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ZFF-Info 12/2022

AUS DEM ZFF

Arbeitsmarkt und Familie:

Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?

Fachtagung am 11. Oktober 2022, 10.15 Uhr bis 16.00 Uhr

Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5b, 10115 Berlin

Schon länger lässt sich die Erwerbsbeteiligung und die Übernahme von Sorgearbeit miteinander in Einklang bringen – zumindest, wenn wir der politischen Programmatik der vergangenen Jahre Glauben schenken. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler junger Eltern: Eine Mehrheit gibt an, Beruf und Familienarbeit partnerschaftlich vereinbaren zu wollen. Die Realität zeigt allerdings, wo das Modell an Grenzen stößt. Frauen übernehmen weiter den Großteil der Sorgearbeit und gehen vielfach einer nicht existenzsichernden Beschäftigung nach. Männer kehren nach einer kurzen Elternzeit häufig in eine überlange Vollzeittätigkeit zurück.

Verschiedene Trends und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt verstärken die Herausforderungen für eine gute Vereinbarkeit. Hierzu zählen u. a. die zunehmende Flexibilisierung, die Verdichtung des Arbeitsaufkommens oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht des ZFF müssen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie auch Arbeitsverhältnisse selbst, so gestaltet sein, dass Sorgearbeit als selbstverständlicher Teil von Erwerbsverläufen ermöglicht wird. Aber wie können diese Rahmenbedingungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt ausgestaltet werden? Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Teresa Bücker, wollen wir in unterschiedlichen Formaten diskutieren, wie der Weg zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt aussehen kann.

Das ausführliche Programm und alle weiteren Infos finden Sie in der Einladung. Die Anmeldung kann hier online erfolgen. Anmeldeschluss ist der 30. September 2022.

Termin: 29. September 2022

Veranstalter: Berliner Landeszentrale für politische Bildung in Kooperation mit rbb24 Inforadio

Ort: Berlin

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird neben anderen Expert*innen ebenfalls an der Diskussion teilnehmen. Wir freuen uns auf einen spannenden Abend.

Die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen ist in Berlin sehr hoch. Fast jedes dritte Kind lebt in einer Familie, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist. Jedes vierte Kind unter 18 Jahren in Berlin lebt in einer Familie, die von relativer Einkommensarmut bedroht ist. Einkommensarmut hat dabei weitreichende und unterschiedliche Folgen: Die Teilhabemöglichkeiten von Kindern und ihren Familien sind erheblich eingeschränkt; ihre gesundheitliche Situation und ihre Bildungschancen werden negativ beeinflusst. Im Jahr 2021 hat die Berliner Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut ihren ersten Bericht vorgelegt. Die neue Bundesregierung hat sich die Einführung einer Kindergrundsicherung vorgenommen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir fragen:

  • Was bedeutet es, in Berlin als Kind einer armen Familie aufzuwachsen?
  • Wie steht es um die Chancengerechtigkeit in den Bereichen Bildung und Gesundheit für Kinder armer Familien?
  • Welche Bedeutung haben der Bericht und die erarbeitete Strategie für die Berliner Politik?
  • Welche Faktoren spielen eine Rolle dabei, ob eine Familie in Armut lebt?
  • Was tut Politik in Berlin, aber auch im Bund, um Armut entgegen zu wirken und Kindern andere Wege aufzuzeigen?
  • Was verändert die Kindergrundsicherung für arme Kinder und Jugendliche in Berlin?
  • Was brauchen Kinder aus armen Familien?

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Anlässlich der Einigung des Koalitionsausschusses auf ein Drittes Entlastungspaket begrüßt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die darin beschlossenen Maßnahmen, fordert aber eine umfassende und nachhaltige Unterstützung für arme Kinder und ihre Familien.

Der Koalitionsausschuss hat sich gestern auf ein weiteres Entlastungspaket geeinigt. Neben Maßnahmen auf dem Energiemarkt wie z.B. einer Strompreisbremse sieht dieses auch verschiedene Unterstützungsinstrumente für Familien vor. Diese umfassen insbesondere die Erhöhung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und die Regelsätze im Bürger*innengeld.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir begrüßen, dass Familien, v.a. auch Haushalte ohne oder mit nur geringen Einkommen, im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung mitbedacht werden. Die Ausweitung des Wohngelds hilft Familien, die steigenden Heizkosten zumindest teilweise abzufedern. Die Erhöhung des Kinderzuschlags und auch des Kindergeldes sind auf den ersten Blick gute Maßnahmen, greifen jedoch in ihrer aktuellen Systematik zu kurz. Familien im SGB-II-Bezug, Alleinerziehende oder Asylbewerberleistungsbezieher*innen gehen bei den Verbesserungen der Familienleistungen zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen leer aus.

