflächen in den Quartieren getroffen werden. Außerdem sollten Naturerfahrungsräume als elementare öffentliche Freiräume für Kinder im Sinne der Daseinsvorsorge anerkannt und die rechtliche Verankerung von Naturerfahrungsräumen im Baugesetzbuch konsequent verfolgt werden. Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zudem, dass analog zu den Regelungen im Naturschutz Ausgleichsflächen bestimmt und gesichert werden, wenn naturnahe Spielräume durch Baumaßnahmen beschnitten werden. Hierfür braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen. Kommunen sind dazu aufgerufen, eine Flächenbevorratung vorzunehmen und wichtige, zum naturnahen Draußenspiel geeignete Brachflächen nicht als Bauland an den Höchstbietenden zu veräußern. Außerdem sollten alle Kommunen ein umfassendes, beteiligungsorientiertes Freiflächenkonzept entwickeln und mit entsprechender Vehemenz umsetzen, damit in jeder Kommune ausreichend ausgewiesene Spielflächen, darüber hinaus aber auch grüne Wegverbindungen, bespielbare Grünflächen sowie naturbelassene Streifräume wie Wälder und Wiesen zur Verfügung stehen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft anlässlich des Weltspieltages 2020 Kinder und ihre Familien nicht nur zum Mitmachen, sondern auch zu einem Foto-Wettbewerb auf. In drei Kategorien können Fotos aus der Natur auf Instagram gepostet werden: phantasievolle Konstruktionen, interessante Kunstwerke, tolle Ausflüge, spannende Entdeckungen oder kuriose Naturphänomene. Das Foto mit den meisten „Gefällt-mir“-Angaben in der jeweiligen Kategorie wird mit einem attraktiven Familien-Draußenspiel-Set prämiert. Weitere Infos dazu unter https://www.recht-auf-spiel.de/weltspieltag/weltspieltag-fotocontest-2020. Unterstützt wird die Aktion von KiKA: Bereits gestern Abend gab es bei „KIKA LIVE“ Tipps von Jess und Ben, was man alles in der Natur erleben kann. Und auf „KiKA für Erwachsene“ finden Eltern Informationen zum Recht auf Spiel mit vielen interessanten Anregungen.

„Zeit in der Natur trägt zur Erholung bei, sie fördert zudem die mentale und soziale Entwicklung von Kindern, ihre Kreativität, ihre Entdeckerfreude sowie ihre Konzentration. Am besten lässt man Kinder eigenständig mit Freundinnen und Freunden, ohne die dauernde Aufsicht der Erwachsenen, in der Natur spielen. Während der Corona-Pandemie geht das natürlich nur unter Einhaltung der gebotenen Abstandsregeln. Viele Erwachsene sind heutzutage übervorsichtig, obwohl sie in ihrer Kindheit draußen viele Dinge machen konnten, die sie heute ihren Kindern verwehren: auf Bäume klettern, einen Staudamm bauen, eine Schnitzeljagd im Stadtwald machen. Die allermeisten Kinder haben eine natürliche Neugierde und Begeisterungsfähigkeit, die sie von allein nach draußen ziehen. Das sollten die Erwachsenen unterstützen und hier nicht auf der Bremse stehen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2020 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde, fordert ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland grundlegende Maßnahmen, um das Draußenspielen von Kindern zu erleichtern. So plädieren fast alle Befragten für eine bessere Erreichbarkeit von Orten zum Draußenspielen beispielsweise durch kostenlose Busse und Bahnen, sichere Radwege oder grüne Wegeverbindungen. Die Einrichtung von naturbelassenen Flächen im Wohnumfeld, sogenannte Naturerfahrungsräume, wird ebenfalls als sinnvolle Maßnahme angesehen, 86 Prozent der Kinder und Jugendlichen und sogar 88 Prozent der Erwachsenen sehen das so.

Der Weltspieltag 2020 wird im deutschsprachigen Raum zum 13. Mal ausgerichtet. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie soll der diesjährige Weltspieltag vor allem für zwei Dinge genutzt werden: Zum einem ruft das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ insbesondere Familien dazu auf, diesen Tag für ein Spiel in der Natur zu nutzen. Zum anderen sind die Weltspieltagsakteure dazu aufgerufen, in diesem Jahr noch stärker mit der Lobbyarbeit zum Recht auf Spiel in Erscheinung zu treten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2020

Gemeinsame Presse-Erklärung vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD), der Deutschen Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti), dem Bundesverband Trans* (BVT*)und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)

Das Bundesverfassungsgericht ist angerufen, die selbstbestimmte Geschlechtsidentität zu schützen: Am gestrigen Abend reichten die Professorin Dr. Anna Katharina Mangold und die Rechtsanwältinnen Friederike Boll und Katrin Niedenthal mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. April 2020 (Az.XII ZB 383/19) ein. Mit diesem Beschluss versagt der Bundesgerichtshof einer Person, ihren Geschlechtseintrag nach dem Personenstandsgesetz zu streichen (§§22 Abs.3, 45b PStG).

Der Bundesgerichtshof geht in seiner Entscheidung ausdrücklich davon aus, dass der Geschlechtsbegriff im Personenstandsgesetz an das biologische Geschlecht einer Person gekoppelt sei und schränkt deshalb den Anwendungsbereich für Änderungen des Geschlechtseintrages auf bestimmte intergeschlechtliche Personen ein. Der Beschluss widerspricht damit der langjährigen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches wiederholt das subjektive Selbstverständnis von Geschlecht geschützt hat. Der Bundesgerichtshofs-Beschluss verstößt gegen Grund- und Menschenrechte und darf keinen Bestand haben.

Wir stellen fest:

  • Alle Personen haben aufgrund ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts einen Anspruch auf einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag.
  • Entscheidend für das Geschlecht einer Person und damit auch für den Eintrag im Personenstandsregister ist allein die Geschlechtsidentität, also das Wissen um das eigene Verständnis von Geschlecht und wie die Person sich selbst begreift. Nicht entscheidend ist die biologische Beschaffenheit des Körpers.
  • Das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot verbürgen barriere- und diskriminierungsfreien Zugang zu einem selbstbestimmten Geschlechtseintrag. Es dürfen keine unzumutbaren und unverhältnismäßigen Hürden errichtet werden. Eine Fremdbegutachtung der Geschlechtsidentität ist damit unvereinbar.
  • Der Versuch des Bundesgerichtshofes, den Zugang zu einem selbstbestimmten Geschlechtseintrag für Menschen zu erschweren und körperliche Merkmale für ausschlaggebend zu erklären, verletzt Grundrechte und widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Beschluss darf deshalb keinen Bestand haben.

Weiterlesen

Bundesgerichtshof beschränkt die Anwendung des § 45b Personenstandsgesetz auf inter* Personen. LSVD hält den anhaltenden Verweis von trans* Personen auf das diskriminierende Gerichtsverfahren nach dem TSG für verfassungswidrig

Der dritte Geschlechtseintrag im Personenstandsrecht. Dokumentation des Gesetzesverfahren.

Erfahrungen von trans* Menschen in Deutschland: Coming-out, Transition, Offenheit und Diskriminierung im Alltag, Erfahrungen mit Hasskriminalität.

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 16.06.2020

Pflegefamilien sind eine wichtige Ressource der Kinder- und Jugendhilfe. Ihr Einsatz für belastete und vorgeschädigte Kinder und Jugendliche eröffnet diesen die Chance, in der Geborgenheit und Verlässlichkeit einer anderen Familie aufwachsen zu können. Der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. setzt sich dafür ein, dass dieser wertvolle Dienst an unserer Gesellschaft durch einen reellen Beitrag zur Rentenversicherung gesichert und gewürdigt wird. Die meisten Pflegeeltern – überwiegend Pflegemütter – unterbrechen ihre Berufstätigkeit zeitweise und nicht selten auch für lange Zeit zugunsten der Erziehung betreuungsintensiver Kinder. Deshalb ist die Bereitschaft Pflegefamilie zu werden unmittelbar mit der Altersvorsorge der Pflegeeltern verbunden.

Rente muss Leistung würdigen
Seit seiner Gründung 1976 mahnt PFAD die Notwendigkeit an, dass Pflegeeltern rentenrechtlich abgesichert sein müssen. Schon 2002 forderte der Verband eine Alterssicherung für Pflegepersonen, die sich an den Leistungen zur Versicherung für pflegende Angehörige orientiert.
2005 wurde mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) erstmals eine Alterssicherung für Pflegeeltern eingeführt. § 39 SGB VIII Absatz 4 schreibt seither die „hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Pflegeperson“ vor. Diese Regelung ermöglicht einen gesetzlichen Rentenanspruch und verpflichtet die öffentlichen Träger der Jugendhilfe, finanzielle Verantwortung zu übernehmen. Die schon damals umstrittene Orientierung am hälftigen Mindestbeitrag zur Rentenversicherung bedeutete eine monatliche Rente von zwei Euro und liegt jetzt bei ca. vier Euro. Bereits im Rechtsgutachten des DIJuF vom 16.01.2006
(J 3.310 Rei) wurde dies als zu gering kritisiert und angemerkt, dass eine Alterssicherung die Unabhängigkeit von der Grundsicherung im Alter ermöglichen sollte. Das erfordert aktuell mindestens 26 Rentenpunkte (pro alleinstehende Person). Zahlreiche Pflegemütter erreichen diese Werte nicht, auch nicht mit einer Aufstockung durch die Riesterrente oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten.
Bei der Anerkennung von Altersvorsorgeverträgen hat jedes Amt seine eigene Auslegungspraxis. Eine Umfrage des PFAD Verbandes brachte zu Tage, dass viele Pflegeeltern die gesetzlich festgelegten Zuschüsse deshalb gar nicht in Anspruch nehmen können.

Bereitschaftspflege ohne Rentenanspruch
Ein weiteres Problem sieht der Verband im Bereich der Bereitschaftspflege. Diese immer wichtiger werdende Tätigkeit wird in der Rentenversicherung grundsätzlich nicht als Erziehungszeit anerkannt. Für Pflegemütter, die Bereitschaftsbetreuung anbieten und deshalb keine außerhäusliche Erwerbstätigkeit ausüben können, ist das Problem der fehlenden Alterssicherung besonders gravierend.

Pflegeeltern vor Altersarmut schützen!
80.000 Kinder und Jugendliche haben ihren Lebensort in einer Pflegefamilie. Der PFAD Bundesverband fordert Rentenversicherungsbeiträge für alle Pflegeeltern analog zur Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Soll die verantwortungsvolle Sorge für Pflegekinder nicht in die Altersarmut führen und wollen Jugendämter künftig noch eine ausreichende Anzahl an geeigneten Pflegepersonen für familienbedürftige Kinder und Jugendliche finden, muss hier gesetzlich nachgebessert werden.

Quelle: Pressemitteilung PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. vom 19.05.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12.Oktober 2020

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

https://www.fes.de/whatsleft

https://twitter.com/FESonline

Im Livestream diskutieren die SPD-Vorsitzende Saskia Esken und der Philosophieprofessor Robin Celikates von der FU Berlin. Klickt Euch rein und diskutiert mit über unsere Website und über Twitter.

Hier geht’s zum Trailerfilm. Den Einladungsflyer findet Ihr hier.

Termin: 23. Juni 2020

Veranstalter: Deutscher Gewerkschaftsbund

Wie nutzen Eltern die neuen Möglichkeiten seit der Einführung 2015? Welchen Hindernissen stehen sie in der betrieblichen Praxis gegenüber? Wir informieren, wie Interessenvertretungen Eltern unterstützen können und diskutieren, welche betrieblichen Möglichkeiten es gibt.

Während des Webinars könnt ihr im Chat eure Fragen stellen.

Betriebs- und Personalräte können durch Entsendungsbeschluss gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG oder § 46 Abs. 6 BPersVG (bzw. gemäß der entsprechenden Landesregelung) am Webinar teilnehmen.

Hier geht’s zur Anmeldung

Termin: 07. und 08. Juli 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Das stark ausdifferenzierte Spektrum familienpolitischer Leistungen ist der Bevölkerung nicht vollständig bekannt. Leistungen werden nicht in Anspruch genommen, weil Familien für ihre Ansprüche nicht sensibilisiert sind oder Zugangshürden nicht überwinden können.

Im Webinar stellen sich verschiedene best practice Modelle vor, die Information über Leistungsberechtigung oder den Zugang zu Leistungen vereinfachen möchten. Dabei geht es sowohl um Formen der persönlichen Beratung oder den Aufbau von Netzwerken als auch um digitale Lösungen oder eine Kombination dieser Vorgehensweisen.

Das Webinar findet am 7. und 8. Juli 2020 jeweils von 10.30–12.30 Uhr statt. Ab 10.00 Uhr besteht Gelegenheit für Anmeldung und Technik-Check-In.

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der Verwaltung und der Beratungspraxis sowie an familien- und sozialpolitische Expert/innen und Interessierte aus Verbänden und Politik.

Die Teilnahmekosten betragen 35 € für Mitglieder und Mitarbeitenden bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 44 € für Nichtmitglieder.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

www.deutscher-verein.de/de/va-20-familienleistungen

Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2020

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung mahnt das ZFF an, die Bekämpfung von Kinderarmut politisch endlich prioritär zu behandeln.

Drei Millionen Kinder und Jugendliche wachsen in Armut auf oder sind armutsgefährdet. Armut hat ein Kindergesicht und zeigt sich vor allem in geringeren Bildungschancen, einer schlechteren materiellen Grundversorgung und beengten Wohnverhältnissen. Was Armut für Kinder, Jugendliche und ihre Familien bedeutet und wie die Corona-Krise Dimensionen von Familien- und Kinderarmut verstärkt, listet der „Factsheet Kinderarmut“ der Bertelsmann Stiftung auf. Auf Basis dieser Erkenntnisse schlägt die Stiftung Lösungsansätze zur Armutsüberwindung vor – konkret eine Kindergrundsicherung oder ein Teilhabegeld.Das ZFF begrüßt die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, denn schon seit über zehn Jahren setzen wir uns im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gerechtere Familienförderung ein.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir dürfen die Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinnehmen! Armut macht krank, Armut grenzt aus und sie beeinflusst nicht erst seit der Corona-Pandemie die Bildungschancen der heranwachsenden Generation. Die nun vorgelegten Zahlen, Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen, wie dringend wir handeln müssen. Wir brauchen endlich gute Kitas und gute Schulen, aber auch mehr Geld in den Familien.“

Reckmann fährt fort: „Zeitgleich lässt die Bundesregierung arme Kinder und ihre Familien im Regen stehen: Mit der aktuellen Vorlage der Neuermittlung der Regelsätze wird zum wiederholten Male ein mangelhaftes Verfahren angewendet mit dem die existenziellen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen nicht abgebildet werden können. Das ZFF möchte, dass Kinder raus aus dem stigmatisierenden Hartz IV-System kommen und setzt sich daher seit 2009 mit vielen weiteren Akteur*innen für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Nur so kann ein ausreichendes Existenzminimum aller Kinder und Jugendlichen gesichert und unbürokratisch ausbezahlt werden.“

Die Stellungnahem des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) vom 21.07.2020 zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetz“ finden Sie hier.

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hierweitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Konzeptes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) für eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung begrüßt das ZFF den Vorstoß als wichtigen Vorschlag, um Kinder und Jugendliche vor Armut zu schützen und ihnen Teilhabe zu ermöglichen.

Das heute veröffentlichte DGB-Konzept sieht eine arbeitnehmerorientierte Kindergrundsicherung vor, welche die bestehenden kindbezogenen Leistungen zusammenfasst. Die maximale Höhe der Kindergrundsicherung soll über dem aktuellen Hartz IV-Niveau liegen und mit steigendem Einkommen der Eltern bis zu einem einheitlichen Sockelbetrag abschmelzen. Dieser Betrag stellt ein neues, erhöhtes Kindergeld dar. Laut Forderung des DGB soll diese monetäre Leistung durch eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur ergänzt werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt dazu: „Die Corona-Pandemie wirkt wie ein Brennglas: sozial- und bildungspolitische Versäumnisse der letzten Jahre werden in der aktuellen Krise überdeutlich. Vor allem Kinder- und Jugendliche, die in armen und von Armut bedrohten Haushalten aufwachsen, sind die Leidtragenden. Ihnen fehlt es oft an gesunder Ernährung, an ausreichendem Platz in der Wohnung, an der nötigen technischen Ausstattung, um am digitalen Unterricht teilzunehmen und auch viele kostengünstige Ferienfreizeitangebote werden in diesem Sommer nicht stattfinden. Zwar wurde in der Corona-Pandemie an einzelnen Schräubchen gedreht, die beschlossenen Übergangsregelungen reichen aber nicht aus, um Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und jetzt Weichen für eine Kindergrundsicherung zu stellen, um arme Kinder und ihre Familien zukünftig besser abzusichern. Familien tragen derzeit die Hauptlast der Pandemie und halten dadurch die Gesellschaft zusammen. Sie haben den Mut und die Weitsicht für eine umfassende Reform verdient. Das DGB-Konzept schlägt hier den richtigen Weg ein, auch wenn eine Kindergrundsicherung nur dann hält, was sie verspricht, wenn sie eine maximale Höhe bereithält, die wirkliche Absicherung und Teilhabe in unserer Gesellschaft ermöglicht.“

Als ZFF fordern wir gemeinsam mit vielen weiteren Verbänden seit nunmehr 11 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen ein Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 08.07.2020

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Positionspapiers der Grünen-Bundestagsfraktion „Grüne Garantiesicherung statt Hartz IV“ begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. den Vorstoß und fordert eine schnelle Umsetzung.

Schon lange bemängelt das ZFF die Methode zur Berechnung der Hartz IV Regelsätze, da u. a. einzelne Ausgabenpositionen willkürlich herausgestrichen und verdeckt arme Haushalte in die Berechnungen einbezogen werden. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat diese Kritik nun aufgegriffen und ein methodisch konsistentes Modell vorgelegt, auf dessen Basis Regelsätze besser und nachvollziehbarer als bisher berechnet werden. Damit wird auch die Höhe der Grünen Kindergrundsicherung festgelegt.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Drei Millionen Kinder und ihre Familien erleben täglich was es heißt, arm zu sein: Geringere Bildungschancen, weniger soziale Teilhabe, schlechtere materielle Grundversorgung und beengte Wohnverhältnisse. Viele Kinder wachsen heute zudem in Haushalten auf, bei denen die Eltern trotz Erwerbsarbeit auf aufstockende Leistungen angewiesen sind. Die Corona-Pandemie hat diese Schieflage verstärkt. Erwachsene und Kinder, die SGB-II Leistungen erhalten, dürfen nicht weiter an den Rand gedrängt werden! Sie brauchen mehr als ein Minimum, das heißt existenzsichernde Leistungen, die Teilhabe sicherstellen. Sie brauchen aber auch existenzsichernde Löhne, die sie unabhängig von staatlichen Leistungen machen. Die Grünen greifen dieses in ihrem Konzept auf, das unterstützen wir!“

Reckmann ergänzt: „Wir begrüßen, dass mit dem Vorschlag zur Berechnung der Regelsätze zum ersten Mal eine echte Grundlage für die Höhe der Grünen-Kindergrundsicherung geschaffen wurde. Damit wird unsere langjährige Forderung nach einer Neuberechnung des Existenzminimums endlich aufgriffen. Um die Familienförderung langfristig vom Kopf auf die Füße zu stellen und armutssicher auszugestalten, fordern wir seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 628 Euro. So sieht soziale Gerechtigkeit aus!“

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.06.2020

AKTUELLES

Vor gut einem halben Jahr haben wir das neue Grundsatzprogramm „Gemeinsam für soziale Gerechtigkeit“ verabschiedet.

Bereits mit der Verabschiedung haben wir darauf hingewiesen, dass wir dieses Programm auch in Leichte Sprache übersetzen wollen. Heute können wir diese Ankündigung einlösen.

Grundlage für diese Übersetzung ist die Kurzfassung des verabschiedeten Grundsatzprogramms vom 14.12.2019. Die dort gefassten Formulierungen sind verbindlich. Diese Übersetzung des Programms verstehen wir als Lesehilfe und wurde in enger Zusammenarbeit mit einer Expertin für Übersetzungen in Leichte Sprache erarbeitet. Bitte leitet sie an Eure Gliederungen weiter.

Hier findet Ihr die Übersetzung in Leichte Sprache.

Bereits vor der Coronakrise sind Blogs zu einer wichtigen Plattform des Austauschs und der Solidarisierung von Familien geworden. Dies hat sich durch die Coronakrise noch verstärkt.

In der vorliegenden Studie untersucht Frau Professor Helen Knauf erstmals die Familienblogs in Deutschland und gibt einen interessanten Einblick in die wachsende Mediatisierung von Familie.

Hier geht es zur PDF.

Einladung zur Teilnahme an einer Online-Befragung des Unabhängigen Beauftragten und des Universitätsklinikums Ulm zu belastenden Erfahrungen in Kindheit und Jugend (im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitforschung des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie einladen, an einer Betroffenen-Befragung teilzunehmen und/oder diese an Interessierte weiterzuleiten. Die Befragung richtet sich an Personen, die sexuellen Missbrauch in Kindheit oder Jugend erfahren haben. Auf der Webseite https://ace.hilfetelefon-missbrauch.de/ finden Sie hierzu einen anonymen Online-Fragebogen und weitere Informationen.

Mit der Teilnahme an der Online-Befragung können Sie uns helfen, die Dynamiken sexuellen Missbrauchs und der Folgen besser zu verstehen und diese wichtigen Erkenntnisse in den weiteren fachpolitischen Prozess einfließen zu lassen. Wir würden uns deshalb sehr freuen, wenn Sie an der Befragung teilnehmen.

Die Teilnahme ist freiwillig und anonym, es werden keinerlei personenbe-zogene Daten erhoben. Die Befragung dauert ungefähr zehn Minuten. Sie können die Befragung jederzeit beenden.

Was wird gefragt?

In dem Fragebogen namens „Adverse Childhood Experiences Questionnaire“ – kurz ACE – werden zehn Fragen zu belastenden Erfah-rungen während der Kindheit und Jugend gestellt. Vorab werden wenige allgemeine Daten wie Alter und Geschlecht erhoben. Die Teilnahme an der Befragung kann bei Bedarf durch die Berater*innen des „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ begleitet werden (Kontaktdaten und Telefonzeiten sind in der Fußzeile der Fragebogenseite zu finden).

Was passiert mit den Ergebnissen?

Das Begleitforschungsteam um Prof. Dr. Jörg M. Fegert vom Universitäts-klinikum Ulm wertet die Daten aus. Alle ausgefüllten ACE-Bögen werden am Ende der Befragungszeit zusammen mit den Ergebnissen aus einer Hilfetelefon-Datenerhebung und einer repräsentativen Bevölkerungsbe-fragung ausgewertet.

Ziel ist es, mögliche Zusammenhänge zwischen verschiedenen belasten-den Kindheitserfahrungen abzuleiten und deren Einfluss zu untersuchen.

Die gewonnenen Erkenntnisse leisten einen wichtigen Beitrag zu gesell-schaftlichen Diskussionen und politischen Prozessen, insbesondere zur Weiterentwicklung und Umsetzung entsprechender Präventions- und Interventionsmaßnahmen.

Die Online-Befragung ist eine Ergänzung zu den Gesprächen, die an unse-rem „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ geführt werden. Das Hilfetelefon ist ein beim Amt des UBSKM angesiedeltes bundesweites Beratungsan-gebot. Alle Menschen, die sexuellen Missbrauch erfahren haben, Fragen zum Thema haben oder in Sorge um ein Kind sind, können sich kostenfrei und anonym an das Hilfetelefon wenden. Die Fachkräfte am Hilfetelefon hören zu und helfen weiter. Nähere Informationen finden Sie unter www.hilfetelefon-missbrauch.de

Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) sucht für ihr bundesweit wirkendes Projekt, eine Projektmitarbeiterin für das Thema „Ländliche Räume“

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 26. Juni 2020 und ausschließlich per Mail an die Bundesgeschäftsstelle: bag@frauenbeauftragte.de.

Es werden nur Bewerbungen per Mail berücksichtigt.

Für Rückfragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an die Sprecherin Roswitha Bocklage, Gleichstellungsstelle für Frau und Mann Wuppertal, Telefon 0202 563 53 70.

Weitere Informationen über die BAG kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.frauenbeauftragte.de.

Wie erleben Mütter ihr Berufsleben während der Elternzeit?

Für unsere Masterarbeiten am Institut für Psychologie der RWTH Aachen suchen wir Mütter, die aktuell in Elternzeit sind oder diese vor dem 31.07.2020 beginnen, und Interesse daran haben, an einer Online-Fragebogenstudie teilzunehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.soscisurvey.de/MEZ2020/

Projektteam: Helena Stettner, Kyra A. Thelen & Dr. Anna M. Stertz

E-Mail: helena.stettner@rwth-aachen.de, kyra.anna.thelen@rwth-aachen.de

Rechtspolitische Arbeit ist ein Markenzeichen des LSVD. Unser Verband identifiziert relevante gesellschaftspolitische und rechtspolitische Themen, entwickelt Strategien und bildet Allianzen für die wirksame Interessenvertretung von LSBTI. Für diese Tätigkeit suchen wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine*n

Volljurist*in als LSVD-Grundsatzreferent*in (w-m-d-) (30 Stunden/Woche)

Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Dienstort ist Berlin.

Aufgaben

Ihre Aufgabe ist die Entwicklung rechtspolitischer Strategien zusammen mit dem Bundesvorstand, der Entwurf von Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben sowie die Teilnahme an Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren. Darüber hinaus werten Sie die nationale und europäische Rechtsprechung zu LSBTI-Themen aus. Schließlich pflegen Sie bestehende Netzwerke innerhalb der Community und im rechtspolitischen Kontext und bauen diese weiter aus.

Anforderungen

Wir wünschen uns eine Persönlichkeit mit sicherem Judiz und die Freude daran hat, kreative Wege in der Rechtsanwendung zu finden. Sie identifizieren sich mit unseren Zielen und hegen den Wunsch, Dinge zu bewegen. Dafür bringen Sie ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften (2. Staatsexamen) mit überdurchschnittlichem Ergebnis und nachgewiesene Erfahrung in der Verbandsarbeit mit. Praktische Erfahrung in der Rechtsberatung ist wünschenswert.

Sie verfügen über die Fähigkeit, sich neue Rechtsgebiete schnell zu erschließen, haben ein hohes Maß an Organisationsfähigkeit und sind eigenverantwortliches und auch teamorientiertes Arbeiten gewöhnt. Sie treten gegenüber politischen Akteur*innen sicher auf und haben Kommunikationskompetenz.

Angebot

Wir bieten Ihnen eine spannende, anspruchsvolle und krisensichere Tätigkeit in einem wachsenden Verband und ein Umfeld, in dem Sie Ihre Ideen einbringen können. Die Vergütung erfolgt in Anlehnung an TVöD E13.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen senden Sie bitte digital bis zum 30.06.2020 an LSVD-Geschäftsführer Klaus Jetz, klaus.jetz@lsvd.de. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Stelle.

www.lsvd.de

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 07/2020

SCHWERPUNKT I: Corona Krise

Die Corona-Krise hat uns alle fest im Griff: Kitas und Schulen sind weiterhin nicht im Regelbetrieb und Familienbildung sowie weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe finden nur unter erschwerten Bedingungen statt. Angebote ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen stehen derzeit nur eingeschränkt zur Verfügung. Viele Eltern und pflegende Angehörige arbeiten im Home-Office, erhalten ggf. Kurzarbeitergeld und/oder sind zunehmend auf Sozialleistungen angewiesen. Dabei übernehmen Frauen den Löwenanteil der anfallenden Sorgearbeit und sind von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie in deutlich größerem Umfang betroffen.

Die derzeitigen Auflagen und Beschränkungen sind wichtig, stellen uns alle jedoch vor große Herausforderungen und verstärken zahlreiche gesellschaftliche Ungleichheiten. In besonderem Maße trifft dies auf Menschen zu, die Fürsorge leisten und verlässlich für andere da sind.

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Mit Beginn der Corona-Krise sowie der Schließungen der sozialen Infrastruktur und Bildungseinrichtungen haben wir die Mitglieder des ZFF gebeten, uns ihre Erfahrungen in der aktuellen Arbeit mit und für Familien zu schildern, von Herausforderungen zu berichten und weiteren Unterstützungsbedarf zu benennen. Dabei wird klar: Familien und Menschen mit Sorgeverantwortung stehen angesichts der Corona-Pandemie vor zahlreichen Herausforderungen, die genau so vielfältig sind wie die Sorgekonstellationen und die Menschen selbst.

Uns haben zahlreiche Rückmeldungen erreicht, die wir im hier zusammenfassen. Diese Darstellung ist jedoch nicht abgeschlossen und wird laufend erweitert.

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Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Studie „Wie erleben Jugendliche die Coronakrise?“ der Universität Hildesheim und der Goethe-Universität Frankfurt erklärt Beate-Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Jugendliche sind eine besonders vulnerable Gruppe und schon seit langem wissen wir, dass gerade sie oft nicht beachtet werden. Ihre Themen fallen allzu oft politisch unter den Tisch. Jugendliche sind in Deutschland nicht im Fokus.

Die Studie bestätigt, was wir wissen: Die meisten Jugendlichen fühlen sich zuhause gut aufgehoben. Für fast 13 Prozent der Jugendlichen aber gilt das nicht. Sie sagen, dass sie in der Familie niemanden haben, der sich ausreichend um sie kümmert. Das wird durch die Krise und die soziale Distanzierung noch stärker. Auch bestätigt wird: Die Schule ist für Menschen zwischen 15 und 21 Jahren kein demokratischer Ort. Sie fühlen sich nicht wahrgenommen. Auch beim Corona-Krisenmanagement sind Jugendliche kaum bedacht worden. Schule, Jugendhilfe und Sozialarbeit sind planlos alleingelassen worden. Viele Jugendliche, die darauf angewiesen sind, wurden abgehängt.

Das ist skandalös in einem doch so reichen Land.

Wir fordern deshalb, die Perspektiven von jungen Menschen auch in der Coronakrise zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche müssen mit am Tisch sitzen, wenn es um ihren Alltag und ihre Zukunft geht. Ihre Beteiligungsrechte dürfen auch in Zeiten der Pandemie nicht übergangen werden. Jetzt gilt es, gemeinsam mit allen Ebenen Konzepte zu erarbeiten, die die spezifischen Bedürfnisse von Heranwachsenden vorrangig in den Blick nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.05.2020

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages mahnt, die Bedürfnisse und die in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Rechte von Kindern in der Corona-Pandemie nicht aus dem Blick zu verlieren, und erklärt hierzu:

„Jede politische Entscheidung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie muss letztlich mit einem Zielkonflikt zwischen Schutz der Gesundheit, Wahrung persönlicher Freiheiten und Folgen für die ökonomische Entwicklung umgehen. Dabei muss der Blick auch auf die Kinder gerichtet werden.

Kinder haben einen Anspruch auf soziale Kontakte, frühkindliche und schulische Bildung. Von Mitte März bis Anfang Mai waren Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen sowie Spiel- und Sportplätze weitestgehend geschlossen und Vereinsangebote gestrichen. Kinder konnten kaum persönliche Beziehungen zu Freunden und engen Verwandten unterhalten. Diese Situation kann nur in einem absoluten Ausnahmezustand gerechtfertigt werden.

Familien mit Kindern sind angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen besonders belastet. Eltern müssen neben der Arbeit in Beruf und Haushalt das fehlende Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebot ersetzen und sind angesichts der Krise nicht selten mit wirtschaftlichen Unsicherheiten konfrontiert. Gerade für Alleinerziehende bedeutet diese Situation eine gewaltige Belastung.

Für Kinder aus sozial schwachen und bildungsfernen Familien wirken sich die fehlenden Bildungschancen bei einer länger andauernden Schließung von Schulen und Kindergärten langfristig besonders negativ aus. Familien mit Kindern, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Behinderungen im Alltag besondere Unterstützung benötigen, sind auf funktionierende Strukturen sowohl bei Behörden als auch im Gesundheits- und Sozialsektor angewiesen.

Die Folgen des Shutdowns für Kinder, die in einem häuslichen Umfeld aufwachsen, in dem Alkoholismus, Gewalt oder Missbrauch eine Rolle spielen, sind sehr besorgniserregend. Hier fehlen Ausweich- und Fluchtmöglichkeiten. Gleichzeitig sind Hilfsangebote angesichts der Corona-Maßnahmen vielerorts nur eingeschränkt zugänglich.

Die Kinderkommission begrüßt grundsätzlich die Maßnahmen, die unter anderem die Jugend- und Familienministerkonferenz und die Kultusministerkonferenz sowie die Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin mit Blick auf die schrittweise Öffnung von Bildungs- und Betreuungsangeboten in die Wege geleitet haben.

Die Kinderkommission unterstreicht, dass es nach einer begrenzten Übergangszeit einer echten Perspektive für Kinder und Familien bedarf, wann und wie Betreuungseinrichtungen, Schulen, außerschulische und sonstige Angebote einen regel-mäßigen Betrieb wieder aufnehmen können. Dabei muss um-sichtig, schrittweise, differenziert und kreativ vorgegangen werden. Es muss akzeptiert werden, dass gerade kleine Kinder – bei aller Bereitschaft – oft nicht in der Lage sind, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 07.05.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dringt auf einen erhöhten Schutz der Kinderrechte während der Corona-Pandemie. In einem Antrag (19/19146) fordert sie die Bundesregierung auf, den Schutz, die Bedürfnisse und die besondere Perspektive von Kindern in den bundesweiten Pandemieplan aufzunehmen. Zudem sprechen sich die Grünen dafür aus, einen monatlichen Zuschuss von 60 Euro als Kompensation für den Wegfall verschiedener Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket sowie gestiegene Lebensmittelpreise an Kinder und Jugendliche zu zahlen. Gemeinsam mit den Bundesländern soll ein „Gerechtigkeitspaket für Bildungschancen“ auf den Weg gebracht werden, um Kindern aus finanziell benachteiligten Familien zusätzliche Lernförderung, Schulsozialarbeit und Freizeit- und Ferienangebote zu gewährleisten. Ebenso soll sichergestellt werden, dass kein Kind vom digitalen Lernen ausgeschlossen wird.

Nach dem Willen der Grünen soll die im Infektionsschutzgesetz verankerte Lohnentschädigung für Eltern, die wegen einer behördlichen Schließung von Betreuungseinrichtungen ihre Kinder zuhause betreuen müssen, verlängert und zu einem „Corona-Elterngeld“ weiterentwickelt und die umfassende Versorgung mit Gesundheits- und Vorsorgediensten für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf aufrecht erhalten werden. Zusätzlich soll die Novellierung des Jugendschutzgesetzes prioritär vorangetrieben werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.505 vom 14.05.2020

Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung auf, im Bundeskanzleramt einen Kindergipfel zur Gewährleistung der Rechte und gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen während der Corona-Pandemie einzuberufen. In ihrem entsprechenden Antrag (19/19145) spricht sie sich dafür aus, dass zu diesem Gipfel neben den Fachministern von Bund und Ländern auch Vertreter aus Jugendhilfeausschüssen, Kinder- und Jugendparlamenten, Schülervertretungen und Jugendverbänden sowie der Wohlfahrtsverbände, dem Deutschen Kinderhilfswerk, der Kinder- und Jugendhilfe und der Wissenschaft geladen werden. Zudem soll die Bundesregierung finanzielle Hilfen für die Kinder- und Jugendhilfe bereitstellen, um die Öffnung und Ausstattung deren Einrichtungen und Angebote zu gewährleisten.

Nach Ansicht der Linksfraktion wurden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht ausreichend berücksichtigt. Grundlegende Rechte der UN-Kinderrechtskonvention seien missachtet worden. Durch die Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen sowie die Schließung von Kitas, Schulen und anderen Einrichtungen seien Kinder und Jugendliche vielfach Zuhause eingesperrt worden, die Beziehungen zu Gleichaltrigen und Verwandten massiv beschränkt worden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.504 vom 14.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über die Rechte von Kindern in der Corona-Krise von allen Beteiligten eine ehrliche Debatte darüber, wie insbesondere die vollständige Öffnung von Kitas und Schulen mittelfristig gesichert werden kann. „In vielen Grundschulen kann das aktuell bis zu den Sommerferien ausgegebene Unterrichtsprogramm keinen relevanten Beitrag zur Bildung der Kinder geschweige denn Entlastung der Eltern leisten. Und so wie sich die Corona-Pandemie entwickelt, wird sich daran ohne Anpassung der Konzepte und geordneten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für Kinder und Fachkräfte auch nach den Sommerferien nichts ändern. Wir brauchen also jetzt eine offene, ehrliche und vor allem vorausschauende Debatte darüber, wie wir es mit dem Kinderrecht auf Bildung halten wollen. Das gilt auch für Kindertageseinrichtungen, die ja längst zu Bildungsinstitutionen geworden sind. Hier ist keinem Kind, und auch nicht Eltern und Fachkräften mit kinderrechtlichen Lippenbekenntnissen geholfen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sehen an vielen Stellen, dass sich Politik und Verwaltungen bemühen, in der Corona-Pandemie den Kinderinteressen gerecht zu werden. Gleichzeitig erleben wir aber auch eine grundlegende Geringschätzung gegenüber den Bedürfnissen von Kindern. Sie sind oftmals einfach nur Regelungsgegenstand von Politik. Hier zeigt sich ein bekanntes Muster: Wenn es um Entscheidungen mit Tragweite geht, wird die Meinung der Kinder und Jugendlichen nicht berücksichtigt. Ihr Beteiligungsrecht an den politischen Entscheidungen wird derzeit schlichtweg übergangen“, so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes braucht es für Schulen und Kitas konkrete, aufeinander abgestimmte Konzepte auf allen föderalen Ebenen, die neben dem Gesundheitsschutz auch soziale und kindheitspädagogische Aspekte berücksichtigen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es dazu zwingend erforderlich, bei allen Maßnahmen das Kindeswohl entsprechend der Festschreibung in Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention vorrangig mit abzuwägen. Dazu braucht es auch politische Zugänge für die Interessen von Kindern und Jugendlichen: Ihre Perspektive und die von anderen Expertinnen und Experten, wie etwa Kinder- und Jugendärzten, Pädagoginnen, Entwicklungspsychologen oder Bildungsforscherinnen, sollten in Beratungskreisen stärker als bisher mit einbezogen werden. Hier ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes für die Vorbereitung der Entscheidungen von Bundesregierung und Bundesländern ein entsprechend zugeschnittenes Gremium notwendig.

„Insbesondere Kinder mit besonderen Förderbedarfen dürfen jetzt nicht aus dem Blick verloren werden. Das betrifft etwa Kinder aus armen Familien, die oftmals nicht über die technische Ausstattung oder andere Lernunterstützungsmöglichkeiten verfügen. Das Problem könnte sich noch verschärfen, wenn es nach Wiederöffnung der Schulen in einem höheren Lerntempo weitergeht. Daher brauchen wir einen Sonderfonds für Kommunen, der Bildungsbegleitung für Kinder, die diese brauchen, finanziert. Die ohnehin schon ungleich verteilten Bildungschancen erst in den Blick zu nehmen, wenn die Krise ausgestanden ist, riskiert Kinder wissentlich abzuhängen“, so Krüger abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.05.2020

Anlässlich der heutigen Beratung im Bundeskabinett über die häusliche Belieferung mit zubereitetem Mittagessen anspruchsberechtigter Kinder und Jugendlicher während der Kita- und Schulschließungen kritisiert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) diese Regelung scharf und fordert die Auszahlung des Essensgeldes als Soforthilfe.

Das Bundeskabinett will heute einen Gesetzesentwurf beraten, der u. a. vorsieht, den Wegfall des gemeinschaftlichen Mittagessens in Schule oder Kita mit einer häuslichen Essenslieferung zu kompensieren. Dieses soll Kindern und Jugendlichen zustehen, die zuvor Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten haben. Geplant ist, dass Kommunen die Lieferung mit den Caterern abstimmen und koordinieren, wobei die bisherigen Kostensätze nicht überstiegen werden dürfen. Die geplante Regelung soll rückwirkend ab März und bis Ende Juni gelten.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, zeigt sich entsetzt: „Dieser Regelungsentwurf ist an Misstrauen, Realitätsferne und Absurdität kaum zu überbieten! Es wird vor Ort kaum möglich sein, die Regelungen flächendeckend und zeitnah umzusetzen, denn es fehlt an Ressourcen und sicherlich auch an Anbietern, die unter diese Bedingungen ein warmes Mittagessen ausliefen. Kinder und Jugendliche, die in armutsgefährdeten Haushalten aufwachsen, brauchen aber gemeinsam mit ihren Familien dringend schnelle Unterstützung. Das Essensgeld, welches der Staat im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung pro Kind zur Verfügung stellt, muss daher schnell und unbürokratisch an die Familien ausbezahlt werden. Das letzte, was arme Familien brauchen, ist ein weiterer bürokratischer Aufwand in der Organisation des Mittagessens für ihre Kinder sowie ein Outing ihrer sozialen Situation gegenüber dem Caterer!“

Am 23.04.2020 hat sich das ZFF gemeinsam mit einem Bündnis aus Wohlfahrts- und Familienverbänden in einer gemeinsamen Erklärung angesichts der Corona-Krise für eine unbürokratische Aufstockung des Hartz-Regelsatzes für Kinder ausgesprochen. Den Wortlaut der gemeinsamen Erklärung finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 29.04.2020

Anlässlich der heutigen Pressekonferenz von Bundesminister Heil zum Sozialschutzpaket II erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Kurzarbeitergeldes kommt für viele zu spät und für Geringverdienende reichen 80% nicht aus. Die Alternative zu dem Vorschlag der Bunderegierung ist eine zielgenaue Anhebung des Kurzarbeitergeldes für untere und mittlere Einkommen, und zwar sofort.

Vorrangiges Ziel einer Anhebung des Kurzarbeitergeldes sollte sein, vor Armut zu schützen und ein Abrutschen in die Grundsicherung zu verhindern. So würden auch die Jobcenter entlastet. Das wird durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht erreicht. Mit dem grünen Kurzarbeitergeld Plus werden zielgenau kleine und mittlere Einkommen erhöht. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte mit einem Nettoentgelt von bis zu 1.300 Euro. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kindern jeweils 7 Prozentpunkte mehr.

Die im Gesetzentwurf geplante Verlängerung des Arbeitslosengeld I ist sinnvoll.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.04.2020

Regelungen zum Elterngeld werden angepasst

Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich Corona-bedingte Anpassungen der Elterngeldregelungen beschließen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Die Corona-Pandemie hat das Leben aller grundlegend verändert, insbesondere das Leben von Familien mit Kindern. Durch die Schließung von Kitas und Schulen sind ihre gewohnten Tagesabläufe durcheinandergewirbelt. Für viele Mütter und Väter ist die Dreifach-Aufgabe von Betreuen, Beschulen und Arbeiten eine enorme Herausforderung. Den Kindern fehlen Kontakte zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und Freunden und sie vermissen ihre Großeltern. Gut, dass in dieser Woche die Spielplätze wieder öffnen und die Schulen damit begonnen haben, einzelne Klassen wieder zu unterrichten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Familien in dieser Situation unterstützt. Nach der Verabschiedung des ersten Rettungsschirms und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag wollen wir den Eltern und werdenden Eltern jetzt eine weitere finanzielle Sorge nehmen. Daher schließt der Deutschen Bundestag diese Woche die gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ab: Zeiten der Kurzarbeit wegen der Corona-Krise werden nicht dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt, als von den werdenden Eltern kalkuliert. Dazu kommt eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Elterngeld- und der Partnerschaftsmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 14.05.2020

Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18966) für das Sozialschutz-Paket-II geplante Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird von Experten grundsätzlich begrüßt. Während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag wurde aber auch Kritik an der konkreten Ausgestaltung der Regelungen laut.

Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll der Betrag ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht werden, sieht der Regierungsentwurf vor. Diese Regelung soll bis Ende 2020 gelten. Außerdem sollen für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet werden.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist es „ausnahmsweise gerechtfertigt, das Kurzarbeitergeld anzuheben“, wie DGB-Vertreter Johannes Jakob sagte. Allerdings habe sich der Gesetzgeber für eine relativ komplizierte Regelung entschieden, die durch die Bundesanstalt für Arbeit (BA) sehr aufwendig geprüft werden müsse. Vor allem mit Blick auf die derzeit stark betroffene Dienstleistungsbranche wie etwa das Gastgewerbe seien die Kurzarbeitergeldsätze zu niedrig, befand Jakob. Auch mit der geplanten Aufstockung kämen viele nicht über den Hilfebedarf der Grundsicherung.

Eva Strobel von der BA bestätigte, dass der Aufwand für die Kurzarbeitergeld-Abrechnung steigen werde. Es müsse „arbeitnehmerbezogen für jeden Monat und für jeden Kurzarbeiter nachträglich in den Abrechnungslisten der Abgleich mit den Arbeitszeit- und den Arbeitsentgeltunterlagen bei den Arbeitgeber geprüft werden“. Bei potenziell bis zu zehn Millionen Kurzarbeitern sehe die BA trotz aller Bemühungen um eine Verschlankung des Verfahrens erhebliche Mehraufwendungen, sagte Strobel.

Jürgen Wuttke von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bezeichnete die Regelung als „sozialpolitisch fragwürdig“. Die pauschalen Anhebungen des Kurzarbeitergeldes dienten nicht der gezielten Bekämpfung von Notlagen im Einzelfall, „sondern befeuern Erwartungshaltungen an den Sozialstaat, die ihn langfristig finanziell völlig überfordern werden“, sagte Wuttke. Seiner Ansicht nach werden unerfüllbare Ansprüche an den Sozialstaat geweckt, wenn selbst besonders gut verdienende Facharbeiter bei 50 Prozent Arbeitsausfall auf Niveaus von mehr als 90 Prozent ihres normalen Nettoeinkommens abgesichert werden. Zudem werde die Liquidität der Arbeitgeber gefährdet, weil sie das Kurzarbeitergeld vorfinanzieren müssten.

Der Einzelsachverständige Stefan Sell forderte Verbesserungen insbesondere für kleine bis mittlere Einkommensbereiche. Ziel sollte sein, so schnell wie möglich die finanzielle Lage vor allem der überdurchschnittlich von Kurzarbeit betroffenen Niedriglöhner zu verbessern, „und eben nicht eine schrittweise Anhebung für alle, die aber erst nach einigen Monaten Wartezeit kommt“, sagte er.

Bernd Fitzenberger vom Institut für Arbeits- und Berufsforschung hätte nach eigener Aussage „sehr viel Sympathie dafür gehabt, dass bei Betrieben, die jetzt in den Lockdown kommen und Kurzarbeit Null machen, kurzfristig die Einkommenssicherung stattfindet“. Ein einheitlich höherer Kurzarbeitergeldsatz sei auch von der Administration her einfacher, sagte er.

Werner Hesse vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband forderte die Politik auf, sicherzustellen, dass sich Unternehmen nicht auf Kosten der Beitragszahler durch das Kurzarbeitergeld entlasten und gleichzeitig Dividenden und Vorstands-Boni weiter in gewohnter Größenordnung auszahlen. „Da muss eine Bremse eingezogen werden“, sagte Hesse. Die geplante Unterstützung für bedürftige Familien mit 150 Euro für den Kauf eines Laptops bewertete er als zu niedrig. Sinnvoll seien 450 Euro, die über das Bildungs- und Teilhabepaket im SGB II finanziert werden könnten.

Auch aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes ist der Betrag zu gering. „Wir brauchen auf jeden Fall noch ergänzend einen Zuschuss“, sagte Caritas-Vertreterin Birgit Fix. Wichtig sei auch eine schnell kommende Regelung. Bildungsungleichheit verschärfte die Situation der Familien immens, gab sie zu bedenken.

Rainer Schlegel, Präsident des Bundesarbeitsgerichts, ging auf die im Gesetz enthaltenen Regelungen ein, die die Arbeitsfähigkeit von Arbeits- und Sozialgerichten in der Corona-Pandemie sicherstellen sollen. Bezüglich des Vorhabens, in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten zu können, urteilte er: Es gehe jetzt nicht allgemein um die Förderung von Videotechnik, sondern um die Vermeidung von Infektionsgefahren. Die Gerichte hätten aktuell anderes zu tun, als sich mit der Beschaffung von Videotechnik zu befassen.

Eine ähnliche Bewertung kam von Christian Mecke, Richter am Bundessozialgericht. Die vorgesehenen Regelungen seien unnötig und würden die Arbeit der Gerichte sogar noch erschweren, befand er.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.488 vom 11.05.2020

Die Koalitionsfraktionen wollen die sozialen Folgewirkungen der Corona-Pandemie erneut mit weiteren sozialpolitischen Maßnahmen abfedern und haben dazu einen Gesetzentwurf (19/18966) für ein Sozialschutz-Paket-II vorgelegt.

Das Paket enthält unter anderem eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes: Es wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Diese Regelung gilt bis Ende 2020. Außerdem werden für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.

Ferner soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Arbeits- und Sozialgerichte sollen in der mündlichen Verhandlung leichter mit Videokonferenzen arbeiten können. Zudem werden die Voraussetzungen für das schriftliche Verfahren beim Bundesarbeitsgericht und beim Bundessozialgericht modifiziert. Gleiches gilt für Sitzungen der Mindestlohnkommission, der Heimarbeitsausschüsse und des Tarifausschusses im Zusammenhang mit Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen.

Schüler sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, sollen auch bei pandemiebedingten Schließungen dieser Einrichtungen mit Mittagessen im Rahmen des Bildungspakets versorgt werden können. Dies soll entsprechend auch für Leistungsberechtigte in Werkstätten für behinderte Menschen und bei vergleichbaren Angeboten gelten.

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) soll nachgebessert werden. Dies betrifft unter anderem die Verpflichtung der Leistungsträger zur Gewährleistung des Bestandes der Interdisziplinären Frühförderstellen.

Mit Sonderregelungen im Sechsten und Siebten Buch Sozialgesetzbuch sowie im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte soll sichergestellt werden, dass Waisenrenten auch dann (weiter-)gezahlt werden, wenn bedingt durch die Corona-Pandemie Ausbildungen und Freiwilligendienste später als üblich beginnen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.470 vom 06.05.2020

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag dem Sozialschutzpaket II zugestimmt. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverband erklärt:

„Mit dem Sozialschutzpaket II wurden weitere wichtige Maßnahmen verabschiedet, um den wirtschaftlichen und sozialen Härten durch die Corona-Pandemie zu begegnen. Die schrittweise Anhebung des Kurzarbeitergeldes, die Ausweitung der Hinzuverdienstgrenzen und die Verlängerung des Arbeitslosengeld I sind insgesamt begrüßenswerte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Wir begrüßen außerdem Verbesserungen im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG): Das Gesetz sieht nun auch den Schutz für soziale Dienstleister im Bereich der Frühförderung und Früherkennung vor.“

Weiter führt Wolfgang Stadler aus: „Aufgegriffen wurde außerdem die Kritik der AWO und vieler anderer Organisationen: Mehrkosten für das warme Mittagessen für bedürftige Kinder und Jugendliche werden nun übernommen. Gleichwohl sehen wir weiteren Handlungsbedarf. Insbesondere müssen die existenzsichernden und familienpolitischen Leistungen erhöht werden. Neben einem Corona-bedingten Zuschlag auf den Regelbedarf sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Aufwendungen für die Mittagsverpflegung als Geldleistung direkt an die Familien auszuzahlen. Auch für den Erhalt der sozialen Infrastruktur in ihrer Vielfalt müssen weitere Schritte folgen.“

Zur Stellungnahme: https://www.awo.org/stellungnahme-zum-sozialschutzpaket-ii

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.05.2020

Je länger die Krise dauert, desto offensichtlicher werden die existenziellen Sorgen von Familien sichtbar. Angesichts der heutigen Bundestagsdebatte über soziale Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise fordert der Deutsche Familienverband ein Betreuungsbudget von 800 Euro pro Monat.

Kriselt die Wirtschaft, werden Rettungsschirme aufgespannt. Kommen Familien in enorme finanzielle Bedrängnisse, werden sie im Stich gelassen. „Dass viele Familien vergessen werden, können und wollen wir nicht akzeptieren“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV).

Der Deutsche Familienverband fordert ein Betreuungsbudget von 800 Euro pro Monat. Gerade in der Coronakrise zeigt sich, wie wichtig diese Unterstützung wäre. Familien sind derzeit am Rande ihrer Kraft und finanziellen Möglichkeiten. Existenzen stehen auf dem Spiel.

Der Ruf nach direkter Familienunterstützung wird in der Öffentlichkeit immer lauter. Die Not von Familien immer drängender. Mehrere Vorschläge zur finanziellen Unterstützung stehen derzeit in der Diskussion. „Es ist jetzt ganz besonders wichtig, Eltern und Kindern eine Perspektive zu geben. Andernfalls wird riskiert, dass Eltern aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten und einer beruflichen Überlastung anderweitige Möglichkeiten für die Kinder suchen. In solch selbstorganisierten Alternativen wären sicher auch Risikogruppen wie Großeltern vermehrt eingebunden. Das Corona-Kindergeld oder das im Thüringer Landtag eingebrachte Familiengeld sind daher Ideen, die in die richtige Richtung gehen“, sagt Franziska Schmidt, Landesvorsitzende des Deutschen Familienverbandes in Thüringen. „Eine gute, verlässliche Familienpolitik muss Eltern bei der Betreuung helfen. Das gelingt am besten mit einem Betreuungsbudget von 800 Euro. Es soll unbürokratisch und bedingungslos an alle Familien ausgezahlt werden.“

Der DFV macht sich dafür stark, dass das Betreuungsbudget nach der Coronakrise weitergeführt werden soll. Eltern können dann frei entscheiden, in welcher Form sie ihre Kinder während der dreijährigen Elternzeit betreuen wollen: Ob zuhause oder in einer anderen Betreuungsform. Mit dem Betreuungsbudget können sich Eltern die Art der Kinderbetreuung selbst aussuchen und zeitlich genau auf die Bedürfnisse ihres Kindes und der ganzen Familie zuschneiden.

„Die Coronakrise ist der absolute Lackmus-Test der Familienpolitik“, sagt Verbandspräsident Klaus Zeh. „Die Politik muss Eltern und Kinder mit einem Betreuungsbudget unterstützen. Familien sind das Rückgrat der Gesellschaft, ohne sie ist kein Staat zu machen. Vernachlässigen die Parteien auf Landes- und Bundesebene die Familienförderung, lässt man Familien in der Coronakrise ungeniert in die Armut abgleiten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.05.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Auch das ZFF sieht in der Corona-Krise eine nie dagewesene Herausforderung für Familien. Mal wieder übernehmen in dieser Situation Frauen den Löwenanteil der Sorgearbeit, die durch Kita- und Schulschließungen sowie die eingeschränkte Verfügbarkeit ambulanter Pflegedienste oder Tageseinrichtungen deutlich zunimmt. Aus unserer Sicht müssen bei Entscheidungen über anstehenden Maßnahmen, neben den zweifellos zentralen gesundheitspolitischen Erwägungen, aber sehr viel stärker die Auswirkungen auf Geschlechterverhältnisse und die Bedürfnisse von Familien und Kindern in ihrer Vielfalt in den Blick genommen werden, ansonsten tragen weiterhin Frauen und Mütter die Doppelbelastung aus Sorge- und Erwerbsarbeit. Wir setzen uns vor diesem Hintergrund für eine Familienleistung ein, die insbesondere eine Kombination von(parallelem) Elterngeldbezug und Teilzeittätigkeit unterstützt. Das Modell der Familienarbeitszeit mit Familiengeld bietet hier einen guten Ansatz für mehr Partnerschaftlichkeit.

Zur ausführlichen ZFF-Positionierung: https://www.zukunftsforum-familie.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/ZFF_Familien_entlasten_Gleichstellung_nicht_vergessen_29.04.2020.pdf

Heute wird das Sozialschutzpaket II vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Die Diakonie Deutschland fordert einen Krisenzuschlag für Menschen, die in Armut leben. Er ist im Sozialschutzpaket nicht vorgesehen.

Hierzu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„In der Corona-Krise gibt es Soforthilfen für die Wirtschaft und für Beschäftigte. Für arme Menschen und ihre Familien gibt es nur wenige Verfahrenserleichterungen und schwer umsetzbare wenig hilfreiche Sachleistungen.

So ist der Ersatz von Schul- oder Kitaessen durch Essen auf Rädern viel zu kompliziert. Lösungen zeichnen sich erst ab, wenn die ersten Kinder schon wieder in die Schule und in die Kita gehen. Familien, die staatliche Unterstützung (Hartz IV) erhalten, brauchen einen zeitlich begrenzten finanziellen Zuschuss anstelle von Sachleistungen“, so Loheide.

Die Diakonie fordert gemeinsam mit anderen Verbänden einen Krisenzuschlag von 100 Euro für Alleinstehende, 90 Euro für zusammenlebende Erwachsene und 80 Euro pro Kind. Daneben braucht es ein ausreichendes EDV-Paket für Schülerinnen und Schüler.

Einkommensarme Menschen geraten in der Krise in existenzielle Notlagen – und werden von der Politik übersehen. Hilfsangebote (z.B. der Tafeln) und Sonderangebote in Supermärkten stehen kaum zur Verfügung und Zusatzkosten für Kinder im Homeschooling sind nicht zu schultern. Bildungsbenachteiligung verfestigt sich jetzt und ist kaum wieder aufzuholen.

Loheide weiter: „Unser Sozialsystem ist nicht krisenfest. Es muss jetzt sozialpolitisch nachgesteuert werden, damit unvorhersehbare Belastungen und Kosten für Menschen in Armut schnell, direkt und unkompliziert abgefedert werden können. Solche Regelungen müssen dauerhaft gesetzlich verankert werden, damit sie im Bedarfsfall kurzfristig wirken können. Schnelle Krisenhilfen für Arme gehören genauso auf die politische Agenda wie die Rettung der Wirtschaft.“

Mehr Informationen:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2020

Am vergangenen Freitag wurde das Sozialschutz-Paket II im Bundesrat verabschiedet. Gerwin Stöcken, Sprecher der nak kommentiert:

„Das Sozialschutz-Paket II enthält wichtige Maßnahmen wie die schrittweise Erhöhung des Kurzarbeitergeldes oder die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I, um die Situation vieler Menschen zu verbessern, deren wirtschaftliche und soziale Existenz durch die Corona-Pandemie erschüttert wurde. Aus Sicht der Nationalen Armutskonferenz sehen wir jedoch die Regelung zur Mittagsverpflegung für bedürftige Kinder und Jugendliche kritisch. Durch die Schließung von Schulen und KiTas fällt das gemeinsame Mittagessen weg, was im Gesetz durch eine Belieferung oder Abholung mit einem zubereiteten Mittagessen kompensiert werden soll. Wir warnen eindringlich vor dem stigmatisierenden Effekt, wenn die ganze Nachbarschaft Zeuge der Belieferung wird. Statt dieser zudem sehr bürokratisch und logistisch komplizierten Lösung sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Aufwendungen als Geldleistungen direkt an die Familien auszuzahlen.

Zudem möchte ich auf die allgemeine Situation von Menschen mit Armutserfahrung aufmerksam machen. Viele arme Menschen trifft die Pandemie in gesundheitlicher und sozialer Hinsicht besonders hart. Wir brauchen daher dringend weitergehende Maßnahmen im Bereich der Grundsicherung, damit sich die Situation der Ärmsten nicht weiter verschärft. Bei aller Befürwortung von Maßnahmen, die im Moment verhindern, dass noch mehr Armut entsteht, dürfen wir auch diejenigen nicht aus Blick verlieren, die in verfestigter Armut leben.“

Quelle: PressemitteilungNationale Armutskonferenz (nak)vom 18.05.2020

,Anlässlich der anhaltenden Corona-Krise fordern der DF, der djb und das ZFF, Familien und Kinder nachhaltiger zu unterstützen und bei anstehenden Entscheidungen die Geschlechtergerechtigkeit im Blick zu behalten.

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor zunehmende Herausforderungen und verstärkt bestehende Ungleichheiten auch innerhalb von Familien. Frauen sind in dieser Krise weiter fast selbstverständlich für die Sorgearbeit zuständig und übernehmen die durch Kita- und Schulschließungen anfallende Betreuungs- und Erziehungsarbeit in deutlich größerem Umfang als Männer. Vor diesem Hintergrund fordern der Deutsche Frauenrat (DF), der Deutsche Juristinnenbund (djb) und das Zukunftsforum Familie (ZFF) Maßnahmen für eine nachhaltige Unterstützung von Familien mit Kindern, welche der ungleichen Arbeitsteilung von Männern und Frauen in Familie und Arbeitswelt entgegensteuern. Die Organisationen haben Handlungsempfehlungen zur Bewältigung der beschriebenen Herausforderung vorgelegt.

Mona Küppers, Vorsitzende des DF, erklärt: „Wegen der Kitaschließungen stecken vor allem Mütter beruflich zurück, um den Betreuungsbedarf aufzufangen. Frauen werden so in traditionelle Geschlechterrollen gedrängt. Dies kann zu langfristigen Nachteilen im Erwerbsleben für sie führen. Der Deutsche Frauenrat begrüßt die aktuellen Empfehlungen der Familienminister*innen von Bund und Ländern für einen Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung. So lange bedarf es großzügigerer Regelungen bei der Notfallbetreuung in Kitas. Das gilt insbesondere für die 1,5 Millionen Alleinerziehenden, davon rund 90 Prozent Frauen.“

Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, fährt fort: „Da wir mit der Pandemie noch eine ganze Weile leben werden, müssen wir darauf achten, dass die Rechte von Kindern und Eltern bei der Gestaltung aller Maßnahmen bestmöglich umgesetzt werden. Familien sind vielfältig, es braucht deshalb ein Maßnahmenpaket für die kommende Zeit, das einer Retraditionalisierung der Geschlechterrollen entgegenwirkt, Alleinerziehende besonders stärkt, Bildung und Teilhabe für alle Kinder, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation, möglich macht und die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Betreuung sichert.“

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Die Corona-Pandemie setzt Familien und Kinder in diesem Land enorm unter Druck. Angesichts fortdauernder Kita- und Schulschließungen fehlen den Jüngsten zentrale Lern- und Sozialisationsorte. Gleichzeitig stehen insbesondere Frauen vor enormen Herausforderungen, denn sie übernehmen den Löwenanteil der anfallenden Sorgearbeit: Kleinkinder müssen betreut, Schulkinder bei Hausaufgaben begleitet werden und die Hausarbeit steht auch weiter an. Neben einer schrittweisen Öffnung von Kitas und Schulen, fordern wir die Politik auf, nachhaltige Maßnahmen für eine geschlechtergerechte Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Phase der Corona-Pandemie vorzulegen“.

Die Positionierungen der Organisationen finden Sie hier:

Deutscher Frauenrat (DF): „Frauen in der Corona Krise“ vom 06.04.2020 / Pressemitteilung „Erste Corona-Lockerungen: Rolle rückwärts ins Alleinernährer-Modell abwenden“ vom 17.04.2020.

Deutscher Juristinnenbund (djb): „Stellungnahme: Maßnahmen zur Unterstützung von Familien in der COVID-19-Pandemie“ vom 27.04.2020.

Zukunftsforum Familie (ZFF): Familien schnell entlasten – Kinder fördern – Gleichstellung nicht vergessen. Anmerkungen des ZFF zu den Debatten um ein Corona-Elterngeld und Kita-Öffnungen vom 29.04.2020.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V., Deutscher Frauenrat und Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 29.04.2020

Der Deutsche Bundestag hat am 7. Mai 2020 beschlossen, das Elterngeld krisenfest zu machen. Mit den Änderungen wird sichergestellt, dass Eltern durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus keine Nachteile entstehen.

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben maßgeblich dafür gesorgt, dass Eltern jetzt im Hinblick auf das Elterngeld Planungssicherheit haben.

Die Zeit vor und nach der Geburt eines Kindes ist für Eltern eine ganz besondere. Für viele wird diese aktuell allerdings von der Corona-Pandemie überschattet. Neben der Unsicherheit, inwiefern die Pandemie Auswirkungen auf Schwangerschaft und Geburt hat, kommen finanzielle Sorgen dazu. Pläne, die bereits vor der Krise gemacht wurden, lassen sich unter den neuen Vorzeichen nicht mehr umsetzen.

Wenn Eltern durch die Corona-Krise bedingt weniger Einkommen haben, zum Beispiel durch den Bezug von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I, verringert sich das Elterngeld nicht. Auch für werdende Eltern ergeben sich dadurch keine Nachteile. Bei der späteren Berechnung des Elterngeldes werden Monate mit Einkommenseinbußen ausgeklammert.

Pläne, wer wann und wie lange in Elternzeit geht, müssen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation gegebenenfalls angepasst werden. Wer in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und im Job dringend gebraucht wird, kann seine Elterngeldmonate verschieben. Eltern, die während des Elterngeldbezugs parallel in Teilzeit arbeiten und den sogenannten Partnerschaftsbonus beziehen, verlieren diesen nicht, auch wenn sie in der Krise weniger oder mehr als vorgegeben arbeiten.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat die aktuell schwierigen Lebenslagen von Familien im Blick. Deshalb sind die maßgeblich von uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten initiierten Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld, Kinderzuschlag und beim Elterngeld wichtige Bausteine zur Unterstützung von Familien. Weitere Hilfen werden folgen. Dabei werden wir darauf achten, dass die Unterstützungsleistungen von Kommunen, Ländern und dem Bund sinnvoll aufeinander abgestimmt und die zuständigen Verwaltungsstellen nicht überfordert werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.05.2020

Familienpolitiker der Union können Ministerpräsidenten von Fortsetzung der Lohnfortzahlung für Eltern überzeugen

Bislang können Eltern eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen erhalten, wenn sie nicht arbeiten können, weil ihre Kinder wegen der Schließungen von Kitas und Schulen nicht betreut werden. Diese Regelung gilt seit dem 30. März dieses Jahres. Zu einer möglichen Verlängerung dieser Entschädigungsregelung erklärt der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:

„Für uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die Verlängerung der Entschädigungszahlung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, unverzichtbar. Die Verlängerung der sechswöchigen Entschädigungsregelung für betroffene Eltern ist kein Gnadenakt, sondern eine absolute familienpolitische Notwendigkeit. Deshalb ist es ein ganz wichtiger Erfolg, dass wir als Familienpolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den letzten Tagen Ministerpräsidenten der Union davon überzeugen konnten, diese Regelung fortzusetzen. Eltern erwarten in dieser besonderen Situation die klare Botschaft, dass die Politik sie nicht im Stich lässt. Alles andere wäre realitätsfremd.

Jeder Politiker, der sich gegen eine Verlängerung einer Entschädigungszahlung stellt, muss sich dann auch die Frage gefallen lassen, ob er überhaupt noch einen Überblick über die tatsächlichen Bedarfe und Notwendigkeiten unserer Familien unmittelbar vor Ort hat. Denn eines ist klar: Auch wenn die Kitas schrittweise ihren Notbetrieb erweitern, so sind sie doch aufgrund der Einhaltung notwendiger Sicherheitsstandards und Auslastung des Fachpersonals von einem Regelbetrieb weit entfernt. Hinzu kommt, dass ein Teil des Fachpersonals zu den Risikogruppen gehört. Das bedeutet, die Betreuung kann nur für einen Teil der Kinder sichergestellt werden.

Ich bin sehr erfreut, dass sich der Bundessozialminister Hubertus Heil entgegen erster Äußerungen in der letzten Woche, die Entschädigungszahlung für Eltern nicht verlängern zu wollen, nun doch anders entschieden hat. Dieses Durcheinander verunsichert Eltern unnötigerweise. Wir arbeiten jetzt mit den Ländern konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung und wollen die Entschädigungszahlung für die betroffenen Eltern je Elternteil zügig verlängern.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 19.05.2020

Zu einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung, wonach die Corona-Krise die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern vergrößert, können Sie die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nadine Schön, gerne wie folgt zitieren:

„Ein Blick in Online-Foren zeigt es deutlich: In der Corona-Krise werden in vielen Familien klassische Aufgabenteilungen gelebt. Natürlich gibt es auch Familien, in denen der Mann mehr Sorgearbeit übernimmt oder beide Partner sich Fürsorgeaufgaben teilen. Aber die Kita- und Schulschließungen haben dazu geführt, dass mehr Frauen als Männer bereit waren, die Kinderbetreuung zu übernehmen und ihre Arbeitszeit zu reduzieren. In manchen Familien natürlich auch deshalb, weil die Frauen weniger verdienen als der Mann. Frauen sind nach wie vor häufig in Berufen beschäftigt, die in der Bezahlung unterbewertet sind: in der Pflege, im Supermarkt, in der Dienstleistung. Wir müssen die Anerkennung, die diese Berufe in der Corona-Krise genießen, nutzen, um eine bessere Bezahlung der Frauen zu erreichen. Ich hoffe, dass Frauen jetzt Druck machen und in den kommenden Tarifverhandlungen höhere Löhne durchsetzen. Das ermöglicht auch in Krisenzeiten eine fairere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und dient der Gleichberechtigung. Und der Bund kann mit gutem Beispiel vorangehen: Führen in Teilzeit muss stärker möglich sein und gelebte Praxis werden. Das wäre ein großer Schritt zu mehr Gleichberechtigung und zur Senkung der Lohnlücke.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 15.05.2020

Regelungen zum Elterngeld werden angepasst

Am morgigen Donnerstag wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich Corona-bedingte Anpassungen der Elterngeldregelungen beschließen. Dazu erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:

„Die Corona-Pandemie hat das Leben aller grundlegend verändert, insbesondere das Leben von Familien mit Kindern. Durch die Schließung von Kitas und Schulen sind ihre gewohnten Tagesabläufe durcheinandergewirbelt. Für viele Mütter und Väter ist die Dreifach-Aufgabe von Betreuen, Beschulen und Arbeiten eine enorme Herausforderung. Den Kindern fehlen Kontakte zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern und Freunden und sie vermissen ihre Großeltern. Gut, dass in dieser Woche die Spielplätze wieder öffnen und die Schulen damit begonnen haben, einzelne Klassen wieder zu unterrichten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat Familien in dieser Situation unterstützt. Nach der Verabschiedung des ersten Rettungsschirms und den Verbesserungen beim Kinderzuschlag wollen wir den Eltern und werdenden Eltern jetzt eine weitere finanzielle Sorge nehmen. Daher schließt der Deutschen Bundestag diese Woche die gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ab: Zeiten der Kurzarbeit wegen der Corona-Krise werden nicht dazu führen, dass das Elterngeld niedriger ausfällt, als von den werdenden Eltern kalkuliert. Dazu kommt eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme der Elterngeld- und der Partnerschaftsmonate für Eltern in systemrelevanten Berufen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 06.05.2020

Die Kindertagesbetreuung soll in vier Stufen wieder geöffnet werden. Das haben die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder und das Bundesfamilienministerium jetzt in einem gemeinsamen Beschluss empfohlen. Dabei soll das Infektionsgeschehen kontinuierlich beobachtet werden. Hierzu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Der konkrete Termin der Kita-Öffnung ist derzeit eine der drängendsten Fragen vieler Kinder und Eltern. Viele Familien haben durch die Corona-bedingten Kita-Schließungen schwierige Wochen hinter sich, die sie toll gemeistert haben. Doch mehr und mehr Familien hängen am seidenen Faden zwischen Kinderbetreuung, Homeschooling und Homeoffice. Kochlöffel, Mathebuch und Exceltabelle sind nicht dauerhaft vereinbar. Grundsätzliche Absichtserklärungen müssen, soweit gesundheitspolitisch vertretbar, jetzt durch klare und konkrete Ablaufprozesse unterlegt werden. Familien und Kinder brauchen keinen Konjunktiv bei der Frage der Terminplanung, sondern Planungssicherheit.

Deshalb ist es richtig, dass jetzt ein Plan für den strukturierten stufenweisen Einstieg in die Kita-Öffnung vorliegt. Familien sind systemrelevant. Wichtig ist auch, dass wir uns beim Wiedereinstieg in die Kita-Betreuung von der Frage leiten lassen: Wer hat den dringendsten Bedarf? Für die Zukunft müssen wir unsere politischen Entscheidungen bei der Kita-Betreuung in Zeiten der Corona-Pandemie unbedingt auf eine verlässliche wissenschaftliche Basis stellen: Es ist bislang nicht abschließend geklärt, welche Rolle Kitas im aktuellen Pandemiegeschehen für Krankheits-Übertragungen spielen. Deshalb begrüße ich die Initiative der Bundesregierung mit den Familienministerinnen und Familienministern der Länder, hier endlich konkret für Klarheit zu sorgen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 29.04.2020

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie ausweiten. Neben Kindern von Eltern in systemrelevanten Berufen sollen auch Eingewöhnungskinder und deren Geschwister, Kinder von Alleinerziehenden und von Eltern, die beide berufstätig sind, in die Notbetreuung aufgenommen werden, fordern die Liberalen in ihrem Antrag (19/18954).

Als Vorbedingung für eine Öffnung von Kindertageseinrichtungen sollen umfangreiche Schnelltests von allen Kita-Mitarbeitern und der Kinder in den Einrichtungen eingeführt werden. Diese Schnelltests sollen bei Bedarf oder bei Anzeichen für eine Covid-19-Erkrankung wiederholt werden. Fachkräfte und auch Kinder, die nach Einschätzung von Experten gemeinhin als Risikogruppen zählen, sollen hingegen bis auf Weiteres nicht wieder in den Kita-Betrieb eingegliedert werden.

Die Fraktion tritt ferner für einen Infektionsschutz durch Kinderbetreuung in zeitlich versetzten Kleinstgruppen aus Kindern und Erziehern sowie Zugangsbeschränkungen von betriebsfremden Personen vor. Auch will sie einen Infektionsschutz durch Rahmenhygienepläne bei Kindern, Fachkräften und Elternkontakt. Für die Kita-Mitarbeitender müsse Schutzkleidung für den Umgang mit den Eltern und für Dienstbesprechungen bereitgestellt werden.

Zudem fordert die FDP für die Zeit der Pandemie befristet eine sogenannte Corona-Elternzeit, die einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit entsprechendem Kündigungsschutz umfasst. Sofern in der genommenen Elternzeit oder Corona-Elternzeit keine anderweitigen Ansprüche auf Entgeltersatzleistungen bestehen, müsse eine Verdienstausfallentschädigung nach den bestehenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes auch über den bisher geltenden Maximalzeitraum von sechs Wochen hinaus gezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.473 vom 06.05.2020

Auf dem ersten Treffen des Fachkräfte-Forums im Projekt FachkräfteZOOM sagte eine Teilnehmerin: „Wir brauchen eine Stimme, die uns eint!“

Ihre Expertise fände bislang wenig Gehör in den fachpolitischen Diskursen.

Das möchten die pädagogischen Fachkräfte, KiTa-Leitungen und Fachberatungen aus dem Fachkräfte-Forum nun ändern.

Mit zwei Stellungnahmen meldet sich das Fachkräfte-Forum aktuell zu Wort. Gerne möchten wir Sie auf beide Dokumente aufmerksam machen:

„Corona und KiTa: Stellungnahme der KiTa-Experten!“

„Wir mischen uns ein! Forderungen des Fachkräfte-Forums“

Bildung und Betreuung in KiTas unter den aktuell notwendigen – aber auch teilweise ungeklärten – Hygieneanforderungen durchzuführen, ist eine große Herausforderung. Die Situation verschärft sich durch – auch im Normalbetrieb – mangelnde Kapazitäten für pädagogisches Personal oder Leitungsaufgaben. Dass ein Teil der pädagogischen Fachkräfte selbst zu den gefährdeten Gruppen zählt, erschwert die Situation zusätzlich.

Das Fachkräfte-Forum ruft zu mehr Besonnenheit und ausgewogenem Handeln auf.

Die Stimme der KiTa-Praxis verdient es, wahrgenommen zu werden im Konzert der Expert*innen-Stimmen. Ihre fundierte Expertise zu KiTa-Themen ist in der aktuellen Situation gefragter denn je.

„Kommen Sie auf uns zu und suchen Sie das Gespräch mit uns!“ lautet daher das Angebot der Fachberater*innen, KiTa-Leitungen und pädagogischen Fachkräfte.

Quelle:Pressemitteilung Bertelsmann Stiftungvom 07.05.2020

Die Corona-Pandemie löst eine verheerende Wirtschaftskrise aus, die auch am deutschen Arbeitsmarkt gravierende Spuren in Form von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit hinterlässt. Im Gegensatz zur Finanzkrise 2008/2009, in der Männer stärker vom Beschäftigungsrückgang betroffen waren, trifft es in der aktuellen Krise Wirtschaftssektoren wie das Gastgewerbe, in denen Frauen stärker repräsentiert sind. Außerdem zeigen erste Zahlen zu den Zugängen zur Arbeitslosigkeit allgemein und zum Beschäftigungsrückgang bei MinijoberInnen, dass Frauen momentan stärker von Arbeitsplatzverlust betroffen sind als Männer.

Durch die Corona-Pandemie zeichnet sich eine gewaltige Rezession[1] ab, deren Auswirkungen auch am Arbeitsmarkt deutlich zu spüren sind. Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass bereits für bis zu 10,1 Millionen ArbeitnehmerInnnen im Zeitraum März und April 2020 Kurzarbeit angezeigt wurde.[2]

Der wirtschaftliche Einbruch trifft die Wirtschaftssektoren unterschiedlich stark, je nachdem, wie sehr die Tätigkeiten beispielsweise von den Eindämmungsmaßnahmen eingeschränkt werden. Da sich die Geschlechterverteilung über die Wirtschaftssektoren unterscheidet, können Männer und Frauen in unterschiedlichem Ausmaß von der Krise und deren Folgen am Arbeitsmarkt betroffen sein.[3] Dieser Bericht zeigt anhand offizieller Arbeitsmarktzahlen für Deutschland auf, welche Sektoren besonders viele Anzeigen zu Kurzarbeit und hohe Zugänge in Arbeitslosigkeit im März und April 2020 aufweisen.[4] In Kombination mit Daten über Frauen- und Männeranteile in den einzelnen Sektoren können die geschlechtsspezifischen Auswirkungen auf die Arbeitsnachfrage in Deutschland abgeschätzt werden.

