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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut Thema: Zeitpolitik

Gemeinsamer Appell: Verbände formulieren Ziele für die geplante Familienrechtsreform!

Berlin, 24.10.2024 – Im Vorfeld der für den 25. Oktober 2024 einberufenen Besprechung des Justizministeriums mit den Landesjustizverwaltungen zum Familienrechtspaket von Bundesminister Buschmann rufen 10 Verbände dazu auf, bei der geplanten Reform Änderungen vorzunehmen.

Gemeinsam haben die Verbände Punkte identifiziert, die sie über ihre einzelverbandlichen Schwerpunkte hinaus verbinden. Sie konzentrieren sich hierbei auf die Reformen im Kindschafts- und Unterhaltsrecht.

Wir appellieren nachdrücklich an Bund und Länder:

Setzen Sie sich für eine Reform ein, die …

… den Gewaltschutz nicht nur gesetzlich im Sorgerecht verankert, sondern auch im Umgangsrecht

„Im Falle von häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt muss vermutet werden, dass der Umgang mit dem gewaltausübenden Elternteil in der Regel nicht dem Kindeswohl dient. Von gewaltbetroffenen Elternteilen kann nicht verlangt werden, ihre Schutzinteressen zu gefährden, um die Wohlverhaltenspflicht zu erfüllen“, so die Verbände.

… die gemeinsame Sorge von unverheirateten Eltern weiterhin durch eine gemeinsame Sorgeerklärung etabliert und nicht automatisch mit der Vaterschaftsanerkennung verknüpft

„Die Erklärung der gemeinsamen Sorge von unverheirateten Eltern ist üblich, niedrigschwellig und weit verbreitet. Bei Auseinandersetzungen oder gar Fällen häuslicher Gewalt birgt die automatische Verknüpfung der gemeinsamen Sorge mit einer Vaterschaftsanerkennung eine hohe Gefahr, schürt gegebenenfalls weitere Spannungen und ist nicht kindeswohldienlich“, sind sich die Verbände einig.

… die Gleichwertigkeit aller Betreuungsmodelle sowohl im Familienrecht des BGB als auch bei der Regelung der Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung im SGB VIII zu verdeutlichen

„Wir setzen uns für eine ergebnisoffene Beratung ein, die Eltern auch bei rechtlichen und finanziellen Folgen von Sorge- und Betreuungsvereinbarungen weiterhelfen kann. Es ist unerlässlich, dafür die Ressourcen der Beratungslandschaft zu stärken und für entsprechende Qualifizierungen zu sorgen, deren Neutralität gesichert sein muss“, führen die Verbände aus.

…sicherstellt, dass verschiedene Vorhaben in den Eckpunkten in der Gesamtschau nicht zu einem Leitbild Wechselmodell „durch die Hintertür“ führen

„Das Wechselmodell als Leitbild einzuführen, lehnen wir entschieden ab“, bekräftigen die Verbände.

… Unterhaltsregeln für alle Betreuungsmodelle gesetzlich verankert

„Wir begrüßen es grundsätzlich, unterhaltsrechtliche Folgen für verschiedene Betreuungsmodelle als Stufenmodell auszugestalten. Eine isolierte Unterhaltsregelung für das asymmetrische Wechselmodell lehnen wir jedoch ab“, stellen die Verbände heraus.

… das Unterhaltsrecht so reformiert

  • dass die Schwelle für den Beginn eines asymmetrischen Wechselmodells neben dem zeitlichen Kriterium die Verantwortungsübernahme berücksichtigt und eine ausreichende Entlastung im Alltag abbildet – diesen Anforderungen wird die in den Eckpunkten definierte Schwelle von 29 Prozent Mitbetreuung inklusive der Ferien nicht gerecht
  • dass das Existenzminimum des Kindes in beiden Haushalten in keinem Fall unterschritten werden kann
  • dass wechselbedingte Mehrkosten berücksichtigt werden
  • dass Übergangsfristen eingeführt werden, wenn durch den Wechsel in ein anderes Betreuungsmodell neue Erwerbsobliegenheiten entstehen

„Alleinerziehende, die bereits jetzt besonders häufig von Armut bedroht oder betroffen sind, dürfen finanziell nicht noch weiter unter Druck geraten“, heben die Verbände hervor. „Bestehende Lebensrealitäten dürfen dabei nicht aus dem Blick geraten. Die Förderung einer fairen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit muss bereits vor Trennung und Scheidung erfolgen. Dafür machen wir uns weiterhin stark.“

… die Stimme der Kinder und das Kindeswohl in stärkerem Maße berücksichtigt

„Oberster Maßstab muss das Kindeswohl sein. Im Zweifel müssen die Interessen der Erwachsenen dahinter zurücktreten“, betonen die Verbände.

Die unterzeichnenden Verbände freuen sich auf einen weiterhin konstruktiven Dialog mit dem Bundesjustizministerium und hoffen auf eine baldige Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den umfangreichen Gesetzgebungsprozess. Gerne stehen sie auch für weiteren Austausch bereit, um die Reform im Sinne der Familien weiter voranzubringen.

Die unterzeichnenden Verbände sind:

Zukunftsforum Familie e. V.

evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

AWO Bundesverband e. V.

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Deutscher Frauenrat e. V.

Deutscher Juristinnenbund e. V. (djb)

Evangelisches Zentralinstitut für Familienberatung gGmbH

Familienbund der Katholiken (FDK), Bundesverband

Frauenhauskoordinierung e. V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e. V.

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Pressemitteilung

ZFF – Mitgliederversammlung: Vorstandswahlen bringen neue Gesichter und bewährte Kraft / Gemeinsame Erklärung verabschiedet!

Berlin, 16.10.2024 – Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) hat auf seiner Mitgliederversammlung seinen Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt. Zudem verabschiedete die Mitgliederversammlung heute eine gemeinsame Erklärung und fordert die Ampelkoalition darin auf, ihre Versprechen zu halten und Familien und ihre Belange wieder in den Vordergrund zu rücken.

Die Mitgliederversammlung hat heute den Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt,  heißt aber auch neue Gesichter willkommen. Sie wählte heute in Berlin Britta Altenkamp aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein erneut für weitere zwei Jahre zur Vorsitzenden.

Stellvertretende Vorsitzende sind die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, Beisitzerin der AWO Region Hannover e.V. und unser neues Vorstandsmitglied Manuel Becker, Geschäftsführer und Bildungsreferent des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verbandes NRW e. V. (PEV).

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden Ines Albrecht-Engel, Mitglied im Präsidium des AWO-Bezirk Hannover e. V., Wolfgang Jörg MdL und Vorsitzender des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis und Jürgen Tautz, AWO Landesverband Sachsen e. V. bestätigt. Neu im Amt als Beisitzerinnen sind Micaela Daschek, Vorstandsvorsitzende AWO Berlin Kreisverband Südost e. V. und Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO Bundesverbandes e. V.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit!

Verabschieden müssen wir uns leider von Anita Leese-Hemke, Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin e. V., und Meike Schuster, Leiter*in der Familienbildungsstätte des Progressiven Eltern- und Erzieher*innen-Verband NRW e. V. (PEV). Sie haben mit ihrer Expertise und ihren Ideen die Arbeit des ZFF sehr bereichert. Wir sagen Danke für die intensive und tolle Zeit!

Ebenfalls hat die Versammlung heute einen gemeinsamen Appell mit dem Titel „Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet? – das ZFF fordert weitere Anstrengungen für einen familien-, gleichstellungs- und sozialpolitische Aufbruch!“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder des ZFF die Bundesregierung und die Mitglieder des Bundestags auf, wichtige familienpolitische Versprechen nicht weiter im Sand verlaufen zu lassen, sondern sie endlich auf den Weg zu bringen und damit den erhofften Aufbruch und gesellschaftlichen Fortschritt voranzutreiben.

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ZFF-Info

ZFF-Info 13/2024 – Safe Abortion Day, Weltkindertag

AUS DEM ZFF

Im Vorfeld des Safe-Abortion-Day, dem internationalen Aktionstag für den sicheren Zugang zu Abtreibungen, am 28. September, hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ein neues Positionspapier verabschiedet und gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie (ZFF) zu einer Kundgebung aufgerufen. Gemeinsam fordern sie den Gesetzgeber auf, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland endlich in bedarfsgerechten Gesetzen außerhalb des Strafrechts zu regeln.

Dazu kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Alle Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, haben ein Recht auf wohnortnahen Zugang zu freiwilliger Beratung, angemessener medizinischer Versorgung und Kostenübernahme – bundesweit. Die derzeitige gesetzliche Regelung steht diesen menschenrechtlich relevanten Forderungen im Weg und hat schwerwiegende Auswirkungen für ungewollt Schwangere, die schnelle und niedrigschwellige Hilfe benötigen. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung endlich den Empfehlungen ihrer eigenen Expert*innenkommission und anderer Fachverbände folgt, und den Schwangerschaftsabbruch legalisiert.“

Vorgestellt wurde das Positionspapier im Rahmen einer Kundgebung vor dem Justizministerium in Berlin. Dabei forderte der AWO Bundesverband gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie den Justizminister und die Ampel-Regierung auf, ihren Antrittsversprechen Folge zu leisten, und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte zu stärken: „Alle Menschen sollten uneingeschränkt das Recht haben, über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst zu entscheiden. Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs kann daher nicht länger warten. Insbesondere angesichts des Erstarkens extrem rechter Parteien ist es unerlässlich, dass wir die reproduktiven Grundrechte stärken und in geltendes Recht gießen. Gemeinsam mit dem AWO Bundesverband fordern wir: Weg mit §218! Wir brauchen ein Ende der Stigmatisierung von ungewollt schwangeren Personen und Ärtz*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen,“ so Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF.

Das Positionspapier der AWO sowie weitere Hintergründe und Fotos zur Kundgebung gibt es unter:
https://awo.org/service/kampagnen/safe-abortion-day-2024/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.09.2024

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des im Deutschen Bundestag kritisiert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) den Antrag der CDU/CSU – Fraktion „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ und fordert ein grundlegendes Umdenken in der Familienförderung, um nicht nur vermögende, sondern alle Familien zu unterstützen und zu stärken.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt dazu: „Die alleinige Unterstützung von Familien bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch Steuererleichterungen ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz. Steuerliche Vorteile wie Freibeträge oder steuerliche Abzugsbeträge begünstigen in erster Linie Menschen mit hohen Einkommen. Viele Familien, die diese Unterstützung ebenfalls dringend benötigen, werden dadurch nicht erreicht.

Das bestehende System der steuerlichen Familienförderung bevorzugt bereits jetzt Haushalte mit gutem Einkommen. Anstatt diese Ungerechtigkeit weiter zu verstärken, muss die Familienförderung grundlegend reformiert werden. Es ist an der Zeit, das System von Grund auf neu zu denken und auf eine sozial gerechte Förderung umzustellen. Das ZFF fordert daher seit langem, von der steuerlichen Förderung abzurücken und stattdessen endlich den Weg zu einer umfassenden und gerechten Kindergrundsicherung einzuschlagen.

Darüber hinaus braucht es wirksame Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für alle Familien zu erleichtern und die Gleichstellung zu fördern. Dazu gehören staatliche Anreize für eine gerechte Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit, der Ausbau und die Verbesserung der Infrastruktur sowie die Schaffung einer familienfreundlichen Arbeitswelt mit guten Arbeitsbedingungen.“

Sophie Schwab ist heute als Sachverständige zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses geladen. Sie findet heute am 23. September von 14 Uhr – 15:30 Uhr statt und wird live auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Finanzen des Deutschen Bundestages am 23. September 2024 zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ (Drucksache 20/11620) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.09.2024

Vertreter verschiedener Interessenverbände haben am Montagnachmittag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ihre Sicht auf einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur steuerlichen Entlastung von Familien (20/11620) vorgetragen. Dabei warnte Sophie Schwab vom Zukunftsforum Familien (ZFF) davor, dass Steuererleichterungen und Steuerfreibeträge primär hohen Einkommen zugute kämen. Von steuerlichen Abzugsbeträgen könnten zwar auch mittlere Einkommen profitieren, aber nicht solche mit niedrigen, es sei denn, es gebe „echte Steuergutschriften, also Auszahlungsmöglichkeiten bei einer Steuerlast von Null“.

Den Vorschlag der Unionsfraktion, Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer sowie das Kindergeld zu erhöhen, „lehnt das ZFF vehement ab“, hieß es in der schriftlichen Stellungnahme des Vereins. Das ZFF rechnet dabei vor, dass schon heute der steuerliche Kinderfreibetrag bei Spitzenverdienern zu einer Entlastung von bis zu 368 Euro monatlich führe, wohingegen Bezieher unterer und mittlerer Einkommen ein Kindergeld von lediglich 250 Euro bekämen. „Statt einer einseitigen Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen“ fordert das ZFF „die Zusammenlegung aller pauschal bemessenen kindbezogenen Transfers zu einer einkommensabhängigen ausgestalteten Leistung, die mit steigendem Einkommen sinkt“.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), ebenfalls auf Vorschlag der Sozialdemokraten geladen, warnte ähnlich wie das ZFF davor, dass steuerliche Förderungen, wie sie die Unionsfraktion vorschlägt, vor allem Gutverdienern zugute kämen. Dies gelte auch mit Blick auf sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, die die Unionsfraktion in ein System für „familiennahe Dienstleistungen“ überführen will. „Was heißt das konkret?“, fragte DGB-Vertreter Raoul Didier. Er mahnte, dass die Förderung haushalts- oder familiennaher Dienstleistungen „unabhängig vom Einkommen“ erfolgen solle und bedauerte: „Die Gutschein-Diskussion ist leider stecken geblieben.“

Auch Iris Emmelmann von Deutschen Familienverband, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, sagte, dass sie zum Vorschlag der familiennahen Dienstleistungen „noch etwas mehr wissen“ möchte. Anders als das ZFF und der DGB unterstützte sie jedoch die Forderung der Union nach höheren Steuerfreibeträgen. „Wir finden den Antrag wichtig, weil er endlich wieder Schwung bringt in die Diskussion über die steuerliche Entlastung von Familien“, sagte sie. Weitere Schritte seien nötig.

Emmelmann forderte, den Kinderfreibetrag auf das steuerliche Existenzminimum für Erwachsene zu erhöhen, auch solle das Kindergeld „deutlich“ steigen. In der schriftlichen Stellungnahme des Verbandes heißt es ferner: „Angesichts des zu niedrigen derzeitigen Kindergeldes halten wir auch die vorgeschlagene Rückkehr zur Kindergeldstufung für kinderreiche Familien für sinnvoll. Durch die Abschaffung gab es 2023 für kinderreiche Familien ab dem vierten Kind nicht einmal einen Inflationsausgleich.“

Miriam Hoheisel vom Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV) bewertete positiv, dass der Unionsantrag „eine soziale Komponente“ enthalte, nämlich die Umwandlung von Steuerfreibeträgen in Steuerabzugsbeträge für Ausgaben wie die Kinderbetreuung. In der schriftlichen Stellungnahme des auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladenen VAMV heißt es dazu: „Ein Absetzbetrag von der Steuerschuld erreicht besser Familien mit mittleren und kleinen Einkommen und somit auch Alleinerziehende, die häufig nur kleine Einkommen zur Verfügung haben.“

Auch Hoheisel wies wie das ZFF darauf hin, dass Bezieher niedriger Einkommen nur dann von Steuergutschriften profitierten, wenn die Finanzämter auch negative Steuerschulden infolge der Abzugsbeträge auszahlten. Sie plädierte für eine Kindergrundsicherung.

Rainer Kambeck vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Sachverständiger auf Vorschlag der FDP-Fraktion, lobte zunächst, dass die CDU/CSU ihre Vorschläge unter Finanzierungsvorbehalt gestellt habe. Er verwies wiederholt auf Arbeiten der „Expertenkommission Bürgernahe Einkommensteuer“. Diese habe empfohlen, den jetzigen Paragraphen 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gänzlich abzuschaffen, der den Abzug von Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen von der zu entrichtenden Einkommensteuer ermöglicht.

„Trotzdem ist Punkt 1 des Antrags sinnvoll“, sagte Kambeck mit Blick auf den Unionsvorschlag eines steuerlichen Abzugsbetrags von familiennahen Dienstleistungen. Dazu heißt es in der schriftlichen DIHK-Stellungnahme: „Allerdings: Der Begriff der ‚Familiennähe‘ muss zunächst genauer definiert werden, um klarzustellen, welche außerhäuslichen oder auch personenbezogenen Dienstleistungen erfasst werden sollen. Auch hier könnten sich – wie oben für die derzeitigen Tatbestände des Paragrafen 35a EStG dargestellt – erhebliche Abgrenzungsprobleme ergeben.“

Keine Probleme bei der Anwendung des Paragrafen 35a EStG sieht dagegen Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. „Der Abschaffung des Paragrafen 35a EStG widersprechen wir, letztendlich würde es sich lediglich um eine versteckte Steuererhöhung handeln“, heißt es in der schriftlichen Stellungnahme des BVL. Die von der Unionsfraktion vorgeschlagene Erhöhung der Höchstbeträge von bisher 4.510 auf 5.000 Euro, „die im Antrag für sogenannte ‚familiennahe Dienstleistungen‘ und der Pflege von Angehörigen vorgesehen ist, ermöglicht eine stärkere steuerliche Entlastung für Familien“, heißt es dort.

Die von der Unionsfraktion geforderte Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds begrüßt der BVL, fordert allerdings darüber hinaus, den Kinderfreibetrag auf die Höhe des steuerlichen Existenzminimums für Erwachsene zu erhöhen. Denn: „Das stetig zunehmende Auseinanderfallen der Freibeträge für Kinder und des allgemeinen Existenzminimums ist nicht sachgerecht.“

Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, mahnte die Unterstützung von allen Familien an, unabhängig von der Frage ob es sich um verheiratete oder unverheiratete Paare handele, gleichgeschlechtliche oder queere Eltern, Patchworkfamilien oder Alleinerziehende. „Bedarf ist bei allen Familienformen vorhanden“, sagte Ahner.

In seiner schriftlichen Stellungnahme schreibt der Verein: „Auch wenn die Anhebung der Freibeträge, die gleichlaufende Anhebung des Kindergeldes und damit die Berücksichtigung des Existenzminimums des Kindes befürwortet wird, wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass diese vorgesehenen Anhebungen von Freibeträgen beziehungsweise Kindergeld nicht allen Kindern zugutekommen.“

Zustimmung erhält die Unionsfraktion vom Familienbund der Katholiken, der auf ihren Vorschlag ebenfalls zu den geladenen Sachverständigen gehörte und von Matthias Dantlgraber vertreten wurde. Dieser hält die vorgeschlagene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag zwar für richtig, sagte aber auch, dass das Kindergeld auf mehr als 268 Euro steigen müsse, damit man von einer Erhöhung sprechen könne. Die von der Ampel-Koalition geplante Erhöhung des Kinderfreibetrags von 6.384 auf 6.612 Euro für das Jahr 2024 decke in etwa die Kostensteigerungen des Jahres 2023 ab und entspreche ungefähr dem Unionsvorschlag einer Erhöhung von 5,7 Prozent, schreibt der Familienbund in seiner schriftlichen Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 619 vom 24.09.2024

SCHWERPUNKT I: Safe Abortion Day

Gesetzesentwurf gegen „Gehsteigbelästigungen“
passiert Bundesrat

Das vom Bundestag beschlossene Zweite Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat heute den zweiten Durchgang im Bundesrat passiert. Damit kann das Gesetz nach der für den Herbst dieses Jahres geplanten Verkündung in Kraft treten.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Entscheidung über die Fortführung oder den Abbruch einer Schwangerschaft gehört zu den höchstpersönlichen Entscheidungen des Lebens. Sie ist von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen. Schwangere haben das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch. Mit dem neuen Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen haben wir für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden. Wir geben den Ländern jetzt klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand und schließen dadurch eine gesetzliche Lücke. Gleichzeitig stärken wir die Rechte der Frauen und beenden einen möglichen Spießrutenlauf auf dem Weg zur Beratungsstelle. Ich freue mich, dass das Gesetz nun in Kraft treten wird.“

Mit dem Gesetzesentwurf zu Gehsteigbelästigungen verfolgen Bund und Länder das Ziel, Schwangere vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor unzulässigen Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner zu schützen. Dadurch sollen die Rechte der Schwangeren sowie das gesetzliche Beratungs- und Schutzkonzept gestärkt werden.

Durch das neue Gesetz wird das Schwangerschaftskonfliktgesetz wie folgt geändert:

  • Länder müssen ungehinderten Zugang zu Einrichtungen ermöglichen: Es wird gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten.
  • Ratsuchende Schwangere besser schützen: Durch die Änderungen wird untersagt, dass Schwangere im unmittelbaren Umkreis der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie vor Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern bedrängt, eingeschüchtert oder z.B. am Betreten gehindert werden.
  • Personal besser schützen: Das Personal der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wird ebenfalls geschützt. Ziel ist es, die ungestörte Ausübung der Tätigkeiten sicherzustellen.
    Konsequente Ahndung: Es wird ein Bußgeldtatbestand eingeführt, nach dem die Belästigungen und Behinderungen mit einer Geldbuße von bis zu fünftausend Euro geahndet werden können.
  • Datenlage verbessern: Zur verbesserten Übersicht über die regionale Versorgungslage – also die Anzahl an Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen – ist eine Ergänzung der Bundesstatistik nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgesehen. Erstmalig können nun auch unterhalb der Landesebene Auskünfte zur regionalen Versorgungslage getroffen werden.

Weitere Informationen finden Sie im Gesetzesentwurf: https://www.bmfsfj.de/SchKG

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.09.2024

Zum Safe Abortion Day 2024 am 28.9.2024 erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Weltweit sterben jährlich etwa 50.000 Frauen durch unprofessionelle oder unhygienische Schwangerschaftsabbrüche, weil in vielen Ländern Abtreibungen immer noch illegal sind oder der Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen erschwert ist.

Doch Frauen haben ein Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung. Für die weltweiten Kämpfe von Frauen und Aktivistinnen gegen rückschrittliche Gesetze steht der „Safe Abortion Day“. Erfolgreich: Immer mehr Länder erkennen die Bedeutung reproduktiver Rechte an und liberalisieren ihre Gesetze. In Frankreich wurde das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch sogar in der Verfassung verankert.

Deutschland hinkt dieser Entwicklung hinterher: Schwangerschaftsabbrüche sind laut Strafgesetzbuch verboten und nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Diese anachronistische Regelung ist im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß. Wir wollen, dass Frauen selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Schwangerschaft austragen möchten oder nicht.

Noch in dieser Legislaturperiode wollen wir Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft entkriminalisieren und den Zugang zur ärztlichen Versorgung verbessern. Eine Reform ist längst überfällig und wird von der großen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 27.09.2024

Die Gruppe Die Linke verlangt in einem Antrag (20/12984) die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch und damit eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

In dem Antrag kritisieren die Abgeordneten: „Schwangerschaftsabbrüche sind noch immer verboten, strafrechtlich sanktioniert und nur unter bestimmten Bedingungen straffrei: Die ungewollt schwangere Person muss sich einer verpflichtenden Beratung mit einer anschließenden Wartezeit von mindestens drei Tagen unterziehen, und die Schwangerschaft darf die zwölfte Woche nicht überschritten haben. Damit gibt es de jure einen Zwang zur Fortführung einer Schwangerschaft, von dem nur unter bestimmten Umständen Ausnahmen gemacht werden dürfen.“

Die Gruppe verlangt deshalb von der Bundesregierung, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das Recht, selbst zu entscheiden, ob ein Mensch ein Kind bekommt oder nicht, sowie das Recht auf ein gutes und sicheres Leben mit Kindern zu gewährleisten und reproduktive Gerechtigkeit zu garantieren. Außerdem müsse die Regierung die Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin (Kom-rSF) in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche unverzüglich umsetzen und einen Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Sicherung reproduktiver Rechte“ vorlegen. Dieser müsse zum Ziel haben, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren, indem die Paragrafen 218 ff im Strafgesetzbuch gestrichen werden, sowie das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ersetzt wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 638 vom 26.09.2024

Vielfältige Aktionen rund um den Safe Abortion Day fordern eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Nun muss die Politik handeln!

pro familia ruft am 28. September zusammen mit vielen Verbänden und Organisationen zur Teilnahme am Safe Abortion Day auf. Die gemeinsame Forderung: die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland noch in dieser Legislaturperiode. Ungewollt Schwangere brauchen eine gute medizinische Versorgung und soziale Unterstützung statt Strafandrohung. Auch die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, die von der Bundesregierung eingesetzt wurde, empfiehlt, den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland anders zu regeln als bisher im Strafgesetzbuch. Wir brauchen eine Neuregelung und zwar legal, einfach und fair!

Das bedeutet: Allein die schwangere Person muss für oder gegen eine Schwangerschaft entscheiden können, frei von Strafandrohungen, staatlicher Einflussnahme und Stigmatisierung. Sie muss das Recht – nicht die Pflicht – haben, sich zu allen Fragen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit beraten zu lassen und zwar kostenlos. Der Schwangerschaftsabbruch muss Teil der medizinischen Grundversorgung werden und das Gesundheitssystem muss dafür Sorge tragen, dass er von Ärzt*innen schonend, sicher und ohne moralische Vorhaltungen flächendeckend und wohnortnah durchgeführt wird. Schließlich müssen die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkassen getragen werden.

Eine Regelung unter diesen Prämissen wird dazu beitragen, dass das Stigma Schwangerschaftsabbruch bald ein Ende hat. Dies ist notwendig, damit wieder mehr Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Zurzeit gibt es in etlichen Landesteilen gravierende Versorgungsengpässe. Eine außerstrafrechtliche Regelung könnte ein entscheidender Faktor sein, diese zu überwinden.

Dazu erklärt die Bundesvorsitzende von pro familia, Monika Börding: „Wir wünschen uns die Befassung des Bundestags mit einem Gesetzentwurf zur außerstrafrechtlichen Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, vorgelegt von einer Regierung, die sich ein Herz fasst und sagt: ‚153 Jahre § 218 sind genug!‘ Es geht auch anders – und so viel besser ohne Druck und Bevormundung, mit einem Recht auf Zugang, Informationen und Beratung, mit Unterstützung für alle ungewollt Schwangeren.“

In der Woche vor dem Safe Abortion Day und am Tag selbst finden in ganz Deutschland kreative Aktionen unter dem Motto „Legal, einfach, fair – für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in Deutschland!“ statt. Viele pro familia Beratungsstellen sind beteiligt. Eine Übersicht über die Aktionen sind hier zu finden: https://safeabortionday.noblogs.org/aktionen-2024/

Zeitgleich werden in einer Online-Petition Unterschriften für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gesammelt: https://innn.it/wegmit218

Das Positionspapier von pro familia zu Schwangerschaftsabbruch ist hier abrufbar. https://www.profamilia.de/fileadmin/profamilia/verband/Neuregelung_SchwA_BV_07.05.2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 23.09.2024

SCHWERPUNKT II: Weltkindertag

Am Vortag des 70. Weltkindertags (20. September) fügte Bundesfamilienministern Lisa Paus gemeinsam mit Grundschüler*innen ein Kinderrechtepuzzle vor dem Deutschen Bundestag zusammen. Das Puzzle wurde von Kindern und Erwachsenen aus ganz Deutschland gestaltet und mit Wünschen und Forderungen beschrieben, beispielsweise zum Thema Kinderrechte, Klimaschutz oder Freizeit. Auch Bundesfamilienministerin Paus hatte zuvor gemeinsam mit Berliner Grundschüler*innen sechs Puzzleteile mitgestaltet.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich gratuliere allen Kindern und Jugendlichen von Herzen zum 70. Weltkindertag! Die Interessen unserer Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit. Wann immer es um Kinder geht, muss ihr Wohl im Mittelpunkt stehen. Das war nicht immer der Fall. Kinderrechte sind das Fundament einer gerechten Gesellschaft und ein Versprechen an die nächste Generation. Mir ist es wichtig, dass Kinder als Menschen mit eigener Stimme wahrgenommen werden. Wir sind als Gesellschaft und als Bundesregierung verpflichtet, alles zu tun, was ein gutes und sicheres Aufwachsen für Kinder und Jugendliche ermöglicht. Deswegen setze ich mich weiter dafür ein, Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen!“

Das Kinderrechte-Puzzle wurde von UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk ins Leben gerufen, um zum 70. Jubiläum des Weltkindertags die Bedeutung der Kinderrechte hervorzuheben.

Der 20. September wurde von den Vereinten Nationen als „Weltkindertag“ empfohlen und wurde 1954 in der Bundesrepublik zum ersten Mal gefeiert. – In der DDR wurde dagegen der Internationale Kindertag nach sowjetischem Vorbild im Jahr 1948 eingeführt und traditionell am 1. Juni gefeiert. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland beide Kindertage feierlich begangen.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmfsfj.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.09.2024

Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag begrüßt, dass heute rechtzeitig zum Weltkindertag am 20. September der 17. Kinder- und Jugendbericht veröffentlicht wird. Darin geht es um die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:
„Wir Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen danken den Autorinnen und Autoren dafür, im Bericht als Zielsetzung für Kinder und Jugendliche auf Zuversicht, Vertrauen, Bessermachen, Ermutigung und Motivation zu setzen. Das ist in den aktuell herausfordernden Zeiten durch Krieg, Pandemie, Klimawandel und Digitalisierung wichtig und richtig. In solch stürmischen Zeiten hilft ein klarer Kurs: Kooperation gewinnt – Konfrontation verliert. Und jetzt geht es ans Bessermachen.“

Sarah Lahrkamp, zuständige Berichterstatterin:
„Wir wollen die Bedingungen für die jüngere Generation verbessern. Zum einen mit der eindeutigen Festschreibung der Kinderrechte auf Förderung und Beteiligung im Grundgesetz. Und zum anderen mit einer kinder- und jugendpolitischen Handschrift, die bei allen Maßnahmen des Bundes sichtbar wird. Aktuell investieren wir in frühkindliche und schulische Bildung, in Demokratieförderung, entwickeln die Kinder- und Jugendhilfe weiter und verbessern die finanzielle Unterstützung von Familien mit Kindern.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.09.2024

Zum 70. Weltkindertag am 20. September erklärt Denise Loop, Obfrau im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Täglich begeistern uns 14 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland mit ihrer Kreativität, Spielfreude und Neugier. Sie sind keine kleinen Erwachsenen – Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft, aber auch unsere Gegenwart. Die UN-Kinderrechtskonvention sichert ihnen Schutz, Förderung und Beteiligung zu. Doch oft werden die Bedürfnisse von Kindern noch immer hintenangestellt. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dafür setzen wir uns weiter ein. Kinderrechte gehören in eine moderne Verfassung und stärken junge Menschen.

Der am Mittwoch beschlossene 17. Kinder- und Jugendbericht zeigt, wie dringend eine starke Kinder- und Jugendpolitik nötig ist. Die junge Generation steht vor großen Herausforderungen: Krieg, Klimawandel, globale Migration, Pandemie-Nachwirkungen und der Druck auf die Demokratie. Wir müssen ihnen Vertrauen, Orientierung und Sicherheit geben, um gut aufzuwachsen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.09.2024

Heute ist der 70. Geburtstag des Weltkindertages. Diesmal lautet das Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“. Dazu können Sie die jugendpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, gerne wie folgt zitieren:

„Kinder sind unsere Zukunft und wir Erwachsenen haben dafür zu sorgen, dass ihre Rechte eingehalten und durchgesetzt werden. Doch Kinder sind nicht nur Zukunft, sie brauchen auch Zukunft und es ist an uns, ihren Weg dorthin bestmöglich zu gestalten. Ob beim Kinderschutz, bei der frühkindlichen oder schulischen Bildung, der Sicherstellung eines verlässlichen Kinderbetreuungsangebotes oder bei Teilhabemöglichkeiten an Freizeitangeboten – Investitionen in diese Bereiche sind Investitionen in unsere Zukunft. Gemeinsam tragen wir auf allen Ebenen dafür die Verantwortung. Wir haben dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche die bestmöglichen Startchancen und die Chance auf ein möglichst sorgenfreies Aufwachsen bekommen. Für mich als Familienpolitikerin haben die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei politischen Entscheidungen absoluten Vorrang, denn Kinder sind das Beste, was wir haben. Ich wünsche allen Kindern und Jugendlichen einen tollen Weltkindertag.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.09.2024

Qualifizierte Förderung der Kinder im Kita-Alter braucht multidisziplinäre Teams, verlässliche Öffnungszeiten und eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft mit den Eltern

Vor dem Hintergrund des jüngsten Kinder- und Jugendberichts der Bundesregierung und des OECD-Bildungsberichts fordert der Deutsche Caritasverband (DCV) mehr Verlässlichkeit bei der Betreuung von Kindern im Kita-Alter. „Eltern und Kindern nutzt ein Rechtsanspruch, der nur auf dem Papier steht, nicht. Gerade kleine Kinder brauchen sichere Rahmenbedingungen, um glücklich aufzuwachsen. Sie brauchen eine stabile Erziehungspartnerschaft zwischen Kita und Elternhaus, die ihre Fähigkeiten mutmachend stärkt,“ so Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

„Wenn die Kinder und ihre Eltern morgens nicht wissen, ob die Kita nur einen Notdienst fährt oder ob die Hälfte der Gruppe nach Hause geschickt wird, erzeugen das Enttäuschung und Stress, und legt den Grundstein für lang nachwirkende Defizite. Als Orte sozialen Lernens und gemeinsamer Entwicklung brauchen unsere Kitas von der Politik mehr als schöne Sonntagsreden.“

Grundvoraussetzung für eine gute Kultur des Aufwachsens seien engagierte multidisziplinäre Teams. „Die Zuwendung zu den Kindern mit ihren individuellen Entwicklungssprüngen und der Dialog mit den Eltern brauchen Verlässlichkeit. Erzieherinnen benötigen für Bindungsarbeit und Sprachförderung Zeit und Kompetenz“ so Welskop-Deffaa weiter.
Mirja Wolfs, Vorsitzende des Verbands Katholischer Tageseinrichtungen (KTK) – Bundesverband, ergänzt: „Angesichts der dramatischen Situation vielerorts greifen die politischen Maßnahmen zur Unterstützung des Kita-Systems immer noch zu kurz. Wir setzen uns daher für die Absicherung der Qualität durch bundesweite Standards etwa in der Fachkraft-Kind-Relation ein. Diese drängenden Fragen müssen endlich die nötige Aufmerksamkeit bekommen – nicht nur am Weltkindertag – damit unsere Kitas allen Kindern ein bestmögliches Bildungsangebot machen können.“

Der am Mittwoch vorgestellte 17. Kinder- und Jugendbericht weist erneut in aller Dringlichkeit auf den Fachkräftemangel als großes Problem für die Qualität der frühkindlichen Bildung hin. Die Konsequenzen insbesondere für die Förderung bildungsbenachteiligter Kinder hatten kürzlich 300 Wissenschaftler*innen und Kita-Expert*innen in einem offenen Brief an politisch Verantwortliche herausgestellt. Besonders Kinder mit Migrationshintergrund können ohne Unterstützung leicht den Anschluss verlieren, zeigten zuletzt Forschungsergebnisse des Instituts der deutschen Wirtschaft.

Der Deutsche Caritasverband und der Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen (KTK) – Bundesverband setzen sich seit langem für ein Kita-Qualitätsgesetz und den verlässlichen Ausbau der Kindertagesbetreuung mit einer Gesamtstrategie zur Sicherung der Fachkräftebedarfe ein.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen (KTK) vom 19.09.2024

Zum 70. Weltkindertag fordert Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV), das Wahlrecht für Kinder und Jugendliche.

Bis heute haben Kinder keine Stimme, wenn es um die politische Gestaltung des Landes geht. Es verwundert deshalb nicht, dass politische Entscheidungen oft an den Familien – und damit an den Kindern – vorbei gehen. Für Klaus Zeh ist das eine fatale Entwicklung: „Kinder sind die Zukunft, aber an der Wahlurne kommen sie nicht vor. 14,3 Millionen Bürger unter 18 Jahren sind vom Wahlrecht zum Bundestag und damit vom wichtigsten demokratischen Grundrecht ausgeschlossen.“

An dieser Stelle bestehe ein enormes Demokratiedefizit, das beseitigt werden müsse. Der Verbandspräsident: „Grundrechte gelten von Geburt an und nicht erst ab der Volljährigkeit. Wir benötigen deshalb ein Wahlrecht von Geburt an, das stellvertretend von den Eltern ausgeübt wird, bis die Kinder wahlmündig sind – wie es bereits in anderen Fragen wie z.B. im Erb- oder Aktienrecht selbstverständlich geschieht.“

Zeh ist überzeugt, dass ein Wahlrecht ab Geburt die Demokratie stärken und Zuversicht für die Zukunft signalisieren würde. „Ein Wahlrecht ab Geburt in der von uns vorgeschlagenen Form würde ein positives Zeichen setzen. Als demokratische Gesellschaft leben wir von einer Beteiligung aller, deshalb sollten auch alle Bundesbürger von Anfang wählen können. Erst das Wahlrecht ab Geburt macht die Demokratie lebendig“, so der Verbandspräsident. „Gleichzeitig ist es wichtig, dass demokratische Inhalte junge Menschen besser erreichen. Insbesondere in den Sozialen Medien muss die Meinungsbildung auf Basis objektiver und umfassender Informationen befördert werden.“

Für die Forderung haben sich längst zahlreiche prominente und fachkundige Persönlichkeiten wie die ehemalige Bundesfamilienministern Renate Schmidt und der bekannte Verfassungsrechtler Paul Kirchhof ausgesprochen. Zur Bundestagswahl 2017 legte der Deutsche Familienverband bereits eine entsprechende Kampagne auf (https://wahlrecht.jetzt).

Auch im kommenden Bundestagswahlkampf will sich der Verband überparteilich und auf breiter demokratischer Basis für das Wahlrecht ab Geburt einsetzen. Interessierte können sich an den Deutschen Familienverband wenden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.09.2024

Zum 70. Jubiläum des Weltkindertages, der in diesem Jahr unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft“ steht, äußert sich Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide:

„Das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur ein sozialpolitisches Thema unter vielen. Es ist eine Überlebensfrage in unserer alternden Gesellschaft. Darum ist ein Kinderrechte-Mainstreaming bei allen politischen Entscheidungen notwendig. Konkret heißt das: Wir brauchen Politikerinnen und Politiker, die sich bei jeder Entscheidung zuerst fragen, welche Auswirkungen ihr Handeln auf Kinder und Jugendliche hat. Alle hier lebenden Kinder und Jugendlichen müssen bestmöglich gefördert werden. Denn sie sind die Zukunft unserer Gesellschaft. Damit das gut gelingt, brauchen sie gute Freizeitangebote, Bildung und Förderung. Die Bekämpfung von Kinderarmut, das Vertrauen in Zukunftschancen und in den Sozialstaat sind unverzichtbar, um unsere Demokratie zu stärken. Dazu gehört eine wirksame und unbürokratische Kindergrundsicherung, die Startchancen gerecht verteilt. Denn wer Kinderarmut nicht wirksam bekämpft, nimmt Kindern ihre Zukunft.“ 

Hintergrund 
Der Weltkindertag rückt jedes Jahr die Rechte der Kinder in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit. Grundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention. Die Vereinten Nationen begehen den Weltkindertag am 20. November. In Deutschland wird er seit 1954 am 20. September gefeiert. Seit der Wiedervereinigung 1990 hat Deutschland zwei Kindertage: den Internationalen Kindertag am 1. Juni und den Weltkindertag am 20. September.

Weitere Informationen:

www.diakonie.de/informieren/unsere-themen/armut-beteiligung/kinderarmut

www.weltkindertag.de

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2024

70 Jahre Weltkindertag: UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk präsentieren mit Kindern und Jugendlichen vor dem Deutschen Bundestag großes Kinderrechte-Puzzle

Zum 70. Weltkindertag am 20. September rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland Politik und Gesellschaft dazu auf, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte in Deutschland endlich vollständig umzusetzen. Dafür müssen die notwendigen Strukturen geschaffen werden und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Fokus stehen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisationen sind die Umsetzung der Kinderrechte und vor allem das Recht auf Partizipation für das Wohlergehen der jungen Menschen und für die Stärkung und den Erhalt der Demokratie sehr wichtig.

UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) präsentierten aus diesem Anlass heute zusammen mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus sowie Kindern und Jugendlichen vor dem Bundestag in Berlin ein rund acht Quadratmeter großes Kinderrechte-Puzzle. Die Puzzleteile hatten Kinder und Jugendliche sowie verschiedenste Unterstützerinnen und Unterstützer der Kinderrechtsorganisationen in den letzten Monaten gestaltet, um ihre Sorgen und Wünsche kreativ auszudrücken. Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerkes und des UNICEF-JuniorBeirats teilten in Berlin ihre Gedanken und Forderungen, zum Beispiel zum Recht auf Mitbestimmung junger Menschen und ihrem Wunsch nach einem friedvollen und gesunden Aufwachsen. Sie sprachen sich auch für die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz aus.

Das Kernstück des Puzzles hatte eine Schulklasse der Löcknitz-Grundschule aus Berlin in einem Workshop zum Thema Kinderrechte erarbeitet. Gemeinsam mit UNICEF-Pate Tobias Krell (bekannt als Checker Tobi) und DKHW-Botschafterin Enie van de Meiklokjes diskutierten die Kinder über Mitbestimmung im Alltag und setzten ihre Wünsche, Sorgen und Gedanken gemeinsam mit den Prominenten kreativ um.

Hinter den kreativen und meinungsstarken Botschaften auf den Puzzleteilen stehen die Anliegen und Ideen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zahlreicher (Kinderrechte-)Schulen, Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendhäuser, Familienzentren, Bibliotheken, Kinderfreundlicher Kommunen sowie Einrichtungen für Geflüchtete aus ganz Deutschland. Neben Bundesfamilienministerin Lisa Paus unterstützen viele weitere Vertreterinnen und Vertreter der Politik sowie prominente Unterstützerinnen und Unterstützer die Aktion – darunter Model Eva Padberg, Musiker Sebastian Krumbiegel, Moderator Willi Weitzel, die ehemalige Tennisspielerin Ana Ivanović und Moderator Ingo Dubinski. Sie unterstützen damit das Recht junger Menschen auf Mitbestimmung, damit sie ihre Meinungen ausdrücken können und durch die Teilhabe an Entscheidungen Einfluss auf ihre Zukunft und ihre Umgebung nehmen können. Viele der an der Aktion Beteiligten wünschen sich zudem ein gutes und gesundes Aufwachsen in Frieden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Interessen unserer Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit. Wann immer es um Kinder geht, muss ihr Wohl im Mittelpunkt stehen. Das war nicht immer der Fall. Kinderrechte sind das Fundament einer gerechten Gesellschaft und ein Versprechen an die nächste Generation. Mir ist es wichtig, dass Kinder als Menschen mit eigener Stimme wahrgenommen werden. Wir sind als Gesellschaft und als Bundesregierung verpflichtet, alles zu tun, was ein gutes und sicheres Aufwachsen für Kinder und Jugendliche ermöglicht. Deswegen setze ich mich weiter dafür ein, Kinderrechte endlich ins Grundgesetz aufzunehmen!“

„Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine Zukunft voller Chancen und Möglichkeiten, dafür müssen wir ihnen heute ein gutes Aufwachsen ermöglichen“, sagte Daniela Schadt, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland und ehemalige First Lady Deutschlands. „Kinder sind Expertinnen und Experten in eigener Sache. Ihre Meinungen sind wichtig für die gesellschaftliche und politische Entwicklung in Deutschland und somit auch für die Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche, die heute ihre Rechte ausüben und ihre Ideen einbringen, sind die Demokratinnen und Demokraten von morgen.“

„Wir müssen den Kinderrechten in Deutschland mehr Geltung verschaffen. Dafür brauchen wir die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, entschiedene Maßnahmen gegen die Kinderarmut in unserem Land, und auch einen verstärkten Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen. Das alles muss einhergehen mit einem finanziellen Aufwuchs bei den Zukunftsinvestitionen, beispielsweise für eine chancengerechte Bildung, für mehr Umwelt- und Klimaschutz, für eine bessere öffentliche Infrastruktur, und auch für einen Schub bei der Digitalisierung mit Blick auf zukünftige Generationen. Wir dürfen es nicht länger hinnehmen, dass die Zukunftschancen der jungen Generation weiter verkümmern“, betonte Anja Siegesmund, Vorstandsmitglied des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder finden – auch in Deutschland – immer noch viel zu selten wirklich Gehör. Nicht nur deshalb sind die Kinderrechte so wichtig und gehören endlich ins Grundgesetz. Auch unsere Demokratie braucht die Kinderrechte, gerade jetzt. Ich freue mich sehr, Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, genau diese Botschaft am Weltkindertag auf kreative Weise in die Welt zu tragen”, sagte UNICEF-Pate Tobias Krell.

„Wir müssen endlich Kinder als gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft sehen und anerkennen. Deshalb ist es eine Herzensangelegenheit von mir, mich für ihre Rechte einzusetzen und sie stark zu machen, immer und überall“, so Enie van de Meiklokjes, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bundesweite Aktionen zum 70. Geburtstag des Weltkindertages

Zum Weltkindertag werden – in diesem Jahr unter dem Motto „Mit Kinderrechten in die Zukunft” – wieder bundesweit Demonstrationen, Feste und andere Veranstaltungen mit bunten Straßenaktionen für Kinder und Familien stattfinden. Zahlreiche Vereine und Initiativen in vielen Städten und Gemeinden machen so auf die Lage von Kindern und Jugendlichen aufmerksam.

UNICEF Deutschland lädt Kinder jeden Alters und ihre Familien bundesweit dazu ein, an kreativen Mitmach-Aktionen teilzunehmen. Sie können selbst gestaltete Teile zu einem Kinderrechte-Puzzle beitragen oder mit bunten Kreidebildern auf Straßen, Bürgersteigen und in Garageneinfahrten ihre Sorgen, Wünsche und Ideen für eine bessere Zukunft für Kinder zum Ausdruck bringen.

Um den Forderungen der Kinder Nachdruck zu verleihen, können Eltern, Nachbar*innen und Passant*innen Fotos der Kreativaktion unter dem Hashtag #wiestarkwäredasdenn in den Sozialen Medien posten. Ausgewählte Beiträge der Kinder werden auf http://www.unicef.de/weltkindertag veröffentlicht. Dort gibt es auch weitere Informationen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag am 20. September digital mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Seit Anfang September dreht sich auf http://www.kindersache.de/weltkindertag den ganzen Monat alles um die Themen Kinderrechte, Zukunft, Teilhabe und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Dabei können die Kinder auf kindersache.de in vielen interessanten Artikeln mehr über ihre Rechte erfahren und zudem selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die sich an der Lebenswelt von Kindern orientieren, um Kinderrechte nicht nur abstrakt zu erklären, sondern erlebbar zu machen.

So wird zum 70. Weltkindertag auf kindersache.de die Videoreihe „Kinder fragen – Expert*innen antworten“ fortgesetzt, die nominierten Projekte des Deutschen Kinder- und Jugendpreises werden vorgestellt, es gibt eine Video-Anleitung zum nachhaltigen Kochen und zum Schreiben eines eigenen Zukunftsliedes oder auch ein Legetrickfilm, der das Konzept Bildung für nachhaltige Entwicklung erklärt. Zudem können sich Kinder an verschiedenen Rätseln, Quizzen und Challenges ausprobieren oder sich mit der kindersache-Community über ihre Wünsche, Hoffnungen und Sorgen in der Zukunft austauschen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 19.09.2024

Anlässlich des Weltkindertags am 20.09.2024 stellt der Kinderschutzbund seine neue Kampagne „Wen kümmert`s?“ vor. Mit drei Motiven macht der Kinderschutzbund auf die Krise der Kindheit und Jugend aufmerksam.

„In Deutschland fehlen 430 000 Kitaplätze, der Investitionsstau in den Schulen beträgt 55 Milliarden Euro, es fehlen Hebammen, Kinderärztinnen und Kinderärzte, die Kinderarmut ist seit Jahren auf gleichbleibend hohem Niveau. Ganz gleich, wohin wir schauen: Alle Systeme, auf die Kinder und Jugendliche angewiesen sind, stehen unter enormem Druck. Kindheit und Jugend in Deutschland sind in der Krise – und es scheint niemanden so recht zu kümmern“, sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbunds.

„Wen kümmert’s, wenn die Kita früher schließen muss? Wen kümmert’s, wenn die Turnhalle unbenutzbar ist und kein Sportunterricht stattfinden kann? Allzu oft wird das nur mit einem Schulterzucken beantwortet“, so Andresen weiter.

„Bei der Versorgung der jungen Generation und der für sie nötigen Infrastruktur müssen wir Prioritäten setzen. Mit unserer Kampagne „Wen kümmert’s?“ wollen wir Aufmerksamkeit schaffen und politische Verantwortungsträger in Bund, Ländern und Kommunen mit diesen Problemen konfrontieren,“ so Andresen weiter.

Alle Informationen zu den Motiven und Aktionsmöglichkeiten finden Sie unter:

www.kinderschutzbund.de/wenkuemmerts

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.09.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Fachtagung zieht Zwischenbilanz zum Programm Mental Health Coaches

Angesichts zunehmender psychischer Belastungen bei Kindern und Jugendlichen hat das Bundesjugendministerium im September 2023 unter dem Motto „Sagen, was ist. Tun, was hilft.“ das Programm Mental Health Coaches gestartet. Nach einem Jahr ziehen das Ministerium und die Träger des bundesweit an mehr als 100 Schulen laufenden Programmes im Rahmen einer Fachtagung eine Zwischenbilanz. Dabei werden auch erste Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation vorgestellt.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Vor einem Jahr haben wir gesehen: Vielen jungen Leuten geht es nicht gut, sie standen nach Corona und angesichts weiterer Krisen unter enormem Stress, litten unter Einsamkeit und Ängsten. Genau da haben wir mit den Mental Health Coaches angesetzt. Sorgen offen ansprechen, Probleme benennen und Lösungen finden – das ist der Anspruch des Programmes. Die Mental Health Coaches schaffen sichere Räume für sensible Themen, helfen jungen Leuten beim Erkennen ihrer Stärken und zeigen, wo es Hilfe gibt, wenn man allein nicht mehr weiterkommt. Wir sind sehr überzeugt von dem Programm und möchten es weiterführen. Deshalb haben wir dem Bundestag im Haushaltsentwurf vorgeschlagen, uns auch für 2025 Mittel für die Mental Health Coaches zur Verfügung zu stellen.“

Um die Wirkungen des Programmes unabhängig beurteilen zu können, wurde die Universität Leipzig mit einer wissenschaftlichen Evaluation beauftragt. Ergebnisse sollen im Spätherbst 2024 vorliegen.

Prof. Dr. Julian Schmitz, Leiter des Forschungsteams: „Die vorläufigen Evaluationsergebnisse legen nahe, dass das Modellvorhaben im letzten Schuljahr erfolgreich an den beteiligten Schulen gestartet ist. In unseren wissenschaftlichen Befragungen berichten die Schulleitungen der Projektschulen und auch die Mental Health Coaches eine hohe Offenheit und Beteiligung ihrer Schülerinnen und Schüler an den Angeboten des Programmes. Die große Mehrheit der von uns befragten Gruppen – darunter auch Schülerinnen und Schüler – wünscht sich eine Fortsetzung und Ausweitung des Modellvorhabens. Bei der weiteren Projektplanung sollte die aktuell hohe Planungsunsicherheit für Schulen und andere Beteiligte, die aus der bisher kurzen Projektlaufzeit resultiert, berücksichtigt und verringert werden.“

Die Jugendmigrationsdienste (JMD) und Träger der Jugendsozialarbeit setzen das Programm Mental Health Coaches bundesweit an mehr als 80 ausgewählten Standorten um. Träger sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Internationale Bund (IB) / Freie Trägergruppen, die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS).

Uwe Grallath, JMD-Bundestutor bei der BAG EJSA: „Mentale Gesundheit ist für junge Menschen ein besonders wichtiges Thema. Unsere Fachkräfte erleben in ihrer Arbeit täglich, wie vielfältig und umfangreich die Bedürfnisse und Problemlagen der Jugendlichen sind. Gleiches gilt für den Bedarf an Schulen. Die präventiven Gruppenangebote der Mental Health Coaches vermitteln Wissen rund um die eigene seelische Gesundheit und fördern die jungen Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie nehmen an den Angeboten aktiv teil und lernen, sich selbst bewusst wahrzunehmen und zu stärken. Das hilft ihnen dauerhaft! Sie erleben, dass sie mit diesem Thema nicht allein sind. An den Modellstandorten wird deutlich, dass diese wichtige Arbeit in Schulen erfolgreich umgesetzt werden kann und es dazu eines ganzheitlichen Ansatzes bedarf. Die Bedingungen sind in einem zeitlich begrenzten Projekt jedoch für alle Seiten ungünstig: Junge Menschen brauchen verlässliche Ansprechpartner, die Fachkräfte und ihre Anstellungsträger brauchen ebenfalls eine klare Perspektive.“

Weitere Informationen finden Sie auf www.mental-health-coaches.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.09.2024

Unter dem Titel „Vereinbarkeit verbessern – Fachkräfte sichern“ kommen heute Unternehmen und Politik im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin beim Unternehmenstag „Erfolgsfaktor Familie“ zusammen. Im Mittelpunkt der Veranstaltung mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und DIHK-Präsident Peter Adrian stehen die Ergebnisse der Studie „Familienfreundliche Arbeitgeber: Die Attraktivitätsstudie“ der Prognos AG. Die repräsentative Beschäftigtenbefragung von mehr als 2.500 Personen zeigt erstmals differenziert auf, was erwerbstätige Mütter, Väter und pflegende Angehörige für eine gelungene Vereinbarkeit brauchen und von ihren Arbeitgebern erwarten. Ergebnis: Wenn Arbeitgeber diese Bedarfe berücksichtigen, können sie ihre Arbeitgeberattraktivität deutlich steigern. Dabei geht es um eine sehr relevante Gruppe auf dem Arbeitsmarkt, denn mit rund 14 Millionen Menschen sind etwa ein Viertel der Erwerbstätigen in Deutschland Eltern mit Kindern unter 18 Jahren oder pflegende Angehörige. Für eine familienfreundliche Arbeitsgestaltung sind viele bereit, den Arbeitgeber zu wechseln oder auf Gehalt zu verzichten.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Die Studie zeigt: Arbeitgeber riskieren den Verlust von Fachkräften, wenn sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vernachlässigen. In Zeiten des Fachkräftemangels können wir es uns nicht leisten, dass 42 Prozent der Beschäftigten sich vorstellen können den Arbeitgeber zu wechseln, weil familiäre Belange zu wenig berücksichtigt werden. Das macht deutlich, wie wichtig die Arbeitskultur in den Unternehmen ist. Mütter, Väter und Pflegende brauchen die bestmöglichen Voraussetzungen, um Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Darum ist es entscheidend, dass wir nach 2023 und 2024 für die kommenden zwei Jahre wieder rund 4 Milliarden Euro für gute Kitas bereitstellen.“

DIHK-Präsident Peter Adrian: „Quer durch Branchen und Regionen stufen Betriebe jeder Größe den Fachkräftemangel als eines ihrer zentralen Geschäftsrisiken ein. Dem müssen wir mit großem Einsatz begegnen. Drei Viertel der Unternehmen setzen zur Bewältigung auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Neben dem Engagement der Betriebe ist aber eine verlässliche, gut ausgebaute und flexible Kinderbetreuung unerlässlich, um nicht zuletzt die Potenziale für eine höhere Arbeitszeit insbesondere bei Frauen und Müttern zu heben.“

Weitere Ergebnisse der Studie:

  • Mütter orientieren sich mit ihrer Arbeitszeit oft an externen Taktgebern. 60 Prozent halten daher eine arbeitgeberseitige Rücksichtnahme auf Öffnungszeiten von Betreuungseinrichtungen für sehr wichtig. Zeitliche Flexibilität soll nicht zu Nachteilen bei ihrer beruflichen Entwicklung führen. Daher sind Möglichkeiten, ihre Arbeitszeit bei Bedarf reduzieren oder aufstocken zu können, und Führung in Teilzeit attraktiv.
  • 45 Prozent der Väter würden gerne von ihrem Arbeitgeber aktiv zur Elternzeitnutzung ermutigt werden. Väter wünschen sich Freiräume für Arbeitszeit-Anpassungen an familiäre Aufgaben – dazu gehören insbesondere flexible Gestaltungsmöglichkeiten der wöchentlichen Arbeitszeit und des Arbeitsortes.
  • Pflegende wünschen sich die gleiche Anerkennung für ihre Betreuungssituation wie Eltern. Sie benötigen einerseits Rücksicht auf spontane Betreuungsbedarfe, zugleich sind zuverlässige Arbeitszeiten ohne Überstunden wichtig.

Die Beschäftigtenbefragung wurde durch eine Unternehmensbefragung ergänzt, die exklusiv auf dem Unternehmenstag vorgestellt wurde. Gut drei Viertel (77%) setzen zur Bewältigung des Fachkräftemangels auf eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit rangiert eine Vereinbarkeitsstrategie vor anderen Strategien zur Begegnung des Fachkräftemangels. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Beschäftigten können für die Unternehmen noch weitere Potenziale bergen, gerade was die Aufstockung der Arbeitszeiten von Müttern angeht.

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ ist mit über 8.900 Mitgliedern bundesweit die größte Plattform für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik engagieren oder interessieren. Das Netzwerk wurde 2007 vom Bundesfamilienministerium und der heutigen Deutschen Industrie- und Handelskammer gegründet. Mitglied können alle Unternehmen und Institutionen werden, die sich zu einer familienbewussten Personalpolitik bekennen und sich engagieren wollen. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

Mehr Informationen zum Unternehmenstag und -netzwerk finden Sie unter: https://erfolgsfaktor-unternehmenstag.de/ 

Die Attraktivitätsstudie finden Sie hier: https://www.erfolgsfaktor-familie.de/erfolgsfaktor-familie/service/publikationen/familienfreundliche-arbeitgeber-die-attraktivitaetsstudie-241326

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.09.2024

Kinder und Jugendliche in Deutschland wachsen so vielfältig auf wie nie, dazu eint sie der Wunsch nach Sicherheit und Orientierung – das zeigt der 17. Kinder- und Jugendbericht, den Bundesjugendministerin Lisa Paus gemeinsam mit Sachverständigen vorgestellt hat. Der Bericht liefert ein umfassendes Bild von der Lage der jungen Generation und der Situation der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Zuversicht braucht eine Basis. Darum ist es so wichtig, dass junge Menschen frühzeitig auf vertrauenswürdige Menschen und Strukturen treffen – zum Beispiel auf zugewandte Erzieher und Erzieherinnen, auf Schulen, die mehr als Stoff vermitteln, oder offene Jugendclubs. Auf Menschen, die Krise können und ihnen beiseitestehen. Das ist ein deutlicher Auftrag aus dem Kinder- und Jugendbericht an Verantwortliche aller staatlichen Ebenen.
Mir ist wichtig, dass alle jungen Menschen solche Angebote kennen und nutzen können – egal, woher ihre Eltern kommen oder ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben. Und: Junge Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte und Stimmen bei politischen und gesellschaftlichen Entscheidungen Gewicht haben. Deshalb arbeite ich an einem Nationalen Aktionsplan, der zeigt, wie verbindliche und wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung in unserem Land aussehen kann.“

In Deutschland leben derzeit rund 22 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Der Bericht zeigt: Ihre Generation ist so vielfältig wie nie zuvor. Aber eins haben sie gemeinsam: Sicherheit und Orientierung sind notwendig für gutes Aufwachsen. Das ist jedoch aktuell geprägt von sich überlagernden Herausforderungen wie Krieg, Klimawandel, globale Fluchtmigration, Nachwirkungen der Pandemie, aber auch von Fachkräftemangel und dem Druck auf die Demokratie.

Die meisten jungen Menschen in Deutschland blicken mit Zuversicht auf die kommenden Jahre. Ihr Zukunftsvertrauen hat jedoch abgenommen. Von den aktuellen Krisen sind sie unterschiedlich stark betroffen – je nachdem, unter welchen Bedingungen und mit welchen Zugehörigkeiten und Zuschreibungen sie aufwachsen.

Die Gesellschaft verfügt über vielfältige Ressourcen für die junge Generation. Es gelingt ihr aber nicht, diese allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleichermaßen zugänglich zu machen.

Die Berichtskommission sieht Politik und Gesellschaft gefordert, junge Menschen und künftige Generationen mit ihren Bedürfnissen stärker zu berücksichtigen.

Der Bericht betont, dass junge Menschen auch in schwierigen Zeiten vertrauenswürdige Rahmenbedingungen brauchen. Dafür ist eine starke Kinder- und Jugendhilfe unverzichtbar. Dazu gehören viele Arbeitsfelder und Aufgaben – etwa die Kinderbetreuung in Kitas und Schulen, Jugendzentren, Jugendverbände, der internationale Jugendaustausch, die Jugendsozialarbeit und die vielfältigen Leistungen der Jugendämter vor Ort.

Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der Berichtskommission: „Die Kinder- und Jugendhilfe ist trotz der Ausnahmesituationen der letzten Jahre funktionsfähig, kommt aber zunehmend an ihre Grenzen. Zum guten Aufwachsen gehören Zuversicht und Vertrauen. Wenn die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Leistungen auch weiterhin dazu beitragen soll, muss sie verlässlich sein und noch besser werden als sie es ist.“

Bei der Erstellung des Berichts hat die Berichtskommission großen Wert auf eine umfängliche Beteiligung junger Menschen gelegt. Insgesamt hat sie rund 5.400 junge Menschen zwischen fünf und 27 Jahren zu verschiedenen Fragestellungen beteiligt.