Hinzu kommt: Die steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel oder dem Heizen fallen bei armen Familien besonders drastisch aus. Sie wohnen häufiger in schlecht isolierten Wohnungen, die zusammen mit stark stromverbrauchenden Geräten, wie alte Kühlschränke, die Kosten beim Energieverbrauch weiter in die Höhe treiben.“

Altenkamp ergänzt: „Es braucht eine nachhaltige Entlastung für Familien, die am meisten von steigenden Preisen betroffen sind. Für uns wäre ein dauerhafter Aufschlag von 78 Euro pro Monat und Kind der beste Weg. Dieser muss für alle Kinder und Jugendliche ausgezahlt werden, die hier aufwachsen, mit den Kinderfreibeträgen in der Steuer verrechnet, in den Sozialleistungen anrechnungsfrei gestellt werden und vollständig bei Kindern in Alleinerziehenden-Haushalten ankommen. Darüber hinaus darf die Umsetzung einer Kindergrundsicherung nicht aus den Augen verloren werden. Nur mit einer neuer Leistung, die wirklich bei allen Kindern ankommt, können wir Armut und Ausgrenzung nachhaltig bekämpfen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 05.09.2022

Mit Blick auf die weiter steigende Inflation und damit der Preise vor allem für Nahrungsmittel, Verkehr und Energie fordert das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die Bundesregierung auf, in dem anstehenden dritten Entlastungspaket einen dauerhaften Kinderbonus in Höhe von 78 Euro pro Monat und Kind – dies entspricht der Höhe der derzeit willkürlich gekürzten Grundsicherungsbeträge – einzuführen, um Familien zielgenau zu unterstützen. Dieser Bonus muss gezahlt werden, bis eine angemessene Kindergrundsicherung umgesetzt ist.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Die Preise vor allem für Nahrungsmittel, Energie und Verkehr steigen weiter und es ist kein Ende in Sicht. Im Gegenteil: Die höheren Kosten für Gas werden erst im Herbst in den Familien zu Buche schlagen, wenn horrende Nachzahlungen anfallen und monatliche Abschläge erhöht werden. Wir begrüßen es daher sehr, dass die Bundesregierung derzeit ein drittes Entlastungspaket schnürt. Allerdings darf dabei nicht aus dem Blick geraten, wer am stärksten unter den aktuellen Preisanstiegen zu leiden hat und wer daher am stärksten unterstützt werden muss. Es sind vor allem einkommensarme Familien und Haushalte knapp oberhalb der Sozialleistungsgrenze. Bereits jetzt wissen viele Eltern schon nicht mehr, wie sie morgen noch etwas zu Essen auf den Tisch bringen sollen. Dies gilt umso mehr für Alleinerziehenden-Haushalte und Familien mit mehreren Kindern. Und dies nach Jahren der Corona-Krise mit all ihren Einschränkungen und erhöhten Kosten. Es droht eine soziale Katastrophe!“

Altenkamp ergänzt: „Ein dauerhafter Kinderbonus wäre aus unserer Sicht ein geeignetes Mittel, um jetzt schnell zu unterstützen. Dieser muss für alle Kinder und Jugendliche ausgezahlt werden, die hier aufwachsen, mit den Kinderfreibeträgen in der Steuer verrechnet, in den Sozialleistungen anrechnungsfrei gestellt werden und vollständig auch bei Kindern in Alleinerziehenden-Haushalten ankommen. Die Höhe kann sich aus dem ableiten, was Kindern und Jugendlichen derzeit in den Sozialleistungen durch willkürliche Streichungen durch den Staat vorenthalten wird: 78 Euro pro Monat und Kind. Mittelfristig muss das sozioökonomische Existenzminimum für Kinder und Jugendliche neu und realistisch bemessen werden und in der Kindergrundsicherung aufgehen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 31.08.2022

Anlässlich der heutigen Übergabe des Teilberichts des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an Bundesfamilienministerin Lisa Paus fordern AWO und  ZFF eine schnelle Umsetzung der Beiratsempfehlungen.

