ZFF-Info 06/2025

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AUS DEM ZFF

Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert mehr Investitionen in soziale Infrastruktur für Familien

Angesichts der laufenden Haushaltsverhandlungen fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis die Bundesregierung auf, mit umfassenden Strukturreformen die soziale Infrastruktur für Kinder und Familien massiv zu stärken. „Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in Wohlstand und Demokratie“, erklärt der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 49 Organisationen und drei Wissenschaftler*innen, in einem gemeinsamen Appell. In Deutschland entscheiden die soziale Herkunft und der Wohnort maßgeblich über Teilhabemöglichkeiten und Zukunftschancen. Familien und Kinder, die in Armut leben, sind mit vielfältigen Benachteiligungen konfrontiert. „Wirtschaft und Gesellschaft können jedoch ihr volles Potential nicht entfalten, wenn einem Teil der Kinder und Jugendlichen keine echte Chance auf Entwicklung gegeben wird“, erklärt das Bündnis.

Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Alle Kinder und Jugendlichen, die in Deutschland aufwachsen, verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Wir alle tragen eine Verantwortung dafür, dass sie gut aufwachsen, sich zu zufriedenen und selbstbewussten Persönlichkeiten entwickeln sowie die Unterstützung erhalten, die sie brauchen – insbesondere, bei Armut und sozialer Benachteiligung. Wird die soziale Infrastruktur und die familien- sowie sozialpolitischen Leistungen für Familien nicht gestärkt, lassen wir Familien im Stich. Das gefährdet nicht nur das Wohlergehen der Kinder, sondern auch unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie.“

In Armut lebende Kinder und Familien sind besonders auf eine funktionierende soziale Infrastruktur angewiesen, die Ungleichheiten kompensiert und die Weichen für ein selbstbestimmtes Leben ohne Armut stellen kann. Niedrigschwellige Unterstützungs-, Beratungs- und Freizeitangebote, Förder- und Sprachunterricht, eine ausreichende Kinderbetreuung, ein Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr oder die Nähe zu einem Sportverein – all diese Möglichkeiten können Biografien prägen. Aktuell wird die soziale Infrastruktur in Deutschland den Bedarfen nicht gerecht.

Die Liste der Probleme ist lang und reicht von fehlenden Fachkräften über unzuverlässige Betreuungszeiten bis hin zu maroden Schultoiletten. Die 49 unterzeichnenden Organisationen des Appells fordern daher die Bundesregierung auf: „Nehmen Sie Geld im Bereich der sozialen Infrastruktur in die Hand, damit Kinder und Jugendliche nicht ihrer Chancen beraubt werden!“ Notwendig ist eine breite Palette an Maßnahmen, darunter eine bedarfsgerechte Finanzierung der frühkindlichen Bildung, mehr Investitionen in die Qualität von Kitas, Haushaltsmittel für den Kampf gegen Kinderarmut und ein kostenloses Mittagessen für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Betreuungs- und Bildungseinrichtungen.

Bund, Länder und Kommunen müssen an einem Strang ziehen und zusätzliche Finanzspielräume schaffen, damit die soziale Infrastruktur massiv gestärkt werden kann. Diese Investitionen für Kinder und ihre Familien werden sich langfristig auszahlen, denn sie führen zu weniger Armut, mehr Wachstum und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt.

Den Appell im Wortlaut finden Sie hier.

Informationen zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. In den Folgejahren engagierte sich der Ratschlag mit weiteren gemeinsamen Erklärungen, wie zuletzt im Jahr 2024 mit der von über 50 Organisationen gezeichneten Erklärung „Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2025

SCHWERPUNKT: Haushalt / Sondervermögen

Kabinett beschließt Haushaltsentwurf – Prien stellt Eckpunkte auf der Bildungsministerkonferenz vor

Das Bundeskabinett hat beschlossen, aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 6,5 Milliarden Euro in die Kindertagesbetreuung und digitale Bildung zu investieren.

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Dass allein der Bund aus der ersten Tranche des Sondervermögens für Infrastruktur 6,5 Milliarden Euro in Bildung und Betreuung investiert, ist ein bemerkenswerter Erfolg für die Bildung im ganzen Land. Gleichzeitig erwarte ich von den Ländern, dass sie ihrerseits ebenfalls möglichst viel aus ihrem Anteil am Sondervermögen – insgesamt ja auch 100 Milliarden Euro – für die Investition in Bildung ausgeben. Da die Länder mit der Änderung der Schuldenbremse sogar zusätzliche Haushaltsspielräume erhalten, sollten sie diese in erster Linie für Kitas und Schulen aufwenden.

Deutschland muss moderner und wettbewerbsfähiger werden. Um die Qualität dauerhaft zu erhöhen und auch im Bildungsbereich Planungssicherheit zu gewährleisten, hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) folgende Ergebnisse in der regierungsinternen Haushaltsaufstellung erzielt: 
 

  • Im Sondervermögen aufgenommen sind 4 Milliarden Euro für Investitionen in die Kindertagesbetreuung, genauer: 400 Millionen jährlich über zehn Jahre ab 2026.

Außerdem soll die digitale Ausstattung von Schulen mit dem DigitalPakt 2.0 weiter ausgebaut werden. Der Bund ist bereit, sich mit zusätzlichen 2,5 Milliarden Euro zu beteiligen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2025

Vor dem bevorstehenden Kabinettsbeschluss zum Gesetz über das Sondervermögen fordern die Klima-Allianz Deutschland, der Deutsche Caritasverband e. V. und der AWO Bundesverband e. V., die Mittel gezielt für Klimaschutz und Modernisierung sozialer Infrastruktur einzusetzen. Die Verbände drängen auf eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs: Investitionen in fossile Projekte müssen ausgeschlossen, die Klimawirkung der Maßnahmen überprüft und gemeinnützige Träger gezielt gefördert werden.

“Das Sondervermögen wurde mit dem Ziel beschlossen, dass es zum Klimaschutz beiträgt. Im aktuellen Entwurf der Regierung fehlt jedoch eine klare Regel, dass die Mittel nicht in fossile Projekte wie neue Gaskraftwerke und Autobahnen fließen dürfen – und umgekehrt alle Gelder im Sondervermögen explizit auch für Klimaschutzmaßnahmen genutzt werden können”, kritisiert Stefanie Langkamp, Geschäftsführerin Politik der Klima-Allianz Deutschland. “Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, bis September ein Klimaschutzprogramm vorzulegen. Wie soll das finanziert werden, wenn Klimaschutz nicht ausreichend im Sondervermögen verankert ist? Damit das Sondervermögen wirklich bei den Menschen ankommt, muss es in Dinge investiert werden, die unseren Alltag besser machen und zum Klimaschutz beitragen, zum Beispiel gedämmte Schulen und Wohnungen, gut ausgebaute Wärmenetze in den Kommunen oder Bus und Bahn, auf die man sich verlassen kann.”

Michael Groß, AWO-Präsident: “Viele Pflegeeinrichtungen, Kitas und andere soziale Einrichtungen müssen dringend modernisiert, digitalisiert und energetisch saniert werden. Das ist notwendig, um gerade ältere und kranke Menschen besser vor den gesundheitlichen Risiken durch die zunehmende Hitze zu schützen sowie adäquate Räume für eine hochwertige Bildung von Kindern und Jugendlichen zu schaffen. Auch können nur durch eine wirksame Sanierung und Modernisierung die Energieverbräuche der Einrichtungen dauerhaft gesenkt werden. Das senkt auch für öffentliche Kassen die damit verbundenen Kosten. Gemeinnützige Träger haben für diese Investitionen nicht genug finanzielle Mittel, weil sie kaum Rücklagen bilden dürfen und keine Gewinne erwirtschaften. Das Sondervermögen muss deshalb gezielt gemeinnützige Träger und Einrichtungen unterstützen. So machen wir die soziale Infrastruktur zukunftsfähig und verbinden sozialen Fortschritt mit mehr Klimaschutz.“

Dr. Friedrich von Schönfeld, Vorstand Deutscher Caritasverband: “Die Bundesregierung muss den Klima- und Transformationsfonds als Finanzierungsmotor für sozial gerechten Klimaschutz nutzen. Die Träger der Einrichtungen und Dienste wollen seit Jahren ihre Gebäude sanieren, um das Klima ebenso wie die Menschen zu schützen. Auch die Konjunktur würde durch unsere Sanierungsmaßnahmen mit angekurbelt und neue, klimafreundliche Bautechniken deutschlandweit etabliert. Die Träger können diesen Beitrag allerdings bislang kaum leisten. Sie müssen die knappen Mittel fast vollständig dafür einsetzen, eine adäquate Versorgung der Menschen sicherzustellen.

Die Bundesregierung sollte nun dafür sorgen, dass die jährlich geplanten 10 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zu einem echten Aufwuchs der Investitionen im Klima- und Transformationsfonds verwendet werden. Im Dreiklang von äußerer, innerer und sozialer Sicherheit gilt es, den Blick nicht auf Verteidigung zu verengen und den Rufen einiger großer Konzerne zu folgen. Die Sondervermögen müssen auch für eine zukunftssichere soziale Infrastruktur und Klimaschutz genutzt werden.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.06.2025

Zu den Beschlüssen des Bundeskabinetts zum Bundeshaushalt und zur Errichtung des Sondervermögens sagt die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi am Dienstag in Berlin:

„Die Wirtschaft braucht jetzt ein mutiges Signal für mehr Investitionen und gute Arbeitsplätze. Die Beschlüsse des Kabinetts sind dafür ein wichtiger Schritt.

Offen bleibt noch, wie und zu welchen Teilen die Mittel aus dem Sondervermögen für die Infrastruktur und Klimaneutralität im Einzelnen auch schnell auf den Weg gebracht werden. Eine exzellente und bezahlbare Infrastruktur sowie Planungssicherheit sind die Voraussetzung für einen Weg raus aus der Krise. Die Unternehmen müssen aber auch selbst in Modernisierung und Zukunft investieren. Die von der Regierung geplanten Steuervorteile sollten Unternehmen dazu motivieren, jetzt auch zu investieren und den Wandel zu neuen Technologien zu beschleunigen, anstatt in schwierigen Zeiten weiter Druck auf die Belegschaften auszuüben. 

Mit dem Strompreispaket kommt endlich auch eine längst überfällige Entlastung für das produzierende Gewerbe. Gerade in der Industrie ist der Druck groß, mit wettbewerbsfähigeren Energiepreisen die Standorte zu halten. 

Insgesamt sind die geplanten Entlastungen bedauerlicherweise nicht mit Anreizen für Standortsicherung und die Beachtung von Tarifverträgen verknüpft. Es wird nun darauf ankommen, Förderprogramme nicht weiter als Steuergeschenke mit der Gießkanne zu verteilen, damit die wirtschaftliche Entlastung wirklich auch mit der Sicherung guter Arbeitsplätze verbunden ist. 

Mit den Steuervorteilen für Unternehmen drohten außerdem zu große Mindereinnahmen, besonders für die Kommunen. Wenn Gemeinden sparen müssen, verschlechtert das das Leben der Menschen vor Ort. Es ist gut, dass Bund und Länder eine Lösung gefunden haben, die nicht zulasten der ohnehin schon unterfinanzierten Strukturen führt. Eine dauerhafte Strukturreform zur ausreichenden Finanzierung der Kommunen und ein Altschuldenfonds bleiben aber auf der Agenda. 