Gastgewerbe hat für 96 Prozent aller Beschäftigten Kurzarbeit angezeigt

Insgesamt beläuft sich der Anteil der Beschäftigten, für die seit Anfang März 2020 in Deutschland Kurzarbeit angemeldet wurde, auf 30 Prozent. Wichtig ist hierbei, dass eine Anzeige über Kurzarbeit von Seiten der ArbeitgeberInnen nicht automatisch einer tatsächlichen Inanspruchnahme von Kurzarbeit gleichkommt.[5] Dennoch erlaubt die Anzahl der Anzeigen bereits eine Einschätzung, wie stark und unmittelbar die Wirtschaft und ihre einzelnen Sektoren von der Krise betroffen sind.

Das Gastgewerbe ist der Sektor, in dem mit 96 Prozent anteilsmäßig die meisten Beschäftigten seit März 2020 von Anzeigen über Kurzarbeit betroffen sind (Abbildung 1). Erheblich ist der Anteil mit 71 Prozent auch im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung. Diese Bereiche des öffentlichen Lebens leiden vermutlich mit am stärksten unter Kontaktbeschränkungen und vorübergehenden Schließungen. Daher ist es nicht überraschend, dass hier besonders viele Kurzarbeitsanzeigen registriert werden. Die Anteile in den weiteren stark von Kurzarbeit betroffenen Sektoren sind mit zwischen knapp 20 bis 40 Prozent deutlich niedriger, wenn auch immer noch erheblich.

Im Vergleich zum gesamten Krisenjahr 2009 ist bereits jetzt ein mehr als doppelt so großer Teil der Beschäftigten von Anzeigen zur Kurzarbeit betroffen.[6] Zudem waren damals die Auswirkungen zwischen den Wirtschaftssektoren anders verteilt. Während aktuell das Gastgewerbe, die Bereiche Kunst, Unterhaltung und Erholung im Fokus stehen, fielen im Jahr 2009 in diesen Sektoren nur sehr wenige Beschäftigte unter die Anzeigen von Kurzarbeit. Am stärksten reagierten im Jahr 2009 das verarbeitende Gewerbe und die Baubranche.

Abbildung 1: Von Anzeigen zu Kurzarbeit betroffene Personen nach Wirtschaftsbereichen in den Jahren 2009 und 2020
Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Prozent
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008), Zeitreihe Quartalszahlen (online verfügbar) und Angezeigte Kurzarbeit, Dezember 2009 (online verfügbar) und April 2020 (online verfügbar).

Mehr Wirtschaftsbereiche mit hohem Frauenanteil betroffen als im Jahr 2009

Üblicherweise sind die kurzfristigen negativen Arbeitsmarktauswirkungen von Wirtschaftskrisen für Männer ausgeprägter als für Frauen. Die Corona-Krise hebt sich davon mit einer vergleichsweise größeren Betroffenheit von Bereichen mit hohem Frauenanteil unter den Beschäftigten ab.[7]

Dieser Kontrast spiegelt sich auch in den Anzeigen zur Kurzarbeit wider: In fünf der zehn Wirtschaftsbereiche, für die im März und April 2020 besonders viele Personen zur Kurzarbeit angezeigt wurden, sind überdurchschnittlich viele Frauen beschäftigt (Abbildung 2). In den besonders betroffenen Bereichen Gastgewerbe sowie Kunst, Kultur und Erholung liegt der Frauenanteil unter den Beschäftigten mit 54 beziehungsweise 51 Prozent über dem Anteil von 46 Prozent unter allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dies steht in deutlichem Kontrast zum Krisenjahr 2009, in dem mehrheitlich Wirtschaftsbereiche von Kurzarbeit betroffen waren, in denen unterdurchschnittlich viele Frauen arbeiteten. Im verarbeitenden Gewerbe und im Baugewerbe, in denen 2009 relativ zur Beschäftigung besonders häufig Kurzarbeit angemeldet wurde, waren im Vorjahr nur 25 beziehungsweise 13 Prozent Frauen unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Abbildung 2: Kurzarbeit und Frauenanteile in den Jahren 2009 und 2020
Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Prozent

Geringfügig Beschäftigte nicht durch Kurzarbeit geschützt und mehrheitlich weiblich

Kurzarbeit soll die Effekte der Krise am Arbeitsmarkt abfedern, indem sie für viele Menschen die unmittelbare Arbeitslosigkeit verhindert. Es gibt jedoch, neben den Selbstständigen, auch abhängig Beschäftigte, deren drohender Arbeitsplatzverlust nicht durch Kurzarbeit abgefedert werden kann. Für ausschließlich geringfügig Beschäftigte können Unternehmen kein Kurzarbeitergeld beantragen. Weiterhin haben geringfügig Beschäftigte keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, da sie von deren Beiträgen befreit sind.

Unter den geringfügig Beschäftigten beträgt der Frauenanteil insgesamt etwa 61 Prozent und liegt damit 15 Prozentpunkte über dem Frauenanteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.[8] In den zwei im März und April 2020 am stärksten von Kurzarbeit betroffenen Wirtschaftssektoren, Gastgewerbe sowie Kunst, Kultur und Erholung, sind besonders viele Personen geringfügig angestellt. Auf etwa zwei sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kommt in diesen beiden Bereichen etwa eine ausschließlich geringfügig beschäftigte Person.[9]

Nach Angaben der Minijob-Zentrale hat bereits zum Stichtag 31. März 2020 die Anzahl der geringfügigen Beschäftigten im gewerblichen Bereich im Vergleich zum Vorjahr stark abgenommen. Besonders betroffen war dabei das Gastgewerbe, in dem Ende März 2020 um 11,1 Prozent weniger MinijobberInnen beschäftigt waren als zur selben Zeit des Vorjahres. Über alle Sektoren hinweg war der Rückgang bei den Frauen in geringfügiger Beschäftigung mit vier Prozent fast doppelt so hoch wie bei den Männern (2,3 Prozent).[10]

Auch Zuwachs an Arbeitslosen aus dem Gastgewerbe besonders hoch

Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Zugang an Arbeitslosen im April 2020 um 81.000 beziehungsweise 14 Prozent erhöht. Gleichzeitig konnten 300.000 beziehungsweise 46 Prozent weniger Personen als im Vorjahr ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer Beschäftigung oder durch die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme beenden. Der Anstieg im Zugang zur Arbeitslosigkeit ist für Frauen mit 16 Prozent höher als für Männer mit zwölf Prozent, während der Rückgang in der Beendigung der Arbeitslosigkeit zwischen den Geschlechtern sehr ähnlich ist. Im gesamten Krisenjahr 2009 lag die Zunahme in den Zugängen zur Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr für Männer (15 Prozent) deutlich über der für Frauen (sechs Prozent).[11]

Der Anstieg in den Zugängen zur Arbeitslosigkeit kommt insbesondere durch Personen zustande, die sich im April 2020 arbeitslos meldeten und zuvor einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Trotz der Maßnahme Kurzarbeit beträgt die prozentuale Veränderung für diese Gruppe 53 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Anstieg der Anzahl derer, die ihre Beschäftigung im Gastgewerbe verloren und daher arbeitslos wurden, war besonders groß (Abbildung 3). Der Übergang von Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit war hier mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr. Auch der Bereich Kunst, Kultur und Erholung liegt mit einer Vorjahresveränderung von 85 Prozent deutlich über dem Durchschnitt aller Wirtschaftsbereiche.

Abbildung 3: Zugang von Arbeitslosen aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im April 2020
Veränderung im Vergleich zum Vorjahr in Prozent
Quelle: Bundesagentur für Arbeit: Auswirkungen der Coronakrise auf den Arbeitsmarkt, Deutschland, Monatszahlen, April 2020 (online verfügbar)

Fazit: Konjunkturprogramme müssen Gender-Budgeting unterworfen werden

Im Unterschied zu vergangenen Krisen, die häufig männerdominierte Wirtschaftssektoren besonders getroffen haben, drohen infolge der Corona-Pandemie auch Sektoren mit einem hohen Frauenanteil unter den Beschäftigten Einschnitte. Im besonders stark von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffenen Bereich Gastgewerbe sind beispielsweise mehr als die Hälfte aller Beschäftigten Frauen. Hinzu kommt, dass Frauen häufig ein niedrigeres Kurzarbeitergeld erhalten als Männer. Dies liegt daran, dass sich das Kurzarbeitergeld einerseits am Nettogehalt orientiert, das für viele verheiratete Frauen aufgrund der Lohnsteuerklasse V sehr niedrig ist.[12] Andererseits erhalten Frauen seltener eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch die Arbeitgeber.[13] Unter den geringfügig Beschäftigten, die keine Ansprüche auf Kurzarbeitergeld haben und damit dem Risiko des Arbeitsplatzverlustes noch stärker ausgesetzt sind, sind ebenfalls mehrheitlich Frauen vertreten.

Im Zusammenspiel mit der Tatsache, dass Frauen auch die Hauptlast der zusätzlichen Sorgearbeit aufgrund des eingeschränkten Kita- und Schulbetriebes tragen[14], lässt sich folgern, dass Frauen von der Corona-bedingten Wirtschaftskrise in besonderem Maße betroffen sind. Deswegen sollten sämtliche staatliche Maßnahmen wie Rettungspakete, Konjunkturprogramme und Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung nach der Wirtschaftskrise einem Gender-Budgeting unterworfen werden. Damit sollten die sich abzeichnenden langfristigen Auswirkungen der Corona-Krise auf die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern abgefedert werden.

Quelle: Publikation DIW aktuell -Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 15.05.2020

Studie auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) – Auswertungen zur Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie zum Home-Office-Potential vor Beginn der Corona-Pandemie erlauben Rückschlüsse für aktuelle Situation – Millionen Familien umso stärker belastet, je länger Kitas und Schulen nicht zu Normalbetrieb zurückkehren – Corona-Elternzeit und -Elterngeld können erwerbstätige Eltern entlasten

Seit Wochen weitgehend geschlossene Kitas und Schulen, eine Rückkehr zum Normalbetrieb nicht in Sicht: Die Folgen der Corona-Pandemie stellen in Deutschland mehr als vier Millionen Familien mit erwerbstätigen Eltern und Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren vor große Probleme, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie angeht. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, dürften von den Mehrbelastungen in Sachen Kinderbetreuung und Hausarbeit in erster Linie die Mütter betroffen sein. Den Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zufolge hat zudem ein großer Teil der Haushalte nicht einmal theoretisch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten. Und selbst wenn diese Möglichkeit besteht, sind die Vereinbarkeitsprobleme noch nicht dauerhaft gelöst. Viele Familien benötigten dringend unmittelbar eine Entlastung und mittelfristig eine Perspektive, schlussfolgern Kai-Uwe Müller, Claire Samtleben, Julia Schmieder und Katharina Wrohlich aus der Abteilung Staat und der Forschungsgruppe Gender Economics des DIW Berlin. Helfen könnte die Einführung einer Corona-Elternzeit verbunden mit einem Corona-Elterngeld.

Erwerbs- und Sorgearbeit schon vor Beginn der Corona-Pandemie sehr ungleich verteilt

Repräsentative Informationen zur Frage, wie viele erwerbstätige Eltern derzeit von zu Hause arbeiten können und wie sie sich die Erwerbs- und Sorgearbeit aufteilen, liegen bisher kaum vor. Die StudienautorInnen haben daher SOEP-Daten aus Vorkrisenzeiten analysiert und daraus Erkenntnisse mit Blick auf die gegenwärtige Situation abgeleitet. Demnach sind in zwei Drittel aller Paarhaushalte mit Kindern im Alter von bis zu zwölf Jahren beide Elternteile erwerbstätig. Allerdings hat nur in etwas mehr als der Hälfte dieser Haushalte zumindest eine Person theoretisch die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten. Unter den besonders betroffenen Alleinerziehenden, von denen ebenfalls etwa zwei Drittel erwerbstätig sind, gilt das sogar nur für rund 35 Prozent.

„Das vielfach als Vereinbarkeitswunder gepriesene Arbeiten im Home-Office ist also für einen Großteil der betroffenen Eltern schlicht keine Option – ganz abgesehen davon, dass wirklich produktives Arbeiten parallel zur Kinderbetreuung oftmals auch nicht möglich ist“, sagt Studienautorin Claire Samtleben. Erschwerend kommt hinzu, dass aufgrund der Kontaktbeschränkungen – und weil sie durch das Corona-Virus besonders gefährdet wären – Großeltern bei der Betreuung nicht wie gewohnt helfen können. In normalen Zeiten nehmen rund 30 Prozent der Haushalte mit Kindern im Alter von bis zwölf Jahren regelmäßig Betreuung durch Verwandte in Anspruch, unter den Alleinerziehenden sind es sogar 40 Prozent.

Den Hauptteil der zusätzlichen Last tragen vermutlich die Mütter. Schon in normalen Zeiten leisten sie den größten Teil der Kinderbetreuung, selbst wenn sie wie ihr Partner in Vollzeit erwerbstätig sind und noch umso mehr, wenn sie teilzeitbeschäftigt sind. Auch andere Haushaltstätigkeiten wie Einkaufen, Kochen und Putzen, die in Corona-Zeiten verstärkt anfallen, dürften wie zuvor allen voran Mütter übernehmen. „Wenn in einer Familie jemand die Arbeitszeit reduzieren oder den Job zumindest zeitweise ganz aufgeben muss, um Zeit freizuschaufeln, dann dürften es am ehesten die Mütter sein“, so Studienautorin Julia Schmieder, „denn sie sind oft teilzeitbeschäftigt und haben mehrheitlich ein geringeres Gehalt als ihre Partner. Die Gefahr eines gleichstellungspolitischen Backlashs ist daher nicht abwegig, sondern sogar sehr real.“

Corona-Elternzeit könnte auch gleichstellungspolitischen Impuls geben

Nach Ansicht der StudienautorInnen sollte die Politik das Vereinbarkeitsproblem von Beruf und Familie dringend adressieren – zumal es umso größer wird, je länger der gegenwertige Zustand anhält. „Jahresurlaub und Überstunden sind nach einer Weile abgebaut, Einkommensersatzleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz laufen nach sechs Wochen aus und sind zudem an die Bedingung geknüpft, dass Eltern ihrem Beruf nicht im Home-Office nachgehen können“, erklärt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Die Erfahrung vieler Eltern nach zwei Monaten Heimarbeit verdeutlicht jedoch die Grenzen der Vereinbarkeit von Kinderbetreuung und produktivem Arbeiten zu Hause. Deshalb müssen erwerbstätige Eltern schnell entlastet werden, etwa mit einer Corona-Elternzeit und einem Corona-Elterngeld“, so Wrohlich.

Dieser Vorschlag sieht vor, dass erwerbstätige Alleinerziehende sowie Familien, in denen beide Eltern gemeinsam mehr als 40 Stunden arbeiten, jeweils eine Reduzierung der individuellen Arbeitszeit beantragen können, um ihre Kinder zu betreuen. Dafür gäbe es dann eine staatliche Einkommensersatzleistung, ähnlich wie im Falle des Elterngeldes. Sofern die Eltern nicht in systemrelevanten Berufen arbeiten, sollte die Leistung bei Paaren an die Bedingung geknüpft werden, dass beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren. „So könnte vermieden werden, dass bestehende Geschlechterungleichheiten bei der Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit im Zuge der Corona-Krise noch verschärft werden“, sagt Wrohlich. „Damit würde auch ein gleichstellungspolitischer Impuls gesetzt.“

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Quelle: Publikation DIW aktuell -Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 05.05.2020

92 ÖkonomInnen aus dem Bereich der Bildungsforschung in Deutschland unterzeichnen bildungsökonomischen Aufruf – Gravierende Folgen der Kita- und Schulschließungen, Bildungsungleichheiten könnten steigen – Maßnahmen nötig, um auch zu Hause alle Kinder und Jugendlichen zu erreichen – Kita- und Schulbesuch sollte für alle Gruppen zumindest zeitweise wieder möglich sein – Klare Kommunikation erforderlich, um Unsicherheit zu reduzieren

Mit einem Appell unter dem Motto „Bildung ermöglichen!“ wenden sich namhafte deutsche ÖkonomInnen aus dem Bereich der Bildungsforschung im Vorfeld des morgigen Bund-Länder-Treffens an die Politik. C. Katharina Spieß vom DIW Berlin, Ludger Wößmann vom Münchener ifo Institut und vier weitere ProfessorInnen von der FU Berlin, KU Eichstätt-Ingolstadt und JMU Würzburg fordern „umfassende Maßnahmen, um frühkindliche und schulische Bildung in Deutschland sofort in angepasstem Format für alle Altersgruppen anzubieten“. Vor dem Hintergrund des auch in den kommenden Wochen allenfalls eingeschränkt möglichen Kita- und Schulbetriebs wird in dem sechsseitigen Papier auch dargelegt, wie konkrete Maßnahmen aussehen könnten – von der Optimierung des Distanzlernens bis zur Überarbeitung von Bildungs- und Lehrplänen.

„Geschlossene Schulen und Kitas haben gravierende Folgen: Es wird nicht nur weniger neues Wissen vermittelt. Der Verlust bereits erworbener Fähigkeiten fällt auch umso größer aus, je länger ein normaler Schul- und Kitabetrieb nicht möglich ist. Dies hat langfristig deutliche negative Effekte auf die Gesamtwirtschaft“, sagt Ludger Wößmann, Leiter des Zentrums für Bildungsökonomik am ifo Institut.

C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), sagt: „Sozial benachteiligte Kinder und solche mit Lernschwierigkeiten sind von den Schließungen besonders betroffen – ihnen werden Orte der Fürsorge, Förderung und Verpflegung mit ausgewogenen Mahlzeiten entzogen, zudem fallen sie beispielsweise beim Erlernen der deutschen Sprache zurück, wenn zu Hause kein Deutsch gesprochen wird. Auf diese Weise vergrößern Kita- und Schulschließungen die Unterschiede in Lerngruppen und darüber hinaus werden soziale Ungleichheiten in der Gesellschaft verstärkt. Das Humankapital von morgen kann sich nicht optimal entwickeln.“

Maßnahmen erstrecken sich über drei Phasen

Deshalb muss dem Aufruf zufolge schnell gegengesteuert werden. In einem ersten Schritt komme es darauf an, allen SchülerInnen das Lernen zu Hause mit entsprechender technischer Ausstattung und fachlicher Unterstützung zu ermöglichen. Gleichzeitig müssten pädagogische Fachkräfte inklusive der LehrerInnen mit Blick auf die Konzeption digitalen Unterrichts und Lernens schnellstmöglich geschult werden. Sollte Distanzlernen in einzelnen Haushalten nicht möglich sein, müssen die Kinder in eine Notbeschulung aufgenommen werden. Auch in Kitas ist es angezeigt, altersgerechtes Fördermaterial zum Vorlesen, Malen und Spielen zur Verfügung zu stellen und über Videoanrufe oder Telefonate regelmäßig Kontakt zwischen Fachkräften sowie Kindern und Eltern herzustellen.

Im zweiten Schritt müsse umgehend der Besuch von Kitas und Schulen allen Kindern und Jugendlichen, also unabhängig etwa von der Altersgruppe oder dem Beruf der Eltern, zumindest zeitweise wieder ermöglicht werden. Kleingruppen, die sich tage- oder wochenweise abwechseln, seien dafür geeignet. Zudem brauche es Konzepte für Zusatzförderungen, die es vor allem leistungsschwächeren Kindern und Jugendlichen erlaubten, Boden gut zu machen. Schließlich sollten im dritten Schritt die Bildungs- und Lehrpläne von Kitas und Schulen für das kommende Jahr angepasst werden, auch auf Basis erster wissenschaftlicher Evaluierungen des Lernens von zu Hause.

In jedem Fall, so die InitiatorInnen des Aufrufs, müsse schnell und umfassend gehandelt und zudem klar zu Strategien und Konzepten kommuniziert werden, um Kindern, Jugendlichen, Eltern und PädagogInnen eine klare Perspektive zu geben und sie nicht länger zu verunsichern.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 05.05.2020

Die Coronakrise stellt eine enorme Belastung dar für das Gesundheitswesen, die Volkswirtschaft, den Sozialstaat – und für die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern. Bestehende Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern nehmen momentan zu, Fortschritte bei der Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit werden in vielen Familien zumindest zeitweilig zurückgenommen. Diese Tendenz ist in Haushalten mit niedrigeren oder mittleren Einkommen stärker ausgeprägt als bei höheren Einkommen, auch weil Personen mit höheren Einkommen generell während der Pandemie seltener ihre Erwerbsarbeit einschränken müssen. Das zeigen Ergebnisse einer aktuellen Online-Befragung, für die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung 7677 Erwerbstätige interviewt wurden.* Die Anfang bis Mitte April von Kantar Deutschland durchgeführte Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. „Die Pandemie legt nicht nur problematische Ungleichheiten in den wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten offen, sie verschärft sie oft noch“, warnt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Neben Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen, in Betrieben ohne Tarifvertrag oder Betriebsrat seien Frauen derzeit überproportional belastet. Kohlrausch hat die Befragung gemeinsam mit WSI-Forscherin Dr. Aline Zucco ausgewertet.

Generell erleben Erwerbstätige ihre Lage angesichts der Pandemie noch deutlich häufiger als belastend, wenn sie Kinder unter 14 Jahren haben. 48 Prozent der Eltern in Paarbeziehungen bewerten ihre Gesamtsituation als „äußerst“ oder „sehr belastend“. Unter den Alleinerziehenden sind es knapp 52 Prozent – gegenüber knapp 39 Prozent unter den Befragten ohne Kinder bis maximal 14 Jahre (siehe auch Grafik 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Wenn Eltern in Zeiten geschlossener Kitas und Schulen einspringen müssen, tragen Mütter die Hauptlast: Der Auswertung zufolge haben in Haushalten mit mindestens einem Kind unter 14 Jahren 27 Prozent der Frauen, aber nur 16 Prozent der Männer ihre Arbeitszeit reduziert, um die Kinderbetreuung zu gewährleisten – also ein Unterschied von 11 Prozentpunkten. Bei Haushalten mit geringerem oder mittlerem Einkommen fällt die Diskrepanz größer aus (rund 12 bzw. 14 Prozentpunkte; siehe Grafik 2 in der pdf-Version). Das spreche dafür, dass finanzielle Überlegungen bei der Entscheidung, wer von den Eltern Arbeitszeit reduziert, eine wesentliche Rolle spielen, so Kohlrausch und Zucco. Familien mit wenig Geld könnten es sich häufig nicht leisten, auf das – meist höhere – Gehalt des Mannes zu verzichten.

„Paare, die sich so verhalten, handeln individuell unter dem Druck der Krisensituation kurzfristig oft rational. Sie sehen ja derzeit keine Alternative“, sagt Soziologin Kohlrausch. Die Forscherinnen warnen aber vor langfristigen Gefahren für die Erwerbsverläufe von Frauen. Da die ökonomischen Folgen der Krise noch länger spürbar sein werden, könnte eine Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit unter Umständen nicht möglich sein. Somit drohten auf längere Sicht drastische Folgen für das Erwerbseinkommen von Frauen: Die bestehende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern dürfte sich dann durch die Coronakrise noch weiter vergrößern.

Aus den Daten lasse sich ableiten, dass Eltern mit geringerem Einkommen von der Krise noch stärker betroffen sind. Denn erstens müssen sie ihre Arbeitszeit häufiger reduzieren, um sich um ihre Kinder zu kümmern (Grafik 2, Werte jeweils für Frauen und Männer zusammengenommen). Die Forscherinnen führen das unter anderem darauf zurück, dass Geringverdienende seltener die Gelegenheit haben dürften, im Homeoffice zu arbeiten. Zweitens ist bei Beschäftigten mit kleineren oder mittleren Einkommen Kurzarbeit häufiger (z.B. gut 17 Prozent in Kurzarbeit bei Befragten mit einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen unter 1300 Euro) als bei jenen, die relativ viel verdienen (knapp zehn Prozent bei einem Haushaltsnetto von mindestens 4500 Euro Prozent). Damit müssten insbesondere jene Haushalte finanzielle Einbußen hinnehmen, die davor schon am unteren Ende der Einkommensverteilung lagen. Das heißt: Die Ausfälle von Schulen und Kitas könnten bestehende Einkommensungleichheiten weiter verstärken.

Nicht selten Rückkehr zu traditioneller Arbeitsteilung

Bei der Arbeitsteilung innerhalb von Partnerschaften komme es oft tendenziell zu einer „Retraditionalisierung“, stellen Kohlrausch und Zucco fest. Auch wenn sich die Angaben von Männern und Frauen geringfügig unterscheiden, werde deutlich, dass die zusätzlich anfallende Sorgearbeit auch in Familien mit einer vormals gleichberechtigten Verteilung unbezahlter Arbeit nun vor allem die Frauen übernehmen (siehe Grafik 3). Nur rund 60 Prozent derjenigen Paare mit Kindern unter 14 Jahren, die sich die Sorgearbeit vor der Coronakrise fair geteilt haben, tun dies auch während der Krise. Bei den übrigen übernehmen in knapp 30 Prozent der Fälle die Frauen und in gut 10 Prozent der Fälle die Männer den Hauptteil der Sorgearbeit. Bei Paaren mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 2000 Euro und zuvor ausgeglichener Arbeitsteilung praktizieren aktuell sogar nur 48 Prozent weiterhin dieses Modell. Das zeige, dass Eltern, die finanziell stark unter Druck stehen, weniger Spielräume für eine faire Arbeitsteilung bleiben.

Dieser Befund sei auch insofern besorgniserregend, als viele Beschäftigte ihre finanzielle Situation zurzeit als prekär wahrnehmen, erklären die WSI-Forscherinnen. Das gelte insbesondere bei Kurzarbeit, die zwar Beschäftigung sichert aber für die Betroffenen oft mit harten finanziellen Einbußen verbunden ist. Unabhängig von ihrer aktuellen Arbeitssituation schätzen etwa 32 Prozent aller Befragten, bei Kurzarbeit Null mit dem zum Zeitpunkt der Befragung gesetzlich vorgesehenen Kurzarbeitergeld von maximal 67 Prozent ohne Aufstockung höchstens drei Monate auskommen zu können. „Das zeigt, dass die von der Bundesregierung beschlossene Aufstockung des Kurzarbeitergeldes bei längerem Bezug ein Fortschritt ist“, sagt Kohlrausch. „Allerdings ist fraglich, ob dieser Schritt insbesondere im Niedriglohnbereich ausreicht.“

Frauen erhalten seltener Aufstockung beim Kurzarbeitergeld

Besser stünden Beschäftigte da, deren Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken, so Kohlrausch und Zucco. Hier hätten Tarifbeschäftigte einen klaren Vorteil: Befragte, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, erhalten zu 45 Prozent eine Aufstockung, die übrigen Befragten nur zu 19 Prozent. Auch hier beobachten die Forscherinnen Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Frauen (28 Prozent) erhalten seltener eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes als Männer (36 Prozent). Ein möglicher Faktor dabei: Frauen arbeiten häufiger in kleinen Betrieben und werden seltener nach Tarif bezahlt als Männer.

Als Fazit halten die Sozialwissenschaftlerinnen fest, dass die zusätzlich anfallende Sorgearbeit durch die Schließung von Kitas und Schulen Familien enorm unter Druck setzt und dabei Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern verfestigen kann. Um dem entgegenzuwirken, brauche es zumindest für die unteren Einkommensgruppen mehr finanzielle Unterstützung, wenn wegen Kinderbetreuung Arbeitszeit reduziert werden muss, und eine generelle Entlastung bei der Sorgearbeit. Deshalb sollte aus Sicht der Familien – insbesondere der Kinder und der Frauen – eine schrittweise Öffnung der Kitas Priorität haben. Zudem gelte es, die Möglichkeiten für digitalen Unterricht auszubauen, wozu gehöre, auch ärmere Haushalte mit der nötigen Technik auszustatten, und über innovative Betreuungsmodelle nachzudenken.

Hier finden Sie die PDF: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_40_2020.pdf

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 14.05.2020

  • 78 % der Mütter in Paarfamilien mit Schulkindern waren 2018 erwerbstätig
  • In Ostdeutschland arbeiteten Mütter häufiger in Vollzeit als in Westdeutschland
  • In Sachsen-Anhalt arbeiteten 50% der Mütter in Paarfamilien mit Kindern ab 6 bis unter 18 Jahren in Vollzeit – mehr als in jedem anderen Bundesland
  • Bis auf Mecklenburg-Vorpommern sind die Anteile vollzeiterwerbstätiger Müttern zwischen 2008 und 2018 in allen Bundesländern gestiegen

Wegen des stark eingeschränkten Schulbetriebs aufgrund der Corona-Pandemie müssen die meisten Eltern schulpflichtiger Kinder weiterhin einen Spagat zwischen Kinderbetreuung und Berufsalltag vollführen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Muttertag am 10.Mai 2020 mitteilt, ist der Anteil der Mütter, die in einer Partnerschaft und mindestens einem Kind ab 6bis unter 18 Jahren zusammenleben und zugleich erwerbstätig sind, zwischen 2008 und 2018 von gut zwei Dritteln (69%) auf mehr als drei Viertel (78%) gestiegen.

Knapp ein Viertel (23%) der Mütter in Paarfamilien mit Kindern von 6 bis unter 18 Jahren waren im Jahr 2018 vollzeiterwerbstätig (2008: 18%). Die Tendenz zur höheren Erwerbsbeteiligung von Müttern in Paarfamilien ist nicht in allen Bundesländern gleich: In Sachsen-Anhalt arbeitet mittlerweile die Hälfte der Mütter in Vollzeit (2018:50%, 2008: 40%), während der Anteil in Bremen bei 15% liegt. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, in dem die Vollzeit-Erwerbsbeteiligung zwischen 2008 und 2018 gesunken ist (von 41% auf 39%), wenngleich der Anteil der vollzeiterwerbstätigen Mütter dort noch immer wesentlich höher ist als in den westdeutschen Bundesländern.

Erwerbstätige Mütter arbeiten überwiegend in Teilzeit

Mehr als die Hälfte (55%) der Mütter in Paarfamilien mit Kindern ab 6 bis unter 18 Jahren arbeitete 2018 allerdings in Teilzeit (2008: 51%). In Baden-Württemberg (62%), Bayern (61%) und Rheinland-Pfalz (59%) waren die Anteile der teilzeiterwerbstätigen Mütter am höchsten, während die Anteile in Sachsen-Anhalt (35%), Berlin (37%) und Brandenburg (39%) am geringsten ausfielen. Nur in Sachsen-Anhalt und Brandenburg lagen die Anteile der vollzeiterwerbstätigen Mütter höher als die Anteile der Mütter in Teilzeiterwerbstätigkeit.

Methodischer Hinweis:

In dieser Pressemitteilung ist zum Teil verkürzt von „erwerbstätigen Müttern“ die Rede. Wichtig ist: Für diese Auswertung wurden ausschließlich Mütter betrachtet, die in einer Partnerschaft und mindestens einem Kind ab 6 bis unter 18 Jahren zusammenleben.

Weitere Informationen:

Fast 700 000 Alleinerziehende mit Kindern unter 13 Jahren im Jahr 2018 erwerbstätig
Im Jahr 2018 waren verheiratete Mütter bei der Geburt des ersten Kindes im Schnitt 31,3 Jahre alt
Realisierte Erwerbstätigkeit zur Messung des Vereinbarkeitsarrangements von Familie und Beruf
Daten zu Kinderlosigkeit, Geburten und Familien – Ergebnisse des Mikrozensus 2018 – Ausgabe 20197

Quelle: Pressemitteilung DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.05.2020

Bei Kita-Öffnungen darf nicht nur auf Sicht gefahren werden

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Thüringen, und der Familienverband NaturFreunde Thüringen e.V. begrüßen die ersten Schritte der stufenweisen Kita-Öffnung in Thüringen. Nach dem Beschluss des Landeskabinetts vom 6. Mai 2020 ist es ein notwendiger Beitrag, sowohl zur frühkindlichen Bildung, als auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unzähliger Beschäftigter.

Gleichzeitig fordern sie, bei der Weiterentwicklung der Maßnahmen, Vertreter*innen von Gewerkschaften, Familienverbänden, Elternbeiräten und Jugendverbänden in die Planungen einzubeziehen.

„Niemand weiß, wie sich die Infektionsraten entwickeln und welche erneuten Einschränkungen potentiell notwendig sind. Vor diesem Hintergrund braucht es ein tragfähiges Konzept zur Kinderbetreuung, insbesondere für berufstätige Eltern und Kita-Beschäftigte, das Planungssicherheit nicht nur für einige Tage und Wochen ermöglicht. Sowohl die Interessen und die besondere Schutzwürdigkeit von Kindern, als auch der Schutz der Beschäftigten in diesem Bereich, müssen Berücksichtigung finden“, so Corinna Hersel, Geschäftsführerin von ver.di Thüringen.

Kristine Müller, Geschäftsführerin der NaturFreunde Thüringen e.V., unterstreicht die Priorität der Kinderbetreuung: „Mit der Corona-Krise hat sich das Leben aller Familien schlagartig und in nie geahnter Weise verändert. Familie, Beruf und neu auch Bildung zu vereinbaren, gelang Familien bisher mehr oder weniger erfolgreich. Dass im Mai Biergärten, Autohäuser, Frisöre und Co. wieder öffnen dürfen, stellt für die angestellten Eltern eine neue Unsicherheit dar. Denn auf Betreuung ihrer Kinder dürfen sie erst im Juni wieder hoffen. Diese zeitliche Lücke verdeutlicht, dass Bedarfe nicht systematisch angegangen werden, sondern Wirtschaftsinteressen unabhängig von sozialen Notwendigkeiten diskutiert werden und zudem die Bedürfnisse von Kindern nicht ausreichend in Betracht gezogen werden.“

„Eltern, Kinder und Erzieher*innen brauchen Planungssicherheit“, so Corinna Hersel weiter. „Schon vor der Corona-Pandemie sahen wir uns mit einer problematischen Fachkräftesituation im Bereich der Kitas konfrontiert. Corona verschärft diese Situation, u.a. mit Blick auf das Alter und gesundheitliche Vorbelastungen vieler Beschäftigter. Bei den Kita-Öffnungen muss der infektions- und arbeitsrechtliche Schutz der Erzieher*innen, die zur Risikogruppegehören, ebenso oberste Priorität genießen, wie derjenigen Kolleg*innen, die Sorge haben, die zusätzlichen Belastungen stemmen zu müssen. Vordiesem Hintergrund sind Bestrebungen zur Kurzarbeit für Kindertageseinrichtungen und Jugendeinrichtungen absurd. Diese müssen im Interesse der Sicherheit und der gestiegenen Anforderungen der Beschäftigten ausgeschlossen werden.“

Familienverband und Gewerkschaft fordern, die stufenweise Öffnung aller Bereiche des öffentlichen Lebens nach sozialen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gut aufeinander abzustimmen.

Zum Hintergrund:

Ende April 2020 hatte ver.di ein Positionspapier veröffentlicht, in dem Kriterien für die Ausweitung der Betreuung in Kindertagesstätten während der Corona-Pandemie dargelegt werden. Dabei geht es vornehmlich um Maßnahmen, die notwendig sind, um den Arbeits- und Gesundheitsschutzder Beschäftigten zu gewährleisten und die Gesundheit der Kinder und Familien nicht zu gefährden.

Dieses ist nachzulesen unter: https://mehr-brauchtmehr.verdi.de/++co++3f5203bc-8ae2-11ea-8ff0-525400940f89

Quelle: Pressemitteilung Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bezirk Thüringen, und Familienverband NaturFreunde Thüringen e.V. vom 12.05.2020

Symptomfreiheit aller Haushaltsmitglieder als erweitertes Konzept zum Gesundheitsschutz

Die Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg werden ab dem 18. Mai über die erweiterte Notbetreuung hinaus geöffnet. Doch nach wie vor gelten Einschränkungen – lediglich maximal 50 Prozent der Kinder dürfen gleichzeitig anwesend sein. „Welche Kinder in den Genuss der Förderung kommen, darf nicht allein vom Bedarf der Eltern abhängen. Kinder haben ein Recht auf den Besuch in ihrer Kita, um sich die Welt kindgemäß aneignen und ihre Persönlichkeit entwickeln zu können“, betont das Bildungsträger-Netzwerk Konzept-e. Der Träger mit Einrichtungen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen führt ein Wechselsystem ein, dass es allen Kindern er-möglichen soll, stunden- bzw. tagesweise wieder in die Kita zu gehen. Ein erweitertes Hygienekonzept, das den Gesundheitszustand aller Haushaltsmit-glieder einbezieht, gewährleistet den Gesundheitsschutz.

„Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und eine gesunde persönliche Entwicklung“, betont Carola Kammerlander, pädagogische Geschäfts-führerin des Bildungsträgernetzwerks Konzept-e aus Stuttgart. „Unabdingbar dafür ist das Spiel mit anderen Kindern ähnlichen Alters, indem sie Ideen austauschen, Regeln aushandeln, Erlebnisse verarbeiten und sich gegenseitig Orientierung geben.“

Der Besuch einer Kita als kindgerechtem, freudigem Sozialisations- und Lernort, der ihnen dies in einem anregungsreichen Umfeld ermöglicht, sei aus diesem Grund von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Mädchen und Jungen. „Das Recht auf den Besuch einer Kindertagesstätte darf nicht nur vom Bedarf der Eltern abhängen. Es ist das ureigene Recht jedes Kindes selbst.“

Kita-Zeiten für jedes Kind

Das Konzept-e Netzwerk, zu dem rund 40 element-i Kinderhäuser in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen gehören, entwickelt daher ein Wechselkonzept. Es ermöglicht allen Kindern jeweils in reduziertem zeitlichen Umfang (zum Beispiel in einem rollierenden System oder einem „Schichtbetrieb“) den Zugang zur Kita-Betreuung. Und: Das Konzept verschafft ihren Rechten auf Bildung und Gesundheit gleichermaßen Geltung. Folgende Gesundheitsschutzmaßnahmen stellen das sicher:

Betreuung in festen Kleingruppen (Kohorten)

In den element-i Kinderhäusern betreuen künftig zwei pädagogische Fachkräfte fünf bis maximal zehn alters- und entwicklungsähnliche Kinder. Sie bilden eine sogenannte Kohorte und bleiben von anderen im Haus streng räumlich getrennt. Ihnen stehen Räume zur Verfügung, die doppelt so groß sind, wie es die Vorgaben in der Vor-Corona-Zeit vorsahen. Die regelmäßig gereinigten Gemeinschaftsflächen nutzen sie abwechselnd mit den anderen Gruppen.

Voraussetzung: Symptomfreiheit

Um die Sicherheit der Kleingruppen zu gewährleisten, dürfen nur Kinder und Fachkräfte in die Kita kommen, die möglichst sicher Corona-frei sind. „Da die Unterscheidung zu anderen grippalen Erkrankungen nur schwer zu treffen ist und Corona-Tests nicht immer erhältlich sind, schließen wir die Haushalte, in denen die Kinder leben, in die Betrachtung ein“, erklärt Konzept-e Geschäftsführerin Waltraud Weegmann. Das bedeutet: Die Kinder selbst und auch alle Mitglieder ihres Haushaltes dürfen seit mindestens 48 Stunden keine über 37 Grad erhöhte Köpertemperatur haben oder an Husten bzw. Atemnot leiden. Eltern müssen dies schriftlich zusichern und sich verpflichten, bei auftretenden Symptomen ihr Kind zuhause zu behalten und die Kita sofort zu informieren.

Dokumentation der Anwesenheitszeiten

Das Kita-Team dokumentiert nicht nur die Anwesenheit der Kinder in der Einrichtung genau. Personen, die die Kinder bringen und abholen, werden einbezogen. So lässt sich in einem Corona-Verdachtsfall nachvollziehen, welche Kontakte stattgefunden haben.

Spagat zwischen kindgerechter Gemeinschaft und Sicherheit

„Wir sind überzeugt, dass wir möglichst vielen Kinder wieder die Möglichkeit geben müssen, ihre Freunde in ihrer Kitaumgebung treffen zu können“, sagen Waltraud Weegmann und Carola Kammerlander. „Dafür ist ein Spagat zwischen Freiheit, erweiterten Sozialkontakten und Sicherheit nötig. Mit unserem Konzept, denken wir, ist er in verantwortbarer Weise gelungen.“

Weitere Informationen und das Positionspapier finden Sie hier: www.element-i.de/corona.

Quelle: Pressemitteilung Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH vom 11.05.2020

Die Arbeiterwohlfahrt fordert zum heutigen Tag der Kinderbetreuung sichere Arbeitsplätze für Erzieherinnen und Erzieher, die ihnen verlässliche Rahmenbedingungen bieten.

Dazu erklärt AWO-Vorstandsvorsitzender Wolfgang Stadler: „Angesichts der aktuellen Situation zeigt sich, wie wichtig gute Arbeitsbedingungen und eine gerechte und faire Entlohnung und Wertschätzung sind. Gerade jetzt möchten wir den Erzieher*innen in den Einrichtungen und ihren Leitungen einen großen Dank aussprechen. Dabei darf es aber nicht bleiben: In der Diskussion im Umgang mit dem Virus wurden Kitas lange kaum berücksichtigt, die besondere Situation kaum beachtet. Dabei leisten die Fachkräfte eine gesellschaftlich über alle Maßen relevante Aufgabe und helfen, die Daseinsversorgung, Pflege und kritische Infrastruktur aufrecht zu erhalten. Zeitgleich zeigt sich die immense Bedeutung von Kindertageseinrichtungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Es darf nicht vergessen werden, dass in Kindertageseinrichtungen keine absoluten Schutzvorkehrungen getroffen werden können. Deshalb muss es für die Öffnung vernünftige Schutzkonzepte für die Mitarbeitenden in Kindertagesstätten geben. Es darf nicht sein, dass Menschen, die für uns alle ihre Gesundheit auf’s Spiel setzen, nicht nach bestem Wissen und Gewissen geschützt und unterstützt werden. Wir müssen uns auch in der Zeit nach Corona an die jetzige Situation erinnern und dafür sorgen, dass dieser Beruf auch finanziell die Anerkennung bekommt, die er verdient.“

Die Arbeiterwohlfahrt hat Voraussetzungen und konkrete Forderungen zu Schutzstandards und Arbeitsorganisation der Kita-Mitarbeitenden formuliert. Zum Forderungspapier (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 11.05.2020

In der Corona-Krise drohen erhebliche Rückschritte in der Gleichstellung von Frauen und Männern. Denn die politischen Maßnahmen zum Umgang mit dem Virus vernachlässigen die Lebenswirklichkeiten von Frauen und Mädchen und setzen auf längst überholt geglaubte Geschlechterrollen. Damit unsere Gesellschaft aus dieser Krise gerechter und sensibilisierter hervorgeht, als sie hineingeraten ist, fordert der DF tiefgreifende wirtschafts-, finanz- und sozialpolitische Veränderungen. Ziel ist ein gesellschaftlicher Paradigmenwechsel, der Menschen und nicht Märkte in den Mittelpunkt politischen Handelns stellt.

Was aus Sicht der größten Frauenlobby dafür getan werden muss, beschreibt eine neue Textreihe unter dem Titel „Geschlechtergerecht aus der Krise“. Teil1startet heutemit grundsätzlichen Überlegungen und Forderungen für eine geschlechtergerechte Krisenpolitik: gerechte Verteilung von Finanzhilfen, gleichberechtigte Teilhabe an politischen Entscheidungen und eine zukunftsweisende Gleichstellungsstrategie.

Konkret fordert der DF:

  • Überprüfung jeder Finanzausgabe auf ihre unterschiedlichen Auswirkungen auf das Leben von Frauen und Männern und ob sie zur tatsächlichen Gleichstellung beiträgt.
  • Geschlechtergerechte Besetzung aller entscheidungsgebenden wissenschaftlichen und politischen Gremien der Krisenbewältigung.
  • Berufung von Bundesfrauenministerin Giffey als festes Mitglied in das Corona-Kabinett.
  • Umsetzung aller gleichstellungspolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag: z.B. Abstimmung einer verbindlichen ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie, Gründung eines Bundesinstituts für Gleichstellung und Reform des Führungspositionengesetzes.

Dazu Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats: „Ohne konsequente Gleichstellungspolitik gibt es keine dauerhafte Lösung für diese Krise. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung und gehört als Aufgabe und Ziel in den Mittelpunkt der Krisenbewältigung. Aus Corona lernen, heißt, die herrschende Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern abzubauen. Damit die Krisenzeit nicht zur neuen Männerzeit wird.“

Die Textreihe „Geschlechtergerecht aus der Krise“ können Sie ab sofort auf unserer Website www.frauenrat.de/corona verfolgen. Unser Newsletter hält sie über neu erschienene Beiträge informiert.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Frauenratvom 14.05.2020

Zwanzig bundesweit aktive Frauenverbände und Gewerkschaften haben sich heute mit gleichstellungspolitischen Forderungen in einem gemeinsamen Aufruf an die Bundesregierung und Arbeitgeber gewendet.

Corona hat das Leben in Deutschland und in der Welt grundlegend verändert. Deutlich wird, dass die wirtschaftlichen und sozialen Kosten Frauen wesentlich stärker treffen. Die Pandemie vergrößert alle gleichstellungs- und frauenpolitischen Probleme/Schieflagen, auf die wir bereits seit Jahrzehnten hinweisen. Angesichts der existenziellen Krise wird deutlich, wie lebensbedrohlich sich die über Jahre privatisierte und eingesparte öffentliche soziale Infrastruktur und die falschen Arbeitsbewertungen jetzt auf unseren Lebensalltag auswirken.

Wann, wenn nicht jetzt werden unsere frauen- und gleichstellungspolitischen Forderungen anerkannt und umgesetzt. Wir erwarten von Politik, Arbeitgeber*innen und allen Verantwortungsträger*innen ein ebenso mutiges, sachbezogenes und schnelles Handeln wie jetzt in der Zeit von Corona.

Deshalb fordern wir u.a.:

  • finanzielle Aufwertung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, im Gesundheitswesen, der Erziehung und im Einzelhandel,
  • Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs,
  • Rahmenbedingungen und Arbeitszeiten, die es Eltern ermöglichen, sich die Care-Arbeit gereicht zu teilen,
  • eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Beratungsstellen und Gewaltschutzeinrichtungen.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Frauenratvom 29.04.2020

Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten beraten heute über Lockerungen der Corona-Auflagen. Diskutiert wird auch der Beschluss der Familienministerkonferenz, die sich auf einen gemeinsamen Rahmen für eine stufenweise Öffnung der Kindertagesbetreuung in Deutschland verständigt hat. Danach soll in den kommenden Wochen und Monaten unter Berücksichtigung der jeweiligen Corana-Situation ein behutsamer Wiedereinstieg in die Kindertagesbetreuung in vier Phasen ermöglicht werden – von der aktuell bestehenden Notbetreuung (1), über eine erweiterte Notbetreuung (2), einen eingeschränkten Regelbetrieb (3) bis zurück zum vollständigen Regelbetrieb

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Es ist enorm wichtig, dass Schritt für Schritt wieder mehr Kinder und ihre Familien die gewohnte Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen wahrnehmen können. Leider sorgen die Vorschläge nicht für eine klare Perspektive für Familen. Es bleibt in der Hand der Länder, die Maßnahmen der vier Phasen konkret umzusetzen. Damit droht ein bundesweiter Flickenteppich. Wann und welche Kinder wieder in die Tagesbetreuung gehen können steht noch in den Sternen.

Hier muss deutlich nachgebessert werden. Für Familien muss transparent und nachvollziehbar sein, wie die nächsten Schritte aussehen. Länder und Kommunen sollten sehr schnell, in engem Austausch mit den örtlichen Trägern und Einrichtungen Festlegungen zu treffen.“

Maria Loheide begrüßt, die Öffnung von Spielplätzen: „Kinder brauchen dringend wieder Spiel- und Bewegungsräume und Familien Entlastung. Viele sind im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung mit ihren Kräften am Ende.

Selbstverständlich müssen auch auf den Spielplätzen Abstands- und Hygieneregeln gelten, die insbesondere die Erwachsenen, aber auch die Kinder selbst beachten.“

Die nächsten konkreten politischen Maßnahmen müssen insbesondere den Bedarf von Kindern und Familien, die im Pandemie-Alltag stark belastet sind, berücksichtigen. Die Diakonie Deutschland fordert ein Corona-Familienpaket: ein Rettungsschirm für Familien, dass neben der Ausweitung der Kindertagesbetreuung die besondere Situation von Familien in Armutslagen berücksichtigt. Dazu zählt mehr finanzielle und soziale Unterstützung in der aktuellen Situation.

Mehr Infos:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Blog von Diakonie-Präsident Ulrich Lilie „Die Würde der Kinder“: https://praesident.diakonie.de/2020/04/30/die-wuerde-der-kinder/

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.04.2020

Das DJI veröffentlicht erste Ergebnisse einer Online-Befragung von Eltern

Die Coronavirus-Pandemie hat insbesondere den Alltag von Familien und Kindern vollkommen verändert. Zwar scheinen viele Kinder die damit einhergehenden Herausforderungen eher gut oder sehr gut zu bewältigen, jedoch berichtet ein Drittel der vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) befragten Eltern, dass ihr Kind Schwierigkeiten hat, mit der aktuellen Situation zurechtzukommen. Das zeigen erste Ergebnisse einer Online-Befragung, an der sich zwischen dem 22. April und dem 4. Mai 2020 deutschlandweit mehr als 8.000 Eltern von Kindern im Alter von drei bis 15 Jahren beteiligt haben.

Familien mit einer angespannten finanziellen Situation schätzen die Belastung ihrer Kinder deutlich höher ein als diejenigen, die ihre finanzielle Lage positiver beurteilen (51 Prozent vs. 30 Prozent). Auch Eltern mit maximal mittlerem formalem Bildungsabschluss geben zu einem höheren Anteil an, dass ihre Kinder nicht gut mit der Situation zurechtkommen (41 Prozent vs. 29 Prozent der Kinder von Eltern mit hohem Bildungsabschluss). „Die Daten zeigen, dass Eltern, die selbst unter der aktuellen Situation leiden, auch eher Belastungen bei ihren Kindern wahrnehmen“, sagt Dr. Alexandra Langmeyer, die die Studie zusammen mit vier weiteren Sozialwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern am DJI durchgeführt hat. „Das macht deutlich, wie wichtig es für das Wohlbefinden der Kinder ist, dass es auch den Eltern gut geht“. Außerdem deuten die Studienergebnisse darauf hin, dass Eltern die Belastung ihres Kindes höher einschätzen, wenn sie ihr Kind in der aktuellen Situation als einsam beschreiben, und wenn es häufiger zu Konflikten und chaotischen Situationen in der Familie kommt.

Ein konflikthaltiges Klima herrscht in jeder fünften befragten Familie (22 Prozent) zur Zeit der Krise häufig oder sehr häufig. Gleichzeitig gelingt mehr als Dreiviertel der Familien das ungewohnte ständige Zusammensein überwiegend gut. Langmeyer gibt zu bedenken: „In unserer Stichprobe sind überdurchschnittlich viele Familien mit formal hohem Bildungsgrad und ohne finanzielle Sorgen. Das lässt vermuten, wie schwierig die Situation für Familien in schwierigeren Lebenslagen ist, die mit dieser Studie bislang nicht erreicht werden konnten“.

Trotz digitaler Technik bricht der Kontakt zu Kita-Fachkräften erst einmal ab
Viele Kinder erleben während der Kontaktbeschränkungen offenbar Gefühle der Einsamkeit: Mehr als ein Viertel (27 Prozent) der befragten Eltern stimmen der Aussage eher oder ganz zu, dass sich ihr Kind zurzeit einsam fühlt. Fachkräfte und Lehrkräfte aus Kitas und Schulen tragen der Befragung zufolge nur wenig zur Abmilderung dieser Situation bei. Denn obwohl in nahezu allen befragten Haushalten zahlreiche Kommunikationskanäle zur Verfügung stehen, werden diese nach Einschätzung der Eltern nur in geringem Umfang durch die pädagogischen Fachkräfte und Lehrkräfte genutzt. Dies betrifft vor allem die Kindergartenkinder in den befragten Familien, von denen mehr als ein Viertel während der Krise gar nichts von ihren Bezugspersonen in der Kita gehört haben. Zwischen Lehrkräften und Schulkindern gibt es offenbar wesentlich mehr Austausch und hauptsächlich über E-Mails, Video-Chats und Textnachrichten; dieser bleibt jedoch in den meisten Fällen sporadisch.

Einige Familien beziehen die Großeltern weiterhin in die Betreuung der Kinder ein
Der Studie zufolge werden nahezu alle Kinder aufgrund der Schul- und Kitaschließungen in erster Linie von ihren Eltern betreut (98 Prozent) und verbringen mehr Zeit mit ihnen und ihren Geschwistern. Die Daten weisen darauf hin, dass Mütter häufiger als Väter die Kinderbetreuung übernehmen. Deutlich weniger sehen alle Altersgruppen ihre Freundinnen und Freunde, wobei die befragten Eltern glauben, dass das am stärksten auf die Jüngsten zutrifft. Auch der Austausch mit den Großeltern ist nach Auskunft der Eltern für einen Großteil (89 Prozent) deutlich weniger geworden. Besonders bei kleineren Kindern helfen Oma und Opa allerdings trotz anderslautender Empfehlung bei der Betreuung aus (18 Prozent der Kita-Kinder, 13 Prozent der Grundschulkinder, 7 Prozent der Kinder der Sekundarstufe I). „Unter dem Druck, Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung gleichzeitig nachkommen zu müssen, sahen sich möglicherweise einige Eltern dazu gezwungen, auf die Unterstützung der Großeltern zurückzugreifen“, erklärt Langmeyer.

Weitere Studien-Ergebnisse

Studienbericht „Erste Ergebnisse zum veränderten Alltag und Wohlbefinden von Kindern“ (PDF)

Zur Online-Befragung (noch bis 20.Mai 2020)

Bericht in der Süddeutschen Zeitung, 18.05.2020

Interview mit Dr. Alexandra Langmeyer im Deutschlandfunk, 18.05.2020

Bericht auf ZEIT-Online, 18.05.2020

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V.vom 18.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der Corona-Pandemie, insbesondere in Großstädten alternative Spielflächen für Kinder zu schaffen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation fehlen in verdichteten Innenstadtquartieren, in Gebieten mit sozialen Problemlagen und städtebaulichen Missständen häufig große, grüne Freiflächen und damit Möglichkeiten zur Kompensation von derzeit nur eingeschränkt zugänglichen Spiel- und Sportstätten. Gerade in diesen Gebieten muss eine weitere Öffnung dieser Anlagen und Ergänzung der bisherigen Angebote vorrangig vorangetrieben und begleitet werden.

In einer Stellungnahme, die das Deutsche Kinderhilfswerk zusammen mit Expertinnen und Experten des Bündnisses „Recht auf Spiel“ erarbeitet hat, werden dazu Kommunalpolitik und Verwaltung zahlreiche Vorschläge unterbreitet. So braucht es vor allem ein kommunales Gesamtkonzept, das neben den eingeschränkt zugänglichen Spielplätzen ebenso Sportplätze und Bolzplätze, die Außengelände von Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen, verkehrsberuhigte Bereiche und Spielstraßen, Abenteuerspielplätze, Kinder- und Jugendfarmen, Naturstationen und Naturerfahrungsräume, Parkanlagen, öffentliche Grünflächen, Zoos, Botanische Gärten sowie Fußgängerzonen in das bespielbare Angebot aktiv einbezieht und zu ganzheitlichen Spiel- und Bewegungskonzepten zusammenzuführt.

„Politik und Verwaltung in den Kommunen sind dazu angehalten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das vielfältige Spielen von Kindern wieder zu ermöglichen, Spielplatzöffnungen und Vereinssport allein genügen aufgrund der nur eingeschränkten zahlenmäßigen Nutzungsmöglichkeiten auf Dauer nicht. Es sollte geprüft werden, wo auch Sporthallen und andere Vereinsflächen geöffnet und in Kooperation mit Schulen, Kitas und Vereinen genutzt werden können. Hier braucht es kreative und mutige Lösungen, bei deren Entwicklung professionelle Hilfe aus der Spielraumszene eingeholt werden sollte“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Bereits vor der Corona-Pandemie mussten wir bei vielen Kindern und Jugendlichen einen erheblichen Bewegungsmangel konstatieren. Diese Defizite haben sich aktuell vielfach verschärft. Besonders Benachteiligungen in den Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten in Stadtquartieren mit städtebaulichen Missständen kommen nun verstärkt zum Tragen. Hier braucht es schnelle Abhilfe. Zudem sollten Eltern über die Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport für Kinder auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen informiert und mit entsprechenden Angeboten, zum Beispiel seitens der Kommunen in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen, aktiv unterstützt werden“, so Hofmann weiter.

Als konkrete Möglichkeiten fordert das Deutsche Kinderhilfswerk beispielsweise die Öffnung von Sporthallen, wo durch Absperrung von kleineren Bewegungsräumen die Nutzung nur von einer festen Gruppe oder einer Familie möglich wäre. Als flexible Lösung bietet sich auch an, temporäre Spielstraßen auszuweisen, also regelmäßige Sperrungen von ruhigen Wohnstraßen zu bestimmten Tageszeiten, um Kindern Gelegenheit zum Spiel trotz Abstandsgebot zu bieten. Grundsätzlich braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in jeder Kommune eine ämterübergreifende Steuerungsrunde aus Grünflächenamt, Jugendamt, Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt und Polizei, die gemeinschaftlich an einer Lösungsstrategie für mehr Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder arbeitet. Einzubeziehen sind dabei auch die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise die von pädagogisch betreuten Spielplätzen oder Jugendfreizeiteinrichtungen sowie die Sportvereine.

Die Stellungnahme „Das Recht auf Spiel in Zeiten der Pandemie“ kann unter www.dkhw.de/Spiel-Corona heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.05.2020

Zur Verlängerung der Lohnfortzahlung für Eltern, die derzeit von Schul- und Kitaschließungen betroffen sind, erklärt Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):

„Die Verlängerung der Lohnfortzahlung ist eine gute Nachricht für Familien.Auch die Verdoppelung des Anspruchs für Alleinerziehende war dringend notwendig.Noch besser wäre es, den Anspruch auf den gesamten Zeitraum auszudehnen, in dem der Regelbetrieb in Kitas und Schulen noch nicht wieder aufgenommen ist. Sonst muss die Bundesregierung in einigen Wochen womöglich erneut nachbessern. Zudem muss es einen Kündigungsschutz für Eltern geben, die von der Regelung Gebrauch machen.Viele Kinder können weiterhin nicht regelmäßig Kita und Schule besuchen und müssen zuhause betreut werden. Solange dies so bleibt, solltenbetroffeneEltern keine Angstum ihren Arbeitsplatz oder Lohn haben müssen.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 20.05.2020

Zur Ankündigung der Bundesregierung, die Lohnfortzahlung für von Schul- und Kitaschließungen betroffene Eltern nicht fortsetzen zu wollen, erklärt Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):

„Die Beendigung der Lohnfortzahlung für Eltern ist ein verheerendes Signal für Familien – und das ausgerechnet am Tag der Familie. Viele Eltern können ihre Kinder weiterhin nicht oder nur 1-2 Tage die Woche zur Schule und in die Kita schicken. Ihnen eine Lohnfortzahlung zu verweigern, während man Wirtschaftsunternehmen mit Steuergeldern in Milliardenhöhe unterstützt, zeigt den geringen Stellenwert, den Familien bei der Politik in der Corona-Krise haben. Der Hinweis, dass die Verlängerung nicht nötig sei, weil beide Elternteile ja nacheinander sechs Wochen pausieren könnten, geht an der Realität vorbei: Alleinerziehende und Familien, in denen ein Partner in einem systemrelevanten Beruf, wie beispielsweise der Pflege arbeitet, haben diese Möglichkeit nicht. Viele Mütter und Väter sind überlastet, am Limit und haben existenzielle Sorgen. Eine Beendigung der Lohnfortzahlung ist für sie ein Schlag ins Gesicht.

Die bisherige Regelung muss verlängert werden oder, noch besser, durch eine Corona-Familienarbeitszeit ersetzt werden, die die eaf schon länger fordert. Diese Corona-Familienarbeitszeit beinhaltet einen Anspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit teilweisem Lohnausgleich für Mütter und Väter von Kindern unter 12 Jahren, der gerade für niedrige und mittlere Einkommen essenziell ist. Diese hilft nicht nur denen, die derzeit die Lohnfortzahlung in Anspruch nehmen, sondern wäre auch ein Rettungsanker für die Millionen Mütter und Väter, die zurzeit auf dem Zahnfleisch gehen. Oft würde eine temporäre Arbeitszeitreduzierung beider Elternteile eine entscheidende Entlastung für die Familien darstellen.“

Näheres im Positionspapier: www.eaf-bund.de/gallery/news/news_298/200430_corona_familienpolit_vorschlaege.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 15.05.2020

Die Verbreitung des Coronavirus hat unser Alltagsleben grundlegend verändert. Das gilt insbesondere für Familien mit Kindern. Ihre Tagesabläufe wurden völlig durcheinandergeworfen. Viele Eltern betreuen und beschulen ihre Kinder ganztags zusätzlich zum Beruf und sind schon seit Wochen an der Belastungsgrenze. Zudem fehlt ihnen gegenwärtig jegliche Perspektive, wann es wie besser gehen wird. Bei Kindern betreffen die Auswirkungen eine für das Leben grundsätzliche Dimension: Kontakte zu Gleichaltrigen sind nahezu unmöglich, was für Einzelkinder faktisch eine Isolierung von anderen Kindern bedeutet. Auch viele vertraute Erwachsene sind für sie nicht mehr greifbar. Gerade für kleinere Kinder ist das schwer zu verkraften.

„Es verwundert, dass Öffnungen von Baumärkten oder Profifußball eine höhere Priorität eingeräumt bekommen als die Bildung und Betreuung kleiner Kinder. Die eaf fordert die Politik dazu auf, stärker als bisher die Interessen von Familien bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen“, sagt Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. Die frühzeitig eingerichteten finanziellen Nothilfen für Familien sind hilfreich, helfen aber nicht gegen die derzeit drohenden Entwicklungs- und Bildungsnachteile von Kindern und gegen die Dauerüberlastung von Eltern.

Die eaf macht vier Vorschläge zu den offenbar doch länger dauernden Einschränkungen:

  1. Digitaler Unterricht muss mit einer persönlichen Ansprache von Lehrkräften an Schülerinnen und Schüler verknüpft werden
  2. Tageweise Betreuung für Kita-Kinder sukzessive wieder einführen
  3. Corona-Familienarbeitszeit für Mütter und Väter von Kindern unter 12 Jahren
  4. Wirtschaftlich benachteiligte Familien durch BuT-Aufschlag unterstützen.

Näheres im Positionspapier: www.eaf-bund.de/gallery/news/news_298/200430_corona_familienpolit_vorschlaege.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 30.04.2020

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vorgeschlagene finanzielle Unterstützung aller Eltern in der CoronaKrise. „Es sindalle Eltern, die in der Corona-Krise ganz besonderen finanziellen, körperlichen und mentalen Belastungen ausgesetzt sind“, erklärte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Es ist deshalb dringend geboten, auchalle Eltern schnell finanziellangemessen zu unterstützen.“ Die von der Bundesfamilienministerin ins Gespräch gebrachte Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro pro Kind hält Hoffmann jedoch mit Hinweis auf die monatelangen zusätzlichen Ausgaben von Familien für unzureichend. Hoffmann bekräftigte stattdessen seine Forderung nach einem Corona-Elterngeld: „Familiengerecht und angemessen wäre ein an das derzeitige Mindestelterngeld angelehntes zusätzliches Corona-Elterngeld in Höhe von 300 Euro monatlich, gezahlt über die gesamte Dauer der Krise.“ Darüber hinaus fordert Hoffmann die Einführungeiner Corona-Elternzeit.

„Familien werden mittelfristig auch weiter in besonders hohem Maße in ihren Lebensbedingungen unter der Corona-Krise leiden“, sagte Hoffmann weiter. „Ein Ende des Krisenmodus in Kitas und Schulen ist ebenso wenig absehbar, wie das deutlich erschwerte Arbeiten vieler Eltern im Homeoffice. Denn Homeoffice ist kein Betreuungsmodell. Da die Belastungen von Familien voraussichtlich bis weit ins nächste Jahr reichen werden,ist eine Einmalzahlung bestenfalls ein Tropfen auf einem heißen Stein. Familien brauchen in dieser Krise jedoch eine kontinuierliche Unterstützung. Andernfalls kommt der Staat seiner selbst erklärten Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie nicht nach. Familien sind für unsere Gesellschaft mindestens genauso wichtig wie Lufthansa, Deutsche Bahn und Co.“

„Eszeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten wie Familiensind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt“

„Genauso wichtig ist für Eltern aber auch die Einführung einer Corona-Elternzeit“, sagte Hoffmann weiter, „die ihnen gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht gibt, ihre Arbeitszeit so weit zu reduzieren, wie es für die Bewältigung der stark gestiegenen familiären Anforderungen nötig ist. Denn Eltern, insbesondere Mütter, leisten derzeit nicht nur ihre Erwerbsarbeit, sondern einen kaum zu bewältigenden Spagat zwischen Home-Office, Home-Schooling und Home-Work.“

Der Staat sei zweifellos zur Bewältigung der Corona-Krise unverzichtbar, sagte Hoffmann. „Es zeigt sich aber dieser Tage auch, wie unverzichtbar die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten wie Familien sind, wenn der Staat an seine Grenzen stößt und die Betreuung und Bildung für Kinder nicht mehr gewährleisten kann.“

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 19.05.2020

Der Familienbund der Katholiken appelliert eindringlich an die Bundesregierung, die Lohnfortzahlung für Eltern, die wegen geschlossener Kitas und Schulen nicht arbeiten können, zuverlängern. Die Unterstützung läuft dieser Tage aus.

„Solange der Schul- und Kitabetrieb aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen nur im eingeschränkten Krisenmodus arbeiten, muss es einebegleitende Lohnfortzahlung für berufstätige Eltern geben, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen“, sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heutein Berlin. „Nebender nach wie vor ausstehenden Einführung eines Corona-Elterngeldes ist dieLohnfortzahlung für Eltern eine der wichtigsten Leistungen, um Familiennicht in eine dramatische finanzielle Schieflage geratenzu lassen. Die Politik ist aufgerufen, unter Beweis zu stellen,wie ernst sie die Unterstützung von Familiennimmt, die in dieser Zeit außerordentlichen familiären Belastungen ausgesetzt sind.“

Die Bundesregierung zögertderzeit, die auslaufende Regelung fortzusetzen. Eltern können bislang bis zu 67 Prozent ihres Lohns vom Staat erhalten,wenn sieKinder unter zwölf Jahren während der Pandemie wegen geschlossener Kitas und Schulen zu Hause betreuen müssen und deshalbEinkommensverluste haben. Die Leistung ist aber begrenzt auf 2016 Euro für einen vollen Monat und wird bisher höchstens sechs Wochen lang gezahlt. Zeiten, in denen die Kita oder Schule ohnehin wegen Ferien geschlossen wäre, werden nicht mitgerechnet.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 15.05.2020

Die Selbsthilfeinitiative SHIA e. V. – Bundesverband – unterstützt die Forderungen vom Deutschen Kinderschutzbund und vom Deutschen Kinderhilfswerk nachGeldzahlungen an Familien.

Die aufgrund von Schul- und Kita-Schließungen nicht genutzten Mittel des Bildungs- und Teilhabepaketes sollen unbürokratisch in Höhe von 90 Europro Monat und Kind an alle Familien ausgezahlt werden, deren Kinder Ansprüche auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Und zwar rückwirkend ab dem 1.4.2020.

Ebenso fordern wir mit dem Deutschen Kinderhilfswerk die Erhöhung des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II um 100 Euro, solange Kitas und Schulengeschlossen sind. Die Sanktionen für Familien im Grundsicherungsbezug sind ebenfalls für 6 Monate auszusetzen und ganz zu streichen.

Birgit Uhlworm, SHIA-Bundesvorstandsvorsitzende: „Familien brauchen einen Dreiklang aus Geld, Zeit und Infrastruktur. Gerade Alleinerziehende leistenmomentan Herausragendes. Sie verdienen Respekt und Wertschätzung, auch durch finanzielle Unterstützung.

Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde 2009 auch an die Familien gedacht- das sollte heute ebenfalls möglich sein.

Der Notfall-Kinderzuschlag ist zwar ein Weg, aber leider viel zu bürokratisch ist, wenn die Bearbeitungsdauer über 6 Wochen liegt.

Familien brauchen das Geld jetzt.“

Quelle: Pressemitteilung SHIA e. V – Landesverband Brandenburg vom 30.04.2020

Angesichts der Debatte um die Verlängerung der Entschädigungszahlungen für Eltern, die ohne Kinderbetreuung in der Corona-Krise nicht arbeiten können, fordert der VAMV die Politik auf, schnellstmöglich eine Perspektive für die finanzielle Absicherung von Alleinerziehenden zu schaffen.

Die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), Daniela Jaspers, erklärt hierzu: „In Paarfamilien haben zwar zwei die Möglichkeit, Entschädigungszahlungen je sechs Wochen und damit für die doppelte Zeit zu erhalten. Für Alleinerziehende laufen die sechs Wochen jetzt aber ersatzlos aus.
Einelternfamilien, die keine erweiterte Notbetreuung nutzen können oder deren Vereinbarkeitsprobleme trotz Notbetreuung nicht gelöst sind, wissen damit nicht, wie sie in den kommenden Wochen über die Runden kommen sollen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, Homeschooling und Einkommenseinbußen sind schon jetzt für Alleinerziehende die ultimative Zerreißprobe.“

„Angesichts der nur schrittweisen Wiedereröffnung von Kitas und Schulen appelliere ich an die Politik, umgehend eine Anschlusslösung für Alleinerziehende zu schaffen, damit Einelternfamilien nicht in Armut abrutschen. Besonders wichtig ist dabei, wenigstens Geringverdiener*innen mit 100 Prozent des bisherigen Entgelts abzusichern. Unterstützungsleistungen sollten außerdem so flexibel ausgestaltet sein, dass sie auch Eltern erreichen, die im Spagat zwischen Homeoffice und Kinderbetreuung/Homeschooling vorübergehend auf Teilzeit gehen wollen. Es gibt bereits gute Vorschläge, wie beispielsweise ein Corona-Elterngeld. Ich appelliere an die Politik, hier schnell zu einer Lösung zu kommen“, fordert Daniela Jaspers.

Seit Ende März können Mütter und Väter, bei denen wegen der Kita- und Schulschließungen in der Corona-Pandemie das Einkommen wegfällt, eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent ihres Nettoverdienstes erhalten. Der Entschädigungsanspruch ist allerdings für jeden auf sechs Wochen begrenzt und schließt Eltern im Home Office sowie Ferienzeiten a

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 15.05.2020

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt die Empfehlung der Familienminister*innenkonferenz, stufenweise und behutsam die Kindertagesbetreuung wieder zu öffnen. Anlässlich der morgigen Bund-Länder-Beratungen zur Eindämmung des Coronavirus bekräftigt der VAMV seine Forderung nach einem bundesweiten Anspruch auf Notbetreuung für Alleinerziehende. Eine vom VAMV dazu gestartete Petition unterstützen inzwischen mehr als 42.000 Menschen.

Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV, erklärt dazu:

„Es ist richtig, bei der stufenweisen Öffnung die Belange der Eltern und der Kinder zu berücksichtigen wie auch den Infektionsschutz. Die hohe Resonanz auf unsere Petition zeigt jedoch, wie existenziell wichtig die Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende ist. Wir begrüßen die Initiativen vieler Bundesländer, die Notbetreuung für Kinder aus Einelternfamilien zu öffnen. Es darf jedoch nicht vom Wohnort abhängen, ob Alleinerziehende ihre Arbeit wieder aufnehmen können oder ob die Haushaltskasse angesichts auslaufender Entschädigungszahlungen bald leer bleibt. Wir fordern deshalb in allen Bundesländern einen Anspruch auf Notbetreuung für berufstätige Alleinerziehende, auch wenn sie nicht in einem unmittelbar systemrelevanten Beruf arbeiten. Wichtig ist auch: Im Homeoffice die volle Arbeitsleistung zu bringen und gleichzeitig Kinder zu betreuen oder zu beschulen, ist für Alleinerziehende eine ultimative Zerreißprobe. Der Zugang zur Notfallbetreuung muss auch im Homeoffice und unabhängig von der Sorgerechtsform bestehen.“

Die Petition des VAMV Bundesverbandes läuft seit Mitte März auf der Petitionsplattform „WeAct“ von Campact. Die Vielzahl der Unterzeichnenden zeigt, wie groß die Sorge um die eigene finanzielle und berufliche Zukunft bei Alleinerziehenden in Folge der Corona-Maßnahmen ist:
https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) vom 29.04.2020

Bundesseniorenministerin Giffey hat sich erfolgreich für bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf eingesetzt

Die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen schwer. In dieser Situation benötigen pflegende Angehörige akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Daher wird die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf bis Ende September vereinfacht. Angehörige, die Pflegebedürftige in der Corona-Krise zu Hause betreuen und zugleich erwerbstätig sind, werden so besser unterstützt.

Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Angehörige sind der größte Pflegedienst unseres Landes. Rund 2,5 Millionen Berufstätige pflegen und betreuen Familienmitglieder zu Hause. Ihre Leistung wird zu selten gesehen – obwohl sie das Funktionieren der Pflege sichern. Denn sie leisten Enormes: Sie leben zwischenmenschliche Solidarität und stärken unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Dafür gebührt ihnen unser Dank, unsere Anerkennung und in der Corona-Krise zusätzliche Hilfe. Besonders dann, wenn sie Beruf und Pflege in Einklang bringen müssen.“

Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen hat der Deutsche Bundestag mit dem „Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heute verabschiedet. Das BMFSFJ hat sich intensiv und in Zusammenarbeit mit BMG und BMAS für die Aufnahme von Erleichterungen für pflegende Angehörige eingesetzt.

Dazu erklärt Franziska Giffey: „Mit dem heute verabschiedeten Gesetz verbessern wir die Unterstützung in akuten Pflegesituationen: Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Das Pflegeunterstützungsgeld kann ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege aufgrund von coronabedingten Versorgungsengpässen zu Hause erfolgt. Außerdem gestalten wir Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler. Pflegende Angehörige sollen leichter eine Freistellung von 6 Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen können, sei es vollständig oder wenn sie in Teilzeit arbeiten. Mit diesen Regelungen reichen wir pflegenden Angehörigen die Hand und helfen ihnen dabei, durch diese schwere Zeit zu kommen.“

Der Gesetzentwurf regelt im Einzelnen:

1. Bessere Unterstützung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf in einer akuten Pflegesituation

a)Pflegeunterstützungsgeld

Bisher erhalten Beschäftigte für bis zu 10 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung, wenn sie vor einer akuten Pflegesituation stehen, in der sie die Pflege sicherstellen oder organisieren müssen. Die Neuregelung sieht einen vereinfachten Zugang zum Pflegeunterstützungsgeld vor. Es wird bis zum 30. September 2020 auch gewährt, wenn ein Engpass in der pflegerischen Versorgung entstanden ist, den die Angehörigen im Zuge der COVID-19-Pandemie nur selbst auffangen können. Bis zum 30. September 2020 sollen Beschäftigte darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, das Pflegeunterstützungsgeld insgesamt für bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch zu nehmen. Bereits genutzte Tage mit Pflegeunterstützungsgeld werden angerechnet.

b) Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Bisher haben Beschäftigte in einer akut auftretenden Pflegesituation die Möglichkeit, bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit fernzubleiben. Die Neuregelung sieht eine Inanspruchnahme von bis zu 20 Tagen vor. Voraussetzung ist, dass eine pandemiebedingte akute Pflegesituation besteht, die bewältigt werden muss. So wird pflegenden Angehörigen mehr Zeit eingeräumt, um die Pflege zu Hause sicherzustellen oder neu zu organisieren, wenn z. B. wegen der COVID-19-Pandemie Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Pflegedienste nicht mehr in dem gewohnten Umfang arbeiten. Die Regelung ist bis 30. September 2020 befristet.

2. Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und PflegezeitBeschäftigte, die gleichzeitig Pflegeaufgaben übernehmen, werden befristet bis zum 30. September die Möglichkeit erhalten, mit Zustimmung des Arbeitgebers Familienpflegezeit und Pflegezeit flexibler zu nutzen. Wer den gesetzlichen Rahmen für die Auszeiten (6 Monate Pflegezeit, 24 Monate Familienpflegezeit) bisher nicht ausgeschöpft hat, soll kurzfristig Restzeiten der Freistellungen in Anspruch nehmen können, sofern sie die Gesamtdauer von 24 Monaten nicht überschreiten. Die Ankündigungsfrist gegenüber dem Arbeitgeber wird bei der Familienpflegezeit vorübergehend nur 10 Tage (statt 8 Wochen) betragen. Die Mindestarbeitszeit der Familienpflegezeit von 15 Wochenstunden kann vorübergehend unterschritten werden. Die Ankündigung in Textform genügt. Auch wird der unmittelbare Anschluss zwischen Pflegezeit und Familienpflegezeit befristet entfallen.

