ZFF-Info 11/2021

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AUS DEM ZFF

Die aktuelle Ausgabe Nr. 31 unserer Zeitschrift „vielfalt familie“, die sich unter dem Motto „Zusammenhalten! Sorgearbeit sozial und geschlechtergerecht absichern“ mit der bevorstehenden Bundestagswahl beschäftigt, ist erschienen.

Unter vier zentralen Forderungen haben wir einen Blick in die Wahlprogramme der aktuell im Bundestag vertretenen Parteien geworfen: Welche Rolle spielen eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit sowie Vereinbarkeitsfragen? Welche Ansätze gibt es zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut? Inwiefern werden vielfältige Familienkonstellationen und infrastrukturelle Rahmenbedigungen für Familien berücksichtigt? Antworten auf diese Fragen liefern unser Schwerpunktartikel sowie die Statements der kinder- und familienpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen.

Darüber hinaus blicken wir zurück auf unsere digitale Fachtagung „Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“ und berichten über Herausforderungen und Potenziale der Familienbildung in der Pandemie. Jens Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erläutert zudem, was „Familie ist…“.

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit. Die ohnehin oft schwierige Situation pflegender Angehöriger hat sich unter den Bedingungen der Corona-Krise weiter verschärft. Viele Betroffene – überwiegend Frauen – sind enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt.
Im Mittelpunkt der Tagung stand die Frage, wie Konzepte für eine gute Vereinbarkeit aussehen können, und wie der Weg hin zu einer Gesellschaft beschritten werden kann, die die Sorge um Pflegedürftige als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift.

Die ganze Dokumentation zu der digitalen Fachtagung finden Sie hier.

Ab morgen herrscht wieder in allen Bundesländern Schulbetrieb. Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) fordert nachhaltige Konzepte zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien sowie die Gewährleistung von verlässlichem Schulbetrieb und Hortbetreuung.

Im vergangenen Schuljahr waren Kinder, Jugendliche und ihre Familien durch monatelangen Lockdown und Phasen von Wechselunterricht bei schlechter digitaler Ausstattung massiv herausgefordert. Dies hat zu teilweise enormem Lernrückstand, psychischen Belastungen und deutlicher Erschöpfung in vielen Familien geführt. Positive Signale wie die perspektivische Einführung eines Rechtanspruchs auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule sind wichtig, können aber konkrete, zeitnahe Maßnahmen in der aktuellen Situation nicht ersetzen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das Schuljahr 2021/22 muss anders werden! Für die Kinder und Jugendlichen erwarten wir Lehr- und Lernangebote, die sie dort abholen, wo sie stehen, und nicht zusätzlichen Leistungsdruck aufbauen. Ebenso müssen Angebote in und außerhalb der Schule bereitstehen, die sie bei psycho-sozialen Herausforderungen wie Angst, Einsamkeit und Lernschwierigkeiten gut und anerkennend begleiten. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass alles dafür getan wird, den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten und dass die sozialen Räume von Kindern und Jugendlichen nicht wieder zu den ersten gehören, die angesichts steigender Corona-Infektionszahlen geschlossen werden. Die Versäumnisse des letzten Jahres dürfen sich nicht wiederholen!“

Altenkamp fügt hinzu: „Eltern dürfen nicht wieder alleine gelassen werden, wenn Kinder auf Grund von Erkältungskrankheiten oder Corona-Quarantäne nicht in die Schule gehen können. Wir appellieren an das Verständnis von Arbeitgeber*innen und fordern gute und verlässliche Absicherungen für Eltern, um ihre Kinder in diesen Situationen zu betreuen. Kurzfristig ist das eine erneute Ausweitung der Kinderkrankentage zur Unterstützung von Eltern in den kommenden Wintermonaten. Langfristig brauchen wir einen klaren Kurswechsel hin zu einer Politik, die die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien in den Mittelpunkt von Politikentscheidungen rückt.“

Das Positionspapier „Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!” des Zukunftsforums Familie e.V. (ZFF) zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.09.2021

Anlässlich des Inkrafttretens der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die zusätzliche Flexibilität und die Verbesserungen v.a. für Eltern frühgeborener Kinder, mahnt jedoch weitere Schritte zur Förderung von Partnerschaftlichkeit an.

Mit der Reform des BEEG profitieren Eltern ab heute von Verbesserungen beim Elterngeld und der Elternzeit. Sie können flexiblere Angebote von Elterngeld bzw. Elternzeit nutzen, die den weitverbreiteten Wünschen und Bedarfen nach einer partnerschaftlicheren Vereinbarkeit entgegenkommen. Dazu gehören die Anhebung der Höchstarbeitsgrenze während der Elternzeit bzw. des Elterngeldbezugs und die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus. Daneben werden Eltern besonders früh geborener Kinder („Frühchen“) mit bis zu vier zusätzlichen Elterngeld-Monaten unterstützt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das Elterngeld, das ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus sind Instrumente zur Unterstützung eines partnerschaftlichen Familienlebens, die sich bewährt haben. Es ist gut und richtig, dass diese weiter verbessert werden. In besonderem Maße gilt dies für Eltern von Frühchen, die dringend zusätzliche finanziell abgesicherte Auszeiten aus dem Erwerbsleben brauchen, um unter schwierigen Bedingungen gut ins Familienleben zu finden.“

Altenkamp zeigt sich jedoch von der Reform insgesamt enttäuscht: „Die Elterngeldreform, die nun in Kraft tritt, gleicht jedoch eher einem Reförmchen. Die meisten Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung bei der Kinderbetreuung, doch dafür braucht es deutlich mutigere Schritte. Wir setzen uns daher für eine Ausdehnung der Partnermonate und die Einführung einer Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt ein. Darüber hinaus müssen wir gerade einkommensschwache Eltern darin unterstützen, ohne finanzielle Nöte in ihr Familienleben zu starten. Das ZFF fordert, das Elterngeld als Familienförderleistung nicht wie bislang auf Transferleistungen anzurechnen und den Mindestbetrag zu erhöhen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der vergangenen Monate in der Krise, in der Familien selbstverständlich den Laden zusammengehalten haben, hätte es eigentlich stärkerer Signale aus der Politik bedurft. Ich hoffe, dass die künftige Bundesregierung hier deutliche Zeichen setzt!“

Die Stellungnahme des ZFF zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 14. Dezember 2020 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ können Sie hier nachlesen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.09.2021

Gemeinsam mit 21 weiteren Verbänden, Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Zentrale Forderung der Erklärung „Gemeinsam gegen Kinderarmut: EINE für ALLE – Kindergrundsicherung jetzt!“ ist eine sozial gerechte Kindergrundsicherung, die bisherige Leistungen bündelt und auf einem neuen und realistisch berechneten Existenzminimum beruht. Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage findet die Idee einer Idee einer Kindergrundsicherung in der Bevölkerung große Zustimmung: 76 Prozent der Wahlberechtigten sind dafür, eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Jedes Kind ist gleich viel wert – mit einer echten Kindergrundsicherung bleibt dieser Satz keine Floskel, sondern wird Realität! Die Kindergrundsicherung schafft gleichberechtigte Teilhabe sowie ein gutes Aufwachsen für alle. Sie beendet endlich die Ungerechtigkeiten in unseren Systemen, die aktuell armen Kindern im Sozialrecht nur einen Bruchteil der Unterstützung zukommen lassen, die reiche Kinder im Steuerrecht über ihre Eltern erhalten. Seit 2009 kämpfen wir dafür gemeinsam im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Mit der Bundestagswahl 2021 ist die Zeit gekommen, dass diese endlich umgesetzt wird!“

Den vollständigen Text der Erklärung „Gemeinsam gegen Kinderarmut: EINE für ALLE – Kindergrundsicherung jetzt!“ sowie eine Liste der Unterzeichnenden finden Sie hier. Die Ergebnisse der Forsa-Umfrage können Sie hier einsehen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.08.2021

SCHWERPUNKT I: Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Ab 2026 soll der Anspruch auf acht Stunden Betreuung am Tag in Kraft treten. Er verbessert die Chancengleichheit aller Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bund und Länder haben sich am Montagabend im Vermittlungsausschuss auf die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen geeinigt. Das sind gute Nachrichten für die Familien in Deutschland. Eine gut funktionierende Kinderbetreuung ist doppelt wichtig – für die Chancengleichheit aller Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Genau deshalb war der Rechtsanspruch im Koalitionsvertrag verankert worden.

Der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen knüpft an den 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz an und tritt ab 2026 gestuft in Kraft. Ab dem Schuljahr 2026 gilt er in jedem neuen Schuljahr für alle Erstklässler, die diesen bis zur vierten Klasse behalten – so dass dann ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier einen Anspruch auf acht Stunden Betreuung pro Tag hat.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Carsten Schneider, sprach von einem „großen Fortschritt für Kinder und Familien“. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, es handele sich um eine wichtige Weichenstellung für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Bundesrat hatte hierzu den Vermittlungsausschuss angerufen. Mit der gefundenen Einigung soll das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Der Bundestag hat dem Gesetz am Dienstag zugestimmt, der Bundesrat stimmt am Freitag ab.

Um diese Einigung wurde hart gerungen. Am Ende steht ein großer Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion – und ein großer Fortschritt für Kinder und Familien in diesem Land, die gerade in den letzten Monaten der Pandemie erhebliche Lasten getragen haben.

Der Kompromiss enthält folgende zentrale Punkte:

  • Der Bund beteiligt sich wie geplant mit einem Festbetrag von maximal 3,5 Milliarden Euro an den Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Die Förderquote des Bundes liegt bei höchstens 70 Prozent. Das trägt zugleich der Tatsache Rechnung, dass neue Schätzungen von einem rund 25 Prozent niedrigeren Bedarf an Schulplätzen ab 2030 ausgehen als geplant.
  • Mit den Investitionshilfen müssen nicht mehr zwingend zusätzliche Plätze geschaffen werden. Förderfähig sind Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der Infrastruktur für Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter.
  • Künftig können die Eigenmittel freier Träger auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden.
  • Der Bund beteiligt sich an den Betriebskosten der Ganztagsbetreuung ab 2026 aufwachsend auf 1,3 Milliarden Euro ab 2030.
  • Zum 31.12.2027 und zum 31.12.2030 wird es eine Evaluierung der Investitions- und laufenden Betriebskosten zwischen Bund und Ländern geben. Davon ausgehend werden Bund und Länder „unter Beachtung der Aufgabenverantwortung Mehrbelastungen und Minderbelastungen“ angemessen ausgleichen.

Quelle: Pressemitteilung SPD–Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag vom 07.09.2021

Ergebnis des Vermittlungsausschusses schafft Klarheit und Planungssicherheit für Kommunen

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Dienstag dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zum Gesetz über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zugestimmt. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase:

„Wir begrüßen das Ergebnis des Vermittlungsausschusses aus kommunaler Sicht. Die Kommunen erhalten als Schulträger damit Klarheit und Planungssicherheit für die jetzt bereits anstehenden Maßnahmen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs. Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss greift auch die im Gesetz vorgesehene einjährige Verlängerung der Abruffrist von Investitionsmitteln bis Ende 2022, was gerade in der derzeit angespannten baulichen Lage eine große Erleichterung für die Schulträger ist.

Mit dem Ergebnis werden die Kommunen sowohl bei den Investitions- als auch bei den Betriebsausgaben durch Mittel von Bund und Ländern unterstützt. Dabei muss die Bundesförderung mit Landesmitteln aufgestockt werden, so dass die Kosten für die kommunalen Schulträger erstattet werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.09.2021

„Das ist ja nochmal gutgegangen. Ein Scheitern wäre fatal gewesen. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist immens wichtig, er ist ein Baustein für mehr Bildungsgerechtigkeit und ein Lichtblick für viele Familien. Doch müssen wir aus den Fehlern beim Kitaausbau lernen, sonst blüht uns hier ein ähnliches Desaster“, erklärt Birke Bull-Bischoff mit Blick auf die im Vermittlungsausschuss erzielte Einigung von Bund und Ländern zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„In den letzten Wochen dieser Wahlperiode haben sich Koalition und Länder auf ein Paket verständigt, und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird sukzessive ab 2026 umgesetzt. Es muss aber auch betont werden, was alles fehlt. Zu vieles ist vom Bund nicht mitgedacht worden, und zu viele Fragen der Umsetzung sind auch in den Ländern noch offen. Wir brauchen dringend eine qualitätsvolle Ausgestaltung für verlässliche Betreuung und bessere Bildungschancen. Dies betrifft besonders die Flächenländer. Es hat sicher niemand ein Interesse daran, dass die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe unterschiedliche Konzepte ausbauen, dass die Länder teilweise überfordert sein werden und wir am Ende sehr unterschiedliche Qualitätsniveaus in der Ganztagsbetreuung haben. Wir brauchen bundesweite verbindliche Qualitätsstandards auch mit Blick auf Personalschlüssel. Mit einer schleppenden Fachkräfteoffensive ist das Fachkräfteproblem ab 2026 nicht mal ansatzweise gelöst. Ohne ausreichend Personal gibt es nun mal keinen Ganztag.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 07.09.2021

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände begrüßen, dass mit dem  heutigen Beschluss des Bundesrats der Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurde. Jetzt muss mit der Arbeit an der Qualität des Angebots begonnen werden, die im Gesetz zu wenig Beachtung gefunden hat.

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss und dem Beschluss im Bundestag in dieser Woche hat heute auch der Bundesrat das Ganztagsförderungsgesetz verabschiedet. „Damit ist ein wichtiger Schritt absolviert, um diesen notwendigen Baustein einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Betreuungsmöglichkeit flächendeckend für alle Familien in Deutschland aufzubauen. Dieser ist dringend nötig, da viel zu oft mit dem Übergang von der Kita in die Grundschule immer noch die ganztägige Betreuungssicherheit bedroht ist“, so Sidonie Fernau, Vorsitzende der AGF.

Die Familienorganisationen sind erleichtert, dass noch in dieser Legislaturperiode eine Einigung gefunden wurde in der sich Bundesregierung und Länder bei der Finanzierung insbesondere der laufenden Kosten der Ganztagsbetreuung entgegen gekommen sind.
„Damit das Ziel des Gesetzes, für mehr Bildungsgerechtigkeit im Grundschulalter durch Ganztagsbetreuung und -förderung zu sorgen, auch erfüllt werden kann, braucht es nun klare Vorgaben für die Qualität des Angebots“, so AGF-Geschäftsführer Sven Iversen. „Die Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes muss deshalb der Auftakt eines Prozesses sein, der die Qualität der Ganztagsangebote, die Aus- und Fortbildung sowie die Gewinnung von pädagogischen Fachkräften für diesen Bereich ins Zentrum stellt.“
Die AGF hatte sich in dieser Legislaturperiode für die Einführung des Anspruchs auf Ganztagsförderung eingesetzt und Anforderungen an die Qualität der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter vorgelegt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 10.09.2021

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird es bundesweit einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule geben. Bund und Länder hatten gestern eine Einigung über die Finanzierung erzielt. Dazu sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Wir freuen uns sehr, dass das Gesetz zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule doch noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird. Dadurch können zukünftig alle Grundschulkinder eine gute Förderung und damit gleichwertige Bildungschancen erhalten. Bedauerlich ist allerdings, dass der Rechtsanspruch erst für den Einschulungsjahrgang 2026 zum Tragen kommt. Die Corona-Pandemie hat einmal mehr gezeigt, wie wichtig Ganztagsangebote und -förderung für die Bildung und Persönlichkeitsentwicklung der Kinder sind und ganz besonders für Kinder aus benachteiligten Familien. Im vergangenen Jahr blieben Bildung und Förderung der Entwicklung teilweise ganz auf der Strecke. Umso wichtiger ist es, dass die Ganztagsangebote durch Schule und Jugendhilfe gemeinsam verantwortet werden. In einer ganztägigen Förderung und Betreuung sehen wir eine echte Chance, die Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu verbessern, Entwicklungsversäumnisse nachzuholen und allen Kindern einen bestmöglichen Start in ihr Leben zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.09.2021

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) begrüßt die gestern erzielte Einigung im Vermittlungsausschuss, die den Weg für einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztags­betreuung in der Grundschule frei macht. Gleichzeitig betont Dr. Insa Schöningh, Bundesgeschäftsführerin der eaf, dass es beim Ausbau der Betreuungskapazitäten nicht allein auf Quantität, sondern ganz besonders auf eine hohe Qualität ankommt: „Die Kinder sollen nicht nur zuverlässig betreut werden. Sie brauchen vielfältige Angebote und zugewandte Ansprechpartner*innen, die professionell auf ihre individuellen Fragen und Bedürfnisse eingehen. So entsteht eine Umgebung, in der Schüler*innen sich entfalten können. Gleichzeitig bedeutet das eine große Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder nicht nur betreut, sondern gut gefördert wissen.“

Um eine hohe Betreuungsqualität in der Grundschule für alle Kinder zu sichern, fordert die eaf einen bundesweit einheitlichen Qualitätsrahmen. Außerdem sollten die Kampagnen für die Gewinnung und Ausbildung von Fachkräften im Erziehungs- und Bildungsbereich ab sofort verstärkt werden. Denn eine gute Betreuung kann nur durch ausreichend qualifiziertes Personal gewährleistet werden.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 07.09.2021

SCHWERPUNKT II: Kindergrundsicherung

Zur Forderung eines breiten Bündnisses zivilgesellschaftlicher Organisationen, eine Kindergrundsicherung einzuführen, erklären Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder und Familienpolitik:

Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:
„Union und SPD haben während ihrer Regierungszeit im Kampf gegen die beschämend hohe Kinderarmut versagt. Kinderarmut ist oft nicht sichtbar, es ist die verdeckte Krise inmitten unserer Gesellschaft, die Kindern ihre Entwicklungschancen raubt. Dass immer noch jedes fünfte Kind in Armut aufwächst, ist eine Schande. In der nächsten Bundesregierung werden wir Grüne den Kampf für Kinderrechte und die Bewältigung der Kinderarmut mit einer Kindergrundsicherung in den Mittelpunkt stellen.“

Ekin Deligöz, Sprecherin für Kinder und Familienpolitik:
„Statt einen entschlossenen Reformschritt nach vorne zu gehen, hat die Koalition stets am komplizierten und wenig effektiven Instrumentarium festgehalten. Die Koalition hat sich jeder Reform verschlossen, dabei ist längst klar, dass wir eine Bündelung von Leistungen, einen radikalen Bürokratieabbau durch eine automatische Auszahlung an betroffene Familien und eine eigenständige Berechnung der Summe brauchen, die Kinder benötigen, um gut aufwachsen zu können. Die schwarz-rote Bilanz bei der Unterstützung von Kindern ist erschreckend. Die hohe Zustimmung von 76 Prozent der Befragten für eine Kindergrundsicherung belegt eindrücklich die Unzufriedenheit mit der heutigen Familienförderung.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 23.08.2021

Repräsentative Forsa-Umfrage: 94 Prozent der Bevölkerung halten die Bekämpfung von Kinderarmut für wichtig

In einer gemeinsamen Erklärung fordert eine breite Allianz von 22 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften die Parteien auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in der nächsten Wahlperiode höchste Priorität einzuräumen und eine Kindergrundsicherung einzuführen. „Die Kindergrundsicherung gehört in den nächsten Koalitionsvertrag und muss als prioritäres Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden“, heißt es in der Erklärung.