Auf Dauer kann der Staat nur dann vernünftig wirtschaften, wenn weitere Reformen kommen: Die geplante Expertengruppe zur Schuldenbremse sollte Vorschläge machen, damit auch in Zukunft wichtige Zukunftsinvestitionen über Kredite finanziert werden können. Außerdem braucht Deutschland endlich ein gerechtes Steuersystem mit Vermögensteuer und Erbschaftsteuer – auch das führt zu höheren Einnahmen und Investitionsspielräumen für eine solidarische und resiliente Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.06.2025

Die Bundesregierung hat heute den Haushaltsentwurf 2025, die Haushalts-Eckwerte 2026 und den Entwurf zum Sondervermögen Infrastruktur beschlossen. Die Diakonie Deutschland kritisiert die fehlende Berücksichtigung der Freien Wohlfahrtspflege, um die enormen Herausforderungen bei der Gestaltung einer zukunftsfähigen sozialen und gesundheitlichen Infrastruktur zu gewährleisten. Zur inneren und äußeren Sicherheit gehören auch Armutsbekämpfung, die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die Pflege von alten und kranken Menschen, Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Integration von Geflüchteten sowie sozial-gerechter Klimaschutz, betonte der evangelische Wohlfahrtsverband.

„Investitionen in die soziale Infrastruktur und die soziale Sicherheit stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen der Menschen in eine gute Zukunft. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die gemeinnützige Sozial- und Gesundheitswirtschaft bei einem Investitionsprogramm dieser Größenordnung vergisst. Mit ihren mehr als zwei Millionen Beschäftigten kümmert sie sich um Millionen Menschen in diesem Land und ist das Rückgrat unseres Sozialstaates“, sagte Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch. „Wer die soziale Infrastruktur vernachlässigt, gefährdet den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“

Mit Blick auf den Haushalt 2026 sei daher entscheidend, dass die Koalition nicht nur den Industriestandort Deutschland fördere, sondern den Beitrag sozialer und gesundheitlicher Dienstleistungen zur ökonomischen Wertschöpfung, zum Arbeitsmarkt, für soziale Innovationen und für den klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft berücksichtige. Dafür fordert die Diakonie gezielte Investitionen in Klimaanpassung, Digitalisierung und Modernisierung, um sicherzustellen, dass auch künftig Millionen Menschen in allen Lebenslagen verlässlich Unterstützung erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.06.2025

  • VdK kritisiert unzureichende Finanzierung von Gesundheit und Pflege
  • Bentele: „Gesamtgesellschaftliche Ausgaben müssen vom Bund getragen werden“

Statement von Verena Bentele zum Haushaltsentwurf 2025:

„Die finanzielle Lage der Sozialversicherungen ist besorgniserregend. Viele Menschen befürchten jetzt steigende Beiträge, und das kann nicht das Mittel der Wahl sein. Dem massiven Anstieg der Verteidigungsausgaben, den Rekordinvestitionen in die Infrastruktur und Steuerentlastungen für die Unternehmen steht ein zögerliches Vorgehen bei den Sozialversicherungen gegenüber. Die geplante Unterstützung der Kranken- und Pflegeversicherung durch zu niedrige Darlehen anstelle von ausreichenden und verbindlichen Bundeszuschüssen verstärkt den Eindruck einer bloßen Notlösung.

Die Corona-Ausgaben bei der Pflege, Krankenhausinvestitionen oder bestimmte familienpolitische Leistungen sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die von den Sozialversicherungen durch Beitragsgelder getragen wurden, ohne dass der Bund einen ausreichenden Ausgleich leistete. In der Rentenversicherung wurden in den vergangenen Jahren willkürlich 10 Milliarden Euro Bundeszuschüsse gestrichen, um den Haushalt zu konsolidieren. Der Ausgleich dieser Ausgaben aus Steuermitteln muss nicht in Kommissionen besprochen, sondern im Haushalt vereinbart werden.

Klar ist: Weder das Darlehen in Höhe von 2,3 Milliarden an den Gesundheitsfonds noch das Darlehen in Höhe von einer halben Milliarde an die Pflegeversicherung werden einen weiteren Beitragsanstieg verhindern.

Eine faire und verlässliche Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Ausgaben durch den Bund ist die Voraussetzung für Strukturreformen, die nicht einseitig zu Lasten der Versicherten gehen dürfen. Diese Reformen könnten in den kommenden Jahren den Beitragsanstieg um mindestens vier Prozentpunkte verringen und insbesondere Versicherte mit geringen und mittleren Einkommen entlasten.

Eine stabile Gesundheitsversorgung, gute Pflege, eine sichere Rente sowie die Unterstützung von Arbeitsuchenden und auch der demographische Wandel sind zu bewältigen, wenn wir die Lasten durch eine vernünftige Steuerpolitik auf breitere Schultern verteilen und endlich die Milliardäre und Multimillionäre höher besteuern.

Ein weiterer großer Kritikpunkt ist die unzureichende Finanzierung des KfW-Investitionszuschusses ´Altersgerecht umbauen`. Dieses Förderprogramm ermöglicht es Seniorinnen und Senioren, ihre Wohnungen barrierefrei und altersgerecht umzubauen. Das ist eine zentrale Voraussetzung dafür, ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen und den Umzug in ein Pflegeheim hinauszuzögern oder ganz zu vermeiden. Die im letzten Jahr zur Verfügung gestellten 150 Millionen Euro reichen bei Weitem nicht aus, um die Nachfrage zu decken. Die Mittel sind regelmäßig schnell ausgeschöpft. Unsere Forderung lautet daher klar: Das Programm ´Altersgerecht umbauen` muss nicht nur fortgeführt, sondern mit 500 Millionen Euro ausreichend und dauerhaft finanziert werden. Nur so können Betroffene sicher planen. Zudem müssen die Fördersätze von aktuell 10 auf 30 Prozent angehoben werden, um den tatsächlichen Kosten gerecht zu werden und mehr Menschen die notwendige Unterstützung zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 24.06.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat heute dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation über das Prostituiertenschutzgesetz vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus den Ländern, Verbänden und von Prostituierten durchgeführt.

Bundesfrauenministerin Karin Prien: „Die nun vorliegende Evaluation untersucht die Auswirkungen des Prostituiertenschutzgesetzes wissenschaftlich fundiert und unter Berücksichtigung der Anwendungspraxis. Sie dient uns als datenbasierte Grundlage für die weitere politische und rechtliche Auseinandersetzung mit dem Thema Prostitution in Deutschland. Der Schutz vor Zwangsprostitution und sexueller Ausbeutung wie auch die Rechte der Betroffenen sind wichtige Aufgaben, mit denen sich dieses Ministerium intensiv beschäftigt. Daher wird eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, um mit Hilfe der Evalutionsergebnisse diese Ziele bestmöglich zu erreichen.“

Hintergrund: 
Die Ausübung der freiwilligen Prostitution ist in Deutschland grundsätzlich legal, aber rechtlich geregelt. Zwangsprostitution und Menschenhandel zur sexuellen wie auch anderer Ausbeutung sind verboten und strafbar. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) wurde 2017 mit dem Kernziel eingeführt, die sexuelle Selbstbestimmung und Arbeitsbedingungen der Prostituierten sowie den Schutz von Prostituierten vor Zwang und sexueller Ausbeutung zu stärken.
Im Anschluss an die Evaluation soll eine Kommission sich sowohl mit den konkreten Ergebnissen als auch den grundsätzlichen Fragen zur Situation der Prostituierten in Deutschland beschäftigen.

Der wissenschaftliche Evaluationsbericht samt Stellungnahme der Bundesregierung, eine Kurzversion des KFN-Gesamtgutachtens sowie die beiden Begleitgutachten zu den Themen Baurecht und Freiwilligkeit stehen ab sofort auf der Internetseite des BMBFSFJ zum Download bereit: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/evaluation-des-gesetzes-zur-regulierung-des-prostitutionsgewerbes-sowie-zum-schutz-von-in-der-prostitution-taetigen-personen-prostituiertenschutzgesetz-prostschg–266228 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.06.2025

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einstimmig die Einsetzung einer „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“ (Kinderkommission) beschlossen. Das Gremium folgte damit einer Vorlage der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD gemäß Paragraf 55 der Geschäftsordnung des Bundestages.

Die Kinderkommission, kurz KiKo, gibt es seit 1988. Sie ist ein Unterausschuss des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das bedeutet, sie ist kleiner als der Ausschuss selbst und hat eine ganz spezielle Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche. Alle ordentlichen Mitglieder der Kinderkommission sind dort ebenfalls vertreten und haben damit einen Zugang zum parlamentarischen Aktionsfeld, den nur ein Ausschuss bieten kann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 245 vom 25.06.2025

Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (21/216) für längere Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau einstimmig angenommen. Ein gleichlautender Entwurf der Bundesregierung (21/514) wurde deshalb für erledigt erklärt.

Hintergrund ist das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“, mit dem ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufe 1 eingeführt wird. Im Schuljahr 2029/2030 soll der Rechtsanspruch dann für alle Schüler bis Klasse 4 gelten. Dafür hat der Bund den Ländern ein milliardenschweres Förderprogramm bereitgestellt. Wegen sich lange hinziehender Planungsprozesse, Lieferengpässen und Fachkräftemangel läuft der Mittelabruf aber schleppend, die Verantwortlichen vor Ort können Fristen zur Beantragung von Bundes-Fördermitteln vielfach nicht mehr einhalten.

Deshalb wird das Investitionsprogramm nun durch eine Änderung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (GaFinHG) um zwei Jahre verlängert, damit Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen werden können. Die Frist zur Auflösung des Sondervermögens im Ganztagsfinanzierungsgesetz GaFG wird ebenfalls um zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2030, verlängert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 25.06.2025

Die AfD-Abgeordnete Kerstin Przygodda hat bei der Wahl zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch nicht die nötige Mehrheit der Stimmen erhalten. In geheimer Wahl gab es bei 37 abgegebenen Stimmen 11 Ja-Stimmen, 25 Abgeordnete stimmten gegen den Vorschlag der AfD-Fraktion, es gab eine Enthaltung. Die Stellvertretung geht damit an den dienstältesten Abgeordneten des Ausschusses über, in dem Fall an Ansgar Heveling von der CDU/CSU-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 244 vom 25.06.2025

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Weg für die Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse freigemacht. Die Abgeordneten stimmten am Mittwoch dem entsprechenden „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (21/322) mehrheitlich zu. Für den geänderten Entwurf stimmten CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Fraktion Die Linke enthielt und die AfD-Fraktion dagegen stimmte.

Mit dem Entwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD soll die zum Ende des Jahres eigentlich auslaufende Regelung um weitere vier Jahre verlängert werden. Die Mietpreisbremse sorgt in von den Bundesländern ausgewiesenen „Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten“ dafür, dass die Neuvermietungsmiete grundsätzlich gedeckelt wird.

Auf Antrag von CDU/CSU und SPD nahm der Ausschuss noch eine sachfremde Änderung an dem Gesetzentwurf vor. Mit dieser Änderung soll den Ländern ermöglicht werden, „im Zusammenhang mit der endgültigen Einführung der elektronischen Akte zum 1. Januar 2026 den Umfang der elektronischen Aktenführung bei den Pilotgerichten auch im zweiten Halbjahr 2025 durch Rechtsverordnung (sogenannte Pilotierungsverordnung) bestimmen zu können“.

Keine Mehrheit fand im Ausschuss der Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine „Faire-Mieten-Gesetz“ (21/222) und ein Antrag der Fraktion Die Linken mit dem Titel „Mietpreisbremse verschärfen – Mieten stoppen“ (21/355).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 240 vom 25.06.2025

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (21/321) ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am Montag deutlich. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Nachzug für zwei Jahre auszusetzen. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein.