3. Berücksichtigung von Einkommenseinbußen bei der finanziellen Förderung durch zinslose Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz

Auch das Darlehen nach dem Familienpflegezeitgesetz wird den aktuellen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt angepasst. Monate mit pandemiebedingten Einkommensausfällen können bei der Ermittlung der Darlehenshöhe auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Die Rückzahlung der Darlehen wird für die Betroffenen im Verwaltungsverfahren erleichtert.

Zahlen zu pflegenden Angehörigen

Gut 3,4 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, drei Viertel davon werden zu Hause versorgt. Wegen der Krise haben die rund 4.500 Tagespflegeeinrichtungen in Deutschland geschlossen. Insgesamt übernehmen etwa 2,5 Millionen Angehörige in Deutschland die Pflege und Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause. Zu 70% sind es Frauen, die diese Aufgabe schultern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.05.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt die Einigung der Koalitionsfraktionen zugunsten von pflegenden Angehörigen. Sie bekommen in Zukunft doppelt so lange Pflegeunterstützungsgeld und können leichter Pflegezeit und Familienpflegezeit in Anspruch nehmen.

„Drei von vier Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Ihre Angehörigen leisten Herausragendes für die Pflegebedürftigen und unsere Gesellschaft insgesamt. Von den Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie sind sie besonders betroffen. Um pflegende Angehörige in dieser Zeit zu unterstützen, haben wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wichtige Verbesserungen bereits bestehender Instrumente erreicht.

Das Pflegeunterstützungsgeld soll befristet für bis zu zwanzig Arbeitstage pro Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden können.

Für die Ankündigung von Pflegezeit und Familienpflegezeit soll eine einheitliche Ankündigungsfrist von zehn Arbeitstagen gelten. Wird oder wurde eine Freistellung in der Vergangenheit für einen kürzeren Zeitraum in Anspruch genommen, soll der verbleibende Zeitraum auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden können. Ein vorübergehendes Unterschreiten der wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden soll bei der Familienpflegezeit möglich sein.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben die schwierigen Lebenslagen der mehr als 2,5 Millionen pflegenden Angehörigen fest im Blick. Weil ohne sie Pflege in Deutschland undenkbar wäre, arbeiten wir langfristig an weiteren Lösungen, zum Beispiel an einem Familienpflegegeld, als Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 13.05.2020

Spätestens mit der vom SARS-CoV-2-Virus verursachten Pandemie ist klar geworden, wie wichtig die Arbeit der Pflege für unsere gesamte Gesellschaft ist – sie ist systemrelevant. Während andere Branchen in den Lockdown gingen, machten die Pflegenden unter hohem persönlichem Risiko für sich und ihre Angehörigen weiter.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Die AWO dankt am heutigen Tag all ihren Mitarbeiter*innen und allen in der Pflege tätigen Menschen, die nach wie vor tagtäglich, ob im ambulanten Dienst, in der stationären Einrichtung oder als Angehörige zu Hause, mit vollem Einsatz und kreativen Lösungen für die Menschen da sind, die auf Hilfe und Fürsorge angewiesen sind. Ohne diese Menschen sind die Herausforderungen, vor die uns diese Pandemie stellt, nicht zu bewältigen.

Die nächste große Herausforderung steht uns bevor. Die Lockerungen in stationären Pflegeheimen sind nur mit großer Umsicht und Sachverstand der Pflegenden vor Ort umzusetzen. Um den Menschen, die das höchste Risiko der Pandemie tragen, weiterhin größtmöglichen Schutz zukommen lassen zu können, bedarf es mit Sorgfalt durchdachter, fundierter Konzepte, aber auch aller notwendigen Ressourcen unter Hinzuziehung der Akteure vor Ort.

Die Anerkennung der Öffentlichkeit mit Applaus von Balkons und einer schwer abgerungenen einmaligen Pflegeprämie muss über die Krise hinaus Bestand haben. Die AWO fordert daher für die Mitarbeiter*innen der professionellen Pflege angemessene und damit ihre Systemrelevanz anerkennende Löhne, die nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Die hoffentlich nach Corona anstehende Reform der Pflegeversicherung muss dies berücksichtigen und die Eigenanteile deckeln, damit Pflegende und Pflegebedürftige nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.05.2020

Dringende Empfehlungen der BAGSO an die Politik

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen appelliert an Bund, Länder und Kommunen, pflegende Angehörige in der aktuellen Corona-Situation besser zu unterstützen. Rund drei Viertel der Pflegebedürftigen und zwei Drittel der demenziell Erkrankten leben zu Hause. Die meisten von ihnen werden allein durch Angehörige versorgt. Die bisher ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege und zur Entlastung pflegender Angehöriger reichen nicht aus.

„Viele Millionen Menschen sind von der Situation in der häuslichen Pflege betroffen“, so BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering. „Wie sie besser unterstützt werden können, muss auf dem anstehenden Bund-Länder-Treffen behandelt werden – ebenso wie die Situation der Menschen in Pflegeeinrichtungen.“

In ihren dringenden Empfehlungen an die Politik fordert die BAGSO unter anderem, dass alle an der häuslichen Pflege Beteiligten in ausreichendem Umfang mit Desinfektionsmitteln und Schutzkleidung ausgestattet werden. In den Kommunen muss eine Notbetreuung sichergestellt sein, um die pflegerische Versorgung auch beim Ausfall der Pflegeperson sicherzustellen. Pflegende Angehörige benötigen zudem ein frei verfügbares Budget, um flexibel Unterstützung organisieren zu können. Vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Belastungssituation müssen psychosoziale Beratungsangebot sieben Tage die Woche erreichbar sein.

Stellungnahme: Pflegende Angehörige in Corona-Situation besser unterstützen!

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 05.05.2020

Jahresbericht 2019: Zahl der Beratungen stieg im Jahresvergleich um 6,5 Prozent

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist in Zeiten von Corona besonders gefragt – aber auch schon vor der Pandemie sind Nachfrage und Bekanntheit weiter gestiegen. Das geht aus dem Jahresbericht 2019 hervor, der heute veröffentlicht worden ist. Demnach wurden seit dem Start des Hilfetelefons im März 2013 insgesamt fast 230.000 Beratungen, sowohl telefonisch als auch online, durchgeführt. 44.700 davon fanden 2019 statt. Damit verzeichnete das bundesweite Beratungsangebot auch im siebten Jahr einen weiteren Anstieg der Beratungen um 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rund 24.700 von Gewalt betroffene Personen nutzten das niedrigschwellige Angebot – per Telefon, Chat und E-Mail. Mehr als 9.400 Personen aus dem sozialen Umfeld Betroffener und Fachkräfte wurden beraten.

„Das Hilfetelefon kann ein Rettungsanker sein, es ist für viele betroffene Frauen buchstäblich die erste Hilfe, um der Gewalt zu entgehen“, betont Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey. „Die Zahlen für 2019 zeigen aufs Neue, wie wichtig diese erste Anlaufstelle für die Betroffenen ist und dass das Hilfetelefon in seiner Rolle als Vermittler zwischen Ratsuchenden und Beratungseinrichtungen vor Ort ankommt. In der aktuellen Corona-Krise ist die Bedeutung dieses europaweit einzigartigen Beratungsangebots sogar noch gewachsen. Umso wichtiger ist es, dass die Erreichbarkeit des Hilfetelefons rund um die Uhr auch in diesen schwierigen Zeiten aufrechterhalten werden kann.“

Mit rund 3.500 Beratungen stieg auch die Nachfrage nach fremdsprachiger Beratung deutlich: um mehr als 29 Prozent. Am häufigsten wurde 2019 in Arabisch, Farsi/Dari und Russisch beraten.

„Der deutliche Zuwachs bei den Beratungen in einer Fremdsprache zeigt, wie wichtig gerade auch für Migrantinnen ein niedrigschwelliges anonymes Beratungsangebot wie das Hilfetelefon ist“, so Edith Kürten, die Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. „In der eigenen Sprache mit einer Beraterin vertrauensvoll über das Erlebte reden zu können, ist für viele Betroffene oftmals der erste Schritt aus der Gewalt.“

Häusliche Gewalt bleibt häufigster Grund für Beratung

Fast 20.000 Beratungen drehten sich 2019 um das Thema häusliche Gewalt. Zweithäufigstes Thema war sexualisierte Gewalt mit rund 4.400 Beratungen. In mehr als 60 Prozent aller Beratungen konnten Ratsuchende an Beratungsstellen vor Ort und in rund 22 Prozent an Frauenhäuser weitervermittelt werden.

Den vollständigen Jahresbericht 2019 des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ zum Herunterladen finden Sie hier: www.hilfetelefon.de/presse

Die Infografik „Sieben Jahre Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick“ finden Sie hier.

Zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ steht betroffenen Frauen rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr zu allen Formen von Gewalt zur Seite – ob Gewalt in der Partnerschaft, Mobbing, Stalking, Zwangsheirat, Vergewaltigung oder Menschenhandel. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte, beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 17 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angesiedelt.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2020

Rund 26.000 Märkte informieren über Hilfsangebote im Rahmen der Initiative „Stärker als Gewalt“

Das eigene Zuhause ist in der Corona-Krise nicht für alle ein sicherer Ort. Kontaktbeschränkungen und Existenzängste belasten Familien und Partnerschaften – in dieser Ausnahmesituation können Konflikte und häusliche Gewalt zunehmen. Zugleich wird es für Betroffene schwieriger, sich zu informieren, wo es Hilfe gibt und diese Unterstützung auch in Anspruch zu nehmen. Auch Familien, Freunde oder Nachbarn sind in dieser herausfordernden Zeit unsicher, an wen sie sich wenden können. Umso wichtiger ist es, dass Betroffene und ihr Umfeld gerade jetzt auf alternativen Wegen außerhalb der eigenen vier Wände erreicht werden und aufgezeigt bekommen, wo sie Hilfsangebote finden und was sie gegen Gewaltsituationen tun können.

Aus diesem Grund startet Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey heute die bundesweite Aktion „Zuhause nicht sicher?“: Gemeinsam mit Deutschlands großen Einzelhandelsketten Aldi Nord und Aldi Süd, Edeka, Lidl, Netto Marken-Discount, Penny, Real und Rewe will die Initiative „Stärker als Gewalt“ des Bundesfrauenministeriums Menschen unterstützen, die in der aktuellen Corona-Situation von häuslicher Gewalt betroffen sind oder die Betroffenen helfen wollen. Bundesweit werden in etwa 26.000 Supermärkten Plakate im Kassenbereich, an den Ein- und Ausgängen und an den Schwarzen Brettern aufgehängt, die über die Initiative und Hilfsangebote informieren. Auch auf der Rückseite vieler Kassenzettel finden sich Informationen über „Stärker als Gewalt“.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „In der Corona-Zeit spielt sich bei den meisten Menschen fast das gesamte Leben zu Hause ab. Im eigenen Zuhause nicht sicher zu sein ist ein unerträglicher Zustand, den wir nicht hinnehmen dürfen. Es gibt Wege aus der Gewalt, es gibt Hilfe – und ich ermutige alle Frauen und auch Männer, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sich Unterstützung zu holen. Bei der Information über diese Hilfsangebote spielen Supermärkte eine wichtige Rolle, denn sie gehören zu den wenigen öffentlichen Orten, die zurzeit regelmäßig aufgesucht werden. Im Rahmen unserer Initiative „Stärker als Gewalt“ haben wir daher eine starke Allianz mit acht großen Einzelhandelsketten geschmiedet. Ab sofort werden in etwa 26.000 Supermärkten in ganz Deutschland Plakate der Aktion „Zuhause nicht sicher?“ über Hilfsangebote informieren. Auch auf Displays, Kassenzetteln oder auf Eigenmarken der Unternehmen finden die Kundinnen und Kunden Informationen über die Aktion. Ich bedanke mich bei den Märkten, die mitmachen, bei deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und auch bei allen Partnerinnen und Partnern der Initiative. Außerdem rufe ich jede und jeden dazu auf, die Aktion zu unterstützen und sich aktiv gegen Gewalt einsetzen. Wir dürfen die Betroffenen nicht allein lassen. Alle interessierten Unternehmen, Verwaltungen, Vereine oder Besitzerinnen und Besitzer kleinerer Läden können sich beteiligen. Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, können die Plakate beispielsweise im Hausflur aushängen. Jede und jeder kann etwas tun, damit Gewalt beendet wird. Die ganze Gesellschaft ist jetzt mehr denn je gefragt. Denn gemeinsam sind wir stärker als Gewalt.“

Unterstützer können Poster und Infoblätter runterladen

Alle, die die Aktion „Zuhause nicht sicher?“ unterstützen wollen, finden die Postervorlage und ein Infoblatt mit allem Wissenswerten rund um „Stärker als Gewalt“ direkt zum Download auf der Internetseite der Initiative:https://staerker-als-gewalt.de/initiative/poster-aktion-haeusliche-gewalt

Die Aktion soll auch Nachbarinnen und Nachbarn erreichen, die in dieser Zeit besonders aufgefordert sind, auf Alarmsignale für häusliche Gewalt zu achten und dagegen aktiv zu werden. Über die Initiativen-Website können sie sich darüber informieren, wie sie Anzeichen von häuslicher Gewalt erkennen, wie sie selbst helfen und wo sie Unterstützung erhalten können. Außerdem gibt es Aushänge für den Hausflur, über die Betroffene und ihre Nachbarschaft direkt über die Hilfsangebote informiert werden können.

Beratung beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Eine wichtige Anlaufstelle für Betroffene von häuslicher Gewalt und Menschen, die helfen wollen, ist das vom BMFSFJ geförderte Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Das Hilfetelefon ist unter der kostenlosen Nummer 08000 116 016 rund um die Uhr zu erreichen – anonym und barrierefrei – und bietet in deutscher Sprache und in 17 Fremdsprachen telefonische Beratung für gewaltbetroffene Frauen, für Menschen aus dem sozialen Umfeld und für Fachkräfte an. Über www.hilfetelefon.de ist außerdem eine Onlineberatung möglich.

Über die Initiative „Stärker als Gewalt“

Bundesfrauenministerin Giffey hat die bundesweite Initiative „Stärker als Gewalt“ im November 2019 gestartet. Die Initiative ist Teil des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Bislang haben sich 13 Partnerinnen und Partner zusammengeschlossen, die im Bereich Hilfe und Unterstützung aktiv sind. Ziel der Initiative ist es, von Gewalt betroffene Frauen und Männer zu ermutigen, sich Unterstützung zu holen und die Hilfsangebote besser bekannt machen. Gemeinsam mit den beteiligten Organisationen setzt sich „Stärker als Gewalt“ außerdem dafür ein, ein gesellschaftliches Klima zu schaffen, das Gewalt an Frauen und Männern verurteilt und Menschen, die eingreifen und helfen wollen, unterstützt.

Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch motiviert werden, sich gegen Gewalt einzusetzen.

Die Internetseite www.staerker-als-gewalt.de bündelt eine Vielzahl an Hilfs- und Beratungsangeboten.

Die Partnerorganisationen der Initiative sind: Das „Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“, die Frauenhauskoordinierung e.V., der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V., die Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, Weibernetz e.V., das Bundesforum Männer e.V., die Landesfachstelle Männerarbeit Sachsen, der Sozialdienst Katholischer Männer e.V., die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., der Dachverband der Migrantinnenorganisationen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. und die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.04.2020

Zu dem von der bundesweiten Kinderschutzhotline gemeldeten deutlichen Anstieg der Beratungsgespräche in den ersten zwei Maiwochen erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Der Anstieg der Beratungsgespräche bei der bundesweiten Kinderschutzhotline ist Anlass zu großer Besorgnis. An diese Hotline wendet sich medizinisches Personal bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, um mögliche weitere Schritte zu besprechen. Dabei geht es in der Regel um Kinder, die oft massive Verletzungen aufweisen und etwa bei Arzt- oder Krankenhausbesuchen aufgefallen sind. Betroffene Kinder und Jugendliche benötigen dringend Hilfe und Unterstützung. Der sprunghafte Anstieg der Beratungsgespräche weist darauf hin, dass die Dunkelziffer misshandelter Kinder und Jugendlicher deutlich höher liegt.

Gerade jetzt muss deshalb dringend Vorsorge getroffen werden, um von Gewalt und Missbrauch betroffene Kinder und Jugendliche auch in der Coronakrise effektiv zu schützen. Beratungsstellen und digitale oder telefonische Beratungsangebote müssen auch für Kinder und Jugendlichen weiter ausgebaut und aufgestockt werden. Und die Kinder- und Jugendhilfe benötigt bundesweit eine dem Pandemieschutz angemessene Ausstattung und Vorbereitung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.05.2020

Zum morgigen Tag der gewaltfreien Erziehung erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter. Und oftmals geschieht sie zuhause im Verborgenen. Von häuslicher Gewalt betroffene Kinder benötigen Hilfe und Unterstützung. Das galt schon vor der Coronakrise. Es ist zu befürchten, dass mit den Mehrfachbelastungen und Sorgen des Corona-Alltags vieler Familien auch die Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ansteigt. Ohne regelmäßigen Kontakt zu Lehrerinnen und Lehrern, Schulfreundinnen und -freunden, Betreuerinnen und Betreuern, die Gewaltanzeichen erkennen und denen sich Kinder anvertrauen können, ist es momentan besonders schwierig, Kinder vor häuslicher Gewalt zu schützen. Hier muss aktiv mit Beratungs- und Hilfsangeboten gegengesteuert werden, digital und vor Ort.

Es gilt, Kinderrechte stark zu machen. Kinder haben seit dem Jahr 2000 auch in Deutschland Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, auf eine Erziehung ohne physische Strafen, ohne seelische Verletzungen, ohne Vernachlässigung. Die damalige Gesetzesänderung war ein immens wichtiger Schritt. Die schwierige Situation der Jüngsten in der Coronakrise macht deutlich, dass wir die Rechte von Kindern politisch ernst nehmen müssen. Bei allen staatlichen Entscheidungen muss das Kindeswohl eine maßgebliche Rolle spielen. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben ein besonderes Recht auf Schutz, auf Förderung und auf Beteiligung. Auch deshalb gehören die Rechte von Kindern mit einer starken Formulierung ins Grundgesetz.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.04.2020

Bundesweit große Beteiligung bei der Aktion #keinkindalleinelassen

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs(UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, warnt davor, die schrittweise Öffnung der Schulen ab heute als Rückkehr in eine behütete Normalität für Kinder und Jugendliche misszuverstehen:

„Wir dürfen nicht den Fehler machen und glauben, dass Missbrauch und andere Gewalt in Familien beendet ist, nur weil jetzt die Schulen langsam wieder öffnen,“ sagt Rörig. „Gewalt in der Familie hat auch schon vor Corona zur gesellschaftlichen Realität gehört. Aber jetzt werden die Bedrohung von Kindern und Jugendlichen durch familiäre Gewalt und ihre Hilflosigkeit sehr deutlich. Die aktuelle Krise wirkt hier wie ein Brennglas.“

Der Missbrauchsbeauftragte rief dazu auf, gerade jetzt auf Kinder zu achten, die in den vergangenen sechs Wochen aufgrund der Ausgangsbeschränkungen wenig sichtbar waren:

„Zumindest einige Kinder und Jugendliche haben nun wieder die Chance im sozialen Umfeld ‚Schule‘ unmittelbaren Kontakt zu Lehrkräften zu haben, wenn auch weiterhin sehr eingeschränkt. Ich appelliere an alle Lehrerinnen und Lehrer gerade jetzt bei ihren Schülerinnen und Schülern auf Verhaltensänderungen zu achten. Ich weiß, dass alle stark gefordert sind, um den Lehrbetrieb unter widrigen Bedingungen wieder anlaufen zu lassen. Die Mithilfe aller wird jedoch gebraucht, um Kinder zu schützen und ihnen Hilfe zu ermöglichen.“

Der Missbrauchsbeauftragte zeigt sich beeindruckt von der großen Resonanz auf die Aktion „Kein Kindalleine lassen“, die er vor knapp drei Wochen mit dem Portal www.kein-kind-alleine-lassen.de und einerdamit verbundenen Plakat- und Flyer-Aktion gestartet hat. Über 60.000 Menschen haben bisher dieSeite besucht, 30.000 Unterstützer*innen haben Plakate und Flyer heruntergeladen.

Der Unabhängige Beauftragte und sein Team reagieren mit der Aktion auf die zunehmenden Sorgen und Berichte über Gewalt in der Familie während der Ausgangsbeschränkungen:

„Wir haben innerhalb kurzer Zeit eine starke Verbreitung erreicht und wichtige Hilfsangebote für Menschen, die von Missbrauch und anderer familiärer Gewalt betroffen sind, bekannt gemacht“, sagt der Unabhängige Beauftragte. „Ich bin besonders beeindruckt vom großen Engagement vieler Einzelner und vieler Initiativen, Organisationen und Einrichtungen die bei unserer Aktion #keinkindalleinelassen mitmachen und trotz der restriktiven Corona-Regeln Wege suchen und finden, wie sie „ihre“ Kinder erreichen können.“

Gerade auch hinsichtlich der noch nicht schulpflichtigen Kinder besteht weiterhin dringenderHandlungsbedarf. Auf der Website www.kein-kind-alleine-lassen.de finden sich im Bereich#keinkindalleinelassen Ideen und Projekte von A wie „Arche Berlin“ bis Z wie „Zuper-Q“, die zeigen, wie der Kontakt mit Kinder trotz Ausgangsbeschränkungen aufrechterhalten werden kann.

Bundesweite Organisationen unterstützen die Aktion #keinkindalleinelassen ebenfalls. So bringt bspw. der Deutsche Städtetag die Aktion in 3.400 Städte, die 6.500 Mitglieder des Jugendrotkreuzes Rheinland-Pfalz plakatieren in ihrem Bundesland und Wohnungsbaugesellschaften verteilen die Flyer in Mietshäusern. Lehrerinnen und Lehrer werden digital angesprochen, #keinkindalleinelassen ist zentral auf einem Portalserver, der momentan an rund 3.500 Schulen zur Kommunikation eingesetzt wird und ca. 1,6 Millionen Benutzer erreicht. Auch auf Twitter, Instagram und anderen Social Media Kanälen findet die Aktion breite Unterstützung und wird von hunderten Bürgerinnen und Bürgern, Kinderschutzorganisationen und -verbänden geteilt und verlinkt. Prominente wie der Pianist Igor Levit oder Influencer*innen wie Barbara Sophie retweeten oder weisen auf die Aktion hin. Auch der Deutsche Olympische Sportbund, der über seine Social Media Kanäle 90.000 örtliche Sportvereine erreicht, unterstützt die Aktion, ebenso die Caritas, die Diakonie oder die Polizei.

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist die Zahl der Hilfegesuche bei einigen Beratungshotlines angestiegen. Andere Hilfsangebote dagegen melden keinerlei Veränderungen in der Nutzung. Kinderschutzexpert*innen wie Silke Noack vom „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ befürchten, dass gerade das ein Indiz für die Zunahme familiärer Gewalt in der Corona-Krise sein könnte: Täter und Täterinnen sind ganztägig zuhause, Kinder können so nicht heimlich telefonieren.

Berater*innen von Hilfetelefonen kennen das als den sogenannten „Feiertags-Effekt“: Immer nachZeiten des „verordneten Familienlebens“ wie zum Beispiel Weihnachten, steigt die Zahl der Kinder, die anrufen und Hilfe suchen, stark an.

Corona wird vermutlich ähnlich wirken: Im Kinder- und Jugendschutz Engagierte gehen davon aus, dass nach Lockerung der Ausgangsbeschränkungen, wenn Kinder und Jugendliche wieder einfacher Zugang zu Hilfsangeboten haben und in den Institutionen erlebt werden, die Nutzung – auch von Fachkräften – stark zunehmen wird.

Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung bittet deshalb darum, bei der Aktion „Kein Kindalleine lassen“ mitzuwirken und die Materialien von der Seite www.kein-kind-alleine-lassen.de zuverbreiten, damit Kinder und auch Erwachsene erfahren, wie sie Hilfe finden können.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 04.05.2020

Aufgrund der Kontaktbeschränkungen müssen die Menschen während der Corona-Krise überwiegend zuhause bleiben. Das erhöht das Risiko für häusliche Gewalt. Die Diakonie Deutschland begrüßt daher die neue bundesweite Aktion „Zuhause nicht sicher?“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Kooperation mit Einzelhandelsketten, die in Supermärkten auf Beratungsangebote und Hilfen bei häuslicher Gewalt aufmerksam macht. Zwingend notwendig sei allerdings im Moment, dass zügig ausreichend Beratungsangebote und Schutzplätze geschaffen und langfristig die öffentliche Aufmerksamkeit für häusliche Gewalt und die Finanzierung der Hilfsangebote gesichert werden, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie-Deutschland:

„Häusliche Gewalt ist und war in Deutschland schon vor der Corona-Pandemie ein großes und in allen Gesellschaftsschichten verbreitetes Problem. Wie durch ein Brennglas werden jetzt die Lücken im Hilfesystem sichtbar. Personell und räumlich sind die Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder viel zu schlecht ausgestattet. Die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und die Schutzangebote für Frauen bekannt zu machen ist in der aktuellen gesellschaftlichen Stresssituation, die sich oft im häuslichen Umfeld entlädt, enorm wichtig. Ohne das Personal aufzustocken und die Beratungsangebote sowie Schutzplätze auszubauen geht es allerdings nicht. Derzeit gibt es 6.800 Plätze in Deutschland. Nötig wären mindestens mehr als doppelt so viele Frauenhausplätze.

Wir brauchen dringend einen bundesweit verbindlichen Rechtsrahmen und eine einheitlich geregelte Finanzierung durch Länder und Kommunen. Betroffene Frauen müssen jederzeit – in und nach der Corona Krise – Zugang zu Schutz und Beratung haben. Durch die Anforderungen des Infektionsschutzes und Quarantänebestimmungen arbeiten die Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser unter erschwerten Bedingungen. Was vorher schon knapp war, wird – bei zunehmendem Risiko für häusliche Gewalt -augenscheinlich. Wir brauchen eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungsstrukturen für betroffene Frauen und deren Kinder, damit häusliche Gewalt auch als das anerkannt wird, was es ist – eine Menschenrechtsverletzung und ein gesellschaftliches Problem.“

Zum Hintergrund:

Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen setzen alles daran, Schutz und Beratung suchende Frauen auch jetzt zu unterstützen. Das tun sie derzeit unter erschwerten Bedingungen: Quarantäne-Maßnahmen und Anforderungen an den Infektionsschutz gelten auch für Frauenhäuser. Das ist wichtig zum Schutz von Bewohnerinnen, ihrer Kinder und der Mitarbeiterinnen. Das führt in einigen Frauenhäusern zu Aufnahmestopps oder Verringerung der Belegung, um so social distance zu ermöglichen. Hier ist ein hohes Maß an Organisation und Krisenmanagement erforderlich. Es fehlt an Schutzausrüstungen, Desinfektionsmaterial und technischer Ausstattung für eine datensichere Beratung, aber auch an Räume und Personal.

Vielerorts werden alternative Schutzunterkünfte eingerichtet. Unterkünfte in Ferienwohnungen, Hotels und Gemeinschaftsunterkünften werden auch mit Unterstützung von Ländern und Kommunen gefunden. Für die Beratung und Betreuung der Frauen und Kinder sind aber zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich.

Mit der bereits vorher zu dünnen Personaldecke in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen und zusätzlichen Ausfällen bei Mitarbeitenden durch fehlende Kinderbetreuung, Erkrankungen, Quarantäne ist das nicht zu realisieren.

Die mit dem derzeitigen Gebot des Daheimbleibens einhergehenden Belastungen wie Kinderbetreuung zu Hause, Homeoffice, fehlende soziale Kontakte und Ausweichmöglichkeiten sind verstärkende Faktoren für Konflikte und häusliche Gewalt, keine ursächlichen Faktoren. Häusliche Gewalt ist und war in Deutschland auch vor der Corona-Pandemie ein großes und in allen Gesellschaftsteilen verbreitetes Problem.

Mehr Informationen:

– Nachgefragt: Mehr häusliche Gewalt in der Corona-Krise? https://www.diakonie.de/journal/nachgefragt-mehr-haeusliche-gewalt-in-der-corona-krise

– Ratgeber der Diakonie zu Gewalt gegen Frauen: https://hilfe.diakonie.de/gewalt-gegen-frauen

– Initiative „Stärker als Gewalt“: https://staerker-als-gewalt.de/

– Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 29.04.2020

Bund und Länder haben heute eine Zusatzvereinbarung zum Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht: Es gibt zusätzlich 500 Millionen Euro für die digitale Ausstattung von Schülerinnen und Schülern. Digitaler Unterricht zu Hause wird den Präsenzunterricht noch länger ergänzen müssen. Der Bund unterstützt jetzt Kinder und Jugendliche, bei denen Online-Unterricht aus Mangel an Geräten bislang keine Option war. Sie sollen mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden.

„Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler am digitalen Fernunterricht teilhaben können. Das ist eine entscheidende soziale Frage. Für dieses Programm hat die SPD-Fraktion hart gekämpft und es ist gut, dass es jetzt an den Start geht. Schulträger können jetzt flexibel auf die besonderen Herausforderungen vor Ort reagieren.

Wir wissen, dass das alles nur wirklich helfen kann, wenn im Haushalt auch ein notwendiger Internetanschluss vorhanden ist. Der Bund sucht hierfür zurzeit mit den Mobilfunkanbietern nach guten Lösungen. Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet, dass das Bildungsministerium dies engagiert vorantreibt. Es ist wichtig, dass die Hilfen jetzt schnell dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Kein Kind darf zurückgelassen werden.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2020

Auch angesichts der Coronavirus-Pandemie gelte, dass Kinder selbstverständlich Kontakt zu beiden Eltern behalten sollen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/19046) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zum Umgangsrecht angesichts von COVID-19 (19/18569). Erkenntnisse über diesbezügliche Probleme lägen der Bundesregierung nicht vor. Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, beziehe sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben, heißt es in der Antwort. Die bisherigen Vereinbarungen, Regelungen oder gerichtlichen Entscheidungen zum Umgang gälten weiterhin. Bei der Frage, wie man die persönliche Begegnung zwischen Eltern und Kind in Zeiten der Coronavirus-Pandemie am besten organisiert, sollten die Eltern sich, wie sonst auch, immer am Kindeswohl orientieren und beachten, dass grundsätzlich eine gute emotionale Bindung und der Kontakt zu beiden Eltern dem Kindeswohl dient.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.515 vom 19.05.2020

„Die Corona-Krise deckt die Schwächen des Bildungssystems in Deutschland gnadenlos auf. Sie macht deutlich, welche Probleme die Globalisierung mit sich bringt und wie tief gespalten die Gesellschaften sind“, sagte Marlis Tepe, Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), am „Tag der Arbeit“ in Frankfurt a.M. „Solidarisch ist man nicht alleine“, lautet das Motto am 1. Mai. „Gesundheit first – solidarisch zu sein, heißt in Corona-Zeiten, Abstand zu halten“, betonte Tepe. Weltweit feiere die Gewerkschaftsbewegung diesen „Tag der Arbeit“ zum ersten Mal digital. In Deutschland verzichteten die DGB-Gewerkschaften auf Demonstration. Tepe stellte fest, dass 2020 eine Ausnahme sei und bleiben werde.

„Bildung wird seit mindestens 20 Jahren sträflich vernachlässigt. Jetzt holen uns die Versäumnisse der Vergangenheit ein. Probleme, Hygiene und Infektionsschutz sicherzustellen, hängen auch mit den 43 Milliarden Euro Investitionsstau allein an den Schulen zusammen. Die Reinigung der Bildungseinrichtungen wurde outgesourced. Bildung für das digitale Zeitalter fit zu machen, ist zu spät und zu zögerlich angegangen worden. Zudem sind wir sehenden Auges in einen dramatischen Lehrkräfte- und Fachkräftemangel in den Kitas hineingesteuert“, betonte die GEW-Vorsitzende. Platzmangel führe zu überfüllten Kitas, Schulklassen und Hörsälen an den Hochschulen.

Der Mangel an Erzieherinnen, Erziehern und Lehrkräften stelle die Kitas und Schulen auf dem Weg einer schrittweisen Öffnung vor große Probleme. Auch weil der Altersschnitt hoch sei und viele Lehrende zu den Risikogruppen zählten und deshalb nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden dürften. „Die soziale Spaltung in Deutschland verschärft sich durch den Fernunterricht. Kinder aus armen Familien sind schlechter mit digitalen Medien ausgestattet, sie müssen in beengten Wohnverhältnissen lernen. Dieses Problem muss unverzüglich gelöst werden. Wir brauchen weitere zusätzliche Ressourcen, die nach Sozial-Index vergeben werden“, unterstrich Tepe.

Die Gewerkschaften kämpften gemeinsam für einen besseren Schutzschirm der Beschäftigten gegen die Folgen der Wirtschaftskrise. Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf 80 Prozent (87 Prozent für Familien) sei ein richtiger Schritt, auch wenn er spät gekommen sei. „Sorgen bereiten die prekär Beschäftigten in der Weiterbildung und der Hochschule sowie die Studierenden. Ihre Existenz ist bedroht, sie dürfen nicht ins Bodenlose fallen. Hier muss die Politik kräftig nacharbeiten“, verlangte die GEW-Vorsitzende. „Auffällig ist, dass viele Frauen zwar auf wichtigen Arbeitsplätzen tätig sind, aber schlecht bezahlt werden. Ihre Arbeit muss dringend aufgewertet werden.“

Info: Die Gewerkschaften verzichten in diesem Jahr zum ersten Mal seit der Gründung des DGB 1949 auf die traditionellen „Tag der Arbeit“-Demonstrationen und -Feiern auf den Straßen und Marktplätzen der Republik. Der DGB bietet einen Livestream mit einem bunten Mix aus Politik und Kultur an.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstandvom 01.05.2020

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Seehofer,

am 9. Mai wird der Europatag gefeiert. Dieser Tag steht für ein gemeinsames Europa in Frieden und Freiheit. Die Grundrechtscharta der Europäischen Union mit dem Vertrag von Lissabon ist das Herzstück der Europäischen Union und mit ihr die Freizügigkeit und die damit einhergehenden offenen Grenzen. Diese Freizügigkeit dient nicht nur dem freien Warenverkehr. Sie gibt den Menschen in Europa die Möglichkeit, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, sich niederzulassen, zu studieren und zu arbeiten. Die europäischen Staaten wuchsen zusammen, die Grenzen fielen, ein gemeinsames europäisches Zusammenleben entstand und mit ihnen vielfältige europäische familiäre Konstellationen. Diese Paare und Familien leben den europäischen Gedanken und für sie war bisher die Freizügigkeit ein selbstverständlicher Teil ihrer Lebensplanung. Die Corona Pandemie stellt nun diesen Gedanken der Freiheit vor eine Zerreißprobe. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, fielen als erstes die Schlagbäume.

In Europa leben Millionen binationaler Paare. Allein in Deutschland ermittelte der Mikrozensus 2017 eine Zahl von 1,5 Millionen. Viele Paare kommen zahlenmäßig hinzu, da sie nicht miteinander verheiratet sind. Sie konnten bislang ihre Beziehung innerhalb Europas auch ohne Trauschein gut leben, wie tausende andere Paare auch.

Die Wiedereinführung nationaler Grenzen, die uns zurückwerfen in eine schon fast vergessene Zeit, führte für unverheiratete binationale Paare zu einer plötzlichen Trennung. Das Fallen der Schlagbäume ging durch die Paare hindurch, unterbrach unvermittelt ihre Beziehung, beendete abrupt über Wochen ihre gemeinsame Lebensplanung. Gerade in Krisenzeiten sind Menschen auf Nähe und Unterstützung angewiesen. Die Grenzschließungen verwehren diesen Paaren den emotionalen Rückhalt, den eine Liebesbeziehung geben kann. Und sie sind in einem Europa der offenen Grenzen für diese Paare extrem belastend und nicht nachvollziehbar.

„Ich bin im Badischen aufgewachsen – verbunden im Dreiländereck Deutschland-Schweiz-Frankreich. Für uns hier gibt es keine Grenzen mehr. Mein Partner ist Schweizer, wohnhaft in Basel. Uns trennen 15 Minuten S-Bahnfahrt. Wir sind nicht verheiratet, bisher war das kein Thema. Dies ist uns nun zum Verhängnis geworden. Wir dürfen uns seit Wochen nicht sehen. Und auch wenn wir nun kurzfristig heiraten wollten, wäre dies nicht möglich, denn laut Bundesgrenzschutz-Seite, darf ein Ausländer nicht einmal zur eigenen Hochzeit einreisen, da eine Hochzeit keinen triftigen Grund darstellt. Wie uns geht es vielen: Deutsche mit Partnern in der Schweiz oder Frankreich. Aus der Traum.

Hunderttausende Grenzgänger können tagtäglich pendeln. Dass einerseits Einreisen aus beruflichen Gründen möglich sein sollen, während elementare soziale Strukturen mit Füßen getreten werden, ist ein Schlag ins Gesicht, nicht nur für Personen in der Grenzregion. Dahinter stehen Menschen, die zutiefst verzweifelt sind. Grenzen die kaum mehr existierten ziehen sich nun quer durch das Leben der Betroffenen und trennen sie ausgerechnet in dieser schwierigen Zeit von ihren wichtigsten Bezugspersonen. Die psychischen Folgen sind immens. In Frankreich gab es schon Suizide und auch hier ist spürbar, dass Depressionen und Angstzustände zunehmen. Geben Sie diesen Menschen wieder ihren Halt zurück, den sie jetzt mehr denn je brauchen. Bitte ignorieren Sie diese Menschen nicht und vertrösten sie auf Juni oder gar noch länger.“ Gudrun F.

Sehr geehrter Herr Minister Seehofer, dieses Beispiel steht stellvertretend für zahlreiche andere, die unseren Verband seit März erreichen. Je länger die Corona Pandemie anhält, je länger die innereuropäischen Grenzen geschlossen sind, desto schwieriger gestaltet sich die Situation für diese Paare. Selbstverständlich gilt es, das Infektionsgeschehen einzudämmen, das versteht auch jedes Paar. Keines dieser Paare will zur Ausbreitung des Virus beitragen. Sie wollen verantwortlich und unter Berücksichtigung bestehender Schutzmaßnahmen mit ihren Partner*innen zusammen sein. In der gesamten Debatte um die Bekämpfung des Virus Covid 19 werden leider Paare und Familien viel zu wenig in den Blick genommen. Ihre Belastungen werden kaum thematisiert.

Wir möchten betonen, dass es sich bei den hier angesprochenen Paaren um langfristige Beziehungen handelt, die füreinander einstehen und gegenseitig Verantwortung übernehmen. Ebenso wie verheiratete Paare. Eine junge Frau beispielsweise hat ihre Wohnung und ihre Arbeitsstelle gekündigt, um zu ihrem Partner in die Schweiz zu ziehen. Dann kam die Corona Pandemie und schloss die Grenzen. Diese junge Frau hat ihre Lebensgrundlage in Deutschland aufgegeben, sie steht ohne Arbeit und ohne Wohnung in Deutschland da, kann aber ihr “neues Leben” in der Schweiz nicht realisieren.

Herr Minister Seehofer, es sind viele einzelne Schicksale, die hinter der großen Anzahl der europäischen Paare stehen, auf die an dieser Stelle nicht vertieft eingegangen werden kann.

In einem vereinten Europa sollte es aber doch möglich sein, trotz der Krise, diesen Paaren die Möglichkeit zu geben, zusammen zu kommen.

So könnten nach dem Beispiel Schweiz und Österreich Passierscheine ausgestellt werden, die auf einer Selbstauskunft basieren. Mit einer entsprechenden Anweisung an die Grenzbeamten. Dies wäre eine unbürokratische, sofort umsetzbare Möglichkeit auch für Deutschland – unabhängig von einer allgemeinen Grenzöffnung.

Wir bitten Sie daher im Interesse zahlreicher europäischer Paare und als Zeichen für den Europatag, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Herr Minister Seehofer: Bitte lassen Sie binationale unverheiratete Paare innerhalb Europas wieder zusammenkommen!

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 08.05.2020

Anlässlich des 1. Mai, dem Tag der Arbeit, erklärt Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Corona-Pandemie macht aktuell vor dem 1. Mai nicht halt. Auch wenn wir morgen nicht auf den Straßen sein können, geht unser Engagement für eine solidarische Gesellschaft ohne Armut weiter. Untersuchungen zeigen immer wieder, wie wichtig Arbeit für die meisten Menschen ist. Gesellschaftliche Teilhabe in unserer Gesellschaft muss daher bedeuten, Zugang zu guter und existenzsichernder Erwerbsarbeit zu haben, verlässliche soziale Sicherheit bei Arbeitslosigkeit zu erfahren und eine fördernde und unterstützende Arbeitsmarktpolitik vorzufinden, die immer wieder Brücken baut.

Mit diesem Anspruch auf Teilhabe und einen solidarischen Sozialstaat blicken wir auf die Gesellschaft, erleben jedoch eine andere Realität: Der Anteil prekärer Beschäftigungsverhältnisse bleibt hoch. Neun Millionen Menschen arbeiten zu Niedriglöhnen, über eine Million Menschen müssen ihren Lohn mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Ein Jahrzehnt des Aufschwungs, steigender Ungleichheit und Vermögenskonzentration ist an armutsbetroffenen Menschen und unteren Einkommensgruppen vorbei gegangen. Besonders bitter ist die Situation der Millionen Beschäftigten in den systemrelevanten Berufen, die verlässlich und verantwortungsvoll für andere Menschen da sind und die Gesellschaft nicht nur während der Corona-Pandemie zusammenhalten. Diese systemrelevanten Berufe in den Branchen Gesundheit, Pflege, Erziehung und Einzelhandel vereint, dass sie mehrheitlich schlecht bezahlt und unter schwierigen Bedingungen ausgeübt werden.

Wir treten daher gemeinsam für eine andere Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik ein – für höhere Mindestlöhne und Regelbedarfe, für eine Stärkung der Tarifbindung, für Investitionen in die öffentliche und soziale Infrastruktur und für einen wirksamen Ausgleich zwischen Arm und Reich. Die Pandemie ist noch nicht vorbei, aber unsere Solidarität bleibt!“

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz (nak)vom 30.04.2020

Angesichts der Kosten für eine sozial gerechte Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie bei gleichzeitigem Einbruch der Steuereinnahmen fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Vermögensabgabe zur solidarischen Krisenbewältigung. Der Verband warnt vor einer gefährlichen Verschärfung der sozialen Spaltung, sollte die Große Koalition jetzt nicht zu einem sozial ausgewogenen, solidarischen Krisenmanagement finden. Dazu gehöre zwingend ein sofortiges armutspolitisches Notprogramm sowie die Heranziehung sehr großer Vermögen zur Finanzierung der Krisenbewältigung.

„Es steht völlig außer Frage, dass die Folgen dieser Krise nur bewältigt werden können, wenn diejenigen, die über sehr großen Reichtum verfügen, zur solidarischen Finanzierung der Kosten herangezogen werden“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Angesichts der aktuellen Steuerschätzung, die von Mindereinnahmen in dreistelliger Milliardenhöhe ausgeht, seien entschlossene steuerpolitische Maßnahmen zwingend. „Es darf auch in dieser Koalition keine steuerpolitischen Tabus mehr geben. Auf den Kabinettstisch gehören genauso gut Konzepte für eine Vermögensabgabe wie für eine Reichensteuer. Wenn jetzt die falschen Maßnahmen ergriffen werden, droht unsere Gesellschaft auseinanderzubrechen“, warnt Schneider.

Corona wirke wie ein „Brennglas“, das soziale Schieflagen verschärfe. Überhaupt kein Verständnis zeigt der Verband daher für die bisherige Weigerung der Großen Koalition, armen Menschen in der Krise eine finanzielle Soforthilfe zu gewähren. Der Paritätische kritisiert vor diesem Hintergrund das so genannte Sozialschutzpaket II, das heute im Bundestag beraten wird, als „armutspolitische Enttäuschung“. Der Verband bekräftigt seine Forderung nach finanzieller Soforthilfe für alle Menschen, die existenzsichernde Sozialleistungen wie Hartz IV, Altersgrundsicherung oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Konkret fordert der Paritätische einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 100 Euro sowie eine Einmalzahlung für krisenbedingte Zusatzausgaben von 200 Euro.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus DGB, Wohlfahrts- und Sozialverbänden, Verbraucherschutzorganisationen, dem Deutschen Kinderschutzbund und dem Deutschen Kinderhilfswerk hat der Paritätische unter dem Motto #100EuroMehrSofort einen Aufruf für die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und für Solidarität gerade auch mit den Ärmsten vorgelegt. Zwischenzeitig haben sich weitere Bundesorganisationen und auch Bündnisse auf Landesebene hinter die Forderung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.05.2020

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Zum internationalen Tag der Familie (15. Mai) betonen Familienministerin Ur-sula Nonnemacher und die Landesarbeitsgemeinschaft der Familienver-bände in Brandenburg (LAGF) Bedeutung und zentrale Funktion der Familie. „Als Rückgrat der Gesellschaft leisten Familien in diesen besonderen Zeiten Herausragendes: Mütter und Väter betreuen ihre Kinder, unterstützen sie bei den Schulaufgaben und arbeiten von zu Hause aus. Es zeigt sich einmal mehr: die Gesellschaft kann sich auf die Familien verlassen, dafür mein herzlicher Dank!“, so Ministerin Nonnemacher.

Mit der frühen Erweiterung der Notfallbetreuung hat Brandenburg die in der Corona-Pandemie besonders geforderten Alleinerziehenden entlastet.

Die 32 vom Land geförderten Familienzentren stehen weiterhin beratend zur Seite, wenn auch vorübergehend telefonisch oder digital.

Die Landesregierung will Familien aber auch langfristig finanziell entlasten und das System familienbezogener Leistungen bündeln. Daher wird die bundesweite Ein-führung einer Kindergrundsicherung unterstützt, denn nur hierüber kann es zu-friedenstellend gelingen, Familien die ihnen zustehenden Leistungen zukommen zu lassen.

Ursula Nonnemacher: „Familien verdienen nicht nur während der derzeitigen Pandemie unsere Anerkennung und Wertschätzung. Sie sorgen dafür, dass die Gesellschaft funktioniert! Ich freue mich, dass wir am Tag der Familie im Bundesrat die Sonderregelungen bei der Inanspruchnahme von Elterngeld beschließen, die für viele Eltern Corona-bedingte finanzielle Härten verhindern.“ Birgit Uhlworm von der LAGF: „Familien brauchen keine Almosen, sondern ge-zielte Unterstützung sowie Anerkennung und Wertschätzung. Die vom Land Brandenburg finanzierten Einrichtungen und Verbände sind in diesen Zeiten ver-lässliche Ansprechstellen und stehen den Familien zur Seite.

Diese Infrastruktur für Familien muss erhalten und ausgebaut werden.“

Quelle: PressemitteilungMinisterium für Soziales, Gesundheit, Integration undVerbraucherschutzvom 14.05.2020

Viele Familien erleben durch die Pandemie große Belastungen. Zum Internationalen Tag der Familie betont die Arbeiterwohlfahrt, dass viele davon nicht neu seien – sondern die Krise nur das Brennglas auf bestehende Probleme hält. Familien müssten endlich besser unterstützt werden, fordert der Verband.

„In diesen Krisenzeiten zeigt sich besonders deutlich, dass wir Familien wieder in die Lage versetzen müssen, Raum für Entwicklung und Geborgenheit geben zu können“, so Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Viele Familien hatten schon vor der Krise zu kämpfen, weil sie von Armut bedroht waren, Beruf und Familie vereinen mussten oder die Pflege von Angehörigen organisierten. Die jetzige Belastungssituation zeigt nur, wie sträflich wir als Gesellschaft Familien mit diesen Herausforderungen allein gelassen haben. Das muss sich ändern! Damit Familien Schutz und Fürsorge für alle Familienangehörigen bieten und Teilhabe organisieren können, brauchen sie deutlich bessere Rahmenbedingungen und eine stärkere Beachtung, als das derzeit der Fall ist.

Durch die Schließung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege steht nur ausgewählten Familien eine eingeschränkte Kinderbetreuung zur Verfügung. Viele Eltern müssen im Moment nicht nur die Lernwege ihrer Kinder begleiten, sondern ihnen schulrelevanten Lernstoff selbst vermitteln – oft genug neben der Erwerbsarbeit im Homeoffice und weiteren Pflichten. Homeschooling und Homeoffice als neue Realität in den Familien sind das Einfallstor für neue Bildungsungerechtigkeiten. Insbesondere in armutsbetroffenen Haushalten und für Alleinerziehende droht die Corona-Krise zu einer fundamentalen Chancen-Krise zu werden!“

Grundsätzlich fordert die AWO daher ein verständliches und am Lebensverlauf orientiertes Gesamtkonzept, das Menschen und Familien ermöglicht, ein Leben nach ihren Vorstellungen selbstbestimmt und ohne Angst zu leben und dabei Fürsorge erbringen und empfangen zu können. Wissenschaftler*innen haben hierfür schon Vorschläge, wie zum Beispiel das Optionszeitenmodell für atmende Lebensläufe, erarbeitet. Diese müssen aus Sicht der AWO endlich einer gesamtgesellschaftlichen Debatte zugeführt und umgesetzt werden, damit Familien ihre Funktionen – auch für die Stabilität unserer Gesellschaft – wieder erfüllen können.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.05.2020

Durch Kurzarbeit und Lohnausfälle wegen der Corona-Pandemie hat sich die finanzielle Situation von Familien verschärft. „Eine Senkung der Mehrwertsteuer für Kinderprodukte würde Familien schnell helfen und ist einfach umzusetzen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern und Familien mit geringem Einkommen würden besonders profitieren.

Der DFV fordert, dass die Mehrwertsteuer für Produkte wie Babynahrung, Windeln und Kinderkleidung von 19 auf sieben Prozent gesenkt wird. Anstoß ist der Gesetzentwurf zur Senkung der Umsatzsteuer für die angegriffene Gastronomie, der heute im Bundestag beraten werden soll. „Was für Restaurants möglich ist, muss auch für Familien zu machen sein. Kinderprodukte gehören zum familiären Grundbedarf und sollten wie Milch, Mehl und Tee günstiger zu konsumieren sein“, so Zeh.

Schon in gewöhnlichen Zeiten haben Familien hohe Ausgaben beim Verbrauch. Allein aufgrund ihres Wachstums benötigen Kinder in manchen Lebensphasen mehrmals im Jahr neue Kleidung und Schuhe. „Die Entlastung von Familien über den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ist ein längst überfälliger, notwendiger Schritt“, sagt der DFV-Präsident. Perspektivisch müsse es für Familien eine Rückerstattung aller Verbrauchsteuern geben, die auf den Kindesunterhalt bzw. das Existenzminimum des Kindes entfallen.

Die Senkung der Mehrwertsteuer für Kinderprodukte ist eine jahrelange Forderung des DFV. „Der Deutsche Familienverband hat die Bedürfnisse von Familien im Blick. Kinder und ihre Eltern müssen bei allen Gesetzen und Verordnungen berücksichtigt werden, bei den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie besonders“, so Zeh. „Familien tragen wesentlich zur Überwindung dieser Krise bei. Sie sollten in erster Linie ermutigt und unterstützt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.05.2020

Jedes Jahr am 15. Mai findet der Internationale Tag der Familie statt. Mit diesem Gedenktag erinnert die UN an die Bedeutung und den Wert von Familie. In diesem Jahr erinnert die UN in ihrem Aufruf daran, dass die Reaktion auf die Corona-Krise eine echte Gelegenheit bietet, die Art und Weise, wie Volkswirtschaften und Gesellschaften funktionieren, zu überdenken und zu verändern, um eine größere Gleichheit für alle zu fördern.

Dazu sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Hinter den Familien liegt ein Marathon an Zumutungen wegen der Corona-Pandemie: Geschlossene Schulen und Kitas, Home-Office und Home-Schooling, kein direkter Kontakt mit Großeltern oder Freunden – all das sind enorme Belastungen für alle, die mit Kindern leben.

Zugleich zeigt die Krise eindrucksvoll: Familien sind der Anker, der unsere Gesellschaft nach wie vor stabilisiert. Deshalb brauchen Familien dringend mehr politisches Gehör: für eine familiengerechte Arbeitswelt mit fairen und gleichen Löhnen für Frauen und Männer, für beste Kinderbetreuung, bezahlbaren Wohnraum und wirksame Hilfe, wenn es Probleme gibt.

Auch jetzt in der Krise stimmen die Prioritäten wieder nicht: Viele Eltern und noch mehr Kinder würden sich freuen, wenn sich die Politik genauso viele kreative Gedanken über die Öffnung weiterer Schulen und Kitas machte wie über den Spielbetrieb des Milliardengeschäfts Bundesliga.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 14.05.2020

In der Corona-Pandemie wird deutlich wie nie, dass die Rechte von Kindern keine Priorität besitzen.

„Die Kinderrechte werden in der Pandemie zur Privatsache der Familien erklärt. Es bleibt den Eltern, vor allem den Müttern, überlassen, für die Gewährleistung etwa des Rechts auf Bildung zu sorgen. Ich bin überzeugt: Stünden die Kinderrechte schon heute im Grundgesetz, die Pandemiepläne hätten eine andere Prioritätensetzung – zugunsten der Kinder und ihren Familien. Nie wurde deutlicher, dass Kinderrechte Rechte gegen den Staat sind, nicht gegen die eigenen Eltern“, erklärt Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers.

Kinder haben ein Recht auf Bildung, sie haben ein Recht auf Spielen und ein Recht auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Diese Rechte spielen in der öffentlichen Debatte kaum eine Rolle.

„Lange Zeit gab es keinen Plan dafür, wie eine schrittweise Öffnung von Kitas und Schulen aussehen könnte. Stattdessen wurde viel Energie und Kreativität für die Entwicklung von Hygieneplänen für den Spielbetrieb der Fußballbundesliga aufgewendet. Erst nach heftigem Protest von Eltern und Kinderschutzorganisationen gibt es nun etwas Bewegung,“ so Heinz Hilgers weiter.

Die Große Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag auf die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verständigt. Sowohl Union als auch SPD hatten diese Forderung in ihren Wahlprogrammen formuliert. Die Parteien brechen damit nicht nur den Koalitionsvertrag, sondern auch ihre Wahlversprechen.

„Das ist ein enttäuschendes Signal an die Familien und Kinder in unserem Land“, ergänzt Hilgers.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverbande.V.(DKSB) vom 15.05.2020

Der 15. Mai ist der Internationale Tag der Familie.

Aus diesem Grund hat sich der Verband binationaler Familien und Partnerschaften in einem Offenen Brief an die Minister Maas und Seehofer gewandt.

Der Internationale Tag der Familie bekräftigt die Bedeutung von Familie auch und gerade in Krisenzeiten. Ihr gebührt Anerkennung und Zuspruch.

In diesem Offenen Brief wird auf die prekäre Lage binationaler Paare in der Corona-Zeit hingewiesen und um eine unbürokratische Erleichterung der Einreise der Partner*innen gebeten.

Offener Brief

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 15.05.2020

Im Corona-Jahr 2020 zeigen Familien täglich, was sie leisten. Sie synchronisieren die Erfordernisse von Beruf und Schule, Hobby und Alltag. Alles, was sonst wohlgeordnet nebeneinander funktioniert, wird nun von einer Einheit getragen und treuhänderisch weitergeführt. „Die Gesellschaft hat sich stillschweigend auf die Familien verlassen, wohl in der unerschütterlichen Annahme, dass sie verlässlich sind“, erklärt Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD).

„Wenn wir jetzt beginnen, unsere Gesellschaft wieder zu aktivieren, dürfen wir die Familien nicht bloß mitdenken, sondern alle Pläne müssen von der Familie ausgehen. Sie muss wieder ein relevanter Maßstab gesellschaftlichen Denkens werden“, so Müller. „Mütter und Väter haben ihre Qualitäten gezeigt und jetzt ist es eine Frage der Verantwortung und wirtschaftlichen Weitsicht, Müttern und Vätern auf dem Arbeitsmarkt mit Flexibilität, Kulanz und Wertschätzung entgegen zu kommen.“
Familie bedeutet auch Zusammenhalt über Generationen hinweg, Sorge und Fürsorge, geteilte Freude und schmerzliches Vermissen – besonders zwischen ganz Jungen und Älteren. Für Familien stellt sich deshalb gar nicht die Frage, ob sie eine Generation „unbequem“ finden. Sie würden sich nie in eine Konkurrenz von Jung und Alt treiben lassen, denn sie sind verbunden als Enkel, Töchter, Söhne, Väter, Mütter und Großeltern.

Die von manchem als „spießig und einengend“ beargwöhnte Familie zeigt sich als verlässliches Sprungtuch für so viele Menschen, die innerhalb kürzester Zeit aus beruflichen und sozialen Bezügen gerissen wurden. „Dass es die in Familien gelebten Softskills sind, die eine Gesellschaft in der Krise stabil halten, dürfte nun jedem klar geworden sein“, so Müller.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 15.05.2020

SCHWERPUNKT III: Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie/ Regenbogenfamilientag

Zum diesjährigen Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie am 17.05., kurz IDAHOT, werden die meisten geplanten Aktionen auf Grund der aktuellen Vorsichtsmaßnahmen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden können. Umso wichtiger ist es daher aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt, an diesem Tag Solidarität mit allen Opfern von Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie zu zeigen.

In Deutschland identifizieren sich rund 7,5 % der Menschen ab 14 Jahren als LGBTI*. Nach wie vor erleben viele von ihnen ein diskriminierungsfreies und anerkennendes Umfeld eher im Freundeskreis sowie in Szene- und Gruppenzusammenhängen, statt in der Herkunftsfamilie.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Durch den fast kompletten Wegfall vieler sozialer Angebote auf Grund der aktuellen Kontaktbeschränkungen sind beispielsweise ältere allein lebende LGBTI* stärker isoliert. Auch für Jugendliche in ihrer Outing-Phase kann eine besondere Belastung entstehen, wenn sie sich nicht mit anderen austauschen können. Benachteiligte Gruppen, wie trans*- und inter Personen, die sowieso schon in höherem Maße sozialer Ablehnung ausgesetzt sind, könnten durch die weitere Abnahme sozialer Kontakte von zusätzlicher Einsamkeit und Isolation betroffen sein. Daher rufen wir dazu auf, Beratungsstellen und Begegnungsorte für LGBTI* bei den gegenwärtigen Diskussionen um Wiedereröffnungen nicht zu übersehen und die Bereitstellung ihrer wichtigen Angebote auch während der Corona-Krise weiterhin zu gewährleisten.“

Nach wie vor werden auch in Deutschland Menschen aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität diskriminiert oder werden Opfer physischer oder psychischer Gewalt. So ist in den vergangenen Jahren nicht nur die Zahl direkter Angriffe auf Lesben, Schwulen, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen deutlich gestiegen. Ebenfalls häufen sich die Fälle bewusster Provokationen im öffentlichen Raum, unter anderem wird das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen in Berlin regelmäßig beschmiert und beschädigt.

Brigitte Döcker: „Wir lassen es nicht zu, dass queere Menschen in Deutschland an vielen Orten weiterhin einem Klima der Angst und Ablehnung oder absichtlichen Anfeindungen ausgesetzt sind. Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich insbesondere in ihren Einrichtungen mit gezielten Projekten, Maßnahmen, Angeboten und Schulungen für eine Willkommenskultur der Vielfalt ein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 14.05.2020

Am internationalen Tag gegen Homosexuellen-, Bisexuellen-, Inter- und Trans*feindlichkeit am 17. Mai 2020 mahnen weltweit Organisationen, Institutionen, Netzwerke und Initiativen der LSBTIQ*-Communities durch verschiedenste Aktionen, um darauf aufmerksam zu machen, dass Diskriminierungen, Gewalt und Ablehnung gegenüber Lesben, Schwulen, Trans*personen, Bisexuellen, Interpersonen und Queers beendet werden müssen.

Nach wie vor werden weltweit Menschenrechte verletzt, wenn Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität verfolg, eingesperrt und getötet werden. Auch in Deutschland werden jährlich viele LSBTIQ*-Menschen nach wie vor angepöbelt, geschlagen, gedemütigt. Ebenso strukturelle Benachteiligungen und das Ignorieren der Lebensrealitäten von gleichgeschlechtlich liebenden Menschen und Trans*personen widerspricht den Grundrechten auf ein selbstbestimmtes Leben und Gleichstellung.

Constanze Körner, Leiterin und Projektkoordinatorin von Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V. sagt dazu:

„Gerade in diesen Zeiten der Kontakteinschränkungen und fehlender öffentlicher Bilder von Vielfalt müssen wir mit Kreativität und Stolz sichtbar und verbunden bleiben und solidarisch miteinander sein. Denn egal ob im Coming-out, wartend im Stiefkindadoptionsverfahren oder einsam zu Hause, wir müssen füreinander da sein, weiter für unsere Rechte kämpfen und sichtbare Zeichen für eine vielfältige Gesellschaft setzen.“

Hissen der Regenbogenfahne zum IDAHOBIT

Am Dienstag, den 12. Mai 2020 um 12 Uhr wird vor dem Rathaus Hellersdorf, Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin, die Bezirksbürgermeisterin von Marzahn-Hellersdorf Dagmar Pohle zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten des Bezirkes Maja Loeffler und Vertreter*innen von Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V. als Trägerin des neuen Projektes im Bezirk „Lesben* in Marzahn-Hellersdorf stärken!“ die Regenbogenfahne hissen.

Am Freitag, den 15. Mai 2020 um 12 Uhr wird vor dem Rathaus Lichtenberg, Möllendorfstr. 6, 10367 Berlin, der Bezirksbürgermeister von Lichtenberg Michael Grunst zusammen mit Vertreter*innen von Lesben Leben Familien (LesLeFam) e.V. als Trägerin verschiedener Projekte für Lesben*, Regenbogenfamilien und die queere Community im Bezirk die Regenbogenfahne hissen.

Bei beiden Fahnenhissungen werden die Kontakt- und Hygienevorschriften beachtet.

Informationen zum IDAHOT

Immer am 17. Mai wird seit 2005 der internationale Tag gegen Homophobie und Transphobie (englisch: International Day Against Homophobia and Transphobia, IDAHOT, später IDAHOBIT) mit verschiedensten Aktionen weltweit begangen, um an den 17. Mai 1990 zu erinnern. An diesem Tag hat die Weltgesundheitsorganisation WHO Homosexualität aus dem Diagnoseschlüssel der Krankheiten gestrichen. Für Transsexualität folgte die Streichung erst 2018.

Informationen zu Lesben Leben Familie (LesleFam) e.V.

Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V. wurde im Februar 2018 in Berlin gegründet und unterstützt lesbische* Frauen* und Regenbogenfamilien in unterschiedlichen Lebensmodellen und Lebenslagen und vertritt ihre Interessen in Gesellschaft und Politik. Durch Vernetzung, konkrete Maßnahmen und Angebote will LesLeFam die gesellschaftliche Sichtbarkeit und Akzeptanz von lesbischen* Frauen* und ihren Familien verbessern – über Generationen hinweg und unabhängig von Identitäts- und Lebensentwürfen sowie Familienformen.
Alle weiteren Informationen: www.leslefam.de

Quelle: PressemitteilungLesben Leben Familie (LesLeFam) e.V.vom 11.05.2020

Am 3. Mai 2020 begehen Regenbogenfamilien aus vielen Ländern und Städten auf der ganzen Welt den International Familiy Equality Day (IFED), um sich als Familien stolz zu zeigen und auf die Vielfalt von Familien hinzuweisen. Sie stehen zusammen für gleiche Rechte, mehr Teilhabe und Sichtbarkeit.

In diesem Jahr lautet das Motto des IFED „Family Diversity in Education“, um darauf aufmerksam zu machen, dass Kinder zum Beispiel in Kindertagesstätten und Schulen diese Familienvielfalt erleben und entdecken können und Regenbogenfamilien in Materialien, Büchern und Aufgabenstellungen berücksichtigt werden müssen.

Dazu sagt Constanze Körner, Leiterin von Lesben Leben Familie (LesLeFam) e.V.:

„Immer mehr Menschen, die sich der LSBTIQ*-Community zugehörig fühlen, gründen überall auf der Welt Familien. Doch längst werden sie nicht überall als gleichwertige Familien anerkannt. Auch in Deutschland haben Regenbogenfamilien noch immer nicht die Rechte, die sie brauchen, um von Anfang an als Familien abgesichert zu sein und diskriminierungsfrei zu leben. Diese Rechte fordern wir jeden Tag – nicht nur am IFED! Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern kommen zudem nur selten in Kinderbüchern vor und in Schulbüchern fehlen sie ganz. Das muss sich ändern!“

Malaktion von Lesben Leben Familie e.V. zum IFED

Aufgrund der weltweiten Covid-19-Pandemie fallen zum IFED 2020 viele Aktionen von Organisationen und Gruppen für Regenbogenfamilien aus oder werden ins Internet verlegt. So hat LesLeFam alle Regenbogenfamilien aufgerufen an einer Malaktion teilzunehmen. Eltern, Kinder, Verwandte und Freund*innen sind eingeladen Bilder von ihrer Regenbogenfamilie zu gestalten und dem, was sie sich für die Zukunft wünschen.
Die Bilder können direkt an info@leslefam.de geschickt werden oder direkt am 3. Mai 2020 auf der Facebookseite Lesben Leben Familie hochgeladen werden.

Informationen zum International Family Equality Day (IFED)

Der International Family Equality Day (IFED) wurde zum ersten Mal im Jahr 2012 ausgerufen und immer auf den ersten Sonntag im Mai festgelegt. Die Tatsache, dass weltweit immer mehr Regenbogenfamilien geründet werden und sich Organisationen und Netzwerke für ihre Interessen einsetzen, hat dazu geführt, dass es den Wunsch nach einem Zusammenschluss gab, um die Anliegen und Sichtbarkeit von Regenbogenfamilien hervorzuheben.
Alle weiteren Informationen unter: https://internationalfamilyequalityday.org/

Quelle: PressemitteilungLesben Leben Familie (LesLeFam) e.V.vom 30.04.2020

Bundesregierung muss Nationalen Aktionsplan und LSBTI-Inklusionskonzept vorlegen

Am Sonntag, den 17.05. ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT). An diesem Tag erinnern Menschen weltweit an den 17. Mai 1990, der Tag, seit dem die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität nicht länger als Krankheit einstuft. Anlässlich des IDAHOBIT erklärt Alfonso Pantisano, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

In Polen rufen Städte LSBTI-freie Zonen aus. Ungarn möchte transgeschlechtlichen Personen faktisch die Existenz absprechen und in Uganda diskutiert die Regierung immer wieder über die Einführung der Todesstrafe für Homosexuelle. Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI) wird weltweit die Existenz und das Recht auf ein offenes und selbstbestimmtes Leben verweigert. In vielen Ländern drohen ihnen Gefängnisstrafen, Folter und mitunter sogar die Todesstrafe. Ihr Recht auf persönliche Sicherheit, auf Privatsphäre, auf Meinungs-, Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ist oftmals nicht einmal ansatzweise gewährleistet. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert einen glaubwürdigen und konsequenten Kampf gegen Kriminalisierung und Diskriminierung. Deutschland hat aus seiner Geschichte heraus eine besondere Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen an LSBTI entschieden entgegenzutreten.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Achtung und Förderung der Menschenrechte und zum Kampf gegen die Diskriminierung von LSBTI. Den hehren Worten müssen noch stärker Taten folgen und das längst versprochene LSBTI-Inklusionskonzept für die Entwicklungszusammenarbeit und Auswärtigen Beziehungen verabschiedet werden. Viele mutige Aktivist*innen riskieren tagtäglich ihr Leben und ihre Sicherheit für die Anerkennung und den Schutz ihrer Communities. Sie brauchen Unterstützung.

Auch in Deutschland werden Grundrechte von LSBTI eingeschränkt oder nicht vollständig garantiert. Ohne Frage: In jahrzehntelangen Kämpfen wurden Fortschritte bei der rechtlichen Anerkennung und gesellschaftlichen Akzeptanz von LSBTI erkämpft und gewonnen. Aber: Gleichzeitig werden sie im Alltag auch heute noch benachteiligt, verleugnet, beleidigt oder angegriffen. Diese Fälle alltäglicher LSBTI-Feindlichkeit werden auch unterstützt durch gesellschaftliche Autoritäten und staatliche Politik. Daher fordert der LSVD einen wirksamen und auf die Zukunft gerichteten Nationalen Aktionsplan gegen LSBTI-Feindlichkeit. Das wäre ein staatliches Bekenntnis, dass LSBTI als gleichwertiger Teil zu Deutschland gehören und ein Recht darauf haben, angst- und diskriminierungsfrei zu leben.

#MutigGegenHass: Anlässlich des Internationalen Tages gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai, ab 18:00 Uhr spricht LSVD-Bundesvorstand Alfonso Pantisano mit LSBTI-Aktivist*innen aus dem In- und Ausland. Die Konferenz streamen wir live auf unserer Facebook-Seite

Auf der LSVD-Homepage haben wir hier auch einen Überblick über Veranstaltungen der LSVD-Landesverbände zum IDAHOBIT2020 zusammengestellt.

Hintergrund

Nachhaltigen Schutz für die Menschenrechte von LSBTI umsetzen! Bundesregierung muss LSBTI-Inklusionskonzept in den internationalen Beziehungen endlich verabschieden

Menschenrechte schützen, Diskriminierungen beseitigen. Zivilgesellschaftliche Anforderungen an den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus, Homophobie und Transfeindlichkeit der Bundesregierung

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 15.05.2020

Verheiratete Zwei-Mütter-Familien sollten aus Anwendungsbereich des geplanten Adoptionshilfegesetzes ausgeklammert werden

Am Sonntag, den 03. Mai 2020, ist der Internationale Regenbogenfamilientag. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform diskriminiert werden. Die jetzige Diskriminierung von Regenbogenfamilien im Abstammungs- und Familienrecht geht zu Lasten der Versorgung und Absicherung der Kinder, die in Regenbogenfamilien aufwachsen. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Eine dramatische Verschärfung der Situation durch das geplante Adoptionshilfegesetz muss zudem unbedingt verhindert werden.

Mit dem Adoptionshilfegesetz soll das Verfahren der Stiefkindadoption erschwert werden. Der LSVD hat den Familien- und den Rechtsausschuss des Bundestages gebeten, Zwei-Mütter-Familien vom Anwendungsbereich des Adoptionshilfegesetzes auszuklammern und einen konkreten Formulierungsvorschlag unterbreitet. Sie würden damit von der geplanten Beratungspflicht und Erfordernis einer fachlichen Äußerung ausgenommen.

Die Stiefkindadoption ist für Zwei-Mütter-Familien mangels Alternativen die einzige Möglichkeit, die gemeinsame rechtliche Elternschaft und die damit verbundene Absicherung zu erreichen. Sie sind die einzigen Eltern, in deren Partnerschaften und Ehen Kinder hineingeboren werden, die gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht ihre Eignung als Eltern nachweisen müssen.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung, Anpassungen des Abstammungsrechts versprochen. Vor knapp einem Jahr gab es aus dem Bundesjustizministerium einen ersten Diskussionsentwurf zum Abstammungsrecht. Doch bislang gibt es laut Bundesjustizministerium weder einen Zeitplan, noch hat sich Justizministerin Christine Lambrecht zu diesem Thema jemals geäußert. Die Zeit drängt aber.

53.000 Menschen fordern: Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien. Petition des LSVD gemeinsam mit allout.

Was fordert der LSVD für Regenbogenfamilien? LSVD-Positionspapier „Regenbogenfamilien im Recht“

Stellungnahme des LSVD zum geplanten Adoptionspflegegesetz

Quelle: PressemitteilungLesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 02.05.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundeskabinett beschließt Stellungnahme der Bundesregierung zum Dritten Engagementbericht

Das Bundeskabinett hat sich heute mit dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Dritten Engagementbericht befasst. Der Bericht besteht aus dem Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission und der Stellungnahme der Bundesregierung. Der Dritte Engagementbericht trägt den Titel „Zukunft Zivilgesellschaft: Junges Engagement im digitalen Zeitalter“. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich gesellschaftliche Teilhabe und freiwilliges Engagement durch die Digitalisierung verändern und welche Folgerungen sich daraus für die Engagementpolitik ergeben. Untersucht wurde, wie sich junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren auch digital freiwillig einbringen.

„Wie wertvoll und bereichernd digitales Engagement ist, sehen wir gerade in der gegenwärtigen Corona-Krise“, betont Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. „Digitale Möglichkeiten helfen dabei, dass sich – vor allem auch junge – Menschen trotzdem für andere und den gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen können, indem sie zum Beispiel Nachbarschaftsinitiativen oder Einkaufshilfen digital organisieren oder aber Vereine verstärkt Online-Beratungen anbieten. Der Bericht zeigt, wie groß das Potential ist und dass es noch besser ausgeschöpft werden kann. Das digitale Engagement ersetzt die traditionellen Formen nicht, aber es kann sie wirksam ergänzen. Es geht deshalb auch darum, analoges und digitales Engagement besser miteinander zu verknüpfen. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt, die wir in diesem Jahr gründen ist dafür wie geschaffen. Auch in Zukunft wird es auf das Engagement ankommen, denn es macht unsere Gesellschaft stärker und lebenswerter“, so Franziska Giffey.

Der Dritte Engagementbericht bildet den Auftakt einer Reihe von fünf Berichten, mit denen das BMFSFJ bis zum Ende der Legislaturperiode ein umfassendes Bild der Gesellschaft zeichnen wird: Im Sommer folgt der Altersbericht, im Herbst werden der Familienbericht und der Kinder- und Jugendbericht vorgestellt und im Frühjahr 2021 der Gleichstellungsbericht.

Der heute vorgelegte Engagementbericht macht deutlich, welche Rolle die Digitalisierung im Engagement junger Menschen einnimmt und analysiert neue Themen, Praktiken und Typen des Engagements, die durch die Digitalisierung entstehen. Formuliert werden zudem konkrete Handlungsempfehlungen für Politik und Zivilgesellschaft.

„Junge Menschen nutzen zunehmend digitale Medien für ihr Engagement, unabhängig davon, in welchen Organisationsformen sie sich einbringen. Viele junge Engagierte betrachten die Digitalisierung als eine gesellschaftliche Gestaltungsaufgabe. Laut der Jugendbefragung des Dritten Engagementberichts verfolgen heute rund 30 Prozent der jungen Engagierten das Ziel, die digitale Welt zu einem besseren Ort zu machen,“ erklärt die Vorsitzende der Sachverständigenkommission, Prof. Dr. Jeanette Hofmann.

Der Dritte Engagementbericht bietet eine gute Wissensbasis zum Thema „Engagement und Digitalisierung“ sowie Anregungen für die Engagementpolitik.

Die Sachverständigenkommission empfiehlt unter anderem:Bessere Verbindung etablierter und digitaler Engagementformen und Wertschätzung des (jungen) digitalen Engagements,Förderprogramme zur Entwicklung digitaler Beteiligungstools, damit Organisationen leichtere Einstiegswege für junge Menschen anbieten können,Vermeidung von neuen Bildungsunterschieden und Abbau bestehender Spaltungen,Verbindung von politischer Bildung mit Medienbildung und entsprechende Förderung der Akteure und Einrichtungen,Beratungs- und Vernetzungsangebote für Organisationen bei Digitalisierungsprozessen.

Das BMFSFJ wird die Empfehlungen der Sachverständigenkommission bei der Planung künftiger engagementpolitischer Maßnahmen mit bedenken.

Bereits jetzt fördert das BMFSFJ eine Reihe von Maßnahmen und Projekten, die sich mit der Digitalisierung befassen, z.B. das Programm „Zukunftssicherung der freien Wohlfahrtspflege – Digitalisierung“ und mehrere Modellprojekte mit digitalem Schwerpunkt im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ).

Zusätzlich wird sich die von der Bundesregierung dieses Jahr errichtete Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt dieses Themas annehmen. Neben eigenen Angeboten wie etwa der Beratung und Qualifizierung im Bereich der Digitalisierung für freiwillig Engagierte oder Unterstützung im Kontext der Digitalisierung von Engagement-Organisationen kann die Stiftung Innovationen im Bereich des freiwilligen digitalen Engagements auch finanziell fördern.

Die Bundesregierung ist durch Bundestagsbeschluss vom 19. März 2009 aufgefordert, in jeder Legislaturperiode dem Deutschen Bundestag einen wissenschaftlichen Bericht einer unabhängigen Sachverständigenkommission mit Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen, der auf einen Schwerpunkt konzentriert die Entwicklung des Engagements in Deutschland darstellt.

Mitglieder der Sachverständigenkommission Dritter Engagementbericht sind:Prof. Dr. Jeanette Hofmann (Vorsitzende), Leiterin der Forschungsgruppe „Politik der Digitalisierung“ am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Forschungsdirektorin am Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft und Professorin für Internetpolitik an der Freien Universität BerlinProf. Dr. Christoph Bieber, Universität Duisburg-EssenJun.-Prof. Dr. Sascha Dickel, Johannes Gutenberg-Universität MainzProf. Dr. Martin Emmer, Freie Universität BerlinProf. Dr. Cathleen Grunert, FernUniversität in HagenProf. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft KölnProf. Dr. Gesche Joost, Universität der Künste BerlinProf. Dr. Heinz Reinders, Julius-Maximilians-Universität WürzburgProf. Dr. Wibke Riekmann, MSH Medical School Hamburg

Der Dritte Engagementbericht inklusive der Stellungnahme der Bundesregierung ist dem Deutschen Bundestag zugeleitet worden. Interessierten steht eine Kurzfassung des Berichts auf der Internetseite des BMFSFJ zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.05.2020

Die Sendung „Männerwelten“ setzt ein Ausrufezeichen hinter die alltägliche und dadurch umso erschütternde Situation vieler Frauen in unserem Land. Sexueller Missbrauch, Beleidigungen und Gewalt sind kein Randproblem, sondern tief in unserer Gesellschaft verankert. Dem stellen wir uns mit aller Kraft entgegen.

„Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf haben die mediale Reichweite ihrer Sendung genutzt, um sexistische Belästigung und sexuelle Gewalt schonungslos zu thematisieren. Wer schon einmal Opfer von Gewalt oder Beleidigungen geworden ist, kann nachempfinden wie schwer es ist, diese Erfahrungen öffentlich anzusprechen. Gerade deshalb möchten wir Frauen weiter Mut machen, sich zu wehren und unterstützen sie mit der Stärkung ihrer Rechte. So gilt unter anderem seit 2016 der Grundsatz ‚Nein heißt Nein‘.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns für die Gleichstellung der Geschlechter ein. Grundvoraussetzung dafür ist ein Zusammenleben ohne Angst und Gewalt. Deshalb gilt: Null Toleranz gegenüber Sexismus und physischen und psychische Angriffen.

Am 25. November vergangenen Jahres – dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen – hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Kampagne www.staerker-als-gewalt.de ins Leben gerufen. Die Seite soll Opfern und Dritten erleichtern, Gewalt zu erkennen, gegebenenfalls einzuschreiten und Hilfe zu finden. Darüber hinaus erreicht man unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Seit 2013 werden Frauen dort vertraulich und anonym in über 17 Sprachen beraten und weitervermittelt. Wir haben auch in dieser Legislaturperiode zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, um Frauen und auch ihre Kinder zu schützen. Aktuell machen wir mit der Initiative ‚Zuhause nicht sicher?‘ Opfer von Gewalt niedrigschwellig auf das Hilfsangebot des Bundes aufmerksam. Bereits vergangene Woche haben wir das sogenannte ‚Upskirting‘, die unbefugte Bildaufnahme des Intimbereichs, endlich unter Strafe gestellt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.05.2020

Zu den Ergebnissen der zweiten Studie der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) zur Lage von LGBTI in Europa erklären SvenLehmann und UlleSchauws, Sprecher und Sprecherin für Queerpolitik:

Die Ergebnisse der aktuellen Studie sind mehr als alarmierend. In Europa, aber auch hier in Deutschland. Die Diskriminierung im Alltag besteht fort – am Arbeitsplatz und in der Schule; in Cafés, Restaurants, Bars und Diskotheken; bei der Wohnungssuche; beim Zugang zu Gesundheits- oder Sozialdienstleistungen; und in Geschäften. Die Folge davon: Über 40 Prozent der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen und Intersexuellen (LGBTI) in Deutschland leben ihre sexuelle Orientierung aus Angst vor Diskriminierung nicht offen aus, für Europa insgesamt sehen die Umfragewerte noch schlechter aus.

Versteckt zu leben bringt eine ständige psychische Anspannung mit sich, kann zu Depressionen führen und macht krank. Das Ringen um Akzeptanz in der Familie, am Arbeitsplatz, im Sportverein kostet Kraft.

Auch der heute von der International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA) veröffentlichte Rainbow Index zeigt den politischen Handlungsbedarf auf: Laut dem Index der Rainbow Map erfüllt Deutschland aktuell 51 Prozent der von ILGA aufgestellten Kriterien für eine komplette Gleichstellung von LSBTI+ Personen.Die Ergebnisse der FRA zeigen auch, dass LGBTI-Personen in der gesamten EU – und darüber hinaus – glauben, dass Recht und Politik sowie das Verhalten von Politikern, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, von Führern der Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft ihr Leben stark beeinflussen.

Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen und deutlich stärker als bisher gegen Diskriminierung vorgehen. Nicht nur mit Lippenbekenntnissen am Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) oder auf den CSD-Bühnen. Wir haben immer wieder einen bundesweiten Aktionsplan für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt gefordert.

Wir werden mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft weiterhin dafür kämpfen. Denn unsere Gesellschaft braucht eine politische Antwort auf anhaltende LSBTI-Feindlichkeit, auf den zunehmenden Hass und die Hetze – im Netz und auf der Straße – auf die Worte, aus denen immer wieder auch Taten folgen. Nicht nur sicherheitspolitisch und strafrechtlich, sondern gerade im Bereich Prävention und Demokratieförderung.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.05.2020

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/19082) zur Ermittlung der Regelbedarfe im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, ob sie die Einsetzung einer Sachverständigenkommission zur Regelbedarfsermittlung plant, bestehend aus Wissenschaftlern, Vertretern von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie Gewerkschaften und Betroffenenorganisationen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.518 vom 19.05.2020

Männer haben ein erheblich höheres Vermögen als Frauen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/18921) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18127) unter Verweis auf Berechnungen eines Wirtschaftsforschungsinstituts mitteilt, soll das durchschnittliche Nettogesamtvermögen von Männern im Jahr 2017 124.000 Euro betragen haben. Das Nettogesamtvermögen von Frauen habe bei 90.000 Euro gelegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.510 vom 18.05.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Familien in Deutschland sind von Armut bedroht. Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) legen dar, dass das selbst erwirtschaftete Einkommen durch Sozialabgaben bereits beim Durchschnittseinkommen nicht mehr zum Leben reicht.

Der Staat muss seinen Bürgern das nötige Mindesteinkommen zur Bestreitung ihrer Existenz belassen. Das wurde 1990 vom Bundesverfassungsgericht festgestellt. Mit dem Existenzminimum wird für jeden Menschen die gesellschaftliche Teilhabe gesichert. Einer Familie mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro fehlen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bereits 270 Euro pro Monat am Existenzminimum. Mit jedem zusätzlichen Kind vergrößert sich die finanzielle Lücke. „Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Lage für Familien 2020 erneut verschlechtert“, sagt DFV-Präsident Klaus Zeh. „Durch eine familienblinde Abgabenregelung verschärfen die Sozialabgaben das Armutsrisiko von Eltern und ihren Kindern.“

Die seit Jahren enorme finanzielle Belastung von Familien durch Sozialabgaben zeigen der DFV und der FDK im Horizontalen Vergleich. Ihre Berechnungen gehen vom jährlichen Durchschnittsentgelt in Deutschland aus. Zusätzlich untersucht der Horizontale Vergleich Jahreseinkommen von 30.000 und 50.000 Euro sowie die Entwicklung über mehrere Jahre. „Der Horizontale Vergleich deckt die dramatische Ungerechtigkeit bei Sozialabgaben auf, mit der Familien zu kämpfen haben. Die Sozialversicherung muss endlich sozial werden“, so Zeh.

DFV und FDK treten dafür ein, dass Familien in Abhängigkeit der Kinderanzahl bei den Beiträgen zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Wie beim Einkommensteuerrecht muss ein Kinderfreibetrag – in Höhe des steuerlichen Existenzminimums von Erwachsenen – bei den Sozialversicherungen eingeführt werden. „Der Kinderfreibetrag muss während der aktiven Familienphase greifen und ist auf die Dauer der Unterhaltspflicht für Kinder beschränkt“, sagt der DFV-Präsident. Dies stelle klar, dass der Kinderfreibetrag keine Belohnung für das Kinderhaben ist, sondern die wirtschaftliche Bedeutung der Kindererziehung für das gesamte System der Sozialversicherungen widerspiegelt.

Auf der Website des DFV ist der Horizontale Vergleich 2020 frei verfügbar.

DFV und FDK unterstützen Familien, die gegen familienblinde Sozialversicherungen den Rechtsweg beschritten haben. Hintergründe dazu liefert die gemeinsame Kampagnen-Webseite: www.elternklagen.de

Weiterführende Informationen

Verbändepositionierung zu den Beratungsergebnissen der Rentenkommission der Bundesregierung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 09.05.2020

Heute begrüßte der DGB-Bundesvorstand sein neues Mitglied, Anja Piel. Damit übernimmt Piel nach ihrer Wahl im März jetzt formal die Amtsgeschäfte für die Themen Arbeitsmarkt, Soziales, Recht sowie Antirassismus und Migration in der DGB-Spitze. Piel folgt auf Annelie Buntenbach, die 14 Jahre lang Mitglied des geschäftsführenden Bundesvorstands gewesen ist und das Amt aus Altersgründen niedergelegt hat. Vor ihrem Wechsel zum DGB war Piel Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag. Zu ihrem Dienstantritt sagte sie am Dienstag in Berlin:

„Die Welt nach der Corona-Pandemie wird eine andere sein als bisher. Die Krise hat Wirtschaft und Arbeitsmarkt unter enormen Druck gesetzt. Wir müssen uns daher darauf vorbereiten, im Herbst zahlreiche harte Debatten über soziale Fragen zu führen. Dabei ist klar: Das gegebene Versprechen solidarischen Handelns müssen wir einlösen – denn die Krise wird mit den ersten Lockerungen der Verhaltensregeln nicht vorbei sein.

Obwohl sich die Bundesregierung nach viel zu langem Zögern dazu durchgerungen hat, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen, bleiben soziale Verwerfungen. Das gilt ganz besonders für die Familien, da muss noch etwas passieren. Gleichzeitig müssen wir die Weiterbildung ausbauen, damit sich die zu erwartende Arbeitslosigkeit nicht verfestigt. Mit einem breiten Investitionsprogramm für die öffentliche Infrastruktur müssen wir die Konjunktur stützen, denn der Umbau unserer Wirtschaft für eine sozial-ökologische Zukunft wartet nicht.

Die Krise hat nicht nur gezeigt, wie wichtig unsere sozialen Sicherungssysteme sind. Sie hat auch deutlich gemacht, wer in diesem Land unverzichtbare Arbeit leistet. All den Pflegerinnen, den Müllwerkern, Reinigungskräften, Paketboten und LKW-Fahrern sind wir endlich mehr Lohn und bessere Arbeitsbedingungen schuldig. Dazu gehört zuallererst, dass die verkürzten Ruhe- und die verlängerten Arbeitszeiten in diesen Bereichen schnell wieder rückgängig gemacht werden.“

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann begrüßte Anja Piel herzlich: „Es ist keine einfache Zeit, in der Anja Piel ihr Amt im DGB antritt. Aber in den kommenden Wochen und Monaten kommt es auf die Gewerkschaften an. Wir werden uns im Epizentrum dieses Bebens stark machen für Solidarität und Gerechtigkeit. Wir werden ein Auge darauf haben, dass die Kosten und Lasten der Krise gerecht verteilt werden. Deshalb freuen wir uns sehr, mit Anja Piel einer versierte Sozialpolitikerin für den geschäftsführenden Bundesvorstand gewonnen zu haben. Unser besonderer Dank und unsere große Anerkennung gilt Annelie Buntenbach und ihrer hervorragenden langjährigen Arbeit – für die sozialen Fragen, für die Beschäftigten und für den DGB.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05.05.2020

„Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts und angesichts des fehlenden politischen Willens zu vieler Parteien, ausreichende Chancen für Teilhabe von Frauen an politischen Ämtern zu ermöglichen, war die Entscheidung des demokratischen Gesetzgebers für ein Thüringer Paritätsgesetz ein immens wichtiger Schritt. Das Ziel war und ist, die gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen und Männern voran zu bringen. Dem Thüringer Verfassungsgerichtshof kommt die wichtige Aufgabe zu, die Entscheidung des demokratisch-legitimierten Gesetzgebers gegen den Angriff der AfD zu verteidigen und das Frauenfördergebot des Art. 3 Abs. 2 GG geschichtsbewusst zu interpretieren.“, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) Prof. Dr. Maria Wersig die anstehende mündliche Verhandlung vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof.

Durch eine Änderung des Thüringer Wahlgesetzes war (mit Wirkung ab 2020) die Anforderung eingeführt worden, die Landeslisten für die Wahlen zum Thüringer Landtag abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Hiergegen hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ein Normenkontrollverfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof beantragt. Am 13. Mai 2020 wird hierüber mündlich verhandelt.

„Der Landesgesetzgeber hat zu Recht Handlungsbedarf gesehen.“, so Wersig. Der djb hat in mehreren Veröffentlichungen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen von Paritätsgesetzen beleuchtet und setzt sich seit Jahren für wirksame Maßnahmen zur Durchsetzung von Parität in den Parlamenten ein.

In Thüringen – wie in anderen Ländern – geht es darum, die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Politik endlich auch bei der Listenaufstellung zu den Landtagswahlen umzusetzen. Die Notwendigkeit des neuen Thüringer Wahlrechts hat die letzte Landtagswahl auf der Grundlage des früheren Rechtszustandes gezeigt: Von den 90 Abgeordneten im Thüringer Landtag sind nur noch 28 Frauen. Dies entspricht einem Anteil von nur 31 Prozent der Abgeordneten. Wersig: „Eine Aufhebung des Gesetzes durch den Verfassungsgerichtshof wäre ein großer Rückschritt. Und zugleich ein trauriges Signal in Hinblick auf das bemerkenswerte Engagement vieler Parlamentarierinnen und den entsprechenden Teilen der Zivilgesellschaft im gesamten Bundesgebiet. In mehr als 100 Staaten dieser Welt gibt es frauenfördernde Quoten im Wahlrecht. Thüringen hätte die Chance, die Geschichte in diesem Sinne fortzuschreiben.“

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.05.2020

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) weist anlässlich der derzeitigen Koalitionsverhandlungen in Hamburg auf den dringenden Reformbedarf des Gleichstellungsrechts hin. Das Hamburgische Gremienbesetzungsgesetz und das Gleichstellungsgesetz leiden unter einem grundlegenden Konstruktionsfehler. Die Regelungen sehen bei Stellenbesetzungen (im Falle des Leistungspatts) sowie bei der Zusammensetzung von Gremien eine vorrangige Berücksichtigung des jeweils unterrepräsentierten Geschlechts vor. Dies führt in der Praxis auch zu Männerquoten und Männerbevorzugungsklauseln, die sich z.B. in den Stellenausschreibungen der Justiz finden. Die Männerquote steht nicht im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 33 Abs. 2 und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG. Danach ist es im Grundsatz verboten, Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen von dem Geschlecht der Bewerber*innen abhängig zu machen.

„Förderquoten zugunsten von Frauen können zur Verwirklichung des Gleichberechtigungsgebots aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG zulässig sein, Männerquoten hingegen nicht“, erklärt die Vorsitzende des djb-Landesverbandes Hamburg Dana-Sophia Valentiner. „Soweit im Falle eines Leistungspatts Frauen bevorzugt berücksichtigt werden, entspricht dies dem staatlichen Auftrag aus Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG, auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken.“

Fördermaßnahmen zum Ausgleich einer bloßen Unterrepräsentanz, die nicht aus struktureller Benachteiligung resultiert, sind aber von Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG nicht gedeckt.

Auch bei der Einteilung der Ressorts und der Aufgabenverteilung besteht Nachholbedarf, um die Gleichstellung in Hamburg zu stärken. Die Zuständigkeit für das Gleichstellungsrecht liegt seit der letzten Legislaturperiode in der Freien und Hansestadt nicht mehr im Ressort Gleichstellung, sondern bei dem Personalamt. Diese eigentümliche Stellung steht der Fortentwicklung der Gleichstellungsgesetze entgegen. Der djb fordert daher, diese Hamburgensie aufzugeben und die Kompetenz für das Gleichstellungsrecht wieder im Gleichstellungsressort zu verankern. Um die Strategie des Gender Mainstreaming erfolgreich zu implementieren, ist es zudem erforderlich, Gleichstellung nicht nur in einem eigenen Ressort, sondern als Querschnittsthema auch in allen Fachressorts zu berücksichtigen. Dies kann durch die Einsetzung von Spiegelreferaten in den Fachressorts sichergestellt werden.

„Die Parteien haben jetzt in den Koalitionsgesprächen die Möglichkeit, die Grundlagen für eine erfolgreiche Gleichstellungspolitik in den nächsten Jahren zu schaffen“, so Dana-Sophia Valentiner. „Auch in Krisenzeiten ist die Gleichberechtigung der Geschlechter kein Luxus, sondern gerade für ein Bundesland wie Hamburg, das sich in seiner Verfassung der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Gleichberechtigung in der Demokratie verpflichtet, besonders bedeutsam.“

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.05.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Qualität der familiengerichtlichen Verfahren und Fortbildung der Familienrichterinnen und -richter eine Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Justizverfahren an. Dazu gehört aus Sicht der Kinderrechtsorganisation eine bundesweite Verpflichtung zur Fortbildung für alle Richterinnen und Richter, die in ihren Verfahren mit Kindern zu tun haben. Bisher gibt es eine Fortbildungspflicht lediglich in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und seit Kurzem Hamburg). Gerade das Kinderrecht auf Beteiligung durch kindgerechte Anhörungen sowie Berücksichtigung der Kindesinteressen kommt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes in vielen Verfahren viel zu kurz. Hier braucht es kompetente Familienrichterinnen und -richter, um ein Verständnis für die Wichtigkeit der Kinderrechte im Verfahren zu stärken.

„Die Anhörung von Kindern vor Gericht muss vor allem kindgerecht sein. Dafür brauchen Familienrichterinnen und -richter Einfühlungsvermögen, Freundlichkeit und Respekt den Kindern gegenüber, oder auch einen Blick auf eine Zeiteinteilung in Verfahren adäquat für das Alter des Kindes. Richterinnen und Richter müssen in der Lage sein, einen altersgerechten Einstieg in das Gespräch zu finden und eine Vertrauensbasis mit dem Kind aufzubauen. Auch der richtige Abschluss des Verfahrens ist enorm wichtig. Es muss sichergestellt sein, dass dem Kind die Entscheidung kindgerecht erklärt wird. Deshalb sollten das Familienrecht und die Kinderrechte viel stärker bereits in der juristischen Ausbildung eine Rolle spielen, und das Recht und die Pflicht zu Fortbildungen für alle Familienrichterinnen und -richter gesetzlich verankert werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Richterinnen und Richter müssen auch in der Lage sein, mit involvierten Akteuren anderer Fachrichtungen wie Jugendämtern, Verfahrensbeiständen und Sachverständigen zusammenzuarbeiten, um das Kindeswohl zu ermitteln und die Aussagen des Kindes richtig zu bewerten. Hierzu braucht es beispielsweise Kenntnisse zur Entwicklungspsychologie. Psychiatrische und medizinische Grundkenntnisse sind ebenfalls wünschenswert. Dies ist erforderlich, um Verhaltensweisen des Kindes richtig deuten und beispielsweise durch Sachverständige festgestellte Verletzungen eines Kindes richtig einordnen zu können“, so Lütkes weiter.

Neben den familiengerichtlichen Verfahren sollte aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch das Kindeswohl in Strafverfahren stärker in den Blick genommen werden. Dafür sollte ein eigenständiges Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Strafverfahren mit minderjährigen Opferzeuginnen und -zeugen in der Strafprozessordnung festgeschrieben werden, um dem Kindeswohlvorrang gemäß der UN-Kinderrechtskonvention in Strafverfahren Rechnung zu tragen. Zudem sollten richterliche Videovernehmungen bei minderjährigen Opfern von Sexualdelikten und anderen schweren Gewalttatbeständen in Ermittlungsverfahren mit ersetzender Wirkung für das Hauptverfahren zum bundesdeutschen Standard werden, damit Kinder nicht öfter als nötig zu traumatischen Erlebnissen befragt werden müssen.

Neben der bundesweiten Verpflichtung zur und Ermöglichung von Fortbildungen für alle Richterinnen und Richter, die in ihren Verfahren mit Kindern zu tun haben, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Schwerpunktgerichte für Jugendschutzverfahren bei der Strafjustiz zu schaffen. Denn bei mehr als 750 Amts- und Landgerichten kann nicht jede Richterin oder jeder Richter in allen Spezialgebieten zu Hause sein. Durch die Spezialisierung bestimmter Gerichte muss nicht jedes einzelne Amts- und Landgericht die Ressourcen für die Videovernehmung und die Schulungen der Richterinnen und Richter zur Vernehmung von Kindern aufbringen. Daher wäre es ratsam, diese Verfahren über Gerichtsbezirksgrenzen hinweg zu konzentrieren – wie man es aus dem Wirtschaftsstrafrecht oder bei Staatsschutzsachen kennt.

Weitergehende Informationen zum Thema „Kindgerechte Justiz“ können unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kindgerechte-justiz/ heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2020

Heute startet die Anmeldephase für die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“, die im September bundesweit stattfinden. VCD und Deutsches Kinderhilfswerk wollen gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) Kinder ermutigen, zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zur Grundschule oder in die Kita zu kommen.

Nachdem wegen der Corona-Krise bundesweit sämtliche Bildungseinrichtungen wochenlang schließen mussten, läuft der Schul- und Kitabetrieb nun schrittweise wieder an. In dem Papier, das die Kultusministerkonferenz als Rahmenbeschluss für die Schulöffnungen verabschiedet hat, wird explizit empfohlen, „nach Möglichkeit verstärkt zu Fuß zu gehen oder mit dem Fahrrad zu fahren.“ Die Mobilität zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller ist daher unbedingt zu fördern.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der ökologische Verkehrsclub VCD rufen gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) Grundschulen und Kitas in ganz Deutschland auf, sich zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ anzumelden. Los geht es dann im Herbst. Vom 21. September bis 2. Oktober können Kinder zwei Wochen ausprobieren wie es ist, selbstständig zur Schule oder in die Kita zu kommen: egal ob zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Gerade Corona hat uns die Wichtigkeit einer krisenfesten Mobilität vor Augen geführt. Das empfohlene Verkehrsmittel erster Wahl: das Fahrrad oder die eigenen Füße. Aber auch unabhängig von der Krise hat diese Art der Fortbewegung viele Vorteile: Besonders für Kinder ist Bewegung an der frischen Luft gesund, außerdem lernen sie, sich gut und sicher im Verkehr zu bewegen und tun der Umwelt etwas Gutes.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Die Aktionstage bieten Kindern die Chance, die vielen positiven Effekte zu entdecken, die es mit sich bringt, wenn sie den Schulweg eigenständig bewerkstelligen. Die Bewegung tut ihrer Gesundheit gut, außerdem können sie gemeinsam mit Mitschülerinnen und Mitschülern, mit Freundinnen und Freunden zur Schule oder Kita gehen. Das macht Spaß und nebenbei gewinnen sie langfristig Sicherheit im Straßenverkehr.“

Udo Beckmann, VBE-Bundesvorsitzender: „Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und die Schulleitungen können im Rahmen der Aktionstage gemeinsam mit den Eltern und Schülerinnen und Schülern erproben, welche Auswirkungen es hat, wenn die Kinder selbstständig zu Fuß, mit dem Roller oder dem Rad zur Schule kommen. Gleich morgens körperlich aktiv zu sein, hilft ihnen dabei, im Unterricht konzentriert zu bleiben, sie werden ausgeglichener und aufnahmefähiger. Außerdem können so gefährliche Situationen, die immer wieder durch das Bringen der Kinder mit dem Auto entstehen, vermieden werden.“

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 21. September bis 2. Oktober 2020 können Kinder mit ihren Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilungökologischer Verkehrsclub VCD, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.und Verband Bildung und Erziehung (VBE)vom 18.05.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 27.Mai 2020

Veranstalter: DIE LINKE.im Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin

Die Linksfraktionen im Bundestag und im Abgeordnetenhaus von Berlin laden Sie und Euchherzlich zum Queer-Livestream aus dem Berliner aquarium (Südblock) ein.

Vor Ort muss in diesem Jahr leider auf Publikum verzichtet werden, Ihr könnt Euch aber online an der Diskussion beteiligen.

Doris Achelwilm und Carsten Schatz

https://www.facebook.com/events/694928311309020

Termin: 28.Mai 2020 / 18.00 – 19.30 Uhr

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Die Corona-Krise betrifft uns alle, wenn auch nicht alle in gleichem Ausmaß. Die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Pandemie werden uns nach Beendigung der Krise begleiten und auch lange nachwirken. Viele Menschen sind unsicher und möchten stetig transparente Informationen über die Entwicklungen in der Krise und über Möglichkeiten der Bewältigung. Die aktuelle Situation bietet aber auch Chancen, vorhandene Missstände in unserer Gesellschaft zu hinterfragen. Wir wollen online mit Expert_innen den folgenden Fragen nachgehen: Wie sind die Bundesregierung und die Länder mit ihren Kommunen auf die Krise vorbereitet? Welche Weichen müssen in gesundheitlichen und sozialen Bereichen gestellt werden, um besser auf künftige Krisen vorbereitet zu sein? Welche Lehren können Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft aus der Krise ziehen?

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Debatte zu beteiligen.Bitte melden Sie sich bis zum 27.05. an. Am Morgen des 28.05. erhalten Sie den Link, um sich ins zoom-Meeting einzuloggen.

Hier geht es direkt zur Anmeldung
Hier geht es zum Einladungsflyer

Bedingt durch die aktuellen Corona-Beschränkungen haben wir uns mit Bedauern entschieden, die Bundeskonferenz Forum Familienbildung am 8./9. Juni 2020 in Magdeburg abzusagen.

In der Hoffnung, dass sich im kommenden Jahr die Situation entspannt haben wird und Tagungen wieder möglich sein werden, möchten wir den Fachtag „Familienbildung für ALLE?! Zwischen Anspruch und Wirklichkeit“ mit leicht verändertem Programm auf den 14./15. Juni 2021 verschieben. Bitte merken Sie sich dieses Datum bereits jetzt vor.

Ausschließlich für die Mitgliedseinrichtungen des Forums Familienbildung werden wir am 8. und am 9. Juni 2020 zwei unterschiedliche Veranstaltungsformate online anbieten. Insbesondere am 9. Juni werden wir als Alternative zur Mitgliederversammlung die Möglichkeit bieten, sich zur gegenwärtigen Situation in einer Videokonferenz auszutauschen. Am 8. Juni wird es ein Fortbildungsangebot für die Fachkräfte in den Mitgliedseinrichtungen geben.

Nähere Informationen folgen für die Mitglieder des Forums Familienbildung in den nächsten Tagen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und freuen uns, Sie im kommenden Jahr zur Fachtagung in Magdeburg begrüßen zu dürfen.

VERSCHIEBUNG des Bundesfachkongresses 2020 „Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung“ im Tagungszentrum des ZDF in Mainz

nach sehr sorgfältiger Abwägung aller möglichen und letztlich nicht vorhersehbaren Entwicklungen in diesen herausfordernden Zeiten der Corona-Epidemie haben der PestalozziFröbel-Verband e.V., der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. und das Institut für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz beschlossen, den für den 25./26. September 2020 geplanten

Bundesfachkongress

„Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung“

auf den

24./25. September 2021

zu verschieben.

Der Tagungsort konnte bereits gesichert werden und wir gehen heute davon aus, das Programm unter Berücksichtigung der dann aktuellen Situation im nächsten Jahr durchführen zu können.

Das Thema des Bundesfachkongresses büßt durch die Verschiebung unserer Ansicht nach nicht an Aktualität ein. Im Gegenteil – z. B. die Befassung mit den Ergebnissen der Reichsschulkonferenz 1920, dieser wegweisenden historischen Situation, an die wir mit dem Bundesfachkongress inhaltlich anknüpfen, bleibt auch im Jahr 2021 relevant.

Auch im nächsten Jahr soll nach der gemeinsamen Vergewisserung mit Ihnen aus historischer, gesellschaftlicher, rechtlich-struktureller und fachlicher Perspektive am zweiten Tag der Blick in die Zukunft gerichtet werden.

Die aktuelle Situation zeigt mit großer Wucht und Deutlichkeit die herausragende Bedeutung des Systems der öffentlichen Erziehung, Bildung und Betreuung. Gleichzeitig zeichnen sich diverse Entwicklungenab, die 2021 in den Blick zu nehmen sind. Dies gilt nicht nur für die Kindertageseinrichtungen, sondern auch für das gesamte System, in das sie eingebettet sind. Dies wollen wir gemeinsam mit Ihnen tun!

Wir würden uns freuen, Sie alle am 24./25. September 2021 zum Bundesfachkongress„Kita im System der Kinder- und Jugendhilfe – eine kritische Standortbestimmung“ in Mainz begrüßen zu dürfen.

Bitte notieren Sie sich den Termin für den Bundesfachkongress schon heute in Ihrem Kalender.

AUS DEM ZFF

Das ZFF unterstützt zusammen mit zahlreichen Privatpersonen, Organisationen, Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen das EQUAL CARE Manifest, das gestern veröffentlicht wurde. Care-Arbeit istfundamental für unsere Gesellschaft und gemeinsam setzen wir uns für eine „faire Verteilung von Sorgearbeit, Einkommen und Vermögen und entsprechende Rahmenbedingungen“ ein.

https://equalcareday.de/manifest/

Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wollen Bund und Länder die Vereinfachung der Antrags- und Bearbeitungsprozesse von Familienleistungen durch die Nutzung des einwilligungsbasierten Datenaustausches schaffen. Es hat sich gezeigt, dass für eine weitere Verknüpfung und Digitalisierung von Familienleistungen die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden müssten. Der Referentenentwurf sieht deshalb vor, Rechtsgrundlagen zum Datenabruf zwischen Behörden im Bereich der Familienleistungen zu schaffen.

Die Stellungnahme des ZFF bezieht sich weniger auf die in dem Gesetzesentwurf intensiv diskutierten Fragen der Verwaltungsvereinfachung. Allerdings war es uns ein Anliegen v.a. auf zwei Punkte aufmerksam zu machen:

  • Nicht die Verwaltungsvereinfachung an sich sollte Ziel einer Digitalisierung von Leistungen sein, sondern die Erhöhung der Inanspruchnahme, die dadurch gelingen kann.
  • Neben Kindergeld und Elterngeld sollte auch der Kinderzuschlag in die Digitalisierungsverfahren stärker als bisher einbezogen werden.

Die Stellungnahme des ZFF finden Sie hier.

AKTUELLES

Der 15. Mai ist der Internationale Tag der Familie. Dazu passend hat der Berliner Beirat für Familienfragen heute den Familienbericht 2020 an die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, stellvertretend für den Senat von Berlin übergeben. Im Mittelpunkt des mehr als 200 Seiten umfassenden Berichts steht die Frage, wie Familienleben in der wachsenden Stadt gelingen kann und welche Unterstützung Familien in Berlin benötigen.

Bei der Übergabe des Berichts, die aufgrund der Corona-Maßnahmen nur in einem kleineren Rahmen stattfinden konnte, dankte Senatorin Scheeres dem Beiratsvorsitzenden Karlheinz Nolte sowie allen 30 Mitgliedern des überparteilichen und unabhängigen Gremiums für ihre Arbeit. „Der Bericht stellt die Situation von Familien in Berlin sehr kenntnisreich dar und gibt dem Senat wertvolle Impulse, um Berlin weiter zu einer familiengerechten Metropole zu entwickeln“, so die Senatorin.

Senatorin Sandra Scheeres betonte weiter: „Der Familienbericht 2020 zeigt, dass Berlin für Familien sehr attraktiv ist. Viele junge Paare entscheiden sich bewusst für die Stadt und gründen hier eine Familie. Sie schätzen die Möglichkeiten zur Vereinbarung von Familie und Beruf, dass es in der fast jeder Nachbarschaft zahlreiche Angebote für sie gibt und dass sich das Familienleben individuell gestalten lässt. Es leben in Berlin aber auch viele Familien in schwierigen Lebenslagen, die wir stärken und in unserem politischen Handeln besonders im Blick haben müssen. Der rot-rot-grüne Berliner Senat steht für eine moderne, familienfreundliche und solidarische Politik. Der Mietendeckel, beitragsfreie Kitas, flächendeckende Ganztagsschulen und das kostenfreie Schulmittagessen sind hierfür konkrete Beispiele.“

Karlheinz Nolte, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen, unterstrich: „Berlin wächst und wird als europäische Metropole immer vielfältiger. Die große Herausforderung besteht für den Senat und alle familienpolitischen Akteure darin, diesen Prozess weiter familienfreundlich zu gestalten. Das Zusammenleben und die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Großeltern muss immer wieder neu unterstützt werden. Der Familienbericht 2020 zeigt an vielen guten Beispielen auf, wo in gemeinsamer Anstrengung von Senatsverwaltungen, Bezirken und freien Trägern die Angebote für Familien ausgebaut und weiterentwickelt wurden. Er benennt aber auch die Themen, bei denen Familien sich wünschen, dass sie künftig noch stärker in den Fokus der politischen Entscheidungen rücken. Die Schaffung von familiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum, verbunden mit dem Angebot an wohnortnaher Infrastruktur für Kinder und Familien steht bei den Wünschen ganz vorne an. Ebenso der Ausbau der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die in den zurückliegenden Jahren große Fortschritte gemacht hat, auch dank des Zusammenwirkens von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern.“

Der Berliner Familienbericht 2020 „Familien in der wachsenden, vielfältigen Stadt“ ist in fünf thematischen Kapitel gegliedert: die familienfreundliche Stadt, Infrastruktur für Familien, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Familie und Bildung sowie Gesundheit und Pflege. Er enthält Daten, Analysen und Handlungsempfehlungen sowie Aussagen von Familien in Berlin. Jedes Kapitel schließt mit guten Beispielen aus der Praxis. Die Kernforderungen des Berichts sind die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für Familien, der Ausbau der Infrastruktur für Familien, Chancengleichheit und Teilhabe stärken sowie die Familienpolitik noch stärker in den Blick zu nehmen.

Der Berliner Beirat für Familienfragen ist ein von der Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie berufenes, unabhängiges, ehrenamtliches, gesellschaftlich repräsentatives Gremium mit 30 Mitgliedern, das sich aus den verschiedenen Akteuren der Gesellschaft zusammensetzt. Der Familienbericht erscheint alle fünf Jahre.

Zahlreiche Anregungen aus dem vorherigen Bericht von 2015 wurden vom Senat umgesetzt. Dazu zählen unter anderem der Beschluss der gesamtstädtischen Strategie zur Armutsprävention, die digitale Kita-Suche, der erleichterte Zugang zu Leistungen, ein höheres Budget für die Jugendarbeit und die Etablierung von Babylotsen und Stadtteilmüttern.

Der komplette Familienbericht 2020 steht auf der Homepage des Berliner Beirats für Familienfragen www.familienbeirat-berlin.de zum Download zur Verfügung oder kann auch als kostenfreie Printversion zugesandt werden.

Wir freuen uns, Ihnen eine aktuelle Veröffentlichung aus unserem Projekt „Kinder als Akteure der Qualitätsentwicklung in KiTas“ vorstellen zu dürfen: den Methodenschatz „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“.

Die Perspektiven, Meinungen und Wünsche von Kindern werden bisher nicht selbstverständlich und nicht systematisch in die Qualitätsentwicklung von KiTas einbezogen. Kinder haben aber ein Recht darauf, dass ihren verschiedenen Ausdrucksformen aufmerksam Gehör geschenkt wird, dass ihre Erfahrungen und Perspektiven ernst genommen werden und ihnen die Möglichkeit geboten wird, an der Entwicklung von KiTa-Qualität mitzuwirken. Um dies zu unterstützen, wurden im Auftrag der Bertelsmann Stiftung vom Institut für Demokratische Entwicklung und Soziale Integration unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Iris Nentwig-Gesemann im Projekt verschiedene Methoden entwickelt und erprobt, die Kindern vielfältige Möglichkeiten eröffnen, sich dazu zu äußern, was für sie eine „gute“ KiTa ausmacht.

Die Veröffentlichung besteht aus zwei Teilen: Der Methodenschatz I „Qualitätsdimensionen“ enthält Materialien zur Reflexion und Diskussion der Qualitätsdimensionen aus Kinderperspektive. Der Methodenschatz II umfasst die konkreten Methoden, um die Kinderperspektiven in der KiTa selbst zu erheben, auszuwerten, zu dokumentieren und im Qualitätsentwicklungsprozess der KiTa zu berücksichtigen. Die Praxismaterialien wurden gemeinsam mit Fachkräften im Rahmen der Weiterbildung „Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln: Fachkraft für Kinderperspektiven“ im pädagogischen Berufsfeld erprobt.

Der Methodenschatz kann von Pädagog*innen, KiTa-Leiter*innen, Fachberater*innen, Trägervertreter*innen im KiTa-Alltag genutzt werden, um die Perspektiven von Kindern kontinuierlich in Qualitätsentwicklungsprozesse einzubeziehen.

Weitere Informationen zur Bestellung des Methodenschatzes „Achtung Kinderperspektiven! Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln“ erhalten Sie unter den nachfolgenden Links:

Methodenschatz I „Qualitätsdimensionen“

Methodenschatz II „Erhebung, Auswertung und Dokumentation“

Kombipaket zum Sonderpreis: Methodenschatz I und II

Aufgrund der Corona-Krise kann aktuell der Großteil aller Pädagog*innen, KiTa-Leiter*innen, Fachberater*innen und Trägervertreter*innen nicht ihrem normalen beruflichen Alltag nachgehen. Um die Inhalte des Methodenschatzes für alle zeitnah nutzbar zu machen, erhalten sie mit dem Kauf des Methodenschatzes bis Ende Juni 2020 eine PDF-Version gratis dazu. Wir hoffen, dadurch vielen Pädagog*innen die Möglichkeit geben zu können, sich während der Zeit außerhalb der KiTa bei Interesse mit den Materialien vertraut machen zu können.

Darüber hinaus werden im Laufe dieses Jahres der Forschungsbericht zum Projekt und der Leitfaden zur Weiterbildung „Mit Kindern KiTa-Qualität entwickeln: Fachkraft für Kinderperspektiven“ veröffentlicht. Alle Informationen hierzu finden Sie unter: www.achtung-kinderperspektiven.de

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 06/2020

SCHWERPUNKT: Corona Krise

Angesichts der Weiterführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Benachteiligungen armer Kinder und Jugendlicher fordert das ZFF in einer gemeinsamen Erklärung mit anderen Organisationen, diese kurzfristig mit Soforthilfen zu unterstützen.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Die Corona-Pandemie trifft diejenigen am härtesten, die schon vor der Krise viel zu wenig hatten: Arme Familien und ihre Kinder. Das kostenfreie Mittagessen in Schule und Kita fällt schon seit mehreren Wochen für die meisten Kita-Kinder und Schüler*innen aus, in vielen armen Haushalte fehlt es an technischen Voraussetzungen, um an digitalen Lernformaten teilzunehmen und kostengünstige Lebensmittel im Supermarkt sind häufig vergriffen. Armut in Corona-Zeiten grenzt aus und hängt Kinder und Jugendliche weiter ab. Politisch Verantwortliche sind mehr denn je gefragt, arme Kinder und ihre Familien mit Soforthilfen kurzfristig materiell abzusichern.“

Reckmann fährt fort: „Die Krise macht aber auch deutlich, dass wir dringend tragfähige Lösungen für die Zukunft brauchen: Langfristig setzen wir uns gemeinsam mit einem breiten Bündnis für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein, die die Existenz von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern, sichert. Nur so können wir Kinder- und Familienarmut auch über die Krise hinaus nachhaltig bekämpfen!“

Den Wortlaut der gemeinsamen Erklärung finden Sie u>.

Folgende Organisationen haben die Erklärung unterzeichnet:

AWO Bundesverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.

Nationale Armutskonferenz (nak)

VAMV-Bundesverband e.V.

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 23.04.2020

„In Zeiten der Corona-Krise werden die bereits bestehenden Ungerechtigkeiten umso deutlicher. Die Krise trifft die Schwächsten am stärksten. Das muss verhindert werden“, erklärt Birke Bull-Bischoff, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Pläne von Bundesbildungsministerin Karliczek für die digitale Bildung. Birke Bull-Bischoff weiter:

„Die derzeitige Krisen-Beschulung zu Hause stellt alle Beteiligten vor große Herausforderungen. Viele Eltern kommen schnell an ihre Grenzen. Schüler und Lehrkräfte müssen ihre eigenen elektronischen Geräte nutzen. Und wer kein entsprechendes Gerät hat, ist raus. Das trifft besonders Familien in ohnehin schon sehr schwierigen Lebenslagen – die schlechten sozialen Bedingungen und Ausgrenzungen werden also verstärkt.

Die digitale Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler muss sichergestellt werden. Wir erwarten, dass die Jobcenter aufgrund der drastischen Isolationsmaßnahmen und Ausgangsbeschränkungen die digitale Lernteilhabe oder das häusliche Lernen durch internetfähige Geräte sicherstellen. Deshalb müssen Menschen, die im SGB II-, SGB XII-, AsylbLG – Bezug sind, Leistungen zum Kauf eines Laptops oder Computers gewährt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür gibt es im SGB II § 21 Abs. 6 SGB II (Mehrbedarf), im SGB XII § 73 SGB XII und im AsylbLG § 6 AsylbLG (sonstige Leistungen). Dies hatten verschiedene Sozialgerichte bereits 2018 den Jobcentern aufgegeben.

Wir können es uns nicht länger leisten, nicht überall schnelles Internet zu haben. Mittlerweile muss es zur öffentlichen Daseinsvorsorge zählen. Jeder Haushalt sollte ein Anrecht auf einen bezahlbaren, schnellen Breitbandinternet-Anschluss haben.

Für die digitale Ausstattung der Schülerinnen und Schüler wäre auch die Auflegung von Bund-Länderprogrammen unter hälftiger Beteiligung denkbar. Darüber könnte abgesichert werden, dass Tablets kostenlos zur Verfügung stehen und auch zu Hause genutzt werden können. “

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 02.04.2020

7,4% der Bevölkerung lebten in zu kleinen Wohnungen – EU-Durchschnitt 15,5%

Um die Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verlangsamen, verlängern viele Regierungen in der Europäischen Union (EU) die Zeiträume von Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren. Zuhause bleiben fällt nicht immer leicht, vor allem dann, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenwohnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lebten 6 Millionen Menschen in Deutschland im Jahr 2018 in einer überbelegten Wohnung. Das waren 7,4% der Bevölkerung. Im europäischen Vergleich war das ein geringer Anteil: Der EU28-Durchschnitt lag bei 15,5%. Als überbelegt gilt eine Wohnung dann, wenn sie über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl verfügt.

Bei den Alleinerziehenden war dieser Anteil besonders hoch: 20% von ihnen lebten hierzulande mit ihren Kindern auf beengtem Raum mit dem damit einhergehenden Mangel an Privatsphäre (EU 28-Durchschnitt: 22,4%). Das Internetangebot „Europa in Zahlen“ informiert darüber, welche weiteren Personengruppen besonders betroffen sind.

In den meisten anderen EU-Staaten ist der Anteil der Bevölkerung in überbelegten Wohnungen noch deutlich größer als in Deutschland. So lebten in Bulgarien und Rumänien jeweils über 40% der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. In den gegenwärtig von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Staaten Italien (27,8%), Frankreich (8,2%) und Spanien (4,7%) weisen die Anteile der Menschen in überbelegten Wohnungen an der Gesamtbevölkerung ebenfalls große Unterschiede auf.

Beispiele für eine Überbelegung wären Wohnungen, in denen:

– sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen,
– sich Bruder und Schwester, beide im Teenageralter, ein Kinderzimmer teilen,
– Eltern das Wohnzimmer gleichzeitig als ihren Schlafraum nutzen.

Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt:
– einen Gemeinschaftsraum,
– einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
– einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren,
– einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
– einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
– einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.04.2020

Die Dienste und Einrichtungen der Hilfen im Wohnungsnotfall sind in großer Sorge um die Menschen in Wohnungslosigkeit und Wohnungsnot, um die Mitarbeitenden derHilfeangebote und zuweilen auch um dieExistenz der Einrichtungen.

Die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) fordert ein 10-Punkte-Sofortprogramm

1. Die Belegungsdichte in ordnungsrechtlicher Unterbringung der Kommunen und

sonstigen Notunterkünften muss umgehend reduziert werden. Dazu müssen zusätzliche Räumlichkeiten von den Kommunenakquiriert und angemietetwerden: leerstehenderWohnraum, Pensions- und Hotelzimmer, Ferienwohnungen und weitere geeignete Immobilien.

2. Um Quarantänemaßnahmen für wohnungslose Menschen sicherzustellen, müssen von den Kommunen abgeschlossene Wohneinheiten in ausreichender Zahl vorgehalten werden. Stationäre Angebote der Wohnungsnotfallhilfe richten nach ihren Möglichkeiten abgetrennte Einheiten zur Quarantäne ein und sollten dafür auch die nötige Unterstützung durch die Leistungsträger zugesichert bekommen.

3. Die basale Versorgung der Menschen, die ganz ohne Unterkunft auf der Straße leben,

mit Aufenthaltsmöglichkeiten während desTages, Mahlzeiten, Kleidung, sanitären Anlagen, Händehygiene etc. muss abgesichert sein. Dazu beitragen kann die 24 / 7 Öffnungvon ordnungsrechtlichen Unterkünften, d.h. die Menschen sollten auch tagsüber in Unterkünften verbleiben können, damit sie sich nicht im öffentlichen Raum aufhalten müssen. Dazu müssen (siehe Punkt 1.) ggf.von den Kommunen zusätzliche geeignete Räumlichkeiten akquiriert werden.

4. Die medizinische Versorgung der wohnungslosen Patientinnen und Patienten muss gewährleistet werden. Eine Mindestvoraussetzung ist die Ausstattung der medizinischen Projekte der Wohnungslosenhilfe mit allen benötigten Schutzutensilien.

5. Den wohnungslosen Menschen in ordnungsrechtlichen Unterkünften der Kommunen, in stationären Einrichtungen und anderen Unterkunftsangeboten freier Träger der Wohnungsnotfallhilfe sowie den Mitarbeitenden dieser Dienste und Einrichtungen müssenregelmäßige COVID-19-Testungen ermöglicht werden, um die Infektionsgefahr in diesen Gemeinschaftseinrichtungen einzudämmen.

6. Für besonders vulnerable Gruppen von wohnungslosen Menschen müssen abgeschlossene Wohneinheiten vorgehalten werden, um sie besser schützen zu können. Dazugehören u. a. Alleinerziehende und Familien, psychisch oder somatisch schwer beeinträchtigte Menschen, von Gewalt bedrohte oder betroffene wohnungslose Frauen.

7. Junge Menschen in Jugendhilfeeinrichtungen sollten jetzt keinesfalls mit dem Erreichen der Volljährigkeit diese Einrichtungen verlassen müssen.

8. Es bedarf gesetzlicher Regelungen zur Aussetzung von Zwangsräumungen aus Wohnraum: Schon lange vor der CORONA-Krise sind Räumungsverfahren eingeleitet worden, die jetzt unbedingt und verbindlich ausgesetzt werden müssen. Vollstreckungsschutzanträgen gemäß § 765a der Zivilprozessordnung (ZPO) muss stattgegeben werden, denn das Rechtauf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art.2 Abs.2 Satz 1 des Grundgesetzes muss geschützt werden. Die Justizbehörden der Länder sollten mit den Amtsgerichten vereinbaren, Zwangsräumungen auszusetzen.

9. Es bedarf eines unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugangs zum Bezug von Leistungen der Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Tagessätze sind durch monatliche Zahlweisenzuersetzen.

10. In die Erlasse der Länder und Kommunen zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen

müssen die Dienste und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe aufgenommen werden. Die Träger und Einrichtungen der Hilfen im Wohnungsnotfall müssen beiBedarf kurzfristig und unbürokratisch zusätzliche Mittel von Kommunen, den Bundesländern und dem Bund zur Verfügung stehen, um den Herausforderungen gewachsen zu sein.

Den vollständigen Brief finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) vom 03.04.2020

Am stärksten unter Armut leiden laut einer Studie Kinder, die bei Alleinerziehenden oder in komplexen Patchwork-Familien aufwachsen. Die Corona-Krise dürfte deren Situation noch verschärfen

Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut oder ist von Armut bedroht. Doch wie wirkt sich die finanzielle Situation einer Familie auf das Wohlbefinden und das Verhalten der Kinder aus? Das untersuchten Dr. Valerie Heintz-Martin und Dr. Alexandra Langmeyer vom Deutschen Jugendinstitut (DJI). Die beiden Wissenschaftlerinnen verglichen verschiedene Familienformen und stießen auf deutliche Unterschiede.

In ihrer Studie analysierten die Forscherinnen Daten des DJI-Surveys „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“, kurz: AID:A. Die Stichprobe umfasst Datensätze aus dem Jahr 2014 zum Wohlergehen und Verhalten von mehr als 12.000 Kindern unter 17 Jahren. Diese basieren auf Elternbefragungen, aber auch auf Aussagen von etwa 4.000 Kindern zwischen 9 und 17 Jahren. Die Auswertung erfolgte unter Berücksichtigung des international anerkannten Family Stress Models (FSM). Anhand des Modells kann gezeigt werden, wie sich Armut und finanzielle Sorgen auf die Qualität von Elternbeziehungen auswirken und wie diese wiederum das Wohlbefinden der Kinder beeinflusst.

Nötig ist eine gezielte Unterstützung für betroffene Eltern und Kinder

Der Studie zufolge ist Geld alleine für Kinder häufig gar nicht so wichtig. Solange sie in einem intakten Umfeld leben, fühlen sie sich wohl und vermissen wenig. Doch materielle Armut ist meist folgenreich: Finanzielle Sorgen belasten die Eltern, setzen sie unter Druck, schaffen Konflikte in der Beziehung, so die Forschungsergebnisse – und derart belastete Eltern sind selten gute Eltern. „Wenn Eltern ihren Alltag als überfordernd erleben, können sie ihre Kinder meist nicht mehr angemessen erziehen und unterstützen“, erklärt Psychologin Langmeyer. Alleinerziehende, aber auch getrennte Elternteile in neuen Beziehungen seien davon besonders häufig betroffen. „Die aktuelle Corona-Krise dürfte diese negativen Folgen von Armut noch verstärken, nicht nur, weil Existenzängste zunehmen, sondern auch, weil Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen besonders für arme Familien zur Belastungsprobe werden“, warnt sie.

Vor dem Hintergrund ihrer Studienergebnisse fordern die beiden Wissenschaftlerinnen unter anderem gezielte Unterstützung für betroffene Eineltern- und Stieffamilien, bei der die persönlichen Ressourcen der Eltern und der Kinder für die Bewältigung der familiären Belastungen gefördert werden. „Solche Unterstützungsangebote können nicht nur Leid von den betroffenen Kindern abwenden, sondern auch psychosoziale Folgekosten vermindern“, betont Heintz-Martin.

Ausführliche Pressemitteilung

Bericht der Süddeutschen Zeitung (Politikteil, S.6)

Interview mit Valerie Heintz-Martin auf WDR 5 (Morgenecho)

Bericht im Weser Kurier zur Erweiterung der Kita-Notbetreuung in Bremen

Artikel „Economic Situation, Financial Strain and Child Wellbeing in Stepfamilies and Single-Parent Families in Germany“ im Journal of Family and Economic Issues

DJI-Survey „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“, kurz: AID:A

Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem DJI

Mehr zum Thema Familie

Mehr zum Thema Kinderschutz

Quelle: Pressemitteilung DeutschesJugendinstitute.V. vom 02.04.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie zu gewährleisten. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es wichtig, in der derzeitigen Krise die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht aus dem Blick zu verlieren. Bei allen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen muss das Kindeswohl vorrangig beachtet werden. Dabei müssen insbesondere Kinder in verletzlichen Lebenslagen und ihre Familien besonders aufmerksam in den Blick genommen werden, beispielsweise Kinder, die in Armut oder hochkonfliktreichen Situationen aufwachsen, geflüchtete Kinder und Kinder mit Behinderungen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 5. April 1992 als verbindliches Recht in Deutschland gilt.

„Die Einhaltung der Kinderrechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern muss gerade in dieser Ausnahmesituation höchste Priorität haben. Wie es in einer Notsituation gelingt, zum einen Ungleichheiten nicht weiter zu verstärken, und zum anderen sogar Maßnahmen zu treffen, um niemanden in dieser Krisensituation zurückzulassen, ist entscheidender Maßstab für die Bewertung der Bekämpfungsstrategien und letztlich für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen bei staatlichen Entscheidungen, so auch bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, braucht es in Notsituationen wie dieser mehr denn je. Darauf zielt auch die überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ab“, betont Thomas Krüger Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss die Funktionsfähigkeit der Kinder- und Jugendhilfe gerade in Krisenzeiten im Sinne eines klaren Bekenntnisses zum Kinderschutz gewährleistet werden. Dazu gehört auch, Flüchtlingskinder und ihre Familien nicht mehr in Massenunterkünften, sondern in dezentralen, kleineren Unterkünfte unterzubringen. Überlegungen, wonach unbegleitete Flüchtlingskinder vorerst in Erstaufnahme-Einrichtungen für Erwachsene untergebracht werden sollen, da notwendige Corona-Tests nicht in jedem Fall vorgenommen werden können, sind strikt abzulehnen.

Die von der Bunderegierung bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern, beispielsweise der Notfall-Kinderzuschlag, sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Armut zu verhindern. An vielen Stellen werden diese aber nicht ausreichen und müssen entsprechend ausgeweitet werden. Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert daher, den Hartz-IV-Regelsatz um 100 Euro für Kinder und Jugendliche zu erhöhen, zumindest solange Schulen und Kitas geschlossen sind. Außerdem sollten die Sanktionen für Familien im Grundsicherungsbezug für sechs Monate ausgesetzt werden.

Zudem braucht es eine bundeseinheitliche Regelung zur Notbetreuung an Kindertageseinrichtungen und Schule. Neben den sogenannten systemrelevanten Berufen, sollte die Notbetreuung für Kinder aus prekären häuslichen Situationen und für Kinder mit Behinderungen geöffnet werden. Auch Alleinerziehenden sollte die Notbetreuung unabhängig von ihrem Beruf zur Verfügung stehen. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Kinderschutz sollten zudem die Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe Notbetreuung in Anspruch nehmen können.

Ein ausführliches Positionspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit Ausführungen zu den Kinderrechten auf Schutz, auf Gesundheit, auf soziale Sicherheit und angemessenen Lebensstandard, auf Bildung sowie auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung mit dem Titel „Kinderrechte in Zeiten von Corona wichtiger denn je!“ findet sich unter www.dkhw.de/kinderrechte-corona.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.04.2020

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten steigt immer weiter an. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der Unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,9 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 31,8 Prozent, im letzten Jahr bei 33,4 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2019 waren von 5.547.473 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.878.373 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

Nach Einschätzung des Deutschen Kinderhilfswerkes wird die Corona-Krise die Zahl armer Kinder in Deutschland deutlich erhöhen. Es ist damit zu rechnen, dass durch die zu erwartende wirtschaftliche Krise die Arbeitslosigkeit und damit auch die Zahl der Hartz-IV-Haushalte steigen werden, und dass die durch Kurzarbeit sinkenden Löhne und Gehälter trotz Kurzarbeitergeld viele Familien in die Armut treiben werden. Gerade für Alleinerziehende, die jetzt aufgrund der Schul- und Kitaschließungen vielfach neben ihren beruflichen Verpflichtungen auch noch Kinderbetreuung in Vollzeit leisten müssen, wird die finanzielle Situation angespannter. Die von der Bunderegierung bisher auf den Weg gebrachten finanziellen Unterstützungsleistungen für Familien mit Kindern sind ein Schritt in die richtige Richtung, um Armut zu verhindern, werden aber an vielen Stellen Armut nicht verhindern können und müssen entsprechend ausgeweitet werden.

„Auch wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug im letzten Jahr etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil weiter angestiegen. Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Deshalb brauchen wir eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Mittelfristig kann die Lösung nur sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert angesichts der aktuellen Situation eine Aufstockung des Regelsatzes um 100 Euro für Kinder und Jugendliche, zumindest solange Schulen und Kitas geschlossen sind. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 637 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 02.04.2020

Die Corona-Krise lässt uns nicht nur im Beruf und Familienalltag vieles anders machen, sondern sie offenbart noch ganz andere Schieflagen für bestimmte Bevölkerungsgruppen.

Gerda Holz, Kinderarmutsforscherin am ISS-Frankfurt a. M., und Antje Richter-Kornweitz von der Landesvereinigung Gesundheit Niedersachsen haben aus gegebenem Anlass das Statement „Arme Kinder in der Corona-Krise nicht länger übersehen!“ erarbeitet, um eine zentrale Versorgungsfrage von Hartz IV-Familien familien-/sozialpolitisch deutlich zu machen.

Zentral ist die Frage: Wie wird die Essenversorgung der Hartz IV-Kinder nach Schließung der Kitas, Horte und Schulen öffentlich gesichert?

Mit der Schließung der o. g. Einrichtungen ist faktisch auch die 2. Säule der Versorgung in Form von Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) von einem Moment zum anderen weggebrochen. Daraus ergeben sich folgende dringende Probleme:

1. Faktisch ist staatliche Verantwortung ersatzlos auf die Eltern übergegangen, die diese Grundversorgung nun aus dem normalen Regelsatz finanzieren müssen, es aber finanziell gar nicht können. (Beispiel: Für ein 5-Jähriges Kind gilt ein SGB II-Regelsatz von 250 € im Monat, davon rund 88 € für Nahrung und Getränke.)

2. Faktisch wird staatliche Verantwortung nun als eine lokale Krisen-Versorgung – so gut es geht – durch bürgerschaftlich Engagierte, durch Spenden und Wohltätigkeit oder durch Einzelaktivitäten der Fachkräfte/Träger/Kommunen anzugehen versucht. Das mag für einen Moment individuell helfen, löst aber nicht das strukturelle Problem.

Wie wird damit weiter umgegangen, welche politischen Entscheidungen und staatliche Sofortmaßnahmen werden ergriffen?

Das Statement formuliert und fordert solche konkreten Sofortmaßnahmen und wirft einen kurzen Ausblick in die Zukunft.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. vom 14.04.2020

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses für weitere Hilfen in der Corona-Krise kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als armutspolitisch enttäuschend. So richtig und wichtig die beschlossenen Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld, die angekündigte Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und die Unterstützung von Schulen und bedürftigen Schüler*innen seien, so empörend sei es, dass erneut keine zusätzlichen Leistungen für die große Gruppe armer Menschen vorgesehen seien. Diese seien durch die deutlichen Preissteigerungen für Lebensmittel, durch weggefallene Unterstützungsangebote und Mehrausgaben für Hygiene- und Gesundheitsbedarfe massiv belastet. Der Verband unterstreicht seine Forderung nach einem Notprogramm für Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung.

„Es ist beschämend, dass die Bundesregierung ausgerechnet für arme Menschen in ihrer Not in dieser Krise offenbar im wahrsten Sinne des Wortes so gut wie nichts übrig hat“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Die angekündigten Zuschüsse für bedürftige Schüler*innen zur Anschaffung von Computern seien zwar unbedingt zu begrüßen, richteten sich aber nur auf eine kleine Gruppe und nur ein spezifisches Problem, in diesem Fall die Sicherstellung der Bildungsteilhabe. Nicht gelöst werde die existenzielle Not, die sich für Millionen von Familien in Hartz IV und Menschen in der Altersgrundsicherung mit Beginn der Corona-Krise tagtäglich verschärfe.

Der Paritätische fordert ein armutspolitisches Notprogramm, konkret die sofortige Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung um 100 Euro pro Monat und Haushaltsmitglied, um insbesondere angesichts der Preisexplosion für Lebensmittel eine ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Zusätzlich sei eine Einmalzahlung von 200 Euro notwendig für coronakrisenbedingte Mehraufwendungen. „Der Staat ist in der Pflicht, sofort eine Lösung in der Fläche zu organisieren. Es geht um die Existenzsicherung von armen Menschen in Deutschland.“

Positiv bewertet der Verband die neuen Regelungen zur Verbesserung des Kurzarbeitergeldes und der verlängerten Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. Auch die Hilfen, um Schulen und Schüler*innen kurzfristig fit für digitalen Fernunterricht zu machen, um die aktuelle Krise zu bewältigen, seien im Grundsatz zu begrüßen. „Es braucht kreative, kluge und vor allem machbare digitale Formate und Lösungen, um alle Schüler*innen auch in den Zeiten des erzwungenen Heim- bzw. Fernunterrichts optimal zu fördern. Kein Kind darf zurückbleiben, weder weil sich die Familie nicht die nötige technische Ausstattung leisten kann, noch weil es an geeigneten Tools und Qualifikation bei den Lehrenden fehlt“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.04.2020

Familien als Fundament unserer Gesellschaft stehen in Zeiten von Schul- und Kitaschließungen, Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, aber auch vielfach existenziellen Sorgen aufgrund von Einkommensverlusten oder drohender Arbeitslosigkeit als Folge der Corona-Pandemie vor deutlich verschärften Herausforderungen. Viele Familien bedürfen daher mehr noch als sonst der Unterstützung und Beratung, um unter diesen erschwerten Bedingungen ihre familialen Beziehungen zu leben, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren, ihr alltägliches Familienleben und ihre Versorgung zu organisieren sowie ihre anspruchsvollen Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu bewältigen. Da auch die meisten familienbegleitenden Leistungen derzeit heruntergefahren werden müssen, sind die Familien dabei vielfach auf sich selbst gestellt.

Der AWO Bundesverband e.V. und das Zukunftsforum Familie e.V. haben den gemeinsamen u> formuliert, in welchem wir auf die Bedeutung der Familienbildung gerade in diesen Zeiten hinweisen und dazu auffordern, diese Infrastruktur vor Ort zu sichern – zum Wohle der Familien.

Quelle: Appell Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e.V. vom 14.04.2020

„Wir unterstützen Franziska Giffeys Forderung nach einer schrittweisen Öffnung der Kindertageseinrichtungen ausdrücklich. Die bisherige Regelung, wonach es nur für jene Kinder eine Notbetreuung gibt, deren Eltern in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten, ist unzureichend“, erklärt Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Telefonkonferenz der Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) mit ihren Länderkollegen zur Kita-Notbetreuung und der schrittweisen Öffnung. Norbert Müller weiter:

„Die bisherige Regelung lässt soziale Problemlagen völlig außer Acht. Diese müssen wir mehr in den Fokus rücken. Kitas sind aber auch wichtige Bildungseinrichtungen und können helfen, soziale Ungleichheit abzubauen. Kinder brauchen den Kontakt zu gleich- und unterschiedlichaltrigen Kindern. Das ist für das soziale Lernen wichtig. Verlorene Monate können in den ersten Lebensjahren nicht einfach aufgeholt werden.

Bundesweit sind weniger als zehn Prozent der Kita-Kinder in Notbetreuungen. Das reicht bei Weitem nicht. Wir fordern eine Anhebung um ein Drittel der Plätze. Die zusätzlichen Kita-Plätze sollen prioritär für Alleinerziehende und Kinder in schwierigen Bedingungen bereitgestellt werden. Dazu zählen etwa Kinder, die durch die Jugendhilfe betreut werden oder bei denen ein Elternteil eine psychische Erkrankung oder Behinderung hat. DIE LINKE appelliert an die Länder, nun schnellstmöglich Kriterien zu erarbeiten, wie die Kinderbetreuung unter Wahrung des Gesundheitsschutzes von Kindern und Erziehern möglich ist. Weiterhin muss die Erhebung von Kita-Gebühren für alle Eltern so lange ausgesetzt werden, wie die Notbetreuung aufrechterhalten wird. Wo Eltern weiterhin ihre Kinder nicht in Kitas schicken können, muss es die Möglichkeit geben, dass Eltern in Gruppen gegenseitig ihre Kinder betreuen können.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 17.04.2020

Die Corona-Pandemie hat das Leben vieler Familien auf den Kopf gestellt. Kitas und Schulen sind geschlossen, viele Kinder sind nun tagsüber zu Hause – genau wie viele Eltern, die etwa vom Home-Office aus arbeiten. Was bedeutet diese Konstellation für Eltern und deren Zeiteinteilung mit Blick auf Kinderbetreuung, Erwerbsarbeit und Hausarbeit? Aktuelle repräsentative Daten zu diesen Aspekten gibt es noch nicht, allerdings geben frühere Zeitverwendungsdaten für Eltern mit Kita-Kindern und Eltern mit Kindern, die nicht in einer Kita betreut werden, Hinweise zu erwartenden Effekten. Alles deutet darauf hin: Die Hauptlast tragen wohl vielerorts die Mütter.

Am 15. April 2020 waren UN-Angaben zufolge weltweit mehr als 90 Prozent der SchülerInnen und Kita-Kinder von Schließungen betroffen. In Deutschland werden nach Jahren des Kita-Ausbaus nahezu alle Kinder über drei Jahren in einer Kita betreut und auch bei den unter Dreijährigen ist es inzwischen mehr als jedes dritte Kind, das eine Kita besucht. Nicht umsonst wird nach der jüngsten Stellungnahme und den Empfehlungen der Leopoldina[1] (Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina) zur weiteren Schließung von Kitas bis zu den Sommerferien – zumindest für Kinder unter fünf Jahren – heftig über die Folgen einer solchen andauernden Schließung diskutiert. Diese kann sich nicht nur in der Entwicklung der Kinder widerspiegeln, sondern auch im Haushaltseinkommen aufgrund veränderter Erwerbskonstellationen, der Gleichstellung der Geschlechter und dem Wohlbefinden der Familienmitglieder.

Aufgrund des Mangels an repräsentativen Daten über die aktuelle Situation ist es unmöglich, die tatsächlichen Auswirkungen auf die Zeitverwendung von Eltern zu messen. Daher wird die neueste Welle der Zeitverwendungsdaten des Statistischen Bundesamtes aus den Jahren 2012/2013 analysiert, um Anhaltspunkte für mögliche Auswirkungen der aktuellen Kita-Schließungen zu erhalten. Es wird die Zeitverwendung von Eltern, deren jüngstes Kind (unter sechs Jahren) nicht in eine Kita geht, verglichen mit der Zeiteinteilung von Eltern, deren jüngstes Kind eine Kita besucht.[2] Dabei kann angenommen werden, dass der Unterschied in der Zeitverwendung beider Gruppen Hinweise darauf gibt, welche Auswirkungen die coronabedingten Kita-Schließungen haben (werden). Allerdings sind diese Ergebnisse nicht eins zu eins auf die jetzige Situation übertragbar: Kitas sind derzeit nur vorübergehend und nicht dauerhaft geschlossen, hinzu kommen aber Einschränkungen bei sozialen Kontakten und Reisen sowie die Tatsache, dass viele Eltern im Home-Office ihrer Erwerbsarbeit nachgehen müssen oder – etwa wenn sie in Kurzarbeit sind – finanzielle Einbußen verkraften müssen.

Vor allem Mütter verbringen deutlich mehr Zeit mit ihrem Kind, wenn es nicht in die Kita geht

Eltern verbringen mehr Zeit mit ihrem Kind, wenn es keine Kita besucht – dies ist zwar zu erwarten, aber nicht unbedingt zwingend, da in „Normalzeiten“ auch eine Betreuung durch Großeltern oder andere Personen erfolgen kann. Der Zusammenhang ist für Mütter deutlich größer als für Väter (Abbildung 1): Mütter verbringen im Durchschnitt täglich 134 Minuten oder 36 Prozent mehr Zeit mit ihrem Kind, wenn es keine Kita besucht, als Mütter mit einem Kita-Kind. Bei den Vätern beträgt der Unterschied nur 19 Minuten pro Tag oder neun Prozent.

Jedoch ist nicht die gesamte Zeit, die mit Kindern verbracht wird, Zeit, in der Eltern direkt mit dem Kind interagieren und sich aktiv dem Sohn oder der Tochter zuwenden, also beispielsweise gemeinsam spielen. Vielmehr zeigt sich, dass der zeitliche Unterschied mit Blick auf die „aktive“ Zeit mit dem Kind zwischen Müttern ohne und mit Kita-Kind nicht so groß ist wie die zuvor dargestellte Differenz mit Blick auf die Zeit, in der das Kind anwesend ist. So sinkt die Differenz zwischen „Kita-Müttern“ und „Nicht-Kita-Müttern“ im Mittel auf 63 Minuten täglich. Mütter ohne Kita-Kinder verbringen also nur 29 Prozent mehr Zeit aktiv mit ihrem Kind, obwohl sie 36 Prozent mehr Zeit mit ihrem Kind zusammen sind. Bei Vätern ist sogar zu beobachten, dass sie etwas weniger Zeit (im Durchschnitt fünf Minuten) aktiv mit ihrem Kind verbringen, wenn es nicht in eine Kita geht.

Das lässt erwarten, dass es auch während der derzeitigen Kita-Schließungen Eltern nicht möglich ist, sich die gesamte zusätzliche Zeit aktiv mit ihrem Kind zu beschäftigen – zumal viele Eltern derzeit im Home-Office bezahlter Arbeit nachgehen müssen. Eine alternative Betreuung über Großeltern fällt wegen besonderer Infektionsrisiken für ältere Menschen in vielen Fällen weg.

Ohne Kita-Besuch sinkt die Erwerbsarbeit und steigt die Hausarbeit

Mütter, deren jüngstes Kind keine Kita besucht, wenden erwartungsgemäß weniger Zeit für bezahlte Erwerbsarbeit auf, im Mittel 57 Minuten pro Tag (Abbildung 2). Dagegen verbringen sie mehr Zeit mit Hausarbeit: im Durchschnitt zusätzliche 31 Minuten pro Tag. Die geringere Zeit für Erwerbsarbeit steht im Einklang mit Untersuchungen, die zeigen, dass der Kita-Ausbau in Deutschland die Erwerbstätigkeit von Müttern und auch ihr Arbeitsvolumen erhöht hat.[3] Mütter, deren Kind keine Kita besucht, kombinieren zudem häufiger Hausarbeit und Kinderbetreuung. Die Zunahme der Hausarbeit kann zum Teil darauf zurückzuführen sein, dass sie mehr Zeit für die Zubereitung von Essen und Reinigungsarbeiten brauchen, wenn das Kind mehr Zeit zu Hause verbringt. Bei Vätern unterscheidet sich der zeitliche Umfang ihrer Erwerbs- und Hausarbeit nicht danach, ob ihr Kind in eine Kita geht oder nicht.

Mit Blick auf die aktuellen Kita-Schließungen ist allerdings zu erwarten, dass sich die Auswirkungen auf die bezahlte Erwerbsarbeit weniger deutlich darstellen. Insbesondere die betroffenen Mütter werden versuchen, ihre Erwerbsarbeit im Home-Office beispielsweise auf die Schlafzeiten des Kindes zu verlegen oder auf Zeiten, in denen das Kind zwar anwesend ist, sie sich aber nicht mit ihm beschäftigen. Zudem dürften viele Mütter versuchen, sich die Kinderbetreuung mit ihrem Partner aufzuteilen. Inwiefern das gleichberechtigt gelingt, ist allerdings nicht sicher. Wie bisherige Studien vermuten lassen, spricht einiges dafür, dass die Hauptbetreuungsaufgabe bei den Müttern verbleibt. Auch die vorliegende Analyse unterstreicht dies, da der Kita-Besuch eines Kindes die Zeit, die Väter mit ihren Kindern verbringen, nur geringfügig ändert und auch für die Erwerbsarbeit und die Hausarbeit von Vätern keinen signifikant großen Unterschied macht.

Damit lassen diese Analysen einmal mehr vermuten, dass Frauen und insbesondere Mütter besonders stark von den Folgen der aktuellen Corona-Krise betroffen sind. Viele Mütter werden wohl ihre bezahlten Arbeitsstunden reduzieren müssen, was sich auf ihr eigenes Erwerbseinkommen und das Haushaltseinkommen auswirkt.[4] Dies wird insbesondere Mütter betreffen, die nicht von zu Hause arbeiten können und nicht in systemrelevanten Berufen beschäftigt sind. Mütter, die in der Lage sind, abends im Home-Office zu arbeiten, werden wahrscheinlich weniger Freizeit haben und/oder weniger schlafen.[5] Schließlich kann sich in einigen Fällen die Aufteilung der elterlichen Kinderbetreuung mit dem Partner als kostspieliger Verhandlungsprozess erweisen. Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die coronabedingten Kita-Schließungen erhebliche Auswirkungen auf die elterliche Zeitverwendung haben werden. Hinzu kommen negative Effekte auf das Einkommen der Haushalte, das Wohlergehen der Haushaltsmitglieder[6] und auf die Gleichstellung beider Geschlechter[7].

Fazit: Befunde sollten in Diskussionen um Lockerung der Einschränkungen einbezogen werden

Diese Analyse lässt darauf schließen, dass infolge der coronabedingt geschlossenen Kitas insbesondere Mütter erheblich mehr Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit aufwenden müssen. Gleichzeitig können sie aber nur einen Bruchteil der zusätzlichen Zeit mit ihrem Kind aktiv mit diesem verbringen, etwa mit Spielen oder anderen gemeinsamen Aktivitäten. Das ist auch dann der Fall, wenn die Zeit, in der das Kind anwesend ist, überproportional zunimmt. Dies kann die Entwicklung der Kinder, die sonst mit anderen Kindern in einer Kita zusammen wären, beeinflussen. Welcher Natur diese Veränderungen sind, wird sich insbesondere in der Zeit nach der Krise zeigen. Sie sollten jedoch bereits jetzt bedacht werden.

Durch die Kita-Schließungen kommt auf Mütter signifikant mehr Hausarbeit zu – während Väter sich vermutlich im geringeren Maße an zusätzlichen Aufgaben beteiligen. Dies lassen zumindest die Analysen von Zeitverwendungsdaten vor der Krise vermuten. Auch die Erwerbstätigkeit von Müttern wird nur verbunden mit stärkeren Einschränkungen möglich sein. Zwar reagieren Väter in ihrem Erwerbsverhalten in der Regel kaum auf die die Kita-Nutzung ihrer Kinder, aber auch sie können krisenbedingt von Kündigungen oder Arbeitszeitverkürzungen betroffen sein.

Befunde wie die vorliegenden, die aus Zeitverwendungsdaten abgeleitet sind, sollten bei Diskussionen über mögliche Lockerungen der Corona-Einschränkungen einbezogen werden. Das gilt insbesondere für Überlegungen, wie Familien mit jungen Kindern gezielt unterstützt werden können. Arbeitsmarkt-, Bildungs- und FamilienökonomInnen sowie Gleichstellungsforscherinnen des DIW Berlin haben jüngst dazu Anregungen gegeben.[8] Sie schlagen konkret vor, eine Corona-Elternzeit und ein Corona-Elterngeld einzuführen. Kindertageseinrichtungen sollten schrittweise für mehr Kinder geöffnet werden, damit Kindern zumindest tageweise ein Kita-Besuch ermöglicht wird.

Quelle: Publikation DIW aktuell -Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 20.04.2020

Die von Bund und Ländern gestern angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen sind zwar unter epidemiologischen und politischen Gesichtspunkten sinnvoll und weitsichtig, stellen aber berufstätige Eltern vor große Probleme. Die Wiederöffnung von Schulen soll frühestens Anfang Mai erfolgen und dann auch nur schrittweise. Für Kitas gibt es noch keine Perspektive. Zwölf DIW-ÖkonomInnen aus den Abteilungen Bildung und Familie, Staat, Gender Economics und SOEP fordern jetzt, auch die Probleme der erwerbstätigen Eltern entschieden anzugehen und sie mit einem Corona-Elterngeld zu entlasten.

Die zeitlich nicht eingegrenzte Verlängerung der Schul- und Kitaschließungen bietet erwerbstätigen Eltern mit jüngeren Kindern keine Perspektive auf eine baldige Entlastung in ihrer häufig schwierigen Situation. Betroffen sind in etwa 4,2 Millionen Familien mit Kindern bis zu zwölf Jahren, bei denen beide oder alleinerziehende Elternteile erwerbstätig sind. Für viele dieser Familien ist das täglich genutzte System zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Corona-Maßnahmen ausgefallen. Insbesondere für Eltern von Kita-Kindern ist keine Verbesserung der Lage in Sicht. Es steht außer Frage, dass die Gesundheit aller zentral ist. Aber bei der Priorisierung von gesundheitspolitischen Zielen entstehen Zielkonflikte zu bildungs-, arbeitsmarkt- und vereinbarkeitspolitischen Zielen, die jetzt ebenso politisch mitgestaltet werden müssen.

Es muss anerkannt werden, dass nicht alle erwerbstätigen Alleinerziehenden und Familien mit zwei beschäftigten Elternteilen über Monate ihre Erwerbstätigkeit in gewohntem Umfang aufrechterhalten können, wenn sie „nebenbei“ Kinder betreuen und Home-Schooling organisieren müssen. Ist gesundheitspolitisch keine Öffnung der Kitas absehbar, sollten erwerbstätige Eltern nicht nur von ihren Arbeitgebern, sondern auch von staatlicher Seite unterstützt werden. Denkbar wäre eine Corona-Elternzeit und ein Corona-Elterngeld, das heißt, sie haben einen Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduzierung mit entsprechendem Kündigungsschutz und erhalten gegebenenfalls eine Einkommensersatzleistung. Bei einer solchen Maßnahme könnten Alleinerziehende sowie Familien, in denen beide Eltern gemeinsam mehr als 40 Stunden arbeiten, jeweils eine Reduzierung der individuellen Arbeitszeit zur Kinderbetreuung beim Arbeitgeber beantragen und dafür einen staatlichen Einkommensersatz erhalten. Um Geschlechterunterschiede bei der Erwerbs- und Sorgearbeit nicht zu verschärfen, könnte die Leistung bei Paaren an die Bedingung geknüpft werden, dass beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren.

Da Kitas und Schulen neben der Betreuungsfunktion essentielle Bildungsaufgaben übernehmen, sollten parallel Konzepte erarbeitet werden, die eine Teil-Öffnung der Kitas bei maximaler Infektionsvorbeugung ermöglichen. Wünschenswert wäre etwa die tageweise Betreuung in kleinen Gruppen von Kindern. Da Kitas ein zentraler Ort frühkindlicher Bildung sind, sollte der dosierte und schrittweise Besuch der Kita nicht an die Erwerbstätigkeit der Eltern gekoppelt sein. Dazu sollten die Jugend- und Familienministerkonferenz mit den Vertretern der kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge erarbeiten.