Die Idee einer Kindergrundsicherung findet auch in der Bevölkerung große Zustimmung. 76 Prozent der Wahlberechtigten sind dafür, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Selbst unter den Anhängern der CDU/CSU und FDP, die aktuell noch keine Kindergrundsicherung im Wahlprogramm haben, spricht sich jeweils eine deutliche Mehrheit von ebenfalls 76 Prozent beziehungsweise 67 Prozent für eine Kindergrundsicherung aus. Das hat eine aktuelle, repräsentative FORSA-Befragung von 1.018 Wahlberechtigten ergeben. Danach halten es 94 Prozent der Befragten für wichtig, Kinderarmut zu bekämpfen.

Angesichts der anhaltend hohen Kinderarmut und ihren gravierenden Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche fordern die unterzeichnenden Organisationen eine große und umfassende Reform. „Die vielen familienbezogenen Leistungen erreichen ihr Ziel, Armut von Kindern zu vermeiden, nicht“, heißt es in der Erklärung. Auch die Anpassungen einzelner Leistungen hätten in der letzten Legislaturperiode keinen grundlegenden Durchbruch bei der Überwindung der Kinderarmut gebracht.

Deshalb brauche es eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen auch verdiene und bestimmten Anforderungen genüge, so die zentrale Forderung der Erklärung. So müsse die Kindergrundsicherung eine eigenständige Leistung für jedes Kind sein. Sie soll einfach, unbürokratisch und sozial gerecht sein: daher bündelt sie die vielen, unterschiedlichen Leistungen für Kinder in einer einzigen Leistung und zahlt sie direkt und automatisch aus, damit sie auch wirklich bei allen Kindern ankommt. Mit steigendem Einkommen der Eltern sinkt die Höhe der Kindergrundsicherung langsam auf einen Sockelbetrag ab. Zudem fordern die Organisationen in ihrer Erklärung, das Existenzminimum für Kinder und Jugendliche „neu und realistisch“ zu berechnen. Die Höhe der Kindergrundsicherung soll deutlich über den Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche liegen und die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen wirklich abdecken. 

Die unterzeichnenden Organisationen sind überzeugt, nur mit einer Kindergrundsicherung kann das Ziel erreicht werden, Kinderarmut endlich wirklich zu überwinden.

Eine Auflistung aller 22 unterzeichnenden Organisationen finden Sie unter der Erklärung „Gemeinsam gegen Kinderarmut: EINE für ALLE – Kindergrundsicherung jetzt!“.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.08.2021

In einer gemeinsamen Erklärung fordert eine breite Allianz von 22 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften die Parteien auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in der nächsten Wahlperiode höchste Priorität einzuräumen und eine Kindergrundsicherung einzuführen. „Die Kindergrundsicherung gehört in den nächsten Koalitionsvertrag und muss als prioritäres Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden“, heißt es in der Erklärung.

Die Idee einer Kindergrundsicherung findet auch in der Bevölkerung große Zustimmung. 76 Prozent der Wahlberechtigten sind dafür, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Selbst unter den Anhängern der CDU/CSU und FDP, die aktuell noch keine Kindergrundsicherung im Wahlprogramm haben, spricht sich jeweils eine deutliche Mehrheit von ebenfalls 76 Prozent beziehungsweise 67 Prozent für eine Kindergrundsicherung aus. Das hat eine aktuelle, repräsentative FORSA-Befragung von 1.018 Wahlberechtigten ergeben. Danach halten es 94 Prozent der Befragten für wichtig, Kinderarmut zu bekämpfen.

Angesichts der anhaltend hohen Kinderarmut und ihren gravierenden Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche fordern die unterzeichnenden Organisationen eine große und umfassende Reform. „Die vielen familienbezogenen Leistungen erreichen ihr Ziel, Armut von Kindern zu vermeiden, nicht“, heißt es in der Erklärung. Auch die Anpassungen einzelner Leistungen hätten in der letzten Legislaturperiode keinen grundlegenden Durchbruch bei der Überwindung der Kinderarmut gebracht.

Deshalb brauche es eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen auch verdiene und bestimmten Anforderungen genüge, so die zentrale Forderung der Erklärung. So müsse die Kindergrundsicherung eine eigenständige Leistung für jedes Kind sein. Sie soll einfach, unbürokratisch und sozial gerecht sein: daher bündelt sie die vielen, unterschiedlichen Leistungen für Kinder in einer einzigen Leistung und zahlt sie direkt und automatisch aus, damit sie auch wirklich bei allen Kindern ankommt. Mit steigendem Einkommen der Eltern sinkt die Höhe der Kindergrundsicherung langsam auf einen Sockelbetrag ab. Zudem fordern die Organisationen in ihrer Erklärung, das Existenzminimum für Kinder und Jugendliche „neu und realistisch“ zu berechnen. Die Höhe der Kindergrundsicherung soll deutlich über den Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche liegen und die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen wirklich abdecken. 

Die unterzeichnenden Organisationen sind überzeugt, nur mit einer Kindergrundsicherung kann das Ziel erreicht werden, Kinderarmut endlich wirklich zu überwinden.

Hier finden Sie die Gemeinsame Erklärung inklusive Auflistung der 22 beteiligten Organisationen, eine Zitat-Auswahl sowie die Forsa-Umfrageergebnisse.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 23.08.2021

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hält die Bekämpfung der Kinderarmut mit einer Kindergrundsicherung für die zentrale Aufgabe einer  nächsten Bundesregierung. Jede Partei, die regieren will, muss ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung der Kinderarmut haben. Eine Mehrheit der Bevölkerung ist dafür: 76 Prozent sprechen sich laut aktuellen Forsa-Zahlen für eine Kindergrundsicherung aus. Das Bündnis setzt sich mit aktuell 17 Bündnismitgliedern und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine Kindergrundsicherung ein.

Jedes fünfte Kind lebt in Deutschland in Armut, das sind knapp drei Millionen Kinder. Nur ein umfassendes Reformkonzept wie die Kindergrundsicherung kann die Kinderarmut substanziell vermindern.

„Es gibt einen breiten gesellschaftlichen Konsens gegen Kinderarmut. Die Unterstützung ist so groß wie noch nie, der politische Auftrag ist klar: Die Politik darf nicht länger zögern und zusehen, wie jedes fünfte Kind hierzulande in Armut aufwächst. Wir fordern entschlossenes Handeln! Eine konzeptionell vollständig durchdachte Kindergrundsicherung gehört in den nächsten  Koalitionsvertrag und muss ein zentrales sozialpolitisches Projekt der nächsten Bundesregierung werden“, fordert Prof. Jens M. Schubert, Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt und Sprecher des Bündnisses Kindergrundsicherung

„Seit Jahren ist die Kinderarmut anhaltend hoch. Da gibt es kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem. Jede Partei, die der zukünftigen Bundesregierung angehören will, muss dieses Thema auf ihrer Agenda und ein Konzept zur Bekämpfung der Kinderarmut in ihrem Programm haben. Niemand darf sich mehr wegducken, denn Kinderarmut geht uns alle an“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses.

Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage sprechen sich 76 Prozent der Bevölkerung für eine Kindergrundsicherung aus. Die Zustimmung ist über Parteigrenzen hinweg hoch. Auch das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG wächst, die Diakonie Deutschland ist als 17. Mitglied im Bündnis dabei.

„Die Zustimmung der Menschen ist groß. Die  Kindergrundsicherung muss endlich und schnell kommen. Darum müssen wir mit einer Stimme sprechen, gemeinsam auf allen Ebenen. Das Bündnis  Kindergrundsicherung ist ein entscheidender Akteur für die wirksame Bekämpfung von Kinderarmut in Deutschland. Wir setzen uns mit aller Kraft gemeinsam für eine sozial gerechte Existenzsicherung von Kindern ein: eine echte Kindergrundsicherung, die alle Leistungen bündelt, ohne komplizierte Antragswege und umso höher ist, je weniger Geld einer Familie zur Verfügung steht“, so Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Weitere Informationen zum Bündnis  KINDERGRUNDSICHERUNG sowie unser Konzept finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 14.09.2021

In einer gemeinsamen Erklärung „Gemeinsam gegen Kinderarmut: EINE für ALLE – Kindergrundsicherung jetzt!“ fordert eine breite Allianz von 22 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften die Parteien auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in der nächsten Wahlperiode höchste Priorität einzuräumen und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Warum sich die Diakonie Deutschland mit dafür einsetzt, eine Kindergrundsicherung einzuführen, erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Kinderarmut in einem reichen Land wie Deutschland ist ein Skandal. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, ist eine Kindergrundsicherung notwendig. Die nächste Bundesregierung muss zügig dafür sorgen, dass sie eingeführt wird.

Bisher sind die Leistungen für Kinder in Armut extrem kompliziert geregelt. Die Kindergrundsicherung ist dagegen einfach und unbürokratisch. Alle Kinder bekommen den gleichen Mindestbetrag. Kinder, die in Armut leben, erhalten unmittelbar dazu, was sie für eine umfassende soziale Teilhabe brauchen.“

Weitere Informationen:

gemeinsame Pressemitteilung zur Erklärung „Gemeinsam gegen Kinderarmut: EINE für ALLE – Kindergrundsicherung jetzt!“: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Pressemitteilung_EINEfuerALLE-KGS-Forsa_2021_08_19_M.pdf

Erklärung „Gemeinsam gegen Kinderarmut: EINE FÜR ALLE – Kindergrundsicherung jetzt!“: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Erklaerung_EINEfuerALLE_Layout_2021_08_23_M.pdf

Zusammenfassung der Ergebnisse der FORSA-Umfrage zum Thema Kinderarmut/Kindergrundsicherung (vom 16. bis 25. Juli 2021) PDF (192 kB): https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Forsa_Ergebnisse_EINEfuerALLE_Layout_2021_08_23_M.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 23.08.2021

Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage halten 94 Prozent der Bevölkerung die Bekämpfung von Kinderarmut für wichtig. In einer Allianz mit Kinderschutzbund, DGB, AWO und anderen fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Parteien auf, dem Thema in der nächsten Wahlperiode höchste Priorität einzuräumen und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

In einer gemeinsamen Erklärung fordert eine breite Allianz von 22 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften die Parteien auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in der nächsten Wahlperiode höchste Priorität einzuräumen und eine Kindergrundsicherung einzuführen. „Die Kindergrundsicherung gehört in den nächsten Koalitionsvertrag und muss als prioritäres Vorhaben in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden“, heißt es in der Erklärung.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, betont: „Es fehlt parteiübergreifend nicht an Stimmen in der Politik, die sich für eine offensive Armutspolitik einsetzen. Das Problem in der Vergangenheit war jedoch stets, dass in den Koalitionsverhandlungen letztlich andere politische Prioritäten gesetzt wurden. Mit der gemeinsamen Erklärung wollen wir als breite zivilgesellschaftliche Allianz den Druck auf die Politik erhöhen für eine echte Kindergrundsicherung, die den Namen auch verdient. Wir werden jede künftige Regierung, unabhängig davon welche Parteikonstellation diese stellt, daran messen, was sie bereit ist, wirklich zu tun gegen Kinderarmut in diesem Land.“

Die Idee einer Kindergrundsicherung findet auch in der Bevölkerung große Zustimmung. 76 Prozent der Wahlberechtigten sind dafür, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Selbst unter den Anhänger*innen der CDU/CSU und FDP, die aktuell noch keine Kindergrundsicherung im Wahlprogramm haben, spricht sich jeweils eine deutliche Mehrheit von ebenfalls 76 Prozent beziehungsweise 67 Prozent für eine Kindergrundsicherung aus. Das hat eine aktuelle, repräsentative FORSA-Befragung von 1.018 Wahlberechtigten ergeben. Danach halten es 94 Prozent der Befragten für wichtig, Kinderarmut zu bekämpfen.

Angesichts der anhaltend hohen Kinderarmut und ihren gravierenden Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche fordern die unterzeichnenden Organisationen eine große und umfassende Reform. „Die vielen familienbezogenen Leistungen erreichen ihr Ziel, Armut von Kindern zu vermeiden, nicht“, heißt es in der Erklärung. Auch die Anpassungen einzelner Leistungen hätten in der letzten Legislaturperiode keinen grundlegenden Durchbruch bei der Überwindung der Kinderarmut gebracht.

Deshalb brauche es eine Kindergrundsicherung, die diesen Namen auch verdiene und bestimmten Anforderungen genüge, so die zentrale Forderung der Erklärung. So müsse die Kindergrundsicherung eine eigenständige Leistung für jedes Kind sein. Sie soll einfach, unbürokratisch und sozial gerecht sein: daher bündelt sie die vielen, unterschiedlichen Leistungen für Kinder in einer einzigen Leistung und zahlt sie direkt und automatisch aus, damit sie auch wirklich bei allen Kindern ankommt. Mit steigendem Einkommen der Eltern sinkt die Höhe der Kindergrundsicherung langsam auf einen Sockelbetrag ab. Zudem fordern die Organisationen in ihrer Erklärung, das Existenzminimum für Kinder und Jugendliche „neu und realistisch“ zu berechnen. Die Höhe der Kindergrundsicherung soll deutlich über den Hartz-IV-Leistungen für Kinder und Jugendliche liegen und die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen wirklich abdecken.

Die unterzeichnenden Organisationen sind überzeugt, nur mit einer Kindergrundsicherung kann das Ziel erreicht werden, Kinderarmut endlich wirklich zu überwinden.

Eine Auflistung aller 22 unterzeichnenden Organisationen finden Sie unter der Erklärung „Gemeinsam gegen Kinderarmut: EINE für ALLE – Kindergrundsicherung jetzt!“.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.08.2021

Der VAMV fordert in einer gemeinsamen Erklärung mit 21 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen, Verbänden und Gewerkschaften die Parteien auf, der Bekämpfung von Kinderarmut in der nächsten Wahlperiode höchste Priorität einzuräumen. Es braucht endlich eine Kindergrundsicherung, die bisherige Leistungen für Kinder bündelt und Kinderarmut in allen Familienformen effektiv verhindert. Die Kindergrundsicherung muss als eigenständige Leistung für Kinder unbürokratisch und bedarfsgerecht ausgezahlt werden. Um auch Kinder von Alleinerziehenden erreichen zu können, muss sie gut auf den Kindesunterhalt und andere Leistungen abgestimmt sein.

Die Forderung nach einer Kindergrundsicherung unterstützen laut einer aktuellen FORSA-Befragung 76 Prozent der Wahlberechtigten. Die überwiegende Mehrheit von 94 Prozent der Befragten hält die Bekämpfung von Kinderarmut für wichtig.

Die gemeinsame Erklärung „Eine für alle – Kindergrundsicherung jetzt“, die Pressemitteilung der beteiligten Verbände und die Ergebnisse der FORSA-Befragung finden Sie auf unserer Website und auf Social Media.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 23.08.2021

SCHWERPUNKT III: Internationaler Tag der Jugend

Anlässlich des Internationalen Tages der Jugend am morgigen Donnerstag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, Jugendlichen für die Zeit nach der Pandemie echte Zukunftsperspektiven sowie eine Rückkehr in ihr soziales Leben zu ermöglichen.

1999 erklärte die UN-Vollversammlung den 12. August zum Internationalen Tag der Jugend, um auf die Interessen, Lebenslagen und Teilhabechancen von Jugendlichen aufmerksam zu machen. In diesem Jahr prägen erneut die Corona-Pandemie und ihre sozialen Folgen die Lebensrealitäten von jungen Menschen.

Birgit Merkel, stellvertretende Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Nach wie vor gehören Jugendliche in unserem Land zu denjenigen, die die Folgen der Pandemie am stärksten spüren. Wir alle müssen aus tiefstem Herzen dankbar sein, dass sich die jungen Menschen in den vergangenen Monaten solidarisch gezeigt, Hygienemaßnahmen eingehalten und Homeschooling sowie die Schließung ihrer Freizeit-, Sport- oder Musikeinrichtungen hingenommen haben. Nun ist es an der Zeit, dass die Gesellschaft Solidarität zeigt und Jugendlichen ihre Perspektiven und Freiräume zurückgibt!“

Merkel fordert deshalb: „Das Programm ‚Aufholen nach Corona‘ setzt mit der Stärkung von Jugendfreizeit, -begegnung und Lernförderung wichtige Impulse für die Zeit der Aufarbeitung der schwierigen Monate der Pandemie. Dieses muss nun schnellstmöglich umgesetzt werden. Zudem muss die erneute Schließung von Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereinen, Musikschulen u. v. m. unbedingt vermieden werden – dies gilt sowohl mit Blick auf den Infektionsschutz als auch auf die finanzielle Ausstattung! Jugendliche brauchen keinen erneuten Leistungsdruck, sondern Zeit und Begleitung, um ihr soziales Leben zurückerobern zu können. Umso trauriger ist es, dass es nicht gelungen ist, die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Schutz, Förderung und Beteiligung im Grundgesetz zu verankern. Angesichts der Zumutungen der vergangenen Monate wäre dies das richtige Signal gewesen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.08.2021

Zum Internationalen Tag der Jugend am 12. August 2021 erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:

Der Internationale Tag der Jugend steht auch dieses Jahr unter dem Zeichen der Corona-Pandemie. Deren Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche sind gravierend. Das ist spätestens seit Anfang des Jahres, als Kinder- und Jugendärzt*innen sowie Psychotherapeut*innen in einem offenen Brief an die Bundesregierung Alarm schlugen, eine bekannte, traurige Wahrheit.