Einig waren sich die Sachverständigen in der Einschätzung, dass es keinen grundgesetzlichen Anspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gibt. Umstritten blieb, ob die in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz geregelten Einzelfallprüfungen eine ausreichende Härtefallregelung erlauben. Aus Sicht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Deutschen Caritasverbandes und des International Refugee Assistance Projects ist das nicht der Fall.

Kommunalvertreter sprachen sich für den Gesetzentwurf aus, weil damit der Überlastung von Städten, Landkreisen und Gemeinden entgegengewirkt werden könne. Andere Sachverständige hielten die geplante Neuregelung mit Blick auf die angekündigte Migrationswende für nicht ausreichend.

Das Vorhaben verstößt laut Kerstin Becker vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband gegen das grund- und menschenrechtlich garantierte Recht auf Schutz des Familienlebens der Betroffenen, die in der Regel schon seit Jahren auf ein Visum zum Familiennachzug warten. Es widerspreche zudem dem Koalitionsvertrag, laut dem die Familien in den Mittelpunkt gestellt und die „sogenannte illegale Migration“ bekämpft werden solle. Mit dem Entwurf würden aus ihrer Sicht jedoch legale und sichere Migrationswege ausgesetzt.

Yana Gospodinova vom Deutschen Caritasverband forderte eine verlässliche, wirksame und rechtstaatlich tragfähige Härtefallregelung. „Die Aussetzung kann nur erfolgen, wenn eine offene und einzelfallbezogene Abwägung tatsächlich möglich ist“, sagte sie. Der Verweis auf Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz reiche dafür „bei weitem nicht aus“. Diese Norm sei für hochgradige Einzelfälle konzipiert und habe sich bereits in der letzten Aussetzungsphase 2016 bis 2018 als völlig unzureichend für humanitäre Härtefälle erwiesen. Nötig sei eine Norm mit einem nachvollziehbaren Kriterienkatalog, die durch transparente Antragswege eine Verfahrenssicherheit schaffe.

Corinna Ujkasević vom International Refugee Assistance Project hält die Regelung in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz ebenfalls für unzureichend im Sinne einer individuellen Prüfung. „Paragraf 22 wird nicht die Abhilfe schaffen, die sich viele erhoffen.“ Ein weiteres großes Problem ist es laut Ujkasević, dass der Gesetzentwurf keine Stichtagsregelung vorsehe. Dadurch würden auch alle laufenden Verfahren betroffen. Die Betroffenen hätten aber wegen der überlangen Verfahrenszeiten bei den deutschen Botschaften schon mehrere Jahre gewartet.

Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht Leipzig, hält den Entwurf indes für geeignet, „das mit ihm verfolgte Ziel der Zuwanderungsbegrenzung zu erreichen“. Das Grundgesetz gewähre keine Ansprüche auf Einreise in das Bundesgebiet für Familienangehörige von hier lebenden subsidiär Schutzberechtigten. Auch das Unionsrecht stehe der Begrenzung der Zuwanderung nicht im Wege. Gleichwohl sollte erwogen werden, eine Übergangsregelung für Fälle in das Gesetz aufzunehmen, in denen Deutschland rechtskräftig zur „ermessensfehlerfreien Neubescheidung von Familiennachzugsbegehren verpflichtet worden ist“.

Professor Daniel Thym von der Universität Konstanz sagte, subsidiär Schutzberechtigte könnten ihre Familie auch dann nachholen, wenn sie selbst arbeitslos seien und keine Wohnung hätten. Daraus folge „ein Familiennachzug in die Sozialsysteme“, urteilte er. Der Gesetzentwurf unterbinde dies und reagiere damit auf die Nöte der Kommunen.

Wichtig sei es, wie die Ausnahmeregelungen gehandhabt würden. Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz biete mit seinem Verweis auf völkerrechtliche Gründe für die nötige Konkretisierung der zuständigen Gerichte eine gute Basis. Bei der Konkretisierung gehe es auch um die Frage, ob ein Zusammenleben im Ausland möglich und zumutbar ist. Der Sturz des Assad-Regimes erhöhe die Wahrscheinlichkeit, dass Syrer künftig seltener Anspruch auf Nachzug haben, erklärte Thym.

Insbesondere im Bereich der Wohnraumversorgung sowie in den Kindertagesstätten und Schulen wird die Aussetzung zu dringend notwendigen Entlastungen führen, heißt es in der Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag sagte während der Anhörung, es gehe auch um den Erhalt der gesellschaftlichen Akzeptanz für Fluchtzuwanderung.

Johann Friedrich Killmer vom Deutschen Städtetag sieht in der befristeten Aussetzung ein Instrument, um den Städten Entlastung zu verschaffen, auch wenn der Nachzug integrationsfördernd wirke. Finn-Christopher Brüning vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sprach sich dafür aus, während der Aussetzung diplomatische Gespräche mit den Herkunftsstaaten zu führen, um die Gründe für das Verlassen der Heimat zu beenden.

Privatdozent Roman Lehner von der Georg-August-Universität Göttingen sieht die Härtefallregelung in Paragraf 22 Aufenthaltsgesetz als geeignet an. Dass diese ausreichend sei, habe das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung zum Kindenachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Jahre 2022 bestätigt.

Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, hält es für problematisch, dass die derzeit geplante Regelung im Unterschied zu der letzten Aussetzung zwischen 2016 und 2018 auch Personen erfassen solle, die sich bereits auf einer Warteliste zur Terminvergabe für ein Visum befinden oder gar schon förmlich ein Visum beantragt haben.

Als „reine Symbolpolitik“ bezeichnete Professor Hansjörg Huber von der Hochschule Zittau/Görlitz die Aussetzung. Vor dem Hintergrund von zwei Millionen Asylanträgen von 1990 bis 2024 und vor der Tatsache, dass inzwischen über ein Prozent der afghanischen Bevölkerung (400.000 Menschen) in Deutschland lebe, erscheine die Aussetzung des Nachzugs mit jährlich 12.000 Menschen, „wie reine Symbolik ohne spürbare Abhilfe“, sagte er.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 232 vom 23.06.2025

In der Empirie gibt es keine Belege dafür, dass die Abschaffung von Feiertagen die Wirtschaftsleistung erhöht. Das zeigt die Analyse von konkreten Fällen, in denen in Deutschland beziehungsweise in einzelnen Bundesländern in den vergangenen 30 Jahren arbeitsfreie Feiertage gestrichen oder neu eingeführt wurden. In gut der Hälfte der Fälle entwickelte sich die Wirtschaft sogar danach in jenen Bundesländern besser, in denen arbeitsfreie Feiertage beibehalten wurden oder neu hinzukamen. Das ergibt eine neue Kurzstudie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* „Die Gleichung: Wenn Feiertage wegfallen, steigt das Wachstum, geht offensichtlich nicht auf. Denn sie ist zu simpel und wird einer modernen Arbeitsgesellschaft nicht gerecht – so wie viele aktuelle Ideen zur Arbeitszeitverlängerung“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien,wissenschaftlicher Direktor des IMK und Ko-Autor der Untersuchung. „Die Forderung nach einem solchen Schritt zur Wachstumsförderung ist deshalb nicht zielführend.“

Üblicherweise wird die These einer positiven wirtschaftlichen Wirkung gestrichener Feiertage damit begründet, dass in Monaten mit besonders vielen Feiertagen (oder wenig Arbeitstagen, wie durch die regelmäßig kurze Monatslänge im Februar) weniger produziert wird als in anderen Monaten. So kalkuliert etwa das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft mit einer vermeintlichen zusätzlichen Wirtschaftsleistung von 5 bis 8,6 Milliarden Euro pro gestrichenem Feiertag, oder etwa 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts.

Betrachtet man allerdings reale Fälle, in denen die Zahl der Feiertage verändert wurde, sieht das Bild anders aus. Das IMK betrachtet sechs solcher „Realexperimente“ seit 1990. Dabei wurden in manchen Bundesländern gesetzliche Feiertage gestrichen oder neu eingeführt, in anderen nicht. Hier kann man im Jahr der Einführung oder Streichung die Wirtschaftsleistung dieser Länder mit jener der Bundesrepublik insgesamt und ähnlich strukturierten (benachbarten) Bundesländern vergleichen.

Dullien und die IMK-Forscher*innen Dr. Ulrike Stein und Prof. Dr Alexander Herzog-Stein betrachten in ihrer Studie: Erstens die Abschaffung des Buß- und Bettages in allen Bundesländern außer Sachsen ab dem Jahr 1995, zweitens die einmalige Ausdehnung des Reformationstages auf alle Bundesländer 2017, drittens den erneuten Wegfall des arbeitsfreien Reformationstages in vielen Bundesländern im Folgejahr, viertens die Einführung des Internationalen Frauentages als gesetzlicher Feiertag in Berlin 2019, fünftens die Einführung des Weltkindertages in Thüringen im selben Jahr und sechstens die Einführung des Internationalen Frauentags als gesetzlicher Feiertag in Mecklenburg-Vorpommern 2023. Basis für die Analyse sind die Daten des Statistischen Bundesamts zum jährlichen nominalen Bruttoinlandsprodukt auf Ebene der Bundesländer.

Würde die einfache Gleichung aufgehen: „Weniger Feiertage = Mehr Wirtschaftsleistung“, dann müsste man 1995 ein niedrigeres Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in Sachsen als in anderen Bundesländern sehen, ebenso in Berlin und Thüringen 2019 und in Mecklenburg-Vorpommern 2023. 2017 müsste das Bruttoinlandsprodukt in jenen Bundesländern, die den Reformationstag erstmals als gesetzlichen Feiertag begingen, langsamer gewachsen sein als im Rest der Republik, 2018 dann in jenen Ländern stärker, in denen der Reformationstag nicht mehr gesetzlicher Feiertag war.

Sachsen 1995: Beibehaltung des Buß- und Bettages

Tatsächlich hat sich das Bruttoinlandsprodukt 1995 in Sachsen aber stärker entwickelt als im Rest Deutschlands. Nominal wuchs die Wirtschaftsleistung im Bundesschnitt um 3,4 Prozent, im ostdeutschen Freistaat dagegen um 9,7 Prozent. Dabei stellen die Forschenden natürlich in Rechnung, dass Mitte der 1990er Jahren noch der wirtschaftliche Aufholprozess in Ostdeutschland lief. Es ist also plausibel, dass Sachsens Wirtschaft deutlich schneller wuchs als jene Gesamtdeutschlands. Ein Vergleich mit den angrenzenden ostdeutschen Bundesländern Sachsen-Anhalt und Thüringen zeigt allerdings: Auch ihnen gegenüber legte das nominale BIP in Sachsen 1995 erheblich stärker zu, obwohl die beiden anderen Bundesländer den Buß- und Bettag als Feiertag strichen. Der Vorsprung lag bei 3,7 Prozentpunkten gegenüber Sachsen-Anhalt und 4,3 Prozentpunkten gegenüber Thüringen (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). 

Reformationstag 2017 und 2018

2017 wurde anlässlich des 500. Jahrestags der Reformation in allen Bundesländern der 31. Oktober als gesetzlicher Feiertag begangen. In den ostdeutschen Bundesländern, in denen der Feiertag schon zuvor gesetzlich verankert war, fiel das nominale Wachstum in diesem Jahr tatsächlich minimal um 0,2 Prozentpunkte stärker aus als in jenen Ländern, in denen der Reformationstag einmalig arbeitsfrei war (Abbildung 2 in der Studie). 

