Neue Hartz IV-Regelsätze: Die Rechentricks gehen weiter, ein ausreichendes Existenzminimum ist nicht in Sicht!

19.08.2020 – Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes im Bundeskabinett kritisiert das ZFF die Vorgehensweise der Bundesregierung, das Existenzminimum von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weiterhin klein zu rechnen und mahnt weitreichende Überarbeitungen an.

Alle fünf Jahre wird der Regelbedarf auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) neu ermittelt. Die EVS wird vom Statistischen Bundesamt durchgeführt und liefert Angaben zu den Lebensverhältnissen der privaten Haushalte in Deutschland. Im Rahmen der Ermittlung des Regelbedarfs werden Sonderauswertungen der EVS vorgenommen und die durchschnittlichen Verbrauchsausgaben einkommensschwacher Haushalte ermittelt. Der Gesetzgeber trifft dann eine Auswahl der Ausgabenpositionen, die er als regelbedarfsrelevant erachtet. Die ausgewählten Positionen werden anschließend addiert und ergeben den Regelbedarf im SGB XII und II.

Zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteur*innen haben in den letzten Jahren auf die Mängel bei der Ermittlung der Regelbedarfe und der sich daraus ergebenden unzureichenden Höhe hingewiesen. Zuletzt hat das ZFF gemeinsam mit einem Verbände-Bündnis im März 2020 gefordert, bei der Neu-Bemessung der Regelsätze nicht das äußerst fragwürdige Verfahren aus den Jahren 2011 und 2016 zu wiederholen.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, kritisiert: „Die nun beschlossene Neuermittlung der Regelbedarfe ist nichts als heiße Luft und für viele Familie gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ein Schlag ins Gesicht! Trotz kleiner Verbesserungen, wie der Berücksichtigung von Handykosten bei den Verbrauchsausgaben, was für eine gelingende Teilhabe von Kindern und Jugendlichen wichtig ist, bleibt es bei der mangelhaften Vorgehensweise. So wird das Existenzminimum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene weiter systematisch kleingerechnet.

Wir wissen aus der Armutsforschung, dass fehlendes Geld der Anfangspunkt für Armutserfahrungen ist. Kinder, die in einkommensarmen Haushalten aufwachsen, erleben eine materielle Unterversorgung, haben verminderte Chancen in der sozialen und kulturellen Teilhabe, erlangen öfter nur einen geringen oder gar keinen Bildungsabschluss und erleben ein höheres Risiko für gesundheitliche Einschränkungen. Je länger die Armutserfahrung anhält, desto gravierender sind die Auswirkungen.“

Reckmann fährt fort: „Das ZFF fordert, dass endlich Korrekturen an der Bemessung des kindlichen Existenzminimums vorgenommen werden und sich die Regelbedarfe von Kindern und Jugendlichen an einer durchschnittlichen Lebenslage orientieren. In einem weiteren Schritt fordern wir seit langem, gemeinsam mit einem breiten Verbändebündnis, die Einführung einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.“

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes“ finden Sie hier.

Zum Bündnis KINDEGRUNDSICHERUNG finden Sie hier weitere Informationen.