Koalitionsvertrag: Familienpolitischer Aufbruch der Ampelparteien?

Berlin, 24.11.2021 – Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt die familienpolitischen Pläne der Ampelparteien. Besonders die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung bedeutet einen Meilenstein in der Bekämpfung von Kinderarmut. Auch weitere Veränderungen u.a. im Hinblick auf Elternzeit und die Reform des Lohnsteuerverfahrens sind positiv zu bewerten, müssen jedoch konsequent umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Der heute vorgestellte Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sieht diverse Neuerungen in der Familienpolitik vor: So soll bis 2023 eine Kindergrundsicherung eingeführt werden, die das System der monetären Familienleistungen umfassend reformieren würde. In Bezug auf das Ehegattensplitting soll die Kombination der Steuerklassen III und V abgeschafft werden und die Kombination IV/IV mit Faktorverfahren das bisherige Splitting ersetzen. Zudem ist in der Elternzeit ein zusätzlicher, übertragbarer Partnermonat vorgesehen, auch ein Anspruch auf eine zweiwöchige Freistellung des zweiten Elternteils nach Geburt soll etabliert werden. Ebenfalls ist eine Erhöhung der Kinderkrankentage von 10 auf 15 geplant. Die Familienpflegezeit soll mit einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige weiterentwickelt werden. Außerdem plant die Koalition, Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern, und greift damit ein wichtiges politisches Vorhaben der vergangenen Legislaturperiode wieder auf.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Eine Kindergrundsicherung, in der viele zentrale familienpolitische Leistungen wie das Kindergeld, der Kinderzuschlag, die Kinderregelsätze und Teile aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zusammengeführt und durch eine Neuberechnung des Existenzminimums in ihrer Höhe auf eine neue Grundlage gestellt werden, ist ein erfreuliches sozialpolitisches Signal! Dies hilft vielen Kindern und Jugendlichen aus der Armut. Dass bis zur Neuberechnung des Existenzminimums ein Sofortzuschlag für bedürftige Kinder und Jugendliche gezahlt werden soll, zeigt, dass die Koalition verstanden hat, dass die Bekämpfung von Kinderarmut zentrale Bedeutung hat. Als ZFF hätten wir uns jedoch gewünscht, dass die Ideen nicht im Sozialrecht stehenbleiben, sondern auch die Kinderfreibeträge im Steuerrecht mit einbezogen werden. Nur so wird eine wirkliche soziale Umverteilung möglich. Die vorgeschlagenen Regelungen bleiben aber ein bedeutender  Schritt auf dem Weg zu einer echten Kindergrundsicherung.“

Altenkamp ergänzt: „Viele Eltern, Paare und Angehörige wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung und mehr Zeit für die familiäre Sorgearbeit. Sie brauchen dafür gute öffentliche Rahmenbedingungen. Wir begrüßen die familienpolitischen Impulse im Koalitionsvertrag, die diese Bedarfe aufgreifen. Dazu gehört die partnerschaftlichere Ausgestaltung des Elterngeldes, die geplante Reform des Lohnsteuerverfahrens, die Freistellung nach Geburt des Kindes, die Weiterentwicklung der Pflege- bzw. Familienpflegzeit oder die Verbesserung beim Kinderkrankengeld. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an!“