Allerdings zeigte der Wegfall des Feiertages im Folgejahr in den betroffenen Bundesländern wiederum keinen positiven Effekt. 2018 war der 31. Oktober in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wieder normaler Arbeitstag. Vergleicht man das Wirtschaftswachstum in diesen Bundesländern mit jenen westdeutschen Bundesländern, die den Reformationstag 2017 als gesetzlichen Feiertag eingeführt haben und 2018 beibehielten, so hatten die Bundesländer mit Wegfall des Feiertages sogar ein minimal um 0,2 Prozentpunkte schwächeres Wirtschaftswachstum als jene, die den Feiertag dauerhaft beibehielten (Bremen, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein; Abbildung 3).

Internationaler Frauentag in Berlin und Weltkindertag in Thüringen 2019

In Berlin wurde 2019 der Internationale Frauentag am 8. März erstmals als gesetzlicher Feiertag begangen. Die Wirtschaftsleistung in der Bundeshauptstadt entwickelte sich in dem Jahr besser als im Bundesdurchschnitt: Der Vorsprung beim Wachstum des nominalen BIPs lag bei 2,0 Prozentpunkten. Auch im Vergleich zu den anderen beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie dem umliegenden Brandenburg wuchs das BIP in Berlin stärker, nicht schwächer.

In Thüringen wurde ebenfalls 2019 der Weltkindertag am 20. September als gesetzlicher Feiertag eingeführt. Hier fiel das Wachstum um 0,4 Prozentpunkte niedriger aus als im Bundesdurchschnitt (Abbildung 4).

Internationaler Frauentag in Mecklenburg-Vorpommern 2023

In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Internationale Frauentag 2023 gesetzlicher Feiertag. Dort fiel das Wachstum höher aus als in der Bundesrepublik insgesamt und im angrenzenden Bundesland Schleswig-Holstein, allerdings niedriger als in Brandenburg und Niedersachsen (Abbildung 5). Zu beachten ist hier laut IMK jedoch, dass es sowohl für Niedersachsen als auch für Mecklenburg-Vorpommern 2023 Sonderfaktoren gab: In Stade wurde in dem Jahr ein LNG-Terminal fertiggebaut und in Betrieb genommen. Mecklenburg-Vorpommern war zum einen besonders negativ von der Unterbrechung der russischen Gaslieferungen durch die Nordstream-Pipelines betroffen, gleichzeitig liefen die Vorbereitungen für die Inbetriebnahme eines LNG-Terminals in Mukran 2024, die das BIP erhöht haben dürften. Von daher sei fraglich, wie aussagekräftig letztlich dieses Beispiel ist.

Schaden weniger Feiertage der Produktivität?

Dass ein Feiertag weniger keinen klaren positiven Einfluss auf die Wirtschaftsleistung hat, erklären die Forschenden des IMK einerseits mit der Flexibilität einer modernen Volkswirtschaft: Unternehmen planen die Abarbeitung ihrer Aufträge so, dass diese möglichst nicht an Feiertagen stattfindet, auch, weil dann Zuschläge gezahlt werden. Unklar ist, ob ohne diese Feiertage tatsächlich über das Jahr mehr produziert würde – wie es die Befürworter*innen von Streichungen annehmen –, oder ob die Produktion nur anders verteilt würde.

Viel spricht aber laut IMK dafür, dass – auch in Zeiten vielerorts beklagten Fachkräftemangels – die Nachfragesituation der Unternehmen der bestimmende und begrenzende Faktor für die Produktion ist. So gaben in den jüngsten Umfragen des Ifo-Instituts 36,8 Prozent der Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes an, mangelnde Aufträge seien ein Hindernis für die Produktion, während nur 17,5 Prozent sagten, Personalmangel behindere die Produktion.

Hinzu kommt, dass die gesamtwirtschaftliche Produktion nicht nur auf die geleistete Zahl der Arbeitsstunden zurückgeht, sondern auch Produktivität und Innovation eine wichtige Rolle spielen. „Denkbar ist, dass die Beobachtung fehlender positiver Wachstumseffekte einer geringeren Zahl an Feiertagen darauf zurückgeht, dass die geringere Erholungszeit die Produktivität senkt“, schreiben Dullien, Stein und Herzog-Stein. Möglich sei auch der Effekt, dass Erwerbstätige, die sich durch ihre Arbeit und andere Verpflichtungen in Familie oder Haushalt stark belastet fühlen, zumindest mittel- und langfristig als Reaktion auf die Streichung des Feiertages ihr Arbeitsangebot an anderer Stelle zurückfahren, etwa durch die Verringerung der Arbeitszeit in Teilzeitstellen oder die Aufgabe eines zusätzlichen Minijobs. So gibt es Hinweise, dass während der Covid-Pandemie Pflegekräfte als Reaktion auf die hohe Belastung ihre Arbeitszeit verringert haben.

Abschaffung von Feiertagen als „Wachstumsbooster“: Idee ohne robustes empirisches Fundament. IMK Kommentar Nr. 14, Juni 2025

Eine aktuelle Studie analysiert die Folgen weiterer Ideen zur Deregulierung und Verlängerung von Arbeitszeiten.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.06.2025

ie Inflationsrate in Deutschland hat im Mai bei 2,1 Prozent verharrt und liegt damit fast am Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent. Von neun verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden, hatten acht eine haushaltsspezifische Teuerungsrate unter dem Zielwert, der neunte direkt beim Inflationsziel. Konkret reichte die Spannweite im Mai von 1,4 bis 2,0 Prozent, der Unterschied lag also bei 0,6 Prozentpunkten, zeigt der neue Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Zum Vergleich: Auf dem Höhepunkt der Inflationswelle im Herbst 2022 betrug die Spanne 3,1 Prozentpunkte. Während Haushalte mit niedrigen Einkommen, insbesondere Familien, während des akuten Teuerungsschubs der Jahre 2022 und 2023 eine deutlich höhere Inflation schultern mussten als Haushalte mit mehr Einkommen, war ihre Inflationsrate im Mai 2025 wie in den Vormonaten gering: Der Warenkorb von Paaren mit Kindern und niedrigen Einkommen verteuerte sich um 1,4 Prozent. Auf 1,7 Prozent Inflationsrate kamen Alleinlebende mit niedrigen Einkommen. Alleinerziehende sowie Alleinlebende mit jeweils mittlerem Einkommen wiesen mit 1,5 bzw. 1,6 Prozent ebenfalls relativ niedrige Teuerungsraten auf (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). 

Als einziger Haushaltstyp hatten im Mai Alleinlebende mit sehr hohen Einkommen mit 2,0 Prozent eine Inflation direkt auf dem Niveau der EZB-Zielrate. Es folgten Paare mit Kindern und hohen Einkommen (1,9 Prozent) sowie Paare ohne Kinder mit mittleren Einkommen (1,8 Prozent). Ein wichtiger Faktor für das etwas höhere Niveau ist, dass bei diesen drei konsumstarken Haushaltstypen die niedrigeren Energiepreise weniger stark ins Gewicht fallen als bei Haushalten mit weniger Einkommen, deren Warenkörbe stärker durch Güter des täglichen Bedarfs geprägt sind. Zudem fragen Haushalte mit höheren Einkommen stärker Dienstleistungen nach, die sich derzeit noch merklich verteuern, wie Versicherungsdienstleistungen, Pflegedienstleistungen und Dienstleistungen des Gastgewerbes. Allerdings verzeichneten alle drei Haushaltsgruppen einen leichten Rückgang ihrer Inflationsrate, weil sich der Preisauftrieb bei Pauschalreisen gegenüber dem Vormonat normalisiert hat. In der Folge hat sich die Spanne zwischen den haushaltsspezifischen Inflationsraten von 0,8 Prozentpunkten im April auf 0,6 Prozentpunkte im Mai verringert.  

Die beiden anderen untersuchten Haushaltstypen, Familien mit mittleren Einkommen und Alleinlebende mit höheren Einkommen, verzeichneten im Mai eine Inflationsrate von je 1,7 Prozent. Dass aktuell alle vom IMK ausgewiesenen haushaltsspezifischen Inflationsraten leicht unter der Gesamtinflation liegen, wie sie das Statistische Bundesamt berechnet, liegt an unterschiedlichen Gewichtungen: Das IMK nutzt für seine Berechnungen weiterhin die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, während Destatis seit Anfang 2023 die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung heranzieht.

Zusätzliches Argument für Zinssenkung: Euro hat deutlich aufgewertet

Im Jahresverlauf 2025 dürfte sich die Inflationsrate weiter normalisieren und um den Wert von zwei Prozent schwanken, so die Erwartung von Dr. Silke Tober, IMK-Expertin für Geldpolitik und Autorin des Inflationsmonitors. Allerdings sind die Risiken für die Inflationsprognose in den vergangenen Wochen etwas gestiegen, und zwar in beide Richtungen: Während ein länger andauernder Konflikt zwischen Israel und dem Iran zu anhaltend höheren Rohöl- und Erdgaspreisen führen könnte, besteht durch den weiter schwelenden von US-Präsident Donald Trump provozierten Zollkonflikt das Risiko, dass die Teuerung sogar unter die Zielinflation fällt. Denn auch wenn sich die handelspolitische Auseinandersetzung zeitweilig etwas beruhigt hat, hält sie die Gefahr einer weltweiten Rezession hoch, die die Preisentwicklung zusätzlich dämpfen würde.

Tober hält eine weitere Leitzinssenkung durch die EZB für erforderlich. Die Zinsschritte der vergangenen Monate, zuletzt am 11. Juni auf 2,0 Prozent, hätten zwar für Entlastung gesorgt. Sie reichten aber noch nicht aus, zumal seit Jahresbeginn der Euro gegenüber dem US-Dollar um 10 Prozent aufgewertet hat, was die ohnehin verhaltenen Exportaussichten der Europäer bremst. Ein weiterer Zinsschritt solle „zeitnah folgen, zumal die aktuelle Inflationsprognose der EZB dies ohnehin annimmt“, erklärt die Ökonomin. „Eine Belebung der Binnennachfrage ist dringend erforderlich und könnte zudem einen Beitrag zur Lösung des Zollkonflikts liefern.“  

Langfristiger Vergleich: Lebensmittel knapp 40 Prozent teurer als 2019

Das IMK berechnet seit Anfang 2022 monatlich spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten). In einer Datenbank liefert der Inflationsmonitor zudem ein erweitertes Datenangebot: Online lassen sich Trends der Inflation für alle sowie für ausgewählte einzelne Haushalte im Zeitverlauf in interaktiven Grafiken abrufen (Link unten).

Die längerfristige Betrachtung illustriert, dass Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen von der starken Teuerung nach dem russischen Überfall auf die Ukraine besonders stark betroffen waren, weil Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Energie in ihrem Budget eine größere Rolle spielen als bei Haushalten mit hohen Einkommen. Diese wirkten lange als die stärksten Preistreiber, zeigt ein längerfristiger Vergleich, den Tober in ihrem neuen Bericht ebenfalls anstellt: Die Preise für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke lagen im Mai 2025 um 39,6 Prozent höher als im Mai 2019, also vor Pandemie und Ukrainekrieg. Damit war die Teuerung für diese unverzichtbaren Basisprodukte mehr als dreimal so stark wie mit der EZB-Zielinflation von kumuliert 12,6 Prozent in diesem Zeitraum vereinbar. Energie war trotz der Preisrückgänge in letzter Zeit um 33,0 Prozent teurer als im April 2019.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor: Inflation verharrt im Mai 2025 bei 2,1 Prozent. Anstieg der Dienstleistungspreise deutlich verringert. IMK Policy Brief Nr. 192, Juni 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 18.06.2025

Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD plant in ihrem Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Flexibilisierung und Ausschöpfung der Arbeitszeit, etwa steuerliche Entlastungen von Überstundenzuschlägen und Anreize zur Ausweitung von Teilzeit. Ergebnisse der OPAL-Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen: Eine unbegrenzte tägliche Arbeitszeit lehnen 73 Prozent der Beschäftigten ab. Allerdings wären 34 Prozent der Beschäftigten auch bereit, an einzelnen Tagen mehr als 10 Stunden pro Tag zu arbeiten, wenngleich die Mehrheit dies für sich ablehnt. Finanzielle Anreize für Überstunden und für eine Ausweitung von Teilzeit sprechen besonders jüngere Beschäftigte an.

