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ZFF-Info

ZFF-Info 05/2025

AUS DEM ZFF

Zum Arbeitsstart der neuen Bundesregierung äußert sich das Bündnis Sorgearbeit fair teilen zum Koalitionsvertrag: Die Regierung hat sich gleichstellungs-, familien- und wirtschaftspolitische Ziele gesetzt, die das Bündnis begrüßt. Während einige der geplanten Maßnahmen in die richtige Richtung weisen, widersprechen andere der Zielsetzung grundsätzlich.

Im Lebensverlauf Sorgeverantwortung zu übernehmen, ist nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall. Dies gilt zumindest für Frauen, die nach wie vor den Hauptteil unbezahlter Sorgearbeit schultern, zu Lasten ihrer Gesundheit, ihres Wohlbefindens, ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und ihrer ökonomischen Eigenständigkeit bis ins Alter. Langjährig pflegende Frauen und alleinerziehende Mütter und ihre Kinder haben ein sehr hohes Armutsrisiko, das oftmals aus der ungleichen Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit resultiert.

„Angesichts dieser Lebensrealitäten begrüßen wir die Zielsetzung von CDU, CSU und SPD, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern als zentrales Anliegen ihrer gesamten Regierungsarbeit zu definieren, Familien in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen und die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen stärken zu wollen“, so die 32 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Für die Beseitigung struktureller Benachteiligungen und für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen ist die gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zwischen Frauen und Männern entscheidend. Die von der Koalition angestrebte Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen kann ohne die gerechte Verteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit nicht gelingen.

Das Bündnis begrüßt, dass die Koalitionspartner die faire Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit als eigenständige Zielsetzung formulieren: „Die relevanten Vorhaben des Koalitionsvertrages sind jedoch größtenteils wenig konkret formuliert, ihre Ausgestaltung bleibt vage. Es kommt nun entscheidend darauf an, diese Zielsetzung mit passenden Maßnahmen und ausreichenden finanziellen Mitteln zu hinterlegen. Prüfaufträge allein ändern nichts. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass die notwendigen Maßnahmen für eine faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit priorisiert werden.“

Als grundsätzlich positiv bewertet das Bündnis die Weiterentwicklung des Elterngeldes, die erweiterten und flexibleren Freistellungsansprüche für pflegende Angehörige, die mögliche Einführung eines Familienpflegegeldes, das Vorhaben des Familienbudgets für sogenannte „Alltagshelfer“ und die geplante Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Weitere begrüßenswerte Zielsetzungen wie die Unterstützung für Familien nach der Geburt bedürfen dringend der Konkretisierung.

Für problematisch hingegen hält das Bündnis die Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit und die Einführung von steuerlichen Anreizen für Überstunden. Das Bündnis bedauert, dass sich weitere Maßnahmen, die einen wichtigen Beitrag zur fairen Verteilung von Sorgearbeit leisten könnten, wie beispielweise die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V und die Überwindung des Ehegattensplittings zugunsten der Individualbesteuerung, nicht im Koalitionsvertrag wiederfinden.

Die ausführliche Bewertung des Koalitionsvertrages ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp content/uploads/2025/05/BSFT-Bewertung-Koalitionsvertrag-2025.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 32 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.05.2025

Das Zukunftsforum Familie e.V. zeichnet den Appell „Familien gehören zusammen“ von Save the Children mit. Familien auf der Flucht werden durch politische Entscheidungen systematisch auseinandergerissen. Der Familiennachzug, gerade für subsidiär Schutzberechtigte, ist eingeschränkt, langsam und voller Hürden. Leidtragende sind vor allem Kinder und ihre Bezugspersonen, die unter traumatischen Trennungen und rechtlichen Unsicherheiten leiden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., erklärt: „Der Familiennachzug ist kein politisches Entgegenkommen, sondern ein Menschenrecht. Wer Trennungen duldet oder aktiv verlängert, gefährdet das Kindeswohl und zwingt insbesondere Frauen und Kinder in lebensbedrohliche Situationen. Familie-Sein muss ermöglicht werden – nicht verhindert. Für uns ist klar: Familien gehören zusammen, und zwar unabhängig von Herkunft, Aufenthalts- oder Schutzstatus.“

Für das Zukunftsforum Familie ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken – unabhängig von rechtlichen Kategorien, Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Zum Internationalen Tag der Familie fordern wir: Dieses Familienverständnis muss auch migrationspolitisch anerkannt und gestärkt werden.

Mit dem Appell „Familien gehören zusammen“ fordert Save the Children gemeinsam mit 30 Organisationen ein Umdenken in der Asyl- und Familienpolitik. Der Familiennachzug muss menschenrechtskonform ausgestaltet und vereinfacht werden.

Unterzeichnende Organisationen:

Amnesty International Deutschland e.V.

AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

AWO Bundesverband e.V.

AWO NRW – Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW

BAfF e.V. – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer

Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS)

Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V.

Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK)

Der Paritätische Gesamtverband

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Diakonie Deutschland

Die Sputniks e.V. – Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland

ECPAT Deutschland e.V.

Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.

Handicap International e.V.

International Refugee Assistance Project (IRAP Europe)

JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland

Kindernothilfe e.V.

LIGA – Leininger Initiative Gegen Ausländerfeindlichkeit

Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V.

MINA – Leben in Vielfalt e.V.

Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland

Neue Richter*innenvereinigung (NRV)  

Plan International Deutschland

PRO ASYL Bundesarbeitsgemeinschaft

Shahrzad e.V. Verein für gehörlose Geflüchtete und Migrantinnen

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Zentrum ÜBERLEBEN

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.05.2025

Zwei Figuren, eine nutzt einen Rollstuhl und einen Laptop, die andere zeigt auf ein Brett an der Wand mit Notizzetteln und einer Glühbirne. Text: Pflege in Familien – Solidargemeinschaftliche Verantwortung statt privater Bürde. Positionspapier.

Das Zukunftsforum Familie e. V. veröffentlicht am heutigen Internationalen Tag der Pflege ein Positionspapier, das eine Pflegepolitik fordert, die Selbstbestimmung durchsetzt, Geschlechtergerechtigkeit erringt und Inklusion stärkt. Millionen Menschen in Deutschland pflegen Zu- und Angehörige. Als größte unbezahlte Pflegeeinrichtung Deutschlands werden informell Pflegende von der Politik bislang weitgehend ignoriert.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. erklärt:

„Die Missstände in der informellen Pflege sind kein Nebenschauplatz, sondern ein strukturelles Gerechtigkeitsthema. Derzeit tragen vor allem Frauen in Familien die Lasten dieses Systems – unbezahlt, ungeschützt und politisch marginalisiert. Unser Papier zeigt: Es braucht verbindliche Strukturen, die Selbstbestimmung ermöglichen, Geschlechtergerechtigkeit schaffen und Pflege verlässlich absichern. Nur so kann unsere Gesellschaft dem demografischen Wandeln solidarisch begegnen.

In einer Zeit, in der sich die neu gebildete Bundesregierung halbherzige Reformkosmetik in den Koalitionsvertrag schreibt, macht das ZFF Druck: Pflegepolitik darf nicht länger an Menschen mit Pflegeverantwortung und Pflegebedarf vorbeiregieren. Es braucht solidargemeinschaftliche Verantwortung und mutiges politisches Handeln.“

Das neue Positionspapier des ZFF formuliert sieben politische Forderungen mit konkreten Vorschlägen zur Umsetzung dieser:

  1. Selbstbestimmung durchsetzen
  2. Inklusion stärken
  3. Geschlechtergerechtigkeit erringen
  4. Solidarität verwirklichen
  5. Zugänglichkeit erleichtern
  6. Pflege maßschneidern
  7. Sozialversicherungen reformieren

Hintergrund: Der Tag der Pflege gehört den beruflich Pflegenden, doch Pflege endet nicht am Rand der Profession. Viele beruflich Pflegende übernehmen zusätzlich private Pflegeverantwortung oder werden aufgrund der Arbeitsbedingungen selbst pflegebedürftig. Wir blicken auf ein System, das Fürsorge zur Überforderung werden lässt.

Professionelle und informelle Pflege müssen als zusammenhängende Verantwortung gedacht und politisch abgesichert werden. Es braucht strukturelle Entlastung.

Unsere Positionspapiere

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Pressekontakt

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 12.05.2025

Zitat von Britta Altenkamp begleitet von einem Foto von ihr

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert, dass die Bekämpfung von Kinderarmut nur eine untergeordnete Rolle im Koalitionsvertrag spielt.

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mahnt:

„Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU verheißt nichts Gutes für Kinder und Familien, die in Armut leben. Von einer Kindergrundsicherung will die zukünftige Regierung nichts mehr wissen. Die wenigen geplanten Änderungen sind zwar gut, aber reichen nicht aus, um Kinderarmut wirkungsvoll zu bekämpfen. Es muss für Familien einfacher sein, Unterstützung zu erhalten und es braucht Leistungsverbesserungen. Die bisherigen Leistungen sind zu kompliziert und nicht gut aufeinander abgestimmt. Außerdem sind Leistungen, wie die Kinderregelsätze in der Grundsicherung und der Kinderzuschlag, nicht ausreichend für gesunde Ernährung, gute Bildung und echte Teilhabe. Es braucht endlich einen Systemwechsel!“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF), ergänzt:

„Mit diesem Koalitionsvertrag wird es kaum gelingen, Armut wirksam zu bekämpfen – und Verantwortung übernimmt man damit auch nicht. Nicht für die Kinder, die in Armut aufwachsen. Nicht für die Familien, die täglich kämpfen: gegen Ausgrenzung, gegen Mangel, gegen das Gefühl, nicht dazuzugehören. Was es jetzt kurzfristig braucht, ist Mut, klare Entscheidungen und ein deutliches ‚Mehr‘ für armutsbetroffene Menschen: mehr Geld, mehr Teilhabe, einfachere Zugänge zu Leistungen. Vor allem aber braucht es eine Politik, die armutsbetroffene Kinder und ihre Familien endlich sieht – und ihnen echte Chancen auf ein gutes, sicheres Leben gibt.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit einer wachsenden Zahl von Mitgliedsverbänden für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis Kindergrundsicherung finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.04.2025

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) erkennt im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD einige wichtige familien-, sozial- und gleichstellungspolitische Vorhaben. Besonders begrüßen wir die angekündigten Weiterentwicklungen beim Elterngeld. Dennoch zeigt sich, dass viele Vorhaben des Koalitionsvertrags hinter notwendigen Maßnahmen zurückbleiben: Viele gute Ansätze der letzten Legislaturperiode werden nicht weiterverfolgt oder nur zögerlich angegangen, gleichzeitig sind neue Impulse rar. Besonders kritisch sehen wir den Rückbau wichtiger sozial- und migrationspolitischer Errungenschaften.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: 

„Verantwortung übernimmt man nicht mit angezogener Handbremse oder im Rückwärtsgang – eine zukunftsfähige Familienpolitik sieht anders aus. Es braucht jetzt entschlossene Schritte und eine Politik, die die Lebensrealitäten aller Familien, die hier leben, ernst nimmt und sie nachhaltig stärkt.

Gleichwohl sehen wir im Koalitionsvertrag wenige Lichtblicke – etwa bei der Reform des Elterngeldes und dem verbesserten Schutz vor Gewalt im Sorge- und Umgangsrecht. Auch die geplante hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss ist ein Schritt in die richtige Richtung für Alleinerziehende.

Doch große Reformen bleiben aus – insbesondere bei der Bekämpfung der Kinderarmut. Eine Erhöhung der Leistungen für Bildung und Teilhabe um 5 Euro ist kaum mehr als Symbolpolitik. Und ohne eine grundlegende Neuberechnung des Existenzminimums bleibt auch die angekündigte Reform des Kinderzuschlags weitgehend wirkungslos. Wenn zudem sozialpolitische Errungenschaften der letzten Jahre rückgängig gemacht werden, geraten viele Familien weiter unter Druck. Auch das Aussetzen des Familiennachzugs kritisieren wir scharf. Das können wir so nicht hinnehmen!

Wo bleiben darüber hinaus die dringend nötigen Verbesserungen für pflegende An- und Zugehörige? Wo die Anerkennung vielfältiger Familienformen – etwa im Abstammungsrecht? Wo bleibt die Stärkung reproduktiver Rechte? Diese Leerstellen sind kein Zufall – sie sind Ausdruck politischer Prioritäten!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.04.2025

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Der Deutsche Familienverband (DFV) fordert die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die im Koalitionsvertrag angekündigte Absicht, die Teilhabe junger Menschen an der Demokratie zu fördern. Allerdings bleibt die zukünftige Bundesregierung in ihren Plänen unzureichend, da sie eine entscheidende Maßnahme zur Demokratiebeteiligung völlig ausblendet: das Wahlrecht.

„Die Möglichkeit zur Mitbestimmung bei Bundestagswahlen ist der direkteste und wirksamste Weg, jungen Menschen eine gleichwertige Teilhabe an der Demokratie zu ermöglichen“, sagt Klaus Zeh, DFV-Präsident und Minister a.D. „Es ist erfreulich, dass der Koalitionsvertrag die Teilhabe junger Menschen an der Demokratie thematisiert. Doch die zentrale Frage, wie junge Menschen wirklich in den politischen Prozess eingebunden werden können, bleibt unbeantwortet.“

Das Wahlrecht ab 18 Jahren schließt Millionen junger Bundesbürger nach wie vor vom aktiven Wahlrecht aus und verwehrt ihnen die Mitbestimmung über die Zukunft unseres Landes. Das hat zur Folge, dass sich unsere Politik zunehmend an den Interessen einer immer älter werdenden Generation orientiert.

Der Wahlausschluss von 14 Millionen minderjährigen Bundesbürgern hat zwangsläufig Konsequenzen für die Innovationsfähigkeit in Wirtschaft, Politik und Kultur sowie das Vertrauen in unsere Demokratie selbst.

Der DFV fordert die Einführung eines Wahlrechts ab Geburt. Das würde dazu führen, dass alle Jahrgänge in unserer Demokratie von Anfang an berücksichtigt werden würden: Vom 17-Jährigen bis zum Baby. Und so lange Kinder nicht selbst wählen können, sollen Eltern für ihre Kinder im Einklang mit der bereits im Grundgesetz verankerten Elternverantwortung aus Art. 6 Abs. 1 GG wählen dürfen.

„Wir können von den kommenden Generationen nicht erwarten, dass sie Verantwortung für ihre Gesellschaft übernehmen, wenn wir ihnen die Möglichkeit zur Mitbestimmung verweigern. Das Wahlrecht muss ein universelles Recht sein, das allen Bundesbürgern – unabhängig vom Alter – zugänglich ist“, so Zeh.

Weitere Informationen:

Kampagnen-Webseite „Wahlrecht.jetzt“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.04.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gratuliert Bundeskanzler Friedrich Merz und seiner neuen Bundesregierung zum Amtsantritt und hat zu diesem Anlass eine ausführliche Stellungnahme zum Koalitionsvertrag veröffentlicht. CDU/CSU und SPD hatten ihren Koalitionsvertrag am 9. April 2025 vorgelegt. Der djb hat bereits in seiner Kurzstellungnahme vom 14. April 2025 erste gleichstellungspolitische Bewertungen abgegeben – heute gibt er der neuen Bundesregierung eine vertiefte Analyse an die Hand. Fest steht: Die neue Regierung wird sich an ihren eigenen Versprechen messen lassen müssen. „Wir erwarten ein ernsthaftes Engagement für Gleichstellung von der neuen Bundesregierung. Die Gleichberechtigung der Geschlechter muss als Querschnittsaufgabe konsequent umgesetzt werden“, fordert Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

In seiner Stellungnahme stellt der djb dar, dass der Koalitionsvertrag in zentralen Bereichen, wie dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt, dem Migrations- und Aufenthaltsrecht oder der strukturellen Förderung von Gleichstellung, hinter den Anforderungen einer geschlechtergerechten Gesellschaft zurückbleibt. Auch die mangelnde Bereitschaft, Schwangerschaftsabbrüche endlich außerhalb des Strafrechts zu regeln oder grundlegende strukturelle Reformen im Steuerrecht oder bei der sozialen Sicherung anzugehen, stellen verpasste Chancen dar. Der djb appelliert an die neue Bundesregierung, ihre Verantwortung umfassend wahrzunehmen. Verdeutlicht am Beispiel des Familienrechts: „Wer – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – die Diskriminierung von queeren Personen beenden will und ein am Kindeswohl orientiertes Familienrecht anstrebt, muss zwingend das Abstammungsrecht reformieren“, so Dr. Lucy Chebout, Vizepräsidentin des djb.

Der djb erkennt an, dass die Koalition institutionelle Stärkungen der Gleichstellungspolitik plant. Gleichzeitig fehlt es an einem umfassenden Ansatz, der Geschlechtergerechtigkeit als zentralen Auftrag der Verfassung begreift. Auch in der Digitalpolitik bleiben viele Fragen offen: Wie sollen Daten gerecht gestaltet, digitale Gewalt wirksam bekämpft und geschlechterbezogene Diskriminierung bei digitalen Anwendungen verhindert werden? „Digitalisierung ist mehr als Internetwirtschaft und Online-Anträge in der Verwaltung. Eine moderne Digitalpolitik muss Genderperspektiven systematisch einbeziehen“, betont Verena Haisch, Vizepräsidentin des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.05.2025

Vorhaben der Koalitionäre reichen für zukunftsweisende Familienpolitik nicht aus

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt, dass der Koalitionsvertrag Familien Unterstützung beim täglichen Balanceakt zwischen Kindererziehung, Beruf, Haushalt und Pflege in Aussicht stellt. Mit der Formulierung „Leistungsträger und ihre Familien“ in der Präambel machen die Koalitionsparteien deutlich, dass Leistung nicht nur im Berufsleben, sondern ebenso im familiären Kontext Anerkennung und Respekt verdient.

Infrastruktur, Bildungs- und Betreuungskrise

„Die geplanten Investitionen in Kitas und Schulen sind dringend notwendig, um Eltern gleicher­maßen verlässliche Betreuung und ihren Kindern adäquate Bildungschancen zu ermöglichen. Gut, dass die Umsetzung unserer zentralen Forderung so deutlich im Koalitionsvertrag benannt wird“, betont eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Eltern werden den Erfolg aller Maßnahmen daran messen, ob für die Betreuungs- und Bildungsbedarfe ihrer Kinder die gesamte Infrastruktur in ausreichendem Maße und in guter Qualität zur Verfügung steht.“

Positiv nimmt die eaf zur Kenntnis, dass im Koalitionsvertrag die Notwendigkeit der Qualitäts­entwicklung und der Fachkräftegewinnung gesehen wird. Auch den Einsatz multiprofessioneller Teams unterstützt die eaf, denn diese ermöglichen einen ganzheitlichen Blick auf das Kind und stärken die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Das Festhalten am Ganztagsausbau ist notwendig. Bedenklich stimmt dagegen, dass der Rechtsanspruch lediglich perspektivisch mit einer Qualitätsentwicklung verbunden sein soll.

Zeit für Familie, gerechte Verteilung von Sorgearbeit in der Familie

Die eaf begrüßt das im Koalitionsvertrag enthaltene Ziel einer faireren Verteilung von unbezahlter Arbeit in der Familie und die Weiterentwicklung des Elterngeldes. Anreize für mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung durch erhöhte Lohnersatzraten und einen Ausbau der nicht übertragbaren Partnermonate unterstützt die eaf, lehnt aber eine Umsetzung durch bloße Umverteilung innerhalb der bestehenden 14 Elterngeldmonate ab. Denn dies wäre faktisch für die Mehrzahl der Mütter, die 12 Monate Elternzeit nehmen wollen, eine Kürzung. Die eaf befürwortet eine Ausweitung der nicht übertragbaren Partnermonate auf ein frei aufteilbares Modell von 6+6+6 Monaten, die den Status Quo einer möglichen Höchstbezugsdauer von einem Jahr für einen Elternteil beibehält.

In der Rushour des Lebens brauchen Familien zusätzliche Entlastung und zeitlichen Spielraum aber nicht noch mehr ökonomischen Druck. Hier vermisst die eaf zusätzliche zeitpolitische Angebote in der Zeit zwischen Elterngeldende und Einschulung des jüngsten Kindes, beispielsweise in Form einer von der eaf vorgeschlagenen Dynamischen Familienarbeitszeit. Trotz der erklärten Absicht, Familien nach der Geburt besonders zu unterstützen, findet die Familienstartzeit im Koalitionsvertrag bedauerlicherweise keine Erwähnung.

Finanzielle Situation von Familien verbessern

Die Koalitionsparteien erkennen zu Recht, dass soziale Leistungen oft komplex, wenig lebenslagenorientiert und unzureichend aufeinander abgestimmt sind. Wenn Leistungen vereinfacht, gebündelt und unkompliziert abrufbar wären, wäre für Familien bereits viel gewonnen. Die eaf begrüßt auch ausdrücklich Verbesserungen im bestehenden Leistungssystem – etwa die künftig nur noch hälftige Anrechnung des Kindergelds auf den Unterhaltsvorschuss. Es fehlt jedoch die dringend notwendige Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder. Aus Sicht der eaf ist dies eine unabdingbare Grundlage für angemessene Teilhabe und ein gutes Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen.

Gewaltschutz und Familienrecht

Die eaf begrüßt, dass das Thema Gewaltschutz Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Allerdings bleibt vieles unkonkret, insbesondere in welcher Form eine Verankerung des Gewalt­schutzes im Familien- und Familienverfahrensrecht zu erwarten ist. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die kommende Regierung mithilfe der konkreten und angedeuteten Maßnahmen im Koalitionsvertrag eine zeitnahe, vollständige und konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention realisieren wird. Die eaf begrüßt, dass künftige Änderungen des Unterhaltsrechts nicht zulasten der Kinder oder hauptlasttragenden Eltern gehen soll. Hier bleibt die konkrete Ausgestaltung abzuwarten.

Familienförderung und Familienbildung

Die eaf begrüßt, dass Familienzentren und andere Einrichtungen der Familienbildung explizit als Adressaten für Investitionen im Kinder- und Jugendplan benannt werden. Dennoch fehlt eine verlässliche, regelhafte und flächendeckende Förderung von Einrichtungen und Angeboten der Familienbildung sowie deren verbindliche Verankerung als Rechtsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe im Koalitionsvertrag.

Die familienpolitischen Forderungen der eaf für die neue Legislaturperiode finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 14.04.2025

Neue Regierung sollte gegen Armut und Geschlechterungleichheit vorgehen

  • Das Versagen der sozialen Sicherungssysteme in Verbindung mit der strukturellen Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führt dazu, dass viele Menschen in Deutschland von Armut betroffen sind, insbesondere Alleinerziehende und ältere Frauen.
  • Im drittreichsten Land der Welt klafft nach wie vor eine große Lücke zwischen der Höhe der gewährten Sozialleistungen und der Armutsrisikogrenze.
  • Die an den Koalitionsgesprächen beteiligten Parteien sollten der Stärkung der sozialen Sicherung und der Beseitigung langjähriger struktureller Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter Priorität einräumen.

(Berlin, 24. März 2025) – Das Versagen der sozialen Sicherungssysteme und die strukturelle Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen dazu, dass viele Menschen in Deutschland in einem Ausmaß von Armut betroffen sind, das ihre Menschenrechte verletzt, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Die Bekämpfung dieses Problems sollte für die politischen Parteien, die über die Bildung der nächsten Regierungskoalition verhandeln, ganz oben auf der Agenda stehen.

Der 89-seitige Bericht Es zerreißt einen“: Armut und Geschlecht im deutschen Sozialstaat“ dokumentiert die zunehmende Armut und das Versagen des deutschen Sozialsystems, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard für viele Menschen zu gewährleisten. Der Mangel an angemessener Unterstützung betrifft vor allem alleinerziehende Mütter mit kleinen Kindern und ältere alleinstehende Frauen mit geringem Einkommen.

„Deutschland hat ein Armutsproblem und insbesondere ein Frauenarmutsproblem, obwohl es die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt ist“, sagte Kartik Raj, Senior Researcher für Europa und Zentralasien bei Human Rights Watch. „Die Parteien in den Koalitionsgesprächen sollten der Stärkung des sozialen Schutzes und der Beseitigung langjähriger struktureller Hindernisse für die Gleichstellung der Geschlechter Priorität einräumen.“

Human Rights Watch befragte 62 Personen in ganz Deutschland, die Erfahrungen mit einem Leben mit geringem Einkommen gemacht haben, führte Gruppendiskussionen mit Alleinerziehenden durch und sprach mit mehr als 20 Nichtregierungsgruppen, kommunalen Organisationen und Mitarbeitenden der Tafeln in 10 Bundesländern. Human Rights Watch analysierte zudem offizielle Daten und bezog die Ergebnisse mehrerer Studien nationaler Einrichtungen und Organisationen mit ein.

Die jüngsten offiziellen Statistiken zeigen, dass 14,4 Prozent der deutschen Bevölkerung (12,1 Millionen Menschen) gemessen an ihrem Einkommen in Armut leben. Die Regierung stuft zwei von fünf deutschen Haushalten mit einem alleinerziehenden Elternteil als „armutsgefährdet oder von sozialer Ausgrenzung bedroht“ ein und berücksichtigt eine breitere EU-weite Definition von Armut, die auch Arbeitslosigkeit und materielle Entbehrung umfasst.

Mehr als 18 Prozent der Menschen ab 65 Jahren sind ebenfalls von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wobei ältere Frauen einem größeren Risiko ausgesetzt sind. Ein Grund dafür ist, dass die Jahre der Kindererziehung oder der Pflege unbezahlt sind und bei der Rentenberechnung nicht in gleichem Maße als Arbeit angerechnet werden. Außerdem machen Frauen zwei Drittel der 3,8 Millionen Menschen aus, die in geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen wie Midi- oder Minijobs arbeiten. Dies führt zu geringeren Rentenbeiträgen und somit später auch zu niedrigeren Renten. Selbst eine Grundrenten reicht nicht aus, um die Betroffenen über die Armutsgrenze zu bringen.

Viele der befragten Personen berichteten, dass sie kaum ausreichend Geld für Lebensmittel, Strom, Warmwasser, Wohnraum sowie Haushaltsreparaturen oder Gesundheits- und Bildungskosten hatten. Die drastische Inflation bei Energie und vielen Grundnahrungsmitteln in den Jahren 2022 und 2023 hat diese Probleme noch verschärft.

Eine 71-jährige Frau, die allein in einer Stadt im Ruhrgebiet in Nordrhein-Westfalen lebt, sagte: „Ich bin Rentnerin, die Unterstützung durch den Staat reicht einfach nicht aus. Das Leben ist teuer. Zu Hause lege ich mich unter eine Decke und trinke Tee, Kaffee oder Suppe, um mich warm zu halten. Viel mehr kann ich nicht tun.“

Als die damalige Regierungskoalition Ende 2021 ihr Amt antrat, erkannte sie die Unzulänglichkeiten des 2005 eingeführten Arbeitslosengeldes II bzw. Hartz IV, sowie die Grenzen des Kindergeldes bei der Armutsbekämpfung. Als Reaktion darauf führte sie das Bürgergeld ein, das einige Verbesserungen bot.

Sie hat jedoch ein einjähriges Moratorium für die Einbehaltung von Sozialleistungen (ausgenommen Wohn- und Heizkosten) für Personen, welche die Anforderungen für die Arbeitssuche nicht erfüllten und eine Bonuszahlung für Arbeitsuchende, die eine berufliche Weiterbildung absolvierten, fast unmittelbar nach Einführung wieder zurückgenommen. Ihre Vorschläge für eine Kindergrundsicherung scheiterten an der Uneinigkeit zwischen den Koalitionspartnern und schließlich am Bruch der Koalition Ende 2024.

In der Zwischenzeit hat die scheidende Regierung nur begrenzte Fortschritte bei der Beseitigung der tiefgreifenden strukturellen Faktoren gemacht, die der Diskrepanz zwischen der geleisteten Arbeit und dem Verdienst von Frauen sowie dem geschlechtsspezifischen Rentengefälle zugrundliegen. Zudem hat sie Zeiten eingeschränkter Beschäftigung aufgrund von Betreuungs- oder Pflegezeiten bei der Berechnung der Rentenbeiträge nicht angemessen berücksichtigt.

Eine 42-jährige alleinerziehende, berufstätige Mutter von drei Kindern aus dem ländlichen Sachsen sagte: „Ich kann es mir nicht leisten, meine Kinder gesund zu ernähren. Es ist ein bitteres Gefühl, wenn man am Ende des Monats nur noch Brot und Butter hat … Es zerreißt einen.“

Human Rights Watch fand heraus, dass nach Berücksichtigung der Wohnkosten große Lücken zwischen der Höhe des Bürgergeldes und der Armutsrisikogrenze bestehen. So erhält beispielsweise ein Haushalt mit einem/einer Alleinerziehenden und zwei Kindern 1.198 Euro an Sozialleistungen, während die Armutsgrenze bei 1.626 Euro liegt. Das entspricht einer Differenz von 26 Prozent. Die Lücke für eine*n alleinstehende*n Erwachsene*n beträgt 51 Prozent.

Die Bundesregierung ist gesetzlich verpflichtet, die Menschenrechte auf soziale Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten, die in internationalen Verträgen verankert sind, denen Deutschland beigetreten ist. Entsprechende Abkommen, Standards und Leitlinien zur sozialen Sicherheit von UN- und europäischen Menschenrechtsorganen enthalten Anforderungen an die Angemessenheit von Sozialleistungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Rechtsprechung zum Prinzip des Existenzminimums entwickelt, das für ein menschenwürdiges Leben erforderlich ist. Demnach muss der Staat sicherstellen, dass allen Menschen zumindest so viel von ihrem Einkommen bleibt, dass sie ihre notwendigen Lebenshaltungskosten decken können und ihnen ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet wird. Human Rights Watch kam zu dem Schluss, dass die Höhe der Sozialleistungen nicht ausreicht, um Deutschlands völker- und verfassungsrechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Die neue Bundesregierung sollte dies dringend in Angriff nehmen.

Human Rights Watch hat seine Forschungsergebnisse mit den zuständigen Bundesministerien geteilt, deren Antworten in dem Bericht zusammengefasst sind.

Die erste Runde der Koalitionsgespräche deutet darauf hin, dass sich die Parteien, die wahrscheinlich die nächste Regierung bilden werden, grundsätzlich darauf geeinigt haben, die sog. Schuldenbremse zu lockern, um eine Erhöhung der Ausgaben zu ermöglichen, hierbei jedoch den Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur Vorrang einzuräumen, während bei der sozialen Sicherheit Kürzungen drohen.

„Das Menschenrecht auf soziale Sicherheit ist in internationalen Verträgen festgeschrieben, welche Deutschland unterzeichnet hat. Der Sozialstaat und das Existenzminimum sind zentrale deutsche Verfassungsprinzipien“, sagte Raj. „Die neue Regierung sollte anerkennen, dass ein starker Sozialstaat, der alle in der Gesellschaft unterstützt, wesentlich zu Deutschlands Sicherheit insgesamt beiträgt.“

Quelle: Pressemitteilung Human Rights Watch vom 24.03.2025

  • Sozialverband VdK kritisiert, dass die neue Regierung die Kindergrundsicherung abschreibt und auch Kinder mit Behinderung nicht im Blick hat
  • Bentele: „Gleichstellung von Frauen und Männern muss endlich Realität werden“

VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Koalitionsvertrag zu wenig Mut für tiefgreifende Veränderungen im Bereich Familie und Kinder:

„Dass die neue Regierung die Kindergrundsicherung völlig abgeschrieben hat, ist für die mehr als drei Millionen Kinder, die in Armut leben, eine furchtbare Nachricht. Um Kinderarmut wirklich zu bekämpfen, hätte es diesen Systemwandel dringend gebraucht. Stattdessen wird es nur minimale Veränderungen geben, die kaum einen Effekt haben dürften. Arme Kinder werden arm bleiben. Ihre Chancen, es als Erwachsene aus der Armut zu schaffen, bleiben gering.

Ebenso von der neuen Regierung völlig vergessen werden Kinder mit Behinderung. Sie tauchen namentlich nicht einmal im Koalitionsvertrag auf. Das reicht nicht, liebe Koalitionäre! Wo sind eure Ideen für eine inklusive Bildung, für fest etablierte Ansprechpersonen zur Unterstützung und Beratung von Familien mit behinderten Kindern und für einen Bürokratie-Abbau, damit mehr Familien an Hilfe kommen?

Viel zu unkonkret bleibt die angehende Regierung auch bei der Gleichstellung von Frauen und Männern. Hier braucht es deutlich mehr Lösungsvorschläge, zum Beispiel wie Frauenarmut besser bekämpft und Sorgearbeit besser verteilt werden kann. Gleichstellung von Frauen und Männern muss endlich Realität werden. Immerhin: Beim Elterngeld soll es mehr Anreize für mehr Väterbeteiligung, höhere Lohnersatzraten und einen höheren Mindest- und Höchstbetrag geben.

Auch den Ausbau von Mutter-Kind-Kliniken unterstützt der VdK, fordert aber, dass alle Kliniken barrierefrei und inklusiv ausgestaltet werden. Denn gerade Mütter von pflegebedürftigen Kindern kommen oft an die Grenze ihrer Kräfte und brauchen Erholung. Leider hat die neue Regierung in diesem Zuge eine Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige nur sehr vage in Aussicht gestellt, die aber aus unserer Sicht dringend nötig wäre. Stattdessen sollen zumindest Freistellungsmöglichkeiten verbessert werden. Das ist aber leider zu wenig Mut für echte Veränderungen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 23.04.2025

  • VdK warnt vor zusätzlichen Belastungen in der Pflege
  • VdK-Präsidentin: „Nullrunde für pflegende Angehörige“

Verena Bentele kritisiert Einnahme- und Ausgabeentwicklung in der Pflegeversicherung:

„Die geplanten strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen reichen nicht aus, um die steigende Ausgabendynamik zu stoppen. Die Pflegeversicherung muss von Grund auf saniert werden. Notfallpläne können die klaffenden Löcher nicht mehr schließen. Die Probleme liegen auf dem Tisch, jetzt brauchen wir Lösungen statt langer Beratungen. Jedes Jahr ohne eine umfassende Reform ist ein verlorenes und vergrößert das bestehende Defizit.

