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ZFF-Info 16/2023

AUS DEM ZFF

Am Dienstag, dem 28.11.2023, fand die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bundestag zum Selbstbestimmungsgesetz statt. Das Zukunftsforum Familie hat dazu eine Stellungnahme eingereicht. In dieser wird das Vorhaben einen Selbstbestimmungsgesetzes grundsätzlich als Verbesserung zum jetzigen TSG begrüßt. Gleichzeitig wird dringender Nachbesserungsbedarf angemahnt, denn in einigen Paragrafen und Begründungen scheint ein nicht gerechtfertigtes Misstrauen durch. So müssen insbesondere Ausschlüsse für bestimmte Gruppen von Ausländer*innen, die Zustimmungspflicht der Erziehungsberechtigen bei 14-17-Jährigen und eine automatisierte Weitergabe von Informationen an Sicherheitsbehörden dringend überdacht werden. Außerdem erinnert die Stellungnahme an die dringend benötigte Reform des Abstammungsrechts und spricht sich dagegen aus, dieser im Selbstbestimmungsgesetz vorwegzugreifen und Verschlechterungen für trans*, nicht-binäre und intergeschlechtliche Eltern einzuführen.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Heute findet nach langen und mühsamen Verhandlungen endlich die Expert*innenanhörung zum Bundeskindergrundsicherungsgesetz im Deutschen Bundestag statt. Das ZFF äußert sich kritisch zum vorgelegten Gesetzentwurf, da er in seiner jetzigen Version nur bedingt das Versprechen halten kann, Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), erklärt dazu: „Wir brauchen grundlegende Verbesserungen am Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Der Gesetzentwurf zeigt an einigen Stellen Wege zur Lichtung des Familienförderdschungels auf, aber insgesamt ist er ein unausgegorenes Ergebnis politischen Streits, der das Ziel aus dem Blick verloren hat. Wir erwarten eine #EchteKindergrundsicherung. Das ZFF fordert deshalb neben einer ausreichenden und armutsvermeidenden Höhe der neuen Leistung, die Vermeidung von Doppelstrukturen, mehrfacher Antragsstellung und auch ein Ende der Bevorteilung von vermögenden Eltern durch die Kinderfreibeträge. Zudem ist eine #EchteKindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder, weshalb der Ausschluss von Kindern im Asylbewerberleistungsbezug nicht akzeptabel ist.  

Gelingen diese Nachbesserungen nicht, wird diese neue Leistung keinen großen Beitrag beim Kampf gegen Kinderarmut und sozial gerechter Umverteilung leisten können. Nur eine #EchteKindergrundsicherung kann das Versprechen einhalten, Kinder und Jugendliche aus der Armut zu holen und ihre Teilhabe zu stärken!“ 

Schwab ergänzt: „Wir haben jetzt die Möglichkeit, den Grundstein für eine gute und nachhaltige Reform zu legen und das bisher ungerechte System der familienfördernden Leistungen vom Kopf auf die Füße zu stellen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten und dieses Zeitfenster im Sinne der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien bestmöglich nutzen.“

Unsere überarbeitete Stellungnahme zum Gesetzentwurf können Sie hier herunterladen. 

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 13.11.2023

SCHWERPUNKT I: Selbstbestimmungsgesetz

Warnungen von Experten und besorgten Eltern werden ignoriert

Die heutige öffentliche Anhörung zum Selbstbestimmungsgesetz im Bundestag hat die Schwächen des Ampel-Vorhabens zu einem Selbstbestimmungsgesetz offengelegt. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die zuständige Berichterstatterin Mareike Lotte Wulf:

Dorothee Bär: „Die Experten haben die Einwände bestätigt: Der Gesetzentwurf ist vor allem aus kinder- und jugendpolitischer Sicht gefährlich. Gerade die grüne Bundesfamilienministerin Lisa Paus handelt hier unverantwortlich. Statt ihrem Schutzauftrag für Kinder- und Jugendliche nachzukommen, ignoriert die Ampel beharrlich die Warnungen der Fachwelt wie auch die Stimmen von besorgten Eltern und peitscht ein weiteres Ideologieprojekt rücksichtslos durch. Die wenigsten Jugendlichen fühlen sich in ihrem Körper wohl während der Pubertät, söhnen sich mit ihrem Geburtsgeschlecht aber später wieder aus. Der Druck in den sozialen Medien und ein solches Gesetz wirken zusätzlich affirmativ.  Kinder und Jugendliche ohne Begutachtung in eine solch lebensverändernde Maßnahme wie einen Geschlechtswechsel hineinlaufen zu lassen, ist fahrlässig. Die Ampel gefährdet eine vulnerable Gruppe und richtet insgesamt mehr Schaden an als Nutzen.“

Mareike Lotte Wulf: „Die völlige Entkoppelung des rechtlichen vom biologischen Geschlecht sorgt nicht nur für Kopfschütteln bei vielen Menschen in unserem Land, sondern führt zu handfester Rechtsunsicherheit – gerade auch für Betroffene. Nachdem wir als Unionsfraktion bereits in den letzten Wochen immer wieder die rechtlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen kritisiert haben, die das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel verursachen würde, hat nun auch die heutige Expertenanhörung im Deutschen Bundestag gezeigt: Die Ampel blendet die rechtlichen Folgen ihres Gesetzes weitestgehend aus – etwa, wenn es um den Zugang zu Frauenschutzräumen oder gleichstellungspolitische Maßnahmen wie Frauenquoten geht. Was es statt dem sturen ‚Kopf durch die Wand‘-Vorgehen der Ampel nach den heutigen Eindrücken bräuchte, ist eine objektive Rechtsfolgenabschätzung, eine Plausibilitätsprüfung für den Wechsel des rechtlichen Geschlechts sowie einen Übereilungsschutz für Kinderund Jugendliche.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 28.11.2023

Sachverständige haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/9049) teils begrüßt und zugleich Verbesserungen gefordert, teils aber auch kritisiert. In der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses bezeichnete Nele Allenberg vom Deutschen Institut für Menschenrechte den Gesetzentwurf am Dienstag als „verfassungsrechtlich elementares Vorhaben“.

Kernstück des Gesetzentwurfs ist ein sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz. Es sieht vor, dass eine Änderung drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt angemeldet werden muss. Für unter 15-Jährige soll nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben können, über 14-Jährige sollen sie mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst abgeben können. Stimmt dieser nicht zu, soll das Familiengericht die Zustimmung ersetzen können, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“.

Allenberg wertete es positiv, dass Minderjährige ihren Geschlechtseintrag ändern lassen können, was der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen entspreche. Allerdings empfahl sie, die Altersgrenze und die Zustimmung der Sorgeberechtigten zu überdenken, weil dies die subjektiven Kinderrechte einschränke. Die Regelung, dass im Konfliktfall das Familiengericht die Zustimmung der Eltern ersetzt, birgt aus ihrer Sicht die Gefahr, dass auf ein Gutachten zurückgegriffen wird. Eine Fremdbegutachtung sei jedoch zu vermeiden. Darüber hinaus kritisierte Nellenberg die Weiterleitung von Daten an andere Behörden, was der Datenschutzgrundverordnung widerspreche.

Kalle Hümpfner vom Bundesverband Trans begrüßte den Gesetzentwurf, auch wenn er aus seiner Sicht hinter den Erwartungen zurückbleibt. Er regte an, auf Anmelde- und Sperrfristen für die Erklärung zu verzichten und die Änderung des Geschlechtseintrags für alle über 14-Jährigen zu ermöglichen, auch für solche, für die ein gesetzlicher Betreuer bestellt wurde. Hümpfner forderte ein klares Bekenntnis zum Schutz vor Diskriminierung.

Professorin Bettina Heiderhoff, Direktorin des Instituts für Deutsches und Internationales Familienrecht der Universität Münster, begrüßte die Möglichkeit, den eigenen Geschlechtseintrag privatautonom bestimmen zu können. Sie kritisierte, dass Transfrauen derzeit nicht die zweite Elternstelle eines Kindes einnehmen könnten, das sie als heterosexueller Mann selbst gezeugt hätten.

Richard Köhler von Transgender Europe nannte den Entwurf einen wichtigen Schritt zu Mündigkeit und Selbstbestimmung. Frauenrechte, Frauenschutzräume und das Kindeswohl würden nicht gefährdet. Debatten über möglichen Missbrauch seien Nebelkerzen, sagte Köhler.

Anna Katharina Mangold, Professorin für Europarecht an der Universität Flensburg, kritisierte, dass das Regelungsanliegen stark „verwässert“ worden sei. So fehle die Einsicht, dass das Recht auf Geschlechtsbestimmung ein Menschenrecht sei. Sie empfahl, die Regelung zu streichen, wonach nur solche Ausländer den Geschlechtseintrag und den Vornamen ändern lassen können, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine vergleichbare Aufenthaltserlaubnis haben, sich rechtmäßig im Inland aufhalten oder eine Blaue Karte EU besitzen.

Henrike Ostwald vom Deutschen Frauenrat sieht in dem Entwurf einen Schritt hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Sie wandte sich dagegen, dass „vermeintliche Frauenrechte“ gegen den Entwurf vorgebracht würden. Frauen-Schutzräume seien durch das Selbstbestimmungsgesetz nicht in Gefahr. Das Gesetz dürfe nicht zu mehr Diskriminierung führen.

Professorin Sibylle Winter von der Charité-Universitätsmedizin in Berlin begrüßte den Entwurf ebenfalls und nannte es positiv, dass keine Gutachten mehr verlangt würden. Bei Erklärungen durch Minderjährige sprach sie sich für ein „persönliches Erscheinen“ beim Standesamt aus. Bei Nichtzustimmung der Eltern könne ein vom Familiengericht angeregter Beratungsprozess dazu beitragen, den weiteren Weg als Familie zu gehen und das Kindeswohl nicht zu gefährden.

Judith Froese, Rechtsprofessorin an der Universität Konstanz, stellte fest, dass zwingender Reformbedarf nicht bestehe. Sie sprach ungelöste Folgeprobleme an, etwa unter welchen Voraussetzungen ein privater Saunabetreiber oder ein Frauenhaus einer Person den Zugang verwehren darf. Für trans- und intergeschlechtliche Personen verschlechtere sich die rechtliche Situation gegenüber der jetzigen Rechtslage teilweise. Nachbesserungsbedarf sah Froese auch beim Schutz Minderjähriger, für die stärkere Schutzvorkehrungen getroffen werden sollten als für volljährige Personen.

Fehlende Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch monierte auch der Publizist Till Randolf Amelung. Wenn Geschlechtseintrag und Vornamen ohne Exploration der Handlungsgründe geändert werden könnten, könne Missbrauch nicht ausgeschlossen werden, vulnerable Gruppen hätten unter Umständen keinen Schutz. Er empfahl eine verpflichtende Beratung, die eine Schutzfunktion hätte und für vulnerable Personen eine Hilfe sein könnte.

Professorin Aglaja Stirn, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, bewertete das Risikopotenzial des Gesetzes höher als den Gewinn. Das Kindeswohl könne auf der Strecke bleiben. Minderjährige seien meist nicht in der Lage, Bedeutung, Tragweite und Folgen einer solchen Entscheidung einschätzen zu können. Der Gruppendruck mache auch den Rückweg schwierig.

Professor Bernd Ahrbeck von der Internationalen Psychoanalytischen Universität Berlin nannte 14-Jährige hoffnungslos überfordert, eine solche Entscheidung zu treffen. Kinder versöhnten sich wieder mit dem ursprünglichen Geschlecht, der Ausgang der Entwicklung sei ungewiss. Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass Persönlichkeitsrechte einer fachlichen Begutachtung nicht entgegenstünden.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 892 vom 28.11.2023

Im Bundestag fand gestern die erste Lesung zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) statt. Aus Sicht des Deutschen Frauenrats (DF) ist es ein längst überfälliger Schritt, das in Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bedient und schürt jedoch transfeindliche Narrative, die insbesondere transgeschlechtliche Frauen unter Generalverdacht stellen, sich sexuell grenzüberschreitend und gewaltvoll zu verhalten. Dieser Darstellung widerspricht der DF als größte Interessenvertretung für Frauen in Deutschland entschieden.

Dazu Dr. Beate von Miquel, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:

„Der Deutsche Frauenrat unterstützt das geplante Selbstbestimmungsgesetz. Dieses ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Akzeptanz von geschlechtlicher Vielfalt in einer freiheitlichen Demokratie. Wir kritisieren allerdings, dass transfeindlicher Narrative im Gesetzentwurf reproduziert werden, die besonders trans* Frauen unter Generalverdacht eines gewaltvollen Verhaltens stellen. Dabei sind diese Personengruppen in öffentlichen Räumen häufig selbst Gewalt ausgesetzt. Diese misstrauische Haltung ist in einem Gesetz, das eine menschenrechtsbasierte Regelung für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen finden soll, nicht hinnehmbar. Vielmehr bietet das Selbstbestimmungsgesetz eine historische Chance, um die Benachteiligung dieser diskriminierten Gruppen abzubauen und transfeindlichen Verdächtigungen entgegenzuwirken. Hier muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden.“

Hintergrund:

Mit dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) soll es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen erleichtert werden, ihren Geschlechtseintrag und ihre/n Vornamen ändern zu lassen. Die Anerkennung von geschlechtlicher Selbstbestimmung bei der Änderung des Geschlechtseintrags und/oder Vornamen ist ein wichtiger Aspekt, um Personen, bei denen Geschlechtseintrag und Geschlechtsidentität nicht übereinstimmen, ein diskriminierungsarmes Leben und Teilhabe zu ermöglichen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 16.11.2023

LSVD fordert diskriminierungsfreien Zugang zu geschlechtlicher Selbstbestimmung

Am morgigen Mittwoch wird sich der Bundestag in der ersten Lesung mit dem Entwurf „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ (SBGG) befassen. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Wir begrüßen die erste Lesung im Bundestag als den nächsten wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Selbstbestimmungsgesetz für trans*, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen. Das unwürdige und fremdbestimmende „Transsexuellengesetz“ (TSG) sowie der pathologisierende Paragraf 45b im Personenstandsgesetz für intergeschlechtliche Menschen müssen ersetzt werden. Wir fordern Selbstbestimmung ohne Einschränkung und eine einheitliche Regelung für alle trans*, intergeschlechtlichen und nichtbinären Menschen (TIN*).  Alle demokratischen Parteien müssen jetzt dafür zu sorgen, dass nach Jahrzehnten der Diskriminierung endlich ein echtes und menschenrechtsorientiertes Gesetz zur geschlechtlichen Selbstbestimmung kommt; ein Gesetz ohne unwürdige Fremdbegutachtung, ohne staatlich verordnetes Misstrauen und ohne Stigmatisierung.

Wir kritisieren deutlich, dass der aktuelle Gesetzesentwurf, der Selbstbestimmung im Namen trägt, mehrere Menschengruppen von genau dieser geschlechtlichen Selbstbestimmung ausschließen möchte: So will der Entwurf der Bundesregierung Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus keinen Zugang zu einer Personenstandsänderung ermöglichen. Minderjährige und Menschen mit Betreuungsstatus unterliegen weiterhin einer fremdbestimmten Entscheidung, da ihre gesetzlichen Vertreter*innen bzw. ein Gericht in die Personenstandsänderung einwilligen müssen. Außerdem muss unbedingt verhindert werden, dass sich durch den aktuellen SBGG-Entwurf der Änderungsprozess des rechtlichen Geschlechtseintrags für intergeschlechtliche Personen u.a. durch neue Fristen und Regelungen zur Eltern-Kind-Zuordnung verschlechtern würde.

Eine Verschlechterung für alle Personengruppen sind insbesondere auch die unverhältnismäßigen Regelungen zur Übermittlung von Daten an zahlreiche Polizei- und Sicherheitsbehörden, die starke Verunsicherung unter den Betroffenen auslösen. Diese Regelungen widersprechen dem freiheitlichen Recht auf Datenschutz sowie informationelle Selbstbestimmung. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte stuft diese Regelungen als problematisch und unzulässig ein.

Wir fordern zudem die ersatzlose Streichung des lediglich klarstellend gemeinten § 6, der die Wirksamkeit der Personenstandsänderung u.a. im Hinblick auf Vertragsfreiheit, Haus- und Satzungsrecht betrifft. Sollte der Gesetzgeber an der Regelung festhalten wollen, muss jedenfalls ergänzt werden, dass diese nur diskriminierungsfrei und im Rahmen des geltenden Rechts ausgeübt werden dürfen.

15.11, 12.00 – 14 Uhr: Kundgebung am Tag der ersten Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes vor dem Bundestag: Für ein diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz findet eine Kundgebung auf der Wiese vor dem Bundestag statt. Denn Verbesserungen am Gesetzesentwurf fordern nicht nur queere Fachverbände, sondern u. a. auch der Deutsche Frauenrat, der Juristinnenbund, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und viele mehr. Auch diese werden solidarisch bei der Kundgebung dabei sein. Das Ziel ist es, die breite gesellschaftliche Unterstützung für die Einführung eines Selbstbestimmungsgesetzes sichtbar zu machen. 

Weiterlesen

Du willst jetzt schon etwas tun? Dann unterzeichne die Petition “Diskriminierung & Misstrauen raus aus dem Selbstbestimmungsgesetz”: JaZuSelbstbestimmung
Broschüre „Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“ – 12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit – lsvd.de/de/ct/6564
Stellungnahme des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) zum Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz – lsvd.de/de/ct/9421
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften mit zahlreichen Stellungnahmen der Zivilgesellschaft

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 14.11.2023

SCHWERPUNKT II: Internationaler Tag zu Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen (Samstag, 25. November) hat sich Bundesfrauenministerin Lisa Paus mit Vertreterinnen von Initiativen und Organisationen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ausgetauscht. Hierbei übergab Anna Sophie Herken, Initiatorin der Initiative #DieNächste im Namen von mehr als 75 unterzeichnenden Organisationen das gemeinsame Manifest „WirALLE“. Die Aktivistinnen von #DieNächste sind selbst ehemalige Betroffene und wollen das Thema häusliche Gewalt in die breite Öffentlichkeit tragen.

Die Ministerin sprach zudem über die zentralen Elemente für ein neues Bundesgesetz zum Recht auf Schutz und Beratung. Die Kernelemente ihres Gesetzesvorhabens stellte die Ministerin bereits am Vortag beim Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen vor. Mit dem Gewalthilfegesetz, das noch in dieser Legislatur umgesetzt werden soll, soll jede von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt betroffene Frau mit ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung erhalten.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Wir müssen umfassend ansetzen, um Gewalt zu verhindern und ihre Ursachen zu bekämpfen. Mit dem neuen Gewalthilfegesetz will der Bund dazu beitragen, dass alle Frauen, die von Gewalt betroffen sind, die Unterstützung erhalten, die sie benötigen. Ich freue mich, dass dieses Ziel auch bei Ländern und Kommunen breite Unterstützung findet. Mein Konzept sieht vor, dass wir erstmals in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt einführen. Das wäre ein großer Schritt nach vorn.“

Anna Sophie Herken, Initiatorin von #DieNächste, einer Initiative von ehemals betroffenen Frauen häuslicher Gewalt, stellte die Perspektive betroffener Frauen vor und überreichte Ministerin Paus das Manifest „WirALLE“.

Lisa Paus: „Die Initiative #DieNächste zeigt uns, dass Gewalt gegen Frauen alltäglich ist und in allen gesellschaftlichen Schichten vorkommt. Ich habe größten Respekt vor dem Mut der Aktivistinnen. Sie zeigen sich selbst öffentlich als Betroffene und geben so den vielen Frauen eine Stimme, die stumm unter häuslicher Gewalt leiden.“

Anna Sophie Herken, Mitinitiatorin von #DieNächste: „Häusliche Gewalt wird als Privatsache angesehen, jedoch handelt es sich um ein strukturelles Problem, das sich durch alle gesellschaftlichen Gruppen zieht. Mindestens jede vierte Frau wird hierzulande im Laufe ihres Lebens Opfer ihres Lebenspartners. Bis zum heutigen Tag wurden dieses Jahr 98 Frauen von ihrem (Ex-)Partner umgebracht, täglich versucht ein Mann in Deutschland, seine (Ex-)Partnerin zu töten, stündlich werden mehrere Frauen lebensgefährlich verletzt. Der gefährlichste Ort für eine Frau ist das eigene Zuhause, unabhängig von Alter, Herkunft, Bildung, Beruf, Glauben. Und trotzdem spricht nahezu niemand darüber, es herrscht kollektives Schweigen. Schlimmer noch, den Opfern wird nicht geglaubt und sie werden stigmatisiert. Wir von #DieNächste brechen das Tabu und das Schweigen, denn nur so können wir für Sichtbarkeit sorgen für ein alltägliches Problem, das nahezu ausschließlich im Verborgenen stattfindet. Mit dem Manifest ‚WirALLE gegen Gewalt an Frauen‘ erheben mehr als 75 Organisationen nun gemeinsam ihre Stimmen. WirALLE stehen in der Pflicht, Gewalt nie gleichgültig gegenüberzustehen. Und ich lade jede und jeden dazu ein, sich an unsere Seite zu stellen und klar Position gegen Gewalt an Frauen zu beziehen.“

Lisa Paus tauschte sich auch mit Vertreterinnen vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) aus.

Petra Söchting, Leiterin des Hilfetelefons: „Aus meiner Erfahrung als Leiterin des Hilfetelefons ‚Gewalt gegen Frauen‘ weiß ich: Wenn sich betroffene Frauen an das Hilfetelefon wenden, sprechen sie oft zum ersten Mal über die erlebte Gewalt. Obwohl so viele Frauen von Gewalt betroffen sind, ist es immer noch ein Tabu, darüber zu reden. Deshalb begrüße ich die Initiative von #DieNächste, weil sich hier betroffene Frauen aus allen gesellschaftlichen Schichten öffentlich äußern und damit die Botschaft senden: Gewalt gegen Frauen geht uns alle an.“

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, dem 25. November, ruft auch das Hilfetelefon mit der Aktion ‚Wir brechen das Schweigen‘ zum Hinschauen und zu Solidarität mit den Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt auf.

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät von Gewalt betroffene Frauen unter der Rufnummer 116 016 und online auf www.hilfetelefon.de zu allen Formen von Gewalt – rund um die Uhr und kostenfrei. Die Beratung erfolgt anonym, vertraulich, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Auch Menschen aus dem sozialem Umfeld Betroffener und Fachkräfte können das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.

Über #DieNächste

Die Initiative #DieNächste (https://die-naechste.de/) will gängige Klischees und Stigmata zu häuslicher Gewalt abbauen, Mut machen und das Thema in die Mitte der Gesellschaft tragen, um langfristig gesellschaftliche sowie politische Veränderungen herbeizuführen. Die Initiatorinnen möchten ein breites öffentliches Bewusstsein dafür schaffen, dass Gewalt in der Partnerschaft inakzeptabel ist und jede:r in der Pflicht steht, sich für die Sicherheit seiner Mitmenschen stark zu machen.

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen hat #DieNächste gemeinsam mit den Organisationen UN Woman, Zonta, One Billion Rising und KIS, T.o.Be u.a. ein Manifest gegen Gewalt an Frauen verfasst und dieses heute an Bundesfrauenministerin Lisa Paus übergeben. Unter dem Namen „WirALLE gegen Gewalt an Frauen“ laden die Unterzeichnerinnen Politik, Gesellschaft und Medien ein, ihre Stimme gegen Gewalt zu erheben. Das Manifest ruft zu einem gleichberechtigen und partnerschaftlichen Miteinander und zu Solidarität auf und fordert verantwortliches politisches und gesellschaftliches Handeln. Erstmalig haben sich mit „WirALLE“ von häuslicher Gewalt Betroffene, Facheinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen und stellen gemeinsame Forderungen an Politik, Gesellschaft und Medien. Mehr als 75 Erstunterzeichnende unterstützen bereits das Manifest.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.11.2023

Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend und darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben. Dafür macht sich die SPD-Bundestagsfraktion stark.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Der Kampf gegen Gewalt an Frauen hat für die SPD-Bundestagsfraktion höchste Priorität. Gewalt gegen Frauen ist menschenverachtend und darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben.

Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ unterstützen wir den Um- und Ausbau von Frauenhäusern. Das Bundesbauministerium hat zusätzlich Unterstützungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Durch Bundesförderprogramme im sozialen Wohnungsbau und in der Städtebauförderung werden der Bau und Umbau von Schutz- und Beratungseinrichtungen unterstützt.

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das wichtigste völkerrechtliche Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen. Mit einer staatlichen Koordinierungsstelle werden wir die Konvention vollständig und effektiv umsetzen. Dazu gehört auch, frauenfeindliche Gewaltdelikte in familienrechtlichen Verfahren stärker zu berücksichtigen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, ist das in einem Umgangsrechtsverfahren zwingend zu berücksichtigen. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten steht fest: Das Sorge- und Umgangsrecht darf dem Schutz vor Gewalt nicht zuwiderlaufen.“

Ariane Fäscher, zuständige Berichterstatterin:

„Die Zahlen frauenfeindlicher Gewalttaten sind erschütternd. Gewalt gegen Frauen ist allgegenwärtig und muss mit aller Kraft und auf allen Ebenen beseitigt werden. Daher setzen wir uns für eine ressortübergreifende Schutzstrategie ein, die sich auf Gewaltprävention, Gewaltschutz und eine effektive Strafverfolgung konzentriert.

Wir stehen an der Seite der Frauen und machen uns dafür stark, dass Betroffene und ihre Kinder bestmöglich unterstützt und geschützt werden. Das Recht auf Schutz vor Gewalt für alle Frauen und ihre Kinder werden wir absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern schaffen. Das Gesetzgebungsverfahren hierzu wird derzeit durch das Bundesfrauenministerium vorbereitet. Wir halten den Druck hoch, damit das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 24.11.2023

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25.11. erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Gewalt gegen Frauen ist ein globales Problem – auch in Deutschland. Jede dritte Frau ist oder war hierzulande von sexueller oder häuslicher Gewalt betroffen. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner, eine Frau zu töten – an jedem dritten Tag verliert eine Frau in Deutschland ihr Leben, weil ihr (Ex-)Partner sie umbringt. Sexistische Sprüche, Belästigungen oder Benachteiligungen am Arbeitsplatz gehören zum Alltag der meisten Frauen in Deutschland.

Gewalt gegen Frauen ist eine gravierende Menschenrechtsverletzung, die jede von uns treffen kann. Wir Grüne setzen uns immer schon und jetzt als Regierungsfraktion ganz besonders für den Schutz von Frauen vor Gewalt ein. Wir haben internationale Menschenrechtskonventionen wie die Istanbul-Konvention in den Koalitionsvertrag verhandelt und setzen diese jetzt vorbehaltlos um.

Daher ist es notwendig und wichtig, dass Frauenministerin Lisa Paus am Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt eingerichtet hat. Beim Bundesfrauenministerium wird die Koordinierungsstelle angesiedelt, die aktuell eine ressortübergreifende Strategie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt erarbeitet.

Wir Grüne drängen seit Jahren darauf, dass der Bund mit in die Finanzierung der Gewalthilfe-Infrastruktur für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen einsteigt. Mit einem bundeseinheitlichen Rechtsrahmen werden wir dafür sorgen, dass alle gewaltbetroffenen Frauen unabhängig vom Wohnort Schutz und Hilfe erhalten. 16 Jahre Stillstand durch die unionsgeführten Regierungen ohne Fortschritte für mehr Gewaltschutz von Frauen sind genug. Ebenso werden wir in Zukunft häusliche Gewalt und das Kindeswohl bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht besser berücksichtigen.

Der Schutz von Frauen vor Gewalt darf nicht an Grenzen halt machen. Wir begrüßen den Beitritt der Europäischen Union zur Istanbul-Konvention in diesem Sommer und den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die auch sexualisierte Gewalt umfasst. Damit zukünftig europaweit gilt: Jede Frau hat das Recht auf ein Leben frei von Gewalt!

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 24.11.2023

Zum internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt die Sprecherin für Frauenpolitik und Diversity der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Gewalt in jeglicher Form darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Dazu zählt nicht nur körperliche, sondern auch psychische und digitale Gewalt. Frauen, die Opfer von Gewalt werden, brauchen Unterstützung und für uns in der Politik gilt es, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Das bedeutet, die Präventionsarbeit auszubauen, mehr Frauenhausplätze zu schaffen und die Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen auszubauen. Daneben brauchen wir eine vollumfängliche Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Außerdem spielt es eine wichtige Rolle, dass Bund, Länder und Kommunen stärker zusammenarbeiten, um gemeinsam wirksam gegen Gewalt an Frauen vorzugehen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 24.11.2023

Am morgigen 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Dazu können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, und die frauenpolitische Sprecherin Silvia Breher gerne so zitieren:

Dorothee Bär: „Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen geht uns alle etwas an. Noch immer schweigen in Deutschland viel zu viele Frauen, die Gewalt in allen möglichen Facetten erfahren. Die Mutigen, die ihr Schweigen brechen, stehen vor überfüllten und unterfinanzierten Frauenhäusern, Gerichtsprozesse scheitern regelmäßig. Die grüne Bundesfrauenministerin Lisa Paus muss hier dringend aus dem Ankündigen ins Handeln kommen. Auf den Kriegsschauplätzen der Welt wird Gewalt gegen Frauen systematisch als Waffe eingesetzt. Und immer unterliegen Frauen, denen von Männern Gewalt angetan wird, in einem Machtgefälle. Aber Frauen sind gleichberechtigt, und ihre Rechte sind Menschenrechte. Gewalt ist kein Weg.“

Silvia Breher: „Jeden Tag werden Tausende Frauen weltweit Opfer verschiedenster Formen von Gewalt. Allein in Deutschland ist die Zahl der Opfer häuslicher Gewalt im vergangenen Jahr um 8,5 Prozent gestiegen. Wir sind als Gesellschaft gemeinsam in der Verantwortung, daran etwas zu ändern. Gewalt gegen Frauen darf kein Tabuthema sein. Deshalb ist es wichtig, dass wir am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen das Thema in Erinnerung rufen und darüber sprechen. Die Bundesregierung tut aktuell zu wenig, um Frauen in Deutschland besser vor Gewalt zu schützen. Wir hören immer nur Ankündigungen, es müssen endlich Taten folgen. Es gibt nicht nur beim Ausbau unseres Hilfesystems, sondern auch im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts und des Opferschutzes akuten Handlungsbedarf.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 24.11.2023

Häusliche Gewalt wird im Umgangs- und Sorgerecht nicht ausreichend berücksichtigt. Zu diesem Schluss kommt die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des Deutschen Instituts für Menschenrechte, die heute in Berlin die Analyse „Häusliche Gewalt im Umgangs- und Sorgerecht“ veröffentlicht hat.

Die Istanbul-Konvention des Europarats, die in Deutschland seit 2018 im Rang eines Bundesgesetzes gilt, definiert häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung. Die Konvention gibt in Artikel 31 vor, dass häusliche Gewalt in Verfahren und Entscheidungen zum Umgangs- und Sorgerecht zu berücksichtigen ist

„In der Praxis nehmen deutsche Gerichte viel zu selten Bezug auf die Vorgaben der Istanbul-Konvention. Um zentrale Schutzlücken für Betroffene – in der Regel Frauen und Kinder – zu schließen, braucht es eine Reform des Umgangs- und Sorgerechts, die eine Änderung der einzelnen materiell-rechtlichen Regelungen des Umgangs- und Sorgerechts ebenso wie Anpassungen im Verfahrensrecht umfasst. Unsere Analyse macht dazu konkrete Vorschläge“, erklärt Müşerref Tanrıverdi, Leiterin der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt. Die Sicherheit des gewaltbetroffenen Elternteils und der Kinder müsse immer Vorrang haben vor dem Umgangs- und Sorgerecht des gewaltausübenden Elternteils.

Die Berichterstattungsstelle empfiehlt insbesondere eine Verankerung der Schutzinteressen des gewaltbetroffenen Elternteils in den speziellen Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht. Nötig sei auch eine Definition von häuslicher Gewalt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entsprechend der Istanbul-Konvention. Danach umfasst der Begriff alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer und wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen, unabhängig davon, ob der*die Täter*in denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte. Zudem müsse die Berücksichtigung des Kindeswohls gemäß UN-Kinderrechtskonvention durch Gehör der Meinung des Kindes weiter gestärkt werden.

Weitere Reformvorschläge betreffen unter anderem Anpassungen zur sogenannten Regelvermutung und zur Wohlverhaltensklausel. Der Regelvermutung entsprechend wird bisher üblicherweise der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen angestrebt, weil das Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen hat und dieser dem Kindeswohl entspricht. In Fällen von häuslicher Gewalt empfiehlt die Berichterstattungsstelle die Regelvermutung künftig umzukehren, so dass die Kindeswohldienlichkeit des Umgangs mit dem gewaltausübenden Elternteil stets positiv festgestellt werden muss. Ähnliches gilt für die Wohlverhaltensklausel, die getrennte Elternteile verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt. Hier wird empfohlen sicherzustellen, dass die Belange der von häuslicher Gewalt betroffenen Person stärker berücksichtigt werden.

Mit Blick auf Verfahren in Familiensachen empfiehlt die Berichterstattungsstelle etwa die Pflicht zur Amtsermittlung zu konkretisieren und getrennte Anhörungen zu ermöglichen. Grundsätzlich sollten alle Beteiligten an Umgangs- und Sorgerechteverfahren – seien es Richter*innen, Verfahrensbeiständ*innen, Sachverständige oder Jugendamtsmitarbeitende – zu allen Aspekten häuslicher Gewalt verbindlich und umfassend geschult werden.

„Wir hoffen sehr, dass unsere Vorschläge im Rahmen der aktuellen Überlegungen zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts aufgegriffen und umgesetzt werden. Häusliche Gewalt ist grundsätzlich Ausdruck und Folge struktureller Probleme. Deswegen ist über die gesetzlichen Reformen hinaus ein ganzheitlicher Ansatz nötig, der eine Vielzahl von abgestimmten politischen und gesetzgeberischen Maßnahmen umfasst. Letztlich braucht Deutschland eine evidenzbasierte, umfassende und koordinierte Strategie – nur so lässt sich geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt im Sinne der Istanbul-Konvention bekämpfen“, betont Tanrıverdi. „Wir begrüßen, dass das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend derzeit eine Koordinierungsstelle nach der Istanbul-Konvention einrichtet und eine Bundesstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aufsetzt. „Wichtig ist, dass diese Strategie zügig erarbeitet und umgesetzt wird und alle relevanten Stellen einbezogen werden – so auch die Zivilgesellschaft.“

Die Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt) ist der bisher umfassendste Menschenrechtsvertrag gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Die Istanbul-Konvention ist seit 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft.

Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist von der Bundesregierung damit betraut worden, eine unabhängige Berichterstattungsstelle zu geschlechtsspezifischer Gewalt einzurichten. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats unabhängig zu beobachten und zu begleiten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert die vierjährige Aufbauphase der Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.11.2023

Häusliche Gewalt in Deutschland nimmt zu. Im Jahr 2022 wurden nach Angaben des Bundeskriminalamts 240.547 Fälle häuslicher Gewalt registriert, davon 157.818 im Kontext von Partnerschaftsgewalt. Das entspricht einem Anstieg der Partnerschaftsgewalt um 9,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 80 Prozent der Betroffenen sind Frauen. Der Schutzbedarf der Betroffenen – etwa durch Frauenhäuser – ist hoch. Doch es fehlen tausende Plätze. Nach den Empfehlungen der Istanbul-Konvention, die Deutschland unterzeichnet hat, werden in Deutschland mindestens 21.000 Frauenhausplätze benötigt. Laut Frauenhausstatistik 2022 gibt es aber nur 6.800 Plätze.

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Die Zunahme von häuslicher Gewalt ist erschreckend! Die Zahlen liegen seit langem auf dem Tisch. Frauenhäuser müssen schutzsuchende Frauen und ihre Kinder abweisen, weil keine Plätze frei sind. Das ist ein Skandal. Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem und darf nicht länger ignoriert werden. Der Bund muss sein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzen und gemeinsam mit den Ländern eine einheitliche gesetzliche Regelung zur Finanzierung von Schutz und Hilfe bei Gewalt schaffen. Denn es darf nicht sein, dass Frauen in Not der Gewalt ihrer Partner schutzlos ausgeliefert sind.“

In der aktuellen Situation gibt es zusätzliche Hürden für schutzsuchende Frauen. Die unzureichende Finanzierung der Frauenhäuser führt dazu, dass die personelle Ausstattung mit Fachkräften nicht ausreicht, um betroffene Frauen zeitnah aufnehmen zu können. Frauenhäuser müssen für Frauen, die von ihren Partnern bedroht werden, rund um die Uhr erreichbar sein. Die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern arbeiten daher häufig ehrenamtlich, um die ständige Erreichbarkeit zu gewährleisten. Frauen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, müssen zudem ihren Aufenthalt selbst bezahlen.

Mehr Informationen:

Ratgeber der Diakonie zu Gewalt gegen Frauen: https://hilfe.diakonie.de/gewalt-gegen-frauen

Frauenhausstatistik 2022: https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redakteure/Publikationen/Statistik/2023-11-06_Kurzfassung_Frauenhausstatistik2022_final_FHK.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.11.2023

Den Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November nimmt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) zum Anlass, um neben den strafrechtlichen Aspekten des Gewaltschutzes auf die familienrechtlichen Konsequenzen von Partnergewalt aufmerksam zu machen. Häusliche Gewalt muss in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren zwingend berücksichtigt werden. „Die Istanbul-Konvention gibt uns in Art. 31 vor, was zu tun ist. Kinder und gewaltbetroffene Elternteile dürfen nicht länger durch familiengerichtliche Verfahren und Entscheidungen gefährdet werden“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Vorfälle von Gewalt in Beziehungen können nach einer Trennung auf eine latente oder ganz konkrete Gefahr für den gewaltbetroffenen Elternteil hindeuten, insbesondere dann, wenn Umgangskontakte strategisch zur weiteren Gewaltausübung genutzt werden. Ein weiteres Problem ist, dass die Auswirkungen des Miterlebens sog. häuslicher Gewalt auf Kinder den befassten Institutionen – also vor allem den Jugendämtern und Familiengerichten – oftmals nicht bekannt sind oder ausgeblendet werden. Auch Gewalt, die sich gegen die Mutter richtet, betrifft Kinder unmittelbar. Die Expert*innengruppe des Europarats (GREVIO), die die Einhaltung der Istanbul-Konvention in den Mitgliedsstaaten überwacht, hat Deutschland in dieser Hinsicht bereits zu Nachbesserungen aufgefordert.

Neben der effektiveren Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen sowie ihren Kindern braucht es einen Blick auf die gewaltausübenden (Ex-)Partner und Väter. „Täter müssen auch mit den Möglichkeiten des Familienrechts für ihr Verhalten zur Verantwortung gezogen werden, damit die Gewaltspirale endet“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht. Eine solche Verantwortungsübernahme kann etwa durch die Teilnahme in einem Programm sog. Täterarbeit gelingen, wie sie in Art. 16 der Istanbul-Konvention vorgesehen ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 23.11.2023

Am 25. November ist der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt dies zum Anlass, um in einer Themenwoche auf das Ausmaß und die Formen geschlechtsspezifischer Gewalt aufmerksam zu machen. „Spätestens seitdem die Istanbul-Konvention in Kraft getreten ist, wissen wir, dass Gewalt gegen Frauen ein entscheidender sozialer Mechanismus ist, durch den Frauen in eine untergeordnete Position gegenüber Männern gezwungen werden. Sie ist geschlechtsspezifisch und hat strukturellen Charakter,“ stellt die Präsidentin des djb Ursula Matthiessen-Kreuder fest.

Zur Themenwoche „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ veröffentlicht die djb-Strafrechtskommission kommende Woche eine Online-Broschüre, in der neben den unterschiedlichen geschlechtsspezifischen Gewaltformen auch auf rechtliche Missstände hingewiesen wird. Auf den offiziellen Social-Media-Kanälen des djb wird in der Woche vom 20. bis zum 26. November 2023 jeden Tag ein Thema aus der Broschüre vorgestellt.

Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie ist Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern, die zur Beherrschung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben. Die Vorsitzende der Strafrechtskommission, Dilken Çelebi, betont: „Ein wesentliches Hindernis für die Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ist die fehlende Anerkennung der Tatsache, dass sie zur erschreckenden Normalität unserer Gesellschaft gehört. Nur, wenn geschlechtsspezifische Gewalt als gesamtgesellschaftliches Problem anerkannt wird, können effektive Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung getroffen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 17.11.2023

Gewaltfreies Leben: Kampagne dekonstruiert misogyne Narrative und fordert Einhaltung der Frauen- und Kinderrechte

Am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, fordert der bundesweite Verein MIA mit der 4. White Lily Revolution erneut die gesetzgeberische Umsetzung und konsequente Anwendung der Istanbul-Konvention (IK),
insbesondere des Artikels 31, in der Familienrechtspraxis ein.

2022 stellte die White Lily Revolution 2022 den Artikel 31 IK ins Zentrum. Dieses Jahr widmet sich die Kampagne typischen mütterfeindlichen Mythen in Familiengerichtssälen. Aus ihnen folgt regelmäßig, dass die Rechte gewaltbetroffener Mütter und Kinder verletzt werden. Gerichtsentscheidungen liefern sie in Folge erneuter Gewalt aus, weil Gerichte und Jugendämter vorgefallene Gewalt oft als nicht relevant für das Umgangs- und Sorgerecht betrachten. Das bezeichnet MIA seit der ersten #whitelilyrev 2020 als institutionelle Gewalt.

VORWÜRFE STATT GEWALTSCHUTZ

Statt Mütter und Kinder vor Gewalt zu schützen, werden Mütter mit einer Vielzahl frauenfeindlicher Mythen konfrontiert. Besonders häufig wird ihnen eine ‚Bindungsintoleranz‘ attestiert, wenn sie aus Schutzgründen für die Kinder und sich selbst den unbegleiteten, gar ausgedehnten Umgang mit dem gewalttätigen Elternteil ablehnen. Was wissenschaftlich klingt, ist jedoch ein Pseudokonzept ohne wissenschaftliche Evidenz. Sie hat aber eine alte, frauenfeindliche Wurzel, wie die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, in ihrem Bericht von Juni 2023 aufzeigte. Diese Pseudokonzepte und ihre Folgen für Gewaltopfer kritisierte Alsalem als Menschenrechtsverletzung.

DEKONSTRUKTION EINER PSEUDOTHEORIE

Das Pseudokonzept ‚Bindungsintoleranz‘ dekonstruiert die Kampagne #whitelilyrev in mehreren Videos. Sie zeigen, welche Dynamik aus mütterfeindlichen Narrativen entsteht und wie sie wirken: Mütter verlieren dadurch ihren Platz an der Seite ihrer Kinder, wenn sie nicht bereit sind, weiterhin Gewalt zu erdulden. Hinter vorgeblicher Bindungsintoleranz steht eine nur von Müttern verlangte Anpassungstoleranz, die ihnen durch Gerichte und Jugendämter gewaltvoll
Zugeständnisse abnötigt und ihnen den Raum für ein selbstbestimmtes Leben verwehrt. Wollen Mütter sich gegen diese Mythen wehren, riskieren sie, vor Gericht ihre Kinder zu verlieren. Stefanie Ponikau, stellvertretende Vorsitzende von MIA, erklärt zur Kampagne: „Zuerst muss klar sein: Gewalt, egal welche Form, ist immer eine Gefährdung von Mutter und Kind. Auch wenn sich die Gewalt gegen die Mutter richtet, wird das Kind ebenfalls traumatisiert.“ Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse sind unstrittig und Grundlage der IK. „Gewalt nicht ernst zu nehmen, sondern mithilfe pseudowissenschaftlicher Konzepte wie Bindungsintoleranz und ähnlichem gegen die Opfer zu drehen, ist eine Missachtung ihrer Menschenrechte. Mehr noch:

Es ist ein Versagen des Rechtsstaates, wenn er Entscheidungen entgegen gesicherter Erkenntnisse zulässt und sie durch mangelnde Fehlerkultur nicht korrigiert“, ordnet Ponikau ein.
Dass die Schutzrechte von Frauen und Kindern im deutschen Familienrecht dank frauenfeindlicher Mythen regelmäßig missachtet werden, und das jüngst von der UN als Menschenrechtsverletzung eingeordnet wurde – „das sollte der finale Weckruf für die Bundesregierung sein, endlich zu liefern“, urteilt Ponikau.

Seit 2020 ruft die MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende jedes Jahr ab dem 25.11. gewaltbetroffene Mütter mit der White Lily Revolution auf, weiße Lilien vor Gerichten und Jugendämtern niederzulegen, die ihr Recht auf Gewaltschutz in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren missachtet haben. Die niedergelegten Lilien werden ab dem 25.11. auf der
Aktions-Website in der Karte der Lilien (Link) dokumentiert. Das Motto: Tausche Lilie gegen Gewaltschutz

GLOSSAR:

UMGANGSRECHT BRICHT GEWALTSCHUTZ
Bis heute bricht das Umgangsrecht von gewalttätigen Vätern das Recht auf Gewaltschutz von Müttern und Kindern. Dieser Missstand wird seit vielen Jahren von zahlreichen Verbänden und Expert:innen kritisiert – passieren tut in der Gesetzgebung seit Jahren nichts. Rückenwind erhält die Forderung von MIA nach konsequenter Einhaltung von Art. 31 IK nicht nur durch den UN-Bericht vom Juni, sondern ebenso von GREVIO, dem Expert:innengremium des Europarats. Die Gewaltschutz-Expert:innen rügten Deutschland 2022 in ihrem Staatenbericht deutlich und mahnten Reformen im deutschen Familienrecht und der Rechtspraxis an.

IK: ANHALTENDE MENSCHENRECHTSVERLETZUNG
Laut Istanbul-Konvention ist Gewalt gegen Frauen Ausdruck gesellschaftlicher Strukturen, die Frauen bis heute diskriminieren. Die Konvention definiert Gewalt gegen Frauen als anhaltende Menschenrechtsverletzung. Ihre Nichtberücksichtigung in vielen deutschen Gerichtsverfahren zum Sorge- und Umgangsrecht führt in der Praxis dazu, dass Opfer weiterhin kontinuierlicher Gefährdung durch Nachtrennungsgewalt (engl: post separation abuse) ausgesetzt werden, anstatt sie vor Gewalt zu schützen, wie es die Konvention vorsieht. Statt Gewaltvorträge in Familiengerichten eingehend zu prüfen und diese als zentrales Kriterium in Entscheidungen einzubeziehen, werden Gewaltopfer – Mütter wie Kinder – in vielen Verfahren erneut viktimisiert und traumatisiert.
Die Istanbul-Konvention wurde von Deutschland 2017 ratifiziert und trat 2018 in Kraft. Seither ist sie geltendes Recht in Deutschland, das von der Rechtsprechung angewendet werden muss. In der Rechtspraxis ist das bisher jedoch nicht angekommen.

LINKS:

Aktions-Website: www.whitelilyrev.de
Istanbul-Konvention im Wortlaut: https://rm.coe.int/1680462535
UN-Bericht A/HRC/53/36 – Custody, violence against women and violence against children.
Report of the Special Rapporteur on violence against women and girls, its causes and consequences, Reem Alsalem (04/2023). Link: http://undocs.org/A/HRC/53/36
GREVIO-Bericht zur Umsetzung der IK in Deutschland (10/2022), insb. zu Art. 31 IK ab S. 71:
https://www.bmfsfj.de/resource/blob/202386/3699c9bad150e4c4ff78ef54665a85c2/grevioevaluierungsbericht-istanbul-konvention-2022-data.pd

Quelle: Pressemitteilung MIA – Mütterinitiative für Alleinerziehende e.V. i.G. vom 24.11.2023

SCHWERPUNKT III: Kindergrundsicherung

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/9434) zur Kindergrundsicherung gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem die Frage beantworten, ob sie die Ansicht teilt, wonach es sich bei einer Leistungsanpassung an das Inflationsgeschehen nicht um eine Verbesserung der Lebensumstände handelt, sondern lediglich um die Verhinderung einer Verschlechterung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 888 vom 27.11.2024

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung (20/9092) stößt bei Experten auf deutliche Kritik. In einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montagmittag begrüßten die geladenen Sachverständigen zwar einhellig die Grundidee, familienpolitische Leistungen zusammenzuführen und dadurch leichter zugänglich zu machen. An der Art und Weise, wie dies geschehen soll, gab es jedoch durchweg erhebliche Zweifel. Die Vorlage der Regierung würde nicht dazu führen, Mehrfachzuständigkeiten zu beseitigen, Familien würden nicht Leistungen aus einer Hand bekommen, wie es eigentlich das Ziel des Gesetzes sei, lauteten die Einwände. Insofern drehte sich ein erheblicher Teil der Diskussion um die Ausgestaltung des neuen „Familienservice“, dessen Aufbau nach Ansicht der Experten die Verwaltungskosten in die Höhe treiben und das System unnötig verkomplizieren würde.

Ziel der Kindergrundsicherung ist es, Millionen Kinder aus der Armut zu holen, indem die bisherigen Leistungen Kindergeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag und die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zusammengeführt und im Wesentlichen von einem neu zu schaffenden „Familienservice“ bei der Bundesagentur für Arbeit (in Anlehnung an die bisherigen Familienkassen) bearbeitet werden. Die Kindergrundsicherung soll aus drei Teilen bestehen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen (entspricht dem Kindergeld), dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dadurch, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss bei der Bemessung des Kinderzusatzbetrages grundsätzlich nur zu 45 Prozent berücksichtigt werden, soll sich die Situation von Alleinerziehenden, die Bürgergeld erhalten, und Alleinerziehenden mit noch nicht eingeschulten Kindern besonders verbessern.

Für die Bundesagentur für Arbeit (BA) betonte Vanessa Ahuja, dass die BA geübt darin sei, komplexe Gesetze umzusetzen. „Aber wir brauchen mehr Zeit“. Es müsse die IT angepasst, Personal akquiriert und qualifiziert und ein Schnittstellenmanagement aufgebaut werden, um Familien unnötige Weg zu ersparen. „Das ist für die BA zum 1. Januar 2025 nicht realisierbar“, sagte sie. Einige andere Sachverständige mahnten, die vorhandenen Unterstützungsstrukturen nicht zu zerschlagen, die sich in den rund 1.000 Jobcentern für Familien im Bürgergeld-Bezug etabliert haben. 100 Familienservice-Stellen könnten diese nicht ersetzen, sagte zum Beispiel Diana Stolz, Vorsitzende der Betriebskommission des Kommunalen Jobcenters Neue Wege Kreis Bergstraße. „Kinderarmut ergibt sich aus Elternarmut, deshalb muss man die ganze Familie in den Blick nehmen“ und könne nicht die Kinder vom Familienservice und die Eltern durch das Jobcenter betreuen. Marc Elxnat, Vertreter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, stellte fest, der anfänglichen Euphorie über das Projekt Kindergrundsicherung sei nun Ernüchterung gewichen. „Es werden unnötige Parallelstrukturen geschaffen“, so Elxnat. Ähnlich äußerten sich die anderen Vertreter der kommunalen Spitzenverbände.

Kritik gab es mehrfach auch daran, dass der Gesetzentwurf bisher keine Anhebung des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder vorsieht. Dies bezeichneten vor allem die Vertreter von Wohlfahrtsverbänden als enttäuschend. Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband betonte, eine Kindergrundsicherung müsse deutlich mehr sein als eine Verwaltungsreform. „Um Armut zu bekämpfen, brauchen Familien schlicht und einfach mehr Geld.“ Für einen Großteil der armen Kinder würden sich die Leistungen aber nicht ändern, sagte er. Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK Deutschland, bekräftigte, dass die Bündelung von Leistungen ein ganz wichtiges Ziel der Kindergrundsicherung sei, denn das jetzige System funktioniere nicht so, wie es Kinder und Jugendliche eigentlich bräuchten. Sie appellierte an die Abgeordneten, in den Beratungen dafür zu sorgen, dass die Ungleichbehandlung von Familien mit viel Geld und jenen mit wenig Geld abgeschafft wird. Bernd Siggelkow, Vorstand der Kinderstiftung „Arche“, verwies darauf, dass es armen Kindern nicht nur an Geld mangele, sondern auch an Ressourcen, auf die sie zurückgreifen können, unter anderem auf ein ganz anders aufgestelltes Bildungssystem. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Leistungen bei den Kindern direkt ankommen, lautete sein Appell an die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 848 vom 13.11.2024

Nach langem Ringen um eine Einigung bei der Kindergrundsicherung hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, zu dem im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestags heute eine Anhörung von Expert*innen stattfindet. Alexander Nöhring, Leitung der Abteilung Kinder, Jugend, Frauen, Familie im AWO-Bundesverband, vertritt die Positionen der AWO dort als Sachverständiger.

Alexander Nöhring kommentiert den Entwurf der Bundesregierung wie folgt: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung erste Schritte geht, um eine Kindergrundsicherung einzuführen. Für eine armutsvermeidende und sozial gerechte Kindergrundsicherung setzen wir uns als AWO seit 2009 gemeinsam mit unseren Partner*innen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG ein und sehen in ihr einen wesentlichen Baustein, um allen Kindern und Jugendlichen in unserem Land ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Idee der eigenständigen Absicherung von Kindern und Jugendlichen werten wir als einen längst überfälligen Paradigmenwechsel im deutschen Sozialstaat.“

Aus Sicht der AWO enthält der Entwurf erste gute Ansätze, wie zum Beispiel die Bündelung zentraler Leistungen für Kinder und Jugendliche in einem Gesetz, Verbesserungen bei der Anrechnung von Einkommen der Kinder und Eltern für einzelne Gruppen und erste Schritte hin zu einem zugehenden Sozialstaat. 

Gleichzeitig enttäuscht der Entwurf jedoch in wesentlichen Punkten und bleibt weit hinter dem Konzept des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG zurück. Das betriff in erster Linie die Höhe der neuen Leistung, weiter bestehenden Nachweispflichten und Antragserfordernissen anstelle einer möglichst automatischen Auszahlung sowie gespaltenen Zuständigkeiten statt einer einheitlichen Anlaufstelle für alle kindbezogenen Leistungen. Inakzeptabel ist der Ausschluss der Kinder und Jugendlichen im Asylbewerberleistungsgesetz und die im Entwurf enthaltene Leistungskürzung durch den Wegfall des Sofortzuschlags.

Nöhring abschließend: „Wir müssen leider feststellen, dass der Bundesregierung im vorliegenden Entwurf der Mut gefehlt hat, einen umfassenden Systemwechsel hin zu einer echten Kindergrundsicherung zu vollziehen, der die monetäre Familienförderung wirklich vom Kopf auf die Füße stellt. Aber noch ist nicht aller Tage Abend: Wir setzen jetzt auf die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, an den von uns kritisierten Stellen im Entwurf nachzubessern und damit die Weichen für eine echte Kindergrundsicherung doch noch zu stellen.“ 

Zur vollständigen Stellungnahme: https://awo.org/kindergrundsicherung-stellungnahme-zur-oeffentlichen-anhoerung-im-ausschuss-fuer-familie-senioren

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.11.2024

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht weiterhin erheblichen Änderungsbedarf bei der Kindergrundsicherung. Anlässlich der heutigen Anhörung zur Kindergrundsicherung im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht der djb elf Anliegen, die mit dem aktuellen Gesetzentwurf nicht erreicht werden können. „Um gegen Kinderarmut vorzugehen und Kindern und Jugendlichen wirklich soziale, kulturelle und politische Teilhabe zu ermöglichen, brauchen wir höhere Leistungen und nicht die vorgesehenen bürokratischen Neujustierungen.“, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

In der aktuellen Stellungnahme erklärt der djb unter anderem, warum es die geplante Kindergrundsicherung in ihrer momentanen Form nicht einfacher machen wird, Leistungen zu beantragen, oder das Ziel der Entstigmatisierung verfehlt wird. Auch weist der djb darauf hin, dass die Leistungen allen Kindern, die in Deutschland leben, zu gewähren sind – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder Migrationsgeschichte. Die Kritik baut auf der Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 6. September 2023 auf, in der der djb bereits darauf hingewiesen hat, dass mit der geplanten Kindergrundsicherung für Kinder nichts gewonnen ist.

Die Kindergrundsicherung ist auch aus gleichstellungsrechtlicher Sicht höchst relevant. Nach einer Trennung der Eltern leben Kinder weit überwiegend in den Haushalten ihrer alleinerziehenden Mütter. Alleinerziehende Frauen und ihre Kinder sind statistisch nachweisbar besonders von Armut bedroht, nicht zuletzt, weil Mütter infolge der nach wie vor defizitären Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen oftmals nicht in Vollzeit berufstätig sein können. Diese Perspektive strukturell benachteiligter Mütter ist auch beim Thema Kindergrundsicherung nicht aus dem Blick zu verlieren.

„Auch im Sinne der Gleichstellung von Männern und Frauen sollten wir Kinder gut absichern. Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss gehen meistens auf Kosten von Frauen, die nach einer Trennung die Care-Arbeit übernehmen.“, so die stellvertretende Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich im djb, Prof. Dr. Susanne Dern.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 13.11.2023

eaf fordert erhebliche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) kritisiert den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung als vertane Chance auf eine auskömmliche finanzielle Absicherung für soziale Teilhabe und ein gutes Aufwachsen aller Kinder. „Ein vorurteilsfreier Blick auf die Ursachen von Armut fehlt dieser Reform aus unserer Sicht ebenso wie der politische Wille, ausreichend Geld in die Hand zu nehmen, um Kinder und Jugendliche deutlich besser als bisher zu unterstützen“, so Martin Bujard, Präsident der eaf. „Wir haben uns eine weit umfassendere Reform gewünscht. Nun geht es darum, mit dem vorgelegten Entwurf konstruktiv umzugehen.“

Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Familienausschuss des Bundestages fordert die eaf – mit Blick auf die sonst entstehenden Folgekosten unterlassener Armutsbekämpfung – erhebliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Vordringlich sind aus ihrer Sicht dabei folgende Punkte:

1. Zusatzbetrag pauschal um 15 Euro Teilhabebetrag und 20 Euro Sofortzuschlag erhöhen

Solange die Neuberechnung eines ausreichenden Kindermindestbedarfs aussteht, sollte der pauschale Teilhabebetrag von 15 Euro zusätzlich zum Zusatzbetrag (und unabhängig von der Höhe des Anspruchs auf den Zusatzbetrag) ohne jede Nachweispflicht automatisch mit ausgezahlt werden. Das Gleiche gilt für den monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro nach § 72 SGB II, dessen Streichung im parlamentarischen Verfahren zurückgenommen werden sollte.

2.Kinder von Alleinerziehenden besser erreichen: Vorgesehene Änderungen im Unterhalts­vorschussgesetz streichen, Unterhaltsvorschuss neu berechnen

Alleinerziehende und überwiegend alleinerziehende Eltern brauchen keine „Erwerbsanreize“, denn es fehlt ihnen an vielem, aber nicht an der Motivation. Deshalb sollte die darauf abzielende Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes komplett entfallen. Änderungsbedarf sieht die eaf dagegen im Hinblick auf die Ermittlung der Höhe des Unterhaltsvorschusses. Dieser sollte künftig errechnet werden, indem vom Mindestunterhalt nur die Hälfte des Kindergeldes bzw. des Kinder­garantiebetrages abgezogen wird.

3. Vorläufigen Umgangsmehrbedarfszuschlag einführen

Der erhöhte Bedarf von Kindern in Trennungsfamilien wird in dem vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt. Solange ein ausreichender Umgangsmehrbedarf für Trennungskinder nicht ermittelt wird, sollte der daraus resultierenden Unterdeckung der Bedarfe des Kindes in beiden Haushalten im parlamentarischen Verfahren zumindest übergangsweise abgeholfen werden, indem diese Kinder bei Anspruch auf den Zusatzbetrag einen vorläufigen Umgangsmehr­bedarfszuschlag in Höhe von 25 Prozent der Kindergrundsicherung erhalten.

Eine ausführlichere Darstellung dieser Forderungen wurde den Mitgliedern des Bundestagsaus­schusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Stellungnahme der eaf anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 13. November 2023 zugeleitet.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie in der Stellungnahme der eaf vom 6. September 2023 zum Referentenentwurf des BMFSFJ „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 13.11.2023

Anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung zur Kindergrundsicherung im Familienausschuss des Deutschen Bundestages ruft der Familienbund der Katholiken die Abgeordneten zu einer kritischen Überprüfung des bisherigen Konzepts auf. Aus seiner Sicht werden die mit dem Reformvorhaben verbundenen Ziele nicht erreicht. Weder kommt es zu einer deutlich besseren finanziellen Unterstützung einkommensschwächerer Familien, noch zu einer merklichen Vereinfachung.

„Kinder sind unsere Zukunft. Sie benötigen für ein gutes Aufwachsen soziale Teilhabe und gute Bildungschancen. Wenn jedes fünfte Kind in Armut aufwächst, bleiben zu viele Kinder zurück. Diesen dringlichen Missstand anzugehen, liegt also auf der Hand“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken. „Die Reform muss aber die für sie vorgesehenen Gelder bestmöglich für Familien einsetzen. Wenn ich Verkomplizierungen sehe, wo es eigentlich einfacher werden sollte, und hohe Anteile des Budgets dauerhaft für eine neue Verwaltungsstruktur verwendet werden sollen, scheinen mir die Grundgedanken der Kindergrundsicherung aus dem Blick zu geraten.“

Mit der Kindergrundsicherung hat sich die Regierung vorgenommen, die Kinderarmut in Deutschland zu reduzieren und für Kinder deutlich bessere Teilhabechancen zu schaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht eine Zusammenlegung mehrerer Familienleistungen vor, für deren Verwaltung die Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit zum Familienservice ausgebaut werden sollen.

Der Familienbund fordert, dass die Familien die Leistungen aus einer Hand erhalten. Jedoch wird es für Familien im Bürgergeldbezug komplizierter. „Bisher erhalten arme Familien die Grundsicherung für alle Familienmitglieder vom Jobcenter. Jetzt sollen sie für die Kinder zusätzlich zum Familienservice – und wenn die neue Kindergrundsicherung nicht ausreicht, dann doch wieder ergänzend zum Jobcenter. Das erscheint mir nicht durchdacht“, so Ulrich Hoffmann. „Das Vom-Kind-aus-Denken führt hier dazu, dass die Familie als Ganzes aus dem Blick gerät. Wer aber wirklich vom Kind aus denkt, denkt an die Familie.“

Auch zur Ersparung von Verwaltungskosten sind laut Hoffmann Doppelzuständigkeiten zu vermeiden, um den Familien die Leistungen aus einer Hand zu gewähren und mehr Geld für die Familien selbst zu verwenden. „Allein die geplante Verwaltungsumstellung wird jährlich Kosten in Höhe von 408 Millionen Euro verursachen, die an anderer Stelle des Haushaltes des Familienministeriums eingespart werden müssen. Das geht direkt zu Lasten anderer familienpolitischer Maßnahmen, ohne dass ein klarer Vorteil für die Familien erkennbar wäre.“

Ulrich Hoffmann hält auch eine bessere finanzielle Unterstützung einkommensschwächerer Familien für notwendig: „Ohne eine spürbare Leistungserhöhung, die die Grundbedarfe von Kindern tatsächlich sichert und Familien mit kleinen bis hin zu mittleren Einkommen stärker unterstützt, wird sich die Kinderarmut nicht reduzieren lassen. Bisher gibt es noch keine transparenten Darstellungen der Regierung, in welchen Einkommensbereichen durch die Neuregelung Besserstellungen generiert werden. Ich fürchte, dass es an einigen Stellen zu Schlechterstellungen kommen wird. Die Regierung sollte den intern sicherlich vorliegenden Vergleich des geltenden und des geplanten Rechts den Abgeordneten und der Öffentlichkeit vorlegen.“

Ein Großteil der vorgesehenen zahlreichen Umetikettierungen und Neuzuordnungen bringen kaum Gewinn für Familien, sondern stiften eher inhaltliche wie rechtliche Verwirrung. An vielen Stellen des Entwurfs werden Regelungen zum Kindergeld und dem Kinderzuschlag übernommen, jedoch mit neuen Begriffen versehen. Dort wo sich nichts ändert, sollten die bisherigen Begriffe erhalten bleiben. Die geplante Umbenennung des Kindergeldes in Kindergarantiebetrag sollte daher unterbleiben.

Die steuerrechtlichen Regelungen bewertet Ulrich Hoffmann positiv: „Ich begrüße die Beibehaltung der vollen steuerlichen Freibeträge für Kinder, denn alle Familien haben einen Anspruch auf faire Besteuerung. Kinder führen zu einer reduzierten steuerlichen Leistungsfähigkeit, die nach den allgemeinen Prinzipien der Besteuerung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu berücksichtigen ist.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 13.11.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Ziel der Kampagne: Erwachsene übernehmen Verantwortung – sie sehen hin, hören Kindern zu und fragen nach, wenn sie eine Vermutung oder ein komisches Bauchgefühl haben.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, haben heute in Berlin die zweite Phase der Kampagne für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt mit dem Titel „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ vorgestellt. Zum Auftakt gibt es eine Aktionswoche vom 13. bis 18. November (9. Europäischer Tag gegen sexuelle Gewalt und sexuelle Ausbeutung von Kindern).

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit der Kampagne appellieren wir ganz klar an das Verantwortungsgefühl von Erwachsenen. Denn ein aufgeklärtes, wachsames Umfeld schützt Kinder und Jugendliche viel besser vor Gewalt. Ich fordere jede und jeden auf: Sehen Sie hin, hören Sie zu, fragen Sie beim Kind nach! Nur mit gemeinschaftlicher Verantwortung erzeugen wir einen Schutzschirm, damit Kinder keine Opfer sexueller Gewalt werden.

Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus: „Viel zu oft gibt es die Vorstellung, dass andere Menschen, Organisationen oder staatliche Stellen zuständig sind, wenn es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt geht. Das wollen wir ändern. Statt des spontanen Gedankens ‚vielleicht täusche ich mich ja, wird schon nichts sein‘ geht es in der Kampagne darum, Verantwortung nicht wegzuschieben und Menschen zu zeigen, was sie tun können. Dafür müssen sie keine Kinderschutzexpert:innen sein, aber sich verantwortlich fühlen – und dann auch konkret wissen, wie sie handeln können. ‚Ich weiß, was ich tun kann‘ – das ist der zentrale Schlüssel, um Kindern zu helfen. Kein Kind, kein Jugendlicher kann sich alleine schützen: ‚Wir Erwachsenen sind es, die hier in der Verantwortung stehen.‘

Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ ist als mehrjährige Kampagne konzipiert. Neben der Verbreitung der Kampagnenbotschaften unter anderem über TV-Spots, Plakate, Social Media Angebote und einer Vielzahl von Informationsmaterialien liegt der Schwerpunkt der Kampagne in 2023/24 auf „Good Practice“-Projekten vor Ort und stärkt lokale Netzwerke und kommunale Initiativen. Durch die Zusammenarbeit von Fachpraxis, Politik und Zivilgesellschaft sollen nachhaltige regionale Bündnisse zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt erreicht werden. Die Kampagne und die bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen werden von zahlreichen Partnern unterstützt, wie zum Beispiel aus dem Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen oder dem Betroffenenrat beim Amt der Unabhängigen Beauftragten.

Angela Marquardt, Mitglied im Betroffenenrat: „Die Kampagne spricht zurecht die Verantwortung aller an, denn sexualisierte Gewalt ist kein individuelles Problem. Gewalterfahrungen müssen auch im Kontext gesellschaftlicher Verhältnisse gesehen werden. Selbst Verantwortung zu übernehmen, ist das Fundament einer gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit, immer da informiert zu handeln, wo Kinder und Jugendliche sexualisierte Gewalt erleben. Das oft fehlende Unrechtsbewusstsein führt in großen Teilen der Gesellschaft zum Schweigen und wir Betroffene haben das Recht auf eine gesellschaftliche Verantwortungsübernahme. Nicht wir alleine sind in der individuellen Verantwortung, dass sexualisierte Gewalt verhindert oder aufgedeckt wird.“

Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ ist die Fortführung der Kampagne „Schieb den Gedanken nicht weg!“, die im vergangenen Jahr von BMFSFJ und UBSKM gestartet wurde. In dieser ersten Phase wurde darüber aufgeklärt, dass von sexueller Gewalt vor allem Kinder und Jugendliche im eigenen persönlichen Umfeld, vor allem in der Familie, betroffen sind. Auslöser war eine Forsa-Umfrage, die gezeigt hatte: 85 Prozent der Befragten halten es für unwahrscheinlich oder ausgeschlossen, dass sexualisierte Gewalt in der eigenen Familie passiert oder passieren könnte. Nach diesem wichtigen ersten Schritt folgt jetzt konsequent die nächste Phase: „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ befähigt Menschen, zu handeln. Sie klärt darüber auf, auf welche Signale man achten sollte, wie man mit Kindern sprechen kann und wo es Hilfe- und Beratungsangebote gibt – damit alle Bescheid wissen und Verantwortung übernehmen.


Zur digitalen Pressemappe:
https://beauftragte-missbrauch.de/presse/pressemitteilungen 

Zu TV-Spot, Audiofile und Plakatmotiven (sendefähig bzw. Druckdateien):
https://wigwam.bg-edv.com/index.php/s/tso652K9bYMHTKD

Zur Landingpage der Kampagne mit umfassenden Informationen und Materialien zum Download und Bestellen:
https://nicht-wegschieben.de/home

Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort:
https://www.hilfe-portal-missbrauch.de/startseite

Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch:
0800 – 22 55 530 (kostenfrei und anonym)

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.11.2023

Am Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Selbstbestimmungsgesetz. Mit diesem Gesetz wird das Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens zu einem reinen Verwaltungsverfahren – vergleichbar mit der Eheschließung. 

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin und stellvertretende queerpolitische Sprecherin:

„In der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz existieren unzählige Vorurteile. Darüber gerät der eigentliche Kern des Gesetzes in den Hintergrund: Wir bauen aktive staatliche Diskriminierung ab und erleichtern gesellschaftliche Teilhabe für trans*, inter und nicht-binäre Menschen. Wir ermöglichen ein schlichtes Verfahren zur Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags und Namens, vergleichbar mit der Eheschließung. Dadurch wird es in Zukunft endlich niedrigschwellig möglich sein, einen Ausweis mit einem zur Identität passenden Namen zu erhalten, um beispielsweise bei offizieller Post mit der korrekten Anrede angesprochen zu werden. Für die Menschen, die es betrifft, ist das ein gewaltiger Schritt nach vorn: Sie werden mit dem neuen Gesetz endlich nicht mehr dazu gezwungen, psychiatrische Gutachten bei Gericht einzureichen, in denen intimste Details vor dem Staat offengelegt werden müssen. Das ist menschenunwürdig und das schaffen wir ab.“

Jan Plobner, zuständiger Berichterstatter und stellvertretender queerpolitischer Sprecher:

„Das Bundesverfassungsgericht hat schon im Jahr 2017 geurteilt, dass mehr als zwei positive Geschlechtseinträge im Personenstandsrecht möglich sein müssen und dass für diese Einträge die individuelle Geschlechtsidentität maßgeblich sein muss – insofern der Gesetzgeber überhaupt weiter an der Erfassung eines Geschlechtseintrags festhält. Auch international hat sich die Bedeutung des Geschlechtseintrags weiterentwickelt: Die Weltgesundheitsorganisation hat sich endlich davon verabschiedet, Transgeschlechlichkeit als Krankheit zu definieren. Menschenrechtliche Standards zum staatlichen Umgang mit trans*, inter und nicht-binären Menschen wurden entwickelt. Und in zahlreichen anderen Ländern dieser Welt gibt es zum Teil schon seit zehn Jahren gesetzliche Regelungen zur niedrigschwelligen Änderung des Geschlechtseintrags. Insofern schließen wir mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes nicht nur zu all den anderen Ländern auf, die bereits menschenrechtskonforme Regelungen haben. Wir erfüllen mit dem Gesetz auch endlich einen Verfassungsauftrag. Nicht mehr und nicht weniger.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.11.2023

Die Kinderkommission teilt mit:

Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Konvention über die Rechte des Kindes. 196 Staaten haben in der Zwischenzeit diese Konvention, die allen Kindern auf der Welt in 54 Artikeln völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft, ratifiziert. In Deutschland und auf der ganzen Welt machen sich Kinder und Jugendliche seitdem an diesem Tag für die Umsetzung ihrer Rechte stark. 

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages als Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen im Parlament setzt sich mit ihrem Arbeitsprogramm aktiv für die Einhaltung und Stärkung der Rechte der Kinder ein.

Weltweit sind aktuell das Leben und die Zukunft von Millionen von Kindern durch viele Krisen, Kriege und Konflikte bedroht. Fast alle Kinder werden schon heute auf die eine oder andere Weise mit den Folgen dieser Krisen konfrontiert. Gerade deshalb ist es für die Kinderkommission noch einmal besonders wichtig, den mit der Kinderrechtskonvention verbundenen Auftrag ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen und Verbesserungen bei der Umsetzung der Kinderrechte einzufordern.

Die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Emilia Fester, erklärt hierzu: 

„Die UN-Konvention über die Rechte des Kindes ist eines der wichtigsten Mittel für den Schutz der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland und auf der ganzen Welt.  Seit dem Inkrafttreten der Konvention im Jahr 1992 hat sich die Situation von Kindern in Deutschland spürbar verbessert. Doch die Kriege, Krisen und Konflikte der vergangenen Jahre machen weltweit deutlich, warum die Kinderrechtskonvention und die mit ihr verbundenen Aufträge im Zentrum unseres Handelns stehen sollten. Die UN-Konvention hält die Politik in der Pflicht, Verantwortung zu übernehmen und die Lebensbedingungen der nächsten Generation zu erhalten.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 17.11.2023

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hat es von Januar bis März 2023 durchschnittlich 10.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer Leistungsminderung gegeben. Deren Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten hat demnach durchschnittlich 0,3 Prozent betragen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/9334) auf eine Kleine Anfrage (20/8701) der Fraktion Die Linke. Die Kürzung des laufenden Leistungsanspruchs hat nach Angaben der Regierung durchschnittlich bei sieben Prozent beziehungsweise rund 50 Euro der Gesamtleistung gelesen. „Die Anzahl der Fälle mit einer Leistungsminderung von über zehn Prozent des Regelbedarfs kann nicht ermittelt werden“, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 883 vom 22.11.2023

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Antrag (20/1354) der Fraktion Die Linke abgelehnt, in dem diese vom Bundestag eine Entschuldigung für das Leid, das transgeschlechtlichen Menschen widerfahren ist, verlangt. Gegen den Antrag stimmten alle übrigen Fraktionen des Bundestages.

Das 1981 in Kraft getretene Transsexuellengesetz (TSG) habe Transgender zwar erstmalig im Recht anerkannt und ihnen ermöglicht, den Personenstand ihrem Geschlechtsempfinden anzupassen, heißt es im Antrag. Doch das TSG sei „in vielen Punkten verfassungswidrig“ gewesen, weshalb das Bundesverfassungsgericht einige Bestimmungen außer Kraft gesetzt habe. Dazu zählten unter anderem die Bedingungen der Sterilisation und Ehescheidung. Den betroffenen Personen und ihren Angehörigen sei dadurch jahrelang erhebliches Leid zugefügt und deren Menschenrechte eklatant verletzt worden, schreibt Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 861 vom 15.11.2023

Neuen Berechnungen zufolge fehlen in Deutschland, vor allem im Westen, rund 430.000 Kita-Plätze. Im Osten wiederum ist eine Fachkraft für zu viele Kinder zuständig. Zwar besteht die Chance auf spürbare Verbesserungen bis 2030 – doch dafür müssen jetzt die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden. Um die aktuelle Notsituation abzufedern, sind weitere Maßnahmen nötig. 

In den westdeutschen Bundesländern fehlen rund 385.900 Kita-Plätze, um den Betreuungsbedarf der Eltern zu erfüllen. In Ostdeutschland gibt es rund 44.700 Plätze zu wenig. Das geht aus neuen Berechnungen aus unserem „Ländermonitoring Frühkindliche Bildungssysteme“ hervor. Zwar gab es in den zurückliegenden Jahren erkennbare Fortschritte beim Ausbau von Kita-Angeboten. Doch zugleich ist der Bedarf kontinuierlich gestiegen, denn immer mehr Eltern wünschen sich – insbesondere für ihre jüngeren Kinder – eine Betreuung. Derzeit kann aber der Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung, der seit 2013 auch für Kinder unter drei Jahren gilt, für hunderttausende Kinder nicht erfüllt werden.  

In Ostdeutschland ist der Anteil an Kindern, die eine Kita besuchen, wesentlich höher als im Westen. Allerdings sind die Personalschlüssel hier deutlich ungünstiger. Während eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft in Westdeutschland rechnerisch für 3,4 Kinder in Krippengruppen und für 7,7 Kinder in Kindergartengruppen verantwortlich ist, kommen im Osten 5,4 bzw. 10,5 Kinder auf eine Fachkraft. Unseren wissenschaftlichen Empfehlungen zufolge, müssten die Personalschlüssel bei 1 zu 3 sowie bei 1 zu 7,5 liegen. Gemessen daran, werden fast 90 Prozent der Kita-Kinder in Ostdeutschland in Gruppen betreut, deren Personalschlüssel nicht kindgerecht sind. Allerdings sind es auch im Westen noch rund 62 Prozent. 

„Der Fachkräftemangel erschwert es zunehmend, die Rechtsansprüche zu erfüllen und in den Kitas den Bildungsauftrag umzusetzen. Die Situation ist für Kinder und Eltern wie auch für das vorhandene Personal untragbar geworden“, sagt Anette Stein, unsere Expertin für frühkindliche Bildung.  

Fachkräfte-Radar zeigt mögliche Entwicklungen bis 2030 auf

Im aktuellen „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule“ haben wir untersucht, wie sich das Angebot und der Bedarf an Fachkräften in den Bundesländern in den kommenden Jahren entwickeln und wie sich das auf die Kita-Situation auswirken könnte. Bis 2030 besteht für die ostdeutschen Bundesländer aufgrund der zurückgehenden Kinderzahlen die Chance, die Personalschlüssel an das Westniveau anzugleichen und die Elternbedarfe zu erfüllen. Brandenburg und Sachsen sowie – mit etwas mehr Anstrengung – Sachsen-Anhalt und Thüringen können bis 2030 sogar kindgerechte Personalschlüssel erreichen. Für alle Ost-Bundesländer gilt, dass das aktuell beschäftigte Kita-Personal nicht entlassen werden darf und sogar zusätzlich neue Fachkräfte gewonnen werden müssen.

Für die westdeutschen Bundesländer ist insbesondere der hohe Bedarf an Kita-Plätzen eine enorme Herausforderung. Lediglich Hamburg kann laut Prognose bis 2030 sowohl die aktuellen Elternbedarfe als auch kindgerechte Personalschlüssel erfüllen. Auch für Niedersachsen wären beide Ziele realistisch, mit etwas mehr Anstrengungen ebenso für Schleswig-Holstein. Die meisten West-Bundesländer könnten bis 2030 die aktuellen Elternbedarfe decken und bei der Personalausstattung zumindest den West-Durchschnitt erreichen. Allerdings müssten dazu noch mehr Fachkräfte gewonnen werden, als der Prognose zufolge zur Verfügung stehen.

Auf keiner Ebene darf es Abstriche an der pädagogischen Qualifizierung geben. Sonst leidet die Bildungsqualität darunter.

Anette Stein, Expertin der Bertelsmann Stiftung für frühkindliche Bildung

Es braucht einen Mix aus langfristig und kurzfristig wirkenden Maßnahmen

Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, müssen die Bundesländer jetzt die jeweils nötigen Schritte einleiten: Die ostdeutschen Länder müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Kitas mehr Personal beschäftigen können. Solange die Personalausstattung ungünstiger ist als im Westen, gibt es keine bundesweite Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung. Für die westdeutschen Länder gilt es, den Platzausbau voranzutreiben. Gleichzeitig braucht es in allen Bundesländern langfristige Strategien für die Gewinnung und Qualifizierung von neuen Fachkräften sowie attraktive Beschäftigungsbedingungen, damit das Personal im Berufsfeld bleibt. Dafür ist eine abgestimmte und verbindliche Kooperation von Bund, Ländern, Kommunen und Trägern nötig. Zudem sollte sich der Bund über die Leistungen des Kita-Qualitätsgesetzes hinaus an der Finanzierung der frühkindlichen Bildung verlässlich beteiligen. 

An der aktuellen Notsituation – den fehlenden Plätzen sowie den nicht kindgerechten Personalschlüsseln – werden diese langfristig angelegten Maßnahmen allerdings kaum etwas ändern. Das zeigen die Prognosen des Fachkräfte-Radars für das Jahr 2025. Daher sind Sofortmaßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen gefragt. So könnte das pädagogische Personal von Verwaltungs- und Hauswirtschaftsaufgaben entlastet werden. Auch Quereinsteiger:innen können die Lage entspannen. Aber: „Auf keiner Ebene darf es Abstriche an der pädagogischen Qualifizierung geben. Sonst leidet die Bildungsqualität darunter“, mahnt Anette Stein. Wie die Berechnungen ebenfalls zeigen, würde in einigen Bundesländern eine Reduzierung der Kita-Öffnungszeiten bis 2025 dazu beitragen, die Ziele schneller zu erreichen. „Das ist zweifellos eine einschneidende Maßnahme, die nur individuell und in enger Abstimmung zwischen Kommune, Träger und Eltern getroffen werden sollte“, betont Stein. „Aber die Kita-Krise ist so weit fortgeschritten, dass neue Antworten gefragt sind.“

Publikation

Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2023

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 28.11.2023

Obwohl sich potenziell benachteiligte Familien für ihre Kinder einen Kita-Platz wünschen, haben sie zu einem hohen Anteil keinen Betreuungsplatz. An diesem „Kita-Gap“ hat sich auch zehn Jahre nach Einführung des erweiterten Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz wenig geändert. Eine neue Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegeben wurde, geht deshalb der Frage nach, wie sich diese ungedeckten Kita-Bedarfe über unterschiedliche Gruppen von Familien verteilen und was die Gründe dafür sind, dass trotz Bedarf kein Platz genutzt wird.

Wie aus der Studie hervorgeht, gibt es bei der Nutzung öffentlich finanzierter Bildungs- und Betreuungsangebote insbesondere für Kinder zwischen einem und unter drei Jahren stark ausgeprägte sozioökonomische Unterschiede. Demnach sind Kinder aus Familien deutlich unterrepräsentiert, die armutsgefährdet sind, in denen überwiegend kein Deutsch gesprochen wird oder deren Eltern keinen akademischen Hintergrund besitzen. Insgesamt hat in Deutschland die Hälfte der Kinder in dieser Altersklasse einen Kita-Platz – unter Kindern aus armutsgefährdeten Haushalten ist es nur ein Viertel. Bei Familien, die überwiegend kein Deutsch zuhause sprechen, gehen drei von zehn Kindern in eine Kita, bei Familien ohne akademischen Hintergrund vier von zehn.

Ungedeckte Kita-Bedarfe mit weitreichenden bildungs- und gleichstellungspolitischen Folgen

Nach Ansicht von Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des BiB und eine der Autorinnen der Studie, ist es falsch, die geringere Kita-Nutzung auf einen geringeren Bedarf der Familien zurückzuführen. Tatsache ist: „Die Kita-Bedarfe können für potenziell benachteiligte Familien seltener gedeckt werden. Dies betrifft vor allem das zweite und dritte Lebensjahr von Kindern, zeigt sich aber teilweise bis zum Schuleintritt.“ Insgesamt haben 21 Prozent aller Familien mit Kindern zwischen einem und unter drei Jahren trotz Betreuungswunsch keinen Kita-Platz. Bei armutsgefährdeten Familien sind es 33 Prozent, bei Familien ohne akademischen Hintergrund 25 Prozent und bei Familien, in denen überwiegend kein Deutsch gesprochen wird, 39 Prozent. „Die Befunde zeigen höhere ungedeckte Bedarfe vor allem bei denjenigen Gruppen, bei denen Kinder und Eltern besonders von einem Kita-Besuch profitieren könnten“, erklärt Dr. Mathias Huebener, Co-Autor der Studie. Demnach könnte ein früherer Besuch in einer qualitativ guten Kita Ungleichheiten in der Entwicklung von Kindern verringern, die sich bereits vor dem Schuleintritt teils deutlich ausprägen. Die Analysen der Studie zeigen weiterhin, dass in Familien, die ihren Kita-Bedarf nicht decken können, vielfach Mütter sind, die gern eine Erwerbstätigkeit aufnehmen würden. Eine Erfüllung der Betreuungswünsche kann die Erwerbsbeteiligung besonders für Mütter aus potenziell benachteiligten Familien deutlich steigern.

Vielfältige Gründe für mangelnde Bedarfsdeckung

Die Gründe für die fehlende Bedarfsdeckung sind vielfältig und liegen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite. Potenziell benachteiligte Familien berichten deutlich häufiger von Schwierigkeiten bei der Kita-Suche und bemängeln öfter fehlende wohnortnahe Bildungs- und Betreuungsmöglichkeiten sowie unpassende Öffnungszeiten. „Dies lässt auf mangelnde Informationen und ein nicht bedarfsgerechtes Angebot in Wohnortnähe dieser Familien schließen“, sagt Mitautorin Dr. Sophia Schmitz. Potenziell benachteiligte Familien vermuten zudem häufiger eine mangelnde Förderung ihrer Kinder.

Verschiedene Ansätze könnten Kita-Gaps reduzieren

Die vielen Barrieren, die Familien je nach sozioökonomischen und -demografischen Merkmalen den Zugang zu Kitas erschweren, erfordern einen breiten Ansatz, um bestehende Bedarfe zu decken. So könnten ein weiterer Ausbau sowie qualitativ hochwertige und wohnortnahe Einrichtungen Kita-Gaps reduzieren. Auf der Kostenseite könnte eine bundesweit festgelegte Staffelung von Gebühren nach Haushaltseinkommen Kindern aus Familien mit geringeren Einkommen den Besuch einer Kita erleichtern. Außerdem könnten bessere Informationen über den bestehenden Rechtsanspruch, das Bewerbungsverfahren und die Vorteile frühkindlicher Bildung und Betreuung dazu beitragen, Kita-Gaps zu verringern. Das umfasst auch Initiativen wie ein erleichtertes Anmeldeverfahren, um die Suche nach einer Einrichtung möglichst einfach zu halten.

Die Untersuchung basiert auf Daten der Kinderbetreuungsstudie (KiBS) für die Jahre 2018 bis 2020 und wurde von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegeben. Sie kann hier heruntergeladen werden:

https://www.fes.de/cgi-bin/gbv.cgi?id=20728&ty=pdf

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 22.11.2023

Die Elternzeit ist für viele Paare der Einstieg in eine ungleiche Arbeitsteilung: Mütter unterbrechen ihre Erwerbsarbeit länger, um Zeit mit dem Kind zu verbringen – und erfahren dadurch langfristige Einkommensnachteile. Wesentliche Gründe für die meist ungleiche Aufteilung zwischen Mann und Frau sind bestehende traditionelle Geschlechternormen, Einkommensunterschiede innerhalb von Paaren sowie mangelnde Kenntnisse über die finanziellen Folgen. Welche Schlussfolgerungen würden Menschen über die Aufteilung der Elternzeit ziehen, wenn sie bessere Informationen über die wirtschaftlichen Konsequenzen hätten? Mit dieser Frage hat sich ein Team von Forschenden im internationalen Fachmagazin Gender & Society beschäftigt.

Das Ergebnis: Je umfassender Menschen zu den ökonomischen Auswirkungen der Elternzeit für Mütter und Väter informiert sind, umso eher unterstützen sie eine gleichberechtigte Aufteilung der Elternzeit. Für die Forschenden eine wichtige Erkenntnis, denn daraus lassen sich auch praktische Auswirkungen für politische Entscheidungsträger ableiten: „Die Befunde vertiefen unser Verständnis über normative Einflüsse familienpolitischer Maßnahmen“, bewertet Mitautorin Prof. Dr. C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB), die Ergebnisse der Studie, die mit Kolleginnen von der Universität Tübingen erstellt wurde.

Bessere Informationen führen zu stärkerer Unterstützung für eine egalitäre Aufteilung

Für die Untersuchung wurden auf Basis des deutschen GESIS-Panels Personen gebeten, die gesetzliche Elternzeit von maximal 14 Monaten für ein fiktives Paar aufzuteilen, das sein erstes Kind erwartet. Dabei wurden die Antworten der Befragten verglichen mit ihren Antworten, nachdem sie Informationen zu den wirtschaftlichen und beruflichen Konsequenzen der Elternzeit für Männer und Frauen erhalten hatten: Elternzeit führt bei Müttern oftmals zu finanziellen Nachteilen, Väter verzeichnen hingegen kaum Einbußen bei Löhnen oder Karriereschritten. Diejenigen, die über diese Informationen verfügten, akzeptierten eher eine längere Elternzeit des Vaters. Jüngere, noch Kinderlose, reagierten dabei stärker auf diese Informationen. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass sie mit Elternschaftsnormen generell noch wenig persönlich in Kontakt gekommen sind. „Unsere Ergebnisse deuten klar darauf hin, dass die Bereitstellung von Informationen über einkommensbezogene Folgen der Elternzeit in bestimmten Einkommenskonstellationen zu einer erhöhten Akzeptanz von weniger traditionellen Aufteilungen der Elternzeit führt“, erklärt Spieß.

Wirkung der Information hängt von der Glaubwürdigkeit der Aussage ab

In der Studie betonen die Forschenden zudem die hohe Bedeutung der Ergebnisse für die Politikberatung. Allerdings: „Die Wirkung der Informationen hängt wesentlich vom Vertrauen in die Institutionen ab, von denen sie bereitgestellt werden“, meint Spieß. Wenn evidenzbasierte Informationen durch die Politik oder in den Medien wiederholt verbreitet werden, dann könnten sie ihr aufklärerisches Potenzial entfalten. Dies trifft sogar auf Gruppen zu, die noch nicht im Fokus der Familienpolitik stehen.

Weitere Autorinnen der Studie sind Marie-Fleur Philipp, Silke Büchau und Pia S. Schober von der Universität Tübingen. Der Originalartikel kann hier heruntergeladen werden: https://doi.org/10.1177/08912432231176084

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 15.11.2023

Die neuesten Daten der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) zeigen, dass weiterhin eine Lücke zwischen Platzangebot und Bedarf besteht und Angebote nicht für alle Eltern gleich zugänglich sind

Ab 2026 gilt ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Erstklässler, der bis 2030 auf alle Grundschulkinder ausgedehnt wird. Mit den neuesten Daten aus 2022 kann gezeigt werden, dass der Bedarf der Eltern an außerunterrichtlicher Bildung und Betreuung für ihre Grundschulkinder weiterhin nicht durch die vorhandenen Angebote gedeckt werden kann, dass aber ein Bedarf der Eltern auch nicht immer gleich ein Ganztagsbedarf ist. 5 Prozent aller Grundschulkinder in Deutschland besuchten kein außerunterrichtliches Angebot, obwohl die Eltern einen Bedarf hatten. Eine solche Lücke zeigt sich in nahezu allen Bundesländern. Weitere 3 Prozent nutzten zwar ein Angebot, dessen Umfang war jedoch mindestens fünf Stunden pro Woche geringer als die Eltern benötigten. Um Familien ein bedarfsgerechtes Angebot unterbreiten zu können, sind weitere Ausbaubemühungen nötig.  

Der derzeitige Platzmangel macht es einigen Familien besonders schwer, ihren eigentlich vorhandenen Bedarf in die Nutzung eines Angebots zu verwandeln: Die Ungleichheiten im Zugang verstärkten sich sogar über die letzten Jahre hinweg. Bei vorhandenem Bedarf gelingt es Familien mit Migrationshintergrund sowie solchen mit niedrigerer Bildung immer weniger gut, einen Betreuungsplatz zu bekommen als Familien ohne Migrationshintergrund oder mit höherer Bildung. Das Ziel, die Teilhabe für alle Kinder zu verbessern und so zu gleichwertigen Lebensbedingungen beizutragen, wird aktuell nicht erfüllt. Dies sind zentrale Ergebnisse der jetzt vorliegenden Studie „Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder – entsprechen sie den Bedarfen der Eltern?“ des DJI-Kinderbetreuungsreports 2023. Die Datengrundlage dafür bildet die Elternbefragung 2022 der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS).

Entwicklung des Betreuungsbedarfs stagniert

Bis zum Jahr 2018 stieg der Bedarf an außerunterrichtlichen Angeboten nahezu parallel zum Anteil der Kinder an, die ein solches Angebot nutzten. Seit 2019 stagniert dieser Anstieg jedoch sowohl in Ost- als auch in Westdeutschland. Da im Zuge des Platzausbaus in Westdeutschland die Inanspruchnahme noch bis 2020 weiter gestiegen ist, hat sich die Lücke zwischen Bedarf und Inanspruchnahme in den letzten Jahren deutlich verringert. Trotzdem müssen weitere Betreuungsplätzen geschaffen werden.

Nur ein Teil der Eltern wünschte ganztägige Angebote

Der Ausbau der Betreuungsangebote in den vergangenen Jahren war sehr stark auf Ganztag fokussiert. Allerdings belegen die KiBS-Daten wiederholt, dass in einigen Bundesländern ein Teil der Eltern kürzere Betreuungsangebote, zum Beispiel über die Mittagszeit, nachfragt, nutzt und damit seine Bedarfe decken kann. Die Entscheidungsträger in den Ländern sollten daher auch Konzepte entwickeln, wie eine solche Übermittagsbetreuung von Grundschulkindern qualitätsvoll gestaltet werden kann.

DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS)

Seit sieben Jahren erarbeitet das KiBS-Team jährlich eine Reihe von vertieften Analysen, die im Format des DJI-Kinderbetreuungsreports als thematisch fokussierte Studien frei verfügbar sind. Zu den jährlich wiederkehrenden Themen gehören dabei die Fortschreibung der elterlichen Bedarfe an und die aktuelle Nutzung von Angeboten der frühen Bildung durch Kinder ab der Geburt bis zum Ende des Grundschulalters. Die Auswertungen beschäftigen sich aber beispielsweise auch mit den Elternbeiträgen für die Nutzung von Angeboten, den Gründen für eine Nichtinanspruchnahme von Kindertagesbetreuung oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

In Studie 5 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2022 werden so Unterschiede im Eintrittsalter der Kinder in die frühe Bildung und in der Kontinuität der Angebotsnutzung bei Kindern bis zur Einschulung untersucht. Disparitäten finden sich beispielsweise in Bezug auf die Wohnregion der Familie oder das genutzte Betreuungsformat: Während Kinder in Ostdeutschland mit durchschnittlich 16 Monaten erstmalig ein Angebot der frühen Bildung außerhalb der Familie nutzten, waren die Kinder in Westdeutschland beim Eintritt durchschnittlich 23 Monate alt. Im Durchschnitt waren Kinder, die eine Kindertagespflege besuchten, beim Eintritt jünger als diejenigen, die ihre Bildungskarriere in einer Kindertageseinrichtung starteten. Darüber hinaus finden sich Zusammenhänge zwischen dem Eintrittsalter und dem Bildungsstand der Eltern sowie dem Migrationshintergrund des Kindes. Kinder mit Migrationshintergrund treten etwas später in die frühe Bildung ein, Kinder von Eltern mit höheren Bildungshintergründen deutlich früher.

In Studie 3 des DJI-Kinderbetreuungsreports 2022 wird die Situation rund um den Schuleintritt betrachtet. Vor dem Hintergrund des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder werden Einblicke in den zukünftigen Betreuungsbedarf der Eltern von Vorschulkindern gegeben. Zudem kann aufgezeigt werden, inwiefern diese Bedarfe nach dem Schuleintritt umgesetzt werden. Die meisten Eltern, die vor Schuleintritt ein außerunterrichtliches Angebot wünschten, nutzten ein solches auch nach der Einschulung ihres Kindes. Jedoch zeigen die Daten der Befragungen 2020 und 2021 auch, dass jede zehnte Familie, die vorschulisch einen Bedarf nach einem Angebot der außerunterrichtlichen Bildung und Betreuung angab, dies im ersten Schuljahr nicht tat. Ungedeckte Bedarfe im ersten Schuljahr äußerte trotzdem nur ein kleiner Teil der Eltern, da die meisten Eltern, die ihren vorschulischen Betreuungswunsch nicht umsetzen konnten, in der Zwischenzeit eine andere Betreuungslösung für ihr Kind gefunden hatten.

KiBS wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Die Forschungsergebnisse werden unter anderem in der jährlich erscheinenden Broschüre „Kindertagesbetreuung Kompakt“ des BMFSFJ publiziert, dort vor allem zu den Themen des Betreuungsbedarfs sowie zu Häufigkeit und Umfang der tatsächlichen Nutzung der Kindertagesbetreuung.

Pressemitteilung
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/detailansicht/article/nicht-nur-in-der-kita-ungleichheiten-im-zugang-zu-ganztaegigen-angeboten-setzen-sich-in-der-grundschule-fort.html

Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder – entsprechen sie den Bedarfen der Eltern? DJI-Kinderbetreuungsreport 2023, Studie 2 von 7, Katrin Hüsken, Kerstin Lippert, Susanne Kuger, 52 Seiten, ISBN: 978-3-86379-501-6 
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/literatursuche/detailansicht/literatur/34282-bildungs-und-betreuungsangebote-fuer-grundschulkinder-entsprechen-sie-den-bedarfen-der-eltern.html

Allgemeine Informationen zur DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) und Publikationen
https://www.dji.de/KiBS

„Kindertagesbetreuung Kompakt – Ausbaustand und Bedarf 2022“ des BMFSFJ
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/kindertagesbetreuung-kompakt-228472

Themenseite Kinderbetreuung
https://www.dji.de/themen/kinderbetreuung.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 29.11.2023

Die Inflationsrate in Deutschland ist im Oktober auf 3,8 Prozent gesunken. Damit war die Teuerung einerseits fast doppelt so stark wie von der Europäischen Zentralbank (EZB) in ihrer Zielinflationsrate angestrebt, andererseits weniger als halb so hoch wie im Oktober 2022 (8,8) Prozent. Ebenfalls stark zurückgegangen ist die Spanne der Inflationsbelastung zwischen verschiedenen Haushaltstypen, die sich nach Einkommen und Personenzahl unterscheiden. Der Unterschied zwischen der höchsten und der niedrigsten haushaltsspezifischen Rate betrug im Oktober 2023 0,6 Prozentpunkte, während es 3,1 Prozentpunkte ein Jahr zuvor waren. Nach September 2023 zum zweiten Mal seit Beginn der drastischen Teuerungswelle waren dabei ärmere Haushalte, unabhängig von ihrer Größe, nicht mehr am oberen Rand der haushaltsspezifischen Inflationsraten zu verorten, sondern nun im unteren Bereich. Familien mit niedrigen Einkommen hatten im Oktober eine Inflationsrate von 3,0 Prozent zu tragen, bei Alleinlebenden mit niedrigen Einkommen waren es 3,2 Prozent. Da ärmere Singles und ärmere Familien über den größeren Teil des Jahres 2023 mit zum Teil deutlich überdurchschnittlichen Teuerungsraten konfrontiert waren, dürfte trotzdem auch ihre Jahresrate vergleichsweise hoch ausfallen. Und wenn, wie aktuell von der Bundesregierung geplant, die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme schon ab Januar statt ab April 2024 wieder auf 19 Prozent steigt, würde das Haushalte mit niedrigen Einkommen überproportional betreffen. Da Haushaltsenergie bei ihren monatlichen Ausgaben eine relativ große Rolle spielt, „öffnet sich dann die soziale Schere wieder“, schreiben Dr. Silke Tober und Prof. Dr. Sebastian Dullien im neuen IMK Inflationsmonitor, den das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.*

Die Inflationsexpertin und der wissenschaftliche Direktor des IMK berechnen seit Anfang 2022 jeden Monat spezifische Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Zahl und Alter der Mitglieder sowie nach dem Einkommen unterscheiden (mehr zu den Typen und zur Methode unten und in der Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Ärmere Haushalte waren während der aktuellen Teuerungswelle bis in den Herbst hinein besonders stark durch die Inflation belastet, weil sie einen großen Teil ihres schmalen Budgets für Güter des Grundbedarfs wie Nahrungsmittel und Haushaltsenergie ausgeben müssen. Diese waren die stärksten Preistreiber. Im Laufe der letzten Monate hat die Preisdynamik dort aber nachgelassen, so dass sich die einkommensspezifischen Differenzen seit dem Höhepunkt im Oktober 2022 stark verändert haben. Damals hatten Familien mit niedrigen Einkommen die höchste Inflationsrate im Haushaltsvergleich mit 11,0 Prozent. Dagegen waren es bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 7,9 Prozent. Doch auch wenn die Inflationsraten seitdem stark gesunken sind und die Werte für die verschiedenen Haushalte sich angenähert haben, wird das Problem steigender Preise vor allem für Menschen mit niedrigen Einkommen dadurch verschärft, dass viele nur geringe finanzielle Rücklagen haben und die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, kaum zu ersetzen sind.

Dass die allgemeine Inflationsrate von September auf Oktober um 0,7 Prozentpunkte zurückgegangen ist, liegt unter anderem daran, dass die Energiepreise geringfügig niedriger lagen. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Preise für Haushaltsenergie kaum gestiegen sind und die Kraftstoffpreise deutlich geringer ausfielen. Zudem verteuerten sich Lebensmittel zwar noch einmal um gut sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr, das stellt aber eine deutliche Verlangsamung gegenüber den Monaten zuvor dar. Auch bei den übrigen untersuchten Haushaltstypen wirkte sich die nachlassende Preisdynamik im Grundbedarf aus, allerdings weniger stark als bei den ärmeren: So betrug die Preissteigerung bei Familien mit hohen Einkommen im Oktober 3,6 Prozent, bei Paaren ohne Kinder mit mittleren Einkommen 3,5 Prozent und bei Alleinlebenden mit sehr hohen Einkommen 3,4 Prozent. Familien mit mittleren Einkommen sowie Singles mit höheren Einkommen verzeichneten Teuerungsraten von jeweils 3,3 Prozent. Bei Alleinlebenden und bei Alleinerziehenden mit jeweils mittleren Einkommen schlug die Inflation mit je 3,2 Prozent zu Buche (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version). Dass aktuell die spezifischen Inflationsraten der einzelnen Haushaltstypen etwas unter der allgemeinen Rate liegen, beruht darauf, dass das IMK bei der Gewichtung der Warenkörbe die repräsentative Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) heranzieht, während das Statistische Bundesamt seit Jahresanfang auf die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung zurückgreift. 

„Höchste Zeit, dass EZB Zinserhöhungszyklus beendet hat“

Für die kommenden Monate erwarten Tober und Dullien einen weiteren Rückgang der Inflationsrate, wobei der Dezember wegen der staatlichen Abschlagsübernahme für Erdgas- und Fernwärme-Haushalte im Vorjahr einen Ausreißer darstellen wird. Die Fachleute des IMK rechnen auch mit einer sinkenden Kerninflation, weil die niedrigeren Energie- und Rohstoffpreise mit einigem Zeitverzug über die Produktionsketten hinweg auch bei den Endkund*innen ankommen. Zudem wirke die Auflösung von Lieferengpässen dämpfend. Die sinkende Tendenz bei der Teuerung dürfte sich zunächst abschwächen, analysieren die Fachleute. Bremsend wirkten zum Jahresanfang die Normalisierung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in Gaststätten sowie die Anhebung des CO2-Preises. Sollte die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer bei Gas und Fernwärme tatsächlich ebenfalls auf Januar vorgezogen werden, würde allein deswegen die Inflationsrate zwischen Januar und März um 0,2 Prozentpunkte höher ausfallen. All das dürfte den Trend zu niedrigeren Teuerungsraten aber nicht drehen, betonen Tober und Dullien, zumal die hohen Preissteigerungen der Vergangenheit sukzessive aus der Inflationsberechnung fallen. Unter dem Strich dürfte sich 2024 die Inflationsrate „dem Inflationsziel der Europäischen Zentralbank (EZB) von zwei Prozent deutlich annähern“, schreiben sie. 

Vor diesem Hintergrund und angesichts der wirtschaftlichen Schwäche im Euroraum und insbesondere in Deutschland „war es höchste Zeit, dass die EZB ihren Zinserhöhungszyklus beendet hat“, so die IMK-Fachleute. Die „Normalisierung“ der Geldpolitik im vergangenen Jahr sei bei Aufwärtsrisiken für die Inflation und den damals noch recht positiven Wirtschaftsaussichten angebracht gewesen. Seitdem habe die EZB aber überzogen agiert: „Da die Zweitrundeneffekte durch erhöhte Lohnsteigerungen überschaubar bleiben, war die deutliche geldpolitische Restriktion zur Inflationsbekämpfung nicht nur unnötig, sondern riskiert eine Verzögerung der klimapolitisch erforderlichen Investitionen und ein erneutes Unterschreiten des Inflationsziels wie in den fünf Jahren vor der Pandemie.“

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich. Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor: Erdgas und Strom trotz Preisbremsen im Oktober 2023 immens teurer als 2019 – Inflation weiter im Sinkflug. IMK Policy Brief Nr. 160, November 2023

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 13.11.2023

Für viele Menschen in Deutschland ist ein warmes Zuhause nicht selbstverständlich. Im vergangenen Jahr lebten 5,5 Millionen Menschen in Deutschland in Haushalten, die nach eigener Einschätzung ihr Haus oder ihre Wohnung aus finanziellen Gründen nicht angemessen warmhalten konnten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt, betraf dies rund 6,6 % der Bevölkerung. Der Anteil hat sich gegenüber dem Jahr 2021 verdoppelt. Damals hatte er bei 3,3 % gelegen. Grund für den Anstieg dürften vor allem die höheren Energiepreise im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine gewesen sein.

Besonders häufig waren Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten betroffen: Rund 14,1 % von ihnen gaben an, ihre Wohnung aus Geldmangel nicht angemessen heizen zu können. Auch Personen in Haushalten aus zwei Erwachsenen und mindestens drei Kindern (9,7 %) sowie Alleinlebende (7,3 %) waren überdurchschnittlich häufig betroffen.

EU-weit knapp jede zehnte Person betroffen

Mit einem Bevölkerungsanteil von 6,6 % liegt Deutschland unter dem EU-Durchschnitt: In der Europäischen Union (EU) waren im vergangenen Jahr rund 9,3 % der Bevölkerung nach eigener Einschätzung finanziell nicht in der Lage, ihre Wohnung angemessen warmzuhalten. Der Anteil stieg damit auch EU-weit gegenüber 2021 an, als er bei 6,9 % gelegen hatte. Am häufigsten gaben 2022 Menschen in Bulgarien an, ihren Wohnraum nicht angemessen heizen zu können: Dort war gut jede oder jeder Fünfte (22,5 %) betroffen. Es folgten Zypern (19,2 %) und Griechenland (18,7 %). Am niedrigsten war der Anteil in Finnland (1,4 %) sowie in Luxemburg (2,1 %) und Slowenien (2,6 %).

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armutsgefährdung und Lebensbedingungen auf Bundesebene in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bei den hier erwähnten Ergebnissen für 2022 handelt es sich um Erstergebnisse. Ausführliche Informationen zur Methodik sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Die Einschätzung der Angemessenheit des Heizens liegt im Ermessen der Befragten. Diese Selbsteinschätzung der Haushalte zum angemessenen Heizen der Wohnung ist eines der Kriterien zur Messung der materiellen und sozialen Entbehrung (Deprivation). Dazu zählt unter anderem auch das finanzielle Unvermögen, jährlich eine Woche Urlaub woanders als zu Hause zu verbringen, jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit einzunehmen oder unerwartete höhere Ausgaben aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten zu können. Erfüllt ein Haushalt aufgrund seiner Selbsteinschätzung mindestens sieben der dreizehn Kriterien, gilt der Haushalt als erheblich materiell und sozial depriviert.

Weitere Informationen:

Die Ergebnisse im EU-Vergleich stehen im Webangebot Europa in Zahlen und in der Eurostat Datenbank bereit.

Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2022 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung veröffentlicht. Darüber hinaus gibt es weitere Ergebnisse zum Thema „Wohnen“ auf der Themenseite Wohnen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.11.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am Donnerstag (9.11.) haben die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, die Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit (BAG OKJA), die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), der Deutsche Bundesjugendring (DBJR), die Deutsche Sportjugend (dsj) und die Gemeinsame Initiative der Träger Politischer Jugendbildung (GEMINI) Bundesjugendministerin Lisa Paus in einem gemeinsamen Brief informiert, dass ihre Vertreter*innen aus dem „Bündnis für die junge Generation“ der Bundesjugendministerin austreten.

Dazu sagt Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ: „Mit dem ‚Bündnis für die junge Generation‘ war die Hoffnung verbunden, die Anliegen der rund 22 Mio. jungen Menschen in unserem Land stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Es ging um einen Wandel hin zu einer Politik für und mit junge(n) Menschen. Anstatt des proklamierten Fortschritts betreibt die Bundesregierung nun aber einen eklatanten Rückschritt: Kürzungen bei bundeszentralen Trägern der Kinder-und Jugendhilfe und Freiwilligendiensten sind das Gegenteil einer guten Kinder- und Jugendpolitik. Mit meinem Austritt aus dem Bündnis mache ich deutlich, dass ich diesen Weg nicht mitbeschreiten werde.

Die am 9.11. ausgetretenen Vertreter*innen sind Prof. Dr. Karin Böllert (Vorsitzende AGJ), Prof. Dr. Susanne Keuchel (Vorsitzende BKJ), Volker Rohde (Geschäftsführer BAG OKJA), Daniela Broda (Vorsitzende DBJR), Stefan Raid (1. Vorsitzender dsj) und Hanna Lorenzen (Sprecherin GEMINI). Neben den Initiator*innen haben weitere Organisationen den Austritt ihrer Vertreter*innen aus dem Bündnis erklärt, darunter der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und mehrere Jugendverbände. Die weiteren Personen sind Susanne Aumann (dbb jugend nrw), Matthäus Fandrejewski (dbb jugend), Robert Jasko (Deutsche Gehörlosen Jugend), Daniel Poli (IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland), Prof. Dr. Günther Schneider (Deutsches Jugendherbergswerk) und Thomas Weikert (Deutscher Olympischer Sportbund).

Bundesjugendministerin Paus hatte das Bündnis im Dezember 2022 gegründet, um die Anliegen der jungen Generation stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Mit dem Beitritt war die Hoffnung verbunden, Kinder- und Jugendpolitik zu stärken und zu gestalten. Doch das Bündnis ist dem Ziel, jungen Menschen Gehör zu verschaffen, nicht nähergekommen. Hingegen soll die Unterstützung für junge Menschen gemäß der aktuellen Haushaltsplanung der Bundesregierung für das Jahr 2024 gekürzt werden.

Trotz prominenter Mitstreiter*innen aus Medien, Kultur, Wissenschaft und Politik hat das Bündnis keine Wirkung entfaltet. Es hat die Jugendpolitik nicht gestärkt und die grundsätzlichen Anliegen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht aufgegriffen. Die Pläne der Bundesregierung, an Strukturen und Angeboten für Kinder und Jugendliche zu kürzen, ist ein weiterer Ausdruck der fehlenden Priorisierung von Kinder- und Jugendpolitik.

Dabei ist es in der aktuellen Lage für den gesellschaftlichen Zusammenhalt umso wichtiger, dass

  • den Stimmen von Kindern und Jugendlichen Gehör verschafft wird,
  • junge Menschen in politische Entscheidungen einbezogen werden,
  • in politische und kulturelle Bildungsarbeit, sowie in (Sport-)Vereine investiert wird,
  • Angebote für junge Menschen und Projekte von jungen Menschen finanziert werden, 
  • die Förderung von sozialem Engagement und Freiwilligenarbeit von jungen Menschen unterstützt wird.

Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe werden weiterhin konstruktiv mit dem Bundesjugendministerium im Interesse junger Menschen zusammenarbeiten. Statt eines losen und unverbindlichen Bündnisses hoffen sie auf eine echte Koalition für junge Menschen, die das Bundesjugendministerium und alle relevanten Akteur*innen der Kinder- und Jugendhilfe vereint.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 10.11.2023

Eine vom Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter in Auftrag gegebene repräsentative Studie zeigt: Ein großer Teil der Männer schätzt Gleichstellung als wichtig für den Zusammenhalt der Gesellschaft ein. Zugleich nehmen die Zustimmungswerte für eine aktive, offensive Gleichstellungspolitik ab. Männer sind mehrheitlich der Auffassung, dass Gleichstellung noch (lange) nicht erreicht ist und Gleichstellungspolitik sich noch zu wenig mit den Anliegen von Männern befasst. Das Bundesforum Männer fordert, Männer stärker als Adressaten und Akteure in eine moderne Gleichstellungspolitik einzubinden. 

Wie denken Männer über die berufliche Eigenständigkeit ihrer Partnerin? Wie sind die Einstellungen zu Erwerbstätigkeit und Teilzeit? Wie sehen Männer ihre Rolle bei der Kindererziehung? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die neue repräsentative Studie „Männerperspektiven. Einstellungen von Männern zu Gleichstellung und Gleichstellungspolitik“, die das Bundesforum Männer, der Interessenverband für Jungen, Männer und Väter in Deutschland, am 17. November 2023 im Vorfeld des Internationalen Männertags am 19. November vorgestellt hat.  

Rollenbilder im Wandel 

Die Studie zeigt, wie Männer heute auf Gleichstellung und Gleichstellungspolitik blicken und wie sich ihre Einstellungen und Sichtweisen in den letzten Jahren verändert haben. 84% der Männer teilen die Auffassung, dass Gleichstellung wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt ist.  

Mit Blick auf zentrale gleichstellungsrelevante Einstellungen von Männern zeigt die Studie im Vergleich zu 2015 positive Entwicklungen. Teilzeit wird für Männer normaler. Männer erwarten von Unternehmen, dass sie Vereinbarkeit von Familie und Beruf gleichermaßen für Männer wie für Frauen ermöglichen. Männer finden, dass mehr verbindliche Partnermonate beim Elterngeld die Gleichstellung voranbringen würden. Für mehr Männer wird es selbstverständlich, dass nicht nur Mütter, sondern auch Väter nach der Geburt die Erwerbstätigkeit unterbrechen und bei ihrem Kind zuhause bleiben. 

Thomas Altgeld, Vorstandsvorsitzender des Bundesforum Männer: „Durch die Studienergebnisse sehen wir uns in unserer Grundannahme bestätigt, dass eine große Mehrheit der Männer Gleichstellung richtig und wichtig findet – sowohl gesamtgesellschaftlich, mit Blick auf Unternehmen und ihre Vereinbarkeitskultur und in Bezug auf die eigene Partnerschaft.“

Studie offenbart gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf 

Trotz dieser aus Sicht des Bundesforum Männer insgesamt erfreulichen Tendenzen belegen die Ergebnisse aber auch dringenden gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf.  

2015 zählten noch 35 % zu den Befürwortern einer aktiven, offensiven Gleichstellungspolitik, heute sind es nur noch 23 %. Auf der anderen Seite wuchs im gleichen Zeitraum der Anteil der Gegner einer weiter gehenden Gleichstellungspolitik auf 22 %, gegenüber 13 % im Jahr 2015. Hinsichtlich des sprachlichen Genderns und seiner Nützlichkeit für die Gleichstellung ist die Gruppe der Männer gespalten. 

Dr. Dag Schölper, Geschäftsführer des Bundesforum Männer: „Wir sehen eine gegenläufige Entwicklung: Zunehmende Zustimmungswerte für Gleichstellung, aber abnehmende Zustimmungswerte für Gleichstellungspolitik. Eine effektive gleichstellungspolitische Strategie muss die unterschiedlichen Ausgangslagen berücksichtigen und mit differenzierten Maßnahmen darauf reagieren. Die Politik muss hier unbedingt aktiv werden.“ 

Zur Methodik der Studie 

Die Erhebung wurde vom DELTA-Institut und Prof. Dr. Carsten Wippermann durchgeführt und umfasst eine repräsentative Stichprobe von 1.556 befragten Männern im Alter ab 18 Jahren. Sie schließt an die Untersuchungen „Männer. Rolle vorwärts – Rolle rückwärts“ (2007) sowie „Männer-Perspektiven. Auf dem Weg zu mehr Gleichstellung?“ (2015) an und liefert somit im Zeitvergleich aktuelle Befunde für ausgewählte Fragestellungen.  

Quelle: Pressemitteilung Bundesforum Männer e.V. vom 17.11.2023

Mehr als die Hälfte der Hilfesuchenden in den Sozialberatungsstellen der Caritas mussten in diesem Jahr an der Ernährung (53,5%) sparen. 45,5 Prozent schränkten sich beim Energieverbrauch ein und 39,9 Prozent beim Wohnen.

Das ergab die jährlich wiederkehrende Stichtags-Erhebung in den 478 Caritas-Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung am 21. September. Die Beratungsstellen sind eine erste und oft einzige Anlaufstelle für Ratsuchende mit Anliegen aller Art und somit ein guter Sensor für die Nöte und Probleme, die die Menschen in Deutschland gerade haben. Finanzielle Sorgen sind Hauptgrund für das Aufsuchen einer Sozialberatung. Aus den Ergebnissen der diesjährigen Abfrage lässt sich dazu ablesen: Steigende Preise für Energie verschärfen die Probleme von armutsgefährdeten Haushalten spürbar.

Dabei verfügte rund ein Drittel der Ratsuchenden am Stichtag über ein eigenes Erwerbseinkommen. „Ein Arbeitsplatz schützt längst nicht immer und automatisch vor existentiellen finanziellen Sorgen. Wenn sich keine bezahlbare Wohnung finden lässt oder wenn die Preise Lebensmittel oder für den Schulbedarf der Kinder drastisch nach oben gehen, passen Einkommen und Ausgaben plötzlich nicht mehr zusammen. Breitere Bevölkerungsschichten sind auf Hilfe und Begleitung angewiesen – ein deutlicher Hinweis auf die Bedeutung eines stabil geknüpften sozialen Netzes“, sagt Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Schulden für Heiz- und Stromkosten

Ergänzt wird das Stichtags-Ergebnis der Sozialberatung durch weitere Caritas-Umfragen.  „Aus den verschiedenen aktuellen Rückläufen ergibt sich ein genaues Bild, gerade unter Einbeziehung der Caritas-Schuldnerberatungsstellen. Energiepreise sind quer durch alle Haushaltstypen das Angst-Thema Nr. 1,“ so Welskop-Deffaa.  Von 99 Prozent der Hilfesuchenden, die Bürgergeld erhalten, wurden in der Schuldnerberatung Stromschulden thematisiert. Bei 88 Prozent der Bezieher von Bürgergeld bzw. Wohngeld/Kinderzuschlag ging es in der Beratung um Schulden bei Heizkosten. 2021 lagen die Vergleichswerte bei Strom noch bei 54 Prozent und 41 Prozent bei den Heizkosten.

„In Zeiten steigender Konsumgüterpreise ist die zeitnahe Anpassung der Transferzahlungen unabdingbar,“ so Welskop-Deffaa. Gleichzeitig müssten die Erfahrungen aus dem Stromspar-Check, einer Peer-to-Peer-Beratung von Deutschem Caritasverband und dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD), für einkommensarme Haushalte zur Grundlage gezielter Beratungsangebote gemacht werden. „Wenn die Energiepreise in der Folge von Krieg und Klimaschutzerwägungen steigen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen von Vermietern und Mietern, damit Energiesparen für alle gelingt.“

Unkomplizierter Zugang – persönliche Beratung

Wie in den vergangenen Jahren sind mehr als die Hälfte der Ratsuchenden in der Allgemeinen Sozialberatung Frauen (62,3 Prozent). Auffällig ist auch der Anteil junger Männer. 33 Prozent der männlichen Ratsuchenden sind unter 30 Jahre alt. Auch hier bilden existenzielle Sorgen als Folge der Inflation das Hauptproblem. Mehr als die Hälfte der Ratsuchenden insgesamt (52,1%) hat einen Migrationshintergrund. Von den Ratsuchenden mit Migrationshintergrund verfügt mehr als ein Drittel (35,45%) über ein eigenes Erwerbseinkommen.

Die 478 Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung funktionieren wie eine Clearing-Stelle. Finanzielle Probleme sind für Menschen meist der erste Anlass, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Nicht selten zeigt sich im Beratungsgespräch der Bedarf für weitergehende Hilfen – seien es Sucht- oder Schuldnerberatung, Erziehungshilfen, psychosoziale Dienste oder pflegerische Unterstützung.

„Diese wichtigen Anlaufstellen für hilfesuchende Menschen werden zu nahezu 100 Prozent von der Caritas aus eigenen Mitteln finanziert, d.h. aus Spenden oder kirchlichen Zuwendungen. Eine öffentliche Refinanzierung ist die Ausnahme. Die Stellen sind direkt, ohne Hürden und bürokratische Anforderungen zugänglich und bieten Erste Hilfe in allen Lebenslagen. Hier passt der Ausdruck von der „Feuerwehr des Sozialen“ besonders gut“, so Welskop-Deffaa.

Zur Info
Jedes Jahr am dritten Donnerstag im Monat September (2023: am 21. September) erheben die Caritas-Beratungsstellen der Allgemeinen Sozialberatung Daten zu den an diesem Tag geführten Beratungsgesprächen: Profil der Ratsuchenden (Alter, Geschlecht, Familiensituation, Einkommen…) und Grund oder Gründe für die Beratung. In diesem Jahr sind 2458 Vorgänge in die Erhebung eingeflossen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 22.11.2023

Die verbandliche Caritas fordert anlässlich des Welttages der Armen am kommenden Sonntag mehr Investitionen in den öffentlichen Raum und in öffentliche Infrastruktur. Denn zur Prävention und Bekämpfung von Armut gehört auch, dass sich Menschen im öffentlichen Raum willkommen fühlen, sich dort bewegen können und Angebote für sie bereit stehen, die nichts kosten.

Seit dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut am 17. Oktober haben Caritas, SkF Gesamtverein und SKM Bundesverband unter dem Motto Mittendrin – außen vor. Wem gehört die Stadt? bundesweit auf die Ausgrenzung armutsbetroffener Menschen im öffentlichen Raum aufmerksam gemacht.

Gesellschaftliche Teilhabe entscheidet sich am Zugang zu öffentlichen Orten

„Wenn nicht in öffentliche Infrastruktur für alle investiert wird, werden Armut und Ausgrenzung in unserem reichen Land weiter zunehmen. Insbesondere für Familien und ältere Menschen mit mittlerem und kleinem Einkommen entscheidet sich gesellschaftliche Teilhabe auch daran, ob Aufenthalts-, Beratungs- und Begegnungsorte sowie Kulturveranstaltungen für alle zugänglich sind“, erläutert SkF-Vorstand Renate Jachmann-Willmer die von den drei Verbänden erhobene Forderung.

Der Erhalt und die Weiterentwicklung öffentlicher Räume und Angebote sind entscheidend auch für den Zusammenhalt der Gesellschaft. „Bürger_innen müssen stärker an Entscheidungen über die Nutzung und Umnutzung öffentlichen Raums beteiligt werden“, fordert SKM-Generalsekretär Stephan Buttgereit.

Anpassung an neue klimatische Bedingungen notwendig

“Sogenannte defensive Architektur, die Obdachlose von bestimmten Orten fernhalten soll; unwirtliche Plätze, auf denen in zunehmend heißen Sommern kein einziger Baum Schatten spendet; Wege, die mit Rollator oder Rollstuhl nicht passierbar sind… Es gibt viele Arten und Weisen, Menschen im öffentlichen Raum von Teilhabe auszuschließen“, erläutert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa. „Armutsprävention und Armutsbekämpfung fangen mit der Gestaltung des öffentlichen Raums an. Im Jahr unserer Klima-Kampagne fordern wir, dass dabei ein besonderes Augenmerk auf die Anpassung an die neuen klimatischen Bedingungen gelegt wird.“

Mehr Informationen
Die Armutswochen der Caritas werden jedes Jahr vom Deutschen Caritasverband und seinen Fachverbänden SkF Gesamtverein und SKM Bundesverband ausgerichtet. Sie beginnen am 17. Oktober, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut, und enden am 19. November, dem Welttag der Armen. Die drei Verbände legen dabei jedes Jahr einen Schwerpunkt auf einen bestimmten Aspekt von Armut und Ausgrenzung.

Mit Einladungen zu Kulturveranstaltungen, Angeboten in mobilen Beratungsstellen und Treffpunkten, Stadtspaziergängen, Bürgerbefragungen und im Gespräch mit Politiker_innen haben Ortsvereine von Caritas, SkF und SKM während der Armutswochen 2023 darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig sowohl attraktive und einladende öffentliche Plätze als auch Beratungs- und Begegnungsangebote für die Teilhabe von Menschen in prekären Lebenssituationen sind. Die entsprechenden Forderungen an die Politik von Deutschem Caritasverband, SkF Gesamtverein und SKM Bundesverband finden Sie hier.

Pünktlich zum Welttag der Armen veranstaltet zudem Caritas international, das Hilfswerk des Deutschen Caritasverbandes, am 18. November die Solidaritätsaktion #EineMillionSterne als Zeichen der Hoffnung und Solidarität für Menschen in Not in Deutschland und weltweit.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V., Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF) und SKM Bundesverband e. V. vom 17.11.2023

Mit ihren aktuellen Sparbeschlüssen fährt die Bundesregierung die Pflege gegen die Wand und gefährdet die Versorgung von Millionen pflegebedürftiger Menschen in Deutschland.

Durch die Finanzierung von immer mehr gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus den Kassen der sozialen Sicherungssysteme ist die Pflegeversicherung praktisch in die Insolvenz manövriert worden. Genannt seien hier die Finanzierung der Kosten der Coronapandemie mit 5,5 Milliarden Euro sowie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige mit 3,5 Milliarden Euro. Ohne diese Ausgaben wäre die Pflege-versicherung heute nicht defizitär.

Statt wie noch im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Kassen durch entsprechende Bundeszuschüsse von diesen Kosten zu entlasten, wird nun auch noch der bisherige Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre gestrichen. Diese Politik nimmt den Kollaps der Pflege auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der in der Pflege Beschäftigten billigend in Kauf. Pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen werden dies durch höhere Eigenleistungen finanziell und durch die Übernahme von noch mehr Pflege- und Betreuungsleistungen ausbaden müssen. Auch die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Wenn An- und Zugehörige mehr pflegen müssen, können sie weniger arbeiten oder steigen ganz aus dem Berufsleben aus und verstärken den ohnehin bestehenden Arbeitskräftemangel.

Das Bündnis für Gute Pflege fordert die Bundesregierung auf, diese verheerende Politik zu beenden und in einem ersten Schritt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bundeszuschüsse zur Pflegeversicherung bereitzustellen, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung nachhaltig zu sichern. In einem zügigen zweiten Schritt muss die Pflegeversicherung strukturell reformiert werden, um ihre Einnahmebasis nachhaltig zu sichern. Die Vorschläge dazu liegen seit Jahren auf dem Tisch – sie müssen endlich von der Politik umgesetzt werden.

Zum Hintergrund:

Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von 24 bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen mit über 13,6 Mio. Mitgliedern.

http://www.buendnis-fuer-gute-pflege.de/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Bündnis für Gute Pflege vom 15.11.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) pocht heute am Internationalen Tag der Kinderrechte auf Chancengerechtigkeit und grundlegende Änderungen bei der Kindergrundsicherung. „Wir können es uns nicht leisten, einen Teil der Kinder abzuhängen. Viele Kinder leben finanziell in prekären Verhältnissen. Das betrifft besonders Kinder in Ein-Eltern-Familien und damit besonders Kinder alleinerziehender Mütter.“, sagt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des djb.

Wie auch die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur Einführung der Kindergrundsicherung schreibt, leben Kinder nach einer Scheidung oder Trennung meistens bei der Mutter – mit erheblichen ökonomischen Folgen. Frauen leisten hier unbezahlte Care-Arbeit, sie verdienen bei Erwerbstätigkeit im Durchschnitt weniger als Männer und viele Alleinerziehende sind in Teilzeit tätig. Der djb hat in einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme die geplante Kindergrundsicherung scharf kritisiert und elf unerfüllte Anliegen zusammengetragen. „Die Kindergrundsicherung muss das Leistungsniveau systematisch verbessern und die Zugänge für die betroffenen Familien effektiv vereinfachen.“, so Prof. Dr. Susanne Dern, Stellvertretende Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Die Koalition ist angetreten, für Fälle der partnerschaftlichen Betreuung nach Trennung bessere Regelungen im Sozial- und Steuerrecht sowie im Unterhaltsrecht zu finden, ohne das Existenzminimum des Kindes zu gefährden. Mehrbelastungen, so hieß es, sollen berücksichtigt werden. Dieses Vorhaben sieht der djb nicht als erfüllt an. „Die vorgeschlagenen Änderungen des Bundesjustizministeriums zum Kindesunterhaltsrecht und der Entwurf der Bundesregierung zur Kindergrundsicherung beherzigen nicht, dass zusätzliche Bedarfe entstehen, wenn das Kind nach Scheidung oder Trennung statt in einem in zwei Haushalten lebt. Solange den Mehrbelastungen im Sozial- und Steuerrecht nicht angemessen Rechnung getragen wird, gehen Änderungen im Unterhaltsrecht auf Kosten des Haushalts, in dem das Kind überwiegend betreut wird – und damit überwiegend auf Kosten alleinerziehender Mütter und der betroffenen Kinder“, betont Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des djb.

Zum Internationen Tag der Kinderrechte erinnert der djb außerdem daran, dass Kinder neben Geld und Zeit vor allem auch eine gute Infrastruktur brauchen. Hier sind Bund und Länder gefordert, Kürzungen im Sozial- und Bildungsetat mit aller Kraft zu verhindern. Allein für Kinder unter drei Jahren fehlen in Westdeutschland über 250.000, in Ostdeutschland über 20.000 Kita-Plätze.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) vom 20.11.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition und zum heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte bei der Bundesregierung einen stärkeren Fokus auf die Kinder- und Jugendpolitik an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation bestehen nach wie vorher zu große Leerstellen bei der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Viel zu lange haben Kinder und ihre Familien nur eine nachrangige Rolle gespielt, obwohl sie der maßgebliche Grundstein für eine zukunftsfähige Gesellschaftspolitik sind. Deswegen müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen endlich konsequent berücksichtigt werden. Dazu gehört die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ebenso wie die gesellschaftliche Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und die nachhaltige Absicherung von Qualität und Chancengleichheit im Bildungssystem.

 

 „Wir vermissen nicht nur am heutigen Internationalen Tag der Kinderrechte den unbedingten Willen der Bundesregierung, die Kinder- und Jugendpolitik in Deutschland grundlegend neu zu gestalten. Dabei wäre eine konsequente Ausrichtung der politischen Entscheidungen an den Interessen der Kinder und Jugendlichen der Weg in eine nachhaltig wirksame Politik für uns alle. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sind eine Reihe von Maßnahmen festgelegt, die die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen verbessern könnten. Beispielsweise zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland, für die Verbesserung der Bildungschancen im frühkindlichen und schulischen Bereich, bei der Partizipation oder dem gesunden Aufwachsen von Kindern. Es reicht aber nicht aus, sich viel vorzunehmen, sondern es muss dann auch eine konsequente Politik für Kinder und Jugendliche folgen. Hier sehen wir noch viel Luft nach oben“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Bei der Bekämpfung der Kinderarmut braucht es eine Kindergrundsicherung, die das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern gewährleistet und sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientiert. Um Armutskreisläufe zu durchbrechen und allen Kindern ein selbstbestimmtes Aufwachsen zu ermöglichen, sollte diese um armutspräventive Infrastrukturangebote im direkten Lebensumfeld der Kinder ergänzt werden. Der angestrebte Ausbau der Ganztagsbetreuung muss konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausgerichtet werden. Die Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Ohne Qualitätsstandards nützt die beste Infrastruktur nur wenig. Wenn es nur um Verwahren und Betreuen geht und die individuelle Entwicklung des einzelnen Kindes nicht adäquat berücksichtigt wird, läuft es falsch“, so Krüger weiter.

 

„Kinderrechte im Grundgesetz sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Wir müssen zudem vorankommen hin zur rechtlichen Gleichstellung von geflüchteten Kindern in Deutschland. Hier mangelt es insbesondere an der Berücksichtigung des Kindeswohls in der Flüchtlingspolitik und einem gleichberechtigten Zugang zu grundlegenden Kinderrechten wie Bildung und Gesundheit für geflüchtete Kinder. Und schließlich sollten nach der Wahlaltersabsenkung bei den Wahlen zum Europäischen Parlament Jugendliche ab 16 Jahren auch bei der nächsten Bundestagswahl wahlberechtigt sein“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.11.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Abgeordneten des Haushaltsausschusses des Bundestages im Vorfeld der morgigen Bereinigungssitzung des Ausschusses dazu auf, die geplanten Kürzungen im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zurückzunehmen. „Die geplanten Kürzungen werden zu harten Einschnitten vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe führen, und sind aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein verheerendes kinder- und jugendpolitisches Zeichen. Die Kürzungen würden dazu führen, dass zahlreiche Programme und Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen und Leistungen für die junge Generation abgebaut werden. Vor allem die geplante Kürzung um rund 19 Prozent im Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes würde die bundesweite Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland massiv gefährden. Deshalb darf hier nicht wie geplant gekürzt werden“, betont Anne, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ein Zusammenstreichen des Kinder- und Jugendplans auf Bundesebene und Kürzungen in anderen Bereichen des Haushaltes würden für viele aus kinderrechtlicher Sicht wichtige Projekte das Aus bedeuten. Das Bundesprogramm ,Respekt Coaches‘, das vor dem Aus steht, ist hier ein Beispiel unter vielen. Gerade in der aktuellen Lage wäre die Fortführung dieses Programmes besonders wichtig, um antisemitischen und rassistischen Stimmungen bei Jugendlichen entgegenzutreten. Nach der Corona-Pandemie und angesichts erstarkender nationalistischer und rechtspopulistischer Bewegungen waren sich in Sonntagsreden alle einig, dass es eine nachhaltige Unterstützung für Kinder und Jugendliche und entsprechende Programme sowie Initiativen geben muss. Die Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt im Wege von Modellprojekten mit bundesweiter Ausstrahlung, die Unterstützung von Projekten zur Förderung von Bewegung, Kultur und Gesundheit von Kindern, Maßnahmen der Integrations- und Migrationsdienste oder die Förderung von Familienferienstätten darf nicht zusammengestrichen werden“, so Lütkes weiter.

Nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist es die Aufgabe des Bundesfamilienministeriums, als fachlich zuständige oberste Bundesbehörde die Tätigkeit der Jugendhilfe anzuregen und zu fördern, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist und ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden kann. Es steht zu befürchten, dass durch die geplanten Haushaltskürzungen das Familienministerium dieser gesetzlichen Aufgabe nicht mehr ausreichend gerecht werden kann.

„Die Unterstützung für die junge Generation muss sich auch spürbar im Haushaltsplan des Bundes widerspiegeln. Deshalb sollten die Finanzmittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf ein Finanzvolumen angehoben werden, mit dem eine ausreichende Förderung von Kinder- und Jugendprojekten insbesondere durch einen starken, bedarfsgerechten Kinder- und Jugendplan des Bundes möglich ist. Zugleich wird hier mal wieder deutlich, warum die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz so eminent wichtig ist. Nach einer verfassungsrechtlichen Absicherung der Vorrangstellung des Kindeswohls, wie in der UN-Kinderrechtskonvention bereits erfolgt, dürfte bei Kindern und Jugendlichen auch in der Haushaltspolitik nicht so einfach wie jetzt der Rotstift angesetzt werden“, sagt Anne Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.11.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Initiative der Hamburger Justizsenatorin Anna Gallina zur heutigen Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister, den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Kindern in sozialen Medien zu verbessern. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation müssen Kinder auch hier stärker als bisher in Entscheidungen einbezogen werden, die sie selbst und ihre Daten oder ihre Rechte am eigenen Bild betreffen. Die Rechte von Kindern sind auch im digitalen Raum nicht verhandelbar. Dieser Grundsatz muss klarer als bisher rechtlich abgesichert und gesetzlich normiert werden, sodass auch Eltern ihre Verantwortung verdeutlicht wird. Das gilt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sowohl für das sogenannte Sharenting als auch für den Bereich des Kinder-Influencing.

„Das Veröffentlichen und Teilen von Kinderfotos im Internet ist allgegenwärtig, die Entscheidungen dazu werden kaum noch hinterfragt. Wer online Kinderfotos veröffentlicht oder teilt, muss sich aber bewusst sein, dass diese Handlung auch Jahre später noch unangenehme und unerwünschte Konsequenzen für das Kind haben kann. Hier muss also sehr verantwortungsvoll entschieden werden, und zwar so früh wie möglich unter Einbezug des Kindes. Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention, der die Beteiligung von Kindern regelt, sollte hier die Richtschnur sein. Wichtig ist, sich bewusst zu sein, dass Fotos, die Erwachsene unbedenklich finden, aus Sicht eines Kindes durchaus peinlich oder unangenehm sein können. Und das muss in jedem Fall respektiert werden. Gleichwohl ist an dieser Stelle auch weitergehende Forschung vonnöten, wie sich solche Eingriffe in die Privatsphäre durch beispielsweise Sharenting ohne ausreichenden Einbezug der Kinder auf das Wohl von Kindern auswirken“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Bei Kinder-Influencern bewegen wir uns im Spannungsfeld zwischen digitaler Teilhabe und kreativer Freizeitbeschäftigung einerseits und Arbeit von Minderjährigen und Persönlichkeitsrechten von Kindern andererseits. Zum Schutz dieser Kinder ist eine konsequentere Anwendung des bestehenden Rechtsrahmens auf diese Medien- und Werbeformate und das Internet als Arbeitsort notwendig. Für einen effektiven Kinderschutz sollte eingehend geprüft werden, an welchen Stellen eine Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes notwendig ist, um Behörden, wie beispielsweise den Gewerbeaufsichtsämtern, eine bessere rechtliche Handhabe zu geben, damit hier das Kindeswohl stärker als bisher Richtschnur staatlichen Handelns wird“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht aber auch die Anbieter sozialer Medien ebenso wie Agenturen und Werbetreibende in der Pflicht. Diese müssen sowohl beim Sharenting als auch beim Kinder-Influencing ihrer Verantwortung für den Kinderschutz nachkommen. Das gilt vor allem bei der wirksamen Durchsetzung von Löschpflichten von persönlichkeitsrechtsverletzenden Veröffentlichungen von Bildern oder Videos, auf denen Kinder zu sehen sind. Auch die problematische Rolle der Eltern beim Kinder-Influencing, in einer Doppelrolle gleichzeitig als Erziehungsberechtigte und „Arbeitgeber“, gilt es zu problematisieren. Wenn Eltern gleichzeitig Arbeitgeber der Kinder sind, wird es ungleich schwieriger, Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls zu treffen. Zu beachten ist zudem, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch für Kinder und Jugendliche gilt. Beim Kinder-Influencing sind bereits jetzt Gewerbeaufsichtsämter und Jugendämter aufgefordert, die bestehenden Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes in diesem Bereich konsequent durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.11.2023

Die Mitgliederversammlung der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. hat am 20. November 2023 turnusgemäß ein neues Präsidium gewählt. Dabei wurden Prof. Dr. Martin Bujard als Präsident sowie Rosemarie Daumüller und Bernd Heimberg als Vizepräsident:innen mit klarer Mehrheit in ihrem Amt bestätigt.

Bujard, hauptberuflich Forschungsdirektor am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung, zeigt sich über das Ergebnis der Wahl sehr erfreut: „In den vergangenen Jahren haben wir in der eaf unser Engagement für Familien – für mehr Zeit in der Rushhour des Lebens, ausreichend Geld und eine verlässlichere Infrastruktur – konsequent fortgesetzt und zu einer besseren Sichtbarkeit dieser Themen in Politik, Gesellschaft und Kirche beigetragen.“

Er unterstreicht, dass die enge Verknüpfung von familienpolitischer Arbeit mit der Arbeit im Forum Familienbildung weiterhin wertvolle inhaltliche Synergien geschaffen hat. „Dies ist mir persönlich sehr wichtig, denn die letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass Familien eine Lobby haben: Es sind die praktischen und alltagsnahen Angebote wie verlässliche Kinderbetreuung, Familienberatung und Familienbildung, die den Unterschied machen, ob Familienleben mit Erwerbsarbeit verbunden oder geflüchtete Mütter, Väter und Kinder gut in Deutschland ankommen und integriert werden können.“

Bujard dankte den Mitgliedern der eaf für das erneute Vertrauen: „Für uns im Präsidiums-Team heißt es nun: Mit voller Kraft voran, denn in Sachen Familienfreundlichkeit gibt es in Deutschland weiterhin viel zu tun!“

Als Beisitzerin neu gewählt wurde die Landtagsabgeordnete Sophia Schiebe. Gundula Bomm, Brigitte Meyer-Wehage und Prof. Dr. Johanna Possinger wurden in ihrem Amt als Beisitzerinnen bestätigt.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 24.11.2023

eaf wertet die Ergebnisse der aktuellen Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung als klares Signal dafür, kirchliche Angebote auf ihre Familienorientierung zu prüfen

Das Elternhaus ist für eine spätere Kirchenbindung nach wie vor entscheidend. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) bewertet dieses Ergebnis der gestern vorgestellten sechsten Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung (KMU) als zentral für die Zukunftsfähigkeit der evangelischen Kirche. Denn Religiosität und Kirchenbindung gehen gesellschaftlich zurück. Wer bereits als Kind einer Religion angehört und religiöse Erfahrungen macht, bleibt mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im Verlauf seines Lebens Teil (s)einer Religionsgemeinschaft, dies zeigen die Daten der KMU mit großer Deutlichkeit.

„Als Antwort auf diesen Befund nur die Arbeit mit Konfirmand:innen und den Religionsunterricht zu stärken, greift aus unserer Sicht viel zu kurz“, so Prof. Johanna Possinger, Mitglied des Präsidiums der eaf. „Religiöse Bildung findet zu allererst in den Familien statt. Gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern machen Kinder erste Glaubenserfahrungen und erleben die Gemeinschaft in ihren Kirchgemeinden. Dort müssen wir ansetzen. Familien suchen in ihren Gemeinden Anknüpfungspunkte, die mit ihrem Leben zu tun haben – niedrigschwellig und ganz praktisch als Unterstützung in ihrem durchgetakteten Familienalltag. Entscheidend sind inklusive und armutssensibel gestaltete Angebote, die den Familien einen Mehrwert bieten. Ihnen kommt es ganz besonders auf die gemeinsam verbrachte Zeit an. Neben Angeboten für Kinder und Jugendliche braucht es deshalb dringend mehr generationsübergreifende Formate für Familien.“

Die eaf als familienpolitischer Verband der EKD macht sich für die Anliegen von Familien in der Kirche stark. Im Verbund mit vielen anderen Akteuren aus Kirche und Diakonie erarbeitete sie die „Orientierungslinien für das evangelische Engagement mit und für Familien“, welche im Frühjahr 2022 vom Rat der EKD verabschiedet wurden.

„Familienorientierung ist das zentrale Zukunftsthema für Kirchenentwicklung. Sehr gute Ideen dafür gibt es. Nun kommt es darauf an, sie in den Gemeinden vor Ort und auf allen Organisations­ebenen der Kirche so umzusetzen, dass Familien tatsächlich erreicht werden. Dafür setzt sich eaf als Impulsgeberin und als starke Stimme für Familien ein“, versichert Possinger. „Gerade unsere Familienbildungsstätten haben bereits viel Erfahrung darin, Angebote gemeinsam mit Familien zu planen und zu gestalten – und nicht nur für sie. Diesen Perspektivwechsel sollten auch mehr Kirchgemeinden unbedingt vornehmen. Die von uns mit erarbeiteten „Orientierungslinien für das evangelische Engagement mit und für Familien“ können dabei eine Unterstützung sein.“

Prof. Dr. Johanna Possinger ist seit 2015 Mitglied des Präsidiums der eaf. Sie lehrt seit 2016 als Professorin für Frauen- und Geschlechterfragen in der Sozialen Arbeit an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg. 2023 erschien ihr Buch „Familien gefragt. Impulse für eine familienorientierte Kirche“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 15.11.2023

Laut dem Wohlfahrtsverband ist das Bundes- und Teilhabepaket gescheitert.

Das Bildungs- und Teilhabepaket wurde vor 12 Jahren ins Leben gerufen, um benachteiligten Kindern und Jugendlichen mehr gesellschaftliche Teilhabe und die Beteiligung an Bildungs-, Kreativ- oder Sportangeboten zu ermöglichen. Trotz zahlreicher Reformversuche gelang es bisher nicht, dieses Ziel zu erreichen. Eine Expertise der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbands konnte nun darlegen, dass die Teilhabeleistung von bis zu 15 Euro, die Kindern in Bürgergeld-Familien monatlich zur Finanzierung etwa von Vereinsaktivitäten bekommen können, selten ankommt. Im Bundesdurchschnitt bekommen gerade einmal 18 Prozent dieser Kinder zwischen sechs und unter 15 Jahren diese Leistung.

“Das Bildungs- und Teilhabepaket ist offenbar so gut verpackt und verschnürt, dass kaum einer es öffnen kann. Sein Ziel, Kindern und Jugendlichen aus einkommensarmen Familien die Teilnahme an Sport, Bildung oder Kultur zu ermöglichen, verfehlt es seit über einem Jahrzehnt meilenweit. Nicht nur, weil man mit 15 Euro im Monat nicht weit kommt, sondern auch aufgrund bürokratischer Hürden und fehlender Angebote vor Ort”, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die Paritätische Forschungsstelle erstellt bereits zum vierten Mal eine Expertise zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets. In empirischen Untersuchungen konnte jedes Mal nachgewiesen werden, dass die Leistungen einen Großteil der Berechtigten kaum erreicht haben. Auch der letzte Reformversuch in Form des Starken-Familien-Gesetzes von 2019 hat keine wesentlichen Verbesserungen bewirkt. Hinzu kommt, dass starke regionale Schwankungen zu verzeichnen sind. Die Art der Umsetzung vor Ort hat dabei erheblichen Einfluss auf die Inanspruchnahme, so der Befund der Forschungsstelle.

Der Paritätische sieht das Bildungs- und Teilhabepaket als grundsätzlich gescheitert an. Daher schlägt Ulrich Schneider umfassende Überarbeitungen vor: “Gegen Armut hilft immer noch Geld, ganz egal wie alt die Empfängerinnen und Empfänger sind.” Der Paritätische schlägt vor, diese Leistungen in den Regelsatz zu reintegrieren, anstatt dies über Bildungskarten zu organisieren. Darüber hinaus plädiert der Hauptgeschäftsführer des Wohlfahrtsverbandes für die im Koalitionsvertrag versprochene, vor Armut schützende Kindergrundsicherung und ihre zügige Einführung nebst ausreichender Finanzierung im Bundeshaushalt.

Die Expertise kann hier heruntergeladen werden

Dokumente zum Download

expertise_BuT-2023_web.pdf (443 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.11.2023

Väterreport 2023 Deutschland – für uns als Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) sind Gleichberechtigung und Gleichstellung ein Sehnsuchtsort – deshalb gehen wir zusätzliche politische Wege: Petition #Elternschutzgesetz

„Der Väterreport 2023 Deutschland macht deutlich, dass Wunsch und Wirklichkeit von Vätern, gleichwertig aktiv Familienfürsorgealltagsverantwortung zu teilen, weit auseinanderklaffen. Diesen Gap möchten wir VBM-Frauen endlich schließen. Wir geben nicht auf, Deutschland zu einen Sehnsuchtsort für Gleichberechtigung und Gleichstellung mit unserem Zielspektrum zu machen. Und da langjährige Forderungen von uns bisher nur teilweise in politischen Prozessen auf die Agenda kamen, punktuell Einzug in Gesetzgebung erhielten, aber vieles noch nicht parlamentarisch angegangen ist, gehen wir neue zusätzliche politische Wege: Wir haben unsere erste Petition auf den Weg gebracht, zu einer ca. 10-jährig bestehenden Forderung des VBM. Wir verstehen dies als ein Baustein um den Gender Care Gap, Gender Pay Gap und schließlich Gender Pension Gap zu überwinden: Petition Elternschutzgesetz auf Change.Org.“ fasst Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und Initiatorin Equal Pension Day die Motivation des VBM, nun auch den Weg der Petition zu gehen, zusammen.