Hintergrund:

Gemäß § 84 SGB VIII ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Ausarbeitung des Berichtes wird jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt. Mit einer Stellungnahme der Bundesregierung wird der Bericht Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Den Bericht, eine Kurzbroschüre und weitere Informationen finden Sie auf www.bmfsfj.de/kinder-und-jugendbericht.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.09.2024

Die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, ist gestiegen. Grund dafür ist das im Januar 2023 in Kraft getretene „Wohngeld-Plus-Gesetz“. Auf seiner Basis wurde erstens mehr ausgezahlt und zweitens haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld erhalten.

„Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus: Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten – sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Das Wohngeld-Plus unterstützt Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung und sichert somit ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Um den steigenden Mieten und Wohnkosten entgegenzuwirken, sind Wohnneubau und ein soziales Mietrecht unerlässlich. Für den sozialen Wohnungsbau stellen wir den Ländern über 21 Milliarden Euro zur Verfügung.

Um den Betroffenen zeitnah zu helfen, hat die Koalition den Bezug des Wohngeldes deutlich ausgeweitet und damit vielen Haushalten konkret und unmittelbar geholfen. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, stark erhöht. Ende 2023 erhielten in Deutschland rund 1,2 Millionen Haushalte die Leistung, das waren 80 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Grund ist das zum 1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz): Auf seiner Basis wurde mehr ausgezahlt und mehr Menschen erhielten Anspruch auf Wohngeld. Die Höhe richtet sich nach Einkommen, Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder. Der durchschnittliche Anspruch betrug Ende 2023 bei reinen Wohngeldhaushalten 297 Euro – 106 Euro mehr als vor Inkrafttreten des Gesetzes.“

Hier kann jede/r prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 01.10.2024

Zum OECD-Bericht „Bildung auf einen Blick 2024“ erklären Anja Reinalter, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, und Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die OECD-Studie zeigt erneut großen Handlungsbedarf in der Bildungspolitik auf. So ist fast jede oder jeder Sechste 25-34-Jährige ohne beruflichen Abschluss oder Hochschulreife. Mit dem Startchancen-Programm, das zum Schuljahresstart in Kraft getreten ist, steuern Bund und Länder nun gegen und sorgen für mehr Bildungsgerechtigkeit. Wir unterstützen gezielt Schulen in besonders herausfordernden Lagen mit zusätzlichen Mitteln. Dabei nehmen wir die Förderung der Basiskompetenzen an Grundschulen in den Fokus, da diese der Grundstein für die weitere Bildungsbiografie sind.

Zusätzlich investieren wir mit dem dritten Kitaqualitätsgesetz weiter in die frühkindliche Bildung: Ganz konkret in Fachkräftesicherung und -qualifizierung, in die Sprachförderung und die Entlastung von Kitaleitungen.

Auch im Bereich der Weiterbildung gibt es Handlungsbedarf. Zwar nehmen in Deutschland verhältnismäßig viele Menschen an Weiterbildungsmaßnahmen teil, doch stehen viele vor Herausforderungen wie Terminkonflikten, hohen Kosten oder fehlender Kinderbetreuung. Unser Ziel ist es, individuelle und qualitativ hochwertige Weiterbildung einfacher zugänglich zu machen.

Dennoch gibt es auch positive Entwicklungen: Die Arbeitslosenquote unter jungen Erwachsenen mit abgeschlossener Berufsausbildung liegt bei nur 2,9 Prozent. Dies unterstreicht, dass eine abgeschlossene Ausbildung nach wie vor die beste Garantie für gute Zukunftschancen ist.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.09.2024

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten haben, nicht zur Entscheidung angenommen. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde verfolgen sie das Ziel, wie Entbindende behandelt zu werden, die unter die Schutzfristen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) fallen.

In § 3 Abs. 2 bis Abs. 4 MuSchG sind unter anderem Schutzfristen geregelt, in denen Frauen nach einer „Entbindung“ nicht beschäftigt werden dürfen. Während dieser Schutzfristen haben Frauen, die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind, gegen die Krankenkassen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und gegebenenfalls gegen den Arbeitgeber auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Zur Auslegung des Begriffs der „Entbindung“ nahm die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in einem anderen Kontext bisher auf Regelungen der Personenstandsverordnung Bezug. In den Fällen, in denen im personenstandsrechtlichen Sinne eine Fehlgeburt vorlag, wurde eine „Entbindung“ abgelehnt. Eine „Entbindung“ war danach nur gegeben, wenn ein Kind lebend oder tot nach der 24. Schwangerschaftswoche beziehungsweise mit einem Gewicht von mehr als 500 Gramm geboren wurde.

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht fristgerecht eingelegt wurde und im Übrigen den Grundsatz der Subsidiarität nicht wahrt. Die Beschwerdeführerinnen hätten ihre Ansprüche vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde vor den Sozial- beziehungsweise Arbeitsgerichten verfolgen können.

Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-080.html

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht Nr. 80/2024 vom 25.09.2024

Die Unionsfraktion fordert, die Geburtshilfe und medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zukunftsfest zu machen. Frauen, Familien und ihre Kinder müssten dort, wo sie wohnen, die für sie bestmögliche medizinische Versorgung und Unterstützung erhalten, heißt es in einem Antrag (20/12979) der Fraktion. Das gelte ganz besonders vor, während und nach der Geburt.

Es habe sich gezeigt, dass die Versorgungsbereiche Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin unter Druck stünden, was zum Abbau bestehender Strukturen geführt habe. So betreuten Ärzte, Hebammen und Pflegefachkräfte in den Geburtshilfestationen heute fast doppelt so viele Frauen wie vor 30 Jahren.

Im Hinblick auf die Krankenhausreform müsse klargestellt werden, dass es nicht zu einer Verschlechterung der Geburtshilfe und Pädiatrie kommen dürfe, sondern zu einer Verbesserung der Versorgung, da der Status quo unzureichend sei.

Die Abgeordneten fordern unter anderem, mithilfe eines Vorschaltgesetzes stationäre Geburtshilfeeinrichtungen und Kinderkliniken bis zum Greifen der Krankenhausreform zu stabilisieren, sodass Familien diese gesichert zur Verfügung stünden und eine langfristige Perspektive für das Personal geboten werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 645 vom 30.09.2024

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (20/12771) wird von Sachverständigen als nicht ausreichend empfunden, um die im Koalitionsvertrag angekündigte Qualitätsentwicklung mit bundesweiten Standards zu erreichen. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag deutlich. Positiv vermerkten die Sachverständigen, dass sich der Bund mit jeweils zwei Milliarden Euro im Jahr 2025 und in Jahr 2026 an den Kita-Kosten der Länder beteiligen will. Kritik gab es aber an der Höhe der Fördersumme und dem eingeschränkten Förderzeitraum, der keine langfristigen Planungen ermögliche.

Der Gesetzentwurf sei für die Beschäftigten in den Kitas eine Enttäuschung, befand Elke Alsago von der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Bundesweit gleichwertige Standards ließen sich auf dieser Grundlage nicht herstellen. Notwendig sei eine Fördersumme von mindestens sechs Milliarden Euro und eine auf Dauer gestellte Finanzierung – „verbunden mit einem Stufenplan zur Erreichung von Standards insbesondere beim Personalschlüssel“, sagte sie.

Karola Becker vom Internationalen Bund, einem der großen freien Kita-Träger, bemängelte die Unterteilung von Bundesinvestitionen in die frühkindliche Bildung durch maximal Zwei-Jahres-Verträge „ohne Zusicherung von Kontinuität“. Immer wieder zeitlich begrenzte Unterstützungspakete verunsicherten das Personal und erhöhten die ohnehin bereits hohe Fluktuation der Kolleginnen und Kollegen in den Teams, sagte sie.

Kathrin Bock-Famulla von der Bertelsmann-Stiftung sagte, die Fortsetzung der Bundesförderung für zwei Jahre sei „besser als nichts“. Es sei aber zu wenig, „um nicht zu sagen inakzeptabel“. Gut sei aus Steuerungsperspektive, dass das Handlungsfeld Fachkräftesicherung und -gewinnung fokussiert werde. „Allerdings besteht eine hohe Unverbindlichkeit der Maßnahmen mangels bundeseinheitlicher Standards“, sagte Bock-Famulla.

Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken hält mindestens eine Inflationsanpassung in Höhe von 2,4 Milliarden zusätzlich für erforderlich, „um das ursprüngliche Niveau der Förderung zu erhalten“. Dantlgraber begrüßte ebenfalls die im Gesetz enthaltene Priorisierung auf Fachkräfte und Qualitätsentwicklung. Verbindlicher festgelegt werden müsse aber, dass die Länder die Mittel auch so einsetzen müssen, „dass sich die Qualität in der Kindertagesbetreuung auch tatsächlich angleicht“.

Aus Sicht von Barbara Dorn von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) geht der Entwurf in die richtige Richtung. Es sei gut, dass der Einsatz der Bundesgelder für eine pauschale Beitragsfreiheit mit dem Gesetz ausgeschlossen werde. Damit profitierten die Kinder direkt von einer besseren Qualität.

Professorin Rahel Dreyer von der Alice Salomon Hochschule Berlin sieht durch den Gesetzentwurf dringende Probleme adressiert. Angesichts der aktuellen Herausforderungen und erheblichen Handlungsbedarfe reiche jedoch eine Aufrechterhaltung des Status quo nicht aus. „Nur durch eine kontinuierliche finanzielle Förderung des Bundes und mit einheitlichen Qualitätsstandards kann sichergestellt werden, dass alle Kinder – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft – gleiche Chancen auf hochwertige Bildung, Betreuung und Erziehung erhalten“, sagte sie.

Ein Rückzug des Bundes aus der Finanzierung wäre laut Niels Espenhorst vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband eine Katastrophe gewesen. „Insofern ist es gut, dass der Worst Case nicht eingetreten ist.“ Der aktuelle Schritt sei aber zu klein, auch wenn die inhaltliche Fokussierung zu begrüßen sei, sagte Espenhorst. Die öffentlichen Ausgaben für Kitas stiegen jährlich um acht Prozent, machte er deutlich. Ohne eine Dynamisierung schmelze daher der Anteil des Bundes „wie Schnee im Frühling“.

Heiko Krause vom Bundesverband für Kindertagespflege gelangte zu der Einschätzung, dass das Ziel, einheitliche und verbindliche bundesweite Standards gesetzlich festzuschreiben, nicht erreicht werde. Trotz der Bemühungen des Bundes um eine stärkere Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit auch im Bereich der Kindertagespflege seien die Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich. „Wir nehmen sogar ein stärkeres Auseinanderdriften der Rahmenbedingungen wahr“, sagte Krause.

Irina Prüm von der Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kritisierte die im Entwurf vorgesehene Streichung des Handlungsfeldes 10, in dem die Zusammenarbeit mit den Eltern verbessert werden sollte. Es fehlten immer noch gesetzlich verankerte Landeselternvertretungen, bemängelte Prüm. Auch die Elterngremien auf Stadt-, Kreis- und Jugendamtsebene seien noch nicht flächendeckend vorhanden und würden noch nicht ausreichend unterstützt.

Waltraud Weegmann von Deutschen Kitaverband sagte, der Entwurf bleibe hinter der Erwartungshaltung der Kita-Träger zur Vorlage eines wirklichen Qualitätsentwicklungsgesetzes zurück. Entscheidend in der gesamten Qualitätsdebatte sei, „was am Ende beim Kind ankommt“. Um dem Anspruch an eine möglichst hochwertige frühkindliche Bildung gerecht zu werden und gleichzeitig dem Fachkräftemangel zu begegnen, sehe der Deutsche Kitaverband großes Potenzial in multiprofessionellen Teams, sagte Weegmann. Der Gesetzentwurf sollte ihrer Ansicht nach dem Wechsel hin zu multiprofessionellen Teams und der in der Praxis teilweise bereits gängigen Entwicklung mehr Rechnung tragen.

Durch den quantitativen und qualitativen Kitaausbau seien auch die Kosten in den letzten Jahren enorm angestiegen, sagte Ursula Krickl vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Sie hätten 2009 noch bei 15,5 Milliarden Euro gelegen. 2023 seien es mehr als 43 Milliarden Euro gewesen. Voraussetzung des Ausbaus sei immer gewesen, dass sich der Bund „dauerhaft und angemessen“ an der Kita-Finanzierung beteiligt, sagte Krickl. Dem komme der Gesetzentwurf „in keinster Weise nach“. Bei einer nur zweijährigen Beteiligung fehle es zudem Kommunen und Trägern an Planungssicherheit.

Auch Regina Offer vom Deutschen Städtetag forderte eine Verstetigung der Bundesmittel. Zugleich müssten sie sich durch eine Dynamisierung an die steigenden Kosten anpassen, um eine nachhaltige Verbesserung in der Praxis der Kindertagesbetreuung erzielen zu können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 620 vom 24.09.2024

Die Forderung der Unionsfraktion nach einem Sexkaufverbot stößt bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag deutlich. Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich in ihrem Antrag (20/10384) für eine allgemeine Freierstrafbarkeit ein und will zugleich sicherstellen, dass Prostituierte im Zuge der Neuregelung nicht durch die Tatsache der reinen Ausübung der Tätigkeit kriminalisiert werden. Das Prostitutionsgesetz von 2002 bezeichnen die Abgeordneten in dem Antrag als gescheitert. Unter dem Schutzmantel der vom Gesetzgeber geschaffenen Legalität der Prostitution, habe sich ein Handel mit Menschen unkontrolliert ausbreiten können, heißt es. Auch die neuen Schutzvorschriften des Prostituiertenschutzgesetzes von 2017 hätten an dieser Situation nichts geändert. Die Unionsfraktion fordert daher einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der nationalen Prostitutionsgesetzgebung nach dem Vorbild des sogenannten „Nordischen Modells“, bei dem die Strafbarkeit für den Kauf sexueller Dienstleistungen eine zentrale Säule sei.

Ein Sexkaufverbot, so sagte Johanna Weber, politische Sprecherin des Berufsverbands erotische und sexuelle Dienstleistungen, schade denen am meisten, „denen es eigentlich helfen soll“. Das in dem Antrag geforderte Verbot des Betriebs von Bordellen und anderen Prostitutionsstätten würde ihrer Ansicht nach die Sexarbeitenden ins Unsichere und zum Teil auch in die Illegalität treiben. Keine wissenschaftlichen Nachweise oder sonstige Belege gebe es zudem dafür, dass die überwiegende Zahl der Prostituierten zu ihrer Tätigkeit gezwungen sei, wie es im Unionsantrag heiße.

Auch Stefanie Kohlmorgen, Vorständin beim Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter (bufas), kritisierte, dass in der Debatte Zwangsprostitution und Menschenhandel meist mit der gewählten Sexarbeit vermischt werde. Diejenigen, die ihre Beratungsstelle aufsuchen, seien „fast ausschließlich“ ohne Zwang in der Sexarbeit, sagte sie. In den anderen Stellen werde auf die Fachberatungsstellen für Menschenhandeln hingewiesen. Ein Sexkaufverbot führe nicht zu dem Erfolg, dass Menschen besser in der Prostitution geschützt werden oder gar nicht erst in diese Arbeit einsteigen, befand Kohlmorgen. Es verstoße vielmehr gegen die Berufsfreiheit und verstärke die Diskriminierung der Sexarbeitenden.

Die aktuelle Gesetzgebung werde den Realitäten in der Prostitution nicht gerecht, befand hingegen die Traumatherapeutin Brigitte Schmid-Hagenmeyer. Die sexuelle Benutzung einer Person gegen Geld schädige „in der Regel“ diese Person körperlich und psychisch. „Häufig stark und teilweise lebenslang“, sagte Schmid-Hagenmeyer. Gewalt sei der Prostitution inhärent, weil es Sex ohne Konsens sei. Ein derartiges Ausmaß an Gewalt und Verletzung der körperlichen Unversehrtheit sei in keinem anderen legalen Tätigkeitsfeld bekannt. Hier von einer „Dienstleistung“ zu sprechen sei eine unangemessene Verharmlosung, sagte die Psychotherapeutin, die auch aus Gleichstellungsgründen für das nordischen Modell plädierte.

Die ehemalige Prostituierte Huschke Mau, Gründerin des Netzwerks Ella, bezeichnete die Liberalisierung der Prostitution als gescheitert. Deutschland gelte inzwischen als das Bordell Europas. Die Liberalisierung habe zudem zur gesellschaftlichen Normalisierung des Frauenkaufs geführt, sagte sie. „Bordellbesuche werden als normaler Teil männlicher Sexualität akzeptiert, was Frauen zu käuflichen Objekten degradiert“, kritisierte Mau. Sie hält außerdem eine Trennung zwischen erzwungener und freier Prostitution für oft unmöglich und unterstützt nach eigener Aussage das nordische Modell als guten Ansatz.

Claire Quidet, Präsidentin der Nid-Bewegung (Mouvement du Nid) in Frankreich erläuterte, dass in ihrer Heimat Prostitution als Gewalt und nicht als Arbeit verstanden werde, weshalb sie die Begriffe „Sexarbeit“, „Sexarbeiterin“ oder „Sexarbeiter“ nicht verwende. In Frankreich sei es seit 2016 verboten, sexuelle Dienste zu kaufen. Zuwiderhandlungen könnten mit einer Geldstrafe und der Anordnung, an einem Sensibilisierungstraining teilzunehmen, geahndet werden, sagte sie. Prostitution gelte seitdem nicht mehr als Straftatbestand. Prostituierte müssten vielmehr durch Polizei und Gerichte geschützt werden. Quidet zog eine positive Bilanz der Gesetzesänderung. Mit ihr werde gezeigt, „dass man eine sexuelle Handlung nicht käuflich erwerben darf“.

Abgelehnt wurde das Sexkaufverbot von Andrea Hitzke vom bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK). Das nordische Modell würde ihrer Auffassung nach für ein nahezu vollständiges Prostitutionsverbot sorgen, „das Deutschland um mehrere Jahrzehnte zurückwerfen und Sexarbeit erneut in die rechtliche Grauzone drängen würde“. Hitzke lehnte die pauschale Viktimisierung von Sexarbeitenden ab. Die Darstellung aller Sexarbeitenden als unmündige Menschen und Opfer untergrabe ihre Selbstbestimmung und verstärke das gesellschaftliche Hurenstigma. „Stattdessen fordern wir Respekt und Anerkennung für die Autonomie und Entscheidungen der Sexarbeitenden“, sagte sie.

Die Tätigkeit als Prostituierte zähle zu den grundgesetzlich geschützten Berufen, sagte Margarete Gräfin von Galen, Fachanwältin für Strafrecht. Man könne also verfassungsrechtlich keinen Schnitt machen und sagen, „das darf in Zukunft nicht mehr stattfinden“. Ein Verbot des Sexkaufes führe aber eben in der Konsequenz dazu, dass Prostitution nicht mehr ausgeübt werden kann.

Für den Antrag der Union sprach sich Gerhard Schönborn, Vorsitzender des Vereins Neustart – Christliche Lebenshilfe, aus. Die aktuellen Regelungen hätten nicht verhindert, dass die bereits bestehenden menschenverachtenden Zustände sich noch weiter verschlechtert hätten. „Es hat eine zunehmende Verelendung stattgefunden, die nach wie vor anhält“, sagte er. Es sei klar, dass eine solche Gesetzgebung wie in Schweden, Frankreich, Kanada, Israel und weiteren europäischen Staaten das Problem Prostitution nicht vollständig beseitigen könne. „Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile, sehen wir aber in einer solchen Gesetzgebung die einzige Möglichkeit, langfristig positive Veränderungen zu bewirken“, so Schönborn.

Unterschiedliche Auffassungen vertraten Alexander Dierselhuis, Polizeipräsident in Duisburg, und Erika Krause-Schöne von der Gewerkschaft der Polizei. Dierselhuis war der Ansicht, dass die Bekämpfung der Rotlichtkriminalität mit einem Sexkaufverbot deutlich erfolgreicher gestaltet werden dürfte, als dies bisher der Fall sei. Allein die erwartbare Verkleinerung des Marktes dürfte den Strafverfolgungsbehörden eine Konzentration auf die schweren Fälle der Rotlichtkriminalität ermöglichen, ohne vergleichsweise weniger gewichtige Ermittlungsfälle außer Acht lassen zu müssen, sagte der Duisburger Polizeipräsident.

Krause-Schöne befürchtet hingegen bei einem Sexkaufverbot die Verlegung der Prostitution in das Dunkelfeld. Dies erschwere die Verfolgung von schwersten Straftaten, zum Nachteil von Menschen, insbesondere Frauen, die zur Prostitution gezwungen werden. Ein Schritt zur Bekämpfung illegaler Prostitution und des Menschenhandels wäre es aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei jedoch, Freiern eine Mitverantwortung aufzuerlegen und die Unterstützung von Zwangsprostitution unter Strafe zu stellen.

Alexandra Sußmann, Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Stuttgart und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Städtetages, hält die aktuelle Gesetzgebung zur Prostitution nicht für gescheitert. Sußmann sprach sich gegen das Sexkaufverbot aus. Es gelte, die laufende Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes abzuwarten und dann gegebenenfalls nachzujustieren, sagte sie.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 620 vom 24.09.2024

Als Unterrichtung liegt der jüngste „Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe“ einschließlich der entsprechenden Stellungnahme der Bundesregierung (20/12900) vor. Ein solcher Bericht ist dem Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode vorzulegen. Beim jetzigen 17. „Kinder- und Jugendbericht“ handelt es sich laut Bundesregierung um einen sogenannten Gesamtbericht, der sich wie jeder dritte dieser Berichte „mit der Lage junger Menschen und den Bestrebungen, Leistungen und der Gesamtsituation der Kinder- und Jugendhilfe zu befassen“ hat. An seiner Erstellung, mit der die Bundesregierung eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt hatte, wurden den Angaben zufolge knapp 5.400 junge Menschen zwischen fünf und 27 Jahren zu verschiedenen Fragestellungen beteiligt.

Der rund 600 Seiten umfassenden Unterrichtung zufolge leben in Deutschland leben etwa 22 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Dabei weist die Bundesrepublik einen „im internationalen Vergleich äußerst geringen Anteil von jungen Menschen und einen äußerst hohen Anteil von alten und sehr alten Menschen auf“, wie die Autoren ausführen. Danach stellten Kinder im Alter von bis zu 13 Jahren Anfang 2022 mit 10,9 Millionen einen Anteil von 13 Prozent der Bevölkerung. „Laut Mikrozensus stieg der Anteil der 0- bis 11-Jährigen zwischen 2015 bis 2021 von 10,51 auf 11,23 Prozent, der Anteil der 12- bis 17-Jährigen fiel hingegen von 5,71 auf 5,42 Prozent. Auch der Anteil der 18- bis 25-Jährigen fiel von 9,02 auf 8,48 Prozent“, heißt es in dem Bericht weiter.

Wie der Bericht laut Bundesjugendministerium deutlich macht, ist die heutige junge Generation „ die diverseste, die es je gab“. Allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sei jedoch das Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit gemein. Politik und Gesellschaft sowie speziell die Kinder- und Jugendhilfe seien gefragt, „jungen Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen mit starken und resilienten Angeboten und Leistungen zu bieten“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 614 vom 20.09.2024

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ (20/12805) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Er sieht Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie im Waffenrecht und im Bundesverfassungsschutzgesetz vor und enthält die gesetzgeberischen Maßnahmen des von der Koalition nach dem Anschlag in Solingen vom 23. August beschlossenen „Sicherheitspakets“, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Danach soll Schutzsuchenden künftig die Schutzanerkennung verweigert beziehungsweise aberkannt werden, „wenn Straftaten mit einem antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen, geschlechtsspezifischen, gegen die sexuelle Orientierung gerichteten oder sonstigen menschenverachtenden Beweggrund begangen wurden“. Zugleich soll klargestellt werden, dass Heimreisen von anerkannt Schutzberechtigten in der Regel zur Aberkennung des Schutzstatus führen.

Des Weiteren „sollen ausreisepflichtige Ausländer, für deren Asylprüfung ein anderer Staat zuständig ist, angehalten werden, in den für die Prüfung ihres Antrags zuständigen Staat zurückzukehren“. Mit dem „Ausschluss von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für bestimmte Fälle der Sekundärmigration“ gefördert werden soll der Begründung zufolge die Durchsetzung einer EU-Verordnung von 2013 „zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist“.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), das laut Vorlage durch erkennungsdienstliche Maßnahmen die Identität eines Asylbewerbers sichern soll, erhält dem Gesetzentwurf zufolge künftig die Befugnis zum biometrischen Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet. Erleichtert werden sollen ferner Ausweisungen in solchen Fällen, denen bestimmte Straftaten unter Verwendung einer Waffe oder eines sonstigen gefährlichen Werkzeugs begangen wurde.

Verschärft werden soll zudem das Waffenrecht. So ist unter anderem vorgesehen, dass bei Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, an kriminalitätsbelasteten Orten sowie im Öffentlichen Personenverkehr und seinen Haltestellen „der Umgang mit Messern unabhängig von der Klingenlänge künftig untersagt oder untersagbar“ wird, um Angriffen mit Messern und Gewalttaten besser vorzubeugen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 586 vom 10.09.2024

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/12771) zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes (KiQuTG) vorgelegt. „Um für alle Kinder bis zum Schuleintritt im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicherzustellen, sind gezielte Verbesserungen der Qualität der Kindertagesbetreuung notwendig“, schreibt die Regierung darin.

Der mit dem KiQuTG angestoßene Prozess, die Qualität der Kindertagesbetreuung nach den Entwicklungsbedarfen der Länder bundesweit weiter zu entwickeln und die Qualitätsniveaus der Länder so schrittweise im Sinne einer Konvergenz nach oben anzugleichen, soll demnach fortgesetzt werden. Ziel ist es, langfristig anzustrebende bundeseinheitliche Qualitätsstandards weiterzuentwickeln. Die Regierung hält dabei eine stärkere Fokussierung auf bestimmte Handlungsfelder, für nötig. Dazu gehören die Verbesserung der Betreuungsrelation, die sprachliche Bildung sowie ein bedarfsgerechtes (Ganztags-)Angebot. „Mit dieser Weiterentwicklung des KiQuTG wird den Empfehlungen der Evaluation Rechnung getragen, eine Fokussierung auf weniger Handlungsfelder vorzunehmen sowie eine Budgetkonkurrenz von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung zu vermeiden“, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 584 vom 10.09.2024

Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (20/12783). Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen.

Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum 1. Januar 2024 die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert. „Dies wirkt sich auf die Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums für das Jahr 2024 aus“ erklärt sie und schreibt weiter: „Nach Aktualisierung der Datenbasis infolge der höheren Fortschreibung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ergibt sich ein Anpassungsbedarf bei den steuerlichen Freibeträgen zur Freistellung des sächlichen Existenzminimums von Erwachsenen bzw. Kindern.“

Im Jahr 2025 werde die Erhöhung der steuerfreien Einkommen zu Steuermindereinnahmen von 3,3 Milliarden Euro führen, erwartet die Bundesregierung. 491 Millionen Euro entfallen der Kalkulation zufolge dabei auf die Kommunen und jeweils rund 1,4 Milliarden Euro auf die Länder und den Bund.

Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf werde unverzüglich nachgereicht, schreibt Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) in seinem Begleitbrief an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 582 vom 10.09.2024

Die Coronapandemie und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen haben deutliche Spuren bei Kindern, Jugendlichen und Eltern hinterlassen: Einer aktuellen Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zufolge sind die Verschlechterungen in der mentalen Gesundheit, der körperlichen Aktivität und dem allgemeinen Wohlbefinden auch weiterhin spürbar. Die Befunde der Studie basieren auf umfassenden Analysen europaweiter Befunde sowie Datenauswertungen auf Grundlage der repräsentativen COMPASS-Panelbefragung.

Erhöhte mentale Belastungen und weniger Bewegung bei Kindern und Jugendlichen

Wie aus den Untersuchungen hervorgeht, kam es während der Pandemie zu einem deutlichen Anstieg von Angstsymptomen und Depressionen bei Kindern und Jugendlichen. Besonders stark betroffen waren Schülerinnen und Schüler während der langen Phasen des Home-Schoolings, in denen soziale Kontakte weitgehend eingeschränkt waren. Vor allem im Alter von 11 bis 15 Jahren, in der Pubertät, nahm die Häufigkeit von Angst- und Depressionssymptomen deutlich zu. Darüber hinaus stellten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Rückgang der körperlichen Aktivität fest. Während und nach Schließungen von Schulen, Sportvereinen und Freizeiteinrichtungen war eine erhebliche Abnahme der körperlichen Aktivität bei jungen Menschen feststellbar. Die tägliche Bewegungszeit sank im Durchschnitt um 48 Minuten, die intensivere sportliche Aktivität um 12 Minuten pro Tag ab – was einem Rückgang der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 20 % gleichzusetzen ist. Eine Normalisierung lässt sich bis heute nicht feststellen. „Die mentale und körperliche Gesundheit junger Menschen hat während der Pandemie stark gelitten und sich nur teilweise erholt“, fasst Dr. Helena Ludwig-Walz die Ergebnisse zusammen. „Es ist von besonderer Bedeutung, die mentale Gesundheit und das Bewegungsverhalten junger Menschen wieder gezielt zu fördern, um langfristigen negativen Auswirkungen entgegenzuwirken“, so Ludwig-Walz.

Elterliches Wohlbefinden stark beeinträchtigt

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, hatten neben den Kindern und Jugendlichen auch Eltern unter den Einschränkungen zu leiden. Vor allem Mütter mit Kindern bis zehn Jahren berichteten über ein stark eingeschränktes Wohlbefinden. Besonders auffällig ist, dass ihre Lebenszufriedenheit nahezu über den gesamten Zeitraum unter dem Wert der Väter lag. Den niedrigsten Wert der Lebenszufriedenheit erreichten Mütter im April und Mai 2021, was mit den bis dahin bereits seit mehreren Monaten bestehenden starken Einschränkungen in den verschiedenen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen zusammenfällt. Erst nach dem Ende der Schutzmaßnahmen stieg das Wohlbefinden von Müttern wieder an, und die Unterschiede zwischen Müttern und Vätern verringerten sich. „Die Pandemie hat gezeigt: Einschränkungen in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen belasten Eltern stark, insbesondere Mütter“, meint Mitautor Dr. Mathias Huebener. „Diese Erfahrung sollte uns eine Lehre sein, gerade in aktuellen Zeiten von Personalmangel in Kitas und Schulen.“ Der Ausbau von verlässlichen Betreuungsangeboten und die Verbesserung der Personalsituation in Kitas und Schulen seien dabei essenziell.

Die Pressemitteilung basiert auf diesem Artikel:

Ludwig-Walz, Helena; Huebener, Mathias; Spieß, C. Katharina; Bujard, Martin (2024): Gesundheit und Wohlbefinden von Familien während und nach Corona. Was wir für die Zukunft lernen können. In: BiB.Aktuell 5/2024 (http://www.bib.bund.de/Publikation/2024/BiB-Aktuell-2024-5.html)

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 18.09.2024

Frauen, die im Pandemiejahr 2020 zum ersten Mal Mutter wurden, kehrten nach der Geburt ihres Kindes später in den Arbeitsmarkt zurück als Frauen, deren Kinder zwei Jahre zuvor geboren wurden. Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor.

Von allen Müttern, die ihr Kind zwischen März und Oktober 2018 bekamen, kehrten 40 Prozent ein Jahr nach der Geburt ihres Kindes in den Arbeitsmarkt zurück. Nach 18 Monaten lag der Anteil der Rückkehrerinnen in dieser Gruppe bei 62 Prozent. Bei Frauen hingegen, die zwischen März und Oktober 2020 Mutter wurden, lag der Anteil der Mütter, die ihre Erwerbstätigkeit wieder aufgenommen hatten, nach einem Jahr bei 35 Prozent und nach 18 Monaten bei lediglich 50 Prozent.

Die Autorinnen untersuchten, ob insbesondere solche Mütter ihre Erwerbstätigkeit länger unterbrachen, die in stark von der Pandemie betroffenen Branchen tätig waren. Dabei zeigten sich keine Unterschiede in den Unterbrechungsdauern von Müttern, die in Branchen arbeiten, die über oder unterdurchschnittlich stark von Kurzarbeit betroffen waren. „Insgesamt gibt es keine Hinweise darauf, dass die längeren Unterbrechungsdauern der Frauen, die 2020 Mutter wurden, auf wirtschaftliche Faktoren zurückzuführen sind. Vielmehr könnte die erschwerte außerhäusliche Kinderbetreuung eine Ursache gewesen sein“, erklärt IAB-Forscherin Corinna Frodermann. „Insbesondere Mütter, deren Kinder im Frühjahr 2021 ein Jahr alt geworden sind, und die während der zweiten Kita-Schließungsphase überwiegend in Elternzeit waren, haben aufgrund der allgemeinen Unsicherheit und der rasch folgenden dritten Schließungsphase ihren Wiedereintritt ins Erwerbsleben verschoben und dadurch ihre Erwerbsunterbrechungen verlängert“, so IAB-Forscherin Ann-Christin Bächmann weiter.

„Die Situation der Kindertagesbetreuung bleibt auch nach dem Ende der Pandemie angespannt. Daher ist es wichtig, den weiteren Ausbau einer Infrastruktur mit verlässlicher Kindertagesbetreuung voranzutreiben“, ergänzt DIW-Forscherin Katharina Wrohlich.

Die Studie beruht auf der Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiografien (SIAB), einer 2 %-Stichprobe aus der Grundgesamtheit der Integrierten Erwerbsbiografien (IEB) des IAB. Die IEB bestehen unter anderem aus tagesgenauen Informationen zu allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland, die aus den Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger stammen.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2024/kb2024-17.pdf    

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 09.09.2024

  • Betreuungsquote der unter Dreijährigen auf 37,4 % gestiegen
  • Männeranteil beim Personal hat sich seit 2014 fast verdoppelt
  • Zahl der Tagesmütter und -väter im vierten Jahr in Folge gesunken, Zahl der Kitas leicht gestiegen 

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2024 gegenüber dem Vorjahr um rund 8 400 auf insgesamt 848 200 Kinder gesunken. Damit waren 1,0 % weniger unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2023. Während in den letzten zwei Jahren die Zahl der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuung angestiegen war (2023: +2,1 %, 2022:  +3,6 %), ist nun erstmals seit 2021 wieder ein Rückgang zu verzeichnen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Betreuungsquote zum Stichtag bundesweit jedoch auf 37,4 % (2023: 36,4 %). Diese Entwicklung ist auf die Bevölkerungsentwicklung und die rückläufige Zahl der Kinder unter drei Jahren zurückzuführen. Beim Personal gab es in den Kitas einen Zuwachs um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der Tagesmütter oder -väter um 3,8 % zurückging. 

Anteil der männlichen Beschäftigten wächst weiter

Nach wie vor ist der Anteil der Männer, die in der Kindertagesbetreuung tätig sind, relativ gering. Am 1. März 2024 waren 66 500 Männer im pädagogischen, Leitungs- und Verwaltungsbereich in einer Kita beschäftigt oder als Tagesvater aktiv. Der Männeranteil – bezogen auf alle tätigen Personen in diesen Bereichen – lag damit bei 8,1 %. In den vergangenen zehn Jahren entschieden sich allerdings immer mehr Männer für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung: Die Zahl der männlichen Beschäftigten hat sich seit 2014 mehr als verdoppelt (2014: 27 300), der Männeranteil fast verdoppelt (2014: 4,8 %). 

Höhere Betreuungsquoten in Ostdeutschland

In den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) waren zum Stichtag 1. März 2024 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (55,2 %). In Westdeutschland war die Betreuungsquote mit 33,9 % nach wie vor deutlich niedriger als im Osten. Bundesweit hatten Mecklenburg-Vorpommern (60,3 %), Sachsen-Anhalt (59,4 %) und Brandenburg (59,1 %) die höchsten Betreuungsquoten. Unter den westdeutschen Bundesländern erreichte Hamburg mit 49,9 % die höchste Quote, mit deutlichem Abstand gefolgt von Schleswig-Holstein (40,0 %) und Niedersachsen (36,2 %). Bundesweit am niedrigsten waren die Betreuungsquoten in Bremen (30,0 %), Baden-Württemberg (32,0 %) und Nordrhein-Westfalen (32,2 %). 

1,0 % mehr Kitas, jedoch 3,8 % weniger Tagesmütter und -väter als im Vorjahr

Am 1. März 2024 gab es bundesweit 60 662 Kindertageseinrichtungen. Das waren 617 oder 1,0 % mehr als im Vorjahr. Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 24 400 oder 3,2 % auf 778 200. Demgegenüber sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im vierten Jahr in Folge, und zwar um 1 569 auf 39 664 (-3,8 %). 

Methodische Hinweise:

Für die Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder nicht. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren. 

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe. 

Weitere Informationen:

Weitere Informationen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541)Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. 

Das Angebot an Online-Tabellen zur Kindertagesbetreuung wurde in diesem Jahr umfangreich erweitert und ist neben weiterführenden Informationen auf der Themenseite „Kindertagesbetreuung“ verfügbar.

Wichtiger Hinweis zur Datenbank GENESIS-Online:

In der zweiten Oktoberhälfte 2024 geht die neue Nutzeroberfläche unserer Datenbank online und verlässt das Beta-Stadium. Die neue Oberfläche bietet schnellere Datenabrufe sowie intuitive Recherche- und Anpassungsmöglichkeiten von Tabellen. Zudem ändern sich auch die Struktur des maschinenlesbaren Flatfile-CSV-Formats und das Datenausgabeformat bei Tabellen-Downloads. Detaillierte Informationen dazu sowie weitere wichtige Hinweise zum Release bietet die Infoseite zum neuen GENESIS-Online.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.09.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Sven Iversen, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF), wurde am 26. September 2024 in seinem Amt als Vizepräsident von COFACE Families Europe bestätigt. Vom 24. bis zum 26. September 20024 fand die Mitgliedsversammlung sowie weitere COFACE-Gremiensitzungen in Vilnius, Litauen, statt, die von einer internationalen Fachtagung zum Thema „Work-Life Balance“ begleitet wurde.

Das Präsidium der COFACE wird von der neu gewählten Präsidentin Antonia Torrens aus Griechenland angeführt, die zuvor Vize-Präsidentin war. Sie löste Annemie Drieskens aus Belgien ab, die den Verband viele Jahre erfolgreich vertreten hat. Neben Sven Iversen wurde auch die Schatzmeisterin Sylvia Stanic aus Kroatien in ihrem Amt bestätigt. Neu in den Vorstand gewählt wurde Amaia Echevarria aus Spanien, die künftig als zweite Vizepräsidentin agieren wird.

Ein zentrales Thema der COFACE-Gremiensitzungen war die Verabschiedung verschiedener strategischer Dokumente. So wurden die „Digitalisation Principles“ sowie die „Charter for Family Carers“ aktualisiert und verabschiedet. Ein neues Positionspapier zur Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung (ECEC) wurde intensiv diskutiert und wird in Kürze endgültig verabschiedet und veröffentlicht. Als weiteren Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit plant COFACE- Families Europe, sich verstärkt mit den Auswirkungen des Klimawandels auf Familien und die Entwicklung familienfreundlicher Klimapolitiken zu beschäftigen.

Am 25. September 2024 fand eine Konferenz zu dem Thema „Work-Life Balance Strategies in Family Policy“ statt. Diese Veranstaltung bot Vertreter/innen von Organisationen und Ministerien europäischen Staaten eine Plattform, um über innovative und nachhaltige Lösungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu diskutieren. Zudem fand das jährlich stattfindende von der COFACE initiierte und moderierte Treffen von Vertreter/innen von Ministerien aus europäischen Staaten statt. 15 Staaten nahmen an dem Treffen teil.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 26.09.2024

Die Finanzierung eines Großteils der pandemiebedingten Maßnahmen des Bundes nicht aus Steuergeldern, sondern durch die Pflegekassen ist laut einem aktuellen Gutachten des DAK Dachverbandes verfassungswidrig. Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:

“Die AWO fordert schon seit langem die Herausnahme versicherungsfremder Leistungen wie pandemiebedingte Kosten, Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige und die Ausbildungskosten aus der sozialen Pflegeversicherung. Die Finanzierung der pandemiebedingten Maßnahmen über die Pflegekassen hat die ohnehin katastrophale finanzielle Lage der Pflege weiter verschärft. Aber statt das Defizit wie versprochen durch Steuermittel auszugleichen, setzt die Bundesregierung offenbar auf eine weitere Beitragserhöhung für die Pflegeversicherten. Eine nachhaltige Sicherung der Pflege geht so nicht, im Gegenteil müssen Pflegebedürftige voraussichtlich das destruktive Spardiktat des Bundesfinanzministeriums abfedern.”

Laut Pflegekassen wird zum Jahresende ein Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund 1,5 Milliarden, für 2025 ein Minus von 4,4 Milliarden Euro prognostiziert. Im Defizit „enthalten“ sind Pandemiekosten in Milliardenhöhe, die von Beitragsgeldern finanziert wurden und eigentlich aus Steuermitteln an die Pflegeversicherung zurückfließen sollten. Doch im Haushaltsplan 2025 steht dazu nichts. “Es drängt sich die Frage auf, wie die noch für dieses Jahr angekündigte Finanzreform überhaupt aussehen soll. Es ist bedauerlich, dass es wieder einmal nicht an Erkenntnis, sondern am politischen Umsetzungswillen mangelt. Dieses politische Versagen mit Beitragserhöhungen heilen zu wollen, verbittet sich nicht nur, sondern ist laut Gutachten sogar verfassungswidrig”, so Sonnenholzner abschließend.

Link zum Gutachten:

https://caas.content.dak.de/caas/v1/media/81308/data/1e2e9dd9f7ac5c564f68312071b3ab2a/20240930-download-gutachten-pflegekassen.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 01.10.2024

Vier Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Klima-Allianz Deutschland fordern von der Bundesregierung ein neues Investitionsprogramm zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen im Sozialbereich. In einem gemeinsamen Papier verweisen Klima-Allianz Deutschland, AWO Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland und Paritätischer Gesamtverband auf die enormen Herausforderungen, vor denen soziale Einrichtungen etwa bei der Sanierung ihrer Gebäude stehen. 

Anlässlich der Haushaltsverhandlungen fordern die Verbände in einem gemeinsamen Papier von den Regierungsfraktionen mehr Unterstützung für notwendige Investitionen in energieeffiziente Gebäude und erneuerbare Energien. Ein Großteil der über 100.000 Gebäude in der Freien Wohlfahrtspflege müssen in den kommenden Jahren energetisch saniert und modernisiert werden. Das ist zur Einhaltung der Klimaziele zwingend erforderlich. Da die sozialen Einrichtungen die nötigen Investitionen nicht aus eigenen Mitteln tragen können, fordern sie Unterstützung von der Bundesregierung. 

„Die Bundesregierung hat ihre Gebäude-Klimaziele mehrfach verfehlt. Soziale Einrichtungen wie Pflegeheime, Kitas und Krankenhäuser sind bereit, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, doch ohne zusätzliche staatliche Investitionen wird das nicht gehen. Wir brauchen dringend ein bedarfsgerechtes Investitionsprogramm für soziale Einrichtungen, damit diese energetisch sanieren und auf erneuerbare Energien umsteigen können. Damit könnte die Bundesregierung unsere soziale Infrastruktur zukunftsfähig machen und den Klimaschutz entscheidend voranbringen”, sagt Stefanie Langkamp, Politische Geschäftsleiterin der Klima-Allianz Deutschland. 

Michael Groß, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und Präsident des Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes: „Viele Pflegeheime, Krankenhäuser oder Kitas müssen dringend energetisch saniert und modernisiert werden. Das ist notwendig, um gerade ältere und kranke Menschen besser vor den gesundheitlichen Risiken durch die zunehmende Hitze zu schützen und um die Heiz- und Stromkosten der Einrichtungen langfristig zu reduzieren. Die bestehenden Förderprogramme gehen an unserem Bedarf vorbei. Wir fordern von der Bundesregierung maßgeschneiderte Lösungen mit deutlich geringeren Eigenanteilen und höherem Fördervolumen, damit auch soziale Träger endlich angemessen in Klimaschutz investieren können.”

Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland ergänzt: „Die Freie Wohlfahrtspflege steht vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits muss sie den steigenden sozialen Bedarf decken, andererseits ist sie mit immer höheren Betriebs- und Personalkosten konfrontiert. Wenn wir jetzt nicht handeln, zahlen sowohl die Einrichtungen als auch die von ihnen betreuten Menschen am Ende den Preis. Deswegen appellieren wir an die Bundesregierung, jetzt in die Modernisierung der sozialen Infrastruktur zu investieren. Ohne zusätzliche Finanzmittel wird das nicht gehen, daher halten wir eine Reform der Schuldenbremse für unumgänglich.”

Download

Das Forderungspapier „Klimaschutz im Sozialbereich vorantreiben” von Klima-Allianz Deutschland, AWO Bundesverband, Deutschem Caritasverband, Diakonie Deutschland und dem Paritätischen Gesamtverband können sie hier herunterladen:
https://www.klima-allianz.de/fileadmin/user_upload/Dateien/Daten/Publikationen/Hintergrund/Forderungspapier_Klimaschutz_im_Sozialbereich.pdf

Hinweis

Die zitierten Personen stehen gerne für Interviewanfragen zur Verfügung. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 30.09.2024

Das Bundesarbeitsministerium hat der Zivilgesellschaft einen Arbeitstag Zeit eingeräumt, zu einer geplanten massiven Verschärfung der Situation von Bürgergeldempfänger*innen Stellung zu nehmen. Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert das Vorgehen des Bundesministeriums scharf.

Am Freitag, dem 27.09.24 wurden der AWO Bundesverband und 64 weitere Organisationen aufgerufen, zu einer Formulierungshilfe des Arbeitsministeriums Stellung zu nehmen. Gegenstand des Beteiligungsprozesses ist ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum sogenannten SGB III-Modernisierungsgesetz, der wesentliche Gesetzesänderungen im Bereich Grundsicherung und Arbeitsmarktpolitik vorsieht. Fraglich ist jedoch, für wie wesentlich das Ministerium selbst die Angelegenheit hält, denn: Den zu beteiligenden Organisationen wurde zur Rückmeldung eine Frist von gerade mal einem Arbeitstag gewährt: von Freitag 14:18 Uhr bis Montag 16:00 Uhr.

Aufgrund dieser kurzen Frist boykottiert die AWO – wie andere Organisationen auch – den formalen Beteiligungsprozess und wird keine Stellungnahme abgeben. Eine erste Prüfung des Entwurfs zeigt jedoch, dass die Regierungsfraktionen nun die Daumenschrauben für Bürgergeldberechtigte anziehen wollen, wie in der Wachstumsinitiative bereits angekündigt worden ist. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß pünktlich zum Ablauf der Frist:

„Zwangspraktika für Schutzsuchende, längere Pendelzeiten von bis zu drei Stunden täglich, Einschränkungen der Karenzzeit für Vermögen und drastische Verschärfungen der Sanktionen – das sind völlig falsche Ansätze. Diese Maßnahmen an ein Gesetz zur Modernisierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik “anzuhängen” und der Zivilgesellschaft für Stellungnahmen gerade einmal einen Arbeitstag einzuräumen, zeugt von einem zweifelhaften Verständnis von Beteiligung. Man muss sich nicht wundern, wenn solche Prozesse auch das Vertrauen in die Institutionen untergraben. Der Entwurf mag im Detail auch Sinnvolles enthalten. Da eine tiefgehende fachliche Prüfung aber in der Kürze der Zeit nicht möglich war, müssen wir auf Lob leider gänzlich verzichten. Wir fordern die politisch Verantwortlichen auf, eine Fristverlängerung von mindestens zwei Wochen für die Kommentierung einzuräumen, statt die Änderungen ohne demokratische Beteiligung der Zivilgesellschaft durchzuprügeln.“

Bereits im Mai hatte ein Verbändebündnis die Praxis immer kürzerer Fristen kritisiert: https://awo.org/pressemeldung/awo-bundesverband-kritisiert-zu-kurze-stellungnahmefristen-bei-gesetzesvorhaben-im-bereich-migration-und-flucht/

Darin hieß es u.A.: „Die Ministerien müssen sich aus demokratischem Interesse ausreichend Zeit nehmen, um die Auswirkungen der Gesetzesvorhaben aus Sicht der Zivilgesellschaft zu bewerten. Innerhalb der derzeitigen kurzen Fristen ist eine qualifizierte Stellungnahme und eine Auseinandersetzung nicht gewährleistet, was zu einem Mangel an Qualität und Praktikabilität in der Gesetzgebung führt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 30.09.2024

Die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit wird heute im Bundestag in erster Lesung debattiert. Der AWO Bundesverband hat sich hierzu gemeinsam mit Gewerkschaften, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Umweltverbänden in einem offenen Brief geäußert und umfangreiche Änderungen angemahnt. Der AWO Bundesverband setzt sich schon lange für die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit ein, doch der vorliegende Entwurf bleibt hinter den Erwartungen zurück.  

Michael Groß, Präsident des AWO Bundesverbands, kommentiert: „Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit verbinden wir die Hoffnung auf die Etablierung eines starken sozialen Wohnungssektors mit dauerhaft bezahlbaren Mieten. Immer mehr Menschen in Deutschland sind durch die hohen Wohnkosten übermäßig belastet oder finden keine bezahlbare Wohnung mehr. So kann es nicht weitergehen! Deswegen brauchen wir mehr gemeinnützigen Wohnungsbau und dafür ist der Gesetzesentwurf ein erster Schritt – doch ohne Investitionszulagen wird die Neue Wohngemeinnützigkeit nicht funktionieren.“ 

Der Gesetzesentwurf umfasst Steuererleichterungen für gemeinnützige Unternehmen sowie eine Anpassung der Rücklagenbildung. Doch es fehlen die im Koalitionsvertrag versprochenen Investitionszulagen. Michael Groß dazu: „Die Regierung hat versprochen, etwas gegen die steigenden Wohnkosten zu unternehmen. Hier hat sie jetzt ihre Chance, auf dem Wohnungsmarkt wirklich eine Veränderung anzustoßen.“ 

Den Offenen Brief finden Sie hier als Download: https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2024/forderungspapier_wohngemeinnuetzigkeit_2024-1.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.09.2024

Im Bundestag wird heute in erster Lesung über die geplante Wiederauflage der Wohngemeinnützigkeit debattiert. Mit der Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit möchte die Bundesregierung einen Beitrag zur langfristigen Versorgung mit preisgünstigem Wohnraum leisten. Die Diakonie Deutschland begrüßt grundsätzlich die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit und die damit geplante Vermietung von Wohnungen unterhalb der Marktmiete an hilfsbedürftige Menschen. Für diakonische Unternehmen trägt sich eine solche Vermietung ohne weitere Fördermittel jedoch wirtschaftlich nicht, da sie nicht über die notwendigen Reserven verfügen, um die entstehenden Verluste auszugleichen. Die Diakonie Deutschland fordert daher in einem gemeinsamen Verbändebrief mit dem Deutschen Mieterbund und weiteren Organisationen Nachbesserungen am vorgelegten Konzept.

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: 
 
„Mieterinnen und Mieter in Deutschland geben durchschnittlich mehr als ein Viertel ihres Einkommens für die Miete aus. Besonders Menschen, die in Großstädten leben, haben eine überdurchschnittlich hohe Mietbelastung. Zudem fallen viele Wohnungen aus der Sozialbindung, während gleichzeitig zu wenig neue Sozialwohnungen gebaut werden. Eine bezahlbare Wohnung zu finden, ist für viele Menschen unmöglich geworden. Die Neue Wohngemeinnützigkeit kann ein Instrument sein, mit dem auch gemeinnützige Sozialunternehmen dauerhaft bezahlbaren Wohnraum in Deutschland schaffen. Allerdings sind dafür deutliche Nachbesserungen durch die Bundesregierung notwendig. Ohne angemessene Förderung wird die Neue Wohngemeinnützigkeit ins Leere laufen. Wohnungsunternehmen werden kaum ihre Immobilien in eine Wohngemeinnützigkeit einbringen. Bezahlbarer Wohnraum wird so nicht geschaffen. Die Neue Wohngemeinnützigkeit wird damit zu einer Nische in der Wohnungsvermietung. Damit wird eine Chance vertan, Menschen in Not mit Wohnraum zu versorgen.“ 
 
Hintergrund: 
Den Rahmen für die Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit bildet das Jahressteuergesetz 2024. Danach wird die Förderung wohngemeinnütziger Zwecke als neuer gemeinnütziger Zweck in die Abgabenordnung (§52 AO) aufgenommen. Um an den Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit zu partizipieren, muss die angebotene Miete dauerhaft unterhalb der marktüblichen Miete liegen. Laut Bundesministerin Klara Geywitz seien die Einkommensgrenzen so festgelegt, dass rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland von der Neuen Wohngemeinnützigkeit profitieren könnten. Eine Prüfung der Einkommensgrenze soll nur am Anfang des Mietverhältnisses erfolgen.

Weitere Informationen:

Die Diakonie Deutschland hat ihre Forderungen an die Gestaltung der Neuen Wohngemeinnützigkeit in einem Positionspapier veröffentlicht:  
Positionspapier Neue Wohngemeinnützigkeit 
 
Verbändebrief von Diakonie Deutschland, Deutscher Mieterbund und weiteren Organisationen: 
Verbändebrief: Ohne Investitionszuschüsse kein gemeinnütziger Wohnungssektor!

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.09.2024

Frankfurter Erklärung des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET)

Wir möchten Sie auf die Pressemitteilung des Evangelischen Bundesfachverbands Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) hinweisen. 

Bezahlbarer Wohnraum wird vor allem in den Großstädten und Ballungszentren seit Jahren immer knapper. Insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen können sich die gestiegenen Mietpreise nicht mehr leisten. Viele von ihnen zahlen schon jetzt mehr als die Hälfte ihres Einkommens für die Bruttokaltmiete. Sie leben oft in überbelegten und unsanierten Wohnungen. Wohnungslose Menschen haben auf diesem unsozialen freien Wohnungsmarkt keine Chance. Sie sind häufig von Diskriminierung betroffen und konkurrieren mit (zu) vielen anderen, um die wenigen verfügbaren bezahlbaren Wohnungen.  
Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) fordert daher anlässlich seines diesjährigen Bundeskongresses die Verwirklichung einer sozialen Wohnungspolitik, die den Zugang zu Wohnraum auch für wohnungslose Menschen gewährleistet.  

Dr. Jens Rannenberg, Vorstandsvorsitzender des EBET: „Die Wohnung ist ein besonderes Gut. Sie bietet Menschen einen geschützten Raum für Rückzug und Geborgenheit. Doch für viele Menschen in Deutschland wird das Menschenrecht auf Wohnen nicht eingelöst. Sie verfügen über keinen eigenen Wohnraum oder leben in äußerst prekären Wohnverhältnissen. Es bedarf daher dringend einer grundsätzlichen Neuorientierung hin zu einer sozialen Wohnungspolitik, die die soziale Wohnraumversorgung als eine zentrale Aufgabe staatlichen Handelns begreift. Die aktuellen Wohnungslosenzahlen sind ein Alarmzeichen für unsere Gesellschaft. Wir brauchen dringend zielgerichtete Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene, um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und auch den Zugang zu diesem Wohnraum für wohnungslose Menschen zu ermöglichen.  
Wir benötigen endlich ein größeres Wohnungsmarktsegment, das nicht allein einer Marktlogik unterliegt.“  

Als EBET fordern wir:  

➢ Bezahlbaren Wohnraum schaffen – im Neubau und im Bestand: Nach einer Studie des Bauforschungsinstituts ARGE fehlen in Deutschland schon heute etwa 800.000 Wohnungen – vor allem bezahlbare. Und der Bestand an Sozialwohnungen sinkt weiter. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist daher weiter deutlich zu erhöhen. Leerstehende Büroflächen sind in bezahlbaren Wohnraum umzuwandeln und effektive  
Maßnahmen gegen spekulativen Leerstand zu ergreifen. Zudem ist dauerhaft preisgünstiger Wohnraum zu schaffen, z.B. durch eine auch Investitionszuschüsse umfassende Neue Wohngemeinnützigkeit. Steigende Mieten sind kein Naturgesetz!

➢ Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen ermöglichen: Der akute Wohnungsmangel führt zu einer Ausgrenzung von wohnungslosen Menschen bei der Wohnungsversorgung. Es bedarf daher eines ausreichend großen Wohnungsmarktsegments, das speziell für diese Menschen vorzuhalten ist. In den Richtlinien zur sozialen Wohnraumförderung der Länder sind wohnungslose Menschen folglich als Personengruppe explizit zu nennen. Zudem sind Bemühungen der Kommunen zu intensivieren, um Wohnraum im Bestand für wohnungslose Menschen zu  
akquirieren, insbesondere auch bei privaten Vermieter*innen.  

➢ Prävention stärken – Mietverhältnisse sichern: Wer einmal seine Wohnung verloren hat, bekommt nur schwer eine neue. Umso wichtiger ist es, den Verlust von Wohnraum zu verhindern. Dies spart zudem nachweislich Kosten bei Städten und Gemeinden, da die Unterbringung wohnungsloser Menschen mit deutlich höheren Kosten als der Wohnungserhalt verbunden ist. Um Menschen besser vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen, sind zentrale Fachstellen zur Vermeidung und Behebung von Wohnungslosigkeit flächendeckend auszubauen. Hierzu bedarf es finanzieller Anreize auf Bundes- und Landesebene. Zudem ist die Schonfristzahlung endlich auch auf die ordentliche Kündigung auszuweiten. Wer seine Mietschulden begleicht, muss in seiner Wohnung bleiben dürfen.  

➢ Wohnkostenlücke beseitigen: Durch die vielerorts unzureichend gedeckten Unterkunftskosten wird das soziokulturelle Existenzminimum zahlreicher Menschen unterschritten, denn sie müssen mitunter einen erheblichen Teil ihres Regelsatzes für die Unterkunft aufwenden. Zudem lassen sich in vielen Städten und Gemeinden kaum Wohnungen finden, deren Kosten als „angemessen“ anerkannt werden. Und wenn, dann lediglich in benachteiligten Quartieren, wodurch die sozialräumliche Segregation weiter zunimmt. Die Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft sind daher der Realität anzupassen. Zudem ist ein bundesweit einheitliches Konzept zur Ermittlung der Wohnkosten zu erstellen, bei dem die regionalen Unterschiede berücksichtigt werden.  

➢ Zugang zu Hilfe sichern: Auch wenn Menschen, deren besondere Lebenslage mit sozialen Schwierigkeiten verbunden ist, einen Rechtsanspruch auf Hilfe nach §§ 67ff. haben, können sie diesen Rechtsanspruch nicht überall in Deutschland geltend machen. Zudem werden mitunter rechtswidrige bürokratische Hürden errichtet, um den Hilfezugang zu verwehren. Ein Rechtsanspruch ist immer zu gewähren, wenn der konkrete Bedarf besteht. Bürokratische Hürden bei Antragsstellung und Leistungsgewährung sind zu beseitigen.  

➢ Wohnungslose menschenwürdig unterbringen: Noch immer leben viele wohnungslose Menschen in kommunalen Notunterkünften oft auf engstem Raum, mitunter unter menschenunwürdigen Bedingungen – und das teilweise über viele Jahre. Es braucht endlich verpflichtende Mindeststandards für die Notunterbringung in ganz Deutschland. Notunterkünfte sind abzuschaffen und bestehende Notunterkünfte in Sozialwohnungen umzuwandeln.  

➢ Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 beseitigen: Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP W) hat die Bundesregierung das Ziel festgeschrieben, Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030 zu beseitigen. Maßnahmen, die lediglich auf Wissensausbau zielen und Kooperationen fördern, werden dafür nicht genügen. Stattdessen bedarf es wirkungsvoller und nachhaltiger Maßnahmen, die das Ziel fokussieren. Ohne zusätzliche Fördergelder und notwendige Gesetzesänderungen wird der NAP W zum Papiertiger.  

Hintergrund:  
Unter dem Titel „Wohnst Du schon oder verzweifelst Du noch? Angemessenes Wohnen gewährleisten“ veranstaltet der EBET seinen dreitägigen Bundeskongress vom 16. bis 18. September 2024 in Frankfurt am Main.  
Auf der Veranstaltung diskutieren rund 180 Praktikerinnen und Praktiker der Wohnungsnotfallhilfe, Vertreterinnen und Vertreter der Verbände und Träger, Mitarbeitende der Verwaltung, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie  
wohnungslosigkeitserfahrene Menschen über geeignete Lösungsansätze zur Überwindung der Wohnungskrise und einen besseren Zugang zu Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen.

Weitere Informationen:

www.ebet-ev.de

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  Diakonie und Entwicklung e.V. vom 16.09.2024

Anlässlich des Tages der Wohnungslosen am 11. September fordern die Diakonie Deutschland, die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen die Bundesregierung auf, gezielte Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit bis 2030 umzusetzen. Dazu gehören insbesondere ein verbesserter Schutz vor Wohnungsverlust, z.B. durch den Ausbau von zentralen Fachstellen zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, sowie die Schaffung von Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wohnungslosigkeit ist die extremste Form von Armut in unserer Gesellschaft und stellt eine soziale Notlage dar. Wir dürfen nicht zulassen, dass immer mehr Menschen auf der Straße verelenden und insbesondere Familien mit Kindern mangels eigener Wohnung in Notunterkünften untergebracht werden müssen. Der im April dieses Jahres verabschiedete Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit der Bundesregierung hat wichtige Leitlinien zur Überwindung der Wohnungslosigkeit bis 2030 festgeschrieben. Jetzt kommt es darauf an, diese Leitlinien in konkrete Maßnahmen zu übersetzen und sie schnellstmöglich umzusetzen. Das Recht auf Wohnen muss für alle Menschen in unserer Gesellschaft Wirklichkeit werden.“

Weitere Informationen:

Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) und weiterer Partnerorganisationen „Die Not wohnungsloser Menschen erlaubt keinen Aufschub!“ 

Wissen kompakt: Wohnungs- und Obdachlosigkeit: 
www.diakonie.de/wissen-kompakt-wohnungs-und-obdachlosigkeit

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 11.09.2024

Im Zuge der Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg ist der Anteil der Frauen unter den Abgeordneten in allen drei Parlamenten erneut merklich gesunken. Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) betrachtet mit Sorge, dass sich mit dem zum zweiten Mal in Folge sinkenden Frauenanteil ein besorgniserregender Trend verfestigt.

