ZFF-Info 03/2026

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

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AUS DEM ZFF

Das Ehegattensplitting ist ungerecht und überholt. Es begünstigt vor allem Paare mit ungleichen Einkommen – und verstärkt damit traditionelle Rollenbilder, in denen Frauen weniger oder gar nicht erwerbstätig sind.

Jährlich fließen Milliarden in ein bestimmtes, meist heteronormatives Lebensmodell – unabhängig davon, ob Kinder da sind. Dabei wird jedes dritte Kind außerhalb der Ehe geboren.

Für das ZFF ist klar: Statt dieses System weiter zu finanzieren oder den Staatshaushalt damit zu sanieren, sollte das Geld direkt Familien zugutekommen – z.B. über eine Kindergrundsicherung. Davon würden alle Kinder profitieren, nicht nur die, deren Eltern verheiratet sind.
Zeit für eine Steuerpolitik, die Kinder in den Mittelpunkt stellt – nicht den Trauschein. 

Wir als ZFF stellen uns entschieden gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung.
Wir kämpfen für Menschenwürde, Vielfalt und eine Gesellschaft, in der alle Menschen in ihrer Einzigartigkeit respektiert werden. Deshalb unterstützen wir die Kampagne des @awobund

„Menschenwürde bedeutet für mich, den unantastbaren Wert jedes Menschen. Sie schützt Vielfalt,         verlangt Respekt und verpflichtet den Staat – ohne Ausnahme!“
— Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF

Seit Anfang des Jahres ist Florian Westphal, Geschäftsführ von Save the Children, Sprecher des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG.

Gemeinsam mit dem ZFF und dem AWO Bundesverband hat er sich über die Zukunft des Bündnisses ausgetauscht. Wir freuen uns über den neuen Schwung für die Kindergrundsicherung. Auch wenn das Thema gerade nicht en vogue ist: Die Ziele bleiben aktueller denn je. Kinder brauchen eine armutsfeste Leistung, die Teilhabe und Zuversicht ermöglicht – denn wer in Kinder investiert, investiert in unsere gemeinsame Zukunft!

SCHWERPUNKT: Internationaler Frauentag

Zum heutigen Weltfrauentag können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König, gerne wie folgt zitieren:

Der 8. März erinnert an den Mut und die Leistungen unzähliger Frauen weltweit, die für Freiheit, Rechte und echte Gleichberechtigung kämpfen, vielerorts bis heute. Besonders sichtbar wurde dieser Mut im Iran, wo Frauen seit 2022 gegen Unterdrückung und Entrechtung aufstehen. Ihr Einsatz für Freiheit und Selbstbestimmung ist ein Zeichen der Hoffnung für eine Zukunft ohne die Herrschaft des Mullah Regimes.

 

Der Weltfrauentag ist zugleich Anlass, den Blick auf die Situation im eigenen Land zu richten. Die jüngst veröffentlichte LeSuBiA-Studie zeigt, wie viele Frauen in Deutschland weiterhin von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind und wie viele aus Scham oder aus Angst vor den Tätern schweigen. Zugleich sehen sich insbesondere junge Frauen in sozialen Medien zunehmend mit Gewaltverherrlichung und Frauenverachtung konfrontiert.

Hier darf unser Rechtsstaat nicht wegsehen. Wir stärken den Schutz von Frauen vor Gewalt, bauen Hilfs- und Beratungsangebote aus und sorgen dafür, dass Täter konsequenter verfolgt werden. Gleichzeitig setzen wir stärker auf Prävention und Aufklärung, damit Gewalt gar nicht erst entsteht.

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2026

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2026 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Der Internationale Frauentag ist uns ein dringender Appell, endlich konkrete Maßnahmen für Frauenrechte anzugehen. Auch im Jahr 2026 ist die Realität für viele Frauen von Ungleichheit geprägt: Sie verdienen immer noch weniger als Männer, sind in Führungspositionen unterrepräsentiert und Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig. Die „Epstein Files“ zeigen, wie tief verwurzelt das systemische Versagen im Umgang mit sexuellem Missbrauch und Ausbeutung von Frauen ist. Diese Enthüllungen sind ein dramatischer Weckruf: Wir müssen patriarchale Strukturen durchbrechen.

Was jetzt also notwendig ist, ist eine Bundesregierung, die endlich anpackt. Aber die aktuelle Bundesregierung und Frauenministerin Karin Prien haben auf die vielen drängenden Fragen keine Antworten und sitzen die Probleme deshalb lieber einfach aus. Dabei ist Gleichstellung eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Das weltweite Erstarken von rückwärtsgewandten Kräften und patriarchalen Machthabern mahnt in aller Deutlichkeit an, dass feministische Errungenschaften und demokratiestärkende Gleichberechtigung kein gesicherter Status quo sind.

Die Regierung muss endlich aus der Lethargie erwachen und sich stärker für die Frauenrechte einsetzen. An diesem 8. März fordern wir alle demokratischen, politischen Entscheidungsträger*innen und die Gesellschaft auf, nicht locker zu lassen. Wir müssen für ein gerechteres, gleichberechtigtes und sicheres Leben für Frauen kämpfen. Wir dürfen uns nicht mit halbherzigen Lösungen zufriedengeben. Es ist an der Zeit, konkrete Schritte zu gehen, um strukturelle Ungleichheiten endgültig zu überwinden. Der Kampf für Gleichberechtigung ist der Kampf für eine bessere Zukunft für alle – und dieser Kampf wird weitergehen, solange wir nicht unser Ziel erreicht haben.

Die Grünen werden weiterhin an der Seite der Frauen stehen. Deshalb haben wir diese Woche auch einen umfassenden Antrag („Geschlechtergerechtigkeit voranbringen, Selbstbestimmung für Frauen stärken und Rückschritten entgegentreten“ – Drucksachennummer 21/4502) in den Bundestag eingebracht.

Wir werden nicht ruhen, bis die Gleichstellung in allen Lebensbereichen Realität ist. Kein Schritt zurück!

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.03.2026

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März ruft der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zur aktiven Teilnahme an den Betriebsratswahlen auf. Gleichzeitig warnt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack vor zunehmenden antifeministischen Tendenzen in Betrieben und Gesellschaft.

„Die Demokratie steht unter Druck – weltweit und hier bei uns. Auch in den Betrieben wird der Ton rauer, Beschäftigte werden gegeneinander ausgespielt“, sagte Hannack. „Antifeminismus greift um sich und untergräbt Grundwerte wie Respekt und Vielfalt. Dem stellen wir uns entschieden entgegen.“

Betriebsratswahlen als Chance für Gleichstellung

Hannack betont die zentrale Bedeutung der Betriebsratswahlen 2026: „Wer die Arbeitswelt weiblicher, vielfältiger und gerechter machen will, geht wählen. Mitbestimmung im Betrieb heißt: Haltung zeigen – gegen antifeministische und menschenfeindliche Ideologien. Wer wählt, stärkt Gleichstellung und Demokratie in Betrieb und Gesellschaft.“

Gleichstellung gelinge besonders dort, wo Betriebs- und Personalräte mitbestimmen und Tarifverträge gelten, so die DGB-Vize weiter. „Frauen verdienen in Deutschland immer noch durchschnittlich 16 Prozent weniger als Männer. Starke Betriebsräte gehen gegen die Benachteiligung vor und können für echte Lohngerechtigkeit sorgen.“

Statt ständiger Angriffe auf die Rechte der Beschäftigten, auf Errungenschaften wie den 8-Stunden-Tag und das Recht auf Teilzeit forderte die Gewerkschafterin, den „Fokus auf das zu richten, was Beschäftigung und Zusammenhalt tatsächlich stärkt“: sichere Arbeitsplätze und faire Arbeitsbedingungen, echte Lohngerechtigkeit und gleiche Chancen für Frauen, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Menschen mit Sorgeverantwortung, ein Arbeitsumfeld frei von Sexismus, Diskriminierung und Hass sowie Wertschätzung und gleiche Teilhabe aller Menschen.

„Am Internationalen Frauentag 2026 gilt unsere Botschaft: mitgestalten statt aushalten, mitbestimmen statt aufgeben! Frauen und ihre Sichtweisen werden gebraucht – in den Betriebsräten, in den Gewerkschaften, im Kampf für eine solidarische Arbeitswelt“, betonte Hannack.

Die bundesweiten Betriebsratswahlen und die Personalratswahlen finden vom 1. März bis 31. Mai 2026 statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 05603.2026

Echte Gleichberechtigung ist ohne die Anerkennung von Sorgearbeit nicht zu erreichen. Nicht nur zum Internationalen Frauentag gilt es, gegen die fortgesetzte Geringschätzung von Sorgearbeit in Politik und Gesellschaft konkret vorzugehen und nicht nur wohlklingende Prüfaufträge zu erteilen.

„Wer über Frauenrechte spricht, darf über Carearbeit nicht schweigen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Ohne die Sorgearbeit von Frauen gäbe es viel weniger gesellschaftlichen Zusammenhalt und Wohlstand.“

Der Internationale Frauentag steht für die Rechte der Frauen und ihren Kampf für Gleichberechtigung. Dazu gehört das Recht auf Sichtbarkeit, Wertschätzung und eine faire Verteilung der Lasten, wie Mental Load, Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und Familienarbeit. Schätzungen zufolge wird zwei Drittel der unbezahlten Carearbeit in Deutschland von Frauen geleistet. Diese Arbeit hält unsere Gesellschaft zusammen – weitgehend unsichtbar, unbezahlt und häufig auch unwürdig kommentiert.

Mit Sorge ist zu sehen, dass diese Care-Leistungen in öffentlichen Debatten immer wieder relativiert werden, etwa durch den Begriff der „Lifestyle-Teilzeit“. Eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt jedoch, dass Teilzeit häufig strukturell bedingt ist, weil Kindererziehung geleistet wird, Betreuungsangebote fehlen oder Pflegeverantwortung getragen wird.

„Es ist zynisch, von Lifestyle zu sprechen, wenn Frauen zwischen Erwerbsarbeit und familiärer Verantwortung zerrieben werden“, betont Hoffmann. „Die Erwerbstätigenquote von Frauen ist in den letzten 20 Jahren um rund zehn Prozentpunkte gestiegen. Viele arbeiten in Teilzeit, weil es die Rahmenbedingungen gar nicht anders zulassen.“

Gerechtigkeit bedeutet auch, Lebensleistungen anzuerkennen. Die Debatte um die Mütterrente war zuletzt stark negativ konnotiert, dabei haben die betroffenen Mütter einen generativen Beitrag zur Rentenversicherung geleistet, indem sie Kinder großgezogen und damit die Grundlage für das umlagefinanzierte System geschaffen haben.

„Kindererziehung ist kein Privatvergnügen, sondern ein finanzwirksamer Beitrag für die Rente, der allen Rentenversicherten zugutekommt – gleichwertig mit den Geldbeiträgen. Wer Mütter unterstützt, stärkt das Rentensystem von morgen“, erklärt Hoffmann.

Auch die im Koalitionsvertrag angekündigte Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige bleibt bislang hinter den Erwartungen zurück. Diese soll lediglich geprüft und allenfalls „perspektivisch“ umgesetzt werden. Angesichts dieser vagen Formulierung und der angespannten Haushaltslage droht die dringend notwendige Anerkennung von Pflegearbeit zu versanden. „Mit Prüfaufträgen kann man keine Miete bezahlen. Wenn Anerkennung von Sorgearbeit immer unter Haushaltsvorbehalt steht, löst sich diese in Luft auf“, erläutert Hoffmann.

Aber es gibt auch Fortschritte: Immer mehr Väter übernehmen Verantwortung und engagieren sich für die Familie. Arbeitgeber entwickeln familienfreundlichere Arbeitsmodelle. Doch es bleibt viel zu tun. „Rights. Justice. Action. – das diesjährige Motto des Internationalen Frauentags ist kein rein symbolisches Motto. Es ist ein Arbeitsauftrag – für echte Gleichberechtigung, für Frauen und ihre Familien“, so Hoffmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 05.03.2026

Zum Internationalen Frauentag_Feministischen Kampftag 2026 am 8. März fordert die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die Überwindung eines traditionellen Arbeitsbegriffs, der ausschließlich die bezahlte Erwerbsarbeit misst. Unbezahlte Aufgaben müssten stärker in den Fokus politischer Entscheidung gestellt werden, erklärte Tiam Breidenich, GEW-Vorstandsmitglied für Frauen-, Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik, am Donnerstag in Frankfurt am Main. „Wirtschaftspolitische Entscheidungen dürfen nicht allein am potentiellen Wirtschaftswachstum bemessen werden. Wenn Zeit für gesundheitliche (Selbst-)Fürsorge, ehrenamtliches Engagement und Sorgearbeit fehlt, leiden Wirtschaft und Gesellschaft.“ 

Unbezahlte Sorgearbeit trage die Gesellschaft und Wirtschaft – und bleibe doch unsichtbar. Eine Neuregelung des Umgangs mit Arbeitszeit sei daher dringend notwendig, so Breidenich weiter. Arbeitszeitreformen könnten jedoch nicht über die Verpflichtung oder den Anreiz zu mehr Arbeit erfolgen. Erwerbstätige Frauen leisteten schon jetzt wöchentlich acht Stunden mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Bei Müttern jüngerer Kinder betrage der Gender Care Gap sogar 15 Stunden. In pädagogischen Berufen erhöhten sich diese Zahlen noch, da mittelbare pädagogische Aufgaben bisher weder erfasst noch bezahlt würden. Frauen mit Sorgeverantwortung, insbesondere Alleinerziehende, hätten oft keinen Spielraum für längere Arbeitszeiten, selbst wenn sie es wünschten. Im weiteren Lebensverlauf führe dies häufig zu finanzieller Abhängigkeit, unzureichender Absicherung, Altersarmut, begrenzten Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen. 