„Alle Menschen,

  • die sich für Gleichberechtigung und Gleichstellung einsetzen,
  • sich als Feminist:innen verstehen,
  • sich für Arbeitsrecht und Arbeitsschutz stark machen,
  • die vielleicht sogar in einer Gewerkschaft verortet sind,
  • die aktive Väter von Anfang an fordern,
  • die für Equal Care einstehen,
  • die fordern, Sorgearbeit fair zu teilen,
  • die wissen, was Wochenbett für Mutter und Kind bedeuten,
  • die den Bindungsaufbau zwischen Kind und Vater bzw. Co-Elternteil von Anfang an unterstützen möchten,
  • die Familien von Anfang an ein Stück mehr finanzielle Sicherheit bieten möchten,
  • die bei Familiengründung Sicherheit und Zeit geben möchten, damit sich die Familie finden und orientieren kann, jede:r in seine:r neuen Rolle einfühlen kann,
  • die sich dagegen verwehren, dass die konservativen Familienmodelle der 50-er Jahre wieder durch rechte Politik in Erwägung gezogen werden,

Alle diejenigen müssten unsere Petition zeichnen und uns darin unterstützen, sie für zukünftige Väter und Eltern mit ihren Kindern erfolgreich zu machen!“

appelliert Cornelia Spachtholz, VBM, die Petition #Elternschutzgesetz zu unterstützen und ergänzt:

„Aber selbst diejenigen, die behaupten, dass das Geschlecht keinerlei Rolle auf dem Arbeitsmarkt spielt, beziehungsweise eben solches einfordern als Begründung ihrer Haltung gegen eine Frauenquote, sollten die Petition als logische Konsequenz unterstützen!“

In der auf Change.Org formulierten und als E-Petition im Bundestag eingereichten Petition #Elternschutzgesetz wird gefordert,

  • die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie Art. 4 umzusetzen,
  • sowie darüber hinaus 28 Tage bezahlte Freistellung für Väter und Co-Elternteile ab Geburt zu etablieren
  • und diesem vorgelagert Kündigungsschutz für werdende Väter und Co-Elternteile spätestens ab der 12. Schwangerschaftswoche zu gewähren.

Diese in der Petition formulierten Forderungen, sollen in einem Elternschutzgesetz verankert werden – unabhängig davon, ob steuer- oder umlagefinanziert.

„Wir möchten Deutschland zu einem Sehnsuchtsort von Gleichberechtigung und Gleichstellung machen, wesentliche Merkmale einer Demokratie. Das spiegeln wir mit unserem Forderungsspektrum in Betreuung & Bildung, Arbeitswelt & Karriere, Recht & Steuern sowie Familien- & Rollenbilder – und ganz konkret nun auch mit unserer Petition #Elternschutzgesetz wider!“

Mehr erfahren

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 27.11.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 05. Dezember 2023

Veranstalter: Stiftung Alltagsheld:innen, Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. und Bundesverband SHIA e.V.

Ort: Online

Wie muss eine Kindergrundsicherung aussehen, von der alleinerziehende Familien profitieren?

Wir diskutieren 90 Minuten mit Gästen aus dem Bundestag, alle vier Berichterstatterinnen zur Kindergrundsicherung

  • Silvia Breher, CDU
  • Sarah Lahrkamp, SPD
  • Heidi Reichinnek, Linke
  • Nina Stahr, Grüne 

Die 4. Held:innen-Debatte ist nicht nur wegen unserer Gäste aus dem Bundestag besonders interessant, sondern auch weil wir angesichts der Aktualität und Wichtigkeit des Themas zusammen mit dem VAMV Bund und SHIA Bund zum Austausch einladen.

Die Kindergrundsicherung (KiGruSi) soll das große sozialpolitische Projekt der Bundesregierung in dieser Legislatur werden und knapp 3 Millionen Kinder aus der Kinderarmut zu holen. Die Debatte in der Koalition um die konkrete Ausgestaltung hat jedoch offengelegt, dass das Gesetz Gefahr läuft, dieses Ziel nicht zu erreichen.

Für alleinerziehende Familien, die eine der Hauptadressat:innen der Kindergrundsicherung sind, aber auch für Träger und Verbände in Deutschland, die mit und zu alleinerziehenden Familien arbeiten, ergeben sich viele Fragen. Diese möchten wir mit Ihnen und den vier Parlamentarierinnen, alle Berichterstatterinnen zur Kindergrundsicherung in ihren Parteien, diskutieren.

In drei Themen-Runden wollen wir Aspekte des Kabinettsentwurfs zur KiGruSi ausleuchten, die – neben einigen Verbesserungen – vor allem für alleinerziehende Familien, die bisher den Kinderzuschlag beziehen, zu einer Verschlechterung ihrer bisherigen Situation führen würden.

Runde I: Schnittstelle KiGruSi und Wohngeld
Zwar ist ausdrücklich positiv, dass das Kindeseinkommen nur zu 45 Prozent den Zusatzbetrag reduzieren soll. Aber die geplante höhere Anrechnungsrate für „höheren“ Unterhalt macht diese Verbesserung zunichte: Mehr Unterhalt wird zum Minusspiel in der Haushaltskasse.

Runde II: Umgangsmehrbedarfe berücksichtigen
Alleinerziehende Familien können bislang Kinderzuschlag beziehen, ohne dass dieser mit dem anderen Elternteil „geteilt“ werden muss. Der Kindergrundsicherungs-Zusatzbetrag soll zwischen getrennten Eltern nach Umgangstagen aufgeteilt werden – ohne zu berücksichtigen, dass zusätzliche Umgangsmehrkosten entstehen.

Runde III: Unterhaltsvorschuss, Erwerbsanreize und Rahmenbedingungen
Die Einkommens-Voraussetzungen Alleinerziehender für den Unterhaltsvorschuss sollen verschärft werden. Dies widerspricht dem Unterhaltsrecht und ignoriert, dass weiterhin strukturelle Rahmenbedingungen Erwerbswünsche von Alleinerziehende ausbremsen. 

Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an: https://is.gd/HeldinnenDebatte

Termin: 05. Dezember 2023

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Webex

Twenty-five years ago, Pippa Norris (1997) aptly described that parliaments comprise middle-aged to senior men of the dominant ethnicity. Over the past two decades, this picture has somewhat changed. In particular, when it comes to gender and ethnicity, parliaments across the globe have become more diverse. Unfortunately, the same diversification has not taken place when it comes to young MPs. Why aren’t young people participating in legislative institutions? Brit Anlar (Rutgers University) and Dr. Kirstie Lynn Dobbs (Merrimack College) shed light on this question by presenting data on youth representation in the United States and globally. First, Dobbs uses a behavioral approach to understand the connection between young people’s digital activism and their propensity to self-identify as political party members. Then, Anlar discusses how institutional arrangements impact young people’s descriptive representation across U.S. state legislatures, including age requirements, legislative professionalism, term limits, and electoral system type. Together, these studies showcase that bringing youth into the “political fold” requires a schematic that incorporates various stages of the candidate recruitment process, starting with meeting engaged young people at their initial “choice” forms of participation, followed by arranging institutions that foster inclusivity and access to the policy-making table.
Speakers
Dr. Kirstie Lynn Dobbs is an Assistant Professor of Practice in the Department of Political Science & Public Policy at Merrimack College. She specializes in youth political participation and civic engagement with expertise in the Middle East and North Africa. Dr. Dobbs conducted field research in Tunisia and Morocco and has worked as a research consultant with the United States Agency for International Development, the Arab Reform Initiative, and the European Partnership for Democracy on youth political leadership and engagement. She currently conducts engaged research with numerous community organizations in Lawrence, Massachusetts. Her research focuses on understanding the praxis behind youth inclusion in politics and society, especially among underserved populations.
Brit Anlar will complete her doctorate in Political Science from Rutgers University in fall 2023. She specializes in Women and Politics and Comparative Politics, with a particular focus on the political representation of young adults, specifically young women from a global perspective. In her dissertation research, she focuses on how formal and informal institutions within Scandinavian political parties shape young women’s political ambitions and access to political office holding. In addition, Anlar is the lead graduate researcher on the Young Elected Leaders Project, as well as the founding member and secretary of the Youth Political Representation Research Network.

Vortrag mit anschließender Diskussion.

Treten Sie Ihrem Webex-Meeting zum gegebenen Zeitpunkt hier bei.

Meeting beitreten

Termin: 05. Dezember 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

„Kinderrechte ins GG“ waren bereits in der vergangenen Legislatur als Vorhaben der damaligen Bundesregierung im Koalitionsvertrag benannt. Nur leider klappte es nicht mit der Realisierung. Auch die Ampel verankerte das Ziel im Koalitionsvertrag. Zur Halbzeit der Legislatur wollen wir darauf hinweisen, warum das Anliegen bald realisiert werden muss. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie, die Inflation und die aktuellen Fluchtbewegungen führen uns alltäglich vor Augen, dass es Kinderrechte im GG braucht. Denn Kinder gilt es in Deutschland bestmöglich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen, alle Kinder haben ein chancengerechtes Leben verdient. Deshalb geht es jetzt auch darum, Kinderrechte nicht irgendwie ins GG zu schreiben, sondern so, dass alle Kinder im Alltag auch davon profitieren. Wir diskutieren hierzu mit Expert*innen.

An der Veranstaltung wirken mit:

  • Prof. Dr. Philipp B. Donath, University of Labour, Frankfurt am Main
  • Linda Zaiane-Kuhlmann, Leiterin Koordinierungsstelle Kinderrechte, Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
  • Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer, Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.
Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 07. Dezember 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der laufenden Diskussion über die Neuordnung der finanziellen Leistungen für Kinder und Jugendliche (Kindergrundsicherung) sind auch die Leistungen des sog. Bildungs- und Teilhabepakets erneut in den Fokus der politischen Debatte gerückt. Mit diesem Paket sind verschiedene Leistungen zusammengefasst, die Kindern und Jugendlichen in einkommensarmen Familien zur Verfügung stehen – von der Förderung der sozialen Teilhabe über die Finanzierung von Schülerbeförderung und Mittagsverpflegung bis hin zu Lernförderung.

In der Veranstaltung werden grundlegende Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket präsentiert. Zudem werden einige Auswertungen über die (mangelnde) Inanspruchnahme der Teilhabeleistung vorgestellt. Schließlich werden aktuelle Reformabsichten im Rahmen der Einführung einer Kindergrundsicherung vor- und zur Diskussion gestellt.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Inforeihe Kinder, Jugend und Familie mit der Paritätischen Forschungsstelle im Gesamtverband.

Mit:
Joachim Rock, Abteilungsleiter Sozial- und Europapolitik
Andreas Aust, Referent Sozialpolitik
Greta Schabram, Referentin Sozialforschung, Wohnen und Statistik

Die Paritätische Forschungsstelle hat am 10.11.2023 ihre Expertise zum Thema veröffentlich: „Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus“, Berlin 2023, hier geht es zum Download.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 08. Dezember 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Zahlreiche Einflussfaktoren wirken sich auf die Berufswünsche und die Berufswahl von Jugendlichen aus. In der Veranstaltung geht es um die Fragen, welche persönlichen, sozialen und institutionellen Faktoren eine Rolle bei der Ausbildungs- und Berufswahl spielen und welchen Einfluss verschiedene Akteure (Schule, Eltern, Peers u.a.) auf junge Menschen dabei haben. Es wird zudem der Frage nachgegangen, was Akteure (Schulen, Ausbildungsstätten, Praktikumsbetriebe, Berufsberater*innen u.a.) tun können, um junge Menschen in ihrer individuellen Entscheidungsfindung zu unterstützen. Außerdem stehen die Herausforderungen im Fokus, mit denen insbesondere sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche in diesem Prozess konfrontiert sind.

Mit:

Mareike Beer, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Osnabrück, Institut für Erziehungswissenschaften, Fachgebiet Berufs- und Wirtschaftspädagogik

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Jennifer Puls, jsa(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 325

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 20. Februar 2024

Veranstalter: Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln (IDEAS)

Ort: Köln

Es wird ein attraktives Generalthema mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten angekündigt.

Kindergrundsicherung und Familienleistungen

Lisa Paus
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin
Kindergrundsicherung

Dr. Christine Fuchsloch
Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts, Schleswig
Sozialleistungen für Kinder und Familien

Dr. Anders Leopold
Richter am Landessozialgericht Hamburg
Familienleistungen im Europäischen Sozialrecht

Prof. Dr. Angie Schneider
Universität Bremen
Schnittstellen von Familien- und Sozialrecht

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Einladungsflyer. Ihre Anmeldung wird erbeten über das Online-Formular (https://ideas.jura.uni-koeln.de/sozialrechtstag).

WEITERE INFORMATIONEN

Die Marginalisierten. (Über-)Leben zwischen Mangel und Notwendigkeit

Christopher Wimmer blickt nach »ganz unten«. Seine These trifft den Kern der deutschen Gegenwart: Ein – wenn nicht sogar das zentrale – Ergebnis kapitalistischer Vergesellschaftung besteht in der Marginalisierung von Menschen in sozialen, politischen und kulturellen Zusammenhängen. Wimmer zeigt, wie sich Marginalisierung konkret auswirkt. Er beschäftigt sich mit der Sozialisation der Marginalisierten und stellt daraufhin ihre Arbeitssituation, ihr Alltagsleben und ihre sozialen Beziehungen ins Zentrum. Überall dort zeigen sich Auswirkungen ihrer sozialen Position. Doch auch das Bewusstsein der Marginalisierten ist von ihrer Lage beeinflusst. All dies hat Folgen für eine Politik, die sich mit sozialer Marginalisierung auseinandersetzen will.

Der Autor freut sich über Kritik und Anmerkungen ebenso wie über Veranstaltungseinladungen, Rezensionen oder Bestellungen für Ihre Bibliotheken. Für all das gerne direkt an den Verlag Beltz Juventa wenden: a.schaden@beltz.de (Anna Schaden).

Wir sind die Arbeiterwohlfahrt (AWO), einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Wir vertreten die fachpolitischen Interessen des Gesamtverbandes auf der bundespolitischen und europäischen Ebene, agieren als Zentralstelle für die Verwaltung von Zuwendungsmitteln und sind federführend in verschiedenen verbandsweiten Themenfeldern.

Unsere Verbandswerte Solidarität, Freiheit, Gleichheit, Toleranz und Gerechtigkeit sind fester Bestandteil unserer Verbandskultur und Teil unseres alltäglichen Handelns. Teilen Sie mit uns diese Werte und wollen Sie in Ihrem beruflichen und gesellschaftsbezogenen Umfeld etwas bewegen, dann zögern Sie nicht, nutzen Ihre Chance und machen mit uns den nächsten Schritt:

Unser Arbeitsort ist die Geschäftsstelle in Berlin-Kreuzberg.

Für unsere Abteilung Kinder/Jugend/Frauen/Familie suchen wir zum 01.02.2024 eine*n

Referent*in für Frauen und Gleichstellung (befristet)

Ihr neues Aufgabenfeld – herausfordernd und vielseitig

  • Fachpolitische Grundsatzfragen und fachliche Weiterentwicklung der Positionen der AWO im Feld der Frauen- und Gleichstellungspolitik sowie der sexuellen und reproduktiven Rechte
  • Unterstützung des Arbeitsfeldes der Schwangerschaftsberatung der AWO bundesweit
  • Leitung von und Mitwirkung in einschlägigen internen und externen Arbeitskreisen und Gremien in den Arbeitsfeldern, Aufbau und Pflege von Kontakten zu relevanten Akteur*innen in den beschriebenen Bereichen
  • Kommunikation mit den AWO Gliederungen sowie mit anderen Organisationen; bundespolitische Lobbyarbeit
  • Begleitung von Gesetzgebungsverfahren, Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen, Handreichungen und Publikationen
  • fachliche und verbandliche Begleitung der Erstellung der AWO Gleichstellungsberichte
  • Planung und Durchführung von Veranstaltungen, Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen sowie Betreuung und konzeptionelle Weiterentwicklung der Website www.awo-schwanger.de

Ihre Qualifikationen – fundiert und pragmatisch

  • wissenschaftlicher Hochschulabschluss in Sozialwissenschaften, Rechtwissenschaften oder Vergleichbares
  • Fundierte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik, Antidiskriminierung und Diversity, sexuelle und reproduktive Rechte
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeitsweise von Nichtregierungsorganisationen, idealerweise Kenntnisse der Strukturen der Arbeiterwohlfahrt
  • Teamfähigkeit, sicheres Auftreten, ausgesprochene Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an Koordinationsfähigkeit
  • Selbstständige und flexible Arbeitsorganisation
  • Bereitschaft zu einzelnen bundesweiten Dienstreisen, Verbundenheit mit dem gemeinnützigen Bereich und den Grundsätzen der AWO

Einen sehr sicheren Umgang mit digitalen Medien, Tools und gängiger Software (Office365, MS Teams) sowie die Bereitschaft zur Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen setzen wir voraus.

Unser Angebot – abwechslungsreich und attraktiv

  • befristete Vollzeitstelle, Teilzeit nach Vereinbarung möglich
  • befristet für die Dauer einer Elternzeitvertretung (voraussichtlich 28.02.2025)
  • attraktive Regelungen zur Gleitzeit und zum mobilen Arbeiten
  • Bezahlung nach dem Tarifvertrag TV AWO Bundesverband einschließlich Sozialleistungen (30 Urlaubstage in der 5-Tage-Woche, 24.12. und 31.12. sind zusätzlich frei, betriebliche Altersvorsorge) und Zuschuss zum Firmenticket
  • Regelmäßige Events für Mitarbeitende

Der AWO Bundesverband e.V. legt großen Wert auf Vielfalt. Wir freuen uns über jede Bewerbung, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Wir unterstützen aktiv die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und fördern die Gleichstellung sowie die berufliche und persönliche Weiterentwicklung. Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und Gleichgestellter im Sinne des SGB IX werden bei gleicher Eignung bzw. Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, als zusammengefasste PDF-Datei) unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung oder TVöD-Eingruppierung sowie Ihres frühesten Eintrittstermins. Bitte senden Sie ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer 2023-29 bis zum 05.12.2023 an personal@awo.org.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zum Umgang mit Ihren Daten auf unserer Homepage www.awo.org.

Bei Fragen steht Ihnen Jan Scharnitzki unter der Telefonnummer 030 26309-457 zur Verfügung.

AWO Bundesverband e.V. | Abteilung Justiziariat / Personal | Blücherstraße 62/63 | 10961 Berlin

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 15/2023

AUS DEM ZFF

In dieser Woche wird der Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung im Bundestag und Bundesrat beraten. Ein Bündnis aus 20 Verbänden mahnt, jetzt mutig zu sein und einen echten Systemwechsel im Sinne der Kinder und Familien zu wagen. Die Kindergrundsicherung darf keine Mogelpackung werden!

Verena Bentele, Präsidentin des VdK und Sprecherin des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG:

Die Kindergrundsicherung ist und bleibt für uns Hoffnungsträger im Kampf gegen Kinderarmut. Als Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG appellieren wir deswegen an die Verantwortlichen in Bundestag und Bundesrat, umfangreich am Gesetzentwurf nachzubessern. Die Regierung muss den Mut haben, einen echten Systemwechsel einzuläuten. Dafür brauchen wir eine Kindergrundsicherung, die hoch genug ist, damit Kinder wirklich gut davon leben können. Die geplanten 2,4 Milliarden Euro reichen bei Weitem nicht aus. Wir müssen endlich neu berechnen, was Kinder für ein gutes Aufwachsen brauchen. Außerdem darf es nur noch eine einzige Anlaufstelle für Eltern geben, die die Leistungen für Kinder und Jugendliche proaktiv den bedürftigen Familien anbietet. Derzeit wissen unzählige Menschen nicht, welche Gelder ihnen zustehen oder wohin sie sich dafür wenden müssen. Der Antragswahnsinn muss aufhören. Der Staat muss endlich erkennen, dass alle von einer guten Kindergrundsicherung profitieren. Teilhabe am Leben und an der Bildung ist eine Investition in eine gute Zukunft.“

Prof. Dr. Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes und Koordinatorin des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG:

„Vielleicht besteht noch die Chance, die drängendsten Probleme von armen Familien anzugehen. Erstens: Kinder von Alleinerziehenden trifft Armut besonders häufig. Diese Gruppe ist dringend auf Verbesserungen angewiesen, um nicht fortwährend in Existenzangst leben zu müssen. Zweitens ist für Kinder aus Familien mit wenig oder keinem Einkommen die Mitgliedschaft im Sportverein oder die Teilnahme in der Musikschule meist zu teuer. Das sind Bildungsmöglichkeiten, die wir ihnen nicht weiter vorenthalten dürfen. Deshalb müssen die umständlichen Anträge für das sogenannte Teilhabegeld abgeschafft werden. Drittens sieht der bisherige Plan eine Kürzung von Mitteln für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vor. So kann die Integration nicht gelingen. Armut wirklich zu bekämpfen, dafür steht das Konzept der Kindergrundsicherung. Auch Bundestag und Bundesrat werden sich daran messen lassen müssen, ob sie es ernst meinen mit sozialer Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in unserem Land.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG macht sich seit 2009 mit inzwischen 20 Mitgliedsverbänden und 12 wissenschaftlichen Unterstützer*innen für eine echte Kindergrundsicherung stark. Dabei sollen möglichst viele Leistungen gebündelt, automatisiert sowie in ausreichender Höhe ausgezahlt werden.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG vom 09.11.2023

Rund 3.000 Menschen versammelten sich am 8. November vor dem Deutschen Bundestag, um gemeinsam gegen den Sparhaushalt der Bundesregierung zu protestieren.

Die Arbeiterwohlfahrt, das Bundesjugendwerk der AWO und das Zukunftsforum Familie (ZFF) hatten gemeinsam zur Kundgebung aufgerufen. Der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland drohen Kürzungen und Streichungen in Höhe von insgesamt 25 Prozent, mit fatalen Folgen für den Sozialstaat und die Gesellschaft, so die Organisator*innen. Im Rahmen der Kampagne „Die Letzte macht das #LichtAus“ fordert das Bündnis den Bundestag auf, die von der Bundesregierung geplanten Sozialkürzungen zurückzunehmen, den Koalitionsvertrag einzuhalten und die Finanzierung essenzieller Einrichtungen und Dienste sicherzustellen. Auch Vertreter*innen aller anderen Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Gewerkschaft ver.di schlossen sich der Kundgebung an.

Die Verbände warnen, dass nach den aktuellen Plänen unter anderem jede dritte Migrationsberatungsstelle schließen muss, 35.000 Freiwilligenplätze gestrichen werden, Programme zur Demokratieförderung an Schulen gänzlich wegfallen und die Beratung und Begleitung von Geflüchteten um die Hälfte eingekürzt werden. Im Kinder- und Jugendplan sollen 40,6 Millionen Euro gekürzt werden; auch die Pflegeversicherung und der soziale Wohnraum sind massiv betroffen.

„Der von der Bundesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf macht fassungslos“, kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Zentrale Dienste und Einrichtungen, die in der Bewältigung der derzeitigen Krisen dringend benötigt werden, werden kaputtgespart oder komplett gestrichen. So entstehen neue Härten im Alltag, der gesellschaftliche Zusammenhalt wird geschwächt und der Polarisierung weiter Vorschub geleistet. In Relation zum Gesamthaushalt werden hier nur kleine Summen gespart: Minimale Einsparungen sorgen für maximalen Schaden.“ AWO-Präsident Michael Groß ergänzt: „Die schwarze Null ist nicht in Stein gemeißelt – Nebelkerzen wie die Schuldenbremse gehören kritisch hinterfragt. Ob gespart wird oder ob mehr Geld in die Staatskassen gelenkt wird, ist eine Frage des politischen Willens. Als AWO akzeptieren wir nicht, dass die Krisen auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werden.“

„Skandalös ist zudem, wie viele Versprechen aus dem Koalitionsvertrag nicht im Haushalt zu finden sind“, so die stellvertretende Vorsitzende des ZFF, Meike Schuster. „Große Vorhaben mit den Zielen mehr Gleichstellung, mehr Zeit für Familie und die Bekämpfung von Kinderarmut fallen unter den Tisch oder werden nicht mit ausreichend Mitteln hinterlegt.“ Senihad Sator, Vorsitzender des Bundesjugendwerks der AWO, sagt: „Der aktuelle Haushaltsentwurf ist ein fatales Signal an junge Menschen. Durch die Kürzungen verlieren junge Menschen wichtige Unterstützung und werden ihrer Chancen beraubt, sich selbst verwirklichen zu können. Nach den Krisenjahren ist es endlich an der Zeit, umzusteuern und in junge Menschen zu investieren.“

Neben der zentralen Kundgebung in Berlin schlossen sich auch zahlreiche AWO-Mitarbeitende und Ehrenamtliche aus dem ganzen Bundesgebiet mit lokalen Protest-Aktionen an. Ein offener Brief mit den Forderungen von AWO, Bundesjugendwerk und ZFF an den deutschen Bundestag wurde von fast 55.000 Menschen in Deutschland unterstützt.

Hintergründe

Zur Kampagne die Letzte macht das #LichtAus:
https://lichtaus.awo.org

Zur Kundgebung am 8. November:
https://awo.org/kundgebung-gegen-die-sparplaene-der-bundesregierung

Offener Brief gegen die Sparpläne der Bundesregierung: https://weact.campact.de/petitions/offener-brief-gegen-die-sparplane-der-bundesregierung

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 08.11.2023

Am Donnerstag, den 16. November, diskutieren die ZFF-Referentin, Lilly Schön und Dr. Lisa Yashodhara Haller über die Adressat*innen von familienpolitischen Maßnahmen – der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Elterngeld. Mit der Geburt von Kindern spezialisiert sich ein Elternteil, auf die Versorgung der Kinder, der andere auf Erwerbsarbeit zur Finanzierung der Familie. Weil der deutsche Arbeitsmarkt auf einem Geschlechterarrangement basiert, das die Gewährleistung der Fürsorge stillschweigend voraussetzt, entstehen für diejenigen, die die Versorgung übernehmen, Nachteile auf dem Arbeitsmarkt mit den entsprechenden finanziellen Einbußen. Das Elterngeld soll als politisches Instrument finanzielle Einbußen infolge der Familiengründung abfedern und Anreize zur raschen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt setzen. Da das Elterngeld als Lohnersatzleistung ausgezahlt werden steht es seit seiner Einführung als sozial ungerecht in der Kritik. Darüber hinaus setzt es Anreize zur Aufschiebung des Kinderwunsches, denn um Elterngeld als Lohnersatzleistung in einer Höhe beziehen zu können, mit der die Lebenshaltungskosten (trotz Inflation) bezahlt werden können, erfordert in der Regel recht lange Berufserfahrung, mit steigendem Alter sinkt aber die menschliche Fertilität. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Körper, Kinder, Kassensturz“ statt.

Weitere Informationen und Anmeldung: https://programm.bildungswerk-boell.de/index.php?kathaupt=11&knr=23-1104&kursname=Politiken+der+Verhuetung+neu+denken&katid=0#inhalt

Hier kann die Veranstaltung als Livestream verfolgt werden: https://youtube.com/live/qylu_XLhSWk?feature=share

Am 19. Oktober diskutierte die ZFF-Geschäftsführerin, Sophie Schwab, mit Dr. Lisa Yashodhara Haller über das meist kommentierte sozialpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen: die Kindergrundsicherung. Dr. Lisa Yashodhara Haller Autorin des Policy-Papers „Finanzierung von Familien neu denken“ sprach mit Sophie Schwab über Möglichkeiten und (verpasste) Chancen der anstehenden Reform sprechen. Die Veranstaltung fand im Rahmen der Veranstaltungsreihe ‚Körper, Kinder, Kassensturz‘  statt.

Hier kann die gesamte Veranstaltung nochmal angesehen werden: https://www.youtube.com/watch?v=Ju1Hk1CyiGI

SCHWERPUNKT I: Migrationsgipfel

Deutliche Kritik zu Migrationsbeschlüsse, Fragezeichen beim Deutschlandticket

„Das, was Bund und Länder beschlossen haben, wird niemanden, der in der Heimat verfolgt wird, der keine Perspektive für sich und seine Kinder sieht, davon abhalten, sich auf den Weg nach Deutschland zu machen“, kommentiert Caritas-Vorstand Steffen Feldmann die Beschlüsse des gestrigen Bund-Länder-Treffens in Sachen Migration.  

Leistungen zu kürzen, die bereits unter dem Existenzminimum liegen, trifft besonders die Schutzbedürftigsten: Alte, Kranke, Kinder. Studien zeigen zudem, dass Leistungskürzungen nicht abschreckend wirken. Der geringe finanzielle Einspareffekt, der durch Leistungskürzungen erzielt wird, hat hingegen langfristig negative Folgen für unsere Wirtschaft und Gesellschaft: mehr Armut, schlechtere Bildungschancen für die geflüchteten Kinder, soziale Ausgrenzung und mehr Armutskriminalität.

Sparmaßnahmen mit enormen Folgekosten werden als Erfolg verkauft

 „Als Erfolg werden stattdessen Gängelungen und Sparmaßnahmen angekündigt, die langfristig enorme gesellschaftliche Folgekosten verursachen. Das ist kontraproduktiv“, konstatiert Steffen Feldmann.

Die Idee, Asylprüfungen in Drittländer außerhalb der EU zu verlegen, kann nicht unter angemessenen Standards umgesetzt werden und ist wieder ein Zeichen des in der Debatte allgegenwärtigen Populismus.

Der Deutsche Caritasverband begrüßt, dass sich Bund und Länder zumindest auf eine neue Regelung zur Übernahme der flüchtlingsbezogenen Kosten geeinigt haben.

Deutschlandticket für Familien mit kleinem Einkommen attraktiv halten

Auch positiv bewertet die Caritas, dass sich Bund und Länder auf eine hälftige Weiterfinanzierung des Deutschlandtickets geeinigt haben.

„Das Ticket ist ein wichtiger Bestandteil einer klimafreundlichen Mobilitätspolitik. Es muss allerdings für alle bezahlbar bleiben,“ moniert der Deutsche Caritasverband. „Für Familien und Menschen mit geringen Einkommen sind 49 Euro pro Monat schon jetzt abschreckend hoch“, so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa, „wenn im Raum steht, dass das Deutschlandticket noch 2024 teurer werden soll, steigen viele buchstäblich aus – das wäre ein herber Schlag für die Verkehrswende.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 07.11.2023

Die Diakonie Deutschland kritisiert die geplanten Leistungskürzungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber.

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Es ist ein Trugschluss, das niedrigere Leistungen oder Bezahlkarten Menschen davon abhalten werden, Schutz zu suchen. Auch wird in der Diskussion vergessen, dass bestimmte Leistungen dazu dienen, zum Beispiel die Integration von Geflüchteten mit Behinderungen zu ermöglichen. Zur kurz in der Debatte kommt jetzt auch: Wir brauchen Zuwanderung und sollten uns deshalb auch um die Verbesserung von regulären Zugangswegen bemühen. Und selbstverständlich brauchen wir eine schnellere und bessere Integration und dafür eben die erforderlichen Mittel. Wer hier gut integriert arbeitet, bereichert unsere Gesellschaft in vielfacher Hinsicht und hilft uns, auch unsere Sozialsysteme zu stabilisieren. Begrüßenswert ist die Idee einer Kommission für Migration, in der auch Kirchen, Gewerkschaften und Organisationen aus der Zivilgesellschaft dringend einbezogen werden sollen. Dieses Erfolgsmodell hat schon 2015 funktioniert und wir fordern schon lange, dass an diese guten Erfahrungen angeknüpft wird. Nur im Zusammenschluss von Politik und Zivilgesellschaft werden wir überzeugende Lösungen finden können.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.11.2023

Ein breites Bündnis von 28 Verbänden, Stiftungen und Organisationen fordert in einem Appell vor dem Flüchtlingsgipfel am Montag Bund, Länder und Kommunen eindringlich auf, bei den Beratungen einen besonderen Fokus auf die Situation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen in Deutschland zu legen. Deren Rechte nach den Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention, beispielswiese auf angemessene Lebensbedingungen, auf Schutz vor Gewalt oder auf Zugang zu Bildung und Gesundheit, müssen nach Ansicht der Unterzeichner Richtschnur in der aktuellen Migrationsdebatte sein. Das übergeordnete Ziel aller politisch verantwortlichen Stellen muss demnach darin bestehen, geflüchteten Kindern eine Perspektive auf eine normale Kindheit zu eröffnen.

„Kinder brauchen eine verlässliche Lebensperspektive, ungeachtet ihres Herkunftslandes und Aufenthaltsstatus. Während die politische Debatte droht, auf Abschottung und Abschiebungen verengt zu werden und Fragen der besseren Integration eine untergeordnete Rolle spielen, leben sowohl begleitete Kinder in Sammelunterkünften als auch unbegleitete Kinder in Obhut der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe unter prekären Bedingungen mit begrenzten Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe“, heißt es in dem Appell. „Der Flüchtlingsgipfel bietet eine Chance, die gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für die Aufnahme von schutzsuchenden Kindern mit ihren Familien und von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten neu zu gestalten.“

Die unterzeichnenden Verbände, Organisationen und Stiftungen fordern, eine dezentrale Unterbringung von geflüchteten Kindern und ihren Familien zu ermöglichen, den Zugang aller Kinder zur öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen, für den Zugang aller Kinder zu frühkindlicher Bildung und Regelschulen zu sorgen, besondere Bedarfe frühzeitig zu identifizieren und den Zugang zur Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

„Die UN-Kinderrechtskonvention gilt uneingeschränkt für jedes Kind. Das gilt auch für die darin normierte Vorrangstellung des Kindeswohls. Auch bei erhöhter Fluchtmigration und steigenden Zahlen minderjähriger Geflüchteter sollte stets gewährleistet sein, dass die Kinder zu ihren Rechten kommen. Dazu gehören neben ihren Schutz- auch die Beteiligungsrechte sowie die Einhaltung von Standards, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz normiert sind. Bei Rechtsangelegenheiten, die sich aus dem Flüchtlingsstatus der Kinder und Jugendlichen ergeben, beispielsweise bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften direkt nach der Einreise, beim Familiennachzug oder Integrationsangeboten, braucht es zudem migrationssensible und kinderspezifische Regelungen, die das Kindeswohl an die erste Stelle stellen. Dazu gehören passende Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache, Bildungsintegration über einen ungehinderten Zugang zu Kindertageseinrichtungen und Ausbildungsstätten sowie eine Schulpflicht für alle geflüchteten Kinder von Anfang an, und zwar unabhängig von der Bleibeperspektive. Diese muss nach der EU-Aufnahmerichtlinie spätestens drei Monate nach Asylantragstellung an der Regelschule erfolgen. Und auch die Teilnahme an niedrigschwelligen Kultur- und Freizeitangeboten mit gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft sind als Schlüsselfaktoren unabdingbar“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Den vollständigen Appell finden Sie hier: http://www.dkhw.de/fluechtlingsgipfel2023

Der Appell wird von folgenden Verbänden, Organisationen und Stiftungen unterstützt (in alphabetischer Reihenfolge):

. Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendhilfe – AGJ . Ärzte der Welt e. V.

. AWO Bundesverband e. V.

. Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen (BNS) . Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e. V.

. Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e. V.

. Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e. V.

. Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit e. V. (Bündnis KJG) . Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.

. Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. – DGSF . Deutscher Kitaverband – Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e. V.

. Deutsches Kinderhilfswerk e. V.

. Deutsches Komitee für UNICEF e. V.

. Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V.

. djo – Deutsche Jugend in Europa Bundesverband e. V.

. Handicap International e. V.

. Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.

. JUMEN e. V. – Juristische Menschenrechtsarbeit in Deutschland . KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V.

. Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. (LSVD) . National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention . Plan International Deutschland e. V.

. PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.

. Save the Children Deutschland e. V.

. Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention . Stiftung SPI – Sozialpädagogisches Institut Berlin »Walter May« . terre des hommes Deutschland e. V.

. World Vision Deutschland e. V.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.11.2023

Statt Herausforderungen zu lösen, würden Probleme verschräft.

Die Beschlüsse von Bundeskanzler und Regierungschef*innen zur Flüchtlingspolitik beim Migrationsgipfel kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. So richtig es sei, Länder und Kommunen finanziell zu unterstützen, so wenig sachgerecht seien die sonstigen Verabredungen. Statt konkrete Herausforderungen zu bewältigen, drohe eine Verschärfung sozialer Probleme, warnt der Verband. Insbesondere die Pläne, Asylbewerber künftig erst nach drei Jahren existenzsichernde Sozialleistungen zu gewähren sowie die geplanten massiven Verschärfungen in der Abschiebepraxis seien inhuman und das Gegenteil einer lösungsorientierten, vorausschauenden Flüchtlingspolitik, kritisiert der Paritätische.

“Asylbewerbern erst nach drei Jahren eine Leistung wenigstens auf Sozialhilfeniveau zu gewähren, und sie in Armut zu halten, ist inhuman und unvernünftig. Die Zahl der Geflüchteten wird dadurch nicht abnehmen, wohl aber werden sich die sozialen Probleme verschärfen”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Was es brauche, sei eine gestaltende und vorausschauende Flüchtlingspolitik, die am Schutz von Menschen sowie der Stärkung der Unterstützungsstrukturen ausgerichtet ist. Der Zugang zu regulären Sozialleistungen, die Abschaffung aller bestehender Arbeitsverbote sowie die Ermöglichung privater Unterbringung helfe den Schutzsuchenden und der Aufnahmegesellschaft, mahnt der Paritätische und verweist auf die positiven Erfahrungen in der Aufnahme und Integration geflüchteter Menschen aus der Ukraine.

“Abschiebehaft und eine Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten sind Scheinlösungen und haben nichts mit einer humanen mutigen und in die Zukunft gerichteten Flüchtlingspolitik zu tun, die den Schutz von Menschenrechten und die Chancen für unsere Gesellschaft in den Mittelpunkt stellt”, so Schneider.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 07.11.2023

Paritätischer mahnt Rückkehr zu faktenbasierter Debatte an.

Mit Vorschlägen für eine Neuausrichtung der Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik wendet sich der Paritätische Gesamtverband heute gemeinsam mit einem Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen und Wohlfahrtsverbände an die Politik. In einem Fünf-Punkte-Plan zeigt das Bündnis: Ein konstruktiver und menschenrechtskonformer Umgang mit der Aufnahme und Integration von Schutzsuchenden ist möglich, notwendig und entlastet die Kommunen. Das Bündnis besteht neben dem Paritätischen Wohlfahrtsverband unter anderem aus Amnesty International, Pro Asyl, Caritas und dem Deutschen Anwaltverein.

Von der Bundesregierung erwartet der Paritätische nun eine gestaltende und vorausschauende Flüchtlingspolitik. Nach Monaten der rhetorischen Verschärfung in der politischen Debatte brauche es dringend eine lösungsorientierte Politik, die am Schutz von Menschen sowie der Stärkung der Unterstützungsstrukturen ausgerichtet ist. Der Zugang zu regulären Sozialleistungen, die Abschaffung aller bestehender Arbeitsverbote sowie die Ermöglichung privater Unterbringung helfe den Schutzsuchenden und der Aufnahmegesellschaft.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: “Die asylpolitische Debatte der vergangenen Wochen strotzt nur so vor Scheinlösungen und Vorurteilen. Wir können allen nur dringend raten, zu einer faktenbasierten Diskussion um die Aufnahme und Integration von schutzsuchenden Menschen zurückzukehren. Die Bundesregierung muss sich jetzt einer mutigen, in die Zukunft gerichteten Flüchtlingspolitik annehmen, die den Schutz von Menschenrechten und die Chancen für unsere Gesellschaft in den Mittelpunkt stellt.“

Der Fünf-Punkte-Plan des Bündnisses umfasst:

  1. eine zukunftsorientierte Aufnahme für Asylsuchende, 
  2. den Fokus auf Integration und Partizipation, 
  3. sozialrechtliche Eingliederung statt Ausgrenzung, 
  4. den Erhalt und die Anpassung von Unterstützungsstrukturen, 
  5. eine Sozialpolitik, die alle mitdenkt.

Das Bündnis verweist beispielhaft auf die gelungene Aufnahme von einer Million geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Sie sei eine Erfolgsgeschichte und zeige: Die Gesellschaft kann viel, wenn die Politik die richtigen Rahmenbedingungen schafft.

Dokumente zum Download

5-Punkte-Plan für eine funktionierende Asyl- und Aufnahmepolitik (668 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 03.11.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kabinettsmitglieder unterstützen Bekämpfung von Sexismus

Auf Initiative von Bundesfrauenministerin Lisa Paus sind die Mitglieder des Bundeskabinetts heute dem breiten Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ beigetreten. Im Koalitionsvertrag hatten sich die Koalitionspartner zuvor auf ein gemeinsames Bekenntnis zu einem „starken Bündnis gegen Sexismus“ geeinigt. Bundesfrauenministerin Paus gründete das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ im Februar 2023. Es umfasst bereits jetzt über 480 Mitglieder und wird mit einem Begleitprojekt von der Europäischen Akademie für Frauen in Wirtschaft und Politik (EAF Berlin) unterstützt.

Bundesministerin Lisa Paus, Schirmherrin des Bündnisses:
„Ich freue mich sehr, dass heute alle Kabinettsmitglieder meiner Einladung gefolgt und dem Bündnis ‚Gemeinsam gegen Sexismus‘ beigetreten sind. Mit den Ministerien und in den Ressorts zeigen wir gemeinsam klare Kante. Sexuelle Belästigung hat keinen Platz in unserer offenen, vielfältigen Gesellschaft – dafür setzen alle Ressorts des Bundeskabinetts heute ein starkes Signal! Ich rufe Unternehmen, Verbände und staatliche Stellen auf, es uns gleich zu tun, dem Bündnis beizutreten und Sexismus gemeinsam entschieden den Kampf anzusagen. Zusammen stehen wir ein für eine gleichberechtigte Gesellschaft!“

Das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ hat sich zum Ziel gesetzt, Sexismus und sexuelle Belästigung zu erkennen und mit wirksamen Maßnahmen zu beenden. Sexismus zeigt sich zum Beispiel in Form von Herabwürdigungen oder Machtmissbrauch aufgrund des Geschlechts. Als Massenphänomen kann Sexismus am Arbeitsplatz, im Öffentlichen Raum, auch in Kultur und Medien stattfinden. Die vielen Ausprägungen, von scheinbar harmlosen bis zu gewaltvollen Grenzverletzungen, sind durch die internationale #metoo-Bewegung eindrucksvoll sichtbar geworden.

Sexismus schadet Betroffenen, aber auch Unternehmen, Organisationen und der Gesamtgesellschaft. Unter den über 480 Mitgliedern finden sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Städtetag, der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft und der Deutsche Caritasverband. Bündnispartner sind auch Unternehmen wie Volkswagen, die BMW Group, die Charité, das ZDF und die Deutsche Bahn AG sowie Städte wie Hamburg, Bremen, Bochum, Dortmund oder Erlangen.

Das Bündnis verfolgt einen intersektionalen Ansatz: Es bindet vielfältige Gruppen ein, die mehrfach von Diskriminierung beispielsweise aufgrund ethnischer Herkunft, Behinderung oder auch durch Antisemitismus betroffen sind. Mit öffentlichen Veranstaltungen, Aktionstagen, Ausstellungen oder Handreichungen sind im Kreise der Bündnismitglieder bereits vielfältige Maßnahmen entstanden. Viele gute Beispiele werden auf der Bündnis- Webseite www.gemeinsam-gegen-sexismus.de und im Newsletter des Bündnisses regelmäßig veröffentlicht.

Das von Lisa Paus geführt Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) selbst ergreift bereits eine Vielzahl an Maßnahmen: Ab dem Onboarding-Prozess erhalten Beschäftigte umfassende Informationen über Anlaufstellen, Beschwerdemöglichkeiten und Vorgehen bei Sexismus, sexueller Belästigung und Mobbing. Die Handreichung „Hilfestellung für Betroffene bei sexuellen/sexualisierten Belästigungen und anderen Formen der Belästigung sowie Mobbing im BMFSFJ“ zeigt den Beschäftigten, welche Ansprüche, Unterstützungsangebote und Beratungsstellen es gibt, wenn sie mit sexueller Belästigung oder Mobbing in Kontakt kommen. Das BMFSFJ bietet für alle Beschäftigten Schulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und auch zu Sexismus und sexueller Belästigung an. Für Führungskräfte sind diese Schulungen verpflichtend.

Liste der Bündnispartnerinnen und -partner: https://www.gemeinsam- gegen-sexismus.de/gemeinsame-erklaerung/unterzeichnerinnen/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.11.2023

Bessere Rahmenbedingungen für Freiwillige in Jugendfreiwilligendiensten und Bundesfreiwilligendienst

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Gesetzes zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen (Freiwilligen-Teilzeitgesetz) beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf werden die Rahmenbedingungen für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und in den Jugendfreiwilligendiensten Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) verbessert.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Ich freue mich, dass wir mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz sehr konkret auf die Wünsche der Freiwilligen nach mehr Flexibilität eingehen können. Außerdem schaffen wir den Rahmen für ein höheres Taschengeld. So stellen wir die Weichen für eine Zeit, in der die Freiwilligendienste wieder ausgeweitet werden können. Die Freiwilligendienste sind uns wichtig und das Engagement der Freiwilligen ist uns jede Wertschätzung wert.“

Die Freiwilligen erhalten für ihr Engagement ein Taschengeld, dessen Höhe individuell mit den Einsatzstellen vereinbart wird. Dabei gilt eine Obergrenze, die zwar dynamisch ist und jedes Jahr angepasst wird, deren Berechnungsgrundlage jedoch seit Einführung des BFD nicht angepasst wurde.

Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz sieht diese Anpassung nun vor. Damit wird auch dem Koalitionsvertrag nachgekommen, in dem die Koalitionsparteien die Erhöhung des Taschengeldes vereinbart haben.

Konkret soll die Obergrenze – auf Basis der für 2023 geltenden Werte – von 438 Euro monatlich auf 584 Euro monatlich, also um 146 Euro, steigen. Zusätzlich sollen Einsatzstellen Mobilitätszuschläge zahlen dürfen. Im Ergebnis können Freiwillige damit deutlich mehr Taschengeld erhalten als bisher.

Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz soll für Freiwillige unter 27 Jahren die Möglichkeit geschaffen werden, einen Freiwilligendienst in Teilzeit zu leisten, ohne dass sie dafür persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe nachweisen müssen, wie es bisher erforderlich ist. Damit werden die Rahmenbedingungen für Freiwillige unter 27 Jahren an diejenigen für lebensältere Freiwillige angepasst. Weiterhin gilt, dass sich der Dienst auf mehr als 20 Stunden die Woche belaufen muss und alle Beteiligten, das betrifft insbesondere die Einsatzstellen, mit der Teilzeit einverstanden sein müssen.

Die Bundesregierung unterstützt damit die Wünsche der Freiwilligen sowie der Einsatzstellen, Träger und Zentralstellen nach besseren Teilzeit-Regelungen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.11.2023

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat sich heute mit dem Kompetenznetzwerk gegen Antisemitismus (KOMPAS) getroffen. Anlässlich des terroristischen Angriffs der Hamas auf Israel und die Auswirkungen auf die in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden, tauschte sich die Ministerin mit KOMPAS zur Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen gegen Antisemitismus aus.

An dem Treffen nahmen teil: Veronika Nahm, Direktorin des Anne Frank Zentrums, Prof. Dr. Meron Mendel, Direktor der Bildungsstätte Anne Frank e.V., Dr. Deborah Schnabel, Direktorin der Bildungsstätte Anne Frank e.V., Derviş Hızarcı, Vorstand der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus (KIgA) e.V., Benjamin Steinitz, Leiter des Bundesverbands RIAS e.V. sowie Marina Chernivsky, Leiterin des Kompetenzzentrums für Prävention und Empowerment der ZWST und der Beratungsstelle OFEK e.V.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Antisemitismus ist unverzichtbar. In Anbetracht der terroristischen Angriffe auf Israel und die antisemitischen Auswirkungen, die wir auch in Deutschland erleben, bin ich sehr dankbar für die wichtige Arbeit des Kompetenznetzwerks gegen Antisemitismus. Es ist gut, dass wir als Gesellschaftsministerium über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ diese Arbeit unterstützen können. Situationen wie wir sie derzeit sehen, zeigen die Unverzichtbarkeit antisemitismuskritischer Bildungsarbeit. Es wird deutlich wie sehr wir uns weiterhin dafür einsetzen müssen, dass zivilgesellschaftliche Organisationen auch in Zukunft ihre Arbeit fortführen können und die entsprechende Unterstützung erhalten.“

Veronika Nahm, Direktorin des Anne Frank Zentrums und Koordinierungsstelle des Kompetenznetzwerks Antisemitismus: „Der Terrorangriff auf die Menschen in Israel erschüttert uns zutiefst. Die Gewalt übersteigt unsere Vorstellungskraft, hinterlässt uns fassungslos und traurig: Hunderte Tote, Dutzende Verschleppte, Tausende Verletzte und Traumatisierte. Wir machen uns Sorgen um die Zukunft der gesamten Region, um Freiheit, Sicherheit und Frieden. Unsere Freunde und Kooperationspartner*innen in Israel haben große Sorgen und Ängste. Für Deutschland sehen wir Auswirkungen, die uns noch in den nächsten Jahren begleiten werden: antisemitische Attacken nehmen zu, es gibt Solidarität mit Jüdinnen und Juden in Deutschland, aber oft werden ihre Erfahrungen nicht gesehen und nicht beachtet. Im Kompetenznetzwerk arbeiten wir seit Jahren bundesweit auf verschiedenen Ebenen gegen Antisemitismus. Es ist ein langfristiges Phänomen, auch wenn antisemitische Deutungsmuster in Krisenzeiten Konjunktur haben. Wir brauchen die Voraussetzungen, um langfristig und ausreichend ausgestattet gegen Antisemitismus arbeiten zu können. Die Politik muss diese Voraussetzungen schaffen, für eine funktionierende Demokratie in Deutschland.“

Die Zielgruppen des Kompetenznetzwerks sind Kinder und Jugendliche, aber auch pädagogische Fachkräfte. Entsprechend hoch ist die Anzahl an Beratungsanfragen von betroffenen Jüdinnen und Juden, von Schulen, Sportvereinen und anderen Einrichtungen, die derzeit bei den Trägern des KOMPAS eingehen. Oft handelt es sich um die Frage, wie mit Konfliktsituationen in Schulklassen umgegangen und wie mit Schülerinnen und Schülern über die aktuelle Situation in Israel gesprochen werden kann.

Das Kompetenznetzwerk besteht aus dem Anne Frank Zentrum, der Bildungsstätte Anne Frank, dem Bundesverband der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus, dem Kompetenzzentrum für Prävention und Empowerment sowie der Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus. 2020 haben sich die fünf Institutionen zusammengeschlossen, die über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Antisemitismusprävention, der antisemitismuskritischen Bildungsarbeit, der Beratung sowie der Dokumentation und Analyse antisemitischer Vorfälle verfügen. Gefördert wird KOMPAS über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“.

https://kompetenznetzwerk-antisemitismus.de/
https://www.demokratie-leben.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2023

Auf die schwierige Situation von Eltern in Regenbogenfamilien haben Experten in einem öffentlichen Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochvormittag hingewiesen. Insbesondere kritisierten die geladenen Sachverständigen die fehlende rechtliche Absicherung der Elternschaft des zweiten Elternteils, also jenes, der das Kind nicht geboren hat.

Die sogenannte Stiefkindadoption als derzeit einzige Möglichkeit gleichgeschlechtlicher Paare, auch die Elternschaft des zweiten Elternteils anerkennen zu lassen, sei keine gute Option und mit vielen Unwägbarkeiten verbunden, betonte unter anderem Gesa Teichert-Akkermann von der Initiative „nodoption“, die sich für die Anerkennung der Elternschaft in Regenbogenfamilien einsetzt. Es könne sein, dass diese Adoption einfach und schnell gehe, meistens dauere das Verfahren jedoch sehr lange, das Privatleben der Familien werde, auch durch das Jugendamt, durchleuchtet und bewertet. Für diesen Prozess gebe es keine einheitlichen Kriterien und solange die zweite Elternschaft nicht anerkannt sei, lebten die Familien in großer Unsicherheit. Durch die derzeitige Rechtslage sei „unser Wunschkind zu einem Kind einer Alleinerziehenden“ gemacht worden, das nicht so abgesichert und geschützt sei wie ein Kind mit Vater und Mutter, erläuterte sie.

Auch Lyci Chebout, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, und Dirk Siegfried von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) forderten eindringlich eine juristische Klärung zugunsten der betroffenen Familien. Es gehe dabei nicht um Biologie, sondern um eine einfache rechtliche Absicherung, die durch eine Reform des Abstammungsrechts auch einfach umzusetzen sei, sagte die Juristin. Das Geschlecht dürfe bei der Eltern-Kind-Zuordnung keine Rolle spielen, forderte sie. Dirk Siegfried kritisierte, dass die Gesellschaft offenbar immer noch glaube, lesbische Mütter seien die schlechteren Mütter. Anders sei die Ungleichbehandlung nicht zu erklären und leider habe auch die „Ehe für alle“ daran nichts geändert. Er forderte unter anderem, dass Eltern schon vor der Zeugung ihre Verantwortung rechtlich absichern können. Dadurch, dass dies bisher noch nicht möglich sei, entstünden viele Konflikte, so Siegfried.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 827 vom 08.11.2023

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen), rechnet mit jährlichen Ausgaben in Höhe von 7,5 Milliarden Euro für die geplante Kindergrundsicherung. Während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag sagte Lehmann, die immer wieder genannte Ausgabenhöhe von 2,4 Milliarden Euro beziehe sich auf eine Inanspruchnahme-Quote von 50 Prozent. „Wir hoffen, dass die Quote irgendwann bei mindestens 90 Prozent liegen wird“, sagte er. Dann sei von einer Investition von etwa 7,5 Milliarden Euro auszugehen. Das gehe dann auch stärker in die Richtung der von Familienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) ursprünglich genannten zwölf Milliarden Euro.

Diese zwölf Milliarden Euro „als absolute Untergrenze“ für die Kindergrundsicherung fordert die Petentin Anne Dittmann in einer öffentlichen Eingabe (ID 153338), die 54.960-mal innerhalb der in den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses vorgegebenen Vier-Wochenfrist mitgezeichnet und daher öffentlich beraten wurde. Nur so könne die Kinderarmut in Deutschland bekämpfen werden, heißt es in der Petition. „Wir fordern nicht mehr als das Versprechen im aktuellen Koalitionsvertrag ein, auf das sich die Ampel mal geeinigt hat“, schreibt Dittmann.

Kinderarmut, so die Petentin, werde strukturell erzeugt und sei kein Zeichen mangelnder Bildung. Sie beträfe vor allem Einelternfamilien und Familien mit drei und mehr Kindern. Die Ursachen seien vielschichtig: Alleinerziehende würden etwa in der Steuerklasse II ähnlich besteuert wie Singles in Steuerklasse I, „obwohl sie nicht nur Lohnarbeiten, sondern sich auch gleichzeitig um Kinder kümmern“. Dazu komme das Fehlen von 380.000 Kita-Plätzen in diesem Jahr. Die vorhandene Betreuung sei zudem in weiten Teilen Deutschland kostenintensiv. „Der Gender-Pay-Gap und die Orientierung an der 40-Stunden-Woche als Standard benachteiligen vor allem Menschen mit Fürsorgeverantwortung, insbesondere Mütter“, macht die Petentin deutlich.

Während der Sitzung äußerte sich Dittmann auch zur Finanzierbarkeit der Maßnahme. Aus dem Kreis der Abgeordneten gefragt, ob sie denn angesichts leerer Haushaltskassen die Neuverschuldung oder die Steuern erhöhen wolle, verwies die Petentin auf die Folgekosten der Kinderarmut, die laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) bei jährlich 120 Milliarden Euro lägen. „Wer bezahlt die denn?“, fragte sie. Die aktuelle Sparpolitik sei Unsinn, befand sie.

Die die Petentin begleitende Vorstandsvorsitzende des Vereins SOS Kinderdorf, Sabina Schutter, machte auf den Kinderfreibetrag aufmerksam, der in der aktuellen Reform nicht angefasst werde. Auch bei den 2014 beschlossenen familienbezogenen Leistungen fänden sich zahlreiche Leistungsbereiche, die keine armutsbekämpfende Wirkung entfalten aber Kosten verursachen würden. „Die könnte man wunderbar in eine Kindergrundsicherung integrieren“, sagte sie mit Blick auf die Finanzierungsfrage.

Familien-Staatssekretär Lehmann zeigte sich überzeugt, dass die Kindergrundsicherung die Situation von bedürftigen Familien verbessern werde. Insbesondere für Familien, die derzeit im Bürgergeldbezug seien, gäbe es viele Vorteile. Lehmann nannte es ungerecht, dass derzeit das Kindergeld auf Sozialleistungen angerechnet werde. „Das ändert sich jetzt“, sagte er. Alle Kinder- und Jugendlichen hätten Anspruch auf einen Kindergarantiebetrag, der das Kindergeld ersetze, sowie auf einen Zusatzbetrag. Je geringer das Einkommen der Eltern ist, desto höher sei diese Leistung.

Lehmann verwies zugleich auf den bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) anzusiedelnden Familienservice. Das werde die zentrale Stelle für die Leistungen für Familien werden, die derzeit noch sehr zersplittert seien. Familien seien künftig nicht mehr auf ihr eigenes Wissen angewiesen oder auf Sozialarbeiter, die ihnen erklären, welche Ansprüche sie haben und wie sie diese einfordern müssen. Das nehme der Familienservice den Familien ab, „wenn sie zustimmen“, sagte der Staatssekretär.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 814 vom 06.11.2023

Die „Wohnkostenlücke 2022“ ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8931). Darin führt die Fraktion aus, dass die Wohnkosten in den Grundsicherungen in tatsächlicher Höhe übernommen würden, sofern sie als angemessen bewertet werden. Richtwerte für die Angemessenheit würden kommunal berechnet, was extrem schwierig sei und immer wieder zu Lücken beim Existenzminimum führt. Diese „Wohnkostenlücke“ bestritten die Betroffenen oft aus dem Regelsatz, weil es keinen günstigeren Wohnraum gebe. Das Geld fehle dann etwa für Nahrungsmittel oder Kleidung.

Seit 2023 werde bei neuen Leistungsbeziehern im ersten Jahr die Miete nicht auf Angemessenheit überprüft, sondern immer voll übernommen, schreibt die Fraktion weiter. Damit werde die Wohnkostenlücke „aber nur verkleinert, nicht geschlossen“: Wissen will die Fraktion unter anderem, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft und Heizung, „die für Leistungsberechtigte des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Jahr 2022 tatsächlich angefallen sind“, nicht übernommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 795 vom 25.10.2023

Die CDU/CSU-Fraktion will das Kindergeld und den Kinderfreibetrag und erhöhen. Sie hat dazu einen Antrag (20/8861) mit dem Titel „Arbeitende Mitte stärken – Steuerbelastung senken“ vorgelegt.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sollen der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum um zwölf Prozent steigen, fordert die Unionsfraktion. Das Kindergeld für 2024 sei entsprechend anzuheben und die bis 2022 bestehende Stufung für kinderreiche Familien ab dem dritten und vierten Kind wiedereinzuführen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 787 vom 19.10.2023

Finanzielle Unterstützung für schwangere Frauen ohne Versicherungsschutz

Im Frühjahr 2022 ist der Gesundheitsfonds der Region an den Start gegangen, der Menschen ohne Krankenversicherung aus der Region Hannover unterstützt und notwendige Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel, Medikamente und Zuzahlungen finanziert. Jetzt legt die Region speziell für schwangere Frauen ohne Krankenschutz nach: Der Geburtenfonds richtet sich an mittellose schwangere Frauen, die seit mindestens drei Monaten in der Region Hannover leben und für die kein Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Versorgung aus einer Krankenversicherung oder dem Sozialleistungsrecht ermittelt werden konnte. Dafür sind zunächst insgesamt 180.000 Euro bis 2026 eingeplant. Heute (5. September) hat der Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Gesundheit und Teilhabe der Region einstimmig grünes Licht für die Einrichtung des Fonds gegeben, final entscheidet am 14. November die Regionsversammlung.

„Frauen ohne Versicherungsschutz fehlt nicht nur eine übliche Vor- und Nachsorge in der Schwangerschaft, sie können auch keine regulären Geburtstermine in den Kliniken vereinbaren, sondern werden nur als Notfälle versorgt. Die Krankenhäuser stellen die Geburt den Frauen in Rechnung. Das kann materiell und psychisch schwer belastend für die Frauen sein, wenn sie die Rechnung nicht bezahlen können“, so Sozialdezernentin Dr. Andrea Hanke. „Der Geburtenfonds soll die Frauen in der ohnehin anstrengenden Situation die finanziellen Sorgen nehmen und den Zugang zur notwendigen Gesundheitsversorgung ermöglichen.“

Der Geburtenfonds soll vor allem die Kosten für die Geburt abdecken. Er greift dann, wenn die Mitarbeiter*innen der Clearingstelle keinen individuellen Anspruch auf Versicherungsschutz oder Hilfen zur Gesundheit ermitteln konnten. Mit der Bescheinigung der Clearingstelle können die Frauen regulär in den Kliniken des Regionsgebiets entbinden, ohne dass sie hierfür als Notfall eingeliefert werden müssen. Die Kliniken wiederum können ein Drittel der abrechenbaren Kosten über den Fonds abrechnen.

Für die notwendige medizinische Beratung, Betreuung und Versorgung der Schwangeren während der Schwangerschaft oder der nachgeburtlichen Phase hat sich das Gesundheitsamt der Region Hannover bereits als fachliche Ergänzung zur Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung etabliert. „Oft sind dies Frauen ohne Aufenthaltsstatus und ohne Zugang an die reguläre Gesundheitsversorgung. Mit dem Angebot der Beratungssprechstunde wollen wir verhindern, dass Frauen aufgrund von unter anderem Sprachbarrieren oder sozialer Hintergrundproblematik größeren gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind“, sagt Gesundheitsdezernentin Christine Karasch.

Kontakt:

Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit, Weinstraße 2, 30171 Hannover, Telefon (0511) 616-43148, E-Mail: Aids.STD-Beratung@region-hannover.de.

Clearingstelle für Gesundheitsversorgung, Große Packhofstraße 27-28, 30159 Hannover, Telefon (0511) 21 33 91 66, E-Mail: info@clearing-gesundheit-hannover.de

Zur Clearingstelle
Die Clearingstelle hat seit 2021 ihren Sitz in Hannovers Innenstadt Die Mitarbeiter*innen helfen Menschen ohne Krankenversicherung, den individuellen Anspruch auf eine Versicherung oder Hilfen zur Gesundheit zu ermitteln – von der Aufnahme in eine gesetzliche oder private Krankenversicherung bis zu Leistungen der Sozialhilfe oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Beratungen finden in den Sprachen Deutsch, Arabisch, Französisch, Englisch und Rumänisch statt, bei Bedarf können auch weitere Sprachen abdeckt werden.

Quelle: Pressemitteilung Region Hannover vom 05.09.2023

Nicht nur die Bildungschancen, sondern auch die Gesundheit von Kindern werden wesentlich vom Elternhaus geprägt – mit lebenslangen Folgen für das Wohlbefinden. Neue Analysen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) haben den engen Zusammenhang zwischen der Gesundheit im Erwachsenenalter und dem Bildungsabschluss der Eltern mit aktuellen Daten belegt. Demnach sind Menschen aus bildungsfernen Familien noch im Erwachsenenalter häufiger übergewichtig und schätzen ihre eigene Gesundheit schlechter ein als Kinder höher gebildeter Eltern. Die Daten der Untersuchung basieren auf der familiendemografischen Langzeitbefragung FReDA.

So hat fast die Hälfte der Befragten im Alter zwischen 18 und 50 Jahren, deren Eltern kein Abitur haben, einen Body-Mass-Index von über 25 und gilt damit als übergewichtig. Bei Personen, deren Eltern beide das Abitur haben, beträgt der Anteil der Übergewichtigen nur knapp ein Drittel. Gleichzeitig fühlen sich Menschen aus einem gebildeten Elternhaus gesünder: 77 Prozent beurteilen ihren eigenen Gesundheitszustand als gut oder sehr gut, bei Kindern von Eltern ohne Abitur sind es mit 66 Prozent weniger. „Unsere Analysen belegen eine deutlich schlechtere Gesundheit bei Menschen mit niedrig gebildeten Eltern“, erklärt Dr. Mathias Huebener vom BiB die Ergebnisse.

Für die ausgeprägten gesundheitlichen Unterschiede, die sich nach dem Bildungsniveau der Eltern abzeichnen, gibt es zahlreiche Erklärungen: Zunächst erzielen Kinder aus gebildeteren Familien häufig bessere Bildungsergebnisse sowie höhere Einkommen in körperlich weniger beanspruchenden Tätigkeiten, was bereits zu einer besseren Gesundheit beitragen kann. Des Weiteren unterscheidet sich mit dem Bildungsstand der Eltern auch das soziale Umfeld, in dem Kinder aufwachsen und durch gesundheitsbezogene Lebensweisen geprägt werden. Bessere Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten, die in der Familie und dem Umfeld mitgeprägt werden, könnten bis ins Erwachsenenalter positiv nachwirken.

Die Autorinnen und Autoren der Studie empfehlen, Bildungsdefizite rechtzeitig zu vermeiden. „Langfristig wird sich die schlechtere gesundheitliche Verfassung in einer geringeren Lebenserwartung ausdrücken“, meint Mitautorin Dr. Mara Barschkett. Daher sei es wichtig, bestehenden Nachteilen früh im Leben entgegenzuwirken. „Ein Ansatz ist, Kindern unabhängig vom elterlichen Hintergrund den Zugang zu qualitativ guter Bildung zu ermöglichen.“ Derartige Investitionen begünstigen nicht nur den eigenen Lebensverlauf, sondern verbessern auch die Chancen nachfolgender Generationen und nutzen das Potenzial der Menschen unserer Gesellschaft besser, worauf es beim demografischen Wandel immer mehr ankommen wird.

Die Originalpublikation kann hier heruntergeladen werden:

http://www.bib.bund.de/Publikation/2023/Eltern-ohne-Abitur-Kinder-langfristig-weniger-gesund.html?nn=1213826

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 07.11.2023

Studie analysiert Einkommen und Vermögen von Pflegehaushalten in Deutschland und vergleicht sie mit übriger Bevölkerung – Einkommen haben sich angeglichen, Vermögen weiter sehr unterschiedlich – Leistungen der Pflegeversicherung sollten erhöht und an Inflation gekoppelt werden

Seit der Pflegereform des Jahres 2017 profitieren deutlich mehr Pflegehaushalte von Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen eine pflegebedürftige Person ab 60 Jahren zu Hause betreut wird, meist von Angehörigen. Einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zufolge haben Personen in diesen Haushalten mit einem monatlichen Nettoeinkommen von durchschnittlich gut 2.000 Euro mittlerweile ähnlich viel zur Verfügung wie Personen ab 60 Jahren in anderen Haushalten. Nicht zuletzt die Erhöhung des Pflegegeldes, das fast 59 Prozent aller Pflegebedürftigen erhalten (im Durchschnitt gut 530 Euro pro Monat), hat dazu beigetragen, die Einkommenslücke zu schließen. „Die Pflegereform hat die Leistungen für die ambulante Betreuung von Pflegebedürftigen klar verbessert“, sagt Johannes Geyer, stellvertretender Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. „Mehr Haushalte können Leistungen der Pflegeversicherung beanspruchen und tun dies auch – für viele Betroffene ist die Reform eine dringend benötigte Erleichterung.“ Die Studie stellt der jüngsten Pflegereform mit Blick auf die finanzielle Situation betroffener Haushalte also ein zumindest in Teilen positives Zwischenzeugnis aus, zeigt aber auch weiteren Handlungsbedarf auf.

Vor allem alleinlebende Pflegebedürftige häufig mit geringen finanziellen Rücklagen

So gibt es etwa mit Blick auf die Vermögen nach wie vor große Unterschiede zwischen Pflege- und anderen Haushalten, wie die Berechnungen auf Basis des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) ebenfalls zeigen. Insbesondere alleinlebende Pflegebedürftige, die insgesamt über 40 Prozent aller Pflegehaushalte in Deutschland ausmachen und oft Frauen sind, haben ein vergleichsweise dünnes finanzielles Polster – wenn überhaupt: Fast ein Drittel von ihnen hat gar kein Vermögen oder ist sogar verschuldet. Zum Vergleich: Unter allen Pflegehaushalten trifft das nur auf gut jeden fünften zu, unter den Haushalten ohne eine pflegebedürftige Person ist die Quote mit 18 Prozent nochmals geringer. „Für das Wohlergehen im Alter spielt neben dem Einkommen auch das Vermögen eine zentrale Rolle“, betont Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat im DIW Berlin. „Viele Pflegehaushalte haben langfristig keine ausreichenden finanziellen Rücklagen, um angesichts steigender Pflegekosten dauerhaft über die Runden zu kommen.“

„Der Staat verlässt sich hierzulande immer noch sehr stark darauf, dass Angehörige die Pflege übernehmen. Angesichts unserer alternden Bevölkerung kann das aber nicht ewig gut gehen.“ Johannes Geyer

Im Durchschnitt müssen Pflegehaushalte jeden Monat rund sieben Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Pflege aufbringen – aufgrund der aktuellen Preisentwicklung dürfte dieser Anteil sogar noch höher sein, denn die massive Inflation der vergangenen Monate ist in den für die Studie verwendeten Daten noch gar nicht enthalten. Kosten fallen in Pflegehaushalten beispielsweise für ambulante Pflegedienste an, aber auch für den pflegegerechten Umbau der Wohnung, für Medikamente, Hilfsmittel und Therapien.

Finanzbedarf der Pflegeversicherung könnte auch durch private Zuzahlungen gedeckt werden

Die Studienautoren empfehlen daher einen weiteren Ausbau der sozialen Pflegeversicherung. Dazu zählt mehr finanzielle Unterstützung, etwa durch eine zeitnahe Kopplung des Pflegegeldes an die Inflation, ebenso wie mehr professionelle Pflege. „Der Staat verlässt sich hierzulande immer noch sehr stark darauf, dass Angehörige die Pflege übernehmen“, sagt Geyer. „Angesichts unserer alternden Bevölkerung kann das aber nicht ewig gut gehen.“ Familienangehörige müssten viel Zeit und Kraft aufbringen und könnten währenddessen entweder nicht erwerbstätig sein, was wiederum das Haushaltseinkommen schmälere, oder litten unter der Doppelbelastung. „Die Folge ist oft Überforderung“, so Geyer.

Eine Leistungsausweitung der Pflegeversicherung würde den Finanzbedarf deutlich erhöhen – zumal angesichts der steigenden Zahl der Leistungsempfänger*innen. Allein in der ambulanten Pflege dürften zu den zuletzt rund vier Millionen Personen jedes Jahr etwa 300.000 hinzukommen. Eine Möglichkeit zur Deckung des zusätzlichen Finanzbedarfs wären Geyer und Haan zufolge einkommens- und vermögensabhängige private Zuzahlungen. Auch der Vorschlag einer Bürgerversicherung, also die Verbindung von privater und gesetzlicher Pflegeversicherung, sei sinnvoll, da das Pflegerisiko von besser situierten Menschen mit privater Pflegeversicherung deutlich geringer ist. „Bei allen Reformen muss darauf geachtet werden, dass Menschen mit hohem Pflegerisiko, aber geringem Einkommen die gleiche Pflegequalität erhalten wie Menschen mit höherem Einkommen“, so Haan.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 26.10.2023

Neue Forschungsergebnisse zum Thema „Jungsein in unsicheren Zeiten“ werden auf der DJI-Jahrestagung am 7. und 8. November 2023 in Berlin vorgestellt

Die Coronapandemie, Kriege, Preissteigerungen und die Klima-Krise haben Unsicherheiten und Sorgen junger Menschen verschärft. Hinzu kommen Krisen in besonderen Lebenslagen, etwa durch Flucht und Migration, bei Armut, aber auch durch Instabilität von Partnerschaften, die Familien und ihren Mitgliedern eine Neuorientierung abverlangen. Vor welchen Herausforderungen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene angesichts der aktuellen Ereignisse stehen und welche Probleme in der Kinder- und Jugendhilfe, in Kommunen und Politik zu bewältigen sind, diskutierten Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Fachpraxis auf der Jahrestagung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) am 7. und 8. November in Berlin.

Die wissenschaftliche Tagung ist gleichzeitig Anlass, das 60-jährige Bestehen des DJI zu feiern. Am ersten Abend der Fachtagung hielt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), ein Grußwort. DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper präsentierte Einblicke in die Geschichte des DJI und erläuterte Forschungsthemen und Herausforderungen der Zukunft. Auch der neu eingerichtete Jugendbeirat des DJI wurde vorgestellt.

Am 8. November, stellen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Forschungsprojekte und -ergebnisse vor, unter anderem zu den Themen „Folgen der Pandemie und anderer Krisen für Schulen“, „Kommunale Unterstützungsstrukturen und Perspektiven junger Geflüchteter und Migrantinnen und Migranten“, „Langzeitstudien für die Kinder- und Jugendhilfe“, „Familien in Umbruchsituationen“, „Armutserfahrungen von Kindern und Jugendlichen“ und „Politische Sozialisation“. Im Folgenden eine Auswahl an Forschungsthemen und -ergebnissen.

Ergebnisse der Ukraine-Forschung am DJI

Aktuelle Forschungsbefunde des DJI geben Einblick in die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Müttern, die aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, und analysieren die Unterstützungsstrukturen, vor allem in der Kinder- und Jugendhilfe sowie in den kommunalen Verwaltungen.

Die Befunde zeigen: Die Kommunen bieten vielfältige Hilfen an und versuchen, durch Netzwerkarbeit ihre zu geringen Ressourcen und Kapazitäten zu kompensieren. Helferinnen und Helfer aus der Zivilgesellschaft sind eine wesentliche Säule der Integration. Die Jugendlichen betonen die Bedeutung von Freunden, Familie und Lehrkräften als wichtiges Unterstützungsnetzwerk. Mitarbeitende der Kommunen heben die Bildungsmotivation der Geflüchteten hervor, sehen aber Hindernisse in der angespannten Situation des deutschen Bildungssystems. Jugendliche spüren die Limitationen durch die begrenzten Ressourcen der Schulen. Sprach-, Kultur- und Freizeitangebote seien essentiell für Integration und Normalitätserfahrungen.

Auch zum Thema Gesundheit liegen Ergebnisse der DJI-Ukraine-Forschung vor: Laut der Mitarbeitenden der Kommunen ist der allgemeine Gesundheitszustand Geflüchteter bei ihrer Ankunft gut. Interviews zeigen jedoch einen hohen psychischen Beratungsbedarf bei den Jugendlichen. Auch die Frage der Ungleichbehandlung zwischen Geflüchteten-Gruppen, also Geflüchteten aus der Ukraine und Geflüchteten, die unter den Rahmenbedingungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in Deutschland leben, beschäftigt die jungen Menschen. Die Ungleichbehandlung ist den Mitarbeitenden der Kommunen bewusst. Sie suchen nach Lösungen und werfen die Frage auf, ob Angebote für alle gleich zugänglich gemacht und bedarfsgerecht gestaltet werden könnten.

Trotz vieler Koordinationsanstrengungen aller Beteiligten fehlt es an Platzangeboten, Fachkräften und finanziellen Ressourcen sowie teilweise auch an ausreichender Angebotskenntnis seitens der Zielgruppe. Positiv bewertet werden die zügige Unterbringung der Geflüchteten sowie die Möglichkeit, ihre Bildungskarrieren möglichst bruchlos fortzusetzen. Zudem erweisen sich niedrigschwellige, mehrsprachige Angebote der Zivilgesellschaft häufig als Schlüssel für eine gelungene Integration.

Unsichere Zeiten: Gestaltungsmuster und Beratungsbedarfe von Familien in Umbruchsituationen

Trennung, Scheidung oder Flucht stellen Umbruchsituationen dar, die das Familienleben stark verändern können. DJI-Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untersuchen in einer Vielzahl von Projekten die Lebenslagen der Familienmitglieder, ihren Zugang zu Unterstützungsangeboten und deren Wirkung – von der Kindertagesbetreuung über Frühe Hilfen bis zur Beratung von konfliktbelasteten Nachtrennungsfamilien. Ob und welche Unterstützungsangebote gesucht und angenommen werden, erweist sich dabei oft als selektiv, das heißt als abhängig von Ressourcen der Betroffenen, aber auch von regionalen Faktoren.

Alleinerziehende sind im Alltag besonders gefordert und haben oft nur eingeschränkte Möglichkeiten, zusätzliche Erschwernisse abzufedern. In der Coronapandemie verloren insbesondere alleinerziehende Mütter an Wohlbefinden und waren weniger mit ihrem Leben zufrieden als Mütter in Paarhaushalten. Aktuell sind viele aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtete Mütter alleinerziehend. Sie tragen neben der Alleinverantwortung für die Kinder auch die Sorge um zurückgelassene Angehörige und müssen oft belastende Kriegs- und Fluchterfahrungen verarbeiten. Trotz überwiegend mäßiger Deutschkenntnisse sind die Erwerbswünsche der Mütter hoch. Unkenntnis, Sprachdefizite und fehlende Kitaplätze stehen der Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten entgegen.

Armutserfahrungen bei Kindern und Jugendlichen

Mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (NAP) setzt Deutschland die EU-Ratsempfehlung zur Ein­füh­rung einer Europäischen Garantie für Kinder um. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht sind, bis zum Jahr 2030 Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung, zu schulbezogenen Aktivitäten, einer hochwertigen Gesundheitsversorgung, ausreichender und gesunder Ernährung sowie angemessenem Wohnraum zu gewährleisten. Dabei sollen Kinder und Jugendliche kontinuierlich als Experten in eigener Sache an der Umsetzung des NAP beteiligt werden.

Forscherinnen und Forscher der am DJI angesiedelten Service- und Monitoringstelle (ServiKiD), die die Ausgestaltung und Umsetzung des NAP unterstützt, erörtern im Rahmen der wissenschaftlichen Jahrestagung unterschiedliche Blickwinkel von Kindern und Jugendlichen auf gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten. Sie zeigen, wie wichtig es ist, die befragten Kinder und Jugendliche über ihre Bedürfnisse, Wünsche und Bedarfe im Kontext von Armutslagen zu Wort kommen zu lassen. Kinder und Jugendliche, die von Armut betroffen sind, berichten häufig von familialen Konflikten sowie gesundheitlichen und psychischen Belastungen in Familien, die ihre gesellschaftliche Teilhabe maßgeblich beeinträchtigen. Eines von vielen Beispielen sind hierbei die Perspektiven aus einer Jugendeinrichtung aus dem Münchner Norden. Sowohl die pädagogische Leitung als auch die Jugendlichen selbst berichten – als wahre Expertinnen – über ihre Erfahrungen.

Folgen der Pandemie und andere Krisen verändern Schule

Gesellschaftliche Wandlungsprozesse der vergangenen Jahre haben im Leben und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen deutliche Spuren hinterlassen. Umfassende wissenschaftliche Befunde zeigen, wie sehr Kinder und Jugendliche unter den Zeiten strenger Einschränkungen der Sozialkontakte während der Pandemie gelitten haben und dass die anhaltenden Krisen wie Kriege, Inflation sowie Klimakrise zu Unsicherheit, Frustration und Resignation bis hin zu deutlichen Beeinträchtigungen des Wohlbefindens führen. Wenngleich sich in einigen Bereichen des psychischen Wohlbefindens eine leichte Erholung gegenüber den Einschränkungen der Pandemie abzeichnet, bestehen in anderen Bereich doch bedenkliche mittelfristige Folgen.

Dazu zählen gravierende Lernrückstände, fehlende Lern- und Arbeitstechniken sowie Auffälligkeiten in der Selbstregulationsfähigkeit und im Sozialverhalten für substanzielle Anteile der jetzigen Generation von Schülerinnen und Schülern. Die Forscherinnen und Forscher kombinieren Befunde aus der Wissenschaft, der Bildungsadministration und der Schulpraxis, um zu überlegen, welche Konsequenzen dies für die Gestaltung von Bildungsprozessen haben muss und wie Forschung, Steuerung und Fachpraxis darauf reagieren können.

Kinder- und Jugendhilfe im Wandel – 30 Jahre Forschung zur Kinder- und Jugendhilfe

Die Kinder- und Jugendhilfe hat in den vergangenen dreißig Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen und ist heute für junge Menschen und ihre Familien ein normaler Bestandteil des Aufwachsens und der Unterstützungsinfrastruktur. Im DJI-Projekt „Jugendhilfe und sozialer Wandel“ werden seit dreißig Jahren Angebote, Strukturen und Verfahren der Kinder- und Jugendhilfe empirisch abgebildet und analysiert. Dazu werden Jugendämter sowie Einrichtungen und Dienste in öffentlicher und freier Trägerschaft verschiedener Arbeitsfelder, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendarbeit oder auch den Hilfen zur Erziehung, wiederholt befragt. Hinsichtlich vieler Aspekte zeigt sich in der Kinder- und Jugendhilfe Stabilität. Veränderungen werden oft erst über einen längeren Zeitraum sichtbar.

Ein Beispiel für Neuerungen insbesondere als Folge der Fachdiskussion und der Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches SGB VIII sind Mitbestimmungsgremien in Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung. Im Jahr 2019 haben fast zwei Drittel der größeren Einrichtungen ein solches Gremium und damit doppelt so viele wie im Jahr 2004. An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass die Umsetzung gesetzlicher Regelungen in der Praxis Zeit benötigt. Ein anderes Beispiel für längerfristige Veränderungen ist die Trägerstruktur. Im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit, vor allem in Jugendzentren, ist über einen langen Zeitraum eine Abnahme der Trägerpluralität erkennbar. An der Entwicklung der Aufnahmehindernisse und Ausschlusskriterien, die von Einrichtungen der stationären Hilfen zur Erziehung benannt werden, ist erkennbar, wie die Bearbeitbarkeit von Problemkonstellationen eingeschätzt wird und sich das Ausmaß der Spezialisierung von Einrichtungen entwickelt.

Politische Sozialisation, Demokratie und Engagement im Jugendalter

Das Jugendalter ist geprägt von zahlreichen Entwicklungen der Selbstwahrnehmung, Selbstpositionierung und Verselbstständigung. Auch in Bezug auf ihre Haltungen zu Politik und Engagement durchlaufen Jugendliche zahlreiche Veränderungen, die sie teils für lange Zeit prägen. Der Begriff politische Sozialisation beschreibt diese Entwicklungen und verweist auf empirische Befunde und Forschungen, die diese Prozesse sichtbar und verstehbar machen wollen. Schule, Kinder- und Jugendhilfe, außerschulische politische Bildung sind Systeme und Ansätze, in und mit denen politische Sozialisation verläuft. DJI-Forscherinnen und Forscher begleiten diese Entwicklungsschritte und empirischen Befunde und machen die unterschiedlichen Facetten sichtbar. Im Mittelpunkt steht zum einen die Frage, wie die politische Sozialisation von Jugendlichen verläuft. Zum anderen werden aber auch institutionelle Sozialisationskontexte betrachtet. Mit Blick auf verschiedene Bundesprogramme des BMFSFJ wird analysiert, wie Sozialisationskontexte gezielt gestaltet werden sollen, um die politische Sozialisation von Jugendlichen zu beeinflussen. Dabei wird deutlich, dass sich die Schwerpunktsetzungen wie auch die Ziele der Programme im Laufe der Zeit verändert haben.

Pressemeldung

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/jungsein-in-unsicheren-zeiten.html

60 Jahre Deutsches Jugendinstitut

https://www.dji.de/ueber-uns/60-jahre-dji.html

Programm der wissenschaftlichen Jahrestagung des DJI

https://www.dji.de/ueber-uns/veranstaltungen/detailansicht/veranstaltung/new643525be0b8a6629565294-jungsein-in-unsicheren-zeiten.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 07.11.2023

Gesellschaftliche Debatten und politische Reformen haben die Forschung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) geprägt, seit es im Jahr 1963 seine Arbeit aufgenommen hat – das zeigt die aktuelle Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse. Und umgekehrt haben auch Forschungsergebnisse des Instituts politische Prozesse und Einstellungsänderungen in der Bevölkerung angeregt, wie etwa das Autor:innenteam um Dr. Felix Berth und Prof. Dr. Bernhard Kalicki aus der Abteilung „Kinder und Kinderbetreuung“ in einem Beitrag über die Entwicklung der Kindertagesbetreuung veranschaulicht.

So evaluierten Wissenschaftler:innen des DJI in den 70er-Jahren das Modellprojekt „Tagesmütter“ und bilanzierten, dass die Kleinkinder – entgegen großer gesellschaftlicher Vorbehalte gegenüber außerfamiliärer Betreuung – in ihrer sozialen Entwicklung davon profitierten. Und Anfang der 2000er Jahre belegte eine DJI-Studie erstmalig empirisch den Betreuungsbedarf der Eltern ein- und zweijähriger Kinder, der damals nicht annährend gedeckt war und zur Zielmarke für den folgenden Krippenausbau wurde: 30 Prozent der Eltern artikulierten für ihre einjährigen Kinder Bedarf an Betreuungsplätzen; bei Zweijährigen erreichte dieser Wert sogar 60 Prozent. Heute erhebt die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) für alle Bundesländer die aktuelle Betreuungssituation und den elterlichen Betreuungsbedarf für Kinder bis zum Grundschulalter. Die Ergebnisse zeigen, dass das Angebot trotz massiven Ausbaus immer noch nicht ausreicht: 49 Prozent der befragten Eltern äußerten im Jahr 2022 den Wunsch nach einem Platz in der Kindertagesbetreuung für ihre Kinder unter drei Jahren. Doch nur rund 36 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe wurden tatsächlich in einer Kindertageseinrichtung oder in der Tagespflege betreut.

Mütter im Balanceakt

„Obwohl sich Mütter heute stärker am Arbeitsmarkt beteiligen, sind sie nach wie vor die Familienmacherinnen – und ihre Herausforderungen im Wesentlichen dieselben wie vor 60 Jahren“, schreibt PD Dr. Christina Boll, Leiterin der DJI-Familienabteilung in ihrem Artikel über die Familienforschung am DJI. Denn ungeachtet der gestiegenen Bildung und Erwerbsintegration der Mütter leisten diese noch immer den Löwenanteil der unbezahlten Care- und Hausarbeit. Dass es die Frauen sind, die im Job kürzertreten oder ihn ganz aufgeben, wenn sich Nachwuchs ankündigt oder die Pflege von Angehörigen ansteht, erweise sich angesichts hoher Scheidungsraten und Armutsrisiken von Frauen als Alleinerziehende und im Alter als kurzsichtig. Jede fünfte Frau ab 65 Jahren war im Jahr 2022 armutsgefährdet. Die Familien- und Arbeitsmarktforscherin Christina Boll fordert vor diesem Hintergrund nicht nur ein funktionierendes Betreuungssystem, „sondern auch eine lebensformunabhängige soziale Absicherung durch familientaugliche Erwerbsmöglichkeiten und eine stärkere Honorierung von Care-Arbeit, insbesondere von geleisteter Pflegearbeit, im sozialen Sicherungssystem“.

Väter zwischen alten Idealen und neuen Rollen

Dass die vielfach – und verstärkt von jungen Eltern – geäußerten Wünsche nach einer gleichmäßigeren Aufteilung bezahlter und unbezahlter Arbeit derzeit kaum realisiert werden, zeigt auch der Artikel über Väter von Dr. Anna Buschmeyer und Dr. Claudia Zerle-Elsäßer. Das zu Beginn der Coronapandemie gestiegene Engagement von Vätern bei der Kinderbetreuung sei mit dem Ende des „Notfallmodus“ wieder zu den Ursprungswerten zurückgekehrt. Die DJI-Wissenschaftlerinnen erklären dies mit beharrlichen Vorstellungen von Mutter- und Vaterschaft, aber auch mit unzureichenden Rahmenbedingungen, etwa in der Kindertagesbetreuung, die für eine gleichberechtigte Teilhabe von Müttern und Vätern an Erwerbsarbeit essentiell ist. Und wegen des Ehegattensplittings lohne sich unter finanziellen Gesichtspunkten eine stärkere Beteiligung von Müttern an der Erwerbsarbeit oft nicht.

Kinderschutz mit blinden Flecken

Zum Kinderschutz und der Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen schreiben Prof. Dr. Heinz Kindler, Dr. Susanne Witte und Dr. Regine Derr aus der Fachgruppe „Familienhilfe und Kinderschutz“ am DJI: Gewalt gegenüber Kindern könne erst besser bekämpft werden, wenn sowohl das Ausmaß von Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung als auch die Wirksamkeit von Schutzkonzepten umfassend empirisch geklärt werden. Bislang lassen sich die Daten verschiedener Institutionen wie Jugendämter und Krankenhäuser weder vergleichen noch zusammenführen. Auch sei die Entwicklung des Dunkelfelds, das heißt die Differenz zwischen den der Polizei und den Jugendämtern bekannt gewordenen und den tatsächlich geschehenen Fällen, aufgrund fehlender Forschung unklar. DJI-Forschende entwickeln im Rahmen eines von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) geförderten Projekts zurzeit Vorschläge für ein Zentrum für Prävalenzforschung im Kinderschutz. In diesem Rahmen erarbeiten sie Empfehlungen für ein nationales Monitoring, mit dem es künftig besser gelingen soll, Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt am tatsächlichen Bedarf auszurichten und passgenau einzusetzen.

Neue Barrieren beim Berufseinstieg

Wie sich die Herausforderungen für junge Menschen am Übergang von der Schule in Ausbildung und Erwerbsarbeit seit den 1950er Jahren verändert haben, beschreibt das Autor:innenteam um Prof. Dr. Birgit Reißig, Leiterin des Forschungsschwerpunkts „Übergänge im Jugendalter“ am DJI. Aktuell stehen einer hohen Zahl unbesetzter Lehrstellen fast ebenso viele Ausbildungssuchende ohne Ausbildungsplatz gegenüber. Die demografisch bedingt rückläufige Zahl der Schulabgänger:innen können das Problem der Ausbildungslosigkeit von Jugendlichen allerdings allein nicht lösen, schreiben die Autor:innen. Unterstützende Faktoren für einen gelingenden Übergang seien neben dem sozialen Status günstige regionale Rahmenbedingungen, aber vor allem auch Berufsberatung, die an Bedeutung gewinnt. Denn (scheinbar) vielfältige berufliche Optionen und deren fragliche Passung zum regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt führen zu einer steigenden Verunsicherung bei Jugendlichen. Das zeigte das „Übergangspanel“ des DJI, mit dem Jugendliche, die höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen, zu mehreren Erhebungszeitpunkten befragt wurden.

Weitere Beiträge der aktuellen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse thematisieren die Vermessung des Wohlergehens von jungen Menschen, die Kinder- und Jugendhilfeforschung sowie die diversitätsorientierte Jugendforschung, die die Lebensbedingungen junger Menschen mit Behinderung und Fragen der Geschlechtsidentität berücksichtigt. Nicht zuletzt stellt ein Beitrag die Geschichte der Surveyforschung dar, in dessen Zentrum die umfangreiche Erhebung „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“ (AID:A) steht. Daten daraus fließen unter anderem in die nationale Bildungsberichterstattung, den DJI-Kinder- und Jugendmigrationsreport sowie in die Familienberichte und die Kinder- und Jugendberichte der Bundesregierung ein.

Im Forschungsmagazin DJI Impulse berichten Wissenschaftler:innen über relevante Themen aus den Bereichen Kindheit, Jugend, Familie sowie Bildung und liefern Impulse für Politik, Wissenschaft und Fachpraxis. In einer Videoreihe, die die thematischen Schwerpunkte in DJI Impulse begleitet, benennen DJI-Forschende auf Basis der Analysen im Forschungsmagazin zentrale Herausforderungen.

Die DJI Impulse-Ausgabe 2/23 mit dem Schwerpunkt „60 Jahre Forschung über Kinder, Jugendliche, Familien und die Institutionen, die sie im Leben begleiten“ kann kostenlos bestellt und heruntergeladen werden: www.dji.de/impulse 
Folge 3 der Videoreihe mit DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper: www.dji.de/videocast-perspektiven-folge3 
Mehr Angebote zum DJI Impulse-Schwerpunkt: www.dji.de/60jahre

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 02.11.2023

Das neue Fachkräftebarometer Frühe Bildung präsentiert aktuelle Befunde zu Personal, Arbeitsmarkt und Ausbildung in der Kindertagesbetreuung

Zehn Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz für unter Dreijährige erscheint das Arbeitsfeld Kita stark wie nie: Die amtliche Statistik zu Einrichtungen, Personal und Auszubildenden verzeichnet jährlich neue Höchstwerte. Trotz beeindruckender Zahlen herrscht Krisenstimmung. Die Personalnot in den Einrichtungen wächst ebenso wie die Sorge um eine Absenkung fachlicher Standards sowie Ausfälle in der Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder. Zusätzlich erhöht der 2026 beginnende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder den Druck auf das System der Kindertagesbetreuung. Welche Hinweise liefern die amtlichen Daten bereits heute in Hinblick auf das Krisenszenario? Wie attraktiv ist eine Beschäftigung in der Kindertagesbetreuung für den dringend benötigten pädagogischen Nachwuchs? Kann die Institution Kita ihrem Bildungsauftrag auch zukünftig gerecht werden? Diese Fragen ordnet das neu erschienene Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2023 der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) empirisch ein und gibt Hinweise auf Entwicklungspotenziale.

Personalwachstum in Kitas hält an

Die Covid-19-Pandemie hat das Personalwachstum in Kindertageseinrichtungen nicht zum Stillstand gebracht. 2022 arbeiteten in Deutschland in knapp 59.500 Kindertageseinrichtungen fast 842.000 Beschäftigte. Dies entspricht einen Anstieg um 7% seit 2019. 722.000 Personen sind pädagogisch und leitend tätig; 257.800 Personen mehr als noch zehn Jahre zuvor. Mit einem Männeranteil von lediglich 8% ist das Arbeitsfeld nach wie vor weiblich dominiert. Dennoch ist es zuletzt gelungen, verstärkt männliche Nachwuchskräfte zu gewinnen. So liegt der Männeranteil bei den unter 30-Jährigen bei knapp 13% und ist damit deutlich höher als bei den über 30-Jährigen mit 6%.

Rückgänge bei der Kindertagespflege

In der Kindertagespflege setzt sich der Wachstumstrend nicht mehr fort. Zwischen 2020 und 2022 ist die Zahl der Tagespflegepersonen sogar von rund 44.800 auf 41.900 gesunken. Anders als in den Vor-Corona-Jahren nahm auch die Zahl der betreuten Kinder ab. Zuletzt waren es noch 166.300 gegenüber rund 174.000 Kindern im Jahr 2020 (-4%). Eine Tagespflegeperson betreut aktuell im Schnitt vier Kinder. Damit liegt die Betreuungsrelation auf dem gleichen Niveau wie bei Krippenkindern in Kitas. Mit dem Rückgang in der Tagespflege erhöht sich der Druck auf das Kita-System, den U3-Ausbau weiter voranzutreiben.

Das Arbeitskräftereservoir ist weggeschmolzen

Der arbeitnehmerfreundliche Arbeitsmarkt hat sich positiv auf die Beschäftigungsbedingungen ausgewirkt. Waren 2015 noch 15% aller pädagogisch und leitend Tätigen befristet angestellt, lag dieser Wert 2022 nur noch bei 11%. Zwischen 2012 und 2021 sind die Gehälter in der Frühen Bildung um 26% gestiegen. Dennoch wächst die Lücke zwischen offenen Stellen und Personen, die diese besetzen könnten. Kamen im Jahr 2012 noch 142 arbeitslos gemeldete Erzieherinnen und Erzieher auf 100 offene Stellen, so waren es zuletzt nur noch 62. Die Zahl der Stellenangebote für diese Berufsgruppe ist in den letzten drei Jahren um 20% gestiegen, während die Zahl der arbeitslos gemeldeten Personen um 4% zurückgegangen ist. Die berufsspezifische Arbeitslosenquote liegt in der Frühen Bildung bei gerade mal 1,1%.

Ausbildungssystem stößt an Kapazitätsgrenzen

In den letzten zwei Jahren wurden 44 Fachschulen für Sozialpädagogik neu gegründet. Die dort angebotene Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher verzeichnete im selben Zeitraum ebenfalls steigende Zahlen von Anfängerinnen und Anfängern. Die jährlichen Zuwächse lagen mit jeweils 3% allerdings deutlich unter denen von vor 10 Jahren (+9%). Für den weiteren Ausbau fehlen zunehmend Räumlichkeiten und Lehrkräfte, wie Studien der WiFF zeigen. Die akademisch ausgebildeten Kindheitspädagoginnen und -pädagogen bilden im Arbeitsfeld weiterhin eine kleine Gruppe. Im Jahr 2022 verfügten nur 1,5% der Kita-Fachkräfte über ein entsprechendes Studium. Dieser Befund korrespondiert mit dem Umstand, dass die Ausbaudynamik kindheitspädagogischer Studiengänge in den vergangenen fünf Jahren zum Stillstand gekommen ist. Im Jahr 2021 haben 3.800 Studierende ein Bachelor- und 423 ein Master-Studium aufgenommen. Die Zahlen der Absolventinnen und Absolventen eines Bachelor-Studiengangs sind seit 2019 rückläufig: 2021 schlossen 2.162 Personen ein solches Studium ab – 10% weniger als im Vorjahr.

„Bei der Fachkräftegewinnung muss eine höhere Aufmerksamkeit darauf liegen, dass Schülerinnen und Schüler sowie Studierende die einschlägigen Ausbildungsgänge auch erfolgreich abschließen. Dafür benötigen wir eine engere individuelle Begleitung während Ausbildung und Studium, aber auch in der Phase der Einmündung in den Beruf“, sagt Professorin Dr. Kirsten Fuchs-Rechlin, Leitung der WiFF und der Autorengruppe Fachkräftebarometer.

Bildungs- und Betreuungsqualität hängt weiterhin vom Wohnort ab

Immer noch gibt es große regionale Unterschiede hinsichtlich der Qualität in den Einrichtungen. So variiert die Zeit, die Leitungskräften in Einrichtungen vergleichbarer Größe für ihre Tätigkeit zur Verfügung steht, in den Bundesländern um bis zu 15 Wochenstunden. Auch der Personal-Kind-Schlüssel unterscheidet sich – trotz erzielter Verbesserungen – stark. Pro Fachkraft liegt die Varianz in Krippengruppen bei bis zu drei Kinder, in Kindergartengruppen bei bis zu fünf und in Schulkinder-gruppen bei bis zu elf Kindern. Unterschiedliche Wege gehen die Länder zudem beim Qualifikationsniveau des Personals und dem Einsatz von Assistenz- und Hilfskräften.

„Insgesamt zeigt das Fachkräftebarometer Frühe Bildung einmal mehr, wie wichtig es ist, eine Grundlage an verlässlichen und fortschreibbaren Daten zur Verfügung zu haben, die dabei behilflich sind, Erfolge und Errungenschaften ebenso zu würdigen wie ausstehende Herausforderungen klar beim Namen zu nennen. Nur so lassen sich Krisen konstruktiv bewältigen“, bilanziert Professor Dr. Thomas Rauschenbach, der die Autorengruppe Fachkräftebarometer gemeinsam mit Professorin Dr. Fuchs-Rechlin leitet.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert alle zwei Jahre auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik sowie im Ganztag. Mit dem aktuellen Band erscheint die nunmehr fünfte Ausgabe des Berichts.

Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts (DJI). WiFF wird in Kooperation mit dem Forschungsverbund DJI/TU Dortmund durchgeführt und aus Mitteln des BMBF gefördert.

Pressemitteilung

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/personalkrise-in-der-kindertagesbetreuung-spitzt-sich-zu.html

Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2023

https://www.fachkraeftebarometer.de

Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF)

https://www.weiterbildungsinitiative.de

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 25.10.2023

Die Einkommen in Deutschland sind heute sehr ungleich verteilt, wenn man die Entwicklung seit Ende der 1990er Jahre vergleicht. Zudem gibt es Indizien dafür, dass die Einkommensungleichheit während der Coronajahre erneut gestiegen ist und 2022 fast auf diesem Höchststand verharrte. Auch die Armutsquote liegt mit 16,7 Prozent 2022 spürbar höher als vor Beginn der Pandemie, gegenüber 2021 ist sie geringfügig gesunken. Insbesondere dauerhafte Armut (mindestens fünf Jahre in Folge) hat die gesellschaftliche Teilhabe schon vor der jüngsten Teuerungswelle stark eingeschränkt: Dauerhaft Arme müssen etwa deutlich häufiger auf Güter des alltäglichen Lebens wie neue Kleidung oder Schuhe verzichten, sie können seltener angemessen heizen. Und sie machen sich zudem deutlich häufiger Sorgen um ihre Gesundheit und sind mit ihrem Leben unzufriedener. Auch das Gefühl, anerkannt und wertgeschätzt zu werden und das Vertrauen in demokratische und staatliche Institutionen hängen stark mit dem Einkommen zusammen. Arme empfinden weitaus häufiger als Menschen mit mehr Geld, „dass andere auf mich herabsehen“, wobei das Problem unter Menschen in dauerhafter Armut noch weitaus ausgeprägter ist als bei temporärer Armut: Fast jede*r Vierte unter den dauerhaft Armen sagt, von anderen geringgeschätzt zu werden. Mit materiellen Einschränkungen und dem Gefühl geringer Anerkennung geht bei vielen Betroffenen eine erhebliche Distanz zu zentralen staatlichen und politischen Institutionen einher: Mehr als die Hälfte der Armen hat nur wenig Vertrauen in Parteien und Politiker*innen. Rund ein Drittel vertraut dem Rechtssystem allenfalls in geringem Maße. Zu diesen Ergebnissen kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

„Wenn sich Menschen gesellschaftlich nicht mehr wertgeschätzt fühlen und das Vertrauen in das politische System verlieren, dann leidet darunter auch die Demokratie“, ordnen die Studienautor*innen Dr. Jan Brülle und Dr. Dorothee Spannagel ihre Befunde ein. „Wir sehen in Befragungen, dass Menschen mit niedrigen Einkommen von weiter wachsenden finanziellen Belastungen berichten – das geht bis in diesen Sommer hinein. Der Verteilungsbericht macht deutlich, welche Folgen das haben kann“, ergänzt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, die wissenschaftliche Direktorin des WSI. „Gleichzeitig reichen Sorgen über die soziale Ungleichheit weit über den Kreis der unmittelbar Betroffenen hinaus: Für 44 Prozent der Erwerbspersonen, die wir im Juli befragt haben, war das ein großes Thema. Mehr und wirksameres politisches Engagement gegen Armut und Ungleichheit ist ein wesentlicher Ansatz, um die Gesellschaft zusammen- und funktionsfähig zu halten, gerade in Zeiten großer Veränderungen und der Herausforderung durch Populisten.“

Im Verteilungsbericht werten die WSI-Fachleute Brülle und Spannagel die aktuellsten vorliegenden Daten aus zwei repräsentativen Befragungen aus: Erstens aus dem Mikrozensus, für den jährlich etwa 800.000 Personen befragt werden. Die neueste Befragungswelle liefert – noch vorläufige – Daten für 2022. Zweitens aus dem sozio-oekonomischen-Panel (SOEP), für das rund 15.000 Haushalte jedes Jahr interviewt werden, und das aktuell bis 2021 reicht.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: Studie: Armut ist Risiko für Demokratie – Indizien für Zunahme der Einkommensungleichheit in der Krise – Hans-Böckler-Stiftung (boeckler.de)

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 02.11.2023

Vollzeitbeschäftigte würden gern kürzer arbeiten, zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).  Im Jahr 2021 wollten 49 Prozent der Frauen und 58 Prozent der Männer ihre Arbeitszeit reduzieren. Insgesamt sind die gewünschten Arbeitszeiten über die Jahrzehnte aber bemerkenswert stabil geblieben.

Vollzeitbeschäftigte Frauen würden gern ihre tatsächliche Arbeitszeit von 40,9 Stunden um 6,2 Stunden reduzieren. Vollzeitbeschäftigte Männer hatten eine durchschnittliche tatsächliche Arbeitszeit 42,3 Stunden und würden diese gern um 5,5 Stunden reduzieren. Bei teilzeitbeschäftigten Frauen gab es bis zur Coronapandemie einen Aufwärtstrend bei den Arbeitszeitwünschen. 2021 wollten teilzeitbeschäftigte Frauen mit 25 Stunden 2 Stunden länger arbeiten als noch vor 20 Jahren.

 Enzo Weber, Leiter des Bereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB betont: „Beim Wunsch nach kürzeren Arbeitszeiten müssen auch die veränderten Erwerbskonstellationen in den Familien berücksichtigt werden.“ So gehöre das männliche Alleinernährermodell der Vergangenheit an. „Nicht jedes Arbeitsmodell ist in jeder Lebensphase gleich gut geeignet. Die Arbeitszeitwünsche fächern sich immer weiter auf. Deshalb sollten Arbeitszeiten individuell angepasst werden können“, empfiehlt Weber. „Das Potenzial mehr Arbeitsstunden zu mobilisieren ist bei den Arbeitszeitwünschen begrenzt. Wenn aber die Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung, Mobilarbeit und Erwerbsanreize verbessert würden, dürften auch die Arbeitszeitwünsche nach oben gehen“, erklärt Ökonom Weber.

In der IAB-Studie haben die Forschenden auch untersucht, wie sich die Arbeitszeitwünsche in den verschiedenen Altersgruppen entwickeln. Ein Trend zu mehr Freizeit wird oft an den Wünschen der jüngeren Generationen festgemacht. Bei Frauen unter 25 Jahren, die zur sogenannten Generation Z gehören, sind die Arbeitszeitwünsche seit dem Jahr 2009 um sieben Stunden zurückgegangen. Es zeigt sich allerdings, dass dies auf einen deutlich gestiegenen Anteil von Minijobberinnen und Studentinnen unter den jungen Frauen zurückgeht. „Eine Sonderrolle der angeblich arbeitsunwilligen Generation Z gibt es nicht“, erklärt IAB-Forscher Weber.

Die IAB-Studie beruht auf Daten des Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), einer jährlich durchgeführten Befragung von 30.000 Personen.

Der IAB-Forschungsbericht ist online abrufbar unter: https://doku.iab.de/forschungsbericht/2023/fb1623.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 06.11.2023

  • Bettenauslastung in Kinderfachabteilungen rückläufig
  • Kinder- und Jugendpsychiatrie einzige Fachrichtung in der Kindermedizin mit Ausbau der Bettenkapazität
  • Zahl der Kinderärztinnen und -ärzte gestiegen, aber 22 % sind 60 Jahre oder älter

In den Krankenhäusern hierzulande stehen immer weniger Betten für Kinder zur Verfügung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland insgesamt gut 1 100 Krankenhausbetten in speziellen Kinderfachabteilungen abgebaut. Das entspricht einem Rückgang von 4 %. Nimmt man die Kinder- und Jugendpsychiatrie aus, fällt der Abbau mit insgesamt rund 2 000 Betten noch größer aus. In diesem Bereich kamen im genannten Zeitraum gut 900 Betten hinzu. Im Jahr 2022 wurden somit gut 25 800 Betten zur Behandlung von Kindern registriert – der niedrigste Stand der vergangenen zehn Jahre. Im Jahr 2012 hatte es noch gut 26 900 Krankenhausbetten in der Kindermedizin gegeben. Die Bettenauslastung in den Kinderfachabteilungen ist in diesem Zeitraum ebenfalls gesunken, auch in Folge der Covid-19-Pandemie.

Die Zahl der Intensivbetten in Kinderfachabteilungen ist in den vergangenen zehn Jahren hingegen nur geringfügig zurückgegangen, unterlag jedoch – teils pandemiebedingten – Schwankungen. Im Jahr 2022 gab es mit knapp 2 800 Intensivbetten gut 20 weniger als zehn Jahre zuvor. Intensivbetten machten damit zuletzt 11 % aller Krankenhausbetten in der Kindermedizin aus.

Kleinere Fachrichtungen häufig stärker von Bettenabbau betroffen

In kleineren Fachrichtungen macht sich der Rückgang der Bettenkapazitäten in der Kindermedizin deutlicher bemerkbar. So sank etwa in der Kinderchirurgie von 2012 bis 2022 die Zahl der Betten von gut 1 900 auf rund 1 500. Die Kinderkardiologie verzeichnete im selben Zeitraum einen Rückgang von knapp 600 auf zuletzt gut 500 Betten, in der Neonatologie beziehungsweise der Neugeborenenmedizin wurden von gut 2 400 Betten knapp 300 eingespart. Die Pädiatrie stellte 2022 mit gut 14 900 Betten mehr als die Hälfte (58 %) der gesamten Bettenkapazität in der Kindermedizin. 2012 waren es noch knapp 16 200 Betten gewesen. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie konnte als einzige Fachrichtung einen Zuwachs verzeichnen: Im vergangenen Jahr gab es hier knapp 6 800 Betten für Kinder – gut 900 mehr als zehn Jahre zuvor.

Bettenauslastung in Kinderfachabteilungen unterdurchschnittlich

Die Klinikbetten in der Kindermedizin sind weniger ausgelastet als Krankenhausbetten insgesamt: Während die Kinderfachabteilungen im Jahr 2022 Auslastungsquoten zwischen 56 % (Kinderchirurgie) und 64 % (Neonatologie) verzeichneten, lag die Bettenauslastung in den Krankenhäusern insgesamt bei 69 %. Eine Ausnahme bildet die Kinder- und Jugendpsychiatrie: Hier waren die Betten zu 83 % ausgelastet. Im Zehn-Jahres-Vergleich ist die Bettenauslastung in allen Fachbereichen der Kindermedizin zurückgegangen. So sank etwa die Auslastungsquote in der Pädiatrie als größter Kinderfachabteilung von 62 % im Jahr 2012 auf 58 % im Jahr 2022. Die niedrigere Bettenauslastung der vergangenen Jahre steht dabei auch im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Mehr Kinderärztinnen und -ärzte in Krankenhäusern und Praxen

Eine wichtige Rolle für die gesundheitliche Versorgung von Kindern spielt auch das ärztliche Personal. Die Zahl der Kinderärztinnen und -ärzte in Deutschland hat in den vergangenen zehn Jahren deutlich zugenommen: Ende 2022 waren nach Daten der Bundesärztekammer in den Krankenhäusern und Praxen hierzulande gut 14 800 Ärztinnen und Ärzte behandelnd in der Kindermedizin tätig – 55 % davon ambulant und 45 % stationär. Zehn Jahre zuvor hatte die Zahl bei gut 12 000 gelegen. Das entspricht einem Anstieg von 24 %. Dieser geht jedoch nicht immer mit einer Zunahme der Behandlungskapazitäten einher. Gründe hierfür sind neben der steigenden Arbeitsbelastung in der Kindermedizin auch strukturelle Änderungen wie etwa eine zunehmende Teilzeittätigkeit in der Ärzteschaft. Viele der Kinderärztinnen und -ärzte in Krankenhäusern und Praxen dürften in den nächsten Jahren zudem aus dem Berufsleben ausscheiden: Ende 2022 war gut jede oder jeder fünfte (22 %) von ihnen 60 Jahre oder älter. Ende 2012 hatte der Anteil bei 16 % gelegen.

Zahl der Kinder in Deutschland hat zugenommen

Die vermehrte Arbeitsbelastung in der Kindermedizin hängt auch mit der steigenden Zahl von Kindern in Deutschland zusammen: Während es Ende 2012 noch knapp 10,7 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren gab, waren es Ende 2022 gut 11,9 Millionen. Die Zahl der Kinder hierzulande ist damit innerhalb von zehn Jahren um 12 % gestiegen.

Methodische Hinweise:

Die Daten zur Zahl der Krankenhausbetten in speziellen Kinderfachabteilungen stammen aus der Krankenhausstatistik. Zu den Kinderfachabteilungen werden in dieser Auswertung die Pädiatrie, die Kinderkardiologie, die Neonatologie, die Kinderchirurgie sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie gezählt. Darüber hinaus können Kinder auch in anderen Fachabteilungen eines Krankenhauses behandelt werden.

Die Daten zur Zahl der Kinderärztinnen und -ärzte stammen aus der Ärztestatistik der Bundesärztekammer und sind im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes abrufbar.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Zahl der Kinder in Deutschland sind auch über die Tabelle 12411-0005 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 19.10.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Am 1. November startet in vielen Städten und Gemeinden in Deutschland die Kältehilfe für obdachlose Menschen. Unter anderem stellt die Diakonie von November bis April bundesweit zusätzliche Übernachtungs- und Aufenthaltsplätze zur Verfügung. Darüber hinaus haben Diakonie und Kirche auch in diesem Jahr den #wärmewinter ausgerufen. In Kirchengemeinden und diakonischen Einrichtungen finden nicht nur wohnungslose Menschen wärmende Orte und weitere Angebote.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Obdachlose Menschen brauchen bei eiskalten Temperaturen warme Orte. Denn Minustemperaturen sind für sie eine Gefahr für Leib und Leben. Städte und Gemeinden sind aufgerufen, ausreichend viele Übernachtungs- und Aufenthaltsplätze bereitzustellen. Wir brauchen in Deutschland eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur für alle Menschen. Ihre Versorgung und Unterstützung, wie zum Beispiel durch die Kältehilfe, muss auskömmlich finanziert werden.

Auch in diesem Winter belasten die hohen Energie- und Lebensmittelpreise viele Menschen in Deutschland. Mit dem #wärmewinter setzt die Diakonie in diesem Winter wieder ein Zeichen für mehr Zusammenhalt und gegen soziale Kälte. Gemeinsam mit den evangelischen Kirchen öffnen wir die Türen von Kirchen und diakonischen Einrichtungen und schaffen in ganz Deutschland wärmende Orte, an denen Bedürftige und Einsame Gemeinschaft finden und Hilfe, Unterstützung und Beratung bekommen können.“

Hintergrund:

In Deutschland leben nach einer bundesweiten repräsentativen empirischen Erhebung etwa 37.400 Menschen ohne jede Unterkunft auf der Straße (Stand 2022).* Insbesondere im Winter sind sie den Witterungsbedingungen schutzlos ausgesetzt. Bei eisigen Temperaturen kann es sogar lebensgefährlich für sie werden. In den vergangenen Wintern sind immer wieder wohnungslose Menschen in Deutschland erfroren. Sie starben unter Brücken, auf Parkbänken, in Hauseingängen, Abrisshäusern oder in scheinbar sicheren Gartenlauben, weil sie sich nicht gegen die Kälte schützen konnten.

*Gesellschaft für innovative Sozialplanung und Sozialforschung e. V. und Kantar Public im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (2022): Empirische Untersuchung zum Gegenstand nach § 8 Absatz 2 und 3 Wohnungslosenberichterstattungsgesetz. https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-605-empirische-untersuchung-zum-wohnungslosenberichterstattungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Themenschwerpunkt Kältehilfe: https://www.diakonie.de/kaeltehilfe

Kältehilfe der Diakonie – unsere Angebote bundesweit: https://www.diakonie.de/journal/kaeltehilfe-der-diakonie-unsere-angebote-bundesweit

Wissen Kompakt Wohnungs- und Obdachlosigkeit: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit

Themenschwerpunkt zu Wohnungslosigkeit: https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Aktion #wärmewinter

Die hohen Energiepreise brachten viele Menschen im Winter 2022/23 in eine soziale Notlage. Die Antwort von Diakonie und Evangelischer Kirche: #wärmewinter. Und die Aktion geht ins zweite Jahr: Mit dem #wärmewinter öffnen Diakonie und Kirche erneut ihre Räume und Herzen – für alle, die Unterstützung brauchen. Denn nach wie vor sind viele Menschen in ihren Lebenssituationen von Energiearmut sowie Arbeits- und Wohnungslosigkeit bedroht. Und auch in diesem Jahr sollen wieder Orte entstehen, an denen ganz praktisch geholfen und wo ein Zeichen gegen soziale Kälte gesetzt wird.

Weitere Infos: https://www.diakonie.de/waermewinter

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.10.2023

Mit einem Online-Spiel erleben, wie Bürgergeld-Beziehende wirtschaften müssen

In der Debatte über das Bürgergeld werden Betroffenen oft mit Vorurteilen und falschen Behauptungen konfrontiert. Mit dem heute veröffentlichen Online-Spiel „Bürgergeld-Bingo“ wollen die Diakonie Deutschland, die Selbstorganisation von Menschen mit Armutserfahrung Armutsnetzwerk e.V., der Evangelische Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt und der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt Bayern zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Mit dem Spiel können Interessierte ausprobieren, was es heißt, mit dem Bürgergeldsatz auszukommen. Sie müssen ihre Ausgaben so einschränken, dass der aktuell geltende Regelsatz von 502 Euro eingehalten wird. Nur wer das schafft, für den heißt es „Bingo“.

„Wir erleben täglich, wie von Armut betroffene Menschen zur politischen und medialen Zielscheibe werden. Entgegen dem Bild von der sozialen Hängematte ist das Leben mit weniger als dem Existenzminimum in Wirklichkeit ein belastender Zustand. Das wollen wir ganz konkret erfahrbar machen“, erläutert Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Philip Büttner vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt Bayern hat das Spiel konzipiert. Er möchte „mit ein paar Mausklicks einen Perspektivwechsel ermöglichen und den Mangel nachvollziehbar machen.“ Lange Erklärungen würden wenig helfen, so Büttner. „Wer aber einmal selbst ernsthaft versucht, mit 502 Euro im Monat die nötigsten Ausgaben zu bestreiten, wird merken, wie schnell sie oder er ins Minus gerät. Wer sich gesund ernähren, die Stromrechnung bezahlen und ein Minimum an Mobilität und sozialer Teilhabe genießen will, kommt mit dem Geld nicht aus.“

Jeden Euro umzudrehen und dann zu entscheiden, wo noch am ehesten gekürzt werden kann, das sei für in Armut Lebende bittere Realität, so Jürgen Schneider vom Armutsnetzwerk. „Wer mit dem Bürgergeld lebt, kann nicht wählen, was er oder sie will. Wir können entscheiden, was wir uns jeden Tag sparen, damit wir etwas Anderes, was wir brauchen, wenigstens zum Teil finanzieren können. Das heißt zum Beispiel: keine neue Hose, damit ich dann nicht noch mehr als ohnehin am Essen sparen muss.“

Gudrun Nolte vom Evangelischen Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt kritisiert: „Es wird oft über Bürgergeldbeziehende gesprochen, als wären sie eine fremde und schwer bewegliche, homogene Gruppe. Aber wir haben es nicht mit anonymen Wesen, sondern mit Menschen zu tun, mit Erwerbstätigen und Erwerbslosen, mit Alleinerziehenden, mit Kindern und Jugendlichen, die täglich darum kämpfen, durchzukommen. Wir hoffen, dass wir mit unserem Spiel einen Anreiz geben, sich etwas besser in deren Lage hineinzuversetzen.“

Die Wirtschaftswissenschaftlerin Irene Becker verweist auf die Mängel der Regelbedarfsermittlung: „Da ist zunächst eine statistische Vergleichsgruppe, die selbst im absoluten Mangel lebt. Die so ermittelten Ausgaben werden dann noch willkürlich gekürzt. Jetzt kommt zwar eine Erhöhung des Bürgergeldes, die aber lediglich inflationsbedingte Verluste der Vorjahre ausgleicht.“

Weniger Populismus, weniger Patentrezepte, weniger Fake News; dafür mehr Faktenwissen und Empathie, das sei das Ziel dieses – bitteren – Spiels, so die Initator:innen. Mit dem Spiel sei die Hoffnung verbunden, dass die Erfahrung der Spielenden vieles nachvollziehbar macht, was abstrakt kaum zu begreifen sei. „Schließlich geht es uns um die Menschen, um mehr Respekt und Verständnis“, so die Macher:innen des Onlinespiels.

Bürgergeld-Bingo: www.buergergeld-bingo.de

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-existenzminimum

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V., Armutsnetzwerk e.V., Evangelischer Verband Kirche-Wirtschaft-Arbeitswelt und Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt Bayern vom 25.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung die Absenkung des Wahlalters bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation wäre eine solche Absenkung ein wichtiger Schritt, um die Demokratie in Deutschland zu stärken und langfristig zu erhalten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken.

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass das aktive Wahlalter für die Wahl zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre abgesenkt wird. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation Jugendlicher durch das Wahlrecht stark profitiert. Junge Menschen interessieren sich für die Entwicklung unserer Gesellschaft und wollen diese mitgestalten. Sie sorgen sich angesichts der Klimakrise und des Krieges in Europa um die Zukunft – auch, weil sie ihre Interessen nicht wahrgenommen sehen. Wir sollten unsere Zukunft nicht länger ohne die Stimmen der Jugendlichen gestalten und ihnen wie auf der europäischen Ebene das Wahlrecht ermöglichen. Die Bundesregierung ist hier für die notwenige Grundgesetzänderung zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die heute noch junge Generation wird schon bald unsere Demokratie gegen alle Angriffe von innen und außen verteidigen müssen. Deshalb ist es wichtig, unsere Kinder und Jugendlichen in die Lage zu versetzen, diese für unsere Gesellschaft existenzielle Aufgabe übernehmen zu können und ihre Ansichten zu berücksichtigen. Dazu gehört auch eine Absenkung des Wahlalters, durch die Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess besser einzubringen“, so Krüger weiter.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse. Und weil Beteiligung von früh an sowie gute politische Bildung Voraussetzungen sind zum Erwerb von Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Außerdem sollte der vom Bundesfamilienministerium angekündigte Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung der Bundesregierung (NAP) schnell auf den Weg gebracht werden. Darin sollten möglichst alle Beteiligungsformate Berücksichtigung finden: Kinder- und Jugendparlamente, Jugendbeiräte und Kinderforen ebenso wie Beteiligungsnetzwerke und Jugendverbände. „Der Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung sollte die vielfältigen Potentiale der Kinder- und Jugendbeteiligung insbesondere auf der lokalen Ebene, aber auch auf Bundes- und Länderebene stärker zusammenführen und sichtbar machen. So gibt es beispielsweise mehrere hundert Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland, bei gleichzeitig rund 11.000 Kommunen in unserem Land sehen wir aber noch große Lücken, die es zu schließen gilt. Dazu gehört es auch, über die Notwendigkeit der Kinder- und Jugendbeteiligung mehr als bisher zu informieren. Dabei sind auch die kommunalen Spitzenverbände gefragt. Schließlich sollte der Aktionsplan auch Aussagen über notwenige Qualitätsstandards der Kinder- und Jugendbeteiligung treffen, und dabei vor allem auf praxisdienliche Methoden und Arbeitsformen abheben“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.11.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung eine stärkere Berücksichtigung des Kindeswohls in Justiz- und Verwaltungsverfahren an. Dafür sollte nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation die Kinderrechte sowohl in der juristischen als auch in der Verwaltungsausbildung eine sehr viel stärkere Rolle spielen. Besondere Bedeutung kommt auch der verpflichtenden Qualifikation aller Fachkräfte zu, die im Kontext von Gerichts- und Verwaltungsverfahren mit Kindern zu tun haben. Dafür muss das Schulungs- und Beratungsangebot für Fachkräfte im Hinblick auf die Ermittlung und Gewichtung des Kindeswohls umfassend ausgebaut werden.

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass die Bundesregierung den Kinderschutz in Justiz- und Verwaltungsverfahren stärkt sowie einen Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter gesetzlich verankert. Zudem soll für eine kindersensible Justiz und Verwaltung gesorgt werden, die Kindern Gehör schenkt. Wir müssen demgegenüber in der Gesamtschau feststellen, dass dieses Thema in der Politik und an den Gerichten noch viel zu wenig Berücksichtigung erfährt. Ziel muss es insgesamt sein, die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte in justiziellen und Verwaltungsverfahren zu erreichen. Denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. So werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört, obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gerichtliche Verfahren, beispielsweise im Bereich des Strafrechts, des Familienrechts oder des Asylrechts, sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig sehr schwer verständlich, belastend und haben nicht selten existentielle und höchstpersönliche Fragen zum Gegenstand. Deshalb muss das Schulungs- und Beratungsangebot für Fachkräfte im Hinblick auf die Ermittlung und Gewichtung des Kindeswohls umfassend ausgebaut werden. So sind Kinder zum Beispiel Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Lösungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden“, so Lütkes weiter.

„Deshalb sollten die Kinderrechte sowohl in der juristischen als auch in der Verwaltungsausbildung eine viel stärkere Rolle spielen. Darüber hinaus braucht es beispielsweise die gesetzliche Pflicht zu Fortbildungen für alle Familienrichterinnen und -richter, eine einheitliche Zertifizierung der Qualifikation von Verfahrensbeiständen, und damit einhergehend die Schaffung ausreichender räumlicher und zeitlicher Ressourcen sowie technischer Voraussetzungen für eine kindgerechte Verfahrensgestaltung. Es braucht also eine verpflichtende Qualifikation aller Fachkräfte, die im Kontext von Gerichts- und Verwaltungsverfahren mit Kindern zu tun haben. Hierzu gehört neben einer gesetzlichen Verpflichtung zur spezifischen Qualifikation auch die verpflichtende Überprüfung, dass die Qualifikation mit Aufnahme der Tätigkeit vorliegt und durch Fort- und Weiterbildungen dem rechtlich und wissenschaftlich aktuellen Stand entspricht. Wichtig sind zudem dauerhaft vom Bund finanzierte Förderprogramme für Pilotprojekte und Pilotprozesse zur Umsetzung des Kindeswohlvorrangs im kommunalen Handeln. Dabei braucht es auch Anreizsysteme zur Nutzung dieser Programme“, sagt Anne Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 30.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung eine Stärkung der Medienbildung in Kindertagesstätten und Schulen an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sollte auch der Bund eine dauerhafte Finanzierung und Verzahnung der zahlreichen medienpädagogischen Projekte für Kinder und Jugendliche unterstützen. Vor allem dadurch müssen Kinder und Jugendliche in die Lage versetzt werden, Medien aktiv selbst zu gestalten, um damit eigene Ideen, Vorstellungen und Interessen zum Ausdruck zu bringen und die von ihnen konsumierten Medien kritisch zu hinterfragen.

 

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass der fachlich fundierte Einsatz von digitalen Medien mit angemessener technischer Ausstattung bereits in der frühkindlichen Bildung gefördert und die Medienkompetenz gestärkt wird. Das ist in Zeiten von Fake News, Desinformation und Propaganda im Internet zunehmend wichtig. Online-Plattformen beginnen frühzeitig Datenprofile aufzubauen, wodurch Kinder schon in sehr jungen Jahren Zielgruppe von Werbung und Desinformation werden. Nicht zuletzt sind Kinder durch Online-Kommunikation möglichen Kontaktversuchen durch Fremde ausgesetzt. Auch deshalb brauchen Kinder und Jugendliche, Eltern und pädagogische Fachkräfte mehr denn je Orientierung im Dschungel der digitalen Angebote. Kinder müssen sich möglichst frühzeitig Wissen darüber aneignen, welche Quellen und Akteure im Netz vertrauens- und glaubwürdig sind. Insbesondere die Eltern sind hier in der Pflicht, die Mediennutzung ihrer Kinder aktiv zu begleiten. Aber auch unser Bildungswesen trägt eine Mitverantwortung, um junge Menschen für Risiken zu sensibilisieren und kindgerechte Informationsquellen aufzuzeigen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Medienpädagogische Projekte lassen sich nur schwer ohne öffentliche Mittel durchführen, wenn man sie weder kostenpflichtig anbieten noch durch Werbung finanzieren will. Zugleich sind die Entwicklung und das Angebot von qualitativ standardisierten medienpädagogischen Projekten viel zu oft allein vom Wohnort abhängig. Einige Bundesländer und Kommunen haben hier hervorragende Strukturen ausgebildet, in anderen Regionen herrscht heute noch immer medienpädagogisches Ödland. Es braucht aber auch eine systematische Evaluierung und Begleitforschung bestehender Projekte und Initiativen, um deren Konzepte auf neue Regionen übertragbar zu machen und damit eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern zu erleichtern“, so Krüger weiter.

„Im komplexen Geflecht des Bildungsföderalismus müssen gerade bundesweite Träger und Zentralstellen besser ausgestattet werden, damit sie bundesweit einsetzbare, zeitgemäße medienpädagogische Angebote entwickeln, Akteurinnen und Akteure vernetzen sowie Initiativen vor Ort fördern können. Länder wie beispielsweise Finnland sind hier schon wesentlich weiter als wir. Zugleich dürfen bundeslandesspezifische Anstrengungen zur finanziellen Förderung von Medienkompetenz bei einem stärkeren finanziellen Engagement des Bundes nicht zurückgefahren werden“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert von der Bundesregierung zum heutigen „Tag der Kinderseiten“ eine nachhaltige Finanzierung von guten Kinder-Internetseiten. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation soll damit ein aktiver Beitrag zum Kinder- und Jugendmedienschutz geleistet und die Teilhabe an einer kindgerechten Angebotslandschaft im Internet dauerhaft sichergestellt werden. Eine vielfältige Kinderseiten-Landschaft ist Teil eines präventiven und ganzheitlichen, vom Kind aus gedachten Kinder- und Jugendmedienschutzes. Zudem fördert sie die Medienkompetenz von Kindern, indem das Erproben und Erkunden in einem sicheren digitalen Umfeld ermöglicht wird. Auch deshalb steht die Bundesregierung hier in der Verantwortung, durch eine projektunabhängige, langfristig planbare Förderung ein entsprechendes Angebot zu gewährleisten.

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind Kinder-Onlineangebote ein unverzichtbarer Schritt, die Medienkompetenz von Kindern zu entwickeln und auszubauen. Diese sind, sofern sie als nichtkommerzielle Angebote den Ansprüchen von Werbefreiheit und ausreichendem Kinderschutz genügen sollen, wirtschaftlich kaum tragfähig. Da Kindern vielfach noch eine ausgeprägte kritische Urteilsfähigkeit und die Fähigkeit zur Orientierung innerhalb der Informationsgesellschaft fehlen, müssen sie beim Umgang mit dem Netz pädagogisch unterstützt, beraten und begleitet werden. Gerade das kommerzielle Internet birgt kinder- und jugendgefährdende Inhalte, vor denen es Kinder zu schützen gilt. Demgegenüber sollte es für Kinder und Jugendliche möglich sein, das Internet möglichst frei und unbeschwert zu nutzen. Hier leisten viele Kinder-Internetseiten einen wertvollen Beitrag. Auch deshalb sehen wir bei der nachhaltigen Förderung guter Kinder-Internetseiten Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Kulturstaatsministerin Claudia Roth in der Pflicht“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert seit rund 30 Jahren zahlreiche Medienkompetenz-Projekte in ganz Deutschland, die Kindern Spaß, Wissen und kritisches Bewusstsein zum Thema Medien vermitteln. Das vom Deutschen Kinderhilfswerk geförderte Projekt „Level Up!“ des Seitenstark-Netzwerkes ist hier ein Beispiel unter vielen guten Projekten. Zudem bietet das Deutsche Kinderhilfswerk Kindern und Eltern verschiedene Möglichkeiten, Sicherheit im Umgang mit Medien zu gewinnen, die Medienwelt aktiv mitzugestalten, Inhalte kritisch zu hinterfragen und sich Meinungen zu bilden, beispielsweise mit der Seite www.kindersache.de oder dem Magazin „Genial Digital“, veröffentlicht vom Deutschen Kinderhilfswerk in Kooperation mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), der Kindersuchmaschine fragFINN.de und O2 Telefónica. Das Magazin beantwortet wichtige Fragen aus der digitalen Lebenswelt von Kindern rund um die Themen Erstes Smartphone und Internet. Es gibt informative Hilfestellungen und spielerisch-interaktive Anregungen, was Kinder bei der Nutzung von Apps, Games und sozialen Netzwerken beachten sollten, wie sie verantwortungsbewusst mit privaten Daten umgehen, Fake News im Internet erkennen oder sich vor Cybermobbing schützen können.

Der „Tag der Kinderseiten“ soll am 21. Oktober als jährlich wiederkehrender Ehrentag die Aufmerksamkeit auf das vielfältige Kinderseiten-Internetangebot lenken und diese bei Familien, Eltern, Kindern, Pädagoginnen und Pädagogen, Schulen, Journalistinnen und Journalisten sowie Medieninteressierten ins Gespräch bringen. An diesem Aktionstag sind alle dazu eingeladen, die Welt der Kinderseiten zu entdecken. Internetseiten wie kindersache.de, seitenstark.de und fragfinn.de, Initiativen, Schulen, Blogger, Kinderseiten selbst – alle sind aufgefordert und herzlich eingeladen, mitzumachen, sich zu vernetzen und Kinderseiten bekannter zu machen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.10.2023

Arbeit mit und für Familien gefährdet

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) kritisiert die vorgesehenen Einsparungen bei familienpolitischen Leistungen. Die Forderung des Präsidenten der eaf, Martin Bujard, lautet deshalb: „Deutschland muss weiter in Familien investieren. Es genügt nicht immer nur davon zu reden, dass Kinder unsere Zukunft seien. Die vorgesehenen Kürzungen im Haushalt des Bundes­familienministeriums konterkarieren die Ziele guter Familienpolitik.“

Einige Entscheidungen im Bundeshaushalt gefährden die Familien-Infrastruktur in Deutschland. Hierunter fallen auch die massiven Kürzungen der Baumittel zur Errichtung und zum Erhalt von Stätten der Familienerholung und des Müttergenesungswerks. „Diese wichtigen Orte der Erholung, der gesundheitlichen Prävention und der Unterstützung von Eltern und Familien werden gerade wegen der langfristigen Folgen der Corona-Pandemie für die mentale Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Eltern dringender als je zuvor gebraucht“, so eaf-Präsident Martin Bujard.

Mit den Mitteln für bauliche Maßnahmen sind auch Personalstellen verknüpft, die bei einer Streichung ebenfalls entfallen würden.

Lina Seitzl MdB, Vorständin der Evangelischen Familienerholung führt aus:

„Die Familienerholung ist zu einem unverzichtbaren Bestandteil der sozialstaatlichen Infra­struktur geworden. Dies zeigte sich nicht nur in Folge der Corona-Pandemie mit über 4,5 Mio. Übernachtungen im letzten Jahr, sondern auch in der anhaltenden Krisenzeit, die Auszeiten für Familien dringender denn je machen. Denn immer mehr Familien können sich Urlaube während der Hauptreisezeiten nicht mehr leisten. Die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt stellen für die gemeinnützigen Familienferienstätten eine große Herausforderung dar. Neben wichtigen bauinvestiven Maßnahmen, steht insbesondere auch die Geschäftsstelle der Bundesarbeits­gemeinschaft für Familienerholung (BAG FE) vor dem Aus. Mit ihrem Wegfall stünden die Ferienstätten vor einer kaum bewältigbaren zusätzlichen bürokratischen Belastung.“

Die angekündigte 35 Prozent-Kürzung der Mittel für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist für die Arbeit der Familienerholungs- und Familienbildungs­einrichtungen ebenfalls keine gute Nachricht. Viele Angebote könnten ohne die wertvolle Unterstützung von Freiwilligendienstleistenden nicht aufrechterhalten werden. „Familienzeit, Raum und Hoffnung in Verbindung mit konkreten Angeboten zu geben, stärkt die Familien nach innen und außen und macht sie zu machtvollen und starken Pfeilern für die Gesellschaft und Demokratie. An dieser Stelle zu sparen hat langfristige Folgen. Wenn im Sozialbereich jede vierte Einsatzstelle wegfällt, stehen unsere Angebote auf tönernen Füßen“, verdeutlichen Bujard und Seitzl die angespannte Lage.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 08.11.2023

Ausbau des Elterngeldes und zehntägige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt endlich umsetzen

Der Koalitionsvertrag verspricht Familien die Verbesserung ihrer Situation, Entlastung in der Rushhour des Lebens, Unterstützung bei der Gründung einer Familie. Ganz konkret sind im Vertrag die Erweiterung des Elterngeldes um einen zusätzlichen Partnermonat und eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den zweiten Elternteil nach der Geburt eines Kindes angekündigt.

„Wir erwarten von der Regierung jetzt die Umsetzung genau dieser klar beschriebenen Vorhaben und keinen Rückschritt hinter bisher erreichte familienpolitische Erfolge“, so Martin Bujard, Präsident der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf).

Gleichstellungspolitisch gehen die Forderungen der eaf schon lange über die Pläne der Koalition hinaus. Der Vorschlag des evangelischen Familienverbandes ist, die Ausweitung der Elterngeldmonate für Paare nicht um nur einen Monat, sondern eine 6+6+6 Regelung: 6 Monate pro Elternteil, weitere 6 Monate frei aufteilbar, maximal 3 Monate parallel. „Nur so kann eine stärkere Inanspruchnahme der Väter – jenseits der aktuell durchschnittlichen 2-3 Monate – erreicht werden“, erklärt Bujard. „Die Zahlen der jüngsten Studien wie FReDA zeigen deutlich: Väter mit kleinen Kindern halten geringere wöchentliche Arbeitszeiten für ideal und wollen mehr Zeit für die Familie, mit den Kindern und mehr Erziehungsverantwortung übernehmen.“

Die eaf bewertet finanzpolitische Überlegungen, die Gruppe der Anspruchsberechtigten im Elterngeldbezug zu begrenzen, ebenso als falsch wie den letzten Vorstoß der FDP-Bundes­tagsfraktion, den Bezug in der Dauer zu beschneiden. Bujard ist sich sicher: „Damit würden Anreize für Väter, Elternzeit zu nehmen, reduziert und das erklärte Ziel der partnerschaftlich aufgeteilten Care-Arbeit ausgehebelt. Diese Vorschläge bedeuten einen massiven gleich­stellungspolitischen Rückschritt.“

Die eaf wiederholt zudem ihre Forderung nach zügiger Einführung der zehntägigen Freistellung für zweite Elternteile. „Im Vorstoß der FDP versteckt sich wieder Klientelpolitik“, so Martin Bujard: „Während das geplante Gesetz zur Familienstartzeit über die Arbeitgeberumlage finanziert werden soll, will die FDP einen Parallelbezugsmonat nach der Geburt wieder über Steuermittel finanzieren.“

Gemeinsam mit anderen Akteuren fordern wir:

Koalitionsvertrag umsetzen: Partnermonate ausweiten! Väter-/Partnerfreistellung realisieren!

Link zur PM

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 03.11.2023

LSVD appelliert im Bündnis für AGG-Novellierung

Bei der heutigen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags nehmen Sachverständige zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes Stellung. Angesichts der derzeitigen Zunahme von Diskriminierungs- und Gewaltvorfällen betonen Antidiskriminierungsverbände die Dringlichkeit einer Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dazu erklärt das Bündnis „AGG Reform Jetzt!“ unter Beteiligung des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD):

„Mit einer Reform des Gesetzes und der Stärkung des Diskriminierungsschutzes kann die Bundesregierung ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal setzen: Diskriminierung ist nicht hinnehmbar und wird konsequent bekämpft,“ so Vertreter*innen des Bündnis AGG Reform – Jetzt!.

Das derzeitige Ausmaß an Diskriminierung gefährde die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die aktuellen Debatten liefen Gefahr, die Gesellschaft weiter zu polarisieren und die Rechte und Perspektiven der Betroffenen aus dem Blick zu verlieren.  Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) könne den Fokus wiederherstellen, nämlich den Diskriminierungsschutz aller Menschen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Diskriminierung verletze Grund- und Menschenrechte und sei niemals hinnehmbar.

„Die Politik muss endlich ein Zeichen setzen, dass Diskriminierung in unserer Gesellschaft nicht geduldet und konsequent bekämpft wird. Es ist nicht hinnehmbar, dass Jüd*innen in Deutschland stigmatisiert werden und immer wieder um ihre Sicherheit bangen müssen. Es ist nicht hinnehmbar, dass homosexuelle Menschen, queere Menschen und Trans* Personen angegriffen oder am Arbeitsplatz diskriminiert werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen mit Behinderung  und chronischen Erkrankungen immer und überall gegen Barrieren ankämpfen müssen und stets Ausgrenzung erfahren. Es ist nicht hinnehmbar, dass Sinti*zze und Rom*nja in allen Lebensbereichen diskriminiert und stigmatisiert werden.  Es ist nicht hinnehmbar, dass Muslim*innen diskriminiert, unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert werden. Ebenso darf Anti-Schwarzer Rassismus, der in Deutschland weit verbreitet ist, nicht weiter hingenommen werden. Aktuell nehmen wir ein beängstigendes Ausmaß an Diskriminierung wahr, das unserer Demokratie, dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und schließlich uns allen schadet. Die Bundesregierung muss die Reform des Antidiskriminierungsgesetzes endlich angehen und den rechtlichen Diskriminierungsschutz effektiver machen“, appellieren Vertreter*innen des Bündnis AGG Reform – Jetzt!

Die Anhörung im Rechtsausschuss findet am 8.11.2023 von 14 bis 16 Uhr statt. Eva Andrades vom Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd), Remzi Uyguner von Fair mieten – Fair wohnen Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt und Vera Egenberger vom Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) nehmen als Sachverständige und Mitglieder des Bündnis AGG Reform-Jetzt! an der Anhörung teil.

Pressekontakt – Bündnis AGG Reform – Jetzt! 
Nadiye Ünsal (advd), nadiye.uensal@antidiskriminierung.org, +4917688093113

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 08.11.2023

LSVD-Leitplankenbündnis als Sachverständige geladen

Heute diskutiert der Familienausschuss des Bundestags über die Situation der Regenbogenfamilien. Das Bündnis inklusive LSVD, das im Mai Leitplanken für eine Abstammungsrechtsreform dem Bundestag überreicht hat, ist als Sachverständiger zu dem Fachgespräch eingeladen. Trotz zahlreicher Versprechen im Koalitionsvertrag wurden in dieser Legislatur für Regenbogenfamilien noch keine Verbesserungen erreicht. Dazu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Es ist höchste Zeit, dass die Legislative die versprochenen Reformen für Regenbogenfamilien angeht. Über sechs Jahre nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare und über vier Jahre nach Einführung des dritten positiven Geschlechtseintrags bleibt das Familien- und Abstammungsrecht weiter ohne Reform. Bisher liegen weder Eckpunkte noch ein Gesetzentwurf aus dem federführenden Bundesjustizministerium vor. Wenn in dieser Legislaturperiode nichts passiert, dürfte die Reformchance auf Jahre vertan sein. Dies wäre aus zivilgesellschaftlicher Perspektive eine Bankrotterklärung für den versprochenen queerpolitischen Aufbruch.

Heute spricht der Familienausschuss in einem Fachgespräch unter anderem mit der Initiative nodoption und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Jurist*innen (BASJ) über die notwendigen Reformen für Regenbogenfamilien. Gegenstand werden auch die bereits erwähnten Leitplanken für eine Reform des Abstammungsrechts sein, die von über 30 Organisationen unterstützt wurden. Darin haben wir konkrete, einfach umsetzbare Lösungsvorschläge für eine interessengerechte Abstammungsrechtsreform erarbeitet.

Die gelebte Realität von zwischenmenschlichen Beziehungen, Partnerschaften und Familien muss nun endlich rechtlich abgesichert werden! Weiterhin müssen Familien mit queeren Elternkonstellationen, beispielsweise mit zwei Müttern, ihre Kinder in einem gerichtlichen Adoptionsverfahren annehmen, um rechtlich abgesichert zu sein. Diese Adoptionsverfahren finden zwingend unter Beteiligung des Jugendamtes oder der Adoptionsvermittlungsstelle statt. Die behördliche Überprüfung erleben viele Familien als enorme Belastung, weil sie fürchten müssen, von staatlicher Seite (abermals) in ihrer Lebensform abgewertet und diskriminiert zu werden. Zahlreiche Erfahrungsberichte von Familien, die das Stiefkindadoptionsverfahren durchlaufen haben, zeigen, dass diese Sorge leider nicht unbegründet ist.

Zum Hintergrund

Das geltende Abstammungsrecht verwehrt Kindern aus Regenbogenfamilien den zweiten Elternteil. Es diskriminiert zudem weibliche, trans*, inter* und nicht-binäre Personen als Elternteile. Bereits in ihrem Abschlussbericht von 2017 empfahl die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz berufene Fachkommission nach dreijähriger Beratung Reformen.

Mehrere Oberlandesgerichte haben die aktuellen Regelungen zum Abstammungsrecht schon dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, weil sie an deren Verfassungsmäßigkeit zweifeln. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Es gibt mehrere Petitionen mit insgesamt über 80.000 Unterschriften, die eine unverzügliche Abstammungsrechtsreform fordern.

Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Abstammungs- und Familienrechts zur besseren rechtlichen und gesellschaftlichen Absicherung von Regenbogenfamilien versprochen. Angekündigt sind präkonzeptionelle Elternschaftsvereinbarungen, die Aufwertung der sozialen Elternschaft, die Öffnung des Samenspenderregisters für private Spenden und die automatische Elternschaft beider Mütter, wenn ein Kind in die Ehe zweier Frauen geboren wird, sofern nichts anderes vereinbart ist. Außerdem soll die künstliche Befruchtung diskriminierungsfrei auch bei heterologer Insemination förderfähig sein. Bisher hat die Bundesregierung weder Eckpunkte noch einen Gesetzentwurf für die versprochenen Reformen vorgelegt.

Weiterlesen

Die Live-Übertragung zwischen 11 und 12 Uhr im Bundestagsfernsehn: Deutscher Bundestag – 49. Sitzung
Bündnis für Gleiche Rechte für Regenbogenfamilien
Aktuelle Petition zum Thema „Abstammungsrecht“ auf AllOut unterschreiben
Leitplanken des „Bündnis für gleiche Rechte für Regenbogenfamilien“
Regenbogenfamilienpapier des LSVD

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 19.10.2023

LSVD kritisiert neuerliche Asylverschärfung im Innenausschuss und überreicht Petition

Am heutigen Montagnachmittag hat der Innenausschuss des Bundestags über die Einstufung weiterer Staaten als „sichere Herkunftsländer“ beraten. Die grüne Bundestagsfraktion hatte Patrick Dörr dazu eingeladen, für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) eine Stellungnahme zu den Gesetzesentwürfen von Bundesregierung und Unionsfraktion abzugeben. Die Bundesregierung plant die Einstufung von Georgien und Moldau, CDU/CSU und AfD möchten ebenfalls die Verfolgerstaaten Marokko, Algerien und Tunesien listen, in denen queeren Menschen mehrjährige Haftstrafen drohen. Im Nachgang der Ausschusssitzung überreichte der LSVD – vertreten durch Mara Geri – zusammen mit AllOut dem geschäftsführenden Vorsitzenden des Innenausschusses, Lars Castellucci (SPD), die Petition gegen die geplante Erweiterung der Liste, die fast achttausend Personen unterschrieben haben und den Brief des LSVD mit 27 weiteren Organisationen an Budnestagspräsidentin Bärbel Bas gegen das Gesetz. Hier das Eingangsstatement von Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des LSVD, in dem er vor allem die geplante Einstufung Georgiens scharf kritisierte, im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Abgeordnete,
vielen Dank für die Möglichkeit zu einer Stellungnahme, die ich für den LSVD gern wahrnehme. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass nur solche Staaten als sichere Herkunftsländer eingestuft werden dürfen, in denen alle Bevölkerungs- und Personengruppen vor Verfolgung sicher sind, und zwar in allen Landesteilen.

Die Bundesregierung missachtet seit Jahren diese höchstrichterlichen Vorgaben, indem sie an der Listung von Ghana und Senegal festhält – beides Länder, in denen LSBTIQ* vom Staat systematisch verfolgt werden. Daher hat auch das höchste französische Verwaltungsgericht 2021 entschieden, dass Ghana und Senegal nicht als sichere Herkunftsländer gelistet werden dürfen. Auch Georgien und Moldau sind nicht sicher. Teile beider Staaten werden de facto von Russland kontrolliert, was eine Einstufung ganz offensichtlich verfassungswidrig macht. Während darüber hinaus mit Bezug auf Moldau vor allem auch die Lage von Rom*ja und Sinti*zze einer Einstufung im Wege steht, worauf Prälat Dr. Jüsten noch eingehen wird, ist dies mit Bezug auf Georgien vor allem die LSBTIQ*-feindliche Verfolgung.

So hat Dr. Julia Ehrt, die Geschäftsführerin des globalen queeren Dachverbandes ILGA, noch im Mai dieses Jahres im Menschenrechtsausschuss des Bundestags berichtet, dass es in Georgien zwar rechtliche Fortschritte gibt, sich die Lage vor Ort aber sogar verschlechtert hat. Danach, im Sommer dieses Jahres, ist der CSD in Tiflis von mehreren hundert queerfeindlichen Demonstrierenden gestürmt worden – und das, ohne dass die Polizei dies unterbunden hätte. Die georgische Präsidentin Surabishwili beklagte noch am selben Tag, dass – ich zitiere – „dieser Gegenprotest durch die Social-Media-Beiträge, die nicht nur von verschiedenen Zweigen der Regierungspartei, sondern auch direkt von den amtierenden Abgeordneten der Partei verbreitet wurden, angezettelt, erprobt und offen unterstützt wurde“.