Laut Pflegekassen wird für Ende 2025 ein Minus von 4,4 Milliarden Euro erwartet. Angesichts dieser Zahlen ist es unverständlich, dass die Pflegekassen zusätzlich mit 5,9 Milliarden Euro durch ausbleibende Rückerstattungen der Pandemiekosten belastet werden. Der im Raum stehende Ausgleich über Steuermittel scheint endgültig vom Tisch.

Der im Koalitionsvertrag angekündigte Stopp der Ausgabendynamik deutet zudem auf mögliche Leistungskürzungen oder höhere Hürden für Leistungsbewilligungen hin. Das ist keine Option. Sparen an dieser Stelle verschlechtert die Versorgung und belastet pflegende Angehörige noch stärker. Auch neue Zugangshürden lehnen wir entschieden ab. Für die Finanzlage der Pflegekassen ist essenziell, dass die Übernahme gesamtgesellschaftlicher Aufgaben endlich kompensiert wird. Neben den pandemiebedingten Kosten belasten auch die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende An- und Zugehörige sowie die teilweise Finanzierung der Pflege- und Ausbildungskosten die Pflegekassen. Damit muss Schluss sein.

Zwar kündigen die Koalitionäre die Zusammenführung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz an und stellen die Einführung eines Familienpflegegelds in Aussicht, das entlastet aber keine pflegenden Angehörigen – weder heute noch morgen. Das sind nur Absichtserklärungen.

Grundsätzlich begrüßt der VdK die Idee eines Familienpflegegelds. Doch auch hier fehlt es an Verbindlichkeit – das Prüfverfahren lässt konkrete Perspektiven vermissen. Zudem ist das Familienpflegegeld, analog zum Elterngeld, eine Entgeltersatzleistung. Es unterscheidet sich damit deutlich vom geforderten Pflegelohn. Wer vorher mehr verdient hat, bekommt mehr – unabhängig davon, wie intensiv oder aufwändig die Pflege tatsächlich ist.

Auch der Auftrag an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, Maßnahmen zur Stärkung pflegender Angehöriger zu prüfen, bleibe vage. Was fehlt, sind konkrete Schritte – wie etwa der Ausbau von Tages-, Nacht- und Verhinderungspflege, ein Pflegebudget oder eine sektorübergreifende pflegerische Versorgung. Auch diese Vorschläge sind bislang lediglich Prüfaufträge.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 11.04.2025

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag der Familie

Wertschätzung und Anerkennung für Familien jeden Tag im Jahr

Anlässlich des heutigen internationalen Tages der Familie erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König:

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Sie geben Halt, vermitteln Werte, verbinden Generationen und tragen maßgeblich dazu bei, dass unsere Gesellschaft eine Zukunft hat. Mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD setzen wir auf eine moderne Familienpolitik, die sich am tatsächlichen Bedarf orientiert und frei von jeglicher Ideologie ist. Was Familien brauchen, sind konkrete Entlastungen, echte Flexibilität und Verlässlichkeit – sei es durch flexiblere Arbeitszeiten mit der Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit, Investitionen in gute Kitas und Schulen, eine bessere Vereinbarkeit von familiärer Fürsorge und Beruf sowie die Weiterentwicklung des Elterngeldes. 

Wer in Familien investiert, investiert in die Zukunft unseres Landes. Unsere Politik ist ein klares Bekenntnis: Familien stehen im Zentrum unseres Handelns – nicht nur heute, sondern jeden Tag.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15.05.2025

Zum heutigen Internationalen Tag der Familie betont die Arbeiterwohlfahrt (AWO) mit Blick auf das neue „Superministerium“ die Bedeutung teilhabeermöglichender Bildung für die Chancengerechtigkeit für Kinder aus allen Familien.

„Bildung stellt die Weichen für ein erfolgreiches Leben. Bildung ist so viel mehr als die Fähigkeit, bestimmte Leistungen zu erbringen, sie darf sich nicht an kurzfristigen Erfordernissen der Wirtschaft orientieren. Wir treten für ein Bildungsverständnis ein, das Wohlergehen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern in den Fokus nimmt. Nur auf diese Weise ist Bildung eine Investition nicht nur in die Biografien einzelner Kinder, sondern in die Zukunft unserer Gesellschaft“, erklärt dazu Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt.

In der Zusammenlegung der Bereiche Bildung und Familie im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der neuen Ministerin Karin Prien (CDU) sieht der Wohlfahrtsverband neue Potenziale und Chancen, um Familien zu stärken und Verbesserungen im Bildungssystem herbeizuführen.

Ein wichtiger Baustein liegt dabei in der frühkindlichen Bildung, so Sonnenholzner: „Noch immer hängen Bildungschancen stark vom soziökonomischen Status der Familien und dem Bildungshintergrund der Eltern ab. Das ist nicht nur ungerecht, es ist auch gesellschaftspolitisch unklug. Es gilt, Familien durch verlässliche und lebensweltnahe Angebote der Bildung, Beratung und Begegnung frühzeitig in ihren Erziehungs- und Bildungsaufgaben zu stärken. Kitas brauchen gute Rahmenbedingungen – dazu gehört z. B. ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel oder Zeit für die Kitaleitung. Nur so können am Kindeswohl orientierte Bildungs- und Betreuungsangebote geschaffen werden, die den Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen ermöglichen und den Familien eine verlässliche und vertrauenswürdige Kinderbetreuung versprechen kann.“

Neben der Qualität der Arbeit pocht die AWO auf Investitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur für Ausbau und Sanierung von sozialen Einrichtungen, z. B. Kitas, Ganztagangebote, Familienzentren oder Schulen. Dabei muss neben inklusiven Lösungen auch der Klimaschutz berücksichtigt werden, betont Sonnenholzner, „Für gute Bildung braucht es auch angemessene Räume, in denen gearbeitet und der Tag verbracht wird. Die Gebäudestruktur vieler Kindertageseinrichtungen entspricht weder den Bedürfnissen der Kinder, noch kann von einem klimagerechten Gebäudebestand die Rede sein. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“

„Neben Investitionen in Bildung brauchen wir endlich auch zeit-, familien- und gleichstellungspolitische Instrumente, die die Bedarfe und Bedürfnisse der Familien ernstnehmen und gute Rahmenbedingungen für Familienleben schaffen. Dabei müssen wir die Vielfalt der Familien in unserer Gesellschaft beachten – nicht jede Familie braucht das Gleiche. Entsprechend vielfältig muss Unterstützung ausgestaltet werden“, erklärt Sonnenholzner abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.05.2025

Caritas-Verbandsumfrage zeigt: Fehlende Plätze, Kürzungen und steigende Belastungen gefährden gleichberechtigte Teilhabe von Anfang an

Dass die neue Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien im Deutschen Bundestag gerade heute, am Tag der Familie, ihre Pläne für die Bildungs- und Familienpolitik der neuen Legislaturperiode vorstellt, ist ein glücklicher Zufall. Der Deutsche Caritasverband sieht die dringende Notwendigkeit, die Gunst dieser Stunde beim Schopfe zu ergreifen und die Chancen entschlossen zu nutzen, die sich mit der Zusammenführung der Familien- und Bildungspolitik in einer Hand ergeben – gerade für einkommensarme Familien und für Familien mit spezifischen Belastungen.

„Gleiche Teilhabechancen für alle von Anfang an können nur dann gelingen, wenn familiäre Erziehung und formale Bildung gemeinsam gestärkt werden: Verlässliche Betreuungsangebote im Kleinkind- und im Grundschulalter legen den Grundstein für eine Kultur guten Aufwachsens. Sie entlasten Eltern und fördern die Entwicklungschancen der Kinder. Frau Ministerin Prien muss ihre landespolitischen Erfahrungen in die Waagschale werfen, um für die Generationen- und Zukunftspolitik ihres Ressorts ein breites Bündnis der Unterstützung zu organisieren. Die Zeiten, in denen das Konsonantenministerium als Gedöns-Ressort in die zweite Reihe gesetzt wurde, müssen endgültig der Vergangenheit angehören,“ so Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Verlässliche Kinderbetreuung auf Platz 1 der familienpolitischen Aufgaben

Verlässliche und qualitativ abgesicherte Kinderbetreuung sowie praktische Unterstützung für den Familienalltag gehören ganz oben auf die Prio-Liste – das zeigt das Ergebnis einer aktuellen Umfrage innerhalb der verbandlichen Caritas. 338 Führungs- und Beratungskräfte haben daran teilgenommen und priorisierten den Ausbau der Kinderbetreuung als die dringendste familienpolitische Aufgabe.

93 Prozent der Befragten sehen, dass die Belastungen der Familien in den vergangenen zwei Jahren zugenommen haben, davon sehen sich 43 Prozent stark belastet. Wir wissen, dass sich insbesondere Mütter abgehängt fühlen, wenn sie ihre beruflichen Pläne aufgrund fehlender Kinderbetreuungsplätze nicht umsetzen konnten. Im Feld der Integration zeigen sich besondere Herausforderungen, wenn die Betreuung nicht funktioniert; Mütter mit Migrationshintergrund konnten keine Sprachkurse besuchen, Integration und gesellschaftliche Teilhabe wurden erheblich erschwert.

Angebote mussten eingeschränkt werden

56 Prozent der Umfrage-Teilnehmer_innen geben an, dass sie in den vergangenen zwei Jahren bei der Kindertagesbetreuung, bei frühkindlicher Bildung oder bei Beratungseinrichtungen das Leistungsspektrum – z.T. stark – einschränken mussten. Dabei wird gerade eine flächendeckende Versorgung mit einer stabilen Betreuungs- und Beratungsinfrastruktur von den befragten Führungskräften als entscheidend angesehen, um die Krisenresilienz der Familien zu stärken. Hohe Bedeutung messen die Teilnehmer_innen der Umfrage darüber hinaus Unterstützungsangeboten durch frühe Hilfen und Lotsendiensten in Geburtskliniken bei.

Pädagogische Konzepte: Interkulturelle Öffnung und Armutssensibilität

„Der Koalitionsvertrag verpflichtet sich auf die Fortführung von Sprachkitas. Damit werden wichtige Voraussetzungen für eine Bildungslandschaft geschaffen, die auf Inklusion und Integration setzt. Es braucht Kindertageseinrichtungen mit verlässlichen Öffnungszeiten und es braucht Kitas, deren pädagogisches Konzept Armutssensibilität und Zusammenhalt stärkt.   Wenn Kinder frühzeitig lernen, dass sich der Wert eines Freundes nicht daran bemisst, wie groß die Torte ist, die er zum Kindergeburtstag in die Kita mitbringt, ist das der erste Schritt für ein gedeihliches Miteinander über Einkommensgrenzen hinweg im Jugend- und Erwachsenenalter. Der Umgang mit Vorurteilen will von Anfang an gelernt sein,“ so Welskop-Deffaa.

Subsidiaritätsprinzip stärken

Die Caritaspräsidentin hebt hervor: Der Koalitionsvertrag will den Kommunen bei der Umsetzung des Ausbauziels der Ganztagsbetreuung die notwendigen Spielräume belassen, damit vor Ort die passenden Angebote geschaffen werden, und Angebote der anerkannten freien Träger der Jugendarbeit sollen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs in ihrer Rolle gestärkt werden. „Ganz in diesem Sinne bieten wir Ministerin Prien unsere Unterstützung an. Glückliches Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und ein gutes Miteinander der Generationen sind Kernversprechen einer Politik, für die wir als Caritas der Ministerin den ganzen Erfahrungsschatz unserer Einrichtungen und Dienste anbieten.“

Die Auswertung der Umfrage finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 15.05.2025

Am Tag der Familie fordert der Deutsche Familienverband (DFV) bessere Maßnahmen in der Wohnungspolitik.

Die Wohnungspolitik der Bundesregierung hat wenig Familiengerechtes zu bieten. Ein wesentliches Handlungsfeld der neuen Bundesregierung muss das Familienwohnen sein. Doch der Koalitionsvertrag ist in diesem Punkt eher begrenzt.

„In der Wohneigentumsförderung benennt der Koalitionsvertrag lediglich eine nicht genauer beschriebene ‚Starthilfe Wohneigentum‘ für Familien, bei der zwei Förderprogramme der KfW zusammengeführt werden sollen. Beim bezahlbaren Mietwohnen ist ein Mix an guten Ansätzen zu finden wie die schrittweise Erhöhung der Investitionen in den sozialen Wohnungsbau oder die Verlängerung der Mietpreisbremse für vier Jahre in angespannten Wohnungsmärkten“, so Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Zentral ist jedoch: Es muss mehr Wohnraum gebaut werden.“

Für zuverlässige und messbare Neuerungen sind konkrete Vorhaben notwendig, die eindeutige Familienkomponenten enthalten: „Wiederbelebung des Baukindergeldes und vor allem die Senkung der kostentreibenden Grunderwerbsteuer mit einem Freibetrag für Familien. Beim Mietwohnen müssen Haushalte mit mittlerem Einkommen, die zwischen verschiedenen Zugangs- und Fördermöglichkeiten stehen, bedacht werden“, sagt Heimann. „Das Wohnen darf für eine mehrköpfige Familie nicht zum Armutsrisiko werden.“

Den „Wohnungsbauturbo“, für den die Regierung in den ersten 100 Tagen einen Entwurf vorlegen will, bewertet Sebastian Heimann wegen der konkreten Zeitangabe als positiv. Doch auch hier müssen Familien in den Mittelpunkt gestellt werden, etwa durch eine verbindliche gesetzliche Quote für bezahlbare und familiengerechte Wohnungen (min. 20 Prozent). „Das Motto in der Wohnpolitik muss ‚Vorfahrt für Familien‘ heißen. Denn die Wohnsituation ist zentral für Familien“, so der Bundesgeschäftsführer.

Weitere Informationen

Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD 2025: Familienpolitische Einschätzung des Deutschen Familienverbandes

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.05.2025

  • VdK wünscht sich mehr Mut für bessere Familienpolitik
  • VdK-Präsidentin: „Mehr Unterstützung für Familien mit Kindern mit Behinderungen notwendig“

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele von der neuen Bundesregierung ein klares Bekenntnis für eine starke Familienpolitik:

„Die Vereinten Nationen haben 1993 den 15. Mai als Internationalen Tag der Familie ausgerufen, um die Bedeutung der Familie als wichtigste Grundeinheit jeder Gesellschaft herauszustellen. Aber es gibt eben noch 364 weitere Tage im Jahr – und an denen zeigt sich, wie ernst es der Politik wirklich mit den Familien ist.

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag kann es für uns nur eine Antwort geben: Das reicht nicht.

Zwar enthält der Vertrag eine ganze Reihe von Maßnahmen im Bereich Familienpolitik. Aber vieles bleibt kleinteilig – der große Wurf fehlt. Was es braucht, ist ein echter Systemwechsel, um das Leben von Familien spürbar zu verbessern.

Ein wichtiger Schritt wäre, Familien mit Kindern mit Behinderungen von überbordender Bürokratie zu entlasten. Das bedeutet zum Beispiel: Die Eingliederungshilfe unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenführen oder das Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderungen unkompliziert gewähren – ohne immer wieder neue Nachweise zu verlangen.

Familien mit Kindern mit Behinderungen brauchen auch mehr Unterstützung bei der Pflege und Betreuung. Wir müssen die Zahl der Tagespflegeplätze für pflegebedürftige Kinder deutlich ausbauen, ebenso wie familienentlastende Dienste und sozialpädiatrische Zentren. Es braucht ausreichend inklusive Mutter-Kind-Kliniken, einen echten Pflegelohn oder eine verlässliche Lohnersatzleistung, auch bessere Möglichkeiten, die Pflege mit dem Beruf zu vereinbaren. Das sind nur ein paar Herausforderungen, die angegangen werden müssen. Aber ich sage auch: Gute Lösungen sind machbar!

Wir bringen uns mit unserer Expertise gerne ein, um genau das gemeinsam umzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 15.05.2025

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zum Vorstoß von Bundeskanzler Friedrich Merz, die Eingliederungshilfe auf den Prüfstand zu stellen, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik: 

Friedrich Merz hat geliefert – aber nicht, was Menschen wirklich brauchen. Statt endlich die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken, erklärt er den Sozialstaat zur Belastung. Das ist zynisch und gefährlich. Wenn der Kanzler den Sozialbereich zur „Kostenlawine“ erklärt, meint er Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Er stellt Grundrechte zur Disposition, unter dem Deckmantel von Effizienz.

Die Eingliederungshilfe ist kein Luxus. Sie ist Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Wer hier den Rotstift ansetzt, sägt an der Menschenwürde.

Was Merz jetzt fordert, ist kein Kassensturz. Es ist ein Kurssturz. Zurück in die Vergangenheit. Zurück zur Verwaltung von Behinderung. Zurück zur Aussonderung.

Diesen Weg gehen wir nicht mit und ich erwarte vom Koalitionspartner SPD und insbesondere von Arbeitsministerin Bärbel Bas, sich dem ebenfalls entschieden entgegenzustellen!

Menschen mit Behinderungen dürfen nicht erneut zu Objekten behördlicher Steuerung gemacht werden. Wir kämpfen dafür, dass sie ihre Rechte leben können, sei es auf Arbeit, beim Wohnen, in der Bildung, und in Hinblick auf umfängliche Teilhabe. Ohne Wenn und Aber.

Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Das verpflichtet. Wer wie Merz Sozialabbau fordert, soll das offen sagen. Aber er soll sich nicht hinter Haushaltszahlen verstecken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 04.06.2025

Zur Reaktion der Bundesjustizministerien auf die Ankündigungen von Kanzler und Innenminister, Zurückweisungen an deutschen Grenzen trotz eines Gerichtsurteils fortsetzen zu wollen, erklärt Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher:

„Bundeskanzler Merz sowie Bundesinnenminister Dobrindt haben angekündigt, die Zurückweisungen an den Grenzen fortzusetzen zu wollen, trotz eines gegenteiligen Gerichtsbeschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin.

Nach langem Schweigen widerspricht Bundesjustizministerin Hubig dem nun deutlich, indem sie zur Einhaltung von Gerichtsurteilen im Rechtsstaat aufruft. Das ist löblich, sorgt aber für Verwirrung. Wir fragen uns, was denn nun die Linie der Bundesregierung ist: die Einhaltung deutscher und europäischer rechtsstaatlicher Prinzipien und europäische Kooperation oder Rechtsbruch und populistische Show?

Für uns Grüne ist klar: Die Bundesregierung muss Recht, Gesetz und die Gerichte respektieren und sie muss die Zurückweisung an den Grenzen sofort beenden. Wir dürfen das rechtsstaatliche, einige Europa nicht durch einseitige deutsche Maßnahmen an den Grenzen gefährden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.06.2025

Zum Beschluss des Deutschen Ärztetages für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen (§218 StGB) erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Es ist ein Meilenstein und außerordentlich wichtiges Signal in der Debatte um Paragraf 218, dass sich der Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit klar und deutlich für eine Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches ausspricht. Wir begrüßen den Beschluss sehr.

Ein zentrales Argument für die Notwendigkeit einer Entkriminalisierung ist für die Ärzt*innen, dass das Strafrecht die Verschlechterung der medizinischen Versorgungslage von Frauen, die eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten 12 Wochen benötigen, sehr erschwert. Die Stigmatisierung von ungewollt Schwangeren und die Anfeindungen gegen Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sehen auch die Mediziner*innen als einen unhaltbaren Zustand an.

Der Beschluss des Deutschen Ärztetages erhöht mit Nachdruck den Druck auf Union und SPD. Es muss eine politische Lösung für eine Regelung des Schwangerschaftsabbruches außerhalb des Strafgesetzbuches geben. Darauf muss die Bundesregierung eine Antwort geben und zügig eine gesetzliche Lösung vorlegen. In der letzten Wahlperiode wurde die finale Abstimmung des breit getragenen Gruppenantrags zu §218 maßgeblich von der Union verhindert. Jetzt kann sich die Bundesregierung angesichts der medizinisch-fachlichen Beschlusslage nicht mehr weiter wegducken.

Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches schnellstmöglich vorzulegen und einer weiteren Verschlechterung der Versorgungslage von Frauen entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.05.2025

Mit einer am 23. Mai 2025 gefassten Entschließung ruft der Bundesrat die Bundesregierung dazu auf, das Abstammungsrecht bei Zwei-Mütter-Familien zu ändern. 

Langwieriges Adoptionsverfahren für die zweite Mutter

Als Grund für seinen Vorstoß, der auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen zurückgeht, nennt der Bundesrat die fehlende Gleichstellung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht. So werde bei Zwei-Mütter-Familien derzeit nur die leibliche Mutter in die Geburtsurkunde und das Geburtenregister eingetragen. Die andere Mutter müsse ein langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu werden. Bei Paaren, die aus einer Frau und einem Mann bestehen, werde der Mann bei der Geburt eines Kindes hingegen automatisch Vater, wenn er mit der leiblichen Mutter verheiratet ist. Sind sie nicht verheiratet, könne der Mann die Vaterschaft anerkennen.

Änderung im Sinne des Kindeswohls

Nach Auffassung des Bundesrates stellt diese Ungleichbehandlung eine Diskriminierung dar, die es zu beseitigen gilt. Im Sinne des Kindeswohls müsse es allen Kindern ermöglicht werden, unabhängig vom Geschlecht der Eltern unmittelbar nach der Geburt zwei Eltern im Rechtssinne zu haben. Daher schlagen die Länder der Bundesregierung vor, das Abstammungsrecht dahingehend zu ändern, dass die Ehefrau der gebärenden Frau rechtliche Mutter des Kindes wird. Auch die Anerkennung der Mutterschaft müssen bei Zwei-Mütter-Familien ermöglicht werden.

Wie es weitergeht

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit auseinandersetzen kann. Ob und wann sie dies tun muss, ist gesetzlich nicht geregelt.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 23.05.2025

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in einem Antrag (21/341) auf, die Zurückweisung von Asylsuchenden an Deutschlands Grenzen unverzüglich zu unterlassen und die stationären Binnengrenzkontrollen zu Deutschlands Nachbarländern nach dem Schengener Grenzkodex aufzuheben. Stattdessen solle sie Schutzsuchenden, insbesondere Vulnerablen, ein geordnetes, faires Verfahren gewähren und ihre Schutzersuchen prüfen, „wie im Asylgesetz und in der Dublin-III-Verordnung vorgesehen“. Gemeinsam mit anderen Staaten solle sie sich im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit für legale und sichere Zugangswege durch humanitäre Visa und europäische Resettlement-Programme einsetzen.

Mit der möglichen Heranziehung von Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Begründung einer nationalen Bedrohungslage für die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit erfordert, beugt die Bundesregierung nach Ansicht der Grünen-Fraktion EU-Recht. Sie handle derzeit ohne rechtssichere Entscheidungsgrundlagen und habe sich entgegen anderslautenden Aussagen offenkundig nicht mit den europäischen Partnern abgestimmt. „Nationale Alleingänge an den Binnengrenzen schaden Europa“, urteilen die Abgeordneten.

Über den Antrag berät das Parlament am Donnerstag, dem 5. Juni 2025. Darüber hinaus hat die Fraktion Die Linke einen Antrag mit dem Titel „Zurückweisung von Schutzsuchenden beenden“ angekündigt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 202 vom 04.06.2025

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf „zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ (21/321) vorgelegt, der am Freitagvormittag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll dieser Nachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden, um die Aufnahme- und Integrationssysteme der Bundesrepublik zu entlasten. Zugleich soll eine Familienzusammenführung in Härtefällen weiterhin möglich sein. Daneben sieht der Gesetzentwurf zudem vor, in das Aufenthaltsgesetz neben der Steuerung wieder das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung aufzunehmen.

Wie die Koalitionsfraktionen in der Vorlage ausführen, wurde bereits 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auszusetzen. Danach wurde dieser Nachzug zu Personen mit subsidiärem Schutz mit dem im März 2016 in Kraft getretenen Gesetz „zur Einführung beschleunigter Asylverfahren“ zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt, diese Aussetzung im März 2018 bis Ende Juli 2018 verlängert und danach durch die Begrenzung des Familiennachzugs auf 1.000 Visa pro Monat ersetzt.

Dieses Kontingent von 1.000 Visa pro Monat ist den beiden Fraktionen zufolge seit Juni 2023 ausgeschöpft. Im Jahr 2023 seien vom Bundesverwaltungsamt bereits 11.630 Zustimmungen zur Visumerteilung zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt worden, im Jahr 2024 seien es erstmals 12.000 gewesen.

Ausweislich des Ausländerzentralregisters hielten sich zum Stichtag 31. März 2025 laut Vorlage 388.074 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum subsidiären Schutz nach Paragraf 25 Absatz 2 Satz 1 Variante 2 des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland auf. Für sie bestehe derzeit bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen „grundsätzlich die Möglichkeit, im Rahmen der Kontingentregelung von 1.000 Visa pro Monat Familienzusammenführung geltend zu machen, soweit sich noch Mitglieder der Kernfamilie im Ausland aufhalten und eine Familienzusammenführung dort unzumutbar wäre“. Wie viele dieser Personen bereits in der Kernfamilie in Deutschland leben und keinen Familiennachzug mehr geltend machen können, sei nicht bekannt.

Das Ziel der Begrenzung der Zuwanderung war im Jahr 2023 aus der Zweckbestimmung des Aufenthaltsgesetzes gestrichen worden, um ein „Zeichen der Offenheit für mehr Zuwanderung gerade im Bereich der Erwerbs- und Bildungsmigration zu setzen“, wie die beiden Fraktionen darlegen. Insbesondere im Hinblick auf „weiterhin bestehende erhebliche irreguläre Migrationsbewegungen“ solle aber klargestellt werden, „dass das Aufenthaltsgesetz nicht nur auf die Steuerung, sondern auch auf die Begrenzung von Zuwanderung ausgerichtet ist“.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 201 vom 04.06.2025

Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (21/134) eingebracht. Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden oft unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstelle, überhaupt eine Wohnung zu finden, würden sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise einlassen, die die Grenze zum Wucher überschreiten würden. Die Fraktion bezeichnet die bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien als nicht ausreichend, um dem Problem hinreichend zu begegnen. Bei erheblich überhöhten Mieten bedürfe es flankierender gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere einer behördlichen Ahndungsmöglichkeit.

Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermietende stelle. Eine „Ausnutzung“ lasse sich in der Praxis deshalb kaum je nachweisen, wodurch Paragraf 5 faktisch weitgehend leerlaufe. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß.

Als Lösung verlangt die Fraktion Die Linke, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 154 vom 13.05.2025

Die Lebenserwartung in Deutschland steigt. Doch insbesondere Frauen ist nicht bewusst, wie lange sie wahrscheinlich leben werden – und dies kann gravierende Folgen haben.

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat untersucht, wie Menschen im mittleren Erwachsenenalter ihre verbleibende Lebensdauer einschätzen. Während Männer häufig die Zeitspanne zu optimistisch ansetzen und ihre Lebensdauer überschätzen, ist bei Frauen eher das Gegenteil der Fall: Sie unterschätzen die ihnen verbleibende Zeit. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. „Die Forschungsergebnisse zeigen, dass Personen, die ihre verbleibende Lebenszeit unterschätzen, tendenziell weniger in die Altersvorsorge investieren“, erklärt Dr. Andreas Mergenthaler, Mitautor der Studie. Aus dieser Fehleinschätzung kann ein niedriges Rentenniveau folgen und das Armutsrisiko kann sich erhöhen.

 

Die ausführliche Pressemitteilung haben wir beigefügt.

Die Pressemitteilung basiert auf der aktuellen Ausgabe von „BiB.Aktuell“, einer Publikation des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die am 21.05.2025 veröffentlicht wird. Den entsprechenden Beitrag aus der Publikation „BiB.Aktuell“ haben wir Ihnen ebenfalls beigefügt.

Gerne vermitteln wir Ihnen auch die Autorin / die Autoren der Studie als Interviewpartner.

Die vollständige Literaturangabe des Beitrags lautet:

Reuter, Anna; Mergenthaler, Andreas; Klüsener, Sebastian (2025): Gender Gap bei selbst eingeschätzter Lebensdauer. Männer optimistisch, Frauen pessimistisch?

www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-4    

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 21.05.2025

Die demografische Entwicklung stellt den deutschen Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Der heute bereits vielfach beklagte Arbeitskräftemangel dürfte sich aufgrund der Altersstruktur der Bevölkerung in naher Zukunft weiter verschärfen. So wird mit dem Übergang der Babyboomer in den Ruhestand die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 2035 stark zurückgehen. Abhängig von der Entwicklung der internationalen Wanderungsbewegungen von und nach Deutschland ist mit einem Rückgang zwischen 1,5 und 4,7 Mio. Personen zu rechnen. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat untersucht, wie sich das Volumen des Erwerbsangebots in Deutschland zukünftig entwickeln könnte, welche Stellschrauben von Bedeutung sind und welche Rolle Frauen und älteren Erwerbstätigen hierbei zukommt.

Um plausible Annahmen für das zukünftige gesamtwirtschaftliche Erwerbsvolumen treffen zu können, analysierten die Autoren der Studie zunächst die Entwicklung der vergangenen Jahre. Demnach stieg zwischen 2009 und 2022 das Erwerbsvolumen von 1,39 Mrd. Arbeitsstunden pro Woche auf 1,47 Mrd. an, während die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter in etwa konstant blieb. „Die Zunahme des Erwerbsvolumens in dieser Zeit ist somit auf eine höhere Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung zurückzuführen“, resümiert Mitautor Harun Sulak vom BiB. Allerdings trugen zu diesem Anstieg die einzelnen Altersgruppen unterschiedlich stark bei. Die markantesten Veränderungen zeigten sich im höheren Alter: Im Alter ab etwa 50 Jahren stieg die Erwerbstätigkeit pro Person bei beiden Geschlechtern stark an – bei den 60- bis 64-Jährigen kam es im Schnitt sogar zu einer Zunahme von rund acht Arbeitsstunden pro Woche.

Auf Basis verschiedener Szenarien nahmen die Studienautoren Vorausberechnungen des Erwerbsvolumens in Form von geleisteten Arbeitsstunden pro Woche bis zum Jahr 2035 vor. Die Vorausberechnungen unterschieden sich bei der internationalen Wanderung, dem Bildungsniveau sowie der Erwerbstätigkeit von Frauen und älteren Erwerbstätigen. Die Ergebnisse zeigen, dass es noch erhebliche Potenziale gibt, dem durch den Ruhestandseintritt der Babyboomer bedingten Arbeitskraftmangel entgegenzuwirken. So würde sich zum Beispiel das Arbeitskraftangebot bis 2035 nur wenig ändern, wenn die Nettozuwanderung durchschnittlich bei etwa 330.000 Personen läge und gleichzeitig weitere Fortschritte bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Menschen erreicht werden könnten. „In dem Szenario gehen wir von einem Anstieg der Erwerbsbeteiligung westdeutscher Frauen auf das ostdeutsche Niveau aus“, erklärt BiB-Forscher Harun Sulak. „Bei den älteren Erwerbstätigen schreiben wir die in den letzten anderthalb Jahrzehnten verzeichneten Anstiege in die Zukunft fort.“ Für die Zugewanderten wird ein Bildungsniveau entsprechend der bereits in Deutschland lebenden Bevölkerung und eine frühzeitige Arbeitsmarktintegration angenommen. „All diese Aspekte sind natürlich keine Selbstläufer, aber durchaus mögliche Szenarien“, so Sulak. Unter diesen Annahmen ergeben sich für 2035 1,48 Mrd. geleistete Arbeitsstunden pro Woche, was gegenüber 2022 sogar noch einem leichten Plus entspräche.

Bei der Studie wurde auch berücksichtigt, dass sich die Erwerbstätigkeit nach Bildungsniveau stark unterscheidet. 2022 lag die durchschnittliche Wochenarbeitszeit pro Person bei hochgebildeten Männern zwischen 20 und 66 Jahren um 2,5 Stunden höher als bei Männern mit mittlerer Bildung – und über 7 Stunden höher als bei Männern mit niedriger Bildung. Bei Frauen waren die Unterschiede mit 3 bzw. 11 Arbeitsstunden pro Woche nochmal deutlich größer. „Diese Unterschiede verdeutlichen, dass auch durch Investitionen in Bildung ungenutzte Erwerbspotenziale erschlossen werden können“, schlussfolgert der Mitautor und BiB-Forscher Dr. Sebastian Klüsener. „Dabei geht es nicht nur um Bildung im jüngeren Alter, sondern auch um lebenslanges Lernen in allen Altersschichten.“

Diese Pressemeldung basiert auf folgender Publikation:

Sulak, Harun; Jung, Felix; Klüsener, Sebastian (2025): Wie kann demografiebedingtem Arbeitskraftmangel begegnet werden? Szenarienbasierte Vorausberechnungen des Erwerbsvolumens bis 2035.

http://www.bib.bund.de/Publikation/2025/BiB-Aktuell-2025-3

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 16.04.2025

Bundeskanzler Friedrich Merz hat eine Debatte über die Arbeitszeit in Deutschland angestoßen. Die Menschen müssten „wieder mehr und vor allem effizienter arbeiten“. Im Koalitionsvertrag kündigt die neue Bundesregierung an, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Das zielt in erster Linie auf eine weitere Lockerung des Arbeitszeitgesetzes zur Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit ab. Dabei erlaubt bereits das geltende Gesetz längst eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 10 Stunden. Das Vorhaben der Bundesregierung würde tägliche Höchstarbeitszeiten von über 12 Stunden erlauben, zeigt eine neue Kurzstudie des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die von der Bundesregierung angeführten Ziele – wirtschaftliche Impulse, Interessen von Beschäftigten an Flexibilität und Erhalt des Arbeitsvolumens trotz demografischen Wandels – lassen sich durch weiter deregulierte Arbeitszeiten nicht erreichen, warnen die HSI-Fachleute Dr. Amélie Sutterer-Kipping und Dr. Laurens Brandt. Denn erstens könne eine weitgehende Lockerung der täglichen Arbeitszeit bestehende gesundheitliche Probleme in der Erwerbsbevölkerung verschärfen, was das Arbeitspotenzial schwächt statt stärkt. Zweitens würde sich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verschlechtern, was insbesondere die Teilnahme von Frauen am Erwerbsleben einschränkt. „Eine Arbeitszeitderegulierung, die Erkenntnisse von Arbeitsmedizin und Arbeitsforschung ausblendet und an der sozialen Realität vorbeigeht, dürfte wirtschaftlich sogar kontraproduktiv wirken. Denn sie würde gerade jene Entwicklungen bremsen, die in den vergangenen Jahren wesentlich zu Rekordwerten bei Erwerbstätigkeit und Arbeitsvolumen beigetragen haben und gleichzeitig Probleme bei Gesundheit und Demografie verschärfen“, sagt Expertin Sutterer-Kipping.    

