ZFF-Info 09/2026

Unser zweiwöchentlich erscheinender Newsletter bietet Ihnen aktuelle familienpolitische Informationen aus Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Verbänden. Ebenfalls erhalten Sie tagesaktuelle Informationen aus dem ZFF, Veranstaltungshinweise und politische Stellungnahmen. Zudem setzen wir immer wieder Schwerpunkte zu einzelnen Themenfeldern. Gerne können Sie das ZFF-Info auch zur Verbreitung Ihrer Termine und Aktivitäten nutzen.  

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AUS DEM ZFF

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Interessierte und liebe Kolleg*innen,

wir möchten Sie heute auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen und Sie herzlich einladen:

„Mehr als ein Dach über den Kopf – Gute Wohnungspolitik für alle Familien!“

 ZFF-Fachgespräch am 1. Oktober 2026, 10:00 Uhr – 11:30 Uhr

Ort: AWO Bundesverband e.V.| Blücherstraße 62/63| 10961 Berlin + online

Wohnen ist längst wieder eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Steigende Mieten, knapper bezahlbarer Wohnraum, Wohnungslosigkeit und zunehmende soziale Ungleichheiten stellen Familien vor große Herausforderungen. Besonders Familien mit geringen Einkommen erleben, wie schwierig es geworden ist, eine passende und bezahlbare Wohnung zu finden.

Gemeinsam mit Wissenschaft, Praxis und Politik möchten wir diskutieren: Wie sieht die Wohnsituation von Familien heute aus? Welche Folgen haben Mietbelastung, Wohnraummangel und soziale Segregation? Und was braucht es für eine Wohnungspolitik, die allen Familien Zugang zu sicherem und bezahlbarem Wohnraum ermöglicht? Neben wissenschaftlichen Einblicken stehen auch die Erfahrungen betroffener Familien im Mittelpunkt. Wir wollen gemeinsam darüber sprechen, wo Handlungsbedarfe liegen und welche konkreten Veränderungen notwendig sind. Wir freuen uns sehr, dass wir dafür Dr. Andrej Holm (HU Berlin) und Madeline Sturhahn (AWO-Familienhaus Potsdam) gewinnen konnten.

Alle weiteren Informationen finden Sie im Programm. Die Anmeldung kann hier online erfolgen. Anmeldeschluss ist der 20. September 2026.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen und den Austausch mit Ihnen! Gerne können Sie die Einladung auch an Interessierte weiterleiten und verbreiten. Den Link für eine online-Teilnahme werden wir rechtzeitig vor dem Fachgespräch versenden.

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der ifo- Studie im Auftrag des AWO Bundesverbandes e. V. zur Umsetzung der Sozialstaatsreform begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die vorgestellten Ergebnisse. Die Studie zeigt auf, wie eine Reform des Sozialstaats gerecht und armutsvermeidend gestaltet werden kann. Langfristig gehen dem ZFF die in der Studie aufgeführten Vorschläge aber nicht weit genug.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Studie zeigt konkrete Stellschrauben auf, mit denen sich Verschlechterungen für Menschen mit niedrigen Einkommen und insbesondere für Familien mit Kindern bei der Umsetzung der Sozialstaatsreform vermeiden lassen. Gerade bei der geplanten Zusammenlegung von Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld kommt es deshalb entscheidend auf das „Wie“ an: Niedrigere Transferentzugsraten, großzügige Vermögensgrenzen, ein Verzicht auf Sanktionen sowie ein Alleinerziehendenfreibetrag und ein Erwerbsbooster können Armut verringern und Arbeitsmarktchancen verbessern. Wir verstehen dies auch als Aufforderung an die Bundespolitik, endlich Reformen für die Menschen zu gestalten – und nicht gegen sie. Eine solche Reform gibt es allerdings nicht zum Nulltarif: Wer Armut wirksam bekämpfen und soziale Sicherheit stärken will, muss dafür auch die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen.

Für das ZFF muss ein gerechter Sozialstaat Menschen verlässlich unterstützen und ihnen ein sicheres Fundament bieten. Stattdessen waren die vergangenen Wochen von Kürzungsdebatten geprägt – und getroffen haben diese vor allem Familien und ihre Kinder. Der geplante Wegfall des Kindersofortzuschlags, Kürzungen beim Wohngeld und angedrohte Einschränkungen beim Unterhaltsvorschuss bedeuten für viele Familien spürbare finanzielle Einbußen und setzen sie unter Druck. Vor diesem Hintergrund kommt der Vorschlag der AWO zur Umsetzung der Sozialstaatsreform zum richtigen Zeitpunkt.“

Britta Altenkamp ergänzt: „Wir begrüßen diese Vorschläge und halten sie für kurzfristig realistisch umsetzbar. Sie gehen aus unserer Sicht jedoch nicht weit genug. Wir brauchen endlich eine realistische und umfassende Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums, die die tatsächlichen Bedarfe von Kindern sichtbar macht. Maßstab darf dabei nicht das absolute Minimum sein, sondern muss ein gutes Aufwachsen im Sinne der Kinderrechte sein. Darauf aufbauend braucht es verlässliche und bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen für Kinder und Familien – im Sinne einer echten Kindergrundsicherung. Dafür setzen wir uns seit 2009 gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Wissenschaft und Verbänden ein.“

Den Link zur Studie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 12.08.2026

Die in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) zusammengeschlossenen Verbände kritisieren, dass die Bundesregierung offensichtlich den Überblick über die Folgen ihrer Spar- und Reformpolitik für Familien verloren hat. Während sie die unterschiedlichen Reformvorhaben in den einzelnen Ressorts weitgehend isoliert voneinander behandelt, droht die Vielzahl bereits umgesetzter und geplanter Einschnitte Familien finanziell und zeitlich erheblich zu belasten und die Vereinbarkeit von Sorgearbeit und Beruf weiter zu erschweren. Eine Betrachtung der kumulativen Auswirkungen der Reformvorhaben auf Familien fehlt bislang gänzlich.

Wir fragen uns zunehmend: Was ist eigentlich der Plan der Bundesregierung? In verschiedenen Ministerien werden Reformen vorangetrieben, die jeweils nur für sich genommen begründet werden. Was in einzelnen Ministerien als begrenzte Veränderung erscheinen mag, summiert sich im Familienalltag zu einer erheblichen Gesamtbelastung. Familien erleben politische Entscheidungen nicht als einzelne Gesetzesänderungen, sondern in ihrer Gesamtheit. Finanzielle Belastungen, erhöhte Erwartungen an die Erwerbstätigkeit, steigende zeitliche Anforderungen, Engpässe in Kitas, Schulen und Pflege sowie neue Vereinbarkeitsprobleme setzen Familien von mehreren Seiten unter erheblichen Druck.

Die Reformpolitik verliert Familien aus dem Blick

Einschnitte beim Elterngeld (nur noch 12 anstatt 14 Monate), Wohngeld, beim Unterhaltsvorschuss (nur noch bis zum 16. Lebensjahr) und bei der sozialen Sicherung von Kindern (z.B. Wegfall des Sofortzuschlags) treffen auf Reformvorhaben in der Pflege, darunter Kürzungen bei der rentenrechtlichen Anerkennung von Pflegezeiten. Hinzu kommen unklare Aussichten für die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im SGB VIII und IV, auf längere Arbeitszeiten und eine verpflichtende ärztliche Krankschreibung am ersten Tag. Gleichzeitig hält der Ausbau einer verlässlichen und bezahlbaren familienunterstützenden Infrastruktur für Ganztagsbetreuung und Pflege mit den wachsenden Anforderungen nicht Schritt.

Die Bundesregierung richtet ihren Blick stark auf eine Ausweitung des Arbeitskräfteangebots, berücksichtigt aber nicht, unter welchen Bedingungen Menschen mit Sorgeverantwortung überhaupt erwerbstätig sein können. Kinder müssen betreut, pflegebedürftige Angehörige versorgt werden. Diese gesellschaftlich notwendige Arbeit verschwindet nicht dadurch, dass die Anforderungen des Arbeitsmarktes steigen. Im Gegenteil: Durch fehlende Investitionen in eine entsprechende Infrastruktur wird familiäre Care-Arbeit noch wichtiger. Und gleichzeitig ist gelingende Care-Arbeit eine Grundlage für eine funktionierende Wirtschaft.

Mehr Druck schafft nicht automatisch mehr Erwerbsarbeit

Die Hoffnung, durch finanzielle Einschnitte zusätzliche Arbeitskräfte zu mobilisieren, könnte sich als Trugschluss erweisen. Neue Vereinbarkeitsprobleme können gerade bei Müttern und pflegenden Angehörigen dazu führen, dass vollzeitnahe Beschäftigung schwieriger statt leichter wird.

Wer das Arbeitskräftepotenzial erhöhen will, muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Menschen mit Sorgeverantwortung tatsächlich mehr arbeiten können. Dazu gehört auch eine funktionierende Gleichstellungspolitik, damit Sorgeverantwortung nicht mehr überwiegend auf Müttern lastet, sondern partnerschaftlich zwischen den Eltern verteilt wird. Mehr finanzieller Druck und längere mögliche Arbeitszeiten ersetzen weder einen Kitaplatz noch eine verlässliche Ganztagsbetreuung oder eine funktionierende Pflegeinfrastruktur.

Fehlen diese Voraussetzungen, reduzieren Familien oftmals notgedrungen ihre Erwerbsarbeitszeiten. Was kurzfristig die Vereinbarkeit erleichtert, führt langfristig zu geringeren Einkommen und Rentenansprüchen, insbesondere wenn die Beschäftigung als Minijob ausgeübt wird. Besonders widersprüchlich ist vor diesem Hintergrund, gleichzeitig die rentenrechtliche Absicherung von Pflegezeiten einzuschränken.

Belastungen reichen bis weit in die Mitte der Gesellschaft

Die Reformen treffen alle Familienformen bis weit in die gesellschaftliche Mitte und verschärfen zugleich bestehende soziale Ungleichheiten. Familien mit niedrigen Einkommen verfügen über weniger Reserven, um Leistungskürzungen auszugleichen. Alleinerziehende und Familien mit umfangreichen Pflegeaufgaben sind aufgrund ihrer besonderen Vereinbarkeitssituation zusätzlich belastet.

Die AGF begrüßt die geplanten Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibetrag. Hierbei handelt es sich jedoch um gesetzlich vorgeschriebene Erhöhungen, die nur die Inflationsrate ausgleichen sollen und nicht ausreichen, um die beschriebenen Belastungen abzufedern. Hinzu kommt, dass viele Familien von einer Erhöhung des Kindergeldes gar nicht profitieren, weil sie direkt mit SGB II Leistungen oder dem Unterhaltsvorschuss verrechnet werden. Somit werden Familien weiterhin abhängig vom Einkommen unterschiedlich stark entlastet. Die AGF fordert eine Anhebung des Kindergeldes auf die maximale Entlastungswirkung des Kinderfreibetrags. Auch das Existenzminimum von Kindern muss neu berechnet und konsequent an ihren spezifischen Bedarfen für ein gutes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe ausgerichtet werden.

AGF fordert systematische Unterstützung für Familien

Die AGF fordert die Bundesregierung auf, ihre Reformvorhaben nicht länger isoliert zu betrachten und zu legitimieren. Notwendig ist eine ressortübergreifende Ent- statt Belastungsstrategie für Familien, die finanzielle Auswirkungen ebenso berücksichtigt wie Folgen für Zeitbudgets, Gleichstellung, die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit und die soziale Absicherung. Haushaltskonsolidierung und Sozialstaatsreform dürfen nicht zu Lasten von Familien gehen. Werden Leistungen eingeschränkt, Erwerbsanforderungen erhöht und gleichzeitig die öffentliche Infrastruktur nicht ausreichend gestärkt, werden Belastungen und Risiken vom Staat auf die Familien verlagert und damit ihr Armutsrisiko erhöht.

Familien übernehmen mit der Erziehung von Kindern und der Pflege hilfebedürftiger Angehöriger einen unverzichtbaren Teil gesellschaftlicher Sorgearbeit. Politik muss dies anerkennen und die Rahmenbedingungen schaffen, damit Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit miteinander vereinbar sind. Das ist bereits jetzt ohne die aktuelle Spar- und Reformpolitik der Bundesregierung eine Herausforderung für viele Familien.

Wenn Bundespolitiker:innen die niedrigen Geburtenraten bedauern, während sie gleichzeitig die Familien von allen Seiten belasten, handeln sie widersprüchlich. Investitionen in Familien und Kinder sind keine konsumtiven Ausgaben, sondern Investitionen in die Zukunft der Gesellschaft. Ausgerechnet hier die Grundlage für eine Haushaltskonsolidierung zu legen, bedeutet, die Kosten auf morgen zu verschieben und zu vergrößern: Die AGF fordert die Bundesregierung deshalb auf, ihre kurzsichtige Spar- und Reformpolitik zulasten von Familien zu beenden. Andernfalls werden die heute vermeintlich eingesparten Kosten morgen von der gesamten Gesellschaft zu tragen sein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 12.08.2026

                                                    

                                                                                    

SCHWERPUNKT I: Rentenanpassung für pflegende Angehörige

Nach Medienberichten will Bundesgesundheitsminister Linnemann die Rentenkürzung für pflegende Angehörige stoppen. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Rüdger Schuch:

„Wir begrüßen, dass der neue Bundesgesundheitsminister nun doch nicht bei den Rentenansprüchen der pflegenden Angehörigen sparen will. Wir werden Herrn Linnemann beim Wort nehmen. 4,9 Millionen Menschen pflegen Angehörige zuhause, über drei Millionen von ihnen tun das ohne Hilfe von Pflegediensten. Sie alle sind die tragende Säule der Pflege in Deutschland. 

„Vor diesem Hintergrund sollte der Gesundheitsminister auch andere Aspekte des Pflegeneuordnungsgesetz neubewerten. Denn es wird bei dieser Pflegereform nicht nur darum gehen, die Arbeit der pflegenden Angehörigen anzuerkennen, sondern sie auch weiterhin durch professionelle ambulante Pflegedienste zu entlasten und zu unterstützen. Der Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes nimmt aber den ambulanten Pflegediensten wichtige Arbeitsfelder in der pflegefachlichen Beratung und Unterstützung im Haushalt. Das trifft vor allem ambulante und teilstationäre Versorgungsstrukturen. Ihre Arbeit stabilisiert Pflegebedürftige frühzeitig und kann Krankenhausaufnahmen verhindern. Es braucht gerade auch diese fachliche Begleitung und Unterstützung durch die ambulanten Pflegedienste, um pflegende Angehörige zu entlasten.“ 

Quelle: Pressemitteilung Evangelisches Werk für  
Diakonie und Entwicklung e.V. Diakonie Deutschland vom 24.08.2026

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann, die geplante Kürzung der Rentenbeitragszahlungen für pflegende Angehörige stoppen zu wollen. Die vorgesehene Kürzung wäre ein schwerer Fehler: familienpolitisch, sozialpolitisch und gesellschaftlich.

„Wer Angehörige pflegt, trägt Verantwortung für seine Nächsten und entlastet die Allgemeinheit. Diese Leistung muss unterstützt werden. Denn pflegende Angehörige halten unser Pflegesystem jeden Tag mit ihrer Zeit, ihrer Kraft und oft auch mit ihrer eigenen Gesundheit am Laufen. Ihre Rentenansprüche aus der Pflegetätigkeit zu kürzen, würde bedeuten, ausgerechnet diejenigen schlechterzustellen, die die Gesellschaft besonders entlasten“, erklärt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes. „Pflege darf keine Armutsfalle sein.“

 

Rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. 86 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt. Zwei Drittel aller Pflegebedürftigen, rund 3,8 Millionen Menschen, werden zu Hause überwiegend durch pflegende Angehörige betreut. Ohne diese Menschen wäre das Pflegesystem weder personell noch finanziell tragfähig. „Die meisten Menschen wünschen sich, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Viele Angehörige möchten die damit verbundene Pflege übernehmen. Aufgabe der Politik ist es, genau das zu ermöglichen“, erklärt Hoffmann.

 

Wer Angehörige pflegt, reduziert häufig seine Arbeitszeit oder steigt zeitweise ganz aus dem Beruf aus. Das bedeutet Einkommensverluste, und in der Folge später geringere Renten. Die Rentenbeiträge aus der Pflegeversicherung sollen genau diesen Nachteil teilweise ausgleichen. „Diese Absicherung ist ohnehin nur ein begrenzter Ausgleich für die Einkommens- und Rentenverluste, die mit einer Einschränkung der Erwerbstätigkeit verbunden sein können. Eine Kürzung ginge daher in die falsche Richtung. Besonders träfe das Frauen, die den größten Teil der häuslichen Pflege übernehmen. Rund 85 Prozent der über ihre Pflegetätigkeit rentenversicherten Pflegepersonen sind weiblich“, führt Hoffmann aus.

 

Der Familienbund fordert deshalb nicht nur den Erhalt der bisherigen Rentenbeitragszahlungen, sondern eine stärkere Anerkennung der tatsächlich geleisteten Pflegezeit. Die aktuelle Regelung setzt mindestens zehn Wochenstunden Pflege, verteilt auf mindestens zwei Wochentage, voraus. Die Höhe der Rentenbeiträge richtet sich jedoch nicht unmittelbar nach dem tatsächlichen zeitlichen Pflegeumfang. Pflegezeiten, die deutlich über die Mindestschwelle hinausgehen, schlagen sich in der Höhe der Rentenbeiträge nicht entsprechend nieder.

 

Der Familienbund fordert deshalb insbesondere:

 

  • den vollständigen Erhalt der bisherigen Rentenbeiträge für pflegende Angehörige,
  • eine stärkere Berücksichtigung des tatsächlichen Pflegeumfangs bei der Rente; wer 20 Wochenstunden pflegt, muss pro Pflegejahr mindestens einen halben Rentenpunkt erhalten,
  • die Einführung einer echten Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige,
  • den Ausbau von Kurzzeit-, Verhinderungs- und Entlastungspflege sowie weiterer Angebote zur Unterstützung häuslicher Pflege,
  • den Erhalt der beitragsfreien Familienversicherung.

 

„Pflegebedürftigkeit verschwindet nicht, wenn Leistungen für pflegende Angehörige gekürzt werden“, betont Hoffmann und schließt: „Wer die häusliche Pflege zu wenig unterstützt, riskiert, dass Angehörige die Pflege nicht mehr im bisherigen Umfang leisten können. Dadurch kann der Bedarf an professioneller Pflege und stationärer Versorgung steigen – und damit auch die Belastung für die Pflegeversicherung und die öffentliche Hand. Eine gute Pflegereform stärkt daher pflegebedürftige Menschen und ihre Familien gleichermaßen. Das ist nicht nur ökonomisch vernünftig, sondern auch eine Frage von Menschenwürde und gesellschaftlicher Solidarität.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 25.08.2026

  • Finanzierung bleibt offen: Bentele fordert verbindliche Zusagen
  • VdK korrigiert Zahlen: Rund 5,1 Millionen Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann hat im Interview mit der BILD am Sonntag angekündigt, die vorgesehene Kürzung der Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen um 30 Prozent zurückzunehmen. VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Die Anerkennung der Leistung pflegender Angehöriger ist überfällig. Dass Minister Linnemann die Kritik an den geplanten Kürzungen aufgreift und so früh nach seinem Amtsantritt eine Korrektur angekündigt hat, ist ein wichtiges und positives Signal für viele Millionen Menschen. Jetzt muss diesem Signal eine verbindliche Entscheidung mit gesicherter Finanzierung folgen.“

Der VdK hatte den Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes von Linnemanns Amtsvorgängerin Nina Warken zuvor scharf kritisiert. Die darin vorgesehene Absenkung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent des bisherigen Werts hätte die soziale Absicherung der Betroffenen aus Sicht des Verbands deutlich verschlechtert. Der rentenrechtliche Ausgleich für pflegende Angehörige ist seit Jahrzehnten ein wichtiger Baustein ihrer sozialen Absicherung. Gerade weil viele Angehörige ihre Erwerbstätigkeit wegen der Pflege reduzieren oder zeitweise aufgeben müssen, schützt er vor langfristigen Einbußen bei der Altersvorsorge. Die geplante Absenkung der rentenrechtlichen Bewertung auf 70 Prozent würde diesen Ausgleich jedoch deutlich beschneiden – und damit das Risiko erhöhen, dass Pflege im Alter zur Armutsfalle wird.

„Gleichzeitig bleibt die entscheidende Frage der Finanzierung offen“, so Bentele. „Im Interview spricht der Minister lediglich von einem Spielraum, den er sich sehr, sehr genau anschauen wolle. Für den VdK reicht das nicht aus. Die Finanzierung der besseren rentenrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger muss verbindlich geklärt werden. Aus unserer Sicht handelt es sich dabei um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte.“

Darüber hinaus fordert der VdK den Bundesgesundheitsminister auf, die bisher bestehende Möglichkeit zu erhalten, auch während des Rentenbezugs über eine Teilrente zusätzliche Entgeltpunkte für die Pflege von Angehörigen zu erwerben. Gerade für ältere Menschen, die selbst bereits Rente beziehen, kann die Pflege eines Angehörigen mit erheblichen persönlichen und finanziellen Belastungen verbunden sein. Die Begründung, es handele sich lediglich um eine ursprünglich nicht beabsichtigte Gesetzesfolge beziehungsweise eine gesetzgeberische Lücke, überzeugt den VdK nach knapp zehn Jahren gelebter Praxis nicht. Die Möglichkeit ist seit Jahren bekannt und wird auch von Sozialverbänden und der Deutschen Rentenversicherung in der Beratungspraxis berücksichtigt.

Der VdK weist zudem auf eine ungenaue Zahlenangabe in dem Interview hin. Linnemann hatte von rund sechs Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland gesprochen, von denen „über drei Millionen“ zu Hause gepflegt würden. Nach aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums wurden im Dezember 2025 jedoch rund 5,1 Millionen Pflegebedürftige zu Hause versorgt. Das entspricht mehr als 80 Prozent aller Pflegebedürftigen. Bentele: „Auch mit Unterstützung durch ambulante Dienste ist die Pflege für Angehörige ein Kraftakt, der honoriert werden muss. Pflegende Angehörige sind das Rückgrat unseres Pflegesystems. Sie vor zusätzlichen Belastungen zu bewahren, ist das Mindeste – was sie wirklich brauchen, ist spürbare Entlastung.“

Der VdK setzt sich seit Langem für bessere Rahmenbedingungen für pflegende Angehörige ein. Dazu gehören aus Sicht des Verbands insbesondere:

  • Mehr Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Flexible Arbeitszeitmodelle und verlässliche Regelungen müssen unabhängig von der Größe des Betriebs möglich sein.
    • Eine echte finanzielle Entlastung: Notwendig ist eine längst überfällige Lohnersatzleistung beziehungsweise ein Pflegelohn, damit Pflege nicht zur finanziellen Belastungsprobe für Angehörige wird.
    • Mehr Entlastungsangebote: Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege müssen spürbar ausgebaut werden, damit pflegende Angehörige verlässlich Unterstützung und Auszeiten erhalten.
    • Volle Rentenansprüche sichern: Die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige müssen in voller Höhe erhalten bleiben.
    • Anerkennung auch praktisch umsetzen: Die Leistung pflegender Angehöriger muss gesellschaftlich und politisch stärker anerkannt werden. Sie tragen einen wesentlichen Teil der Pflege in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland e.V. vom 24.08.2026

SCHWERPUNKT II: Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Kabinett verabschiedet Gesetzentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Damit beginnt die Bundesregierung die Umsetzung einer umfassenden, zweistufigen Strukturreform. Ziel ist es, die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfest aufzustellen. Hilfen sollen schneller und passgenauer bei den Familien ankommen, kommunale Strukturen gestärkt, und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Gleichzeitig soll der Kostenaufwuchs in den Kommunen langfristig gedämpft werden.