In Sachsen sank der Frauenanteil unter den Abgeordneten von 31,7 % im Jahr 2014 auf 27,7 % im Jahr 2019 und liegt aktuell bei nur noch 27,5 %. In Thüringen fiel der Anteil von 38,5 % im Jahr 2014 auf 31,1 % im Jahr 2019 und beträgt jetzt 30,7 %. Auch in Brandenburg zeigt sich ein deutlicher Rückgang: Dort lag der Frauenanteil 2014 bei 35,2 %, fiel 2019 auf 31,8 % und beträgt jetzt nur noch 29,5 %.

„Mit dem sinkenden Frauenanteil in den Landesparlamenten verliert die Politik einen wichtigen Talentpool genauso wie die weibliche Perspektive auf die großen Aufgaben, die wir bewältigen müssen. Es besteht akuter Handlungsbedarf, um eine Verfestigung dieses Trends zu verhindern“, stellt die Präsidentin des djb, Ursula Matthiesen-Kreuder, fest.

Bereits jetzt sind in nur wenigen Bundesländern mehr als ein Drittel der Abgeordneten in den Landesparlamenten weiblich. Der Rückgang in Sachsen, Thüringen und Brandenburg ist besonders besorgniserregend. Ein solcher Trend kann jedoch umgekehrt werden, wie das Beispiel des Bundestags zeigt: 2013 betrug der Frauenanteil im Bundestag 36,5 %, sank 2017 auf 30,7 % und liegt in der aktuellen Wahlperiode wieder bei 34,8 %.

Im Jahr 2019 erklärten die Landesverfassungsgerichte von Brandenburg und Thüringen die Paritätsgesetze der beiden Länder, mit denen eine gleiche Verteilung der Macht in den Parlamenten sichergestellt werden sollte, für verfassungswidrig. Daraus folgt jedoch nicht, dass Paritätsgesetze grundsätzlich verfassungswidrig sind. Der djb fordert die Gesetzgeber auf, verfassungskonforme Paritätsgesetze zu erarbeiten und zu erlassen, um Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes vollumfänglich Geltung zu verschaffen.

Die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen wird auch durch eine politische Kultur gehemmt, die Menschen mit Care-Aufgaben benachteiligt. Solche Hindernisse können beseitigt werden, etwa durch Anreize in der Parteienfinanzierung für paritätische Kandidat*innenaufstellungen. Darüber hinaus muss das politische Ehrenamt familienfreundlicher gestaltet werden, um alle Menschen zur politischen Teilhabe zu befähigen. Parteien sind gefordert, durch gezielte Förderung mehr Frauen in Parteiämter, Kandidaturen und Parlamente zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.09.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert, dass gesetzgeberische Maßnahmen im Gesellschaftsrecht im Zuge der Nachhaltigkeitsregulierung auch Geschlechtergerechtigkeit einbeziehen müssen. Anlässlich des 74. Deutschen Juristentags (djt) in Stuttgart, der vom 25. bis 27. September 2024 stattfindet, ruft der djb dazu auf, diesen Aspekt stärker zu berücksichtigen. Hintergrund ist die geplante Diskussion der wirtschaftsrechtlichen Abteilung, die sich lediglich auf den Klimawandel beschränkt. Der djb kritisiert, dass diese enge Fokussierung dem international verankerten sozial-ökologischen Nachhaltigkeitskonzept widerspricht, das für einen effektiven Klimaschutz erforderlich ist, sowie den nachhaltigkeitsfördernden Rechtsakten des Europarechts. Soziale Aspekte, die für eine umfassende Nachhaltigkeitstransformation nötig sind, insbesondere die Geschlechtergerechtigkeit, werden ignoriert. Diese ist jedoch ein zentraler Bestandteil der sozialen Nachhaltigkeit und als SDG Nr. 5 explizites Ziel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen, sowie Gegenstand aller relevanten Unionsrechtsakte zur Nachhaltigkeitsförderung.

„Damit die Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft im Einklang mit dem Europäischen Recht gelingt, muss der deutsche Gesetzgeber über klimafördernde Maßnahmen im Gesellschaftsrecht hinausgehen und Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigen“, sagt die Präsidentin des djb, Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb hat dies bereits mehrfach in seinen Stellungnahmen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie in diversen Pressemitteilungen betont und konkrete Vorschläge gemacht, wie Geschlechtergerechtigkeit in Gesetzgebung und Praxis integriert werden kann. Risikomanagement, Berichtspflichten und Unternehmensstrategien können im Einklang mit den europäischen Vorgaben der CSRD und CSDDD entsprechend angepasst werden. Dieses Vorgehen basiert auf dem Konzept der regulierten Selbstregulierung, das auch Grundlage der djb-Konzeption für ein Gleichstellungsgesetz in der Privatwirtschaft ist und Wege zur Diskriminierungsfreiheit im Unternehmen aufzeigt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 25.09.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt ein Jahr vor der Bundestagswahl eine klare Zukunftsvision für eine kinder- und jugendgerechte Politik an. Diese sollte aus Sicht der Kinderrechtsorganisation mit einer Kommunikation auf Augenhöhe mit den Kindern und Jugendlichen einhergehen. „Politische Kommunikation auf Augenhöhe mit der jungen Generation, insbesondere in den Sozialen Medien, wird immer wichtiger, findet aber kaum statt. Zudem werden politische Entscheidungsprozesse von Kindern und Jugendlichen als sehr intransparent erlebt. Obwohl sie eigentlich viel mehr beteiligt werden und ihre eigene Lebenssituation auch aktiv mitgestalten wollen, haben sie viel zu wenige Möglichkeiten dazu, was letztlich zu einem massiven Vertrauensverlust in die Politik und demokratische Prozesse führt und sie für vermeintlich einfache Lösungen empfänglich macht. Das haben wir bei der Europawahl, aber auch bei den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und zuletzt in Brandenburg deutlich gesehen. Wir schlagen deshalb ein 10-Punkte-Programm zur Demokratieförderung und Wiederherstellung des Vertrauens von Kindern und Jugendlichen in das politische System und für eine kinder- und jugendgerechtere Politik vor“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Es braucht eine eigene Kinder- und Jugendstrategie der demokratischen Parteien und Lösungen dafür, wie Kinder und Jugendliche sich besser gesehen fühlen und tatsächlich gehört werden. Zu einer solchen Strategie gehört auch die Verankerung ihrer Rechte im Grundgesetz. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, die Ausrichtung staatlicher Stellen am Kindeswohlvorrang zu etablieren, sowie damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht insgesamt die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen“, sagt Thomas Krüger.
 
Grundlegend ist für das Deutsche Kinderhilfswerk dabei eine solidarische Politik zugunsten aller Kinder und Jugendlichen, unabhängig von ihrem Wohnort, ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Wörtlich heißt es im 10-Punkte-Programm: „Zielsetzung von guter, kind- und jugendgerechter Politik muss es sein, gesellschaftliche Spaltung aufzulösen und Sicherheit für alle Kinder zu schaffen, unabhängig von ihrer Herkunft. Die aktuelle Politik führt durch die Übernahme populistischer Narrative jedoch bei vielen Kindern zu Angst vor Anfeindungen auf offener Straße und einem Gefühl von Ungleichwertigkeit. Statt eines Ausspielens von Interessen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander braucht es eine solidarische Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, die Kindern und Jugendlichen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Perspektiven gleichermaßen aufzeigt und Lust macht auf gemeinsame Gestaltung der Gesellschaft.“
 
In dem 10-Punkte-Programm wird zudem eine bessere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Entscheidungen und eine bessere Demokratiebildung schon für die Jüngsten gefordert. „Wichtig ist außerdem, endlich die Kinderarmut in Deutschland entschieden anzugehen, dafür braucht es eine Kindergrundsicherung, die die Armutszahlen spürbar senkt und sich damit an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Wir müssen gleichzeitig die Strukturen der Kinder- und Jugendarbeit nachhaltig stärken, um Kinder und Jugendliche auch außerhalb der Schule und des Elternhauses pädagogisch zu begleiten und Extremismusprävention zu gewährleisten“, so Krüger weiter.
 
„Da kritische und konstruktive gesellschaftliche Teilhabe auch von einem gesunden gesellschaftlichen Diskurs lebt, braucht es heutzutage zudem mehr Medienbildung für Kinder und Jugendliche, sowie gleichermaßen für Eltern und Fachkräfte, damit diese insbesondere im Hinblick auf Problemfelder wie Desinformation und Hassrede besser für einen prodemokratischen Austausch gewappnet sind. Und für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes braucht es mehr als Lippenbekenntnisse, stattdessen muss schlichtweg mehr Geld in die Hand genommen werden, beispielsweise für massive Investitionen in Infrastruktur, Wohnraum, Bildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe und Klimaschutz. Aber durch die Beibehaltung der Schuldenbremse in der aktuellen Form droht den Erwachsenen von morgen eine marode Infrastruktur von gestern“, sagt Thomas Krüger.

Das „10-Punkte-Programm zur Demokratieförderung von Kindern und Jugendlichen“ kann unter https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.dkhw.de%2F10-punkte-programm&data=05%7C02%7Cnikola.schopp%40awo.org%7Cb61b903fc3b24de0022f08dcdf83ccd3%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638633833325762924%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=YU3Pp8EOZyHIW2JKFtFZ6295jwE11F0OuN6leM%2BnmPM%3D&reserved=0 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.09.2024

Morgen gehen die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ zu Ende und bereits heute können die Organisatoren ein durchweg positives Fazit ziehen: Erneut haben zehntausende Kinder an den Aktionstagen teilgenommen. Schulklassen und Kitagruppen in ganz Deutschland waren zwei Wochen lang aufgerufen, selbstständig zu Fuß, mit dem Roller oder Fahrrad zur Schule und zum Kindergarten zu kommen. Gleichzeitig konnten die vom ökologischen Verkehrsclub VCD und dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) organisierten Aktionstage einen Meilenstein erreichen: Seit 2007 haben mehr als eine Million Kinder an den Aktionstagen teilgenommen.

Jeden September sind bei den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ Kinder, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte und Eltern dazu aufgerufen, den Weg zu den Bildungseinrichtungen umweltschonend und sicher ohne Auto zurückzulegen. Dabei konnte mit verschiedenen Projekten gezeigt werden, dass es Alternativen zum Elterntaxi gibt, die einen sicheren Kita- und Schulweg ermöglichen und den Kindern zusätzlich Spaß an der Bewegung vermitteln.

Die an den Aktionstagen teilnehmenden Schulen und Kindergärten haben sich auch in diesem Jahr wieder viele kreative Aktionen einfallen lassen. Die besten Projektideen zeichnen die Verbände mit Preisen aus: Insgesamt 25 Laufräder, Roller und Kinderfahrräder wurden dafür vom Unternehmen PUKY zur Verfügung gestellt.

Der erste Platz geht an das „Kinderhaus St. Gallus” in Konstanz (Baden-Württemberg). Mit einem vielfältigen und interaktiven Programm förderte das Kinderhaus das Verständnis für Mobilität und Sicherheit im Straßenverkehr sowie den Spaß an der Bewegung. Zu den Aktivitäten zählten mit Fußabdrücken gekennzeichnete sichere Fußwege oder simulierte Zebrastreifen zur sicheren Überquerung der Einfahrt vom Parkplatz hin zur Einrichtung. Begleitet wurden die Mitmachaktionen durch tägliche Gesprächskreise über Nachhaltigkeit, Mobilität, Verkehrssicherheit sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und eine abschließende Feedbackrunde mit den Kindern und ihren Eltern.

Den zweiten Platz belegt die Kindertagesstätte „Die kleinen Strolche“ in Lübs (Sachsen-Anhalt). Im Rahmen eines „Oma&Opa-Tages“ wurde eine gemeinsame Verkehrsrallye organisiert, bei der die Kinder verschiedene Fragen rund um das Thema Verkehrserziehung beantworten mussten. Zudem suchten sie im Dorf nach den „VerkehrsStrolchen” – bunt bemalten Konservendosen, die sie zuvor selbst gestaltet und zusammengebaut hatten.

Über den dritten Platz kann sich die Fred-Vogel-Grundschule aus Fredersdorf (Brandenburg) freuen. Vor der Aktionswoche wurden neue Schülerlotsinnen und Schülerlotsen ausgewählt und ausgebildet, um den gesamten Schulweg zu sichern. Jede Klasse führte während der Aktionswoche ein Schulwegtagebuch, das am Ende der Woche ausgewertet wurde. Die Klassen mit den besten Ergebnissen erhielten Prämien für ihre Pausen-Bewegungsbox. Für die Klassen 4 bis 6 gab es zudem einen Fotowettbewerb, um auf bessere Sichtbarkeit in der Dunkelheit aufmerksam zu machen.

Und es gibt noch weitere Preise zu gewinnen: Noch bis zum 11.10.2024 läuft der Mitmachwettbewerb der Aktionstage. Teilnehmen können alle Schulen, Kindergärten oder auch für den Schul- bzw. Kitaweg aktive (Sport-)Vereine und ähnliche Einrichtungen wie Kinderhäuser und Familienzentren. Infos dazu unter http://www.zu-fuss-zur-schule.de/mitmachen/mitmachaktion-2024.

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Für Kinder hat es so viele Vorteile, wenn sie ihre Wege selbstständig zurücklegen. Damit sich Eltern und ihr Nachwuchs dabei sicher fühlen können, brauchen wir kindgerechte Infrastruktur. Das bedeutet: gute Fuß- und Radwege, Tempo 30 und Schulstraßen, wo immer dies möglich ist. Kommunen haben dank der neuesten StVO-Reform endlich mehr Spielraum. Den müssen sie jetzt auch nutzen und unsere Straßen sicherer machen — für die Kinder und für uns alle!“

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Die vielen tollen Projekte während der Aktionstage zeigen, dass Kinder eine sehr gute Einschätzung davon haben, was sie für einen sicheren Weg zur Schule oder in die Kita brauchen. Zum Beispiel weniger chaotische Zustände vor den Eingängen, indem weniger Eltern ihre Kinder mit dem Auto zur Schule oder zur Kita bringen. Eltern können sich an den Kindern ein Beispiel nehmen und lernen, dass Zufußgehen, Radeln und Rollern Spaß macht und das Selbstbewusstsein der Kinder stärkt.“

Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des VBE: „Das Lernen beginnt nicht erst im Schulgebäude. Der Schulweg kann viel bieten, seien es Umwelteindrücke oder soziales Interagieren. Zudem stärkt das selbstständige Zurücklegen des Weges zu Fuß, mit dem Rad oder Roller die körperliche und geistige Gesundheit. Auch in diesem Jahr beweisen die Projekte, wie einfache Änderungen Großes bewirken können. Mögen sie auch bei schlechterem Wetter und bei Gegenwind ihr Engagement fortsetzen.“

Zum Hintergrund: Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) haben vom 16. bis zum 27. September 2024 Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ aufgerufen. Auf der Webseite http://www.zu-fuss-zur-schule.de/ können auch nach den Aktionstagen Aktions- und Spielideen eingesehen, konkrete Tipps heruntergeladen sowie Materialien bestellt werden. Die Aktionstage stehen unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Christine Streichert-Clivot. Botschafterin der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ ist die Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., VCD Verkehrsclub Deutschland und Verband Bildung und Erziehung (VBE) vom 26.09.2024

Die Kinder und Jugendlichen in Deutschland bewerten ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten bei Entscheidungen, die sie betreffen, sowohl im familiären Bereich als auch in den Schulen als ausbaufähig. 57 Prozent können in ihren Familien häufig mitbestimmen, in Schulen sind es hingegen nur noch 29 Prozent. Für 24 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die Mitglied in Vereinen sind, gehört Mitbestimmung dort häufig zum Alltag. 22 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die Freizeiteinrichtungen wie Jugendzentren oder Jugendclubs nutzen, sagen, dass sie dort häufig mitbestimmen können. Die Mitbestimmung bei kommunalen Entscheidungen ist auf einem katastrophalen Niveau: Hier geben nur 5 Prozent der Kinder und Jugendlichen an, dass sie häufig bei Entscheidungen, die sie betreffen, mitbestimmen können.

Dabei zeigen sich teils deutliche Unterschiede in den Meinungen der Kinder und Jugendlichen in den Bundesländern, beispielsweise bei der Mitbestimmung in den Kommunen. So sagen 19 Prozent der Befragten in Bremen, 9 Prozent in Nordrhein-Westfalen und 8 Prozent in Berlin, Hamburg und dem Saarland, dass sie häufig bei kommunalen Entscheidungen, die sie betreffen, mitbestimmen können. In Baden-Württemberg (1 Prozent) und Sachsen (3 Prozent) sind es hingegen deutlich weniger.

„Frühe Beteiligungserfahrungen fördern die sozialen Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen und leisten zugleich einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Aber trotz des großen Wunsches nach Mitsprachemöglichkeiten werden Kinder und Jugendliche in der Praxis regelmäßig übergangen. Hier muss dringend nachgebessert werden, Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen müssen bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen und auf allen Ebenen zum Standard werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Studien zeigen deutlich, dass für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen klare und verbindliche gesetzliche Regelungen und nachprüfbare Qualitätsstandards notwendig sind. Hierzu zählen insbesondere klare Verantwortlichkeiten und verbindliche Verfahren sowie ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen in den Kommunen. Es braucht aber auch ein gesellschaftliches Klima, das Kinder und Jugendliche ernst nimmt und ihnen Mitsprache auf Augenhöhe ermöglicht. Gerade bei der kommunalen Mitbestimmung liegt Vieles im Argen. Hier leistet beispielsweise das Vorhaben ,Kinderfreundliche Kommunen‘, dem sich bundesweit bereits rund 60 Kommunen angeschlossen haben, wertvolle Arbeit“, so Holger Hofmann.

Die Umfrage, für die vom Sozial- und Politikforschungsinstituts Verian deutschlandweit 3.218 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren online unter Nutzung eines Access-Panels befragt wurden, ist Teil des 2. „Kinderrechte-Index“ des Deutschen Kinderhilfswerkes. Den Index wird das Deutsche Kinderhilfswerk im nächsten Jahr veröffentlichen, die Umfrage geht als ein Teilaspekt in diese Studie ein. Beim Kinderrechte-Index wird der Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen von Kindern und den damit verbundenen Politikfeldern in den deutschen Bundesländern gemessen und evaluiert. Weitere Informationen zum Kinderrechte-Index unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-index und zur aktuellen Umfrage unter http://www.dkhw.de/kinderrechte-index-aktuell-beteiligung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 09.09.2024

Kitas sind bedeutende Orte für die Entwicklung von Kindern. Was und wie sie hier lernen, prägt ihr weiteres Leben. Trotz regionaler Unterschiede ist der elterliche Bedarf an qualitativ hochwertiger Kindertagesbetreuung weiterhin hoch und kann nur mit einer Fachkräfteoffensive begegnet werden. Die Fortschreibung des Kita-Qualitätsgesetzes ist ein wichtiger Schritt. Nachhaltige Qualitätsverbesserungen lassen sich aber nur durch bundesweite Mindeststandards erreichen.

„Fast 3 Millionen Kinder unter 6 Jahren waren 2023 in einer Kindertagesbetreuung. Die Fortführung des Kita-Qualitätsgesetzes ist der richtige Schritt, damit der Mehrbedarf zu keinem Qualitätsabbruch führt und Voraussetzungen geschaffen werden, dass Kitas überall in Deutschland modern und qualitätsorientiert arbeiten können“ erklärte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes.

In Zeiten der Kitakrise, in denen die elterlichen Bedarfe weiterhin die Angebote übersteigen, ist das Signal aus Berlin mit der Fortschreibung des Programmes für weitere zwei Jahre wichtig. Zukünftig können die Länder in sieben Handlungsfeldern Bundesmittel in Höhe von insgesamt 2 Milliarden Euro pro Jahr einsetzen. Das Gesetz legen einen Fokus auf die Fachkräftegewinnung und -sicherung. Die Priorisierung unterstreicht die Bedeutung der Fachkräfte als Grundvoraussetzung für eine gute Betreuung. Fachkräfte gewährleisten die Kompetenz im frühkindlichen System. Sie sichern die Qualität der pädagogischen Arbeit, die Chancen einer guten Bildung und sorgen infolgedessen für eine bessere Vereinbarkeit.

„Jetzt brauchen die Länder gute Strategien, denn ein Gesetz und Absichtserklärungen bringen noch keine Fachkräfte“, sagte Hoffmann und merkte an: „Allerdings bleiben die Gelder auf dem gleichen Niveau wie bisher. Aufgrund der allgemein bekannten Preissteigerungen der letzten Jahre bräuchte es einen Inflationsausgleich. Die jährlichen Bundesmittel müssten auf 2,4 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden.“

Nachhaltige Verbesserungen in der Kita-Qualität könnten aber nur durch bundesweite Mindeststandards in grundsätzlichen Qualitätsbereichen erreicht werden. Dies ließe eine Gleichwertigkeit von Kitas trotz regionaler Verschiedenheit zu. Im Zentrum müssen hier bessere Betreuungsschlüssel stehen. Diese stellen sicher, dass Kinder individueller gefördert werden können. Schlechte Betreuung bedeutet in der Regel Folgekosten, weil es zu schlechterer Bildung und geringeren Chancen kommt. Die Investitionen in die Kita-Qualität sind nicht nur eine wichtige Unterstützung für Familien, sondern auch ein zentraler Baustein, um langfristig gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Studien zeigen, dass eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung wesentliche Grundlagen für späteren schulischen und beruflichen Erfolg legt. Sie trägt zur Reduzierung sozialer Ungleichheit bei und fördert Integration und Teilhabe.

„Ziel unserer Gesellschaft muss es sein, Kindern einen bestmöglichen Start ins Leben und in ihre Bildungskarriere zu ermöglichen, Eltern mit ihrem jeweiligen Familienleben besser zu unterstützen und damit für mehr Vereinbarkeit zu sorgen“ betont Hoffmann.

Die Stellungnahme des Familienbundes zum aktuellen Gesetzentwurf finden sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 23.09.2024

Gerade einmal 40 Prozent der Mütter stillen ihre Babys bis zum Ende des vierten Monats ausschließlich, obwohl fast 90 Prozent der schwangeren Frauen stillen wollen [1]. Gründe dafür sind unter anderem fehlendes Wissen sowie mangelnde Beratung und Unterstützung während dieser wichtigen Lebensphase. Die diesjährige Weltstillwoche (30.09. – 06.10.2024) hat daher das Motto „Stillfreundliche Strukturen. Für alle.“ und wirbt dafür, Schwangere und stillende Mütter besser zu unterstützen. Mit vielfältigen Informations- und Bildungsangeboten tragen das Netzwerk Gesund ins Leben und 55 Partnerinstitutionen dazu bei, dass die Strukturen und Rahmenbedingungen stillfreundlicher werden.

Schwangere und Stillende werden idealerweise an den unterschiedlichsten Orten unterstützt: Bereits in der Schwangerschaft informieren die Frauenarztpraxis, Hebamme und Geburtsklinik zum Stillen. Nach der Geburt stehen im Krankenhaus individuelle Unterstützung für einen guten Stillstart und Bindungsförderung im Vordergrund, und vom Wochenbett bis zum Ende der Stillzeit begleiten fachkundige Hebammen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger, Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, Gesundheitsfachkräfte der Frühen Hilfen und Stillberaterinnen die Frauen mit ihrer Expertise. Aber auch Familienberatungsstellen, Mutter-Kind-Kurse, Elterncafés und Apotheken sind Anlaufstellen und können informieren und unterstützen. Davon profitieren alle Frauen, unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund und ihren persönlichen Möglichkeiten.

Gemeinsam mit seinen Partnerinstitutionen verbreitet das Netzwerk Gesund ins Leben Fachwissen für alle, die zum Stillen beraten, sowie Infomaterial für Familien. Eine wichtige Rolle spielen dabei die 44 Mitglieder des Akteursnetzwerks zur Stillförderung mit ihren vielfältigen Anknüpfungspunkten zu jungen Familien: Berufsverbände, Kostenträger, Selbsthilfeverbände, Beratungsinstitutionen, politische Akteurinnen und Akteure sowie Kommunikationsfachleute arbeiten gemeinsam daran, möglichst alle Schwangeren, Stillenden und jungen Familien zu erreichen. Mit gemeinsamen und aufeinander abgestimmten Kommunikationsmaßnahmen verfolgen sie das Ziel, die Stillfreundlichkeit in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Dies ist ein Ziel der 2021 von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Strategie zur Stillförderung, die auf die strukturelle Verbesserung der Rahmenbedingungen zum Stillen setzt.

Stillen fördert vielfältig und wirksam die Gesundheit von Mutter und Kind, das ist wissenschaftlich belegt: Bei Frauen, die gestillt haben, sinkt das Risiko für Krebserkrankungen der Brust und der Eierstöcke ebenso wie das für Typ 2-Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Säuglinge, die ausschließlich gestillt wurden, haben ein geringeres Risiko für den plötzlichen Kindstod und erkranken seltener an Mittelohrentzündungen, Magen-Darm- und Atemwegsinfekten sowie Typ 2-Diabetes als Kinder, die im ersten Lebensjahr mit industriell hergestellter Säuglingsnahrung ernährt werden. Jede Unterstützung des Stillens ist daher ein Beitrag zur Prävention und gesundheitlichen Chancengleichheit und senkt nachweislich die Gesundheitskosten.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unterstützen die Weltstillwoche und begrüßen Maßnahmen und Initiativen zur Verbesserung der Stillfreundlichkeit in Deutschland.


Aktionen und Materialien rund um die Weltstillwoche 2024 vom 30. September bis 6. Oktober:

Zudem finden bundesweit zahlreiche Presseaktivitäten und lokale Aktionen statt, z. B. in babyfreundlichen Krankenhäusern, stillfreundlichen Landkreisen oder auf Initiative von weiteren engagierten Menschen.

 

 

[1] Brettschneider A-K et al. Stillverhalten in Deutschland – Neues aus KiGGS Welle 2. In: Bundesgesundheitsblatt – Gesundheitsforschung – Gesundheitsschutz 2018; 61: 920–925

 

Hintergrundinformation:
Unter Beteiligung von WHO und UNICEF ist die Weltstillwoche die größte gemeinsame Kampagne aller stillfördernden Organisationen weltweit. Ziel ist es, Stillen als natürliche und selbstverständliche Ernährung für Säuglinge in den Mittelpunkt zu stellen und sowohl Familien als auch die Gesellschaft über die positiven Effekte des Stillens zu informieren.

Gesund ins Leben ist ein Netzwerk von Institutionen, Fachgesellschaften und Verbänden zur Förderung der frühkindlichen Gesundheit – von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter. Das Netzwerk ist hauptverantwortlich für die Kommunikation der Nationalen Strategie zur Stillförderung der Bundesregierung. In enger Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle der Nationalen Strategie zur Stillförderung am Institut für Kinderernährung am Max Rubner-Institut wird das Ziel verfolgt, die Stillfreundlichkeit in Deutschland nachhaltig zu verbessern.

Das Netzwerk gehört zum Bundeszentrum für Ernährung. Dieses ist in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angesiedelt, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Netzwerk Gesund ins Leben ist Teil des Nationalen Aktionsplans IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung.

Quelle: Pressemitteilung Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) vom 11.09.2024

Ein Jahr vor der Bundestagswahl zeigt eine neue Umfrage im Auftrag von Save the Children, dass die von der Regierung beschlossene Erhöhung von Kindergeld und Kindersofortzuschlag der großen Mehrheit der Eltern nicht weit genug geht. Die Ergebnisse untermauern die Forderung der Kinderrechtsorganisation nach einem umfassenden Konzept zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit mit Blick auf Kinder und Familien in Deutschland.

„5 Euro mehr pro Monat und immer noch keine Kindergrundsicherung – die Bundesregierung enttäuscht im Kampf gegen Kinderarmut“, sagt Eric Großhaus, Experte für Kinderarmut und soziale Ungleichheit bei Save the Children. „Unsere Umfrage zeigt: Eltern befürworten mehrheitlich eine breite Palette von Maßnahmen. Es braucht keine Kosmetik, sondern ein umfassendes Konzept. In einem Jahr wird ein neuer Bundestag gewählt – noch kann die Regierung das Ruder herumreißen und sich als starke Kraft gegen Kinderarmut profilieren. Der Bundestag muss sich auf eine echte Kindergrundsicherung einigen, die wirklich etwas verändert – und zwar für alle Kinder in Deutschland.“

An der im August von forsa durchgeführten repräsentativen Befragung nahmen Eltern von Schulkindern zwischen sechs und 17 Jahren teil. 84 Prozent halten die ab 2025 geplante Erhöhung des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlags um jeweils nur fünf Euro nicht für ausreichend, um Kinderarmut zu bekämpfen. Als geeignete Maßnahme zur Unterstützung armutsgefährdeter Kinder werden von 93 Prozent mehr Investitionen in Bildung bewertet. Hohe Zustimmung erhalten auch mehr kostenlose Freizeitangebote und mehr finanzielle Unterstützung. Bessere Informationen und einfachere Möglichkeiten, Sozialleistungen zu beantragen, finden 58 Prozent sinnvoll.

„Das Recht auf Freizeit und Teilhabe steht allen Kindern in Deutschland zu“, sagt Nicole Trieloff, Expertin für Kinderarmut und soziale Ungleichheit bei Save the Children. „Die Umfrage zeigt aber, dass 13 Prozent der Eltern nicht genug Geld haben, um ihren Kindern abwechslungsreiche Freizeitangebote zu ermöglichen. Hobbys und Freizeitspaß sind ein Schlüssel für Teilhabe, Integration und die kindliche Entwicklung. In einem reichen Land wie Deutschland darf die Herkunft nicht darüber entscheiden, ob Kinder ihre Potenziale ausschöpfen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“

Während die Umfrage keine nennenswerten Unterschiede bei der Situation von Familien in Stadt und Land oder West- und Ostdeutschland zeigt, wird eine Benachteiligung von Frauen und alleinstehenden Elternteilen deutlich. So sagen mehr Frauen (17 Prozent) als Männer (10 Prozent), dass sie nicht über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Kindern abwechslungsreiche Freizeitaktivitäten und Hobbys zu ermöglichen. Mit der Zahl der Kinder steigt dieser Prozentsatz.

Forderungen von Save the Children:

  • eine einfach zugängliche Kindergrundsicherung für alle Kinder
  • eine Neuberechnung des Existenzminimums von Kindern, das soziale Teilhabe ermöglicht
  • mehr Investitionen in soziale Infrastruktur und Bildung
  • eine Gesamtanstrengung aller beteiligten Akteur*innen gegen Kinderarmut

Weitere wichtige Ergebnisse der Umfrage:

  • 13 Prozent der befragten Eltern haben nicht genug Geld, um ihren Kindern abwechslungsreiche Freizeitangebote zu ermöglichen. Unter den alleinlebenden Elternteilen sind es sogar 29 Prozent und bei Familien im unteren Einkommenssegment (unter 3.000 Euro netto) 37 Prozent.
  • Mehr kostenlose Freizeitangebote sind aus Sicht von 83 Prozent ein hilfreiches Instrument. 69 Prozent sagten, mehr finanzielle Unterstützung sei geeignet.
  • Fast drei Viertel der Eltern in Deutschland (73 Prozent) gehen davon aus, dass sich die finanzielle Situation für Familien in den nächsten Jahren verschlechtern wird. Im unteren Einkommenssektor wird die Lage besonders pessimistisch gesehen: Diejenigen mit einem Nettohaushaltseinkommen von weniger als 3.000 Euro im Monat gehen zu 79 Prozent von einer Verschlechterung für Familien aus.

Die Umfrage im Auftrag von Save the Children führte die forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH in einer repräsentativen bundesweiten Befragung unter Eltern zum Thema Kinderarmut sowie zu den Freizeitaktivitäten ihrer Kinder durch. Im Rahmen der Untersuchung wurden 1.000 nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte Eltern von Schulkindern zwischen sechs und 17 Jahren befragt. Die Erhebung fand im August 2024 im Rahmen der täglichen telefonischen Mehrthemenumfrage forsa.omnitel statt. Die vollständige Studie stellen wir gerne auf Anfrage zur Verfügung.

Save the Children Deutschland gehört dem zivilgesellschaftlichen Bündnis Kindergrundsicherung an und vertritt mit 19 weiteren Organisationen ein eigenes Konzept für die Reform. Mehr zum Thema Kinderarmut in Deutschland erfahren Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Save the Children Deutschland e.V. vom 10.09.2024

Heute verhandelt der Deutsche Bundestag das Steuerfortwicklungsgesetz, das unter anderem Kindergelderhöhungen und für besserverdienende Familien höhere Kinderfreibeträge für 2025 und 2026 vorsieht. Eine Kindergrundsicherung für alle Kinder würde besonders alle Familien ohne oder mit kleinen Einkommen unterstützen. Über diese diskutieren die Ampel-Fraktionen dagegen weiterhin, Ausgang offen. „Wir appellieren dringend an die Verhandler*innen, zumindest die ursprünglich mit der Kindergrundsicherung geplanten Verbesserungen für Kinder von Al-leinerziehenden im SGB II umzusetzen“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).
„Alleinerziehende und ihre Kinder sind zu 41 Prozent armutsbetroffen. Vom Kinderfreibetrag profitieren Alleinerziehende wegen ihrer geringen Einkommen selten. Kindergelderhöhungen kommen bei ihnen kaum an, da das Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss und im SGB II voll angerechnet wird. Falls sich die Ampel nicht auf eine Kindergrundsicherung einigen kann, müssen zumindest die geplanten Verbesserungen für Alleinerziehende im SGB II verankert wer-den: Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss darf nur noch zu 45 Prozent auf den Bedarf eines Kindes angerechnet werden. Und damit es dadurch tatsächlich zu finanziellen Verbesserungen kommt, muss parallel der Kindergeldübertrag abgeschafft werden, das heißt, das Kindergeld darf auch nicht mehr bei dem al-leinerziehenden Elternteil angerechnet werden. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, Alleinerziehende stärker zu unterstützen, darf die Ampel nicht aus dem Blick verlieren“, fordert Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 26.09.2024

Der Bundestag berät heute in 1. Lesung das Jahressteuergesetz 2024 und morgen das Steuerfortentwicklungsgesetz. Weiter eine Leerstelle ist jedoch die im Koalitionsvertrag versprochene Steuergutschrift für Alleinerziehende. „Wir appellieren an den Finanzminister, die Verantwortung für die Finanzierung zu übernehmen und die letzte Gelegenheit für eine Umsetzung der Steuergutschrift nicht zu verpassen. Alleinerziehende haben die Steuergutschrift noch nicht abgeschrieben“, mahnt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV).

„Für Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen ist die Steuergutschrift ein Gewinn. Selbstverständlich darf die Finanzierung nicht „kostenneutral“ durch eine Umverteilung zwischen Alleinerziehenden unterschiedlichen Einkommens erfolgen. „Versprechen müssen gehalten werden, und wer eine finanzielle Verbesserung verspricht, muss dafür Geld in die Hand nehmen“, betont Jaspers.
„Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat“, so Jaspers.

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Das führt besonders bei kleinen Einkommen zu einer Verbesserung. Ist die Steuerschuld niedriger als die Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 2.028 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 25.09.2024

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zum FamFG veröffentlicht, der den Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern soll. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Viele im Entwurf geplanten Neuregelungen könnten zu einer Ver-besserung des Gewaltschutzes führen, allerdings müssen diese noch wei-ter gehen, um die Istanbul-Konvention tatsächlich umzusetzen.“

Jaspers kritisiert: „Den Neuregelungen muss der Gewaltbegriff der Istanbul-Konvention zugrunde gelegt werden. Es darf nicht an den engeren Gewaltbegriff des Gewaltschutzgesetzes angeknüpft werden. Andernfalls droht psychische Gewalt und wirtschaftliche Gewalt aus dem Blick zu geraten. Ein umfassender Gewaltschutz in umgangs- und sorgerechtlichen Verfahren, wie Artikel 31 Istanbul-Konvention ihn verlangt, kann so nicht gelingen. Mit der Ratifizierung dieser Konvention zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen hat Deutschland sich bereits 2018 zur Umsetzung verpflichtet.“

Geplant ist u.a. in Kindschaftssachen die Amtsermittlungspflichten des Gerichts zu konkretisieren, damit bei Anhaltspunkten für das Vorliegen von Partnerschaftsgewalt auch Ermittlungen zum Schutzbedarf und ein Gefahrenmanagement im familiengerichtlichen Verfahren erfolgen. Die Einführung eines Wahlgerichtsstands für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen soll für eine bessere Geheimhaltung des aktuellen Aufenthaltsorts eines von Partnerschaftsgewalt betroffenen Elternteils sorgen. Kritisch sieht der VAMV, diese Wahlmöglichkeit an das Einleiten eines Gewaltschutzverfahrens oder an das Bestehen einer Gewaltschutzanordnung zu knüpfen. „Diese Voraussetzungen sind zu eng und werden den Realitäten gewaltbetroffener Elternteile nicht gerecht“, erläutert Daniela Jaspers. „Der VAMV plädiert dafür, die Flucht in eine Schutzeinrichtung oder das Vorliegen anderer Anhaltspunkte für Partnerschaftsgewalt wie Ermittlungsakten oder medizinische Befunde als Anknüpfungspunkt für die Eröffnung eines Wahlgerichtsstandes gesetzlich zu verankern“.

„Der Referentenentwurf enthält wichtige Ansätze für einen besseren Gewaltschutz. Er kann aber nur ein Baustein sein, dem weitere folgen müssen, um die Istanbul-Konvention umfassend umzusetzen“, resümiert Jaspers.“ „Hierzu gehört eine Fortbildungspflicht, so dass alle am familien-gerichtlichen Verfahren beteiligten Professionen ausreichende Kenntnisse zu den Formen häuslicher Gewalt, ihrer Dynamiken, ihrer Auswirkungen auf gewaltbetroffene Elternteile und über Auswirkungen von miterlebter Gewalt auf Kinder haben. Auch das angekündigte Gewalthilfegesetz mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung und dem schrittweisen bedarfsgerechten Ausbau der Frauenunterstützungsstruktur muss dafür noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.“

Die Stellungnahme des VAMV zum Referentenentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 16.09.2024

  • Sozialverband VdK fordert einen starken Sozialstaat
  • Finanzierungprobleme wären durch Bekämpfung von Steuerhinterziehung gelöst

Von Dienstag an berät der Bundestag über den Haushalt 2025. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Der Haushaltsentwurf birgt die Gefahr, die Gesellschaft weiter zu spalten. Die Regierungsparteien müssen dringend gemeinsam und ohne öffentlichen Streit einen Haushalt auf den Weg bringen, der den Sozialstaat stärkt. Kürzungen im Sozialbereich und drohende Beitragserhöhungen bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung führen zu noch mehr Unzufriedenheit bei vielen Menschen. Wir brauchen einen starken Sozialstaat, der alle unterstützt, die Unterstützung brauchen. So müssen Menschen mit geringen Löhnen und Arbeitssuchende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie Menschen mit Behinderung auf die Solidarität der Gemeinschaft bauen können. Das kann der derzeitige Bundeshaushalt leider nicht leisten.

Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag deutlich mehr versprochen. Der VdK vermisst zum Beispiel die Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, für die kein Geld ausgegeben werden soll. Gespart wird hingegen bei den Bundeszuschüssen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Jetzt stehen steigende Versicherungsbeiträge und Leistungskürzungen bei Pflege- und Krankenversicherung im Raum, aufgrund der fehlenden Übernahme versicherungsfremder Leistungen. Der Staat kann die Beitragsstabilität sicherstellen, wenn er zum Beispiel notwendige Investitionen aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Streichungen im Sozialbereich wären nicht nötig, würde sich die Regierung endlich nachdrücklich darum kümmern, Steuerhinterziehung und -vermeidung zu bekämpfen. Rund 100 Milliarden Euro Einnahmen gehen dem Staat nach Schätzungen von Expertinnen und Experten so jährlich verloren. Würde man Steuerschlupflöcher schließen, wäre also bei weitem genug Geld da, um einen starken Sozialstaat zu finanzieren.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 10.09.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. Oktober 2024

Veranstalter: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Nationales Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule

Ort: digital via Webex

Beim Online-Fachtag „Küchen und Mensen für einen kindgerechten Ganztag“ am 10. Oktober 2024 werden vielfältige Aspekte der Umsetzung von Gemeinschaftsverpflegung für Kinder im Ganztag beleuchtet: (Um-)Bauvorhaben von Küchen und Mensen, über Verpflegungskonzepte bis zur pädagogischen Begleitung im Schul-und Hort-Alltag. Es werden ein Einblick in die Thematik vermittelt und praktische Umsetzungsbeispiele dargestellt. Der Fachtag richtet sich an Verantwortliche in Kommunen und Ländern: z.B. Schulträger, Schulämter, Fachreferate für Kinderbetreuung, Träger der Kinder und Jugendhilfe, Jugendämter und Jugendhilfeausschüsse.

Zum Hintergrund
Wenn Kinder im Grundschulalter ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote in Anspruch nehmen, gehört gesundes Essen und Trinken unter Berücksichtigung des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. dazu. Eine bedarfsgerechte Schulverpflegung leistet einen wichtigen Beitrag zum gesunden Aufwachsen von Kindern. Aus diesem Grund ist eine ausgewogene Ernährung in Schulen und Horten das Ziel der Ernährungsstrategie der Bundesregierung.
Auch die KMK, die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, empfiehlt, dass in ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für jedes Kind ein gesundes Mittagessen angeboten wird – ein wichtiger Beitrag zum Wohlbefinden der Kinder.
Ab 1. August 2026 wird durch das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Er gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Kinder in den Klassenstufen 1 bis 4. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur. Auch an den Betriebskosten wird sich der Bund beteiligen und durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030.
Für die steigende Anzahl an Schülerinnen und Schüler in Ganztagsbetreuung schaffen Kommunen, Schul- und Hortträger die baulichen Voraussetzungen. Häufig ist eine zentrale Aufgabe, Küchen und Mensen einzurichten, auszuweiten oder neu zu bauen.

Die Einladung und das ausführliche Programm finden Sie unter ganztagsschulen.org und recht-auf-ganztag.de

Termin: 17. Oktober 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. und DeZIM-Instituts

Ort: Berlin

Fürsorge und Unterstützung sind zentrale Merkmale familiärer Beziehungen, insbesondere zwischen den Generationen. Die Familie nimmt damit eine herausragende Rolle für das wirtschaftliche, soziale und emotionale Wohlergehen von Menschen in Deutschland ein. Beispielweise wird die überwiegende Mehrheit pflegebedürftiger Personen von Angehörigen in häuslicher Umgebung gepflegt. Der Staat trägt dem durch gesetzliche Regelungen und Fördermaßnahmen Rechnung, die Familien bei ihren Fürsorgeaufgaben unterstützen sollen.

Gleichzeitig hat sich Familienleben in Deutschland durch Migration verändert. Zahlreiche Familien leben mittlerweile über staatliche Grenzen hinweg getrennt. Dies erschwert familiäre Fürsorge und Unterstützung in vielerlei Hinsicht. Forschungsergebnisse des DEZIM-Instituts zeigen: Jede zweite nach Deutschland zugewanderte Person hat Eltern im Ausland. Erwachsene Kinder unterstützen dabei ihre Eltern im Ausland in gleichem Maße wie jene mit Eltern im Inland. Sie erleben dies jedoch als stärker belastend, u.a. aufgrund bürokratischer und aufenthaltsrechtlicher Einschränkungen sowie höherer beruflicher und finanzieller Risiken.

Können aktuelle Regelungen, Maßnahmen und Institutionen die Herausforderungen einer zunehmenden diversen Bevölkerung hinreichend abdecken? Dies tangiert den Umgang mit sozialen Ungleichheiten, aber auch den enormen Fachkräftebedarf in Deutschland und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Diese und weitere Themen stehen im Fokus der gemeinsamen Veranstaltung der AGF und des DeZIM-Instituts. Die Grundlage bildet die Vorstellung von Ergebnissen eines aktuellen Forschungsprojekts des DeZIM-Instituts zu transnationaler intergenerationaler Fürsorge am Beispiel der Unterstützung von Eltern. Anschließend werden Vertreter*innen von Betroffenen, aus Politik und Zivilgesellschaft sowie der Wissenschaft gemeinsam ins Gespräch kommen und Implikationen für Regelungen und Maßnahmen in den verschiedenen betreffenden politischen Handlungsfeldern diskutieren.

Programm:

Begrüßung: Prof. Dr. Magdalena Nowicka, DeZIM-Institut, und Sven Iversen, Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen

Präsentation der Forschungsergebnisse: Dr. David Schiefer, DeZIM-Institut

Gesprächsrunde unter anderem mit

  • Andreas Schulze, Abteilungseiter „Demografischer Wandel, Ältere Menschen, Wohlfahrtspflege“ des BMFSFJ
  • Prof. Dr. Manuela Westphal, Universität Kassel
  • Dr. Annette Hilscher, Verband binationaler Familien und Partnerschaften
  • Dr. Mehmet Alpbek, Föderation Türkischer Elternvereine in Deutschland, Bundeselternnetzwerk
  • Gökay Akbulut, MdB Die Linke, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
  • Donald Ilte, Leiter der Abteilung Pflege in der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Weitere Informationen und Updates zu unseren Veranstaltungen finden Sie hier: https://ag-familie.de/de/aktuelle-veranstaltungen/

Anmeldung bis 16.10.2024, 12:00 Uhr über folgenden Link: https://dezim.limequery.com/781238?newtest=Y&lang=de

Termin: 18. Oktober 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der sog. Täterarbeit setzen sich meist gewaltausübende Männer im Kontext häuslicher Gewalt mit ihren Gewaltausübungen und deren Auswirkungen auf die Familienmitglieder, also die Kinder und Partner*innen, auseinander. Sie ist essenziell für deren Schutz. Die Männer erarbeiten dabeigewaltfreie Strategien, um ein partnerschaftliches, fürsorgliches und verantwortungsvolles Miteinander in Familie zu leben. Täterarbeit kann am besten in einem Kooperationsbündnis von mehreren Institutionen, wie z. B. auch der Kinder- und Jugendhilfe, den Frühen Hilfen und der Familienhilfe, gelingen. In dieser Veranstaltung gehen wir den Fragen nach wie Täterarbeit gerade auch mit Blick auf Kinder umgesetzt wird und die Einbettung im Kooperationsbündnis aussehen kann.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Referentin: Daniela Hirt, Diplom-Sozialarbeiterin/-Sozialpädagogin (FH), Systemische Familientherapeutin (SG), Traumapädagogin/traumazentrierte Fachberaterin (DeGPT/BAG-TP) und Fachkraft für Täterarbeit Häusliche Gewalt BAG TäHG (FTHG) arbeitet als Projektleitung, Fachberaterin und Fortbildnerin im Bereich Restorative Justice in der Justiz und führt Gewaltpräventionsangebote Häusliche Gewalt im In- und Ausland durch
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 15. und 16. November 2024

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Online

Mach dich fit für die nächste Kommunalwahl in NRW 2025

Noch immer sind nur ein Drittel der Mandatsträger*innen in der Kommune Frauen. Frauen und marginalisierte Gruppen sind nicht ausreichend repräsentiert, Mehrheiten für ihre Perspektiven fehlen.

  • Wir brauchen mehr Frauen in verantwortlichen Funktionen.
  • Wir brauchen mehr Netzwerke und Empowerment untereinander.
  • Wir brauchen eine Neuausrichtung.

Hierarchische Machtgefüge und überholte Rollenbilder müssen hinterfragt und abgebaut werden, um gleichen Zugang zu Ressourcen für alle zu gewährleisten. Und natürlich muss sich auch die politische Kultur ändern. Leichter gesagt als getan.

Wir möchten Frauen in ihrer Vielfalt unterstützen und den Austausch untereinander fördern. Gemeinsam erreichen wir mehr!

Mach dich geballt fit für die nächste Kommunalwahl! Sei dabei, damit deine Anliegen und Ideen nicht verloren gehen! Nutze den Austausch mit anderen Frauen bei unserer online Tagung, auch wenn du schon ein kommunales Mandat hast. Werde ein Vorbild für andere.

Du bist schon ehrenamtlich aktiv, und strebst ein politisches Mandat in der Kommune an? Du kannst dir vorstellen, ganz neu in die Kommunalpolitik einzusteigen, um mitzumischen? Du bist bereits im Rat oder Kreistag und benötigst einen Motivationsschub durch den gemeinsamen Austausch, oder möchtest anderen gerne kollegiale Tipps geben?

Dann haben wir genau das Richtige für dich! Es erwarten dich zwei Tage mit zahlreichen Workshops, kollegialem Austausch und Vernetzung, alles online.
So kannst du entspannt von zu Hause aus Fortbildung genießen, und dich mit anderen außerhalb deiner Kommune vernetzen. Auch Gleichstellungsbeauftragte sind herzlich willkommen.

Wir laden dich ein, in jeweils zweistündigen Workshops zu den Themen Zeitmanagement, Resilienz, Interview-Training, Best-Practice, Networking, kreative Wahlkampfideen, Wissenssnack Basics Kommunalpolitik und vieles mehr.

Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro.
Das vollständige Programm und unsere Speakerinnen/Teamerinnen findest du auf der Homepage, wo du dich auch anmelden kannst:

Mehr Frauen in die (Kommunal) Politik (fes.de). 

Nach der Anmeldung erhältst du eine Rechnung und ein Formular für deine Workshop-Wünsche.

Anmeldung

Programm

Termin: 16. November 2024

Veranstalter: Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) in Kooperation mit Landeselternausschuss Rheinland-Pfalz (LEA RLP)

Ort: Mainz

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Bestehen. Obwohl wir in den vergangenen Jahren bereits vieles bewegt haben, stehen wir weiterhin vor immensen Herausforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE): Fachkräftemangel, fehlende KiTa-Plätze, KiTa-Gebühren, fehlende Bildungs- und Chancengerechtigkeit, zu große Gruppen, aber auch zu geringer oder unflexibler Betreuungsumfang prägen derzeit die KiTa-Landschaft. Auch die mangelnde Zuverlässigkeit der KiTa-Betreuung belastet Familien, zerstört Lebensentwürfe und nimmt Bildungschancen.

Die Themen drängen und belasten – daher packen wir’s an! Gemeinsam mit Ihnen diskutieren wir bereits vorhandene Lösungsansätze, entwickeln neue Ideen und betrachten positive Beispiele. Wir möchten alle Engagierten im Bereich der FBBE zusammenbringen, unterschiedliche Perspektiven beleuchten und daraus Handlungsempfehlungen für Politik und Verwaltung ableiten. Dabei soll insbesondere das ehrenamtliche Eltern-Engagement gewürdigt und die Elternmitwirkung gestärkt werden.
Denn: Eine gute KiTa gibt es nur mit einer guten Elternmitwirkung!

Rheinland-Pfalz ist im KiTa-Bereich in vielen Aspekten Vorreiter: Komplette Beitragsfreiheit ab dem 2. Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Gestaltung der KiTa in der Verantwortungsgemeinschaft des Beirats, eine starke gesetzliche Elternmitwirkung auf allen Ebenen – dies sind nur einige positive Beispiele, an denen wir uns orientieren können. Deshalb wird sich die Politik hochrangig an diesem Kongress beteiligen: Neben Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Mitgliedern der Landesregierung Rheinland-Pfalz wird u. a. auch der Mainzer Oberbürgermeister Haase vor Ort sein. Wir werden zeigen, dass eine gute KiTa und Beitragsfreiheit kein Gegensatz sind und dass die aktive Mitsprache der Eltern eine wesentliche und wichtige Voraussetzung für gute KiTas ist.

Der Bundeselternkongress richtet sich an Eltern und Elternvertretungen, Fachkräfte, Trägerorganisationen, Verbände und Vereine, Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, Politikerinnen und Politiker sowie die interessierte Öffentlichkeit.

Es erwartet Sie ein vielfältiges Angebot an Fachvorträgen und Workshops mit viel Raum für Vernetzung und Erkenntnisgewinn. Während eines ganztägigen „Marktes der Begegnungen“ gibt es die Möglichkeit, mit Organisationen, Trägern, Verbänden und Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern ins Gespräch zu kommen und sich über ihre Arbeit zu informieren.

Der Kongress ist für alle Teilnehmenden kostenlos. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Das Hauptprogramm wird in die deutsche Schriftsprache überführt.
Für Kinder bis 12 Jahre wird eine kostenlose Betreuung vor Ort zur Verfügung stehen.

Für eine Kongressteilnahme bitten wir um eine Anmeldung bis 18. Oktober 2024.

Termin: 29. Januar 2025

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit Deutschen Gewerkschaftbund

Ort: Berlin

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn. Seine Einführung war kontrovers diskutiert worden: Manche Seiten prognostizierten den Verlust von Millionen Arbeitsplätzen sowie das Ende der Tarifautonomie.

Nach 10 Jahren lässt sich jedoch feststellen: Die Einführung des Mindestlohns ist ein Erfolgsmodell. Millionen Menschen haben mehr im Geldbeutel. Vor allem Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren von ihm. Auch hat er, das belegt die Forschung, keine Arbeitsplätze gekostet.

Aber auch Erfolgsmodelle müssen sich weiterentwickeln, um auf der Höhe der Zeit zu bleiben. Wir möchten mit Dir und Ihnen am 29. Januar 2025 im DGB-Haus Berlin darüber diskutieren, welche Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn über die letzten 10 Jahre hatte, welche Herausforderungen sich heute stellen und wie er auch in Zukunft als Mindeststandard den deutschen Arbeitsmarkt verlässlich nach unten absichert.

Wir bitten darum, den Termin schon einmal vorzumerken.

Ein detailliertes Programm folgt diesen Herbst.

WEITERE INFORMATIONEN

Im Jahr 2024 hat das Bündnis „Sorgerarbeit fair teilen“ einen Newsletter ins Leben gerufen. Jeweils zum Quartalsende wird von den neuesten Bündnisaktivitäten berichtet und Relevantes zum Thema Sorgearbeit aus Wissenschaft, Forschung, Politik sowie den Mitgliedsorganisationen des Bündnisses und anderer Verbände zusammentragen.

Die Anmeldung erfolgt auf der Website: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulbereich, der ab 2026 jahrgangsweise in Kraft tritt, wird den Bildungs- und Lebensraum Schule spürbar und nachhaltig verändern. Neben der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll er gute und zeitgemäße Bildung für alle ermöglichen und dazu beitragen, den in Deutschland weiterhin starken Zusammenhang zwischen familiärer Herkunft und Bildungserfolg zu entkoppeln.

Was nötig ist, um die mit dem Recht auf Ganztag verbundenen bildungspolitischen Ziele zu erreichen, ist Gegenstand der im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erarbeiteten Expertise „Ganztag als Chance“. Ein zentrales Ergebnis: Ganztag muss gestaltet werden. Entscheidend für die Wirkung ist nicht das bloße Vorhandensein entsprechender Angebote, sondern ihre Qualität. Zusätzlich zu dem bereits herausfordernden Ausbau entsprechender Kapazitäten in vielen Bundesländern braucht es deshalb große Anstrengungen mit Blick auf die Steuerung, Planung und Durchführung ganztägiger Angebote.

Was macht gute Ganztagsangebote aus? Wie müssen sie gestaltet sein, um erfolgreiche Lernprozesse zu unterstützen und damit auch Bildungsungleichheit zu reduzieren? Ansatzpunkte hierfür identifiziert die vorliegende Expertise in Form konkreter Handlungs- und Entwicklungsfelder und benennt spezifische – vor allem pädagogische und organisatorische – Stellschrauben und Qualitätskriterien für eine gelingende Gestaltung schulischer Ganztagsangebote.

Den komplette Diskurs finden Sie hier: FES diskurs | Ganztag als Chance

Das ESF Plus-Programm „ElternChanceN – Mit Elternbegleitung Familien stärken“ des BMFSFJ startet in die 2. Förderphase vom 01.06.2025 bis zum 31.05.2028. Für jedes geförderte Projekt – unter Beteiligung von qualifizierten Elternbegleiterinnen und Elternbegleitern – sollen in der 2. Förderphase Personal- und Sachkosten bei einer dreijährigen Projektlaufzeit zur Verfügung gestellt werden. Der Eigenanteil der Träger beträgt 10 Prozent.

Im Rahmen von ElternChanceN werden Bausteine gelingender Elternzusammenarbeit/ -begleitung in der (frühen) Kindheit konzipiert und unter Einbezug von sozialen Einrichtungen in der Region umgesetzt. Dabei sollen Netzwerke im Sinne kommunaler Präventionsketten entstehen. Um Familien in besonderen Lebenslagen zu unterstützen, werden mit dem Programm passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte Bildungsangebote realisiert – von niedrigschwellig bis in formalisierter Form. Gefördert werden eine Koordinierungsstelle mit 0,5 VZÄ sowie Elternbegleiter:innen bis zu 1,0 VZÄ pro Projekt. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist der Auf- bzw. Ausbau des Netzwerkes Elternbegleitung sowie die Gesamtkoordination des Projekts vor Ort. Die geförderten Elternbegleiter:innen arbeiten Hand in Hand mit der Koordinierungsstelle und setzen Angebote für Familien vor Ort um.

Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren und besteht aus einem Interessenbekundungsverfahren (Stufe 1) und einem sich daran anschließenden Antragsverfahren (Stufe 2). Antragsberechtigt sind Kommunen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Die Teilnahme steht Trägern der 1. Förderphase sowie neue Interessenten offen. Das Interessenbekundungsverfahren zur 2. Förderphase läuft vom 09. September bis zum 04. November 2024.

Weitere Informationen finden Sie im „Aufruf Interessenbekundungsverfahren“ auf www.elternchancen.de

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Safe-Abortion-Day: AWO und ZFF fordern Bundesregierung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs auf

Berlin, 27.09.2024 Im Vorfeld des Safe-Abortion-Day, dem internationalen Aktionstag für den sicheren Zugang zu Abtreibungen, am 28. September, hat die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ein neues Positionspapier verabschiedet und gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie (ZFF) zu einer Kundgebung aufgerufen. Gemeinsam fordern sie den Gesetzgeber auf, den Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland endlich in bedarfsgerechten Gesetzen außerhalb des Strafrechts zu regeln.

Dazu kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Alle Menschen, die einen Schwangerschaftsabbruch benötigen, haben ein Recht auf wohnortnahen Zugang zu freiwilliger Beratung, angemessener medizinischer Versorgung und Kostenübernahme – bundesweit. Die derzeitige gesetzliche Regelung steht diesen menschenrechtlich relevanten Forderungen im Weg und hat schwerwiegende Auswirkungen für ungewollt Schwangere, die schnelle und niedrigschwellige Hilfe benötigen. Es wird Zeit, dass die Bundesregierung endlich den Empfehlungen ihrer eigenen Expert*innenkommission und anderer Fachverbände folgt, und den Schwangerschaftsabbruch legalisiert.“

Vorgestellt wurde das Positionspapier im Rahmen einer Kundgebung vor dem Justizministerium in Berlin. Dabei forderte der AWO Bundesverband gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie den Justizminister und die Ampel-Regierung auf, ihren Antrittsversprechen Folge zu leisten, und sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte zu stärken: „Alle Menschen sollten uneingeschränkt das Recht haben, über ihren Körper und ihre Familienplanung selbst zu entscheiden. Eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs kann daher nicht länger warten. Insbesondere angesichts des Erstarkens extrem rechter Parteien ist es unerlässlich, dass wir die reproduktiven Grundrechte stärken und in geltendes Recht gießen. Gemeinsam mit dem AWO Bundesverband fordern wir: Weg mit §218! Wir brauchen ein Ende der Stigmatisierung von ungewollt schwangeren Personen und Ärtz*innen, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen,“ so Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF.

Das Positionspapier der AWO sowie weitere Hintergründe und Fotos zur Kundgebung gibt es unter:
https://awo.org/service/kampagnen/safe-abortion-day-2024/

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Pressemitteilung Thema: Zeitpolitik

Gute und gerechte Familienförderung geht nicht über Steuererleichterungen

Berlin, 23.09.2024 – Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des im Deutschen Bundestag kritisiert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) den Antrag der CDU/CSU – Fraktion „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ und fordert ein grundlegendes Umdenken in der Familienförderung, um nicht nur vermögende, sondern alle Familien zu unterstützen und zu stärken.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt dazu: „Die alleinige Unterstützung von Familien bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch Steuererleichterungen ist aus unserer Sicht der falsche Ansatz. Steuerliche Vorteile wie Freibeträge oder steuerliche Abzugsbeträge begünstigen in erster Linie Menschen mit hohen Einkommen. Viele Familien, die diese Unterstützung ebenfalls dringend benötigen, werden dadurch nicht erreicht.

Das bestehende System der steuerlichen Familienförderung bevorzugt bereits jetzt Haushalte mit gutem Einkommen. Anstatt diese Ungerechtigkeit weiter zu verstärken, muss die Familienförderung grundlegend reformiert werden. Es ist an der Zeit, das System von Grund auf neu zu denken und auf eine sozial gerechte Förderung umzustellen. Das ZFF fordert daher seit langem, von der steuerlichen Förderung abzurücken und stattdessen endlich den Weg zu einer umfassenden und gerechten Kindergrundsicherung einzuschlagen.

Darüber hinaus braucht es wirksame Maßnahmen, um die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für alle Familien zu erleichtern und die Gleichstellung zu fördern. Dazu gehören staatliche Anreize für eine gerechte Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit, der Ausbau und die Verbesserung der Infrastruktur sowie die Schaffung einer familienfreundlichen Arbeitswelt mit guten Arbeitsbedingungen.“

Sophie Schwab ist heute als Sachverständige zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses geladen. Sie findet heute am 23. September von 14 Uhr – 15:30 Uhr statt und wird live auf www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Finanzen des Deutschen Bundestages am 23. September 2024 zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU „Familien steuerlich stärken – Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenpflege“ (Drucksache 20/11620) finden Sie hier.