Dem LSVD sind zwölf Gerichtsurteile und ein OVG-Beschluss bekannt, in denen die Gerichte das BAMF dazu verpflichtet haben, georgischen LSBTIQ* Asylsuchenden aufgrund der queerfeindlichen Verfolgung Schutz zu gewähren. Noch im August begründete das Verwaltungsgericht Halle ein positives Asylurteil folgendermaßen – ich zitiere: „Die Stigmatisierungen und Diskriminierungen der LGBTIQ-Personen durch die georgische Öffentlichkeit haben aber ein solches Maß erreicht, und eine Aufklärung und Verfolgung dieser Taten findet in einem nur derart geringen Umfang statt, dass nicht nur von einzelnen Übergriffen und vereinzelten Schutzlücken, sondern zur Überzeugung der Einzelrichterin einem systemischen Schutzproblem auszugehen ist […].“

Wie die Bundesregierung in der Begründung ihres Gesetzesentwurfes nun behaupten kann, dass es in Georgien durchgängig keine Verfolgung gäbe, ist daher vollkommen unverständlich. Noch im April hat Belgien übrigens Georgien von der dortigen Liste sicherer Herkunftsstaaten gestrichen, wohl auch aufgrund der queerfeindlichen Verfolgung.

Eine Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland würde nicht nur die Verfolgung vor Ort bagatellisieren, sondern auch queere Asylsuchende, die bei uns Schutz suchen, in akute Gefahr bringen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

Der Lesben- und Schwulenverband freut sich über Spenden, um so seinen Einsatz für die Rechte von LSBTIQ*, besonders von geflüchteten LSBTIQ* aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, leisten zu können. Zum Spendenformular.

Weiterlesen:
Aufzeichnung und Stellungnahmen: Anhörung zur Bestimmung Georgiens und Moldaus als sichere Herkunftsstaaten

Schreiben an Bundestagspräsidentin Bas zusammen mit 27 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Deutschland, Europa und der Welt

Die Stellungnahme wird mitunterzeichnet von den folgenden zivilgesellschaftlichen Organisationen:

  • 6Rang (Iranian Lesbian and Transgender Network)
  • Aktionsbündnis gegen Homophobie e.V.
  • AllOut
  • BumF – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
  • Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer
  • – BAfF e.V.
  • CSD Deutschland e.V.
  • Deutsche Aidshilfe e.V.
  • International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex Association (ILGA –World )
  • European Region of the International Lesbian, Gay, Bisexual, Trans and Intersex
  • Association (ILGA-Europe)
  • Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
  • Just Human e.V.
  • Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
  • Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.
  • Katholisches LSBT+ Komitee
  • Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Köln
  • Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V.
  • PROUT AT WORK
  • Rainbow Railroad
  • Rainbow Refugees Mainz
  • Regenbogenforum e.V.
  • Rosa Asyl 2.0 Nürnberg
  • Queeramnesty Berlin
  • Schwulenberatung Berlin
  • Transgender Europe
  • vielbunt e.V. – Darmstadt
  • XENION – Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V

Dossier zum Maghreb (LSVD)

Länderanalyse der Schweizerischen Flüchtlingshilfe – „, Georgien: LGBTQI+“ vom 06.09.2023

Petition mit AllOut gegen die Einstufung von Georgien und Moldau als „sichere Herkunftsstaaten“ (ca. 8.000 Unterschriften) – Diese Petition kann weiterhin unterschrieben werden!

Die folgenden Organisationen der Zivilgesellschaft haben sich bereits beim Referent*innenentwurf gegen die Listung von Georgien und Moldau ausgesprochen:

Amnesty International Deutschland e.V., AWO Bundesverband e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutscher Anwalt Verein, Diakonie Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS), Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Neue Richtervereinigung e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Pro Asyl

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 19.10.2023

LSVD startet Kampagne für ein diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz

Nachdem im August der Kabinettsentwurf für ein Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) veröffentlicht wurde, wird der Bundesrat am kommenden Freitag darüber beraten. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Wir begrüßen, dass mit der morgigen Sitzung im Bundesrat zum Selbstbestimmungsgesetz der erste parlamentarische Schritt auf dem Weg zur geschlechtlichen Selbstbestimmung getan ist. Die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates für Familien, Arbeit, Inneres und Recht zum vorliegenden Gesetzesentwurf sind jedoch auch in Teilen durchwachsen.

So fordert nur der Rechtsausschuss des Bundesrats eine Art neue Glaubhaftmachung der trans*, inter* oder nichtbinären Identität, bevor eine Personenstandsänderung vorgenommen werden kann. Diese Empfehlung führt das Ziel einer geschlechtlichen Selbstbestimmung und den Namen „Selbstbestimmungsgesetz“ vollkommen ad absurdum. Dies würde die erneute Einführung unwürdiger Begutachtungsverfahren bedeuten.

Erfreulich ist, sich einige Ausschüsse deutlich gegen die vorgesehene Informationsweitergabe an Sicherheitsbehörden und gegen Warte- und Sperrfristen aussprechen. Mehrere Ausschüsse fordern zudem die Streichung des Hausrechtsparagrafen da dieser transfeindliche Einstellungen befördert. Zudem fordert der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik für alle, die sich normalerweise in Deutschland aufhalten, eine einheitliche Möglichkeit der Personenstandsänderung. Der LSVD unterstützt dies – eine misstrauische Grundhaltung gegenüber Menschen mit ungesichertem Aufenthalt sollte in einem Gesetzestext keinen Platz haben.

Der aktuelle Gesetzesentwurf zum SBGG sieht vor, dass junge Menschen unter 18 Jahren die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretungen für eine Änderung des Personenstandes oder des Vornamens bedürfen. Zwischen 14 und 17 Jahren sollen Familiengerichte angerufen werden können, wenn es die Zustimmung der Sorgeberechtigen nicht gibt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses, diese Hürden für Personen unter 18 Jahren noch einmal zu erhöhen, ist absolut unverhältnismäßig und bedeutet einen massiven Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht Jugendlicher. Darüber hinaus würden diese Empfehlungen der zunehmenden Entscheidungs- und Verantwortungsfähigkeit, die Jugendlichen in anderen Rechtsbereichen, wie beispielsweise der Wahl der Religion oder des Berufes, widersprechen.

Wir fordern die demokratischen Parteien auf, die trans*, inter* und nichtbinären Lebensweisen gegenüber verständnisvollen Haltungen der Bundesrat-Ausschüsse bei der weiteren Ausarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes im parlamentarischen Prozess zu beachten und ebenfalls auf die Expert*innenpositionen der Zivilgesellschaft einzugehen.

Weiterlesen:

Mehr Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz

Anlässlich des parlamentarischen Prozesses über das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“ startet heute die LSVD-Kampagne „Stimmen für ein diskriminierungsfreies Selbstbestimmungsgesetz“. Dabei werden Positionen von Personen des öffentlichen Lebens, zivilgesellschaftlichen LSBTIQ*-Organisationen und ihren Verbündeten verstärkt.

Unterschreiben Sie die Petition für ein Selbstbestimmungsgesetz, das den Namen verdient, welche der LSVD erstunterzeichnet hat. Wir brauchen 50.000 Unterschriften, damit sich der Petitionsausschuss des Bundes darüber berät.

Broschüre „Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“ 
Gesetzesentwurf mit zivilgesellschaftlichen Stellungnahmen
Bundesrat-Ausschussempfehlungen
LSVD-Stellungnahme: Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 19.10.2023

Rund hundert Erwachsene und Kinder mit Armutserfahrung formulieren Forderungen an die Politik

Auf dem heutigen 16. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung in Berlin kamen mehr als 100 Beteiligte sowie Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland zusammen, um sich über ihre Situation auszutauschen, gesellschaftliche Probleme zu besprechen und ihre Forderungen auszu-arbeiten. Ein Ergebnis des Treffens: Die Kinder und Jugendlichen formulierten einen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz.

„Viele Teilnehmende schilderten ihre Wahrnehmung, dass die aktuellen politischen Debatten völlig an der realen Lebenssituation und der täglich erlebten Not von in Armut lebenden Menschen vorbeigehen“, berichtet Renate Antonie Krause aus Kiel, die das Treffen mit vorbereitet hat. „Statt wirksame Hilfen umzusetzen, werden Menschen in Armut ständig diskreditiert.“ So sei es völlig unklar, welche der mit dem Bürgergeld und der Grundsicherung verbundenen großen Versprechen überhaupt umgesetzt werden. „Im Bundeshaushalt sind die Mittel rapide zusammengekürzt worden, mit denen die individuelle Förderung ermöglicht werden sollte. Und die Menschen in der Grundsicherung im Alter sind überhaupt aus dem Blick geraten“, kritisiert Krause.

Die Teilnehmenden erarbeiteten ihre Forderungen in Workshops zu den Themen Wohnen, Existenzsicherung und Zugang zu Sozialleistungen.
Dorothea Starker aus Oldenburg berichtet aus dem Workshop Zugang zu Sozialleistungen, dass die Zugangsprobleme für die Bürgerinnen und Bürger zu Leistungen und Hilfen oft schwierig gestaltet seien. „Da fehlt es an allen Ecken und Enden. Den als Helfenden in den Behörden angestellten Personen fehlen oft fachliche Grundlagen, um Armutslagen richtig erkennen und einordnen zu können. Und sie müssen gute Instrumente an der Hand haben, um Hilfen auch schnell und unkompliziert umsetzen zu können. Der Personalmangel ist überall spürbar, oft stehen formelle Vorgänge im Vordergrund, statt die Gewährleistung wirksamer Unterstützung“. Es fehle aber auch an vorgelagerten Hilfen. So seien Beratungsstellen oft unterfinanziert oder überhaupt nicht vorhanden, Qualitätsstandards in Sozialbehörden und Jobcentern im Sinne einer langfristigen Verbesserung der Lebensperspektiven seien unterentwickelt.

„Außerdem kommen viele Menschen überhaupt nicht mehr an die Hilfen ran, weil sie mit den digitalen Zugängen nicht klarkommen, das höre ich immer wieder“, betont Starker. Aber auch die Stellung derjenigen, die Leistungen in Anspruch nehmen oder benötigen müsse an sich verbessert werden. „Da geht es auch hier ganz stark um Empowerment. Zum einen klar sagen und sich trauen: Ich benötige Hilfe, ich nehme aber auch die mir zustehenden sozialen Rechte in Anspruch. Zum Zweiten: Die Hilfesuchenden müssen ernst genommen und respektiert werden. Sie haben ihre eigenen Kompetenzen und Erfahrungen, die für die Verbesserung der sozialen Angebote auch genutzt werden sollten, etwa durch die Mitwirkung in Jobcenter-Beiräten und durch die flächendeckende Schaffung von Ombudsstellen.“ Dorothea Starker fordert: „Aus Sicht der Menschen mit Armutserfahrung gilt aber auch: Sie müssen an sich arbeiten, offensiv auftreten, ihre Rechte einfordern und die Scham überwinden. Ich sage: Schäme Dich nicht für Deine Armut – werde aktiv!“

Fragen der Existenzsicherung wurden in einem weiteren Workshop kritisch diskutiert. „Viele Leistungsbeziehende erleben noch nicht konkret, wie durch das Bürgergeld die Agenda 2010 überwunden wird“, berichtet Peter Ring aus Schwabach in Mittelfranken. Nach wie vor werde viel über die Armen gesprochen, weniger über die Armut und kaum mit den Menschen mit Armutserfahrung. „Da muss sich die Sozialpolitik ändern. Politikerinnen und Politiker müssen diejenigen, für die die sozialen Leistungen entwickelt werden, intensiv in Gespräche über die Ausgestaltung mit einbeziehen. Da sind die Beteiligungsformate des Ministeriums für Arbeit und Soziales ein guter erster Schritt, aber das muss für alle Ministerien und auch für die parlamentarische Arbeit einfach ein selbstverständlicher und ständiger Standard werden.“

Die am Workshop Beteiligten entwickelten deutliche Forderungen an die Ermittlung des Existenzminimums und die Ausgestaltung der Existenzsicherung. „Es muss ganz klar sein: Jeder und jede in Deutschland Lebende muss das Existenzminimum auch tatsächlich sicher zur Verfügung haben“ betont Ring. „Am Lebensnotwendigen darf nicht herumgestrichen und es darf nicht vorenthalten werden. Für ein menschenwürdiges Leben darf es keine Bedingungen geben, das ist ein soziales Grundrecht.“

Auch die Höhe der Leistungen stand zur Debatte. Dabei wurde kritisiert, dass der Gesetzgeber immer noch Elemente eines Statistik- und eines Warenkorbmodells für das Existenzminimum vermische. Peter Ring: „Da wird erst in einer Vergleichsgruppe ermittelt, was Menschen mit geringen Einkommen ausgeben, dann soll das Maßstab für den Regelsatz sein, aber schließlich werden bestimmte Ausgaben relativ willkürlich gestrichen, wie zum Beispiel Grünpflanzen oder Haustierfutter. Darum fordern wird, dass es endlich eine einheitliche Methode gibt und diese zeitnah angewendet wird. Hierfür gibt es gute und wissenschaftlich gesicherte Vorschläge. Bedarfe müssen klar benannt und nicht beliebig festgesetzt und die so ermittelte Höhe des Existenzminimums auch tatsächlich ausgezahlt werden. Und das muss für das Bürgergeld wie für die Grundsicherung im Alter gleichermaßen gelten.“

Im Workshop Wohnen wurde deutlich, wie existenzbedrohlich die aktuelle Lage am Wohnungsmarkt für Menschen mit wenig Geld ist. „Millionen von Menschen sind von Wohnungsnot betroffen. Das ist ein ganz zentrales Problem und muss endlich zur Kenntnis genommen werden. Die Politik muss ihrer Verantwortung nachkommen, dagegen endlich wirksame Maßnahmen umzusetzen“, fasst Elvira Prescher aus Oberhausen im Ruhrgebiet das Anliegen der Beteiligten zusammen. Es gehe hier nicht um irgendeine Angelegenheit neben anderen, sondern ganz basal um ein menschenwürdiges Leben in Würde: „Wohnen ist ein Schutzraum und zugleich Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben“, so Prescher.

„Das Vertrauen darauf, dass alle Menschen guten und ausreichenden Wohnraum bekommen, hat aber auch noch eine weitere Bedeutung“, erläutert Guido Heinemann aus Ludwigsburg bei Stuttgart. „Wenn ich jeden Tag befürchten muss, gar nicht mehr sicher Wohnen zu können, bedroht das die Menschen ganz existentiell. Nicht zuletzt erodiert so das Vertrauen in den Staat. Das kann bis zu Wahlerfolgen der AfD führen, obwohl deren Programm die Situation der Menschen noch weiter verschlechtern würde. Wohnen ist ein Grundrecht.“

Laut Guido Heinemann und Elvira Prescher formulierten die Workshopteilnehmenden als Kernforderungen:

  • Die Antwort auf Wohnungslosigkeit muss immer eine Wohnung sein.
  • Leerstand durch Spekulationen beenden!
  • Funktionierende Mietdeckelung – selbst für den Mittelstand sind die Mieten zu hoch.
  • Digitalisierung und damit Wohnraumzugänge auch für Obdachlose ausbauen, zum Beispiel durch kostenloses und ständig verfügbares Internet, Stromzugang und Hilfe bei der Nutzung.
  • Die Macht der SchuFa wirksam begrenzen.
  • Mehr Unterstützung bei Mietschulden oder fehlenden Bescheinigungen.

Nicht nur Erwachsene trugen auf dem 16. Treffen der Menschen mit Armutserfahrung ihre Forderungen zusammen. In einer Kinder- und Jugendwerkstatt formulierten Kinder und Jugendliche aus ganz Deutschland einen Brief an den Bundeskanzler. Darin heißt es: „Lieber Olaf, Wir wollen, dass die Lebensmittel günstiger sind und die Klamotten auch. Das Schulessen müsste besser gemacht werden – die meisten sind darauf angewiesen, weil nicht jeder Geld hat, am Nachmittag zu essen. Die Klassenfahrten sollten im Voraus übernommen werden. Bitte gehen Sie gegen Mobbing vor – viele wissen nicht, wie sich Mobbing anfühlt. Sie können etwas tun, damit unser Leben besser wird! Danke, dass Sie diesen Brief gelesen haben! Wir müssen reden, Olaf!“

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert dieses Beteiligungsformat.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 19.10.2023

Protest gegen geplante Kürzungen im Bundeshaushalt 2024.

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sehen den Sozialstaat in Deutschland angesichts der Kürzungspläne im Bundeshaushalt 2024 ernsthaft gefährdet. Eine Woche vor der abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, in der die Abgeordneten letzte Änderungen am Bundeshaushalt erwirken können, fordern die Spitzen von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), Deutschem Caritasverband (DCV), Deutschem Roten Kreuz (DRK), der Diakonie Deutschland, dem Paritätischen Gesamtverband und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) eine Rücknahme der Kürzungspläne. Auf der heutigen von der AWO organisierten Kundgebung in Berlin warnten sie vor massiven Einschnitten in eine Vielzahl sozialer Angebote und einer damit einhergehenden nachhaltigen Schwächung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Der zu beschließende Haushaltsplan sieht aktuell für Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege eine Kürzung von insgesamt etwa 25 Prozent vor.

Was ist geplant und mit welchen Folgen?

  • Kürzungen in Höhe von etwa 30 Prozent im Bereich der Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE), obwohl die Nachfrage nach qualitativer Beratung unverändert hoch ist. Damit geraten die etablierten und bewährten Strukturen des Beratungsangebotes massiv unter Druck.
  • Kürzungen für das Programm der bundesweiten, behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB). Durch den Wegfall von 50 Prozent der für das nächste Jahr mindestens benötigten Mittel wird der zugesagte Aufbau torpediert. Es drohen Insolvenzen und eine Verschlechterung des Beratungsangebots durch Wegfall der Landesfinanzierungen.
  • Ein weiteres betroffenes Bundesprogramm ist das der Psychosozialen Zentren (PSZ). Es soll eine Kürzung von 17 Millionen auf sieben Millionen Euro geben. Die Verbände sehen die Versorgung und Teilhabe von geflüchteten sowie anderen zugewanderten Menschen massiv gestört und damit auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Gefahr.
  • Die Mittel für die Freiwilligendienste sollen über alle Formate hinweg um 23,7 Prozent gekürzt werden. Die geplanten Kürzungen hätten zur Folge, dass jeder vierte Freiwilligenplatz wegfallen würde – das wären bundesweit rund 30.000 Freiwillige. 
  • Im Bereich Digitalisierung hebeln Einsparungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aufgesetzte Förderprogramm zur Zukunftssicherung der Freien Wohlfahrtspflege durch Digitalisierung komplett aus. Hier werden die Verbände mitten im Aufbruch und in wichtigen strategischen Entwicklungen stark beeinträchtigt.

BAGFW-Präsident Michael Groß (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband) betont: „Der Entwurf zum Bundeshaushalt bedeutet für viele unserer Einrichtungen und Angebote schmerzhafte Einschnitte, bis hin zur Schließung. In einer so unsicheren Weltlage, in der viele Menschen massiv verunsichert sind und große Sorgen haben, stehen jetzt die letzten Anlaufpunkte auf dem Spiel, die den Menschen noch Sicherheit und Orientierung geben können. Die Arbeitsbereiche der Freien Wohlfahrtspflege machen nur einen minimalen Bruchteil des Bundeshaushalts aus – minimale Einsparen sorgen für maximalen Schaden!“

Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes (DCV): „Die Grenze zwischen „Drinnen“ und „Draußen“ wird heute über digitale Zugangsbarrieren bestimmt: Die Kluft zwischen Arm und Reich wird größer, wo Menschen digital abgehängt werden. Passgenaue Angebote der Wohlfahrtsverbände müssen analog und digital gestaltet werden, um diese Kluft zu schließen. Das gilt etwa für unsere Beratungsstellen, die auch online erreichbar sein müssen. Wenn die Förderung der digitalen Transformation der Wohlfahrtsverbände von der Bundesregierung auf Null gesetzt wird, geht das zulasten der Zukunft des Sozialen.“

Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes: „Es ist erschütternd, dass die Bundesregierung in einer Zeit wachsender sozialer Spaltung bei solchen Strukturen kürzt, die Menschen in Armut und prekären Lebenslagen helfen – von Hilfen für Arbeitslose bis zur Unterstützung Geflüchteter. Die Haushalts- und Finanzpolitik der sozialen Kälte muss gestoppt werden! Es steht nichts weniger als der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Stabilität unserer Demokratie auf dem Spiel.“

Gerda Hasselfeldt, Präsidentin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK): „Migrationsberatungsstellen helfen Zugewanderten, sich zu orientieren und ihre Ansprüche wahrzunehmen. Sie sorgen langfristig dafür, dass Menschen, die zu uns kommen, Fuß fassen, sich einbringen und selbstverständlich alle Möglichkeiten haben, die andere auch haben. So kann Zuwanderung die Gesellschaft bereichern. Sie in Zeiten steigender Zuwanderung zu streichen ist schlicht unverantwortlich.“

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland: „Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Freiwilligendienste zu stärken. Die Kürzungen stehen dazu in klarem Widerspruch und dürfen auf keinen Fall beschlossen werden. Notwendig wäre eine Aufstockung der Mittel und mehr Unterstützung für die Freiwilligen: zum Beispiel durch die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs oder die Anerkennung von Freiwilligenzeiten als Vorbereitung auf ein Studium oder eine Ausbildung. Wer hier heute kürzt, zahlt morgen drauf!“

Abraham Lehrer, Präsident der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST): „Die globalen Krisen der letzten Jahre zeigen: Eine resiliente und krisenfeste Wohlfahrtspflege ist wichtiger denn je. Krisen werden von Populisten als Nährboden missbraucht, die meinen, auf komplexe Fragestellungen einfache Antworten finden zu können. Das damit einhergehende Auseinanderdriften des gesellschaftlichen Zusammenhalts gefährdet die Demokratie. Die Freie Wohlfahrt muss eine verlässliche Anlaufstation für vulnerable Gruppen bleiben. Integration, ehrenamtliches Engagement und digitale Teilhabe sind unabdingbar für gesellschaftlichen Zusammenhalt.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 08.11.2023

Anlässlich des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes vor 30 Jahren fordert ein breites Bündnis die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Anlässlich des Inkrafttretens des Asylbewerberleistungsgesetzes vor 30 Jahren (1. November 1993) fordert ein breites Bündnis von mehr als 150 Organisationen, darunter auch der Paritätische, die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. Das Bündnis kritisiert die aktuelle Debatte über immer weitere Einschränkungen bei Sozialleistungen für Geflüchtete in einem gemeinsamen Appell scharf und fordert, die Betroffenen in das reguläre Sozialleistungssystem einzubeziehen.

„Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. (…) Die im Raum stehenden Forderungen reichen von einer generellen Umstellung von Geld- auf Sachleistungen über diskriminierende Bezahlkarten und eine Kürzung des Existenzminimums bis hin zur Forderung, dass kranken Menschen eine medizinische Grundversorgung vorenthalten werden soll“, heißt es in dem heute veröffentlichten Appell. Argumentiert werde mit Behauptungen, die wissenschaftlich bereits widerlegt seien und mit “Scheinlösungen”, die Geflüchtete zu “Sündenböcken” für eine verfehlte Sozialpolitik machen, so die Kritik.

“Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Sondersozialhilfesystem, das das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum missachtet. Die Würde des Menschen aber ist unteilbar, ebenso wie das Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum”, mahnt Kerstin Becker, Leiterin der Abteilung Migration und Internationale Kooperation im Paritätischen Gesamtverband. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2012 entschieden, dass eine Kürzung von Sozialleistungen zur Abschreckung von Schutzsuchenden gegen das Grundgesetz verstößt. Die aktuellen Forderungen nach weiteren Einschränkungen seien zynisch. 

Das Asylbewerberleistungsgesetz sei von Anfang an dazu gedacht gewesen, über Leistungseinschränkungen und schlechte soziale Bedingungen Menschen von der Flucht nach Deutschland abzuhalten. Doch das funktioniere nicht und habe auch nichts mit der Realität zu tun, wie es in dem Appell heißt: „Wenn in diesem Jahr 2023 das Bundesamt in über 70 Prozent aller Asylanträge, die bis September inhaltlich entschieden wurden, einen Schutzstatus feststellt, wird nur allzu deutlich, dass die Menschen nicht wegen der Sozialleistungen kommen, sondern hier Schutz suchen.“

Dokumente zum Download

Appell Asylbewerberleistungsgesetz (457 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 31.10.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 13. November 2023

Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Ort: Online

Gesetzesreformen, wie das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), liefern positive fachliche Impulse für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Zugleich ist die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen mit einem steigenden fachlichen Anspruch an die Fachkräfte der Sozialen Dienste verbunden. Zudem stellen Krisen, wie die Corona-Pandemie, besondere Herausforderungen an die Sozialen Dienste und wirken mitunter verstärkend auf bestehende Problemlagen, können aber auch Chancen für neue Wege bieten.

Im Rahmen der AGJ-Fachveranstaltung soll das Spannungsfeld zwischen einerseits sozialpolitischem Auftrag und steigendem fachlichen Anspruch sowie andererseits spürbarem Fachkräftemangel, Krisenmanagement und zunehmendem Finanzierungsdruck näher beleuchtet und diskutiert werden. Mit Blick auf die Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe für die Gesellschaft als Teil der sozialen Daseinsvorsorge, wird der Frage nachgegangen, was es braucht, damit die Anforderungen an die Sozialen Dienste adäquat umgesetzt werden (können). Welche Weiterentwicklung und Verbesserung der Praxisbedingungen bedarf es hierfür, z. B. in Hinblick auf die Gewinnung und Bindung von Personal, Digitalisierungspotentiale in Sozialen Diensten sowie auf eine krisenfeste Ausgestaltung von Kooperationen zwischen öffentlichen und freien Trägern?

Zur Anmeldung geht es >> hier

Termin: 15. November 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung steht zunächst die Frage, warum Familien mit Migrationsbezug keine homogene Bevölkerungsgruppe sind. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften stellt vor, weshalb es mehr Wissen über diese Heterogenität braucht, um diskriminierungskritisch und diversitätssensibel in den unterschiedlichen Bereichen der sozialen Arbeit agieren zu können. Die Beratungserfahrungen des Verbandes zeigen ein sehr diverses Bild von Familien im Migrationskontext. Wir sprechen darüber, welchen Personenkreis „migrantische“ Familien umfassen und wer „binationale“ Familien und „transnationale Familien“ eigentlich sind.

Ein weiterer Schwerpunkt wird das Themenfeld Mehrsprachigkeit in Familien sein, denn ein erfolgreiches mehrsprachiges Aufwachsen von Kindern in Deutschland ist eng mit der Anerkennung und Wertschätzung von Mehrsprachigkeit verbunden. Im gesellschaftlichen Kontext sind die „migrantischen“ Familiensprachen sowohl Marker für Vielfalt als auch für Diskriminierung.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Dr. Carmen Colinas und Dr. Marie Leroy, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.
Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-328, E-Mail: jugendhilfe@paritaet.org

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Sabine Haseloff, Sachbearbeitung, Kinder- und Jugendhilfe
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-327, E-Mail: jugendhilfe@paritaet.org

Termin: 17. November 2023

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e. V.

Ort: Zoom

Welche Einstellungen haben Männer zu Fragen von Gleichstellung und Gleichstellungspolitik? Welche Rollenvorstellungen haben und leben sie? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in einer neuen repräsentativen Befragung nach, für die wir Prof. Dr. Carsten Wippermann, Leiter des DELTA-Instituts für Sozial- und Ökologieforschung, beauftragt haben.

Dabei handelt es sich um eine (Teil-) Folgebefragung zu den Vorgängerstudien „Rolle vorwärts – Rolle rückwärts“ von 2007 sowie „Auf dem Weg zu mehr Gleichstellung?“, die 2016 veröffentlicht wurde. Zentrale Befunde vor sechs Jahren waren unter anderem, dass sich 55 Prozent der Männer für das Thema Gleichstellung interessieren. 60 Prozent gaben an, dass sich Gleichstellungspolitik noch nicht ausreichend mit den Anliegen und Bedürfnissen von Männern befasse. Sollen beide Partner:innen berufstätig sein? 2007 stimmten dem 71 Prozent der Männer zu. In der Folgebefragung waren es mit 82 Prozent bereits deutlich mehr. 

Wie haben sich diese Werte seitdem entwickelt? Ist ein gesellschaftlicher Backlash feststellbar, wie er vor dem Hintergrund hoher Zustimmungswerte für rechte Parteien zu erwarten sein könnte? Oder aber sind Männer heute progressiver als noch vor sieben Jahren eingestellt?

Antworten liefert unsere neue Erhebung, die Bundesforum Männer Geschäftsführer Dr. Dag Schölper und der Vorstandsvorsitzende Thomas Altgeld am 17. November 2023, 12:00 Uhr, im Vorfeld des Internationalen Männertages am 19. November vorstellen werden.

Jetzt zur Online-Präsentation anmelden!

Eine Registrierung zur Online-Präsentation via Zoom ist ab sofort unter diesem Link möglich. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Termin: 17. November 2023

Veranstalter: Gisela Notz

Ort: Berlin

Im Jahr 2024 erscheint der Kalender Wegbreiterinnen in der 22. Ausgabe. Seit der Kalender 2003 zum ersten Mal erschienen ist, haben wir 264 Frauenbiografien angesammelt. Mehr als 100 HistorikerInnen, PolitikwissenschaftlerInnen, NaturwissenschaftlerInnen, HandwerkerInnen, LehrerInnen und viele andere haben daran geschrieben. Der Wandkalender 2024 gibt wieder Auskunft über zwölf Wegbereiterinnen der emanzipatorischen Frauenbewegung aus zwei Jahrhunderten.

Termin: 21. November 2023

Veranstalter: Netzwerk Familien | eaf Landesverband in der Nordkirche

Ort: Frankfurt

Wie mehrsprachig ist Kunst? Welche vielfältigen Ausdrucksformen bieten Zugänge zu Kunst oder ermöglichen gesellschaftliche Mitsprache?  

Unsere „Sprachzeugen“ sind: 

Jasmin Siddiqui alias Hera of Herakut, Streetart-Künstlerin aus Frankfurt, deren Bilder mittlerweile in vielen Metropolen sichtbar sind. 

Martin Piekar, Lyriker + Schriftsteller, schreibt mehrsprachig deutsch-polnisch. Er wurde 2023 bei den Tagen der deutschsprachigen Literatur in Klagenfurt mit dem KELAG-Preis und dem BKS-Bank-Publikumspreis ausgezeichnet. 

Thusjanthan Manoharan, Bildender Künstler & Rapper, Hochschule für Gestaltung in Offenbach.  

Sie alle gehen über „Sprachgrenzen“, brechen mit Konventionen und schaffen wunderbares, irritierendes und interessantes.  

Es moderiert Aida Ben Achour. 

Die Teilnahme ist kostenfrei und ohne Anmeldung möglich.

https://www.verband-binationaler.de/home/detailansicht-slider/save  

Diese Veranstaltung findet im Rahmen des Jubiläumsjahres zum 175-jährigen Bestehen der Frankfurter Paulskirche statt.

Termin: 23. November 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Teilhabe. Die Umsetzung von Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für ein gutes Aufwachsen essenziell. Derzeit können nicht alle Kinder und Jugendliche in Deutschland diese Teilhabe uneingeschränkt leben. Dies hat vor allem auch monetäre Gründe. Bei der Diskussion um die Kindergrundsicherung ging es in den vergangenen Monaten u. a. darum, ob und wie Teilhabe und Chancengerechtigkeit erreicht werden kann. Infrastrukturelle und monetäre Förderinstrumente wurden gegeneinander ausgespielt. Wir wollen im Rahmen dieser Inforeihe-Veranstaltung aufzeigen, warum das bestehende System kinderbezogener finanzieller Leistungen in Deutschland defizitär ist und welche Stellschrauben insbesondere bei der Einführung einer Kindergrundsicherung gedreht werden können, um im Ergebnis Kinderarmut zu reduzieren und Teilhabe zu ermöglichen.

Mit Dr. Irene Becker, Empirische Verteilungsforschung

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Katrin Frank, faf@paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Mandy Gänsel, mandy.gaensel@paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 29. November 2023

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung in Kooperation mit dem Projekt Zeitenwende – Kongress der Utopien

Ort: Berlin

Arbeit spielt für die meisten Menschen eine wichtige und zentrale Rolle. Die oft gestellte Frage „Was machst du?“ wird überwiegend auf die (Erwerbs-)Arbeit bezogen. Wenn Arbeit unseren Alltag und die Art und Weise bestimmt wie wir als Gesellschaft funktionieren, dann müssen wir uns spätestens in dieser Zeit der Transformation durch künstliche Intelligenz, Automatisierung, sozio-demographische Veränderungen und Klimawandel die Frage stellen: Wie und wofür wollen wir in Zukunft eigentlich noch arbeiten? Dazu sollten wir uns zunächst damit beschäftigen, was Arbeit überhaupt ist und welchen Sinn sie uns Menschen gibt. Welche Bedürfnisse müssen befriedigt und welche Bedingungen gegeben sein, um ein zukunftsweisendes und ganzheitliches Konzept von guter Arbeit zu ermöglichen?
Gute Arbeit, die eben nicht zwingend Erwerbsarbeit meint. Wie stellen wir uns die Arbeit der Zukunft vor?
Wir wagen den mutigen Blick nach vorne und diskutieren über Arbeits-Utopien und den Wert von guter Arbeit in unserer Gesellschaft mit: Barbara Prainsack (Professorin für Vergleichende Politikfeldanalyse an der Universität Wien und Buchautorin von „Wofür wir arbeiten“, 2023), Christian Kellermann (Professor für Arbeit und Digitalisierung an der University of Labour in Frankfurt a. M. und
Buchautor „Adam und Ada“, 2023) und Jan Dieren (MdB SPD, u.a. ordentliches Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales).

Moderiert von Mirjam Stegherr (Journalistin und Beraterin für Kommunikation).

Programm

18.30 Uhr Einlass/Ankommen

19.00 Uhr Beginn des Gesprächs bis ca. 20.30 Uhr

Bis ca. 22.00 Uhr: Ausklang mit Imbiss, Getränken und Musik
von Lilah Amar b2b Sean Steinfeger

Anmeldung

Bitte melden Sie sich bei Interesse bis zum 15.11.23 hier an.

Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier auf der Webseite.

Die Veranstaltung ist kostenlos.

Termin: 30. November 2023

Veranstalter: Kooperation zwischen Zentraler Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST), Kompetenzzentrum für Prävention und Empowerment (KoZe) und Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO).

Ort: Zoom

in Kitas und der Kindertagespflege kommen Kinder und Erwachsene aus unterschiedlichsten Kontexten tagtäglich zusammen. Sie sind Orte der Vielfalt. Auch die Familien, in denen die Kinder leben, weisen unterschiedliche Vielfaltsdimensionen auf.

Doch wie kann Vielfalt gestaltet und gelebt werden? Kinder unterscheiden sich in ihren individuellen Eigenschaften, Bedürfnissen und Entwicklungsaufgaben. In der pädagogischen Arbeit ist der Anspruch, die Zielgruppe der Kinder mit ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erkennen und ihnen individuelle Angebote zu machen, besonders ausgeprägt.

Als Ort der gelebten Vielfalt gehört es im Bereich der Kitas und Kindertagespflege auch dazu, die vielfältigen gesellschaftlichen Lebensrealitäten aufzugreifen und sichtbar zu machen.

Zentral für den Umgang mit Vielfalt in den Einrichtungen ist die Vielfaltskompetenz der Fach- und insbesondere auch der Führungskräfte. Zur Vielfaltskompetenz gehören Wissen über die Entstehung und Wirkung von Stereotypen und Vorurteilen sowie der systematischen Privilegierung und Benachteiligung gesellschaftlicher Gruppen ebenso wie Kenntnisse zu relevanten Konzepten, Strategien und Gesetzen zur Förderung von Vielfalt und zum Abbau von Diskriminierungen.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 30. November 2023

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung Deutscher Frauenrat (DF) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Ort: Berlin

Vor zwei Jahren wurde der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien in der Zivilgesellschaft als gleichstellungspolitischer Erfolg gelobt. Doch nach der Hälfte ihrer Amtszeit hat die Koalition die meisten ihrer ambitionierten Vorhaben noch nicht umgesetzt. Das feministische Fortschrittsversprechen der Ampel wartet in vielen politischen Bereichen weiter auf Einlösung.

Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Politik und Zivilgesellschaft wollen wir eine Zwischenbilanz ziehen und diskutieren, wie wir gleichstellungspolitisch in der zweiten Halbzeit endlich vorankommen.

Wir freuen uns auf die Teilnahme von Vertreter*innen der demokratischen Parteien: Leni Breymaier (SPD), Silvia Breher (CDU/CSU) angefragt, Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Nicole Bauer (FDP) angefragt und Heidi Reichinnek (DIE LINKE). Sie diskutieren mit Vertreter*innen aus den Mitgliedsorganisationen des Deutschen Frauenrats und des DGB-Bundesvorstands.

Programm

Anmeldung (bis 23. November 2023)

Die Veranstaltung wird in Echtzeit per Video übertragen und über die Webseite des DGB abrufbar sein.

Termin: 30. November 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Schutzkonzepte in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind wirksame Instrumente der Praxis, um Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zu verhindern oder diese zu erkennen und entsprechend zu reagieren. Was für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen eine Pflicht ist, bleibt in den sonstigen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe bisher eine Kür. Aber Grenzverletzungen, Machtmissbrauch und sexualisierte Gewalt kommen überall dort vor, wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten: neben der eigenen Familie oder der Schule etc. erleben junge Menschen dies auch in Einrichtungen und bei Angeboten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Umso wichtiger ist ein bewusster Umgang und eine klare Haltung, die Grenzen anspricht und für Ihre Einhaltung Sorge trägt. Damit der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ort nachhaltig wirken und in den Organisationen auch strukturell verankert werden kann, braucht es aber einen vereinbarten und verbindlichen Plan: ein Schutzkonzept.
Der Paritätische Landesverband NRW hat sich dieser Aufgabe angenommen und eine entsprechende Fachlichkeit für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit aufgebaut. Es wird anhand der Arbeitshilfe zu Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit eine Einführung in die Thematik gegeben und der Prozess der Erstellung eines Schutzkonzeptes in einem Bericht aus der Praxis sichtbar gemacht.

An der Veranstaltung wirken mit:
– Katharina Henrichs, Fachreferentin Jugend- und Kulturarbeit, Sonderprogramm Prävention sexualisierte Gewalt, Der Paritätische NRW, Paritätisches Jugendwerk NRW
– Lisa Katzensteiner, Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin B.A., Bereichsleitung Jugend, Jugend- u. Kulturzentrum Druckluft, Oberhausen

Hier geht es zur Anmeldung.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:

Borris Diederichs, Referent Kinder- und Jugendhilfe
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.:  030/24636-328, E-Mail: jugendhilfe@paritaet.org

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:

Sabine Haseloff, Sachbearbeitung Kinder- und Jugendhilfe
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-327, E-Mail: jugendhilfe@paritaet.org

Termin: 01. Dezember 2023

Veranstalter: efas – Das Ökonominnen-Netzwerk

Ort: Berlin

Lilly Schön, Referentin des ZFF, wird neben anderen Expert*innen ebenfalls an der Podiumsdiskussion „Wie kann Angehörigenpflege ökonomisch abgesichert werden?“ teilnehmen. Wir freuen uns auf einen spannenden Fachtagung.

Sie versammelt Vorträge im Spannungsfeld von Gesundheit, Ökonomie und Geschlecht. Es werden u.a. care-ethische Theorien und alternative Praktiken im Bereich der Pflege- und Gesundheitsökonomie mit einer feministischen Ausrichtung vorgestellt, aktuelle pflegepolitische Rahmenbedingungen analysiert und die Frage nach einer gerechten Verantwortungsverteilung im Bereich der häuslichen Pflege gestellt. Im Anhang finden Sie das ausführliche Tagungsprogramm.

Sie können sich über diesen Link zur Tagung anmelden: https://htwb.de/anmeldung-efas-tagung 

Termin: 07. Dezember 2023

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Als Ampelkoalition haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass häusliche Gewalt in Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen ist. Die Umsetzung soll nun im Rahmen der Kindschaftsrechtsreform erfolgen. Mit diesem Fachgespräch wollen wir als grüne Bundestagsfraktion das parlamentarische Verfahren vorbereiten. Wie kann das Kindeswohl und der Gewaltschutz für Kinder und den gewaltbetroffenen Elternteil in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren gewährleistet werden? Gibt es hier weiteren gesetzlichen Handlungsbedarf und wie sieht dieser aus? Wie sind die Erfahrungen aus der Praxis? Diese Fragen wollen wir Im Rahmen des Fachgesprächs  mit Expert*innen, Fachpublikum und einer interessierten Öffentlichkeit diskutieren.

Die Veranstaltung findet auch online als Videokonferenz statt. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmedldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Kinderarmut in Deutschland

Kinder und Jugendliche, die in Armut aufwachsen, haben nicht die gleichen Bildungschancen, sind öfters gesundheitlich eingeschränkt und müssen materielle Entbehrungen erleiden. Rund ein Fünftel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland, mit wachsender Tendenz, sind davon betroffen.1 Zudem belegen Studien der OECD seit Jahren, dass in unserem Land die soziale Herkunft eines Kindes deutlich stärker über seinen Lebensweg bestimmt als in vielen anderen Ländern. Um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, müssen sich Investitionen in die soziale Infrastruktur sowie monetäre Leistungen an armutsbetroffene Familien gegenseitig ergänzen.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der AWO in NRW kritisiert, dass im Bereich der Infrastrukturförderung viele
Maßnahmen weitgehend wirkungslos bleiben und so finanzielle Ressourcen vergeudet werden.

Der sozialpolitische Auftrag sozialer Infrastruktur

Frühe Hilfen, Kindertagesstätten, Ganztagsangebote an Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Hilfen zur Erziehung, Erziehungsberatungsstellen, Familienbildungs- und Familienerholungsstätten sowie weitere Angebote der Kinder- und Jugendhilfe haben einen wichtigen sozialpolitischen Auftrag. Gerade für armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und Familien, darunter viele alleinerziehende und kinderreiche Familien, sind solche soziale Einrichtungen wichtige Anlaufstellen. Sie sind Begegnungs-, Bildungs-, und Erfahrungsorte, die an nachbarschaftliche Lebenszusammenhänge anknüpfen und für viele den Stellenwert eines „zweiten“ Wohnzimmers haben. Dort, wo Familien unter Druck geraten und die Folgen der Armut spürbar werden, können diese Einrichtungen und ihre vielfältigen Angebote gezielt entlasten und durch frühzeitige Unterstützung einen wichtigen Beitrag zum präventiven Kinderschutz leisten.2

Unzweckmäßige Förderstrukturen

Darüber, dass Kinder unabhängig von ihrer familiären Herkunft die gleichen Bildungs- und Aufstiegschancen haben sollten, besteht eigentlich ein gesellschaftlicher Konsens. Auf der anderen Seite fehlt es offensichtlich noch an dem politischen Willen, die Folgen der Kinderarmut tatsächlich konsequent zu bekämpfen. Denn viele einschlägige Förderprogramme und Sozialleistungen sind strukturell so angelegt, dass sie ihre Ziele weitgehend verfehlen.

Konkret lassen sich folgende Mängel feststellen.

  • Unangemessene Befristungen: Viele Fördermaßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sind zeitlich befristet. Ein gutes Verhältnis von Aufwand und Ertrag ergibt sich aber oftmals erst nach einiger Zeit, wenn sich Verfahren und Abläufe in der Praxis eingespielt haben. Gerade wenn Fördermaßnahmen anfangen, ihre größte Wirkung zu entfalten, werden sie oftmals wieder eingestellt.
  • Verspätete Bewilligungen: Aufgrund langwieriger politischer Entscheidungsprozesse erfolgen Bewilligungen innerhalb befristeter Förderprogramme oftmals so kurzfristig (teilweise sogar erst nach dem Start eines eng begrenzten Bewilligungszeitraumes), dass keine ausreichende Zeit für die Planung und Vorbereitung der Angebote bleibt. Beispielhaft für diese Problematik kann hier das „Helfer*innenprogramm für die Ganztags- und Betreuungsangebote – Aufholen nach Corona“ des Landes NRW genannt werden.
  • Mangelnde inhaltliche Flexibilität: Die konkreten Förderbedarfe armutsbetroffener Kinder und Jugendlicher sind regional und je nach Zielgruppe unterschiedlich und nicht zuletzt zeitlichen Schwankungen unterworfen. Viele Förderrichtlinien bieten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe inhaltlich zu wenig Flexibilität, um passgenau auf die jeweiligen Bedarfe ihrer Zielgruppe reagieren zu können.
  • Überbordender bürokratischer Aufwand: Der zeitliche und personelle Aufwand zur Verwaltung der Fördermittel (Antragstellung, rechnerische Verwendungsnachweise, Berichtswesen etc.) ist oftmals so umfangreich, dass dies in keinem angemessenen Verhältnis zum Ertrag steht und darüber hinaus angesichts der Personalnot bei vielen Trägern schlicht nicht leistbar ist. Insbesondere Förderprogramme im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) sind bekannt dafür, dass sie mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden sind.
  • Defizitorientierung: Ein weiteres Manko vieler Förderprogramme ist ihre Defizitorientierung. Anstatt die sozialen Folgen der Kinderarmut frühzeitig und präventiv zu bekämpfen, werden Fördermittel nur unter der Voraussetzung gewährt, dass bereits entstandene Defizite detailliert nachgewiesen werden können. Exemplarisch kann hier das Segment der Lernförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) benannt werden.
  • Wildwuchs und Parallelität verschiedener Förderstränge: Stiftungen, Ministerien und andere Geldgeber haben offensichtlich ein Interesse daran, in der Öffentlichkeit eigene Akzente zu Bekämpfung der Kinderarmut setzen. So werden ohne engere Abstimmung mit anderen Geldgebern neue Förderprogramme aufgesetzt und es entstehen fragwürdige Parallelstrukturen. Ein Beispiel hierfür sind die beiden Förderprogramme für Familiengrundschulzentren in NRW, von denen eines im Schul- (MSB)und ein zweites im Jugendministerium (MKJFGFI) verortet ist.
  • Brüche in der Bildungsbiografie: Im Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule oder von der Grundschule zur weiterführenden Schule, aber auch innerhalb einzelner Lebensabschnitte, ergeben sich für armutsbetroffene Kinder häufig schädigende Brüche. Beispielhaft kann in diesem Kontext die Finanzierung sogenannter „Inklusionshelfer*innen“ für Kinder mit sozial-emotionalen Förderbedarfen an Grundschulen erwähnt werden. Während die Finanzierung der Inklusionshelfer*innen für viele Kinder im schulischen Vormittagsbetrieb gesichert ist, endet sie quasi mit dem Mittagessen und entsprechend bedürftige Kinder sind am Nachmittag auf sich allein gestellt. Auch der Übergang der Integrationshilfe von Kindern von der Kita in die Primarschulen ist nicht „anschlusssicher“ geregelt.
  • Überhöhte Trägeranteile: Die Höhe der „angemessenen Eigenleistung“, die ein Träger der Jugendhilfe nach § 74 (4) SGB VIII zu erbringen hat, variiert von Kommune zu Kommune erheblich. Finanzschwache Kommunen, in denen der Anteil armer Kinder häufig überproportional hoch ist, sind gezwungen, vergleichsweise hohe Trägeranteile einzufordern und machen damit beispielsweise den Betrieb von Kindertagesstätten ungewollt unattraktiv. Im Ergebnis ist der Mangel an Kita-Plätzen ausgerechnet in sozial besonders belasteten Kommunen am größten.
  • Chronischer Unterfinanzierung der sozialen Infrastruktur auf der einen, üppig ausgestattete Leuchtturmprojekte auf der anderen Seite: Einerseits gibt es in unserem Land Angebote der sozialen Infrastruktur, die in dramatischer Weise und dauerhaft unterfinanziert sind (exemplarisch kann hier die Finanzierung Offener Ganztagsschulen genannt werden). Andererseits werden immer wieder, insbesondere von Seiten privater Stiftungen, für neue „Leuchtturmprojekte“ großzügig Gelder bereitgestellt.

Zusammenfassend muss festgehalten werden: Viele Förderprogramme und -strukturen zur Bekämpfung der Kinderarmut verfehlen ihr Ziel. Halbherzig aufgelegte Förderprogramme mit zeitlichen Befristungen und einer überbordenden Bürokratie sorgen letztlich dafür, dass finanzielle Ressourcen vergeudet werden, die im Bereich der basalen Infrastruktur so dringend fehlen.

Nötig sind nachhaltige Investitionen in die soziale Infrastruktur

Um Kindern, die in Armut aufwachsen, mehr Perspektiven, Chancen und soziale Teilhabe zu ermöglichen, ist eine auskömmliche Finanzierung der sozialen Infrastruktur im direkten Lebensumfeld der Kinder und Familien das A und O. Entscheidend ist eine frühzeitig und präventiv ansetzende Unterstützung und Förderung. Übergänge in der Bildungsbiografie sind stärker zu beachten. Gesetzliche Förderstrukturen und Förderprogramme, die sich speziell der Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut widmen, sind so aufzusetzen, dass sie für Träger plan- und umsetzbar sind und der zu erwartende Ertrag in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht. Dies beinhaltet nicht zuletzt

  • bewährte Förderstrukturen zu entfristen,
  • die Verwaltung der Fördermittel zu verschlanken,
  • parallele Förderstrukturen abzubauen
  • Förderrichtlinien und -verfahren formal so weit wie möglich zu vereinheitlichen,
  • in der Umsetzung der Fördermaßnahmen mehr inhaltliche Flexibilität zu gewähren.

Impressum

Landesarbeitsgemeinschaft der Arbeiterwohlfahrt NRW (AWO NRW)
c/o Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Mittelrhein e. V.
Rhonestraße 2a | 50765 Köln

Verantwortlich:
Michael Mommer | Geschäftsführer LAG AWO NRW
Dr. Michael Maas | Abteilungsleiter Jugendhilfe des AWO Bezirksverbands Niederrhein e. V.
E-Mail: michael.maas@awo-niederrhein.de

Illustration:
pixabay.com/Bru-nO & lalapronyk
Erscheinungsjahr: 2023

Das Jugendalter ist eine Phase, in der junge Menschen ihre Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung erkunden, die Gestaltung von Beziehungen austarieren und Identitätsentwürfe für sich entwickeln. Obwohl die gesellschaftliche Akzeptanz für queere Identitäten wächst, erfahren viele junge queere Menschen immer noch alltäglich Herausforderungen und Diskriminierung. Denn die gesellschaftlichen Rollenvorstellungen sind oft stereotyp und führen zu sozialem Anpassungsdruck und der Angst vor Ablehnung bei queeren jungen Menschen. Insbesondere die Familie, die Schule/Ausbildungsorte und der Freundeskreis sind wichtige Orte für das Aufwachsen junger Menschen und in dieser Hinsicht genauer zu betrachten. Coming-Out-Prozesse variieren stark und finden zu verschiedenen Zeitpunkten statt. Für queere junge Menschen ist der gesamte Prozess mit vielen Verunsicherungen, Ängsten und Ungewissheiten verbunden und es braucht vorhandene Ansprechpersonen, Informationen sowie Unterstützung und Begleitung. 

Die Jugendarbeit sowie weitere Beratungsstellen können in dieser Zeit und darüber hinaus ein wichtiger Raum hierfür sein. Dabei nimmt die Jugendarbeit junge Menschen mit ihren Bedürfnissen und Interessen wahr. Die Begleitung der Entwicklung von Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung ist ein integraler Bestandteil des Auftrags und Selbstverständnisses der Jugendarbeit. Dennoch fehlt es teilweise in der Jugendarbeit noch an der Auseinandersetzung mit queeren jungen Menschen und ihren spezifischen Bedarfen und Bedürfnissen und am Selbstverständnis als queer-sensibler Ort. 

Im vorliegenden Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ wird die Bedeutung der Anliegen und Interessen von queeren jungen Menschen für die Praxis der Jugendarbeit betont und konkrete fachliche Erfordernisse zur Weiterentwicklung von Angeboten unter Berücksichtigung eines queer-sensiblen Ansatzes in der Jugendarbeit formuliert.
Neben den Ausführungen zu Identitätsarbeit als Entwicklungsaufgabe in der Jugendphase, beschreibt das Papier die Herausforderungen, denen queere junge Menschen in dieser Phase gegenüberstehen. Darauffolgend geht das Papier auf den Anspruch einer queer-sensiblen Jugendarbeit ein und setzt den Fokus auf eine diversitätsbewusste Haltung, queer-sensibles Handeln in der Jugendarbeit, queere junge Menschen als Zielgruppe, Räume und Angebote sowie die Beteiligung und den Schutz queerer junger Menschen. 

Abschließend formuliert die AGJ fachliche Erfordernisse an die verschiedenen Ebenen der Jugendarbeit: Die AGJ betont die Notwendigkeit, Diversität in der Jugendarbeit zu fördern und sich für queere junge Menschen zu öffnen. Dies erfordert die Entwicklung einer queer-sensiblen Haltung bei Fachkräften, die Einbindung von queeren Jugendlichen als Zielgruppe sowie die Schaffung und Weiterentwicklung von inklusiven Angeboten. Zudem ist es wichtig, tragfähige Netzwerke zu entwickeln, Diskriminierung wahrzunehmen und Schutzkonzepte zu implementieren, um queeren Jugendlichen eine sichere Umgebung zu bieten. Die Beteiligung queerer junger Menschen ist für all das die Grundlage.

Das 15-seitige Positionspapier finden Sie >> hier.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ beschäftigte sich bereits in verschiedenen Kontexten mit dem Übergang von Schule zu Beruf. Die Corona-Pandemie hat dieses Thema erneut in den Fokus gerückt, da das bestehende Übergangssystem sich in der Krise fragil zeigte. Viele junge Menschen verloren den Anschluss, Übergangsprozesse funktionierten nicht wie sie sollten. In einer Zeit, in der aufgrund von Fachkräftemangel und Arbeitsmarktveränderungen, der Blick besonders auf junge Menschen gerichtet werden muss, ist dies gesamtgesellschaftlich besonders gravierend, da insbesondere benachteiligte junge Menschen mehr Unterstützung bräuchten, um ihre Chancen auf Ausbildung und Beschäftigung zu verbessern und ihre Potentiale einzubringen. Die AGJ diskutiert in diesem Positionspapier, wie Ausbildungsförderungsangebote gestaltet werden müssen, um zu einem kohärenten Übergangssystem zu kommen. Es werden konkrete Forderungen an diejenigen Akteur*innen im Übergangssystem abgeleitet, die sich mit Fragen eines verbesserten Übergangssystems beschäftigen und hier Entscheidungsträger*innen sind.

Das 16-seitige Positionspapier finden Sie >> hier

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ nimmt die Veröffentlichung des General Comment No. 26 on children’s rights and the environment with a special focus on climate change durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes zum Anlass, sich mit den Inhalten und den sich daraus ableitenden Verpflichtungen der Staaten sowie weiterer Akteur*innen zu beschäftigen. 
Das Positionspapier verdeutlicht zunächst die Relevanz der ökologischen Kinderrechte und macht deutlich, dass insbesondere Kinder und Jugendliche von der Klimakrise in besonderer Weise betroffen sind. Ein schnelles, entschlossenes Handeln der Weltgemeinschaft ist immens wichtig ist, um die Schäden der Klimakrise abzumildern und heutigen wie zukünftigen Generationen ein lebenswertes Leben auf der Erde zu ermöglichen. Dabei spielt die Einhaltung und Umsetzung ökologischer Kinderrechte bzw. der UN-Kinderrechtskonvention insgesamt eine entscheidende Rolle. Die Bedeutung des General Comment No. 26, der als Leitlinie und Konkretisierung für ökologische Kinderrechte genutzt werden kann, wird im Papier zunächst dargestellt. Nachfolgend werden die Inhalte und die im General Comment No. 26 formulierten Verpflichtungen der Staaten erläutert. In einem abschließenden Kapitel formuliert die AGJ Empfehlungen und Forderungen an alle staatlichen Ebenen: 1) die Anerkennung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt für Kinder in nationalen Gesetzen, 2) die politische Ausrichtung aller Ressorts an den Leitlinien des General Comment No. 26, 3) die Verantwortungsübernahme für vorhersehbare umweltbezogene Bedrohungen, 4) umfassende Maßnahmen um die Würde und den Schutz von jungen Menschen zu sichern, 5) die Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungen sowie 6) die enge Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und der Zivilgesellschaft, um für ökologische Kinderrechte zu kämpfen.
Des Weiteren formuliert die AGJ Maßnahmen und Empfehlungen für die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe. Sie macht deutlich, dass die Kinder- und Jugendhilfe zur Verbreitung und Zugänglichkeit des GC 26 für junge Menschen beitragen kann. Zudem kann sie in ihren Programmen Umwelt- und Bewusstseinsbildung vorantreiben und den Blick auf globale Herausforderungen und Ungerechtigkeiten bei jungen Menschen erweitern. Des Weiteren sollte die Kinder- und Jugendhilfe in all ihren Angeboten junge Menschen beteiligen, aber auch dafür einstehen, dass junge Menschen bei Fragen und Maßnahmen, die das Klima betreffen, gehört und beteiligt werden – und ihre Rechte, falls nötig, einklagen können. Abschließend gibt die AGJ Hinweise für ein Weiterdenken des General Comments und regt unter anderem an, diesen im Staatenberichtsverfahren der UN-KRK zum ständigen Gegenstand zu machen. 

Das 11-seitige Positionspapier finden Sie >> hier

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ZFF-Sonderinfo

AUS DEM ZFF

AWO, Bundesjugendwerk und ZFF haben einen Offenen Brief an die demokratischen Fraktionen im Deutschen Bundestag veröffentlicht. Darin heißt es:

„fassungslos blicken wir auf den Haushaltsentwurf der Bundesregierung, den Sie in diesen Tagen im Deutschen Bundestag beraten. Was die Regierung vorgelegt hat, schafft für viele Menschen neue Härten im Alltag und bedroht den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir appellieren an Sie: Nutzen Sie Ihr Recht als Gesetzgebende und korrigieren Sie diesen Sparhaushalt!“

Bei der Frage nach Investitionen in unserer Zukunft darf es kein Entweder-Oder geben, sondern nur ein mutiges Sowohl-Als- Auch! #StopptDenSparhaushalt #Lichtaus

Hier gibt es den Volltext des Offenen Briefes: https://awo.org/offener-brief-gegen-die-sparplaene-der-bundesregierung

Ebenfalls kann der Offene Brief hier unterzeichnet werden: https://weact.campact.de/petitions/offener-brief-gegen-die-sparplane-der-bundesregierung

Bitte teilen, weiterleiten, unterschrieben! Wir freuen uns sehr über Eure/Ihre Unterstützung!

Im Mai hat sich das ZFF auf seiner Fachtagung der Frage gewidmet, wie in Zeiten der Umbrüche eine zukunftsfähige Familienpolitik aufgestellt sein muss?

Wir haben ein umfassendes Bild der Situation von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien der letzten Jahre gezeichnet und Vorschläge erarbeitet, wie die Resilienz von vielfältigen Familien gestärkt werden kann. Dabei konnten wir auf wissenschaftliche Erkenntnisse, auf den Austausch mit Jugendlichen und den Erfahrungen unserer Mitgliedsorganisationen aus der täglichen Arbeit mit und für Familien aufbauen.

Neben der Zusammenfassung der Vorträge und Diskussionen haben wir diese Erkenntnisse auch in den Handlungsempfehlungen der nun vorliegenden Dokumentation „Familie und Familienpolitik in Zeiten des Umbruchs! Wie muss eine zukünftige Familienpolitik aufgestellt sein?“ mit aufgenommen.

Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre und würden uns freuen, wenn Sie die Dokumentation auch für Ihre Arbeit nutzen und sie an interessierte Personen weiterleiten könnten.

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ZFF-Info 14/2023

AUS DEM ZFF

Termin: 19. Oktober 2023

Veranstalter: Bildungswerk Berlin der Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Am kommenden Donnerstag (19.10) diskutiert die ZFF-Geschäftsführerin, Sophie Schwab, mit Dr. Lisa Yashodhara Haller über das meist kommentierte sozialpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen: die Kindergrundsicherung. Dr. Lisa Yashodhara Haller Autorin des Policy-Papers „Finanzierung von Familien neu denken“ wird mit Sophie Schwab über Möglichkeiten und (verpasste) Chancen der anstehenden Reform sprechen. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe ‚Körper, Kinder, Kassensturz‘ statt.

Weitere Informationen und Anmeldung:

https://programm.bildungswerk-boell.de/index.php?kathaupt=11&knr=23-1003&kursname=Finanzierung+von+Familien+neu+denken+Kindergrundsicherung+und+Elterngeld&katid=0#inhalt

Unter dem Motto „Scheinwerfer an: Schafft eine echte Kindergrundsicherung! Und holt Kinder aus der Armut“ starten AWO, ZFF und Bundesjugendwerk diese Woche eine Aktionswoche zur Kindergrundsicherung im Rahmen der Kampagne „Die Letzte macht das #LichtAus“.

Im Mittelpunkt der Kampagne stehen Aktivitäten auf unseren Social-Media-Kanälen mit einem Wendeflyer (https://awo.org/sites/default/files/2023-10/2023-08_AWO-Haushaltskampagne_Flyer-Kindergrundsicherung-V3_0.pdf.) und einem Sharepic (https://awo.org/media/7406). Zum Abschluss der Themenwoche werden wir am Freitag (20.10.2023) auf unseren Social-Media-Kanälen ein Video mit unseren Hauptkritikpunkten am Gesetzentwurf posten. 

Wir freuen uns, wenn Sie den Hinweis auf diese Aktion weiterleiten und uns auf Social Media unterstützen.

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bei der Deutsch-Französischen Kabinettsklausur am 9. und 10. Oktober haben sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus und ihre französische Kollegin Aurore Bergé auf stärkere Zusammenarbeit in den kommenden Jahren verständigt. Die deutsche Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die französische Ministerin für Solidarität und Familien unterzeichneten in Hamburg eine Erklärung mit dem Ziel, den sozialen Zusammenhalt in Deutschland und Frankreich gemeinsam zu stärken.

„Deutschland und Frankreich verbindet viel. Wir teilen die Überzeugung, dass wir den Menschen in unseren Ländern mit guter Gesellschaftspolitik soziale Sicherheit und demokratische Teilhabe bieten können. Gemeinsame Werte und die deutsch-französische Freundschaft sind ein starkes Fundament für eine intensive bilaterale und europäische Zusammenarbeit“, sagte Bundesfamilienministerin Paus nach der Kabinettsklausur. 

Für gleiche Chancen, gegen Einsamkeit

Im Fokus steht dabei die Frage, wie Kinder unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialen Status gerechte Chancen bekommen können. Auch die Stärkung der Autonomie älterer Menschen, eine Strategie gegen Einsamkeit und die Aufwertung von Pflege- und Betreuungsberufen sind für die beiden Ministerinnen zentrale gemeinsame Zukunftsthemen.

Am Rande der deutsch-französischen Kabinettsklausur traf sich Ministerin Paus auch mit dem französischen Jugendminister Gabriel Attal. Außerdem informierte sie sich über die Arbeit des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW). Die vor 60 Jahren gegründete Organisation ermöglicht jungen Menschen deutsch-französische Austauschprogramme.

Deutsch-französische Bildungsmobilität für Jugendliche

Generalsekretär Tobias Bütow und Generalsekretärin Anne Tallineau stellten Ministerin Paus dabei das DFJW-Programm „IMAJINA“ vor. Es ermöglicht jungen Französinnen und Franzosen mit Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung ein Praktikum in Deutschland. So sollen sie bessere Aussichten auf eine Ausbildung oder dauerhafte Beschäftigung  erhalten. Paus lernte bei der Programmvorstellung einige Teilnehmende persönlich kennen.

Bundesjugendministerin Paus: „Gerade die junge Generation ist gefragt, die besondere Verbindung zwischen Deutschland und Frankreich weiter zu gestalten. Das Deutsch-Französische Jugendwerk ist mit seinen Programmen ein hervorragender Türöffner, damit sich Jugendliche und junge Erwachsene über die Landesgrenze hinweg austauschen.“

Unter Leitung von Bundeskanzler Olaf Scholz und Staatspräsident Emmanuel Macron kamen am 9. und 10. Oktober 2023 die französischen und deutschen Ministerinnen und Minister erstmals zu einer gemeinsamen Kabinettsklausur zusammen.

Ein gemeinsames Foto von Ministerin Paus und Ministerin Bergé finden Sie unter: www.bmfsfj.de/gemeinsame-erklaerung-frankreich

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 10.10.2023

Mit den geplanten umfangreichen Änderungen in verschiedenen Sozialgesetzbüchern hat sich der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag befasst. Grundlage der Anhörung waren zum einen ein Gesetzentwurf (20/8344) der Bundesregierung zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Sozialgesetzbuches und weiterer Gesetze und zum anderen zwei Anträge der AfD-Fraktion (20/6275) und der Fraktion Die Linke (20/7642).

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen gehen unter anderem auf das Bürgergeldgesetz zurück. Die damit verbundenen Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch werden nun teilweise auf andere Gesetzbücher übertragen, unter anderem auf das Zwölfte Sozialgesetzbuch, in dem die Sozialhilfe geregelt ist. Außerdem sieht der Entwurf unter anderem Verbesserungen bei der Entschädigung von Gewalttaten (SGB XIV) und im Soldatenversorgungsrecht vor, sowie Änderungen für Erwerbsminderungrentner und deren Wiedereinstieg in den Beruf.

Die AfD möchte unter anderem den Vermögensfreibetrag in der Sozialhilfe für deutsche Staatsbürger auf 15.000 Euro anheben, für alle anderen absenken. Die Linke fordert auch für Sozialhilfeempfänger den Schutz selbstgenutzten Wohneigentums.

Einige Sachverständige kritisierten, dass trotz der Anpassungen die Ungleichbehandlung zwischen Bürgergeld- und Sozialhilfeempfängern fortbesteht. Darauf ging unter anderem Andreas Aust vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V. ein, der eine sachliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung beim Schonvermögen (also eigenes Vermögen, das nicht mit Sozialleistungen verrechnet wird) in Zweifel zog. Margret Böwe vom Sozialverband VdK Deutschland e.V. erläuterte: In der Sozialhilfe seien die Menschen meist über einen sehr langen Zeitraum, aus gesundheitlichen Gründen oft bis zum Lebensende. Da entstünden im Laufe der Jahre viele Kosten, für die das Polster des Schonvermögens höher sein müsste. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie der Deutsche Landkreistag verteidigten die grundsätzlich unterschiedlichen Systeme von Bürgergeld und Sozialhilfe, auch wenn sie einzelnen Anpassungen zustimmten.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund wiederum begrüßte, dass Beziehern einer Erwerbsminderungsrente die Möglichkeit eines (Wieder-)Eingliederungsversuchs nunmehr gesetzlich möglich gemacht werden soll. „Das erlaubt uns, proaktiv auf die Betroffenen zuzugehen“, betonte deren Vertreter Jürgen Ritter. BDA-Vertreterin Susanne Wagenmann appellierte, man müsse mit der Wiedereingliederung möglichst früh ansetzen und zwar schon bevor eine Erwerbsminderungsrente beantragt wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 756 vom 16.10.2023

Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen mehrere Petitionen behandelt, die eine Verankerung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz zum Thema haben. Mit den Stimmen aller Fraktionen – mit Ausnahme der AfD-Fraktion – verabschiedete der Ausschuss die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine öffentliche Petition (ID 95231) mit der Forderung, das Kindeswohl verfassungsrechtlich zu garantieren und Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz mit dem Zusatz „Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund.“ zu ergänzen, dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) sowie dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) „als Material“ zu überweisen und sie den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

„Kinder sollen nicht nur als Rechtsobjekte angesehen werden, sondern auch als Rechtssubjekte mit eigenen Rechten, die sowohl von Erziehungsberechtigten als auch von Behörden vorrangig zu beachten sind“, heißt es in der Petition. Eine erste Orientierung könne die UN-Kinderrechtskonvention bieten, die von der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahr 1992 ratifiziert worden sei, schreibt der Petent. Zu den Kinderrechten gehören seiner Aussage nach der Schutz vor Diskriminierung, Ausbeutung und Gewalt sowie der ungehinderte Zugang zu Nahrung, Trinkwasser und medizinischer Versorgung. Auch gehörten das Recht auf Erziehung, Bildung und Ausbildung ebenso wie das Recht auf Partizipation in Schule und Gesellschaft zu den Kinderrechten. Aufgeführt wird des Weiteren das Recht der Kinder auf Mitsprache in allen Angelegenheiten, die ihr seelisches, geistiges und körperliches Wohlergehen betreffen, sowie grundsätzlich das Recht zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit.

Den Abschluss des Petitionsverfahrens sieht die mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke verabschiedete Beschlussempfehlung zu einer weiteren öffentlichen Petition (ID 104010) vor, in der die Ablehnung einer Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz gefordert wird.

Aus Sicht der Petentin gibt es keine verfassungsrechtliche Schutzlücke. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in einem Beschluss im Jahr 1968 festgehalten, dass das Kind ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz (GG) sei, heißt es in der Eingabe. Somit schütze das Grundgesetz Kinder bereits heute in vorbildlicher Weise. Der Begriff „Kinderrechte“ lasse zudem offen, wie diese Rechte genau definiert werden, wird kritisiert. Dies berge die Gefahr, dass die Politik künftig eigene Ziele, die Kinder betreffen, zu einem Kinderrecht erklären könnte. Denkbar seien beispielsweise die Einführung einer „Kindergartenpflicht“ oder gar einer „Krippenpflicht“ gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung. Hingegen sei es vermutlich im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes gewesen, zukünftig Generationen vor dem Verlust von Freiheitsrechten zu schützen, schreibt die Petentin.

In den Begründungen des Petitionsausschusses zu den beiden Beschlussempfehlungen wird jeweils auf den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für die 20. Legislaturperiode verwiesen, in dem vereinbart worden sei, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern und sich dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zu orientieren. Die konkrete Ausgestaltung, so heißt es, bleibe abzuwarten.

Angesichts dessen hält die Ausschussmehrheit die erst genannte Eingabe für geeignet, in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden, während sie sich dem mit der zweiten Petition verfolgten Anliegen nicht anzuschließen vermag.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 731 vom 11.10.2023

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/8723) eine Anpassung der Strombedarfe im Bürgergeld und in der Grundsicherung im Alter. Strom gehöre zu einem lebenswürdigen Leben dazu, der Betrag, der dafür im Regelsatz angesetzt ist, sei jedoch viel zu niedrig schreibt die Fraktion und verweist auf die drastisch gestiegenen Energiepreise.

„Diese Existenznöte und die Energiearmut müssen endlich abgestellt werden. Dafür müssen die Stromkosten in realistischer Höhe übernommen werden – orientiert am mittleren Verbrauch und mit Blick auf den Einzelfall.“ Auch Weiße Ware (zum Beispiel Waschmaschinen) müsse aus dem Regelsatz heraus genommen werden. Außerdem brauche es ein Recht auf eine unabhängige Energiesparberatung, fordert Die Linke.

Sie verlangt konkret, dass die Stromkosten bis zu einer „Nicht-Prüfungsgrenze“ in voller Höhe übernommen werden. Diese Nicht-Prüfungsgrenze soll einem Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels entsprechen, sodass die unteren 70 Prozent aller Haushalte erfasst würden. Die bisherigen Pauschalen sollen im Gegenzug aus den Regelbedarfen herausgenommen werden. Außerdem fordern die Abgeordneten, dass Stromschulden in voller Höhe auf Basis eines Darlehens übernommen werden und eine schnelle Schuldnerberatung angeboten wird.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 730 vom 11.10.2023

Die seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geplante Halbierung der Einkommensgrenze beim Elterngeld ist laut Familien-Staatssekretär Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen) das Ergebnis der Sparanordnung des Finanzministeriums an den Familienetat. Bei den Kürzungen habe man zwischen sehr vielen schlechten Varianten auswählen müssen, sagte Lehmann während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag. „Die von uns vorgeschlagene Variante lässt das Elterngeld für rund 96 Prozent aller Elterngeldbeziehenden komplett unangetastet“, so der Staatssekretär. Vier Prozent der Elterngeldbeziehenden, nämlich jene mit einem „sehr, sehr hohen Einkommen“ von mehr als 150.000 Euro im Jahr, würde den Planungen zufolge keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben. „Das ist ein schmerzlicher Einschnitt“, räumte Lehmann ein.

Für die Beibehaltung der Einkommensgrenze nach Paragraf 1 Absatz 8 des Bundeselterngeldgesetzes, die derzeit bei 300.000 Euro liegt, zum 1. Januar 2024 aber auf 150.000 Euro abgesenkt werden soll, hatte sich Verena Pausder in einer öffentlichen Petition (ID 153198) ausgesprochen. Betroffen seien nicht die, die von ihrem Vermögen leben können, sondern viele Young Professionals und Akademiker. „Die meisten Haushalte, die diese Einkommensklasse erreicht haben und mit der Familienplanung beginnen, sind relativ jung“, heißt es in der Eingabe. Daher habe es für sie wenig Spielraum gegeben, Geld für eine Kürzung, „die mehr oder weniger aus dem Nichts kommt“, beiseitezulegen.

Die Petentin, selbst Unternehmerin und Gründerin, geht davon aus, dass in den meisten Fällen die Frauen auf ihren Beruf verzichten würden, falls sich ein Paar keine externe Kinderbetreuung leisten kann oder findet, „da Frauen immer noch stärker vom Gender Pay Gap betroffen sind“. Dadurch entstehe eine Abhängigkeit von ihrem Partner. „Dem Ziel der Koalition, für ,gleichberechtigte Familien‘ läuft die Streichung also komplett entgegen“, heißt es in der Petition, die innerhalb der Vier-Wochen-Frist 53.980-mal mitgezeichnet wurde.

Die werdenden Eltern hätten sich auf das Elterngeld verlassen, sagte Pausder während der Ausschusssitzung. Ihnen werde jetzt mit lediglich sechs Monaten Vorlauf gesagt: „Sorry, aber ihr seid zu reich.“ Weil sich der Berechnungszeitraum des Elterngeldes nur über die vergangenen zwölf Monate erstrecke, treffe es jene Paare besonders, die gerade erst über diese Einkommensschwelle gesprungen seien und noch keine Rücklagen hätten bilden können. So gehe das Vertrauen in den Staat verloren, befand die Petentin.

Die Aussage, dass nur vier Prozent der Bezugsberechtigten, also 60.000 Paare betroffen seien, wollte Pausder so nicht stehen lassen. Das marginalisiere diese Gruppe unnötig. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln habe von 435.000 Paaren gesprochen, sagte sie. Angesichts von Inflation und steigenden Löhnen gebe es immer mehr Menschen, die über diese Schwelle gehen würden. Diese Gruppe glaube an das Aufstiegsversprechen und zahle den Spitzensteuersatz. „Das ist die einzige Stelle, an der sie sich auf den Staat verlassen.“ Daher müsse es auch innerhalb des Familienhaushalts bessere Sparvorschläge geben.

Aus Sicht von Staatssekretär Lehmann ist das geforderte Einsparvolumen anderweitig aber nicht zu erreichen. 90 Prozent des Familienetats seien in den drei gesetzlichen Leistungen Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag gebunden. Die Entscheidung, beim Unterhaltsvorschuss nicht zu kürzen, sei gefallen, weil dies Alleinerziehende träfe, die in überdurchschnittlichem Maße von Armut bedroht seien. Der Kinderzuschlag sei wiederum eine Leistung, die verhindern solle, dass Familien mit kleinen Einkommen in den Sozialleistungsbezug fallen. Bei diesen „sehr wichtigen sozialpolitischen Leistungen“ habe man sich entschieden, nicht einzusparen, erläuterte er.

Beim Elterngeld hätte wiederum eine Neuaufteilung der Partnermonate das angeordnete Einsparvolumen nicht erbracht. Daher habe sich das Ministerium für diesen Weg entschieden.

Der Regierungsvertreter ging auch auf die kritisierte Stichtagsregelung zum 1. Januar 2024 ein. Dieser Stichtag sei nötig, um aus Sicht des Ministeriums die Einsparvorgaben zu erreichen. Eine Frist zu setzen, sei vom Bundesverfassungsgericht auch ausdrücklich als legitim erachtet worden. Ob eine solche Stichtagsregelung politisch gewollt ist oder nicht, müsse aber das Parlament entscheiden, sagte Lehmann.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 723 vom 09.10.2023

Zu den möglichen Auswirkungen der geplanten Haushaltskürzungen auf die Träger der Freiwilligendienste wird die Bundesregierung in den kommenden Wochen Gespräche mit allen Zentralstellen, Verbänden und den Ländern führen. Das schreibt sie in einer Antwort (20/8512) auf eine Kleine Anfrage (20/8287) der Fraktion Die Linke. „Die Haushaltsansätze für die Freiwilligendienste werden im Haushaltsaufstellungsverfahren im Jahr 2024 im Lichte der absehbar auf längere Sicht schwierigen Haushaltssituation des Bundes vereinbart“, verteidigt die Regierung die Kürzungen im Etat des Familienministeriums. Belastbare Aussagen zu zukünftig finanzierbaren Platzzahlen in den Freiwilligendiensten seien frühestens zur Mitte des Herbstes 2023 möglich, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 721 vom 09.10.2023

Frauen verdienen in Deutschland nach wie vor weniger als Männer. Der sogenannte Gender Pay Gap hängt dabei auch von der Studienfachwahl ab. In Berufen, in denen höhere Löhne erzielt werden, zum Beispiel in den Bereichen Ingenieurwesen und Naturwissenschaften (sogenannte MINT-Fächer), arbeiten immer noch weniger Frauen und es studieren auch weniger Frauen diese Fächer.

 

Eine gemeinsame Studie von BiB und DZHW zeigt, dass die langfristigen Gehaltsaussichten bestimmter Studienfächer den Abiturientinnen und Abiturienten jedoch nicht umfassend bekannt sind. Vor diesem Hintergrund untersuchte die Studie, ob Informationen darüber die Studienfachwahl beeinflussen. Die vor kurzem in der renommierten Fachzeitschrift „European Sociological Review“ veröffentlichte Studie basiert auf den Daten des Berliner Studienberechtigtenpanels. Dafür wurden Daten von über 1.000 Berliner Schülerinnen und Schülern mit einem hohen Anteil an bildungsfernen Haushalten ausgewertet. Es zeigt sich, dass schon eine zwanzigminütige Information zu den Kosten eines Studiums und den erzielbaren Gehältern nach Studienrichtungen sowie zu Finanzierungsmöglichkeiten eines Studiums dazu führt, dass junge Frauen sich seltener für die meist geringer bezahlten „sozialen Studienfächer“ entschieden. Stattdessen wählten sie häufiger andere nichttechnische Studienfächer. Bei den Männern stieg der Anteil derjenigen, die sich für ein technisches Fach mit überdurchschnittlichen Einkommensaussichten einschrieben.

 

Die Studie zeigt, dass die Studienfachwahl ein weiteres Puzzleteil für die Reduzierung des Gender Pay Gap sein kann. „Vorstellungen von ihrem späteren Einkommen können Frauen in der Entscheidung für ein Studium, aber auch in ihrer Studienfachwahl beeinflussen und damit zum Gender Pay Gap beitragen, wenn die Wahl vor allem bei jungen Frauen auf finanziell weniger ertragreiche Fächer fällt“, erklärt C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB). „Der Gender Pay Gap könnte reduziert werden, indem junge Frauen über die Gehaltsaussichten der Studienfächer besser informiert werden“, sagt Pia Schober von der Universität Tübingen. Neben dem Gehalt halten sich auch etliche weitere falsche Vorstellungen, die zu geschlechterstereotyper Studienwahl beitragen. „Um den Gender Pay Gap zu reduzieren, wäre es zudem sinnvoll, junge Menschen darüber zu informieren, in welchen Branchen sich im späteren Arbeitsleben Familien- und Erwerbsarbeit ohne große Einkommensabschläge vereinbaren lassen“, betont Frauke Peter vom Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW). Zudem seien mehr Frauen in Führungspositionen wichtig. „Sie könnten ein Vorbild für junge Frauen sein und zeigen, dass Karriere (und Familienleben) auch in männerdominierten Branchen möglich ist“, meint Spieß.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 16.10.2023

Lebenslanges Lernen wird in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt immer wichtiger. In Deutschland werden Bildungs- und Weiterbildungsangebote allerdings seltener genutzt als im EU-Durchschnitt. Im Jahr 2022 haben in Deutschlandrund 8 % der 25- bis 64-Jährigen an einer Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen.  Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Europäischen Statistiktags am 20. Oktober mitteilt, waren es im Durchschnitt der EU-Mitgliedsstaaten 12 %. Erfasst wurden hierbei alle 25- bis 64-Jährigen, die innerhalb der letzten vier Wochen vor der Erhebung an einer solchen Weiterbildungsmaßnahme teilnahmen.

Teilnahmequote vor allem in skandinavischen Ländern hoch

Unter den Staaten der Europäischen Union (EU) sind die Unterschiede in Hinblick auf Bildung und Weiterbildung sehr groß. Hoch ist die Teilnahmequote vor allem in skandinavischen Ländern: 2022 nahmen in Schweden 36 % der 25- bis 64-Jährigen an einer Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme teil. In Dänemark waren es 28 %, in Finnland 25 %. Vergleichsweise niedrig war der Anteil in den südosteuropäischen EU-Staaten: In Bulgarien nahmen lediglich 2 % der Befragten an Weiterbildungen teil, in Griechenland und Kroatien waren es 4 %.

Interesse an Weiterbildung geht in Deutschland mit dem Alter zurück

In Deutschland werden Weiterbildungsangebote vor allem von jüngeren Menschen genutzt. Nahm von den 25- bis 34-Jährigen im Jahr 2022 noch knapp jede oder jeder fünfte (18 %) an einer Weiterbildungsmaßnahme teil, so waren es bei den 35- bis 44-Jährigen nur noch 7 %. Mit steigendem Alter ging die Teilnahmequote weiter zurück: auf 5 % unter den 45- bis 54-Jährigen beziehungsweise 3 % unter den 55- bis 64-Jährigen.

Europäischer Statistiktag stellt EU-weit vergleichbare Daten in den Fokus

Der Europäische Statistiktag findet jährlich am 20. Oktober statt und soll auf die Relevanz der amtlichen Statistik für die Gesellschaft aufmerksam machen. Seit über 60 Jahren arbeiten die Statistikbehörden der EU-Mitgliedstaaten und die EU-Statistikbehörde Eurostat im Europäischen Statistischen System zusammen und erstellen EU-weit vergleichbare Daten. Die EU-Kommission möchte mit dem „Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023“ unter anderem die Investitionen in Aus- und Weiterbildung fördern und somit EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt aufzeigen und den Fachkräftemangel beheben.

Methodische Hinweise:

Der Indikator umfasst die Teilnahme an der formalen und nicht formalen allgemeinen und beruflichen Bildung und ist Teil der Europäischen Arbeitskräfteerhebung LFS. Die Daten sind in der Eurostat Datenbank abrufbar.

Weitere Informationen zum Arbeitsmarkt in der EU bietet die Veröffentlichung „Qualität der Arbeit“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 17.10.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Wohlfahrtsverbände Arbeiterwohlfahrt (AWO), Diakonie Deutschland und der Paritätische warnen angesichts der Kürzungspläne im Bundeshaushalt vor einem Zusammenbruch der sozialen Infrastruktur. Viele soziale Angebote in ganz Deutschland drohen vollständig wegzubrechen, da gestiegene Kosten finanziell nicht ausreichend kompensiert werden können. Trotz steigender Nachfrage mussten vielerorts bereits Angebote und Hilfen eingeschränkt bzw. reduziert oder sogar ganz eingestellt werden. Darüber hinaus drohen kurzfristig weitere Kürzungen ihrer Einnahmen. Das sind die erschütternden Befunde einer bundesweiten Umfrage von Arbeiterwohlfahrt (AWO), Paritätischem Wohlfahrtsverband und der Diakonie Deutschland, an der sich mehr als 2.700 gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen aus dem gesamten Spektrum sozialer Arbeit beteiligten. Die Wohlfahrtsverbände warnen, dass sich hier eine Katastrophe für die soziale Infrastruktur anbahne und fordern den Bund auf, von angekündigten Haushaltskürzungen Abstand zu nehmen. Was es jetzt brauche, seien zudem eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Kommunen sowie einen ambitionierten steuer- und finanzpolitischen Kurswechsel.

Insgesamt verzeichnen die befragten Einrichtungen eine Kostensteigerung um durchschnittlich 16 Prozent seit Anfang 2022. Die Ergebnisse belegen, dass in der Praxis kaum ein Weg unversucht bleibt, aus eigenen Kräften die schwierige finanzielle Lage zu bewältigen. Fast jede dritte befragte Einrichtung musste zur Kompensation sogar Personal abbauen bzw. plant Entlassungen. Auch die Möglichkeit, Kostensteigerungen durch höhere Beiträge für Nutzer*innen auszugleichen, scheint weitgehend ausgereizt und führt bereits zu ersten Verwerfungen. Laut der Problemanzeigen aus der Praxis können sich viele, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind, Angebote inzwischen nicht mehr leisten, und in der Praxis komme es zu Unterversorgungslagen und neuen Ausschlüssen.

Laut Umfrage mussten bundesweit bereits 40 Prozent der befragten Organisationen und Einrichtungen Angebote und Leistungen für Klient*innen aus finanziellen Gründen einschränken oder ganz einstellen. 65 Prozent der Befragten gehen davon aus, kurzfristig Angebote und Leistungen weiter reduzieren zu müssen. 

59 Prozent aller Befragten rechnen zudem in den kommenden Monaten mit (weiteren) Einschnitten auf der Einnahmeseite. Im Ergebnis bedeutet das sowohl quantitative als auch qualitative Einschränkungen zu Lasten der sozialen Infrastruktur. Sollte hier nicht entschlossen gegengesteuert werden, hätte dies “enorme Konsequenzen für unser Gemeinwesen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und all jene Menschen, die in schwieriger Lebenslage auf Hilfe, Beratung, Unterstützung und einen stabilen Sozialstaat angewiesen sind”, warnen die Wohlfahrtsverbände.

Die teilstandardisierte Online-Umfrage fand im Zeitraum vom 29. September bis zum 10. Oktober 2023 statt. Der Rücklauf von 2772 validen Fragebögen war trotz der Kurzfristigkeit groß. Insgesamt sind in den teilnehmenden Organisationen/Einrichtungen mehr als 261.721 Menschen beschäftigt. Im Tagesdurchschnitt werden durch die befragten Organisationen/Einrichtungen insgesamt rund 377.112 Menschen beraten, betreut oder versorgt.

Zitate zur Umfrage:

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: “Die Leistungen der Freien Wohlfahrtspflege sind systemrelevant. Wer hier einschneidet, schadet letztlich auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland und gräbt der Wirtschaft das Wasser ab. Das sollte sich der Finanzminister hinter die Ohren schreiben. Und dann müssen Taten folgen.”

Ulrich Lilie, Präsident Diakonie Deutschland: „Bei einem Bundeshaushalt von rund 446 Milliarden Euro mögen die Kürzungen in verschiedenen sozialen Bereichen vielleicht gering erscheinen. Sie richten aber großen Schaden an. Wer in Zeiten großer Unsicherheit und gesellschaftlicher Umbrüche nicht in Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit sowie in eine stabile soziale Infrastruktur investiert, wird später ungleich höhere Summen für die Lösung der sozialen Folgeprobleme aufwenden müssen. Wer heute kürzt, zahlt morgen drauf.“ 

Michael Groß, Präsident des Arbeiterwohlfahrt Bundesverbandes (AWO): “Unsere Umfrage belegt: Der Haushaltsentwurf des Finanzministers wird der Realität der sozialen Arbeit nicht gerecht. Wir müssen dringend die Frage stellen, auf welche Schultern die Belastungen von Rezession und Preissteigerungen verteilt werden. Es ist ungerecht und unvernünftig, zulasten gemeinnütziger Träger und deren Klient*innen zu sparen. Nur eine Kehrtwende in der Steuerpolitik sichert eine gute Zukunft für die soziale Infrastruktur.“

Hier die Umfrageergebnisse als PDF herunterladen:

https://awo.org/sites/default/files/2023-10/umfrage_soziale-angebote-in-gefahr_2023_0.pdf

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.10.2023

Positionspapier: Familienbildung im Interesse von Familien verlässlich absichern.

Die Herausforderungen für Familien wachsen: Erziehung, Bildung und die Vereinbarkeit mit dem Job werden immer schwieriger. Gerade in Zeiten von Krisen und Unsicherheiten muss daher mehr als bisher in Familien investiert werden, sowohl mit einer starken Kindergrundsicherung als auch einem Ausbau der Infrastruktur, fordert der AWO Bundesverband. Die Angebote der Familienbildung, die auch die AWO in vielen Regionen bereithält, sind dabei enorm wichtig, jedoch stark unterfinanziert. In einem Positionspapier fordert daher der Wohlfahrtsverband: „Familienleben gut und krisensicher gestalten – jetzt!“

AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner sagt dazu: „Wenn Mütter mit ihren Babys gemeinsam in einer Gruppe spielen und dabei von einer erfahrenen Pädagogin begleitet werden oder Väter mit ihren Kleinkindern im Familienzentrum musizieren, dann ist das wichtige Bildungsarbeit mit und für Familien. Es geht immer auch darum, was Kinder für eine gesunde Entwicklung und Familien für ein gutes Zusammenleben brauchen. Jede Familie muss die Chance auf einen guten Zugang zu den Bildungs-, Beratungs- und Begleitungsangeboten der Familienbildung in ihrem nahen Lebensumfeld haben. Dies gilt einmal mehr in Zeiten sich überlagernder Krisen.”

Im Positionspapier fordert die AWO, die Familienbildung im Interesse von Familien verlässlich abzusichern und bei aktuellen politischen Vorhaben mitzudenken. Dazu Sonnenholzner weiter: „Familienbildung braucht mehr Geld und bessere Rahmenbedingungen als bisher, um verlässlich vor Ort da sein zu können. Argumente vermeintlich leerer Kassen lassen wir nicht gelten. Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben ein Recht darauf, gut aufzuwachsen. Das ist auch eine Investition in unsere gesellschaftliche Zukunft.“

Hier steht das Impulspapier Familienbildung: Familienleben gut und krisensicher gestalten – jetzt! als Download zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.10.2023

Zu den Terrorakten von Hamas und Islamischer Dschihad gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

„Wir verurteilen die Terrorakte von Hamas und Islamischer Dschihad gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung aufs Schärfste. Unsere Solidarität gilt den Menschen in Israel. Ebenso deutlich verurteilen wir, dass in Deutschland die Entwicklungen in Israel und Gaza als Vorwand für Gewalt und antisemitische Hetze genutzt werden. Dies ist menschenverachtend und eine Verhöhnung der Opfer. Diese Form von Aggression und Gewalt muss die volle Härte unserer Gesetze und unseres Rechtsstaates als Antwort erfahren. Die AWO fordert den uneingeschränkten Schutz aller Jüdinnen und Juden und des jüdischen Lebens in Deutschland.“

Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) arbeitet derzeit mit ihrer humanitären Partnerorganisation IsraAID Germany an einem Hilfsprojekt für Betroffene in Israel. Spenden sind hier möglich https://zwst.org/de/jetzt-spenden

Der Beratungsstellenverbund für antisemitische Gewalt und Diskriminierung OFEK sowie die Hotline “Matan” für hebräischsprachige Personen in Deutschland stellen psychologische Beratung und psychosoziale Versorgung per Telefon sowie Safer Spaces zur Verfügung. 

Spenden sind hier möglich: https://zwst.org/de/news/hilfe-nach-simchat-tora-massaker-und-anhaltender-gewalt-israel

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.10.2023

Mehrere Organisationen aus Gesundheits-, Pflege- und Sozialwesen sowie der Freien Wohlfahrtspflege kommentieren in einer gemeinsamen Stellungnahme den aktuellen Entwurf für ein Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG). Das Bündnis, dem unter anderem der Deutsche Pflegerat, die Bundesärztekammer, der BKK Dachverband, die AWO und die Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) angehören, kritisiert, dass der aktuelle Entwurf der zentralen Bedeutung von Gesundheit, Pflege und Sozialem nicht gerecht wird und appelliert an die Entscheidungstragenden, dies dringend zu ändern.

Die Klimakrise ist die größte Gesundheitsbedrohung unserer Zeit. Extremwetterereignisse – insbesondere Hitzewellen – fordern schon jetzt bis zu 10.000  Tote in Deutschland. Der Fokus eines Klimaanpassungsgesetzes muss deshalb besonders in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales liegen, um  die Menschen in Deutschland umfassend zu schützen“, so Dr. med. Martin Herrmann Vorstandsvorsitzender der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG).

Konkret legt das Bündnis fünf zentrale Forderungen vor, die in den Gesetzestext integriert werden sollen, um die Bevölkerungsgesundheit vor Folgen der Klimakrise zu schützen:

  1. Die zentrale Bedeutung eines krisenresilienten und reaktionsfähigen Gesundheits- und Pflegesektors für Klimaanpassung u.a. durch die Ausarbeitung des Clusters Gesundheit und Pflege hervorheben.
  2. Den sozialen Sektor  durch ein eigenes Cluster ergänzen, um vulnerable Gruppen in ihren Lebenswelten zu schützen und die Klimaresilienz der Einrichtungen und Dienste der freien Wohlfahrtspflege zu stärken.
  3. Durch das KAnG einen klaren gesetzlichen Rahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz und Hitzeresilienz schaffen.
  4. Der Dringlichkeit wirksamer Klimaanpassung durch den Fokus auf zügige Umsetzung und intersektorale Kooperation nachkommen.
  5. Wirksame Klimaanpassung durch nachhaltige und niedrigschwellig zugängliche Finanzierung ermöglichen.

„Klimaschutz und Pflege gehören unmittelbar zusammen“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR). „Die beruflich Pflegenden stehen bereits heute im Mittelpunkt des Schutzes und der Unterstützung bei der pflegerischen Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels. Um effektiver handeln zu können, benötigen sie erweiterte Handlungsbefugnisse. Dies kommt allen zugute. Von entscheidender Bedeutung ist es, den Klimawandel einzudämmen und seine künftigen Auswirkungen zu begrenzen.“

Auch für die AWO spielt Klimaanpassung bereits eine zentrale Rolle. So erläutert Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums des AWO Bundesverbandes e.V.: „In den Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege werden täglich über 4 Mio. Menschen versorgt, gepflegt und betreut. Sehr viele von unseren Klientinnen und Klienten, ob jung oder alt, sind durch die erwartbaren Hitzeperioden und andere Wetterextreme in ihrer Gesundheit gefährdet und gehören zu den Risikogruppen, die zukünftig besser geschützt werden müssen. Dafür brauchen wir eine gute gesetzliche Grundlage, die den Schutz der Menschen in den Fokus nimmt und auch die Finanzierung dieses neuen Aspekts der öffentlichen Daseinsvorsorge nachhaltig ermöglicht.“ 

„Der Klimawandel hat gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen. So beobachten wir bereits heute eine Zunahme von Hitzewellen, die besonders für ältere Menschen und vulnerable Gruppen lebensbedrohlich sein können“, warnt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Auch die Ausbreitung von Infektionskrankheiten werde durch den Klimawandel begünstigt. Hinzu kämen steigende Opferzahlen durch Extremwetterereignisse wie Stürme, Überschwemmungen oder Waldbrände. „Unsere Gesundheits-, Sozial- und Pflegeeinrichtungen sind auf diese Herausforderungen nur unzureichend vorbereitet. Wir brauchen daher dringend ein Klimaanpassungsgesetz, das diesen Namen auch verdient. Es muss einen klaren gesetzlichen Rahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz und Hitzeresilienz schaffen“, so Reinhardt.

„Den Handlungsbedarf bei der Klimaanpassung und die konkreten Auswirkungen des Klimawandels verdeutlichen die aktuellen Schätzungen des Robert Koch-Instituts, wonach in diesem Sommer rund 3.100 Menschen in Deutschland durch Hitze ums Leben kamen.“, betont Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes e.V. „Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor der Aufgabe, eine widerstandsfähige und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in Zeiten des Klimawandels zu gewährleisten. Wir müssen langfristig denken und die für eine Klimaanpassung relevanten Kosten in unsere Finanzierungssysteme des Sozial- und Gesundheitswesens integrieren.“

Das Bündnis bietet an, mit praktischem Know-how und wissenschaftlicher Expertise zur partnerschaftlichen Begleitung der Gesetzesentwicklung bis hin zur Umsetzung zur Verfügung zu stehen.

Organisationen und Einzelpersonen sind eingeladen, sich den Forderungen anzuschließen. Auf folgender Website findet sich die Veröffentlichung der gemeinsamen Stellungnahme und die Möglichkeit, den Vorschlägen zur Nachbesserung mit einer Unterschrift Nachdruck zu verleihen: https://www.klimawandel-gesundheit.de/stellungnahme-klimaanpassungsgesetz/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Pflegerat e.V. (DPR), Bundesärztekammer, BKK Dachverband e.V., AWO Bundesverband, Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. (KLUG) vom 09.10.2023

Deutsche Liga für das Kind fordert Wahlrecht ohne Altersgrenze und Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz

Kinder haben sowohl den Anspruch auf ein gutes Aufwachsen heute als auch auf eine lebenswerte Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig berücksichtigt werden muss. Kinder haben das Recht, ihre Meinung bei allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und ihre Meinung ist angemessen und altersentsprechend zu berücksichtigen. Kein Kind darf diskriminiert werden. Jedes Kind hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seiner Entwicklung angemessen ist.

„Zukunft gerecht verteilen. Kinder bestimmen mit!“ Die Deutsche Liga für das Kind prüft im Rahmen ihrer diesjährigen Jahrestagung, wie und durch wen Chancen und Ressourcen sowie Lasten und Risiken gerecht verteilt werden. Stagnierende Kinderarmut, ungleich verteilte Bildungschancen, Engpässe in der Gesundheitsversorgung, Strategien zur Bewältigung aktueller Krisen und die Folgen des Klimawandels für Kinder zeigen, wie rasch die Interessen und das Wohl von Kindern aus dem Blick geraten.

Die Deutsche Liga würdigt einerseits, dass die geplante Kindergrundsicherung das Kind selbst als anspruchsberechtigt adressiert und viele der bisher einzeln zu beantragenden Leistungen für Kinder und Familien unbürokratisch zusammenführen und niedrigschwelliger machen soll. Andererseits ist die Liga besorgt, dass bei der Bildung, in der Kinder- und Jugendhilfe und im Kinder- und Jugendplan des Bundes gespart wird. Die Investitionen für Kinder und Familien dürfen im Ergebnis nicht gegeneinander ausgespielt werden, wichtige Entlastungs- und Beratungsleistungen für Kinder und Familien nicht gekürzt werden.

Aufgrund des demografischen Wandels wird der Anteil der Bürger:innen, die wahlberechtigt sind, im Schnitt immer älter. Mehr als 13 Millionen Bundesbürger:innen dürfen nicht in den Bundestag wählen, weil sie unter 18 sind. „Das sind diejenigen, die künftig für die heute gefällten Entscheidungen geradestehen sollen. Deshalb fordert die Deutsche Liga für das Kind ein Wahlrecht ohne Altersgrenze!“, sagt Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Liga und Direktorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München.

Kinder brauchen eine Lobby, sie brauchen starke politische und zivilgesellschaftliche Akteure, die ihrer Stimme und ihren Interessen Gewicht geben, sie müssen sich wirksam beschweren können. „Kinder brauchen endlich Verbindlichkeit in der Verwirklichung und beim Schutz ihrer Rechte. Die Deutsche Liga für das Kind fordert daher die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, die im Koalitionsvertrag verabredet ist, nun endlich in die Tat umzusetzen,“ ergänzt Prof. Dr. Sabine Walper.

Referentinnen und Referenten der Tagung sind Bruna Leite (terre des hommes Deutschland), Prof. Dr. Benjamin Kiesewetter (Professor für Praktische Philosophie an der Universität Bielefeld), Prof. Dr. Tom Krebs (Professor für VWL, Makroökonomik und Wirtschaftspolitik an der Universität Mannheim), Prof. Dr. Dr. Jörg Tremmel (Professor am Institut für Politikwissenschaft der Universität Tübingen), Dr. Burkhard Rodeck (Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.) und Dr. Abir Haddad (Institute for Legal Transformation)

Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den heute über 230 Mitgliedern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V. vom 13.10.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) verurteilt den terroristischen Angriff der Hamas auf Israel, der seit vergangenem Samstag (07.10.2023) andauert. Die Massaker an der israelischen Zivilbevölkerung und die Geiselnahmen erschüttern uns zutiefst. Es ist unerträglich, dass dies geschieht und von manchen sogar gefeiert wird. „Unsere Solidarität gilt allen Menschen, die unter dem von der Hamas ausgelösten Krieg zu leiden haben. Das sind insbesondere Frauen und Kinder“, sagt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb erinnert daran, dass Krieg und Terror immer auch geschlechtsbezogene Gewalt, unter anderem sexualisierte und reproduktive Gewalt, mit sich bringen. Die Gewalt setzt sich auch bei Flucht und Vertreibung fort. Vor allem Frauen und Mädchen sind ihr ausgesetzt. Sie tragen mit schweren Traumatisierungen lebenslange Folgen mit sich, die immer noch zu oft verharmlost oder verschwiegen werden.

Terroristische Angriffe, völkerrechtswidrige Kriegsführung sowie gewalttätige Ausdrucksweisen patriarchaler Machtstrukturen verletzen grundlegende Rechte vor allem derer, die besonders gefährdet und verletzlich sind. Der djb unterstützt daher, dass die Bundesregierung eine feministische Außenpolitik verfolgt, die auf die Überwindung von Unterdrückungs- und Diskriminierungsmechanismen in internationalen Herrschaftsverhältnissen abzielt. „Feministische Außenpolitik ist Friedenspolitik. Hinter dieser müssen wir alle uns versammeln, gerade mit Blick auf Terror und Krieg“, so djb-Vizepräsidentin Verena Haisch.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.10.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) äußert sich anlässlich des Regierungsentwurfs erneut umfassend zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz. „Das Verfahren zur Korrektur des Geschlechtseintrags und zur Änderung des Vornamens muss dringend menschenrechtskonform gestaltet werden“, so djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb kritisiert den am 23.8.2023 veröffentlichten Regierungsentwurf. Zu dem vorangegangenen Referentenentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz von Mai 2023 hatte der djb, wie zahlreiche weitere Organisationen, bereits kritisch Stellung bezogen. Der Regierungsentwurf lässt nun nicht nur die umfangreiche Verbändeanhörung nahezu unberücksichtigt, sondern verschärft die bereits bestehenden Probleme sogar noch weiter.

So wurden etwa die systemfremden Regelungen zum Hausrecht nicht entfernt, sondern im Gegenteil gar um den weiteren Verweis auf die Vertragsfreiheit erweitert. Weitere Verschlechterungen stellen der Ausschluss besonders vulnerabler Personen im Asylverfahren oder ohne deutsche Staatsangehörigkeit von einer Korrektur des Geschlechtseintrags und die automatische Meldung der Korrektur an eine Vielzahl von (Sicherheits-)Behörden dar. Die noch im Referentenentwurf vorgesehene Möglichkeit, wie bisher Vornamen und Geschlechtseintrag unabhängig voneinander zu ändern, wurde gestrichen. Entfallen ist auch die bislang für Personen ohne oder mit „divers“-Eintrag bestehende Option, einen Reisepass mit einem Eintrag des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts zu beantragen. Diese Möglichkeit ist von großer Relevanz, weil sie die betroffenen Personen vor Diskriminierungen beim Grenzübertritt schützt.

Der djb veröffentlicht deswegen eine Stellungnahme zu den wesentlichen im Regierungsentwurf vom 23.8.2023 enthaltenen Änderungen, begleitet von einer Synopse, die einen Vergleich zwischen Referentenentwurf und Regierungsentwurf ermöglicht. Zudem veröffentlicht der djb ein Forderungspapier, das die insgesamt wesentlichen Änderungsbedarfe des Selbstbestimmungsgesetzes zusammenfasst.

„Trans, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen haben ein Recht darauf, ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister und ihre Vornamen unkompliziert korrigieren zu lassen, und zwar ohne das Misstrauen, das aus dem aktuellen Regierungsentwurf spricht“, sagt Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 13.10.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) verlässt die Plattform X, vormals Twitter. Stattdessen nutzen wir ab sofort die alternativen Kurznachrichtendienste Mastodon und Bluesky und sind dort unter @juristinnenbund zu finden. „Die Entwicklungen bei X, vormals Twitter, sind nicht mehr mit den Positionen des djb vereinbar.“, erklärt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder.

Der djb setzt sich satzungsgemäß für ein demokratisches Miteinander ein. Für diese Arbeit ist der Zugang zu verlässlichen Informationen eine unabdingbare Voraussetzung. Dies ist auf X, vormals Twitter, leider nicht mehr gewährleistet. Der Eigentümer Elon Musk hat die Regeln gegen Hass und Hetze gelockert, Teams von Faktenchecker*innen und Moderator*innen entlassen und sich selbst wiederholt rassistisch und antisemitisch geäußert. Falschinformationen und Hetze im Netz sind ein nicht zu unterschätzendes Problem. Im djb weist die nichtständige Kommission Digitales immer wieder auf die Gefahren des Internets und unkontrollierter Plattformen als „antifeministische Radikalisierungsmaschine“ hin. Dass die EU mit dem Digital Services Act (DSA) ihre Stärke genutzt hat, den großen Tech-Playern vereint entgegenzutreten, ist eine wichtige Errungenschaft. Dass X sich daran nicht halten will, ist nicht hinnehmbar.

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, hat am 11. Oktober 2023 dazu aufgerufen, die Plattform zu verlassen. Dem schließen wir uns an. „Für Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit zu kämpfen, heißt für den djb immer auch, dass wir uns gegen Gewalt, Hass und Hetze auch und gerade im Internet einsetzen.“, schließt djb-Vizepräsidentin Verena Haisch.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt zur Halbzeit der Ampel-Koalition bei der Bundesregierung die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz an. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation sind diese ein unverzichtbarer Baustein, um die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen in Deutschland deutlich zu stärken, und damit einhergehend kindgerechtere Lebensbedingungen und bessere Entwicklungschancen für alle jungen Menschen zu schaffen. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Kinderrecht auf Beteiligung zu. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht insgesamt die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundlicheres Land zu schaffen.

 

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist festgelegt, dass Kinderrechte entlang der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich im Grundgesetz verankert werden. Es ist höchste Zeit für eine rechtliche Normierung, dass das Kindeswohl vorrangig zu beachten ist, dass Kinder das Recht auf Entwicklung, auf Schutz, auf Förderung und das Recht auf Beteiligung haben. Dafür braucht es im Grundgesetz einen eigenen Passus für die Kinderrechte, die unabhängig von den Elternrechten und ohne mit ihnen in Konflikt zu geraten gegenüber dem Staat gelten. Die Bundesregierung ist hier zusammen mit Bundestag und Bundesrat in der Pflicht. Zugleich ist unabdingbar, dass in einem Gesetzgebungsverfahren eine breite Beteiligung der Zivilgesellschaft stattfindet, damit neben politischen Erwägungen auch die in den letzten Jahren erarbeiteten fachlichen Standards angemessen Berücksichtigung finden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Das Thema Kinderrechte darf nicht weiter ein Nischenthema bleiben, sondern es braucht die breite Etablierung einer Kinderrechtsperspektive im deutschen Rechtssystem. Bereits seit vielen Jahren gibt es auf Bundesebene eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz, denn dadurch würde der Staat insgesamt stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es beispielsweise um die Wahrnehmung seiner Verantwortung für kindgerechte Lebensverhältnisse und um bessere Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Und auch angesichts der aktuellen Debatten über eine viel zu hohe Kinderarmutsquote, unterschiedliche Bildungschancen, ein Auseinanderdriften der Gesellschaft in Arm und Reich und häufige Fälle von Kindesvernachlässigung wäre dies ein wichtiges Signal“, so Lütkes weiter.

 

„Kinderrechte im Grundgesetz könnten sich mit eindeutigen Formulierungen für Kinder positiv bei der Planung und Gestaltung in allen Politikfeldern auswirken. Als ausdrücklicher Bestandteil der Werteordnung des Grundgesetzes würden sie die Anwendung sämtlichen Rechts prägen. Dies würde sich vor allem auf die Auslegung der Kinderrechte durch Gerichte und Behörden positiv auswirken und die Stellung von Eltern und Kindern gegenüber dem Staat stärken. Es geht bei den Kinderrechten somit nicht um Symbolik, sondern um eine mit tatsächlichen rechtlichen Auswirkungen, denn die Strahlkraft des Grundgesetzes wirkt sowohl in alle gesellschaftlichen als auch in alle rechtlichen Bereiche“, sagt Anne Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 16.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) veröffentlichen heute den animierten Erklärfilm für Kinder „Deine Rechte vor Gericht“. Der Film richtet sich an alle Kinder, die unmittelbar von einem gerichtlichen Verfahren betroffen sind. Er dient der Wissensvermittlung und soll Kinder darin bestärken, ihre Rechte einzufordern. Darüber hinaus soll er alle Verfahrensbeteiligten bei der kindgerechten Informationsvermittlung unterstützen.

„Wir brauchen in Deutschland eine Stärkung der Kinderrechte auch im Justizsystem. Jedes Jahr kommen tausende Kinder in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Lösungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ziel des Erklärfilms ist es, Kinder in einer kindgerechten Art und Weise über ihre Rechte vor Gericht zu informieren. Kennen Kinder ihre Rechte, ist ihnen der Zugang zu ihren Rechten deutlich erleichtert“, erläutert Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Wir setzen uns zudem in den unterschiedlichsten Arbeitszusammenhängen gemeinsam dafür ein, dass auch alle anderen Verfahrensbeteiligten die Kinderrechte berücksichtigen, ganz so wie es auch die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz fordern.“

Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte setzen sich für ein Justizsystem ein, das die wirksame Umsetzung aller Kinderrechte gewährt und das Kindeswohl (best interests of the child, Artikel 3 Absatz 1 UN-Kinderrechtskonvention) und die Beteiligung von Kindern (Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention) bei der Ausgestaltung von Verfahren in den Mittelpunkt stellt. Dabei hat das Pilotprojekt „Kinderrechtsbasierte Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren” von DKHW und DIMR gezeigt, wie wichtig es ist Verfahrensbeteiligte dabei zu unterstützen, Verfahren kindgerechter auszugestalten.

Der Erklärfilm „Deine Rechte vor Gericht“ ist unter https://youtu.be/dSRC_ViX4c0 und https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/koordinierungsstelle-kinderrechte/kindgerechte-justiz  zu finden. Er wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutsche Institut für Menschenrechte vom 10.10.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den nach Medienberichten geplanten Stopp der Bundesregierung beim Schutz von Kindern und Schwangeren vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos. „Es ist total verkehrt, den Schutz von Kindern und Schwangeren für vermeintliche Freiheitsrechte zu opfern. Denn es hat sich deutlich gezeigt, dass Appelle allein hier nicht ausreichen. Vielmehr muss der Schutz gerade von Kindern und Jugendlichen in diesem Bereich endlich gesetzlich abgesichert werden. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit. Dass die Bundesregierung sich jetzt sang- und klanglos von diesem Ziel verabschiedet, ist ein herber Schlag für den Gesundheitsschutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Gerade in geschlossenen Räumen sind Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Die Passivrauchbelastung für Minderjährige ist in Fahrzeugkabinen besonders hoch: Bereits das Rauchen einer einzigen Zigarette verursacht innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Tabakrauch, die um ein Vielfaches höher ist als in einer stark verrauchten Gaststätte. Rund eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sind Schätzungen zufolge Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

Passivrauchen gefährdet massiv die Gesundheit. In Tabakrauch sind rund 250 giftige und rund 90 krebserregende Substanzen enthalten. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören beispielsweise die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen sowie eine beeinträchtigte Lungenfunktion. (Passiv-)Rauchen in der Schwangerschaft führt zudem häufiger zu Komplikationen wie Fehl-, Früh- und Totgeburten, einer Gewichtsverringerung und Verkleinerung des Körpers und Kopfes der Neugeborenen und ist ein Risikofaktor für plötzlichen Kindstod bei Säuglingen. Möglicherweise besteht auch ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern sowie Übergewicht im Erwachsenenalter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 08.10.2023

LSVD kritisiert diskutierte Einstufung von LSBTIQ*-Verfolgerstaaten als „sicher“

Im September wurde im Eilverfahren ohne ausreichende Frist zur Verbändebeteiligung im Vorfeld ein Kabinettsentwurf für die Aufnahme von Georgien und Moldau auf die Liste „sicherer Herkunftsstaaten“ beschlossen. Nun soll der Bundestag am Donnerstag diesen Entwurf erstmalig beraten. Im Vorfeld forderte der Innenausschuss des Bundesrats nun auch die Listung der Maghreb-Staaten Marokko, Tunesien und Algerien sowie Armeniens und Indiens als „sicher“.  Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD):

Die 1996 verfassungsrechtlich klar definierte Bedeutung von „Sicherheit“ in Bezug auf Herkunftsstaaten muss aufrechterhalten werden! Anstatt eine Ausweitung der Liste sogenannter sicherer Herkunftsstaaten um Georgien, Moldau, die Maghreb-Staaten, Indien und Armenien voranzutreiben, gilt es daher konsequenterweise Ghana und Senegal von der Liste zu streichen. Das Nachgeben unter dem populistischen Druck und die weitere Ausweitung der „sicheren Herkunftsstaaten“ würde den Begriff „sicher“ endgültig aushöhlen und sinnentleeren. Es wäre ein fatales Zeichen für die Menschenrechte in Europa und weltweit.

Weder in Ghana noch im Senegal sind in allen Landesteilen alle Bevölkerungsgruppen vor Verfolgung sicher – wie nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1996 die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Landes auf die Liste der „sicheren Herkunftsstaaten“ lauten. Trotzdem werden beide Staaten als solche gelistet, sodass Schutzsuchende aus diesen Ländern beschleunigte Verfahren durchlaufen. In den Maghreb-Staaten drohen – ebenso wie in Ghana und Senegal – Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und queeren Personen (LSBTIQ*) mehrjährige Haftstrafen. In Tunesien sind erzwungene Analuntersuchungen an schwulen und bisexuellen Männern zur angeblichen Feststellung gleichgeschlechtlicher Handlungen, die international als Folter anerkannt sind, staatlich gefördert. In Georgien und Moldau, die durch einen im Kabinett bewilligten Gesetzesentwurf als „sicher“ erklärt werden sollen, sind die Regierungen nicht willens oder in der Lage, LSBTIQ* zu schützen. Teile beider Staaten werden von Russland kontrolliert und entziehen sich somit dem möglichen Verfolgungsschutz durch den Staat. Gegen diese Einordnung der beiden Staaten haben sich auch über 8000 Personen in einer Petition an die Bundesregierung ausgesprochen. Der LSVD hat heute seine Stellungnahme zusammen mit 26 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen an die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas geschickt.

Statt eine Ausweitung der Liste auf Georgien, Moldau, die Maghreb-Staaten, Indien und Armenien anzustreben, sollte bereits die Einstufung von Ghana und Senegal überdacht werden, weil auch dort LSBTIQ* vor staatlicher Verfolgung nicht sicher sind, wie auch von deutschen Verwaltungsgerichten bestätigt wurde. Fünf dieser Urteile belegen auch eindrücklich, welche Gefahr mit der Einstufung von LSBTIQ*-Verfolgerstaaten als sichere Herkunftsstaaten einhergeht: Die betroffenen Personen aus den angeblich sicheren Herkunftsstaaten Ghana und Senegal waren nach negativen Asylbescheiden Wochen, Monate und teils sogar Jahre ausreisepflichtig. Erst in den mündlichen Hauptverhandlungen konnten die Verwaltungsgerichte die Zweifel an ihren Verfolgungsgeschichten ausräumen und sprachen ihnen den Flüchtlingsstatus auf Grund der massiven Gefährdung zu.

Zum Hintergrund:
Eine Ausweitung der Liste vermeintlich sicherer Herkunftsstaaten träfe LSBTIQ* Asylsuchende aus diesen Ländern besonders hart. Erstens outen sich viele aufgrund von Angst, Scham und fehlender rechtlicher Aufklärung im Asylverfahren erst sehr spät. Zweitens wird ihnen ihre sexuelle Orientierung bzw. geschlechtliche Identität im Asylverfahren häufig nicht geglaubt. Im Falle der geplanten Einstufung als sichere Herkunftsstaaten würden ihre Anträge in beiden Fällen als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Sie hätten nur eine Woche Zeit, dagegen zu klagen, und könnten auch trotz Klageerhebung aus dem laufenden Verfahren heraus abgeschoben werden.

Weiterlesen:
Schreiben an Bundestagspräsidentin Bas zusammen mit 26 weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Deutschland, Europa und der Welt

Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten

Asylrecht: Ghana und Senegal keine sicheren Herkunftsstaaten (lsvd.de)

Dossier zum Maghreb (LSVD)

Dossier „Zwangsanaluntersuchungen in Tunesien“ (LSVD)

Länderanalyse der Schweizerischen Flüchtlingshilfe – „, Georgien: LGBTQI+“ vom 06.09.2023

Petition mit AllOut gegen die Einstufung von Georgien und Moldau als „sichere Herkunftsstaaten“ (ca. 8.000 Unterschriften)

Die folgenden Organisationen der Zivilgesellschaft haben sich bereits beim Referent*innenentwurf gegen die Listung von Georgien und Moldau ausgesprochen:

Amnesty International Deutschland e.V., AWO Bundesverband e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutscher Anwalt Verein, Diakonie Deutschland, Jesuiten-Flüchtlingsdienst (JRS), Gemeinsame Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin – und der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V., Neue Richtervereinigung e.V., Der Paritätische Gesamtverband, Pro Asyl

Urteile: VG Augsburg, Urt. v. 27.04.2016 – Au 1 K 16.30296, Rn 8, Juris

Quelle: Pressemitteilung  Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 11.10.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 24. Oktober 2023

Veranstalter: Netzwerk Familien | eaf Landesverband in der Nordkirche

Ort: Webex

Anders als bei der Fluchtbewegung 2015/2016 sind insbesondere Mütter mit Kindern aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet. Sie stehen in Deutschland vor der großen Herausforderung, trotz belastender Erfahrungen und Sorgen um Angehörige, ihr Leben möglichst ohne Brüche fortzusetzen: eine längerfristige Unterkunft zu finden, Deutsch zu lernen, in Kita, Schule und Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und soziale Beziehungen aufzubauen. Wie dies gelingt und welche Unterstützung weiterhin erforderlich ist, haben DJI-Forschende im Projekt „Ukraineforschung am DJI“ zwischen September 2022 und Februar 2023 erhoben. Sie sprachen einerseits mit geflüchteten Kindern, Jugendlichen und Müttern und andererseits mit Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, von kommunalen Verwaltungen und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die Ergebnisse der quantitativen und qualitativen Studien zeigen, dass weitere Unterstützungsbedarfe bestehen und die aufgebauten kommunalen Unterstützungsstrukturen verstetigt werden müssen, um den Geflüchteten nachhaltige Unterstützung zuteilwerden lassen zu können.
Referierende

Antonia Birkeneder studierte Volkswirtschaftslehre mit einer quantitativen Ausrichtung an den Universitäten Erlangen-Nürnberg und Kiel. Nach Stationen am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und am Institut für Weltwirtschaft Kiel arbeitet und forscht sie seit dem Jahr 2020 am Deutschen Jugendinstitut. Im Fokus ihrer Arbeit stehen die ökonomischen Konsequenzen von Trennung und Scheidung. In Teilprojekt 2 der DJI-Ukraineforschung wertete sie die Daten der Mütterbefragung aus.

Sophia Chabursky absolvierte ihr Masterstudium in Gesundheitswissenschaften an der Technischen Universität München und arbeitet seit 2021 am DJI in der Abteilung Kinder und Kinderbetreuung (Fachgruppe K1). Sie hat bereits die Corona-Pandemie aus der Sicht von benachteiligten Kindern und Jugendlichen erforscht und leitete in der DJI-Ukraineforschung das Teilprojekt 3, einschließlich der Durchführung der Interviews. Aktuell promoviert sie zum Thema „Aufwachsen in Krisenzeiten“. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit sind Wohlbefinden und Resilienz bei Kindern und Jugendlichen.

Dr. Max Reinhardt war in der DJI-Ukraineforschung Leiter des Teilprojektes 1 „Kommunale Unterstützungsstrukturen“. Zuvor leitete er die Transferagentur Bayern, Büro Süd am Deutschen Jugendinstitut. Er hat Erfahrungen aus verschiedenen Drittmittelprojekten an Hochschulen zu jungen Erwachsenen, vor allem im akademischen Bereich. Schwerpunkte seiner Arbeit sind die qualitative und auch quantitative Forschung zu sozialer Ungleichheit, Habitussensibilisierung insbesondere junger Erwachsener, die Biografie- und Kompetenzforschung und die Parteienpolitik.

Moderation:
PD Dr. Christina Boll leitet die Abteilung Familie und Familienpolitik am Deutschen Jugendinstitut. Sie ist zudem Privatdozentin an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und Gastprofessorin für Volkswirtschaftslehre an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (HdBA). Sie hat das Teilprojekt 2, zusammen mit Dr. Alexandra Langmeyer und Dr. Laura Castiglioni, geleitet. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der Mikroökonomik und Mikrosoziologie familialen Verhaltens, insbesondere in den Interdependenzen von Erwerbs- und Familienbiografien, Zeitverwendung und Arbeitsteilung im Haushalt.

Meeting beitreten

Termin: 08. November 2023

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 sieht drastische Kürzungen im Bereich der sozialen Arbeit vor. Etwa 25% der Mittel, mit denen die Freie Wohlfahrtspflege Angebote wie die Migrationssozialarbeit, die Freiwilligendienste oder die Unterstützung für Geflüchtete finanziert, sollen wegfallen. Das hätte den massiven Verlust systemrelevanter sozialer Infrastruktur zur Folge. Wenn der Bundestag jetzt nicht gegensteuert, dann geht vielerorts bald buchstäblich das #LichtAus. Deshalb ruft der AWO Bundesverband am 08.11. 2023 von 16:00 bis 18:00 Uhr zu einer Kundgebung zum Bundeshaushalt 2024 auf.

Die Kundgebung findet auf dem Platz der Republik, d.h. der Wiese vor dem Reichstagsgebäude, statt. Gemeinsam mit den Spitzen aller Verbände in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) wenden wir uns gegen die Sparpläne der Bundesregierung. Neben den Verbändespitzen erwarten wir weitere Redner*innen aus Politik und Zivilgesellschaft und werden am Ende der Veranstaltung – als Höhepunkt der Kampagne „Die Letzte macht das Licht aus“ – ein „Lichtermeer“ aus Handykameras und Scheinwerfern ausschalten.

Auch die stellv. Vorsitzende*r des ZFF, Meike Schuster, wird an der Kundgebung sprechen und sich vehement für die Zukunft und gegen den Sparhaushalt positionieren. Denn es wird dort gespart, wo gerade jetzt große Investitionen dringend nötig wären: bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

Weitere Informationen und Materialien zur Kampagne: „Die Letzte macht das Licht aus“: https://awo.org/kampagnen/licht-aus.

Termin: 30. November 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Online

Im letzten Jahr, am 26. September 2022, war Ilona Renner vom Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) schon einmal Gast bei uns. Allerdings war die KiD 0-3: Repräsentativbefragung zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig abgeschlossen und ausgewertet. Wir freuen uns, dass die ersten Ergebnisse nun vorliegen und sind gespannt auf die Präsentation und die anschließende Diskussion. Für die Personen, die am 26.9.22 teilgenommen und bezahlt haben, ist diese Veranstaltung deshalb kostenfrei (bitte hinterlassen Sie in diesem Fall bei der Anmeldung eine entsprechende Notiz im Feld „weitere Mitteilungen“).

Mehr Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier:

https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2023-11-30-familienbildung-im-gespraech-mit-wissenschaft-und-forschung-kurs

WEITERE INFORMATIONEN

Elli Scambor und Daniel Holtermann erkunden die historischen und strukturellen Gründe für die geringe Beteiligung von Männern an formeller und informeller Sorgearbeit. Sie stellen dem das Konzept von „Caring Masculinities“ gegenüber: männliche Rollenbilder, die Werte wie Aufmerksamkeit und Empathie integrieren. Diese haben einen Nutzen für die Männer selbst, für die Verteilung informeller und beruflicher Care-Arbeit und für die Gesellschaft insgesamt. Anhand von Beispielen aus Arbeits- und Alltagswelt sowie aus der pädagogischen Praxis werden Ansätze zur Förderung fürsorglicher Männlichkeiten aufgezeigt.

https://www.deutscher-verein.de/de/buchshop-des-dv-reihe-soziale-arbeit-kontrovers-1541.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=275

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ hat sich für die vom 23. – 31.Oktober 2023 bevorstehende Aktionswoche, die unter dem Motto „Der Armut den Kampf ansagen!“ steht, auf ein gemeinsames Forderungspapier geeinigt. Das betrifft nicht nur die Forderung nach einer deutlichen Anhebung der Regelsätze und nach einer Erhöhung des Mindestlohns, sondern z. B. auch die Bereiche Wohnkosten, Kindergrundsicherung und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Lage armer Kinder. Das gesamte aktuelle Forderungspapier gibt es hier: Forderungspapier_Herbst_2023_8.9.2023.pdf

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ZFF-Info 13/2023

AUS DEM ZFF

Gemeinsame Pressemitteilung von 23 zivilgesellschaftlichen Organisationen

Im Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung, der heute im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, werden von vorneherein Kinder ausgeschlossen, die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten. 23 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern die Regierungskoalition auf, den Vorgaben aus der UN-Kinderrechtskonvention gerecht zu werden und alle in Deutschland lebenden Kinder in die Kindergrundsicherung aufzunehmen.

„Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus. Alle Kinder haben dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums. Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein. Schon jetzt haben geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Wir fordern Regierung und Parlament auf sicherzustellen, dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden“, so die Organisationen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Es ist inhuman und widerspricht der UN-Kinderrechtskonvention Kinder und Jugendliche, die aktuell in Deutschland leben und aufwachsen, unterschiedlich zu behandeln. U.a. Kinder und Jugendliche im Asylbewerberleistungsgesetz vom Bezug der  Kindergrundsicherung auszuschließen und ihnen darüber hinaus auch den derzeitigen Sofortzuschlag zu streichen, bedeutet eine enorme finanzielle Schlechterstellung für diese von Armut und Ausgrenzung betroffene Gruppe. Nicht mal der Erhalt des Minimums kann so gewährleistet werden. Seit Monaten werden aus dem Finanzministerium und Teilen der FDP Ressentiments gegen Geflüchtete und Migrant*innen befeuert und Wahlkampf auf dem Rücken der Kinder gemacht. Dagegen müssen wir uns gemeinsam stellen und für eine echte Kindergrundsicherung kämpfen, von der alle Kinder profitieren – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.“

Hintergrund:

  • Die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ist in Deutschland für alle Kinder gleichermaßen gültig. Den Vorbehalt, gemäß dem die Verpflichtungen der KRK nicht gegenüber ausländischen Kindern gelten sollten, hat Deutschland 2010 aufgegeben. Gemäß Artikel 2 der Konvention ist damit jede Diskriminierung aufgrund der Herkunft und des Aufenthaltsstatus der Kinder ausgeschlossen. Bei allen politischen Maßnahmen ist zudem das Wohl aller Kinder gemäß Artikel 3 vorrangig zu berücksichtigen.
  • Die bei der Kindergrundsicherung geplante Bündelung sozialpolitischer Leistungen umfasst die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes (SGB II) und der Sozialhilfe (SGB XII), nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).
  • Die Regelsätze des AsylbLG sind noch niedriger (zwischen 278 Euro und 374 Euro im Jahr 2023 für Kinder und Jugendliche, altersgestaffelt) als die ohnehin zu niedrigen Regelsätze in den anderen Grundsicherungssystemen (318 bis 420 Euro). Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen widerspricht dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der auch und insbesondere für das menschenwürdige Existenzminium gelten sollte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Grundsatzurteil im Jahr 2012 klargestellt, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativiert werden darf. Gemäß dem BVerfG ist die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ein Menschenrecht, das durch Art.1 Abs. 1 Grundgesetz garantiert wird.
  • Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt zudem der Kindersofortzuschlag von 20 Euro, den bisher auch Kinder im AsylbLG erhalten haben. In der Kindergrundsicherung soll dies durch Anpassungen der Regelbedarfe ausgeglichen werden. Berichten zufolge entfällt der Kindersofortzuschlag für Kinder im AsylbLG im Regierungsentwurf des Kindergrundsicherungsgesetzes hingegen ersatzlos.

Die folgenden Organisationen haben sich dem gemeinsamen Statement angeschlossen:

  • Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein
  • ARBEITSKREIS ASYL TRIBSEES der evangelischen Kirchengemeinde
  • AWO Bundesverband e.V.
  • Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF e.V.)
  • Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
  • Der Paritätische Gesamtverband
  • Deutsche Gesellschaft für systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF e.V.)
  • Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
  • Diakonie Deutschland
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
  • Internationaler Bund (IB) – freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
  • JUMEN e.V
  • Neue Richtervereinigung e.V. (NRV)
  • PRO ASYL Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
  • Save the Children Deutschland e.V.
  • SOS-Kinderdorf e.V.
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • terre des hommes Deutschland e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.
  • Volksolidarität Bundesverband e.V.
  • World Vision Deutschland e.V.
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.09.2023

SCHWERPUNKT I: Wohngipfel

Das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ unter Leitung des Bundeskanzlers und Bauministerin Klara Geywitz hat gestern über den Umsetzungsstand der Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum informiert. Die Bundesregierung plant zusätzlich weitere Krisenmaßnahmen, die der Bau- und Wohnungswirtschaft einen ordentlichen Wumms geben werden. Der Schutz auf dem Mietmarkt muss jetzt folgen.

Verena Hubertz, stellvertetende Fraktionsvorsitzende:
„Mitmachen lautet die Devise. Das ist das Angebot für die Wohnungs- und Bauwirtschaft, das vom Gipfel ausgeht. Im Bündnis für bezahlbaren Wohnraum haben wir ein Jahr nach dem Beschluss unseres Maßnahmenpakets eine erste Bilanz gezogen, die sich sehen lassen kann. Viele Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder werden konkret in Angriff genommen. Der digitale Bauantrag kommt, er macht Bauverfahren zukünftig schneller und effizienter. Dazu kommt ein weiteres Gesetz, das wir noch in diesem Jahr auf den Weg bringen wollen. Wir werden den Wohnungsbau in angespannten Wohnlagen beschleunigen, indem wir die Regelung des § 246, ursprünglich ausschließlich für Notunterkünfte, öffnen.

Die Förderung von klimafreundlichem Neubau und Wohneigentum für Familien fassen wir deutlich weiter. Dazu kommen neue Programme, mit denen wir leerstehenden Gewerberaum als Wohnraum nutzbar und den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien für junge Familien attraktiver machen wollen.“

Zanda Martens, zuständige Berichterstatterin:
„Die Krise auf dem Wohnungsmarkt spitzt sich weiter zu. Die Bauzinsverdopplung hat zum Einbruch bei den privaten Bauaktivitäten geführt. Umso wichtiger sind die Impulse, die vom Wohnungsgipfel ausgehen zur Stärkung der Bau- und Wohnungswirtschaft. Jetzt kommt es auf die gemeinnützigen, staatlichen und genossenschaftlichen Bauträger an.

Neubau ist beim Kampf um bezahlbaren Wohnraum allerdings nur eine Seite der Medaille, denn die Ergebnisse werden erst mit Verzögerung sichtbar. Für viele Mieterinnen und Mieter ist aber bereits die aktuelle Situation kaum erträglich.

Umso dringender ist deshalb die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen, wie die Absenkung der Kappungsgrenze, die Ausweitung von Mietspiegeln oder die Verlängerung der Mietpreisbremse. Der Bundesjustizminister muss sich jetzt entscheiden: will er weiter Klientelpolitik betreiben oder endlich die Situation von Millionen Mieterinnen und Mietern, der Mehrheit in diesem Land, erträglicher machen?“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 26.09.2023

Zum Wohnungsbaugipfel erklärt der Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik der FDP-Fraktion Daniel Föst:

„Dem heutigen Wohnungsbaugipfel müssen jetzt zügig Taten folgen. Die verkündeten Maßnahmen gehen in die richtige Richtung und müssen schnellstens umgesetzt und ergänzt werden. Deutschland muss wieder mehr, schneller und günstiger bauen. Um zügig neuen Wohnraum zu schaffen, müssen wir Regulierungen abbauen, europäische Vorgaben praxistauglich umsetzen, den Normungsprozess vom Bauordnungsrecht entkoppeln und neues Bauland mobilisieren. Dafür brauchen wir ein Baukostenmoratorium für den Wohnungsbau. Immer strengere Vorschriften, auch im Mietrecht, lenken nur vom Hauptproblem ab. Es fehlt in Deutschland an Wohnraum und das nicht zu knapp. Die Stadt Berlin hat deutlich demonstriert, dass dieses Problem nicht wegreguliert werden kann. Der beste Schutz für Mieterinnen und Mieter ist genügend Wohnraum. Die Lösung für eine der drängendsten sozialen Fragen unserer Zeit sind nicht weitere Regulierungen, sondern mehr, schnelleres und günstigeres Bauen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 25.09.2023

„Der ‚Baugipfel‘ ist eine einzige Enttäuschung für Mieterinnen und Mieter. Zwei Jahre nachdem Olaf Scholz sich selbst zum ‚Kanzler für bezahlbares Wohnen‘ erklärt hat, steigen die Mieten ungebremst weiter, der soziale Wohnungsbau kommt nicht in die Gänge und der versprochene Mietenstopp steht noch nicht einmal auf der Tagesordnung. Die von Miet- und Sozialverbänden geforderte Gemeinnützigkeit bleibt ein Papiertiger. Stattdessen besiegelt der Gipfel ein neues Steuersparmodell für die Oberschichten, ohne soziale Vorgaben – das ist absurd“, so Caren Lay, Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion DIE LINKE im Bundestag. Lay weiter:

„Die Bundesregierung inszeniert beim Wohngipfel eine Reihe kleinerer Maßnahmen. Keine davon ist geeignet, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und den Mietenanstieg zu stoppen. Selbst in Städten, in denen die Mieten bisher bezahlbar waren – wie Delmenhorst, Worms oder Weiden – stiegen die Mietpreise um 13 Prozent innerhalb nur eines Jahres.

Nach zwei Jahren im Amt legt die Ampel-Regierung noch nicht einmal einen Gesetzentwurf für ein soziales Mietrecht vor, von dem schwachen Inhalt des Koalitionsvertrages ganz zu schweigen. Im Ergebnis zahlen viele Menschen jetzt schon über die Hälfte des Einkommens nur für das Wohnen. Nicht einmal ein Viertel der versprochenen 100.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr wurde geschafft. Da hilft es auch nicht, dass die Bundesregierung jetzt die Ausgaben der Länder in ihre Rechnung integriert, um eine möglichst hohe Zahl von 45 Milliarden Euro zu präsentieren. Es ändert nichts daran, dass die Regierung selbst nur 18 Milliarden in fünf Jahren für Sozialwohnungsbau ausgeben will, soviel bräuchte es eigentlich im Jahr.

Auch der Rechtsrahmen für einen nachhaltigen Neustart im sozialen Wohnungsbau, die Neue Wohngemeinnützigkeit, kommt nicht in die Gänge. Bisher liegt nur ein dürrer Vermerk des Bauministeriums vor, von einem ressortabgestimmten Gesetzentwurf fehlt jede Spur. Und auch der Bund selbst hat im letzten Jahr gerade mal lächerliche 76 Wohnungen selbst gebaut.

Die Sonder-AfA mit einer Rekord-Steuerabschreibung von sechs Prozent kommt gänzlich ohne Mietobergrenzen aus. Das ist eine teure und ungezielte Gießkannenförderung, mit der am Ende Reiche ihre Luxusvillen und Lofts von der Steuer absetzen können. Das hat mit sozialer Wohnungspolitik nichts zu tun.

Man wird den Eindruck nicht los: Scholz hat sich seinen Wahlsieg mit den Stimmen der Mieterinnen und Mieter erkauft, sich dann zwei Jahre nicht um sie gekümmert und hat offensichtlich auch nicht die Absicht, es künftig zu tun. Wir brauchten jetzt dringend einen Mietenstopp und ein Öffentliches Wohnungsbauprogramm von 20 Milliarden jährlich, das zum Aufbau eines gemeinnützigen Wohnungssektors dient.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 25.09.2023

Die CDU/CSU-Fraktion sieht „Deutschland in einer Wohnungsbaukrise“ und fordert in einem Antrag (20/8523), wirksame Maßnahmen für bezahlbares Bauen und Wohnen zu ergreifen.

Die Lage der Baubranche nennt die Union „dramatisch“. Die Baugenehmigungszahlen brächen flächendeckend ein, die Auftragsbücher der Unternehmen liefen leer und Projekte würden reihenweise storniert. In der Branche gebe es bereits Kurzarbeit und Entlassungen, erste Betriebe meldeten Insolvenz an. Die dramatische Lage der Bauwirtschaft wirke sich unmittelbar auf den Wohnungsmarkt aus und führe dort „zu steigenden Mieten und gesellschaftlichen Spannungen“, schreiben die Abgeordneten. Leidtragende seien viele hunderttausende Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung seien, heißt es in dem Antrag.

Ein weiteres Problem sieht die CDU/CSU-Fraktion darin, dass die Ampel-Regierung das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nicht mit den notwendigen Zuständigkeiten ausgestattet habe, um bezahlbares Bauen und Wohnen wirklich voranzubringen. So liege nur die Neubauförderung in den Händen des BMWSB, während für die Sanierungsförderung das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zuständig sei. Zudem würden zahlreiche Förderprogramme von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) administriert, die wiederum in der Zuständigkeit des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) liege.

Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, im Bereich steuerlicher Maßnahmen eine Sonderabschreibung für den sozialen Wohnungsbau einzuführen, wonach Unternehmen Mietbegrenzungen garantieren.

Außerdem verlangt die Unionsfraktion die steuerliche Förderung und einen auf vier Jahre befristeten fünfprozentigen Abzug für Eigentümer, die selbstgenutztes Wohneigentum neu bauen. Den Ländern soll die Möglichkeit gegeben werden, bei der Grunderwerbsteuer einen Freibetrag von 250.000 Euro pro Erwachsenem und 150.000 Euro pro Kind für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einzuführen. Für Familien mit geringen und mittleren Einkommen sollen beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Immobilien staatlich abgesicherte Mietkaufmodelle entwickelt werden.

Darüber hinaus müsse es massive Kostensenkungen geben. Dazu sei ein Belastungsmoratorium auszurufen: Neue Regeln müssten auf verteuernde Auswirkungen des Bauens überprüft werden, bis Ende 2027 dürften keine neuen Vorschriften erlassen werden, die das Bauen unnötig verteuern oder verlangsamen.

Die kürzlich beschlossene Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (Heizungsgesetz) sei zurückzunehmen und schnellstmöglich ein verbindliches Förderkonzept vorzulegen, das die rechtlichen Verpflichtungen nach dem Gebäudeenergiegesetz sozial flankiere und wirtschaftliche Überforderungen vermeide.

Die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen sei voranzutreiben, um damit die Kostensenkungspotentiale des seriellen und modularen Bauens etwa mit Typengenehmigungen zu erschließen.

Schließlich sollen beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen alle Zuständigkeiten konzentriert werden, „die notwendig sind, um die Themen Bauen, Wohnen und Sanieren wirkungsvoll voranzubringen“, schreiben die CDU/CSU-Abgeordneten in ihrem Antrag.

Der Antrag soll am Donnerstag erstmalig im Plenum debattiert werden und anschließend zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 701 vom 28.09.2023

Auf Pro und Contra bei den Sachverständigen stieß ein Antrag der Fraktion Die Linke zur Einführung eines Rechts auf Wohnungstausch (20/6714) bei einer Öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag. Nach dem Antrag soll es tauschwilligen Mieterinnen und Mietern ermöglicht werden, aus zu großen in kleinere Wohnungen zu ziehen und umgekehrt. Er sieht vor, dass die bestehenden Mietverträge jeweils ohne Mieterhöhung übernommen werden können. Verwiesen wird auf einen entsprechenden Passus im österreichischen Mietrecht.

Für den Antrag sprachen sich die Vertreter von Wohnungstauschbörsen und Mieterverbänden aus. Von der Linksfraktion eingeladen war Joachim Faßmann vom Cottbuser Kollektiv Stadtsucht, das seit 2020 als Projektträger die Koordinierungsstelle Wohnungstausch (KSWT) im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam betreibt. Wie Faßmann in seiner Stellungnahme schilderte, dauerte es etwa drei Jahre, bis der Wohnungstausch in Potsdam auf signifikante Erfolge verweisen konnte. Im August 2023 seien 550 Tauschgesuche registriert gewesen, aus denen sich mehr als 4.500 Tauschmöglichkeiten ergäben. Zwölf Wohnungstausche seien umgesetzt worden, 35 weitere Tausche seien in Vorbereitung und Umsetzung. Die Erfahrungen zeigten, dass es einer öffentlichen Förderung des Wohnungstauschs bedarf. Dabei gehe es nicht um die Pflicht zum Wohnungstausch, sondern um das Recht und eine angemessene finanzielle Unterstützung auf Bundes- und Landesebene.

John Weinert, Geschäftsführer der Bonner Tauschwohnung GmbH, die seit 2010 ein bundesweites Wohnungstauschportal und kommunale Wohnungstauschportale betreibt sowie Wohnungstauschlösungen für Wohnungsunternehmen und Genossenschaften anbietet, verwies in seiner Stellungnahme auf „riesige stille Wohnraumreserven“ und plädierte ebenfalls für ein Recht auf Wohnungstausch. Über Tauschwohnung seien in den letzten zwei Jahren rund 5.300 Haushalte vermittelt worden, so Weinert, der von der SPD-Fraktion eingeladen wurde. Aktuell seien es durchschnittlich drei Tauschpaare pro Tag mit steigender Tendenz. Viele Menschen seien bereit, im Alter in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Dafür sollten die richtigen Bedingungen geschaffen werden. Wohnungstausch funktioniere zwar auch jetzt schon auf Basis von Freiwilligkeit. In der Praxis scheiterten Wohnungstauschvorgänge oft an den Vermietern, die sich oft nicht über die Vorteile im Klaren seien.

Franz Michel vom Deutschen Mieterbund (DMB) erklärte, ein Rechtsanspruch wie im Antrag gefordert würde die Rechtsposition für Mieter und Mieterinnen erheblich verbessern und wäre eine „sinnvolle, kluge Lösung“. Eine Verbesserung könne allerdings nur entstehen, wenn auch die Tauschbedingungen gesetzlich geregelt würden. Vor allem müsse festgelegt werden, wann der Vermieter seine Zustimmung verweigern darf, denn der Rechtsanspruch dürfe keine enttäuschten Erwartungen schüren. Ein Blick nach Österreich zeige, so der von der SPD-Fraktion eingeladene Experte, dass mehr Rechtssicherheit beim Wohnungstausch möglich und sinnvoll sei. Auch für Deutschland empfehle sich, den Wohnungstausch in einer eigenständigen Norm im Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln, in der analog zum österreichischen Modell die konkreten Bedingungen festgelegt werden, unter denen ein Wohnungstausch rechtlich eindeutig vollzogen werden kann.

Ulrike Hamann vom Berliner Mieterverein ging in ihrer Stellungnahme auf zwei Studien ein, die sich mit dem Problem unter- beziehungsweise überbelegter Wohnungen befassen und vorschlagen, zur Lösung des Problems die Mietenregulierung aufzuheben. Dabei werde jedoch nicht auf die Einkommenslage der betroffenen Haushalte eingegangen, so Hamann, die auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilnahm. Ein wesentlicher Teil der Haushalte, die in unterbelegten Wohnungen wohnen, verfügten über ein überdurchschnittliches Einkommen und könnten sich daher eine große Wohnung leisten und wollten dies vermutlich auch. Gleichzeitig würde eine Mietenderegulierung die Situation der Haushalte mit niedrigem Einkommen, die bisher überbelegt wohnen, noch verschlechtern. Vor diesem Hintergrund mache der Antrag der Linksfraktion mehr Sinn als eine Deregulierung. Wie Michel vom DMB sprach sich Hamann für die Einführung eines Rechts wie in Österreich aus. Im Vorschlag der Linken gebe es jedoch zu viel Auslegungsspielraum.

Die Immobilienbranche lehnt den Antrag strikt ab. Es brauche keine gesetzlichen Regelungen, denn diese würden nur dazu führen werden, dass freiwillige Initiativen der Wohnungsunternehmen gefährdet oder eingestellt werden, erklärte Carsten Herlitz vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften. Laut Herlitz, der von der CDU/CSU-Fraktion eingeladen wurde, bieten die im GdW organisierten Unternehmen bereits verstärkt Möglichkeiten an, wie Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen tauschen können. Dabei werde auf Freiwilligkeit und Kooperation gesetzt – ohne staatlichen oder gesetzgeberischen Zwang. In der Praxis sei aber festzustellen, dass Angebote über Tauschbörsen nicht oder nur in ausgesprochen geringem Maß angenommen werden. Eine Übernahme der Regelung aus Österreich dürfte weder die praktischen Probleme beim Wohnungstausch, noch die rechtlichen Probleme lösen, so Herlitz.

Inka-Marie Storm, Chefjustiziarin von Haus & Grund Deutschland, die ebenfalls von der Unionsfraktion eingeladen worden war, begrüßte Anstrengungen für ein größeres Wohnraumangebot. Haus & Grund ist laut Storm der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Derartige Maßnahmen dürften allerdings nicht allein zu Lasten der vermietenden Eigentümer gehen, erklärte Storm in ihrer Stellungnahme. Ein so tiefreichender Eingriff in die Rechte und Interessen der Vermieter, wie er durch den Antrag gefordert werde, stehe in keinem Verhältnis zu den Zielen des Antrags. Die Forderungen des Antrags seien inakzeptabel. Er verstoße gegen die Vertragsfreiheit und die Eigentumsfreiheit des Vermieters.

Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Immobilienverband Deutschland (IVD), erklärte, das Instrument des Wohnungstausches könne aus der Perspektive des IVD sein, die Lage auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern, solange die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten gewahrt blieben. Das sei grundsätzlich nur dann der Fall, wenn der Tausch im Einvernehmen aller Beteiligten erfolgt. Es gebe Wohnungsbauunternehmen, die das Tauschmodell praktizieren, aber nur wenige erfolgreiche Tauschgeschäfte, so Osthus. Bei kleinen Wohnungsbaugesellschaften und privaten Kleinvermietern, die mit Abstand das Gros der Vermieter darstellten, spiele der Wohnungstausch praktisch keine Rolle. Dies könne man nicht durch einen Zwang des Vermieters überwinden, dem Wohnungstausch zuzustimmen. Das zeige auch das Beispiel Österreich.

Auch die Vertreter der Rechtswissenschaft bewerteten den Antrag unterschiedlich. Martin Häublein von der Universität Innsbruck, Institut für Zivilrecht, sagte zu der im Antrag geforderten Problemlösung nach österreichischem Vorbild, diese Norm habe in über vier Jahrzehnten keine nennenswerte praktische Bedeutung erlangt und werde als „totes Recht“ angesehen. Sie habe in Österreich nicht zur Entspannung des Wohnungsmarktes beigetragen. Die Ursachen lägen in einem Grundkonflikt, den die Norm zu lösen habe. Unter Hintanstellung der unter anderem durch die Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention verbürgten Privatautonomie des Vermieters werde diesem gegen seinen Willen ein Vertragspartner aufgezwungen, erklärte Häublein, der auf Einladung der Unionsfraktion Stellung zu dem Antrag nahm. Das müsse durch einen hinreichend gewichtigen Grund gerechtfertigt sein, andernfalls sei der Eingriff in die Privatautonomie nicht gerechtfertigt und die Norm rechtswidrig. Auch in Deutschland würde eine solche Regulierung mehr Probleme aufwerfen als lösen.