Arbeitsvolumen auf Rekordniveau

Um sich ein vollständiges Bild über die Entwicklung der Arbeitszeit in Deutschland zu machen, müssen neben der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit auch die Entwicklung der Erwerbstätigkeit und das Arbeitszeitvolumen betrachtet werden. Die HSI-Forschenden tun das mit aktuellen Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die Zahlen der abhängig Beschäftigten bzw. der Erwerbstätigen erreichten nach dem IAB im Jahr 2023 mit einem Jahresdurchschnitt von 42,2 bzw. 46,0 Millionen Personen Höchststände. Auch das Gesamtarbeitszeitvolumen verzeichnete Rekordwerte. Insgesamt haben abhängig Beschäftigte in Deutschland 2023 rund 54,59 Milliarden Stunden geleistet, während es 1991 noch 52,20 Milliarden Stunden waren. Inklusive des Arbeitszeitvolumens der Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen stieg das Arbeitszeitvolumen der Erwerbstätigen 2023 sogar auf 61,44 Milliarden Stunden. Im Jahr 2024 blieben beide Größen sehr nahe an diesen Rekordwerten: Die Zahl der Erwerbstätigen stieg noch einmal minimal an, das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen ging geringfügig um 0,1 Prozent auf 61,37 Milliarden Stunden zurück. Die gestiegene Erwerbstätigenzahl und das gestiegene Arbeitszeitvolumen sind wesentlich darauf zurückzuführen, dass heute mehr Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen. So ist die Erwerbsquote von Frauen zwischen 1991 und 2022 um 16 Prozentpunkte auf 73 Prozent gestiegen.

„Die Entwicklung der Arbeitszeit zeigt, dass wir uns zunehmend weg vom traditionellen Alleinverdienermodell zu einem Zweiverdienerhaushalt hinbewegen“, analysieren Sutterer-Kipping und Brandt. Dementsprechend steigt das Gesamtarbeitszeitvolumen insgesamt, während die durchschnittlichen Jahresarbeitszeiten gesunken sind. Die durchschnittlich geleistete Arbeitszeit der Beschäftigten lag laut IAB 1991 noch bei rund 1.478 Stunden und im Jahr 2023 bei 1.295 Stunden. Der Rückgang ist stark auf die kontinuierlich gestiegenen Teilzeitquoten zurückzuführen. Knapp ein Drittel der Beschäftigten arbeitete 2023 in Teilzeit, unter den erwerbstätigen Frauen sogar fast jede zweite, und das nicht immer freiwillig. Gerade bei Müttern schränken unbezahlte Sorgearbeit und unzureichende Betreuungsmöglichkeiten die Kapazitäten für den Erwerbsjob ein. Rechnerisch senkt das die durchschnittliche Jahresarbeitszeit pro Kopf, was zu einer im europäischen Vergleich relativ geringen durchschnittlichen Arbeitszeit aller Beschäftigten von 34,7 Stunden pro Woche führt. An diesen Zusammenhängen würde eine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes nichts verbessern, im Gegenteil.

Geltendes Recht sorgt für erhebliche Flexibilität

Den Arbeitgebern ermöglicht hingegen schon die geltende Rechtslage eine erhebliche Flexibilität, betonen die HSI-Expert*innen. Der Acht-Stunden-Tag ist zwar seit 1918 eine Konstante im Arbeitszeitrecht, gleichwohl ist ohne weitere Voraussetzung eine deutliche Verlängerung möglich. So kann die Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt, also die durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich nicht überschritten wird. Darüber hinaus lässt das geltende Arbeitszeitgesetz zahlreiche branchen- bzw. tätigkeitsbezogene Abweichungen und Ausnahmen durch Tarifvertrag, aufgrund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch behördliche Erlaubnis zu, wobei im Regelfall ein entsprechender Zeitausgleich gewährleistet sein muss. Das erklärt, warum z.B. in Krankenhäusern längere Arbeitszeiten als acht bzw. zehn Stunden möglich sind.

Überlange Arbeitszeiten gefährden die Gesundheit

Trotz aller bereits bestehender Flexibilisierungsmöglichkeiten: Dass der Erwerbs-Arbeitstag im Prinzip nach acht Stunden enden soll, ist kein Zufall, sondern Ergebnis wissenschaftlicher Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz. Die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit würde aber faktisch nach Abzug der Mindestruhezeit von 11 Stunden und der entsprechenden Ruhepause von 45 Minuten eine tägliche Höchstarbeitszeit von 12 Stunden und 15 Minuten ermöglichen. Eine Begrenzung der täglichen Arbeitszeit fände dann nur durch die Mindestruhezeiten und Ruhepausen statt.

Arbeitsmedizinisch ist längst erwiesen, dass Arbeitszeiten von mehr als acht Stunden die Gesundheit gefährden. Langfristig kommt es häufiger zu stressbedingten Erkrankungen, sowohl zu psychischen Leiden wie vermehrtes Auftreten von Burnout-Symptomatik, physischen und psychischen Erschöpfungszuständen, als auch zu körperlichen Erkrankungen, etwa Schlaganfälle, Diabetes und erhöhtes Krebsrisiko. Psychische Erkrankungen sind immer häufiger der Grund für Fehlzeiten und vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Die Krankheitsdauer bei psychischen Erkrankungen lag nach Daten der DAK 2023 bei durchschnittlich 33 Tagen. „Neben den fatalen Folgen für Arbeitnehmende stellt dies langfristig auch das Gesundheitssystem und Arbeitgebende vor enorme Herausforderungen“, betonen Sutterer-Kipping und Brandt.

Neben höheren Krankheitsrisiken zeigen arbeitsmedizinische Erkenntnisse auch negative Zusammenhänge zwischen langen werktäglichen Arbeitszeiten und dem Unfallgeschehen am Arbeitsplatz. Das Unfallrisiko steigt ab der 8. Arbeitsstunde exponentiell an, sodass Arbeitszeiten über 10 Stunden täglich als hoch riskant eingestuft werden. Nach einer Arbeitszeit von 12 Stunden ist die Unfallrate bei der Arbeit oder bei der anschließenden Fahrt nach Hause im Vergleich zu 8 Stunden um das Zweifache erhöht. Dieses Risiko betrifft nicht nur die Arbeitnehmer*innen selbst, sondern auch Dritte, wie beispielsweise Patient*innen bei medizinischen Tätigkeiten oder Verkehrsteilnehmende.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie leidet

Weiteres gravierendes Problem: Durch die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit werden Betreuungskonflikte nicht gelöst, sondern verschärft, so die Forschenden. „Die Vorhersehbarkeit und Planbarkeit von Arbeitszeiten stellen wichtige Schlüsselfaktoren für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie dar. Es droht der Effekt einer weiteren Verringerung der Erwerbsarbeit gerade bei Frauen.“ Das schwächt nicht nur das aktuelle Arbeitsangebot. Langfristig verhindert die ungleiche Teilhabe am Arbeitsmarkt die eigenständige Existenzsicherung im Lebenslauf, schmälert nachweislich Aufstiegs- und Weiterbildungschancen und erhöht das Risiko für Altersarmut.

Was Arbeitnehmer*innen hingegen wirklich helfen würde, Erwerbsarbeit und Sorgearbeit unter einen Hut zu bringen, sei mehr Arbeitszeitsouveränität, also Einflussnahme auf die Verteilung der Arbeitszeit. Im Koalitionsvertrag machen die Forschenden an diesem Punkt aber eine Leerstelle aus. „Dort heißt es zwar, dass sich die Beschäftigten und Unternehmen mehr Flexibilität wünschen, der Koalitionsvertrag sieht aber keine Einflussnahme der Arbeitnehmenden auf die Verteilung der Arbeitszeit vor.“ Nach geltender Rechtslage kann sich die konkrete Lage der Arbeitszeit aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder tarifvertraglichen Regelungen ergeben. Sofern hier keine Festlegungen getroffen worden sind, unterliegt die Bestimmung der Lage der Arbeitszeit dem Direktionsrecht der Arbeitgebenden. Sie haben also das letzte Wort.

Auch vor diesem Hintergrund bewerten die Fachleute die Einführung einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit als „nicht verantwortbar und die falsche Stellschraube zur Lösung des Problems von gleichberechtigter Sorgearbeit“. Statt diesen Irrweg einzuschlagen, solle sich die Bundesregierung an Reformen der bislang letzten schwarz-roten Koalition orientieren. Mit der 2019 eingeführten Brückenteilzeit sei ein erster Schritt gemacht worden, um der „Teilzeitfalle“ entgegenzuwirken. „Doch bisher gibt es noch zu viele Einschränkungen, als dass dieses Gesetz wirklich ein Ende der Teilzeitfalle bedeuten würde“, schreiben die Forschenden. Gleichzeitig müsse die institutionelle Kinderbetreuung weiter gestärkt werden, denn die Verfügbarkeit von Betreuungsmöglichkeiten sei ein zentraler Hebel für die gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit.

Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Gefahr für Vereinbarkeit und Gesundheit, HBS Kommentar Nr. 5, Juni 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 30.05.2025

Bis Ende Juni 2025 muss die Mindestlohnkommission entscheiden, wie hoch der deutsche Mindestlohn in den beiden kommenden Jahren sein soll. Eine wichtige Vorentscheidung hat die Mindestlohnkommission dabei bereits getroffen: Anders als bisher wird sich die nächste Mindestlohnerhöhung nicht nur nachlaufend an der Tarifentwicklung orientieren, sondern auch am Zielwert von 60 Prozent des Medianlohns der Vollzeitbeschäftigten. Darauf haben sich die von Gewerkschaften und Arbeitgebern benannten Kommissionsmitglieder im Januar verständigt, als sie eine neue Geschäftsordnung beschlossen haben. Was dies für die kommende Mindestlohnanpassung bedeutet, haben Forscher des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung jetzt in einer Stellungnahme für die Mindestlohnkommission detailliert herausgearbeitet.*

Um das Ziel von 60 Prozent des Medianlohns zu erreichen, ist in Deutschland ein Mindestlohn von rund 15 Euro notwendig. Die verschiedenen Datenquellen, die in der Studie hierzu analysiert werden, unterscheiden sich diesbezüglich nur um Cent-Beträge: Schreibt man die Daten des Statistischen Bundesamtes fort, so ergibt sich ein Mindestlohn von 14,88 bis 15,02 Euro im Jahr 2026 und von 15,31 bis 15,48 Euro im Jahr 2027. Verwendet man stattdessen Berechnungen der OECD, wäre schon für das laufende Jahr ein Mindestlohnniveau von 15,12 Euro erforderlich, um den 60-Prozent-Wert zu erreichen. In der Vergangenheit hat Deutschland den international üblichen Referenzwert von 60 Prozent des Medianlohns, der auch in der Europäischen Mindestlohnrichtlinie verankert ist, regelmäßig unterschritten. Entsprechend groß ist jetzt der Aufholbedarf – und zwar auch, weil die Mindestlohnkommission in ihrem letzten Beschluss 2023 gegen die Stimmen der Gewerkschaftsvertreter*innen nur eine Mini-Anhebung auf das derzeitige Niveau von 12,82 Euro beschlossen hatte.

Die kommende Erhöhung dürfte damit stärker ausfallen, als dies der Fall wäre, wenn die Kommission sich wie in der Vergangenheit nur an der Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre orientieren würde, erwarten die Fachleute von WSI und IMK. Nach dem bisherigen Anpassungsmodus stünde lediglich eine Anhebung auf rund 14 Euro an. Dies dürfte nach der neuen Geschäftsordnung aber allenfalls „die untere Grenze des Verhandlungskorridors in der Mindestlohnkommission markieren“. Auch hier weist die Studie je nach Datenquelle geringfügig voneinander abweichende Ergebnisse aus: So lässt sich allein aus den bisher veröffentlichten Daten zum Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ein Mindestlohn von 13,71 bis 13,92 Euro ableiten. Dieser Wert dürfte sich noch einmal erhöhen, wenn der Mindestlohnkommission zum Verhandlungsbeginn noch weitere Tarifabschlüsse vorliegen. Wenn man Tariflohndaten der Deutschen Bundesbank oder des WSI Tarifarchivs zugrunde legt, ergibt sich nach dem bisherigen Anpassungsmodus ein Mindestlohnniveau von bis zu 14,26 Euro.

Transparenz durch zweistufiges Anpassungsverfahren

Für den anstehenden Beschluss bietet sich nach Analyse der Forscher ein zweistufiges Verfahren an: Die Tarifentwicklung der vergangenen zwei Jahre und andere Verlaufsindikatoren wie die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung könnten als Maßstab für die reguläre Anpassung des Mindestlohns dienen. Als zweites könnte bis zum Erreichen des Zielwertes von 60 Prozent des Medianlohns eine weitere Komponente hinzukommen, mit der die bestehende Lücke geschlossen wird. „Die Kommission könnte damit Transparenz über ihre eigene Entscheidungsfindung schaffen und Verlässlichkeit über weitere Entwicklung des Mindestlohns herstellen. Sie könnte zugleich ihre eigene Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen und so verlorene Glaubwürdigkeit zurückgewinnen“, so die Studienautoren Dr. Malte Lübker, Prof. Dr. Thorsten Schulten (beide WSI) und Prof. Dr. Alexander Herzog-Stein (IMK).

Dies würde einer grundsätzlichen Neuorientierung der Kommission gleichkommen – eine Perspektive, die in der Studie ausdrücklich begrüßt wird. Denn im Rückblick fällt die bisherige Bilanz der Mindestlohnkommission äußerst verhalten aus: Per Saldo haben die Anhebungen durch die Kommission über die vergangenen zehn Jahre im Wesentlichen die Kaufkraftverluste durch die Inflation ausgeglichen. Gegenüber der allgemeinen Lohnentwicklung und den Produktivitätsfortschritten sind die Anpassungen durch die Kommission über viele Jahre zurückgefallen. Auch der Kaitz-Index, der den Mindestlohn ins Verhältnis zum Medianlohn setzt, sank unter Ägide der Kommission nach Daten der OECD von 48,2 Prozent (2015) auf 44,8 Prozent (2021) und hatte sich damit weiter von dem 60-Prozent-Referenzwert entfernt.

Erst die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro durch den Gesetzgeber zum 1. Oktober 2022 brachte hier einen zwischenzeitlichen Anstieg auf 51,7 Prozent im Jahr 2023. Damit befand sich Deutschland innerhalb der EU etwa in der Mitte einer Spanne, die von 42,3 Prozent in Lettland bis zu 68,2 Prozent in Portugal reichte. Neben Portugal erreichten zuletzt auch Slowenien mit 63,0 Prozent und Frankreich mit 62,2 Prozent die 60 Prozent-Marke, während sie für Luxemburg und Rumänien in Reichweite lag (siehe Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Mindestlohn hat sich in Deutschland etabliert – befürchtete Nebenwirkungen bleiben aus

Unabhängig von der Kritik am niedrigen Niveau fällt die Bilanz nach zehn Jahren Mindestlohn in der Studie positiv aus. „Der gesetzliche Mindestlohn ist inzwischen zu einem fest etablierten Regelungsinstrument der deutschen Arbeitsmarktordnung geworden, das von keinem relevanten Akteur mehr in Frage gestellt wird“, so die Studienautoren. Vom Mindestlohn profitiert haben vor allem Beschäftigte im unteren Lohnsegment. Hier sind die Stundenlöhne – insbesondere seit der Erhöhung auf zwölf Euro – deutlich gestiegen. Dies habe zu einem Rückgang der Lohnungleichheit in Deutschland beigetragen. „Da Niedriglöhne vor allem bei Frauen und in Ostdeutschland verbreitet sind, waren die Auswirkungen hier besonders stark. Der Mindestlohn hat damit auch einen wichtigen Beitrag zum Abbau der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern geleistet und geholfen, das innerdeutsche Lohngefälle zumindest im unteren Lohnsegment abzubauen“, hebt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, hervor.

In vielen Fällen ist es nach Einführung des Mindestlohns gelungen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln, so die Analyse. Die von Kritikern im Vorfeld befürchteten Arbeitsplatzverluste – je nach Prognose zwischen rund 400.000 und 1,4 Millionen – sind hingegen ausgeblieben. Nach heutigem Forschungsstand sind Jobs allenfalls im Bereich der geringfügig entlohnten Beschäftigung und auch dort in deutlich geringerem Umfang als vorhergesagt verloren gegangen. Auch für die Tarifpolitik lassen sich keine unerwünschten Effekte feststellen: Der Mindestlohn hat weder die Tarifbindung noch den Organisationsgrad von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beeinträchtigt. Nach der Erhöhung auf zwölf Euro haben die Tarifparteien ihre Tarifverträge entsprechend angepasst. In vielen Niedriglohnbranchen kam es in der Folge zu deutlichen Tariflohnsteigerungen.

WSI Policy Brief Nr. 88, März 2025

10 Jahre Mindestlohn: Bilanz und Ausblick. Gemeinsame Stellungnahme von WSI und IMK anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2025.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 24.03.2025

Während des Pride Month im Juni stehen die Rechte und Lebenswelten lesbischer, schwuler, bisexueller, trans- und intergeschlechtlicher sowie queerer Menschen (LSBTIQ*) im Fokus. 31 000 gleichgeschlechtliche Paare mit Kindern gab es im Jahr 2024 in Deutschland, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2024 mitteilt. In den sogenannten Regenbogenfamilien lebten 50 000 Kinder. Der Begriff Regenbogenfamilien beschreibt Familien, in denen ein gleichgeschlechtliches Paar mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt zusammenlebt – unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht.

Eine von 200 Paarfamilien ist eine Regenbogenfamilie

Insgesamt gab es im Jahr 2024 in Deutschland gut 6,8 Millionen Paarfamilien mit minderjährigen Kindern, rund jede 200. davon war eine Regenbogenfamilie. Gut 70 % der Elternpaare in Regenbogenfamilien waren zwei Frauen (22 000), knapp 30 % Männerpaare (9 000). Von allen 208 000 gleichgeschlechtlichen Paaren lebten 15 % als Regenbogenfamilie mit Kindern unter 18 Jahren zusammen. Legt man einen erweiterten Familienbegriff zugrunde, der auch Paare mit erwachsenen Kindern umfasst, lebten in Deutschland 38 000 Regenbogenfamilien mit 62 000 minderjährigen oder erwachsenen Kindern.

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, wurden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnet.

Die Ergebnisse beziehen sich auf Familien in privaten Hauptwohnsitzhaushalten. Familien umfassen im Mikrozensus alle Eltern-Kind-Gemeinschaften, das heißt gemischtgeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehepaare/Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind in diesen Familienbegriff – neben leiblichen Kindern – auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus und zur Umstellung der Hochrechnung auf den Zensus 2022 bieten eine Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Situation von Familien und zu Lebensformen in Deutschland bietet der Statistische Bericht „Haushalte und Familien„.

 
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.06.2025
  • Wochenendarbeit besonders häufig im Gastgewerbe (70 %), in Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel (47 %)
  • Männer arbeiten häufiger abends, nachts oder in Schichten

Mehr als ein Viertel (27 %) der abhängig Beschäftigten hat im Jahr 2023 zumindest gelegentlich Wochenendarbeit geleistet. Das teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Mikrozensus zum Tag der Arbeit am 1. Mai mit, an dem die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern traditionell im Fokus stehen. Besonders hoch war der Anteil in den Branchen Gastgewerbe (70 %), Kunst, Unterhaltung und Erholung (55 %) sowie im Handel, inklusive der Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (47 %). An Samstagen arbeitete zumindest gelegentlich ein Viertel (25 %) aller Beschäftigten, sonntags 15 % und an Feiertagen 6 %.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten etwa gleich häufig an Wochenenden

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiteten 2023 mit einem Anteil von 27 % beziehungsweise 26 % etwa gleich häufig an Wochenenden. Im Gastgewerbe leisteten zwei Drittel (67 %) der Arbeitnehmerinnen Wochenendarbeit. Im Handel (52 %) sowie im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (51 %) waren es jeweils etwas mehr als die Hälfte aller weiblichen Beschäftigten. Bei den Männern waren es knapp drei Viertel (74 %) der Arbeitnehmer im Gastgewerbe, 60 % in Kunst, Unterhaltung und Erholung sowie 46 % im Gesundheits- und Sozialwesen, die zumindest gelegentlich am Wochenende arbeiteten.

Ein Viertel arbeitet abends, 15 % im Schichtsystem und 9 % nachts

Neben arbeitsreichen Wochenenden sind Abend- und Nachtarbeit sowie die Arbeit im Schichtsystem mit besonderen Belastungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbunden. Ein Viertel (25 %) der abhängig Beschäftigten arbeitete im Jahr 2023 zumindest gelegentlich abends, also zwischen 18 und 23 Uhr. 15 % arbeiteten zumindest gelegentlich im Schichtsystem, 9 % nachts zwischen 23 und 6 Uhr. Bei Männern sind diese Arbeitsformen häufiger vertreten: Sie verrichteten zu 28 % Abendarbeit, zu 16 % Schichtarbeit und zu 12 % Nachtarbeit. Bei Frauen waren es 23 % der Arbeitnehmerinnen, die zumindest gelegentlich abends arbeiteten, 13 % arbeiteten in Schichten und 6 % nachts.

Gut die Hälfte (51 %) der abhängig Beschäftigten im Gastgewerbe leistete 2023 Abendarbeit. In der Kunst, Unterhaltung und Erholung waren es 46 %, im Gesundheits- und Sozialwesen gut ein Drittel (34 %). Schichtarbeit leisteten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer häufig im Gesundheits- und Sozialwesen (28 %), im Bereich Verkehr und Lagerei (24 %) sowie im Gastgewerbe (21 %). Nachtarbeit war vor allem in den Branchen Verkehr und Lagerei (22 %), Gesundheits- und Sozialwesen (16 %) und im Gastgewerbe (13 %) verbreitet.

18 % der Beschäftigten in der EU arbeiten in Schichten

In der Europäischen Union (EU) arbeiteten im Jahr 2023 mit 18 % anteilig etwas mehr abhängig Beschäftigte in einem Schichtsystem als in Deutschland (15 %). EU-weit war der Anteil an Schichtarbeiterinnen und Schichtarbeitern in Griechenland (36 %), Rumänien (34 %) und Kroatien (33 %) am höchsten. In Dänemark hingegen war Schichtarbeit im europäischen Vergleich deutlich weniger häufig verbreitet (8 %).

Methodische Hinweise:

Die Angaben zu atypischen Arbeitszeiten in Deutschland stammen aus den Erstergebnissen des Mikrozensus 2023. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Die Hochrechnung basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Auf Basis des Zensus 2022 hochgerechnete Ergebnisse des Mikrozensus werden voraussichtlich Ende Mai 2025 vorliegen.

Die europäischen Daten zu Schichtarbeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stammen aus der Arbeitskräfteerhebung der EU, die in Deutschland in den Mikrozensus integriert ist.

Angegeben sind jeweils die Anteile der abhängig Beschäftigten ab 15 Jahren, die angegeben haben, innerhalb der letzten 4 Wochen ständig, regelmäßig oder gelegentlich an einem Samstag, Sonntag, Feiertag, abends (18 bis 23 Uhr), nachts (23 bis 6 Uhr) oder im Schichtsystem gearbeitet haben.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu Erwerbstätigen und dem Arbeitsmarkt finden Sie auf unserer Themenseite Erwerbstätigkeit. Europäische Arbeitsmarktdaten finden Sie auf unserer Themenseite Arbeitsmarkt in Europa.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2025
  • 1,24 Millionen Frauen und 432 000 Männer bezogen 2024 Elterngeld; Väteranteil mit 25,8 % leicht rückläufig
  • Anteil der Beziehenden von Elterngeld Plus mit 36,7 % auf neuem Höchstwert
  • Durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs 2024 bei Frauen mit 14,8 Monaten weiterhin deutlich länger als bei Männern mit 3,8 Monaten

Rund 1,67 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2024 Elterngeld erhalten. Das waren rund 95 000 oder 5,4 % weniger als im Jahr 2023. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging die Zahl der Männer mit Elterngeldbezug im Vorjahresvergleich um 31 000 oder 6,6 % auf 432 000 zurück, die Zahl der leistungsbeziehenden Frauen um 65 000 oder 5,0 % auf 1,24 Millionen. Damit sank die Zahl der Elterngeldbeziehenden im dritten Jahr in Folge und lag 10,6 % niedriger als 2021. Zum Vergleich: Im selben Zeitraum ging die Zahl der Geburten nach vorläufigen Angaben um etwa 15 % zurück.

613 000 Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld planten im Jahr 2024 die Inanspruchnahme von Elterngeld Plus, und zwar 42,3 % der berechtigten Mütter und 20,6 % der Väter. Insgesamt betrug der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Elterngeld, die bei ihrem Elterngeldbezug zumindest anteilig auch Elterngeld Plus einplanten, 36,7 % (2023: 34,8 %). Seit seiner Einführung wird das Elterngeld Plus somit immer stärker nachgefragt. Zum Vergleich: 2016, im ersten Jahr nach seiner Einführung, entschieden sich 20,1 % der Mütter und 8,2 % der Väter für Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus fällt monatlich niedriger aus als das sogenannte Basiselterngeld, wird dafür aber länger gezahlt, sodass es insgesamt den gleichen Gesamtbetrag ergibt. Arbeiten beide Elternteile parallel in Teilzeit, können mit dem Partnerschaftsbonus bis zu vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Von dieser Möglichkeit machten allerdings nur 8,6 % der Beziehenden von Elterngeld Plus Gebrauch.

Väteranteil in Sachsen am höchsten, im Saarland am niedrigsten

Der Väteranteil ging im Jahr 2024 leicht zurück auf 25,8 % (2023: 26,2 %). Dies ist der erste nennenswerte Rückgang. Seit 2015 ist der Väteranteil kontinuierlich angestiegen, damals hatte er noch bei 20,9 % gelegen.

Der Väteranteil gibt den Anteil der männlichen Bezieher an allen Elterngeldbeziehenden an. Er würde also genau 50 % betragen, wenn bei allen Kindern sowohl der Vater als auch die Mutter gleichermaßen Elterngeld beziehen würde.

Spitzenreiter im Bundesländervergleich mit einem Väteranteil von 29,5 % im Jahr 2024 war – wie im Vorjahr – Sachsen, gefolgt von Baden-Württemberg (28,1 %) und Bayern (27,8 %). Am niedrigsten lag der Väteranteil 2024 – ebenfalls wie im Vorjahr – im Saarland (20,6 %).

Nach wie vor erhebliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der geplanten Bezugsdauer

Die durchschnittliche Dauer des geplanten Elterngeldbezugs lag bei den Frauen im Jahr 2024 unverändert bei 14,8 Monaten. Die von Männern angestrebte Bezugsdauer war mit durchschnittlich 3,8 Monaten dagegen deutlich kürzer und im Vergleich der vergangenen Jahre praktisch konstant (2023: 3,7 Monate; 2022: 3,6 Monate).

Weitere Informationen:

Diese und weitere Ergebnisse zum Elterngeld für das Jahr 2024 sowie für das 4. Quartal 2024 sind auf der Themenseite Eltern- und Kindergeld verfügbar.

Umfangreiches Datenmaterial zur Elterngeldstatistik ist zudem in der Datenbank GENESIS-Online unter dem Suchwort „Elterngeld“ verfügbar. Daten zum Jahresergebnis 2024 finden Sie in den Tabellen 22922-0101 bis 22922-0125, darunter auch Quartalsergebnisse sowie Elterngelddaten auf Kreisebene.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 24.03.2025

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zur Auseinandersetzung um Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Binnengrenzen erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Insbesondere Deutschland ist in der Pflicht, Schutzsuchende nach geltendem europäischen Recht zu behandeln. Deutschland darf nicht den Weg von Staaten gehen, in denen rechtsstaatliche Standards politischer Willkür geopfert werden.“

Die AWO ist zutiefst besorgt über Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen. Das Berliner Verwaltungsgericht hat inzwischen klargestellt, dass solche Zurückweisungen gegen geltendes europäisches Recht verstoßen. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.06.2025

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung 2025 fordert die Arbeiterwohlfahrt (AWO) eine grundlegende Stärkung und verlässliche Finanzierung der sozialen Schuldnerberatung. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: 

„Statt individueller Fehlentscheidungen stehen häufig Armut, unsichere Arbeitsverhältnisse, Krankheit oder Trennung hinter einer Überschuldung. Schuldnerberatung ist daher kein ‚Nice to have‘, sondern ein existenziell wichtiges Angebot der sozialen Daseinsvorsorge.“ 

Die AWO kritisiert, dass es bislang keinen flächendeckenden, gesetzlich abgesicherten Zugang zu kostenloser Schuldner- und Insolvenzberatung gibt. Die Träger müssen vielerorts um Projektmittel kämpfen, während die Nachfrage nach Unterstützung weiter steigt. Gerade in Krisenzeiten wie der Pandemie oder angesichts steigender Lebenshaltungskosten hat sich gezeigt, wie schnell Haushalte in finanzielle Not geraten können. 

Zugleich fordert die AWO eine stärkere Verankerung von finanzieller Bildung im Bildungssystem – insbesondere in benachteiligten Lebenslagen. „Finanzielle Bildung darf nicht nur jenen zugutekommen, die ohnehin über Ressourcen und Unterstützung verfügen. Sie muss gezielt und niedrigschwellig dort ansetzen, wo das Risiko für Verschuldung am höchsten ist“, so Sonnenholzner weiter. 

Hintergrund ist die vom 2. bis 6. Juni stattfindende Aktionswoche Schuldnerberatung, die in diesem Jahr unter dem Motto „Beste Investition – Finanzbildung. Wenn aus Minus Plus wird.“ steht. Die AWO ist Teil der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) und beteiligt sich mit zahlreichen Veranstaltungen und Beratungsangeboten in ihren Einrichtungen bundesweit.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.06.2025

„Gemeinsam aus der Einsamkeit“ lautet das Motto der diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit. Einsamkeit ist ein bedeutsames Thema. Verschiedene Untersuchungen belegen tiefgreifende Auswirkungen auf das Wohlbefinden und die Gesundheit betroffener Menschen. Einsamkeit kann Gefühle von Isolation, Traurigkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Depressionen verstärken. In unserer oft schnelllebigen Gesellschaft ist es schnell möglich, dass Menschen sich einsam fühlen, obwohl sie von vielen Menschen umgeben sind.

Zur diesjährigen Aktionswoche gegen Einsamkeit fordert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Einsamkeit darf kein Tabuthema sein. Umso wichtiger ist, das Bewusstsein für dieses Thema zu stärken und soziale Bindungen zu fördern. Darauf weisen wir als AWO seit geraumer Zeit immer wieder hin. Denn: Die Erfahrung unserer täglichen Arbeit in Einrichtungen und Beratungsstellen vor Ort zeigt, dass Gemeinschaftsprojekte, Nachbarschaftshilfen oder Veranstaltungen im Quartier den Austausch und das Zusammengehörigkeitsgefühl fördern können. Nicht minder bedeutsam ist der Familienalltag, die Pflege von Freundschaften und das Engagement in Vereinen oder Initiativen. Wir sind alle aufgefordert, empathisch im Umgang mit unseren Mitmenschen und offen für die Bedürfnisse anderer zu sein – damit Einsamkeit erst gar nicht möglich wird und den Alltag bestimmt. Dies gilt besonders mit Blick auf junge Menschen, die in realer oder virtueller Einsamkeit empfänglicher werden für Verschwörungserzählungen und demokratiefeindliche Ideologien – eine Entwicklung, die eine Gefahr für unsere Gesellschaft darstellt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 28.05.2025

Die AWO unterstützt den Vorschlag der neuen Arbeitsministerin Bärbel Bas, dass Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen sollen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Forderung entspricht unserer eigenen langjährigen Forderung. Die Diskussion in den letzten Tagen zeigt mal wieder in dramatischer Weise auf, wie wenig einige Beteiligte über den Lebensalltag vieler Rentner, aber insbesondere Rentnerinnen in Deutschland wissen. Die letzten Tage eines Monats werden oft zu Tagen des leeren Kühlschranks. Viele scheuen sich, öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Unser Ehrenamt und unsere Mitarbeitenden in den Einrichtungen sind täglich mit den Nöten der in Armut lebenden Rentner und Rentnerinnen konfrontiert. Es ist ein gesellschaftspolitischer Skandal, dass die Lebensleistung von Menschen nach einem arbeitsreichen Leben im Beruf oder in der Familie nicht auch finanziell anerkannt wird. Anstatt permanent über Kürzungen zu philosophieren, sollten Vorschläge auch in der Wissenschaft entwickelt werden, die Einnahmeseite zu verbreitern und die Ansprüche auf lebensstandardsicherndem Niveau gerecht für alle zu deckeln.