Die von konservativer Seite geplante Beschränkung von Reduzierungsmöglichkeiten oder eine Entgrenzung der täglichen Arbeitszeit durch die Wochenarbeitszeitregelung würden eine gleichberechtigte Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit weiter erschweren und Menschen mit Sorgeverantwortung von der Arbeitswelt ausschließen, kritisiert Breidenich, „vor allem wenn eine qualitative Sorgeinfrastruktur hierzu nicht flächendeckend geschaffen wird“. Gepaart mit einem Steuerrecht, das mit Mini-Jobs und Ehegattensplitting Anreize an eines an der Lebensrealität von Familien vorbeigehenden Familienernährer-Zuverdienst-Modells fördere, würde eine Ausweitung des Acht-Stunden-Tags geschlechtsspezifische Ungleichheiten verschärfen. Eine gleichstellungsorientierte Gestaltung der Arbeitszeit müsse es allen Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht ermöglichen, Erwerbs- und Sorgearbeit zu verbinden. Breidenich: „Geschlechterreflektierte, sorgesensible und lebenslaufbezogene Arbeitszeitmodelle sorgen für attraktive Arbeitsbedingungen und können auch einem Fachkräftemangel entgegenwirken. Hierzu braucht es neben einer Arbeitszeiterfassung Regelungen, die neben der traditionellen Erwerbsarbeit auch Sorgearbeit, das in einer Demokratie notwendige ehrenamtliche Engagement und Zeit für die gesundheitliche Selbstfürsorge einbeziehen.“ 

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 05.03.2026

  • Unbezahlte Sorge- und Pflegearbeit zwingt viele Frauen in Teilzeit
  • VdK fordert bessere Entlastung für Familien

Am 8. März, dem Internationalen Frauentag, erinnern weltweit Millionen Menschen an den langen Kampf für Gleichberechtigung und bessere Arbeitsbedingungen von Frauen. Gerade vor diesem Hintergrund wirkt die aktuelle Debatte über Einschränkungen des Rechts auf Teilzeit wie ein Rückschritt. VdK-Präsidentin Verena Bentele kritisiert den Vorwurf der „Lifestyle-Teilzeit“ als realitätsfern und respektlos. Wie ein kürzlich erschienener Bericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts aufzeigt, sind es de facto vor allem Frauen, die in Deutschland in Teilzeit arbeiten. Bentele ordnet daher ein:

„Frauen und Mädchen haben nicht den Wunschtraum, mit strukturellen Nachteilen zu leben. Sie verdienen weniger, erreichen seltener Führungspositionen und leisten deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit in Familien, zum Beispiel bei der Pflege Angehöriger oder in der Kinderbetreuung. Gerade diese unbezahlte Care-Arbeit zwingt viele Frauen in Teilzeit – nicht aus Lifestyle-Gründen, sondern weil Alternativen fehlen. Diese Teilzeitbiografien mindern nicht nur das Einkommen, sondern führen häufiger zu Altersarmut. Teilzeit als bloße Lebensstilfrage zu bezeichnen, ist realitätsfern und respektlos.

Die unbezahlte Sorgearbeit von Frauen muss gesellschaftlich endlich anerkannt und von der Politik stärker berücksichtigt werden. Es braucht eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr sozialversicherungspflichtige Jobs statt Minijobs sowie eine gerechtere Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit für die Familie zwischen Frauen und Männern. Ich fordere ganz konkret, die Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur auszubauen, um Familien zu entlasten, sowie partnerschaftliche Modelle mit geteilter Sorgearbeit zu fördern – zum Beispiel durch eine Reform des Elterngeldes und den Ersatz des Ehegattensplittings durch ein Besteuerungsmodell für Familien. Darüber hinaus braucht es ein armutsfestes Rentensystem, das auch unbezahlte Arbeit wertschätzt.“

Der Internationale Frauentag entstand aus der Arbeiterinnen- und Frauenbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts. In den Vereinigten Staaten protestierten 1908 Frauen für bessere Arbeitsbedingungen und das Wahlrecht. 1910 schlug Clara Zetkin auf einer Konferenz in Kopenhagen einen internationalen Frauentag vor. 1911 wurde er erstmals in mehreren europäischen Ländern gefeiert. Das heutige Datum, der 8. März, geht auf einen Frauenstreik 1917 in Russland zurück. Heute steht der Tag weltweit für Gleichberechtigung und Frauenrechte.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 07.03.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Die Bundesregierung verteidigt die geplante neue Grundsicherung und die Abschaffung des Bürgergeldes. In einer Antwort (21/4856) auf eine Kleine Anfrage (21/4481) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt sie unter anderem: „Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar. Die Ausnahmen hierzu sind in Paragraf 10 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Demnach ist eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar, weil sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person als geringerwertig anzusehen ist. Ob eine Arbeit unzumutbar ist, ist darüber hinaus immer anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen.“

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende gewährleiste allen erwerbsfähigen Personen, die ihren Lebensunterhalt trotz Nutzung der ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nicht selbst bestreiten können, ein menschenwürdiges Existenzminimum. „Dazu ist der Staat aufgrund des Sozialstaatsprinzips verpflichtet“, betont die Regierung weiter. Aufgrund der Nachrangigkeit staatlicher Leistungen seien Leistungsbeziehende im Gegenzug verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, dass sie ihren Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen. Um die Mitwirkung der Leistungsberechtigten sicherzustellen, würden mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze (13. SGB II-Änderungsgesetz) Mitwirkungspflichten gestärkt und Leistungsminderungen verschärft. „Die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 5. November 2019 (1 BvL 7/16) gesetzt hat, werden dabei beachtet.“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 25.03.2026

Die Fraktion Die Linke will erreichen, dass wohnungslose Frauen besser geschützt werden und dass geschlechterspezifische Bedarfe in der Wohnungslosenhilfe konsequent berücksichtigt werden. In einem Antrag (21/4872) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit enthaltenen Absichtserklärungen zu frauenspezifischen Angeboten in ein verbindliches Instrument zu überführen. Messbare Ausbauziele, ein verbindlicher Zeitplan sowie eine dauerhafte und bedarfsgerechte Bundesfinanzierung sollen festgeschrieben werden.

Außerdem soll der Bund ein Programm auflegen, „um den flächendeckenden Ausbau von ausreichend geschlechtergetrennten Notunterkünften mit abschließbaren Zimmern, eigenen Sanitärbereichen, einrichtungsbezogenen Gewaltschutzkonzepten und frauenspezifischen Hilfsangeboten der freiverbandlichen Wohnungsnotfallhilfe mit Bundesmitteln zu fördern und wohnungslosen Frauen so einen diskriminierungsfreien und sicheren Schutzraum zu garantieren“. Die Bundesregierung soll zudem auf die Bundesländer einwirken, damit die soziale Wohnraumversorgung massiv ausgeweitet wird. In dem Antrag weist die Fraktion darauf hin, dass häusliche Gewalt als Auslöser des Wohnungsverlusts eine entscheidende Rolle spiele. Frauen, die auf der Straße leben, seien mit einem Anteil von 62 Prozent von Gewalt betroffen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 232 vom 24.03.2026

Die Datenauswahl und mögliche Analysegrenzen im Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4827). Die Abgeordneten fragen unter anderem nach Methoden und fachlichen Grundlagen sowie danach, wie Indikatoren, Datenquellen und Analyseansätze ausgewählt wurden.

Zudem wollen sie wissen, welche Akteure bei der Erstellung des Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung einbezogen wurden und warum auf eine differenzierte Betrachtung der Vermögenseinkommen im oberen Prozent- und Promillebereich verzichtet wurde. Die Abgeordneten erkundigen sich auch nach Kenntnisstand der Bundesregierung zur Armutsgefährdung älterer Menschen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 228 vom 23.03.2026

Zu einem möglichen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche und zur Arbeitsweise der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ stellt die Linksfraktion eine Kleine Anfrage (21/4788) an die Bundesregierung. Die Abgeordneten fragen unter anderem nach Ergebnissen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ und der Beteiligung Jugendlicher daran. Außerdem erkundigen sie sich nach der Position der Bundesregierung zu einem etwaigen Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 228 vom 23.03.2026

Für eine wirksame Armutsbekämpfung muss Deutschland viel mehr in Bildung und sozialen Wohnraum investieren und die Passgenauigkeit von Sozialleistungen verbessern. Zu diesem Schluss kam eine Mehrheit der Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag, die sich mit dem „Siebten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung – Lebenslagen in Deutschland“ (21/3250) befasste. Unterschiedliche Ansichten gab es vor allem in der Frage der Armutsdefinition und der Bewertung der Konzentration hoher Vermögen bei einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung und dessen Besteuerung.

Für das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln hob Maximilian Stockhausen hervor, dass eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung der beste Schutz vor Armut sei, aber auch Bildung einen erheblichen Einfluss habe. Kritisch äußerte er sich zu der in der Öffentlichkeit meist benutzten Grenze von 60 Prozent des Medianeinkommens, ab der Armut beginne. Tatsächlich bilde eine reine Einkommensgrenze Armutslagen oft nicht ab.

Als „nicht hinreichend klar definiert“ bezeichnete auch Stefan Liebig, Professor für Empirische Sozialstrukturanalyse an der Freien Universität Berlin, den Armutsbegriff. „Wir brauchen mehr Information darüber, dass Armut ein differenziertes Problem ist“, das sich in unterschiedlichen Lebenslagen verschieden abbilde. So könne der gesellschaftlichen Fehlwahrnehmung entgegen getreten werden, dass es immer mehr Arme gebe.

Von einer Fehlwahrnehmung in diesem Kontext sprachen die geladenen Wohlfahrtsverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nicht, sondern skizzierten aus ihrer Sicht, inwiefern zum Beispiel die stark steigenden Wohnkosten Haushalte zunehmend belaste und in die Armutsfalle treibe, auch wenn sich das Einkommen nicht negativ entwickelt habe.

Michael David von der Diakonie Deutschland betonte etwa, dass man dieses Problem nicht durch eine reine Bau-Debatte lösen werde. „Wir brauchen Lösungen für den Bestand.“ Es gebe in Deutschland nur 1,1 Millionen Sozialwohnungen, aber rund elf Millionen Menschen, die eigentlich einen Anspruch darauf hätten, sagte er. Für den DGB forderte Martin Künkler eine „sanktionsbewährte Mietpreisbremse und in einigen Regionen auch einen Mietpreisdeckel“. Die Bestandsmieten spielten eine große Rolle bei der Armutsbekämpfung, so Künkler. Dieser Forderung schloss sich Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband an, denn wegen hoher Mieten steige die tatsächliche Armutsbetroffenheit. Er warnte vor einem massiven sozialpolitischen Problem im Osten Deutschlands, da dort nun in größerem Umfang Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien in den Ruhestand gingen.

Bernd Siggelkow, Gründer und Vorsitzender der Kinderstiftung Arche, sagte, die Kinderarmut sei in den vergangenen Jahren in drei Gruppen gestiegen, bei den Alleinerziehenden, Migranten und in Großfamilien. „Unsere Kinder merken schon früh, wie ihre Chancen sind.“ 30 Prozent der 15-Jährigen könnten nicht richtig lesen und schreiben, „wir haben also ein erhebliches Bildungsproblem“, betonter er.

Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, wies darauf hin, dass Armut vor allem weiblich sei . Es gebe „viel Verbesserungsbedarf“ bei der Zielgenauigkeit sozialer Leistungen. Aus seiner Sicht habe Deutschland eine ungewöhnlich hohe Ungleichverteilung bei den Vermögen, 30 Prozent der Menschen hätten gar kein Vermögen, das sei im Vergleich mit anderen europäischen Ländern „sehr besonders“. Dadurch gerate eine ungewöhnlich große Gruppe in Abhängigkeit vom Staat, kritisierte er.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 226 vom 23.03.2026

Große Zustimmung und deutliche Ablehnung haben das Meinungsbild der Sachverständigen gekennzeichnet, als es am Montag im Innenausschuss um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ (21/4081) ging.

Lucy Chebout, Richterin am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, bat die Abgeordneten, von dem Gesetzentwurf Abstand zu nehmen. Sie machte schwerwiegende familienrechtliche sowie grund- und menschenrechtliche Bedenken geltend. Die Einordnung der Neuregelungen in das Aufenthaltsgesetz sei nicht plausibel. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde nach ihrer Ansicht für Kinder ausländischer oder binationaler Eltern eine Art Sonderfamilienrecht eingeführt, das die rechtliche Absicherung von Kindern zum Zeitpunkt der Geburt faktisch unmöglich machen werde.

Professor Harald Dörig, Friedrich-Schiller-Universität Jena, vertrat die Ansicht, eine Reform der Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen sei dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf leiste hierfür mit der zwingenden Einbeziehung der Ausländerbehörden einen wichtigen Beitrag. Allerdings müssten die materiellen Regelungen über die Missbrauchsabwehr in einigen Punkten geändert werden. Sonst werde die Reform weitgehend wirkungslos bleiben oder dem Ziel der Missbrauchsabwehr schaden.

Marten Franke, Richter am Verwaltungsgericht Köln, befand, der Gesetzentwurf erweise sich in gesetzestechnischer Hinsicht als grundsätzlich geeignet, die verfassungsrechtlich geschützten sozial-familiären Beziehungen zwischen dem betroffenen Kind, dem Anerkennenden und der Kindesmutter mit dem legitimen staatlichen Interesse an einer effektiven Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen in Ausgleich zu bringen.

Simon Japs, Deutscher Städtetag, meinte, der Gesetzentwurf sei im Grundsatz sachgerecht. Die Verlagerung der Missbrauchsprüfung von den Beurkundungsstellen auf die fachlich besser ausgestatteten Ausländerbehörden beseitige das bislang bestehende strukturelle Informationsdefizit der Standes- und Jugendämter und führe zu einer deutlichen Verfahrensvereinfachung. Dies stärke die Rechtssicherheit und verbessere die Missbrauchsprävention.

Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag, legte dar, es sei sehr zu begrüßen, dass sich der Gesetzgeber des Problems missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen annehme. Das bisherige Recht reiche nicht aus. Er verwies darauf, dass vorgesehen sei, in relevanten Fällen die Zustimmung der Ausländerbehörden zur Wirksamkeitsbedingung für die Anerkennung der Vaterschaft zu machen. Für Fälle zu Unrecht erteilter Zustimmungen sei die Rückgängigmachung der aufenthalts- oder staatsangehörigkeitsrechtlichen Folgen vorgesehen.

Professorin Henrike von Scheliha, Bucerius Law School, Hamburg, äußerte erhebliche familienrechtliche und verfassungsrechtliche Bedenken. Der zentrale Fehler liege bereits darin, dass die Begründung rechtlicher Elternschaft aus dem Abstammungsrecht heraus in ein migrationsrechtliches Kontrollsystem verschoben werden solle. Am schwersten seien die Folgen für die Kinder. Solange die Zustimmung fehle, entstehe keine wirksame Vaterschaft. Das Kind bleibe ohne zweiten rechtlichen Elternteil und ohne die daran anknüpfenden Rechte, etwa Unterhalt, Sorge, Vertretung, Erbrecht und sozialrechtliche Absicherung.

Susann Thiel, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, bewertete das Gesetzesvorhaben als Ausdruck eines pauschalen Generalverdachts gegenüber binationalen Paaren und Familien. Für ein strukturelles Missbrauchsproblem lägen keine belastbaren Zahlen vor. Das geplante Gesetz belaste sowohl Familien mit Kindern als auch Verwaltung unverhältnismäßig im Vergleich zu der tatsächlichen Anzahl nachgewiesener Missbrauchsfälle. Sie sprach von erheblicher Rechtsunsicherheit zu Lasten der Kinder, da vorgeburtliche Anerkennung faktisch ausgeschlossen werde. Für viele Familien folge ein zusätzliches Prüfverfahren, weshalb Kinder über Monate ohne gesicherte rechtliche Zuordnung zu beiden Elternteilen blieben.

Thorsten Völker, Landkreis Harburg, meinte, es bedürfe dringend einer verbessernden Gesetzesänderung. Menschen, die missbräuchlich ein Anerkennungsverfahren betrieben, hätten es unglaublich leicht, ihr Ziel zu erreichen. Gegenwärtig könne jeder Notar, jedes Standesamt und jedes Jugendamt in Deutschland Vaterschaftsanerkennungen beurkunden. Sollte sich etwa in einem Vorgespräch herausstellen, dass die beurkundende Person unbequeme Fragen stelle, so gehe man einfach und suche sich eine bequemere Beurkundungsstelle. Die bisherige Regelung ermögliche den Beurkundenden praktisch freies Ermessen, ob sie den Vorgang wegen Missbrauchs an die Ausländerbehörde abgäben.