45 Prozent der Vollzeitbeschäftigten sind eher bereit, mehr Überstunden als bislang zu leisten, wenn sie einen steuerfreien Zuschlag erhalten. Mit der Möglichkeit, sich Überstunden mit einem steuerfreien Zuschlag auszahlen zu lassen, wären insbesondere jüngere Vollzeitbeschäftigte zu mehr Überstunden bereit: Während in der jüngsten Gruppe bis 30 Jahre etwa 60 Prozent gewillt sind, ihre Überstunden infolge eines steuerlich begünstigten Zuschlags auszuweiten, sind es bei der Gruppe der Personen über 60 Jahren 37 Prozent.

Mit der Aussicht auf eine einmalige Prämie können sich etwa 33 Prozent der Teilzeitbeschäftigten vorstellen, ihre Stundenanzahl dauerhaft zu erhöhen, im Mittel um 6 Stunden pro Woche. Dabei würden junge Teilzeitbeschäftigte mit einer einmaligen Prämie eher Stunden erhöhen: 48 Prozent der Unter-30-Jährigen geben an, dass sie (eher) bereit wären, ihre Stundenzahl dauerhaft auszuweiten. Bei den Teilzeitbeschäftigten über 60 Jahren ist der Anteil mit 24 Prozent erheblich kleiner. „Für die Anreize zur Ausweitung von Teilzeit gilt: Ihre Wirkung hängt stark davon ab, welche Zielgruppen man erreichen möchte und ob strukturelle Hürden – etwa im Bereich der Kinderbetreuung – bestehen bleiben“, erklärt IAB-Forscher Jens Stegmaier.

Schon jetzt arbeiten 10 Prozent der Vollzeitbeschäftigten häufig mehr als 10 Stunden an einzelnen Arbeitstagen. Bislang ist es für 14 Prozent der Vollzeitbeschäftigten möglich, Überstunden zu leisten und von ihrem Arbeitgeber mit Zuschlag auszahlen zu lassen. Auch haben 16 Prozent der Teilzeitbeschäftigten bereits unter den aktuellen Bedingungen den Wunsch, ihre Wochenarbeitszeit dauerhaft zu erhöhen. „Es reicht nicht aus, steuerliche Anreize zu setzen“, so IAB-Forscher Jonas A. Weik. „Arbeitgeber müssen auf die im Koalitionsvertrag vereinbarten gesetzlichen Änderungen nach deren Inkrafttreten auch reagieren und Überstundenzuschläge anbieten sowie bereit sein, mit Teilzeitbeschäftigten individuelle Lösungen für die Aufstockung der Arbeitszeit zu finden, wenn sie tatsächlich mehr Arbeitszeit von den Beschäftigten abrufen wollen.“

Die Studie von Jens Stegmaier, Jonas A. Weik, Bernd Fitzenberger und Enzo Weber beruht auf Daten der Online-Befragung „Arbeiten und Leben in Deutschland“ (IAB-OPAL) der erwerbsfähigen Bevölkerung im Alter zwischen 18 und 65 Jahren. Die Ergebnisse beziehen sich auf 3.800 Befragte, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab-forum.de/mehr-anreize-mehr-flexibilitaet-mehr-arbeit-wie-beschaeftigte-auf-die-plaene-der-neuen-bundesregierung-reagieren-wuerden/.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 17.06.2025

  • Deutlicher Rückgang der Scheidungen seit 2003
  • Bei mehr als der Hälfte der Scheidungen im Jahr 2024 waren minderjährige Kinder betroffen
  • Im Durchschnitt erfolgte die Scheidung nach knapp 15 Ehejahren

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 129 300 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Zahl damit ungefähr auf dem Niveau des Vorjahres (+0,3 % oder 329 Scheidungen), als der niedrigste Stand seit der deutschen Vereinigung erreicht wurde. Im langjährigen Trend ging die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme weniger Jahre seit dem Jahr 2003 zurück (2024: -39,6 %). Die Zahl der Eheschließungen ist langfristig ebenfalls rückläufig. 2024 wurden 349 200 Ehen geschlossen, das waren 3,3 % oder 11 800 weniger als 2023. Zwischen Mann und Frau wurden 2024 in Deutschland 340 400 Ehen geschlossen (2023: 351 800) und 8 800 Ehen (2023: 9 200) zwischen Personen gleichen Geschlechts.

111 000 minderjährige Scheidungskinder im Jahr 2024

Etwas mehr als die Hälfte (50,8 % beziehungsweise rund 65 700) der im Jahr 2024 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten 48,0 % ein Kind, 40,0 % zwei und 12,0 % drei und mehr Kinder. Damit setzt sich der langjährige Trend eines Rückgangs des Anteils der Ehescheidungen mit einem Kind und der Zunahme des Anteils mit zwei oder mehr Kindern fort. Insgesamt waren im Jahr 2024 etwa 111 000 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Scheidung meist nach einjährigen Trennungszeit und mit Zustimmung beider Partner

Die meisten der geschiedenen Ehen (80,5 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,5 % aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 % der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2024 geschiedenen Ehepaare 14 Jahre und 8 Monate verheiratet. Bei etwa 21 200 oder 16,4 % der Paare erfolge die Scheidung im Jahr der Silberhochzeit oder später. In den 1990er Jahren lag dieser Anteil noch zwischen 10 und 11 %. Danach ist er bis Mitte der 2010er Jahre gestiegen und liegt seitdem in etwa auf dem heutigen Niveau.

Bei 90,0 % der Ehescheidungen wurde 2024 der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,0 % wurde der Antrag von beiden zusammen eingereicht. Bei den anderen 4,0 % stimmte der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.

Weniger Aufhebungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften, aber mehr Scheidungen

Im Jahr 2024 ließen sich rund 1 500 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 200 oder 18,1 % gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2023. Ehescheidungen gleichgeschlechtlicher Paare umfassten 1,2 % aller Ehescheidungen des Jahres 2024.

Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. 2024 wurden mit rund 500 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 100 oder 19,6 % weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist die Zahl das fünfte Jahr in Folge gesunken. Seit der Einführung der „Ehe für alle“ im Oktober 2017 können in Deutschland keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden und es findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.

Weitere Informationen:

Basisdaten und Zeitreihen zu rechtskräftigen Ehescheidungen sowie Aufhebungen von Lebenspartnerschaften sind in den entsprechenden Statistischen Berichten auf der Themenseite „Eheschließungen, Ehescheidungen und Lebenspartnerschaften“ sowie über die Tabellen 12631 sowie 12661 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Daten und Zeitreihen zu Eheschließungen bieten die Tabellen 12611.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2025

In den Sommerferien eine Woche verreisen – das ist für viele Menschen in Deutschland kaum möglich. Im Jahr 2024 lebte gut jede fünfte Person (21 %) in einem Haushalt, der sich nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten konnte. Das waren 17,4 Millionen Menschen. Wie das Statistische Bundesamt anhand der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, war der Anteil damit geringfügig niedriger als im Jahr zuvor. Im Jahr 2023 sahen sich noch 23 % der Bevölkerung finanziell außer Stande, für eine Woche Urlaub zu verreisen.

Personen in Alleinerziehenden-Haushalten besonders betroffen

Alleinerziehenden fehlt besonders häufig das Geld für einen Urlaub: 38 % der Alleinerziehenden und ihrer Kinder konnten sich im Jahr 2024 nach eigenen Angaben keine einwöchige Urlaubsreise leisten. Auch unter Alleinlebenden war der Anteil mit 29 % überdurchschnittlich hoch. Am seltensten waren dagegen zwei Erwachsene betroffen, die ohne Kinder in einem Haushalt lebten (15 %). Bei zwei Erwachsenen mit einem oder mehreren Kindern im Haushalt lag der Anteil bei 19 %. Hier hängt es stark von der Zahl der Kinder ab, ob man sich eine Urlaubsreise leisten kann oder nicht. Hatten 16 % der Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und einem oder zwei Kindern kein Geld für eine solche Reise, so traf dies auf 29 % der Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und mindestens drei Kindern zu.

EU-weit große Unterschiede

EU-weit lebte im Jahr 2024 gut ein Viertel der Bevölkerung in Haushalten (27 %), die sich keine einwöchige Urlaubsreise leisten können. Deutschland lag somit nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat unter dem Durchschnitt aller Staaten der Europäischen Union (EU). Am seltensten war die Bevölkerung in Luxemburg (9 %), Schweden (12 %) und den Niederlanden (13 %) betroffen. Vergleichsweise selten hatten dagegen Menschen in Rumänien genug Geld für den Urlaub: 59 % konnten sich dort nach eigenen Angaben keine solche Reise leisten. Hoch war der Anteil der betroffenen Bevölkerung auch in Griechenland mit 46 % und in Bulgarien mit 41 %.

Methodische Hinweise:

Die Ergebnisse entstammen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2024 handelt es sich um Endergebnisse, basierend auf dem Mikrozensus-Hochrechnungsrahmen aus dem Zensus 2011. EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen in Deutschland und der Europäischen Union. In Deutschland ist die Erhebung seit dem Jahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der damit verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen hierzu bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Bei der Erhebung wird abgefragt, ob sich der Haushalt finanziell leisten kann, mindestens eine Woche pro Jahr Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen. Dazu zählt auch Urlaub bei Freunden/Verwandten oder in der eigenen Ferienunterkunft. Diese Selbsteinschätzung der Haushalte ist eines der Kriterien zur Messung der materiellen und sozialen Entbehrung (Deprivation).

Kinder sind hier sowohl Minderjährige im selben Haushalt als auch Personen im Alter von 18 bis unter 25 Jahren, sofern sie ökonomisch abhängig sind.  

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2024 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite „Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung“ sowie in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) veröffentlicht.

Die Ergebnisse im EU-Vergleich können aus der Eurostat-Datenbank abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.06.2025

  • 26 % der Kinder lebten mit zwei oder mehr Geschwistern zusammen, 44 % mit einem Geschwisterkind, 30 % ohne Geschwister
  • Familien mit Einwanderungsgeschichte doppelt so oft mit drei oder mehr Kindern wie Familien ohne Einwanderungsgeschichte

In Deutschland lebte 2024 gut jedes vierte Kind (26 %) in einer kinderreichen Familie. In einer kinderreichen Familie leben mindestens drei Kinder in einem gemeinsamen Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, lebten 18 % Kinder mit zwei Geschwistern in der Familie. Mit drei oder mehr Geschwistern wohnten 8 % der Kinder zusammen. Rund 30 % der Kinder lebten ohne Geschwister und 44 % mit einem Geschwisterkind in der Familie.

Anteil von Kindern mit zwei oder mehr Geschwistern steigt seit 2015 leicht an

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich diese Anteile kaum verändert. So lebten im Jahr 1996 rund 31 % der Kinder ohne Geschwister, 44 % mit einem Geschwisterkind und 25 % in kinderreichen Familien. Dabei ist der Anteil von Kindern in kinderreichen Familien von 1996 bis 2015 zunächst leicht auf 23 % zurückgegangen, um dann bis zum Jahr 2024 wieder auf 26 % anzusteigen. Im Gegenzug ist der Anteil von Kindern ohne Geschwister von 1996 bis 2015 von 31 % auf 33 % angestiegen und anschließend bis 2024 wieder 30 % gesunken. Hintergrund für die Entwicklungen der letzten zehn Jahre dürfte vor allem die Zuwanderung in den Jahren ab 2015 sein.

n 13 % der Familien leben mindestens drei Kinder

Bezogen auf die Zahl der Familien in Deutschland betrug der Anteil von kinderreichen Familien 13 %. Dabei sind kinderreiche Familien in den westlichen Bundesländern mit rund 13 % etwas häufiger vertreten als in den östlichen Ländern mit 11 %.