Eine schrittweise Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung, die alle Berufsgruppen umfasst, würde die Finanzierung der Rentenversicherung auf eine solidere Basis stellen und für deren Stabilisierung sorgen. Eine einheitliche Regelung für alle Versicherten ist notwendig, um Fairness und Gleichbehandlung sicherzustellen.”

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.05.2025

Der heutige Weltgesundheitstag lenkt den Blick auf die Gesundheit von Müttern und Neugeborenen. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) fordert dazu eine umfassende Verbesserung der Versorgung während der Schwangerschaft, rund um die Geburt und im Wochenbett. Zudem drängt sie auf mehr partnerschaftliche Vereinbarkeit und die Umsetzung angemessener politischer Maßnahmen, die Familien zu Beginn, aber auch langfristig unterstützen und stärken. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner:

„Schwangerschaft, Geburt und die ersten Wochen mit dem Baby sind prägende Erfahrungen, die Familien stärken können, wenn sie gut begleitet werden. Diese Zeit stellt das gesamte Leben auf den Kopf und wirft auch viele nicht-medizinische Fragen auf. In unseren Beratungsstellen für Schwangerschaft, Familienplanung und Sexualität beobachten wir einen großen Bedarf an psychosozialer Beratung und Begleitung. Von vielen werdenden Eltern hören wir von finanziellen Sorgen: Der Antragsdschungel, finanzielle Einbußen und lange Bearbeitungszeiten führen oft zu Unsicherheiten und in manchen Fällen sogar zu existenziellen Ängsten. Das ist ein erheblicher Stressfaktor, der die Familien auch gesundheitlich sehr belasten kann. Es muss schnell und nachhaltig Entlastung geschaffen werden.“

Der Verband unterstreicht, dass auch die Umsetzung von zeit- und familienpolitischen Maßnahmen gerade in der Anfangsphase des Familienlebens gesundheitsfördernd seien. „Maßnahmen wie die Familienstartzeit sind nicht nur aus gleichstellungspolitischer Sicht relevant, um Sorgearbeit und -verantwortung auch langfristig partnerschaftlich zu verteilen. Sie tragen auch unmittelbar zur Gesundheit der gebärenden Person und des neugeborenen Kindes bei. Sie stärken die Bindung zwischen Eltern und Kind, reduzieren Stress und schaffen wertvolle Zeit für Erholung und gemeinsames Ankommen als Familie. Die nächste Bundesregierung muss endlich bedarfsgerechte zeit-, familien- und gleichstellungpolitische Instrumente umsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.04.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) startet im Juni eine Social Media Kampagne, um auf die Bedeutung der europäischen Gleichstellungspolitik aufmerksam zu machen. Jeden Dienstag wird ein kurzes Video auf Instagram und TikTok veröffentlicht, das zentrale Aspekte des „Fahrplans für die Frauenrechte“ der EU-Kommission beleuchtet. Dieser wurde am 7. März 2025 vorgestellt und bereitet den Übergang von der bisherigen Gender Equality Strategie 2020–2025 zu einer neuen politischen Agenda vor.

„Gerade jetzt zum Start der neuen Bundesregierung in Deutschland müssen wir die Weichen für eine starke europäische Gleichstellungspolitik stellen“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Die Videos der Kampagne diskutieren die Inhalte und Prinzipien des Fahrplans und des dazugehörigen Annex. Die Europäische Kommission konzentriert sich darin beispielsweise auf das Recht auf ein Leben frei von geschlechtsspezifischer Gewalt und auf politische Teilhabe, sowie Themen wie Gender Mainstreaming und Intersektionalität. Dabei bieten die acht Prinzipien für eine geschlechtergerechte Gesellschaft, die die Kommission im Annex des Fahrplans näher ausführt, eine gute Grundlage, müssen jedoch mit konkreten Maßnahmen unterlegt werden. Insgesamt begrüßt der djb, dass die EU-Kommission eine ambitionierte Agenda verfolgt, fordert jedoch zugleich eine konsequente Umsetzung und eine deutliche Weiterentwicklung in der kommenden Gleichstellungsstrategie.

„Gleichstellung ist ein europäisches Versprechen – und das muss endlich eingelöst werden“, so Valentina Chiofalo, Vorsitzende der djb-Kommission Europa- und Völkerrecht.

Der djb fordert, dass sich die neue Bundesregierung klar zum Fahrplan der EU-Kommission bekennt, sich im Rat der Europäischen Union engagiert und auf das Instrument der „German Vote“ verzichtet, wenn es um die Rechte von Frauen und marginalisierten Gruppen geht. Gleichzeitig ruft der djb die EU-Kommission dazu auf, ihre rechtlichen Mittel konsequent zu nutzen, wenn Mitgliedstaaten Richtlinien zur Gleichstellung nicht oder nur unzureichend umsetzen. Mit dieser Social Media Kampagne will der djb auch die Zivilgesellschaft mobilisieren, die europäische Gleichstellungspolitik aufmerksam zu begleiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 27.05.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) positioniert sich gegen Kopftuchverbote in der Justiz und hat dazu ein Policy Paper und FAQ veröffentlicht. Er fordert Bund und Länder auf, vom Erlass von Verbotsregelungen abzusehen, und bereits bestehende Regelungen aufzuheben, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Tätigkeitsfeldern in der Justiz zu gewähren. „Gesetzliche Regelungen, die einige Frauen von Ausbildung und beruflichen Chancen ausschließen, widersprechen grundlegenden Gleichstellungsprinzipien“, betont Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Kopftuchverbote in der Justiz stellen schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der betroffenen Frauen dar: in die Religionsausübungsfreiheit, die Berufs- und Ausbildungsfreiheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie erweisen sich zudem als rechtlich relevante Diskriminierung im Sinne von Art. 3 Abs. 2 und 3 und Art. 33 Abs. 3 GG, indem sie eine faktische Benachteiligung muslimischer Frauen bewirken. Sie entfalten eine exkludierende Wirkung mit Blick auf qualifizierte Berufsfelder, die ökonomische Unabhängigkeit versprechen. „Die Verbotsregelungen gründen auf problematischen Stereotypen, wie der pauschalen Verurteilung der stereotypen Muslima als Inbegriff von Unterdrückung, und auf Vorurteilen hinsichtlich einer vermeintlich fehlenden Rechtstreue seitens Muslim*innen im Allgemeinen“, erklärt Dr. Shino Ibold, MJur (Oxford), Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe zu Kopftuchverboten für die Justiz im djb.

Einen besonderen Fokus legt der djb in seiner Positionierung auf die intersektionale Diskriminierung der betroffenen Frauen. Das Diskriminierungsmerkmal der Religion ist unmittelbar mit demjenigen des Geschlechts verwoben. Die Diskriminierung wirkt da, wo das weibliche Geschlecht mit der Zugehörigkeit zu einer Minderheitenreligion – dem Islam – korreliert. Betroffen sind somit diejenigen, die sich in der Schnittmenge mehrerer durch Diskriminierungsverbote geschützter Gruppen befinden und daher besonders vulnerabel sind.

Aus Sicht des djb ist eine Anpassung bestehender Regelungen zur Amtstracht ein geeignetes Mittel, um legitime Erwartungen hinsichtlich der durch die richterliche Robe ausgedrückten Distanz und dem intendierten Selbstbild des neutralen Staates mit den Grundrechten der betroffenen Frauen in Einklang zu bringen. So könnten – als milderes Mittel im Vergleich zu pauschalen Verbotsregelungen – allein solche Kopftücher zugelassen werden, die sich farblich und stofflich in die Amtstracht einfügen. Hierdurch ließe sich die Unterordnung der Person unter das Amt – um die es im Kern der Debatte um die Verbotsgesetze geht – sinnvoll zum Ausdruck bringen.

„Die Justiz sollte für alle offen sein, die die im Deutschen Richtergesetz normierten Anforderungen erfüllen, und Vielfalt und Repräsentanz als Stärke begreifen“, erklärt Dr. Stefanie Killinger, Vorsitzende der djb-Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 21.05.2025

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt mit seinem aktuellen Policy Paper „Geschlechtergerechte Arbeitszeitregime in Unternehmen“ einen Kontrapunkt zum kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag. Die dortigen Vorschläge zur Streichung der täglichen Höchstarbeitszeit und zur steuerlichen Begünstigung von Überstunden oberhalb einer Vollzeittätigkeit dienen vor allem Arbeitgebendeninteressen, verschärfen Geschlechterungerechtigkeiten und diskriminieren Teilzeitbeschäftigte.

Dabei ist eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten durchaus auch im Interesse von Frauen – wenn sie geeignet ist, die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen zu stärken. Wirtschafts- und Arbeitszeitpolitik muss dringend diesen Verfassungsauftrag einbeziehen. Damit Frauen eigenständig ihre Existenz sichern können, müssen geschlechtergerechte Arbeitszeitregime in den Unternehmen geschaffen werden. „Unser Policy Paper enthält zentrale Handlungshinweise für die Gestaltung einer neuen Arbeitszeitkultur”, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Jüngste Untersuchungen etwa des Deutschen Gewerkschaftsbundes zeigen, dass mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen ihre Existenz nicht über ihren gesamten Lebensverlauf hinweg eigenständig absichern können. Schuld daran sind jedoch nicht Frauen und ihre individuellen Entscheidungen. Vielmehr werden Frauen weiterhin durch strukturelle Rahmenbedingungen wie starre Arbeitszeitstrukturen in diese prekäre Lage gedrängt. Verkürzte und/oder unterbrochene Erwerbsarbeitszeiten etwa zur vermeintlichen Vereinbarkeit mit unbezahlter Sorgearbeit haben erhebliche negative finanzielle Auswirkungen.

Das Papier richtet sich vor allem an Unternehmen, Betriebsräte, Gewerkschaften, Verbände, Unternehmensberatungen und politische Entscheidungsträger*innen. Sie sind in der Verantwortung. Es bestehen zwar individuelle Ansprüche auf Flexibilisierung der persönlichen Arbeitszeit und diese sind auch notwendig. Zu häufig wird jedoch auf die Durchsetzung dieser individuellen Ansprüche verzichtet, da negative Auswirkungen wie Arbeitsverdichtungen für Kolleg*innen und/oder anderweitige Konflikte befürchtet werden. Diese beschränkten Handlungsmöglichkeiten sind für die Betroffenen nicht hinnehmbar. „Der djb hat ein Instrument entwickelt, mit dem im Unternehmen eine veränderte Arbeitszeitkultur erarbeitet werden kann, die kollektiv abgesicherte Optionen für alle Beschäftigten bietet“, betont Prof. Dr. Isabell Hensel, Vorsitzende der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb.

Das Policy Paper zeigt anknüpfend an die Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes des djb ein praxisnahes Konzept auf, das durch bedarfsgerechte Arbeitszeitregime den Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit in Unternehmen ebnet.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 15.04.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der neuen Bundesregierung eine engagiertere Kinder- und Jugendpolitik an, um bessere Bildungs-, Teilhabe- und Entwicklungschancen für alle Kinder in Deutschland zu gewährleisten. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zu Bedarfen von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen zeigt eindrücklich, dass es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren gilt. Insbesondere bei der Sicherstellung der sozialen Teilhabe aller Kinder brauchen wir nicht weniger als einen Neustart. Es muss endlich gelingen, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes sozial gerecht und unbürokratisch abzusichern. Dafür braucht es eine an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtete Neubemessung des kindlichen Existenzminimums, vor allem aber den politischen Willen der neuen Bundesregierung, für die daraus resultierenden höheren Sozialleistungen die finanziellen Mittel bereitzustellen“, betont Kai Hanke, Geschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für ein gelingendes Aufwachsen“ der Bertelsmann Stiftung.

 

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist für bessere Entwicklungschancen aller Kinder ein Zusammenspiel nötig aus finanzieller Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einer gleichzeitigen Absicherung ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe durch ein chancengerechtes, leicht zugängliches und armutspräventives Angebot in ihrem Lebensumfeld. Alle Kinder und Jugendlichen haben gemäß Artikel 26 und 27 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein gutes Aufwachsen, bestmögliche Entwicklungschancen und soziale Sicherheit. Gleichzeitig sehen wir, dass laut Statistischem Bundesamt reiche Familien dreimal mehr für den Lebensunterhalt und die Teilhabe ihrer Kinder ausgeben als arme. Chancengerechtigkeit sieht anders aus. Deshalb sollten die Leistungen der Grundsicherung auf Basis eines neu berechneten kindlichen Existenzminimums, das sich zukünftig an der Mitte statt am unteren Fünftel der Gesellschaft orientieren sollte, erhöht werden. Sowohl kinderrechtlich als auch volkswirtschaftlich sind die ungleichen Entwicklungschancen von Kindern in Deutschland ein massives Problem. Wenn wir wohlfeilen Willensbekundungen nicht auch finanzpolitische Taten folgen lassen, kommen wir hier keinen Zentimeter weiter“, so Hanke weiter.

 

„Das muss einhergehen mit einem Ausbau der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen, auch und insbesondere in den Schulen. Denn auch die Beteiligung ist ein über die UN-Kinderrechtskonvention normiertes Kinderrecht, und nicht nur irgendein Kinderrecht, sondern eins von vier Grundprinzipien der Konvention. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gestärkt, gleichzeitig durchbricht die frühe Beteiligung von Kindern den Kreislauf der Vererbung von Armut. Zudem leistet sie einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Deshalb müssen Mitbestimmungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen mit verbindlichen gesetzlichen Regelungen und nachprüfbaren Qualitätsstandards bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen und auf allen Ebenen zum Standard werden“, sagt Kai Hanke.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 15.05.2025

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft Kinder und Erwachsene, Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen zur Beteiligung am Weltspieltag 2025 auf. Der Weltspieltag am 11. Juni steht in diesem Jahr unter dem Motto „Lasst uns spielen – mit allen Sinnen!“. Damit will die Kinderrechtsorganisation gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Verknüpfung der Themen Spiel und Kultur aufmerksam machen. Über ihre Sinne kommen Kinder von Beginn an in Kontakt mit der Welt und wollen diese auf spielerische Weise mitgestalten und dadurch ihrer Wahrnehmung Ausdruck verleihen. Daher haben Kinder ein Recht darauf, ihr natürliches Spielbedürfnis mit allen Sinnen auszuleben und sich dabei frei und zweckfrei zu entfalten.

Botschafter des Weltspieltags 2025 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Der Weltspieltag 2025 wird deutschlandweit zum 18. Mal ausgerichtet, in diesem Jahr erstmals am 11. Juni, nachdem die Vereinten Nationen den Weltspieltag (International Day of Play) vor Kurzem in die offizielle Liste der UN-Gedenktage aufgenommen haben.

„Wo wären wir ohne Kreativität und Fantasie! Aber in einer Zeit, in der Kinder überwiegend von vorgefertigtem Spielzeug umgeben sind und einen durchgetakteten Alltag erleben, bleiben wenig Möglichkeiten für freies Spiel und kreative Tätigkeiten. Dabei ist es so wichtig, dass Kinder Raum für spielerisches Ausprobieren sowie für gestalterische Ausdrucksweisen haben, damit sie unsere Welt entdecken und mitgestalten können. Auf diesem Weg entstehen außerdem die besten Ideen und erfinderischsten Lösungen. Der Weltspieltag 2025 erinnert uns daran, wie bedeutend Spiel und Kultur sind – auch für uns Erwachsene!“, sagt Ralph Caspers, Botschafter des Weltspieltags 2025.

Der Fantasie und Kreativität sind besonders am Weltspieltag keine Grenzen gesetzt: Wie wäre es zum Beispiel mit etwas Zeitungsmusik? Welche unterschiedlichen Geräusche lassen sich mit einem Bogen Zeitungspapier erzeugen und kann daraus ein gemeinsamer Rhythmus entstehen? Und wie sehen eigentlich die Farben der Natur aus? Vielleicht lässt es sich herausfinden, wenn verschiedene Naturmaterialien, wie Blätter, Früchte oder Blüten, auf ein weißes Blatt Papier gerieben werden und dort ihre Spuren hinterlassen.

„Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention schreibt das Recht auf Spiel und künstlerische Aktivitäten fest und das hat gute Gründe: Kinder erforschen und begreifen ihre Welt mit allen Sinnen. Daher ist es sehr wichtig, der spielerischen Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt und ihrem kulturellen Ausdruck Raum zu geben. Kinder haben ihren eigenen Zugang zur Kultur. Wenn Kinder selbst erdachte Choreografien einüben, Handpuppen bauen oder gemeinsam Musik machen, haben sie in erster Linie jede Menge Spaß. Sie stärken dabei aber auch ihre geistigen Fähigkeiten, ihre Kreativität und erleben Gemeinschaft. Für die Entwicklung von Kindern ist es wichtig, dass sie früh mit Kunst, Kultur, Spiel und Medien in Berührung kommen. Dadurch lernen sie unterschiedliche Perspektiven kennen und können ihrer eigenen Position Ausdruck verleihen. Kulturelle Teilhabe ist gerade für benachteiligte Kinder wichtig, denn mit der Erfahrung von Selbstwirksamkeit entwickelt sich die notwendige Resilienz im Umgang mit Armut“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Denn der Aktionstag dient ebenso der Lobbyarbeit für das Recht auf Spiel, Freizeit und Erholung gemäß UN-Kinderrechtskonvention. Die Partner sind vor Ort für die Durchführung ihrer Veranstaltung selbst verantwortlich. Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt umfangreiche Aktionsmaterialien zum Bewerben des Weltspieltages zur Verfügung. Weitere Informationen unter http://www.weltspieltag.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V. vom 15.04.2025

Anlässlich des Internationalen Kindertags und des Weltelterntags am 1. Juni hebt der Berliner Beirat für Familienfragen die Bedeutung starker Familienpolitik hervor. Kinder haben ein Recht auf Schutz, Förderung und Teilhabe – und Eltern benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um diesem Anspruch gerecht zu werden.

Der Kindertag ist mehr als ein Gedenktag: Er erinnert uns daran, dass Kinder eigene Rechte und Bedürfnisse haben. Damit Kinder gut aufwachsen können, müssen Familien als ihr wichtigstes Umfeld unterstützt und gestärkt werden. Eltern leisten Tag für Tag Enormes – mit Verantwortung, Fürsorge und oft mit besonderen Herausforderungen. Diese Leistung verdient gesellschaftliche Anerkennung und politische Unterstützung: Es braucht Entlastung und bessere Bedingungen für alle Familien.

Ein wichtiger politischer Wegweiser dafür ist der Berliner Familienbericht 2025 des Berliner Beirats für Familienfragen, der am 12. Mai veröffentlicht und dem Senat von Berlin überreicht wurde. Er analysiert die Lebensrealitäten von Familien in Berlin und formuliert klare Empfehlungen in fünf zentralen Handlungsfeldern:

  • Wohnraum für Familien: Bezahlbare und ausreichend große Wohnungen mit Platz zum Leben, Lernen und Durchatmen.
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Flexible Arbeitszeiten, gute und zuverlässige Betreuungsangebote und Zeit für Sorgearbeit.
  • Familienförderung: Bedarfsgerechte und leicht zugängliche Leistungen und Angebote.
  • Chancengleichheit und Teilhabe: Gleiche Chancen für alle Familien – unabhängig von Lebenslage, Herkunft, Einkommen oder Familienform.
  • Effiziente Verwaltung: Einfache, bürgernahe und digitale Prozesse ohne unnötige Hürden.

Der Berliner Familienbeirat versteht Familienpolitik als dauerhafte, ressortübergreifende Aufgabe, deren Umsetzung im kontinuierlichen Austausch mit Familien erfolgen sollte.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Der Familienbericht 2025 zeigt deutlich, wo Handlungsbedarf besteht. Am 1. Juni feiern wir Kinder und würdigen Eltern – das sollte auch ein Anlass sein, konkrete Verbesserungen für Familien auf den Weg zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 28.05.2025

Im Rahmen des Single Parents Day am 21.03.25 fand in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle Netzwerk für Alleinerziehende in Marzahn-Hellersdorf ein Familienforum mit dem Berliner Beirat für Familienfragen statt. Die Alleinerziehenden machten deutlich, dass sie durch Geldnot, Zeitmangel und soziale Isolation unter hohem Druck stehen. 

Das Einkommen reicht oft kaum zum Leben und die enorme Belastung durch Job, Kinder und Alltag bringt viele Alleinerziehende an ihre Grenzen. Besonders hart trifft es diejenigen, die durch ihre Berufstätigkeit knapp über den Einkommensgrenzen für staatliche Unterstützungen liegen. Sie fühlen sich überfordert und kämpfen mit finanziellen Engpässen.

Klassenfahrten oder Schwimmkurse sprengen häufig das vorhandene Budget der Familie. Die alleinerziehenden Eltern wünschten sich höhere Familienleistungen. Die Unterstützung für Kinder müsse sich an deren tatsächlichen Bedürfnissen orientieren – unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Auch die Bürokratie ist für viele Eltern eine große Belastung. Komplizierte Antragsverfahren schrecken oft ab, benötigte Hilfen in Anspruch zu nehmen. Ein weiteres Problem sind unflexible Bedingungen im Job. Faire Arbeitszeiten und betriebliche Kinderbetreuung würden helfen.
Das Forum machte deutlich: Alleinerziehende brauchen mehr Unterstützung.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Alleinerziehende stehen Tag für Tag vor enormen Herausforderungen – doch sie fühlen sich oft allein gelassen. Viele kämpfen trotz harter Arbeit mit finanziellen Schwierigkeiten. Eine Gesellschaft, die Alleinerziehende aktiv unterstützt, stärkt nicht nur die Eltern, sondern auch ihre Kinder.“

Die detaillierten Ergebnisse des Familienforums finden Sie auf unserer Webseite

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 17.04.2025

Der Familienbund der Katholiken gratuliert Karin Prien (CDU) zu ihrer Ernennung als Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Mit ihrem Amtsantritt verbindet sich die Hoffnung auf eine zukunftsgerichtete Familienpolitik, die soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Verantwortung im Sinne einer wirklich sozialen Marktwirtschaft verbindet. Gerade der aktuelle Armutsbericht zeigt, dass immer mehr Familien in Deutschland von Armut bedroht sind. Die Soziale Marktwirtschaft muss wieder ihrem Anspruch gerecht werden: „Wohlstand für alle“ darf kein leeres Versprechen bleiben – nur mit starker sozialer Absicherung und echter Teilhabe kann unsere Gesellschaft zusammenhalten. „Soziale Marktwirtschaft bedeutet in erster Linie, dass Familien von ihrem Einkommen leben können. Das setzt eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Anerkennung der Erziehungsleistung und familiengerechte Steuern und Abgaben voraus, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.

„Frau Prien übernimmt ein Schlüsselressort, das maßgeblich die Lebensrealität von Familien in Deutschland gestaltet. Wir hoffen, dass sie die Bedürfnisse von Familien in den Mittelpunkt ihrer Politik stellt und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation ergreift. Besonders Kinder und Familien sind überproportional von Armut betroffen – jetzt braucht es eine politische Wende hin zu mehr Gerechtigkeit für Familien und echter Chancengleichheit“, fordert Hoffmann.

Der Familienbund erneuert in diesem Zusammenhang seine zentralen Forderungen für eine nachhaltige und gerechte Familienpolitik:

  • Dazu gehören eine effiziente Reform der Familienförderung, die wirksame Bekämpfung von Familienarmut und ein gerechter Ausgleich zwischen Erwerbs- und Familienarbeit, der ausreichend gemeinsame Zeit in der Familie ermöglicht.
  • Gleiche Startvoraussetzungen für jedes Kind sind zentral – deshalb begrüßen wir die Erweiterung des Aufgabenbereichs des Ministeriums mit einem starken Fokus auf Bildung, mahnen aber zugleich, dass alle familienpolitischen Themen ausreichend berücksichtigt werden müssen.
  • Es gilt, Hürden abzubauen, individuelle und strukturelle Benachteiligungen von Familien aufzuheben und Strukturen zu schaffen, die echte Fairness ermöglichen.

„Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft – ihre Stärkung muss oberste Priorität haben. Wir stehen bereit, Ministerin Prien bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen und gemeinsam an einer familiengerechten Zukunft zu arbeiten“, betont Ulrich Hoffmann.

Die vollständige Positionierung des Familienbundes zur Bundestagswahl 2025 mit zehn zentralen Forderungen für die kommende Legislaturperiode ist unter https://familienbund.org/artikel/nachhaltig-familienfreundlich-und-familiengerecht-position-des-familienbundes-der-katholiken-zur-bundestagswahl-2025 nachzulesen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken & Stiftung Kinder forschen vom 07.05.2025

Frühkindliche Bildung ist der Schlüssel zu Chancengerechtigkeit, gesellschaftlicher Teilhabe, Demokratieverständnis und einem erfolgreichen Bildungsweg. Studien belegen, dass die ersten Lebensjahre entscheidend für die kognitive, sprachliche und soziale Entwicklung von Mädchen und Jungen sind. Doch trotz dieser Erkenntnis bleibt die frühkindliche Bildung oft unterfinanziert und personell unterbesetzt. Aus Sicht des Familienbundes der Katholiken und der Stiftung Kinder forschen ist eine gute frühkindliche Bildung mehr als nur die Vorbereitung auf die Schule. Sie umfasst die ganzheitliche Entwicklung des Kindes, bei der auch Eltern eine zentrale Rolle spielen. Frühkindliche Bildung unterstützt Eltern, stellt die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt und ermöglicht verschiedene Betreuungsmodelle. Noch zu selten wird der Wert der Bildungsarbeit erkannt, die Kitas bereits leisten. Sie orientieren sich am Wissensdurst der Kinder und fördern sie individuell, bedarfsorientiert und alltagsintegriert.

Gerade die frühe Bildung im Alter von drei bis sechs Jahren bietet enormes Potenzial: Kinder sind von Natur aus neugierig, sie stellen Fragen, entdecken, forschen, experimentieren – genau das sind die Grundlagen für kritisches Denken, Problemlösungskompetenzen und Innovationsfähigkeit, die unser Land geprägt haben und in Zukunft weiterhin dringend gebraucht werden. Kinder brauchen vielfältige Förderung und Anregung: sprachlich, künstlerisch und naturwissenschaftlich. Wer früh mit Mathematik, Naturwissenschaft und Technik in Berührung kommt, entwickelt ein grundlegendes Verständnis für die Welt und verliert Hemmungen gegenüber diesen wichtigen Zukunftsfeldern. Das trifft im Übrigen auf Mädchen genauso zu wie auf Jungen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die frühe Bildung strukturell zu stärken!

Entdeckendes und Forschendes Lernen in der Kita ist wichtig, weil sie:

  • Neugier und Entdeckergeist fördert! Kinder stellen von Natur aus viele Fragen und wollen die Welt erforschen und verstehen.
  • Grundlagen für späteres Lernen legt! Frühe Erfahrungen mit MINT-Themen erleichtern den späteren Schulstart und beugt Stereotypen vor.
  • Problemlösungsfähigkeiten stärkt! Spielerisches Experimentieren hilft, logisch zu denken und Zusammenhänge zu erkennen.
  • Sprachentwicklung unterstützt! Durch gemeinsames Forschen lernen Kinder, ihre Gedanken dialogisch auszudrücken, Meinungen zu formulieren und zu hinterfragen.
  • Chancengleichheit verbessert! Alle Kinder, unabhängig vom Elternhaus, erhalten früh Zugang zu einer hohen Bildungsqualität im ersten Bildungsort, der Kita.

Kurz gesagt: Frühe Bildung macht Kinder stark für die Zukunft!

Daher fordern der Familienbund der Katholiken und die Stiftung Kinder forschen gemeinsam:

  • Mehr Investitionen in Kitas – für bessere Fachkraft-Kind-Schlüssel (zur Gewährleistung von Betreuung und Bildungsarbeit), moderne Lernmaterialien und Ausstattung (inkl. digitaler Infrastruktur und Zugang für das gesamte Team)
  • Verbindliche Mindeststandards für Kita-Qualität – verbindliche, wissenschaftlich fundierte Mindeststandards für die Kita-Qualität sind notwendig, um bundesweit gleichwertige Lebensverhältnisse für Kinder zu schaffen und Chancengerechtigkeit zu gewährleisten. Ein einheitliches Qualitätsgesetz könnte zudem den Verwaltungsaufwand reduzieren und finanzielle Mittel effizienter zugunsten der Kinder einsetzen.
  • Multiprofessionelle Teams mit spezialisierten Fachkräften aus Pädagogik, Sprachförderung und MINT-Bildung, um frühzeitige bedarfsgerechte Förderung und den Übergang zur Grundschule zu sichern.
  • Verbindliche Fortbildungen für Erzieher:innen/Pädagogische Fachkräfte im Bereich MINT- und Sprachbildung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung. Ohne sie ist eine nachhaltige Qualitätsentwicklung nicht möglich.
  • Alltagsintegrierte Sprach- und MINT-Bildung als festen Bestandteil frühkindlicher Lernkonzepte.

Jede verpasste Chance in der frühen Bildung ist eine vertane Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Es ist höchste Zeit, die Weichen für eine nachhaltige, chancengerechte und zukunftsorientierte Bildung zu stellen!

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken & Stiftung Kinder forschen vom 26.03.2025

Anlässlich des Internationalen Kindertages richten wir gemeinsam einen eindringlichen Appell an die Entscheidungsträger:innen der Politik, Arbeitswelt und Gesellschaft:

Die frühkindliche Bildung und Betreuung ist kein Nice-to-Have, sondern ein Grundrecht. Die frühe Bildung legt die Grundlage für die sprachliche, soziale, emotionale und kognitive Entwicklung. Gleichzeitig sind Kitas ein entscheidender Faktor für gesellschaftliche Teilhabe, Integration und Chancengleichheit – insbesondere für Kinder in benachteiligten Lebenslagen.

Vanessa Poerschke, Initiatorin KITA-Reform Jetzt: „Die Kita ist neben dem zu Hause der erste Bildungsort im Leben eines Kindes – und sie entscheidet maßgeblich über dessen weiteren Chancen in Schule, Beruf und Leben. Jedes Kind hat ein Recht auf gute Bildung. Wer heute in Kitas investiert, investiert in Gerechtigkeit, Integration, Chancengleichheit – und in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) ergänzt: „Wir sind in der Pflicht, Kita & Co sowie Schulen als Lern- und Lebensort so zu gestalten, dass sie als inspirierende Schutz- und Wohlfühloase fungieren, in der das Potenzial unserer Kinder sich ganzheitlich entfalten kann! Darüber hinaus ist eine bedarfsgerechte in Qualität und Quantität gute Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur ein wichtiger Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie!

Die Realität in Kitas: ein System am Limit.
Zu wenig Personal, zu große Gruppen, hohe Krankheitsstände – und kaum Zeit für das, was Kinder am meisten brauchen: Beziehung, Bildung, Geborgenheit

Hinzu kommt: Kitas können ihre Betreuungszeiten immer seltener verlässlich abdecken.

Gruppen fallen aus, Öffnungszeiten werden spontan oder dauerhaft gekürzt – mit gravierenden Folgen für Eltern, die Erwerbsarbeit, Familienleben und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen müssen.

Statt Bildungsgerechtigkeit erleben Kinder und Familien somit ein System der Zufälle – abhängig vom Wohnort, vom Engagement Einzelner und von politischer Kurzfristigkeit.

Deutschland braucht eine bundesweite KITA-Reform.
Es braucht einen verbindlichen, einheitlichen Rahmen, der überall für gleiche Chancen, verlässliche Betreuung und gute pädagogische Qualität sorgt. Wir fordern daher

  • Bundesweite Qualitätsstandards, die nicht nur empfohlen, sondern gesetzlich geregelt sind und umgesetzt werden
  • Ein verbesserter Betreuungsschlüssel, der Kindern und Fachkräften gerecht wird
  • Gute Arbeitsbedingungen für pädagogisches Personal – damit Fachkräfte bleiben und neue nachkommen
  • Verlässliche Strukturen, auf die Familien sich im Alltag verlassen können
  • Eine verlässliche, auskömmliche Finanzierung, an der sich Bund, Länder und Kommunen gemeinsam beteiligen
  • Trotz Qualitäts- und Quantitätsanspruch gilt die Notwendigkeit der beitragsfreien Kita&Co, da Bildung beitragsfrei auch im U3 & Ü3-Bereich sein sollte und wir auch weitere soziale Segregation vermeiden müssen

Um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen, haben wir die Petition „KITA-Reform Jetzt gestartet, die bereits mehr als 65.000 Unterstützende gefunden hat.

Diese Legislaturperiode muss zur Reformperiode für die (frühe) Bildung werden – mit klaren Zielen und konsequenter Umsetzung.

Vanessa Poerschke und Cornelia Spachtholz sind sich einig: „Es kann nicht sein, dass wir die Weichen für das ganze Leben in einer Phase stellen, die politisch nach wie vor unterfinanziert und unterbewertet ist. Wer heute Kitas vernachlässigt, riskiert die Zukunft von unseren Kindern, uns berufstätigen Eltern, Familien – und unserer Gesellschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Eltern werden laut und KITA-Reform Jetzt und Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 31.05.2025

Der neue Kooperationsverbund „Demokratiebildung im Kindesalter“ unterstreicht die besondere Bedeutung des Förderprogramms „Demokratie leben!“ und der Umsetzung und Verankerung von Demokratiebildung an allen Bildungsorten von Kindern – beispielsweise in Kindertageseinrichtungen oder im schulischen Ganztag. Der Kooperationsverbund hat zum Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen, um das Thema im Bildungsbereich nachhaltig zu festigen und langfristig eine bundeszentrale Infrastruktur in diesem Bereich zu etablieren. Ziel ist es, bestehende Strukturen durch das Bündeln von Expertisen und Angeboten zu ergänzen, Wissen in die Praxis zu transferieren und fachliche (Qualitäts-)Entwicklungen sowie Diskurse im Kontext gesamtgesellschaftlicher Debatten zu begleiten.