Damit reagiert die Bundesregierung auf aktuelle Herausforderungen in der Kinder- und Jugendhilfe und veränderte Rahmenbedingungen. Der Unterstützungsbedarf von Kindern, Jugendlichen und Eltern ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Zugleich stehen Kommunen unter erheblichem finanziellen Druck, vielerorts fehlen Fachkräfte und komplexe Zuständigkeiten zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen erschweren den Zugang zu Hilfen. 

Bundesfamilienministerin Karin Prien: Kinder, Jugendliche und ihre Familien müssen sich auch in Zukunft darauf verlassen können, die Hilfe zu erhalten, die sie benötigen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Kinder- und Jugendhilfe auch künftig ein Garant für ein gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in unserem Land bleibt. Dafür brauchen wir ein Unterstützungs- und Schutzsystem, das leistungsfähig, verlässlich und zugleich finanzierbar ist.

Mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurf gehen wir den ersten Schritt unserer umfassenden Strukturreform. Wir wollen Hilfen einfacher zugänglich machen, Kommunen stärken, Fachkräfte entlasten und unnötige Bürokratie abbauen. Entscheidend ist dabei: Der individuelle Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Hilfen bleibt dabei uneingeschränkt bestehen. Wo ein Bedarf nicht durch ein niedrigschwelliges Angebot gedeckt werden kann, muss und wird die individuell erforderliche Hilfe weiterhin gewährt werden.“

Der Gesetzentwurf ist die erste Stufe der Strukturreform. In einem zweiten Schritt sollen weitere Maßnahmen insbesondere zur Verbesserung von Wirkung und Effizienz sowie zur Planung, Finanzierung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe folgen. Die Reform leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Das ändert sich mit der ersten Stufe der Reform:

Niedrigschwellige Bildungsassistenz in Kitas und Schulen:

  • Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in KiTa und Schule nach dem SGB VIII brauchen, erhalten niederschwellig und ohne bürokratischen Aufwand eine Begleitung nach dem SGB VIII: Ein vorrangiges, infrastrukturelles Angebot der Bildungsassistenz.
  • Jugendämter, KiTA und Schulen planen diese Angebote gemeinsam. So kann Unterstützung dort angeboten werden, wo Kinder und Jugendliche sie tatsächlich brauchen Kindern und Jugendlichen mit individuellem Betreuungsbedarf wird selbstverständlich auch künftig eine Einzelassistenz zur Seite gestellt. Gleiches gilt, wenn eine solche Leistung infrastrukturell vorgehalten nicht wird.

Verwaltungsverfahren vereinfachen und Bürokratie abbauen

  • Heute müssen Familien mitunter zwischen unterschiedlichen Leistungssystemen und Behörden navigieren. Gerade für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien können komplizierte Zuständigkeiten den Zugang zu notwendiger Unterstützung erschweren. Der Gesetzentwurf schafft deshalb mehr Möglichkeiten, Leistungen und Zuständigkeiten einfacher zu organisieren.
  • Eine Experimentierklausel ermöglicht es Kommunen, die Kinder- und Jugendhilfe künftig als zentralen Ansprechpartner für junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien zu erproben und Schnittstellen zur Eingliederungshilfe abzubauen.
  • Auch der Verfahrenslotse, der Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt, wird zeitlich entfristet.
  • Der Entwurf entlastet Jugendämter durch vereinfachte Verfahren zur Aufnahme und Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, bei denen etwa die Altersfeststellung, Fristenregelungen und Kostenerstattungen praktikabler gestaltet werden sollen.

Starke kommunale Infrastrukturen

  • Infrastrukturangebote für junge Menschen, Eltern und Familien in den Kommunen, wie Familienzentren, Elternkurse, Beratungsstellen und Familienfreizeiten werden deutlich gestärkt.
  • Familien, die Unterstützung brauchen, wird zunächst die Inanspruchnahme einfach zugänglicher Angebote nahegelegt, bevor eine erzieherische Hilfe implementiert wird. Voraussetzung hierzu ist, dass keine intensivere Unterstützung notwendig ist.
  • Entsprechendes gilt für den KiTa-Besuch. Gerade für Familien in herausfordernden Lebenslagen kann der KiTa-Besuch des Kindes auch flankiert mit einer Beratung der Eltern, enorm wirkungsvoll sowohl für die Entwicklung des Kindes als auch die Unterstützung der Eltern sein. 

Jugendliche auf dem Weg in ein selbstständiges Leben unterstützen 

  • Der Übergang in ein selbstbestimmtes Erwachsenenleben ist für junge Menschen eine entscheidende Phase. Eine abgeschlossene Ausbildung und der Einstieg in Arbeit sind dabei wichtige Voraussetzungen.
  • Die Reform richtet deshalb einen stärkeren Fokus auf Hilfen, die junge Menschen gezielt bei Ausbildung und beruflicher Integration unterstützen. Dazu gehört insbesondere die Möglichkeit, Unterkunft mit sozialpädagogischer Begleitung zu verbinden, wenn dies die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen oder die berufliche Eingliederung ermöglicht.

Fachkräfte gezielter einsetzen und Personalsituation entlasten

  • Die Anforderungen an die Qualifikation des Personals richten sich stärker nach den ganz konkreten Aufgaben und die wahrzunehmenden Funktionen und nicht nach pauschalen Standards.
  • Dies bedeutet: Je anspruchsvoller die jeweilige Aufgabe ist, desto höhere Anforderungen sind an die Qualifikation des eingesetzten Personals zu stellen, bei weniger komplexen Aufgaben können entsprechend geringere Anforderungen ausreichend sein. Dies schafft mehr Flexibilität für öffentliche und freie Träger bei Auswahl und Einsatz des Personals und sorgt für eine Entlastung der Personalsituation in der gesamten Kinder- und Jugendhilfe.

Mit diesem Gesetzentwurf regeln wir zudem die Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ 

Der Gesetzentwurf beendet zudem die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz zum sogenannten „begleiteten Trinken“. Damit soll künftig der Erwerb und Konsum von Bier, Wein oder Schaumwein in der Öffentlichkeit durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person nicht mehr erlaubt sein.  

Weitere Informationen finden Sie auf  https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/erstes-gesetz-zur-strukturreform-der-kinder-und-jugendhilfe-282938

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.08.2026

Heute soll das 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz im Kabinett beschlossen werden. Damit plant die Bundesregierung beträchtliche Einschnitte für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) sieht darin erhebliche Rückschritte unter anderem für die Inklusion von Kindern und Jugendlichen: Weil seit Jahren die kommunalen Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe steigen, sollen nun individuelle Unterstützungsleistungen insbesondere bei komplexen Bedarfen verringert werden. Vorrangig sollen sie auf infrastrukturelle Angebote verwiesen werden, was dazu führen wird, dass weniger individuelle Hilfen – z.B. Hilfen zur Erziehung – zur Verfügung gestellt werden. Somit könnten zwar kurzfristig die kommunalen Haushalte etwas entlastet werden, langfristig rechnet sich das für den Staat jedoch nicht. Dies hat die AWO zuletzt mit Berechnungen zu den Folgekosten von Sozialkürzungen bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nachgewiesen.

Dazu AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner: „Mit der geplanten Reform des Kinder- und Jugendhilferechts verschlechtern sich die Chancen junger Menschen in ganz Deutschland. So darf das nicht vom Gesetzgeber beschlossen werden. Die AWO befürchtet, dass Kinder, Jugendliche und Eltern dann nicht mehr bedarfsgerecht unterstützt, sondern auf bestehende und unzureichende Angebotsstrukturen verwiesen werden. Kinder- und Jugendhilfe muss aber in erster Linie den jungen Menschen und ihren Eltern dienen und nicht der kurzfristigen Entlastung kommunaler Haushalte. Dafür wird sich die AWO weiterhin einsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 12.08.2026

Presse-Statement von Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum Ersten Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe

„Die Bundesregierung tritt mit dem Anspruch an, die Kinder- und Jugendhilfe endlich zukunftsfest und inklusiv aufzustellen. Davon ist der heutige Kabinettsbeschluss so weit entfernt wie nie zuvor. Die Regierung verspricht Teilhabe für alle. Herausgekommen ist das Gegenteil. Unterm Strich bleibt eine Verwaltungslogik, die an Akten und Zuständigkeiten denkt und an der Lebenswirklichkeit vorbeigeht. Dieses Gesetz überzeugt im Kabinett, aber scheitert im Alltag der Familien. 

Die größte Enttäuschung: Die Idee einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wird komplett aufgegeben, und mit ihr die Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Familien mit einem Kind mit Behinderung müssen sich weiterhin durch zwei Sozialgesetzbücher kämpfen, je nachdem, ob die Behinderung als seelisch, geistig oder körperlich gilt. Zwar wird eine Experimentierklausel für inklusive Leistungen behauptet; doch die kleinteilige juristische Regelung erstickt jede echte Erprobung im Keim. 

Auch beim Thema Bildungsassistenz zeigt sich Realitätsferne: Ausgerechnet Kindern mit seelischer Behinderung, deren Bedarfe höchst unterschiedlich sind, wird künftig zuerst ein Gruppenangebot zugemutet, bevor überhaupt ein Einzelantrag möglich ist. Hier wird nicht nach Bedarf entschieden, sondern nach Kassenlage aussortiert.

Und auch bei den klassischen Hilfen zur Erziehung wird an der falschen Stelle gespart. Familienhilfe wird durch einen Kita-Platz ersetzt, häusliche Probleme am Abend und am Wochenende bleiben ungelöst. Aus der betreuten Wohngruppe wird ein WG-Zimmer, weil es vermeintlich weniger kostet. Dabei ist gerade frühzeitige, ausreichend intensive Begleitung auf Dauer günstiger ist als spätere Wohnungslosigkeit, abgebrochene Ausbildungen oder Jugendkriminalität.

Stillschweigend beerdigt die Regierung langjährige politische Inklusionsziele und spart bei Unterstützung für Familien. Wir erwarten, dass der Bundestag im weiteren Verfahren deutlich nachbessert. Wir brauchen eine Reform, die Kindern und Familien hilft, keine, die allein der kurzfristigen Haushaltssanierung dient.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V. vom 12.08.2026

Der am 12. August 2026 beschlossene Kabinettsentwurf zum 1. KJHSRG lässt die von Praxis, Wissenschaft und Verbänden seit Monaten aufgezeigten Schwachstellen weitgehend unberücksichtigt und setzt sich damit über die deutlichen Warnsignale der Fachwelt hinweg. Aus Gründen vermeintlicher Effizienz werden die Subjektstellung junger Menschen und damit zentrale Grundprinzipien der Kinder- und Jugendhilfe geschwächt.

Trotz massiver Kritik am Referentenentwurf des 1. KJHSRG wurden keine substanziellen Korrekturen an den benannten Kernpunkten vorgenommen. Vielmehr wurde der verbindliche Weg zu einer inklusiven Gesamtzuständigkeit durch eine unsichere Experimentierklausel ersetzt. Auch die Kritik, dass infrastrukturelle Angebote individuelle Hilfen nicht bedarfsgerecht ersetzen können, wurde nicht berücksichtigt. Stattdessen wird der Vorrang von Infrastrukturangeboten nur noch deutlicher hervorgehoben. So wird in Kauf genommen, dass die Regelung zu einer Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts führt, erhöhte Hürden für Leistungsberechtigte darstellt und große Risiken von Fehlsteuerungen und Versorgungslücken mit sich bringt. Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen der Finanzierung und Systemverantwortung ungeklärt.

“Die Reform stellt die Kinder- und Jugendhilfe als System dar, welches nach ökonomischen Kriterien umgebaut werden kann. Eine Hilfe, die primär unter Kostengesichtspunkten ausgewählt wird, aber am individuellen Bedarf vorbeigeht, ist jedoch nicht effizient und stellt somit keine effektive, bedarfsgerechte Hilfe dar”, so Martin Adam, Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK). “Der Versuch der Politik, durch den Vorrang von Regelangeboten Kosten zu senken, riskiert, dass junge Menschen nicht die Hilfe erhalten, die sie tatsächlich brauchen, was nicht nur zu massiven Folgekosten in Form verschärfter sozialer Problemlagen führen wird, sondern insbesondere auch dem Wohl der jungen Menschen zuwiderläuft”, so Adam weiter.

Der Entwurf vollzieht einen gefährlichen Paradigmenwechsel, welcher das Fundament des SGB VIII untergräbt: An die Stelle individuell durchsetzbarer Rechtsansprüche tritt zunehmend ein Anspruch auf vorhandene Strukturen. Wenn der Zugang zu bedarfsgerechter Unterstützung davon abhängt, ob ein Angebot „vor Ort“ existiert, wird das Wunsch- und Wahlrecht faktisch ausgehebelt. Hinzu kommt, dass eine Großzahl der Kommunen bereits heute keine ausreichenden infrastrukturellen Angebote vorzuweisen hat und somit nicht in der Lage ist, die hochkomplexen Fälle aufzufangen. Junge Menschen werden auf diese Weise zu Objekten der Planungslogik degradiert.

Zudem führt die Aufhebung des verbindlichen Weges einer bundesweiten Gesamtzuständigkeit zu einem politischen Signal, das Inklusion als „Option“ behandelt statt als verbindliche Verpflichtung, die zusätzlich auch für die Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des KJSG beschlossen wurde. “Statt einer einheitlichen Lösung entsteht ein Flickwerk unterschiedlicher Zuständigkeiten, das jungen Menschen mit Behinderungen je nach Wohnort ungleiche Chancen bietet. Dies ist ein direkter Verstoß gegen den Auftrag des § 1 SGB VIII und die UN-Behindertenrechtskonvention“, so Martin Adam.

“Der Kabinettsentwurf stellt in der vorliegenden Form somit kein Reformprojekt dar, sondern ignoriert vielmehr die Lebensrealitäten der Leistungsberechtigten sowie der aktuellen Jugendhilfelandschaft”, so Martin Adam. “Der VPK fordert daher, die Vielzahl an Kritik und Hinweisen aus der Fachwelt ernst zu nehmen und den Entwurf entsprechend anzupassen. Der Entwurf stellt unter dem Aspekt der Effizienz und Einsparungen ein hohes Risiko in Bezug auf Folgekosten, insbesondere aber in Bezug auf das Leben und Wohl junger Menschen und ihrer Familien, dar. Eine Reform sollte sich vielmehr an deren Bedürfnissen orientieren und sicherstellen, dass Effizienz- und Einsparungsziele nicht zulasten einer bedarfsgerechten Unterstützung gehen”, so Adam weiter.

Hinweis: Die ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf des 1. KJHSRG ist auf der Webseite des VPK-Bundesverbandes einsehbar.

Quelle: Pressemitteilung VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. vom 14.08.2026

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für das Gesetz zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz – SCQEG) beschlossen. Damit stärkt die Bundesregierung die Qualität der frühkindlichen Bildung und verbessert die Bildungschancen von Kindern. Mit der bundesweiten Einführung von Qualitätsstandards für die Kindertagesbetreuung werden die entscheidenden Weichen bereits vor der Einschulung gestellt. 

Der Sprach- und Entwicklungsstand soll künftig bei Vierjährigen verbindlich erfasst werden. Wo Förderbedarf besteht, soll eine passgenaue Unterstützung folgen. Gleichzeitig sollen zielgerichtet Kitas unterstützt werden, die besonders Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreuen. Denn gute Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft eines Kindes abhängen. 

Bundesbildungsministerin Karin Prien: „Das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz ist die entscheidende bildungspolitische Weichenstellung dieser Legislaturperiode. Mit dem Gesetz wollen wir die frühe Bildung bundesweit durch gezielte Impulse stärken und ziehen mit den Ländern an einem Strang. Dabei drehen wir an zentralen Stellschrauben: die rechtzeitige und gezielte Förderung von Kindern mit Förderbedarfen insbesondere bei der sprachlichen Entwicklung, Unterstützung von Einrichtungen, die besonders viele Kinder in herausfordernden Lebenslagen betreuen, sowie die Maßnahmen zur Gestaltung eines gelingenden Übergangs in die Grundschule. Denn die Schere zwischen Kindern mit niedrigem und hohem sozio-ökonomischen Status öffnet sich schon vor dem Schuleintritt und kann danach kaum mehr geschlossen werden. Mit einer individuellen Förderung, die jedes Kind mit seinen Stärken, Bedarfen und Interessen in den Blick nimmt, können Kitas dem entgegenwirken. Dafür braucht es verlässliche Daten zum Sprach- und Entwicklungsstand der Kinder und zusätzliche Unterstützung, nachhaltig und abseits von befristeten Programmen. Damit investieren wir in die Startchancen von Kindern – eine Investition, die sich für die gesamte Gesellschaft doppelt und dreifach auszahlen wird.“

Die wichtigsten Inhalte des Gesetzentwurfs auf einen Blick

Sprach- und Entwicklungsstandserhebung bei Vierjährigen und Kinder gezielt fördern

Damit Kinder ihre Potenziale entfalten und gut in die Schule starten können, soll spätestens im Alter von vier Jahren ihre Entwicklung in verschiedenen Bereichen erhoben werden. Dazu gehören insbesondere sprachliche Fähigkeiten, sozial-emotionale und motorische Entwicklung sowie mathematische Fähigkeiten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der sprachlichen Bildung. Denn Sprache ist die Grundlage für Bildung, soziales Miteinander und einen erfolgreichen Start in die Schule. 

Auch der Übergang von der Kindertagesbetreuung in die Grundschule soll besser unterstützt werden. Deshalb schaffen wir eine Rechtsgrundlage dafür, die Ergebnisse der Erhebung und der Förderung an die aufnehmende Schule weiterzugeben. So kann die Förderung kontinuierlich fortgesetzt werden.

Kindertageseinrichtungen dort stärken, wo die Herausforderungen am größten sind

Kinder haben nicht überall die gleichen Startbedingungen. Deshalb sollen Kitas mit einem besonders hohen Anteil von Kindern in herausfordernden Lebenslagen gezielt zusätzliche Unterstützung erhalten. Je nach Größe erhalten Einrichtung bis zu 1,5 zusätzliche Personalstellen für die Begleitung der sprachlichen Bildung und die Kita-Sozialarbeit. Davon sollen in jedem Land mindestens zehn Prozent der Kindertageseinrichtungen profitieren.

Fachberatung stärken

Gute Qualität in der Kita braucht gute Rahmenbedingungen und starke Strukturen. Deshalb wird auch die Fachberatung gestärkt, die die KiTa-Fachkräfte berät und bei der Qualitätsentwicklung und Förderung der kindlichen Entwicklung begleitet. 

Mehr Kinder für frühe Bildung gewinnen 

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen stärker darauf hinwirken, dass alle Kinder Zugang zu Angeboten der Kindertagesbetreuung erhalten. Zum Beispiel durch niedrigschwellige Informations- oder Brückenangebote. Der Fokus liegt dabei auf Kindern in herausfordernden Lebenslagen, die zum einen seltener eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle besuchen und zum anderen besonders von früher Förderung profitieren.

Bund investiert langfristig frühkindliche Bildung

Mit dem SCQEG setzt der Bund auch seine Beteiligung an der Finanzierung der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung fort. Er stellt den Ländern über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung bis 2034 insgesamt rund 9,25 Milliarden Euro zur Verfügung und engagiert sich damit langfristig für bessere frühkindliche Bildung.

Schrittweise Umsetzung ab 2027

Das Gesetz soll 2027 in Kraft treten. Die einzelnen Regelungen sollen schrittweise wirksam werden. So erhalten Länder, Kommunen und Träger ausreichend Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen und die notwendigen Strukturen aufzubauen.

Mit dem SCQEG schafft die Bundesregierung einen dauerhaften Rahmen für bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung – und setzt zugleich einen Schwerpunkt auf das, was für Bildungsgerechtigkeit entscheidend ist: Kinder früh erreichen, Förderbedarfe rechtzeitig erkennen und dort zusätzliche Unterstützung geben, wo sie besonders gebraucht wird.

Hintergrund

Der Bund stellt über das SCQEG hinaus zusätzliches Geld zur Verfügung: Von 2026 bis 2029 investiert der Bund mit dem Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro, die für den Ausbau der Kindertagesbetreuung und der Hochschul- und Wissenschaftsinfrastruktur eingesetzt werden können. 

Zusätzlich haben die Länder die Möglichkeit, aus ihrem Anteil am Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro weitere Mittel für Investition in die Kindertagesbetreuung zu nutzen. Und durch die Lockerung der Schuldenbremse stehen den Ländern zusätzlich 14 Milliarden Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.bmbfsfj.bund.de/scqeg

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.09.2026

Bund und Länder bringen Milliardeninvestitionen für die digitale Bildung auf den Weg.

Der Digitalpakt 2.0 kann starten: Nachdem alle Länder die Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, hat Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien ihre Unterschrift unter die Vereinbarung gesetzt. Damit ist der Weg frei für die Auszahlung der Bundesmittel, die bundesweit in eine moderne, leistungsfähige und zukunftsfähige digitale Bildung investiert werden können. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft.

In den kommenden fünf Jahren stehen insgesamt fünf Milliarden Euro für die digitale Bildung an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen zur Verfügung. Bund und Länder tragen die Kosten jeweils zur Hälfte: Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit, die Länder investieren weitere 2,5 Milliarden Euro.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Mit dem Digitalpakt 2.0 setzen Bund und Länder ihre gemeinsame Verantwortung für eine leistungsfähige digitale Bildung fort. Wir investieren in moderne Infrastruktur, stärken die Fortbildung der Lehrkräfte, nicht zuletzt mit Blick auf KI, und entwickeln gemeinsame digitale Lösungen.  Besonders wichtig ist, dass wir über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten. Wir schaffen damit gemeinsame Standards, vermeiden Doppelentwicklungen und sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrem Wohnort von leistungsfähiger digitaler Bildung profitieren. Gleichzeitig legen wir die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft, so erhalten alle Schulen die notwendige Ausstattung, um in der digitalen Welt zu bestehen. Wir stärken auch die Fortbildung unserer Lehrkräfte, damit die digitale Transformation im Unterricht gelingt. Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig – das sind gut investierte fünf Milliarden Euro in gleichwertige Bildungschancen.“

Anna Stolz, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz: „Mit dem Digitalpakt 2.0 schaffen wir die Voraussetzungen, um die digitale Infrastruktur und damit zeitgemäße Bildungssettings an unseren Schulen konsequent weiterentwickeln zu können. Für mich muss Digitale Bildung dabei immer mit einem pädagogischen Mehrwert einhergehen. Sie bietet auch enormes Potenzial, unsere Lehrkräfte in ihrer tagtäglichen Arbeit kraftvoll zu unterstützen. Oberstes Ziel dabei muss immer sein, unsere Kinder und Jugendlichen zu einem souveränen und verantwortungsvollen Umgang mit den digitalen Medien und der Künstlichen Intelligenz zu befähigen. Bund und Länder packen diese wichtige Aufgabe gemeinsam und kraftvoll an.“

Der Bund stellt den Ländern für den Handlungsstrang I zur digitalen Bildungsinfrastruktur 2,25 Milliarden Euro als Finanzhilfe zur Verfügung. Die Länder beteiligen sich im Rahmen ihrer Landesprogramme mit 500 Millionen Euro; ihr Eigenanteil beträgt mindestens zwei Neuntel der in Anspruch genommenen Bundesmittel.