Es ist jetzt unerlässlich, Eltern und Kindern in der derzeitigen Situation eine Perspektive zu geben. Andernfalls wird riskiert, dass Eltern sich aufgrund fehlender Betreuungs- und Bildungsmöglichkeiten und einer beruflichen Überlastung anderweitige Betreuungs- und Interaktionsumgebungen für das Kind suchen. In solch selbstorganisierten Alternativen (zum Beispiel wechselnde Spielgruppen) wären Infektionen schlechter nachzuverfolgen und eventuell Risikogruppen wie Großeltern eingebunden. Eine Arbeitszeitreduzierung von Eltern kombiniert mit einem Einkommensausgleich – sowie eine schrittweise Kita-Öffnung – ermöglicht dagegen Betreuung und Bildung des Kindes und gleichzeitig den Erhalt der Erwerbstätigkeit. Die geordnete Betreuung in Kleingruppen in der gewohnten Kita-Umgebung gewährleistet zumindest minimalen Zugang zu dieser frühkindlichen Bildungseinrichtung für Kita-Kinder. Zur besseren Steuerung einer schrittweisen, partiellen Wiederaufnahme des Bildungs- und Betreuungsangebots wären digitale Instrumente denkbar, die sowohl den tatsächlichen Betreuungsaufwand als auch mögliche Infektionsketten nachvollziehbar machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 16.04.2020

Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu begrenzen, wurden ab März deutschlandweit die Schulen geschlossen. Seitdem sollen die SchülerInnen überwiegend zu Hause lernen – in welcher Form genau, wird von Schule zu Schule sehr unterschiedlich gehandhabt. Diese Analyse zeigt, dass sich Schulkinder je nach Leistungsniveau signifikant in der schulischen Motivation, den häuslichen Bedingungen und in den Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eltern unterscheiden. Da es auf diese Faktoren für den Lernerfolg in der derzeitigen Situation stärker denn je ankommt, drohen Bildungsungleichheiten und Leistungsunterschiede noch zuzunehmen. Etwa, wenn leistungsschwächere SchülerInnen weniger motiviert sind und schlechtere häusliche Lernbedingungen vorfinden. Auch vor dem Hintergrund bevorstehender, wichtiger Übergänge von SchülerInnen an weiterführende Schulen sollten daher dringend Angebote geschaffen werden, die es allen Kindern ermöglichen, zuhause effektiv lernen und individuelle Unterstützung beim Aufholen erhalten zu können. Das gilt auch für die Zeit, wenn die Schulen wieder geöffnet haben und regulärer Unterricht stattfindet.

Schulen unterstützen ihre Schülerinnen und Schüler beim häuslichen Lernen derzeit sehr unterschiedlich: Während einige Schulen Teile ihres Unterrichts, Lernstandsabfragen und Unterstützung über spezielle Onlinemedien anbieten, schicken andere per E-Mail Aufgaben an ihre SchülerInnen. Wieder andere haben am bisher letzten Schultag einen ganzen Katalog an Aufgaben verteilt und deren Bearbeitung und den Lernerfolg gänzlich in die Hände und die Selbstmotivation der SchülerInnen und Eltern gelegt.

Wie gut kann das häusliche Lernen gelingen und von welchen Faktoren hängt es ab? Neben der Unterstützung durch die Schulen und LehrerInnen spielen auch die Unterstützungsmöglichkeiten der Eltern, die Motivation der Kinder und die Bedingungen zu Hause eine Rolle. Bei Ausgangsbeschränkungen, Kontaktsperren und aufgrund der Schließung von Bibliotheken und Treffpunkten von Kindern und Jugendlichen sind diese umso mehr auf die häuslichen Bedingungen und ihre Eigenmotivation angewiesen. Eine große Gefahr der Schulschließungen ist, dass leistungsschwächere SchülerInnen in dieser Zeit den Anschluss verlieren, der ohne zusätzliche, bedarfsorientierte Angebote in der Zeit nach den Schulschließungen nicht ohne weiteres aufgeholt werden kann.

Für die nachfolgende Analyse wurden Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) verwendet.[1] In dieser wiederholten repräsentativen Haushaltsbefragung werden Eltern, insbesondere Mütter, zu den schulischen Leistungen ihrer Kinder, der Schulmotivation, der Unterstützung bei den Hausaufgaben und zu Aspekten der häuslichen Lernumgebung befragt. Den Analysen liegen Aussagen zu 2.167 neun- und zehnjährigen Kindern zugrunde, die in den Jahren 2015 bis 2018 erhoben wurden. Kinder dieser Altersgruppe sind hier deshalb im Fokus, da sie einen höheren Betreuungsbedarf haben als ältere Kinder und vor dem Übergang von der Grundschule an weiterführende Schulen stehen. Dieser Übergang beziehungsweise die Entscheidung über den Schultyp, den ein Kind künftig besucht, hat einen großen Einfluss auf die weitere Bildungs- und spätere Erwerbsbiografie. Ist diese Entscheidung erst einmal gefallen, wird sie im weiteren Schulverlauf nur selten geändert.

Verglichen werden zwei Gruppen von SchülerInnen, leistungsstärkere und leistungsschwächere. Anhand der durchschnittlichen Schulnote in den Fächern Deutsch und Mathematik gelten SchülerInnen mit einer Durchschnittsnote von 1 bis 2 als leistungsstärker und SchülerInnen mit einem Notendurchschnitt darüber als leistungsschwächer (der Median der Durchschnittsnoten ist 2).

Leistungsstärkere SchülerInnen sind deutlich motivierter

Insgesamt geht etwa jedes zehnte Kind nicht gern zur Schule oder empfindet Schule eher als Zeitverschwendung. Jedes siebte Kind nimmt die Arbeit in der Schule nicht ernst und fast jedes vierte Kind lernt eher ungern. Etwa sieben Prozent der Kinder kommen im Unterricht eher schwer mit.

Wenn nun nach der schulischen Leistung der Kinder differenziert wird, zeigen sich starke Unterschiede zwischen diesen beiden Gruppen in der schulischen Motivation (Abbildung 1). Während nur vier Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen eher nicht gern zur Schule gehen, beträgt der Anteil unter den leistungsschwächeren SchülerInnen fast 14 Prozent. Ähnlich verhält es sich mit dem Empfinden, dass Schule Zeitverschwendung sei. Während nur etwa fünf Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen dies so empfinden, sind es unter den leistungsschwächeren über 15 Prozent. Etwa acht Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen verneinen die Frage, ob sie die Arbeit in der Schule ernst nehmen. Der Anteil unter den leistungsschwächeren SchülerInnen ist mit fast 19 Prozent mehr als doppelt so hoch. Etwa 13 Prozent der leistungsstarken SchülerInnen lernen eher nicht gern, aber über 38 Prozent der leistungsschwächeren. Und wenn es um die Frage geht, ob Kinder Probleme haben im Unterricht mitzukommen, stimmt fast niemand der leistungsstärkeren Kinder der Aussage zu, während über 13 Prozent der leistungsschwächeren von Schwierigkeiten berichten.

Kurzum: In der schulischen Motivation bestehen signifikante Unterschiede zwischen leistungsstärkeren und leistungsschwächeren SchülerInnen, die auch mit dem Erfolg des häuslichen Lernens zusammenhängen dürften.

Leistungsschwächere SchülerInnen lernen zu Hause unter ungünstigeren Bedingungen

Neben Faktoren der schulischen Motivation dürften auch die Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eltern, Rückzugsmöglichkeiten und die häusliche Lernumgebung eine wichtige Rolle für den Lernerfolg der Kinder in Zeiten von Schulschließungen darstellen (Abbildung 2). So hängen die Schulleistungen auch signifikant mit der Bildung der Eltern zusammen. Während unter den leistungsstärkeren SchülerInnen 35 Prozent der Mütter einen akademischen Abschluss haben, beträgt der Anteil unter den leistungsschwächeren SchülerInnen 13 Prozent.

Dabei benötigen Leistungsschwächere viel häufiger Unterstützung bei den Hausaufgaben: 47 Prozent der leistungsschwächeren Kinder erhalten täglich von mindestens einem Elternteil Unterstützung bei den Hausaufgaben. Unter den leistungsstärkeren Kindern sind es 30 Prozent. Mit Blick auf die häusliche Infrastruktur haben 90 Prozent der Kinder einen eigenen Schreibtisch. Bei Kindern ohne eigenen Schreibtisch handelt es sich eher um die leistungsschwächeren. 88 Prozent aller SchülerInnen haben ein eigenes Zimmer.[2] Unter jenen, bei denen das nicht der Fall ist, könnte das Lernen insbesondere dann beeinträchtigt werden, wenn Eltern selbst von zu Hause arbeiten müssen, etwa aufgrund der fehlenden Betreuung in Schulen oder Kitas oder auf Empfehlung des Arbeitgebers. Zumindest zeigen sich hier kaum Unterschiede nach der Schulleistung der Kinder. Allerdings wird ein Drittel der Wohnungen, in denen leistungsschwächere SchülerInnen leben, von den Eltern als zu klein oder sogar viel zu klein eingeschätzt. Unter den leistungsstärkeren SchülerInnen gilt dies für ein Viertel der Familien.

Ein Internetzugang und auch der Zugang zu einem PC oder Laptop sind aktuell sehr bedeutend für viele SchülerInnen, insbesondere wenn der Kontakt zur Schule und der Unterricht in Teilen online fortgeführt wird. Insgesamt haben über 96 Prozent der betrachteten SchülerInnen Zugang ins Internet und 88 Prozent haben einen PC oder Laptop im Haushalt. Allerdings ist in Zeiten von Corona nicht gesagt, dass die SchülerInnen all dies auch nutzen können. So dürften die Kapazitäten zumindest teilweise durch Home-Office-Tätigkeiten der Eltern belegt sein. Erneut zeigen sich leichte Unterschiede in diesen Ausstattungsmerkmalen, wenn nach dem Leistungsniveau der SchülerInnen differenziert wird. Während zum Beispiel weniger als zwei Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen über keinen Internetzugang zu Hause verfügen, gilt dies für gut sechs Prozent der leistungsschwächeren SchülerInnen. Ebenfalls haben 13 Prozent der leistungsschwächeren SchülerInnen keinen PC oder Laptop im Haushalt, bei den leistungsstärkeren SchülerInnen beträgt dieser Anteil elf Prozent.

Schulische Leistungen hängen nicht mit Systemrelevanz des Berufs der Eltern zusammen

Abschließend wird betrachtet, wie Schulleistungen mit der Systemrelevanz des Berufs der Eltern zusammenhängen.[3] Üben die Eltern systemrelevante Berufe aus, können sie für ihre Kinder im Kita- und Schulalter eine Notbetreuung beanspruchen. Daraus ergeben sich insbesondere für Eltern in nicht systemrelevanten Berufen Vereinbarkeitsprobleme ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit mit der Kinderbetreuung und der Lernunterstützung. Kinder aus Haushalten mit mindestens einem Elternteil in einem systemrelevanten Beruf zeigen aber keine Leistungsunterschiede im Vergleich zu anderen Kindern. Sowohl etwa 40 Prozent der leistungsstärkeren SchülerInnen als auch 40 Prozent der leistungsschwächeren SchülerInnen haben mindestens ein Elternteil mit einem als systemrelevant definierten Beruf. Es treten auch keine signifikanten Unterschiede zu Tage, wenn andere Faktoren rausgerechnet werden, etwa das Bildungsniveau oder der akademische Abschluss der Eltern. Während andere Analysen gezeigt haben, dass systemrelevante Berufe mit einem geringeren Einkommen und niedrigerem Berufsprestige verbunden sind,[4] ist an dieser Stelle anzumerken, dass die Trennung nach Systemrelevanz keinen bedeutsamen Zusammenhang mit der schulischen Leistung der Kinder aufweist.

Fazit: Bildungsungleichheit wird zunehmen, wenn SchülerInnen nicht gezielt unterstützt werden

Leistungsstärkere und leistungsschwächere SchülerInnen unterscheiden sich signifikant in Bezug auf ihre schulische Motivation und die häusliche Lernumgebung. Beide Aspekte beeinflussen den Lernerfolg der Kinder in Zeiten von Schulschließungen. Aufgrund der Datenlage hier noch nicht berücksichtigt werden konnten die aktuelle Lernunterstützung durch die Schulen und LehrerInnen der Befragten. Wie groß die Zahl der SchülerInnen ist, bei denen aktuell das Lernen de facto ausgesetzt ist, dazu gibt es noch keine Schätzungen oder gar verlässliche Zahlen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann aber davon ausgegangen werden, dass das derzeitige Lernen zu Hause für viele Kinder nicht so effektiv ist wie das Lernen in der Schule – und das trifft insbesondere die leistungsschwächeren SchülerInnen.

Bei der Wiederaufnahme des Schulbetriebs werden sowohl LehrerInnen als auch SchülerInnen vor einer großen Herausforderung stehen – denn dann gilt es, Inhalte aufzuholen. Eine vorübergehende Erhöhung der Schulstunden wäre eine Möglichkeit, aber das allein wird nicht reichen. Die G8-Reform[5] hat gelehrt, dass eine Komprimierung der Lehrinhalte die Leistungsunterschiede zwischen leistungsstärkeren und leistungsschwächeren GymnasiastInnen verstärkt hat. Leistungsschwächere SchülerInnen haben größere Probleme, bei einer schnellen Abfolge des Lehrplans Inhalte zu verarbeiten.[6] Es sollte also auch davon ausgegangen werden, dass Lernziele insbesondere von Leistungsschwächeren häufiger nicht beziehungsweise nicht in vollem Umfang erreicht werden. Andere Forschungsarbeiten zeigen zudem, dass Leistungsunterschiede im weiteren schulischen Werdegang eher noch weiter zunehmen.[7]

Da nicht abzusehen ist, ob die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen, sollten verschiedene Szenarien berücksichtigt werden, um allen Kindern erfolgreiches Lernen zu ermöglichen und Leistungsschwächeren besondere Unterstützung anzubieten. Öffnen die Schulen nach den Ferien wieder, wären kostenlose Lernangebote in den Sommerferien und Nachhilfeoptionen im Sinne von Sommerakademien (gegebenenfalls über E-Learning) durchaus sinnvoll, um Kindern individualisierte Angebote zum Aufholen zu unterbreiten.

Bestehen die Schulschließungen noch über das Ende der Osterferien hinaus, sollte man sich an „Leuchtturm“-Beispielen orientieren: Schulen, die es innerhalb kürzester Zeit geschafft haben, den Unterricht weitgehend online abzudecken. Da es anders als im Klassenraum beim E-Learning keine Platzknappheit gibt, könnten die Länder koordiniert zentrale Online-Lernangebote schaffen. So könnten elektronische Lernformate auch SchülerInnen zugänglich gemacht werden, die weniger motiviert sind, zu Hause eine ungünstigere Lernumgebung vorfinden oder deren Schulen kaum eigene Lösungen anbieten. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sich für viele Kinder entscheidet, welche weiterführende Schulform sie künftig besuchen, sollten individuelle Haushaltslagen und Bedürfnisse – auch noch in den nachfolgenden Jahren – besonders berücksichtigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 06.04.2020, gekürzt

Trotz der Bereitstellung von Lehrmaterialen durch die Schulen wenden viele Schüler der Sekundarstufe II nur wenig Zeit für die Schule auf. Zugleich macht sich fast die Hälfte der Befragten Sorgen um ihre schulischen Leistungen. Das zeigen aktuelle Daten aus einer Schülerbefragung während der Schulschließungen, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) durchgeführt hat.

Das Der allergrößte Teil der befragten Jugendlichen empfängt mindestens einmal wöchentlich Lehrmaterialien durch die Schule. Bei 47 Prozent der Befragten erfolgt dies täglich, bei weiteren 47 Prozent zumindest einmal wöchentlich. Lediglich sechs Prozent der Befragten geben an, seltener als einmal wöchentlich Lehrmaterialien zu bekommen. Der Kontakt zwischen Lehrern und den Jugendlichen findet über verschiedene Kanäle statt, die teils parallel eingesetzt werden. Vor allem Onlineplattformen und E-Mails werden von Seiten der Schulen genutzt.

Unter der Woche verbringen 27 Prozent der Jugendlichen täglich vier oder mehr Stunden mit schulischen Aktivitäten wie beispielsweise der Aufgabenbearbeitung oder digitalem Unterricht. 35 Prozent wenden zwei bis unter vier Stunden täglich auf, 37 Prozent weniger als zwei Stunden. Die Befragten des Abiturjahrgangs geben mit 46 Prozent sogar noch häufiger an, weniger als zwei Stunden täglich für die Schule aufzuwenden. „Bei der letztgenannten Gruppe hat möglicherweise die Ankündigung der Verschiebung der Abiturprüfungen eine Unterbrechung der Abiturvorbereitung verursacht“, heißt es in der IAB-Studie.

45 Prozent der Schüler machen sich große oder sehr große Sorgen, dass sich die Schulschließungen negativ auf ihre Schulleistungen auswirken. Weniger häufig besorgt sind die Befragten um ihre berufliche Zukunft (28 Prozent). Die Sorgen der Jugendlichen hinsichtlich ihrer Schulleistung und der beruflichen Zukunft weisen starke geschlechtsspezifische Unterschiede auf. Unter den Schülerinnen geben 51 Prozent an, große oder sehr große Sorgen hinsichtlich einer Beeinträchtigung ihrer Schulleistungen zu haben. Bei den männlichen Schülern traf dies auf 37 Prozent zu. Bei der beruflichen Zukunft lagen die entsprechenden Anteile bei 33 bzw. 22 Prozent.

Die Studie ist im Online-Magazin IAB-Forum kostenfrei abrufbar unter www.iab.de/forum/schulschliessungen-wegen-corona. Die Analysen basieren auf einer Online-Befragung von rund 1.000 Schülern der Vorabschluss- und Abschlussklassen in Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe in 195 Schulen aus den acht Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein. Die Daten wurden zwischen dem 24. März und dem 6. April erhoben.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 23.04.2020

Schulschließungen stellen weltweit eine bedeutende Maßnahme dar, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen. In der Debatte um die Wiederöffnung der Schulen rückt die Sekundarstufe II in den Fokus, da die Abiturprüfungen in den meisten Bundesländern noch anstehen. Trotz der regelmäßigen Bereitstellung von Lehrmaterialien durch die Schulen wenden viele Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II nur wenig Zeit für die Schule auf. Zugleich machen sie sich Sorgen um ihre schulischen Leistungen und ihre berufliche Zukunft. Das zeigen aktuelle Daten aus einer bundesweiten Schülerbefragung während der Schulschließung.

In Deutschland wurden ab dem 13. März 2020 innerhalb kürzester Zeit Schulen aller Schulformen bundesweit geschlossen. Der Debatte um die Wiederöffnung der Schulen folgte am 15. April der Beschluss der Bundesregierung und der Kultusministerien, die Schulen stufenweise wieder zu öffnen. So soll der reguläre Schulbetrieb schnellstmöglich wiederhergestellt werden, ohne zugleich die Ausbreitung der Pandemie zu beschleunigen.

Die darin enthaltene Entscheidung, die Sekundarstufe II früher als andere Klassenstufen wieder zu öffnen, wird unter anderem damit begründet, dass nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts die Einhaltung von Abstandsregeln bei Schülerinnen und Schülern der Oberstufe zuverlässiger funktioniert und die Ansteckungsgefahr damit geringer sein dürfte als bei jüngeren Schülern.

Im Unterschied dazu hat die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina in einer Stellungnahme vom 13. April 2020 eine spätere Rückkehr der höheren Stufen zum gewohnten Unterricht empfohlen. Danach könne bei Schülerinnen und Schülern der gymnasialen Oberstufen stärker auf das selbstorganisierte Lernen mithilfe digitaler und analoger Lernmedien gesetzt werden. Die Auswirkungen einer Schulschließung auf den Lernerfolg von älteren Schülerinnen und Schülern seien deswegen weniger gravierend als bei jüngeren.

Allerdings ist denkbar, dass die Schulschließungen auch für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II erhebliche negative Auswirkungen mit sich bringen. Diese werden dadurch verschärft, dass die Abschlussklassen vor entscheidenden Prüfungen stehen und Versäumnisse in der Lernentwicklung nicht zu einem späteren Zeitpunkt in der Schule nachgeholt werden können.

Eine Beeinträchtigung des Lernerfolgs dürfte sich darin begründen, dass die elterliche Unterstützung und der elterliche Einfluss in der Oberstufe deutlich geringer sind als in den niedrigeren Klassenstufen. Zweitens verfügen auch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II nicht immer über ausreichende Fähigkeiten zur Selbstorganisation. Das mag auch daran liegen, dass die für ein Homeschooling unabdingbaren Fähigkeiten in der Sekundarstufe II bisher nicht als erforderlich eingeschätzt und vermittelt wurden. Drittens dürfte die ohnehin bestehende Unsicherheit während der Pandemie bei Abiturienten durch die Unklarheit über die Verschiebung von Abiturprüfungen noch verstärkt worden sein.

Im Folgenden wird anhand einer aktuellen Schülerbefragung aufgezeigt, wie Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II die temporären Schulschließungen wahrnehmen, wie sie damit umgehen und welche Unterstützungsangebote sie von den Schulen erhalten. Die Befragungsergebnisse liefern damit eine empirische Grundlage zur derzeitigen Lernsituation an gymnasialen Oberstufen und geben Anhaltspunkte dafür, wie stark Schülerinnen und Schüler ihre Lernaktivitäten in Zeiten von Homeschooling reduzieren.

Die Analysen basieren auf einer Online-Befragung von 1.027 Schülerinnen und Schülern der Vorabschluss- und Abschlussklassen in Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe in 195 Schulen aus den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen. Die Fragen zur Schulschließung wurden in der ersten Folgeerhebung der Studie „Berufliche Orientierung: Berufs- und Studienwahl (BerO)“ ergänzt. Die vorliegenden Auswertungen basieren auf Angaben von Schülerinnen und Schülern, die zwischen dem 24. März und dem 6. April 2020 an der Befragung teilgenommen haben.

Die Mehrzahl der befragten Jugendlichen erhält mindestens einmal wöchentlich Lehrmaterialien von den Schulen

Die Schulen sahen sich aufgrund der Schließungen gezwungen, ihren Unterricht in kürzester Zeit auf die neuen Gegebenheiten umzustellen. Dennoch hat ein Großteil der Schülerinnen und Schüler seit der Schulschließung regelmäßig Lehrmaterialien oder sonstige Informationen zum Unterricht erhalten (siehe Abbildung 1). Die Befragten werden in den meisten Fällen täglich (47 %) oder zumindest einmal wöchentlich (47 %) von der Schule mit Unterrichtsmaterial versorgt. Lediglich 6 Prozent der Befragten geben an, seltener als einmal wöchentlich Lehrmaterialien zu erhalten. Bei den Vorabschlussklassen ist dieser Anteil mit 2 Prozent noch geringer.

Der Kontakt zwischen Lehrkräften und Jugendlichen findet über verschiedene Kanäle statt, die teils parallel eingesetzt werden. Dabei werden vor allem Onlineplattformen und E-Mails genutzt. Jeweils rund ein Drittel der Befragten erhält täglich Informationen, weitere etwa 50 Prozent erhalten zumindest wöchentlich Informationen über diese beiden Kanäle. Seltener findet der Kontakt zwischen Lehrpersonal und Jugendlichen über Onlinekurse oder digitalen Unterricht statt: 15 Prozent der Jugendlichen geben an, dass sie täglich ein solches Angebot bekommen, bei 33 Prozent ist das mindestens einmal pro Woche der Fall.

Insgesamt scheint der Kontakt zwischen Lehrkräften und Jugendlichen nach der Schulschließung weiterhin zu bestehen, wenn auch in unterschiedlichem Umfang. Allerdings lässt sich aus der Kontakthäufigkeit nicht zwingend ableiten, wie intensiv die Schülerinnen und Schüler die Lernangebote nutzen. Außerdem ist unklar, ob die erhaltenen Materialien die Breite des Unterrichts oder lediglich einzelne Unterrichtsfächer abdecken und ob sie bezüglich ihres Umfangs, Schwierigkeitsgrad und Inhalt auf die Anforderungen des Lehrplans und die Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmt sind.

Die befragten Schülerinnen und Schüler wenden unterschiedlich viel Zeit für die Schule auf

Neben den erhaltenen Lehrmaterialien wurde erfasst, wie viel Zeit die befragten Schülerinnen und Schüler an einem Homeschooling-Tag für schulische Aktivitäten aufwenden (siehe Abbildung 2). Die Analysen zu dieser Frage basieren auf den Angaben von 844 Befragten, deren Antworten sich auf einen Wochentag beziehen. Jugendliche, deren Zeitangaben für ein Wochenende oder einen Schulferientag vorliegen, wurden zur besseren Vergleichbarkeit ausgeschlossen, obwohl die meisten Schülerinnen und Schüler nach eigenen Angaben am Wochenende ebenfalls etwas für die Schule tun – wenn auch mit geringerem Zeitumfang. Dies könnte auf eine flexiblere Verteilung des Lernens in Zeiten von Homeschooling hinweisen.

An einem Wochentag verbringt gut ein Viertel der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten täglich mehr als vier Stunden Zeit mit schulischen Aktivitäten wie der Aufgabenbearbeitung oder digitalem Unterricht. Dagegen wendet weitaus mehr als jeder dritte Jugendliche weniger als zwei Stunden pro Tag für Schulaktivitäten auf, also deutlich weniger als an einem regulären Schultag.

Die Befragten des Abiturjahrgangs geben mit fast 46 Prozent an, weniger als zwei Stunden täglich etwas für die Schule zu tun. Bei der letztgenannten Gruppe hat möglicherweise die Ankündigung der Verschiebung der Abiturprüfungen eine Unterbrechung der Abiturvorbereitung verursacht.

Allerdings besagt die reine Stundenzahl noch nichts über die Intensität und Qualität des Lernens. Es wäre theoretisch möglich, dass leistungsstarke Jugendliche den vorgesehenen Lernstoff mit einem geringeren Stundenpensum als im Schulkontext bewältigen können. Gegen diese Annahme spricht, dass Befragte mit geringerem Leistungsniveau (unter einem Notendurchschnitt von 2,5 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch) weniger Zeit für die Schule aufwenden. Auch verbringen männliche Schüler weniger Zeit mit schulischen Aktivitäten als Schülerinnen. Dagegen scheint der Lernumfang in den gymnasialen Oberstufen hier nicht vom Bildungsstand der Eltern abzuhängen (Eltern mit/ohne Abitur).

Setzt man den Zeitaufwand für Lernaktivitäten in Bezug zum digitalen Lernangebot der Schule, zeigt sich, dass Schülerinnen und Schüler, die häufiger Lehrmaterialien bekommen, mehr Zeit für die Schule aufwenden. Von den Jugendlichen, die nach eigenen Angaben seltener als einmal pro Woche Material oder Lernangebote von der Schule erhalten, verwendet über die Hälfte weniger als zwei Stunden pro Tag für die Schule. Unter denjenigen, die täglich Lehrmaterialien erhalten, gilt dies nur für ein knappes Drittel der Befragten. Allerdings ist denkbar, dass manche Schülerinnen und Schüler selbst bei regelmäßiger Versorgung mit Unterrichtsmaterial weiterhin wenig Zeit in die Schule investieren.

Diese Befunde könnten dafür sprechen, dass Schulen nicht nur Lehrmaterialien bereitstellen, sondern auch verstärkt in Interaktion mit den Jugendlichen treten sollten. So könnte nicht nur der Lernerfolg kontrolliert, sondern auch die Motivation, gerade der leistungsschwächeren und der weniger engagierten Schülerinnen und Schüler erhöht werden. Allerdings könnten sich dabei etwa zeitliche Restriktionen der Lehrkräfte oder die technische Ausstattung von Schulen und Jugendlichen als limitierende Faktoren erweisen.

Gut ein Drittel der befragten Abiturientinnen und Abiturienten macht sich wegen der Schulschließung Sorgen um die berufliche Zukunft

Die Schulschließungen lösen bei einem beträchtlichen Teil der Jugendlichen Sorgen um ihre schulischen Leistungen und ihre berufliche Zukunft aus. Die Befragten haben dies auf einer Skala von 1 (gar nicht besorgt) bis 10 (sehr besorgt) eingeschätzt: 45 Prozent der Schülerinnen und Schüler machen sich große oder sehr große Sorgen (Skalenwerte 7 bis 10), dass sich die Schulschließungen negativ auf ihre Schulleistungen auswirken könnten. Die Sorgen sind bei der Vorabschlussklasse und Befragten mit schlechterem Notendurchschnitt noch etwas stärker ausgeprägt. Unterschiede nach elterlicher Bildung lassen sich auch hier nicht erkennen (siehe Abbildung 3).

Um die berufliche Zukunft sorgt sich ein kleinerer Teil der Befragten: Etwas mehr als ein Viertel macht sich große oder sehr große Sorgen, dass die Schulschließung ihre berufliche Zukunft gefährdet. Abiturientinnen und Abiturienten machen sich mit 34 Prozent deutlich häufiger große oder sehr große Sorgen um ihre berufliche Zukunft als Schülerinnen und Schüler des Vorabschlussjahrgangs (24 %). Auch Leistungsschwächere und Jugendliche, deren Eltern keine Hochschulreife besitzen, zeigen sich hier etwas stärker besorgt.

Männliche Schüler machen sich im Schnitt deutlich weniger Sorgen als weibliche. Während sich 51 Prozent der Schülerinnen große oder sehr große Sorgen um ihre schulischen Leistungen machen, trifft dies nur auf 37 Prozent der Schüler zu. Ein Unterschied von 11 Prozentpunkten zwischen den Geschlechtern findet sich auch bei denjenigen Jugendlichen, die sich große oder sehr große Sorgen um ihre berufliche Zukunft machen.

Diese Sorgen und Unsicherheiten der Jugendlichen sollten auf jeden Fall aufgegriffen werden und mit konkreten und zeitnahen Informationen darauf eingegangen werden. Eindeutige Hinweise zur Durchführung der Abiturprüfungen und anderer Formen der Leistungsmessung während und nach der Schulschließung sowie Hilfestellungen zur Planung der beruflichen Zukunft durch Lehrkräfte oder die Berufsberatung könnten hier sehr hilfreich sein.

Fazit

Eine umfangreiche Befragung von mehr als 1.000 Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II in acht Bundesländern zeigt, dass die Schulen in den gymnasialen Oberstufen trotz der sehr kurzfristig beschlossenen Schulschließungen bereits regelmäßig Lehrmaterialien zur Verfügung stellen, wenn auch nicht alle Schülerinnen und Schüler ein tägliches Angebot erhalten.

Dennoch verwenden die meisten Jugendlichen durchschnittlich nur wenig Zeit (unter vier Stunden pro Tag) für schulische Aktivitäten. Insbesondere Schüler, die nach eigenen Angaben nur selten mit Lehrmaterialien versorgt werden, wenden weniger Zeit für die Schule auf. Zudem machen sich nicht wenige Jugendliche Sorgen, dass die Schulschließungen ihre schulischen Leistungen beeinträchtigen und ihre berufliche Zukunft gefährden könnten.

Diese Befunde machen deutlich, dass es selbst in den gymnasialen Oberstufen für viele Schülerinnen und Schüler eine Herausforderung ist, ihren Lernalltag mittels Homeschooling zu gestalten. Hier könnte erstens ein stärkerer persönlicher Austausch zwischen Lehrern und Schülern – sei es über E-Mail, Telefonate oder Videokonferenzen – und die tägliche Bereitstellung von Lehrmaterialien hilfreich sein. Dabei gilt es, die bestehenden Angebote auf Basis der bislang gesammelten Erfahrungen weiterzuentwickeln. Beim Ausbau der digitalen Interaktion zwischen Lehrkräften und Jugendlichen müssen allerdings die technischen und zeitlichen Restriktionen auf beiden Seiten berücksichtigt werden.

Zweitens sollte der bereitgestellte Unterrichtsstoff nicht nur bezüglich Umfang, Schwierigkeitsgrad und Inhalt auf den Lehrplan und auf die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler abgestimmt sein. Er sollte auch in einem geeigneten Format, zum Beispiel mit Hilfe von Videos oder digitalem Unterricht, vermittelt werden. Drittens würden manche Schülerinnen und Schüler von Zeitvorgaben für die bereitgestellten Lehrmaterialen zur besseren Orientierung im Lernalltag profitieren.

Darüber hinaus sollten Schulen und Lehrkräfte auf die Sorgen der Schülerinnen und Schüler eingehen. Eine regelmäßige und klare Kommunikation, beispielsweise zu den Abiturterminen, bietet Schülerinnen und Schülern mehr Planungssicherheit. Dies gilt auch für die Planung der beruflichen Zukunft, insbesondere der Abiturjahrgänge. Neben den Schulen könnte hier auch die Berufsberatung dazu beitragen, den Jugendlichen in dieser unsicheren Zeit Perspektiven aufzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 23.04.2020

Durch die Corona-Krise wird der Alltag vieler Familien auf eine harte Probe gestellt. Mit Homeoffice, Homeschooling und der Beschränkung sozialer Kontakte ist es nötig, neue Routinen zu entwickeln. Dies betrifft alle Familienmitglieder: Kinder, Mütter und auch Väter.

Die Väter gGmbH hat eine Webseite entwickelt, die speziell für Väter Informationen, Hilfsangebote, Materialien u.v.m. rund um Vaterschaft und Familienleben in Corona-Zeiten bereitstellt.

Hier finden sich weiterführende Hinweise

Quelle: Hinweis vom Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V. vom 24.04.2020

Deutsche Liga für das Kind fordert schrittweise Öffnung der Kitas und Kindertagespflegestellen

Nach einer langen Zeit des Shutdown öffnen wieder kleinere Geschäfte, und der Schulbeginn ist für die Schülerinnen und Schüler absehbar. Kitas und Kindertagespflegestellen demgegenüber bleiben weiterhin – abgesehen von einer Notbetreuung – geschlossen. Die meisten Eltern mit jungen Kindern sind demnach weiterhin darauf angewiesen, die Versorgung ihrer Kinder ohne Unterstützung zu leisten, auch dann, wenn sie erwerbstätig sind. Den Kindern fehlen Spielkameraden, eine anregungsreiche Umgebung und die Förderung durch pädagogische Fachkräfte. Eltern können die Kita nicht ersetzen, zumal Spielplätze, Schwimmbäder, der Zoo etc. geschlossen sind.

„Vor allem betroffen sind Kinder in Familien, in denen die Beziehungen ohnehin angespannt sind, in denen die Nerven der Eltern blank liegen, in denen die Eltern aufgrund wirtschaftlicher Sorgen nicht ansprechbar sind. Bei den von Armut betroffenen Familien kommt hinzu, dass nun auch noch die kostenfreie oder kostengünstige Essensversorgung in Kitas und Kindertagespflegestellen wegfällt. Vielfältige Belastungslagen verschärfen sich. Schon seit einigen Wochen macht die Kinder- und Jugendhilfe auf die erhöhten Risiken von häuslicher Gewalt sowie Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern aufmerksam. Das muss uns alle beunruhigen“, sagt Prof’in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind. „Zudem ist die Befundlage zur Rolle der Kinder im Infektionsgeschehen, die eine fortgesetzte Schließung der Kitas begründen könnte, erstaunlich schwach.“

Vor diesem Hintergrund sollte eine schrittweise Öffnung der Kitas und Kindertagespflegestellen im Interesse der Eltern und Kinder bereits in den kommenden Wochen erwogen werden. Hierbei muss der notwendige Gesundheitsschutz für Kinder und Fachkräfte durch geeignete, mit den Eltern abgestimmte Maßnahmen bestmöglich gewahrt werden.

Als erster Schritt sollte die Notbetreuung auf Kinder aus Familien mit erhöhtem Bedarf ausgeweitet werden. Neben Kindern, deren Eltern in systemrelevanten Bereichen tätig sind, betrifft dies vor allem Kinder erwerbstätiger Alleinerziehender und vollzeiterwerbstätiger Paare, Kinder aus belasteten Familien sowie Kinder mit erhöhtem sozialpädagogischen Förderbedarf oder mit erhöhtem Sprachförderbedarf vor der Einschulung.

Weiterhin sollte sichergestellt werden, dass Kitas und Kindertagespflegestellen auch während der Sommerferien durchgehend geöffnet sind. Dafür ist bei Bedarf eine Ausweitung der Finanzierung notwendig.

Um noch mehr Handlungssicherheit zu gewinnen, sollten die Statistiken zu den Infektionsraten von Kindern und zu deren Rolle bei der Ausbreitung des Virus detailliert altersbezogen ausgewertet und kontinuierlich in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Außerdem sollte geprüft werden, welche Erfahrungen in den verschiedenen Bundesländern und im Ausland (z.B. Dänemark) mit der allmählichen Wiedereröffnung von Kitas und Kindertagespflegestellen gemacht werden und inwieweit diese für Deutschland genutzt werden können.

Die ausführliche Stellungnahme (www.liga-kind.de) wird vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), dem Bundesverband für Kindertagespflege (BVKT), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP), der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), dem Deutschen Familienverband (DFV), dem Deutschen Juristinnenbund (djb), der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf), dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie von zahlreichen Fachleuten aus Wissenschaft, Praxis und Verbänden unterstützt.

Quelle: PressemitteilungDeutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V. vom 20.04.2020

Während in der Bundesrepublik vieles still steht, geht die juristische Ausbildung ihren Gang. Diese Woche hat an vielen Universitäten die – digitale – Vorlesungszeit begonnen. Die Ausbildung der Referendar*innen wird bereits seit März im Remote-Modus organisiert. Juristische Staatsprüfungen dieser Kampagne werden nun abgehalten, nachdem sie in einigen Bundesländern verschoben werden mussten.

Diese besondere Situation stellt für alle eine Herausforderung dar, vor allem aber für Studierende und Referendar*innen mit betreuungsbedürftigen Kindern. „Bei der Frage, wie die juristische Ausbildung angesichts der derzeitigen Lage gestaltet werden kann, müssen die Belange von Studierenden und Referendar*innen mit Sorgeverantwortung und anderen zusätzlichen Belastungen berücksichtigt werden.“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Eltern minderjähriger Kinder erleben die gegenwärtige Situation als besonders belastend. Für sie ist es derzeit nahezu ausgeschlossen, an Studium oder Referendariat regulär teilzunehmen,geschweige denn, sich adäquat auf anstehende Prüfungen vorzubereiten. WeilSchulen und Kindergärten geschlossen sind, müssen sie ihre Kinder zu Hause betreuen und unterrichten. Rückzugsmöglichkeiten zum konzentrierten Lernen und Arbeiten fehlen, weil die Universitäten und Bibliotheken vorerst geschlossen sind. Die Kontaktbeschränkungen haben zur Folge, dass private Betreuungsnetzwerke wegbrechen. Etwaige Notbetreuung deckt nicht den regulären Betreuungsbedarf ab und ist nicht gleichermaßen verlässlich. „Die gegenwärtige Situation macht besonders deutlich, wie problematisch es ist, dass das Referendariat bislang nicht in Teilzeit absolviert werden kann.“, bemerkt Prof. Dr. Maria Wersig.

Die gegenwärtige Krise trifft indes nicht nur Care-Verantwortliche besonders hart, sondern vertieft und verfestigt alle strukturellen Ungleichheitslagen in der juristischen Ausbildung. Die Unsicherheit, wann der normale Lehrbetrieb wieder aufgenommen wird und unter welchen Voraussetzungen und wann Prüfungen abgelegt werden können (oder müssen), erhöht den psychischen Druck, der in der Examensvorbereitung ohnehin schon besteht. Diese Effekte treffen Examenskandidat*innen unterschiedlich hart, je nachdem, welche zusätzlichen Belastungen sie nebenher zu bewältigen haben. Besonders betroffen sind beispielsweise auch diejenigen Studierenden, die sich ihre Ausbildung selbst finanzieren müssen und deren Einnahmequellen nun wegfallen.

Das Problem der fehlenden Kinderbetreuung und Unterstützung bei anderen Belastungssituationen darf nicht privatisiert werden, indem die Betroffenen damit allein gelassen werden. Einige Universitäten und Justizprüfungsämter haben bereits angemessene Lösungen gefunden oder arbeiten daran. Das ist zu begrüßen. Andere hingegen ignorieren die Belange von Care-Verantwortlichen und Angehörigen strukturell benachteiligter Gruppen oder erklären sie zur Privatsache, statt Chancengleichheit in der Ausbildung zu garantieren.

Der djb fordert:
– jetzt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für das Referendariat in Teilzeit zu schaffen und Teilzeitmodelle in allen Bundesländern einzuführen;
– die Möglichkeit einzuräumen, Termine für die staatlichen Examensprüfungen um die Dauer der Einschränkungen fakultativ zu verschieben, mindestens aber um sechs Monate;
– eine Regelung zu schaffen, nach der das Sommersemester 2020 flächendeckend nicht auf den Freiversuch und das BAföG angerechnet wird;
– asynchrone Lehrangebote zu schaffen, die zeitlich flexibel genutzt werden können, und bestehende Anwesenheitspflichten während der andauernden Schul- und Kitaschließungen aufzuheben.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 24.04.2020

In dieser Woche entscheidet die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen der Bundesländer über die weiteren Maßnahmen im Krisenmanagement der Corona-Pandemie. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich für eine demokratische Debatte über das weitere Vorgehen und die Berücksichtigung der Gender-Perspektive bei der Abwägung der gesellschaftlichen, sozialen und gesundheitspolitischen Wirkungen von Maßnahmen aus.

„Frauen schultern einen Großteil der systemrelevanten bezahlten und unbezahlten Arbeit in unserer Gesellschaft. Die Krise hat das einmal mehr sichtbar gemacht.

Dafür gebührt ihnen nicht nur Dank oder Applaus. Frauen brauchen Entgeltgleichheit, Unterstützungsinfrastruktur und vor allem gleiche Teilhabe an allen politischen Entscheidungsprozessen. Es gilt zu verhindern, dass wie in den sogenannten guten alten Zeiten, Männer Entscheidungen über das Leben und den Alltag von Frauen und Kindern treffen.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Die anstehenden Entscheidungen über die nächsten Schritte in der Corona-Pandemie müssen mit Blick auf die Geschlechtergerechtigkeit getroffen werden. Frauen übernehmen auch in der Krise den überwiegenden Teil der unbezahlten Care-Arbeit. Sie arbeiten oft in schlechtbezahlten systemrelevanten Berufen, zum Beispiel als Kassiererin oder als Pflegerin. Nicht nur in Krisenzeiten braucht es weitere Maßnahmen zur Entgeltgleichheit und der Aufwertung der Sozial-, Pflege- und Gesundheitsberufe.

Darüber hinaus formuliert der djb drei Empfehlungen für den Weg durch die Corona-Pandemie:

1. Sowohl die politischen Gremien, als auch die wissenschaftlichen Beratungsgremien der Bundesregierung und der Bundesländer leiden unter einer deutlichen Männerdominanz. Dies ist ein Spiegel der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen der Wissenschaft, Forschung, Verwaltung und Politik. Eine Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung steht ebenfalls noch aus. Der Weg aus der Krise muss unter gleicher Repräsentation von Frauen gefunden werden. Der djb fordert die sofortige geschlechterparitätische Besetzung aller Beratungsgremien und die gleichstellungspolitische Folgenabschätzung aller beschlossenen Maßnahmen.

2. Der djb spricht sich dafür aus, die öffentliche Kinderbetreuung so bald wie möglich für Kita- und Grundschulkinder (unter Berücksichtigung hygienischer Standards, sowie Anpassungen von Gruppengrößen) wieder aufzunehmen.

Dies ist aus Gründen des Kindeswohls und der Verwirklichung von Entwicklungs- und Sozialisationsmöglichkeiten junger Kinder, aber auch zur Entlastung der Familien und der Gesundheit der die Hauptlast der Betreuungsarbeit (in den letzten Wochen häufig in Doppelbelastung mit Homeoffice und Betreuung) schulternden Mütter erforderlich. Für Phasen und Bereiche, in denen die alleinige Betreuung in den Familien erforderlich bleibt, muss Unterstützung oder Kompensation/Entlastung erfolgen.

3. Die aus Gründen des öffentlichen Gesundheitsschutzes notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben negative Folgen für Opfer von (häuslicher) Gewalt. Trotz bereits ergriffener Maßnahmen ist absehbar, dass es ein Umsetzungsproblem bei Unterstützungsmaßnahmen und Versorgungsengpässe bei der Unterbringung geben wird, insbesondere wenn Kontaktverbote auf absehbare Zeit weiter bestehen bleiben.

Der djb fordert, die Kapazitäten für Maßnahmen des Gewaltschutzes zu erhöhen, den Zugang vulnerabler Gruppen in unterschiedlichen Lebenssituationen zu Hilfsangeboten und Gewaltschutzunterkünften sicherzustellen und niedrigschwellige Informationsangebote den neuen Gegebenheiten anzupassen.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.04.2020

Bund und Länder beraten aktuell, wie eine schrittweise Wiederöffnung von Kitas aussehen und wie die Betreuungssituation in der Corona-Krise gestaltet werden kann. Momentan ist eine Ausweitung der Notbetreuung vorgesehen, einheitliche Regelungen dazu fehlen aber.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Nach wie vor werden am Kindergarten-Tag morgen viele Kinder in Deutschland nicht wie üblich in ihre Kita gehen können. Was ihnen fehlt, sind die Freundinnen und Freunde und die pädagogische Förderung. Was wir brauchen, ist ein klarer, eng mit den Einrichtungen abgestimmter Fahrplan, wie unsere Kinder möglichst bald wieder in ihr gewohntes Kita-Umfeld zurückkehren können – natürlich unter der Voraussetzung von ausreichend Hygiene- und Schutzmaßnahmen.

Der Infektionsschutz für die betreuten Kinder und die Mitarbeitenden in den Einrichtungen hat selbstverständlich Priorität. Dazu tragen kleine, homogene Gruppen, ausreichende, auch alternative Räumlichkeiten und vorerst nur tageweise Betreuung bei. Selbstverständlich müssen Mitarbeitende vor einer Ansteckung geschützt werden, die selber zu den Risikogruppen gehören.

In der sechsten Woche mit Kontakteinschränkungen müssen wir uns vor Augen führen, was die strengen Corona- Regelungen auch für die Kinder bedeuten. Es gibt keine Treffen mit Oma und Opa und den Freundinnen und Freunden. Die Kinder sind allein mit ihren Eltern oder Geschwistern zusammen. Der wichtige Kontakt zu gleichaltrigen Kindern aus der Kita fehlt, das gemeinsame Singen, Basteln, Toben und Lernen in geeigneten Räumen und Gärten. Das gemeinsame Spiel und Freundschaften sind neben der pädagogischen und professionellen Erziehung, Bildung und Betreuung unheimlich wichtig und wertvoll für die Entwicklung von Kindern. Wir müssen die Folgen sozialer Isolation auch für unsere Jüngsten bedenken und dürfen ihre Perspektive in der Corona-Krise nicht vergessen.“

Hintergrund: Bereits als „National Kindergarten Day“ in den USA gefeiert, soll der 21. April auch in Deutschland zum Gedenken und Mitmachen anregen. Der Kindergarten-Tag erinnert jährlich an den deutschen Pädagogen Friedrich Wilhelm August Fröbel, den Begründer des „Kindergartens“.

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.04.2020

Die Bundesregierung hat gestern beschlossen, die Notbetreuung in Kindertagesstätten fortzusetzen und schrittweise für weitere Berufs- und Bedarfsgruppen zu öffnen. Welche Berufs- und Bedarfsgruppen es sein sollen und unter welchen Schutzbedingungen die Öffnung erfolgen kann, blieb offen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie-Deutschland:

„Viele Familien kommen durch die Kontaktsperren und die Schließung von Kindergärten und Schulen an ihre physische und psychische Belastungsgrenze. Wir dürfen die Familien in dieser Ausnahmesituation nicht allein lassen. Familien in engen Wohnverhältnissen und ohne Ausweichmöglichkeiten sind hoch gefährdet.

Deshalb brauchen wir die schrittweise Öffnung der Einrichtungen. Bei der Ausweitung der Notbetreuung müssen vor allem Kinder von Alleinerziehenden und auch aus besonders belasteten Familien berücksichtigt werden. Dazu gehören auch Kinder aus Familien, in denen Angehörige zu pflegen oder Menschen mit Behinderung begleitet werden müssen. Wenn beide Eltern im Homeoffice arbeiten müssen, ist ebenfalls wieder eine Betreuung der Kinder notwendig.

Für die Betreuung der Kinder in den Tageseinrichtungen müssen nicht nur Hygienepläne vorliegen, sondern auch Rahmenbedingungen und pädagogische Konzepte angepasst werden. Kleine, homogene Gruppen, Schutzmasken und Desinfektionsmittel sowie Konzepte, wie spielerisch die Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen vermittelt werden können, sind jetzt das Gebot der Stunde. Insbesondere kleine Kinder suchen die Nähe und es ist für sie schwierig, das Abstandsgebot einzuhalten. Für den notwendigen Infektionsschutz in den Einrichtungen muss auf jeden Fall gesorgt sein.“

Über die konkrete Ausgestaltung der schrittweisen Öffnung von Schulen und Kindergärten wird in den kommenden Wochen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern beraten. Das nächste Treffen ist am 30. April angesetzt.

Mehr Infos: Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.04.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Länder und Kommunen, die öffentlichen Spielplätze in Deutschland schrittweise wieder zu öffnen. Dabei sollte in enger Abstimmung mit dem Robert Koch-Institut vorgegangen werden, insbesondere wenn es um die Gefahr von möglichen Infektionen über Oberflächen von Spielgeräten geht. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, zunächst mit Spielplätzen ab einer bestimmten Quadratmeterzahl zu beginnen. Dabei könnte dann eine anhand der Quadratmeterzahl bestimmte Anzahl von Kindern zur gleichzeitigen Nutzung zugelassen werden, um dem Infektionsschutz zu genügen. Sollte eine Öffnung der Spielplätze aus Infektionsschutzgründen weiterhin nicht möglich sein, müssen Länder und Kommunen dringend Lösungsvorschläge erarbeiten, welche alternativen Möglichkeiten für ausreichend Spiel und Bewegung im Freien geschaffen werden können. Denkbar wäre beispielsweise die exklusive, ggf. auch reglementierte Öffnung von Zoos und Abenteuerspielplätzen oder Sondernutzungszeiten für überfüllte Parkanlagen für Familien mit Kindern.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die jetzt begonnene Diskussion um die Öffnung von Kinderspielplätzen. Wir freuen uns, dass wir in dieser Frage Bundesfamilienministerin Giffey auf unserer Seite wissen. Insbesondere für Familien in beengten Wohnverhältnissen ohne Ausweichmöglichkeiten in den eigenen Garten oder auf andere Spielflächen sowie in stark verdichteten Innenstadtquartieren ohne ausreichende Freiflächen im Wohnumfeld ist die Situation inzwischen sehr angespannt. Hier sind Spielplätze besonders wichtig, damit die Kinder sich auch im unmittelbaren Wohnumfeld an der frischen Luft bewegen können und so ihr Immunsystem stärken“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Natürlich können Kinder auch außerhalb eines Spielplatzes draußen sein und im Park austoben oder bei der Fahrradtour im Wald. Und sicherlich kann man auch in der Wohnung spielen oder ein wenig Sport treiben. Doch nicht alle Familien haben auf Dauer neben Homeoffice und Homeschooling verbunden mit den existentiellen Sorgen die Energie oder schlicht solche Möglichkeiten. Gerade für Kinder ohne Zugang zum eigenen Garten oder zum nahen Stadtpark, die in beengten Wohnverhältnissen mit mehreren Geschwistern ausharren müssen, und wo es neben dem öffentlichen Spielplatz im unmittelbaren Wohnumfeld kaum Platz zum Spielen im verdichteten Innenstadtquartier gibt, müssen einfach endlich Lösungen her. Das kann man doch nicht die nächsten Wochen und Monate aussitzen“, so Hofmann weiter.

„Man sollte gerade die großen, weitläufigen Spielplätze zuerst wieder öffnen. Hier wäre es aus unserer Sicht durchaus möglich, anderen Kindern beim Spiel aus dem Weg zu gehen und damit nicht dicht gedrängt zum Beispiel auf einem Klettergerüst zu sitzen. Aber natürlich wären dann die Eltern stärker gefordert als bisher. Sie müssten sehr penibel darauf achten, dass es zur Einhaltung der Abstandsregeln kommt. Aber die Kinder lernen das Abstandhalten ja auch im Alltag, sie sehen die Warteschlangen vor den Geschäften. Das kann man Kindern plausibel erklären, warum das wichtig ist. Wir müssen den Kindern auch in dieser Hinsicht mehr zutrauen, dann werden wir sehen, dass sie sich wie die meisten Erwachsenen an diese Regeln halten“, so Hofmann.

Aufgrund der derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens mangelt es vielen Kindern inzwischen an Bewegung und Begegnung mit anderen Kindern, an Möglichkeiten zum Stressabbau, aber auch an frischer Luft und natürlichen Lichtverhältnissen. Negativ wirkt sich auch der fehlende Vereins- und Schulsport aus, der wichtig für die psychosoziale Entwicklung von Kindern ist. Kinder mit besonderen Herausforderungen, wie etwa einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, sind dabei durch den Bewegungsmangel in besonderer Weise betroffen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an alle Eltern, auch in der jetzigen Situation auf ausreichend Bewegung, im Idealfall draußen, zu achten. Neben Parks, Wiesen und Wäldern kann hier auch der Hof, der Gehweg oder das Abstandsgrün für Spiel und Bewegung von Kindern genutzt werden. Für ältere Kinder bieten sich zudem sportliche Aktivitäten wie Joggen, Fahrrad fahren oder Rollerbladen an, denn der notwendige Mindestabstand zu anderen Personen kann hierbei beachtet werden. Neben der Bewegung im Freien ist es ebenso sinnvoll und notwendig, in der Wohnung für Bewegungseinheiten zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.04.2020

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, bei der Diskussion über eine Exit-Strategie zur Beendigung des Shutdown aufgrund der Corona-Pandemie die Interessen von Kindern und Jugendlichen besonders in den Blick zu nehmen. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sollten insbesondere Schulen, Kitas und öffentliche Spielplätze in Deutschland baldmöglichst schrittweise wieder geöffnet werden. Denkbar wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes, in Schulen und Kitas mit geteilten kleinen Gruppen, und bei Spielplätzen ab einer bestimmten Quadratmeterzahl zu beginnen. Hier könnte dann eine anhand der Quadratmeterzahl bestimmte Anzahl von Kindern zur gleichzeitigen Nutzung zugelassen werden, um dem Infektionsschutz zu genügen. Außerdem sollte geprüft werden, wo Sportplätze und Vereinsflächen geöffnet werden können, um Einzelsport wie beispielsweise Leichtathletik insbesondere in Ballungsgebieten wieder möglich zu machen.

„Insbesondere die Schulen müssen so schnell wie möglich wieder zu einem Unterricht zurückkehren. Das strukturelle Problem der schlechten Bildungschancen für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen hat sich schon nach drei Wochen Schulschließung weiter verschärft. Für Familien in beengten Wohnverhältnissen ohne Ausweichmöglichkeiten in den eigenen Garten oder auf andere Spielflächen sowie in stark verdichteten Innenstadtquartieren ohne ausreichende Freiflächen im Wohnumfeld ist die Situation sehr angespannt. Hier sind Spielplätze besonders wichtig, damit die Kinder sich an der frischen Luft bewegen und so ihr Immunsystem stärken. Auch auf Spielplätzen können Abstandsregeln eingehalten werden, Eltern haben dabei eine besondere Verantwortung, die sie aber zum Schutz ihrer Kinder und ihrer Familien sicherlich wahrnehmen werden. Oder man beauftragt städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, vor Ort auf die Umsetzung der geltenden Hygienestandards zu achten. Denkbar wäre auch der Einsatz von Erzieherinnen und Erziehern, die derzeit keine Betreuungsaufgaben wahrnehmen oder die Kommunen prüfen verstärkt, wo freiwilliges Engagement von Bürgerinnen und Bürgern einbezogen werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Sollte eine Öffnung der Spielplätze aus Infektionsschutzgründen weiterhin nicht möglich sein, müssen Länder und Kommunen dringend Lösungsvorschläge erarbeiten, welche alternativen Möglichkeiten für ausreichend Spiel und Bewegung im Freien geschaffen werden können. Denkbar wäre beispielsweise die exklusive, gegebenenfalls auch reglementierte Öffnung von Zoos oder Sondernutzungszeiten für überfüllte Parkanlagen für Familien mit Kindern. Und auch Sportplätze und Vereinsflächen sollten für Einzelsportarten wieder zur Verfügung stehen“, so Hofmann weiter.

Die aktuellen Regelungen zur Pandemieprävention treffen Kinder unverhältnismäßig hart. Aufgrund der derzeitigen Beschränkungen des öffentlichen Lebens mangelt es vielen Kindern inzwischen an Bewegung und Begegnung mit anderen Kindern, an Möglichkeiten zum Stressabbau, aber auch an frischer Luft und natürlichen Lichtverhältnissen. Negativ wirkt sich auch der fehlende Vereins- und Schulsport aus, der wichtig für die psychosoziale Entwicklung von Kindern ist. Kinder mit besonderen Herausforderungen, wie etwa einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, sind dabei durch den Bewegungsmangel in besonderer Weise betroffen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an alle Eltern, auch in der jetzigen Situation auf ausreichend Bewegung, im Idealfall draußen, zu achten. Neben Parks, Wiesen und Wäldern kann hier je nach geltenden Infektionsschutzmaßnahmen auch der Hof, der Gehweg oder das Abstandsgrün für Spiel und Bewegung von Kindern genutzt werden. Für ältere Kinder bieten sich zudem sportliche Aktivitäten wie Joggen, Fahrrad fahren oder Rollerbladen an, denn der notwendige Mindestabstand zu anderen Personen kann hierbei beachtet werden. Neben der Bewegung im Freien ist es ebenso sinnvoll und notwendig, in der Wohnung für Bewegungseinheiten zu sorgen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.04.2020

Anlässlich der gestern angekündigten Anpassungen beim Elterngeld vor dem Hintergrund der Corona-Epidemie unterstützt das ZFF die geplanten kurzfristigen gesetzlichen Änderungen ausdrücklich, mahnt aber Verbesserungsbedarf für arme Eltern an.

Die Bekämpfung der Corona-Epidemie stellt unsere Gesellschaft und die in ihr lebenden Familien zunehmend vor Herausforderungen: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Um werdende Eltern und junge Familien in dieser Situation zu unterstützen, haben sich die Koalitionsfraktionen auf kurzfristige gesetzliche Anpassungen beim Elterngeld geeinigt. Konkret sollen Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, ihre Elterngeldmonate aufschieben können. Der Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus, welcher die parallele Teilzeittätigkeit junger Eltern finanziell unterstützt, soll nicht verloren gehen, wenn der verpflichtende Stundenkorridor nicht eingehalten werden kann. Außerdem sollen Eltern und werdende Eltern keine Nachteile bei der Familienleistung auf Grund von Einkommensverlusten haben: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I sollen sich nicht negativ auf die Elterngeldhöhe auswirken.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die aktuellen Auswirkungen der Corona-Epidemie lösen auch bei werdenden Eltern und jungen Familien Zukunftsängste aus. In dieser Situation begrüßen wir die geplanten gesetzlichen Änderungen beim Elterngeld ausdrücklich! Ziel der Familienförderleistung ist es, einen Schonraum in der Frühphase der Elternschaft zu gewähren, damit Familien ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben hineinfinden können. Die nun vorgeschlagenen Regelungen sind wichtige Bausteine, damit Eltern und junge Familien auch angesichts der aktuellen Krise von der Leistung profitieren können.“

Reckmann fährt fort: „So wichtig die geplanten Maßnahmen sind, sie lassen eine Gruppe weiter außen vor: Arme Familien. Eltern, die aufgrund der Krise in den SBG-II-Bezug geraten, werden die Regelung leider nicht nutzen können. Auch Vorschläge zur Unterstützung prekär arbeitender Selbstständiger fehlen bisher. Diese müssen dringend ergänzt und der Kreis der Berechtigten ausgeweitet werden.“

Die Stellungnahme des ZFF zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des DeutschenBundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen im Elterngeld aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V.vom 08.04.2020

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie haben auch zur Folge, dass eine steigende Zahl von Eltern die Voraussetzungen nicht mehr einhalten können, die für den Bezug des Elterngeldes vorgesehen sind. So werden Eltern, die bestimmten Berufsgruppen angehören (z. B. Pflegepersonal, Ärztinnen und Ärzte, Polizistinnen und Polizisten) an ihrem Arbeitsplatz dringend benötigt und können weder über den Arbeitsumfang noch über die Arbeitszeit selbst bestimmen. Andere Berufsgruppen sind von Kurzarbeit oder Freistellungen betroffen und geraten in wirtschaftliche Notlagen während des Elterngeldbezugs. Werdende Eltern befürchten Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung durch die Corona-bedingte Kurzarbeit oder Freistellung während der Elternzeit.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat daher kurzfristige Anpassungen vorgeschlagen, auf die sich nun auch die Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Folgenden Regelungen sollen gesetzlich geändert werden: Anpassungen beim Elterngeld für Eltern, die in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Da sie jetzt besonders gebraucht werden, können sie ihre Elterngeldmonate aufschieben. Außerdem sollen Eltern den Partnerschaftsbonus – eine zusätzliche Leistung, die Mütter und Väter bekommen, die gleichzeitig Teilzeit arbeiten, um sich die Kindererziehung zu teilen – nicht verlieren, wenn sie aufgrund der Corona-Krise aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant. Zudem sollen Eltern und werdende Eltern, die aktuell Einkommensverluste haben, z. B. weil sie in Kurzarbeit sind, keinen Nachteil im Elterngeld haben. Konkret: Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht und fließen auch bei der späteren Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind nicht mit ein.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Deutschlands bekannteste und beliebteste Familienleistung ist auch in Corona-Zeiten krisenfest. Wir wollen Eltern und denen, die es demnächst werden, die Sorge nehmen, dass sie wegen der Corona-Epidemie Nachteile beim Elterngeld haben könnten. Mit den drei Regelungen, die ich vorgeschlagen habe und auf die wir uns mit den Koalitionsfraktionen nun geeinigt haben, berücksichtigen wir Situationen, in denen Eltern anders als sonst nicht alle Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes erfüllen können. Wir wollen die Anpassungen so zügig wie möglich durch das Kabinett und das parlamentarische Verfahren bringen.“

Informationen zum Elterngeld allgemein:

Das Elterngeld unterstützt Eltern nach der Geburt des Kindes durch einen Ersatz des Erwerbseinkommens für den Elternteil, der sich um die Betreuung des neugeborenen Kindes kümmert. Beide Eltern haben einen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wenn sie sich die Betreuung aufteilen. Immer mehr Väter und Mütter nutzen die reservierten Partnermonate, das ElterngeldPlus mit der Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten und das Elterngeld länger zu erhalten. Auch der Partnerschaftsbonus, der beiden Eltern 4 ElterngeldPlus-Monate zusätzlich sichert, wenn sie sich in einem vorgegebenen Stundenumfang Beruf und Betreuung gleichermaßen teilen, kommt gut an. Das Elterngeld errechnet sich aus dem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes und ersetzt das bisherige Nettoeinkommen des Betreuenden zu mindestens 65%.

Das Bundeselterngeld und -elternzeitgesetz ist seit seiner Einführung 2007 mehrfach weiterentwickelt worden und eine wirkungsvolle Unterstützung für Familien mit neugeborenen Kindern: Rund 1,8 Mio. Elternteile sind jährlich im Bezug, mehr als 40% der Väter beteiligen sich an der Betreuung der Kinder, Mütter gehen früher wieder zurück in die Erwerbstätigkeit nach der Elternzeit. Das Elterngeld wird als verlässliche, gerechte und flexible Unterstützung bei den Beziehenden und in der gesamten Bevölkerung hochgeschätzt und erreicht sein Ziel, den Lebensstandard der Familie auch während der Elternzeit zu sichern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.04.2020

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich mit Union und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey auf kurzfristige Anpassungen beim Elterngeld verständigt. So wird sichergestellt, dass Eltern und werdende Eltern aufgrund der Corona-Pandemie keine Nachteile bei der Leistung entstehen.

„Wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie müssen gerade Familien ihren Alltag neugestalten. Hinzu kommen häufig finanzielle Sorgen und Unsicherheiten. Nicht alle Eltern erfüllen aktuell die geltenden Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld. Diese Eltern lassen wir mit ihren Sorgen nicht allein. Mit kurzfristigen Anpassungen des Elterngeldes schaffen wir Sicherheit und Planbarkeit. Vorgesehen ist, dass Einkommensverluste, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind, keine finanziellen Nachteile beim Elterngeld bedeuten. Kurzarbeiter- und Arbeitslosengeld I, das aufgrund der aktuellen Situation gezahlt wird, soll bei der Berechnung des Elterngeldes ausgeklammert werden.

Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, können ihre Partnermonate auch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen. So können etwa Pflegekräfte oder Polizisten in ihren Job zurückkehren und das Elterngeld zu einem späteren Zeitpunkt beziehen. Mütter und Väter, die in Teilzeit arbeiten und sich die Kinderbetreuung teilen, können im Rahmen des Elterngeldes den sogenannten Partnerschaftsbonus erhalten. Sofern sie aufgrund der aktuellen Situation weniger oder mehr arbeiten, soll der Anspruch auf diese Leistung weiter bestehen bleiben.

Mit diesen kurzfristigen Anpassungen wollen wir sicherstellen, dass Eltern und werdende Eltern sich auf die Familienleistung Elterngeld verlassen können. Damit nehmen wir Eltern zumindest an dieser Stelle ihre Sorgen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.04.2020

Zum heute veröffentlichten Forderungskatalog des Angehörigenverbands „wir pflegen“ erklären Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Alten- und Pflegepolitik:

Die Situation in der ambulanten Pflege ist angespannt. Wir wollen Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, weil kurzfristig Unterstützungsstrukturen entfallen, deshalb stärker unter die Arme greifen. Es ist ein starkes Zeichen unserer gesellschaftlichen Solidarität, wenn Menschen bereit sind, sich für hilfsbedürftige Menschen einzusetzen. Es ist allerdings nicht hinnehmbar, dass Menschen unbezahlten Urlaub und damit finanzielle Einbußen in Kauf nehmen, um systematische Mängel auszugleichen. Für diese Menschen fordern wir mit der Pflegezeit Plus eine Lohnersatzleistung, die es ermöglicht, drei Monate die Pflege in der eigenen Häuslichkeit zu organisieren.

Drei Viertel der häuslichen Pflege wird von Zu- und Angehörigen erbracht. Sie sind eine wichtige Stütze der Pflege in Deutschland. In der aktuellen Situation ist nicht auszuschließen, dass aber auch diese Menschen eine Pause brauchen. Deshalb ist es uns wichtig, die Verhinderungspflege auszubauen und die Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege übertragbar zu machen.

Es ist traurig, dass es zu Todesfällen in stationären Pflegeeinrichtungen gekommen ist. Wir setzen alles daran, um weitere Fälle zu vermeiden, vollständige Sicherheit kann aber niemand garantieren. Wir setzen uns daher dafür ein, dass sterbende Menschen im Kreise nahestehender Personen sterben können. Wir glauben, dass das sowohl für den sterbenden Menschen als auch für die Angehörigen und engen Freunde von existenzieller Bedeutung ist. Der Tod schafft Tatsachen, die unumkehrbar sind. Die Sterbebegleitung kann man nicht nachholen, weshalb das Trauern und Bedauern die Angehörigen ein Leben lang begleiten könnte. Es ist wichtig, diese Möglichkeit vorzusehen und bei der Verteilung von persönlicher Schutzausrüstung zu berücksichtigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.04.2020

Die Linksfraktion fordert in der Coronakrise mehr Unterstützung für die häusliche Pflege und pflegende Angehörige. Die häusliche Pflege durch ambulante Pflegedienste, pflegende Angehörige und meist osteuropäische 24-Stunden-Kräfte sei nicht nur unterfinanziert, es fehle auch ein ganzheitliches Netz von Unterstützungsangeboten, heißt es in einem Antrag (19/18749) der Fraktion.

Die Abgeordneten fordern unter anderem ein frei verfügbares Entlastungsbudget zur Finanzierung der häuslichen Pflege und einen Anspruch auf Pflegezeit mit Lohnersatzleistung in Höhe des Elterngeldes für beschäftigte pflegende Angehörige.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.426 vom 24.04.2020

Für pflegende Angehörige sollte es nach Ansicht der FDP-Fraktion in der Coronakrise eine Soforthilfe geben. Mehr als 3,8 Millionen Menschen seien pflegebedürftig, die weitaus meisten von ihnen würden zu Hause betreut, oft nur von Angehörigen, heißt es in einem Antrag (19/18676) der Fraktion.

Die Angehörigen seien in der aktuellen Krise oft auf sich allein gestellt. Der akute Versorgungsnotstand müsse schnell durch kurzfristig zu schaffende Angebote behoben werden.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, das Budget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammenzulegen und die Möglichkeit zur Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in stationären Rehabilitationseinrichtungen umgehend umzusetzen.

Auf einem digitalen Portal solle bundesweit über freie Kurzzeitpflegeplätze informiert werden. Für akute Notsituationen solle eine Hotline eingerichtet werden. Pflegende Angehörige bräuchten auch einen vereinfachten Zugang zur Covid-19-Testung und zu Schutzmaterial.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.416 vom 22.04.2020

In der Corona-Krise zeigen sich Ungerechtigkeiten besonders deutlich: Während Menschen allabendlich von Balkonen systemrelevante Berufe beklatschen, sind es diese Berufe, die in Deutschland besonders schlecht bezahlt werden. Nicht zufällig sind es Berufe, in denen überwiegend Frauen arbeiten. Der AWO Bundesvorstandsvorsitzende Wolfgang Stadler meint hierzu:

„Es sind Frauen, die in der gegenwärtigen Krise mal wieder die Kohlen aus dem Feuer holen. Sie arbeiten etwa in der Pflege oder im Supermarkt. Selbstverständlich arbeiten dort auf Männer, doch: Der Frauenanteil in systemrelevanten Berufen liegt bei knapp 75 Prozent. Und diese Berufe werden zu schlecht bezahlt. Wir fordern daher: Unsere Anerkennung muss sich auch auf dem Konto widerspiegeln!“

Finanzielle Ungerechtigkeiten zeigen sich insbesondere für die Pflegeberufe. Wolfgang Stadler führt hierzu aus: „Sie pflegen alte und junge Menschen, sie versorgen sie angemessen, wohlwissend, dass sie ein persönliches Risiko eingehen. Noch dazu geben sie diesen pflegebedürftigen Menschen noch mehr Halt, als sie das sonst ohnehin tun, weil diese Menschen derzeit nicht ihre Verwandten treffen dürfen.

Die finanzielle Anerkennung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Seit vielen Jahren kämpfen wir für angemessene und verbindliche Tarife in der Pflege. Die gesetzlichen Grundlagen sind längst geschaffen, jetzt müssen wir alle handeln.“

Der AWO Bundesverband fordert in Tarifverhandlungen zu gehen, um die aktuelle besondere Leistung finanziell zu honorieren. Klar ist aber auch: Lohnerhöhungen sollten nicht zu Lasten der Pflegenden oder ihrer Angehörigen führen. Zusätzliche Personalkosten müssen vollständig finanziert, Eigenanteile dürfen nicht erhöht werden.“

Hintergrund: Frauen leisten den Großteil der schlechten oder gar nicht bezahlten Arbeit im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung, privat wie beruflich. Die Lohn- und Rentenlücke zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland höher als in den meisten anderen Ländern Europas. Frauen sind daher deutlich armutsgefährdeter als Männer, vor allem im Alter.

Hierzu der aktuelle AWO Video-Podcast mit Wolfgang Stadler: https://youtu.be/6uk-JkIryL4

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.04.2020

Bundesfrauenministerium sagt Unterstützung zur besseren technischen Ausstattung für Telefon- und Onlineberatung zu

Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind in der Corona-Krise unter Druck. Die direkte, persönliche Beratungssituation ist in Zeiten von Kontaktsperre und Infektionsschutzauflagen schwer umzusetzen. Zudem sind die Kapazitäten von Frauenhäusern oftmals durch Quarantänemaßnahmen reduziert. Bundesfrauenministerin Giffey hat sich dazu am 8. April 2020 mit Vertreterinnen der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen in Deutschland ausgetauscht und dabei Unterstützung angeboten. So wird das Bundesfrauenministerium mit einer neuen Förderleitlinie weitere Maßnahmen zur Anpassung des Hilfesystems und zur Bewältigung der akuten Corona-Krise möglich machen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen sind die wichtigen Einrichtungen, um Frauen zu helfen, die häusliche Gewalt erfahren. Ihre Arbeit ist systemrelevant. In der Corona-Krise muss diese Arbeit gesichert werden. Die Beschäftigten müssen Zugang zur Notfallbetreuung für ihre Kinder haben und sie müssen die notwendige Infektionsschutzausstattung bekommen. Nur so kann die Arbeit in den Hilfesystemen aufrechterhalten werden. Die Länder müssen darauf ein Auge haben. Gemeinsam müssen wir unser Möglichstes tun, um die Rahmenbedingungen für die Arbeit in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen zu verbessern und von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen zu helfen. Wie sehr sich die Lage in den eigenen vier Wänden in den vergangenen Wochen verschärft hat, wissen wir womöglich erst nach Ende der Krise. Alle Expertinnen erwarten dann eine vermehrte Beanspruchung von Hilfs- und Beratungsangeboten. Häufig melden sich Betroffene erst mit einer Verzögerung. Darauf müssen wir uns jetzt vorbereiten.“

Im Rahmen der neuen Förderleitlinie des BMFSFJ kann Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen eine bessere technische Ausstattung ermöglicht werden, um gerade in Krisen-Zeiten die notwendige sichere Telefon-, Online- und Videoberatung anzubieten. Wir wollen auf die Bedarfe vor Ort eingehen. Das wird auch nach der Corona-Krise von Bedeutung sein. Gemeinsam mit den Koordinierungsstellen der Hilfesysteme soll die Infrastruktur für die Beratung verbessert werden. Dabei ist auch die Unterstützung eines bundesweiten Angebotes für Telefon-Dolmetsch-Dienste denkbar. Es gibt sowohl den Bedarf an Übersetzung von Fremdsprachen als auch an leichter Sprache.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Ich habe großen Respekt vor der Arbeit in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen. Dort sind vor allem Frauen im ständigen Einsatz. Gemeinsam mit den Vernetzungs- und Koordinierungsstellen können wir wichtige Unterstützung für diese Arbeit auf den Weg bringen. Mit unserem Bundesprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ sind wir hier schon unterwegs. Insgesamt 120 Millionen Euro stehen für den Ausbau und die Modernisierung von Frauenhäusern in den nächsten vier Jahren zur Verfügung. Aufgrund der besonderen Situation haben wir die Anfragefristen verlängert. Die Mittel können bis zum 30.6. oder 30.9. beantragt werden.“

Hintergrund:

Bereits gestartet ist das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, das Investitionen in das Hilfesystem fördert. Mit dem 120 Millionen Euro-Programm trägt der Bund von 2020 bis 2023 zum Ausbau der Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen bei. Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und andere Hilfseinrichtungen können damit ausgebaut und modernisiert werden. Mit den Bundesmitteln soll zum Beispiel der barrierefreie Ausbau gefördert werden können. Außerdem sollen neue räumliche Kapazitäten und innovative Wohnformen für Frauen geschaffen werden, die gemeinsam mit ihren Kindern Schutz suchen. Die neue Förderleitlinie ergänzt das Investitionsprogramm und fördert innovative Projekte, die z. B. den Zugang zur Versorgung und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder verbessern.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.04.2020

Telefon- und Online-Beratung ab sofort länger erreichbar

Um Kinder, Jugendliche und Eltern während der Corona-Krise bei Problemen besser unterstützen zu können, verstärkt das Bundesfamilienministerium die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“. Im März wurde ein deutlicher Anstieg bei der telefonischen und der Online-Beratung der „Nummer gegen Kummer“ verzeichnet. So fanden beim Elterntelefon 22 Prozent mehr Beratungen statt als im Vormonat. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche lag der Anstieg bei 26 Prozent.

Um dem steigenden Bedarf schnell zu begegnen, erweitert die „Nummer gegen Kummer“ kurzfristig ihre Beratungszeiten durch längere Erreichbarkeit am Telefon und in der Online-Beratung. Dafür stellt das Bundesfamilienministerium in diesem Jahr 225.000 Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit sind es 2020 insgesamt 656.000 Euro.

Ab sofort ist das Kinder- und Jugendtelefon unter der Nummer 116 111 von Montag bis Samstag wie bisher von 14 bis 20 Uhr und ab sofort zusätzlich Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr erreichbar. Das Elterntelefon berät unter der Nummer 0800 – 111 0 550 wie bisher von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr. Die Online-Beratung steht Kindern und Jugendlichen unter www.nummergegenkummer.de im Chat am Mittwoch und Donnerstag von 15 bis 17 Uhr und zusätzlich am Dienstag und Freitag von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung. Die E-Mail-Beratung ist rund um die Uhr erreichbar.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Kummer, Sorgen und Nöte können in diesen Tagen viele Facetten haben: Bei Kindern und Jugendlichen kann dies von Langeweile über Verunsicherung bis zu Konflikten oder sogar Gewalterfahrungen in der Familie reichen. Eltern suchen Unterstützung, wenn sie verunsichert oder überfordert sind oder Wege finden wollen, um Konflikte zu Hause zu lösen. Die ‚Nummer gegen Kummer‘ mit ihren Beratungsangeboten steht jungen Menschen und Eltern in diesen herausfordernden Zeiten ganz besonders mit Rat und Unterstützung zur Seite. Und wenn nötig, öffnet sie Türen zu weiteren Angeboten der Hilfe und der Unterstützung. Möglich machen dies die vielen ehrenamtlichen Beraterinnen und Berater, die sich heute mehr denn je engagieren. Ihnen gilt wie all den anderen Bürgerinnen und Bürgern, die gerade in der Corona-Krise anderen Menschen helfen, mein Dank.“

Weitere Beratungsangebote werden gestärkt

Neben der „Nummer gegen Kummer“ verstärkt das Bundesfamilienministerium weitere Beratungsangebote wie die JugendNotmail, die Beratungsangebote von jmd4you, das Angebot Sofahopper.de oder die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.