Neben dem Deutschen Kinderhilfswerk, bei dem die Koordinierungsstelle für den Kooperationsverbund „Demokratiebildung im Kindesalter“ (KV DeKi) angesiedelt ist, sind fünf weitere bundesweit agierende Träger in dem Verbund tätig: die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V. (DeGeDe), die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS), das Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V. (IKW), das Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. (NDC) und Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage/Aktion Courage e.V.

„Demokratische Teilhabe darf nicht erst mit dem Erreichen des Wahlalters beginnen. Kinder müssen in den sie betreffenden Angelegenheiten nach ihrer Meinung gefragt und gehört werden und durch ihr Mitwirken ihre und unsere Lebensverhältnisse mitgestalten können – und zwar von Anfang an!“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Nur Demokratie praktisch zu erleben, kann wirksam darauf vorbereiten, den Herausforderungen dieser Zeit demokratisch zu begegnen. Anerkennungserfahrungen fördern Ambiguitätstoleranz und stärken demokratische Resilienz. Kinder und Jugendliche bilden dabei ein Korrektiv zu erwachsenen Vorstellungen von Gerechtigkeit und Miteinander“, erklärt Dr. Lena Kahle, Geschäftsführung der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik.

„Junge Menschen wollen und können Demokratie aktiv mitgestalten. Erwachsene sind verantwortlich, sie dabei zu stärken: mit Bildungsangeboten, die attraktive Freiräume, wertschätzende Lerngelegenheiten und geeignete Rahmenbedingungen für gute Demokratiebildung schaffen“, sagt Anne Rolvering, Geschäftsführerin der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.

„Demokratiebildung erfordert einen grundlegenden Abbau von Diskriminierung, wie Rassismus, Adultismus, Klassismus etc. in den jeweiligen Einrichtungen. Nur so kann Demokratie und Mitgestaltung für alle Kinder erlebbar und erfahrbar werden“, erklärt Purnima Vater vom Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung.

„Leider erleben auch Kinder im Alltag Diskriminierungssituationen. Bildungsangebote zur Auseinandersetzung mit konkreten Handlungsmöglichkeiten können bei Kindern die Sensibilität für diskriminierendes Verhalten fördern, ihre Kompetenzen zum selbstwirksamen Handeln erweitern und die Motivation zu solidarischem Handeln stärken“, sagt Ralf Hron, Vorstandsvorsitzender vom Netzwerk für Demokratie und Courage.

„Courage bei Ausgrenzung und Diskriminierung zu zeigen ist nicht für alle selbstverständlich. Demokratische Praktiken müssen erlebt und eingeübt werden. Die Schulen in unserem Netzwerk haben sich dazu verpflichtet, ihre Schulkultur entsprechend zu gestalten. Unsere 125 Koordinierungsstellen in ganz Deutschland unterstützen sie dabei“, erklärt Sanem Kleff, Direktorin von Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage und Vorstandsvorsitzende von Aktion Courage e.V.

Hauptzielgruppen des Kooperationsverbundes sind Kinder im Alter bis zu 14 Jahren, Eltern und Familienangehörige, pädagogische Fachkräfte in Kita, Hort, Ganztag, Schule und in außerschulischen Einrichtungen, Leitungen von Bildungseinrichtungen, Weiterbildungsinstitute und Fachverbände sowie Verwaltungen und Kommunen. Gefördert ist der Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e. V., Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik e.V., Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, Institut Kinderwelten für diskriminierungskritische Bildung e.V., Netzwerk für Demokratie und Courage e.V. und Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage/Aktion Courage e.V. vom 16.04.2025

LSVD kritisiert Vorhaben und fordert Maßnahmen zum Schutz LSBTIQ* Asylsuchender

Das Bundeskabinett beschloss am 4. Juni einen Vorschlag, um unter anderem die geplante Einstufung Marokkos, Algeriens, Tunesiens und Indiens als sogenannte “sichere Herkunftsstaaten” zu erleichtern. Ziel des Vorhabens ist es, einerseits die bisher notwendige Zustimmung des Bundesrats wie auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen. In den drei Maghrebstaaten drohen LSBTIQ* mehrjährige Haftstrafen, Folter und massive Gewalt durch die Gesellschaft. Alva Träbert kommentiert hierzu für den Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Wir lehnen die geplante neuerliche Verschärfung der Asylgesetzgebung ab. Algerien, Marokko und Tunesien sind keine sicheren Herkunftsstaaten, schon gar nicht für LSBTIQ* Schutzsuchende. In den drei Maghrebstaaten drohen LSBTIQ* Personen mehrjährige Haftstrafen und teilweise auch Folter. Die gesamtgesellschaftliche Ächtung von und Gewalt gegen queere Menschen ist massiv. Bisher scheiterte die Einstufung der drei Staaten am Widerstand des Bundesrates, und dies aus guten Gründen. Das Bundesverfassungsgericht hat vollkommen zurecht geurteilt, dass nur solche Staaten als “sicher” eingestuft werden können, in denen alle Personen- und Bevölkerungsgruppen vor Gewalt sicher sind. Dass die Bundesregierung diese letztlich im Grundgesetz verankerten Maßgaben nun einfach umgehen will, kritisieren wir scharf.

Der LSVD⁺ lehnt das geplante Gesetzesvorhaben ab und warnt vor dessen verheerenden Konsequenzen. Sollte es trotz aller rechtlicher Einwände beschlossen werden, fordern wir, dass LSBTIQ* Antragsteller*innen aus den als “sicher” eingestuften Ländern aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität von den geplanten Schnellverfahren ausgenommen werden, und dass ihre Schutzgesuche grundsätzlich niemals als “offensichtlich unbegründet” abgelehnt werden. Außerdem fordern wir, dass die im Rahmen der GEAS-Reform geplante Umstrukturierung der Erkennung von Vulnerabilitäten in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft durchgeführt wird. Nur so kann der ohnehin absehbare Schaden für verfolgte LSBTIQ* Schutzsuchende aus vermeintlich “sicheren” Herkunftsstaaten zumindest etwas abgemildert werden.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 04.06.2025

Erfahrungsberichte von mehr als sechs Monaten „Gesetz in der Praxis“

Seit mehr als sechs Monaten ist in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Nachdem jahrelang auf CSDs gegen das veraltete Transsexuellengesetz protestiert wurde, beginnt nun der erste Pride-Month mit Selbstbestimmungsgesetz. Ein Bündnis aus verschiedenen Organisationen und engagierten Einzelpersonen, das die Informationswebseite sbgg.info verantwortet, veröffentlicht dazu eine Sammlung von Erfahrungsberichten rund um das Verfahren für die Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen. Dazu erklärt Julia Monro aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:  

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist mittlerweile seit mehr als einem halben Jahr in Kraft. Für eine selbstbestimmte Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag vor dem Standesamt wurde lange gekämpft. Der Gesetzgebungsprozess und auch die erste Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes waren allerdings geprägt von Falschinformationen und transfeindlichen Erzählungen. Die Perspektiven von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen kamen kaum vor. Mit einer Sammlung von Erfahrungsberichten rund um den Prozess der Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen möchten wir diese Perspektiven und Realitäten des SBGG sichtbar machen. Uns haben unterschiedliche Berichte erreicht: unter anderem von Menschen, die be_hindert werden, von Eltern von trans* Kindern, aus der Beratungsarbeit, von Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit.

Für viele war die Änderung erleichternd und das, wofür jahrelang gekämpft wurde: ein mehr oder weniger einfacher bürokratischer Akt. So sagt Titus M.*: „Ich bin insgesamt sehr froh, die Änderung vollzogen zu haben und fühle mich mit meinem neuen Namen und Geschlechtseintrag endlich ernst genommen. Ich kann mich mit mehr Selbstbewusstsein durch die Welt bewegen. Es macht mich geradezu euphorisch, ihn auf neue Dokumente schreiben zu dürfen oder Post zu bekommen, die an den Namen adressiert ist.“ 

Für andere gilt das leider noch immer nicht, etwa für geflüchtete Personen: „Im Beratungskontext mit Menschen, die keine Staatsangehörigkeit haben, sind die Erfahrungen leider nicht so positiv. Es gibt bei uns zwei Personen, die aus ihrem Land geflüchtet sind, in Deutschland einen Aufenthaltstitel bekommen haben und ihren Namen und Personenstand gerne ändern lassen wollen. Leider ist die bürokratische Hürde sehr groß, so dass die Verfahren bisher nicht abgeschlossen werden konnten.“   

Transfeindlichkeit ist mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht beendet, wie auch die jüngst veröffentlichten Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität zeigen. Weder in Deutschland, wie Lian, 16 Jahre alt, berichtet: „Es fühlt sich an, als wäre ich endlich auch offiziell ich selbst, aber viele meiner Unsicherheiten wurden dadurch nicht beseitigt. Denn wenn ich als Mädchen gelesen werde oder Transfeindlichkeit bzw. LGBTQ-Feindlichkeit erfahre, rettet mich auch kein männlicher Geschlechtseintrag und Name.“, noch weltweit, wie eine andere Person angibt: „Das X im Reisepass beunruhigt mich ehrlich gesagt – Reisen in die USA zum Beispiel habe ich für mich auch beruflich gerade komplett ausgeschlossen.“

Das Selbstbestimmungsgesetz ist dennoch ein wichtiger Meilenstein für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen: „Für uns alle – aber natürlich insbesondere für unsere Tochter – war das ein großer Tag, der sie ein Stück näher zu ihrer eigentlichen Identität geführt hat.“, sagt Diana, Mutter eines trans* Kindes.

Eine Auswahl von Erfahrungsberichten ist auf der Webseite sbgg.info zu finden. Außerdem finden Erklärungsberechtigte, Angehörige und Standesbeamt*innen Informationen zum Ablauf der Änderung, zu den einzelnen Regelungen des Gesetzes, Hinweise auf Beratungsstellen u.v.m. 

* Von den berichtenden Personen gewählte Pseudonyme.

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Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 02.06.2025

  • VdK-Präsidentin: „Inklusion ist kein Nice-to-have“
  • VdK: Weg in eine inklusive Zukunft mutig weitergehen

Zum Deutschen Diversity-Tag fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele mehr Taten:

„Am 27. Mai 2025 feiern wir den 13. Deutschen Diversity-Tag – ein Tag, der die Kraft der Vielfalt zeigt. Denn echte Vielfalt bringt uns weiter: Sie fördert Innovation, verbessert die Zusammenarbeit, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und macht Unternehmen zu attraktiven, zukunftsfähigen Arbeitgebern. Wo unterschiedliche Perspektiven zusammenkommen, entstehen neue Ideen, kreative Lösungen und ein stärkeres Miteinander.

Doch Vielfalt ist mehr als ein buntes Bild. Sie braucht Strukturen, die Teilhabe für alle ermöglichen. Insbesondere Menschen mit Behinderungen werden noch viel zu oft übergangen oder nicht ausreichend beteiligt. Symbolische Aktionen reichen nicht aus, wenn es an echter Barrierefreiheit und inklusiven Entscheidungsprozessen fehlt. Inklusion darf kein kurzfristiger Trend oder reines Marketinginstrument sein.

Diversity-Strategien wirken aus Sicht von Menschen mit Behinderungen oft unglaubwürdig, wenn sie nicht inklusiv und mit richtiger Beteiligung umgesetzt werden. Es darf keine Konzepte geben, die über die Köpfe der Betroffenen hinweg entstehen. Menschen mit Behinderungen müssen aktiv eingebunden werden – in Politik wie in Unternehmen. Symbolische Maßnahmen ohne strukturelle Veränderungen und ein rein ökonomischer Blickwinkel reichen nicht aus. Vielfalt muss Teil der Unternehmenskultur sein und spezifische Bedürfnisse – wie die von Menschen mit Behinderungen – sichtbar und systematisch berücksichtigen.

Auch an einem Tag wie heute müssen wir leider viele Menschen in unserem Land daran erinnern, dass Inklusion kein Nice-to-have ist, sondern eine klare rechtliche Verpflichtung. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert nichts Geringeres als echte Teilhabe und Gleichberechtigung. Es braucht deshalb verbindliche Rechtsansprüche für Menschen mit Behinderungen – etwa eine Verpflichtung privater Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit oder zumindest zu angemessenen Vorkehrungen im Einzelfall.

Der Diversity-Tag ist ein wichtiger Anlass, um uns unserer Verantwortung bewusst zu werden – und den Weg in eine inklusive Zukunft mutig weiterzugehen. Vielfalt beginnt im Denken – und wächst durch entschlossenes Handeln.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 26.05.2025

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 18. Juni 2025

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Die Studie ist aus dem Projekt „Ganztagsförderung für Grundschulkinder: Organisationsmodelle und Beschäftigungsbedingungen“ am IAQ/Universität Duisburg-Essen hervorgegangen, an dem die AWO neben der GEW als Kooperationspartner beteiligt ist. Die Ergänzungsstudie hat die AWO im Herbst 2024 in Auftrag gegeben.

📅        18.06.2025

⏰        13:00 bis 15:00 Uhr

📍           digital über Teams

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich hier: Ganztagsförderung als Armuts(folgen)prävention – AWO

Termin: 05. Juni 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Im aktuell vorliegenden Koalitionsvertrag verpflichten sich die Koalitionäre u.a., die Frühen Hilfen im Rahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen aufzustocken. Warum Frühe Hilfen für Familien in Armutslagen ganz besonders wichtig sind, davon berichtet Prof. Dr. Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung der Fachhochschule Erfurt. Im März 2025 wurde ein aktualisiertes Beiratspapier des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen herausgegeben, das besonders auf die damit verbundene Armuts(folgen)prävention eingeht. Prof. Dr. Jörg Fischer stellt auch die Forderungen des Beirats an die Politik vor.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Prof. Dr. Jörg Fischer, Leiter des Instituts für kommunale Planung und Entwicklung der Fachhochschule Erfurt

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. Juni 2025

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Im März 2021 haben die Vereinten Nationen den General Comment No.25 zur UN-Kinderrechtskonvention veröffentlicht. Damit erläutern sie, wie die Rechte des Kindes auf Schutz, Befähigung und Teilhabe in digitalen Umgebungen realisiert werden können. In unserer Veranstaltung wird es einen Überblick zum Dokument sowie Ausführungen zu dessen Bedeutung für die Bereiche Kinder, Jugend und Familie geben.

Vorgestellt wird der General Comment No.25 durch Torsten Krause. Er arbeitet als kooperative Projektleitung „Kinderschutz und Kinderrechte in der digitalen Welt“ bei der Stiftung Digitale Chancen. Von 2020 bis 2023 leitete er den Expert*innenkreis für Kinderrechte in der digitalen Welt beim Deutschen Kinderhilfswerk und koordinierte in dieser Funktion die Stellungnahme der deutschen Zivilgesellschaft während des Beteiligungsverfahrens und war Mitglied der Redaktionsgruppe zur Übersetzung des verabschiedeten Dokumentes in die deutsche Sprache beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 16. – 17.  Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Berlin

Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention ist in Deutschland nach wie vor eine wichtige Aufgabe und Pflicht für alle politischen Akteure.

Neben entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen insbesondere im Familien- und Familienverfahrensrecht und der Absicherung des Hilfesystems bedarf es für einen umfassenden Schutz und die passende Unterstützung der Betroffenen und  einer engen Zusammenarbeit von Jugendamt, freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Schutzeinrichtungen, Fachberatungsstellen und spezifischen Unterstützungsstrukturen vor Ort. Das gemeinsame Anliegen aller Akteure muss insbesondere sein, den Schutz des gewaltbetroffenen Elternteils, in der Regel der Frau, und den Kinderschutz in Fällen häuslicher Gewalt besser zu verzahnen sowie bedarfsgerechte Unterstützungsangebote für die gewaltbetroffenen Personen und insbesondere auch für die immer mitbetroffenen Kinder sicherzustellen. Dabei ist unbedingt auch Täterarbeit in den Blick zu nehmen.

Auf der Fachveranstaltung werden ausgehend von konkreten Strategien und Praxisbeispielen Ideen und Gelingensbedingungen für die Netzwerkarbeit vor Ort diskutiert.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/schutz-und-unterstuetzung-von-gewaltbetroffenen-frauen-und-ihren-kindern-gelingende-netzwerkarbeit-vor-ort/

Termin: 20.  Juni 2025

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Die Welt befindet sich im Umbruch: Digitalisierung, Klimawandel und politische Entwicklungen weltweit führen zu tiefgreifenden Veränderungen von Wirtschaft, Arbeit und Lebensrealitäten und fordern die Gesellschaft heraus. Diese Veränderungsprozesse werfen zentrale Fragen auf – mit Blick auf soziale Gerechtigkeit, gesellschaftlichen Zusammenhalt und die geschlechtergerechte Gestaltung von Veränderungen in der Arbeitswelt.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik diskutieren wir, wie der digitale und klimabedingte Umbau von Wirtschaft und Gesellschaft die Geschlechtergerechtigkeit beeinflusst. Welche zentralen Weichenstellungen sind notwendig, um Gleichstellung in Zeiten des Wandels voranzubringen? Und wie können wir sicherstellen, dass alle Geschlechter gleichermaßen von den anstehenden Veränderungen profitieren? Lassen Sie uns gemeinsam Antworten auf diese Fragen finden.

Programm

Anmeldung (bis 15. Juni 2025, 23 Uhr)

Termin: 25.  Juni 2025

Veranstalter: Ratschlag Kinderarmut in Kooperation mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. und der Bertelsmann Stiftung

Ort: Berlin

Ein Aufwachsen in Armut hat langfristige Folgen, nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für unser gesellschaftliches Miteinander und die volkswirtschaftliche Entwicklung. Wir wissen, dass ein Aufwachsen in Armut die Bildungs- und Lebenschancen junger Menschen deutlich verringert und dieses immense gesellschaftliche Folgekosten nach sich zieht.

Im Ratschlag Kinderarmut wollen wir uns in Kooperation mit dem Deutschen Komitee für UNICEF e.V. und der Bertelsmann Stiftung daher mit der Frage auseinandersetzen, welche „Investitionen in Kinder“ wichtig sind und wie wir diese gemeinschaftlich angehen sollten. Wir tun dies im Rahmen des Ratschlag Kinderarmut, des größten zivilgesellschaftlichen Treffens in Deutschland zu diesem Thema und einem Format der Nationalen Armutskonferenz.

Darüber wollen wir mit Politik und Wirtschaft ins Gespräch gehen unter dem Motto:

Investitionen in Kinder und Jugendliche sind Investitionen in unseren Wohlstand

Mit Strukturreformen zu mehr Chancengleichheit, Effizienz und Teilhabe in Bildung und Kinder- und Jugendhilfe  

Wann  25.06.2025, 17-19:15 Uhr und anschl. Ausklang am Buffet

Wo       Haus des Humanismus, Potsdamer Str. 157, 10783 Berlin

Bitte melden Sie sich bis zum 13.06.2025 an unter: https://forms.office.com/e/YNprY0KN31

(Wir bitten bei der Anmeldung um die Angabe einiger Daten für die statistische Auswertung, die wir für die Abrechnung der Sitzungskosten gegenüber dem Bundesministerium benötigen. Da die Veranstaltung vom BMFSFJ gefördert wird, kann sie kostenlos angeboten werden)

Bei Fragen zum Programm und weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an: ratschlag-kinderarmut@awo.org

Termin: 26. – 27. September 2025

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.

Ort: Bamberg

Chancengerechtigkeit und durchgängige Bildungsbiografien sind entscheidende Faktoren, um soziale Ungleichheiten abzubauen: die Kita spielt dabei eine zentrale Rolle als Grundlage für den Lern- und Bildungsweg der Kinder. Doch wie lässt sich dieses Ziel in einer zunehmend heterogenen Gesellschaft erreichen, in der Kitas in so unterschiedlich strukturierten Sozialräumen arbeiten? Sind hier gleiche Bedingungen überhaupt gerecht?

Ansprüche an Kita und Schule gibt es viele: Bildungspläne, kindlicher und familiärer Unterstützungsbedarf, Schaffen von durchgängigen Bildungsbiografien und die Forderung nach Kompetenzmessungen und evidenzbasierter Förderung….

Mit fachlichen Impulsen und Zeit für den Austausch fragen wir, wie es konkret aussieht in den Kindertagesstätten und welche Ideen und Lösungsansätze es gibt. Die Veranstaltung richtet sich an Bildungsverantwortliche sowie Fachkräfte aus Kita- bzw. Schul-Praxis und Wissenschaft, die sich für eine nachhaltige und gerechte Bildungslandschaft engagieren.

Wir laden Sie herzlich ein, an dieser wichtigen Diskussion teilzunehmen und gemeinsam an einer zukunftsorientierten Bildungsstrategie mitzuwirken.

Die Tagung erfolgt in Kooperation mit der Otto-Friedrich-Universität Bamberg.

Besonders hinweisen möchte wir auf die im Rahmenprogramm ausgewählten Kindergärten in Bamberg, die für Sie ihre Türen öffnen für einen praxisbezogenen Austausch zum Thema!

Anmeldung und Information zur Bundesfachtagung:

Teilnahmegebühr: 95,-€ / 70,-€ für pfv-Mitglieder u. Studierende

Veranstaltungsort:  Universität Bamberg, Markusstraße 8, 96047Bamberg

Melden Sie sich an über den angehängten Flyer oder unsere Website: https://pfv.info/09-2025-bundesfachtagung-in-bamberg/

Flyer zum Download: pfv-Bundesfachtagung 2025

WEITERE INFORMATIONEN

Die Bundestagswahl 2025 hat es eindrücklich gezeigt: Das Wahlverhalten polarisiert zunehmend entlang von Geschlechtergrenzen. Frauen wählten überdurchschnittlich häufig Parteien links der Mitte, Männer bevorzugten Parteien des konservativen und rechten Spektrums – besonders deutlich in der Altersgruppe unter 25 Jahren.

In der neuen Analyse Die Polarisierung der Geschlechter zeigt Dr. Ansgar Hudde, wie sich dieser moderne Gender-Gap entwickelt hat, welche strukturellen Ursachen er hat und welche Trends zukünftig eine Rolle spielen könnten.

Die Analyse zeigt:

– Welche Faktoren den modernen Gender-Gap im Wahlverhalten beeinflussen

– Welche Rolle verschiedene Altersgruppen spielen

– Wie die Wahlmuster für die einzelnen Parteien aussahen

Jetzt die Analyse lesen 

Warum der gestaffelte Mutterschutz nur ein guter Anfang sein darf

2022 initiierte Natascha Sagorski nach persönlicher Betroffenheit eine Petition, um auf die unzureichende rechtliche Absicherung von Frauen nach Fehlgeburten aufmerksam zu machen – mit großer Resonanz.
Zum 1. Juni 2025 tritt der gestaffelte Mutterschutz in Kraft. Frauen erhalten künftig auch nach Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche gestaffelt Anspruch auf Mutterschutz.

Im FES impuls Baustelle Familienpolitik zeigt Natascha Sagorski, warum der gestaffelte Mutterschutz nur ein Anfang sein kann – und welche politischen Maßnahmen notwendig sind. Aufklärung, Forschung und gesellschaftlicher Diskurs bleiben lückenhaft – obwohl Schätzungen zufolge etwa jede dritte Frau von einer Fehlgeburt betroffen ist. 

Die Publikation zeigt:

– Was sich mit der Reform konkret ändert

– Warum das erste Trimester nicht unberücksichtigt bleiben darf

– Wie Fehlgeburten enttabuisiert und Betroffene besser unterstützt werden können

– Was es für eine gerechte Familienpolitik braucht

Jetzt das Papier lesen

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Pressemitteilung Thema: Vielfalt Familie

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai 2025: Familien gehören zusammen – auch in der Asylpolitik

Berlin, 15. Mai 2025 – Das Zukunftsforum Familie e.V. zeichnet den Appell „Familien gehören zusammen“ von Save the Children mit. Familien auf der Flucht werden durch politische Entscheidungen systematisch auseinandergerissen. Der Familiennachzug, gerade für subsidiär Schutzberechtigte, ist eingeschränkt, langsam und voller Hürden. Leidtragende sind vor allem Kinder und ihre Bezugspersonen, die unter traumatischen Trennungen und rechtlichen Unsicherheiten leiden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., erklärt: „Der Familiennachzug ist kein politisches Entgegenkommen, sondern ein Menschenrecht. Wer Trennungen duldet oder aktiv verlängert, gefährdet das Kindeswohl und zwingt insbesondere Frauen und Kinder in lebensbedrohliche Situationen. Familie-Sein muss ermöglicht werden – nicht verhindert. Für uns ist klar: Familien gehören zusammen, und zwar unabhängig von Herkunft, Aufenthalts- oder Schutzstatus.“

Für das Zukunftsforum Familie ist Familie überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken – unabhängig von rechtlichen Kategorien, Herkunft oder Staatsangehörigkeit. Zum Internationalen Tag der Familie fordern wir: Dieses Familienverständnis muss auch migrationspolitisch anerkannt und gestärkt werden.

Mit dem Appell „Familien gehören zusammen“ fordert Save the Children gemeinsam mit 30 Organisationen ein Umdenken in der Asyl- und Familienpolitik. Der Familiennachzug muss menschenrechtskonform ausgestaltet und vereinfacht werden.

Unterzeichnende Organisationen:

Amnesty International Deutschland e.V.

AWO Bezirksverband Niederrhein e.V.

AWO Bundesverband e.V.

AWO NRW – Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW

BAfF e.V. – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer

Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS)

Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht (BuMF) e.V.

Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK)

Der Paritätische Gesamtverband

Deutscher Caritasverband e.V.

Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Diakonie Deutschland

Die Sputniks e.V. – Vereinigung russischsprachiger Familien mit Kindern mit Beeinträchtigungen in Deutschland

ECPAT Deutschland e.V.

Flüchtlingsrat Rheinland-Pfalz e.V.

Handicap International e.V.

International Refugee Assistance Project (IRAP Europe)

JUMEN e.V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland

Kindernothilfe e.V.

LIGA – Leininger Initiative Gegen Ausländerfeindlichkeit

Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum e.V.

MINA – Leben in Vielfalt e.V.

Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention – National Coalition Deutschland

Neue Richter*innenvereinigung (NRV)  

Plan International Deutschland

PRO ASYL Bundesarbeitsgemeinschaft

Shahrzad e.V. Verein für gehörlose Geflüchtete und Migrantinnen

Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Zentrum ÜBERLEBEN

Zukunftsforum Familie e.V.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 07/2024

AUS DEM ZFF

Frauen arbeiten mehr als Männer, aber überwiegend unbezahlt, unterstreichen die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Sie fordern Arbeitgeber*innen und Betriebe auf, sorgearbeitsgerechte Arbeitszeitmodelle anzubieten. Zudem sehen sie die Politik in der Pflicht, Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Frauen leisten 44 Prozent mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Das bedeutet, dass es immer noch eher die Frauen sind, die ihre An- und Zugehörigen pflegen oder die ihre Kinder bei den Hausaufgaben unterstützen, ihre Tränen trocknen; die den Überblick darüber haben, ob noch genug Essen für alle im Kühlschrank ist oder auf dem Heimweg noch schnell eingekauft werden muss und die Dank ihrer gedanklichen To Do-Liste wissen, ob der beste Freund der Tochter morgen Geburtstag hat und noch ein Geschenk besorgt werden muss. Ohne diese vielen Stunden geleisteter Sorgearbeit von Frauen, und insbesondere von Müttern, ginge es vielen Menschen und vor allem den Familien schlecht. Die gesamte Gesellschaft profitiert von ihrer Arbeit. Aber die Kosten davon tragen die Frauen allein. Das ist ungerecht! Deshalb brauchen wir dringend mehr Unterstützung für Familien und eine echte Umverteilung von Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern.“ 

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

Im Vorfeld des 75. Jahrestages des Grundgesetzes weisen die Bündnismitglieder darauf hin, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern faktisch noch nicht erreicht ist: „Die Gesamtarbeitsbelastung und die Zeit, die Frauen für unbezahlte Sorgearbeit aufwenden, haben gegenüber der Vorerhebung 2012/2013 zugenommen. Gerade bei Eltern junger Kinder besteht nach wie vor hoher Umverteilungsbedarf von bezahlter und unbezahlter Arbeit – sowohl innerhalb der Paarbeziehung als auch durch ausreichende, hochwertige Bildungs- und Betreuungsangebote wie Kitas und Ganztagsschulen und professionelle Haushaltsdienstleistungen.“

Frauen übernehmen nach wie vor den größten Teil der Arbeit in Haushalt, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Sie tragen in aller Regel auch die Risiken dieser traditionellen Aufgabenteilung:  schlechtere Entlohnung, schlechtere berufliche Perspektiven und mangelnde finanzielle Absicherung bis hin zur Rente.

„Wir fordern Wirtschaft und Arbeitgeber*innen auf, die Wünsche vieler Mütter nach Verlängerung und jene vieler Väter nach einer Reduzierung ihrer Erwerbsarbeitszeiten zu berücksichtigen. Die Ausweitung des Erwerbsvolumens von Frauen kann nicht ohne Entlastung bei der Sorgearbeit durch Männer funktionieren: Erschöpfung und Überlastung von Frauen und insbesondere Müttern drohen sich ansonsten weiter zu verschärfen.“ Zudem sehen die Bündnismitglieder die Politik in der Pflicht, widerspruchsfreie Rahmenbedingungen für die gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern zu schaffen und Maßnahmen wie die Familienstartzeit und den Ausbau der Partner*innen-Monate beim Elterngeld, die Einführung einer Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder die Reform des Ehegattensplittings endlich umzusetzen, um die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen zu unterstützen.

Die vollständige Kurzbewertung des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen zur Zeitverwendungserhebung 2022 ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2024/05/BSFT-Kurzbewertung-ZVE.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

X: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Evangelischer Frauenbund e.V.
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Evangelischer Fachverband für Frauengesundheit e.V. (EVA)
  • Evangelische Frauen in Deutschland e.V.
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Union deutscher Zonta Clubs
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Volkssolidarität Bundesverband e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 22.05.2024

Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15.Mai und angesichts der anstehenden Wahlen zum EU-Parlament rufen die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Familienorganisationen dazu auf, dass sich die politischen Parteien, das zu bildende Europäische Parlament sowie die neue EU-Kommission diskriminierungsfrei für alle Familienformen einsetzen. Sie appellieren zudem, demokratiefeindlichen und rassistischen Kräften eine Absage zu erteilen.

Im Jahr 1994 haben die Vereinten Nationen das „Internationale Jahr der Familie“ ausgerufen. Am 30. Jahrestag des europäischen Jahres für Familien und des internationalen Tages der Familie am 15. Mai weisen die Familienorganisationen darauf hin, dass viele der damals formulierten Ziele noch nicht ausreichend umgesetzt sein. Sie betonen, dass „hinsichtlich der Unterstützung von Eltern bei der Erziehung, dem diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und sozialen Diensten, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, der Förderung der Gleichstellung und Bekämpfung von Gewalt in der Familie seien noch weitere politische und gesellschaftliche Anstrengungen notwendig sind“.

Die Europäische Union habe in den letzten Jahren zwar verschiedene wichtige familienpolitische Initiativen wie die Vereinbarkeitsrichtlinie, die Garantie für Kinder und die Care Strategy verabschiedet. Jedoch: „Nach der Europawahl am 09. Juni müssen das zu bildende EU-Parlament und die neue EU-Kommission weitere Anstrengungen unternehmen, die Situation von Familien diskriminierungsfrei in den Blick zu nehmen und gemeinsam mit den Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenswirklichkeit von Familien umzusetzen,“ so die Familienverbände.

Die Familienorganisationen in der AGF appellieren an alle Wahlberechtigten, sich an den Europawahlen zu beteiligen und demokratische und die Europäische Union unterstützende Parteien zu wählen. „Die Familienorganisationen in der AGF stehen für eine plurale Gesellschaft in der unterschiedliche Familien und Familienformen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion und sexueller Orientierung ihren Platz haben,“ betonen die Verbände „Das Erstarken von rechtsextremen und autoritären Parteien in Deutschland und Europa ist eine Gefahr für die Demokratie, das friedliche Zusammenleben der Familien und spaltet die Gesellschaft“. Eine hohe Wahlbeteiligung sei wichtig, um demokratiefeindlichen Parteien nicht das Feld zu überlassen. 

Weitere Informationen: https://ag-familie.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 15.05.2024

Pflege betrifft über kurz oder lang alle – und findet weiterhin vor allem in Familien statt. Wir wollen auf unserer Fachtagung das Licht auf einen blinden Fleck werfen, denn eine Gruppe von Pflegenden wird häufig übersehen, steht aber besonderen Herausforderungen gegenüber: Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Zudem hat diese Gruppe eine beachtliche Größe: Es gibt allein 160.000 pflegebedürftige Kinder in Deutschland. Eltern mit pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen stehen häufig vor der Aufgabe, nicht nur einige Jahre zu pflegen, sondern ein Leben lang besondere Verantwortung zu tragen – und das unter erschwerten Bedingungen.

Weder die Unterstützungsangebote für Familien mit Kindern sind auf ihre besondere Situation zugeschnitten, noch passen sie mit ihren Bedarfen in das reguläre Pflegesystem, das vor allem auf die Altenpflege ausgerichtet ist.
Wir wollen Rahmenbedingungen, Leistungen und Rechtsansprüche insgesamt auf den Prüfstand stellen und fragen, welche Verbesserungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern benötigen. Wir vertreten die These, dass solche Nachbesserungen und Lösungswege allen Familien zugutekommen, in denen gepflegt wird.

Wir laden Sie herzlich ein!

Sie können sich hier zur Veranstaltung anmelden.