Im Handlungsstrang I entfallen 2,1375 Milliarden Euro auf landesbezogene Maßnahmen, die nach dem Königsteiner Schlüssel (quotiert nach der Wirtschaftskraft der Länder) verteilt werden. 

Weitere 112,5 Millionen Euro sind für länderübergreifende Vorhaben vorgesehen. Damit werden länderübergreifend gemeinsame digitale Lösungen entwickelt, technische Standards gesetzt und erfolgreiche Ansätze bundesweit nutzbar gemacht. 

So entsteht im Bildungsbereich eine neue Form der föderalen Zusammenarbeit: Länderübergreifende IT-Projekte setzen auf gemeinsame Infrastrukturen, stärken die Interoperabilität und schaffen gleichwertige digitale Bildungsstandards über Ländergrenzen hinweg. 

Ziele sind zentrale Plattformen, Cloud-Angebote, digitale Bildungsmedien und Systeme, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Ländern und Schulen erleichtern. 

Damit bündeln wir die Kompetenzen und schaffen eine gemeinsame Grundlage für die digitale Transformation der Schulen in Deutschland.

Wissenschaftliche Forschung und digitale Unterrichtsentwicklung

Auch die digitale Weiterentwicklung von Unterricht und Schule wird unterstützt. Im Handlungsstrang III investiert der Bund zusätzlich 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“. 

Gemeinsam mit Wissenschaft und Praxis sollen innovative Ansätze für digitalen Unterricht entwickelt und Lehrkräfte gezielt auf die Anforderungen einer zunehmend digitalen Bildungswelt vorbereitet werden. Die Länder setzen im Handlungsstrang II nach miteinander abgestimmten Zielperspektiven eigene Maßnahmen zur digitalen Schul- und Unterrichtsentwicklung um. Sie werden die Potenziale der Digitalität für das Lehren und Lernen noch weiter ausschöpfen, die Aufgaben- und Prüfungskultur weiterentwickeln und Content und digitale Medien für die Schulen niederschwellig verfügbar machen.

Schlankere Verfahren, weniger Bürokratie, mehr Wirkung

Der Digitalpakt 2.0 setzt zudem auf bürokratieärmere und effizientere Umsetzungsverfahren und unterscheidet sich auch dadurch vom DigitalPakt Schule: Pauschalierte Zuweisungen und weniger Detailregelungen bei der Berichterstattung reduzieren den Verwaltungsaufwand sowohl auf Seiten der Schulträger als auch bei den Ländern.

Schulträger und weitere nach Landesrecht antragsberechtigte Stellen können Fördermittel für den Ausbau und die Modernisierung digitaler Bildungsinfrastrukturen beantragen. Gefördert werden unter anderem leistungsfähige Schulnetzwerke, WLAN, Schulserver, digitale Ausstattung von Unterrichtsräumen, mobile Endgeräte sowie digitale Lehr- und Lernplattformen. 

Mit dem Digitalpakt 2.0 führen Bund und Länder die im ersten DigitalPakt geschaffenen Strukturen weiter und entwickeln sie nachhaltig weiter. 

Die konkrete Ausgestaltung der Förderung sowie das Antrags- und Bewilligungsverfahren regeln die Länder.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.08.2026

Ganztägige Bildung und Betreuung schafft Chancen für Kinder und entlastet Familien – Bund unterstützt Länder und Kommunen beim Ausbau.

Ab dem 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der ersten Klassenstufe in Kraft. In den Folgejahren wird der Anspruch schrittweise auf die Klassenstufen zwei bis vier ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der Klassenstufen eins bis vier gilt.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien:Ein guter Ganztag eröffnet Kindern Chancen – weit über den Unterricht hinaus. Er gibt ihnen Zeit zum Entdecken, Ausprobieren und Wachsen. Kinder können zusätzliche Lern- und Förderangebote nutzen, ohne den Leistungsdruck des regulären Unterrichts. Sie spielen, musizieren, treiben Sport und lernen gemeinsam. Oft sind die Hausaufgaben bereits erledigt, wenn sie nach Hause kommen – sodass der Nachmittag wieder der Familie gehört. Der Ganztag ist auch ein Schlüssel für mehr Bildungsgerechtigkeit und ermöglicht es, Kinder unabhängig vom Hintergrund ihrer Eltern zum Bildungserfolg zu führen. Kinder, deren Familien sich keine Nachhilfe oder teure Freizeitangebote leisten können, erhalten hier Unterstützung und vielfältige Möglichkeiten, ihre Talente zu entfalten. Mit dem Rechtsanspruch sorgen wir dafür, dass diese Chancen Schritt für Schritt allen Kindern offenstehen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Wohnort. Das ist eine Investition in jedes einzelne Kind und in die Zukunft unseres Landes. Das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs zunächst für Kinder der ersten Klassenstufe zum 1. August 2026 ist deshalb ein Meilenstein.“

Bereits heute sind 74 Prozent der Grundschulen Ganztagsschulen. Rund 1,9 Millionen Kinder im Grundschulalter werden ganztägig entweder in einer Ganztagsschule oder einem Hort betreut. Die Inanspruchnahme liegt damit bei 57 Prozent.

Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien: „Der Bund setzt sich gemeinsam mit Ländern und Kommunen für verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein und steht beim Ganztagsausbau verlässlich an der Seite der Länder und Kommunen. Deshalb investieren wir in neue Plätze, moderne Bildungsinfrastruktur und beteiligen uns dauerhaft an den laufenden Kosten des Ausbaus. Gemeinsam schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass der Rechtsanspruch überall mit guter Qualität eingelöst werden kann. Ganztag ist eine gemeinsame Zukunftsaufgabe – für bessere Bildungschancen, starke Familien und einen leistungsfähigen Bildungsstandort Deutschland.“

Die Bundesregierung stellt bis 2029 Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur bereit. Gefördert werden unter anderem Neubauten, Umbauten, Erweiterungen, energetische Sanierungen sowie die Ausstattung von Ganztagseinrichtungen.

Darüber hinaus beteiligt sich der Bund dauerhaft an den zusätzlichen Betriebskosten der Länder, die durch den Rechtsanspruch entstehen. Dafür wird die vertikale Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder angepasst. Außerdem steigt der Bundesanteil ab 2026 schrittweise von jährlich 135 Millionen Euro auf bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Ergänzend treiben Länder und Kommunen den Ganztagsausbau mit eigenen Investitionsprogrammen und weiteren Maßnahmen voran.

Neben dem quantitativen Ausbau unterstützt der Bund auch die qualitative Weiterentwicklung des Ganztags – unter anderem mit einem Ganztagskongress, wissenschaftlichen Studien, Fachveranstaltungen und Bund-Länder-Austauschformaten.

Hintergrund

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter wurde mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) beschlossen. Seit dessen Inkrafttreten im Oktober 2021 haben die Länder den Ausbau der Ganztagsangebote kontinuierlich vorangetrieben. Ziel ist ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochwertiges Angebot für Kinder und Familien.

Die Bundesregierung berichtet jährlich über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Der Dritte Bericht nach § 24a SGB VIII (3. GaFöG-Bericht) wurde im Dezember 2025 veröffentlicht. Der vierte Bericht wird voraussichtlich im Dezember 2026 vorgelegt.

Weitere Informationen: www.recht-auf-ganztag.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.07.2026

Häusliche Gewalt ist eine der größten Herausforderungen im Gewaltschutz in Deutschland. Dies thematisiert eine bundesweite Kampagne unter dem Motto „Dein Mut findet Rückhalt“. Mit Plakaten, in Apotheken und Arztpraxen, im Internet und in den sozialen Medien macht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf die vorhandenen Hilfsangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt aufmerksam.

Der Fokus liegt insbesondere auf dem ländlichen Raum. Ziel ist es außerdem, die gesellschaftliche Sichtbarkeit des Problems zu erhöhen. Auf der Kampagnenwebseite www.raus-aus-gewalt.de werden die Informationen gebündelt. Ein Hilfekompass unterstützt bei der gezielten Suche nach regionalen Unterstützungsangeboten.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Häusliche Gewalt geht uns alle an. Mit der bundesweiten Kampagne „Dein Mut findet Rückhalt“ möchten wir Betroffenen Mut machen und ihnen zeigen, dass es Hilfe gibt. Unser Ziel ist es, bestehende Hilfsangebote sichtbarer zu machen und die Gesellschaft dafür zu sensibilisieren hinzusehen, Unterstützung anzubieten und Betroffene auf ihrem Weg in ein gewaltfreies Leben zu bestärken.“

Zielsetzung und Umsetzung der Kampagne

Unter dem Motto „Dein Mut findet Rückhalt“ sollen Betroffene ermutigt werden, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen. Informiert wird über Hilfsangebote sowie über Ablauf, Kosten und Unterstützung in behördlichen und gerichtlichen Prozessen. Denn Informationsdefizite, Scham, Abhängigkeiten oder Unsicherheiten können dazu führen, dass Hilfe zu spät oder gar nicht in Anspruch genommen wird.

Die Kampagne nutzt vielfältige Kanäle: Großflächenplakate, digitale Bewegtbildformate, diskrete Informationsvermittlung an Alltagsorten wie Apotheken, Arztpraxen, Bäckereien und Gastronomie, Social Media, Suchmaschinenwerbung und Online-Anzeigen. Besonders im ländlichen Raum soll die Kampagne Betroffene erreichen. Trotz bestehender Unterstützungsstrukturen erreichen viele Hilfsangebote die Betroffenen dort schwerer. Eine weitere Zielgruppe sind Menschen aus dem sozialen Umfeld von Gewaltbetroffenen sowie mit dem Thema befasste Fachkräfte.

Maßnahmen des BMJV zum besseren Schutz von Betroffenen

Die Kampagne reiht sich ein in Maßnahmenbündel des BMJV, um gegen häusliche Gewalt vorzugehen. Kürzlich verkündet wurden Änderungen im Gewaltschutzgesetz, nach denen Familiengerichte in Hochrisikofällen elektronische Fußfesseln anordnen und Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen verpflichten können. In Kraft tritt das neue Gesetz am 1. Juli 2027. Geplant und teils schon im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen zur psychosozialen Prozessbegleitung, im Sorge- und Umgangsrecht und im Scheidungsrecht.

Die Webseite zur Kampagne finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21.07.2026

Zum heutigen Kabinettsbeschluss des Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetzes erklärt die bildungspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Anne König:

„Der heutige Kabinettsbeschluss zum Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz ist eine wichtige Weichenstellung für mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Zukunftschancen unserer Kinder.

Unser Bildungssystem steht seit Jahren unter Druck. Die schwachen PISA-Ergebnisse und die Tatsache, dass inzwischen jedes vierte Kind die Grundschule verlässt, ohne ausreichend lesen zu können, sprechen eine deutliche Sprache. Viele dieser Defizite entstehen bereits in den ersten Lebensjahren und können später nur noch schwer aufgeholt werden. Gerade die Sprache ist der Schlüssel zu erfolgreicher Bildung und zu Teilhabe.

Mit dem Gesetz sorgen wir dafür, dass Sprach- und Entwicklungsstände künftig frühzeitig erfasst und Kinder mit Förderbedarf gezielt unterstützt werden. Mit der Stärkung der sprachlichen Bildung und zusätzlichen Unterstützungsangeboten für Kitas in herausfordernden Lagen setzen wir genau dort an, wo Bildungsungleichheit entsteht. So werden Förderbedarfe früh aufgefangen und nicht erst in der Grundschule sichtbar.

Angesichts des Fachkräftemangels und der Herausforderungen für unseren Wirtschaftsstandort ist der Bildungserfolg unserer Kinder zugleich eine Zukunftsfrage für unser Land.“

Quelle: Pressemitteilung CDU·CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 02.09.2026

Für das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 Ausgaben in Höhe von rund 15,48 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 1,19 Milliarden Euro weniger als 2026 (16,66 Milliarden Euro). Das geht aus dem Einzelplan 17 des Haushaltsentwurfs 2027 (21/7300) hervor. Der Rückgang geht vor allem auf niedrigere Ansätze bei den gesetzlichen Familienleistungen zurück.

Im Einzelplan sind globale Minderausgaben in Höhe von insgesamt rund 276,4 Millionen Euro veranschlagt (2026: 180,4 Millionen Euro). Davon entfallen wie im Vorjahr rund 16,7 Millionen Euro auf einen Konsolidierungsbeitrag und rund 163,7 Millionen Euro auf eine weitere globale Minderausgabe. Neu hinzu kommen 96 Millionen Euro als globale Minderausgabe für Effizienzmaßnahmen.

Der größte Ausgabenblock entfällt auf die gesetzlichen Leistungen für Familien. Dafür stehen 2027 rund 11,96 Milliarden Euro bereit (2026: 13,01 Milliarden Euro). Allein für das Elterngeld sinkt der Ansatz von 7,51 Milliarden Euro auf 7,07 Milliarden Euro. Für den Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen sind rund 3,12 Milliarden Euro eingeplant und damit etwas weniger als 2026 (3,38 Milliarden Euro). Das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz steigt dagegen von 227,5 Millionen Euro auf 241,1 Millionen Euro.

Deutlich weniger Mittel sind für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vorgesehen: Diese sollen von 1,31 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 914 Millionen Euro im kommenden Jahr sinken.

Für die Kinder- und Jugendpolitik sind insgesamt rund 1,09 Milliarden Euro eingeplant, nach rund 1,11 Milliarden Euro 2026. Die Zuschüsse und Leistungen an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe bleiben mit rund 261,9 Millionen Euro nahezu unverändert. Die Mittel für Maßnahmen zur Stärkung von Demokratiebildung und Extremismusprävention sinken dagegen deutlich von rund 204,5 Millionen Euro auf 170,1 Millionen Euro. Davon entfallen rund 167,4 Millionen Euro auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Für die Bundesstiftung Frühe Hilfen steigt der Ansatz von 56 Millionen Euro auf 71 Millionen Euro.

Für die „Stärkung der Zivilgesellschaft, Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik“ stehen rund 496,4 Millionen Euro bereit (2026: 498,4 Millionen Euro). Nicht verändert haben sich die Ansätze für die Freiwilligendienste. Für die Jugendfreiwilligendienste sind 153,7 Millionen Euro und für den Bundesfreiwilligendienst 211,2 Millionen Euro eingeplant – so viel wie 2026. Neu veranschlagt sind 17,6 Millionen Euro für „Digitale Gesellschaftspolitik, Staatsmodernisierung“.

Der Bildungsbereich umfasst im Kapitel „Leistungsfähigkeit des Bildungswesens“ rund 1,71 Milliarden Euro, nach rund 1,74 Milliarden Euro 2026. Für die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sind rund 382,4 Millionen Euro vorgesehen (2026: 387,4 Millionen Euro).

Zusätzliche Mittel für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur stehen im Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ zur Verfügung. Die entsprechende Titelgruppe umfasst 2027 insgesamt rund 1,41 Milliarden Euro, nach rund 1,22 Milliarden Euro 2026. Davon bewirtschaftet das BMBFSFJ 2027 drei Titel mit zusammen rund 843,8 Millionen Euro (2026: 1,22 Milliarden Euro).

Für den „Digitalpakt 2.0: Digitales Lehren und Lernen“ sind unverändert 50 Millionen Euro vorgesehen. Hinzu kommen 360 Millionen Euro für die digitale Bildungsinfrastruktur (2026: 225 Millionen Euro). Für das Investitionsprogramm Kindertagesbetreuung stehen rund 433,8 Millionen Euro bereit (2026: 940 Millionen Euro).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 654 vom 19.08.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Auskunft über den Stand der Arbeiten der von der Bundesregierung eingesetzten Expertinnengruppe Mietrecht. In einer Kleinen Anfrage (21/7523) fragt sie nach bisherigen Sitzungen, Zwischenergebnissen und dem weiteren Zeitplan der Kommission.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 648 vom 18.08.2026

Antwort liegt bereits vor, siehe Meldung

Für das Jahresarbeitsprogramm 2026 des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit haben die mitwirkenden Akteure und Ressorts keine eigenständigen Maßnahmen zu queerer Wohnungslosigkeit gemeldet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7513) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/7313) mit.

Die Abgeordneten hatten wissen wollen, warum in dem Aktionsplan keine eigenständigen Maßnahmen zu queerer Wohnungslosigkeit enthalten sind. Wie die Bundesregierung erläutert, beruhen die Jahresprogramme des Nationalen Aktionsplans auf freiwilligen Beiträgen der im Nationalen Forum gegen Wohnungslosigkeit mitwirkenden Akteure und Ressorts. Diese seien für die Maßnahmen des Jahresarbeitsprogramms 2026 einschließlich deren Evaluierung verantwortlich. Sollten in den Aufrufen für künftige Jahresarbeitsprogramme entsprechende Maßnahmen gemeldet werden, würden diese berücksichtigt. Bedarfe besonders schutzbedürftiger Teile der Gruppe der Wohnungslosen seien in den Gremien des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit beraten worden. „So werden queere wohnungslose Menschen als besonders schutzbedürftiger Teil der Gruppe der wohnungslosen Menschen in den Erörterungen zur Aufstellung der Arbeitshilfen und Empfehlungspapieren der Facharbeitsgruppen betrachtet“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 640 vom 14.08.2026

Die Bundesregierung setzt in ihrer Fachkräftestrategie auch auf ältere Arbeitnehmer. Das Ziel sei, ältere Erwerbstätige so lange wie möglich und wie individuell gewünscht im Erwerbsleben zu halten, heißt es in der Antwort (21/7516) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/7314) der Grünen-Fraktion.

Die Erwerbstätigenquote der 55- bis 64-Jährigen ist den Angaben zufolge von 65,2 Prozent 2015 auf 75,3 Prozent 2025 gestiegen. Auch im internationalen Vergleich sei die Erwerbsbeteiligung von Älteren hoch. Deutschland liege bei den 55- bis- 64-Jährigen im EU-Vergleich in der Spitzengruppe. Diesen Trend gelte es, weiter zu befördern.

Um das Ziel zu erreichen, unterstütze das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei, die Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte gesund und motivierend zu gestalten. Zentraler Hebel sei eine Unternehmenskultur, die den Menschen in den Mittelpunkt stelle.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 639 vom 13.08.2026

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fragt nach den finanziellen und sozialen Folgen geplanter Änderungen in der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und beim Unterhaltsvorschuss. In einer Kleinen Anfrage (21/7234) erkundigt sie sich insbesondere nach den Datengrundlagen und Kostenkalkulationen der Bundesregierung und beziehen sich auf einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 607 vom 21.07.2026

Antwort liegt bereits vor, siehe Meldung 

Die Bundesregierung plant derzeit keine zusätzlichen Bundesmittel zur Umsetzung der EU-Strategie zur Armutsbekämpfung in Deutschland. Dies geht aus ihrer Antwort (21/7152) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/6772) hervor. Auch im Rahmen des Europäischen Sozialfonds sollen dafür keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Für die Umsetzung soll laut der Mitteilung der EU-Kommission vornehmlich auf bereits existierende Umsetzungs- und Monitoringstrukturen zurückgegriffen werden, führt die Bundesregierung an.

Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung die Strategie und bekennt sich zu dem Ziel, die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der Europäischen Union bis 2030 zu verringern. „Es handelt sich bei den vorgestellten Maßnahmen vornehmlich um Empfehlungen und nicht um legislative Maßgaben. Dennoch ist die Bundesregierung überzeugt, dass die Strategie einen positiven Beitrag zur höheren politischen Priorisierung von Armutsbekämpfung und Sozialpolitik in der EU leisten kann“, heißt es weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 600 vom 21.07.2026

Auch wenn die Geburtenrate in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich gesunken ist, wünschen sich viele junge Menschen doch weiterhin Kinder. Sie setzen ihren Kinderwunsch aber nicht immer um oder sie schieben ihn auf. Eine neue Untersuchung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) zeigt, dass nun erstmals seit vielen Jahren der Kinderwunsch gesunken ist, während Zukunftssorgen auf Grund globaler Krisen zugenommen haben. Gleichzeitig sind für Kinderwünsche und ihre Umsetzung auch regionale Lebensbedingungen wie die Verfügbarkeit von bezahlbarem Wohnraum, Kitas und wirtschaftliche Perspektiven wichtig. Grundlage der Untersuchung bilden Daten des familiendemografischen Panels FReDA, das regelmäßig Menschen zwischen 18 und 55 Jahren befragt.

Die Geburtenrate in der Europäischen Union ist von 1,53 Kindern pro Frau im Jahr 2021 auf 1,34 im Jahr 2024 gefallen. Dies ist der tiefste Wert seit der Gründung der EU. Auch in Deutschland sank sie im selben Zeitraum von 1,58 auf 1,35 Kinder, womit das Land im europäischen Mittelfeld liegt. Insgesamt setzt sich damit ein Trend fort, der weitreichende Folgen für die Bevölkerungsentwicklung hat: Langfristig führen anhaltend niedrige Geburtenraten dazu, dass nachfolgende Generationen deutlich kleiner werden. Dadurch verschiebt sich das Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Altersgruppen, was auch für das Erwerbstätigenpotenzial und die Rente relevant ist.

Kinderwunsch trotz Rückgang weiterhin höher als die Geburtenrate

Trotz des Rückgangs der Geburtenrate wollen junge Erwachsene weiterhin Kinder haben. Wie aktuelle Auswertungen des familiendemografischen Panels FReDA zeigen, liegt der Kinderwunsch deutlich über der Geburtenrate, auch wenn er zuletzt erstmals seit vielen Jahren bei Frauen auf durchschnittlich 1,7 Kinder und bei Männern auf etwa 1,6 Kinder zurückging. „Es ist nicht der fehlende Wunsch nach Kindern, der den Geburtenrückgang prägt. Vielmehr führt der Aufschub der Familienplanung häufig zu unerfüllten Kinderwünschen“, erklärt Prof. Dr. Martin Bujard, Forschungsdirektor am BiB und Mitautor der Untersuchung, die Ergebnisse.

Dagegen ist die Vorstellung von der idealen Kinderzahl, also derjenigen, die Menschen unabhängig von objektiven oder subjektiven Hindernissen als ideal ansehen, weitgehend konstant geblieben. Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren sehen durchschnittlich rund 2,2 Kinder als ideal an. Durch die sinkende Geburtenrate ist die Lücke zwischen der als ideal betrachteten und der realisierten Familiengröße gewachsen – die Forschenden sprechen vom ‚Fertility Gap‘. Daraus folgert Bujard: „Viele Menschen bekommen weniger Kinder als es ihrem eigentlichen Familienideal entspricht.“

Zusammenhang von Zukunftssorgen und Familienplanung

Eine mögliche Erklärung für diese Entwicklung liegt in den vielfältigen Krisenerfahrungen der vergangenen Jahre. Die FReDA-Daten zeigen, dass Zukunftssorgen unter jungen Erwachsenen weit verbreitet sind. Besonders stark ausgeprägt ist die Sorge vor Kriegen. Mehr als vier von zehn Befragten geben an, darüber sehr besorgt zu sein. Deutlich zugenommen haben zudem Sorgen um eine mögliche Schwächung der Demokratie. Auch der Klimawandel und wirtschaftliche Krisen beschäftigen viele Menschen. Dagegen spielen Sorgen um das Auftreten zukünftiger Pandemien inzwischen nur noch eine untergeordnete Rolle.