Als Folge der Pandemie verzeichnen sie eine Zunahme an Angst- und Schlaf- sowie Essstörungen und Depressionen bei Kindern und Jugendlichen. Besonders alarmieren muss uns als Gesellschaft eine Zunahme akuter Suizidalität und psychiatrischer Notfälle in dieser Altersgruppe. Gerade die Kontaktbeschränkungen im letzten Jahr setzten vielen jungen Menschen zu und erschwerten gerade Jugendlichen die Zeit des Erwachsenwerdens.

Doch damit nicht genug. Auch politisch fühlen und fühlten sich knapp zwei Drittel der Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Politik nicht gesehen und gehört. Das sind alarmierende Zahlen, die dringenden Handlungsbedarf aufzeigen. Allein von der Bundesregierung und der zuständigen Familienministerin ist wenig Handeln erkennbar. Ein einzelnes digitales Jugendhearing im März ist nicht ausreichend, um sich die Situation, die Standpunkte und die Bedarfe von jungen Menschen in der Krise anzuhören. Mit derartigen Alibiveranstaltungen ist niemandem geholfen.

Junge Menschen brauchen die Möglichkeit ihr Lebensumfeld mitzugestalten, sie wollen sich einbringen und sie wollen ernst genommen und gehört werden. Sie brauchen altersgerechte und niedrigschwellige Beteiligungsmöglichkeiten. Teilhabe heißt das Zauberwort. Hier hat die Bundesregierung auch in dieser Wahlperiode wenig Zählbares zustande gebracht. Auch bei der nächsten Bundestagswahl dürfen Jugendliche immer noch nicht mit 16 Jahren wählen. Wir wollen jungen Menschen eine starke Stimme geben – auch an der Wahlurne. Für das Wählen mit 16 gibt es eine Menge gute Gründe. Junge Menschen sollen ihre Zukunft mitgestalten, denn auch das ist eine Frage der Generationengerechtigkeit. Für konstruktive Gestaltungsmöglichkeiten wollen wir einen Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung auflegen.

Starke Kinder und Jugendliche, die ihren Weg in ein selbstbestimmtes Leben finden wollen, brauchen auch finanzielle Sicherheit, die ihnen Teilhabe ermöglicht. Für uns steht fest: Wir brauchen die Kindergrundsicherung, um allen Kindern möglichst vergleichbare Chancen zu ermöglichen. Darüber hinaus wollen wir starke Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention endlich im Grundgesetz verankern.

In dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung wieder einmal all diese wichtigen Themen verschlafen. Im Sinne der jungen Menschen ist Abwarten und Tee trinken aber sicher keine gute Idee. Das wollen wir in der kommenden Wahlperiode ändern.

 

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 11.08.2021

SCHWERPUNKT IV: Corona-Krise

Gesundheitsschutz und Qualität stehen im Mittelpunkt / Bundesprogramm für Sprach-Kitas um 100 Millionen Euro aufgestockt

In den meisten Bundesländern hat das neue Kita-Jahr begonnen. Viele Kitas und die Kindertagespflege setzen den Regelbetrieb unter Corona-Bedingungen fort. Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wird mit 100 Millionen Euro aufgestockt.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Viele Kinder haben sehr unter den Einschränkungen durch die Pandemie gelitten. Eineinhalb Jahre sind eine sehr lange Zeit im Leben eines kleinen Kindes. Deshalb gilt es alles zu tun, dass Kinder das neue Kita-Jahr gesund und gut betreut erleben. Leider wird Corona auch weiter im Kita-Alltag spürbar sein. Aber inzwischen haben wir viel bessere Mittel, damit umzugehen. Die Kitas setzen Hygienekonzepte gewissenhaft um. Und: Aus der Corona-Kita-Studie wissen wir, dass der größte Teil der Erzieherinnen und Erzieher geimpft ist. Alle anderen, die sich impfen lassen können, sollten sich unbedingt baldmöglichst impfen lassen – zum Schutz der Kinder und zu ihrem eigenen Schutz.

Die sprachliche Bildung wollen wir weiter stärken. Sprache ist der Schlüssel zur Welt. Unser Bundesprogramm zur Förderung von Sprach-Kitas weiten wir deshalb aus – mit zusätzlichen 100 Millionen Euro für Fachkräfte, pädagogische Angebote und digitale Ausstattung. So können Kinder in ihrer Sprachentwicklung gezielt gefördert werden.“

Verlässliche Betreuungsangebote sind zentral, um Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Für einen zuverlässigen Regelbetrieb ist es notwendig, die Schutzkonzepte der Einrichtungen mit den bewährten Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen beizubehalten sowie die Impfquoten der pädagogischen Fachkräfte und Eltern weiter zu erhöhen.

Der Bund unterstützt die Länder auch weiterhin bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Das Gute-KiTa-Gesetz ist ein wichtiger Baustein, um u. a. über die Verbesserung der Personalsituation die Rahmenbedingungen für Qualität und die sprachliche Bildung zu verbessern. Der Bund unterstützt die Länder hierzu bis 2022 mit insgesamt rund 5,5 Milliarden Euro. Er wird auch über 2022 hinaus seine Verantwortung für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung wahrnehmen.

Hoher Andrang auf 1.000 neue Fachkräfte in Sprach-Kitas

Um die sprachliche Bildung zu stärken, hat das BMFSFJ das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ ausgeweitet: Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde das Bundesprogramm um 100 Millionen Euro bis 2022 aufgestockt, so dass 1.000 neue zusätzliche Fachkräfte und 80 neue Fachberatungen ins Programm geholt werden können. Die Programmaufstockung ist unter den Trägern auf hohe Resonanz gestoßen: Über 3.500 Interessenbekundungen sind für die 1.000 neuen Stellen eingegangen, 588 Stellen sind bereits bewilligt.

Außerdem haben alle Sprach-Kitas die Möglichkeit, ihr pädagogisches Angebot mit einem Paket von Zuschüssen zu erweitern. Alle Sprach-Kitas können einen Aufhol-Zuschuss in Höhe von 3.400 Euro im Jahr 2021 und 3.200 Euro im Jahr 2022 für pädagogische Materialien und Angebote beantragen, um vor allem diejenigen Kinder, die während der Kita-Schließungen keine direkte Sprachförderung in der Notbetreuung erfahren haben, in ihrer Sprachentwicklung gezielt zu fördern und wieder in die Kita zu integrieren. Mit im Paket ist ein Digitalisierungszuschuss in Höhe von 900 Euro für medienpädagogische Angebote und technische Ausstattung. Über 4.700 Sprach-Kitas haben bereits Anträge für das Zuschuss-Paket gestellt.

Wichtig ist auch, dass alle Kinder Zugang zum System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung erhalten. Mit dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ werden daher an 126 Standorten bundesweit vielseitige Angebote entwickelt und erprobt, um Familien auf dem Weg in die Kinderbetreuung zu unterstützen und zu begleiten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.09.2021

„Zum wiederholten Mal in der Corona-Krise hat die Bundesregierung den ärmsten Familien im Land Versprechungen gemacht und sie dann nicht eingehalten. Mit dem Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro für Ferienaktivitäten sollten Kinder aus Familien unterstützt werden, die wenig finanziellen Spielraum haben und auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Pandemie zurückblicken. Jetzt zeigt sich: Wegen einer Lücke im Gesetz werden womöglich mehr als hunderttausend arme Kinder leer ausgehen“, kritisiert Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Kipping weiter:

„Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben beispielsweise Kinder, die Wohngeld oder Sozialleistungen nach dem SGB II/XII oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Es gibt aber auch Kinder, die zwar in einem Hartz-IV-Haushalt leben, aber keine Sozialleistungen oder Wohngeld erhalten. Das sind vor allem Kinder von Alleinerziehenden, die selbst einen Unterhaltsvorschuss bekommen, während ihr alleinerziehendes Elternteil Hartz IV erhält. Diese Kinder sind aus Sicht des Jobcenters ‚Kinder ohne Leistungsanspruch‘. Da aber der Leistungsanspruch Voraussetzung für den Kinderfreizeitbonus ist, erhalten sie diesen nicht.

Zum Jahresende 2020 lebten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 116.650 Kinder ohne Leistungsanspruch in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften. Zum großen Teil handelt es sich dabei um Kinder, die einen Unterhaltsvorschuss erhalten und wegen der geltenden Anrechnungsregeln faktisch auch auf dem niedrigen Hartz-IV-Niveau leben. Sie und ihre Familien müssten nach der Logik des Kinderfreizeitbonus auch davon profitieren, drohen aber leer auszugehen. Einige von ihnen könnten zwar unter Umständen aufgrund anderer Reglungen einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben. Dies dürfte jedoch nur einen geringen Anteil ausmachen. Hier braucht es dringend eine Klarstellung.

In Patchworkfamilien kann sogar die Situation entstehen, dass in der gleichen Familie ein Kind den Kinderbonus erhält, während ein anderes leer ausgeht. Unserer Gesellschaft sollte aber jedes Kind gleich viel wert sein. Statt mit bürokratischen, ungezielten und kleinteiligen Notlösungen Flickschusterei zu betreiben, muss die Bundesregierung endlich Kindern in allen Familien ein Aufwachsen ohne Not ermöglichen. Dies könnte durch eine Kindergrundsicherung aus einer Hand gewährleistet werden, wie DIE LINKE, aber auch Grüne, SPD und zahlreiche Familien- und Sozialverbände fordern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 16.08.2021

Zum Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding:

„Das Aufholprogramm darf kein bürokratisches Ungetüm werden. Das Geld muss schnell und ohne Hürden bei den Kindern und Jugendlichen ankommen. Daran werden sich die Bundesregierung und die Länder messen lassen müssen. Gerade Schülerinnen und Schüler aus finanziell benachteiligten Haushalten mussten enorm unter den monatelang geschlossenen Schulen und den ausgefallenen Freizeitangeboten leiden. Die Unterstützung für Nachhilfe, die psychosozialen Hilfen und ein endlich wieder vergrößertes Angebot an Freizeitaktivitäten muss unseren Kindern daher jetzt schnellstmöglich zur Verfügung stehen und nicht erst in einigen Monaten. Darüber hinaus muss es endlich eine staatliche Garantie für den Präsenzunterricht geben. Schüler und Eltern brauchen das verbindliche Versprechen, dass es nicht mehr zu Einschränkungen des Schulunterrichts kommt. Das ist das wichtigste Mittel, um eine Vergrößerung von Lernlücken und negative Folgen für die soziale und psychische Entwicklung der Kinder zu verhindern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 30.08.2021

Das Saarland wird in diesem Jahr voraussichtlich rund 5,1 Millionen Euro und rund 10,2 Millionen Euro im Jahr 2022 aus dem Aktionsprogramm des Bundes „Aufholen nach Corona“ erhalten. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32155) auf eine Kleine Anfrage (19/31901) der FDP-Fraktion. Mit dem Aktionsprogramm sollen Kinder und Jugendliche und entsprechende Einrichtungen unterstützt werden, um die Einschränkungen, die Kinder und Jugendliche durch die Corona-Pandemie erfahren mussten, auszugleichen.

Aus der Antwort geht außerdem hervor, dass die Bundesregierung eine Verlängerung des „Sonderprogrammes Kinder und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021“ bis zum 31. Dezember 2021 plant. Für die zweite Jahreshälfte 2021 stehen demnach noch 45 Millionen Euro zur Unterstützung von Einrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1001 vom 06.09.2021

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) benennt aktuelle kinder- und jugendpolitisch relevante Themen, die einer weiteren Bearbeitung durch die zukünftige Bundesregierung bedürfen. Nicht zuletzt durch die Covid-19-Pandemie wurde deutlich, dass der Kinder- und Jugendpolitik in der nächsten Legislaturperiode ein noch größerer Stellenwert eingeräumt werden muss.

Die hohe Relevanz der Kinder- und Jugendpolitik wurde in den letzten Jahren u. a. im Rahmen der Jugendstrategie der Bundesregierung und der grundlegenden Reformen im Kinder- und Jugendhilfegesetz politisch unterstrichen. Daraus resultieren Gestaltungsherausforderungen, die von der zukünftigen Bundesregierung aus der Perspektive einer nachhaltigen Generationenpolitik zu beantworten sind. Um jungen Menschen diskriminierungsfreie und gleichberechtigte soziale Teilhabe zu ermöglichen, braucht es nach Ansicht des BJK Maßnahmen zur Kinder- und Jugendgrundsicherung und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, die die unterschiedlichen Bedürfnisse junger Menschen berücksichtigen und inklusive (digitale) Lösungen in allen Lebensbereichen anbieten. Eine nachhaltige Generationenbalance kann nur dann gelingen, wenn die Rechte junger Menschen weiter gestärkt werden. Es gilt daher den Diskurs um die Verankerung der Kinderrechte ins Grundgesetz fortzuführen, Antworten auf die Forderungen zur Absenkung des Wahlalters zu finden und darüber hinaus eine Politik zu gestalten, die das Recht junger Menschen auf Beteiligung und Mitbestimmung unterstützt und umsetzt. Das BJK plädiert dafür, bereits in den Koalitionsverhandlungen zentrale kinder- und jugendpolitische Themen zu benennen, auf die politische Agenda zu setzen und im Sinne der Generationengerechtigkeit zielstrebig im Rahmen der Regierungszeit zu verfolgen.

Dies und weitere Publikationen des BJK stehen auf https://bundesjugendkuratorium.de/presse zum Download bereit. 

Quelle: Pressemitteilung Bundesjugendkuratorium (BJK) vom 08.09.2021

Wie lassen sich die Folgen der Corona-Pandemie für junge Menschen gemeinsam bewältigen? Dieser Frage stellten sich Teilnehmer:innen aus dem breiten Spektrum der freien Kinder- und Jugendhilfe und vieler weiterer Organisationen gemeinsam mit Vertreter:innen der Länder und der Kommunen beim digitalen Zukunftsforum.

Zukunftsforum „Aufholen nach Corona“

Die Veranstaltung eröffnete Bundesjugendministerin Christine Lambrecht gemeinsam mit Anne Rolvering, Vorsitzende der Geschäftsführung der DKJS. Mehr als 120 Akteur:innen nahmen teil, die das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung vor Ort umsetzen.

Mit dem Aktionsprogramm stellt die Bundesregierung in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt zwei Milliarden Euro zur Verfügung, um Kinder und Jugendliche durch vielfältige und niedrigschwellige Angebote vor Ort dabei zu unterstützen, Versäumtes nachzuholen. Das gilt nicht nur für Lerninhalte. Das Bundesjugendministerium verantwortet dabei die Bereiche frühkindliche Bildung, außerschulische Angebote und Ferienfreizeiten sowie die Begleitung und Unterstützung junger Menschen im Alltag und in der Schule.

Netzwerke sind wichtig zur Bewältigung der Corona-Folgen

In ihrer Begrüßung sprachen sich Christine Lambrecht, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Anne Rolvering, Geschäftsführerin der DKJS, für eine intensive Vernetzung aller Beteiligten aus.

Es ist gut und wichtig, dass wir das Aktionsprogramm vielfältig gestaltet haben, dass unterschiedliche Organisationen, Strukturen, Verbände mitarbeiten, um junge Menschen und ihre Familien zu erreichen. Diese umsetzenden Träger sind die starken Partner vor Ort, auf die wir als Bundesministerium zur Umsetzung des Aktionsprogramms vertrauen“, sagte Familienministerin Christine Lambrecht.

Aus unserer Arbeit wissen wir, wie wichtig dafür Netzwerke und Akteur:innen vor Ort sind – in der Kommune und im Sozialraum. Mit dem Zukunftsforum machen wir einen wichtigen Schritt, damit Kinder und Jugendliche auch während Corona gut aufwachsen und miteinander lernen können“, so Anne Rolvering, Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung.

Impuls: Hochklassig besetzte Diskussionrunde

Den Auftakt des Zukunftsforums machte eine hochklassig besetzte Diskussionsrunde zum Thema „Wie gesellschaftliche Veränderung für Kinder und Jugendliche während und nach Corona gelingt“.  Im Impulsgespräch sprachen Bettina Bundszus, Leiterin der Abteilung Kinder und Jugend im Bundesjugendministerium, Prof. Dr. Judith Mangelsdorf, Deutsche Gesellschaft für Positive Psychologie, Janine Steffens, junge Multiplikatorin im EU-Jugenddialog des Deutschen Bundesjugendrings und Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Universität Hildesheim, Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums, zu diesem Thema.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS)  vom 30.08.2021

Die steigenden Infektionszahlen, gerade auch bei Kindern und Jugendlichen, lassen Familien voller Sorge auf den bevorstehenden Corona-Herbst und -Winter schauen. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordert, die Situation der Familien jetzt mit Nachdruck in den Fokus zu nehmen. „Es kann nicht sein, dass geimpfte Erwachsene in ihren normalen Alltag zurückkehren können, während die Familien mit der weiteren Bewältigung der Pandemiefolgen allein gelassen werden“, so Dr. Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf. „Die Situation von Kindern und Jugendlichen muss in den Mittelpunkt gerückt werden.“

Davon ist derzeit zu wenig zu spüren. Die vierte Welle rollt auf die ungeimpften Kinder zu. Die Inzidenz bei Kindern liegt jetzt, zum Ende des Sommers, in einigen Regionen bereits hoch. Rund 11 Millionen Kinder und Jugendliche besuchen eine Kita oder Schule. Mit steigendem Infektionsgeschehen steigt prognostisch auch die Zahl der Kinder, die dann erkranken. Um Infektionen unter den Kindern weitestgehend zu vermeiden, fordert die eaf die Schutzvor­kehrungen in Kitas und Schulen zu verstärken. Gleichzeitig sind alle Erwachsenen in der Verantwortung, das allgemeine Infektionsgeschehen niedrig zu halten.