Sarah Wagner, Stadt Nürnberg, erläuterte, der Gesetzentwurf nehme praxisrelevanten Fallkonstellationen im Rahmen von Vermutungstatbeständen wesentlich umfangreicher und zielgenauer in den Blick. Je nach Einzelfall werde dies zu einer erleichterten und schnellen Entscheidungsfindung der Ausländerbehörden beitragen. Allerdings könne es bei der Darlegung von Vermutungstatbeständen in der Praxis zu Beweisschwierigkeiten kommen. Sie regte unter anderem an, den Standesämtern einen Zugang zum Ausländerzentralregister bereitzustellen. Sonst sei zu befürchten, dass in einigen relevanten Fällen eine Beteiligung der Ausländerbehörde unterbleibe.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 226 vom 23.03.2026

Die vom Bundesinnenministerium (BMI) geplante Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz sorgt bei trans- und nicht-binären Menschen für Verunsicherungen und Ängste. Das machte Kai Alexander Cremers am Montag vor dem Petitionsausschuss deutlich. Cremers ist der Initiator einer Petition, die sich „gegen die Führung separater Register zur Erfassung von trans- und nichtbinärer Personen“ richtet. Mehr als 41.000 Personen haben die Petition mitgezeichnet, die daher auch in öffentlicher Sitzung durch den Ausschuss beraten wurde.

Die Verordnung sehe für alle Menschen, die das Selbstbestimmungsgesetz genutzt haben, das trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen die Möglichkeit bietet, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen, neue Datenblätter vor, sagte Cremers. Der frühere Vorname und der frühere Geschlechtseintrag sollen seiner Aussage nach ab dem 1. November 2026 „dauerhaft erfasst und automatisch an andere Behörden übermittelt werden“. Es gehe also um eine systematische anlasslose Erfassung einer klar definierten Personengruppe, sagte der Petent.

Problematisch sei das zum einen, weil bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes vom Parlament klargestellt worden sei, dass es diese Datenübermittlung nicht geben solle. Das BMI versuche dies nun „jenseits parlamentarischer Verfahren auf dem Verwaltungsweg“ wieder einzuführen.

Diese Datenübermittlungen sei aber auch grundrechtlich, europarechtlich und datenschutzrechtlich „höchst bedenklich“. Geschlechtseinträge fielen nach Artikel 9 DSGVO unter besonders geschützte Datenkategorien. Es gebe zudem keinen nachgewiesenen Zweck, der diese Datenerfassung rechtfertigt, sagte Cremers.

Das BMI plane „weder ein irgendwie geartetes spezifisches Register zur Erfassung von trans- oder nicht binären Personen zu erstellen noch irgendwelche Listen“, entgegnete die Parlamentarische Staatssekretärin im BMI, Daniela Ludwig (CSU). Das BMI setzte lediglich das von der Vorgängerregierung „unter sehr großem Beifall einer breiten Öffentlichkeit“ beschlossene Gesetz um, sagte sie. Aktuell gebe es schon ein automatisiertes Verfahren, das dazu diene, Verwaltungsregister immer aktuell zu halten. Die Verordnung regle nun die Aktualisierung der Daten im Hinblick auf Änderungen beim Geschlechtseintrag. „Und das ausschließlich auf Grundlage des Selbstbestimmungesetzes“, betonte Ludwig.

Die Verordnung gehe auch nicht über das hinaus, was für die Funktionsfähigkeit von amtlichen Registern erforderlich sei. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 Selbstbestimmungsgesetz normiere das ausdrücklich, in dem er fordere, dass der bisherige Geschlechtseintrag „historisiert“ werden solle – also „bis auf Weiteres erhalten bleiben muss“, sagte die BMI-Staatssekretärin.

Die den Petenten begleitende Journalistin Julia Monro sprach von einem „Systemwechsel bei der Datenerfassung“. Aus einer anlassbezogenen Datenabfrage werde eine anlasslose Datenerfassung – also eine Art Vorratsdatenspeicherung. „Das ist meines Erachtens ein ganz großer Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung“, sagte sie.

Zum Vorwurf, die Daten würden an alle möglichen Behörden weitergegeben, sagte BMI-Staatsministerin Ludwig, im Meldegesetz sei zum einen die Protokollierungspflicht bei Datenzugriff geregelt. Sobald ein rechtswidriger Zugriff passiere, werde das bemerkt und verfolgt, sagte sie. Es gebe zudem Auskunftsrechte für die Betroffenen darüber, „wer auf ihre Daten und warum zugegriffen hat“. Die nötige Transparenz und der Schutz jedes einzelnen Datensatzes sei durch das „sehr, sehr gute Meldegesetz“ gegeben.

Monro überzeugte dies Argumentation nicht. Paragraf 10 Absatz 1 Satz 2 Selbstbestimmungsgesetz sei so zu verstehen, dass die alten Daten – wie etwa im Grundbuch nach dem Verkauf eines Grundstücks – abgelegt werden und damit erhalten bleiben. Für sie fühle es sich wie eine „Tatsachenverdrehung“ an, „dass da ein ganz anderer Zweck reininterpretiert wird und daraus ein Auftrag abgeleitet wird, um diese zusätzliche Datenerfassung zu ermöglichen“, sagte sie.

Die Petition im Petitionsportal des Bundestages: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2025/_07/_14/Petition_183950.$$$.a.u.html

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 225 vom 23.03.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (21/4776) den Umgang mit „Sorge- und Umgangsrecht im Kontext häuslicher Gewalt“ und fragt nach Verbesserungen beim Schutz betroffener Kinder und Elternteile.

Die Fraktion erkundigt sich unter anderem nach Daten zur Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorge- und Umgangsverfahren sowie nach Qualifizierungsstandards für beteiligte Berufsgruppen wie Familienrichterinnen und -richter oder Verfahrensbeistände. Auch möglicher gesetzgeberischer und organisatorischer Handlungsbedarf wird thematisiert.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 224 vom 23.03.2026

In der Bundesrepublik Deutschland waren Ende Januar 2025 137.125 Menschen unter 18 Jahren ohne Wohnung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (21/4671) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4223) hervor. Die Zahl der Wohnungslosen im Alter von 18 bis 25 Jahren wird mit 55.675 angegeben. Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bündele erstmals die Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen sowie Zivilgesellschaft und Wissenschaft, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, schreibt die Bundesregierung in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 218 vom 20.03.2026

Um den Zugang zu Integrationskursen geht es in der Antwort der Bundesregierung (21/4680) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/4222). Wie die Fraktion darin schrieb, teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Trägern von Integrationskursen mit einem Schreiben vom 9. Februar 2026 mit, „dass im laufenden Haushaltsjahr bis auf Weiteres keinerlei Zulassungen für die Teilnahme an Integrationskursen nach Paragraf 44 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz erteilt werden können“.

Das bedeute, „dass insbesondere Asylbewerber, Geduldete (Paragraf 60a Absatz 2 Satz 3 Aufenthaltsgesetz), Menschen aus der Ukraine sowie Unionsbürger nicht mehr im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden“, zitierte die Fraktion weiter aus dem Schreiben. Wissen wollte sie unter anderem, inwiefern die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt habe, dass „unter den Geduldeten viele sind, die letztlich dauerhaft in Deutschland bleiben werden“.

Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass sie die Integrationskurse wieder auf ihren eigentlichen Auftrag zurückführe. Gefördert würden vor allem Menschen mit positiver Bleibeperspektive. „Integrationskurse stehen deshalb vor allem für diejenigen zur Verfügung, die dauerhaft in Deutschland bleiben können“, heißt es in der Antwort weiter. Geduldete seien hingegen weiterhin zur Ausreise verpflichtet.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 218 vom 20.03.2026

Nach dem Umsetzungsstand des Aktionsplans „Queer leben“ fragt die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (21/4596). Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie viele und welche Handlungsempfehlungen aus den im Rahmen des Beteiligungsprozesses des Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ hervorgegangenen 14 Empfehlungspapieren seit deren Veröffentlichung umgesetzt wurden, sich derzeit in Umsetzung befinden oder nicht umgesetzt wurden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 190 vom 16.03.2026

Opfern häuslicher Gewalt soll nach Willen des Bundesrates künftig im Gewaltschutzgesetz die Möglichkeit eingeräumt werden, die Zustimmung des Täters zur Kündigung des gemeinsamen Mietvertrags verlangen zu dürfen. Die Regelung soll als Alternative zur bislang möglichen Zuweisung der gemeinsam genutzten Wohnung in dem Gesetz aufgenommen werden, wie die Länderkammer in ihrem Entwurf für ein Gesetz „zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes“ (21/4499) ausführt.

Zur Begründung verweist der Bundesrat darauf, dass für Opfer häuslicher Gewalt der Aufbau eines dauerhaft unabhängigen Lebens nach einem Aufenthalt im geschützten Umfeld eines Frauenhauses oft mit erheblichen Hindernissen verbunden sei. Voraussetzung für die Anmietung einer neuen Wohnung sei etwa, dass das Opfer sich aus einem bestehenden Mietvertrag löst. „Hierbei sind Opfer häuslicher Gewalt mit dem Problem konfrontiert, dass die Kündigung eines gemeinsam mit dem gewalttätigen Lebenspartner geschlossenen Mietvertrags dessen Zustimmung zur Kündigung voraussetzt, da alle Mieter gemeinsam kündigen müssen, selbst wenn ein Mieter bereits ausgezogen ist“, heißt es weiter. Vor diesem Hintergrund sei es „dringend erforderlich, Opfern häuslicher Gewalt den Weg zur Kündigung des gemeinsam mit dem gewalttätigen Partner geschlossenen Mietvertrags verfahrensrechtlich zu erleichtern“.

Die Bundesregierung betont in ihrer Stellungnahme, dass sie die Einschätzung des Bundesrates teile und einen Regelungsvorschlag vorbereite, welcher Opfern die Durchsetzung ihres Anspruchs auf Zustimmung des Täters zur Kündigung des Mietvertrags erleichtern solle.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 185 vom 12.03.2026

Die Bundesregierung kann nur schätzen, wie verbreitet die sogenannte verdeckte Armut in Deutschland ist. Personen, die Grundsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, könnten statistisch nicht erfasst werden. In welchem Umfang eine Nichtinanspruchnahme bestehe, könne nur auf Basis von Modellrechnungen geschätzt werden. Dabei werde eine mögliche Bedürftigkeit in den Mindestsicherungssystemen auf Basis von Befragungsdaten zu Einkommen und Vermögen simuliert. Dies gehe mit einer hohen Unsicherheit einher, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (21/4519) auf eine Kleine Anfrage (21/4152) der Fraktion Die Linke. Die Bundesregierung betont in der Antwort zugleich, dass genügend Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch Mitarbeitende in den Jobcentern, Beratungsstellen und Ausfüllhilfen existierten. „Sozialleistungsträger sind gesetzlich verpflichtet, umfassend zu beraten und über mögliche Ansprüche aufzuklären. Sollte eine leistungsrechtliche Entscheidung als fehlerhaft angesehen werden, stehen den Betroffenen die Möglichkeiten der Überprüfung einer behördlichen Entscheidung zur Verfügung“, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 10.03.2026

Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (21/4593) nach der Situation und der Entwicklung von Leiharbeit in der Pflege. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem Informationen zur Zahl der Pflegekräfte, zum Monatslohn, zur Tarifbindung der Betriebe und zur Arbeitszufriedenheit erhalten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 177 vom 10.03.2026

Um die Förderung des Bundes für gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbau geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/4553). Die Bundesregierung soll angeben, ob sie einen Investitionszuschuss für die Wohngemeinnützigkeit einführen will. Gefragt wird unter anderem auch, wie hoch der Abstand der Miethöhe in der vergünstigten Vermietung von gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage verweisen die Abgeordneten darauf, dass die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen Jahren immer weiter aufgestockt worden seien. Die erhoffte Trendwende sei jedoch bisher ausgeblieben. Die Erhöhung der Bundesmittel auf mehr als das Dreifache habe nur zu einer Steigerung der geförderten Sozialwohnungen um 32 Prozent geführt. Die absolute Zahl der Sozialwohnungen sinke weiter.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 175 vom 09.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4538) eine Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Durch die 2022 vom Bundestag beschlossene Reform sei das AGG zwar gestärkt und die Antidiskriminierungsstelle aufgewertet worden. Allerdings würde die Reform nicht weit genug gehen. Zudem fehle es an einer gesetzlichen Pflicht zur wiederkehrenden Evaluation des AGG und der Antidiskriminierungsstelle, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern von der Bundesregierung unter anderem, die Diskriminierungsmerkmale im AGG um das Merkmal „sozialer Status“ zu erweitern und den Begriff „Rasse“ zu streichen und durch „Diskriminierung aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen. Auch müssten weitere Lücken im Diskriminierungsschutz geschlossen werden, mindestens durch die Aufnahme der Diskriminierungsmerkmale chronische Erkrankung, Elternschaft, Sprache, geschlechtliche Identität und Körpergewicht, schreiben die Linken.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes solle ferner künftig als oberste Bundesbehörde errichtet werden und zur Schaffung von Präzedenzfällen ein eigenes Klagerecht (Musterfeststellungsklage) erhalten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mehr Geschlechtergerechtigkeit und mehr Selbstbestimmung für Frauen. In einem entsprechenden Antrag (21/4502) stellt sie fest: „Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung – in Deutschland und weltweit. Von voller Gleichberechtigung und Geschlechtergerechtigkeit kann jedoch leider immer noch keine Rede sein. Darum ist die Stärkung von Frauen mit Blick auf Gleichberechtigung und Selbstbestimmung geboten.“

Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten unter anderem, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zügig und vollständig umzusetzen. Die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Reform der Lohnsteuerklassen müsse endlich als Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht und das Ehegattensplitting grundlegend geschlechtergerecht reformiert werden. Außerdem sollen nach Ansicht der Grünen Minijobs schrittweise in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt und Frauenquoten in Aufsichtsräten und in Vorständen sowie in mittleren Führungsebenen von großen Unternehmen ausgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (21/4539) eine Reform des Unterhaltsvorschusses. Einschränkungen im Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) führten dazu, dass die Leistungen viele Unterhaltsberechtigte nicht erreichen. So würden Alleinerziehende mit Kindern über zwölf Jahren den Unterhaltsvorschuss nur nach einer Bedarfsprüfung erhalten, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Kindergeld wie bei regulärer Unterhaltsleistung lediglich hälftig anstatt voll auf die Leistungen des Unterhaltsvorschusses anzurechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Unterhaltsvorschuss tatsächlich den Mindestunterhalt deckt. Die Bedarfsprüfung für über zwölfjährige Kinder soll nach dem Willen der Fraktion abgeschafft und das höchstmögliche Bezugsalter des Unterhaltsvorschusses an das höchstmögliche Bezugsalter des Kindergeldes gekoppelt werden, also von der Vollendung des 18. auf die Vollendung des 25. Lebensjahres ausgeweitet werden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 173 vom 06.03.2026

Wenn es im gesellschaftlichen und politischen Diskurs um die Geburtenentwicklung geht, steht meist die Zahl der geborenen Kinder pro Frau im Vordergrund, während belastende Erfahrungen wie Fehlgeburten oder ausbleibende Schwangerschaften wenig Beachtung finden. Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) untersucht, welche reproduktiven Erfahrungen Frauen machen, und berücksichtigt dabei insbesondere Schwangerschaftsverlust und Infertilität, die zusammen „Fertilitätsbarrieren“ genannt werden. Davon ist laut der Studie in Deutschland etwa jede dritte Frau im reproduktiven Alter betroffen. Die Autorinnen der Studie empfehlen daher, über Fertilitätsbarrieren mehr zu informieren und aufzuklären.