Familien mit Einwanderungsgeschichte hatten häufiger drei oder mehr Kinder als Familien ohne Einwanderungsgeschichte. 2024 lebten in 19 % der Familien mit Einwanderungsgeschichte mindestens drei Kinder, in Familien ohne Einwanderungsgeschichte traf dies nur auf rund 10 % zu.

Der Anteil an kinderreichen Familien ist bei Familien mit zwei Elternteilen höher als bei Alleinerziehenden: In Paarfamilien wiesen 15 % der Familien mindestens drei Kinder auf. Unter den Alleinerziehenden lag der Anteil hingegen bei 8 %.

Methodische Hinweise:

Die dargestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, für welchen jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Ab dem Jahr 2021 werden hierzu Bevölkerungseckwerte auf Basis des Zensus 2022 verwendet. Ausführliche Informationen zum Mikrozensus und zur Umstellung auf den Zensus 2022 bietet eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Die Familie im statistischen Sinn umfasst im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, welche in einem gemeinsamen Haushalt leben. Dies umfasst verheiratete und unverheiratete Paare sowie alleinerziehende Mütter und Väter inklusive deren jeweilige Kinder. Einbezogen in diesen Familienbegriff sind neben leiblichen Kindern auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine Familie immer aus zwei Generationen: Eltern und im Haushalt lebende Kinder.

Die Zahl der Kinder einer Familie entspricht der Zahl der Kinder, welche zum Zeitpunkt der Befragung im elterlichen Haushalt leben. Kinder, die aus dem elterlichen Haushalt ausgezogen sind, werden nicht berücksichtigt. Zudem können künftig noch weitere Kinder in der Familie geboren werden, das heißt eine Teilmenge der Kinder ohne Geschwister im Jahr 2024 wird in Zukunft mit Geschwistern in der Familie leben.

Kinder, die noch gemeinsam mit ihren Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen oder in einer Partnerschaft leben, werden nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern bilden eine eigene Lebensform.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien„.

Darüber hinaus bietet das „Dashboard Integration„, das Teil des „Dashboard Deutschland“ (www.dashboard-deutschland.de) ist, ein umfassendes, interaktives Datenangebot zur Situation eingewanderter Menschen und ihrer Nachkommen. Das Dashboard präsentiert 60 Indikatoren aus allen gesellschaftlichen Bereichen, unter anderem zum Arbeitsmarkt, zu schulischer und beruflicher Bildung sowie zu Sicherheit und Partizipation.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Weltflüchtlingstags ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung auf, Resettlement-Programme und humanitäre Aufnahmeverfahren als zentrale Instrumente einer verantwortungsvollen und solidarischen Flüchtlingspolitik weiter auszubauen und zu stärken.  

„In Zeiten globaler Krisen und wachsender Unsicherheit ist es umso wichtiger, Haltung zu zeigen“, erklärt dazu AWO-Präsident Michael Groß, „Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren als verlässlicher Akteur im internationalen Flüchtlingsschutz etabliert. Geordnete Aufnahmeverfahren wie Resettlement und humanitäre Programme haben dem Land internationale Anerkennung eingebracht. Diese sicheren und legalen Zugangswege entlasten nicht nur Krisenregionen, sondern bieten Schutzsuchenden eine Alternative zu lebensgefährlichen Fluchtrouten. Sie ermöglichen eine planbare, sichere und geordnete Aufnahme, entlasten Kommunen, gewährleisten hohe Sicherheitsstandards und stehen für gelebte internationale Verantwortung. Ein Rückzug Deutschlands aus diesen Programmen wäre ein fatales Signal – sowohl an schutzbedürftige Menschen als auch an internationale Partner.“

Als verlässliche Partnerin einer humanitären und geordneten Aufnahmepolitik unterstützt die AWO Schutzsuchende bundesweit bei der Integration – etwa durch Beratung bei der Suche nach Arbeit und Kitapätzen oder im Kontakt mit Behörden. Sie ist u.A. einer der Träger der „Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“ (MBE), die seit 2005 anerkannte Anlauf- und Beratungsstellen für Menschen mit Einwanderungsgeschichte in ganz Deutschland bietet.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.06.2025

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert umfassende Maßnahmen für eine gerechtere Einkommens- und Vermögensverteilung. Um die Verteilungsfrage stärker ins Zentrum der öffentlichen Debatten zu rücken, veranstaltet der DGB am Dienstag unter dem Motto „Wohlstand für wen?“ eine Konferenz in Berlin. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell betonte: 

„Die Frage nach einer gerechteren Verteilung des Wohlstands ist eine Schlüsselfrage für die Demokratie in Deutschland. Wachsende Ungleichheit gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ein ungerechtes Steuersystem belastet Normalverdienende übermäßig, verschont aber gleichzeitig die wirklich Vermögenden und generiert zu wenig Einnahmen für die öffentliche Hand. In der Folge schüren ein staatlicher Sparkurs, die Schließung von kommunalen Einrichtungen und Angeboten sowie kaputte Infrastruktur Unzufriedenheit und Unsicherheit in der Bevölkerung.

Anstatt sich ernsthaft mit diesen Problemen auseinanderzusetzen, wird oft abgelenkt: Rechte Populisten sammeln Stimmen, indem sie nach oben buckeln und nach unten treten. Die Schuld an der schlechten Lage wird bei den Schwächsten in der Gesellschaft gesucht – bei Bürgergeldempfänger*innen oder Asylbewerber*innen beispielsweise.

Trotz ihrer gesellschaftlichen Brisanz beleibt die Verteilungsfrage auch im aktuellen Koalitionsvertrag unterbelichtet. Zur wachsenden Vermögensungleichheit findet sich kein Wort, eine Vermögenssteuer wird nicht einmal erwähnt, und auch bei der Erbschaftssteuer soll alles beim Alten bleiben. Dies, obwohl eine breite Mehrheit der Bevölkerung eine Vermögenssteuer befürwortet.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.06.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des morgigen Tages der Verkehrssicherheit von Bund, Ländern und Kommunen, bei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit die Belange von Kindern stärker zu berücksichtigen. Dafür ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen ein verkehrspolitisches Umdenken und eine veränderte Verkehrspolitik notwendig, um für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Das gilt sowohl für städtische als auch für ländliche Räume. Wichtig ist es auch, Kinder und Jugendliche an den kommunalen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, wie beispielsweise die Erstellung von Schulwegplänen, zu beteiligen. Denn Kinder sind Expertinnen und Experten in eigener Sache, wenn es darum geht, Gefahrensituationen zu identifizieren und Hinweise zu geben, wie effektive Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können.

„Leider vergessen die Erwachsenen viel zu schnell, wie schwierig und gefährlich viele Situationen im Straßenverkehr für sie als Kind waren. Deshalb sollten sie immer wieder einen Perspektivwechsel vornehmen und sich in die Lage von Kindern hineinversetzen, um die besonderen Bedürfnisse von Kindern im Straßenverkehr zu verstehen. Gerade kleine Kinder sind im Straßenverkehr in besonderem Maße gefährdet. Hier muss es ein Umdenken und mehr Rücksichtnahme auf Kinder geben, damit nicht Angst und Unsicherheit die ständigen Wegbegleiter von Kindern im Straßenverkehr sind. Wir brauchen eine Verkehrsinfrastruktur, die Fehler verzeiht und daher auf besonders schützenswerte Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wie Kinder ausgerichtet ist. Besonders die Situation zum Schulbeginn und bei Schulende bedarf dringend einer ordnungspolitischen Aufmerksamkeit. In keinem Betrieb würden wir eine solche Dauergefährdung in Kauf nehmen. Wichtig ist zudem, dass existierende Schulwegpläne nicht länger als Placebo in den Schubladen der Verwaltung verschwinden dürfen, sondern sie müssen stärker für die Verbesserung der Verkehrssicherheit genutzt und in ein umfassendes Schulmobilitätskonzept integriert werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Eine vor kurzem vorgestellte europäische Studie des Clean Cities Netzwerkes hat aufgezeigt, dass deutsche Städte der Verkehrswende hinterherhinken und nicht auf Kinder eingestellt sind. So sind Schulstraßen die Ausnahme, sichere Schulwege fehlen und Tempo 30 oder geschützte Radwege sind selten. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass jeden Tag in Deutschland fast 75 Kinder im Straßenverkehr verunglücken, davon mehr als 25 mit dem Fahrrad und mehr als 16 zu Fuß. Fast jede Woche verunglückt ein Kind unter 15 Jahren sogar tödlich. Diese Zahlen sind nicht länger hinnehmbar.

Deshalb muss der Straßenverkehr für alle Kinder so sicher werden, dass Eltern sie sorgenfrei in ihrer eigenständigen Mobilität unterstützen können. Dazu gehört vor allem die Begrenzung des Straßenverkehrs rund um Schulen und Kindergärten – sowohl das Tempo als auch die Durchfahrt von Straßen betreffend. Wichtig sind außerdem ein dichtes und komfortables Radwegenetz sowie breite und sichere Straßenquerungen. Diese Maßnahmen müssen eingebettet sein in ein kommunales kinderfreundliches Rahmenkonzept, zu dem auch die Einrichtung von Spielstraßen und ein flächendeckendes Tempo 30 gehören. Zugleich sollten die Ordnungsbehörden härter gegen Raserinnen und Raser sowie Falschparker vor Kitas und Schulen vorgehen.

Der Tag der Verkehrssicherheit wurde 2005 vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat ins Leben gerufen. Seitdem werden jedes Jahr am 3. Samstag im Juni unterschiedlichste Aktionen und Veranstaltungen von zahlreichen Akteuren durchgeführt, um den Menschen Themen der Verkehrssicherheit näherzubringen und erlebbar zu machen. In der Vergangenheit gab es deutschlandweit zahlreiche Aktionen, die dem Tag der Verkehrssicherheit sein vielfältiges Gesicht geben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 20.06.2025

Ein Projekt aus Berlin-Neukölln und zwei Projekte aus Köln sind mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis des Deutschen Kinderhilfswerkes ausgezeichnet worden. Damit können sich die Gewinnerinnen und Gewinner über ein Preisgeld in Höhe von je 6.000 Euro freuen. Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis werden Projekte gewürdigt, bei denen Kinder und Jugendliche beispielhaft an der Gestaltung ihrer Lebenswelt mitwirken. Die „Lobenden Erwähnungen“, die mit 3.000 Euro dotiert sind, erhielten in diesem Jahr Projekte aus Hamburg, Neukirch/Lausitz (Sachsen) und Weimar. Den mit 3.000 Euro prämierten Publikumspreis Europa-Park JUNIOR CLUB Award konnte sich das Projekt „FilmCLUB Oberlausitz: Klappe und Action – Wir haben etwas zu erzählen!“ aus Neukirch/Lausitz sichern.

Der mit insgesamt 30.000 Euro dotierte Preis ist der höchstdotierte bundesweite Preis für Kinder- und Jugendbeteiligung. Partner ist der Europa-Park in Rust, wo der Preis heute verliehen wurde. Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, sowie das Deutsche Kinderhilfswerk hatten das Engagement der Kinder und Jugendlichen maßgeblich unterstützt.