Denn es geht vielen Kindern und Jugendlichen nach eineinhalb Jahren Pandemie bereits jetzt vielfach nicht gut, etwa ein Drittel ist besonders betroffen. Viele haben psychosomatische Beschwerden, Verhaltensauffälligkeiten und psychische Erkrankungen entwickelt, ihre Persön­lichkeits- und Identitätsentwicklung wurde durch die Kontaktbeschränkungen deutlich beeinträchtigt.

„Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wurde in der Pandemie viel abverlangt“, so Dr. Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf. „Kitas, Schulen, Ausbildungsbetriebe und Hörsäle wurden geschlossen, der Kontakt zu Freunden und Gleichaltrigen stark eingeschränkt. Zum Schutz der Älteren mussten sie als Erste zu Hause bleiben und durften erst als Letzte wieder raus. Es wird Zeit, dass die Älteren diese Solidarität nun auch den Jüngeren zurückgeben.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 03.09.2021

  • VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Noch so eine Zeit überstehen die zu Hause Versorgten und ihre Angehörigen nicht“
  • VdK kündigt Klage gegen die ausgebliebene Erhöhung des Pflegegeldes an

Berlin. Verängstigt und vergessen – so fühlten sich die meisten Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen zu Hause während der Corona-Pandemie. Dies zeigen die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie der Hochschule Osnabrück, die der Sozialverband VdK in Auftrag gegeben und am Montag auf einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Mehr als zwei Drittel der 16.000 Befragten gaben an, sehr unter der psychischen Belastung in dieser Zeit gelitten zu haben. Gleichzeitig waren für viele dringend benötigte Entlastungsangebote weggefallen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele zog am Montag in Berlin eine bittere Bilanz: „Für die Pflegeheime legte die Große Koalition millionenschwere Rettungsschirme auf, für die Pflegekräfte gab es immerhin Applaus und Boni. Nur für die pflegenden Angehörigen zu Hause gab es mal wieder nix. Damit bestätigte die Politik erneut: Die Pflegenden und Gepflegten zu Hause sind nicht nur die Vergessenen der Pandemie, ihre Belange werden dauerhaft sträflich vernachlässigt.“ Dabei werden 80 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt.

Der VdK kündigt als Konsequenz aus der politischen Ignoranz der häuslichen Pflege nun juristische Schritte an. „Deswegen werden wir jetzt die unter anderem einkassierte Erhöhung des Pflegegeldes einklagen – notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht“, sagte Bentele. Die Erhöhung aller Pflegeleistungen im Umfang von 1,8 Milliarden Euro war bereits angekündigt, wurde aber bei der Pflegereform im Juli nicht umgesetzt. Damit sollte der Wertverlust der vergangenen Jahre für alle Pflegeleistungen ausgeglichen werden. Das Geld wird nun zweckentfremdet und umgeleitet, um die Eigenanteile in der stationären Pflege zu bezuschussen.

Wegen der Pandemie fand die Pflege zu Hause unter extrem erschwerten Bedingungen statt. So zeigt die VdK-Pflegestudie: 78 Prozent der Pflegebedürftigen empfanden diese Zeit als belastend, bei den pflegenden Angehörigen waren es sogar 84 Prozent. Vor allem die psychische Belastung wog für mehr als 70 Prozent aller Befragten schwer. 76 Prozent fürchteten selbst an Corona zu erkranken und Spätfolgen zu erleiden. 81 Prozent der Pflegebedürftigen und 87 Prozent der pflegenden Angehörigen mieden den Kontakt zu Dritten. Fast ein Drittel der Pflegebedürftigen verließ sogar das Haus oder die Wohnung nicht mehr – das eigene Zuhause wurde zur Isolationsstation. 37 Prozent der Pflegehaushalte nahmen keine Unterstützungsangebote mehr in Anspruch.

Mehr als 16.000 VdK-Mitglieder, die pflegebedürftig sind oder als Angehörige pflegen, haben die Fragen der Hochschule Osnabrück zu ihrer persönlichen Situation während der Pandemie beantwortet.

Pressematerial zum Download finden Sie hier: www.vdk.de/permalink/82761

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 23.08.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Lambrecht: „Mehr Flexibilität, mehr Partnerschaftlichkeit und weniger Bürokratie durch neue Elterngeldregelungen.“

Für alle Eltern von Kindern, die ab dem 01.09.2021 geboren werden, gibt es gute Nachrichten. Für sie gelten zahlreiche Verbesserungen im Elterngeld. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen – entsprechend der Wünsche und Vorstellungen von Eltern, insbesondere Vätern. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht: „Wir machen das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Elterngeldmonate für Frühchen und weniger Bürokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen. Denn die meisten Eltern wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Aufgaben, gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit dieser Reform greifen wir die Wünsche der Eltern auf. Ich hoffe, dass immer mehr Eltern die Möglichkeiten des Elterngeldes entdecken, und vor allem der Partnerschaftsbonus, der Eltern unterstützt, die beide parallel in Teilzeit arbeiten, mit den Neuregelungen attraktiver wird. Ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familienorientierten Unternehmen. Ich freue mich über diese Entwicklung und werde mich weiter dafür einsetzen, das Elterngeld an den Bedürfnissen der Familien auszurichten.“

Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern.

Hintergrundinformationen

  1. Mehr Teilzeitmöglichkeiten:

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben.

Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, gemeinsam das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit auch die Zeit für die Familie besser aufzuteilen.

Beispiel: Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie jeweils für die Dauer von bis zu vier Monaten zwischen 150 und 900 Euro im Monat – zusätzlich zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld.

  • Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24–32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus.
  • Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden. Oder sie beantragen erst mal nur zwei Monate und verlängern später noch.
  • Der Vater erkrankt im dritten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten. Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten zwei Monate behalten.
  • Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet, die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.

Und: Es gibt weitere Vereinfachungen. So müssen z.B. Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

  1. Länger Elterngeld für Frühchen

Kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld, um in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für das Kind zu haben. Damit fokussiert das Elterngeld stärker als zuvor den individuellen zeitlichen Bedarf und unterstützt mehr Eltern, sich um ihr Kind in dieser besonderen Lebenssituation zu kümmern. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, abhängig vom Geburtstermin:

  • bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Termin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Termin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Termin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
  • bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Termin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld

Beispiel: Das Kind wird neun Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten zwei zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese zusätzlichen Basiselterngeld-Monate können sie auch in ElterngeldPlus umwandeln. Dann erhalten sie sogar vier zusätzliche Monate.

  1. Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. So werden künftig z.B. die Einnahmen von Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften auf Antrag besser im Elterngeld berücksichtigt.

Beispiel: Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.

  • Nach den allgemeinen Regeln wird er (wegen der einen selbstständigen Einnahme) wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist das Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.
  • Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht berücksichtigt. Sein Elterngeld wird dann anhand der 12 Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1.500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65 Prozent seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.

Finanzierung und Einkommensgrenzen

Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder wurden aus dem Elterngeld selbst finanziert, ohne zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen – ca. 7.000 Familien. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.

Zahlen im Überblick 

  • 55 Prozent der Eltern erwarten von der Familienpolitik, dass sie die Voraussetzungen verbessert, damit beide Partner gleichermaßen berufstätig sein und Verantwortung in der Familie übernehmen können.
  • Viele Eltern (43 Prozent) wünschen sich ein partnerschaftliches Familienmodell: 25 Prozent sprechen sich für eine doppelte Vollzeit aus; 18 Prozent für doppelte Teilzeit.
  • Immer mehr Väter nutzen das Elterngeld. Vor der Einführung des Elterngeldes beantragten nur 3 Prozent der Väter Erziehungsgeld. Die Väterbeteiligung stieg seit Einführung des Elterngeldes von 21 Prozent im Jahr 2008 auf 42 Prozent im Jahr 2018 kontinuierlich an.
  • 82 Prozent der Eltern teilen sich während des Partnerschaftsbonus die Betreuung ihres Kindes mehr oder weniger gleich auf. (Im Vergleich: während des Bezugs von ElterngeldPlus: 24 Prozent, während des Bezugs von Basiselterngeld: 17 Prozent).
  • Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr.

Quellen:        

Institut für Demoskopie Allensbach: Veränderung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für die Familienpolitik, 2019.

Statistisches Bundesamt (2021), Statistik zum Elterngeld, Beendete Leistungsbezüge für im Jahr 2018 geborene Kinder.

Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit“ vom 10. Januar 2018, BT-Drs. 19/400, S. 15 ff.

Schätzung auf Grundlage der Perinatalstatistik 2014, AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Bundesauswertung zum Erfassungsjahr 2014 16/1 – Geburtshilfe. (Göttingen, 2015). S. 113, abrufbar unter: https://www.sqg.de/downloads/Bundesauswertungen/2014/bu_Gesamt_16N1-GEBH_2014.pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.08.2021

Zur repräsentativen Befragung des Bitkom-Verbands zu Computerspielen erklärt Margit Stumpp, Sprecherin für Medienpolitik:

Computerspiele erleben durch die Pandemie einen Boom, was einen wirkungsvollen Kinder- und Jugendmedienschutz umso notwendiger macht. Hier sind vor allem Pädagog*innen und Eltern gefragt, einen richtigen Umgang mit Spielen zu vermitteln. Aufgabe der Politik ist es, sie dabei zu unterstützen, indem sie zum einen die Förderung der Medienkompetenz stärkt und zum anderen Kinder und Jugendliche besser vor nicht altersgerechten Inhalten und Gefahren schützt. Letzteres hat die Bundesregierung mit einer Reform des Jugendmedienschutzgesetzes wenigstens versucht. Alarmierend ist allerdings, dass 42 Prozent der Ausgaben, die Kund*innen insgesamt für Computerspiele aufwenden, in sogenannte In-Game-Käufe fließen. Seit Jahren warnen die Verbraucherzentralen in diesem Kontext vor Abzocke und Suchtgefahr bei Online-Casinospielen. Wir Grüne wollen diesem unlauteren Geschäftsmodell endlich einen Riegel vorschieben.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.08.2021

Zur Veröffentlichung des UNICEF-Klima-Risiko-Index erklären Margarete Bause, Sprecherin für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, und Kai Gehring, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:

Der UNICEF-Klima-Risiko-Index offenbart, wie massiv die Rechte von Kindern weltweit durch die Auswirkungen der Klimakrise bedroht und verletzt werden. Bereits heute spüren fast alle Kinder weltweit die Folgen der Erderhitzung. Extremwetterereignisse wie Wirbelstürme, Überschwemmungen oder Dürren zerstören ihre Lebensgrundlagen unmittelbar. Gleichzeitig wirkt sich die Klimakrise auch auf ihre Gesundheit und Bildungschancen aus und raubt ihnen damit Chancen auf eine lebenswerte Zukunft. Besonders gefährdet sind Kinder, die ohnehin bereits in Armut, bewaffneten Konflikten und Vertreibung aufwachsen, zum Beispiel in Afghanistan, Bangladesch, Niger, Jemen oder dem Südsudan. Klima- und umweltbedingte Gefahren, Schocks und Belastungen stehen in Wechselwirkung und können sich gegenseitig verschlimmern. Auch das macht der Bericht unumstößlich klar.

Wir müssen jetzt handeln, damit sowohl die Kinder als auch künftige Generationen einen lebenswerten Planeten vorfinden. Erst vor wenigen Tagen hat der Weltklimabericht offenbart, dass die Weltgemeinschaft Gefahr läuft, selbst das Zwei-Grad-Ziel nicht einhalten zu können. Das hätte verheerende Folgen – insbesondere für Kinder und Jugendliche. Ihre Menschenrechte auf Leben, angemessene Lebensbedingungen, Bildung und Gesundheit müssen geschützt und verteidigt werden. Entscheidungen, die heute gefällt werden, betreffen die Zukunft von Kindern und Jugendlichen direkt. Deswegen brauchen sie mehr politisches Mitspracherecht und müssen in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Wir Grünen übernehmen Verantwortung. Dazu haben wir ein Klimaschutz-Sofortprogramm vorgelegt, das auch dazu beiträgt, die Rechte von Kindern zu schützen. Denn Kinderrechte sind Menschenrechte, und Klimaschutz ist Menschenrechtsschutz.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.08.2021

„Vier Jahre Stillstand und lauwarme Dankesreden: Wieder ist eine Wahlperiode vergangen, in der die Bundesregierung die pflegenden Angehörigen missachtet, die drängenden Herausforderungen in der häuslichen Pflege nicht angenommen und keine Probleme gelöst hat. Das einzig nennenswerte Vorhaben für pflegende Angehörige – das Entlastungsbudget – wurde nach viel Hin und Her nicht umgesetzt. Das Pflegegeld wurde seit 2017 nicht mehr erhöht, und das soll bis 2025 so bleiben. Sogar die stundenweise Ersatzpflege sollte auf 40 Prozent gedeckelt werden, obwohl sie für viele pflegende Angehörige die wichtigste Entlastung ist. Letzteres konnte die Angehörigenbewegung unter lautem Protest verhindern. Doch was ist das für eine Politik, in der es Verschlechterungen zu verhindern gilt, statt über Verbesserungen zu diskutieren. Diese Bundesregierung hat sich vom Start weg bis zum Schluss von den Bedürfnissen der pflegenden Angehörigen abgewendet“, sagt Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den Aktionstag für pflegende Angehörige, der jedes Jahr am 8. September stattfindet. Zimmermann weiter:

„Wir brauchen eine radikale Kehrtwende in der Pflegepolitik zur häuslichen Pflege. Es braucht echte Wahlmöglichkeiten und Selbstbestimmung in allen Bereichen der pflegerischen Versorgung, die überall hochwertig sein muss. Dafür braucht es massive Investitionen. Armut durch Pflege muss zielgerichtet bekämpft werden. Spürbar während der Pflege und auch danach. Gerne wird das Credo der Leistungsgesellschaft hochgehalten. Pflegerische Sorgearbeit scheint dabei nicht als Leistung zu zählen. Wir müssen weg von dieser blanken Ausbeutung und endlich pflegenden Angehörigen die Anerkennung schenken, die sie verdienen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 07.09.2021

„Völlig zu kurz kommt in der aktuellen Afghanistan-Debatte, dass die Bundesregierung nicht nur für Ortskräfte, sondern auch für Familienangehörige von in Deutschland lebenden afghanischen Geflüchteten verantwortlich ist. Denn das SPD-geführte Auswärtige Amt hat den Familiennachzug über Jahre verschleppt und massiv behindert: Viele Angehörige warten bereits seit zwei Jahren allein auf einen Konsulatstermin zur Vorsprache in Islamabad oder Neu-Delhi, die Visastelle in Kabul ist seit 2007 geschlossen. Alle Appelle der letzten Jahre, die Wartezeiten zu verkürzen und die Visaverfahren zu beschleunigen, stießen auf politisch taube Ohren. Spätestens jetzt muss die Bundesregierung die Familienangehörigen schnell und unbürokratisch aufnehmen, von denen sich viele in akuter Lebensgefahr befinden“, fordert Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der aktuellen Entwicklungen in Afghanistan. Jelpke weiter:

„Mehr als 3.000 Afghanen und Afghaninnen (Stand Mai dieses Jahres) warten auf einen Termin zur Beantragung eines Visums zur Familienzusammenführung an den Botschaften in Islamabad und Neu-Delhi. Zu dieser Wartezeit kommt noch die oft langwierige bürokratische Bearbeitung des Visumsantrags hinzu. Doch trotz des offensichtlichen Bedarfs wurde das Personal in Islamabad und Neu-Delhi im Laufe der letzten zwei Jahre von 47 auf 39 Stellen zusammengestrichen. Das ist inakzeptabel und trägt im Ergebnis mit dazu bei, dass Angehörige mit einem Recht auf Einreise nach Deutschland jetzt unter die Taliban-Herrschaft fallen. Die Familienangehörigen von in Deutschland lebenden afghanischen Schutzberechtigten bzw. Staatsangehörigen müssen deshalb sofort unbürokratisch in die Evakuierung mit einbezogen werden, und zwar über die sogenannte Kernfamilie hinaus. Zudem müssen Visumsanträge zur Familienzusammenführung in den Nachbarländern sofort entgegengenommen und schnell und unbürokratisch entschieden werden – das gilt auch für bereits anhängige Verfahren.

Nicht vergessen werden darf zudem, dass bei mehr als der Hälfte aller in Deutschland lebenden afghanischen Geflüchteten der Schutzstatus nicht durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sondern durch die Gerichte angeordnet wurde. Doch erst mit der Anerkennung als Flüchtling gehen Rechte wie das auf Familiennachzug der sogenannten ‚Kernfamilie‘ einher. Viele afghanische Geflüchtete hatten aufgrund von Fehlern einer Bundesbehörde somit bisher keinen Anspruch auf Familienzusammenführung, oder erst nach langwierigen Klageverfahren. Das BAMF muss jetzt allen afghanischen Geflüchteten in Deutschland umfassenden Schutz gewähren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 25.08.2021

Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, hat sich bei der Bundesregierung nach den Entwicklungen beim Elterngeld und Elterngeld Plus erkundigt. Ihre Kleine Anfrage ergab, dass im vergangenen Jahr fast 30 Prozent aller leistungsbeziehenden Frauen lediglich den Mindestbetrag des Elterngeldes erhalten haben. Dieser ist aber seit der Einführung des Elterngelds 2007 nicht erhöht worden. Allein um die Inflation auszugleichen, müsste der Mindestbetrag um 54 Euro angehoben werden.