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ZFF-Info

ZFF-Info 12/2024

AUS DEM ZFF

Der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 51 Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, fordert ein konsequentes Umdenken der Politik im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen. Bund, Länder und Kommunen müssen endlich gemeinsam an einem Strang ziehen!  Weg von einem Kooperationsverbot zwischen den föderalen Ebenen und hin zu einem Kooperationsgebot.

Ein Aufwachsen in Armut wirkt sich auf die Teilhabe an der Gesellschaft aus und prägt Menschen für ihr gesamtes Leben. Seit Jahrzehnten verharrt die Kinder- und Jugendarmut in unserem reichen Land auf einem viel zu hohen Niveau von 20 Prozent. Die Dauer, die Kinder und Jugendliche in Armut leben, verlängert sich sogar seit Jahren. Vor dem Hintergrund einer Sparpolitik, die auch vor Angeboten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nicht haltmacht, fordert der Ratschlag Kinderarmut ein Umdenken im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Nicht die Frage, wer welche Maßnahmen bezahlt, sollte im Vordergrund stehen, sondern die Förderung eines guten Aufwachsens für alle. Dafür braucht es eine Stärkung der Infrastruktur vor Ort. Das wird aber nur funktionieren, wenn Kommunen, Länder und der Bund sich gemeinsam zuständig fühlen und alle Ebenen auch tatsächlich Verantwortung übernehmen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.: „Ein Aufwachsen in Armut bringt Kinder um die Chance, die Demokratie als solidarische Gesellschaftsform zu erleben. Wir können uns die Sparpläne und das Gezanke auf dem Rücken der Kinder- und Jugendlichen nicht mehr leisten. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt zusammenarbeiten und Verantwortung übernehmen. Es ist höchste Zeit!“

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut 2024 „Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot!“ finden Sie hier.

Informationen zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. In den Folgejahren engagierte sich der Ratschlag mit weiteren gemeinsamen Erklärungen, wie zuletzt im Jahr 2023 mit der von über 50 Organisationen gezeichneten Erklärung „Haltung zeigen gegenüber Kindern und Jugendlichen und Familien: Menschen in Armutslagen vorurteilsfrei begegnen“. www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.09.2024

Pflegebedürftige und ihre Familien bleiben in unserer Gesellschaft viel zu oft unsichtbar. Dabei trifft Pflege über kurz oder lang alle. Dies bietet uns den Anlass, noch mal genauer hinzuschauen und das Licht auf eine Gruppe zu werfen, die leider oft gar keine Beachtung findet: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.
Auf unserer Fachtagung haben wir Antworten gesucht, damit diese Familien – ebenso wie alle anderen Familien, in denen gepflegt wird – die Unterstützung erhalten, die sie brauchen und die ihnen zustehen sollte!

ZFF Doku „Drahtseilakt“

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Start des neuen Plus-Programms „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) startete am 1. September 2024 sein neues Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert wird. Mit diesem Programm wird erstmals die Zielgruppe der 28 bis 59-Jährigen in den Blick genommen. Bundesministerin Lisa Paus begrüßte in der Auftaktveranstaltung am 3. September die 19 Kommunen als Träger des neuen Programms.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das neue Programm ist ein zentraler Meilenstein der Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit für alle Altersgruppen. Erstmals fördern wir speziell Maßnahmen für Menschen, die sich mitten im Leben befinden, um Einsamkeit und soziale Isolation vorzubeugen und zu lindern. In dieser Altersgruppe gibt es viele Umbruchsituationen, in denen die Menschen Hilfe benötigen und in Kontakt mit der Kommune treten. Sei es, dass es sich um Alleinerziehende nach einer Trennung handelt oder werdende Eltern, die Unterstützung benötigen. Ob ein Mensch von Einsamkeit betroffen ist, sieht man ihm nicht an. Wichtig ist mir, dass es zukünftig auch in dieser Zielgruppe passende Maßnahmen und eine Vielzahl an Gelegenheiten gibt, um in Kontakt zu kommen“.

Ziele des Programms sind der Auf- und Ausbau von kommunalen Strukturen zur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit und sozialer Isolation sowie Verbesserung der sozialen Teilhabe und Arbeitsmarktchancen für Menschen in der Altersgruppe zwischen 28 und 59 Jahren.

So wird es z. B. in einem Projekt spezielle Angebote für Neubürger*innen, Alleinerziehende oder kinderlose Menschen geben. Eine Kommune plant partizipative Konferenzen, unter Einbeziehung von Betroffenen von Einsamkeit und Armut zur Entwicklung von Maßnahmen für diese Zielgruppe. Die Einbindung des Themas Einsamkeit und soziale Isolation in städtische Planungs- und Steuerungsmaßnahmen ist ein weiterer Ansatz, um Strukturen fest zu etablieren.

Die 19 Kommunen bundesweit erhalten dafür bis 2027 rund 3,1 Millionen Euro aus Mitteln des ESF Plus, rund 3,4 Millionen Euro kommen aus Eigenmitteln der Kommunen hinzu. Es ist damit das zweite laufende ESF Plus-Programm des Bundesgesellschaftsministeriums gegen Einsamkeit.

Weiterführende Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/strategie-der-bundesregierung-gegen-einsamkeit-234582
Angebote bei Einsamkeit: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/angebote/angebote-fuer-betroffene

Über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus, 2021 – 2027)

Der Europäische Sozialfonds Plus ist ein wichtiges Finanzierungs-, aber auch Förderinstrument der Europäischen Union für Investitionen in Menschen. Es geht darum, zu einem sozialeren Europa beizutragen und die Europäische Säule sozialer Rechte in die Praxis umzusetzen.

Der ESF investiert vor Ort in Maßnahmen, um Menschen bei der Bewältigung wirtschaftlicher und sozialer Herausforderungen zu unterstützen.

Es geht dabei um verschiedene Ziele, unter anderem

  • den Zugang zur Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung und die aktive Inklusion zu verbessern,
  • auch um die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen,
  • Förderung der sozialen Integration von Benachteiligten.

Weitere Informationen zum ESF Plus finden Sie hier: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/inhalt.html

Über das ESF Plus-Programm

„Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ ist ein bundesweites Programm, an dem rund 20 Kommunen teilnehmen. Es hat eine dreijährige Laufzeit, vom 1. September 2024 bis zum 31. August 2027.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.esf-regiestelle.de/esf-plus-2021-2027/zusammenhalt-staerken-menschen-verbinden/

Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit

Die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit wurde Ende 2023 beschlossen. Die darin enthaltenden 111 Maßnahmen zahlen auf fünf Ziele ein: Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Wissen stärken, Praxis stärken, bereichsübergreifend agieren und Menschen unterstützen, Angebote ausbauen. Das Bundesfamilienministerium will das Thema damit strategisch angehen. Denn Einsamkeit schadet den Betroffenen und ihrem Umfeld, und auch unserer Demokratie.

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) setzt sich mit den Ursachen und Folgen von Einsamkeit auseinander und fördert die Erarbeitung und den Austausch über förderliche und hinderliche Faktoren in der Prävention von und Intervention bei Einsamkeit in Deutschland. Das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. führt das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit mit Förderung des Bundesfamilienministeriums durch.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.09.2024

Altersprüfung und Meldesysteme der Anbieter unzureichend

Das Gefährdungspotenzial für Kinder und Jugendliche im Netz nimmt zu. Aktuell macht es generative KI immer schwerer, Realität von Fälschung zu unterscheiden und verstärkt Risiken wie sexualisierte Gewalt, Mobbing und Extremismus. Dies ist ein zentraler Befund des Jahresberichts von jugendschutz.net, dem gemeinsamen Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet.

2023 bearbeitete jugendschutz.net 7.645 Verstoßfälle. Davon sind zwei Drittel sexualisierter Gewalt zuzuordnen. Bei 12 Prozent handelt es sich um Sex/Pornografie, bei 11 Prozent um politischen Extremismus. Fünf Prozent gingen auf selbstgefährdende Inhalte zurück und zwei Prozent auf Cybermobbing.

3.210 Verstöße meldete jugendschutz.net an Anbieter und Selbstkontrolleinrichtungen mit dem Ziel der schnellen Abhilfe. 105 Verstoßfälle wurden an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zur Einleitung eines Aufsichtsverfahrens übermittelt. Außerdem wurden 252 Fälle an die KJM zur Indizierung durch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) abgegeben. 3.582 Fälle sendete jugendschutz.net an die Strafverfolgungsbehörden, da kinder- und jugendpornografische Inhalte verbreitet wurden oder Gefahr für Leib und Leben bestand. Am Jahresende waren bei 6.902 Fällen (90 %) die Verstöße beseitigt.

Stefan Glaser, Leiter von jugendschutz.net: „Online-Trends werden schnelllebiger und riskanter, Deepfakes sind inzwischen täuschend echt und einfach zu erstellen. Die Hemmschwellen für Übergriffe im digitalen Raum sinken. Wir sehen, dass der Krieg in Nahost für antisemitische oder muslimfeindliche Hasspropaganda instrumentalisiert wird. Auch Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern werden ohne Skrupel verbreitet. Und wir nehmen vermehrt Beiträge in Social Media wahr, die junge Menschen zu gesundheitsgefährdendem Verhalten anstiften. Bei all dem kommen auch KI-generierte Inhalte zum Einsatz. Gleichzeitig muss leider konstatiert werden: Betreiber von Angeboten tun zu wenig, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Sie reagieren unzureichend, wenn ihnen Verstöße gemeldet werden. Und sie überprüfen die Altersangaben von Nutzenden nicht angemessen. Gute Ansätze, wie möglichst sichere Voreinstellungen für bestimmte Altersgruppen, entfalten dadurch kaum Wirkung.“

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Der Jahresbericht von jugendschutz.net zeigt, dass Kinder und Jugendliche im Netz immer mehr mit Hass, Hetze und Desinformation konfrontiert sind. Dazu kommt eine Debattenkultur, die nicht durchgehend sozialen Regeln folgt. Junge Menschen haben jedoch ein Recht auf sichere und unbeschwerte Teilhabe an der digitalen Welt! Davon sind wir noch weit entfernt. Hier sind besonders die Plattform-Anbieter in der Pflicht. Mit dem Digital Services Act haben wir uns in Europa ein starkes Werkzeug gegeben: Anbieter von Online-Plattformen sind verpflichtet den Zugang Minderjähriger zu ungeeigneten Inhalten zu verhindern und für ein hohes Maß an Privatsphäre und Sicherheit innerhalb ihres Dienstes zu sorgen. Diese Regeln müssen jetzt konsequent umgesetzt werden.“

Katharina Binz, Jugendministerin Rheinland-Pfalz: „Sexualisierte Gewalt im Netz muss nachhaltig bekämpft werden. Dies betrifft sowohl die kontinuierlich hohe Zahl an Fällen von Missbrauchsdarstellungen als auch die perfiden Strategien von Tätern und Täterinnen im Netz. Um diesem Problem mit einem ganzheitlichen, interdisziplinären Ansatz zu begegnen, haben wir in Rheinland-Pfalz den ‚Pakt gegen sexualisierte Gewalt‘ geschlossen. Unser Ziel ist es, durch ressortübergreifende Zusammenarbeit allen jungen Menschen in unserem Land ein Aufwachsen ohne Gewalt zu ermöglichen. Der Pakt setzt auf verschiedenen Ebenen an – sei es bei der Polizei, durch niedrigschwellige Präventionsangebote im ländlichen Raum oder die Einbeziehung von Betroffenen – und bündelt die Kompetenzen und Expertise. Gleichzeitig ist entscheidend, Kinder und Jugendliche, die bereits Gewalt erfahren haben, betroffenensensibel zu betreuen.“

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM): „Eins ist klar: Altersprüfung ist der Schlüssel zum sicheren Surfen für Kinder und Jugendliche. Die Technologie ist vorhanden, nun sind die Plattformen gefordert, Verantwortung zu übernehmen. Die KJM hat bereits viele Systeme positiv bewertet, darunter auch Systeme, die bei der Schätzung des Alters mittels Echtzeit-Gesichtserfassung ansetzen; ganz ohne Ausweispapiere. Die Zeit zu Handeln ist nicht irgendwann, sondern jetzt.“

Der aktuelle Jahresbericht von jugendschutz.net steht zum Download bereit unter: https://www.jugendschutz.net/bericht

Über jugendschutz.net
jugendschutz.net fungiert als das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet. Die Stelle recherchiert Gefahren und Risiken in jugendaffinen Diensten. Sie wirkt darauf hin, dass Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen beseitigt und Angebote so gestaltet werden, dass Kinder und Jugendliche sie unbeschwert nutzen können.

Die Jugendministerien der Länder haben jugendschutz.net 1997 gegründet. Die Aufgaben wurden 2003 im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) festgelegt. Die Stelle ist seither an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden. 2021 hat der Bund jugendschutz.net als gemeinsamem Kompetenzzentrum im Jugendschutzgesetz (JuSchG) ebenfalls eine gesetzliche Aufgabe zugewiesen.

jugendschutz.net wird finanziert von den Obersten Landesjugendbehörden, den Landesmedienanstalten und gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Europäischen Union. 
jugendschutz.net nimmt über seine Online-Beschwerdestelle Hinweise auf Verstöße gegen den Jugendmedienschutz entgegen. Verstöße im Netz können gemeldet werden unter: https://www.jugendschutz.net/verstoss-melden

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.08.2024

BM’in Paus und BM’in Stark-Watzinger: Finanzhilfen für Investitionen können ab sofort in allen Ländern beantragt werden

Fast drei Milliarden Euro stellt der Bund für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder bis Ende 2027 bereit. Bund und Länder haben sich nun auf die jeweiligen Landesprogramme geeinigt. Somit können ab sofort in allen 16 Ländern bei den jeweiligen Ansprechstellen Anträge auf Förderung gestellt werden.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Die Zeit des Schulanfangs stellt viele Eltern vor neue Betreuungssituationen. Für verlässliche hochwertige Betreuung von Grundschulkindern unterstützen wir die Bundesländer dabei, ihre Kapazitäten auszubauen. Das Investitionsprogramm Ganztag ist ab sofort bundesweit am Start. Fast drei Milliarden Euro können die Länder bis 2027 nutzen: für mehr Ganztagsplätze, die Gewinnung von Fachpersonal, für Umbau und Ausstattung von Räumen. Ganztagsbetreuung in hoher Qualität gibt Kindern Rückenwind auf ihrem Bildungsweg – unabhängig vom Elternhaus. Dieses Ziel verfolgen wir auch mit der grade erst beschlossenen Weiterentwicklung der Kita-Betreuung, für die der Bund bis 2026 vier Milliarden Euro in die Hand nimmt. Daran schließt die Einigung zum Investitionsprogramm an: In allen 16 Bundesländern wird unser Land durch den Ganztagsausbau familienfreundlicher, denn alle 16 Länder bauen ihre Angebote aus.
Wir sehen, dass es aktuell noch eine Betreuungslücke gibt. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Ganztagsangebot stetig. Derzeit nehmen es 1,8 Mio. Grundschulkinder wahr, also 56 Prozent. Diesen Trend gilt es zu steigern: zu viele Eltern, vor allem Mütter, arbeiten aus Betreuungsgründen unfreiwillig in Teilzeit. Mehr Ganztagsangebot ist entscheidend für die Vereinbarkeit von höheren Arbeitszeiten und Familie, grade in Zeiten des Fachkräftemangels.“

Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung: „Gute Bildungs- und Betreuungsangebote sind der Schlüssel für bessere Bildungschancen und mehr Chancengerechtigkeit. Umso wichtiger ist es, hier früh anzusetzen und Kindern im Grundschulalter ganztägige Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Mit dem Startchancen-Programm unterstützen wir gezielt Schulen, an denen die Herausforderungen am größten sind. Zugleich wollen wir hochqualitative Ganztagsangebote für möglichst viele Schulkinder und Eltern schaffen. Denn frühkindliche Bildung ist wichtiger denn je und hier besteht noch großer Nachholbedarf. Deswegen treiben wir nun mit der bundesweiten Förderung den Ganztagsausbau für Kinder im Grundschulalter weiter voran. Damit wollen wir die Voraussetzungen schaffen, dem ab 2026 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter gerecht zu werden.“
 
Hintergrund
Die Finanzhilfen werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt. Sie können für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken –, die Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Grundlage für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau ist eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung, die bereits im Frühling 2023 von Bund und Ländern unterzeichnet worden ist.
 
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt der Rechtsanspruch für Kinder ab der 1. Klassenstufe. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.
 
Mehr Informationen zum Investitionsprogramm Ganztagsausbau, zu den entsprechenden Landesprogrammen und Ansprechstellen in den Ländern finden Sie unter www.ganztagsschulen.org, www.recht-auf-ganztag.de und www.bmbf.de/ganztag

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2024

Morgen startet das KfW-Programm „Jung kauft Alt“ mit 350 Millionen Euro. Die Bundesförderung hat das Ziel, jungen Familien beim Kauf der eigenen vier Wände zu helfen.

„Mit „Jung kauft Alt“ stärken wir die Eigentumsförderung vor allem für junge Familien. Gerade in kleinen Städten und Gemeinden stehen ältere Häuser zum Verkauf oder gar leer. Das ist eine Chance für junge Familien, die sich für eine bestehende Immobilie interessieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt ab dem 3. September zinsgünstige Kredite. Die Auflage: Die Wohnung oder das Haus muss energetisch saniert werden. Doch auch dabei hilft der Staat. Für die Sanierung stehen weitere Zuschüsse beispielsweise für gedämmte Fassaden und Dächer, für neue Fenster und eine neue Heizung zur Verfügung. Damit hilft „Jung kauft Alt“ auch beim Klimaschutz im Gebäudebestand. Gerade in älteren Gebäuden ist mit weniger Aufwand viel erreichbar.

Gleichzeitig sollen Dorfkerne und Innenstädte neues Leben erhalten, wenn eine neue Generation alte Wohnungen und Häuser übernimmt. „Jung kauft Alt“ hilft beim Abbau des Leerstands insbesondere in ländlichen Regionen. Das Programm ist ein weiterer Mosaikstein, mit dem die Bundesregierung die Eigentumsbildung im Wohnungsbau fördert und gleichzeitig den Kommunen hilft.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 02.09.2024

Zum Beginn des Startchancen-Programms am 1.8.2024 erklärt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Es geht endlich los: Die größte Bund-Länder-Initiative für mehr Bildungsgerechtigkeit, das Startchancen-Programm, tritt in Kraft. Insgesamt 2125 Schulen in ganz Deutschland werden bereits ab dem bald beginnenden Schuljahr von dem Programm profitieren. 

Nun gilt es, die Schulen und Schulträger vor Ort bei der Umsetzung mit Informations- und Vernetzungsmöglichkeiten zu unterstützen, bürokratiearme Evaluations- und Monitoringprozesse zu etablieren und aus dem Feedback ein lernendes System zu schaffen, das Erkenntnisgewinne für Bildungsforschung und -praxis über das Programm hinaus ermöglicht. 

Die Schulen werden vielfach gefördert: Mehr Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams, um Lernende individueller zu unterstützen und Lehrkräfte zu entlasten. Dazu ein frei verfügbares „Chancenbudget“, mit dem die Schulen bedarfsgerechte Lösungen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung finanzieren können. Außerdem Investitionen in moderne, klimagerechte und barrierefreie Lernorte. 

Bund und Länder investieren in den kommenden zehn Jahren 20 Milliarden Euro gezielt in rund 4000 Schulen mit besonderen Bedarfen. Die Abkehr vom Königsteiner Schlüssel bei der Mittelverteilung und die Auswahl der Schulen nach Sozialindizes ist eine bildungspolitische Trendwende. 

Das Startchancen-Programm zeigt, welche beispielhaften bildungspolitischen Großprojekte möglich sind, wenn Bund und Länder an einem Strang ziehen. Das Startchancen-Programm allein wird aber nicht die vielfältigen Probleme unseres Bildungssystem lösen können. Wir brauchen darüber hinaus weitere Kraftanstrengungen. Ganz konkret aktuell bei Verhandlungen zum dringend nötigen Digitalpakt 2.0. Das BMBF muss endlich Transparenz schaffen und die Verhandlungen mit den Ländern zum Erfolg führen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.07.2024

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/12625) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12399). Danach wird mit dem im Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ ab dem Schuljahr 2026/27 jahrgangsweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter der Klassenstufen 1 bis 4 eingeführt. Der Rechtsanspruch tritt den Angaben zufolge ab dem 1. August 2026 in Kraft, gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet.

Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund laut Vorlage mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur. Auch an den Betriebskosten werde sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Betriebskostenbeteiligung werde ab 2026 jährlich auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030 aufwachsen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 572 vom 30.08.2024

Die CDU/CSU-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, ob seit der Einführung des Bürgergeldes konkrete Maßnahmen ergriffen wurden, „um die Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu erhöhen“. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (20/12516) danach, welche Integrationserfolge die Bundesregierung durch die Einführung des Bürgergeldes sieht und welche konkreten Ergebnisse hinsichtlich der Integration von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt erzielt wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 561 vom 21.08.2024

Nach der „Entwicklung der Vermögensungleichheit in Deutschland“ erkundigt sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/12526). Unter anderem möchte sie wissen, wie sich „die Verteilung des privaten Nettovermögens in Deutschland, aufgeschlüsselt in Anteile des gesamten Nettovermögens pro Zehntel der Bevölkerung“, im Zeitraum von 2017 bis 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 560 vom 20.08.2024

Im Durchschnitt des Jahres 2023 sind in rund 320.000 Bedarfsgemeinschaften im SGB II (Bürgergeld) die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung höher gewesen als die anerkannten Kosten dafür. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von 12,2 Prozent. Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12470) auf eine Kleine Anfrage (20/12047) der Gruppe Die Linke aus.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 549 vom 13.08.2024

Das Forschungskonsortium zur Kindergrundsicherung hat dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und den an der Erarbeitung der Kindergrundsicherung beteiligten Ressorts fortlaufend und auf konkrete Anfragen hin Berechnungen zur Kindergrundsicherung zur Verfügung gestellt. Auf diese Berechnungen wird im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung auch Bezug genommen. Einen End- oder Zwischenbericht hat das Konsortium nicht vorgelegt. Das betont die Bundesregierung in einer Antwort (20/12458) auf eine Kleine Anfrage (20/12295) der Gruppe Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 549 vom 13.08.2024

Der Frauenanteil in Führungsebenen der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst und in den Gremien des Bundes ist seit Inkrafttreten des FüPoG 2015 (Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen) insgesamt kontinuierlich gestiegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Achten Jährlichen Information über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen, die nun als Unterrichtung (20/12393) vorliegt.

In der Privatwirtschaft ist demnach für die Aufsichtsräte der in dem Bericht betrachteten Unternehmen eine kontinuierliche Steigerung seit dem Geschäftsjahr 2015 bis zum Geschäftsjahr 2021 um 7,4 Prozentpunkte zu beobachten. Die börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen, die seit dem 1. Januar 2016 eine feste Geschlechterquote von mindestens 30 Prozent erfüllen müssen, haben die gesetzlichen Mindestvorgaben bereits um 5,7 Prozentpunkte überschritten. Der Frauenanteil in den Vorständen stieg im Betrachtungszeitraum weiter um insgesamt 5,4 Prozentpunkte auf insgesamt niedrigem Niveau. „In den Vorständen aller untersuchten Unternehmen waren Frauen nach wie vor stark unterrepräsentiert“, heißt es in der Unterrichtung. Dennoch sei der Frauenanteil auf Vorstandsebene von 6,1 Prozent im Geschäftsjahr 2015 auf 11,3 Prozent im Geschäftsjahr 2021 gestiegen.

Zum Anteil von Frauen in Führungspositionen des öffentlichen Dienstes des Bundes heißt es in der Vorlage, dass er sich von 33 Prozent Jahr 2015 auf 43 Prozent Ende Juni 2023 erhöht habe. „Doch gemessen daran, dass 55 Prozent aller Beschäftigten in der Bundesverwaltung Frauen sind und Frauen noch immer in den meisten Führungspositionen unterrepräsentiert sind, ist die Entwicklung noch nicht zufriedenstellend“ heißt es in der Unterrichtung weiter. Insgesamt beschäftigten danach 2023 insgesamt 19 der 24 Obersten Bundesbehörden weniger Frauen als Männer in Führungspositionen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im bundestag Nr. 539 vom 05.08.2024

Wenn Menschen eine neue Beschäftigung in einer anderen Region annehmen, stehen sie auch vor der Entscheidung, wie sie vom Wohnort zur Arbeitsstätte gelangen. In einer aktuellen Studie hat ein Team von Forschern untersucht, unter welchen Bedingungen sich Menschen bei einem Jobwechsel für das tägliche Pendeln, für das wöchentliche Pendeln oder für einen Umzug entscheiden. Die Untersuchung basiert auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) der Jahre 2001 bis 2019 und wurde kürzlich in der Fachzeitschrift „Demographic Research“ veröffentlicht.

 

Wie aus der Studie hervorgeht, ist zunächst die Distanz zum Arbeitsplatz ein entscheidender Faktor für die Wahl der Mobilitätsform. Erwartungsgemäß zeigt sich, dass bei kürzeren Entfernungen das tägliche Pendeln die bevorzugte Option ist, diese Präferenz jedoch mit zunehmender Distanz stark abnimmt. „Ab einer Entfernung von etwa 150 Kilometern wird das tägliche Pendeln nur noch selten gewählt, und die Entscheidung tendiert deutlich in Richtung Umzug oder Wochenpendeln. Während sich beispielsweise bei einer Entfernung zwischen 50 und 100 Kilometern rund 86 Prozent für das tägliche Pendeln entscheiden, sind es bei Entfernungen zwischen 150 und 200 Kilometern nur noch knapp 9 Prozent“, erklärt PD Dr. Heiko Rüger, Mobilitätsforscher am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) und Mitautor der Studie. Ist die neue Beschäftigung mehr als 150 Kilometer vom Wohnort entfernt, wird die Entscheidung zwischen Wohnortwechsel und Wochenpendeln weitgehend unabhängig von der Distanz getroffen. Beim Wochenpendeln wird ein Zweitwohnsitz in der Nähe des Arbeitsplatzes eingerichtet und in der Regel am Wochenende zum Hauptwohnsitz gependelt.

 

„Ortsspezifisches Kapital“ hat große Bedeutung

 

Eine zentrale Rolle bei der Entscheidung zwischen Umzug und Pendeln spielt zudem das sogenannte „ortsspezifische Kapital“ – dieses bindet Menschen an einen bestimmten Ort und erhöht dadurch die materiellen und immateriellen Kosten eines Umzugs. Beispiele sind Immobilien wie Wohneigentum, aber auch berufstätige Partnerinnen und Partner, schulpflichtige Kinder oder ein großes soziales Umfeld. „Personen mit einem hohen ortsspezifischen Kapital wollen dieses Gut nicht ohne weiteres aufgeben und neigen daher eher zum Pendeln als zum Wohnortwechsel“, berichtet Rüger. Insbesondere das Wochenpendeln erweist sich demnach als bevorzugte Lösung, wenn sowohl die Bindung an den Wohnort als auch die Entfernung zum neuen Arbeitsplatz groß sind.

In diesem Zusammenhang weist die Studie auch auf die Bedeutung der sogenannten „Abwesenheitskosten“ hin. Damit sind die Belastungen gemeint, die beim Wochenpendeln durch die Trennung vom Familienleben während der Arbeitswoche entstehen. Insbesondere Eltern schulpflichtiger Kinder bevorzugen daher auch bei größeren Entfernungen das tägliche Pendeln, um die Abwesenheit von der Familie für sich bzw. für die Familienmitglieder zu minimieren.

 

Auswirkungen der Zunahme von Homeoffice noch unklar

 

Die Ergebnisse der Studie liefern wertvolle Erkenntnisse für Politik und Unternehmen und können auf Basis repräsentativer Daten belegen, was teilweise im Alltag diskutiert wird. Das Forscherteam empfiehlt, stärker auf die spezifischen Mobilitätsbedürfnisse von Eltern einzugehen und unterstützende Maßnahmen zu ermöglichen. Dazu gehören flexible Arbeitszeitmodelle oder Homeoffice-Möglichkeiten. Solche Angebote können dazu beitragen, die negativen Folgen langer Arbeitswege – wie ein erhöhtes Stresserleben – zu reduzieren und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Die der Studie zugrunde liegenden Daten wurden vor dem Ausbruch der Coronapandemie erhoben. Angesichts der seitdem zu beobachtenden Zunahme von Telearbeit und hybriden Arbeitsmodellen könnte die Bedeutung der Distanz zum Arbeitsplatz für Mobilitätsentscheidungen in Zukunft abnehmen. Die Autoren der Studie sehen daher weiteren Forschungsbedarf, um die langfristigen Auswirkungen dieser Entwicklungen noch besser zu verstehen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.08.2024

Zufriedenheit mit Einkommen, Arbeit und Gesundheit in den vergangenen 20 Jahren gestiegen oder stabil geblieben – Unterschiede in der Bevölkerung in Deutschland aber teils erheblich – Menschen mit geringen Haushaltseinkommen in allen Bereichen unzufriedener als Menschen mit hohen Einkommen – Eltern unzufriedener mit Gesundheit als Personen ohne Kinder

Die Zufriedenheit der Bevölkerung in Deutschland mit dem persönlichen Einkommen und mit der Arbeit ist in den vergangenen 20 Jahren insgesamt gestiegen. Ihre Zufriedenheit mit der eigenen Gesundheit ist dabei weitestgehend stabil geblieben. Die Unterschiede in der Bevölkerung sind jedoch teils sehr groß: Menschen im unteren Einkommensdrittel sind in allen Bereichen deutlich unzufriedener als Menschen im oberen Einkommensdrittel. Frauen haben bei der Zufriedenheit mit dem Einkommen zwar aufgeholt, sind damit aber weiterhin unzufriedener als Männer. Und Eltern sind mit ihrer Gesundheit deutlich unzufriedener als Personen ohne Kinder. Dies sind die Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) der Jahre 2004 bis 2021.

Die Befragten konnten ihre Zufriedenheit mit dem jeweiligen Bereich auf einer Skala von null (ganz und gar unzufrieden) bis zehn (ganz und gar zufrieden) angeben. Die allgemeine Lebenszufriedenheit (7,4) wurde 2021 – dem letzten Jahr, für das Daten vorliegen – am höchsten bewertet, die Bereiche Arbeit (7,2), Gesundheit (6,9) und Einkommen (6,9) etwas niedriger. Während sich die Werte für die Erstgenannten über die Jahre nur leicht verbesserten, ist die Zufriedenheit mit dem Einkommen seit 2004 (5,5) erheblich gestiegen. „Im gleichen Zeitraum sind auch die Reallöhne um etwa zehn Prozent gestiegen“, erklärt Studienautorin Theresa Entringer.

Zufriedenheit unterscheidet sich nach Alter, Haushaltseinkommen und Elternschaft

Den positiven Entwicklungen stehen teils erhebliche Unterschiede in der Bevölkerung gegenüber: Der Abstand zwischen Männern und Frauen hat sich bei der Zufriedenheit mit dem Einkommen von 0,4 auf 0,2 Punkte zwar halbiert; der Gender Gap besteht jedoch weiterhin. Bei der Gesundheit ist die Lücke zwischen den Geschlechtern ähnlich groß. Noch gravierender ist der Unterschied zwischen Menschen mit unterschiedlichen Haushaltseinkommen sowie Menschen mit und ohne Kindern: Personen im unteren Einkommensdrittel sind deutlich unzufriedener mit ihrer Gesundheit als Personen im obersten Einkommensdrittel (Abstand von 0,8 Punkten). Ähnlich groß ist die Lücke zwischen Eltern und Kinderlosen (0,6 Punkte). „Dass Geringverdienende eine schlechtere Gesundheit haben als Besserverdienende, ist durch Studien ebenso gut belegt wie die hohe Belastung von Eltern, etwa aufgrund von schlechterem Schlaf, geringerer Zeit zum Erholen oder finanziellen Problemen“, so Entringer.

Niedriges Einkommen und Elternschaft dürfen keine Risikofaktoren sein

„Studien zeigen, dass zufriedenere Menschen bessere soziale Beziehungen führen, produktiver sind und eine längere Lebenserwartung haben“, erklärt Studienautor Daniel Graeber. „Unsere Studienergebnisse sind daher auch für die Politik relevant.“ Die Studienautor*innen empfehlen, die relevanten Personengruppen zu entlasten. Insbesondere müsse die Betreuungs­situation von Kindern verbessert, die Beantragung von sozialen Leistungen vereinfacht und niedrigschwellige Unterstützung sichtbarer gemacht werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 21.08.2024

Erwerbstätige Frauen leisten deutlich mehr Sorgearbeit als Männer. Das gilt sogar, wenn sie in Vollzeit berufstätig sind. Unter dem Strich haben Frauen so im Durchschnitt längere Arbeitswochen als Männer, wenn man bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Arbeit zusammenrechnet, zu der neben Sorgearbeit für Kinder oder Pflegebedürftige etwa auch Arbeiten im Haushalt zählen. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.* Dabei wünschen sich beide Geschlechter eine ausgeglichenere Aufteilung. Sie benötigen dafür Unterstützung aus der Politik und in den Betrieben.

Zu Beginn der Corona-Pandemie sah es kurzzeitig so aus, als würden sich die Männer stärker als zuvor an der alltäglichen Sorgearbeit beteiligen. Doch davon ist nichts übrig geblieben. Längst ist wieder alles beim Alten: Erwerbstätige Frauen investieren aktuell durchschnittlich acht Stunden pro Woche mehr in unbezahlte Arbeit als erwerbstätige Männer (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das liegt vor allem an den deutlichen geschlechtsspezifischen Unterschieden bei Beschäftigten mit Kindern und Teilzeitbeschäftigten. Aber auch wenn Frauen Vollzeit arbeiten oder keine Kinder im Haushalt leben, leisten sie mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das zeigt die Studie von Dr. Yvonne Lott, die am WSI zu Arbeitszeiten und Gleichstellung forscht. „Der Gender Care Gap ist auch nach der Pandemie hoch und geht zu Lasten von erwerbstätigen Frauen“, so die Wissenschaftlerin, die die Untersuchung zusammen mit Forschenden des Berliner Instituts SowiTra angestellt hat.

Die Analyse basiert auf einer Sonderauswertung der Zeitverwendungserhebung 2022. Die Daten beziehen sich auf alle Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren, die zum Zeitpunkt der Befragung tatsächlich erwerbstätig waren. Personen in Elternzeit, Mutterschutz oder Altersteilzeit wurden nicht berücksichtigt.

Insgesamt arbeiten erwerbstätige Frauen pro Woche mit 54 Stunden fast eine Stunde länger als erwerbstätige Männer mit 53 Stunden. Dabei leisten Frauen mit durchschnittlich knapp 26 Stunden rund acht Stunden mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Für bezahlte Arbeit, also ihre Erwerbstätigkeit, wenden Frauen rund 28 Stunden pro Woche auf. Das sind rund sieben Stunden weniger als bei den Männern. 

Ein Blick ins Detail zeigt, wie diese Unterschiede zustande kommen: Für die Instandhaltung von Haus und Wohnung sowie für die Wäsche wenden Frauen durchschnittlich fast drei Stunden pro Woche mehr Zeit auf als Männer. Bei der Zubereitung von Mahlzeiten und der Hausarbeit sind es zwei Stunden und 22 Minuten mehr. Mit der Betreuung von Kindern und der Unterstützung von Haushaltsmitgliedern verbringen Frauen eine Stunde und 42 Minuten und mit dem Einkaufen eine Stunde mehr als Männer. Lediglich bei der Gartenarbeit und bei handwerklichen Tätigkeiten leisten Männer mit durchschnittlich 20 Minuten pro Woche mehr unbezahlte Arbeit als Frauen (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version).

Der Unterschied bei der Aufteilung der unbezahlten Arbeit ist mit 15 Stunden am größten, wenn Kinder unter sechs Jahren im Haushalt leben. Bei Kindern zwischen sechs und 18 Jahren beträgt die Lücke etwas mehr als elf Stunden (Abbildung 3). Nicht nur bei der Kinderbetreuung klafft eine Lücke, auch bei der Pflege von Angehörigen wenden erwerbstätige Frauen mehr Zeit auf. Mehr als ein Drittel der erwerbstätigen Frauen und knapp 28 Prozent der erwerbstätigen Männer pflegt über zehn Stunden pro Woche.

Besonders ausgeprägt sind die Unterschiede bei Teilzeitbeschäftigten: Während teilzeitbeschäftigte Männer pro Woche nur eine halbe Stunde mehr bezahlte Arbeit leisten als teilzeitbeschäftigte Frauen, verbringen sie deutlich weniger Zeit mit unbezahlter Arbeit – nämlich zehn Stunden weniger.

„Die Zahlen verdeutlichen, dass Frauen mehr arbeiten als Männer, jedoch deutlich weniger Gehalt und soziale Absicherung dafür erhalten, weil ein Großteil aus unbezahlter Sorgearbeit besteht. Wer mehr Erwerbsarbeit von Frauen fordert, wie Arbeitgeber es regelmäßig tun, erwartet, dass sie bereit sind, noch höhere Belastungen in Kauf zu nehmen, wenn Männer nicht einen deutlich höheren Anteil der unbezahlten Arbeit übernehmen“, ordnet Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, die Ergebnisse ein. „Das ist allerdings nur realistisch, wenn Männer ihre Erwerbsarbeit reduzieren. Auch ein Ausbau der Kinderbetreuung wird dieses Problem allein nicht lösen, weil unbezahlte Arbeit eben auch zu einem großen Teil aus Hausarbeit, Einkaufen oder der Zubereitung von Mahlzeiten besteht. Wir brauchen eine doppelte Umverteilung: unbezahlte Arbeit muss von Frauen zu Männern und bezahlte Arbeit von Männern zu Frauen verteilt werden“, sagt Kohlrausch.

Mütter wollen mehr, Väter weniger Erwerbsarbeit

Frühere Studien des WSI und anderer Institute haben gezeigt, dass sich viele Mütter und Väter eine ausgewogenere Aufteilung von unbezahlter und bezahlter Arbeit wünschen. Gründe dafür, dass sie ihre Wünsche nicht in die Tat umsetzen, können betriebliche Zwänge, unflexible Arbeitszeiten oder finanzielle Abhängigkeiten sein. Auch in der aktuellen Untersuchung zeigt sich, dass viele ihre Zeit gerne anders einteilen würden: So geben im Durchschnitt knapp 24 Prozent der erwerbstätigen Mütter an, zu wenig Zeit für die Erwerbsarbeit zu haben. Demgegenüber ist ein Viertel der erwerbstätigen Väter der Meinung, dass sie zu viel Zeit für Erwerbsarbeit aufwenden. Gleichzeitig geben knapp 59 Prozent der Mütter und knapp 62 Prozent der Väter an, zu wenig Zeit für die Kinderbetreuung zu haben.   

Maßnahmen zur Förderung einer partnerschaftlichen Aufteilung von Erwerbs- und Nichterwerbsarbeit wie die Einführung einer Familienarbeitszeit, die Verlängerung der Partnermonate beim Elterngeld und die Verbesserung der institutionellen Kinderbetreuung könnten dazu beitragen, die Verteilung der Erwerbsarbeitszeiten zwischen Frauen und Männern anzugleichen, so Lott. Lohnersatzleistungen für Pflegezeiten, die im Rahmen einer Reform der Pflegezeit und der Familienpflegezeit eingeführt werden sollten, seien angesichts des hohen wöchentlichen Zeitaufwands für Pflege, der überwiegend von Frauen getragen wird, besonders relevant. Und generell schaffe eine verkürzte Vollzeitarbeit, wie die Vier-Tage-Woche, für Paare mehr Freiraum, um unbezahlte Arbeit gerechter zu verteilen und Frauen längere Erwerbsarbeitszeiten zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.09.2024

Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung sieht mehr Möglichkeiten vor, vom 8-Stunden-Tag abzuweichen und über eine Vollzeitbeschäftigung hinaus finanzielle Anreize für Mehrarbeit zu schaffen. So sollen etwa Zuschläge auf Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgeht, steuerlich begünstigt werden. Diese Maßnahmen sind jedoch ungeeignet, das Wirtschaftswachstum langfristig anzukurbeln, und zwar aus zwei zentralen Gründen, ergibt eine neue Kurzanalyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung:* Erstens kann eine weitere Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen und die bereits steigenden Fehlzeiten weiter erhöhen. Zweitens besteht die Gefahr, dass eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dadurch die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben weiter einschränkt. Die Wachstumsinitiative ebenso wie andere politische Forderungen nach längeren Erwerbsarbeitszeiten ignorierten die Existenz unbezahlter Arbeit, die überwiegend von Frauen geleistet wird, analysiert Dr. Yvonne Lott, WSI-Expertin für Arbeitszeiten und für Geschlechterforschung. Damit dürften sie eher kontraproduktiv wirken. Denn in Deutschland arbeiten sehr viele qualifizierte Frauen, insbesondere Mütter, Teilzeit. Dass sie ihr Arbeitsvolumen ausdehnen, ist eines der großen ungehobenen Potenziale am Arbeitsmarkt und wird bei längeren Vollzeitarbeitszeiten erschwert.

Die vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung der Frauenerwerbstätigkeit im Rahmen der Initiative beurteilt Lott demgegenüber als völlig unzureichend. „Darüber hinaus droht die Wachstumsinitiative nicht nur die Geschlechterungleichheit zu verschärfen, sondern auch zur Spaltung in der Erwerbsbevölkerung beizutragen und so den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu schwächen“, warnt die Wissenschaftlerin in ihrer Analyse.

Mehr krankheitsbedingte Ausfälle, größere Unfallrisiken und erhöhte Fehleranfälligkeit

Die gesundheitlichen Folgen von Mehrarbeit sind hinlänglich bekannt und die Forschungslage ist dazu eindeutig, betont Lott. Lange Erwerbsarbeitszeiten führten zu mehr krankheitsbedingten Ausfällen, erhöhter Fehleranfälligkeit und größeren Unfallrisiken. Und: Lange Erwerbsarbeitszeiten verringern die Zeit, die notwendig ist, um sich ausreichend von der Arbeit zu regenerieren.

Dies hat negative Folgen für die physische und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden: Die Fehlzeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt sind schon jetzt hoch und in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Laut dem Fehlzeiten-Report 2023 der AOK haben psychisch bedingte Fehlzeiten seit 2012 um 48 Prozent zugenommen. Dies ist eine Belastung für die Wirtschaft und die Sozialkassen. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag und finanzielle Anreize für Mehrarbeit dürften die gesundheitlichen Probleme von Beschäftigten verschärfen. Dies mindere nicht nur die Produktivität, sondern kann auch die Arbeitszufriedenheit verschlechtern und damit die Bereitschaft unter den Beschäftigten erhöhen, sich nach anderen Stellen umzusehen, konstatiert die Forscherin.

Risiko für die Gleichstellung

Lange Erwerbsarbeitszeiten bergen nicht nur Risiken für die eigene Gesundheit und das eigene Wohlbefinden der Beschäftigten. Sie belasten auch die übrigen Familienmitglieder und erschweren die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Privatleben. Damit behinderten sie die eigentlich erwünschte Entwicklung, dass Frauen ihre Erwerbsarbeit ausweiten, indem sie bestehende Hürden gleich doppelt vergrößern.

Frauen verrichten nach wie vor den Großteil der unbezahlten Arbeit wie Kinderbetreuung und Hausarbeit. Erwerbstätige Frauen investieren durchschnittlich 8 Stunden mehr pro Woche in unbezahlte Arbeit als Männer und arbeiten damit insgesamt eine Stunde pro Woche länger. Mit kleinen Kindern beträgt der Gender Care Gap in der aktiven Erwerbsbevölkerung sogar 15 Stunden. Familiäre Verpflichtungen sind daher auch der Hauptgrund von Frauen, in Teilzeit zu arbeiten. Für viele Frauen ist eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeiten bereits jetzt unrealistisch oder aber mit einer noch stärkeren Doppelbelastung verbunden, analysiert Arbeitszeitforscherin Lott. Die geplanten Maßnahmen verschärften das Problem, so dass sich Frauen noch häufiger gegen Jobs mit dann weiter erhöhten Arbeitszeitanforderungen entscheiden und sich aus dem Arbeitsmarkt weiter zurückziehen dürften. Arbeiteten hingegen vollzeitbeschäftigte Männer noch länger im Beruf, bleibe ihnen noch weniger Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit. Diese Ausfälle müssten in erster Linie ihre Partnerinnen auffangen, die dann unter Umständen selbst eine Teilzeitbeschäftigung noch reduzieren müssten.

Eine weitere absehbare Fehlentwicklung: Da mehr Männer als Frauen die Möglichkeit haben, die finanziellen Anreize zur Mehrarbeit zu nutzen, könnten sich die bestehenden Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern wieder weiter vergrößern. Auch damit sende die Bundesregierung mit der Wachstumsinitiative ein falsches Signal, das wichtige Politikziele unterminiert. Sie benachteilige sogar explizit Teilzeitbeschäftigte, da diese von der Steuerbefreiung ausgenommen sind. Teilzeitbeschäftigte, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, können nur dann von einer Ausweitung ihrer Arbeitszeit finanziell profitieren, wenn der Arbeitgeber eine Prämie zahlt, die steuerlich begünstigt wird.

Maßnahmen zur Stärkung der Frauenerwerbsarbeit unzureichend

Die Wachstumsinitiative sieht auch einige Maßnahmen zur Stärkung der Frauenerwerbsarbeit vor. Diese seien aber völlig unzureichend, kritisiert Lott:

Die Abschaffung der Steuerklassen III und V sei „zwar löblich, aber nicht ausreichend, wenn die geplanten Maßnahmen gleichzeitig drohen, die Erwerbsarbeitszeiten vor allem von Männern zu verlängern und damit Geschlechterungleichheiten zu verschärfen.“

Eine Verbesserung des Angebots an Kita-Plätzen, wie sie die Wachstumsinitiative ebenfalls vorsieht, könne ohne eine finanzielle Aufwertung der sozialen Dienstleistungsberufe, eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und differenzierte Lohn- und Karrierewege nicht erreicht werden. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung möchten und können viele Erzieher*innen nur in Teilzeit arbeiten und sind eher geneigt, ihre Arbeitszeit weiter zu reduzieren als auszuweiten, so eine aktuelle, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie. Andere suchen wegen der schlechten Bezahlung nach alternativen Stellen oder ergreifen den Beruf erst gar nicht. „Dies führt in den Kitas immer wieder zu Personalausfällen und eingeschränkten Betreuungszeiten, die in erster Linie von Frauen aufgefangen werden“, schreibt Lott.

Eine Stärkung der Frauenerwerbsarbeit sei daher „ohne eine Stärkung der partnerschaftlichen Arbeitsteilung nicht zu machen. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag und finanzielle Anreize für Mehrarbeit gehen jedoch in die völlig entgegengesetzte Richtung.“

„Momentan arbeiten Frauen mehr als Männer. Allerdings ist ein Großteil der Arbeit unbezahlte Sorgearbeit. Wenn Frauen um den Fachkräftemangel zu begegnen, mehr Erwerbsarbeit leisten sollen, ist das sinnvoll. Allerdings müssen sie von der Sorgearbeit entlastet werden“, betont Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Die geplanten Investitionen in Kinderbetreuung sind gut, aber dafür nicht ausreichend. Es braucht eine stabile Grundfinanzierung der Kinderbetreuung und eine Fachkräfteoffensive für Erzieher*innen“, so Kohlrausch. „Zudem müssen Männer einen größeren Teil der Sorgearbeit übernehmen. Anreize zur Erhöhung der Vollerwerbsarbeitszeit erreichen jedoch genau das Gegenteil. Männer hätten weniger Zeit für Sorgearbeit anstatt mehr, was dringend notwendig wäre.“

Risiko für den sozialen Zusammenhalt

Nicht nur Frauen haben aufgrund der ungleichen Verteilung der unbezahlten Arbeit weniger Möglichkeiten, ihre Erwerbsarbeitszeit auszuweiten. Auch generell diejenigen Beschäftigten, die Berufe mit einer hohen Arbeitsbelastung ausüben, z.B. körperlich anstrengende Berufe oder Berufe im jahrelangen Schichtdienst, können oftmals nicht länger am Tag arbeiten, denn gerade sie brauchen eine ausreichende und vor allem zeitnahe Erholung. Abweichungen vom 8-Stunden-Tag träfen diese Beschäftigten besonders, analysiert Arbeitszeitforscherin Lott.

Beschäftigte, die aufgrund der hohen Arbeitsbelastungen nicht länger arbeiten können, haben zudem weniger Möglichkeiten, die finanziellen Anreize für Mehrarbeit zu nutzen. Beschäftigte in stark belastenden Berufen, die oftmals schlechter bezahlt sind als etwa Beschäftigte im Bereich der Wissensarbeit, und die nicht in Betrieben arbeiten, in denen Arbeitszeiten tariflich geregelt sind, müssen damit weitere finanzielle Nachteile hinnehmen. Oder aber sie gehen höhere gesundheitliche Risiken ein, wenn sie diese Anreize doch nutzen wollen. „Dies kann zur Spaltung in der Erwerbsbevölkerung beitragen und ist damit ein Risiko für den sozialen Zusammenhalt“, konstatiert WSI-Expertin Lott.

WSI Kommentar Nr. 2
Wachstumsinitiative: Risiko für Gesundheit, Gleichstellung und sozialen Zusammenhalt, August 2024.
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Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.08.2024

„Unsere Analyse verdeutlicht, dass eine Inflationsbereinigung des Elterngeldes längst überfällig ist. Nur so kann die finanzielle Unterstützung für Familien auf dem Niveau gehalten werden, das bei der Einführung des Elterngeldes vorgesehen war.“ Dr. Claire Samtleben

Das Elterngeld wurde bei seiner Einführung 2007 als Lohnersatzleistung konzipiert. Seitdem soll es nach dem Willen aller bis dato verantwortlichen Regierungen eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Müttern und Vätern fördern. Mindest- und Höchstbetrag (300 bzw. 1800 Euro) wurden seit der Einführung im Jahr 2007 nicht angepasst. Aufgrund der Inflation haben die Beträge aber seither an Wert verloren und immer mehr Eltern erhalten den Höchstbetrag. In die Diskussion über Reformbedarfe des Elterngeldes mischt sich deswegen zunehmend die Forderung, den Mindest- und Höchstbetrag zu erhöhen. Dies wäre jedenfalls angezeigt, wenn die Politik auch weiterhin das Elterngeld als Entgeltersatzleistung mit gleichbleibender finanzieller Wirkung verstehen möchte.

In unserer dritten Ausgabe der Reihe „Familie und Gesellschaft im Blick“ machen wir konkrete Vorschläge, wie hoch das Elterngeld heute sein sollte. Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Veränderungen seit der Einführung haben wir berechnet, wie stark der Mindest- und Höchstbetrag erhöht werden müssten.

Wie stark sollte das Elterngeld erhöht werden?

Die Frage, welche Höhe des Mindest- und Höchstbetrags des Elterngeldes angemessen ist, um das Ziel des Lohnersatzes in gleichem Maße zu erfüllen wie zum Zeitpunkt des Starts 2007, kann auf verschiedene Weise beantwortet werden. Wir schlagen folgende zwei Ansätze vor:

1. Das Elterngeld an die Inflation anpassen 

  • Das Elterngeld hat in den vergangenen Jahren aufgrund der Inflation an Wert verloren. 
  • Eine Anpassung des Mindest- und Höchstbetrags an die allgemeine Preisentwicklung wäre daher sinnvoll. 
  • Gemessen an der Preisentwicklung gemäß dem Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamts bedeutet dies für das Elterngeld: Der Höchstbetrag hätte im Jahr 2023 bei 2.480 Euro liegen müssen, der Mindestbetrag bei 413 Euro. 

2. Das Elterngeld entsprechend den Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung erhöhen

  • Der Höchstbetrag wurde 2007 anhand der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung auf 1.800 Euro festgelegt. 
  • Die Beitragsbemessungsgrenze ist seither gestiegen. 
  • Würde das Elterngeld daran ausgerichtet, ergäbe sich für 2023 ein Höchstbetrag von 2.870 Euro

Immer mehr Mütter und Väter erhalten den Höchstbetrag

Ein Blick auf die Elterngeldstatistik zeigt zudem: Immer mehr Mütter und Väter, die Elterngeld beziehen, erhalten den Höchstbetrag: 

  • 2009 hatten etwa 14 Prozent der Väter und nur drei Prozent der Mütter ein so hohes Einkommen, dass sie den Höchstbetrag von 1.800 Euro erhielten.
  • 2021 bezogen 24 Prozent der Väter und sieben Prozent der Mütter den Höchstbetrag. 

Das liegt daran, dass die Nominallöhne seit der Einführung des Elterngeldes gestiegen sind, der Elterngeld-Höchstbetrag von 1800 Euro aber nicht. Im Jahr 2007 lag der Höchstbetrag über dem mittleren Einkommen von Familien, seit 2017 liegt er darunter. 

Mehr als 17 Jahre nach Einführung des Elterngelds ist es also an der Zeit, Mindest- und Höchstbetrag zu erhöhen.

(Wie) sollte das Elterngeld weiterentwickelt werden, um die Ziele der Politik zu erreichen?

Weitergehende Vorschläge zur Weiterentwicklung des Elterngelds sowie eine datengestützte Analyse seiner Wirkungen finden sich ein einem gemeinsamen Papier von Prognos und dem Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) von November 2023. Es zeigt unter anderem, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern von Kindern im Alter von 1-3 gestiegen ist, sich mehr Väter in die Betreuung ihrer jungen Kinder einbringen und sich die Sorgearbeit partnerschaftlicher aufteilen.

Links und Downloads

Zum Papier (PDF)

Zuerst berichtete die FUNKE Mediengruppe über die neue Untersuchung:

Zum Artikel (€)

Mehr zu unserer Arbeit in diesem Themenbereich

Quelle: Pressemitteilung Prognos vom 28.08.2024

  • Zahl der Adoptionen auf neuem Tiefstand (3 601 Fälle), aber Anteil der Stiefkindadoptionen auf neuem Höchststand (73 %)
  • Kinder waren bei der Adoption im Schnitt 5,5 Jahre alt
  • Stiefmütter adoptierten überwiegend Kleinkinder, Stiefväter am häufigsten Teenager
  • Etwa ein Viertel (24 %) der Kinder wurde von Paaren angenommen, in 3 % aller Fälle waren die Paare gleichgeschlechtlich

Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 3 601 Kinder adoptiert. Während die Zahl der Adoptionen auf den bislang tiefsten Stand seit der deutschen Vereinigung gesunken ist, hat der Anteil der Stiefkindadoptionen dabei einen neuen Höchststand erreicht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden fast drei Viertel (73 %) der Kinder von den eigenen Stiefmüttern oder -vätern angenommen, also den (neuen) Partnerinnen oder Partnern der rechtlichen Elternteile. Etwa ein weiteres Viertel der Kinder (24 %) wurde von verschieden- oder gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert und 3 % von sonstigen verwandten oder nicht-verwandten Einzelpersonen.

Im Jahr 2023 ist die Zahl der Adoptionen in Deutschland damit im Vergleich zum Vorjahr um 6 % (-219 Fälle) auf den niedrigsten Stand seit Beginn der Zeitreihe gesunken. Gleichzeitig war der Anteil der Stiefkindadoptionen von 2022 auf 2023 um 4 Prozentpunkte auf den – ebenfalls historischen – Höchststand von 73 % gestiegen.

Kinder waren bei der Adoption im Schnitt 5,5 Jahre alt

Das durchschnittliche Alter der Kinder lag zum Zeitpunkt der Adoption bei 5,5 Jahren, wobei Mädchen im Schnitt etwas älter (5,7 Jahre) als Jungen (5,3 Jahre) waren. Mit 73 % wuchs die Mehrheit der Kinder vor der Adoption bei einem leiblichen Elternteil mit Stiefelternteil auf, 9 % wurden aus dem Krankenhaus und weitere 8 % aus einer Pflegefamilie heraus adoptiert. In 3 % der Fälle schloss die Adoption an eine anonyme Geburt oder die Abgabe über eine Babyklappe und in 2 % an eine Heimerziehung an. Insgesamt 8 % der Kinder besaßen vor der Adoption keinen deutschen Pass, wobei nur 1,7 % beziehungsweise 62 Kinder aus dem Ausland angenommen wurden – am häufigsten aus Haiti und Thailand (jeweils 15 Kinder).

Stiefmütter adoptierten vor allem Kleinkinder, Stiefväter dagegen am häufigsten Teenager

Stiefmütter hatten 2023 etwas häufiger Kinder angenommen (40 %) als Stiefväter (33 %). Dabei fällt auf: In rund neun von zehn Fällen haben die Stiefmütter Säuglinge oder Kleinkinder unter 3 Jahren adoptiert. Stiefväter nahmen dagegen am häufigsten Teenager an; in etwa jedem zweiten Fall waren die Kinder hier bereits über 12 Jahre. Auch das Durchschnittsalter der Kinder betrug bei den Adoptionen durch Stiefmütter nur 2 Jahre, während es bei Stiefvätern mit 11,4 Jahren um ein Vielfaches darüber lag.

Bei den Adoptionen durch Stiefmütter handelte es sich in 78 % der Fälle um Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, die keine Angaben zum Kindsvater gemacht haben. An den Adoptionen insgesamt machten diese Fälle einen Anteil von 31 % aus. Nach aktueller Gesetzeslage kann die Partnerin, die das Kind nicht geboren hat, die Rechtsstellung eines leiblichen Elternteils nur über eine Stiefkindadoption erlangen (§§ 1591159217411766a BGB).

Etwa jede vierte Adoption durch verschieden- oder gleichgeschlechtliche Paare

Etwa jedes vierte Adoptivkind (24 %) wurde 2023 gemeinsam von einem Paar angenommen. In 21 % aller Fälle war das Elternpaar verschieden- und in 3 % gleichgeschlechtlich. Kinder, die von gleichgeschlechtlichen Paaren adoptiert wurden, waren mit durchschnittlich 2,7 Jahren etwas jünger als bei verschiedengeschlechtlichen Paaren (3,4 Jahre). Dabei überwogen unter den gleichgeschlechtlichen Paaren mit einem Verhältnis von 69:31 die männlich-männlichen Paare. Während die rein männlichen Paare etwas häufiger Jungen als Mädchen adoptiert hatten (Jungenanteil: 57 %), war es bei den rein weiblichen Paaren umgekehrt (Mädchenanteil: 58 %).

Fremdadoptionen und Adoptionsbewerbungen ebenfalls auf neuem Tiefstand

Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen liegt die Gesamtzahl der Adoptionen seit 2009 relativ stabil auf niedrigem Niveau zwischen etwa 3 600 und 4 000 Fällen mit zuletzt jedoch abnehmender Tendenz. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Personen, die weder Stiefeltern noch Verwandte des Kindes sind: 2023 sind die Fremdadoptionen mit 837 Fällen ebenfalls auf einen neuen Tiefstand gesunken. Das Gleiche gilt für die Adoptionsbewerbungen mit 4 007 Fällen. Die Zahl der für eine Adoption vorgemerkten Kinder schwankt dagegen seit etwa zehn Jahren nur leicht zwischen rund 740 und 920 und lag im Jahr 2023 bei 902 Kindern. Rechnerisch standen 2023 damit jedem vorgemerkten Adoptivkind vier potenzielle Adoptivfamilien gegenüber.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst die Zahl der im Berichtsjahr neu hinzugekommenen Adoptionen von unter 18-jährigen Kindern oder Jugendlichen. Bei der Berechnung der potenziellen Adoptivfamilien je Kind werden internationale Adoptionen ausgeklammert. In den Jahren 2022/2023 wurde die Statistik überarbeitet und um 20 neue Merkmale erweitert, unter anderem zum familialen Hintergrund, internationalen Adoptionen, Adoptionen durch Pflegefamilien und dem Adoptionsverfahren. Informationen zur Methodik und Qualität enthält der neue Qualitätsbericht.

Weitere Informationen

Ausführliche Ergebnisse der Adoptionsstatistik 2023 stehen in der Datenbank GENESISOnline unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (Suchcode: 22521), darunter nach Bundesländern in Tabelle 22521-0020, und in den Online-Tabellen bereit. Einen Überblick über sämtliche Ergebnisse zu den adoptierten Kindern enthält der neue Statistische Bericht „Statistik der Adoptionen“. Weiterführende Informationen bietet die Themenseite „Adoptionen und Sorgerecht“ des Statistischen Bundeamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 14.08.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 22. August 1992 wurde das brennende Sonnenblumenhaus im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen zum Symbol für rechte Gewalt im vereinigten Deutschland. Dieses Pogrom war Teil von rassistischen Gewaltausbrüchen die sich zunächst gegen die Zentrale Aufnahmestelle für Asylsuchende richtete und sich schließlich in Angriffen mit Molotowcocktails auf ein Wohnheim für vietnamesische Vertragsarbeiter*innen entlud. Diese konnten sich nur aufgrund von Selbstschutzmaßnahmen retten. Das Progrom deckte tiefsitzende rassistische Einstellungen in der Gesellschaft auf und führte im Dezember 1992 zu den umstrittenen Änderungen der Asylbestimmungen im Grundgesetz und der Einführung des rassistischen Parallelsystems beim Asylbewerberleistungsgesetz. Anlässlich des 32. Jahrestages ist die Arbeiterwohlfahrt (AWO) solidarisch mit den Betroffenen und Angehörigen und zeigt sich besorgt über weiter zunehmende Anfeindungen gegenüber marginalisierten Gruppen durch Rechtsradikale.

Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner „Wenn Rechtsradikale Asylunterkünfte angreifen, wie in Sylt öffentlich rassistische Parolen grölen, marginalisierte Personen drangsalieren oder wie zuletzt in Bautzen offen den CSD und die queere Community attackieren, werden immer wieder neue rote Linien überschritten. Das dürfen wir als Gesellschaft nicht weiter zulassen.“ In den vergangenen Jahren hatte die Arbeiterwohlfahrt wiederholt auf die Kontinuitäten von rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, wie in Halle, Hanau und München aufmerksam gemacht. „Wir erleben, dass sich rechte Strukturen und rassistisches Gedankengut auch in der Mitte der Gesellschaft weiter ausbreiten. Als AWO warnen wir ausdrücklich davor, das zu verharmlosen.“

„Vor diesem Hintergrund ist es erschreckend, wie wenig wir als Gesellschaft aus unserer Geschichte gelernt haben,“ so Sonnenholzner weiter. „Aber auch in Richtung Politik sagen wir ganz deutlich: Wahlkampf und politisches Taktieren auf dem Rücken von Asyl- und Schutzsuchenden auszutragen, wie wir es in den jüngsten Debatten zu Asyl und Migration erleben, ist zutiefst unverantwortlich. Das gemeinsame Ziel aller Demokrat*innen muss gelebte Solidarität und eine demokratische Gesellschaft des Miteinanders sein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.08.2024

Gestern wurde im Bundeskabinett das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Damit folgt dieses Gesetz dem sog. Gute-Kita-Gesetz und dem Kita-Qualitätsgesetz und führt die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Kindertagesbetreuung ab 2025 fort. Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, erklärt dazu:

„Lange war unklar, ob dieses Gesetz kommt oder nicht. Wir freuen uns daher, dass es trotz schwieriger Haushaltslage gelungen ist, dass sich der Bund weiter engagiert. Jede andere Entscheidung hätte die Entwicklung der letzten Jahre jäh gestoppt. Aber: auch dieses Gesetz kann nur als Zwischenetappe zu echten bundesweiten Standards gesehen werden. Die AWO setzt sich seit Jahren für bundesweite Qualitätsstandards ein, die die Verbesserung der Rahmenbedingungen im Arbeitsfeld sowie eine Annäherung an gleichwertige Lebensverhältnisse mit sich bringen würde. Zur Schaffung von Chancengleichheit ist es unabdingbar, dass in allen Kindertageseinrichtungen gute strukturelle Bedingungen vorliegen. Es ist daher bedauerlich, dass die Festlegung von Qualitätsstandards immer noch nicht erreicht werden konnte.“

  • Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Kita-Qualitätsgesetz

    Es ist bedauerlich, dass dem Ziel im Koalitionsvertrag nur teilweise nachgekommen wird. Durch das dritte Gesetz wird der Prozess für bundesweite Standards nicht in Gänze festgelegt und angegangen. Von daher kann der vorliegende Entwurf nur als weitere Zwischenetappe und Übergangslösung gewertet werden, auch wenn er als Vorbereitung für langfristig anzustrebende Qualitätsstandards angesehen wird.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.08.2024

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat ihren zweiten Gleichstellungsbericht veröffentlicht. Er gibt Aufschluss über die Altersstruktur und Geschlechtergerechtigkeit im Funktionsehrenamt der AWO und zeigt, dass es auch bei der AWO weiter Nachholbedarf bei der Gleichstellung gibt. So machen Männer einen Hauptanteil unter den Funktionsehrenämtern aus. Auch mit Blick auf die Altersstruktur zeigt sich, dass vor allem Menschen im fortgeschrittenen Alter Funktionsehrenämter bekleiden.  

 „Ehrenamtliches Engagement muss allen Menschen gleichermaßen offenstehen. Als AWO sind wir gefordert, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit auch in den ehrenamtlichen Verbandsstrukturen umzusetzen. Diese Ziele gilt es beharrlich zu verfolgen“, kommentiert AWO Bundesvorständin Claudia Mandrysch. „Der Gleichstellungsbericht gibt uns als AWO ganz klare Hausaufgaben: mit Blick auf die zukunftsgerichtete Absicherung der ehrenamtlichen Verbandsstrukturen müssen wir mehr tun, um die Gleichstellung im Ehrenamt voranzutreiben. Dazu rufen wir den gesamten Verband auf.“ 

Seit 2018 erhebt die Arbeiterwohlfahrt in ihrer Gleichstellungsberichterstattung den Status Quo in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit für das AWO Haupt- und Ehrenamt. Der Bericht lässt gleichstellungspolitische Fortschritte und Trends erkennen und zeigt bevorstehende Herausforderungen und Handlungsbedarfe. Der aktuelle Bericht kann hier heruntergeladen werden: https://awo.org/wp-content/uploads/Pressemeldungen/2024/2.-Gleichstellungsbericht-fuer-das-Ehrenamt-2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.07.2024

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben heute in Berlin eine Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die ihre Zusammenarbeit im Bereich der Integration geflüchteter Menschen in den Arbeitsmarkt intensivieren soll. Mit dem Ziel, die berufliche und soziale Eingliederung von zugewanderten Menschen zu verbessern, kommen die BAGFW und die BA überein, ihre Expertise und Kompetenzen bei der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen zu bündeln. Zudem setzen sich die Organisationen gemeinsam für eine Verbesserung des gesellschaftlichen Aufnahmeklimas ein. Das BMAS beabsichtigt mit dem Job-Turbo Integrationsverläufe zu beschleunigen und geflüchtete Menschen nachhaltig und schnell in Arbeit zu bringen.

Die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt, wie sie die BA im Rahmen des Job-Turbos verfolgt, d.h. dem Bedarf des in Arbeit zu vermittelnden Menschen folgend, ist auch ein Ziel der Wohlfahrtsverbände. Sie können u.a. mit den Beratungsstellen der MBE und der Jugendmigrationsdienste auf sehr lange Erfahrungen und gute Erfolge in diesem Bereich zurückschauen. Hierzu arbeiten sie vor Ort in bewährter Form auch mit kommunalen Trägern zusammen. Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass die Vermittlung in eine Tätigkeit, die den Qualifikationen und Bedarfen der geflüchteten Personen entspricht, essenziell ist, um eine nachhaltige und selbständige Teilhabe am Erwerbsleben und in der Gesellschaft zu erreichen.

Zudem ist es für eine nachhaltige Integration auf den Arbeitsmarkt wichtig, dass laufende Weiterbildungsprozesse nicht zwecks der Aufnahme einer Tätigkeit unterbrochen werden sowie eine den Bedarfen der zugewanderten Menschen adäquate Berufsberatung erfolgt. Eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt berücksichtigt auch die Bedarfe von besonderen Zielgruppen und reagiert entsprechend, wenn bspw. ein psychosozialer Unterstützungsbedarf vorliegt oder es an einem Platz zur Kinderbetreuung fehlt.

Die Organisationen setzen sich zudem dafür ein, dass strukturelle Hürden abgebaut werden, welche den Einstieg in den Arbeitsmarkt für zugewanderte Menschen erschweren, wie z.B. die schnellere Anerkennung von Berufsabschlüssen.

Die Präsidentin der aktuell BAGFW-federführenden Arbeiterwohlfahrt, Kathrin Sonnenholzner betont: “Geflüchtete Menschen wollen ihren Beitrag in der Gesellschaft leisten. Damit dies gelingt, brauchen sie Unterstützung beim Ankommen in Deutschland und Zugänge zum Arbeitsmarkt. Die Wohlfahrtsverbände arbeiten künftig noch enger mit der BA zusammen, um praxisnahe Lösungen für Hürden und Herausforderungen bei der nachhaltigen Erwerbsintegration zu suchen und um geflüchtete Menschen auf ihrem Weg in die Erwerbstätigkeit noch besser unterstützen zu können.“

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) vom 06.08.2024

Die Pflege von Angehörigen ist in unserer Gesellschaft immer noch ein Tabuthema. Eine Umfrage unter Berliner Unternehmen zeigt jedoch, dass sich die Arbeitswelt zunehmend auf die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen einstellt.

Eine Befragung von Berliner Unternehmen durch IHK und UVB zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bekräftigt die Notwendigkeit von verlässlichen Angeboten für erwerbstätige Eltern und pflegende Angehörige. Ein Schwerpunkt dieser alle vier bis fünf Jahre durchgeführten Umfrage war das Thema der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Erwerbstätige scheuen sich oft, ihr berufliches Umfeld über ihre Pflegeverantwortung zu informieren. Damit verzichten sie auf möglicherweise auf wichtige Unterstützungsangebote, um etwaige Benachteiligungen zu vermeiden. Unternehmen haben dadurch nicht immer ausreichend Kenntnis von der Pflegeverantwortung ihrer Beschäftigten, um sie angemessen unterstützen zu können. Allerdings führt die Mehrheit der befragten Berliner Unternehmen auch keine Befragungen zu den Vereinbarkeitsbedarfen ihrer Beschäftigten durch. Der Familienbeirat weist hier auf die Muster-Beschäftigtenbefragung des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ hin. Dennoch lassen die Ergebnisse der Umfrage erkennen, dass Berliner Unternehmen das Thema der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zunehmend im Blick haben und Beschäftigte mit Pflegeverantwortung durch flexible Arbeitszeiten, besondere Rücksichtnahme bei der Urlaubs- oder Schichtplanung, Homeoffice oder Beratung unterstützen.

Wichtigstes Anliegen der befragten Unternehmen bleiben jedoch zuverlässige Kinderbetreuungsangebote in der Stadt. Sie wünschen sich darüber hinaus Informationsangebote zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Lösungen zur Kinderbetreuung in den Randzeiten (wochentags vor 6 Uhr und nach 18 Uhr). Auch ein auskömmliches Angebot an Tagespflegeplätzen wäre hilfreich.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„85 % der pflegebedürftigen Menschen in Berlin werden von über 200.000 An- und Zugehörigen zu Hause versorgt. Erwerbstätige mit Sorge- und Pflegeverantwortung brauchen Flexibilität und gleichzeitig auch Kontinuität bei der Wahl ihrer Arbeitszeiten, um diese an den Sorge- und Pflegebedarf anzupassen und planen zu können. Zeitlich spontane Einsätze oder häufige Überstunden sind für sie kaum realisierbar. Pflegende Angehörige müssen die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit in Notfällen oder bei geändertem Bedarf anzupassen. Es ist erfreulich, dass die Berliner Unternehmen zunehmend eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ihrer Beschäftigten forcieren.“

Die Umfrage wurde vom Berliner Beirat für Familienfragen, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Berlin-Brandenburg, der Handwerkskammer Berlin, der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) und der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg (UVB) bei Mitgliedsunternehmen der IHK und UVB im März/April 2024 durchgeführt. Die Ergebnisse finden Sie auf unserer Website.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 05.08.2024

In einem heute veröffentlichten Hintergrundpapier nimmt der BKK Dachverband die große Mehrheit der Pflegebedürftigen in den Blick, die zu Hause von An- und Zugehörigen gepflegt werden. Demnach brauchen pflegende An- und Zugehörige in bestimmten Lebenssituationen einen eigenen Anspruch auf einen Pflegelohn, der eine deutliche Anerkennung der Doppelbelastung von Erwerbsarbeit und Pflege darstellt und gleichzeitig auch finanziell unterstützt, wenn Angehörige ausschließlich zu Hause pflegen.

Dazu erklärt Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide: „Die häusliche Pflege durch Zu- und Angehörige muss finanziell besser abgesichert werden. Da stimmen wir dem BKK-Dachverband zu. Wenn An- oder Zugehörige auch zukünftig eine tragende Rolle in der Pflege übernehmen sollen, müssen sie die Möglichkeit erhalten, für die Pflege sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein und finanziell abgesichert werden. Darüber hinaus benötigen sie Unterstützung durch ein Fallmanagement, eine speziell auf sie zugeschnittene Beratung und Begleitung.“ 

Auch nach Ansicht der Diakonie müssen pflegenden Angehörige insgesamt besser abgesichert werden. Dies müsse bei der längst überfälligen Pflegereform unbedingt berücksichtigt werden. „Es kann beispielsweise nicht sein, dass die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige gekürzt werden, wenn der Pflegebedürftige auch die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nimmt und sich für den fachlich gewünschten Pflegemix entscheidet“, so Loheide weiter.

Weitere Informationen:

BKK Dachverband spricht sich für Stärkung der häuslichen Pflege aus  

Die Diakonie Deutschland hat zum Thema Häusliche Pflege umfangreiche Positionen erarbeitet

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 28.08.2024

Die Diakonie Deutschland setzt sich gemeinsam mit der Bundesbank und acht weiteren Organisationen aus dem sozialen Bereich für den Erhalt von Bargeld ein. In einem gemeinsamen Themenpapier wird die Bedeutung des Bargeldes als inklusives Zahlungsmittel und seine wichtige Funktion in einer barrierearmen und hybriden Bezahlwelt hervorgehoben.

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch: „Ob es darum geht, kurz vor Toresschluss auf dem Wochenmarkt noch günstig Obst und Gemüse zu ergattern, im Sozialkaufhaus eine passende Winterjacke zu finden oder mit einem Kuchenbasar in der Schule gemeinsam einen Beitrag zur Klassenfahrt aufzubringen – ohne Bargeld läuft oft nichts. Es spielt nach wie vor eine wichtige Rolle für die soziale Teilhabe und das gesellschaftliche Zusammenleben.“ 
 
Gleichzeitig müsse bei der weiteren Verbreitung bargeldloser Zahlungsmittel darauf geachtet werden, dass alle Menschen, die dies wünschen, auch Zugang erhalten. “Während es bei Banken ein Recht auf ein Konto gibt, gewähren viele der zahlreichen neuen E-Zahlungsdienstleister armutsbetroffenen Menschen keineswegs automatisch einen Zugang.“ Hier sei auch der Gesetzgeber gefragt. „Denn wenn man nach Amerika schaut, wo diese Entwicklung schon weiter fortgeschritten ist, sieht man, dass arme Menschen oft keinen Zugang haben oder mit überteuerten Konditionen und den höchsten Zinsen zusätzlich belastet werden“, so Schuch. 

Weitere Informationen:

Themenpapier „Bargeld erhalten – als inklusives Zahlungsmittel für alle in einer barrierearmen, hybriden Bezahlwelt“

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 22.08.2024

Zum neuen Schuljahr präsentiert das Deutsche Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und der Kindersuchmaschine fragFINN.de mit Unterstützung von O2 Telefónica neue digitale Formate zur Medienkompetenzvermittlung für Kinder. Inspiriert vom Magazin „Genial Digital“ liegen jetzt je drei digitale Themenmodule und interaktive digitale Lernmodule vor. Diese beantworten spielerisch und informativ wichtige Fragen zur digitalen Lebenswelt von Kindern rund um die ersten Schritte bei der Internetnutzung.

Das neue kinderechte Digitalangebot beinhaltet den Umgang mit Suchmaschinen, digitalen Spielen und sozialen Netzwerken. Außerdem sind Themen wie respektvolle Kommunikation, verantwortungsvoller Umgang mit Daten und das Erkennen von Fake News enthalten. Ihr Wissen können Kinder mit Lernmodulen spielerisch testen und gleichzeitig Aufgaben mit Hilfe multimedialer Inhalte lösen.

Die neuen Module können, wie auch das Magazin, von Kindern intuitiv und eigenständig genutzt werden, eine pädagogische Einbettung ist ebenfalls möglich. Alle Module richten sich ebenso wie das Magazin „Genial Digital“ an Kinder im Alter von acht bis elf Jahren und sind sowohl für den Einsatz in Grundschulen als auch im Hort geeignet. Denn schon die Jüngsten wachsen mit dem Internet auf: Laut der jüngsten Bitkom-Studie nutzen bereits 85 Prozent der 8- bis 9-Jährigen zumindest gelegentlich das Internet. Vier von zehn Kindern ab zehn Jahren stoßen dabei auf Hasskommentare. Auch aus diesem Grund ist ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang in der digitalen Welt ein wichtiger Aspekt des Heranwachsens. Deshalb engagieren sich das Deutsche Kinderhilfswerk, die FSM, fragFINN.de und O2 Telefónica bereits seit 2017 gemeinsam in diesem Feld.

Kinder müssen pädagogisch begleitet werden, wenn sie mit dem Tablet oder Smartphone neue digitale Lebensräume erobern. Schulen spielen dabei eine wesentliche Rolle als Orte der Medienkompetenzvermittlung. Die Themen von ‚Genial digital‘ bieten hier einen guten Zugang, den Bildungsauftrag von Schulen bereits für jüngere Kinder umzusetzen“, sagt Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ein moderner Jugendmedienschutz lebt davon, dass Kinder nicht nur vor problematischen Online-Inhalten geschützt, sondern auch altersgerecht aufgeklärt werden. Das neue Digitalangebot vermittelt spielerisch konkrete Handlungsempfehlungen im Umgang mit Online-Risiken, damit Kinder positive Erfahrungen im Internet und sozialen Netzwerken machen können“, so Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM.

„Durch die kindgerecht aufbereiteten, medienpädagogischen Inhalte und praxisnahen Tipps fördert das neue Digitalformat nicht nur die Medienkompetenz der jungen Internetnutzer*innen, sondern unterstützt sie u.a. auch dabei, verantwortungsbewusst mit Suchmaschinen umzugehen. Gerade in Zeiten von Desinformation ist es heute wichtiger denn je, dass Kinder lernen, Informationen kritisch zu hinterfragen und verlässliche Quellen zu erkennen“, sagt Anke Meinders, Geschäftsführerin von fragFINN.de

„Als Telekommunikationsanbieter wollen wir gerade jungen Menschen einen kompetenten und sicheren Umgang mit digitalen Medien ermöglichen. Daher engagieren wir uns seit Jahren für die Stärkung der Medienkompetenz bei Kindern und unterstützen Eltern beim kompetenten Umgang mit der mobilen Freiheit ihres Nachwuchses“, erklärt Claudia von Bothmer, Director Corporate Responsibility & Sustainability bei O2 Telefónica.

Auch Eltern finden Hinweise und Anregungen für die Begleitung und den Dialog insbesondere zur Medienkompetenzvermittlung innerhalb der Familie in den neuen Modulen. Diese sind ab sofort unter www.kindersache.de/genial-digital verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.08.2024

  • Gefahr für Kinder und Jugendliche: Trotz Klimakrise und immer stärkeren Hitzewellen sind zu viele Schulhöfe versiegelt und unbeschattet
  • Grün statt grau: DUH und DKHW fordern gemeinsam bundesweite Maßnahmen für naturnahe und klimafreundliche Schulhöfe
  • Bürgerinnen und Bürger können ab sofort unter https://www.duh.de/projekte/gruene-schulhoefe/ grüne Schulhöfe in ihrer Stadt fordern

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) fordern in einem neuen Bündnis bundesweite Maßnahmen für naturnahe und klimaangepasste Schulhöfe. Konkret fordern die Organisationen die konsequente Entsiegelung unnötig verschlossener Flächen und klare Mindestanforderungen für die klimafreundliche Umgestaltung. Enorm viele Schulhöfe in Deutschland sind stark versiegelt und bieten Kindern und Jugendlichen viel zu wenig Grün zum Schutz vor der zunehmenden Hitze. Entsiegelte Schulhöfe verringern zudem drohende Schäden durch Folgen des Klimawandels wie Dürre und Starkregen, tragen zur Verbesserung der kommunalen Klimaanpassung bei und entlasten hitzegeplagte Wohnquartiere.

Die DUH ruft darüber hinaus alle Bürgerinnen und Bürger auf, mit einem Antrag in ihrer Stadt auch kurzfristig grüne Schulhöfe zu fordern. Mit wenigen Klicks ist dies ab sofort über die Webseite der DUH möglich: https://www.duh.de/projekte/gruene-schulhoefe/

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist erschreckend, dass die meisten der über 32.000 Schulhöfe in Deutschland immer noch aus grauen Asphaltwüsten bestehen. In Deutschland gibt es rund neun Millionen schulpflichtige Kinder und Jugendliche. Sie sollten draußen lernen und sich in ihrer Schulpause erholen können, statt der drückenden Hitze ihres Schulhofs ausgeliefert zu sein. Schulhöfe in Deutschland müssen dringend entsiegelt und naturnah umgestaltet werden. Dafür braucht es verbindliche Regelungen für Mindeststandards beim Neubau und der Sanierung von Schulgeländen. Wir fordern Bildungsministerin Stark-Watzinger und Bauministerin Geywitz auf, umgehend eine Gesetzesinitiative für grüne Schulhöfe auf den Weg zu bringen. Bis dahin müssen es die Kommunen aber selbst in die Hand nehmen. Wir rufen daher alle Bürgerinnen und Bürger, Eltern, Schülervertreterinnen und Lehrkräfte auf: Machen Sie mit und stellen Sie jetzt einen Antrag für klimafreundliche Schulhöfe in Ihrer Stadt!“

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des DKHW: „Wir müssen endlich wegkommen von Schulhöfen, die außer Tristesse nichts zu bieten haben. Insbesondere im Zuge des Ganztagesausbaus muss diesem wichtigen Lebensraum der Kinder und Jugendlichen deutlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden als bisher. Wir brauchen flächendeckend Schulhöfe mit Aufenthaltscharakter, von denen nicht nur die Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Natur deutlich profitieren. Durch viele tolle partizipative Projekte, die es schon gab und gibt, wissen wir, dass bei der Umgestaltung der Kreativität und der Bereitschaft, auch selbst mit anzupacken, fast keine Grenzen gesetzt sind – wenn die nötigen Voraussetzungen geschaffen werden. Schülerinnen und Schüler brauchen naturnah gestaltete Außenräume, die einen Aufenthalt und sogar Unterricht an der frischen Luft, in grüner und anregender Umgebung gewährleisten. Hierzu zählen neben der naturnahen Umgestaltung von Schulhöfen auch die Einrichtung von grünen Klassenzimmern oder Schulgärten mit vielfältigen Möglichkeiten zum Naturerleben und mit hoher Aufenthaltsqualität.“

Die DUH hat in verschiedenen Projekten bereits mehr als 80 Schulen bei der Umgestaltung unterstützt. Bei Interesse an einem Pressebesuch bei einer der Projektschulen hilft der Newsroom gerne weiter unter presse@duh.de.

Zur Aktionsseite: https://www.duh.de/projekte/gruene-schulhoefe/

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Umwelthilfe e.V. und Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 29.08.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. und 17. September 2024

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V.

Ort: Wunstorf

Der demografische Wandel beschäftigt die Politik schon lange: Vor 30 Jahren hat eine Enquete-Kommission des Bundestages ihren ersten Zwischenbericht vorgelegt. Seither sind Reformen umgesetzt und Ergebnisse erzielt worden. Das Renteneintrittsalter und die Erwerbsbeteiligung – gerade auch von Frauen – ist gestiegen, zugewanderte Menschen wurden in den Arbeitsmarkt integriert. Doch reicht dies nicht aus, um den Renteneintritt der Babyboomer zu bewältigen. Was muss besser werden?

Sie finden es auch unter https://www.loccum.de/tagungen/2454/. Dort können Sie sich auch anmelden.

Termin: 19. September 2024

Veranstalter: Senatsverwaltung für Inneres und Sport Landeskommission Berlin gegen Gewalt

Ort: Berlin

Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt lädt ein zum 24. Berliner Präventionstag am 19. September 2024 unter dem Motto „Geschlecht und Gewalt – Vielfalt ermöglichen, Gewaltursachen bekämpfen“. Ein Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des Berliner Präventionspreises, der herausragende künstlerische und kulturelle Projekte zur Gewaltprävention würdigt.

  • Gewaltprävention und geschlechtsspezifische Gewalt: Podiumsdiskussionen und Keynotes zu den Ursachen und Bekämpfungsstrategien geschlechtsspezifischer Gewalt sowie zur Bedeutung von Geschlecht in Gewaltkontexten.
  • Intersektionalität und Vielfalt: Diskussionsrunden und Workshops, die intersektionale Ansätze zur Gewaltprävention und die spezifischen Herausforderungen marginalisierter Gruppen behandeln.
  • Sport und Gewaltprävention: Untersuchungen und Beispiele, wie Sport als Mittel zur Prävention von Gewalt eingesetzt werden kann.
  • Praxisorientierte Ansätze und Handlungsstrategien: Impulsvorträge und Workshops zu erprobten Methoden und Maßnahmen.
  • Empowerment, Rollenbilder, Kinder im Blick: Workshops und Impulsvorträge zur Stärkung gewaltbetroffener Frauen und trans-, inter- und nichtbinärer Kinder und Jugendlicher, zur Versorgungslage, zur toxischen Männlichkeit und zur Neudefinition von Männlichkeitsrollen sowie der sexualisierten Gewalt zwischen Kindern und Jugendlichen.
  • Digitale und häusliche Gewalt: Podiumsdiskussionen und Workshops, die sich mit der Prävention und Bekämpfung digitaler Gewalt im Kontext der häuslichen Gewalt wie Antifeminismus bei TikTok, aber auch mit dem Einsatz von Apps zur Unterstützung betroffener Frauen beschäftigen.
  • Rechtliche und soziale Aspekte: Diskussionen zu rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, wie dem Umgangsrecht.
  • Täterarbeit: Impulsvorträge zur proaktiven Täterarbeit und der Väter- und Männerarbeit.
Weitere Informationen zum Inhalt und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 25.September 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Kreuzberger Kinderstiftung gAG setzt sich seit vielen Jahren für Bildungsgerechtigkeit und Jugendengagement ein. Careleaver Weltweitist ein ideelles und finanzielles Stipendium, organisiert in der Initiative Brückensteine Careleaver.
„Unser Ziel ist es, Careleaver*innen eine persönliche, finanzielle und organisatorische Unterstützung zu bieten, die andere junge Menschen meist durch ihr familiäres Netzwerk erhalten – eine Unterstützung, die internationale Mobilität erst möglich macht.

Neben Freiwilligendiensten im Ausland unterstützen wir auch andere Vorhaben im Ausland wie Praktika, Schuljahre im Ausland, Workcamps oder Reisen. Für unser Stipendium können sich junge Menschen zwischen 16 und 28 bewerben, die eine Zeit ihres Lebens in der stationären Kinder- und Jugendhilfe verbracht haben. Seit 2019 haben wir bereits über 100 Careleaver*innen erfolgreich biographieeinschneidende Auslanderfahrungen ermöglicht.“
Das Projektteam stellt vor, wie das gelungen ist und zeigt Ihnen, wie Careleaver*innen aus Ihrem Umfeld das Auslandsabenteuer wagen können, von dem sie immer geträumt haben.
Nach einer Vorstellung des Stipendiums findet eine Diskussion mit den Referent*innen statt.

Mit
Alina Kierek,
Projektleitung Careleaver Weltweit
Marie Kaiser,
Projektmitarbeit Careleaver Weltweit

Moderation
Borris Diederichs
, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Inhaltliche Rückfragen bitte an
Borris Diederichs
, Referent für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. (jugendhilfe@paritaet.org)

Organisatorische Rückfragen bitte an
Sabine Haseloff
, Sachbearbeiterin für Kinder- und Jugendhilfe / Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.  (jugendhilfe@paritaet.org)

Termin: 26. September 2024

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz

Ort: Digital

Der Fachtag „Armut in Europa“ beschäftigt sich mit den drängenden Themen der Armut und sozialen Ungleichheit in der EU. Angesichts der multiplen Krisen verschärft sich die Situation vieler Menschen. Mit der Veranstaltung werden die Fragen aufgeworfen: Welche europäischen Strategien und Maßnahmen sind in der neuen EU-Legislaturperiode notwendig, um Armut in Europa substanziell zu bekämpfen? Wie muss die ökologische Transformation sozial gestaltet werden? Wie können wir ein Europa gestalten, das Zusammenhalt und Solidarität lebt und niemanden zurücklässt?

Zu Beginn der Veranstaltung wird Prof. Dr. Benjamin Benz einen Vortrag zum Thema „Armut in Europa – Wie ist die Situation in Europa und was braucht es, um diese zu bewältigen?“ halten. Im Anschluss gehen wir in thematisch unterschiedliche Workshops, wo wir mit Ihnen und Expert*innen in den Austausch gehen möchten und gemeinsam Lösungsansätze diskutieren. Nähere Informationen zum Ablauf der Veranstaltung können sie anliegendem Programm entnehmen.

Anmeldung: Die digitale Informationsveranstaltung wird mit Zoom durchgeführt. Bitte registrieren Sie sich über den folgenden Anmelde-Link https://eveeno.com/624464096. Mit der Anmeldebestätigung erhalten Sie den Zoom-Zugangslink zur digitalen Veranstaltung.

Termin: 30. September 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Bühne frei für die Zukunft: Die Welt von morgen braucht zentrale Weichenstellungen heute. Wir richten deshalb den Blick nach vorn und wollen mit Ihnen und Euch zentrale politische Fragen diskutieren: Wie führen wir Europa in eine sichere, demokratische Zukunft? Wie schaffen wir die klimaneutrale Modernisierung unserer Wirtschaft und sichern auch morgen unseren Wohlstand? Wie erhalten wir die Natur, die uns erhält? Welchen Schutz braucht unsere Demokratie gegen zersetzende Kräfte von innen wie außen? Wie können wir Zusammenhalt, Miteinander und Teilhabe in einer vielfältigen und älter werdenden Gesellschaft weiter stärken? Wie gestalten wir eine gerechtere Bildung für unsere Kinder? Was brauchen Familien heute und morgen?

Wir werden auf dem Zukunftskongress in Podien und Workshops unsere Ideen und Impulse für unsere zukünftige parlamentarische Arbeit zur Debatte stellen und wollen mit unseren bündnisgrünen Ministerinnen und Ministern, mit unseren Bundestagsabgeordneten, mit unseren Podiumsgästen und Ihnen und Euch darüber diskutieren.

     Programm und Anmeldung     

Termin: 07. Oktober 2024

Veranstalter: CEDAW-Allianz Deutschland

Ort: Berlin

Die 1979 verabschiedete UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ist das wichtigste Menschenrechtsinstrument für Frauen* und Mädchen*. Auch Deutschland hat sich verpflichtet, die Konvention umzusetzen. In den letzten Jahrzehnten gab es zwar viele Fortschritte in Sachen Gleichstellung, doch sind wir noch längst nicht am Ziel der Geschlechtergerechtigkeit angelangt.

Die CEDAW-Allianz Deutschland lädt anlässlich des Jubiläums zum Austausch mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Justiz und Wissenschaft ein: Wie kann in Deutschland ein Ende geschlechtsspezifischer Diskriminierung erreicht werden? Was braucht es für eine vollumfängliche Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention?

Bundesfrauenministerin Lisa Paus und Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg eröffnen die Dialogveranstaltung um 14.30 Uhr. Im Anschluss erwarten Sie spannende Diskussionen und Impulse sowie ein Festakt mit Kulturprogramm und Get-together bis ca. 20.30 Uhr.

Merken Sie sich den Termin jetzt schon vor und leiten Sie diese Ankündigung gerne weiter. Das Programm und Details zur Anmeldung folgen.

Termin: 16. Oktober 2024

Veranstalter: NaturFreunde Thüringen

Ort: Erfurt

Der Familienverband NaturFreunde Thüringen e.V. leistet bereits einige Jahre Pionierarbeit im Bereich europäische Familienbildung und –begegnung. Während der Laufzeit des Modellprojekts hatten wir die Gelegenheit, verschiedene

Schwerpunkte im Bereich europäische Familienbildung zu setzen und auszuprobieren. Zum einen haben wir exemplarisch mit Thüringer Kommunen zusammengearbeitet und europäische Familienbildung erprobt. Zum anderen

wurde während der Projektlaufzeit auf bundes- und europäischer Ebene parallel intensiv dafür geworben, die Förderstruktur für das Thema demokratische Familienbildung zu öffnen.

Die Modellprojektphase endet im Dezember 2024. Nun wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen um neue Wege für internationale Familienbegegnungen zu diskutieren.

Konnten wir Ihr Interesse wecken? Dann bitten wir Sie darum, sich die Veranstaltung direkt in Ihrem Kalender vorzumerken und an andere interessierte Personen weiterzuleiten.

Eine ausführlichere Einladung mit Informationen zum Programm erhalten Sie Ende August.

Auch das ZFF wird beim Gleichstellungstag mit einem Workshop vertreten sein. Von 15:30-17:00 widmet sich die ZFF-Geschäftsführerin Sophie Schwab unter Moderation von Ravna Marin Siever, Referent*in im ZFF, dem Thema „Wertschätzung und Geschlechtergerechtigkeit in der häuslichen Pflege“ – wir freuen uns auf anregende Diskussionen und ein gemeinsames Erarbeiten von Lösungen.

Termin: 05. November 2024

Veranstalter: Bundesstiftung Gleichstellung

Ort: Berlin

Endlich ist es soweit: Die Anmeldung für den 2. bundesweiten Gleichstellungstag startet!

In knapp drei Monaten findet unter dem Motto „zusammen:wirken – Wandel wird mit Gleichstellung gemacht.“ der Gleichstellungstag 2024 in Berlin statt.

Gemeinsam mit Vertreter*innen von Verwaltung, Verbänden und Institutionen, aus Wissenschaft und Politik sowie Aktiven der Gleichstellungsszene und Interessierten möchten wir das Potential gesellschaftlicher Transformationsprozesse aus gleichstellungspolitischer Perspektive beleuchten und wirkungsvolle Lösungen für eine geschlechtergerechte Zukunft erarbeiten.

Einen Vorgeschmack auf den Tag mit seinen zahlreichen Möglichkeiten bietet unsere Website www.gleichstellungstag.de. Wir freuen uns auf vielfältige Programmangebote, die zu einem inhaltlichen Austausch einladen, unsere Fachmesse zur Vernetzung und ein interessantes Abendprogramm mit einer hochkarätig besetzten Diskussionsrunde. Mo Asumang wird uns als Moderatorin kompetent durch den Gleichstellungstag führen.

Bis zum 16. September 2024 ist eine Anmeldung zur Teilnahme  unter www.gleichstellungstag.de möglich. 

Bitte beachten Sie: Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie zunächst eine automatische Eingangsbestätigung. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten können wir Ihnen jedoch erst nach dem Anmeldeschluss eine verbindliche Bestätigung über Ihre Teilnahme mit näheren Informationen zukommen lassen, damit Sie rechtzeitig planen können.

Sollten Sie selbst mit Ihrer Organisation im Rahmen des Fachkongresses einen Workshop anbieten oder über die Programmpunkte der Bundesstiftung Gleichstellung aktiv eingebunden sein, bitten wir Sie, dies beim Ausfüllen der Anmeldung anzugeben. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Organisation bei der Fachmesse an einem Messestand vertreten. Für Ihr Engagement möchten wir uns auch an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich bedanken.

Termin: 02. Dezember 2024

Veranstalter: Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)

Ort: Berlin

Die hybride Tagung des Projekts FamPower² des Bundeselternnetzwerkes widmet sich den Herausforderungen, denen neu ins Land gekommene Familien nach ihrer Ankunft in Deutschland gegenüberstehen, aber auch den Möglichkeiten eines Neuanfangs. 

Die Gründe für Migration von Familien nach Deutschland sind vielfältig: Flucht und Asyl, Familiennachzug oder eine neue Arbeitsstelle. Eines haben die Familien jedoch gemeinsam: Sie erhoffen sich gute Bedingungen, um ein neues Leben, insbesondere für ihre Kinder, aufzubauen. Der Optimismus und die Hoffnung, dass die Kinder sich ein besseres Leben aufbauen, ist kurz nach der Migration am größten; die Erwartungen der Familien an die Gesellschaft und an sich selbst, aber auch an ihre Kinder sind hoch, während gleichzeitig von außen auch viele Erwartungen an die Familien gestellt werden: eine neue Sprache lernen, einen Job finden, die eigenen Werte und Normen in Frage stellen und große Anpassungsleistungen erbringen. Die Unterstützung für Familien in Deutschland ist zwar gut ausgebaut, aber nicht immer einfach zugänglich. Gleichzeitig stehen neuzugewanderte Familien vielfältigen Herausforderungen gegenüber, für deren Lösung sie oft nicht die sprachlichen Kenntnisse oder spezifischen Informationen besitzen. 

Die Bildungssysteme sind komplex und unterscheiden sich stark von denen der Herkunftsländer. Es braucht immense Anstrengungen, und den Kindern einen guten Bildungsweg oder Betreuungsoptionen zu ermöglichen und gleichzeitig selbst Fuß fassen zu können. Darüber hinaus machen die Familien Erfahrungen mit Diskriminierung und einem veränderten gesellschaftlichen und sozialen Status, auch Erziehungsziele und -stile müssen auf den Prüfstand gestellt werden. Die Situation in einigen Herkunftsländern belastet viele Familien zusätzlich: der Krieg Russlands in der Ukraine oder die Situation im Nahen Osten sind nur zwei von vielen Beispielen. Aber auch das Leben in Deutschland ist nicht einfacher geworden: Familien finden oft keinen angemessenen Wohnraum. Besonders belastet sind Familien in Armutslagen

Expert*innen beleuchten in Vorträgen die Verflochtenheit von Mehrfachbelastungen, ihre Auswirkungen auf die Familien und die notwendigen Maßnahmen, um eingewanderten Familien einen guten Start in Deutschland zu ermöglichen. In Arbeitsgruppen werden verschiedene Themen vertieft behandelt und Ideen entwickelt. Zusätzlich zu den Vorträgen und Workshops wird es beim anschließenden Empfang ausreichend Gelegenheiten für Networking und Austausch geben. 

Eine detaillierte Einladung mit weiteren Informationen und dem Veranstaltungsprogramm folgt in Kürze.

Bitte markieren Sie sich diesen Termin in Ihrem Kalender. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und auf eine anregende Diskussion! 

Termin: 25. – 26. Februar 2025

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Das Gleichstellungsforum 2025 des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo Sinzheimer Instituts (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung nimmt das in der sozial-ökologischen und digitalen Transformation bedeutende Thema der betrieblichen Weiterbildung aus einer Geschlechter- und Zeitperspektive in den Blick.

Um sich kontinuierlich weiterbilden zu können und Belastungen sowie Unsicherheiten möglichst zu minimieren, brauchen Beschäftigte ausreichend Zeit. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte mit Sorgeverpflichtungen und damit vor allem für Frauen, die bei betrieblichen Weiterbildungen oftmals Nachteile hinnehmen müssen. Obwohl der rechtliche Rahmen in der Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren angepasst wurde und Akteure der betrieblichen Mitbestimmung Rechte und Fördermöglichkeiten haben, fehlt es auf der betrieblichen Umsetzungsebene oftmals an Durchsetzungskraft und Zeit. Das Gleichstellungsforum bündelt sozial- und rechtswissenschaftliche Erkenntnisse zur betrieblichen Weiterbildung und entwickelt daraus Vorschläge für die betriebliche Praxis und die Politik.

Neben Fachvorträgen von u.a. Prof. Dr. Daniel Ulber (derzeit Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), der Vorstellung des neuen WSI-Gleichstellungsreports und vertiefenden Panelsessions wird das Programm von einem kulturellen Teil abgerundet. Der Filmkritiker Wolfgang M. Schmitt wird Geschlechterungleichheiten im Film beleuchten.

Die Veranstaltung findet am 25./26.02.2025 in Berlin statt. Wir laden Sie ein, sich den Termin bereits jetzt vorzumerken. Weitere Informationen können dem Save the Date auf der Veranstaltungsseite entnommen werden.

Termin: 06. – 08. März 2025

Veranstalter: in Kooperation mit der Universität Wuppertal, der Winzig Stiftung, der Diakonie Wuppertal und dem PEKiP e.V.

Ort: Wuppertal

Die GAIMH setzt sich für die Förderung seelischer Gesundheit in der frühen Kindheit sowie für die Früherkennung und Vermeidung von Fehlentwicklungen ein und engagiert sich in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Durch eine Förderung des Dialogs zwischen unterschiedlichen Theorien, Denk- und Arbeitsweisen und verschiedenen Schulen und der interdisziplinären Zusammenarbeit aller Berufsgruppen, die in Schwangerschaft, Säuglings und Kleinkindalter klinisch, therapeutisch, pädagogisch und wissenschaftlich tätig sind, möchte die GAIMH die Öffentlichkeit für die Bedeutung von Schwangerschaft und früher Kindheit für die psychische Entwicklung sensibilisieren, um eine Verbesserung der Grundbedingungen für die psychische Gesundheit von Eltern, Familien und anderen Bezugspersonen als Voraussetzung für eine gelingende seelische Entwicklung in Schwangerschaft und früher Kindheit zu bewirken.

Weitere Informationen unter: 
https://www.gaimh.org/tagungen/jahrestagung-deutschland-2025.html

WEITERE INFORMATIONEN

Als AWO sind wir seit unserer Gründung antifaschistisch und engagiert für Demokratie – das ist unsere DNA. Das ist nicht nur unsere historische Haltung, sondern gelebte Praxis in jedem Projekt, in jeder Einrichtung, für alle Menschen in der AWO. Deshalb ist es heute,
angesichts aller besorgniserregender gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen wichtig, dass wir uns auf unsere gemeinschaftliche Stärke besinnen und uns innerhalb der AWO konkrete Hilfestellungen bieten und uns gegenseitig unterstützen, um unsere demokratische Praxis zu leisten. Denn der Umgang mit rechtsextremen Gefährdungen hat nicht nur politische Aspekte, sondern auch rechtliche – zum Beispiel im Bereich Arbeitsrecht und Gemeinnützigkeit. Ich bin daher dankbar, dass einige unserer Verbände Ende letzten Jahres bereits die Initiative ergriffen haben, hier weitere, auch neue konkrete Schritte zu gehen.

Daraus ist als ein tolles Gemeinschaftsprojekt die Demokratie-Konferenz in Erfurt entstanden – hier haben wir viele Menschen aus der ganzen AWO zusammengebracht, Wissen geteilt, uns ausgetauscht und „aufgeschlaut“ in praktischen wie theoretischen Fragen. Dabei hat uns eine kraftvolle, motivierte und engagierte Stimmung getragen, die
zeigt: Der Einsatz für die Demokratie verbindet uns, und das ist ein gutes Zeichen für einen lebendigen Verband.

Der Initiative der Verbände ist es auch zu verdanken, dass die  praktische Handlungssicher_für_Demokratie entstanden ist.

Das Dokument soll zum einen konkrete, schnelle Hilfestellung für all jene leisten, die dieser Tage vor der Herausforderung stehen, mit menschenfeindlichen Kräften umgehen oder sich ihnen widersetzen zu müssen. Sei es in Einrichtungen und Diensten oder im Ehrenamt. Zum anderen soll sie eine nachhaltige, lernende Ressource sein, die sich stetig weiterentwickelt, neue Perspektiven und neues Wissen aufnimmt und sich unseren Bedarfen anpasst. Sie enthält Empfehlungen und Beispiele für gute Praxen zu den verschiedensten Fragen, vom Arbeitsrecht bis hin zur Kommunikation in den Sozialen Medien.

Eine Botschaft ist mir persönlich besonders wichtig: Rechtsextreme leben davon, Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit zu generieren. Eine ihrer wichtigsten Methoden ist die Provokation: Parteien wie die AfD suchen bewusst nach Wegen, uns zum Aufschrei zu bringen und „Skandale“ zu erzeugen, sie wollen provozieren. Mein Aufruf an uns alle ist daher: Lassen wir uns nicht darauf ein, diesen Kräften eine Bühne zu bieten. Bleiben wir besonnen, auch wenn viele Aussagen all das infrage stellen, wofür wir stehen. Denn nichts wäre schlimmer, als wenn wir uns wider Willen zum Schallverstärker der extremen Rechten machten.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) ist der familienpolitische Dachverband der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die eaf begleitet die Entwicklungen in allen für die Familie relevanten Politikbereichen, berät Ministerien und stößt Debatten an. Sie engagiert sich für die Bedürfnisse und gesellschaftlichen Anliegen von Familien in Politik, Öffentlichkeit und Kirche.
Für die Leitung des siebenköpfigen Teams möchten wir zum 1. Januar 2025 die Position der

Geschäftsführung (w/m/d)
TVöD EG 14
in Vollzeit (39 Std.) neu besetzen.
Arbeitsort ist Berlin.

Ihre Aufgaben:

➢ Sie steuern die Arbeit der Geschäftsstelle und des Verbandes und gestalten eine effiziente Arbeitsstruktur, die eine
wirkungsvolle Interessensvertretung für Familien ermöglicht
➢ Sie verantworten die strategische und inhaltliche Positionierung des Verbandes in Abstimmung
mit dem Präsidium.
➢ Sie verantworten die Mittelakquise und -verwaltung.
➢ Sie vertreten die Positionen des Verbandes gegenüber den Ministerien und politischen Entscheidungsträgern
➢ Sie repräsentieren familienpolitische Anliegen und setzen sich für die Interessen des Verbandes innerhalb der
EKD und weiteren Akteuren im kirchlichen Feld ein.
➢ Sie sind zuständig für Personalführung und -entwicklung der Mitarbeitenden der Geschäftsstelle.
➢ Sie entwickeln die Öffentlichkeitsarbeit weiter und steigern die Sichtbarkeit der eaf in Presse und sozialen Medien.

Ihr Profil:

➢ Sie haben ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Politik- oder Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften,
Jura oder Theologie. Eine Zusatzausbildung im Sozialmanagement ist von Vorteil.
➢ Sie haben umfangreiche Kenntnisse in der Familien- und Sozialpolitik und in den zugehörigen
Rechtsgebieten.
➢ Sie haben Erfahrungen in der Verwaltung und Steuerung von Haushaltsmitteln und dem Zuwendungsrecht.
➢ Berufserfahrung bspw. in Politik, Wissenschaft, Verbänden, Kirche oder Medien sind von Vorteil.
➢ Sie haben die Fähigkeit, Menschen zu führen und motivieren, Konflikte zu lösen und zeichnen sich durch Teamfähigkeit
aus.
➢ Sie kommunizieren klar, argumentieren überzeugend und gestalten Ihre beruflichen Netzwerke aktiv.
➢ Sie arbeiten erfolgsorientiert und sind belastbar.
➢ Sie sind politikaffin und kennen die parlamentarischen Abläufe.
➢ Sie identifizieren sich aktiv mit den Werten und dem Auftrag der Evangelischen Kirche.
➢ Social Media Kommunikation ist Teil Ihres beruflichen Alltags.

Wir bieten:

➢ Ein interessantes, innovatives Arbeitsfeld mit großen Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten,
➢ ein gut eingearbeitetes und motiviertes Team,
➢ ein familienfreundliches Arbeitsumfeld,
➢ eine attraktive kirchliche Zusatzversorgung, Jahressonderzahlung, Kinderzulage.
➢ ein attraktiver Arbeitsplatz in Berlin-Mitte.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann bewerben Sie sich bitte per Email bis zum 15.9.2024 beim Präsidenten der eaf Prof. Dr. Martin Bujard, bewerbung@eaf-bund.de

Telefonische Fragen beantworten gerne Svenja Kraus: 030/283 95-423 oder Prof. Dr. Martin Bujard: 0611/75-3309.

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Die Sommerferien sind vorbei, jetzt heißt es gemeinsam anpacken! 51 Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft fordern Umdenken der Politik im Kampf gegen Kinderarmut

Berlin, 05.09.2024 – Der Ratschlag Kinderarmut, ein Zusammenschluss aus 51 Akteur*innen aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft, fordert ein konsequentes Umdenken der Politik im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen. Bund, Länder und Kommunen müssen endlich gemeinsam an einem Strang ziehen!  Weg von einem Kooperationsverbot zwischen den föderalen Ebenen und hin zu einem Kooperationsgebot.

Ein Aufwachsen in Armut wirkt sich auf die Teilhabe an der Gesellschaft aus und prägt Menschen für ihr gesamtes Leben. Seit Jahrzehnten verharrt die Kinder- und Jugendarmut in unserem reichen Land auf einem viel zu hohen Niveau von 20 Prozent. Die Dauer, die Kinder und Jugendliche in Armut leben, verlängert sich sogar seit Jahren. Vor dem Hintergrund einer Sparpolitik, die auch vor Angeboten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nicht haltmacht, fordert der Ratschlag Kinderarmut ein Umdenken im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen. Nicht die Frage, wer welche Maßnahmen bezahlt, sollte im Vordergrund stehen, sondern die Förderung eines guten Aufwachsens für alle. Dafür braucht es eine Stärkung der Infrastruktur vor Ort. Das wird aber nur funktionieren, wenn Kommunen, Länder und der Bund sich gemeinsam zuständig fühlen und alle Ebenen auch tatsächlich Verantwortung übernehmen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.: „Ein Aufwachsen in Armut bringt Kinder um die Chance, die Demokratie als solidarische Gesellschaftsform zu erleben. Wir können uns die Sparpläne und das Gezanke auf dem Rücken der Kinder- und Jugendlichen nicht mehr leisten. Bund, Länder und Kommunen müssen jetzt zusammenarbeiten und Verantwortung übernehmen. Es ist höchste Zeit!“

Die gemeinsame Erklärung des Ratschlag Kinderarmut 2024 „Vom Kooperationsverbot zum Kooperationsgebot!“ finden Sie hier.

Informationen zum Ratschlag Kinderarmut:

Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ wurde 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. In den Folgejahren engagierte sich der Ratschlag mit weiteren gemeinsamen Erklärungen, wie zuletzt im Jahr 2023 mit der von über 50 Organisationen gezeichneten Erklärung „Haltung zeigen gegenüber Kindern und Jugendlichen und Familien: Menschen in Armutslagen vorurteilsfrei begegnen“. www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/

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ZFF-Info

ZFF-Info 11/2024

AUS DEM ZFF

Das ZFF hat die Möglichkeit wahrgenommen, eine Stellungnahme zum Referent*innenentwurfs eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II) zu verfassen.

In unserer Stellungnahme kritisieren wir, dass das, was uns nun mit dem zweiten Jahressteuergesetz vorliegt, zu einem großen Teil eine massive Förderung von einkommensstarken Familien über Steuerentlastungen darstellt. Die im Vergleich zum Kindergeld stärkere Anhebung der Kinderfreibeträge, von denen besonders vermögende Haushalte profitieren, steht aus Sicht des ZFF in einem starken Missverhältnis zur weiterhin fehlenden Förderung von Familien, die Leistungen aus dem SGB II erhalten, weil sie bspw. kleine Gehälter aufstocken müssen.

Darüber hinaus fehlt uns, wie schon im ersten Jahressteuergesetz, die Einführung einer Steuergutschrift für Alleinerziehende. Gemeinsam mit einem großen Verbändebündnis haben wir gefordert, das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag endlich umzusetzen und eine Steuergutschrift als Abzugsbetrag von der Steuerschuld einzuführen.

Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Überführung der Steuerklassen III/V ins Faktorverfahren hingegen begrüßen wir, da dadurch insbesondere die Nettolöhne der meist weniger verdienenden Frauen besser ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse abbilden.

Unsere Stellungnahme finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20240717_ZFF_SN_2.-JSG_final.pdf

Anlässlich des heute im Kabinett beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 sind das Zukunftsforum Familie (ZFF) e. V. und das Bundesjugendwerk der AWO e. V. zutiefst bestürzt: In Anbetracht der gegenwärtigen Situation, in der die Gesellschaft zunehmend auseinander driftet, immer mehr junge Menschen von der Politik enttäuscht sind und sich abgehängt fühlen und rechte bis rechtsextreme, demokratiegefährdende Kräfte immer mehr Zuwachs erfahren, sind die Mittel, die im sogenannten Kinderpaket – also Leistungen für Familien, Kinder und Jugendliche – angemeldet wurden, viel zu gering. Dies sendet fatale Signale. Gerade jetzt müssen wir Kindern und Jugendlichen Mut machen, nicht über sie, sondern mit ihnen sprechen und ihre Anliegen ernst nehmen. Nur so können sie zuversichtlich in die Zukunft schauen können. Dieses Ziel wird mit den angekündigten Maßnahmen weit verfehlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF erklärt dazu: „Dieser Haushaltsentwurf zeigt allen, die seit Jahren vor den verheerenden Folgen des Aufwachsens innerhalb struktureller Benachteiligung durch Armutserfahrung warnen, die kalte Schulter. Die Schieflage zwischen der Bevorteilung vermögender Familien und der Vernachlässigung von Haushalten mit kleinen oder keinem Erwerbseinkommen wird manifestiert. Eine traurige Tradition wird durch die verhältnismäßig großzügige Aufstockung der Kinderfreibeträge im Vergleich zu der geringen Anhebung des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlages fortgeführt. Es macht mich fassungslos mit wie wenig Herz und Verstand hier vorgegangen wird. Fünf Euro mehr im Monat für Kinder, die im permanenten Mangel aufwachsen ist angesichts der gestiegenen Kosten eine Farce. Wir müssen das System vom Kopf auf die Füße stellen – das hatten wir mit der Einführung der Kindergrundsicherung erwartet. Von diesem Vorhaben ist nun nichts mehr zu erkennen. Dabei ist es jetzt nötiger denn je: Wir brauchen eine #EchteKindergrundsicherung, deren Höhe armutsvermeidend ist, durch eine automatische Auszahlung auch verdeckte Armut verhindert und zudem sozial gerecht ausgestaltet ist.“

Sophie Friederike Schmitz, Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO e.V. ergänzt: „Das sogenannte ’starke Kinderpaket‘ ist eine Mogelpackung, womit die Koalition abermals das Vertrauen junger Menschen verspielt. Als Jugendverband setzen wir uns seit Jahren gegen Kinderarmut und für soziale Gerechtigkeit ein. Wir erleben in unserem Verbandsleben immer wieder die Auswirkungen von Armut auf die Teilhabemöglichkeiten betroffener Kinder und Jugendlicher. Jungen Menschen in Armut wurde die Einführung einer Kindergrundsicherung versprochen, welche die größte Sozialreform der Ampel werden und endlich den ernsthaften Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland beginnen sollte. Stattdessen ist in der Haushaltseinigung für 2025 von ihr nicht mehr viel geblieben. Bundesfinanzminister Lindner hat der Kindergrundsicherung für diese Wahlperiode eine klare Absage erteilt. Für uns heißt das übersetzt: Sie wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Kampf gegen Kinderarmut kann jedoch nicht länger warten. Hinzukommt, dass sowohl beim Kinder- und Jugendplan als auch bei den Freiwilligendiensten keine ausreichenden Mittel bereitgestellt wurden, um den steigenden Kosten gerecht zu werden. Vielmehr soll insbesondere bei den Freiwilligendiensten gekürzt werden. Eine nachhaltige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft und für junge Menschen sieht anders aus. Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, bei den Haushaltverhandlungen im Herbst nachzusteuern und sich ernsthaft für Kinder und Jugendliche einzusetzen. Weder Kürzungen noch Stillstand sind im Interesse junger Menschen. Sparpolitik kostet uns die Zukunft!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.07.2024

Die Spitzen der Bundesregierung haben sich auf Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2025 geeinigt. Während Details noch weitgehend unbekannt sind, enthält die Einigung bereits eine klare Absage an eine echte Kindergrundsicherung.  

„Die vorgelegten Eckpunkte sind für uns enttäuschend”, fasst AWO-Präsident Michael Groß das Ergebnis der nächtlichen Haushaltseinigung zusammen. „Statt mit einer Reform der Schuldenbremse oder zumindest einem Sondervermögen dringend notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur anzustoßen, verliert sich die Regierung im Klein-Klein.” Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert schon seit Jahren ein Ende der Sparpolitik von Finanzminister Lindner, um soziale Dienste und Einrichtungen nachhaltig finanzieren zu können. Da der Kompromiss der Ampel-Parteien an der Schuldenbremse festhält, bleibt der große Wurf auch diesmal aus.  

Einzelne Punkte aus der Einigung seien aber durchaus zu begrüßen: Die angekündigte Anschubfinanzierung für Langzeitarbeitslose, die wieder in Arbeit kommen, sowie die Neuregelung der Arbeitserlaubnis für Geflüchtete seien Schritte in die richtige Richtung. “Uns freut, dass der Bund sich mit zwei Milliarden Euro weiterhin für die Kita-Qualität einsetzt, dass der Kinder- und Jugendplan immerhin auf aktuellem Niveau abgesichert sein soll und bei den Freiwilligendiensten nicht so drastisch gekürzt wird wie befürchtet. Aber auch hier gilt: Wir müssen abwarten, was am Ende konkret im Haushaltsentwurf steht und wie es um andere wichtige Bereiche bestellt sein wird, zu denen noch nichts bekannt ist”, so Groß 

Besonders schwer wiegt die Enttäuschung bei der Kindergrundsicherung: Hier scheint nun nicht einmal eine Verwaltungsreform übrig geblieben zu sein, die Familien dabei unterstützt, leichter an die ihnen zustehenden Leistungen zu kommen. Dazu kommt, dass die vereinbarte Erhöhung des Kindergeldes um fünf Euro sozial ungerecht ist, da sie arme Kinder und Jugendliche nicht erreicht. Die Erhöhung des Kindersofortzuschlags um fünf Euro ist derweil nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.  

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie (ZFF), erklärt dazu: „Es ist frustrierend, dass weder die Regierung noch das Parlament im Stande zu sein scheinen, grundlegende Verbesserungen im Kampf gegen die Armut von Kindern und Jugendlichen auf den Weg zu bringen. Die nun vorgestellten Eckpunkte erfüllen nicht im Ansatz das, was es braucht, um Kinderarmut dauerhaft und substanziell zu beenden.”  

Gemeinsam haben AWO und ZFF nochmals ihre Grundperspektiven auf eine notwendige Reform hin zu einer Kindergrundsicherung in einem kurzen Papier dargelegt. Dieses finden Sie hier. 

AWO und ZFF sind seit der Gründung Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier. 

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2024

SCHWERPUNKT: Kabinettsbeschluss Haushalt 2025

Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesfamilienministeriums für 2025

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regierungshaushalts 2025 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2025 Ausgaben in Höhe von rd. 14,44 Mrd. Euro vor. Damit steigt der Etat im Vergleich zu 2024 um rund vier Prozent. Dem Bundesfamilienministerium steht im Jahr 2025 ein Plus von 570 Mio. Euro zur Verfügung.

Bundesministerin Lisa Paus: „Der Etat des Bundesfamilienministeriums entwickelt sich trotz starker Sparvorgaben positiv mit einem deutlichen Aufwuchs. Wir stärken Kinder, Familien und die Demokratie in unserem Land. Mit einem umfangreichen Kinderpaket setzen wir Signale für gutes Aufwachsen in Deutschland. Unser Ziel ist, Kinderarmut zu bekämpfen und für gute frühkindliche Bildung zu sorgen. Die Erhöhung von Kindergeld, Kindersofortzuschlag und Kinderfreibetrag bereitet die erste Stufe der Kindergrundsicherung vor. Wir investieren in den kommenden zwei Jahren rund vier Milliarden Euro in die Qualität der Kitas. Denn Kinderbetreuung in hoher Qualität ist der Türöffner für die Kleinsten zu mehr Chancen im Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.

Und auch das ist mir besonders wichtig: Zivilgesellschaftliches Engagement und den Einsatz für unsere Demokratie, gerade auch von jungen Menschen, unterstützen wir weiterhin. Bei den Freiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst haben wir die Mittel sicherstellen können auf dem gleichen Niveau, wie sie bis Ende 2023 abgerufen wurden. Unser friedliches demokratisches Miteinander erhält gerade in diesen Zeiten einen hohen Stellenwert im Haushalt.“

Schwerpunkte im Haushalt 2025 und Kinderpaket:

Für die Bekämpfung von Kinderarmut und eine bessere Betreuungsinfrastruktur nimmt der Bund mehr Geld in die Hand.

  • Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen sind rd. 3,3 Mrd. Euro veranschlagt. Die beträchtliche Erhöhung des Ansatzes für den Kinderzuschlag (rd. 1,15 Mrd. Euro) resultiert aus einer zuletzt deutlich vermehrten Inanspruchnahme der Leistung.
  • Ab dem Jahr 2025 steigen sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag um 5 Euro je Kind und Monat an. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr. Ab 2026 wird gesetzlich sichergestellt, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag weiter zeitgleich steigen.
  • Kita-Qualitätsgesetz: Der Bund stellt den Ländern außerhalb des EP 17 jeweils 1,993 Mrd. Euro in den Jahren 2025 und 2026 (also insgesamt rd. 4 Mrd. Euro) über die Erhöhung ihres Umsatzsteueranteils für Qualitätsentwicklung in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung.

Weitere Schwerpunkte im Haushalt 2025 des BMFSFJ:

  • Der Kinder- und Jugendplan (KJP) als zentrales Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland wird mit 243 Mio. Euro in der gleichen Höhe wie 2024 fortgeschrieben.
  • Insgesamt stehen für die vielfältigen Programme in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft des BMFSFJ im Jahr 2025 insgesamt rund 1,1 Mrd. Euro (inkl. KJP) zur Verfügung. Das sind rund 27 % mehr gegenüber dem geltenden Finanzplan.
  • Für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie stellt das BMFSFJ in 2025 erneut 200 Mio. Euro bereit. Zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure erhalten insbesondere über das Programm „Demokratie leben!“ weiter Unterstützung bei ihrer wertvollen Arbeit.
  • Für die Freiwilligendienste sind in 2025 rund 106 Mio. Euro und für den Bundesfreiwilligendienst rund 184 Mio. € eingeplant. Die Soll-Zahlen orientieren sich an der Höhe der abgerufenen Mittel im Jahr 2023. Damit sind gute Voraussetzungen für eine Fortschreibung in der Zukunft geschaffen.

Das Elterngeld stellt mit einem Ansatz von rund 7,8 Mrd. Euro in 2025 weiterhin die größte gesetzliche Leistung im Einzelplan des BMFSFJ dar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2024

Verfassungsrechtliche Fragen ungeklärt

Das Kabinett hat am heutigen Mittwoch den Entwurf für den Haushalt 2025, den Finanzplan des Bundes bis 2028 sowie den Nachtragshaushalt 2024 beschlossen. Dazu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase:

„Es ist zutiefst unseriös, dass die Regierung einen Haushaltsentwurf für 2025 verabschiedet, obwohl ein Betrag in zweistelliger Milliardenhöhe nicht gedeckt ist und elementare verfassungsrechtliche Fragen im Raum stehen. Mit Scheinlösungen versucht die Regierung, Handlungsfähigkeit vorzutäuschen. 