Die Ergebnisse stützen die Annahme, dass die Familienplanung nicht allein von individuellen Lebensumständen abhängt. „Unsere Forschungsergebnisse zeigen, dass Kinderwünsche auch mit den Erwartungen an die gesellschaftliche Zukunft in Zusammenhang stehen“, fasst Mitautorin Dr. Miriam Trübner, wissenschaftliche Mitarbeiterin am BiB, zusammen. „Wenn junge Menschen Zukunftssorgen haben, können Familiengründungen aufgeschoben oder Kinderwünsche nach unten korrigiert werden.“

Regionale Daseinsvorsorge kann Unsicherheit abfedern

Neben globalen Krisen hängt die Familienplanung auch mit den konkreten Bedingungen vor Ort zusammen. Erstmals wurden im FReDA-Panel Einschätzungen zur regionalen Daseinsvorsorge erhoben. Dabei zeigt sich: Die Zufriedenheit mit Erholungsmöglichkeiten, insbesondere in der Natur, sowie mit dem Kita-Angebot ist in Deutschland hoch. Deutlich kritischer werden dagegen das Wohnungsangebot sowie die Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten bewertet.

Vor allem beim Wohnungsangebot äußern sich viele Befragte unzufrieden – hier bewertet nur etwa jede vierte Person die Situation vor Ort positiv. Gleichzeitig zeigt sich ein Zusammenhang zur Familienplanung: Kinderlose Menschen, die mit dem Wohnungsangebot sowie den Arbeits- und Verdienstmöglichkeiten in ihrer Region zufrieden sind, gaben häufiger an, innerhalb der nächsten drei Jahre ein Kind bekommen zu wollen.

„Eine leistungsfähige regionale Daseinsvorsorge kann auch dazu beitragen, dass junge Menschen ihre Kinderwünsche zeitnah verwirklichen möchten“, so Trübner. Bezahlbarer Wohnraum, gute wirtschaftliche Perspektiven und verlässliche Infrastruktur können damit gerade in Zeiten globaler Unsicherheit zu einer wichtigen Quelle gesellschaftlicher Resilienz werden.

Familienplanung braucht Verlässlichkeit

Die Ergebnisse legen nahe, dass Familienpolitik allein nicht ausreicht, um die Lücke zwischen Kinderwunsch und tatsächlicher Kinderzahl zu verringern. „Entscheidend ist auch, ob junge Menschen mit Zuversicht auf ihre persönliche und gesellschaftliche Zukunft blicken“, meint Bujard. „Politik, Medien und gesellschaftliche Institutionen prägen solche Zukunftserwartungen mit.“ Neben der notwendigen Thematisierung von Krisen kann es daher wichtig sein, auch die Stabilität und Leistungsfähigkeit von Wohlstand, Sozialstaat, Gesundheitsversorgung und öffentlicher Sicherheit zu gewährleisten und sichtbar zu machen. Auch Arbeitgeber spielen eine wichtige Rolle: Verlässliche und familienfreundliche Arbeitsbedingungen können mit dazu beitragen, dass sich junge Erwachsene eher für Kinder entscheiden. Wenn der Beruf mit dem Familienleben vereinbar ist und Elternschaft nicht als Karrierehindernis wahrgenommen wird, steigen die Chancen, dass Kinderwünsche nicht nur entstehen, sondern vorhandene Kinderwünsche auch tatsächlich verwirklicht werden.

Die Analysen basieren auf Daten von „FReDA – Das familiendemografische Panel“. Es handelt sich um eine repräsentative Stichprobe der Wohnbevölkerung von Deutschland. FReDA befragt zweimal jährlich rund 30.000 Personen im Alter zwischen 18 und 55 Jahren.

Link zum Download des Policy Briefs: www.bib.bund.de/freda-policy-brief-26-09

Quelle: Pressemitteilung Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) vom 02.09.2026

Studie untersucht Folgen von Schulschließungen auf Arbeitsangebot berufstätiger Eltern – Vor allem Mütter von Grundschulkindern schränkten ihre Beschäftigung ein, Väter weiteten sie aus – Betreuungskluft zwischen Müttern und Vätern mit mehr Flexibilität und besserer Kinderbetreuung verringern

Die Schulschließungen während der Corona-Pandemie haben insbesondere Eltern von Grundschulkindern enorm belastet. Dies hat sich auch auf ihre Berufstätigkeit ausgewirkt: Die Mütter haben ihre Beschäftigung reduziert, Männer eher ausgeweitet, zeigt eine DIW-Studie des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) auf Basis von Haushaltsbefragungen. 28 Prozent der Mütter, die nur Grundschulkinder hatten, waren demnach vor der Pandemie vollzeitbeschäftigt. Durch die Schulschließungen 2020/2021 sank ihre Wahrscheinlichkeit, Vollzeit zu arbeiten, um knapp fünf Prozentpunkte. Bei verheirateten Müttern mit Grundschulkindern war die Veränderung mit acht Prozentpunkten sogar noch höher.

Bei den Vätern hingegen stieg die Wahrscheinlichkeit, in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt zu sein, um 5,2 Prozentpunkte, wahrscheinlich um den Einkommensverlust des Haushalts auszugleichen. „Wegen der coronabedingten Schulschließungen haben Mütter von Kindern im Grundschulalter ihre Arbeitszeit stärker reduziert als Väter. Dieses Muster deutet auf eine anhaltende Ungleichheit zwischen den Geschlechtern auf dem Arbeitsmarkt hin“, schließt Studienautorin Blanka Imre aus den Ergebnissen.

„Vollzeitbeschäftigung und Kinderbetreuung der Eltern müssen besser in Einklang gebracht werden“ Markus M. Grabka

Gemeinsam mit Neil Murray und Markus M. Grabka hat sie auch regionale Unterschiede bei den Schulschließungen berücksichtigt, denn die Beschränkungen waren nicht in allen Bundesländern jederzeit gleich. Dass sich die Ergebnisse dabei bestätigten, unterstreicht auch den kausalen Zusammenhang zwischen Schulschließungen und Änderung des Beschäftigungsumfangs: Verschärften sich die jeweiligen Schulbeschränkungen, ging vor Ort die Vollzeitbeschäftigung der Mütter in den ersten beiden Monaten deutlich zurück. Bei den Vätern verlief die Entwicklung gegenläufig: In beiden Monaten nach vollständiger oder teilweiser Schulschließung war der Effekt positiv, allerdings weniger eindeutig als bei den Müttern.

Mehr Flexibilität bei Arbeitszeit und Arbeitsort

Diese Ergebnisse gelten aber nur für Eltern, die ausschließlich Grundschulkinder haben. Schaut man sich alle Eltern von schulpflichtigen Kindern und damit auch von älteren Kindern an, ließen sich keine statistisch signifikanten Veränderungen beim Beschäftigungsumfang erkennen. Offenbar konnten die älteren Geschwister bei der Betreuung der Grundschulkinder teilweise einspringen, so dass sich die Schulschließungen nicht so eklatant auf die Berufstätigkeit dieser Eltern ausgewirkt haben. 

Der Ungleichheit der Geschlechter auf dem Arbeitsmarkt sollte entgegengewirkt werden: „Mütter haben es auf dem Arbeitsmarkt ohnehin schwerer“, weiß Neil Murray. „Ziehen sie sich zusätzlich aus dem Arbeitsmarkt zurück, dürfte das ihre Karrierechancen beeinträchtigen und sich langfristig negativ auf ihre Altersvorsorge auswirken.“ Und Markus M. Grabka ergänzt: „Vollzeitbeschäftigung und Kinderbetreuung der Eltern müssen besser in Einklang gebracht werden, damit auch in Krisenzeiten wie der Pandemie die Hauptlast nicht primär bei den Müttern liegt.“ Dazu erforderlich sei insbesondere, dass Arbeitgeber mehr Flexibilität gewähren. „Flexiblere Arbeitszeiten, Homeoffice und eine besser finanzierte Kinderbetreuung wie beispielsweise Ganztagsschulen würden dazu beitragen, die Kluft zwischen Müttern und Vätern zu verringern “, sagt Blanka Imre.

Links

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 26.08.2026

Die Debatte über Sozialreformen, die von Seiten vieler Politiker*innen oder Wirtschaftsvertreter*innen vor allem als Debatte über Einschnitte bei gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung, bei der Rente oder der Bezahlung im Krankheitsfall geführt wird, hat die große Mehrheit der Menschen in Deutschland verunsichert. Rund 81 Prozent machen sich deshalb einige oder sogar große Sorgen um ihre finanzielle Absicherung – längst mit konkreten Folgen: Als Konsequenz dieser Debatte schränken rund 42 Prozent ihre Konsumausgaben ein, was der Konjunktur in Deutschland wichtige Impulse entzieht. Zudem belastet die Debatte das Vertrauen der Menschen in die Regierung, insbesondere bei jenen mit großen Sorgen um ihre finanzielle Absicherung. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer repräsentativen Befragung.*

Die Umfrage zeigt auch, dass eine große Mehrheit der Bevölkerung die diskutierten Maßnahmen ablehnt: 76 Prozent der Befragten lehnen sie ab, 55 Prozent äußern sich sogar stark ablehnend. Mehrheitliche Ablehnung zeigt sich über alle Parteipräferenzen hinweg – auch unter Anhänger*innen von Parteien, die entsprechende Reformen fordern. Differenziert nach Altersgruppen, Einkommen oder beruflicher Tätigkeit unterscheidet sich der Anteil der Ablehnenden unter den Befragten zwar etwas, sie sind aber überall deutlich in der Mehrheit mit Anteilen zwischen gut 60 und mehr als 80 Prozent. „Dies deutet darauf hin, dass die Bevölkerung dem bestehenden Niveau der sozialen Absicherung einen hohen Stellenwert beimisst“, schreiben die Studienautoren Dr. Jan Behringer, Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Lukas Endres. Fazit der Ökonomen: „Insgesamt zeigen die Umfrageergebnisse, dass die aktuelle Debatte über Reformen des Sozialstaats an sich zu einem Wachstumsrisiko für die deutsche Wirtschaft und zugleich zu einem politischen Risiko für die Bundesregierung geworden ist.“

Für die Untersuchung wurden im Juni und Juli 2026 rund 4000 Personen zwischen 18 und 75 Jahren online befragt. Um Repräsentativität herzustellen, wurde die Stichprobe nach Alter, Geschlecht, Region und Haushaltseinkommen quotiert. Den Befragten wurden vier prominent diskutierte Reformmaßnahmen zur Bewertung vorgelegt: 1. Erhöhung des Renteneintrittsalters, 2. Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung, 3. Leistungskürzungen bei der Pflegeversicherung, 4. Streichung der Entgeltfortzahlung am ersten Krankheitstag.

Wie werden die Reformvorschläge bewertet?

Starke Ablehnung über politische Präferenzen hinweg: Unter allen Befragten lehnen 76 Prozent die genannten Reformen insgesamt „stark“ oder „eher“ ab. Dem stehen 16 Prozent gegenüber, die „stark“ oder „eher“ zustimmen, die restlichen acht Prozent äußerten sich unentschieden (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). Besonders ausgeprägt ist die Ablehnung von Leistungskürzungen bei der gesetzlichen Kranken- und der Pflegeversicherung mit rund 83 bzw. 85 Prozent aller Befragten. Eine Streichung der Entgeltfortzahlung am ersten Krankheitstag wird von rund 76 Prozent abgelehnt, eine Erhöhung des Renteneintrittsalters von rund 73 Prozent. 

Die diskutierten Einschnitte bei der sozialen Sicherung werden von Anhänger*innen aller Parteien überwiegend abgelehnt, allerdings mit unterschiedlichen Mehrheiten. Sie reichen von rund 51 bzw. 62 Prozent bei Anhänger*innen der Union bzw. der FDP bis zu rund 89, 88 bzw. 84 Prozent unter Befragten, die Der Linken, dem BSW oder der AfD zuneigen. Unter den Befragten mit einer Präferenz für Bündnis 90/Die Grünen oder die SPD liegt die Ablehnung bei rund 76 bzw. 75 Prozent, unter Nichtwähler*innen bei 80 Prozent (Abb. 2 in der Studie). Der Anteil der Befürworter*innen liegt lediglich bei den Befragten über einem Viertel, die Union (36 Prozent Befürworter*innen) oder FDP (29 Prozent) zuneigen.

Auch Junge, Selbständige und Menschen mit höheren Einkommen kritisch: Die Ablehnung dominiert in allen Einkommensgruppen. Sie reicht von rund 82 Prozent unter Menschen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 2000 Euro monatlich bis rund 71 Prozent bei Befragten mit mehr als 4500 Euro monatlich. Schaut man auf den Berufsstand, liegen Arbeiter*innen und Angestellte mit rund 80 bzw. 78 Prozent Ablehnung vorn. Auch unter Beamt*innen oder Selbständigen, die von vielen diskutierten Einschnitten weniger betroffen wären, äußern sich rund 65 Prozent bzw. 61 Prozent ablehnend. Differenziert nach dem Alter äußern sich Menschen zwischen 50 und 64 Jahren besonders kritisch (rund 80 Prozent Ablehnung), dicht gefolgt von 30- bis 49-Jährigen (79 Prozent). Auch in der jüngsten Altersgruppe unter 30 ist die Ablehnung mit knapp 71 Prozent dominant – und noch größer als unter den Befragten über 65 (rund 70 Prozent; Abbildung 3).

Wer sorgt sich um seine finanzielle Absicherung?

Über 90 Prozent der Jungen äußern Sorgen: Rund 34 Prozent der Befragten geben an, die Debatte über Sozialreformen bereite ihnen „große Sorgen“ um ihre finanzielle Absicherung. Weitere rund 47 Prozent äußern „einige Sorgen“. Demgegenüber sagen lediglich 19 Prozent, sie machten sich keine Sorgen.

Erneut zeigen sich überwiegend ähnliche Muster wie bei der Ablehnung der diskutierten Maßnahmen: In allen Einkommens-, Berufs- und Altersgruppen äußert eine deutliche Mehrheit der Befragten Sorgen (Abbildung 5). Dabei machen sich Befragte mit niedrigeren Einkommen noch häufiger Sorgen als Befragte mit höheren Einkommen: Die Bandbreite reicht in den vier Einkommensklassen von rund 90 Prozent bis rund 72 Prozent, deutlicher sind die Unterscheide bei den „großen“ Sorgen. Unter Arbeiter*innen (rund 89 Prozent) und Angestellten (rund 84 Prozent) sind Sorgen verbreiteter als unter Beamt*innen (rund 70 Prozent) und Selbständigen (69 Prozent). Differenziert man nach Alter, äußern die unter 30-Jährigen am häufigsten Sorgen (92 Prozent) – also die Altersgruppe, auf deren Interessen sich Befürworter*innen von Kürzungen bei sozialen Leistungen häufig berufen. 

Mit welchen Folgen?

Konsumzurückhaltung ist schon Realität: Die weit verbreiteten Sorgen haben nach Aussage vieler Befragter schon ganz konkrete Auswirkungen: Ein erheblicher Teil hält sich aufgrund der Reformdebatte derzeit bei den eigenen Konsumausgaben zurück. Insgesamt geben rund 42 Prozent der Befragten an, ihre Ausgaben deshalb einzuschränken. Von den Befragten mit „großen“ Sorgen um ihre finanzielle Absicherung sagen rund 71 Prozent, sie würden ihren Konsum zurückfahren, in der Gruppe mit „einigen“ sind es 35 Prozent, bei denen, die keine direkten Sorgen äußern, lediglich knapp neun Prozent (Abbildung 8).

„Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Debatte über den Sozialstaat viele Menschen verunsichert, was bereits zu Konsumeinschränkungen führte. Hält die Unsicherheit über einen möglichen Abbau des Sozialstaats an, könnte dies Haushalte dazu veranlassen, ihre Ausgaben auch künftig vorsichtiger zu planen, um privat vorzusorgen“, schreiben die IMK-Forscher Behringer, Dullien und Endres. „Wenn sich die Konsumzurückhaltung in weiten Teilen der Bevölkerung verfestigt, könnte dies die private Nachfrage auch in den kommenden Monaten dämpfen und damit die konjunkturelle Erholung schwächen.“

Auch auf das Vertrauen in die Bundesregierung hat das Ausmaß der Sorgen um die eigene finanzielle Absicherung einen deutlichen Einfluss: Überhaupt kein Vertrauen in die Bundesregierung äußern rund 57 Prozent der Befragten mit „großen“ Sorgen, in den beiden anderen Gruppen liegt dieser Anteil bei 27 bzw. 16 Prozent.

Sozialstaatsdebatte belastet privaten Konsum und Vertrauen in die Regierung. Erkenntnisse aus einer Online-Umfrage. IMK Policy Brief Nr. 223, August 2026.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 28.08.2026

Die Inflation in Deutschland ist im Juli 2026 um 0,5 Prozentpunkte auf 2,8 Prozent gestiegen. Zentrale Gründe dafür sind das Ende des Tankrabatts und das zwischenzeitliche Wiederaufflammen des Iran-Kriegs, das den Rohölpreis und die Raffineriemargen steigen ließ. Der erneute Preisschub bei den Kraftstoffen hat sich bei Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen am stärksten ausgewirkt. Denn diese brauchen, oft wegen der Kinder, ein Auto, gleichzeitig haben Ausgaben für Sprit in ihrem Warenkorb ein vergleichsweise großes Gewicht. Haushalte mit höheren Einkommen wiederum waren wie in den Vormonaten stärker von den Preissteigerungen bei Flügen, Pauschalreisen und zuletzt auch Arzneimitteln betroffen. Das geht aus dem aktuellen Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hervor, für den Inflationsexpertin Dr. Silke Tober die haushaltsspezifischen Teuerungsraten von neun repräsentativen Haushaltstypen untersucht (mehr zu den Typen unten).* Im Ergebnis lagen im Juli die haushaltsspezifischen Raten bei acht der untersuchten Haushaltstypen mit 2,6 bis 3,0 Prozent nahe beieinander (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten).

Ebenso wie in den Vormonaten habe der Energiepreisschock aber noch keinen breiteren Preisauftrieb bei anderen Gütergruppen ausgelöst, analysiert Tober. So ist die Preisdynamik bei Nahrungsmitteln mit 0,4 Prozent Anstieg zwischen Juni und Juli erneut schwach ausgefallen. Die Endkundenpreise für Strom und Gas lagen wegen meist langfristiger Vertragslaufzeiten noch geringfügig niedriger als vor einem Jahr. Das erklärt, dass Alleinleibende mit niedrigen Einkommen, die sich ohnehin selten Kraftfahrzeuge, Reisen oder aufwendigere Dienstleistungen leisten können, mit 1,9 Prozent im Juli die im Haushaltsvergleich niedrigste Teuerungsrate schultern mussten. 

Steuersenkungen bei Strom oder Nahrungsmitteln bringen mehr als Zinserhöhungen

Unter dem Strich ist laut Tobers Analyse in Deutschland „der Anstieg der Inflation von 1,8 Prozent im Dezember 2025 auf 2,8 Prozent im Juli 2026 allein dem massiven Preisanstieg bei Kraftstoffen und Heizöl geschuldet“. Ähnliches gelte bisher auch für den Euroraum insgesamt. Daher sei es gut, dass die Spitze der Europäischen Zentralbank (EZB) nach ihrer Juli-Sitzung moderatere Töne angeschlagen hat als nach der Zinserhöhung im Juni. Damit lässt sich die Notenbank mehr Spielraum, im September auf einen weiteren Zinsschritt zu verzichten. Zu Recht, betont die IMK-Inflationsexpertin: „Gegen Preisschocks sind Zinserhöhungen ein stumpfes Instrument. Stark sind allerdings die Nebenwirkungen. Denn Zinserhöhungen wirken über eine Dämpfung der wirtschaftlichen Aktivität, und insbesondere der Investitionen.“ Dabei brauchen der Euroraum und insbesondere Deutschland dringend Investitionen.

Statt der EZB sollten die Regierungen der Euro-Länder Vorsorge treffen, empfiehlt Tober. Für den Fall, dass es bei den Preisen für Rohöl und Mineralölprodukte nicht zu einer baldigen Entschärfung komme, wodurch das Risiko von Zweitrundeneffekten steige, sollten sie preisdämpfende Maßnahmen wie eine Senkung der Stromsteuer oder der Mehrwertsteuer auf Nahrungsmittel ergreifen. „Das gilt umso mehr, als die Hitzewelle 2026 und die fortwährende Eskalation im Iran- und im Ukraine-Krieg nicht nur die Knappheit raffinierter Erdölprodukte erhöht, sondern auch das Risiko eine starken Nahrungsmittelteuerung beinhaltet“, warnt die Ökonomin.

IMK Inflationsmonitor: Inflation steigt im Juli 2026 auf 2,8 %, Kraftstoffpreise dominieren, Nahrungsmittelteuerung gering. IMK Policy Brief Nr. 221, August 2026.

Weitere Informationen

Ergebnisse des Inflationsmonitors in interaktiven Grafiken.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.08.2026

Die Teilzeitquote stieg kräftig um 0,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahresquartal und erreichte im zweiten Quartal 2026 mit 40,3 Prozent einen Rekordwert über der 40-Prozent-Marke. Dies geht aus der am Dienstag veröffentlichten Arbeitszeitrechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.

Die Zahl der Teilzeitbeschäftigten legte im zweiten Quartal gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,5 Prozent zu, gleichzeitig sank die der Vollzeitbeschäftigten um 0,9 Prozent. Dies ist zum einen auf den Beschäftigungszuwachs in Branchen mit einem hohen Teilzeitanteil wie dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie Erziehung und Unterricht zurückzuführen. Zum anderen zeigt sich ein Beschäftigungsabbau in Branchen mit einem hohen Vollzeitanteil, insbesondere im Verarbeitenden Gewerbe.

Die Erwerbstätigenzahl sank im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,5 Prozent und lag bei knapp 45,7 Millionen Personen. Die Arbeitszeit pro Erwerbstätigen lag im zweiten Quartal 2026 bei 314,7 Stunden und zeigt damit keine Veränderung gegenüber dem Vorjahresquartal. Saison- und kalenderbereinigt ist die Arbeitszeit im Vergleich zum Vorquartal um 0,6 Prozent gesunken.

Die betriebsübliche Wochenarbeitszeit aller Beschäftigten stieg gegenüber dem Vorjahresquartal etwas und lag insgesamt bei 30,50 Stunden. Während sie bei Vollzeitbeschäftigten mit 38,32 Stunden konstant blieb, stieg die Wochenarbeitszeit bei den Teilzeitbeschäftigten leicht an und liegt nun bei 18,88 Stunden. Die Arbeitszeit der Selbstständigen und Mithelfenden sinkt im Vergleich zum Vorjahresquartal um 1,2 Prozent und folgt damit der Entwicklung der letzten Jahre.