Katrin Werner„Wir haben einen Reformstau beim Elterngeld, der zu einer Benachteiligung von ärmeren Familien führt. Mehr als jede vierte Frau bekommt nur den Mindestbetrag beim Elterngeld, der wurde seit der Einführung 2007 nicht erhöht und wird jedes Jahr ein Stückchen mehr von der Inflation aufgefressen. Allein um diese Entwicklung auszugleichen, muss der Mindestbetrag beim Elterngeld von 300 Euro auf 354 Euro und beim Elterngeld Plus von 150 Euro auf 177 Euro aufgestockt werden. Außerdem braucht es eine jährliche Anpassung des Mindestbetrags an die Inflation, um diese unsoziale Entwicklung zu beenden.

Auch die partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit in der Familie geht mit dem Elterngeld nur im Schneckentempo voran. Die allermeisten Väter nehmen lediglich zwei Monate Elterngeld in Anspruch und das hat sich in den vergangenen fünf Jahren kaum geändert. Insgesamt nehmen Männer deutlich kürzer Elterngeld in Anspruch und auch das hat sich in den vergangenen Jahren trotz der Einführung von Elterngeld Plus kaum geändert. Viele Paare wünschen sich eine partnerschaftlichere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit und dies könnte mit dem Elterngeld deutlich besser gefördert werden. Dazu braucht es zwölf Monate Elterngeldanspruch pro Elternteil und zwar nicht übertragbar. Für Alleinerziehende müssen es entsprechend 24 Monate sein.“

Ergebnisse im Einzelnen

Im Jahr 2020 haben 28,7 Prozent aller leistungsbeziehenden Frauen lediglich den Mindestbetrag des Elterngeldes erhalten. 23,3 Prozent erhielten den Mindestbetrag beim Basiselterngeld, der 300 Euro beträgt und 5,4 Prozent den Mindestbetrag des Elterngeld Plus von 150 Euro. Insgesamt haben 1.398.858 Frauen 2020 Elterngeld bezogen, davon haben 401.713 lediglich den Mindestbetrag erhalten.

Unter den Männern sind es 8,8 Prozent, die lediglich den Mindestbetrag erhalten. 6,7 Prozent erhielten den Mindestbetrag des Basiselterngeldes und zwei Prozent den Mindestbetrag des Elterngeld Plus. Insgesamt haben 462.300 Männer Elterngeld bezogen, davon 40.456 lediglich den Mindestbetrag.

In den Ländern Bremen (45,9 Prozent), Saarland (35,8 Prozent) und NRW (33,3 Prozent) ist der Anteil von Frauen, die lediglich den Mindestbetrag des Elterngeldes bezogen haben, am höchsten. In den Ländern Sachsen (20,3 Prozent), Brandenburg (21,8 Prozent) und Thüringen (22,7 Prozent) ist der Anteil von Frauen am niedrigsten. 

Inflationsausgleich: Mindestbetrag müsste um 54 Euro angehoben werden

Der Mindestbetrag beim Elterngeld, den Eltern ohne oder mit geringem Einkommen erhalten, ist seit der Einführung des Elterngelds 2007 nicht erhöht worden. Er liegt seither unverändert bei 300 Euro und beim Elterngeld Plus bei 150 Euro im Monat. Im Bundeselterngeld- und Elterngeldzeitgesetz (BEEG) ist keine Dynamisierung im Sinne einer Anpassung der Elterngeldhöhe an den allgemeinen Verbraucherindex vorgesehen.

Der allgemeine Verbraucherpreisindex ist von 2007 bis 2020 um 18,1 Prozent gestiegen. Um die Inflationsentwicklung auszugleichen, müsste der Mindestbetrag des Basiselterngeldes demnach um etwa 54 Euro auf 354 Euro und der Mindestbetrag des Elterngeld Plus um etwa 27 Euro auf 177 Euro angehoben werden.

Die Zahl der Männer, die lediglich zwei Monate Elterngeld planen, sinkt nur langsam, ebenso die Unterschiede in der durchschnittlichen Bezugsdauer zwischen Geschlechtern.

2020 haben 72,2 Prozent aller leistungsbeziehenden Väter lediglich zwei Monate Elterngeld bezogen. 2015 lag der Anteil bei 76,6 Prozent und ist somit trotz der Einführung des Elterngeld Plus nur geringfügig zurückgegangen. 

Durchschnittlich planten Väter im Jahr 2020 3,7 Monate Elterngeldbezug. Im Jahr 2015 waren es 3,3 Monate. Auch hier gab es trotz der Einführung von Elterngeld Plus kaum eine Verbesserung. Frauen planten hingegen im Jahr 2020 durchschnittlich 14,5 Monate. Im Jahr 2015 waren es noch 11,7.

Männer bezogen 2020 Elterngeld am längsten in den Ländern Bremen (5,4 Monate), Berlin (4,9 Monate) und NRW (4,3) Monate. Am kürzesten bezogen es Männer in den Ländern Bayern (3,1 Monate), Baden-Württemberg (3,1 Monate) und Thüringen (3,1 Monate).

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 17.08.2021

Die Bundesregierung hat den Sozialbericht 2021 als Unterrichtung (19/32120) vorgelegt und schildert darin ausführlich, wie sich die Sozialpolitik in der 19. Legislaturperiode entwickelt hat. Der Bericht zeige detailliert auf, „wie der deutsche Sozialstaat als Garant für individuelle Freiheit, für soziale Gerechtigkeit und ein solidarisches Miteinander fungiert. Er sichert Lebensrisiken ab und wirkt präventiv, unterstützt in besonderen Lebenslagen und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe. Der Sozialstaat hat sich als anpassungsfähig erwiesen, wenn auf neue soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen angemessene Antworten gefunden werden mussten“, betont die Regierung. Insbesondere die Covid-19-Pandemie habe gezeigt, dass sich die vielfältigen Systeme der sozialen Sicherheit in der Krise bewährt und insbesondere die ökonomische Situation für eine Vielzahl von Menschen stabilisiert haben. Der Bericht gibt unter anderem Auskunft zu Fragen der Arbeitsmarktpolitik, der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur Familien-, Gesundheits- und Rentenpolitik.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 984 vom 29.08.2021

Nach dem Willen der FDP-Fraktion sollen die Finanzmittel für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ erhöht werden. In einem Antrag (19/32009) fordert sie die Bundesregierung auf, die jährlichen Zuschusspauschalen an die Träger im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 an die gestiegenen Personalausgaben, projektbezogenen Sachausgaben, Gemeinkosten und sonstige gestiegenen Bedarfe anzupassen.

Die Finanzierung der Personalkosten sei seit 2016 nicht erhöht werden, heißt es im Antrag der Liberalen. Deshalb sei es „unwahrscheinlich“, dass der durch die Corona-Pandemie gestiegene Betreuungsbedarf bei der Sprachentwicklung und die gestiegenen Lohnkosten gedeckt werden können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 971 vom 23.08.2021

Ganztagsbetreuungsquote stieg binnen zehn Jahren von 22 % auf 34 % im Jahr 2020

Mit dem Start des neuen Kita-Jahres verbindet sich für viele berufstätige Eltern die Hoffnung, Job und Familie nach den teilweise starken Einschränkungen während der Corona-Pandemie wieder besser zu vereinbaren. Vor Beginn der Corona-bedingten Schließungen von Betreuungseinrichtungen wurden Kinder unter 6 Jahren immer häufiger ganztags betreut. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden zum Stichtag 1. März 2020 knapp 1,6 Millionen Kinder zwischen 0 und unter 6 Jahren mehr als 7 Stunden durchgehend täglich in einer Kindertageseinrichtung oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Die Ganztagsbetreuungsquote, also die ganztags betreuten Kinder anteilig an allen Kindern dieser Altersgruppe, lag damit bei 34 %. Das war ein deutlicher Anstieg gegenüber 2010, als noch gut jedes fünfte Kind (22 %) ganztags betreut wurde.

Jedes fünfte Kind unter 3 Jahren wurde 2020 ganztätig betreut

Bei der Ganztagsbetreuungsquote von Kindern zeigen sich jedoch große Unterschiede mit Blick auf die beiden einzelnen Altersgruppen: Während Kleinkinder seltener ganztätig betreut werden – zuletzt traf dies auf 20 % der unter 3-jährigen Kinder zu – lag die Ganztagsbetreuungsquote bei den 3- bis unter 6-Jährigen bei 48 %.

Innerhalb der letzten zehn Jahre hat die Ganztagsbetreuung über alle Altersgruppen hinweg zugenommen: 2010 wurden noch 12 % der unter 3-Jährigen sowie 32 % der 3- bis unter 6-Jährigen ganztätig betreut.

Ganztagsbetreuungsquote in Thüringen mehr als doppelt so hoch wie bundesweit

Der Umfang der Kinderbetreuung in Deutschland gestaltet sich nach wie vor heterogen – dies wird besonders mit Blick auf die Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Bundesländern deutlich. So hat Thüringen mit 73 % die bundesweit höchste Ganztagsbetreuungsquote bei der Betreuung von Kindern unter 6 Jahren. In Sachsen-Anhalt lag die Quote bei 66 %, in Sachsen bei 65 %. Auch bei der Betreuung der unter 3-Jährigen liegt Thüringen mit einer Ganztagsbetreuungsquote von 52 % an der Spitze, gefolgt von Sachsen-Anhalt (49 %) und Mecklenburg-Vorpommern (46 %).

Zum Vergleich: In Baden-Württemberg und in Bayern wurden im Jahr 2020 lediglich 11 % der unter 3-Jährigen ganztags betreut. Auch bei den Kindern unter 6 Jahren war die Ganztagsbetreuungsquote in Baden-Württemberg (18 %) und Bayern (24 %) am niedrigsten, gefolgt von Niedersachsen (26 %). Ein Grund für die regionalen Unterschiede könnte unter anderem darin liegen, dass die Kosten für Kindertagesbetreuung in den einzelnen Bundesländern und Kommunen unterschiedlich ausfallen.

Einen Überblick über Ganztagsbetreuung auf regionaler Ebene liefert unsere interaktive Karte.

Methodischer Hinweis:

Bei den Ergebnissen zur Ganztagsbetreuungsquote handelt es sich um Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie in Kindertagespflege, soweit sie nicht zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen (keine Doppelzählung).

Weitere Informationen:

Neue Daten zur Kindertagesbetreuung für den Stichtag 01.03.2021 werden voraussichtlich Ende September 2021 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 31.08.2021

Kein „Baby-Boom“ nach Corona-Jahr 2020, aber auffälliger Anstieg im März 2021

Von Januar bis Mai 2021 sind in Deutschland nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 315 000 Kinder zur Welt gekommen. Damit stieg die Zahl der Geburten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum leicht um 1,4 %. Ein deutlicher Anstieg der Geburtenzahl war nur im März 2021 zu beobachten, als 6 % oder rund 3 700 mehr Babys geboren wurden als im März 2020. In den übrigen von der einsetzenden Corona-Pandemie geprägten Monaten war die Entwicklung unauffällig.

Die Geburten der ersten fünf Monate 2021 gehen auf Schwangerschaften zurück, die während des ersten Lockdowns von Ende März bis Anfang Mai sowie im Mai und in den Sommermonaten 2020 begonnen haben, in denen die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen weitgehend aufgehoben waren.

„Die Corona-Maßnahmen und deren Lockerung in der ersten Jahreshälfte 2020 haben sich offenbar nicht unmittelbar auf die Familienplanung ausgewirkt. Während des ersten Lockdowns und auch in den Sommermonaten wurden weder deutlich mehr noch deutlich weniger Kinder gezeugt als im Jahr 2019“, sagt Olga Pötzsch, Demografie-Expertin im Statistischen Bundesamt. „Wir konnten von Januar bis Mai 2021 insgesamt keine auffallende Veränderung der Geburtenzahlen feststellen. Die einzige Ausnahme ist der März, als 6 % oder rund 3 700 mehr Babys geboren wurden als im März des vergangenen Jahres. Diese Geburten gehen überwiegend auf Schwangerschaften zurück, die mit dem Abflachen der ersten Corona-Welle und mit den Lockerungen der Kontaktbeschränkungen ab Anfang Mai 2020 begonnen haben“, erklärt Pötzsch.

Wesentliche Merkmale der Elternschaft haben sich in den ersten fünf Monaten 2021 im Vorjahresvergleich nur geringfügig verändert: So waren 32 % der Eltern nicht verheiratet, im gleichen Zeitraum des Jahres 2020 waren es 33 %. Von allen von Januar bis Mai 2021 Geborenen waren 46 % die ersten, 36 % die zweiten und 18 % die dritten oder weiteren Kinder im Leben der Mutter. Dies entspricht der Zusammensetzung der Geburten im Vorjahreszeitraum. Allerdings war der Anteil der Geburten durch Mütter mit deutscher Staatsangehörigkeit mit 77 % etwas höher als im Vergleichszeitraum 2020 (75 %).

Methodische Hinweise:

Die Angaben beruhen auf einer Sonderauswertung vorläufiger Daten zu Geburten nach dem Geburtsmonat. Zwar sind diese Daten noch unvollständig, da Geburten für zurückliegende Monate auch nachgemeldet werden können. Jedoch liegen sie näher an den endgültigen Ergebnissen als die sonst übliche Nachweisung vorläufiger Monatswerte, die sich auf den Zeitpunkt der Lieferung und Bearbeitung der Geburtenmeldungen in der Statistik (sogenannter Berichtsmonat) beziehen und vom tatsächlichen Geburtsmonat abweichen können. In der Regel bildet aber die über die Berichtsmonate kumulierte Anzahl der Geburten die Gesamtzahl der bis zum jeweiligen Monat geborenen Kinder relativ gut ab. Für den Vergleich mit den endgültigen monatlichen Geburtenzahlen der Vorjahre sind allerdings die Angaben nach einzelnen Berichtsmonaten nur eingeschränkt geeignet.

Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für das Jahr 2021 werden im Juli 2022 veröffentlicht. Die Geburtenzahlen im Vergleichszeitraum des Jahres 2020 beziehen sich auf die Geburtsmonate und werden sich nicht mehr verändern.

Weitere Informationen:

Die Ergebnisse nach Geburtsmonaten bis Dezember 2020 sowie vorläufige Geburtenzahlen nach Berichtsmonaten von Januar bis Mai 2021 sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung bietet die Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 23.08.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AWO Bundesverband hat den demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag Fragen zu zentralen sozial- und gesellschaftspolitischen Themen gestellt. Heute veröffentlicht er deren Antworten. Abgefragt wurden unter anderem die Parteipositionen zu Pflege, Einwanderungsgesellschaft, Kinderarmut und Nachhaltigkeit.

Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, erklärt dazu: „Die anstehende Bundestagswahl ist für die Ausrichtung Deutschlands entscheidend: Wollen wir eine solidarische Gesellschaft, in der jeder Mensch teilhaben kann? Wollen wir auch mit und nach Corona einen starken Sozialstaat, der Ungleichheiten abbaut und niemanden zurücklässt? Meinen wir es ernst mit guter Pflege, stabilen Renten, Geschlechtergerechtigkeit, Antirassismus und einer ambitionierten sowie sozial gerechten Transformation? Mit unseren Wahlprüfsteinen wollen wir die unterschiedlichen Positionen der Parteien zu diesen wichtigen sozialen Themen herausstellen, damit die vielen Bürger*innen, für die Gerechtigkeit und Solidarität ein Wahlkriterium ist, eine informierte Entscheidung treffen können.“

Hintergrund

Die Wahlprüfsteine der AWO gehören neben dem AWO-Positionspapier „Zukunft.Gerecht.Gestalten, dem Podcast „Deutschland, zu kannst das!“, Videobotschaften und zahlreichen fachpolitischen Blogbeiträgen zur AWO-Kampagne zur Bundestagswahl. Die Antworten der Parteien auf die jeweiligen Fragen wurden zur wertungsfreien Darstellung alphabetisch nach Parteinamen sortiert.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 08.09.2021

Über 700 Menschen haben sich für den Fachkongress „150 Jahre §218 Strafgesetzbuch“ angemeldet. Für sie bietet die digitale Veranstaltung am  27. und 28. August  in Berlin fachlichen Austausch, Information und Diskussion zum Thema Schwangerschaftsabbrüche.

„Die starke Nachfrage zeigt die hohe gesellschaftliche Relevanz des Themas und damit auch den politischen Handlungsbedarf“, sagt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. Die AWO ist Mitorganisatorin des Kongresses, den eine Planungsgruppe mit Vertreter*innen aus Wissenschaft, Verbänden und Zivilgesellschaft vorbereitet hat.

Schirmfrauen des Kongresses sind die Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Dr. Rita Süssmuth und die Bundesfrauenministerin a.D. Dr. Christine Bergmann. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend fördert den Kongress.

Seit 150 Jahren werden Schwangerschaftsabbrüche in §§ 218ff Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt, was erhebliche Auswirkungen auf die reproduktive Gesundheitsversorgung und ärztliche Tätigkeit in Deutschland hat. In den Schwangerschafts(konflikt)beratungsstellen, die die AWO bundesweit vorhält, erleben Berater*innen tagtäglich, wie sich die medizinische Versorgungslage für ungewollt Schwangere verschlechtert.

“Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl muss dieses dringende sozialpolitische Problem angegangen werden und eine Regelung für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches gefunden werden“, fordert Naidu.

Neben Fachvorträgen über die Geschichte und Konsequenzen des §218 StGB und Workshops u.a. zu Praxiserfahrungen in der psychosozialen Beratung bei Abbrüchen wird es auch ein politisches Podium mit Vertreter*innen der Bundestagsparteien geben. Zudem gibt es ein internationales Podium, um die Entwicklung von kriminalisierten Abbrüchen in anderen Ländern nachzuzeichnen. Den Abschluss des Kongresses bildet eine gemeinsame Erklärung der Veranstalter*innen zur Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen.

Zum Programm des Kongresses: www.150jahre218.de

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.08.2021

Zum Schulstart nach den Sommerferien in vielen Teilen Deutschlands fordert die AWO Bund und Länder dazu auf, in zukunftsfähige Bildung zu investieren und digitale Kompetenzen zu stärken.