Die Gewinnerprojekte haben völlig unterschiedliche Schwerpunkte: Im Projekt „Coole Kids Rap – Mach Mit: Umweltsong und DIY-Tutorials für den Umweltschutz“ (Gewinner in der Kategorie „Kinder- und Jugendkultur“) entwickelten die Kinder und Jugendlichen Tutorials, in denen sie erklären, wie man sich niedrigschwellig für den Naturschutz einsetzen kann. Das Projekt findet seit 2010 einmal jährlich in den Sommerferien im Nachbarschaftsheim Neukölln e.V. mit wechselnden Themenschwerpunkten statt. Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 14 Jahren schreiben dabei eigene Texte, rappen, tanzen Streetdance, gestalten Graffiti, drucken T-Shirts, besuchen ein Tonstudio und drehen zum Abschluss einen Videoclip. Mit dem Projekt im letzten Jahr möchten die Kinder und Jugendlichen das Bewusstsein für ökologische Themen stärken und andere ermutigen, aktiv für den Umweltschutz einzutreten.

Beim Projekt „Klima schützen mit Zahlen“ (Gewinner in der Kategorie „Politisches Engagement“) hat der 12-jährige Nathan aus Köln anhand von Zahlen das Thema Klimaschutz für Kinder und Jugendliche greifbarer gemacht. Zusammen mit seinen Eltern hatte er einige Dokumentationen zum Umweltschutz gesehen, und da er Mathematik und Zahlen sehr mag, wollte er die Themen miteinander verbinden. Mit seinem Projekt möchte Nathan die „großen Zahlen“ der Klimakrise anschaulich einordnen und für Kinder und Jugendliche durch Praxisbeispiele verständlicher machen. An seiner Schule hat er dazu einen Vortrag gehalten und diesen mit gemalten Plakaten in Form einer Ausstellung veröffentlicht. Unterstützt wurde er dabei von der Nachhaltigkeits-AG an seiner Schule und von seiner Familie.

Das Projekt „Mentale Gesundheit von Schüler:innen“ der Bezirksschüler:in-nenvertretung Köln (BSV) (Gewinner in der Kategorie „Solidarisches Miteinander“) zielt darauf ab, die mentale Gesundheit von Schülerinnen und Schülern in Köln nachhaltig zu verbessern, indem es präventive Workshops und Unterstützungsangebote bereitstellt. Gleichzeitig stärkt es die Selbstwirksamkeit der durchführenden Schülerinnen und Schüler der BSV, die eigenverantwortlich Mittel vergeben und aktiv an der Verbesserung der Schulsituation mitwirken. Die sorgfältig von den Schülerinnen und Schülern der BSV ausgewählten Kooperationspartner bringen ihre Expertise ein und gestalten die Workshops an den Schulen. Die BSV ist die demokratisch legitimierte Interessensvertretung von mehr als 150.000 Schülerinnen und Schülern in Köln. Sie fungiert als Sprachrohr und vertritt deren Interessen in der Öffentlichkeit und Politik.

„Mit dem Deutschen Kinder- und Jugendpreis zeichnen wir Projekte aus, die sich herausragend im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention für die Umsetzung der Kinderrechte einsetzen. Dabei ist der Aspekt der umfangreichen Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Durchführung der Projekte zentrales Kriterium. Kinder und Jugendliche, die selbst aktiv sind, beteiligen sich auch als Erwachsene eher an der Gestaltung des Gemeinwesens. Mit der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird somit ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Demokratie gestärkt“, betont Prof. Dr. Siegfried Barth, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Es ist absolut bewundernswert, mit welcher Begeisterung und Entschlossenheit sich diese jungen Menschen für ihre Mitmenschen und ein gemeinsames Miteinander einsetzen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Alle sechs Finalisten engagieren sich vorbildlich und mit großer Ausdauer für ihre Ziele und hatten eine tolle Bewerbung abgeliefert. Als Belohnung und Auszeichnung bekommen die Kinder und Jugendlichen nicht nur ein stattliches Preisgeld, sondern konnten heute auch eine tolle Preisverleihung hier bei uns im Europa-Park erleben. Damit möchten wir dieses einzigartige Engagement und den außergewöhnlichen Ideenreichtum der Kinder und Jugendlichen wertschätzen“, so Miriam Mack, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Vergeben wurde der Preis in den Kategorien Solidarisches Miteinander, Politisches Engagement und Kinder- und Jugendkultur. Die Gewinnerinnen und Gewinner des 1. Platzes jeder Kategorie erhielten ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem gab es in jeder Kategorie eine lobende Erwähnung, die mit 3.000 Euro dotiert ist. Zusätzlich wurde der Europa-Park JUNIOR CLUB Award vergeben, der mit einem Preisgeld von 3.000 Euro gewürdigt wird.

Weitere Informationen zu den Preisträgerinnen und Preisträgern sowie zu allen Nominierten finden Sie unter www.dkhw.de/dkjp.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 16.06.2025

LSVD fordert: Rechtliche Elternschaft ab Geburt für alle Kinder

Ein Mütterpaar aus Pforzheim kämpft seit über zwei Jahren darum, dass beide Frauen von Geburt an als rechtliche Mütter ihrer Kinder anerkannt werden – ohne den demütigenden und diskriminierenden Umweg über eine sogenannte Stiefkindadoption. In beiden Fällen hat jeweils eine Frau mit einer Eizellspende ihrer Partnerin ein Kind zur Welt gebracht. Trotz Eheschließung wird rechtlich allein die gebärende Mutter als Elternteil anerkannt. Das Amtsgericht Pforzheim hat jetzt entschieden: Das derzeitige Abstammungsrecht verletzt die Grundrechte von Kindern und Eltern von Regenbogenfamilien in verfassungswidriger Weise. Das Gericht ruft deshalb das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an. Dazu erklärt Christina Klitzsch-Eulenburg aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt

Der Fall aus Pforzheim ist ein weiteres Alarmsignal – die Bundesregierung muss endlich handeln! Wir brauchen endlich ein diskriminierungsfreies und modernes Familien- und Abstammungsrecht, das der Lebensrealität von Regenbogenfamilien gerecht wird. Ab Geburt rechtlich abgesichert werden aktuell nur Familien, in denen der zweite Elternteil den Geschlechtseintrag „männlich“ hat. Diese Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Elternteils und nur ein rechtliches Elternteil ab Geburt zu haben, gefährdet das Kindeswohl. Eine Zuordnung der zweiten Elternstelle muss unabhängig vom Geschlecht unmittelbar nach der Geburt möglich sein, um die Verletzung der Grundrechte von Kindern queerer Eltern endlich zu beenden. 

Inzwischen betreiben sechs Fachgerichte Normenkontrollverfahren, weil sie der Überzeugung sind, dass das Abstammungsrecht rechtswidrig Grundrechte von Kindern und Eltern aus queeren Familien verletzt. Zusätzlich liegt dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einer betroffenen Familie vor. Insgesamt sind damit acht Verfahren anhängig – doch das höchste Gericht hat bislang keine Entscheidung getroffen. Stattdessen verweist es auf die angekündigte Reform des Familien- und Abstammungsrechts. 

Dabei herrscht seit Jahren politischer Konsens darüber, dass diese rechtliche Diskriminierung beendet werden muss. Auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde angekündigt, Familienpolitik am Wohl des Kindes auszurichten. Aus unserer Sicht ist klar: Eine rasche Reform des Abstammungsrechts ist aus Gründen des Kindeswohls und der Gleichstellung längst überfällig.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 25.06.2025

Protest von 200.000 Menschen

Nach dem Rückzug der Telekom aus Diversity-Programmen in den USA  haben mehr als 200.000 Menschen innerhalb weniger Tage den Appell „Telekom vs. Trump: Vielfalt verteidigen!“ unterzeichnet. Sie fordern von Telekom-Chef Tim Höttges, die in den USA gestrichenen Programme zu Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion wieder aufzunehmen und sich öffentlich gegen diskriminierende Aussagen der Trump-Regierung zu stellen. Der Appell wurde von der Kampagnen-Organisation Campact gemeinsam mit CSD Deutschland e.V. und LSVD – Verband Queere Vielfalt am vergangenen Freitag gestartet. 

Unter dem Druck der neuen US-Regierung hat die Telekom angekündigt, den Großteil ihrer Anti-Diskriminierungs-Programme in den USA teils zurückzufahren oder gar einzustellen. Das steht in starkem Kontrast zum Auftreten in Deutschland. Hier versucht der  Konzern sich weiterhin als vielfältig und queerfreundlich zu geben – beispielsweise durch die Unterstützung verschiedener CSD-Demonstrationen in deutschen Städten. 

Till Facius, Campaigner bei Campact e.V.: „Die Menschen erwarten von der Telekom, dass sie demokratische Werte auch international verteidigt. Wer sich in Deutschland als Verfechter der Vielfalt inszeniert, darf nicht in den USA vor Trump kapitulieren. Der Konzern muss jetzt beweisen, dass Vielfalt und Gleichberechtigung für sie mehr sind als nur Marketing-Instrumente. ”

Ronald Zinke Tiemann, Vorstand CSD Deutschland e.V.: “Wir stehen als bundesweite CSDs geschlossen gegen den Rechtsruck – für Sichtbarkeit, Solidarität und eine wehrhafte Demokratie. Wenn Queersein wieder angegriffen wird, ist Wegschauen keine Option – wir stellen uns dem Hass entschlossen entgegen.”

Julia Monro, Bundesvorstand LSVD – Verband Queere Vielfalt: “In der Krise offenbart sich der Charakter. Es ist erschütternd, mit welcher Geschwindigkeit Bekenntnisse zu Menschenrechten in stürmischen Zeiten geopfert werden. Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit und braucht jetzt Haltung und eine Reflexion der eigenen Werte. Unternehmen als gesellschaftliche Akteur*innen tragen Verantwortung!”

Die vollständigen Forderungen und weitere Informationen zum Appell finden Sie unter: https://aktion.campact.de/menschenrechte/telekom-streicht-diversitaet/teilnehmen

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Wollen CDU/CSU und SPD auch Verantwortung für LSBTIQ* übernehmen?

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 17.06.2025

Knapp zwei Jahre nach der umstrittenen Bürgergeldreform plant die Koalition eine “Neue Grundsicherung” mit beachtlichen Verschärfungen. Dabei hat es bisher noch keine umfassende wissenschaftliche Evaluierung des Bürgergeldes gegeben und Bürgergeldbeziehende selbst sind in der Debatte kaum gehört worden. Der Verein Sanktionsfrei hat deshalb über das Umfrageinstitut Verian eine Umfrage unter 1.014 Bürgergeldbeziehenden durchgeführt. Die Ergebnisse lassen Betroffene selbst zu Wort kommen und zeichnen ein drastisches Bild von täglichem Verzicht, psychischer Belastung und geringen Erwerbsaussichten. “Über die Hälfte der Eltern müssen regelmäßig auf Essen verzichten, damit ihre Kinder satt werden. Da läuft etwas grundlegend falsch. Statt das zu ändern, plant die Politik neue Verschärfungen beim Bürgergeld und diskutiert immer noch darüber, ob der Regelsatz zu hoch ist.” so Helena Steinhaus, Vorstand von Sanktionsfrei.
Gemeinsam mit Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und Thomas Wasilewski, Bürgergeldbeziehender und Ehrenamtlicher bei der Tafel, stellte sie die Studie heute morgen in der Bundespressekonferenz vor.