Der Entwurf ist kein ‚Gesamtkunstwerk‘, wie der Bundeskanzler sagt, sondern nur der kleinste gemeinsame Nenner. Die Probleme des Landes und der Menschen werden weiterhin nicht adressiert – etwa bei der Migration, der Verteidigung und dem Bürgergeld. Dieser Haushalt dient einzig dem Machterhalt, und dabei ist der Ampel jedes Mittel recht. So ist die Umgehung der Schuldenbremse zu befürchten, die Schuldenpolitik wird mit fast 150 Mrd. Euro in vier Jahren expansiv fortgesetzt und die Finanzplanung enthält ungedeckte Schecks von mindestens 65 Mrd. Euro. 

Der Haushalt ist eine üble Mixtur aus Luftbuchungen, Tricks und haushaltsrechtlich fragwürdigen Praktiken. Die in Rede stehende Umwandlung von Zuschüssen in Darlehen und damit die Bildung von quasi ‚Schattenhaushalten‘ sowie das Verfügbarmachen von nicht benötigten Notlagenkrediten über das KfW-Verrechnungskonto werfen erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. 

Ebenso werden Mehreinnahmen in Milliardenhöhe verbucht, obwohl nicht sicher ist, ob das unterstellte Wachstum überhaupt zustande kommt. Schöngerechnet werden auch die Ausgaben für das Bürgergeld. Erfolgen hier nicht im parlamentarischen Verfahren realistische Anpassungen, steuert die Ampel auf ihren nächsten Nachtragshaushalt zu. Es wäre der dritte Nachtragshaushalt in Folge.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 17.07.2024

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat am Mittwochmittag den Haushaltsausschuss über den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 informiert. Der am Mittwochmorgen vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht für das kommende Jahr Ausgaben in Höhe von 480,6 Milliarden Euro vor. Die Nettokreditaufnahme von 43,8 Milliarden Euro liegt dem Entwurf zufolge im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.

Der Minister sprach vor dem Ausschuss von einem „Gestaltungshaushalt“. Die Schwerpunkte des Haushaltsentwurfs lägen bei der inneren und äußeren Sicherheit, beim sozialen Zusammenhalt, bei der steuerlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen, beim ambitionierten Klimaschutz und bei den Investitionen in die verschiedenen Infrastrukturen. Lindner hob zudem hervor, dass die Investitionen mit 78 Milliarden Euro über dem Ansatz für dieses Jahr lägen und im Finanzplanungszeitraum bis 2028 auf hohem Niveau blieben.

Lindner erläuterte, dass die ebenfalls vom Kabinett in Eckpunkten beschlossene „Wirtschaftsinitiative“ im Entwurf des Haushalts 2025 und der Finanzplanung abgebildet sei. Ziel der Initiative sei es, das Potentialwachstum der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.

Unter dem Stichwort Konsolidierung verwies der Finanzminister auf die Erhöhung der Treffsicherheit des Sozialstaates. Es sei notwendig, den dynamischen Anstieg der Sozialausgaben zu begrenzen.

Lindner ging auch auf die sogenannte „Bodensatz-GMA“ (GMA: Globale Minderausgabe) ein. Diese betrage im Haushaltsentwurf übergangsweise 17 Milliarden Euro, müsse aber zur Vermeidung von Risiken im Haushaltsvollzug noch in Richtung acht bis neun Milliarden Euro reduziert werden. Dazu würden derzeit Vorschläge des Bundeskanzleramtes rechtlich und wirtschaftlich geprüft. Unter anderem wird geprüft, ob bisher als Zuschüsse verbuchte Zahlungen an die Bahn oder die Autobahn GmbH als Darlehen ausgegeben werden könnten. Diese würden dann als finanzielle Transaktion verbucht und nicht auf die Schuldenregel angerechnet.

Vertreter der Oppositionsfraktionen CDU/CSU und AfD sowie der Gruppen Die Linke und BSW äußerten sich im Ausschuss kritisch zu dem Entwurf. Zum einen wurde die politische Schwerpunktsetzung des Entwurfs bemängelt, zum anderen wurde die Beratungsreife des Entwurfs mit Verweis auf die Bodensatz-GMA in Frage gestellt. Seitens der Vertreter der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP fiel die Bewertung des Entwurfs positiver aus. Es wurde jedoch betont, dass es sich um einen Entwurf handele, der im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen erfahren werde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 519 vom 17.07.2024

Die Bundesregierung hat ihren Entwurf für den Bundeshalt 2025 beschlossen. Auch wenn soziale Dienste und Angebote in Teilen nicht weiter gekürzt werden, blickt die Arbeiterwohlfahrt (AWO) ernüchtert auf das Ergebnis: Statt entscheidende Investitionen in Menschen zu tätigen, verpasst die Regierung erneut die Chance, die gemeinnützige Freie Wohlfahrtspflege zu stärken. 

 

“Auch wenn wir froh sind, dass im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege nicht wieder der Kürzungshammer ausgepackt wurde, sind wir von diesem Haushalt nicht begeistert”, fasst AWO-Präsident Michael Groß die Lage zusammen. Eine Umfrage der Wohlfahrtsverbände hatte im Juni ergeben, dass knapp zwei Drittel der sozialen Träger in den letzten beiden Jahren bereits Angebote einschränken oder einstellen mussten. Ein Haushalt, der Kostensteigerungen nicht gerecht wird, ermöglicht keine Trendwende, so Groß: “Die Regierung hat zwar verstanden, dass unsere sozialen Dienste schon jetzt an der Belastungsgrenze sind. Gleichzeitig fehlt ihr offensichtlich der Mut, uns konsequent zu entlasten – denn dafür wäre deutlich mehr Geld nötig gewesen, um Inflation und Tarifsteigerungen in unseren Einrichtungen auszugleichen”. 

 

Während im Bereich der Migrationssozialarbeit im Vergleich zum letzten Jahr keine Kürzungen im Raum stehen, ist die psychosoziale Betreuung von Geflüchteten Gegenstand von massiven Kürzungen. Hier soll fast die Hälfte der Mittel wegfallen. Auch bei den Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt soll im dreistelligen Millionenbereich gekürzt werden. „Von den sieben Milliarden Euro, die der gesamte Haushalt im Vergleich zum Vorjahr schrumpft, um die Schuldenbremse zu halten, holt sich die Regierung mehr als die Hälfte auf dem Rücken der Ärmsten, vor allem durch härtere Sanktionen im Bürgergeld. Dort zu sparen, wo die Schmerzgrenze längst überschritten ist, scheint der Markenkern von Christian Lindners Finanzpolitik zu sein. Für die Zukunft unserer sozialen Demokratie braucht es eine Abschaffung der Schuldenbremse und eine höhere Besteuerung großer Vermögen, Erbschaften und Einkommen“, so Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.07.2024

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erwartet Nachbesserungen beim Haushalts- und Wachstumspaket, das heute von der Bundesregierung beschlossen wurde. Die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi sagte am Mittwoch in Berlin:

„Es ist gut, dass eine politische Einigung gelungen ist. Das sorgt für Stabilität und gibt den Menschen Sicherheit. Der Kanzler hat Wort gehalten und die von der FDP immer wieder ins Spiel gebrachten Sozialkürzungen abgewendet. Das ist eine große Erleichterung für hunderttausende Haushalte in ganz Deutschland und entspricht auch den Interessen der Beschäftigten, die Kürzungen beim Sozialstaat mehrheitlich ablehnen.

Positiv sind darüber hinaus die Vorschläge zur Begrenzung der Energiekosten sowie Sonderabschreibungen und gezielte steuerliche Förderungen von Investitionen und Forschung. Allerdings fehlen jegliche soziale Konditionierungen, etwa Standortgarantien und Zusagen tariflicher Entlohnung, um Mitnahmeeffekte zu minimieren und für nachhaltige Arbeitsplätze zu sorgen. 

Zweifelhaft ist allerdings, ob die arbeitspolitischen Maßnahmen im Begleitbeschluss „Wachstumsinitiative“ überhaupt irgendwelche Wachstumsimpulse setzen. In jedem Fall schafft es neue Ungerechtigkeiten, wenn Einkommen künftig unterschiedlich besteuert werden sollen. Steuerfreie Zuschüsse für Mehrarbeit und hohe Steuerfreibeträge ausländischer Fachkräfte werden ein Strohfeuer bleiben. Um das wirkliche Arbeitskräftepotential in Deutschland zu heben, bräuchte es vor allem endlich eine bessere Infrastruktur für Kinderbetreuung und Altenpflege, eine geförderte Ausbildung junger Erwachsener ohne bisherigen Abschluss und einen Rechtsanspruch auf Aufstockung der Teilzeitbeschäftigung. 

Die aktuell anhaltenden Versuche der Politik, sich beim Thema Arbeitszeit in das Kerngeschäft von Tarif- und Betriebspolitik einzumischen, weisen wir aufs Schärfste zurück. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz auf der Basis arbeitsmedizinischer Erkenntnisse und darf nicht zum Spielball der Politik werden. Wer mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung will, soll mit uns Gewerkschaften faire Tarifverträge abschließen. Die Begrenzung der Arbeit dient dem Gesundheitsschutz und darf angesichts der wachsenden Zahl von erwerbsgeminderten Personen und Langzeitarbeitslosen nicht weiter abgebaut werden. Eine Politik für die Fleißigen erkennt als erstes ihre bereits bestehenden Belastungen an. 

Wir werden die genaue Ausgestaltung im parlamentarischen Prozess eng begleiten. Es liegt noch einige Arbeit vor den Abgeordneten, um aus dem Haushaltsentwurf einen Zukunftsplan für Beschäftigte und Wirtschaft zu machen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.07.2024

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert geplante Kürzungen im sozialen Bereich.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband übt scharfe Kritik am Haushaltsentwurf 2025, der heute vom Kabinett verabschiedet werden soll: „Die getroffene Einigung geht zu Lasten besonders unterstützungsbedürftiger Menschen. Das fördert die soziale Spaltung, statt Zusammenhalt zu stärken“, so Dr. Joachim Rock, designierter Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.

Während die Ampel mit den geplanten Verschärfungen im Bürgergeld drastische und völlig unverhältnismäßige Maßnahmen auf Kosten von Leistungsbeziehenden plane, drohe die Beschäftigungsförderung mit den geplanten Kürzungen vielerorts zum Erliegen zu kommen: „Das mit dem Bürgergeld verbundene Versprechen, Beschäftigung durch Qualifizierung und Weiterbildung zu fördern und Sanktionen zu reduzieren, wird mit dem vorliegenden Entwurf auf den Kopf gestellt“, so Rock. Der sogenannte Eingliederungstitel für Qualifizierung und öffentlich geförderte Beschäftigung werde nochmal reduziert, ein großer Teil davon drohe in Verwaltungausgaben der Jobcenter zu fließen und stünde dann nicht mehr für notwendige Hilfen zur Verfügung. Damit drohe vielerorts der Wegfall gerade von Hilfen für Langzeitarbeitslose.

Die angekündigte Erhöhung des Kindergeldes und des Sofortzuschlages um lediglich fünf Euro stehe in keinem Verhältnis zu der durch den Bundesfinanzminister geplanten Privilegierung einkommensstarker Familien, die durch höhere Freibeträge weitaus stärker profitierten: „Jedes Kind sollte der Bundesregierung gleich viel wert sein, stattdessen werden einkommensstarke Gruppe zusätzlich privilegiert. Soziale Ungleichheit wird zusätzlich verstärkt“, so die Befürchtung des Paritätischen.

Mit den geplanten Kürzungen drohten den bestehenden Angeboten für hilfsbedürftige Menschen massive Einschnitte. Die Förderung der Beratung und Versorgung Geflüchteter in Psychosozialen Zentren drohe nahezu halbiert zu werden, auch die Ansätze für die Asylverfahrensberatung lägen weit hinter den Bedarfen zurück. „Die Bundesregierung verkennt, dass so deutliche Kürzungen nicht nur zu einer weiteren Reduzierung von Angeboten, sondern zur Schließung von Einrichtungen und Diensten gerade in ländlichen Regionen führen können. Was einmal wegfällt, ist nur schwer wieder aufzubauen. Wir befürchten deshalb langfristige Schäden für die vielfältige, bürgernahe und gemeinnützige Infrastruktur im ganzen Land“, so Rock. Soziale Angebote drohten auch unter den angekündigten Reduzierungen im Bundesfreiwilligendienst und weiteren Freiwilligendiensten zu leiden. Hier seien Minderausgaben von 40 Millionen Euro vorgesehen.

Positiv hob der Paritätische hervor, dass zwei Milliarden Euro an Förderung für die Qualität in Kitas vorgesehen seien. Das sei ein Erfolg der Bundesfamilienministerin. Wichtig sei, dafür Sorge zu tragen, dass die Mittel auch direkt den Kindertagesstätten zugutekämen.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 17.07.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

8. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Die Bundesregierung hat heute die von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesminister der Justiz gemeinsam vorgelegte Achte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt kontinuierlich gestiegen.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Ich freue mich sehr darüber, dass es immer mehr Frauen in Führungspositionen gibt: ob in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst des Bundes, bei Bundesunternehmen oder in den Gremien des Bundes. Diese Entwicklung zeigt: Die gesetzlichen Vorgaben wirken. Der Bund geht mit seinen eigenen Unternehmen, den Bundesgremien und der Bundesverwaltung mit gutem Beispiel voran: derzeit liegt der Anteil der Frauen in den Führungspositionen im öffentlichen Dienst des Bundes bei 45 Prozent – bis 2025 will der Bund bei sich eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führung erreichen. Das erwarte ich ebenso von der Privatwirtschaft. Ich bin überzeugt, dass Gleichberechtigung auf Führungsebenen den wirtschaftlichen Erfolg stärkt.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: „Frauen und Männer verdienen gleiche Chancen auf Führungspositionen. Die Offenlegung von Informationen über die Wirksamkeit bereits umgesetzter Maßnahmen ist dabei hilfreich, da sie den Wandel in der Unternehmens- und Verwaltungskultur fördert. Aus diesem Grund veröffentlichen wir auch in diesem Jahr erneut Daten zu Frauen- und Männeranteilen in Führungsebenen und Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Die Zahlen für das Jahr 2021 zeigen, dass der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der analysierten Unternehmen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Obwohl der Kulturwandel noch nicht abgeschlossen ist, befinden wir uns auf einem vielversprechenden Weg.“

Die Zahlen der 8. Jährlichen Information im Überblick:

In der Privatwirtschaft ist der Frauenanteil im Geschäftsjahr 2021 für die 2.109 betrachteten Unternehmen weitergewachsen. In den Aufsichtsräten erhöhte sich der Frauenanteil von 2015 bis 2021 von 18,6 Prozent auf 26 Prozent. In den Unternehmen, die unter die feste Quote für den Aufsichtsrat fallen, ist der Frauenanteil seit 2015 deutlich um mehr als 10 Prozentpunkte gestiegen. Bei den börsennotierten und paritätisch mitbestimmten Unternehmen wurde die gesetzlich vorgegebene Mindestquote von 30 Prozent im Geschäftsjahr 2021 im Durchschnitt um 5,7 Prozent übertroffen. In den Unternehmensvorständen waren Frauen im selben Zeitraum unterrepräsentiert: Ihr Anteil lag 2021 bei 11,5 Prozent. Auffällig ist der hohe Anteil an Unternehmen, die für den Frauenanteil auf Vorstandsebene die Zielgröße Null festgelegt und veröffentlicht haben. 62,1 Prozent der betrachteten Unternehmen haben Zielgrößen für den Vorstand veröffentlicht. Davon haben wiederum 53 Prozent die Zielgröße Null festgelegt.

Das Ziel im öffentlichen Dienst des Bundes lautet: Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen bis Ende 2025. Erreicht haben wir bisher eine Steigerung des Frauenanteils auf 45 Prozent insgesamt. Die bisherigen Anstrengungen zeigen Wirkung. Ein Hebel ist der Ausbau des Führens in Teilzeit. Dazu hat das BMFSFJ einen Handlungsleitfaden vorgelegt.

Bei einer Gesamtbetrachtung aller vom Bund bestimmten Gremienmitglieder wurde ein nahezu paritätisches Verhältnis erreicht. Der Blick auf die einzelnen Gremien des Bundes zeigt, dass dies nach wie vor erst auf zwei Drittel der Gremien zutrifft. Deshalb dürfen die Anstrengungen hier nicht reduziert werden.

Bei den 54 Bundesunternehmen in unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung lag der Anteil von Frauen in den Überwachungsgremien bei 44,8 Prozent. Die Geschäftsführungspositionen wurden zu 29,2 Prozent durch Frauen besetzt.

Erneut wurden Daten zum Frauenanteil an Führungspositionen bei landes- und bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bereich der Sozialversicherung (z.B. Krankenkassen) erfasst. Der Frauenanteil an den Führungspositionen hat sich binnen eines Jahres bei den landes- wie den bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern um zwei bzw. vier Prozentpunkte erhöht. Davon ausgehend, dass in diesem Bereich der Frauenanteil an den Beschäftigten bei über 70 Prozent liegt, könnten die Bemühungen zur Steigerung des Frauenanteils an den Führungspositionen intensiviert werden.

Über das Führungspositionen-Gesetz

Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.

Weiterführende Informationen und aktuelle Daten aus allen Teilbereichen sowie den vollständigen Bericht der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/frauen-in-fuehrungspositionen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.07.2024

8. Jährliche Information vom Kabinett beschlossen

Am dritten Tag ihrer Kinderchancen-Tour war die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, Ekin Deligöz, zu Gast in Gera beim OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH. Gemeinsam mit Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Sandra Wanzar, Dezernentin für Jugend und Soziales der Stadt Gera, besichtigte Deligöz die Werkstatt und Räumlichkeiten des Projektes „Jugendliche unterstützen, Kompetenzen ausbauen“ („JuKa“) bei der OTEGAU. Dort informierte sie sich über die vielfältigen Angebote und erörterte mit jungen Erwachsenen und Fachkräften die aktuellen Herausforderungen für den Einstieg ins Berufsleben. Außerdem gewann Deligöz Einblicke in die Arbeit des JUGENDHAUS Gera.

Die Nationale Kinderchancen-Koordinatorin und Parlamentarische Staatssekretärin, Ekin Deligöz: „Jugendliche und junge Erwachsene, die bisher keinen Abschluss einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule erreichen konnten, sind hier in Gera sehr gut aufgehoben. Eine praxisnahe Ausbildung ebnet Jugendlichen den Einstieg auf dem Arbeitsmarkt. Wir müssen allen die bestmögliche Grundlage für einen guten Start ins Berufsleben ermöglichen. Die OTEGAU GmbH und das JUGENDHAUS Gera sind hierfür gute Beispiele, denn sie ebnen jungen Menschen den Weg in ein eigenständiges Leben. Die persönlichen Geschichten der jungen Menschen haben mich inspiriert und bestärken mich, bei den gemeinsamen Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommune und Zivilgesellschaft nicht nachzulassen, um Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg zu unterstützen.“

Über die OTEGAU GmbH und das JUGENDHAUS Gera

Die OTEGAU Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH Ostthüringen/Gera ist ein arbeitsmarktpolitisches Dienstleistungsunternehmen. Sie kooperiert erfolgreich mit zahlreichen Partnern der Ostthüringer Wirtschaft, mit der IHK, der Handwerks- und der Landwirtschaftskammer. Gemeinsam mit der Agentur für Arbeit Altenburg-Gera und dem Jobcenter Gera schafft die OTEGAU optimale Integrationsmöglichkeiten für Arbeitssuchende aller Altersgruppen.

Das Jugendhaus Gera ist eine Anlaufstelle speziell für Menschen bis zum Alter von 27 Jahren, die vor der Herausforderung stehen, den für sich geeigneten beruflichen Weg zu finden. Im Jugendhaus werden die Angebote der Agentur für Arbeit Thüringen Ost, des Jobcenters Gera sowie einer Beratungsstelle des Jugendamtes gebündelt. Das erspart den Jugendlichen und jungen Erwachsenen lange Wege und fördert die Abstimmungsprozesse der beteiligten Einrichtungen.

Über den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Der am 5. Juli 2023 vom Bundeskabinett beschlossene Nationale Aktionsplan soll benachteiligten Kindern und Jugendlichen bessere Zugänge zu Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und angemessenem Wohnraum ermöglichen. Im Fokus stehen dabei die Koordinierung aller verantwortlichen Ebenen, die Kooperation mit der Zivilgesellschaft und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Zugänge zu sozialer Infrastruktur ebnen den Weg für ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen. Ein Schwerpunkt der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans ist daher die kommunale Armutsprävention. Denn gerade Kommunen leisten als Orte der sozialen Daseinsvorsorge einen wertvollen Beitrag für die Chancengleichheit und Teilhabe vor Ort. Im Nationalen Aktionsplan wird die kommunale Armutsprävention als nationale Aufgabe verstanden: Der Aktionsplan stärkt das gemeinsame Handeln von Bund, Ländern und Kommunen, um Kindern und Jugendlichen ein sorgenfreies und chancengerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Mehr unter: www.neue-chancen-fuer-kinder.de 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11.07.2024

Für die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes interessiert sich die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/12253). Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Personen seit 2019 von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bekommen haben. Außerdem interessieren sich die Abgeordneten für die individuellen Fördersummen sowie für die Gesamtkosten des sozialen Arbeitsmarktes im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 518 vom 17.07.2024

Die drei kürzesten Fristen für Verbände und Länder zur Erarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzesprojekten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben zwischen zwei und fünf Arbeitstagen, die vier längsten zwischen 14 bis 23 Arbeitstagen gelegen. Diese Zahlen, bezogen auf die 20. Wahlperiode, nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12248) auf eine Kleine Anfrage (20/11927) der Gruppe Die Linke. In keinem Fall seien Referentenentwürfe erst am Freitag verschickt worden mit der Frist für eine Stellungnahme bis zum darauffolgenden Montag, so die Regierung weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 518 vom 17.07.2024

Am heutigen 19. Oktober 2020 findet der 12. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt statt, an dem rund 130 Vertreter*innen von Bund, Ländern, Kommune, der Zivilgesellschaft und Migrantenverbänden teilnehmen. Bei dem Treffen soll auch die Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplanes Integration Thema sein. Darin werden verschiedene „Phasen der Integration“ benannt, denen verschiedene Themenforen zugeordnet werden.

Studie von DIW Berlin und BiB vergleicht Einstellungen zu Erwerbskonstellationen bei Eltern mit Realität – Viele Erwachsene sehen egalitärere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit als ideal an, ungleiche Aufteilung jedoch finanziell meist attraktiver – Änderungen im Steuersystem und bei Minijobs sowie mehr Kita-Angebote nötig

Mütter und Väter teilen sich die Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland nach wie vor sehr ungleich auf. Mit den Einstellungen in der Bevölkerung deckt sich das jedoch kaum: Nach den aus ihrer Sicht idealen Erwerbskonstellationen gefragt, sprechen sich viel mehr Personen für eine gleichberechtigte Aufteilung von Kinderbetreuung, Hausarbeit und Berufstätigkeit aus, als Eltern dies in der Realität umsetzen. Zu diesem Schluss kommt eine gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) auf Basis des familiendemografischen Panels FReDA.

So würden deutlich mehr Personen das Erwerbs- und Sorgemodell bevorzugen, in dem beide Elternteile etwa 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Auch das universale Erwerbstätigenmodell, in dem beide in Vollzeit einen Beruf ausüben, wird häufiger als ideal erachtet, als es gelebt wird. Beim sogenannten Familienernährermodell, in dem der Vater in Vollzeit erwerbstätig ist und die Mutter gar nicht, und beim Zuverdienermodell, in dem die Mutter maximal in Teilzeit erwerbstätig ist, verhält es sich umgekehrt: Diese beiden Erwerbskonstellationen werden deutlich seltener als ideal angesehen, als sie in der Realität vorkommen.

„Ideale und die Realität klaffen bei der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit in Deutschland teils deutlich auseinander,“ sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Die Studie hat Wrohlich gemeinsam mit Annica Gehlen aus der Abteilung Staat des DIW Berlin sowie C. Katharina Spieß, Ludovica Gambaro und Elena Ziege vom BiB in Wiesbaden erstellt.

Erwerbskonstellationen in Ostdeutschland egalitärer

Dabei haben die Studienautorinnen die Daten getrennt für West- und Ostdeutschland ausgewertet. Demnach gibt es im Osten mehr Anhänger*innen der egalitären Erwerbskonstellationen als im Westen. Vor allem eine Vollzeiterwerbstätigkeit beider Elternteile wird in Ostdeutschland mit – je nach Alter des Kindes – bis zu 62 Prozent deutlich häufiger befürwortet als in Westdeutschland mit bis zu 38 Prozent. Zwar setzen deutlich weniger Eltern dieses Modell letztlich um, mit bis zu 43 Prozent im Osten aber immerhin deutlich mehr als im Westen mit maximal 16 Prozent. Das Erwerbs- und Sorgemodell, in dem Vater und Mutter jeweils 30 Stunden ihrem Beruf nachgehen, sehen im Osten bis zu 30 Prozent als ideal an und im Westen bis zu 27 Prozent. In der Realität spielt es in beiden Landesteilen mit einem Anteil von höchstens sechs Prozent an allen Erwerbskonstellationen aber kaum eine Rolle.

Steuer- und Transfersystem macht Zuverdienermodell finanziell besonders attraktiv

„Ein wichtiger Grund für die Diskrepanzen ist das deutsche Steuer- und Transfersystem, insbesondere das Zusammenspiel von Ehegattensplitting und Minijobs sowie der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartner*innen in der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt Wrohlich. Hinzu kommt der Gender Pay Gap, also der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern. All dies macht ein Zuverdienermodell, in dem der Mann in Vollzeit erwerbstätig ist und die Frau einen Minijob hat, mit Blick auf das Nettoeinkommen pro geleisteter Arbeitsstunde finanziell am attraktivsten: Unter der Annahme durchschnittlicher Löhne bleiben in diesem Modell netto pro Stunde 17,26 Euro hängen. Wenn beide Elternteile in Vollzeit arbeiten oder beide gleich viel in Teilzeit, sind es mit 14,02 Euro beziehungsweise 14,74 Euro deutlich weniger. Auch die Relation von gemeinsamer Arbeitszeit und dem Nettoeinkommen eines Paares ist im Zuverdienermodell mit Minijob am attraktivsten: Im Vergleich zur Konstellation „Beide Elternteile in Vollzeit erwerbstätig“ gibt es 71 Prozent des Nettoeinkommens für nur 57 Prozent der Arbeitszeit.

Vielfältige Reformen nötig, damit Erwerbs- und Sorgearbeit egalitärer aufgeteilt wird

Wenn die Politik eine gleichere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit fördern will, müsste den Studienautorinnen zufolge gleich auf mehreren Feldern gehandelt werden. Neben einer Reform des Ehegattensplittings und einer weitgehenden Abschaffung von Minijobs ginge es vor allem auch um eine „bedarfsgerechte Kinderbetreuungsinfrastruktur für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr bis zum Alter von zwölf Jahren“, betont BiB-Direktorin C. Katharina Spieß. „Fehlende Kita-Plätze halten trotz Rechtsanspruch bis heute viele Mütter davon ab, in größerem Umfang erwerbstätig zu sein. Zudem muss der Ausbau von Ganztagsgrundschulen deutlich beschleunigt werden – sonst wird der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder ab August 2026 kaum einzulösen sein“, so Spieß.

LINKS

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.07.2024

Eine am Donnerstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und des Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt: Mit der Ablösung des Erziehungsgeldes durch das Elterngeld verlängerten sich zunächst die Abwesenheiten von Müttern nach der Geburt des Kindes. Zwar sank dadurch kurzfristig die Beschäftigung in betroffenen kleinen und mittleren Betrieben, es ergeben sich jedoch dauerhaft keine negativen Effekte auf Beschäftigung, Löhne oder den Fortbestand der Betriebe.   

Während unter den Regelungen des Erziehungsgeldes etwa 40 Prozent der Mütter innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt in den Betrieb zurückkehrten, waren es unter den Regelungen des Elterngeldes nur 20 Prozent. In diesem Zeitraum ging infolge der längeren Abwesenheit der Mütter die Gesamtanzahl der Beschäftigten im Betrieb um drei Prozent zurück. Kurzfristige Beschäftigungslücken blieben aber ohne negative langfristige Konsequenzen wie dauerhaft niedrigere Beschäftigung oder häufigere Betriebsschließungen. „Überproportionale Belastungen für Betriebe durch längere Elternzeiten scheinen somit kein stichhaltiges Argument gegen diese wichtige familienpolitische Maßnahme zu sein“, erklärt Michael Oberfichtner, Leiter des Forschungsbereichs „Betriebe und Beschäftigung“ am IAB und Mitautor der Studie.

Etwa ein Drittel aller Mütter wurden von Betrieben durch Neueinstellungen in den Monaten vor der Geburt ersetzt. Der Anstieg an Neueinstellungen war dabei größer, wenn nur wenige andere Beschäftigte im Betrieb den gleichen Beruf ausübten und somit die Arbeit der Mütter teilweise übernehmen konnten. In den Monaten vor dem Geburtstermin stellten Betriebe vermehrt Personen mit ähnlichen demografischen Merkmalen wie die werdenden Mütter ein, also insbesondere jüngere Frauen. Jene Neueingestellten, die als Vertretung für die anstehenden Elternzeiten in den Betrieb eintraten, hatten im Schnitt die gleiche Wahrscheinlichkeit, länger als 12 Monate im Betrieb zu bleiben wie andere Neueingestellte. „Demnach könnten Elternzeitvertretungen in vielen Fällen ein Weg in eine dauerhafte Beschäftigung sein“, so Mathias Huebener, Leiter der Forschungsgruppe „Bildung und Humanvermögen“ am BiB und Mitautor der Studie.

Die längere Erwerbsunterbrechung wirkte sich darüber hinaus auch nicht negativ auf die Erwerbsverläufe der Mütter aus. Ab dem Ende der maximalen Bezugszeit des Elterngeldes waren die Anteile der Mütter, die zu ihrem früheren Betrieb zurückgekehrt sind, sehr ähnlich wie vor der Einführung des Elterngeldes. Zudem hatte dessen Einführung keine negativen Konsequenzen für die Beschäftigungsaussichten junger Frauen. In den Betrieben veränderten sich weder die Anzahl an Neueinstellungen, der Anteil an jungen Frauen an den Neueingestellten noch die Löhne von jungen Frauen bei ihrer Anstellung.

Die Studie ist abrufbar unter: https://www.iab-forum.de/laengere-elternzeiten-haben-langfristig-keine-negativen-auswirkungen-auf-die-betriebe/

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 18.07.2024

  • Geburtenhäufigkeit sinkt weiter, rückläufiger Trend seit 2017 in den Jahren 2022 und 2023 deutlich verstärkt
  • Rückgang der Geburtenziffer in Sachsen mit -10 % am stärksten, im Saarland mit -1 % am schwächsten
  • Mütter bei der ersten Geburt durchschnittlich 30,3 Jahre alt, Väter 33,2 Jahre

Im Jahr 2023 kamen in Deutschland 692 989 Kinder zur Welt. Das waren 45 830 oder 6 % Neugeborene weniger als im Jahr 2022 (738 819 Neugeborene). Weniger Kinder als im Jahr 2023 waren in Deutschland zuletzt 2013 geboren worden (682 069). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sank die häufig auch als Geburtenrate bezeichnete zusammengefasste Geburtenziffer 2023 gegenüber dem Vorjahr um 7 % von 1,46 auf 1,35 Kinder je Frau. Bereits 2022 war die Geburtenziffer im Vorjahresvergleich um 8 % gesunken. Damit verstärkte sich der bereits seit 2017 zu beobachtende und nur im Jahr 2021 im Kontext der Corona-Pandemie unterbrochene Rückgang der Kinderzahl je Frau in den vergangenen beiden Jahren deutlich. Zuvor war die Geburtenziffer von 2011 bis 2016 infolge verbesserter Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern und der Zuwanderung von 1,39 auf 1,59 gestiegen. Die vorläufigen Geburtenzahlen für die ersten vier Monate des Jahres 2024 zeigen einen weiteren, jedoch deutlich abgeschwächten Geburtenrückgang um 3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Rückgang der Geburtenziffer je nach Bundesland zwischen 1 % und 10 %

Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2023 in allen Bundesländern. Besonders stark nahm sie in den nördlichen und östlichen Bundesländern, darunter in Sachsen (-10 %), Mecklenburg-Vorpommern (-9 %) und Brandenburg (-8 %), sowie in Schleswig-Holstein (-8 %) ab. Im Saarland war der Rückgang mit -1 % am schwächsten. Die höchste Geburtenziffer mit 1,46 Kindern je Frau verzeichnete Bremen. Am niedrigsten war die Geburtenhäufigkeit in Berlin mit 1,17 Kindern je Frau.

Geburtenziffer sinkt bei deutschen Frauen und bei Ausländerinnen um jeweils 7 %

Die zusammengefasste Geburtenziffer sank 2023 sowohl bei Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit als auch bei Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit um 7 % gegenüber dem Vorjahr, allerdings ausgehend von unterschiedlichen Niveaus: So sank die Geburtenziffer bei deutschen Frauen von 1,36 auf 1,26 und bei Ausländerinnen von 1,88 auf 1,74 Kinder je Frau.

Auswirkungen des Zensus 2022 auf die Geburtenziffern

Die am 25. Juni 2024 auf Basis des Zensus 2022 veröffentlichte Korrektur der Bevölkerungszahl zum Stichtag 15. Mai 2022 wird sich auch auf die Geburtenziffern auswirken. Nach einer ersten vorläufigen Schätzung mit dieser neuen Basis würde die Geburtenziffer im Jahr 2022 bei knapp 1,5 Kindern je Frau und damit etwa 2 % höher liegen als bisher auf Basis des vorangegangenen Zensus 2011 ausgewiesen (1,46 Kinder je Frau im Jahr 2022). Damit die Bevölkerung eines Landes – ohne Zuwanderung – nicht schrumpft, müssten in hoch entwickelten Ländern rein rechnerisch etwa 2,1 Kinder je Frau geboren werden.

Frauenjahrgang 1974 brachte durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt

Die sogenannte endgültige Kinderzahl lässt sich aktuell für Frauen bis zum Geburtsjahrgang 1974 ermitteln. So brachten die im Jahr 1974 geborenen Frauen, die 2023 mit 49 Jahren das Ende des statistisch definierten gebärfähigen Alters erreicht haben, durchschnittlich 1,58 Kinder zur Welt. Die endgültige Kinderzahl war zuvor bei den Frauen der 1960er Jahrgänge kontinuierlich gesunken und hatte beim Jahrgang 1968 mit 1,49 Kindern je Frau ihr historisches Minimum erreicht. Die in den 1970er Jahren geborenen Frauen bringen durchschnittlich mehr Kinder zur Welt. Vor allem im Alter über 30 Jahren bekommen beziehungsweise bekamen die zwischen 1970 und 1979 geborenen Frauen deutlich häufiger Kinder als die Frauen älterer Jahrgänge.

Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt stagniert seit 2021

Mütter waren im Jahr 2023 bei einer Geburt – unabhängig davon, ob es die Geburt des ersten Kindes oder eines weiteren Kindes war – im Durchschnitt 31,7 Jahre und Väter 34,7 Jahre alt. Damit nahm das Alter der Mütter bei Geburt im Vergleich zu 2021 (31,8 Jahre) leicht ab, während das Alter der Väter konstant blieb. Zuvor war das Durchschnittsalter der Eltern bei Geburt mit Ausnahme einer Stagnation in den Jahren von 2014 bis 2016 kontinuierlich gestiegen. Zwischen 1991 und 2023 nahm es bei Müttern um 3,9 Jahre (1991: 27,9 Jahre) und bei Vätern um 3,7 Jahre zu (1991: 31,0 Jahre).

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei der Geburt ihres ersten Kindes sank sogar leicht von 30,5 Jahren im Jahr 2021 auf 30,3 Jahre im Jahr 2023. Auch die Väter sind beim ersten Kind der Mutter etwas jünger geworden: Zwischen 2021 und 2023 sank bei ihnen das Durchschnittsalter von 33,3 auf 33,2 Jahre. Damit waren die Väter beim ersten Kind durchschnittlich 2,9 Jahre älter als die Mütter. In den vergangenen zehn Jahren sind Eltern beim ersten Kind jedoch tendenziell älter geworden. Im Jahr 2014 waren die Mütter im Durchschnitt erst 29,6 Jahre und die Väter 32,8 Jahre alt.

In vielen anderen europäischen Staaten sinken die Geburtenziffern ebenfalls

Vergleichbare internationale Angaben zur Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer im Jahr 2023 liegen derzeit noch nicht vor. Die Angaben der Europäischen Statistikbehörde Eurostat bis zum Jahr 2022 zeigen jedoch, dass die Geburtenziffern in den meisten Staaten der Europäischen Union (EU) teilweise deutlich im Vergleich zu den Jahren 2021 und 2020, aber auch zum Vor-Corona-Jahr 2019 gesunken sind. Einen besonders starken Rückgang von 10 % und mehr im Vergleich zu 2021 verzeichneten im Jahr 2022 die EU-Staaten Estland, Irland, Tschechien, Dänemark und Finnland. Deutlich schwächer als in Deutschland (-8 %) sanken die Geburtenziffern in Italien und Zypern (-1 %) sowie in Frankreich, Spanien, Polen, Ungarn und Kroatien (jeweils -3 %). Ein Anstieg wurde 2022 in der EU nur in Portugal (+6 %) und Bulgarien (+4 %) registriert.

Methodische Hinweise:

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im betrachteten Jahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe (und damit Zusammenfassung) der für jedes Alter von 15 bis 49 Jahren berechneten altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres. Dabei stellt eine altersspezifische Geburtenziffer die Relation zwischen den Lebendgeborenen der Mütter eines bestimmten Alters und der Zahl der Frauen in diesem Alter dar. Angaben zur endgültigen Kinderzahl der Frauen eines Jahrgangs (Kohorte) liegen ab dem Jahrgang 1930 vor. Diese kohortenbezogene Geburtenziffer wird als Summe der altersspezifischen Geburtenziffern berechnet, die in den Jahren nachgewiesen wurden, in denen der entsprechende Jahrgang seine fertile Phase von 15 bis 49 Jahren durchlief.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612) sowie auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Ausführliche Ergebnisse zu Geburtenziffern auf Basis des Zensus 2022 werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2025 veröffentlicht.

Informationen zur Kinderlosigkeit und zu den Müttern nach Zahl der Kinder bieten die Pressemitteilung Nr. 185 vom 8. Mai 2024, der Webartikel „Kinderlosigkeit und Mutterschaft“ sowie der Statistische Bericht „ Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 17.07.2024

  • 40 % der untergebrachten wohnungslosen Personen sind jünger als 25 Jahre
  • 31 % sind Ukrainerinnen und Ukrainer
  • Nach der Haushaltskonstellation bilden Paare mit Kindern die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2024 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 439 500 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber den Vorjahren weiter erhöht (2023: 372 000, 2022: 178 100). Der Anstieg der Zahl der untergebrachten wohnungslosen Menschen ist jedoch vor allem auf Verbesserungen der Datenmeldungen im dritten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2024 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben, sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird. Der nächste Wohnungslosenbericht erscheint gegen Ende des Jahres 2024.

Staatsangehörigkeiten: 136 900 Ukrainerinnen und Ukrainer größte Gruppe

Zum Stichtag 31. Januar 2024 wurden 136 900 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst (2023: 130 000). Mit knapp einem Drittel (31 %) aller untergebrachten Wohnungslosen bildeten sie – unterschieden nach der Staatangehörigkeit – wie bereits im Vorjahr die größte Gruppe in der Statistik (2023: 35 %). Insgesamt wurden 377 900 und damit deutlich mehr Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet als im Vorjahr (2023: 311 900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen erhöhte sich auf 86 % (2023: 84 %). Die Zahl der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nahm dagegen nur leicht zu auf 61 500 (2023: 60 200). Ihr Anteil an der Gesamtzahl der untergebrachten Wohnungslosen sank dadurch auf 14 % (2023: 16 %).

Geschlechterverteilung: untergebrachte Wohnungslose mehrheitlich Männer

40 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2023: 38 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2024 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 55 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und 43 % Frauen (2023: 50 % Männer und 42 % Frauen). Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben.

Haushaltskonstellationen: Paare mit Kindern am häufigsten

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 34 % (150 100 Personen) die größte Gruppe. 32 % (139 000) der gemeldeten Personen waren alleinstehend, 17 % (73 300) waren Alleinerziehenden-Haushalte, 8 % (33 500) sonstige Mehrpersonenhaushalte und 4 % (16 500) Paarhaushalte ohne Kinder. Bei 24 300 Personen (6 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

105 100 untergebrachte Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 105 100 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 92 700 Personen und Berlin mit 47 300 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden im Saarland (2 600), Sachsen-Anhalt (1 000) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag 31. Januar Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert war.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum (in der Regel Privatwohnungen) untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen wurde (z. B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und sie weiterhin untergebracht werden, etwa weil sie keinen Mietvertrag haben.

Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis über das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten haben, und Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. Personen aus der Ukraine, die bei Privatpersonen unterkommen, werden nicht in der Statistik berücksichtigt, da den beteiligten Stellen hierüber in der Regel keine Nachweise vorliegen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die im Freundeskreis, bei Familien oder Bekannten unterkommen, sowie Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, Suchtkliniken oder betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht in der Statistik erfasst. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22971) verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise bietet der Qualitätsbericht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 15.07.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

439.500 wohnungslose Menschen waren laut Statistischem Bundesamt zum Stichtag am 31. Januar 2024 in Einrichtungen von Kommunen und Wohlfahrtsverbänden untergebracht. Das sind 67.500 Menschen mehr als noch im Vorjahr (372.000). Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert angesichts dieser Zahlen, den Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit konsequent umzusetzen. Er beschreibt, wie Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 beenden soll.

Dazu AWO-Präsident Michael Groß: „Nachhaltig wirksame Maßnahmen sind dringend geboten. Die Werkzeuge, um Wohnungslosigkeit in Deutschland zu beenden, liegen längst auf dem Tisch. Dazu zählt mehr bezahlbarer Wohnraum mit langfristigen oder dauerhaften Sozialbindungen und ein wirksamer Schutz von Mieter*innen vor steigenden Mieten und Wohnungskündigungen. Zusätzlich braucht es weitreichende präventive Maßnahmen und Begleitungsangebote. Ist eine Wohnung verloren, gibt es kaum Chancen auf dem vorhandenen Wohnungsmarkt eine neue Wohnung zu finden.“

Die AWO kritisiert weiter, dass die Regierung noch keinen Gesetzesentwurf für die Reform der Schonfristzahlungen und der Absenkung der Kappungsgrenze vorgelegt hat, obwohl diese im Koalitionsvertrag festgelegten Vorhaben Wohnungslosigkeit verhindern und keine Finanzmittel des Bundes, der Länder oder der Kommunen erfordern. Auch die Verlängerung der Mietpreisbremse lässt auf sich warten. Dazu Michael Groß abschließend: „Wir brauchen eine massive Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen, um wohnungslose Menschen mit adäquatem Wohnraum zu versorgen.

Die Forderungen der AWO finden sich auch im Positionspapier Wohnen.Menschen.Recht: https://awo.org/awo-fordert-mehr-tempo-fuer-einen-gerechten-wohnungsmarkt und

in der AWO-Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit: https://awo.org/position/awo-stellungnahme-zum-nationalen-aktionsplan-wohnungslosigkeit/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.07.2024

Das Bundesfinanzministerium hat sein Papier „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ vorgestellt. Die darin vorgesehenen Reformen im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende verschärfen Sanktionen und Mitwirkungspflichten. Regeln zur Zumutbarkeit bei der Arbeitsaufnahme werden verschärft. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) befürchtet, dass so soziale Sicherheit abgebaut und Ressentiments weiter geschürt werden, statt lösungsorientiert Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. 

Dazu AWO-Präsident Michael Groß: „Seit Jahren werden Bürgergeldsätze kleingerechnet. Darauf mit Sanktionen und Strafmaßnahmen zu reagieren, statt sinnvoll zu reformieren, ist für betroffene Menschen blanker Hohn.“ Wer als alleinstehende Person einen einzigen Termin verpasst, dem droht in Zukunft eine Minderung um fast 170 Euro im Monat, bisher sind es unter 60 Euro. Auch wer aufgrund der eigenen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld I erhält und zur Sicherung seines Lebensunterhalts Bürgergeld beantragt, soll in Zukunft pauschal eine Sanktion in Höhe von 30 Prozent erhalten. Personen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sollen monatlich in Präsenz beim Jobcenter vorstellig werden und Menschen, die als Totalverweiger*innen abgestempelt werden, verstärkt mit 1-Euro-Jobs in den Arbeitsmarkt reintegriert werden. „Damit wird ein Arbeitsmarktinstrument, das zu einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen kann, zu einem Bestrafungsinstrument degradiert,“ so Groß weiter.  

„Die einzig innovative Idee, die wir in dem Papier finden können, ist die sogenannte Anschubfinanzierung, mit der Bürgergeldbeziehende für die Aufnahme einer Erwerbsarbeit finanziell belohnt werden sollen. Aber auch hier liegt der Teufel im Detail: wer mit seinem Einkommen aus Erwerbsarbeit weiter bürgergeldberechtigt ist, kommt nicht in den Genuss der Prämie. Das kann zum Beispiel Mehrkindfamilien in Regionen mit hohen Wohnkosten betreffen, weil der Lohn nicht für den Lebensunterhalt und die Miete der ganzen Familie reicht und weiter aufstockend Bürgergeld bezogen werden muss. Die Bundesregierung sollte sich daher besser auf eine Reform der Freibeträge für Erwerbseinkommen konzentrieren, von der alle Leistungsberechtigten profitieren können, wenn sie ihre Erwerbsarbeit ausweiten oder eine neue Stelle antreten,“ so Groß.  

Die vorgeschlagenen Reformen konterkarieren den positiven Grundgedanken des Bürgergelds, Menschen zu fördern und zu qualifizieren. Dabei sind Einsparpotenziale für den Haushalt nur gering. „Statt nachhaltiger Arbeitsmarktpolitik setzt die Bundesregierung damit auf Symbolpolitik auf Kosten des Sozialstaats. Die Ampel hat nun die Wahl: setzt sie die Pläne um und beschließt damit eine Neuauflage von Hartz IV oder entwickelt sie das Bürgergeld zu einer solidarischen Grundsicherung weiter, die fördert, statt zu bestrafen?“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.07.2024

Die Abschaffung des Ehegattensplittings verstößt nach Ansicht des Deutschen Familienverbandes (DFV) gegen das Grundgesetz. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums würden Familien durch ein Aus des Ehegattensplittings jedes Jahr mit 25 Milliarden Euro belastet werden.

„Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre eine familienpolitische Bankrotterklärung, die Familien mit einer der größten Steuererhöhungen in der Geschichte der Bundesrepublik bezahlen müssten“, sagt Klaus Zeh, DFV-Präsident und Thüringer Finanzminister a.D. „Das Ehegattensplitting ist eine Vorgabe unserer Verfassung zur sachgerechten Besteuerung einer Erwerbs-, Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft. Das gilt insbesondere für die Ehe, in der sich Paare gegenseitig rechtlich in besonderem Maße verpflichtet haben.“

Die Forderung der Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) nach Abschaffung des Ehegattensplittings kommt nicht zufällig zum Zeitpunkt des politischen Tauziehens zur Kindergrundsicherung.

„Mit erheblichen Steuererhöhungen bei Familien durch die Abschaffung des Ehegattensplittings soll auf dem Rücken der Familien die Kindergrundsicherung finanziert und gerettet werden. Die Kindergrundsicherung war ein Prestigeprojekt, dem von Anfang an die Idee und eine mutige Finanzierung fehlte, um Familienarmut in Deutschland nachhaltig bekämpfen zu können“, so Zeh weiter. „Aus der Kindergrundsicherung ist nichts anderes als eine Reform des Kinderzuschlages geworden, der nur einem Teil der Familien zugutekommt. Änderungen beim Kindergeld – außer einem Namenswechsel – sind nicht vorgesehen.“

Auch die angekündigte Entbürokratisierung und Digitalisierung bei der Kindergrundsicherung hat nicht zu Einsparungen, sondern zu jährlichen Mehrkosten von 500 Millionen Euro geführt.

„Das Ende des Ehegattensplittings wird zu mehr Kinderarmut in Deutschland führen. Im doppelten Sinne: Familien werden mit neuen Steuern belastet. Das wird ihnen keinen Mut zu mehr Kindern machen. Ganz im Gegenteil“, so der ehemalige Finanzminister.

Der DFV spricht sich für die Entwicklung der Ehegattenbesteuerung hin zu einem Familiensplitting aus, das auf dem bisherigen Ehegattensplitting basiert und Kinder deutlich besserstellt. Dies wäre beispielsweise bereits jetzt durch ein neues Kindergeld in Höhe der maximalen Wirkung des Gesamtkinderfreibetrages möglich.

„Eine solche familienorientierte Reform des Kindergeldes würde allen Familien eine monatliche Steuergerechtigkeit gewährleisten, eine Förderung von Eltern und Kindern sicherstellen und das Existenzminimum von armutsgefährdeten Familien deutlich besser absichern“, so Zeh. „Legt man die Höhe des Grundfreibetrags für Erwachsene zugrunde, würde das einem auskömmlichen Kindergeld in Höhe von 362 Euro pro Kind und Monat entsprechen.“

Der DFV fordert im Kontext der Bekämpfung der Familienarmut, die weiterhin bestehende Benachteiligung von Familien – vor allem in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung – endlich zu beenden. Vorschläge hierfür liegen im Rahmen der Elternklagen-Kampagne bereits vor (www.elternklagen.de).

Zur Person: 

Dr. Klaus Zeh ist Präsident des Deutschen Familienverbandes. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Von Beruf Ingenieur, engagiert er sich seit 1989 politisch. Er war stellvertretender Vorsitzender des Demokratischen Aufbruchs und von 1990 bis 2012 Mitglied im Thüringer Landtag.

m Freistaat Thüringen war Dr. Klaus Zeh Finanzminister (1990-94) und Familienminister (2003-2008) sowie Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei (2008-2009). Seit Juni 2011 bekleidet er das Amt des Präsidenten des Deutschen Familienverbandes. Von Juli 2012 bis Mai 2017 war er Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.07.2024

Das Statistische Bundesamt hat heute die neue Statistik zu den untergebrachten wohnungslosen Menschen veröffentlicht. Danach lebten zum Stichtag 31. Januar dieses Jahres 439.500 Menschen in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege. Das ist ein Anstieg von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Anstieg ist vor allem auf verbesserte Datenmeldungen zurückzuführen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Die weiterhin sehr hohe Anzahl an wohnungslosen Menschen in Deutschland ist ein deutliches Alarmsignal für unsere Gesellschaft. Insbesondere Paare mit Kindern haben keinen eigenen Wohnraum, der zu den Grundbedürfnissen des Menschen gehört. Für eines der reichsten Länder der Welt ist das ein Skandal! Es muss dringend gehandelt und gegengesteuert werden. Die Bundesregierung hat im April dieses Jahres den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen, der eine wichtige Grundlage für notwendige Aktivitäten staatlicher und gesellschaftlicher Akteure bildet. Dieser Aktionsplan muss mit konkreten Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Der Schutz vor Wohnungsverlust muss ausgebaut und mehr bezahlbarer Wohnraum speziell für wohnungslose Menschen geschaffen werden. Wohnen ist und bleibt ein Menschenrecht.“

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen zum Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungsnotfallhilfe untergebracht waren. Nicht erfasst sind Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen sind. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt.

Ende des Jahres soll der neue Wohnungslosenbericht veröffentlicht werden, der neben den untergebrachten Wohnungslosen auch die auf der Straße lebenden Menschen sowie die verdeckt Wohnungslosen erfassen wird.

Die Bundesregierung hat am 24. April 2024 den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit – Gemeinsam für ein Zuhause beschlossen. Als Dach für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit hat die Bundesregierung zudem das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit eingerichtet. Im Nationalen Forum werden neben Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden weitere an der Mitarbeit interessierte Institutionen auf der Basis der freiwilligen Zusammenarbeit gemeinsam und kontinuierlich an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans arbeiten. Ziel ist die Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis zum Jahr 2030.

Weitere Informationen: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_282_229.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert in einer aktuellen Stellungnahme zum Entwurf für das zweite Jahressteuergesetz 2024 das Bundesfinanzministerium auf, die finanzielle Benachteiligung von Frauen schnellstmöglich zu beseitigen. Der Entwurf sieht einige gleichstellungspolitisch wichtige steuerliche Anpassungen vor, darunter die Anhebung von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld sowie die Überführung der Steuerklassen III/V in das Faktorverfahren bis Ende 2029.

„Die geplante Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren ist ein längst überfälliger Schritt zur Beendigung der mittelbaren Benachteiligung von Frauen, die in Steuerklasse V derzeit einen unverhältnismäßig hohen Steueranteil tragen müssen,“ so Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. „Allerdings ist es nicht akzeptabel, dass diese Reform erst Ende 2029 in Kraft treten soll.“

Neben der Reform der Lohnsteuerklassen begrüßt der djb auch die geplanten Anhebungen des Kinderfreibetrags und des Kindergelds, warnt jedoch vor einer weiteren Vergrößerung der Entlastungsschere zwischen Familien, die nur Kindergeld beziehen, und solchen, die zusätzlich von den Kinderfreibeträgen profitieren. Der djb fordert daher eine klare gesetzliche Regelung, um diese Schere zu schließen und eine Abschmelzung des Freibetrags für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung eines Kindes.

Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich, ergänzt: „Der Entwurf zeigt, dass gleichstellungsrelevante Reformen wie die Umgestaltung des Lohnsteuerverfahrens dringend erforderlich sind. Es ist bedauerlich, dass diese Reformen immer wieder durch vermeintliche technische Hürden verzögert werden. Eine schnelle und konsequente Umsetzung dieser Maßnahmen ist unerlässlich, um die strukturelle Diskriminierung von Frauen nachhaltig zu beseitigen.“

Der djb fordert das Bundesfinanzministerium auf, sachlich nachvollziehbare Erläuterungen zur langen Umsetzungsfrist und den konkreten finanziellen Verteilungswirkungen der Reformen zu liefern und die Maßnahmen zur Schließung der Entlastungsschere zwischen verschiedenen Einkommensgruppen zu intensivieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) startet pünktlich zur parlamentarischen Sommerpause eine Social-Media-Kampagne, um die Notwendigkeit einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu verdeutlichen. Unter dem Titel „218 kennt keine Sommerpause“ wird der djb jeden Dienstag vom 16. Juli 2024 bis zum 3. September 2024 Beiträge veröffentlichen, die den rechtlichen Rahmen und die Notwendigkeit der Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs beleuchten. Die Beiträge bieten zudem Einblicke in die beratende Praxis und vergleichen die Situation in Deutschland mit der in anderen EU-Ländern.

„Über die Strafbarkeit des Abbruchs einer ungewollten Schwangerschaft ist die Zeit hinweggegangen. Nun geht es darum, Schwangere selbstbestimmt entscheiden zu lassen und sie in einer als schwierig empfundenen Lebenslage zu unterstützen“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Die durch die Bundesregierung eingesetzte Expertinnenkommission hat im April 2024 in ihrem Bericht deutlich gemacht, dass eine Neuregelung nicht nur möglich, sondern insbesondere in den ersten 12 Schwangerschaftswochen zwingend erforderlich ist. Die aktuelle Regelung des § 218 StGB besteht seit über 30 Jahren unverändert. Nachdem bereits die Streichung von § 219a StGB und das Verbot von Gehsteigbelästigungen Frauen und schwangere Personen in ihren reproduktiven Rechten gestärkt haben, muss nun auch die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs selbst reformiert werden.

Der djb fordert schon lange eine gesetzgeberische Initiative zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und bleibt in seinem Einsatz für die reproduktiven Rechte konsequent. „Eine Rechtslage, die die Rechte der schwangeren Person missachtet, ist kein akzeptabler Kompromiss“, erklärt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb. „Die aktuelle Regelung stellt eine reale Gefahr für schwangere Personen dar, die einen Abbruch vornehmen möchten. Sie führt zu einer unzureichenden Versorgungslage und zu fehlender Kostenübernahme durch die Krankenkassen.“

Die Bundesregierung darf die Neuregelung nicht länger aufschieben. Der Schwangerschaftsabbruch muss entkriminalisiert und die reproduktiven Rechte müssen ernst genommen werden. Der djb fordert, die Neuregelung direkt nach der Sommerpause umzusetzen und bis dahin unter Verwendung des Hashtags #218kenntkeineSommerpause Druck zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die am Freitag vom Bundestag beschlossene Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung von schwangeren Personen. Die neuen Regelungen sehen Verbotsnormen und Sanktionsmechanismen gegen sogenannte Gehsteigbelästigungen vor und stärken damit das grund- und menschenrechtlich geschützte Recht auf reproduktive Selbstbestimmung.

„Gehsteigbelästigungen sind keine harmlosen Zwischenfälle, sondern gravierende Eingriffe in die Selbstbestimmung von Schwangeren,“ betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb. „Mit der nun verabschiedeten Gesetzesänderung schaffen wir einen rechtlichen Rahmen, der schwangere Personen effektiv schützt und im Einklang mit nationalen und internationalen Verpflichtungen steht.“

In einer Stellungnahme im Dezember 2023 und in der Anhörung zum Gesetzentwurf im Mai diesen Jahres hatte sich der djb ausführlich zum nun beschlossenen Gesetzentwurf geäußert und dabei insbesondere die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Regelung betont. Bisher sehen sich Frauen und andere schwangere Personen mit einer uneinheitlichen Anwendungspraxis konfrontiert, die erhebliche Rechtsunsicherheit schafft. Die neuen Regelungen sind vor dem Hintergrund der bereits defizitären Versorgungslage von Schwangerschaftsabbrüchen besonders relevant. Die Klarstellung, dass der Sicherstellungsauftrag der Länder auch den ungehinderten Zugang zu Beratungsstellen umfasst, ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgungslage.

Besonders zu begrüßen ist, dass das einschränkende Tatbestandsmerkmal „entgegen ihrem erkennbaren Willen“ entsprechend der Forderung des djb gestrichen wurde. Trotz der positiven Entwicklungen sieht der djb einige Einzelheiten des Gesetzes kritisch. Unter anderem könnten die erhöhten subjektiven Anforderungen insbesondere bei der effektiven Durchsetzung der Verbotsnormen Hürden schaffen.

Mit der Gesetzesänderung wird ein wesentlicher Beitrag zum Schutz und zur Unterstützung von schwangeren Personen geleistet, damit sie ihre Rechte in einer sicheren und respektvollen Umgebung wahrnehmen können. „Dieses Gesetz ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung, aber darf nicht der letzte Schritt sein. Unser Ziel bleibt die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen“, erklärt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.07.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) freut sich außerordentlich, dass seine Vizepräsidentin Lucy Chebout heute zur Richterin des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin ernannt wurde und gratuliert sehr herzlich. Diese Berufung ist eine würdige Anerkennung ihrer herausragenden fachlichen Kompetenz und ihres Engagements für die Rechte von Frauen und queeren Menschen.

Im djb ist Lucy Chebout seit 2011 Mitglied und engagiert sich seit 2021 in der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Seit vielen Jahren ist sie eine wegweisende Figur im Bereich des Familienrechts und setzt sich mit großer Leidenschaft insbesondere für die Rechte queerer Familien ein. Ihre Arbeit als Fachanwältin für Familienrecht in der Berliner Kanzlei Raue hat zahlreiche juristische Erfolge hervorgebracht, insbesondere im Kampf gegen die diskriminierenden Regelungen des geltenden Abstammungsrechts. 2023 wurde Lucy Chebout zur Vizepräsidentin gewählt.

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, sagt: „Lucy Chebout hat auch durch ihre Arbeit im djb maßgeblich dazu beigetragen, die rechtliche Stellung von queeren Familien zu stärken. Ihre Ernennung zur Verfassungsrichterin in Berlin ist ein bedeutender Schritt für die Gleichstellung der Geschlechter.“

Lucy Chebout wird für sieben Jahre am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin tätig sein. Der djb ist sehr stolz, eine so engagierte und kompetente Juristin in seinen Reihen zu haben, und überzeugt, dass Lucy Chebout in ihrer neuen Rolle als Richterin des Landesverfassungsgerichts bedeutende Impulse für die Rechtsentwicklung geben wird.

Der djb gratuliert außerdem sehr herzlich seinem Mitglied Rosanna Sieveking, Richterin am Bundesverwaltungsgericht, die neben Lucy Chebout und vier weiteren in den Landesverfassungsgerichtshof des Landes Berlin gewählt wurde.

Der djb, der sich seit langem im Rahmen der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ für mehr Richterinnen engagiert, begrüßt zudem die insgesamt paritätische Besetzung der Kandidat*innen für die neuen Stellen am Landesverfassungsgericht Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.07.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert einen Ausbau der Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland auf allen föderalen Ebenen. Dazu zählen aus Sicht der Kinderrechtsorganisation die Verankerung von Kinderrechten und damit einhergehend von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und in den Verfassungen der Bundesländer, der Ausbau bestehender Beteiligungsrechte in Fachgesetzen sowie der flächendeckende Ausbau von beteiligungsfördernden Strukturen. Auch die Einsetzung von Kinder- und Jugendbeauftragten, die Einrichtung von Fach- und Servicestellen der Kinder- und Jugendbeteiligung und der Ausbau unmittelbarer Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes zu forcieren. Die Forderungen basieren auf Ergebnissen einer Studie zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) des Europarates, die heute vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlicht wurde. Die Studie zeigt den aktuellen Stand zur Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sowie bestehende Leerstellen und Handlungsbedarfe auf.