„Bildung in Deutschland ist häufig nicht zeitgemäß. Eine Bildungseinrichtung ohne angemessene digitale Ausstattung und Infrastruktur kann ihre heutigen Aufgaben nicht ausreichend erfüllen“, erklärt dazu Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes.

Der Anschluss an eine schnelle Internetleitung ist dafür nicht ausreichend. Die Schulen haben die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeiten der digitalen Welt zu vermitteln, sie zu nutzen und sich sicher und gefahrenfrei in ihr bewegen zu können. Dafür braucht es neben einer entsprechenden technischen Ausstattung vor allem Kompetenzen bei den Lehrer*innen und pädagogischen Fachkräften. Die Pandemie hat deutlich gezeigt, dass es hier einen großen Nachholbedarf gibt. Denn: Auch, wenn die Schulen wieder im Regelbetrieb sein werden, darf es kein „Weiter so“ geben. Digitale Kompetenzen sind schon heute grundlegend für die späteren Chancen der Schüler*innen. Der Zugang zu den nötigen Geräten und digitalen Infrastrukturen – und damit der souveräne Umgang mit der Digitalisierung – dürfen nicht denjenigen vorbehalten sein, die es sich leisten können; sonst droht ein weiteres Auseinanderdriften der Gesellschaft.

Der AWO Bundesverband weist auch darauf hin, dass das Aufbauen digitaler Kompetenzen überall wichtig ist: „Ob Schule, Kindertagesstätte oder Pflegeheim – der Staat muss die Mittel bereitstellen, möglichst schnell und flächendeckend solche Einrichtungen digital auszustatten, und den Mitarbeiter*innen Schulungsangebote ermöglichen. Nur so können wir dafür sorgen, dass digitale Kompetenzen überall ankommen, in Stadt und Land, unabhängig vom sozialen Status, Alter oder Geschlecht“, so Naidu weiter.

Die AWO begleitet die 12 Wochen bis zur Wahl unter dem Motto „Deutschland, Du kannst das!“ mit sozial- und gesellschaftspolitischen Forderungen an die kommende Bundesregierung. Aktuell startet die Themenwoche „Digitalisierung“. Mehr dazu unter: awo.org/bundestagswahl-2021

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.08.2021

Im Rahmen ihrer Schwerpunktwoche „Kinderarmut“ zur Bundestagswahl fordert die Arbeiterwohlfahrt, Kindergrundsicherung im nächsten Koalitionsvertrag verbindlich zu verankern. Man dürfe nicht länger zusehen, wie jedem fünften Kind in Deutschland ein Aufwachsen in Armut zugemutet werde und Zukunftschancen verspielt würden. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender der AWO:

„Es ist schlicht ein Skandal, dass es in Deutschland, einem der wohlhabendsten Länder der Welt, nicht gelingt, allen jungen Menschen ein Aufwachsen ohne Armut zu ermöglichen. Wir wissen aus eigener Forschung und Praxis, dass Kinder- und Jugendarmut weit mehr ist als ein punktueller Mangel an Geld. Wir sprechen hier über langfristige Entwicklungsrisiken, die sich häufig bis ins Erwachsenenalter hinein und über verschiedene Lebensbereiche erstrecken.“

Die AWO hält das bestehende Leistungssystem für Kinder und Familien für unzureichend, unübersichtlich und ungerecht. Auf Grund einer komplizierten Vielzahl an Einzelleistungen mit unterschiedlichen Zugangskriterien, Antragserfordernissen, Zuständigkeiten und vielfach ungünstig ausgestalteter Schnittstellen laufen viele Leistungsansprüche ins Leere. „Corona hat die Lage nochmals dramatisch verschärft“, so Schubert, „Neben der Möglichkeit einer armutsfesten Erwerbstätigkeit, einer armutssensiblen sozialen Infrastruktur, passgenauer Angebote für Familien und mehr Bildungsgerechtigkeit brauchen wir endlich eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, die wirklich hilft anstatt wie bisher die bestehenden Ungleichheiten weiter zu zementieren und Bessergestelle auch noch zu privilegieren.“ 

Das Leistungsniveau reicht zudem insgesamt nicht aus, um Kinder finanziell abzusichern und ihre soziale Teilhabe sicherzustellen. Auch die Verteilungswirkung ist kritikwürdig, denn wohlhabende Familien werden über das Steuerrecht für die Bedarfe ihrer Kinder finanziell stärker entlastet. Was für die Bedarfe armer Kinder im Sozialrecht zur Verfügung gestellt wird, ist hingegen deutlich weniger.

Schubert weiter: „Wir sehen, dass die Kindergrundsicherung in den Wahlprogrammen angekommen ist. Die Ideen reichen aber unterschiedlich weit und nicht alle können überzeugen. Fest steht: Das System muss einfacher, stringenter und ohne Stigmatisierungsgefahr gestaltet werden; das Geld muss zu denjenigen Kindern umverteilt werden, die es wirklich brauchen! Das durchgerechnete Konzept liegt längst auf dem Tisch. Jetzt muss es um die politische Umsetzung gehen. Die Kindergrundsicherung gehört verbindlich in den nächsten Koalitionsvertrag! Wer dieses Land zukünftig regieren will, muss eine überzeugende Lösung für eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit anbieten.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 03.08.2021

Familienpolitik auf Landesebene: Deutscher Familienverband (DFV) im Gespräch mit dem Kandidaten für das Amt des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner

„Der Berliner Familiengipfel ist ein politisches Zukunftsformat. Die Politik ist gut beraten, mit Familien zu reden, statt nur über sie“, sagt Wolfgang Haupt, DFV-Landesvorsitzender von Berlin. „Das gilt nicht nur in Corona-Zeiten oder in der Wahlkampfphase. Wir müssen einander zuhören und gemeinsam Probleme lösen, die für Familien in Berlin besonders dringlich sind.“

Der DFV-Landesverband Berlin spricht sich in der Expertenrunde des Familiengipfels mit Kai Wegner (CDU-Vorsitzender Berlin, MdB) und Manja Schreiner (stellv. CDU-Vorsitzende Berlin) u.a. für die Ausweitung der Betreuungsinfrastruktur für alle Altersstufen aus. „Beim Thema Kita hat Berlin sehr viel zu tun. Wir brauchen dringend gut geschultes Personal und die Ausweitung der Kita-Plätze“, so Haupt.

Zum möglichen erneuten Corona-Lockdown bezieht Haupt eine klare Position für den DFV und seine Mitgliedsfamilien: „Bildungseinrichtungen und Kitas dürfen nicht wieder geschlossen werden. Der letzte Lockdown hat Familien hart getroffen. Bis an den Rand des Erträglichen.“

Gleichzeitig betont der Landesvorsitzende, dass der Grundsatz einer guten Familienpolitik immer die Wahlfreiheit in Erziehung und Betreuung sein muss. Die Politik darf Eltern und Kindern keinesfalls vorschreiben, wie sie zu leben haben. „Familien wissen am besten, was in ihrer individuellen Situation am besten ist“, sagt Haupt. „Wenn sich Familien für eine Erziehung zu Hause entscheiden, muss auch das honoriert werden. Die Wahlfreiheit ist ein Kern unserer freiheitlichen Verfassung.“

Ein besonderes Augenmerk legt der DFV beim Familiengipfel auf das Wohnen und Bauen in Berlin. „Die Neumieten in der Hauptstadt sind selbst für den Mittelstand kaum noch zu stemmen. Geschweige denn für eine Familie mit drei, vier oder fünf Kindern“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer. „Der Berliner Mietmarkt ist außer Kontrolle geraten. Die Menschen protestieren auf den Straßen für bezahlbare Mieten – und das zu Recht.“

Der Deutsche Familienverband macht sich für eine Wohn- und Baupolitik stark, die auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet ist. Dazu gehört es, familiengerechten Wohnraum zu schaffen.

Wir müssen in Berlin bauen, bauen und nochmals bauen. So kommen wir weg von Berliner Mondpreismieten und überteuerten Immobilienpreisen“, so Heimann. Um das zu erreichen, fordert der DFV die Entbürokratisierung von Bau- und Genehmigungsprozessen, die Einführung eines Familienfreibetrages in der Grunderwerbsteuer (sowie Senkung eben dieser), die Einführung eines Baukindergeldes und idealerweise die Absicherung des Eigenkapitalanteils durch eine öffentliche Bürgschaft.

Weitere Informationen

Berliner Landesfamiliengipfel: Forderungen des DFV-Landesverbandes an eine zukunftsgerichtete Berliner Familienpolitik (PDF)

DFV-Bundesverband: Bezahlbares familiengerechtes Wohnen (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 30.08.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem direkt nach der Bundestagswahl. Zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Außerdem ist die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder in Kindschaftssachen noch immer nicht gerichtlicher Standard.

„Wir brauchen in Deutschland eine Stärkung der Kinderrechte auch im Justizsystem. Jedes Jahr kommen tausende Kinder in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Lösungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder müssen ausreichend über den Ablauf des Verfahrens und ihre Rechte informiert werden. Nur so können sie sich eine Meinung bilden und effektiv am Entscheidungsprozess beteiligt werden. Dazu gehört auch die Aufklärung über Handlungsmöglichkeiten sowie deren Konsequenzen. Hierfür ist kindgerechtes Informationsmaterial zu erstellen und Kindern zugänglich zu machen. Weiter sind unabhängige, niedrigschwellige und kostenfreie Beratungsstellen und Rechtsvertretungen unerlässlich. Zu einer umfassenden Beteiligung gehört auch die Rückmeldung an die Kinder, wie ihre Meinung in die Entscheidung eingeflossen ist“, so Lütkes weiter.

„Es ist kritisch zu betrachten, dass das Wissen zu kindgerechter Justiz kein Gegenstand der juristischen Ausbildung sind. Die Grundsätze der UN-Kinderrechte, die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und der Grundsatz der Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes gebieten es daher, die Sicherung inhaltlicher Mindeststandards zu UN-Kinderrechten sowie kindgerechte Anhörungs- und Vernehmungsmethoden durch entsprechende notwendige Qualifikationen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten auf Landesebene umfassend zu verankern“, so Anne Lütkes.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur kindgerechten Justiz findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kindgerechte-justiz, weitere Informationen unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/kindgerechte-justiz/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 07.09.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative direkt nach der Bundestagswahl, um den angestrebten Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation muss die Ganztagsbetreuung Ganztagsbildung ermöglichen, ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Die wichtigsten Kriterien aller Anstrengungen müssen daher das psychische und physische Wohlergehen der Kinder und eine umfassende Ausrichtung des Ganztagsangebots an demokratischen Prinzipien sein. Hier braucht es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Plätze nachhaltig sicherzustellen.

„Gute Bildung im Ganztag muss kindgerecht gestaltet und konsequent an den in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechten ausgerichtet sein. Dazu braucht es entsprechende gesetzliche Qualitätsstandards, um eine Umsetzung dieser Prämissen unabhängig vom Wohnort der Kinder zu garantieren. Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen, individuellen Entwicklungsschritten und an den vielfältigen Lebenswelten der Kinder und ihrer Familien orientiert, die über den Tag verteilt Raum für formale und non-formale Bildung und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bietet. Bei den Investitionen in Neu- und Umbauten müssen deshalb auch Räume für freies Spiel und Außengelände sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht mitgedacht und finanziert werden. Zudem ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Wir müssen davon wegkommen ganztägige Bildung als etwas zu begreifen, dass nur am Standort Schule stattfindet und eine Verlängerung des Unterrichts in den Nachmittag bedeutet. Was wir brauchen ist eine Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche an unterschiedlichen Orten, etwa auch in Vereinen oder Jugendeinrichtungen. Das gilt es ebenso zu beachten wie die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels, und eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Dafür braucht es qualifiziertes pädagogisches Personal durch eine entsprechende Ausbildung angehender pädagogischer Fachkräfte und die Fort- und Weiterbildung von bereits im Hort und Ganztag tätigen Fachkräften, die insbesondere dem Grundsatz der kinderrechtebasierten Demokratiebildung mehr Raum und Bedeutung zumisst. Um den Bedarf an zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern an den Grundschulen zu decken, muss bereits jetzt die Erhöhung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten kurzfristig umgesetzt werden. Wichtig ist zudem, bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen und diese an Entwicklungen von Ganztagskonzepten aktiv zu beteiligen. Diese Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden“, so Krüger weiter.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Bildung in der Ganztagsbetreuung findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/ganztag, weitere Informationen unter https://www.kompetenznetzwerk-deki.de/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 31.08.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt auf eine breite überparteiliche Initiative von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Investitionen direkt nach der Bundestagswahl, um allen Kindern die Teilhabe am digitalen Umfeld nachhaltig zu garantieren. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation hat gerade die Corona-Pandemie an vielen Stellen gezeigt, dass es gleichermaßen Schutz und Teilhabe bedarf, um Kindern in digital geprägten Gesellschaften ein gesundes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Um die digitale Inklusion voranzutreiben, Chancengerechtigkeit zu gewährleisten und Ungleichheiten abzubauen, sind Bund, Länder und Kommunen hier in der Verantwortung. Dafür sollen sichere, barrierefreie und kostenlose Zugänge in öffentlichen Räumen, wie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Bibliotheken, sowie an öffentlichen Plätzen, wie Spielplätzen, Freibädern, oder Bahnhöfen und Haltestellen bereitgestellt werden. Das wäre auch ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 (General Comment) zu Kinderrechten in der digitalen Welt des UN-Kinderrechtsausschusses. Zudem müssen infrastrukturelle Voraussetzungen für die Nutzung von Medien bundesweit und unabhängig von regionalen Gegebenheiten garantiert werden.

„Mit mehr Investitionen in technologische Infrastruktur, beispielsweise der Schulen, soll die digitale Teilhabe aller Kinder vorangebracht werden. Dies muss in den Schulen mit einem zeitgemäßen Unterrichts- und Schulkonzept einhergehen, das auch nach der Corona-Pandemie dringend benötigt wird. Mit dem reformierten Jugendschutzgesetz ist im Frühjahr ein moderner Kinder- und Jugendmedienschutz in Kraft getreten. Parallel dazu und gleichberechtigt mit der Förderung von Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen muss es ein Ziel sein, die Chancen zu nutzen, die digitale Medien mit sich bringen. Wir müssen in diesem Bereich ganzheitlicher denken als bisher. Deswegen sollen Schulen, Kitas sowie die Kinder- und Jugendarbeit dabei eine ebenso große Rolle spielen wie die Familie, die Medienanbieter oder das kommunale Wohnumfeld“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die digitale Entwicklung geht maßgeblich auch Kinder und Jugendliche an.

Deshalb sollten Bund und Länder Anbieter dazu anhalten, Kinder in die Entwicklung von onlinebasierten oder digitalen Angeboten für Kinder einzubeziehen. Die Bedürfnisse, Interessen, Erfahrungen und Rechte der Kinder sollten bereits in Entwicklungsprozessen zur Produktion und Distribution von Programmen, Spielen und Plattformen wie auch für schützende Maßnahmen und Technologien und in der Umsetzung gesetzlicher Bestimmungen zum Jugendmedienschutz Berücksichtigung finden“, so Krüger weiter.

„Staat und Medienanbieter, Eltern und Fachkräfte, sie alle tragen gemeinsam die Verantwortung, dass sich Kinder im digitalen Raum sicher bewegen können.

Alle Angebote müssen deshalb mit kindgerechten Informationen und Anleitungen versehen werden, Inhaltsmoderationen sowie Hilfemechanismen sind vorzuhalten, Alters- und Inhaltskennzeichen sollen die Orientierung über Medienangebote und damit verbundene Risiken befördern. Eltern und Fachkräfte sollen Kinder medienkompetent begleiten und diese entsprechend den sich altersgemäß entwickelnden Fähigkeiten unterstützen. Der gesetzliche Kinder- und Jugendmedienschutz muss permanent weiterentwickelt, seine Einhaltung überprüft und Schutzgesetzgebungen auf Bund- und Länderebene aufeinander abgestimmt werden“, so Thomas Krüger.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zu Kinderrechten im digitalen Umfeld findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kinderrechte-digitale-welt, weitere Informationen unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/medienkompetenz/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 24.08.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk bemängelt die nach Medienberichten geplante geringe Erhöhung Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder zum 1. Januar 2022 als völlig unzureichend. „Zwei bis drei Euro Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz-IV-Bezug sind ein schlechter Witz. Mit diesen kümmerlichen Beträgen kann die Kinderarmutsquote in Deutschland nicht gesenkt werden. Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen, das ist eine Schande für eine der reichsten Industrienationen der Welt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Bei den Hartz-IV-Regelsätzen brauchen wir dringend eine komplette Neuberechnung. Die geltenden Regelbedarfe haben in der Ermittlung methodische Schwächen und halten den sozialrechtlichen Mindestbedarf von Kindern künstlich klein. Sie entsprechen insgesamt nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum und sollten auf ein Niveau angehoben werden, das echte gesellschaftliche Teilhabe möglich macht“, so Hofmann weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind die in dieser Legislaturperiode verabschiedeten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss, beim Kinderzuschlag oder das „Starke-Familien-Gesetz“ wichtige Verbesserungen für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche. Zugleich fehlen aber nach wie vor eine umfassende Priorisierung der Förderung armer Familien und ihrer Kinder, unbürokratische Zugänge zu den Leistungen sowie weitere umfassende Maßnahmen, um der zunehmenden Verfestigung von Armut zu begegnen und Bildungsaufstiege zu befördern.

Nach Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes liegt der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften derzeit bei rund 33 Prozent, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Allein das unterstreicht aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die dringende Notwendigkeit, endlich entschlossen gegen die Kinderarmut in Deutschland vorzugehen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet. Die Kindergrundsicherung ist eine nachhaltige Lösung, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen eigenständig und unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung absichert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 26.08.2021

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative für ein Umdenken in der Stadt- und Verkehrsplanung direkt nach der Bundestagswahl. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation gehört dazu beispielsweise eine Änderung des Baugesetzbuches, damit Kinder und Jugendliche an den Erneuerungsprozessen ihrer Quartiere und Stadtteile beteiligt werden, ebenso wie Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts sowie die erleichterte Möglichkeit der Einrichtung von Schulstraßen und temporären Spielstraßen. Auch die Stadt- und Verkehrsplanung hat sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Dafür müssen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Stadt- und Verkehrsgestaltung verbindlich etabliert werden.