Weitere Informationen zur Nummer gegen Kummer finden Sie hier:https://www.nummergegenkummer.de/

Mehr Informationen zu weiteren Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher Gewalt finden Sie hier:https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/atuelles/presse/pressemitteilungen/schutz-von-kindern-und-jugendlichen-vor-haeuslicher-gewalt/154262

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.04.2020

Anlässlich des heutigen Austauschs von Ministerin Giffey mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik:

Die Bundesregierung muss endlich anerkennen, dass auch die Kinder- und Jugendhilfe systemrelevant ist. Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind unter erheblich erschwerten Bedingungen gefordert, Kinder vor Gewalt und Vernachlässigung zu schützen. Sie nehmen Inobhutnahmen vor und halten stationäre Einrichtungen für Kinder und Jugendliche am Laufen, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. Vielerorts fehlen Schutzmaterialien oder diese müssen überteuert erworben werden. Das ist nicht aktzeptabel. Es ist wichtig, im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu vereinheitlichten Standards in der Krise zu kommen. Dies betrifft auch die Regularien der Kindernotbetreuung. Kindernotbetreuung sollte grundsätz lich Alleinerziehenden und allen anderen Familien zur Verfügung stehen, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf tätig ist. Zudem sollten Kinder, deren Schutz und Wohlergehen in der Familie nicht sichergestellt ist, auf Hinweis des Jugendamts ebenfalls die Möglichkeit haben, an der Notbetreuung teilzunehmen. Die Kinder- und Jugendhilfe wird aber auch nach Corona Kinder und Jugendliche auf dem Weg in die Zeit nach der Krise unterstützen. Dafür ist es unerlässlich, die vielfältige Infrastruktur der sozialen Dienste und ihrer Trägerorganisationen finanziell zu sichern – damit der Jugendtreff oder die Beratungsstelle vor Ort tatsächlich noch da ist, wenn die Kinder und Jugendlichen dort wieder hingehen können.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.04.2020

Missbrauchsbeauftragter Rörig: „Kinder müssen wissen: Sie sind jetzt nicht alleine!“

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und sein Team haben heute die Website www.kein-kind-alleine-lassen.de gestartet.

Hier finden Kinder und Jugendliche direkten Kontakt zu Beratungsstellen und auch Erwachsene bekommen Informationen, was sie bei sexueller und anderer familiärer Gewalt in der Corona-Krise tun können.

„Mit der Aktion „Kein Kind alleine lassen“ verbinde ich den dringenden Appell an die Bevölkerung, in der aktuellen dramatischen Situation Kinder nicht aus den Augen zu verlieren“, sagt der Missbrauchsbeauftragte. „Wir geben mit der Website den Menschen die Möglichkeit aktiv mitzuhelfen. Auf der Seite sind neben Infos und weiteren Weblinks auch Flyer und Plakate zum Ausdrucken. Wir wollen klarmachen: Schon das Aufhängen eines Flyers im Hausflur kann helfen, die Nachbarschaft daran zu erinnern, sich um Kinder und Jugendliche aus dem eigenen Umfeld zu kümmern und aufeinander aufzupassen.“

Auf www.kein-kind-alleine-lassen.de gibt es darüber hinaus viele Materialien, die auch für die Verbreitung auf Social Media genutzt werden können.

Die Seite hat einen Bereich für Erwachsene, in dem Interessierte nicht nur Materialien zum Teilen und Verbreiten finden, sondern auch Informationen zum richtigen Verhalten bei einem Verdacht auf sexuelle und andere familiäre Gewalt im Umfeld. Außerdem gibt es ein Verzeichnis wichtiger Anlaufstellen, die auch während der Corona-Krise erreichbar sind.

Der Bereich für Kinder und Jugendliche bietet Direktkontakt per Chat, Mail oder Telefon zu Hilfeangeboten. Kinder finden hier auch Tipps, was sie tun können, wenn sie von Gewalt bedroht sind. Ergänzt wird das Angebot mit den Kontaktdaten wichtiger Kinder- und Jugendberatungsstellen.

Für den Notfall, dass ein Täter oder eine Täterin in das Zimmer kommt, während ein Kind auf der Seite Hilfe sucht, gibt es einen Exit-Knopf, der www.kein-kind-alleine-lassen.de sofort verschwinden lässt.

„Zahlreiche Expertinnen und Experten aus Fachberatungsstellen weisen auch angesichts der aktuellen Situation eindringlich darauf hin, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche direkt anzusprechen und ihnen zu vermitteln: Es gibt Hilfe!“, erklärt der Missbrauchsbeauftragte. „Dazu gehört auch, dass wir ihnen sagen: Wenn du es nicht mehr aushältst, lauf aus dem Haus, bitte jemanden um Hilfe oder geh zur Polizei. Kinder müssen wissen: Das ist auch in der Corona-Krise erlaubt.“

Die Aktion „Kein Kind alleine lassen“ ist eine Reaktion auf die begründeten Sorgen und erschütternden Berichte über die Zunahme von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen in der aktuellen Krise. Zuletzt hatte der UN-Generalsekretär António Guterres vor einer „schrecklichen Zunahme“ familiärer Gewalt während der Corona-Pandemie gewarnt. Das Risiko ist auch deshalb sehr hoch, weil Bereiche, in denen sonst die Möglichkeit besteht, dass innerfamiliäre Gewalt bemerkt wird (in Schulen und Kitas, bei Tagesmüttern, in Sportvereinen) in der momentanen Situation wegfallen. Besonders tragisch: Erste Rückmeldungen von Beratungsstellen zeigen, dass Anrufe eher rückläufig sind. Die Erklärung der Expert*innen: Von Missbrauch und anderer Gewalt gefährdete oder betroffene Kinder können nicht unbeobachtet telefonieren, wenn Täter und Täterinnen ganztägig zuhause sind. Auch deshalb ist ein Online-Angebot wie www.kein-kind-alleine-lassen.de zur Zeit der richtige Weg, um Kinder und Jugendliche zu erreichen.

Der Missbrauchsbeauftragte fordert in dieser Situation die unbedingte Solidarität mit den Ungeschützten in der Gesellschaft: „Ich möchte erreichen, dass der Kampf gegen sexuelle und andere familiäre Gewalt gerade jetzt als nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlicher Dimension verstanden wird. Jede und jeder muss auf Kinder im Umfeld achten. Alle können handeln, wenn sie sich Sorgen machen! Wir möchten, dass diese Informationen und unsere Flyer in möglichst vielen Hausfluren, Supermärkten, Apotheken, bei Ärztinnen und Ärzten und in Krankenhäusern hängen. Damit Erwachsene wachsam und handlungsfähig bleiben und Kinder und Jugendliche erfahren: Du bist nicht alleine.“

Auch der Betroffenenrat beim UBSKM macht vor dem Hintergrund der Corona-Krise klar, wie wichtig Hilfeangebote wie www.kein-kind-allein-lassen.de für Kinder sind: „Als von sexualisierter Gewalt Betroffene wissen wir, wie sehr Kinder darauf angewiesen sind, dass ihre Signale wahrgenommen und dass sie gesehen und gehört werden. Wir brauchen noch mehr Online-Beratungsangebote für sexuell missbrauchte Kinder und ihre Freund*innen. Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt und andere Themen des Kinderschutzes müssen unbürokratisch Sonderzulagen erhalten.“

Wir bitten Sie in der jetzigen Situation eindringlich, Ihre medialen Kanäle zu nutzen, um uns dabei zu unterstützen, www.kein-kind-alleine-lassen.de bekannt zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 09.04.2020

Die jüngsten Berichte aus Städten wie z.B. Ellwangen, Bielefeld oder Bremen zeigen, dass ein wirksamer Schutz vor dem Coronavirus in Aufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften derzeit kaum realisierbar ist und sich Infektionen zunehmend ausbreiten. Die Unterbringung in kleinen Mehrbettzimmern, zentrale Essensausgaben und sanitäre Anlagen, die von vielen Bewohner*innen geteilt werden müssen, machen es unmöglich Quarantänemaßnahmen und Abstandsregelungen einzuhalten. Die Gesundheitsämter sind derzeit zu überlastet, um die Umsetzung und Anpassung der Hygienekonzepte der Einrichtungen entsprechend der Verpflichtung nach § 36 Abs. 1 Nr. 4 IfSG zu kontrollieren. Geflüchtete in Sammelunterkünften verstoßen so gezwungenermaßen gegen Kontaktsperren und Abstandsgebote, die die Verbreitung des Virus eindämmen sollen. Auch Menschenansammlungen, wie sie aktuell über die Infektionsschutzverordnungen der Länder verhindert werden sollen, sind in den Unterkünften für Geflüchtete unumgänglicher Alltag. Damit sind Infektionsketten vorprogrammiert. Diese Einschätzung teilt auch das Verwaltungsgericht Leipzig in einem Beschluss vom 22.04.2020 (3 L 204/20), mit dem es die Verpflichtung eines Antragstellers, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, beendete.

„Der Schutz vor Corona darf nicht vor den Türen von Einrichtungen für geflüchtete Menschen aufhören.“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb). „Eine Unterbringung auf derart engem Raum ist nicht nur aber vor allem auch für schwangere Frauen, Neugeborene und Familien mit Kleinkindern unzumutbar. In dieser Situation nicht zu handeln, ist mehr als ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz, es gefährdet Menschenleben. Dezentrale Unterbringungen müssen hier schnellstmöglich Abhilfe schaffen.“

Die Bewohner*innen von Aufnahmeeinrichtungen werden schon durch das Zusammenleben auf engstem Raum in der derzeitigen Lage einer völlig unzumutbaren Situation ausgesetzt. Durch die Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitsschutzes ist in der aktuellen Situation zudem völlig offen, wann sie weiterverteilt werden. Frauen leben in diesen Einrichtungen angesichts der Enge und der situationsbedingten aufgeladenen und aggressiven Stimmung mit einem deutlich höheren Risiko, Opfer häuslicher und sexualisierter Gewalt zu werden.

Kommt eine angeordnete Quarantäne hinzu, dürfen sie ihre winzigen, häufig überbelegten Räume gar nicht mehr verlassen, ausgenommen, um die gemeinschaftlichen sanitären Anlagen aufzusuchen. Sie können nichts mehr kaufen – falls sie überhaupt Bargeld erhalten – keine ergänzenden Nahrungsmittel, vor allem für die Kinder, aber auch keine Handy-Karten, um noch Kontakt zur Außenwelt aufzunehmen. Das Thema Gewaltschutz wurde in den Aufnahmeeinrichtungen bisher nur schleppend vorangetrieben. Die baulichen Voraussetzungen sowie Fortbildungen der Mitarbeitenden zu sexualisierter Gewalt und einem geschlechtergerechten Ansatz wurden weitgehend nicht institutionalisiert. Die Frauen sind dieser zusätzlichen Ausnahmesituation schutzlos ausgeliefert. Ohne eigenes Handy können sich Frauen in Gewaltsituationen nicht eigenständig an das Nottelefon oder eine Beratungsstelle wenden. Nicht zuletzt fehlt es häufig bereits an der notwendigen Information über Beratungs- und Hilfsangebote in der jeweiligen Sprache.

Diese Situationen, die sich so in den allermeisten Aufnahmeeinrichtungen finden, sind unvereinbar mit dem Gebot einer menschenwürdigen Existenzsicherung, dem Schutz des Kindeswohls und einer angemessenen Gewaltschutzprävention. Der effektive und vollumfängliche Schutz vor Gewalt – auch für geflüchtete Frauen – wird nicht zuletzt von der Istanbul-Konvention gefordert, die auch in Deutschland verbindlich gilt und umzusetzen ist. Die Länder sind nach § 3 AsylbLG verpflichtet, eine menschenwürdige Unterkunft bereitzustellen und den Ernährungsbedarf angemessen zu decken.

Der djb fordert, Geflüchtete aus Aufnahmeeinrichtungen dezentral in abgrenzbaren Wohneinheiten unterzubringen. Familien müssen über eine eigene Nasszelle und eine Kochmöglichkeit verfügen. Auch Alleinstehende benötigen eigenständige Appartements oder Zimmer. In Hotels, Jugendherbergen, Tagungshäusern steht derzeit ausreichend Wohnraum zur Verfügung. Die rechtliche Grundlage hierfür besteht: § 49 Abs. 2 AsylG ermöglicht ausdrücklich die sofortige Entlassung aus der Aufnahmeeinrichtung „aus Gründen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge“. In einer nie dagewesenen Situation wie der gegenwärtigen Pandemie wird daraus eine zwingende Handlungspflicht.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 23.04.2020

Zu den Vorschlägen des DGB zur Anhebung des Kurzarbeitergeldes erklären Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wer Kurzarbeit macht, sollte nicht deswegen mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen. Wir fordern deshalb Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld, um Beschäftigte mit geringen Einkommen vor Armut zu schützen.

Das Kurzarbeitergeld ist ein wirksames Mittel in der Krise. Wir haben deswegen auch die Erleichterungen zum Bezug des Kurzarbeitergeldes unterstützt. Das Problem ist aber, dass das Kurzarbeitergeld in seiner jetzigen Form zu Nettolohneinbußen von 33 Prozent (mit Kind) bzw. 40 Prozent (ohne Kind) führt. Wenn die Beschäftigten wenig verdienen oder hohe Wohnkosten haben, kommen sie mit 60 Prozent des Nettolohns nicht über die Runden. Viele sind dann von heute auf morgen auf aufstockendes Arbeitslosengeld II angewiesen. Deshalb besteht an dieser Stelle dringender Handlungsbedarf.

Wir schlagen deswegen vor, dass das Kurzarbeitergeld für geringe und mittlere Einkommen bis zu einem Nettoeinkommen von 2300 Euro erhöht wird. Den Höchstsatz von 90 Prozent erhalten Beschäftigte bis zu einem Nettoentgelt von 1.300 Euro. Wer wenig verdient, erhält im Vergleich zu heute ein höheres Kurzarbeitergeld und wird so vor Armut geschützt. Wie beim jetzigen Kurzarbeitergeld erhalten Beschäftigte mit Kindern jeweils 7 Prozent mehr. Die Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, das Kurzarbeitergeld auf 100 Prozent per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder einzelvertraglich aufzustocken.

Außerdem sollen die Arbeitgeber auch für Auszubildende zu jedem Zeitpunkt Kurzarbeitergeld in Höhe von 100 Prozent beantragen können. Damit entfällt für das Unternehmen die Pflicht, vor Antragstellung sechs Wochen lang die Ausbildungsvergütung zu tragen. Das ist notwendig, denn es wäre fatal, wenn Unternehmen aus krisenbedingten Gründen Auszubildende entlassen müssten. Das Ende einer Ausbildung darf keine Option sein, denn es geht um die Zukunft der jungen Menschen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.04.2020

„Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die ihre Gesundheit schon jetzt täglich für uns alle riskieren. Anstatt aber die Arbeitsbedingungen für unsere Heldinnen und Helden in den systemrelevanten Berufen durch z.B. mehr Personal oder durch den Schutz eines Tarifvertrags zu verbessern, werden die ohnehin schon überlasteten Beschäftigten wie Zitronen ausgequetscht. Offensichtlich ist es der Bundesregierung wichtiger, den Arbeitgebern vorgezogene Ostereier ins Nest zu legen, als sich um den Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu kümmern“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die von Arbeitsminister Heil unterzeichnete Verordnung, welche Arbeitstage bis 12 Stunden zulässt, Ruhezeiten verringert und das grundsätzliche Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen aufhebt. Ferschl weiter:

„Damit stellt der Arbeitsminister die Gewerkschaften kalt. Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz waren bisher immer nur durch Tarifverträge möglich. Hier bereitet ein SPD-Arbeitsminister den generellen Angriff auf das Arbeitszeitgesetz mit vor und macht sich damit – gewollt oder ungewollt – zum Steigbügelhalter der Wirtschaft. Auch in einer Notlage, die durch die Sparpolitik und Privatisierungen verschlimmert wurde, dürfen die arbeitsmedizinisch zwingend notwendigen Grenzen der Arbeitszeitgestaltung nicht aufgehoben werden. Die Last der Bewältigung darf nicht einseitig auf die Beschäftigten übertragen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 08.04.2020

Die Corona-Krise in Deutschland macht sehr deutlich, wie unterschiedlich Beschäftigte in beruflich und wirtschaftlich schwierigen Situationen abgesichert sind oder auf unterstützende Regeln vertrauen können. Das gilt beispielsweise bei der Höhe des Kurzarbeitergeldes oder der Organisation von mobiler Arbeit und Homeoffice. Durch die Pandemie können sich bestehende Ungleichheiten am deutschen Arbeitsmarkt verschärfen – etwa zwischen höher und niedriger bezahlten Beschäftigtengruppen, aber auch zwischen den Geschlechtern. Generell sind Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen, in Betrieben ohne Tarifvertrag oder Betriebsrat sowie Frauen derzeit überproportional belastet. Das zeigen erste Ergebnisse einer neuen Online-Befragung, für die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung 7.677 Erwerbstätige interviewt wurden. Die von Kantar Deutschland durchgeführte Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. 94 Prozent der Befragten unterstützen die Forderung nach besserer Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in „systemrelevanten“ Berufen wie Pflege oder Einzelhandel (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

„Bestimmte gesellschaftliche Gruppen sind vor den Auswirkungen der Krise schlechter geschützt als andere. Das kann langfristig negative Auswirkungen auf den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft haben“, warnt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. Die Soziologin an der Universität Paderborn und designierte Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hat die neue Befragung ausgewertet. 74 Prozent der Befragten äußern Sorgen um den sozialen Zusammenhalt in Deutschland, 70 Prozent sorgen sich um ihre eigene wirtschaftliche Situation (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Diese Sorgen sind in den unteren Einkommensgruppen stärker ausgeprägt.

„Die Corona-Krise verstärkt die soziale Ungleichheit im Land weiter – das spüren auch die Menschen. Nach milliardenschweren Rettungsschirmen für die Wirtschaft müssen wir nun entschieden gegen die Spaltung der Gesellschaft angehen. Wir brauchen ein klares Signal an die Menschen, dass auch sie jetzt über diese schwierige Zeit gebracht werden und nicht in der Sozialhilfe landen. Und wir müssen dafür sorgen, dass die Arbeit all jener Menschen, die in diesen schwierigen Zeiten unser Land am Laufen halten, angemessen gewürdigt wird und sie anständige Arbeitsbedingungen haben. Das geht am besten mit Tarifverträgen“, sagt Reiner Hoffmann, Vorsitzender des DGB und des Vorstands der Hans-Böckler-Stiftung.

– Kurzarbeitergeld: Mit Tarifvertrag mehr als doppelt so oft Aufstockung –

14 Prozent der zwischen dem 3. und dem 14. April Befragten in abhängiger Beschäftigung gaben an, momentan in Kurzarbeit zu sein. Rechnet man diese Zahl auf die Gesamtzahl der Beschäftigten hoch, entspräche dies ca. 4 Millionen Beschäftigter, die momentan in Kurzarbeit sind. Beschäftigte in niedrigeren Einkommensgruppen sind häufiger in Kurzarbeit als Arbeitnehmer mit höherem Einkommen, zeigt die Auswertung der Befragungsdaten durch Bettina Kohlrausch.

Von den Befragten in Kurzarbeit erklärt rund ein Drittel (32 Prozent), dass ihr Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocke, gut die Hälfte (52 Prozent) berichtet hingegen, es gebe in ihrem Betrieb keine Aufstockung, der Rest konnte das (noch) nicht sagen. Personen, die in einem Unternehmen mit Tarifvertrag arbeiten, erhalten nach der Umfrage mehr als doppelt so häufig (45 Prozent) eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes wie Personen, die nicht nach einem Tarifvertrag bezahlt werden (19 Prozent). Eine aktuelle Übersicht des WSI zeigt, dass die DGB-Gewerkschaften derzeit in knapp zwei Dutzend Branchen und Großbetrieben tarifvertraglich Aufstockungszahlungen vereinbart haben.

Ebenfalls groß ist der Unterschied nach Einkommensgruppen und Geschlecht: Befragte, die über ein Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1500 Euro verfügen, arbeiten nur knapp halb so oft in Betrieben, die Aufstockung anbieten, wie Personen, die über ein Haushaltsnettoeinkommen von über 4500 Euro verdienen (21 Prozent vs. 39 Prozent). Frauen und Männer sind zwar ungefähr im gleichen Maße von Kurzarbeit betroffen, doch bei Frauen wird das Kurzarbeitergeld etwas seltener aufgestockt. „Ein Teil dieser Unterschiede dürfte sich ebenfalls auf unterschiedliche Tarifabdeckung zurückführen lassen“, sagt Bettina Kohlrausch, „es ist ja bekannt dass in tarifgebundenen Unternehmen generell besser bezahlt wird und dass Frauen häufiger in kleineren Dienstleistungsbetrieben ohne Tarifvertrag arbeiten.“

– 40 Prozent schätzen, mit aktuellem Kurzarbeitergeld maximal drei Monate über die Runden zu kommen –

Von den Befragten, die in Kurzarbeit sind und keine Aufstockung erhalten, geben 40 Prozent an, in dieser Situation maximal drei Monate finanziell durchhalten zu können. Auch viele Beschäftigte, die derzeit ihre Arbeitszeit noch nicht reduzieren mussten, sind skeptisch, mit dem zum Zeitpunkt der Befragung zu erwartenden gesetzlichen Kurzarbeitergeld (60 bzw. 67 Prozent) über die Runden zu kommen: Insgesamt geben etwa 32 Prozent aller Befragten (unabhängig von der aktuellen Arbeitssituation) an, bei Kurzarbeit Null mit Kurzarbeitergeld ohne Aufstockung höchstens drei Monate auskommen zu können. Weitere 20 Prozent schätzen, höchstens zwischen 3 und 6 Monaten auskommen zu können (siehe auch Abbildung 3).

Analog zur stärkeren Betroffenheit durch Kurzarbeit geben Befragte mit geringerem Einkommen deutlich häufiger an, dass sich die Krise bereits negativ auf das Haushaltseinkommen ausgewirkt hat. Zudem glauben sie auch seltener, dass die Krise keinerlei Auswirkungen auf ihr Einkommen haben wird. Das sagen 36 Prozent in der unteren Einkommensgruppe gegenüber 58 Prozent in der obersten. Allerdings geben in allen Einkommensgruppen Personen seltener an, Einkommenseinbußen zu erleben oder dies zu befürchten, wenn ihr Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt. Das gilt sowohl für das eigene Einkommen als auch für das für das Haushalteinkommen.

– Krise forciert traditionelle Arbeitsteilung bei Paaren –

Während männliche und weibliche Beschäftigte ähnlich oft von Kurzarbeit betroffen sind, haben spürbar mehr Frauen (24 Prozent) als Männer (16 Prozent) die Arbeitszeit auf anderem Wege reduziert. Sie sind deutlich häufiger freigestellt und befinden sich geringfügig häufiger im krisenbedingten Urlaub. Leben Kinder im Haushalt, übernehmen ganz überwiegend Frauen den größten Teil der nach Kita- oder Schulschließungen anfallenden Betreuungsarbeit. Nach Beobachtung von Forscherin Kohlrausch setzen sich dabei in vielen Familien schon vorher bestehende Muster der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung fort, allerdings zugespitzt. Und auch von den Elternpaaren, die sich die Erziehungsarbeit zuvor ungefähr gleich aufgeteilt haben, tun das nur noch rund 62 Prozent auch während der Krise. „Bei diesen Paaren zeigt sich eine Tendenz, dass häufiger Frauen einen größeren Anteil übernehmen. Wir sehen also eine Verfestigung der Rollenmuster“, erklärt die Wissenschaftlerin.

– Homeoffice: Klare Regeln in mitbestimmten Betrieben entlasten –

Die Befragungsergebnisse spiegeln auch den Schub wieder, den mobile Arbeit und Homeoffice in der Krise erhalten haben: Während vor der Krise rund 4 Prozent der Befragten überwiegend zu Hause gearbeitet haben, tun dies jetzt 27 Prozent. Von diesen empfinden etwa 31 Prozent ihre Arbeitssituation als äußerst stark belastend oder stark belastend. Dieser Wert liegt niedriger als bei Beschäftigten, die weiter im Betrieb arbeiten. Allerdings gibt es bei der Bewertung der Arbeit zu Hause deutliche Unterschiede zwischen Beschäftigten mit und ohne Kinder: Von den Personen mit Kindern unter 14 Jahren im Haushalt schätzen 40 Prozent die Tätigkeit im Homeoffice als äußerst oder stark belasten ein, gegenüber 28 Prozent der Befragten ohne Kinder. Insgesamt 47 Prozent der Befragten, die im Homeoffice sind, geben an, dass es in ihrem Betrieb Regelungen zur Arbeit daheim gibt. Personen mit solchen Regelungen empfinden die Arbeit zu Hause als weniger belastend. Solche Regelungen gibt es deutlich häufiger in Betrieben, die einen Betriebsrat haben.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 21.04.2020

Das Arbeiten von zu Hause erlebt angesichts der Corona-Krise einen ungeahnten Schub. Tatsächlich wurde das Potenzial an beruflichen Tätigkeiten, die auch im Homeoffice erledigt werden könnten, schon zuvor keineswegs ausgeschöpft und kann auch gegenwärtig noch nicht voll genutzt werden. Neben den aktuell in den Hintergrund rückenden Vorbehalten von Arbeitgebern als auch Beschäftigten könnte auch der Abbau technischer Hürden dazu beitragen, die Möglichkeiten für Homeoffice zu erweitern.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Arbeitswelt mit voller Wucht erreicht. Mehr und mehr Arbeitgeber schicken ihre Beschäftigten zumindest temporär ins Homeoffice. Das gilt in zunehmendem Maße auch dort, wo bisher nicht von zu Hause aus gearbeitet wurde. Die Zahl der im Betrieb anwesenden Beschäftigten wird teils stark reduziert und rotierende Anwesenheit eingeführt, um den Vorgaben des Gesundheitsschutzes möglichst zu entsprechen. Mancherorts werden gar ganze Betriebe geschlossen und die noch anfallende Arbeit ins Homeoffice verlegt.

Homeoffice hat in den letzten Jahren generell weiter an Bedeutung gewonnen. Dennoch wurde das Potenzial bislang bei Weitem nicht ausgeschöpft. Denn ein erheblicher Teil der Tätigkeiten, die prinzipiell ortsunabhängig durchgeführt werden könnten, wurde immer noch in den Betrieben erledigt. Dies liegt neben technischen Hürden unter anderem an der Anwesenheitskultur bei manchen Arbeitgebern und dem Wunsch vieler Beschäftigter, Beruf und Privatleben zu trennen (lesen Sie hierzu auch den IAB-Kurzbericht 11/2019 oder die ZEW-Kurzexpertise 19-03). Diese Hürden dürften angesichts der Corona-Krise schnell fallen, wenn auch zum Teil wohl nur vorübergehend.

Ob Homeoffice möglich ist, hängt entscheidend von der Art der Tätigkeit ab

Entscheidend für die Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten, ist letzten Endes die Art der Tätigkeit. Homeoffice ist keine Option für die überwiegende Mehrheit der Jobs in denjenigen Bereichen, die derzeit von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens ganz oder stark betroffen sind – wie etwa Gastronomie und Einzelhandelsgeschäfte, Sportstätten und Unterhaltungsbetriebe. Dies gilt aber auch für die meisten als systemrelevant eingestuften Tätigkeiten im Gesundheitssektor und im Bereich der Grundversorgung.

Weniger eindeutig ist die Situation indes bei Arbeitsplätzen in größeren privatwirtschaftlichen Betrieben. Ob Homeoffice dort möglich ist oder nicht, hängt von einer Vielzahl an Faktoren ab: Handelt es sich um Tätigkeiten in der Produktion? Wird an Maschinen und Anlagen gearbeitet? Ist ein direkter, persönlicher Kundenkontakt notwendig? In solchen Fällen ist Homeoffice in der Regel nicht umsetzbar.

Bei Tätigkeiten, die sich prinzipiell für Homeoffice eignen, weil sie beispielsweise überwiegend am Computer stattfinden, können technische Hürden eine Rolle spielen: Verfügen Beschäftigte zu Hause über die notwendige Hard- und Software? Sind die Datenzugänge sicher? Stehen Internetverbindungen mit ausreichender Bandbreite sowohl auf Seite der Unternehmen als auch der Beschäftigten zur Verfügung?

Gut ein Fünftel der Beschäftigten arbeitet gelegentlich von zu Hause aus

Im Jahr 2017 haben 22 Prozent der Beschäftigten aus privatwirtschaftlichen Betrieben mit mindestens 50 Beschäftigten (zur genauen Abgrenzung siehe Infokasten „Daten und Methoden“) zumindest gelegentlich von zu Hause gearbeitet. Dabei variieren die Anteile je nach Berufssegment.

Am stärksten wird Homeoffice mit 43 Prozent in den unternehmensnahen Dienstleistungsberufen genutzt (siehe Abbildung 1). Auch in weiteren, eher administrativen Berufen sowie in IT- und naturwissenschaftlichen Berufen ist Homeoffice vergleichsweise häufig. In Fertigungsberufen und dort, wo Dienstleistungen direkt beim oder auf dem Weg zum Kunden erbracht werden, fällt dieser Anteil dagegen wesentlich geringer aus. Im Bereich von Verkehr und Logistik arbeiten sogar nur 3 Prozent ab und zu von zu Hause aus.

Einen wesentlichen Unterschied macht das Tätigkeitsniveau. Die Mehrheit der Beschäftigten arbeitet in Jobs mit fachlichen Tätigkeiten. Dies betrifft vor allem Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung. 23 Prozent der Beschäftigten aus dieser Gruppe haben im Jahr 2017 von zu Hause gearbeitet. Bei den Beschäftigten mit Spezialisten– oder Experten-Tätigkeiten, etwa Meister oder Akademiker, ist der Anteil mit 61 Prozent mehr als doppelt so hoch.

Die entscheidende Frage für die nächsten Wochen und Monate wird sein, in welchem Ausmaß der Anteil der Beschäftigten, die im Homeoffice arbeiten, gesteigert werden kann. Die in vielen Unternehmen nach wie vor vorherrschende Anwesenheitskultur oder Vorbehalte und Präferenzen der Beschäftigten dürften diesem Ziel zumindest derzeit kaum mehr entgegenstehen. Damit bleiben die generelle Eignung der Tätigkeiten sowie technische Voraussetzungen als wesentliche Hürden.

Dabei ist klar: Bei Tätigkeiten, die nicht ortsunabhängig durchgeführt werden können, ist Homeoffice keine Option. Allerdings kann es dabei auf die Kombination der Tätigkeiten ankommen. Momentan überlegen viele Unternehmen, ihre Beschäftigten zumindest zeitweise zu Hause arbeiten zu lassen, um einerseits die Anzahl der anwesenden Personen zu reduzieren und andererseits sicherzustellen, dass die ortsgebundenen Tätigkeiten weiterhin erledigt werden können.

In klassischen Bürojobs könnten bis zu 30 Prozent der Beschäftigten zusätzlich im Homeoffice arbeiten

Die Zahl der Beschäftigten, die Homeoffice nutzen könnten, übersteigt deutlich die Zahl der Beschäftigten, die es bislang tatsächlich genutzt haben (siehe Abbildung 1, zur näheren Erläuterung siehe Infokasten “Daten und Methoden”). Dies gilt vor allem in denjenigen Berufssegmenten, in denen Homeoffice schon recht verbreitet war. So könnten – verglichen mit dem Stand vor der Corona-Krise – in den klassischen Bürojobs noch einmal bis zu 30 Prozent der Beschäftigten zusätzlich von zu Hause arbeiten. In der Gruppe der Spezialisten und Experten lässt sich Homeoffice ebenfalls noch deutlich ausbauen.

Zugleich verhindern derzeit an vielen Stellen noch technische Hürden einen schnellen Umstieg auf Homeoffice. Das aus diesen Gründen ungenutzte Potenzial scheint zwar aus der Sicht der Beschäftigten selbst verhältnismäßig gering zu sein. Allerdings können vermutlich nicht alle Beschäftigten richtig einschätzen, welche technischen Voraussetzungen für das Arbeiten von zu Hause nötig sind. Selbst wenn Beschäftigte zu Hause mit der erforderlichen Hardware ausgestattet sind, könnten immer noch technische Hindernisse bestehen. So könnte es an der nötigen Software oder einer ausreichenden Infrastruktur für eine intensive Nutzung fehlen. Außerdem könnte die Arbeit im Homeoffice an datenschutzrechtlichen Hürden scheitern. Andere Hürden wie der Wunsch, Arbeit und Freizeit zu trennen oder der direkte Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie den Vorgesetzten, dürften aktuell allerdings keine große Rolle mehr spielen.

88 Prozent der Beschäftigten nutzen digitale Informations- und Kommunikationstechnologien

Manche Tätigkeiten können grundsätzlich ortsunabhängig durchgeführt werden. Dies gilt zumindest dann, wenn die dafür notwendigen mobilen Endgeräte und eine Remote-Verbindung zur Verfügung stehen. Das betrifft die Kommunikation mit Kolleginnen und Kollegen, Kundinnen und Kunden oder Auftraggebern sowie die Erledigung von Aufgaben mittels Computer. Bereits 88 Prozent der Beschäftigten nutzen digitale Informations- oder Kommunikationstechnologien wie Computer, Laptops, Tablets oder Smartphones.

Ein weiterer Hinweis auf das noch ungenutzte Homeoffice-Potenzial ergibt sich aus der Befragungswelle von 2019. Dort sollten Beschäftigte den Umfang verschiedener Tätigkeiten für einen repräsentativen Tag benennen. Diese Tätigkeiten wiederum lassen sich in drei Kategorien zusammenfassen: Kommunikation, Arbeit am Computer sowie Arbeit mit Werkzeugen und an Maschinen und Anlagen.

Die ersten beiden Tätigkeitsarten erfolgen vergleichsweise häufig entweder bereits digital (zum Beispiel E-Mails) oder lassen sich schnell und unbürokratisch digitalisieren (zum Beispiel in Form von Web-Meetings). Bei der Arbeit mit Werkzeugen und an Maschinen oder Anlagen ist dies meist nicht oder noch nicht möglich. Obwohl der technische Fortschritt auch hier neue Möglichkeiten eröffnen wird, ist das Potenzial für Homeoffice in produktionsnahen Tätigkeiten gegenwärtig noch relativ gering.

Dies zeigen auch die vorliegenden Daten: Je mehr Zeit ein Beschäftigter mit Kommunikation oder Arbeit am Computer verbringt, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie oder er von zu Hause arbeitet. Bei einem höheren Anteil der Arbeit an Maschinen und Geräten ist diese Wahrscheinlichkeit dagegen geringer.

Die durchschnittlichen Anteile der drei Tätigkeits-Kategorien fallen je nach Berufssegment sehr unterschiedlich aus (siehe Abbildung 2). Ein Arbeitstag kann allerdings auch aus weiteren Tätigkeiten bestehen, die nicht erhoben wurden und daher hier nicht dargestellt werden können. Darunter fallen zum Beispiel das Steuern eines Lastwagens oder Autos oder persönlicher Kundenkontakt. Insofern dürften die in Abbildung 2 dargestellten Anteile an „Homeoffice-nahen“ Tätigkeiten tendenziell etwas zu hoch sein. Nichtsdestotrotz liefern sie einen wichtigen Hinweis auf das Potenzial an Tätigkeiten, die zu Hause erledigt werden könnten.

Das Potenzial für Homeoffice ist insbesondere bei Spezialisten- und Expertentätigkeiten sehr hoch

Der Anteil der Tätigkeiten, die auf Kommunikation und Arbeit am Computer entfallen, ist bei Beschäftigten, die bislang nicht im Homeoffice arbeiten, erwartungsgemäß geringer als bei solchen, die bereits von zu Hause arbeiten. Dies gilt auch innerhalb eines Berufssegments. Ein geringes Potenzial dürften solche Berufssegmente aufweisen, die für die Erledigung ihrer Arbeit in hohem Maße auf Maschinen und Anlagen angewiesen sind. Dies betrifft zuvorderst Berufe aus den Bereichen Bau/Ausbau und Fertigung.

Demgegenüber ist der Anteil Homeoffice-naher Tätigkeiten in den Bereichen Handel, Unternehmensbezogene Dienstleistungen sowie Unternehmensführung und -organisation vergleichsweise hoch. Das Potenzial zur Verlagerung ins Homeoffice fällt auch hier bei Spezialisten- und Expertentätigkeiten besonders hoch aus.

Fazit

Vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie gab es in Deutschland ein bislang ungenutztes Potenzial an Homeoffice-Möglichkeiten, das nun für einen Anstieg bei Arbeiten von zu Hause führen dürfte. Diese Möglichkeiten hängen jedoch stark von der Tätigkeitsstruktur der Arbeitsplätze ab. Dort, wo verstärkt mit Maschinen und Anlagen gearbeitet wird, sind die Hürden zumindest bislang noch relativ hoch. Dies zeigt sich auch in der aktuellen Krise. So haben die großen Automobilhersteller ihre Produktionswerke bereits geschlossen oder die Produktion stark heruntergefahren. Dies könnte in der Folge auch dazu führen, dass Arbeitsplätze in der Administration in dieser Zeit unbesetzt bleiben, obwohl diese Tätigkeiten nach Hause verlagert werden könnten.

Ein Abbau der technischen Hürden, etwa durch eine bessere Ausstattung mit Hard- und Software und eine bessere Breitbandversorgung, könnte dennoch dazu beitragen, einen Teil der deutschen Wirtschaft in Gang zu halten.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 25.03.2020

DerDeutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Überlegungen in der Bundesregierung, das Kurzarbeitergeld zeitweise zu erhöhen, um die durch Kurzarbeit entstehenden finanziellen Einbußen von Beschäftigten aufzufangen. Nach dem Vorschlag des DGB, den Bundesminister Hubertus Heil unterstützt, soll das Kurzarbeitergeld von bisher 60 bzw. 67 Prozent (mit Kindern) auf 80 bzw. 87 Prozent des Nettolohns angehoben werden.

Das Kurzarbeitergeld wird allerdings pauschal anhand des Nettolohns und bei verheirateten Frauen damit häufig anhand der Steuerklasse V berechnet. „Das ist eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die in Lohnsteuerklasse V hohe Abzüge beim Nettolohn und daraus resultierende Nachteile bei Lohnersatzleistungen in Kauf nehmen müssen.“, kritisiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. Sie betont weiter: „Geschlechtergerecht durch die Krise bedeutet auch, dass wir solche alten Zöpfe endlich abschneiden.“

In Steuerklasse V – in der überwiegend Frauen sind – fällt der Nettolohn aufgrund der hohen Steuerabzüge sehr gering aus. Der Grund ist die Konzeption der Steuerklassenkombination III/V, die dazu führt, dass die Person in Steuerklasse V einen Teil der Lohnsteuer der Person in Steuerklasse III trägt. Der vergleichsweise niedrige Nettolohn wirkt sich dann auf Lohnersatzleistungen aus, die in der Regel anhand des Nettolohns berechnet werden. Zu diesen Leistungen gehören nicht nur das Elterngeld oder das Arbeitslosengeld, sondern auch die finanziellen Unterstützungen im Rahmen der Corona-Krise, z.B. die Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, das nach Ablauf von sechs Wochen greifende Krankengeld und das Kurzarbeitergeld.

Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.000 Euro werden Beschäftigten ohne Kinder in Steuerklasse V bei „Kurzarbeit Null“ beispielsweise 700 Euro ausgezahlt, in Steuerklasse IV 850 Euro, in Steuerklasse III sind es 960 Euro. Selbst bei einem erhöhten Leistungssatz von 67 Prozent für Beschäftigte mit Kindern fällt das Kurzarbeitergeld in Steuerklasse V mit 783 Euro geringer aus als das reguläre Kurzarbeitergeld in Steuerklasse IV und III.[1]

Nach Daten des statistischen Bundesamtes sind Frauen beim Bezug von Lohnersatzleistungen überwiegend Steuerklasse V zugeordnet. Demzufolge erhalten verheiratete Frauen bei gleichem Bruttoeinkommen erheblich niedrigere Leistungen als verheiratete Männer, deren Lohnersatzleistungen sehr viel häufiger nach Steuerklasse III berechnet werden. Die Leistungen in Steuerklasse V sind dabei sogar niedriger alsbei ledigen Beschäftigten, deren Lohnersatzleistungen anhand der Steuerklasse I (=IV) berechnet werden. Da Kinderfreibeträge nur in den Steuerklassen I, II, III und IV eingetragen werden dürfen, setzt der Anspruch auf das Leistungsentgelt in Höhe von 67 Prozent in Steuerklasse V zudem einen besonderen Antrag voraus, in dem der Eintrag der Kinderfreibeträge beim Ehepartner nachgewiesen werden muss.[2] Ein rechtlicher Anspruch auf innerehelichen Ausgleich fehlt.

Diese finanzielle Schlechterstellung von Frauen ist mittelbar diskriminierend und verstößt gegen Art. 3 Abs. 2 GG. (Längerfristige) Abhilfe schafft die Streichung der Steuerklasse V und die Berechnung aller Lohnersatzleistungen nach Steuerklasse I bzw. IV. Kurzfristig bietet die Anhebung des Kurzarbeitergelds die Chance, jetzt die Nachteile verheirateter Frauen auszugleichen, indem das Kurzarbeitergeld in Höhe von 80 bzw. 87 Prozent anhand der Steuerklasse IV berechnet wird.

Das gilt erst recht, wenn die Anhebung über die Rücklagen der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden soll, denn: diese Rücklagen resultieren aus Beiträgen. Diese werden anhand des Bruttoeinkommens berechnet und fallen damit – im Gegensatz zum Kurzarbeitergeld – bei gleichem Bruttoeinkommen gleich hoch aus.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Juristinnenbund e.V. vom 20.04.2020

Zur laufenden Debatte um das Kurzarbeitergeld erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsgeführer des Paritätischen Gesamtverbandes:

„Die von Hubertus Heil und Manuela Schwesig ins Spiel gebrachte Erhöhung des Kurzarbeitergeldes während der Corona-Pandemie ist richtig und wichtig. Viele Menschen stehen vor den Scherben ihrer Existenz, vor allem wenn sie jahrelang unverschuldet im Niedriglohnsektor arbeiten mussten und kaum Rücklagen bilden konnten. Das zusätzliche Geld ist nicht nur eine kurzfristige und dringend benötigte Finanzspritze, sondern kann bestenfalls auch Menschen davor schützen, in die Grundsicherung abzurutschen. Leider längst aber nicht alle. Der Paritätische fordert daher eine pauschale Erhöhung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent des Netto-Einkommens. Und gleichzeitig fordern wir ein Mindestkurzarbeitergeld, das ein Einkommen auf der Höhe oberhalb der Grundsicherung sicherstellen soll. In Übrigen sollten Unternehmen angehalten sein, derzeit auf Bonizahlungen und Dividendenausschüttungen zu verzichten. Aber ob während oder nach Corona: Die Grundsicherung muss prinzipiell armutssicher sein.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 20.04.2020

Heute hat Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das BMFSFJ-Online-Angebot www.freiwillige-helfen-jetzt.de freigeschaltet. Die Online-Plattform will lokale und regionale Kontakte erleichtern zwischen Freiwilligendienstleistenden aus BFD, FSJ und FÖJ (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen Jahr und Freiwilligem Ökologischen Jahr), die im Moment nicht an ihren eigentlichen Einsatzorten tätig sein können, weil diese eingeschränkt oder geschlossen sind. Wenn die Freiwilligen gerne außerhalb ihrer eigentlichen Einsatzstelle helfen möchten, dann können sie das in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, die aktuell jede hilfsbereite Hand willkommen heißen – sei es in kommunalen Bereichen, im öffentlichen Gesundheitswesen, in der Pflege oder bei den großen Lebensmittel-Verteilstellen der Tafeln. Es gibt unzählige kleine und große Tätigkeiten, bei denen die Zahl der Helferinnen und Helfer und die Flexibilität ihres Einsatzes ganz wesentlich darüber entscheiden, wie gut unser Land diese Tage und Wochen bewältigt.

Ziel von www.freiwillige-helfen-jetzt.de ist es, dass die Freiwilligen und ihre möglichen neuen Einsatzbereiche vor Ort durch eine lokale Vermittlung ihrer Online-Einträge möglichst einfach zusammenfinden.

Viele Einsatzstellen in den Freiwilligendiensten BFD, FSJ und FÖJ haben wegen der Corona-Pandemie derzeit ihren Betrieb stark eingeschränkt oder ganz geschlossen. Damit dies nicht zulasten der Freiwilligen geht, laufen die Zahlungen des Bundes für Taschengeld und Sozialversicherung grundsätzlich genauso weiter, als ob diese ihren Dienst regulär leisten würden. Gleichzeitig besteht bei vielen Freiwilligen der Wunsch, trotz der geschlossenen Einsatzstelle an anderer Stelle auszuhelfen.

Deshalb hat Bundesfamilienministerin Giffey eine Ausnahmeregelung in Kraft gesetzt, wonach Bundesfreiwilligendienstleistende, sofern sie das möchten, nicht nur in ihrer angestammten Einsatzstelle, sondern auch in einem sogenannten „erweiterten Einsatzbereich“ helfen dürfen. Zahlreiche Bundesländer sind für ihre Freiwilligendienste FSJ und FÖJ diesem Beispiel gefolgt.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Der oberste Grundsatz bei der Nutzung von www.freiwillige-helfen-jetzt.de ist und bleibt: Ein Freiwilligendienst muss unbedingt freiwillig sein. Und die Sicherheit aller Beteiligten hat immer Vorrang. Wir möchten aber denen, die aus eigenem Entschluss und im Einvernehmen mit ihrer Einsatzstelle gerne an anderer Stelle helfen wollen, dies auch ermöglichen.Unser Land braucht gerade jetzt an vielen Stellen Hilfe und Unterstützung, Deutschland lebt derzeit langsamer, es arbeitet anders, aber es steht nicht still.“

In den Freiwilligendiensten BFD, FSJ und FÖJ sind im laufenden Jahrgang deutlich über 90.000 Freiwillige aktiv, davon 39.000 im BFD, 52.000 im FSJ und 3.000 im FÖJ. Mehr als 25.000 von ihnen haben sich von Anfang an für eine Einsatzstelle des Gesundheits- und Pflegebereichs entschieden. Sie helfen beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder im Rettungsdienst. Damit sind sie also in Bereichen tätig, die aktuell ganz besonders wichtig sind und die deshalb auch ganz besonders unter Druck stehen. Andere sind beispielsweise im Zivil- und Katastrophenschutz eingesetzt oder im Kulturbereich, der Denkmalpflege oder im Umweltschutz.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Mit www.freiwillige-helfen-jetzt.de bringen wir die Hilfsbereitschaft zahlreicher Freiwilligendienstleistender leichter dorthin, wo sie willkommen ist. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gesundheitseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen – alle gemeinwohlorientierten Infrastrukturen und Einrichtungen verdienen unsere helfende Hand und sind eingeladen, bei www.freiwillige-helfen-jetzt.de mitzumachen.“

So funktioniert die Vermittlungsarbeit

Die Freiwilligen und Einrichtungen suchen sich ihre lokale Vermittlungsstelle auf der Startseite heraus und tragen sich dort in ein Online-Formular ein. Das Matching der Einträge erfolgt anschließend durch die lokalen Vermittlungsstellen mittels persönlicher Sichtung durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kontakte werden gesichtet, auf ein „Match“ geprüft, danach werden Freiwillige und Einsatzstellen per Email informiert. Anschließend können beide Seiten entscheiden, ob sie Kontakt zueinander aufnehmen wollen.

Wenn die Region noch nicht abgedeckt ist, steht für die Freiwilligen und Einrichtungen am unteren Ende der Seite eine allgemeine Hinweistafel zur Verfügung mit der Aufschrift: „Ihr Ort ist nicht dabei, Sie möchten trotzdem dabei sein? Dann bitte hier anmelden!“ Dort laufen dann alle Einträge auf, die noch nicht lokal vermittelt werden können, im BMFSFJ zusammen, bis eine möglichst hohe lokale und regionale Abdeckung erreicht ist.

Der Online-Betreiber hinter der Plattform heißt „freinet“. Er betreibt mit derselben Software bereits mit über 100 lokalen Vermittlungsstellen das Angebot „hilf-jetzt.de“, über das Corona-Nachbarschaftshilfe vermittelt wird.

Lokale Vermittlungsstellen schließen sich an

Die über 100 lokalen Vermittlungsstellen von „hilf-jetzt.de“ sind von „freinet“ und dem BMFSFJ eingeladen worden, auch bei „freiwillige-helfen-jetzt.de“ mitzumachen und Einträge von Freiwilligen und Einrichtungen zu vermitteln. Bis heute früh haben 22 dieser lokalen Vermittlungsstellen diese Einladung zur Zusammenarbeit angenommen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.04.2020

Müntefering: Alle müssen jetzt mitmachen!

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßt die Beschlüsse von Bund und Ländern, die geltenden coronabedingten Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens in verantwortlichen Schritten zu lockern. Sie unterstreicht die Notwendigkeit, nachdrücklich daran zu arbeiten, die Gefahr von Neuinfektionen zu reduzieren und das Gesundheitswesen im nötigen Umfang voll handlungsfähig zu halten bzw. zu machen. „Die Beschlüsse überzeugen, jetzt kommt es auf die Praxis an und darauf, dass alle mitmachen“, so der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering.

Es ist wichtig, dass die Politik die Notwendigkeit des Schutzes von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen betont hat. Genauso wichtig ist aber auch, schnell Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um eine vollständige soziale Isolation dieser Menschen zu verhindern. Die BAGSO mahnt zur Eile, denn erzwungene Einsamkeit bedeutet für Menschen in Heimen nicht nur eine Einschränkung von Lebensqualität, sondern auch eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung.

Die Politik muss den Blick aber auch auf die häuslichen Pflegesituationen richten. Das Wegbrechen von Unterstützungsangeboten wie z.B. der Tagespflege setzt pflegende Angehörige, die häufig bereits am Rande ihrer Kräfte sind, massiv zusätzlich unter Druck. Als systemrelevante Personen müssen auch sie einen Anspruch auf Schutzausrüstung und auf Notbetreuung ihrer Angehörigen haben.

Die BAGSO hält es für richtig und wichtig, dass in regelmäßigen Abständen von wenigen Wochen der Stand der Entwicklung gebündelt geklärt wird und mögliche Konsequenzen gezogen werden. „Den letzten Rest Hemmung, mit Schutzmasken durchs Leben zu gehen, besonders im ÖPNV oder beim Einkaufen, sollten wir alle ablegen“, so Franz Müntefering. „Es bleibt bei der Mitverantwortung aller für alle und Schutzmasken schützen.“

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 16.04.2020

Die Parship Group mit ihren Services Parship und ElitePartner unterstützt in den kommenden Wochen das Deutsche Kinderhilfswerk mit zahlreichen TV-Spendenaufrufen. Dazu nutzt das Unternehmen einen Teil seiner Werbeplätze, um auf den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes hinzuweisen und die Spendentrommel für die Kinderrechtsorganisation zu rühren. Mit dem Kindernothilfefonds wird aktuell Kindern und Jugendlichen aus sozial und finanziell benachteiligten Familien geholfen, die in der Corona-Krise unter besonderen Problemen leiden. Für sie hat das Deutsche Kinderhilfswerk drei Hilfspakete in den Bereich „Digitales Lernen“, „Nachhilfe“ und „Ausgewogene Ernährung“ aufgesetzt.

Die Spots werden ab heute auf reichweitenstarken Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe jeweils im wöchentlichen Wechsel mit Spots für Tafel Deutschland e.V. ausgestrahlt. Das Media-Invest beläuft sich auf ein wöchentliches Volumen von etwa 250.000 Euro brutto. Für Kreation und Umsetzung der Kampagne zeichnet die Hamburger Produktionsfirma 27km Entertainment verantwortlich.

„Für uns als Unternehmensgruppe hat Liebe oberste Priorität. Dazu gehört auch die Nächstenliebe“, erklärt Tim Schiffers, Geschäftsführer und CEO der Parship Group. „Wir sind überzeugt, dass unsere Gesellschaft nur dann unbeschadet aus dieser Krise hervorgeht, wenn jeder Verantwortung übernimmt und seinen Beitrag leistet. Aus diesem Grund fühlen wir uns verpflichtet, diejenigen zu unterstützen, die sich für die Schwächsten in unserer Gemeinschaft besonders stark machen.“

„Arme Kinder leiden besonders stark unter den aktuellen Einschränkungen. Wenn plötzlich das Mittagessen in Schule und Kita wegfällt oder digitales Lernen in der Familie nicht möglich ist, muss zügig und vor allem unbürokratisch geholfen werden. Wir haben entsprechende Pakete geschnürt, die gesunde Ernährung und Bildung für arme Kinder sichern und die über Spenden an unseren Kindernothilfefonds finanziert werden. Ein großes Dankeschön an die Parship Group, die mit ihrer Aktion unsere Corona-Hilfe für Kinder und Jugendliche großzügig unterstützt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes hat mit seiner Einzelfallhilfe seit seiner Gründung in Not geratenen Familien mit mehr als zwei Millionen Euro geholfen. Zur Koordinierung der Hilfen steht das Deutsche Kinderhilfswerk in regelmäßigem Austausch mit seinen deutschlandweiten Kontaktstellen und Kinderhäusern.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 21.04.2020

Die Corona-Krise bedeutet für die Menschen eine Herausforderung ohne jeden historischen Vorläufer. Insbesondere für Mehrkindfamilien wirken sich die zur Eindämmung der Pandemie getroffenen Maßnahmen vielfältig aus. „Zeitgleich müssen mehrere SchülerInnen in verschiedenen Fächern und Schultypen von ihren Eltern unterrichtet oder zumindest begleitet werden“, erläutert Dr. Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des KRFD die Situation. „Was die Familien permanent umtreibt, sind die Erschwernisse beim notwendigen Familieneinkauf, der ohne Verpflegung in KiTa und Schule natürlich noch umfangreicher ausfällt, das familiäre Budget deutlich stärker belastet und dazu noch von Misstrauen und Verständnislosigkeit beim Personal der Supermärkte und anderen Kunden führt“, erklärt Müller.

Der KRFD hat umgehend gehandelt und stellt den Mitgliedsfamilien mit der „Corona-Karte“ eine schriftliche Bescheinigung über ihre Kinderzahl aus. Innerhalb weniger Tage wurden über 1000 „Corona-Karten“ ausgestellt. „Der Zuspruch zu unserem Angebot hat uns gefreut und zugleich erschrak uns, welche Not hinter der großen Nachfrage steckt“, führt Müller aus. Zeitgleich wurden alle großen Discounter angeschrieben und auf die besondere Situation der Mehrkindfamilien hingewiesen. „Mit Verständnis für die Dringlichkeit hat Aldi umgehend und wirksam reagiert“, stellt Müller den Discounter heraus.

Die Situation der Mehrkindfamilien in Deutschland bestätigt sich europaweit. Die Vereinigung der Großfamilien in Europa (ELFAC) hat sich deshalb aktuell zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den Einschränkungen des öffentlichen Lebens geäußert:

ELFAC-Statement

In diesen Tagen wärmen Bilder von großen Familien, die beherzt und sympathisch ihren Alltag meistern, die Herzen vieler Menschen. Doch hinter der Stärke und Kreativität von Familien mit drei und mehr Kindern verbergen sich handfeste und der Öffentlichkeit oft verborgene Schwierigkeiten.

Erfahrungen von Intoleranz bei den täglichen Einkäufen berichten Familien aus Deutschland. Sie müssen ihren erhöhten Bedarf nachweisen und werden von anderen Kunden misstrauisch beäugt.

Aus Spanien berichtet ein Vater vom Einkauf für seine zehnköpfige Familien, die Großeltern und Urgroßeltern. Weil er im Auto von seinem Sohn begleitet wurde, wurde er mit einer Strafe belegt denn in Spanien ist derzeit nur eine Person pro Auto erlaubt. Die prinzipiell begrüßenswerte digitale Unterstützung und Vernetzung beim Home-Schooling stellt Mehrkindfamilien vor Probleme. So unterstützte in Lettland das Unternehmen SAMSUNG Familien mit Tablets, damit die SchülerInnen an den „E-Klassen“ teilnehmen konnten. Dasselbe Problem bestätigen Verbände aus Italien und sogar aus Estland, das gemeinhin als digitaler Vorreiter in Europa gilt. Viele Mehrkindfamilien können ihre Kinder nicht zeitgleich an Computern arbeiten lassen, denn Familien haben oft zwei, aber nicht fünf Computer zur Verfügung.

Diese Beispiele stellen eine Auswahl der für Mehrkindfamilien in der Corona-Krise sich stellenden Belastungen dar. Dabei wächst laut Eurostat Data jedes dritte Kind in Europa in einer Mehrkindfamilie auf und die Mehrkindfamilien sind keine exotische Minderheit.

„Wir sind in Sorge“, so ELFAC-Präsidentin Regina Maroncelli, „denn auch in der aktuellen Ausnahmesituation sind es erneut die großen Familien, die besonders belastet und zugleich am wenigsten gesehen werden; die einen Mangel an Fairness erleben in einer ohnehin schwierigen Lage. Aus ökonomischer Sicht könnte dies sehr ernste Auswirkungen haben“.

Die Vereinigung der Mehrkindfamilien in Europa (ELFAC) repräsentiert 25 Vereinigungen in 23 europäischen Ländern. Die ELFAC ruft die Europäische Kommission, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Vice-Präsidentin Dubravka Šuice dazu auf, die Arbeit an einer „Kinder-Garantie“ zu intensivieren. Die sogenannte „Child Guarantee“ versteht sich als Garantie gegen Kinderarmut und soll bei staatlichen Leistungen für Familien die Anzahl der Kinder berücksichtigen und das Recht auf Bildung sicherstellen. Die ELFAC bestärkt die nationalen Regierungen, bereits eingeführte Mehrkindfamilienkarten als hilfreiche Maßnahme zu unterstützen, Mehrkindfamilien den wirtschaftlichen Aufstieg zu erleichtern und sie damit auch wirtschaftlich zu stabilisieren. Auf lange Sicht müsse das Ziel eine Europäische Mehrkindfamilienkarte sein.

„Die Institutionen sollten die Stimme der Familien beachten und Familienorganisationen aktiv in die Erarbeitung notwendiger und nützlicher Maßnahmen zur Überwindung der Situation einbeziehen. Wer Familien und Kinder unterstützt, der investiert in die Zukunft, die uns nach dem Corona-Virus erwartet“, so ELFAC-Präsidentin Regina Maroncelli.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kinderreichefamilien.de

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. vom 08.04.2020

Der §219a StGB muss endlich gestrichen werden!

Vor einem Jahr ist die Gesetzesänderung des §219a StGB zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch in Kraft getreten. Seit Juli 2019 sind Listen von Ärzt*innen auf der Website der Bundesärztekammer und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit einem Informationsangebot online zugänglich. Von Verbesserung der Information kann jedoch keine Rede sein, betonen der Berufsverband für Heilprakterinnen Lachesis e.V., das Netzwerk Frauengesundheit Berlin und der pro familia Bundesverband.

Gerade jetzt, in Zeiten der Corona Pandemie, suchen viele Frauen verlässliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch noch stärker über das Internet. Nur evidenzbasierte, verständliche, zutreffende und vollständige Gesundheitsinformationen entsprechen den Menschenrechten.

Umfassende Gesundheitsinformationen zum Schwangerschaftsabbruch im Internet zur Verfügung zu stellen, gilt nach wie vor als Werbung und bleibt den Ärzt*innen verboten.

Die Liste entspricht nicht den Informationsrechten der Frauen. Denn Ärzt*innen dürfen nur informieren, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, nicht wie und zu welchem Preis. Medizinische Informationen über einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch fehlen.

Mittlerweile haben sich zwar mehrere Hundert Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, freiwillig eintragen lassen. Die Liste bleibt allerdings unvollständig, unübersichtlich und im Internet schwer zu finden. Solange Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stehen, fürchten Ärzt*innen zu Recht, dass Gegner*innen der sexuellen und reproduktiven Rechte sie nach einer öffentlich zugänglichen Bekanntgabe verfolgen und/oder belästigen.

Schwangerschaftsabbruch ist eine Leistung der gesundheitlichen Versorgung für Frauen. Die Ärzt*innenliste ist eine Hürde im Zugang zum Schwangerschaftsabbruch.

Die einzige Lösung, um den Zugang zu Information zu gewährleisten, ist die Streichung des § 219a StGB!

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 22.04.2020

pro familia sieht eine Zuspitzung der Lage, die die reproduktive Gesundheit von Frauen bedroht

Ungewollt schwangere Frauen geraten während der Corona-Pandemie in große Bedrängnis. Die Hürden zum Schwangerschaftsabbruch haben sich verdoppelt. Die schon vorher deutlich sichtbaren Defizite in der Versorgung führen nun zu gravierenden Engpässen in der Versorgung. pro familia fordert, den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch der Krise angepasst niedrigschwelliger zugänglich zu machen und die Versorgung in allen Regionen in Deutschland gleichermaßen sicherzustellen.

Eine ungewollte Schwangerschaft stellt Frauen in Corona-Zeiten vor große Probleme. Hürden wie die Wahrnehmung von mehreren Terminen unter Kontaktsperre, Homeoffice und ohne Kinderbetreuung müssen genommen und die Pflichtberatung per Telefon oder Videochat absolviert werden. Der Beratungsschein kommt womöglich Tage später per Post und die Kostenübernahme kann sich aufgrund geschlossener Krankenkassen verzögern. Einen Ort zu finden, an dem der Schwangerschaftsabbruch dann stattfinden kann, ist noch schwieriger als sonst, da manche Ärzt*innen, die zur Risikogruppe gehören, die Praxis geschlossen haben und Kliniken darauf verweisen, dass sie nur Notfälle behandeln dürfen.

pro familia sieht die reproduktive Gesundheit von Frauen bedroht und fordert das Bundesfamilienministerium und das Bundesgesundheitsministerium auf, weiterhin alles dafür zu tun, dass Frauen in allen Landesteilen einen guten Zugang zur Versorgung haben. Insbesondere geht es um die folgenden Punkte:

  • Wirken Sie auf die Länder ein, damit überall in Deutschland eine telefonische, videobasierte und persönliche Beratung (je nach Möglichkeit der Beratungsstelle und der Frau) erlaubt ist und Frauen angeboten werden kann. Unabhängig davon, wie die Beratung durchgeführt wird: die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Beratung ist Voraussetzung und selbstverständlich.
  • Die Identifikationsprüfungen verkomplizieren den Beratungsvorgang und könnten bundesweit entfallen, da sie erst beim Schwangerschaftsabbruch zum Tragen kommen. Bitte empfehlen Sie den Ländern auch hier ein einheitliches Vorgehen.
  • Die Zustellung der Beratungsbescheinigung sollte bundesweit einheitlich digital erfolgen können, um eine zum Teil mehrtägige Verzögerung zu vermeiden.
  • Durch die Schließung der Krankenkassen für den Publikumsverkehr ist es notwendig geworden, dass Formulare zur Kostenübernahme beim Schwangerschaftsabbruch online verfügbar sind. Eine große Erleichterung wäre ein bundesweit einheitliches Formular, das Beratungsstellen den Frauen auf Wunsch mitgeben können. Sprechen Sie mit den Verantwortlichen und bahnen Sie bitte einen Weg dafür.
  • Last but not least: Die zu geringe Zahl an Ärzt*innen und Kliniken in Deutschland, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, führt in der aktuellen Krise zu einer prekären Situation. Sei es, weil Praxen aus Sicherheitsgründen schließen, sei es, weil Ärzt*innen und Kliniken nur noch Covid19-Patient*innen behandeln. Schwangerschaftsabbrüche sind keine elektiven* Eingriffe, das heißt sie müssen auch während der Corona-Krise zeitnah durchgeführt werden. Wir müssen Hürden abbauen, damit Frauen in der vorgesehenen Frist einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen können, wenn sie das wollen. Ein Beitrag dazu ist der Home-Use des medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs, die Einnahme des Medikaments zuhause. England und Irland haben es vorgemacht und den Home-Use für die Dauer der Pandemie erlaubt. Auch Deutschland sollte hier seinen Frauen zur Seite stehen.

*Elektive Eingriffe: nicht zwingend notwendige Eingriffe, da therapeutische Alternativen möglich sind.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 07.04.2020

SCHWERPUNKT II: Aufnahme Geflüchtete

Anlässlich der heute anstehenden Entscheidung des Bundeskabinetts 50 Kinder aus Flüchtlingslagern in Griechenland nach Deutschland aufzunehmen, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) ein deutlich größeres Zeichen der Solidarität und Mitmenschlichkeit.

Das Bundeskabinett will heute dem Beispiel Luxemburgs folgen und 50 unbegleitete Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingslagern in Griechenland aufnehmen. In den vergangenen Wochen hat sich die Situation dort zunehmend verschärft, da viele Menschen von der Türkei zur Ausreise in Richtung EU aufgefordert wurden. Nun sind erste Corona-Infektionen in den Lagern nachgewiesen worden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, fordert: „In den vergangenen Wochen der Corona-Pandemie war viel von Solidarität und Mitmenschlichkeit die Rede. Doch wo bleibt diese, wenn es um Menschen geht, die vor einem schrecklichen Krieg flüchten und nun in völlig überfüllten Lagern in Griechenland oder der Türkei festsitzen? Die Aufnahme von 50 unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten und deren Rettung aus den unsäglichen Lagern in Griechenland sind ein erster und längst überfälliger Schritt. Es müssen viele weitere folgen.“

Reckmann bemerkt weiter: „Für viele Familien ist die Sorge um ihre Kinder eine der Hauptursachen für die Flucht aus einem Kriegsgebiet oder auch Beweggrund, ihre Kinder alleine auf die gefährliche Reise zu schicken. Aber auch die Versorgung älterer Angehöriger ist eine Fluchtursache. Es reicht daher nicht aus, unbegleitete minderjährige Geflüchtete aufzunehmen. Ihre Familien müssen so schnell wie möglich auf legalem und sicherem Weg folgen dürfen!“

Das Positionspapier des ZFF zum „Familiennachzug“ (Mai 2017) finden Sie u>.

Quelle: PressemitteilungZukunftsforum Familie e.V. vom 08.04.2020

Nicht erst seit der Corona-Krise leiden geflüchtete Menschen unter der katastrophalen Situation in Griechenland. Nun droht eine Tragödie, wenn nicht schnell gehandelt wird. Eine Aufnahme von 50 Minderjährigen ist völlig unzureichend. Wir können und müssen deutlich mehr tun: #WirHabenPlatz

Seit dem 5.12.2019 ist die Zahl junger Geflüchteter die im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe betreut und versorgt werden von 30.408 auf 26.432 gesunken. Zahlreiche Plätze in Jugendwohngruppen sind damit erst kürzlich frei geworden. Eine Blitzumfrage des Bundesfachverbandes umF unter seinen Mitgliedsorganisationen hat zudem ergeben, dass in kürzester Zeit hochgerechnet etwa 2000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unter Wahrung des Infektionsschutzes in Jugendwohngruppen aufgenommen werden könnten – mit Vorlauf könnten es deutlich mehr sein.

Nach dem Rückgang der Zugangszahlen verfügt die Jugendhilfe über ausreichende Kapazitäten und bietet aufgrund der noch vorhandenen sehr guten Infrastruktur beste Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration. Die große Mehrheit der in den Jahren 2015 und 2016 aufgenommenen geflüchteten unbegleiteten Minderjährigen weist bereits beachtliche Integrationserfolge auf und lebt vielfach unabhängig von Transferleistungen. Wozu hat die Jugendhilfe in Deutschland teils jahrzehntelange Erfahrungen und fachliche Kompetenzen in der Versorgung und Betreuung junger geflüchteter Menschen gesammelt, wenn sie nicht genau in diese Krisensituation helfen darf?

Eine Aufnahme von 50 Minderjährigen, ist ein Tropfen auf dem heißen Stein. Circa 40.000 Geflüchteten leben unter völlig menschenrechtswidrigen Bedingungen auf den griechischen Inseln. Sie müssen umgehend evakuiert werden. Die Jugendhilfe in Deutschland kann und will hierzu ihren Beitrag leisten, die Bundesregierung darf diese Hilfsbereitschaft nicht länger blockieren.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 09.04.2020

Die Bundesregierung will in der kommenden Woche 50 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln aufnehmen. Die Aufnahme soll heute im Bundeskabinett beschlossen werden. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung nach einer Initiative von gut 50 Bundestagsabgeordneten der CDU-Fraktion signalisiert hat, 50 Flüchtlingskinder aus griechischen Flüchtlingslagern aufzunehmen. Dies kann aber allenfalls ein Anfang sein. Ein Ausbruch von Covid-19 in den griechischen Elendslagern auf den Inseln ohne Zugang zu medizinischer Versorgung wäre eine humanitäre Katastrophe – um diese noch zu verhindern, müssen Deutschland und die EU jetzt handeln und wesentlich mehr Menschen direkt von den Inseln ausfliegen. Zwei Lager auf dem Festland sind bereits betroffen, die Evakuierung dorthin ist keine Option mehr.

Den Menschen, die teils seit Monaten unter menschenunwürdigen Bedingungen in den Lagern leben, läuft die Zeit davon. Wie so oft werden die Schwächsten am stärksten leiden – und dies sind leider zumeist die Kinder und Alten. Wenn wir es als 500 Millionen Europäer auch nach wochenlangen Verhandlungen zusammen nicht schaffen, Elendslager auf unserem Territorium zum Schutz vor Corona aufzulösen, verraten wir selbst unsere eigenen europäischen Werte und Menschenrechte. Die von Deutschland für 2020 zugesagten Resettlement-Aufnahmen werden bedauerlicherweise vorerst nicht mehr stattfinden. Dann sollten wir die freiwerdenden Kapazitäten jetzt für die sofortige Evakuierung der griechischen Hotspots nutzen.“

Zehn EU-Länder haben in einer „Koalition der Willigen“ vereinbart, gemeinsam bis zu 1600 Flüchtlingskinder aufzunehmen. Bisher hat nur Luxemburg konkrete Pläne dafür vorgelegt, das Bundesinnenministerium will nun zunächst mit 50 Kindern folgen. In Deutschland haben Wohlfahrtsorganisationen wie die Diakonie und viele Kommunen schon vor Wochen ihre Bereitschaft signalisiert, die Flüchtlinge sofort aufnehmen zu können. Auch das Erstaufnahmelager Friedland hat wegen der coronabedingten Aussetzung der Resettlement-Aufnahmen aus Libanon, Jordanien, Ägypten, Kenia, Niger und Türkei Kapazitäten frei.

Mehr Infos:

https://www.diakonie.de/gemeinsam-helfen-hilfe-fuer-fluechtlinge

https://resettlement.de/eu-resettlement-2/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.04.2020

Das Bundeskabinett hat diese Woche die Aufnahme von 50 Kindern aus den griechischen Lagern beschlossen. Bundesaußenminister Maas kündigte zudem an, in den nächsten Wochen zwischen 350 und 500 unbegleitete Minderjährige aufzunehmen. „Echte Humanität und Asylpolitik drückt sich anders aus“, sagt Christiane Götze, Vorstand des Kinderschutzbundes Thüringen. Thüringer Familienverbände (NaturFreunde Thüringen, Der Kinderschutzbund Thüringen, Deutscher Familienverband Landesverband Thüringen, pro familia Thüringen und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Thüringen) fordern gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Thüringen e.V. daher die sofortige Evakuierung aller Menschen aus den überfüllten Lagern auf den griechischen Inseln. Die Schutz suchenden Menschen müssen sicher in den Ländern der EU untergebracht werden. Die Bundesrepublik muss dabei beispielhaft vorangehen. Länder und Kommunen haben bereits teilweise Bereitschaft zur Aufnahme erklärt. Wir fordern, dass sich der Bund der Aufnahme weiterer Menschen endlich nicht mehr in den Weg stellt! Die bedingungslose Wahrung der Menschenrechte ist eine Grundfeste unserer Demokratie. Der Zugang zu Schutz und Asylverfahren in der Europäischen Union muss umgehend wiederhergestellt werden“, sagt Sabine Blumenthal vom Thüringer Flüchtlingsrat.

Seit Monaten ist die unmenschliche Situation in den Lagern von Griechenland bekannt. Viele tausend Menschen, darunter auch ein hoher Anteil an Kindern und Familien, harren in den vollkommen überfüllten Lagen aus. Wir bedauern, dass diese Situation aufgrund der CoronaPandemie in der öffentlichen Diskussion in den Hintergrund gerückt ist. Denn dort ist weder eine medizinische Grundversorgung, noch der Zugang zu Trinkwasser und Wasser für Grundhygiene im ausreichenden Maße gegeben. Mit der Corona-Pandemie verschärft sich diese Situation extrem. Die betroffenen Menschen werden in den Lagern mit diesem Problem allein gelassen. Die hygienischen Bedingungen sind katastrophal und gefährden viele Menschenleben.

Anfang März bekundete der Bund die Aufnahme von 1.500 Minderjährigen. Bis heute sind kaum nennenswerte Maßnahmen dahingehend getroffen. „Die Auflösung der Lagerstruktur hin zu einer dezentralen Unterbringung ist auch ein wesentlicher Schritt, um die Infektionsgefahr zu reduzieren. Aktuelle Bestrebungen der Thüringer Landesregierung, Landkreise und kreisfreien Städte, dezentrale Unterbringung zu organisieren, würden wir begrüßen. Diese bietet mehr Schutz, Sicherheit und Privatsphäre für Familien“, so Susanne Zwiebler vom Deutschen Familienverband, LV Thüringen.

Quelle: Pressemitteilung NaturFreunde Thüringen vom 09.04.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Rechtsextreme nehmen immer stärker Jugendliche ins Visier und versuchen die Corona-Krise zu instrumentalisieren

Rechtsextreme Gruppen verlagern ihre Aktivitäten zunehmend auf Social-Media-Kanäle und nehmen damit gezielt Jugendliche ins Visier. Über alle verfügbaren Dienste locken sie mit Angeboten, die an die Lebenswelt junger Menschen anknüpfen und deren Emotionen wecken – zum Beispiel durch Musik: von Rock bis Hip-Hop. Das zeigt der Lagebericht „Rechtsextremismus im Netz 2018/19“, den Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey heute vorgestellt hat. Erarbeitet und herausgegeben wurde der Bericht von jugendschutz.net, dem Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet.

„Ob in sozialen Netzwerken, auf Youtube oder in der digitalen Spiele-Welt: Kinder und Jugendliche sind heutzutage ganz selbstverständlich im Netz unterwegs – umso erschreckender ist es, wie leicht sie von Rechtsextremisten kontaktiert und geködert werden können“, sagt Bundesjugendministerin Giffey“. Für mich ist der Lagebericht ein Alarmzeichen, gerade auch in Zeiten von Corona. Denn mit kruden Verschwörungstheorien und Fake News versucht die rechtsextreme Szene derzeit auch junge Menschen für sich zu gewinnen. Über das Internet können sie sich nahezu ungehindert direkten Zugang in die Kinderzimmer verschaffen.“

„Gefährliche Echokammern“ durch Schutzlücken

Der Lagebericht von jugendschutz.net macht einmal mehr deutlich, dass Social-Media-Dienste ein zentrales Aktionsfeld von Rechtsextremen ist. Gerade dort, wo Schutzmaßnahmen durch Plattformbetreiber nicht vorhanden oder zu wenig wirksam seien, entstünden gefährliche „Echokammern“.

„Um Jugendliche auch vor diesen Gefahren im Netz wirksam zu schützen, werden wir noch in diesem Jahr das Jugendschutzgesetz reformieren“, betont Bundesjugendministerin Giffey: „Für stärkeren Schutz, mehr Orientierung und eine effektive Rechtsdurchsetzung bei Verstößen – auch gegenüber Anbietern mit Sitz im Ausland. Zugleich brauchen wir mehr Medienkompetenz. Schon jetzt fördern wir über das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ zahlreiche Initiativen, die junge Menschen für ideologische Inhalte im Netz und ihre Gefahren sensibilisieren.“

„Rechtsextreme tummeln sich in Social-Media. Sie stacheln dort zum Hass gegen Menschengruppen auf, huldigen rechtsterroristischen Attentätern und greifen unsere Demokratie an. Über Musik, Videos und Memes erreicht ihre Hetze ein Millionenpublikum, darunter unzählige Kinder und Jugendliche“, erläutert Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net. „Deshalb ist es wichtig, dass bei Rechtsverstößen schnell gehandelt wird. Wir brauchen mehr Betreiber, die bereit sind, junge Userinnen und User auch proaktiv vor rechtsextremer Propaganda zu schützen. Es ist unbegreiflich, warum einschlägig bekannte Bands ihre hasserfüllte Musik noch auf reichweitenstarken Plattformen promoten können. Und wieso schlagen mir die Algorithmen dann auch noch ähnliche Beiträge vor? Mit Meinungsfreiheit hat das nichts zu tun“, so Glaser weiter.

Fast 1.500 Verstöße registriert

jugendschutz.netdokumentierte 2018 und 2019 im Themenfeld Rechtsextremismus 1.486 Verstöße. Meist handelte es sich um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. 2.248 Maßnahmen wurden eingeleitet; in über 80 Prozent der Fälle wurde eine Löschung oder Sperrung erreicht. Der Großteil der gesichteten rechtsextremen Propaganda befand sich auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook, Twitter und Instagram.

Instrumentalisierung der Corona-Krise

Auch jugendschutz.net und das Kompetenznetzwerk Rechtsextremismus im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ beobachten, dass Rechtsextreme aktuell versuchen, die Corona-Krise für ihre Propaganda zu instrumentalisieren.