„Beim Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen nach wie vor dicke Bretter gebohrt werden. Es muss endlich gelingen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen zu einer Selbstverständlichkeit werden zu lassen. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen auch in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Kinder und Jugendliche haben bisher viel zu selten die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun und sich aktiv in Vorhaben einzubringen, so dass ihre Perspektive oftmals keine Beachtung findet. Das muss sich ändern“, so Hofmann weiter.

„Sowohl der Bund als auch die Bundesländer und die Kommunen sind aufgefordert, umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Zudem sollte die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen geprüft werden, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für junge Menschen unabdingbar. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen muss endlich bundesweit in den Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen verbindlich festgeschrieben werden, Beteiligungskonzepte für Kommunen sowie Jugend- und Bildungseinrichtungen müssen zum Standard werden. Zudem braucht es auch eine lebendige Beteiligungskultur von Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen. Und schließlich gehört eine Absenkung des Wahlalters weiter auf die Tagesordnungen in Bund und Ländern“, sagt Holger Hofmann.

Mit der Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ hat das Deutsche Kinderhilfswerk erstmals für Deutschland eine Analyse der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen auf der Basis des Child Participation Assessment Tools (CPAT) durchgeführt.

Das CPAT wurde vom Europarat entwickelt, um seinen Mitgliedsstaaten ein Werkzeug an die Hand zu geben, Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu messen. Auf der Basis von zehn Indikatoren legt das CPAT den Blick auf sehr verschiedene Regelungsbereiche, bei denen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine Rolle spielt, oder die dazu beitragen, geltendes Recht umzusetzen. Daher umfasst die Analyse sowohl Struktur- als auch Prozessindikatoren. Diese legen zum einen die Grundlage für gelingende Beteiligung, also die Strukturen, oder sie zielen auf Maßnahmen (Prozesse) ab, die Beteiligung fördern. Damit bietet die Studie einen umfassenden Überblick zur Umsetzung des Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Die Ergebnisse basieren auf Recherchen, Gesetzesanalysen, breit angelegten Abfragen unter Ministerien, der Auswertung vorhandener Daten sowie qualitativen Interviews mit verschiedenen Stakeholdern sowie Fokusgruppen mit Kindern und Jugendlichen zu einzelnen Themenbereichen.

Die Studie „Die Umsetzung des Rechts auf Beteiligung nach Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention“ wurde im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellt.

Mehr Informationen unter https://eur04.safelinks.protection.outlook.com/?url=http%3A%2F%2Fwww.dkhw.de%2Fcpat-bericht&data=05%7C02%7Cj.oers%40awo.org%7C404cb84f81374775822e08dca70fb7bd%7Cf026a523d5334b919b617289d1a292c3%7C0%7C0%7C638568933162162240%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJWIjoiMC4wLjAwMDAiLCJQIjoiV2luMzIiLCJBTiI6Ik1haWwiLCJXVCI6Mn0%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=C9%2FQdRpj952XpUEimdeykvBRbeAqG6xSRLBtt3zd7Fs%3D&reserved=0. Dort kann die gesamte Studie auch kostenfrei heruntergeladen werden. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.07.2024

Der Entwurf des Haushaltes für das Jahr 2025 sieht moderate Anpassungen der familienpolitischen Leistungen vor. Ein Ersatz für die angekündigte Vereinfachung und Verbesserung der Familienförderung können diese jedoch nicht sein.

„Der Haushalt soll Impulse für ein sicheres, wettbewerbsfähiges und zukunftsfähiges Deutschland geben. Das sind wichtige Signale für alle Familien, die genau das für ein sicheres, zukunftsfähiges Aufwachsen benötigen. Aber es sollte in der Familienpolitik um mehr gehen als um systembedingte Erhöhungen und Programmfortschreibungen“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

Die Kernpunkte des Haushaltsentwurfs in der Familienpolitik sind die Erhöhung des Kindergeldes, des Kindersofortzuschlags und der Kinderfreibeträge. Um Familien finanziell zu entlasten, werden ab 2025 das Kindergeld und der Kindersofortzuschlag pro Kind um 5 Euro pro Monat erhöht. Zusätzlich werden die Kinderfreibeträge 2024 und 2025 angehoben. „Hier ist zu fragen, warum nicht auch in diesem Jahr das Kindergeld erhöht wird, da Familien in allen Lebenslagen durch steigende Preise betroffen sind“, führt Hoffmann aus. „Aus guten Gründen wurden in der Vergangenheit der Kinderfreibetrag und das Kindergeld immer gleichzeitig angehoben, um alle Familien im Blick zu behalten. Und auch 2025 findet keine wirkliche Erhöhung des Kindergeldes statt, sondern eine Anpassung, damit es nicht zu drastischen Kaufkraftverlusten kommt. Um den Status quo für Familien zu erhalten, ist insgesamt mindestens eine Kindergelderhöhung um 10 Euro erforderlich.“

Die im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von zwei Milliarden Euro für den qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung deuten auf eine Fortführung des Kita- Qualitätsgesetzes hin. Das reicht Ulrich Hoffmann nicht: „Diese Investitionen sind wichtige Signale, aber auch hier braucht es mehr Ehrgeiz und Innovation. Ein Kita-Qualitätsgesetz existiert bisher nur dem Namen nach. In der Sache handelt es sich um ein verwaltungsaufwendiges Förderprogramm des Bundes. Nötig ist eine Verbesserung durch echte, verbindliche Qualitätsstandards.“

Der angekündigte Haushaltsentwurf signalisiert, dass Familien auf der politischen Agenda nicht vergessen sind und alle Familien unterstützt werden. „Dieses positive Signal darf aber kein Ersatz für angekündigte Reformen der familienpolitischen Leistungen sein“, so Ulrich Hoffman. „Damit alle Kinder mehr Teilhabemöglichkeiten und Bildungschancen erhalten, braucht es eine realistische Neuberechnung des Existenzminimums. Ein pragmatischer Weg, um Familien mit kleinen Einkommen zielgenau zu unterstützen und die positiven Ansätze der Kindergrundsicherungsdebatte aufzunehmen, wäre zudem eine Reform des Kinderzuschlages.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 10.07.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. September 2024

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und KTK-Bundesverband

Ort: Berlin

Trotz erneuter Deklaration und einem „Schulterschluss für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung“ mit den Ländern ist es immer noch nicht gelungen, dass sich der Bund durch eine auskömmliche, dauerhafte und damit verlässliche Mitfinanzierung an der Strukturqualität und damit Schaffung guter Rahmenbedingen in der Kindertagesbetreuung einsetzt.

Seit mehr als zehn Jahren steht unser Bündnis für mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung mit der Forderung nach bundeseinheitlichen und strukturellen Standards für die frühe Bildung.

Gemeinsam möchten wir die Chance nutzen, für eine Verbesserung der prekären Situation in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung einzustehen und politische Entscheidungsträger*innen erneut auf ihre Verantwortung hinzuweisen.

An diesem Abend möchten wir deshalb mit Ihnen und euch einen pointierten Blick auf die Lage in der Kindertagesbetreuung werfen.

Es freut uns ganz besonders, dass wir Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger für einen Kommentar gewinnen konnten

und wir an diesem Abend an einem so besonderen Ort zusammenkommen: in einer Berliner Kita.

Bitte melden Sie sich bis zum 03.09.2024 unter folgendem Link an: 

 https://www.gew.de/anmeldung-dialogworkshop#c109830

Termin: 19. September 2024, 07. November 2024 und 28. November 2024

Veranstalter: DGB-Projekt Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestalten

Elternzeit, Wiedereinstieg, Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf ihr als Betriebs- und Personalräte seid gefragt: Wie könnt ihr gut mitgestalten?

Geballtes Fachwissen und konkrete Erfahrungen von Betriebs- und Personalrät*innen in einem digitalen Format Vereinbarkeit kompakt.

In Vereinbarkeit kompakt wird eingeladen zu einem Online-Meeting mit Expert*innen aus Wissenschaft, Gewerkschaft, Betrieb und Verwaltung. In kompakten 90 Minuten wird Expertise, Erfahrung und Austausch in Sachen Vereinbarkeit zusammen gebracht.

Kostenlos, freistellungsfähig und digital für

  • Betriebsrät*innen,
  • Personalrät*innen,
  • Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

aller Branchen. Die Themenschwerpunkte und die Infos zur Anmeldung findet ihr unten. Die Module finden immer von 10:00 bis 11:30 Uhr statt.

19.09.2024: Elternzeit

Die Geburt eines Kindes bringt viel Freude, aber auch Unsicherheit für Beschäftigte mit sich. Was wünschen sich Beschäftigte vor und in der Phase der Elternzeit? Welche betrieblichen Rahmenbedingungen sind nötig, um eine partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit zu fördern? Wo liegen die Ansatzpunkte für Interessenvertretungen und Gewerkschaften in der betrieblichen Praxis? In diesem Modul finden wir Antworten mit unseren Gästen:

  • Prof. Dr. Katharina Wrohlich, DIW Berlin
  • Jennifer Mansey, Bundesfrauensekretärin IGBCE
  • Betriebsrat Henkel (angefragt)

Zur Anmeldung

07.11.2024: Wiedereinstieg 

Der Wiedereinstieg nach der Elternzeit ist ein wichtiger Punkt, an dem Beschäftigte und Interessenvertretungen merken, wie familienfreundlich ihr Unternehmen oder ihre Dienststelle ist. Wie kann der partnerschaftliche Wiedereinstieg von Eltern auf betrieblicher Ebene gestaltet werden? Wo können Interessenvertretung und Gewerkschaften in der betrieblichen Praxis ansetzen? In diesem Modul finden wir Antworten mit unseren Gästen:

  • Dr. Corinna Frodermann, IAB
  • Stefanie Geyer, Bundesfrauensekretärin IG Metall
  • Katja Pilz, Mitglied des Betriebsrats GESTRA AG

Zur Anmeldung

28.11.2024: Partnerschaftlichkeit

Immer mehr Väter möchten ihre Arbeitszeit zu Gunsten der Familie reduzieren. Familien-gerechte Strukturen sind ein wichtiges Kriterium für den Verbleib in Unternehmen oder Dienststellen. Damit partnerschaftliche Vereinbarkeitsmodelle gelingen, müssen Väter als Zielgruppe adressiert werden – auch von Betriebs- und Personalrät*innen. Welche Maßnahmen möglich sind und wo Interessenvertretungen ansetzen können, besprechen wir mit unseren Gästen:

  • Jelena Büchner,M.A. Vertretungsprofessorin Hochschule Hannover
  • Meret Matthes, Gewerkschaftssekretärin Frauen- und Gleichstellungspolitik ver.di
  • Väter.In.Motion, Väternetzwerk der Sparkasse Berlin

Zur Anmeldung

Termin: 30. September 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Bühne frei für die Zukunft: Die Welt von Morgen braucht zentrale Weichenstellungen heute. Wir richten deshalb den Blick nach vorn und wollen abseits des politischen Tagesgeschäfts mit Ihnen und Euch zentrale politische Fragen diskutieren: Wie führen wir Europa in eine sichere, demokratische Zukunft? Wie schaffen wir die klimaneutrale Modernisierung unserer Wirtschaft und sichern auch morgen unseren Wohlstand? Welchen Schutz braucht unsere Demokratie gegen zersetzende Kräfte von innen wie außen? Wie können wir Zusammenhalt, Miteinander und Teilhabe in einer vielfältigen und älter werdenden Gesellschaft weiter stärken?

Wir werden auf dem Zukunftskongress in Podien und Workshops unsere Ideen und Impulse für unsere zukünftige parlamentarische Arbeit zur Debatte stellen und wollen mit unseren bündnisgrünen Ministerinnen und Ministern, mit unseren Bundestagsabgeordneten, mit unseren Podiumsgästen und Ihnen und Euch darüber diskutieren.

Termin: 14. Oktober 2024

Veranstalter: Internationale Sozialdienst (ISD)

Die digitale Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, die in ihrer Arbeit mit grenzüberschreitenden Kinderschutzfällen in Berührung kommen. Gegenstand der Veranstaltung sind Handlungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Kinderschutzfällen mit Auslandsbezug. Wir beschäftigen uns mit den Verpflichtungen und Möglichkeiten Kinderschutzfälle über Ländergrenzen hinweg durch die Einschaltung dortiger Fachstellen weiterzuverfolgen und somit den Schutz betroffener Kinder sicherzustellen. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Erkennen von Kinderschutzfällen gelegt, in denen Kinder und Jugendliche von Menschenhandel und kommerzieller Ausbeutung betroffen sind und eine Abklärung im Ausland für die Gefährdungseinschätzung und Perspektivklärung benötigt wird.

Anmeldeschluss ist spätestens am 17. September 2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-24-handel-mit-ausbeutung-kind-jugend

Termin: 28. – 30. Oktober 2024

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ hat in diesem Jahr ein breitgefächertes Themenspektrum. Neben der Umsetzung des  Bürgergeld-Gesetzes wird die bedarfsgerechte Leistungsgewährung für Kinder und Familien ein weiteres zentrales Thema sein. Hierzu wird der aktuelle Verfahrenstand zur Einführung der Kindergrundsicherung mit den Teilnehmenden erörtert. Praxisbeispiele zur Netzwerkarbeit vor Ort zur Verbesserung der Beratung und der Leistungsgewährung für Familien und Kinder werden vorgestellt und diskutiert.

Die Fachtagung wird sich mit Praxisfragen der Gewährung von Wohnkosten im Hinblick auf die durch das Bürgergeld-Gesetz verstetigten Regelungen der einjährigen Karenzzeiten beschäftigen. Zudem wird auf die Auswirkungen des Wegfalls des sognannten Nebenkostenprivilegs bezüglich der Kosten für den Kabel-TV-Anschluss eingehen.

Der Prozess der Kooperation zwischen Jobcenter und Arbeitsagentur bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung und Reha ab 01.01.2025 wird erörtert und aktuelle Empfehlungen des Deutschen Vereins hierzu vorgestellt und diskutiert. Erfahrungen mit der Mediation im sozialgerichtlichen Güterichterverfahren werden vorgestellt und erörtert.

Nach gut einem Jahr Job-Turbo soll mit den Teilnehmenden diskutiert werden, welche Maßnahmen erfolgreich waren und was in Zukunft notwendig ist, um Flüchtlinge schnell und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt.

AKTUELLE FRAGEN DER GRUNDSICHERUNG FÜR ARBEITSUCHENDE F 3445/24

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Jobcentern, freien Trägern und Verbänden sowie Kommunalverwaltungen, die mit der Umsetzung des SGB II befasst sind.

Anmeldungen bitte bis spätestens 28. August 2024.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/events/detail/aktuelle-fragen-der-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende/

 

WEITERE INFORMATIONEN

Vorbemerkung
Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass Kinder mit Behinderungen im öffentlichen wie im privaten Umfeld einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, unterschiedliche Formen von Gewalt zu erfahren. Gleichzeitig zeigen sich im Kinderschutz Teilhabebarrieren und Schutzlücken für Kinder mit Behinderungen4, trotz erheblicher Anstrengungen, dies zu vermeiden. In Deutschland obliegt nach Art. 6 Abs. 2 GG den Eltern das Recht und die Pflicht zur Erziehung der Kinder. Über Ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, § 1 Abs. 3 Satz 4 SGB VIII). Der örtliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat nach § 8a SGB VIII das staatliche Wächteramt bei Kindeswohlgefährdungen auszuüben. Der Begriff Kinderschutz in diesem Kontext umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern und jungen Menschen dienen. Das Kindeswohl ist jedoch kein abschließend definierter Begriff und eine unbestimmte Rechtsnorm. Der Begriff impliziert jedoch das gesamte Wohlergehen und gesunde Aufwachsen von jungen Menschen. Maßnahmen des Kinderschutzes sowie die entsprechenden Rechtsnormen umfassen schon immer alle Kinder und jungen Menschen. Bereits aus dem KJSG leitet sich der Auftrag ab, dass insbesondere Träger und Leistungserbringer der Kinder- und Jugendhilfe gerade mit Fokus auf ihre stationären Angebote und Beratungsleistungen von Kindern und jungen Menschen mit Behinderungen,5 sich im Kinderschutz inklusiver aufstellen müssen. Dafür wird es notwendig sein, den Blick auf andere Rechtskreise und Leistungssysteme sowie bereits vorhandene Angebote der Eingliederungshilfe zu richten und im Interesse des Kinderschutzes eine kooperative Zusammenarbeit mit einer gemeinsamen und gegenseitig wertschätzenden Haltung zu entwickeln.

Daher ist eine umfassende Weiterentwicklung des Kinderschutzes notwendig. Anspruch eines inklusiven Kinderschutzes im Verständnis des Deutschen Vereins ist, alle Kinder (unabhängig von Behinderungen, aber auch unabhängig von sozialer Herkunft, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Staatsbürgerschaft oder anderer individueller Merkmale und Fähigkeiten) gleichberechtigt zu schützen. Entsprechend muss sich inklusiver Kinderschutz am individuellen Bedarf und den spezifischen Rahmenbedingungen ausrichten. Dabei kann das Wissen um die Lebenswirklichkeit und erhöhte Risiken bestimmter Zielgruppen eine zentrale Ressource sein, weil es für vielfältige Schutzbedürfnisse sensibilisiert. Dieses Wissen darf jedoch nicht zu vorschnellen Rückschlüssen führen: Wirksamer Kinderschutz muss sich immer am Einzelfall orientieren und darf nicht (aufgrund von Kategorisierungen nach Zielgruppen und Diagnosen) pauschalisieren und stigmatisieren. Daher werden in diesen Empfehlungen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten als eine der Zielgruppen zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes in den Fokus gestellt.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat der Gesetzgeber Inklusion als Leitgedanken auch im Kinderschutz gestärkt. Mit den vorliegenden Empfehlungen möchte der Deutsche Verein praktische Orientierung für eine gelingende Gestaltung zur Weiterentwicklung eines inklusiven Kinderschutzes bieten. Ziel ist, die spezifischen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen und ihrer Familien im Kinderschutz ins Bewusstsein zu rücken, Ansatzpunkte für Weiterentwicklungen im Bereich der Gestaltung von Angeboten, der Entwicklung einer entsprechenden Fachlichkeit, der Risikoeinschätzung und Intervention sowie des institutionellen Kinderschutzes aufzuzeigen und Umsetzungsempfehlungen zu geben. So soll ein Beitrag zur Selbstverständlichkeit einer inklusiven Ausrichtung des Kinderschutzes geleistet werden.

Die Empfehlungen richten sich an alle Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe, Lehrkräfte und weiteres Fachpersonal an Schulen, Eltern(-verbände) sowie an verantwortliche Akteur/innen der Fachpolitik und der Fachverbände sowie Verantwortliche von Hochschulen, Fachschulen und Weiterbildungsträgern.

DV-17-23_inklusiver_Kinderschutz.pdf [PDF, 369 KB] Download

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Pressemitteilung Thema: Kinderarmut

Entwurf zum Bundeshaushalt beschlossen. ZFF und Bundesjugendwerk sind sich einig: Das Kinderpaket ist eine Mogelpackung!

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Berlin, 17.07.2024 – Anlässlich des heute im Kabinett beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 sind das Zukunftsforum Familie (ZFF) e. V. und das Bundesjugendwerk der AWO e. V. zutiefst bestürzt: In Anbetracht der gegenwärtigen Situation, in der die Gesellschaft zunehmend auseinander driftet, immer mehr junge Menschen von der Politik enttäuscht sind und sich abgehängt fühlen und rechte bis rechtsextreme, demokratiegefährdende Kräfte immer mehr Zuwachs erfahren, sind die Mittel, die im sogenannten Kinderpaket – also Leistungen für Familien, Kinder und Jugendliche – angemeldet wurden, viel zu gering. Dies sendet fatale Signale. Gerade jetzt müssen wir Kindern und Jugendlichen Mut machen, nicht über sie, sondern mit ihnen sprechen und ihre Anliegen ernst nehmen. Nur so können sie zuversichtlich in die Zukunft schauen können. Dieses Ziel wird mit den angekündigten Maßnahmen weit verfehlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF erklärt dazu: „Dieser Haushaltsentwurf zeigt allen, die seit Jahren vor den verheerenden Folgen des Aufwachsens innerhalb struktureller Benachteiligung durch Armutserfahrung warnen, die kalte Schulter. Die Schieflage zwischen der Bevorteilung vermögender Familien und der Vernachlässigung von Haushalten mit kleinen oder keinem Erwerbseinkommen wird manifestiert. Eine traurige Tradition wird durch die verhältnismäßig großzügige Aufstockung der Kinderfreibeträge im Vergleich zu der geringen Anhebung des Kindergeldes und des Kindersofortzuschlages fortgeführt. Es macht mich fassungslos mit wie wenig Herz und Verstand hier vorgegangen wird. Fünf Euro mehr im Monat für Kinder, die im permanenten Mangel aufwachsen ist angesichts der gestiegenen Kosten eine Farce. Wir müssen das System vom Kopf auf die Füße stellen – das hatten wir mit der Einführung der Kindergrundsicherung erwartet. Von diesem Vorhaben ist nun nichts mehr zu erkennen. Dabei ist es jetzt nötiger denn je: Wir brauchen eine #EchteKindergrundsicherung, deren Höhe armutsvermeidend ist, durch eine automatische Auszahlung auch verdeckte Armut verhindert und zudem sozial gerecht ausgestaltet ist.“

Sophie Friederike Schmitz, Vorsitzende des Bundesjugendwerks der AWO e.V. ergänzt: „Das sogenannte ’starke Kinderpaket‘ ist eine Mogelpackung, womit die Koalition abermals das Vertrauen junger Menschen verspielt. Als Jugendverband setzen wir uns seit Jahren gegen Kinderarmut und für soziale Gerechtigkeit ein. Wir erleben in unserem Verbandsleben immer wieder die Auswirkungen von Armut auf die Teilhabemöglichkeiten betroffener Kinder und Jugendlicher. Jungen Menschen in Armut wurde die Einführung einer Kindergrundsicherung versprochen, welche die größte Sozialreform der Ampel werden und endlich den ernsthaften Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland beginnen sollte. Stattdessen ist in der Haushaltseinigung für 2025 von ihr nicht mehr viel geblieben. Bundesfinanzminister Lindner hat der Kindergrundsicherung für diese Wahlperiode eine klare Absage erteilt. Für uns heißt das übersetzt: Sie wird auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Kampf gegen Kinderarmut kann jedoch nicht länger warten. Hinzukommt, dass sowohl beim Kinder- und Jugendplan als auch bei den Freiwilligendiensten keine ausreichenden Mittel bereitgestellt wurden, um den steigenden Kosten gerecht zu werden. Vielmehr soll insbesondere bei den Freiwilligendiensten gekürzt werden. Eine nachhaltige Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft und für junge Menschen sieht anders aus. Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, bei den Haushaltverhandlungen im Herbst nachzusteuern und sich ernsthaft für Kinder und Jugendliche einzusetzen. Weder Kürzungen noch Stillstand sind im Interesse junger Menschen. Sparpolitik kostet uns die Zukunft!“

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ZFF-Info

ZFF-Info 10/2024

AUS DEM ZFF

Bündnis aus 20 Verbänden und 13 Wissenschaftler*innen ist erschüttert, dass die Bundesregierung sich zu keiner echten Kindergrundsicherung für arme Kinder durchringen kann.  

Seit Monaten hängt der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung im Bundestag fest. Dabei wurde die ursprüngliche Reformidee in der Koalition sowieso schon gemeinsam auf eine Schmalspurversion heruntergeköchelt. An ausreichenden Leistungshöhen für Kinder fehlt es im aktuellen Gesetzentwurf hingegen weiterhin gänzlich. Die Neuberechnung des sogenannten „kindlichen Existenzminimums“ geht man weiterhin nicht an.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:

„Während in der Politik die Sommerpause eingeläutet wird und die Mitglieder der Regierung und des Parlaments in den Urlaub gehen, fällt der Urlaub für arme Kinder dieses Jahr mal wieder ins Wasser. Armen Familien fehlt es an Geld für Urlaubsreisen, für Besuche im Freibad oder für eine Kugel Eis. Wir setzen uns dafür ein, dass jedes Kind gut aufwachsen und an der Gemeinschaft teilhaben kann. Die Regierung muss jetzt handeln und endlich eine gute Kindergrundsicherung verabschieden.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, ergänzt: „Mit dem Verbleib der sozialrechtlichen Geldleistungen auf dem minimalsten Niveau verabschieden sich die Bundesregierung und die Ampelfraktionen von dem Ziel, armen Kindern und Jugendlichen den Anschluss an die Mehrheitsgesellschaft zu ermöglichen. Dafür verdienen die politisch Verantwortlichen zum Ende des Schuljahres im Zeugnis eine glatte sechs! Es wäre in dieser Legislatur dringend notwendig gewesen, zumindest eine umfassende Neuberechnung des Existenzminimums ins Rollen zu bringen. Stattdessen legen die politisch Verantwortlichen die Hände in den Schoß und schieben ihren Koalitionspartner*innen wechselseitig die Schuld für das Nichtgelingen einer #EchtenKindergrundsicherung zu!“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 13 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 03.07.2024

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung des Factsheets „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung appelliert das ZFF eindringlich an die Politik, endlich die Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und Alleinerziehende zu stärken.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die veröffentlichten Daten und Fakten der Bertelsmann Stiftung zeigen zum wiederholten Male ganz deutlich: Allleinerziehende in Deutschland brauchen dringend mehr Unterstützung. Über 70 Prozent der alleinerziehenden Mütter sind erwerbstätig und sie arbeiten häufiger in Vollzeit als Mütter in Paarfamilien. Dennoch reicht das Einkommen hinten und vorne nicht, um die Familie zu ernähren. Hinzu kommen fehlende Unterhaltszahlungen und häufig nicht ausreichende Kinderbetreuungsangebote. Der Teufelskreis nimmt damit seinen Lauf: Viel zu viele Alleinerziehende und ihre Kinder sind armutsbetroffen und beziehen SGB II-Leistungen.“

Altenkamp ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, sind die nächsten Wochen rund um die Haushaltsverhandlungen entscheidend: Denn neben einer Kindergrundsicherung, die im aktuellen Gesetzentwurf zumindest für Alleinerziehende im SGB II Verbesserungen bereithalten würde, hat der Koalitionsvertrag auch noch eine Steuergutschrift für Alleinerziehende sowie Verbesserungen der Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur versprochen! Wir appellieren daher an die politisch Verantwortlichen: Kinder sind unsere Zukunft. Einsparungen dürfen nicht auf dem Rücken von Alleinerziehenden vorgenommen werden, die jeden Tag vor besonderen Herausforderungen stehen, um ihre Existenz eigenständig zu sichern. Gleichzeitig müssen angedachte Reformen im Umgangs-, Sorge und Unterhaltsrecht noch einmal dringend überdacht werden, damit hier keine Verschlechterungen für Alleinerziehende entstehen. Darüber hinaus fordern wir eine #EchteKindergrundsicherung, bei der u. a. die Höhe des Existenzminimums neu bestimmt wird. Nur so können wir zukünftig sicherstellen, dass alle Familien und ihre Kinder dem Armutskreislauf entkommen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 25.06.2024

SCHWERPUNKT I: SPD-Positionspapier zum Schwangerschaftsabbruch

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich heute mit einem Positionspapier klar für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung von betroffenen Frauen ausgesprochen.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Die aktuelle Regelung berücksichtigt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht ausreichend. Die Regelung im Strafrecht bringt zum Ausdruck, dass ein selbstbestimmter Schwangerschaftsabbruch Unrecht ist. Das halten wir – wie die unabhängige Expert:innenkommission – für nicht vereinbar mit den Grundrechten der Schwangeren. Deshalb wollen wir den § 218 StGB in seiner jetzigen Form streichen und klare Voraussetzungen für einen selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruch jenseits des Strafrechts regeln.

Zur Unterstützung der selbstbestimmten Entscheidung der Frau als auch für den Schutz des ungeborenen Lebens gibt es bessere und wirksamere Maßnahmen als das Strafrecht. Mit unserem Vorstoß wollen wir das Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Schutz des ungeborenen Lebens besser in Einklang bringen.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:
„Wir wollen die Versorgungslage von ungewollt schwangeren Frauen in Deutschland verbessern. Die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, hat sich – auch aufgrund der Stigmatisierung – innerhalb der letzten 20 Jahre fast halbiert. In Regionen wir Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung nicht mehr gewährleistet. Das wollen wir durch die Entkriminalisierung und mittels verschiedener konkreter Regelungen ändern.

Um das ungeborene Leben wirksam zu schützen, müssen wir zudem ungewollt schwangere Frauen gut unterstützen. Das ist durch Strafandrohung nicht zu erreichen. In den vergangenen Jahrzehnten haben wir bereits Verbesserungen erreicht: unter anderem den Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz, die Einführung des Mindestlohns und des Bürgergelds, des Elterngeldes und der Elternzeit sowie die Ausweitung des Wohngelds. Durch weitere Maßnahmen wie den Einsatz für bezahlbares Wohnen, die Abschaffung des Ehegattensplittings sowie verlässliche Kinderbetreuung auch in der Grundschule können wir den Frauen die Entscheidung für die Schwangerschaft weiter erleichtern. Wir brauchen eine kinderfreundliche Gesellschaft und keine Strafandrohungen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 25.06.2024

In ihrer Fraktionssitzung am 25. Juni hat sich die SPD für eine Stärkung des Selbstbestimmungsrechts, eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und eine bessere medizinische Versorgung ausgesprochen. Die AWO begrüßt diesen Vorstoß ausdrücklich und fordert die Ampelparteien auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung stärkt.  

 

Dazu AWO-Präsident*in Kathrin Sonnenholzner: „Gerade jetzt, da antifeministische und rechtsautoritäre Kräfte erstarken, stehen die demokratischen Parteien in der Verantwortung, diesen historischen Moment zu nutzen, um die Rechte von ungewollt Schwangeren zu stärken. Wir brauchen endlich einen sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen. In unseren Beratungsstellen erleben wir täglich, welche weitreichenden Auswirkungen die strafrechtliche Verortung von Schwangerschaftsabbrüchen hat. Nicht nur werden ungewollt Schwangere diskriminiert und stigmatisiert, sie sind außerdem von medizinischen Versorgungslücken, fehlender Kostenübernahme und einer grundsätzlich unsicheren Rechtslage betroffen.“ 

 

Zuletzt kam auch die von der Bundesregierung eingesetzten Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin in ihrem Abschlussbericht zu dem Schluss, dass eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland verfassungs-, völker- und strafrechtlich nicht nur möglich, sondern auch geboten wäre. Seit über 150 Jahren wird der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch in §218 unter Strafe gestellt. Die AWO fordert die Bundesregierung daher auf, nicht länger zu zögern und den Schwangerschaftsabbruch endlich außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2024

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, äußert sich zum Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zum §218:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat Vorschläge vorgelegt, wie die Empfehlungen der Regierungskommission für reproduktive Gesundheit umgesetzt werden könnten. Der Deutsche Caritasverband misst dieser Debatte über eine Neugestaltung des Schwangerschaftskonfliktrechts große Bedeutung zu. Denn Schwangerschaft und Geburt sind nicht immer ein „freudiges Ereignis“. Wenn zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Ehekrisen Frauen und Paare belasten, ist Unterstützung dringend notwendig.

Beratungspflicht und Beratungsschein sind Indiz für Entschluss aus freiem Willen

„Die SPD plant ernsthaft ein Aussetzen der Beratungspflicht für ungewollt schwangere Frauen. Das enttäuscht uns sehr“, kommentiert Caritaspräsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Die Beratungspflicht hat sich für alle Beteiligten bewährt: Sie verschafft den ungewollt schwangeren Frauen in einer belastenden Stresssituation verlässlich Zugang zu allen wichtigen Informationen. Und für Ärztinnen und Ärzte ist der Beratungsschein ein wichtiges Indiz, dass die Frau sich aus freiem Willen für eine Abtreibung entschieden hat und damit also die Vornahme der Abtreibung legal ist.“ 

Das Positionspapier der SPD sieht ausdrücklich vor, Ärzte weiter mit strafrechtlichen Sanktionen zu belegen, wenn sie einen rechtswidrigen Abbruch vornehmen. Das sei gut, betont Welskop-Deffaa.

„Wenig nachvollziehbar ist allerdings die geplante Fristenverschiebung: Ein Abbruch soll nach den Vorstellungen der SPD strafbar sein, wenn er gegen den Willen der Frau vorgenommen wird oder sobald eine Überlebenschance des Fötus außerhalb des Uterus in Einzelfällen besteht. Die Orientierung an der Überlebensfähigkeit eines Kindes außerhalb des Uterus ist lebensfremd in einer Zeit, in der ein Ultraschall längst vorher zeigt, dass das Kind im Bauch der Mutter lebt, und in der wir wissen, wie viel Zeit, Aufmerksamkeit und Sorge ein Neugeborenes noch lange nach der Geburt braucht, um zu überleben.“

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten

Die SPD betone zu Recht den Wert von Verhütung und Unterstützung. Warum allerdings in dem Papier kein Wort zur Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu lesen sei, irritiere. Denn Bundesgesundheitsminister Lauterbach sei zur gleichen Stunde dabei, die BZgA in seinem Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit bis zur Unkenntlichkeit zu schwächen. „Die BZgA war über Jahre – auf der Grundlage des Schwangerschaftskonfliktgesetzes – die Garantin der reproduktiven Selbstbestimmung von Frauen und sollte das auch weiter bleiben“, so Welskop-Deffaa.

Selbstbestimmung der Frau und Schutz von Kindern

Es sei dringend notwendig, sowohl das für das Schwangerschaftskonfliktgesetz zuständige Ressort von Bundesministerin Paus als auch das Bundesjustizministerium in die Debatten um die Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung und die Hilfen für schwangere Frauen einzubeziehen. „Eine besserer Zugang zu Verhütungsmitteln oder eine Erleichterung der Kostenerstattung bei Abtreibungen könnten und sollten ohne Abschaffung der Strafrechtsnormen im Schwangerschaftskonfliktgesetz gesetzlich geregelt werden“, betont die Caritaspräsidentin.

„Wir brauchen eine Kultur der Kinder- und Familienfreundlichkeit in unserer Gesellschaft, in der die Selbstbestimmung der Frau und der Schutz von Kindern keine Gegensätze sind.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.06.2024

SCHWERPUNKT II: Factsheet Alleinerziehend Bertelsmann Stiftung

Alleinerziehende Familien sind nach wie vor die am stärksten von Armut betroffene Familienform in Deutschland. Fast 700.000 von ihnen oder 41 Prozent gelten als einkommensarm, und damit deutlich mehr als bei Paarfamilien. Das geht aus dem heute veröffentlichten Faktenblatt „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung hervor.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Daten der Bertelsmann Stiftung zeigen einmal mehr: Alleinerziehende Frauen haben nach wie vor das höchste Armutsrisiko. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung die Armut von Familien und deren Kindern nicht endlich beendet. Alleinerziehende, die den Großteil der Kinderbetreuung und -erziehung schultern, sind ganz besonders auf ausreichende und bedarfsgerechte Betreuungsangebote in Kitas und Schulen angewiesen. Daran mangelt es und auch an auskömmlich bezahlten Arbeitsangeboten. Alleinerziehende arbeiten häufig in frauentypischen Berufen mit untypischen Arbeitszeiten, im Schichtdienst und an Wochenenden.“

Wichtig seien familienfreundliche Arbeitszeiten, endlich eine finanzielle Entlastung für berufstätige Alleinerziehende und ein Umgangsmehrbedarf für getrenntlebende alleinerziehende Eltern, wie ihn die Diakonie Deutschland seit langem fordert. „Das alles wäre eine echte Unterstützung für Alleinerziehende“, so Loheide.

Factsheet „Alleinerziehende in Deutschland“: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2024/juni/trotz-arbeit-haben-alleinerziehende-noch-immer-das-hoechste-armutsrisiko

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 25.06.2024

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert für eine verstärkte Förderung von Alleinerziehenden und ihren Kindern, um die Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegten Daten zeigen, dass Alleinerziehende und ihre Kinder weiterhin äußerst stark von Armut betroffen sind. Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder. Um hier Abhilfe zu schaffen, muss in erster Linie gewährleistet sein, dass Alleinerziehende ihren Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder durch eigene Erwerbstätigkeit sicherstellen können. Hierzu braucht es armutsfeste Löhne und bezahlbaren Wohnraum ebenso wie ausreichende und flexible Kinderbetreuungsmöglichkeiten sowie eine stärkere Unterstützung von Alleinerziehenden bei Weiterbildungen oder dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Und da, wo der Staat finanziell einspringen muss, um den Lebensunterhalt zu gewährleisten, braucht es armutsfeste Leistungen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des Factsheets „Alleinerziehende in Deutschland“ der Bertelsmann Stiftung.

„Knapp die Hälfte aller Kinder, die in einer Familie mit Bürgergeldbezug aufwachsen, leben mit nur einem Elternteil zusammen. Sie brauchen dringend mehr Unterstützung, denn Kinderarmut darf keine Frage der Familienform sein. Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinderrechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Dafür braucht es eine Neubemessung des kindlichen Existenzminimums, das nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden darf“, so Hofmann weiter. Um den Armutskreislauf zu durchbrechen, braucht es neben der materiellen Absicherung, aber auch die entsprechende Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder. Hier ist Bildung ein wesentlicher Schlüssel für gesellschaftliche Teilhabe und für den chancengerechten Zugang zu einer angemessenen beruflichen Entwicklung.

In Deutschland hängt der Bildungserfolg von Kindern jedoch nach wie vor sehr stark von den Eltern und ihren Möglichkeiten ab. Das hat der in der letzten Woche veröffentlichte Nationale Bildungsbericht zum wiederholten Male klar aufgezeigt. Bildung beginnt dabei nicht erst in der Schule. Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss bereits im Bereich der frühkindlichen Bildung ein wesentlicher Fokus liegen. Neben einem Ganztagsangebot und flexiblen Öffnungszeiten, die insbesondere für Alleinerziehende von zentraler Bedeutung sind, brauchen wir für die Sicherung der Rechte von allen Kindern, gleich welcher Herkunft, eine qualitativ hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung sowie ein Qualitätsmanagement in der Kindertagesbetreuung, das auch den gestiegenen Anforderungen und Erwartungen an das Fachpersonal Rechnung trägt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.06.2024

Das aktuelle Factsheet der Bertelsmann Stiftung zur Situation von Alleinerziehenden unterstreicht erneut einen dringenden Handlungsbedarf: Trotz einer guten Integration in den Arbeitsmarkt sind Alleinerziehende weiter mit über 40 Prozent besonders häufig von Armut betroffen. An dieser oftmals prekären Situation hat sich trotz einzelner Reformen in vergangenen Jahren wenig geändert. Familienverbände wie der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V. (VAMV) und die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordern deshalb, die Steuergutschrift für Alleinerziehende umzusetzen.

„Die Steuergutschrift wäre besonders für Alleinerziehende mit kleinen oder mittleren Einkommen ein Gewinn. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, diese als Negativsteuer auszugestalten: Ist die Steuerschuld niedriger als die maximale Steuergutschrift, wird die Differenz als Gutschrift ausgezahlt, betont Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des VAMV. „Die Umsetzung ist bürokratiearm, da im Gegensatz zu Sozialleistungen keine weitere aufwändige Einkommensprüfung notwendig ist.“

„Im Vergleich zu Ehepaaren mit Splittingvorteil zahlen Alleinerziehende bei vergleichbaren Einkommen deutlich mehr Steuern. Das ist ungerecht: Höhere Steuern trotz Mehrbelastung. Deshalb muss die steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden verbessert werden: Eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat“, erläutert  Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf.

Aktuell steht Alleinerziehenden ein steuerlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu (§ 24b EStG). Dieser verringert das zu versteuernde Einkommen. Wie bei jeder Steuerentlastung gilt: Je höher das Einkommen, umso höher ist der finanzielle Vorteil. Die Steuergutschrift wird dagegen von der individuellen Steuerschuld abzogen. Dabei darf es selbstverständlich zu keiner Verschlechterung kommen, auch nicht im Zusammenspiel mit anderen Leistungen. Somit muss die Steuergutschrift aktuell mindestens bei der maximalen Wirkung des heutigen Entlastungsbetrags von 1.920 Euro im Jahr liegen und sollte dynamisiert sein.

Beide Verbände betonen, dass bessere Politik für Alleinerziehende Entlastung an vielen Stellen bedeutet, z. B. durch Investitionen in Infrastruktur, verlässliche und flexible Kinderbetreuung oder flexible Arbeitszeiten. Auch bei der geplanten Kindergrundsicherung sehen eaf und VAMV noch viel Luft nach oben für Alleinerziehende, z. B. durch das Anerkennen von Mehrbedarfen aufgrund erweiterten Umgangs, statt tageweise zu kürzen, was gar nicht eingespart wird.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.  V. (eaf) und Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V. vom 25.06.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich eines Gesellschaftstages hat Bundesfrauenministerin Lisa Paus die schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt Kiel besucht. Gemeinsam mit der Landesministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré besuchte Paus ein baulich erweitertes Frauenhaus für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Kiel. Bei einem Rundgang mit der Leitung der Einrichtung erhielten die Ministerinnen Einblick in die Arbeit des Hauses. Sie informierten sich über den Umbau und tauschten sich mit Bewohnerinnen aus.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Gewalt gegen Frauen ist ein leider alltägliches Phänomen in unserer Gesellschaft: In jeder Stunde werden 15 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Jeden 2. Tag stirbt eine Frau durch Partnerschaftsgewalt. Diesen Zustand dürfen wir nicht länger hinnehmen. Mein Ziel ist es, dass jede Frau frei von Gewalt leben kann. Und wenn Frauen Gewalt erfahren, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe. Mit vereinten Kräften arbeiten wir daran, die Versorgungslücken im Bereich der Frauenhäuser und Beratungsstellen zu schließen. Mit dem Gewalthilfegesetz wollen wir das Recht jedes Gewaltopfers auf Schutz und Beratung bei Gewalt gesetzlich festschreiben und einen verlässlichen Rahmen zur Finanzierung des Hilfesystem schaffen. Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ bundesweit bereits Baumaßnahmen an rund 70 Frauenhäuser und Beratungsstellen für gewaltbetroffene Frauen finanziell fördern konnten. Das Frauenhaus in Kiel ist ein gutes Beispiel für ein solches Projekt, bei dem durch den Neubau entscheidende Verbesserungen für die Bewohnerinnen sowie Raum für 26 neue Plätze geschaffen wurde. Ich danke dem Team des Frauenhauses in Kiel stellvertretend für die unschätzbar wichtige Arbeit, die die Frauenhäuser im ganzen Land zum Schutz von Frauen und ihren Kindern leisten.“

Ministerin Aminata Touré: „Wir wollen die Frauenhäuser bei ihrer wichtigen Aufgabe bestmöglich unterstützen und stellen deshalb ihre Finanzierung unabhängig von individuellen und sozialrechtlichen Leistungsansprüchen sowie der Belegungssituation über das Finanzausgleichsgesetz sicher. In diesem Jahr stehen so rund 6,1 Mio. Euro für die Einrichtungen zur Verfügung.
Doch Gewalt gegen Frauen hört nicht an der Landesgrenze auf. Deshalb ist es wichtig, dass die Bundesregierung einen Rahmen finden will, um allen Frauen zu helfen. Wichtig ist uns als Schleswig-Holstein, dass unser funktionierendes Finanzierungssystem, das Frauen und Kindern einen Platz ermöglicht, dabei bestehen bleibt. Mit unserem guten System in Schleswig-Holstein setzten wir hohe Standards, die hier sicherlich als Vorbild dienen können.
Gleichzeitig müssen wir die Täter stärker in den Blick nehmen und dafür sorgen, dass Gewalt gegen Frauen gar nicht erst entsteht. Deshalb wollen wir in unserem Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt unter anderem die gewaltpräventive Jungen- und Männerarbeit stärker in den Fokus rücken.“

Die Erweiterung des Frauenhauses in Kiel war möglich durch das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt“. Mit dem Programm fördert der Bund von 2020 bis Ende 2024 mit 30 Mio. Euro jährlich innovative Modellvorhaben wie den Bau und Umbau sowie den Erwerb von Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen. Durch die investive Förderung setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten für den Ausbau des Hilfesystems für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder ein und arbeitet aktiv an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem zu schließen. Das Programm ist von Beginn an auf große Resonanz gestoßen. Es wurden 70 Projekte mit guter regionaler Verteilung auf das gesamte Bundesgebiet bewilligt. Davon konnten 33 Projekte bereits abgeschlossen werden.

Über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ fördert das Bundesfrauenministerium mit Mitteln des Bundes den Ausbau von Hilfseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte. Außerdem können Modellprojekte gefördert werden, um Fachkräfte zu qualifizieren oder Beratungsangebote weiterzuentwickeln.

Das Bundesförderprogramm des Bundesfrauenministeriums ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung, um das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ umzusetzen. Es gliedert sich in ein Bundesinvestitionsprogramm und in ein Bundesinnovationsprogramm.

Auch nach Abschluss des Programms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ können der Bau- und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über Finanzhilfen des Bundes investiv gefördert werden. Dies ist möglich in den bestehenden Förderprogrammen der Länder im sozialen Wohnungsbau und der Städtebauförderung. Die Umsetzung erfolgt durch die Länder, die bei der Städtebauförderung auch über Art und Umfang der Maßnahmen in den Kommunen entscheiden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.07.2024

Zum heutigen Tag gegen antimuslimischen Rassismus traf Bundesfamilienministerin Lisa Paus Vertreterinnen und Vertreter des Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit sowie von muslimischen Modellprojekten, die vom BMFSFJ gefördert werden, um sich über aktuelle Fragen auszutauschen.

Bundesministerin Lisa Paus: „Seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel haben neben vielfachen antisemitischen auch antimuslimische Vorfälle in Deutschland deutlich zugenommen. Zum heutigen Tag gegen Antimuslimischen Rassismus sage ich deshalb deutlich: Musliminnen und Muslime sind Teil unserer Gesellschaft – Vorverurteilungen müssen wir entgegentreten. Mit dem Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ und zahlreichen Modellprojekten tragen wir als Bundesfamilienministerium dazu bei, antimuslimischen Rassismus zu bekämpfen. Für ihre Arbeit möchte ich den zivilgesellschaftlichen Organisationen danken. Tagtäglich engagieren sie sich überall in Deutschland, oft unter schwierigen Bedingungen, für eine friedliche, vielfältige, demokratische Gesellschaft und gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass sie für ihre wichtige Arbeit auch künftig die nötige Unterstützung erhalten.“

Musliminnen und Muslime sowie als muslimisch gelesene Menschen werden in Deutschland täglich beleidigt, bedroht und angegriffen. Durchschnittlich fünf antimuslimische Vorfälle pro Tag dokumentiert das zivilgesellschaftliche Lagebild der Organisationen CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit und ZEOK e.V. für das Jahr 2023. Das Lagebild wird innerhalb des vom BMFSFJ geförderten Kompetenznetzwerks Islam- und Muslimfeindlichkeit erarbeitet.

Weitere Informationen zum Kompetenznetzwerk unter: https://www.demokratie-leben.de/projekte-expertise/kompetenzzentren-und-netzwerke/kompetenznetzwerk-im-themenfeld-islam-und-muslimfeindlichkeit

Hintergrund: Ausgangspunkt für den Tag gegen antimuslimischen Rassismus am 1. Juli ist der Mord an Marwa El-Sherbini, die am 1. Juli 2009 im Landgericht Dresden aus antimuslimischen Motiven getötet wurde.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.07.2024

Bundesfamilienministerin Paus und Unabhängige Beauftragte Claus eröffnen Sommertagung des Nationalen Rats

Auf der Sommertagung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kommen vom 27. bis 28. Juni 2024 erstmals mehr als 200 Mitglieder persönlich in Berlin zusammen. Die Mitglieder tauschen sich interdisziplinär und ressortübergreifend in verschiedenen Gesprächsformaten und Fachforen aus, bilanzieren bisherige Entwicklungen und beraten neue Positionen und Empfehlungen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus würdigen die Arbeit des 2019 eingesetzten Nationalen Rats. Das Gremium bringt im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Folgen staatliche und nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure zusammen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem Kabinettbeschluss für ein „Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ hat die Bundesregierung gesetzliche Klarheit geschaffen und damit zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen beigetragen. Ich freue mich daher sehr, dass die Mitglieder des Nationalen Rates hier so zahlreich zusammenkommen. Denn echte Fortschritte im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen lassen sich nur gemeinsam erarbeiten. Alle Akteure, ob staatlich oder nichtstaatlich, müssen in ihrem Verantwortungsbereich alles dafür tun, Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Dafür müssen wir interdisziplinär denken, Systemgrenzen überwinden und auch unabhängig von direkten Zuständigkeiten Zusammenhänge verstehen. Der Nationale Rat schafft dafür seit 2019 einen geeigneten Rahmen.“

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) Kerstin Claus: „Bei Prävention und Hilfen haben wir in den letzten Jahren in Bund und Ländern einiges erreicht. Damit die Umsetzung vor Ort aber wirklich flächendeckend gelingen kann, ist es wichtig, konsequent ressortübergreifend zusammenzuarbeiten. Nur so können wir Rahmenbedingungen schaffen, in denen sich zum Beispiel Fachkräfte besser qualifizieren und inklusive Angebote weiter ausgebaut werden. Daher freue ich mich, dass auf der heutigen Sommertagung so viele Mitglieder des Nationalen Rats dabei sind und ihre vielfältigen Perspektiven einbringen. Die Empfehlungen und Positionen des Nationales Rates werden auch zukünftig dazu beitragen, den Kampf gegen sexuelle Gewalt und deren Folgen weiter und auf allen Ebenen – in Bund, Ländern und Kommunen – voranzubringen.“

Hintergrund:

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde 2019 gemeinsam vom Bundesfamilienministerium und UBSKM eingesetzt. Er bietet ein Forum für den Dialog und die Zusammenarbeit von Vertreterinnen und Vertretern aller staatlichen Ebenen sowie von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis, darunter auch Mitglieder des Betroffenenrates bei der UBSKM sowie der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Den Vorsitz haben die Bundesfamilienministerin und die Unabhängige Beauftragte.

Eine Woche zuvor hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beschlossen. Durch das Gesetz sollen mit einem oder einer vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten sowie dem 2015 eingerichteten Betroffenenrat und der 2016 eingerichteten Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wichtige Strukturen gesetzlich verankert und verstetigt werden. Das Gesetz soll insgesamt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung verbessern und betroffene Menschen bei ihrer individuellen Aufarbeitung des erlittenen Unrechts unterstützen. Zudem sollen die Prävention sexueller Gewalt sowie die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz gestärkt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 27.06.2024

Schätzungen zufolge gibt es zwei bis drei Millionen Kinder in Deutschland mit einem psychisch kranken oder suchtkranken Elternteil. Diese Kinder leiden oft sehr. Außerdem sind sie stark gefährdet, selbst zu erkranken. Die Ampelfraktionen haben darum gemeinsam mit der CDU/CSU in einem Antrag (Donnerstag im Plenum) Maßnahmen formuliert, die das Hilfesystem für die betroffenen Familien stärken und die Lebenssituation der Kinder verbessern sollen.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Alle Kinder haben ein Recht, gut aufzuwachsen. Wir brauchen darum mehr Prävention für Kinder mit psychisch kranken oder suchtkranken Eltern. Dazu gehört auch eine bessere Ausstattung psychiatrischer Kliniken mit Eltern-Kind-Settings, mehr Investitionen in das Bundesprogramm ‚Frühe Hilfen‘ und ein aufsuchendes Angebot für Familien mit Kindern, die älter als drei Jahre und damit den ‚Frühen Hilfen‘ entwachsen sind.“

Ulrike Bahr, zuständige Berichterstatterin:

„Weil in unserem Hilfesystem für problembelastete Familien sowohl der Bund, die Länder als auch die Kommunen verantwortlich sind, wollen wir den Austausch zwischen diesen Ebenen verbessern. Das ist wichtig, damit Angebote gezielt dort aufgebaut werden, wo sie noch fehlen. Hilfreich wären hier Gesamtkonzepte, eine Wissensplattform und ein bundesweites Monitoring der Beratungs- und Hilfsangebote. So können sich diejenigen, die die Hilfen anbieten, besser vernetzen, Erfahrungen austauschen und ihre Angebote zielgerichteter gestalten. Kinder psychisch und suchterkrankter Eltern brauchen diese Angebote dringend, damit auch sie gesund groß werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion  vom 03.07.2024

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am Mittwoch einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie der Gruppe Die Linke stimmte der Ausschuss einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10681) in geänderter Fassung zu. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion.

Die Bundesregierung will Schwangere vor Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wirksamer vor sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner schützen. Die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept soll in seiner Gesamtheit gestärkt werden, in dem auch sichergestellt werden soll, dass das Fachpersonal der Beratungsstellen seine Arbeit ungestört ausüben kann. Durch die geplanten Änderungen sollen bestimmte, nicht hinnehmbare Verhaltensweisen untersagt werden, wenn diese geeignet sind, die Inanspruchnahme der Beratung oder den Zugang zu Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, zu beeinträchtigen. Das geplante Gesetz enthält außerdem Änderungen zur Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen. Sie dienen einem genaueren Überblick über die Versorgungssituation in den Ländern. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde klargestellt, dass der Beratungsprozess in seiner Gesamtheit abgesichert werden muss und es keines aktiven Gegenwirkens der Schwangeren bedarf, um von belästigendem Verhalten anderer auszugehen.

Die Koalitionsfraktionen betonten in der Beratung, dass man durch die nachträglichen Änderungen ein gutes Gesetz noch besser gemacht habe. Man nehme so die Last von den Schultern der Schwangeren und sichere das Recht der reproduktiven Selbstbestimmung ab. Es sei gut, nun eine bundesweite Regelung zu schaffen, damit der Gang zur Beratungsstelle kein Spießrutenlauf werde. Denn Belästigungen verletzten die Grundrecht der Frauen.

Deutliche Kritik kam von Union und AfD. Die Unionsfraktion hatte zwar gegen das Ziel des Entwurfs an sich nichts einzuwenden, bezweifelte aber die Notwendigkeit. Es gebe keine statistisch relevanten Zahlen für die von der Koalition angeführten Gehsteigbelästigungen. Grundsätzlich sei es auch nicht möglich, Menschen vor jeder Meinungsäußerung zu schützen. Die AfD-Fraktion warf der Koalition vor, sich mit diesem Gesetz auf eine gänzliche Legalisierung von Abtreibungen vorzubereiten. Es gebe kein Recht darauf, vor der Konfrontation mit anderen Meinungen geschützt zu werden, betonte die Fraktion. Die Gruppe Die Linke sagte, die größte Einschränkung der Schwangeren bestehe immer noch in der Existenz des Paragrafen 218 an sich. Es ändere sich erst etwas, wenn Beratungszwang und Kriminalisierung aufhörten, so Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 481 vom 03.07.2024

Die Gruppe Die Linke interessiert sich für den Umgang mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern bei Gesetzgebungsverfahren im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (20/11927) gestellt, in der sie die Bundesregierung unter anderem fragt, wie viele Arbeitstage die drei kürzesten und die vier längsten Fristen für die Stellungnahme durch Verbände und Länder im BMFSFJ in der 20. Wahlperiode waren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 471 vom 01.07.2024

Die geplante Wiedereinführung der Wohngemeinnützigkeit ist in einer Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch von den Koalitionsfraktionen begrüßt worden, in der Opposition aber auf Kritik gestoßen. In der von der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) geleiteten Sitzung erinnerte die SPD-Fraktion an die große Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus noch vor einigen Jahrzehnten. Die Koalition schaffe jetzt die Möglichkeit, wieder eine neue Wohngemeinnützigkeit zu begründen. Die vorgesehenen Maßnahmen seien ein wichtiger und großer Schritt.

Nach Angaben der Bundesregierung ist im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehen, für sozial orientierte Unternehmungen künftig einen praktikablen Rahmen zu schaffen, um vergünstigen Wohnraum bereitzustellen und dabei von den umfassenden Steuererleichterungen der Gemeinnützigkeit profitieren zu können. Hierdurch könne neben der sozialen Wohnraumförderung ein weiteres Segment bezahlbaren Wohnens etabliert werden, in dem die Mietpreis- und Belegungsbindungen dauerhaft Bestand hätten. Das Einkommen der Mieter dürfe das Fünf- bzw. (bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden) das Sechsfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des Paragraf 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht überschreiten.

Damit kann nach Angeben der Regierung die Vermietung an rund 60 Prozent der Haushalte in Deutschland unter den Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit steuerbefreit erfolgen. Die vergünstigte Miete müsse dauerhaft unter der marktüblichen Miete angesetzt werden. Die Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenze soll nur noch am Anfang des Mietverhältnisses erfolgen. Ein „Herauswachsen“ der Mietenden durch Einkommenszuwächse sei damit für den Erhalt der Gemeinnützigkeit unschädlich. Mit dem Jahressteuergesetz erfolge der erste Schritt zur Wohngemeinnützigkeit, weitere Schritte sollten folgen.

Die CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass selbst eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen davon gesprochen habe, dass von der Maßnahme kein neuer Schwung im Wohnungsmarkt zu erwarten sei. Das liege auch daran, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarten Investitionszulagen nicht eingeführt würden. Die Unionsfraktion kritisierte zudem, dass nur zu Beginn des Mietverhältnisses eine Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenzen stattfinden solle. Damit würden Zweifel an der Zielgenauigkeit der Maßnahme bestehen. Diesen Punkt griff auch die AfD-Fraktion auf. Die zu erwartenden Fehlbelegungen der Wohnungen seien eine soziale Ungerechtigkeit und keine soziale Mischung, wie von der Koalitionsseite behauptet werde.

Von der Fraktion Bündnis/90 Die Grünen wurde die Kritik der Unionsfraktion zurückgewiesen. Es sei doch die CDU gewesen, die eine neue Wohngemeinnützigkeit mit Steuervorteilen gefordert habe. Es werde jetzt ein neuer Sektor auf dem Wohnungsmarkt geschaffen, der nicht profitorientiert sei, sondern dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stelle. Die Maßnahmen im Jahressteuergesetz seien ein erster wichtiger Schritt.

Von der Gruppe Die Linke wurde kritisiert, dass die neue Regelung viel zu eng gesteckt sei. Es würden bestenfalls 0,24 Prozent aller Mieter davon profitieren. Damit komme man nicht weit. Die frühere Wohngemeinnützigkeit habe 30 Prozent des Wohnungsmarktes abgedeckt. Da müsse man wieder hinkommen.

Die FDP-Fraktion erklärte, mit der neuen Wohngemeinnützigkeit werde die etablierte Wohnungswirtschaft ergänzt, aber auf keinen Fall benachteiligt. Dieses Ziel werde mit der jetzt geplanten Regelungen erreicht.

Zu Beginn der Sitzung hatte die AfD-Fraktion beantragt, die Abgeordnete Carolin Bachmann (AfD) zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses zu bestimmen. Dies wurde in einer Abstimmung von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 453 vom 26.06.2024

In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwoch haben die geladenen Sachverständigen eindringlich an die Abgeordneten appelliert, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen stärker in den Blick zu nehmen. So erläuterte Silvia Schneider, Professorin für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und Direktorin des Forschungs- und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit (FBZ) an der Ruhr-Universität Bochum: „Neue Studien belegen, dass zwei Drittel aller psychischen Erkrankungen bis zum Alter von 24 Jahren auftreten. Danach ist das Risiko deutlich geringer.“ Dies allein zeige, wie groß der Handlungsdruck in dieser Altersgruppe sei.

Die psychische Gesundheit habe eine große gesellschaftliche Relevanz, da mittlerweile die größte Krankheitslast durch psychische Störungen entstehe. „Sie bedeuten nicht nur individuelles Leid, sondern auch große volkswirtschaftliche Kosten. Es ist klar, dass viel mehr getan werden muss“, so Schneider weiter. Denn psychische Störungen setzten eine negative Entwicklungskaskade in Gang, die bei schlechten schulischen Leistungen anfange und bei geringer Arbeitsqualifikation und Frühverrentung ende. Bisher werde zwar viel in stationäre Behandlung investiert, aber kaum in Prävention, dabei gebe es genug Interventionen, „von denen wir wissen, dass sie funktionieren. Wir müssen ins Handeln kommen, wir brauchen ein kontinuierliches Monitoring und eine Entstigmatisierung“, ergänzte die Wissenschaftlerin.

Thomas Dirscherl, Geschäftsführer der Triple P Deutschland GmbH („Positive Parenting Program“: Programm zur Stärkung elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenz), erklärte: „Wir leben in Zeiten multipler Krisen. Die Covid-19-Pandemie war eine solche Krise, die einen besonders spürbaren Einfluss auf unseren Alltag und unser Zusammenleben hatte und in ihren Folgen auch jetzt noch hat.“ Sie habe Schwächen in verschiedenen Unterstützungssystemen offengelegt und bereits bestehende Probleme verschärft. „Wir sehen belastete Kinder und Jugendliche, sowohl körperlich wie psychisch. Wir sehen verstärkt ungünstige Mediennutzung und einen Anstieg von Kindeswohlgefährdungen“, so Dirscherl.