„Wir brauchen eine ganzheitliche Entwicklung von Städten und Gemeinden, in denen sich Kinder und Jugendliche wohl fühlen. Eine kinderfreundliche Stadt- und Verkehrsplanung entspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und stärkt die Zukunftsfähigkeit von Kommunen durch die nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität von Kindern und Familien. Kinder dürfen nicht länger die Leidtragenden von Wohnraumverdichtung, autofreundlichen Verkehrsflächen und vernachlässigten Spielräumen sein. Insofern freuen wir uns über die kürzlich erfolgte gesetzliche Verankerung von Naturerfahrungsräumen im Baugesetzbuch. Nicht selten bieten solche geschützten Räume Kindern in mehrfach belasteten, verdichteten Stadtquartieren die einzige Chance auf naturnahes, eigenständiges Draußenspielen. Bei städtebaulichen Planungsfragen wird noch zu häufig allein aus der Erwachsenenperspektive gedacht. Wir sollten deshalb umgehend dazu übergehen, Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der Stadt- und Verkehrsplanung kontinuierlich, umfassend und möglichst frühzeitig Mitbestimmung zu ermöglichen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch bei Maßnahmen zur Verkehrssicherheit müssen die Belange von Kindern stärker berücksichtigt werden. Dafür braucht es eine veränderte Verkehrspolitik, um für mehr Sicherheit von Kindern im Straßenverkehr zu sorgen. Das gilt sowohl für städtische als auch für ländliche Räume. Wichtig ist es auch hier, Kinder und Jugendliche an den kommunalen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, wie beispielsweise bei der Erstellung von Schulwegplänen, möglichst frühzeitig zu beteiligen. Denn Kinder sind Expertinnen und Experten in eigener Sache, wenn es darum geht, Gefahrensituationen zu identifizieren und Hinweise zu geben, wie effektive Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können. Zudem sollten durch Änderungen der Straßenverkehrsordnung Kommunen leichter sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen einrichten können. Und schließlich sollte Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit gelten, um insbesondere kleine Kinder effektiver als bisher im Straßenverkehr zu schützen und die Lebensqualität für alle zu stärken“, so Thomas Krüger.

Anlässlich der Bundestagswahlen in diesem Jahr legt das Deutsche Kinderhilfswerk einen Katalog mit zehn Forderungen für den „Aufbruch in ein kindgerechtes Deutschland“ vor. Diese werden sukzessive unter https://www.dkhw.de/kernforderungen veröffentlicht. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur kinderfreundlichen Stadt- und Verkehrsplanung findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kinderfreundliche-stadtplanung, weitere Informationen unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/spiel-und-bewegung/politische-arbeit/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 17.08.2021

„Die Respektlosigkeit gegenüber unseren Kindern und Jugendlichen in der Pandemie muss ein Ende haben“, fordert der Kinderschutzbund in einem Zwischenruf. Gleichzeitig kritisiert der Kinderschutzbund den fehlenden Willen politisch Verantwortlicher sich offensiv und prioritär für Kinder und Jugendliche einzusetzen.

Auf seiner heutigen Mitgliederversammlung in Hannover verfasste der Kinderschutzbund Bundesverband einen Zwischenruf mit dem Titel „Rechte, Gesundheit und Schutz von Kindern endlich priorisieren“.  „Alle vorliegenden Studien geben Auskunft über die Folgen und extremen Belastungen. Kindern und Jugendlichen fehlen seit nunmehr eineinhalb Jahren eine geregelte Betreuung und Bildung außerhalb der Familie“, sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Vizepräsidentin des Kinderschutzbunds.

Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds: „Die Entwicklungen der zurückliegenden Wochen weisen darauf hin, dass die Infektion von Kindern wissend in Kauf genommen wird. Statt Kinder zu schützen, läuft die Realität in Deutschland derzeit auf eine sogenannte ‚Durchseuchung‘ in Kitas und Schulen hinaus. Sprache ist verräterisch! Wer auf ‚Durchseuchung‘ dieser Altersgruppe setzt, nimmt Kindern und Jugendlichen ihre Würde und ignoriert, was sie bereits für uns alle in dieser Pandemie geleistet haben.“

Kinder, Jugendliche und ihre Familien sehen sich erneut damit konfrontiert, dass ihre Rechte und Interessen nachrangig behandelt werden, obwohl viele Vorschläge seit Monaten auf den Tischen von Politik und Verwaltung liegen. Auch zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/22 fehlen immer noch klare Informationen, die Sicherheit und Stabilität vermitteln und Vertrauen in das Krisenmanagement zurückgeben. Wirksame Maßnahmen, die die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und Gesundheit gewährleisten, wurden nicht ergriffen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e. V.  vom 04.09.2021

Der Kinderschutzbund kämpft geschlossen gegen Kinderarmut. Auf der Mitgliederversammlung am Samstag stimmten die Delegierten einstimmig für die Resolution „Kinder haben Armut nicht gewählt“. Der Verband fordert darin eine Gesamtstrategie gegen Kinderarmut.

In der Resolution heißt es: „Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder das Recht auf ein Aufwachsen in sozialer Sicherheit. Die staatliche Gemeinschaft muss diese Sicherheit geben können. Deshalb gehören die Kindergrundsicherung und ein Investitionspaket ‚Kinder-Infrastruktur‘ als prioritäre Vorhaben in den Koalitionsvertrag der nächsten Bundesregierung.“

Die Corona-Pandemie verschärfte die finanzielle Situation vieler Familien. Das zeigt sich in einem deutlichen Anstieg derjenigen, die Leistungen beziehen müssen, um ihr Existenzminimum zu sichern. „Darauf müssen wir jetzt entschieden reagieren. Zu den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen kommt eine erhebliche Dunkelziffer an in Armut lebenden Kindern“, so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds.

Im Rahmen der Kinderschutztage kamen am vergangenen Wochenende Kinderschützer*innen aus ganz Deutschland im Congress Centrum in Hannover zusammen. Auf der Mitgliederversammlung am Samstag wurden auch die Auswirkungen der Corona-Krise auf Kinder und Jugendliche sowie den Verband diskutiert. In einem Zwischenruf forderte der Kinderschutzbund Rechte, Gesundheit und Schutz von Kindern endlich zu priorisieren.

Pressemitteilung als pdf

Resolution „Kinder haben Armut nicht gewählt“

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 17.08.2021

Der Ausbau der Infrastruktur für Familien, mehr gemeinsame Zeit für ein gelingendes Familienleben ermöglichen, ausreichend Wohnraum und finanzielle Sicherheit für Familien schaffen: Worauf sich die nächste Regierung nach der Bundestagswahl im Bereich Familienpolitik konzentrieren sollte, stellt die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) in ihren Forderungen zur nächsten Legislaturperiode vor.

„Die Familienpolitik steht in den kommenden Jahren vor der großen Herausforderung, die negativen Folgen der Pandemie für Familien aufzufangen. Gleichzeitig muss sie voraus­schauend dafür sorgen, dass Familien im Alltag wie auch in Ausnahme- und Krisensituationen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen“, betont Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. Denn während der Corona-Pandemie waren Familien bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit und oftmals sogar darüber hinaus gefordert. Dabei zeigte sich mit großer Deutlichkeit, dass Familien mit geringeren Ressourcen stark unter den Einschränkungen und der fehlenden Infrastruktur gelitten haben – besonders die Kinder. Die negativen Folgen der langen Schulschließungen für Bildung und psychische Gesundheit wurden massiv unterschätzt, das Offenhalten von Schulen muss zukünftig Priorität haben.

„In den nächsten Jahren sind weitgehende Veränderungen des Arbeitsmarktes notwendig. Vollzeitnahe Teilzeit und Elternzeit sollten auch für Väter leichter möglich und nicht mit beruflichen Nachteilen verbunden sein“, so Bujard. Mit ihren Forderungen zeigt die eaf auf, welche Reformen darüber hinaus im Familienrecht, in der Bildung oder auch im Bereich Reproduktionsmedizin unbedingt auf die Agenda der neuen Bundesregierung gehören. Familienpolitik berührt als Querschnittsthema fast alle Bereiche des gesellschaftlichen Zusammenlebens und muss stärker aus der Perspektive von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien gedacht und gestaltet werden.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.(eaf) vom 31.08.2021

„Ich habe zigfach gemailt: da passiert bald was, es braut sich was zusammen und meine Frau muss so schnell wie möglich aus Kandahar raus und jetzt ist es zu spät“. Acim Aziz ist verzweifelt. Der deutsche Politikwissenschaftler und Dolmetscher ist seit 2018 mit einer Afghanin verheiratet. Zwei Jahre später hatte das Paar alle nötigen Papiere beisammen, um einen Termin an der deutschen Botschaft in Islamabad beantragen zu können. Erst im Juni 2021 konnten sie dort vorsprechen. Aziz hat sich in vielfachen Mails an die Botschaft gewandt, um die Terminvergabe zu beschleunigen. Auch mit dem Hinweis auf die instabile Lage in Kandahar und den wiederholten Drohungen, Anschlägen und Attacken auf Familienangehörige und Freunde. Dann endlich der Termin mit dem Ergebnis, dass seine Ehefrau einen Deutschtest und noch weitere, eigentlich irrelevante, Unterlagen beibringen muss, bevor das Verfahren der Visumsvergabe überhaupt in Gang gesetzt wird. Der Deutschtest ginge nur im Goethe-Institut in Pakistan. Eine Ausnahmeregelung sei nicht möglich. „Ich verstehe nicht, warum im Zeitalter der Digitalisierung die deutschen Stellen Jahre brauchen, um auch nur einen Termin zu vereinbaren und warum noch im Juli auf den Deutschtest bestanden wird. Jetzt sitzt meine Frau in Kandahar fest und kann nirgends hin. Ihr Leben ist in Gefahr. Die deutschen Behörden haben sie sehenden Auges ans Messer geliefert“. 

So wie Acim Aziz geht es vielen Betroffenen, die auf Termine im Familiennachzug warten. „Die sich zuspitzende Lage in Afghanistan war bekannt und dennoch beharren die deutschen Behörden auf ihren bürokratischen Regeln. Selbst jetzt verlangen sie noch Dokumente aus Afghanistan, die mit dem Zusammenbruch aller Strukturen überhaupt nicht zu beschaffen sind“, sagt Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Derzeit erreichen den Verband viele verzweifelte Anrufe, Briefe und Unterschriftenlisten. Die Visaabteilung in Islamabad sei schon immer für ihre langen Wartezeiten bekannt. „Das haben wir seit Jahren wiederholt angemahnt. In der jetzigen katastrophalen Lage ist diese Hinhaltepolitik völlig unverständlich. Wir fordern unbürokratische Lösungen und sofortige Ausreisemöglichkeit aller Familienangehörigen. Die deutschen Behörden machen sich mitschuldig am Schicksal der Familienangehörigen. Hier geht es um Menschenleben,“ so Vangeltziki. 

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 18.08.2021

  • CSU-Spitzenkandidat: „Wir wollen ein Kindersplitting“
  • Im Gespräch mit VdK-Präsidentin Verena Bentele warnt Dobrindt vor der Einführung einer Vermögenssteuer

CSU-Spitzenkandidat Alexander Dobrindt hat die Abschaffung des Ehegattensplittings, wie es Grüne, SPD und Linke fordern, scharf kritisiert und angekündigt, dass die Union es weiter ausbauen werde. „Zur Wahrheit gehört, dass andere Parteien eine versteckte Steuererhöhung für Millionen von Familien vorhaben, indem sie das Ehegattensplitting abschaffen wollen“, sagte Dobrindt im Gespräch mit VdK-Präsidentin Verena Bentele. Seine Partei wolle das Ehegattensplitting behalten und „mit einem Kindersplitting dafür sorgen, dass Kinder stärker berücksichtigt werden“.

Der CSU-Spitzenkandidat war zu Gast in einer Sonderausgabe des Podcasts der VdK-Präsidentin “In guter Gesellschaft – Bentele hakt nach.” Das Gespräch wurde auch im Video aufgezeichnet. Der VdK veröffentlichte beides, Podcast und Video, am Dienstag.

Dobrindt machte in dem Gespräch auch deutlich, dass er die Einführung einer Kindergrundsicherung ablehnt, mit der die bisherigen familienpolitischen Maßnahmen gebündelt würden und die vor allem Kindern aus armen Familien zu Gute käme. „Wir setzen auf die Kombination von Leistungen, Erhöhung von Kindergeld, Absetzbarkeit von Kosten, um dort deutliche Verbesserungen zu erreichen.“ Allerdings glaube er, dass man über eine Kindergrundsicherung „sicher noch diskutieren“ werde. „Teil unserer Konzeption für diese Bundestagswahl ist es nicht.“

Auf Benteles Frage, wie eine gerechtere Verteilung des Reichtums in Deutschland zu erreichen sei, warnte Dobrindt vor der Einführung einer Vermögensteuer, etwa um die Corona-Schulden zu finanzieren: „Ich glaube nicht, dass uns das wirklich als Gesellschaft stärkt.“ Stattdessen müsse auf Wirtschaftswachstum gesetzt werden, damit auch Menschen mit kleinen Einkommen oder ohne Job etwas vom Wohlstand abbekommen: „Was wir brauchen ist Wachstum, neue Dynamik, dadurch auch neue Einnahmen“, sagte Dobrindt.

Zum Video: Bentele hakt nach … bei CSU-Spitzenkandidat Alexander Dobrindt

Zum Podcast: Spezial: Alexander Dobrindt

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 31.08.2021

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. Oktober 2021

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Die Corona-Pandemie hat die Sollbruchstellen in unserer Gesellschaft schärfer hervortreten lassen: Alleinerziehende müssen allein Existenzsicherung, Kindererziehung und Hausarbeit schultern und damit eine Mehrfachbelastung, die sich in Paarfamilien zwei Eltern teilen können. Schon vor der Krise hatten sie das höchste Armutsrisiko aller Familienformen. Ein Grund dafür ist, dass sie vorwiegend Mütter sind, denen es nach einer Trennung häufig nicht gelingt, aus der familienbedingten Teilzeit wieder voll ins Arbeitsleben zurückzukehren. Die Existenzsorgen vieler Alleinerziehender und die alltäglichen Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die Corona-Krise weiter potenziert.

Der Staat hat zwar mit zahlreichen Maßnahmen die Bürger*innen und auch explizit Familien unterstützt. Jedoch scheint die Grundeinstellung der Hilfsmaschinerie erneut nicht auf die Gleichstellung der Geschlechter geeicht zu sein und Alleinerziehende fallen durchs Raster: Angesichts von Schul- und Kitaschließungen fanden sich Berufstätige plötzlich ohne Kinderbetreuung wieder, Alleinerziehende wurden in der Notbetreuung zunächst vergessen.  Bei den Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz erschweren Regelungslücken ausgerechnet Alleinerziehenden die Existenzsicherung. Der Kinderbonus kam nur in halber Höhe bei Alleinerziehenden an, trotz voller Mehrbelastung. Noch offen ist, welche Spuren Corona in den Lebensverläufen hinterlassen wird.

Mit seiner Fachtagung möchte der VAMV ausgehend von konkreten Corona-Schlaglichtern zur Auseinandersetzung über die darunterliegenden grundsätzlichen Probleme beitragen: Wie sieht eine gute Politik für Alleinerziehende und damit für die Vielfalt von Familien aus? Insgesamt braucht es Politiken, die Mütter und Väter in allen Familienformen gleichermaßen erreichen und Kindern ein Aufwachsen jenseits von Armut ermöglichen. Wie sehen diese konkret aus? Welche Rahmenbedingungen muss Politik setzen, um die Gleichstellung der Geschlechter im gesamten Lebensverlauf zu unterstützen, damit Alleinerziehende selbst für ihre Existenz sorgen können?

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bis zum 24. September 2021 mit Angabe Ihres Namens, Ihrer Organisation, und Ihrer E-Mailadresse unter kontakt@vamv.de an. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Mit Eingang des Teilnahmebeitrags wird Ihre Anmeldung verbindlich und Sie erhalten den Zugangscode zur Konferenz.

Teilnahmebeitrag

Für die Teilnahme an der Fachtagung erheben wir einen Beitrag von 10,00 Euro. Bitte überweisen Sie diesen nach Erhalt der Bestätigung des Eingangs Ihrer Anmeldung und bis zum 24. September 2021 auf unser Konto: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE17 3702 0500 0007 0946 00.

Hinweise zum Datenschutz

Wir verwenden Ihre Daten ausschließlich für die Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zu diesem Zweck oder wenn wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.

Termin: 04. Oktober 2021

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) und Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung

Die Covid-19-Pandemie und die damit einhergehende Krise hat die bestehenden Geschlechterungleichheiten, etwa in Hinblick auf die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit, die Bezahlung von professioneller Sorgearbeit und die ungleichen Arbeitsbedingungen von Frauen und Männern, sichtbarer gemacht und teilweise sogar verschärft. Gleichzeitig schreitet die Digitalisierung voran und stellt die Betriebsrät*innen und andere betriebliche Akteur*innen weiterhin vor große Herausforderungen. Die Gleichstellungspolitik ist daher mehr denn je in der Pflicht, Maßnahmen umzusetzen, die Geschlechtergleichheit fördern. Eine zentrale gesetzliche Initiative ist das Gleichstellungsgesetz des Deutschen Juristinnenbundes, das als klare Forderung an die Gleichstellungspolitik der neuen Bundesregierung verstanden werden kann.