Beschäftigte bauten im zweiten Quartal 2026 durchschnittlich 0,4 Stunden auf ihren Arbeitszeitkonten ab. Dadurch verlängerte sich die Arbeitszeit im Vergleich zum Vorjahresquartal um 0,7 Stunden. Die Kurzarbeit ist nach vorläufigen Hochrechnungen im zweiten Quartal 2026 um 83.000 Personen auf nun 149.000 Personen gesunken.

„Die Konjunktur hat sich zuletzt gefestigt, die Arbeitszeit der Beschäftigten zieht deshalb wieder etwas an. Aber die Krisenbranche Industrie verliert viele Vollzeitstellen, so dass insgesamt dennoch weniger Stunden gearbeitet wurden“, erklärt Enzo Weber, Leiter des IAB-Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“.

Das Arbeitsvolumen sank gegenüber dem Vorjahresquartal um 0,5 Prozent und lag im zweiten Quartal bei 14,4 Milliarden Stunden. Saison- und kalenderbereinigt zeigt sich eine Abnahme um 0,7 Prozent zum Vorquartal.  „Nach Corona gab es noch einmal eine Erholung, aber mittlerweile geht es mit dem Arbeitsvolumen bergab“, so Weber.

Eine Tabelle zur Entwicklung der Arbeitszeit steht im Internet unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/tab_az2602.xlsx  zur Verfügung.

Eine lange Zeitreihe mit den Quartals- und Jahreszahlen ab 1991 ist unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/AZ_Komponenten.xlsx abrufbar.

Weitere Informationen zur Verbreitung von bezahlten und unbezahlten Überstunden sind unter https://doku.iab.de/aktuell/2014/aktueller_bericht_1407.pdf zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 01.09.2026

Frauen machen in den Parlamenten in Deutschland etwa ein Drittel der Abgeordneten aus. In den Parlamenten der Bundesländer stellten Frauen zum Stichtag 1. September 2026 im Schnitt 33,4 % der Abgeordneten, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Damit stieg der Anteil im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,2 Prozentpunkte. Hier wirkte sich die Wahl in Baden-Württemberg im März 2026 aus, wo im Landtag nun anteilig mehr Frauen vertreten sind als zuvor. Dagegen ging in Rheinland-Pfalz der Frauenanteil im Landtag nach der Wahl im März 2026 leicht zurück. Längerfristig hat sich in Bezug auf die Repräsentanz von Frauen in Länderparlamenten wenig verändert: Im Jahr 2008, als die Ergebnisse erstmals im Gleichstellungsatlas des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) veröffentlicht wurden, lag ihr Anteil etwa einen Prozentpunkt niedriger bei 32,3 %.

Deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern

Im Vergleich der Länderparlamente zeigen sich deutliche Unterschiede. Am niedrigsten ist der Frauenanteil im Bayerischen Landtag mit 24,6 %, gefolgt von Sachsen mit 27,5 % und Sachsen-Anhalt mit 27,8 %. Einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis am nächsten war Hamburg mit einem Frauenanteil von 48,8 %. Darauf folgten Bremen mit 42,5 % sowie Schleswig-Holstein und Berlin mit jeweils 37,7 %.

Frauenanteil auf kommunaler Ebene trotz Anstiegs am niedrigsten

Frauen sind aktuell in den Länderparlamenten im Schnitt etwas stärker vertreten als im Bundestag, wo ihr Anteil 32,4 % betrug. Das sind 2,4 Prozentpunkte weniger als bei der letzten Bundestagswahl. Am geringsten ist der Frauenanteil auf kommunaler Ebene: In den Kreistagen der Landkreise sowie in den Stadträten der Stadtkreise und der kreisfreien Städte lag er im Durchschnitt bei 30,7 %. Das war nicht nur ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,5 Prozentpunkte, auch längerfristig ist der Frauenanteil in den Parlamenten auf kommunaler Ebene gestiegen: 2008 waren noch 25,6 % der Abgeordneten in kommunalen Vertretungen weiblich.

Methodische Hinweise:

Der Frauenanteil in Parlamenten in Deutschland bezieht sich auf die bei der jeweiligen letzten Wahl gewählten Vertreterinnen; Nachrückende wurden nicht berücksichtigt.

Weitere Informationen:

Einen Überblick über die Vertretung von Frauen in Entscheidungsfunktionen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung sowie zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland bieten unsere Gleichstellungsindikatoren.

Differenzierte regionale Vergleiche bietet der Digitale Gleichstellungsatlas des Bundesministeriums für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), der in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt erstellt wird.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 01.09.2026

  • Hochschulreife erwerben zu 55 % Frauen, Ersten Schulabschluss zu 59 % Männer
  • Jung und ohne Ausbildung: 15 % der Männer und 11 % der Frauen von 18 bis 24 Jahren hatten 2025 maximal einen Mittleren Schulabschluss und waren nicht in Aus- oder Weiterbildung
  • Bachelor-Abschlussquoten: 34 % der Frauen und 25 % der Männer schließen nach acht Semestern erfolgreich ab

Bei schulischer und beruflicher Bildung schneiden junge Frauen oft besser ab als junge Männer. Dieser Gender Education Gap zeigt sich unter anderem bei Schulabschlüssen und bei Abschlussquoten an Hochschulen. Im Abgangsjahr 2024 waren unter den 258 300 Absolvierenden mit Allgemeiner Hochschulreife an allgemeinbildenden Schulen 55 % Frauen und 45 % Männer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Je geringer der formale Schulabschluss, desto stärker kehrt sich das Geschlechterverhältnis um: Unter den 133 100 Absolvierenden mit Erstem Schulabschluss waren 59 % Männer und 41 % Frauen. Der Erste Schulabschluss ist ein allgemeinbildender Abschluss der Sekundarstufe I, der üblicherweise am Ende der 9. Klasse erworben werden kann. Einen Mittleren Schulabschluss machten 344 200 Absolvierende allgemeinbildender Schulen, darunter 51 % Männer und 49 % Frauen. Dieser Abschluss wird üblicherweise am Ende der 10. Klasse in der Sekundarstufe I erworben.

Jungen und junge Männer wiederholten öfter eine Klasse als Mädchen und junge Frauen

Auch bei den Wiederholerinnen und Wiederholern zeigt sich ein Unterschied zwischen den Geschlechtern. Im Schuljahr 2024/2025 wiederholten 148 100 Schülerinnen und Schüler eine Klassenstufe, 56 % davon waren männlich und 44 % weiblich.

Junge Männer häufiger nicht in Schul-, Aus- oder Weiterbildung

Junge Männer neigen eher dazu, vergleichsweise früh von der Schule abzugehen und auch im Anschluss nicht in eine Aus- oder Weiterbildung zu starten. Im Jahr 2025 hatten 15 % der Männer im Alter von 18 bis 24 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung maximal einen Ersten oder Mittleren Schulabschluss und waren nicht in Aus- oder Weiterbildung. Unter Frauen im selben Alter traf dies auf 11 % zu. Die Diskrepanz zwischen den Geschlechtern ist in den letzten Jahren größer geworden: Zehn Jahre zuvor hatte der Anteil unter Frauen und Männern bei je 10 % gelegen. Diese Entwicklung lässt sich teilweise auf den gestiegenen Anteil der ausländischen Bevölkerung in dieser Altersgruppe zurückführen, der von 12 % auf 17 % angestiegen ist. Junge Menschen dieser Bevölkerungsgruppe sind häufiger nicht in Schul-, Aus- oder Weiterbildung. Im Jahr 2025 hatte gut ein Drittel (34 %) der ausländischen jungen Männer keine abgeschlossene Berufsausbildung, maximal einen Ersten oder Mittleren Schulabschluss und befand sich nicht in Aus- oder Weiterbildung. Zehn Jahre zuvor traf dies noch auf knapp ein Viertel (24 %) zu. Unter den ausländischen Frauen in der Altersgruppe ist der Anteil niedriger und im selben Zeitraum moderater gestiegen: von 22 % auf 26 %.

Abschlussquoten von Frauen an Hochschulen höher als bei Männern

Studentinnen schließen ihr Bachelorstudium häufiger erfolgreich innerhalb von acht Semestern ab als Studenten. Gut ein Drittel (34 %) der Studienanfängerinnen mit Beginn des Studiums im Jahr 2020 schlossen ihr Bachelorstudium nach acht Semestern ab. Bei Männern lag die Abschlussquote bei einem Viertel (25 %). Auch bei den Masterstudiengängen lag die Abschlussquote der Studienanfängerinnen von 2020 mit 53 % nach sechs Semestern über der ihrer männlichen Kommilitonen (48 %), der Abstand zwischen Frauen und Männern war aber geringer als bei den Bachelorstudiengängen.

Bei Studiengängen mit Staatsexamen war die Abschlussquote unter Frauen ebenfalls höher als bei Männern. Aufgrund der längeren Regelstudienzeit werden hier erfolgreiche Abschlüsse nach zwölf Semestern betrachtet. 35 % der Studentinnen, die 2018 ihr Studium begannen, erlangten innerhalb von zwölf Semestern ihr Staatsexamen. Bei Männern waren es 24 %.

Methodische Hinweise:

Die Berechnung von Abschlussquoten aus der Studienverlaufsstatistik 2025 erfolgt separat für Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudiengänge: Die Abschlussquoten für Bachelorstudiengänge beziffern den Anteil der Bacheloranfängerinnen und -anfänger (1. Fachsemester) eines Studienjahres mit Abschluss acht Semester nach Studienbeginn, die Abschlussquoten für Masterstudiengänge den Anteil der Masteranfängerinnen und -anfänger (1. Fachsemester) mit Abschluss sechs Semester nach Studienbeginn und die Abschlussquoten für Staatsexamensstudiengängen den Anteil der Staatsexamensanfängerinnen und -anfänger (1. Fachsemester) mit Abschluss zwölf Semester nach Studienbeginn.

Als Wiederholerinnen und Wiederholer gelten Schülerinnen und Schüler, die eine Klassenstufe zum zweiten Mal durchlaufen (wegen Nichtversetzung oder freiwilliger Wiederholung).

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zu Schulabschlüssen finden Sie auf der Themenseite Schulen im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes, zu Abschlussquoten an Hochschulen auf der Themenseite Hochschulen.

Einen Gesamtüberblick über die Bildungssituation in Deutschland von der Schule über die Berufsbildung bis zur Hochschule bietet die Themenseite Bildungsindikatoren.

Daten zu jungen Menschen im Alter von 18 bis 24 Jahren, die maximal einen Ersten oder Mittleren Schulabschluss haben und nicht in Aus- oder Weiterbildung sind, sind ebenfalls auf der Themenseite Bildungsindikatoren zu finden.

Einen Überblick zu Stand und Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland gibt die Themenseite Gleichstellungsindikatoren sowie der Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Beteiligung des Statistischen Bundesamtes herausgibt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.08.2026

  • Rentner (16 %) sind häufiger erwerbstätig als Rentnerinnen (11 %)
  • Knapp zwei Drittel (65 %) der abhängig beschäftigten Rentnerinnen und Rentner sind geringfügig beschäftigt
  • Knapp zwei Drittel (65 %) der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner arbeiten weniger als 20 Stunden in der Woche

Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten, obwohl sie bereits eine Altersrente beziehen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen des Mikrozensus 2025 mitteilt, waren 14 % der Rentnerinnen und Rentner im Alter von 65 bis 74 Jahren hierzulande erwerbstätig. Ein Jahr zuvor hatte ihr Anteil noch bei 13 % gelegen. Rentner (16 %) gingen zuletzt häufiger einer Arbeit nach als Rentnerinnen (11 %).

Anteil der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner sinkt mit dem Alter und steigt mit dem Bildungsniveau

Der Anteil der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner nimmt mit zunehmendem Alter kontinuierlich ab. So arbeitete von den 65- und 66-jährigen Rentenbeziehenden knapp ein Fünftel (19 %), von den 73- und 74-jährigen Rentnerinnen und Rentnern gingen noch 8 % einer Arbeit nach.

Auch zwischen dem Bildungsniveau und der Erwerbstätigkeit im höheren Alter gibt es einen Zusammenhang: Während 18 % der Rentenbeziehenden mit höherem Bildungsniveau erwerbstätig waren, lag der Anteil unter Rentnerinnen und Rentnern mit mittlerem oder niedrigerem Bildungsniveau bei 12 % beziehungsweise 10 %. Ein Grund dafür könnte sein, dass Rentnerinnen und Rentner mit höherem Bildungsniveau häufiger aufgrund der Freude an der Tätigkeit weiterarbeiten.

Gut ein Viertel (27 %) der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner ist selbständig tätig

Insgesamt arbeiteten 73 % der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner als abhängig Beschäftigte, 27 % waren selbstständig tätig. Knapp zwei Drittel (65 %) der abhängig beschäftigten Rentnerinnen und Rentner gaben an, geringfügig beschäftigt zu sein. Als geringfügig beschäftigt galten im Jahr 2025 Personen, die im Monat maximal 556 Euro verdienten (Minijob, „Ein-Euro-Job“) oder höchstens drei Monate beziehungsweise maximal 70 Arbeitstage im Jahr einer Beschäftigung nachgingen.

13 % der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner arbeiten mehr als 40 Wochenstunden

In der Regel arbeiten Rentnerinnen und Rentner mit reduziertem Stundenumfang: 40 % gingen normalerweise weniger als 10 Stunden in der Woche einer Erwerbstätigkeit nach. Ein Viertel (25 %) arbeitete 10 bis unter 20 Wochenarbeitsstunden. 12 % der Rentenbeziehenden mit einer Arbeit übten diese 20 bis unter 30 Stunden in der Woche aus. Bei 9 % waren es 30 bis unter 40 Stunden. 13 % der erwerbstätigen Rentnerinnen und Rentner hatten eine Arbeitswoche mit mehr als 40 Stunden. Selbstständige Rentnerinnen und Rentner (28 %) arbeiteten dabei häufiger mehr als 40 Stunden in der Woche als abhängig beschäftigte Rentenbeziehende (8 %).

Methodische Hinweise:

Die Angaben stammen aus den Erstergebnissen des Mikrozensus 2025. Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten.

Als Rentenbeziehende gelten hier Personen im Alter von 65 bis 74 Jahren, die den Bezug einer gesetzlichen Rente aus Altersgründen angeben. Pensionen oder andere Rentenarten werden dabei nicht berücksichtigt.

Mithelfende Familienangehörige werden zu den Selbstständigen gezählt.

Weitere Informationen:

Daten zum Thema Rente und Alterssicherung bietet eine eigene Sonderseite (www.destatis.de/rente) im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes. Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Arbeit, Einkommen und Staatshaushalt.

Daten und Fakten rund um das Thema Fachkräfte bündelt das Statistische Bundesamt auf einer weiteren Sonderseite: destatis.de/fachkraefte. Das Datenangebot umfasst die Bereiche Demografie, Erwerbstätigkeit, Bildung und Zuwanderung. Es reicht von Vorausberechnungen zur künftigen Zahl von Erwerbspersonen über Analysen zum Arbeitskräfteangebot bis hin zu Daten zu Arbeitsmigration und Ausbildungsmarkt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.08.2026

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Presse berichtet heute, dass der Pflegeversicherung schon im Oktober das Geld ausgehen könnte. Dazu erklärt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt (AWO):

„Wenn schon der sonst sehr bedachte GKV Spitzenverband Alarm schlägt, dann hat die Uhr längst 12 geschlagen. Es ist jetzt passiert, wovor wir und andere seit Jahren gewarnt haben: Die Pflegeversicherung steht unmittelbar vor dem Kollaps – und warum? Weil die Politik sich immer wieder nur auf höchstens kosmetische Reförmchen einigen konnte, die unser Pflegesystem nicht einmal ansatzweise zu stabilisieren vermochten. Um die Krise jetzt kurzfristig abzuwenden, müssen die Forderungen des GKV Spitzenverbandes erfüllt werden: Für die Finanzierung der Corona-Kosten in Höhe von einmalig 5,2 Milliarden Euro und der Rentenbeiträge pflegender Angehöriger in Höhe von derzeit 5,3 Milliarden Euro jährlich hat sich die Bundespolitik immer wieder in den Pflegekassen bedient. Dieses Geld muss jetzt zurückgezahlt werden. Es ist sowieso eine absolute Unart, dass für die Finanzierung sozialstaatlicher Aufgaben immer wieder in die Kassen der Sozialversicherungen gegriffen wird. Ende September entscheidet das Kabinett dann über die nächste Reform der Pflege, und die muss endlich grundlegend greifen: Wir brauchen die solidarische Pflegevollversicherung für alle.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.09.2026

Tausende Hitzetote, Waldbrände und Wasserknappheit: Das ist die verheerende Zwischenbilanz des europäischen Sommers 2026. Auch in Deutschland wurden in den vergangenen Wochen Hitzerekorde gebrochen; Hitze zählt bereits heute zu den größten klimabedingten Gesundheitsrisiken. 

Ein breites Bündnis aus Klimaschutz-, Sozial- und Blaulichtorganisationen sowie Gewerkschaften und Kirchen kritisiert die Untätigkeit der Bundesregierung angesichts der dramatischen Folgen der akuter werdenden Klimakrise scharf.

„Die menschengemachte Klimakrise verschärft Hitzewellen, Ernteausfälle und Wasserknappheit. Besonders Kinder, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen leiden unter den Folgen. Rettungskräfte sind im Dauereinsatz, Pflegeheime mussten wegen der hohen Temperaturen evakuiert werden. Wir fordern Bundeskanzler Merz und sein Kabinett dazu auf, einen Hitzegipfel einzuberufen. Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Aktivitäten strategisch aufeinander abstimmen. Zivilgesellschaft und Forschung müssen gehört und ihre Erkenntnisse beim politischen Handeln umfänglich berücksichtigt werden“, so die Organisationen.  

Fünf Maßnahmen für akuten Schutz und Vorsorge
Das Bündnis fordert die Bundesregierung dazu auf, die Klimakrise und ihre Folgen endlich ernst zu nehmen und auf allen staatlichen Ebenen dafür zu sorgen, dass Klimaschutz und Klimaanpassung den notwendigen Stellenwert erhalten. Dazu legen die Organisationen einen 5-Punkte-Plan mit folgenden Forderungen vor: 

  1. Hitzegipfel einberufen 
  2. Bundesweiter Hitzeschutzplan
  3. Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern
  4. Klimaschutz und Klimaanpassung finanzieren
  5. Abkehr von fossilen Brennstoffen 

„Wir erwarten nun ein tatkräftiges Programm, mit dem die Bundesregierung den Bürger*innen, Kommunen, Unternehmen, sozialen Einrichtungen, Rettungsdiensten und Arbeitnehmer*innen zeigt: Wir übernehmen Verantwortung und setzen alle Hebel in Bewegung, um die Klimakrise zu bremsen und Mensch, Natur und Wirtschaft vor den dramatischen Folgen zu schützen. Das heißt: Die Treibhausgas-Emissionen müssen jetzt runter! Natürliche Ökosysteme sind dabei ein unverzichtbarer Teil der Lösung – für mehr Hitzeschutz, Wasserrückhalt und Klimaresilienz.“ 
Mit einer bildstarken Aktion vor dem Bundeskanzleramt hat das Bündnis heute seinen Forderungen Nachdruck verliehen.

Zu dem Bündnis zählen folgende Organisationen: Arbeiterwohlfahrt (AWO), Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, Bürgerlobby Klimaschutz (CCL-D), Bürgerwärme for Future, Campact, Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG), Der Paritätische Gesamtverband, Deutscher Bahnkunden-Verband, Deutsches Kinderhilfswerk (DKHW), Deutsche Klima-Stiftung, Deutscher Mieterbund (DMB), Deutscher Naturschutzring, Deutsche Umwelthilfe (DUH), Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Hamburg-Ost, Fridays for Future, Germanwatch, GermanZero e.V., Gaswende, Greenpeace Deutschland, Humanistischer Verband Deutschlands, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Jugend des Deutschen Alpenvereins, Katholikenrat Düren, Klima-Allianz Deutschland, Klima-Bündnis, Naturschutzbund Deutschland (NABU) Naturschutzjugend im NABU (NAJU), Naturfreunde Deutschlands, Protect the Planet, ROBIN WOOD, Umweltinstitut München, Verband Christlicher Pfadfinder*innen, WWF Deutschland.

Zum ausführlichen 5-Punkte-Plan: Hitze Gipfel jetzt!

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 06.08.2026

Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa fordert eine klare Hierarchie der Ziele in der gesetzlichen Rentenversicherung – Renteneintritt nicht allein von Beitragsjahren abhängig machen – „Bessere Ausgestaltung der Erwerbsminderungsrente und der beruflichen Ausfallrente nötig“

„Die Debatte um die ‚Rente mit 63‘ ist ein wichtiger Stimmungsbarometer. Sie zeigt mit all ihren Missverständnissen, wie entscheidend es ist, dass die Bundesregierung glaubwürdig jene Versicherten in den Blick nimmt, die vor Erreichen der Altersgrenze erschöpft und nicht mehr in der Lage sind, in vollem Umfang existenzsichernd weiterzuarbeiten.“, sagte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa am Dienstagabend im Online-Dialog „Streit um die Rente“ der Katholischen Akademie des Bistums Dresden-Meißen. Im Gespräch mit dem Europaabgeordneten Oliver Schenk (CDU) und Prof. Dr. Stefan Kolev, dem Leiter das Ludwig-Erhard-Forum für Wirtschaft und Gesellschaft, diskutierte die Caritas-Präsidentin wie die Alterssicherung generationengerecht und ausgewogen gestaltet werden kann.

„Wer die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abschaffen will, muss die flankierenden Vorschläge der Alterssicherungskommission uneingeschränkt berücksichtigen und in dem für den Herbst geplanten Reformpaket sowohl die Versicherungspflicht für Selbstständige als auch die vorgeschlagenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente beschließen“, so die Caritas-Präsidentin.

Bei der Umsetzung der Vorschläge der Alterssicherungskommission sei eine klare gesetzliche Priorisierung der Ziele gefordert, denen die Gesetzliche Rente dienen soll, so die Caritas-Präsidentin. „Anders als in anderen sozialen Sicherungssystemen fehlt in der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Zielbeschreibung. Die Bewertung verschiedener Reformvorschläge wird damit erheblich erschwert, Debatten mutieren unnötig zu Streit und zerstören das Vertrauen, das sich die Gesetzliche Rentenversicherung seit über 100 Jahren erworben hat.“

Vorrangiges Ziel der Gesetzlichen Rente ist aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes, dass Menschen, die nach einem langen Erwerbsleben ausgebrannt und nicht mehr voll erwerbsfähig sind, eine verlässliche Absicherung erhalten. Der Bericht der Alterssicherungskommission sieht dafür eine bessere Ausgestaltung der Erwerbsminderungsrente und der beruflichen Ausfallrente vor. „Diese Reformzusagen müssen vordringlich eingelöst werden“, mahnt Welskop-Deffaa.