Die Analyse basiert auf Daten des Familienpanels pairfam. Für die Studie wurden 1.862 Befragte aus drei Geburtskohorten über zehn Jahre begleitet. Rund 28 Prozent der befragten Frauen berichteten innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren über Infertilität. Der Begriff Infertilität beschreibt das Auftreten von Problemen beim Versuch schwanger zu werden, sodass eine Schwangerschaft nur verzögert eintritt oder ausbleibt. Weitere 9 Prozent gaben an, eine oder mehrere Fehlgeburten erlebt zu haben. „Die Ergebnisse zeigen, dass etwa jede dritte Frau im reproduktiven Alter biologische Fertilitätsbarrieren erlebt“, erklärt Dr. Nadja Milewski, Forschungsgruppenleiterin am BiB und Mitautorin der Studie.

In den vergangenen Jahrzehnten ist das durchschnittliche Alter von Müttern bei der Geburt ihrer Kinder immer weiter gestiegen. Heute sind Mütter beim ersten Kind im Schnitt 30,4 Jahre alt und die Väter meist noch älter. Ein höheres Alter der Frau und des Mannes stellt einen wesentlichen Risikofaktor für Schwangerschaftsverlust und Infertilität dar: In der mittleren Altersgruppe, von etwa Mitte 20 bis Mitte 30, konzentriert sich die Familiengründung. Etwa 63 Prozent dieser Frauen bekamen innerhalb von zehn Jahren mindestens ein Kind (s. Abbildung). Im Alter ab 35 Jahren hat nahezu jede zweite Frau (47 Prozent) bereits Fertilitätsbarrieren wie Infertilität und/oder Schwangerschaftsverlust erlebt. Gleichzeitig ist der Anteil älterer Frauen, die eine Geburt ohne Fertilitätsbarrieren hatten, mit etwa 8 Prozent  deutlich geringer als in der mittleren Altersgruppe (41 Prozent). „Das Risiko, dass Kinderwünsche unerfüllt bleiben, ist bei den Frauen ab 35 Jahren erheblich“, betont Dr. Nadja Milewski.

Die Studie zeigt einmal mehr, dass neben den oft diskutierten strukturellen Problemen – etwa der Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit – auch biologisch-medizinische oder nicht-planbare Faktoren, die sich der individuellen Kontrolle entziehen, eine Rolle bei der Familiengründung spielen. Mitautorin Dr. Jasmin Passet-Wittig betont: „Ein realistisches Verständnis darüber, wie das Alter das Risiko für Schwangerschaftsverlust oder Infertilität beeinflusst, kann Frauen und Männer bei der Familienplanung unterstützen.“ Gleiches gilt für Wissen über Möglichkeiten und Grenzen der assistierten Reproduktionsmedizin, ohne normative Vorgaben dazu zu machen, wann oder ob Kinder zu bekommen sind.

Die Pressemeldung basiert auf dieser Publikation:

Milewski, Nadja; Passet-Wittig, Jasmin (2026): Risikofaktor Geburtenaufschub – Schwangerschaftsverlust, Infertilität und Geburt im Lebensverlauf. In BiB.Aktuell 2/2026.

https:www.bib.bund.de/Publikation/2026/BiB-Aktuell-2026-2

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 17.03.2026

  • 134 000 junge Menschen in Heimen und 87 500 in Pflegefamilien
  • Mit insgesamt rund 221 500 Betroffenen 3 % mehr als 2023
  • Herkunftsfamilien: Eltern in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend

Im Jahr 2024 wurden bundesweit rund 134 000 junge Menschen in einem Heim und knapp 87 500 in einer Pflegefamilie betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wuchsen damit zusammen rund 221 500 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene zumindest zeitweise außerhalb der eigenen Familie auf. Gegenüber 2023 ist die Zahl der Betroffenen um 3 % oder rund 7 000 Fälle gestiegen. Nach fünf Jahren Rückgang war dies bereits der zweite Anstieg in Folge (2023: +4 %).

Ein Grund für die erneute Zunahme sind die Entwicklungen rund um ehemals unbegleitet eingereiste Minderjährige: Nach einer vorübergehenden Inobhutnahme durch die Jugendämter werden sie oft in Heimen und betreuten Wohnformen oder – seltener – in Pflegefamilien untergebracht: Gut zwei Drittel des Anstiegs im Jahr 2024 (69 % oder 4 800 Fälle) können dadurch erklärt werden. Insgesamt wurden 2024 rund 25 300 junge Menschen nach Inobhutnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen in Heimen oder Pflegefamilien betreut. Mit 94 % lebten die meisten von ihnen in Heimen, Wohngruppen oder anderen betreuten Wohnformen und nur 6 % in Pflegefamilien.

Herkunftsfamilien: Eltern waren in fast jedem zweiten Fall alleinerziehend

Die jungen Menschen, die 2024 in Heimen oder Pflegefamilien betreut wurden, waren etwas häufiger männlich (57 %) als weiblich (43 %). Etwa drei Viertel von ihnen waren noch minderjährig (76 %). Während Kinder bis 10 Jahren häufiger in Pflegefamilien aufwuchsen, überwog ab dem 11. Lebensjahr die Heimerziehung. Knapp ein weiteres Viertel (24 %) der Betroffenen waren „Careleaver“, also junge Volljährige im Übergang aus der öffentlichen Erziehungshilfe in ein selbstständiges Leben.

Die Eltern der Betroffenen waren in fast jedem zweiten Fall (47 %) – und damit besonders häufig – alleinerziehend. Bei knapp einem Fünftel (18 %) der Herkunftsfamilien handelte es sich um zusammenlebende Elternpaare und in weiteren 16 % um Elternteile in neuer Partnerschaft. In den verbleibenden Fällen – zum Beispiel in den Betreuungsfällen nach unbegleiteter Einreise – war die Familiensituation unbekannt (17 %) oder die Eltern verstorben (2 %). Im Schnitt endete die Betreuung außerhalb der eigenen Familie nach 2,4 Jahren, wobei die Unterbringung in einem Heim mit durchschnittlich 1,8 Jahren deutlich kürzer war als in einer Pflegefamilie mit 4,3 Jahren.

Gründe für Neu-Unterbringungen: Ausfall der Bezugsperson, eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern und Gefährdung des Kindeswohls

Knapp 61 100 junge Menschen wurden 2024 neu in einem Heim oder einer Pflegefamilie aufgenommen. Der am häufigsten genannte Hauptgrund war mit 19 % der Ausfall der Bezugsperson dieser jungen Menschen (Unversorgtheit), etwa infolge einer unbegleiteten Einreise aus dem Ausland oder der Erkrankung eines Elternteils. An zweiter Stelle stand 2024 die eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern (15 %), beispielsweise durch Erziehungsunsicherheit oder pädagogische Überforderung. Dritthäufigster Grund für eine neue Unterbringung war die Gefährdung des Kindeswohls durch Vernachlässigung, Misshandlungen oder sexuelle Gewalt (13 %).

Methodische Hinweise:

Die Betreuung in einem Heim (einschließlich einer betreuten Wohnform) nach § 34 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder einer Pflegefamilie nach § 33 SGB VIII sind Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, auf die Eltern minderjähriger Kinder unter gewissen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben (§ 27 SGB VIII). In bestimmten Fällen räumt das Kinder- und Jugendhilferecht auch jungen Volljährigen bis zum 27. Lebensjahr einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen ein (§ 41 SGB VIII). Die Pressemitteilung weist als jährliche Fälle alle Hilfen nach §§ 33, 34, 41 SGB VIII nach, die am Jahresende bestanden oder im Laufe des Jahres beendet wurden.

Für das Berichtsjahr 2024 ist es aufgrund einer verspäteten Lieferung des Statistischen Amtes für Schleswig-Holstein zu einer Verzögerung der Veröffentlichung des Bundesergebnisses gekommen. Weitere Informationen zur Methodik und Qualität der Statistik enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen:

Umfassende Ergebnisse der Statistik der Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen bei (drohender) seelischer Behinderung und Hilfe für junge Volljährige (§§ 27 bis 35, 35a, 41 SGB VIII) sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22517) sowie der Themenseite „Hilfe zur Erziehung und Angebote der Jugendarbeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.03.2026

Etwa ein Drittel der Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sind darauf zurückzuführen, wie Unternehmen ihre Beschäftigten bezahlen. Das ergibt die Analyse von Daten zu Einkommen und Arbeitszeiten aller Beschäftigten im privaten Sektor in zehn europäischen Ländern und dem US-Bundesstaat Washington für die Jahre 2010 bis 2019. In diesem internationalen Vergleich sticht Deutschland negativ hervor: Nirgends ist der Beitrag der Unternehmen zum Gender Wage Gap so hoch.

Ein internationales Team von Forschenden, darunter Anne Sophie Lassen vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), hat die Daten ausgewertet. In Deutschland arbeiten besonders viele Männer bei Arbeitgebern, die ihre Angestellten überdurchschnittlich gut bezahlen. 30 Prozent des Gender Wage Gap sind hierzulande auf solche firmenspezifischen Lohneffekte („firm-specific wage premiums“) zurückzuführen. „Ähnlich hoch ist dieser Anteil nur in Ungarn oder den USA; in Deutschlands direkten Nachbarländern Niederlande, Frankreich, Dänemark oder Schweden liegt der Beitrag der Firmen zum Gender Wage Gap unter 20 Prozent“, erläutert die Ökonomin Anne Sophie Lassen.

Zwei Mechanismen tragen länderübergreifend zur Gehaltslücke bei: Erstens und vor allem arbeiten Frauen eher in Unternehmen, die Beschäftigte beider Geschlechter unterdurchschnittlich bezahlen, auch wenn man Beschäftigte mit ähnlichen Erfahrungen und Fähigkeiten vergleicht („sorting channel“). Zweitens kommt es vor, dass Frauen im selben Unternehmen für die gleiche Arbeit weniger Geld erhalten als ihre männlichen Kollegen („pay-setting channel“).

Das geschlechtsspezifische Gehaltsgefälle ist in jenen Ländern besonders groß, in denen die Gehaltsunterschiede zwischen Firmen generell groß sind – Deutschland ist in beiden Dimensionen der Extremfall. Und auch ein anderes Muster lässt sich am deutschen Beispiel eindrücklich belegen: Frauen fallen hier im Laufe ihrer Karriere weiter zurück als Frauen in allen anderen untersuchten Ländern. Einkommenseinbußen nach der Familienphase haben Frauen in allen Ländern zu verzeichnen – im Unterschied zu Männern. Die negativen beruflichen Auswirkungen der Mutterschaft sind aber in Deutschland besonders groß. Zudem liegt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau nach der Familienphase gar nicht ins Erwerbsleben zurückkehrt, hier bei 40 Prozent – gegenüber 25 Prozent in Frankreich und 3 bis 15 Prozent in skandinavischen Ländern. Zugleich gehört Deutschland zu den Ländern, die am wenigsten für frühkindliche Bildung und Betreuung ausgeben.

Die Politik hat wirksame Mittel, um Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu verringern. Anne Sophie Lassen: „Familienpolitische Maßnahmen wie die Stärkung der Elternzeit für Väter sind ebenso wichtig wie Maßnahmen, die sich auf Unternehmen konzentrieren, also etwa die Lohntransparenz fördern oder Gewerkschaften stärken.“

Palladino, Marco G./Bertheau, Antoine/Hijzen, Alexander/Kunze, Astrid/Barreto, Cesar/Gülümser, Dogan/Lachowska, Marta/Lassen, Anne Sophie/Lattanzio, Salvatore/Lochner, Benjamin/Lombardi, Stefano/Meekes, Jordy/Muraközy, Balázs/Nordström, Oskar: „Firms and the Gender Wage Gap: A Comparison of Eleven Countries“. In: Federal Reserve Bank of Chicago, Working Paper, 2025, Nr. 24. Die Studie ist abrufbar unter: https://doi.org/10.21033/wp-2025-24

Die Studie ist Teil der OECD-Initiative LinkEED 2.0, die die Verbindung von Politik und Wachstum in Bereichen wie Energiewende, Arbeitsmarkt oder der Integration von Migrant*innen untersuchen soll. Die Daten für Deutschland stammen vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB).

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH vom 05.03.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AWO Bundesverband kritisiert die kurzfristige Entscheidung der Bundesregierung, das geplante Förderprogramm zur energetischen Sanierung von sozialen Einrichtungen nicht umzusetzen.

Das von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege vorgeschlagene und durch Teile der Bundesregierung unterstützte Programm sollte Investitionen in dringend sanierungsbedürftige Sozialimmobilien ermöglichen und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Sicherung sozialer Infrastruktur leisten. Vor dem Hintergrund eines erheblichen Investitionsstaus und steigender Anforderungen zeigt sich Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt (AWO), über diese Entscheidung erschüttert:

„Dass dieses dringend benötigte Programm in letzter Minute gestoppt wurde, ist ein fatales Signal für den Klimaschutz, für die soziale Infrastruktur und für die Menschen, die auf die betroffenen Einrichtungen angewiesen sind. Wir sind der Sozialministerin und dem Umweltminister für ihre Unterstützung sehr dankbar. Umso bitterer ist es nun zu erfahren, dass sich andere Kräfte innerhalb der Bundesregierung durchgesetzt und damit pragmatischen Klimaschutz, der bei den Leuten vor Ort ankommt, verhindert haben. Wir fordern die Bundesregierung umgehend auf, die Planungen für ein passgenaues Förderprogramm für gemeinnützige Träger umgehend wieder aufzunehmen und sofort umzusetzen. Die strukturellen Besonderheiten von gemeinnützigen sozialen Trägern müssen dabei zwingend berücksichtigt werden.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.03.2026

Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 16. bis 29. März engagieren sich AWO-Gliederungen, -Projekte und -Einrichtungen in ganz Deutschland mit Veranstaltungen, Aktionen und Infoangeboten für eine offene, solidarische und demokratische Gesellschaft. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt:

„Es braucht jetzt mehr denn je eine klare Haltung der Zivilgesellschaft: Menschenwürde gilt für alle Menschen – ohne Ausnahme. Populistischer, menschenfeindlicher Politik zwischen „Stadtbild“-Entgleisungen und Streichung unerlässlicher Integrationsangebote werden wir nicht einfach das Feld überlassen. Die AWO steht seit ihrer Gründung für Solidarität und Gerechtigkeit. Diese Werte in unserer Gesellschaft gilt es gerade dann zu verteidigen, wenn rassistische und rechtsextreme Positionen immer weiter von Politik und Medien normalisiert werden.“

Im Rahmen der Aktionswochen setzen sich haupt- und ehrenamtlich Engagierte der AWO mit vielfältigen Formaten gegen Ausgrenzung und Diskriminierung und für Vielfalt ein, beispielsweise mit Workshops, Diskussionsveranstaltungen oder öffentlichen Aktionen off- und online. In den sozialen Medien können die Aktivitäten unter #AWOGegenRassismus verfolgt werden. Ziel ist es, Betroffene zu stärken und demokratische Werte sichtbar zu machen.