Von derzeit fast fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden über dreiviertel zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ist damit eine der zentralen familienpolitischen Herausforderungen unserer Zeit und die Situation der pflegenden Angehörigen hat sich unter den Bedingungen der Corona-Pandemie weiter verschärft. In der Folge sind viele pflegende Angehörige – überwiegend Frauen – enormen finanziellen, physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Viele Angehörige stehen dabei vor der enormen Herausforderung, diese Verantwortungsübernahme mit einem Beruf zu vereinbaren.

Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt, erklärt: „Für unsere Gesellschaft ist die Pflege alter Menschen genauso wichtig wie die Betreuung und Erziehung von Kindern. Deshalb muss sie genau so in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung abgesichert werden. Die enormen Leistungen der pflegenden Angehörigen müssen anerkannt werden. Bisher passiert das nicht, denn die bestehenden Instrumente aus Pflege- und Familienpflegezeit reichen bei Weitem nicht aus, um die Vereinbarkeit von informeller Pflege und Erwerbstätigkeit zu verbessern.“

Britta Altenkamp, Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V., ergänzt: „Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, diese unhaltbare Situation für pflegende Angehörige anzugehen. Mit den Empfehlungen des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf liegen nun gute Vorschläge auf dem Tisch, wie die bestehenden Regelungen als steuerfinanzierte Lohnersatzleistung zusammengeführt und analog zum Elterngeld ausgestaltet werden können. Es ist dringend an der Zeit, die Reformvorschläge auf den Weg zu bringen, denn pflegende Angehörige verdienen nicht nur Anerkennung, sondern zügig zeitliche und finanzielle Entlastung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 26.08.2022

Wie sieht ein sozial- und geschlechtergerechtes Elterngeld aus?

Im Podcast „Zukunft gerecht“ der FES Online Akademie diskutiert die ZFF-Referentin Lisa Sommer mit anderen Expert*innen Reformvorschläge für die Weiterentwicklung dieser wichtigen Familienleistungen: https://soundcloud.com/fesonline/familien-im-elterngeld-labyrinth

SCHWERPUNKT I: Weltkindertag

Am 20. September wird in Deutschland der Weltkindertag gefeiert. Jedes Jahr wird an diesem Tag dazu aufgerufen, die Rechte und Interessen aller Kinder ins Zentrum von Politik und Gesellschaft zu stellen.

In diesem Jahr steht der Tag unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“. Damit soll darauf aufmerksam gemacht werden, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, über ihre eigene Zukunft mitzuentscheiden. 

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt hierzu:

„Von allen Krisen, mit denen sich unsere Gesellschaft konfrontiert sieht, sind gerade unsere Kinder stark betroffen. Corona, Ukraine-Krieg und Klimawandel sind dabei nur die aktuellsten Beispiele. In solchen Zeiten muss das in der UN-Kinderrechtskonvention verbriefte Recht von Kindern auf Beteiligung in Angelegenheiten, die sie betreffen, gewährleistet werden. Kinder und Jugendliche müssen gehört und ernst genommen werden. 

Auf kommunaler Ebene funktioniert dies schon ganz gut, allerdings gibt es darüber hinaus noch großes Verbesserungspotential. Gemeinsam mit Bund, Ländern, Kommunen und der gesamten Gesellschaft muss es uns gelingen, die Rechte, Interessen und die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen noch konsequenter in politischen und alltäglichen Entscheidungen mit einzubeziehen. Nur gemeinsam mit ihnen, nicht ohne sie, ist eine zukunftsorientierte Politik möglich, es gibt noch viel zu tun.“

In Deutschland wird nicht nur am 20. September, sondern auch am 1. Juni ein Kindertag begangen. In der Bundesrepublik wird seit 1954 der von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ gefeiert, während schon in der ehemaligen DDR am 1. Juni der „Internationale Kindertag“ begangen wurde. So werden seit der Wiedervereinigung an zwei Tagen die Rechte, Bedürfnisse und Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.09.2022

„Gemeinsam für Kinderrechte“. Das ist das Motto des Weltkindertages am 20.09.2022. Die SPD-Bundestagsfraktion leistet mit zahlreichen Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie einem neuen Anlauf für „Kinderrechte ins Grundgesetz“ dazu wichtige Beiträge.