Markus Artz, Lehrstuhlinhaber an der Universität Bielefeld, Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht und Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstags, der von der SPD-Fraktion eingeladen wurde, hält die Einführung eines Anspruchs auf Zustimmung zum Wohnungstausch für ein Mittel, mit dem man einen Teil eines riesigen Problems angehen könnte. Er könne sich das ähnlich wie bei der Untermiete vorstellen, dass es im Grunde ein Anspruch jeweils gegen den Vermieter auf Zustimmung gibt, den dieser auch verweigern kann, wenn ihm aus Gründen, die in der Person des Mietinteressenten liegen, eine Vermietung nicht zuzumuten ist. Auch die Solvenz des neuen Mieters sei ein sehr wichtiger Grund. Es dürfe selbstverständlich kein Zwang und kein Druck auf Bestandsmieter geben, ihre Wohnungen zu verlassen, sondern dies müsse auf Freiwilligkeit basieren. Dem Vermieter gehe natürlich die Möglichkeit der Neuvermietung verloren, so dass er sich durchaus vorstellen könne, so Artz, dass man ihm einen geringfügigen Zuschlag zur Bestandsmiete gewähren könnte.

Elke Hanel-Torsch, Wiener Landesvorsitzende der Mietervereinigung Österreichs, die auf Einladung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen teilnahm, erläuterte die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wohnungstausch in Österreich. Der Paragraf 13 des Mietrechtsgesetzes würde theoretisch einen Wohnungstausch ermöglichen. Die Voraussetzungen seien jedoch so hoch, dass sie den Anwendungsbereich einengten und die Norm damit „totes Recht“ sei. Nach ihrer Kenntnis habe es in den vergangenen Jahren kein einziges Wohnungstauschverfahren gegeben, „weil die Voraussetzungen einfach nicht erfüllbar sind“. Ein zusätzliches Problem sei in Österreich, dass zwei Drittel aller Mietverträge nur noch befristet seien. Dann mache ein Tausch de facto keinen Sinn. Außerdem dürfe der Vermieter oder die Vermieterin den Mietzins im Fall eines Tausches anheben.

Wie die Fraktion Die Linke in ihrem Antrag schreibt, sind die aktuellen Instrumente des Mietrechts, die den Anstieg der Mietpreisniveaus dämpfen sollen, angesichts unaufhörlich steigender Mieten und einer sich verschärfenden Wohnungsnot in ihrer Wirkung völlig unzureichend. Neben grundlegenden bundesgesetzlichen Änderungen zum Schutz der Mieter und Mieterinnen vor noch weiter steigenden Wohnkosten und einer anderen Wohnungsbaupolitik seien flankierend schnelle und pragmatische Lösungen erforderlich, um die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entspannen. Dazu gehöre die Einführung des Rechts auf Wohnungstausch.

Der Bundestag solle die Bundesregierung daher unter anderem auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einen Rechtsanspruch einführt, der Mietern und Mieterinnen den gegenseitigen Eintritt in bestehende Mietverträge unter Beibehaltung der jeweiligen Vertragskonditionen und demnach ohne Erhöhung der Mieten ermöglicht. Nach österreichischem Vorbild müsse eine Zustimmung der Vermieter und Vermieterinnen eingeholt werden, die nur wegen besonders triftiger Gründe verweigert werden dürfe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 686 vom 25.09.2023

In Deutschland gibt es rund 1,09 Millionen Sozialwohnungen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/8369) auf eine Kleine Anfrage (20/8140) der Fraktion Die Linke.

Demnach haben die Bundesländer, Stand 31. Dezember 2022, einen Bestand von 1,087.571 Sozialmietwohnungen übermittelt, heißt es in der Antwort. Die zukünftige Anzahl auslaufender Miet- und Belegungsbindungen von Mietwohnungen sei der Bundesregierung nicht bekannt. Hintergrund ist die seit Jahren sinkende Zahl der Sozialwohnungen. Während es in der alten Bundesrepublik Ende der 1980er Jahre noch rund vier Millionen Sozialwohnungen gab, waren es im Jahr 2010 noch etwa 1,66 Millionen, 2020 wurden noch 1,13 Millionen Sozialwohnungen gezählt. Als Grund für den Rückgang gilt unter anderem auch, dass Sozialwohnungen nach einer bestimmten Zeit aus der Sozialbindung fallen. Das bedeutet, sie können nach 15 oder maximal 40 Jahren ohne staatliche Auflagen frei am Markt vermietet oder verkauft werden. Die Zahl der Wohnungen, die aus der Sozialbindung fallen, ist derzeit höher als die Zahl neu entstandener Sozialbauwohnungen. So fielen im Jahr 2020 rund 56.000 Wohnungen aus der Sozialbindung, neu errichtet wurden in dem Jahr etwa 23.000 Sozialwohnungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 683 vom 25.09.2023

Am 25. September tagt das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“, das vom Ministerium für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung ins Leben gerufen wurde. Der AWO Bundesverband mahnt zu diesem Anlass mietrechtliche Reformen an, um bezahlbaren Wohnraum abseits des Neubaus zu sicherzustellen.

 

Dazu Michael Groß, Präsident der AWO: „Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist absolut wichtig. Gerade in Ballungsräumen sehen wir eine dramatische Wohnungsnot. Der Neubau von Wohnungen ist natürlich ein wichtiges Element, um diese Wohnungsnot anzugehen. Doch wir wissen auch, dass für viele Menschen eine Neubauwohnung nicht bezahlbar ist und sie nur in den günstigeren Bestandsgebäuden eine bezahlbare Wohnung finden werden. In Großstädten muss man für Neubauwohnungen ohne Förderung mit einer Kaltmiete von bis zu 20€ pro Quadratmeter rechnen – bezahlbarer Wohnraum sieht anders aus.“

 

Im Koalitionsvertrag versprach die Regierung, eine Neue Wohngemeinnützigkeit einzuführen sowie mietrechtliche Reformen umzusetzen. Bisher gibt es zwar ein erste Eckpunktepapier zur Neuen Wohngemeinnützigkeit, doch es stockt bei der Konkretisierung und Umsetzung. Auch bei den mietrechtlichen Reformen gibt es kaum Bewegung. Deswegen fordert Michael Groß: „Mieter*innen warten seit Jahren auf Reformen, zum Beispiel bei der Mietpreisbremse oder bei der Regulierung von möbliertem Wohnraum und Kurzzeitvermietungen. Die Konzepte liegen längst vor, nun muss es an die Umsetzung gehen. Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, braucht es wesentlich mehr Mietwohnungen in der Hand gemeinnütziger Genossenschaften und öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften als Marktkorrektiv.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.09.2023

SCHWERPUNKT II: Kabinettsbeschluss Kindergrundsicherung

Lisa Paus: „Wir schaffen ein Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesfamilienministerin Lisa Paus vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, den Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes durch die neue Leistung Kindergrundsicherung zu ersetzen. Der Gesetzentwurf, die Stellungnahmen von Verbänden sowie Informationen zum weiteren Verfahren sind auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/kindergrundsicherung

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Nach Jahrzehnten der politischen Diskussion hat diese Bundesregierung eine Antwort auf Kinderarmut in Deutschland gefunden, denn mit der Kindergrundsicherung knüpfen wir ein wirksames Sicherheitsnetz für alle Kinder und ihre Familien. Kinder und Jugendliche sollen vor Armut geschützt und ihnen soll ein sorgenfreies Aufwachsen und bessere Chancen für den Start ins Leben ermöglicht werden. Verdeckte Armut in Deutschland reduzieren wir, indem mehr Familien und Kinder mit Unterstützungsbedarf erreicht werden als bisher. Es wird zukünftig endlich bessere, schnellere und direktere Leistungen für alle Familien geben!

Diese Bundesregierung unterstützt Familien in der Breite und damit auch die Mitte der Gesellschaft. Schon dieses Jahr haben Familien mit der größten Kindergelderhöhung seit Mitte der 90er Jahre rund 750 Euro mehr pro Jahr für die ersten beiden Kinder in der Tasche. Zukünftig wird mit der Kindergrundsicherung das Kindergeld, das dann Kindergarantiebetrag heißen wird, für alle Kinder auch automatisch an die Preisentwicklung angepasst. Das ist ein großer Fortschritt gegenüber dem Status Quo.

Den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung werden insgesamt rund 5,6 Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen können – darunter auch die 1,9 Millionen Kinder, die aktuell Bürgergeld beziehen. Ebenso werden auch Kinder aus Familien mit geringen Einkommen, die hart arbeiten, den Kinderzusatzbetrag erhalten. Dabei achtet die Bundesregierung darauf, dass ausreichend Erwerbsanreize gegeben sind.  

Schließlich werden Familien künftig direkt vom Familienservice über mögliche Ansprüche informiert und die Berechnung und Auszahlung der Leistungen werden einfacher. Damit schafft die Kindergrundsicherung einen Systemwechsel – weg von der Holschuld von Bürgerinnen und Bürgern hin zu einer Bringschuld des Staates.“

Zentrale Inhalte des Gesetzentwurfs:

  • Die Kindergrundsicherung wird aus einem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der dem heutigen Kindergeld entspricht, einem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe bestehen. Diese drei Komponenten zusammen tragen dazu bei, das Existenzminimum eines Kindes zu sichern.
  • Der Kinderzusatzbetrag setzt sich aus dem altersgestaffelten Regelbedarf des Kindes sowie einem Betrag für Unterkunft und Heizung auf Grundlage des jeweils maßgeblichen Existenzminimumberichts der Bundesregierung zusammen, soweit diese Leistungen nicht durch den Kindergarantiebetrag abgedeckt sind.
  • Zusätzlich zum Kinderzusatzbetrag wird das Schulbedarfspaket, das Bestandteil der Leistungen für Bildung und Teilhabe ist und derzeit 174 Euro jährlich beträgt, automatisch mit dem Antrag auf Kinderzusatzbetrag mitbeantragt und ausgezahlt. Der Teilhabebetrag von 15 Euro monatlich wird unbürokratischer und als Bundesleistung ausgestaltet. Darüber hinaus wird in den kommenden Jahren bis spätestens 2029 ein eigenes digitales Kinderchancenportal aufgebaut.
  • Mit der Anpassung des Existenzminimums von Kindern kommt es nach bisherigen Schätzungen für die unteren Altersgruppen (Regelbedarfsstufen 5 und 6) zu Regelsatzerhöhungen um bis zu 28 Euro. Mit der Einführung der Kindergrundsicherung entfällt der bis dahin zu gewährende Sofortzuschlag im Bundeskindergeldgesetz, SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Die Schnittstellen der Kindergrundsicherung zu bestehenden Leistungen werden möglichst friktionsarm ausgestaltet. Ca. 5,6 Millionen Kinder und Jugendlichen – davon 2,9 Millionen arme und armutsbedrohte Kinder darunter auch die 1,9 Millionen Kinder, die aktuell Bürgergeld beziehen – haben zukünftig einen Anspruch auf den Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung. Bürgergeld kann bei individuellen erhöhten Bedarfen oder starken Einkommensschwankungen im Bewilligungszeitraum ergänzend bezogen werden. Wohngeld kann grundsätzlich (wie bisher beim Kinderzuschlag) neben dem Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung bezogen werden. Leistungen zur Ausbildungsförderung sind vorrangig zum Kinderzusatzbetrag der Kindergrundsicherung in Anspruch zu nehmen.
  • Die Anpassung des Kindergarantiebetrags erfolgt zukünftig für alle 18 Millionen leistungsberechtigten Kinder auf gesetzlicher Grundlage entsprechend der Freibeträge der Kinder.
  • Außerdem wird mit der Kindergrundsicherung die Rechtsposition der jungen Erwachsenen gestärkt: Für Volljährige soll es zukünftig einen eigenen Auszahlungsanspruch für den neuen Kindergarantiebetrag geben.
  • Die Kindergrundsicherung verbessert die Situation von Alleinerziehenden, indem die Anrechnung von Unterhaltseinkommen von Kindern in Höhe von 45 Prozent grundsätzlich eingeführt wird. Ab Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes ist für den Bezug des Unterhaltsvorschusses einschließlich der verminderten Anrechnung (nicht aber bei privaten Unterhaltsleistungen) ein Mindesteinkommen von 600 Euro nötig. Bei höheren privaten Unterhaltszahlungen greifen höhere Anrechnungsquoten (gestaffelt nach Höhe des Unterhaltseinkommens zwischen 45 und 75 Prozent).
  • Durch verschiedene Maßnahmen soll die Kindergrundsicherung unbürokratisch und bürgernah ausgestaltet und insbesondere auf einem digitalen und einfachen Antragsverfahren aufgebaut werden. Beantragungszeiten sollen dadurch deutlich reduziert werden. Damit wird sich auch die Inanspruchnahme der Leistung schrittweise erhöhen.
  • Insbesondere sollen mittels eines sogenannten „Kindergrundsicherungs-Checks“ Daten, die in Behörden bereits in elektronischer Form vorliegen, für die Vorprüfung des Anspruchs auf den Kinderzusatzbetrag verwendet werden und potentielle Anspruchsberechtigte zur Beantragung der Leistung angesprochen werden. Dies soll ebenfalls zu einer Steigerung der Inanspruchnahme beitragen. Der Staat wird somit zum Dienstleister und aus der Holschuld der Bürgerinnen und Bürger wird eine Bringschuld des Staates den Bürgerinnen und Bürger gegenüber.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.09.2023

„Nach Beschluss im Bundeskabinett hat die innerkoalitionäre Opposition – diesmal die SPD – das Gesetzgebungsverfahren um die sogenannte Kindergrundsicherung vorerst gestoppt. Was die Koalition hier seit Monaten abzieht, ist einfach sinnbildlich für den geringen Stellenwert, den Kinderarmut in der Koalition hat“, kommentiert Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heutigen Kabinettsbeschluss zur Kindergrundsicherung. Reichinnek weiter:

„Kinderarmut muss endlich in die Geschichtsbücher verbannt werden. Das ist unser Maßstab im Gesetzgebungsverfahren. Mit dem aktuellen Stand der Kindergrundsicherung wird es keine flächendeckenden Änderungen am Stand der Kinderarmut geben. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Akteure haben hier gleichlautende Kritik wie die LINKE formuliert. Es droht sogar noch schlimmer zu werden: aktuell sieht es nach einer Verwaltungsreform mit Mehraufwand für Familien aus.

Das größte sozialpolitische Vorhaben der Bundesregierung scheint darauf hinauszulaufen, dass arme Familien künftig noch eine Behörde mehr abklappern müssen, um das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum für ihre Familie zugesprochen zu bekommen.

Die Bundesregierung muss zwischen dem ganzen Eigenlob auch mal Zeit finden, ihre eigenen Papiere zu lesen; denn wer sich mit dem Arbeitsstand auseinandersetzt, bleibt entsetzt zurück.”

Forderungen der LINKEN

  1. Die finanzielle Absicherung garantieren: DIE LINKE fordert eine armutsfeste Neuberechnung des Existenzminimums, damit arme Kinder und Jugendliche eine tatsächlich armutsfeste Kindergrundsicherung erhalten.
  2. Keinen Mehraufwand schaffen: Außerdem braucht es die Einrichtung von funktionierenden One-Stop-Governance-Strukturen, damit Familien zukünftig an nur einer Stelle alle monetären Leistungen klären können.
  3. Gesellschaftliche Teilhabe stärken: Armut darf nicht nur auf monetäre Fragen reduziert werden. Wir brauchen eine starke Struktur für gesellschaftliche Teilhabe und Bildung in den Lebenswelten der Familien und für junge Menschen. Deshalb fordern wir ein Bundesprogramm für den Ausbau von Angeboten für Kinder, Jugendliche und deren Familien in ihrem Wohnumfeld. Dafür braucht es Kinder-, Jugend und Familienzentren inklusive einer Stärkung der Jugendhilfe und selbstorganisierten Jugendverbandsarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.09.2023

bvkm verhindert erfolgreich massive Verschlechterung  

Die Bundesregierung hat gestern den Gesetzentwurf für die Kindergrundsicherung beschlossen. Der Beschluss greift eine Ausnahmeregelung für erwachsene Kinder mit Behinderung auf, die der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) im Stellungnahmeverfahren zum vorangegangenen Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums gefordert hatte. Durch die neue Regelung ist sichergestellt, dass das Kindergeld – das künftig Kindergarantiebetrag heißen soll – den betroffenen Eltern weiterhin zugutekommt.

„Wir sind überglücklich, dass der Formulierungsvorschlag des bvkm in den Gesetzentwurf der Bundesregierung übernommen wurde“, zeigt sich Beate Bettenhausen, Vorsitzende des bvkm, erleichtert. „Die wichtige finanzielle Ausgleichsfunktion, die das Kindergeld für Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung hat, bleibt dadurch erhalten.“

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hatte der bvkm den geplanten neuen Auszahlungsanspruch kritisiert, der es künftig allen volljährigen Kindern ermöglicht hätte, die Auszahlung des Kindergarantiebetrages an sich selbst zu verlangen. Bei volljährigen Kindern mit Behinderung hätte diese Auszahlung dazu geführt, dass der Kindergarantiebetrag mit anderen Sozialleistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen, verrechnet worden wäre. Die betroffenen Menschen mit Behinderung hätten also kein Mehr an Leistungen gehabt und bei den Eltern wäre der Kindergarantiebetrag gar nicht erst angekommen. Für die Eltern hätte das einen finanziellen Verlust von jährlich 3.000 Euro bedeutet.

„Zum Glück ist es uns gelungen, diese massive Verschlechterung für Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung zu verhindern“, bekräftigt Beate Bettenhausen. „Volljährige Kinder mit Behinderung sind nun nach dem Kabinettsbeschluss zur Kindergrundsicherung vom neuen Auszahlungsanspruch ausgenommen. Damit ist sichergestellt, dass Eltern, die durch die Versorgung, Betreuung und Unterstützung ihrer erwachsenen Kinder finanziell belastet sind, weiterhin entsprechende Entlastung erfahren.“

Zum Hintergrund

Stellungnahme des bvkm zur Kindergrundsicherung: Die Stellungnahme des bvkm vom 6. September 2023 zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums ist auf der Internetseite www.bvkm.de veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung: Den Eltern eines behinderten Kindes kann auch nach Eintritt der Volljährigkeit ein Anspruch auf Kindergeld zustehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behinderung vor der Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Das ist der Fall, wenn das Kind nicht in der Lage ist, seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf durch eigene Mittel, etwa Sozialleistungen oder eine Rente, zu decken. Liegen die genannten Voraussetzungen vor, wird für behinderte Kinder über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbeschränkung Kindergeld geleistet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und 
mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 28.09.2023

Nach der heutigen Verabschiedung der Kindergrundsicherung im Kabinett hält der Familienbund der Katholiken eine Verbesserung des Entwurfes im weiteren Gesetzgebungsverfahren für dringend erforderlich. Nachdem das Ziel der Leistungsverbesserungen für Familien weitgehend aufgegeben wurde, ist es fraglich, ob der Entwurf überhaupt das Mindestziel einer gelungenen Verwaltungsreform erreicht.

Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, sieht das bisherige Ergebnis kritisch. „Ich sehe wenig Neues unter neuem Namen und keine wirkliche Situationsverbesserung für armutsbetroffene Kinder und Familien. Ich fürchte, dass der Gesetzentwurf in der Praxis nicht einhalten kann, was er verspricht. Für die Verbesserung der Chancen und Teilhabe aller Kinder sollte die Kindergrundsicherung die ‚umfassendste sozialpolitische Reform seit vielen Jahren‘ werden. Davon ist im bisherigen Entwurf wenig zu lesen. Hier fehlen maßgebliche Leistungsverbesserungen, eine echte Neuberechnung des Existenzminimums für Kinder, sowie eine niedrigere Abschmelzrate und eine Anhebung der Sätze in allen Altersgruppen beim Kinderzusatzbetrag. Bisher ist bei der Verwaltungsreform viel Umstellung, aber wenig Vereinfachung und teilweise sogar eine Verkomplizierung festzustellen. Denn Familien müssen weiterhin zu verschiedenen Behörden, um ihre Hilfeleistungen zu beantragen.“

Der Familienbund betont, dass es richtig ist, dass sich die Regierung eine bessere Unterstützung einkommensschwächerer Familien und eine Vereinfachung der familienpolitischen Leistungen vorgenommen hat. Ulrich Hoffmann ist aber nicht überzeugt, dass die Regierung bereits eine gute Lösung zur Erreichung dieser Ziele gefunden hat: „Im Moment besteht der Eindruck, dass eine umfangreiche Umetikettierung bisheriger Regelungen und größere Umstellungen auf der Verwaltungsebene vor allem dazu dienen, symbolische Veränderungen herbeizuführen und den eigentlich geringen Gehalt der Reform zu überdecken.“

Ausgehend vom zur Verfügung stehenden Finanzvolumen wünscht sich Ulrich Hoffmann weniger große Worte und mehr Pragmatismus: „Von rein begrifflichen Veränderungen können sich Familien nichts kaufen. Wahrscheinlich würde man für die Familien mehr erreichen, wenn man mit dem zur Verfügung stehenden Budget gezielt den bestehenden Kinderzuschlag verbessern würde. Hier könnte man die Voraussetzungen und das Antragsverfahren vereinfachen, den Zahlbetrag erhöhen und durch eine reduzierte Abschmelzrate dafür sorgen, dass erwerbstätige arme Familien von einem Zuverdienst mehr behalten können und dadurch in ihrer Selbstwirksamkeit gestärkt werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind für eine echte Kindergrundsicherung zu wenig. Konzentriert auf den Kinderzuschlag ließe sich mit dem Geld aber viel für die Familien erreichen, die den dringendsten Bedarf haben.“

Da hinsichtlich des Ziels der Verwaltungsvereinfachung innerhalb der Regierung Einigkeit besteht, ruft Ulrich Hoffmann dazu auf, die plausibel vorgetragene Kritik der Länder und Kommunen ernst zu nehmen und gemeinsam an einer überzeugenden Lösung für Familien zu arbeiten: „Die Regierung sollte sich die für eine gute Umsetzung erforderliche Zeit nehmen, damit nicht neue Probleme geschaffen werden.“

Die vom Familienbund bereits in seiner ausführlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf vorgebrachte Kritik finden sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 27.09.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neue NZFH-Studiendaten: Chancen gesund aufzuwachsen sind ungleich verteilt

Bei 78 Prozent der Säuglinge und Kleinkinder in Deutschland ist der Gesundheitszustand „sehr gut“ – so lautet das Ergebnis der repräsentativen Studie „Kinder in Deutschland 0-3 2022“ (KiD 0-3) des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). Die neuen Daten zeigen aber auch: Die Chancen auf ein gesundes und entwicklungsförderliches Aufwachsen sind ungleich verteilt. Die Corona-Pandemie hat diese bestehenden Ungleichheiten weiter vertieft.

Der Gesundheitszustand von Kindern, die in einem armutsbelasteten Familienumfeld aufwachsen, ist im Vergleich nur bei 64 Prozent „sehr gut“. 21 Prozent der Kinder, deren Familien von Armut betroffen sind, sind überdies nicht altersgerecht entwickelt. Negative Effekte der Corona-Pandemie stellen Kinderärztinnen und -ärzte vor allem bei der sozialen und affektiven Entwicklung von Kleinkindern fest.

Die Studienergebnisse unterstreichen auch, wie wichtig die Angebote der Frühen Hilfen sind: 92 Prozent der Eltern, die von einer Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegenden oder einer Familienhebamme zu Hause begleitet wurden, bewerten das Angebot als „(sehr) hilfreich“.

Lisa Paus, Bundesfamilienministerin: „Die Studie KiD 0-3 liefert uns wertvolle repräsentative Daten zur Gesundheit und Entwicklung von Säuglingen und Kleinkindern in Deutschland und füllt damit eine Leerstelle. Dass das Aufwachsen in Armut die Entwicklung bereits von so kleinen Kindern nachweislich beeinträchtigt, ist nicht hinnehmbar. Diesen Trend hat die Pandemie nochmals verstärkt. Mit den Angeboten der Frühen Hilfen erreichen wir insbesondere Familien mit kleinen Kindern in prekären Lebensverhältnissen und können negativen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken. So kommen wir unserem Ziel näher, allen Kindern in Deutschland ein chancengerechtes und gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.“

Mechthild Paul, Leiterin des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH): „Die Ergebnisse der Studie KiD 0-3 geben uns ein viel genaueres Bild davon, wie es Familien in Deutschland und vor allem in bestimmten Lebenssituationen geht. KiD 0-3 bekräftigt, dass Familien in Armutslagen den größten Unterstützungsbedarf haben. Bei ihnen kommen viele Belastungen zusammen und führen dazu, dass ihre Kinder von Anfang an viel geringere Chancen in allen Lebensbereichen haben. Mit diesen Daten können wir die Angebote noch bedarfsgerechter gestalten.“

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ): „Familien mit Hilfebedarf sind gleichermaßen angewiesen auf ärztliche und sozialpädagogische Unterstützung. Je früher wir Familien in belasteten Lebenslagen passende Hilfsangebote machen können, desto besser sind die Chancen für ihre Kinder. Hier ist die gezielte Ansprache von Familien in unseren Praxen unverzichtbar. Dass Frühe Hilfen weiterhin verlässlich in zahlreichen kommunalen Netzwerken etabliert sind, dafür setzen wir uns mit vielen Partnern ein.“

Für die Studie wurden von April bis Dezember 2022 insgesamt 7.818 Mütter und Väter befragt. 258 Kinderärztinnen und Kinderärzte haben sich beteiligt. Die Erhebungen fanden im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen U3 bis U7a statt. Die Eltern gaben Auskünfte zu ihren Belastungen und vorhandenen Ressourcen sowie zur Inanspruchnahme und Bewertung von Unterstützungsangeboten. Parallel dazu füllten die Ärztinnen und Ärzte für jede teilnehmende Familie einen Dokumentationsbogen zur Gesundheit und Entwicklung des Kindes aus. Dieser Bogen wurde in enger Kooperation mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen e.V. (BVKJ) entwickelt.

Die Daten der Befragungen bilden eine wichtige Grundlage, um sowohl aus Elternsicht als auch aus kinderärztlicher Einschätzung die Situation von Familien mit kleinen Kindern in Deutschland nachzuzeichnen und ihren Unterstützungsbedarf zu ermitteln.

Ergebnisse und Informationen zur Studie stehen unter:

https://www.fruehehilfen.de/forschung-im-nzfh/praevalenz-und-versorgungsforschung/kid-0-3-repraesentativbefragung-2022/ausgewaehlte-ergebnisse

Nationales Zentrum Frühe Hilfen

Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2023

Am 20. September 2023 ist Weltkindertag. An diesem Ehrentag für Kinder macht die SPD-Bundestagsfraktion darauf aufmerksam, dass wir auch in dieser Legislaturperiode spürbare Verbesserungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien erreicht haben. Darüber hinaus haben wir noch wichtige Projekte in Planung, mit denen wir Deutschland noch kinderfreundlicher machen wollen.

Leni Breymaier, familien- und kinderpolitische Sprecherin:

„Kinder und Jugendliche sind auch mit dem Ukrainekrieg konfrontiert. Die geflüchteten Kinder aus der Ukraine sitzen mit in den Klassenzimmern. Das verursacht schwer zu greifende Ängste. Mental Health Coaches können hier nicht nur konkret helfen, sondern auch wichtige Erkenntnisse zur Bewältigung solcher Ängste bringen. In der Corona-Pandemie haben gerade die Jüngsten in unserer Gesellschaft sich sehr zurückgenommen aus Solidarität mit den Älteren. Das waren und sind belastende Jahre für Kinder und Jugendliche. Darauf reagieren wir auch von Bundesseite. Mit Aufholpaketen, mehr Kindergeld, Kinderzuschlag, BAföG, Bürgergeld, Wohngeld und Investitionen in die Qualität von Kitas und Ganztagsangeboten in Grundschulen. Wir wollen Kindern ermöglichen, was sie verdient haben: eine unbeschwerte Kindheit.“

Sarah Lahrkamp, Kinderbeauftragte:

„Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft und ihre Rechte müssen deshalb stärker berücksichtigt werden. Wir wollen die Kinderrechte im Grundgesetz verankern, deshalb starten wir einen weiteren Anlauf, dies umzusetzen. Ihre Belange und Interessen müssen in Zukunft auf allen Ebenen besser berücksichtigt werden. Mit einer Kindergrundsicherung wollen wir sie in Zukunft besser vor Armut schützen. Wir machen weiter Druck bei besten Bildungsangeboten von Anfang an, passgenauer Jugendarbeit, besseren Beteiligungsformaten und mehr Zeit für Familien. Besser geht immer.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.09.2023

Zum bundesweiten Bildungsprotesttag des Bündnisses „Bildungswende JETZT!“ am 23.09.2023 erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Ob Lehrkräfte- und Erzieher*innenmangel, sinkende Basiskompetenzen bei Grundschulkindern, steigende Schulabbrecherquoten oder mangelhafte Schulinfrastruktur: Wir müssen unser Bildungssystem endlich zukunftsfest machen.

Wir begrüßen, dass sich über 180 zivilgesellschaftliche Organisationen zum Bündnis „Bildungswende JETZT!“ zusammengeschlossen haben und beim Bildungsprotesttag laut werden. Das ist wichtig, denn Bildungspolitik hat noch nicht auf allen politischen Ebenen die Priorität, die sie dringend braucht.

Damit aus der Bildungskrise keine Bildungskatastrophe wird, müssen wir die gesamtstaatlichen Ausgaben für Bildung und Forschung deutlich erhöhen. Gezielt dort zu fördern, wo Bedarf ist, muss dabei die Leitlinie sein. Mit dem Startchancen-Programm zur gezielten Förderung von Schulen in herausfordernden Lagen gehen Bund und Länder hierbei einen ersten wichtigen Schritt. Weitere müssen folgen. So brauchen wir endlich verlässliche Zusagen des Bundesfinanzministers für den Digitalpakt 2.0.

Die Expertise der Zivilgesellschaft muss bei allen bildungspolitischen Prozessen viel besser eingebunden werden. Das BMBF hat hierfür beim sogenannten „Bildungsgipfel“ eine große Chance verpasst.

Hierbei darf es nicht bleiben. Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Hausaufgaben machen und eine gemeinsame Strategie mit gesamtstaatlichen Bildungszielen erarbeiten, unter enger Einbeziehung von Zivilgesellschaft und Wissenschaft.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.09.2023

Zur Einigung auf Eckpunkte zum Startchancen-Programm der gemeinsamen Verhandlungsgruppe aus BMBF und Ländern erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die Einigung der Verhandlungsgruppe von BMBF und Ländern auf Eckpunkte für das Startchancen-Programm ist ein Meilenstein.

Wir schaffen den größten, je dagewesenen Pakt zwischen Bund und Ländern, um die Bildungsgerechtigkeit in diesem Land gemeinsam zu verbessern. Damit setzen wir auch eine grüne Idee um, die den Ursprung in einem Bundesprogramm für benachteiligte Schulen hatte und schon in unserem Wahlprogramm stand. Noch nie gab es ein derart umfangreiches und langjähriges Projekt für Schulen in benachteiligen Quartieren zwischen Bund und Ländern.

Eine Milliarde Euro jährlich seitens des Bundes und eine Milliarde seitens der Länder werden nun über zehn Jahre gezielt in Schulen in herausfordernden Lagen investiert. Zusätzliche Mittel für multiprofessionelle Teams, ein für die Schulen vor Ort frei verfügbares Chancenbudget für die Schul- und Unterrichtsentwicklung und ein Investitionsprogramm für eine förderliche Lernumgebung werden gezielt dort unterstützen, wo Bedarf ist.

Der besondere Fokus des Programms auf Grundschulen ist ein wichtiger bündnisgrüner Verhandlungserfolg, denn angesichts abnehmender Basiskompetenzen bei Grundschulkindern, muss genau hier angesetzt werden.

Dass zumindest in der Programmsäule „Investitionsprogramm“ die Abkehr vom dysfunktionalen Königsteiner Schlüssel und der Einstieg in eine evidenzbasierte Mittelverteilung gelungen ist, ist wegweisend – auch für künftige Bund-Länder-Projekte.

Nun müssen noch die letzten Details geklärt werden, damit das Programm rechtzeitig zum Schuljahresstart 2024/25 an den Start gehen kann. Dabei ist nun auch entscheidend, dass alle sechzehn Bundesländer den Weg frei machen für einen echten Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 21.09.2023

Zur Einigung zwischen Bund und Ländern beim Startchancenprogramm erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„20 Milliarden Euro werden Bund und Länder über die nächsten zehn Jahre gemeinsam in die Bildungs- und Startchancen von Kindern investieren. Mit diesem Verhandlungsergebnis der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger lösen wir Freie Demokraten ein zentrales Versprechen ein, mit dem wir in diese Koalition eingetreten sind. Mit dem Startchancenprogramm füllen wir das Aufstiegsversprechen mit Leben und gehen einen riesigen Schritt, um die Bildungschancen von der sozialen Herkunft zu entkoppeln. Diesen Auftrag haben uns auch zahlreiche Studien in den vergangenen Monaten gegeben. Von Anfang an war klar, dass diese Aufgabe nur als gemeinsames und wissenschaftsbasiertes Projekt von Bund und Ländern gelingen kann. Das Startchancenprogramm beschreibt einen Paradigmenwechsel in der Bildungspolitik. Entscheidend für die Mittelzuweisung ist ab sofort, wo die größten Bedarfe liegen. Die liegen dort, wo besonders viele Kinder leben, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft oder aufgrund einer Migrationsgeschichte die größte Unterstützung brauchen. Die Einigung ist ein wichtiges Signal der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und ein starkes Zeichen, dass wir politische Antworten auf die großen Herausforderungen im Bildungsbereich finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 21.09.2023

„Über zehn Prozent Rückgang bei den Lehramtsabsolventinnen und -absolventen innerhalb von zehn Jahren – das ist krass, aber kaum überraschend. Wen wundert das angesichts von halb auseinanderfliegenden Schulen, Spitzenwerten bei Burnout-Statistiken, immer größer werdenden Klassen und gleichzeitig immer mehr Problemlagen bei den Kindern und Jugendlichen. Da schreit nun mal nicht jeder ‚juchhu, ich will Lehrkraft werden‘. Die pädagogische Profession hat aufgrund der miesen Arbeitsbedingungen einen entsprechenden Ruf. Hier sind in erster Linie die Länder, aber auch der Bund in der Pflicht, Schule als guten Lern- und Arbeitsort auszugestalten“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, anlässlich des morgigen Weltlehrertags und vor dem Hintergrund der heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu Lehramtsabsolventinnen und -absolventen, Quereinsteigerinnen und -einsteigern. Gohlke weiter:

„Die Empfehlung an Lehrkräfte, mehr Yoga zu machen, ist zynisch und hilft auch nicht weiter. Wichtiger wären beispielsweise die Entlastung der Lehrkräfte von bürokratischen Aufgaben, Raum für mehr externe Schulentwicklungsberatung oder die Gleichstellung bei der Bezahlung von Lehrkräften unabhängig von Schulform und Schulstufe (A 13/E 13) bundesweit. Es braucht eine Ausbildungsoffensive. Die Studien- und Ausbildungsbedingungen müssen insgesamt verbessert und mit der Praxis verzahnt, die Qualität der Lehre gesteigert werden. Die Lehrerbildung darf nicht länger ein Sparmodell an den Hochschulen sein. Und wir brauchen schleunigst Strategien, um die Abbruchquoten bei Lehramtsstudierenden deutlich zu senken. Seiten- und Quereinsteigerinnen und -einsteiger, ohne die es nicht mehr geht, müssen besser qualifiziert, betreut und bezahlt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 04.10.2023

„Statt anzupacken und die Probleme in den Griff zu kriegen, ist die Bundesregierung in ihren kulturkämpferischen Attitüden um die Erhaltung des Status quo der sozialen Spaltung in der Gesellschaft und im Bildungssystem bemüht. Es herrschen Druck und Ängste, Lehrkräfte am Rande der Belastbarkeit stehen vor unmotivierten und unkonzentrierten Kindern und Jugendlichen im Klassenraum, manch Schüler kommt ohne Frühstück in die Schule, andere klemmen sich den Unterricht ganz – wie kann die Bundesregierung die Augen so dermaßen vor diesen Zuständen verschließen“, erklärt Nicole Gohlke, Sprecherin für Bildung und Wissenschaft der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das heute veröffentlichte Deutsche Schulbarometer. Nicole Gohlke weiter:

„DIE LINKE hat am Montag das umfassende Forderungspapier ,Entschlossen gegen den Bildungsnotstand‘ vorgelegt. Schulen müssen ,Wohlfühlorte‘ werden. Deswegen fordert die Linksfraktion im Bundestag in einem Antrag ein 100 Milliarden-Euro-Sondervermögen für Bildung zur Sanierung, Modernisierung und Unterstützung der Bildungseinrichtungen, um die Mangelwirtschaft zu beenden. Leistungsdruck und Angst müssen aus den Klassenzimmern verschwinden.

In der Bildungspolitik muss endlich radikal umgesteuert werden, sonst fährt das Schulsystem sehenden Auges gegen die Wand – auf Kosten aller Beteiligten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 20.09.2023

Am 29. September 2023 hat der Bundesrat Änderungen im Passrecht zugestimmt, die der Bundestag im Juli verabschiedet hatte.

Dass Gesetz sieht insbesondere die Abschaffung des Kindereisepasses vor. An dessen Stelle kann ein elektronischer Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer beantragt werden, der für weltweite Reisen nutzbar ist. In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, der in der Regel sofort ausgestellt werden kann.

Maßnahme gegen Kindesmissbrauch

Die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes soll zudem Kindesmissbrauch im Ausland verhindern. Wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass Personen im Ausland Missbrauchshandlungen begehen würden, können die Behörden einen Pass versagen, den vorhandenen Pass entziehen oder die Ausreise untersagen.

Versand von Ausweisdokumenten

Behörden dürfen künftig Pässe, Personalausweise, elektronische Aufenthaltstitel und eID-Karten auf Wunsch – im Inland – per Post an die antragstellende Person versenden – damit entfällt die Notwendigkeit, das Dokument persönlich auf dem Amt abzuholen. Das Gesetz schafft die Grundlage für entsprechende Verordnungen.

Weniger Bürokratie

Insgesamt modernisiert das Gesetz Verwaltungsabläufe und reduziert den Aufwand für Pass-, Ausweis- und Ausländerbehörden sowie Bürgerinnen und Bürger. Laut Gesetzesbegründung soll es auch die Sicherheit und Integrität der Daten in Pässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln sichern und somit das Vertrauen in diese Dokumente aufrechterhalten.

Weitere Schritte

Nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens kann das Gesetz jetzt dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitetet, danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden und dann wie geplant zu wesentlichen Teilen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Quelle: Beschluss Plenarsitzung des Bundesrates vom 29.09.2023

Deutschlandweit haben bisher 28.322 Schulen von den Fördermitteln des Digitalpakts Schule profitiert. Das geht aus einer Antwort (20/8382) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8193) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Ferner seien von den insgesamt zur Verfügung stehenden 6,5 Milliarden Euro des Digitalpaktes bereits rund 4,5 Milliarden Euro in konkreten Projekten in Schulen gebunden, schreibt die Bundesregierung.

Mit dem Digitalpakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bis zum Jahr 2024 bei der Digitalisierung des Bildungswesens. Wie es in der Antwort der Bundesregierung weiter heißt, seien die konkrete Ausgestaltung eines Digitalpakts 2.0 sowie eine mögliche Anschlussfinanzierung, Gegenstand laufender Abstimmungen zwischen der Bundesregierung und den Ländern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 690 vom 26.09.2023

Die Bundesregierung weist die Kritik der Unionsfraktion zurück, dass junge Arbeitslose (unter 25 Jahre) künftig nicht mehr durch die Jobcenter, sondern durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) betreut werden sollen. Aus Sicht der Union geht dadurch die jahrelang aufgebaute Expertise der Jobcenter verloren und die Idee der Beratung aus einer Hand wird konterkariert. In ihrer Antwort (20/8368) auf eine Kleine Anfrage (20/8132) der CDU/CSU-Fraktion betont die Regierung, künftig solle allen das gleiche Unterstützungsangebot zur Verfügung gestellt und Doppelstrukturen beendet werden. Diese entstünden, weil bei der Betreuung durch die BA oder die Jobcenter danach unterschieden werde, ob junge Menschen oder ihre Eltern Bürgergeld beziehen oder nicht. Gleichzeitig leiste das Bundesministerium für Arbeit und Soziales damit seinen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts, der ab dem Jahr 2025 damit um 900 Millionen Euro entlastet werde, verteidigt sich die Regierung in der Antwort weiter.

Sie stellt darüber hinaus klar, dass auch in der Zuständigkeit der BA den jungen Arbeitslosen eine „umfassende“ Förderung zuteil werden soll, die konkreten Regelungen würden noch erarbeitet. Außerdem werde versucht, Mitarbeiter der Jobcenter für diese Beratungsleistung der BA zu gewinnen, so dass keine Expertise verloren gehe. Im Haushalt der BA seien ab 2025 Mehrausgaben von einer Milliarde Euro eingeplant, wie aus der Antwort weiter hervorgeht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 685 vom 25.09.2023

Welche Auswirkungen die Zuwanderung auf die Sozialversicherungssysteme in Deutschland insgesamt hat, kann die Bundesregierung nicht im Detail beantworten. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/8270) auf eine Kleine Anfrage (20/8091) der CDU/CSU-Fraktion. Darin führt die Regierung unter anderem aus, dass es keine Zu- und Fortzugsstatistik gebe, die den Zuwanderungsgrund aufschlüssele. Die Union wollte unter anderem wissen, wie viele Menschen in den vergangenen 30 Jahren über das Merkmal Fachkräfteeinwanderung oder über ein Asylverfahren in den Statistiken der Sozialversicherung gelistet werden. Das Statistische Bundesamt (StBA) führe die amtliche Wanderungsstatistik, die im Sinne der Fragestellung die Fälle von Zuzügen nach Deutschland und Fortzügen aus Deutschland statistisch darstelle. Diese Statistik differenziere aber weder im Falle eines Zuzugs noch eines Fortzugs nach Zuwanderungsgründen oder Qualifikationsstatus, so die Regierung. Sie verweist aber ganz allgemein auf den tendenziell verjüngenden Effekt der Zuwanderung auf die Sozialsysteme: „Da Zuwanderung regelmäßig verjüngend auf die Bevölkerungsstruktur wirkt, kann sie in einer alternden Gesellschaft einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels leisten.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 684 vom 25.09.2023

Der Petitionsausschuss verlangt Verbesserungen für pflegende Angehörige bei der gesetzlichen Rente. Eine Petition, in der Entgeltpunkte bei der Rente für jene Pflegepersonen gefordert werden, die parallel eine Vollzeitbeschäftigung ausüben, soll daher nach dem Willen des Ausschusses mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales überweisen werden, „soweit es um Verbesserungen für pflegende Angehörige bei der gesetzlichen Rente geht“. Die entsprechende Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedete der Ausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig.

Die Petentin spricht in ihrer öffentlichen Eingabe (ID 122248) von einer Benachteiligung, wenn nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind, wegen der Pflege nicht versicherungspflichtig seien und keine Entgeltpunkte erhielten. Wer mehr arbeitet werde dafür nicht belohnt, kritisiert sie. Wenn ein Angehöriger als Pflegeperson zusätzlich zur Vollzeitbeschäftigung einen Angehörigen pflegt, muss aus ihrer Sicht diese zusätzliche Arbeit und Zeit auch bei der Rente in Form von Entgeltpunkten und Arbeitszeit anerkannt werden.

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung darauf, dass die Pflegeversicherung die Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung nach der grundlegenden Vorschrift des Paragraf 44 11. Buches Sozialgesetzbuch dann übernimmt, „wenn die Pflegeperson regelmäßig neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig ist“. Diese Vorschrift sei im Rentenrecht umgesetzt worden. Nach Paragraf 3 Satz 3 des 6. Buches Sozialgesetzbuch seien nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, die neben der Pflege regelmäßig mehr als 30 Stunden wöchentlich beschäftigt oder selbständig tätig sind, wegen der Pflege nicht versicherungspflichtig, heißt es in der Vorlage.

Die rentenrechtliche Berücksichtigung von Pflegezeiten, so schreibt der Petitionsausschuss, stelle grundsätzlich keinen allgemeinen Nachteilsausgleich für besonders belastete Pflegepersonen dar. Vielmehr sollen damit ausschließlich Lücken in der Alterssicherung in pauschaler Form ausgeglichen werden, die durch Pflegetätigkeiten entstehen. Sie sei also für Pflegepersonen gedacht, „die wegen der Pflege ihre Erwerbstätigkeit so erheblich einschränken, dass sie neben einer finanziellen Einbuße auch deutliche Nachteile in ihrer Alterssicherung in Kauf nehmen müssen“.

Im Grundsatz halten die Abgeordneten der Vorlage zufolge die bestehende Regelung für sachgerecht. Der Petitionsausschuss unterstütze jedoch Möglichkeiten der Verbesserung für pflegende Angehörige und plädiere daher für die Erwägungsüberweisung, heißt es in der einstimmig verabschiedeten Beschlussempfehlung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 677 vom 21.09.2023

Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich in einem Antrag (20/8406) gegen die geplante Absenkung der Verdienstgrenze beim Elterngeld aus. Die Bundesregierung plant, dass Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von über 150.000 Euro keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben sollen. Bislang liegt die Verdienstgrenze bei 300.000 Euro.

Aus Sicht der Unionsfraktion trifft die Bundesregierung damit „vor allem auch Eltern, die diese Gesellschaft und das Sozialsystem tragen. Das sind nicht die Superreichen, sondern die, die sich mit Bildung, Fleiß und 40-Stundenwoche ein gutes Leben aufgebaut haben“. Für die Abgeordneten stellt die geplante Änderung zudem ein „katastrophales Signal dar, das sich gegen Kinder, die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen richtet“. Sie verweisen in diesem Zusammenhang auf Angaben des IW Köln, nach denen sich die Einkommensverteilung bei den betroffenen Paaren so gestaltet, dass es häufig die Männer seien, die mehr verdienen als die Frauen. Die Absenkung der Verdienstgrenze würde dann laut Unionsfraktion dazu führen, dass die häufig weniger verdienenden Frauen vielfach die Kinderbetreuung wahrnehmen und die Männer zur Arbeit gehen werden, „nicht weil diese Paare das so wollen, sondern weil sie Miete, Heizung und Lebensmittel bezahlen müssen und weil sie rechnen können“.

Der Antrag soll am Donnerstag erstmalig im Plenum beraten werden, gemeinsam mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz (20/8298). Der Entwurf enthält die geplante Absenkung der Verdienstgrenze.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 672 vom 20.09.2023

Die Unionsfraktion fordert in einem Antrag (20/8399) ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die Chancen von Kindern und deren Lebensbedingungen zu verbessern. Sie schreibt darin: „Kinder sollen unabhängig vom Geldbeutel und Bildungshintergrund ihrer Eltern oder der Zuwanderungsgeschichte ihrer Familie gerechte Chancen in unserer Gesellschaft erhalten. Wir setzen uns dafür ein, ihnen ein Umfeld zu schaffen, indem sie die Möglichkeit haben, ihr volles Potenzial zu entfalten – in erster Linie durch ein gut funktionierendes, ineinandergreifendes Bildungs- und Betreuungssystem.“

Die Union verweist weiter auf alarmierende Ergebnisse aktueller Bildungsstudien, die immer noch einen deutlichen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsweg belegten. Außerdem hätten aktuelle Preisentwicklungen dazu beigetragen, Erfolge bei der Armutsbekämpfung wieder zunichte zu machen. Die Bundesregierung habe darauf bisher keine adäquaten Antworten gefunden, so der Vorwurf der Abgeordneten.

Sie fordern deshalb unter anderem eine Stärkung der Frühen Hilfen, damit Familien frühzeitig Zugang zum Hilfesystem und passgenaue Unterstützung lokaler Anbieter erhalten. Die Zahl von Familien steige, die Unterstützung benötigen, so die Union. Außerdem verlangt die Fraktion die Einführung einer bundesweit einheitlichen Diagnostik des Entwicklungsstands von Kindern, die Einführung einer verpflichtenden Vorschulförderung bei Förderbedarf und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Kita und Grundschule.

Als Reaktion auf die von der Ampel-Regierung beschlossene Kindergrundsicherung macht sich auch die Unionsfraktion für eine andere finanzielle Unterstützung von Familien durch Kindergeld und Kinderzukunftsgeld stark: „Der Begriff des Kindergeldes und seine Ausgestaltung als Familienleistung sollen erhalten und die Leistung fortlaufend bedarfsgerecht angepasst werden. Die familienpolitischen Leistungen, die Kinder vor einer Armutsgefährdung schützen, sollen dagegen zu einem ‚Kinderzukunftsgeld‘ gebündelt werden. Zum Kinderzukunftsgeld gehören der Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Sozialgesetzbuch II (Teilhabebetrag). Für Kinder, deren Familie Bürgergeld bezieht, sind Regelsatz und der Teilhabebetrag ebenfalls zusammenzuführen. Beim Teilhabebetrag sollen der Mitgliedsbeitrag für Vereine empirisch ermittelt und jährlich dynamisiert, tatsächliche Aufwendungen für Sportgeräte und Musikinstrumente und der für Kinder so wichtige Besuch von Schwimmkursen übernommen werden. Außerdem soll das Schulbedarfspaket mit dem Kinderzukunftsgeld automatisch zu Beginn des Schulhalbjahres allen Anspruchsberechtigten ausgezahlt werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 671 vom 20.09.2023

Für Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sind die Kürzungen im Haushaltsplan ihres Ministeriums für 2024 kein Grund zur Freude. Den ursprünglichen Regierungsansatz (knapp sechs Milliarden Euro) für den Einzelplan 17 habe man jedoch in den Verhandlungen mehr als verdoppeln können und das sei natürlich auch ein großer Erfolg, betonte Paus vor den Abgeordneten des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochvormittag. Sie verteidigte bei dieser Gelegenheit noch einmal ihre Pläne für die Kindergrundsicherung, die 2025 eingeführt werden soll. Auch wenn die dafür eingeplanten Mittel sehr deutlich unter ihren Vorstellungen lägen, sei es ein erster wichtiger Schritt, der für einzelne Gruppen zeitnah leichte materielle Verbesserungen bedeuten werde. „Vor allem aber wird es einfacher, Leistungen zu bekommen, sagte sie. Die AfD-Fraktion stellte klar, dass sie das Projekt der Kindergrundsicherung nicht unterstütze.

Kritisch äußerten sich die Fraktionen zu den Folgen der Kürzungen von rund 200 Millionen Euro gegenüber dem Haushalt für 2023. Die Unionsfraktion zielte dabei vor allem auf die Absenkung der Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld (von 300.000 auf künftig 150.000 Euro Jahreseinkommen) ab. Sie fragte aber weiter, wie auch die SPD-Fraktion und Die Linke, kritisch nach, ob für den Bereich des Kinder- und Jugendplans weitere Kürzungen in den kommenden Jahren zu erwarten seien. Dies verneinte die Ministerin. Sehr große Sorge quer durch die Fraktionen lösten die Kürzungen bei den Freiwilligendiensten aus (25 Millionen Euro beim Freiwilligen Sozialen Jahr und 53 Millionen Euro beim Bundesfreiwilligendienst). Man wolle versuchen, in den Haushaltsberatungen noch Änderungen zu erreichen, betonte unter anderem die FDP-Fraktion. Ministerin Paus betonte, dass die laufenden Freiwilligen-Programme bis Sommer 2024 abgesichert seien. Die Linke kritisierte den Haushalt deutlich als “absolute Mangelverwaltung„, sämtliche Kürzungen seien eine Katastrophe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 666 vom 20.09.2023

Um den Schutz geflüchteter Frauen und Mädchen in Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/8279) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7836). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, ob nach Ansicht der Bundesregierung für alle Frauen in Asylverfahren standardmäßig Anhörerinnen vorgesehen werden sollten, um die Hürden für die Benennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe zu senken, und was sie gegebenenfalls diesbezüglich plant.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, beinhalten die EU-Asylverfahrensrichtlinie und das nationale Asylrecht keinen Rechtsanspruch auf die Bearbeitung des Asylverfahrens durch eine Person eines bestimmten Geschlechts. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) versuche jedoch stets im Einzelfall unter Berücksichtigung der vorhandenen Personalkapazitäten dem Anliegen von vulnerablen Personen nach Mitarbeitenden und Sprachmittelnden eines bestimmten Geschlechtes nachzukommen. Alle Entscheidenden im Bamf seien zudem verpflichtend im Modul der EU-Asylagentur „Interviewing Vulnerable Persons“ geschult. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung, für alle weiblichen Antragstellenden standardmäßig Anhörerinnen einzusetzen, sei daher nicht geplant.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 662 vom 20.09.2023

Wie steht es um den Wohlstand der Bevölkerung? Wie zufrieden ist die Bevölkerung? Wie zufrieden Menschen mit ihrem Leben tatsächlich sind, hängt nicht nur vom Gesundheitszustand oder vom Einkommen ab, sondern auch von anderen demografischen Merkmalen. In seiner ersten Ausgabe untersucht der „BiB.Monitor Wohlbefinden“, inwieweit die Lebenszufriedenheit mit der familiären Situation, der Bildung, der Zuwanderungsgeschichte, Umzugs- und Pendelerfahrungen oder der Entfernung zur älteren Generation zusammenhängt. Dabei wird nicht nur die durchschnittliche Zufriedenheit betrachtet, sondern auch auf die Ränder der „Zufriedenheitsverteilung“ geschaut.

ALLEINERZIEHENDE SIND HÄUFIGER UNZUFRIEDEN

Menschen, die einen Partner bzw. eine Partnerin oder Kinder haben, sind tendenziell zufriedener mit ihrer Lebenssituation. Es ist allerdings besonders auffällig, dass sich unter Alleinerziehenden ein hoher Anteil wenig Zufriedener findet. Während nur rund ein Drittel der Befragten, die mit einem Partner oder einer Partnerin und Kindern zusammenleben, wenig zufrieden ist, ist dieser Anteil in Ein-Eltern-Haushalten fast doppelt so hoch (57 %).

„Einsamkeit und bei Singles mit Kindern auch die besonderen Herausforderungen, sich ohne Partner oder Partnerin im Haushalt um Kinder zu kümmern, gehen mit einer geringeren Lebenszufriedenheit einher. Der Anteil von Singles mit Kindern hat in den letzten Jahrzehnten immer weiter zugenommen. Hier herrscht ein ganz großer Unterstützungsbedarf vor, um ihr Wohlbefinden zu steigern, da dieses auch die Kinder beeinflussen kann“, sagt C. Katharina Spieß, Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB).

ZUGEWANDERTE BESONDERS ZUFRIEDEN – IM GEGENSATZ ZU IHREN HIER GEBORENEN KINDERN

Personen mit eigener Zuwanderungserfahrung, die sogenannte „erste Generation“, geben mit einem Durchschnittswert von 6,8 auf einer Skala von 0 bis 10 eine recht hohe Lebenszufriedenheit an. Die Kinder der Zugewanderten, die sogenannte „zweite Generation“, sind dagegen etwas weniger zufrieden (6,5), obwohl sie im Hinblick auf Bildungsabschlüsse und Einkommen tendenziell erfolgreicher sind als ihre Eltern.

„Vermutlich vergleichen Zugewanderte der ersten Generation ihr Leben eher mit der Situation im Herkunftsland, während die zweite Generation ihr Leben häufiger im Vergleich zu Personen ohne Migrationshintergrund bewertet. Sie ist dadurch stärker für bestehende Unterschiede zu diesen sensibilisiert“, erläutert C. Katharina Spieß.

RÄUMLICHE ENTFERNUNG ZWISCHEN DEN GENERATIONEN BEEINFLUSST LEBENSZUFRIEDENHEIT

Das subjektive Wohlbefinden ist direkt und indirekt von der Elterngeneration geprägt. So wirkt sich der Bildungsabschluss der Eltern nicht nur auf die bildungsbezogenen Chancen ihrer Kinder aus, sondern auch auf das Wohlbefinden. Erwachsene Kinder von Eltern ohne Hochschulabschluss geben häufiger an, weniger zufrieden zu sein.

Auch die Distanz zum Elternhaus spielt eine Rolle für das Wohlbefinden der erwachsenen Kinder. Die größte Zufriedenheit berichten diejenigen, die bis zu einer Stunde Fahrzeit mit dem Auto entfernt von den Eltern wohnen.

PENDELN WIRKT SICH NEGATIV AUF ZUFRIEDENHEIT AUS

Liegt der Arbeitsplatz weiter vom Wohnort entfernt, müssen Pendeln und Umzug gegeneinander abgewogen werden. Lange tägliche Arbeitswege können einen Stressfaktor darstellen, der die Lebenszufriedenheit verringert. Laut BiB.Monitor Wohlbefinden berichten Personen mit langen täglichen Arbeitswegen eine geringere Lebenszufriedenheit. Berufliche Umzüge hingegen stehen mit einem Anstieg der Lebenszufriedenheit in Zusammenhang (26 % sehr Zufriedene vs. 17 % bei Personen ohne Umzug).

„Seit der Coronazeit, aus der die Daten der Erhebung stammen, ist Homeoffice weiter verbreitet und bietet eine Alternative zum täglichen Pendeln. Wenn lange Pendelstrecken entfallen, kann sich das letztlich positiv auf die Lebenszufriedenheit auswirken“, sagt Nico Stawarz, Forscher am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB).

Der BiB.Monitor Wohlbefinden erscheint einmal im Jahr und startet 2023 mit seiner ersten Ausgabe, in der verschiedene demografische Gruppen analysiert werden. Die Forschenden des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) nutzen zur Analyse des Wohlbefindens primär Daten des familiendemografischen Panels FreDA. Darüber hinaus werden für einige Analysen die Daten des Surveys on Health and Retirement in Europe, kurz SHARE, verwendet. Mehr Infos unter www.bib.bund.de/wohlbefinden

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 05.10.2023

Psychische Gesundheit in Deutschland hat sich in den vergangenen 20 Jahren verbessert, büßte während Rezessionen aber erheblich ein – Deutliche Unterschiede bestehen zwischen Männern und Frauen sowie zwischen Menschen in Ost- und Westdeutschland

Die psychische Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland hat sich von 2002 bis 2020 ähnlich wie die Wirtschaftsleistung entwickelt: Sie verbesserte sich in den vergangenen 20 Jahren und erlitt Einbrüche nach der Finanzkrise 2009 und zu Beginn der Corona-Pandemie 2020. Neben wirtschaftlichen Entwicklungen spiegeln sich soziale Ungleichheiten in der psychischen Gesundheit wider: Sie unterscheidet sich nach Geschlecht, Wohnort, Hochschulabschluss und Migrationshintergrund. Dies sind die Kernergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Anlässlich des Welttags für psychische Gesundheit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 10. Oktober untersuchten DIW-Wissenschaftler*innen, wie sich die psychische Gesundheit in Deutschland entwickelt hat. Sie nutzten dafür Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP).

Psychische Gesundheit von Frauen verschlechtert sich in Pandemie

Frauen hatten über den gesamten Zeitraum eine deutlich schlechtere psychische Gesundheit als Männer. Der Abstand zwischen den Geschlechtern hatte sich bis 2018 zwar leicht verringert, mit der Pandemie kehrte sich diese Entwicklung jedoch wieder um. „Dies liegt möglicherweise an der sogenannten Retraditionalisierung der Geschlechterrollen. Frauen haben in der Pandemie wieder mehr Haus- und Sorgearbeit übernommen und waren dadurch in der Krise vermehrt belastet“, erklärt Studienautor Daniel Graeber vom SOEP.

Auch nach Wohnort gibt es erhebliche Unterschiede: Menschen in Ostdeutschland haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung eine schlechtere psychische Gesundheit als jene in Westdeutschland. Die positive Nachricht: Der Abstand hat sich von 2002 bis 2020 merklich verringert. „Wir sehen hier einen echten Aufholtrend“, meint Graeber.

Die psychische Gesundheit unterscheidet sich ebenfalls nach Abschluss und Migrationshintergrund: Akademiker*innen verfügen über eine bessere psychische Gesundheit als Menschen ohne Hochschulabschluss, Menschen ohne Migrationshintergrund stehen etwas besser da als jene mit Migrationshintergrund.

„Die Unterschiede entlang entscheidender Merkmale zeigen, dass sich soziale Ungleichheiten auch in der psychischen Gesundheit widerspiegeln. Normativ ist das problematisch“, so Graeber. Das häufig beschriebene soziale Gefälle der physischen Gesundheit zeigt sich auch in der psychischen Gesundheit.

Psychische Gesundheit und Wirtschaft müssen nach diesen Ergebnissen zusammengedacht werden. „Wirtschaftliche Abschwünge wie der aktuelle verschlechtern im Schnitt die psychische Gesundheit der Bevölkerung – nicht nur direkt durch Arbeitslosigkeit, sondern auch indirekt dadurch, dass Menschen sich vermehrt Sorgen machen. Dies ist ein Befund, der noch stärker bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden muss“, so Graeber. So könnte beispielsweise der Zugang zu Unterstützungsmaßnahmen im Zweifel erleichtert werden, um Risiken für die psychische Gesundheit zu mindern.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 05.10.2023

Die hohe Inflation, steigende Zinsen sowie eine schwache Auslandsnachfrage haben die wirtschaftliche Entwicklung gedämpft. Die Zahl der Arbeitslosen wird um 190.000 in 2023 und um 60.000 Personen in 2024 zunehmen. Das geht aus der am Freitag veröffentlichten IAB-Prognose für die Jahre 2023 und 2024 hervor. Die Jobchancen von Arbeitslosen sind derzeit so niedrig wie zu Corona-Zeiten. Entsprechend liegt die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich über dem Vor-Corona-Niveau.

Insgesamt erwarten die Forschenden für 2023 einen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts um -0,6 Prozent, für 2024 ein Wachstum von 1,1 Prozent. Die Erholung setzt voraus, dass die Inflation deutlich sinkt. „Der Wirtschaftsabschwung hat sich in Deutschland festgesetzt. Das macht sich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar, gemessen an der schwachen Konjunktur hält er sich aber vergleichsweise gut“, erläutert Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. 

Im Jahresdurchschnitt 2023 dürfte die Zahl der Erwerbstätigen laut IAB-Prognose trotz des aktuellen Dämpfers um 310.000 Personen höher liegen als noch im Vorjahr. Für 2024 wird mit einem nochmaligen Anstieg um 160.000 Personen gerechnet. Ebenfalls ansteigen wird laut Prognose die Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Personen. Aufgrund der schwachen Wirtschaftsentwicklung und der Knappheit an Arbeitskräften rechnet das IAB für 2023 mit einem vergleichsweise geringen Anstieg von 250.000 Personen auf 34,76 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Im Vergleich zu 2022 reduziert sich der Beschäftigungszuwachs um mehr als die Hälfte. Mit der wirtschaftlichen Erholung wird zwar auch der Aufwärtstrend wieder stärker zur Geltung kommen. Wegen einer relativ schwachen Startposition aus dem laufenden Jahr ergibt die Prognose für 2024 aber nur ein Wachstum von 130.000 auf dann 34,89 Millionen Personen.

Den höchsten Beschäftigungszuwachs mit jeweils 100.000 zusätzlichen Stellen im Jahr 2023 und 60.000 Stellen im darauffolgenden Jahr erwarten die Forschenden in den Bereichen Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit. In der Land- und Forstwirtschaft sowie im Baugewerbe rechnet das IAB mit leichten Rückgängen.

Das Erwerbspersonenpotenzial dürfte 2023 um rund 410.000 kräftig wachsen. Für das Jahr 2024 ist mit einem weiteren Wachstum von 90.000 Personen zu rechnen.

„Die Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung steht angesichts der konjunkturellen Schwäche, tiefgreifender Transformationen und der Arbeitskräfteknappheit vor großen Herausforderungen. Es braucht daher ein umfassendes Transformationsprogramm“, erklärt IAB-Ökonom Weber. Dabei gehe es um Investitionsförderung, Infrastruktur, Kompetenzentwicklung und Datenpolitik, ebenso wie um eine umfassende Fachkräftesicherung.

Die IAB-Prognose ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-18.pdf. Ein begleitendes Interview zur Prognose finden Sie hier: https://www.iab-forum.de/der-wirtschaftsabschwung-hat-sich-in-deutschland-festgesetzt.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) 
vom 22.09.2023

StoryMap der Statistischen Ämter zeigt regionale Veränderungen zwischen 1997 und 2022 basierend auf Daten aus dem Mikrozensus

Im Jahr 2022 waren in Deutschland etwa 7 von 10 Müttern mit Kindern unter 18 Jahren erwerbstätig. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg der Anteil erwerbstätiger Frauen mit minderjährigen Kindern seit 1997 von 58 % auf 69 %. Gleichzeitig haben sich regionale Unterschiede in diesen 25 Jahren deutlich verringert: Die Erwerbstätigenquoten der Mütter in West- und Norddeutschland näherten sich den nach wie vor höheren Quoten der Mütter in Ost- und Süddeutschland an. 

So gingen im Jahr 2022 in den westdeutschen Bundesländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) 66 % und in Norddeutschland (Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) 68 % der Mütter mit minderjährigen Kindern einer Erwerbstätigkeit nach. In Süddeutschland (Bayern, Baden-Württemberg) lag die Erwerbstätigenquote bei 70 % und in den ostdeutschen Bundesländern (Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) bei 76 %. 

Im Jahr 1997 waren die regionalen Unterschiede noch weitaus deutlicher: In den westdeutschen Bundesländern war damals nur die Hälfte (50 %) der Frauen mit Kindern unter 18 Jahren erwerbstätig, in Norddeutschland lag die Quote bei 55 % und in Süddeutschland bei 60 %. In Ostdeutschland gingen dagegen 69 % der Mütter minderjähriger Kinder einer Erwerbstätigkeit nach – und damit bereits im Jahr 1997 so viele wie im bundesweiten Durchschnitt des Jahres 2022. 

Interaktives Kartenangebot bietet regional tief gegliederte Ergebnisse zum Thema „Familie und Erwerbstätigkeit“

Diese und weitere Ergebnisse haben die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder in einer neuen StoryMap zum Thema „Familie und Erwerbstätigkeit“ veröffentlicht. Die StoryMap visualisiert in interaktiven Karten und Infografiken ausgewählte Ergebnisse aus dem Mikrozensus zur Veränderung der Familienstrukturen sowie der Erwerbstätigen- und Vollzeitquote von Müttern und Vätern im Zeitraum 1997 bis 2022. 

Die Kartendarstellungen geben neben den deutschlandweiten Werten Auskunft über regionale Ergebnisse auf Ebene der 96 Raumordnungsregionen. Regionale Trends sind aufgrund der Farbgebung direkt erkennbar, die Werte für einzelne Regionen lassen sich gezielt auswählen. Schieberegler ermöglichen auf allen Karten den dynamischen Wechsel zwischen den Ergebnissen aus 2022 und 1997 und machen den strukturellen Wandel im Zeitverlauf einfach nachvollziehbar.

Die StoryMap lässt sich in Sozialen Medien oder per E-Mail teilen. Alle Ergebnisse stehen zudem als Microsoft-Excel-Datei zum Download bereit. Weiterführende Informationen zur Methodik sind auf der StoryMap verlinkt. 

Zu finden ist die neue StoryMap im Internet unter https://storymap-familie-erwerbstaetigkeit.statistikportal.de 

Methodische Hinweise:

Die Daten basieren auf Ergebnissen aus dem Mikrozensus 2022 (Erstergebnisse) und 1997. Der Mikrozensus wurde 2020 neu gestaltet. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung sind auf der eigens eingerichteten Themenseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar. 

Erfasst werden Mütter und Väter im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind (in Hauptwohnsitzhaushalten). Der Berechnung der Erwerbstätigenquoten liegt das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit zugrunde: Personen, die ihr Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden als (zeitweise) nicht erwerbstätig behandelt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit etwa aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Erhebungszeitpunkt nicht aktiv ausüben, sind dagegen in der Zahl der Erwerbstätigen enthalten. 

Raumordnungsregionen stellen das Beobachtungs- und Analyseraster der Bundesraumordnung dar. Räumliche Basiseinheiten dieser Regionen sind kreisfreie Städte und Landkreise, um den Bezug auf die Regionalstatistik zu sichern. 

Weitere Informationen:

Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie der geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit enthält die Themenseite „Gleichstellungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Sie bietet einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.10.2023

  • Bevölkerungsvorausberechnung zeigt unterschiedliche Entwicklungen in westdeutschen und ostdeutschen Ländern (ohne Berlin)
  • Seit 2017 ziehen mehr Menschen aus dem Westen in den Osten als umgekehrt
  • Zuwanderung aus dem Ausland erfolgt überwiegend in westdeutsche Länder
  • Bevölkerung im Osten wächst seit 2017 allein in den Großstädten, im Westen auch in kleineren Orten und auf dem Land

Die Zahl der Menschen im Erwerbsalter wird in den nächsten Jahren und Jahrzehnten vor allem im Osten Deutschlands abnehmen – trotz Zuwanderung. Zum Jahresende 2022 lebten 51,4 Millionen Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren in Deutschland, davon 7,2 Millionen in den ostdeutschen Ländern. In den nächsten 20 Jahren wird deren Zahl in Ostdeutschland um mindestens 560 000 (-8 %) bis 1,2 Millionen Menschen (-16 %) zurückgehen. Bis zum Jahr 2070 ist hier mit einem Rückgang um mindestens 830 000 Menschen und maximal um 2,1 Millionen Personen in dieser Altersgruppe zu rechnen. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung anlässlich des Tages der Deutschen Einheit mit. Wie stark der Rückgang tatsächlich ausfällt, hängt vor allem vom künftigen Ausmaß der Zuwanderung aus dem Ausland ab.

In Westdeutschland könnte die Zahl der Menschen im Erwerbsalter bei weiterhin hoher Zuwanderung bis 2043 relativ gesehen nur leicht sinken – um 680 000 Personen (-2 %). Bei geringer Zuwanderung würde sie um 4,7 Millionen Menschen (-11 %) zurückgehen. In Berlin ist bei hoher Zuwanderung in den nächsten 20 Jahren eine Zunahme um bis zu 14 % von knapp 2,4 Millionen auf 2,75 Millionen 18- bis 64-Jährige möglich, bei niedriger Zuwanderung ein leichter Rückgang um 1 %.

Ein Grund für die unterschiedliche Entwicklung sind regionale Unterschiede in der Altersstruktur der Bevölkerung. „Die gegenwärtige Altersstruktur in Ostdeutschland ist noch immer durch den Geburteneinbruch nach der Deutschen Vereinigung und die verhältnismäßig starke Abwanderung der letzten Jahrzehnte geprägt“, erklärt Bettina Sommer, Expertin für Bevölkerungsentwicklung im Statistischen Bundesamt. „Selbst bei vergleichsweise hoher Zuwanderung, wie wir sie aktuell beobachten, können die damit verbundenen Verluste im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Bevölkerung im Erwerbsalter nicht kompensiert werden.“

Der Zuwanderung kommt mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung auch deshalb in Ost und West eine ähnlich große Rolle zu, weil länderübergreifend mehr Menschen sterben als geboren werden. Die Geburtenraten haben sich angeglichen und sind in Ostdeutschland (1,43 Kinder je Frau im Jahr 2022) derzeit geringfügig niedriger als in Westdeutschland (1,48 Kinder je Frau).

Seit 2017 ziehen mehr Menschen aus dem Westen in den Osten als umgekehrt

Die Abwanderung aus den ostdeutschen Bundesländern gen Westen hat neben dem Rückgang der Geburten und der im Vergleich zu den westdeutschen Ländern geringeren Zuwanderung aus dem Ausland nach 1991 jahrelang zu einem Schrumpfen sowie zur Alterung der Bevölkerung in Ostdeutschland beigetragen. In den letzten Jahren ist jedoch bei innerdeutschen Umzügen eine Veränderung zu beobachten. So ziehen seit 2017 durchgängig mehr Menschen von Westdeutschland in die ostdeutschen Länder als umgekehrt – und zwar überwiegend Personen im Erwerbsalter. Im Jahr 2022 waren 77 % der aus dem Westen in den Osten Zugezogenen zwischen 18 und 64 Jahre alt, 33 % waren zwischen 18 und 29 Jahre alt.

Zuwanderung aus dem Ausland erfolgt größtenteils in westdeutsche Bundesländer

Der geringe Bevölkerungsverlust im Westen Deutschlands durch die Abwanderung gen Osten wird allerdings durch die Zuwanderung aus dem Ausland mehr als kompensiert. Diese erfolgt nach wie vor größtenteils in die westdeutschen Länder. Von 1991 bis 2022 ist die Bevölkerung in Ostdeutschland (ohne Berlin) durch Zuwanderung aus dem Ausland über alle Altersgruppen hinweg um rund 1,2 Millionen Menschen gewachsen. Die Nettozuwanderung aus dem Ausland in die westdeutschen Länder war im selben Zeitraum mit knapp 8,9 Millionen Menschen rund acht Mal so groß. Nach Berlin betrug sie 0,7 Millionen Menschen.

Der Anteil der ausländischen Bevölkerung ist im Osten deutlich kleiner als im Westen. In den ostdeutschen Ländern stellten ausländische Staatsangehörige Ende 2022 gut 7 % (910 000) der Bevölkerung, in den westdeutschen knapp 16 % (10,6 Millionen).

Zahl der 18- bis 64-Jährigen in Ostdeutschland in den letzten fünf Jahren um 3 % gesunken

Die schneller vorangeschrittene Alterung in Ostdeutschland seit 1991 ist eine Ursache für den künftig zu erwartenden Rückgang der Bevölkerung im Erwerbsalter. Auch in den letzten fünf Jahren hat sich diese Entwicklung gezeigt: Von 2017 bis 2022 ging die Zahl der 18- bis 64-Jährigen in den ostdeutschen Ländern um gut 3 % auf 7,2 Millionen zurück. Dagegen nahm die Zahl der Menschen in der Altersgruppe 65plus um knapp 6 % auf 3,4 Millionen zu. In den westdeutschen Bundesländern blieb die Zahl der Menschen im Erwerbsalter dagegen im selben Zeitraum nahezu gleich. In Berlin wuchs sie um gut 3 % auf 2,4 Millionen.

Bevölkerung nahm in Ostdeutschland in den letzten fünf Jahren allein in Großstädten zu, in Westdeutschland auch in kleineren Städten und auf dem Land

Abgesehen vom durch den Zuzug aus der Ukraine geprägten Ausnahmejahr 2022 war die Bevölkerung in den ostdeutschen Bundesländern seit 2017 weiter rückläufig, während sie in Westdeutschland leicht wuchs. Ausnahmen bilden hier die Großstädte. In den ostdeutschen Großstädten wuchs die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner von 2017 bis 2022 um 2,6 % – und damit stärker als in westdeutschen Großstädten (+1,8 %). In mittleren und kleinen Städten sowie in Landgemeinden ging sie im selben Zeitraum allerdings eher zurück.

Dass es vor allem jüngere Menschen in die Großstädte zieht, macht sich bei der Entwicklung des Durchschnittsalters bemerkbar. Während dieses von 2017 bis 2022 in den Großstädten in Ost und West gleichermaßen eher stabil blieb, stieg es in mittleren und kleineren Städten sowie auf dem Land an. Insgesamt ist das Durchschnittsalter in Ostdeutschland mit 47,2 Jahren im Jahr 2022 allerdings höher als in den westdeutschen Bundesländern (44,2 Jahre) und in Berlin (42,4 Jahre).

Methodische Hinweise:

Für die Angaben zur künftigen Bevölkerungsentwicklung wurden Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung des Jahres 2022 und Ergebnisse der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Jahres 2043 miteinander verglichen. Das eigentliche Basisjahr der Vorausberechnung war 2021. Die Ergebnisse „bei geringer Zuwanderung“ entsprechen Variante 1, diejenigen bei „moderater Zuwanderung“ Variante 2 und die „bei hoher Zuwanderung“ Variante 3 der Vorausberechnung. Weitere Informationen zu Annahmen und Ergebnissen gibt es auf der Themenseite „Bevölkerungsvorausberechnung“.

Die dargestellten Bevölkerungszahlen für 2017 bis 2022 sind auf Basis des Zensus 2011 fortgeschrieben.

Bei den Gemeindetypen handelt es sich um ein räumliches Abgrenzungskonzept des BBSR, welches sich an der Bevölkerungszahl der Gemeinden und ihrer zentralörtlichen Funktion orientiert:

  • Großstädte sind Gemeinden mit mindestens 100 000 Einwohnern. Sie haben in der Regel eine oberzentrale Funktion – mindestens jedoch eine mittelzentrale Funktion inne.
  • Mittelstädte sind Gemeinden mit 20 000 bis unter 100 000 Einwohnern. Sie haben überwiegend eine mittelzentrale Funktion.
  • Kleinstädte sind Gemeinden mit 5000 bis unter 20 000 Einwohnern oder Gemeinden mit einer mindestens grundzentralen Funktion.
  • Landgemeinden sind Gemeinden mit unter 5000 Einwohnern ohne eine grundzentrale oder höhere Funktion.

Detaillierte Informationen zu den Gemeindetypen finden Sie auf der Internetseite des BBSR.

Weitere Informationen:

Weitere Analysen zur Bevölkerungsentwicklung in Städten und Umland finden Sie auf unserer Themenseite Großstadtregionen im Wandel.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 29.09.2023

    • 2,1 % mehr Kinder unter drei Jahren in Tagesbetreuung als im Vorjahr
    • Erstmals mehr als 60 000 Kindertageseinrichtungen in Deutschland
    • Zahl der Tageseltern sinkt im dritten Jahr in Folge

Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung ist zum 1. März 2023 gegenüber dem Vorjahr um rund 17 900 auf insgesamt 856 600 Kinder gestiegen. Damit waren 2,1 % mehr unter Dreijährige in Kindertagesbetreuung als am 1. März 2022. Der Zuwachs fiel etwas schwächer aus als im Vorjahr (2022: +28 800 oder +3,6 % auf 838 700 Kinder). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag die Betreuungsquote am Stichtag bundesweit bei 36,4 % (2022: 35,5 %). Beim Personal gab es in den Kindertageseinrichtungen einen Zuwachs um 3,2 % gegenüber dem Vorjahr, während die Zahl der Tagesmütter oder -väter um 1,5 % zurückging.

Bei der Betreuungsquote handelt es sich um den Anteil der in Kindertageseinrichtungen (zum Beispiel Kindertagesstätte) oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege (zum Beispiel öffentlich geförderter Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater) betreuten unter Dreijährigen an allen Kindern dieser Altersgruppe.

In Ostdeutschland ist mehr als die Hälfte der unter Dreijährigen in Tagesbetreuung, in Westdeutschland knapp ein Drittel

In den ostdeutschen Bundesländern (einschließlich Berlin) waren zum Stichtag 1. März 2023 durchschnittlich mehr als die Hälfte aller Kinder unter drei Jahren in einer Tagesbetreuung (54,2 %). In Westdeutschland war die Betreuungsquote mit 32,7 % nach wie vor deutlich niedriger als im Osten. Bundesweit hatten Mecklenburg-Vorpommern (59,2 %), Sachsen-Anhalt (59,0 %) und Brandenburg (57,6 %) die höchsten Betreuungsquoten. Unter den westdeutschen Bundesländern erreichte Hamburg mit 50,3 % die höchste Quote, mit deutlichem Abstand gefolgt von Schleswig-Holstein (38,3 %) und Niedersachsen (34,9 %). Bundesweit am niedrigsten waren die Betreuungsquoten in Bremen (30,7 %) sowie Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen (beide 31,0 %).

1,2 % mehr Kindertageseinrichtungen, jedoch 1,5 % weniger Tageseltern als im Vorjahr

Am 1. März 2023 gab es bundesweit 60 045 Kindertageseinrichtungen. Das waren 722 Einrichtungen mehr als zum gleichen Zeitpunkt des Vorjahres (+1,2 %). Die Zahl der dort als pädagogisches Personal oder als Leitungs- und Verwaltungspersonal beschäftigten Personen stieg um 23 000 oder 3,2 % auf 753 900. Demgegenüber sank die Zahl der Tagesmütter und -väter im dritten Jahr in Folge, und zwar um 631 auf 41 233 (-1,5 %).

Methodische Hinweise:

Die Daten aus den Statistiken der Kinder und tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege sowie in Großtagespflegestellen spiegeln nicht in jedem Fall das tatsächliche Betreuungsverhalten am 1. März 2023 wider. Hier wurden alle Kinder angegeben, die am Stichtag ein Betreuungsverhältnis hatten, unabhängig davon, ob diese am Stichtag betreut wurden oder keine Betreuung stattfand. Beim Personal wurden alle Personen berücksichtigt, die am Stichtag in einem gültigen Arbeitsverhältnis tätig waren.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen bietet die Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Basisdaten zur Kindertagesbetreuung in Deutschland sind zudem über die Tabellen Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen (22541)Kinder und tätige Personen in Kindertagespflege (22543) und Personen in Großtagespflegestellen und betreute Kinder (22545) in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. Das Angebot zu Statistiken der Kindertagesbetreuung in der Datenbank GENESIS-Online wurde in diesem Jahr umfangreich erweitert und bildet nun noch mehr Merkmale und Merkmalskombinationen ab.

Auf Basis der Ergebnisse der Statistiken der Kindertagesbetreuung, des Mikrozensus sowie der Bevölkerungsstatistik berechnet das Statistische Bundesamt seit 2009 auch eine Betreuungsquote von Kindern unter 6 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund nach Bundesländern. Die migrationsspezifischen Betreuungsquoten beschreiben für Kinder unter 6 Jahren den Anteil von Kindern mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund in Kindertagesbetreuung an allen Kindern mit beziehungsweise ohne Migrationshintergrund in der Bevölkerung. Die Erhebung des Mikrozensus wurde in den vergangenen Jahren neu konzipiert und seit 2020 wird der integrierte Mikrozensus erhoben. Daten zur migrationsspezifischen Betreuungsquote auf Grundlage des neuen Mikrozensus sind nunmehr für die Jahre 2021 und 2022 veröffentlicht. Die entsprechenden Online-Tabellen sind auf der Themenseite „Kindertagesbetreuung“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes ebenso verfügbar wie ausführliche Informationen zur Neuregelung des Mikrozensus.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 27.09.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

19 Tage verbleiben von heute an bis zum Bewerbungsschluss (10. Oktober 2023) des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises – Hermine-Albers-Preis – 2024. Gesucht werden bis dahin noch beim Praxispreis innovative Praxisangebote zum Thema „Ökologische Nachhaltigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe“, die zeigen wie sich die Einrichtungen selbst ökologisch nachhaltig ausrichten (z. B. beim Energiesparen oder verändertem Konsumverhalten) und/oder welche pädagogischen Angebote sie zum Thema haben. Mit der Ausschreibung des Praxispreises 2024 werden alle Akteur*innen in der Kinder- und Jugendhilfe angesprochen. In den Handlungsfeldern Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie (Frühe Hilfen, Familienbildung, Erziehungs- und Trennungsberatung), Kindertagesbetreuung, Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige werden verschiedenste pädagogische Angebote zum Thema ökologische Nachhaltigkeit entwickelt. Diese nehmen deren unterschiedlichen Themenkomplexe in den Blick, die sich nicht nur auf Deutschland beziehen, sondern auch auf die globalen Auswirkungen der Klimakrise (u. a. die sich verstärkenden Fluchtbewegungen aus dem Globalen Süden).

Außer dem Praxispreis sind auch der Medienpreis (nur für Journalist*innen) und der Theorie- und Wissenschaftspreis ohne Themenbindung ausgeschrieben. Die Ausschreibung zu allen drei Kategorien des Hermine-Albers-Preises finden Sie unter: www.agj.de/fileadmin/files/jugendhilfepreis/DJHP2024/230306layout2_faltblatt_djhp_2024_final.pdf

Pro Kategorie können ein Preisgeld in Höhe von 4.000 Euro und ein Anerkennungsbetrag von 1.000 Euro vergeben werden. Stifter des Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreises sind die Obersten Jugend- und Familienbehörden der Länder. Bewerbungen sind bis zum 10. Oktober 2023 online möglich unter www.agj.de/djhp/bewerbungsformular.html

Für Fragen rund um den Deutschen Kinder- und Jugendhilfepreis kontaktieren Sie bitte die Presse- und Öffentlichkeitsreferentin der AGJ, Sabine Kummetat, unter jugendhilfepreis@agj.de oder telefonisch unter (030) 400 40 219.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 21.09.2023

Die neue Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung zeigt eine alarmierende Zunahme demokratiefeindlicher Haltungen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: 

 

„Die Ergebnisse der Mitte-Studie sind nicht überraschend, weil sie absehbar waren. Seit Jahren warnt die demokratische Zivilgesellschaft entschieden vor der wachsenden Gefahr von rechts, ohne, dass politische Entscheider*innen diese Warnungen genügend ernst genommen und entsprechend reagiert haben. Stattdessen wird von einigen politischen Akteurinnen und Akteuren für mediales Interesse mit rechten Haltungen kokettiert, werden rassistische und protofaschistische Überzeugungen zur Grundlage vermeintlich rationaler Politikentscheidungen und vordergründig einfacher Lösungen. Wer die AfD durch Zusammenarbeit salonfähig macht, wer normalisiert, über nützliche und schlechte Geflüchtete zu sprechen, wer schulterzuckend die Armut von Kindern hinnimmt und eine Politik zugunsten einiger Weniger macht, während mehr und mehr Menschen den Anschluss verlieren – der muss sich direkt für diese Entwicklung mit verantworten. Es werden zurzeit rote Linien überschritten. Diese Grenzüberschreitungen werfen verstärkt die Frage auf: wird die Bedrohung von rechts ernst genug genommen?“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 21.09.2023

„Jedes Kind braucht eine Zukunft“ ist dieses Jahr das Motto des heutigen Weltkindertages. „Natürlich brauchen Kinder Fürsorge, Bildung, Schutz und Stärkung, damit sie ihren Weg in eine gute Zukunft gehen können. Vor allem aber gilt: Unsere Zukunft braucht jedes Kind. Deshalb ist es zukunftsvergessen, im Bundeshaushalt tiefe Einschnitte gerade da vorzunehmen, wo es um die Förderung von Kindern und Jugendlichen geht,“ kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa vor dem Hintergrund der Einspardebatten um den Haushalt des Bundesfamilienministeriums und am Tag einer größeren Mobilisierung gegen die Kürzungspläne.

Folgen der Pandemie, Krieg, Klimaangst

Viele Kinder und Jugendliche leiden massiv unter den Folgen der Pandemie, etwa, weil sie während der Lockdowns nicht ordentlich Lesen lernen konnten, weil sie dauerhaft den Anschluss in der Schule verloren oder den Start ins Berufsleben verpasst haben, weil Furcht vor Viren und Klimaangst sie in Depressionen stürzten, oder weil sich die Eltern vor lauter Existenzängsten nicht kümmern konnten. Zusätzlich sind sie belastet durch den Krieg in der Ukraine und die Erfahrungen steigender Gewaltbereitschaft im unmittelbaren Umfeld. Gerade bei Angeboten, die diese Probleme adressieren, soll gekürzt werden – etwa bei der Jugendsozialarbeit und den Frühen Hilfen. „Hier wird Hilfe verwehrt, die für junge Menschen Hoffnung und Perspektive bedeuten könnte“, so Welskop-Deffaa.

„Mit den drastischen Kürzungen bei Familienferienstätten und bei der Müttergenesung steht zu befürchten, dass unverzichtbare Entlastungs-Angebote wegbrechen. Gerade für Ein-Eltern-Familien oder Familien mit vielen Kindern ginge damit ein Angebot verloren, dessen Bedeutung als Kraftquelle und Mutmach-Oase unbestritten ist,“ betont die Caritas-Präsidentin.

Sparkurs der Bundesregierung ist kurzsichtig

„Wir dürfen junge Menschen und Familien nicht allein lassen. Die Kurzsichtigkeit des Sparkurses der Bundesregierung gefährdet das Netz der sozialen Infrastruktur für Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf“, kritisiert Welskop-Deffaa.

Die geplanten Einsparungen betreffen viele Beratungs- und Unterstützungsangebote: So sollen z.B. die Zuwendungen an die Bundesstiftung Frühe Hilfen um rund 10 Prozent gekürzt werden. Das trifft Schwangere, Kleinkinder und ihre Eltern in belasteten Lebenssituationen. Gerade in Ostdeutschland sind die Träger dringend auf Zuschüsse aus der Bundesstiftung angewiesen. „Frühe Hilfen“ bieten Familien mit Kindern von 0 bis 3 Jahren Beratung und Unterstützung und spielen eine wichtige Rolle beim Kinderschutz. Zu den Angeboten der „Frühen Hilfen“ gehören Familienhebammen, ehrenamtliche Familienpatinnen, Babylotsinnen und Besuchsdienste in Geburtskliniken.

Auch im Bereich der Jugendsozialarbeit haben die geplanten Haushaltspläne bittere Auswirkungen: Die Kürzungen im Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) um rund 20 Prozent bedeuten, dass z.B. das erfolgreiche Programm der Respekt Coaches beendet werden muss, und dass die gerade zu Schuljahresbeginn begonnene Arbeit der Mental Health Coaches an Schulen bereits nach diesem Schuljahr endet. Auch die Jugendmigrationsdienste haben keine sichere Perspektive.

„Genauso wie die fatalen Kürzungen bei den Jugendfreiwilligendiensten gehen all diese Einschnitte zulasten der Orientierungsmöglichkeiten von Heranwachsenden in einer immer unübersichtlicheren Welt,“ so Welskop-Deffaa.

Mehr Informationen

Unter dem Motto „Kürzt uns nicht weg“ demonstrieren heute Dutzende Sozialverbände und Organisationen in Berlin gegen die geplanten Haushaltskürzungen im Bereich Kinder, Jugend, Familie und Engagement. Die Mittel im sogenannten Kinder- und Jugendplan sollen laut Haushaltsplanung gegenüber 2023 um etwa ein Fünftel gekürzt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.09.2023

Mit Blick auf die Arbeitsmarktzahlen sagte Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, am Freitag in Berlin:

„Ein klares Signal an die Bundesregierung: Bei den Jobcentern kann nicht gespart werden, wenn Perspektiven für Arbeitssuchende schlechter werden. Wenn Arbeitgeber sich bei Neueinstellungen stärker zurückhalten, bleiben mehr Menschen ohne Job und landen in Langzeitarbeitslosigkeit. Das betrifft in Deutschland bald eine Million Menschen. 

Wenn die Bundesregierung wirklich an ihrem Plan festhält, die Mittel für die Jobcenter um 700 Millionen Euro zu kürzen, heißt das für all diejenigen, die künftig ihren Job verlieren, ab sofort: weniger Hilfe, weniger Weiterbildung, und damit weniger Aussicht, auf dem Arbeitsmarkt schnell wieder Fuß zu fassen. Je länger jemand arbeitslos ist, desto schwerer fällt es, eine neue Beschäftigung zu finden. Arbeitslosigkeit macht in vielen Fällen einsam und krank. 

Betroffene brauchen deshalb verlässliche Unterstützung, damit sie dem Arbeitsmarkt nicht dauerhaft verloren gehen. Sparpläne für die Förderung passen nicht zu steigenden Arbeitslosenzahlen und erst recht passen sie nicht zu den ständigen Klagen über fehlende Fach- und Arbeitskräfte.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 29.09.2023

Die EU hat nach langjährigem Ringen die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt im Juni 2023 ratifiziert. Sie ist am 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. „Dies ist ein historischer Schritt und ein wichtiges Signal. Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung, die alle EU-Mitgliedstaaten mit Priorität bekämpfen müssen.“, erklärt Ursula Matthiessen-Kreuder, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

EU-weit hat seit dem 15. Lebensjahr etwa jede dritte Frau körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren. Jede zwanzigste Frau wurde vergewaltigt, jede fünfte gestalkt und jede zweite Frau hat eine oder mehrere Formen der sexuellen Belästigung erfahren. Die Istanbul-Konvention bietet der EU mit ihrem ganzheitlichen Konzept nun ein wichtiges politisches und rechtliches Instrument für das Ziel, gewaltbetroffenen Frauen in der EU diskriminierungsfrei mit effektiven, opferschonenden und barrierearmen präventiven, strafrechtlichen, ineinandergreifenden politischen sowie Gewaltschutzmaßnahmen einen umfassenden Schutz zu gewähren.

„Das klare Bekenntnis der EU ist nach dem Backlash der vergangenen Jahre dringend notwendig. Kein EU-Mitgliedsstaat darf den individuellen Schutz von Frauen und LGBTQIA* unter dem Deckmantel des Familienschutzes unterwandern.“, betont die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dilken Çelebi. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Schritt der EU eine positive Kehrtwende in der Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt durch die Mitgliedstaaten markiert und noch weitere Mitgliedstaaten der EU und des Europarats mit einer Ratifizierung der Konvention folgen werden.

Auch für die EU darf es nicht der letzte Schritt bleiben. Weitere Initiativen sind unerlässlich für einen einheitlichen EU-weiten Mindestschutz vor den schwersten sowie vor neueren Formen geschlechtsspezifischer Gewalt wie der digitalen Gewalt gegen Frauen. Der djb unterstützt daher auch die derzeitige Arbeit an der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.  

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.10.2023

Schulklassen und Kitagruppen in ganz Deutschland waren zwei Wochen lang aufgerufen, selbstständig zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule und zum Kindergarten zu kommen. Die vom ökologischen Verkehrsclub VCD und dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) gemeinsam mit dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) organisierten Aktionstage waren wieder ein voller Erfolg.

 

Jeden September sind bei den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ Kinder, Erzieher*innen, Lehrkräfte und Eltern dazu aufgerufen, den Weg zu den Bildungseinrichtungen umweltschonend und sicher ohne Auto zurückzulegen. Auch dieses Jahr freuen sich das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) über eine rege Beteiligung an den Aktionstagen. Mit verschiedenen Projekten konnte gezeigt werden, dass es Alternativen zum Elterntaxi gibt, die einen sicheren Schulweg ermöglichen. Denn diese sorgen im ganzen Land für Verkehrschaos und Unfälle, viele Kinder fühlen sich unsicher mit der Verkehrsbelastung vor ihren Schulen. Schön also, dass die Alternative so einfach sein kann: Wenn wir alle zu Fuß, mit dem Rad oder mit dem Roller zur Schule kommen, löst sich der Stau in Luft auf!

 

Die an den Aktionstagen teilnehmenden Schulen und Kindergärten haben sich auch in diesem Jahr wieder viele kreative Aktionen einfallen lassen. Die besten Projektideen zeichnen die Verbände mit Bewegungssets und Spielen aus. Der erste Platz geht an die städtische Kita „Purzelbaum“ in Oestrich-Winkel (Hessen). Den Kindern standen täglich Mitmach-Angebote frei, beispielsweise eine Bastelaktion für das Fahrrad oder ein Fahrzeugtag, an dem der Fahrradbeauftragte der Stadt die Kinder besuchte. Gut angenommen wurde auch die Aktion, den Parkplatz vor der Kita zum Hindernisparcours und zum großen Straßenmalplatz zu machen. Den zweiten Platz belegt die Grundschule am Vierrutenberg in Berlin-Reinickendorf. Dort wurde während der Aktionstage ein Laufbus zur Schule über eine gesperrte Straße organisiert, es gab eine Stempelaktion über gelaufene und geradelte Kilometer und eine Ausstellung zum Thema „Mein Schulweg“. Der dritte Platz geht an die Marienschule Ochtrup (Nordrhein-Westfalen). Hier wurde von der Kinderkonferenz der Schule ein Erklärvideo erstellt, das Lehrkräfte, Eltern, Erziehungsberechtigte und die Kinder der Schule über die Aktionstage sowie die Weiterführung des Projekts informiert.

 

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende: „Unsere Aktionstage zeigen, dass wir uns im Verkehr an den Kleinsten orientieren müssen! Mehr Rücksicht und die Durchsetzung bestehender Verkehrsregeln sind Pflicht und kommen uns allen zugute. Und darüber hinaus muss viel mehr getan werden, damit unsere Kinder sicher und selbstständig mobil sein können. Tempo 30 innerorts, kindgerechte Fuß- und Radwege und nachhaltige Mobilitätsbildung sind Bausteine für eine bessere Mobilität und Teilhabe!“

 

Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Es ist immer wieder sehr beeindruckend zu sehen, dass Kinder eine sehr gute Einschätzung davon haben, was sie für einen sicheren Weg zur Schule oder in die Kita brauchen. Zum Beispiel weniger chaotische Zustände vor den Eingängen, indem auf das Elterntaxi verzichtet wird. Hier können viele Eltern noch so einiges von ihren Kindern lernen und sich an ihnen ein Beispiel nehmen: Indem endlich die allmorgendlichen Autokarawanen der Vergangenheit angehören.“

 

Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des VBE: „Die Aktionstage zeigen jedes Jahr eindrucksvoll, wie Kinder sich einen idealen Schulweg vorstellen. Sie sind bereit, auf Bequemlichkeit zu verzichten und haben Spaß an der Bewegung und der sozialen Interaktion mit Gleichaltrigen. Wir erhoffen uns, dass viele dieser Projekte so erfolgreich waren, dass sie auch nach den Aktionstagen fortgeführt werden und den Kindern und Jugendlichen so eine eigenständige und sichere Mobilität ermöglichen. Zentral dafür ist, dass die Eltern das Gefühl haben, dass ihre Kinder sicher sind. Dass dem oft nicht so ist, bestätigte unsere jüngst veröffentlichte repräsentative Umfrage. Das zeigt: Politik und Verwaltung müssen Hand in Hand arbeiten, um Schulwege sicherer zu gestalten.“

 

Die Umfrage, die von forsa durchgeführt wurde, finden Sie hier. Zudem haben die drei Verbände ihre Positionen in einem gemeinsamen Forderungspapier festgehalten.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) haben vom 18. bis zum 29. September 2023 Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ aufgerufen. Auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de können auch nach den Aktionstagen Aktions- und Spielideen eingesehen, konkrete Tipps heruntergeladen sowie Materialien bestellt werden. Die Aktionstage stehen unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Katharina Günther-Wünsch. Botschafterin der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ ist die Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 29.09.2023

Weltkindertag 2023: UNICEF und Deutsches Kinderhilfswerk schaffen Kindern eine kreative Bühne für eine bessere Zukunft

Das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland rufen zum heutigen Weltkindertag Politik und Gesellschaft dazu auf, sich mit Unterstützung der jungen Generation lautstark für die Verwirklichung der Kinderrechte einzusetzen und ihre Bedeutung für eine gute und gerechte Zukunft für alle hervorzuheben! Heute jung zu sein bedeutet, täglich mit Krisen, Unsicherheit und Zukunftssorgen konfrontiert zu sein. Zur Halbzeit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ist es deshalb umso wichtiger, das globale Versprechen einzuhalten, kein Kind zurückzulassen.

Vor dem Bundeskanzleramt in Berlin forderten die beiden Organisationen heute in Anwesenheit von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, zahlreichen Kindern und Jugendlichen sowie der Band Glasperlenspiel ein stärkeres politisches Engagement von Staat und Gesellschaft für eine bessere Zukunft junger Menschen.

Eine Schulklasse der Löcknitz-Grundschule aus Berlin präsentierte dabei einen Kinderrechte-Song, dessen Text sie gemeinsam mit Glasperlenspiel zur Melodie des Hits „Geiles Leben“ umgeschrieben hatten. Den Song nutzten die Kinder, um mit einer gemeinsamen Stimme auf ihre Anliegen und Forderungen aufmerksam zu machen. Zudem formulierten Kinder und Jugendliche des Kinder- und Jugendbeirats des Deutschen Kinderhilfswerkes und des UNICEF-JuniorBeirats ihre Gedanken zu Zukunftsthemen wie Bildung, Teilhabe und der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Kinder und Jugendliche wachsen heute in belastenden Zeiten auf. Umso wichtiger ist es, ihre Probleme zu lindern, ihnen eine Stimme zu geben und dass sie mitentscheiden – vor allem wenn es um ihre Zukunft geht! Ich gratuliere allen Kindern und Jugendlichen herzlich zum Weltkindertag – mit der Botschaft: Mischt euch ein, pocht auf eure Rechte und gestaltet die Zukunft mit! Eure Perspektiven und Ideen sind in der alternden Gesellschaft unverzichtbar.

Als Bundesfamilienministerin streite ich für die UN-Kinderrechte: Alle Kinder verdienen besondere Aufmerksamkeit, Schutz und Förderung auf dem Weg ins Erwachsenenleben. Ist ein Land kinderfreundlich, tut das der ganzen Gesellschaft gut. Deshalb bin überzeugt: Um hier voranzukommen, sollten die Kinderrechte auch in unserem Grundgesetz festgeschrieben werden.

Und schon jetzt schaffen wir mit der Kindergrundsicherung einen Weg, endlich die vielfache Kinderarmut in Deutschland grundlegend zu bekämpfen. Armut hindert die Jüngsten daran, zuversichtlich ins Leben zu starten. Wir wollen ein Sicherheitsnetz für Familien aufspannen. Alle Leistungen, auf die junge Menschen ein Recht haben, sollen unkompliziert ankommen. Davon können in Deutschland Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.“

Marisol Ferreira Lopes (18), Mitglied des UNICEF-JuniorBeirats: „Der Zugang zu Bildung ist für so viele Kinder weltweit noch immer ein unerfüllter Traum! Ich wünsche mir für die Zukunft, dass sich die globale Bildungssituation verbessert, indem die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kinder weltweit sicher lernen können.“

Gloria Dargatz (18), Mitglied des UNICEF-JuniorBeirats: „Wir, die junge Generation, sind die Zukunft dieses Landes. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren und brauchen starke Rechte – jetzt! Nur so können uns Schutz und Mitspracherecht garantiert werden. Wir fordern daher: Kinderrechte ins Grundgesetz!“

Ella Gottschling (18), Mitglied des UNICEF-JuniorBeirats: „Jedes Kind hat Rechte – egal mit welchen Voraussetzungen es auf die Welt kommt. Gemeinsam muss dafür gesorgt werden, dass eine bestmögliche Grundlage für Förderung und Teilhabe geschaffen wird, damit alle Kinder die Chance auf eine gute und gerechte Zukunft haben.“

Jonte Mai (16), Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Damit alle Kinder in Deutschland eine gute Zukunft haben, muss unsere Mitbestimmung gestärkt werden. Wir sind aktive Mitglieder der Gesellschaft – warum also werden wir von Wahlen ausgeschlossen? Die Zukunft unseres Landes hängt von uns ab. Gebt uns eine Chance, diese mitzugestalten!“

Ella-Marie Hönemann (13), Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Die Politik sollte Kinder und Jugendliche stärker in ihre Entscheidungsfindung integrieren, beispielsweise beim Thema Umweltschutz. Dazu braucht es eine gemeinsame Gesprächsebene, bei der wir uns auf Augenhöhe treffen müssen. Und zwar so schnell wie möglich, denn es geht um unsere Zukunft.“

Sophie Koxholt (16), Mitglied im Kinder- und Jugendbeirat des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Gerechte Chancen sind die Grundlange dafür, dass jedes Kind eine gute Zukunft haben kann. Alle Kinder sollten die Möglichkeit haben, ihre Ziele zu erreichen – egal, wo sie herkommen oder in welcher Familie sie aufwachsen.“

Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender UNICEF Deutschland: „Die Situation der Kinder im Blick gibt die Halbzeit der Agenda 2030 Anlass zur Sorge. Viele Fortschritte weltweit sind ins Stocken geraten. Immer noch gibt es in Deutschland zu viele Kinder, deren Rechte nicht ausreichend berücksichtigt werden. Gemeinsam mit Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und der jungen Generation selbst müssen wir dafür sorgen, dass die Kinderrechte stärker in den Mittelpunkt unseres Handelns rücken – mit dem Augenmerk auf besonders benachteiligte Kinder. Nur wenn alle Kinder angemessen geschützt, gefördert und beteiligt werden und Chancen auf ein gutes Aufwachsen haben, können die nachhaltigen Entwicklungsziele Realität werden. Es gibt viele gute Beispiele, die zeigen, dass Kinder und Jugendliche ihre Zukunft durch eigene Ideen gestalten können.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „In Sonntagsreden werden der jungen Generation vielerlei Versprechungen gemacht, im Alltag müssen wir dann insbesondere in der politischen Debatte in Deutschland eine geradezu sträfliche Vernachlässigung ihrer Belange wahrnehmen. Kinderinteressen werden systematisch ausgeblendet, obwohl sie als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischer Überlegungen und praktischen Handelns gehören. Dafür braucht es dringend die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, eine konsequente Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland sowie eine mehr als deutliche Stärkung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.“

Bundesweite Aktionen zum Weltkindertag

Zum Weltkindertag am 20. September finden bundesweit zahlreiche Demonstrationen, Feste und andere Veranstaltungen statt, die auf die Situation der Kinder und Jugendlichen aufmerksam machen und ihre Anliegen und Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellen.

UNICEF Deutschland lädt Kinder jeden Alters und ihre Familien in vielen Städten und Gemeinden dazu ein, an kreativen Mitmach-Aktionen teilzunehmen. Sie können ihren Teil zu einem Kinderrechte-Puzzle beitragen oder mit bunten Kreidebildern auf Straßen, auf Bürgersteigen und in Garageneinfahrten ihre Sorgen, Wünsche, Ideen und Vorstellungen für eine bessere Zukunft für Kinder zum Ausdruck bringen.

Um den Forderungen der jungen Generation Nachdruck zu verleihen, können Eltern, Nachbar*innen und Passant*innen Fotos der kreativen Erzeugnisse der Kinder unter dem Aktions-Hashtag #wiestarkwäredasdenn in den Sozialen Medien posten. Alle Beiträge der Kinder werden auch auf www.unicef.de/weltkindertag veröffentlicht. Dort gibt es weitere Informationen.

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Und das einen ganzen Monat lang: Auf www.kindersache.de/weltkindertag können Kinder und Jugendliche seit Anfang September mehr über ihre Rechte erfahren, thematische Unterhaltungsangebote wahrnehmen oder selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die sich an der Lebenswelt von Kindern orientieren, um Kinderrechte nicht nur abstrakt zu erklären, sondern erlebbar zu machen.

Inhaltlicher Schwerpunkt dieses „Monats der Kinderrechte“ ist das Thema Zukunft, und dabei insbesondere das Erreichen der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele („Sustainable Development Goals – SDGs“). Denn diese sind in Gefahr – und damit auch die Verwirklichung der Kinderrechte, da jedes der in der Agenda 2030 verankerten Ziele eine zentrale Bedeutung für Kinder und ihr Wohl hat.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und UNICEF Deutschland vom 20.09.2023

Am diesjährigen Weltkindertag wird Kinderschutzbund-Präsidentin Professorin Sabine Andresen das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse verliehen. Die höchste Auszeichnung der Bundesrepublik Deutschland ehrt Menschen, die sich besonders um das Gemeinwohl verdient gemacht haben.

Der Festakt zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes findet im Bundesfamilienministerium statt. Die Auszeichnung erfolgt durch Bundesfamilienministerin Lisa Paus.

In ihrer Dankesrede mahnt Professorin Sabine Andresen Engagement, über das Private hinaus, an:

„Man kann nachts nur dasjenige Kind nach einem schlechten Traum trösten, das einem nahe steht. Aber das entbindet niemanden von der zivilgesellschaftlichen Verantwortung für ein auskömmliches Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen.“

Andresen weiter:

„Doch angesichts der globalen und nationalen Herausforderungen der Gegenwart scheint es mir wichtig, dass wir in Politik und Zivilgesellschaft zwei Gedanken nach vorne stellen:

Nötig ist erstens Solidarität mit armutsgefährdeten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und die Priorisierung ihrer Rechte, Bedarfe und Interessen und

Und es geht zweitens um Verzicht.  Wem kann ökonomisch zugemutet werden, zu verzichten im Interesse eines höheren Ziels und nach sorgsamer Abwägung der unterschiedlichen Güter““

Professorin Sabine Andresen ist Kindheits- und Familienforscherin an der Goethe-Universität Frankfurt (Main). Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören Kinderarmut, sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und deren Aufarbeitung, Generationengerechtigkeit und Bildungsmöglichkeiten. Von 2016 bis 2021 war Andresen ehrenamtlich Vorsitzende der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs der Bundesregierung.“

Vollständige Rede Sabine Andresen

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 20.09.2023

eaf-Jahrestagung diskutiert Auswirkungen von Klimapolitik auf das Leben von Familien und die Rolle von Familien für eine gesellschaftliche Mehrheit für Klimaschutz

Am Freitag endete die Fachtagung „Eiskalt erwischt?! Nicht mit uns! Klimapolitik für und mit Familien“ der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) mit der deutlichen Forderung an die Bundesregierung, Familienpolitik und Klimapolitik stets zusammen zu denken.

Martin Bujard, Präsident der eaf, fasst die Ergebnisse der Tagung zusammen: „Der Klimawandel ist allgegenwärtig und seine sozialen, finanziellen und emotionalen Folgen treffen uns alle. Als evangelischer familienpolitischer Verband haben wir eine Doppelrolle: Zum einen nehmen wir die gesellschaftliche Herausforderung an und fordern die Bundesregierung auf, klimapolitische Maßnahmen immer auch daraufhin zu überprüfen, welche Auswirkungen sie auf Familien haben. Zum anderen ist es unsere Aufgabe, gegenüber Kirche und Politik die Rolle von Familien als aktive Gestalterinnen einer klimagerechten Gesellschaft deutlich zu machen und sie dabei zu unter­stützen.“ Die wichtige Rolle der Familie in dieser Frage werde unterschätzt: „Bei der gesell­schaftlichen Debatte zum Klimaschutz werden oft Gruppen und Generationen gegeneinander ausgespielt, was Ängste forciert und die Unterstützung für Klimaschutzpolitik unterminiert. Familien bringen verschiedene Generationen zusammen, die Baby-Boomer lernen von der Fridays-Generation und umgekehrt – nur so entsteht eine breite gesellschaftliche Mehrheit für eine mutige und konstruktive Klimapolitik“, so Bujard.

Die eaf hatte für zwei Tage Wissenschaftler:innen, Expert:innen aus Diakonie, Kirche und Zivilgesellschaft sowie zahlreiche Teilnehmer:innen aus den eaf-Mitgliedsverbänden und Familienbildungsstätten eingeladen. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln wurde beleuchtet, vor welche Herausforderungen Familien durch die unmittelbaren Auswirkungen des Klimawandels sowie durch klimapolitische Maßnahmen gestellt werden. Schließlich wurde im Plenum diskutiert, was sie brauchen, um mit diesen Herausforderungen gut umgehen zu können und welche Rolle die Kirche und ihr familienpolitischer Verband dabei zukünftig spielen sollten.

Die eaf war mit ihrer Tagung zu Gast im Martinshaus in Rendsburg und wurde bei der Vorbereitung und Durchführung unterstützt von der der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche). Gothart Magaard, Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein, betonte in seinem Grußwort: „Schon im Motto Ihrer Tagung setzen Sie bewusst ein Ausrufezeichen. Und ich deute dieses Ausrufezeichen so: Ohne Familie ist Klimapolitik nicht möglich. Denn Klimapolitik ist nicht ohne Bildung möglich. Das ist eine Erfahrung, die uns in der Nordkirche und mich auch persönlich seit vielen Jahren motiviert, die Themen Klimaschutz, Familie und frühkindliche Bildung zusammenzudenken.“

Die Dokumentation der Tagung mit Beiträgen u. a. von Prof. Dr. Stefan C. Aykut (Universität Hamburg), Dr. Ingo Wolf (Forschungsinstitut für Nachhaltigkeit – Helmholtz-Zentrum Potsdam), Wiebke Rockhoff (Diakonie Deutschland), Christian Ledig (KLIMA ARENA Sinsheim), dem Religionsmonitor 2023 (Bertelsmann Stiftung) und Dr. Edgar Wunder (Sozialwissenschaftliches Institut der EKD) finden Sie in Kürze auf unserer Website.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 26.09.2023

Für die meisten Menschen ist es schwer vorstellbar, über Monate oder gar Jahre hinweg unfreiwillig von ihrer engsten  Familie, also ihren Kindern, ihrer*n Ehe- oder  Lebenspartner*innen, ihren Eltern und Geschwistern, getrennt zu leben. Für viele Familien in Deutschland ist aber genau das die Realität.

Die Bundesregierung hat es sich in ihrem Koalitionsvertrag  von 2021 zur Aufgabe gemacht, die aktuellen Einschränkungen beim Familiennachzug aufzuheben, damit alle Familien in Deutschland sicher zusammenleben können und nicht jahrelang getrennt bleiben. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag:

“Wir wollen die Visavergabe beschleunigen und verstärkt digitalisieren. […] Wir werden die Familienzusammenführung zu subsidiär Geschützten mit den GFK-Flüchtlingen gleichstellen. Wir werden beim berechtigten Elternnachzug zu
unbegleiteten Minderjährigen die minderjährigen Geschwister nicht zurücklassen. Zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehende Personen können den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen.“ (Seiten 138, 140)

Fast zwei Jahre nach Verabschiedung des Koalitionsvertrags steht die Umsetzung dieser Versprechen weiterhin aus. Während andere Vorhaben im Bereich Migration und Flucht bereits umgesetzt wurden, unter anderem die Erleichterung des Familiennachzugs zu Fachkräften, übergeht die Bundesregierung die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennten Familien. Für Zehntausende von ihnen war die Ankündigung, den Familiennachzug zu Schutzberechtigten zu erleichtern, der letzte Hoffnungsschimmer. Geflüchtete Kinder und ihre Familien warten nun seit knapp zwei Jahren darauf, dass die Bundesregierung ihrem Recht auf Familie und ihren damit verbundenen Kinderrechten endlich Priorität einräumt.

Die Familie bietet emotionalen, sozialen und wirtschaftlichen Schutz. Sie kann Ort des Rückzugs und der Stabilität sein. Gleichzeitig ist sie ein zentraler Motor für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Denn wie konzentriert man sich auf das Erlernen der deutschen Sprache, auf die Schule oder die Arbeitsstelle, wenn man gleichzeitig fortwährend in Gedanken um seine engsten Angehörigen in der Heimat oder einem Drittland bangt?

Ehe und Familie und die damit einhergehenden Rechte von Kindern stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 6 GG), der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK), der europäischen Grundrechte-Charta (Art. 7 EU-GRCh) sowie internationaler menschenrechtlicher Verträge, wie der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3 UN-KRK, Art. 10 UN-KRK). Die Einschränkungen des Familiennachzugs von subsidiär Schutzberechtigen – häufig Bürgerkriegsflüchtlingen, zum Beispiel aus Syrien –, die fehlende Möglichkeit, Geschwisterkinder nach Deutschland zu holen, sowie die in der Praxis jahrelang andauernden Familiennachzugsverfahren stehen aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen nicht im Einklang mit diesen menschenrechtlichen Verpflichtungen. Die daraus resultierenden Missstände müssen dringend behoben werden, so wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde.

Die Familien können nicht länger warten. Entsprechend erneuern 33 unterzeichnende Organisationen exakt ein Jahr nach dem letzten Appell zum Familiennachzug anlässlich des Weltkindertages die Forderung nach einer unverzüglichen Umsetzung des Koalitionsvertrags.

Für eine genaue Darstellung der Problemlage und der Forderungen verweisen die Organisationen auf den gemeinsamen Appell zum Weltkindertag 2022. Es ist dramatisch, dass sich ein Jahr später nichts verbessert hat.

Gemeinsames_Statement_Recht_auf_Familiennachzug_jetzt_umsetzen__20.09.2023_a.pdf (verband-binationaler.de)

Quelle: Gemeinsames Statement Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. und anderen vom 20.09.2023

LSVD mit Bi+-Pride-Hamburg am 23. September auf der Straße

Jeden September macht der Aktionsmonat der bisexuellen Sichtbarkeit auf die im Regenbogenspektrum oft unsichtbare Gruppe der Bisexuellen aufmerksam. Dabei machen Menschen, die Personen unterschiedlicher Geschlechter sexuell und/oder romantisch anziehend finden, Schätzungen zufolge über die Hälfte der Community von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und inter* sowie queeren Menschen (LSBTIQ*) aus. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) unterstützt deshalb auch dieses Jahr wieder die Bi+-Pride-Parade in Hamburg am 23. September. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD:

Der Monat der bisexuellen Sichtbarkeit rückt bisexuelle Lebensrealitäten in den Mittelpunkt. Die Diskriminierung und Ausgrenzung bisexueller Personen hält sich bis heute hartnäckig und führt dazu, dass sich Bisexuelle im Schnitt seltener als Lesben und Schwule outen. Fehlende Akzeptanz sowie Gewalterfahrungen, die auf den diskriminierenden Narrativen aufbauen, wirken sich nachweislich besonders negativ auf die psychische Gesundheit von Personen aus, deren Begehren und Liebe nicht nur gleich- oder andersgeschlechtlich ist. So kämpfen laut dem Bi-Youth-Report von 2019 ganze 96 Prozent der bisexuellen Jugendlichen mit Schlafproblemen. Bisexuelle Frauen sind außerdem überdurchschnittlich oft von sexualisierter Gewalt betroffen: Fast jede Zweite erlebt sie im Laufe ihres Lebens (Movement Advancement Project 2016).

Das Bi+-Spektrum umfasst verschiedene Sexualitäten und Selbstbezeichnungen, die sich nicht nur auf eine Geschlechtsidentität beziehen – wie bisexuell, pansexuell oder auch polysexuell. Auch in der Regenbogencommunity können sich Personen auf dem Bi+-Spektrum leider nicht immer zuhause fühlen, weil sie auch hier noch viel zu oft mit Misstrauen, diskriminierenden Narrativen und Ausgrenzung konfrontiert sind. Deshalb ist es uns als LSVD ein besonderes Anliegen, die Bi+-Pride-Parade in Hamburg auch in diesem Jahr wieder zu unterstützen. Am 23. September, dem internationalen Tag der bisexuellen Sichtbarkeit, werfen wir gemeinsam Licht auf die bisexuelle Community und ihre politischen Anliegen – in all ihrer Vielfalt.

Staatliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen, aber beispielsweise auch die gesundheitliche Regelversorgung, müssen die spezifischen Bedarfe bisexueller Menschen kennen und berücksichtigen. Wir fordern verbindliche Aufklärung über sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in allen relevanten Bildungseinrichtungen, sowohl in der Schule als auch in der Kinder- und Jugendarbeit. Und wir müssen auf bereits errungene Erfolge für die Gleichberechtigung von Bisexuellen aufbauen, wie beispielsweise die Gleichstellung bisexueller mit homosexuellen Geflüchteten im Asylrecht durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020.

Wir freuen uns über viele Teilnehmer*innen bei der Bi+-Demo in Hamburg!

Quellen/ Weiterlesen
Gerichtsentscheidungen zum Asylrecht für geflüchtete LSBTI 
Bi+Pride – Bi+sexuelle Sichtbarkeit
HRC-2019-Bi-Youth-_Report
Movement Advancement Project | Invisible Majority: The Disparities Facing Bisexual People and How to Remedy Them
SchwulenBeratung_Expertise_Bisexualitaet_WEB.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 18.09.2023

Der Paritätische hat 900 Expert*innen aus Sozial- und Gesundheitswesen zu Hitzeschutz befragt.

Als größte Herausforderung, um mit den Auswirkungen des Klimawandels umzugehen und notwendige Maßnahmen bspw. zum Hitzeschutz umzusetzen, sehen Expert*innen aus Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens nach einer Umfrage des Paritätischen Gesamtverband das Fehlen einer verlässlichen, nachhaltigen und unbürokratischen Finanzierungsgrundlage. Vier von fünf der befragten Organisationen und Einrichtungen gaben an, dass die Auswirkungen von Hitze im Arbeitsalltag deutlich zu spüren sind, drei von vier Befragten gaben an, dass Hitzewellen (große) Sorgen bereiten. Die Umfrage, an der sich rund 900 Fach- und Leitungskräfte beteiligten, zeigt, dass bereits vielfältige Maßnahmen zum Schutz der Patient*innen und Klient*innen umgesetzt werden, es aber an finanziellen und personellen Ressourcen für umfassenden Hitzeschutz fehlt.

Ist die Organisation, Einrichtung oder der Träger nicht Eigentümer des Gebäudes, bestehe häufig die Problematik, dass Vermieter*innen den hitzeschutzbedingten Sanierungsbedarf nicht nachvollziehen können oder keine Befugnis zu baulichen Veränderungen vorliegt. Auch der Denkmalschutz stelle eine Hürde bei baulichen Maßnahmen dar. Bestehende Förderprogramme seien häufig zu kompliziert im Antragsverfahren und die Förderfenster zu kurz geöffnet. Deutlich wurde, dass vertiefender Informations- und Beratungsbedarf besteht. Eine Mehrheit der Befragten (69 %) hatte z. B. keine Kenntnis darüber, ob ein kommunaler Hitzeschutzplan in ihrer Kommune vorliegt. Auch gaben 62 Prozent der Befragten an, dass die Politik sich noch nicht in ausreichendem Maße dem Thema Hitzeschutz widmet.

In der Sitzung am 22. September 2023 hat der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands unter dem Titel „Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen und Diensten durch verlässliche und nachhaltige Finanzierung und Unterstützung stärken“ ein Forderungspapier verabschiedet. Der Verband appelliert an die Politik, die Finanzierung von Hitzeschutzmaßnahmen sicherzustellen und vor Ort Strukturen, in Form von u. a. niedrigschwelligen Informationszugängen und kompetenten Ansprechpersonen, zu etablieren. Hierbei sei die Vielfalt der Betroffenen und Einrichtungen zu berücksichtigen und u.a. auch bei der Entwicklung kommunaler Hitzeschutzpläne zu beteiligen. Schließlich brauche es eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, um “Natur und Mensch vor den Auswirkungen zunehmender klimatischer Veränderungen zu schützen sowie die gesellschaftliche Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen zu stärken”, fordert der Paritätische. Dies sei letztlich auch eine Frage der Gerechtigkeit: “Ziel einer sozial-ökologischen Wende muss sein, allen Menschen in Deutschland gleichermaßen ein klimafreundliches und gesundheitsförderliches Leben zu ermöglichen und soziale Ungleichheit abzubauen.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 29.09.2023

Drängende Probleme sind bisher nicht oder nur unzureichend bearbeitet.

Eine insgesamt durchwachsene Bilanz zieht der Paritätische Wohlfahrtsverband mit Blick auf die bisherige Arbeit der Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, die im Dezember 2023 seit zwei Jahren im Amt ist. Neben sozialpolitischen Fortschritten, etwa beim Wohngeld oder zeitweise beim Mindestlohn, stehen große Enttäuschungen beim Bürgergeld oder der Kindergrundsicherung. Drängende Probleme, z.B. im Bereich der Pflege, des sozial gerechten und wirksamen Klimaschutzes oder der Inklusion und Teilhabe, sind bislang nicht oder nicht hinreichend bearbeitet, kritisiert der Verband.

„Sozialpolitisch konnte die Ampel-Koalition bisher noch nicht überzeugen. Unsere Halbzeitbilanz fällt entsprechend durchwachsen aus“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Neben Licht wie beim Wohngeld, gibts auch viel Schatten, vor allem armutspolitisch – seien es die Regelsätze in Hartz IV bzw. Bürgergeld oder aber der aktuelle Planungsstand für eine Kindergrundsicherung, die eben nicht vor Armut schützen wird.“

Der Paritätische sieht in dem Ausschluss von Steuererhöhungen, auch für die sehr großen Einkommen, Vermögen und Erbschaften in diesem Land, „die Achillesferse der Ampel-Regierung“, wie es in der heute veröffentlichten Halbzeitbilanz heißt. Der Verband warnt in dem Papier zudem, „dass die Haushaltspläne der Ampel in der zweiten Regierungshälfte massive Einschnitte bei zahlreichen sozialen Angeboten bedeuten würden – und damit eine ernsthafte und nachhaltige Schwächung des sozialen Zusammenhalts im Raum steht“.

„Wir appellieren an die Koalitionspartner, die zweite Hälfte der Legislaturperiode nun wirklich zu nutzen, um Wahlversprechen und im Koalitionsvertrag angekündigte Vorhaben umzusetzen. Dies darf nicht an der Finanzierung scheitern“, mahnt Schneider. „Was es braucht, ist eine steuer- und haushaltspolitische Kehrtwende, um den gesellschaftlichen Herausforderungen nachhaltig und sozial gerecht zu werden.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 21.09.2023

pro familia fordert eine gesetzliche Neuregelung gemäß der Empfehlungen der WHO

„Der Schwangerschaftsabbruch sollte vollständig entkriminalisiert werden. Gesetzliche, politische und programmatische Hindernisse – sowie Hindernisse in der Praxis –, die den Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung beim Schwangerschaftsabbruch behindern, sollten beseitigt werden. Dazu gehören unter anderem Fristen für Schwangerschaftsabbrüche und verpflichtende Wartezeiten.“* Diese Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zum Schwangerschaftsabbruch ignorieren viele Staaten, darunter bislang auch Deutschland. Darauf weist der pro familia Bundesverband anlässlich des Internationalen ‚Safe Abortion Days‘ hin, der am 28. September weltweit begangen wird. Bei der überfälligen gesetzlichen Neuregelung in Deutschland müssen die WHO-Empfehlungen berücksichtigt werden, fordert der Verband. Um Schwangere zu unterstützen – nicht zu bevormunden – ist es außerdem notwendig, statt der Beratungspflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch ein Recht auf Beratung festzuschreiben.

Bislang gilt, dass schwangere Personen vor einem gewünschten Schwangerschaftsabbruch eine verpflichtende Beratung aufsuchen. Dies ist im Strafrecht festgelegt und bedeutet in der Konsequenz, dass Schwangeren ohne Beratung der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch verwehrt ist.

Die Erfahrung von pro familia Berater*innen mit der bisherigen Pflichtberatung zeigt, dass schwangere Menschen Angst vor Entmündigung und Fremdbewertung ihrer Entscheidung haben. Diese Gesprächssituation erschwert Berater*innen den Zugang zu den Klient*innen und damit die Möglichkeit, sie zu unterstützen. Schwangere erwarten von der verpflichtenden Beratung, dass sie von der Fortführung der Schwangerschaft überzeugt werden sollen. Daraus ergibt sich oft eine negative Abwehrhaltung und eine Fixierung auf das Ausstellen des Beratungsscheins.

Deshalb spricht sich pro familia für ein Ende der Beratungspflicht und für ein Recht auf freiwillige Beratung aus, die ungewollt Schwangere in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen. Um dabei unterstützt zu werden, für ihre Problemlagen und Konflikte tragfähige Lösungen zu entwickeln, muss ihnen werteneutrale Akzeptanz entgegengebracht werden, ohne dass sie sich in eine Richtung gedrängt, bevormundet oder schuldig gesprochen fühlen.

Die Bedürfnisse, mit denen Menschen in die Beratungsstellen von pro familia kommen, sind vielfältig und betreffen alle Themenbereiche der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte. Es geht um medizinische und gesundheitliche Fragen, sozialrechtliche Regelungen und finanzielle Hilfen oder um psychosoziale Fragen rund um das Thema Partnerschaft und Sexualität sowie häusliche und sexualisierte Gewalt. Diesen Bedürfnissen gerecht zu werden und damit die sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte zu stärken, ist der Auftrag von Beratungsarbeit. Dafür müssen alle Menschen Zugang zu freiwilligen und umfassenden Beratungsangeboten zu allen Themen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte und zu sexueller Bildung haben. Beratung und Informationen sollten partizipativ und ergebnisoffen sein und schwangere Menschen als Rechteinhaber*innen in Hinsicht auf ihre selbstbestimmte Entscheidungsfindung stärken. So verstanden stärkt das Recht, Beratung wahrzunehmen zu können, Menschen in ihrer selbstbestimmten Lebensplanung und ermöglicht ihre Teilhabe in einer demokratischen Gesellschaft.

pro familia hat Kriterien für freiwillige Informations- und Beratungsangebote sowie sexuelle Bildung formuliert, wie sie im Rahmen einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs verankert werden sollten. Dazu gehört die leichte Zugänglichkeit von – barrierefreien und kostenlosen –Beratungsangeboten. Jeder Mensch, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Beeinträchtigung, sozialem Status, Religion, Weltanschauung, Alter, Gesundheitszustand oder sexueller Orientierung, sollte Zugang haben. Es müssen alle Themen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit umfassend abgedeckt werden: Sexuelle Bildung, Familienplanung, Schwangerschaftsberatung, Verhütungsberatung, Unterstützung bei ungeplanter/ungewollter Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch, Partnerschaft, Sexualität, unerfüllter Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin, Pränataldiagnostik und vieles mehr. Die Beratungsangebote müssen zudem ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen erhalten und bestimmten Qualitätsanforderungen genügen.

Mehr Informationen zu pro familia Positionierung und zur Forderung nach freiwilligen Beratungsangeboten gibt es hier.

https://www.profamilia.de/fachinfos/nach-themen/zugang-zum-schwangerschaftsabbruch

Mehr Informationen zum Safe Abortion Day 2023 gibt es hier: https://safeabortionday.noblogs.org/

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 27.09.2023

„Seit Gründung des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) in 1990 engagieren wir uns für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierzu haben wir ein umfangreiches Forderungs- und Zielspektrum in den Bereichen Bildung & Betreuung, Familien- und Rollenbilder, Recht & Steuern sowie Arbeitswelt & Karriere entwickelt, für welches wir uns in verschiedensten Zusammenhängen, Gremien, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsformaten und Kooperationen engagieren.

Auch diese Kooperation anlässlich der Weltstillwoche 2023 mit dem Motto „Stillen und Berufstätigkeit sind vereinbar!“ ist uns ein Herzensanliegen!

Es gilt auch hierzu zu informieren, zu sensibilisieren und auch mit Erfahrungswerten sich zu positionieren!

Wir sind überzeugt, dass Stillen und Berufstätigkeit vereinbar sind – natürlich unter bestimmten Bedingungen auf allen beteiligten Seiten: die des Kindes, die der Mutter und auch die des Arbeitsplatzes, ob Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Studium.

In meinem persönlichen Falle vor über 24 Jahren wurde mir unser Sohn von den Großeltern ins Büro zum Stillen gebracht, da Remote-Arbeiten nicht möglich war.

Ich habe durchweg nur positive Erfahrungen mit Stillen am Arbeitsplatz gemacht.

Es war für andere Menschen befremdlicher, dass ich im Dom in Köln gestillt habe, als in Nürnberg an meinem Arbeitsplatz!

Wir als VBM stehen für eine Kinderwillkommenskultur – dazu gehört auch, dass Mütter darin bestärkt werden ihre eigene persönliche Entscheidung zu treffen, ob sie am Arbeitsplatz stillen möchten, anstelle sich strukturellen oder kulturellen Herausforderungen in ihrer Abwägung stellen zu müssen!“ fordert Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) anlässlich der Weltstillwoche 2023 und Unterzeichnerin der in einem breiten Bündnis vereinbarten Gemeinsamen Erklärung:

Stillen und Berufstätigkeit? Dass beides vereinbar ist und was es dafür braucht, steht im Mittelpunkt der diesjährigen Weltstillwoche. Sie hat zum Ziel, Mütter zu informieren und in ihrem Stillwunsch zu bestärken. Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung sollten kein Grund für frühzeitiges Abstillen sein und das Stillen kein Grund für einen späteren Wiedereinstieg in das Berufsleben. Die Weltstillwoche richtet sich auch an Arbeitgebende: Stillfreundlichkeit und Familienfreundlichkeit gehören zusammen und können für Arbeitnehmerinnen das ausschlaggebende Argument bei der Wahl ihres Arbeitgebers sein. Nicht nur im Wettbewerb um Fachkräfte kann Stillfreundlichkeit ein Vorteil sein. Auch die Belegschaft profitiert von früh zurückkehrenden Kolleginnen, die ihrer Tätigkeit wieder nachgehen und sich in den Betrieb einbringen.

Das deutsche Mutterschutzgesetz erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit stillender Mütter an und fördert das Stillen: Bis zum ersten Geburtstag des Kindes haben sie das Recht auf bezahlte Stillzeiten, bei Vollzeitbeschäftigung sind es mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde, der Arbeitgebende hat geeignete Bedingungen für das Stillen oder Abpumpen zu schaffen. Darüber hinaus gibt es weitere Regeln zu Arbeitszeiten, Überstunden und zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen.

Die Weltstillwoche mit dem diesjährigen Motto „Stillen im Beruf – kenne deine Rechte“ informiert und will dazu beitragen, stillenden Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern. Zudem wird auf die Vorteile des Stillens aufmerksam gemacht.

Stillen fördert vielfältig und wirksam die Gesundheit von Mutter und Kind, das ist wissenschaftlich belegt: Bei Frauen, die gestillt haben, sinkt das Risiko für Krebserkrankungen der Brust und der Eierstöcke ebenso wie das für Diabetes Typ 2 oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Gestillte Kinder haben eine geringere Wahrscheinlichkeit für Typ 2-Diabetes, ein verringertes Risiko für den plötzlichen Kindstod und erkranken seltener an Mittelohrentzündungen, Magen-Darm- und Atemwegsinfekten als Kinder, die mit Säuglingsmilch ernährt werden. Da gesunde Mitarbeiterinnen mit gesunden Kindern tendenziell weniger Fehlzeiten haben, profitieren auch die Arbeitgebenden sowie die Kolleginnen und Kollegen, wenn die Stillfreundlichkeit im Betrieb gefördert wird.

Folgende Akteurinnen und Akteure setzen sich für die Unterstützung Stillender ein und engagieren sich im Rahmen der Weltstillwoche 2023 für die Vereinbarkeit von Stillen und Beruf:

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) begrüßen Maßnahmen und Initiativen, mit denen Arbeitgebende Müttern die Vereinbarkeit von Stillen und Beruf ermöglichen.

Vollständige Liste der Akteurinnen und Akteure: gesund-ins-leben.de/stillen-und-beruf

Aktionen und Materialien rund um die Weltstillwoche 2023 von 2. bis 8. Oktober:

  • Elterninfo „Muttermilch to go“ mit den wichtigsten Informationen zum Umgang mit Muttermilch
  • Tipps für Arbeitgebende „Stillfreundlichkeit im Betrieb – einfach umsetzen“
  • Website zur Weltstillwoche: gesund-ins-leben.de/stillen-und-beruf
  • Nachgefragt beim Netzwerk: Wie lassen sich Stillen und Beruf vereinbaren?
  • Instagram @gesund.ins.leben mit allen relevanten Infos rund um Stillen und Beruf, Aufruf zum Teilen von Erfahrungen unter #StillenImJob; Insta-Live zur Vereinbarkeit von Stillen und Beruf mit Expertinnen und Praxisbeispielen

Amera Hahne, Expertin zum Mutterschutz aus dem Servicetelefon des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ)
Anja Lucas, stellvertretende Leitung der Stabsstelle Familie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin

Prof. Dr. Katja Nebe, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Halle-Wittenberg, Expertin zum Mutterschutzrecht, Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates für Familienfragen

Zudem finden bundesweit zahlreiche Presseaktivitäten und lokale Aktionen statt, z. B. in babyfreundlichen Krankenhäusern, stillfreundlichen Landkreisen oder auf Initiative von Stillberaterinnen.

Fragen zum Mutterschutzgesetz beantwortet die Servicestelle des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ):
Emailinfo@bmfsfjservice.bund.de
Servicetelefon: 030 201 791 30
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 18:00 Uhr

Hintergrundinformation:

Unter Beteiligung von WHO und UNICEF ist die Weltstillwoche die größte gemeinsame Kampagne aller stillfördernden Organisationen weltweit. Ziel ist es, Stillen als natürliche und selbstverständliche Ernährung für Säuglinge in den Mittelpunkt zu stellen und sowohl Familien als auch die Gesellschaft über die positiven Effekte des Stillens zu informieren.

Gesund ins Leben ist ein Netzwerk von Institutionen, Fachgesellschaften und Verbänden zur Förderung der frühkindlichen Gesundheit – von der Schwangerschaft bis ins Kleinkindalter. Das Netzwerk gehört zum Bundeszentrum für Ernährung. Dieses ist in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung angesiedelt, im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Das Netzwerk Gesund ins Leben ist Teil des Nationalen Aktionsplans IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung.

Internet: gesund-ins-leben.de
Instagram: @gesund.ins.leben

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e. V. (VBM) vom 20.09.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Die Veranstaltung ist eine gemeinsame Veranstaltung der Inforeihe Kinder, Jugend und Familie und der Paritätischen Forschungsstelle.

Das Bundesfamilienministerium hat Ende August einen Referentenentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgestellt. In Bälde will die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf formell beschließen. Damit tritt die Diskussion um die Kindergrundsicherung in eine entscheidende politische Phase. Paula Wenning, Koordinatorin des Bündnis Kindergrundsicherung und Referentin für Soziale Sicherung beim Kinderschutzbund, führt in die Thematik ein und stellt den aktuellen Diskussionsstand vor: Was ist konkret geplant? Welche Aspekte sind noch strittig? Gemeinsam wollen wir diskutieren, wie wir den vorliegenden Vorschlag bewerten und wo ggf. Nachbesserungen zu fordern sind.  

Mit Paula Wenning, Fachreferentin für Soziale Sicherung/Kinderhäuser Blauer Elefant® Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen
Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen
Mandy Gänsel, mandy.gaensel(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 476

Termin: 18. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Im Zuge der verstärkten Ausbreitung von Verschwörungserzählungen seit Beginn der Corona-Pandemie erfuhren auch Bewegungen wie die der “Reichsbürger” und angrenzender, teils verschwörungsideologisch und rechtsextrem motivierter Akteure, erheblichen Zulauf und Aufmerksamkeit. Hervorstechendes Merkmal dieser heterogenen Szene ist die Betonung der individuellen Eigenständigkeit unter gleichzeitiger, aggressiver Abgrenzung von Staat und Gesellschaft.

Neben Polizei und Ämtern sind auch Schulen, Kindertagesstätten und andere Orte betroffen, an denen mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird. Sie können in ihrer Arbeit und im Betriebsfrieden massiv beeinträchtigt werden. Im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl und Elternrechten berichten Fachkräfte von schwierigen und konfliktträchtigen Situationen. Erschwert wird eine sachliche Debatte durch die ideologische Orientierung in diesen Milieus.

Die Veranstaltung wird sich diesen Konfliktfeldern zuwenden und die unterschiedlichen Konfrontationen in den Prozessen zwischen Verwaltung und pädagogischen Einrichtungen exemplarisch beleuchten. Der Fokus liegt auf Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit, Mitarbeiter*innen von Ombudsstellen und Familienberatungen. Zur Unterstützung von Fachkräften haben Miteinander e.V. und der Paritätische eine Broschüre erstellt, die im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt wird.

Die Veranstaltung findet in Kooperation des Paritätischen Gesamtverbandes mit der Kompetenzstelle Eltern und Rechtsextremismus bei Miteinander e.V. statt.

Referent*innen:
·        Lena Lehmann und Katharina Kist, Miteinander e.V.
·        Christian Weßling, Paritätischer Gesamtverband

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Fragen

Katrin Frank, faf(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 465

Verantwortlich für organisatorische Fragen

Stefanie Sachse, stefanie.sachse(at)paritaet.org, Tel 030 / 246 36 323

Termin: 25. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Krise, Kollaps, Burnout – kein Bild scheint drastisch genug, den Fachkräftemangel in der Kinder- und Jugendhilfe zu beschreiben. Dabei ist das Problem nicht neu und war lange Zeit absehbar. Der demografische Wandel, sowohl was den Nachwuchs an Fachkräften angeht als auch hinsichtlich des leichten Geburtenanstiegs, hat sich seit einigen Jahren abgezeichnet – dabei fehlte es an einer übergreifenden Strategie der Fachkräftequalifizierung und -gewinnung in der Kinder- und Jugendhilfe. Mit dem Vortrag „Care-Arbeit bleibt Frauenarbeit? Fachkräftemangel in KiTas, Kinder- und Jugendhilfe“ werfen wir einen systematischen Blick auf die Zusammenhänge des Fachkräftemangels in einem Feld, das nach wie vor eine ungleiche Geschlechterverteilung aufweist, das öffentlich weitgehend auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf reduziert wird und in dem wir gemeinsam nach zukunftsfähigen Lösungen suchen müssen.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Frau Professor Dr. Sabine Schutter, Vorstandsvorsitzende vom SOS Kinderdorf e. V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org

Termin: 22. November 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Bochum

Angesichts des Fachkräftemangels, der auch Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialberufe (GES-Berufe) betrifft, und der nötigen Verbesserung der Ausbildungssituation von jungen Menschen, fokussiert die bundesweite Fachtagung u. a. die Fragen, wie die schulischen Ausbildungen im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen besser befördert werden können und wie sie für junge Menschen attraktiver gestaltet werden sollten. Wie dem Fachkräftemangel bei den GES-Berufen begegnen?

Hier geht es zur Anmeldung und weiteren Informationen.

Die Veranstaltung ist eine Kooperation des Paritätischen Gesamtverbandes mit dem Paritätischen Nordrhein-Westfalen und dem Paritätischen Baden-Württemberg.

Termin: 15. Dezember 2023

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung e.V.

Ort: Berlin

Müttern den Rücken stärken – gegen den patriarchalen Backlash

Kindererziehung ist Arbeit – und noch dazu keine einfache. Ein Großteil dieser Arbeit wird in unserer Gesellschaft von den Eltern im Haushalt geleistet. Von den Eltern? Besser gesagt: mehrheitlich von Müttern. In den Vorstellungen vieler Eltern und von Teilen der Öffentlichkeit sollte die Erziehungsarbeit gleich zwischen Männern und Frauen verteilt sein. Doch in der Realität ist das meist nicht der Fall, wie Zeitverwendungsstudien immer wieder zeigen. Die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit wird zudem durch Institutionen der Familienhilfe und Fachleute aus der Sozialen Arbeit oft (unbewusst) gefördert. Auch auf Seiten des Familienrechts und in Entscheidungen von Familien- und Jugendgerichtsbarkeit befördert die Praxis nicht selten tradierte Rollenzuschreibungen und greift damit substantiell vor allem in die Lebensgestaltung der Mütter ein.

In einem Workshop, der sich zum Ziel setzt, tradierten Rollenbildern in der Care-Arbeit entgegenzuwirken und institutionelle Ungleichbehandlung von Müttern zu verhindern, wollen wir uns unter anderem folgenden Fragen zuwenden:

  • Mit welchen Schritten und neuen Strukturen bzw. Methoden kann eine feministische „Revolution“ in der Jugendhilfe erreicht werden, die die patriarchale Verteilung von Sorgearbeit in den Familien untergräbt, anstatt sie zu fördern?
  • Wie können wir die Beschäftigten in Jugendämtern, Gerichten und Beratungsstellen unterstützen, die berichten, dass antifeministische Organisationen systematisch Druck ausüben, falsche Informationen verbreiten oder sogar Schulungen in den Institutionen durchführen dürfen?

Die Anmeldung zur Teilnahme ist bis zum 30. November 2023 unter https://www.fes.de/veranstaltung/veranstaltung/detail/268344 möglich.

Hier finden Sie auch alle weiteren Informationen zum Workshop. Eine Einladung mit detailliertem Programm wird im Vorfeld der Veranstaltung versendet. Diese wird dann auch unter obigem Link verfügbar sein.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 12/2023

AUS DEM ZFF

Am morgigen Weltkindertag findet Deutschlands erste Familienkette vom Familienministerium bis zum Bundestag statt. „Hand in Hand für eine bessere Familienpolitik“ lautet das Motto der Organisatorinnen. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) unterstützt aktiv diese Aktion, um von der Bundesregierung mehr Investitionen in Kinder und Familien einzufordern und ein Zeichen gegen den Kürzungshaushalt zu setzen.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt dazu: „Am Weltkindertag setzen wir mit der Familienkette ein Zeichen gegen den Kürzungshaushalt der Bundesregierung. Wir fordern die Ampel-Koalition auf, in Kinder und Familien zu investieren, anstatt bei Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur oder der Kindergrundsicherung zu sparen. Kinder und Familien gehören ganz oben auf die politische Agenda, denn sie gestalten unsere Zukunft. Gute Rahmenbedingungen für Familien zahlen sich deshalb doppelt aus.

Wir erinnern die Bundesregierung an ihre familienpolitischen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, auf deren Umsetzung wir immer noch warten. Als Beteiligte der Familienkette zeigen wir dabei auch, dass wir zusammenhalten. Wir werden nicht zulassen, dass unsere Forderungen gegeneinander ausgespielt werden. Wir fordern von Bundesfinanzminister Lindner, die Einnahmeseite des Staates zu stärken und Mittel für notwendige Reformen zu generieren.“

Hintergrund:

Familienkette ist eine Aktion von Familie sind alle, einer gGmbH (in Gründung) von Natascha Sagorski und Isa Grütering. Sie haben die Initiatorinnen von sechs familienpolitischen Petitionen an einen Tisch geholt, um sich gemeinsam für eine bessere Familienpolitik einzusetzen:

  • Gestaffelter Mutterschutz, Mutterschutz auch für Frauen nach Fehlgeburten (Natascha Sagorski & Isa Grütering)
  • Mutterschutz für ALLE! Mutterschutz auch für Selbstständige (Johanna Röh & Alide von Bornhaupt)
  • Elterngeld hoch, Inflationsausgleich des Elterngelds und armutsfester Mindestsatz sowie Aufnahme des Diskriminierungsmerkmals „Fürsorgeverantwortung“ im AGG (Sandra Maria Runge, Dani Weckmann & Nancy Koch)
  • Kindergrundsicherung, Keine Einsparungen bei Kinderarmut (Michelle Franco & Anne Dittmann)
  • Kindergeld für Alle, Keine Abzüge bei Alleinerziehenden (Delia Keller)

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.09.2023

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat u. a. einigen Wohlfahrts- und Familienverbänden den Referent*innenentwurf eines Gesetzes „zur Einführung einer Kindergrundsicherung und
zur Änderung weiterer Bestimmungen“ zugeleitet. Bis zum 06.09.2023 wurde die Möglichkeit gegeben, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Das ZFF hat die Möglichkeit wahrgenommen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. kritisiert den Entwurf: „Uns liegt bisher keine echte Kindergrundsicherung vor. Der vorgelegte Referent*innentwurf kann allenfalls ein Einstieg in eine längst überfällige Reform des Systems der sozial- und familienpolitischen Leistungen sein! Kleine Schritte in die richtige Richtung sind erkennbar wie z. B. der Versuch, eine erhöhte Inanspruchnahme über teilweise automatisierte Abläufe und den Kindergrundsicherungs-Check zu erzielen. Insgesamt haben wir es aber mit einem Minimalkonsens zu tun, der das Ergebnis eines politischen Kompromisses ist und der das Ziel, Kinderarmut ernsthaft zu bekämpfen, aus den Augen verloren hat: Es wird versucht uns eine „Neudefinition des kindlichen Existenzminimums“ zu verkaufen, obwohl die Höhe der Leistung nur minimal steigt. Zudem liegt uns hier ein Konzept vor, das weder eine einfache noch eine einheitliche Leistung für alle Kinder vorsieht: Kinder ohne deutschen Pass werden kategorisch von der Inanspruchnahme einer Kindergrundsicherung ausgeschlossen. Das ist das grausame Resultat eines vorauseilenden Gehorsams geschürt von der Angst vor einem lauten konservativen und rechten Aufschrei – ich hätte mir von der Bundesregierung mehr Mut erwartet, sich diesen rassistischen Tendenzen entgegen zu stellen, anstatt von vornherein diese Kinder auszublenden. Ebenfalls ist zu befürchten, dass die stolz angekündigten Verbesserungen für Alleinerziehende von neuen Transferentzugsraten, Mindesteinkommensgrenzen und die Beibehaltung alter Schnittstellen ausgehebelt werden. Das werden wir so nicht hinnehmen und uns vehement für Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren einsetzen.“

Die Stellungnahme des ZFF zum Referent*innenentwurf  eines Gesetzes „zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen“ finden Sie hier.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und das eigene Kindergrundsicherungskonzept finden Sie hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Ohne fair geteilte Sorgearbeit keine Gleichstellung! Die 31 Mitgliedsorganisationen des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen fordern die politisch Verantwortlichen auf, mehr finanzielle Mittel für gleichstellungspolitische Maßnahmen zur geschlechtergerechten Verteilung unbezahlter Sorgearbeit und zur Schließung der Sorgelücke zur Verfügung zu stellen.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des Zukunftsforum Familie, erklärt dazu: „Der angekündigte Sparhaushalt sorgt für einen Rückschritt in Sachen Gleichstellung. Die Kürzungen im sozial- und familienpolitischen Bereich werden Frauen eher zurück in die unbezahlte Sorgearbeit drängen. Frauen fangen auf, wo der Staat spart – die Erfahrungen mit der Austeritätspolitik belegen das in ganz Europa. Dabei hatte die Ampelkoalition doch im Gegenteil Maßnahmen angekündigt, die die Sorgearbeit gerechter unter den Geschlechtern verteilen sollten. Heutzutage müssten Rahmenbedingungen, die Partnerschaftlichkeit fördern, eigentlich längst Standard sein. Da dem aber nicht so ist, gehört die Schaffung von Gleichstellung ganz oben auf die politische Agenda.“

In der gemeinsamen Pressemitteilung heißt es weiter:

„Das faire Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern über den gesamten Lebensverlauf ist ein zentraler Schlüssel für die Gleichstellung: Ohne die gerechte Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit ist die Gleichstellung im Erwerbsleben, die eigenständige Existenzsicherung und insgesamt die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen nicht zu erreichen“, so die Mitglieder im Bündnis Sorgearbeit fair teilen. „Die vorgesehenen Sparmaßnahmen im Bereich Gleichstellungs- und Familienpolitik senden fatale Signale. Stattdessen müssen dringend mehr finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

„Die zuständigen Ressorts müssen nun zeitnah die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für das faire Verteilen der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern umsetzen“, schreiben die Bündnismitglieder in ihrem Offenen Brief anlässlich der Haushaltsberatungen 2024 an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und die Mitglieder der Bundesregierung.