1: Der Regelsatz reicht nicht für das Nötigste

Der Regelsatz von monatlich 563 € reicht laut großer Mehrheit der Befragten (72 %) nicht aus, um ein würdevolles Leben zu führen. Selbst Grundbedürfnisse werden nicht ausreichend erfüllt: Nur jeder Zweite gibt an, dass in ihrem Haushalt alle satt werden; insbesondere Eltern verzichten zu Gunsten ihrer Kinder auf Essen (54 %). 28% machen sich sogar Sorgen, obdachlos zu werden.

2: Kaum Hoffnung auf eine Stelle, die den Bürgergeldbezug beenden kann

Der Wunsch, vom Bürgergeld unabhängig zu werden, ist stark ausgeprägt (74 %). Jedoch sind
nur Wenige zuversichtlich, dass sie auch eine Stelle finden werden, mit der sie den Bürgergeldbezug beenden können (26 %). Neben Hindernissen auf der individuellen und strukturellen Ebene werden die Jobcenter bei der Arbeitssuche nur als bedingt hilfreich wahrgenommen.

3: Stigma und Scham sind sehr präsent, ebenso Angst vor politischen Verschärfungen

Gesellschaftliches Stigma und Scham sind unter den Befragten sehr präsent. Nur 12 % fühlen sich der Gesellschaft zugehörig und 42 % geben an, dass sie sich schämen, Bürgergeld zu beziehen. Die Mehrheit der Befragten (72 %) hat Angst vor weiteren Verschärfungen im Bürgergeld: Insbesondere die mögliche Wiedereinführung eines vollständigen Leistungsentzugs wird von den Befragten als akut  existenzgefährdend beschrieben.

Auch Thomas Wasilewski, der mit seiner Familie Bürgergeld bezieht, übt massive Kritik am jetzigen Bürgergeld-System: „Unser Leben findet in ständiger Unsicherheit statt. Es reicht kaum für die nötigsten Nahrungsmittel und auch der Schulalltag ist dadurch für unsere Kinder besonders schwer. Diese Stimme im Kopf ist immer präsent: Wie soll es morgen weitergehen? Das zerfrisst die Seele. Es ist  unerträglich zu erleben, wie meine Söhne leiden, weil ihnen das Allernötigste fehlt.” Marcel Fratzscher (DIW) betonte: „Das Bürgergeld muss so  ausgestaltet sein, dass es die Teilhabe aller betroffenen Menschen gewährleistet. Eine Kürzung der Leistungen ist kontraproduktiv, nicht nur für die betroffenen Menschen, sondern auch für Unternehmen, Gesellschaft und Sozialstaat, da dies die Arbeitsaufnahme erschweren und nicht verbessern würde. Politik und Wirtschaft müssen mehr und nicht weniger in Menschen mit Bürgergeld investieren.“

Sanktionsfrei fordert deshalb, die Bedürfnisse der Betroffenen in den Mittelpunkt zu stellen und die geplanten Verschärfungen zu stoppen. Außerdem einen bedarfsdeckenden Regelsatz von 813 €, die Abschaffung von Leistungsminderungen (Sanktionen) und Qualifizierung und Weiterbildung statt Vermittlungsvorrang. Statt den Fokus stets auf angeblich mangelnde Arbeitsbereitschaft zu richten, muss die Frage gestellt werden, inwiefern es für Personen im Bürgergeld überhaupt ausreichend bedarfsdeckende Stellen gibt.

Für die Umfrage wurden 1.014 Bürgergeldbeziehende zwischen 18 und 67 Jahren über ein Online-Access-Panel befragt. Durch eine abschließende soziodemografische Gewichtung auf Basis der amtlichen Statistiken sind die Daten geeignet, um Aussagen über die Grundgesamtheit der Bürgergeldbeziehenden in Deutschland zu treffen.

Link zur Studie: www.sanktionsfrei.de/studie25

Quelle: Pressemitteilung Sanktionsfrei e.V. vom 23.06.2025

  • Bentele: „Debatte um Kita-Schließungen verunsichert viele Eltern“
  • VdK fordert deutliche Anstrengungen von Kommunen und Ländern

In der aktuellen Diskussion über drohende Kita-Schließungen warnt VdK-Präsidentin Verena Bentele vor den langfristigen Folgen:
 
„Nach jahrelangem Ringen um ausreichend Kitaplätze droht einigen Kitas in den ostdeutschen Bundesländern nun aufgrund rückläufiger Kinderzahlen das Aus. Bundesfamilienministerin Karin Prien verweist hierzu auf unterschiedliche Problemlagen zwischen den westdeutschen Flächenländern und den ostdeutschen Ländern. Sie erwägt, Kita-Mitarbeitende über Weiterbildungen in anderen Bereichen einzusetzen. Doch eine solche kurzfristige Reaktion birgt Risiken: Wenn Kitas geschlossen und Fachkräfte dauerhaft in andere Bereiche überführt werden, könnte in einigen Jahren erneut ein Mangel an Betreuungsplätzen entstehen. Langfristig braucht es überall ausreichend Kitas – in Ost- wie in Westdeutschland, wo es nach wie vor zu wenige Kitaplätze gibt. Hier sind deutliche Anstrengungen der Kommunen und Länder erforderlich, um die Bedarfe zu decken.

Die aktuelle Debatte um Kita-Schließungen verunsichert all diejenigen Eltern, deren berufliche Existenz von der sicheren Tagesbetreuung ihrer Kinder abhängt. Insbesondere Alleinerziehende sind aufgrund fehlender Kinderbetreuung häufig von Armut bedroht. Außerdem haben Kinder ein gesetzlich verankertes Recht auf die Betreuung und Förderung in Kitas, das in ganz Deutschland garantiert sein muss.

Der VdK fordert daher eine flächendeckende Absicherung und Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebots für Kinder. Die Betreuungsangebote müssen qualitativ und quantitativ angemessen, bezahlbar und für Kinder mit Behinderung barrierefrei sein. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, bedarf es einer langfristigen Strategie, die sowohl die demografischen Herausforderungen berücksichtigt als auch den Ausbau und die Qualität der frühkindlichen Bildung fördert. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Kinder, unabhängig von ihrem Wohnort, Zugang zu einer guten Betreuung haben.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 22.06.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. Juli 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Die Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) wurde zum 1. Januar 2005 im Zuge des Zuwanderungsgesetzes aus der Taufe gehoben. 

Wir laden Sie herzlich dazu ein, das 20-jährige Bestehen der MBE mit uns in einer Fachveranstaltung zu begehen.

20 Jahre MBE – Ein Bundesprogramm mit Wirkung vor Ort

1. Juli 2025, 10.30 – 13.00,

Hotel Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Ziegelstraße 30, 10117 Berlin

https://www.hotel-dietrich-bonhoeffer.de/

Das DeZIM-Institut wird erstmals seine Studie im Auftrag des Haushaltsausschusses des Bundetags zur Evaluation der MBE präsentieren. Wir werfen einen Blick zurück auf den Werdegang des Bundesprogramms und wagen mit einem Podium zu seinen Perspektiven einen Blick nach vorn.

Anbei finden Sie das Programm. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung bis zum 23. Juni 2025 unter Veranstaltung der Trägerverbände zu 20 Jahren MBE.

Informationen zur MBE finden Sie hier: www.migrationsberatung.org

Sonderseite zu 20 Jahren MBE: https://www.migrationsberatung.org/de/20JahreMBE

Termin: 08. Juli 2025

Veranstalter: Sozialverband Deutschland SoVD und ver.di Bundesvorstand

Ort: Berlin / Hyprid

Anlässlich der nunmehr 20. Frauen-Alterssicherungskonferenz wollen sich ver.di und der SoVD mit den Vorstellungen und Positionen der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD zur Alterssicherung und zur Sorgearbeit auseinandersetzen.

Anlass für uns zu diskutieren:

  • Wie bewerten wir die Eckpunkte zur Alterssicherung aus frauenpolitischer Sicht?
  • Was kommt neben der Stabilisierung des Rentenniveaus, der Gleichbehandlung bei der
    Mütterrente und dem Beibehalten der „Rente ab 63“ auf uns zu?
  • Wie kann die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht werden?
  • Wie werden die Rahmenbedingungen für Menschen mit Sorgeverantwortung verbessert?
  • Was will die neue Koalition gegen Altersarmut gerade von Frauen tun?

Die Veranstaltung wird in Präsenz in Berlin und als Live-Stream durchgeführt.

Dazu wird herzlich eingeladen.

Anmeldungen für eine Teilnahme in Präsenz in Berlin bitte über den Link KoMaSys WEB-Anmeldung – Anmeldedaten.

Als Live-Stream können alle Interessierten die Veranstaltung ohne Anmeldung auf unserer
Webseite über www.frauen.verdi.de verfolgen und im Chat diskutieren.

Termin: 15. Juli 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Mit dem Starke-Familien-Gesetz von 2019 sollten Zugangshürden zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassend abgebaut und die Inanspruchnahme durch einkommensschwache Familien deutlich verbessert werden. Tatsächlich zeigt sich aber, dass heute vor allem die Kommunen und Jobcenter Zugangshürden aufrechterhalten und teilweise sogar noch ausgebaut haben.

Im Fokus stehen Bürokratielasten wie Antragsverfahren, die in den BuT-Verwaltungsverfahren auf kommunaler Ebene implementiert werden.

Vorgestellt werden die Ergebnisse einer Vollerhebung der Ruhr-Universität Bochum zu den BuT-Verwaltungsverfahren und Bewilligungspolitiken am Beispiel der Ruhrgebietskommunen. Mit den Teilnehmenden sollen auf dieser Grundlage exemplarisch Ideen diskutiert werden, wie die Inanspruchnahme der Leistungen auch bundesweit erhöht werden kann.  

An der Veranstaltung wirkt mit:
Philipp Gräfe ist Politik- und Verwaltungswissenschaftler an der Ruhr-Universität Bochum. Zusammen mit Prof. Dr. Jörg Bogumil ist er Autor der Studie „Bürokratielasten von Bildung und Teilhabe“ (Online frei verfügbar unter https://doi.org/10.46586/rub.zefir.409)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

WEITERE INFORMATIONEN

Psychisch krank zu sein, reicht nicht. Wer als junger Mensch Therapie braucht, muss erst die Zustimmung der Eltern einholen – auch wenn er oder sie reif genug ist, selbst zu verstehen, was hilft.

Klingt absurd? Ist es auch. Und für viele Kinder und Jugendliche, die nicht bei ihren Eltern leben oder deren Eltern sich zerstritten haben, bittere Realität.

Wir finden: Wer leidet und versteht, was Therapie ist, soll auch Hilfe bekommen – ohne bürokratischen Hürdenlauf.

Was ist das Problem?

Derzeit ist der Zugang zu psychotherapeutischer Versorgung für Kinder und Jugendliche erheblich eingeschränkt, denn sie brauchen dafür die Genehmigung ihrer Sorgeberechtigten. Diese Genehmigung sollte nicht zur Hürde werden, denn wer leidet, möchte schnell Hilfe.

Was fordern wir?

Der Kinder- und Jugendrat des SOS-Kinderdorf e.V. kennt dieses Problem aus eigener Betroffenheit. Auf die Initiative der Mitglieder des Kinder- und Jugendrats reichen wir nun eine Petition beim Deutschen Bundestag ein. Dabei fordern wir:

Kinder und Jugendliche, sollen in Zukunft selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Psychotherapie in Anspruch nehmen – wenn sie die nötige Einsicht und Reife besitzen. In schwierigen oder gar gefährdeten Lebenslagen darf dringend benötigte Hilfe nicht daran scheitern, dass eine elterliche Zustimmung fehlt.

Mehr Infos und der Link zur Petition:

https://www.sos-kinderdorf.de/ueber-uns/politische-arbeit/petition-selbstbestimmte-therapie-fuer-jugendliche?utm_source=redirect&utm_medium=petition