„Gleichzeitig müssen wir besser erklären: Die umlagefinanzierte Rente ist kein persönlicher Spar-, sondern ein sozialer Generationenvertrag. Um ihn heute für morgen tragfähig zu gestalten, ist auf volatilen Arbeitsmärkten die Erweiterung hin zu einer einheitlichen Erwerbstätigenversicherung für alle vordringlich. Nur so sind neue Armutsrisiken im Alter abzuwenden, die sich aus den häufiger werdenden Erwerbsverläufen ergeben, in denen sich Phasen selbständiger – versicherungsfreier – und unselbständiger Tätigkeit abwechseln“, so die Caritas-Präsidentin weiter.

„Die Alterssicherungskommission hat nach Ansicht vor der Sommerpause einen ausgewogenen Kompromiss vorgelegt, der deutlich macht: Die Zahl der Beitragsjahre ist ein schlechter Indikator für psychische oder physische Belastungen und damit für eine kürzere oder längere Lebenserwartung. Regelungen, die den Renteneintritt allein von der Zahl der Beitragsjahre abhängig machen, sind nicht zielgenau.“

Die Konsistenz des Rentenpakets der Alterssicherungskommission hänge entscheidend auch damit zusammen, dass die bestehenden Rentenregelungen für pflegende Angehörige nicht verschlechtert werden. „Wir sind sehr froh, dass es aus der Bundesregierung nun Signale gibt, die vor der Sommerpause avisierte Kürzung des Rentenversicherungszuschusses für pflegende Angehörige zurückzunehmen. Runde 67 Prozent der insgesamt ca. 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen werden im häuslichen Umfeld überwiegend oder allein durch pflegende Angehörige versorgt. Die Absicherung der pflegenden Angehörigen in der Rentenversicherung gehört für uns zu den wichtigen Zielen des Systems.“

Weitere Informationen zur Veranstaltung „Streit um die Rente“ und das ganze Gespräch zum Nachhören:
Überregionale Veranstaltungen – Streit um die Rente – Katholische Akademie des Bistum Dresden-Meißen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 26.08.2026

Die Deutsche Liga für das Kind e.V. begrüßt den Ganztagsanspruch ab 2026 als wichtigen Schritt zu mehr Chancengerechtigkeit. Die damit verbundenen Erwartungen an eine bessere Förderung der Kinder und eine verlässliche Entlastung von Familien können jedoch nur erfüllt werden, wenn die Qualität stimmt.

Die Qualitätsstandards der KMK stehen in wesentlichen Punkten im Einklang mit den Kinderrechten. Die Deutsche Liga für das Kind e.V. versteht die Kinderrechte dabei als übergeordneten Maßstab für ihre Umsetzung und Weiterentwicklung. Entscheidend ist, wie Kinder den Ganztag in ihrem Alltag erleben – und ob ihre Rechte darin tatsächlich verwirklicht werden.

Kinderrechte müssen den Ganztag bestimmen

Kinder haben ein Recht auf Bildung und Förderung, auf Beteiligung und Spiel, auf Erholung, Rückzug und Schutz. Ein Ganztag, der nur Betreuungszeiten im Blick hat, ohne dabei alle Kinderrechte mitzudenken, verfehlt sein Ziel. Deshalb lautet die zentrale Frage für den Rechtsanspruch: Erhalten die Kinder
altersgerechte Gelegenheiten zum Lernen und Mitbestimmen, haben sie Zeit für Freundschaften und Rückzugsorte, fühlen sie sich sicher und können sie sich auf feste Bezugspersonen verlassen? Werden dabei die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Kinder angemessen berücksichtigt?

Eltern müssen einbezogen werden

Je mehr Zeit Kinder in Institutionen der Bildung, Betreuung und Erziehung verbringen, desto wichtiger ist es, auch Eltern einzubeziehen. Eine verlässliche Zusammenarbeit mit Eltern trägt dazu bei, Bildungs- und Entwicklungsprozesse der Kinder über verschiedene Lebensbereiche hinweg abzustimmen

Fachkräfte brauchen tragfähige Rahmenbedingungen

Die Umsetzung der Kinderrechte im Ganztag braucht passende Rahmenbedingungen. Dazu gehören klare Qualitätsstandards mit angemessenem Personalschlüssel und qualifiziertem Personal, Unterstützungssysteme für die Fachkräfte, verbindliche Schutzkonzepte und Zeit für die Kooperation mit Eltern und Trägern im Sozialraum.

Vorhandene Strukturen nutzen, Ferien mitdenken

Vielfach verfügen freie Träger, Vereine und regionale Initiativen über wertvolle Erfahrungen und Angebote. Diese sind verlässlich in Planung, Umsetzung und Qualitätsentwicklung einzubinden – auch um den Ganztag in Ferienzeiten zu sichern. 

Verlässliche Angebote brauchen verlässliche Finanzierung

Kommunen benötigen eine langfristig gesicherte Finanzierung, um den Ganztag personal- und qualitätsgesichert aufzubauen. Nur so entsteht eine verlässliche hochwertige Infrastruktur für Kinder– ohne die aktuellen Lücken im Kita-Bereich.

Woran sich der Erfolg zeigen muss

Wie gut es gelingt, das Recht auf Ganztag entlang der Kinderrechte umzusetzen, muss durch kontinuierliche Evaluation und Weiterentwicklung der Angebote geprüft werden. Dabei ist die Perspektive der Kinder auf ihr Wohlbefinden, ihre Freundschaften und ihre Lerngelegenheiten im Ganztag ein zentrales Kriterium.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V. vom 12.08.2026

Die Bundesregierung hat heute den Gesetzentwurf für eine Reform der Einkommenssteuer beschlossen. Der DGB teilt das grundsätzliche Ziel, die Beschäftigten zu entlasten, fordert dafür aber deutliche Nachbesserungen. Der stellvertretende DGB-Vorsitzende Stefan Körzell sagte am Mittwoch in Berlin:

„Der Gesetzentwurf zur Reform der Einkommensteuer ist zu kurz gesprungen. Die geplanten Entlastungen gleichen kaum die Inflation aus und werden die Kaufkraft der Beschäftigten insgesamt nicht nennenswert stärken. Eigentlich notwendige Impulse für Binnennachfrage und Wirtschaftswachstum sind dadurch nicht zu erwarten. Die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages und der Einkommensgrenzen bei der Steuerbegünstigung von Sonn- und Feiertagszuschlägen begrüßen wir ausdrücklich. Die geplante Erhöhung des Grundfreibetrags von aktuell 12.348 auf 12.900 Euro bleibt jedoch deutlich hinter dem Notwendigen zurück. Für eine spürbare Entlastung wäre eine Erhöhung auf 15.400 Euro angemessen. Zudem greift der Spitzensteuersatz weiterhin zu früh und belastet damit auch Beschäftigte, die nicht zu den Spitzenverdienenden gehören.

Der Gesetzentwurf verpasst die Chance auf mehr Steuergerechtigkeit: Eine im Koalitionsvertrag angekündigte Verringerung der Unterschiede zwischen der Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge und dem Kindergeld fehlt vollständig. Dadurch dürfte die steuerliche Ungleichbehandlung von Familien weiter zunehmen. Würde allen Kindern stattdessen das gleiche Kindergeld ausgezahlt, wäre eine aufkommensneutrale Erhöhung des monatlichen Kindergelds um bis zu 41 Euro möglich.

Zudem kürzt die Bundesregierung auf der einen Seite die Bundeszuschüsse zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und verweigert der Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung. Auf der anderen Seite reißt sie mit der in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Ausweitung der Sozialversicherungsfreiheit ein weiteres Finanzloch in die Sozialkassen. Diese Entlastung werden die Beschäftigten dann mit weiteren Leistungskürzungen und höheren Beiträgen bezahlen.

Klar ist: Für eine gerechtere Verteilung und eine spürbare Entlastung der breiten Bevölkerung braucht es mehr Mut bei der Besteuerung von Mega-Reichen. Der geplante zusätzliche Reichensteuersatz reicht dafür bei Weitem nicht aus. Oberhalb der vorgesehenen Einkommensgrenzen gibt es nur wenige Steuerpflichtige – auch, weil Mega-Reiche häufig über Gestaltungsmöglichkeiten verfügen, ihre Einkommensteuerlast erheblich zu reduzieren. Der DGB fordert deshalb, neben sehr hohen Einkommen auch große Vermögen stärker zu besteuern: durch die Wiedereinführung einer Vermögensteuer, durch eine Vermögensabgabe sowie durch eine gerechtere Besteuerung von Erbschaften.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 02.09.2026

Zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen erklärt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel:

„Wer wirklich Arbeitslosigkeit bekämpfen will, darf die Arbeitslosenversicherung in schlechten Zeiten keinesfalls als Spardose nutzen. Bei diesen Zahlen muss die Bundesregierung bessere Ideen für den Arbeitsmarkt vorlegen. Digitalisierung, Klimawandel, demografische Entwicklung und internationale Krisen machen Druck auf Wirtschaft und Arbeitswelt. Menschen brauchen deshalb mehr Unterstützung – bei der Jobsuche, bei Weiterbildung und sie brauchen Brücken in neue Beschäftigung.

Die Koalition darf die Arbeitslosenversicherung nicht weiter unter Spardruck setzen. In solchen Zeiten braucht es nicht weniger Personal und weniger Beratung, sondern mehr und bessere Angebote.

Die Bundesregierung muss jetzt die Arbeitslosenversicherung für die Zukunft gut aufstellen. Beschäftigte, die über Jahrzehnte eingezahlt haben, haben sich ihren Anspruch hart verdient. Wer nach Jahren harter Arbeit seinen Job verliert, hat Anspruch auf Unterstützung und gute Leistungen. Sicherheitsversprechen sind wichtig – gerade in einer sich schnell verändernden Arbeitswelt.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 28.08.2026

Es schützt vor Diskriminierung im Arbeitsleben und im Alltag – das Antidiskriminierungsgesetz (AGG) ist vor 20 Jahren, am 18. August 2006, in Kraft getreten. Der DGB fordert im laufenden parlamentarischen Verfahren Nachbesserungen, um das Gesetz effektiver zu gestalten. Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, sagte am Montag in Berlin:

„20 Jahre AGG sind ein Meilenstein. Das Gesetz hat in den letzten zwei Jahrzehnten den Schutz vor Diskriminierung in Deutschland entscheidend verbessert und dafür gesorgt, dass Betroffene ihre Rechte besser geltend machen können. Aber 20 Jahre Erfahrung zeigen auch: Das AGG muss wirksamer werden. Allein 2025 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes 13.067 mal um Beratung angefragt – rund 15 Prozent öfter als im Vorjahr. Etwa ein Drittel der Anfragen betrafen Diskriminierung am Arbeitsplatz. Viele Betroffene versuchen aber gar nicht erst, ihre Rechte gerichtlich einzufordern – hohe Beweishürden oder kurze Fristen kommen noch zur Abhängigkeit vom Arbeitsplatz hinzu. Die Bundesregierung hat mit der laufenden Reform die Chance, das AGG zu seinem 20. Geburtstag besser zu machen. Mehr Zeit wäre wichtig, um Diskriminierung nachzuweisen und Informationen zu erhalten. Zudem braucht es ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften und Antidiskriminierungsverbände sowie wirksame betriebliche Beschwerdestellen. Dass bei dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz keine Diskriminierung entstehen darf, muss auch im AGG erfasst werden. Es gibt noch viel zu tun, um die Rechte aller durchzusetzen!“

Hintergrund

Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet,  den Diskriminierungsschutz im AGG zu stärken und zu verbessern. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die erste Lesung im Bundestag fand im Juni dieses Jahres statt.

DGB-Stellungnahme zum Gesetzentwurf

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 17.08.2026

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag 2026 einen ganzen Monat lang mit einem „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Ab heute dreht sich auf www.kindersache.de/weltkindertag im gesamten Monat September passend zum Weltkindertagsmotto „Starke Kinder, starke Zukunft!“ alles um die Themen Kinderrechte und die Frage, was Kinder brauchen, um sich stark im Hier und Jetzt und für die Zukunft zu fühlen. Dabei können die Kinder auf kindersache.de in vielen interessanten Artikeln mehr über ihre Rechte erfahren und zudem selbst aktiv und kreativ werden. Der Fokus liegt dabei auf partizipativen Angeboten, die die Kinder zum Mitmachen anregen und Spaß machen. Statt Kinderrechte abstrakt zu erklären, geht es vielmehr darum, sie erlebbar zu machen und über sie ins Gespräch zu kommen.

So können Kinder sich mit der kindersache-Community über ihre Wünsche, Fragen und Ideen austauschen – insbesondere zu ihren Kinderrechten und ihrer Zukunft. Eine interaktive Kinderrechte-Rallye führt sie durch verschiedene Beiträge auf kindersache.de. Sie können eigene Beiträge und Fotos einreichen, um ihre Sichtweise zu den ihnen wichtigen Themen zu zeigen. Vorgestellte Projekte geben ihnen weitere Anregungen, wie sie sich engagieren, ihre Interessen vertreten und sich für ihre Zukunft einsetzen können. So wie überall auf kindersache.de wird auch beim „Kinderrechte-Spezial” die Beteiligung natürlich großgeschrieben.

„Die umfassende Etablierung einer Kinderrechtsperspektive in allen Bereichen unserer Gesellschaft ist dringend notwendig, nicht nur am Weltkindertag am 20. September. Das Thema geht uns alle an: Politikerinnen und Politiker, Verantwortliche in der Wirtschaft, Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft, sie alle sind in der Pflicht, wenn es um die Verwirklichung kindgerechter Lebensverhältnisse und um bessere Entwicklungs- und Teilhabechancen für alle Kinder und Jugendlichen geht. Gleichzeitig sehen wir insbesondere in der politischen Debatte in Deutschland eine eklatante Vernachlässigung der Belange junger Menschen. Kinderinteressen werden systematisch ausgeblendet, obwohl sie als ein vorrangiger Gesichtspunkt ins Zentrum politischen Handelns gehören“, betont Anne Lütkes, Präsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Hier möchten wir mit unserem ‚Kinderrechte-Spezial‘ auf kindersache.de ein klares Signal für die Kinderrechte setzen. Alle Kinder und Jugendlichen können hier beim Weltkindertag mitfeiern, egal, wo sie gerade sind, und das den ganzen September hindurch.“

Mit dem Motto des diesjährigen Weltkindertags „Starke Kinder, starke Zukunft!“ fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland Politik und Gesellschaft dazu auf, sich jetzt konsequenter für die Rechte der jungen Menschen, für ihren Schutz und die Stärkung ihrer mentalen Gesundheit einzusetzen. Denn die junge Generation steht massiv unter Druck: Kriege, die Folgen des Klimawandels sowie Wirtschaftskrisen und ihre sozialen Auswirkungen haben spürbare Folgen für Kinder und ihre Familien – in Deutschland und weltweit. Auch die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen leidet unter den großen Zukunftssorgen. Darum ist es jetzt besonders wichtig, den Kindern und Jugendlichen zuzuhören und ihre Wünsche und Forderungen für eine kindgerechte Zukunft ernst zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 01.09.2026

Zum Antikriegstag am 1. September mahnt der Kinderschutzbund, Kinder in Krisen und Kriegen weltweit konsequent zu schützen. Denn für Kinder bedeutet Krieg immer den Verlust von Sicherheit, Alltag und oft auch von Zukunftschancen. Sie gehören in allen Konflikten zu den verletzlichsten Gruppen und tragen die Folgen von Gewalt, Flucht und Unsicherheit häufig ein Leben lang.

Kinder erleben Krieg nicht nur als Bedrohung ihres Lebens, sondern auch als tiefgreifende Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen. Sie leiden unter Angriffen, Vertreibung und Gewalt ebenso wie unter den indirekten Folgen von Kriegen: Hunger, Krankheiten, zerstörter Infrastruktur und dem Zusammenbruch von Bildungs- und Versorgungssystemen.

Derzeit wachsen Millionen Kinder unter Bedingungen auf, die ihnen grundlegende Rechte verwehren und ihre Zukunftschancen massiv einschränken. Ihnen wird durch Kriege und Krisen weltweit bereits im frühen Lebensalter die Grundlage für ein sicheres, gesundes und selbstbestimmtes Leben genommen. Dies widerspricht in eklatanter Weise den in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechten auf Schutz, Förderung und Beteiligung.

Sabine Andresen, Präsidentin des Kinderschutzbundes, sagt:

„Auch in Deutschland entwickeln Kinder Ängste, weil sie mitbekommen, dass Frieden nicht selbstverständlich ist. Weil sie wissen, sie selbst können Kriege nicht verhindern und weil manche von ihnen auch Kinder mit Fluchterfahrungen in der Kita oder Schule kennenlernen.“

Der Kinderschutzbund bekräftigt am heutigen Antikriegstag seinen Einsatz für:

  • die konsequente Wahrung und Durchsetzung der Kinderrechte weltweit,
  • den besonderen Schutz von Kindern in allen Krisen- und Kriegsgebieten,
  • den Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und psychosozialer Unterstützung für alle betroffenen Kinder sowie
  • politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die Kindern eine sichere Zukunft ermöglichen.

Kriege und Krisen zwingen Kinder gemeinsam mit ihren Familien zur Flucht. Viele von ihnen suchen auch in Deutschland Schutz. Der Kinderschutzbund fordert, dass Aufnahme, Schutz und Integration dieser Kinder verlässlich sichergestellt werden. Deutschland trägt Verantwortung dafür, dass geflüchtete Kinder hier ihre Rechte verwirklichen können – insbesondere das Recht auf Schutz, Bildung, gesundheitliche Versorgung und gesellschaftliche Teilhabe.

Der Kinderschutzbund steht für eine Gesellschaft, die Kinder in den Mittelpunkt stellt – unabhängig davon, wo sie leben oder woher sie kommen. Kinder haben ein Recht auf Frieden, Sicherheit und Zukunft. Dieses Recht gilt weltweit.

Quelle: Pressemitteilung Der Kinderschutzbund Bundesverband vom 01.09.2026

Wachsende Verunsicherung von Familien gefährdet Vertrauen in demokratische Institutionen

Die aktuellen Diskussionen über die Reform des Sozialstaats und seiner Leistungen, die Ankündigung von Kürzungen sowie die für viele Menschen schier unübersichtliche Menge an weiteren Gesetzesvorhaben sorgen für wachsende Verunsicherung, insbesondere bei Familien. Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) warnt davor, dass diese Verunsicherung das Vertrauen in demokratische Institutionen insgesamt gefährdet.

„Familien müssen planen können. Wenn aber gleichzeitig an mehreren Stellen gerüttelt wird, entsteht Verunsicherung“, betont eaf-Präsident Prof. Dr. Martin Bujard. „Ein und dieselbe Familie kann unter Umständen von vielen Reformen gleichzeitig betroffen sein: Von Einschnitten beim Eltern- und Wohngeld, von Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss, vom Wegfall des Sofortzuschlags, von Verschärfungen im SGB II und vom Umbau der Kinder- und Jugendhilfe, bei dem individuelle Hilfen künftig unter Vorbehalt stehen. Wer den Sozialstaat reformieren möchte, muss genau diese Lebensrealität von Familien im Blick haben. Denn ihnen sollten Handlungsspielräume eröffnet werden, statt sie Stück für Stück enger zu machen.“

Die eaf hat gemeinsam mit den anderen Familienverbänden in der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e. V. bereits im August in einem Zwischenruf darauf hingewiesen, dass eine Betrachtung der kumulativen Auswirkungen der Reformvorhaben auf Familien bislang gänzlich fehlt.

Dabei stehen viele Familien schon jetzt immer mehr unter Druck. Dies zeigt die jüngste forsa-Umfrage im Auftrag von Save the Children: Fast doppelt so viele Eltern wie noch im Winter 2024/25 befürchten, die Grundbedürfnisse ihrer Familie in den kommenden zwölf Monaten nicht ausreichend decken zu können. Und die Ergebnisse einer aktuellen Untersuchung des IMK zeigen einen deutlichen Zusammenhang zwischen finanziellen Sorgen und dem Vertrauen in die Bundesregierung.

„Familien sind zentrale Orte politischer Sozialisation. Wenn staatliches Handeln dort als immer weniger verlässlich erlebt wird, ist das mehr als ein sozialpolitisches Problem. Das Vertrauen der Familien in unsere demokratischen Institutionen insgesamt steht auf dem Spiel“, so Bujard.

Die eaf fordert die Bundesregierung auf, die laufenden Reformvorhaben ressortübergreifend auf ihre kumulierten Auswirkungen auf Familien zu prüfen und geplante Gesetzesvorhaben entsprechend anzupassen. Über finanzielle und zeitliche Folgen hinaus müssen auch die Auswirkungen auf Sorgearbeit, Vereinbarkeit und familienunterstützende Infrastruktur in diese Prüfung einbezogen werden.

Wie der Sozialstaat für Familien zukunftsfähig gestaltet werden kann, ist auch Thema der Jahrestagung eaf am 23. und 24. September 2026 in Wuppertal.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 02.09.2026

Zur heutigen Kabinettsklausur der Bundesregierung auf Schloss Hardenberg warnt der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf) erneut vor sozialpolitischen Einschnitten im Bundeshaushalt 2027 und in mehreren Reformvorhaben. Betroffen sind unter anderem Migrationsberatung, Integrationskurse, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld sowie Regelungen in Pflege-Kranken- und Rentenversicherung. Für sich genommen mögen die Maßnahmen haushaltspolitisch begründet werden. Zusammengenommen ergeben sie jedoch ein deutliches Muster: Gespart wird entlang des gesamten Familienlebens und immer dort, wo Familien mit Migrationsgeschichte ohnehin strukturell benachteiligt sind.

„Es trifft dieselben Familien immer wieder – nur an einer anderen Stelle. Diese sozialpolitischen Einschnitte schaffen eine durchgehende Belastungskette gerade für Familien mit Migrationsgeschichte. Das ist keine Haushaltskonsolidierung. Soziale Risiken werden aus öffentlichen Sicherungssystemen in die Familien verlagert“, sagt Anna Sabel, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaftender(iaf).

Weniger Unterstützung von Anfang an

Für neu zugewanderte Familien sind Migrationsberatung und Integrationskurse zentrale Zugänge zu Arbeit, Bildung und sozialer Teilhabe. Die geplanten Einschnitte in diesem Bereich bedeuten längere Wartezeiten, weniger Beratungsangebote und erschwerten Zugang zu Sprachförderung.  Damit werden gerade jene Unterstützungsstrukturen geschwächt, die helfen, Zugangsbarrieren zu überwinden und Rechte tatsächlich wahrnehmen zu können.

Mittendrin: Einkommenslücken, die sich addieren

Künftig sind maximal 12 Monate Elterngeld geplant, statt wie bisher 14 Monate und bei Zweieltern-familien auch nur dann, wenn beide Elternteile mindestens drei Monate Elterngeld beziehen. Andernfalls reduziert sich die maximale Bezugsdauer für den Elternteil auf neun Monate. Die bisherige Praxis zeigt: das trifft in den meisten Fällen die Mütter. Der Kita-Rechtsanspruch greift erst mit dem ersten Geburtstag. Angesichts nach wie vor fehlender Kitaplätze und steigender Kitagebühren kann das zu erheblichen Einkommenseinbußen für Familien führen. 

„Der Gesetzgeber ignoriert diese Einkommenslücke, aber Familien können in dieser Zeit nicht einfach das Leben anhalten. Für migrantische Familien ohne tragfähiges Familiennetzwerk oder Mittel für private Betreuung fehlen dafür Lösungen“, so Sabel.