Um das gerechte Verteilen unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu fördern, wurden im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zahlreiche Maßnahmen verankert. Zentrale Vorhaben, wie die zweiwöchige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt, der Ausbau der nicht übertragbaren Elterngeldmonate, die Lohnersatzleistung für Pflegezeiten oder das Gutscheinsystem für haushaltsnahe Dienstleistungen, sind allerdings bislang noch nicht umgesetzt worden.

Der Offene Brief des Bündnisses Sorgearbeit fair teilen ist hier zu finden: https://www.sorgearbeit-fair-teilen.de/wp-content/uploads/2023/08/BSFT-Offener-Brief-Haushaltsberatungen-2024.pdf

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 31 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Weitere Informationen:

Website: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Twitter: @sorgearbeit

Instagram: @buendnis_sorgearbeit

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.09.2023

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände fordern die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte und als „Familienstartzeit“ bereits mehrfach angekündigte zweiwöchige vergütete Freistellung für Väter und zweite Elternteile nach der Geburt eines Kindes umgehend einzuführen.

„Die Familienorganisationen unterstützen die Pläne zur Einführung einer Freistellung von Vätern und zweiten Elternteilen ausdrücklich“, erläutert der Vorsitzende der AGF, Dr. Klaus Zeh und fährt fort: „Zum einen wird die Mutter nach der Geburt entlastet. Daher muss dies auch eine entsprechende Lösung für Alleinerziehende beinhalten. Zum anderen ist die Beteiligung von Vätern an den frühen Kinderbetreuungs- und Erziehungsaufgaben von ihnen selbst und gesellschaftlich ausdrücklich gewünscht und hilft dabei, früh eine enge Vater-Kind-Beziehung aufzubauen“.

Die Verbände weisen darauf hin, dass eine entsprechende Freistellung aus guten Gründen auch im sogenannten Vereinbarkeitspaket der Europäischen Union vorgesehen ist. Die Frist für die nationale Umsetzung sei jedoch bereits am 2. August 2022 verstrichen.

Obwohl die Einführung einer solchen Freistellung im Koalitionsvertrag vorgesehen ist und bereits im April dieses Jahres ein entsprechender Entwurf des Bundesfamilienministeriums das Licht der Welt erblickte, sehen die Familienorganisationen keine Fortschritte in diesem Feld.

„Gerade angesichts der bereits vorhandenen Vorarbeit gibt es wenig Verständnis innerhalb der Familienorganisationen, dass dieses Vorhaben nicht längst im Parlament beschlossen und die Umsetzung auf den Weg gebracht wurde. Diese ist überfällig – zumal sie mit der vorgesehenen Umsetzung im Mutterschutz zu keiner Belastung des Bundeshaushaltes führt. Wir sehen die Gefahr, dass dieses wichtige familien- und gleichstellungspolitische Projekt immer weiter verschoben wird oder sogar ganz von der Agenda verschwindet. Deshalb fordern wir die Regierung auf, jetzt direkt nach der Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen und somit den werdenden Eltern zum Beginn des nächsten Jahres ein gültiges Angebot zu machen“, betont Dr. Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 05.09.2023

SCHWERPUNKT I: Weltkindertag

Am 20. September wird in Deutschland der Weltkindertag gefeiert. Jedes Jahr wird an diesem Tag dazu aufgerufen, die Rechte und Interessen aller Kinder ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen.

In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Jedes Kind braucht eine Zukunft“.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Emilia Fester, MdB, erklärt hierzu:

„Jedes Kind braucht eine Zukunft – denn der Jugend gehört die Zukunft!
Es ist dringend an der Zeit, dass wir Kinder und Jugendliche mehr beteiligen, als gleichberechtigte Menschen sehen und in politische Prozesse einbinden. Kinder und Jugendliche sind sehr politisch und haben zu den großen Zukunftsfragen viel zu sagen. Viel zu oft reden wir als Gesellschaft und Politik nur über junge Menschen, statt mit ihnen. Das wollen wir ändern.“

In Deutschland wird nicht nur am 20. September, sondern auch am 1. Juni ein Kindertag begangen. In der Bundesrepublik wird seit 1954 der von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ gefeiert, während schon in der ehemaligen DDR am 1. Juni der „Internationale Kindertag“ begangen wurde. So werden seit der Wiedervereinigung an zwei Tagen die Rechte, Bedürfnisse und Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.09.2023

Bündnis demonstriert am Weltkindertag        

Am Weltkindertag (20.9.) demonstrieren die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin gegen die geplanten Kürzungen im Kinder- und Jugendplan (KJP) des Bundes. Der Etat dieses wichtigsten Instruments für Jugendförderung auf Bundesebene soll um rund ein Fünftel (44,6 Millionen Euro) reduziert werden. Die Folgen dieser Entscheidung werden an die Substanz der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gehen und lassen Millionen Zukünfte junger Menschen und ihrer Familien platzen. Als Konsequenz der geplanten Kürzungen wird der Zugang zu Sport und Jugendverbänden eingeschränkt sein, werden politische Bildung und die verlässliche politische Interessenvertretung mit und für junge(n) Menschen gefährdet sein. Betroffen sind auch die Freiwilligendienste: Ihre Förderung soll so stark gekürzt werden, dass rund 25 Prozent der Plätze wegfallen werden. Die unverschuldet desolate Haushaltssituation der Träger wird verschärft, da stark angestiegene Personalkosten (Tarifsteigerungen), aber auch erhöhte Sach- und Programmkosten keine Berücksichtigung finden.

Kürzungen für junge Menschen schaffen kein Vertrauen in die Politik

Junge Menschen haben durch die Corona-Pandemie erlebt, dass ihre Interessen und Bedürfnisse hintenangestellt wurden. Jugendstudien, wie die der Vodafone-Stiftung, machen hierzu deutlich, dass 73 Prozent unzufrieden damit sind, wie die Politik ihre Interessen berücksichtigt. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ Prof. Dr. Karin Böllert betont:

„Jetzt müssen die jungen Menschen erleben, dass erneut Politik auf ihre Kosten gemacht wird. 

Die Mittelkürzungen schaffen kein Vertrauen in die Politik und die Demokratie.“

Kürzungen gefährden die Kinder-und Jugendhilfe existenziell

Seit Jahren berücksichtigt die Bundesregierung beim Kinder- und Jugendplan nicht die gestiegenen Kosten und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Eine Dynamisierung dieses grundlegenden Förderinstruments fehlt. Die geplanten Kürzungen gefährden die Kinder- und Jugendhilfe jetzt existenziell. Die AGJ-Vorsitzende warnt:

Das ist Sparen an der Gegenwart und Zukunft der jungen Generation und erzeugt in jedem Fall höhere Folgekosten.“

Lobby für junge Menschen wehrt sich

Ein Bündnis aus bundeszentralen Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe hat für den 20.9. zur Demonstration gegen die Kürzungen in Berlin aufgerufen. An diesem Tag berät der Deutsche Bundestag über die geplanten Einschnitte. Unter dem Slogan „Eure Entscheidung lässt Millionen Zukünfte platzen“ organisiert sich der Protest aus allen Bereichen der jungen Zivilgesellschaft: Jugendverbände reisen mit einem Sonderzug aus NRW an, der „SingBus“ der Chorjugend wird zur Bühne für die Kundgebung und aus dem gesamten Bundesgebiet kommen Protestierende aller Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Auf der Abschlusskundgebung auf dem Potsdamer Platz lassen die Teilnehmer*innen der Demo dann 1.000+ Luftballons symbolisch platzen. Eine der Hautredner*innen bei der Abschlusskundgebung ist die AGJ-Vorsitzende Prof. Dr. Karin Böllert.

Die Pressestelle der AGJ vermittelt am 20.9.2023 gerne Interviewanfragen zu den geplanten KJP-Kürzungen mit der AGJ-Vorsitzenden, Prof. Dr. Karin Böllert und der stellvertretenden Vorsitzenden, Dr. Gabriele Weitzmann.

Kontakt: Sabine Kummetat, Tel.: (030) 400 40 219

Die Initiator*innen der Demo „Eure Entscheidung lässt Millionen Zukünfte platzen“

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Deutscher Bundesjugendring (DBJR), Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB), Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ), Deutsche Sportjugend (dsj), Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen (BAG OKJE), Gemeinsame Initiative der Träger Politischer Jugendbildung (GEMINI).

Social Media Assets #Zukünfteschaffen zum Download: https://dbjr.org/s/BNf669K7tgTyCms

Demonstrationsroute und Kundgebung mit den Freiwilligendiensten

Der Demonstrationszug beginnt um 10:30 Uhr am Berliner Hauptbahnhof (Washington Platz), läuft entlang des Regierungsviertels durch das Brandenburger Tor, vorbei am Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und am Bundesfinanzministerium. Die Demonstration endet mit einer Abschlusskundgebung um 13 Uhr am Potsdamer Platz, wo der Staffelstab an die Vertreter*innen der Freiwilligendienste übergeben wird, die ebenfalls gegen die drohenden massiven Kürzungen demonstrieren.

Kinder- und Jugendplan des Bundes

Der im Jahr 1950 eingeführte Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist das zentrale Förderinstrument der Kinder- und Jugendhilfe auf Bundesebene. Die Förderung aus dem KJP soll die Leistungen und die Wahrnehmung anderer Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien nach § 2 SGB VIII und Anregungen durch Sicherung, Stärkung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe sowie durch Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe schaffen. 2023 verfügt der KJP über 239,1 Mio. Euro. Der Regierungsentwurf für 2024 sieht 194,5 Mio. Euro vor, 19% weniger als im Vorjahr!

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 18.09.2023

Anlässlich des Weltkindertags am 20. September appelliert die Diakonie Deutschland an die Politik, den Rechtsanspruch von Kindern auf einen guten Betreuungsplatz auch tatsächlich umzusetzen.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Wir verspielen die Zukunft unserer Kinder schon im Kindergarten. Ohne die frühkindliche Bildung in den Kitas haben insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien deutlich schlechtere Chancen in der Schule und damit auf einen guten Abschluss und einen Ausbildungsplatz. Trotz des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz gibt es aber noch immer viel zu wenig Plätze. Bereits 2022 hat die Bertelsmann-Stiftung in einer Studie herausgestellt, dass 2023 mehr als 380.000 Kita-Plätze fehlen werden. Der dramatische Fachkräftemangel und oftmals unzureichende Finanzierung der Kindertagessstätten haben die Situation zusätzlich verschärft. Das geht soweit, dass Kitas häufig ihre Betreuungszeiten erheblich reduzieren und kurzfristig Schließtage erfolgen. Hier besteht großer Handlungsdruck, damit Kitas ihren Bildungsauftrag einlösen und Eltern verlässlich arbeiten können.“

Hintergrund:

Jedes Jahr werden zum Weltkindertag in Deutschland die Rechte der Kinder ins Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Grundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention. Sie sieht unter anderem vor, dass Kinder sicher leben können, Nahrung, medizinische Versorgung und Ausbildung erhalten und mitreden dürfen, wenn über ihr Wohlergehen entschieden wird. Der Weltkindertag 2023 steht in Deutschland unter dem Motto „Jedes Kind braucht eine Zukunft!“. Die UN begehen den Weltkindertag am 20. November. In Deutschland wird er seit 1954 am 20.September gefeiert.

Ländermonitoring frühkindliche Bildungssysteme der Bertelsmann-Stiftung:

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2022/oktober/2023-fehlen-in-deutschland-rund-384000-kita-plaetze

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/kinderbetreuung

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2023

SCHWERPUNKT II: Referent*innenentwurf Kindergrundsicherung

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in seiner aktuellen Stellungnahme den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur geplanten Kindergrundsicherung und fordert grundlegende Verbesserungen.

„Der nach monatelangen Verhandlungen gefundene Kompromiss der Bundesregierung wird dem Anliegen, Kinder aus einkommensschwachen Familien besser abzusichern nicht gerecht. Eltern und insbesondere Alleinerziehende werden nicht entlastet.“, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Der djb bewertet den Gesetzentwurf als komplizierte und teure Verwaltungsreform, die weder Kinder vor Armut schützen noch faire Startchancen schaffen kann. Für Eltern wird die Inanspruchnahme existenzsichernder Leistungen für die ganze Familie nicht erleichtert. Der djb lehnt es insbesondere ab, dass verschiedene Behörden für Grundsicherungsleistungen einer Familie zuständig sein sollen, getrennt danach, ob es sich um Leistungen für Kinder oder Eltern handelt.

„Da das Leistungsniveau für Kinder nicht angehoben wird, ist diese Verwaltungsreform nicht im Sinne der Kinder. Der Gesetzgeber sollte sich Zeit nehmen, nachzubessern.“ sagt Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich im djb.

Der djb sieht insbesondere den Aufbau von Doppelstrukturen mit Sorge. Familien, die bisher die Grundsicherungsleistungen als Bedarfsgemeinschaft beim Jobcenter beziehen, müssten diese nach den neu geplanten Leistungen der Kindergrundsicherung zusätzlich für Kinder bei der Bundesagentur beantragen. Das Zusammenspiel verschiedener Verwaltungsvorgänge und verschiedener Verwaltungen, die Leistungen prüfen müssen, die weitgehend von dem gleichen Sachverhalt und den gleichen Sachverhaltsänderungen abhängen, wird den Bezug von Leistungen für die Familie insgesamt erschweren. Da hilft es Kindern auch nicht, dass die Leistungen für sie selbst begrifflich zusammengefasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 06.09.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk warnt vor parteitaktischen Spielchen bei der geplanten Kindergrundsicherung. „Nach der Einigung der Ampelregierung in der letzten Woche waren wir sehr froh darüber, dass es bei der Kindergrundsicherung jetzt endlich einen Schritt vorwärts geht. Als Verbände wurde uns für die Stellungnahme zum komplexen Referentenentwurf des Familienministeriums eine Woche Zeit eingeräumt. An diese Frist halten wir uns, umso unverständlicher ist es, dass das Bundesfinanzministerium sich jetzt nach Medienberichten eine Prüfungsfrist von vier Wochen nehmen will. Dabei sind mehr als Grundzüge des Gesetzgebungsvorhabens seit vielen Wochen bekannt. Das sieht von außen betrachtet nach einem parteitaktischen Spielchen auf dem Rücken der Kinder aus, nachdem Bundesfamilienministern Paus vor kurzem das Wachstumschancengesetz von Bundesfinanzminister Lindner im Bundeskabinett blockiert hat. Falls durch die Verzögerung jetzt der gesamte Zeitplan für die Kindergrundsicherung ins Rutschen gerät, wäre das aus unserer Sicht katastrophal“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die Leistungsbündelung und verbesserte Zugänge von Kindern zu Sozialleistungen durch die Kindergrundsicherung sind wichtige Hebel zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Auch wenn die Kindergrundsicherung nach jetzigem Planungsstand nicht der erhoffte große Wurf ist, begrüßen wir den Grundansatz, dass nämlich Kinder und Jugendliche nicht weiter als Bittsteller von Sozialleistungen gesehen werden. Denn es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, wenn die Eltern das nicht aus eigener Kraft schaffen“, so Krüger weiter.

„Aus repräsentativen Umfragen für das Deutsche Kinderhilfswerk wissen wir, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland der Meinung sind, dass der Staat ausreichend in die Zukunftschancen der jungen Generation investiert. Zugleich wären knapp zwei Drittel der Erwachsenen bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Die Solidarbereitschaft in der Bevölkerung wird an dieser Stelle derzeit von der Politik massiv unterschätzt. Diese sollte vielmehr von der Bundesregierung aufgenommen und in eine kraftvolle Politik insbesondere für von Armut betroffene Kinder umgesetzt werden“, sagt Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.09.2023

eaf sieht besseren Zugang aber kaum Leistungsverbesserungen

Der aktuelle Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung enttäuscht die Erwartungen der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf): Die Chance auf ein neu bemessenes, deutlich erhöhtes „ausreichendes Existenzminimum“ für Kinder, eine auskömmliche finanzielle Absicherung für soziale Teilhabe und ein gutes Aufwachsen für alle wurde vertan.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, warnt: „Bei der Lektüre des Entwurfs hört man förmlich das Stoßgebet der Ampel: ‚Bitte lass es kein zusätzliches Geld kosten!‘ Das sagt einiges aus über die Prioritäten der Bundesregierung. Sicher ist, was wir kurzfristig sparen, wird zukünftigen Generationen in vielfacher Höhe als Folgekosten unterlassener Armutsbekämpfung auf die Füße fallen.“

„Wir erkennen den ernsthaften Versuch, zumindest verdeckte Armut durch den Kindergrund­sicherungscheck zu verringern, an. Solange Kinder und Jugendliche aber nur Leistungen erhalten, die auf ein möglichst niedriges sozialrechtliches Minimum gedeckelt sind, kann eine ‚Kindergrundsicherung‘ nicht gelingen“, ergänzt Martin Bujard, Präsident der eaf. „Nur mehr Berechtigte zu erreichen, reicht jedoch nicht. Wir brauchen mehr Geld im System, in den Familien und in der Infrastruktur.“ Bujard unterstreicht: „Beides ist notwendig: Mehr Geld durch eine echte Kindergrundsicherung sowie mehr ganztägige und qualitativ bessere Betreuungsangebote für Kinder, denn: Die Kinder sind unser aller Zukunft.“

„Wir vermissen den politischen Willen für eine deutlich bessere Unterstützung von Kindern und Jugendlichen“, führt Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, aus. „Der Bundeshaushalt leistet sich Mindereinnahmen in Höhe von 15 Milliarden Euro aus der Abfederung der kalten Progression und sechs Milliarden Euro nach Absenkung der Unternehmenssteuer. Für die als ‚größte sozialpolitische Reform des Koalitionsvertrags‘ angekündigte Kindergrundsicherung ist dagegen deutlich weniger vorgesehen. Zwar werden die notwendigen Investitionen in die Digitalisierung und Entwicklung des Kinderchancenportals getätigt, aber der Versuch des Bundesfinanzministers bleibt, nicht mehr als zwei Milliarden Euro in die Reduktion von Armut fließen zu lassen.“

Stellungnahme der eaf zum Referentenentwurf des BMFSFJ „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 07.09.2023

Nach zähen Ringen um Finanzierung und konkrete Ausgestaltung innerhalb der Ampel-Koalition hat das Bundesfamilienministerium einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung vorgelegt. „Der Referentenentwurf ist allenfalls ein erster Schritt zu einer Kindergrundsicherung. In der Zusammenschau ist nicht erkennbar, wo die viel gepriesenen Verbesserungen für Alleinerziehende liegen sollen. Deshalb braucht es dringend Nachbesserungen“, kritisiert Myriam Gros, stellvertretende Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV).

„Wir begrüßen sehr, dass Unterhalt und Unterhaltsvorschuss künftig zu 45 Prozent bei der Höhe des Zusatzbetrags zählen sollen, statt zu 100 Prozent wie im Bürgergeld. Das ist wichtig, denn sonst hätte ausgerechnet die Kindergrundsicherung für Kinder von Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen, die heute Kinderzuschlag erhalten, eine Verschlechterung bedeutet. Allerdings wird für Einelternfamilien im SGB II diese Verbesserung wieder aufgefressen. Denn der Teil des Kinderga-rantiebetrags, der nicht für die grundlegenden Bedarfe des Kindes verwendet werden muss, soll auf den elterlichen Bedarf angerechnet werden.“

„Kindern von Alleinerziehenden, die heute Kinderzuschlag beziehen, drohen sogar Verschlechterungen, wenn der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung für Umgangstage gekürzt werden kann und Unterhalt ab 500 Euro den Zusatzbetrag stärker reduziert, als es jetzt beim Kin-derzuschlag der Fall ist. Wir lehnen außerdem ab, den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss künftig für alle Schulkinder an ein Mindesteinkommen der Alleinerziehenden von 600 Euro zu knüpfen. Wir dringen darauf, dass der Deutsche Bundestag diese Verschlechterungen zurücknimmt und im SGB II klarstellt, dass der Kindergarantiebetrag nicht bei den Eltern angerechnet werden darf. Ansonsten hat die Hälfte der Kinder in Armut rein gar nichts von der groß angekündigten Kindergrundsicherung.“, so Myriam Gros weiter.

Mit der Einführung einer Kindergrundsicherung verbindet die Ampel-Koalition das Ziel, Kinder aus der Armut zu holen. Öffentlich wurden zuletzt vor allem immer wieder Verbesserungen für Kinder von Alleinerziehenden versprochen. Alleinerziehende und ihre Kinder sind heute mit 42 Prozent überproportional von Armut betroffen. Neben ungerechter Entlohnung in frauentypischen Berufen sorgen fehlende passgenaue Kinderbetreuung und familienunfreundliche Arbeitsbedingungen dafür, dass Alleinerziehende häufig in der Teilzeitfalle stecken und mit ihren Kindern von kleinen Einkommen leben müssen.

Die Stellungnahme des VAMV zum Referentenentwurf finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 07.09.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Paus informiert sich im Familienservicebüro Marzahn-Hellersdorf

Die Digitalisierung des Elterngeldantrags schreitet weiter voran: Wer in Berlin einen Antrag mit dem Onlinedienst „ElterngeldDigital“ stellt, kann ab sofort Antragsdaten, Nachweise und Unterschrift komplett digital übermitteln. Bei einem Besuch im Familienservicebüro in Berlin Marzahn-Hellersdorf ließ sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus gemeinsam mit der Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch den Eingang eines digitalen Antrags und dessen weitere Bearbeitung zeigen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das ElterngeldDigital ist eine Win-Win-Situation und wirft ein Schlaglicht auf die digitalen Potenziale der Verwaltung: Eltern sparen Zeit, die sie besser mit dem Nachwuchs verbringen können. Auch die Verwaltung kann die Anträge schneller bearbeiten und bewilligen, weil diese nicht mehr abgetippt werden müssen und weniger Fehler oder unvollständige Angaben aufweisen.“

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Was in der Privatwirtschaft in vielen Fällen längst gang und gäbe ist, ist für die Verwaltung eine echte Innovation – und für die Berliner Familien eine spürbare Entlastung: Dank ElterngeldDigital kann das Elterngeld endlich direkt online beantragt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Beratungsstellen wegrationalisiert werden: Wer Beratung bei der Antragsstellung wünscht, findet in den Berliner Familienservicebüros weiterhin kostenfreie Unterstützung beim Ausfüllen und kann den Antrag dort direkt online abschicken.“

Mit ElterngeldDigital entwickelt das Bundesfamilienministerium einen Antragsassistenten, den es in elf teilnehmenden Bundesländern gibt und der mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützt. In Berlin muss der Antrag danach nicht mehr ausgedruckt und per Post verschickt werden. Damit die Daten von ElterngeldDigital in die zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden, hat Berlin sein Fachverfahren (Berechnungssoftware der Verwaltung) ausgebaut.

Die Berliner Familienservicebüros sind zentrale Anlaufstellen für Verwaltungsleistungen, darunter Elterngeld und Jugendamtsleistungen. Zu diesem übergreifenden Konzept tauschten sich Bundesministerin und Senatorin bei einem gemeinsamen Rundgang mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Service-Büros aus.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.09.2023

Beeindruckende Bilder vom Leben im Alter

Bundesseniorenministerin Lisa Paus hat heute im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung in Berlin die Preise im Fotowettbewerb „VielfALT“ überreicht. Der Wettbewerb der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) hat das Ziel, Leben im Alter in all seinen Facetten darzustellen. Ministerin Paus gratulierte den Gewinnerinnen und Gewinnern persönlich und überreichte Preise im Gesamtwert von 19.000 Euro.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Die Fotos sind ein starkes Signal für differenzierte Altersbilder: Sie zeigen, dass Individualität, Engagement und Mut unabhängig vom Lebensalter sind. Die Preisträgerinnen und Preisträger machen mit ihren eindrucksvollen Fotos die enorme Bandbreite der Lebenswirklichkeiten älterer Menschen in unserer Gesellschaft sichtbar. Sie zeigen die reichhaltigen Formen an Individualität, der Teilhabe sowie des Engagements in so vielen Bereichen. Ältere Menschen haben viel zu geben und sie tun das auch.“

BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner: „Realistische Altersbilder sind enorm wichtig dafür, dass ältere Menschen in unserem Land ihre Potenziale nutzen können. Dazu will der Fotowettbewerb beitragen. Ja, das Alter kann Einschränkungen und Hilfebedürftigkeit mit sich bringen. Aber Älterwerden bedeutet auch aktiv sein, engagiert, auch queer, auch migrantisch, auch sportlich, auch experimentierfreudig und vieles mehr. Ältere sind alles, was alle anderen Generationen auch sind.“

Die ausgezeichneten Fotografien sowie alle eingereichten Bilder sind auf www.bagso.de/fotowettbewerb zu sehen. Der Fotowettbewerb „VielfALT“ wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

In der Kategorie „Das bin ich. Individuell im Alter“ gehen die Preise an Cordia Schlegelmilch, Susanne Seiffert und Günter Musche. In der Kategorie „Mittendrin. Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter“ gewinnen Marisa Reichert, Ferdinand Jendrejewski und Thomas Henrich. In der Kategorie „Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter“ kürt die Jury Caroline Funke, Franziska Barth und Daniela Blöchinger. Die Preise in der Kategorie „Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch“ erhalten Bernd Lindig, Andrea Bothe und Julia Otto. Der Publikumspreis geht an Marijke Rademacher.

In der Einreichungsphase des Fotowettbewerbs zwischen Januar und Mai 2023 wurden fast 1.500 Beiträge eingereicht. Eine unabhängige Jury wählte die zwölf Preisträger*innen aus. Der Publikumspreis wurde im Zuge einer zweiwöchigen Online-Abstimmung im Juni vergeben.

Siegerfotos

Die Preisträger-Fotos dürfen nur im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Fotowettbewerb VielfALT genutzt werden. Im Copyright ist der Name des Fotografen bzw. der Fotografin anzugeben.

Kategorie 1: „Das bin ich. Individuell im Alter“

  1. Preis: Cordia Schlegelmilch – Noch attraktiv im hohen Alter
  2. Preis: Susanne Seiffert – Dritter Frühling
  3. Preis: Günter Musche – Kraft und Achtsamkeit beim japanischen Bogenschießen

Kategorie 2: „Mittendrin. Aktiv und engagiert bis ins hohe Alter“

  1. Preis: Marisa Reichert – Irmela Mensah-Schramm, geb. 1945, übersprüht rassistische Botschaften
  2. Preis: Ferdinand Jendrejewski – Wanderung
  3. Preis: Thomas Henrich – Ausgabe von Stullen bei der Bahnhofsmission Nürnberg

Kategorie 3: „Licht und Schatten. Herausforderungen im Alter“

  1. Preis: Caroline Funke – Schmerzlichst Alleinsein
  2. Preis: Franziska Barth – Denise
  3. Preis: Daniela Blöchinger – 4-8-4-8

Kategorie 4: „Gemeinsam geht was. Jung und Alt im Austausch“

  1. Preis: Bernd Lindig – Deutschstunde
  2. Preis: Andrea Bothe – Christopher Street Day: Betty von den „Golden Girls“ zusammen mit ihrer Enkelin
  3. Preis: Julia Otto – Letzter Besuch

Publikumspreis:

Marijke Rademacher – Herzensverbindung – Oma Käthe und ihr Enkelsohn Nico

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2023

Unter dem Motto „Sagen was ist – tun was hilft“ gehen mit dem Beginn des neuen Schuljahrs bundesweit die Mental Health Coaches an den Start. Bundesjugendministerin Lisa Paus hat heute an einer Berliner Schule den offiziellen Startschuss für das Modellprogramm gegeben. Insgesamt nehmen mehr als 100 Schulen in allen 16 Bundesländern an dem Programm teil.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Das Aufwachsen in krisenhaften Zeiten und unsichere Zukunftsaussichten setzen viele junge Menschen unter enormen Stress. Zahlreiche Studien belegen, dass psychische Belastungen bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren enorm zugenommen haben. Mit den Mental Health Coaches bringen wir präventive Angebote zur Stärkung der Resilienz und der mentalen Gesundheit mitten in die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen  an die Schulen. Die Coaches machen Mut, sich bei psychischen Problemen Hilfe zu holen, und zeigen auf, wo und wie man als junger Mensch diese Hilfe bekommt. Die junge Generation braucht mehr Aufmerksamkeit und Stärkung – auch dazu tragen wir mit den Mental Health Coaches bei.“

Über das Programm „Mental Health Coaches“

Im Rahmen des Bundesprogramms „Mental Health Coaches“ werden an Schulen ab der Sekundarstufe I Fachkräfte aus den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit und Psychologie eingesetzt. Sie unterbreiten präventive Gruppenangebote, um das Wissen der Schülerinnen und Schüler über mentale Gesundheit zu erweitern und ihre Resilienz zu stärken. Sie vermitteln, wie junge Menschen bei psychischen und sozialen Problemen vertiefende Hilfs- und Beratungsangebote wahrnehmen und erste Kontakte herstellen können. Zudem soll das Modellvorhaben den Austausch und die Vernetzung der Fachkräfte fördern und aktuelle sowie zukünftige Bedarfe im Themenfeld Mental Health aufzeigen.

Das Programm wird in die Struktur der teilnehmenden Schulen und deren bestehende primärpräventive Maßnahmen im Bereich „Mental Health“ sowie in die regional vorhandenen Beratungs- und Hilfsangebote eingebunden. Die teilnehmenden Schulen wurden in enger Abstimmung mit den Ländern ausgewählt.

Zur Umsetzung stehen im Haushaltsjahr 2023 als Teil des Zukunftspakets für Bewegung, Kultur und Gesundheit bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mental-health-coaches.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2023

Väter engagieren sich immer stärker in der Familie – allerdings stimmen Wunsch und Wirklichkeit oft nicht überein

Bundesfamilienministerin Lisa Paus veröffentlichte heute in Berlin den neuen Väterreport und diskutierte zentrale Befunde auf der Fachtagung „Gute Chancen für alle Familien – Trends, Herausforderungen und politische Perspektiven“ gemeinsam mit Prof. Jutta Allmendinger (WZB), Christina Ramb (BDA) und Tillmann Prüfer (Journalist und Autor). Der Väterreport beschreibt auf Basis amtlicher Statistiken, wissenschaftlicher Studien und repräsentativer Bevölkerungsbefragungen die Lebenslagen, Werte und Einstellungen von Vätern in Deutschland. Er nimmt erstmals auch verschiedene Vätertypen und ihre Wünsche, Aufgabenteilung und berufliche Situation in den Blick. Die Publikation ist auf der Website des BMFSFJ zu finden: www.bmfsfj.de/vaeterreport  

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das gesellschaftliche Vaterbild und die eigenen Vorstellungen von Vätern haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich hin zu mehr Partnerschaftlichkeit gewandelt. Der Väterreport zeigt aber zugleich, dass es immer noch eine Lücke gibt zwischen Wunsch und Wirklichkeit bei der Aufgabenteilung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es braucht mehr mutige Väter, die ihre Wünsche nach einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch umsetzen – und eine Politik und Wirtschaft, die Vereinbarkeit auch für Väter in den Blick nimmt.

Mit der Familienstartzeit möchte ich Eltern in ihrem Wunsch unterstützen, sich in der frühen Familienphase partnerschaftlich einzuspielen. Väter sollen sich künftig für die ersten zehn Arbeitstage nach der Geburt ihres Kindes bei vollem Lohnausgleich freistellen lassen können. Gelingt eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie von Anfang an, stärkt das gerade auch in Krisenzeiten die Stabilität der gesamten Familie.“

Zentrale Ergebnisse des Väterreports:

  • Das gesellschaftliche Vaterbild und die eigenen Vorstellungen von Vätern, wie sie ihre Rolle ausüben wollen, haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich hin zu mehr Partnerschaftlichkeit gewandelt. Dieser Trend setzt sich fort. Der vorliegende Väterreport zeigt, dass sich Väter viel stärker als früher eine partnerschaftlich organisierte Aufgabenteilung wünschen.
  • Väter möchten heute präsenter im Leben ihrer Kinder sein. Mehr Väter nehmen heute Elternzeit und sie verbringen mehr Zeit mit ihren Kindern: 2019 waren es durchschnittlich 3 Stunden an Wochentagen – 1999 nur 1,9 Stunden. Knapp zwei Drittel der Väter wünschen sich jedoch mehr Zeit für die Kinder. Viele Väter wünschen sich eine partnerschaftliche Aufteilung der Kinderbetreuung.
  • Der Anteil der Väter, die Elternzeit nehmen und dabei Elterngeld beziehen steigt stetig an: Während im Jahr 2008 der Vater jedes fünften Kindes in Deutschland Elterngeld bezogen hat, ist der Anteil bei den 2020 geborenen Kindern auf knapp 44 Prozent angestiegen.
  • Der Väterreport zeigt, dass es noch immer Lücken zwischen Wunsch und Wirklichkeit gibt, die sich durch viele Bereiche zieht. So findet jeder zweite Vater, dass kleine Kinder genauso gut von ihrem Vater betreut werden können, wie von ihrer Mutter und jeder zweite Vater möchte gern die Hälfte der Betreuung übernehmen. Tatsächlich tun dies nur 21 Prozent. Insgesamt wollen 43 Prozent der Väter einen größeren Anteil der Kinderbetreuung übernehmen als sie dies aktuell leisten,
  • Eine ähnliche Diskrepanz zeigt sich beim Erwerbsverhalten: Mittlerweile befürworten knapp zwei Drittel der Väter gleiche berufliche Chancen und die finanzielle Unabhängigkeit beider Elternteile. Gleichzeitig verharren Väter im traditionellen Familienbild, wenn es um die zeitliche Aufteilung der Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit geht. Väter machen seltener als Mütter berufliche Abstriche zugunsten der Familie und gehen weniger in Teilzeit (2022: Väter 8%, Mütter 68%).
  • Wichtige Weichenstellungen zugunsten der gewünschten partnerschaftlichen Aufgabenteilung werden nach der Geburt gestellt und im Laufe der Zeit oft beibehalten. Deshalb haben Elternzeit und Elterngeld eine sehr hohe Bedeutung. 34 Prozent der Familien, in denen beide Elternteile Elternzeit genommen haben, sagen, dass sie dadurch zu einer gerechteren Aufgabenteilung gefunden haben. Insbesondere Elternzeiten von Vätern, die über zwei Partnermonate hinaus gehen, wirken sich positiv auf die partnerschaftliche Aufgabenteilung aus.
  • Insgesamt ist vielen Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Dies wird auch in der weit verbreiteten Bereitschaft deutlich, zugunsten besserer Vereinbarkeitsbedingungen die Arbeitsstelle zu wechseln. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur mit aktiver Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Väter wird so zum Standortvorteil.
  • Mit der Einführung der Partnermonate im Elterngeld ist es in den Unternehmen zu einem Bewusstseinswandel gekommen. Die Familie und Sorgearbeit von Vätern ist durch deren Elternzeit sichtbar geworden und hat Einfluss auf betriebliche Prozesse genommen. Folglich nahm die Väterfreundlichkeit der Unternehmen zu. So hat sich der Anteil der Unternehmen, in denen männliche Führungskräfte Elternzeit nehmen, seit 2015 auf heute 34 Prozent verdoppelt.
  • In diesem Väterreport wurden erstmals fünf Vätertypen identifiziert: der überzeugte Engagierte, der urbane Mitgestalter, der zufriedene Pragmatiker, der etablierte Konventionelle und der überzeugte Rollen-Bewahrer. Die beschriebenen Vätertypen sind vereinfachende Prototypen und sie unterscheiden sich in ihren Einstellungen, in ihren Wünschen zur Aufgabenteilung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit, nach ihrer Nutzung des Elterngeldes, nach Alter der Kinder, Einkommen und Wohnumfeld.
  • Trotz der teils größeren Unterschiede zwischen den verschiedenen Vätertypen, wird jedoch deutlich: Das Modell des alleinigen Familienernährers schwebt immer weniger Vätern als Ideal vor. Nur rund ein Drittel der Väter wollen und leben dieses Modell. Die Mehrheit der Väter in Deutschland handelt bei der Kinderbetreuung zumindest ansatzweise partnerschaftlich – auch dank einer fortschrittlichen Familienpolitik, die mit dem Elterngeld und dem Ausbau der Kinderbetreuung eine partnerschaftliche Aufgabenteilung unterstützt. Zusätzlich leisten Unternehmen, die ihre Vereinbarkeitsangebote auch an den Erwartungen der Väter ausrichten, einen wesentlichen Beitrag.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.09.2023

Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Elke Büdenbender und Berlins Senatorin Cansel Kiziltepe haben heute in Berlin das kürzlich eröffnete 8. Frauenhaus und die BIG Clearingstelle besucht.

Das Frauenhaus wird vom AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V. geführt. Zugleich hat auch die BIG Clearingstelle für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ihre Arbeit aufgenommen, Träger ist die Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen (BIG) e.V. Die BIG Clearingstelle wird mit der seit 1999 in Berlin angebotenen BIG Hotline gemeinsam das bestehende Angebot erweitern. Die Clearingstelle ist ein Schutzort, in dem der Bedarf der akut von Gewalt betroffenen Frauen individuell und passgenau mit ihnen ermittelt werden kann. Das kann eine kurzfristige Unterkunft und – je nach Bedarf – eine Weitervermittlung in eine geeignete Unterkunft oder Beratungsstelle sein. Die Clearingstelle soll die Berliner Frauenhäuser entlasten.

Mit der Inbetriebnahme des 8. Frauenhauses und der Clearingstelle stehen in Berlin 477 akute Schutzplätze für Frauen und ihre Kinder zur Verfügung, davon 15 Plätze in der Clearingstelle und 40 Plätze im 8. Frauenhaus. Zusätzlich werden – insbesondere für Frauen mit mehreren Kindern – 30 Schutzplätze in sogenannten Frauen-Schutz-Wohnungen angeboten. Außerdem können gewaltbetroffene Frauen in insgesamt 47 Zufluchtswohnungen Schutz und Unterstützung finden und 50 Zweite-Stufe-Wohnungen (Trägerwohnungen mit Beratungsangeboten) stehen für ein Übergangswohnen zur Verfügung. Zwei Wohneinheiten des Frauenhauses wurden barrierearm ausgebaut, um den Zugang und Aufenthalt für Frauen mit Behinderungen zu ermöglichen. Auch ältere männliche Jugendliche können ihre Mütter in das Frauenhaus wie auch in die Clearingstelle begleiten, womit eine wichtige Versorgungslücke geschlossen wird.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Das Lagebild Häusliche Gewalt zeigt einmal mehr: Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches und alltägliches Problem. Fast alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Mensch Opfer von häuslicher Gewalt, jede Stunde erleben mehr als 14 Frauen Gewalt in der Partnerschaft. Als Gesellschaft dürfen wir Gewalt nicht länger hinnehmen. Darum bin ich froh, dass wir mit Mitteln aus unserem Bundesförderprogramm ‚Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen‘ diesen Standort zu einem Schutzort für gewaltbetroffene Frauen machen konnten. Wenn Frauen Gewalt erleben, brauchen sie schnellen Schutz und Hilfe. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Lücken im Netz der Frauenhäuser und Beratungsstellen geschlossen werden.

Senatorin Cansel Kiziltepe: „Der Ausbau unseres Hilfesystems und der Schutz der Frauen vor Gewalt hat für den Berliner Senat weiterhin höchste Priorität. Darum freue ich mich sehr, dass in Berlin ein achtes Frauenhaus eröffnet hat und künftig eine Clearingstelle für gewaltbetroffenen Frauen existiert. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, Transfrauen und Frauen mit jugendlichen Söhnen, die bisher nicht ausreichend versorgt wurden, werden im achten Frauenhaus Schutz finden. Das hat für mich als Gleichstellungs- und Antidiskriminierungssenatorin einen sehr hohen Wert. Damit ist Berlin bei der Umsetzung der Istanbul Konvention einen weiteren Schritt vorangekommen. In Kürze werden wir den Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul Konvention dem Senat zum Beschluss vorlegen.“

Elke Büdenbender: „Wir müssen alles dafür tun, dass Frauen und auch ihre Kinder gewaltfrei leben können. Wir brauchen ausreichend Plätze in Frauenhäusern und müssen auch weiter unbedingt auf Prävention setzen. Hier darf nicht gespart werden, damit es erst gar nicht zur Gewalt kommt. Damit es ausreichend Plätze gibt, müssen wir die Frauen auch dabei unterstützen, im Anschluss an den Aufenthalt im Frauenhaus eine Wohnung zu finden. Es freut mich sehr, dass im achten Frauenhaus auch Trans-Frauen sowie Frauen mit Behinderungen und älteren Söhnen Zuflucht finden können. Dieses zusätzliche Angebot ist so wichtig!“

Dr. Doris Felbinger, Geschäftsführerin BIG e.V.: „Berlin geht weiter voran mit dem Ausbau von Schutzplätzen. Gleichzeitig stehen wir steigenden Zahlen Häuslicher Gewalt gegenüber und damit einer gesellschaftlich erschreckenden Entwicklung. Mangelnder Wohnraum verschärft die Situation. Ohne bezahlbare Wohnung kein Auszug aus Frauenhäusern, und ohne freie Plätze in Frauenhäusern, fällt die Vermittlung aus der Clearingstelle schwerer. Deswegen reicht es nicht, lediglich Schutzplätze auszubauen – denn die bekämpfen die Symptome und nicht die Ursachen, nämlich patriarchale Gewalt und Machtstrukturen. Wir dürfen Gewalt nicht tolerieren, müssen Aufklärungsarbeit leisten und fortbilden und vor allen Dingen auch die Prävention deutlich stärken – in Berlin und bundesweit.“

Hintergrundinfo:

Die Gesamtsumme für den vier Jahre dauernden Umbau und die Sanierung der Einrichtung beträgt 4,7 Millionen Euro, davon stammen unter anderem 2,3 Millionen Euro aus dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ und 2,2 Millionen Euro aus der DKLB-Stiftung.

Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Mit dem Förderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ unterstützt der Bund erstmalig die Länder beim Aufbau und Erhalt von Hilfsangeboten für von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern. Ziel ist es, die Hilfsangebote leichter zugänglich zu machen und sie weiter zu verbessern. Der Bund stellt dafür insgesamt 140 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.09.2023

Der heutige Tag der Wohnungslosen muss Ansporn sein, das Menschenrecht auf Wohnen umzusetzen und damit Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Vor dem Hintergrund der steigenden Zahlen an obdach- und wohnungslosen Menschen in Deutschland fordert die SPD-Bundestagsfraktion verstärkte Hilfe für die Prävention.

„Wir möchten den Tag der Wohnungslosen zum Anlass nehmen, auf die Betroffenen und ihre Herausforderungen aufmerksam zu machen. Dabei handelt es sich um Menschen, die in vielen Städten im Stadtbild sehr präsent sind und in roher Armut leben: Menschen ohne Obdach auf der Straße. Unsere Aufmerksamkeit muss zeitgleich auch denjenigen gelten, denen kein eigener Wohnraum zur Verfügung steht.

Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, die Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Das von Klara Geywitz geführte Ministerium erarbeitet dazu aktuell in einem breiten Beteiligungsprozess einen nationalen Aktionsplan. Die Verabschiedung ist für Anfang 2024 geplant.

Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir zusätzlich und entschlossen die Rahmenbedingungen für Wohnungslose verbessern. Wir fordern verstärkte Hilfe für die Prävention und die Betroffenen. Mit der jüngsten Ernennung des Beauftragten für Wohnungs- und Obdachlose wird dem Thema eine klare Priorität eingeräumt. Wohnungslosigkeit ist ein Querschnittsthema, das das gebündelte Engagement der unterschiedlichen Ressorts benötigt. Wir müssen dringender denn je Hilfestellungen für die Betroffenen ausbauen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.09.2023

Stabile Renten, erhöhte Regelsätze im Bürgergeld, Investitionen in die Fachkräftegewinnung und Eingliederung in den Arbeitsmarkt: Mit dem Bundeshaushalt 2024 für den Bereich Arbeit und Soziales wird die Ampel-Koalition ihrer sozialen Verantwortung gerecht.

„Die Haushaltsverhandlungen fallen mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, der Inflation und der Energiekrise auch im Jahr 2024 in herausfordernde Zeiten. Trotz notwendiger Konsolidierung des Bundeshaushalts finanzieren wir mit dem Etat für kommendes Jahr wichtige Sozialreformen.

Wir planen für den Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für das Jahr 2024 mit Ausgaben von rund 171,7 Milliarden Euro. Ein auskömmliches Budget in diesem Bereich ist zentral für unser Land: Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf den Staat verlassen. Wir sorgen dafür, dass alle – Rentnerinnen und Rentner, Arbeitssuchende und Berufstätige – gut durch die herausfordernden Zeiten kommen.

Die Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 fokussieren Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Investitionen in den gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Die Rentenkasse steht finanziell gut da und sorgt für eine verlässliche Absicherung im Alter. Das Bürgergeld wird erhöht und das Wohngeld plus, der Kinderzuschlag und das Kindergeld ausgeweitet. Höhere Freibeträge sorgen gleichzeitig dafür, dass Arbeit weiterhin den Unterschied macht. Mit Blick auf einen modernen Arbeitsmarkt setzen wir als SPD-Fraktion im Bundestag uns für zielgerichtete Eingliederungsleistungen ein – eine wichtige Investition in den Arbeitsmarkt und eine Bedingung für die gelingende Umsetzung der von der Ampel-Koalition beschlossenen Fachkräftestrategie. Wir werden unserer sozialen Verantwortung gerecht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 08.09.2023

Zur offiziellen Vorstellung des Väterreports 2023 durch die Bundesfamilienministerin erklärt Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend :

Der Väterreport 2023 zeigt, dass jeder zweite Vater die Hälfte der Kinderbetreuung übernehmen möchte. In der Realität sieht es leider noch anders aus: Auch wenn zunehmend mehr Väter Elternzeit nehmen, nimmt immer noch mehr als die Hälfte aller Väter überhaupt keine Elternzeit. Von jenen, die sie beanspruchen, beziehen drei von vier Vätern nur das Minimum von zwei Monaten Elterngeld.

Aus diesem Grund dringen wir als Bündnisgrüne auf die Familienstartzeit. Sie könnte gleich nach der Geburt die Weichen für eine paritätische Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit legen.

Das zu ändern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es braucht von Unternehmen, Politik und Gesellschaft Bereitschaft zur Veränderung, damit Väter auch wirklich die Hälfte der Erziehungsarbeit übernehmen können.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.09.2023

Anlässlich der Veröffentlichung der OECD-Studie „Bildung auf einen Blick 2023“ erklärt Anja Reinalter, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Der Fachkräftemangel verschärft sich. Das belegt auch die aktuelle OECD-Studie: Immer weniger Menschen in Deutschland erlangen einen höheren Schulabschluss oder schließen eine Berufsausbildung ab. Deutschland ist mit dieser Entwicklung trauriger Ausreißer unter den OECD-Staaten. Während die Zahl der jungen Menschen ohne höheren Schulabschluss oder ohne Berufsausbildung im OECD-Durchschnitt sinkt, steigt sie in Deutschland weiter an.

Wir dürfen es uns nicht leisten, junge Menschen auf ihrem Bildungsweg im Stich zu lassen. Deswegen hat die Ampel sich vorgenommen in der Berufsorientierung viel intensiver auf individuelle Stärken und Interessen junger Menschen einzugehen. Auch Eltern werden wir stärker einbeziehen. Sie sind Vorbilder und prägen die Berufsentscheidungen ihrer Kinder.

Die in der Studie beschriebene Entwicklung ist ein gefährlicher Trend: Wer nach der 10. Klasse keine Berufsausbildung beginnt oder eine weiterführende Schule besucht, hat wesentlich geringere Verdienstmöglichkeiten, weniger berufliche Aufstiegschancen und ein höheres Risiko von Altersarmut. Dabei wird der Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren viele Möglichkeiten eröffnen: Bis 2036 wird fast ein Drittel der Menschen, die heute arbeiten, das Rentenalter erreichen. Viele Arbeitsplätze werden vakant und qualifizierte Fachkräfte händeringend gesucht.

Die Ausbildungsplatzsuche scheitert oft daran, dass kein passender Betrieb in der Nähe gefunden wird. Wir verbessern das Matching zwischen Ausbildungsbetrieben und Ausbildungssuchenden. Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz ermöglichen wir ab diesem Jahr Familienheimfahrten für Azubis.

Bildung darf nicht am Geld scheitern. Mit dem Aufstiegs-BAföG haben wir ein erfolgreiches Instrument zur finanziellen Unterstützung von Weiterbildungen geschaffen. Im letzten Jahr wurde erstmals die Rekordsumme von einer Milliarde Euro Fördermittel beantragt. Über 190.000 Menschen konnten damit ihre Weiterbildung finanzieren und neue berufliche Wege einschlagen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.09.2023

„Fast überall nimmt der Anteil der Menschen ohne Berufsausbildung oder Abitur ab, nur bei uns nimmt er zu. Immer mehr junge Menschen schicken wir einfach so in die Perspektivlosigkeit. Das kann keiner wollen“, erklärt Nicole Gohlke, Sprecherin für Bildung und Wissenschaft der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die aktuellen Ergebnisse der OECD-Studie „Bildung auf einen Blick 2023“. Nicole Gohlke weiter:

„Anstatt Elitenförderung zu betreiben, muss die Bundesregierung sich endlich auch um diejenigen kümmern, denen nicht alles zufällt. Seit Jahrzehnten mahnen Bildungsinstitute, dass unser Bildungssystem wenig durchlässig ist und sozialen Aufstieg erschwert. Dass nun die OECD-Studie eine Polarisierung im deutschen Bildungssystem attestiert, dürfte also niemanden überraschen.

Auch die Gesamtbildungsausgaben bleiben weit hinter den Erfordernissen zurück. Wir müssen deutlich mehr in Bildung investieren. Dazu braucht es ein Sondervermögen Bildung und die Aufhebung des Kooperationsverbots.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 12.09.2023

Mit der derzeit laufenden Reform der Approbationsordnung für Ärzte soll der sogenannte Nationale Kompetenzbasierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM) verbindlicher Bestandteil des Medizinstudiums werden. Der Schwangerschaftsabbruch solle über die Lernziele des NKLM Eingang in das Medizinstudium finden, heißt es in der Antwort (20/8327) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/8130) der Linksfraktion.

Der NKLM enthält den Angaben zufolge Lernziele, die Handlungs- und Begründungswissen zum medikamentösen und operativen Schwangerschaftsabbruch beschreiben. Der Entwurf zur Reform der Approbationsordnung für Ärzte sehe überdies vor, dass medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs Gegenstand des klinischen Prüfungsstoffs in allen drei Abschnitten der ärztlichen Prüfung sein könnten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 657 vom 19.09.2023

) Die Personalsituation in der Geburtshilfe ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/8370) der Linksfraktion. In regelmäßigen Abständen fänden sich Berichte über Schließungen von Geburtsstationen oder Einschränkungen der Versorgung aufgrund von Personalmangel, heißt es in der Anfrage. Der Personalmangel sei zu einem großen Anteil Resultat der schlechten Arbeitsbedingungen und der hohen Arbeitsbelastung. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung der Geburtshilfe sicherstellen will.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 657 vom 19.09.2023

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze“ (20/8344) vorgelegt, die sich aus Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 ergibt. Infolge dieser Änderungen seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Daneben seien Änderungen in bereits verkündeten Gesetzen erforderlich, da einige noch nicht in Kraft getretene Regelungen aufgrund aktueller Gesetzesvorhaben angepasst werden müssten.

Unter anderem wurden im Rahmen des Bürgergeldgesetzes den Angaben zufolge nicht alle Änderungen des SGB II bei der Berücksichtigung von Einkommen auf das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) übertragen. Die unterbliebenen Angleichungen bei der Berücksichtigung von Einkommen an Änderungen im SGB II sollen nun im SGB XII nachgeholt werden. Zugleich ist vorgesehen, die Änderungen des SGB XII bei der Berücksichtigung von Einkommen „aus Gründen des Gleichlaufs“ im Bundesversorgungsgesetz nachzuvollziehen und unter anderem die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt unpfändbar zu stellen.

Von den angestrebten Änderungen betroffen sind neben dem Zwölften und Vierzehnten auch das Zweite, Dritte, Sechse, Neunte und Elfte Buch Sozialgesetzbuch. Weitere Anpassungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge unter anderem im Bundesversorgungsgesetz, dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, dem Wohngeldgesetz und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erfolgen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 648 vom 15.09.2023

Als Unterrichtung liegt der „Zweite Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ (20/8100) vor. Danach beträgt die statistische Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern in Deutschland, bezogen auf das durchschnittliche Bruttostundenentgelt, immer noch rund 18 Prozent (Ost: sieben Prozent/West: 19 Prozent, Statistisches Bundesamt 2023, basierend auf Erhebungen von 2022).

Insbesondere führten eine geschlechtsspezifische Berufswahl verbunden mit einer traditionell schlechteren Bezahlung von sogenannten typischen Frauenberufen, eine geringere Präsenz von Frauen in Führungspositionen, familienbedingte Erwerbsunterbrechungen sowie länger andauernde Teilzeittätigkeit zu unterschiedlichen durchschnittlichen Entgelten von Frauen und Männern, heißt es in der Präambel der Unterrichtung weiter. Dahinter stünden „tradierte Rollenstereotype, strukturelle Hemmnisse und (Fehl-)Anreize sowie eingeschränkte Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen“.

Aber auch bei gleicher formaler Qualifikation und im Übrigen gleichen Merkmalen beträgt der statistisch messbare Entgeltunterschied laut Vorlage nach Angaben des Statistischen Bundesamtes von 2023 immer noch sieben Prozent (sogenannte bereinigte Entgeltlücke, basierend auf Erhebungen von 2022). Auch wenn dieser statistisch nicht erklärte Teil der Entgeltlücke nicht mit Entgeltdiskriminierung in dieser Höhe gleichzusetzen sei, handele es sich um ein klares Indiz dafür, „dass aufgrund zumeist mittelbarer Entgelt-benachteiligung die praktische Anwendung des Gebotes, Frauen und Männern gleichen Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit zu zahlen, in der Praxis in vielen Bereichen nicht verwirklicht ist“.

Wie in der Präambel ferner ausgeführt wird, haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode darauf verständigt, weiter an der Schließung der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern zu arbeiten. Dazu solle das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickelt und die Durchsetzung gestärkt werden, „indem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglicht wird, ihre individuellen Rechte durch Verbände im Wege der Prozessstandschaft geltend machen zu lassen“.

Zugleich wird darauf verwiesen, dass die am 6. Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenz-Richtlinie innerhalb von drei Jahren in nationales Recht umzusetzen sei. Zu ihren Schwerpunkten zählt den Angaben zufolge ein Auskunftsrecht für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der Größe ihres Arbeitgebers. Auch müssten Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmäßig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten.

Mit der zweiten Evaluation des Entgelttransparenzgesetzes hatte die Bundesregierung laut Vorlage im April 2022 das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) an der Universität Tübingen zusammen mit Unterauftragnehmern beauftragt. Neben deren Evaluierungsgutachten enthält die Unterrichtung auch die Stellungnahme der Bundesregierung „zu den Evaluationsergebnissen und Handlungsempfehlungen zur Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ sowie Stellungnahmen der Sozialpartner.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 645 vom 13.09.2023

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit ausländischer Herkunft, die 2022 wegen Kindeswohlgefährdung von Jugendämtern aufgenommen wurden, ist im Vergleich zu 2021 leicht gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/8187) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8038) hervor.

Den Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe des Statistischen Bundesamtes zufolge, auf die die Bundesregierung verweist, lag der Anteil an Inobhutnahmen von Kindern mit ausländischer Herkunft mindestens eines Elternteils 2022 bei 44 Prozent. 2021 waren es 41,6 Prozent.

Damit entsprächen die Zahlen weiter dem Anteil an Familien mit Migrationshintergrund und Kindern unter 18 Jahren in der Bevölkerung, schreibt die Bundesregierung in der Antwort. Dieser sei zwischen 2021 und 2022 nämlich ebenfalls von 40,1 Prozent auf 42,2 Prozent leicht angestiegen.

Für rassistische Diskriminierung durch Jugendämter im Zusammenhang mit Inobhutnahmen hat die Bundesregierung eigenen Angaben zufolge keine Belege. Sie sei zwar „in der Vergangenheit vereinzelt mit Bürgereingaben befasst“ gewesen, in denen rassistische Diskriminierungen durch Jugendämter geschildert worden seien, heißt es in der Antwort. Doch diese Schilderungen hätten sich nicht „verifizieren lassen“. Die Linksfraktion hatte in ihrer Anfrage Rassismus-Erfahrungen von Familien in Jugend-, Standesämtern und Familiengerichten thematisiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 638 vom 11.09.2023

Am heutigen 19. Oktober 2020 findet der 12. Integrationsgipfel im Bundeskanzleramt statt, an dem rund 130 Vertreter*innen von Bund, Ländern, Kommune, der Zivilgesellschaft und Migrantenverbänden teilnehmen. Bei dem Treffen soll auch die Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplanes Integration Thema sein. Darin werden verschiedene „Phasen der Integration“ benannt, denen verschiedene Themenforen zugeordnet werden.

Für die Arbeiterwohlfahrt nimmt Präsident Wilhelm Schmidt am heutigen Gipfeltreffen teil: „Wir sind seit über sechs Jahrzehnten Ansprechpartnerin für Einwanderinnen und Einwanderer. In dieser Zeit sind die sozialen Migrationsfachdienste – Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer, die Jugendmigrationsdienste und die Flüchtlingssozialberatung – stetig gewachsen und haben sich im lokalen Kontext etabliert.“ Gerade in diesem lokalen Kontext finde das Ankommen, das Zusammenleben und die Inklusion von eingewanderten Menschen statt. Hier komme es darauf an, dass alle Akteurinnen – von der Kommunalverwaltung bis hin zu den Wohlfahrtsverbänden und Migrantenorganisationen – zusammenwirken, sich austauschen und gemeinsam inklusive sozialräumliche Ansätze entwickelten: Im Kindergarten, in der Schulsozialarbeit, beim Ausbau von Beratungsangeboten bis hin zum bürgerschaftlichen Engagement im Gemeinwesen. Nur so könne eine breite Akzeptanz und gemeinsame Verantwortung bei der Umsetzung erzielt werden. Die verstärkte Einbeziehung der Perspektive der Migrantenorganisationen sei sehr zu begrüßen.  

Wilhelm Schmidt: „Wir alle, die heute hier zusammengekommen sind, waren in verschiedenen Diskussionsforen des NAP-I beteiligt. Worauf es aber ankommt, ist die reale Mitwirkung bei der Gestaltung im Einwanderungsland: Vor Ort, im Quartier – in der Stadt oder auf dem Land. Das übergeordnete Ziel dabei muss sein, Rassismus und bestehenden  Benachteiligungen und Ausgrenzungen entschieden entgegen zu wirken. Dieses Ziel haben wir in der Agenda des neuen Nationalen Aktionsplans Integration jedoch vermisst.“

Hintergrund:

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) wirkt mit ihren Haupt- und Ehrenamtlichen am gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort mit. Die Mitgestaltung der Einwanderungsgesellschaft erfolgt auch in sozialen Einrichtungen, wo ratsuchende Menschen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse, unabhängig von ihrer sozialen und ethnischen Herkunft Unterstützung finden. Zudem ist die AWO als tragende Akteurin in die kommunale Daseinsvorsorge eingebunden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 633 vom 07.09.2023

Im Jahr 1963 nahm das Deutsche Jugendinstitut (DJI) in München seine Arbeit auf und entwickelte sich innerhalb weniger Jahre zu einer der bedeutendsten sozialwissenschaftlichen Institute der Bundesrepublik. Seit vielen Jahren zählt das DJI zu einem der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsorganisationen Europas. Die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie damit zusammenhängende sozialstaatliche Angebote und Maßnahmen stehen seit Beginn im Mittelpunkt der Forschung.

„Das DJI arbeitet an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik und Fachpraxis. Zum einen tragen unsere Forscherinnen und Forscher mit den zurzeit etwa 90 laufenden Projekten zu einer fundierten wissenschaftlichen Basis für politische Entscheidungen bei. Zum anderen richten sich viele unserer Veröffentlichungen direkt an die Fachpraxis“, betont Prof. Dr. Sabine Walper, Direktorin und Vorstandsvorsitzende des DJI. „Eine unserer Stärken ist der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse für verschiedene Hilfeformen, wie beispielsweise bei Qualitätskriterien der stationären Jugendhilfe, dem Handbuch Pflegekinder oder umfangreichen Handreichungen zum Thema Adoption.“

Daten und Analysen für die Sozialberichterstattung

Die Analyse sozialer Ungleichheiten im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der Lebensbedingungen von Familien liefert auch in Zukunft wesentliche Grundlagen für die Sozialberichterstattung. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bearbeiten Probleme wie Armutsrisiken, Bildungsungleichheiten, digitale Zugänge und Kompetenzen, Migration und vieles mehr.

Das DJI unterstützt die Sozialberichterstattung der Bundesregierung zum Beispiel bei der Erstellung der Kinder- und Jugendberichte sowie der Familienberichte, die am DJI geschäftsführend betreut werden, aber auch bei den nationalen Bildungsberichten. Neben der Beratung von Politik und Fachpraxis der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe evaluiert und begleitet das DJI eine Vielzahl von Modellvorhaben.

Die umfassenden DJI-Erhebungen „Aufwachsen in Deutschland: Alltagswelten“, kurz AID:A, sowie weitere Surveys, etwa die DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) oder das Projekt „Entwicklung von Rahmenbedingungen in der Kindertagesbetreuung“ (ERiK) bieten detaillierte Einblicke in die Lebensbedingungen und die Entwicklung von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien. Die DJI-Daten ergänzen die Analysen der amtlichen Statistik. Damit leistet das Institut einen wichtigen wissenschaftlichen Beitrag zur Beschreibung gesellschaftlicher Trends in Deutschland.

Wissenschaftliche Erkenntnisse entstehen auch durch interdisziplinäre Forschung und Wissenstransfer. Deshalb kooperiert das DJI national und international mit Universitäten und Fachhochschulen, beispielsweise mit den beiden großen Münchner Universitäten, der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) und der Technischen Universität München (TUM), sowie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU). Seit dem Jahr 2002 besteht ein Forschungsverbund mit der Technischen Universität Dortmund. International kooperiert das DJI in langjährigen Partnerschaften unter anderem mit der Tokyo Metropolitan University (TMU), mit der Manchester Metropolitan University, dem University College Dublin und der School of Education der Macquarie University in Sydney. Zudem unterstützen Mitarbeitende des DJI die „Partnerschaft Jugend der Europäischen Union und des Europarats“.

Die Arbeiten des DJI werden größtenteils durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und zu einem kleineren Teil durch die Bundesländer gefördert. Weitere Förderer im Rahmen der Drittmittelakquise sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Europäische Union sowie Stiftungen.

Die Wissenschaftliche Jahrestagung des DJI widmet sich in diesem Jahr am 7. und 8. November verschiedenen Aspekten des Themas „Jungsein in unsicheren Zeiten“.

 

Pressemeldung
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/60-jahre-an-der-schnittstelle-von-politik-fachpraxis-und-grundlagenforschung.html

60 Jahre DJI ‒ Geschichte des DJI und eine Auswahl an Forschungsthemen
https://www.dji.de/ueber-uns/60-jahre-dji.html

Wissenschaftliche Jahrestagung 2023 „Jungsein in unsicheren Zeiten“ am 7. und 8. November 2023 in Berlin
https://www.dji.de/ueber-uns/veranstaltungen/detailansicht/veranstaltung/new643525be0b8a6629565294-jungsein-in-unsicheren-zeiten.html

Jahresbericht 2022
https://www.dji.de/veroeffentlichungen/jahresberichte.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut (DJI) vom 06.09.2023

Im 2. Quartal 2023 wurden rund 26 700 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 2. Quartal 2023 gegenüber dem 2. Quartal 2022 um 4,5 % zu. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg im Vorjahresvergleich fort. Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.

70 % der Frauen, die im 2. Quartal 2023 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (50 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 37 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 11.09.2023

Junge Männer ließen sich mit dem Auszug rund anderthalb Jahre mehr Zeit als junge Frauen

Ob aus dem Wunsch nach mehr Selbstständigkeit oder aufgrund des Studienbeginns in einer anderen Stadt – für viele junge Menschen gehört zum Erwachsenwerden früher oder später auch der Auszug aus dem Elternhaus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren junge Menschen in Deutschland nach Schätzungen der EU-Statistikbehörde Eurostat im Jahr 2022 im Schnitt 23,8 Jahre alt, wenn sie aus dem elterlichen Haushalt auszogen. Söhne lassen sich mit dem Auszug etwas mehr Zeit als Töchter: Während junge Frauen mit durchschnittlich 23,0 Jahren ihr Elternhaus verließen, lag das Auszugsalter von jungen Männern bei 24,5 Jahren.

Insgesamt lebten im Jahr 2022 mehr als ein Viertel (27,3 %) der 25-Jährigen noch im elterlichen Haushalt. Bei den 30-Jährigen lag der Anteil bei 9,2 %.

EU-Vergleich: Auszug aus dem Elternhaus erfolgt in Deutschland relativ zeitig

In Deutschland erfolgt der Auszug aus dem Elternhaus relativ zeitig: Mit 23,8 Jahren lag im Jahr 2022 das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem elterlichen Haushalt deutlich unter dem EU-Schnitt von 26,4 Jahren. Noch früher ziehen junge Menschen in nordeuropäischen Ländern von zu Hause aus. In Finnland (21,3 Jahre), Schweden (21,4 Jahre) und Dänemark (21,7 Jahre) war das durchschnittliche Auszugsalter am niedrigsten. Im Gegensatz dazu verlassen Kinder in süd- und osteuropäischen Ländern ihr Elternhaus vergleichsweise spät. In Kroatien lag das durchschnittliche Auszugsalter mit 33,4 Jahren EU-weit am höchsten, gefolgt von der Slowakei (30,8 Jahre) und Griechenland (30,7 Jahre). In allen EU-Staaten zogen Frauen früher von zu Hause aus als Männer.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben zum Auszugsverhalten in Deutschland handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche methodische Informationen sind unter „Die Neuregelung des Mikrozensus ab 2020“ verfügbar.

Die Schätzung zum durchschnittlichen Alter beim Auszug aus dem Elternhaus im EU-Vergleich sind in der Eurostat-Datenbank verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.09.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt den heutigen Beschluss der Bundesregierung zur Erhöhung des Bürgergeldes. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am Mittwoch in Berlin:

„Dass rund fünf Millionen Menschen mehr Bürgergeld erhalten, ist angesichts galoppierender Preise eine gute und notwendige Entscheidung für die Betroffenen. Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, muss ohnehin jeden Tag und bei jedem größeren Einkauf und jeder wichtigen Anschaffung schauen, ob das Geld noch bis zum Monatsende reicht und braucht diese Erhöhung dringend.

Dass Teile der Union und FDP wieder die spalterische und unsägliche „Arbeit-lohnt-sich-nicht-mehr“-Debatte anstoßen, ist pure Stimmungsmache auf dem Rücken derjenigen, die es bei der Arbeitssuche schwer haben oder deren Einkommen ohne ergänzende Grundsicherung nicht zum Leben reicht. Das ist purer Populismus angesichts der vorliegenden Zahlen: Wer arbeitet, hat im Durchschnitt immer mehr im Gelbeutel als jemand, der Transferleitungen bezieht.

Statt wider besseren Wissens die Bürgergeldhöhe zu beklagen, müssten alle demokratischen Parteien ein gemeinsames Interesse daran haben, die Ausweitung des Niedriglohnsektors zu bekämpfen. Weil „Arm trotz Arbeit“ im reichen Deutschland leider für viele immer noch bittere Realität ist – jede*r fünfte Beschäftigte bekommt nach wie vor nur einen Niedriglohn.

Was wichtiger als solche bösartige Stimmungsmache wäre: eine gemeinsame Initiative für eine deutliche Stärkung der unteren Einkommen, etwa durch eine Anhebung des Grundfreibetrags auf 14.500 Euro und einen gleichmäßigen Anstieg der Steuerprogression. Von beiden Maßnahmen würden vor allem kleine und mittlere Einkommen profitieren. Wer also wirklich will, dass sich Arbeit für alle lohnt, muss bei den Löhnen ansetzen: Wir brauchen einen existenzsichernden Mindestlohn als untere Haltelinie und eine Stärkung der Tarifbindung – das Bundestariftreuegesetz muss endlich kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 13.09.2023

Am heutigen Montag findet um 12.30 Uhr die Anhörung zur Petition #Freiwilligendienststärken vor dem Petitionsausschuss des Bundestages statt. Mehr als 100.000 Menschen hatten die Petition noch vor der Vorstellung des neuen Haushaltsentwurfs der Bundesregierung unterzeichnet und sich für eine bessere Ausstattung der Freiwilligendienste ausgesprochen. „Die Anzahl der innerhalb von nur vier Wochen gesammelten Unterschriften zeigt, welch hohen Stellenwert Freiwilligendienste in unserer Gesellschaft genießen. Wir müssen in freiwilliges Engagement investieren, statt die Axt anzulegen“, stellt aej-Generalsekretär Michael Peters fest.

Der im Juli vorgelegte Haushaltsentwurf der Bundesregierung verschärft die Situation der Freiwilligendienste weiter: Für den Jahrgang 2024/25 sind massive Kürzungen der Haushaltsmittel für die Freiwilligendienste angekündigt. Es droht der Verlust von einem Drittel der derzeit zur Verfügung stehenden Gelder. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) um insgesamt 78 Millionen Euro im Jahr 2024 und um weitere 35 Millionen Euro im Jahr 2025 gekürzt werden. Damit ist jede vierte Einsatzstelle bedroht. Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und gesellschaftliches Engagement massiv beschnitten.

„Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie die Freiwilligendienste bedarfsgerecht ausbauen und stärken will. Die jetzt angekündigten Kürzungen stehen dazu in klarem Widerspruch. Wer heute kürzt, zahlt morgen drauf!“, so Diakonie-Sozialvorständin Maria Loheide.

Derzeit starten bundesweit Tausende Freiwillige in den neuen Freiwilligenjahrgang 2023/2024. Die Trägergruppe der Evangelischen Freiwilligendienste ist einer der größten zivilgesellschaftlichen Anbieter im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), im Bundesfreiwilligendienst (BFD) und in den internationalen Freiwilligendiensten: Jährlich treten rund 13.600 Freiwillige in der Evangelischen Trägergruppe ihren Freiwilligendienst im In- und Ausland an. Die Evangelische Trägergruppe steht für insgesamt 66 Organisationen aus Jugendarbeit, Diakonie, Landes- und Freikirchen, die Freiwilligendienste auf regionaler, bundesweiter und internationaler Ebene anbieten.

Terminhinweis: Am Mittwoch, den 20. September, werden Freiwillige und Vertreter*innen von Trägern und Zentralstellen in Berlin gemeinsam gegen die geplanten Kürzungen demonstrieren. Die Demonstration beginnt um 13 Uhr am Potsdamer Platz und endet um 15 Uhr am Brandenburger Tor. Vor dem Bundesfinanzministerium und dem Bundesfamilienministerium sind Reden von jungen Menschen aus dem FSJ und BFD geplant.

Weitere Informationen:

https://fwd-staerken.de/

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02_Petitionsausschuss/aktuelles-869282

https://www.diakonie.de/bundeshaushalt-2024-erwartungen-an-die-politik

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend (aej) vom 18.09.2023

Diakonie und Kirche setzen sich für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Seit vier Jahren ermutigt und unterstützt das Evangelische Gütesiegel Familienorientierung Träger, Einrichtungen und Dienste, ihre Personalpolitik familienorientiert weiterzuentwickeln und nach innen und außen sichtbar zu machen. Damit machen sich Kirche und Diakonie auch als Arbeitgeberinnen für Menschen mit Familienverantwortung stark. 17 Trägerorganisationen aus Diakonie und Kirche wurden am heutigen Freitag in Berlin mit dem Gütesiegel Familienorientierung ausgezeichnet – einige zum ersten Mal, andere bereits zum vierten Mal.

„Mit dem Gütesiegel haben wir ein Instrument entwickelt, um Familienfreundlichkeit strategisch und strukturell in der Personalpolitik evangelischer und diakonischer Einrichtungen und Dienste zu verankern. Davon profitieren nicht nur die Mitarbeitenden und ihre Familien, sondern auch unsere Träger, Einrichtungen und Dienste durch qualifizierte Bewerbungen, sinkende Fehlzeiten und eine stärkere Bindung an das Unternehmen“, so Diakonie-Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide anlässlich der Verleihung. In Zeiten von Fachkräftemangel, demografischem Wandel und wachsenden Bedarfen seien Träger, Einrichtungen und Dienste aus Diakonie und Kirche damit strategisch zukunftsorientiert aufgestellt.

„Die Kirche setzt sich für Familien in ihrer Vielfältigkeit ein. Das Gütesiegel unterstreicht, dass dies auch für die kirchliche Arbeitswelt gilt. Mit dem Gütesiegel kann jede kirchliche oder diakonische Einrichtung etwas dafür tun, dass ihre Beschäftigten Beruf und Familienaufgaben gut miteinander verbinden können“, unterstreicht Josephine Teske, Schirmherrin des Gütesiegels und Mitglied des Rates de EKD.

Inzwischen sind 62 Träger, Einrichtungen und Dienste mit dem Evangelischen Gütesiegel Familienorientierung zertifiziert. Darunter sind kleinere Kirchengemeinden und Verwaltungsämter, Kirchenkreise, Bildungseinrichtungen, diakonische Erziehungs- und Pflegeeinrichtungen bis hin zu großen diakonischen Komplexträgern, Krankenhäusern und Hochschulen. Die zertifizierten Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden passgenaue Maßnahmen im Rahmen der Personal- und Teamentwicklung:  familienfreundliche Arbeitsbedingungen, geldwerte Vorteile oder weitere familienunterstützende Leistungen wie Dienstvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit oder zum mobilen Arbeiten, die Gewährung von Sonderurlaub oder auch Vorschusszahlungen aufgrund besonderer familiärer Situationen, Sport- und Gesundheitsangebote, die Einrichtung von Stillzimmern oder auch altersgerecht gestaltete Spielmöglichkeiten für Kinder oder auch die private Nutzung betriebseigener Gebrauchsgegenstände (Hüpfburg, Bus etc.) bis hin zu Regelungen zum Umgang mit Haustieren.    

Hintergrund:

Das Evangelische Gütesiegel Familienorientierung versteht sich nicht nur als Auszeichnung für familienorientierte Angebote in den Einrichtungen. Es ist auch ein strategisches, prozessorientiertes Managementinstrument, das sich flexibel auf die unterschiedlichen Rahmenbedingungen kirchlicher und diakonischer Träger, Einrichtungen und Dienste anwendbar ist. Das Zertifizierungsverfahren wurde so konzipiert, dass es insbesondere für kleine und mittlere Anstellungsträger geeignet ist, da diese in der Regel über weniger Ressourcen verfügen, um ihre Personalpolitik strategisch weiterzuentwickeln.

Die 17 Zertifikatsträger:

  • Evangelische Diakonieschwesternschaft Herrenberg-Korntal e.V., Baden-Württemberg • Akademien für Kirche und Diakonie gGmbH, Berlin • Kirchliches Verwaltungsamt Berlin Süd-West, Berlin • Diakonie für Kinder und Jugend e.V., Bayern • Diakonisches Werk Landshut e.V., Bayern • Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt der Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Bayern • Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim e.V., Bayern • Evangelische Schulstiftung in Bayern, Bayern • Diakoniestationen Harz-Heide gGmbH, Niedersachsen • Diakonisches Werk Leverkusen, Nordrhein-Westfalen • Evangelischer Kirchenkreis Dortmund, Nordrhein-Westfalen • Stiftung Eben-Ezer, Nordrhein-Westfalen • Diakonieverein e.V. Bitterfeld-Wolfen-Gräfenhainichen, Sachsen-Anhalt • Evangelisch-Lutherischer Kirchenbezirk Löbau-Zittau, Sachsen • Diakonisches Werk im Kirchenbezirk Löbau-Zittau gGmbH, Sachsen • Ev.-Luth. Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein • Stiftung Finneck, Thüringen

Weitere Informationen: www.gütesiegel-familienorientierung.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.09.2023

Der Bundestag debattiert am heutigen Donnerstag über den Haushaltsentwurf für das Bundesgesundheitsministerium im kommenden Jahr. Eine Milliarde Euro soll beim Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung gestrichen werden.

Dazu erklärt die Sozialvorständin der Diakonie Deutschland, Maria Loheide:

„Statt die Pflegeversicherung endlich auf finanziell solide Füße zu stellen, werden die Mehrkosten auf die Versicherten abgewälzt. Das hat fatale Folgen. Die Unterfinanzierung der Pflegeversicherung führt dazu, dass Pflegebedürftige nicht mehr ausreichend versorgt werden und pflegende Angehörige ihren Beruf aufgeben müssen. Der Arbeitskräftemangel wird verschärft – und die pflegenden Angehörigen können keine ausreichenden Rentenansprüche erwerben. Wer hier spart, zahlt am Ende drauf. Wir brauchen dringend einen Richtungswechsel bei der Finanzierung der Pflege in Form einer Pflegevollversicherung mit begrenzter Eigenbeteiligung.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/bundeshaushalt-2024-erwartungen-an-die-politik

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.09.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) eröffnet feierlich seinen 45. Bundeskongress an der Bucerius Law School in Hamburg. Prof. Dr. Maria Wersig, die Präsidentin des djb, begrüßt die vielfältigen Gäste, die in Präsenz und online an der Eröffnungsveranstaltung teilnehmen.

Wersig betont in ihrem Grußwort, dass Erfolge in Sachen Gleichberechtigung niemals selbstverständlich sind: „Nach fast sechs Jahren an der Spitze unseres Verbandes empfinde ich vor allem eines: Stolz auf uns und das gemeinsam Erreichte.“ Anschließend begrüßt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Katharina Boele-Woelki, Präsidentin der Bucerius Law School, die Teilnehmenden und erzählt, dass sie als langjähriges djb-Mitglied schon einmal bei einem Kongress in Hamburg teilgenommen hat: „Ich durfte 2001 dabei sein und einen Vortrag halten über ein damals spannendes Thema im Familienrecht, nämlich die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.“ Danach spricht Dr. Angelika Schlunck, Staatssekretärin im Bundesministerium der Justiz, ein Grußwort: „Geschlechtergerechtigkeit ist kein isoliertes Unternehmensziel, das allein auf gesetzlichen Quoten beruht. Vielmehr ist Geschlechtergerechtigkeit ein Mittel zur Verwirklichung der ureigensten Interessen des Unternehmens und dessen Stakeholdern, seiner Eigentümerinnen und Eigentümer, seiner Beschäftigten und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen – und damit ein Vorteil für jedes Unternehmen.“ Margit Gottstein, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, spricht ein weiteres Grußwort. Ein letztes Grußwort spricht Anna Gallina, Hamburger Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: „Eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur sollte sich dadurch auszeichnen, dass für alle Geschlechter die gleichen beruflichen Chancen und Weiterentwicklungsmöglichkeiten garantiert werden können. Hierfür müssen innovative Impulse gesetzt und entsprechende Regulierungen auf den Weg gebracht werden. Die vielfältigen Perspektiven und ein lebhafter Diskurs im Rahmen dieses Kongresses sorgen sicher für weitere zukunftsorientierte Einblicke.“ Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Holzleithner hält den Festvortrag mit dem Titel „Herausforderungen der Geschlechtergerechtigkeit aus queer-feministischer Perspektive“. Sie betont: „Das Recht ist dazu aufgerufen, gleiche Freiheit zu ermöglichen. Daher ist jeder Person gleiche Achtung und Berücksichtigung zu erweisen. Das beinhaltet aus queer-feministischer Perspektive die Entfaltung in der eigenen, selbstbestimmten Geschlechtlichkeit.“

Der 45. djb-Bundeskongress wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 14.09.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Anwältinnenbüro Leipzig erweiterte FAQ zum Equal Pay-Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16. Februar 2023 erarbeitet. Das BAG entschied, dass sich Arbeitgeber*innen zur Widerlegung einer vermuteten Entgeltdiskriminierung nicht auf das Verhandlungsgeschick des männlichen Kollegen berufen können. Eine erste Version der FAQ mit Fragen, die sich für die interessierte Öffentlichkeit aus dem Urteil ergeben, war im März veröffentlicht worden. Die im Juli veröffentlichten Entscheidungsgründe des BAG geben jedoch weiteren Aufschluss darüber, mit welcher Begründung Arbeitgebende Unterschiede bei der Vergütung von Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit rechtfertigen können. Die FAQ wurden nun dahingehend erweitert.

„Wir machen beim Thema Equal Pay endlich Fortschritte. Das zeigt auch der Fall Birte Meier, die nach jahrelanger Klage gegen das ZDF wegen Entgeltgleichheit, nun einem Vergleich zugestimmt hat.“, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb.

Das Urteil des BAG vom 16. Februar 2023 bezieht sich auf einen weiteren Fall: Eine Klägerin, die im Außenvertrieb eines sächsischen Metallunternehmens beschäftigt war und weniger verdiente als ihr männlicher Kollege. Die Entscheidung wurde für die Klägerin durch die Rechtsanwältin Susette Jörk vom Anwältinnenbüro Leipzig mit Unterstützung der GFF erstritten.

Die FAQ stellen die Details des BAG-Urteils dar und beantworten unter anderem, warum die freie Verhandelbarkeit von Gehältern Frauen strukturell benachteiligt. Sie erklären, wie sich der Anspruch auf gleiches Geld für gleiche oder gleichwertige Arbeit begründet, wann die Vermutung einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gilt, ob das Urteil bedeutet, dass Löhne künftig nicht mehr frei verhandelt werden dürfen, und was Arbeitnehmerinnen tun können, um ihren Anspruch auf Entgeltgleichheit im Betrieb durchzusetzen.

„Für Equal Pay können wir nicht nur auf Arbeitnehmende bauen, die sich ihr Recht erstreiten. Wir müssen auch Unternehmen in die Pflicht nehmen.“, sagt Prof. Dr. Heide Pfarr, Vorsitzender der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht im djb. Die Kommission hat letztes Jahr einen Infoflyer entwickelt, der aufzeigt, was Unternehmen konkret tun können, um Diskriminierungsfreiheit zu erreichen. „Unternehmensziel: Geschlechtergerechtigkeit“ ist auch das zentrale Thema des 45. djb-Bundeskongresses, der Mitte September in Hamburg stattfindet

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 05.09.2023

Morgen starten in Schulen und Kindertagesstätten die bundesweiten Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“. Unter dem Motto „Straßenverkehr wirksam begrenzen, Schulwegsicherheit schaffen!“ legen dabei zehntausende Kinder ihren Weg zur Schule oder zum Kindergarten zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zurück. Aufgerufen zu den Aktionstagen vom 18. bis 29. September 2023 haben das Deutsche Kinderhilfswerk, der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE).

Ziel der Aktionstage ist es, die eigenständige Mobilität von Kindern zu fördern. Dafür braucht es eine Reihe von Maßnahmen, um den Weg für Kinder so sicher zu gestalten, dass Eltern sie sorgenfrei darin unterstützen können: Zuvorderst die Begrenzung des Straßenverkehrs rund um Schulen und Kindergärten. Auf allen Straßen, die laut Schulwegplänen von Kindern genutzt werden, muss Tempo 30 gelten. Zudem sollte das Halten und Parken vor Schulen verboten werden. Für Eltern, die keine andere Möglichkeit haben, als ihre Kinder mit dem Auto zu bringen, sind sogenannte Elternhaltestellen einzurichten – nahe genug, dass die Wege für Kinder und Begleitpersonen zumutbar bleiben. Wichtig ist außerdem, dass auf allen als Schulweg genutzten Straßen die sichere Gestaltung der Infrastruktur gewährleistet wird – beispielsweise durch sichere Übergänge und breite, vom Autoverkehr getrennte Radwege. Die Kinder und Jugendlichen sollten in die Planungsprozesse einbezogen werden. Dass es hierfür eine breite Akzeptanz der Bevölkerung geben würde, haben die drei Organisationen jüngst mit einer repräsentativen forsa-Umfrage zeigen können.

Die drei Partnerorganisationen Deutsches Kinderhilfswerk, VCD und VBE setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, Kindern durch einen sicheren Schulweg eigenständige Mobilität zu ermöglichen. Das gemeinsame Forderungspapier dazu wird stetig aktualisiert, zuletzt im Sommer 2023.

Aus den vergangenen Jahren gibt es viele gute Beispiele für Aktionen: So sind Stempelaktionen beliebt, um herauszufinden, wie Kinder die Schule oder Kita erreichen, und sie dazu anzuspornen, die Wege möglichst eigenständig zurückzulegen. Ist eine Schule nah an einer Kita gelegen, können Laufpatenschaften zwischen Schülerinnen und Schülern und älteren Kita-Kindern organisiert werden. Dabei kann der Schulweg auch gemeinsam kreativ gestaltet werden, zum Beispiel mit Hüpfspielen. Oder Schulen und Kitas organisieren während der Aktionstage sogenannte Laufbusse. Hierbei werden an unterschiedlichen Stellen Sammelpunkte vereinbart, an denen sich die Kinder aus der Nachbarschaft verabreden und gemeinsam zur Schule gehen. Elternhaltestellen oder Schulstraßen wiederum sind Maßnahmen, bei denen die Schule auch von der Kommune Unterstützung erfahren kann. Unter www.zu-fuss-zur-schule.de/mitmachen/aktionsideen finden Schulen und Eltern weitere Ideen wie etwa „Symbolische ‚Knöllchen‘ für Elterntaxis“ oder eine „Schulweg-Wette“.

Katharina Günther-Wünsch, Schirmherrin der Aktionstage, sagt: „Als Präsidentin der Kultusministerkonferenz habe ich sehr gerne und mit voller Überzeugung die Schirmherrschaft über die diesjährigen Aktionstage ‚Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten‘ übernommen. Die sogenannten ‚Elterntaxis‘ bieten nur scheinbar ein Plus an Sicherheit, denn durch Rückstau, Gedränge im Halteverbot und den schnellen Ausstieg entstehen oft gefährliche Situationen. Sehr viel entspannter ist es, wenn der Weg zum Kindergarten oder zur Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt wird. Und: Verkehrskompetenz lernt man nicht vom Rücksitz des elterlichen Autos.

Für den Umstieg von der Straße auf den Fußweg sprechen also viele gute Argumente: Die Verkehrssituation auf den Anfahrtswegen und vor allem vor unseren Schulen beruhigt sich. Ich denke hier auch an die vielerorts belastete Anwohnerschaft. Die Verkehrspädagogik votiert klar für mehr Eigenständigkeit und Bewegung unserer Kinder auf ihrem Schulweg. Und in Zeiten der Energiewende können die Familien einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Vermeidung von Treibhausgasen leisten.

Ermutigend finde ich, dass sich viele Verkehrsplaner und Verantwortliche in den Ländern und Kommunen Gedanken machen, um Schulwege sicherer zu gestalten und damit die Sorgen vieler Eltern zu nehmen. Ich begrüße all jene Initiativen, in denen sich Eltern, Schulleitungen und Kommunen gemeinsam für Mobilitätskonzepte zusammenfinden. Das bedeutet zugleich, dass die Verkehrserziehung an unseren Schulen mit dieser Entwicklung ‚Schritt halten‘ muss. Den Aktionstagen ‚Zu Fuß zur Schule und im Kindergarten‘ wünsche ich in diesem Sinne viel Erfolg und eine rege Beteiligung. Den Schulleitungen und allen Lehrkräften danke ich ganz herzlich für ihr Engagement für mehr Verkehrssicherheit.“

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 18. bis 29. September 2023 können Kinder mit ihren Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern oder ihren Eltern eigene Projekte rund um das Thema „Zu Fuß zur Schule und zur Kita“ entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 17.09.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk, der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) fordern Politik und Verwaltung mit Blick auf eine repräsentative forsa-Umfrage zum Handeln für mehr Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen auf. Laut Umfrage sagt die Mehrheit der Befragten (52 Prozent), dass die meisten Menschen Maßnahmen zur Einschränkung des Autoverkehrs im Umfeld von Schulen gutheißen würden. Diese sind dringend notwendig, denn rund ein Fünftel der Befragten (19 Prozent) schätzt die Verkehrssicherheit der Kinder in unmittelbarer Schulumgebung als unsicher ein. Bei der Umsetzung von Maßnahmen müssen Kinder nicht nur mitgedacht, sondern in die Stadt- und Verkehrsplanung einbezogen werden – das sagt die Mehrheit der Befragten (56 Prozent).

In Haushalten, in denen Kinder leben, werden diese Ergebnisse noch deutlicher. Hier sieht ein Viertel der Befragten (25 Prozent) die Schülerinnen und Schüler in Gefahr. 56 Prozent sind der Meinung, dass die meisten Menschen zugunsten der Schulwegsicherheit Einschränkungen des Verkehrs in ihrem Wohnumfeld gutheißen würden. Und: Befragte, die mit Kindern zusammenleben, sind eher der Ansicht, dass deren Partizipation bei der Stadt- und Verkehrsplanung die Schulumgebung sicherer gestalten würde (61 Prozent).

Für die repräsentative Umfrage hat das Meinungsforschungsinstitut forsa Mitte August 2023 insgesamt 1.005 Personen über 18 Jahren nach ihrer Meinung zum Thema Schulwegsicherheit befragt. Die Ergebnisse können auf der Website eingesehen werden.

Die drei Partnerorganisationen Deutsches Kinderhilfswerk, VCD und VBE setzen sich seit vielen Jahren dafür ein, Kindern durch einen sicheren Schulweg eigenständige Mobilität zu ermöglichen. Das gemeinsame Forderungspapier dazu wird stetig aktualisiert, zuletzt im Sommer 2023.

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, betont: „Auch wenn wir Erwachsenen es ihnen oft nicht zutrauen: Kinder haben eine gute Einschätzung davon, was sie für einen sicheren Schulweg brauchen. Wir dürfen deshalb nicht ständig über ihre Köpfe hinweg entscheiden. Ihre Ideen und Anregungen müssen in die entsprechenden Planungsprozesse einbezogen werden. Aus früheren Befragungen wissen wir, dass bei Kindern und Jugendlichen der Wunsch nach mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten sehr deutlich vorhanden ist. Das Recht auf Beteiligung ist in der UN-Kinderrechtskonvention normiert. Dem müssen wir vollumfänglich und damit auch im Bereich der Straßenverkehrsplanung für sichere Schulwege nachkommen.“

Kerstin Haarmann, VCD-Bundesvorsitzende, ergänzt: „Die Umfrage zeigt: Viele Eltern haben Angst, dass ihre Kinder auf dem Schulweg in Gefahr geraten. Auch das ist ein Grund für die zahllosen Elterntaxis, die aber in Wahrheit die Lage vor den Schulen noch gefährlicher machen. Wir wollen, dass Kinder sicher und selbstständig unterwegs sein können – und dafür braucht es überall gut ausgebaute Rad- und Fußwege, mehr Tempo 30 und gegebenenfalls Schulstraßen, die sich morgens und nachmittags zeitweise für Autos sperren lassen. Hier ist auch der Bund gefragt: Er muss den Kommunen endlich die Freiheit geben, ihren Verkehr nach eigenen Bedürfnissen zu organisieren. Eine Reform der Straßenverkehrsordnung ist überfällig, auch im Hinblick auf die ‚Vision Zero‘, also dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken.“

Gerhard Brand, Bundesvorsitzender des VBE, betont: „Wer den Schulweg im Elterntaxi verbringt, sieht weniger von der Welt. Zu Fuß, mit dem Rad oder Roller zu kommen, ist ein aktiver Start in den Tag, der Lernprozesse optimal unterstützt und das soziale Miteinander stärkt. Daher muss es jedem Kind möglich sein, die Schule selbstständig und wohlbehalten zu erreichen. Die Politik ist nun am Zug, Maßnahmen zu ergreifen, die dies gewährleisten. Dazu gehört auch die Unterstützung der Schulen bei der Verkehrserziehung durch externe Kräfte. In Zeiten des Lehrkräftemangels kann dies keine Zusatzaufgabe für das ohnehin stark belastete Kollegium sein. Und noch etwas ist wichtig: das Zutrauen der Eltern in die Fähigkeit ihrer Kinder. Ganz ohne Tracking und Hinterhertelefonieren müssen die Kleinen und Größeren den Freiraum erhalten, Wege allein zu bestreiten – wenn es denn die Infrastruktur ermöglicht.“

Die Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) rufen vom 18. bis zum 29. September 2023 Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland zur Teilnahme an den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ auf. Anmeldungen sind unter www.zu-fuss-zur-schule.de möglich. Auf der Webseite können auch Aktions- und Spielideen eingesehen und konkrete Tipps heruntergeladen werden. Die Aktionstage stehen unter der Schirmherrschaft der Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Katharina Günther-Wünsch. Botschafterin der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ ist die Fernsehmoderatorin Enie van de Meiklokjes.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland e.V. und Verband Bildung und Erziehung e.V. vom 12.09.2023

LSVD begrüßt Offenheit von Teilen der katholischen Kirche

Kardinal Rainer Maria Woelki hat in der Vergangenheit immer wieder der Segnung homosexueller Paare in katholischen Gottesdiensten widersprochen und mit dienstrechtlichen Konsequenzen gedroht, falls Segnungen trotzdem stattfinden. Aus Protest gegen die Haltung des Bistums Köln und seines Erzbischofs treffen sich am 20. September Katholik*innen mit schwulen und lesbischen Paaren zu einer eine Segnungsfeier. Ein Zeichen der Hoffnung und der Ermutigung, findet Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD) und erklärt:

Es ist erfreulich, dass seit geraumer Zeit in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland die über Jahre strikt ausgrenzende Haltung gegenüber Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans*, inter* und allen queeren Menschen (LSBTIQ*) aufgeweicht wird. Wir begrüßen das sehr. Denn dieser Gottesdienst signalisiert Menschen, zu deren Identität ihr persönlicher Glaube ebenso gehört wie ihre geschlechtliche Identität und/oder ihre sexuelle Orientierung, öffentlich Akzeptanz. Das sendet ein klares Zeichen: „Ihr seid willkommen, ihr gehört zu uns, ihr seid gesegnet – so wie alle anderen auch.“

Wir hoffen, dass viele Verantwortlichen in der römisch-katholischen Kirche diesem Beispiel folgen und den erfreulichen Weg der Öffnung für alle vielfältigen Lebensweisen weiterführen, der bereits durch den Synodalen Weg, die Initiative Out In Church und die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts angestoßen wurde.

Viel zu lange haben LSBTIQ* in dieser Kirche einen Teil ihrer Identität verschweigen müssen, um sich zu schützen. Das war und ist bis heute mit tiefen und lang wirkenden Verletzungen verbunden. Zudem begrüßen wir, dass morgen in Köln Menschen ihre Solidarität mit dem von Kardinal Woelki gemaßregelten Pfarrer Herbert Ullmann aus Mettmann bekunden, der im März einen Gottesdienst für alle sich liebenden Paare gefeiert hatte.

Zum Hintergrund:

Unter dem Namen „Synodaler Weg“ wurde in Deutschland ein umfassender Reformprozess in der deutschen Katholischen Kirche angestoßen. So wurde beispielsweise im November 2022 möglich, was Jahrzehnte lang undenkbar war: Die katholische Kirche in Deutschland lockerte ihre Regeln zur Beschäftigung von LSBTIQ*-Personen mit einem Beschluss der Bischöfe. Zuvor mussten zum Beispiel lesbische Paare im Dienst bei einem Kindergarten mit katholischem Träger darum bangen, gefeuert zu werden, wenn ihre Beziehung entdeckt würde. Jetzt können auch LSBTIQ* angstfrei in der Kirche arbeiten.

Da die Kirche in Deutschland die Lehre zur Homosexualität nicht eigenständig ändern kann, forderte der Synodale Weg den Papst auf, dies auf den Weg zu bringen. Stattdessen folgen allerdings wiederholte Bekräftigungen, dass Rom an der Sündhaftigkeit von Gleichgeschlechtlicher Liebe festhält. Trotzdem hat der Synodale Weg 2021 beschlossen, Segnungsfeiern in Deutschland durchzuführen.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 19.09.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. September 2023

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Ort: Online

Extremistische Ideologien wie der Islamismus bauen stark auf die empfundene Zugehörigkeit zu einer Bezugsgruppe, die vom Rest der Gesellschaft abgegrenzt wird, und beinhalten die Ablehnung von Pluralismus sowie klar definierte Feindbilder wie „den Westen“ oder das Judentum. Die liberale Demokratie und individuelle Freiheit werden abgelehnt; dies äußert sich auch im Alltag darin, dass die Gleichberechtigung von Frauen nicht akzeptiert und Minderheiten, zum Beispiel Homosexuelle nicht toleriert werden. Dies geht oftmals mit einem ausgeprägten Schwarz-Weiß-Denken und rigiden Einstellungen einher (Mansour, 2016). Diese Einstellungen sind Gegenstand der ReSTART-Workshops. Sie wenden sich vor allem an junge Männer aus patriarchalisch geprägten Gesellschaften, zu denen auch die Länder gehören, in denen der Islam kulturell verwurzelt ist. Hier werden religiöse Quellen wie der Koran und Hadithe traditionell herangezogen, um antipluralistische Einstellungen und ihre gewaltsame Durchsetzung zu legitimieren.

Der Vortag beschreibt die Evaluation des ReSTART-Programms für die Risikogruppe von jungen Gefangenen in bayerischen JVAs, bei dem sowohl qualitative als auch quantitative Methoden angewendet wurden. Das ReSTART-Programm wurde von Ahmad Mansour entwickelt und über MindPrevention in Berlin durchgeführt.

Referent
Mark Stemmler ist Professor für Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Nach dem Diplom im Fach Psychologie im Jahr 1989 (Technische Universität Berlin) promovierte er 1993 an der Pennsylvania State University, USA, im Fach Human Development and Family Studies. 2002 habilitierte an der Universität Erlangen-Nürnberg. Arbeitsschwerpunkte umfassen die statistischen Methoden des personenzentrierten Ansatzes (z.B. KFA), die diagnostische Früherkennung von kognitivem Abbau im Alter, die Untersuchung von deviantem und delinquentem Verhalten im Jugendalter sowie die Evaluationsforschung (z.B. Zusammenarbeit mit dem DJI bei der Evaluation von „Elternchance ist Kinderchance“).

Den Link für die Einwahl finden Sie hier.

Termin: 20. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Strukturelle Missstände, die in einem patriarchalen, rassistischen, neoliberalen und kapitalistischen System bereits wirken, werden innerhalb der aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse immer weiter intensiviert. „Die Diskrepanz zwischen Leitbild und Realität und die widersprüchlichen Anforderungen kann frau zunehmend weniger als öffentliches Problem erkennen und thematisieren, deren Bewältigung gilt als ihre persönliche Aufgabe, die ihr gelingt oder mit der sie scheitert.“ (Bitzan, Maria: Konflikt und Eigensinn. Die Lebensweltorientierung repolitisieren. In: Neue Praxis, 30/2000). Doch was kann Mädchen*arbeit hier bewirken? Innerhalb der Veranstaltung möchten wir dieser Frage gemeinsam auf den Grund gehen.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Sarah Volk,Bildungsreferentin|Sozialarbeiterin M.A., Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 26. Oktober 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Das Thema gesellschaftliche Vielfalt scheint präsenter denn je. Doch was bedeutet dies konkret für die Familienberatung? Mit welchen Themen und Vielfaltsdimensionen werden Beratende zunehmend konfrontiert? Aber auch, welche Maßnahmen sollten intern ergriffen werden, um ein gutes Arbeitsumfeld für vielfältige Mitarbeitende zu schaffen? In diesem Input beantworten wir diese und weitere Fragen rund um das Thema vielfaltsbewusste und -sensible Familienberatung.

An der Veranstaltung wirkt mit:
Max Appenroth ist ein Kölner trans Aktivist, Autor, Diversity Berater und im letzten Jahr der Promotion am Institut für Public Health der Charité Universitätsmedizin Berlin. Max hat es sich zur Aufgabe gemacht, über den Mehrwert gesellschaftlicher Vielfalt aufzuklären. Mit dem eigenen Unternehmen ‚diversity factory‘ bietet sein Team und er Weiterbildung und Beratung rund um das Thema Diversity an. Bei Social Media spricht Max auf diversen Plattformen über die schönen Facetten von Vielfalt und den Benefit einer tiefgründigen Auseinandersetzung damit. Mehr Infos: www.max-appenroth.com
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 22. – 23. November 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Digital

Praktikerinnen und Praktiker in Beratung und Leistungsgewährung haben es an der Schnittstelle von Sozial- und Migrationsrecht mit einer Fülle von Gesetzen und Verordnungen zu tun. Die Regelungswerke haben komplexe Schnittstellen, werden oft geändert und unterliegen einer sich schnell entwickelnden, oft uneinheitlichen Rechtsprechung.

Die Fachtagung greift zum einen Fragen der Existenzsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) auf. Sie thematisiert zum anderen arbeitsmarktbezogene Rechtsfragen, Sprachförderung sowie die Sicherung des Aufenthalts durch Ausbildung und Beschäftigung.

Die digitale Fachveranstaltung soll der Information und dem Austausch über die aktuelle Rechtslage, Rechtsprechung und Gesetzgebung dienen. Ziel ist es, Beiträge zu einer rechtssicheren und effektiven Leistungsgewährung und Beratung zu leisten und darüber hinaus Impulse für mögliche gesetzliche Weiterentwicklungen zu erhalten.

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte von öffentlichen und freien Trägern der Migrations- und Sozialberatung, Arbeitsagenturen, Jobcentern, Sozialämtern, Ausländerbehörden und sonstigen mit Integrationsaufgaben befassten Einrichtungen, die mit der Leistungsgewährung oder Beratung im Bereich von Migration und Integration befasst sind.

Anmeldeschluss ist spätestens der 22. Oktober 2023.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-forum-migrationssozialrecht-integration

WEITERE INFORMATIONEN

„(Wie) können Familien in Berlin noch wohnen?“ – diese Frage stellte die Berliner (AWO) in den Mittelpunkt ihres Jahresempfangs am 14. September 2023 in der Heilig-Kreuz-Kirche.

Seit Jahren ist Wohnraum in Berlin knapp. Fast täglich gibt es Berichte über die Entwicklung bzw. Nicht-Entwicklung des Wohnungsmarktes. Neben Migrant*innen und Menschen mit geringen finanziellen Spielräumen, leiden vor allem Familien und damit auch die Kinder. Die Wohnsituationen vieler Familien sowie die fehlenden bzw. finanziell nicht darstellbaren Alternativen stellen eine Problematik dar, die mittlerweile bis tief in die „Mittelschicht“ reicht. So wird das Thema Wohnraum mehr und mehr zum Risiko für die gesellschaftliche Entwicklung in Berlin.

Darüber hat Moderator und AWO-Landesgeschäftsführer Oliver Bürgel mit den Teilnehmer*innen der Diskussionsrunde auf dem Jahresempfang der Berliner AWO gesprochen. Auf dem Podium saßen Christian Gaebler (Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen), Sophie Schwab (Geschäftsführerin Zukunftsforum Familie) und Maren Kern (Vorständin BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen). Vor der Diskussion nahm Sophie Schwab die ca. 100 Gäste aus der Sozialpolitik und der Sozialwirtschaft Berlins mit auf eine einfühlsame Reise in die Lebens- und Wohnwirklichkeit Berliner Familien. Ihr Impuls wurde anschließend im Podiumsgespräch aufgenommen und eine durchaus launige und kurzweilige Diskussion entstand. In nicht einmal einer Stunde wurde intensiv über die „Not in my backyard“ Mentalität in Berlin, die Debatten um eine Nachverdichtung und die Frage nach einer Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen gesprochen. Natürlich kam auch die gestrige Runde nicht ohne das Thema der Randbebauung des Tempelhofer Feld aus. Ein Thema, das Berlin nach wie vor in zwei Lager teilt – so war es auch auf dem Jahresempfang zu beobachten. Einigkeit herrschte zumindest in der Analyse, dass die eigentliche Basis für die aktuelle Situation durch die Wohnungspolitik der letzten Jahrzehnte gelegt wurde.

Ein Fazit des Tages: Die Zeit war zu kurz für ein solch komplexes Thema. Trotzdem war es richtig, den Faden auch als Wohlfahrtsverband aufzunehmen. Und auf dem anschließenden Empfang im Garten der Heilig-Kreuz-Kirche wurde noch bis in die späten Abendstunden weiterdiskutiert.

 

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ZFF-Info 11/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Vorstellung der geeinten Eckpunkte für eine „Kindergrundsicherung“, begrüßt das ZFF zwar die Einigung auf eine Verwaltungsreform, zeigt sich jedoch zutiefst bestürzt über das schwache Konzept der neuen Leistung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforums Familie (ZFF) erklärt dazu: „Die Enttäuschung über die geeinten Eckpunkte ist groß: Es werden weiterhin viel zu viele Kinder vom Anspruch ausgegrenzt, bei der Höhe der Leistungen ist keine Verbesserung sichtbar und die Daumenschraube, die Eltern durch den Zwang zur Arbeit angelegt wird, ist nicht nachvollziehbar. Die Rechentricks, die als Neuberechnung des Existenzminimums verkauft werden, werden dem Anspruch an eine echte und faire Kindergrundsicherung nicht gerecht. Zudem kritisieren wir scharf, dass die 15 Euro für soziale Teilhabe und die 100 Euro des Schulstarterpakets aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht in die Kindergrundsicherung fließen.

Den Weg, den diese Verwaltungsreform einschlägt, ist richtig, aber die Schritte gehen nicht weit genug. Das was uns hier vorliegt, ist keine armutsfeste neue Leistung. Wir befürworten, dass verdeckter Armut durch eine höhere Inanspruchnahme den Kampf angesagt wird. Insgesamt aber ist es reinster Etikettenschwindel dieser Reform den Namen Kindergrundsicherung zu geben.

Seit Jahrzehnten kämpft das ZFF gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG für eine gute und ausreichende Reform der familien- und sozialpolitischen Leistungen hin zu einer existenzsichernden Kindergrundsicherung. Mit dem, was da jetzt beschlossen wurde, bekämpft man keine Kinderarmut!“

Altenkamp fährt fort: „Diese Regierung ist mit großen Versprechen angetreten. Kinderarmut zu bekämpfen, war eine der Mammutaufgaben, der sie sich stellen wollte. Diesen Mut hat das ZFF damals begrüßt. Wir werden den Gesetzgeber an seine Versprechen erinnern und uns im parlamentarischen Verfahren vehement dafür einsetzen, dass es zu tatsächlichen Verbesserungen für alle Kinder, Jugendliche und ihre Familien kommt. Die aktuelle Einigung kann nur ein Zwischenschritt sein, bei der das letzte Wort noch nicht gesprochen wurde.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.08.23

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF), der AWO Bundesverband e.V. und das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW) fordern die Bundesregierung auf, endlich eine Einigung bei der Kindergrundsicherung zu erzielen! Das Taktieren auf dem Rücken von Millionen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die dringend eine bessere Unterstützung brauchen, ist entwürdigend und erbärmlich und muss endlich ein Ende haben.

Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums des AWO Bundesverbandes, betont: „Seit Anfang des Jahres wird um die Kindergrundsicherung und ihre Ausgestaltung gerungen. Eine Einigung auf Schloss Meseberg ist nun dringend von Nöten. Leider geht es dabei in den letzten Monaten mehr um Machtspiele als um tatsächliche Herausforderungen, vor denen Familien – insbesondere Familien mit wenig oder keinem Einkommen – jeden Tag stehen. Viele von ihnen konnten nicht in die Sommerferien fahren, es reicht kaum für den Schreibtisch, der nun für den Schulanfang gebraucht wird. Armut ist und bleibt ein Spielgefährte von Millionen von Kindern und Jugendlichen. Familien brauchen daher jetzt eine Zusage für ihre Kinder und für die Zukunft. Ein Herabspielen von Armut und Armutserfahrungen ist vollkommen fehl am Platz. Finanzminister Lindner muss seine Blockadehaltung aufgeben und Geld zur entschiedenen Armutsbekämpfung bereitstellen!“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie, fügt hinzu: „Dabei ist es für uns besonders wichtig, dass dort, wo Kindergrundsicherung draufsteht, auch Kindergrundsicherung drin ist. Dass bedeutet, dass sie für alle Kinder, die in Deutschland aufwachsen, eine Verbesserung darstellt. Eine Verwaltungsvereinfachung und Erhaltung des Status quo, wie sie derzeit angedacht ist, ist absolut inakzeptabel. Seit 2009 setzt sich das ZFF dafür ein, das System der familienfördernden Leistungen vom Kopf auf die Füße zu stellen und eine neue Leistung zu schaffen, die dort die größte Wirkung entfaltet, wo diese auch am dringendsten gebraucht wird: bei den armen Familien. Darüber hinaus braucht eine wirksame Kindergrundsicherung neben einer armutsfesten Höhe auf Grundlage der Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums eine weitgehend automatische Auszahlung, die alle Anspruchsberechtigten erreicht. Dafür muss ausreichend Geld in die Hand genommen werden.“

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, schließt: „Der vom Deutschen Kinderhilfswerk im letzten Monat vorgelegte Kinderreport 2023 hat deutlich gemacht, dass die Menschen in unserem Land Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, mehr als bisher gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen. Hier braucht es langfristig ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist, umfassende Reformen bündelt und verschiedenste Politikbereiche miteinander verzahnt. Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen. Die Kindergrundsicherung könnte die finanzielle Situation vieler Familien verbessern, aber dafür muss sie auch finanziell ausreichend untersetzt werden, um die realen Bedarfe von Kindern tatsächlich abzudecken und sie damit vor Armut zu schützen.“

Hintergrund: Seit Anfang des Jahres wird zwischen dem Bundesfamilienministerium und dem Bundesfinanzministerium um die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung gerungen. Obwohl eine Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag steht und das Bundesfamilienministerium Eckpunkte vorgelegt hat und derzeit an einem Gesetzentwurf gearbeitet wird, wird diese neue Leistung von Finanzminister Lindner immer wieder aufs Neue in Frage gestellt. Wenn der Zeitplan eingehalten werden und die Kindergrundsicherung noch in 2024 beschlossen und ab 2025 ausgezahlt werden soll, muss so schnell wie möglich eine Einigung erzielt werden.

AWO, ZFF und Deutsches Kinderhilfswerk sind Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Weitere Informationen zum Konzept des Bündnisses und seinen Forderungen finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 24.08.23

Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf für das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beschlossen. Das Zukunftsforum Familie (ZFF) ist Erstunterzeichnerin einer Petition, die aus diesem Anlass die Bundesregierung dazu auffordert, ein Selbstbestimmungsgesetz zu beschließen, das frei von diskriminierenden Paragrafen Grundrechte für alle trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen garantiert.

Sophie Schwab, Geschäftsführerin des ZFF, erklärt dazu: „Wir befürworten ein SBGG – ohne Misstrauensparagrafen -, das allen Menschen das Recht einräumt, ohne Gerichtsverfahren und Zwangsbegutachtung den Geschlechtseintrag zu wählen, der ihrer tatsächlichen Identität entspricht.

Wir stehen solidarisch an der Seite aller trans*, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen. Wir kritisieren den Missbrauch der Debatte, die Gegner*innen nutzen, um Betroffene zu denunzieren und Hass zu verbreiten. Angesichts dessen muss das SBGG unbegründetes Misstrauen abbauen, anstatt Vorurteile zu schüren und Bedrohungsszenarien zu inszenieren.

Das ZFF fordert: Schluss mit dem gegeneinander Ausspielen von verschiedenen Betroffenengruppen. Selbstbestimmung für trans* Menschen ist notwendig und schränkt Frauenschutzräume nicht ein: Sicherheit und Selbstbestimmung von trans* Menschen widersprechen weder Frauenrechten noch Gewaltschutz – im Gegenteil, sie gehen nur gemeinsam.“

Die feministische Petition kritisiert unter anderem, dass der Gesetzesentwurf Sperrfristen für die Änderung des Geschlechtseintrags vorsieht. Außerdem berufe er sich unnötigerweise auf Hausrecht und Vertragsfreiheit und höhle das Offenbarungsverbot durch die Übermittlung an Sicherheitsbehörden aus. Zudem werde der Zugang für abgelehnte Asylbewerber*innen und im Verteidigungsfall eingeschränkt. Jugendlichen ab 14 Jahren wird die Kompetenz abgesprochen, selbstbestimmt Entscheidungen zu treffen. Sie sind abhängig von der Zustimmung ihrer Eltern.

Die Petition richtet sich deshalb an die Vorsitzenden der Ampelfraktionen und fordert: „Überarbeiten Sie den Gesetzesentwurf entsprechend der Forderungen der trans*, inter und nicht-binären Fachverbände und Selbstorganisationen! Nur so wird aus dem Entwurf ein wirkliches Selbstbestimmungsgesetz.“

Hier geht es weiter zur Petition.

Und hier geht es zur Stellungnahme des ZFF.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.08.2023

SCHWERPUNKT I: Einigung Kindergrundsicherung

Zur Einigung zur Kindergrundsicherung erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend sowie Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Seit heute Nacht steht endlich fest: der Einstieg zu einer Kindergrundsicherung ist geschafft. Es ist der Verdienst von Bundesfamilienministerin Lisa Paus, dass sie und ihr Ministerium mit enormer Detailarbeit und gegen große Widerstände beharrlich an dieser großen sozialpolitischen Reform gearbeitet und festgehalten haben. Bis zu 5,6 Millionen armutsbedrohte Familien und ihre Kinder werden durch die Kindergrundsicherung die Leistungen, die ihnen zustehen, schneller, einfacher und direkter bekommen. Viele von ihnen zum ersten Mal. Dadurch holen wir tausende Kinder aus der verdeckten Armut. Die Kindergrundsicherung ist der Einstieg in eine wirksame und grundlegende Bekämpfung der strukturellen Kinderarmut in Deutschland.

Die Kindergrundsicherung wird einfach und digital zu den Familien kommen. Mit dem automatisierten Kindergrundsicherungscheck kehren wir die Holschuld von Familien in eine Bringschuld des Staates um und starten ein umfangreiches Digitalisierungsprojekt. Das spart allen Familien in Deutschland Zeit und Nerven und sorgt endlich dafür, dass alle Familien die Leistungen erhalten, die ihnen zustehen.

Besonders wichtig ist der Erfolg, den Bundesfamilienministerin Lisa Paus für die vielen Alleinerziehenden in unserem Land erreichen konnte, die oftmals trotz Arbeit von Armut bedroht sind. Unterhaltszahlungen werden künftig nur zu 45 Prozent als Einkommen auf den Zusatzbetrag angerechnet und nicht mehr zu 100 Prozent wie bisher. Damit bleiben 55 Prozent der Unterhaltszahlungen beim Kind.

Endlich wird auch die Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums an die realen Lebensverhältnisse von Familien angepasst und ebenso werden die seit 20 Jahren unveränderten Verteilschlüssel verändert. Für weitere Schritte zur Anhebung des sozio-kulturellen Existenzminimums an die realen Lebensverhältnisse kämpfen wir als Bündnisgrüne weiterhin. Wir schaffen heute das Fundament, indem wir wichtige Leistungen bündeln, um sie im nächsten Schritt weiter erhöhen zu können. Es ist kein Geheimnis, dass wir uns als Bündnisgrüne eine stärkere Leistungsanhebung gewünscht hätten. Im parlamentarischen Verfahren werden wir nun sorgsam um wichtige Detailfragen ringen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 28.08.2023

Zur Einigung zur Kindergrundsicherung erklärt die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Es ist gut, dass jetzt konkretere und geeinte Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorliegen. Kinderarmut hat etliche Facetten, deshalb muss die Kindergrundsicherung zwingend immaterielle Armutsfaktoren in den Blick nehmen. Dazu gehört ein vernetzter Ansatz mit weiteren Koalitionsprojekten wie dem Startchancenprogramm und dem geplanten KiTa-Qualitätsentwicklungsgesetz. Damit stärken wir Bildungsqualität und die frühkindliche Betreuungsinfrastruktur. In der Kindergrundsicherung müssen die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets deshalb in Form des digitalen Kinderchancenportals zu einer elementaren Säule wachsen. Damit machen wir Unterstützung für Kinder und Jugendliche leichter zugänglich, digitalisieren und automatisieren den Prozess. Dafür muss das Familienministerium den Aufbau des Kinderchancenportals dringend priorisieren. Die beste Versicherung gegen materielle Kinderarmut ist die Erwerbstätigkeit der Eltern. Deshalb sind das Lohnabstandsgebot und funktionierende Erwerbsanreize nicht nur eine Frage der Fairness, sondern tragen dazu bei, die Chancenarmut von Kindern zu reduzieren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 28.08.2023

Kompromiss basiert auf unklarer Zahlengrundlage

Die Ampel hat Eckpunkte zur Kindergrundsicherung vorgestellt. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär:

„Die Einigung bei der Kindergrundsicherung ist ein weiterer hohler Formelkompromiss der Ampel: Die Eckpunkte basieren nach monatelangem Streit immer noch auf unklarer Zahlengrundlage, berücksichtigen nicht die bereits insbesondere von den Kommunen vorgetragene Kritik und der Fraktionsvorsitzende der SPD macht deutlich, dass das Parlament auch noch Ideen hat. Das zeigt, dass hier ein Gesetz hin gezimmert wird, bei dem überhaupt nicht klar ist, was das Ziel ist.

Das, was die Bundesregierung als große Sozialreform verkauft, ist nichts anderes als der partout nicht gelingen wollende Versuch einer Verwaltungsreform. Eine Bundesfamilienministerin, die ein Abschmelzen der von ihr geforderten 12,5 Milliarden auf 2,4 Milliarden für ihr Flaggschiffprojekt als Erfolg verkauft und dieses noch nicht einmal erklären kann, ist nicht ernst zu nehmen.

Frau Paus erweckt mit ihren Äußerungen den Eindruck, dass möglichst wenige Bürgerinnen und Bürger verstehen sollen, was eigentlich geschieht, und den Etikettenschwindel nicht bemerken. Weder setzt die Bundesregierung mit dieser Verwaltungsreform wirksame Erwerbsanreize für Eltern, noch versetzt sie arme Kinder in die Lage, ihre Bildungschancen zu ergreifen und so ihr Potential voll zu entfalten. Die Kindergrundsicherungsshow der Ampel ist eine Farce und eine familienpolitische Zumutung.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.08.2023

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt zeigt sich enttäuscht angesichts der heute bekannt gegebenen Einigung zur Kindergrundsicherung.  

“Das große, ambitionierte Vorhaben, Kinderarmut zu beenden, ist zu einer reinen Verwaltungsreform geschrumpft. 2,4 Milliarden Euro sind schlicht zu wenig Geld. Die angekündigte Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums muss zu deutlichen Verbesserungen bei Kindern und Jugendlichen führen; ansonsten wäre am Problem der Kinderarmut vorbeireformiert. Seit 2009 kämpfen wir für eine umfassende und armutsfeste Reform der kindbezogenen Leistungen im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Was ein Meilenstein hätte werden können, ist nun ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Die Zukunft vieler Kinder wird damit verspielt”, erklärt Michael Groß, Vorsitzender des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt. “Dass der Bundesfinanzminister zudem angekündigt hat, dies sei die letzte finanzierbare Sozialreform in diesem Haushalt, zeigt sehr deutlich: Dieser enttäuschende Entwurf ist das Ergebnis ideologisch getriebener Debatten, die wieder einmal auf dem Rücken von Kindern ausgetragen wurden.” 

Der Verband erklärt, es sei bezeichnend, dass in ersten Verlautbarungen der beteiligten Ministerien kaum konkrete Zahlen zu tatsächlichen Erhöhungen genannt würden. Zudem kritisiert er die Fokussierung auf Erwerbsanreize für Eltern armutsbetroffener Kinder.  

Michael Groß: „Die heute angekündigten Leistungserhöhungen bleiben noch weit hinter den Bedarfen zurück. Dass der Finanzminister statt klaren Finanzierungszusagen nun wieder damit argumentiert, dass Eltern verstärkt in Beschäftigung gebracht werden müssen, ist eine Farce – denn gleichzeitig sieht sein Haushaltsentwurf eine Kürzung der Mittel für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt vor. Das passt nicht zusammen. Mit Blick auf die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung freut uns als AWO jedoch, dass viele kindbezogene Leistungen zusammengefasst werden sollen und sich beim Bewilligungszeitraum und der Abschmelzrate ein Beispiel am Kinderzuschlag genommen wird. Dass dieses künftig auch für den Unterhalt gelten soll, wenn ein Erwerbseinkommen erzielt wird, ist ein guter Schritt für einige Alleinerziehenden-Haushalte.“ 

Groß betont weiter: „Enttäuschend hingegen ist die geplante Ausklammerung der Unterstützung für die soziale und kulturelle Teilhabe sowie für den Schulbedarf. Gerade zu Beginn des neuen Schuljahres hätten wir uns hier ein anderes Signal von der Regierung gewünscht für die Absicherung der Teilhabe von Millionen von Kindern und Jugendlichen. Auch dass Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz erhalten und in Deutschland aufwachsen, von der Kindergrundsicherung ausgeklammert werden, ist und bleibt sozial ungerecht. Hier hoffen wir auf beherzte Verhandlungen im anstehenden parlamentarischen Verfahren.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.08.2023

„Es ist mehr als überfällig, dass sich die Ampel jetzt auf eine gemeinsame Linie für die Kindergrundsicherung einigt. Der Streit darüber hat bei vielen Menschen im Land das Zutrauen in die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung insgesamt geschwächt. Fatal aus unserer Sicht: Es ist der Eindruck entstanden, als sei es besonders schwer, sich da zu einigen, wo es um die konkrete Lebenswelt von Familien geht, wenn es um die Familien geht, die am meisten Unterstützung brauchen. 

Wir werden im parlamentarischen Verfahren sehr genau darauf achten, dass bei der Umsetzung der Eckpunkte die Bedarfe der Familien mit kleinen Einkommen priorisiert werden. Die Zugänge zu Leistungen müssen nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis einfacher gemacht werden. Wir wollen, dass Familien Zeit bei der Beantragung von öffentlichen Fördergeldern sparen. Sir brauchen diese Zeit, für ihren Alltag, für ihre Erwerbsarbeit und um ihre Kinder zu fördern. Wir wollen auch, dass alle Kinder und Jugendliche, denen Leistungen zustehen, sie auch bekommen – das ist das Mindeste. Die Bundesregierung springt deutlich zu kurz, wenn sie weiter von einer Inanspruchnahme von 48 Prozent ausgeht. Hier muss mehr getan werden – durch gute Beratung.

Auskömmliche Transferzahlungen und die Sicherung der sozialen Infrastruktur sind die zwei Säulen einer zukunftsfähigen Familienpolitik. Zur Stärkung dieser Infrastruktur, von der Kita über das Lesepatenprogramm bis zur Erziehungsberatungsstelle findet sich in den heute vorgelegten Eckpunkten wenig.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 28.08.2023

Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Eckpunkte für die Kindergrundsicherung als substanzielle Verbesserung. Wenn die bereitgestellten Gelder allerdings nicht reichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen, muss nachgebessert und nachgelegt werden. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am Montag in Berlin: 

„Viele der geplanten Neuregelungen stellen substanzielle Verbesserungen zum Bürgergeld dar. Mit der Kindergrundsicherung wird endlich eine bürgerfreundlichere und leichter zugängliche Leistung geschaffen. Es ist ein echter Meilenstein, wenn künftig dafür gesorgt ist, dass das dringend benötigte Geld auch bei den Familien ankommt: Geringverdienende Eltern werden zukünftig proaktiv darauf hingewiesen, dass ihnen finanzielle Hilfen für ihre Kinder zustehen. Dass die Rentenkasse künftig Angaben zum Lohn automatisch vermittelt, erspart den Familien, ihre Nachweise individuell zuzuliefern. Das und weitere Maßnahmen machen die Antragstellung viel einfacher. 

Auch profitieren Alleinerziehende deutlich, die heute Bürgergeld beziehen. Sie haben mehr Geld in der Haushaltskasse, da Unterhaltszahlungen nicht mehr so stark den Leistungsanspruch reduzieren. Auch für erwerbstätige Eltern, die aufstocken, gilt, dass sie von ihrem Lohn mehr behalten können. Erwerbsarbeit wird so stärker wertgeschätzt und eine langjährige Forderung des DGB erfüllt.

Fraglich bleibt, ob die vereinbarten Finanzmittel für wirksame Armutsbekämpfung ausreichen. Als DGB werden wir das Vorhaben eng begleiten und genau prüfen, für wen und was die 2,4 Mrd. Euro gedacht sind und wie die neue Leistungshöhe ausgestaltet wird. Wenn mit dieser Summe Kinderarmut nicht spürbar zurückgedrängt werden kann, muss das Parlament nachbessern.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 28.08.2023

Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass mit der Auflösung der Blockade bei der Kindergrundsicherung erste Schritte zur Kindergrundsicherung möglich werden. Mit dem heute vorgestellten Kompromiss sollen Leistungsansprüche leichter anerkannt werden. Allerdings erfolgt entgegen der Ankündigungen im Koalitionsvertrag keine systematische Überprüfung des Existenzminimums. Es ist weiterhin zu niedrig bemessen.

Diakonie-Präsident Lilie: „Die gute Nachricht ist: Das bürokratische Hin und Her zwischen verschiedenen existenzsichernden Leistungen wird endlich angegangen. Die schlechte Nachricht: Mit 2,4 Milliarden Euro lässt sich keine armutsfeste Kindergrundsicherung schaffen. Die grundsätzlichen Fehler bei der Ermittlung des Existenzminimums werden nicht behoben. Es gibt kein Entweder-Oder bei Ausgaben für Bildung und Existenzsicherung. Beides bleibt notwendig, um Kinderarmut gezielt und wirkungsvoll zu bekämpfen“, so Lilie.

Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus begrüßte ebenfalls, dass die Ampel-Koalition sich auf erste Schritte für eine Kindergrundsicherung verständigt hat.  „Kinder, die in Armut groß werden, sind in vielen Bereichen völlig ausgeschlossen von der Teilhabe am Leben“, erklärte die EKD-Ratsvorsitzende. Wer als Kind keine Chance habe, habe leider allzu oft auch später als Erwachsener keine mehr. „Man kann gar nicht genug für die Kindergrundsicherung tun“, sagte Kurschus: „Entscheidend wird sein, was am Ende bei den von Armut betroffenen Familien ankommt.“

Ein am 18. August vorgestelltes Gutachten von DIW und Diakonie hat gezeigt, dass eine deutliche Leistungsanhebung nötig wäre, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Insofern leistet das geplante Gesetz nur die Hälfte dessen, was im Koalitionsvertrag versprochen wurde. Die Situation von Alleinerziehenden wird sich kaum verbessern, wenn ausschließlich verminderte Unterhaltsanrechnungen für Erwerbstätige vorgesehen sind.

Weitere Informationen und Gutachten:

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/gutachten-zur-kindergrundsicherung-wer-bei-den-kindern-spart-zahlt-spaeter-drauf

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Diakonie_DIWEcon_Kindergrundsicherung_v4.0.pdf

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung: https://kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 28.08.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Einigung der Bundesregierung bei der geplanten Kindergrundsicherung, ist aber gleichzeitig enttäuscht vom erzielten Kompromiss. „Wir freuen uns, dass es bei der Kindergrundsicherung jetzt endlich einen Schritt vorwärts geht. Die Leistungsbündelung und verbesserte Zugänge von Kindern sind wichtige Hebel. Die Kindergrundsicherung ist aber nach jetzigem Planungsstand nicht der erhoffte große Wurf, der die Kinderarmut in Deutschland umfassend und nachhaltig beseitigt. Dafür wurden im Laufe der regierungsinternen Beratungen zu viele Abstriche an den ursprünglichen Zielen der Kindergrundsicherung gemacht. Die Kindergrundsicherung muss sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Dafür braucht es mehr finanzielle Mittel in den Haushalten von Bund, Ländern und Kommunen, und vor allem eine zügige Neubemessung des kindlichen Existenzminimums. Dieses Existenzminimum darf nicht mit willkürlichen Abschlägen künstlich kleingerechnet werden, aber genau damit muss bei den veranschlagten Kosten für die Kindergrundsicherung in Höhe von 2,4 Milliarden Euro gerechnet werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir begrüßen den Grundansatz der Kindergrundsicherung, dass nämlich Kinder und Jugendliche nicht weiter als Bittsteller von Sozialleistungen gesehen werden. Denn es ist die Aufgabe des Staates, allen Kindern die für ihr gutes Aufwachsen notwendigen finanziellen Mittel zukommen zu lassen, wenn die Eltern das nicht aus eigener Kraft schaffen. Hier kann die angestrebte Digitalisierung bei der Kindergrundsicherung einen großen Schritt nach vorne bedeuten, der auch Vorbild für andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung sein könnte. Allerdings kommen wir mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran. Den Preis für diese Kompromisse zahlen die betroffenen Kinder und Familien. Wir setzen auf die parlamentarischen Beratungen, insbesondere auf die Verbändeanhörung, um doch noch zu einer Kindergrundsicherung zu kommen, die ihren Namen auch wirklich verdient“, so Krüger weiter.

„Aus repräsentativen Umfragen für das Deutsche Kinderhilfswerk wissen wir, dass nur sehr wenige Menschen in Deutschland der Meinung sind, dass der Staat ausreichend in die Zukunftschancen der jungen Generation investiert. Zugleich wären knapp zwei Drittel der Erwachsenen bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Die Solidarbereitschaft in der Bevölkerung wird an dieser Stelle derzeit von der Politik massiv unterschätzt. Diese sollte vielmehr von der Bundesregierung aufgenommen und in eine kraftvolle Politik insbesondere für von Armut betroffene Kinder umgesetzt werden“, sagt Thomas Krüger.

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt die Bundesregierung gleichzeitig an, auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern zu legen. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. So wie die Ursachen und Folgen von Kinderarmut mehrdimensional sind, müssen alle politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure armutssensibel bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion sowie beim Aufbrechen von klassistischen Strukturen zusammenarbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.08.2023

Folgendes Zitat der Präsidentin des Kinderschutzbundes Professorin Sabine Andresen zur Einigung der Bundesregierung auf Eckpunkte einer Kindergrundsicherung zu Ihrer Verwendung:

„Das, was die Bundesregierung vorschlägt, ist enttäuschend. Das ist keine Kindergrundsicherung. Wir begrüßen, dass künftig der Anspruch für einen Kinderzuschlag für erwerbstätige Eltern automatisiert geprüft wird. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch ist es ein gutes Signal, dass die schwierige Situation von Alleinerziehenden in den Fokus genommen wird.  Darüber hinaus bleibt das Konzept aber mutlos und schafft nicht den erhofften Beitrag zu Bekämpfung der Kinderarmut. Die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums, also die Höhe der Leistung an den wirklichen Bedarfen des Kindes auszurichten,  ist eine der zentralen Aufgaben einer Reform. Sie steht aber auch seit beinah drei Jahren im Koalitionsvertrag. Uns stellt sich die Frage, warum das im Bundesarbeitsministerium nicht längst umgesetzt wurde. Jetzt erfolgt dieser Schritt unter hohem Zeitdruck, das dient der Sache nicht.  Viel hängt nun von den Ergebnissen dieser Berechnung ab, darauf sind wir gespannt.  Den versprochenen Systemwechsel zu einer Kindergrundsicherung, also eine echte Reform des Familienlastenausgleichs, schafft diese Ampel-Koalition so nicht. Selbst bei der Zusammenführung von Leistungen bleibt zum Beispiel der Leistungsdschungel des Bildungs- und Teilhabepakets erhalten. Daran wird auch ein neues digitales Antragsportal nichts ändern. Im weiteren Prozess werden wir sehr genau beobachten, dass die Bundesregierung zumindest ihr Versprechen hält, einzelne Kinder nicht schlechter zu stellen als vor der Reform.“

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 28.08.2023

Heute stellte die Ampelkoalition ein Eckpunktepapier zur „Kindergrundsicherung“ vor. Vom großen Wurf mit 12 Milliarden Förderung sind nur 2,4 Milliarden übriggeblieben.

„Was die Ampelkoalition jetzt unter Neustart der Familienförderung – Kindergrundsicherung – versteht, ist wenig mehr als eine Verwaltungsreform, die die bereits bestehenden Leistungen bündelt. Um wirklich Kinderarmut zu beseitigen, braucht es mehr Mittel, die auch wirklich den Kindern – und zwar ALLEN Kindern zu Gute kommt. Wie zu befürchten war, haben viele migrantische Kinder – gerade die im Asylbewerberleistungsbezug – mal wieder das Nachsehen,“ so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Mehr als jedes fünfte Kind war laut einem aktuellen Report der Bertelsmann Stiftung im vergangenen Jahr von Armut betroffen oder bedroht. Die Folgekosten von Kinderarmut kosten den Staat und damit die Gesellschaft ein Vielfaches einer angemessenen Existenzsicherung für alle Kinder (Kurzexpertise für die Diakonie vom 18.8.2023).

Zudem seien die nun von einigen Politiker:innen in Umlauf gebrachten Schuldzuweisungen wenig zielführend, um Kinderarmut effektiv und auf Dauer zu bekämpfen, so Vangeltziki.

„Gerade neuzugewanderte Familien sind nicht das Problem, sie haben ein Problem. Anstatt hier für Chancengerechtigkeit zu sorgen, werden Eltern auf Grund ihrer Herkunft, wegen ‚mangelnder Sprachkenntnisse‘ und ‚geringer Erwerbsarbeit‘ von der Politik an den Pranger gestellt. Es geht hier nicht um eine Elterngrundsicherung, sondern um eine Kindergrundsicherung. Die aktuelle Familienpolitik lässt gerade diese Kinder im Stich und entzieht sich ihrer Verantwortung“, so Vangeltziki.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 28.08.2023

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur dpa:

„Die Eckpunkte sind enttäuschend. Die Angaben zur Höhe des Kindergeldes sind vage. Nennenswerte Leistungsverbesserungen für Kinder, die jetzt in Hartz IV sind, sind offenbar nicht vorgesehen. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden nicht pauschal ausgezahlt, sondern sollen weiterhin einzeln beantragt werden. Die veranschlagten 2,4 Millarden Euro Mehrkosten gehen wohl eher für Verwaltung drauf. Die verbesserten  Anrechnungsregelungen für Alleinerziehende, die Grundsicherung beziehen, gleichen die Verschlechterungen unterm Strich nicht aus. Eine echte Neubemessung des Existenzminimums für Kinder, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, findet nicht statt. Tatsache aber ist: Die Wahrheit liegt im Portemonnaie. Die Regelsätze sind nach Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbandes derzeit um 44 Prozent zu niedrig, um das Existenzminimum sicherzustellen. Sollten arme Kinder am Ende nicht mehr Geld bekommen, bleiben sie arme Kinder. Genau das aber ist zu befürchten.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 28.08.2023

Die Bundesregierung hat sich gestern auf Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung geeinigt.

„Wir haben von einer Kindergrundsicherung mehr erhofft“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Wir begrüßen, dass für Alleinerziehende Verbesserungen vorgesehen sind. Allerdings werden wir sehr genau auf die Details im Entwurf schauen. Davon auszugehen, dass Alleinerziehende Erwerbsanreize brauchen, um das Familieneinkommen zu steigern, geht jedoch komplett an der Realität vorbei.“

„Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Für sie eine Verbesserung zu erreichen ist wesentlich im Kampf gegen Kinderarmut. Die Stellschraube Kindeseinkommen – Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrente – ist hier entscheidend: Wir begrüßen, dass Unterhaltsleistungen und Unterhaltsvorschuss künftig zu 45 Prozent bei der Höhe des Zusatzbetrages zählen sollen, statt zu 100 Prozent wie im Bürgergeld. Die Ankündigung, dass „höherer Unterhalt“ mit einer höheren Quote als 45 Prozent den Zusatzbetrag reduzieren soll, lehnen wir ab“, erklärt Jaspers. „Kritisch sehen wir auch, den Unterhaltsvorschuss für alle Schulkinder an ein Mindesteinkommen des alleinziehenden Elternteils zu knüpfen.“

Der Finanzminister kündigte in der Pressekonferenz an, durch „verschärfte Erwerbsanreize“ die Einkommenssituation in Einelternfamilien zu verbessern. „Das ist weltfremd und ein Schlag ins Gesicht all der Alleinerziehenden, die Tag für Tag im Spagat zwischen Beruf, Kindern und Haushalt an ihre Grenzen gehen. Erwerbsanreize zu setzen, indem man den Unterhaltsvorschuss auch für die Kinder im mittleren Alter an ein Mindesteinkommen von 600 Euro knüpft, geht am Problem vorbei. Richtig ist, dass gute Arbeit der Eltern ein Schutz vor Armut ist. Aber es mangelt Alleinerziehenden nicht an Motivation, sondern an gesellschaftlichen Rahmenbedingungen wie Kinderbetreuung auch zu Randzeiten, Brückenteilzeit für alle statt Teilzeitfalle, und Equal Pay für Frauen. Die Erwerbstätigkeit von Alleinerziehenden ist im vergangenen Jahrzehnt kontinuierlich gestiegen, auch wenn während der Coronapandemie ein Knick entstanden ist. 2012 lag nach Daten des Statistischen Bundesamtes die Erwerbstätigenquote alleinerziehender Mütter bei 64 Prozent, 2019 bei 70 Prozent. 2022 war sie auf 65 Prozent abgesunken. „Genau daran zeigt sich, dass Alleinerziehende auf Ganztagsbetreuung angewiesen sind, um ihre Erwerbswünsche umzusetzen“, stellt Jaspers klar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 29.08.2023

SCHWERPUNKT II: Selbstbestimmungsgesetz

Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister soll einfacher möglich werden

Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (sog. Selbstbestimmungsgesetz) beschlossen. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs, den Bundes­familienministerin Lisa Paus und Bundesjustizminister Marco Busch­mann vorgelegt haben. Das Selbstbestimmungsgesetz soll es einfacher machen für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es soll das in wesentlichen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) von 1980 ablösen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus erklärt dazu:

„Die Verabschiedung des Entwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz durch das Bundeskabinett ist ein großer Moment für trans* und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland. Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz verwirklichen wir das Recht jedes Menschen, in seiner Geschlechtsidentität geachtet und respektvoll behandelt zu werden. Das Selbstbestimmungsgesetz dient dem Schutz lang diskriminierter Minderheiten und ist ein gesellschaftspolitischer Fortschritt. Dafür steht diese Bundesregierung.“

Hierzu erklärt Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Das Selbstbestimmungsgesetz ist Ausdruck einer Politik, für die die Grundrechte an erster Stelle stehen. Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns. Das geltende Recht schikaniert transgeschlechtliche Menschen. Wir wollen diesen unwürdigen Zustand beenden – und zeitgemäße Regeln für die Änderung des Geschlechtseintrags schaffen, wie andere Länder sie längst haben. Der heutige Beschluss im Bundeskabinett hat uns diesem wichtigen Ziel ein großes Stück nähergebracht. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass auch der Deutsche Bundestag diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. Denn wir haben den Entwurf gründlich vorbereitet. Vertragsfreiheit und Hausrecht bleiben gewahrt, so wie es in einer liberalen Rechtsordnung selbstverständlich ist. Möglichkeiten des Missbrauchs – und seien sie noch so fernliegend – haben wir ausgeschlossen. Es ist ein Entwurf, der die Interessen der gesamten Gesellschaft in den Blick nimmt. Und es ist ein Entwurf ganz im Geist des Grundgesetzes. Wenn unser Staat trans- und intergeschlechtliche Menschen endlich mit Respekt behandelt – dann ist das ein Gewinn für alle.“

Das Selbstbestimmungsgesetz betrifft vornehmlich das Verfahren, mit dem trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihre Vornamen bewirken können. Das Gesetz soll keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen treffen.

Die wesentlichen Regelungsinhalte des Entwurfs sind wie folgt:

  • Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch „Erklärung mit Eigenversicherung“: Um eine Änderung ihres Geschlechtseintrags und ihrer Vornamen im Personenstandsregister zu bewirken, sollen trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen künftig kein gerichtliches Verfahren mehr durchlaufen müssen. Auch die Einholung von Sachverständigengutachten soll keine Voraussetzung mehr für eine Änderung sein. Ausreichend hierfür soll vielmehr eine sogenannte „Erklärung mit Eigenversicherung“ gegenüber dem Standesamt sein. In der Erklärung hat die antragstellende Person zu versichern, dass die beantragte Änderung ihrer Geschlechtsidentität am besten entspricht und ihr die Tragweite der durch die Erklärung bewirkten Folgen bewusst ist.
  • Drei-Monats-Frist für vorherige Anmeldung: Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll drei Monate vor der Erklärung gegenüber dem Standesamt angemeldet werden.
  • Einjährige Sperrfrist für erneute Änderung: Für eine erneute Änderung soll eine Sperrfrist von einem Jahr nach der vorherigen Änderungserklärung gelten.
  • Für Minderjährige sollen folgende Regelungen gelten:
    • Für Minderjährige bis 14 Jahren sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung abgeben können; die Minderjährigen sollen sie nicht selbst abgeben können.
    • Minderjährige ab 14 Jahre sollen die Änderungserklärung selbst abgeben können. Deren Wirksamkeit soll allerdings die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraussetzen. Die Zustimmung soll durch das Familiengericht ersetzt werden können. Maßstab dabei soll – wie im Familienrecht allgemein – das Kindeswohl sein.
  • Eintragung als „Elternteil“ in der Geburtsurkunde: Eltern soll die Eintragung „Elternteil“ anstelle von „Vater“ oder „Mutter“ in der Geburtsurkunde ihrer Kinder ermöglicht werden.
  • Offenbarungsverbot: Um Personen vor einem Zwangsouting zu schützen, soll es – ähnlich wie im geltenden Recht – auch künftig ver­boten sein, frühere Geschlechtseinträge oder Vornamen auszuforschen und zu offenbaren. Wird eine betroffene Person durch die Offenbarung absichtlich geschädigt, so soll der Verstoß bußgeldbewehrt sein. Ein generelles Verbot des sogenannten „Misgenderns“ oder „Deadnamings“ ist im Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz nicht geregelt.
  • Es wurden jedoch auch Ausnahmen vom Offenbarungsverbot geregelt. So ist sichergestellt, dass niemand sich durch Änderung des Geschlechtseintrags und seines Vornamens der Strafverfolgung entziehen kann.
  • Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten: Das Selbstbestimmungsgesetz wird das private Hausrecht und die Vertragsfreiheit unberührt lassen. Dies ist im Gesetzestext klargestellt. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird vom Selbstbestimmungsgesetz nicht berührt werden. Hinsichtlich des Zugangs zu geschützten Räumen wird sich durch das Selbst­bestimmungs­gesetz also nichts ändern. Was heute im Rechtsverkehr zu­lässig ist, das wird auch künftig zulässig sein, was heute verboten ist, wird verboten bleiben. Auch die Autonomie des Sports soll durch das Gesetz nicht angetastet werden.

Den Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/entwurf-sbgg  

Ein FAQ-Dokument finden Sie hier:

https://www.bmfsfj.de/faq-sbgg

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2023

Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz erklären Tessa Ganserer, stellv. Mitglied im Gesundheitsausschuss, und Nyke Slawik, stellv. Mitglied im Familienausschuss:

Das heute von der Bundesregierung beschlossene Selbstbestimmungsgesetz wird die fundamentalen Grundrechte von trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen stärken. Die aktuell geltende Rechtspraxis verlangt entwürdigende und langwierige Fremdbegutachtungen – diese Zwangsvorgaben gehören nun bald endlich der Vergangenheit an. Individuelle Freiheit setzt Selbstbestimmung voraus, es geht hier also um Grundrechte, die seit Jahrzehnten vorenthalten wurden. In einer Zeit, in der die Zahl queerfeindlich motivierter Straftaten steigt, können unsere Anstrengungen nicht groß genug sein, um die Grundrechte aller Menschen in unserem demokratischen System zu schützen.

Wir wissen genau, wie dringend betreffende Menschen auf dieses Gesetz warten. Es gibt jedoch gegenwärtig noch mehrere Punkte, die ganz klar nicht unseren Ansprüchen an ein gutes Selbstbestimmungsgesetz entsprechen. Das verbindet uns mit dem großen Teil der Bürgerrechtsorganisationen und queeren Verbänden, für deren zahlreiche Stellungnahmen zum Referent*innenentwurf wir sehr dankbar sind. Wir teilen die dort vorgebrachte Kritik in vielerlei Hinsicht, weswegen wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen werden, im bevorstehenden parlamentarischen Verfahren den Entwurf nachzubessern. Dies betrifft u.a. den Verzicht auf eine dreimonatige Anmeldefrist, Klarstellung zu irreführenden und möglicherweise diskriminierenden Ausführungen zum Hausrecht, selbstbestimmte Inanspruchnahme des Verfahrens für Jugendliche ab 14 Jahren und ein Abstammungsrecht, das allen trans, inter und nicht-binären Menschen die Anerkennung ihrer Elternschaft garantiert.

Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden wir die Situation von trans-, inter- und nicht-binären Menschen spürbar verbessern und einen gesicherten Platz in unserer Rechtsordnung garantieren.

Angesichts der Gesetzentwürfe der FDP und des von der SPD geführten Bundesjustizministeriums aus den letzten Legislaturperioden hoffen wir auf die Zustimmung der anderen Ampel-Fraktionen zu einem modernen und progressiven Selbstbestimmungsgesetz.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.08.2023

„Die Möglichkeit, Personenstand und Vornamen beim Standesamt einfacher als bisher und ohne demütigendes Begutachtungsverfahren ändern zu lassen, ist eine deutliche Verbesserung. Gleichzeitig jedoch spiegeln die vielen einschränkenden Regelungen im Gesetz den  Geist des Misstrauens gegenüber den Betroffenen wider. Damit ist der heute endlich im Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes leider nicht der erhoffte große Wurf. Dass das Gesetz erst im November kommenden Jahres in Kraft treten soll, ist völlig indiskutabel“, erklärt Kathrin Vogler, queerpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE. Vogler weiter:

„Das sehr ausführliche Gesetz ist in den Bestimmungen und der Begründung widersprüchlich und enthält Einschränkungen insbesondere beim Hausrecht, die keine Klarheit schaffen, sondern Misstrauen ausdrücken. Dass generell die persönlichen Daten zur Änderung des Geschlechtseintrags an den Verfassungsschutz, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, das Bundesflüchtlingsamt und weitere Behörden weitergegeben werden sollen, ist höchst bedenklich. Ich bezweifle, dass diese und weitere Regelungen grundrechtskonform sind, und werde im parlamentarischen Verfahren darauf hinwirken, dass dies noch verändert wird. Ein Gesetz, das höchstrichterlich korrigiert werden müsste, wäre ein schlechtes Gesetz.

