Berlin, 13.11.2023 – Heute findet nach langen und mühsamen Verhandlungen endlich die Expert*innenanhörung zum Bundeskindergrundsicherungsgesetz im Deutschen Bundestag statt. Das ZFF äußert sich kritisch zum vorgelegten Gesetzentwurf, da er in seiner jetzigen Version nur bedingt das Versprechen halten kann, Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen.
Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt dazu: „Wir brauchen grundlegende Verbesserungen am Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Der Gesetzentwurf zeigt an einigen Stellen Wege zur Lichtung des Familienförderdschungels auf, aber insgesamt ist er ein unausgegorenes Ergebnis politischen Streits, der das Ziel aus dem Blick verloren hat. Wir erwarten eine #EchteKindergrundsicherung. Das ZFF fordert deshalb neben einer ausreichenden und armutsvermeidenden Höhe der neuen Leistung, die Vermeidung von Doppelstrukturen, mehrfacher Antragsstellung und auch ein Ende der Bevorteilung von vermögenden Eltern durch die Kinderfreibeträge. Zudem ist eine #EchteKindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder, weshalb der Ausschluss von Kindern im Asylbewerberleistungsbezug nicht akzeptabel ist.
Gelingen diese Nachbesserungen nicht, wird diese neue Leistung keinen großen Beitrag beim Kampf gegen Kinderarmut und sozial gerechter Umverteilung leisten können. Nur eine #EchteKindergrundsicherung kann das Versprechen einhalten, Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen und ihre Teilhabe zu stärken!“
Schwab ergänzt: „Wir haben jetzt die Möglichkeit, den Grundstein für eine gute und nachhaltige Reform zu legen und das bisher ungerechte System der familienfördernden Leistungen vom Kopf auf die Füße zu stellen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten und dieses Zeitfenster im Sinne der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien bestmöglich nutzen.“
Unsere überarbeitete Stellungnahme zum Gesetzentwurf können Sie hier herunterladen.