Berlin, 29. Januar 2019 – Anlässlich des öffentlich gewordenen Referentenentwurfs zur Reform von § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen
§ 219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert auch den freien Zugang zu sachlichen Informationen und über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nachdem im Dezember 2018 nach langen Verhandlungen ein Kompromiss innerhalb der Regierungskoalition ausgehandelt wurde, hat nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf zur Reform des Gesetzes vorgelegt.
Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Auf den ersten Blick liest sich der vorgelegte Referentenentwurf wie eine Verbesserung im Sinne einer Lockerung von § 219a. Dennoch bleibt der Reformvorschlag der Bundesregierung deutlich hinter unserer Forderung nach einer Aufhebung des veralteten Paragraphen zurück. Konkret dürfen Ärzt*innen nun zwar darüber öffentlich informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen aber für weitere Informationen, etwa zur Methode von Abbrüchen auf externe Seiten, beispielsweise einer Ärztekammer, verweisen. Dieser Referentenentwurf ist Ergebnis eines schlechten Kompromisses der Koalitionspartner und Ausdruck fortbestehenden Misstrauens gegenüber Frauen und Ärzt*innen in diesem Land. Wir halten an der Forderung einer ersatzlosen Streichung von § 219a fest!“
Der Offene Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des § 219a!“, wurde von 27 Organisationen unterzeichnet und im Jahr 2018 veröffentlicht. Den Link finden Sie hier: u>