Die Reform des Personenstandsrechts ist jedoch nur ein erster Schritt. Jetzt muss es auch deutliche Verbesserungen bei der medizinischen Versorgung für die Betroffenen geben. Diese darf das Gesundheitsministerium unter Karl Lauterbach nicht weiter auf die lange Bank schieben. Als LINKE werden wir auch weiter darauf drängen, dass die soziale Lage von trans, inter und nonbinären Menschen verbessert wird und dass Diskriminierungen im Arbeitsleben, bei der Wohnungssuche oder im Gesundheitssystem überwunden werden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 23.08.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von Bundesfrauenministerin Lisa Paus vorgelegten „Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten“ beschlossen.

Das Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist die Durchsetzung des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit von Frauen und Männern. Wie es wirkt und umgesetzt wird, untersucht der zweite Evaluationsbericht. Er enthält ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Die Auswertung zeigt ganz klar: Wir müssen das Entgelttransparenzgesetz und seine Instrumente weiterentwickeln, damit sich endlich mehr bewegt – insbesondere für Frauen. Nur die Hälfte der Beschäftigten kennt das Entgeltgleichheitsgebot; noch weniger Beschäftigte das Entgelttransparenzgesetz. Die Zahl der Unternehmen, die ihre Entgeltstrukturen freiwillig überprüfen, ist bisher gering. Klare Entgeltstrukturen und Transparenz bei den Gehältern sind noch längst nicht selbstverständlich. Deshalb soll das Entgelttransparenzgesetz bekannter und vor allem auch verbindlicher werden. Ich setze mich dafür ein, dass Beschäftigte ihr Recht auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit wahrnehmen und auch durchsetzen können.“

Im Vergleich zum ersten Evaluationsbericht zeigen sich nur punktuelle Verbesserungen hinsichtlich der Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes. Das Gesetz und seine Instrumente sind bei den Beschäftigten nach wie vor nicht ausreichend bekannt. Den individuellen Anspruch auf Auskunft nutzen Beschäftigte noch immer eher zurückhaltend. Nur wenige Unternehmen überprüfen ihre Entgeltstrukturen freiwillig. Weniger Unternehmen als erwartet veröffentlichen Berichte zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit.

Konkret zeigt das Evaluationsgutachten:

  • Bisher haben 4 % der befragten Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch geltend gemacht.
  • Knapp 30 % der befragten Unternehmen haben seit 2019 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft.
  • Nur 10 % der Unternehmen ohne tarifliche Entgeltstruktur und knapp 30 % der Unternehmen mit tariflicher Entgeltstruktur haben über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichtet.

Das Gutachten gibt Empfehlungen, um die Wirksamkeit des Gesetzes zu erhöhen. Dazu gehören zum Beispiel:  

  • Das Gesetz muss insgesamt bekannter gemacht werden.
  • Die gesetzlichen Regelungen müssen klarer und einheitlicher werden.
  • Die Verbindlichkeit der gesetzlichen Regelungen und der Instrumente muss gesteigert werden.

Das Bundesfrauenministerium wird die Handlungsempfehlungen auswerten und die Vorschläge aus dem Evaluationsgutachten zusammen mit der Fachöffentlichkeit und den Sozialpartnerinnen und -partnern diskutieren. Die Handlungsempfehlungen sind eine wichtige Grundlage, um das Entgelttransparenzgesetz weiterzuentwickeln.

Die anstehende Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes wird auch die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigen. Die Richtlinie ist bis Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen. Sie sieht verpflichtende Transparenzmaßnahmen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vor und stärkt die Rechte der Beschäftigten zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots.

Das Entgelttransparenzgesetz

Das Entgelttransparenzgesetz hat das Ziel: gleiches Entgelt für Frauen und Männer bei gleicher und gleichwertiger Arbeit. Die mangelnde Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen soll bekämpft werden, denn sie ist eine wichtige Ursache der Entgeltungleichheit. Deshalb enthält das Gesetz einen individuellen Anspruch auf Auskunft, Berichtspflichten und eine Aufforderung an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Prüfverfahren durchzuführen.

Die Bundesregierung erfüllt mit dem zweiten Evaluationsbericht ihren Auftrag aus § 23 Entgelttransparenzgesetzes.

Weitere Informationen:

www.bmfsfj.de/evaluationsbericht-entgelttransparenz

www.bmfsfj.de/entgelttransparenzgesetz

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2023

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat in dieser Woche den Vertrag zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet und damit den letzten der 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen. In den Verträgen legen die Länder jeweils fest, welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung sie in den nächsten zwei Jahren mit den rund 4 Milliarden Euro umsetzen werden, die der Bund mit dem KiTa-Qualitätsgesetz zur Verfügung stellt.

Die Länder müssen diese Mittel überwiegend in die Handlungsfelder investieren, die für die Qualitätsentwicklung von besonderer Bedeutung sind. Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Fachkräftegewinnung oder die Stärkung der Kita-Leitungen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz stellt der Bund den Ländern rund 4 Milliarden Euro für Investitionen in die frühkindliche Bildung zur Verfügung und verknüpft dies mit einer klaren Erwartung: Die Bundesmittel sollen vor allem dafür eingesetzt werden, die Qualität der Kindertagesbetreuung in bestimmten, zentralen Handlungsfeldern zu stärken. Die Länder setzen diese Vorgabe mit ihren Planungen um und wollen die Bundesmittel insbesondere zur Verbesserung der Personalsituation, zur Stärkung der Kita-Leitungen und zur Förderung der sprachlichen Bildung einsetzen. Mit dem letzten Vertragsabschluss haben wir jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass das Geld an die Länder fließen und die Umsetzung beginnen kann.“

Länder setzen Schwerpunkt in den vorrangigen Handlungsfeldern

Über drei Viertel der Mittel sollen in Handlungsfelder von vorrangiger Bedeutung fließen. Schwerpunkte bilden dabei Maßnahmen zur Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels und zur Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte.

Nach den Planungen der Länder verteilen sich die Mittel so auf die Handlungsfelder: 

  • Bedarfsgerechtes Angebot (rd. 179 Mio.),
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel (rd. 984 Mio.),
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften (rd. 933 Mio.),
  • Starke Leitung (rd. 530 Mio.),
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung (rd. 9 Mio.),
  • Sprachliche Bildung (rd. 312 Mio.)
  • Stärkung der Kindertagespflege (rd. 148 Mio.)

Einige Länder entwickeln im Rahmen des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes seit 2019 begonnene Maßnahmen weiter, andere nutzen die Bundesmittel auch, um in 2023 und 2024 neue Maßnahmen zu starten oder andere Schwerpunkte zu setzen.

Länder nutzen Bundesmittel zur Fortführung der Sprach-Kitas

Mit Ablauf des 30. Juni 2023 wurden die Strukturen des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ in die Verantwortung der Länder übergeben. Alle Länder haben die Voraussetzungen geschaffen, die Sprach-Kitas in ihren Landesstrukturen fortzusetzen, sei es mit Landesmitteln oder mit Mitteln zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes. Dabei werden die wesentlichen Strukturen des Programms in den meisten Ländern aufrechterhalten. Andere Länder haben sich entschieden, die Sprach-Kitas mit eigenen Landesprogrammen zu verbinden oder Teilstrukturen in ihren Landes-Kita-Gesetzen zu verankern.

Abschluss der Vertragsverhandlungen ist Voraussetzung für die Freigabe der Mittel

Mit dem Abschluss des letzten Bund-Länder-Vertrages wurde die Bedingung für den Beginn der Finanzierung erfüllt. Die Länder erhalten die zusätzlichen Mittel in 2023 und 2024 über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung.

Weitere Informationen: www.bmfsfj.de/kita-qualität

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.08.2023

Zum heute durch das Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts erklärt Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:

Viele Bürger:innen leiden unter den derzeit restriktiven Regelungen des deutschen Namensrechts. Dieses Thema betrifft und bewegt viele Menschen. Umso wichtiger ist es, dass die Ampel hier aktiv wird. Mit der Verabschiedung durch das Bundeskabinett hat der Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Namensrechts heute eine wichtige Hürde genommen. 

Die Reform im Namensrecht ist ein wichtiger gesellschaftspolitischer Aufbruch und trägt der gewichtigen und identitätsstiftenden Bedeutung des eigenen Namens Rechnung. Auch wenn die von vielen Expert:innen angemahnte grundlegende Neuordnung und Systematisierung des Namensrechts ausbleibt, atmet der Gesetzentwurf eindeutig den Geist der Liberalisierung: An vielen Stellen werden die Wahlmöglichkeiten vermehrt, seit Jahrzehnten im Namensrecht klaffende Regelungslücken werden geschlossen. Doppelnamen, die gleichberechtigt aus beiden Namen gebildet werden, sollen nun als Ehenamen und als Geburtsnamen für gemeinsame Kinder ermöglicht werden. Eine kleine Revolution ist auch die Möglichkeit, den Bindestrich bei Doppelnamen nunmehr wegzulassen. Patchworkfamilien wird es erleichtert, gemeinsame Namen anzunehmen.

Erfreulich sind ganz besonders die zahlreichen Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf. So ist es gelungen, die Fristen für Altfälle zu streichen, hierbei handelt es sich um einen wichtigen grünen Erfolg. Wer unter dem bisherigen restriktiven Namensrecht leidet, wird ausreichend Zeit bekommen, seinen oder ihren Nachnamen nachträglich zu ändern.

Auch Forderungen der nationalen Minderheiten haben ihre Umsetzung gefunden. Nunmehr sind spezifische Regelungen für sorbische, friesische sowie dänische Namen vorgesehen. Und von den Neuregelungen sollen auch Erwachsene profitieren. Im nächsten Schritt stehen die parlamentarischen Beratungen an. Hier werden sicherlich noch weitere Anregungen der Expert:innen Umsetzung finden und weitere Verbesserungen erzielt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.08.2023

Zum heute durch das Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts erklärt Helge Limburg, Sprecher für Rechtspolitik:

Die Bundesfamilienministerin gab den praktischen Start des Ende vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossenen Kita-Qualitätsgesetz bekannt. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär:

„Geld ausgeben allein löst den Notstand in der Kinderbetreuung nicht.  Zwar ist es richtig, die Mittel mehr als bisher in die Qualitätsentwicklung von Kitas zu geben, um den bundesweiten Flickenteppich abzubauen, aber der Engpass liegt vor allem am Fachkräftemangel in Erziehungsberufen und der fehlenden Infrastruktur.  Hinzu kommt: durch die Einstellung der Bundesprogramme für eine Fachkräfteoffensive oder die Sprach-Kitas wurden leider bewährte Strukturen verschenkt, die nun mit neuem Steuergeld erst mühsam wieder aufgebaut werden sollen. Es heißt nämlich im Klartext: ‚Länder, euer Problem‘. Für uns ist dies keine nachhaltige Politik einer Bundesfamilienministerin, die hier ernsthaft engagiert ist und Verantwortung übernimmt. Es fehlt ein Plan dahinter. Innovative Konzepte für eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungslage im Kita-Bereich seitens des Bundes gehören offenbar nicht zu den Prioritäten dieser Regierung. Wir würden uns in diesem familienpolitisch zentral wichtigen Feld mehr Einsatz von Frau Paus wünschen – im Interesse der Kinder, ihrer Familien und unserer Länder und Kommunen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 04.08.2023

„Während im Jahr 2022 rund die Hälfte der weiblichen Beschäftigten in Teilzeit arbeitete, waren es bei den Männern gerade einmal etwas mehr als 10 Prozent. Das verdeutlicht, dass am Arbeitsmarkt nach wie vor eine eklatante Ungerechtigkeit zwischen den Geschlechtern herrscht. Denn die Teilzeit von Frauen ist oft unfreiwillig und steht im Zusammenhang mit der Pflege und Betreuung von Kindern und Angehörigen“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, eine Studie des Statistischen Bundesamts (Destatis) zu Arbeitszeiten und Teilzeitquoten. Ferschl weiter:

„Die Bundesregierung muss endlich handeln, damit Frauen ihr Erwerbspotential selbstbestimmt ausschöpfen können. Zentral dafür ist es, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz endlich konsequent umzusetzen. Bund und Länder müssen gemeinsam die notwendigen Milliarden in die Hand nehmen, um die Kita-Infrastruktur zu stärken und dem Personalengpass in deutschen Kitas durch attraktive Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne zu begegnen. Das wäre auch ein wichtiger Beitrag, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 28.08.2023

Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll im kommenden Jahr etwas geringer ausfallen als im laufenden Jahr. Der Einzelplan 17 des Bundeshaushalts 2023 (20/7800) sieht für 2024 Ausgaben von 13,35 Milliarden Euro vor gegenüber 13,57 Milliarden Euro im Jahr 2023. Bundesministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von 259,04 Millionen Euro rechnen (2023: 220,05 Millionen Euro). Der Etat soll am Dienstag, 5. September 2023, erstmalig beraten werden.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 12,13 Milliarden Euro eingeplant (2023: 12 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 7,99 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2023: 8,28 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 2,53 Milliarden Euro (2023: 2,22 Milliarden Euro), davon 2,15 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien (2023: 1,87 Milliarden Euro) und 210 Millionen Euro (wie 2023) auf das Kindergeld. Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,2 Milliarden Euro eingeplant nach 1,19 Milliarden Euro in diesem Jahr. Für die in Planung befindliche Kindergrundsicherung sind 100 Millionen Euro für „Planungs- und Umsetzungskosten zur Einführung“ etatisiert.

Eingespart werden soll bei der Kinder- und Jugendpolitik, für die noch 527,92 Millionen Euro bereitstehen (2023: 746,79 Millionen Euro). Die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie sollen mit 200 Millionen Euro auf dem gleichen Niveau verharren wie 2023. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 194,55 Millionen Euro (2023: 239,13 Millionen Euro).

415,82 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2023: 505,49 Millionen Euro). Davon entfallen 268,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2023: 346,62 Millionen Euro). Gekürzt werden soll dabei beim Bundesfreiwilligendienst, und zwar von 207,2 Millionen Euro 2023 auf 154,2 Millionen Euro im nächsten Jahr.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 612 vom 25.08.2023

Von Januar bis Juni 2023 haben bisher 46.672 Frauen und Mädchen einen Asylantrag in Deutschland gestellt, darunter waren 20.557 unter 18 Jahre alt. Die meisten Antragstellerinnen kamen laut Bundesregierung aus Syrien (10.225), der Türkei (5.284) und Afghanistan (5.282), wie aus einer Antwort (20/8032) auf die Kleine Anfrage (20/7823) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Gesamtschutzquote habe bei 51 Prozent gelegen, bei den unter 18-Jährigen bei 60 Prozent. Antragstellerinnen aus Syrien und Afghanistan hätten mit 89 beziehungsweise 84 Prozent die höchsten Schutzquoten erreicht. Am geringsten war sie mit jeweils einem Prozent bei Antragstellerinnen aus Indien und Georgien.

In der Antwort führt die Bundesregierung tabellarisch auch entsprechende Daten für die Jahre 2021 und 2022 auf. Außerdem berichtet sie, wie viele Frauen seit 2021 einen Schutzstatus im Rahmen des Familienasyls erhalten haben.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 606 vom 21.08.2023

Die Bundesregierung hat dem Bundestag im Rahmen einer Unterrichtung (20/7750) den Zweiten Bericht zur Evaluation des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Verbesserung der Teilhabe in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege vorgelegt. In ihrer darin enthaltenen Stellungnahme schreibt die Bundesregierung: „Die Evaluationsergebnisse bekräftigen, dass mit den Bund-Länder-Verträgen für das KiQuTG eine in der Praxis tragfähige Lösung für die Kindertagesbetreuung gefunden wurde.“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 594 vom 10.08.2023

Um das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7946). Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wie sich das Armutsrisiko von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren seit 2017 entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 09.08.2023

Um die Entwicklung der Niedriglöhne in Deutschland geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7941). Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wo die aktuelle Niedriglohnschwelle für Vollzeitbeschäftigte liegt und wie viele Beschäftigte derzeit ein Einkommen unterhalb dieser Niedriglohnschwelle erhalten.

Bezugnehmend auf einen Bericht der Bundesagentur für Arbeit vom November 2010 gilt als Geringverdiener laut Anfrage, „wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt (Niedriglohnschwelle).“

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 591 vom 09.08.2023

Der Bundesrat dringt auf eine Nachschärfung der sogenannten Mietpreisbremse. Zum einen will die Länderkammer die Mietpreisbremse auch bei der Vermietung möblierter Wohnungen zur Geltung bringen; zum anderen sollen die Regelungen zur Kurzzeitvermietung präziser gefasst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (20/7850) vor, den die Länderkammer in ihrer Sitzung am 16. Juni 2023 beschlossen hatte.

Konkret sieht der Entwurf für die Vermietung möblierter Wohnungen in „Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt“ – den jeweils ausgewiesenen Geltungsbereichen der Mietpreisbremse – vor, dass bei der Vermietung möblierter Wohnungen ein Möblierungszuschlag transparent ausgewiesen werden soll. Zudem sieht der Entwurf spezifische Regelungen vor, wie dieser Zuschlag zu berechnen ist. Zur Begründung führt die Länderkammer an, dass durch die aktuelle Regelung für Vermieterinnen und Vermieter die Möglichkeit bestehe, die Mietpreisbremse zu umgehen. „Um zu verdeutlichen, dass die Mietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum gilt, ist eine zusätzliche Regelung aufzunehmen, die festlegt, dass ein Zuschlag für die von Vermieterinnen und Vermietern bereitgestellte Möblierung zwar grundsätzlich neben der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden kann, dieser jedoch separat auszuweisen ist“, heißt es in dem Entwurf.

Zudem will der Bundesrat eine weitere Ausnahme der Mietpreisbremse konkretisieren und einschränken. So soll der Umgehung der Mietpreisbremse durch Kurzzeitvermietung begegnet werden. „Um der derzeitigen Entwicklung entgegentreten zu können, soll geregelt werden, dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch in der Regel nicht vorliegen, wenn der Mietzeitraum sechs Monate oder mehr beträgt“, heißt es in dem Entwurf. Diese haben dann zur Folge, „dass in diesen Fällen sämtliche mieterschützende Vorschriften, insbesondere die Mietpreisbremse sowie die Vorschriften über die Miethöhe, zum Tragen kommen, falls Vermieterinnen und Vermieter sich nicht auf eine Ausnahmekonstellation berufen können“.

In ihrer dem Gesetzentwurf beigefügten Stellungnahme geht die Bundesregierung nicht konkret auf die Regelungsvorschläge ein. Sie verweist auf eigene mietpolitische Vorhaben und einem Forschungsvorhaben zum möblierten Mietwohnungsmarkt. „Die Bundesregierung wird auf der Grundlage dieses Schlussberichts sowie gegebenenfalls weiterer Analysen gesetzgeberische Handlungsbedarfe prüfen. Dabei wird sich die Bundesregierung auch vertieft mit den Vorschlägen des Bundesrates auseinandersetzen“, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 589 vom 07.08.2023

In einem Antrag (20/7641) fordert die Fraktion Die Linke die Bundesregierung dazu auf, einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) vorzulegen, der eine Anpassung der Regelbedarfe anhand des regelbedarfsrelevanten Verbraucherpreisindexes vorsieht.

Zudem soll nach Willen der Linken für 2023 eine Sonderzahlung vorgesehen werden, mit der der inflationsbedingte Kaufkraftverlust zwischen 2021 und 2023 ausgeglichen wird. In Zukunft soll eine neue gesetzliche Sonderzahlung zu Beginn eines Jahres den inflationsbedingten Kaufkraftverlust des Vorjahres ausgleichen.

Als Begründung schreibt die Fraktion in dem Antrag, dass Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen besonders unter der Inflation mit gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreisen litten, der Kaufkraftverlust innerhalb des vergangenen Jahres bislang jedoch nicht ausgeglichen worden sei. „Die Grundsicherung erreicht immer noch nicht dasselbe Kaufkraftniveau wie 2021. Menschen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe haben weniger für den täglichen Bedarf zur Verfügung als noch vor zwei Jahren“, schreiben die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 583 vom 03.08.2023

Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten in Deutschland steigt: Am 30. Juni 2022 lag sie bei rund 10,2 Millionen, ihr Anteil an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei 29,7 Prozent. Am 30. Juni 2012 lag der Wert bei 7,3 Millionen beziehungsweise 24,8 Prozent. Das geht aus eine Antwort der Bundesregierung (20/7878 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/7501) hervor.

Die Abgeordneten wollten sich angesichts der aktuellen Debatte um die Vier-Tage-Woche ein genaueres Bild über die Entwicklung und den Status quo von sozialversicherungspflichtiger Teilzeitarbeit in Deutschland machen. „Denn während die einen über ausreichend Einkommen verfügen, um sich bereits jetzt den Wunsch nach weniger Erwerbsarbeit erfüllen zu können, müssen andere zu diesem Mittel greifen, um ihre Gesundheit zu schützen oder Angehörige zu pflegen oder Kinder zu betreuen. Wieder andere haben gar keine Aussicht auf eine adäquate Vollzeitstelle und arbeiten unfreiwillig in Teilzeit“, hieß es in der Anfrage.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, lag die Zahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten in Deutschland lag am 30. Juni 2022 bei rund 4,4 Millionen und die Zahl der kurzfristig Beschäftigten bei rund 267.200; ihr Anteil an allen geringfügig Beschäftigten bei 57,5 Prozent beziehungsweise 3,5 Prozent. Im 30. Juni 2012 lagen die entsprechenden Werte bei rund 5,3 Millionen beziehungsweise rund 328.100, die Anteilswerte bei 70,1 Prozent beziehungsweise 4,3 Prozent.

Weitere Angaben zur Entwicklung in Ost- und Westdeutschland, nach Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit führt die Antwort in tabellarischer Form auf. Darüber hinaus listet die Antwort der Regierung die Gründe für das Arbeiten in Teilzeit getrennt nach Männern und Frauen auf – und nennt die Berufsgruppen, in denen am meisten in Teilzeit gearbeitet wird.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 581 vom 02.08.2023

Die „Umsetzung der Istanbul-Konvention zum Schutz geflüchteter Frauen und Mädchen in Deutschland“ thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/7836). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, welche Kenntnisse die Bundesregierung über die Existenz spezifischer Angebote zur Unterbringung wie abschließbare und separate Schlafräume oder abschließbare Sanitäranlagen für geflüchtete Frauen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften besitzt.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 577 vom 01.08.2023

Inmitten der Coronapandemie erreichte die Lebenszufriedenheit in Deutschland einen Tiefpunkt: Kontaktbeschränkungen, gesundheitliche Ängste und wirtschaftliche Risiken verunsicherten viele Menschen. Mittlerweile hat sich die Stimmung wieder gebessert. Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) hat in einer Untersuchung mit neuen Daten der familiendemografischen Studie FReDA die Lebenszufriedenheit während der Pandemie untersucht und dabei drei Strategien gefunden, die bei der Bewältigung der Krise geholfen haben. „Von diesem Dreiklang an schützenden Faktoren können wir auch für zukünftige Krisen einiges lernen,“ fasst Prof. Dr. Martin Bujard vom BiB zusammen.

Emotionale Unterstützung von Familien und Paaren in Krisenzeiten wichtig

Wie aus der Studie hervorgeht, waren vor allem intakte Familienverhältnisse mit einer höheren Lebenszufriedenheit verbunden. Sowohl Paare als auch Eltern, selbst wenn sie durch Kita- und Schulschließungen stärker belastet waren, kamen im Durchschnitt zufriedener durch die Coronapandemie als andere Gruppen: „Die Ergebnisse verdeutlichen, wie wichtig stabile Paar- und Familienbeziehungen im Allgemein und für die Lebenszufriedenheit der Menschen unter Stressbedingungen im Besonderen sind“, erklärt Mitautorin Dr. Inga Laß. Demnach ist die emotionale Unterstützung durch Nahestehende ein wesentlicher Schutzfaktor in Krisenzeiten, um schwierige Lebensphasen besser durchleben zu können.

Finanzielle Sicherheit ist eine Voraussetzung

Als weiteren Aspekt für die Lebenszufriedenheit macht die Studie eine sichere finanzielle Situation aus. Gerade für sozial benachteiligte Personen, die schon vor der Pandemie mit finanziellen Einschränkungen leben mussten, hat sich die Situation während der Coronakrise noch verschärft: Unsicherheiten über die Anstellung, den Lohn oder weitere Entwicklungsmöglichkeiten waren häufig mit ernsthaften finanziellen Sorgen und psychischem Stress verbunden. „Finanzielle Einbußen gingen oft einher mit einer reduzierten Lebenszufriedenheit“, beschreibt Mitautorin Dr. Helena Ludwig-Walz die Ergebnisse der Studie. „Insbesondere Männer berichteten von finanziellen Sorgen infolge der Coronapandemie.“

Fähigkeit zu Optimismus als Schutzfaktor

Wie Auswertungen der familiendemografischen Erhebung FReDA zeigen, konnten 54 Prozent der Befragten den veränderten Abläufen während des Lockdowns auch positive Seiten abgewinnen. Das kann mit optimistischen Einstellungen zusammenhängen oder aber mit faktischen Verbesserungen:  So verringerte die häufigere Nutzung von Homeoffice bei vielen Beschäftigten die Pendelwege. „Die Fähigkeit, in kritischen Phasen auch Gutes zu erkennen, ist demnach eng mit einer höheren Lebenszufriedenheit verbunden“, meint Bujard. Eine Prise Optimismus und ein Blick auf andere Lebensaspekte könnten dazu beitragen, gestärkt aus Krisen herauszugehen.

Die Studie kann hier heruntergeladen werden: https://www.bib.bund.de/Publikation/2023/Familien-in-der-Coronapandemie.html?nn=1219468

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)  vom 27.07.2023

Zehn Jahre, nachdem der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr in Kraft getreten ist, fehlen nicht nur zahlreiche Betreuungsplätze. Auch ein großer Anteil der erwerbstätigen oder arbeitsuchenden Eltern, die offiziell für ihr Kind einen Platz in der Kita oder bei Tageseltern haben, kann nicht auf eine zuverlässige Betreuung vertrauen: Gut 57 Prozent von ihnen waren in diesem Frühjahr mit Kürzungen der Betreuungszeiten und/oder sogar zeitweiligen Schließungen der Einrichtung aufgrund von Personalmangel konfrontiert. Das ist ein Ergebnis der neuen Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die im Juli insgesamt mehr als 5000 erwerbstätige und arbeitsuchende Personen online befragt wurden. „Die Zahl ist ein Alarmsignal: Die frühe Bildung in Deutschland steht auf wackligen Füßen. Sie wurde zwar in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark ausgebaut. Aber unzureichende finanzielle Ausstattung und der damit zusammenhängende Fachkräftemangel in Erziehungsberufen machen sie unzuverlässig“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. Die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wertet die Befragung zusammen mit den WSI-Forschern Dr. Andreas Hövermann und Dr. Helge Emmler aus.

Von den 469 befragten Eltern, die ihre Kinder in einer Kita oder bei einer/einem Tagesmutter/-vater in Betreuung gegeben haben, gaben 38 Prozent an, dass die Einrichtung in den drei Monaten vor der Befragung zeitweise wegen Personalmangels geschlossen hatte. Bei 47 Prozent kam es aus diesem Grund zu Verkürzungen der vereinbarten Betreuungszeiten. Da ein Teil der Eltern sowohl mit Kürzungen als auch mit Schließungen zurechtkommen musste, summiert sich die Quote der Betroffenen insgesamt auf 57,4 Prozent.     

Sehr viele Eltern stellt das vor große Probleme im Alltag: 67 Prozent der betroffenen Befragten gaben an, dass sie die Ausfälle bei der Kinderbetreuung bzw. die zeitliche Verkürzung als belastend empfinden. 30 Prozent bewerten die Situation sogar als „sehr belastend“. Knapp die Hälfte der betroffenen Mütter und Väter hat während der Schließung oder Kürzung der Betreuungszeit Urlaub genommen oder Überstunden abgebaut, um die Betreuungslücke auszugleichen. Knapp 30 Prozent mussten zeitweilig ihre Arbeitszeit reduzieren.

Um den Engpass irgendwie zu überbrücken, wurden häufig auch die Partner*innen oder Verwandte/Freund*innen eingebunden. Innerhalb von Partnerschaften zeigt sich dabei ein charakteristischer geschlechtsspezifischer Unterschied: Während 63 Prozent der befragten Väter in heterosexuellen Beziehungen angaben, dass ihre Partnerin bei der Kinderbetreuung eingesprungen sei, berichteten das nur 33 Prozent der Mütter über ihren Partner.

„Die Befragungsdaten zeigen, wie dringend die Arbeitsbedingungen in Erziehungsberufen verbessert werden müssen“, analysiert WSI-Direktorin Kohlrausch. „Denn es droht eine sich selbst verstärkende Spirale nach unten: Es gibt generell zu wenige Stellen an Kitas, weil die Betreuungsschlüssel zu schlecht sind und zu wenig ausgebildet wird. In dieser Situation steigen dann Erzieherinnen und Erzieher aus. Aus anderen Untersuchungen wissen wir, dass das häufig Menschen sind, die den Beruf lieben, aber die konkreten Zustände, den Stress bei mäßiger Bezahlung, auf die Dauer nicht aushalten. Der Fachkräftemangel in der frühen Bildung verschärft dann wiederum den Arbeitskräftemangel in anderen Branchen. Denn Eltern, vor allem Mütter, die nicht auf eine stabile Kinderbetreuung vertrauen können, müssen ihre Erwerbstätigkeit eher einschränken als dass sie sie ausbauen können.“

Es gebe keine schnelle Patentlösung für das Problem, das sich über Jahre aufgebaut hat, betont die Soziologin. „Trotzdem kann und muss die Politik etwas tun, und zwar rasch. Nur so kann im ersten Schritt verhindert werden, dass sich die Situation noch weiter verschlechtert und im zweiten eine Verbesserung erreicht werden“, sagt Kohlrausch. „Ein Ansatz wäre eine Ausbildungsoffensive für Erziehungsberufe, gekoppelt an deutlich bessere Personalschlüssel. Ein zweiter die Bezahlung. Trotz einiger Verbesserungen ist da noch Luft nach oben. Und mehr Geld könnte abgewanderte Fachkräfte dazu bewegen, wieder in den Bereich der frühen Bildung zurückzukehren.“

Informationen zur Befragung

Für die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung werden Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 04.08.2023

Die Einführung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern geht mit einer Verringerung des Gender Pay Gaps bei Vollzeitbeschäftigten einher. Jede zusätzliche Maßnahme in einem Betrieb hängt mit einem um durchschnittlich 2,5 Prozentpunkte geringeren Gender Pay Gap zusammen. Das geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Dienstag hervor. Dieser Effekt besteht allerdings nur in Westdeutschland.

Die IAB-Forscher haben in der Studie untersucht, wie sich Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung auf die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern im Betrieb ausgewirkt haben. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem betriebliche Kinderbetreuungsangebote sowie die gezielte Förderung des weiblichen Nachwuchses, beispielsweise durch ein Mentoringprogramm. IAB-Forscher Florian Zimmermann erklärt: „Diese Maßnahmen können zu einer Reduktion des Gender Pay Gaps beitragen, indem Frauen im Betrieb beispielsweise flexibler arbeiten können oder häufiger befördert werden.“

Die Forscher betonen, dass alle untersuchten Maßnahmen zu einer Verringerung des Gender Pay Gaps beitragen. „Eine öffentliche Förderung von freiwilligen betrieblichen Maßnahmen könnte empfehlenswert sein, um die Ungleichheit zwischen Frauen und Männern am Arbeitsmarkt zu reduzieren“, sagt Matthias Collischon, Forscher am IAB.

Die Studie beruht auf Daten des IAB-Betriebspanels und ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-17.pdf

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 22.08.2023

54 Prozent der 2015 nach Deutschland Geflüchteten waren 2021 erwerbstätig. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Ihre Erwerbstätigkeit ist gegenüber dem Pandemiejahr 2020 um zehn Prozentpunkte gestiegen.

Neben der Erwerbstätigkeit steigt auch das Bildungsniveau und immer mehr Geflüchtete üben eine qualifizierte Berufstätigkeit aus: 33 Prozent der erwachsenen Geflüchteten haben sechs Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland Schulen und Hochschulen besucht oder haben Ausbildungen und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert. 70 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten üben eine qualifizierte Tätigkeit, für die ein Berufs- oder Studienabschluss notwendig ist, aus. Allerdings sind unter denjenigen, die sich seit sechs Jahren in Deutschland aufhalten, immer noch 41 Prozent unterhalb ihres Tätigkeitsniveaus vor dem Zuzug beschäftigt, 12 Prozent oberhalb.

65 Prozent der erwerbstätigen Geflüchteten, die seit sechs Jahren in Deutschland sind, arbeiten in Vollzeit, während es im Durchschnitt aller Erwerbstätigen in Deutschland 62 Prozent sind. Das mittlere Bruttomonatsentgelt der vollzeiterwerbstätigen Geflüchteten steigt von 1.660 Euro in den ersten beiden Jahren nach Ankunft auf 2.037 Euro im sechsten Jahr.  „Geflüchtete haben zum einen die Wochenarbeitszeit erhöht und zum anderen können sie einen höheren Stundenverdienst erzielen. Allerdings verdienen Geflüchtete nach wie vor deutlich weniger pro Stunde als der Durchschnitt der Beschäftigten“, erklärt Herbert Brücker, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“. Die mittleren Bruttomonatsverdienste von vollzeiterwerbstätigen Geflüchteten liegen sechs Jahre nach der Ankunft bei 60 Prozent der mittleren Bruttomonatsverdienste von Vollzeiterwerbstätigen in Deutschland. Dabei spielt das geringe Durchschnittsalter der Geflüchteten eine Rolle. So erreichen die 18- bis 25-jährigen Geflüchteten 74 Prozent der mittleren Verdienste ihrer Altersgruppe im Bevölkerungsdurchschnitt.

Zwischen den Geschlechtern zeichnet sich immer noch ein erhebliches Gefälle ab. Während 67 Prozent der männlichen Geflüchteten sechs Jahren nach der Ankunft erwerbstätig sind, sind es bei Frauen 23 Prozent. Hier spielen die Betreuung von Kindern, aber auch Bildung und Berufserfahrung im Herkunftsland und die Teilnahme an Sprach- und Arbeitsmarktprogrammen in Deutschland eine Rolle. Acht Jahre nach Zuzug steigt die Erwerbstätigkeitsquote von Frauen allerdings auf 39 Prozent.

„Sechs Jahre nach der Ankunft in Deutschland zeichnen sich in allen Dimensionen der Arbeitsmarktintegration erhebliche Fortschritte ab“, berichtet Yuliya Kosyakova, Leiterin des IAB-Forschungsbereichs „Migration, Integration und internationale Arbeitsmarktforschung“. Allerdings gebe es weiterhin dringenden Handlungsbedarf, insbesondere was die Förderung der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Frauen angeht.

Die Studie beruht auf Paneldaten der IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten und ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-13.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 27.07.2023

In diesen Wochen beginnt für viele Kinder die Kindergartenzeit. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie dort auch von einem Mann betreut werden, hat sich binnen zehn Jahren fast verdoppelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lag der Männeranteil am pädagogischen Personal in Kindertageseinrichtungen im Jahr 2022 bei 7,9 %. 2012 betrug er noch 4,1 %. Am Stichtag 1. März 2022 waren insgesamt rund 681 000 Menschen unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen befasst, knapp 53 500 davon waren Männer. Im Jahr 2012 arbeiteten zum Stichtag 1. März insgesamt gut 438 000 Menschen in der pädagogischen Betreuung, davon rund 18 000 Männer.

Männeranteil bei jungen Beschäftigten am höchsten 

Vermutlich wird der Anteil an männlichen Erziehern in Kinderbetreuungseinrichtungen noch weiter zunehmen. Je jünger die unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung befassten Beschäftigten in Kindertagesstätten sind, desto höher ist der Männeranteil: 2022 waren 12,6 % der Beschäftigten unter 30 Jahren männlich, bei den Beschäftigten ab 50 Jahren dagegen nur 2,8 %. Am höchsten war der Männeranteil bei den Beschäftigten unter 20 Jahren mit 17,9 %, am niedrigsten bei den 60- bis 64-Jährigen mit nur 2,0 %.

Ähnlich hoch wie bei den jüngeren Beschäftigten ist der Männeranteil bei den Absolventinnen und Absolventen der schulischen Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher: 2021 lag er bei 17,7 %. 2012 hatte er noch 13,3 % betragen. 

Auf einen Tagesvater kommen 24 Tagesmütter 

Ein Teil der Kinder wird nicht in Kindertagesstätten, sondern bei Tageseltern betreut. Am Stichtag 1. März 2022 waren in der Kindertagespflege knapp 41 900 Personen beschäftigt. Zwar sind Tagesväter (gut 1 700 Personen) im Verhältnis zu Tagesmüttern (gut 40 100 Personen) immer noch sehr selten, dennoch ist der Männeranteil auch dort gestiegen – von 2,7 % im Jahr 2012 auf 4,1 % im Jahr 2022. 

Methodische Hinweise: 

Als unmittelbar mit der pädagogischen Betreuung befasste Personen zählen Gruppenleitung, Zweit- beziehungsweise Ergänzungskräfte, gruppenübergreifend Tätige sowie mit der Förderung von Kindern mit (drohender) Behinderung Beschäftigte. Nicht mitgezählt werden Beschäftigte in Leitung und Verwaltung. 

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Kindertagesbetreuung sowie der Sonderseite zum Fachkräftemangel.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 22.08.2023

  • Anteil erwerbstätiger Mütter minderjähriger Kinder um 9 Prozentpunkte im Vergleich zu 2005 gestiegen
  • Die Erwerbstätigkeit von Vätern ist im selben Zeitraum von 88 % auf 92 % gestiegen
  • Bei zwei Dritteln der Paare mit minderjährigen Kindern waren 2022 beide Elternteile erwerbstätig (2005: 54 %)
  • Bei 65 % der gemischtgeschlechtlichen erwerbstätigen Elternpaare arbeitete 2022 der Vater Vollzeit und die Mutter Teilzeit 

Im Jahr 2022 waren 69 % der Mütter minderjähriger Kinder erwerbstätig. Gegenüber dem Jahr 2005 hat die Erwerbstätigenquote von Müttern damit von 60 % um rund 9 Prozentpunkte zugelegt. Wie das Statistische Bundesamt auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, stieg die Erwerbstätigkeit von Vätern im selben Zeitraum von 88 % auf 92 % weniger stark. Seit der Einführung des Elterngelds im Jahr 2007 ist damit sowohl die Erwerbstätigkeit von Müttern als auch die Erwerbstätigkeit von Vätern gestiegen. 

Die größten Unterschiede in der Erwerbstätigkeit von Müttern und Vätern finden sich bei den Eltern jüngerer Kinder: Ist das jüngste Kind im Haushalt weniger als ein Jahr alt, so war 2022 nur rund jede achte Mutter erwerbstätig (13 %), im Vergleich zu 87 % der Väter. Bei Kindern im Alter von zwei bis unter drei Jahren waren 64 % der Mütter und 92 % der Väter erwerbstätig. Während sich die Erwerbstätigkeit von Vätern je nach Alter des Kindes lediglich zwischen 87 % und 93 % bewegte, stieg sie bei Müttern mit zunehmendem Alter des jüngsten Kindes deutlich stärker an.

Am deutlichsten fällt der Anstieg der Erwerbstätigkeit von Müttern im Zeitraum von 2005 bis 2022 aus, wenn das jüngste Kind im Alter von einem bis zwei oder drei bis sechs Jahren (+ 16 Prozentpunkte) oder von zwei bis drei Jahren (+ 24 Prozentpunkte) war. Bei einem jüngsten Kind ab sechs Jahren fiel der Anstieg moderater aus (+ 8 bis 13 Prozentpunkte). Es liegt nahe, dass der Ausbau der Kinderbetreuung zu dieser Entwicklung beigetragen hat. Angesichts der Zielsetzung des Elterngelds, Väter stärker an der Betreuung der Kinder zu beteiligen, ist es bemerkenswert, dass die Erwerbstätigenquote auch bei den Vätern mit kleinen Kindern gestiegen ist – wenngleich deutlich geringer als bei den Müttern. 

Bei zwei Dritteln der Elternpaare waren beide Elternteile erwerbstätig 

Bei 66 % aller gemischtgeschlechtlichen Paare mit minderjährigen Kindern waren im Jahr 2022 beide Elternteile erwerbstätig. Bei weiteren 26 % der Paare war nur der Vater erwerbstätig, bei rund 3 % nur die Mutter. Im Jahr 2005 waren noch bei 54 % der Elternpaare beide Partner erwerbstätig. Der Anteil der Paare, bei denen nur der Vater erwerbstätig war, lag 2005 bei 34 %, während in 5 % der Haushalte nur die Mutter erwerbstätig war. 

Väter arbeiten nach wie vor meist in Vollzeit, Mütter in Teilzeit

Betrachtet man nur die gemischtgeschlechtlichen Elternpaare, bei denen sowohl die Mutter als auch der Vater erwerbstätig sind, so war im Jahr 2022 bei 65 % der Paare der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig. Bei dieser Konstellation sind zwar beide Elternteile erwerbstätig, doch trägt meist der Vater weiter den Hauptteil des Einkommens bei. Bei 27 % der Paare mit minderjährigen Kindern arbeiteten sowohl der Vater als auch die Mutter in Vollzeit und bei 5 % beide in Teilzeit. Bei lediglich 2 % der erwerbstätigen Elternpaare arbeitete die Mutter in Vollzeit und der Vater in Teilzeit.

Seit dem Jahr 2005 gab es bei der Aufteilung der Erwerbsarbeit nur geringe Veränderungen: Im Jahr 2005 betrug der Anteil der Paare, bei denen der Vater in Vollzeit und die Mutter in Teilzeit tätig war, noch 69 % und lag damit um vier Prozentpunkte höher als 2022. Während der Anteil von Paaren mit zwei Elternteilen in Teilzeit von 2 % auf 5 % zugenommen hat, blieb der Anteil der Elternpaare mit zwei vollzeitbeschäftigten Elternpaaren nahezu unverändert.

Methodische Hinweise: 

Erfasst werden Mütter und Väter im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind (in Hauptwohnsitzhaushalten). Es werden hier nur gemischtgeschlechtliche Paare betrachtet, da geschlechtsspezifische Erwerbskonstellationen bei gleichgeschlechtlichen Paaren nicht dargestellt werden können. Dargestellt wird hier das Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit: Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden als (zeitweise) nicht erwerbstätig behandelt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben, sind dagegen in der Zahl der Erwerbstätigen enthalten.  

Weitere Informationen:  

Weitere Ergebnisse und Analysen zur Entwicklung der Erwerbstätigkeit von Eltern und zur Aufteilung der Erwerbsarbeit bei Elternpaaren finden sich in dem Beitrag „Closing the gap? Erwerbstätigkeit und Arbeitszeit von Müttern und Vätern nach 15 Jahren Elterngeld“, der in Ausgabe 4/2023 von WISTA – Wirtschaft und Statistik, dem Wissenschaftsmagazin des Statistischen Bundesamts erschienen ist. 

Darüber hinaus finden Sie Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen sowie zur geschlechterspezifischen Verteilung von Sorgearbeit (Care-Arbeit) auch auf unserer Themenseite Gleichstellungsindikatoren. Sie liefert einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 16.08.2023

  • 130 000 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit untergebracht
  • Paare mit Kindern bildeten die größte Gruppe unter den untergebrachten wohnungslosen Personen

Zum Stichtag 31. Januar 2023 waren nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen in Deutschland gut 372 000 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr zwar deutlich erhöht (2022: 178 000), dieser Anstieg ist jedoch zum Teil auf eine Verbesserung der Datenmeldung durch die beteiligten Stellen im zweiten Jahr der Statistikdurchführung zurückzuführen. Des Weiteren wurden 2023 knapp 130 000 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Statistik erfasst, die im vergangenen Jahr nach Deutschland gekommen sind (2022: 305 Personen). Dies entspricht gut einem Drittel (35 %) aller untergebrachten wohnungslosen Personen.

Insgesamt hat sich durch den Anstieg bei den Ukrainerinnen und Ukrainern der Anteil aller Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit auf 80 % beziehungsweise 311 875 Personen erhöht (2022: 69 %). Die Zahl der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit hat mit 60 185 im Vergleich zum Jahr 2022 (55 035 Personen) zwar zugenommen, jedoch liegt der Anteil nur noch bei 16 % (2022: 31 %). Bei 3,5 % der gemeldeten Personen lagen entweder keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vor, sie war ungeklärt oder es handelte sich um Staatenlose.

50 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und etwa 42 % Frauen, im Vergleich zu 62 % Männern und 37 % Frauen im Vorjahr. Für 7,2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit „unbekannt“ angegeben. Im Durchschnitt waren die untergebrachten wohnungslosen Personen mit 31 Jahren am Stichtag etwas jünger als im Vorjahr (32 Jahre). Mehr als ein Drittel (38 %) der untergebrachten wohnungslosen Personen war jünger als 25 Jahre (2022: 37 %). Unverändert blieb der Anteil der untergebrachten wohnungslosen Personen im Alter von 65 Jahren oder älter (5 %).

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushaltskonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten dabei mit 31 % (114 975) die größte Gruppe. Etwa 29 % (109 080) der gemeldeten Personen waren alleinstehend, 16 % (61 165 Personen) (waren als Alleinerziehenden-Haushalte untergebracht, 9,3 %(34 595 Personen) als sonstige Mehrpersonenhaushalte und 3,6 % (13 505 Personen) als Paarhaushalte ohne Kinder (3,6 %). Für 38 740 Personen (10 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 84 690 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 76 510 Personen und Berlin mit 39 375 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden zum Stichtag für das Saarland (2 805 Personen), Sachsen-Anhalt (1 980 Personen) und Mecklenburg-Vorpommern (1 195 Personen) gemeldet.

Methodische Hinweise:

Die Statistik erfasst Personen, denen zum Stichtag Räume oder Wohnungen überlassen oder Übernachtungsgelegenheiten zur Verfügung gestellt worden sind, ohne dass dies durch einen eigenen Mietvertrag, einen Pachtvertrag oder durch ein dingliches Recht abgesichert ist.

Zu den erfassten Personen zählen Wohnungslose, die in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder gegebenenfalls auch gewerblichen Unterkünften (Pensionen, Hotels, gewerbliche Gemeinschaftsunterkünfte etc.) und Normalwohnraum untergebracht sind, sofern er ihnen vorübergehend überlassen wird, ohne dass dadurch die Wohnungslosigkeit beendet wird. Dies betrifft auch Personen, die in (teil-)stationären Einrichtungen beziehungsweise im betreuten Wohnen der Wohnungslosenhilfe freier Träger untergebracht sind.

Geflüchtete werden in der Statistik berücksichtigt, wenn sie über einen positiven Abschluss des Asylverfahrens verfügen (z.B. Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz) und weiterhin untergebracht werden, weil sie zum Beispiel keinen Mietvertrag haben.

Geflüchtete aus der Ukraine, die im Schnellverfahren anhand einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder einer Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG aufgenommen wurden, sind ebenfalls in der Statistik zu berücksichtigen, wenn sie untergebracht sind und nicht über einen Mietvertrag oder Ähnliches verfügen. Personen aus der Ukraine, die bei Privatpersonen unterkommen, werden nicht in der Statistik berücksichtigt, da den beteiligten Stellen hierüber in der Regel keine Nachweise vorliegen.

Generell nicht in die Erhebung einbezogen sind Personen, die bei Freunden, Familien oder Bekannten unterkommen und Obdachlose, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben. Personen, die zwar in einer Einrichtung untergebracht sind, deren Ziel aber nicht die Abwendung von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit ist (beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, von Heimen für Menschen mit Behinderung, von Frauenhäusern, von Suchtkliniken oder von betreuten Wohnungen der Jugendhilfe), sind ebenfalls nicht Teil der Erhebung. Darüber hinaus werden auch solche Personen nicht in die Erhebung einbezogen, die Beratungsangebote zum Thema Wohnungslosigkeit in Anspruch nehmen, aber am Stichtag nicht untergebracht sind, und Personen, die beispielsweise aufgrund einer angedrohten Zwangsräumung von Wohnungslosigkeit bedroht, aber (noch) nicht betroffen sind.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen sind in der Datenbank GENESIS-Online verfügbar. Ausführliche methodische Hinweise sind im Qualitätsbericht (2022) enthalten.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.08.2023

  • Jugendämter meldeten 2022 rund 62 300 Kindeswohlgefährdungen
  • 2 % weniger latente, aber 10 % mehr akute Kindeswohlgefährdungen als 2021
  • Etwa vier von fünf betroffenen Kindern waren jünger als 14 Jahre
  • Hinweise von Polizei und Justiz haben sich in zehn Jahren mehr als verdreifacht

Nach einem leichten Rückgang im Corona-Jahr 2021 hat die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Jugendämter im Jahr 2022 bei fast 62 300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt festgestellt. Das waren rund 2 300 Fälle oder 4 % mehr als im Jahr zuvor. In weiteren 68 900 Fällen lag 2022 nach Einschätzung der Behörden zwar keine Kindeswohlgefährdung, aber ein erzieherischer Hilfebedarf vor (+2 %). Geprüft hatten die Jugendämter im Vorfeld insgesamt 203 700 Hinweismeldungen, bei denen der Verdacht auf eine mögliche Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen im Raum stand (+3 %).

Auch langfristig hat sich die Zahl der Kindeswohlgefährdungen erhöht: In den Jahren von 2012 bis 2022 betrug der Anstieg rund 24 000 Fälle beziehungsweise 63 %. Dabei nahmen die Fallzahlen von 2017 bis einschließlich dem ersten Corona-Jahr 2020 besonders kräftig zu -und zwar jährlich um 9 % bis 10 %. Im zweiten Corona-Jahr 2021 sanken sie dann leicht (‑1 %), um im Jahr 2022 mit 4 % wieder moderat zu wachsen.

2 % weniger latente, aber 10 % mehr akute Kindeswohlgefährdungen

Fachleute hatten im Zuge der Pandemie davor gewarnt, dass ein Teil der Kinderschutzfälle durch die Kontaktbeschränkungen unerkannt bleiben oder erst mit Verzögerung nach Ende der Pandemie auffallen könnte. Auch wenn die neuen Ergebnisse zunächst eher nicht auf einen solchen allgemeinen Nachholeffekt hindeuten, gibt es doch Auffälligkeiten: So gingen zwar die latenten Fälle -also jene, bei denen eine gegenwärtig vorliegende Gefahr nicht eindeutig bestätigt werden konnte, aber ein ernster Verdacht verblieb – im Jahr 2022 auf 28 900 zurück (‑2 %). Gleichzeitig sind aber insbesondere die akuten (eindeutigen) Fälle von Kindeswohlgefährdung mit 10 % vergleichsweise stark auf 33 400 Fälle gestiegen.

Etwa vier von fünf gefährdeten Kindern waren jünger als 14 Jahre

Etwa vier von fünf (79 %) aller 62 300 von einer Kindeswohlgefährdung betroffenen Kinder waren jünger als 14 Jahre, etwa jedes zweite sogar jünger als 8 Jahre (47 %). Während Jungen bis zum Alter von 11 Jahren etwas häufiger von einer Kindeswohlgefährdung betroffen waren, traf dies ab dem 12. Lebensjahr auf die Mädchen zu. Die meisten Minderjährigen wuchsen bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern (42 %) oder bei beiden Eltern gemeinsam (38 %) auf, 10 % bei einem Elternteil in neuer Partnerschaft und weitere 9 % in einem Heim, bei Verwanden oder in einer anderen Konstellation. Knapp die Hälfte der betroffenen Jungen und Mädchen (47 %) nahm zum Zeitpunkt der Gefährdungseinschätzung bereits eine Leistung der Kinder- und Jugendhilfe in Anspruch, stand also schon in Kontakt zum Hilfesystem.

In 22 % aller Fälle lagen mehrere Arten von Vernachlässigung und Gewalt vor

In den meisten Fällen von Kindeswohlgefährdung (59 %) hatten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt. In über einem Drittel (35 %) gab es Hinweise auf psychische Misshandlungen. In 27 % der Fälle wurden Indizien für körperliche Misshandlungen und in 5 % Anzeichen für sexuelle Gewalt gefunden. Den Jugendämtern zufolge gab es darunter auch Fälle, bei denen die Betroffenen mehrere dieser Gefährdungsarten -also Vernachlässigungen, psychische Misshandlungen, körperliche Misshandlungen oder sexuelle Gewalt -gleichzeitig erlebt hatten. 2022 traf dies auf 22 % aller Fälle von Kindeswohlgefährdung zu. Dieser Anteil ist seit 2015 kontinuierlich gewachsen, damals hatte er noch bei 16 % gelegen.

Hinweise von Polizei und Justiz haben sich in zehn Jahren mehr als verdreifacht

Knapp ein Drittel (30 %) der rund 203 700 Gefährdungseinschätzungen wurden im Jahr 2022 von der Polizei oder den Justizbehörden angeregt. Rund ein Viertel (23 %) der Hinweise auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung kam aus der Bevölkerung -also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym. Dahinter folgten Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehungshilfe u. a. (13 %). Jeweils etwa ein Zehntel der Hinweise auf die Gefährdungssituation gaben die Schulen (11 %) und die Familien selbst, also die betroffenen Minderjährigen (2 %) oder deren Eltern (7 %).

Eine abschließende Beurteilung, wie sich die Corona-Pandemie -etwa durch die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, Lockdowns oder das Homeschooling -auf die Entwicklung der Kinderschutzfälle ausgewirkt hat, ist zurzeit noch schwierig. Gerade in  einer Ausnahmesituationen wie der Pandemie scheint aber das Meldeverhalten der Hinweisgeber eine besondere Rolle zu spielen: Zum Beispiel deuten die bisherigen Ergebnisse darauf hin, dass Schulen und Kitas infolge der Schul- und Kitaschließungen besonders im Jahr 2020 vorübergehend weniger Hinweise auf mögliche Kinderschutzfälle an die Jugendämter gegeben haben als zuvor und danach. Andererseits können Lockdowns und Homeoffice dazu beigetragen haben, dass bei den Behörden zeitweise deutlich mehr Meldungen aus der Bevölkerung eingegangen sind. In der Rückschau fällt auch hier das Jahr 2020 besonders auf.

Vergleichsweise stabil geblieben ist dagegen auch in Zeiten der Pandemie offensichtlich das Meldeverhalten von Polizei und Justizbehörden. Diese Hinweisgeber weisen auch im längerfristigen Vergleich eine beachtliche Entwicklung auf: 61 300 Gefährdungseinschätzungen wurden 2022 von Polizei und Justiz angeregt -gut dreimal so viele wie im Jahr 2012 (+234 %). Zum Vergleich: Im Durchschnitt hatte sich die Zahl der Gefährdungseinschätzungen im Zehnjahresvergleich in etwa verdoppelt (+91 %).

Methodische Hinweise:
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, durch eine Gefährdungseinschätzung (nach § 8a SGB VIII) das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken. Dazu zählen in der Regel auch ein Hausbesuch und die Erörterung der Problemsituation mit dem Kind und den Sorgeberechtigten – sofern dies dem Kinderschutz nicht entgegensteht.

Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse stehen in der Datenbank GENESIS-Online in der Tabelle 22518 bereit. Weiterführende Informationen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohl befinden sich auf der Themenseite „Kinderschutz und Kindeswohl“.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.08.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Nach zwanzig Jahren Einsatz internationaler Truppen und zivilgesellschaftlicher Organisationen, die den Aufbau eines demokratischen Systems in Afghanistan unterstützen sollten, ergriff die Taliban für viele überraschend am 15. August 2021 die Macht. Bilder des Kabuler Flughafens voller Menschen, die das Land verlassen wollten, gingen um die Welt. Deutschland evakuierte innerhalb von zwölf Tagen 5.400 Menschen, insbesondere deutsche und ausländische aber auch besonders gefährdete afghanische Staatsbürger. Viele tausende Menschen blieben zurück, darunter politische Oppositionelle, Journalist*innen und Verteidiger*innen der Menschenrechte und der Demokratie. Sie werden verfolgt und fürchten um ihr Leben. Frauen, Mädchen und Minderheiten werden systematisch aus dem öffentlichen Leben verdrängt und ihre Menschenrechte stark eingeschränkt.

Es gibt dringenden Bedarf, flüchtende Menschen besser zu schützen, kritisiert der AWO Bundesverband. „Die Flucht aus dem eigenen Heimatland ist oft die einzige Möglichkeit, um Schutz und Sicherheit zu finden“, mahnt AWO-Präsident Michael Groß. „Hier sind Deutschland und Europa ganz klar in der Pflicht. Doch der Großteil der Fluchtrouten ist lebensgefährlich. Allein im Jahr 2022 sind 2.439 Menschen auf ihrer Flucht im Mittelmeer ertrunken bzw. gelten als vermisst. Die Dunkelziffer wird wesentlich höher eingeschätzt.“ Im Februar 2023 ertranken mehr als 50 Personen, die sich auf der Mittelmeerroute kurz vor der Südküste Italiens befanden. Unter ihnen waren viele Frauen und Kinder – überwiegend aus den Ländern Iran, Pakistan und Afghanistan.  

„Deswegen brauchen wir humanitäre Aufnahmeprogramme wie das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan als legalen und sicheren Fluchtweg dringend,“ fordert Michael Groß „Das Recht auf Asyl existiert nicht nur auf dem Papier! Entsprechende Schutzmechanismen müssen bei Schutzbedürftigen Menschen auch ankommen. Die AWO fordert eine schnelle und effiziente Umsetzung des Programms, um damit Menschenleben zu retten.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.08.2023

Seit Monaten beklagen etliche Bundesländer und Kommunen finanzielle und strukturelle Überlastungen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden. Der Anfang August vorgestellte Diskussionsentwurf des Bundesinnenministeriums zur „Verbesserung der Rückführung“ wird diese Situation nicht ändern, kritisiert der AWO Bundesverband. Stattdessen würden Narrative bedient, nach denen die Schuld bei den Schutzsuchenden selbst gesucht wird.

„Umfangreiche Gesetzesänderungen in den letzten Jahren sollten Regelungen, welche Abschiebungsmaßnahmen verhinderten oder erschweren, bereits anpassen. Es wurden Leistungen gekürzt, Arbeitsverbote ausgeweitet und Wohnverpflichtungen deutlich verlängert. Erreicht wurden leider nur ein erhöhter Ausreisedruck und Verunsicherung bei Schutzsuchenden“, erklärt AWO-Präsident Michael Groß. Auch der neue Diskussionsentwurf des BMI schlägt Maßnahmen vor, welche großes Potential haben, unverhältnismäßig in die Grundrechte von Schutzsuchenden einzugreifen. Es werden neue Möglichkeiten der Inhaftierung geschaffen und die Ingewahrsamnahme ausgeweitet. Die Auslesung von Datenträgern wie Handys oder Cloud-Diensten wird pauschal erlaubt. Andere Räumlichkeiten als das Zimmer der Betroffenen in der Gemeinschaftsunterkunft dürften von Behörden ohne Erlaubnis betreten werden. „Die meisten Schutzsuchenden, aus Ländern wie Syrien, Afghanistan, Iran und Irak, fliehen vor staatlicher Verfolgung und Gewalt. Sie müssen nun damit rechnen, dass jederzeit – meist nachts, wo Abschiebungen in der Regel stattfinden – ihre Wohnräume von Polizisten betreten und durchsucht werden, ohne selbst von einer Maßnahme betroffen zu sein.“ So Groß weiter. „Auch können jederzeit persönliche Bilder und Nachrichten von Behörden ausgelesen werden. Solche Eingriffe in die Grundrechte sind eines Rechtstaats unwürdig!“

Begründet werden diese Maßnahmen mit einer „hohen Zahl“ ausreisepflichtiger Personen. Die AWO weist jedoch darauf hin, dass diese sich statistisch nicht belegen lässt. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 insgesamt gut 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung. Allerdings sind die Daten im Ausländerzentralregister kaum valide. Zum einen werden freiwillige Ausreisen oftmals nicht dokumentiert, sondern nur Abschiebungen und freiwillige Ausreisen, die über staatliche Programme wie REAG/GARP laufen. Zum anderen gibt es Duldungsgründe, wie zum Beispiel ein Ausbildungsverhältnis, wo kein Interesse an einer Vollziehung der Ausreisepflicht vorliegt. „Wir müssen uns darauf besinnen, das Asyl ein Menschenrecht ist, und Abschreckung und Abschottung nicht nur den betroffenen Schutzsuchenden schaden, sondern auch unserer Gesellschaft. Als AWO unterstützen wir die Einführung des Chancenaufenthalts als Schritt in die richtige Richtung und fordern die politischen Entscheidungsträger*innen auf, in diese Richtung weiterzudenken“, so Michael Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.08.2023

10 Jahre Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren – wird dem realen Anspruch nicht gerecht! Die BEVKi kritisiert den Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.

Die Bundeselternvertretung der Kinder in  Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi)
bezeichnet die Einführung des U3- Rechtsanspruches auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege (KiTa) vor 10 Jahren als einen wichtigen Meilenstein für Familien. Mit der gesetzlichen Regelung sollte jedes Kind die Chance erhalten, von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu profitieren. Gleichzeitig werden die Eltern unterstützt und vorrangig Mütter haben schneller die Möglichkeit in eine Erwerbstätigkeit zurückzukehren.

Bundeselternsprecherin Yvonne Leidner dazu: “Bei der Kindertagesbetreuung handelt es sich um eine verpflichtend zu erbringende Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und es darf nicht vom guten Willen oder der Finanzstärke einer Kommune abhängen, ob Kinder in der Kindertagespflege oder einer Kita gefördert werden.”

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist von  entscheidender Bedeutung, da er die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit von Kindern fördert und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder der Pflege von Angehörigen unterstützt.

Katharina Queisser Bundeselternsprecherin: “Nicht nur in prekären Lebenssituationen benötigen Eltern, Familien und vor allem die Kinder eine verlässliche Infrastruktur. Die KiTa ist ein wichtiger Baustein in dieser Infrastruktur, um zu unterstützen und Kindern als erste Bildungsinstitution den
Start in eine erfolgreiche Bildungskarriere zu ermöglichen. Damit jedes Kind es schaffen kann.”

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen tragen als wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge dazu bei, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Durch die frühe Förderung in KiTas erhalten Kinder zudem die Möglichkeit, ihre Talente und Fähigkeiten optimal zu
entwickeln, wodurch ihre Bildungsbiografien positiv  beeinflusst werden können. Leider zeige sich derzeit eine dramatische Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität.

Laut aktuellen Schätzungen fehlen in der Alterskategorie der Unter-3-Jährigen noch immer fast 300.000  Betreuungsplätze. Die BEVKi betrachtet diese Situation als äußerst besorgniserregend. Zusätzlich können selbst  vorhandene Betreuungsverträge oft nicht eingehalten  werden, da der akute Fachkräftemangel in Bildungs- und  Erziehungsberufen die Situation vor Ort verschärft.  Leidtragende sind die Familien.

Die BEVKi appelliert an die Verantwortlichen im Bund, in den Ländern und Kommunen, dringend weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Rechtsanspruch auf einen  Betreuungsplatz zu erfüllen, ohne dass Eltern erst den  Rechtsweg beschreiten müssen.

„Der Rechtsanspruch auf  qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte frühkindliche  Bildung, Erziehung und Betreuung ist derzeit vergleichbar  mit dem Rechtsanspruch auf ein Einhorn – man hat ihn zwar, aber er nützt oft nichts, weil er nicht umgesetzt werden kann. Die Leidtragenden sind
die Familien, aber letztendlich die gesamte Gesellschaft, weil der Platzmangel soziale Ungerechtigkeit fördert,“ ergänzt Bundeselternsprechin Irina Prüm abschließend.

Die BEVKi bleibt entschlossen, sich weiterhin für die Interessen von Eltern, Kindern und Kitas einzusetzen und  hofft auf eine künftige Verbesserung der Situation für eine gerechtere und bildungsstärkere Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) vom 03.08.2023

In der aktuellen Debatte um steigende Eigenanteile in der Pflege und der Zukunft der Pflegeversicherung stellt das Bündnis für eine solidarische Pflegeversicherung die Ergebnisse einer Umfrage vor.

Eine große, parteiübergreifende Mehrheit der Bevölkerung ist für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung. Das hat eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegeversicherung ergeben. Dabei zeigt sich die deutliche Mehrheit für eine Pflegevollversicherung von 81 Prozent sowohl unter den Anhänger*innen der SPD (79 Prozent), der Grünen (82 Prozent), als auch der CDU (78 Prozent) sowie der FDP (76 Prozent). Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung sieht seine Forderung angesichts der parteiübergreifenden hohen Zustimmungswerte untermauert und fordert die Bundesregierung dazu auf, den Ausbau der Pflegeversicherung jetzt anzugehen.

Derzeit müssen Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthaltes in einem Pflegeheim durchschnittlich rund 2.700 Euro pro Monat selbst aufbringen. Davon entfallen allein auf die pflegerische Versorgung rund 1250 Euro, der Rest setzt sich zusammen aus Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Nur eine kleine Minderheit von 14 Prozent geht laut Umfrage davon aus, diese Kosten im Pflegefall selbst stemmen zu können. Lediglich 6 Prozent der Befragten halten Zusatzkosten trotz Pflegeversicherung in dieser Höhe für angemessen. Besorgniserregend ist laut dem Bündnis, dass eine große Mehrheit (76 Prozent) deutlich unterschätzt, was sie im Falle von Pflegebedürftigkeit in einem Heim zahlen müssten. 

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: „Es ist völlig klar, dass die deutliche Mehrheit eine Pflegeversicherung will, die alle Pflegekosten übernimmt. Schließlich kann sich jetzt schon eine große Gruppe die Eigenanteile für die stationäre Pflege nicht mehr leisten und muss dafür Sozialhilfe beantragen. Die Last steigt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in den letzten Jahren immer weiter. Das Ziel, für das wir streiten müssen: Pflege darf niemanden arm machen. Diese Bundesregierung muss sich der großen Herausforderung Pflege endlich annehmen und eine solidarische Pflegevollversicherung einführen.“

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Wenn die Pflegeversicherung nicht endlich solidarisch ausgebaut wird, werden immer mehr Menschen von den hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit kalt erwischt. Pflegebedürftigkeit entwickelt sich immer mehr zu einer regelrechten Armutsfalle. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Pflegeversicherung aus der Sackgasse holt und den Menschen mit einer Pflegevollversicherung Sicherheit gibt.“

Sylvia Bühler, Mitglied des Bundesvorstands, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di: „Beschäftigte in der Altenpflege und pflegebedürftige Menschen dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden, denn gute Pflege braucht eine bedarfsgerechte Personalausstattung und qualifizierte Pflegekräfte. Deshalb muss die bisherige Logik durchbrochen werden, wonach jede Verbesserung bei Arbeitsbedingungen und Löhnen bei den Beschäftigten automatisch zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen führt. Wir brauchen endlich eine Pflegevollversicherung, die garantiert alle pflegebedingten Kosten abdeckt und solidarisch finanziert wird.“

Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes: „In unserem Sozialstaat sollten die Menschen darauf vertrauen können, dass eine solidarische Versicherung, die das Wort ‘Pflege’ im Namen trägt, das reine Pflegerisiko auch voll abdeckt. Sozialhilfe ist kein würdiger Ersatz für Ansprüche aus eigenen Beitragszahlungen.“

Die repräsentative Umfrage wurde vom 1. August bis 7. August 2023 vom Markt- und Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Bündnisses durchgeführt. Insgesamt wurden 1010 Personen über 18 Jahre im Rahmen der Mehrthemenumfrage des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.Omninet befragt.

Das Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung setzt sich für eine Pflegeversicherung ein, die alle pflegebedingten Kosten übernimmt – unabhängig davon, ob es sich um stationäre oder ambulante Pflege handelt. Auch die familiäre Pflege darf nicht aus dem Blick geraten. Andernfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil notwendige Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden: “Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden”, so die gemeinsame Forderung des vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di initiierten Bündnisses mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), Sozialverband Deutschland (SoVD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen, Deutschen Frauenrat, BIVA-Pflegeschutzbund, der Volkssolidarität und AWO. 

Der gemeinsame Aufruf des Bündnisses ist auf www.solidarische-pflegevollversicherung.de abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 24.08.2023

Die Kindergrundsicherung ist nach eigener Auffassung der Bundesregierung eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorhaben in dieser Legislaturperiode, um bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen: Zum einen durch die Bündelung sozial- und familienpolitischer Leistungen und zum anderen durch eine Erhöhung des Grundbedarfs. Doch statt einer sachlichen Debatte darüber, wie beide Ziele am besten erreicht werden können, streitet die Ampelkoalition seit Monaten.

Die Diakonie Deutschland hat am Freitag in Berlin eine Kurzexpertise vorgestellt, die zur Versachlichung der Debatte beitragen soll. Die Kurzexpertise, die DIW Econ, eine Beratungstochter des DIW Berlin, im Auftrag der Diakonie Deutschland erstellt hat, stellt umfassend das Ausmaß der Kinderarmut in Deutschland dar und erörtert die gesellschaftlichen Folgekosten in den Bereichen Gesundheit, Bildung und soziale Teilhabe. Darüber hinaus zeigt die Kurzexpertise auf, welche Effekte eine Erhöhung der monetären Hilfen für Kinder in armen Haushalten auf das Armutsrisiko der Betroffenen hätte.

„In der Diskussion über die Kindergrundsicherung dürfen nicht nur die kurzfristigen Sparzwänge im Bundeshaushalt eine Rolle spielen. Wir müssen auch über die mittel- und langfristigen Belastungen für Staat und Steuerzahler sprechen, die sich zwangsläufig ergeben, wenn wir nicht frühzeitig in alle Kinder investieren“, sagte Diakonie-Präsident Ulrich Lilie bei der Präsentation des Gutachtens. Denn gesunde und gut ausgebildete Kinder hätten deutlich bessere Chancen, sich ein selbstständiges Leben mit höheren Einkommen und einer geringen Abhängigkeit von staatlichen Hilfen aufzubauen. Lilie: „Frühzeitige Investitionen sichern soziale und ökonomische Chancen und ersparen dem Sozialstaat weitaus höhere Folgekosten.“ Die Diakonie fordert seit vielen Jahren im breiten Bündnis Kindergrundsicherung eine existenzsichernde Kindergrundsicherung.

„Gefragt ist jetzt eine kluge Sozialpolitik mit ökonomischem Weitblick, die investiert und nicht nur die Folgeschäden von Armut ausbessert“, sagte Lilie: „Wer bei den Kindern spart, zahlt später drauf.“

Die von Familienministerin Lisa Paus anfangs genannten zwölf Milliarden Euro für die Kindergrundsicherung hält die Diakonie Deutschland für nicht ausreichend. Notwendig wären mindestens 20 Milliarden Euro. „Das ist ein Bruchteil der Summe, die Staat und Steuerzahler heute schon schultern müssen, wenn Kinderarmut nicht energischer bekämpft, sondern stattdessen lieber die enormen Folgekosten in Kauf genommen werden“, sagte Lilie. Die gesamtgesellschaftlichen Kosten vergangener und aktueller Kinderarmut in Deutschland schätzt eine aktuelle OECD-Studie (Clarke et al 2022) auf jährlich etwa 3,4 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP). „Wir sprechen hier also von einem zehnfachen Betrag von 110 bis 120 Milliarden Euro“, so Lilie.

Lilie zufolge wäre es sinnvoller, zumindest einen Teil dieser Milliarden in besser erreichbare und gezielt höhere Leistungen für Kinder in armutsgefährdeten Familien zu investieren. Zudem müsse der Staat für eine bessere soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche sorgen. Lilie: „Wir brauchen eine Politik des Sowohl-als-Auch: Mehr direkte Unterstützung für die Bedürftigen und bessere Bildungs-Strukturen für alle. Wer an einem davon oder gar an beidem spart, der spart an der falschen Stelle und wird am Ende die x-fache Summe draufzahlen.“

Eine chancenorientierte und faire Politik mit ökonomischem Weitblick investiert zielgenau und wirksam, statt im Nachhinein mit einem Vielfachen der Folgekosten nur Symptome zu kurieren. „Täglich erleben unsere Mitarbeitenden in den Sozial-, Migrations- oder Familienberatungsstellen, Kitas und anderen Einrichtungen die Folgen von Kinder- und Familienarmut. Sie erleben auch die Überforderung, die mit der Beantragung von Leistungen einhergeht, auf die ein Rechtsanspruch besteht“, so Lilie weiter. Der Bundestag habe es in den anstehenden Haushaltsberatungen in der Hand, die Kindergrundsicherung zu einem Erfolgsmodell zu machen – für Kinder und ihre Familien, aber auch für einen zielgenauen Sozialstaat, der sich von Klugheit und nicht von Populismus leiten lässt. „Dies stärkt das Vertrauen in Demokratie und Sozialstaat, stärkt den Arbeitsmarkt – und zuallererst: Dies sollten uns alle Kinder wert sein“, so der Diakonie-Präsident.

Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), Marcel Fratzscher, dringt ebenfalls auf eine rasche Einführung der Kindergrundsicherung. „Studien zeigen, dass Armut oft von Generation zu Generation weitergegeben wird, diese Entwicklung gilt es zu durchbrechen“, so Fratzscher. „Ein Schlüssel dazu liegt in der Kindergrundsicherung. Ein automatisiertes und digitales Verfahren bei der Auszahlung macht die Familien nicht länger zu Bittstellern und sorgt dafür, dass die Berechtigten alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen. Sinnvoll ist auch ein höherer Garantiebetrag zur Kindergrundsicherung (möglichst höher als das Kindergeld in Höhe von 250 Euro), so dass jedes Kind unabhängig vom Einkommen der Eltern abgesichert ist.“ Hinzu komme ein einkommensabhängiger Betrag und andere Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa für Klassenfahrten, Sportverein und Musikschule.

„Große Sorge bereitet mir, dass die Kindergrundsicherung aus Kostengründen scheitern könnte“, ergänzt Fratzscher. „Es wäre ein Fehler, die Ausgaben für die Kindergrundsicherung auf zwei Milliarden Euro zu drücken, wie es derzeit im Bundeshaushalt vorgesehen ist“, sagt Fratzscher. „Die Kindergrundsicherung ist eine der wichtigsten Zukunftsinvestitionen. Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Strukturkrise, die Bundesregierung muss nun alle Anstrengungen auf die überfällige Transformation lenken. Wirtschaft und Gesellschaft würden stark durch die besseren Bildungschancen einer Kindergrundsicherung profitieren, auch da dies die Grundlage für mehr Fachkräfte ist.“ Die Schwerpunkte der Transformation seien Investitionen, Entbürokratisierung sowie die Stärkung der Sozialsysteme und damit auch eine gut durchdachte Kindergrundsicherung.

Zum Gutachten:

Datengrundlage der Analyse sind Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Eine empirische Simulation für drei Szenarien untersucht das Ausmaß der Wirksamkeit gezielter politischer Maßnahmen gegen Kinderarmut 1) eine Entbürokratisierung, die zu einer vollständigen Ausschöpfung des Kinderzuschlags führt, 2) ein kinderbezogener Transfer von 50 Euro für armutsbetroffene Kinder und 3) ein kinderbezogener Transfer von 100 Euro für armutsbetroffene Kinder. Der Vergleich der untersuchten Szenarien zeigt dabei, dass ein zusätzlicher Transfer von 100 Euro den Anteil armutsbetroffener Haushalte von allen Szenarien am stärksten reduzieren könnte. Insbesondere Alleinerziehende und Paare mit mindestens drei Kindern würden von den zusätzlichen Leistungen profitieren – und damit die Haushalte, die derzeit am stärksten von Armut betroffen sind.

Weitere Informationen und Gutachten:

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/gutachten-zur-kindergrundsicherung-wer-bei-den-kindern-spart-zahlt-spaeter-drauf

Weitere Informationen zum Bündnis Kindergrundsicherung: https://kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 18.08.2023

372.000 wohnungslose Menschen leben in Einrichtungen der Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt (2022: 178.000), wie aus den heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Dieser Anstieg ergibt sich zum Teil aus einer verbesserten Datenlage sowie dem Zuzug von geflüchteten Ukrainer und Ukrainerinnen. Gut ein Drittel (35 %) aller untergebrachten wohnungslosen Personen kommen aus der Ukraine.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Wohnungslosigkeit ist kein Schicksal, sondern ein lösbares Problem. Es gibt ausreichend Vorschläge und Empfehlungen, um Wohnungslosigkeit zu überwinden. Sie müssen konsequent umgesetzt und finanziert werden. Der angekündigte Nationale Aktionsplan der Bundesregierung muss konkrete Maßnahmen enthalten und darf sich nicht bloß auf Absichtserklärungen beschränken. Denn wohnungslose Menschen haben aktuell auf dem unsozialen freien Wohnungsmarkt keine Chance. Deshalb braucht es einen Neustart für eine soziale Wohnungspolitik, die den Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen gewährleistet.“

Hintergrund

Die Wohnungslosenstatistik gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen am Stichtag 31. Januar in Einrichtungen der Kommunen und der Wohnungslosenhilfe untergebracht waren. Sie umfasst jedoch nicht Menschen, die auf der Straße leben oder vorübergehend bei Freundinnen, Bekannten oder der Familie untergekommen. Auch andere Gruppen, wie geflüchtete Menschen, die trotz ihrer Anerkennung in Flüchtlingsunterkünften leben, Frauen in Frauenhäusern oder Menschen in Haftanstalten werden nicht gezählt. Die tatsächliche Zahl wohnungsloser Menschen ist also deutlich höher.

Wohnungslosenstatistik : https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/08/PD23_305_229.html

Zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 arbeitet die Bundesregierung aktuell an einem Nationalen Aktionsplan. Im Mittelpunkt des Nationalen Aktionsplans sollen der verbesserte Zugang zu Wohnraum für wohnungslose Menschen sowie ein besserer Schutz vor einem Verlust der eigenen Wohnung stehen.

Weitere Informationen

https://www.diakonie.de/pressemeldungen/neustart-fuer-eine-soziale-wohnungspolitik-noetig

https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 02.08.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) sieht die aktuellen Reformpläne des Justizministers zur Entlastung von mitbetreuenden Elternteilen beim Kindesunterhalt kritisch. „Wir warten seit Jahren auf eine geschlechtergerechte Reform des Unterhaltsrechts, und nun stehen einseitig vor allem die angeblich notwendigen Entlastungen von Vätern im Vordergrund.“, so djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Statistisch betrachtet sind es ganz überwiegend Männer, die von den Reformplänen profitieren würden, weil sie im Vergleich zu Frauen einen deutlich geringeren Anteil an der Betreuungsarbeit ihrer Kinder leisten. Darüber hinaus blendet die angedachte Entlastung aus, dass schon jetzt die Unterhaltsbeträge, die Väter für ihre Kinder zahlen, die tatsächlichen Bedürfnisse der Kinder nicht decken. So stellt auch der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung klar, dass betreuende Mütter die Deckungslücke aus eigenen Mitteln schließen müssen, weil leistungsfähige Väter mit dem nach der Düsseldorfer Tabelle zu bemessenden Betrag zu wenig Unterhalt leisten. Einen finanziellen Beitrag leisten die hauptsächlich betreuenden Mütter also bereits jetzt. Eine weitere Entlastung von mitbetreuenden Vätern würde insofern zu größerer Ungleichverteilung der Lasten führen – und ganz maßgeblich auch negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der betroffenen Kinder bewirken. Ein Reformprojekt im Unterhaltsrecht, das modernen Familienformen gerecht wird, muss alle Formen der Unterhaltsbeiträge (Barunterhalt, Naturalunterhalt, Care) berücksichtigen.

Abgesehen davon hätten die Reformpläne die größten Auswirkungen bei wirtschaftlich leistungsfähigen Eltern, bei Geringverdienenden hingegen kaum. Damit betreffen sie einen verhältnismäßig kleinen Teil von Trennungsfamilien. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich der Justizminister nicht mit aller Kraft den Nöten von schätzungsweise Dreiviertel der Trennungskinder widmet, die nicht einmal den Mindestunterhalt bekommen und deren alleinerziehende Elternteile neben der Betreuung auch die finanziellen Lasten tragen. Alljährlich stellt die Politik fest, dass alleinerziehende Mütter zu den Ärmsten im Lande gehören. Diesen Missstand zu beseitigen, sollte leitend sein für die Vorhaben der Ampel im Familien- und Sozialrecht.

Der Ansatz, kindbezogene Care-Arbeit adäquat zu würdigen, geht in die richtige Richtung. „Wie bei der Diskussion um Umgangsmodelle setzt die vermeintliche Gleichstellung erst nach der Trennung allerdings zu spät an. Bereits in Zeiten intakter Partnerschaften müssen Anreize gesetzt werden, dass beide Elternteile die Betreuung ihrer Kinder übernehmen. Einen Fehlanreiz setzt hier nach wie vor beispielsweise das Ehegattensplitting“, so Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Kommission Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.08.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert die #digiclass-Sprachtrainer für geflüchtete Kinder und Jugendliche mit 19.000 Euro. Die Sprachtrainer in sieben Sprachen (Ukrainisch, Russisch, Arabisch, Farsi, Türkisch, Französisch und Englisch) sind kostenlos und lassen sich überall nutzen: in der Kita, in der Schule, in der kulturellen Arbeit, in Unterkünften für Geflüchtete oder in der Familie. Sie beinhalten pro Sprache rund 400 Wörter und kurze Sätze, die Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag wirklich brauchen. Das Besondere am Lernkonzept ist der leichte Zugang: Jede Vokabel wird durch eine Illustration, das Wortbild und in einer deutschen, sowie jeweils muttersprachlichen Tonaufnahme vorgestellt. Das Zusammenspiel der drei Merk-Anker macht das Lernangebot so selbsterklärend, dass Kinder ab dem Kita-Alter selbstständig und ohne die Unterstützung von Erwachsenen damit arbeiten können.

 

Die Sprachtrainer gibt es in zwei Versionen: einmal datensicher und ablenkungsfrei innerhalb der App #digiclass und dann als Web-Link für den schnellen Zugriff. Diese zweite Version sorgt dafür, dass die Sprachtrainer mit einem Internetzugang überall und jederzeit auf jedem digitalen Gerät funktionieren. Aufgrund der Barrierearmut konnten bislang über 500.000 Zugriffe verzeichnet werden. Ganz im Sinne der Kinderrechte zeigen die Sprachtrainer nebenbei auch, dass Sprachenlernen wichtig für alle Kinder ist, die sich die Welt über die eigenen Landesgrenzen hinaus erschließen und neue Kulturen kennenlernen möchten. Um diese Erkenntnis zu unterstützen, lassen sich die Sprachtrainer auch im regulären Englisch-Unterricht in der Grundschule etablieren, so dass die gemeinsame Nutzung der Sprachtrainer in den Herkunftssprachen geflüchteter Kinder nicht die Ausnahmesituation bleiben muss, sondern etwas Selbstverständliches werden kann. Alle Zugänge findet man unter: www.w-ort.de .

 

„Gemeinsame Sprachen sind eine der wichtigsten Brücken, um neue Kontakte aufzubauen. Und da erste Freundschaften wiederum die psychische Gesundheit geflüchteter Kinder stabilisieren können, machen die Vokabeltrainer den Zugang zur Sprache so leicht wie möglich. Deshalb unterstützen wir dieses Projekt besonders gerne. Auch weil das Projekt gleichzeitig Augenhöhe mit Kindern aus Deutschland herstellt, und diese beim gemeinsamen Lernen auch die Sprache der geflüchteten Kinder ausprobieren können. So können geflüchtete Kinder auch deutschen Kindern helfen. An dem Projekt finden wir zudem besonders gut, dass bei den Sprachen Farsi und Arabisch mit geflüchteten jungen Frauen zusammengearbeitet wurde“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.125 Projekte mit insgesamt rund 11.971.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung zielgruppengerechter Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

 

Zudem hatte das Deutsche Kinderhilfswerk direkt nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine einerseits einen Fonds für Initiativen aufgesetzt, die geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien aus der Ukraine unterstützen. Hier geht es darum für junge Geflüchtete kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, die der Integration sowie körperlichen und seelischen Gesundheit dienen. Zum anderen ist über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes eine schnelle und unbürokratische Hilfe für einzelne Familien möglich, solange staatliche Hilfen noch nicht wirksam werden. Darüber werden Versorgung, Ausstattung, psychologische Betreuung, Übersetzung, medizinische Versorgung oder eine Schulausstattung finanziert. Insgesamt hat das Deutsche Kinderhilfswerk geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien mit insgesamt mehr als einer Million Euro unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.08.2023

Sozial ist das Miteinander, aber leider befindet sich unser Land in einer gefährlichen Phase. Die Reflexe wiederholen sich! Immer, wenn Einsparungen in öffentlichen Haushalten geplant werden, muss der Sozialbereich herhalten.

So geschehen in Berlin, im Bundeshaushalt und in vielen Ländern und Kommunen im Jahr 2023! Betroffen davon sind besonders Obdachlosen- sowie Jugendhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen. So sollen z.B. nach der Coronakrise und der aktuellen Energiekrise Zuschüsse für Schuldner- und Insolvenzberatungen gekürzt werden, obwohl die Zahl der Überschuldeten und Privatinsolvenzen massiv angestiegen ist. Auch die Sucht- und Integrationsdienste sind betroffen.

Die Kosten der Krise den Schwächsten der Gesellschaft aufzubürden ist zutiefst ungerecht. Wie so oft muss der soziale Bereich herhalten. Von dem oft sowieso schon in prekären Lagen lebenden Klientel wird wenig Widerstand erwartet.

Deshalb fordert die nationale Armutskonferenz:

– Schluss mit den Kürzungen im sozialen Bereich!

– Wo bereits Kürzungen vorgenommen werden, müssen die sofort zurückgenommen werden.

– Bei zukünftigen Haushaltsplanungen sollten auch von Armut betroffene Menschen mitbeteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz vom 15.08.2023

Union greift langjährige Forderung des Paritätischen auf.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt den Vorstoß der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige als “sehr gut und lange überfällig”. In Anlehnung an das Elterngeld fordert der Verband bereits seit Langem einen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Arbeitsplatz und eine staatliche Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige.

„Pflegende dürfen nicht deutlich schlechter gestellt werden als junge Eltern. Neben verlässlichen Entlastungsangeboten brauchen pflegende Angehörige einen einklagbaren Rechtsanspruch, Zeit und materielle Absicherung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Vorstoß der Union gehe daher in die richtige Richtung. Die geltende Regelung zur Pflegezeit werde den lebenspraktischen Anforderungen schlicht nicht gerecht, kritisiert der Paritätische.

Neben einem Familienpflegegeld seien mehr und verlässlich finanzierte Entlastungsangebote sowie der Ausbau der Pflegeversicherung zu einer solidarischen Pflegevollversicherung notwendig, fordert der Verband. Auch wenn Angehörige in die Pflegeverantwortung gehen, braucht es professionelle Unterstützung und temporäre Entlastung. Wichtig sei daher, dass alle pflegebedingten Kosten in Zukunft auch wirklich durch die Pflegeversicherung übernommen werden. Anderenfalls drohten Überlastung und Unterversorgung, weil benötigte professionelle Leistungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen werden. 

“Sämtliche durch einen unabhängigen pflegerischen-medizinischen Dienst für bedarfsgerecht erachtete Pflegeleistungen müssen in vollem Umfang und ohne Eigenanteile vollständig von den Kassen finanziert werden“, so die Forderung auch des vom Paritätischen mit initiierten Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung.

Weiterführende Links

Mehr Infos zum Bündnis für eine solidarische Pflegevollversicherung und die Kampagne Pflege? Aber sicher!

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.08.2023

Bundesjustizminister Buschmann will in Trennungsfamilien mitbetreuende Elternteile beim Unterhalt entlasten und damit für Väter Anreize setzen, sich nach einer Trennung  stärker in die Betreuung einzubringen, wie er in einem  Zeitungsinterview angekündigt hat. Hierzu erklärt Daniela  Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender  Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Die Reform muss sich an der Lebensrealität von Familien orientieren, statt an einem Leitbild von Gleichstellung, das meistens vor einer Trennung gar nicht gelebt wurde. Sonst sieht der VAMV eine große Gefahr für den weiteren Anstieg der Armutsgefährdung von Einelternfamilien. Wer Anreize für Väter setzen möchte, sich stärker in der Erziehung und Betreuung zu engagieren, sollte in Paarfamilien beginnen und Fehlanreize wie das Ehegattensplitting verabschieden, statt das Pferd von hinten aufzuzäumen.“

In einem Viertel der Paarfamilien steigt die Mutter weiter ganz aus dem Beruf aus. Wenn beide Elternteile arbeiten, dominiert das Modell er Vollzeit, sie Teilzeit, so die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes. Alleinerziehende arbeiten bereits zu 46 Prozent in Vollzeit, die Armutsquote ist mit 42 Prozent dennoch hoch wie bei keiner anderen
Familienform.

Um bei einer Reform des Unterhaltsrechts zu einer fairen Lastenverteilung zwischen den Eltern zugunsten des Kindes zu kommen, sind drei Kriterien zu berücksichtigen: 1. Die Existenz des Kindes muss in beiden Haushalten gesichert sein. Eine Barunterhaltspflicht beider Eltern darf erst bei spürbarer Entlastung des hauptbetreuenden Elternteils im Alltag einsetzen, damit dieser den Kindesunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit auch erwirtschaften kann. Dies ist im paritätischen Wechselmodell gegeben, jedoch nicht bei erweitertem Umgang. Zudem müssen auch Wechselmehrkosten angemessen berücksichtigt sein. 2. Es darf keine Interessenkonflikte zwischen Existenzsicherung und Umgang geben. Ein Tag mehr oder weniger Umgang darf nicht zu wesentlich geringerem oder höherem Unterhalt führen. 3. Eine faire Unterhaltsregelung muss die  Lebensverlaufsperspektive beider Elternteile mit  einbeziehen. Nach dem Grundsatz familiärer Solidarität müssen familienbedingte Nachteile in der Erwerbsfähigkeit ausgeglichen werden. Wichtig ist das Verankern von angemessenen Übergangsfristen.

Der VAMV hat ein 3-Stufen-Modell entwickelt und für unterschiedliche Betreuungsmodelle Folgen für den  Unterhalt ausbuchstabiert: https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/Stellungnahmen/2023/VAMV_3-Stufen-Modell_Kindesunterhalt_2023.pdf

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 21.08.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 12. September 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: hybrid, München und Webex

Soziale Gruppen verteilen sich in Städten ungleich. In dem Vortrag wird auf die Entwicklung der Ungleichverteilung verschiedener sozialer Gruppen in den deutschen Städten eingegangen. Erstmals kann dabei auf eine einheitliche Datenbasis zurückgegriffen werden, die es ermöglicht die deutschen Städte fair miteinander zu vergleichen. In dem Vortrag wird dabei nicht nur auf die Ungleichverteilung (Segregation) von Armut (und Kinderarmut) eingegangen werden, sondern auch auf Einkommensverteilung  wohlhabender und bildungshoher Personen. Insgesamt zeigen sich im Zeitverlauf unterschiedliche Entwicklungsmuster in den deutschen Städten. Am stärksten stieg die soziale Segregation in den ostdeutschen Städten an. Allerdings ging gerade hier in den letzten Jahren die Ballung von armen Kindern in bestimmten Stadtteilen deutlich zurück. In den Städten des Ruhrgebiets nahm zuletzt nicht nur die soziale Segregation im Allgemeinen zu, sondern auch die Ballung armer Kinder in sozial besonders benachteiligten Gebieten. Auf der anderen Seite kommt es in den süddeutschen Städten zu einer Entwicklung hin zu mehr sozialer Durchmischung. In der sozialen Ungleichverteilung ärmerer Schichten spiegelt sich zudem immer stärker die ethnische Ungleichverteilung wieder, d. h. Armut und Ausländeranteil hängen in den Quartieren der deutschen Städte immer stärker miteinander zusammen.

Referent:
Prof. Dr. Marcel Helbig ist Arbeitsbereichsleiter „Strukturen und Systeme“ am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBI) in Bamberg und Wissenschaftler in der Projektgruppe bei der Präsidentin am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Er forscht zu verschiedenen
Dimensionen von Ungleichheit im Bildungssystem, so z. B. zu Geschlechterungleichheiten und sozialen Ungleichheiten. Darüber hinaus hat er sich mit sozialräumlichen  Ungleichheiten der deutschen Städte auseinandergesetzt, ihrer zunehmenden sozialen Spaltung und der Zuwanderung von Migranten in sozial benachteiligte Stadtteile. Zuletzt hat er sich in der öffentlichen Debatte zu coronabedingten Folgen für Schülerinnen und Schüler sowie der Umsetzung der Aufholprogramme in den Bundesländern zu Wort gemeldet. Seine Forschung knüpft somit an politisch relevante Fragestellungen an und deckt zugleich Themen der Bildungs und Familienforschung ab.

Für die Teilnahme in Präsenz bitten wir Sie, sich unbedingt unter veranstaltungen@dji.de anzumelden.

Treten Sie Ihrem Webex-Meeting zum gegebenen Zeitpunkt hier bei.

Meeting beitreten

Termin: 14. September 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

In der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe begegnen Fachkräften immer wieder Kinder und Jugendliche, die Zuhause Gewalt zwischen den Eltern, vor allem gegen die Mutter, miterleben. Wie können diese Kinder sensibel, traumainformiert und ressourcenorientiert geschützt und unterstützt werden? Wie sollten Fachkräfte sich verhalten, wenn Kinder sich ihnen offenbaren? Wie kann in solchen Fällen die Elternarbeit gestaltet werden?

Anhand ausgewählter Materialien des Fachkräfteportals www.sicher-aufwachsen.org stellt der Workshop Konzepte und methodische Ansätze aus der Präventions- und Interventionsarbeit mit Kindern im Kontext häuslicher Gewalt vor. Dabei werden folgende Themen aufgegriffen:

  • Präventionsbotschaften für betroffene Kinder/ Jugendliche
  • Gespräche mit Eltern und Kindern bei Verdacht auf häusliche Gewalt (Gesprächsanlässe, Setting, Leitfäden)
  • Gefühls- und Psychoedukation (Gefühle, Grenzen, Geheimnisse)
  • Kindgerechte Aufklärung über häusliche Gewalt
  • Trauma- & Gewaltsensible & geschlechterspezifische pädagogische Ansätze bei häuslicher Gewalt
  • Teen-Dating- Violence und Gesprächsanlässe und Gesprächsführung mit Jugendlichen

An der Veranstaltung wirkt mit:
Juliane Kremberg, Referentin Kinder in Frauenhäusern, Frauenhauskoordinierung e.V.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 26. September 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Flüchtlingsunterkünfte sind für junge lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Geflüchtete häufig Angsträume. Sind sie dort geoutet, erleben sie sehr häufig Gewalt. Es gibt kaum Unterstützungsangebote, die junge LSBTIQ* stärken und gegebenenfalls mit den Familien in den Dialog treten. Zudem sind Schutzkonzepte, die auch minderjährige LSBTIQ*-Geflüchtete mit einbeziehen, selten.
Wie können Fachkräfte in Unterkünften, und vor allem in der Kinder- und Jugendarbeit, junge LSBTIQ*- Geflüchtete stärken? Was sind ihre spezifischen Herausforderungen in den Bereichen Gesundheit, Unterbringung oder in der Selbst-/Identitätsbildung?
Mitwirkende
Alva Träbert (Referent*in für besondere Schutzbedarfe & Advocacy – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V.)
Daniela Rohleder (Projekt: Netzwerk geflüchtete Mädchen* und junge Frauen* – Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.).
Beide Referent*innen gehören auch zu den Autor*innen des neuesten LSVD Queer-Papiers „Junge LSBTIQ*-Geflüchtete in der Sozialen Arbeit – Intersektionale Lebensrealitäten, Herausforderungen & Handlungsempfehlungen für Fachkräfte“.
Mit den Queer-Papieren möchte der LSVD den professionellen und diskriminierungsfreien Umgang mit Themen der sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt bei Fachkräften fördern, Tipps und Handlungsempfehlungen im Umgang mit LSBTIQ*-feindlichen Äußerungen aufzeigen. Die „Queer-Papiere“ können Sie sowohl online als PDF herunterladen als auch in gedruckter Form kostenfrei bestellen unter: koordinierungsstelle@lsvd.de oder online unter diesem Link: www.lsvd.de/de/ct/8503
Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Für die Teilnahme an der Online-Veranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung

Termin: 29. – 30. September 2023

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. (pfv)

Ort: Berlin

Die diesjährige Bundesfachtagung des Pestalozzi-Fröbel-Verbandes e.V. (pfv) steht im Jubiläumsjahr 2023 ganz im Zeichen des Spiels. Fröbels Idee von einem Kindergarten basiert auf dem Lernen im Spiel, das bis heute Ausgangspunkt der frühkindlichen Bildung ist.

Anlässlich der aktuell geführten Diskussion zur Förderung basaler Kompetenzen von Kindern vor dem Schulstart, hat sich die Kultusministerkonferenz (KMK), das Ziel gesetzt, sich mit Bildungsprozessen in der frühkindlichen Bildung genauer zu befassen. Daher ergreift der pfv die Initiative, die Bedeutung des Spiels als Teil frühkindlicher Bildungsprozesse und mit dem von Fröbel und seiner Pädagogik vorgedachten Aktualitätsbezug aufzugreifen und zu reflektieren.

Geplant sind Beiträge und Diskussionen, um entlang historischer Wurzeln heutige (gesellschaftliche) Ansprüche in einem digitalen Zeitalter im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung zu erörtern und die Zukunftsfähigkeit der Pädagogik nach Fröbel herauszuarbeiten.

Um das Kita-System zukunftsgerichtet zu stärken, wird auch die heutige Rolle und Verantwortung der Qualitäts- und Forschungsinstitute im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung einbezogen.

Am 15.03. 2023 wurde „Die Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel als kulturelle Form frühkindlicher Erziehung und Bildung“ in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO aufgenommen. Aus diesem Anlass werden die drei Kulturerbeträger – der Fröbelkreis in Bad Blankenburg, der Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. und die Internationale Froebel Society Deutschland einen Workshop zur Vorstellung und Sicherung des Kulturerbeauftrages und ihrer jeweiligen Schwerpunkte anbieten.

Hier können Sie sich anmelden!

Weitere Informationen zur Tagung:

Programmübersicht der Tagung
Allgemeine Tagungsinformationen
Informationen zum Rahmenprogramm

Schauen Sie sich das Programm in einem Flyer an.

Termin: 10. Oktober 2023

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Am 23. August 2023 hat das Bundeskabinett den Zweiten Bericht der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz) sowie zum Stand der Umsetzung des Entgeltgleichheitsgebots in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten beschlossen.

Der Bericht umfasst ein wissenschaftliches Evaluationsgutachten, in dem die Wirksamkeit und Anwendung des Entgelttransparenzgesetzes und des Entgeltgleichheitsgebotes untersucht werden sowie Stellungnahmen der Bundesregierung und der Sozialpartner.

Zentrale Ergebnisse des Evaluationsgutachtens sind:

Bisher haben 4 % der befragten Beschäftigten in Betrieben und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit mehr als 200 Beschäftigten den Auskunftsanspruch geltend gemacht.
Knapp 30 % der befragten Unternehmen haben seit 2019 ihre betrieblichen Entgeltstrukturen überprüft. Nur 10 % der Unternehmen ohne tarifliche Entgeltstruktur und knapp 30 % der Unternehmen mit tariflicher Entgeltstruktur haben über Gleichstellung und Entgeltgleichheit berichtet.

Weitere Informationen und den Bericht finden Sie hier: www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-evaluationsbericht-zum-entgelttransparenzgesetz-228904

Gern möchten wir Ihnen die Ergebnisse des Evaluationsgutachtens im Einzelnen vorstellen und mit Ihnen und weiteren Expert*innen aus Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik ins Gespräch kommen. Dabei möchten wir insbesondere die Handlungsempfehlungen des Evaluationsgutachtens mit Ihnen diskutieren und auch die kürzlich in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie einbeziehen, die von Deutschland verpflichtend umzusetzen ist.

Bitte melden Sie sich über den untenstehenden Link bis zum 15.09.2023 an. Ihre Fragen und Anmerkungen können Sie gern bereits bei der Anmeldung einreichen.

surveys.ramboll.com/LinkCollector?key=J488UQRES631

Termin: 13. – 14. Oktober 2023

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind e. V.

Ort: Berlin

Kinder haben sowohl den Anspruch auf ein gutes Aufwachsen heute als auch auf eine lebenswerte Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig berücksichtigt werden muss. Kinder haben das Recht, ihre Meinung bei allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und ihre Meinung ist angemessen und altersentsprechend zu berücksichtigen. Kein Kind darf diskriminiert werden.  

Angesichts des demografischen Wandels und der sich häufenden Krisen stellt sich die Frage, wie und durch wen Zukunft gerecht verteilt wird: Inwieweit werden die Interessen von Kindern, die die Folgen heutiger Krisen und politischer Weichenstellungen noch lange zu tragen haben, berücksichtigt? Wie sieht eine gerechte Verteilung von künftigen Chancen, Ressourcen, Risiken und Lasten überhaupt aus? Was sind Voraussetzungen dafür, dass Kinder jetzt schon wirksam über Entscheidungen mitbestimmen können, deren Konsequenzen sie künftig verantworten werden? Auf der Tagung wird erörtert, wie Zukunft gerecht gestaltet werden kann und wie Kinder darüber mitbestimmen können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an Verantwortliche in Politik, Justiz und Verwaltung, an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. Oktober 2023

Veranstalter: Berliner Stadtmission | Evangelische Kirche (EKBO)

Ort: Berlin

Die Armut in Deutschland wächst. Sie ist eine gesellschaftliche Realität, die Teilhabe verhindert und zu Ausgrenzung führt. Armutssensibles Handeln ist deshalb eine zentrale Anforderung an jede soziale Praxis und politische Gestaltung. Darüber wollen wir reden, beim Fachtag Armutssensibilität der Berliner Stadtmission!

Eröffnet wird der Tag mit einem Grußwort des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Kai Wegner, und des theologischen Vorstands des Vereins für Berliner Stadtmission, Dr. Christian Ceconi.

Angeregt durch die Vorträge der Armutsforscherin Gerda Holz und des Wirtschaftsethikers Prof. Dr. Christian Neuhäuser vertiefen wir den Austausch in vielfältigen Workshops und diskutieren mit interessanten Gästen auf dem Podium. Kommen Sie mit Akteur:innen der sozialen Arbeit, Betroffeneninitiativen, Verwaltung, Bildung und Politik ins Gespräch und bringen Sie Ihre Ideen und Projekte ein!

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 09. November 2023

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

Wirtschaft und Gesellschaft kommen nicht aus dem Krisenmodus: Corona, Energiekrise, Inflation und die näher rückende Bedrohung durch den Klimawandel treffen die Menschen hart. Die Krisenlasten sind dabei keineswegs gerecht verteilt. Soziale und wirtschaftliche Ungleichheit nehmen zu.

  • Wer ist am stärksten von den multiplen Krisen betroffen und wie können wir sozialen Verwerfungen entgegenwirken?
  • Wie können wir die sozial-ökologische Transformation erfolgreich bewältigen und dabei gerecht gestalten?
  • Welche Antworten liefert die Politik und wie sind diese zu bewerten?

Diese und andere Fragen möchten die Hans-Böckler-Stiftung und der Deutsche Gewerkschaftsbund mit Gästen aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik auf einer verteilungspolitischen Konferenz diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Der Bericht „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit – Herausforderungen und Wege der Transformation“ wurde unter gemeinsamer Federführung der Bundesministerien für Arbeit und Soziales, Gesundheit sowie Bildung und Forschung im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie erstellt und am 23. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen.

In dem sogenannten Transformationsbericht stellt die Bundesregierung die Bedeutung der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit heraus: Mit dem Bericht wird angestrebt, Fragen der sozialen Dimension einen höheren Stellenwert innerhalb der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie einzuräumen. Auch wird darauf abgezielt, die soziale Dimension als Querschnittsthema wirksam in alle Transformationsbereiche der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu integrieren und eine sozialverträgliche Gestaltung aller Maßnahmen zu gewährleisten.

Die Volkssolidarität zählt zu den großen Sozial- und Wohlfahrtsverbänden in Deutschland und ist vor allem im Osten der Bundesrepublik aktiv. In ihren Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sowie in zahlreichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Begegnungsstätten und Beratungsstellen werden von 19.500 hauptamtlich Angestellten täglich 100.000 Menschen aller Altersgruppen betreut, unterstützt und begleitet. Zudem engagieren sich viele tausend Ehrenamtliche bei sozialen und kulturellen Angeboten der Volkssolidarität.

Gleichzeitig versteht sich der Bundesverband der Volkssolidarität als sozialpolitische Interessenvertretung der Menschen, die der Solidarität und des gesellschaftlichen Zusammenhalts besonders bedürfen. Der Verband engagiert sich deshalb gegen wachsende Kinder- und Altersarmut, für eine starke Kinder- und Jugendhilfe, gegen den Notstand in der Pflege und für soziale Sicherungssysteme, die allen ein Leben in Würde ermöglichen.

Die Volkssolidarität mischt sich ein in die Prozesse der politischen Willensbildung und hat dafür Sozialpolitische Positionen erarbeitet, die nun in neuer Fassung vorliegen. Wir möchten Ihnen die Lektüre empfehlen und freuen uns auf einen regen Gedankenaustausch. Abrufbar sind die Sozialpolitischen Positionen auch auf unserer Webseite.

Die Kindergrundsicherung und die Reform des Elterngeldes gehören zu den größten sozialpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen und sind aktuell (Juli 2023) Gegenstand einer längst überfälligen Debatte zu Fragen sozialer Gerechtigkeit. Wer wird durch sozialpolitische Maßnahmen in Deutschland unterstützt, Kinder zu bekommen, wessen Kinder leben in Armut?

Unter den Bedingungen eines Sparhaushaltes, an dem trotz multipler Krisen festgehalten wird, können die angekündigten Reformen nur schwerlich so ausgestaltet werden, dass sie tatsächlich ökonomische und Geschlechterungerechtigkeit bekämpfen. Das vorliegende Policy Paper will jenseits dessen, was realpolitisch aktuell möglich scheint, den Status quo und die geplanten Schritte aufzeigen – und daraus konkrete politische Empfehlungen für eine gerechtere Familienpolitik ableiten.

Mehr zum Kindergeld hier: Der Mehraufwand von Familien – Kompensation und Fehlanreize der deutschen Familienpolitik

Eine Einordnung des Elterngeldes hier: Elterngeld: Fehlanreiz zur Verschiebung des Kinderwunsches – Die Lohnersatzleistung in der Kritik

Hier können Sie das Papier herunterladen.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2023

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Vorstellung des 2. Gesamtberichts des Beirats weisen die Familienorganisationen auf das große Engagement der Familien bei der Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen hin.

In ihrer Stellungnahme betonen sie die hohe Bedeutung einer Einführung der im Bericht vorgeschlagenen 36-monatigen Familienpflegezeit mit einem angemessenen monetären Ausgleich sowie den weiteren Ausbau der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen. Beides seien Voraussetzungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wären ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der pflegerischen Leistungen von Familien.

„Die Pflege in der Familie ist für viele Familien eine Frage der Solidarität und wird gern und freiwillig übernommen. Aber sie ist häufig sehr zeitaufwändig und körperlich und psychisch belastend. Sind die Pflegenden erwerbstätig, führt dies zwangsläufig zu Konflikten mit der Erwerbsarbeit“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest und betont, dass die bisherigen Regelungen dafür ihre Ziele verfehlen:

„Bislang gibt es mit der Pflegezeit und Familienpflegezeit nur unzureichende Möglichkeiten. Insbesondere das zinslose Darlehen zeigt keine ausreichenden Entlastungseffekte, ist nicht praktikabel und wird daher kaum in Anspruch genommen. Eine sozial ausgestaltete, finanziell unterfütterte Familienpflegezeit ist daher der richtige Weg.“

Die Verbände betonen, dass selbst die Einführung einer 36-monatigen Familienpflegezeit mit einem angemessenen monetären Ausgleich für die erforderliche Entlastung nur einen Teil beitrage. Daneben brauche es auch den Ausbau und die Verbesserung der professionellen pflegerischen Versorgungsstrukturen zur Entlastung der Familien.

Die Familienorganisationen weisen darauf hin, dass ca. 84 % der knapp fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland in häuslicher Umgebung leben. Über die Hälfte (2,55 Millionen) wird ausschließlich informell durch Angehörige gepflegt, wovon die meisten Frauen sind. Weitere 1,05 Millionen Pflegebedürftige werden in ihren Haushalten vollständig oder teilweise durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Auch bei den Pflegebedürftigen, die professionelle Unterstützung erhalten, leisten die Familien einen großen Beitrag zur Pflege ihrer Angehörigen.

Die Hauptpflegepersonen reduzieren häufig ihre Arbeitszeit oder scheiden ganz aus dem Erwerbsverhältnis aus. Die direkten und indirekten Kosten für diesen Umgang mit ihrem Vereinbarkeitsproblem sind allerdings enorm hoch. In der Folge sinken die Familieneinkommen und die pflegenden Angehörigen müssen langfristig mit niedrigeren Löhnen (bei einem eventuellen Wiedereinstieg in den Beruf) und niedrigeren Rentenbezügen rechnen.

„Die Politik erhält mit dem aktuellen Bericht eine Blaupause, die von der Bundesregierung nur aufgegriffen werden muss. Dies ist nicht nur aus Sicht der Familien notwendig, sondern auch eine gesellschaftliche Investition: Angesichts der demografischen Entwicklung und dem Fachkräftemangel würde das Pflegesystem ohne die weitgehende Übernahme der häuslichen Pflege zusammenbrechen. Aber auch der Ausstieg der pflegenden Angehörigen aus dem Beruf hätte weitreichende negative Folgen. Beides ergäbe eine ungeheure Belastung für den Staat und die Wirtschaft“, betont Sven Iversen, AGF-Geschäftsführer.

In ihrer Stellungnahme geht die AGF auf diverse Aspekte des 2. Gesamtberichts des Beirats ein. Sie finden die Stellungnahme auf der Website: https://ag-familie.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.07.2023

Die in der AGF zusammengeschlossenen Familienverbände begrüßen, dass Deutschland heute, obwohl als einer der letzten EU-Staaten, seinen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der EU Kindergarantie verabschiedet hat. Gleichzeitig kritisieren die Verbände das Fehlen einer umfassenden und zukunftsorientierten Gesamtstrategie, die über den zeitlichen Horizont einer Legislaturperiode hinausgeht. Sie fordern neue substanzielle Anstöße für die Armutsbekämpfung und die Verbesserung der Teilhabechancen von benachteiligten Kindern statt einer Aufzählung bereits vorhandener oder im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen.

„Der Nationale Aktionsplan reproduziert die Probleme der aktuellen ‚Verwaltung der Armut‘ von Familien, der es an einem ganzheitlichen Blick auf die Kinderarmut fehlt. Statt alle Maßnahmen und Projekte, die auch nur annähernd etwas mit Familien und Kindern zu tun haben, kommentarlos nebeneinander aufzulisten, müssten infrastrukturelle und monetäre Maßnahmen über die verschiedenen (Zuständigkeits-)Ebenen hinweg zu einer umfassenden Gesamtstrategie verknüpft werden. Die Perspektive muss dabei über eine Legislaturperiode hinaus weisen.“ stellt Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) fest.

Unbefriedigend ist für die Familienverbände, dass der Entwurf des Nationalen Aktionsplans nur sehr reduziert dem Charakter eines politischen Aktionsplans gerecht wird. Sie vermissen außerdem konkrete Hinweise zur Entwicklung eines Monitoring-Instrumentes zur Messung der Fortschritte bei der Armutsbekämpfung und Teilhabeförderung für arme und armutsbedrohte Kinder und Jugendliche. Es müssten unbedingt mehr operationalisierbare messbare Zielformulierungen und Instrumente zur Erfolgsmessung der politischen Maßnahmen ergänzt werden. […]

Zur vollständigen PM

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2023

Das ZFF ist eine von 55 Organisationen, die den gemeinsamen Appell „Nein zur ‚Instrumentalisierung‘ durch die Hintertür. Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen“ unterschrieben haben. An den EU-Außengrenzen herrscht eine Krise der Menschlichkeit und eine Krise der Menschenrechte. Wir fordern die Bundesregierung dringend auf, dem ein Ende zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.07.2023

Die Familienorganisationen sind entsetzt über die Pläne der Koalition, die Familien stärker zu belasten, indem sie Einschränkungen beim Elterngeld und weiteren familienunterstützenden Leistungen umsetzen will.

„Dies ist ein ganz schlechtes Signal an die Familien und gerade auch an die Paare, die planen, eine Familie zu gründen“, so Dr. Klaus Zeh, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und erläutert: “eigentlich bräuchte es beim Elterngeld weitere Verbesserungen statt Verschlechterungen, denn das Elterngeld ist seit seiner Einführung nicht erhöht worden – weder für die unteren noch für die mittleren Einkommensgruppen.“
Die Verbände betonen, dass es sich beim Elterngeld um eine etablierte Leistung handelt, die viele Familien erreicht, die Umsetzung des Kinderwunsches unterstützt und Eltern mit kleinen Kindern deutlich entlastet. Eine Absenkung der Einkommensobergrenze von 500.000 Euro auf 300.000 je Paar erfolgte bereits 2021. Dies sei hart aber verschmerzbar gewesen, weil davon stark überdurchschnittlich verdienende Paare betroffen worden seien. Eine Absenkung auf 150.000 Euro, die derzeit im Gespräch ist, träfe jedoch Eltern, für die das Elterngeld eine große Bedeutung hat. […]

Zur vollständigen PM

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.07.2023

Morgen wird vom Kabinett die Haushaltsaufstellung 2024 und der Finanzplan des Bundes bis 2027 beschlossen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Kurzsichtigkeit, mit der Bundesfinanzminister Lindner den Bundeshaushalt plant, spricht Bände: Er erweckt den Eindruck, dass ihm sämtliche Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wie die Kindergrundsicherung egal sind. Kinder sowie Familien sind für ihn scheinbar irrelevant. Den Vorschlag Eltern den Anspruch auf Elterngeld zu versagen, wenn sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 150.000 Euro als Paar zur Verfügung haben statt bisher 300.000 Euro, sorgt für Frust und löst das Gefühl einer ungerechten Behandlung aus. Dem gegenüber steht das im Bundeshaushalt erklärte Ziel, 71 Milliarden Euro in die Aufrüstung der Bundeswehr zu investieren. Es kann doch nicht die Botschaft an die Bevölkerung sein, dass der Bundesregierung das NATO-Ziel für Rüstungsausgaben wichtiger ist als die Zukunft der Gesellschaft – der Kinder und Familien? Das sind die falschen Prioritäten!

Es wäre der Auftrag des Bundesfinanzministers gewesen, dafür zu sorgen, dass für die vielen wichtigen sozial- und familienpolitischen Projekte, die die Bundesregierung zu Beginn ihrer Legislaturperiode angekündigt hat, ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Stattdessen sah er es letztes Jahr als existenziell an, mit dem Inflationsausgleichsgesetz gießkannenmäßig sehr hoch verdienende Haushalte zu entlasten. Er versäumte es zudem, die Übergewinnsteuer so zu konzipieren, dass damit erfolgreich die extremen Krisengewinne der Öl-, Lebensmittel- sowie Rüstungsindustrie abgeschöpft werden. Statt die staatlichen Einnahmen zu erhöhen, wird jetzt der Rotstift bei den Falschen angesetzt.

Das ZFF erwartet, dass mit der angekündigten Kindergrundsicherung auch die angemessene Neuberechnung des kindlichen Existenzminiums angepackt wird, die für eine erhebliche Verbesserung aller Kinder in Armut sorgt. Der dafür vorgesehene Platzhalter von 2 Mrd. Euro lässt Böses vermuten. Anstatt zulasten der Mittelschicht und auf dem Rücken von Gering-Verdienenden den Haushalt zu konsolidieren, sollte die Bundesregierung dringend Instrumente der Umverteilung von oben nach unten schaffen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.07.2023

Anlässlich des Jahrestages des Stonewall-Aufstandes am 28. Juni 1969 spricht sich das Zukunftsforum Familie für ein Selbstbestimmungsgesetz aus, das das derzeit bestehende diskriminierende Transsexuellen-Gesetz (TSG) ersetzen soll. In einer Stellungnahme begrüßt es den aktuellen Referent*innenentwurf von BMFSFJ und BMJ, fordert aber gleichzeitig Nachbesserungen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Selbstbestimmung ist ein Grundrecht, das uns allen zustehen muss. Wir begrüßen ausdrücklich, dass durch das Selbstbestimmungsgesetz alle Menschen das Recht bekommen, ohne Gerichtsverfahren und Zwangsbegutachtung den Geschlechtseintrag zu wählen, der ihrer tatsächlichen Identität entspricht. Wir können nicht hinnehmen, dass dieser einfache Grundsatz dafür genutzt wird, trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen anzugreifen, sie als potentielle Gewalttäter zu denunzieren und Hass gegen sie zu verbreiten. Wir stehen solidarisch an ihrer Seite und wehren uns gemeinsam gegen diese Angriffe und Vorurteile.“

Insbesondere trans* Jugendliche leiden unter Diskriminierung in Schule und Familie, mit schweren Folgen für ihre psychische Gesundheit. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren haben die Wahl, frei ihre Religion zu wählen. Wir sind der Meinung, dass sie auch das Recht haben müssen, ohne die Zustimmung ihrer Eltern ihren Geschlechtseintrag zu ändern.  Anders als die mediale Debatte vermuten lässt, enthält das SBGG keinerlei Regelungen zu medizinischen Maßnahmen.

Britta Altenkamp fordert außerdem: „Die kostenlosen Beratungsangebote für die gesamte Familie müssen gestärkt werden. Wenn ein Familienmitglied seinen Geschlechtseintrag ändert, sollen sowohl Eltern als auch Kindern vorurteilsfreie Informationen sowie empathische Begleitung zur Verfügung stehen.“

Hier geht es weiter zur Stellungnahme.

Info: Beim Stonewall-Aufstand im Jahr 1969 wehrten sich queere Menschen in New York gegen Polizeischikanen und Diskriminierung, darunter vor allem trans* Menschen und People of Color. Auslöser war eine Razzia in der Szenekneipe „Stonewall Inn“ in der Christopher Street. Diese Ereignisse gelten als der Anfangspunkt der heutigen queeren Bewegung. Der jährlich im Juni stattfindende Pride Month erinnert an dieses Datum und ist Anlass für queere Menschen und ihre Verbündeten für sich und für ihre Belange auf die Straße zu gehen, Öffentlichkeit herzustellen und ihre Forderungen zu erheben.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 28.06.2023

30 Verbände und Initiativen fordern von der Bundesregierung, in ihrer Ernährungsstrategie wirkungsvolle Maßnahmen für eine gerechte und ökologische Grundversorgung mit nachhaltig produzierten Nahrungsmitteln vorzusehen. Die Politik muss entsprechende Angebote fördern und die Ernährungsumgebung der Menschen so gestalten, dass das Recht auf angemessene Nahrung global wie hierzulande gewährleistet werden kann.

Anlässlich der internationalen Konferenz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „Politik gegen Hunger“ warnen die Organisationen vor den hohen individuellen und volkswirtschaftlichen Kosten des aktuellen Agrar- und Ernährungssystems. Falsche Anreize und Rahmenbedingungen im Ernährungssystem der Industrie- und Schwellenländer führen zu einem ungleichen Zugang zu Nahrung und verstärken so Hunger, Fehl- und Mangelernährung – global wie auch hierzulande. Insbesondere der zu hohe Konsum tierischer Lebensmittel in Ländern wie Deutschland trägt maßgeblich dazu bei und hat zudem gravierende negative Auswirkung für die planetare Gesundheit. Einen nachhaltigen Speiseplan für Mensch und Erde haben Wissenschaftler*innen im Rahmen der Planetary Health Diet entwickelt [1].

Von der Bundesregierung fordern die Organisationen, Armut und Hunger zu beenden und eine Ernährungspolitik umzusetzen, die auf vollwertiges Essen aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln setzt und dafür den öffentlichen Rahmen, das Angebot und die entsprechenden Teilhabebedingungen schafft. Die Ernährungsstrategie der Bundesregierung, die derzeit unter Federführung des BMEL erarbeitet wird, muss sicherstellen, dass alle Menschen Zugang zu mindestens einer vollwertigen, warmen Mahlzeit pro Tag erhalten. Dafür müssen die staatlichen Voraussetzungen in der Grundsicherung und Daseinsvorsorge, in der Gemeinschaftsverpflegung, in der Ernährungsumgebung vor Ort und bei finanziellen Anreizen und Preisgestaltung von Lebensmitteln geschaffen werden.

Das Forderungspapier zur Ernährungsstrategie schließt sich vorangegangenen Gutachten [2] des wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz an. Das Bündnis richtet folgende fünf Forderungen an die Bundesregierung: 

  1. Eine warme Mahlzeit pro Tag aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln allen Menschen zugänglich machen
  2. Eine Grundsicherung, die eine gesunde, ökologische Ernährung ermöglicht
  3. Vollwertiges Essen aus ökologisch erzeugten, gesunden Nahrungsmitteln in allen öffentlich finanzierten Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung
  4. Gesunde, ökologische Ernährung erlebbar machen
  5. Steuerfreiheit für pflanzliche Lebensmittel dient dem Klimaschutz

Zum Forderungspapier

Informationen

[1]      Wissenschaftler:innen unterschiedlichster Disziplinen – darunter Klimaforscher:innen und Ernährungswissenschaftler:innen – empfehlen eine „Planetary Health Diet“. Dieser Speiseplan orientiert sich am individuellen Kalorienbedarf und den Maßgaben einer ausgewogenen Ernährung sowie an Prognosen für das globale Bevölkerungswachstum. Quelle: https://www.pik-potsdam.de/de/aktuelles/nachrichten/lancet-report-gesun…– auf-einem-gesunden-planeten-anders-essen-und-anders-produzieren und https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/lebensmittel/die-planetary-health-diet- speiseplan-der-zukunft-76609

[2]      WBAE – Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL (2020): Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten. Gutachten, Berlin: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/Beiraete/agrarpolitik/wbae- gutachten-nachhaltige-ernaehrung.html und WBAE 2023: Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen. https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/032- wbae-ernaehrungsarmut-pandemie.html

Quelle: Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.06.2023

SCHWERPUNKT: Kritik am Haushaltsentwurf 2024

Bundeskabinett beschließt Etat des Bundesfamilienministeriums für 2024

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Regierungshaushalts 2024 beschlossen. Der Entwurf für den Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sieht für 2024 Ausgaben in Höhe von 13,35 Mrd. Euro vor. Im Vergleich zu 2023 sinkt der Ansatz um 218 Mio. Euro. 

Bundesministerin Lisa Paus:  „Wir stehen in der Verantwortung, für das kommende Jahr einen Haushaltsentwurf vorzulegen, der den besonderen Herausforderungen dieser Zeit Rechnung trägt. Das Bundesfamilienministerium leistet dazu seinen Beitrag. Auch für uns gelten strikte Sparvorgaben, beim Elterngeld, aber auch bei unseren Förderprogrammen. Die Spielräume verengen sich, allerdings können wir auch im kommenden Jahr wichtige Zukunftsaufgaben finanzieren. Das ist mir besonders wichtig, denn wir wollen die Menschen unterstützen, die sich für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und eine lebendige Demokratie einsetzen.“

Wichtige Posten im Haushalt 2024 des BMFSFJ:

Kindergrundsicherung: In 2024 wird dieses wichtige sozialpolitische Reformvorhaben der Bundesregierung vorbereitet. Die Kindergrundsicherung wird durch eine moderne, digitale Verwaltung mehr Kinder erreichen als heute. Und es wird sich um eine wirksame Leistung handeln, die armutsbedrohte Kinder und ihre Familien tatsächlich unterstützt und Leistungsverbesserungen enthält. Für die Vorbereitung der Kindergrundsicherung werden im Haushaltsjahr 2024 100 Mio. € zur Verfügung gestellt. 

Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus: Damit die Projekte zur Stärkung der Demokratie ihre wichtige Arbeit weiterführen können, wird es keine Kürzungen geben. Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ stellt das BMFSFJ erneut Mittel in Höhe von 200 Mio. € zur Verfügung und schreibt damit den Ansatz des Vorjahres fort. Auch für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2024 Mittel eingeplant. 

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen: Für das Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stehen 2024 unverändert 30 Mio. € für den Bau, die Sanierung und den Umbau von Frauenhäusern und Beratungsstellen zur Verfügung. Damit stellt das BMFSFJ sicher, dass alle bis zum derzeitigen Programmende (31.12.2024) bewilligbaren Vorhaben bewilligt werden können. Bundesfrauenministerin Lisa Paus hatte bereits für das Jahr 2023 die vom Bundestag als Haushaltsgesetzgeber vorgenommene Absenkung des Titels um 10 Mio. € aus dem eigenen Haushalt ausgeglichen. Auch der Fördertitel für Träger und Projekte zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt bleibt nahezu unverändert bestehen.

Teilhabe alter Menschen stärken: Trotz angespannter Haushaltslage wird das BMFSFJ die Maßnahmen für Seniorenpolitik gegenüber dem Soll 2023 (16,87 Mio. €) auf 17,36 Mio. € erhöhen. 

Das Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit: Das Programm stellt Kinder und Jugendliche in den Mittelpunkt und gibt ihnen Raum für Teilhabe und Engagement. Mit den Mitteln aus dem Zukunftspaket werden in 2023 Projekte für und von Jugendlichen finanziert und die Beteiligungsmöglichkeiten und -Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen gestärkt. Junge Menschen werden auch weiterhin Projekte beantragen können, das BMFSFJ führt die Förderung mit 5 Mio. € auch in 2024 fort.

Mental Health Coaches: Zum Herbst starten die ebenfalls aus diesem Programm finanzierten Mental Health Coaches und unterstützen an über 100 Schulen Kinder und Jugendliche aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans. 

Jugendwerke: Der Bund stellt für die bestehenden Jugendwerke im nächsten Jahr insgesamt 24,5 Mio. € und damit die gleichen Mittel wie 2023 bereit. Damit kann die Finanzierung des Deutsch-Polnischen, des Deutsch-Französischen und des Deutsch-Griechischen Jugendwerks auf dem gleichen Niveau fortgesetzt werden. Auch eine Anschubfinanzierung für das neu zu gründende Deutsch-Israelische Jugendwerk bleibt möglich. 

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung: Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Mio. € jährlich) sowie der Bundesstiftung Gleichstellung (5 Mio. € jährlich) ist trotz Sparvorgaben dauerhaft gesichert. 

Elterngeld: Strukturelle Einschnitte wurden dem BMFSFJ beim Elterngeld auferlegt. Aufgrund der Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen werden die steigenden Ausgaben für das Elterngeld durch eine Gesetzesänderung gebremst. Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart kann die Leistung nicht an die Kaufpreisentwicklung angepasst werden. Im Haushaltsentwurf für 2024 sinkt der Ansatz für das Elterngeld gegenüber 2023 um 290 Mio. € auf 7.990 Mio. € ab. Dem BMFSFJ ist es gelungen, eine Kürzung der Auszahlungsbeträge für die Eltern zu verhindern. Um die Vorgaben zu erfüllen, wird die Zahl der Anspruchsberechtigten verringert, indem die jährliche Einkommensobergrenze beim Elterngeld von derzeit 300.000 € auf 150.000 € zu versteuerndes Einkommen herabgesetzt wird. Auf die negativen gleichstellungspolitischen Wirkungen hat das BMFSFJ wiederholt hingewiesen.

Darüber hinaus hat das BMFSFJ als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung Kürzungen bei den freiwilligen Ausgaben vorgenommen:

Freiwilligendienste: Der im Sommer/Herbst 2023 startende Jahrgang bei Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligem Sozialen und Freiwilligem Ökologischen Jahr und Internationalem Jugendfreiwilligendienst kann aber im vollen Umfang bis zum regulären Ablauf im Sommer 2024 finanziert werden. Für einen Ausbau der Freiwilligendienste stehen allerdings keine Mittel zur Verfügung. Der Großteil der jetzigen Etatabsenkungen in den Freiwilligendiensten geht auf die Finanzplanung der vorherigen Regierung zurück. Mit den Sparvorgaben kommt nun eine weitere Absenkung auf die Finanzplanung 2025 hinzu. Das BMFSFJ wird deshalb mit den zentralen Akteuren Gespräche führen, wie der Übergang bestmöglich gestaltet werden kann.

Mehrgenerationenhäuser: Für 2024 stehen 21,75 Mio. € zur Verfügung. Damit wird die Förderung für jedes Mehrgenerationenhaus von 40.000 auf 38.000 €/Jahr abgesenkt. Diese Kürzung ist schmerzhaft, das grundsätzliche Festhalten an der Förderung macht aber deutlich, dass das BMFSFJ zur Arbeit der Mehrgenerationenhäuser steht und diese unterstützt.

Gleichstellung: Die Sparauflage für den Gleichstellungstitel macht eine Konzentration auf die gleichstellungspolitischen Schwerpunktthemen der Koalition erforderlich: Schutz vor Gewalt, Menschenhandel und Sexismus sowie ökonomische Gleichstellung, partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und Überwindung der Entgeltungleichheit. Die nachträgliche Kürzung laufender Vorhaben konnte vermieden werden.

Weitere Kürzungen sind dem Einzelplan 17 zu entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.07.2023

Partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird leiden

Nach den Plänen der Ampel sollen künftig nur noch Paare mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro Anspruch auf Elterngeld haben. Dazu erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär:

„Eine Bundesfamilienministerin, die beim Elterngeld kürzt, ist gegen Kinder. Ausgerechnet bei einer der wichtigsten familienpolitischen Errungenschaften aus der Regierungszeit der Union den Rotstift des Finanzministers anzusetzen, ist ein frauenpolitischer Offenbarungseid. Denn es trifft vor allem die gut ausgebildeten und hart arbeitenden jungen Frauen, die nun wieder ihrem Mann gegenüber die Hand aufhalten müssten, wenn sie durch ein Baby nicht in Existenznot katapultiert werden wollen. Die Grünen drehen das Rad zurück in gleichstellungspolitische Finsternis.

Wir müssen junge erwerbstätige Familien in ihrem Kinderwunsch unterstützen, statt sie zu schwächen. Frau Paus sendet ein fatales Signal an all die potenziell jungen Mütter und Väter, die zwar arbeiten, aber weit entfernt von reich sind. Sie steuert die Entscheidung für oder gegen eine Familiengründung, indem sie sie für tausende Frauen zu einer Sache des Geldes macht. Und das, wo die Rahmenbedingungen ohnehin sehr schwierig sind mit hunderttausenden fehlenden Kita-Plätzen, im Zeichen von Fachkräftemangel und einer überalternden Gesellschaft.

Frau Paus vergisst, dass gerade die arbeitende Mittelschicht mit ihren Steuern unseren Sozialstaat trägt. Für die ist diese Politik ein Schlag ins Gesicht. Die Elterngeld-Streichung wäre eine katastrophale Entwicklung gegen die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie und gegen die Chancengerechtigkeit von Männern und Frauen.

Wird das so beschlossen, ist klar, dass sich viele, die mit Hilfe des Elterngeldes das erste Jahr nach der Geburt finanziell überbrücken müssen, in dem es kaum Kitaplätze gibt und eine private Kinderbetreuung sehr teuer ist, gegen Kinder entscheiden werden.

Es ist ein Armutszeugnis für Deutschland, wenn es wir es den Menschen, die Kinder bekommen wollen, finanziell schwerer machen, statt sie zu entlasten. Dieser wichtige Baustein darf nicht wegfallen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 04.07.2023

„Wir lehnen jegliche Kürzungen im Elterngeld ab! Seit Jahren fordern wir eine Dynamisierung des Elterngeldes, die mindestens den Inflationsausgleich abdeckt. Eine regelmäßige und automatische Anpassung der Elterngeldbeträge an die Entwicklungen des allgemeinen Verbraucherindexes würde die Entwicklung der steigenden Lebenskosten abfedern“, erklärt Gökay Akbulut, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zu der aktuellen Debatte über die geplanten Kürzungen im Elterngeld. Akbulut weiter:

„Wir wollen verhindern, dass Familien in die Armut abrutschen, wenn sie in die Elternzeit gehen. Das aktuelle Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro ist viel zu gering. Durch eine Dynamisierung des Elterngeldes würde dieser Betrag zumindest auf 402 Euro ansteigen. Außerdem fordern wir, dass das Mindestelterngeld nicht mehr auf Transferleistungen angerechnet wird.

Gleichzeitig fordern wir, dass die Partnerschaftlichkeit und Gleichstellung verbessert wird. Daher fordern wir, dass beide Elternteile jeweils 12 Monate Elternzeit erhalten, die nicht übertragbar sind. Das Elterngeld sollte einen Beitrag zu einer Familienpolitik jenseits der alten Rollenverteilung leisten. Es sollte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und mit den Vätermonaten einen Anreiz für Väter setzen, sich stärker an der Erziehungsarbeit zu beteiligen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 10.07.2023

„SPD, Grüne und FDP setzen weiter auf Aufrüstung der Bundeswehr. Den Kampf gegen Kinderarmut haben sie aufgegeben“, kommentiert Gesine Lötzsch, stellvertretende Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes 2024 und den Finanzplan 2023 bis 2027. Lötzsch weiter:

„Die Bundesregierung ist stolz darauf, dass sie im nächsten Jahr 71 Milliarden Euro für die Aufrüstung der Bundeswehr eingeplant hat. Schon jetzt ist klar, dass damit unsere Sicherheit nicht erhöht wird, sondern nur mit Sicherheit die Gewinne der Rüstungskonzerne steigen werden. Rheinmetall und die anderen Rüstungskonzerne rufen absurde Traumpreise auf und die Bundesregierung ist bereit, ungeprüft jeden Preis zu zahlen.

Zur Finanzierung der Aufrüstung der Bundeswehr soll bei Kindern, Bildung, Gesundheit, Rente und humanitärer Hilfe der Rotstift angesetzt werden. All diese Kürzungen sind unsozial und nicht nötig. Die Bundesregierung muss nur die Gewinner der Krisen zur Kasse bitten. Die Extragewinne von Aldi, Lidl und Rheinmetall müssen gerecht besteuert werden. Doch das lehnt diese Regierung kategorisch ab. Da zeigt sich wieder, dass diese Regierung vor allem große Vermögen schützen will und nicht die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die unter den Krisen leiden.

Mit dem Haushaltsentwurf 2024 spaltet die Ampel weiter unsere Gesellschaft. Die Linksfraktion ist die einzige Fraktion im Bundestag, die die rasante Aufrüstung der Bundeswehr ablehnt. Uns ist auch der Zusammenhalt der Gesellschaft wichtiger als die bürokratische Einhaltung der Schuldenbremse.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 04.07.2023

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant für 2024 einen Sparhaushalt. Beim Bundesfamilienministerium werden Kürzungen das Elterngeld treffen. Doch anders als erwartet liegt der Skandal beim Elterngeld in den unteren Einkommensschichten.

Gegenwärtige Pläne zu Haushaltseinsparungen könnten zur Folge haben, dass die Einkommenshöchstgrenzen für den Bezug des Elterngeldes von 300.000 Euro pro Jahr (bei Alleinerziehenden 250.000 Euro) auf 150.000 Euro zu versteuernden Jahreseinkommens bei Paaren gesenkt werden. Bereits 2021 wurde die Höchsteinkommensgrenze von 500.000 auf 300.000 Euro gesenkt. Die geplante Kürzung wird gerade diejenigen Familien treffen, die bereits eine hohe Steuerquote haben. Das Elterngeld verpasst es – bei den Höchsteinkommen und bei den unteren Einkommensschichten – Paaren mehr Mut zu mehr Kindern zu machen. Eine Elterngeldreform ist allein bei der Anhebung des Mindestbetrages mehr als überfällig.

„Von 150.000 Euro Jahresverdienst können Familien von Pflegerinnen oder Schulsozialarbeitern nur träumen“, sagt Franziska Schmidt, Vizepräsidentin des Deutschen Familienverbandes. „Eine Kürzung einer Lohnersatzleistung will niemand leichtfertig hinnehmen. Darüber muss dringend diskutiert werden. Der eigentliche Skandal liegt beim Elterngeld jedoch beim Versäumnis, dass der Basis-Elterngeldbetrag seit fast 40 Jahren nicht angehoben worden ist.“

„Die fehlende Inflationsanpassung hat beim Elterngeld seit 1986 zur Folge, dass der Mindestbetrag heute nur noch eine Kaufkraft von 150 Euro hat. Es gibt keine andere familienpolitische Leistung auf Bundesebene, deren Erhöhung länger ignoriert worden ist“, so Schmidt. „Der Kaufkraftverlust des Elterngeldes trifft vor allem arme, alleinerziehende und kinderreiche Familien, die typischerweise nicht aus einer gut bezahlten Erwerbstätigkeit in den Elterngeldbezug gehen. Der große familienpolitische Skandal ist die seit 40 Jahren anhaltende Unsichtbarkeit einkommensschwacher Familien beim Elterngeld.“

1986 wurde das Erziehungsgeld als Ausgleichsleistung für einen Elternteil ausgezahlt, der das gemeinsame Kind vorwiegend erzogen hatte. Die Höhe betrug bei Einführung 600 DM. 2007 wurde das Erziehungsgeld in Folge einer Reform durch das Elterngeld ersetzt. Nun erhielten Eltern, die vor der Geburt des Kindes arbeitssuchend oder ohne Einkommen waren, einen Mindestbetrag von 300 Euro, den gegenwärtig etwa ¼ aller Mütter beziehen. Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums ist die Aufgabe des Elterngeldes die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Familien. Der Basisbetrag des Elterngeldes (300 Euro; 150 Euro kaufkraftbereinigt) liegt jedoch weit unter dem Bürgergeld für Alleinstehende (502 Euro).

Der Deutsche Familienverband fordert die inflationsbereinigte Anhebung des Mindestbetrages des Elterngeldes auf 600 Euro.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.07.2023

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 und die weiteren Planungen für 2025 fallen für die Freiwilligendienste dramatisch aus. Nach den Plänen der Bundesregierung soll die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) um insgesamt 78 Millionen Euro in 2024 und um weitere 35 Millionen Euro in 2025 gekürzt werden. Die Diakonie Deutschland und die aej appellieren an die Bundestagsabgeordneten, den Haushalt im parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern. Bei Umsetzung der geplanten Kürzungen von insgesamt 113 Millionen Euro stünden viele Plätze in den Freiwilligendiensten vor dem Aus.

 

„Wenn tatsächlich 35 Prozent der Mittel gekürzt werden, bedeutet das für die Zukunft, dass die Freiwilligendienste nicht mehr in der gewohnten Form umgesetzt werden können. Die drohenden Kürzungen stellen die Träger und Einsatzstellen vor unlösbare Herausforderungen. Jede vierte Einsatzstelle würde wegfallen. Vielerorts können Freiwilligendienste in Zukunft nicht mehr angeboten werden“, sagt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

 

Die geplanten Kürzungen werden die Zahl der Plätze in den Freiwilligendiensten reduzieren, die Vielfalt der Einsatzstellen einschränken und die erreichbaren Zielgruppen verkleinern. Damit wird ein wichtiges Instrument zur Gewinnung junger Menschen für soziale Berufe und gesellschaftliches Engagement massiv beschnitten. „Gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fordern und gleichzeitig ein dafür wichtiges Instrument kaputt zu sparen, passt für uns politisch nicht zusammen“, erläutert aej-Generalsekretär Michael Peters.

 

Demokratiestärkung und Fachkräftegewinnung sind zentrale Themen in der aktuellen gesellschaftlichen Debatte. Die Freiwilligendienste leisten in beiden Bereichen einen wichtigen Beitrag: Bislang absolvieren insgesamt rund 100.000 Menschen pro Jahr einen Freiwilligendienst. Das sind mehr als zehn Prozent eines Jahrgangs der Schulabsolventinnen- und absolventen. Die Einsatzstellen und Trägerorganisationen bieten den Freiwilligen Orientierung und begleiten sie in ihrem Dienst.

 

Eine Kürzung der Freiwilligendienste lässt vor allem junge Menschen im Stich, da ihnen diese Orientierungsmöglichkeit genommen wird. Die Kürzungen stellen aber auch die sozialen Bereiche vor weitere Herausforderungen: Die Freiwilligen ermöglichen während ihres Dienstes zusätzliche Leistungen in den Einrichtungen, die künftig wegfallen werden. „Außerdem zeigen unsere Erfahrungen, dass rund zwei Drittel der Menschen nach ihrem Freiwilligendienst auch weiterhin dem sozialen Bereich verbunden bleiben. Eine Einschränkung der Freiwilligendienste als persönliche Erprobungszeit in sozialen Arbeitsfeldern wird den Fachkräftemangel weiter verschärfen“, so Diakonie-Sozialvorständin Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) vom 11.07.2023

Der heutige Kabinettsbeschluss zum Haushaltsentwurf für 2024 ist aus Sicht der Diakonie Deutschland keine nachhaltige Lösung für aktuelle soziale Krisen. Wichtige Projekte drohen auf der Strecke zu bleiben. Die Diakonie appelliert an die Bundestagsabgeordneten, den Haushalt im parlamentarischen Verfahren dringend nachzubessern.

 

Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „‚Mehr Fortschritt wagen‘ – das hat sich die Bundesregierung vorgenommen. Dieser Haushaltsentwurf der Ampel muss diesen Anspruch nun auch sozialpolitisch einlösen. Derzeit befürchten wir jedoch, dass fehlende Investitionen und die bisher bekannten Kürzungen im Sozial- und Gesundheitsbereich Armut und soziale Ausgrenzung verschärfen können. Die fehlende Finanzierung der Kindergrundsicherung und der Wegfall des Bundeszuschusses in der Pflege sind zwei Beispiele, die der Diakonie Sorgen bereiten. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten bleibt es von großer Bedeutung, in eine sozial ausgewogene Politik zu investieren. Dies ist nicht nur für die Menschen unerlässlich, die sich das tägliche Leben kaum mehr leisten können, sondern fördert auch das Vertrauen in die Demokratie.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.07.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich gegen die geplante Ausweitung des Leistungsausschlusses beim Elterngeld in Zusammenhang mit dem heute von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 aus und fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam bessere Lösungen zu finden. Die vorgeschlagene Regelung wirkt geschlechterdiskriminierend. Die Bundesregierung kann nach Überzeugung des djb mit gleichstellungsorientierten Reformschritten, zum Beispiel einem modernen Steuerrecht und einer Reform des Ehegattensplittings, bessere Lösungen finden.

„Die Sparziele sind zu kritisieren, wenn sie durch Maßnahmen, die geschlechtsdiskriminierend sind, erreicht werden sollen.“, kommentiert Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, die Berichterstattung zum aktuellen Diskussionsstand innerhalb der Bundesregierung. Wersig weiter: „Frauen übernehmen besonders häufig die schlecht abgesicherte Sorgearbeit. Hier ist der Staat besonders in der Pflicht, traditionelle Rollenbilder nicht zu verfestigen. Das Elterngeld setzt als bisher einzige staatliche Leistung Anreize dafür, dass sich Väter an der Sorgearbeit beteiligen. Das Elterngeld muss deshalb ungekürzt beibehalten und in seiner Ausgestaltung eher weiter verbessert werden.“

Derzeit besteht kein Anspruch auf Elterngeld, wenn das Kind mit beiden Eltern im Haushalt lebt und deren jährliches zu versteuernde Haushaltseinkommen zusammen mehr als 300.000 € beträgt. Diese Grenze soll nun auf 150.000 € halbiert werden.

Der djb kritisiert, dass die geplante Neuregelung eine Re-Traditionalisierung in den Familien befördern würde. Betroffene Frauen verlieren den Elterngeldanspruch und haben dann in der Elternzeit nach dem Mutterschutz kein eigenes Einkommen mehr. Wie in der Zeit vor der Einführung des Elterngeldes werden sie damit unmittelbar von ihren Partner*innen ökonomisch abhängig. Hinzu kommt, dass Anreize gesetzt werden könnten, in der Familienplanungsphase beruflich Zurückhaltung zu üben, um die Einkommenshöhen im Fall einer Schwangerschaft nicht zu erreichen. Mit der geplanten Regelung wird darüber hinaus der finanzielle Anreiz aufgegeben, dass gutverdienende Väter in Elternzeit gehen.

„Natürlich gehören Eltern mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 € pro Jahr zu einer gesellschaftlich privilegierten Gruppe. Dennoch darf nicht an der Gleichberechtigung von Männern und Frauen gespart werden – das verbietet die Verfassung. Verfassungskonforme Möglichkeiten zum Erreichen von Sparzielen gibt es genug, zum Beispiel die Abschaffung des Ehegattensplittings.“, betont Prof. Dr. Cara Röhner, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 05.07.2023

eaf zum Bundeshaushalt: Das zentrale sozialpolitische Reformvorhaben der Legislaturperiode scheint zu scheitern.

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) fordert die Bundesregierung auf, endlich ihr Zeitspiel aufzugeben und durch finanzielle Sicherheit im Bundeshaushalt eine armutssichere Kindergrundsicherung zu ermöglichen.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführerin der eaf, kritisiert, dass am Mittwoch ein Haushalt ohne fundierte Zahlen zu den Kosten der Kindergrundsicherung verabschiedet werden soll. „Es grenzt an Arbeitsverweigerung, keine ehrliche Summe für die Kindergrundsicherung in den Bundes­haushalt einzustellen. Der Platzhalter ‚2 Milliarden‘ wird voraussichtlich schon für die digitalisierte Inanspruchnahme aufgebraucht. Damit ist offensichtlich, dass eine signifikante Reduktion von Kinderarmut nicht erreicht werden kann. Es fehlt weiterhin eine realistische neu errechnete – höhere – Summe, die abbildet, was Kinder und Jugendliche wirklich brauchen.“

Eine auskömmliche Kindergrundsicherung ist nicht nur im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen dringend notwendig, sondern rechnet sich zusätzlich auch volkswirtschaftlich und ist damit eine Investition in die Zukunft der gesamten Gesellschaft: Dies belegt der aktuelle Policy Brief „Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten“ der Bertelsmann Stiftung. Die Bundesgeschäftsführerin weist noch einmal auf die Forderung der eaf hin, sich von der Orientierung am sozialrechtlichen Minimum zu verabschieden. Grundlage für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen und eine angemessene Teilhabe muss ein neu definierter „ausreichender Kindermindestbedarf“ sein. Das geht nur mit den entsprechenden finanziellen Mitteln.

Kraus erklärt: „Die Regierung spielt auf Zeit – Zeit, die von Armut betroffene Kinder und Jugend­liche nicht haben. Die Koalition hatte sich für ihre vier Regierungsjahre große Ziele gesetzt, wissend, dass es manchmal auch nur genau diese vier Jahre gibt, um die notwendigen Veränderungen anzustoßen. Ebenso verhält es sich bei Kindern und Jugendlichen: Vier Jahre sind eine lange Zeit, in der die richtigen – oder falschen – Weichen gestellt werden. Verschwenden wir sie nicht!“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 04.07.2023

„Doppelwumms gegen Eltern mit Kindern, Familien und Gleichstellung! Das Vorhaben der Ampel aus dem Koalitionsvertrag Gleichstellung innerhalb dieses Jahrzehnts zu erreichen scheint in weiter Ferne:

Vor dem Hintergrund der noch immer andauernden Endlosschleifen zur Ausgestaltung und Ausstattung der Kindergrundsicherung – das ursprünglich wichtigste sozialpolitische Vorhaben aus dem Ampelvertrag zur Chancengleichheit aller Kinder und um Kinderarmut konsequent die Stirn zu bieten – kommt der nächste Doppelwumms gegen Familien und Gleichstellung:

Zur Haushaltsberatung der heutigen Kabinettssitzung stehen u.a. Einschnitte beim BAföG an und die Streichung des Elterngeldes für besserverdienende Paare.

Die Verringerung der Einkommenshöhe für den Bezug des Elterngelds in 2021 von 500.000 auf 300.000 Euro je Paar haben wir als Verband mitgetragen, für die aktuelle angestrebte Herabsetzung der Einkommenshöhe auf 150.000 Euro je Paar haben wir allerdings kein Verständnis! Vor dem Hintergrund, dass das Elterngeld seit Einführung nicht erhöht wurde und es de facto daher inzwischen inflationsbedingt um ca. 35 % seit Einführung gekürzt ist, wie die mit über 66.000 Unterschriften sehr erfolgreiche Petition #ElterngeldHoch am Montag im Petitionsausschuss mit folgerichtigen Forderungen anschaulich darstellte, macht den Handlungsbedarf auch beim Elterngeld mehr als deutlich!

Das Elterngeld muss erhöht werden, anstelle über 60.000 Familien aus dem Elterngeldbezug auszuschließen, daher unterstützen wir nicht nur die Petition #ElterngeldHoch sondern auch die Petition #NeinZurElterngeld-Streichung!