„Die Internationalen Wochen gegen Rassismus sind ein wichtiger Anlass, Haltung und Solidarität zu zeigen“, so Sonnenholzner weiter, „Aber Rassismus ist kein vereinzeltes Phänomen, sondern tief in allen Bereichen unserer Gesellschaft verankert. Das hat gerade erst wieder eine aktuelle Studie zu Rassismus in Behörden eindrucksvoll belegt. Deshalb braucht es kontinuierliches Engagement und klare Signale von Politik und Zivilgesellschaft gegen Ausgrenzung, für ein respektvolles, offenes demokratisches Miteinander.“ 

Mit ihrer bundesweiten Kampagne „AWO gegen Rassismus – AWO für Vielfalt!“ setzt sich die Arbeiterwohlfahrt seit Jahren aktiv gegen Diskriminierung ein. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt ruft alle Gliederungen, Partnerorganisationen und Engagierte dazu auf, sich aktiv an den Internationalen Wochen gegen Rassismus zu beteiligen und sich dauerhaft für Vielfalt, Teilhabe und Demokratie einzusetzen.

Alle Informationen zu AWO gegen Rassismus, Materialien und Beteiligungsmöglichkeiten gibt es unter https://awo.org/service/kampagnen/awo-gegen-rassismus/ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.03.2026

Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen. Damit stünde ein erst 2023 eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Für Menschen im Asylverfahren würde eine zentrale Unterstützung wegfallen – mit gravierenden Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems.

Unabhängige Beratung ist zentral für faire und effiziente Asylverfahren

Ziel der unabhängigen Beratung ist es, dass Schutzsuchende das Verfahren verstehen und alle relevanten Schutzgründe so früh wie möglich vortragen. Diese Art der Unterstützung ist im Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) explizit vorgesehen. So werden Fehlentscheidungen vermieden, Verfahren beschleunigt und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen gestärkt. Besonders schutzbedürftige Personen – etwa traumatisierte Geflüchtete, Opfer sexualisierter Gewalt oder queere Personen – können frühzeitig identifiziert werden, damit ihre Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung berücksichtigt werden.

Gerade vor dem Hintergrund der ab Juni anstehenden Verschärfungen im Asylrecht – etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder beschleunigte Verfahren mit verkürzten Rechtsmittelfristen – ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung unverzichtbar für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren.

Zweifelhafte Grundlage für Entscheidung

Das Ministerium verkündete den Trägern, ab 2027 keinerlei Mittel mehr aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen und begründete seine Entscheidung mit dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden war, wurden aber bislang weder veröffentlicht noch den Trägern zugänglich gemacht.

Damit droht eine gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen und zwar ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert diskutiert wurde.

Eine aktuelle Wirkungsanalyse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), die dem Bundesinnenministerium vorliegt, belegt hingegen die positiven Effekte des Programms. Zur Expertise

Die BAGFW kritisiert die angekündigte Streichung scharf und fordert die Bundesregierung auf,

  • die Ergebnisse der Evaluation vollständig und zeitnah zu veröffentlichen,  
  • bis dahin keine irreversiblen Entscheidungen zu treffen, die die bestehende Infrastruktur zerstören und 
  • im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sicherzustellen.

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Wer ausgerechnet an der unabhängigen Beratung für Schutzsuchende spart, greift frontal die Rechtsstaatlichkeit im Asylverfahren an. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt gibt es für einen solchen Schritt keinen nachvollziehbaren Grund, denn die Einsparungen wären gering, die Belastung für das Rechtssystem dagegen hoch. Es muss also die Frage gestellt werden, wie sich eine Schwächung rechtstaatlicher Fairness und ein Angriff auf Menschenrechte rechtfertigen lassen würde. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundestag auf, die Asylverfahrensberatung fortzuführen, statt die Betroffenen wie die zuständigen Behörden und Gerichte im Regen stehen zu lassen.“ 

Hintergrund:

Fakten zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)

Die BAGFW und ihre Mitgliedsorganisationen können bereits heute belegen, dass die Beratung wirkt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen:

  1. Hohe Reichweite in kurzer Zeit 

Seit Start des Bundesprogramms 2023 wurde die AVB innerhalb von zwei Jahren bundesweit aufgebaut. Bereits 2024 konnten über ein Viertel aller Asylsuchenden erreicht werden. An rund 225 Standorten werden Schutzsuchende, darunter auch besonders Vulnerable, im Asylverfahren qualifiziert beraten.

  1. Mehr Verfahrenseffizienz, weniger aussichtslose Anträge 

Individuelle Beratung hilft Schutzsuchenden, ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und ihre Schutzgründe strukturiert darzulegen. Das verbessert die Qualität der Entscheidungen, verkürzt Verfahren und verhindert aussichtslose Anträge und Klagen. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern auch Behörden und Gerichte.

  1. Früherkennung besonderer Schutzbedarfe 

In der Beratung werden besondere Schutzbedarfe – etwa bei unbegleiteten Minderjährigen, Opfern von Gewalt oder traumatisierten Personen – systematisch erfasst und an die zuständigen Stellen gemeldet. Das ist ein zentraler Baustein zur Erfüllung der menschen‑ und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.

  1. Verlässliche Bleibeperspektiven und Integration 

Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht schnelleren Zugang zu Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten – eine Win‑win‑Situation für Kommunen und Geflüchtete.

  1. Politischer Handlungsbedarf statt Mittelkürzung 

Angesichts der positiven Wirkung braucht es einen stufenweisen Ausbau sowie eine Verstetigung des Programms sowie eine auskömmliche Finanzierung (deutlich oberhalb des heutigen Niveaus), damit die Beratung flächendeckend und nachhaltig als tragende Säule eines funktionierenden Asylsystems wirken kann – nicht ihre faktische Abschaffung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege vom 16.03.2026

Ein Jahr nach dem Beschluss des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität ziehen Klima-Allianz Deutschland, Caritas und WWF eine kritische Bilanz. Die klimafreundliche Modernisierung unseres Landes stockt, da bisher viel zu wenig Geld in zentrale Zukunftsaufgaben wie die energetische Sanierung von Schulen, Pflegeeinrichtungen oder Bahnstrecken fließt. Das Bündnis fordert von der Bundesregierung, die rechtlichen Vorgaben des Sondervermögens einzuhalten und zusätzliche Mittel konsequent für Klimaschutz, soziale Infrastruktur und Zukunftsinvestitionen einzusetzen.

Stefanie Langkamp, Geschäftsführung Politik, Klima-Allianz Deutschland: „Mit dem Sondervermögen hat die Politik ein großes Versprechen abgegeben: das Leben der Menschen vor Ort spürbar zu verbessern. Bisher ist davon wenig zu sehen. Trotz des Sondervermögens stehen für den Klimaschutz im Jahr 2026 sogar weniger Mittel zur Verfügung. Die Menschen erwarten zu Recht, dass die Politik jetzt anpackt. Es muss nun konkret darum gehen, Schulen, Pflegeheime und Bahnlinien zu sanieren und gleichzeitig in den Klimaschutz zu investieren. Diese Investitionen machen unser Land modern und beenden die Abhängigkeit von teuren Importen von Gas und Öl.“

Viviane Raddatz, WWF Deutschland: „Das Grundgesetz gibt klar vor, dass das Sondervermögen Klimaschutz und Infrastruktur gleichberechtigt voranbringen muss. In der Praxis degradiert die Bundesregierung den Klimaschutz jedoch oft zur Nebensache und finanziert aus dem Topf sogar klimaschädliche Projekte. Auch die klare Vorgabe, dass die Mittel zusätzliche Investitionen ermöglichen sollen und nicht Haushaltslöcher stopfen dürfen, beachtet sie zu wenig. Dabei entscheiden genau diese Investitionen über die Zukunft unseres Wirtschaftsstandorts und den Erfolg der Energiewende. Wenn wir saubere Energien zügig ausbauen, befreien wir uns aus der Abhängigkeit von teuren fossilen Importen aus dem Ausland. Das stärkt die heimische Wirtschaft und sichert langfristig unseren Wohlstand. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich an die Vorgaben des Grundgesetzes hält und verlässlich in unsere Zukunft investiert. Gleichzeitig kann ein Sondervermögen nicht alles richten, was im Kernhaushalt falsch läuft. Auch der reguläre Haushalt muss so gesteuert werden, dass wir unsere Klimaziele sicher erreichen.“

Dr. Friedrich von Schönfeld, Vorstand Finanzen und Recht, Deutscher Caritasverband: „Bisher nutzt die Bundesregierung die staatlichen Milliarden kaum, um Kitas, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe auf den neusten Stand zu bringen. Dabei geht es bundesweit um mehr als 100.000 Gebäude. Wenn wir diese Häuser mit einer besseren Dämmung, moderner Heiztechnik und Solaranlagen ausstatten, entsteht ein enormes Potenzial für den Klimaschutz. Gleichzeitig sinken für die Träger die Energiekosten, es entstehen wichtige Aufträge für das heimische Handwerk und der Sozialstaat wird dauerhaft entlastet. Die notwendigen Investitionen können gemeinnützige Träger jedoch nicht allein stemmen. Hier ist die Politik gefordert. Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt nachsteuert, und fordern ein eigenständiges Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Sozialimmobilien der Freien Wohlfahrtspflege.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.03.2026

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erteilt Forderungen nach einer Absenkung des gesetzlichen Mindestlohns für Saisonarbeitskräfte eine klare Absage. DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Dienstag in Berlin:

„Wir lehnen einen Mindestlohn zweiter Klasse kategorisch ab. Der gesetzliche Mindestlohn bildet eine flächendeckende Lohnuntergrenze, die ausnahmslos für alle Beschäftigten gelten muss. Der Mindestlohn sorgt dafür, dass Lohn-Dumping nicht länger zum Geschäftsmodell taugt und trägt so zu fairen, funktionierenden Wettbewerbsbedingungen bei. Dabei muss es bleiben. 

Ein geringerer Mindestlohn für bestimmte Berufsgruppen ist rechtlich nicht zulässig, weil dies gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Dies hatte selbst eine rechtliche Prüfung durch das CSU-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium ergeben. 

Zudem zeigen Modellrechnungen, dass die Verkaufserlöse etwa von Spargel, Erdbeeren und Gurken die sehr niedrigen Stundenlöhne bei Weitem übersteigen. 

Die Bundesregierung hat für Saisonarbeitskräfte bereits Sonderregelungen in der Sozialversicherung auf den Weg gebracht, die wir sehr kritisch sehen und ablehnen: Auf Betreiben der Union wurde die sozialversicherungsfreie Höchstdauer für kurzfristige Beschäftigungen von 70 auf 90 Tage ausgeweitet. 

Viele Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter in der Landwirtschaft zahlen bereits heute unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Dies drückt ihren effektiven Stundenlohn häufig unter das Mindestlohnniveau. Statt weiterer Ausnahmen fordern wir faire Arbeits- und Lebensbedingungen vor Ort.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.03.2026

Ein breites Bündnis aus Deutschem Studierendenwerk, Gewerkschaften, freien Studierendeninitiativen sowie parteinahen und kirchlichen Hochschulgruppen fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Reform endlich auf den Weg zu bringen.

Dazu Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

„Fast 40 Prozent der Studierenden in Deutschland sind armutsgefährdet – das unterstreicht die Dringlichkeit einer schnellen BAföG-Reform. Wir fordern gemeinsam mit einem breiten Bündnis, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte BAföG-Novelle jetzt zügig ins Parlament eingebracht wird. Die geplante Erhöhung der Bedarfssätze muss vorgezogen werden, damit die gesamte Novelle in einem Zug zum Wintersemester 2026/27 in Kraft treten kann. Dazu gehört die verabredete Anhebung der Wohnkostenpauschale auf 440 Euro monatlich, eine deutliche Erhöhung der Elterneinkommensfreibeträge und deren künftige automatische Anpassung. Studierende brauchen jetzt finanzielle Sicherheit, nicht weitere Verzögerungen.“

Die Erklärung des Bündnisses im Wortlaut: 
Mit großer Sorge sehen wir, dass die im Koalitionsvertrag versprochene BAföG-Novelle offenbar im Kabinett feststeckt. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, die Novelle rasch auf den parlamentarischen Weg zu bringen. Dies ist nötig, damit die BAföG-Ämter diese Novelle wie geplant zum Wintersemester 2026/2027 – für das Schüler-BAföG zum Berufsfachschulbeginn 1. August 2026 – umsetzen können und Studierende endlich entlastet werden.

Die stark steigenden Mieten in den Hochschulstädten, die gestiegenen Preise für Lebensmittel und Energie setzen der jungen Generation enorm zu. Mindestens müssen die versprochenen BAföG-Verbesserungen bei den Bedarfssätzen, der Wohnkostenpauschale und den Freibeträgen realisiert werden. Auch muss das BAföG dringend einfacher und digitaler werden. Es muss zu einem Leuchtturmprojekt der Staatsmodernisierung gemacht werden.

Es wäre ein fatales Zeichen, wenn die Regierungsparteien ihr BAföG-Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht einhalten. Alle demokratischen Parteien müssen deutlich machen, dass sie die Anliegen der jungen Generation ernstnehmen. Die Bundestagswahl 2025 hat gezeigt, dass für diese Generation soziale Gerechtigkeit und Bildungsgerechtigkeit zentrale Themen sind.

Die unterzeichnenden Organisationen:

  • Deutsches Studierendenwerk – DSW
  • Deutscher Gewerkschaftsbund – DGB
  • Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft – ver.di
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – GEW
  • freier zusammenschluss von student*innenschaften – (fzs) e.V.
  • Ring Christlich-Demokratischer Studenten – RCDS
  • Juso-Hochschulgruppen
  • Grüne Hochschulgruppen – Campusgrün
  • Sozialistisch-Demokratischer Studierendenverband – Die Linke.SDS
  • Liberale Hochschulgruppen Bundesverband – LHG
  • ArbeiterKind.de
  • Bundesverband Katholische Kirche an Hochschulen
  • Verband der Evangelischen Studierendengemeinden in Deutschland (ESG)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 06.03.2026

Das Bundesinnenministerium hat die Verbände der freien Wohlfahrtspflege darüber informiert, die Mittel für die Asylverfahrensberatung ab 2027 einstellen zu wollen. Dazu sagt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch:

„Mit der Abschaffung der Asylverfahrensberatung würde die Bundesregierung einen folgenschweren Fehler begehen und ihrem selbstgesteckten Ziel widersprechen, mehr Ordnung in die Migration zu bringen. Schnelle und rechtssichere Asylverfahren kann es nur geben, wenn Menschen unabhängig beraten werden. Wer nach Deutschland flieht, kennt das deutsche Asylrecht nicht. Mit professioneller Asylverfahrensberatung können Asylsuchende besser im Verfahren mitwirken, damit die Bleibeperspektive schneller geklärt und Integration oder Rückkehr vorbereitet werden kann. Ohne diese Beratung würden die Verfahren länger dauern, statt kürzer. Das kann nicht Ziel der Bundesregierung sein.“ 

Unter dem Dach der Diakonie gibt es deutschlandweit über 50 Beratungsstellen für die Asylverfahrensberatung, in denen jährlich über 20.00 Menschen beraten werden. 
Hintergrund zur geplanten Einstellung der Mittel für die Asylverfahrensberatung: 

Pressemitteilung der BAGFW: 
bagfw.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detail/aus-fuer-unabhaengige-asylverfahrensberatung

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. 
Diakonie Deutschland vom 16.03.2026

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Reformankündigung des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil (SPD), das Ehegattensplitting abzuschaffen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatte das Ehegattensplitting kürzlich öffentlich in Frage gestellt. Der djb fordert die Abschaffung schon seit Langem – u.a. in Themenpapieren zur Reform des Ehegattensteuerrechts sowie zu den fünf häufigsten Irrtümern über das Ehegattensplitting.