Gleichzeitig plant die Bundesregierung weitere Einschnitte bei familienpolitischen Leistungen. So soll der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder Alleinerziehender künftig nicht mehr bis zur Volljährigkeit, sondern nur noch bis zum 16. Geburtstag bestehen. Darüber hinaus soll der Kindersofortzuschlag vollständig entfallen sowie die Heizkostenkomponente beim Wohngeld halbiert werden. Familien mit geringem Einkommen geraten dadurch zusätzlich unter Druck, bei einigen migrantischen Familien mit aufenthaltsrechtlichen Folgen.

„Rutschen Familien durch die Kürzungen plötzlich in die Grundsicherung, gilt ihr Lebensunterhalt aufenthaltsrechtlich nicht mehr als eigenständig gesichert – mit Folgen bis hin zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis, blockiertem Familiennachzug oder jahrelanger Verzögerung von Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung,“ so Sabel.

Was am Ende übrig bleibt: Pflege und Alter

Die geplante Pflegereform trifft besonders die Familien, die Pflegeaufgaben übernehmen. Verschärfte Zugangsbedingungen in der Pflegeversicherung, geringere Absicherung pflegender Angehöriger und steigende Gesundheitskosten erhöhen das Risiko von Überlastung und Altersarmut. Für viele Familien mit Migrationsgeschichte kommt hinzu, dass sie Sorgeverantwortung nicht nur in Deutschland, sondern auch grenzüberschreitend tragen. Sie unterstützen pflegebedürftige Eltern oder Angehörige im Herkunftsland finanziell, organisieren Hilfe aus der Ferne oder reisen regelmäßig, um Pflege sicherzustellen.

Wer diese Lücken im Alltag auffängt, sind überwiegend Frauen – und genau sie trifft das nächste Bündel an Einschnitten am härtesten. Die Pflegereform sieht vor, die Zugangskriterien für Pflegegrade 1-3 zu verschärfen, den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 entfallen zu lassen und die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent des bisherigen Niveaus zu reduzieren.

In der Rentenpolitik gleichen die anerkannten Kindererziehungszeiten Teilzeit, Pflege und Erwerbsunterbrechungen bei Weitem nicht aus; viele zugewanderte Eltern, die oft erst später ins deutsche System einsteigen und deren Erwerbsjahre im Herkunftsland selten angerechnet werden, erreichen trotz voller Erwerbsarbeit selten eine auskömmliche Rente.

Die geplanten Reformen und Einschnitte sparen kurzfristig. Langfristig könnten sie zu höheren Ausgaben führen. Wer heute weniger Elterngeld, Unterhaltsvorschuss oder Wohngeld erhält, könnte morgen häufiger in der Grundsicherung landen; wer heute weniger Rente ansammelt, braucht später mehr staatliche Unterstützung im Alter.

„Gespart werden soll genau da, wo Familien Unterstützung brauchen. Gute Familienpolitik erkennt man aber daran, dass sie Lebenswege absichert und nicht an jeder Wegmarke neue Hürden aufbaut“, so Sabel.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.  vom 26.08.2026

Bündnis „Zusammen für Demokratie“ stellt Solidaritätsvereinbarung für bedrohte Engagierte und Einrichtungen vor

Die im Bündnis „Zusammen für Demokratie“ zusammengeschlossenen Verbände wollen Personen und Einrichtungen, die von Rechtsextremen attackiert oder bedroht werden, gemeinsam unterstützen. Wer wegen seines Einsatzes für die Demokratie angegriffen wird, soll nicht allein bleiben. Das ist das Ziel einer Solidaritätsvereinbarung, die von mehr als 80 Verbänden unterstützt wird – darunter Gewerkschaften, die großen christlichen Kirchen, Sportverbände sowie zahlreiche Menschenrechts-, Sozial- und Umweltorganisationen.

Nach Anschlägen auf Jugend- oder Kulturzentren, bei Hasskampagnen gegen Menschen, die sich öffentlich äußern, oder wenn ehrenamtlich Engagierte bedroht werden, wollen die Bündnismitglieder gemeinsam Unterstützung organisieren. Je nach Situation kann das etwa durch öffentliche Solidarität, rechtliche Hilfe oder finanzielle Unterstützung geschehen.

Mit der Vereinbarung reagieren die Verbände auf zunehmende Angriffe und Anfeindungen gegen Menschen und Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Ziel ist es, Betroffenen Rückhalt zu geben und sie darin zu bestärken, ihr Engagement fortzusetzen. Angriffe auf einzelne Menschen oder Organisationen sollen nicht dazu führen, dass sie sich zurückziehen oder mit der Bedrohung allein bleiben.

Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), erklärt: „Lassen wir uns nicht spalten. Spaltung schwächt unsere Gesellschaft. Wir setzen dem Solidarität entgegen und bieten mit der Solidaritätsvereinbarung Schutz, Öffentlichkeit und Unterstützung. Wenn Einzelne angegriffen werden, dann stehen wir zusammen.“

Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt betont: „Der Anschlag auf den CSD Berlin traf einen Ort des Kampfes für queere Rechte und steht gerade deshalb für den steigenden queerfeindlichen Hass in Deutschland. Ein Angriff auf queere Rechte ist immer auch ein Angriff auf demokratische Räume. Daher stehen wir gemeinsam für Vielfalt und Demokratie.“

Sophie Lampl, Geschäftsführende Vorständin von Greenpeace Deutschland, sagt: „Unsere Zivilgesellschaft ist die fünfte Säule der Demokratie. Rund 27 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich für Umwelt, Menschenrechte oder sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Als kritische Organisationen schauen wir den Regierenden auf die Finger, machen Missstände sichtbar und bringen mit unserer Expertise Lösungen im Sinne des Gemeinwohls ein.”

Rüdiger Schuch, der Präsident der Diakonie Deutschland, betont: „Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie erleben Gewaltandrohung, spüren bisweilen Angst und Unsicherheit, weil sie für andere da sind, etwa in der Migrationsberatung oder der Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Das erleben auch Menschen, die sich bei uns ehrenamtlich engagieren. Hass und Hetze statt Respekt und Anerkennung. Genau hier setzt die Solidaritätsvereinbarung des Bündnisses an: Mit Anfeindungen soll niemand allein umgehen müssen, sondern das wollen wir gemeinsam tun.“ 

Karen Taylor, Vorständin der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen, sagt: „Die Ziele wechseln, das Muster bleibt gleich. Heute trifft es eine migrantische Organisation, morgen eine queere Initiative, übermorgen eine Umweltorganisation oder Gewerkschaft. Unsere Antwort ist nicht Rückzug, sondern organisierte Solidarität. Wenn eine Organisation angegriffen wird, bleibt sie nicht allein. So ist klar: Solidarität ist kein Gefühl. Solidarität ist eine gemeinsame Verantwortung.“

Das Bündnis „Zusammen für Demokratie“ wurde 2024 gegründet, um das Engagement der beteiligten Verbände für Demokratie und Menschenrechte zu bündeln. Mit der Solidaritätsvereinbarung wollen die Mitgliedsorganisationen ihre Unterstützung für bedrohte Bürger*innen und Einrichtungen gemeinsam und verlässlich organisieren.

Weiterlesen:

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 27.08.2026

LSVD richtet sich mit Appell an Politik

Drei Tage nach dem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag auf den Berliner CSD, bei dem eine Frau starb und 29 weitere Menschen verletzt wurden, diskutiert ganz Deutschland über politische Konsequenzen. Dazu erklärt Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des LSVD – Verband Queere Vielfalt:

Wir appellieren an alle demokratischen Entscheidungsträger*innen: Nach den Solidaritätsbekundungen müssen nun konkrete politische Konsequenzen folgen. Alle sicherheitspolitischen Maßnahmen müssen der gesamten LSBTIAQ* Community in ihrer Vielfalt gerecht werden und deren verschiedenen Diskriminierungserfahrungen Rechnung tragen, so insbesondere auch LSBTIAQ* mit Migrations-, Rassismus- oder Fluchterfahrung. Wir erwarten, dass bei den anstehenden Entscheidungen die vom Anschlag betroffene LSBTIAQ*-Community einbezogen wird. Bloße Forderungen für höhere Strafen greifen zu kurz. Stattdessen sollten nun unter anderem die folgenden zehn Sofortmaßnahmen ergriffen werden:

  1.  Verbindliche Gespräche zu politischen Maßnahmen und engere Zusammenarbeit zwischen den Ressorts Justiz, Innen, Soziales, Gesellschaft und Bildung auf höchster politischer Ebene, Queerbeauftragter und queerer Zivilgesellschaft
  2. Vollständige Umsetzung der Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung homo- und transfeindlicher Gewalt der Innenministerkonferenz durch Polizei, Justiz, Bildungs- und Sozialbehörden sowie wiederkehrende Evaluation und Weiterentwicklung
  3. Nachhaltige Förderung von Aufklärungsprojekten gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und Aktionsplan „Queer leben“ sowie auskömmliche Finanzierung queerer Community- und Beratungsstrukturen wie das Jugendnetzwerk Lambda und die unabhängige Asylverfahrensberatung 
  4. Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um den expliziten Schutz aller LSBTIAQ* als klares Zeichen in die gesamte Gesellschaft
  5. Jährliche Erarbeitung einer umfassenden Sicherheitsstrategie zur Pride-Saison zwischen Sicherheits- sowie Versammlungsbehörden und den Veranstaltenden zur besseren und queersensiblere Bewertung der Gefährdungsbewertung durch die Landeskriminalämter
  6. Auskömmliche Finanzierung sämtlicher Extremismuspräventionsprogramme auch in den Ländern
  7. Bundesweite Aus-, Fort- und Weiterbildung von Polizist*innen und Justiz zu queerfeindlicher Hasskriminalität und zum diskriminierungssensiblen Umgang mit queeren Menschen
  8.  Ergänzung der Rechtsanwendung explizit um queerfeindliche Hasskriminalität als Tatmotiv, namentlich in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren sowie der Strafprozessordnung
  9.  Flächendeckende und verpflichtende Schulaufklärung über die Lebensrealitäten von LSBTIAQ*, damit sich queerfeindliche Einstellungen nicht verfestigen, durch Absicherung in Bildungsplänen
  10. Einrichtung hauptamtlicher LSBTIAQ*-Ansprechpersonen bei allen Polizeibehörden mit klar definierten Zuständigkeiten und ausreichenden finanziellen sowie personellen Ressourcen 

Hören Sie den Forderungen nach einer besseren Bekämpfung queerfeindlicher Hasskriminalität endlich zu, die wir seit Jahren stellen. Wirksamer Schutz vor queerfeindlicher Gewalt und Diskriminierung muss endlich umgesetzt werden, ohne verschiedene gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen und damit die gesellschaftliche Spaltung voranzutreiben. Der Schutz von LSBTIAQ* steht nicht im Widerspruch zu Menschenrechten von Geflüchteten, Migrant*innen und People of Color. Konkrete politische Handlungen, die explizit auf die Bekämpfung von Queerfeindlichkeit abzielen, senden der queeren Community jetzt das Zeichen, dass ihre Angst und ihre Sorgen endlich ernst genommen werden.

Zum Hintergrund für die einzelnen Forderungen:
    • Bewertung des Evaluationsberichts zur Umsetzung der Empfehlungen des Arbeitskreises „Bekämpfung homophober und transfeindlicher Gewalt“ 
    • Zivilgesellschaftliches Engagement und „Demokratie leben!“ stärken
    • Bundesregierung begreift Aktionsplan „Queer leben“ als abgeschlossen
    • BMI streicht Mittel für bundesweite Asylverfahrensberatung und besondere Rechtsberatung für queere und andere vulnerable Geflüchtete
    • Mehr Mut zur Vielfalt in Artikel 3,3
    • Queersensible Bildung
    • Verbandstagsbeschluss „Frei und sicher leben“ zum Thema Bekämpfung von queerfeindlicher Hasskriminalität

Weiterlesen:
    • Pressemitteilung 27.07.: Konsequenzen nach Terroranschlag auf Berliner CSD
    • Pressemitteilung 26.07.: Attentat auf Berliner CSD trifft in das Herz der Community

Quelle: Pressemitteilung LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt vom 28.07.2026

Das Ehegattensplitting ist teuer, hat negative Erwerbsanreize und ist sozial unausgewogen. Es fördert nicht gezielt Kinder, sondern vor allem Ehen mit hohen und ungleich verteilten Einkommen. Paare mit ähnlich hohen Einkommen, unverheiratete Eltern und Alleinerziehende profitieren dagegen wenig oder gar nicht. Eine Reform sollte deshalb die Familienförderung neu ausrichten: weg von der Privilegierung bestimmter Ehemodelle, hin zu einer gezielten Unterstützung von Kindern.

Das Zielmodell ist eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag. Dabei wird jede Person grundsätzlich nach ihrem eigenen Einkommen besteuert. Unterhaltspflichten in der Ehe werden weiter berücksichtigt: Der Grundfreibetrag der weniger verdienenden Person kann übertragen werden, soweit sie ihn nicht selbst nutzt. So wird das Existenzminimum abgesichert, ohne hohe und ungleich verteilte Einkommen zusätzlich steuerlich zu privilegieren.

Eine Beschränkung der Reform auf Neuehen wäre problematisch: Sie würde über Jahrzehnte hinweg parallele Systeme schaffen und damit neue Ungleichbehandlungen zwischen bestehenden und künftig geschlossenen Ehen erzeugen. Stattdessen sollte der Übergang für alle Ehen gleichermaßen, planbar und schrittweise erfolgen. Ein sinnvoller erster Schritt wäre deshalb eine Begrenzung des Splitting durch einer Unterhaltshöchstbetrag in der sogenannten Auffüllvariante. Dabei würde der übertragbare Höchstbetrag zunächst höher angesetzt, etwa mit 30.000 Euro, und anschließend über mehrere Jahre bis zum Grundfreibetrag abgesenkt.

Entscheidend ist die Auffülllogik. Der Betrag von 30.000 Euro würde nicht pauschal übertragen werden können. Vielmehr könnte das Einkommen der weniger verdienenden Person nur bis zu dieser Grenze fiktiv aufgefüllt werden. Verdient sie gar nichts, könnten 30.000 Euro berücksichtigt werden. Verdient sie 10.000 Euro, blieben noch 20.000 Euro übertragbar. Verdient sie selbst 30.000 Euro oder mehr, gäbe es keinen zusätzlichen Übertragungsbetrag. Dadurch orientiert sich die Reform stärker am tatsächlichen Unterhaltsbedarf.

Diese Auffüllvariante ist treffsicherer als ein pauschaler Übertragungsbetrag. Ehepaare mit zwei guten Einkommen würden nicht weiter nur deshalb profitieren, weil sie verheiratet sind. Zugleich würden Einverdienstehen nicht abrupt auf das Zielmodell umgestellt, sondern schrittweise einbezogen werden. Das verbindet Reformfähigkeit mit Planungssicherheit.

Auch fiskalisch wäre der Einstieg wirksam. Schon ein erster Schritt mit einem übertragbaren Betrag von 30.000 Euro in der Auffüllvariante könnte zusätzliche Einnahmen von rund 5,6 Milliarden Euro pro Jahr erzielen. Damit ließe sich das Kindergeld um etwa 420 Euro pro Kind und Jahr erhöhen. In der vollständigen Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag entstünden Einsparungen von rund 14 Milliarden Euro jährlich. Das entspräche einer möglichen Kindergelderhöhung von gut 980 Euro pro Kind und Jahr.

Die Reform des Ehegattensplittings kann in Kombination mit einer entsprechenden Kindergelderhöhung ein Instrument für gerechtere Familienförderung werden. Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen, Alleinerziehende, unverheiratete Eltern und Paare mit ähnlich hohen Einkommen würden gezielter unterstützt. Der Staat würde nicht länger vor allem hohe Einkommensunterschiede in der Ehe fördern, sondern Kinder und Sorgeverantwortung in den Mittelpunkt stellen.

Der richtige Weg ist deshalb: alle Ehen einbeziehen, den Übergang schrittweise gestalten, die Auffüllvariante als ersten Reformschritt nutzen und die zusätzlichen Einnahmen vollständig in eine bessere Kinderförderung investieren.

Hier geht es zum Kurzbeitrag (Friedrich-Ebert-Stiftung),

hier zum ausführlichen Papier,

und hier zur Auftragsanalyse vom Fraunhofer FIT.

Quelle: Pressemitteilung Netzwerk Steuergerechtigkeit und Friedrich-Ebert-Stiftung vom 29.06.2026

Verbände setzen sich für eine zeitgemäße Weiterentwicklung des § 22 Abs. 3 SGB VIII ein – Kinderrechte stärken, Familien unterstützen, Qualität sichern

Zahlreiche Verbände, Organisationen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe im Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung haben sich zu einer gemeinsamen Initiative zusammengeschlossen, um eine Weiterentwicklung des § 22 Abs. 3 SGB VIII anzustoßen. Ziel ist es, die fachlich, gesellschaftlich und kinderrechtlich bereits heute existierenden Anforderungen angemessen in dem bundesgesetzlichen Förderauftrag der Kindertagesbetreuung abzubilden.

Die Initiatoren betonen: Kindertageseinrichtungen sind Bildungsorte, Orte der Inklusion, der sozialen Teilhabe und der frühen Demokratiebildung. Gleichzeitig haben sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse über gelingende Bildungs- und Entwicklungsprozesse erheblich weiterentwickelt. Der bestehende gesetzliche Förderauftrag bildet diese Entwicklungen bislang nur unzureichend ab. Die Initiative spricht sich deshalb ausdrücklich dafür aus, die bewährte Trias von Erziehung, Bildung und Betreuung als Grundlage des Förderauftrags beizubehalten, diese jedoch fachlich zu präzisieren und stärker an den Rechten und Bedürfnissen von Kindern auszurichten.

Im Mittelpunkt der vorgeschlagenen Weiterentwicklung des Förderauftrages steht das Kind. Die Förderung soll noch deutlicher von den individuellen Entwicklungs-, Bildungs- und Teilhabebedürfnissen, Interessen und Lebenslagen der Kinder ausgehen. Zugleich werden wesentliche Gelingenselemente frühkindlicher Bildung in Form einer Qualitätspräzisierung ausdrücklich gesetzlich verankert. Dazu gehören insbesondere tragfähige pädagogische Beziehungen, die Bedeutung des kindlichen Spiels als zentrales Lernsetting, Partizipation sowie die konsequente Orientierung am Kindeswohl.

Von einer Modernisierung profitieren nicht nur Kinder, sondern auch Familien. Ein zeitgemäßer gesetzlicher Auftrag schafft bundesweit eine klarere fachliche Orientierung für Träger, Einrichtungen und pädagogische Fachkräfte. Er stärkt die Qualität frühkindlicher Bildung und trägt dazu bei, dass Kinder unabhängig von ihrer Herkunft oder ihren individuellen Voraussetzungen gute, d. h. bedarfsentsprechende Entwicklungs- und Bildungsbedingungen erhalten. Familien gewinnen dadurch die Sicherheit, dass die Einrichtungen und Angebote der Kindertagesbetreuung ihre Kinder umfassend in ihrer Entwicklung begleiten und fördern.

Die Initiative versteht die vorgeschlagene Gesetzesänderung ausdrücklich nicht als grundlegende Neuausrichtung des Förderauftrages der Kindertagesbetreuung.

Vielmehr soll der bestehende Förderauftrag an den aktuellen Stand von Wissenschaft, Praxis und Kinderrechten angepasst werden. Ziel ist eine bundesweit einheitlichere und zugleich kindzentrierte Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit der Kindertagesbetreuung.

Die unterzeichnenden Verbände laden weitere Organisationen, Träger, wissenschaftliche Einrichtungen sowie Akteurinnen und Akteure der Kinder- und Jugendhilfe ein, sich der Initiative anzuschließen. Denn eine starke Kindertagesbetreuung braucht einen gesetzlichen Auftrag, der den heutigen Anforderungen gerecht wird und konsequent die Rechte, Bedürfnisse und Entwicklungspotenziale von Kindern in den Mittelpunkt stellt.

Quelle: Pressemitteilung Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. und Der Paritätische, Landesverband Brandenburg e. V. vom 02.09.2026

  • Ein Fünftel der Familien kann sich nur das Notwendigste leisten
  • Klare Mehrheit sagt, die Bundesregierung tut nicht genug gegen Kinderarmut
  • Geplante Sozialkürzungen drohen die Situation vieler Familien zu verschärfen 

Miete, Heizung, Essen, Kleidung: Die Alltagskosten belasten viele Familien in Deutschland und zwingen sie zu Abstrichen bei den Ausgaben für ihre Kinder. Mehr als ein Viertel der Eltern mit minderjährigen Kindern blicken in diesem Sommer sorgenvoll in ihre finanzielle Zukunft, wie eine neue repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von Save the Children ergab. Ausgaben für Dinge, die über das Notwendigste hinausgehen, kann sich mehr als jedes fünfte Elternteil nicht leisten. Dass mehr für Familien getan werden muss, finden auch Eltern, die selbst kaum finanzielle Sorgen haben: 83 Prozent der Befragten fordern mehr Anstrengungen der Bundesregierung gegen Kinderarmut.

Seit der letzten Umfrage im Sommer 2025 sank der Optimismus der Eltern in Deutschland. 27 Prozent der Befragten machen sich momentan „große“ oder „sehr große“ Sorgen, in den kommenden zwölf Monaten die Grundbedürfnisse ihrer Familie wie Heizen, Kleidung oder Nahrung nicht oder nicht ausreichend decken zu können – gegenüber 25 Prozent im Sommer 2025 und 15 Prozent im Januar 2025. Nur 40 Prozent der Befragten äußern „keine“ finanziellen Zukunftssorgen. Vor einem Jahr waren es noch 48 Prozent.

„Unsere Umfrage zeigt einen besorgniserregenden Trend: In nur anderthalb Jahren hat sich die Zahl der Eltern, die sich finanzielle Zukunftssorgen machen, fast verdoppelt“, sagt Eric Großhaus, Experte für Kinderarmut und soziale Ungleichheit bei Save the Children Deutschland. „Alltägliche Ausgaben, wie zum Beispiel für gesunde Ernährung oder Kleidung, sorgen für Stress in Familien. Hinzu kommt: Viele Kinder müssen auf Dinge verzichten, die für Gleichaltrige in Deutschland selbstverständlich sind: ein Hobby, ein Restaurantbesuch oder ein Urlaub. Es ist höchste Zeit, gegenzusteuern. Doch stattdessen plant die Bundesregierung Sozialkürzungen, die die Lage vieler betroffener Familien noch weiter verschlechtern würde. Mit einer Gesamtstrategie, die Kindern ungeachtet ihrer Herkunft ein gutes Aufwachsen ermöglicht, könnte die Regierung das Vertrauen der Familien zurückgewinnen und gleichzeitig etwas dafür tun, dass auch die Wirtschaft später auf die bestmöglich ausgebildeten Fachkräfte bauen kann.“

Dass die kommenden Monate Entlastungen für Familien bringen, bezweifeln vor allem diejenigen Gruppen, die am stärksten armutsgefährdet sind. 61 Prozent der Eltern mit einem Haushaltsnettoeinkommen unter 3.000 Euro und 47 Prozent der Alleinerziehenden blicken sorgenvoll auf die kommenden zwölf Monate. Mindestens 90 Prozent der Befragten aus diesen Gruppen und 83 Prozent aller Befragten sind der Ansicht, dass die derzeitigen Pläne der Bundesregierung nicht ausreichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Vor einem Jahr sagten dies 76 Prozent.