Er verwies weiter darauf, dass auch Eltern stark belastet seien, aufgrund von Mehrfachbelastungen durch Arbeit, Kinderbetreuung und Familienleben, aber auch durch Spannungen innerhalb der Familie. „Dieser Stress der Eltern ist ein wesentlicher Risikofaktor für das Wohlbefinden von Kindern, während der Pandemie und auch heute.“ Dirscherl appellierte daran, aus den Folgen der Pandemie zu lernen: Teil der Lösung könne, neben der notwendigen Stärkung von Kitas und Schulen, eine Public Health Strategie sein, „bei der evidenzbasierte Ansätze zur Stärkung der elterlichen Beziehungs- und Erziehungskompetenz inklusiver digitaler Komponenten in der Fläche umgesetzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 450 vom 26.06.2024

Die Gruppe Die Linke interessiert sich für die Umsetzung von Gesetzesvorhaben im Bereich Arbeit und Soziales. Sie hat deshalb eine Kleine Anfrage (20/11901) gestellt, in der sie die Bundesregierung unter anderem fragt, welche Gesetzesprojekte in dieser Legislaturperiode vom Kabinett gebilligt und in den Bundestag eingebracht worden sind und welche Projekte bis zur nächsten Bundestagswahl noch abgeschlossen werden sollen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 445 vom 26.06.2024

Vielfach bekannt ist, dass Kita-Plätze fehlen – allerdings gibt es nicht nur einen Mangel dabei, sondern auch für diejenigen, die einen Platz haben, fehlt es an Betreuungszeiten am Nachmittag und in den längeren Schließzeiten über den Sommer. Zwar ist der Anteil ganztägig betreuter Kita-Kinder in Deutschland während der vergangenen Jahre stark angestiegen, dennoch bestehen weiterhin erhebliche Unterschiede zwischen gewünschtem und tatsächlich genutztem Betreuungsumfang. Wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) berechnet hat, besteht bei 29 Prozent aller Familien mit Kindern unter drei Jahren ein zusätzlicher Betreuungsbedarf von mindestens fünf Wochenstunden. Bei Familien mit Kindern über drei Jahren wünschen sich sogar 37 Prozent eine längere Betreuung. Diese fehlende Passung hat nach Ansicht der Studie gesellschaftliche Folgen – für Kinder, für Eltern und letztlich für den Arbeitsmarkt. Die Autorinnen empfehlen deshalb, die Öffnungszeiten stärker an den Bedarfen der Familien zu orientieren, gerade auch wegen des Fachkräftemangels in Deutschland.

Die Untersuchung, die kürzlich veröffentlicht wurde, zeigt auf Datenbasis der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS), dass es bei ganztägigen Betreuungsangeboten einen beträchtlichen Mismatch zwischen Angebot und Nachfrage gibt. „Unter den derzeitigen Bedingungen finden viele Eltern keinen Bildungs- und Betreuungsplatz für ihr Kind, der ihren gewünschten Anforderungen entspricht“, fasst Prof. C. Katharina Spieß, Direktorin am BiB und Mitautorin der Studie, die Ergebnisse zusammen. So gaben im Jahr 2019 knapp 50 Prozent der Eltern von betreuten Kindern unter drei an, dass die Öffnungszeiten ein wesentlicher Grund für die Wahl der aufgesuchten KiTa waren. Bei den über Dreijährigen lagen sie mit 43 Prozent ebenfalls weit vor vielen anderen Kriterien. „Eine bessere Passung der Angebote an die Bedarfe der Eltern ist notwendig“, resümiert Spieß. „Dies betrifft die Schließung von Betreuungslücken beispielsweise über die Mittagszeit oder bei langen Schließzeiten der Einrichtungen im Sommer.“

Ganztagsbetreuung fördert Teilhabe der Eltern am Arbeitsmarkt

Ungedeckte Betreuungsbedarfe der Eltern können sich zudem unmittelbar auf den Arbeitsmarkt auswirken. „Unsere Forschungsergebnisse zeigen, dass die Bereitstellung ganztägiger Betreuungsangebote die Erwerbstätigkeit und den Erwerbsumfang von Müttern positiv beeinflussen kann“, weiß Spieß. Die Folge: Eine steigende Teilhabe von Müttern auf dem Arbeitsmarkt trägt zu einem steigenden Einkommen und einem erhöhten Rentenniveau bei, gleichzeitig reduziert sich die Gefahr, auf Sozialtransfers angewiesen zu sein. „Eltern benötigen flexiblere und längere Öffnungszeiten, um insbesondere Müttern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern. Auch Fachkräfte aus dem Ausland legen Wert auf eine gute Kita-Infrastruktur vor Ort.“

Bundesweite Standards wären hilfreich

Wie aus der Studie weiter hervorgeht, gehen die in den Bundesländern geltenden Regelungen für ein bedarfsorientiertes Angebot stark auseinander. Dementsprechend gibt es regional erhebliche Unterschiede zwischen tatsächlichen, gewünschten und vertraglich vereinbarten Betreuungszeiten. Auch abweichende gesetzliche Regelungen, was den Betreuungsumfang angeht für unter bzw. über dreijährige, Kinder sind kontraproduktiv. Die Untersuchung empfiehlt deshalb, die für den U3-Bereich geltende „Bedarfsorientierung“ auf Kinder bis zum Schuleintritt auszudehnen und gesetzlich zu verankern. „Um allen Kindern in Deutschland vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung und allen Eltern ein bedarfsorientiertes Angebot in der Kindertagesbetreuung bereitzustellen, bedarf es bundesweiter Standards“, meint Spieß. Dies könne dazu beitragen, die Teilhabemöglichkeiten von allen Kindern zu sichern – und Eltern die Vereinbarkeit zwischen Familie mit dem Job zu erleichtern.

Die gesamte Studie finden Sie unter diesem Link:

https://www.fruehe-chancen.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/AG_Fr%C3%BChe_Bildung_Bericht/Expertise_Bedarfsgerechte_Ganztagsangebote_Schmitz_et_al._2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 03.07.2024

Der Anteil von Frauen unter den nach Deutschland Schutzsuchenden hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Waren 2016 etwa 36 Prozent der Schutzsuchenden in Deutschland weiblich, so stieg nach Angaben des Ausländerzentralregisters ihr Anteil bis Jahresende 2023 auf rund 45 Prozent an. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) geht davon aus, dass rund die Hälfte aller Schutzsuchenden weltweit weiblich ist. Anlässlich dieser Entwicklung wirft das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni einen Blick auf die Familien- und Beziehungskonstellationen von schutzsuchenden Frauen zum einen aus der Ukraine und zum anderen aus Syrien und aus Eritrea bei ihrer Ankunft in Deutschland – und zeigt, wie sehr sich die Situation der Frauen aus den verschiedenen Herkunftsländern unterscheidet. Zu diesen Flüchtlingsgruppen erhebt das BiB repräsentative Daten.

 

Höchster Frauenanteil bei Geflüchteten aus der Ukraine

 

Mit rund 977.000 Menschen stellen ukrainische Staatsangehörige Ende 2023 die zahlenmäßig größte Herkunftsgruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland. Gleichzeitig weisen sie den höchsten Frauenanteil auf: 61 Prozent der vor dem russischen Angriffskrieg in Deutschland Schutzsuchenden sind Frauen oder Mädchen. „Im Gegensatz zu anderen Herkunftsländern ist die Einreise aus der Ukraine in die EU ohne Visum möglich. Die Entfernung nach Deutschland ist vergleichsweise gering und der Weg für Frauen mit Kindern einfacher und sicherer, während Männer im wehrfähigen Alter mehrheitlich an der Verteidigung ihres Landes beteiligt sind“, erklärt die Migrationsforscherin Dr. Lenore Sauer vom BiB. Die Flucht der Frauen aus der Ukraine erfolgte meistens nicht alleine – 69 Prozent der vom BiB im Jahr 2022 befragten Ukrainerinnen, die nicht alleine ankamen, sind mit einem oder mehreren Kindern, 29 Prozent mit mindestens einem Elternteil und 20 Prozent mit dem Partner nach Deutschland gekommen. „Kinder und Jugendliche, die zumeist mit ihren Müttern nach Deutschland geflüchtet sind, brauchen Kita- und Schulplätze, damit sie auch mit Gleichaltrigen zusammenkommen und damit ihre Mütter Integrationskurse besuchen können und in den Arbeitsmarkt einsteigen können“, sagt Direktorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß.

 

Syrerinnen sind häufig mit ihrer Familie geflohen, Frauen aus Eritrea häufiger alleine

 

Die zweitgrößte Gruppe unter den Schutzsuchenden in Deutschland bilden Menschen aus dem Bürgerkriegsland Syrien. Ähnlich wie bei den Ukrainerinnen ist nur ein kleiner Teil der syrischen Frauen alleine in Deutschland angekommen, die meisten der syrischen Frauen, die nicht alleine angekommen sind, kamen laut einer repräsentativen Befragung des BiB aus dem Jahr 2020 mit ihren Kindern (71 %) oder mit dem Partner (40 %) in Deutschland an. Die Flucht von Frauen aus Syrien nach Europa findet somit häufig im Familienverbund statt, auch Eltern oder Geschwister leben oftmals in Deutschland oder in anderen europäischen Ländern.

Ganz anders ist die Situation von Frauen aus Eritrea, dem zahlenmäßig wichtigsten afrikanischen Herkunftsland von Schutzsuchenden in Deutschland. „Fast die Hälfte der von uns befragten eritreischen Frauen ist alleine in Deutschland angekommen“, weiß die Migrationsforscherin Dr. Elisabeth Kraus vom BiB zu berichten. „Im Gegensatz zu Frauen aus der Ukraine oder aus Syrien flohen Eritreerinnen auch oft zusammen mit außerfamiliären Personen, zum Beispiel mit Bekannten oder Leuten aus der Nachbarschaft.“ Und auch in Hinblick auf die Dauer der Flucht unterscheiden sich Frauen aus Eritrea von den anderen beiden Gruppen: Bei rund der Hälfte der befragten Frauen aus Eritrea lagen eineinhalb Jahre zwischen dem Verlassen Eritreas und der Ankunft in Deutschland, wohingegen die Hälfte der befragten Syrerinnen nur rund drei Monate unterwegs war und Ukrainerinnen nur wenige Tage.

 

Unterschiedliche Lebenssituationen führen zu besonderen Bedarfen

 

Die Befunde des BiB verdeutlichen, wie unterschiedlich die Situation weiblicher Schutzsuchender in Deutschland ist. Sie bilden keine homogene Gruppe, sondern zeigen eine Vielfalt an unterschiedlichen Lebenssituationen und familiären Kontexten. Unterschiede bestehen dabei nicht nur bei den Herkunftsländern, selbst Menschen aus demselben Herkunftsland weisen unterschiedliche familiäre Hintergründe auf. „Das bedeutet auch, dass geflüchtete Frauen – und insbesondere Mütter – vor unterschiedlichen Herausforderungen stehen und entsprechend sehr verschiedene Bedürfnisse und Unterstützungsbedarfe haben, gerade zu Beginn ihres Lebens in Deutschland“, fasst Dr. Elisabeth Kraus die Ergebnisse zusammen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 20.06.2024

Zwei DIW-Studien beschäftigen sich mit Treibhausgasemissionen der Haushalte in Deutschland und nachhaltigem Konsum ­– Insbesondere Flugreisen vergrößern CO2-Fußabdruck der Haushalte mit hohem Einkommen beträchtlich ­– Bei Ernährung und Wohnen machen Einkommen kaum einen Unterschied – Soll Konsum nachhaltiger Produkte zunehmen, müssen einkommensschwache Haushalte berücksichtigt werden

Jeder in Deutschland lebende Mensch verursacht mit 6,5 Tonnen im Schnitt jährlich mehr als doppelt so viel Treibhausgasemissionen, wie nach Berechnungen von Klimaexperten mit bis zu drei Tonnen als klimaverträglich eingestuft wird. Menschen aus den einkommensstärksten Haushalten haben dabei mit mehr als zehn Tonnen durchschnittlich einen doppelt so großen CO2-Fußabdruck wie Menschen aus Niedrigeinkommenshaushalten (5,6 Tonnen pro Kopf). Der größte Treiber des Unterschieds sind Flugreisen. Das sind die Hauptergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Die DIW- Forscherinnen Sandra Bohmann und Merve Kücük haben dafür auf Basis von Vorabdaten aus dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) aus dem Jahr 2023 nicht nur den CO2-Fußabdruck pro Kopf in Deutschland in den Bereichen Wohnen, Ernährung und Mobilität berechnet, sondern auch die Verteilung der Emissionen nach dem Einkommen der Haushalte betrachtet.

„Ob arm oder reich: Unser CO2-Fußabdruck ist auf jeden Fall zu groß. Die Höhe des Haushaltseinkommens spielt für die Emissionen im Bereich Ernährung oder Wohnen kaum eine Rolle – beim Mobilitätsverhalten dagegen schon“, fasst Studienautorin Merve Kücük aus der Abteilung Klimapolitik des DIW Berlin die Ergebnisse zusammen. In der Regel verursachen Menschen mit hohen Haushaltseinkommen beim Wohnen sogar etwas weniger Emissionen als Menschen mit niedrigen Einkommen, weil sie beispielsweise häufiger in energieeffizienteren Gebäuden leben.

Heizen und Mobilität sind die größten CO2-Treiber

Während das Mobilitätsverhalten mit durchschnittlich zwei Tonnen Kohlendioxid (CO2) pro Kopf zu Buche schlägt, fallen für das Wohnen, also Strom, Heizen und Warmwasser, rund 2,9 Tonnen CO2 jährlich an. Die Anzahl der Personen im Haushalt macht dabei einen großen Unterschied: Während ein Vierpersonenhaushalt pro Kopf nur 1,7 Tonnen CO2 verursacht, sind es in einem Einpersonenhaushalt mehr als vier Tonnen. Auch die Wohnfläche macht einen Unterschied. Jeder Quadratmeter Wohnfläche, der pro Person mehr zur Verfügung steht, bedeutet 22 Kilogramm mehr Emissionen pro Kopf.

Bei der Ernährung ist vor allem der Fleischkonsum entscheidend. Wer kein Fleisch isst, verursacht in diesem Bereich nur 1,2 Tonnen pro Kopf und Jahr an Treibhausgasemissionen, während es bei mäßigem bis hohem Fleischkonsum zwischen 1,6 und 2,1 Tonnen sind.

Flugreisen verursachen am meisten Emissionen

Weder beim Wohnen noch bei der Ernährung lassen sich Unterschiede bei den durchschnittlichen Emissionen nach dem Einkommen beobachten. Anders sieht es bei der Mobilität aus. „Insbesondere das Fliegen vergrößert den CO2-Fußabdruck und ist einer der Hauptgründe, warum Menschen aus Haushalten mit höheren Einkommen einen doppelt so großen Fußabdruck haben wie diejenigen mit niedrigem Einkommen“, fasst SOEP-Studienautorin Sandra Bohmann zusammen. „Eine einzige Langstreckenflugreise führt zu mehr Emissionen pro Kopf als Wohnen und Ernährung in einem ganzen Jahr zusammen.“ 

„Eine einzige Langstreckenflugreise führt zu mehr Emissionen pro Kopf als Wohnen und Ernährung in einem ganzen Jahr zusammen.“ Merve Kücük

Mehr Umverteilung nötig, wenn Wunsch nach nachhaltigem Konsum steigt 

Das Bestreben, nachhaltiger zu konsumieren, birgt aber auch Fallstricke, so das Ergebnis der zweiten Studie. Einkommensschwache Haushalte können sich umweltfreundlichen Konsum oft nicht leisten. Das Gefühl von Einkommensungleichheit wird durch das Bedürfnis nach nachhaltigen, aber teureren Produkten verstärkt. Der Staat steht also vor einem Dilemma: Er will einerseits klimagerechtes Verhalten fördern, andererseits damit verbundene größere Unterschiede zwischen armen und reichen Haushalten aber abmildern.

Studienautorin Sonja Dobkowitz kommt anhand von Modellberechnungen zu dem Ergebnis, dass die richtige Balance zwischen Umverteilung – etwa indem die Einkommensteuer erhöht wird – und Umweltsteuern beziehungsweise -abgaben wie einem CO2-Preis gefunden werden muss, um die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt nicht zu schmälern. Was die richtige Balance ist, hängt dabei sowohl von der Einkommensungleichheit in einem Land als auch vom Preisunterschied zwischen nachhaltigen und nichtnachhaltigen Produkten ab. „In jedem Fall muss die finanzielle Situation einkommensschwacher Haushalte bedacht werden, wenn der Konsum nachhaltiger Produkte zunehmen soll“, sagt DIW-Ökonomin Dobkowitz.

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Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 03.07.2024

Fast 26 Millionen Beschäftigte haben mehr als 52 Milliarden Euro als Inflationsausgleichsprämien erhalten. Das hat die Wirtschaft stabilisiert und die Sorgen der Menschen verringert, zeigt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung: Rund zwei Drittel der Arbeitnehmer*innen, die eine Prämie zum Inflationsausgleich erhalten, empfinden die Einmalzahlung als mittlere bis große Entlastung in Zeiten hoher Preise. Beschäftigte mit Prämie wollen spürbar seltener ihren Konsum einschränken als solche ohne. In Betrieben mit Tarifvertrag und mit Betriebs- oder Personalrat werden deutlich häufiger und höhere Inflationsausgleichsprämien gezahlt, so die Untersuchung, die auf einer repräsentativen Befragung basiert.*

Um die wirtschaftlichen Folgen des Ukrainekriegs abzufedern, hatte die Bundesregierung im Herbst 2022 Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt, ihren Beschäftigten bis Ende 2024 bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei zusätzlich zum Lohn auszuzahlen. Ziel war es, angesichts der Rekordinflation die Kaufkraft zu stabilisieren, ohne eine Preis-Lohn-Spirale in Gang zu setzen. Laut der IMK-Studie ist das tatsächlich gelungen: „Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Inflationsausgleichsprämie einen relevanten Beitrag zur finanziellen Entlastung vieler Beschäftigter, zur Stabilisierung der Kaufkraft in Deutschland, zur Begrenzung des Kostendrucks durch Zweitrundeneffekte bei den Löhnen und zur Verbesserung des Vertrauens in politische Institutionen in der Hochinflationsphase 2022 bis 2023 geleistet hat“, schreiben der IMK-Forscher Dr. Jan Behringer und Prof. Dr. Sebastian Dullien, der wissenschaftliche Direktor des IMK. Gesamtwirtschaftlich entspreche die fiskalische Entlastung durch die Prämie etwa einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts, die Lohnstückkosten seien um rund 1,5 Prozent gesenkt worden.

Für ihre Untersuchung haben die Ökonomen Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von rund 9600 Personen ausgewertet, die im Januar und Februar dieses Jahres im Auftrag des IMK durchgeführt worden ist. 69 Prozent der befragten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geben an, dass sie seit Herbst 2022 mindestens einmal eine Inflationsausgleichsprämie bekommen haben, im Schnitt wurden ihnen insgesamt 1953 Euro gezahlt. Hochgerechnet auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland ergäbe das unter Einbeziehung von Beamt*innen 25,8 Millionen Begünstigte, die insgesamt 52,5 Milliarden Euro erhalten haben.

77 Prozent der Beschäftigten mit Tarifvertrag bekommen Inflationsausgleichsprämie, ohne sind es 61 Prozent

Erheblichen Einfluss auf die Zusatzzahlung hat der Analyse zufolge unter anderem die Tarifbindung: Von den Beschäftigten mit Tarifvertrag bekamen 77 Prozent mindestens eine Inflationsausgleichsprämie, wobei die Auszahlungssumme bei Vollzeit durchschnittlich 2272 Euro betrug. Ohne Tarif beträgt die Quote 61 Prozent und die Summe im Schnitt 1838 Euro. Auch Mitbestimmung spielt eine Rolle: Während 77 Prozent der Beschäftigten mit Betriebs- oder Personalrat eine Prämie ausgezahlt wurde, sind es bei denjenigen ohne eine solche Vertretung 59 Prozent. Erstere haben im Schnitt 2225 Euro bekommen, Letztere 1822 Euro.

In der Einkommenspyramide haben die oberen Etagen häufiger profitiert: In der Gruppe ab 4500 Euro Haushaltsnettoeinkommen beträgt der Anteil 77 Prozent, in der Gruppe bis unter 2000 Euro hingegen 50 Prozent. Auch bei der absoluten Höhe liegen die Einkommensstarken mit 2356 Euro vor den Geringverdienenden mit 1398 Euro.

Geschlechterunterschiede gibt es bei der Verbreitung nicht, allerdings rund 10 Prozent Vorsprung der Männer bei der Höhe – was unter anderem daran liegen dürfte, dass Frauen häufiger in Betrieben ohne Mitbestimmung und Tarif oder in Branchen arbeiten, in denen die Prämien generell niedriger ausfielen.

Bei denjenigen, denen eine Sonderzahlung zuteil wurde, lässt sich ein klarer Effekt feststellen: „Unsere Umfrage liefert Hinweise, dass die Inflationsausgleichsprämie die finanziellen Auswirkungen der hohen Inflation bei vielen Haushalten abmildern konnte“, so Behringer und Dullien. Rund zwei Drittel der Begünstigten gaben an, dass die Prämie für ihren Haushalt eine mittlere oder große finanzielle Entlastung darstellt.

Das wirkt sich offenbar auch auf die Zuversicht aus: Befragte ohne Inflationsausgleichsprämie machen sich zu 45 Prozent große Sorgen um die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und zu 40 Prozent um die eigene Situation, diejenigen mit Prämie zu 41 beziehungsweise 30 Prozent. Die Entwicklung der Lebenshaltungskosten betrachten mehr als die Hälfte derjenigen, die leer ausgegangen sind, mit großer Sorge, bei den Begünstigten nur 42 Prozent. Eine Folge: 42 Prozent der Befragten ohne Prämie haben überhaupt kein Vertrauen in die Regierung, bei den Befragten mit Prämie rund ein Drittel.

Spürbar weniger Sorgen um die finanzielle Zukunft, niedrigere Inflationserwartung und geringerer Spardruck beim Konsum

„Insgesamt deuten die Ergebnisse darauf hin, dass die finanzielle Entlastung durch die Inflationsausgleichsprämie dazu beigetragen hat, die Sorgen der Beschäftigten hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Situation sowie der Entwicklung der Lebenshaltungskosten zu mindern. Zudem scheint die Maßnahme das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates und der Regierung etwas verbessert zu haben, was sich auch in geringeren Inflationserwartungen widerspiegelt. Dabei dürfte auch eine Rolle spielen, dass Beschäftigte mit geringen Einkommen von dieser pauschalen Sonderzahlung prozentual (wenn auch nicht absolut) stärker profitieren als Beschäftigte mit hohen Einkommen und gerade untere und mittlere Einkommensgruppen durch die gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel finanziell besonders stark belastet waren“, erklären die IMK-Forscher.

Die Kauflaune hat sich dadurch stabilisiert: Bei allen abgefragten Konsumkategorien hatten die Befragten mit Prämie seltener vor, sich künftig einzuschränken. Besonders stark war der positive Effekt bei Reisen und Urlaub, Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Gaststätten- und Restaurantbesuchen sowie bei Wohnungsinstandhaltung. In diesen Kategorien ist der Anteil der Befragten, die sich einschränken wollen, zwischen elf und sieben Prozentpunkte niedriger, wenn sie eine Entlastung erhielten. „Die Inflationsausgleichsprämie dürfte die Konsumnachfrage dabei einerseits direkt über die Erweiterung der finanziellen Spielräume der Privathaushalte und andererseits indirekt über ihre dämpfende Wirkung auf die Inflationserwartungen und die Reduktion der Unsicherheit beeinflusst haben“, erklären die Autoren.

Die gezahlten Summen seien tatsächlich „gesamtwirtschaftlich relevant“ gewesen, heißt es in der Studie. In den Jahren 2022 und 2023 entsprachen sie jeweils 1,8 und 1,5 Prozent der Nettolöhne. Auch die Auswirkung auf den Fiskus – und spiegelbildlich die Entlastung von Unternehmen und Beschäftigten – war erheblich: Den Schätzungen des IMK zufolge hätte der Staat 33 Milliarden Euro mehr eingenommen, wenn die Beschäftigten statt der Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenpflichtige Zahlungen in gleicher Höhe bekommen hätten. Wenn die Löhne so weit erhöht worden wären, dass die Beschäftigten netto dasselbe wie mit den Prämien erhalten hätten, wären es 58,1 Milliarden mehr gewesen. Zum Vergleich: Die Energiepreisbremsen dürften den Staat etwa 40 Milliarden Euro gekostet haben. Um den gleichen Nettoeinkommenseffekt ohne Steuer- und Abgabenfreiheit zu erreichen, wären die Arbeitskosten um rund 68 Milliarden Euro zusätzlich gestiegen. Das heißt: Die Lohnstückkosten waren dank der Inflationsausgleichsprämie in den Jahren seit 2022 rund 1,5 Prozent niedriger.

Die Ergebnisse zeigten, dass eine konzertierte Aktion von Staat, Gewerkschaften und Arbeitgebern externe Schocks abfedern und die Wirtschaft stabilisieren könne, so die IMK-Forscher. Einziges Manko der Inflationsausgleichsprämien: Als Einmalzahlung läuft ihr Effekt zum Jahresende aus. „Die Tarifparteien sind jetzt gefragt, für Lohnerhöhungen zu sorgen, die die Kaufkraft auch ohne weitere Inflationsausgleichsprämien stärken“, sagt IMK-Direktor Dullien. „Denn ohne ein spürbares Wachstum des privaten Konsums wird die deutsche Wirtschaft sich nicht aus der aktuellen Stagnation befreien können.“

IMK Policy Brief Nr. 171, Juli 2024

Inflationsausgleichsprämie erhöht Einkommen von 26 Millionen Beschäftigten um 52 Milliarden Euro.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 03.07.2024

Anteil im Jahr 2023 deutlich über EU-Durchschnitt von 16,1 %

In Deutschland leben anteilig deutlich mehr Menschen allein als in den meisten anderen Staaten der Europäischen Union. Im Jahr 2023 betrug der Anteil Alleinlebender an der Bevölkerung hierzulande 20,3 % – und lag damit deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,1 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat mitteilt. Nur in den fünf nord- beziehungsweise nordosteuropäischen Staaten Finnland (25,8 %), Litauen (24,6 %), Schweden (24,1 %), Dänemark (23,5 %) und Estland (21,5 %) wohnten im EU-Vergleich anteilig noch mehr Menschen allein. In der Slowakei (3,8 %), Zypern (8,0 %) und Irland (8,3 %) lebten im EU-Vergleich anteilig die wenigsten Menschen allein.

Anteil Alleinlebender in fast allen EU-Staaten gestiegen

Der Anteil der alleinlebenden Personen stieg zwischen 2013 und 2023 in fast allen Staaten der EU an. Lebten 2013 im EU-Durchschnitt 14,2 % der Bevölkerung allein, waren es 2023 bereits 16,1 %. Den größten Anstieg in diesem Zeitraum verzeichneten Bulgarien (+9,3 Prozentpunkte von 8,5 % auf 17,8 %), gefolgt von Litauen (+8,5 Prozentpunkte von 16,1 % auf 24,6 %) und Finnland (+6,2 Prozentpunkte von 19,6 % auf 25,8 %). In Deutschland blieb der Anteil der Alleinlebenden in diesem Zeitraum nahezu konstant bei rund 20 %. Lediglich in der Slowakei lebten 2023 anteilig weniger Menschen allein als 2013 (-4,3 Prozentpunkte von 8,1 % auf 3,8 %).

Ältere Menschen leben fast doppelt so häufig allein wie die Gesamtbevölkerung

Ältere Menschen leben fast doppelt so häufig allein wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Im Jahr 2023 lebten in der EU 31,6 % der Menschen ab 65 Jahren allein in einem Haushalt. In Deutschland lag der Anteil in dieser Altersgruppe mit 34,6 % etwas über dem EU-Durchschnitt. In Litauen lebte gut die Hälfte aller mindestens 65-Jährigen allein – mit 51,0 % war der Anteil im EU-Vergleich hier am höchsten. Am niedrigsten war er in der Slowakei. 2023 lebten dort lediglich 11,6 % aller Menschen ab 65 Jahren allein.

Methodische Hinweise:

In der Erhebung werden Menschen in privaten Hauptwohnsitzhaushalten berücksichtigt. Menschen in Gemeinschaftsunterkünften oder in Einrichtungen wie beispielsweise Alten- oder Pflegeheimen sind nicht erfasst.

Alleinlebende sind Personen, die in einem Einpersonenhaushalt leben. Nicht berücksichtigt wird hierbei der Familienstand der alleinlebenden Person. Zusätzliche Informationen zum Mikrozensus und zur Bewertung der Ergebnisse sind unter „Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020“ zu finden.

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Aufgrund der mit dieser Integration verbundenen umfangreichen methodischen Änderungen ist ein Vergleich der Ergebnisse ab Erhebungsjahr 2020 mit den Vorjahren nicht möglich. Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen sowie deren Auswirkungen auf EU-SILC sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den hier angegebenen Ergebnissen für 2023 handelt es sich um Endergebnisse.

Weitere Informationen: 

Weitere Ergebnisse zu Alleinlebenden in der EU finden Sie in unserem Webartikel zum Thema. 

Daten zur Betroffenheit von Einsamkeit in Deutschland liefert die Zeitverwendungserhebung (ZVE) 2022. Die Ergebnisse finden Sie in unserem ausführlichen ZVE-Webartikel mit vielen Grafiken und Erläuterungen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.07.2024

  • 2022 wendeten Kitas in freier Trägerschaft durchschnittlich 12 300 Euro je Kind auf
  • Personalausgaben machten mit knapp 80 % den Großteil der Gesamtausgaben aus
  • Finanzierung erfolgt mehrheitlich durch die öffentliche Hand

In Deutschland gaben Kitas in freier Trägerschaft im Jahr 2022 für die Betreuung eines Kindes durchschnittlich rund 12 300 Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das nominal (nicht preisbereinigt) etwa 59 % beziehungsweise 4 600 Euro mehr als im Jahr 2010, dem letztmaligen Berichtsjahr einer vergleichbaren Erhebung.

Mit 18 600 Euro wurde für Kinder in der Altersgruppe der unter Dreijährigen (Krippenkinder) am meisten ausgegeben. Das entspricht einem Anstieg der Ausgaben gegenüber 2010 von etwa 70 % beziehungsweise 7 700 Euro. Für Kindergartenkinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt haben die privaten Kindertageseinrichtungen insgesamt 10 900 Euro ausgegeben und damit knapp 50 % mehr als 2010 (7 300 Euro). Am niedrigsten waren die Kosten für Schulkinder unter 14 Jahren in der Hortbetreuung. Hier stiegen die Ausgaben im Jahr 2022 gegenüber 2010 um 32 % auf 8 100 Euro.

Insgesamt gaben Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2022 in Deutschland 27,7 Milliarden Euro aus und nahmen mit 27,7 Milliarden Euro ungefähr gleich viel ein.

Großteil der Ausgaben entfällt auf Personalkosten

Von den Gesamtausgaben entfiel der größte Anteil mit knapp 80 % beziehungsweise 21,9 Milliarden Euro auf das Personal. Für den Sachaufwand, wozu zum Beispiel Spielmaterial und Verbrauchsgüter, aber auch Energiekosten zählen, wurden weitere 5,2 Milliarden Euro (einschließlich Verpflegungskosten von 970 Millionen Euro) ausgegeben, dies entspricht 18 % der Gesamtausgaben. Nur 2 % beziehungsweise 650 Millionen Euro entfielen auf Investitionen.

Die öffentliche Finanzierung steigt auf knapp 80 %

Auf der Einnahmenseite stieg der Anteil öffentlicher Mittel insgesamt von 74 % im Jahr 2010 auf knapp 80 % beziehungsweise 21,8 Milliarden Euro im Jahr 2022 an. Der Finanzierungsanteil der Länder erhöhte sich dabei von 21 % auf 31 % und lag 2022 bei 8,6 Milliarden Euro. Die Kommunen steuerten mit 46 % beziehungsweise 12,7 Milliarden Euro am meisten bei. Weitere 2 % der Einnahmen beziehungsweise 490 Millionen Euro entfielen auf den Bund. Der Anteil privater Mittel, also Elternbeiträge (einschließlich Verpflegungsgeld) und Eigenmittel der Träger, ging hingegen von 26 % auf 20 % zurück und lag 2022 insgesamt bei 5,6 Milliarden Euro.

Methodische Hinweise:

Die dargestellte Finanzierung basiert auf den gemeldeten Einnahmen der Träger. Eine trennscharfe Zuordnung zu den Mittelgebern ist hier nicht immer möglich. So können beispielweise Landesmittel den Kommunen zugeordnet und Bundesmittel bei den Landesmitteln verbucht worden sein.

Die Ergebnisse basieren auf einer Erhebung, die auf freiwilliger Basis bei allen freien Trägern von Kindertageseinrichtungen von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Zeitraum von September bis Dezember 2023 für das Berichtsjahr 2022 durchgeführt wurde. Beauftragt wurde die Erhebung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung nach § 7 Abs. 1 Bundesstatistikgesetz. An der Erhebung haben sich 3 600 freie Träger mit insgesamt 9 300 Kindertageseinrichtungen beteiligt.

Der Projektbericht „Finanzen der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft 2022“ mit detaillierten Ergebnissen sowie der Beschreibung des Erhebungskonzeptes und der Hochrechnung ist auf der Themenseite „Bildungsfinanzen- und Ausbildungsförderung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.06.2024

  • Knapp die Hälfte der Homeoffice-Nutzenden arbeitete genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: 25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice
  • Homeoffice-Anteil in Deutschland mit 23,5 % leicht über dem EU-Durchschnitt

Homeoffice hat sich in Deutschland auch nach der Covid-19-Pandemie etabliert, wird jedoch an weniger Arbeitstagen genutzt. 23,5 % aller Erwerbstätigen waren im Jahr 2023 zumindest gelegentlich im Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Damit war der Anteil nur geringfügig niedriger als im Jahr 2022 mit 24,0 % und im Jahr 2021 mit 24,9 %. Im März 2022 war die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pflicht ausgelaufen. Wie stark sich das Arbeiten von zuhause aus inzwischen etabliert hat, zeigt der Vergleich mit dem Vor-Corona-Niveau: 2019 hatten lediglich 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet.

Homeoffice wird inzwischen jedoch weniger umfänglich genutzt als zu Pandemiezeiten. Im Jahr 2023 arbeitete knapp die Hälfte (44 %) der Erwerbstätigen, die Homeoffice nutzten, genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als von zu Hause aus. Gut ein Viertel (26 %) war vollständig im Homeoffice. 2022 waren 39 % der Erwerbstätigen genauso oft oder häufiger am Arbeitsplatz als im Homeoffice und 31 % arbeiteten ausschließlich von zu Hause aus. Im von der Pandemie stark geprägten Jahr 2021 waren die Anteile noch deutlicher in Richtung Homeoffice-Nutzung verschoben: Damals arbeiteten lediglich 31 % genauso oft oder weniger im Homeoffice als am Arbeitsplatz, 40 % waren dagegen vollständig im Homeoffice.

Beschäftigte in größeren Unternehmen arbeiten häufiger von zu Hause aus

Betrachtet man nur die abhängig Beschäftigten, so war der Homeoffice-Anteil 2023 mit 22,0 % etwas niedriger als bei den Erwerbstätigen insgesamt. Wie häufig Angestellte Homeoffice nutzen, wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, etwa von der Größe des Unternehmens oder dem Alter der Beschäftigten. So steigt der Homeoffice-Anteil mit der Größe des Unternehmens: Arbeiteten in kleinen Unternehmen (bis 49 Beschäftigte) 13,1 % der Angestellten von zu Hause aus, so waren es in mittleren Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) 22,9 %. In großen Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten war der Homeoffice-Anteil mit 33,8 % am höchsten.

25- bis 34-Jährige am häufigsten im Homeoffice

Dass Homeoffice auch genutzt werden dürfte, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, zeigt ein Blick auf die Verteilung nach Altersgruppen. Den höchsten Homeoffice-Anteil unter den abhängig Beschäftigten hatten 2023 die 25- bis 34-Jährigen mit 26,4 %, gefolgt von den 35- bis 44-Jährigen mit 26,2 %. Die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung könnte ein Grund für den vergleichsweise hohen Anteil in dieser Altersgruppe sein. Am seltensten nutzten Homeoffice die 15- bis 24-jährigen Angestellten (12,3 %) sowie die mindestens 65-jährigen (13,1 %).

In Gesundheitswesen (6,4 %) und Einzelhandel (8,3 %) wird besonders selten Homeoffice genutzt
Wie häufig Homeoffice genutzt wird, hängt auch stark von der jeweiligen Branche ab. Am höchsten war der Anteil 2023 im Bereich IT-Dienstleistungen: Hier arbeiteten knapp drei Viertel (74,7 %) der abhängig Beschäftigten zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie in der Unternehmensberatung nahmen 72,5 % Homeoffice in Anspruch, bei Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen waren es gut zwei Drittel der Beschäftigten (68,6 %). Im Gesundheitswesen konnten mit 6,4 % anteilig die wenigsten Beschäftigten ihre Arbeit auch zu Hause ausüben. Auch eine Tätigkeit im Einzelhandel (8,3 %) oder etwa im Bau- und Ausbaugewerbe (8,4 %) war nur selten im Homeoffice möglich.

Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt

Im europäischen Vergleich lag Deutschland im Jahr 2023 über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) arbeiteten durchschnittlich 22,4 % aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren zumindest gelegentlich von zu Hause aus. In den Niederlanden (52,0 %), in Schweden (45,8 %) und in Finnland (42,0 %) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (2,9 %), Rumänien (3,3 %) und Griechenland (7,4 %) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die 2023 von zu Hause aus arbeiteten, basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus. Der Anteil umfasst jeweils die Erwerbstätigen, die angaben, zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu Hause Unterrichtsstunden vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Beim Homeoffice-Anteil der abhängig Erwerbstätigen in Deutschland sowie bei der Betrachtung nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) sind die Auszubildenden nicht eingeflossen.

Für den EU-Vergleich wurden alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren zusammengefasst, die manchmal oder gewöhnlich von zu Hause aus arbeiteten. Daher kann es vereinzelt zu geringfügigen Abweichungen der aufsummierten Anteile durch Rundungen kommen.

Weitere Informationen:

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte). Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2024

WZB-Studie zeigt Zusammenhang zwischen AfD-Unterstützung und Wohlbefinden

Menschen, die sich der AfD zuwenden, erleben laut einer neuen WZB-Studie eine Verschlechterung ihres Wohlbefindens. Erstmals weisen die WZB-Ökonomin Maja Adena und ihr Kollege Steffen Huck nach, dass die negative Rhetorik rechtspopulistischer Parteien wie der AfD die persönliche Lebenszufriedenheit verringern kann. Vor allem neue Anhänger der AfD sind unzufriedener.

In einer großen Umfrage-Studie mit über 5.000 Teilnehmenden in vier Wellen über die Jahre 2019 bis 2021 wollten die Forschenden herausfinden, ob es einen Zusammenhang zwischen Zufriedenheit und den Präferenzen für politische Parteien gibt. Dabei zeigt sich ein klares Muster: Menschen, die die AfD unterstützen, sind unzufriedener mit ihrem persönlichen Leben und ihrer finanziellen Situation als die Unterstützer anderer Parteien. Dieser Zusammenhang ist besonders stark ausgeprägt für neue Anhängerinnen und Anhänger der AfD. Wer sich von der Partei wieder abwendet, empfindet dagegen eine Verbesserung im Wohlbefinden.

Der Zusammenhang zwischen Wohlbefinden und Unterstützung der AfD ist eindeutig und lässt sich nicht durch sozioökonomische Variablen wie Einkommen oder Bildung erklären. Er ist darüber hinaus ökonomisch bedeutsam und lässt sich beziffern. Schätzungen der Autoren legen nahe, dass ein neuer Unterstützer der AfD ein zusätzliches Monatseinkommen von rund 2.500 Euro bräuchte, um wieder das gleiche Wohlbefinden zu erreichen, das er vor seiner Entscheidung, die AfD zu unterstützen, empfand.

Ob die Entscheidung, die AfD zu unterstützen, ursächlich dazu führt, dass sich Menschen unzufriedener fühlen, untersuchten Adena und Huck mit Hilfe von zwei Experimenten. Im ersten Experiment befragten sie Wählerinnen und Wähler vor, während und nach dem AfD-Bundesparteitag im November 2020. Insbesondere neue Unterstützer der AfD, die während des Bundesparteitags an der Umfrage teilnahmen, berichten von schlechterem Wohlbefinden als neue AfD-Unterstützer, die vor oder nach dem Parteitag an der Umfrage teilnahmen, oder auch als Anhänger anderer Parteien.

Auch im zweiten Experiment, das 2021 stattfand, wurden die Teilnehmenden gebeten, Fragen zu ihrem Wohlbefinden zu beantworten. Zusätzlich erhielten sie Fragen zur Partei, die sie unterstützen. Die Forschenden teilten die Teilnehmenden in zwei Gruppen. Eine Gruppe musste vor den Fragen zum Wohlbefinden Fragen zur Partei beantworten. Für die andere Gruppe wurde die Reihenfolge der Fragenblöcke umgekehrt.

Es ergibt sich das gleiche Muster wie für das erste Experiment. Neue Unterstützer der AfD, die sich gerade intensiv mit AfD-Themen befasst haben, sind weniger zufrieden als die Kontrollgruppe, die Fragen zum persönlichen Wohlbefinden vor den Fragen zu AfD-Themen beantworten musste. Für Unterstützer anderer Parteien ergibt sich kein vergleichbares Muster. Wer sich seine neue Unterstützung der AfD stärker bewusst macht, nimmt sowohl seine persönlichen als auch seine finanziellen Umstände als schlechter wahr.

Die Gründe für diesen Kausalzusammenhang vermuten die Forscher in der negativen Rhetorik der AfD. Wer sich der Partei zuwendet, setzt sich dieser Negativität stärker aus, und das schadet dem Wohlbefinden.

Die Forscher empfehlen daher anderen Parteien, positive Themen zu betonen, anstatt sich auf die negativen Themen der AfD zu konzentrieren. „Die erfolgreiche Rückgewinnung von Wählern braucht andere, idealerweise positive Themen“, sagt Maja Adena.

Die Studie ist in der Zeitschrift PLOS ONE erschienen.
Maja Adena, Steffen Huck: Support for a right-wing populist party and subjective well-being: Experimental and survey evidence from Germany

Dr. Maja Adena ist stellvertretende Direktorin der Abteilung Ökonomik des Wandels am WZB.

Prof. Dr. Steffen Huck ist Forschungsprofessor Behavioral Economics and Human Agency am WZB.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin
für Sozialforschung vom 27.06.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt kritisiert den heutigen Kabinettsbeschluss über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt dazu:

„Uns droht offenbar, dass die wirklich längst überfällige Finanzreform der Pflegeversicherung erneut in die nächste Legislaturperiode verschoben wird, während die Lage sich rapide zuspitzt. Die Pflegekassen stehen kurz vor dem finanziellen Kollaps, pflegebedürftige Menschen wissen angesichts der rasant steigenden Eigenanteile nicht mehr, wie sie sich ihre Pflege leisten sollen, pflegende An- und Zugehörige werden in der Folge noch stärker belastet.

Was muss denn noch passieren, damit eine Bundesregierung endlich handelt? Das Mindeste wäre es gewesen, die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzsituation der Pflegeversicherung durch Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen umzusetzen. Aber nicht einmal das gelingt.

Es bedarf nun dringend eines breiten gesellschaftlichen Konsenses zum Wert der Pflege als Zeichen des Zusammenhalts und der Wertschätzung. Wir brauchen Sofortmaßnahmen, um die Pflege zu sichern. Klatschen war gestern, heute muss gehandelt werden! Die AWO ist bereit, ihren Beitrag zu leisten.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.07.2024

Gemeinsam mit Sozial- und Umweltverbänden, Kirchen und Gewerkschaften fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) die Bundesregierung zu einem Kurswechsel bei der Haushaltsaufstellung auf. Der nächste Bundeshaushalt müsse Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und soziale Sicherheit ermöglichen. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

“Die Krisen unserer Zeit sind zu groß für falsche Dogmen wie die Schuldenbremse. Statt so lange zu sparen, bis auch die letzte soziale Einrichtung vor dem finanziellen Aus steht, muss die Bundesregierung endlich in mehr Zusammenhalt investieren. 75 Prozent der Organisationen in der sozialen Arbeit rechnen damit, aufgrund finanzieller Not im nächsten Jahr Angebote einschränken zu müssen – das ist ein Armutszeugnis für die politisch Verantwortlichen. Dabei darf nicht aus dem Blick geraten, dass auch die Klimakrise eine soziale Krise ist, denn benachteiligte und arme Menschen leiden unter ihren Folgen am schwersten. Es braucht daher schnell ein sozial gestaffeltes Klimageld, um das Vertrauen der Menschen in die Bewältigung der Klimakrise wieder herzustellen. Die “Priorisierung” von Investitionen, von der der Finanzminister gerne spricht, ist jedenfalls ein Luftschloss: Man kann Bürgergeld und Windkraft, gute Pflege und mehr ÖPNV nicht gegeneinander ausspielen. Wir brauchen beides – starke soziale Infrastrukturen und eine lebenswerte Zukunft für nachfolgende Generationen! Wer sich Fortschritt auf die Fahnen schreibt, kann diese Wahrheit nicht leugnen.”

Zum Offenen Brief: https://awo.org/sozial-oekologisches-buendnis-fordert-zukunftsinvestitionen-statt-schuldenbremse

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2024

Anlässlich des 55. Jahrestages der Stonewall Riots ruft die Arbeiterwohlfahrt (AWO) zu Solidarität und Wachsamkeit auf. Dazu erklärt Claudia Mandrysch, Vorständin des AWO-Bundesverbandes:

„Die Stonewall Riots waren ein Wendepunkt im Kampf für die Rechte von LSBTIQ*. Seit mehr als einem halben Jahrhundert kämpfen queere Menschen weltweit erfolgreich für ihre Rechte. Auch in Deutschland hat sich die rechtliche Situation inzwischen deutlich verbessert, und doch sind homo- und bi*-sexuelle Menschen sowie Inter*- und trans* Personen auch hierzulande immer noch Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. 55 Jahre nach den Stonewall Riots, sehen wir uns erneut mit gezielten Angriffen auf die hart erkämpften Rechte von queeren Menschen konfrontiert. Deshalb müssen wir wachsam bleiben und uns an die Seite derer stellen, denen Rechte entzogen werden sollen. Queere Menschen sind bei uns nicht nur willkommen, sondern eine Selbstverständlichkeit. Wir schützen sie vor Diskriminierung – ob als Mitarbeitende oder in den Einrichtungen und Diensten der AWO.“

Die Arbeiterwohlfahrt zeigt das auch gesellschaftspolitisch in ihrem Engagement in diversen Bündnissen und Aktionen. Damit sich z. B. ältere LSBTIQ* in AWO-Pflegeeinrichtungen und -diensten sicher und willkommen fühlen können, gibt es das Vorreiterprojekt „Queer im Alter“ für queer-inklusive Pflege und Dienste. “Ältere queere Personen sind bewusst unsichtbar in unserer Gesellschaft. Aus Angst und Scham vor Diskriminierung, oftmals kinder- und angehörigenlos ziehen sie sich zurück. Doch natürlich haben sie Anspruch auf eine Pflege, die ihnen gerecht wird und sich für sie öffnet“, so Mandrysch, „Mit ‚Queer im Alter‘ möchten wir sicherstellen, dass ältere LGBTIQ+-Menschen die Unterstützung und Anerkennung erhalten, die sie verdienen. Wir wollen Barrieren und Vorurteile abbauen und ein Umfeld schaffen, in dem sie sich sicher und respektiert fühlen. Deshalb ist das Projekt “Queer im Alter” eine wichtige Innovation für unsere Arbeit.” Die Koordinierungsstelle www.queer-im-alter.de stellt ihre Expertise allen Trägern und Einrichtungen zur Verfügung, vermittelt Informationen sowie Kontakte zu queer-sensiblen Einrichtungen, Selbsthilfe- und anderen Organisationen.

Die Erfahrungen aus dem Projekt zeigen immer wieder, dass es eine bewusste Auseinandersetzung für mehr Akzeptanz und einen bedürfnisgerechten Umgang mit queeren Menschen in der sozialen Arbeit und Gesundheitspflege braucht. So Mandrysch: “Vorurteile queeren Menschen gegenüber sind in unserer Gesellschaft und damit auch im Gesundheitssystem immer noch weit verbreitet. Gerade im Alter ist man auf Hilfe angewiesen, fühlt sich schwach und verletzlich, sucht nach Räumen, in denen man sich sicher und vollständig angenommen fühlt. So werbe ich im Bereich der Sterbebegleitung für mehr AWO-Angebote wie zum Beispiel Hospize, die sich kultur- und diversitätssensibel für Menschen unterschiedlicher Lebensentwürfe ausgestalten und den Menschen eine Alternative anbieten, die sich ganz bewusst von religiös, ideologisch oder normiert geprägten Angeboten distanzieren wollen. Hier haben wir innerhalb der AWO noch Potential und sehr viele Regionen, die leider keine Angebote besitzen.”

Die AWO verfolgt mit ihren Grundwerten Toleranz und Solidarität das Ziel, alle Menschen willkommen zu heißen und ihre Rechte zu erstreiten. „Eine weltoffene Zivilgesellschaft ist keine Selbstverständlichkeit, das sehen wir gerade in diesen Zeiten. Wir alle sind täglich gefordert, an unserem persönlichen Weltbild zu arbeiten und andere Lebensentwürfe zu akzeptieren. Gemeinsam können wir eine Welt gestalten, in der Vielfalt und Respekt die Grundlage unseres Zusammenlebens bilden.“, so Mandrysch abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.06.2024

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses über den Bericht der Bundesregierung für eine zukunftssichere Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung fordern die im Bündnis zusammengeschlossenen Organisationen Sofortmaßnahmen zur Sicherung der Pflege an. Die Bundesregierung muss handeln.

Der vorgelegte Bericht zeigt, dass es keinen Mangel an Ideen zur Finanzierung der Pflege gibt. Es mangelt an politischer Umsetzung. Genau wie schon ihre Vorgängerregierungen droht auch diese Bundesregierung die Entscheidung um die Pflegefinanzierung auf die nächste Legislatur zu verschieben. Das schafft kein Vertrauen in die Lösungsfähigkeit der Politik. Die Lage ist ernst. Das zeigt die aktuelle Finanzsituation der Pflegekassen, die rasant steigenden finanziellen Eigenanteile für pflegebedürftige Menschen und die wachsende Pflegetätigkeit von An- und Zugehörigen.

Die Regierung muss jetzt ins Handeln kommen. Um die Finanzsituation der Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren, muss die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag ausgehandelten Maßnahmen zügig umsetzen. Besonders wichtig sind die angekündigten Bundeszuschüsse zu versicherungsfremden Leistungen und gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.

Darüber hinaus sind weitere grundlegende Schritte für eine Finanzreform zwingend notwendig. Die Entscheidung darf dabei nicht nach aktueller Kassenlage getroffen werden. Gute Ansätze finden sich dazu im Bericht der Bundesregierung zu den Erwartungen der Bevölkerung und begleitenden Maßnahmen, wie der Stärkung der Prävention zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit.

Zum Hintergrund:

Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von 25 bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen mit über 14 Mio. Mitgliedern.

www.buendnis-fuer-gute-pflege.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis für Gute Pflege vom 03.07.2024

Stellungnahme des Deutschen Familienverbandes (DFV) zum Regierungsentwurf für das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Aus Sicht des DFV enthält der Gesetzesentwurf gravierende Mängel, die eine grundlegende Überarbeitung notwendig machen. Dies betrifft insbesondere die fehlenden Verbesserungen bei der Berücksichtigung der Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung. „Angesichts des angekündigten verkürzten Verfahrens fürchtet der DFV, dass die Belange der Familien nicht mehr vor der Verabschiedung des Gesetzes ernsthaft beraten und in das Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes.

Die Kritik des DFV bezieht sich sowohl auf die Leistungs- als auch auf die Beitragsseite der Rentenversicherung. Auf der Leistungsseite ist zwar eine Festschreibung des Rentenniveaus für den Standardrentner vorgesehen. Von diesem Niveau sind Versicherte, die mehrere Kinder erzogen haben, aber meist weit entfernt. Hier fehlt eine Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten, auf die weitere Reformschritte aufbauen können.

Auf der Beitragsseite ist ein deutlicher Anstieg der Beitragssätze zu erwarten, der auch im Entwurf dargestellt wird. Auch hier sind Familien in besonderer Weise belastet, denn weil der Rentenversicherung ein Kinderfreibetrag fehlt, zahlt ein Versicherter mit vier Kindern den gleichen Rentenbeitrag wie der kinderlose Kollege – auch auf das Existenzminimum seiner Kinder.

Insgesamt wird im Entwurf die auch vom Bundesverfassungsgericht mehrfach hervorgehobene Bedeutung des generativen Beitrags Kindererziehung für die Bestandssicherung der gesetzlichen Rentenversicherung völlig ausgeblendet, obwohl die Bundesregierung mit dem Rentenpaket II ausdrücklich das Ziel verbindet, die demografische Entwicklung zu berücksichtigen und Menschen Vertrauen in die gesetzliche Rente zu geben.

„Stattdessen baut die Bundesregierung auf ein schuldenfinanziertes ‚Generationenkapital‘ und hofft, man könne mit Aktien für die Zukunft der Rentenversicherung vorsorgen. Zukunft gibt es aber nur mit Kindern – und ausgerechnet die Kinder und damit das eigentliche Generationenkapital der gesetzlichen Rentenversicherung kommen im Regierungsentwurf gar nicht vor“, so Heimann. „Anstatt mit einer Politik, die mehr Mut zu mehr Kindern macht, wird versucht, mit Aktienpaketen die gesetzliche Rentenversicherung zu retten.“

In der Stellungnahme will der DFV Perspektiven aufzeigen, wie eine nachhaltige und familienorientierte Rentenreform gelingen kann und dass sie finanzierbar ist, wenn der Gesetzgeber den Mut aufbringt, die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Spielräume zu nutzen. Das gilt sowohl für eine Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung als auch für die maßvolle Umverteilung von Rentenansprüchen hin zu Familien mit mehreren Kindern.

„Im Sinne einer grundsätzlichen Aufforderung zum Neudenken weisen wir außerdem darauf hin, dass eine familienpolitische Strukturreform der Rente erleichtert wird, wenn sie mit der Einbeziehung weiterer Bevölkerungsgruppen und Einkunftsarten in die gesetzliche Rentenversicherung einhergeht. Auch hierfür finden Sie in der DFV-Stellungnahme detailliertere Vorschläge“, sagt Heimann.

Stellungnahme zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 02.07.2024

Zu den Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied:

„Hetzkampagnen ändern nichts an der Tatsache: Es ist die gebremste wirtschaftliche Entwicklung, die mehr Menschen arbeitslos werden lässt und nicht das Bürgergeld. Im Vergleich zum Vormonat Mai nimmt die Zahl der Arbeitslosen, die Bürgergeld beziehen, übrigens ab.

Im Vergleich zu den Vorjahreszahlen ist die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger deutlich mehr angestiegen als die Zahl der Bürgergeldbeziehenden.

Der DGB fordert, die menschenverachtenden Hetzkampagnen gegen das Bürgergeld einzustellen. Menschen im Bürgergeld generell zu unterstellen, dass sie nicht arbeiten wollen, verdreht Ursache und Wirkung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 28.06.2024

Auch 7 Jahre nach Öffnung der Ehe sind Kinder queerer Eltern noch immer unzureichend rechtlich abgesichert. Bereits im Januar wurden Eckpunkte für die Reform des Abstammungsrechts vorgestellt, der Referent*innenentwurf war für diesen Sommer angekündigt. Doch bald beginnt die parlamentarische Sommerpause und noch immer liegt kein Entwurf vor. Dabei liegen die Vorschläge für die Reform längst auf dem Tisch. Ein Bündnis aus der Initiative Nodoption, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), dem Deutschen Juristinnenbund (djb) und dem Bundesarbeitskreis Schwuler Jurist*innen (BASJ) hat bereits im Mai 2023 unterstützt von mehr als 30 weiteren Organisationen und Einzelpersonen Leitplanken für die Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Das Leitplankenbündnis erklärt:

In unseren Leitplanken haben wir unter anderem die automatische rechtliche Zuordnung des zweiten Elternteils unabhängig vom Geschlecht sowie die Einführung vorgeburtlicher Elternvereinbarungen gefordert. Zudem hat das Bundesjustiz-ministerium im Januar 2024 Eckpunkte für die Reform vorgestellt, die wesentliche Verbesserungen für queere Eltern und ihre Kinder vorsehen. Es ist deshalb umso unverständlicher, dass sich die Reform nun weiter verzögert.

Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD: „Kinder wachsen selbstverständlich in vielfältigen Familienkonstellationen auf. Das Recht bildet diese gesellschaftliche Realität insbesondere von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, inter und weiteren queeren (LSBTIQ*) Eltern nicht ab. Angesichts des deutlichen Rechtsrucks muss die Bundesregierung jetzt Verantwortung übernehmen und die Rechte queerer Familien und insbesondere ihrer Kinder noch in dieser Legislaturperiode sichern. Unter keinen Umständen darf die Legislatur verstreichen, ohne dass dieses zentrale queer- und gleichstellungspolitische Vorhaben ausbleibt.“

Christina Klitzsch-Eulenburg, Gründerin der Initiative Nodoption, ergänzt: „Queere Familien werden nach wie vor wie Familien zweiter Klasse behandelt. Die Kinder vieler LSBTIQ* haben, selbst wenn sie in eine bestehende Ehe geboren werden, keinen zweiten Elternteil. Auch eine Anerkennung der Elternschaft bei Nicht-Bestehen einer Ehe ist ­­­­­­­­­– anders als bei allen anderen Elternpaaren – nicht möglich. Die Adoptionsverfahren sind intransparent und gespickt mit Diskriminierungen.“

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Gefahren der bestehenden Rechtslage für die Kinder: „Die Kinder werden aufgrund des Geschlechts ihrer Eltern massiv benachteiligt, ihnen wird der zweite Elternteil mit Sorge- und Unterhaltspflichten verwehrt. Das ist aus gleichheitsrechtlicher, vor allem aber aus Perspektive des Kindes nicht zu rechtfertigen. Das Recht von Kindern auf zwei Eltern muss gewahrt werden.“

Dirk Siegfried von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Jurist*innen ergänzt: „Vorschläge für die Reform des Abstammungsrechts liegen seit Jahren auf dem Tisch: Die Zuordnung unabhängig vom Geschlecht der Eltern, die Ermöglichung der verbindlichen Übernahme von Verantwortung schon vor der Zeugung, die Absicherung gelebter Elternschaft. Die Reform darf jetzt nicht weiter verzögert werden!“

 

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 03.07.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Juli 2024

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V.

Ort: Webex

Thema: Jenseits der Kernfamilie: Neue Daten zu Verwandtschaftsnetzwerken zeigen matrilineare Neigungen, Auswirkungen von Scheidungen und die Bedeutung erweiterter Verwandtschaftsbeziehungen

Referent:  Prof. Dr. Thomas Leopold, Universität Köln 

Alle Informationen zum Vortrag finden Sie hier.

Termin: 30. Juli 2024

Veranstalter: Evangelische Konferenz für Familien- und Lebensberatung e.V. Fachverband für psychologische Beratung und Supervision (EKFuL)

Ort: Frankfurt am Main

Welche Familienformen gibt es? Welche Entwicklungsprozesse durchlaufen Familien und wie wirkt sich dies auf jedes Familienmitglied aus? Welche gesellschaftlichen Einflüsse gibt es? Wie wirkt sich all das auf den Beratungsprozess aus?

Freuen Sie sich auf spannende Vorträge, die den Wandel von Familienbeziehungen aufzeigen und diskussionsreiche Workshops mit vielen Expert*innen.

Unter folgendem Link finden Sie die Veranstaltung und den Anmeldebogen.

Termin: 27. – 28. September 2024

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V. in Kooperation Thüringer Institut für Kindheitspädagogik der FH Erfurt 

Ort: Erfurt

Heute wachsen Kinder in materielle wie digitale Welten hinein, die einander zunehmend durchdringen.

Wir beleuchten dieses Spannungsfeld aus theoretischer wie praktischer Perspektive und fragen nach den Auswirkungen auf die Beziehung zwischen Kind und Fachkraft.

Sollen pädagogische Fachkräfte Kinder bei ihren frühen digitalen Medienerfahrungen unterstützen und ihnen im pädagogischen Alltag einen Raum geben?

Welche Fragestellungen ergeben sich daraus für pädagogische Konzeptionen und für die pädagogische Interaktion im Alltag? Individuelle Medienkompetenz wie auch die Einbindung in das pädagogische Konzept des Teams sind wichtige Voraussetzungen. Wir werfen in diesem Zusammenhang einen kritischen Blick auf die Vielzahl der digitalen Projekte, Angebote und Einsatzmöglichkeiten.

In Vorträgen, Workshops und persönlichen Gesprächen entsteht Raum für einen kritischen Diskurs.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien

Die frühkindliche Bildung legt den Grundstein für die gesamte weitere Bildungsbiografie. Die Kindertagesbetreuung als erster gemeinsamer Bildungsort ist zentral dafür, allen Kindern unabhängig von ihrem familiären Hintergrund gleiche Chancen auf eine gute Entwicklung zu ermöglichen. Der Zugang zu früher Bildung gilt deshalb als wesentlicher Faktor für die Vermittlung von Bildungschancen und die Ermöglichung von Teilhabe.

Doch die Bedingungen, unter denen Kindertageseinrichtungen dieser wichtigen Aufgabe nachkommen, unterscheiden sich teilweise stark. Die im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellte Studie „Kitas 2. Klasse? – Mehrfachbelastungen von Kitas mit Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien“ des Instituts für Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit | Rheinland-Pfalz (IBEB) kommt zu dem Ergebnis, dass systematische Mehrfachbelastungen und Ressourcennachteile die Situation gerade in den Kitas prägen, die einen höheren Anteil von Kindern aus sozioökonomisch benachteiligten Familien betreuen. Gerade dort also, wo sich Herausforderungen mit Blick auf Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ballen, stehen hierfür vergleichsweise schlechtere Rahmenbedingungen zur Verfügung.

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