Der familienpolitische Fachverband Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) sucht ab spätestens 01. Oktober 2024 eine*n

Referent*in
in Teilzeit (30 Stunden / Woche)

befristet als Elternzeitvertretung zunächst bis zum 30.06.2025.

Wir freuen uns auf spannende und aussagekräftige Bewerbungen.

Die Stellenausschreibung finden Sie hier, Bewerbungsschluss ist der 23.06.2024

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

Zum internationalen Tag der Familie am 15. Mai veröffentlicht das Familienministerium den Familienreport 2024

Familiäre Beziehungen geben Halt. Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Trotz Krisen blicken Eltern mit minderjährigen Kindern zuversichtlich in die Zukunft. Das sind drei zentrale Ergebnisse, die der Familienreport 2024 beinhaltet.

Auf der Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsumfragen beschreibt der Familienreport die vielfältigen Lebenslagen von Familien in Deutschland. Die mittlerweile 8. Ausgabe des Familienreports bietet eine umfassende Bestandsaufnahme langfristiger Trends, sie greift aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf und informiert über familienpolitische Maßnahmen und Programme der Bundesregierung. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Der Report gibt uns als Bundesregierung Rückenwind für eine starke Familienpolitik. Wenn mehr als 90 Prozent der Befragten etwa die Kindergelderhöhung befürworten, dann ist das ein starkes Zeichen. Ich habe mich persönlich dafür eingesetzt, dass es zu Beginn des vergangenen Jahres zur größten Kindergelderhöhung seit Mitte der 90er Jahre gekommen ist. Damit konnten wir auch der Inflationsentwicklung der vergangenen Jahre entgegenwirken. Ich begrüße es, dass unsere aktuellen familienpolitischen Vorhaben insgesamt hohe Zustimmung erfahren.

Familien brauchen neben finanzieller Unterstützung auch gute Betreuungsangebote. Das Kita-Qualitätsgesetz ist eine Erfolgsgeschichte dafür, die wir fortführen wollen. Der Fokus liegt bei einem besseren Personalschlüssel, bei der Sprachförderung sowie der dringend benötigten Gewinnung und Sicherung von Fachkräften.“

Zentrale Ergebnisse des Familienreports 2024: 

– Die Krisen der letzten Jahre treffen Familien besonders stark. Trotz dieser Belastungen schauen Eltern mit minderjährigen Kindern vergleichsweise zuversichtlich in die Zukunft. 46 % freuen sich auf die Zukunft, im Vergleich zu 42 % im Bevölkerungsdurchschnitt.

Familiäre Beziehungen geben Halt in Zeiten des Umbruchs. Im Bevölkerungsdurchschnitt geben 82 % an, dass sie in schwierigen Zeiten Hilfe in der Familie finden. Personen mit Kindern im Haushalt sind zudem insgesamt zufriedener als Personen ohne eigene Kinder.

– Familienpolitische Vorhaben der Bundesregierung erfahren besonders hohe Zustimmungswerte – in der Gesamtbevölkerung und unter Eltern. 92 % der Eltern finden die Erhöhung des Kindergelds gut. 70 % begrüßen die Einführung einer Kindergrundsicherung, 77 % die Einführung einer Familienstartzeit.

– Familie steht für die meisten Menschen für etwas Positives und wird zugleich ganz unterschiedlich gelebt. Auch das Leben von Familien in Ost- und Westdeutschland unterscheidet sich nach wie vor. So leben in Ostdeutschland mehr Alleinerziehende (25 % vs. 19 %) und mehr nicht verheiratete Eltern (21 % vs. 10 %) als in Westdeutschland. 

– Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen in Kindertagesbetreuungen ist wieder gestiegen (36,4 % im Jahr 2023) – im Vergleich zum Jahr 2006 hat sich die Betreuungsquote fast verdreifacht.

– Eltern verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern als noch vor 10 Jahren (Väter +28 Min/Tag; Mütter: +33 Min/Tag). Trotz der zunehmenden Bereitschaft der Väter Verantwortung zu übernehmen, schultern Mütter weiterhin den Großteil der Kinderbetreuung. 

– Viele Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufgabenteilung bei Familie und Beruf. Es gelingt ihnen aber häufig nicht, dies in die Realität umzusetzen. 75 % der Mütter in Paarfamilien übernehmen den Großteil der Kinderbetreuung, aber nur 48 % finden das ideal.

– Elternpaare, die Sorge- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufteilen, berichten deutlich häufiger über ein gutes Familienklima, enge Beziehungen zwischen Eltern und Kindern und gegenseitige Unterstützung.

– Väter sind heute seltener Alleinverdiener als früher. Der Anteil der Familien mit einem traditionellen Alleinverdienermodell ist von 33 % 2008 auf 26 % 2022 zurückgegangen. Der Anteil der erwerbstätigen Mütter ist im selben Zeitraum von 63 % auf 69 % gestiegen.

Hintergrund zum Familienreport:

Der Familienreport wird vom Bundesfamilienministerium herausgegeben und erscheint seit 2009. Bis 2014 erschien er jährlich, seitdem alle zwei bis drei Jahre. Zuletzt erschien der Familienreport im Dezember 2020. 

Der Familienreport 2024 ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/familienreport2024 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.05.2024

Der Internationale Tag der Familie wird jährlich am 15. Mai begangen. Dieser Aktionstag wurde von den Vereinten Nationen mit einer Resolution im Jahr 1993 eingeführt und im Jahr 1994 erstmalig gefeiert. In diesem Jahr steht er unter dem Motto „Familien und Klimawandel“.

Die Stellungnahme der Kinderkommission: „Das Motto soll darauf aufmerksam machen, wie der Klimawandel Familien betrifft und welche Rolle sie bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen spielen können.
Der Klimawandel beeinträchtigt die Gesundheit und das Wohlbefinden von Familien in aller Welt. Sie tragen durch Nutzung von Elektrizität, ihre Entscheidungen in Ernährungs- oder Konsumfragen und bei der Wahl ihrer Fortbewegungsmittel wesentlich zur Freisetzung von Treibhausgasen bei. 
Familien vermitteln ihre Werte über Generationen. Deshalb ist es unerlässlich, Familien mit all ihren Mitgliedern bei der Formulierung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen einzubeziehen und mitzudenken.“

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Matthias Seestern-Pauly, MdB, erklärt hierzu:
„Der Klimawandel ist einer der größten globalen Herausforderungen unserer Zeit und wirkt sich bereits auf die heutige Generation aus und wird die nächsten Generationen noch stärker beschäftigen. Die Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltschutz werden in diesem Zusammenhang immer relevanter. Familien sind der Mittelpunkt unseres Zusammenlebens und ein wichtiger Ort, an denen Kinder ein Wertesystem entwickeln können, um dieses in die Gesellschaft hinauszutragen. Der Klimaschutz beginnt daher bereits im eigenen Zuhause und somit hat jeder Mensch die Möglichkeit seinen individuellen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft zu leisten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 14.05.2024

Deutscher Caritasverband fordert bundeseinheitliche Regelfinanzierung

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai fordert der Deutsche Caritasverband mehr Unterstützung für junge Familien. Ein bewährtes Programm sind die Babylotsinnen und Babylotsen in Geburtskliniken.
„Eine Familie zu gründen ist für viele Menschen Lebenstraum und Abenteuer zugleich. Junge Paare erleben eine Achterbahnfahrt der Gefühle, wenn mitten in der Schwangerschaft der Berg der Alltagsprobleme immer größer wird und niemand da ist, der den Start ins Familienleben begleitet. Die Schwierigkeit, eine Hebamme zu finden, eine drohende Frühgeburt, die Kündigung der Wohnung – das alles kann sich gerade in den Familien, in denen das Einkommen knapp ist, zu einer manifesten Überforderung aufstauen. Heute helfen Babylotsinnen in fast 100 Geburtskliniken Müttern und Vätern bei der Orientierung nach der Geburt ihres Kindes – eine segensreiche Einrichtung, die wir uns für alle Entbindungsstationen wünschen“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes anlässlich des Internationalen Tages der Familie.
„Es braucht dringend eine verlässliche und bundeseinheitliche Finanzierung“, unterstreicht Welskop-Deffaa. „Daher begrüße ich sehr, dass endlich ein Vorschlag zur Regelfinanzierung des Babylotsen-Programms vorliegt, der im Juni auf der Gesundheitsministerkonferenz der Länder beraten werden soll. Damit kann das wichtige präventive Familien-Angebot endlich auf eine solide Grundlage gestellt und ausgebaut werden.“

Fachliche Beratung und Unterstützung im Hilfesystem

Babylotsinnen sind hauptamtliche Fachkräfte mit einer sozialpädagogischen Qualifikation. Sie beraten in Geburtskliniken frischgebackene Eltern. Sie erkennen schnell, ob Mütter psychosozial belastet sind, beispielsweise von Armut betroffen, psychisch erkrankt oder von Gewalt bedroht. Sie vermitteln den Eltern die Hilfe, die sie brauchen, organisieren die Nachsorge und erläutern die vielfältigen Angebote der Frühen Hilfen im sozialen Nahraum u.v.m..
Da in Deutschland fast alle Kinder in Kliniken zur Welt kommen, werden dort auch fast alle Familien erreicht. Im Jahr 2023 haben Babylotsinnen in Geburtskliniken 36.805 Familien unterstützt.
Derzeit arbeiten Babylotsinnen an mehr als 96 Geburtskliniken in 13 Bundesländern. Aber nicht jede Klinik kann dieses Angebot umsetzen, da es dafür keine Regelfinanzierung gibt.

Babylotsen rechnen sich

Der seit 2007 erprobte Einsatz von Babylotsen an Geburtskliniken hat nachweislich positive Wirkungen für die Gesundheits- und Entwicklungschancen von Kindern. Die präventive Arbeit erspart Kindesleid: Nach den Erfahrungen aus der Praxis identifiziert eine Babylotsin pro Jahr drei bis fünf bestätigte Kinderschutzfälle. 2023 wurden mehr als 300 konkrete Kinderschutzfälle erkannt.
Die Babylotsin hilft so auch, Kosten zu sparen. Ein einzelner Kinderschutzfall, bedeutet für den Staat Ausgaben in Höhe von mindestens 400.000 Euro. Für eine flächendeckende Umsetzung des Programms Babylotse an allen Geburtskliniken wären knapp 34 Millionen Euro p.a. nötig. Das sind gerade einmal 50 Euro pro Geburt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 14.05.2024

SCHWERPUNKT II: Tag der Pflege

Zum Internationalen Tag der Pflegefachpersonen am 12. Mai erklärt Kordula Schulz-Asche, Berichterstatterin für Pflege- und Altenpolitik:

Das diesjährige Motto des Internationalen Tags der Pflegefachpersonen lautet nicht ohne Grund: „Our Nurses. Our Future. The economic power of care.“ Denn Pflegefachpersonen unterstützen Menschen in schwersten Krisen dabei, Selbstständigkeit und Wohlbefinden zurückzugewinnen, Beeinträchtigung und Pflegebedürftigkeit zu lindern, hinauszuzögern oder sogar abzuwenden. Sie übernehmen damit nicht nur eine Schlüsselrolle in persönlichen Schicksalsmomenten, sondern leisten auch einen wichtigen gesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Beitrag. Allerdings zeigt sich der demografische Wandel in der Pflege bereits jetzt in doppelter Weise. Fachkräfte scheiden aus dem Beruf aus, während die Nachfrage nach professionell Pflegenden allerorts steigt. Dem müssen wir weiterhin entschieden begegnen, indem wir an Verbesserungen der Arbeitsbedingungen und den beruflichen Kompetenzen der Pflegenden arbeiten.

Der allgegenwärtige Fachkräftemangel in der Pflege beeinträchtigt Versorgungskapazitäten. In einem Krankenhaus kann nur operiert werden, wenn genug Pflegepersonal vorhanden ist. Eine Langzeitpflege kann nur mit genügend Fachkräften funktionieren, egal ob im Pflegeheim oder zu Hause. Wo Pflege fehlt, entstehen dagegen Kosten, sowohl finanziell, zeitlich und vor allem auch menschlich.
Die Pflege ist mittlerweile zu einem vielfältigen Berufsbild geworden, dass es zu stärken gilt. Neben Krankenhaus, Pflegeheim und ambulanter Pflege locken neue Rollen wie die Gemeinde- oder Schulgesundheitspflege. Denn für die komplexer werdenden Pflegebedarfe entstehen immer mehr Spezialisierungen, auf die berufsbegleitende Weiterbildungen oder Studiengänge vorbereiten, ebenso wie auf Management, Lehre und Forschung.

Eine moderne und effiziente Versorgung braucht Expertise. Eine gute generalistische Ausbildung legt den Grundstein dafür. Aber auch das grundständige Studium ist ein Weg in die Pflege, der heute so attraktiv ist, wie noch nie zuvor. In der Bundesregierung haben wir dafür gesorgt, dass, ähnlich wie in der Berufsausbildung, primärqualifizierend Studierende seit diesem Jahr eine Vergütung erhalten und in bestimmten heilkundlichen Tätigkeiten ausgebildet werden, die bisher der Ärzteschaft vorbehalten waren.

In unserer Rolle als Regierungspartei werden wir uns auch zukünftig dafür einsetzen, dass Pflege darf, was Pflege kann: Mit dem Pflegekompetenzgesetz wollen wir Pflegefachpersonen konkret mit mehr Verantwortung und Selbstständigkeit ausstatten.
In Zeiten des demografischen Wandels wächst sowohl die Bedeutung der individuellen Versorgung als auch die ökonomische und volkswirtschaftliche Bedeutung professioneller Pflege für die Gesellschaft. Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe und wohnortnahe Angebote für die gesamte Gesellschaft – dafür steht grüne Gesundheits- und Pflegepolitik.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.05.2024

Zum Tag der Pflegenden am Sonntag den 12. Mai fordert die Arbeiterwohlfahrt eine bessere Entlastung von Pflegekräften. Dazu sagt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: “Menschen die professionell pflegen sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung – egal ob ambulant oder stationär. Sie sind tagtäglich für die hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in unserer Gesellschaft im Einsatz und setzen dabei nicht selten auch die eigene Gesundheit aufs Spiel. Sie sind von gesundheitlichen Risiken wie psychischen Belastungen oder Erkrankungen des Bewegungsapparates besonders betroffen. Arbeitsausfälle im späteren Erwerbsalter liegen überdurchschnittlich hoch. Und dennoch bleiben Pflegekräfte trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen lange in ihrem Beruf, was ihr hohes Engagement zeigt.” 

Auf die Bedeutung von Prävention und Gesundheitsförderung bei medizinischem und pflegerischem Personal hatte auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) in seinem aktuellen Gutachten zur Fachkräftesituation hingewiesen. 

Die AWO fordert daher, dass Gesundheitsförderung und Prävention selbstverständlich und regelhaft genutzt werden können: “Angebote zur Gesundheitsförderung und zur Supervision müssen zum Standard werden und endlich refinanzierbar sein – und zwar über die Kassen und nicht über steigende Eigenanteile für Pflegebedürftige!”, so Sonnenholzner abschließend. 

Hintergrund: 

Der Internationale Tag der Pflege am 12. Mai ist allen professionell Pflegenden weltweit gewidmet. Er wurde in den 1960er Jahren vom International Council of Nurses (ICN) eingeführt, einem Zusammenschluss von 130 Pflegeverbänden aus verschiedenen Nationen. Der 12. Mai ist der Geburtstag der britischen Krankenschwester Florence Nightingale. Sie gilt als Pionierin der modernen Pflege. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 10.05.2024

Zum Internationalen Tag der Pflegenden und Muttertag äußert sich Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa wie folgt:

„In diesem Jahr fällt der Tag der Pflegenden auf den Muttertag. Für die Caritas ein doppelter Anlass zu bekräftigen: Die Sorge um die Pflege ist das Zukunftsthema Nummer 1 – in Deutschland und Europa. Heute gibt es 5 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland, in zehn Jahren werden es über eine halbe Million mehr sein. In den europäischen Nachbarstaaten ist es nicht viel anders, denn überall kommen die Babyboomer in das Alter, in dem sie mehr Unterstützung brauchen.

Überall sind es zuvörderst Frauen, die ihre Mütter und Väter pflegen und Familie und Pflege unter einen Hut bringen. Es sind vor allem Frauen, die alleine alt werden, weil ihre Männer vor ihnen sterben und die sich fragen, wer sich morgen um sie kümmern wird.

Eine sorgende Gesellschaft ist eine Gesellschaft, in der Menschen mit Pflegebedarf gut versorgt sind und in der Pflegende die nötige Unterstützung erfahren. Gerade pflegende Angehörige brauchen infrastrukturelle Entlastung, zeitliche Spielräume und finanzielle Anerkennung. Die Politik darf diesen Auftrag nicht in die nächste Legislatur verschleppen.“   

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.05.2024

Zum Tag der Pflege am 12. Mai fordert die Diakonie Deutschland die Bundesregierung auf, eine grundlegende Reform der Pflege nicht länger auf die lange Bank zu schieben.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir müssen die Pflege jetzt zukunftsfest machen, sonst können Pflegebedürftige schon bald nicht mehr professionell versorgt werden. Schon jetzt gibt es in manchen Regionen erhebliche Probleme, einen ambulanten Dienst oder einen stationären Pflegeplatz zu finden. Für immer mehr Pflegebedürftige fehlt es an Pflegepersonal. Doch statt einer grundlegenden Pflegereform reagiert die Bundesregierung mit Stückwerk. Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, brauchen die Pflegekräfte insgesamt bessere Rahmenbedingungen. Dazu gehört, dass Pflegekräfte deutlich mehr Zeit für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bekommen und ihre Kompetenzen umfassend anerkannt werden. Das anstehende Pflegekompetenzgesetz geht in die richtige Richtung, bleibt aber ohne eine grundlegende Pflegereform und eine Weiterentwicklung der Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung auf halber Strecke stehen.

An diesem Tag der Pflege, der mit dem Muttertag zusammenfällt, gilt mein besonderes Augenmerk der häuslichen Pflege durch Angehörige. Nach wie vor sind es die Kinder, die den größten Teil der Pflege ihrer Eltern sicherstellen. Die Bundesregierung muss das Engagement pflegender Angehöriger durch eine Reform des Familienpflegezeitgesetzes stärken. Die Übernahme der Pflege eines Angehörigen ist häufig mit hohen Einkommenseinbußen und dem Risiko der Altersarmut verbunden. Davon sind vor allem Frauen betroffen. Deshalb sollte mit dem Gesetz auch eine Lohnersatzleistung analog eines Elterngeldes eingeführt werden, die den Lohnausfall bei der Pflege von Angehörigen oder nahestehenden Personen ausgleicht. Eine solche Lohnersatzleistung wäre für die Pflege eine große Chance. Auch die Einzahlungen in die Rentenversicherung für pflegende Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben, müssen verbessert werden.“

Weitere Informationen:

Umfrage von Diakonie und Deutschem Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege von 2023: Vier von fünf Pflegeeinrichtungen müssen Angebote einschränken – 89 Prozent der Pflegedienste mussten bereits neue Pflegekunden ablehnen: https://www.diakonie.de/informieren/infothek/2023/mai/umfrage-von-diakonie-und-devap-vier-von-fuenf-pflegeeinrichtungen-muessen-angebote-einschraenken-89-prozent-der-pflegedienste-mussten-bereits-neue-pflegekunden-ablehnen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 10.05.2024

Zum Internationalen Tag der Pflegenden am 12. Mai weist der Familienbund der Katholiken darauf hin, dass ein überwiegender und zunehmender Anteil der Pflege auf den Schultern der Familien lastet. Diese Sorgearbeit benötigt mehr Anerkennung und Unterstützung – durch eine ausgebaute Pflegeinfrastruktur und ein Pflegendengeld. Denn Pflege darf kein Armutsrisiko bedeuten.

„Pflege ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf nicht allein den Familien aufgebürdet werden,“ betont der Präsident des Familienbundes, Ulrich Hoffmann. „Derzeit nimmt der Anteil der familiären Pflege weiter zu, während Pflegefachkräfte und wohnortnahe Unterstützungsstrukturen an vielen Orten fehlen. Die schon lange absehbare Pflegekrise gehört endlich ganz oben auf die politische Agenda.“

Der demographische Wandel und eine zunehmend älter werdende Gesellschaft fordern gleich mehrfach heraus. Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2011 von 2,5 Millionen auf rund 5 Millionen verdoppelt und steigt weiter an. Derzeit werden 86 % der zu pflegenden Personen nicht in einem Heim, sondern zuhause gepflegt. 2013 waren es noch 70 Prozent. „Damit erfüllen die pflegenden Angehörigen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Familien entlasten mit ihrer Pflege die Gesellschaft, den Staat und die öffentlichen Haushalte, die ansonsten einspringen müssten. Sie dürfen aber nicht selbst überlastet werden“, so Ulrich Hoffmann.

„Eine Person zu pflegen ist ein enormer Kraftakt. Nicht nur das professionelle Pflegepersonal ist am Limit, auch die Familien, die ihre Angehörigen pflegen sind an ihrer Belastungsgrenze: mit ihrer Kraft, ihrer Zeit und ihren finanziellen Mitteln,“ erläutert Ulrich Hoffmann. Die Pflegenden kommen im Laufe der Zeit oft an ihre eigenen körperlichen Grenzen. Aber die Pflege fordert nicht nur körperlich, sondern auch finanziell. „Wenn beispielsweise die Arbeitszeit reduziert wird, um besser der Sorgearbeit nachzukommen, dann nimmt auch der finanzielle Spielraum ab. Hier wäre ein Pflegendengeld als Anerkennung für die geleistete Arbeit, eine adäquate Unterstützung“, erklärt Ulrich Hoffmann.

Ein Pflegendengeld sollte aus Sicht des Familienbundes zum einen vor Armut schützen, aber auch einen Beitrag zur faireren Verteilung der Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern leisten. Eine steuerfinanzierte Leistung kann Einkommensverluste bei pflegebedingter Erwerbsunterbrechung oder Reduktion der Arbeitszeit teilweise kompensieren und verbessert die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Zentral ist für den Familienbund auch der Ausbau der Pflegeinfrastruktur: „Die familiäre Pflege ist nur mit einem funktionierenden Netzwerk zu stemmen, in dem alle mitanpacken und alle auf sich aufpassen. Dabei darf niemand allein gelassen werden – wir müssen sowohl die Gesundheit der zu Pflegenden beachten als auch das Wohl der Pflegenden, die vor Überlastung geschützt werden müssen,“ so Hoffmann. „Bund, Länder und Kommunen haben ein eigenes Interesse daran, die Gesundheit zu erhalten und die Pflege zu stärken. Kommunale Versorgungsstrukturen, ähnlich denen der Familienzentren und der Kinderbetreuung können hier gute Dienste leisten. Zum einen würden Pflegestützpunkte die Beratungslücken schließen und zum anderen die zu Hause Pflegenden unterstützen.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 10.05.2024

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Angebot an Kindertages- und Ganztagsbetreuung ist zentral für gute Bildungschancen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus stellte heute gemeinsam mit den Ländern Empfehlungen vor, um dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung zu begegnen, denn verkürzte Öffnungszeiten, Gruppenschließungen oder Betreuungsausfälle – schwierige Situationen in Kitas und Ganztag beschäftigen zunehmend Familien, Arbeitgeber und Träger von Betreuungseinrichtungen. Der Fachkräftemangel bei der Kinderbetreuung ist hoch und wird zunehmend zum Risikofaktor für die frühkindliche Bildung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Trotz enormem Personalzuwachs könnten im Jahr 2030 alleine in den Kitas zwischen 50.000 und 90.000 Fachkräfte fehlen.

Um die Situation für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu verbessern und neue Fachkräfte zu gewinnen, hat Bundesministerin Lisa Paus die „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ initiiert und mit den Ländern und vielen weiteren Beteiligten Empfehlungen erarbeitet.

Diese wurden heute auf der Abschlussveranstaltung in Berlin öffentlich vorgestellt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Heute ist ein guter Tag für die Fachkräftegewinnung in Deutschland. Mit rund 50 Empfehlungen wollen wir kurz-, mittel- und langfristig mehr Menschen für die Kinderbetreuung gewinnen und in diesem wichtigen Berufsfeld weiter halten. Dies kann gelingen, wenn wir beispielsweise den Einstieg durch Umschulungs-förderung, durch vergütete praxisintegrierte Ausbildungsmodelle und durch flexiblere Aus- und Weiterbildung attraktiver machen. Wir ziehen mit allen Beteiligten an einem Strang, wenn es darum geht, wichtige Voraussetzungen für bedarfsgerechte Betreuungsangebote in guter Qualität für Familien zu schaffen. Davon profitiert auch die Wirtschaft, wenn Berechnungen zufolge mehr als 800.000 Personen durch verbesserte Betreuungsangebote dem Arbeitsmarkt zusätzlich zur Verfügung stehen könnten und Mütter mit Kindern unter sechs Jahren entsprechend ihrer Arbeitszeitwünsche in den Arbeitsmarkt einsteigen. Investitionen in die frühe Bildung sind zentral für den Bildungserfolg von Kindern. Und sie sind gut für mehr Chancengleichheit. Darum ist es wichtig, dass der Bund sich auch nach 2024 an der Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung finanziell beteiligt.“

JFMK-Vorsitzende Sascha Karolin Aulepp: „Wir müssen den Personalbedarf in Kitas und Schulen flächendeckend sichern, um allen Kindern den Zugang zu frühkindlicher Bildung zu ermöglichen. Dafür brauchen wir schnell eine zukunftsweisende nationale Strategie, die drei Punkte umfasst: niedrigschwellige Zugänge in den Arbeitsbereich und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung, vergütete und praxisintegrierte („dualisierte“) Aus- und Weiterbildungen sowie die gemeinsame finanzielle Verantwortung von Bund und Ländern für die Kindertagesbetreuung und den schulischen Ganztag auch bei der Ausbildung und weiteren Qualifizierungsmaßnahmen.“

Die fast 50 Empfehlungen sehen unter anderem vor, dass Personen mit ausländischen Abschlüssen schneller ins Berufsfeld integriert werden können, in dem die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse vereinfacht und auch berufsbegleitend ermöglicht werden sollen. Bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen etwa durch die Etablierung von vergüteten Fachkarrieren helfen, das Berufsbild noch attraktiver zu machen.

Mit dem Empfehlungspapier haben alle wichtigen Akteure im Schulterschluss eine gemeinsame Grundlage für weitere Schritte im Rahmen ihrer Zuständigkeit geschaffen. Das Empfehlungspapier und viele Beispiele guter Praxis finden Sie hier: bmfsfj.de/gesamtstrategie-kita-ganztag

Hintergrund zur „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“

Obwohl alleine in der Kindertagesbetreuung mit über 840.000 Menschen mehr Beschäftigte als in der Automobilindustrie arbeiten, die Ausbildungszahlen steigen und der Teilarbeitsmarkt der frühen Bildung in den letzten Jahren dreimal so stark gewachsen ist wie der deutsche Gesamtarbeitsmarkt, gehören die Erziehungsberufe zu den Mangelberufen. Der Bedarf an guten Angeboten in Kitas und Ganztag ist enorm und wird in den nächsten Jahren weiter ansteigen. 

In Umsetzung des Koalitionsvertrags hat das BMFSFJ daher unter Einbindung weiterer Bundesressorts, der Länder, der Kommunalen Spitzenverbände und anderer Akteure eine Gesamtstrategie entwickelt.

Zudem unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes mit rd. 4 Mrd. Euro in 2023 und 2024, die unter anderem für Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung eingesetzt werden können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.05.2024

PSt Lehmann: Wir brauchen digitale Kompetenzen im Alter

Online-Sprechstunde, Smartwatch, Herz-App: Die Digitalisierung im Gesundheitswesen kann die medizinische Versorgung älterer Menschen verbessern. Sie hat das Potenzial, effektive Vorsorge zu bieten, hochwertige medizinische Gesundheitsversorgung bereitzustellen und nachhaltige Patientenversorgung zu unterstützen. Doch die aktuellen Entwicklungen stellen besonders ältere Menschen vor Herausforderungen, wenn ihnen die nötigen digitalen Kenntnisse fehlen und sie die vielfältigen Angebote nicht kennen. Viele Seniorinnen und Senioren befürchten, dass e-Health-Angebote technisch zu kompliziert für sie sind. Auf der Fachtagung „Gesundheit auf E-Rezept? Digitalisierung verstehen und Kompetenzen stärken“ des DigitalPakt Alter am 16. Mai 2024 in Berlin diskutieren ehrenamtlich Engagierte mit Expertinnen und Experten aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik, wie e-Health für Menschen über 60 Jahre erfolgreich gestaltet werden kann.

Sven Lehmann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesseniorenministerium (BMFSFJ): „Es ist von großer gesellschaftlicher Bedeutung, dass auch ältere Menschen digitale Gesundheitsanwendungen selbstbestimmt nutzen können. Die Fachtagung des DigitalPakt Alter schafft Raum für einen konstruktiven Dialog zwischen Personen, die diese Technologien entwickeln, dazu beraten oder sie nutzen und fördert das öffentliche Bewusstsein für die Relevanz digitaler Gesundheitskompetenz im Alter.“

Dabei reiche es nicht, mit Älteren nur die technische Bedienbarkeit von e-Health-Anwendungen zu trainieren. Auch müssen die Beratenden mehr Verständnis für neue digitale Service- und Vorsorgeleistungen schaffen. Obwohl sieben von zehn Senior*innen regelmäßig das Internet nutzen, können nur zwei von zehn sich vorstellen, sich beispielsweise in einer digitalen Sprechstunde behandeln zu lassen.

Dr. Ina Czyborra, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege des Landes Berlin: “Digitale Kompetenzen älterer Menschen sind nicht nur für den Einzelnen von Vorteil, sondern auch für die Gesellschaft als Ganzes. Wenn ältere Menschen Zugang zu digitalen Technologien haben, können sie länger selbstständig bleiben und besser mit ihren Familien und der Gesellschaft in Verbindung bleiben. Dies verbessert ihre Lebensqualität, entlastet das Gesundheitssystem und unterstützt eine gute Pflege“

Ein wichtiger Teil des DigitalPakt Alter ist das Förderprogramm zum Auf- und Ausbau von Erfahrungsorten, also niedrigschwelligen Lern- und Übungsangeboten für ältere Menschen. Der DigitalPakt Alter wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen wurde er im August 2021 gegründet. Seither wächst das Netzwerk aus Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft stetig weiter. Seit Dezember 2023 gehören auch alle Bundesländer dazu. Bis Ende 2025 werden 300 Erfahrungsorte gefördert, um ältere Menschen beim Aufbau und Ausbau digitaler Kompetenzen zu unterstützen.

Um den Besonderheiten, die digitale Gesundheitsanwendungen für ältere Nutzerinnen und Nutzer mit sich bringen, Rechnung zu tragen, bieten die Erfahrungsorte des DigitalPakts Alter für Seniorinnen und Senioren Schulungs- und Vermittlungsangebote im persönlichen Kontakt vor Ort und der damit verbundenen Möglichkeit, digitale Anwendungen begleitet auszuprobieren.

Weitere Informationen unter https://www.digitalpakt-alter.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.05.2024

Zur heutigen Veröffentlichung der „Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag“ erklärt Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Familienausschuss:

Wir begrüßen die vorgelegte Gesamtstrategie von Bund und Ländern zur Fachkräftesicherung in Kindertagesbetreuung und Ganztag. Die „Gesamtstrategie Fachkräfte“ ist ein zentraler Baustein für mehr Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an und für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland, denn echte Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nur mit einer starken frühkindlichen Bildung möglich.

Klar ist: Für den Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung müssen viele Stellschrauben gedreht werden, um das Berufsfeld kurzfristig schnell zu entlasten und es mittel- und langfristig attraktiv zu gestalten. Diese Stellschrauben zu drehen ist nun Aufgabe von Bund, Ländern und Trägern, die mit der vorgelegten Gesamtstrategie den Schulterschluss demonstrieren, um die Herausforderungen gemeinsam anzugehen.

Zusätzlich zur vorgelegten Gesamtstrategie sollten wir als Ampel die Länder unterstützen, indem wir das Kitaqualitätsgesetz weiter finanzieren. Gleichzeitig muss für eine bessere Vereinbarkeit endlich die Familienstarzeit kommen.

Weiter ist es gut und richtig, dass die Länder im Rahmen der Gesamtstrategie zur Fachkräftegewinnung die Erstausbildung und Weiterbildung durch die Stärkung der Praxisanleitung und eine attraktive Ausbildungsvergütung attraktiv gestalten wollen. Nordrhein-Westfalen geht hier bereits mit gutem Beispiel voran und bezuschusst die praxisintegrierte Ausbildung und die Praxisanleitung in der Regelfinanzierung.

Weitere wichtige Maßnahmen sind die Fördermöglichkeiten der Umschulungen bekannter zu machen, fachnahe Berufsgruppen anzusprechen, ausländische Berufsqualifikationen schneller anzuerkennen sowie die Vergütung, die Durchlässigkeit im System und die Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zu verbessern.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.05.2024

Zur Forderung eines „Bildungsdialogs für Deutschland“ des Bündnisses #NeustartBildungJetzt erklärt  Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:  

Wir unterstützen die Forderung eines „Bildungsdialog für Deutschland“ ausdrücklich. Das breite zivilgesellschaftliche Bündnis #NeustartBildungJetzt fordert zurecht ein, was nun angesichts der zahlreichen Herausforderungen für unser Bildungssystem – abnehmende Basiskompetenzen der Schüler*innen, Lehrkräftemangel und multiple Bedrohungen für unsere Demokratie wie der zunehmende Rechtsruck nötig ist. 

