Berlin, 27.06.2018 Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu §219a StGB fordert das ZFF die Aufhebung des Paragraphen, um umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu gewährleisten.
Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Zum Recht auf reproduktive Selbstbestimmung jeder Frau gehört der freie Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und die freie Wahl eines Arztes oder einer Ärztin. §219a StGB schränkt diese Rechte ein: Ärztinnen und Ärzte können zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind jedoch nicht befugt, öffentlich darüber zu informieren. Das ZFF unterstreicht seine Forderung, die es gemeinsam mit einem breiten Verbände-Bündnis in einem Offenen Brief an die Bundesregierung aufgestellt hat: Für einen freien Zugang zu sachlichen Information über Schwangerschaftsabbrüche fordert es die Streichung von §219a StGB. Nur so kann Rechtssicherheit für Ärztinnen, Ärzte und Frauen in diesem Land gewährleistet werden!“
Im April 2018 forderte das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit 26 Verbänden und Organisationen in einem Offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD die Aufhebung von §219a StGB. Dieser kann hier heruntergeladen werden.