Das Ehegattensplitting ist ein Relikt vergangener Jahrzehnte, das finanzielle Fehlanreize setzt und insbesondere Frauen benachteiligt. Es bevorzugt Haushalte mit einem Alleinverdienenden – insbesondere in höheren Einkommensgruppen – und setzt Fehlanreize für Zweitverdienende, ihre Erwerbstätigkeit einzuschränken oder ganz aufzugeben. In Deutschland betrifft dies vor allem Frauen, die überdurchschnittlich oft in Teilzeit arbeiten. Die Folgen sind gravierend: finanzielle Abhängigkeit, geringere Karrierechancen und ein erhöhtes Risiko von Altersarmut. Gleichzeitig kostet das Ehegattensplitting den Staat jährlich rund 25 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)  vom 25.03.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stiftung Digitale Chancen ziehen fünf Jahre nach der Veröffentlichung des General Comment über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld [„General comment No. 25 (2021) on children’s rights in relation to the digital environment“] eine positive Bilanz. Dieses Dokument des UN-Kinderrechteausschusses hat aus Sicht der beiden Organisationen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung insbesondere von Vorschriften, Richtlinien und Praktiken im Zusammenhang mit den Rechten von Kindern im digitalen Umfeld gespielt. So hat der General Comment zahlreiche nationale und internationale Gesetze positiv beeinflusst und dazu beigetragen, digitale Rechte in der allgemeinen Kinderrechtsagenda zu verankern. Beispiele dafür sind die Novellierung des bundesdeutschen Jugendschutzgesetzes oder der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union.

„Gerade angesichts aktueller medienpolitischer Debatten kann der General Comment 25 als kinderrechtliche Leitlinie wertvolle Orientierung geben. Laut UN-Kinderrechteausschuss muss es bei der politischen und wirtschaftlichen Ausgestaltung einer am Wohl von Kindern ausgerichteten Digitalisierung grundsätzlich um eine ganzheitliche Absicherung aller Kinderrechte gehen. Für politische Strategien müssen daher immer Schutz, Teilhabe und Förderung von jungen Menschen gleichermaßen abgesichert werden. Der General Comment über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld zeigt seit seiner Verabschiedung auf, dass Kinderrechte, wie das Recht auf Zugang zu Information und Kultur oder der Schutz vor Gewalt und Ausbeutung auch im digitalen Raum gelten. Wir dürfen uns aber trotz der Fortschritte in diesem Bereich nicht zurücklehnen, denn wirksame Schutz-, Melde- und Beschwerdeverfahren sind nur der erste Schritt zu einem sicheren digitalen Umfeld für Kinder. Zudem sollten zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Medienbildung von Kindern und Jugendlichen ausgebaut werden. Die Mahnung des UN-Kinderrechteausschusses zu mehr Investitionen in technologische Infrastruktur sollte ein Ansporn für Bund, Länder und Kommunen sein, den Digitalpakt 2.0 zügig umzusetzen und dabei auch pädagogische Schulungen und administrative Aufwände abzusichern“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Nutzung digitaler Dienste ist heute ein wesentliches Element der Verwirklichung der Kinderrechte auf Schutz, Befähigung und Teilhabe, die gemäß UN-KRK uneingeschränkt von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gelten“, sagt Jutta Croll, Vorstandsvorsitzende der Stiftung Digitale Chancen. „Umso mehr freuen wir uns, dass mit der Allgemeinen Bemerkung 25 seit nunmehr fünf Jahren ein wegweisendes Instrument vorliegt, um diesen Rechten auch im digitalen Umfeld Geltung zu verschaffen. Die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, sind regelmäßig Bestandteil der Staatenberichte und werden von zivilgesellschaftlichen Organisationen, wie der Stiftung Digitale Chancen, sowie Kindern und Jugendlichen selbst im Berichtsverfahren thematisiert. So schaffen wir Transparenz und können die Auswirkungen aktueller Entwicklungen des dynamischen digitalen Umfeldes auf die Rechte von Kindern sichtbar machen.“

Der UN-Kinderrechteausschuss überprüft die Fortschritte der Vertragsstaaten bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Mit den General Comments veröffentlicht der Ausschuss regelmäßig Interpretationsleitlinien zu einzelnen Artikeln und Themen der Konvention. Die General Comments sind nicht Teil der UN-Kinderrechtskonvention und daher nicht rechtlich bindend. Gleichwohl helfen sie den Vertragsstaaten beim Verständnis sowie bei der Verwirklichung der Kinderrechte, da sie wichtige Hinweise und Auslegungen bieten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Stiftung Digitale Chance vom 24.03.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 an Staat und Zivilgesellschaft, sich angesichts des weiteren Erstarkens nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen konsequenter als bisher für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation braucht es dafür auch eine verstärkte Antirassismus-, Menschenrechts- und Kinderrechtebildung zur Stärkung der Demokratie in Deutschland. Diese Bildungsarbeit muss einhergehen mit dem Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen. Insgesamt müssen sich Staat und Zivilgesellschaft konsequenter als bisher für Kinderrechte, die Wahrung der Menschenwürde aller Menschen und gegen Rassismus einsetzen.

„Beim Thema Demokratieförderung kommt dem Elternhaus sowie Kitas und Schulen eine besonders wichtige Rolle zu. Hier werden Grundsteine dafür gelegt, wie wir in unserer Gesellschaft zusammenleben. Aber wir dürfen es uns nicht zu einfach machen und die Verantwortung auf Eltern und Fachkräfte abwälzen. Vielmehr gilt es, die Strukturen des demokratischen Rechtsstaats als Rahmen für ein demokratisch verfasstes Gemeinwesen gegen Angriffe jeglicher Art zu verteidigen. Denn so bieten wir eine verlässliche Basis für demokratisches Engagement. Gerade beim immer stärker zutage tretenden Alltagsrassismus sind alle gefordert: Mit entschiedenem Widerspruch und Solidarität mit Betroffenen, die gleichermaßen Vorbild und Ermutigung für Kinder und Jugendliche sein sollte. Das gilt für das Alltagsleben genauso wie in politischen Debatten oder auch in den sozialen Medien“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 als Kooperationspartner.

„Eines ist dabei ganz klar: Gute Demokratiebildung gelingt nur mit verlässlicher langfristiger Förderung, diskriminierungskritischer Haltung und klaren Qualitätsstandards. Hier sollten sich viele Projekte der Bildungsarbeit mit Erwachsenen ein Beispiel an der Kinder- und Jugendarbeit nehmen. Denn dort gibt es an vielen Stellen hervorragende Maßnahmen und Initiativen, die beispielsweise ein Miteinander von einheimischen und geflüchteten Kindern und Jugendlichen befördern und so wirksam gegen rassistisches Gedankengut schützen. Auch mit unseren eigenen Projekten wie beispielsweise dem ‚Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter‘ setzen wir uns für eine kinderrechtebasierte Demokratiebildungsarbeit von Anfang an ein, die Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Kinderrechtebildung miteinander vereint“, so Anne Lütkes weiter.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 finden vom 16. März bis 29. März statt und stehen unter dem Motto „100% Menschenwürde. Zusammen gegen Rassismus und Rechtsextremismus“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2026 ist der Soziologe und Rechtsextremismusforscher Prof. Dr. Matthias Quent.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.03.2026

Konfessionelle Familienverbände fordern ambitioniertes und sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und der Familienbund der Katholiken fordern von der Bundesregierung ein ambitioniertes und sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm. Ziel müsse es sein, klimafreundliches Verhalten für alle Menschen zur attraktiven, bezahlbaren und leicht zugänglichen Alternative zu machen. Eine für alle zugängliche nachhaltige Infrastruktur sollte Teil der allgemeinen Daseinsvorsorge werden.

„Die aktuellen Debatten nach den Preissprüngen für Kraftstoffe zeigen deutlich, wie eng Klima-, Sozial- und Wirtschaftspolitik zusammengehören“, betont Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Ein Rückbau klimapolitischer Maßnahmen würde langfristig deutlich höhere gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgekosten verursachen. Diese treffen Familien nicht nur heute, sondern auch ihre Kinder und weitere Generationen.“

“Gerade Familien mit niedrigen oder mittleren Einkommen müssen einen großen Teil ihres Einkommens für alltägliche Ausgaben aufwenden. Ihnen fehlen häufig die finanziellen Spielräume, um sich aus eigener Kraft an die Folgen des Klimawandels anzupassen“, ergänzt Martin Bujard, Präsident der eaf. „Dabei spielen Familien eine Schlüsselrolle in der Klimawende, das fängt beim Essen an und hört bei der Mobilität auf. Sie müssen in ihrer Rolle als Gestalterinnen und Gestalter des Wandels stärker anerkannt und unterstützt werden.“

Familienbund und eaf begrüßen, dass der erste Entwurf des Klimaschutzprogramms die besondere Situation von Familien bereits aufgreift. So sollen sich öffentliche Förderungen – etwa für Sanierungen oder E-Mobilität – nicht nur nach der Höhe des Haushaltseinkommens richten, sondern auch danach, wie viele Personen davon leben und ob Kinder zu versorgen sind.

Darüber hinaus fordern beide Verbände in den Bereichen Wohnen und Mobilität deutlich mehr Engagement. Gerade in Städten leben viele Familien zur Miete. Sie können zentrale Entscheidungen für klimafreundliche Lösungen – etwa bei Heizung, Gebäudesanierung oder Ladeinfrastruktur – nicht selbst treffen. Deshalb müssen die Belange von Mieterinnen und Mietern bei der Gestaltung der Wärmewende oder Regelungen zur Umlage von Sanierungskosten stärker als bisher berücksichtigt werden. Im Verkehr braucht es neben dem Ausbau des ÖPNV kostengünstige Angebote für Kinder im öffentlichen Nahverkehr wie beim Deutschland-Ticket, um mehr Familien für Bus und Bahn zu gewinnen.

Auch ein Tempolimit könne Klima und Familien entlasten: Es senkt Emissionen, Lärm und Luftverschmutzung, reduziert finanzielle Belastungen durch den geringeren Kraftstoffverbrauch und erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden.

„Wir brauchen kein klimapolitisches Rollback, sondern ein entschlossenes, sozial ausgewogenes Klimaschutzprogramm“, so Bujard und Hoffmann. „Wenn Klimaschutz weiter nur als Schönwetterpolitik behandelt wird, lassen wir unsere Kinder und Enkel mit den Problemen und Kosten im Regen stehen.“

>> Beitrag der eaf und des Familienbunds im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung vom 13. Januar 2026

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) und Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 18.03.2026

LSVD: Regierung lässt Regenbogenfamilien im Stich

Heute jähren sich die ersten Vorlagebeschlüsse zum Abstammungsrecht bereits zum fünften Mal. Im März 2021 haben das Oberlandesgericht Celle und das Kammergericht Berlin anerkannt, dass die geltende Beschränkung der zweiten Elternstelle auf einen „Mann“ die Grundrechte von Kindern und Eltern in queeren Familien verletzt. Weitere Vorlagebeschlüsse folgten. Christina Klitzsch-Eulenburg aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt sagt dazu:

Vor fünf Jahren haben wir einen rechtshistorischen Meilenstein gefeiert: Verschiedene Gerichte unterschiedlicher Instanzen haben anerkannt, dass die Beschränkung auf einen „männlichen“ zweiten Elternteil rechtswidrig Grundrechte von Kindern und Eltern verletzt. Es darf nicht abhängig vom Geschlecht des Elternteils sein, ob ein Kind ab Geburt abgesichert ist oder nicht! Mittlerweile liegen dem Bundesverfassungsgericht ganze sieben Vorlagebeschlüsse, also konkrete Normenkontrollverfahren, und eine Verfassungsbeschwerde vor. Ein Erfolg der „Nodoption“-Familien. Doch das höchste deutsche Gericht entscheidet nicht – und auch politisch steht die Reform still.

Der heutige Jahrestag bietet keinen Anlass zur Freude – im Gegenteil. Dass der anerkannt verfassungswidrige Zustand seit mindestens fünf Jahren sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch von der Legislative hingenommen wird, erschüttert das Vertrauen der Familien in den Rechtsstaat. Und das in Zeiten, in denen wir als Demokrat*innen aufgefordert sind, für demokratische Werte einzustehen.

Die Kinder aus den ersten Verfahren sind mittlerweile im Grundschulalter. Nur weil ihr zweiter Elternteil nicht „männlich“ ist, wird ihnen die rechtliche Absicherung vorenthalten. Das gefährdet sie konkret: immer wieder hören wir, dass Kinder oder Eltern erkranken oder Paare sich trennen. Wenn dann auch noch die rechtliche Absicherung fehlt, wird aus einer schwierigen Situation oftmals eine Katastrophe. Das macht alle Beteiligten extrem vulnerabel. Eine verantwortungsvolle, am Kindeswohl orientierte Regierung muss jetzt handeln und das Abstammungsrecht endlich so reformieren, dass jedes Kind ab Geburt auch rechtlich zwei Eltern haben kann.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 24.03.2026

Das Bundesministerium des Innern hat bereits zum 01. April 2025 neue Datenblätter (0702–0704) für den ehemaligen Geschlechtseintrag, das Datum der Änderung sowie die ändernde Behörde und das Aktenzeichen eingeführt. Mit einer Verordnung aus dem Sommer 2025 sollte die Weitergabe des ehemaligen Vornamens sowie des erweiterten Datensatzes im Melderegister bei einem Umzug, an die Datenstelle der Rentenversicherung und für das Bundeszentralamt für Steuern ermöglicht werden. Die geplanten bzw. teilweise bereits umgesetzten Veränderungen haben zu großer Verunsicherung in den Communitys und der Zivilgesellschaft geführt. Nach zahlreichen Stellungnahmen und Berichterstattung hat sich auch der Bundesratsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gegen die Verordnung ausgesprochen. Die Abstimmung über die Verordnung im Oktober 2025 wurde schließlich von der Tagesordnung des Bundesrates genommen. Ein Erfolg der Communitys! Doch das Bundesinnenministerium hält an der Verordnung fest.