Das führe zu einer „Hass- und Rassismus-Pandemie in den sozialen Netzwerken“, die teilweise auch mit realer Gewalt ende, warnt Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung als Koordinierende Stelle des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismus: “Asiatisch aussehende Menschen werden angegriffen, italienische Restaurants mit Farbe beschmiert, Rechtsextreme bedrohen Flüchtlinge, Einwanderer und Repräsentanten unserer Demokratie. Dem müssen wir uns entgegenstellen und fake news, gezielter Desinformation und rechtsextremen Narrativen präventiv und pädagogisch begegnen. Gerade Jugendliche müssen hier unterstützt werden, richtige Informationen von falschen zu unterscheiden und zum Widerspruch gegen Verschwörungserzählungen ermutigt werden. Hierzu geben wir Trägern der Jugendarbeit und pädagogischem Fachpersonal Informationen und Methoden an die Hand, wir entwickeln gemeinsam mit Jugendlichen digitale Argumentationstrainings, bieten Online-Seminare zu Moderationstechniken an, stehen für Rückfragen, Begleitung und Coaching im Chat zur Verfügung und erarbeiten Angebote und Handreichungen für die Erwachsenenbildung“.

Zusätzliche Informationen und Materialien:

Der Bericht: „Rechtsextremismus im Netz 2018/19“ und die Praxis-Info „Corona-Pandemie und rechtsextreme Onlinepropaganda: Verschwörungstheorien, Hasskampagnen und rechtsextremes Framing“ stehen zum Download bereit.

Hier finden Sie ergänzende Videostatements von Bundesjugendministerin Franziska Giffey: www.bmfsfj.de/lagebericht

und von Flemming Ipsen (jugendschutz.net): https://drive.google.com/file/d/1bL2WKW8ASg8y2j4pcovhO9Q7s1vi2ckF/view

Zusätzliches Material des Kompetenznetzwerks Rechtsextremismus (KOMPREX): https://twitter.com/BMFSFJ/status/1230773980144885762

Interview mit Timo Reinfrank, Geschäftsführer der Amadeu Antonio Stiftung als Koordinierende Stelle des KOMPREXhttps://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/netzwerk-rechtsextremismus-1725458

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.04.2020

Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Ehe- und Geburtsnamensrechts – Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder“ vorgelegt (19/18314). Durch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) soll für Ehegatten eine weitere Wahlmöglichkeit bezüglich ihres Ehenamens und für Eltern hinsichtlich des Geburtsnamens des gemeinsamen Kindes geschaffen werden. Es soll zukünftig möglich sein, einen Doppelnamen als Ehenamen, zusammengesetzt aus den Geburtsnamen, den aktuell geführten Namen oder einer Kombination aus Geburtsname und aktuell geführten Namen, zu bestimmen. Weiterhin soll es möglich sein, dass als Geburtsname des gemeinsamen Kindes ein Doppelname bestimmt werden kann, sofern die Elternteile keinen Ehenamen führen.

Hintergrund ist dem Entwurf zufolge, dass nach der gegenwärtigen Fassung des BGB nur der Geburtsname oder der aktuell geführte Name eines Ehegatten zum Ehenamen bestimmt werden kann. Derjenige Partner, dessen Geburtsname oder aktuell geführter Name nicht als Ehename bestimmt worden ist, könne diesen Namen als Begleitnamen vor oder nach dem Ehenamen führen. Die Möglichkeit einen „echten“ Ehedoppelnamen aus den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Namen beider Ehepartner zu bestimmen, bestehe nicht. Sofern kein gemeinsamer Ehename bestimmt worden ist, trage jeder Ehepartner seinen bisherigen Namen weiter. Bei der Geburt eines Kindes müsse, sofern Vater und Mutter keinen gemeinsamen Ehenamen führen, entschieden werden, welchen Geburtsnamen das Kind trägt. Auch hier könne kein Doppelname als Geburtsname bestimmt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.376 vom 07.04.2020

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (19/18211) auf die Kleine Anfrage der FDP (19/17458) zur Ursache und gesellschaftlichen Folgen von Schulabsentismus auf das Statistische Bundesamt. Zu vielen in der Anfrage gefragten Daten liegen der Bundesregierung nach eigenem Bekunden keine Zahlen vor. Die Voraussetzungen und Grenzen der Schulpflicht sowie die Art ihrer Erfüllung seien in den für den schulischen Bildungsbereich zuständigen Ländern festgelegt.

Dennoch unterstütze der Bund die Länder mit zwei Programmen: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setze sich mit dem ESF-Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier unter anderem für die Behebung beziehungsweise Verringerung von Schulabsentismus ein. Das Programm gibt es laut Antwort seit 2015, an der aktuellen Förderphase von 2019 bis Mitte 2022 nehmen 160 Kommunen teil. Standorte von JUGEND STÄRKEN finden sich in allen Bundesländern außer Hamburg. Zwölf Prozent der Programmteilnehmenden (rund 1.700 jährlich) sind schulabsente Jugendliche/Schulverweigernde. Nach deren Teilnahme besuchen 68 Prozent wieder den regulären Schulunterricht.

Mit der Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA)“ werden laut Bundesregierung Jugendliche während der Ausbildung von ehrenamtlichen Senior-Expertinnen und -Experten begleitet. VerA richtet sich an Auszubildende mit oder ohne Schulabschluss, die während der Ausbildung Unterstützung benötigen. Seit 2008 wurden über 15.000 Jugendliche begleitet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.373 vom 07.04.2020

Wohnungen zur Wiedervermietung sind in Deutschland im vergangenen Jahr für durchschnittlich 8,67 Euro pro Quadratmeter angeboten worden. Im Jahr 2012 waren es 6,53 Euro pro Quadratmeter. Dies geht aus der Antwort (19/18230) auf eine Kleine Anfrage (19/17465) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Bundesregierung beruft sich auf Zahlen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung. In der Antwort listet sie zudem die Mietenentwicklung in den 100 größten deutschen Städten auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.373 vom 07.04.2020

Um die geschlechtsspezifischen Unterschiede im Steuerrecht geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/18127), nach deren Auffassung Frauen im Hinblick auf die Verteilung von Geld und Macht immer noch benachteiligt seien, obwohl die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Artikel 3 des Grundgesetzes verankert sei. Die Bundesregierung soll angeben, wie sich das durchschnittliche Vermögen unterteilt nach Frauen und Männern in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt hat und wie sich das Vermögen auf die verschiedenen Assetklassen verteilt. Auch wird nach Kapitalerträgen unterteilt nach Frauen und Männern in Deutschland in letzten zehn Jahren gefragt. In weiteren Fragen geht es darum, wie viele Frauen und Männer den Spitzensteuersatz zahlen und wie viele Frauen und Männer einen geldwerten Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens versteuert hätten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 357 vom 02.04.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Familienverband kritisiert den Vorstoß von Abgeordneten, Kinderlose stärker in der Rentenversicherung zu belasten, und erinnert an die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, die gesetzlichen Sozialversicherungen familiengerecht zu gestalten.

„Die Forderung von einigen in der ‚Jungen Gruppe’ organisierten Unionsabgeordneten, Kinderlose stärker zur Kasse zu bitten, sendet ein falsches gesellschaftliches Signal“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Eine zukunftsfeste gesetzliche Sozialversicherung muss in erster Linie Eltern bei den Beiträgen entlasten. Das ist Verfassungsvorgabe.“

Eltern zahlen derzeit genau so hohe finanzielle Beiträge in die Rentenversicherung ein, wie Versicherte ohne Kinder. Gleichzeitig sorgen Familien durch die Erziehung von Kindern dafür, dass das umlagefinanzierte Rentensystems überhaupt erst bestehen kann. Das Bundesverfassungsgericht stuft die Kindererziehung seit dem Pflegeversicherungsurteil 2001 als „generativen Beitrag“ ein, der genauso zu bewerten ist wie Geldeinzahlungen in die Sozialversicherung. „Die Vorgabe der Karlsruher Richter nach Beitragsentlastung für Familien wird seit 19 Jahren bei jeder Rentenreform ignoriert“, sagt Zeh. „Kindererziehung darf künftig nicht gleichbedeutend mit Altersarmut sein.“

Der DFV fordert, dass der generative Beitrag von Eltern endlich anerkannt wird und Familien auf der Beitragsseite der Renten-, aber auch Kranken- und Pflegeversicherung entlastet werden. Hierfür wird die Einführung eines Kinderfreibetrags analog zu Paragraf 32 Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) vorgeschlagen, der von der Beitragsbemessungsgrundlage abgezogen wird.

Zusammen mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) unterstützt der DFV Familien, die eine familiengerechte Gestaltung der Sozialversicherungsbeiträge fordern. Die Verbände haben Verfassungsbeschwerde gegen die rechtswidrige Belastung von Familien eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat inzwischen die Bundesregierung, mehrere Ministerien und alle Landesregierungen aufgefordert, zur Causa Stellung zu nehmen. „Wenn es den jungen Politikern darum geht, Familien zu unterstützen und das Rentensystem zu stärken, dann müssen Familien und eine Beitragsentlastung zur Debatte stehen. Denn ohne Familie ist kein Staat zu machen“, so Zeh.

Weiterführende Informationen

DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag

„Wir jammern nicht, wir klagen!“ – Kampagne von DFV und FDK für Familiengerechtigkeit in den Sozialversicherungen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 06.04.2020

Die rückläufige Zahl vermisster Flüchtlingskinder bis 13 Jahren in Deutschland gibt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Gleichzeitig müssen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation aber die Aufklärungsmaßnahmen zum Schutz dieser Kinder unvermindert mit Hochdruck weiterlaufen. Nach aktuellen Angaben des Bundeskriminalamtes sind derzeit 708 Kinder (bis 13 Jahre) und 1.037 Jugendliche (von 14 bis 17 Jahren) im Informationssystem der Polizei (INPOL) als vermisst eingetragen. Zu Jahresbeginn waren das noch 801 Kinder und 1.143 Jugendliche.

„Der relativ starke Rückgang der Zahl der vermissten Flüchtlingskinder bis 13 Jahre ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein Zeichen der Hoffnung, dass sich das Schicksal möglichst aller Kinder aufklären lässt. Zugleich zeigt aber beispielsweise der aktuelle Bericht der Sachverständigengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, dass es nach wie vor eine Verbesserung grenzübergreifender und nationaler Kinderschutzsysteme geben muss, um Kinder, die nach Europa flüchten, von Anfang an besser zu schützen und zu unterstützen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kriminelle Netzwerke üben psychischen oder physischen Druck auf unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder aus, damit sie die Betreuungseinrichtungen verlassen. Deshalb ist es gerade angesichts der aktuellen Corona-Pandemie wichtig, dass die bestehenden Kinderschutz- und Jugendhilfemaßnahmen für unbegleitete Flüchtlingskinder aufrechterhalten werden. Das Fehlen von Fachkräften darf nicht dazu führen, dass die besondere Aufmerksamkeit, die diese Kinder brauchen, nachlässt“, so Hofmann weiter.

Quelle: PressemitteilungDeutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.04.2020

Anlässlich der Publikation „Armutszeugnis. Wie das Fernsehen die Unterschichten vorführt“ der Otto-Brenner-Stiftung und des damit verbundenen Appells an Journalist*innen und Sozialverbände, gemeinsam mit Betroffenen einen Leitfaden zur respektvollen Armutsberichterstattung zu erstellen, kommentiert Gerwin Stöcken, Sprecher der Nationalen Armutskonferenz:

„Die Nationale Armutskonferenz verfolgt den öffentlichen und medialen Armutsdiskurs schon länger mit großer Besorgnis. Neben vielen Positivbeispielen stellen wir auch immer wieder fest, dass der Versuch unternommen wird, abwertende Zerrbilder von armutsbetroffenen Menschen zu konstruieren. Damit werden Klischees und Vorurteile über hilfebedürftige Menschen in der öffentlichen Wahrnehmung bedient. Das trägt zu einem gesellschaftlichen Klima bei, das armen Menschen Hilfewürdigkeit abspricht, die Solidarität untergräbt und Menschen gegeneinander aufhetzt. Wir lehnen es entschieden ab, mit der Würde der Menschen zu spielen. Armut sollte nicht in Unterhaltungsformaten verhandelt werden. Das ist nicht unsere Vorstellung von einem gesellschaftlichen Miteinander, bei dem sich alle Menschen auf Augenhöhe und mit gegenseitigem Respekt begegnen.“

Im Rahmen eines Diskussionspapiers der Otto-Brenner-Stiftung wurde die Darstellung von armutsbetroffenen Menschen in mehreren Formaten im Privatfernsehen sowie in öffentlich-rechtlichen Programmen untersucht. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass insbesondere in privaten Formaten die Berichte häufig „einseitig, klischeehaft, manipulativ und diffamierend“ ausfielen. In der kritischen Öffentlichkeit würden diese Formate kaum beachtet. In öffentlich-rechtlichen Programmen, so die Analyse, werde das Thema Armut zwar in einzelnen Reportagen und Berichten thematisiert, komme aber insgesamt zu kurz.

Gerwin Stöcken weiter: „Wir brauchen einen ernsthaften und sachlichen Diskurs darüber, welche sozialpolitischen Maßnahmen notwendig sind, um Armut endlich wirksam zu überwinden! Daher sind wir über den Diskussionsanstoß durch die Otto-Brenner-Stiftung sehr dankbar und begrüßen die Erarbeitung eines Leitfadens für respektvolle Armutsberichtserstattung. Die Nationale Armutskonferenz steht für eine solche Initiative zur Verfügung.“

Mehr Informationen zur Publikation:
https://www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/armutszeugnis-wie-das-fernsehen-die-unterschichten-vorfuehrt/

Quelle: PressemitteilungNationale Armutskonferenz (nak)vom 07.04.2020

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 29. April 2020

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: FES LiveChat 3zu1

Mit der Schließung von Schulen und Kindertagesstätten Mitte März ergaben sich viele Herausforderungen. Eltern mussten plötzlich Heimunterricht oder eine Notbetreuung organisieren. Schulen waren oft nicht ausreichend auf eine komplette Umstellung auf Fernunterricht vorbereitet. Lehrende fühlten sich damit allein gelassen, sich in kürzester Zeit in neue digitale Systeme einzuarbeiten und den Unterrichtsstoff entsprechend aufzubereiten. Und Schüler_innen fehlte der soziale Kontakt.

Ein Problem ist bei all den neuen Aufgaben unübersehbar: Soll der Unterricht zu Hause stattfinden, sind die Schüler_innen noch abhängiger von den heimischen Gegebenheiten. Dies verschärft die soziale Ungerechtigkeit im Bildungssystem. Kinder aus einem wirtschaftlich schwachen Elternhaus besitzen oft nicht die technische Ausstattung. In manchen Fällen fehlt es auch an einer grundlegenden Tagesstrukturierung oder einer warmen Mahlzeit. Im schlimmsten Fall nimmt häusliche Gewalt zu. Wie sieht die Situation momentan aus und was kann dagegen getan werden?

Darüber sprechen wir mit unseren Expertinnen und laden Sie herzlich ein, sich im Live-Chat zu beteiligen. Bitte melden Sie sich vorab an. Am Morgen des 29.4. erhalten Sie den Link, um sich ins zoom-Meeting einzuloggen (siehe den Datenschutz-Hinweis unten).

Hier geht es direkt zur Anmeldung
Hier geht es zum Einladungsflyer

Termin: 19. – 20.Oktober 2020

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Mit Vorträgen, Diskussionsrunden und mehreren Workshops wollen wir gemeinsam mit Ihnen und internationalen Referentinnen und Referenten, aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen der Internationalen Sozialen Arbeit, der länderübergreifenden Kindschaftskonflikte, des Kinderschutzes sowie migrationsspezifischer Fragestellungen zukunftsweisend diskutieren. Weitere Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Veranstaltungsüberblick.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, Familienrichter/innen, Vormünder, Verfahrensbeistände, Familien- und sozialpolitische Expert/innen, Interessierte aus der Politik, Vertreter/innen von Wissenschaft und Fachverbänden, Vertreter/innen ausländischer Botschaften und Kooperationspartner/innen.

Details zum Programm und Angaben zur Anmeldung folgen in Kürze und werden auf folgender Seite veröffentlicht: https://www.deutscher-verein.de/de/fachveranstaltungen-1158.html.

AKTUELLES

Unter dem Motto „Anspruch und Wirklichkeit – Wie gelingt Teilhabe für alle?“ fand am 18.-19. November 2019 das jährliche Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin zum nunmehr 14. Mal statt. Mit über 100 Teilnehmenden hat die Nationale Armutskonferenz erneut ein Zeichen im Armutsdiskurs gesetzt. Die Treffen sind eine Plattform für politischen Austausch und Vernetzung und stärken die politische Teilhabe von Menschen, die in Armut leben. Im politischen Raum kommen ihre Anliegen häufig zu kurz. In den vielen Workshops, in Podiumsdiskussionen, Vorträgen sowie in Gesprächen mit Politiker*innen standen die Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung daher im Mittelpunkt. Zudem gestalteten Menschen mit Armutserfahrung das Treffen in einer Vorbereitungsgruppe mit und beteiligten sich aktiv an der Umsetzung und Ergebnissicherung der Workshops.

Die vielen Perspektiven und Diskussionen sind nun in der Dokumentation des Treffens festgehalten. Diese fügen wir Ihnen und euch im Anhang bei. Die Dokumentation kann auch auf der Website der nak unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/2020/04/08/nationale-armutskonferenz-veroeffentlicht-die-dokumentation-des-14-treffens-der-menschen-mit-armutserfahrung/ abgerufen werden.

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ZFF-Info 05/2020

SCHWERPUNKT I: Corona-Schutzpaket

Anlässlich der heutigen Kabinettsbefassung einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus (Sozialschutz-Paket) begrüßt das ZFF ausdrücklich die schnelle Unterstützung durch die Bundesregierung. Da arme Familien jedoch weit gehend auf sich alleine gestellt bleiben, mahnt das ZFF dringend zu weiteren Schritten.

Immer stärker setzt die „Corona-Krise“ unser Land, und damit auch die Familien, unter Druck: Eltern arbeiten in Kurzarbeit, werden entlassen oder stehen als Selbstständige vor dem wirtschaftlichen Ruin. Um krisenbedingte Einbußen schneller abfedern zu können, bietet das Sozialschutz-Paket einfachere und schnellere Zugänge zu Leistungen an. Hierzu zählen u.a. die Verringerung des Einkommensbemessungszeitraums für den Kinderzuschlag sowie eine fortlaufende Gewährung für Beziehende des höchstmöglichen Kinderzuschlags ohne weitere Prüfung. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf leichtere Zugänge zu SGB II Leistungen u.a. durch die Aussetzung von Vermögensanrechnungen sowie die weitere Annahme der Angemessenheit bei tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im SGB II.

Dazu erklärt Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF: „Geschlossene Schulen und Kindergärten sind nicht nur eine Herausforderung für Familien, die nun Kinderbetreuung, Hilfe bei den Hausaufgaben und Home-Office unter einen Hut bringen müssen, sie verschärfen vor allem die Situation von armutsbedrohten oder betroffenen Familienhaushalten. Das tägliche Mittagessen in Schule, Hort und Kindertagesbetreuung fällt weg und auch der Computer, den die Kinder und Jugendlichen nun dringend bräuchten, um die notwendigen digitalen Schulaufgaben zu bearbeiten, fehlt häufig. Hinzu kommt, dass vielerorts die günstigeren Lebensmittel seit Tagen vergriffen sind. Für Familien im SGB II-Bezug oder mit kleinen Einkommen ist das eine Katastrophe, denn sie können sich so den täglichen Bedarf an Lebensmitteln schlicht nicht mehr leisten. Gerade jetzt sind politisch Verantwortliche gefragt, Familien unbürokratisch zu unterstützen, wenn es um die Existenzsicherung und die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen geht.

Die nun vorliegenden Maßnahmen sind gut und richtig, denn sie können Familien in der aktuellen herausfordernden Situation unterstützen, ihre wirtschaftliche Not abfedern und den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen erleichtern. Sie kommen aber vielfach nicht bei Familien an, die von SGB II-Leistungen leben.

Wir unterstützen daher die Forderung des Deutschen Kinderschutzbundes, eine Pauschale von 90 Euro pro Monat und Kind für alle Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, unbürokratisch auszubezahlen. So könnte zumindest das fehlende Mittagessen in Schule, Hort und Kita kompensiert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass alle Schulkinder durch die Übernahme der entsprechenden Anschlusskosten Zugang zum Internet haben sowie die Anschaffung von digitalen Endgeräten oder Computern ermöglicht wird, sofern diese nicht vorhanden sind. Hierfür wird ein zusätzliches „Schulbedarfspaket“ dringend benötigt. Die Idee einiger Verbände, krisenbedingte Erhöhungen des Regelsatzes sowie entsprechende Zuschläge zu gewähren, hält das ZFF ebenso für einen guten Weg.

Um ein weiteres Abrutschen in Armut aufgrund von Sorgeverantwortung zu verhindern, braucht es darüber hinaus dringend sofortige bezahlte Freistellungen für Familien, besonders für Alleinerziehende, die durch die Betreuung ihrer Kinder nicht in der Lage sind, zu arbeiten.

Seit langem fordern wir gemeinsam mit einem breiten Bündnis die Einführung einer Kindergrundsicherung, die die Existenz von Kindern und Jugendlichen, unabhängig vom Geldbeutel Ihrer Eltern, sichert. Auch wenn dies keine kurzfristige Maßnahme darstellt, so zeigt sich die Dringlichkeit der Forderung mehr denn je!“

Die Stellungnahme des ZFF zur Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket) finden Sie u>

Für den heutigen Tag, den 23.03.2020, war darüber hinaus eine Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Kindergrundsicherung geplant, die auf Grund der aktuellen Corona-Krise verschoben werden musste. Die Stellungnahme des ZFF finden Sie u>

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.03.2020

Ministerin Giffey stimmt sich mit Ländern über Maßnahmen in der Corona-Krise ab

Kontaktbeschränkungen und Quarantänemaßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Ausbreitung sind für viele Familien eine enorme Herausforderung. Druck, Existenzängste und Konflikte können insbesondere in bereits belasteten Familien in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Wir im Bundesfamilienministerium nehmen bereits wahr, dass die Beratungsangebote stärker nachgefragt werden. Beim Elterntelefon der „Nummer gegen Kummer“ unter der Rufnummer 0800 111 0550 gibt es aktuell einen Anstieg von 21 Prozent gegenüber den Vormonaten. Bei der Chat-Beratung für Kinder und Jugendliche liegt der Anstieg bei 26 Prozent. Bundesjugendministerin Dr. Franziska Giffey steht im intensiven Austausch mit den Jugend- und Familienministerinnen und -ministern der Länder, um Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise abzustimmen.

Bundesjugendministerin Giffey: „Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt alles tun, damit Kinder und Jugendliche auch während der Corona-Krise vor Missbrauch und Gewalt geschützt sind. Deshalb ist eine funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe in der derzeitigen Lage von ganz erheblicher Bedeutung. Denn Kinder- und Jugendschutz ist Gesundheits- und Lebensschutz. Gemeinsam mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen berate ich über flexible Lösungen für einen funktionierenden Kinderschutz, etwa konkrete Maßnahmen zur Durchführung ambulanter Hilfen und die Stärkung der Online- und Telefonberatungsangebote. Wir brauchen dafür dringend die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind systemrelevant, weshalb es für ihre Kinder eine Notbetreuung in Kitas und Schulen geben sollte. Wir als Bundesjugendministerium unterstützen Länder und Kommunen bei ihren Anstrengungen vor Ort, um Leid zu verhindern. Wo die Belastung zu groß wird, muss geholfen werden. Wo Gefahr droht, muss konsequent gehandelt werden.“

Kindeswohlsichernde Hilfen fortsetzen, jeden Einzelfall prüfen

Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, die Kindeswohl sichern, müssen ihre Arbeit weiterführen. Das gilt auch für ambulante Hilfen, sofern es um die Abwehr von Kindeswohlgefährdungen geht. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, in welchem Rahmen die Hilfe fortgesetzt werden kann. Hier sind flexible Lösungen gefragt: Die Fachkräfte können beispielsweise durch telefonischen Kontakt oder Video-Gespräche mit den Familien wichtige Unterstützungsarbeit leisten.

Hilfe über das Sozialschutz-Paket

Dabei ist von zentraler Bedeutung, dass auch die freien Träger weiterhin ihre für den Kinderschutz relevanten Leistungen erbringen und den Betrieb ihrer Einrichtungen aufrechterhalten. Sie erhalten Sicherheit mit dem gerade beschlossenen Sozialschutz-Paket. Der Bund hat darin einen Sicherstellungsauftrag geregelt, durch den soziale Dienstleister und Einrichtungen weiterhin Zahlungen vom öffentlichen Träger erhalten, unabhängig davon, ob diese ihre ursprünglich vereinbarte Leistung tatsächlich ausführen oder nicht. Die freien Träger sind zugleich angehalten, ihre Ressourcen dort einzusetzen, wo es im Moment dringend nötig ist. Dazu gehört alles, was für einen funktionierenden Kinderschutz notwendig ist.

Beschäftigte der Kinder- und Jugendhilfe sollten Notbetreuung nutzen

Die Kinder- und Jugendhilfe ist nach Auffassung des Bundesfamilienministeriums systemrelevant. Deshalb sollte es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich sein, ihre Kinder in eine Notbetreuung in Kitas und Schulen zu geben. Zu dem Kreis der Berechtigten sollte die stationäre Kinder- und Jugendhilfe, die Notbetreuung und die sonst kindeswohlsichernde Kinder- und Jugendhilfe gehören.

Online-Angebote für Kinder, Jugendliche und Eltern

„Wir verstärken die Beratungsangebote, die wir bereits fördern und bauen sie aus, wo es geht,“ so Ministerin Giffey weiter. „Viele Jugendliche sind im Netz unterwegs, deswegen eignen sich Online-Angebote zur Beratung in Krisensituationen besonders gut. Hier konnten wir eine Reihe von Projekten ausbauen. “Geplant ist der Ausbau der Jugend Notmail (jugendnotmail.de), bei der Kinder und Jugendliche von 10 bis 19 Jahren per E-Mail, im Gruppenchat oder in offenen Foren Unterstützung, Rat und Austausch finden. Die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ für Kinder und Jugendliche (Rufnummer: 116 111) sowie für Eltern (Rufnummer 0800 111 0550) und von jmd4you (Beratung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund) werden erweitert. Der BMFSFJ-Projektpartner Off Road Kids baut sein Angebot Sofahopper.de, Hilfe für junge Menschen auf der Straße weiter aus: Off Road Kids bietet jetzt Live-Chat- und Telefonberatung bis in die Abendstunden hinein an. Zudem sind dann alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Streetwork-Stationen als Online-Berater bei „sofahopper.de“ im Einsatz. Das BMFSFJ hat ad hoc die Online-Jugend- und Elternberatung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (www.bke.de) ausgebaut. Das erweiterte Angebot steht seit Anfang letzter Woche zur Verfügung. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen hat auf der Seite elternsein.info bundesweit verfügbare Beratungsangebote für Eltern zusammengestellt und stellt Fachkräften in den Frühen Hilfen in Kürze FAQ zur Bewältigung der besonderen Situation zur Verfügung.Bei der Bundesstiftung Mutter und Kind wird schwangeren Frauen in einer Notlage jetzt vorübergehend eine formlose Antragstellung per Post nach telefonischer Beratung ermöglicht. Zudem stellen die Schwangerschaftsberatungsstellen vielfach auf Videoberatung um.

Unterstützung für die Fachkräfte in Kitas, Jugendämtern und freien Trägern

Das BMFSFJ wird durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz, die Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen und die Universität Hildesheim Online-Angebote bereitstellen, die Jugendämter und freie Träger darin unterstützen, flexible Lösungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der gegenwärtigen Situation zu finden. Dafür wird eine Kommunikations- und Transferplattform eingerichtet, die Informationen zum Umgang mit den aktuellen Herausforderungen bündelt und Best-Practice-Beispiele sammelt.Im Bundesprogramm Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher wird Im April die Online-Lernplattform „Praxisanleitung digital“ freigeschaltet. Damit können Fachkräfte aus Kitas die Zeit der Schließungen für ihre Weiterbildung nutzen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.03.2020

Eltern mit Verdienstausfällen können Anspruch auf Zusatzleistung prüfen

Die Ausbreitung des Corona-Virus‘ stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Probleme: Eltern müssen wegen Kita- und Schulschließungen die Betreuung ihrer Kinder selbst organisieren, können ihrer Arbeit nicht in vollem Umfang nachgehen, sind in Kurzarbeit oder haben wegen ausbleibender Aufträge gravierende Einkommenseinbußen. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet deshalb einen Notfall-KiZ für Familien mit kleinen Einkommen.

Die bereits bestehende Familienleistung Kinderzuschlag, kurz KiZ, unterstützt Familien, in denen der Verdienst der Eltern nicht für die gesamte Familie reicht. Der Wirkungsbereich des Kinderzuschlags wurde im vergangenen Jahr mit dem Starke-Familien-Gesetz ausgedehnt, etwa 2 Millionen Kinder sind anspruchsberechtigt, weil ihre Eltern kleine Einkommen haben. Pro Kind kann das monatlich bis zu 185 Euro zusätzlich bedeuten.

Bisher war das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate die Berechnungsgrundlage. Für den Notfall-KiZ wird nun der Berechnungszeitraum deutlich verkürzt. Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das Einkommen des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:

„Für viele Familien im Land sind Verdienstausfälle derzeit eine existenzielle Sorge. Dieses Problem ist keine reine Privatsache, es braucht auch die Unterstützung des Staates. Deshalb machen wir den Kinderzuschlag leichter zugänglich und öffnen ihn kurzfristig für diejenigen, die jetzt erhebliche Einkommenseinbrüche haben. Damit helfen wir Familien in krisenbedingten Lebenslagen ganz konkret. Eltern sollten deshalb prüfen, ob sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Die Beantragung geht ganz einfach online unter www.notfall-kiz.de. Wir schaffen damit ein Schutzschild für die Familien: Neben dem Kurzarbeitergeld, das für Familien höher ausfällt als für Kinderlose, und den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei geschlossener Kita oder Schule ist der KiZ ein wichtiger Baustein für die Familien im Schutz vor den Corona-Folgen.“

Weitere Informationen zum KiZ

Die Berechnungsgrundlage für den KiZ wird vom 01.04.2020 bis zum 30.09.2020 das Einkommen des jeweils letzten Monats vor Antragsstellung, nicht mehr der Durchschnitt der vergangenen sechs Monate. Antragsteller belegen ihr Einkommen anhand der Einkommensbescheinigung des Monats vor Antragstellung.

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Leistung für Eltern, die zwar für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht. Die Familien werden mit bis zu 185 Euro pro Kind monatlich unterstützt, damit die Kinder besser gefördert werden und Kinderarmut vermieden wird. Mit der zweiten Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, besteht für noch mehr Familien Anspruch auf diese wichtige Leistung.

Durch den „Kinderzuschlag Digital“ ist der Zugang zu der Leistung schneller und unbürokratischer geworden. Das ist in Zeiten der Corona-Verbreitung besonders wichtig, weil die Eltern den Antrag nicht persönlich in der Familienkasse abgeben müssen. Ein Online-Antragsassistent spart mit zahlreichen Komfortfunktionen den Gang zur Behörde und unterstützt Eltern bei der Antragstellung.

Informationen zum Notfall-KiZ finden Sie hier:

www.notfall-kiz.de

Eltern und andere Interessierte finden hier Informationen zur Beantragung und können zudem prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen:

www.kinderzuschlag.de

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter:

www.infotool-familie.de

www.familienportal.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.03.2020

Heute wird der Deutsche Bundestag voraussichtlich ein Sozialschutzpaket beschließen. Hierzu können Sie den familienpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, gerne wie folgt zitieren:

„Ich bin sehr stolz auf unser Land und besonders auf unsere Familien, die jetzt noch mehr Verantwortung füreinander übernehmen. In Not und Sorge brauchen wir starke Familien. Die Bewältigung der Pandemie mit allen Auswirkungen bedarf familiärer Sicherheit. Wir beschließen deshalb – den Herausforderungen angemessen – heute im Bundestag ein historisches Paket in einem historischen Schnellverfahren, das bepackt ist mit vielen wichtigen und zielgenauen Maßnahmen für die Menschen und damit für diese Familien in unserem Land. Mit einer Maßnahme, dem so genannten ‚Notfall-KiZ‘ wollen wir Familien mit dem Kinderzuschlag unbürokratisch und zielgenau unterstützen, bei denen das Geld aufgrund der Corona-Pandemie-Krise knapp ist. Eltern können ab sofort unkompliziert und per digitalem Antrag im erleichterten Verfahren bis zu 185 Euro Kinderzuschlag erhalten. Wichtig ist, dass mit dem Anspruch auf Kinderzuschlag auch der Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket verbunden ist. Der Notfall-KiZ fügt sich in eine Reihe von weiteren Maßnahmen ein. Dazu gehört auch die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs für Eltern, die aufgrund der Kita- oder Schulschließung ihr Kind betreuen und nicht arbeiten können. Es ist ein Paket, das den Namen verdient – ein echtes Sozialschutzpaket!“

Wichtig für Familien: Alle wichtigen Informationen finden sie online unterwww.notfall-kiz.de.

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU – Bundestagsfraktion vom 25.03.2020

Zum heutigen Kabinettsbeschluss für ein Sozialschutz-Paket in der Corona-Krise erklärt SvenLehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Es ist richtig, jetzt einen milliardenschweren Sozialschutz auf den Weg zu bringen, um existentielle Notlagen in Folge der Corona-Krise abzufedern. Eine klaffende Leerstelle im Gesetzentwurf ist allerdings der Schutz der Ärmsten in unserer Gesellschaft, deren Situation sich durch die Krise verschärfen wird. Angesichts der zu erwartenden sozialen Probleme ist das Sozialschutz-Paket der Regierung zu zaghaft.

Die größte Leerstelle des Gesetzentwurfs trifft aber leider die Ärmsten. Dass der Regelsatz für Kinder und Erwachsene in Hartz IV seit vielen Jahren auf Kante genäht ist, fällt uns jetzt auf die Füße. Denn günstige Lebensmittel sind schnell vergriffen und mehr als die Hälfte der Tafeln hat geschlossen. Familien, die bereits jetzt in Hartz IV leben, gehen bei diesem Maßnahmenpaket leer aus. Dabei trifft sie die aktuelle Krise besonders hart. Wenn es kein Mittagessen in der Schule oder Kita gibt, keine Angebote in Freizeiteinrichtungen, dann steigen die Kosten zu Hause. Es ist die Aufgabe des Staates, jetzt schnelle Hilfen zu sichern. Wir brauchen dringend eine Erhöhung des Regelsatzes fü r Kinder und Erwachsene, mindestens als Aufschlag im Rahmen eines Mehrbedarfs.

Die Bundesregierung geht mit der Vereinfachung der Grundsicherung richtige Schritte, um jetzt schnell und unbürokratisch Leistungen zu gewähren und den Betroffenen zu helfen. So werden auch die Beschäftigten in den Jobcentern und Sozialämtern entlastet. Aber diese Maßnahmen müssen für alle Leistungsempfänger gelten, um ein Zwei-Klassen-System zu verhindern. Außerdem müssen alle bestehenden Sanktionen ausgesetzt werden, damit das Existenzminimum immer gesichert ist und zusätzliche Notlagen in dieser Krise verhindert werden.

Es ist gut, dass die Bundesregierung nach dem berechtigten Aufschrei der Sozial- und Wohlfahrtsverbände nun doch soziale Dienste und Einrichtungen, die in dieser Zeit nur eingeschränkt angeboten werden können, in die Schutzschirme von Bund und Ländern einbezieht. Denn die gemeinnützige Sozialwirtschaft ist ein Garant für die soziale Infrastruktur in unserem Land.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.03.2020

Zur Forderung des Kinderschutzbunds nach sofortiger Erhöhung existenzsichernder Leistungen für Familien in der Corona-Krise erklären Katja Dörner, kinder-und familienpolitische Sprecherin, und Sven Lehmann, sozialpolitischer Sprecher.

Die Corona-Krise trifft Familien und Alleinerziehende in Armut besonders hart. Der Hartz IV-Regelsatz reicht hinten und vorne nicht, um den Wegfall von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aufzufangen. Denn die Schließung von Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen bedeutet oft nicht nur den Wegfall der Tagesbetreuung der Kinder, die nun zuhause geleistet werden muss. Für viele Kinder fällt damit auch das kostenlose Mittagessen in der Kita oder Schule weg. Auf diese Mahlzeit waren viele arme Familien schon vor der Corona-Krise angewiesen, ihre Zahl dürfte jetzt erst recht weiter steigen. Und das in Zeiten, in denen günstige Produkte in den Supermärkten vergriffen und viele Tafeln als letzter Notnagel schließen müssen.

Deshalb ist der Vorstoß des Kinderschutzbundes richtig. Familien in Armut, denen aufgrund von Kita- und Schulschließungen höhere Lebenshaltungskosten entstehen, brauchen sofort Unterstützung. Die Erhöhung existenzsichernder Leistungen für Familien wie des Hartz IV Regelsatzes kann da eine rasche und unbürokratische Hilfe sein. Wir müssen jetzt schnell handeln, um zusätzliche Notsituationen für Kinder in Familien zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.03.2020

Angesichts der Coronakrise werden aktuell etliche Maßnahmen auf Bundes- und Landesebene beschlossen. Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, und Doris Achelwilm, Sprecherin der Fraktion für Gleichstellungspolitik, fordern, dass es dabei einen stärkeren Blick auf die spezifischen Belange von Frauen und ihre Situationen und Bedarfe braucht. Sie haben deshalb heute ein Positionspapier mit Maßnahmen veröffentlicht, die notwendig sind, um auf die drängendsten Probleme zu reagieren.

Cornelia Möhring erklärt: „Nicht für alle bedeuten die eigenen vier Wände Schutz und Geborgenheit. Unter den Bedingungen von Isolation, gepaart mit Existenzsorgen, können schwelende Konflikte leicht eskalieren und in Gewalt münden. Beratungsstellen warnen vor einem Anstieg häuslicher Gewalt. Der Bund muss den Ländern schnellstmöglich finanzielle Mittel zur Schaffung von Notunterbringungsplätzen für gewaltbetroffene Frauen und Kinder bereitstellen und sie in die Lage versetzen, Hotels, Hostels oder andere ungenutzte Gebäude, die eine individuelle Unterbringung ermöglichen, für diesen Zweck anzumieten.“

Doris Achelwilm ergänzt: „Diese Krise hat bereits an vielen Stellen die Systemrelevanz von Tätigkeiten gezeigt, die wesentlich Frauen erledigen. Ungerechte Bewertungen gesellschaftlich notwendiger Arbeit müssen nicht nur gesehen, sondern korrigiert werden. Ein Kurzarbeitergeld von 60 Prozent greift allgemein zu kurz, reproduziert aber auch geschlechtsspezifische Lohnunterschiede und bedeutet für Erwerbstätige mit überschaubarem Einkommen – vielfach Frauen – einen Armutslohn und neue Abhängigkeiten vom Jobcenter. Hier muss nachgestellt werden. Zudem brauchen wir dringend eine gesellschaftliche Aufwertung der Berufe, die überproportional von Frauen ausgeübt werden. Pflege, Erziehung, Einzelhandel, Reinigungsdienste – sie alle müssen mehr bekommen als Applaus und Danksagungen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 27.03.2020

Bei der Höhe des gesetzlich gezahlten Kurzarbeitergeldes ist Deutschland Schlusslicht unter den europäischen Ländern mit vergleichbaren Regelungen. Während in Deutschland die Beschäftigten lediglich 60 bzw. (in Haushalten mit Kindern) 67 Prozent des Nettoentgelts erhalten, wird in vielen europäischen Ländern ein deutlich höheres Kurzarbeitergeld von 80 bis zu 100 Prozent bezahlt. Um die Einkommenslücke in Deutschland zu reduzieren, schließen die Gewerkschaften in immer mehr Branchen Tarifverträge ab, in denen das Kurzarbeitergeld auf teilweise bis zu 100 Prozent aufgestockt wird. Angesicht der niedrigen Tarifbindung, insbesondere in Niedriglohnbranchen, profitiert jedoch nur eine Minderheit der Beschäftigten von diesen Regelungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine heute vorgelegte Untersuchung über „Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise“, die vom Leiter des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung, Prof. Dr. Thorsten Schulten, und Dr. Torsten Müller vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut in Brüssel verfasst wurde.*

Von den 15 europäischen Ländern, die in der Untersuchung berücksichtigt wurden, zahlen vier Staaten (Irland, Dänemark, die Niederlande und Norwegen) ein Kurzarbeitergeld, das bis zu 100 Prozent des Lohnausfalls kompensiert (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser Pressemitteilung; Link unten). In Schweden variiert das Kurzarbeitergeld zwischen 92,5 und 96 Prozent je nach Umfang der Kurzarbeit. In fünf Ländern (Österreich, Großbritannien, Italien und die Schweiz) liegt das Kurzarbeitergeld bei 80 Prozent, wobei in Österreich die unteren Lohngruppen einen höheren Aufschlag auf bis zu 90 Prozent erhalten. In Spanien, Belgien und Frankreich wird der Lohnausfall zu 70 Prozent ausgeglichen, während in Portugal zwei Drittel (66,66 Prozent) gezahlt werden. Das Kurzarbeitergeld wird je nach Land auf Netto- oder Bruttobasis gezahlt. In Ländern mit einer Kompensation des Bruttoentgelts kann die Nettozahlung sogar noch deutlich höher ausfallen. Dies ist z.B. in Frankreich der Fall, wo aufgrund der Steuerbefreiung ein Kurzarbeitergeld von brutto 70 Prozent einer Nettokompensation von 84 Prozent entspricht.

Neue Abschlüsse zur Aufstockung in der Corona-Krise**

In Deutschland wird der bei Kurzarbeit bestehende Einkommensverlust teilweise durch tarifvertragliche Regelungen kompensiert, die das Kurzarbeitergelt in der Regel auf Werte zwischen 75 und 100 Prozent des Entgeltes aufstocken (siehe auch Abbildung 2). Zu den Branchen, die schon seit längerem eine tarifvertragliche Aufstockung haben, gehören unter anderem die chemische Industrie, die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Sachsen, der Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen oder das Kfz-Handwerk in Bayern. Entsprechende Regelungen gibt es außerdem bei der Deutschen Telekom und der Deutschen Bahn. Bei der Bahn erhalten die Beschäftigten 80 Prozent des Bruttogehalts. Beim Volkswagen-Konzern sind in Abhängigkeit der Entgeltstufen Aufstockungen auf 78 bis 95 Prozent vereinbart, wobei Beschäftigte in den unteren Entgeltgruppen die höchsten Zuschläge erhalten.

In der Metall- und Elektroindustrie besteht schon seit Jahren eine flächendeckende Regelung in Baden-Württemberg, wo das Kurzarbeitergeld je nach Umfang der Kurzarbeit auf 80,5 bis 97 Prozent des Nettogehalts erhöht wird. In Nordrhein-Westfalen haben sich IG Metall und Arbeitgeberverband kürzlich auf eine Regelung geeinigt, die die Nettoentgelte der Beschäftigten bei Kurzarbeit auf dem Niveau von etwa 80 Prozent absichert. Das geschieht durch eine Abschmelzung der Sonderzahlungen und einen Arbeitgeberzuschuss von 350 Euro je Vollzeitbeschäftigtem. Dieser Abschluss wurde in anderen Tarifbereichen übernommen, die bislang noch keine Regelung hatten. In der Filmbranche und in der Systemgastronomie haben die Tarifparteien nach Beginn der Corona-Krise ebenfalls Vereinbarungen getroffen. So ist in Schnellrestaurants festgelegt, dass das Kurzarbeitergeld der Beschäftigten auf 90 Prozent des Nettoentgelts aufgestockt wird. In der Filmbranche wird das Kurzarbeitergeld bis zur Beitragsbemessungsgrenze sogar auf 100 Prozent der Netto-Tarifgage erhöht. Erstmals wurde auch im öffentlichen Dienst für den Bereich der Kommunen eine tarifvertraglich Regelung getroffen, wonach das Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1-10 auf 95 Prozent und ab Entgeltgruppe 11 auf 90 Prozent des Nettoentgelts angehoben wird.

Auch wenn es in immer mehr Branchen tarifvertragliche Regelungen zur Aufstockung des Kurzarbeitergeldes gibt, werden sie nach Einschätzung der Autoren Schulten und Müller insgesamt nur für eine Minderheit der Tarifbeschäftigten gelten. „Insbesondere in den klassischen Niedriglohnsektoren gibt es oft keine tarifvertraglichen Zuschüsse zum staatlichen Kurzarbeitergeld“, so Schulten und Müller. Hinzu kommt, dass in Niedriglohnbereichen die Tarifbindung meist besonders niedrig ist. „Gerade Beschäftigte mit geringem Einkommen können jedoch bei einem Nettoeinkommensverlust von 40 Prozent nicht lange über die Runden kommen. Für diese würde der Weg direkt zu Hartz IV führen.“ Für die Zeit der Corona-Krise sollte deshalb nach Ansicht der Wissenschaftler ähnlich wie in Österreich eine generelle Aufstockung des Kurzarbeitergeldes auf mindestens 80 Prozent vorgenommen werden, mit einer höheren Aufstockung von bis zu 90 Prozent für Beschäftigte im Niedriglohnsektor.

**Redaktioneller Hinweis: Die Darstellung der tariflichen Regelungen im Text und in Abbildung 2 aktualisiert die Darstellung aus unserer Pressemitteilung vom 18. März.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.04.2020

Zur Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Angesichts der Corona-Pandemie hat sich die Situation wohnungsloser Menschen in Deutschland weiter verschärft. Sie haben keine Möglichkeit, sich in die eigenen vier Wände zurückzuziehen. Sie haben oftmals nur unzureichenden Zugang zu Duschen oder Toiletten, ihr Zugang zum Gesundheitssystem ist – oftmals bei schlechter Gesundheit – kaum gegeben. Leben sie in Notunterkünften, wohnen dort viele Menschen auf engstem Raum.

Bei allen Maßnahmen zur Verlangsamung der Pandemie muss die Situation schutzbedürftiger Personengruppen besonders in den Blick genommen werden. Das bedeutet, wie von Sozialverbänden gefordert, wohnungslosen Menschen dieselben Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung und zum Schutz vor Ansteckung zu eröffnen und zusätzliche Wohnmöglichkeiten und Anlaufstellen für sie im öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Angesichts der neuen Restriktionen wie den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum muss auch sichergestellt werden, dass auf der Straße in Gemeinschaft lebende Menschen nicht wegen ihres Status als Wohnungslose bestraft werden.

Jetzt ist es entscheidend, dass nicht noch mehr Menschen wohnungslos werden. Deshalb ist der von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kündigungsschutz für Mieter zu begrüßen. Zudem sollten für den Zeitraum der Pandemie alle Zwangsräumungen ausgesetzt werden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte unterstützt damit den aktuellen Appell der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leila Farhani. Diese hatte am 18. März zum besonderen Schutz wohnungsloser Menschen während der Corona-Pandemie aufgefordert.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat sich in einer Studie mit der kommunalen Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland befasst.

Weitere Informationen:
Claudia Engelmann, Claudia Mahler, Petra Follmar-Otto (2020): Von der Notlösung zum Dauerzustand. Recht und Praxis der kommunalen Unterbringung wohnungsloser Menschen in Deutschland

Statement der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leilani Farha (18. März 2020): „Housing, the front line defence against the COVID-19 outbreak“

Statement der UN-Sonderberichterstatterin zum Recht auf Wohnen, Leilani Farha (18. März 2020)- Deutsche Übersetzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 26.03.2020

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßt den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts, die Arbeit ihrer gemeinnützigen Träger unter den Schutz des Corona-Rettungsschirms zu nehmen. „Das sichert die Existenz unserer Angebote und Einrichtungen, aber vor allem nützt es den Millionen Menschen, denen wir täglich Hilfe leisten“, sagt BAGFW-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

„Die rund zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Wohlfahrtspflege sind das Rückgrat des Sozialstaats“, unterstreicht Hasselfeldt. „Im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten sie unmittelbar im Kampf gegen das Corona-Virus. In anderen Feldern der sozialen Arbeit – etwa in der Arbeit mit wohnungslosen Menschen oder in Sozialberatungsstellen – stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor großen Herausforderungen, um für die Klienten und Klientinnen weiter erreichbar zu sein. Ihre soziale Arbeit wird dringend gebraucht und muss in der aktuellen Krise gesichert werden.“ Die Verbände der BAGFW bringen alle Kapazitäten ein, um mit aller Kraft bei der Bewältigung der Krise zu helfen.

Durch den Schutzschirm, der noch in dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, ist eine Brücke gebaut und vieles positiv geregelt, um soziale Einrichtungen vor der Auflösung zu retten. Einen Bedarf zur Nachbesserung sieht die BAGFW u.a. noch im Bereich von Einrichtungen für Mutter-Kind-Kuren. An dieser Stelle müsse das Gesetz in der parlamentarischen Beratung noch ergänzt werden.

Es ist eine vernünftige Lösung, bei der jetzt alle Partner von den Ländern bis zu den Leistungsträgern mitspielen müssen. Die gemeinnützigen Einrichtungen und Hilfeangebote sind auf besondere Unterstützung angewiesen, weil sie keine großen Rücklagen bilden dürfen und daher ihre Liquidität und wirtschaftliche Existenz stärker bedroht ist als bei vielen privatwirtschaftlichen Unternehmen. „Wir hoffen, dass wir damit die Infrastruktur des Sozialstaats für die Krise und darüber hinaus sichern können“, sagt die BAGFW-Präsidentin.

In der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sind die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland zusammengeschlossen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.03.2020

Empfehlungen der BAGSO in Zeiten der Ausbreitung des Coronavirus

Die Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 in Deutschland hat den Alltag der Menschen in kurzer Zeit radikal verändert. Ältere Menschen zählen ebenso wie Menschen mit Vorerkrankungen zu den Risikogruppen. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßt alle angesichts der Corona-Pandemie ergriffenen Maßnahmen zum Schutz von Menschenleben. Als Interessenvertretung der älteren Generationen hat sie Empfehlungen vorgelegt, wie der gesundheitliche Schutz, die Versorgung und die soziale Situation älterer Menschen in der derzeitigen Lage verbessert werden können.

Dringend notwendig ist nach Ansicht der BAGSO eine umfassende Information aller Menschen über die Krankheit, die Ansteckungswege, die neuen Verhaltensregeln und örtliche Hilfsangebote – in allen relevanten Sprachen und barrierefreien Formaten. Bei allen Bring- und Lieferdiensten von Supermärkten und Apotheken sollten ältere und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen Vorrang haben. Auch die Versorgung mit Desinfektionsmitteln und Hygieneartikeln muss sichergestellt sein.

Nachdem bereits zahlreiche Maßnahmen für den Bereich der stationären Pflege beschlossen wurden, muss die Politik das Augenmerk nun verstärkt auf die häusliche Pflegesituation richten. Auch hier geht es darum, alle Beteiligten bestmöglich zu schützen und die Versorgung auch bei weiter steigenden Infektionsfällen sicherzustellen.

Viele ältere Menschen benötigen derzeit dringend Angebote zur Aktivierung und zur Teilhabe innerhalb der eigenen vier Wände. Die BAGSO bestärkt Organisationen und Initiativen vor Ort, die mit Kreativität neue Wege der Unterstützung erproben. In Pflegeheimen helfen neben regelmäßigen Telefonkontakten auch Video- und Skype-Telefonie die Zeit ohne Besuche von Angehörigen zu überbrücken.

Stellungnahme Menschenleben schützen – Zusammenhalt stärken

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 25.03.2020

Der Deutsche Frauenrat begrüßt den vom Bundestag beschlossenen Entschädigungsanspruch für Eltern, mit dem Verdienstausfälle wegen der Schließung von Kitas und Schulen kompensiert werden sollen. „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung Doppelbelastung und finanzielles Risiko erwerbstätiger Eltern in der aktuellen Situation schnell anerkennt und in ihren Maßnahmen berücksichtigt: Wer viele Stunden täglich erwerbstätig sein muss, kann unmöglich gleichzeitig Kinder betreuen. Leider wirkt die Entschädigungsleistung aber aufgrund der hohen Anspruchsvoraussetzungen eher wie eine Härtefallregelung, nicht wie eine flächendeckende Unterstützung betroffener Eltern,“ sagt Anja Weusthoff, Mitglied im Vorstand des Deutschen Frauenrats.

Der Bundestag hatte gestern umfangreiche Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Dazu zählt ein Entschädigungsanspruch für Eltern, die Gehaltsausfälle durch die Schließung von Kitas und Schulen in Kauf nehmen müssen, weil sie ihre Kinder nun zuhause betreuen und nicht ihrem Job nachgehen können. Entschädigt werden jedoch nur Eltern von Kindern bis zum 12. Lebensjahr, die die Betreuung nicht mithilfe von Familie, Freund*innen oder Notfallangeboten anderweitig realisieren können, die kein Homeoffice nutzen können und auch keine Möglichkeiten mehr haben, bezahlt der Arbeit fernzubleiben, beispielsweise durch Überstundenabbau oder der Nutzung ihres gesamten Erholungsurlaubs*. Wer Kurzarbeitergeld bezieht, kann ebenfalls keine Entschädigung erwarten. Die Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Nettoeinkommens wird höchstens für sechs Wochen gewährt und beträgt maximal 2.016 Euro.

„Vielen erwerbstätigen Eltern und im Übrigen auch nicht wenigen pflegenden Angehörigen droht in der jetzigen Situation ein Verdienstausfall. Wenn nur zwei Drittel des Monatseinkommens kompensiert werden, ist das insbesondere für Frauen mit geringen Einkommen kaum zu verkraften. Und so wie die Voraussetzungskriterien gestaltet sind, bleibt zu befürchten, dass deutlich weniger Eltern von der Leistung profitieren werden, als Unterstützung nötig haben“, so Weusthoff weiter. „Deshalb fordern wir eine Entgeltersatzleistung, die bei all denjenigen tatsächlich ankommt, die sich durch Schließung von Kitas, Schulen und Tagespflegeeinrichtungen empfindlichen Lohnausfällen gegenübersehen.“

*Update, 30. März 2020: Der ursprüngliche Gesetzesentwurf war in der Frage uneindeutig, ob Arbeitnehmer*innen zunächst ihren gesamten Erholungsurlaub zur Kinderbetreuung aufbrauchen müssen, bevor sie die Leistung in Anspruch nehmen können. Nun hat das Bundesarbeitsministerium mit einem Papier klargestellt, dass Urlaub nur in gewissem Umfang zur Kinderbetreuung eingesetzt werden kann. Resturlaub aus dem Vorjahr darf beispielsweise herangezogen und bereits beantragter Urlaub muss genommen werden. Es sei aber nicht zumutbar, dass Arbeitnehmer*innen ihren gesamten Jahresurlaub aufbrauchen müssten, um den Entschädigungsanspruch geltend machen zu können, schreibt das BMAS.

Offizielle Information des BMAS

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenratvom 26.03.2020

Zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen sagt Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

„Rund 470.000 Betriebe in Deutschland haben vorübergehend Kurzarbeit angezeigt – das ist eine immens hohe Zahl, die zeigt, wie groß die Auswirkungen der Corona-Krise auf das Arbeitsleben sind. Erschrecken sollte uns die Zahl aber nicht: Kurzarbeit ist ein Mittel, um Einbrüche zu überbrücken und Beschäftigung zu halten. Wer jetzt Kurzarbeit beantragt, setzt darauf, dass es nach der Krise weitergeht, deshalb ist es gut, dass das Instrument genutzt wird. Gut ist in dieser Situation auch, dass die Bundesagentur ihre Kapazitäten so schnell hochzieht, um den Andrang gut und effektiv bewältigen zu können.

Aber nicht nur die Betriebe, auch die Beschäftigten sollen ohne Absturz durch die Krise kommen. Deshalb müssen sich Arbeitgeber und Bundesregierung jetzt endlich bewegen und das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent anheben. Denn für viele tausend Beschäftigte, die nicht unter dem Schutz von aufstockenden Tarifverträgen stehen, bedeutet Kurzarbeit, mit 60 beziehungsweise 67 Prozent ihres bisherigen Nettolohns auszukommen, wobei nicht einmal die sonst gezahlten Zuschläge mit einberechnet werden. Bei den wenigsten Familien reicht das zum Leben und für die Miete. Wer als alleinstehender Beschäftigter vor der Krise nicht mindestens 2.750 Euro brutto pro Monat verdient hat, hat bei Kurzarbeit null – also einem Arbeitsausfall von 100 Prozent –einen Anspruch auf aufstockende Hartz-IV-Leistungen. Die Hälfte aller Beschäftigten, rund 16,5 Millionen, verdient nur bis zu dieser Grenze und einem Teil davon droht jetzt der Gang zum Jobcenter. Jetzt rächt sich, dass die Politik dem Wuchern des Niedriglohnsektors jahrelang tatenlos zugesehen hat.

In einer Reihe von Branchen sind Tarifverträge abgeschlossen worden, um das Kurzarbeitergeld aufzustocken – davon braucht es mehr! Außerdem muss da, wo Tarifverträge nicht ziehen, der Gesetzgeber die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen: Sie werden durch die neuen Regelungen von den Sozialabgaben befreit. Einen Teil dieser Entlastung sollten sie verpflichtend an die Beschäftigten weitergeben müssen, um deren Einkommen aufzustocken. Die Bundesregierung muss die entsprechende Verordnung jetzt anpassen – das wäre gelebte Solidarität in der Krise.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 31.03.2020

Die Corona-Krise stellt Eltern, die ihre Kinder aufgrund geschlossener Kitas und Schulen nun zu Hause betreuen müssen, vor besondere Herausforderungen. Um diese Familien finanziell zu entlasten und den Verdienstausfall zumindest teilweise zu kompensieren, will die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz anpassen. Dazu sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Es ist gut, dass die Große Koalition das Problem angepackt hat. Die geplanten Änderungen gehen aber nicht weit genug, um den betroffenen Familien ausreichend zu helfen. Hier muss dringend nachgebessert werden, um die Familien nicht in Existenznöte zu bringen. Einkommenseinbußen müssen abgesichert werden. Der Erholungsurlaub muss geschützt bleiben – er wird für die Erholung dringend gebraucht!“

Wir fordern Nachbesserungen insbesondere bei diesen Punkten:

  • Wir fordern mindestens 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens für die Eltern, die von Schul- oder Kitaschließungen betroffen sind! Die jetzt geplanten 67 Prozent sind viel zu wenig; gleiches gilt für die monatliche Deckelung auf 2.016 €. Wer bisher nur den Mindestlohn erhalten hat, wäre auf aufstockende Leistungen angewiesen.
  • Der Erholungsurlaub darf nicht angerechnet werden! Jetzt ist vorgesehen, dass Eltern erst ihren kompletten Jahresurlaub aufbrauchen und Überstunden abbauen müssen, bevor sie Anspruch auf die vorgesehene ohnehin niedrige Leistung hätten.
  • Zudem sieht das Gesetz vor, dass Arbeit im Home Office eine „zumutbare Betreuungsmöglichkeit“ darstelle, so dass Eltern im Homeoffice keinen Anspruch auf die Entschädigung haben sollen. Das ist inakzeptabel insbesondere für Eltern mit Kindern im Kita- und Grundschulalter. Auch das muss dringend geändert werden.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, warum der Anspruch nur für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren gelten soll – die Altersgrenze muss auf mindestens 14, eher 16 Jahre angehoben werden.

Im Übrigen fehlt bislang in diesem Gesetz komplett die Absicherung von Verdienstausfällen jener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund der behördlich angeordneten Schließung ihrer Betriebe von ihren Arbeitgebern nach Hause geschickt wurden und nicht bezahlt werden. Hierfür werden dringend Lösungen benötigt!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 25.03.2020

Der von der Bundesregierung aufgespannte Corona- Schutzschirm für die deutsche Wirtschaft lässt die Einrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren bisher außen vor. Auch andere Träger von Reha-Maßnahmen werden nach den bisherigen Plänen nicht gestützt. Dazu zählen etwa die medizinische Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, die neurologische Rehabilitation, die geriatrische oder die Sucht- beziehungsweise psychosomatische Rehabilitation in Trägerschaft der Krankenkassen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland und Kuratorin des Müttergenesungswerks: „Die Träger von Mutter/Vater-Kind-Kuren und von anderen Reha-Einrichtungen etwa für alte oder suchtkranke Menschen haben durch ihre Schließung dramatische Einnahmeverluste zu verzeichnen. Zahlreiche Kliniken dürften die Krise ohne staatliche Hilfe nicht überleben. Noch lässt sich ein Kollaps der in Jahrzehnten bewährten Mutter/Vater-Kind-Reha- Einrichtungen und vieler anderer Einrichtungen für rehabilitationsbedürftige Menschen abwenden, wenn die Kliniken doch noch unter den Rettungsschirm genommen werden. Wir dürfen auf keinen Fall sehenden Auges zulassen, dass die Reha- Einrichtungen insbesondere für belastete Familien wegbrechen. Denn was einmal geschlossen ist, wird nach der Krise nur schwer wiederaufzubauen sein.“

Mehr Infos:

Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: PressemitteilungDiakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.03.2020

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt die geplante Sicherung der sozialen Infrastruktur mit Hilfe eines Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes. Damit verbessern sich die Chancen, dass Strukturen der Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung die Corona-Krise überstehen können. Es sind allerdings sind noch weitere Maßnahmen zu treffen.

Die eaf begrüßt die Initiative der Bundesregierung, die soziale Infrastruktur insbesondere auch im Hinblick auf Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung abzusichern. Damit zeigt der gemeinsame Appell der katholischen und evangelischen Arbeitsgemeinschaften für Familienbildung zur bedrohlichen Lage für die Familienbildung in Deutschland erste Wirkung (https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_291/200320_appell_corona_pandemie_eaf_bag.pdf). Mit dem geplanten Sozialdienstleister-Einsatzgesetz wird eine Rechtsgrundlage für die weitere Förderung der Einrichtungen nach §16 SGB VIII geschaffen.

Allerdings sind diese Regelungen nicht ausreichend, so betont Andreas Zieske, der Leiter der Servicestelle Familienbildung und stellv. Geschäftsführer der eaf. „Für die Einrichtungen der Familienbildung besteht das größte Problem im Wegbrechen der Teilnehmendenbeiträge, die teilweise über 30 % des Gesamthaushalts ausmachen. Wenn jetzt über alternative, online-basierte Angebote für Familien nachgedacht wird und diese umgesetzt werden sollen, müssen die entstehenden Einnahmeausfälle durch Fördermittel kompensiert werden.“

„Zudem wird ein großer Teil der Familienbildungsangebote über die Weiterbildungsgesetze der Länder finanziert. Die Länder sind in der Pflicht und müssen die förderrechtlichen Bedingungen an neue Angebote und Formate anpassen. Bereits zugesagte Fördermittel dürfen durch krisenbedingten Ausfall von Veranstaltungen nicht gestrichen werden.

Große Sorgen machen wir uns um die vielen selbstständigen Honorarkräfte, die die Kurse in der Familienbildung durchführen. Allein in den Einrichtungen der evangelischen Familienbildung sind schätzungsweise mehr als 9.000 Honorarkräfte tätig. Der allergrößte Teil der vorgehaltenen Angebote wird von diesen Personen geleistet. Sie alle müssen jetzt existenzgefährdende Einnahmeverluste hinnehmen. Um die Strukturen während und nach der Krise aufrechterhalten zu können, müssen auch für diese Fachkräfte Übergangslösungen gefunden werden.“, so Zieske.

Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) betont: „Familienbildung, Familienberatung und Familienerholung sind wichtige und systemrelevante Unterstützungsstrukturen für alle Familien. Ihre Leistungen müssen während und auch langfristig nach der aktuellen Krisensituation abgesichert werden. Bund UND Länder sind hier in der Pflicht.“

Mehr Infos: Hinweise und Tipps für den Familienalltag in Zeiten von Corona https://www.eaf-bund.de/de/informationen/coronavirus_und_familienalltag

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 25.03.2020

Zur geplanten Entschädigungsregelung für Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie ihre Kinder zuhause betreuen müssen, erklärt Dr. Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf):

Es ist ein gutes Zeichen, dass die Bundesregierung nun auch Eltern von unter 12-jährigen Kindern, die aufgrund der Schul- und Kita-Schließungen nicht arbeiten können und Verdienst­ausfälle haben, entschädigen will. Der bislang (Stand: 23. März 20, 15 Uhr) geplante Entschädigungsanspruch ist allerdings völlig unzureichend, da er auf sechs Wochen begrenzt ist. Viele Familien befürchten, dass sie bei möglichen längeren Schul- und Kitaschließungen in finanzielle Existenznöte geraten. Die geplante nur kurzfristige Regelung gibt den Familien keine Sicherheit in dieser Krise. Wenn man bei der Unterstützung der Wirtschaft die „Bazooka zückt“, um im Bild des Bundesfinanzministers zu bleiben, sollte ihr bei der Existenzsicherung von Familien mit kleinen Kindern nicht nach sechs Wochen bereits die Puste ausgehen.

Eine Begrenzung des Anspruchs auf sechs Wochen ist unzumutbar, sollten die Kita- und Schulschließungen länger dauern. Die bislang geplanten Schließungen umfassen bereits einen Zeitraum von fünf Wochen, in bestimmten Regionen bestehen sie auch schon länger. Wie die betroffenen Eltern, insbesondere Alleinerziehende, bei einer Verlängerung der Schließzeit ihre Existenz sichern sollen, bleibt offen. Eine Laufzeit des Anspruchs bis zu den Sommerferien – bei ggf. weiterführender Schließung – ist notwendig. Sollten Kitas und Schulen tatsächlich weniger als sechs Wochen geschlossen sein, würde ein länger reichender Schutz keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Zudem plant die Bundesregierung offensichtlich, den Entschädigungsanspruch während der Schulferien auszusetzen. Aber auch während der Ferien müssen Familien ihren Lebensunterhalt sichern, viele Familien hatten auch für diese Zeit Ferienbetreuung organisiert gehabt. Der Anspruch muss daher für diese Familien auch in dieser Zeit weiterlaufen.

Familien mit kleinen Kindern sehen sich momentan mit erheblichen Einschränkungen ihres Lebens konfrontiert. Außerhäusliche Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinder sind stark eingeschränkt, der persönliche Kontakt zu Gleichaltrigen weitgehend unmöglich. Viele berufstätige Eltern übernehmen die Betreuung der Kinder und müssen dabei oft noch die Funktion von Lehrerinnen und Lehrern übernehmen und ihre Kinder beim häuslichen Lernen unterstützen. Diese schwierige Situation darf für Eltern keinesfalls noch zusätzlich mit Sorge um die eigene Existenz verbunden sein.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 23.03.2020

Der Paritätische fordert ein sofortiges Notprogramm für Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung. Die mit der Corona-Krise verbundene Schließung von Tafeln und anderen Unterstützungssystemen stürze arme Menschen in existentielle Krisen. Der Verband fordert finanzielle Soforthilfen für Bedürftige, darüber hinaus müssten alle Leistungskürzungen, etwa durch Sanktionen, sofort beendet werden.

Konkret fordert der Paritätische eine sofortige Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung um 100 Euro pro Monat und Haushaltsmitglied, um insbesondere eine ausgewogene Ernährung sicherzustellen. Zusätzlich sei eine Einmalzahlung von 200 Euro notwendig für coronakrisenbedingte Mehraufwendungen, wie etwa für Arzneimittel oder auch erhöhte Energiekosten. „Die Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung sind so kleingerechnet, dass man mit ihnen nicht anständig über den Monat kommt. Es sind Armutssätze. Die Tafeln haben sich, ebenso wie kostenlose Verpflegung in Schulen und Kitas, für viele längst zum notwendigen Baustein der Grundversorgung entwickelt. Bei Tafeln und selbst in Schulen geht es um echte Armenspeisung, die nun ausfällt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Hinzu komme, dass im Zuge von Hamsterkäufen oder möglichen Lieferengpässen die Ausgaben für Lebensmittel praktisch steigen.

Der Paritätische unterstützt ausdrücklich die heute von sanktionsfrei.de gestartete Hilfsaktion, mit der ab sofort notleidende Familien in Hartz IV-Bezug unterstützt werden sollen. Dies entlasse den Staat aber nicht aus seiner Pflicht, das soziokulturelle Existenzminimum für alle zu garantieren: „Der Staat bleibt in der Verantwortung. Es braucht sofort eine Lösung in der Fläche. Es geht um die Existenzsicherung von armen Menschen in Deutschland“, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 31.03.2020

Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt sich erleichtert, dass soziale Dienste und Einrichtungen unter die Regelungen des krisenbedingten Sozialschutzpaketes fallen, das morgen im Bundestag beraten wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei es nach schwierigen Verhandlungen gelungen, einen Weg zu ebnen, wie soziale Infrastruktur größtenteils auch über die Corona-Krise hinaus gerettet werden kann. Der Verband mahnt zusätzliche Lösungen für die medizinische Reha, Jugendherbergen und Bildungswerke an. Zentral sei grundsätzlich eine möglichst unbürokratische und konstruktive Umsetzung auf Länderebene. Notwendig sei zudem eine sofortige finanzielle Unterstützung für arme Menschen in der Grundsicherung.

„Wenn alle relevanten Akteure auf Bundes- und Landesebene jetzt konstruktiv zusammenarbeiten, kann es gelingen, die soziale Infrastruktur zu retten“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Nach den aktuellen Plänen wären 75 Prozent der durchschnittlichen Ausgaben der betroffenen sozialen Dienste und Einrichtungen über den Schutzschirm abgesichert. „Wo dies nicht reicht, um die laufenden Kosten zu decken, müssen die Länder nachsteuern“, so Schneider.

Blinde Flecken gebe es noch im Bereich der Rehaeinrichtungen und Erholungsstätten, wie bspw. Mutter-Kind-Kurheime sowie bei den Jugendherbergen, für die bisher kein Schutzschirm greife. Auch für die Bildungswerke gebe es noch keine einheitliche Lösung, hier seien qua föderaler Zuständigkeit vor allem die Bundesländer in der Verantwortung, geeignete Hilfen zu organisieren.

Auch die Maßnahmen, die zur Unterstützung armer Menschen im Kabinett beschlossen wurden, wie vereinfachte Verfahren in Hartz IV bei Antragstellung und Vermögensprüfung oder auch das Verbot von Mietkündigungen und Zwangsräumungen begrüßt der Paritätische ausdrücklich. Was jedoch fehle, sei konkrete finanzielle Unterstützung. „Mit Blick auf die steigenden Lebenshaltungskosten durch Hamsterkäufe und Lieferengpässe sowie den Wegfall von Angeboten der Schulspeisung oder Tafeln, braucht es dringend eine sofortige Erhöhung der Regelsätze“, so Schneider. Konkret fordert der Paritätische einen Zuschlag in Höhe von 100 Euro pro Monat ab sofort auf die Grundsicherungsleistungen bis zur ohnehin anstehenden Neufestsetzung der Regelsätze zum 1.1.2021. Darüber hinaus sei eine sofortige Einmalzahlung für Grundsicherungsbeziehende in Höhe von 200 Euro für krisenbedingte Mehraufwendungen wie etwa für Medikamente zu gewähren.

Schließlich weist der Verband auf die vielerorts sich zuspitzende Lage bei den Hilfen für Obdachlose und Menschen in anderen existenziellen Notlagen hin, für die vor Ort zwingend Lösungen organisiert werden müssten. Insbesondere auch der Mangel an Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln sei auch in allen Bereichen der sozialen Arbeit, gerade auch bei den niedrigschwelligen Hilfsangeboten, ein Riesenproblem.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.03.2020

Angesichts der Corona-Krise will die Bundesregierung vorübergehende Entschädigungen für berufstätige Eltern auf den Weg bringen, die mangels Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Für den Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) ist das ein Schritt in dierichtige Richtung. Der VAMV zeigt sich jedoch enttäuscht, dass Einkommenseinbußen für Alleinerziehende nicht vollständig mit einer Lohnfortzahlung abgefedert werden.

„Die geplante Entschädigung für Verdienstausfälle hilft berufstätigen Alleinerziehenden angesichts geschlossener Kitas und Schulen etwas über die kommenden sechs Wochen“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Bei vielen Alleinerziehenden klafft aber trotz dieser Leistung von 67 Prozent des Nettolohns eine Lücke im Budget. Denn Alleinerziehende und ihre Kinder leben schon jetzthäufig von kleinen Einkommen. 42 Prozent sind sogar armutsgefährdet. Da wird jeder Cent fürs Notwendigste gebraucht.Auch weiß zurzeit niemand, ob Schulen und Kitas nach dem Osterferien wirklich wieder öffnen können. Viele Einelternfamilien fürchten deshalb weiterhin, in absehbarer Zeit mit Grundsicherungsleistungen am untersten Existenzminimum zu leben. Denn für den „NotfallKinderzuschlag“ brauchen Alleinerziehende ein eigenes Einkommen, zur Arbeit gehen können sie aber nur, wenn eine Kinderbetreuung zur Verfügung steht.“

Jaspers fordert deshalb: „Um soziale Härten abzufedern, müsste die Entschädigungsrate für Familien mit kleinen Einkommen höher als 67 Prozent ausfallen. Damit Alleinerziehende wegen der gegenwärtigen Situation nicht ins SGB II rutschen, sollte die Entschädigung für Geringverdienende auf bis zu 100 Prozent angehoben werden. Denn es ist zu befürchten, dass angesichts der Corona-Krise eine Welle von Anträgen auf die Ämter zurollt und Anspruchsberechtigte in akuter Not auf die Auszahlung ihrer Leistungen warten müssen. Auch vereinfachte Sozialleistungen bleiben kompliziert und für Familien schwer zu durchschauen.“

Der VAMV hat angesichts der Kita- und Schulschließungen in der vergangenen Woche im Internet eine Petition gestartet: https://weact.campact.de/petitions/berufstatige-alleinerziehende-inder-corona-krise-nicht-vergessen

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 24.03.2020

VPK fordert Einstufung der Kinder- und Jugendhilfe als Teil der „kritischen Infrastruktur“

Die Ausbreitung des Coronavirus hat auch für die Kinder- und Jugendhilfe gravierende Folgen. Darauf weist der Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe (VPK), Martin Adam, in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Es gibt zunehmende Verwerfungen durch Covid-19 für die stationären und ambulanten Hilfesysteme der Kinder- und Jugendhilfe, die dringend mehr Flexibilität erfordern.

Gemeinsames Ziel müsse nun eine umfassende Sicherstellung der Grundversorgung sein, ohne dass der notwendige Kinderschutz in Einrichtungen gefährdet würde. Deutlich ansteigende krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Mitarbeitenden in den stationären Hilfen lassen dieses Ziel aber nicht mehr hinreichend gewährleistet sein. Zudem treten zunehmend Krankheitsfälle bei den zu betreuenden Kindern und Jugendlichen auf, die eine über das übliche Maß hinaus erforderliche Aufmerksamkeit benötigen. Unter diesen Umständen sei die Sicherstellung der stationären Betreuung von Kindern und Jugendlichen und im schlechtesten Fall der gesamte Betrieb von Einrichtungen gefährdet, so Adam weiter.

Der VPK-Bundesverband hält deshalb unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes nachfolgende Schritte für dringend geboten:

  1. Die Lockerung des Fachkräftegebots hinsichtlich einer zeitlich befristeten Beschäftigung von Nichtfachkräften zur Sicherstellung der erforderlichen Betreuung bei Ausfall von Fachkräften.
  2. Das Aussetzen der Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz, um die Betreuung der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen weiter aufrechterhalten zu können.
  3. Abweichungsmöglichkeiten von den Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen hinsichtlich Mindeststandards, der Belegung, dem Personal, den Gruppenstrukturen sowie den Räumlichkeiten, um mit der notwendigen Flexibilität auf besondere Herausforderungen von Covid-19 angemessen und situationsgerecht reagieren zu können.
  4. ​​​​​​​Die Einstufung der stationären Erziehungshilfen als Teil der „kritischen Infrastruktur“ und somit als „systemrelevant“. Nur so kann die Versorgung der Einrichtungen mit notwendigen Infektionsschutz- und anderen Materialien abgesichert werden. Ein Zusammenbruch von stationären Leistungssystemen führt zu nachhaltigen gesellschaftlichen Folgeproblemen.
  5. ​​​​​​​​​​​​​​Die Herstellung von klarstellenden Verfahrensweisen durch die Obersten Jugendhilfebehörden der Länder hinsichtlich von sehr unterschiedlichen Erfordernissen durch befristete Übertragung von Regelungsnotwendigkeiten in den Sachverstand der Leistungserbringer vor Ort auf Grundlage deren fachlichen Ermessens.

​​​​​​​Ziel dieser Regelungen sind größtmögliche Flexibilität, Transparenz und Klarheit für die Arbeit der Jugendhilfeträger, um eine weitgehende Sicherstellung des Kinderschutzes zu erreichen und die Aufrechterhaltung von Jugendhilfeeinrichtungen zu gewährleisten. Grundlage eines in dieser Krise notwendigen Handelns ist das wechselseitige Vertrauen auf Basis einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit von freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zum Zwecke der Sicherstellung des Kindeswohls, so Präsident Adam abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 25.03.2020

SCHWERPUNKT II: Corona-Krise

Ausgehbeschränkungen, Sorgen um die Gesundheit, Existenzängste und ein Familienleben dauerhaft auf engstem Raum: Angesichts der Corona-Krise befürchten Expertinnen und Experten eine Zunahme von Fällen häuslicher Gewalt. Umso wichtiger ist es, dass die Hilfestrukturen funktionieren – allen voran auch das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (08000-116 016).