Alle verantwortlichen politischen Ebenen von den Kommunen über die Länder bis zum Bund müssen den Ball aufnehmen und einen ernsthaften Dialog auf Augenhöhe mit den verschiedenen Akteur*innen des Bildungssystems und der Wissenschaft führen. Und zwar endlich auch  ressortübergreifend, KMK und die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder sind ebenso gefordert wie die Ministerpräsident*innen. Damit aus der Bildungskrise keine Bildungskatastrophe wird, darf sich keine Akteurin, kein Akteur aus der Verantwortung stehlen. Begrüßenswert ist außerdem der Vorschlag, Kinder und Jugendliche strukturell am Prozess zu beteiligen, so wird Demokratie für sie erlebbar.

Das jüngst von der Ampelkoalition auf den Weg gebrachte Startchancen-Programm zeigt, welch positive Impulse in unserem Bildungssystem möglich sind, wenn alle politischen Ebenen unter Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft an einem Strang ziehen. Diese Kooperation gilt es weiter auszubauen und gemeinsame Bildungsziele zu entwickeln und umzusetzen.

Wir fordern auch das BMBF auf, sich in diesen Dialogprozess konstruktiv einzubringen. Im Koalitionsvertrag hatten wir uns darauf verständigt mit allen Akteur*innen eine „neue Kultur in der Bildungszusammenarbeit zu begründen”. Bisher bleibt das BMBF in dieser Hinsicht aber weitestgehend untätig. Nun ist der Zeitpunkt, dies zu ändern und den wichtigen Impuls aus der Zivilgesellschaft aufzunehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.05.2024

Das Gesetz zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtereintrag hat den Bundesrat passiert. Ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit.

Erklärung gegenüber dem Standesamt

Das Gesetz vereinfacht es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Eine gerichtliche Entscheidung und zwei Sachverständigengutachten, wie bisher im Transsexuellengesetz gefordert, sind nun nicht mehr nötig. Stattdessen erfolgt die Änderung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, zusammen mit der Versicherung, dass der gewählte Geschlechtseintrag der Geschlechtsidentität am besten entspricht und der Person die Tragweite der Folgen bewusst ist. Eine spätere erneute Änderung des Geschlechtseintrages ist frühestens nach Ablauf eines Jahres möglich.

Offenbarungsverbot

Im Rechtsverkehr ist grundsätzlich die im Personenstandsregister eingetragene Geschlechtsangabe maßgeblich. Das Gesetz enthält zudem ein bußgeldbewährtes Offenbarungsverbot als Schutz gegen ein Zwangs-Outing. Frühere Geschlechtereinträge dürfen daher ohne Zustimmung der betroffenen Person nicht offenbart werden.

Begleitende Entschließung

In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit ein bundeseinheitliches, datenschutzkonformes und diskriminierungsfreies Datenmanagement gewährleistet werden kann, das sowohl den Interessen der Sicherheitsbehörden an der Identifikation einer Person als auch dem Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz vor Diskriminierung gerecht wird.

Wie es weitergeht

Das Gesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Transsexuellengesetz vom 19. September 1980 außer Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Mit einer am 17. Mai 2024 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich auch über das Jahr 2024 hinaus an der Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Verbesserung der Kita-Qualität zu beteiligen.

Das Angebot einer guten Kita-Qualität liege in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen – der Bund müsse daher eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung sicherstellen, heißt es in der von mehreren Ländern eingebrachten Entschließung. Neben einer dauerhaften Ausweitung der Finanzierung seien weitere abgestimmte Schritte zwischen Bund und Ländern zur Qualitätsverbesserung der Kindertagesstätten erforderlich.

Ergänzung des Gute-Kita-Gesetzes

Hintergrund ist das Kita-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG), besser bekannt als Gute-Kita-Gesetz. Dieses hat die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindestagesbetreuung zum Gegenstand. Auf seiner Grundlage hatten die Länder mit dem Bund Verträge abgeschlossen und sich zur Einhaltung der darin enthaltenen Standards verpflichtet. Die finanzielle Beteiligung des Bundes endet jedoch Ende 2024 und eine Fortsetzung ist bisher vorgesehen.

Wie es weitergeht:

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, wann sie sich mit den Länderforderungen befasst. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Mehr Flexibilität bei der Namenswahl – in seiner Sitzung am 17. Mai 2024 billigte der Bundesrat die Novelle des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.

Doppelnamen als Familiennamen erlaubt

Während es bisher nur einem Ehepartner gestattet war, den bisherigen Namen als Begleitnamen zu einem Doppelnamen hinzuzufügen, ist dies nach dem neuen Namensrecht nun beiden Ehepartnern gleichermaßen möglich. Die Bildung eines Doppelnamens kann auch ohne Bindestrich erfolgen. Zukünftig können auch Kinder einen Doppelnamen führen, selbst dann, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Wenn die Eltern für ihr Kind keinen Geburtsnamen festlegen, trägt es zukünftig einen Doppelnamen.

Kindernamen nach Ehescheidung

Das neue Namensrecht sieht zudem vor, dass im Falle der Scheidung der Eltern ein Kind auf vereinfachtem Wege den Nachnamen des Elternteils annehmen kann, in dessen Haushalt es lebt. Gleiches gilt für einbenannte Stiefkinder. Nach bisheriger Rechtslage war hierzu das Durchlaufen eines langwierigen Verwaltungsverfahrens erforderlich.

Spezialregelungen für nationale Minderheiten

Des Weiteren enthält das Gesetz auch Neuerungen bei der Adoption von Erwachsenen: Adoptierte Erwachsene können ihren Geburtsnamen behalten, indem sie der Annahme des Namens der Adoptiveltern widersprechen. Schließlich öffnet sich das Namensrecht den Traditionen der in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten (Dänen und Sorben) und schafft hier neue Namensmöglichkeiten.

Wie es weitergeht

Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, kann es nun verkündet werden. Es tritt allerdings erst zum 1. Mai 2025 in Kraft.

Quelle: Pressemitteilung Plenarsitzung des Bundesrates am 17.05.2024

Die Unionsfraktion setzt sich dafür ein, die Höhe der BAföG-Regelsätze angesichts steigender Lebenshaltungskosten und der hohen Inflation anzupassen. „Die letzte Erhöhung der Bedarfssätze inklusive des Wohnkostenzuschusses fand vor zwei Jahren statt“, kritisieren die Abgeordneten in einem Antrag (20/11375) mit dem Titel „Das BAföG auf die Höhe der Zeit bringen“, der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.

Die Bundesregierung wird dazu aufgefordert, eine unabhängige Kommission einzusetzen, die regelmäßig die Höhe der BAföG-Sätze überprüfen und dem Bundestag Vorschläge zur Anpassung des BAföG liefern soll. Außerdem solle ein Wohnkostenzuschlag eingeführt werden, der sich „aus einem Grundbetrag und einem ortsbezogenen Zuschlag, der sich an der Ortsvergleichsmiete orientiert, zusammensetzt“.

Darüber hinaus fordern die Unionsabgeordneten, das BAföG-Antragsverfahren zu digitalisieren und bürokratische Hürden abzubauen. So könnten beispielsweise KI-basierte Anwendungen dabei helfen, die Unterlagen vorab auf ihre Vollständigkeit zu überprüfen. Bisher seien die Wartezeiten in den BAföG-Ämtern zu lang, kritisieren die Antragsteller. Die Abgeordneten fordern: Ziel müsse am Ende die vollständige Digitalisierung des Antrags- und Bearbeitungsverfahrens sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 325 vom 15.05.2024

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion für eine stärkere Flexibilisierung der Arbeitszeit (20/10387) mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Die Unionsfraktion hatte in dem Antrag argumentiert: „Eine individuelle Einteilung der Arbeitszeiten trägt erheblich zur Zufriedenheit am Arbeitsplatz bei und hilft gerade Familien mit kleinen Kindern und zu pflegenden Angehörigen bei der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Das deutsche Arbeitszeitgesetz mit seiner Festlegung auf einen in der Regel Acht-Stunden-Tag stehe den Wünschen der Arbeitnehmer nach mehr Flexibilität jedoch entgegen, so die Fraktion.

Die Abgeordneten hatten deshalb von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf verlangt, „der die Wünsche nach stärkerer Arbeitszeitflexibilisierung aufgreift und der zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle für verschiedene Lebensphasen ermöglicht“. Auch solle damit eine wöchentliche statt der täglichen Höchstarbeitszeit eingeführt und diese im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG) ausgestaltet werden. Besondere Schutzerfordernisse bei „gefahrgeneigten Tätigkeiten“ müssten beachtet werden, heißt es in dem Antrag.

Bis auf die FDP-Fraktion unterstützte diesen Vorschlag keine andere Fraktion. SPD, Grüne, AfD sowie die Gruppen Die Linke und BSW kritisierten eine einseitige Parteinahme des Antrags zugunsten der Interessen der Arbeitgeber. Es sei fraglich, ob eine Aufweichung der täglichen Höchstarbeitszeit wirklich den Wünschen der Beschäftigten entspreche. Außerdem verwiesen sie auf die umfangreichen Flexibilisierungsmöglichkeiten des Arbeitszeitgesetzes, die schon jetzt einen Dauerbetrieb in Firmen ermöglichten, sowie auf die gesundheitlich schädlichen Folgen einer Ausweitung der Arbeitszeit. Die FDP lehnte den Antrag wegen seiner inhaltlichen Unentschlossenheit ab, wie sie vortrug.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 316 vom 15.05.2024

Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben den Entwurf eines Gesetzes „zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen“ (20/11367) eingebracht. Damit reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Unwirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von Minderjährigen.

Die Richterinnen und Richter hatten im Februar 2023 geurteilt, dass die Regelung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Das Gericht monierte, dass der Gesetzgeber die sozialen Folge der Unwirksamkeit einer solchen Regelung nicht ausreichend bedacht habe. Die Richterinnen und Richter erließen seinerzeit eine Übergangsregelung zu Unterhaltsansprüchen und gaben dem Gesetzgeber bis zum 30. Juni 2024 Zeit, eine Neuregelung zu finden.

Der Entwurf sieht nunmehr vor, dass eine Ehe unter Beteiligung einer Person, die bei der Eheschließung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, nach deutschem Recht unwirksam bleibt. „Diese Rechtsfolge wird jedoch um Unterhaltsansprüche zum Schutz der minderjährigen Person und die Möglichkeit der Heilung durch erneute Eheschließung unter Verzicht auf das Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ergänzt“, heißt es in der Begründung.

Der Entwurf soll am Donnerstagabend, 16. Mai 2024, erstmalig im Bundestag beraten werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 315 vom 15.05.2024

  • Fast 3,2 Millionen Menschen in Deutschland wünschen sich nach eigenen Angaben Arbeit, sind aber kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar
  • Rund ein Drittel der 25- bis 59-jährigen Frauen in Stiller Reserve geben Betreuungspflichten als Hauptgrund für Nichtverfügbarkeit am Arbeitsmarkt an
  • Gesundheitliche Gründe sind ebenfalls bedeutend für die Inaktivität am Arbeitsmarkt
  • Fast 60 % der Menschen in Stiller Reserve haben ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau

Im Jahr 2023 wünschten sich in Deutschland fast 3,2 Millionen Nichterwerbspersonen im Alter von 15 bis 74 Jahren Arbeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung mitteilt, waren das knapp 17 % aller Nichterwerbspersonen. Diese sogenannte „Stille Reserve“ umfasst Personen ohne Arbeit, die zwar kurzfristig nicht für den Arbeitsmarkt verfügbar sind oder momentan nicht aktiv nach Arbeit suchen, sich aber trotzdem Arbeit wünschen. Sie zählen deshalb nicht zu den knapp 1,4 Millionen Erwerbslosen, sondern als gesonderte Gruppe, die weiteres ungenutztes Arbeitskräftepotenzial aufzeigt.

Von den 3,2 Millionen 15- bis 74-Jährigen Nichterwerbspersonen in der Stillen Reserve im Jahr 2023 gaben 372 000 Personen an, dass sie zwar Arbeit suchen, jedoch zum Beispiel aufgrund von Betreuungspflichten kurzfristig (innerhalb von zwei Wochen) keine Arbeit aufnehmen können (Stille Reserve A). Weitere 945 000 Personen gaben an, dass sie gerne arbeiten würden und für den Arbeitsmarkt verfügbar seien, aber aktuell keine Arbeit suchen, weil sie zum Beispiel glauben, keine passende Tätigkeit finden zu können (Stille Reserve B). Die dritte Gruppe der Stillen Reserve im Jahr 2023 umfasste 1,85 Millionen Personen. Bei dieser arbeitsmarktfernsten Gruppe handelt es sich um Nichterwerbspersonen, die zwar weder eine Arbeit suchen noch kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern (Stille Reserve C).

Geschlechtsspezifische Unterschiede: 57 % der Stillen Reserve sind Frauen

Im Jahr 2023 stellten Frauen 57 % der Stillen Reserve. Im Geschlechterverhältnis zeigen sich jedoch Unterschiede innerhalb der Gruppen der Stillen Reserve. So lag der Frauenanteil in den Gruppen A und B bei jeweils 52 %. In der Gruppe C überwogen dagegen die Frauen mit 61 %.

Deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern zeigten sich bei den Hauptgründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt in der Altersgruppe der 25- bis 59-Jährigen: So gaben 32 % beziehungsweise 383 000 der Frauen zwischen 25 und 59 Jahren in der Stillen Reserve an, dass sie aufgrund von Betreuungspflichten derzeit keine Arbeit aufnehmen können. Von den 25- bis 59-jährigen Männern in der Stillen Reserve nannten dagegen nur 4 % beziehungsweise rund 32 000 Betreuungspflichten als Hauptgrund für ihre Inaktivität. Gesundheitliche Einschränkungen spielen dagegen für beide Geschlechter eine bedeutende Rolle: für 35 % der Männer und 20 % der Frauen in der Stillen Reserve war dies der Hauptgrund ihrer Inaktivität am Arbeitsmarkt.

Ein Großteil der Stillen Reserve hat mindestens mittleres Qualifikationsniveau

58 % der Personen in der Stillen Reserve hatten 2023 ein mittleres oder hohes Qualifikationsniveau, das heißt, mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung oder die Hoch-/Fachhochschulreife. Bei den Frauen hatten 61 % eine mittlere oder hohe Qualifikation, bei den Männern 54 %. Ein niedriges Qualifikationsniveau wiesen 42 % der Personen in der Stillen Reserve auf (Frauen: 39 %; Männer: 46 %).

Methodische Hinweise:

Ab dem Berichtsjahr 2021 wurden im Vergleich zu früheren Jahren einzelne Subgruppen der Stillen Reserve den Kategorien A und B neu zugeordnet, um einer veränderten europäischen Berichterstattung Rechnung zu tragen. Die Gesamtsumme der Stillen Reserve A und B blieb dadurch aber unverändert. Darüber hinaus werden Nichterwerbspersonen, die keine Arbeit suchen und auch nicht kurzfristig verfügbar sind, aber dennoch einen generellen Arbeitswunsch äußern, seit dem Berichtsjahr 2021 der Stillen Reserve zugerechnet und als Stille Reserve C bezeichnet.

Der Mikrozensus mit der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde 2020 methodisch neugestaltet. Ausführliche Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus ab 2020 mit regelmäßigen Updates zu aktuellen Berichtsjahren sind auf einer Sonderseite verfügbar. Darüber hinaus liefern jährliche Qualitätsberichte zum Mikrozensus Informationen zu den verwendeten Methoden und Definitionen sowie zur Qualität statistischer Ergebnisse, die auch berichtsjahrspezifische Besonderheiten thematisieren.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Stillen Reserve sind in der Rubrik „Tabellen“ auf der Themenseite „Erwerbstätigkeit“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. Abgebildet werden aus dem Mikrozensus 2023 Ergebnisse zur Stillen Reserve nach Altersklassen, Geschlecht, Qualifikationsniveau, Lebensform, Alter des jüngsten Kindes sowie nach Gründen für die Inaktivität am Arbeitsmarkt.

In einem Aufsatz von Rengers/Fuchs (2022) werden darüber hinaus Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Stillen Reserve des Statistischen Bundesamtes und derjenigen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausführlich erörtert. Der Beitrag enthält auch eine Übersicht zu den verschiedenen definitorischen Abgrenzungen sowie eine Chronik der Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, Eurostat und Destatis. Weiterhin stellt er umfangreiche Ergebnisse zur Struktur der Stillen Reserve aus dem Mikrozensus 2019 vor.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer eigenen Sonderseite (www.destatis.de/fachkraefte): Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt. Das Angebot wird sukzessive erweitert.

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.05.2024

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Neuwahl bestätigt Karin Böllert als Vorsitzende

Ein Jahr vor dem 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT), der vom 13. bis 15. Mai 2025 stattfindet, haben sich die über 100 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ in der Gastgebenden Stadt Leipzig auf den größten Jugendhilfegipfel in Europa eingestimmt. Die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böller sagte auf der Mitgliederversammlung am 16. Mai 2024: „Wir freuen uns sehr auf den Jugendhilfetag 2025. Mit der Stadt Leipzig und dem Land Sachsen als Partnern, aber auch mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als weiterem Zuwendungsgeber, werden wir die Erfolgsgeschichte dieses Großevents der Kinder- und Jugendhilfe fortschreiben.“ Zur Mitgliederversammlung begrüßte die AGJ im Leipziger Rathaus als Gäste die Sächsische Staatsministerin Petra Köpping und die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Jugend, Schule und Demokratie der Stadt Leipzig, Vicki Felthaus. Das Grußwort von Bundesfamilienministerin Lisa Paus wurde per Videobotschaft übertragen.

Über den 18. DJHT hinaus prägten die Vorstandneuwahlen die diesjährige Mitgliederversammlung. Mit deutlicher Mehrheit wählten die Delegierten Prof. Dr. Karin Böllert erneut zur Vorsitzenden. Karin Böllert ist Professorin für Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik an der Universität Münster. Mit ihrer Wiederwahl tritt sie ihre fünfte Amtsperiode an. Außerdem wurden Claudia Porr aus der AGJ-Mitgliedergruppe Oberste Jugend- und Familienbehörden der Länder und Dr. Gabriele Weitzmann aus der AGJ-Mitgliedergruppe Jugendverbände und Landesjugendringe in Ihren Ämtern als stellvertretende Vorsitzende bestätigt. Claudia Porr ist Abteilungsleiterin im rheinlandpfälzischen Familienministerium; Gabriele Weitzmann Geschäftsführerin des Bayerischen Jugendrings.

Über die Wahl der AGJ-Vorsitzenden und ihrer Stellvertretung hinaus wurden für die nächsten drei Jahre auf der Mitgliederversammlung außerdem sieben Einzelpersönlichkeiten in den Vorstand gewählt. Diese Einzelpersönlichkeiten sind: Tina Cappelmann, Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg; Lisa Eisenbarth, Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen; Dr. Birgit Jagusch, TH Köln; Myriam Lasso, Jugendamt Heidelberg; Prof. Dr. Philipp Sandermann, Leuphana Universität Lüneburg; Dr. Kerstin Schröder, Jugendamt Nürnberg; Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim. Der AGJ-Vorstand besteht zudem aus 17 Delegierten der AGJ-Mitgliedergruppen sowie deren Stellvertreter*innen, die in das Gremium entsandt wurden.

„Mit diesem Vorstand ist die AGJ für die neue Arbeitsperiode und den 18. DJHT im nächsten Jahr personell wieder einmal hervorragend aufgestellt. Die Strukturen der AGJ schaffen ein einzigartiges Netzwerk, das auf einen handlungsfeld- und ebenenübergreifenden Austausch angelegt ist. Nur in der Wertschätzung der Breite der Kinder- und Jugendhilfe und dank der gelebten partnerschaftlichen Zusammenarbeit kann es der AGJ gelingen, wirkungsvoll für die Interessen und Rechte junger Menschen einzutreten. Unter dem Motto ‚Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!‘ werden wir auf dem größten Jugendhilfegipfel in Europa gemeinsam mit jungen Menschen einen Beitrag leisten, um Lösungsansätze für die aktuellen fach- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen zu entwickeln und voranzubringen. Damit wird die Kinder- und Jugendhilfe einmal mehr zum Demokratiemotor,“ sagte die AGJ-Vorsitzende zum Abschluss der Mitgliederversammlung.

18. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag

Der 18. Deutschen Kinder- und Jugendhilfetag findet vom 13. bis 15. Mai 2025 in Leipzig statt. Das Motto lautet dieses Mal „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“ Der DJHT ist das größte Branchentreffen der Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenbereiche in Europa. Mit seinen vielseitigen und kreativen Angeboten im Fachkongress und auf der Fachmesse ist er Kommunikationsplattform, Ideenbörse und Zukunftsschmiede. Der DJHT leistet einen wesentlichen Beitrag, damit junge Menschen gut aufwachsen können, und er befördert zudem die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Gefördert wird der DJHT durch den Bund, die gastgebende Stadt und das gastgebende Land. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ als Veranstalterin von Jugendhilfetagen erwartet ca. 30.000 Besucher*innen an den drei Veranstaltungstagen. Im Rahmen des Fachkongresses wird es rund 250 Fachveranstaltungen für mehrere tausend Menschen zeitgleich geben. Darüber hinaus werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe präsentieren. Ein besonderes Highlight ist das Forum Berufseinstieg als Informations- und Netzwerkangebot für angehende Fachkräfte, Neu- und Quereinsteiger*innen. Auch Europa wird eine starke Rolle spielen, hierzu gibt es zahlreiche Veranstaltungen und einen Marktplatz Europa.

Seien Sie als Aussteller*in mit dabei!

Bis zum 7. Juni 2024 gibt es noch die Möglichkeit den 18. DJHT mitzugestalten und einen Messestand einzureichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.jugendhilfetag.de. Bei Fragen können Sie gerne am 23.05.2024 (9-10 Uhr) an einer digitalen Info-Veranstaltung teilnehmen. Ein Link wird kurz vorher auf www.jugendhilfetag.de zur Verfügung gestellt. Sie können sich aber auch gerne an das DJHT-Team wenden unter 030/400 40-230 oder djht@agj.de.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe vom 16.05.2024

Eine aktuelle repräsentative Befragung der AOK bestätigt erneut, dass pflegende Angehörige unter massivem Druck stehen und dringend Entlastung brauchen.

Aus Sicht des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt sind die Ergebnisse alarmierend. Dass pflegende Angehörige unter höchstem zeitlichem und finanziellem Druck stehen und auf Kosten der eigenen beruflichen und gesundheitlichen Stabilität die Fürsorge für ihre Lieben stemmen müssen, darf nicht als Normalzustand akzeptiert werden. Wenn professionelle Pflege ein Armutsrisiko ist und Menschen nur versorgt werden können, weil ihre Familien sich für sie aufopfern, ist das eine Krise der Pflege. 

Wir sind als Gesellschaft in der Pflicht, Pflege so zu organisieren, dass nicht einzelne Menschen den Großteil der Belastung allein schultern müssen Es braucht dringend gesetzliche Reformen, die diese Fehlentwicklung geraderücken: für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, für mehr finanzielle Entlastung und für eine Deckelung der Eigenanteile für stationäre Pflege, um nur ein paar Beispiele zu nennen. 

Ideen für bessere Vereinbarkeit wurden längst vorgelegt: zum Beispiel eine verbesserte Freistellung zur Pflege von An- und Zugehörigen oder eine neue Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld. Diese Maßnahmen sind konkrete Verbesserungen und müssen jetzt schnell auf den Weg gebracht werden. Vor allem müssen die Leistungen der Pflegeversicherung das abdecken, was Pflege heute tatsächlich kostet – sie müssen regelmäßig angepasst werden an die durch Lohnentwicklungen und Inflation steigenden Kosten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.05.2024

Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) kommt. Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat den Weg dafür freigemacht. Das Gesetz kann nun wie geplant ab November in Kraft treten. Der Termin im Bundesrat fiel mit dem Aktionstag IDAHOBIT (Internationaler Tag gegen Homo,-Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit) zusammen.

Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Nach über 40 Jahren wird das sogenannte ‚Transsexuellengesetz‘ abgeschafft und durch ein menschenrechtsbasiertes Gesetz ersetzt, das Selbstbestimmung und Gleichwertigkeit in den Mittelpunkt stellt. Als sozialer Dienst der evangelischen Kirche arbeiten wir aktiv an der Verwirklichung der Überzeugung, dass alle Menschen gleich an Würde und Rechten sind. Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung einer resilienten und pluralen Demokratie. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz erhalten trans*, inter* und nicht-binäre Personen endlich die rechtliche Anerkennung, die ihnen zusteht.“

Mit Blick auf die praktische Umsetzung des SBGG weist die Diakonie auf zukünftige Herausforderungen hin. „Entscheidend ist, dass trans*, inter*, und nicht-binäre Menschen sowie ihre Vertrauenspersonen und ihr soziales Umfeld Zugang zu einer sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenlosen Beratung haben. Bislang sind Anlaufstellen für die Beratung wenig sensibilisiert und wenig bekannt“, so Loheide weiter.

Hintergrund:

Der Aktionstag IDAHOBIT am 17. Mai steht geschichtlich für die Entpathologisierung queeren Lebens. Der Bundestag hatte Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) bereits am 12. April beschlossen. Ziel des Selbstbestimmungsgesetzes ist es, die personenstandsrechtliche Geschlechtszuordnung und die Vornamenswahl von der Begutachtung Dritter zu lösen und die Selbstbestimmung der Betroffenen zu stärken. Die Diakonie hat sich gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Zivilgesellschaft und Politik für den Reformprozess eingesetzt. Ab dem 1. August 2024 kann eine Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen abgegeben werden. Am 1. November 2024 löst das Selbstbestimmungsgesetz dann das Transsexuellengesetz von 1980 endgültig ab.

Stellungnahme von Diakonie Deutschland und den Evangelischen Frauen in Deutschland e.V. März 2024: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Gemeinsame_Stellungnahme_Selbstbestimmungsgesetz_M%C3%A4rz_2024.pdf

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Referentenentwurf Mai 2024: https://www.diakonie.de/diakonie_de/user_upload/diakonie.de/PDFs/Presse/Stellungnahme_Selbstbestimmunggesetz_Mai_2024.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme den vom Bundesjustizministerium (BMJ) und Bundesinnenministerium (BMI) vorgelegten Referentenentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaften. Der djb lehnt den Referentenentwurf aus verfassungsrechtlicher und familienrechtlicher Perspektive ab, denn er führt zu einer unverhältnismäßigen pauschalen Stigmatisierung ausländischer und binationaler Familien sowie zur Ungleichbehandlung nichtehelicher Elternschaften. „Familien, in denen die Elternteile nicht verheiratet sind und nicht beide die deutsche Staatsbürgerschaft haben, dürfen nicht als Familien zweiter Klasse behandelt werden“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Eine Vaterschaftsanerkennung für Kinder, die in ein sogenanntes „Aufenthaltsrechtsgefälle“ hineingeboren werden, soll nach den Plänen der Ministerien künftig von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängen. Dies würde dazu führen, dass eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und damit die rechtliche Absicherung des Kindes qua Geburt faktisch unmöglich gemacht wird. Auch Kinder und Eltern, bei denen tatsächlich gar keine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung vorliegt, würden erhebliche Nachteile erleiden. Durch die vorgesehene Neuregelung könnten Kinder zu rechtlichen Vollwaisen werden und in die Obhut des Jugendamtes kommen, wenn die Mutter bei der Geburt verstirbt – obwohl sie einen fürsorgebereiten Vater haben, der aber gegenüber dem Kind rechtlich als fremde Person gilt. „Dass im Anwendungsbereich der geplanten Neuregelung pauschal jede Vaterschaftsanerkennung nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde wirksam sein soll, begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken“, so die Vorsitzende der Kommission Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Gleichstellung, Dr. Stefanie Killinger.

„Der Referentenentwurf steht auch im Widerspruch zu der vom BMJ geplanten Abstammungsrechtsreform, weil er dem Ziel eines inklusiveren Familienrechts zuwiderläuft“, gibt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht zu bedenken.

Der djb weist schließlich darauf hin, dass eine belastbare Datengrundlage zu Fällen missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung weiterhin fehlt, die den nun vorgesehenen Eingriff in das familienrechtliche Gefüge rechtfertigen könnte.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 22.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) klärt vom 21. bis 24. Mai 2024 auf seinen Social-Media-Kanälen über die dringende Notwendigkeit des vom Bundesfamilienministerium angekündigten Gewalthilfegesetzes auf. Das Gewalthilfegesetz soll einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verankern. Aktuell fehlen deutschlandweit ca. 14.000 Frauenhausplätze und es bestehen zahlreiche diskriminierende Zugangsbarrieren für gewaltbetroffene Personen.

„Das angekündigte Gewalthilfegesetz ist ein wichtiger und überfälliger Schritt für einen effektiven Gewaltschutz, den der djb sehr begrüßt. In Deutschland erlebt jede 4. Frau Partnerschaftsgewalt, stündlich werden mehr als 14 Frauen Opfer dieser Gewalt. Trans*, inter und nicht-binäre Personen sind ebenfalls von geschlechtsspezifischer Gewalt besonders betroffen“, betont djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Für einen effektiven und umfassenden Gewaltschutz bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ist zentral, dass das Gewalthilfegesetz in Umsetzung der Istanbul-Konvention alle Dimensionen körperlicher, sexualisierter, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt erfasst und auch digitale Gewalt berücksichtigt. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schutz, Beratung und Unterstützung sollte kosten-, barriere- und diskriminierungsfrei für alle gewaltbetroffenen Personen mit ihren Kindern umgesetzt werden. Infrastruktur und Finanzierung sollten langfristig sichergestellt sein. Eine sofortige Unterbringung in spezialisierte Einrichtungen sollte niedrigschwellig möglich sein. Der Anspruch auf Beratung muss eine qualifizierte, an den spezifischen Bedürfnissen der gewaltbetroffenen Personen ausgerichtete Unterstützung durch Fachkräfte sicherstellen. Besonders Personen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind, bleibt der Zugang zu Schutz und Beratungseinrichtungen aktuell häufig verwehrt. Der djb fordert daher, dass Gewaltschutz auch Frauen und LGBTQI*-Personen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, mit älteren Söhnen oder mehreren Kindern, obdachlosen Frauen und LGBTQI*-Personen und auch jenen mit sonstigen physischen wie psychischen Einschränkungen uneingeschränkt offensteht.

Die effektive Bekämpfung von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt setzt auch intensive Täterarbeit voraus. „Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, Täter*innen dabei zu unterstützen, gewaltfreies Verhalten zu erlernen. Täterarbeit sollte als Präventionsmaßnahme verstanden werden und das Gewalthilfegesetz diese gesetzlich verankern“, so Dilken Çelebi, Vorsitzende der Strafrechtskommission. Die Social-Media-Fokustage sollen dazu beitragen, das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie ein verbesserter Gewaltschutz aussehen kann.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 17.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) freut sich, die Gründung des neuen Netzwerks „Juristinnen mit Migrationsgeschichte“ (JuMi) bekannt zu geben. Das Ziel dieses Netzwerks ist es, juristische Fachkräfte mit Migrationshintergrund zu vernetzen, die in ihrem Berufsalltag Diskriminierung erleben, und ihre Sichtbarkeit und Einflussnahme zu stärken. JuMi wird gezielt intersektionale Ansätze verfolgen, um die Schnittstellen von Geschlecht und kultureller Herkunft in der Rechtsbranche zu adressieren.

Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb, betont die Bedeutung dieses Netzwerkes: „Mit der Schaffung des JuMi-Netzwerks machen wir in Übereinstimmung mit unserem Leitbild einen großen Schritt zur Förderung von Vielfalt und Gleichberechtigung. Unser gemeinsames Engagement richtet sich gegen Mehrfachdiskriminierung und für eine aktive Antidiskriminierungspolitik in der juristischen Ausbildung und den juristischen Berufen.“

Farnaz Nasiriamini, Mitgründerin des Netzwerks und Mitglied im djb-Bundesvorstand, ergänzt: „Wir streben danach, die bisherige Rechtspraxis durch die Integration von intersektionalen Perspektiven weiterzuentwickeln und somit gleiche Chancen für Juristinnen mit Migrationsgeschichte zu schaffen. Trotz ihrer bedeutenden Rolle in unserer Gesellschaft sind diese Frauen signifikant unterrepräsentiert.“

Das JuMi-Netzwerk plant, eine Reihe von Initiativen zu starten, darunter rechtspolitische Veranstaltungen, lokale Netzwerktreffen und die fortlaufende Integration von intersektionalen Perspektiven in die Arbeit des djb. Zudem strebt das Netzwerk Partnerschaften mit anderen Organisationen an, die ähnliche Ziele verfolgen. Das Netzwerk ist unter netzwerk.jumi@djb.de erreichbar.

Im djb sind auch weitere Untergruppen vernetzt. Im Netzwerk der Jungen Juristinnen tauschen sich insbesondere Studentinnen, Referendarinnen, Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen aus. Die Doktorandinnen und Berufseinsteigerinnen haben als Teil der Jungen Juristinnen auch ihre eigenen Strukturen. Außerdem haben sich Gleichstellungsbeauftragte, Mediatorinnen sowie Richterinnen und Staatsanwältinnen im djb zusammengeschlossen und treffen sich regelmäßig virtuell und in Präsenz. Bei monatlichen digitalen Meetings vernetzen sich Frauen mit Behinderung im djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 16.05.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat die „Gemeinsame Erklärung“ vom Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige unterzeichnet und setzt damit ein klares Statement: Die Vereinbarkeit von Selbstständigkeit und Elternschaft ist ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das gelöst werden muss.

Frauen sind laut dem Mikrozensus von 2021 mit rund 33,2 % in der Selbstständigkeit unterrepräsentiert. Wirtschaftliche Potentiale bleiben bei dieser geringen Quote ungenutzt. Es braucht deshalb handfeste strukturelle Veränderungen für die Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit, damit eine Schwangerschaft kein unkalkulierbares Risiko bleibt. Der Mutterschutz für Selbstständige ist Gesundheitsschutz, Chancengerechtigkeit und ein starker Wirtschaftsfaktor in einem.

