Reform von Elterngeld- und Elternzeit: Mehr Partnerschaftlichkeit wagen!

Berlin, 01.09.2021Anlässlich des Inkrafttretens der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die zusätzliche Flexibilität und die Verbesserungen v.a. für Eltern frühgeborener Kinder, mahnt jedoch weitere Schritte zur Förderung von Partnerschaftlichkeit an.

Mit der Reform des BEEG profitieren Eltern ab heute von Verbesserungen beim Elterngeld und der Elternzeit. Sie können flexiblere Angebote von Elterngeld bzw. Elternzeit nutzen, die den weitverbreiteten Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Dazu gehören die Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus. Daneben werden Eltern besonders früh geborener Kinder („Frühchen“) mit bis zu vier zusätzlichen Elterngeld-Monaten unterstützt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das Elterngeld, das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus sind Instrumente zur Unterstützung eines partnerschaftlichen Familienlebens, die sich bewährt haben. Es ist gut und richtig, dass diese weiter verbessert werden. In besonderem Maße gilt dies für Eltern von Frühchen, die dringend zusätzliche finanziell abgesicherte Auszeiten aus dem Erwerbsleben brauchen, um unter schwierigen Bedingungen gut ins Familienleben zu finden.“

Altenkamp zeigt sich jedoch von der Reform insgesamt enttäuscht: „Die Elterngeldreform, die nun in Kraft tritt, gleicht jedoch eher einem Reförmchen. Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung bei der Kinderbetreuung, doch dafür braucht es deutlich mutigere Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate und die Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen und den Mindestbetrag zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Monate in der Krise, in der Familien selbstverständlich den Laden zusammengehalten haben, hätte es eigentlich stärkerer Signale aus der Politik bedurft. Ich hoffe, dass die künftige Bundesregierung hier deutliche Zeichen setzt!“

Die Stellungnahme des ZFF zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 14. Dezember 2020 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ können Sie hier nachlesen.