Am Montag, den 23.03.2026 berät der Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition „Keine Führung eigener Register zur Erfassung von trans* und nichtbinärer Personen“ vom 14.07.2025.

Im vergangenen Dezember gab es ein ausführliches Gespräch zwischen Vertreter*innen der Ministerien und verschiedenen Verbänden – dem Paritätischen Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans*. Unsere verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken konnten jedoch nicht ausgeräumt werden. Begründet werden die Änderungen mit der Nachvollziehbarkeit und Identifizierbarkeit einer Person sowie der vermeintlichen Durchsetzung des Offenbarungsverbots. Aus Sicht der Verbände ist der massive Eingriff in das Recht auf informationelle und geschlechtliche Selbstbestimmung durch die Erweiterung des persönlichen Datensatzes und der Datenweitergabe jedoch nicht erforderlich und somit unverhältnismäßig.

Dazu sagt Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Bundesverband Trans*: „Mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik ein menschenrechtskonformes Verfahren für die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages geschaffen. Dieser Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen droht ausgehöhlt zu werden, wenn damit ein lebenslanges Outing einhergeht.“

Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt ergänzt: „Vornamens- und Personenstandsänderungen sind in Deutschland bereits seit 1981 möglich. Die Identifizierbarkeit einer Person ist stets gewährleistet. Dass das Selbstbestimmungsgesetz Identitätsverschleierungen ermögliche, ist ein schädliches Narrativ, welches keine rechtliche und tatsächliche Grundlage hat. Dass das Offenbarungsverbot durch eine Offenbarung der ehemaligen Vornamen und Geschlechtseinträge im Melderegister und gegenüber zahlreichen Behörden gewahrt werden soll, ist paradox.“

Jenny Wilken, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) kritisiert: „Die Einführung der neuen Datenblätter für bisherige, alte Vornamen lief völlig vorbei an den Community-Verbänden, und bei der geplanten Einführung der Datenblätter für bisherige Geschlechtseinträge zeigt sich, dass die Bedenken der Verbände kaum ausgeräumt werden konnten. Der Gesetzgeber sieht trotz massiven Anstiegs der Hasskriminalität gegenüber trans* und nicht-binären Menschen keinen Anlass, solche besonders sensiblen Daten zu schützen. Dies zeigt einmal mehr, dass es einen grundrechtlichen Schutz von transgeschlechtlichen und nicht-binären Menschen in Artikel 3 Abs. 3 GG geben muss.“

Ralf Bürger aus dem Vorstand Trans-Kinder-Netz e.V. fügt hinzu: „Ein Staat, der Daten speichert, die Menschen unfreiwillig outen, schützt nicht – er gefährdet. Für trans und nicht-binäre Kinder und Jugendliche bedeutet diese Verordnung ein lebenslanges Diskriminierungsrisiko. Sie widerspricht dem Selbstbestimmungsgesetz und den Kinderrechten. Rechtlich ist sie unverhältnismäßig. Menschlich ist sie nicht zu rechtfertigen.“

Der Paritätische Gesamtverband, Trans-Kinder-Netz, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit, LSVD – Verband Queere Vielfalt und Bundesverband Trans* fordern das Bundesinnenministerium auf, die Einführung der neuen Datenblätter zu revidieren und die Erforderlichkeit der Datenweitergabe ernsthaft zu prüfen. Das Selbstbestimmungsgesetz darf die Rechtslage für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen nicht verschlechtern! Die Sorgen der Community vor Zwangsoutings müssen ernst genommen werden.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt, Bundesverband Trans*, Trans-Kinder-Netz e.V., Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit (dgti) und Der Paritätische Gesamtverband vom 23.03.2026

Der Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. (pfv) veröffentlicht eine Vorstudie zu aktuellen Fragen der Kindertagesbetreuung in Deutschland. Die Publikation bündelt zwei Expertisen, die sich mit der Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen, der Arbeitsteilung in Kita-Teams und den Qualifikationsanforderungen in der frühen Bildung befassen.

Seit über 150 Jahren engagiert sich der pfv als unabhängiges Forum für den fachlichen Austausch, die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung und gute Aufwachsensbedingungen für Kinder. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse, pädagogische Praxis und rechtliche Gestaltungsspielräume zusammenzuführen, um Impulse für eine qualitätsvolle und bedarfsgerechte Entwicklung des Kita-Systems zu geben.

Die Vorstudie „Arbeitsteilung und Professionalisierung in der frühen Bildung. Dokumentenanalyse der Länderregelungen und Forschungsüberblick“ reagiert auf aktuelle Herausforderungen im System der Kindertagesbetreuung. Angesichts von anhaltendem Fachkräftebedarf, zunehmender Ausdifferenzierung des Berufsfeldes und wachsender multiprofessioneller Teams stellt sich die Frage, wie der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kitas auch künftig qualitativ gesichert werden kann. Für den pfv steht dabei im Mittelpunkt, dass pädagogische Fachkräfte ausreichend Zeit für die Arbeit mit den Kindern haben – für Interaktion, Bindungsarbeit, Beobachtung und individuelle Förderung.

Die Vorstudie vereint zwei Expertisen:

  • Detlef Diskowski analysiert in seiner Studie „Analyse der landesrechtlichen Bestimmungen zu Aspekten der Kooperation verschiedener Professionen und Arbeitsteilung in Kindertageseinrichtungen“ die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz unterschiedlicher Berufsgruppen in den Bundesländern unter Einbeziehung der Kinder- und Jugendhilfestatistik.
  • Nina Weinmann-Sandig untersucht in der „Expertise zum Zusammenhang zwischen Altersstruktur und Qualifikationsanforderungen in der Frühen Bildung und Betreuung“ anhand inter- bzw. nationaler Forschung den Zusammenhang von Qualifikation, Teamstruktur und pädagogischer Qualität.

Quelle: Pressemitteilung Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.
pfv-Bundesgeschäftsstelle vom 13.03.2026

  • Lohn erst ab zweitem Krankheitstag trifft vor allem Beschäftigte mit kleinen Einkommen
  • Bentele: „Gefahr, dass sich kranke Menschen zur Arbeit schleppen“

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat sich dafür ausgesprochen, dass Arbeitnehmer am ersten Krankheitstag keinen Lohn erhalten. Seiner Meinung nach ließe sich dadurch die Zahl sehr kurzfristiger Fehlzeiten reduzieren. VdK-Präsidentin Verena Bentele weist dies deutlich zurück:

„Dieser Vorschlag des Arbeitgeberpräsidenten ist inakzeptabel und zynisch. Denn gerade Beschäftigte mit kleinen Einkommen können oft nicht daheim arbeiten. Und sie können es sich nicht leisten, auch nur einen Tag Gehalt zu verlieren. Fällt der Karenztag weg, ist die Gefahr groß, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen. Dadurch gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch ihre Kolleginnen und Kollegen. Und eines sollte klar sein: Wer durch Krankheit nicht vollkommen konzentriert bei der Sache ist, macht früher oder später Fehler. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Wirtschaft davon profitiert.

Ob ein Karenztag tatsächlich den Krankenstand reduziert, bezweifele ich stark. Aus einer erkälteten Person kann eine komplett erkrankte Abteilung werden. Eine Ersparnis bei der Lohnfortzahlung sehe ich daher nicht.

Die fortwährenden Angriffe auf die Errungenschaften des Sozialstaats, die dem Schutz der Arbeitnehmenden dienen, sind kontraproduktiv und gerade in Zeiten des Fachkräftemangels das falsche Signal. Eine schlechte Idee wird nicht besser, wenn man sie alle drei Wochen wiederholt.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 06.03.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 15. April 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Derzeit wird ein Mindestalter für soziale Medien diskutiert. Wie denken junge Menschen darüber? Ab wann sollten soziale Medien zugänglich sein? Was hilft jungen Menschen, gut und souverän mit sozialen Medien umzugehen?

In einem Fachgespräch wollen wir die Perspektiven junger Menschen zu sozialen Medien und möglichen Beschränkungen diskutieren – gemeinsam mit Vertreter*innen von Eltern und Lehrkräften sowie Expert*innen aus Kinder- und Jugendhilfe und Psychologie.

Mit dabei:

Misbah Khan MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende | Denise Loop MdB, Sprecherin für Bildung, Familie, Senior*innen und Jugend | Anna Lührmann MdB, stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung | Dr. Björn Hagen, Evangelischer Erziehungsverband e. V. – EREV | Norman Heise, Bundeselternrat | Markus Surrey, Schulpsychologe | Deutscher Lehrerverband (angefragt)

Zum Termin

Termin: 14. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online 

Die Online-Inforeihe „Migration und Flucht“ schafft Raum für den Austausch zu aktuellen migrations- und flüchtlingspolitischen Fragen. Den Auftakt der ein- bis zweistündigen digitalen Fachgespräche bildet jeweils ein Impuls von Expert*innen, der anschließend mit den Teilnehmenden diskutiert wird.

Den Start dieser Inforeihe läutet die folgende Veranstaltung ein:

(Keine) Schulbildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen? Erkenntnisse aus der BiSKE-Studie

Dienstag, 14. April 2026, 14-15:30 Uhr, online über Zoom

Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Menschenrecht auf Bildung und Schule. Doch in der Praxis ist Schulbildung nicht für alle gleichermaßen zugänglich. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche, die nach Deutschland geflüchtet sind und in Aufnahmeeinrichtungen leben. Im Rahmen der Studie „Bildungsrechte und Schule für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen“ (BiSKE) wurde untersucht, welche Bildungszugänge ermöglicht werden. In der Vollerhebung wurden mittels einer Telefonstudie mehr als 200 Aufnahmeeinrichtungen im Zeitraum November 2024 bis Mai 2025 in allen Bundesländern zu ihrem Bildungsangebot befragt. Die Ergebnisse offenbaren Handlungsbedarf.

Referentin: Dr. B. Johanna Funck, Universität Bremen

Anmeldung bis 10.04.2026 unter: https://eveeno.com/343187923, die Teilnahme ist kostenlos.

Die Inforeihe wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge gefördert.

Termin: 15. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die konstruktive Kritikformel zeigt in fünf einfachen Schritten, wie konstruktives Kritisieren gelingt, ohne zu verletzen oder Beziehungen zu belasten. Das Praxis-Tool unterstützt Fachkräfte dabei, Beobachtungen klar zu benennen, Erwartungen transparent zu machen und gemeinsam mit Eltern und Familien tragfähige Lösungen zu entwickeln. Es ist Teil der Qualifizierungsreihe Elternbegleitung und bietet sofort anwendbare Orientierung für herausfordernde Gesprächssituationen im Arbeits-Alltag.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Gośka Soluch, Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e. V., Koordinatorin Projekt Elternbegleitung, mehr Infos: https://www.konsortium-elternchance.de/worum-es-geht/

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Noch eine Runde spielen, schnell ein Reel anschauen oder eine Nachricht checken – und ehe man sich versieht, sind wieder Stunden vergangen.

Was zumeist unterhaltsam ist, kann für einige Kinder und Jugendliche zum digitalen Sog werden. Soziale Netzwerke, Games und Streaming-Portale ziehen junge Menschen in ihren Bann – oft so stark, dass analoge Freizeitaktivitäten und soziale Kontakte daneben verblassen. Auch viele Erwachsene kennen das: Ein kurzer Blick aufs Smartphone – und schon ist man in den Tiefen auf Social Media versunken.

Ab wann wird die Mediennutzung zu viel und ab wann spricht man von einer Sucht? Was können wir vorbeugend tun und ab wann müssen Erwachsene eingreifen?

Pamela Heer, Medienpädagogin bei der EU-Initiative klicksafe ordnet in dieser Veranstaltung Begrifflichkeiten und den Themenbereich ein, benennt suchtfördernde Eigenschaften von digitalen Medien, gibt Orientierung und praktische Tipps – und stellt Infos bereit, an wen sich Eltern, Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte wenden können, wenn exzessive Mediennutzung krank macht.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 328

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe, jugendhilfe(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 327

Termin: 17. April 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. in Kooperation mit Universität Vechta, Niedersächsisches Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung e.V. (nifbe) und Bundeselternvertretung KiTa (bevki)

Ort: Universität Vechta / digital

Wie können Kita-Plätze gerecht vergeben werden – besonders für Familien mit erschwertem Zugang zum Bildungssystem? Und wie gelingt ein guter Start in die Kita für Eltern, unabhängig von z.B. Sprache, Herkunft oder familiären Hintergrund?

Die Veranstaltung widmet sich der chancengerechten Platzvergabe und dem kultur- und armutssensiblen Onboarding von Familien. Im Fokus stehen praxisnahe Ansätze für eine faire, transparente Vergabe sowie bewährte Strategien der Elternarbeit. Gemeinsam mit Fachkräften, Trägern und kommunalen Vertreter:innen diskutieren wir, wie Zugangsbarrieren abgebaut und Partizipation gestärkt werden können.

In Anlehnung an Friedrich Fröbel verstehen wir frühkindliche Bildung als gemeinsame Aufgabe von Familie, Fachpraxis und Gesellschaft. Familie ist dabei der erste und wichtigste Bildungsort, in dem das Kind durch Beziehung, Spiel und Nachahmung seine Welt erschließt. Fröbel betonte die enge Verbindung zwischen Elternhaus und öffentlicher Erziehung und sah im Kindergarten einen Raum, der diesen Dialog bewusst stärkt. Familienbildung und eine dialogische Zusammenarbeit mit Eltern sind deshalb kein „zusätzliches Angebot“, sondern ein Kernauftrag frühpädagogischer Praxis.

Drei kurze Inputs sorgen für Einblicke und Anregungen, u.a. aus der Arbeit eines Familienzentrums sowie von Familienbegleiterinnen aus Osnabrück. Der Fokus liegt auf praxisnahen Ansätzen, fachlicher Diskussion und der Entwicklung von Handlungsoptionen, um Zugangsbarrieren abzubauen und Partizipation zu fördern.

Impulse:             

  • Strukturelle Armutsprävention in Barsinghausen – Die sozialraumorientierte Kita-Platzvergabe führt zu mehr Teilhabe! Réne Beck, Stadt Barsinghausen
  • Ohne Beziehung geht es nicht– Beziehung als Schlüssel zu Zugang. Karina Hooper und Karina Kosbab, Familienbegleiterinnen Stadt Osnabrück
  • Zugang, Vertrauen, Teilhabe: Familienzentren als Brücke zu Bildung. Sandra Köper-Jocksch, nifbe

Die Teilnahme ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt. Die Veranstaltung wird hybrid angeboten: eine digitale Teilnahme umfasst die Impulsvorträge sowie einen digital moderierten Austausch. Die Zugangsdaten werden Ihnen kurzfristig zugeschickt.

Informationen auf www.pfv.info/ oder => direkt zur Anmeldung

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 

Ort: Berlin

Zentrales Thema der Veranstaltung wird sein, was konkret Familien vom aktuellen Koalitionsvertrag und insbesondere auch den Empfehlungen der Sozialstaatskommission und deren Umsetzung erwarten können. Angesprochen sind insoweit einige zentrale familienpolitische Leistungen wie bspw. das Kindergeld, das Elterngeld, der Unterhaltsvorschuss und Unterhaltsrückgriff – aber auch die Empfehlung für ein einheitliches Sozialleistungssystem. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wird diskutiert, wie die Belange von Familien in den anstehenden Reformen und Diskussionen um die Weiterentwicklung des Sozialstaats angemessen berücksichtigt werden können. Zielgruppe dieser Veranstaltung sind daher Vertreter*innen des Bundes, der Länder und Kommunen, Interessenverbände, familien- und sozialpolitische Expert*innen und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Wissenschaft und Praxis.