Leni Breymaier, stellvertretende familien- und kinderpolitische Sprecherin:

„Nicht nur am Weltkindertag wünsche ich mir für alle Kinder „Wurzeln“ und „Flügel“. Wir geben Familien Halt, indem wir für sie Entlastungspakete schnüren und für beste Bildungschancen von Anfang an sorgen. Damit Kinder ihre Zukunftsträume leben können, kämpfen wir gerade in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten gegen Kinderarmut. Wir bahnen schon heute den Weg für eine Kindergrundsicherung, unter anderem mit deutlichen Erhöhungen beim Kindergeld. Wir kämpfen für offene und gute Kitas damit sich alle Kinder auch in Zeiten von pandemischen Herausforderungen frei entfalten können. Und wir sorgen für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen in Zeiten des Klimawandels indem wir Kurs beim Klimaschutz halten.“

Anke Hennig, zuständige Berichterstatterin:

„Es wird Zeit, dass die Union ihre politisch motivierte Blockadehaltung zur Änderung des Grundgesetzes zu Gunsten von Kinderrechten endlich aufgibt.  Alle Kinder und Jugendlichen müssen einen grundgesetzlich verbrieften Anspruch darauf haben, gefördert, beteiligt und geschützt zu werden. Nur eine Grundgesetzänderung ist ein klares Bekenntnis zur vollumfassenden Umsetzung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.09.2022

Anlässlich des Weltkindertages erklären Nina Stahr und Emilia Fester, Mitglieder im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Jugend und Frauen:

Nina Stahr, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Jugend und Frauen:

Gerade Kinder aus Familien mit geringem Einkommen leiden besonders unter den psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie und den steigenden Kosten für Lebensmittel und Energie. Wir haben einen konkreten Plan im Kampf gegen Kinderarmut. Wir sichern die Unterstützung aus dem ersten bis dritten Entlastungspaket über das Heute hinaus für Kinder ab. Der Kindersofortzuschlag hilft Familien mit geringem Einkommen bereits jetzt mit 240 Euro pro Jahr pro Kind. Die Kindergelderhöhung für das erste bis dritte Kind auf 237 Euro im Monat entlastet zusätzlich gezielt. Sowohl Kindergelderhöhung als auch Kinderzuschlag sind die ersten zentralen Schritte auf dem Weg zur Kindergrundsicherung, die endlich Kinderarmut wirksam bekämpfen wird. Arme Kinder sollen mit der Kindergrundsicherung endlich ihr Recht auf Teilhabe wahrnehmen können. Familien entlasten wir durch eine automatische Berechnung und Auszahlung von einem Berg an Bürokratie. Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung ausbezahlt werden. Darin werden Kindergeld und Kinderzuschlag, Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II und Teile des Bildungs- und Teilhabegesetzes gebündelt.

Emilia Fester, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senior*innen, Jugend und Frauen:

Insbesondere in Krisen sind Kinder die ersten, die übersehen werden. Viel zu oft wird übersehen, dass Kinder nicht nur unsere Zukunft, sondern schon jetzt ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft sind. Deswegen müssen wir ihre Rechte endlich garantieren: Mit Kinderrechten im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche verdienen es, im Grundgesetz eigene Erwähnung zu finden, über die Definition als Besitztum ihrer Eltern hinaus. Sie sind Individuen, brauchen besonderen Schutz, aber auch Förderung und gerechte Möglichkeiten, sich entsprechend ihrer Vorlieben und Talente zu entwickeln.

Zu den Kinderrechten zählt für uns neben Gleichheit, Gesundheit und Bildung auch und insbesondere das Recht auf Beteiligung. Deswegen setzen wir uns unter anderem für eine Absenkung des Wahlalters ein. Noch in dieser Woche werden wir im Bundestag über die Absenkung des Wahlalters auf 16 für die Europawahlen beraten. Dies kann nur ein erster Schritt sein.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.09.2022

Heute ist Weltkindertag. Dazu können Sie die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, wie folgt zitieren:

„Zum heutigen Weltkindertag wünsche ich mir für alle Kinder, dass sie eine echte Chance für ihre Zukunft bekommen. Kein Kind darf in Armut aufwachsen. Kein Kind darf von Bildung ausgeschlossen werden. Wir alle – Eltern, Großeltern, Politik – haben dafür zu sorgen, ihnen die bestmöglichen Startchancen zu geben. Die Ampel redet zwar viel und gern über Identitätspolitik, streicht im gleichen Atemzug aber massiv Gelder im Kinder- und Jugendbereich, wie beispielsweise im Bereich der frühkindlichen Bildung mit dem Förderstopp des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“ oder auch dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg“. Dies ist eine Politik der Verantwortungslosigkeit und der Kurzsichtigkeit; eine Politik, die Bildungsarmut nicht bekämpft, sondern eher befördert. Die Union wird mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür kämpfen, diese Politik der Verantwortungslosigkeit zu beenden. Wir werden das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ retten. Denn was wir jetzt brauchen, ist eine Politik, die Kinder schützt und ihnen die Weichen für bestmögliche Startchancen im Leben stellt.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 20.09.2022