Wenn es das Pandemiegeschehen zulässt, begrüßen wir Sie sehr herzlich vor Ort. Wir bitten Sie um eine Anmeldung über das Anmeldeformular bis spätestens 03. September 2021. Bitte beachten Sie: Eine Anmeldung ist keine Teilnahmegarantie. Nach Anmeldeschluss erhalten Sie eine Rückmeldung, ob Sie an der Veranstaltung in Präsenz teilnehmen können. Nähere Informationen zu den Sicherheitsvorkehrungen vor Ort erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.

Alternativ besteht die Möglichkeit, digital an der Tagung teilzunehmen. In diesem Fall bitten wir Sie ebenfalls um eine Anmeldung über das Anmeldeformular bis zum 01. Oktober 2021. Der Zugangslink zur Tagung wird Ihnen nach Anmeldung und wenige Tage vor Veranstaltungsbeginn per Mail zugesendet.

PROGRAMM (PDF)

Zur Veranstaltung anmelden

Termin: 08. – 09. Oktober 2021

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind

Die Jahrestagung der Deutschen Liga für das Kind zum Thema „Spielräume für Kinder. Die Rechte des Kindes auf Beteiligung, Bildung und Spiel“ findet am 8./9.10.2021 in Berlin sowie in hybrider Form statt und steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Christine Bergmann. Anmeldungen sind möglich über unseren Online-Shop.

Auf der Tagung wird erörtert, wie die in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Rechte auf Beteiligung, Bildung und Spiel auch unter schwierigen Bedingungen verwirklicht werden können. Es soll diskutiert werden, welche Rolle den beteiligten Fachkräften zukommt und was Politik und Verwaltung tun können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Verantwortliche in Politik und Verwaltung sowie an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte. Nähere Informationen finden Sie hier

Termin: 11. Oktober 2021

Veranstalter: Volkshilfe Östereich

Ort: Arena Wien und online 

Was bedeuten nachhaltige Unterstützung und finanzielle Sicherheit für armutsgefährdete Kinder
und wie wirken sie sich auf ihre Lebenswelt und ihr Wohlbefinden aus? Diese Fragen hat die
Volkshilfe in einem europaweit einzigartigen Modellprojekt untersucht.
Wir freuen uns, beim diesjährigen Symposium exklusive Einblicke in die Erkenntnisse aus der
begleitenden Forschung zu einer Kindergrundsicherung geben zu können.
Neben spannenden Key Notes zu Kinderarmut in Österreich und den Potenzialen Sozialer Arbeit
in der Bekämpfung von Kinderarmut, werden wir auch nach Deutschland blicken, wo das Bündnis
Kindergrundsicherung zeigt, wie eine gemeinschaftliche politische Arbeit gegen Kinderarmut
aussehen kann.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Pandemie ist noch nicht vorbei, doch sicher ist schon jetzt: Es wird viele Ressourcen und Zeit brauchen, um die Pandemiefolgen im Bildungsbereich zu bewältigen. Dabei geht es um den Ausgleich von Lernverlusten ebenso wie um das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen. Warum ein guter Ganztag dazu einen großen Beitrag leisten kann, zeigt die DKJS in ihrem neuen Positionspapier – der Link zum kostenlosen Download des Positionspapiers steht am Ende des Beitrags.

Erstaunlicherweise spielen Ganztagsschulen in den aktuellen Diskussionen bislang kaum eine Rolle, obwohl sie eine wichtige, bereits vorhandene Ressource sind“, betont Anna Margarete Davis, die in der DKJS für das Thema Schulentwicklung und Ganztag verantwortlich ist. „Als Lebens- und Lernorte haben sie großes Potenzial, um die vielfältigen Pandemiefolgen abzumildern.

In Ganztagsschulen gibt es multiprofessionelle Teams, Kooperationen mit außerschulischen Partner:innen, vielfältige Angebote von Bewegung bis hin zu Lernzeiten. „Ganztagsschulen können die Folgen der Pandemie ganzheitlich und nachhaltig bearbeiten“, sagt Annekathrin Schmidt, Expertin für Persönlichkeitsbildung bei der DKJS. „Sie verfügen über Strukturen, um Kinder und Jugendliche zu stärken und zu fördern, Lernverluste auszugleichen und Krisenerfahrungen aufzuarbeiten. Nun kommt es darauf an, diese Strukturen gut zu nutzen.

Veranstaltungstipp:

Vom 14. bis 16. September 2021 findet die digitale Fachtagung „Ganztag – gemeinsam zukunftsorientiert“ statt. Das Bundesnetzwerk Ganztag und die DKJS laden ein und zeigen auf, warum Ganztagsschulen in Zeiten der Pandemie so wichtig sind.

Unter Verwendung einzigartiger monatlicher Paneldaten (IAB-HOPP), die den unmittelbaren Zeitraum nach dem ersten COVID-19 Lockdown in Deutschland von Juni bis August 2020 abdecken, untersuchen die Autorinnen die gegensätzlichen Thesen zu Retraditionalisierung bzw. Modernisierung von Geschlechterrollen bei der elterlichen Kinderbetreuung während der COVID-19-Pandemie.

Abstract und kostenlosen Volltext-Download finden Sie unter: https://www.iab.de/de/publikationen/discussionpaper/publikationendetails-discussion-paper.aspx/Publikation/K210804K6G

  • Studie untersucht anhand repräsentativer Daten, ob sich infolge coronabedingter Kita- und Schulschließungen Einstellungen zur Erwerbstätigkeit von Müttern verändert haben
  • Väter mit jungen Kindern haben ihre vor der Pandemie zunehmend egalitärer gewordenen Ansichten zu Geschlechterrollen teilweise revidiert
  • Nachdem 2016 noch rund 60 Prozent der Väter sehr egalitäre Einstellungen hatten, waren es ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie rund 54 Prozent – ein Zehntel weniger
  • Effekt bei westdeutschen Vätern junger Kinder am stärksten – Rückgang fiele bei Annahme, dass sich Trend zu mehr Egalität ohne Pandemie fortgesetzt hätte, noch größer aus
  • Politik sollte veränderte Einstellungen im Blick haben und alles tun, um Kita- und Schulschließungen in nächster Corona-Welle möglichst zu vermeiden

„In der Corona-Pandemie hat sich nicht nur die Aufgabenteilung in vielen Familien verändert – zumindest einige Väter in Westdeutschland sind auch zu einem traditionellerem Rollenverständnis zurückgekehrt. Das ist ein Indikator dafür, dass die Kita- und Schulschließungen längerfristige Effekte auf die Gleichstellung von Frauen in unserer Gesellschaft haben könnten.“ 

Aufgrund coronabedingter Schließungen von Kindertageseinrichtungen und Schulen mussten Eltern in vielen Fällen einen erheblichen Teil der Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsarbeit, die bisher von Betreuungs- und Bildungseinrichtungen geleistet wurde, selbst übernehmen. Viele Familien haben sich angepasst, indem sie die bisherige Arbeitsteilung innerhalb des Haushalts und die Bildungs- und Betreuungsarbeit auf verschiedene Weise veränderten. So zeigt sich etwa, dass während des ersten Lockdowns überwiegend Mütter die zusätzliche Sorgearbeit übernommen haben, insbesondere wenn ihr innerhäuslicher Anteil bereits vor der Pandemie größer war als der Anteil der Väter. Dieser Befund zeigt sich nicht nur für Deutschland: In der Mehrheit der Haushalte in vielen westlichen Industrieländern übernahmen Mütter einen überproportionalen Anteil der zusätzlichen Bildungs- und Betreuungsaufgaben. Diese zunehmende Ungleichheit zwischen den Geschlechtern spiegelt sich auch in den überproportionalen Beschäftigungsverlusten von Frauen während der Pandemie wider. Es ist jedoch bislang wenig darüber bekannt, ob diese beobachteten Verschiebungen hin zu traditionelleren Aufgabenteilungen innerhalb von Paarhaushalten mit Kindern nur eine kurzfristige Anpassung darstellen oder ob sie auch Effekte auf zugrundeliegende Geschlechterrolleneinstellungen haben und damit mittelfristige Effekte auslösen könnten.

 

Die komplette Studie finden Sie hier.

Das Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme beobachtet seit 2008 kontinuierlich den Status quo und die Entwicklung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) in den 16 Bundesländern. 

Das diesjährige Ländermonitoring zeigt: Trotz eines erheblichen KiTa-Ausbaus ist Deutschland nach wie vor weit entfernt von gleichwertigen Lebensverhältnissen in der frühkindlichen Bildung. In Westdeutschland gibt es nicht genug KiTa-Plätze und in Ostdeutschland ist die Personalausstattung noch immer deutlich ungünstiger als in den westdeutschen Bundesländern. Wie dieses doppelte Ost-West-Gefälle aufgelöst werden kann, zeigt unser erstmals veröffentlichter Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule. Er prognostiziert bis 2030 den Fachkräftebedarf für die KiTa-Betreuung und stellt diesen dem voraussichtlich verfügbaren Personalangebot gegenüber. Laut des Fachkräfte-Radars besteht die realistische Chance, bis zum Ende des Jahrzehnts die Teilhabe- und Bildungschancen zwischen den Bundesländern anzugleichen. Mit diesem Etappenziel könnten erstmalig allen Kindern unabhängig von ihrem Wohnort gleichwertige Lebensverhältnisse in der frühkindlichen Bildung ermöglicht werden. 

Alle Informationen zu unserer diesjährigen Veröffentlichung – mit Pressemeldungen und -grafiken – finden Sie hier.

Auf unserem neu strukturierten und erweiterten Internet-Portal www.laendermonitor.de finden Sie zudem alle aktuellen Daten und Fakten zur frühkindlichen Bildung in Deutschland. Ihnen stehen ab sofort doppelt so viele Indikatoren in den Bereichen KiTa, Kindertagespflege und Schulkinderbetreuung für Vergleiche auf Länder- und regionaler Ebene zur Verfügung. Ferner können Sie dort in der Rubrik „REPORT | Profile der Bundesländer“ pdf-Dateien für jedes Bundesland zu den aktuellen Länderprofilen, den erstmalig erstellten Fachkräfte-Radar-Profilen und Basisdaten herunterladen.  

Darüber hinaus erscheint im Herbst dieses Jahres die achte Ausgabe des Länderreports Frühkindliche Bildungssysteme. Neben den umfangreichen Länderprofilen liegt u.a. ein Schwerpunkt der 2021er-Ausgabe auf den Effekten der Bundesländer-Maßnahmen im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabe- verbesserungsgesetzes (auch „Gute-KiTa-Gesetz“ genannt). Analysiert wurde, welche bisherigen Veränderungen in den aktuellen KJH-Daten beobachtet werden können, die mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Personal- und Leitungsausstattung einhergehen. Zudem ist gegen Ende des Jahres eine Publikation mit Daten zum Fachkräfte-Angebot sowie -Bedarf für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern geplant. Selbstverständlich werden wir Sie über beide Veröffentlichungen informieren. 

Die DGB Online-Befragung zur betrieblichen Umsetzung des Mutterschutzgesetzes ist gestartet, die zum Ziel hat herauszufinden, wie der Mutterschutz in Betrieben und Verwaltungen umgesetzt wird und ob und wie die doppelte Zielsetzung des reformierten Mutterschutzgesetzes von 2018 – Gesundheitsschutz der Schwangeren und Stillenden und ihres Kinder einerseits sowie Verhinderung von Benachteiligungen aufgrund von Schwangerschaft oder Stillzeit andererseits – erreicht wird. Die Befragung richtet sich an werdende Mütter und Mütter und läuft bis zum 16. Oktober 2021. Die Ergebnisse sind Anfang 2022 zu erwarten.

Teilnehmen können alle, die seit dem 1. Juli 2018 ein Kind geboren haben oder schwanger sind/waren oder stillen/gestillt haben und die während der Schwangerschaft oder Stillzeit abhängig beschäftigt sind/waren. Alle Angaben werden anonymisiert erfasst.

Die Umfrage ist unter www.dgb.de/mutterschutz zu finden.

Fragen zur Studie können an Eugen Unrau vom Institut für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) Eugen.Unrau@sowitra.de und Silke Raab, Abteilung Frauen, Gleichstellungs- und Familienpolitik in der DGB Bundesvorstandsverwaltung Silke.Raab@dgb.de gerichtet werden.

Das ­­­­­­­­­Berliner Portal zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist online – www.pflegezeit-berlin.de

In Berlin pflegen etwa 200.000 Menschen ihre Angehörigen. Bundesweit geben 9% der Beschäftigten an, neben ihrer Erwerbstätigkeit private Pflegeverantwortung zu tragen. Die Pflege von Angehörigen stellt für die Betroffenen eine besondere Herausforderung dar. Oftmals dauert die Pflege mehrere Jahre. Häufig geben Pflegende ihr Arbeitsverhältnis oder die eigene Selbstständigkeit auf, weil sie keine Möglichkeit sehen, die Pflege mit einer Erwerbstätigkeit zu verbinden. Auch für Unternehmen stellt die private Betreuung und Pflege von Angehörigen ihrer Mitarbeitenden eine besondere Herausforderung dar.

In Berlin gibt es jetzt das neue Portal zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege der Fachstelle für Vereinbarkeit bei KOBRA.

Auf pflegezeit-berlin.de können Pflegende, Personalverantwortliche, Fachkräfte und Interessierte sich zu vielen Themen informieren und beraten lassen, beispielsweise:

  • Wie sind die Pflegezeit und die Familienpflegezeit rechtlich geregelt?
  • Welche (weiteren) Freistellungsmöglichkeiten gibt es für erwerbstätige Pflegende?
  • Wie können Personalverantwortliche im Betrieb pflegende Mitarbeitende unterstützten?
  • Wie sind Pflegende sozial abgesichert, z.B. Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung?

Die Fachstelle unterstützt durch ein umfangreiches Beratungs- und Schulungsangebot Betroffene und Personalverantwortliche den bestmöglichen Weg für die Vereinbarkeit zu finden. Dank der Förderung durch die Berliner Senatsverwaltung Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist die Beratung kostenfrei.

Für weitere Informationen zu dem Portal, zu dem Beratungsangebot von KOBRA, zur Situation pflegender Angehörigen und zu den Möglichkeiten, Beruf und Pflege besser zu vereinbaren steht Ihnen das Team um die Beratungsexpertin Petra Kather-Skibbe zur Verfügung. Sie erreichen Sie per Email unter vereinbarkeit@kobra-berlin.de  und telefonisch unter der Rufnummer : 030/ 695 923 16.

KOBRA ist eine überbezirkliche Beratungseinrichtung und gehört zu der öffentlich geförderten Infrastruktur lebensbegleitender Beratung in Berlin (www.kobra-berlin.de ). Träger ist der Berliner Frauenbund 1945 e.V.

KOBRA wird durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin, Abteilung III – Frauen und Gleichstellung gefördert. Die Fördermittel für den Beratungsschwerpunkt „Vereinbarkeit zu Beruf und Pflege im betrieblichen Kontext“ werden von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung des Landes Berlin, Abteilung II – Pflege gegeben.

Mütter in Deutschland würden gerne mehr arbeiten, als es ihnen in vielen Fällen tatsächlich möglich ist. Das zeigt eine Untersuchung des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), die der Süddeutschen Zeitung vorab vorliegt. Das Institut wertete Daten des Sozio-ökonomischen Panels aus, einer regelmäßigen repräsentativen Befragung Tausender Haushalte in Deutschland. Gut ein Viertel der darin befragten Mütter ging demnach zuletzt keinem Beruf nach – offenbar oft unfreiwillig. Denn nur etwa zwölf Prozent der Mütter hatten angegeben, dass sie tatsächlich keine Erwerbstätigkeit für sich wünschen. Wenn sie einen Job haben, arbeiten Mütter zudem häufig gegen ihren Willen in Teilzeit: Gut 21 Prozent sind weniger als 20 Stunden die Woche in ihrem Beruf beschäftigt, ein so kleines Stundenpensum wünschen sich dagegen lediglich zwölf Prozent der Mütter.

Besonders drastisch fallen Wunsch und Wirklichkeit auf den ersten Blick bei Müttern mit Kindern unter drei Jahren aus. Von ihnen gehen fast 69 Prozent keiner Erwerbsarbeit nach, aber nur bei 27 Prozent entspricht das auch dem Wunsch der Mutter. IW-Forscher Wido Geis-Thöne weist allerdings darauf hin, dass die Kluft hier mit Vorsicht zu interpretieren sei: Viele der nicht-erwerbstätigen Mütter in dieser Gruppe seien zum Beispiel lediglich in Elternzeit und nicht etwa arbeitslos. „Tendenziell deuten die Ergebnisse aber schon darauf hin, dass es vor allem für Mütter kleiner Kinder schwierig ist, ihre Arbeitswünsche auch umzusetzen“, sagt er. Dass die Arbeitsmöglichkeiten so oft hinter den Wünschen zurückbleiben, liegt dabei nicht unbedingt nur an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder; die Frauen gaben in der Umfrage ihre Erwerbswünsche schließlich vor dem Hintergrund des Kita- und Ganztagsschulangebots an, das sie vorfinden.

Und trotzdem fällt es ihnen offenbar schwer, sie umzusetzen. „Mütter mit Kindern sind häufig eingeschränkter in ihrer Stellensuche, weil sie keine langen Pendelwege in Kauf nehmen können, und finden deswegen schwerer eine passende Stelle“, sagt Geis-Thöne. „Oder sie wollen ihre Stunden zwar grundsätzlich ausweiten, aber können nur zu einer Zeit mehr arbeiten, die für den Arbeitgeber nicht passt.“ Aber auch Vorbehalte mancher Firmen gegen Frauen mit Kindern können eine Rolle spielen. Aus anderen Studien ist bekannt, dass Arbeitgeber Frauen nach einer Elternzeit seltener zu einem Vorstellungsgespräch einladen als Männer. Insgesamt zeigt die IW-Untersuchung einen bemerkenswerten Wandel im Selbstverständnis der Mütter in Deutschland:

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Autor Bernd Kramer in: Süddeutsche Zeitung am 11.08.2021

IW – Erwerbstätigkeit beider Elternteile stärken 7/2021

Dazu auch dieser Artikel des IWD