Wir freuen uns, wenn Sie sich am 27. April 2026 mit Ihrer Expertise in die Diskussionen einbringen.

Alle weiteren Informationen zum Programm sowie zur Anmeldung finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-monetaere-leistungen-fuer-familien-und-kinder/

Die Anmeldung ist bis 31. März 2026 möglich.

Termin: 27. April 2026

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Unser Wirtschaftsmodell steht im Umbruch. Die neuen geopolitischen Realitäten, der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz, die Alterung der Gesellschaft und die Dekarbonisierung der Wirtschaft wirken bis tief in die Arbeitswelt und in das Leben vieler Menschen hinein. Gewissheiten gehören der Vergangenheit an, der Anpassungsdruck an Beschäftigte und Unternehmen ist vielerorts hoch.

Im Rahmen der Konferenz wollen wir mit Vertreter*innen aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Arbeitswelt diskutieren, worauf es jetzt wirklich ankommt. Welche Ausrichtung in der Arbeitsmarktpolitik weist den Weg in eine moderne, resiliente und gerechte Arbeitsgesellschaft? Wo liegen neue Potenziale des Wandels für Beschäftigung und Wohlstand?

Das erwartet Dich/Sie am 27. April in der Heinrich-Böll-Stiftung:

  • Keynote von Prof. Dr. Enzo Weber, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
  • Politische Keynote und Q&A mit Felix Banaszak, Bündnis 90/Die Grünen
  • Podiumsdiskussion mit Katharina Dröge (angefragt), Prof. Lisa Herzog, Tatiana Ohm, Prof. Enzo Weber und Jan Philipp Albrecht
  • Vier Workshops zu den Themen:
    » KI auf dem Arbeitsmarkt – Wie wollen wir in Zukunft arbeiten?
    » Migration und Integration im demografischen Wandel
    » Arbeitsmarktpolitik zwischen Dynamisierung und Sicherheit
    » Wie kommt die Arbeitsgesellschaft durch den Strukturwandel?

Weitere Informationen im Web.

Jetzt anmelden

Termin: 28. April 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Migration, Flucht und Diversität sind gesellschaftliche Realität und stellen als Querschnittsthemen spezifische Anforderungen an die Frühen Hilfen. Studien zeigen, dass geflüchtete Frauen bislang nur unzureichend von den Angeboten erreicht werden und ihre Versorgung rund um Schwangerschaft und Geburt häufig durch Zugangs- und Verständigungsbarrieren fragmentiert ist. Frühe Hilfen können für Geflüchtete und neu Zugewanderte eine zentrale Rolle bei der Sicherung der Versorgungskontinuität spielen. Der Vortrag diskutiert, wie Frühe Hilfen inklusiver und diversitätsgerechter gestaltet und die interprofessionelle sowie institutionelle Kooperation gestärkt werden können, damit kein Kind und keine Familie aus dem Blick gerät.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Theda Borde, Projektleitung, Projekt „Empowerment für Diversität“, Charité Universitätsmedizin Berlin

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 05. – 08. Mai 2026

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V.

Ort: Halle (Saale) & Leipzig

Fortbildung kompakt: erleben, erkennen und gestalten

Die Umsetzung des bundesweiten Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab 2026 (GaFöG) stellt Kommunen, Träger und Fachkräfte in ganz Deutschland vor große Herausforderungen. Während vielerorts noch über Ausbaupläne, Umsetzungsmodelle und pädagogische Konzepte diskutiert wird, bietet ein Blick in ostdeutsche Städte bereits jetzt wertvolle Erkenntnisse – aus der Praxis, der Wissenschaft und der Trägerperspektive.

Die 3,5-tägige Reise nach Halle (Saale) und Leipzig führt mitten hinein in zwei Bundesländer, in denen ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter seit Jahrzehnten erfolgreich gelebt und weiterentwickelt wird. Vor Ort lernen Sie bewährte Strukturen, Qualitätsansätze und innovative Modelle kennen und gewinnen im Austausch mit Wissenschaft, Praxis und Verwaltung wichtige Impulse. Die Reise verknüpft strukturelle, pädagogische und wissenschaftliche Perspektiven und schafft Raum für den gemeinsamen Transfer – für eine zukunftsfähige Ganztagsbildung in ganz Deutschland.

Das Angebot richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Kommunen, Trägern, Jugendämtern sowie an Wissenschaftler:innen der (Früh-)Pädagogik und alle Interessierten aus dem gesamten Bundesgebiet, die sich ein fundiertes Bild davon machen möchten, wie Ganztagsbildung auf der Basis jahrzehntelanger Erfahrung konkret gelingen kann.

Der Teilnahmebeitrag für die 3,5-tägige Exkursion beträgt 305,- Euro p.P., pfv-Mitglieder erhalten einen Rabatt. Enthalten sind die Unterkunft im 2-Bett-Zimmer inkl. Frühstück sowie die Teilnahme an allen Workshops und Veranstaltungen. An- und Abreise, Verpflegung und ÖPNV sind nicht inbegriffen.

Weitere Informationen unter www.pfv.info/Bildungsreise  oder => direkt zur Anmeldung

Termin: 06. – 07. Mai 2026

Veranstalter: Domberg-Akademie in Kooperation mit der Hauptabteilung Außerschulische Bildung im EOM und der LAG der Bayerischen Familienbildungsstätten

Ort: München

Familie stützt Demokratie als Lebensform: nicht nur politisch, sondern auch im sozialen Miteinander. Hier findet primär Wertebildung statt und die Erprobung von demokratischen Strukturen und Praktiken im Alltag. Aus gelebter Demokratie im Kleinen entsteht erst ein solidarisches und machtkritisches Gemeinwesen. Umgekehrt bemisst sich aber auch ein gelingendes soziales Miteinander an der Art und Weise, wie man Familienleben gestaltet und täglich miteinander umgeht, wie man Fairness lebt und Interessen aushandelt, wie die Einzelnen gesehen und gehört werden undeilhaben können.
Was brauchen Familien aber für ein gutes Miteinander, für Praktiken der Selbst- und Mitbestimmung und gelebte Demokratie im Kleinen? Wie begegnen wir anti-demokratischen Leitbildern von Familie in Beratung und Bildung – und wie gehen wir (Eltern, Familienbildner:innn in der Beratung) mit der medialen Einflussnahme, anti-demokratischen Influencer:innen um? Wie gelingt und was wäre ein Demokratie-förderndes Familienleben?

Dazu bringen wir Expert:innnen aus Forschung und Praxis mit uns ins Gespräch und in einen gemeinsamen Austausch. Wir laden ein zu einer zweitägigen Factagung mit Vorträgen und Workshops im Tagungshaus Schloss Fürstenried.

REFERENT:INNEN & Themen:

  • Bianka Pergande: „Kinder an die Macht? Gelingende Demokratiebildung in Kitas und Familienzentren. Zu Demokratiebildung und den Einfluss der Familie und die Rolle der Bildungseinrichtungen“
  • Dr. Karin Jurczyk: „Zeit zum Leben – Zeit als demokratisches Gerüst von Familien“
  • Georg Cadeggianini, Autor, Journalist, SZ-Redakteur für Familienthemen und Elternschaft: „Für ein neues Miteinander – beim Essen und darüber hinaus“
  • Dr. phil. Christian Boeser, Uni Augsburg, Fachbereich Erwachsenenbildung + Begründer der Streitförderer: https://www.streitfoerderer.de/: „Aushandlungsprozesse in der Familie“
  • Tessa-Marie Menzel: „Social Media als Meinungs-, Familienbildung als Orientierungsgeber“

BITTE BEACHTEN: nur begrenzte Zimmer-Anzahl: max. 50 Teilnehmende mit ÜN möglich, sonst Tagesgäste: max. 100 TN.

Günstige Tagungsgebühr ermöglicht mit Förderung durch das BMFSFJ und durch die AKF.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier: https://domberg-akademie.de/veranstaltungen-detail/paedagogische-fachtagung-1

Termin: 18. Mai 2026

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Berlin

Die Sozialstaatskommission hat weitreichende Vorschläge zur Neusystematisierung von Leistungen, zur Rechtsvereinfachung und zur Digitalisierung der Sozialverwaltung vorgelegt. Ziel ist es unter anderem, den Sozialstaat effizienter und bürgerfreundlicher zu gestalten sowie vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels stärkere Erwerbsanreize zu setzen und Erwerbspotenziale zu erschließen. Wir möchten in der Veranstaltung gern die Potenziale der Reformvorschläge für Familien diskutieren. Mögliche unbeabsichtigte Effekte sollen beleuchtet werden und ob und ggf. welche Familienformen zu den Verlierern der Reformen gehören könnten. Zudem soll diskutiert werden, wie die Vorschläge der Kommission familiengerecht ausgestaltet und umgesetzt werden können.

Themen sollen neben einem Überblick über die Vorschläge der Kommission aus familienpolitischer Perspektive die Zusammenführung sozialstaatlicher Leistungen und Verbesserung finanzieller Arbeitsanreize sein sowie die Gewährleistung des Gleichgewichts zwischen Wohlfahrtsstaat, Erwerbs- und Care-Arbeit für Familien durch ein integriertes Steuer-Transfersystem.

Dafür freuen wir uns über Inputs und Diskussionsbeiträge durch:

*          Almut Enderlein, Abteilungsleiterin im BMBFSFJ

*          Nermin Fazlic, Abteilungsleiter im BMAS und Vorsitzender der Sozialstaatskommission

*          Dr. Kerstin Bruckmeier, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

*          Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Institut für Sozialökologie

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist bis zum 6. Mai 2026 möglich über die Webseite: https://ag-familie.de/de/18mai26-va-sozialstaatskommission/ oder per Email: anmeldung@ag-familie.de <mailto:anmeldung@ag-familie.de>

Termin: 01. – 02. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ beschäftigt sich dieses Jahr schwerpunktmäßig mit dem 13. Änderungsgesetz SGB II. Zudem gibt die Fachtagung einen Ausblick auf die Auswirkungen der Empfehlungen der Sozialstaatskommission auf das SGB II sowie auf weitere Gesetzgebungsverfahren innerhalb der laufenden Legislaturperiode.

Inhaltliche Schwerpunkte der Fachtagung bilden zum einen die Neuregelungen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU), zum anderen die Weiterentwicklung des Kooperationsplans als zentrales Instrument der Eingliederungsarbeit sowie die Neuregelung der Leistungsminderungen und des Leistungswegfalls.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt. Es besteht Gelegenheit zum Austausch über rechtliche Fragen und über die unterschiedlichen Umsetzungsstrategien bei der Leistungserbringung.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 07.04.2026.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-der-grundsicherung-fuer-arbeit-13-aenderungsgesetz-sgb-ii/

Termin: 01. – 03. Juni 2026

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Erkner bei Berlin

Die Veranstaltung versteht sich als bundesweites Forum für Fachberater*innen im System der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Schulkinderbetreuung). Fachberatung ist ein wichtiges qualitätsentwickelndes und -sicherndes Unterstützungssystem. Sie steht an der Schnittstelle zwischen Praxis, Trägern, Politik und Wissenschaft. Die Fachbera-ter*innen sind Vermittler*innen und Multiplikator*innen von Ideen, Initiativen, Konzepten und Reformimpulsen.

Die Veranstaltung nimmt aktuelle Entwicklungen im Feld der Kindertagesbetreuung in den Blick, so unter anderem das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz und die hier vorgesehene Stärkung der sprachlichen Bildung sowie den Abbau von Barrieren, die Kinder den Zugang zu den Angeboten der Frühen Bildung, Erziehung und Betreuung erschweren oder sie ausschließen. In diesem Zusammenhang werden auch demographische Entwicklungen diskutiert und mögliche Lösungswege erarbeitet, die Infrastruktur der Kindertagesbetreuung zukunftsfester zu gestalten. Des Weiteren befasst sich die Tagung mit möglichen Veränderungen in der Aus- und Weiterbildung sozialpädagogischer Fachkräfte hinsichtlich einer stärkeren Verantwortung von Kita-Trägern für die Ausbildung.

Leitende Fragestellung wird sein, welchen Beitrag Fachberater*innen zur Mitgestaltung der genannten Entwicklungen leisten können und welche Rahmenbedingungen dabei für ihre Arbeit erforderlich sind. Die Veranstaltung bietet Raum für fachlichen, bundesweiten Austausch, fachpolitische Orientierung sowie träger- und länderübergreifende Vernetzung.

Ziel der Veranstaltung ist, die derzeitige Situation der Fachberatung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen zu beleuchten sowie konkrete Handlungs- und Weiterentwicklungsbedarfe für die Praxis der Fachberater*innen sowie des Unterstützungssystems insgesamt zu identifizieren.

Die Veranstaltung richtet sich Fachberaterinnen und Fachberater mit und ohne Fach- und Dienstaufsicht aus dem Feld der Kindertageeinrichtungen und der Kindertagespflege

Anmeldeschluss ist spätestens der 31. März 2026.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/forum-fachberatung-fuer-kindertagesbetreuung-2026/

Termin: 09. Juni 2026

Veranstalter: DGB-Projekt „Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten“ und DGB-Bundesvorstand

Ort: Berlin

Im Rahmen unserer familienpolitischen Fachtagung diskutieren wir die Möglichkeiten der Gestaltung familienfreundlicher Arbeitsstrukturen im Kontext der Fachkräftesicherung. Dabei sind u. a. Bundesfamilienministerin Karin Prien, die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack und Dr. David Juncke, Leiter Familienpolitik der Prognos AG. Neben den politischen Rahmenbedingungen stellen wir die Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten in den Mittelpunkt. In fünf verschiedenen Workshops beleuchten wir unterschiedliche Aspekte von Vereinbarkeit und Fachkräftesicherung im Detail: von Arbeitszeit über die Bedarfe von Alleinerziehenden bis hin zu Einblicken in unsere Beratung. Im Fokus stehen dabei die konkreten Stellschrauben in Betrieb und Dienststelle und die Frage danach, wo wir ansetzen können, damit Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingt.

Anmeldung

Bitte meldet euch unter folgendem Link zur Fachtagung an:

https://vereinbarkeit.dgb.de/veranstaltungen/fachtagung

Freistellung

Die Teilnahme ist kostenlos. Betriebsräte § 37 Abs. 6 BetrVG | Schwerbehindertenvertretung §179 Abs. 4 Satz 3 SGB IX | Personalräte § 54 Abs. 1 BPersVG (entsprechende Regelungen der LPersVG). Für die Kostenerstattung und Freistellung durch den Arbeitgeber ist es notwendig, die Teilnehmer*innen durch einen ordentlichen Beschluss ihres Gremiums zu entsenden und den*die Arbeitgeber*in davon in Kenntnis zu setzen.