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey dankt den Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons für ihren Einsatz, der gerade auch in der gegenwärtigen Corona-Krise unverzichtbar sei. Zugleich stellt sie eine Studie zur Wirksamkeit des Hilfetelefons vor. „Das seit 2013 bestehende Hilfetelefon ‚Gewalt gegen Frauen’ ist fest verankert und inzwischen aus dem Hilfesystem nicht mehr wegzudenken“, so Ministerin Giffey. „Die Studie zeigt, dass die Qualität des Beratungsangebots hoch ist und dass die Anonymität, die Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit sowie die Beratung in insgesamt 18 Sprachen gesichert sind. Belegt ist außerdem, dass die Vermittlung von Anrufenden in das örtliche Hilfesystem gut angenommen wird. Das sind erfreuliche Nachrichten in dieser schwierigen Zeit, in der das Hilfesystem besonders herausgefordert ist.“

Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat die INTERVAL GmbH Berlin das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ nach fünfjähriger Betriebszeit auf seine Wirksamkeit hin untersucht. Als Basis nutzten die Forscherinnen und Forscher die Vorgangsdaten des Hilfetelefons, Befragungen und Interviews mit Fachkräften des Hilfetelefons, repräsentative Bevölkerungsbefragungen von Frauen und Männern sowie spezifischer Zielgruppen, Online-Erhebungen und Interviews bei/von Nutzerinnen und Nutzern sowie von Fachkräften des Hilfe- und Unterstützungssystems vor Ort.

Kernergebnisse der Studie: Mit dem rund um die Uhr erreichbaren Hilfetelefon ist es gelungen, eine Leerstelle im Unterstützungssystem zu schließen, das Angebot fachpolitisch einzubetten und im bestehenden Hilfe- und Unterstützungssystem fest zu verankern. Der Bekanntheitsgrad des Angebots ist laut der Studie vergleichsweise hoch. Laut Befragungen würden über 60 Prozent der Frauen im Internet nach Beratungsangeboten suchen und somit auf das Hilfetelefon stoßen. Auch stieg die Zahl der Kontaktaufnahmen in den ersten fünf Jahren des Hilfetelefons kontinuierlich an. Über 90 Prozent erfolgen telefonisch, der Rest per Internet. Über drei Viertel der Beratungskontakte sind Erstkontakte. Der Großteil der Beratungen wird mit von Gewalt betroffenen Frauen, der eigentlichen Zielgruppe, geführt (70 Prozent). In weit geringerem Maße werden Unterstützerinnen und Unterstützer (21 Prozent) sowie Fachkräfte (6 Prozent) beraten. In sieben Prozent der Beratungen war es nötig, eine Dolmetscherin hinzuzuziehen. Rund ein Viertel der Beratungen fand in den Abend- und Nachtstunden zwischen 20.00 und 8.00 Uhr statt. Weitervermittlungen erfolgten in rund zwei Dritteln der Beratungen.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey: „Auch in Zeiten von Corona müssen Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Hilfe bekommen, die sie benötigen. Ich freue mich, dass die offene und auf individuelle Bedürfnisse ausgerichtete Beratung des Hilfetelefons so positiv bewertet wird. Betroffene Frauen bekommen hier wichtige erste Hilfe: Wie kann ich mich aus der Gewaltsituation befreien? Wer unterstützt mich dabei vor Ort? Welche Angebote des Unterstützungssystems gibt es überhaupt? Mit dem Hilfetelefon ist es uns gelungen, einen niedrigschwelligen und zentralen Zugang in das örtliche Hilfe- und Unterstützungssystem zu schaffen, der auch von den Fachkräften der Angebote vor Ort sehr wertgeschätzt wird. Auch während der aktuellen Corona-Krise setzen wir alles daran, um den Betrieb und die Funktionsfähigkeit des Hilfetelefons aufrecht zu erhalten. Mit den Bundesländern haben wir verabredet, dass, sollten Frauenhauskapazitäten erschöpft sein, unbürokratisch Hotels oder leerstehende Ferienwohnungen durch Länder und Kommunen für die Unterbringung ausgeweitet werden können.“

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der kostenfreien Nummer 08000 116 016 leistet Erst- und Krisenunterstützung, bei Gewalt gegen Frauen gibt es Rat und Hilfe rund um die Uhr, anonym, in insgesamt 18 Sprachen, barrierefrei. Seit März 2013 wurden mehr als 200.000 Personen beraten, darunter auch Ratsuchende aus dem sozialen Umfeld gewaltbetroffener Frauen sowie Fachkräfte. Das Hilfetelefon ist online zu erreichen unter www.hilfetelefon.de.

Angesichts der Corona-Krise könnten Druck und Konflikte in Familien auch in Gewalt gegen Kinder und Jugendliche münden. Das BMFSFJ wird deshalb unter anderem die vorhandenen telefonischen Beratungsangebote stärken. Dazu gehören die „Nummer gegen Kummer“ (116 111) für Kinder und Jugendliche oder das Elterntelefon (0800 111 0550). Zudem werden im Netz niedrigschwellige Hilfsangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern ausgebaut.

Die komplette Studie der INTERVAL GmbH Berlin zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ wird in Kürze veröffentlicht.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.03.2020

Ministerin Giffey und der BAGSO-Vorsitzende Müntefering appellieren an alle Generationen

Die Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey und der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), Franz Müntefering, appellieren gemeinsam an alle Bürgerinnen und Bürger, gefährdete Gruppen vor Corona-Infektionen zu schützen.

Das Coronavirus mit dem Namen COVID-19 ist für ältere Menschen und für Personen mit Vorerkrankungen besonders gefährlich. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko einer schweren Erkrankung stetig an. Wenn Alter und eine schon bestehende Grunderkrankung zusammenkommen, ist die Gefährdung besonders hoch. Gerade in Pflegeeinrichtungen ist der Schutz von Menschen daher besonders wichtig.

Bundesseniorenministerin Dr. Franziska Giffey: „Ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen brauchen jetzt die Solidarität aller Generationen. Ich begrüße es, dass Alten- und Pflegeheime weitgehend für Besucherinnen und Besucher geschlossen werden, nur so können die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen in der derzeitigen Situation geschützt werden. Wir müssen auch auf die vielen zu Hause lebenden Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen achten. Auch Familien, in denen Pflegebedürftige leben und versorgt werden, brauchen unsere Unterstützung. Nachbarn, die hier unkompliziert den Einkauf oder Botengänge übernehmen, sind „Engel des Alltags“. Wenn wir alle aufeinander achten, dann leben wir Solidarität im Alltag.“

BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering: „Ich bitte alle Betroffenen, Pflegebedürftige und Angehörige: Tragen Sie die Vorgaben, die die Pflegeheime bekommen haben, mit. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Perspektiven entwickelt werden, wie Begegnungen und Austausch in Heimen bald wieder ermöglicht werden können. Sehr gut ist es, wenn Einrichtungen und Pflegekräfte Kontakte mit den Familien derzeit zum Beispiel über Telefon oder Skype ermöglichen.“

Nicht nur in der professionellen Pflege, auch im Alltag älterer Menschen müssen alle ihren Beitrag leisten.

BAGSO-Vorsitzender Franz Müntefering: „Ältere Menschen, Großeltern und ihre Familien sind aufgerufen, sich selbst zu schützen und Risiken zu meiden. Panik hilft nicht, unabhängig vom Alter. Aber handeln müssen wir Älteren und Alten in Sachen Corona doch. Das Risiko der Ansteckung wollen und können wir reduzieren helfen, für uns, für unsere Familien, für Kontaktpersonen. Der Staat muss handeln, wir als Gesellschaft auch. Händeschütteln und Umarmen lassen wir mal. Gedränge meiden wir. Versammlungen verschieben wir. Verschoben ist nicht aufgehoben. Und helfen, dass niemand einsam und hilflos bleibt, ohne die Sicherheit von Menschen aufs Spiel zu setzen, das ist das Gebot der Stunde. Eine solidarische Gesellschaft wird da ganz konkret und bewährt sich. Das ist gut für alle.“

Ministerin Dr. Franziska Giffey: „Ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen und ihre Familien sollten ihre Gewohnheiten jetzt überdenken. Sie sollten Einschränkungen in Kauf nehmen, um ihre Gesundheit zu schützen. Dazu gehört, sich für eine Zeit aus dem öffentlichen Leben soweit es geht zurückzuziehen, unbedingt persönlichen Abstand von mindestens zwei Metern zu halten, Freizeitveranstaltungen nicht zu besuchen, den öffentlichen Personennahverkehr zu meiden und auch private Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Telefon, Handy und Internet helfen, in Kontakt zu bleiben. Familiäre und nachbarschaftliche Unterstützungsangebote zum Beispiel beim Einkaufen sind hilfreich und wichtig.“

Folgende Maßnahmen sollten ältere Menschen ergreifen, um sich zu schützen:Reduzieren Sie soziale Kontakte soweit möglich, auch zu Gleichaltrigen, denn auch sie können Überträger sein.Meiden Sie derzeit jeden unmittelbaren Kontakt zu Enkelkindern. Die Großeltern sollten möglichst nicht in die Betreuung einbezogen werden. Gehen Sie nicht in Arztpraxen, rufen Sie im Bedarfsfall dort an, und fragen, wie Sie sich verhalten sollen. Gehen Sie, falls möglich, nicht in Apotheken, bestellen Sie benötigte Arzneimittel per Telefon und lassen Sie sich diese liefern oder nehmen Sie, wenn möglich, Hilfe aus der Familie oder der Nachbarschaft an.Nehmen Sie Bring- und Lieferangebote an: durch Familie und Nachbarn, durch Supermärkte.Halten Sie ihre sozialen Kontakte über Telefon oder, wenn möglich, über Skype aufrecht.Begrenzen Sie die Zahl der Personen, die in Ihre Wohnung kommen, auf ein Minimum.Nutzen Sie das schöne Wetter, um spazieren zu gehen. Das stärkt Ihre Abwehr. Halten Sie auch dort mindestens zwei Meter Abstand, wenn Sie Bekannte treffen!

Auch in der aktuellen Situation ist Wachsamkeit vor „falschen Helfern“ notwendig. So fragen Betrüger besonders ältere Menschen nach Geld für teure Medikamente und medizinische Behandlungen; angebliche Handwerker behaupten, Haus und Wohnung zu überprüfen und desinfizieren zu wollen.

Das BMFSFJ und die BAGSO empfehlen daher dringend, Unbekannten kein Geld zu geben und sie nicht in die Wohnung zu lassen.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.03.2020

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie im Auftrag der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration , Frau Staatsministerin Widmann-Mauz, auf das mehrsprachige Informationsangebot der Bundesregierung zu Regelungen und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hinweisen. Wir bitten Sie, diese insbesondere an die Ihnen bekannten Netzwerke, Communities sowie Multiplikatoren z.B. über Ihre Social Media-Kanäle weiterzuleiten.

WEBSITE
Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finden Sie gesammelte Hinweise aus der Bundesregierung in verschiedenen Sprachen. Hier finden Sie – sobald sie online sind – auch Übersetzungen der für heute Abend angekündigten Fernsehansprache der Bundeskanzlerin. Wir aktualisieren und ergänzen die Informationen fortlaufend auch über Gesundheitsfragen hinausgehend. Aktuell werden mehrsprachige Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen und wirtschaftlichen Sofortmaßnahmen vorbereitet.Zur Website: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/amt-und-aufgaben/corona-virus-1730818

SOCIAL MEDIA
Wir freuen uns, wenn Sie unsere Tweets und Instagram-Post mit Verlinkung zu mehrsprachigen Informationen über Ihre Social-Media-Auftritte weitertragen und teilen:

Twitter: https://twitter.com/IntegrationBund/status/1239595687907594249
Instagram: https://www.instagram.com/p/B9zdqEcKUvW/

UMGANG MIT FAKE NEWS
Leider kommt es in diesen Tagen vermehrt auch zu Fake News im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Bitte weisen Sie uns auf solche falschen Quellen hin und unterstützen Sie uns durch die Weiterleitung der geprüften und offiziellen Informationen dabei, der Ausbreitung des Coronavirus bestmöglich entgegenzuwirken und richtig zu informieren.

MELDUNG WEITEREN INFORMATIONSBEDARFS
Gerne nehmen wir Ihre Hinweise zu weiterem Informationsbedarf bezüglich des Themas Corona auf. Bitte senden Sie uns Ihre Anregungen an folgende Email-Adresse: integrationsbeauftragte@bk.bund.de

Quelle: Pressemitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration vom 18.03.2020

Zu den Auswirkungen der Coronakrise auf den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

Schwangerschaftsabbrüche sind nicht aufschiebbar, auch in Zeiten des Coronavirus nicht. Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist medizinisch notwendig. Dies gilt auch für Schwangere mit Verdacht auf oder Diagnose von Coronavirus. Der in Teilen des Landes bestehende Versorgungsnotstand zum Schwangerschaftsabbruch verschlimmert sich in dieser Krisensituation. Keine ungewollt Schwangere darf sich selbst überlassen werden, wenn sie Unterstützung benötigt. Bund, Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ungewollt Schwangere weiterhin Zugang zu Beratungsleistungen und zum sicheren Schwangerschaftsabbruch haben. Mit dem Ziel der Infektionsprävention müssen persönliche Kontakte, Reisewege un d bürokratisch bedingte Verzögerungen dabei so weit wie möglich reduziert werden. Um die direkten Kontakte mit Klientinnen sicher durchführen zu können, muss Beraterinnen und Beratern, Ärztinnen und Ärzten Schutzausrüstung und -kleidung zur Verfügung gestellt werden. Die Beratungsstellen werden bisher nicht prioritär mit Schutzkleidung ausgestattet, das muss sich ändern.

Dazu erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

„Gerade in Zeiten dieser Krise müssen Schwangerschaftskonfliktberatungen weiter angeboten werden können. Mit Blick auf die Ansteckungsgefahr müssen sie sicher für alle sein. Darum ist es wichtig, jetzt auch telefonische und Onlineberatungen anzubieten und flexible Beratungsangebote auszubauen. Viele Beratungsstellen haben dazu bereits gute Angebote erarbeitet. Wir begrüßen, dass fast alle Bundesländer diese Form der Beratung online oder telefonisch anerkennen. Der Bund muss darauf dr&# 228;ngen, dass dies in allen Bundesländern erfolgt und sich kein Land verweigert. Eine ortsgebundene Beratungspflicht in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten, ist unverantwortlich. Jetzt ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gefragt, schnellstmöglich über Änderungen des Beratungsangebotsin verschiedenen Sprachen aufzuklären. Die Anonymität, der Datenschutz und die Vertraulichkeit von Beratungen und Schwangerschaftsabbrüchen dürfen nicht gefährdet werden.“

Dazu erklärt Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Sprecherin für Gesundheitsförderung:

„Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht daran scheitern, dass die Kostenübernahme wegen Schließungen oder Engpässen in Krankenkassen nicht rechtzeitig gewährleistet wird. Schwangere, die auf die Kostenübernahmeangewiesen sind, müssen diese schnell bekommen, notfalls auch rückwirkend. Kliniken müssen sich darauf einstellen, auch ihre Kapazitäten für Schwangerschaftsabbrüche auszubauen. Ärztinnen und Ärzte müssen darin unter stützt werden, medikamentöse Schwangerschaftssabbrüche mittelemedizinischerBegleitung entsprechend der Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation anbieten zu können. Es ist gut möglich, dass die häusliche Isolation mehr ungewollte Schwangerschaften zur Folge hat. Die betroffenen Frauen brauchen Hilfe. Das Schlimmste wäre ein Rückfall zu in der Not selbst durchgeführten Abbrüchen ohne medizinischen Beistand. Wer das verhindern will, muss jetzt Vorkehrungen treffen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.03.2020

Die FDP-Fraktion fordert in einem Antrag (19/18221) eine umfassende Initiative, um das Online-Lernen von Schülern zu stärken. So solle vermieden werden, dass das derzeitige Schuljahr verloren ist, da zurzeit wegen des Coronavirus in ganz Deutschland die Schulen geschlossen sind. Nach Ansicht der Abgeordneten ist das Ende der Schulschließungen im Moment nicht absehbar. Im Zusammenwirken mit den Ländern soll deshalb sichergestellt werden, dass Teile der finanziellen Mittel des Digital-Pakts von den Ländern für entsprechende Online-Lösungen genutzt werden können und eine White-List (Positiv-Liste) qualitativ hochwertiger qualitätsgeprüfter Online-Anbieter zusammengestellt wird. Ferner soll sich die Bundesregierung bei den Ländern dafür einsetzen, dass diese mit entsprechenden qualitätsgeprüften Online-Anbietern Rahmenverträge abschließen, aus denen die Schulen unkompliziert die besten Angebote für sich auswählen können. Im Bedarfsfall soll mit den Ländern vereinbart werden, dass der Bund die Länder beim Erwerb von Lizenzen dieser Anbieter auch finanziell unterstützt und im Zusammenwirken mit qualitätsgeprüften Online-Anbietern und den Ländern umfassende Angebote für Lehrerweiterbildung, zum Beispiel in sogenannten Webinaren entwickelt und rasch zur Verfügung stellt. So sollen insbesondere auch bisher technikferne Lehrerinnen und Lehrer die digitalen Angebote schnellstmöglich nutzen und bedienen können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 352 vom 01.04.2020

Aus ganz Deutschland melden Pflegeeinrichtungen einen eklatanten Mangel an Schutzkleidung. Schutzkleidung ist dringend notwendig zum Schutz der Mitarbeitenden und derjenigen, die gepflegt werden. Sie sind besonders verletzlich.

Wenn der Bedarf an Schutzkleidung nicht schnell gedeckt wird, drohen Schließungen ambulanter Dienste und Menschen bleiben zu Hause unversorgt. Betroffen sind aber nicht nur Pflegeeinrichtungen und –dienste. Auch Einrichtungen und Dienste, die Menschen mit Behinderungen betreuen, Rehabilitationseinrichtungen oder Einrichtungen der Suchthilfe, die z. B. im Rahmen der Substitutionstherapie Medikamente verabreichen müssen, haben vielerorts nicht mehr ausreichend Schutzkleidung. Wird diesem Mangel nicht schnell abgeholfen, droht diesen Einrichtungen die Schließung – mit dramatischen Folgen für deren Klient*innen.

Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, erklärt dazu: „Wir fordern die Bunderegierung zum sofortigen Handeln auf: Es muss Material besorgt und von öffentlichen Stellen verteilt werden. Die Produktion muss gefördert und angekurbelt werden. Und wir brauchen für den Notfall gesicherte Handlungsempfehlungen von einer fachlich berufenen Stelle zum sachgerechten Mehrfachgebrauch von Einwegartikeln sowie zur Verwendung und Aufbereitung von Mehrwegmaterial! Wir dürfen die Mitarbeitenden in dieser Situation nicht alleine lassen und sie vor die Wahl stellen, Menschen nicht zu versorgen oder sich selbst in Gefahr zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.03.2020

Die Arbeiterwohlfahrt fordert mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie Maßnahmen zum Erhalt der sozialen Infrastruktur in Deutschland. Diese sei in der Krise massiv gefährdet und müsse im Interesse der ganzen Gesellschaft geschützt werden. Wolfgang Stadler, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erklärt:

„Die Freie Wohlfahrtspflege garantiert hierzulande einen funktionierenden Sozialstaat. Sie betreibt vom Pflegeheim über die Beratungsstelle bis zur Kita Einrichtungen, die das Zusammenleben in unserer Gesellschaft überhaupt erst ermöglichen. Sie unterstützt und versorgt Hilfsbedürftige und bietet menschliche Zuwendung. Kurz: Sie sichert einen wichtigen Teil der Daseinsfürsorge, der nicht pausieren kann. In der derzeitigen Krise steht sie vor gewaltigen Herausforderungen: Sie soll die steigenden Bedarfe an ihren Diensten zuverlässig erfüllen, gerät aber durch den Wegfall von Einnahmen und Förderungen bereits jetzt an ihre wirtschaftlichen Grenzen. Als gemeinnützige Anbieter dürfen diese Träger praktisch keine Rücklagen bilden. Deshalb können die Ausfälle sehr schnell in Insolvenzen münden“, warnt Stadler.

Die Auswirkungen für den gesamten sozialen Sektor sind massiv: Ambulante Pflegedienste müssen den Dienst einstellen, weil die Schutzkleidung fehlt. Reha-, Kur- und Erholungseinrichtungen fürchten um ihre Existenz, weil sie den Betrieb einstellen müssen. Inklusionsbetriebe beispielsweise in der Gastronomie stehen vor dem Aus, weil sie keine Aufträge mehr erhalten. Absagen von Maßnahmen und Aktivitäten häufen sich (z.B. Schließungen durch das Gesundheitsamt, Ausbleiben von Teilnehmenden, Erkrankungen von Mitarbeitenden und Verantwortlichen).

Auch das Ehrenamt und die Freiwilligendienste sind stark betroffen. Zwar entwickeln sich überall neue ehrenamtliche Initiativen, die häufig digital gestützt sind. Aber derzeit kommt es zu Freistellungen von Freiwilligen und Ehrenamtlichen wegen Einrichtungsschließungen. Durch die Absage von Freiwilligenseminaren, Fortbildungen und Veranstaltungen entstehen den Trägern hohe Stornokosten und Ausfallgebühren. Bund, Länder und Kommunen werden aufgefordert, hier im Rahmen ihrer Förderzuständigkeit entsprechende Kosten zu übernehmen und das bürgerschaftliche Engagement unbürokratisch zu unterstützen.

Auf Einrichtungen und Dienste der Kinder und Jugendhilfe kommen zudem enorme zusätzliche Belastungen zu, die sich aus der aktuellen Situation ergeben. Kitas und Kindertagespflegestellen fehlen die Einnahmen aus Elternbeiträgen, bereits jetzt häufig bestehende Betreuungsengpässe werden sich verschärfen. Die Einrichtungen müssen aber nach der Krise in der Lage sein, nahtlos wieder ihre Arbeit aufzunehmen. Einzelfallfinanzierte ambulante und teilstationäre Leistungen der Jugendhilfe brechen weg, Heime stehen durch die massiv erhöhten 24/7-Betreuungspflichten vor Herausforderungen, auf die sie personell in keiner Weise vorbereitet sind, geschweige denn auf krankheitsbedingte Isolierungsmaßnahmen. Das gilt auch für Frauenhäuser. Familienbildungsstätten und Familienferienstätten sind existentiell durch ausfallende Kurse und Maßnahmen bedroht. Ähnliches gilt für Wohnangebote für behinderte Menschen, weil deren Bewohner tagsüber nicht mehr ihren Tätigkeiten in den Werkstätten nachgehen können.

Die Arbeiterwohlfahrt fordert deshalb Maßnahmen zum Erhalt der Sozialwirtschaft.

Stadler appelliert: „Die Politik muss jetzt schnell gemeinsam mit den betroffenen Verbänden Maßnahmen ergreifen, die ihre Arbeitsfähigkeit in der aktuellen Krise sichern und erhalten. Die Sozialwirtschaft braucht staatliche Hilfe – umgehend. Dazu gehört eine klare Erklärung der Bundes- und Landesbehörden, dass zugesagte Förderungen beibehalten werden, auch wenn derzeit keine oder nur eingeschränkte Leistungen erbracht werden können. Es braucht darüber hinaus zur zusätzlichen Absicherung rasche, unbürokratische finanzielle Unterstützung, die den Ausfall von Leistungsentgelten und erhöhte Ausgaben kompensiert.

Der Bedarf nach den Leistungen der Wohlfahrt wird wachsen. Die Menschen brauchen jetzt – und wenn wir die Krise rund um COVID-19 gemeinsam überstanden haben – verlässliche Anlaufstellen im Land, an die sie sich wenden können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.03.2020

Der neuartige Corona-Virus Covid-19 ist vor Wochen in Deutschland angekommen. Die AWO begrüßt die von der Bundesregierung und den Ländern bisher getroffenen Maßnahmen und kontinuierliche Kommunikation. Der AWO Bundesverband mahnt aber mehr Aufmerksamkeit für Barrieren an, so Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.

„Jeder Mensch ist in dieser Zeit auf laufende Informationen und Hinweise angewiesen. Diese klären auf und geben den Menschen damit Sicherheit im Alltag. Zudem beugen sie dem Entstehen von Angst und Panik vor. Deshalb macht die AWO darauf aufmerksam, dass bestehende Barrieren in der politischen und behördlichen Notfall-Kommunikationen kaum beachtet werden. Das verunsichert viele Menschen in Deutschland“, stellt Döcker fest. „Insbesondere Menschen mit Behinderungen, die auf Leichte Sprache, einfache Sprache oder Gebärdensprache angewiesen sind, sind derzeit von allgemeinen, aber insbesondere tagesaktuellen Informationen und Handlungsempfehlungen abgeschnitten. Auch Menschen, deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichend sind, sind angewiesen auf einfache und verständliche Informationen.“ Um dieser globalen Krise lokal effektiv präventiv zu begegnen, müssen alle Menschen mit ausreichenden und notwendigen Informationen versorgt werden. Wir dürfen niemanden vergessen“, mahnt Brigitte Döcker.

Die AWO fordert daher, dass ab sofort Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit in allen öffentlich-rechtlichen Kommunikationsformaten zu beachten ist.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.03.2020

Bund, Länder und Kommunen verstärken täglich ihre Maßnahmen, um die Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verlangsamen. Dennoch erkranken derzeit immer mehr Menschen. In dieser Situation erklärt Wolfgang Stadler, Bundesvorstandsvorsitzender der AWO:

„Die Corona-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor ungeahnte Herausforderungen. Es zeigt sich: nur eine solidarische Gesellschaft kann eine solche Krise meistern. Wir beobachten bisher einen starken gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele Menschen sind bemüht, zu helfen. Wir rufen dazu auf, vor allem diejenigen zu unterstützen, die in Quarantäne sind, und die Hilfen in der unmittelbaren Nachbarschaft zu stärken. Die Menschen sollten kleine Hilfe-Tandems bilden, statt vielen zu helfen, damit sie nicht im Ernstfall selbst unbeabsichtigt zur Verbreitung des Virus beitragen.“

Der Verband bestärkte außerdem die Aufrufe, soziale Kontakte möglichst zu reduzieren: „Es geht nicht darum, ob man selbst Angst vor einer Infektion hat oder nicht, sondern dass man mit Verhalten, das zur Ausbreitung des Virus beiträgt, auch die Verantwortung trägt für hunderte bis tausende Menschen, die schwer erkranken werden und ggf. nicht mehr ausreichend versorgt werden können. Infektionsschutz ist keine Frage von Angst, sondern von Solidarität!“

Stadler betonte, es brauche jetzt vor allem zweierlei: Solidarität und Besonnenheit, um diejenigen zu entlasten, die erkrankt oder in Berufen tätig seien, die nicht entbehrlich sind.

„In dieser schwierigen Zeit sind es Menschen in der Pflege, im Einzelhandel und der Kinderbetreuung, die unsere Gesellschaft zusammenhalten“, so Stadler, „Sie bringen sich selbst in Gefahr, um uns allen einen Dienst zu erweisen. Dafür sagen wir Danke. Am Ende der Pandemie müssen wir uns daran erinnern, wer als „systemrelevant“ gilt – und diese Berufe endlich angemessen honorieren.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.03.2020

Anlässlich des Tags der älteren Generation am 1. April fordert die BAGSO die Politik auf, bei der Bekämpfung der Folgen der Corona-Epidemie die Anstrengungen zum Schutz älterer Menschen zu Hause, in der ambulanten Pflege und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken. Die bekannt gewordenen Infektionsfälle mit vielen Todesfällen in Pflegeheimen zeigen, dass auch die Altenpflege nur unzureichend auf die Epidemie vorbereitet ist. Die derzeitige Ausnahmesituation stellt die Gesellschaft vor Fragen von hoher ethischer Relevanz. Dies betrifft den Umgang mit begrenzten Ressourcen wie Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten ebenso wie die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte in Pflegeheimen.

Überall wo Menschen pflegerisch versorgt werden, braucht es dringend und in ausreichendem Umfang Atemschutzmasken und Schutzkleidung. In der häuslichen Pflege geht es zudem um die Sicherstellung der Versorgung. Für osteuropäische Pflegekräfte müssen in bilateralen Gesprächen Lösungen gefunden werden, die ihnen Reisefreiheit garantieren. Pflegende Angehörige müssen schnell und unbürokratisch unterstützt werden.

Die BAGSO hält es für richtig und wichtig, dass die in Deutschland erst vor einer Woche in Kraft getretenen Regelungen zur Einschränkung physischer Kontakte bis auf Weiteres unverändert gelten. Ein besonderes Augenmerk muss aber auf die Situation allein lebender älterer Menschen sowie auf die Situation in Alten- und Pflegeheimen gelegt werden. Für allein lebende Menschen braucht es überall lokale „Anrufstationen“ und die Betroffenen müssen davon erfahren. Die Einschränkungen persönlicher Kontakte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen und mit ihren Angehörigen bergen selbst gesundheitliche Risiken und müssen so bald wie möglich durch mildere Maßnahmen wie besondere Hygienevorkehrungen ersetzt werden.

Stellungnahme „Menschen in der Pflege nicht allein lassen!“

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 31.03.2020

Die Präsidenten der Caritas und Diakonie haben heute gemeinsam die enormen Herausforderungen unterstrichen, vor denen die Träger der sozialen Infrastruktur in Deutschland angesichts der aktuellen Coronakrise jetzt stehen. Auf der einen Seite sollen soziale Kontakte so weit wie möglich reduziert werden, gleichzeitig sollen Caritas und Diakonie ihrem Auftrag und Selbstverständnis gemäß „nah bei den Nächsten“ sein. Das ähnelt der Quadratur des Kreises. Die Träger und Einrichtungen der Caritas und der Diakonie suchen auf allen Ebenen kreativ nach Lösungen, um die Arbeit aufrecht zu erhalten. In Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Jugendhilfe, in der Wohnungslosen- und in der Behindertenarbeit – überall sind Mitarbeitende bereit, täglich trotz der Infektionsgefahr ihre Arbeit zu tun. Gleichzeitig bringen die Refinanzierungsbedingungen in der sozialen Arbeit und im Gesundheits- und Pflegebereich nicht wenige Dienste jetzt schon an den Rand einer Insolvenz.

Caritas und Diakonie fordern deshalb gemeinsam, dass die Hilfsmaßnahmen, die die Bundesregierung zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise beschließt, die soziale Arbeit der gemeinnützigen Träger berücksichtigen, damit diese weiterhin hilfsbedürftigen Menschen versorgen und begleiten können – jetzt und auch nach der Krise.

Dienste brauchen ausreichende wirtschaftliche Sicherheit

„Um unsere Arbeit für die Menschen, die auf Unterstützung und Hilfe angewiesen sind, als Einrichtungen der sozialen Infrastruktur leisten zu können, und das auch über die aktuelle Krise hinaus, brauchen wir ein ausreichendes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit für unsere Dienste und Einrichtungen“, so Caritas- Präsident Peter Neher. „Dies ist aktuell und trotz vieler richtiger und wichtiger Schritte seitens der Politik noch nicht in ausreichendem Maße gegeben.“

Aktuell sind viele Augen besonders auf die Einrichtungen des Gesundheitswesens und der stationären Altenpflege gerichtet. Das Netz sozialer Dienste, das die Wohlfahrtspflege vorhält, geht aber weit darüber hinaus. Betroffen sind zum Beispiel in vielen Bundesländern Tagespflegeeinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung, auch Beratungsstellen und Weiterbildungsakademien.

Ambulante Dienste – nicht nur in der Pflege – können aufgrund fehlender Schutzausrüstung ihre Leistungen nicht mehr erbringen; auch Reha-, Kur- und Erholungseinrichtungen müssen ihren Betrieb reduzieren oder gar einstellen. Die Liste ließe sich ergänzen.

Große Verantwortung der Wohlfahrtspflege

„Der sozialen Wohlfahrt in Deutschland droht wegen der Corona-Krise ein schwerer struktureller Schaden, den wir unbedingt vermeiden müssen. Die für das Funktionieren unseres Sozialsystems relevanten Einrichtungen von den Beratungsstellen bis zu den Kitas müssen deshalb mit unter den Rettungsschirm genommen werden. Dazu muss die Politik im Gespräch mit den Wohlfahrtsverbänden jetzt wirkungsvolle Instrumente entwickeln und diese schnell umsetzen“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

Beide Präsidenten appellieren deshalb: „Mehr denn je brauchen jetzt viele Menschen unsere Hilfe. Die Wohlfahrtspflege ist sich dieser Verantwortung bewusst und erwartet das gleiche von der Politik, die bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen darauf achten muss, die Arbeitsfähigkeit des Sozialwesens zu erhalten. Wir wollen und werden in unseren Einrichtungen alles dafür tun, dass wir diese Herausforderung gemeinsam so meistern, dass auch die besonders Schutzbedürftigen keinen Schaden nehmen.“

Wichtig ist in dieser Zeit auch, die Notbetreuung der Kinder für all unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den sozialen Diensten unbürokratisch und unabhängig vom Beruf des Partners oder der Partnerin möglich zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.03.2020

Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt, die Diakonie Bayern und weitere kirchliche wie gewerkschaftliche Akteur*innen haben eine Online-Petition für eine 100-€-Soforthilfe für Arme wegen der Corona-Krise gestartet.

Die Petition ist hier zu finden: Petition 100 Euro

Die fachlichen Hintergründe dieser Petition werden im folgenden Podcast näher erläutert: https://www.diakonie-bayern.de/medien-publikationen-downloads/mika-der-podcast.html

Wir freuen uns über aktive Unterstützung, eine weite Verbreitung und viele Unterschriften!

Informationsangebote der Diakonie zur Corona-Krise finden Sie hier: https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.04.2020

Wir alle befinden uns momentan im beruflichen und familiären Ausnahmezustand. Jede und jeder sieht sich konfrontiert mit den unterschiedlichsten Herausforderungen.

Ganz nach dem Motto „Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen“ sind innerhalb kürzester Zeit tolle Ideen und Projekte entstanden, von denen sich Fachkräfte und Familien inspirieren lassen können. Ab sofort sammeln wir Empfehlungen und kreative Fundstücke und stellen diese auf unserer Website zur Verfügung:

>>> https://www.eaf-bund.de/de/informationen/coronavirus_und_familienalltag

Wir rufen hiermit auf, die Sammlung zahlreich zu teilen. Besondere Fundstücke werden wir auch bei Facebook teilen und sind dankbar für jede Unterstützung (in Form von Teilen und/oder Likes).

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 24.03.2020

Angesichts der Corona-Pandemie fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband sofortige und umfassende Finanzhilfen für gemeinnützige Einrichtungen und Anbieter sozialer Dienstleistungen. Der Verband warnt davor, dass in relativ kurzer Zeit eine Welle von Insolvenzen den gemeinnützigen Sektor erfassen könnte, wenn nicht frühzeitig staatliche Hilfen gewährt werden.

Der Verband weist darauf hin, dass gemeinnützige Träger anders als kommerzielle Anbieter kaum Risikorücklagen bilden dürfen. „Alles, was hereinkommt, muss auch wieder für den guten Zweck ausgegeben werden. Auf möglicherweise längere Schließungen oder Ausfallzeiten können gemeinnützige Einrichtungen strukturell nicht vorbereitet sein. Kredite sind daher in vielen Fällen kein geeignetes Instrument zur Unterstützung, da sie letztlich zu einer Überschuldung und damit ebenfalls zum Konkurs der Einrichtungen führen können“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Betroffen sei das gesamte Spektrum sozialer Arbeit: Werkstätten für Menschen mit Behinderung, die nicht mehr arbeiten dürfen, Kindergärten, die geschlossen bleiben, Beratungsstellen aller Art, Rehabilitationseinrichtungen wie etwa Kur- und Erholungseinrichtungen bis hin zu Jugendzentren, Altenclubs, Begegnungsstätten und sogar Pflegeeinrichtungen.

Der Paritätische fordert, dass grundsätzlich die öffentliche Finanzierung für die Einrichtungen und Dienste in den nächsten Wochen weiterlaufen muss, unabhängig von Ausfällen oder temporären Schließungen. „Wenn jetzt nicht gegengesteuert wird, wird gewachsene soziale Infrastruktur zerstört. Dann könnte in einem Monat vielleicht der Coronavirus weg sein, aber mit ihm gleich auch der Kindergarten oder die Behinderteneinrichtung“, warnt Schneider. Es gehe um die Aufrechterhaltung der sozialen Daseinsvorsorge. „Wir brauchen jetzt mutige und wirksame politische Entscheidungen im Bund und in den Ländern.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 18.03.2020

Kita- und Schulschließungen in der Coronakrise sind für Alleinerziehende existenzbedrohend. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) fordert deshalb in einer Petition schnelle Maßnahmen von der Politik, von denen auch berufstätige Alleinerziehende profitieren.

„Keine Kinderbetreuung zu haben, ist für Alleinerziehende ein Notfall“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV. „Auch die Großeltern fallen in der Regel aus, da sie zu den Risikogruppengehören. Anders als Paarfamilien können Alleinerziehende nicht zuzweit jonglieren, um fehlende Betreuung auszugleichen. Niemand weiß, wie lange diese Ausnahmesituation anhält – Urlaub zu nehmen ist deshalb keine Lösung. Dieser ist sowieso schon kürzer als die regulären Ferien der Kinder. So manche Alleinerziehende treibt nicht nur die Sorge um die Gesundheit um, sondern auch Existenzängste. Denn für unbezahlte Freistellungen fehlt vielen der Sparstrumpf.“

Alleinerziehende brauchen deshalb schnell Gewissheit darüber, wie sie ihre Betreuungsprobleme kurz- und mittelfristig in der gegenwärtigen Situation lösen können.

„Wir fordern, die Notfallbetreuungen für Alleinerziehende unabhängig von ihrem Beruf zu öffnen“, so Jaspers. „Arbeitgeber rufen wir dazu auf, Alleinerziehende bezahlt frei zu stellen, wenn es keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung gibt. Wir regen hierfür staatliche Hilfen für kleine Betriebe an verbunden mit der Verpflichtung, Eltern in Not durch bezahlte Freistellungen zu helfen.“

Die Petition des VAMV-Bundesverbandes kann unter diesem Link gezeichnet werden: https://weact.campact.de/petitions/berufstatigealleinerziehende-in-der-corona-krise-nicht-vergessen

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 18.03.2020

SCHWERPUNKT III: Internationaler Tag gegen Rassismus

Anlässlich des Welttags gegen Rassismus am 21. März erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Das Institut begrüßt die Einsetzung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Die hochrangige Zusammensetzung des Gremiums unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin ist ein außerordentlich wichtiges Zeichen für die von Rassismus betroffenen Menschen in Deutschland.

Nach den rassistischen und antisemitischen Anschlägen in Halle und Hanau und nach der Aufdeckung rechtsextremer und rechtsterroristischer Gruppierungen und Netzwerke, in die auch Beamte aus Sicherheitsbehörden involviert sind, stellen Betroffene von Rassismus und Antisemitismus zu Recht mit hoher Dringlichkeit die Frage, ob sie in Deutschland ausreichend vor Gewalt, Übergriffen und Hetze geschützt werden.

Der Kabinettsausschuss sollte jetzt einen flächendeckenden Struktur- und Mentalitätswandel in Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden sowie in der Justiz initiieren. Behörden sollten zur Transparenz und zur Reflektion der eigenen Praxis unter Einbeziehung der Perspektive betroffener Menschen verpflichtet werden.

Die Regierungen von Bund und Ländern sollten rasch Maßnahmen ergreifen, die die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, Bedrohungslagen durch rassistische und rechtsextreme Gewalt angemessen einzuschätzen. Rassistische, antisemitische und rechtsextreme Taten müssen konsequent ermittelt und verfolgt werden. Nur so können Menschen, die von Rassismus betroffen sind, das Vertrauen in Polizei und Justiz zurückgewinnen.

Zudem sollte ein Monitoring etabliert werden, das heißt, ein Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung der Umsetzung und Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus und zur Prävention. Der Sachverstand wissenschaftlicher und zivilgesellschaftlicher Institutionen und Selbstorganisationen, insbesondere die Expertise der von Rassismus betroffenen Menschen, ist hierbei unabdingbar und sollte systematisch einbezogen werden.

Über die Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt und zum Schutz der Betroffenen und die Forderungen der migrantischen Organisationen und Selbstorganisationen der von Rassismus betroffenen Menschen braucht es eine eingehende politische Debatte. Und es braucht die dauerhafte und wirkungsvolle Einbeziehung ihrer Vertretungen in Beratungs- und Entscheidungsgremien.

Der Ausgangspunkt aller politischen Maßnahmen gegen rassistische, antisemitische und rechtsextreme Gewalt muss Solidarität mit den betroffenen Menschen und ein klares Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft sein.“

Weitere Informationen

Stellungnahme (19. März 2020): Nach den Morden in Hanau. Menschenrechtliche Verpflichtungen zum Schutz vor und zur effektiven Strafverfolgung von rassistischer und rechtsextremer Gewalt umsetzen. Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Menschenrechte vom 20.03.2020

Am heutigen Internationalen Tag gegen Rassismus mahnt die Arbeiterwohlfahrt, rechte Hetze und Gewalt deutlich zu ächten. Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt dazu:

„Auch wenn es sich surreal anfühlt: Der grauenhafte rechtsterroristische Anschlag in Hanau ist erst einen Monat her. Solidarität mit Betroffenen und klare Ächtung rechter Hetze sind immer noch zwingend nötig, um unsere vielfältige, offene Gesellschaft und alle Menschen in ihr zu schützen. Zwar können wir im Moment nicht alle zusammen im öffentlichen Raum ein Zeichen für Vielfalt und gegen Rassismus setzen – aber online ist das möglich!“

Zum Schutz der Bevölkerung hat der AWO Bundesverband alle geplanten Veranstaltungen von „AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt“ abgesagt. Er ruft stattdessen dazu auf, Solidarität zu zeigen, ohne die wichtige soziale Distanz zu unterschreiten: Online mit Fotos und Statements unterstützt er unter dem Motto #AwoGegenRassismus das ad-hoc-Bündnis #ZusammenGegenRassismus.

„Für die Menschen, denen Rassismus entgegenschlägt, ist ereine massive existenzielle Bedrohung und erweckt Angst und Schrecken. Dem muss unsere gesamte Gesellschaft entgegentreten. Rassistische Einstellungen, Gewalt und Hetze sind mit demokratischen Grundwerten wie Toleranz und Achtung der Menschenwürde unvereinbar, aber zunehmend Alltag. Das zeigte sich auf erschütternde Art in den rechtsterroristischen Anschlägen in Hanau und Halle. Es beginnt aber schon viel früher bei rassistischer Diskriminierung im täglichen Leben. Die Versuche der Hetzer am rechten Rand, Gewalt und Ausgrenzung gegen bestimmte Menschengruppen zu normalisieren, dürfen auf keinen Fall unwidersprochen bleiben – ob im Bundestag, in der Stammkneipe oder im Netz.“

Die Arbeiterwohlfahrt schult deshalb Mitarbeitende und Ehrenamtliche im Umgang mit Rechtspopulismus und -extremismus. So hat der Bundesverband unter Anderem eine Handreichung für die Soziale Arbeit erarbeitet und bietet Trainings an, bei deren Entwicklung durch die Ludwig-Maximilians-Universität München die AWO mitgewirkt hat.

AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt!

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 16. März bis 29. März 2020 gegen Rassismus. Diesjähriges Motto ist „Gesicht zeigen – Stimme erheben“.

Alle Informationen und Materialien zur Kampagne

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.03.2020

Weltweit werden Menschen diskriminiert wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, Kultur oder Religion. Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind noch immer ein drängendes Problem. Daran erinnert der 21. März als „Internationaler Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung“.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Nicht erst nach den rechtsterroristischen Anschlägen in Halle und Hanau und bei der derzeitigen unerträglichen humanitären Situation an den europäischen Außengrenzen muss unsere Botschaft sein: Keinen Millimeter dem Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit. Bei allen öffentlichen Debatten, ob im deutschen Bundestag oder den Landesparlamenten, bei jeglichen Veranstaltungen aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft dürfen wir keine Form von Verächtlichmachen oder Verunglimpfung der Demokratie und Menschlichkeit tolerieren. Wer Hass auf andere schürt, der muss auf Unverständnis aller anderen treffen in einem Land wie Deutschland, in dem ein Viertel der Menschen einen Migrationshintergrund haben. Auch im Internet darf es keine rechtsfreien Räume geben, wo Menschenrechte missachtet werden.

Die Diakonie setzt sich mit zahlreichen Projekten, engagierten Mitarbeitenden und Freiwilligen täglich für eine offene, vielfältige und solidarische Gesellschaft ein. Rassismus und Hass dürfen nicht unwidersprochen bleiben. Daher qualifizieren wir Mitarbeitende und freiwillig Engagierte, damit sie selbstbewusst gegen Rassismus und für eine Gesellschaft in Vielfalt eintreten können.“

Als Kompetenzstelle zum Umgang mit Rechtspopulismus und zur Förderung einer vielfältigen Gesellschaft bietet die Diakonie Deutschland Beratung und Qualifizierung für ihre Mitgliedstrukturen und erarbeitet didaktische Materialien. In den Projekten im Zentrum Engagement, Demokratie und Zivilgesellschaft wurden seit 2018 In-House-Seminaren rund 300 Leitungskräfte geschult, 35 Fachkräfte der sozialen Arbeit als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren qualifiziert sowie bei zahlreichen Vorträgen und Fachtagungen mehr als 2.000 Interessierte erreicht.

Mehr Informationen zu unserem Modellprojekt gegen Rechtspopulismus

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 20.03.2020

Am 21. März wird weltweit der Opfer rassistischer Gewalt gedacht und gegen jede Form rassistischer Diskriminierung protestiert und mobilisiert. 1966 wurde dieser Tag von den Vereinten Nationen als „Internationaler Tag gegen Rassismus“ ausgerufen.

Auch wenn die Herausforderungen durch Covid-19 gerade die Aufmerksamkeit beanspruchen: Am 21. März sollte dennoch an die gemeinsame Verantwortung Aller, die Menschenrechte zu schützen, erinnert werden. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Das gilt besonders in Zeiten von Krisen.

So werden zurzeit als „asiatisch“ gelesene Menschen ausgegrenzt, durften in einige Länder nicht einreisen, auch wenn sie nie in China gelebt haben. Studierende wurden nicht zu Prüfungen zugelassen. Rassismus wirkt auf allen gesellschaftlichen Ebenen und basiert auf einer Praxis der Ungleichheit. Rassismus zeigt sich in verletzenden Bemerkungen und damit in der Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, denen bestimmte Merkmale zugeschrieben werden. Diese Praxis der Ungleichheit ist die Grundlage der Zunahme rassistischer Sprache im öffentlichen Raum, derer sich nationalistische Populisten und Akteur*innen der neuen Rechten seit einigen Jahren völlig ungeniert und offen bedienen, und ebenso die Grundlage der Zunahme rassistischer Gewalttaten. Hanau kam nicht von ungefähr. Rassismus ist ein strukturelles Problem.

Rassistische Diskriminierungsmerkmale sind variabel und können sich auf Aussehen, Herkunft, Kultur, Religion oder andere soziale Kategorien beziehen. Die Absicht dahinter ist immer Ausgrenzung und diese Praxis der Ungleichheit betrifft die ganze Gesellschaft. Denn welches zufällige Merkmal zu Diskriminierung und Ausgrenzung führt ist jederzeit veränderbar. Und es kann jede*n treffen. Rassismus geht uns alle an.

Dieser Gedanke muss immer handlungsleitend sein, denn er kann in Krisenzeiten unter Druck geraten. Fangen wir an, unsere diverse Gesellschaft inklusiv für Alle zu denken und zu gestalten. Politik muss dafür die Rahmenbedingungen schaffen und zivilgesellschaftliche Organisationen unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.03.2020

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

„Obwohl die Zahlen der Elterngeldempfänger steigen, gibt es immer noch Stellschrauben, an denen gedreht werden kann, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf voranzubringen. Wir brauchen endlich ein Elterngeld, das es auch für Männer normal macht, längere Zeit aus dem Beruf auszusteigen, denn sie beziehen durchschnittlich nur 2,9 Monate Elterngeld”, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Zahlen zum Elterngeld. Werner weiter:

„Daher fordern wir jeweils zwölf Monate Elterngeld für beide Elternteile, die nicht auf den anderen Elternteil übertragbar sind. Für Alleinerziehende entsprechend 24 Monate. Darüber hinaus muss das Elterngeld für Familien mit geringen oder ohne Einkommen erhöht werden. Der Mindestbetrag wurde seit 2007 nicht mehr angehoben.”

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 19.03.2020

Ob die Bundesregierung plant, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, der einen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vorsieht, will die FDP-Fraktion wissen. Hintergrund ihrer Kleinen Anfrage (19/18069) ist, dass die Bundesregierung im August 2016 einen Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Scheinvaterregresses vorgelegt hat (18/10343), der aber keinen Auskunftsanspruch zu Gunsten eines Scheinvaters enthielt. Diesen Umstand hätten bereits die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf der Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2019 für äußerst unbefriedigend gehalten und eine entsprechende Änderung angemahnt. Die Abgeordneten fragen, warum der Gesetzentwurf nicht in den Bundestag eingebracht wurde, wie ein Auskunftsanspruch ausgestaltet werden soll, der das Persönlichkeitsrecht der Mutter wahrt, und inwieweit der Gesetzentwurf bei der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 472/14) als Grundlage dienen soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.343 vom 30.03.2020

Die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/17653). Unter anderem wird danach gefragt, welche fiskalischen Auswirkungen aufgrund der im Jahr 2019 geschaffenen Möglichkeit zur rückwirkenden gemeinsamen Veranlagung gleichgeschlechtlicher Ehepaare entstehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 316 vom 23.03.2020

ForscherInnen des DIW Berlin untersuchen Unterschiede in der Kita-Nutzung unter Dreijähriger und deren Gründe nach Bildungsgrad der Mutter und Migrationshintergrund beider Eltern – Kinder von Müttern ohne Abitur oder mit Migrationshintergrund beider Eltern gehen seltener zur Kita – Gute-KiTa-Gesetz will Teilhabe im Kita-Bereich verbessern – Schaffung zusätzlicher Kita-Plätze hilft, aber auch zielgruppenspezifische Maßnahmen wie geringere Kosten und mehrsprachige ErzieherInnen sind wichtig

Seit einigen Jahren nimmt der Anteil von Kindern unter drei Jahren in Kitas beständig zu. Wird näher betrachtet, wer die Kita-Plätze in Anspruch nimmt, zeigen sich erhebliche Unterschiede: Kinder von Müttern ohne Abitur besuchen seltener eine Kita als diejenigen, die eine Mutter mit höherem Bildungsgrad haben. Das gleiche gilt für unter Dreijährige mit Migrationshintergrund beider Eltern. Sie werden seltener in einer Kindertagesstätte betreut als Kinder, von denen höchstens ein Elternteil einen Migrationshintergrund hat.

Kinder aus unterrepräsentierten Gruppen sollten mehr von früher Bildung in Kitas profitieren

Ein Ziel des im vergangenen Jahr von der Bundesregierung verabschiedeten Gute-KiTa-Gesetzes ist, die Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen in der Kindertagesbetreuung zu verbessern, um so die frühkindliche Bildung zu fördern. Ob diese Strategie aufgeht, kann unter anderem anhand der unterschiedlichen Kita-Nutzungsquoten von Kindern unter drei Jahren nach Bildung der Mutter und Migrationshintergrund der Eltern abgelesen werden.

Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) beleuchtet eben diese Unterschiede der Kita-Nutzung bei unter Dreijährigen (U3) und die Gründe dafür. Die DIW-ÖkonomInnen C. Katharina Spieß, Jonas Jessen und Sevrin Waights analysieren, wie insbesondere Kinder aus bislang unterrepräsentierten Gruppen mehr von früher Betreuung und Bildung in Kitas profitieren könnten. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Schaffung weiterer Kita-Plätze zwar Abhilfe schaffen würde, aber noch weitere zielgerichtete Maßnahmen notwendig sind. Die Untersuchung basiert auf der Kinderbetreuungsstudie des Deutschen Jugendinstituts (DJI) der Jahre 2012 bis 2016.

„Die Kita-Nutzung von Kindern im ersten Lebensjahr ist bei allen untersuchten Gruppen in etwa gleich gering“, sagt Studienautor Jessen. „Wenn ab dem zweiten Lebensjahr mehr Kinder in Kitas gehen, ändert sich dies fundamental: In den Kitas sind Kinder mit höher gebildeten Müttern über- und Kinder, deren Eltern beide einen Migrationshintergrund haben, unterrepräsentiert.“ So unterscheidet sich die Kita-Nutzungsquote nach dem Bildungsabschluss der Mutter über die Jahre um durchschnittlich 14 Prozentpunkte. 38 Prozent der Kinder von Müttern mit Abitur besuchen eine Kita, in der anderen Gruppe sind es lediglich 24 Prozent. Bei Kindern mit Migrationshintergrund beider Eltern und ihrer Vergleichsgruppe beträgt der Abstand im Mittel der Jahre zwölf Prozentpunkte.

Eine Ursache für die Nutzungsunterschiede ist, dass Mütter ohne Abitur seltener eine Kita-Betreuung wünschen als ihre Vergleichsgruppen. Bemerkenswert ist, dass sich Eltern mit Migrationshintergrund im gleichen Maß wie andere Eltern eine Betreuung in einer Kita wünschen. Eltern, die beide einen Migrationshintergrund haben und deren Kinder noch keine Kita nutzen, erhoffen sich einfachere Anmeldeformalitäten. Eine zu große Entfernung zur Einrichtung hält zudem einige von ihnen von einer Kita-Betreuung ab. Sie würden sich insbesondere auch mehrsprachige ErzieherInnen und mehr Rücksicht auf Kultur und Religion wünschen.

Wenn regional nicht ausreichend Kita-Plätze vorhanden sind, haben der Untersuchung zufolge oft Mütter mit einem niedrigeren Schulabschluss das Nachsehen: Konkurrieren sie mit Müttern mit Abitur um einen Kita-Platz, gehen sie eher leer aus. Bei Kindern mit Migrationshintergrund scheint der Aspekt des Wettbewerbs um Betreuungsplätze zwar auch eine Rolle zu spielen, aber hier sind zudem andere Faktoren sehr wichtig.

Allein die Schaffung weiterer Kita-Plätze reicht nicht aus

Insgesamt legt die Studie nahe, dass nach wie vor gerade Kinder aus sozial schlechter gestellten Familien mit geringerer Wahrscheinlichkeit eine Kita nutzen als beispielsweise diejenigen aus einem bildungsstärkeren Umfeld. Hier setzen die Empfehlungen der StudienautorInnen an: So sollten nicht nur generell mehr Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden. Wichtig ist auch, mehr auf die Bedürfnisse der in Kitas unterrepräsentierten Gruppen einzugehen, um die Unterschiede in der Kita-Nutzung zu verringern.

„Ein weiterer Ausbau der Kita-Plätze für den U3-Bereich kann dabei helfen, Unterschiede zu verringern, aber es sind auch weitere zielgruppenspezifische Maßnahmen erforderlich“, sagt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin. Für Mütter ohne Abitur wären etwa Informationen über die Bedeutung der Kita-Betreuung denkbar. Auch bessere Betreuungszeiten, geringere Kosten für bestimmte Gruppen und eine leichtere Anmeldung könnten zu einer größeren Teilhabe ihrer Kinder führen. Darüber hinaus dürften mehrsprachige ErzieherInnen dafür sorgen, dass mehr Kinder mit einem Migrationshintergrund beider Eltern die Kindertagesbetreuung besuchen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 01.04.2020

Forscherinnen von DIW Berlin und Wirtschaftsuniversität Wien analysieren Befragungsdaten von Wiener Schülerinnen und Schülern – Befragte 12- bis 14-Jährige haben bereits ausgeprägte geschlechterstereotype Denkweisen in Bezug auf Technik, bei Mädchen gehen diese mit geringerem Interesse an Technik einher – Großes Potential, mehr Frauen für MINT-Berufe zu interessieren

Frauen sind in Berufen des MINT-Bereichs – also Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik – nach wie vor deutlich unterrepräsentiert. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien) zeigt, ist das Interesse an Technik und an einem Beruf in diesem Bereich schon unter 12- bis 14-jährigen Schülerinnen und Schülern äußerst unterschiedlich ausgeprägt. Und dies wiederum hat auch mit Geschlechterstereotypen zu tun. Wie die Analyse eines Berufsorientierungsworkshops zeigt, können geschlechterstereotype Denkweisen jedoch reduziert werden: Bereits nach einem halbtägigen Workshop, in dem die Schülerinnen und Schüler insbesondere mit weiblichen Rollenvorbildern, also im MINT-Bereich tätigen Frauen und Studentinnen, konfrontiert werden, zeigen sich entsprechende Effekte – und zwar noch mehrere Wochen nach der Befragung.

Die Studie basiert auf einer Befragung von rund 250 Schülerinnen und Schülern im Alter von 12 bis 14 Jahren an Wiener Schulen. Da die geschlechterspezifischen Unterschiede in Ausbildungswegen und Berufswünschen in Deutschland und Österreich eine ähnliche Größenordnung haben, können die Ergebnisse auf Deutschland übertragen werden. So ist beispielsweise speziell im MINT-Bereich der Frauenanteil unter den Studierenden mit rund einem Drittel in etwa vergleichbar.

Jungen interessieren sich deutlich häufiger für einen MINT-Beruf als Mädchen

In ihrer Untersuchung haben Julia Schmieder aus der Forschungsgruppe Gender Economics des DIW Berlin sowie Simone Häckl und Katharina Drescher von der WU Wien eine Reihe von Faktoren unter die Lupe genommen, die das Interesse an einem MINT-Beruf potentiell beeinflussen. Von den Befragten können sich 38 Prozent der Schüler sehr gut vorstellen, später einen technischen Beruf auszuüben. Unter den Schülerinnen sind es nur fünf Prozent. Eine Rolle spielt dabei, wie Jungen und Mädchen ihre eigenen MINT-Fähigkeiten einschätzen. Es zeigt sich, dass Schülerinnen diese vor allem in Relation zu anderen Fähigkeiten signifikant geringer einschätzen als Schüler. Ein über die Befragung hinausgehendes Experiment bestätigt, dass Mädchen ihre Leistung zudem tendenziell niedriger einschätzen, als sie in Wahrheit ist.

„Dass Mädchen ihre Leistungen unterschätzen, deutet auf ein geringeres Selbstvertrauen im Vergleich zu Jungen hin“, sagt Studienautorin Häckl. „Und das wiederum kann Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt mit erklären, wenn Frauen weniger Vertrauen in sich haben und deshalb beispielsweise den Wettbewerb mit Männern in gewissen Situationen meiden.“

Geschlechterstereotype Denkweisen sollten auch bei Eltern in Blick genommen werden

Geschlechterstereotype Denkweisen können dazu führen, dass Mädchen weniger mit MINT-Themen in Berührung kommen als Jungen. So zeigt sich beispielsweise, dass Schülerinnen in der Familie weitaus seltener mit technischen Themen konfrontiert werden als Jungen. Auf die Frage, ob ihre Eltern mit ihnen über Technik sprechen, antworteten 41 Prozent der Schüler und nur 21 Prozent der Schülerinnen, dass dies der Fall sei. Auch die Zustimmung zur Aussage „Jungen interessieren sich mehr für Technik als Mädchen“ von 52 Prozent unter Schülerinnen und 68 Prozent unter Schülern deutet auf Geschlechterstereotype hin. „Und diese vorhandenen geschlechterstereotypen Denkweisen gehen mit einem geringeren Interesse an Technik aufseiten der Mädchen einher“, erklärt Drescher.

Doch das Potential, stereotype Denkweisen zu ändern, scheint groß: Bereits ein halbtägiger von der Wirtschaftsagentur Wien veranstalteter Workshop, in dem Schülerinnen und Schüler mit insbesondere weiblichen Rollenvorbildern konfrontiert werden und an Erfindungen arbeiten, zeigt nachhaltige Effekte. Noch mehrere Wochen nach dem Workshop lag die Zustimmung zu geschlechterstereotypen Aussagen bei Jungen um 7,7 Prozent niedriger als vor dem Workshop. Bei Mädchen sank die Zustimmungsrate um immerhin 4,7 Prozent.

„Das Potential für Maßnahmen, die Mädchen für MINT-Berufe interessieren sollen, ist also groß“, so Schmieder. „Wenn man die Kürze des untersuchten Programms bedenkt, ist der Effekt umso bemerkenswerter – durch eine wiederholte Konfrontation der Schülerinnen und Schüler mit Rollenvorbildern könnte man also noch weitaus mehr bewirken. Dabei dürfen die Eltern jedoch nicht außen vorgelassen werden. Auch bei ihnen sollten geschlechterstereotype Denkweisen in den Blick genommen werden, damit sie diese gar nicht erst an ihre Kinder weitergeben.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 25.03.2020

Rund 1,9 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2019 Elterngeld erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das insgesamt 2,0% mehr Personen als im Jahr 2018. Während die Anzahl der Elterngeld beziehenden Frauen um 0,9% auf 1,41 Millionen zunahm, stieg die Zahl der Männer um 5,3% auf rund 456000.

32,5% der berechtigten Frauen und 13,3% der Männer wählen Elterngeld Plus

Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus immer stärker nachgefragt. Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können zwischen dem Bezug von Basiselterngeld (bisheriges Elterngeld) und dem Bezug von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren. Zwar fällt das Elterngeld Plus in der Regel niedriger aus, wird dafür aber erheblich länger gezahlt (bis zu 36 Bezugsmonate für beide Elternteile zusammen). Insbesondere Frauen nutzen das Elterngeld Plus. Mit 32,5% entschied sich im Jahr 2019 fast jede dritte berechtigte Frau in Deutschland im Rahmen ihres Elterngeldbezuges für Elterngeld Plus (2017: 25,9%; 2018: 30,1%), bei den Männern waren es 13,3% (2017: 11,2%; 2018: 12,6%). Die Spanne reichte bei den Frauen von 22,1% in Mecklenburg-Vorpommern bis zu 43,8% in Thüringen. Unter den Männern wurde das Elterngeld Plus besonders häufig in Berlin in Anspruch genommen (23,0%).

Geplante Bezugsdauer bei Frauen wesentlich länger als bei Männern

Die geplante Bezugsdauer bei Frauen, die ausschließlich Basiselterngeld beantragten, betrug durchschnittlich 11,7 Monate, bei geplantem Bezug von Elterngeld Plus betrug sie 19,9 Monate. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 2,9 Monaten bei ausschließlichem Basiselterngeld beziehungsweise mit durchschnittlich 8,6 Monaten bei Bezug von Elterngeld Plus vergleichsweise kurz.

Diese und weitere Ergebnisse für das Jahr 2019 sowie für das 4. Quartal 2019 sind abrufbar im Bereich „Eltern- und Kindergeld„.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist auch in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. Hier stehen auch Daten zu beendeten Leistungsbezügen für im 3.Quartal 2017 geborene Kinder (Tabellen 22922-0002 ff.) inklusive der neuesten ermittelten Väterbeteiligungen auf Länderebene bereit (Tabelle 22922-0012).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 19.03.2020

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Equal Pay Days erklärt der Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler:

„Man könnte vielleicht denken, dass unsere Gesellschaft im Angesicht der Pandemie schwerwiegendere Probleme hat als die Ungleichbezahlung von Männern und Frauen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Die Lohnlücke entsteht auch dadurch, dass Frauen in Berufen arbeiten, die weniger hohe Gehälter mit sich bringen. In der Pflege, den Kindergärten, den Supermärkten, den Schulen – überall dort sind Frauen in der Überzahl. Wie kann es sein, dass ihr Beitrag systemrelevant ist, aber ihr Lohn zum Teil nicht einmal zum Leben reicht? Jetzt zeigt sich: Die – überwiegend- Männer in den Werkshallen bekommen Kurzarbeitergeld, die – vor allem – Frauen in den Pflegeheimen müssen ihren Job machen, trotz Angst vor Ansteckung. Denn ohne sie würde es nicht gehen.

Frauen machen Berufe, auf die wir nicht verzichten können. Jetzt in der Krise zeigt sich, wie sehr wir ihren Beitrag brauchen. Wir sollten ihnen jetzt mit Stolz und Respekt angesichts ihres Einsatzes begegnen. Der Wert ihrer Arbeit für die Gesellschaft und unseren Zusammenhalt muss sich endlich auch in der Bezahlung und den Arbeitsbedingungen wiederspiegeln!

„Frauen“-Berufe müssen besser bezahlt und insgesamt aufgewertet werden. Wir brauchen existenzsichernde Mindestlöhne und eine Verbesserung des Familienlastenausgleichs im Steuer-, Sozial- und Familienrecht: u. a. durch Einführung einer neuen bedarfsdeckenden einheitlichen Geldleistung für alle Kinder. Das Ehegattensplitting sollte durch eine Individualbesteuerung mit einem übertragbaren Grundfreibetrag ersetzt werden und eine stärkere Berücksichtigung von Betreuungs- und Pflegezeiten bei der Bemessung der Rente erfolgen.“

Zum Hintergrund:

Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn, markiert der Equal Pay Day den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar eines Jahres für ihre Arbeit bezahlt werden. Dieser symbolisch markierte geschlechtsspezifische Entgeltunterschied beträgt laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 20 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt aufzeigt, sind rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt. Die Lohnlücke ist vielfach darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten Frauen häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen im Durchschnitt pro Stunde weniger. Ein weiter wesentlicher Grund für die fortbestehenden Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Arbeit in Familie und Haushalt – etwa für Kinderbetreuung und Pflege. Durch den deutlich geringeren Verdienst im Lebensverlauf sind Frauen in der Folge auch häufiger von Altersarmut bedroht oder betroffen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.03.2020

Familien leisten einen unverzichtbaren Beitrag für das umlagefinanzierte Rentensystem. Eltern müssen deshalb bei den Beiträgen zur Rentenversicherung deutlich entlastet werden.

Das fordern vier Verbände in einem gemeinsamen rentenpolitischen Positionspapier anlässlich des Abschlussberichts der von der Bundesregierung eingesetzten Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ am Freitag (27.3.).

Darin will die Kommission ihre Strategie zur nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der Alterssicherungssysteme vorstellen. Der Bund Katholischer Unternehmer (BKU), der Verband von Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV), der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) legen dazu in ihrer veröffentlichten Positionierung einen sozial ausgewogenen und zukunftsweisenden Vorschlag für eine familien- und generationengerechte Rente vor.

„Der richtige Weg, Gerechtigkeit zwischen den Generationen herzustellen, ist eine Reduzierung der Rentenbeiträge für Familien in Abhängigkeit von der Kinderzahl“, stellt der BKU-Vorsitzende Ulrich Hemel klar. Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann sagt in Berlin: „Zur Anerkennung der Leistungen von Familien braucht es eine unmittelbare Beitragsentlastung in der Zeit, in der Familien am stärksten belastet sind.“ Dies dürfe nicht zu einer Minderung der Rentenansprüche führen.

„Das derzeitige Rentensystem stellt überwiegend auf die monetären Beiträge der aktuell Erwerbstätigen ab. Dabei wird der generative Beitrag von Familien durch die Geburt, Erziehung und Ausbildung von Kindern nahezu völlig außer Acht gelassen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. Josef Ridders, Vorsitzender des Verbandes von Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, stellt heraus: „Die Leistungen von Familien werden in der Rentenversicherung nicht gerecht bewertet. Die sich daraus ergebende Gerechtigkeitslücke muss geschlossen werden.“

Ohne die Generationengerechtigkeit lasse sich kein Fundament für einen neuen, verlässlichen Generationenvertrag schaffen, wie ihn die Rentenkommission zum Auftrag habe, betonen die Verbände in ihrem Positionspapier. Wer viele Kinder erziehe und daher weniger Erwerbsarbeit leisten könne, erhalte regelmäßig nur eine niedrige Rente. Bei denen, die keine Kinder erziehen und in der Folge viel Erwerbsarbeit leisten können, sei das Verhältnis meist umgekehrt: Nur wer viel Erwerbsarbeit leiste, bekomme heute auch eine angemessene Rente. Familienarbeit bleibe bei dieser Rechnung unberücksichtigt. Das müsse sich ändern.

Durch die Berücksichtigung des generativen Beitrags bei den Rentenversicherungsbeiträgen müssen systemimmanente Fehlanreize in der Rentenversicherung abgebaut werden, fordern die Verbände. So lasse sich Transparenz über die Funktionsweise des Generationenvertrags herstellen und mehr Gerechtigkeit für Familien und zwischen den Generationen schaffen.

Weiterführende Informationen

Die gesamte Verbändepositionierung findet sich hier zum Download (PDF)

Die Rentenposition des Deutschen Familienverbandes findet sich hier zum Download (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 26.03.2020

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF stimmt mit dem Verbändebündnis darin überein, dass Familien neben monetären Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch einen generativen Beitrag leisten, indem sie Kinder und damit künftige Beitragszahlende großziehen. Diesem über eine beitragsseitige Entlastung zu begegnen, halten wir jedoch für den grundsätzlich falschen Weg, denn er lässt die soziale Gerechtigkeit außen vor: Von geringeren Beiträgen können nur diejenigen entlastet werden, die eine sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit haben und darüber hinaus wird umso mehr entlastet, je höher die Beiträge und damit auch die Einkommen insgesamt sind.

Gemeinsam mit dem AWO Bundesverband haben wir 2019 die gemeinsame Erklärung „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kindererziehung!“ veröffentlicht. Darin fordern wir u.a. die Weiterentwicklung der erziehungsbezogenen Zuschläge bei der Rente, d.h. eine Förderung auf der Seite der Leistungen und nicht der Beiträge. Ebenfalls weisen wir darauf hin, darauf hat auch das Bundesverfassungsgericht aufmerksam gemacht, dass eine Entlastung ebenso außerhalb des Systems der Rentenversicherung stattfinden kann. Dieses gilt es, sozial und geschlechtergerecht auszugestalten: Zum einen durch die Förderung partnerschaftlicher Vereinbarkeit bspw. in Form von Familienarbeitszeit-Modellen, dem Ausbau des Elterngeldes, der Anschaffung des Ehegattensplittings sowie dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung und zum anderen durch die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

Die gemeinsame Erklärung von AWO und ZFF finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/infocenter/publikationen/positionspapiere/

Das Elterngeld ist eine sehr beliebte Leistung. Immer mehr Väter nehmen es auch in Anspruch, das Statistische Bundesamt verzeichnet im vergangenen Jahr bei ihnen einen Anstieg von 5,3 %. Aktuell liegt ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums mit einigen wichtigen Ansätzen zur Flexibilisierung und Neustrukturierung von Basiselterngeld und Elterngeld Plus vor, der jedoch die Bedürfnisse vieler Familien unzureichend berücksichtigt.

„Ziel einer modernen Regelung zu Elterngeld und Elternzeit muss es sein, die gleichberechtigte Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Partnern zu fördern und Familien in der Phase mit kleinen Kindern mehr Zeit zu geben.“, so Dr. Martin Bujard, der Präsident der eaf.

In diesem Sinne sollten die Partnermonate auf sechs Monate ausgeweitet werden, wobei nur drei davon von beiden Elternteilen parallel genommen werden können. Eine solche Regelung würde häufiger als bisher dazu führen, dass auch Väter über einen längeren Zeitraum hauptverantwortlich für die alltägliche Sorgearbeit sind und gleichzeitig den Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf erleichtern. Vermutlich würde das auch langfristig zu einer besser ausbalancierten Sorgearbeit zwischen Müttern und Vätern führen.

„Es bedarf weiterhin eines umfassenden zeitpolitischen Angebots zwischen der durch das Elterngeld finanzierten Elternzeit und dem sechsten Geburtstag bzw. der Einschulung des (jüngsten) Kindes. Denn viele Eltern befinden sich in dieser Familienphase in der ‚Rushhour des Lebens‘, einer zeitlichen Überlastung. Diese Rushhour soll entzerrt werden. Denkbar wäre die Einführung einer Dynamischen Familienarbeitszeit, mit der das Angebot einer qualifizierten vollzeitnahen Teilzeitarbeit für Väter und Mütter geschaffen wird. Hierfür bedarf es einer umfassenden Gesetzesreform auch über das BEEG hinaus, die konzeptionell die neusten Erkenntnisse aus der Familienforschung berücksichtigen muss“, so Dr. Martin Bujard, der Präsident der eaf.

eaf Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Quelle: Pressemitteilungevangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf vom 19.03.2020

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände kritisiert die Empfehlungen der Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ als nicht zukunftsweisend

Die im Rentenbündnis zusammengeschlossenen katholischen Verbände teilen die Enttäuschung darüber, dass es der Rentenkommission der Bundesregierung nicht gelungen ist, sich auf zukunftsweisendeEmpfehlungen zu verständigen. Die Ergebnisse hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil am vergangenen Freitag nach fast zweijährigen Beratungen überreicht bekommen.

Im Wesentlichen hat die Rentenkommission gemäß ihrem Auftrag Empfehlungen für die Entwicklung von Beitragssätzen und dem Rentenniveau gemacht. Diese bieten jedoch keine zukunftsfähige Lösung für die anstehenden Probleme der Rentenversicherung. Gerade für von Altersarmut bedrohte Rentnerinnen und Rentner ist das Auskommen im Alter nicht gesichert und das Vertrauen in ein gerechtes Rentensystem wird so nicht wiederhergestellt.

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände hat sich während der Beratungsphase der Rentenkommission immer wieder geäußert und ihr Modell einer Sockelrente in der Diskussion vorgeschlagen. Dienun vorliegenden Ergebnisse machen aber deutlich, dass die Rentenkommission weitreichende Ansätze zur Weiterentwicklung des deutschen Rentensystems nicht aufgegriffen hat. Mit ihren weitestgehend nur vagen Handlungsempfehlungen verweigert die Rentenkommission die Verantwortung vor ihrem ursprünglichen Auftrag, ein zukunftsweisendes und sozial ausgewogenes Rentenkonzept vorzulegen. Stattdessen wird einmal mehr die große Zukunftsfrage Rente in unserer Gesellschaft auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Politik ist aber eindringlich zum Handeln aufgefordert – jetzt!

Auch mit Blick auf das Hauptziel des Rentenmodells der katholischen Verbände – der Bekämpfung von Altersarmut – hat die Kommission keine weiterreichenden Vorschläge entwickelt. Sie ruht sich stattdessen auf den aktuellen Plänen zur Einführung einer Grundrente aus, die nur zum Teil dazu beitragen werden, Altersarmut zu vermeiden. Auch die rentenpolitische Stellung von Familien ist die Rentenkommission nicht angegangen: Hier mahnt das Bündnis insbesondere eine bessere Anerkennung von Kindererziehung und Pflege in der Rentenversicherung an.

Das Rentenbündnis der katholischen Verbände setzt sich für eine solidarische, existenzsichernde Sockelrente für alle Einwohnerinnen und Einwohner ohne Prüfung ein. Nur im Rentenmodell der katholischen Verbände ist eine eigenständige leistungsgerechte Alterssicherung mit einer solidarischen Existenzsicherung für alle systematisch miteinander verbunden. Zusätzlich zur Sockelrente erhalten auch weiterhin alle Versicherten Rentenansprüche – entsprechend ihrer im Lebensverlauf erworbenen Anwartschaften. Weitere Anwartschaften aus privater und betrieblicher Altersvorsorge bleiben zudem bestehen:

www.buendnis-sockelrente.de

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverband,Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschlands,Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.,Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) undKolpingwerk Deutschlandvom 01.04.2020

AKTUELLES

Trotz der angespannten Situation aufgrund der Corona-Pandemie freuen wir uns, Ihnen heute eine neue Veröffentlichung aus der Schwerpunktreihe „KiTa-Leitung“ der Bertelsmann Stiftung vorstellen zu dürfen.

Leitungskräfte in Kindertageseinrichtungen haben eine Schlüsselfunktion im System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE). Empirisch fundierte Kenntnisse über diese Berufsgruppe existierten lange Zeit jedoch kaum. In der Schwerpunktreihe „Kita-Leitung“ der Bertelsmann Stiftung wurde dieser Forschungslücke mit vier Studien begegnet.

Das Forschungsprojekt „Kontextbedingungen des Leitungshandelns in KiTas. Gegenwärtige und antizipierte Wirklichkeiten“, durchgeführt von Susanne M. Nagel-Prinz, Peter Paulus, Anne Münchow und Günther Gediga, stellt die vierte Veröffentlichung in der Schwerpunktreihe „KiTa-Leitung“ dar. Die Studie wurde in einem Mixed-Methods-Design angelegt und hat zum Ziel, die Kontextbedingungen des Leitungshandelns aus einer systemischen Perspektive darzustellen. An der quantitativen Studienphase beteiligten sich mehr als 1.500 KiTa-Leiter*innen.

Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das Leitungshandeln in einem komplexen, sich wechselseitig beeinflussenden Gesamtgefüge eingebettet ist und durch das Handeln verschiedener Akteursgruppen sowohl positiv als auch negativ beeinflusst wird. Die Autor*innen arbeiten sowohl die gegenwärtig förderlichen und hemmenden Bedingungen sowie die für die Zukunft förderlich beschriebenen Einflüsse auf das Leitungshandeln anschaulich heraus. Deutlich wird, dass es ein dialogisch ausgehandeltes Ineinander-Übergreifen der Handlungen verschiedener Akteursgruppen bedarf, um die Leitungspraxis dauerhaft zu stärken.

Hier können Sie die Studie downloaden und kostenfrei bestellen. Allerdings sind aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie Auslieferungen unserer Publikationen leider nicht möglich. Gerne nehmen wir jedoch Ihre Bestellung entgegen und versenden diese sobald als möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Weitere Informationen zu unserer Schwerpunktreihe „KiTa-Leitung“ erhalten Sie unter www.bertelsman-stiftung.de/lfb.