Zwar kommen die meisten Familien gut über die Runden und können sich auch mal etwas außer der Reihe leisten. Aber für mehr als ein Fünftel der Befragten (21 Prozent) sind Dinge wie neue Möbel, Ausflüge, Restaurantbesuche, Urlaube oder Hobbys der Kinder „eher nicht“ oder „auf keinen Fall“ drin. Viele Eltern mussten in den vergangenen zwölf Monaten bei Ausgaben für ihr Kind zurückstecken oder zumindest überlegen – insbesondere (zu jeweils 22 Prozent) bei Freizeitaktivitäten und Hobbys sowie bei Feiern und Geschenken. Gesunde Ernährung und Kleidung für Kinder stellen jeweils über ein Drittel der Eltern mit geringem Einkommen vor finanzielle Herausforderungen.

Die Forderungen von Save the Children:

  • Keine Kürzungen bei Leistungen, die für viele Familien mit geringem Einkommen eine wichtige Unterstützung sind, um den Alltag bestreiten zu können (insbesondere Wohngeld, Kindersofortzuschlag, Unterhaltsvorschuss).
  • Sozialleistungen einfacher, unbürokratischer und stärker am Bedarf von Kindern ausrichten, damit sie bei allen anspruchsberechtigten Familien möglichst unkompliziert ankommen und für echte Entlastung sorgen können. Zielbild sollte eine echte Kindergrundsicherung sein.
  • Eine umfassende nationale Strategie gegen Kinderarmut mit gezielten Maßnahmen für Teilhabe, Bildung und soziale Sicherheit umsetzen. Dazu müssen Bund, Länder und Kommunen eng zusammenarbeiten.

Weitere Hinweise und Zusatzmaterial zum Download:

  • Bereits zum vierten Mal befragte forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH im Auftrag von Save the Children 1.001 Eltern minderjähriger Kinder in Deutschland zum Thema Kinderarmut. Die Umfrage fand zwischen dem 13. und 30. Juli 2026 statt.
  • Die aktuelle Umfrage und eine politische Einordnung der Ergebnisse finden Sie hier.

Unter © Save the Children ist das Material honorarfrei auch zur Weitergabe an Dritte nutzbar.

Quelle: Pressemitteilung Save the Children Deutschland vom 01.09.2026

Die Bundesregierung plant, den Unterhaltsvorschuss für Jugendliche ab 16 zu streichen. Dies begründet sie mit knappen finanziellen Mitteln insbesondere auf kommunaler Ebene. Anstatt sich jedoch das Geld verstärkt bei den Unterhaltspflichtigen zurückzuholen, will sie bei den ohnehin schon häufig von Armut gefährdeten Jugendlichen in Einelternfamilien sparen. Im Haushaltsentwurf des Bundes für 2027 ist der Unterhaltsvorschuss bereits gekürzt.

Zwar hat sich die SPD inzwischen dagegen positioniert, aber es braucht eine Einigung innerhalb der Regierung. Mit einer Protest-Mail-Aktion möchten wir gemeinsam gegen die geplanten Kürzungen protestieren und uns für die Umsetzung des Koalitionsvertrags einsetzen. Das bedeutet: für einen besseren Rückgriff und die nur noch hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss.

Der VAMV Bundesverband hat hierfür eine Mustermail entworfen. Die Protest-Mail an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesfamilienministerin Karin Prien finden Sie unter: https://vamv.de/de/politik/politische-aktionen/protestaktion-kurzungen-beim-unterhaltsvorschuss-nicht-mit-uns/

Quelle: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. vom 21.08.2026

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 08. September 2026

Veranstalter: Einstein Center Population Diversity

Ort: Zoom

Im Rahmen dieser digitalen Veranstaltungsreihe diskutieren wir zentrale Fragen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in einem Kreis von Expert*innen und interessierten Teilnehmer*innen an der Schnittstelle von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Prof. Dr. Philipp Lersch

Professor für Soziologie der Sozialpolitik an der Humboldt-Universität zu Berlin | Forschungsgruppenleiter am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)

Wohneigentum ist in Deutschland seltener als in den meisten anderen EU-Ländern und die Chancen darauf sind ungleich verteilt: Wer Eltern mit Eigentum hat, erwirbt viel eher selbst welches. Über die Generationen lockert sich dieser Zusammenhang: jüngere Jahrgänge besitzen seltener Eigentum, und öfter als früher landen Kinder aus Eigentümerhaushalten in der Miete. Doch im europäischen Vergleich zählt die Herkunft hierzulande noch immer besonders stark. Wie ließe sich das ändern und jungen Familien der Weg ins Eigentum ebnen?

 Zur Anmeldung

Die jeweils an einem Dienstag des Monats von 13:00-14:00 Uhr stattfindenden Veranstaltungen stehen in Zusammenhang mit dem Einstein Center Population Diversity, das die Spitzenforschung zu diesem Thema erstmals in einer gemeinsamen Einrichtung bündelt und zur internationalen Sichtbarkeit des Forschungsstandorts Deutschland beitragen soll. Der Förderfonds Wissenschaft in Berlin unterstützt diese wichtige Initiative in einem zukunftsweisenden Forschungsfeld.

Termin: 16. September 2026

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband

Ort: Zoom

Wie kann Nachhaltigkeit im Alltag einer Jugendhilfeeinrichtung konkret gelebt und gemeinsam mit jungen Menschen gestaltet werden? Der Jugendhof Brandenburg e.V., eine vollstationäre Jugendhilfeeinrichtung in Berge bei Nauen, zeigt, wie nachhaltige Ressourcennutzung zum festen Bestandteil des pädagogischen und alltäglichen Lebens werden kann.

Der Jugendhof Brandenburg e.V. wurde auf Grundlage einer nachhaltigen Ressourcennutzung gegründet. Dieser Gedanke prägt bis heute den Alltag der Einrichtung und wird gemeinsam mit den dort lebenden und arbeitenden Menschen umgesetzt. Johanna Dieckmann, Koordinatorin der Umweltbildungsstätte, und Melanie Fehr, Pädagogische Leiterin, geben Einblicke in die Praxis und zeigen, wie Jugendliche in die Gestaltung und Umsetzung von Nachhaltigkeit einbezogen werden.

Darüber hinaus stellen sie die Umweltbildungsstätte des Jugendhofs vor. Diese bietet Kindern und Jugendlichen aus der Umgebung die Möglichkeit, auf dem Gelände der Einrichtung Natur zu erleben und sich in verschiedenen naturbezogenen Projekten mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen.

Im zweiten Teil der Veranstaltung stellt Janina Yeung vom Paritätischen Gesamtverband das Projekt „WIRksam: Gemeinsam Nachhaltigkeit gestalten“ vor. Das Projekt unterstützt Organisationen dabei, Nachhaltigkeit strategisch und praktisch voranzubringen – unter anderem durch Erstberatungen zu Klimaschutz, Klimaanpassung und Nachhaltigkeit.

Die Veranstaltung bietet damit sowohl einen konkreten Einblick in die Praxis als auch Informationen zu Unterstützungsangeboten für Einrichtungen, die selbst aktiv werden möchten.

An der Veranstaltung wirken mit:

  • Johanna Dieckmann, Koordinatorin Umweltbildungsstätte, Jugendhof Brandenburg e.V.
  • Melanie Fehr, Pädagogische Leiterin
  • Janina Yeung, Referentin, Der Paritätische Gesamtverband

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Verantwortlich für inhaltliche Rückfragen:
Katrin Frank, Referentin Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen

Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-465, E-Mail: faf@paritaet.org

Verantwortlich für die Veranstaltungsorganisation:
Stefanie Sachse, Sachbearbeitung Referat Familienhilfe/-politik, Frauen / Frühe Hilfen
Der Paritätische Gesamtverband, Tel.: 030 24636-323, E-Mail: stefanie.sachse@paritaet.org 

Termin: 23. September 2026

Veranstalter: Fröbel gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion, dem Paritätischen Gesamtverband, der Stiftung Kinder forschen und Outlaw

Ort: Berlin

gute Sprachkompetenzen sind eine zentrale Voraussetzung eine erfolgreiche Bildungsbiografie und lebenslange Teilhabe. Untersuchungen vor der Einschulung attestieren jedoch einem zunehmend größeren Anteil von Kindern gravierende Probleme ihrer grundlegenden sprachlichen Kompetenzen.

Um dieser Entwicklung wirksam zu begegnen und Sprachbildung gezielt zu stärken, braucht es fundierte Erkenntnisse darüber, wo Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen wirken.

Ein wichtiger Baustein hierfür ist die evidenzbasierte und datengestützte Bildungsentwicklung. Wie können Daten im Bereich der frühkindlichen Bildung auch später entlang der gesamten Bildungskette genutzt werden, um Sprachbildung gezielt zu stärken? Welche Verantwortung tragen der Bund und die Länder, um verlässliche Rahmenbedingungen, vergleichbare Indikatoren und wirksame Förderstrukturen zu schaffen? Und wie gelingt es, Erkenntnisse aus Monitoring und Forschung so in die Praxis zu übersetzen, dass sie in allen Kindertageseinrichtungen wirksam werden? Diese Fragen rücken wir in den Mittelpunkt.

Die Teilnahme ist kostenlos – Ihre Anmeldung ist jedoch erforderlich: Hier anmelden

Freuen Sie sich auf ein vielseitiges Programm mit spannenden Gästen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, darunter:

  • Jasmina Hostert MdB, Bildungspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion
  • Jennifer Müller-Wilckens, Staatsrätin beim Senator für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen
  • Dr. Susanne Kuger, Forschungsdirektorin DJI Deutsches Jugendinstitut e.V.
  • Dr. Petra Stanat, Direktorin des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB)
  • Dr. Timm Albers, Universität Paderborn
  • Dr. Steffi Sachse, Pädagogische Hochschule Heidelberg

Termin: 28. September 2026

Veranstalter: Deutscher Verein 

Ort: Online

Der Deutsche Verein startet eine Reihe digitaler Fachveranstaltungen zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Reform des Sozialstaats (KSR). Den Auftakt bildet eine digitale Veranstaltung zur Digitalisierung, denn sie ist der zentrale Hebel der Reform. Vom gemeinsamen Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ des BMAS und BMDS wird die bereits getroffene Entscheidung zur Weiterentwicklung der Sozialplattform zum einheitlichen Sozialportal beleuchtet sowie ein Update zu geplanten Maßnahmen gegeben, wie etwa zur Veröffentlichung der Roadmap der Digitalisierungsmaßnahmen und zur Setzung einheitlicher technischer Standards für die Sozialverwaltung. Zudem wird die Perspektive der Akteure vor Ort in den Blick genommen und Raum für Austausch und Diskussionen geschaffen.

Die Fachveranstaltung richtet sich an Bund, Bundesländer, Kommunen, kommunale Spitzenverbände, Verbände der freien Wohlfahrtspflege, IT-, Modernisierungs- und Organisationsverantwortliche in Sozialverwaltung von Ländern und Kommunen, Sozialamtsleitungen, Jobcenter, Träger der Grundsicherung und weitere Sozialleistungsträger, Fachöffentlichkeit, Wissenschaft.

Kosten für die Teilnahme an der digitalen Fachveranstaltung:
Mitglieder: kostenfrei / Nichtmitglieder: 39 €

Anmeldung bis spätestens zum 14.09.2026

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm (folgt in Kürze) finden Sie unter:
https://www.deutscher-verein.de/events/detail/digitalisierung-als-hebel-der-sozialstaatsreform/

Termin: 30. September und 01. Oktober 2026

Veranstalter: Die Nationale Armutskonferenz, die Diakonie Deutschland, die Evangelische Kirchengemeinde vor dem Halleschen Tor und der Paritätische Gesamtverband in Zusammenarbeit mit dem AWO-Bundesverband und der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

Ort: Berlin

Diese Veranstaltung zielt gleichermaßen auf die Partizipation und demokratische Teilhabe von armen Menschen sowie auf den Dialog mit dem politischen Raum und der Öffentlichkeit. 

Zu diesem Treffen sollen Aktive zusammenkommen:

  • aus der Politik,
  • aus Wohlfahrtsverbänden,
  • aus der Wissenschaft sowie
  • Menschen mit Armutserfahrung.

Die Tagung findet statt

  • in der Heilig-Kreuz-Kirche, Zossener Straße,
  • beim AWO-Bundesverband, Blücherstraße,
  • sowie bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen im IG Metall-Haus in der Alten Jakobstraße.

Seit vielen Jahren veranstalten die Nationale Armutskonferenz, die Diakonie Deutschland und der Paritätische Gesamtverband armutsbezogene Großveranstaltungen wie Armutskongresse oder Treffen der Menschen mit Armutserfahrung. In diesem Jahr werden der fachliche Austausch und das Treffen der Selbstorganisation auf dem Gipfel gegen Ungleichheit verbunden.

Armut in Deutschland ist real. Sie bedeutet: Ich bin nicht dabei. Ich kann nicht bei dem mitmachen, was für andere selbstverständlich ist. Armut geht an die Würde und an das Selbstwertgefühl. Armut verletzt die Selbstwahrnehmung. Menschen, die von Armut gefährdet sind, werden beleidigt und respektlos behandelt. Diesen Menschen wollen wir eine Stimme und einen Ort zum Austausch geben. Wir wollen sie zusammenbringen mit Menschen, die in der Politik etwas bewegen, in der Wissenschaft über Soziales forschen, in
Verbänden Hilfen organisieren und Lobbyarbeit gegen Armut unterstützen.

Die Veranstaltung wird Mut und Wut, Ratlosigkeit und Wissen, Macht und Ohnmacht, Berliner*innen und Angereiste zusammenbringen.

  • In Workshops werden Probleme wie Durchsetzung sozialer Rechte, Sprechen über Armut, Demokratie in Gefahr, ausreichende Existenzsicherung, Wohnungsnot, und Zugänge zu Bildung bearbeitet.
  • Beitragende aus der Selbstorganisation von Menschen mit Armutserfahrung, Verbänden, Politik und Medien geben spannende Inputs. So wird beispielsweise Carolin Emcke eine Keynote halten.
  • Staatssekretär Michael Schäfer, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, spricht und Fachpolitiker*innen aus dem Ausschuss für Arbeit und Soziales haben bereits ihre Teilnahme zugesagt.
  • Aus der Veranstaltung entstehen vielfältige Aktionen.
  • Bei der Abendveranstaltung „Bühne frei gegen Ungleichheit“ kommen mit dem Legislativen Theater Menschen mit Armutserfahrung auf der Bühne ins Gespräch mit Abgeordneten und dem Publikum. Marc-Uwe Kling und Bernadette La Hengst mit dem Chor der Statistik treten auf.
  • Die Medien werden eingeladen, sich ein neues und anderes Bild von einem Leben in Armut zu machen.

Bitte beachten Sie: Aufgrund des großen Interesses nehmen wir Ihren Anmeldewunsch zunächst als Interessenbekundung auf. Bitte beachten Sie, dass sich jede teilnehmende Person einzeln anmelden muss. Wir geben Ihnen eine Rückmeldung, ob noch ein Platz für Sie verfügbar ist, und bemühen uns, Diversität aktiv durch eine entsprechende Platzvergabe zu gewährleisten.

Fachveranstaltung „Gipfel gegen Ungleichheit. Praxis meets Wissenschaft im Rahmen des Armutsgipfels“: Hier anmelden: https://eveeno.com/ag2026

Für das Treffen der Menschen mit Armutserfahrung und die Abendveranstaltung
“Bühne frei gegen Ungleichheit” bitten wir jeweils um separate Anmeldung:
Treffen der Menschen mit Armutserfahrung:
Hier anmelden: https://eveeno.com/tma26

Abendveranstaltung “Bühne frei gegen Ungleichheit“:
Hier anmelden: Bühne frei gegen Ungleichheit – Der Paritätische – Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege

Bitte beachten Sie: Menschen mit Armutserfahrung, die eine Fahrtkosten- und
Übernachtungs-Übernahme in Anspruch nehmen wollen, müssen sich für das Treffen der Menschen mit Armutserfahrung anmelden. Die Kostenübernahme erfolgt nur im Zusammenhang mit einer Zusage zu diesem Treffen. Das Budget ist begrenzt.

Kontakt:
armutskonferenz@diakonie.de
sozialpolitik@paritaet.org

Termin: 09. Oktober 2026

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

Die seelische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist eine der zentralen gesellschaftlichen Zukunftsaufgaben. Mit unserer Veranstaltung bringen wir junge Menschen sowie Expert*innen aus Wissenschaft, Praxis und Politik zusammen, um über wirksame Prävention, bestehende Versorgungslücken und die notwendige politische Weichenstellungen für ein psychisch gesundes Aufwachsen zu diskutieren.

Mit dabei:

Britta Haßelmann MdB, Fraktionsvorsitzende | Misbah Khan MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende | Dr. Kirsten Kappert-Gonther MdB, Obfrau im Gesundheitsausschuss | Filiz Polat MdB, Parlamentarische Geschäftsführerin | Jana Bauer, Gesunde-Städte Netzwerk | Sabine Bösing, BAG-Wohnungslosenhilfe | Prof. Dr. Raimund Geene, Alice Salomon Hochschule Berlin | Cordula Heckmann, unicef | Xenia Kastner, Save the Children Deutschland | Amy Kirchhoff, Bundesschülerkonferenz | Marie Melior, Bundesverband Psychosozialer Zentren | Mechthild Paul, Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) | Prof. Dr. Ulrich Reininghaus, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit | Prof. Dr. Silvia Schneider, Ruhr-Universität Bochum | Joshua Spieker, Plan International | Prof. Dr. Silke Wiegand-Grefe, Bündnis KipsFam | Prof. Dr. Mazda Adli (angefragt), Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Charité | Babylots*innen Berlin (angefragt) |

Zum Termin

Termin: 26. und 27. Oktober 2026

Veranstalter: Deutscher Verein 

Ort: Erkner

Das Recht auf Elternschaft gilt für alle Menschen, auch für Eltern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Ihnen stehen Leistungen der Unterstützten Elternschaft zu, von der einfachen Elternassistenz bis zur begleiteten Elternschaft. In der praktischen Umsetzung erweist sich diese Unterstützung jedoch häufig als voraussetzungsvoll. Zugleich ist die Unterstützte Elternschaft noch immer stigmatisiert und in der Fachöffentlichkeit zu wenig bekannt. Hinzu kommt, dass es vielerorts an geeigneten Angeboten und qualifizierten Fachkräften fehlt. Dabei sind Formen der Unterstützten Elternschaft wertvolle Instrumente auf dem Weg, Familie selbstbestimmt zu leben.

Die Fachtagung „Familie selbstbestimmt leben – Unterstützte Elternschaft im Fokus“ nimmt die trägerübergreifende Zusammenarbeit an der Schnittstelle von Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe in den Blick, wobei der Schwerpunkt auf Gelingensbedingungen einer guten Zusammenarbeit liegt. Zudem werden aktuelle Entwicklungen aufgegriffen, Praxisbeispiele vorgestellt und die Fachkräftegewinnung im Bereich der einfachen und begleiteten Elternassistenz adressiert.

Diese Veranstaltung richtet sich insbesondere an Fach- und Leitungskräfte der Eingliederungshilfe, der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, an Fachverbänden, Beratungs- und Familienzentren, EUTBs sowie fachlich Interessierte

Anmeldeschluss ist spätestens am 20.09.2026

Den Link zur Onlineanmeldung sowie zum Veranstaltungsprogramm finden Sie unter:
https://www.deutscher-verein.de/events/detail/familie-selbstbestimmt-leben-unterstuetzte-elternschaft-im-fokus/

Termin: 09. und 10. November 2026

Veranstalter: Deutscher Verein 

Ort: Weimar

Reformen im Bereich Unterhaltsvorschuss und insbesondere Verbesserungen des Rückgriffs werden seit einiger Zeit wieder besonders intensiv diskutiert. Maßnahmen zur Erhöhung der Rückgriffsquote sind bereits Inhalt des aktuellen Koalitionsvertrags. Auch die Empfehlungen der Sozialstaatskommission und die letzte Konferenz der Ministerpräsident*innen greift das Thema UVG und Rückgriff auf. Wie der Rückgriff verbessert werden kann, wird auch im Deutschen Verein seit langem diskutiert. Die Rückgriffspraxis ist in den Ländern und Kommunen sehr vielfältig. Eine direkte kausale Verknüpfung des Rückgriffserfolgs lässt sich dabei nicht zwingend mit der Frage der Organisation des Rückgriffs feststellen.

Im Rahmen der Fachveranstaltung „Maßnahmen zur Verbesserung des Rückgriffs beim UVG – Eine Aufgabe für Bund, Länder und Kommunen“ möchte der Deutsche Verein erneut notwendige Rahmenbedingungen, wesentliche Gelingensbedingungen und verschiedene Maßnahmen für einen erfolgreichen Rückgriff diskutieren. Ausgehend von konkreten Entwicklungen, Strategien und Praxisbeispielen dient die Fachtagung, die vom 9.–11. November 2026 in Weimar stattfindet, dem intensiven Austausch insbesondere zwischen Vertreter*innen der kommunalen Praxis mit Vertreter*innen von Bund und Ländern sowie Fachverbänden und Wissenschaft.

Merken Sie sich diesen Termin schon vor.

Die Anmeldung ist bis 17. September 2026 möglich unter:

https://www.deutscher-verein.de/events/detail/massnahmen-zur-verbesserung-des-rueckgriffs-beim-uvg/

Weitere Informationen zum Programmablauf werden dort zeitnah eingestellt.

WEITERE INFORMATIONEN

Werden Sie mit aktiv!

Im September kommt es zu einem vorläufigen Höhepunkt der Kampagne #GesundheitUnteilbar, denn die Wahlen in Sachsen-Anhalt (6.9.), Berlin und Mecklenburg-Vorpommern (20.9.) stehen bevor.

Die aktuellen Wahlumfragen und das Erstarken der extremen Rechten besorgen viele von uns. Deshalb möchten wir noch einmal alle unsere Kräfte mobilisieren und gegen Ausgrenzung und für Zusammenhalt und Gesundheit für alle auf die Straße gehen!

Gehen Sie mit uns demonstrieren!

In Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sind zahlreiche Demonstrationen für eine solidarische und demokratische Gesellschaft geplant. Auch Ärzte der Welt ist mit der Kampagne bei großen Veranstaltungen in Berlin und Magdeburg dabei. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns ein Zeichen zu setzen!

Kommen Sie mit:

  • 5. September: Demokratiefestival vom Bündnis Sachsen-Anhalt Weltoffen in Magdeburg
  • 12. September: Sterndemo in Berlin: Unterstützt uns im Demozug „Soziale Teilhabe für alle – gegen den Sozialkahlschlag“

Machen Sie #GesundheitUnteilbar sichtbar und nutzen Sie hierfür unser Kampagnenmaterial: https://www.aerztederwelt.org/themen/politische-arbeit/gesundheit-unteilbar/

Der neue Kalender Wegbereiterinnen ist da, er kann bestellt werden.