Elterngeld ist zum einen ein wichtiger Hebel, Paare und Frauen zu ermutigen sich ihren Kinderwunsch tatsächlich zu erfüllen und zum anderen ist die faire Ausgestaltung des Elterngeldes nicht nur eine wichtige Lohnersatzleistung – sondern in den richtigen Höhen – auch ein Hebel, um mehr Väter für die Elternzeit und Elterngeldbezug zu gewinnen und somit ein wichtiger Beitrag zu Gleichstellung!

Wir brauchen endlich eine Kinderwillkommenskultur, ein Ende von Elterndiskriminierung und eine Abkehr der Kostendiskussion hin zur Investitionsentscheidung!

Jedes 5. Kind in Armut ist ebenso wenig hinnehmbar wie verpasste Selbstverwirklichungschancen durch die Bildungsmisere oder schlechte Bedingungen für Familiengründung als auch die UNvereinbarkeit von Beruf und Familie – weder für Kinder, berufstätige Eltern, Familien noch für unsere Volkswirtschaft!“ appelliert Cornelia Spachtholz, Vorstandsvorsitzende Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) den Weg frei zu machen für die notwendigen Investitionen für Kinder und Familien und führt weiter aus:

„Dass gespart werden muss, steht außer Frage, ebenso wie die Notwendigkeit nach Investitionen. Aber anstelle den Rotstift an der falschen Stelle anzusetzen, sollte über echte Umverteilung verhandelt werden: Die Abschaffung des Ehegattensplittings und die Umorganisation der zeitlich unbegrenzten und nicht an Betreuungs- oder Pflegeaufgaben gekoppelten beitragsfreien Mitversicherung in der Krankenkasse bieten soviel Einsparpotenzial, was an anderer Stelle dringend für Familiengründung, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als auch für Bildung und Armutsbekämpfung gebraucht wird – wichtige Aspekte zur Chancengerechtigkeit, Gleichstellung und Zukunftsfähigkeit unseres Landes!“

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 05.07.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerium legt Studie zu Stand und Bedarf in der Kindertagesbetreuung vor

Die Anzahl der in Kitas und Tagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren ist so hoch wie nie. Praktisch alle Kinder zwischen drei Jahren bis zum Schuleintritt besuchen eine Kita. Allerdings übersteigt der Bedarf weiterhin die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze. Das zeigt die aktuelle Ausgabe von „Kindertagesbetreuung Kompakt“, die das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) heute veröffentlicht. Die Ausgabe enthält Daten zum Ausbaustand und zum Betreuungsbedarf in der Kindertagesbetreuung im Jahr 2022.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Als Bundesfamilienministerin ist mir wichtig, dass Kinder bestmöglich gefördert und betreut werden, unabhängig von der Herkunft oder den finanziellen Möglichkeiten der Eltern. So schaffen wir mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit für die Kinder und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern. Fast jedes Kind von drei Jahren bis zum Schuleintritt besucht eine Kita und auch die Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen steigt – das ist eine starke Entwicklung. Wir unterstützen die Länder mit rund vier Milliarden Euro bei der Weiterentwicklung der Qualität und der Gewinnung von Fachkräften. Denn jeder Euro, den wir in die Kinderbetreuung und frühkindliche Bildung stecken, ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Situation in der Kindertagesbetreuung
Zum Stichtag 1. März 2022 besuchten bundesweit 2.651.611 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Das sind rund 39.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Betreuungsquote lag bei 92 Prozent. Damit besuchte fast jedes Kind in dieser Altersgruppe ein Betreuungsangebot. Bei den unter Dreijährigen lag die Betreuungsquote bei 35,5 Prozent. Im Vergleich zu 2006 hat sich die Betreuungsquote deutlich erhöht: Sie lag im Jahr 2006 bei 13,6 Prozent und ist bis 2022 um über 20 Prozentpunkte gestiegen. 

Präpandemisches Niveau wieder erreicht
Nachdem 2021 erstmals ein Rückgang verzeichnet wurde, stieg die Anzahl der betreuten Kinder innerhalb eines Jahres um knapp 4 Prozent. Der Anstieg an Kindern, die ein Angebot der Kindertagesbetreuung wahrnehmen, befindet sich dadurch wieder auf einem vergleichbaren Niveau wie in den Jahren zwischen 2014 und 2019, also vor der COVID-19-Pandemie. Der stetige Zuwachs der vergangenen Jahre setzt sich somit weiter fort. 

Seit Einführung des Rechtsanspruchs steigende Betreuungsquoten für unter Dreijährige
Der qualitative und quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung wurde in den letzten Jahren intensiv durch den Bund vorangetrieben. Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr zum 1. August 2013 steigen die Betreuungsquoten der unter Dreijährigen stetig. Lag diese in 2013 noch bei 29,3% stieg diese bis 2022 auf 35,5%. 

Kinderbetreuung weiter ausbauen 
Der Betreuungsbedarf übersteigt das Angebot an verfügbaren Betreuungsplätzen noch immer. Das trifft vor allem auf Kinder unter drei Jahren sowie Kinder im Grundschulalter zu. Bei Eltern von Kindern unter drei Jahren liegt die Differenz zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf bei 13,6 Prozentpunkten. Bezogen auf Kinder im Grundschulalter äußerten 73 Prozent der Eltern einen Betreuungsbedarf. Einen Hort- oder Ganztagsplatz besuchten hingegen nur 55 Prozent. Damit gibt es auch hier eine Lücke von 18 Prozentpunkten zwischen Betreuungsquote und Betreuungsbedarf. 

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026
Ab August 2026 werden zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Förderung haben. In den Folgejahren wird der Anspruch um jeweils eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Den erforderlichen Ganztagsausbau unterstützt der Bund mit Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die Infrastruktur. Auch an den laufenden Kosten wird sich der Bund beteiligen und damit die Länder dauerhaft unterstützen. Die Mittel wachsen ab 2026 jährlich an und erreichen ab 2030 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.

Mehr Fachkräfte in Kitas und Ganztag
Mit der Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag zielt der Bund auf die Gewinnung und Sicherung gut qualifizierter Fachkräfte. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, der Verbesserung der Betreuungsqualität und durch den 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen wird der Bedarf an pädagogischen Fachkräften in den kommenden Jahren weiter zunehmen. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund die Länder 2023 und 2024 mit insgesamt rund 4 Milliarden Euro. Das KiTa-Qualitätsgesetz legt dabei einen stärkeren Fokus auf die Handlungsfelder, die für die Weiterentwicklung der Qualität besonders wichtig sind, wie die Gewinnung von Fachkräften, die Stärkung der Kita-Leitungen oder die Qualifikation von Kindertagespflegepersonen. 

Weitere Informationen:
„Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2022. Ausgabe 08“ 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.07.2023

Bundesjugendministerin Lisa Paus informierte heute zur Mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Siebzig Prozent der Kinder und Jugendlichen sind im dritten Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie psychisch gestresst. Sie machen sich Sorgen und haben aufgrund der Vielzahl an Krisen erhebliche Zukunftsängste. Sie brauchen Gehör und Unterstützung. Dafür setzt sich das Bundesjugendministerium mit verschiedenen Maßnahmen ein, unter anderem der „Strategie gegen Einsamkeit“, dem „Bündnis für die junge Generation“ und der Unterstützung des Online-Beratungsangebotes der JugendNotmail.

Bundesjugendministerin Lisa Paus: „Die Pandemie wirkt bei Kindern und Jugendlichen noch lange nach. Schulschließungen und Kontaktbeschränkungen haben tiefe Spuren hinterlassen. Mehr junge Menschen als vor der Pandemie leiden an Depressionen, Angststörungen und Essstörungen. Bei etlichen ist die Mediennutzung regelrecht aus dem Ruder gelaufen. Als Bundesjugendministerium haben wir deshalb verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den jungen Menschen zur Seite zu stehen. Ich bin froh, dass wir starke Partner an unserer Seite haben wie im Bündnis für die Junge Generation oder mit der JugendNotmail. Eine ganz konkrete Maßnahme sind zudem die ‚Mental Health Coaches‘, die nach den Sommerferien starten werden. An über 100 Schulen erreichen wir damit mehrere zehntausend Schüler*innen. Jeder Euro, den wir jetzt in die mentale Gesundheit der jungen Generation investieren, ist gut investiertes Geld. Das zeigt ganz konkret die Studie zu den ökonomischen Folgekosten pandemiebedingter psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen.“

Bundesministerin Paus startete heute die App „Junoma“. Das Online-Beratungsangebot der JugendNotmail steht Kindern und Jugendlichen 24/7 als kostenloses, niedrigschwelliges und datensicheres Online-Beratungsangebot zur Verfügung.

Durch die drei typischen psychischen Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen, die im Zusammenhang mit der Pandemie stehen – Angststörungen, Depressionen und Essstörungen – sind erhebliche Folgekosten in der Zukunft zu erwarten. Je nach Szenario betragen diese rund 2,8 bis 5,6 Milliarden Euro pro Jahr. Das geht aus der „Studie zu ökonomischen Folgekosten pandemiebedingter psychischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen“ des Forschungskonsortiums der Universitäten Ulm und Hamburg hervor. Mehr Informationen unter: https://www.comcan.de/berichte/expertisen  

Das BMFSFJ unterstützt die Stärkung der Kinder und Jugendlichen mit einer Vielzahl an Maßnahmen wie dem Bündnis für die Junge Generation oder der Strategie gegen Einsamkeit.

Das Bündnis für die Junge Generation ist ein Zusammenschluss aus Fürsprecher*innen und Partner*innen in Politik und Gesellschaft, die die jungen Menschen mitdenken, ihnen Gehör schenken, sie einbeziehen und sich mit lauter Stimme hinter sie stellen – mit ihrem Einfluss und ihrer Reichweite.

Seit Juni 2022 erarbeitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend federführend eine Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit. Sie beinhaltet zahlreiche Maßnahmen, um Einsamkeit vorzubeugen und zu lindern. Derzeit befindet sich die Strategie in der Abstimmung mit den anderen Bundesministerien.

Nähere Informationen finden sie unter:

https://kompetenznetz-einsamkeit.de/

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/buendnis-fuer-die-junge-generation

https://jugendnotmail.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2023

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist es, bis zum Jahr 2030 benachteiligten Kindern und Jugendlichen Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum zu gewährleisten. Damit setzt Deutschland die im Jahr 2021 angenommene Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Garantie für Kinder um.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus:  „Wir wollen sicherstellen, dass alle jungen Menschen ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben führen können – unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern. Mit dem Nationalen Aktionsplan arbeiten wir daran, allen von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Kindern und Jugendlichen gerechte Chancen zu garantieren. Gemeinsam mit Ländern, Kommunen und der Zivilgesellschaft fokussieren wir uns auf die Bereiche Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum. Besonders wichtig ist es mir, mit den Kindern und Jugendlichen selbst ins Gespräch zu kommen – schließlich wissen sie am besten, was sie für ein gutes Aufwachsen brauchen. Daher werden wir sicherstellen, dass sie die Umsetzung des Aktionsplans eng begleiten können.“

Der Nationale Aktionsplan (NAP) umfasst rund 350 Maßnahmen des Bundes, der Länder, der Kommunen und von zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie politische Rahmensetzungen wie die Kindergrundsicherung. 

Im Jahr 2022 wurde ein umfassender Beteiligungsprozess zum Nationalen Aktionsplan gestartet, der im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans fortgesetzt wird. Die Steuerung des Umsetzungsprozesses übernimmt die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz, die von Lisa Paus zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin ernannt wurde. In dieser Funktion wird sie einen NAP-Ausschuss mit Vertreterinnen und Vertreterinnen aus Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft leiten, der die Umsetzung begleiten wird. Kinder und Jugendliche werden dabei beratend einbezogen.

Der Ratsempfehlung zur EU-Kindergarantie folgend wird die Bundesregierung der EU-Kommission ab 2024 alle zwei Jahre über die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Bericht erstatten.

Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan unter www.neue-chancen-fuer-kinder.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.07.2023

Am heutigen Freitag unterzeichnen Bundesfamilienministerin Lisa Paus, der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner und die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Katharina Günther-Wünsch im Roten Rathaus die Vereinbarung zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes im Land Berlin. Im Anschluss an die Unterzeichnung besuchen sie gemeinsam den Musikkindergarten Berlin.

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2023

Gemeinsame Erklärung der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister in Japan

Das zweitägige Treffen der G7-Gleichstellungsminister*innen im japanischen Nikko, an dem auch Bundesfrauenministerin Lisa Paus teilgenommen hat, ist gestern zu Ende gegangen. Im Fokus der Konferenz standen die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung der Geschlechter sowie die ökonomische Gleichstellung von Frauen. Auch die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, Prävention und Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Stärkung der Rechte von LGBTQIA+-Personen wurden diskutiert. Zum Abschluss verabschiedeten die Gleichstellungsministerinnen und -minister eine Gemeinsame Erklärung.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Wir, die G7-Gleichstellungsminister*innen, haben die wirtschaftliche Stärkung von Frauen erneut auf die Agenda unseres Treffens gesetzt. Obwohl wir in vielen Bereichen Fortschritte sehen, ist der Weg zur ökonomischen Gleichstellung der Geschlechter noch weit. Wir haben uns darauf verständigt, unsere Anstrengungen in diesem Bereich noch einmal zu erhöhen. Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie unterschiedlich die Lage für Männer und Frauen auf dem Arbeitsmarkt ist und wo wir ansetzen müssen. Wir wollen die wirtschaftliche Selbstbestimmung und Unabhängigkeit von Frauen nachhaltig fördern und krisenfest machen.“

Die wichtigsten Punkte der Gemeinsamen Erklärung:

Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung

Die G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister haben auf ihrem Treffen die Folgen der COVID-19-Pandemie für die Gleichstellung der Geschlechter und die Situation von Frauen und Mädchen in ihrer Vielfalt reflektiert. Frauen und insbesondere Mütter waren in allen G7-Ländern ungleich härter von den wirtschaftlichen Folgen von Corona betroffen. Die Pandemie und ihre Bekämpfung zählen zu den weltweit größten wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen seit Jahrzehnten.  

Wirtschaftliche Stärkung von Frauen

Die G7 Gleichstellungsministerinnen und -minister haben ihr Engagement für die nachhaltige ökonomische Gleichstellung und wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen bekräftigt. Die faire Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit, zu der neben Kinderbetreuung auch die Pflege von Angehörigen gehört, ist dazu eine wesentliche Voraussetzung. Die G7-Ministerinnen und -Minister wollen Frauen ermutigen, Führungs- und Entscheidungspositionen zu ergreifen und den rechtlichen Rahmen dazu stärken. Dabei wurden auch Ansätze wie Führen in Teilzeit diskutiert.

Neuauflage des G7 Dashboards on Gender Gaps

Unter der japanischen G7-Präsidentschaft wurde das im vergangenen Jahr auf dem G7-Gipfel in Schloss Elmau beschlossene „G7 Dashboard on Gender Gaps“ neu aufgelegt. Mit dem Dashboard hatten sich die G7-Staats- und Regierungschefs erstmals verpflichtet, Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter kontinuierlich zu überprüfen. So sollen Erfolge sichtbar und Handlungsbedarfe transparent dargestellt werden. Das Dashboard zeigt für Deutschland in vielen Bereichen tendenziell positive Entwicklungen. So ist der Frauenanteil in den Vorständen der größten öffentlich gelisteten Unternehmen im letzten Jahr gestiegen. Auch die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen sind etwas zurückgegangen.

Gleichstellung unter der japanischen G7-Präsidentschaft

Das Treffen der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister bildete den Höhepunkt der gleichstellungspolitischen Agenda der japanischen G7-Präsidentschaft. Japan verfolgt im „G7 Gender Equality Track“ drei prioritäre Arbeitsschwerpunkte. Dazu gehören die Umsetzung der Women, Peace and Security Agenda (WPS), die wirtschaftliche Stärkung von Frauen und eine umfassende gesellschaftliche Gleichstellungspolitik. Japan hat sich zudem das Ziel gesetzt, das unter der deutschen G7-Präsidentschaft im letzten Jahr begonnene Gender Mainstreaming fortzusetzen und Gleichstellung weiter in allen Politikbereichen zu verankern. Begleitet wird der Prozess erneut durch die zivilgesellschaftliche Dialoggruppe Women 7, die im April ihre Forderungen an die G7-Präsidentschaft übergeben hat. Im Herbst folgen die Empfehlungen des von Premierminister Fumio Kishida einberufenen G7-Beirats für Gleichstellungsfragen.

Die „Gruppe der Sieben“ (G7) ist ein informelles Forum der sieben führenden Industrienationen und Demokratien Deutschland, Kanada, Frankreich, Italien, Japan, Großbritannien, der Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Europäischen Union. Zum 1. Januar 2023 hat Japan den Vorsitz der G7 übernommen. Der G7-Vorsitz wechselt jährlich zwischen den Mitgliedern. Am 1. Januar 2024 wird Italien den Vorsitz übernehmen.

Das komplette Joint Statement der G7-Gleichstellungsministerinnen und -minister ist auf der Homepage des Bundesgleichstellungsministeriums abrufbar: www.bmfsfj.de/japan-g7

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.06.2023

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein „Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt“ beschlossen. Damit werden „geschlechtsspezifische“ sowie „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive als weitere Beispiele für menschenverachtende Beweggründe ausdrücklich in die Strafgesetze zu Hasskriminalität (§ 46 StGB) aufgenommen.

Dazu erklärt Sven Lehmann, Beauftragter der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt (Queer-Beauftragter):

„Hasstaten und Gewalt gegen queere Menschen sind menschenverachtende Straftaten. Alltäglich werden in Deutschland LSBTIQ* angegriffen. Laut offiziellen Zahlen gibt es jeden Tag mindestens drei Angriffe auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche und queere Menschen (LSBTIQ*). Die Dunkelziffer ist deutlich höher. Diesen Straftaten muss der Staat entschlossen entgegentreten. Die ausdrückliche Aufnahme ‚geschlechtsspezifischer‘ sowie ‚gegen die sexuelle Orientierung gerichteter‘ Motive in den Gesetzestext erhöht bei den Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden die Sensibilität für LSBTIQ*-feindliche Taten. Denn was Schwarz auf Weiß im Gesetzestext steht, findet in der Rechtspraxis mehr Beachtung. Die ausdrückliche Erwähnung dieser Beweggründe unterstreicht zudem, dass die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen schon frühzeitig solche Motive aufzuklären und zu berücksichtigen hat. LSBTIQ*-Feindlichkeit wird so in Gerichtsverfahren eher strafverschärfend einbezogen und damit besser geahndet.

Angeheizt von gezielten Kampagnen richtet sich Gewalt gegen sichtbares queeres Leben und soll LSBTIQ* einschüchtern. Als demokratische Gesellschaft muss es unser Ziel sein, dass alle Menschen offen, sicher und angstfrei leben können und sich LSBTIQ* im Alltag nicht verstecken müssen. Im ressortübergreifenden Aktionsplan der Bundesregierung ‚Queer leben‘ ist die Sicherheit von LSBTIQ* eins von sechs Handlungsfeldern. Die Umsetzung mit der Zivilgesellschaft und den Bundesländern hat begonnen.

Auf ihrer letzten Sitzung hat sich auch die Innenminister*innenkonferenz verpflichtet, die Bekämpfung von LSBTIQ*-feindlicher Gewalt weiter zu verbessern. Grundlage dafür müssen die Empfehlungen aus dem Abschlussbericht des Arbeitskreises ‚Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt‘ sein. Das Hellfeld muss weiter vergrößert und die Sensibilität und Prävention in Bezug auf LSBTIQ*-feindliche Taten erhöht werden. Jede Tat sollte zur Anzeige gebracht werden.“

Hintergrund

Zukünftig wird es in § 46 Strafgesetzbuch Grundsätze zur Strafzumessung heißen: „Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht: die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende [Beweggründe und Ziele des Täters]“.

„Geschlechtsspezifische“ Beweggründe umfassen dabei auch solche Motive, die sich gegen die trans- oder intergeschlechtliche Identität des Opfers richten. In der aktuellen Version ist Hass gegen Frauen und LSBTIQ* nicht explizit erwähnt, sondern fällt als Tatmotiv unter die Formulierung der „sonstigen menschenverachtenden“ Beweggründe.

2022 sind die registrierten Fälle von Hasskriminalität gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen (LSBTIQ*) weiter gestiegen. So wurden im Unterthemenfeld „sexuelle Orientierung“ 1.005 Straftaten (davon 227 Gewaltdelikte) und im Unterthemenfeld „geschlechtliche Diversität“ 417 Straftaten (davon 82 Gewaltdelikte) erfasst.

Aktionsplan „Queer leben“ der Bundesregierung: www.aktionsplan-queer-leben.de

Abschlussbericht des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/06/ak-abschlussbericht.html?nn=9388922

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.06.2023

Zur heutigen Bundespressekonferenz der Bundesfamilienministerin anlässlich der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans gegen Kinderarmut (NAP) im Bundeskabinett und der Vorstellung des Kinderreports des Deutschen Kinderhilfswerks erklärt Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Frauen und Jugend sowie Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerks zeigt es erneut deutlich: Es ist mehr als zwingend, entschlossen und prioritär gegen die Kinderarmut in Deutschland vorzugehen. Als Bündnisgrüne begrüßen wir, dass die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ mit dem gestrigen Kabinettsbeschluss auf den Weg bringt. Es ist ein wichtiges Zeichen, denn hiermit rücken wir die Situation von finanziell benachteiligten Kindern und Jugendlichen in den Fokus.

Als Bündnisgrüne ist uns beim Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut die Gesamtstrategie gegen Kinderarmut besonders wichtig. Dafür ist die Kindergrundsicherung das zentrale Instrument. Sie soll Kinder aus der Armut holen und ein Sicherheitsnetz für alle Familien spannen. Durch die Digitalisierung und Bündelung von Unterstützungsmaßnahmen sparen wir Familien Zeit, Nerven und erhöhen vor allem die Inanspruchnahme schon bestehender Leistungen. Durch die Anhebung von Leistungen wollen wir ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Es soll zielgenau bei den Kindern mehr ankommen, die es am meisten benötigen.

Ebenfalls zentral: Die Bundesregierung beteiligt Kinder und Jugendliche am Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut. Dadurch erfahren sie Selbstwirksamkeit und die Maßnahmen sind zielgenauer, denn Kinder und Jugendliche sind die Expert*innen ihrer Lebensrealität.

Gleichzeitig setzen wir flankierende Maßnahmen um: Mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Ganztagsschulausbau und dem Startchancenprogramm investieren wir zielgenau in die Bildungsinfrastruktur.

Hintergrund zum Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“:

Bis 2030 sollen die Mitgliedsstaaten Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Betreuung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Ernährung und Wohnraum für alle gewährleisten. Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Kinderarmut handelt die Bundesregierung themen- und akteursübergreifend. Damit setzt die Bundesregierung die Empfehlung des Europäischen Rates zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um, die 2021 von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) verabschiedet wurde.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.07.2023

Zur heutigen Veröffentlichung des Policy Briefs „Kinderarmut und Kindergrundsicherung: Daten und Fakten“ der Bertelsmann-Stiftung erklärt Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung:

Die Kinder- und Jugendarmut ist in Deutschland erneut gestiegen. Die Bertelsmann-Stiftung fordert in ihrem Policy Brief zur Kinderarmut und Kindergrundsicherung eindringlich die bedarfsgerechte und teilhabesichernde Einführung der Kindergrundsicherung. In diesem Zusammenhang ist das klare Bekenntnis des Bundeskanzlers zur Einführung der Kindergrundsicherung ein wichtiger Etappensieg für die Bundesfamilienministerin.

Kinderarmut raubt Kindern Lebenschancen und dem Land Zukunftschancen, das bestätigt die Bertelsmann-Stiftung eindrücklich. Die Folgekosten für die Gesellschaft sind enorm, wenn ein Fünftel der Heranwachsenden in Armut aufwachsen: Fachkräftemangel, steigende Sozialausgaben, sinkende Steuereinnahmen, aber auch ein zerbröselnder gesellschaftlicher Zusammenhalt.

Darum ist es so wichtig, dass die Forschenden klarstellen: Eltern geben jeden Cent, den sie mehr für ihre Kinder erhalten, für eine bessere Ernährung, Teilhabe beispielsweise im Sportverein oder der Musikschule oder für mehr Bildung aus. Das zeigt eine neue Studie aus den USA und bestätigt damit die Studienergebnisse der Bertelsmann-Stiftung von 2018.

Zudem bestätigen die Forschenden: Geldleistungen für Kinder und Investitionen in die Bildungsinfrastruktur dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Es braucht dringend beides. Die IGLU-Studie und der Chancenmonitor haben eindrücklich gezeigt, dass der Bildungserfolg in Deutschland immer noch stark vom Elternhaus abhängig ist.

Diese Erkenntnisse sind für uns als Bündnisgrüne handlungsleitend. Wir setzen uns für eine teilhabesichernde Kindergrundsicherung ein und mit dem Kitaqualitätsgesetz, dem Startchancenprogramm und dem Ganztagsausbau für eine gute Bildungsinfrastruktur und Chancengerechtigkeit von Kindesbeinen an.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 05.07.2023

Zur von der Mindestlohnkommission angekündigten Erhöhung des Mindestlohns erklärt Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Obwohl der Mindestlohn im letzten Jahr politisch auf 12 Euro erhöht wurde, kämpfen die Menschen, die nur wenig verdienen, mit den hohen Preissteigerungen. Der nun vorgelegte Vorschlag der Mindestlohnkommission für die schrittweise Erhöhung auf 12,82 Euro bis 2025 stellt diesem Reallohnverlust nur wenig entgegen. Die unterschiedlichen Interpretationen in der Mindestlohnkommission zeigen, dass die Kriterien für die Anpassung geschärft werden müssen. Dazu gehört, dass der Schutz vor Armut in die Gesamtabwägung einfließen muss und nicht allein das starre Kriterium der Tariflohnentwicklung entscheidet. Darüber wird auch zu diskutieren sein, wenn die EU-Mindestlohnrichtlinie bis November 2024 umgesetzt werden muss. Diese sieht eine Orientierung an 60 Prozent des Medianlohns vor, die wir mit dem Vorschlag der Kommission derzeit nicht erreichen. Sinnvoll wäre auch, den Mindestlohn in kürzeren Abständen anzupassen, um flexibler auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können.

Mit dieser Situation wird nochmals deutlich, dass die gesetzliche Erhöhung des Mindestlohns im Oktober 2022 richtig war. Knapp 6 Millionen Menschen bekommen seitdem mehr Geld für ihre Arbeit. Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist von 19 auf 15 Prozent geschrumpft. Insbesondere Frauen, die häufig geringfügig beschäftigt sind, haben von der Lohnsteigerung profitiert. Dieses Niveau wäre allein durch die regelmäßigen Anpassungen nicht erreicht worden und zeigt, wie wichtig die politische Entscheidung der Ampel-Regierung war.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.06.2023

Abschaffung des Ehegattensplittings ist politische Kampfansage an Familien

Zum Vorschlag des SPD-Parteivorsitzenden Klingbeil, das Ehegattensplitting für neue Ehen abzuschaffen, erklären der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, und die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann:

Stephan Stracke: „Die Pläne von SPD-Chef Klingbeil und Arbeitsminister Heil, das Ehegattensplitting abzuschaffen, sind eine politische Kampfansage an die Familien in unserem Land. Schon jetzt stehen Familien unter enormen finanziellen Druck durch Inflation und steigende Lohnnebenkosten. Das Heizungsgesetz und die beabsichtigte Kürzung des Elterngeldes erhöhen diesen finanziellen Druck noch mehr. Die Abschaffung des Ehegattensplittings bedeutet nichts anderes als eine massive Mehrbelastung für die breite Mitte unserer Gesellschaft. Das lehnen wir entschieden ab.“

Antje Tillmann: „Die ersatzlose Abschaffung des Ehegattensplittings würde Ehen gegenüber nichtehelichen Lebensgemeinschaften benachteiligen. Zwei unverheiratete Lebenspartner mit jeweils 40.000 Euro würden plötzlich besser stehen als eine Einverdienerehe mit 80.000 Euro. Diese Maßnahme träfe Familien gerade in der Phase, in der sie am meisten auf Unterstützung angewiesen sind: Wenn einer der Partner Kleinstkinder betreut und deshalb eine Zeitlang gar nicht arbeitet. Hier soll neben der Gehaltseinbuße, die dieser Partner erleidet, beim anderen auch noch die volle Wucht der steuerlichen Progression durchschlagen. Das kann die SPD nicht ernst meinen. Statt Ehen und Familien gegeneinander auszuspielen, sollte die Ampel Familien den Rücken stärken und ihnen Anerkennung zollen. Unser Ziel ist deshalb, die Kinderfreibeträge schrittweise auf die Höhe des Grundfreibetrags anzuheben und damit Familien weiter zu stärken statt sie zu schwächen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.07.2023

Zu den am vergangenen Mittwoch im Kabinettbeschluss zum Haushalt angekündigten Plänen der Ampel, ab dem 1. Januar 2025 aktive Leistungen für bürgergeldbeziehende junge Menschen unter 25 Jahren statt wie bisher aus dem Sozialgesetzbuch II aus dem Sozialgesetzbuch III erbringen zu lassen, können Sie den Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe, gerne wie folgt zitieren:

„Statt sich um Organisations- und Zuständigkeitsfragen zu kümmern, sollte die Bundesregierung lieber mehr dafür tun, dass junge Menschen aus dem Leistungsbezug auf ihrem Weg in eine Erwerbstätigkeit bestmöglich unterstützt werden. Die Bundesregierung sollte endlich ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag erfüllen, die sehr erfolgreichen Leistungen für schwer erreichbare Jugendliche in der Grundsicherung (§ 16h SGB II) für alle schwer erreichbaren Jugendlichen als Regelleistung zugänglich zu machen. Diejenigen Jugendlichen, die trotz der derzeit hervorragenden Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt keine Ausbildungsstelle oder Beschäftigung finden, benötigen oftmals sehr genau auf sie zugeschnittene Hilfestellungen. Hier verfügen die Jobcenter vor Ort über eine große Erfahrung. Die Ampel will die Steuerzahler um 900 Millionen Euro jährlich entlasten – dies aber zu Lasten der Beitragszahler: Denn sie plant, Menschen unter 25 Jahren, die Grundsicherung beziehen, bei Fördermaßnahmen in der Arbeitslosenhilfe betreuen zu lassen. Dies birgt die Gefahr, dass der Arbeitsmarkt mit steigenden Sozialbeiträgen belastet wird. Die Ampel will gerade dort sparen, wo die mit dem Bürgergeld geschaffenen neuen Möglichkeiten zum Erfolg werden können, nämlich bei einer angemessenen Ausstattung der Jobcenter.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 07.07.2023

Zum Ampel-Streit um die Kindergrundsicherung können Sie die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär, wie folgt zitieren:

„Seit Monaten rühmt sich die Ampel und besonders die Grünen damit, dass die Bekämpfung der Kinderarmut ihr oberstes Ziel sei. Das Ergebnis auch hier wieder: handwerklich verpfuschte Vorschläge, die nicht umsetzbar sind. Die Regierung ist bald zwei Jahre im Amt und kann das Regieren immer noch nicht. Mehr als einen hohlen Formelkompromiss bekommt die Ampel auch für diese ihre wichtigste Sozialreform offenbar nicht hin. Was wir beobachten, ist das übliche Gezerre und Vertagen. Die Paus’schen Vorstellungen des Geldregens sind handwerklich schlecht gemacht, vom Inhalt her der falsche Ansatz und in der Umsetzung illusorisch. Mit dieser Art von Regieren wird kein einziges Kind weniger arm, geschweige denn sehen Eltern Perspektiven. Die Grünen sollten endlich in der Realität ankommen. Das, was Familien brauchen, liefert diese Bundesregierung nicht.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.06.2023

Der Innenausschuss hat den Weg für die geplante Abschaffung des Kinderreisepasses frei gemacht. Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der Fraktion Die Linke verabschiedete das Gremium am Mittwochvormittag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519) bei Enthaltung der AfD-Fraktion in modifizierter Fassung. Die Vorlage steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Danach soll statt des Dokumententyps „Kinderreisepass“ in Zukunft ein elektronischer Reisepass mit der längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen beantragt werden können. „In begründeten Einzelfällen kommt – bei Anerkennung im Reisezielland – auch die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht, welcher in der Regel sofort ausgestellt werden kann“, heißt es in der Vorlage weiter.

Zudem soll mit dem Gesetzentwurf unter anderem durch die Einführung eines neuen Passversagungsgrundes laut Bundesregierung Kindesmissbrauch im Ausland verhindert werden. Gegen die Stimmen der Opposition nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP an, mit dem unter anderem die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene Senkung des Mindestalters für die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises von 16 auf 13 Jahre gestrichen sowie die Übergangsvorschrift für Kinderreisepässe geändert wird.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen fasste das Gremium zugleich mehrere Entschließungen. Davon zielt eine auf eine „Passversagung bei Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, deren Inhalte im Widerspruch zu den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen“. In einer zweiten Entschließung spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass ein Doktorgrad im Pass oder Personalausweis nicht mehr in das Datenfeld „Name“ eingetragen wird, sondern in ein anderes Datenfeld auf dem Ausweisdokument.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 522 vom 05.07.2023

Das Vorhaben der Koalition von SPD, Grünen und FDP, das „soziokulturelle Existenzminium“ von Kindern und Jugendlichen neu zu definieren, ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/7413) der CDU/CSU-Fraktion. Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, wann und auf welcher Grundlage die Neudefinition erfolgen wird und welche Auswirkung diese Neudefinition auf die Höhe der Kindergrundsicherung und weitere Leistungen haben wird.

Ebenfalls Teil der Kleinen Anfrage sind die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche. Die Abgeordneten möchten wissen, ob die Leistungen in diesem Bereich trotz gestiegener Preise noch angemessen sind und ob sie künftig pauschalisiert in der Kindergrundsicherung enthalten sein werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 493 vom 26.06.2023

In einem neuen Policy Brief präsentiert die Bertelsmann Stiftung aktuelle Daten zur Kinder- und Jugendarmut in Deutschland. Das Dokument gibt auch einen Überblick über den Forschungsstand zu den ökonomischen Auswirkungen einer Kindergrundsicherung.

Langzeitstudie zur Lebenssituation und Wertvorstellungen von Familien in Deutschland Innenministerin Nancy Faeser übernimmt die Schirmherrschaft der repräsentativen Wiederholungsbefragung von mehr als 30.000 Menschen im Alter von 18 bis 49 Jahren.

Das Dateninfrastrukturprojekt FReDA des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) hat zum Ziel, Forschung und Datenbasis zur Lebenssituation, zur Lebenszufriedenheit und zu Wertvorstellungen von Familien und Menschen im jungen und mittleren Erwachsenenalter deutlich zu verbessern und langfristig zu sichern.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich, die Schirmherrschaft über ein solches Leuchtturmprojekt der Bevölkerungsforschung übernehmen zu können. Die Langzeitstudie FReDA wird uns wichtige, regelmäßig aktuelle Informationen über die Lebenswirklichkeit von Familien liefern und bildet dabei die Regionen und die Vielfalt unserer Gesellschaft differenziert ab. Diese Daten helfen uns bei Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und auch zur Stärkung des Erwerbspersonenpotenzials in Zeiten des demografischen Wandels. Diese Langzeitstudie ist sowohl für die Wissenschaft als auch für das politische Handeln von großem Wert.“

Direktorin des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) Prof. Dr. C. Katharina Spieß: „Die Schirmherrschaft der Ministerin ist ein wichtiger Meilenstein für das Projekt FReDA wie auch für die familiendemografische Forschung als Pfeiler einer zukunftsorientierten Gesellschaftspolitik insgesamt. Veränderungen in Familien gerade in Zeiten des Umbruchs zu untersuchen, ist für viele Familienforscherinnen und Familienforscher sehr spannend. Die Politik benötigt belastbare Grundlagen, um evidenzbasierte Politikmaßnahmen auch angesichts des demografischen Wandels zu entwickeln.“

Projektleiter FReDA Prof. Dr. Martin Bujard: „Ein auf Dauer angelegtes Dateninfrastrukturprojekt wie FReDA ist zentral, um die Untersuchung gesellschaftlicher Entwicklungen und kausaler Zusammenhänge zu ermöglichen. Weiterhin sind demografische Veränderungen und Familiendynamiken Phänomene, die nicht an nationalen Grenzen haltmachen. Um ein umfassendes Verständnis zu erlangen, ist unsere enge Zusammenarbeit auf internationaler Ebene und ein Vergleich Deutschlands mit anderen Ländern von entscheidender Bedeutung. Insofern freue ich mich, mit FReDA ein international vernetztes Projekt mit aufbauen zu können.“

Die Abkürzung FReDA steht für „Family Research and Demographic Analysis“. Die repräsentative familiendemografische Wiederholungsbefragung ist ein seit 2020 laufendes, innovatives Forschungsdateninfrastrukturprojekt, dessen Projektleitung am Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) angesiedelt ist und das durch den Bund gefördert wird. Dazu werden über 30.000 Teilnehmende im Alter von 18 bis 49 Jahren zweimal jährlich umfassend zu ihrer individuellen Lebenssituation sowie zu ihren Einstellungen hinsichtlich Partnerschaft und Familienleben befragt. Die Studie ist ein Kooperationsprojekt mit dem GESIS Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften und der Universität zu Köln.

Weitere Infos zum Projekt gibt es unter www.freda-panel.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 05.07.2023

Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu. Für viele Jugendliche und junge Erwachsene endet damit die Schulzeit. Ein kleinerer Teil von ihnen startet ohne Schulabschluss in den neuen Lebensabschnitt: Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, verließen im Jahr 2021 rund 47 500 Schülerinnen und Schüler die allgemeinbildenden Schulen ohne sogenannten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss). Das entsprach einem Anteil von 6,2 %. Im Vorjahr hatte dieser Anteil bei 6,0 % gelegen, 20 Jahre zuvor bei knapp 9,6 %. Allerdings hat gut die Hälfte dieser Schülerinnen und Schüler (23 800) einen Förderschulabschluss. 

Von den Schülerinnen und Schülern, die die allgemeinbildende Schule verließen, schloss mehr als ein Drittel (34,3 %) mit der allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, ab (263 400 Abschlüsse). 20 Jahre zuvor hatte der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten noch 23,1 % betragen. Der größte Anteil der Schülerinnen und Schüler (43,5 %) verließ die Schule 2021 mit Mittlerem Schulabschluss, dem Realschulabschluss (334 100 Abschlüsse). Stark an Bedeutung verloren hat der Erste Schulabschluss (Hauptschulabschluss): Mit 122 300 Absolventinnen und Absolventen betrug dieser Anteil 15,9 % im Jahr 2021 gegenüber 16,5 % im Vorjahr und 25,5 % im Jahr 2001.

Junge Menschen ohne einen Schulabschluss des Sekundarbereichs II haben vergleichsweise schlechte Chancen, in Ausbildung zu kommen. So schlossen im Jahr 2021 nur 13 100 Männer und Frauen ohne Schulabschluss neue Ausbildungsverträge ab. Von Personen mit Erstem Schulabschluss (Hauptschulabschluss) wurden 111 900 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. 

Dementsprechend stieg der Anteil der 18- bis 24-Jährigen, die höchstens einen Mittleren Schulabschluss haben und sich nicht oder nicht mehr in (Aus-)Bildung oder Weiterbildung befinden, von 10,2 % im Jahr 2020 auf 12,4 % im Jahr 2021. 2022 lag dieser Bildungsindikator nach vorläufigen Ergebnissen ebenfalls bei 12,4 %. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich im hinteren Viertel: Lediglich drei Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hatten eine höhere Quote. Im gesamten EU-Durchschnitt lag der Anteil im Jahr 2022 bei 9,6 %. 

Methodische Hinweise:

In der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die allgemeinbildenden Schulen verließen, sind sowohl Absolventinnen und Absolventen als auch Abgängerinnen und Abgänger enthalten. Letztere haben keinen Ersten Schulabschluss. Absolventinnen und Absolventen sowie Abgängerinnen und Abgänger der beruflichen Schulen sind hier nicht berücksichtigt. 

Weitere Informationen:

Weitere Daten zu den allgemeinbildenden Schulen finden Sie in unserem Statistischen Bericht zum Schuljahr 2021/2022

Mehr Daten zu Bildungsstand und Bildungsbeteiligung stehen auf der Themenseite „Bildungsindikatoren„. Informationen zum Thema Ausbildung finden sich auch auf der Sonderseite zum Fachkräftemangel.  

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 04.07.2023

  • Förderbetrag 8 % höher als im Vorjahr
  • 78 % der in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden hatten kein Einkommen
  • Erzieherinnen und Erzieher wurden weiter am häufigsten gefördert

Im Jahr 2022 standen erstmals mehr als eine Milliarde Euro im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG oder Aufstiegs-BAföG) zur Verfügung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stieg das Fördervolumen gegenüber dem Vorjahr um 75 Millionen Euro oder 8 % auf 1 027 Millionen Euro. Dabei blieb die Zahl der geförderten Personen mit 192 000 nahezu unverändert. Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Aufstiegs-BAföG wesentliche Einnahmequelle für die meisten in Vollzeitform Geförderten

74 000 geförderte Personen machten im Jahr 2022 ihre Fortbildung in Teilzeit. Von den 118 000 in Vollzeitform geförderten Teilnehmenden bezogen 78 % (92 000 Personen) außer den Einkünften durch das Aufstiegs-BAföG keinerlei Einkommen. 16 % der in Vollzeitform Geförderten verfügten mit einem Jahreseinkommen unter 5 000 Euro nur über ein geringes Einkommen. Damit war das Aufstiegs-BAföG bei der überwiegenden Zahl der Teilnehmenden in Vollzeitform die wesentliche Einnahmequelle.

Zuschüsse finanzieren vor allem den Lebensunterhalt, Darlehen vor allem Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

Rund 865 Millionen Euro und damit 84 % der Förderleistungen entfielen 2022 auf Zuschüsse und rund 162 Millionen Euro beziehungsweise 16 % auf bewilligte Darlehen, von denen 115 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden. Der Großteil der Darlehen (106 Millionen Euro) wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren an die Geförderten überwiesen.

Die Zuschüsse wurden insbesondere zur Finanzierung des Lebensunterhalts (680 Millionen Euro) ausgezahlt. Mit dem 4. AFBG-Änderungsgesetz war der Zuschussanteil des Unterhaltsbeitrags ab dem 1. August 2020 von 50 % auf 100 % gestiegen. Das bedeutet, dass seitdem nicht nur höchstens die Hälfte, sondern je nach sonstigen Einkünften der Geförderten auch der gesamte Lebensunterhalt mit dem Ausftiegs-BAföG finanziert werden kann. Bezuschusst wurden ferner Lehrgangs- und Prüfungsgebühren mit 148 Millionen Euro.

Erzieherinnen und Erzieher profitieren weiter am stärksten vom Aufstiegs-BAföG

Auf Platz 1 der am meisten geförderten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG standen 2022 wie im Vorjahr die staatlich anerkannten Erziehenden. Deren Zahl stieg gegenüber 2021 um 11 % auf 55 400 Geförderte. Gegenüber dem Vorjahr stieg dabei die Zahl der männlichen Erziehenden von 8 600 auf 9 700 Personen. Die Geförderten dieser Berufsgruppe profitierten noch von der vierten Änderung des AFBG im Jahr 2020, durch die beim Besuch einer Fachschule bessere Förderkonditionen im AFBG ermöglicht wurden, als dies früher nach dem Schüler-BAföG der Fall war. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten 2022 die Berufe Industriemeister/-in Metall mit 9 600 Geförderten und Wirtschaftsfachwirt/-in mit 9 500 Geförderten.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (21421) abgerufen werden.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite „Bildungsindikatoren“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.07.2023

  • Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken – weiterhin kein Corona-Effekt erkennbar
  • Bei mehr als der Hälfte der Scheidungen waren minderjährige Kinder betroffen, im Durchschnitt ließen sich Paare nach gut 15 Jahren scheiden
  • Zahl der Eheschließungen stieg 2022 gegenüber dem stark von der Corona-Pandemie geprägten Vorjahr um 9,2 %

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland durch richterlichen Beschluss rund 137 400 Ehen geschieden. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, sank die Zahl der Scheidungen gegenüber dem Vorjahr um knapp 5 400 oder 3,8 %, nachdem sie im Vorjahr um 0,7 % zurückgegangen war. Damit ist die Zahl der Scheidungen mit Ausnahme des Jahres 2019 seit 2012 kontinuierlich gesunken. „Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Zahl der Scheidungen sind auch im Jahr 2022 weiterhin nicht erkennbar“, sagt Bettina Sommer, Expertin für Demografie beim Statistischen Bundesamt. Allerdings stieg die Zahl der Eheschließungen im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um rund 33 000 oder 9,2 % auf rund 391 000, nachdem sie im Jahr 2021 auf einen Tiefststand gefallen war. „Bei der Zahl der Eheschließungen ist von einer Normalisierung nach den coronabedingten Einschränkungen in den beiden Vorjahren und zum Teil auch von einem Nachholeffekt auszugehen. Eine Reihe heiratswilliger Paare dürfte ihre Hochzeit auf die Zeit nach der Pandemie verschoben haben“, so Sommer weiter.

115 800 Kinder aus geschiedenen Ehen im Jahr 2022

Etwas mehr als die Hälfte (50,7 % bzw. rund 69 600) der im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Von diesen hatten wiederum 49,1 % ein Kind, 39,7 % zwei und 11,2 % drei oder mehr Kinder. Insgesamt waren im Jahr 2022 mehr als 115 800 Minderjährige von der Scheidung ihrer Eltern betroffen.

Die meisten der geschiedenen Ehen (80,1 %) wurden nach einer vorherigen Trennungszeit von einem Jahr geschieden. Scheidungen nach dreijähriger Trennung machten einen Anteil von 18,9 % aus. In diesen Fällen wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In 1,0 % der Fälle waren die Regelungen zur Scheidung vor einjähriger Trennung oder Scheidungen nach ausländischem Recht maßgebend.

Mehr geschiedene Langzeitehen als noch vor 25 Jahren

Etwa 24 300 oder 17,7 % aller geschiedenen Paare waren bereits mindestens im 25. Jahr verheiratet. Im Durchschnitt waren die im Jahr 2022 geschiedenen Ehepaare 15 Jahre und einen Monat verheiratet. Im Jahr 1997, also 25 Jahre zuvor, waren Ehen bereits nach durchschnittlich zwölf Jahren und vier Monaten geschieden worden. Mitverantwortlich hierfür war der vergleichsweise niedrige Anteil geschiedener Langzeitehen: 1997 wurden nur 19 100 oder 10,2 % der geschiedenen Paare im Jahr ihrer Silberhochzeit oder danach geschieden.

Bei 89,5 % der Ehescheidungen wurde der Scheidungsantrag mit Zustimmung des Ehegatten oder der Ehegattin gestellt. Bei 6,6 % wurde der Antrag von beiden Ehepartnern zusammen eingereicht. Bei den anderen 3,9 % stimmten der Ehegatte oder die Ehegattin dem gestellten Antrag nicht zu.

Im Jahr 2022 ließen sich rund 1 100 gleichgeschlechtliche Paare scheiden. Dies waren etwa 100 oder 10 % gleichgeschlechtliche Paare mehr als im Jahr 2021. Die „Ehe für alle“ war in Deutschland im Oktober 2017 eingeführt worden. Gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese nicht durch Scheidung, sondern durch Aufhebung beenden. Seit Oktober 2017 können keine Lebenspartnerschaften mehr eingetragen werden. 2022 wurden mit rund 800 Aufhebungen von Lebenspartnerschaften etwa 200 oder 22,0 % weniger erfasst als im Vorjahr. Damit ist die Zahl das dritte Jahr in Folge gesunken. Hier findet zunehmend eine Verschiebung von den Aufhebungen zu den Scheidungen statt.

Weitere Informationen:

Basisdaten und Zeitreihen zu rechtskräftigen Ehescheidungen sind über die Tabellen 12631 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. Daten und Zeitreihen zu Eheschließungen bieten die Tabellen 12611.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.06.2023

Im 1. Quartal 2023 wurden rund 27 600 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2023 gegenüber dem 1. Quartal 2022 um 6,8 % zu. Damit setzte sich der seit dem 1. Quartal 2022 beobachtete Anstieg fort (1. Quartal 2022: +4,8 % gegenüber 1. Quartal 2021). Die Ursachen für diese Entwicklung sind anhand der Daten nicht bewertbar. Insbesondere liegen keine Erkenntnisse über die persönlichen Entscheidungsgründe für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung vor.

70 % der Frauen, die im 1. Quartal 2023 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 43 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (48 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 38 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 85 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 13 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 26.06.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) geht in die nächste Runde. Der Vorstand der AGJ hat auf seiner Sitzung am 29. Juni 2023 das Motto „Weil es ums Ganze geht: Demokratie durch Teilhabe verwirklichen!“ für den 18. DJHT beschlossen. Unter diesem Leitgedanken wird sich vom 13. bis 15. Mai 2025 dieses Mal in der gastgebenden Stadt Leipzig alles um die Generation U 27 drehen.

„Mit dem Motto machen wir als Veranstalterin darauf aufmerksam, dass junge Menschen, die Kinder- und Jugendhilfe und die Gesellschaft insgesamt in Anbetracht der multiplen Krisen vor entscheidenden Weichenstellungen stehen. Bei diesen Transformations­prozessen geht es ums Ganze, damit junge Menschen eine gerechte und lebenswerte Zukunft haben,“ sagte AGJ-Geschäftsführerin Franziska Porst. „Der Fokus liegt dabei darauf, die Gesellschaft so zu verändern und weiterzuentwickeln, dass alle Menschen in ihrer Verschiedenheit gleichberechtigt miteinander leben und an allen Lebensbereichen teilhaben. Nur so kann Demokratie gelingen!“, so Porst weiter. Der DJHT werde als der größte Jugendhilfegipfel in Europa dazu beitragen, Lösungsansätze für die aktuellen fach- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen zusammenzutragen, zu reflektieren und voranzubringen.

Dazu bietet der 18. DJHT ein reichhaltiges Programm im Rahmen des Fachkongresses und der Fachmesse. Die Fachveranstaltungen des Fachkongresses werden von den AGJ-Mitgliedsorganisationen und ihren Kooperationspartner*innen sowie der AGJ selbst durchgeführt. Aufgrund des großen Erfolgs des 17. DJHT werden einige Formate auch digital stattfinden und es wird wieder ein europäisches Programm geben. Des Weiteren werden sich auf der Fachmesse auf 30.000 m² verschiedenste Organisationen und Institutionen der Zukunftsbranche Kinder- und Jugendhilfe und ihrer Schnittstellenpartner präsentieren.

Informationen zu den konkreten Möglichkeiten der Mitwirkung wird es auf der Website des 18. DJHT geben, die Anfang 2024 online geht. Ab dann können sich AGJ-Mitgliedsorganisationen für Veranstaltungen anmelden und sich Aussteller*innen für die Fachmesse bewerben.

Die AGJ veranstaltet Deutsche Kinder- und Jugendhilfetage seit dem Jahr 1964. Sie werden alle vier Jahre an wechselnden Orten ausgerichtet. Der 18. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie der Stadt Leipzig.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ vom 06.07.2023

Hilfreiche Tipps für Menschen mit Behinderung und Eltern behinderter Kinder

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) hat seinen Rechtsratgeber zur „Grundsicherung nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieser Ratgeber richtet sich speziell an erwachsene Menschen mit Behinderung. Diese können Leistungen der Grundsicherung nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) beziehen, wenn sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Der jetzt umfassend aktualisierte Ratgeber berücksichtigt die zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Änderungen aufgrund des Bürgergeld-Gesetzes. Mit diesem Gesetz wurden die Regelsätze erhöht und der Vermögensschonbetrag von bisher 5.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro angehoben. Ein angemessenes Kraftfahrzeug wird jetzt ebenfalls dem geschützten Vermögen zugeordnet. Auch wurde ein neuer Mehrbedarf eingeführt und Erbschaften werden neuerdings direkt dem Vermögen und nicht mehr dem Einkommen zugerechnet.

Wie immer verdeutlicht der Ratgeber in bewährter Form anhand konkreter Beispiele, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und wie sich die Freibeträge vom Renten- und Werkstatteinkommen berechnen. Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und zur aktuellen Rechtsprechung erhalten Interessierte auch auf der Internetseite des bvkm  www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“).

Der Ratgeber steht zum kostenlosen Download unter www.bvkm.de (Rubrik „Recht & Ratgeber“) zur Verfügung. Er kann in gedruckter Form gegen Erstattung der Versandkosten bestellt werden auf www.verlag.bvkm.de oder unter bvkm, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband für körper- und 
mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) vom 05.07.2023

Die Mindestlohnkommission hat heute gegen die Stimmen der Gewerkschaften einen absolut nicht zufriedenstellenden Beschluss gefasst. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 lediglich auf 12,41 Euro und ein ganzes Jahr später, zum 1. Januar 2025, auf 12,82 Euro steigen. Im ersten Jahr entspricht dies einer prozentualen Erhöhung um magere 3,4 Prozent, im zweiten Jahr sind es sogar nur 3,3 Prozent. Die Arbeitnehmer*innenseite hat deshalb eine eigene Stellungnahme zum Beschlusstext der Mindestlohnkommission abgegeben.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Mitglied der Mindestlohnkommission, sagte am Montag in Berlin: 

„Für eine Anpassung lediglich im Cent-Bereich konnten wir auf keinen Fall unsere Hand reichen. Mit diesem Beschluss erleiden die fast sechs Millionen Mindestlohnbeschäftigten einen enormen Reallohnverlust. Die Mindestlohnkommission wird damit nicht ihrer Aufgabe gerecht, den gesetzlich geforderten Mindestschutz für Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten.

Um diesen Mindestschutz sowie einen Ausgleich der Inflation zu erreichen, hätte der Mindestlohn zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.

Vollkommen aberwitzig ist zudem, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell vom Gesetzgeber festgelegten Mindestlohn von 12 Euro ansetzen. Mit dem jetzt gefassten Beschluss gehen die Arbeitgeber stattdessen vom alten Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro aus. Das kommt einer Missachtung des Gesetzgebers gleich, der vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation die 12 Euro festgelegt hatte, um den Mindestlohn armutsfest zu gestalten.

Es ist beschämend, dass die Arbeitgeber in dieser Situation mit den höchsten Teuerungsraten gerade bei den finanziell Schwächsten des Arbeitsmarktes sparen wollen. Sie müssten de facto Einkommensverluste hinnehmen und wären komplett von der allgemeinen Lohnentwicklung abkoppelt.“

Wortlaut der Stellungnahme der Arbeitnehmer*innenseite zum Beschlusstext der Mindestlohnkommission

Die Arbeitnehmer*innenseite der Mindestlohnkommission konnte aus folgenden Gründen dem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden nicht zustimmen:

  1. Um den vom Mindestlohngesetz geforderten Mindestschutz und einen Ausgleich der Inflation zum Erhalt der Kaufkraft für die untersten Einkommensbezieher*innen zu gewährleisten, hätte nach Ansicht der Vertreter*innen der Gewerkschaften der Mindestlohn deutlich, zumindest auf 13,50 Euro steigen müssen. Die Arbeitgeber und die Vorsitzende der Kommission haben sich dem verweigert.
  2. Die Gewerkschaften kritisieren zudem, dass die Arbeitgeber als Basis für die nächste Erhöhung nicht den aktuell geltenden Mindestlohn von 12 Euro zur Grundlage nehmen, sondern den vom Gesetzgeber abgelösten, zuvor geltenden Mindestlohn in Höhe von 10,45 Euro als Ausgangspunkt genommen haben. Dies missachtet die Intention des Gesetzgebers, der bereits vor dem sprunghaften Anstieg der Inflation den Mindestschutz der Beschäftigten mit der Anhebung auf 12 Euro gewährleisten wollte. Diesem Willen des Gesetzgebers werden die nun beschlossenen Erhöhungsschritte nicht gerecht.

Spätestens bis Ende 2024 muss die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden, wonach die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen sollen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14 Euro entsprechen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 26.06.2023

Der Pflegeversicherung drohen durch Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 neue finanzielle Risiken, wenn der zugesagte Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung von einer Milliarde Euro ausbleibt. Die Diakonie Deutschland warnt davor, bei der Finanzierung der Pflegeversicherung allein auf die Versicherten zu setzen.

Dazu erklärt Vorständin Sozialpolitik der Diakonie, Maria Loheide:

„Statt die Pflegeversicherung endlich auf finanziell solide Füße zu stellen, werden jetzt alle Kosten auf die Versicherten abgewälzt. Die Pflegekassen mussten in der Pandemie hohe zusätzliche Kosten übernehmen, die jetzt fehlen. Deshalb darf der Finanzminister den zugesagten Steuerzuschuss nicht streichen. Wir brauchen dringend eine grundlegende Pflegereform – und zwar bald. Mit der Unterfinanzierung der Pflegeversicherung riskieren wir, dass Pflegebedürftige nicht mehr professionell versorgt werden können und pflegende Angehörige erschöpft aufgeben müssen. Das wäre eine Katastrophe.“

Weitere Informationen

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege: https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/20230508_StN_DD_mit__BAGFW-Stena_zum_PUEG.pdf

Kosten für Pflegeversicherung explodieren: https://www.diakonie.de/pflegeversicherung

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.07.2023

Im Streit über die Finanzierung der Kindergrundsicherung appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an Finanzminister Christian Lindner, die Kindergrundsicherung auskömmlich zu finanzieren.

 

Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Der gegenwärtige Verhandlungsstand der Ampel zur Kindergrundsicherung lässt eine Schmalspurvariante befürchten. Der Staat muss jetzt zeigen, dass er entschlossen gegen Kinderarmut vorgeht. Ein Klein-Kleinrechnen notwendiger Hilfen, die dann vorne und hinten nicht reichen, fördern Frustration und Politikverdrossenheit. Stattdessen muss die Ampel mit der Kindergrundsicherung ein Zeichen sozialpolitischer Stärke setzen und das Vertrauen in den Sozialstaat fördern. Weniger Bürokratie, leichtere Inanspruchnahme der Leistungen und ein realistisches Existenzminimum setzen ausreichende Mittel voraus. Die Inflation hat besonders in Armut lebende Familien hart getroffen. Interne Koalitionsstreitigkeiten dürfen nicht auf dem Rücken der von Armut betroffenen Kinder ausgetragen werden.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 03.07.2023

Immer mehr Menschen in Deutschland melden Fälle von Diskriminierung. Das geht aus dem Jahresbericht 2022 hervor, den die Antidiskriminierungsbeauftrage des Bundes, Ferda Ataman, heute vorgestellt hat. Mit einem Anteil von 43 Prozent der Beratungs-Anfragen berichten Menschen am häufigsten von rassistischer Diskriminierung. 27 Prozent der Fälle betrafen Diskriminierungen aufgrund einer Behinderung. Die meisten Ratsuchenden erlebten Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Aus Sicht der Diakonie gehören Vielfalt und Diskriminierungsschutz zusammen. Dieser Bestandsaufnahme müssen nun Taten folgen.

Dazu erklärt Maria Loheide, Sozialvorständin der Diakonie Deutschland: „Der Antidiskriminierungsbericht macht es deutlich: Der Weg zu einem inklusiven und gleichberechtigten Arbeitsmarkt ist noch weit. Menschen mit Behinderungen stehen noch vor zu vielen Hürden in der Arbeitswelt. Sie können und wollen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen – aber zu wenig Unternehmen schaffen die Voraussetzungen dafür. Für den Großteil der Menschen mit Behinderungen kann ein Arbeitsplatz gestaltet oder angepasst werden. Voraussetzung dafür ist der Abbau von Barrieren – bereits im Bewerbungsprozess, die umfassende Kenntnis und Nutzung von Unterstützungsangeboten bei Arbeitgebern sowie Erfahrungen mit Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt.“

Die Antidiskriminierungsberatung ist ein wichtiges Instrument, um den Diskriminierungsschutz wirksam zu gestalten. „Diskriminierung dürfen wir nicht hinnehmen, denn sie untergräbt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Es braucht Strukturen, um Betroffene wirksam zu schützen. Deswegen begrüße ich sowohl die Forderungen der Antidiskriminierungsbeauftragten für ein stärkeres Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz wie auch das Programm respekt*land, mit dem die Antidiskriminierungsberatung flächendeckend ausgebaut werden soll“, so Loheide.

Hintergrund:

Im Jahr 2022 haben sich so viele Bürger:innen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gewandt wie nie zuvor. Insgesamt 8.827 Beratungsanfragen zu Diskriminierung gingen bei der ADS ein. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Anfragen damit um 14 Prozent gestiegen, verglichen mit 2019 haben sie sich verdoppelt.

Weitere Informationen:

Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung:

https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/Jahresberichte/2022.html?nn=304718

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 27.06.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) räumt in einem heute veröffentlichten Themenpapier mit den fünf häufigsten Irrtümern über das Ehegattensplitting auf.

Seit Jahrzehnten plädiert der djb für eine Individualbesteuerung von Eheleuten bei übertragbaren Grundfreibeträgen. „Hieran hält der Verband weiterhin fest. Auch ein pauschale Stichtagsregelung, nach der nur künftig geschlossene Ehen individuell besteuert würden, lehnen wir ab.“, erklärt die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Wersig weiter: „Das Ehegattensplitting ist ein Relikt aus den 1950er Jahren, es fördert besonders Einverdienstehen in hohen Einkommensgruppen, übrigens überwiegend in Westdeutschland. Das Ehegattensplitting ist weder als Familienförderung, noch als Sozialleistung zu betrachten und basiert auf Rollenvorstellungen, die von Verfassungs wegen zu überwinden sind. Mit einer klugen Reform sind auch Mehreinnahmen verbunden, die in Reformprojekte zu Gunsten von allen Familien fließen können. Wir fordern die Bundesregierung zu einer ernsthaften Abwägung dieser Option auf und raten von einer ideologiebasierten Debatte ab.“

Das Ehegattensplitting zu verstehen ist nicht einfach. Seine Funktionsweise ist außerhalb des Steuerrechts wenig bekannt. Über die Wirkungen streiten Politik und Wissenschaft schon lange. Uneinigkeit besteht auch über die Spielräume des Gesetzgebers für alternative Lösungen.

Diese Grauzonen des Wissens zeigen sich in der aktuellen Debatte um eine mögliche Abschaffung des Splittings im Zuge der geplanten Sparmaßnahmen überdeutlich. Der djb fordert alle an der Debatte beteiligten Akteurinnen und Akteure auf, sich und andere bestmöglich zu informieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 12.07.2023

Der Bundestag hat beschlossen, „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe explizit als strafschärfend in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB aufzunehmen. Damit setzt der Gesetzgeber eine langjährige Forderung des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) um. „Dies ist ein wichtiger Schritt, um künftig eine Rechtspraxis zu erwirken, die sich patriarchalen Macht- und Besitzdenkens und geschlechtsspezifischer Gewalt bewusst ist. Zusätzlich sollte diese Gesetzesänderung mit weiteren Sensibilisierungsmaßnahmen flankiert werden,“ so die djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig.

Trotz der Möglichkeit, die einschlägigen Motive bereits unter die „menschenverachtenden“ Beweggründe in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB zu fassen, berücksichtigte die Rechtspraxis diese bislang nur defizitär oder uneinheitlich. Durch die Erweiterung des § 46 StGB sollen Rechtsanwender*innen im gesamten Strafverfahren – einschließlich der Ermittlungsbehörden – für die genannten Motive sowie in einem weiteren Schritt für intersektionale Diskriminierungsformen sensibilisiert werden. Nur so können Gerichte die Motive auch angemessen in der Strafzumessung berücksichtigen.

Erforderlich sind neben einem breiteren Fortbildungsangebot für Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte zum Thema geschlechtsspezifische Gewalt eine gesetzliche Verankerung der Fortbildungspflicht für die Justiz.

 „Diese Gesetzesänderung kann nur einer von vielen Schritten zur Verhinderung und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt sein. Der Fokus sollte jetzt auf präventiven Maßnahmen liegen“, so die Vorsitzende der Kommission Strafrecht Prof. Dr. Leonie Steinl. Unerlässlich sind beispielsweise der Ausbau und die gesicherte, dauerhafte Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen und ihre diskriminierungsfreie Ausgestaltung und Ausstattung. Bundesweit ist außerdem ein interdisziplinäres Fallmanagement notwendig, das die bei verschiedenen Einrichtungen vorhandenen Informationen über eine individuelle Bedrohungslage zusammenführt. Ferner sollten die flächendeckende Täterarbeit und ihre Finanzierung ausgeweitet werden. Für die Identifizierung weiterer Präventionsmaßnahmen muss außerdem die Daten- und Forschungslage zu geschlechtsspezifischer Gewalt verbessert werden. Diese Gesetzesänderung stellt daher nur einen Anfangsschritt dar, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 22.06.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die nach Medienberichten geplante Initiative von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, Kinder und Schwangere besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos zu schützen. Gerade in geschlossenen Räumen sind Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Kinder und Jugendliche sind dabei besonders betroffen, da sie unter anderem eine höhere Atemfrequenz aufweisen und sich die Lungen bis zum 20. Lebensjahr noch entwickeln. Die Passivrauchbelastung für Minderjährige ist in Fahrzeugkabinen besonders hoch: Bereits das Rauchen einer einzigen Zigarette verursacht innerhalb weniger Minuten eine Konzentration von Tabakrauch, die um ein Vielfaches höher ist als in einer stark verrauchten Gaststätte. Rund eine Million Kinder und Jugendliche in Deutschland sind Schätzungen zufolge Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

 

„Appelle reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes allein nicht aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden. In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Passivrauchen gefährdet massiv die Gesundheit. In Tabakrauch sind rund 250 giftige und rund 90 krebserregende Substanzen enthalten. Nach Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums werden bei Kindern eine ganze Reihe von gesundheitlichen Folgen beobachtet. Hierzu gehören beispielsweise die Schädigung der sich entwickelnden Lunge, Atemwegsbeschwerden und Atemwegserkrankungen sowie eine beeinträchtigte Lungenfunktion. (Passiv-)Rauchen in der Schwangerschaft führt zudem häufiger zu Komplikationen wie Fehl-, Früh- und Totgeburten, einer Gewichtsverringerung und Verkleinerung des Körpers und Kopfes der Neugeborenen und ist ein Risikofaktor für plötzlichen Kindstod bei Säuglingen. Möglicherweise besteht auch ein Zusammenhang zwischen Passivrauchen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern sowie Übergewicht im Erwachsenenalter.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.07.2023

Große Teile der Bevölkerung in Deutschland stellen Staat und Gesellschaft laut einer Umfrage für den Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes ein schlechtes Zeugnis bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aus. Lediglich 7 Prozent der Erwachsenen und 5 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind der Meinung, dass sehr viel zur Reduzierung der Kinderarmut getan wird. 72 Prozent der Erwachsenen und 61 Prozent der Kinder und Jugendlichen finden, dass eher wenig bzw. sehr wenig zur Reduzierung der Kinderarmut getan wird. Neben diesem unzureichenden Engagement sind nach Ansicht einer Mehrheit der Befragten zu niedrige Einkommen von Eltern sowie eine zu geringe Unterstützung für Alleinerziehende die wichtigsten Auslöser für Kinderarmut in Deutschland.

Bei der Frage, wie die Kinderarmut in Deutschland bekämpft werden sollte, unterstützt ein Großteil der Bevölkerung eine grundlegende Veränderung politischer Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Lehrmittelfreiheit, kostenfreie Beteiligungsmöglichkeiten an Bildung, Kultur und Sport, kostenlose Ganztagsbetreuungen und kostenfreies Essen in Schulen und Kitas sowie mehr günstiger Wohnraum. Große Zustimmung erfährt auch die Forderung, in Schulen und Kitas mehr Fachkräfte und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einzusetzen. Auch bei der Frage der Finanzierung dieser Maßnahmen gibt es eine große Übereinstimmung unter den Befragten: Knapp zwei Drittel der Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu bezahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirksam bekämpft würde. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Erwachsenen sowie einer ergänzenden Kinder- und Jugendbefragung des Sozial- und Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2023, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, Bundesfamilienministerin Lisa Paus, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt glasklar auf, dass die Menschen in unserem Land Staat und Gesellschaft in der Pflicht sehen, mehr als bisher gegen die Kinderarmut in Deutschland zu unternehmen. Hier braucht es ein Gesamtkonzept, das mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet ist und umfassende Reformen bündelt. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Es braucht höhere Löhne, mehr Unterstützung für Alleinerziehende, mehr Investitionen in Schulen und Kitas, mehr bezahlbaren Wohnraum und letztlich auch höhere und leichter zugängliche Sozialleistungen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinderarmut ist Familienarmut. Die Kindergrundsicherung ist das wichtigste sozialpolitische Vorhaben, um die finanzielle Situation von Familien zu verbessern. Gleichzeitig ist die Kindergrundsicherung eingebettet in ein breites Netz verschiedenster Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut. Mit dem gestern beschlossenen Nationalen Aktionsplan ,Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘ führen Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft diese Maßnahmen zusammen und entwickeln sie gemeinsam weiter. So holen wir von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffene Kinder und Jugendliche in die Mitte der Gesellschaft“, sagt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Paus für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Diese wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob das soziokulturelle Existenzminimum eigenständig bemessen wird, die realen Bedarfe von Kindern tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt. Wir brauchen bei der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich ein klares Signal aller an die junge Generation, dass der gesellschaftliche Skandal der Kinderarmut entschieden angegangen wird. Immer neue Höchststände bei den Kinderarmutszahlen zeigen den dringenden Handlungsbedarf und auch die Notwendigkeit, hier zügig mehr finanzielle Mittel als bisher zur Verfügung zu stellen. Mit einer reinen Zusammenfassung der bisherigen Unterstützungsleistungen kommen wir bei der Bekämpfung der Kinderarmut nicht den entscheidenden Schritt voran, den es dringend braucht“, so Thomas Krüger.

Ausgewählte Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2023 im Einzelnen:

Bewertung der Aktivitäten von Staat und Gesellschaft zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland Lediglich 7 Prozent der Erwachsenen sind der Ansicht, dass „sehr viel“ zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland getan wird, für 15 Prozent wird „eher viel“ getan. Die befragten Kinder und Jugendlichen kommen zu ähnlichen Einschätzungen: Für nur 5 Prozent der Befragten wird „sehr viel“, und für 22 Prozent „eher viel“ von Staat und Gesellschaft getan, um die Kinderarmut zu bekämpfen.

Gründe für Kinderarmut

83 Prozent der Erwachsenen („Trifft voll und ganz zu“ und „Trifft eher zu“) und sogar 93 Prozent der Kinder und Jugendlichen erachten zu geringe Einkommen als Hauptgrund für Kinderarmut. Dass von Armut betroffene Kinder weniger Chancen auf einen guten Bildungsabschluss haben und sich Armut dadurch fortsetzt, meinen 81 Prozent der Erwachsenen, bei den Kinder und Jugendlichen sind es 68 Prozent. Mangelnde Unterstützung von Alleinerziehenden, beispielsweise finanziell oder durch Kinderbetreuung, sehen 78 Prozent der Erwachsenen als wichtigen Grund für die Kinderarmut an, bei den Kindern und Jugendlichen sogar 80 Prozent.

Maßnahmen gegen Kinderarmut

Als Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland werden von den Kindern und Jugendlichen besonders kostenlose Bücher und Lehrmittel in der Schule (96 Prozent), mehr Fachkräfte sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen und Kitas, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (92 Prozent) sowie politische Maßnahmen für günstigen Wohnraum (91 Prozent) und mehr Unterstützung von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in Kitas und Schulen (91 Prozent) favorisiert. Aber auch kostenfreies Essen in Schule und Kita (90 Prozent), kostenlose Ganztagsbetreuung in Schulen und Kitas (89 Prozent) sowie mehr Unterstützung und Informationen, wenn Familien staatliche Hilfen benötigen (89 Prozent), werden als wirksame mögliche Unterstützungen bewertet. Das gilt auch für eine Erhöhung des Kindergeldes (88 Prozent), kostenlosen Eintritt für Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen (87 Prozent), mehr Familienzentren, die Kindern, Eltern und Familien leicht zugängliche Unterstützung und Förderung bieten (86 Prozent) sowie mehr Angebote, wie man die eigene Gesundheit und die der Familie stärken kann (83 Prozent).

Von den Erwachsenen werden vor allem kostenlose Bücher und Lehrmittel in der Schule (95 Prozent), gezielte Förderprogramme für benachteiligte Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen (94 Prozent), mehr Fachkräfte sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen und Kitas, die sich um benachteiligte Kinder kümmern (93 Prozent), mehr Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit (91 Prozent) und der Auf- und Ausbau von Familienzentren, die Kindern, Eltern und Familien leicht zugängliche Unterstützung und Förderung anbieten (90 Prozent), gefordert. Favorisiert werden auch mehr politische Maßnahmen für günstigen Wohnraum und sozial gemischte Wohnquartiere (88 Prozent), eine kostenlose Ganztagsbetreuung in Schulen und Kitas (88 Prozent), kostenloser Zugang zu Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen (88 Prozent) sowie kostenloses Frühstück und Mittagessen in Kitas und Schulen (87 Prozent). Von großen Mehrheiten werden außerdem der Ausbau der Unterstützung durch Familienhilfen (86 Prozent) sowie mehr Beratung und Unterstützung bei der Inanspruchnahme staatlicher Leistungen (84 Prozent) als wirksame Maßnahmen bewertet.

Erhöhung von Steuern zur Bekämpfung der Kinderarmut

62 Prozent der befragten Erwachsenen wären bereit, mehr Steuern zu zahlen, wenn damit das Problem der Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll bekämpft werden könnte, bei den befragten Kindern und Jugendlichen beträgt dieser Wert lediglich 10 Prozent.

Mehr Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche Die Erwachsenen messen einer Erweiterung der Mitbestimmungsrechte („sehr wichtig“ und „wichtig“) insbesondere in Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen (82 Prozent), in der Familie (80 Prozent) und in der Schule (79 Prozent) eine große Wichtigkeit bei. Kinder und Jugendliche wünschen sich vor allem mehr Mitsprache im schulischen Bereich und im familiären Umfeld (91 bzw. 90 Prozent), aber auch in Sport-, Kultur- und Freizeitvereinen (81 Prozent) sowie in Deutschland insgesamt (80 Prozent).

Für den Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes führte das Sozial- und Politikforschungsinstitut Kantar Public zwei Umfragen in Deutschland durch, eine unter Kindern und Jugendlichen (10- bis 17-Jährige) und eine unter Erwachsenen (ab 18-Jährige). Befragt wurden insgesamt 1.693 Personen, davon 682 Kinder und Jugendliche sowie 1.011 Erwachsene. Die Befragungen der Kinder und Jugendlichen erfolgte altersgerecht online unter Nutzung eines Access-Panels, die Erwachsenen wurden mittels computergestützter Telefoninterviews befragt. Alle Fragen wurden Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen gleichermaßen gestellt, allerdings wurde den Kindern und Jugendlichen ein Fragebogen mit Formulierungen vorgelegt, die der Altersgruppe angepasst worden waren.

Der Kinderreport 2023 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Fragen und Ergebnisse der Umfrage für den Kinderreport 2023 sowie eine Zusammenfassung des Kinderreports 2023 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2023 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.07.2023

Für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit aus dem gesamten Bundesgebiet besteht noch bis zum 30. September 2023 die Möglichkeit, Anträge für die vier Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes zu stellen. Ziel der Themenfonds ist die Bekanntmachung der Kinderrechte und die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen. Eine möglichst frühzeitige Antragstellung wird dabei aus arbeitsorganisatorischer Sicht vom Deutschen Kinderhilfswerk sehr begrüßt.

 

Mit den Themenfonds „Kinderpolitik“, „Kinderkultur“, „Medienkompetenz“ und „Spielraum“ fördert das Deutsche Kinderhilfswerk mit bis zu 10.000 Euro Projekte, die das demokratische und politische Engagement von Kindern und Jugendlichen unterstützen, deren Mitbestimmung an Prozessen in Jugendeinrichtungen, Schule und Stadtteil ermöglichen, den Zugang zu Medien verbessern bzw. den kompetenten Umgang mit diesen befördern, oder Kinder und Jugendliche bei der kreativen Auseinandersetzung mit für sie relevanten Themen fördern. Ferner sollen Projekte Unterstützung erhalten, die bewegungsfördernde und interessante Spielorte im Wohnumfeld oder auf dem Gelände von Vereinen oder Bildungseinrichtungen schaffen oder der Vernetzung, Sicherung bzw. Rückgewinnung von Spiel- und Aufenthaltsmöglichkeiten dienen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist auch hier, dass die Kinder und Jugendlichen an der Planung und Durchführung des Projektes aktiv beteiligt werden.

 

Auch bei der Spielplatz-Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes sind wieder Bewerbungen bis zum 30. September möglich. Über diese Initiative fördert das Deutsche Kinderhilfswerk sowohl die Sanierung und Erweiterung von Spielplätzen als auch Neuanschaffungen. Bei den Projekten sollten einfache, aber sinnvolle Spielelemente und Raumkonzepte mit Erlebnischarakter im Vordergrund stehen, die die kindliche Fantasie anregen und die Kreativität fördern. Elementar sind die möglichst aktive Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung und Gestaltung des Spielraumes, aber auch die Kreativität bei der Mittelakquise und der Gestaltung sowie der Wille, selbst tatkräftig mit anzupacken. Grundbedingung ist zudem, dass der Spielraum für alle Kinder und Jugendlichen öffentlich und frei zugänglich ist. Antragsberechtigt sind hier neben Eltern- und Nachbarschaftsinitiativen, Kinder- und Jugendgruppen oder Vereinen, auch privat engagierte Einzelpersonen, Kommunen und kommunale Träger oder private Träger wie Wohnungsunternehmen.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat in den letzten fünf Jahren durch seine Förderfonds 2.125 Projekte mit insgesamt rund 11.971.000 Euro unterstützt. Durch die Fonds erhalten Projekte, Einrichtungen und Initiativen finanzielle Unterstützung, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben. Dabei geht es vor allem um Beteiligung in Bereichen demokratischer Partizipation, um Chancengerechtigkeit und faire Bildungschancen für benachteiligte Kinder, gesunde Ernährung, Bewegungsförderung oder kinder- und jugendfreundliche Veränderungen in Stadt und Dorf, auf Schulhöfen, Kita-Außengeländen oder Spielplätzen. Die Schaffung zielgruppengerechter Freizeitangebote und Möglichkeiten zur Entwicklung einer kulturellen Identität, zu kultureller Bildung und Medienkompetenz sind ebenso Förderschwerpunkte.

Weitere Informationen zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes unter www.dkhw.de/foerderfonds.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.06.2023

Freizeittipps im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals

 

Vom 13. Juli bis zum 25. August ist in den Sommerferien wieder so richtig was los. Viele Berliner Vereine, Organisationen und Institutionen haben abwechslungsreiche Ferienprogramme auf die Beine gestellt. Familien, die die Sommerferien in der Hauptstadt verbringen, können sich also freuen: Bei zahlreichen kreativen Workshops, coolen Entdeckertouren, Sommerfesten, sportlichen Aktivitäten und vielem mehr fehlt es an nichts! Erholung vom Schulalltag und Stadttrubel finden Kids in Feriencamps und bei Ausflügen im Berliner Umland.

Im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals sind zahlreiche kostengünstige Angebote gelistet: Vom Klimazirkus, Upcycling-, Video- oder Foto-Kurs bis zu Kunstateliers und Contemporary Dance – für alle ist etwas dabei. Erschwingliche Ferienerlebnisse gibt es zudem in Museen und Theatern, in Kunst- oder Musikschulen, Sport- und Jugendzentren. Auch draußen in der Natur oder um die Ecke im eigenen Kiez ist so einiges los.

Einfach im Kalender nach Bezirk, Tagen und Zeit suchen und unter rund 1.900 Terminen das passende Event auswählen. Familien können auch in den großen Ferien die Vorteile des aktuellen Super-Ferien-Passes sowie des FamilienPasses nutzen.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen  vom 05.07.2023

Nach Auffassung des Familienbundes der Katholiken beschreitet der Entwurf der Abgeordnetengruppe um Katrin Helling-Plahr und Renate Künast den Weg zur gesellschaftlichen Normalisierung der Suizidhilfe und gefährdet das Leben von Menschen in existenziellen Krisen. Der Familienbund befürwortet den Entwurf der Abgeordnetengruppe um Lars Castellucci und Ansgar Heveling, der neben dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die durch Angebote geschäftsmäßiger Suizidhilfe entstehenden Gefahren für den Einzelnen und die Gesellschaft in den Blick nimmt.

Der Präsident des Familienbundes der Katholiken, Ulrich Hoffmann, spricht sich dafür aus, nicht die Suizidberatung, sondern die Suizidprävention zu stärken: „Menschen in schweren Lebenskrisen benötigen Hilfe und Perspektiven und keine neutrale Beratung zum Suizid. Wenn der Entwurf von Helling-Plahr und Künast eine solche, neutrale Beratungsinfrastruktur für Menschen jeden Alters unabhängig vom Gesundheitszustand aufbauen und durch die öffentliche Hand fördern will, ist er nur scheinbar neutral. In Wirklichkeit fördert er Suizide.“

Eine Regelung der Suizidhilfe muss nach Auffassung des Familienbundes von der empirischen Realität der Suizide ausgehen. „Die Entscheidung jedes Menschen, der seine Not nicht mehr aushalten kann, ist zu respektieren. Aber beim Thema Suizid verbietet sich jedes Freiheitspathos“, so Ulrich Hoffmann. „Das Bundesverfassungsgericht stellt im Urteil zur Suizidhilfe fest, dass in rund 90 % der tödlichen Suizidhandlungen psychische Störungen, insbesondere in Form einer Depression vorlägen, die häufig schwer zu erkennen seien. Zudem würden 80 bis 90 % der aufgrund eines kurzfristigen Entschlusses durchgeführten Suizide von den geretteten Suizidenten im Nachhinein als Fehlentscheidung gewertet. Das idealisierte Bild des freiverantwortlichen, nüchtern abgewogenen Suizids ist empirisch widerlegt. Es ist daher nach Auffassung des Familienbundes richtig, wenn der Entwurf von Castellucci und Heveling – im Gegensatz zum Entwurf Helling-Plahr und Künast – die Freiverantwortlichkeit und Dauerhaftigkeit des Suizidentschlusses durch eine zweimalige, im zeitlichen Abstand erfolgende fachärztliche Untersuchung prüft.“

Der Familienbund weist darauf hin, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Suizidhilfe oft einseitig interpretiert werde. Karlsruhe hat entschieden, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben eingeschränkt werden kann, wenn der Staat einen legitimen Zweck verfolgt und das Recht auf Sterben nicht faktisch entleert wird. Den Schutz des Lebens und der Autonomie des Einzelnen sowie die Verhinderung einer Normalisierung der Suizidhilfe und hat das Gericht als legitime Zwecke ausdrücklich anerkannt. Eine faktische Entleerung des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben droht im Entwurf von Castellucci und Heveling nicht, da dieser neben dem grundsätzlichen Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe ein reguliertes Verfahren für die rechtmäßige Inanspruchnahme von Suizidhilfe vorsieht.

Ulrich Hoffmann verweist auf die lange Debatte im Bundestag, die 2015 zum Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe geführt habe: „Im Gegensatz zur aktuellen Diskussion war es eine zweijährige, ausführliche parlamentarische Debatte – mit Zeit zur Reflektion und großer Beteiligung der Zivilgesellschaft. Viele Abgeordnete haben in ihren Reden sehr persönliche Bekenntnisse abgegeben und ihre Gewissensentscheidungen begründet. Kommentatoren haben von einer Sternstunde der parlamentarischen Demokratie gesprochen. Der Entwurf von Castellucci und Heveling knüpft hier an und stellt eine Synthese zwischen dem Ertrag dieser Debatte und den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts dar. Die nach der Befürchtung des Familienbundes weitreichenden Folgen des Entwurfs von Helling-Plahr und Künast wurden bisher aber weder im Parlament noch in der Gesellschaft ausreichend diskutiert. Es darf in unserer Gesellschaft nicht zu einer Situation kommen, in der es leichter ist, Suizidberatung und Suizidhilfe zu erhalten als Hilfe bei persönlichen Krisen, gute Pflege und eine hinreichende Gesundheits- und Palliativversorgung.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 06.07.2023

Innerhalb der Bundesregierung sollen die Verhandlungen zur Kindergrundsicherung nach Medienberichten auf die Zielgerade gehen. „Kinderarmut zu bekämpfen geht nicht zum Nulltarif. Wir appellieren an den Finanzminister, die notwendigen Mittel für eine Kindergrundsicherung zur Verfügung zu stellen“, erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Für Kinder von Alleinerziehenden ist sowohl das Wieviel als auch das Wie der Kindergrundsicherung entscheidend, um eine tatsächliche Verbesserung zu erreichen.“

In der Kindergrundsicherung sollen unterschiedliche Leistungen gebündelt werden. Sie soll einen Garantiebetrag in fester Höhe und einen Zusatzbetrag abhängig von Einkommen umfassen. Für Alleinerziehende ist hierbei das Kleingedruckte äußerst wichtig: Werden Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und Waisenrenten als Kindeseinkommen den Zusatzbetrag zu 100 Prozent verringern wie derzeit im Bürgergeld oder wie beim Kinderzuschlag zu 45 Prozent? „Laut Bertelsmann-Stiftung ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, davon die Hälfte bei Alleinerziehenden. Auf keinen Fall darf die Kindergrundsicherung hinter den Kinderzuschlag zurückfallen und zu einer Verschlechterung für Kinder von Alleineinziehende führen“, unterstreicht Jaspers. „Sonst konterkariert die Kindergrundsicherung das Ziel, Kinder aus der Armut zu holen! Politik nach Kassenlage greift zu kurz: Jeder Euro gegen Armut und für Chancengerechtigkeit ist eine Investition in die Zukunft von Kindern und zahlt sich auch für die Gesellschaft aus“, betont Jaspers.

Der VAMV setzt sich im Bündnis Kindergrundsicherung gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren für eine grundlegende Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums ein, um eine Verbesserung zum Status Quo zu erreichen. „Die aktuellen Regelbedarfe als Grundlage sind systematisch zu niedrig und führen zu einer Unterdeckung existentieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen – einer der Gründe für ein Aufwachsen in Armut! Die Kindergrundsicherung muss diese Bedarfslücke ernst nehmen und darf sie nicht länger künstlich klein rechnen“, so Jaspers. „Hierbei muss die Kindergrundsicherung auch zusätzliche existenzielle Bedarfe von Trennungskindern durch einen pauschalierten Umgangsmehrdarf als Gegenstück zum Zusatzbetrag auffangen. Bei erweitertem Umgang und im paritätischen Wechselmodell fallen zusätzliche Kosten für Doppelanschaffungen an, die Alleinerziehende nicht entsprechend einsparen. Je mehr Umgang, desto höher sind die Kosten.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 27.06.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. August 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Vielerorts ist die Wahl von Ausbildungs- und Berufswegen geleitet von Klischees und Geschlechterstereotypen. Dabei sollten der gewählte Ausbildungsweg und spätere Beruf insbesondere zu den individuellen Stärken und dem Lebensweg des jeweiligen jungen Menschen passen. Die „Initiative Klischeefrei“, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, setzt genau hier an. Sie unterstützt junge Menschen dabei eine klischeefreie Berufs- und Ausbildungswahl zu treffen.

In der Veranstaltung stellt Miguel Diaz, Projektleitung, die Initiative und ihre Aktivitäten vor, um bundesweit zu einer klischeefreien Wahl von Berufen und Ausbildungswegen beizutragen. Insbesondere geht es dabei auch um die Angebote am Übergang Schule und Beruf.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Jennifer Puls, Referentin für Arbeitsmarktpolitik und Jugendsozialarbeit , Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-325 E-Mail: jsa@paritaet.org.

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Mandy Gänsel, Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 – 24636-476, Telefax: 030 24636-140, E-Mail: mandy.gaensel@paritaet.org.

Bitte melden Sie sich hier (Eveeno) an. Sie bekommen dann eine Buchungsbestätigung mit Zugangsdaten und u. a. einen Link zum Buchungscenter, in dem Sie Ihre Buchung ggf. stornieren können.

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Termin: 12. September 2023

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

Diese Veranstaltung bietet die Gelegenheit für eine fachliche und politische Diskussion des jüngst veröffentlichten Familienbarometers, das Sie unter folgendem Link finden:
Familienbarometer | BMFSFJ. Das Familienbarometer skizziert Trends des Familienlebens und Perspektiven für die Familienpolitik.

Im Rahmen der Veranstaltung diskutieren Bundesfamilienministerin Lisa Paus, Prof. Dr. h.c. Jutta Allmendinger (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung), Tillmann Prüfer (Journalist und Autor), Verena Bentele (Präsidentin des Sozialverbands VdK und Sprecherin Bündnis Kindergrundsicherung), Anja Piel (Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes), Teresa Bücker (freie Journalistin und Autorin), Dr. David Juncke (Vize-Direktor und Leiter Familienpolitik Prognos AG), Dr. Ulrike Ehrlich (Wissenschaftliche Mitarbeiterin Deutsches Zentrum für Altersfragen), Dr. Sigrun Fuchs (Vorstandsmitglied wir pflegen e. V.), Prof. Dr. Michaela Kreyenfeld (Professorin für Soziologie, Hertie School und Vorsitzende der 10. Familienberichtskommission), Anne Dittmann (Journalistin und Autorin) und weitere Gäste, die Herausforderungen der Gegenwart und richten ihren Blick in die Zukunft von Familien in Deutschland.

Die Familienpolitik ist eine zentrale Stellschraube für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Aber welche Rolle spielt Familienpolitik konkret bei den übergeordneten gesellschaftlichen Trends, Krisen und Transformationsprozessen? Was brauchen Familien um ihren Wunsch nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung besser leben zu können? Welchen Beitrag leisten Kindergrundsicherung oder Familienpflegezeit, um in unruhigen Zeiten Sicherheit zu schaffen? Welche spezifischen Bedarfe haben allein- und getrennterziehende Familien und wie können sie besser unterstützt werden?

Gemeinsam mit Ihnen und weiteren Vertreter*innen aus Praxis, Wissenschaft und Politik möchte man diese drängenden familienpolitischen Fragen und Themen diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 14. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf

In unserer Vortragsreihe Familienbildung im Gespräch mit Wissenschaft und Forschung begrüßen wir ganz herzlich Prof. Dr. Ute Müller-Giebeler. Sie arbeitet am Institut für Kindheit, Jugend, Familie und Erwachsene der TH Köln, wo sie vor allem im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung das Lehrgebiet „Familienbildung“ vertritt. Und sie ist Mitglied im Fachbeirat im Forum Familienbildung.

Digitalität ist zu einer selbstverständlichen Dimension der Alltagskultur geworden – natürlich auch in Familien und in der täglichen Praxis der Familienbildung. Covid 19 hat zuletzt der bereits seit längerem intendierten Digitalisierung der Familienbildung bezogen auf ihre verschiedenen Facetten einen massiven Schub verschafft.

Zwei Lehrprojekte, eins forschungsorientiert, eins als Werkstatt angelegt – im Rahmen der kooperativen Entwicklung einer handlungsfelderübergreifenden Digitalisierungsstrategie „On-the-Fly“ zum Curriculum 4.0 im Studiengang Kindheitspädagogik und Familienbildung an der TH Köln -beschäftigten sich zwei Jahre lang mit Digitalität und Digitalisierung in Familien und in der Familienbildung.

Das erste fragte forschend nach der Digitalität und Medienerziehung in Familien sowie nach der Einschätzung von Fachkräften der FB z. B. bezogen auf digitales pädagogisches Arbeiten und dessen Voraussetzungen; das zweite richtete sich auf die Entwicklung konkreter Werkzeuge und Konzepte für digitale Familienbildung und die Qualifikation von Fachkräften dafür an der Hochschule.

Der Vortrag berichtet über Grundlagen, Arbeit und Ergebnisse dieser Projekte sowie offene Fragen.

Weitere Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 20. – 21. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. eaf

Ort: Rendsburg

Es beginnt am Mittwoch, dem 20. September, um 16.00 Uhr.

Für den Eröffnungsvortrag konnte Prof. Dr. Stefan Aykut von der Universität Hamburg gewonnen werden. Er führt uns mit seinem Vortrag über politische Strategien und gesellschaftliche Prozesse bei der Bewältigung der Klimakrise in das zentrale Tagungsthema ein.

Im weiteren Verlauf der Tagung werden wir der Frage nachgehen, wie die Menschen die Bedrohungen und Herausforderungen durch die Klimakrise wahrnehmen und welche Auswirkungen klimapolitische Maßnahmen auf den ganz konkreten Alltag in Familien haben. Wir möchten unsere Tagung dazu nutzen, uns gemeinsam mit Ihnen darüber Gedanken zu machen, welchen Beitrag wir als evangelischer Familienverband dazu leisten können, Familien durch die Krise zu begleiten.

Am Rande unserer Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Die Anmeldung ist nur digital möglich. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter diesem Link: Jahrestagung und Mitgliederversammlung – eaf (eaf-bund.de)

Bitte melden Sie sich bis zum 31. Juli 2023 an.

Termin: 16. – 17. Oktober 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Potsdam

Schutz und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern sowie die Umsetzung der Istanbul Konvention sind (nicht nur) für den Deutschen Verein weiterhin wichtige Themen. Der Deutsche Verein hat sich dabei zuletzt im Rahmen von Empfehlungen im Jahr 2022 intensiv mit den Aspekten Absicherung des Hilfesystems für von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Mädchen, Frauen und ihren Kindern, sowie mit der Reform des Familien- und Familienverfahrensrechts unter Berücksichtigung häuslicher Gewalt befasst. Auf der aktuellen Veranstaltung werden zum einen der aktuelle Stand politischer Diskussionen, Entwicklungen sowie gesetzlicher Vorhaben bzw. ihre Umsetzung beleuchtet. Zum anderen werden Ideen der Weiterentwicklung, gute Praxisbeispiele sowie Umsetzungsfragen im Austausch mit Politik, Wissenschaft und Praxis diskutiert. Hierbei soll auch ein Fokus auf besonders vulnerable Gruppen gewaltbetroffener Frauen und ihre Kinder liegen

Diese Veranstaltung richtet sich an Expertinnen und Experten sowie Verantwortliche und Interessierte aus Politik, Verwaltung, Verbänden, Justiz und Wissenschaft. Sie wird vom 16. Oktober 2023 14 Uhr bis 17. Oktober 2023 13 Uhr in Potsdam stattfinden.

Das tagesaktuelle Veranstaltungsprogramm sowie die Anmeldelinks finden Sie unter:

https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-schutz-gewaltbetroffener-frauen

Termin: 18. – 20. Oktober 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Berlin

Die Fachtagung „Aktuelle Fragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ vom 18.-20.10.2023 in Berlin hat in diesem Jahr drei fachliche Schwerpunkte: Die Umsetzung des Bürgergeld-Gesetzes, die geplante Einführung der Kindergrundsicherung sowie die Unterstützung von Personen mit psychischen Beeinträchtigungen und Erkrankungen durch die Jobcenter. Ebenfalls wird die aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit vorgestellt.

Mit der Einführung des Kooperationsplans sowie des Schlichtungsverfahrens zum 1. Juli 2023 soll der Eingliederungsprozess neugestalten werden. Ziel ist es die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitenden der Jobcenter und Leistungsberechtigten mit mehr Augenhöhe zu gestalten, rechtliche Anforderungen zu minimieren und Konflikte möglichst einvernehmlich beizulegen.  Die Fachtagung will Hilfestellungen und Beispiele für eine gelungen Praxisumsetzung geben.

Die Leistungsgewährung durch die Jobcenter wird sich durch die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung verändern, da voraussichtlich Schnittstellen zwischen den Leistungen entstehen werden. Die Fachtagung möchte insbesondere der Frage nachgehen, wie diese Schnittstellen gestaltet werden können, um eine möglichst friktionslose Leistungsgewährung zu ermöglichen.

Überdurchschnittlich viele Personen im Leistungsbezug des SGB II sind psychisch beeinträchtigt oder erkrankt, und viele von diesen Personen wollen erwerbstätig sein. Der Deutsche Verein hat hierzu Empfehlungen erarbeitet, diese werden vorgestellt ebenso wie aktuelle Projekte aus der Jobcenterpraxis. Hierdurch wird die Komplexität der Aufgabe aufgezeigt und konkrete Lösungsmöglichkeiten mit den Teilnehmenden erarbeitet und diskutiert.

Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Leitungskräfte aus Kommunen, Jobcentern, freien Trägern und Verbänden, Landes- und Bundesministerien.

Anmeldungen bitte bis spätestens 17.08.2023.

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter: https://www.deutscher-verein.de/de/va-23-grundsicherung-arbeitsuchende

WEITERE INFORMATIONEN

„Was brauchst Du zu einem guten Leben?“ Diese Frage haben Jugendliche aus dem JugendExpert:innenTeam des Projekts „Familie und Bildung: Politik vom Kind aus denken“ in 25 Workshops mit 112 Kindern und Jugendlichen aus ganz Deutschland diskutiert. Die in dieser Studie präsentierten Ergebnisse des partizipativen Forschungsprojekts Peer2Peer geben Einblicke, welche Bedarfe junge Menschen aktuell haben, was sie sich wünschen und welche Sorgen und Ängste sie umtreiben.  

Die Befunde machen deutlich, dass junge Menschen eigene Perspektiven und Bedarfe haben und diese sehr gut, konkret und differenziert äußern und dafür eintreten können. Sie bauen weder Luftschlösser noch wünschen sie sich Gummibärchen oder Spielekonsolen. Vielmehr formulieren sie gut begründet eher moderate, durchschnittliche Ansprüche und Bedarfe.  

Besonders deutlich wird das in dem von ihnen formulierten Bildungsverständnis, das weit über den akademischen oder schulischen Kontext hinausgeht. Aber auch der Stellenwert von Familie und Freund:innen zieht sich durch alle Workshops. Zudem beschreiben sie existenzielle materielle Bedarfe, wie ein Dach über dem Kopf, Geld für gesunde Ernährung oder die Möglichkeit, selbst Geld zu sparen. Denn Sparen eröffnet Handlungsspielräume, erlaubt die Zukunft zu gestalten und gibt gerade in krisengeschüttelten Zeiten Sicherheit. Darüber hinaus ist mentale und körperliche Gesundheit ein zentrales Thema, das alle Teilnehmer:innen der Workshops altersunabhängig einbrachten.  

Die Kinder und Jugendlichen mahnen zudem an, dass sie zwar über Rechte verfügen, diese aber zu oft nicht ausreichend gewahrt werden. Sie skizzieren Situationen, in denen sie Unrecht, Diskriminierung und Mobbing erleben bzw. beobachten. Auch ihre Persönlichkeitsrechte und ihre Privatsphäre sehen sie zu oft nicht ausreichend von Erwachsenen respektiert. Schließlich fühlen sie sich bei wichtigen gesellschaftlichen Themen und Entscheidungen vielfach nicht gehört und ernstgenommen.  

Die Peer2Peer-Workshops machen einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche selbst nach ihren Bedarfen zu fragen und haben sich dabei als innovativer, partizipativer Forschungsansatz sehr bewährt. Sie zeigen, wie jungen Menschen auf Augenhöhe begegnet und eine vertrauensvolle Atmosphäre geschaffen werden kann. Das hat der Zwischenbericht zu Peer2Peer bereits näher beleuchtet. Insofern sollten Peer2Peer-Ansätze im Rahmen der Konzeption einer umfassenden Bedarfserhebung für und mit Kinder(n) und Jugendliche(n), an der wir weiter arbeiten und für die wir werben, aufgenommen und weiterentwickelt werden. Denn wir brauchen dringend bessere Daten von Kindern und Jugendlichen, was sie brauchen, was sie sorgt und umtreibt, um gute Politik für sie gestalten zu können.  

Teilhabe und Beteiligung neu denken. Kinder und Jugendliche sprechen mit!

Das gegenwärtige System monetärer Leistungen für Familien und Kinder steht seit vielen Jahren in der Kritik. Dabei werden insbesondere die Vielzahl nebeneinander bestehender Leistungen und Systeme sowie die Wirksamkeit bzw. Zielgenauigkeit der Leistungen kritisiert. Nach wie vor gilt in Deutschland mehr als jedes fünfte Kind/jeder fünfte Jugendliche als armutsgefährdet. Der Deutsche Verein hat vor diesem Hintergrund zuletzt 2019 Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Systems monetärer Leistungen für Familien und Kinder verabschiedet und hierin Eckpunkte für die Diskussion um eine Kindergrundsicherung formuliert.

Mit der im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung einer Kindergrundsicherung soll ein Neustart der Familienförderung erfolgen. Hierzu sollen bisherige finanzielle Unterstützungen wie Kindergeld, Leistungen aus dem SGB II/XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag in einer einfachen, automatisiert berechnet und ausgezahlten Förderleistung gebündelt werden. Diese neue Leistung soll sich aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendliche gleich hoch ist, und einem einkommensabhängig gestaffelten Zusatzbetrag zusammensetzen. Ebenso ist die Neudefinition des soziokulturellen Existenzminimums für Kinder und Jugendliche vereinbart. Auf Bundesebene wurde dieser Prozess mit der Konstituierung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe begonnen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt kein konsentierter Vorschlag der Bundesregierung vor.

Die vorliegenden Empfehlungen sollen als Unterstützung des umfassenden und anspruchsvollen Prozesses der Einführung einer Kindergrundsicherung dienen. Sie beziehen sich auf den aktuellen Diskussionsstand und richten sich im Hinblick auf das bevorstehende Gesetzgebungsverfahren insbesondere an die politisch handelnden Akteur/innen in Bund und Ländern.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 21.06.2023 [PDF, 640 KB]

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ZFF-Info 09/2023

AUS DEM ZFF

In der Gesellschaft herrschen immer noch pauschale Vorurteile gegenüber Familien, die Armut erfahren. Diese werden weiter über die Medienlandschaft zementiert. 51 Organisationen und Einzelpersonen sehen sich daher dazu verpflichtet, mit dieser Voreingenommenheit aufzuräumen. Auf dem Treffen des Ratschlag Kinderarmut am 16.Juni 2023 rufen sie deshalb gemeinsam mit einem Appell dazu auf, Haltung zu zeigen und sich unterstützend hinter armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu stellen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Es wird so viel Unsinn über Menschen in Armutslagen verbreitet, das ist wirklich kaum auszuhalten. Eltern – egal ob arm oder reich – wollen das Beste für ihre Kinder und investieren deshalb jeden Cent in ihr Wohlergehen. Das belegen seit Jahren viele Studien. Meinem Verband und mir ist es deshalb wichtig, gemeinsam mit einer Vielzahl anderer zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteuren diese Vorurteile aufzudecken.“

Im Appell „Haltung zeigen gegenüber Kindern, Jugendlichen und Familien: Menschen in Armutslagen vorurteilsfrei begegnen!“ des Ratschlag Kinderarmut heißt es: „Wir fordern, die Ursachen von Armut vorurteilsfrei in den Blick zu nehmen, um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen! Betroffene Familien kämpfen mit schlechten Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt wie niedrigen Löhnen und prekären Beschäftigungsverhältnissen. Dazu kommt eine oft mangelhafte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Kinderbetreuung, die tatsächliche Bedarfe nicht abdeckt. Lebensereignisse wie Arbeitslosigkeit, Trennung, Krankheit, Migration und Flucht steigern das Armutsrisiko erheblich. Die Konsequenz: Nicht jedes Kind startet mit den gleichen Grundvoraussetzungen ins Leben – die Chancen sind extrem ungleich verteilt. Statistisch betrachtet überdauert Armut in Deutschland aktuell sechs Generationen. Das heißt umgekehrt, dass trotz größter eigener Bemühungen fünf Generationen aus eigener Kraft nicht den Aufstieg in die Mitte der Gesellschaft schaffen.

Armut ist kein individuelles Versagen, sondern ein strukturelles Problem!

In der aktuellen Diskussion um eine Kindergrundsicherung nehmen wir die von manchen Medien und politischen Entscheidungsträger*innen gezeichneten Bilder von Misstrauen als höchst problematisch wahr. Vorurteile gegenüber einkommensarmen Eltern, sie würden die für ihre Kinder gedachten Geldleistungen für Alkohol, Tabak und elektronische Konsumgüter zweckentfremden, sind schlicht falsch. Sie verzerren den Blick auf die tatsächlichen Belastungen in prekären Lebenslagen sowie die gravierenden Folgen von Armut. Studien für Deutschland belegen dahingegen, dass Eltern aus einkommensschwachen Familien eher bei sich selbst als bei ihren Kindern sparen und in Relation zum verfügbaren Einkommen genauso viel Geld für die Bildung ihrer Kinder verwenden wie einkommensstärkere Eltern. Es sind diese stigmatisierenden Denkweisen, falschen Armutsbilder und irreführenden Informationen, die dringend notwendige politische Reformen und Lösungen verhindern.

Von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien brauchen Solidarität, Wertschätzung, Unterstützung und Chancengerechtigkeit.“

Der Appell wird unterstützt von: : Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V., Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW, Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e. V., Armut und Gesundheit in Deutschland e. V., AWO Bundesverband e. V., AWO Bezirksverband Niederrhein e. V., Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ), Bundesforum Männer e. V., Bundesjugendwerk der AWO e. V., Bundesverband der Familienzentren e. V., Bundesverband der Mütterzentren e.V., Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung, Der Kinderschutzbund Bundesverband e. V., Der Kinderschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutscher Bundesjugendring e. V., Deutscher Caritasverband e. V., Deutsches Kinderhilfswerk e. V., DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung & Familientherapie e. V, Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V., DIE LINKE. Stadtverband Kaiserslautern, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Erwerbslosengruppe ver.di Mittelbaden-Nordschwarzwald, evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V., Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET), Familienbund der Katholiken – Bundesverband, Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V., Internationaler Bund (IB) e. V., KINDERVEREINIGUNG e. V., Landesarmutskonferenz Rheinland-Pfalz, Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V., LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e. V., Nationale Armutskonferenz, National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, Nestwärme e. V. Deutschland, PEKiP e. V., Präventionsketten Niedersachsen: Gesund aufwachsen für alle Kinder!, Save the Children Deutschland e. V., Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V., SOS-Kinderdorf e. V., SoVD Sozialverband Deutschland e. V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., Stiftung SPI, Verband alleinerziehender Mütter und Väter e. V., Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e. V., Volkssolidarität Bundesverband e. V., Zukunftsforum Familie e. V.

Darüber hinaus wird der Appell mitgetragen von: Dr. Irene Becker – Empirische Verteilungsforschung, Gerda Holz – Politikwissenschaftlerin und Sozialarbeiterin, Dr. Maksim Hübenthal – FU Berlin, Dr. Gisela Notz – Sozialwissenschaftlerin und Historikerin

Information zum Ratschlag Kinderarmut: Auf Initiative der Nationalen Armutskonferenz (nak) trafen sich 2016 zahlreiche bundesweit agierende Organisationen, um gemeinsam Perspektiven der Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren. Die erste gemeinsame Erklärung „Keine Ausreden mehr: Armut von Kindern und Jugendlichen endlich bekämpfen!“ mit konkreten Forderungen zur Bundestagswahl wurde im Juni 2017 unter breiter medialer Beachtung veröffentlicht. Es folgten gemeinsame Erklärungen im Jahr 2018 und 2020. Kurz nach der Bundestagswahl im Jahr 2021 veröffentlichte der Ratschlag die Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ und rief die Kampagne #4JahregegenKinderarmut ins Leben. Daran schloss sich im November 2022 die gemeinsame Erklärung „Solidarität mit armutsbetroffenen Kindern, Jugendlichen und ihren Familien – besonders in der Inflationskrise!“.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.06.2023

Die 26 Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen fordern die Gleichstellungsminister*innen anlässlich ihrer Bund-Länder-Konferenz am 15./16. Juni eindringlich auf, sich für die Umsetzung der im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen zur fairen Verteilung unbezahlter Sorgearbeit einzusetzen und die Bereitstellung der dafür notwendigen Haushaltsmittel anzumahnen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die vielfach von Frauen geleistete unbezahlte Sorgearbeit, ist die Basis für unser gesellschaftliches Wohlergehen. Sie muss aber zwischen den Geschlechtern fair aufgeteilt werden, denn nur so erhalten Frauen auch den Spielraum, überall gleichberechtigt teilhaben zu können. Die im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen, die dies unterstützen, müssen deshalb dringend so bald wie möglich umgesetzt werden!“

In der gemeinsamen Pressemitteilung des Bündnis Sorgearbeit fair teilen heißt es weiter:

„Nach wie vor ist die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in vielen gesellschaftlichen Bereichen, etwa am Arbeitsmarkt, nicht gegeben. Damit sich das ändert, sind gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um die Rahmenbedingungen für eine gerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern zu schaffen“, fordern die Mitgliedsorganisationen im Bündnis Sorgearbeit fair teilen.

Frauen leisten durchschnittlich mit über vier Stunden täglich anderthalb Mal so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer. Die Ungleichverteilung unbezahlter Sorgearbeit lässt Frauen weniger Zeit und Raum für eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit und politisches oder ehrenamtliches Engagement, aber auch für Erholung und Freizeitaktivitäten. Die verstärkte Übernahme familialer Sorgearbeit durch Männer stärkt die Teilhabemöglichkeiten von Frauen, knüpft an den Wünschen vieler Väter von heute an und trägt insgesamt zur Gleichstellung bei.

„Gleichstellung und Chancengleichheit unabhängig vom Geschlecht müssen gerade in gesellschaftlichen Krisenzeiten seitens der Politik priorisiert werden. Wir fordern die Gleichstellungsminister*innen auf, sich für die Bereitstellung der notwendigen Bundeshaushaltsmittel einzusetzen, um die im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen für die gerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern umzusetzen“, betonen die Bündnismitglieder.

„Damit das ‚Jahrzehnt der Gleichstellung‘ Realität wird, müssen vereinbarte Vorhaben wie die zehntägige bezahlte Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile nach der Geburt („Familienstartzeit“), eine Lohnersatzleistung für Pflegezeiten, die Ausweitung der individuellen, nicht übertragbaren Elterngeldmonate und die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V noch in dieser Legislaturperiode kommen.“

Dem Bündnis gehören an:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen
  • Bundesforum Männer e.V.
  • Bundesverband der Mütterzentren e.V.
  • Business and Professional Women (BPW) Germany e.V.
  • Care.Macht.Mehr
  • Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
  • Deutscher Beamtenbund und Tarifunion – Bundesfrauenvertretung
  • Deutscher Frauenrat e.V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Hauswirtschaftsrat e.V.
  • Deutscher Verband Frau und Kultur e.V.
  • evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf)
  • Forum katholischer Männer (FkM)
  • Frauenwerk der Nordkirche
  • GMEI Gender Mainstreaming Experts International
  • Katholischer Deutscher Frauenbund e.V. (KDFB)
  • Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) – Bundesverband e.V.
  • Männerarbeit der EKD
  • Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V.
  • SKM Bundesverband e.V.
  • Sozialdienst muslimischer Frauen e.V. (SmF-Bundesverband)
  • Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
  • Sozialverband VdK Deutschland e.V.
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
  • WIR! Stiftung pflegender Angehöriger
  • Zukunftsforum Familie e.V.

Das Bündnis

Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine 26 Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.06.2023

SCHWERPUNKT : EU-Asylkompromiss

Zur Einigung der EU-Mitgliedstaaten über eine gemeinsame Position zu einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle:

„Mit der Einigung der Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Verhandlungslinie ist die Europäische Union einen großen und wichtigen Schritt in Richtung eines neuen, funktionierenden Asylsystems gegangen. Deutschland und Europa brauchen mehr reguläre und weniger irreguläre Einwanderung. Außerdem braucht es eine faire Verteilung von Flüchtlingen innerhalb der EU. Dazu braucht es ein neues Asylsystem, mit dem Menschen geholfen wird, die tatsächlich in ihren Heimatländern verfolgt werden. Wer keinen Asylgrund geltend machen kann, der sollte auch nicht über das Asylsystem nach Europa einreisen. Deswegen ist es gut, wenn die Entscheidung über die Einreise in bestimmten Fällen bereits an der EU-Außengrenze getroffen wird. Bei diesen sogenannten Grenzverfahren müssen die Menschenrechte und ein rechtsstaatliches Verfahren eingehalten werden. Bundesregierung und Bundestag sollten die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene nun konstruktiv begleiten. Dazu gehört beispielsweise, Moldau und Georgien möglichst schnell als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 09.06.2023

Der AWO Bundesverband e.V. ist entsetzt über die überraschende gestrige Einigung im europäischen Rat zur Asylreform. „Wir befürchten katastrophale Folgen für Schutzsuchende, massenhafte Inhaftierungen auch von Kindern in der Europäischen Union und Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an unseren Außengrenzen“, so Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin des AWO Bundesverbandes. 

In den letzten Tagen und Wochen hatte die AWO in großen Bündnissen der Zivilgesellschaft, mit anderen Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechts- und Flüchtlingsschutzorganisationen mehrfach auf die geplanten Verschärfungen im europäischen Asylrecht hingewiesen.  Appelle an die Bundesregierung, sie solle ihre Versprechungen aus dem Koalitionsvertrag ernst nehmen, wurden schwer enttäuscht.

Der sogenannte Kompromiss, auf den sich die EU-Innenminister*innen und damit auch die Bundesregierung geeinigt hat, sieht vor, dass jährlich 30.000 Schutzsuchende von den Außengrenzen auf die EU verteilt werden, dafür müssen die Außengrenzstaaten vorerst mindestens 30.000 Haftplätze bereitstellen. Die Grenzverfahren sind für alle verpflichtend, die gemäß ihrem Herkunftsland keine europäische Schutzquote von über 20 Prozent haben. Nur Minderjährige, die ohne Begleitung einer sorgeberechtigten Person allein auf der Flucht sind, sollen von den Grenzverfahren verschont bleiben. Die Position, der sich auch Deutschland letztlich in die Verhandlungen angeschlossen hat, bleibt auch hier hinter dem Geforderten, nämlich allen Kindern die Grenzverfahren zu ersparen, weit zurück. 

Zudem dürfen Mitgliedstaaten alle Schutzsuchende, auch Personen aus Afghanistan, Syrien oder dem Irak, zurück in einen Drittstaat schicken, zu dem eine Verbindung besteht. Die Verbindung kann bereits bestehen, wenn sich die Person in dem Drittstaat aufgehalten, gearbeitet oder Familienangehörige im Drittstaat hat. Die Einhaltung des Non-Refoulement-Gebots oder Maßgaben der Genfer Flüchtlingsschutzkonvention finden dabei keine Anwendung mehr. 

Der AWO Bundesverband will weiterhin für eine humane und solidarische Flüchtlingspolitik kämpfen. „Wir erleben eine ungeheuerliche Einschränkung des Zugangs zu Asyl,“ mahnt Sonnenholzner. „Die Abschottungspolitik, die Gewalt an unseren Grenzen und Menschenrechtsverletzungen, die damit einhergehen, sind ein Verrat an europäischen Werten. Wir als AWO werden energisch dafür eintreten, dass die EU zu einer menschenrechtskonformen Flüchtlingspolitik zurückkehrt.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.06.2023

Der Asylkompromiss der EU-Innenminister:innen hebelt nach Einschätzung von Diakonie Deutschland und Brot für die Welt faire Asylverfahren an den EU-Außengrenzen aus und muss dringend vom Europäischen Parlament nachgebessert werden. Gerade die Belange und Rechte von Familien mit zum großen Teil traumatisierten Kindern müssen gewahrt bleiben. Zudem darf die EU ihre Schutzverantwortung nicht an Drittstaaten delegieren.

Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt: „Der Kompromiss für eine EU-Asylreform ist kein historischer Erfolg, sondern ein historischer Bruch des Flüchtlingsschutzes. Künftig werden nur wenige Menschen das Recht und die Chance haben, in der Europäischen Union Asyl zu beantragen. Durch die Ausweitung des Sicheren Drittstaatsprinzips können sich Mitgliedsstaaten ihrer Schutzverpflichtung zukünftig entziehen. Trotz aller Anstrengungen für einen gemeinsamen europäischen Kompromiss ist dieses Ergebnis ein menschenrechtliches Armutszeugnis. Das EU-Parlament muss diesen Weg dringend korrigieren.“

Die Sichere Drittstaatenregelung sieht eine Zulässigkeitsprüfung vor, durch welche Anträge abgelehnt werden können, wenn Geflüchtete über einen sogenannten sicheren Drittstaat in die EU eingereist sind. Sie ermöglicht eine Abschiebung in diesen Drittstaat mit dem Verweis, dass auch dort Schutz bestehe. „Die Realität ist jedoch, dass viele Menschen dort nicht sicher sind und auch aus diesen Ländern weiter abgeschoben werden. Mit der beschlossenen Aufweichung der Kriterien für sichere Drittsaaten würde Europa einen tiefen Burggraben um die Außengrenzen ziehen“, so Pruin weiter.

Diakonie Präsident Ulrich Lilie: „Dass die EU-Innenministerinnen und -minister am Tag nach dem Asyl-Kompromiss an die Einhaltung der Menschenrechte erinnert werden müssen, ist ein fatales Signal – nicht nur für die Schutzsuchenden, sondern für alle Menschen in der EU. Nun ist es am Europäischen Parlament, diesen faulen Kompromiss auf Kosten der Schwächsten zu korrigieren. Die Vorstellung, dass künftig auch Familien mit Kindern in Lagern an den Außengrenzen inhaftiert werden könnten, ist unerträglich. Ebenso die Aussicht, dass schutzbedürftigen Menschen faire und sorgfältige Asylverfahren verwehrt würden. Eine humanitäre und an den Prinzipien der Menschenrechte orientierte Asylpolitik ist eine tragende Säule der europäischen Erzählung. Stürzt diese Säule ein, werden wir international als Anwalt von Menschenrechten zurecht belächelt werden.“

Die Diakonie steht mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen schon seit langem für den Flüchtlingsschutz und für eine menschenwürdige Aufnahme in der EU. „Stattdessen soll das Prinzip der Ersteinreise verschärft werden und sollen sich Staaten künftig vom Flüchtlingsschutz freikaufen können. Mit ihrem Kompromiss bereiten die EU-Innenminister den Boden für Rechtlosigkeit und Verelendung von Schutzsuchenden. Nun ist es an der Volksvertretung der Europäer, diesen Kurswechsel zu stoppen“, so Lilie.

Weitere Informationen:

Gemeinsamer Appell: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Gemeinsames-Statement_GEAS_16.05.2023-2.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Brot für die Welt vom 09.06.2023

LSVD kritisiert fehlenden Schutz für queere Geflüchtete an EU-Außengrenzen

Am 8. Juni hat die Bundesregierung im Europäischen Rat einer massiven Verschärfung der EU-Asylpolitik zugestimmt. Geflüchtete sollen zukünftig Asylanträge an den Außengrenzen der EU stellen. Werden ihre Asylgesuche abgelehnt, sollen sie auch in vermeintlich sichere Drittstaaten abgeschoben werden. In den Verhandlungen hat sich die Bundesregierung nicht einmal ansatzweise für Sonderregelungen für lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Schutzsuchende eingesetzt. Das Vorhaben soll nun im EU-Gesetzgebungsprozess bis Anfang 2024 verhandelt werden. Dazu erklärt Philipp Braun aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD):

Wir sind entsetzt, dass die Ampelkoalition diesem Vorhaben trotz schwerwiegender Bedenken zugestimmt hat. Dass die Bundesregierung ihren eigenen queerpolitischen Aufbruch ignoriert und nicht einmal den Versuch unternommen hat, für besonders schutzbedürftige Asylsuchende, wie beispielsweise queere Geflüchtete, einen Schutzmechanismus zu etablieren, ist skandalös. Noch mehr verstört, dass Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) diese katastrophale Verschärfung des Asylrechts als historische Entscheidung begrüßt und Bundesaußenministerin Baerbock den Schritt als seit Jahren überfällig benennt. 

Anfang des Jahres hatte der Bundestag in einer Gedenkstunde der queeren Opfer des Nationalsozialismus gedacht und sich der daraus erwachsenden besonderen Verantwortung gestellt. Nicht einmal ein halbes Jahr später vergeht sich die Bundesregierung mit ihrer Zustimmung zur EU-Asylreform in nie da gewesener Härte an den an den Schutzrechten LSBTIQ* Geflüchteter. Nicht einmal ein halbes Jahr, nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag zuhörte, wie Klaus Schirdewahn ihm von seiner Verfolgung in der Bundesrepublik berichtete, stimmt die von ihm geführte Bundesregierung einer Asylrechtsverschärfung zu, die haftähnliche Zustände an den EU-Außengrenzen etabliert und queeren Geflüchtete jeglichen Schutz versagt. Asylsuchende könnten mit dem Gesetzesvorschlag auch in Staaten abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und in denen sie – davon ist auszugehen – auch nicht sicher sind.

Wir fordern die Mitglieder des EU-Parlaments – vor allem die Liberalen, Sozialdemokrat*innen und Grünen – auf, sich an ihre Wahlkampfversprechen zu erinnern und diesem historischen Verrat an den Rechten Schutzsuchender nicht zuzustimmen.

In der EU-Asylpolitik sollten folgende Minimalstandards keinesfalls unterschritten werden

  • LSBTIQ* müssen im Rahmen der Grenzverfahren als „besonders schutzbedürftige“ Gruppe anerkannt werden. Dies ist derzeit EU-weit nicht geregelt. 
  • LSBTIQ* Geflüchtete, wie auch alle besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden, müssen aus den Grenzverfahren herausgenommen werden.
  • Queere Geflüchtete müssen im Asylverfahren Zugang zu LSBTIQ*-Fachberatungsstellen bekommen. 
  • LSBTIQ*-Organisationen und ihre Partner*innen müssen uneingeschränkten Zugang zu den Haftlagern an den EU-Außengrenzen bekommen. Dort sollten sie die Erkennung des besonderen Schutzbedarfs sicherstellen. Dazu gehört auch, dass LSBTIQ*-Asylsuchende vor Ort umfassend über ihre Rechte informiert werden. Das betrifft auch das Wissen, dass die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und/oder geschlechtlichen Identität ein anerkannter Asylgrund ist. Dafür muss die EU die zukünftige Arbeit von LSBTIQ*-Fachberatungsstellen langfristig und auskömmlich finanzieren.
  • Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass EU-weit nur solche Staaten, in denen LSBTIQ* in allen Landesteilen sicher vor Verfolgung sind, als „sichere Drittstaaten“ deklariert werden. 

Weiterlesen:

Bundesregierung will faktischer Aushebelung des Asylsystems zustimmen

Flüchtlinge schützen – Integration fördern

Bundesregierung plant Ausweitung der Liste vermeintlich „sicherer Herkunftsländer“

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 09.06.2023

Der Verband appelliert an Bundesregierung und EU-Parlament sich für deutliche Nachbesserungen einzusetzen.

Den Kompromiss für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), dem die Bundesregierung gestern zugestimmt hat, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. Trotz der asylrechtlichen Verschärfungen und der Missachtung der UN-Kinderrechtskonvention von einem historischen Erfolg zu sprechen, sei bitter. Der Paritätische appelliert an die Bundesregierung und das Europäische Parlament, sich im nun anstehenden Trilog-Gesetzgebungsverfahren für deutliche Nachbesserungen einzusetzen.

„Haftlager und Freiheitsentzug Schutzsuchender während des Asylverfahrens sind grundsätzlich inhuman. Besonders entsetzt sind wir, wie mit Kindern umgegangen wird und dass die UN-Kinderrechtskonvention mit Füßen getreten wird. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hier nicht locker lässt und appellieren an alle Abgeordneten im Europäischen Parlament, sich im weiteren Verfahren für den besonderen Schutz von Kindern und Familien stark zu machen”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Es brauche in der europäischen Flüchtlingspolitik mehr Menschlichkeit und Solidarität statt Abschottung und nationalen Egoismus, mahnt der Paritätische. Der Grundsatz der Humanität müsse Maßstab allen asylpolitischen Handelns sein. “Es ist eine Schande für die Europäische Union, wenn europäische Solidarität durch die mögliche Entrechtung Schutzsuchender erkauft werden muss”, kritisiert Schneider. So sei die Zusage zur Verteilung von 30.000 Asylsuchenden innerhalb der EU an die Einrichtung von 30.000 Haftplätzen an den EU-Außengrenzen geknüpft worden. “Menschenrechte sind unteilbar und unverhandelbar. Wer Schutz sucht, hat ein Recht auf ein garantiertes faires und rechtsstaatliches Verfahren.“

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 09.06.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Lisa Paus zeichnet drei Mehrgenerationenhäuser aus

Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat heute im Rahmen einer feierlichen Festveranstaltung in Berlin den diesjährigen Bundespreis Mehrgenerationenhaus vergeben. Der Preis zeichnet Mehrgenerationenhäuser aus, deren Projekte in besonderem Maße für ein Mehr an gesellschaftlichem Miteinander und Lebensqualität sorgen. Von Beratungs-, Bildungs-, Betreuungs-, Unterstützungsangeboten bis hin zu Mitmach- oder Partizipationsangeboten oder Angeboten aus dem Kultur- und Freizeitbereich – unter dem Motto „Gemeinsam stark für Jung & Alt“ waren die besten Angebote aus der gesamten Bandbreite der Handlungsfelder der Mehrgenerationenhäuser gesucht.

Bundesministerin Lisa Paus: „Ich bin beeindruckt, mit welcher Kreativität die Mehrgenerationenhäuser auf die verschiedenen Bedürfnisse in ihrer Nachbarschaft eingehen. So entsteht an rund 530 Orten in Deutschland eine Vielfalt von Projekten und Angeboten, die passgenau zugeschnitten sind und das Leben der Menschen vor Ort spürbar bereichern.“

Sieger des „Bundespreis Mehrgenerationenhaus 2023: Gemeinsam stark für Jung und Alt“ ist das Mehrgenerationenhaus Dortmund mit seinem Projekt „Eulen und Lerchen“, einem Betreuungsangebot für Kinder von Pflegekräften in Randzeiten. Es erhält ein Preisgeld von 8.000 Euro. Den zweiten Platz hat das Mehrgenerationenhaus Koblenz mit seiner offenen Kleidertauschparty gewonnen. Das Mehrgenerationenhaus Wuppertal wurde mit dem dritten Platz für seinen „Kinderlesewagen“ ausgezeichnet, mit dem es Leseförderung auf dem Spielplatz betreibt.

Die Auswahl der Siegerprojekte erfolgte in diesem Jahr durch die breite Öffentlichkeit, die in einem Online-Voting aus zehn von einer Jury vorausgewählten Projekten die besten drei auswählte. Seit 2008 können sich die Mehrgenerationenhäuser mit ihren Projekten für eine Auszeichnung bewerben, im Vorgängerprogramm im Rahmen des Wettbewerbs „DemografieGestalter“, seit 2022 für den „Bundespreis Mehrgenerationenhaus“.

Über das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus:

Am 1. Januar 2021 startete das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Über einen Zeitraum von acht Jahren werden rund 530 Mehrgenerationenhäuser bundesweit gefördert, die sich als lokale Begegnungsorte für ein Miteinander der Generationen und damit für gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen. In enger Abstimmung mit ihren Kommunen und weiteren Partnern entwickeln die Mehrgenerationenhäuser Angebote, die auf die Bedarfe der Menschen vor Ort abgestimmt sind. Ganz gleich ob im ländlichen oder städtischen Raum, die Häuser tragen mit ihrer Arbeit zu einem attraktiven Wohn- und Lebensumfeld bei und leisten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland.

Weitere Informationen zum Programm unter www.mehrgenerationenhaeuser.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2023

Zum Auftakt der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ veranstaltet das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die zweite Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“. Die Veranstaltung wird die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses zur Erarbeitung einer Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit vorstellen.

Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus: „Millionen Menschen in unserem Land fühlen sich einsam. Einsamkeit kann jede und jeden treffen. Wer einsam ist, spricht in der Regel nicht gern darüber. Deshalb hat die Bundesregierung bereits 2022 mit der Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit gestartet. Einsamkeit ist ein vielschichtiges Thema. Deswegen war es uns wichtig, die Zivilgesellschaft und alle wichtigen Akteure so früh wie möglich zu beteiligen. Wir haben wertvolle Beiträge erhalten, damit unsere Strategie noch besser werden kann. Wichtig ist uns, dass Wissen gestärkt und Angebote ausgebaut werden. Wir wollen für das Thema sensibilisieren und Menschen dabei unterstützen, aus der Einsamkeit herauszufinden.“

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik: „Einsamkeit ist ein Gefühl, das im Leben vieler Menschen eine Rolle spielt. Wird Einsamkeit chronisch, kann sie zahlreiche negative Auswirkungen auf die psychische und physische Gesundheit, auf die soziale Teilhabe und das gesellschaftliche Miteinander haben. Einsamkeit ist daher eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die einer strategischen Bearbeitung bedarf. Mit der zweiten Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ am 12.6. in Berlin möchten wir das Thema stärker beleuchten sowie Zusammenhänge mit den thematischen Schwerpunkten Armut, Demokratie und Engagement betrachten. Wir möchten mit Engagierten, Fachkräften aus der Praxis, Forschenden und allen Interessierten ins Gespräch kommen, um Wissen über Einsamkeit zu teilen sowie für das Thema zu sensibilisieren. Zudem möchten wir Akteurinnen und Akteure vernetzen und somit zu einer besseren Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit beitragen.“


Über die Konferenz

Das Thema Einsamkeit wird in verschiedenen Podiumsgesprächen mit den Schwerpunkten Armut, Demokratie und Engagement beleuchtet und diskutiert. Die Konferenz findet im bUm – Raum für solidarisches Miteinander (Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin) statt. Zudem ist eine digitale Teilnahme an der Veranstaltung möglich. Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenlos und steht allen Interessierten offen. Die Konferenz richtet sich jedoch besonders an Fachkräfte der Sozialen Arbeit, an Engagierte, Politikerinnen und Politiker, Forschende sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wohlfahrtsverbänden und anderen Projekten sowie Organisationen. 
Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/zweite-konferenz-gemeinsam-aus-der-einsamkeit

Über die Aktionswoche

Die Konferenz ist der Auftakt der Aktionswoche „Gemeinsam aus der Einsamkeit“, die vom 12. bis 16. Juni 2023 stattfindet. Die erste Aktionswoche dieser Art möchte für das Thema Einsamkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sensibilisieren und Unterstützungsangebote als „Orte der Gemeinsamkeit“ in ganz Deutschland sichtbar machen. Bundesweit sind viele Projekte und Angebote dabei. Weitere Informationen zur Aktionswoche finden Sie hier: https://kompetenznetz-einsamkeit.de/aktionswoche 
Das Projekt Kompetenznetz Einsamkeit wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. durchgeführt und durch das Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. 

Weitere Informationen: kompetenznetz-einsamkeit.de/

Die Konferenz können Sie auch per Livestream verfolgen:
https://kompetenznetz-einsamkeit.de/zweitekonferenz 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.06.2023

CEDAW-Komitee legt Anmerkungen zum deutschen Staatenbericht vor

Das Komitee der Vereinten Nationen zur Beendigung der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) bescheinigt Deutschland Fortschritte in der Gleichstellungspolitik. Das geht aus den Abschließenden Bemerkungen zum 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland hervor, die das CEDAW-Komitee veröffentlicht hat. Margit Gottstein, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hatte den deutschen Staatenbericht im Mai dem Komitee in Genf präsentiert. 

Staatssekretärin Margit Gottstein: „Ich freue mich über die positiven Bewertungen des Komitees, denn sie bedeuten eine Bestätigung unserer Politik. Auch die Empfehlungen des Komitees sind wertvoll und zugleich Mahnung, Gleichstellung in Deutschland noch entschiedener voranzubringen.“

Positiv hebt das CEDAW-Komitee in seinen Anmerkungen unter anderem das KiTa-Qualitätsgesetz, das Entgelttransparenzgesetz, die Gründung der Bundestiftung Gleichstellung, die Gleichstellungsstrategie des Bundes, das digitale Frauenarchiv sowie die Einführung einer feministischen Außen- und Entwicklungspolitik hervor. Außerdem wird die Bereitschaft Deutschlands zur umfangreichen Aufnahme ukrainischer Geflüchteter begrüßt.

Das Komitee empfiehlt aber auch, die Steigerung des Frauenanteils in politischen Entscheidungspositionen und Wahlämtern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu unterstützen. Der Ausschuss weist zudem darauf hin, dass eine ausgewogene Teilhabe von Frauen an politischen Entscheidungspositionen ein Menschenrecht ist und auch temporäre Maßnahmen wie Quoten in Betracht gezogen werden sollen. Auch stärkere Anstrengungen zur Überwindung des Einkommensunterschieds zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap) und weitere Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt mahnt das Komitee an. 

Der 9. Staatenbericht zur Gleichstellungspolitik der Bundesrepublik Deutschland umfasst den Berichtszeitraum 2017 bis 2021. Der Bericht erläutert, welche Maßnahmen Bund und Länder in diesem Zeitraum zur Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen haben. 

Um CEDAW in Deutschland noch bekannter zu machen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in diesem Jahr das CEDAW-Handbuch „Mit Recht zur Gleichstellung“ aktualisiert. Die neusten Empfehlungen des CEDAW-Ausschusses werden wir nun übersetzen lassen und ebenfalls verbreiten.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) wurde 1979 verabschiedet und trat 1981 in Kraft. Deutschland hat die Frauenrechtskonvention 1985 ratifiziert. Seitdem ist sie Teil des deutschen Rechts im Rang eines Bundesgesetzes. Mit dem Staatenbericht erfüllt Deutschland seine Verpflichtung, über die Umsetzung zu berichten.

Weitere Informationen und Dokumente unter www.bmfsfj.de/cedaw

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2023

Anlässlich der Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erklären Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Wolfgang Strengmann-Kuhn, Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales:

„Endlich startet am Montag im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans, der Maßnahmen zur Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 vorschlagen soll. Wir Bündnisgrüne begrüßen das ausdrücklich, denn erstmals übernimmt der Bund damit mehr Verantwortung für dieses komplexe Thema. Zentral ist, dass hierbei Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen und die Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans gemeinsam mit Verbänden und mit von Wohnungslosigkeit Betroffenen erfolgt.

Dieser Plan muss wirkungsvolle sozial- und wohnungspolitische Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit beinhalten und dabei einen Fokus auf die Prävention von Wohnungslosigkeit legen. Für uns wichtige Mittel sind hierbei ein besserer Mieter*innenschutz, die Bereitstellung von deutlich mehr bezahlbarem Wohnraum sowie die Einführung einer „Neuen Wohngemeinnützigkeit“. Außerdem braucht es für die Überwindung der Obdachlosigkeit den flächendeckenden Ausbau von Housing-First-Projekten in Ergänzung zum bestehenden Hilfesystem. Zusätzlich braucht es ein soziales Sicherungssystem, das das Existenzminimum sicherstellt, verdeckte Armut bekämpft und so Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle ermöglicht.”

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 18.06.2023

„Von den Krisen der vergangenen Jahre haben vor allem die Reichen profitiert: Die Corona-Krise hat Großkonzernen wie Amazon und DHL zu Rekordgewinnen verholfen, und infolge des Angriffskriegs auf die Ukraine verdienen sich Energiekonzerne eine goldene Nase. Während die Superreichen bei Kaviar und Sekt in Privat-Jets und Yachten um die Welt tingeln, zahlen die Menschen am unteren Ende der sozialen Leiter die Zeche und bekamen die Krise im zurückliegenden Winter in Form einer kalten Wohnung am eigenen Leib zu spüren. Diese schreiende Ungerechtigkeit spiegelt sich auch in der steigenden Ungleichverteilung der Einkommen wider“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, die heute veröffentlichte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur Einkommensverteilung in Deutschland, nach der Beschäftigte im Zuge der Inflation einen Rückgang des Reallohns hinnehmen mussten, während Topverdienende von realen Einkommenszuwächsen profitierten. Ferschl weiter:

„Damit die soziale Schere nicht immer weiter auseinanderklafft, braucht es verlässliche Leitplanken bei der Festlegung der Höhe des Mindestlohns in der Mindestlohnkommission. Wichtig ist eine Klarstellung, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des mittleren Verdienstes von Vollzeitbeschäftigten entsprechen muss, wie das auch in der EU-Mindestlohnrichtlinie vorgesehen ist. Darüber hinaus muss präzisiert werden, dass der gesetzliche Mindestlohn verbindlich je Zeitstunde gilt und nicht erst durch Zusatzzahlungen erreicht wird. Um die Lohnentwicklung insgesamt positiv zu beeinflussen, sind darüber hinaus Maßnahmen erforderlich, um die Tarifbindung wieder zu steigern. Die Umsetzung eines Tariftreuegesetzes, das die öffentliche Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung von Tarifverträgen knüpft, ist hier ein Schritt, der nicht mehr weiter aufgeschoben werden darf.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 15.06.2023

Bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag hat sich die überwiegende Mehrheit der geladenen Sachverständigen dafür ausgesprochen, die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne einen gültigen Fahrschein (Schwarzfahren) nicht mehr als Straftat nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs (StGB) zu ahnden. In einigen Stellungnahmen wurde eine Verortung des Schwarzfahrens im Bereich der Ordnungswidrigkeiten vorgeschlagen. Um dem Problem zu begegnen, dass häufig arme und hilfsbedürftige Menschen und Obdachlose, die sich weder die Fahrkarte noch eine Strafzahlung für Schwarzfahren leisten können, von sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens betroffen sind, plädierten mehrere Sachverständige für die Senkung der Fahrpreise und die Schaffung eines kostenfreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Grundlage der öffentlichen Anhörung war ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung des Strafgesetzbuchs (20/2081). Darin spricht sich die Fraktion dafür aus, das Fahren ohne Ticket künftig nicht mehr als Straftat zu behandeln. Wie die Abgeordneten schreiben, sei die in Paragraf 265a des Strafgesetzbuches („Beförderungserschleichung“) enthaltene Strafandrohung nicht verhältnismäßig und widerspreche der Funktion des Strafrechts als letztes Mittel (Ultima-Ratio-Funktion). Es drohten Geldstrafen, bei Zahlungsunfähigkeit auch nicht selten Haft durch Ersatzfreiheitsstrafe, „obwohl beim Einsteigen in Bus oder Bahn eine Überwindung von Schutzvorrichtungen nicht erforderlich und damit die Entfaltung von ‚krimineller Energie‘ nicht notwendig ist“.

Insoweit es tatsächlich um Menschen geht, die sich die Tickets nicht leisten können, liege die Antwort nicht im Strafrecht, sondern in der Senkung der Fahrpreise oder der Ausgabe von Sozialtickets, sagte Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ähnlich wie beim „Containern“ sollte man, anstatt unredliches und sozialschädliches Verhalten sanktionslos zu stellen, „normgetreues Verhalten möglich machen“. Das sei die Aufgabe des Staates, so die auf Vorschlag der CDU/CSU -Fraktion eingeladene Expertin. Abgesehen davon ist aber ihrer Ansicht nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches beizubehalten. Betrugsnahes Verhalten gehöre ins Strafrecht, sagte sie.

Benjamin Derin vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sprach sich für die ersatzlose Streichung des Paragrafen aus dem Strafgesetzbuch aus. Im Kern gehe es um einen zivilrechtlichen Konflikt, nicht um einen strafrechtlichen. Eine Umfunktionierung als Ordnungswidrigkeit „als Kompromiss“ ist aus seiner Sicht nicht nur nicht erforderlich, sondern müsse abgelehnt werden. Das führe nur zu einer Verlagerung der Probleme, so der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige.

Professor Roland Hefendehl von an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg hält die ersatzlose Streichung der Beförderungserschleichung als Strafbarkeitsalternative für „nicht nur kriminalpolitisch sinnvoll, sondern verfassungsrechtlich geboten“. Das erhöhte Beförderungsentgelt sei einschneidend genug, so der auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Sachverständige. Wer beklage, es sei nur schwer einzutreiben, müsse sich eingestehen, „dass dies mit einer Geldstrafe oder einem Bußgeld noch schlechter geht“. Nicht zu überzeugen vermag auch aus seiner Sicht die Lösung über das Ordnungswidrigkeitenrecht.

Professor Michael Kubiciel von der Universität Augsburg sieht keine zwingenden rechtlichen Gründe für eine Kriminalisierung des Erschleichens von Beförderungsleistungen. Ebenso wenig aber sei es aus normativen Gründen zwingend erforderlich, auf eine staatliche Sanktionierung der unberechtigten Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen zu verzichten, sagte der auf Vorschlag der Unionsfraktion eingeladene Experte. Es handle sich um eine klassische kriminalpolitische Ermessensentscheidung. Kubiciel plädierte für die Herabstufung der einfachen Beförderungserschleichung zu einer Ordnungswidrigkeit.

Beförderungserschleichung sei im Kern ein soziales Problem, sagte Markus Kühn, Sachgebietsleiter beim Sozialdienst Katholischer Männer in Köln. Es sei schwer vorstellbar, dass jemand, der in der Lage ist, ein Ticket zu kaufen, schlussendlich eine Ersatzfreiheitsstrafe antritt. Nur wer tatsächlich dazu nicht in der Lage ist, werde inhaftiert und leide. Der auf Vorschlag der SPD-Fraktion eingeladene Experte sprach sich für die Herausnahme des Schwarzfahrens aus dem Strafrecht und die Schaffung günstiger Ticketpreise aus.

Aus Sicht von Andreas Mosbacher, Richter am Bundesgerichtshof Leipzig, sprechen die besseren Argumente für die Entkriminalisierung des „einfachen Schwarzfahrens“. Eine Herabstufung solcher Handlungen zu Ordnungswidrigkeiten erscheine gegenüber der völligen Sanktionslosigkeit vorzugswürdig, befand der von der FDP-Fraktion benannte Sachverständige. Das sei auch eine Frage der Ressourcennutzung in der Strafjustiz. „Wir müssen uns darauf konzentrieren, wirklich strafwürdiges Unrecht zu verfolgen“, sagte er. Als Bagatellunrecht lasse sich die Erschleichung der Beförderung im Ordnungswidrigkeitenrecht gut verorten.

Ali B. Norouzi, stellvertretender Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, sprach beim Schwarzfahren im Nahverkehr von Schäden im Bagatellbereich. Es bleibe unklar, worin das strafwürdige Unrecht in dieser Verhaltensweise liegen solle, sagte der auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingeladene Experte. Auf Zivilunrecht könne das Zivilrecht auch antworten. Eine zusätzliche strafrechtliche Bestrafung sei eine „unnötige Doppelbelastung“.

Arne Semsrott von der Initiative Freiheitsfonds, die seiner Aussage nach Menschen aus dem Gefängnis freikauft, die wegen Fahren ohne Fahrschein eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, forderte die ersatzlose Streichung der strafrechtlichen Regelung. Die Strafbarkeit von Fahren ohne Fahrschein sei in der Praxis für die Justiz kaum zu handhaben, sagte der auf Vorschlag der Linksfraktion geladene Sachverständige. Die unverhältnismäßige Bestrafung sei ungerecht, zudem beinhalte die Regelung zahlreiche Wertungswidersprüche. Die Herabstufung als Ordnungswidrigkeit sei keine gangbare Alternative, befand er. Das Ziel, mit einer Entkriminalisierung eine Entlastung der Justiz zu erreichen, würde durch die Einführung einer neuen Ordnungswidrigkeit konterkariert.

Der Deutsche Richterbund spricht sich dafür aus, die Beförderungserschleichung auf Fälle zu beschränken, in denen Kontrollmechanismen umgangen werden, sagte Jana Zapf, Richterin am Oberlandesgericht Celle und Vertreterin des Deutscher Richterbundes. Dies sei mit einer erhöhten kriminellen Energie verbunden, so dass die Straflosigkeit im Vergleich zu anderen Vermögensdelikten nicht sachgerecht erscheine. Ergänzt werden könne die Reform durch Sozialmaßnahmen, die bedürftigen Menschen die Teilnahme am ÖPNV ermöglichen, sagte die von der SPD-Fraktion benannte Expertin.

Die Sachverständigenliste und die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/950144-950144

Die Anhörung im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw25-pa-recht-fahrschein-952266

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 457 vom 19.06.2023

Um eine Anpassung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) geht es der Fraktion Die Linke in einem Antrag (20/7254). Die Abgeordneten fordern von der Bundesregierung, den allgemeinen Mindestlohn auf 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu erhöhen. Außerdem solle die Mindestlohnkommission künftig jährlich über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns entscheiden und ihre Stellungnahmen transparent veröffentlichen.

Laut Antrag empfiehlt die EU, dass sich der Mindestlohn eines Landes an dem international anerkannten Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns orientieren soll. Für Deutschland würde dies derzeit einen gesetzlichen Mindestlohn von 13,53 Euro bedeuten, schreiben die Abgeordneten bezugnehmend auf eine gemeinsame Stellungnahme des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung sowie der Hans-Böckler-Stiftung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 453 vom 19.06.2023

Die Pflege eines Angehörigen darf nicht zu einer beruflichen Schlechterstellung führen. Das unterstrich Andreas Hoff, stellvertretender Vorsitzender des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag bei der Vorstellung des „Teilberichts zur Weiterentwicklung der Pflegezeit und Familienpflegezeit“. Darin werden Veränderungen bei der Pflegezeit und die Einführung eines Familienpflegegeldes vorgeschlagen.

4,6 Millionen Pflegebedürftige gebe es in Deutschland, rief Hoff in Erinnerung. Fast fünf Millionen Menschen, Verwandte oder Vertraute pflegten jemanden privat zuhause. Die Hälfte davon sei erwerbstätig. Eine beträchtliche, weiter steigende Zahl, die von erheblicher volkswirtschaftlicher Relevanz sei.

Die „gesamtgesellschaftlich relevante Übernahme von Pflegearbeit“ dürfe aber nicht dazu führen, dass Menschen der Erwerbsarbeit den Rücken kehrten, hohe Einkommensverluste hinnehmen oder auf Rentenansprüche verzichten müssten, sagte Hoff. Angesichts eines akuten Fachkräftemangels könne es sich Deutschland auch nicht leisten, wenn Arbeitskräfte aus dem Beruf ausscheiden, um zu pflegen, so der Sachverständige.

Aus diesem gesellschaftlichen Kontext ergebe sich die Notwendigkeit einer Reform. Um Pflege und Erwerbstätigkeit besser miteinander kombinieren zu können, schlage der Beirat Veränderungen im Familienpflegezeitgesetz sowie die Einführung eines Familienpflegegeldes vor, was auf eine Erweiterung der Ansprüche hinauslaufe.

Um eine Pflegetätigkeit im häuslichen Umfeld wahrnehmen zu können, solle ein Arbeitnehmer sich in einem Zeitraum von 36 Monaten, in dem er seine Arbeitszeit auf maximal 32 Wochenstunden reduziert, maximal für ein halbes Jahr komplett freistellen lassen können. Zum Kreis der Anspruchsberechtigten wolle man auch Selbständige zählen. Um zu vermeiden, dass eine Person die gesamte Last der Pflege trägt, könne die Pflegezeit für einen Pflegefall unter mehreren Angehörigen aufteilbar sein. Jeder Pflegende solle zudem die Pflegezeit in mehre Zeitabschnitte aufteilen können.

Der Beirat sei sich bewusst, dass zahlreiche Angehörige viel länger pflegten, im Schnitt dreieinhalb bis fünf, in manchen Fällen auch zehn Jahre oder länger, etwa im Fall pflegebedürftiger Kinder. „Für diese Menschen müssen wir eine Lösung finden.“ Aber die 36 Monate betrachte man als „einen ersten wichtigen Schritt“.

Mit der Einführung eines einkommensabhängigen, steuerfinanzierten Familienpflegegeldes, das maximal 36 Monate gewährt werden solle, wolle der Beirat eine „Gerechtigkeitslücke schließen“, betonte Hoff. Viele Menschen fragten sich, warum es entsprechend zu den Lohnerstatzleistungen für die Betreuung Minderjähriger keine Leistung für die Betreuung Pflegebedürftiger gebe. Das Familienpflegegeld solle so ausgestaltet werden, dass es von den pflegenden Angehörigen hintereinander oder gleichzeitig beansprucht werden könne.

Bei der Berechnung und Höhe der Beträge lehne man sich an die Logik des bekannten Elterngeldes an. Komme es dort im Zuge einer Änderung des Bundeseltergeldgesetzes zu einer Erhöhung oder Dynamisierung der Beträge, müsse dies analog für das Familienpflegegeld gelten.

Die Gewährung eines Familienpflegegeldes werde zu einer größeren Wertschätzung der Pflegetätigkeit führen. Dabei handele es sich wie bei der Ausweitung der Pflegezeit nur um einen „ersten Schritt, dem weitere folgen“ müssten.