Anlässlich des Weltkindertages übt der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt scharfe Kritik am gesellschaftlichen und politischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Der Verband fordert mehr politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und nachhaltige Investitionen in Armutsprävention, Teilhabe und Bildung. Anderenfalls werde die Zukunft ganzer Generationen auf’s Spiel gesetzt. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

„Wir haben von Kindern und Jugendliche in den letzten Jahren außerordentliche Anpassungsleistungen abverlangt. Die Belastungen (vulnerabler) Kinder und ihrer Familien sind zusätzlich zur Pandemie durch Krieg, Inflation und spürbare Klimakrisenfolgen noch verstärkt worden. Wir sind dabei, die Zukunft dieser Generationen zu verspielen, und nehmen in Kauf, dass sich Bildungs- und Chancengräben weiter vertiefen. Seit Jahrzehnten wissen wir, wie wichtig die Weichenstellungen in Kindheit und Jugend für ein erfolgreiches und glückliches Leben sind. Trotzdem ist jedes fünfte Kind von Armut bedroht; durch die Pandemie hat sich die Gesamtsituation weiter verschärft. Fast 3 Millionen Kinder leben hierzulande in Armut. Schulen sind marode, wichtige Förder-, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangebote werden gestrichen, die Digitalisierung wurde verschlafen und für Schulen und Betreuungseinrichtungen gibt es nach wie vor keine flächendeckenden Maßnahmen, um Kinder, ihre Familien und die in den Angeboten Beschäftigten besser vor der nächsten Corona-Welle und deren Langzeitfolgen zu schützen. Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe kämpfen mit dem Fachkräftemangel und unzureichender Finanzierung. Bundesweit fehlen bis zu 40.000 Lehrkräfte. Es braucht jetzt eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, um diesen unerträglichen Missstand zu beenden.“

Die AWO fordert daher einen grundlegenden Kurswechsel. Groß: „Der sichere Zugang zu Bildungs- und Teilhabeangeboten muss gewährleistet sein – und zwar für alle Kinder.

Ein besonderer Blick muss auf armutsbelastete Kinder, Kinder mit Behinderungen, Kinder mit chronischen Erkrankungen und deren Familien sowie auf geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien gelegt werden. Gute Bildung in Kindertageseinrichtungen und Schulen braucht auch hinsichtlich gleichwertiger Lebensverhältnisse verbindliche Qualitätsstandards, genügend ausreichend personelle und finanzielle Ressourcen und eine gute Ausstattung, damit Bildung nicht vom Wohnort abhängt. Kinder und Jugendliche sind Expert*innen in eigener Sache. Sie sind an den Debatten zu Schließungen, (Wieder-)Öffnungen von Bildungs-, Betreuungs- und Jugendeinrichtungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu beteiligen. Die Prozesse sind inklusiv und barrierefrei zu gestalten. Ressourcen sind dafür bereit zu stellen.

Politisches Handeln ist auf die Behebung der Probleme in der Gegenwart gerichtet. Aber gute Politik ist daran erkennbar, dass sie die Zukunft im Blick hat. Der Fokus muss darauf gerichtet sein, Kindern eine gerechte, friedliche, gesunde und nachhaltige Welt zu schaffen.“

Zu den konkreten Forderungen der AWO: https://awo.org/scharfe-kritik-anlaesslich-des-weltkindertags

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.09.2022

Ende 2022 läuft das Mitte letzten Jahres initiierte Corona-Aufholpaket aus, mit dem Kinder und Jugendliche durch Angebote in den Bereichen Bildung, Sprachförderung, Freizeit und Erholung unterstützt werden. Die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen, die schon vor Beginn der Pandemie in prekären Verhältnissen lebten und vielfältigen Benachteiligungen ausgesetzt waren, haben sich während der Pandemiejahre deutlich verschärft.
“Wir sind dankbar, dass mit dem Aufholpaket Maßnahmen realisierbar waren, die Angstspiralen unterbrochen haben und jenen Zukunftsmut stärkten, den die Kinder und Jugendlichen angesichts der aktuellen Hyperkrisen leicht verlieren. Corona, Krieg, Energie- und Klimakrise führen zu gesellschaftlichen Lähmungen, gegen die so leicht kein Kraut gewachsen ist“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