Die djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder macht dazu deutlich: „Wir brauchen dringend einen verbesserten Mutterschutz für Selbstständige, damit Frauen auch in der Selbstständigkeit gleichberechtigt und ohne gesundheitliche oder wirtschaftliche Nachteile agieren können. Wir freuen uns, Teil des Bündnisses zu sein.“

Um eine Absicherung der selbstständigen Schwangeren zu erreichen, braucht es eine starke Stimme aus der Gesellschaft, die es so bis heute noch nicht gab. Das Bündnis ist ein sich gründender, wachsender Zusammenschluss aus Verbänden, Kammern, Vereinen und Personen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Es hat sich zum Ziel gesetzt, den Mutterschutz für Selbstständige und die gute Vereinbarkeit von Elternschaft und Selbstständigkeit zu erreichen. Die Liste der Unterzeichnenden finden Sie ab dem 11.05.2024 hier.

In wenigen Tagen findet auch die erste Präsenzveranstaltung des Bündnisses in Berlin statt. Unter der Überschrift „Reden wir über [fehlende] Vereinbarkeit in der Selbstständigkeit“ kommen am 11. Mai 2024 Betroffene, Verbandsvertreter*innen, Interessierte und die Politik zusammen. Ab 12 Uhr dreht sich alles rund um den Mutterschutz für Selbstständige. Die „Gemeinsame Erklärung“ wird vorgestellt, Erfahrungsberichte geteilt und über Bedarfe, Handlungsmöglichkeiten und Lösungen für den Mutterschutz für Selbstständige diskutiert. Der Eintritt ist frei. Die Anmeldung erfolgt digital über dieses Formular.

Weitere Informationen zum Bündnis für den Mutterschutz für Selbstständige: www.mutterschutz-fuer-selbststaendige.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.05.2024

Anlässlich der Feierlichkeiten zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes mahnt das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag an, jetzt die Gelegenheit zu nutzen und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Mit der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte können Kinder in Deutschland besser geschützt sowie Staat und Gesellschaft stärker in die Verantwortung für das Kindeswohl genommen werden. Kinderrechte im Grundgesetz stärken die Rechte der Eltern zum Wohle ihrer Kinder und die Interessen von Familien in unserer alternden Gesellschaft, die Beteiligung der jungen Generation stärkt unsere Demokratie.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes:

„Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Auch deshalb haben sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag auf die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz verständigt. Dazu hören wir aber derzeit herzlich wenig. Es wäre wichtig, auch als Zeichen demokratischer Generationenverhältnisse, starke Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes:

„Bundestag und Bundesrat müssen endlich mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz einen großen Schritt für eine kinderfreundlichere Gesellschaft machen. Es braucht im Grundgesetz einen eigenen Artikel für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Die Beteiligung von Kindern ist ein zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft. Das muss auch im Grundgesetz klar zum Ausdruck kommen.“

Georg Graf Waldersee, Vorsitzender UNICEF Deutschland:

„Das Wohl des Kindes muss laut UN-Kinderrechtskonvention besonders berücksichtigt werden. Damit das in allen Fragen, die Kinder angehen, künftig wirklich der Fall ist, braucht es eine Klarstellung im Grundgesetz. Denn auch mehr als 30 Jahre nach dem Inkrafttreten der Konvention wissen zu wenige Entscheidungsträger in Gerichten oder Behörden in Deutschland von den völkerrechtlich vereinbarten Kinderrechten und wenden sie an.“

Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind:

„Noch immer leben zu viele Kinder in Deutschland in Armut. Nach wie vor hängen die Chancen eines Kindes auf eine gute Bildung und Gesundheit zu stark von seiner sozialen Herkunft ab. Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz wären ein wichtiger Schritt, um herkunftsbedingte Ungleichheiten endlich abzubauen, denn jedes Kind hat das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit und auf volle Entfaltung seiner Begabungen und Fähigkeiten.“

Seit 1994 setzt sich das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland – für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte ein. In Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind fordert das Bündnis, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und sieht dafür auch die große Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland auf seiner Seite. So hatten sich in einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes 84 Prozent der Erwachsenen für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Bei den befragten Kindern und Jugendlichen waren es sogar 94 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland und Deutsche Liga für das Kind vom 22.05.2024

In der gesamten Bundesrepublik öffnen vom 27. bis zum 31. Mai die selbstorganisierten Wahllokale der U18-Wahl. Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren können bei U18 anlässlich der Europawahl an die Wahlurnen gehen. Das Projekt ermöglicht damit politische Jugendbildung und fördert das Verständnis für demokratische Entscheidungsprozesse. Anders als sonst haben alle jungen Menschen eine Stimme und können die Themen diskutieren, die für sie eine Rolle spielen. Sie setzen sich bei U18 auch ganz praktisch mit demokratischen Wahlen auseinander – ob als „Wahlhelfer*in“ in einem U18-Wahllokal, als Organisator*in einer Talkrunde mit Kandidierenden oder als Wählende. U18 ist eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland. Sie ist offen und niederschwellig gestaltet, schafft Gelegenheiten für politische Jugendbildung vor Ort, ist jugendorientiert und macht Spaß.

Das bundesweite Ergebnis der U18-Wahlen wird am Montag, den 3. Juni um 12:00 Uhr über die Website www.u18.org und per Pressemitteilung veröffentlicht.

U18 als eine der größten außerschulischen Bildungsinitiativen in Deutschland

Die Kinder- und Jugendwahl U18 wird seit 1996 immer neun Tage vor einem offiziellen Wahltermin abgehalten. Kinder und Jugendliche beschäftigen sich dabei zu Bundestagswahlen, Europawahlen, Landtagswahlen ebenso wie zu vielen Kommunalwahlen mit dem politischen Geschehen, setzen sich im Vorfeld mit den Themen auseinander, die für sie wichtig sind und treffen letztendlich ihre Wahlentscheidung. Mitmachen können ausnahmslos alle jungen Menschen unter 18 Jahren. Sie organisieren Workshops und Aktionen zu politischen Themen, Diskussionen mit Politiker*innen und setzen sich mit demokratischen Wahlen und der Wahrnehmung ihrer politischen Interessen durch verschiedene Parteien auseinander. So stärkt U18 Demokratie in zwei Richtungen: Junge Menschen werden mit ihren politischen Interessen sichtbar und beleben zugleich demokratische Wahlen durch ihre Ideen, ihre politischen Interessen und ihr Engagement.

„Kinder und Jugendliche können Demokratie mitgestalten und stärker machen!“

Junge Menschen können und wollen Demokratie erfahren und erlernen und diese durch ihre Ideen und Interessen mitgestalten. U18 gibt Jugendlichen eine Stimme. Beteiligung von Jugendlichen stärkt unsere Demokratie. Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt – auch wegen der rechtsextremen Attacken auf die freiheitliche Demokratie“, sagt Wendelin Haag, Vorsitzender des Deutschen Bundesjugendrings.

„U18 ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens!“

„Es gibt kaum eine bessere Initiative der politischen Bildung als U18. Hier beschäftigen sich junge Menschen mit Politik und bringen ihre Positionen in die Politik ein. Das ist ganz im Sinne der Kinderrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens“, sagt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

U18 ist bundesweit aktiv. Besuchen Sie ihr Wahllokal!

Wahllokale werden durch Jugendgruppen und -initiativen, Jugendverbände und -ringe, Jugendclubs, Schulen und weitere Einrichtungen, in denen Jugendliche sich gerne treffen und miteinander aktiv werden, in der Regel ehrenamtlich organisiert. Besuchen Sie ihr lokales Wahllokal und lernen sie die Aktiven kennen, die sich für die Teilhabe junger Menschen an demokratischen Prozessen engagieren. Finden Sie Ihr Wahllokal hier: https://wahlen.u18.org/europawahl/wahllokale.

U18 als bottom-up Struktur mit Unterstützernetzwerk

U18-Wahlen werden durch die Organisator*innen der vielen U18-Wahllokale durchgeführt und von einem Netzwerk von Landeskoordinierenden und ihren Trägern und Förderern beraten, vernetzt und unterstützt (www.u18.org/kontakt). Dieses Netzwerk tragen der Deutsche Bundesjugendring, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Landesjugendringe sowie viele Jugendverbände. Die U18-Europawahl 2024 koordiniert der Deutsche Bundesjugendring. Gefördert wird U18 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Bundeszentrale für politische Bildung.

Quelle: Pressemitteilung Deutschen Kinderhilfswerkes und Deutscher Bundesjugendring vom 15.05.2024

Prof. Dr. Martin Bujard bei United Nations Expertengruppe zu Familie und Klima in New York

 

Anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des „Internationalen Jahres des Familie“ referierte Prof. Dr. Martin Bujard, Forschungsdirektor am Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), am 15. Mai 2024 auf Einladung des Director of the Population Division der UN bei einem Expert:innentreffen über die Rolle von Familien für die zukünftige Klimaschutzpolitik.

 

Bujard, ehrenamtlicher Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf), betonte darin die Vorreiterrolle von Familien und der jungen Generation beim Schutz des Klimas und bei der Bekämpfung der Folgen des Klimawandels: „Es ist viel zu kurz gedacht, Familien als ressourcenverbrauchende Personengruppe und gar als Treiber des Klimawandels zu betrachten. Wer soll denn zukünftig den Klimaschutz voranbringen, wer technische Innovationen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels ersinnen, wenn nicht die heranwachsende Generation? In den Familien von heute wachsen die Klimaschützer:innen von morgen auf. Also müssen wir, müssen Politik, Gesellschaft und Forschung dafür sorgen, dass Kinder in ihren Familien weltweit beste Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen und Zugang zu hervor­ragender Bildung vorfinden.“

 

Die eaf hatte sich bereits im vergangenen Jahr im Rahmen einer Fachtagung intensiv mit dem Thema „Klimapolitik für und mit Familien“ auseinandergesetzt. Die deutliche Forderung des familienpolitischen Verbandes: Familienpolitik und Klimapolitik müssen stets zusammen gedacht werden. Für die eaf ist klar: „Als evangelischer familienpolitischer Verband haben wir eine Doppelrolle: Zum einen nehmen wir die gesellschaftliche Herausforderung an und fordern die Bundesregierung auf, klimapolitische Maßnahmen immer auch daraufhin zu überprüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Zum anderen ist es unsere Aufgabe, gegenüber Kirche und Politik die Rolle von Familien als aktive Gestalterinnen einer klimagerechten Gesellschaft deutlich zu machen und sie dabei zu unterstützen“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 16.05.2024

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie und der Familienbund der Katholiken rufen vor den diesjährigen Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen zur aktiven Teilnahme daran und zum Engagement für Demokratie auf. Denn Familien sind das Fundament der Demokratie und brauchen eine stabile Demokratie.

„Durch Wählen können wir den Unterschied machen und mitbestimmen“, betont Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Demokratie lebt durch Menschen, die sich für sie einsetzen. Sie ist – wie die Familie – kein Selbstläufer, sondern fordert uns täglich auf, uns mit ihr auseinander- und für sie einzusetzen“, so Martin Bujard, Präsident der eaf.

Zuhause erlernen Kinder idealerweise demokratische Aushandlungsprozesse und können ihre Eltern als aktive Gestalter der demokratischen Gesellschaft erleben. „In Familien herrscht nicht immer Einigkeit, aber das Streiten hilft, einander zu verstehen. Familien finden Kompromisse, gemeinsame Lösungen und den für sie persönlich richtigen Weg“, erklärt Ulrich Hoffmann. Die freiheitliche Demokratie schützt das Recht auf Individualität und stärkt die Gemeinschaft in der Vielfalt. „Wir sind füreinander verantwortlich, in der Familie wie in der Demokratie. Es geht darum, sich füreinander und miteinander zu entscheiden, für die besten Lösungen für alle in unserer Gesellschaft“, erläutert Martin Bujard.

Die konfessionellen Familienverbände treten für ein offenes, faires und von Sachargumenten geleitetes Ringen um die beste politische Lösung ein. Sie stellen sich dabei entschieden gegen rechtsextremistisches Gedankengut, da es dem universalen Anspruch der Menschenwürde und dem christlichen Menschenbild widerspricht. „Antisemitismus, Queer- und Fremdenfeindlichkeit haben keinen Platz in unserer Mitte: Völkische Eingrenzungen widersprechen unserem Glauben ebenso wie demagogische Verdrehungen und Verhetzungen“, so Bujard und Hoffmann.

Die Präsidenten sind sich einig: „Demokratie braucht aktive Demokratinnen und Demokraten sowie engagierte Familien, die hinter den Menschenrechten, dem Rechtsstaat und demokratischen Prinzipien stehen und diese Werte durch die Erziehung an kommende Generationen weiter geben.“

Im Vorfeld der Wahlen betonen die Verbände den hohen Wert unserer Demokratie und treten für ein friedliches Europa sowie für die Gestaltung eines lebenswerten Umfeldes für Familien ein. Sie fordern: „Dafür brauchen wir Politikerinnen und Politiker, die offen sind für die unterschiedlichen Sichtweisen und Bedürfnisse verschiedener Menschen und bereit zum Kompromiss.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 13.05.2024

Entscheidet Euch am 9.6. für wirksame Queerpolitik in der EU!

In weniger als einem Monat, am 9. Juni sind alle EU-Bürger*innen dazu aufgerufen, das neue EU-Parlament zu wählen, was auch die Zusammensetzung der EU-Kommission bestimmt. Dafür hat der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) an alle Parteien und Gruppen, die bereits im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament vertreten sind, Wahlprüfsteine mit Fragen zu wichtigen queerpolitischen Themen auf EU-Ebene versendet. Die Auswertung der LSVD-Wahlprüfsteine wird heute veröffentlicht. Dazu erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des LSVD:

Wir fordern alle queeren Personen, ihre Verbündeten und alle Demokrat*innen dazu auf, nur solchen Parteien am 9. Juni ihre Stimme zu geben, die sich glaubhaft für die Menschenrechte von LSBTIQ* einsetzen. Denn es wird bereits im Wahlkampf deutlich, dass sich nicht alle Parteien auf europäischer Ebene für die Rechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) einsetzen wollen.

Elf Parteien haben die Wahlprüfsteine des LSVD zu einem erneuten LSBTIQ*-Aktionsplan auf EU-Ebene, besserem Diskriminierungsschutz, Schutz von trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen, Freizügigkeit für Regenbogenfamilien, zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem und zur EU-Außenpolitik beantwortet.  Deutlich wurde, dass sich die Parteien im Hinblick auf ihre EU-Queerpolitik wesentlich unterscheiden. So haben sich mehrere Parteien etwa zur Bekämpfung von Hasskriminalität unklar geäußert und keine konkreten politischen Vorhaben eingebracht oder sogar gefährliche Falschinformationen verbreitet. Auch mit Blick in unsere Nachbarländer zeigt sich: Hass und Hetze gegen LSBTIQ* werden auch beim EU-Wahlkampf zunehmend zum Spielball für Wähler*innenstimmen gemacht. Das ist fatal, denn die EU sollte einen sicheren Raum für alle Menschen aller Geschlechter und sexuellen Orientierungen bieten.

Da in Deutschland die meisten Kandidat*innen für das EU-Parlament gewählt werden, haben wir eine große Verantwortung für queere Communitys in der ganzen Europäischen Union. Nach dem heute erschienenen Länder-Ranking von ILGA Europe hat Deutschland im europäischen Vergleich im letzten Jahr deutliche Fortschritte gemacht. Doch auch hier bleibt viel zu tun: Die Gleichstellung von Regenbogenfamilien steht nach wie vor aus, queerfeindliche Übergriffe und Gewalttaten nehmen zu.

In anderen EU-Mitgliedsstaaten stagniert die Verbesserung der Rechte von queeren Personen ganz oder wird sogar wieder zurückgedreht. Deswegen fordern wir von den Parteien im EU-Parlament, sich über die Ländergrenzen hinweg für die Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in anderen EU-Ländern einzusetzen und auch Mittel wie Vertragsverletzungsverfahren zu unterstützen. Die EU darf nicht von ihrem Fokus auf Menschenwürde abrücken. Bei der Wahl am 9. Juni muss verhindert werden, dass menschenrechtsfeindliche Kräfte durch große Stimmanteile die Menschenrechtspolitik aushöhlen und untergraben können. Es geht um nichts weniger als um die Zukunft der europäischen Demokratie!

Weiterlesen:
Hier geht’s zu den Wahlprüfsteinen in voller Länge: Wahlprüfsteine 2024
Grafische Darstellung: hier
With elections looming, Rainbow Map shows Europe is not equipped against attacks from the far-right | ILGA-Europe
EU-Richtungswahl: Wenn nicht jetzt, wann dann? (lsvd.de)
Come Out 4 Europe Pledge 2024 (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 15.05.2024

Bundesweite Aktionswochen zur EU-Wahl starten

Ab morgen will ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis mit Demonstrationen in ganz Deutschland Menschen mobilisieren, am 9. Juni wählen zu gehen. Im Vorfeld der Europawahl und Kommunalwahlen sind Proteste in ganz Deutschland geplant.

Den Auftakt macht am 23. Mai Rosenheim mit einer festlichen Kundgebung anlässlich des 75. Jahrestags des Grundgesetzes. Weitere Veranstaltungen folgen in den kommenden Tagen und Wochen bis zur EU-Wahl in über 150 Orten deutschlandweit, unter anderem am 25. Mai in Erfurt und Greiz, am 01. Juni in Köln und Bremen sowie am 08. Juni in Dresden, Berlin, Leipzig und München. Eine Übersicht aller Aktionen findet sich auf www.rechtsextremismus-stoppen.de.

Initiiert wurden die bundesweiten Aktionswochen von der Kampagnen-Organisation Campact, getragen werden sie unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Paritätischen Gesamtverband, WWF und Greenpeace. Mehrere prominente Künstler:innen treten auch bei den Demonstrationen auf, u.a. Ski Aggu in Berlin oder die Band KAFVKA in Leipzig.

Ziel ist, den prozentualen Stimmenzuwachs rechtsextremer Parteien zu stoppen und besonders Erstwähler:innen ab 16 Jahren zu motivieren, demokratische Parteien zu wählen. Die Aktionsformen sind dabei vielfältig und reichen von klassischen Demozügen und Kundgebungen über festivalartige Veranstaltungen bis zu einem gemeinsamen Kuchenessen in Cottbus.

Demonstriert wird nicht nur in großen Städten, sondern auch im ländlichen Raum: So sind etwa am 02. Juni Veranstaltungen in 20 Orten allein in Mecklenburg-Vorpommern zum landesweiten Aktionstag „Nie wieder ist jetzt“ geplant. Außerdem wird es zum Beispiel in Görlitz in Sachsen, Berkenthin in Schleswig-Holstein oder Kusel in Rheinland-Pfalz Aktionen geben.

Presseanfragen bitte an presse@rechtsextremismus-stoppen.de

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 22.05.2024

Aktuelle Expertise zu Armut in Deutschland.

Auf „erschreckend hohem Niveau“ verbleibt die Armut in Deutschland auch im Jahr 2023, wie der Paritätische Gesamtverband in einer Expertise zu den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes feststellt. Zwar sei ein markanter Rückgang bei der Kinderarmut feststellbar, zugleich sei aber eine starke Zunahme der Altersarmut zu verzeichnen. Der Verband fordert von der Bundesregierung entschiedene Reformen in der Grundsicherung und in der Rentenversicherung sowie eine Erhöhung der Mindestlohnes.

16,6 Prozent beträgt nach den jüngsten Daten des Statistischen Bundesamtes die Armutsquote in Deutschland in 2023. Dies sei zwar ein ganz leichter Rückgang gegenüber den beiden Vorjahren, doch in der längerfristigen Betrachtung nach wie vor eine Stagnation auf sehr hohem Niveau, wie die Expertise des Hauptgeschäftsführers des Verbandes, Ulrich Schneider, feststellt. 14,1 Millionen Menschen müssten nach wie vor zu den Armen gerechnet werden.

Markante Rückgänge seien allerdings bei der Kinderarmut zu verzeichnen. Hier fiel die Armutsquote von 21,8 auf 20,7 Prozent, bei den Alleinerziehenden von 43,2 auf 41 Prozent und bei Paarhaushalten mit 3 und mehr Minderjährigen von 32,1 auf 30,1 Prozent.

Nach Auffassung des Hauptgeschäftsführers des Verbandes zeige dies, dass Maßnahmen wie die Erhöhung von Kindergeld und Kinderzuschlag, Verbesserungen beim Wohngeld und beim BAföG und insbesondere die Heraufsetzung des gesetzlichen Mindestlohnes durchaus armutspolitisch Wirkung zeigten. Ulrich Schneider: „Es zeigt sich, dass Armutsbekämpfung möglich ist. Die Reformen müssen nur wesentlich konsequenter angegangen werden.“ Insbesondere mahnt der Verband eine Erhöhung der Regelsätze beim Bürgergeld und in der Altersgrundsicherung sowie einen armutsfesten Familienlastenausgleich an.

Die gravierende Zunahme der Altersarmut verlange, so Schneider, eine durchgreifende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung hin zu einer Bürgerversicherung mit Mindestrentenelementen.  Die Stabilisierung des Rentenniveaus, wie im Rentenpaket vorgesehen, sei zwar ein wichtiger Schritt. Doch werde man damit allein der wachsenden Altersarmut nicht Herr werden können.           

Dokumente zum Download

Expertise zu den Erstergebnissen des Mikrozensus zur Armutsentwicklung 2023

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 14.05.2024

Muttertag: Schenk mir Blumen und sei meine Lobby 24/7/365! Wir brauchen feministische Männer!

Der Muttertag wird jedes Jahr in vielen Ländern auf der ganzen Welt gefeiert. Es gilt Mütter in Dankbarkeit zu würdigen, in Deutschland oftmals verbunden mit Blumen, Pralinen, Geschenken, oder Take Over von Küche und Herd.

Ein Tag Aufmerksamkeit und Dankbarkeit für eine alljährliche 24/7/365-Leistung.

„Mehr denn je, in Zeiten des Rechtsrucks und nur wenige Wochen vor der Europawahl 2024, gilt es, sich selbstverständlich über „Blumen“ an jedem Tag und nicht nur zum Muttertag zu freuen, aber Schulter an Schulter, andere als bisherige Strukturen und Kulturen einzufordern. Diese als Basis für gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie als auch für eine faire, gleichberechtigte und gleichwertige Verteilung der Sorgearbeit, Mental Load sowie Karriere- und Einkommenschancen! Frauenrechte sind Demokratiezeiger! Wir müssen unsere bisherigen Errungenschaften an Frauenrechten verteidigen und weiter hin zu echter Gleichberechtigung und Gleichstellung ausbauen. Wir Mütter wollen nicht zurückgedrängt werden zu privaten Aushandelungsprozessen, ob, wie viel, wann und was wir arbeiten dürfen! Wir Mütter wollen nicht auf den Wickeltisch reduziert werden, sondern an allen relevanten Verhandlungs- und Entscheidungstischen gleichberechtigt sitzen! Und dies völlig unabhängig davon in welcher (Ex-) Partnerschafts- oder (Nachtrennungs-) Familienkonstellation wir leben und welcher Form und mit welchem Zeitaufwand – ob als Angestellte oder (Solo-) Selbstständige oder Freiberuflerin – wir erwerbstätig sein wollen oder sind!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorstandssitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day sowie MeForHer.International auch anlässlich des diesjährigen Muttertags.

Die unbezahlte Sorgearbeit, die wir insbesondere als Mütter leisten, ist essenziell, aber unsichtbar! Der Equal Care Day, der 2016 von Almut Schnerring und Sascha Verlan, ins Leben gerufen wurde, thematisiert die fehlende Aufmerksamkeit dieser unbezahlten Leistung, zeigt uns sowohl die Unwucht dieser unbezahlten Care-Arbeit zwischen den Geschlechtern mit Lösungsansätzen und Best Practice für Equal Care auf, als auch den kapitalisierten Wert der unbezahlten Sorgearbeit für unsere Volkswirtschaft!

Zusätzlich, um das Bewusstsein zur unbezahlten Sorgearbeit, Fürsorge- und Pflegeverantwortung und auch den damit erworbenen Kompetenzen zu schärfen und sichtbar zu machen, hat Franziska Büschelberger die neue Initiative auf LinkedIn mit dem fiktiven Unternehmen Unpaid Care Work ins Leben gerufen. Und welch Wunder: das fiktive Unternehmen hat schon in kürzester Zeit einen enormen Mitarbeiter*innenzuwachs, vor allem von Frauen und Müttern überwiegend in CEO-Positionen ihrer jeweiligen Familienkonstellation und -verantwortung!

„Es ist an der Zeit und längst überfällig, dass weder die ganze Verantwortung, der ganze Mental Load noch die ganze unbezahlte Arbeit von Kinderbetreuung, Kindererziehung, Bildungsbegleitung, Haushalt und Pflege von Angehörigen auf unseren alleinigen Schultern lastet!“ so Spachtholz und fordert: „Schenk mir keine Blumen, sondern eine Lobby, auf allen gesellschaftlichen Ebenen, im Alltag und für den Alltag. Wir müssen endlich gemeinsam die patriarchalischen Ideologien, die in Struktur und Kultur noch immer manifestiert sind, überwinden.

Am Muttertag sollten wir also nicht nur über Blumen sprechen, sondern über die Veränderungen, die wirklich zählen. Wir Mütter verdienen nicht nur Dankbarkeit und Aufmerksamkeit an einem Tag, sondern gleichwertige Selbstverwirklichungschancen, gleiche Bezahlung sowie eine faire und gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit und des Mental Load. Das ist die wahre Bedeutung des Muttertags im 21. Jahrhundert! Hierfür brauchen wir eine zeitgemäße, konsistente und gleichstellungsorientierte Familienpolitik, wie mit unserem Zielspektrum gefordert und wünschen uns feministische Männer und gleichstellungsorientierte Väter!“

Mehr erfahren

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. vom 10.05.2024

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. Mai 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit dem Bundesverband der Volkssolidarität statt.
Die Zahl der neugeborenen Kinder sinkt in den östlichen Bundesländern deutlich mit spürbaren und absehbaren Folgen für die Kindertagesbetreuung. Welche Risiken bedeutet das für die familiäre Infrastruktur in vielen Regionen? Und welche Chancen ergeben sich daraus auch für die pädagogische Qualität im Arbeitsfeld? Dieser Frage wollen wir gemeinsam im Austausch mit Akteuer*innen aus der Praxis der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe nachgehen und notwendige Handlungsanforderungen für Bund, Länder und Kommunen formulieren.

Mit
Antje Springer, Jugendamtsleitung Saalekreis
Sven Krell, Geschäftsführer Volkssolidarität Elbtalkreis-Meißen
Moderation: Dr. Sophie Koch (Volksolidarität Bundesverband) & Niels Espenhorst (Paritätischer Gesamtverband)

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 06. Juni 2024

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Der aktuelle Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zeigt ein umfassendes Bild der Bedarfe und Herausforderungen von Kindertageseinrichtungen im gesamten Bundesgebiet. Um einen Eindruck davon zu vermitteln, wo sich die Kindertagesbetreuung zwischen Anspruch und Wirklichkeit befindet, hat der Paritätische Gesamtverband im Sommer 2023 bereits zum dritten Mal nach 2019 und 2021 eine umfangreiche Umfrage unter Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Die Umfrage erfasst die Einschätzungen zu den Arbeitsbedingungen von 1.760 Kindertageseinrichtungen. Die Angaben der Teilnehmenden zeigen sehr eindrücklich den aktuellen Zustand der Kindertagesbetreuung.

In der Umfrage wurde, neben den grundsätzlichen Rahmenbedingungen in Kindertageseinrichtungen, das Schwerpunktthema Inklusion erfasst. Auch wenn viele Kindertageseinrichtungen seit langem Kinder mit Teilhabeleistungen betreuen, gibt es bislang kaum Erkenntnisse über die Umsetzung und Handlungsbedarfe hinsichtlich der gemeinsamen Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung. Der vorliegende Bericht gibt erstmals einen Überblick über die Umsetzung von Inklusion in Kindertageseinrichtungen.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die zentralen Ergebnisse aus dem Kita-Bericht 2024 vorgestellt und diskutiert. Der Bericht wird kurz vor der Veranstaltung veröffentlicht.

Mit
Juliane Meinhold, Abteilungsleitung Soziale Arbeit und
Niels Espenhorst, Referent Kindertagesbetreuung im Paritätischen Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 15. Juni 2024

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Frankfurt am Main

Alleinerziehende und ihre Kinder sind in ihrem Wohlbefinden häufiger eingeschränkt als Eltern und Kinder in anderen Familienformen. Alleinerziehende Mütter und Väter haben etwa ein höheres Risiko für psychische Erkrankungen oder emotionale und körperliche Erschöpfung. Trotzdem werden bei der Gesundheitsprävention die Familiensituation und die Bedarfe von Alleinerziehenden und ihren Kindern ungenügend mitgedacht. Das betrifft zum einen die Verhältnisprävention in relevanten Politikbereichen und persönlichen Lebenswelten. Diese zielt auf gesundheitsförderliche Lebensverhältnisse und ist etwa in der Arbeitswelt oder der kommunalen Infrastruktur für Alleinerziehende und ihre Kinder vielerorts ungenügend verankert.  Zum Anderen fehlt für Einelternfamilien häufig ein niedrigschwelliger Zugang zu konkreten Angeboten der individuellen gesundheitlichen Verhaltensprävention, die ihnen etwa regelmäßige Bewegung, Entspannung und Zeit für sich selbst ermöglichen würden.

Auf der Fachtagung sollen daher aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit und Gesundheitsförderung von Einelternfamilien gebündelt und im Lichte vielversprechender Ansätze für gesundheitliche Chancengleichheit und Best-Practice-Beispiele diskutiert werden. Wie wollen wir uns kritisch mit dem Ist-Zustand der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in Deutschland auseinandersetzen und verbleibende Handlungsbedarfe für die Politik auf allen Ebenen aufzeigen.

Am Vormittag werden Petra Rattay (Robert Koch Institut) und Prof. Raimund Geene (Berlin School of Public Health) aktuelle Forschungsergebnisse zur Gesundheit in Einelternfamilien vorstellen bzw. die Potentiale einer verbesserten Verhältnisprävention für Alleinerziehende und ihre Kinder durch den Health in All Policies – Ansatz (HiAB) und das Präventionsgesetz von 2015 ausloten.

Am Nachmittag wollen wir im Rahmen dreier Workshops tiefer in strukturelle Voraussetzungen gesundheitlicher Chancengleichheit und diesbezügliche Unterstützungssysteme einsteigen. Dafür wenden wir uns jeweils der Gesundheitsförderung für Alleinerziehende und ihre Kinder in den Lebenswelten Betrieb bzw. Schule und Kita zu. Zudem wollen wir auf den Prüfstand stellen, auf welche Unterstützungsmöglichkeiten Alleinerziehende im Krankheitsfall zurückgreifen können, um die Betreuung und Versorgung ihrer Kinder zu sichern, und Ideen sammeln, wie Lücken im Hilfesystem geschlossen werden können.

Weitere Informationen und Anmelden finden Sie in diesem Flyer.

Termin: 21. Juni 2024

Veranstalter: Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

Nicht erst seit den multiplen Krisen der vergangenen Jahre lassen sich starke Vermögens- und Einkommensungleichheiten beobachten, die eng mit der Gleichstellung der Geschlechter verbunden sind. So sind Frauen am unteren Ende der Verteilung häufiger vertreten und tragen ein erhöhtes Armutsrisiko. Das zeigt deutlich: Es ist höchste Zeit, die Verteilungsfrage unter Geschlechterperspektive auf die politische Agenda zu setzen. 

Wie eine geschlechtergerechte Verteilung angesichts der Herausforderungen des klimaneutralen Umbaus von Wirtschaft und Gesellschaft gelingen kann, diskutieren wir gemeinsam mit Vertreter*innen aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik.

Programm

Anmeldung (bis 17. Juni 2024, 23.59 Uhr)

Termin: 17.  Juli 2024

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der politische Treiber für queerpolitische Fortschritte in dieser Regierung. Zuletzt wurde das bei der Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes deutlich. Über das Gesetz und über Herausforderungen, mit denen sich die Demokratien in Deutschland und in Europa aktuell konfrontiert sehen, wollen wir auf dem Regenbogenabend diskutieren. Zudem wird ein Gast aus Polen über die Erfolge der dortigen Frauen- und LSBTIAQ*-Bewegung – nach acht Jahren rechtskonservativer Regierung – berichten.

Die Einladung mit Programm und der Möglichkeit zur Anmeldung folgt in Kürze. Bitte merkt Euch/ merken Sie sich den Termin gerne schon vor.

Termin: 11. und 12. September 2024

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Wiesbaden

Am ersten Tag freuen wir uns auf den Eröffnungsvortrag von Professor Dr. Christian Krell „Demokratie in der Krise? – Warum es diesmal wirklich ernst ist und was wir tun können“ sowie auf eine Keynote von Jörn Thießen, Abteilungsleiter Heimat, Zusammenhalt und Demokratie im Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und intensiven Austausch in thematischen Workshops freuen. Wir werden verschiedene Lebensphasen und -fragen im Zyklus einer Familie betrachten und uns unter anderem mit den Fragen auseinandersetzen: Wie findet Demokratiebildung in Familien statt? Was brauchen Familien, um diese wichtige Aufgabe gut erfüllen zu können? Wo und wie erleben Jugendliche heute Demokratie? Wie stärken wir Familien und damit unsere Demokratie, um für die Zukunft gewappnet zu sein? Konkretere Informationen können Sie unserer Website entnehmen, die wir im Laufe des Sommers fortwährend aktualisieren werden. Unsere Einladung mit dem detaillierten Programm senden wir Ihnen in Kürze gesondert zu.