Auch im Bereich der Sozialversicherung sollten Pflegende keine Nachteile erleiden, sagte Hoff. Die Kündigungsschutzregel solle beibehalten werden. Geringere Beiträge etwa für die Altersabsicherung müssten dringend ausgeglichen werden.

Es sei extrem wichtig, die Rechte von Pflegenden mit einer zuverlässigen gesetzlichen Regelung zu stärken, sie damit im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig die Interessen der Unternehmen im Blick zu nehmen, die von den Leistungserweiterungen betroffen seien. Für keinen Arbeitgeber sei es schön, plötzlich auf einen Mitarbeiter verzichten zu müssen. Volkswirtschaftlich katastrophal sei es, wenn darüber hinaus Menschen wegen der Pflege ganz aus dem Berufsleben ausstiegen. Die besonderen Belastungen für kleine Unternehmen werde man in der kommenden, dritten Berichtsperiode schwerpunktmäßig in den Blick nehmen ebenso wie die Pflegesituation von Menschen mit Migrationshintergrund.

Der Bedarf an Pflegenden werde weiter steigen. Familien seien unter Druck ebenso wie der Arbeitsmarkt. „Wir haben das Dilemma, dass immer irgendwo jemand fehlt.“ Es gebe aber nicht die perfekte Lösung. Neben Puzzleteilen wie einer größeren Zahl professioneller Pflegekräfte, auch aus dem Ausland, und Automatisierungen sehe der Beirat den „Ausweg in der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“.

Der „Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ begleitet auf Grundlage des Familienpflegezeitgesetzes die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes und will im Juli seinen zweiten Bericht vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 438 vom 14.06.2023

Die Zahl der ausländischen Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern oder andere Sorgeberechtigte in Deutschland leben, hat sich 2022 im Vergleich zu Vorjahr mehr als verdoppelt. Das zeigt der Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland, der nun als Unterrichtung vorliegt (20/7120).

So lebten Ende Oktober vergangenen Jahres 17.657 unbegleitete Minderjährige in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Jahr zuvor waren es noch 8.267 gewesen. Eine „Trendumkehr“, so der Bericht: Nach einem Höchststand der Zahlen Ende Februar 2016, als rund 69.000 unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche in Deutschland lebten, waren die Zahlen seither stets rückläufig gewesen. Nun also ein sprunghafter Anstieg.

Die neu eingereisten unbegleiteten Minderjährigen seien zudem im Durchschnitt auch etwas jünger: Während 2018 noch 68 Prozent der vorläufig in Obhut genommenen Jugendlichen über 16 Jahre alt waren, waren es 2021 insgesamt 66 Prozent. Zugleich steige der Anteil männlicher Kinder und Jugendlicher, heißt es im Bericht: 91 Prozent der unbegleiteten Minderjährigen seien Jungen, nur neun Prozent Mädchen. Als Hauptherkunftländer nennt die Bundesregierung Afghanistan und Syrien.

Kinder und Jugendliche, die ohne Eltern und ohne Begleitung einer anderen sorgeberechtigten Person nach Deutschland kommen, gehörten zu den „vulnerabelsten und gefährdetsten Personen überhaupt“, betont die Bundesregierung. Sie brauchten daher auch „besonderen staatlichen Schutz und Unterstützung“.

Die sozialen Einschränkungen der Corona-Pandemie und die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine hätten allerdings ihre Situation im Berichtszeitraum 2021/22 negativ beeinflusst, heißt es im Bericht. Insbesondere die Lockdowns erschwerten die Integration der jungen Menschen. Als problematisch werden außerdem im Zusammenhang mit einem stärkeren Zuzug von Geflüchteten „fehlende Unterbringungsmöglichkeiten und der Mangel an Fachkräften“ genannt: Nach Einschätzung von Ländern und Verbänden sei insbesondere die psychosoziale und psychotherapeutische Versorgung „weiterhin unzureichend“, so die Bundesregierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 421 vom 08.06.2023

Im Durchschnitt weisen ostdeutsche Großstädte innerhalb von Nachbarschaften ein niedrigeres Niveau der Lohnungleichheit auf als westdeutsche Großstädte. Dabei reduzierte sich zwischen 2006 und 2017 die Lohnungleichheit innerhalb von Nachbarschaften in ostdeutschen Großstädten noch stärker. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Für die Studie haben die IAB-Forscherinnen Kerstin Ostermann und Katja Wolf die innerstädtische Lohnungleichheit mithilfe kleinräumiger Gini-Koeffizienten gemessen. Der mittlere Gini-Koeffizient in ostdeutschen Großstädten lag 2017 bei 0,36. Für westdeutsche Großstädte war dieser Wert 17 Prozent höher und lag bei 0,42. IAB-Forscherin Katja Wolf berichtet: „Ausschlaggebend für die Differenzen in der innerstädtischen Lohnungleichheit zwischen Ost und West ist die nach wie vor unterschiedliche Lohn- und Erwerbsstruktur sowie die Einführung des Mindestlohns.“ Von der Einführung des Mindestlohns haben Beschäftigte in den ostdeutschen Bundesländern aufgrund des generell niedrigeren Lohnniveaus dabei deutlich häufiger profitiert.

„Für die Stadtpolitik ist es wichtig, Kenntnis über innerstädtische Lohnverteilungen zu haben, um passgenaue Maßnahmen initiieren zu können“, erklärt IAB-Forscherin Kerstin Ostermann. Bei solchen Maßnahmen geht es in homogenen Nachbarschaften mit einem niedrigen Lohnniveau darum, die geringeren Erwerbschancen auszugleichen, in heterogenen Nachbarschaften darum, den sozialen Zusammenhalt stärker zu fördern.

Die Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2023/kb2023-09.pdf. Unter https://static-content.springer.com/esm/art%3A10.1186%2Fs12651-022-00310-x/MediaObjects/12651_2022_310_MOESM1_ESM.pdf sind die Daten zu allen deutschen Großstädten (mit mehr als 100.000 Einwohner*innen) einsehbar.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 15.06.2023

  • Deutlicher Anstieg der Nettozuwanderung vor dem Hintergrund der Fluchtbewegungen aus der Ukraine
  • Weiterhin steigender Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten
  • Bevölkerungsgruppe der unter 20-Jährigen wächst um 2,8 %  

Die Bevölkerung in Deutschland ist im Jahr 2022 um 1,3 % (+1 122 000 Personen) gewachsen, nachdem sie im Vorjahr nur einen leichten Anstieg um 0,1 % verzeichnete (+82 000 Personen). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lebten zum Jahresende 2022 gut 84,4 Millionen Personen in Deutschland. Diese Entwicklung ist auf einen deutlichen Anstieg der Nettozuwanderung auf 1 455 000 zurückzuführen (2021: 329 000), vor allem bedingt durch die Fluchtbewegungen aus der Ukraine). Gleichzeitig sind auch im Jahr 2022 wie in den Vorjahren mehr Menschen gestorben als geboren worden: Der Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten stieg weiter auf 327 000 (2021: 228 000). Die Bevölkerungszahlen basieren auf dem Zensus 2011. Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Zensus 2022 wird die Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung aktualisiert. 

Ähnliches Bevölkerungswachstum in ost- und westdeutschen Bundesländern

Insgesamt zeigte sich in allen Bundesländern ein Bevölkerungszuwachs. Absolut stieg die Bevölkerungszahl im Jahr 2022 in Nordrhein-Westfalen (215 000) am stärksten, gefolgt von Bayern (192 000) und Baden-Württemberg (156 000). Prozentual hatten Berlin und Hamburg (jeweils +2,1 %) die höchsten Zuwächse.

Insgesamt verzeichneten die westdeutschen Bundesländer einen Bevölkerungszuwachs um 913 000 Personen auf 68,0 Millionen (+1,4 %). In den ostdeutschen Flächenländern stieg die Bevölkerungszahl um 131 000 und betrug am Jahresende 12,6 Millionen (+1,1 %). Damit zeigt sich in den west- und ostdeutschen Bundesländern eine ähnliche Entwicklung.

Zahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit steigt um 1,4 Millionen

Ende 2022 lebten 72,0 Millionen Deutsche und 12,3 Millionen Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland. Darunter besaßen die meisten die türkische (1,34 Millionen), ukrainische (1,05 Millionen) oder syrische (883 000) Staatsbürgerschaft. Die größten absoluten Zunahmen zeigten sich im Jahr 2022 bei Personen mit ukrainischer (+915 000), afghanischer (+61 000) oder syrischer (+48 000) Staatsangehörigkeit. Dabei hat sich die Zahl der in Deutschland lebenden Ukrainerinnen und Ukrainer zwischen Jahresanfang und -ende mehr als versechsfacht.

Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung nahm gegenüber dem Vorjahr von 13,1 % auf 14,6 % zu. Im Vergleich zu 2021 stieg die Zahl der Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft um 1,4 Millionen Personen (+13,1 %), während die Zahl der deutschen Staatsangehörigen vor allem aufgrund der überschüssigen Sterbefälle um 309 000 (-0,4 %) Personen sank. 

Zahl der Menschen unter 20 Jahren nimmt um 2,8 % zu

Die wachsende Zahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit hat unter anderem Auswirkungen auf die Demografie der Bevölkerung, da die Altersstruktur deutlich von der der deutschen Bevölkerung abweicht. Betrachtet man die deutsche Bevölkerung im Jahr 2022 waren 18,6 % unter 20 Jahre, 49,0 % 20 bis 59 Jahre und 32,4 % über 59 Jahre alt. Unter den Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit waren hingegen 20,2 % unter 20 Jahre, 67,4 % 20 bis 59 Jahre und 12,4 % über 59 Jahre alt.

Insgesamt stieg die Zahl der Menschen im Alter von unter 20 Jahren um 427 000 (+2,8 %; 2021: +0,6 %). Diese Entwicklung ist vor allem auf einen Anstieg dieser Altersgruppe bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zurückzuführen (+23,2 %). Zum Vergleich: Bei Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nahm die Zahl der unter 20-Jährigen um 0,3 % ab.

Die Zahl der Seniorinnen und Senioren zwischen 60 und 79 Jahren betrug Ende 2022 18,7 Millionen (+430 000 Personen beziehungsweise +2,3 %). Gleichzeitig stieg auch die Zahl der Personen im Alter von 20 bis 59 Jahren auf 43,6 Millionen (+263 000 Personen beziehungsweise +0,6 %), wohingegen die Zahl der Hochbetagten ab 80 Jahren fast konstant blieb (+1 300). Das Durchschnittsalter der Bevölkerung sank geringfügig um 0,1 Jahre auf 44,6 Jahre. 

Methodische Hinweise:

Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in einem Jahr ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen, zum anderen aus den Zu- und Fortzügen, die die Standesämter beziehungsweise Meldebehörden den Statistischen Ämtern mitteilen. Zudem fließen Korrekturen in die Berechnung ein. Korrekturen entstehen, wenn Meldebehörden oder Standesämter zuvor mitgeteilte Datensätze vervollständigen oder berichtigen. 

Der angegebene Wanderungsüberschuss und das Geburtendefizit für 2022 stellen vorläufige Ergebnisse der laufenden Bevölkerungsstatistik dar. In den endgültigen Ergebnissen kann es noch zu leichten Verschiebungen kommen, die jedoch keinen Einfluss auf die Bevölkerungszahlen haben. Die endgültige Wanderungsstatistik wird Ende Juni veröffentlicht, die Geburten- und Sterbefallstatistik Mitte Juli. 

Weitere Informationen:

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen wirken sich auf viele Bereiche in Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auf einer Sonderseite (www.destatis.de/ukraine) haben wir dazu Daten und Informationen zusammengestellt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 20.06.2023

  • Studienberechtigtenquote von 6,1 % im Jahr 1960 auf 46,8 % im Jahr 2020 gestiegen
  • 44,0 % der Schüler und Schülerinnen im Sekundarbereich der allgemeinbildenden Schulen besuchten 2021 das Gymnasium, 1960 waren es noch 24,6 %
  • Deutlicher Anstieg gegenüber 1950: Knapp ein Zehntel der Kinder und Jugendlichen auf allgemeinbildenden Schulen besuchten 2021 eine Privatschule
  • Frauenanteil unter den Studienanfängerinnen und -anfängern von 18,5 % im Jahr 1950 auf 52,4 % im Jahr 2021 gestiegen
  • 75 Jahre Daten für die Demokratie: Statistisches Bundesamt veröffentlicht zu seinem 75-jährigen Bestehen eine Serie von Pressemitteilungen auf Basis historischer Zeitreihen

Akademisierung, Individualisierung und Privatisierung: All dies sind Auswirkungen eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandels, der sich auch im Bildungssystem niedergeschlagen hat. In den Daten zu Schulbesuch, Ausbildung und Studium spiegeln sich politische Entscheidungen ebenso wider wie veränderte Wertevorstellungen. Besonders deutlich zeigt sich dies in der Zahl der Studierenden, die seit 1950 mit wenigen Ausnahmen gestiegen ist. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass seines 75-jährigen Bestehens mitteilt, gab es 2021 in Deutschland weit mehr als doppelt so viele Studentinnen und Studenten (2,9 Millionen) wie Auszubildende (1,3 Millionen). Auf 10 Studierende kamen somit 4,3 Auszubildende. 1950, im früheren Bundesgebiet, war das Verhältnis noch ein völlig anderes: Auf 10 Studierende kamen 75,5 Auszubildende. 971 000 Menschen machten damals eine Ausbildung, wohingegen nur 129 000 Personen für ein Studium eingeschrieben waren.

Quote der Studienberechtigten von 6,1 % im Jahr 1960 auf 46,8 % im Jahr 2020 gestiegen

Die steigende Bedeutung akademischer Bildung wird auch am wachsenden Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten sichtbar. Verfügten im Jahr 1960 etwa 6,1 % der 19- bis 21-Jährigen über die Hochschulreife, lag die Studienberechtigtenquote 2020 bei 46,8 %. Durch die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien in Niedersachsen im Schuljahr 2019/2020 und dem damit unvollständigen Abiturjahrgang gab es im Jahr 2020 jedoch ausnahmsweise weniger Studienberechtigte als in den Vorjahren.

Anteil der Schülerinnen und Schüler auf Gymnasien von 24,6 % im Jahr 1960 auf 44,0 % im Jahr 2021 gestiegen

Ein erklärtes Ziel der Bildungspolitik war es, die Durchlässigkeit des Bildungssystems zu erhöhen. Dafür wurde das traditionelle dreigliedrige Schulsystem um neue Schularten wie Gesamtschulen und andere Schularten mit mehreren Bildungsgängen erweitert, was sich in einer deutlich veränderten Schullandschaft niederschlägt. Während 1960 noch 24,6 % der Schüler und Schülerinnen im Sekundarbereich der allgemeinbildenden Schulen das Gymnasium besuchten, waren es 2021 bereits 44,0 %. Gleichzeitig ist die Bedeutung der Hauptschule, die bis in die 1970er Jahre die wichtigste Schulform war, stetig zurückgegangen. Nahm sie 1960 noch knapp zwei Drittel (61,9 %) aller Schüler und Schülerinnen in weiterführenden Schulen (Sekundarbereich I und II) auf, besuchten 2021 nur noch 6,4 % der Schülerinnen und Schüler eine Hauptschule.

Höhere Schulabschlüsse zunehmend häufiger erworben

Noch deutlicher zeigen sich die Auswirkungen der Reformbemühungen um bessere Bildungschancen bei den erreichten Schulabschlüssen an allgemeinbildenden Schulen. 1970 verließ mit 18,9 % noch fast ein Fünftel der Schüler und Schülerinnen die Schule ohne Hauptschulabschluss. 2021 lag dieser Anteil nur noch bei 6,2 %. Auch der Anteil der Absolvierenden mit Hauptschulabschluss sank deutlich von 48,7 % auf 15,9 %. Dagegen wurden höhere Abschlüsse zunehmend häufiger erworben: 2021 erreichten 43,5 % der Absolvierenden den mittleren Abschluss (früher Realschulabschluss) gegenüber 20,9 % im Jahr 1970. Die allgemeine Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife erlangten im Jahr 2021 mit 34,4 % der Absolvierenden ein dreimal so hoher Anteil wie im Jahr 1970 mit 11,5 %.

Zahl der Privatschulen fünfmal so hoch wie 1950

Je wichtiger Bildung eingeschätzt wird, desto mehr Wert legen Eltern auf eine individuelle Förderung ihrer Kinder. Dementsprechend sind sie auch bereit, dafür zu bezahlen. In der Folge hat sich die Zahl der Privatschulen in Deutschland vervielfacht. Gab es im früheren Bundesgebiet im Jahr 1950 nur 741 Privatschulen, so lag deren Zahl 2021 in Deutschland bereits bei 3757. Fast ein Zehntel (9,3 %) der Kinder und Jugendlichen, welche 2021 allgemeinbildende Schulen besuchten, gingen mittlerweile auf Privatschulen. 1950 lag der Anteil im früheren Bundesgebiet noch bei 1,9 %.

Zahl der Auszubildenden von 1985 bis 2021 um fast ein Drittel gesunken

Das duale Ausbildungssystem mit seiner engen Verzahnung von Theorie und Praxis galt traditionell als Flaggschiff des deutschen Bildungssystems. Viele Jahre war die Nachfrage nach Ausbildungsplätzen größer als das Angebot – Stichwort “Lehrstellenmangel”. Mittlerweile wird es jedoch für Ausbildungsbetriebe zunehmend schwieriger, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen; zum einen, da wegen der demografischen Entwicklung weniger junge Menschen die Schule verlassen, zum anderen, da vielen ein Studium attraktiver erscheint. In den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik war die Zahl der Auszubildenden fast ununterbrochen gestiegen: von 970 900 im Jahr 1950 auf 1 831 500 im Jahr 1985. Seit diesem historischen Höchststand ist sie überwiegend rückläufig. Zum Jahresende 2021 befanden sich 1 255 400 Personen in der dualen Berufsausbildung. Das waren 14,0 % weniger als noch zehn Jahre zuvor und sogar 31,5 % weniger als 1985.

Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge ist in den vergangenen zehn Jahren ebenfalls fast kontinuierlich zurückgegangen: 2021 hatten 466 200 Menschen einen Ausbildungsvertrag neu abgeschlossen. Das waren 16,9 % weniger als vor zehn Jahren (2011: 561 100 Neuverträge). Dies lässt sich nur teilweise mit dem Rückgang der Zahl junger Menschen zwischen 15 und 24 Jahren erklären, die im selben Zeitraum lediglich um 6 % sank.

Der Strukturwandel hat über die Jahrzehnte nicht nur zu einem Rückgang der beruflichen Ausbildung geführt, auch die Verteilung der Auszubildenden auf die verschiedenen Berufe hat sich erheblich verändert. Während 1950 bei den männlichen Auszubildenden die angehenden Maurer, Tischler und Maler dominierten, stehen heute die künftigen Kraftfahrzeugmechatroniker, Fachinformatiker und Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik an vorderster Stelle. Bei den weiblichen Auszubildenden haben sich die früher am stärksten besetzen Ausbildungsberufe von der Einzelhandelskaufrau, der Damenschneiderin und der Industriekauffrau weiter in den Dienstleistungsbereich (z.B. Kauffrau für Büromanagement, medizinische Fachangestellte und zahnmedizinische Fachangestellte) verlagert.

Mehr als die Hälfte der Studienanfänger und -anfängerinnen sind Frauen

Eine der auffälligsten Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte betrifft die immer stärkere Bildungsbeteiligung von Frauen und Mädchen. 247 300 Frauen nahmen 2021 ein Studium auf. Damit stellen sie inzwischen mehr als die Hälfte der Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester (52,4 %). 1950 lag ihr Anteil lediglich bei 18,5 %.

Unter den Abiturienten und Abiturientinnen ist der Frauenanteil ebenfalls angestiegen: Während 1950 lediglich 32,8 % der Absolvierenden mit allgemeiner Hochschulreife und Fachhochschulreife an allgemeinbildenden Schulen weiblich waren, betrug der Frauenanteil 2021 bereits 55,3 %. Die veränderten Rollenbilder haben sich auch im Besuch der weiterführenden Schule niedergeschlagen. Bei den Gymnasien betrug der Frauenanteil 1950 nur 40,8 %, inzwischen sind es knapp 53 %.

Unter den Auszubildenden ist der Frauenanteil ebenfalls gestiegen, wenn auch nach wie vor deutlich mehr Männer als Frauen eine Berufsausbildung im dualen System machen. Im Jahr 2021 lag der Anteil an weiblichen Azubis bei 34,5 %. 1950 hatte der Frauenanteil unter den Auszubildenden bei 24,9 % gelegen.

Demokratie braucht Daten – Daten brauchen Demokratie:

Seit 75 Jahren bietet das Statistische Bundesamt verlässliche Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt – für eine faktenbasierte Berichterstattung und demokratische Willensbildung. Anlässlich seines 75-jährigen Bestehens veröffentlicht das Statistische Bundesamt bis Ende Juni eine Reihe von Pressemitteilungen auf Basis historischer Zeitreihen, die zeigen, welchen Beitrag amtliche Daten über die vergangenen Jahrzehnte geleistet haben. Schließlich ist es seit seiner Gründung vor 75 Jahren – damals noch als „Statistisches Amt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes“ – die Aufgabe des Statistischen Bundesamtes, stets ein möglichst umfassendes Gesamtbild der Entwicklungen und Zusammenhänge in Gesellschaft, Wirtschaft und vielen weiteren Bereichen bereitzustellen. Die Jubiläumsreihe mündet in einen Festakt am 5. Juli 2023 sowie die Wissenschaftliche Fachtagung „Daten.Forschung.Zukunft“ am 6. Juli 2023.

Methodische Hinweise:

Bezüglich der Berichtszeiträume der schulstatistischen Daten richtet sich die Darstellung nach den verfügbaren Datengrundlagen.

Die Daten vor 1990 beziehen sich auf das frühere Bundesgebiet.

Daten der Schulstatistik: Bis 1992 Nachweis der Schulentlassenen, seit 1993 Nachweis der Absolvierenden und Abgehenden.

Die Studienberechtigtenquote gibt den Anteil der Studienberechtigten an der gleichaltrigen Bevölkerung an und wird seit 2006 anhand des Quotensummenverfahrens berechnet. Sie ist ein wichtiger Indikator im Hinblick auf die Herstellung gleicher Bildungschancen.

Berechnung der Studienberechtigtenquote: Bis 2005 Durchschnitt der 18- bis unter 21jährigen (13 Jahre Schulzeit) Wohnbevölkerung am 31.12. des jeweiligen Vorjahres – Zensus 2011 nicht berücksichtigt. Seit 2006 Quotensummenverfahren. Wohnbevölkerung am 31.12. des jeweiligen Vorjahres. 2006 bis 2011 – Zensus 2011 nicht berücksichtigt. Ab 2012 Ergebnisse auf Grundlage des Zensus 2011. Weiterführende methodische Hinweise unter Hochschulstatistik.

Weitere Informationen:

In unserer Reihe von Auswertungen auf Basis historischer Zeitreihen anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Statistischen Bundesamtes ist bereits eine Pressemitteilung zu BIP-Wachstum und Transformation der Wirtschaft sowie eine Pressemitteilung mit Daten zu den wichtigsten demografischen Entwicklungen erschienen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 15.06.2023

  • 27 % der alleinlebenden über 65-Jährigen wohnten 2022 auf je mindestens 100 Quadratmetern
  • Zur Verfügung stehende Wohnfläche hängt wesentlich von Haushaltsgröße,  Eigentumsverhältnissen und Einzugsjahr ab

Ältere Menschen haben in Deutschland im Schnitt deutlich mehr Wohnraum zur Verfügung als jüngere: Haushalte, in denen die Haupteinkommensbezieher mindestens 65 Jahre alt waren, nutzten im Jahr 2022 pro Person durchschnittlich 68,5 Quadratmeter Wohnfläche.  Bei der nächstjüngeren Altersgruppe, den 45- bis 64-Jährigen, waren es dagegen 54,8 Quadratmeter Wohnfläche, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation mitteilt. Haushalte von 25- bis 44-Jährigen hatten mit 44,7 Quadratmetern am wenigsten Wohnfläche pro Person zur Verfügung, bei den unter 25-Jährigen waren es im Schnitt 45,4 Quadratmeter. „Neben der Größe des Haushalts wirken sich auch das jeweilige Einzugsjahr sowie die Frage, ob es sich um Wohneigentum handelt, auf den zur Verfügung stehenden Wohnraum aus“, erklärt Daniel Zimmermann, Experte für den Bereich Wohnen im Statistischen Bundesamt. „Ältere Menschen leben in sechs von zehn Fällen bereits länger als 20 Jahre in ihrer Wohnung und besonders häufig auch allein – unter anderem deshalb steht dieser Gruppe pro Kopf auch durchschnittlich die größte Wohnfläche zur Verfügung.“

27 % der Alleinlebenden im Alter 65+ wohnen auf mindestens 100 Quadratmetern

Die verfügbare Fläche pro Kopf ist umso größer, je weniger Personen in einem Haushalt wohnen. Alleinlebende, die gut 39 % aller Haushalte in Deutschland ausmachen, hatten 2022 im Schnitt 73,4 Quadratmeter zur Verfügung. Dagegen betrug die Pro-Kopf-Wohnfläche in Haushalten mit mindestens vier Personen lediglich 29,9 Quadratmeter. Menschen im Alter von mindestens 65 Jahren leben nicht nur besonders häufig allein, sie haben unter den Alleinlebenden auch im Schnitt den größten Wohnraum zur Verfügung: pro Kopf 83,0 Quadratmeter. Gut ein Viertel (27 %) der Alleinlebenden in der Altersgruppe 65+ wohnten auf mindestens 100 Quadratmetern. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 45- bis 64-Jährigen waren es lediglich 19 %.

Miete oder Eigentum: Wohnfläche nach Altersgruppen unterscheidet sich unterschiedlich stark

Wie viel Wohnraum einem Haushalt zur Verfügung steht, hängt besonders von den Eigentumsverhältnissen ab. Wer im Eigentum lebt, hatte 2022 im Durchschnitt 65,1 Quadratmeter zur Verfügung, in einer Mietwohnung waren es mit 48,5 Quadratmetern deutlich weniger.

Die Unterschiede zwischen Jüngeren und Älteren fallen in Eigentümerhaushalten zudem größer aus als in Mieterhaushalten. So hatten Eigentümerhaushalte, in denen die Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher mindestens 65 Jahre alt waren, eine Wohnfläche von 78,1 Quadratmetern pro Kopf, und damit 28 % mehr Fläche als die nächstjüngere Altersgruppe der 45- bis 64-Jährigen mit 61,0 Quadratmetern. Bei den Mieterhaushalten hatte die Altersgruppe 65+ mit im Schnitt 58,3 Quadratmetern pro Kopf rund 20 % mehr Wohnfläche als die 45- bis 64-Jährigen (48,5 Quadratmeter) zur Verfügung.

Je länger das Wohnverhältnis, desto größer die Wohnfläche

Auch das Einzugsjahr spielt eine Rolle: Je länger es zurückliegt, desto mehr Wohnfläche haben Haushalte durchschnittlich zur Verfügung. So hatten Haushalte, die vor 1999 in ihre Wohnung gezogen waren, 2022 im Schnitt 69,2 Quadratmeter pro Kopf zur Verfügung. Bei Haushalten, die erst seit frühestens 2019 in ihrer Wohnung lebten, waren es 47,5 Quadratmeter. 29 % aller Haushalte in Deutschland hatten ein Einzugsjahr vor 1999 – das waren 11,4 Millionen Haushalte.

Je älter die Menschen sind, desto größer ist der Anteil derer, die schon lange in derselben Wohnung wohnen: In der Altersgruppe 65+ lebten gut drei von fünf Haushalten (61 %) mehr als 23 Jahre in ihrer Wohnung. Allerdings besteht ein großer Unterschied zwischen Mieter- und Eigentümerhaushalten: So lebten gut drei Viertel (78 %) aller Eigentümerhaushalte in der Altersgruppe 65+ seit mindestens 1999 in ihren Wohnungen, bei entsprechenden Mieterhaushalten waren es weniger als die Hälfte (44 %). Menschen in Mieterhaushalten wechseln also in höherem Alter eher die Wohnung als Menschen in Eigentümerhaushalten.

Methodische Hinweise:

Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten zum Mikrozensus. Die hier dargestellten Ergebnisse stammen aus dem nur vierjährlich erhobenen Zusatzprogramm Wohnen (Aufbereitungsstand 31. März 2023), das erstmals im Rahmen des 2020 neu gestalteten Mikrozensus durchgeführt wurde. Die Berechnungsweise der Wohnfläche pro Person ist angepasst worden. Vergleiche mit den Ergebnissen aus früheren Veröffentlichungen sind daher für diese Kennzahl nicht möglich.

Für die Kennzahl wird seit dem Berichtsjahr 2022 zunächst für jeden einzelnen Haushalt seine Wohnfläche pro Person berechnet. Anschließend wird der gewichtete Durchschnitt dieser haushaltsbezogenen Wohnfläche pro Person gebildet.

Die Wohnfläche entspricht der Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zu der jeweiligen Wohnung gehören. Dies umfasst alle Wohn-, Ess- und Schlafzimmer, aber auch weitere separate Räume wie Küchen und Bäder. Die Flächen weiterer Nebenräume (z. B. Flure, Abstellräume und Balkone) zählen ebenfalls zur Wohnfläche. In der amtlichen Statistik orientiert sich die Berechnung der Wohnfläche an der Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346). Das heißt, die Grundfläche von Räumen mit einer Höhe von einem bis unter zwei Metern wird dabei nur zur Hälfte angerechnet. Die Fläche von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen wird lediglich zu einem Viertel angerechnet.

Für die Ergebnisse zu Wohnflächen wurden lediglich Haushalte ausgewertet, die zum Zeitpunkt der Befragung allein in einer Wohnung leben. Insbesondere klassische Wohngemeinschaften sind daher nicht Bestandteil der ausgewiesenen Ergebnisse.

Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um Erstergebnisse. Endergebnisse werden voraussichtlich im Januar 2024 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Bei den Angaben handelt es sich um Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Weitere Ergebnisse aus dem Zusatzprogramm Wohnen bietet die Rubrik Tabellen (hier: „Wohnsituation privater Haushalte“ sowie „Mieten und finanzielle Belastungen durch die Wohnsituation“) auf der Themenseite „Wohnen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Dort finden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema.

Ausführliche Informationen zum im Jahr 2020 neugestalteten Mikrozensus sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus bietet die Sonderseite www.destatis.de/mikrozensus2020.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2023

Die Kinderlosenquote in Deutschland lag im Jahr 2022 bei 20 %. Sie bezieht sich auf den Anteil der Frauen ohne leibliche Kinder an allen Frauen, die 2022 im Alter zwischen 45 und 49 Jahren waren (Geburtsjahrgänge 1973 bis 1977). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus 2022 weiter mitteilt, ist damit die sogenannte Kinderlosenquote am Ende des fertilen Alters in Deutschland seit 2012 nahezu konstant. In den drei Jahrzehnten zuvor war sie dagegen kontinuierlich gestiegen und hat sich von 11 % bei den Frauen der 1930er Jahrgänge auf 21 % bei den Frauen, die Ende der 1960er Jahre geboren wurden, fast verdoppelt.

Vor allem in Westdeutschland hat sich die Kinderlosenquote stabilisiert und lag im Jahr 2022 mit 20 % sogar geringfügig niedriger als im Jahr 2012 (21 %). In Ostdeutschland (ohne Berlin) war die Quote im Jahr 2022 mit 14 % deutlich niedriger als im Westen und etwas niedriger als im Jahr 2018 (15 %). Zwischen 2012 und 2018 stieg sie allerdings um 3 Prozentpunkte und verfestigte sich erst anschießend zwischen 14 und 15 %.

Deutliche Unterschiede bei der Kinderlosigkeit zwischen den Bundesländern

Zwischen den Bundesländern variierte die Kinderlosenquote – bezogen auf Frauen, die im Jahr 2022 zwischen 45 und 54 Jahre alt waren – von 13 % in Thüringen bis 29 % in Hamburg. Am zweithöchsten war die Quote mit 25 % in Berlin. In den übrigen westdeutschen Bundesländern lag sie zwischen 17 und 23 %. Bei den ostdeutschen Flächenländern stellte Brandenburg mit der vergleichsweise hohen Quote von 17 % eine Ausnahme dar. In den übrigen ostdeutschen Ländern lag die Quote deutlich niedriger bei 13 beziehungsweise 14 %. In Deutschland insgesamt waren 20 % der 45- bis 54-jährigen kinderlos.

Je nach Bildungsstand und Geburtsland der Frau variiert die Kinderlosenquote zwischen 8 und 24 %

Bei den Frauen der Jahrgänge 1973 bis 1977 betrug die Kinderlosenquote 23 %, wenn sie über hohe Bildung verfügten, 21 % bei mittlerem Bildungsstand und 11 % bei niedrigem Bildungsstand. Der Bildungsstand wird hier nach den drei Kategorien der International Standard Classification of Education (ISCED 2011) abgebildet.

Die in Deutschland geborenen oder als Mädchen im Alter unter 15 Jahren zugewanderten Frauen waren insgesamt mit einer Quote von 22 % häufiger kinderlos als Frauen, die im Alter ab 15 Jahren zugewandert sind (12 %). Deutliche Unterschiede nach Bildungsstand bestanden aber auch innerhalb dieser beiden Gruppen. Bei den in Deutschland aufgewachsenen Frauen variierte die Kinderlosenquote zwischen 16 % bei Frauen mit niedrigem Bildungsstand und 24 % bei Frauen mit hohem Bildungsstand. Bei den Frauen, die im Alter ab 15 Jahren zugewandert sind, war diese Spanne noch größer, bewegte sich aber auf einem niedrigeren Niveau zwischen 8 % bei niedrigem Bildungsstand und 18 % bei hohem Bildungsstand.

Methodische Hinweise

Diese Ergebnisse beruhen auf den Angaben der Frauen zur Zahl der geborenen Kinder im Mikrozensus 2022. Im Unterschied zum üblichen Konzept des Mikrozensus geht es dabei um die leiblichen Kinder der Frau, unabhängig davon, ob sie im Haushalt der Befragten leben. Im Rahmen des üblichen Haushalts- und Familienkonzepts des Mikrozensus wird dagegen nicht zwischen leiblichen, Adoptiv- oder Pflegekindern unterschieden und es werden nur Kinder berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Befragung im Haushalt leben.

Die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder erhebt der Mikrozensus seit 2008 in der Regel alle vier Jahre. Sie dienen der Ergänzung der Geburtenstatistik, die auf den Meldungen der Standesämter zu Geburten beruht. Der Mikrozensus ist die einzige derzeit verfügbare amtliche Datenquelle zur Struktur der Frauen nach Zahl der geborenen Kinder und damit für die Messung der Kinderlosigkeit.

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Für die Angaben zur Zahl der geborenen Kinder besteht keine Auskunftspflicht. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Im Berichtsjahr 2020 erfolgten weitreichende methodische Umstellungen des Mikrozensus. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung des Mikrozensus seit 2020 und methodische Hinweise zu den Ergebnissen des Mikrozensus 2022 sind auf einer Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Weitere methodische Hinweise sowie grafisch aufbereitete Informationen zur Kinderlosigkeit und zu den Müttern nach Zahl der geborenen Kinder bietet ein Artikel unter der Rubrik „Aktuell“ auf der Themenseite „Geburten“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Ausführliche Ergebnisse enthält der Statistische Bericht „Frauen nach Zahl der geborenen Kinder“ und die Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0050 bis 12612-0052).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2023

Im Jahr 2022 wurden in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund 739 000 Kinder geboren. Die Geborenenzahl war damit im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2019 bis 2021 um 5,6 % niedriger und sank gegenüber dem geburtenreichen Jahr 2021 um 7,1 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieben die Geburten auch Anfang des Jahres 2023 auf niedrigem Niveau. Nach vorläufigen Angaben wurden im 1. Quartal 2023 rund 162 000 Kinder geboren. Das waren bisher 4,8 % weniger als im Vorjahreszeitraum (170 000 Geborene). Ähnlich niedrige Geburtenzahlen hatte es zuvor im jeweils 1. Quartal der Jahre 2006 bis 2013 gegeben. 

Die geringe Geborenenzahl im 1. Quartal 2023 lässt noch keinen Schluss auf das Jahresergebnis zu. Im langfristigen Vergleich zeigt sich allerdings, dass sich die Geborenenzahl im 1. Quartal oft ähnlich entwickelt wie im gesamten Kalenderjahr. Eine niedrige Geburtenzahl im 1. Quartal 2023 dämpft somit die Erwartungen auf eine Erholung der Geburten im aktuellen Jahr.

Eine der wichtigsten Ursachen für die sinkende Geburtenzahl ist die rückläufige Zahl der Frauen im Alter von Ende 20 bis Ende 30, also der Altersspanne, in der die meisten Kinder geboren werden. Besonders stark wirkt sich derzeit diese Entwicklung in den ostdeutschen Flächenländern aus, wo die entsprechenden Jahrgänge von Mitte der 1980er bis Mitte der 1990er Jahre besonders schwach besetzt sind. Auch die Verunsicherung der Bevölkerung durch zahlreiche Krisen könnte sich negativ auf die Familienplanung ausgewirkt haben. 

Methodische Hinweise:

Monatliche Ergebnisse für 2022 und 2023 beziehen sich auf die sogenannten Ereignismonate und sind noch vorläufig. Durch die spätere Nachmeldung von Geburten für die vergangenen Monate kann sich die Geburtenzahl im 1. Quartal 2023 noch geringfügig um 2 bis 4 % erhöhen. Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für 2022 sowie die Geburtenziffer 2022 werden im Juli 2023 veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zur monatlichen Geburtenentwicklung sind auf der Themenseite Geburten unter Rubrik Aktuell veröffentlicht. Die Ergebnisse der Geburtenstatistik nach Monaten und Bundesländern sind bis einschließlich März 2023 in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) sowie in der Datenbank GENESIS-Online im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der 219. Sitzung der Innenminister*innen und -senator*innen der Länder vom 14.-16.06.2023 kritisiert die AWO die strukturellen Defizite in der Unterbringung Geflüchteter. In der Sitzung sollen die Verabredungen des jüngsten Flüchtlingsgipfels vom 10.05., die zusammenfassend nur als „Abschottungspolitik“ bezeichnet werden können, auf der Tagesordnung stehen. 

„Viele der Vereinbarungen des Flüchtlingsgipfels haben sich in der Vergangenheit bereits als nicht umsetzbar oder wirkungslos gezeigt,“ kommentiert AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. „Altbekannte Konzepte, die einer rechtstaatlichen und menschenwürdigen Behandlung von Geflüchteten entgegenstehen, müssen durch eine langfristige, nachhaltige Strategie für eine humane und menschenwürdige Flüchtlingsaufnahme ersetzt werden!“ 

Deshalb fordert die AWO, die Verpflichtung zur Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen aufzuheben, Ausnahmen bei der Wohnsitzverpflichtung nach § 12a AufenthG zu gestatten, wenn Wohnraum gefunden wurde, sowie die dezentrale und private Unterbringung zu stärken. 

Durch alternative Unterbringungsformen werden die zentralen Unterbringungen entzerrt, was für Kommunen, Betreibende von Unterkünften, sowie für die Zivilgesellschaft aber vor allem für die Geflüchteten selbst entlastend wäre. „Die Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden kann nur als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe funktionieren“, so Sonnenholzner. „In der jüngsten Vergangenheit haben alle Akteur*innen eindrucksvoll gezeigt, wie Millionen von Menschen aus der Ukraine innerhalb kürzester Zeit mit pragmatischen Lösungen aufgenommen werden konnten. An diesen positiven Erfahrungen sollten wir uns auch mit Blick auf Schutzsuchende aus anderen Herkunftsländern als die Ukraine orientieren.“  

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.06.2023

Der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisieren die ausbleibende Einigung der Ampel-Koalition für ein Konzept zur Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit:

„Die Blockadehaltung des FDP-geführten Finanzministeriums bremst nicht nur ein zentrales Instrument für mehr bezahlbaren Wohnraum aus, sondern zeigt, dass Mieterinnen und Mieter sich auf diese Ampel-Koalition nicht verlassen können. Keine mietpreisbegrenzenden Maßnahmen, keine Impulse durch mehr Wohnungsbau und vor allem keine Fördermittel für eine neue Wohngemeinnützigkeit – das ist die bittere Bilanz von fast zwei Jahren Ampel. Wir fordern Bundeskanzler Olaf Scholz auf, für die Einhaltung des Koalitionsvertrages durch seine Bundesregierung zu sorgen“, kritisiert Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.    

„Der Finanzminister und die FDP werden nicht nur für den Wirtschaftsstandort immer mehr zum Problem, sondern auch für die Mieterinnen und Mieter. In den Großstädten bleiben zahlreiche Stellen unbesetzt, weil die Beschäftigten keine bezahlbare Wohnung finden. Ein gemeinnütziger Wohnungssektor mit dauerhaft preisgebundenen Wohnungen kann den Wohnungsmarkt entspannen. Das Bauministerium hat gute Eckpunkte vorgelegt, die aber nicht vom Lindner-Ministerium unterstützt werden. Die Blockade des Finanzministeriums ist ein Schlag ins Gesicht der Mieterinnen und Mieter, trifft aber auch Kitas, Pflegeeinrichtungen oder Restaurants, deren Personalsuche an den hohen Wohnkosten scheitert“, so Stefan Körzell, DGB-Bundesvorstandsmitglied.

Im Koalitionsvertrag der Ampel ist die zeitnahe Umsetzung einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen für den Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums verbindlich vorgesehen. Die Bundesregierung hatte öffentlich zugesichert, ihre Eckpunkte für eine neue Wohngemeinnützigkeit und ein entsprechendes Förderprogramm bis spätestens 14. Juni 2023 vorzulegen. Ursprünglich sollten die Eckpunkte bereits Ende März präsentiert werden. Da sich die federführenden Ministerien Bauen (SPD) und Finanzen (FDP) bis zuletzt nicht auf verbindliche Eckpunkte und eine Finanzierung einigen konnten, sind die Ergebnisse der monatelangen Verhandlungen ernüchternd und völlig unzureichend.

Die vorgelegten Eckpunkte enthalten drei verschiedene Umsetzungsoptionen einer neuen Wohngemeinnützigkeit ohne jede Bewertung und Verbindlichkeit sowie keinerlei finanzielle Zugeständnisse. Diese wurden gestern an den Bauausschuss des Bundestages kommuniziert, aber nur vom Bauministerium als einem der beiden federführenden Ministerien unterschrieben. Aus Sicht des Mieterbundes und des DGB muss eine neue Wohngemeinnützigkeit Wohnungen dauerhaft bezahlbar halten und mit Investitionszulagen den Eintritt in die Wohngemeinnützigkeit attraktiv gestalten. Zudem bedarf es einer entsprechenden Förderung, um einen relevanten gemeinnützigen Sektor aufzubauen. Dies rückt aufgrund der fehlenden Einigung der federführenden Ressorts in weite Ferne.

Damit ist entgegen der Zusage im Koalitionsvertrag die Weichenstellung für einen gemeinnützigen Wohnungssektor in dieser Legislatur weiterhin offen und zunehmend unwahrscheinlich. Insbesondere das FDP-geführte Bundesfinanzministerium hat eine entsprechende finanzielle Ausgestaltung des Förderprogramms blockiert und damit ein wirkungsvolles Konzept für bezahlbaren Wohnraum verhindert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Mieterbund (DMB) und Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vom 15.06.2023

Die Sommerferien beginnen bald und damit für viele Schülerinnen und Schüler auch die Zeit der Ferienjobs. Aber welche Regeln gelten für die Ferienarbeit? Die DGB-Jugend gibt Tipps.

„Auf jeden Fall sollte jede Schülerin und jeder Schüler nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und die Bezahlung regeln“, rät DGB-Bundesjugendsekretär Kristof Becker.

„Gefährliche Arbeiten sind für Kinder und Jugendliche unter 18 generell tabu. Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die genauen Bedingungen für Ferienarbeit. Erlaubt sind leichte Tätigkeiten, zum Beispiel Gartenarbeit, Zeitung austragen oder Botengänge. Schwere körperliche oder gefährliche Tätigkeiten sind für Jugendliche verboten“, sagt Becker.

Arbeitszeiten: Vom 13. bis einschließlich dem 14. Lebensjahr dürfen Kinder nur mit Zustimmung der Eltern arbeiten – aber nur bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich, und zwar zwischen 8 und 18 Uhr.
Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren dürfen maximal vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche sind dabei nicht erlaubt und der Arbeitszeitraum muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen. Ausnahmen gelten für ältere Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren, die etwa in Gaststätten bis 22 Uhr und in Mehrschicht-Betrieben bis 23 Uhr arbeiten dürfen. 

Wer arbeitet muss auch Pause machen. Hier haben unter 18-Jährige bei viereinhalb bis sechs Stunden Arbeit am Tag Anspruch auf mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden auf 60 Minuten Pause.

Das Mindestlohngesetz gilt auch für Ferienarbeit. Jedoch haben nur Jugendliche ab 18 Jahren Anspruch auf den Mindestlohn, der seit letztem Oktober bei 12 Euro pro Stunde liegt. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt das Mindestlohngesetz leider nicht. „Die diskriminierende Ausnahme für Minderjährige beim Mindestlohn muss endlich abgeschafft werden, denn auch Ferienjobs müssen fair bezahlt werden“, sagt dazu Kristof Becker. Wenn im jeweiligen Unternehmen aber ein durch Gewerkschaften verhandelter Tarifvertrag gilt, muss der auch bei Minderjährigen angewendet werden. “Beim Unterschreiben des Arbeitsvertrages sollte man das ganz besonders im Blick haben.“, betont Becker.

Bei Problemen: Gewerkschaften helfen auch bei Problemen im Ferienjob. Kristof Becker: „Ich rate jedem jungen Menschen am besten schon vor Beginn eines Ferienjobs Mitglied der Gewerkschaft zu werden. Schlechte Bezahlung und Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze sollte niemand tolerieren“. Die örtlichen Geschäftsstellen der Gewerkschaften helfen bei der Durchsetzung der gesetzlichen und tarifvertraglichen Rechte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vom 15.06.2023

Die neue Wohngemeinnützigkeit ist zum Spielball der Auseinandersetzungen in der Ampelkoalition geworden. Die im Koalitionsvertrag angekündigten klaren Regelungen für einen nicht-gewinnorientierten Sektor am Wohnungsmarkt lassen weiter auf sich warten. „Damit fehlt ein zentrales Instrument gegen die Wohnungskrise und für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Es droht eine wenig zielgenaue Wohnbauförderung, die mit Gemeinnützigkeit wenig zu tun hat“, erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Die Diakonie Deutschland hat heute „5 Argumente für die Wohngemeinnützigkeit“ veröffentlicht. Danach muss eine neue Wohngemeinnützigkeit bezahlbaren Wohnraum für Menschen schaffen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben, wie Haushalte mit niedrigem Einkommen, Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Alleinerziehende, Wohnungslose oder Alleinstehende mit Minirenten. In der Wohngemeinnützigkeit müsse niemand befürchten, dass Mieten steigen, weil Gewinne ausgeschüttet werden, da gewährte Steuererleichterungen direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.

Der Handlungsdruck sei groß: „Mieten insbesondere in Ballungsräumen steigen ungebremst. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum bedroht Haushalte mit niedrigen Einkommen existenziell und hat längst die Mittelschicht erreicht“, so Loheide. Darum sei die Förderung des nicht-gewinnorientierten Sektors am Wohnungsmarkt nötig, wie die Diakonie in ihren fünf zentralen Argumenten zur Ausgestaltung der neuen Wohngemeinnützigkeit vorschlägt.

Loheide: „Viele gemeinnützige Träger, zum Beispiel aus der Wohnungsnotfallhilfe, würden sich gerne in der sozialen Vermietung von Wohnraum unterhalb des Marktpreises engagieren. Ohne das Instrument der Wohngemeinnützigkeit sind sie aber rechtlich daran gehindert, denn die Vermietung ist bisher nicht als gemeinnütziger Satzungszweck anerkannt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit könnten auch viele diakonische Gebäude in Deutschland besser genutzt werden.“

Nur Neubau reiche nicht aus, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Mit der neuen Wohngemeinnützigkeit können auch im Bestand bezahlbare Mieten erreicht werden. „Eine echte Wohngemeinnützigkeit ist ein wirksames Instrument, um eine zeitlich unbegrenzte Sozialbindung und einen nicht gewinnorientierten Sektor am Wohnungsmarkt zu schaffen“, so Loheide.

Fünf Argumente für eine neue Wohngemeinnützigkeit:

  1. Dem Mietenanstieg insbesondere in Ballungsräumen muss mit einem nicht gewinnorientierten Sektor am Wohnungsmarkt Einhalt geboten werden. Eine neue Wohngemeinnützigkeit schafft bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die auf dem freien Wohnungsmarkt kaum eine Chance haben, wie Haushalte mit niedrigem Einkommen, Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Alleinerziehende, Wohnungslose oder Alleinstehende mit Minirenten.
  2. In der Wohngemeinnützigkeit ist ausgeschlossen, dass Mieten steigen, weil Gewinne ausgeschüttet werden. Gewährte Steuererleichterungen werden direkt an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben.
  3. Viele gemeinnützige Träger wollen sich in der sozialen Vermietung von Wohnraum unterhalb des Marktpreises engagieren. Ohne das Instrument der Wohngemeinnützigkeit sind sie rechtlich daran gehindert, denn die Vermietung ist bisher nicht als gemeinnütziger Satzungszweck anerkannt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit könnten auch viele Tausend diakonische Gebäude in Deutschland besser genutzt werden.
  4. Neubauförderung reicht nicht aus. Es geht ebenso darum, bezahlbare Mieten im Gebäudebestand zu verwirklichen. Nur bei einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit einer attraktiven Förderung werden gewerbliche, kommunale Wohnungsbauunternehmen sowie Wohnungsbaugenossenschaften ganz oder mit einem Teil ihres Wohnungsbaubestandes zur Wirtschaftsform der Wohngemeinnützigkeit optieren.
  5. Nur mit der Wirtschaftsform der Wohngemeinnützigkeit sind eine dauerhafte Sozialbindung und ein nicht gewinnorientierter Sektor am Wohnungsmarkt möglich. Befristete Sozialbindungen im Rahmen der Wohnbauförderung haben dagegen nur kurzfristige Effekte. In der Gemeinnützigkeit werden sämtliche Mittel für den sozialen Zweck verwendet.

Hintergrundinformationen:

– Wohngemeinnützigkeit und Gemeinwohlwohnungen attraktiv gestalten – 8 Bausteine aus der Sicht der Diakonie Deutschland (01/2023)https://www.diakonie.de/stellungnahmen/positionspapier-wohngemeinnuetzigkeit-und-gemeinwohlwohnungen-attraktiv-gestalten

– Gemeinnützigkeit statt Social Washing für die gewerbliche Immobilienwirtschaft – Plädoyer für einen sozial und ökologisch nachhaltigen Einsatz von Steuermitteln (05/2023) https://www.diakonie.de/stellungnahmen/positionspapier-gemeinnuetzigkeit-statt-social-washing-fuer-die-gewerbliche-immobilienwirtschaft

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.06.2023

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ veröffentlicht. In seiner Stellungnahme begrüßt der djb das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, das Staatsangehörigkeitsrecht zu modernisieren, bringt jedoch schwerwiegende Einwände gegen den Entwurf vor. „Eine Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts verfehlt ihr Ziel, wenn sie Geschlechtsungleichheiten fortschreibt“, sagt die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Die vorgesehene Aufhebung des Verbotes der Mehrstaatigkeit sowie die Absenkung der erforderlichen Voraufenthaltszeiten sind richtige und wichtige Schritte. Durch die geplante Verschärfung bei der Lebensunterhaltssicherung werden die positiven Reformvorschläge jedoch völlig untergraben. Die vorgesehene Auswahl der künftig privilegierten Personengruppen, die von der Lebensunterhaltssicherung ausgenommen sind, ist willkürlich und berücksichtigt nicht Frauen in prekären Lebenssituationen. Gerade die Auswahl der privilegierten Personengruppen wirft eine Reihe gleichheitsrechtlicher Fragen auf.

Sie hält das traditionelle Familienbild einer in Vollzeit arbeitenden Person und einer sich um den Nachwuchs kümmernden Person aufrecht, fördert damit Abhängigkeitsverhältnisse und steht letztlich im Widerspruch und Spannungsverhältnis zu der geplanten Änderung, die der Gleichberechtigung von Männern und Frauen mehr Gewicht beimessen will. Ferner erleichtert die geplante Änderung auch nicht die Einbürgerung für die sogenannte Gastarbeitergeneration. Vielmehr bleibt für sie die bisherige Regelung bestehen, die auf individuelle Verantwortlichkeit bei der Bezugnahme von Sozialleistungen abstellt.

Insbesondere Frauen in prekären Lebenssituationen, wie pflegende Angehörige, alleinerziehende Mütter, Frauen mit Behinderung und Rentnerinnen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, werden so dauerhaft von der Einbürgerung und somit von der Chance auf demokratische Teilhabe ausgeschlossen. Dabei handelt es sich gerade bei den benannten Personengruppen um solche, deren unbezahlte Arbeit für die Gesellschaft von essenzieller Bedeutung ist. Der Staat trägt eine besondere Verantwortung für sie, insbesondere für behinderte Menschen. Der djb spricht sich daher für eine Beibehaltung der geltenden Rechtslage aus, nach der ein Einbürgerungsanspruch trotz der Inanspruchnahme von Sozialleistungen besteht, wenn diese Inanspruchnahme nicht zu vertreten ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) vom 16.06.2023

Das Deutsche Kinderhilfswerk, ROSSMANN und Procter & Gamble fördern unter dem Dach der Initiative „Zukunft mitgemacht“ deutschlandweit in Schulen die Einrichtung von offenen Lernräumen, die dem projektorientierten, experimentellen und kreativen Arbeiten dienen – sogenannte Maker Spaces. Diese neue Förderinitiative wurde beim „PxP Festival – Schule feiert Zukunft“ einem breiten Publikum von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern erstmals vorgestellt. Ab heute kann sich jede interessierte Schule auf www.dkhw.de/makerspaces bewerben. Die Gesamtfördersumme der Aktion beträgt 250.000 Euro, verteilt auf 22 Projekte. Die Hauptförderung ist mit 30.000 Euro dotiert. Unterstützt werden die Schulen bei der Projektrealisierung von der Initiative #wirfürschule.

Maker Spaces sind offene Lernräume, die einen einfachen Zugang zu Werkzeugen, Technologien, Materialien und Know-how bieten und so einen gezielten Raum für kollaboratives und interdisziplinäres Arbeiten bilden. In diesen Ermöglichungsräumen wird projektorientiert, experimentell und kreativ gearbeitet – mithilfe von verschiedenen digitalen sowie analogen Hilfsmitteln, wie zum Beispiel 3D-Druckern, Fräsern, Lasercuttern oder Plottern für handwerkliches Arbeiten, Kameras und Greenscreens zur Produktion von Filmen und Videos sowie mit Laptops und Tablets zum Programmieren und Visualisieren. Durch das Teilen von Gelerntem und durch das Meistern von Herausforderungen werden unterschiedlichste Fähigkeiten und Zukunftskompetenzen der Lernenden gefördert. Dem Konzept des forschenden Lernens folgend, tragen die Maker Spaces durch den freien und niedrigschwelligen Zugang zur Bildungsgerechtigkeit bei. Ziel ist es, die Maker Spaces auch in den Regelunterricht zu integrieren und damit Schulentwicklung nachhaltig zu gestalten.

„Unsere Schulen müssen sich an vielen Stellen ändern und fit für die Zukunft machen. Dabei darf ‚beteiligungsorientierte Schulentwicklung‘ nicht nur ein Schlagwort unter vielen bleiben, sondern muss gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern gelebt werden. Dafür können die ‚Maker Spaces‘ eine gute Grundlage bilden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zu einem modernen Unterricht gehört auch eine zeitgemäße Form des Lernens. Das heißt für mich, mit den heutigen zur Verfügung stehenden Mitteln das Lernen zu lernen. Wenn wir uns Wissen aneignen und Informationen gewinnen muss es mehr um das ‚Wie‘ gehen als das ‚Was‘ – denn mit sturem Auswendiglernen von Wissen ohne nachvollziehbaren Praxisbezug klappt es nicht. Ich bin davon überzeugt, dass die Etablierung von offenen Lernräumen an Schulen die Freude am Forschen, Experimentieren und Entdecken fördert. Die Schülerinnen und Schüler können dabei eine völlig neue Rolle einnehmen und zu kreativen und selbstbestimmten Gestaltern werden“, so Antje König, Geschäftsführerin IT, Organisation & Prozesse der Dirk Rossmann GmbH.

„Nicht nur in der Arbeitswelt, sondern auch in unseren Schulen sind kreatives und kooperatives Arbeiten für neue Ideen und Denkweisen mehr denn je gefragt. Das Programm ‚ Maker Spaces‘ kann dazu einen starken Beitrag leisten. Wir freuen uns, mit unseren Partnern ROSSMANN und Deutsches Kinderhilfswerk wieder ein zukunftsweisendes Projekt unterstützen zu können“, sagt Jörg Herrigt, Vice President Sales/Vertrieb D-A-CH bei Procter & Gamble.

„Neben der technischen Ausstattung brauchen unsere Schulen genügend Freiräume, um allen Kindern chancengleich Zugang zur kreativen und innovativen Bildung zu ermöglichen. In der offenen Lern- und Experimentierumgebung von Maker Spaces, die #wirfürschule an so vielen Schulen wie möglich, deutschlandweit etablieren möchte, ist das möglich“, erklärt Verena Pausder, Co-Initiatorin von #wirfürschule und Expertin für digitale Bildung.

Bereits seit vielen Jahren engagieren sich ROSSMANN, das Deutsche Kinderhilfswerk und Procter & Gamble gesellschaftlich für Familien und Kinder – seit 2021 unter dem gemeinsamen Dach „Zukunft mitgemacht“. Ziel der Partner ist es, junge Menschen zu stärken und ihnen die Möglichkeit zu geben, selbstbestimmt zu lernen und die Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Dabei wird Schüler*innen besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Neben Digitalisierung geht es bei „Zukunft mitgemacht“ auch um Themen wie Nachhaltigkeit, Diversität oder die Förderung der MINT-Fächer, also Mathematik, Informatik, Technik und Naturwissenschaften. In diesem Zusammenhang unterstützen die Partner auch in diesem Jahr wieder die Bildungsinitiative #wirfürschule.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk, Dirk Rossmann GmbH und Procter & Gamble Unternehmenskommunikation Victoria Bünemann, Corporate Communications vom 19.06.2023

Anlässlich der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fordert ein Bündnis massive Nachbesserungen.

Anlässlich der 1. Lesung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes fordert ein breites Bündnis aus Umwelt- und Sozialverbänden massive Nachbesserungen an dem Entwurf und den Leitplanken, auf die sich die Koalitionäre nach einer langen Hängepartie geeinigt hatten. Mit einer Bildaktion tragen die Organisationen vor dem Reichstagsgebäude ihre Forderung nach einer sozialen und konsequenten Wärmewende an die Parlamentarier*innen heran. 

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: „Die Ampel bleibt weiter konkrete Antworten zur sozialen Ausgestaltung schuldig. Für eine soziale Wärmewende braucht es jetzt zügig eine verbindliche Einigung auf einen umfassenden Schutz vor höheren Kosten für die Mieter. Dafür muss die Modernisierungsumlage grundlegend reformiert werden. Wer ein Haus besitzt, aber wenig Geld hat, muss zielgerichtet nach Einkommen und Vermögen unterstützt werden.”

Jörg-Andreas Krüger, NABU-Präsident: „Dass dieser derart verwässerte Gesetzentwurf als Erfolg verkauft wird, grenzt schon fast an Realitätsverweigerung. Besonders die weitere Verbrennung von Holz sehen wir sowohl aus Klima- und Biodiversitätsschutz extrem kritisch. Die Begriffe ‘Technologieoffenheit’ und ‘H2-Readyness’ sind leider nichts anderes als Codes für ‘weiter so’. Wir wissen nicht, wann so viel grüner Wasserstoff verfügbar ist, wie alle hoffen. Bei jetzt billigen Gasheizungen drohen durch Kostenanstiege bei CO2-Zertifikaten unkalkulierbare Preissteigerungen. Im Sinne der Wirksamkeit des GEG bleibt nur zu hoffen, dass auch diesmal das Strucksche Gesetz gilt: Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.

Christoph Bautz, Campact-Geschäftsführer: „Das Heizungsgesetz droht jetzt im Bundestag für die Profitinteressen der Gaslobby völlig ausgehöhlt zu werden. Leidtragende sind das Klima und die Verbraucher*innen, für die neue Gasheizungen schnell zur Kostenfalle werden. Die Ampel-Fraktionen müssen jetzt dafür sorgen, dass die Wärmewende nicht um Jahre verzögert wird und für Gasheizungen mit dem völlig unrealistischen Versprechen von grünem Wasserstoff ein riesiges Schlupfloch entsteht. Zudem muss das Gesetz endlich mit einer sozial gerechten Förderung unterlegt sein, die sich am Einkommen orientiert.” 

Michaela Engelmeier, SoVD-Vorstandsvorsitzende: „Die Folgen des Klimawandels sind für Menschen mit geringem Einkommen, Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder für Ältere viel stärker als für andere. Wir brauchen einen tiefgreifenden Wandel. ABER: Auf das ‚Wie‘ kommt es an! Die Maßnahmen der Koalition lösen bei vielen Ängste und Sorgen aus. Ängste vor dem Verlust der Wohnung oder des Arbeitsplatzes. Sorgen vor steigenden Preisen und vor dem Verlust der Mobilität auf dem Land wegen des Auslaufens von Autos mit Verbrennermotoren bei schlecht ausgebautem ÖPNV. Dem muss mit sozialem Ausgleich und Sicherheitsgarantien des Staates begegnet werden, damit alle notwendigen Klimaschutzmaßnahmen sozial so flankiert werden, dass alle Menschen am umweltbewussten Leben teilhaben können. Denn Klimaschutz darf kein elitärer Luxus sein.“

Olaf Bandt, Vorsitzender des BUND: „Das Heizungsgesetz ist nur noch ein Schatten seiner selbst. Es ist weichgespült, wird viel zu spät wirksam und ist in vielen Punkten unklar. Das ursprüngliche Ziel, ab 1. Januar 2024 möglichst jede neue Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wird verfehlt. Die getroffenen Vereinbarungen öffnen Tür und Tor für den Weiterbetrieb von Gasheizungen bis 2045. Die FDP wird damit zum parlamentarischen Sprachrohr der Gas-Lobby – Mensch und Umwelt wird das teuer zu stehen kommen.“

Die Organisationen kritisieren, die aktuellen Pläne würden weder die Bürger*innen beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen sozial absichern noch würde durch echten Klimaschutz eine sichere Zukunft für alle geschaffen. 

Die beteiligten Verbände fordern daher dringend Nachbesserungen, damit der Gebäudesektor die Klimaziele nicht erneut verfehlt. Dem Einsatz von sogenannten “H2-ready”-Heizungen muss eine klare Absage erteilt werden. Obwohl hinlänglich bekannt ist, dass bei der Verbrennung von Holz langsam gespeichertes CO2 plötzlich freigesetzt wird, verschließen die Ampelparteien die Augen vor der Klimaschädlichkeit dieser Verbrennungstechnologie und schaffen sinnvolle Einschränkungen wie die Koppelungsvorgabe an Solaranlagen ab. Mieter*innen müssen davor geschützt werden, dass die Umbaukosten über die Modernisierungsumlage an sie weitergegeben werden. Auch Eigentümer*innen brauchen in Abhängigkeit von ihrer finanziellen Lage eine zielgerichtete Unterstützung.

Es ist jetzt an den Abgeordneten des Bundestages, das Gesetz im parlamentarischen Prozess so zu verändern, dass es einen echten Hebel für den sozialen Klimaschutz darstellt.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.06.2023

„Günstiger Wohnraum ist auf umkämpften Wohnungsmärkten rar. Alleinerziehende werden so zunehmend in prekäre Wohnlagen und benachteiligte Quartiere verdrängt, mit negativen Folgen für die Entwicklungs- und Teilhabechancen ihrer Kinder. Wohnraum muss wieder für alle Familienformen bezahlbar und bedarfsgerechte Quartiere und Wohnformen für Alleinerziehende Realität werden!“ fordert Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV).

Im Rahmen der VAMV-Fachtagung „Mehr als ein Dach über dem Kopf – Gutes Wohnen für Alleinerziehende“ in Kiel wurde deutlich, dass Alleinerziehende von allen Haushaltstypen die höchste Wohnkostenbelastung haben. Trotzdem leben Alleinerziehende überproportional häufig in beengten Wohnverhältnissen und müssen eine viel zu kleine Wohnung mit ihren Kindern teilen. Gleichzeitig zeigten positive Beispiele aus Wien: Trotz knappem Budget eine Wohnung zu bewohnen, die Gemeinschaftsfläche und Rückzugsräume für alle Familienmitglieder bietet, ist für Alleinerziehende möglich. Dafür muss Wohnungsbau die unterschiedlichen Familienformen mitdenken. Gender Planning bei der Gestaltung öffentlicher Räume kann zu einem lebenswerten Wohnumfeld für Familien beitragen.

„Die Politik muss die Voraussetzungen für Gutes Wohnen schaffen. Eine neue Wohngemeinnützigkeit, eine effektive Mietpreisbremse ohne Ausnahmen, Gender Planning – verschiedene Instrumente und Strategien sind schon länger in der öffentlichen Diskussion. Die Politik muss nun endlich vom Reden ins Handeln kommen“, fordert Jaspers.

Bei der anschließenden Bundesdelegiertenversammlung standen Wahlen auf dem Programm: Die Versammlung hat Daniela Jaspers  als Vorsitzende bestätigt. Myriam Gros wurde als neue Vizevorsitzende gewählt. Schatzmeister ist weiter Heiko Pache, neue Schriftführerin Sonja Orantek und Simone Hirsch weiter Beisitzerin im Bundesvorstand. Helene Heine und Ute Durchholz wurden mit großem Dank verabschiedet.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter,
Bundesverband e.V. (VAMV) vom 20.06.2023

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2023

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Ort: Webex

Der Übergang in Ausbildung gilt als wichtige Weichenstellung im Lebenslauf. Jugendliche niedriger und mittlerer Bildungsgänge haben  häufiger Probleme, diesen Übergang zu bewältigen. Das DFG-Projekt „Effekte von organisierten Freizeitaktivitäten auf den  Übergang in die berufliche Ausbildung“ hat vor diesem Hintergrund in  den Blick genommen, ob non-formale Bildungsprozesse in  organisierten Freizeitaktivitäten bei dieser Transition ein  unterstützendes Potenzial entfalten. Wir stellen drei Ergebnisse der  vorliegenden Längsschnittstudie zur Diskussion: (1) Es finden sich (auch) innerhalb der Gruppe von Nicht-Gymnasiast:innen unterschiedliche  Freizeittypen, denen selektive Mechanismen zugrunde liegen. (2)  Soziale Netzwerke unterstützen bei Übergangsprozessen, allerdings  verfügen Jugendliche mit eigener Migrationserfahrung über eine  weniger hilfreiche Unterstützung. Kontakte aus non-formalen Aktivitäten können diesbezüglich nur wenig kompensieren. (3) Die  Übergangsphase hat sich – wie in einem Kohortenvergleich sichtbar  wird – durch Corona verzögert, die Jugendlichen verbleiben länger in  Bildungseinrichtungen, wobei sie ihre Übergangsentscheidungen  weniger selbstbestimmt treffen konnten.

Referierende:
Dr. Frank Tillmann ist Soziologe und Philosoph. Er arbeitet am  Forschungsschwerpunkt Übergänge im Jugendalter und ist Leiter des  genannten DFG-Projekts. Seine Forschungsfelder erstrecken sich über  die Themen Aufwachsen in ländlichen Räumen, Exklusionsprozesse im Jugendalter sowie Übergänge in Ausbildung und Beruf.

Dr. Bettina Arnoldt ist Erziehungswissenschaftlerin und am DJI im  Forschungsschwerpunkt Übergänge im Jugendalter tätig. Ihre  Forschungsschwerpunkte sind Ganztagsschule und non-formale  Bildung im Jugendalter. In diesem Zusammenhang beschäftigt sie sich  auch mit Fragen der sozialen Ungleichheit und Übergängen. 

Treten Sie Ihrem Webex-Meeting zum gegebenen Zeitpunkt hier bei.

Meeting beitreten

Weitere Methoden zum Beitreten:

Über den Meeting-Link beitreten https://deutsches-jugendinstitut.webex.com/deutsches-jugendinstitut/j.php?MTID=m80e3a4d8fc3df07c624d28d417e5b27b

Mit Meeting-Kennnummer beitreten

Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 2747 858 5053

Meeting-Passwort:

wxPSsJky289

Hier tippen, um mit Mobilgerät beizutreten (nur für Teilnehmer)  
+49-619-6781-9736,,27478585053## Germany Toll  
+49-89-95467578,,27478585053## Germany Toll 2 

Über Telefon beitreten  
+49-619-6781-9736 Germany Toll  
+49-89-95467578 Germany Toll 2  
Globale Einwahlnummern 

Über Videogerät oder -anwendung beitreten
Wählen Sie 27478585053@deutsches-jugendinstitut.webex.com 
Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.

Termin: 04. Juli 2023

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Online

Im Juni 2021 wurde mit einer Empfehlung des Rates der Europäischen Union die Europäische Garantie für Kinder beschlossen. Die sog. EU-Kindergarantie hat das Ziel, soziale Ausgrenzung von Kindern zu verhindern und zu bekämpfen und ruft die Mitgliedsstaaten dazu auf, mit nationalen Aktionsplänen Zugänge zu verschiedenen Bereichen (z.B. Bildung, Ernährung, Wohnen, Gesundheitsversorgung) für Kinder in Armutslagen zu verbessern. Der Vortrag zeigt, was sich genau hinter dem sperrigen Begriff der Kindergarantie verbirgt, wie der Umsetzungsstand in Deutschland und Europa aussieht und geht der Frage nach, wie die Kindergarantie für mehr Chancengleichheit für alle Kinder sorgen kann.


An der Veranstaltung wirkt mit:
Eric Großhaus, Save the Children Deutschland

Eric Großhaus arbeitet in der Politik-Abteilung der Kinderrechtsorganisation Save the Children Deutschland zu den Themen Kinderarmut und soziale Ungleichheit. Dort verfolgt er unter anderem die Entwicklung der EU-Kindergarantie auf europäischer Ebene und deren Umsetzung in Deutschland. Vor seiner Zeit bei Save the Children hat der Sozialwissenschaftler zu sozialpolitischen Themen in Wohlfahrtsverbänden gearbeitet.

Hier geht es zur Anmeldung.

Termin: 04. – 05. September 2023

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Ort: Hannover

Digitale Angebote sind aus der Familienbildung und -beratung nicht mehr wegzudenken und werden spätestens seit der Corona-Pandemie verstärkt nachgefragt. Auch die Ergebnisse der Erhebung im Auftrag des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Stand der Familienberatung in Deutschland verweisen auf die Notwendigkeit, diese Angebote auszubauen und auf die Chan-cen die damit verbunden sind, möglichst viele Familien zu erreichen. Der Deutsche Verein möchte auf einer Fachtagung verschiedene best practice Beispiele vorstellen und gemeinsam mit Fach- und Führungskräften aus den Bereichen Familienförderung, Familienbildung und Familienberatung über die Herausforderungen und Chancen solcher Angebote diskutieren.

Weitere Informationen zum Programm und zu Anmeldung finden Sie hier.

 

Termin: 20. – 22. September 2023

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Rendsburg

Den Eröffnungsvortrag am Mittwoch, dem 20. September, ab 16:00 Uhr hält Prof. Dr. Stefan Aykut von der Universität Hamburg.

Er führt uns mit seinem Vortrag über politischen Strategien und gesellschaftliche Prozesse bei der Bewältigung der Klimakrise in das zentrale Tagungsthema ein.

Im weiteren Verlauf der Tagung am Mittwochabend und Donnerstag dürfen Sie sich auf weitere spannende Vorträge und Gespräche, sowie unterhaltsame Pausen und Vorstellungen von Projekten freuen, mit denen die Rolle von Familien im Umgang mit dem Klimawandel beleuchten werden sollen.

Konkretere Informationen können Sie der Website entnehmen, die im Laufe des Sommer fortwährend aktualisiert wird.

Termin: 13. – 14. Oktober 2023

Veranstalter: Deutsche Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft e.V.

Ort: Berlin

Kinder haben sowohl den Anspruch auf ein gutes Aufwachsen heute als auch auf eine lebenswerte Zukunft. Die UN-Kinderrechtskonvention legt fest, dass das Wohl von Kindern bei allen Maßnahmen, die sie betreffen, vorrangig berücksichtigt werden muss. Kinder haben das Recht, ihre Meinung bei allen sie berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und ihre Meinung ist angemessen und altersentsprechend zu berücksichtigen. Kein Kind darf diskriminiert werden.  

Angesichts des demografischen Wandels und der sich häufenden Krisen stellt sich die Frage, wie und durch wen Zukunft gerecht verteilt wird: Inwieweit werden die Interessen von Kindern, die die Folgen heutiger Krisen und politischer Weichenstellungen noch lange zu tragen haben, berücksichtigt? Wie sieht eine gerechte Verteilung von künftigen Chancen, Ressourcen, Risiken und Lasten überhaupt aus? Was sind Voraussetzungen dafür, dass Kinder jetzt schon wirksam über Entscheidungen mitbestimmen können, deren Konsequenzen sie künftig verantworten werden? Auf der Tagung wird erörtert, wie Zukunft gerecht gestaltet werden kann und wie Kinder darüber mitbestimmen können. Die interdisziplinäre Tagung richtet sich an Verantwortliche in Politik, Justiz und Verwaltung, an alle mit Kindern und Familien tätigen Fachkräfte, an Studierende, Auszubildende und alle am Thema Interessierte.

Tagungsbeitrag:

  • Normal-Preis: 100,- €
  • Ermäßigter Preis: 60,- € (Mitglieder und Studierende / Auszubildende)

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Der Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ (M.A.) an der HAW Hamburg startet erneut zum Sommersemester 2024. Ab sofort können Sie sich bis zum 31. Oktober 2023 bewerben. Informationen zur Bewerbung finden Sie unter https://www.haw-hamburg.de/studium/studiengaenge-a-z/studiengaenge-detail/course/courses/show/angewandte-familienwissenschaften/ sowie nähere Informationen unter https://familienwissenschaftenhamburg.wordpress.com/.

Im Rahmen des Projektes  „Bewältigung der Corona-Folgen und Aufbau resilienter Strukturen in der Familienbildung und – beratung“ hat der Landesfamilienrat BW das Analyse- und Beratungsunternehmen Prognos beauftragt eine Elternbefragung zu den Bedarfen in der Familienbildung durchzuführen. Der Fragebogen kann digital von den Eltern ausgefüllt werden, ganz einfach über den Link oder über den QR-Code auf den Flyern (s. Anlage).

Wir möchten Sie heute herzlich bitten, die Materialien an alle Stellen die mit Eltern arbeiten weiterzuleiten. Je mehr und je unterschiedlicher die Eltern sind, die damit erreicht werden, desto aussagekräftiger wird auch das Ergebnis sein. Im Netzwerk Familienbildung BW und über die Mitglieder des Landesfamilienrates können wir in ganz Baden-Württemberg und über die unterschiedlichen professionellen Zugänge Eltern ab der Babyphase bis hin zu Eltern von Jugendlichen und jungen Erwachsenen erreichen.

Sie und Ihre Einrichtungen können den Sharepic auch über eigene soziale Medien Kanäle teilen oder den ausgedruckten Flyer in geeigneten Räumlichkeiten aufhängen. Die Befragung läuft bis zum 11. August 2023 und kann daher bspw. auch gut bei Waldheim-Eltern oder anderen Ferienmaßnahmen eingesetzt werden.

Wir hoffen sehr auf breite Unterstützung und sind schon gespannt auf das Ergebnis der Befragung zu Bedarfen und Erfahrungen mit Familienbildung!

Elternbefragung – Informationsblatt für Einrichtungen

Elternbefragung – Handzettel, Poster

Elternbefragung Vorlage für Social Media

Elternbefragung – Sharepic

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften arbeitet seit mehr als 50 Jahren bundesweit als Interessenvertretung an den  Schnittstellen von Familien-, Bildungs- und Migrationspolitik. Wir engagieren uns für die Rechte binationaler, migrantischer und  transnationaler Familien und Paare – egal welcher Herkunft, sexueller  Orientierung und Religion. Starke Gesellschaften brauchen Vielfalt und  ihre vielfältigen Familien brauchen eine gerechte Partizipation und  Teilhabe in der Gesellschaft. 
Dafür setzen wir uns ein.

Die Bundesgeschäftsstelle in Frankfurt sucht ab März 2024

Eine:n Referent:in (m, w, d), mindestens 35 WoStd.
Dienstort Berlin oder Frankfurt am Main

Die Vergütung erfolgt analog TVöD Bund, Entgeltgruppe 12. Die Stelle ist erst einmal auf ein Jahr befristet, eine Entfristung wird in Aussicht gestellt.

Ihr Aufgabenbereich umfasst schwerpunktmäßig:

  • die Aufbereitung aktueller Forschungsergebnisse und politischer Debatten, zu dem auch das Verfassen fachpolitischer Stellungnahmen sowie von Positionspapieren gehört
  • die Vertretung des Verbandes in Gremien, Netzwerken und Arbeitsgruppen
  • die inhaltliche Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung
  • Interdisziplinäre innerverbandliche Zusammenarbeit hinsichtlich fachlicher Themen und Verbandspositionen
  • die Konzeptionierung, Durchführung und Nachbearbeitung von Workshops und Fachveranstaltungen

Ihr Profil:

  • Sie haben ein abgeschlossenes Studium der Sozial-, Geistes- oder Rechtswissenschaft
  • Erfahrungen in der politischen Verbandsarbeit und  Kommunikation
  • Kenntnisse zu den Themenfeldern Familien-, Migrations- und Bildungspolitik
  • Sensibilität und Erfahrungen im Umgang mit Vielfalt in Bezug auf Sprache, Kultur, Ethnie und Lebensformen

Darüber hinaus bringen Sie mit:

  • die Bereitschaft und Fähigkeit, sich schnell in neue Themenfelder einzuarbeiten
  • die Fähigkeit, fachpolitische Sachverhalte schnell zu erfassen und diese mündlich sowie schriftlich präzise festzuhalten
  • einen kreativen Kopf und Freude daran, Ideen einzubringen und  konkrete Projekte konzeptionell auszuarbeiten
  • Bereitschaft zu Dienstreisen
  • Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Organisationstalent
  • Flexibilität, Belastbarkeit sowie Engagement, sich in einem Familienverband einzubringen

Wir bieten:

  • Eine abwechslungsreiche, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit
  • Ein angenehmes und vertrauensvolles Arbeitsumfeld in einem multidisziplinären und diversen Team
  • flexible Arbeitszeiten, teilweise mobiles Arbeiten möglich
  • flache Hierarchien
  • aktive Gestaltungsmöglichkeit zu den gesellschaftspolitischen Themen Familie, Migration und Bildung in einem bundesweiten Familienverband

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Abschluss- und Arbeitszeugnisse, sonstige Qualifikationen) bitte ausschließlich in elektronischer Form bis zum 10. Juli 2023 an personal@verband-binationaler.de.
Unsere Stellenausschreibungen richten sich an alle geeigneten Bewerber:innen unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft oder sexueller
Identität.
Haben Sie Rückfragen? Dann wenden Sie sich bitte an Maria Ringler, ringler@verband-binationaler.de

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 08/2023

AUS DEM ZFF

Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Neudefinition des kindlichen Existenzminimums endlich anzugehen und so den Weg freizumachen für eine Kindergrundsicherung, die vor Armut schützt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Einer der wichtigsten Erfolgskriterien für die Kindergrundsicherung wird ihre Höhe sein, mit der sie auch eine deutliche Verbesserung der Situation von Kindern im SGB II-Bezug erzielen muss. Deshalb haben wir ausdrücklich befürwortet, dass im Koalitionsvertrag mit der Kindergrundsicherung auch die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums versprochen wurde. Aber Details zu konkreten Schritten der Neuberechnung, lassen auf sich warten. Es ist enttäuschend, mit wie wenig Entschlossenheit dieses existenzielle Vorhaben angepackt wird. Wir appellieren an Bundesminister Heil, sich beherzt der Sache anzunehmen und sich für die Kinder in Armut einzusetzen.“

Im gemeinsamen Aufruf heißt es: „Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungshöhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt. […] Mit Ausnahme einiger deskriptiv-unverbindlicher Papiere seien jedoch keinerlei Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, seiner Verpflichtung nachzukommen, das kindliche Existenzminimum neu zu definieren.“ Weiter mahnen die Verbände in dem Appell: „Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des ‚Was und wieviel braucht ein Kind‘ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.”

Kinderarmut ist in Deutschland weit verbreitet und hat zuletzt ein neues Rekordhoch erreicht: Mehr als jedes fünfte Kind wächst hierzulande in Armut auf. Das Bündnis drängt vor diesem Hintergrund auf ein Ende des Stillstands bei den notwendigen Arbeiten für eine armutsfeste Kindergrundsicherung. In dem gemeinsamen Aufruf heißt es dazu: „Wir fordern Bundesarbeitsminister Heil auf, unverzüglich die notwendigen Arbeiten an einer sach- und bedarfsgerechte Definition des kindlichen Existenzminimums und zur Berechnung des existenzsichernden Zusatzbetrages in der Kindergrundsicherung aufzunehmen und hierbei die Expertise von Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbänden einzubeziehen.“

Der Aufruf wird unterstützt von: Arbeiter-Samariter-Bund, Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe, Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze, Bundesforum Männer, Bundesverband für Kindertagespflege, Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie, Deutscher Bundesjugendring, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Jugendherbergswerk, Deutsches Kinderhilfswerk, Diakonie Deutschland, foodwatch Deutschland, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Grüne Jugend, Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, pro familia, Sanktionsfrei, Save the Children, SOS Kinderdorf, SOVD Sozialverband Deutschland, Tafel Deutschland, Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Verband berufstätiger Mütter, Verband bi-nationaler Familien und Partnerschaften, Volkssolidarität Bundesverband, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, Zukunftsforum Familie.

Zum gemeinsamen Aufruf an Bundesminister Heil

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.05.2023

SCHWERPUNKT I: Reform des europäischen Asylsystems

Zum heutigen Jahrestag des Asylkompromisses kritisiert die AWO die geplante Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS). Diese dürfe nicht umgesetzt werden, so der Verband. Dazu erklärt AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Der faule „Kompromiss“, der mit der GEAS-Reform geschlossen wird, untergräbt die Glaubwürdigkeit der EU im Bereich der Menschenrechte weiter.“ 

„Die geplante Reform ist genauso fehlgeleitet wie der Asylkompromiss vor 30 Jahren.“ so Sonnenholzner. „Dieser erfolgte ausschließlich auf Kosten der Schutzsuchenden. Heute, 30 Jahre später, ist die Asylpolitik leider kein bisschen humaner geworden. Obwohl ein Paradigmenwechsel im Koalitionsvertrag angekündigt wurde, bleibt der Schutzauftrag gegenüber Asylsuchenden aufgrund historischer Verantwortung weiterhin eine Illusion.“ 

Vor 30 Jahren ereignete sich das Unvorstellbare. Angesichts von Hass, Hetze und gewalttätigen Übergriffen auf Geflüchtete, darunter Brandanschläge auf Unterkünfte mit tödlichen Folgen, wurden nicht etwa die Schutzmaßnahmen für Asylsuchende in Deutschland ausgeweitet. Stattdessen wurde das Grundgesetz geändert und der Zugang zum Asyl massiv eingeschränkt. Die damalige Regierung rechtfertigte diesen Eingriff in die Menschenrechte mit der Einführung eines gemeinsamen europäischen Asylrechts. 

Mit der anstehenden GEAS-Reform droht nun ein Alptraum Realität zu werden. Der neue Kompromiss der Bundesregierung legalisiert bereits bestehende Verstöße gegen Menschenrechte und steht im eklatanten Widerspruch zu verbrieften Menschenrechten wie dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, dem Grundgesetz, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Menschenrechtscharta. Nun sollen Schutzsuchende offiziell und „im Namen der EU“ inhaftiert werden – allein deshalb, weil sie Schutz suchen. In rechtsstaatswidrigen Schnellverfahren soll über Leben und Tod entschieden werden, um dann in sogenannte „sichere Drittstaaten“ oder „sichere Herkunftsländer“ abzuschieben. Und zwar ungeachtet der möglichen Kettenabschiebungen von Personen aus Kriegsgebieten. 

Sonnenholzner dazu abschließend: „Durch die neue Reform werden nicht nur zahlreiche Menschenrechte ignoriert oder gebrochen. Es wird auch ein klares Signal gesetzt, dass Deutschland nach 30 Jahren immer noch nicht gewillt ist, seiner humanitären Verantwortung gegenüber Schutzsuchenden nachzukommen. Wer die Reform der GEAS unterstützt, nimmt Folter, grundlose Inhaftierung, Entwürdigung und Mord in Kauf, um Menschen fernzuhalten, die vor Krieg, Folter und Verfolgung fliehen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.05.2023

Kein Kompromiss um jeden Preis: Recht auf ein Asylverfahren in der EU muss erhalten bleiben

Die Diakonie Deutschland und Brot für die Welt zeigen sich besorgt über die Diskussion über die Reform zum europäischen Flüchtlingsrecht. Das Asylrecht in der Europäischen Union darf nicht mit dem Ziel ausgehöhlt werden, faire Asylverfahren unmöglich zu machen, appellieren die beiden Organisationen gemeinsam an die Bundesregierung anlässlich des Treffens der EU-Innenminister:innen am 8. Juni in Luxemburg. Die aktuellen Verhandlungen sehen Verschärfungen besonders bei den Verfahren an den EU-Außengrenzen vor. Es drohen massive Zurückweisungen von Schutzsuchenden in Drittstaaten und die Ausweitung von Grenzverfahren mit eingeschränkten Rechten und Inhaftierung selbst von Minderjährigen.

Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt, fordert ein deutliches Signal für den Schutz Asylsuchender, statt sie künftig wie Kriminelle zu behandeln. „Es sind nicht die Staaten der EU, die die meisten Schutzsuchenden weltweit aufnehmen, sondern Länder des globalen Südens. Die Reform ist nicht nur ein menschenrechtlicher Skandal, sondern auch gegenüber diesen Ländern ein fatales Signal: Warum sollten diese noch Schutz gewähren, wenn die Europäische Union, die ihnen gegenüber immer wieder auf die Einhaltung der Menschenrechte pocht, die Rechte von Geflüchteten selbst immer weiter einschränkt?“

Die Reform sieht unter anderem vor, die sogenannte „Sichere-Drittstaaten-Regelung“ auszuweiten. „Das führt dazu, dass kaum noch jemand innerhalb der Europäischen Union Asyl beantragen kann, da auf möglichen Schutz in Ländern wie Tunesien, Niger oder die Türkei verwiesen wird. Die aktuell im Rat diskutierten Pläne sehen vor, dass Schutzbedürftige den ’sicheren Drittstaat‘, in den sie abgeschoben werden sollen, nie betreten haben müssen. Damit könnten EU-Staaten dem Beispiel Großbritanniens folgen, das Asylsuchende jeglicher Nationalität nach Ruanda ausfliegen will. Diesem Modell muss in der Europäischen Union eine klare Absage erteilt werden!“, sagt Dagmar Pruin.

Diakonie Präsident Ulrich Lilie fordert entsprechend faire Verfahren und eine gerechte Verteilung von Schutzsuchenden in der Europäischen Union: „Einen europäischen Kompromiss um jeden Preis und eine Abkehr von den menschenrechtlichen Grundpositionen, auf die die europäische Gemeinschaft gegründet ist, darf es nicht geben. Leidtragende einer restriktiven Reform des Europäischen Asylsystems wären die Menschen, die auf unseren Schutz und unsere Hilfe dringend angewiesen sind. Wir brauchen faire und sorgfältige Asylverfahren, ein gerechtes Verteilungssystem und eine Entlastung der Staaten mit EU-Außengrenzen.“

Die Diakonie stehe seit langem für den Flüchtlingsschutz und für eine menschenwürdige Aufnahme in der EU ein. Es gebe keinen sachlichen Grund, sich von dieser werteorientierten Politik zu verabschieden. „Damit die Aufnahme von Geflüchteten gelingt, engagieren wir uns dafür, dass die schutzsuchenden Menschen bei der Integration in unsere Gesellschaft unterstützt und gefördert werden und erfolgreich Perspektiven für ihr Leben entwickeln können“, so der Diakonie-Präsident.

Eine grundlegende Reform des Dublin-Systems, wie sie Verbände und Flüchtlingshilfsorganisationen seit Langem fordern, sei im Reformprozess aktuell nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Das Prinzip der Ersteinreise wird noch verschärft, Staaten sollen sich zukünftig vom Flüchtlingsschutz freikaufen können.

Die beiden Vorstände appellieren daher an die Bundesregierung, ihr Gewicht im Europäischen Rat zu nutzen und sich bei einer Reform zu enthalten, die auf Jahre hin verheerende Folgen für den Europäischen Flüchtlingsschutz hätte. Mit der geplanten Reform schaffe die EU keine Ordnung, sondern setze die Rechtlosigkeit und Verelendung von Schutzsuchenden in der EU fort. Solange das gemeinsame Bekenntnis zum Flüchtlingsschutz und zur menschenwürdigen Aufnahme in der EU nicht vorhanden sei, sollte keine Reform verabschiedet werden, die die gegenwärtigen Zustände legalisiert. Es müsse auf die Einhaltung der bestehenden Asylgesetze gedrungen werden, so Pruin und Lilie.

Weitere Informationen:

Gemeinsamer Appell: Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Gemeinsames-Statement_GEAS_16.05.2023-2.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Brot für die Welt vom 06.06.2023

LSVD gegen Grenzverfahren und Abschiebungen in für LSBTIQ* unsichere Drittstaaten

Am 8./9. Juni wollen die EU-Mitgliedstaaten auf dem EU-Rat für Inneres eine Reform des Asyl-Systems beschließen. Unter anderem sollen Geflüchtete in vermeintlich sichere Drittstaaten abgeschoben werden können, es sollen systematisch Asylgrenzverfahren unter Haftbedingungen durchgeführt werden und das Dublin-System soll verschärft werden. Innenministerin Faeser (SPD), Außenministerin Baerbock (Grüne), Vizekanzler Habeck (Grüne) und Familienministerin Paus (Grüne) haben signalisiert, den Plänen zustimmen zu wollen, und fordern lediglich, dass insbesondere Familien und Kinder aus den Grenzverfahren ausgenommen werden sollen. Das Vorhaben soll dann im nächsten Schritt im EU-Gesetzgebungstrilog bis Anfang 2024 verhandelt werden. Gelingt dies, würden auch lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, intergeschlechtliche und queere (LSBTIQ*) Asylsuchende, die über eine EU-Außengrenze einreisen, zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen unter Haftbedingungen gezwungen. Auch sie laufen dann Gefahr, in zukünftig als „sichere Drittstaaten“ deklarierte Länder abgeschoben zu werden. Patrick Dörr kommentiert dies für den Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (LSVD):

Für Geflüchtete ganz allgemein, ganz besonders aber auch für LSBTIQ* Schutzsuchende, ist die geplante Reform ein Horrorszenario. Die Unterbringung in Haftlagern wird den Zugang zu medizinischer und psychosozialer Versorgung unmöglich machen und die Gewaltgefahr für ohnehin besonders schutzbedürftige LSBTIQ* potenzieren. Die jahrelange Erfahrung zeigt zudem: LSBTIQ* outen sich oft erst sehr spät im Asylverfahren, oft erst im Rahmen eines Klageverfahrens oder noch später. Grund hierfür sind die oft ein Leben lang gelernte Angst und Scham, das fehlende Wissen um die Schutzrechte für verfolgte LSBTIQ*, aber auch die auch in Deutschland noch mangelhafte Schutzbedarfserkennung. Wenn entsprechend den Vorschlägen dann Asylsuchende aus Ländern mit relativ niedrigen Schutzquoten in Grenzverfahren kommen, wird dies ganz besonders auch LSBTIQ* Geflüchtete treffen, da unter diesen Staaten auch viele LSBTIQ*-Verfolgerstaaten sind. Outet sich zum Beispiel ein schwuler Iraker oder eine lesbische Senegalesin in der Grenzhaft nicht direkt, wird der Asylantrag direkt als unzulässig abgewiesen und die Person soll in für sie vermeintlich sichere Drittstaaten abgeschoben werden, also im Zweifelsfall ein Land, in dem die Person noch nie war. Es ist davon auszugehen, dass die Standards für die Einstufung solcher „sicherer Drittstaaten“ soweit abgesenkt werden, dass auch regelmäßig LSBTIQ*-Verfolgerstaaten als „sicher“ eingestuft werden.

Die Bundesregierung hat sich zum Inklusionskonzept für die Außen- und Entwicklungspolitik bekannt, Außenministerin Baerbock hat selbst die feministische Außenpolitik proklamiert. Die Bundesregierung hat überdies in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, die Bedingungen für LSBTIQ* Geflüchtete zu verbessern. Innenministerin Faeser hat selbst betont, wie wichtig ihr ein besserer Schutz für LSBTIQ* Geflüchtete ist. All die Erfolge, die in dieser Legislatur für LSBTIQ* Schutzsuchende errungen wurden, würden durch die geplante Reform faktisch zunichte gemacht. Die geplante EU-Asylreform bedeutet eine schärfere Asylpolitik gegen LSBTIQ* Geflüchtete, als wir sie jemals unter dem CSU-Innenminister Seehofer gesehen haben. Dass dabei diese Verschärfung auch für LSBTIQ* Schutzsuchende nicht auf Druck anderer EU-Staaten passiert, sondern ein ureigenes Anliegen auch der Bundesregierung selbst ist, zeigt sich darin, dass sie parallel zu diesem Horrorszenario auch noch die Einstufung weiterer LSBTIQ*-feindlicher Länder als sogenannte „sichere Herkunftsstaaten“ betreibt.

Der LSVD fordert die Bundesregierung auf, sich an ihre Wahlkampfversprechen zu erinnern und sich gegen die faktische Aushebelung des Asylrechts zu stellen. In Grenzverfahren ist ein ordentliches, faires Asylverfahren nicht möglich, weder für LSBTIQ* Geflüchtete noch für andere Schutzsuchende. Das geplante Reformvorhaben ist daher grundsätzlich abzulehnen. Sollte die Bundesregierung tatsächlich zustimmen, muss die Bundesregierung mindestens folgende Punkte zur Bedingung für ihre Zustimmung machen, um zumindest einen minimalen Standard beim Schutz von LSBTIQ* Asylsuchenden sicherzustellen:

  1. Erstens müssen LSBTIQ* Geflüchtete regelmäßig aus den Grenzverfahren herausgenommen werden, da für ihr Schutzrecht die Schutzquoten der Länder überhaupt keine Aussagekraft haben. Um sich im Asylverfahren zu outen, brauchen sie Kontakt zur LSBTIQ* Zivilgesellschaft, zu spezialisierten Beratungsstellen.
  2. Zweitens muss im Rahmen der Reform klargestellt werden, dass LSBTIQ* im Rahmen der Grenzverfahren überhaupt als „besonders schutzbedürftige“  Gruppe anerkannt werden. Dies ist derzeit EU-weit nicht geregelt. 
  3. Drittens müssen in den geplanten Haftlagern an der EU-Außengrenze auch LSBTIQ*-Organisationen geförderte Stellen erhalten, um die Schutzbedarfserkennung vor Ort sicherzustellen und spezialisierte Beratung anzubieten. Hierbei muss vor allem auch klar geregelt sein, dass alle Asylsuchenden systematisch informiert werden, dass Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität ein anerkannter Asylgrund ist.
  4. Viertens muss sichergestellt werden, dass die Haftlager für ein regelmäßiges unabhängiges Monitoring (speziell mit Blick auf besonders vulnerable Gruppen) durch Menschenrechtsorganisationen zugänglich sind.
  5. Fünftens muss die Bundesregierung durchsetzen, dass EU-weit nur solche Staaten, in denen LSBTIQ* in allen Landesteilen sicher vor Verfolgung sind, als „sichere Drittstaaten“ deklariert werden.

Weiterlesen:

Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren (lsvd.de)

APPELL: Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! (lsvd.de)

Queere Geflüchtete anerkennen (lsvd.de)

Detaillierte Analyse: Wie wirkt sich die neue Dienstanweisung des BAMF auf die Verfahren queerer Geflüchteter aus? (lsvd.de)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 06.06.2023

46 Kinder- und Menschenrechtsorganisationen warnen anlässlich des Treffens der EU-Innenminister*innen vor Entrechtung geflüchteter Kinder und Jugendlicher.

Der Paritätische Gesamtverband und andere Kinder- und Menschenrechtsorganisationen rufen die Bundesregierung dazu auf, beim bevorstehenden Treffen der EU-Innenminister*innen am 8. Juni keine Vereinbarungen einzugehen, die die Rechte und das Wohl geflüchteter Kinder und Jugendlicher gefährden. Deutschland muss konsequent gegen die Einführung von Grenzverfahren in Haftlagern, die Ausweitung sicherer Drittstaaten und die Absenkung von Verfahrensgarantien für geflüchtete Kinder und Jugendliche stimmen, so die gemeinsame Forderung.

“In der Debatte um eine Reform der europäischen Asylpolitik drohen Menschenrechte auf der Strecke zu bleiben“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.“ Die Möglichkeit der Inhaftierung Schutzsuchender während des Asylverfahrens ist grundsätzlich inhuman und wird das Leid an den europäischen Außengrenzen verschärfen. Wir erwarten, dass die Bundesregierung sich in aller Konsequenz gegen diese Pläne stellt.“

Die Organisationen warnen vor einer massiven Entrechtung geflüchteter Kinder und Jugendlicher in der EU, sollten die vorgeschlagenen Reformen beschlossen werden. Bereits jetzt kommt es entlang der Fluchtrouten und an den Außengrenzen der EU jeden Tag zu Gewaltanwendung gegenüber Kindern. Die Reformpläne verstoßen nach Ansicht des Bündnisses gegen die UN-Kinderrechtskonvention und begünstigen weitere Kinderrechtsverletzungen. Die Bundesregierung darf diesen Weg nicht unterstützen. Die Wahrung der Menschenrechte und des Kindeswohls muss  die Leitlinie der europäischen Politik sein, so der Appell.

Nach den bisher bekannten Plänen sind auch geflüchtete Kinder und Jugendliche von Inhaftierung oder haftähnlicher Unterbringung an den europäischen Außengrenzen betroffen. Dies verstößt gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention verankerte Recht auf Schutz vor Folter und Freiheitsentzug. Die Organisationen ermahnen die Bundesregierung, der eigenen Ankündigung im Prioritätenpapier zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems vom 26. April treu zu bleiben und sicherzustellen, dass Minderjährige vom Grenzverfahren ausgenommen werden. Zudem sollen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, sich wirksam gegen Entscheidungen von Behörden zu wehren. Unbegleitete Minderjährige sollen kindgerechte Unterstützung, Vormundschaft und Rechtsbeistand erhalten. Ohne effektiven Rechtsschutz und kindgerechte Verfahrensbegleitung können die Rechte und das Wohl von flüchtenden Kindern in der EU nicht gewahrt werden.

Auch durch die geplante Erweiterung des Konzepts der sicheren Drittstaaten drohen massive Auswirkungen auf den Schutz von Asylsuchenden in der EU: Wenn Kinder und Jugendliche in der EU ankommen, können ihre Asylanträge – gemäß den aktuellen Beschlüssen des Rates der EU-Innenminister*innen – als unzulässig abgelehnt werden, selbst wenn in einigen Regionen eines außereuropäischen Landes nur ein unzureichendes Mindestmaß an Schutz gewährleistet ist.

Dokumente zum Download

46 Kinder- und Menschenrechtsorganisationen appellieren an die Bundesregierung (586 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 06.06.2023

SCHWERPUNKT II: Kindergrundsicherung

Zum heutigen Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder erklärt Nina Stahr, Mitglied im Ausschuss für Familien, Senior*innen, Frauen und Jugend:

Der heutige Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz signalisiert: Die Kindergrundsicherung muss kommen. Die Unterstützung der Bundesländer reiht sich ein in die breite Unterstützung aus der Zivilgesellschaft. Denn Kinderarmut raubt Kindern Lebenschancen und dem Land Zukunftschancen.

Wir brauchen eine gut ausgestattete Kindergrundsicherung. Sie ist der zentrale Baustein, um endlich wirksam gegen Kinderarmut vorzugehen und gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig abzusichern. Durch die Zusammenfassung vieler verschiedener Leistungen und deren Digitalisierung bauen wir Bürokratie ab. Damit erleichtern wir den Zugang und sorgen dafür, dass bei mehr Kindern und ihren Eltern das ihnen zustehende Geld ankommt. Der Weg aus der Armut darf nicht am Behördendschungel scheitern. Gleichzeitig müssen wir das kindliche Existenzminimum so ausgestalten, dass alle Kinder gleiche Teilhabechancen bekommen.

Dafür erwarten wir eine schnellstmögliche Einigung zu den Eckpunkten, die Bundesfamilienministerin Paus unermüdlich vorantreibt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.05.2023

Zu den Ergebnissen der Familienministerkonferenz erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen:

„Das Herzstück der Kindergrundsicherung ist das Zusammenführen, Vereinfachen und Digitalisieren der familienpolitischen Leistungen. Insbesondere für Länder und Kommunen wird das eine riesige Aufgabe sein. Deshalb ist es wichtig, in weiteren Gesprächen explizit auch die Kommunen als wesentliche Akteure einzubinden. Ich gehe davon aus, dass die zwischen den Familienministern besprochenen verwaltungstechnischen Umsetzungsfragen nun möglichst zeitnah Eingang in ein konkretes Konzept zur Kindergrundsicherung von Bundesfamilienministerin Lisa Paus finden. Dabei ist klar, dass der Austausch zwischen Bund und Ländern notwendige Absprachen innerhalb der Koalition zu wesentlichen Punkten der Kindergrundsicherung nicht vorwegnehmen kann. Dazu gehört notwendigerweise die Einbindung der elementaren Säule des digitalen Kinderchancenportals, das Kindern und Jugendlichen echte, selbstbestimmte Teilhabe ermöglicht und ein wesentliches Instrument zur Bekämpfung immaterieller Kinderarmut ist. Fest steht auch: Der Bund zahlt und deshalb werden auch die wesentlichen Fragen zur Finanzierung am Ende vom Deutschen Bundestag beschlossen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 26.05.2023

Anlässlich des Bund-Länder-Treffens der Familienminister*innen am 26. Mai hat die Arbeiterwohlfahrt die Beteiligten zur Eile bei der Umsetzung der Kindergrundsicherung angemahnt. „Familien können nicht länger warten: Nicht nur aufgrund der anhaltenden Inflation sind immer mehr Kinder von Armut betroffen. Mit der Kindergrundsicherung müssen wir Ihnen jetzt helfen!“ so Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt.  

Vom Bund-Länder-Treffen erhofft sich die AWO ein starkes Bekenntnis sowie einen konkreten Zeitplan zur Reform: „Wir diskutieren schon viel zu lange über die Einführung der Kindergrundsicherung, dabei liegen handfeste Konzepte und Finanzierungspläne seit Jahren auf dem Tisch,“ so Groß. „Die politischen Machtspiele auf dem Rücken von Kindern und ihrer Zukunft müssen endlich aufhören!“ Die Blockadehaltung des Finanzministeriums kritisiert die AWO scharf. 

Die Arbeiterwohlfahrt engagiert sich seit ihrer Gründung gegen Kinderarmut und drängt seit Jahren auf die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dafür ist sie unter anderem im Bündnis Kindergrundsicherung aktiv. Laut einer aktuellen Erhebung des statistischen Bundesamtes waren 24 Prozent aller Unter-18-Jährigen in Deutschland im Jahr 2022 armutsgefährdet.1 “Diese Entwicklung dürfen wir nicht weiter hinnehmen, mit der Kindergrundsicherung müssen wir diesen Kindern und Jugendlichen jetzt wieder eine Zukunftsperspektive geben,” so Michael Groß abschließend.  

 1 DeStatis, Gefährdung durch Armut oder soziale Ausgrenzung: AROPE-Indikator und seine drei Teilindikatoren nach Geschlecht und Alter. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/eurostat-armut-soziale-ausgrenzung-arope-teilindikatoren-mz-silc.html 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.05.2023

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundeskabinett beschließt Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger

Sie sind vor Krieg, Verfolgung oder wirtschaftlicher Not geflüchtet und leben ohne Eltern in Deutschland: Unbegleitete ausländische Minderjährige sind besonderen Gefahren ausgesetzt und brauchen deshalb besonderen staatlichen Schutz. 

Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegten Bericht über die Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen beschlossen. Der Bericht basiert auf amtlichen Statistiken und Ergebnissen aus Befragungen von Jugendämtern, Fachverbänden und Einrichtungen, in denen unbegleitete Kinder und Jugendliche leben. Der Bericht befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Jahr 2021 und greift punktuell neuere Entwicklungen auf. 

Im Ergebnis kommt der Bericht zu dem Schluss, dass unbegleitete Minderjährige in Deutschland weitgehend rechtssicher und kindeswohlgerecht aufgenommen, untergebracht und versorgt wurden. Zugleich wird deutlich, dass die seit 2022 wieder steigende Zahl unbegleiteter Minderjähriger die zuständigen Kommunen vielerorts vor wachsende Herausforderungen stellt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Unbegleitete Minderjährige haben meistens eine lange Odyssee durch mehrere Länder hinter sich und oft Schlimmes erlebt. Es ist beruhigend zu wissen, dass sie bei uns in Deutschland gute Aufnahme finden und durch die Kinder- und Jugendhilfe intensiv begleitet und unterstützt werden. Dass sich inzwischen immer mehr Minderjährige ohne Eltern auf den Weg machen, ist ein alarmierendes Zeichen. Zudem ist es eine große Herausforderung für Kommunen, Jugendämter und Träger. Zur Betreuung werden auch viele Ehrenamtliche eingesetzt. All denjenigen, die vor Ort mit anpacken und sich mit großem Engagement um die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen kümmern, gilt mein großer Respekt und Dank.“

Die zentralen Aussagen des Berichts:

  • Nach jahrelangem Rückgang nimmt die Zahl der UMA seit 2021 wieder zu: Zum Stichtag 31.10.2022 lebten 25.084 unbegleitete Minderjährige und junge Volljährige in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. 
  • Zwischen September 2021 und Oktober 2022 stiegen die Fallzahlen um 40 Prozent. 
  • 2021 waren 91 Prozent der vorläufig in Obhut genommenen unbegleiteten Minderjährigen männlich, neun Prozent waren weiblich.
  • Hauptherkunftsländer 2021 waren Afghanistan, Syrien und Somalia.
  • Bis Oktober 2022 wurden als Folge des Ukraine-Krieges insgesamt 3.891 Einreisen von unbegleiteten Minderjährigen aus der Ukraine registriert.
  • Unbegleitete Minderjährige haben nach wie vor einen erhöhten Begleitungs-, Hilfe- und Unterstützungsbedarf, der allerdings sehr heterogen ausfällt. 
  • Die unbegleiteten Kinder und Jugendlichen erhielten im Berichtszeitraum weitgehend rechtssichere und kindeswohlgerechte Aufnahme, Unterbringung und Versorgung.
  • Das Verteilverfahren wurde funktional und weitgehend rechtssicher umgesetzt. 
  • Bei allen wichtigen Verfahrensschritten beteiligten die Jugendämter die unbegleiteten Minderjährigen mehrheitlich selbst oder ihren Vormund. 
  • Die sozialen Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie haben sich auch auf das Alltagsleben unbegleiteter Minderjähriger ausgewirkt und ihre Integration erschwert. 
  • Unbegleitete Minderjährige zeigten sich nach wie vor sehr motiviert, Deutsch zu lernen, die Schule zu besuchen und erfolgreich abzuschließen und sich in die Gesellschaft zu integrieren. 
  • Mit Blick auf 2022 und die erhöhten Zuzugszahlen bezeichneten Länder und Verbände fehlende Unterbringungsmöglichkeiten und den Mangel an Fachkräften als größte Herausforderungen.  

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 01. November 2015 berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag jährlich über deren Situation.

Den aktuellen Bericht finden Sie hier: bmfsfj.de/uma-bericht

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.05.2023

Bericht bezieht Perspektiven von Menschen mit Armutserfahrung stärker ein

Mit einer Veranstaltung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden gestern offiziell die Arbeiten am Siebten Armuts- und Reichtumsbericht (ARB) der Bundesregierung aufgenommen.

Dabei diskutierte Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil mit etwa 100 Vertreterinnen und Vertretern aus sozial- und verteilungspolitisch tätigen Verbänden und Organisationen, der Wissenschaft und von Bundesrat und Bundestag über die sozialpolitischen Herausforderungen, denen sich der ARB widmen wird. Zu den Themen gehörten unter anderem die Preisentwicklung der letzten Monate und ihre Auswirkungen auf einkommensschwache Haushalte, die Arbeit der Tafeln sowie die Lebenslagen von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung.

„Der Armuts- und Reichtumsbericht ist ein sozialer Seismograph, der auf Verschiebungen, manchmal auch Risse und mitunter sogar tiefe Gräben in unserer Gesellschaft hinweist. Er soll außerdem realitätsnahe Antworten geben, wo der Sozialstaat noch besser werden kann. Deshalb ist ein wichtiger Teil des Berichts, dass wir die Perspektiven der Menschen mit Armutserfahrung und von all jenen, die sie vor Ort unterstützen, aufgreifen. Denn die Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen spüren die aktuellen Krisen am stärksten. Doch ihre tagtäglichen Belastungen lassen sich nicht einfach in Zahlen und Statistiken abbilden.“

BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES, HUBERTUS HEIL.

Der Beteiligungsprozess von Menschen mit Armutserfahrung trägt das Motto „Armut?! Das geht uns alle an!“ und wird vom Organisationsberatungsinstitut Thüringen – ORBIT e. V. durchgeführt. Damit wird eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode umgesetzt, Menschen mit Armutserfahrung stärker an der Erstellung des ARB zu beteiligen.

Seit 2001 legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einmal in jeder Legislaturperiode einen ARB vor. Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht soll im Herbst 2024 vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 23.05.2023

„Hunderttausende Erzieherinnen und Erzieher fehlen, 130.000 Lehrkräfte allein bis 2030. Der dramatische Fachkräftemangel in der Bildung und der damit verbundene Verlust von Qualität schreien nach einem kompletten Neustart des Bildungssystems und nach einer bundesweiten Fachkräfteoffensive. Doch die Bundesregierung duckt sich weiterhin schamlos weg und betreibt kosmetische Symbolpolitik, anstatt sich den Problemen zu stellen. Wir erleben hier ein Versagen auf ganzer Linie der Ampel-Koalition“, sagt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE und Sprecherin für Bildung und Wissenschaft, zur Vorstellung des Forderungskatalogs des Bündnisses „Bildungswende jetzt!“. Gohlke weiter:

„100 Milliarden Euro Sondervermögen für die Bundeswehr gab es vom Bundeskanzler mal eben par ordre du mufti. Doch für die Bildung gibt’s nur warme Worte und Gefeilsche innerhalb der Ampel-Koalition und mit den Ländern. Jede Forderung nach einer besseren Finanzierung des Bildungssystems wird abgeblockt. Man darf ernsthaft zweifeln, ob die Bundesregierung verstanden hat, worum es geht.

DIE LINKE unterstützt die Forderungen des Bündnisses für eine Bildungswende. Es braucht jetzt dringend ein Sondervermögen von 100 Milliarden für die Bildung und eine echte Ausbildungsoffensive für Lehrkräfte.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 01.06.2023

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Emilia Fester, erklärt anlässlich des Internationalen Kindertags:

„Der Internationale Kindertag ist ein Anlass zum Feiern und ein Tag der Freude für alle Kinder. Uns Erwachsene soll er aber auch an unsere Aufgabe erinnern, Kindern zuzuhören und ihren Rechte und Bedürfnisse den Raum zu geben, den sie brauchen. Kinder sind keine unvollständigen Erwachsenen, sondern Expert*innen ihrer Lebenswelten. Sie haben das Recht, als solche wahr- und ernstgenommen zu werden. Kinderrechte müssen ganz besonders von uns in der Politik immer an jeder Stelle mitgedacht werden, nicht nur an einem Tag im Jahr.“

Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 01.06.2023

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernimmt auch in diesem Jahr wieder die Schirmherrschaft für die Weltspieltagsaktion des Deutschen Kinderhilfswerks, die unter dem Motto „Schluss mit der Einfalt – es lebe die Vielfalt!“ stattfindet. 

Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ auf die besondere Bedeutung des Themas „Spiel und Inklusion“ aufmerksam machen. Dabei wird Inklusion als das Recht auf Teilhabe aller Menschen und insbesondere aller Kinder unabhängig von körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie kulturellen oder sozioökonomischen Hintergründen angesehen.

Der Vorsitzende der Kinderkommission, Paul Lehrieder, erklärt hierzu:
„Jedes Kind will spielen, und jedes Kind soll mitspielen können. Dafür steht das Thema Spiel und Inklusion. Um allen Kindern die Chance zum Mitspielen zu geben, müssen dafür Räume und Gelegenheiten geschaffen werden. Kinder spielen ohne Vorurteile. Sie begegnen dabei anderen Menschen, machen wichtige Erfahrungen im sozialen Miteinander, entdecken ihre Kreativität und lernen Vielfalt spielerisch kennen. Von klein auf schaffen sie so – beinahe nebenbei – die Grundlage für einen achtsamen und respektvollen Umgang miteinander, trotz oder wegen aller Unterschiedlichkeiten, denen sie dabei begegnen. Das ist ein unschätzbarer Wert für alle Kinder und für unsere ganze Gesellschaft.“

Der 28. Mai gilt seit mehr als 10 Jahren als „Weltspieltag“. Kommunen, Vereine, Initiativen und Bildungseinrichtungen sind aufgerufen, mit einer Aktion am Weltspieltag 2023 teilzunehmen und darüber hinaus für eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen insbesondere für die gesellschaftliche Inklusion von Kindern einzutreten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 26.05.2023

Rund 1,3 Milliarden Überstunden sind im Jahr 2022 nach Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) geleistet worden – etwa 702 Millionen davon unbezahlt. Dies antwortet die Bundesregierung (20/6928) auf eine Kleine Anfrage (20/6511) der Fraktion Die Linke. Die Zahl der geleisteten Überstunden entspricht laut IAB-Auswertung rund 809.000 Vollzeitäquivalenten.

Im Jahr 2008 betrug die Zahl der Überstunden laut IAB zirka 2,1 Milliarden – etwa 1,2 Millionen davon unbezahlt. Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zu geleisteten Arbeits- und Überstunden von Normalarbeitnehmern, Leiharbeitskräften sowie befristet Beschäftigten sind den Tabellen im Anhang der Antwort zu entnehmen.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 413 vom 05.06.2023

Als Unterrichtung (20/7076) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens“ (20/6519) vor. Darin plädiert der Bundesrat unter anderem dafür, dass der Kinderreisepass nicht wie in dem Gesetzentwurf vorgesehen zum 1. Januar 2024, sondern erst zum 1. November 2025 abgeschafft werden soll.

Zur Begründung heißt es in der Stellungnahme, dass Eltern für die Ausstellung regulärer Personalausweise und Reisepässe für Kinder von null bis sechs Jahren aufgrund der „raschen äußerlichen Veränderung der Kinder“ höhere Kosten aufbringen müssten, da die Dokumente aus diesem Grund bereits vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig würden und somit die Ausstellung eines neuen gebührenpflichtigen Dokuments erforderlich werde. Zudem könnten Kinderreisepässe unmittelbar vor Ort sofort ausgestellt werden. Um die Bürger und die Verwaltungen auf die Abschaffung des Kinderreisepasses und den damit erforderlichen zeitlichen Vorlauf vorzubereiten, der bei der künftigen Beantragung von regulären Dokumenten anfalle, sei ein späteres Inkrafttreten der Abschaffung des Kinderreisepasses geboten.

Die Bundesregierung lehnt diesen Vorschlag des Bundesrates ab. Ziel der Abschaffung des Dokumententyps Kinderreisepass bereits zum 1. Januar 2024 und des damit verbundenen Wegfalls des Verwaltungsaufwands für eine jährliche Verlängerung oder Ausstellung eines Kinderreisepasses solle sein, dass diese Aufwandsreduzierung für die Passbehörden so schnell wie möglich umgesetzt wird, schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung. Zudem bestehe bereits derzeit die Möglichkeit, für unter Zwölfjährige einen regulären Reisepass zu beantragen, „sodass eine technische Umstellung der Passbehörden nicht erforderlich sein dürfte“. Auch beschränke sich ihr Beratungsaufwand künftig auf den regulären Pass und mithin auf lediglich ein Dokument.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 410 vom 05.06.2023

Um die Situation von Gründerinnen und Selbstständigen beim Mutterschaftsschutz zu verbessern, fordert die Unionsfraktion unter anderem, Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes anzupassen. Zudem sollte eine Anlaufstelle eingerichtet werden, bei der sich Selbstständige über Möglichkeiten und Ansprüche informieren könnten, heißt es in einem Antrag (20/6911) der Abgeordneten.

Auch solle das Elterngeld an die Lebensrealität von Selbstständigen angeglichen werden und Zahlungseingänge während des Elterngeldbezuges „auf den Zeitpunkt der erbrachten Leistungen“ abgestellt werden.

In dem Antrag kritisiert die Union, dass viele Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere des Mutterschutzgesetzes, nicht für Selbstständige gälten.

Quelle: Pressemitteilung  hib – heute im Bundestag Nr. 404 vom 30.05.2023

Anteil an der Bevölkerung seit 2015 leicht gestiegen auf 13 % zum Jahresanfang 2022

Der Anteil der Kinder an der Bevölkerung in Deutschland nimmt wieder leicht zu. Von den 83,2 Millionen Menschen, die Anfang 2022 in Deutschland lebten, waren 10,9 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 13 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass des Internationalen Kindertages am 1. Juni mitteilt, machten Kinder einen Anteil von 13,0 % der Bevölkerung Deutschlands aus. Damit ist der Anteil seit dem Tiefststand Anfang 2015 (12,2 %) in den vergangenen Jahren wieder leicht gestiegen.

Ein Grund für diese Entwicklung sind höhere Geburtenzahlen. Von 2010 bis 2014 wurden durchschnittlich rund 682 200 Kinder pro Jahr geboren. Von 2015 bis 2020 waren es im Durchschnitt gut 775 600 jährlich. Die Geburtenzahl erreichte im Jahr 2021 mit rund 795 500 Kinder sogar den höchsten Stand seit 1997, ging allerdings im Jahr 2022 nach vorläufigen Angaben auf 738 900 Kinder zurück.

In den Staaten der Europäischen Union (EU) war der durchschnittliche Anteil von Kindern an der Bevölkerung etwas höher als hierzulande: Zum Jahresbeginn 2022 betrug dieser laut EU-Statistikbehörde Eurostat 13,9 %. Niedriger als in Deutschland war der Kinderanteil in Italien (11,7 %), Portugal (11,8 %), Malta und Griechenland (je 12,6 %) sowie Spanien (12,9 %). Den höchsten Anteil von Kindern wiesen hingegen Irland (18,3 %), Schweden (16,4 %) und Frankreich (16,2 %) auf.

Methodische Hinweise:

Die genannten Bevölkerungszahlen zum Anfang des jeweiligen Jahres beruhen auf dem Stichtag 31.12. des Vorjahres. Der im Laufe des Jahres 2022 erfolgte Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine ist in diesen Daten nicht enthalten. Für das Gesamtjahr 2022 liegen aktuell lediglich Schätzungen zu den Bevölkerungszahlen vor. Die endgültigen Ergebnisse werden im Juni veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Zahl der Kinder und Zahl der gesamten Bevölkerung in Deutschland sind auch über die Tabelle 12411-0005 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 30.05.2023

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Diakonie Deutschland kritisiert das im Bundestag verabschiedete „Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz“ (PUEG). Statt Flickschusterei fordert die Diakonie Deutschland einen Masterplan für eine grundlegende Reform der Pflege. Dazu erklärt Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Dieses Gesetz ist eine Enttäuschung für alle Pflegebedürftigen, Pflegenden und Angehörigen. Es lässt vor allem pflegende Angehörige im Regen stehen, die nach wie vor die größten Pflegeleistungen schultern. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre werden bei weitem nicht von der Pflegeversicherung ausgeglichen. Zwar soll es nun ein Budget zur Entlastung pflegender Angehöriger geben, allerdings erst zum Juli 2025. Dafür wird beim Pflegegeld gespart. Die Leistungen reichen nicht aus und kommen viel zu spät.“

Sozialvorständin Loheide fordert eine solide Finanzierung der Pflegeversicherung: „Die Pflegekassen mussten in der Pandemie hohe zusätzliche Kosten übernehmen. Jetzt fehlen ihnen die Mittel um ein tragfähiges Pflegesystem für die Zukunft auf den Weg zu bringen. Wir brauchen eine grundlegende Pflegereform – und zwar bald. Sonst riskieren wir, dass Pflegebedürftige nicht mehr professionell versorgt werden können und pflegende Angehörige erschöpft aufgeben müssen. Das wäre eine Katastrophe!“ 

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 26.05.20203

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) unterstützt in einer ausführlichen Stellungnahme das Ziel des Referentenentwurfs zum Selbstbestimmungsgesetz, das grund- und menschenrechtswidrige Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) abzuschaffen. Stattdessen soll eine Korrektur des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags durch eine Erklärung vor dem Standesamt möglich werden. Zugleich weist der djb auf die zu beobachtende Diskursverschiebung hin: Sinn und Zweck des Selbstbestimmungsgesetzes ist eigentlich die Verbesserung der rechtlichen Situation einer Personengruppe, die von geschlechtsbezogener Diskriminierung betroffen ist. Anstatt dieses Anliegen in der öffentlichen Diskussion umfassend darzustellen, werden Drohszenarien und Missbrauchsmöglichkeiten vertieft erörtert, die nicht auf empirischen Anhaltspunkten beruhen. Bedauerlicherweise setzt sich diese Verschiebung in einzelnen Regelungen und in der Begründung des Referentenentwurfs fort.

„Trans, intergeschlechtlichen und nicht-binären Menschen unkompliziert zu ermöglichen, den Geschlechtseintrag im Geburtenregister und ihre Vornamen zu korrigieren, ist aus grund- und menschenrechtlicher Sicht dringend geboten“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Insbesondere die Abschaffung des gerichtlichen TSG-Verfahrens und der Gutachtenpraxis sind überfällig. Der djb unterstützt daher die im Entwurf vorgesehene Einführung eines neuen niedrigschwelligen Verfahrens, in dem die personenstandsrechtlichen Angaben durch eine Erklärung vor dem Standesamt korrigiert werden können.“

Die konkrete Umsetzung dieses Vorhabens im Referentenentwurf sieht der djb allerdings an einigen Stellen kritisch. So ist die im Entwurf vorgesehene dreimonatige Wartefrist bis zur Wirksamkeit der Korrektur nach Ansicht des djb nicht verhältnismäßig und daher zu streichen. Die Verweise auf das Hausrecht, die Bewertung sportlicher Leistungen und medizinischer Maßnahmen sind rechtlich überflüssig. Überarbeitungsbedarf besteht auch zur Gewährleistung geschlechtlicher Selbstbestimmung von Minderjährigen. Zudem greifen die im Entwurf vorgesehenen abstammungsrechtlichen Regelungen der angekündigten Reform des Abstammungsrechts zum Nachteil der betroffenen queeren Familien, insbesondere der schutzbedürftigen Kinder, vor. Der djb schlägt bis zu einer umfassenden Reform des Abstammungsrechts eine andere Interimslösung vor. Schließlich bietet auch das im Entwurf vorgesehene Offenbarungsverbot nach Ansicht des djb einen unzureichenden Schutz. Darüber hinaus besteht weiterhin Regelungsbedarf im Hinblick auf den Entschädigungsfonds sowie die Finanzierung von Beratungsangeboten und die Kostenübernahme geschlechtsangleichender Behandlungen.

Nach der langen Ausarbeitungs- und Verhandlungszeit drängt der djb nun auf die zügige Nachbesserung und Einführung des vereinfachten personenstandsrechtlichen Verfahrens. 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 31.05.20203

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) konstatiert in einer ausführlichen Stellungnahme zum Eckpunktepapier für ein Gesetz gegen digitale Gewalt des Bundesministeriums der Justiz: Das Papier stellt lediglich einen ersten (zögerlichen) Schritt zu einem „echten Gewaltschutzgesetz“ dar.

„Wenn es um digitale Gewalt geht, darf das Netz kein rechtsfreier Raum sein. Frauen sind besonders von Hatespeech, Beleidigungen, aber auch Verletzungen des Rechts am eigenen Bild und/oder der sexuellen Selbstbestimmung betroffen, digitale Gewalt hat eine Geschlechterdimension“, betont djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. „Die im Eckpunktepapier jetzt vorgesehenen drei Einzelmaßnahmen bleiben weit hinter dem zurück, was im Kampf gegen digitale Gewalt erforderlich, von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt und von dieser zu erwarten gewesen wäre.“

Der djb begrüßt die Stärkung des privaten Auskunftsverfahrens. Je niedrigschwelliger Personen, deren Rechte nachweislich verletzt wurden, auf richterliche Anordnung hin Kenntnis von der Identität der Verletzer*innen erlangen können, desto erfolgsversprechender ist die sich anschließende Rechtsdurchsetzung. Unterstützenswert ist auch die Neueinführung richterlich angeordneter Accountsperren und eine Ausweitung der Zuständigkeit des „inländischen Zustellungsbevollmächtigten“. Es fehlen aber zentrale Maßnahmen, wie Verbandsklagerechte und Opferschutzmaßnahmen.

Dringender Handlungsbedarf besteht bei Nachschärfungen im Zivil- und Strafrecht und beim Ausbau von Beratungsstrukturen. Zwingend notwendig sind verpflichtende Fortbildungen für Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei, in deren Rahmen für die geschlechtsspezifische Dimension digitaler Gewalt sensibilisiert wird. Bei der Bekämpfung digitaler Gewalt geht es nicht nur um den Schutz Einzelner, sondern vor allem um den Erhalt einer wehrhaften Demokratie und die Sicherung der Teilhabe am öffentlichen Diskurs. Antifeminismus, Hass gegen Frauen und Menschen der LGBTQ*-Community finden im Netz Bedingungen, die sich verstärkend auswirken und das Entstehen extremistischer Strömungen begünstigen. Diese Dimension verkennt das Eckpunktepapier und wird damit dem wesentlichen Aspekt des Phänomens digitaler Gewalt nicht gerecht.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 26.05.20203

Wie können Kinderrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in familiengerichtlichen Verfahren garantiert werden? Was ist eine kindgerechte Anhörung? Warum sollten die am Verfahren beteiligten Akteur*innen kooperieren und wie kann ein Kind über seine Rechte bedarfsgerecht informiert werden? Welche Vorgaben gibt es in Bezug auf die Qualifikation und Fortbildung von Richter*innen? Wie weit sind wir in Deutschland bei der Umsetzung einer kindgerechten Justiz gekommen?

Diese und andere Fragen werden in der neuen Podcast-Reihe “Familienrecht-Kindgerecht!” des Deutschen Kinderhilfswerkes (DKHW) und des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) besprochen.

In sieben Folgen stellt die Podcasterin Ella Daum kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren vor. Dazu lässt sie in jeder Folge verschiedene Expert*innen zu Wort kommen, die einen Einblick in ihren Berufsalltag geben und erläutern, wie die Umsetzung einer kindgerechten Justiz hierzulande gut funktionieren kann. Die kinderrechtsbasierten Kriterien haben DKHW und DIMR auf Grundlage der UN-KRK und der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz erarbeitet.

Das DKHW und das DIMR setzen sich für ein Justizsystem ein, das die wirksame Umsetzung aller Kinderrechte gewährt und das Kindeswohl (Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK) und die Beteiligung von Kindern (Artikel 12 UN-KRK) bei der Ausgestaltung von Verfahren in den Mittelpunkt stellt.

Das Pilotprojekt “Kinderrechtsbasierte Kriterien im familiengerichtlichen Verfahren” hat gezeigt, dass die Anwendung von Kriterien als unverbindliche Handlungsempfehlungen Verfahrensbeteiligte dabei unterstützen können, Verfahren kindgerechter auszugestalten. Ziel des Podcast ist es die Ergebnisse aus dem Pilotprojekt sowie die Kriterien selbst flächendeckend bekannt zu machen und für ihre Anwendung zu werben. Er soll dazu beitragen, dass Verfahrensbeteiligte die „Kinderrechte im Ohr“ haben.

Der Podcast „Familienrecht – Kindgerecht!“ ist auf Spotify Familienrecht – Kindgerecht! | Podcast on Spotify und der DKHW-Webseite www.dkhw.de/podcast-familienrecht-kindgerecht kostenlos zu hören. 

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. und Deutsches Institut für Menschenrechte vom 01.06.2023

eaf mit vielfältigen Angeboten beim Deutschen Evangelischen Kirchentag

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) macht sich als familienpolitischer Dach­verband in der EKD für die Anliegen von Familien in Politik, Gesellschaft und Kirche stark. Dies möchte sie für die Besucher:innen des Evangelischen Kirchentags in Nürnberg durch vielfältige Angebote im „Zentrum Kinder und Familie“ (Kulturwerkstatt auf AEG, Fürther Str. 244 d, 90429 Nürnberg) erlebbar machen.

Vom 8. bis 10. Juni 2023 können Familien sich im Foyer des Zentrums über die eaf, ihre Mitglieds­verbände und Projekte informieren sowie bei einem Mitmachspiel die „Zeitfresser“ ihres Familienalltags abwerfen. Die Ausstellung „FamilienBande“ der eaf-nrw bietet einen Raum, das eigene Verständnis von Familie zu klären und sich über Wünsche und Bedürfnisse im Blick auf familiäre Lebensformen auszutauschen.

In kurzen Talkrunden spricht die eaf mit Menschen aus Politik, Gesellschaft, Kirche und Forschung darüber, was Familien brauchen. Zu Gast sind unter anderem Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Oberkirchenrätin Dr. Birgit Sendler-Koschel (Leiterin Bildungsabteilung EKD), Prof. Dr. Nina Weimann-Sandig (Ev. Hochschule Dresden) und Eva-Maria Zabbée (Vorsitzende des Ev. Bundesverbandes Adoption e. V.). In der ersten Etage des „Zentrums Kinder und Familie“ zeigen die Evangelische Familienbildung und die Evangelische Familienerholung, was sie können: Von Donnerstag bis Samstag haben Familien hier die Gelegenheit, in Angebote wie Babymassage, musikalische Früherziehung oder Eltern-Kind-Kurse hineinzuschnuppern.

Svenja Kraus, Bundesgeschäftsführern der eaf, betont: „Als evangelischer Familienverband ist der Kirchentag für uns die beste Gelegenheit, um mit Familien aus ganz Deutschland ins Gespräch zu kommen. Wir freuen uns sehr auf die vielen Begegnungen, einen spannenden Austausch und neue Ideen!“

Am Donnerstag, dem 8. Juni, diskutiert sie zudem u. a. gemeinsam mit Bundes­familienministerin Lisa Paus auf dem Podium „Zeit für Care in Familien – wer soll das noch wuppen?“. Im Anschluss daran stehen Bundesgeschäftsführerin Svenja Kraus und Präsidiumsmitglied OKR Dr. Steffen Merle (Referent für Sozial- und Gesellschaftspolitik, EKD) ab 13:15 Uhr im Pressezentrum des Kirchentags für Nachfragen gern zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter
https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2023-06-07-deutscher-evangelischer-kirchentag

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 02.06.2023

LSVD fordert konsequente Nachbesserung im Referent*innenentwurf

Gestern endete die Verbändebeteiligung für das „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (SBGG). Das bisherige Verfahren greift massiv in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen ein und soll deshalb durch ein Selbstbestimmungsgesetz neu geregelt werden – wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) hat eine rechtliche Analyse des Entwurfs vorgenommen. Die Ergebnisse liegen nun in einer ausführlichen Stellungnahme vor. Dazu erklärt Alva Träbert aus dem Bundesvorstand des LSVD

Der LSVD begrüßt ausdrücklich die Absicht, das in großen Teilen verfassungswidrige Transsexuellengesetz (TSG) aufzuheben und die personenstandsrechtliche Anerkennung der geschlechtlichen Identität für trans* und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Menschen (TIN*) einheitlich und ohne Begutachtung und ärztliche Atteste in einem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) zu regeln. Wir können nicht genug betonen, wie wichtig die Abschaffung dieser entwürdigenden Verfahren für die Achtung der Menschenwürde der Betroffenen ist.  Leider wird im Referent*innenentwurf gezielt TIN*-feindlich mobilisierten Ängsten unverhältnismäßig viel Raum gegeben – ihnen wird dadurch eine scheinbare Legitimität verliehen. Der Referent*innenentwurf stellt TIN* Personen unter Generalverdacht, indem er die Glaubwürdigkeit ihrer Identität in Frage stellt. Die Bundesregierung muss die konstruktive Kritik der Zivilgesellschaft ernst nehmen und ein wirksames SBGG erarbeiten, das Stigmatisierung und Ausgrenzung entgegenwirkt, anstatt sie noch zu befeuern. Im Gesetzestext muss sich klar widerspiegeln, worum es geht: um den Schutz, die Würde und die Rechte von TIN* Personen.

Der Gesetzesentwurf fällt inhaltlich deutlich hinter die im Juni 2022 vorgestellten Eckpunkte zurück und würde teilweise sogar eine rechtliche Verschlechterung mit sich bringen. Wir rufen alle demokratischen Parteien auf, ihrer Verantwortung für den Schutz aller Menschen im parlamentarischen Prozess gerecht zu werden und den Entwurf entsprechend nachzubessern.  Die selbstbestimmte Personenstandsänderung darf nicht ausgehöhlt werden! Der LSVD fordert eine ersatzlose Streichung der dreimonatigen Wirksamkeitsfrist (§4) und der einjährigen Sperrfrist (§5). Auch Paragraf 6 des Entwurfs sollte ersatzlos gestrichen werden, ebenso wie die vorgeschlagene Regelung im Verteidigungs- und Spannungsfall (§9) und die Eltern-Kind-Zuordnung (§11). Der LSVD fordert zudem, dass Jugendliche ab 14 Jahren uneingeschränkt selbstbestimmt über ihre Vornamen und ihren Geschlechtseintrag entscheiden dürfen.

In der Zivilgesellschaft wird das Recht auf einen selbstbestimmten Geschlechtseintrag für TIN* mehrheitlich und eindeutig befürwortet. Eine große Bandbreite verschiedener Verbände und zentraler Akteur*innen haben sich in den letzten Wochen und Monaten deutlich dafür ausgesprochen, darunter die Bundespsychotherapeutenkammer, das Zentralkomitee der deutschen Katholiken, der Paritätische Gesamtverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund und große Arbeitgeber*innen. Außerdem befürworten auch der Deutsche Frauenrat, der Kinderschutzbund und der Deutsche Bundesjugendring die rechtliche Selbstbestimmung von TIN*. Die Frauenhauskoordinierung hat wiederholt klargestellt, dass die in öffentlichen Debatten heraufbeschworenen Bedrohungsszenarien für feministische bzw. Frauenschutzräume durch den selbstbestimmten Geschlechtseintrag unbegründet sind. Die Zahl der erfassten Vorfälle TIN*-feindlicher Hasskriminalität steigt seit Jahren an – umso wichtiger ist es, in diesem Gesetzgebungsverfahren der Einschätzung dieser Expert*innen der Antigewaltarbeit zu folgen. Geschlechtliche Selbstbestimmung ist ein feministisches Anliegen. Diese klare und unmissverständliche Haltung für Menschenrechte und den Schutz von TIN* Personen muss im Gesetz und seiner Begründung unmissverständlich deutlich gemacht und konsequent umgesetzt werden.

Weiterlesen:

Ausführliche Stellungnahme: Referentenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz
Bundesregierung veröffentlicht Referent*innenentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz
Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellengesetz (TSG) – Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum geplanten Selbstbestimmungs-Gesetz
„Soll Geschlecht jetzt abgeschafft werden?“ – 12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit
Selbstbestimmungsgesetz jetzt! – Beschluss des LSVD-Verbandstages 2023

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 31.05.20203

Aktuelle Expertise zu Armut in Deutschland.

Nach vorläufigen Zwischenergebnissen zur Armutsentwicklung in Deutschland des Statistischen Bundesamts, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland heute berichtet, ist die Armut 2022 deutschlandweit leicht gesunken, insbesondere in Ostdeutschland. Die Kinderarmut erreicht mit 21,3 Prozent ein neues Rekordhoch. Der Paritätische Wohlfahrtsverband betrachtet die Ergebnisse mit großer Sorge. Umfassende Anstrengungen, um Armut wirksam zu bekämpfen, seien angesichts von Inflation und realem Kaufkraftverlust dringlicher als je zuvor. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, endlich gezielte Maßnahmen zur Armutsbekämpfung zu ergreifen und den Weg für eine armutsfeste Kindergrundsicherung frei zu machen.

“Die vorläufigen Daten deuten darauf hin, dass einige pandemiebedingte Verwerfungen u.a. durch eine Erhöhung des Mindestlohns ausgeglichen werden konnten. Gleichzeitig hat sich aber für eine große Mehrheit Armutsbetroffener die Lage durch die Inflation weiter verschärft”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Zwar handelt es sich nur um Zwischenergebnisse, die mit großer Vorsicht zu betrachten sind. Der sich abzeichnende Anstieg der Kinderarmut aber sollte alle politisch Verantwortlichen alarmieren. SPD und FDP müssen endlich den Weg frei machen für eine armutsfeste Kindergrundsicherung, die den Namen wirklich verdient”, fordert Schneider.

In einer aktuellen Expertise ordnet der Paritätische Gesamtverband die vorliegenden Daten ein. Endgültige Schlüsse zur Armutsentwicklung im Inflationsjahr 2022 könnten aus ihnen noch nicht gezogen werden. In der Vergangenheit stellten sich erhebliche Unterschiede zwischen den Erst- und Endergebnissen heraus. So lag die Armutsquote für Deutschland nach Erstergebnissen im Jahr 2021 bei 16,6 Prozent. Nach den Endergebnissen musste dann eine Quote von 16,9 Prozent festgestellt werden.

Dokumente zum Download

Armut im Blick: Expertise zu den Erstergebnissen der amtlichen Armutsberichterstattung für 2022 (2 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.05.20203

Mehr als 200 Organisationen unterstützen den Appell: „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“

Anlässlich des 30. Jahrestages des sogenannten “Asylkompromisses” bekräftigt der Paritätische Gesamtverband die Forderung nach einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), das der Verband als diskriminierendes Sondergesetz scharf kritisiert. Es sei menschenverachtend und nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, dass Schutzsuchenden zur „Abschreckung” existenzsichernde Leistungen vorenthalten werden. Zusammen mit mehr als 200 Organisationen fordert der Verband die Gleichbehandlung aller Menschen in Deutschland nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs und unterstützt den Appell: „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“

“Das Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Schandfleck deutscher Asylpolitik und gehört endlich abgeschafft. So fragwürdig die politische Zielsetzung der Abschreckung von Anfang an war, so inhuman sind die praktischen Auswirkungen für Menschen, die in ihrer Not Schutz und Zuflucht in Deutschland suchen”, kritisiert Harald Löhlein, seit Anfang der 1990er im Paritätischen Gesamtverband zuständig für Flüchtlingspolitik. Das AsylbLG ist nach Ansicht des Verbandes mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. “Faktisch existiert mit dem Asylbewerberleistungsgesetz ein Sondersozialhilfesystem, das hilfebedürftigen Menschen in Deutschland die zur Existenzsicherung nötigen Leistungen vorenthält. Die Würde des Menschen aber ist unteilbar, genauso wie das Existenzminimum”, betont Löhlein. Daher gehöre das Gesetz abgeschafft. Stattdessen sollten die Leistungsberechtigten in die regulären Sozialsysteme einbezogen werden.

Zum Hintergrund:

Am 26.5.1993 beschloss der Bundestag im sogenannten „Asylkompromiss“, das in der Verfassung garantierte Grundrecht auf Asyl stark zu beschneiden, um Flüchtlinge möglichst fernzuhalten. Gleichzeitig wurde mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein neues Gesetz geschaffen, das die Lebensverhältnisse von Asylsuchenden in Deutschland gezielt verschlechtern und die soziale Versorgung auf ein Niveau deutlich unterhalb der regulären Sozialleistungen absenken sollte. Ziel des Gesetzes war es, Schutzsuchende durch das Wohnen in Sammelunterkünften, durch niedrigere Leistungen und durch Sachleistungen statt Geld abzuschrecken oder zur Ausreise zu bewegen. Auch heute liegen die Regelsätze des AsylbLG deutlich unter denen des Bürgergelds beziehungsweise der Sozialhilfe. Sachleistungen statt Geld bedeuten für die Betroffenen zusätzliche Einbußen. Zudem führt eine nach dem Gesetzeswortlaut stark beschränkte Gesundheitsversorgung in der Praxis zu verspäteter und unzureichender Behandlung, und behördliche Sanktionen führen zu weiteren Kürzungen.

Unter den 200 Unterzeichner*innen des Appells „Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ finden sich u.a. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Organisationen von Migrant*innen, Vereinigungen von Anwält*innen, Jurist*innen, Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Frauenverbände und Kinderrechtsorganisationen.

Der vollständige Text des Appells und die aktuelle Unterzeichnerliste finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 25.05.20203

Der Pestalozzi-Fröbel-Verband (pfv) fordert anlässlich der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 25. und 26. Mai 2023 die Verantwortungsgemeinschaft von Bund und Ländern zu stärken und den Bildungsbegriff der frühkindlichen Bildung bundesrechtlich zu verankern.
Zur dauerhaften Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung von Kindern und zur Sicherstellung einer hochwertigen Kindergarteninfrastruktur sieht der pfv grundsätzlich folgende
Handlungsschwerpunkte auf politischer Ebene:

  • Erforderlich ist die Schaffung einer verfassungskonformen Lösung, damit sich der Bund angemessen und dauerhaft an den Kosten der Kindertagesbetreuung zur Unterstützung der Verantwortungsträger von Ländern und Kommunen beteiligen kann. Die punktuellen und befristeten  Finanzierungsbeteiligungen des Bundes (z.B. Sprachförderung oder Gutes KiTa Gesetz) tragen der Notwendigkeit einer stabilen Kindertagesstätten-Infrastruktur und deren langfristig gesicherter Finanzierung nicht ausreichend Rechnung.
  • Es bedarf einer gemeinsamen Finanzierungsverantwortung des Bundes und der Länder ähnlich der Regelungen für die Gemeinschaftsaufgabe regionale Wirtschaftsstruktur. Die Aufnahme der Kindertagesbetreuung als Gemeinschaftsaufgabe würde sehr gut zu der Einführung der Kinderrechte in das Grundgesetz passen.
  • Es soll eine bundesrechtliche Präzisierung erfolgen, was genau mit Förderung der Kinder als zentrales Ziel der Kindertagesbetreuung bestimmt ist. Unter Beibehaltung und Beachtung der im SGB VIII als Auftrag beschriebenen Trias der Erziehung, Bildung und Betreuung für die Arbeit in Kindertagesstätten sind in den letzten Jahren die fachlichen Grundlagen des Bildungsverständnisses präzisiert worden. Aktuelle Analysen dazu weisen auf die Verschmelzung der Begriffe hin und die damit verbundenen Schwachstellen – die sich in dem Begriff der „Notbetreuung“ in Zeiten der Pandemie eindrücklich gezeigt haben (Kaul/Cloos/Simon/Thole, 2023).

„Die Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen muss durch eine tragfähige und dauerhafte Grundlage für die  Infrastruktur und qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung gestärkt werden, daher sollte eine Lösung für die regelhafte Beteiligung des Bundes zur Sicherung des Modells des „kompetenten Systems“ an der Finanzierung der Kindertagesbetreuung erzielt werden“, so Bettina Stobbe, Vorstandsvorsitze des pfv.

Um einen fachlichen Impuls zu setzen und frühkindliche Bildung durch Schärfung des Bildungsbegriffs neu zu denken, hat der pfv eine Expertise in Auftrag gegeben und in diesen Tagen veröffentlicht. Die Expertise Rethinking frühkindliche „Erziehung, Bildung und Betreuung“. Fachwissenschaftliche und rechtliche Vermessungen zum Bildungsanspruch in der Kindertagesbetreuung ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. vom 26.05.20203

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2023

Veranstalter: BUNDESFORUM MÄNNER Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V.

In unregelmäßigem Abstand kommen im Rahmen unseres digitalen Veranstaltungsformats „BFM Impulse“ Menschen zu Wort, die sich mit unterschiedlichen Aspekten einer gleichstellungsorientierten Männerpolitik beschäftigen – sei es als Autor:in, Journalist:in, Künstler:in oder Wissenschaftler:in.

Am 28. Juni 2023 stellt der Schweizer Psychologe und Männlichkeits-Experte Markus Theunert sein neues Buch „Jungs, wir schaffen das – Ein Kompass für Männer von heute“ vor. Darin rückt er die vernachlässigte Frage in den Mittelpunkt, welche Kompetenzen Männer brauchen, um fair und gern Mann zu sein. Dafür skizziert er Umrisse einer «nachhaltigen Männlichkeit». Im Anschluss gibt es Zeit für Fragen und Diskussionen.

Link zur Zoom-Anmeldung

Markus Theunert ist Psychologe sowie Gesamtleiter und Gründungspräsident von männer.ch, dem Dachverband progressiver Schweizer Männer- und Väterorganisationen. In dieser Funktion ist er auch Leiter des nationalen Programms MenCare Schweiz.

Eine Leseprobe und Bestellmöglichkeiten gibt es auf der Verlagsseite

Termin: 30. Juni 2023

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Noch nie waren so viele queere Menschen in einer Bundestagsfraktion vertreten wie in der jetzigen grünen Fraktion. Im Koalitionsvertrag haben wir wichtige Schritte zur Gleichstellung und Akzeptanz von LSBTIQ* vereinbart und vor allem im von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsplan „Queer leben“ Ende letzten Jahres verankert. Jetzt sind wir an der Umsetzung. Diese möchten wir Euch/Ihnen bei unserem diesjährigen Regenbogenabend vorstellen.

Wir freuen uns sehr, Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a.D. als Gastrednerin dabei zu haben. Sie wird den Fokus auf die Grundrechte von LSBTIQ* legen, die im politischen Diskurs seitens reaktionärer Kräfte auf besorgniserregende Weise unter Druck geraten.

Außerdem wollen wir unsere Solidarität mit den Menschen in der Ukraine sowie den Geflüchteten zum Ausdruck bringen und mit der Einladung von Zi Fáamelu, einer ukrainischen trans* Künstlerin, besonders auf die Situation queerer Geflüchteter hinweisen.

Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist bis zum 23.06.2023 möglich.

Mit dabei:

Britta Haßelmann MdB, Fraktionsvorsitzende | Lisa Paus MdB, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend | Ulle Schauws MdB, Sprecherin für Familie, Senior*innen, Frauen, Jugend und Queer | Prof. Dr. Susanne Baer, Richterin am Bundesverfassungsgericht a.D., | Tessa Ganserer MdB | Sven Lehmann MdB | Nyke Slawik MdB

Programm und Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Lebensentwürfe der Menschen haben sich in den vergangenen Jahrzehnten vervielfältigt. Die Ampelkoalition hat sich vorgenommen, darauf zu reagieren und eine rechtliche Absicherung von Familien, die jenseits der bisherigen rechtlichen Norm leben, zu realisieren.

Dieses Policy Paper des Gunda-Werner-Instituts untersucht die angekündigten Neuerungen der sogenannten Mitmutterschaft, der Verantwortungsgemeinschaft und des Kleinen Sorgerechts. Es zeigt den rechtlichen Status quo und die geplanten rechtlichen Neuerungen auf und nimmt letztere aus geschlechtertheoretischer Perspektive kritisch in den Blick. Aus der Kritik werden einige konkrete politische Empfehlungen abgeleitet.

Das Papier kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.