Zukunftssorgen, Depressionen und Einsamkeitsgefühle bringen Familien ans Limit

Zusätzliche Ängste und Sorgen löst aktuell der Ukraine-Krieg aus. Die steigenden Preise bei Lebensmitteln, Strom, Gas, Schulmaterialien und Dingen des täglichen Lebens drängen vor allem Familien mit geringen Einkommen an den Rand des Existenzminimums. Der deutlich sicht- und spürbare Klimawandel lässt gerade die junge Generation an einer zukünftig auskömmlichen Lebensgrundlage zweifeln. Caritas-Beratungsstellen berichten, dass viele Kinder, Jugendliche und Familien am Limit sind.

Dauerhafte Unterstützung und akute Hilfe für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern

Neben zeitlich befristeten Bundesprogrammen und nachhaltiger finanzieller Entlastung der Familien, ist vor allem eine verlässliche und niederschwellige Infrastruktur vor Ort dringend notwendig. Familien und ihre Kinder brauchen dauerhaft Ansprechpartner, nicht nur im Rahmen einer Projektlaufzeit. Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, ihre Einrichtungen und Dienste, müssen gerade auch in Zeiten steigender Energie-Preise gesichert werden.

Familien in ohnehin belasteten Lebenslagen profitieren ganz besonders von den Frühen Hilfen, den Erziehungsberatungsstellen, der Schulsozialarbeit, den Kindertageseinrichtungen und der Jugendsozialarbeit. In der Pandemie erfolgreich entwickelte Projekte, wie die Bildungsbuddys der Berliner Caritas oder die Babylotsinnen, die sich in der Corona-Zeit als besonders verlässliche Ansprechpartnerinnen junger Eltern erwiesen haben, brauchen eine nachhaltige Absicherung, ebenso wie Beratungsangebote im Bereich der Suizidprävention. „Aus unserer Caritas-Onlineberatungsstelle zur Suizidprävention für unter 25-Jährige „[U25]“ wissen wir, dass der Bedarf an solchen Gesprächs- und Beratungsangeboten bei Kindern und Jugendlichen im Zuge der Pandemie weit über 30 Prozent so stark gestiegen ist, dass er aktuell nicht mehr gedeckt werden kann“, berichtet Welskop-Deffaa.

Positionspapier
Der Deutsche Caritasverband hat gemeinsam mit seinen Fachverbänden die wichtigsten Handlungsbedarfe in einem Positionspapier formuliert:
Stärkung der Resilienz in Krisenzeiten – Was Kinder, Jugendliche und Familien jetzt brauchen!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 20.09.2022, gekürzt

Zum Weltkindertag am 20. September appelliert die Diakonie Deutschland an Bund und Länder, jetzt zügig ein Entlastungspaket für Kinder umzusetzen.

 

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Folgen des Ukraine-Kriegs mit stark steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen treffen insbesondere Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen. Wenn das Geld knapp ist und nichts mehr für Bildungs- und Freizeitangebote vorhanden ist, wird es für diese Kinder immer schwerer teilzuhaben und mitzuhalten. Die von der Ampel-Koalition angekündigte Kindergelderhöhung von 18 Euro ist viel zu wenig. Kinder brauchen sofort eine ausreichende Unterstützung.“

 

In ein echtes Entlastungspaket für Kinder gehören aus Sicht der Diakonie Deutschland:

–  eine Kindergrundsicherung, die Kindern eine faire Teilhabe ermöglicht.

– ein verlässliches Angebot für eine offene Ganztagsbetreuung mit Hausaufgabenhilfe sowie Sport-, Freizeit- und Ferienaktivitäten.

– ein gesundes kostenloses Mittagessen in allen Kitas und an allen Schulen.

– ein Familen-Sozialticket im bundesweiten Nahverkehr für 29 Euro.

 

Maria Loheide: „Kinder und Jugendliche, insbesondere aus einkommensarmen Familien, gehören ganz oben auf die To-Do-Listen der Regierungen in Bund und Ländern. Sie gehörten bereits zu den Hauptleidtragenden der Corona-Pandemie und sind mit am stärksten von den Preissteigerungen bei Haushaltsenergie und Lebensmitteln betroffen. Jetzt ist die Politik gefragt, ihnen eine tragfähige Brücke über den Inflations-Winter zu bauen.“  

 

Hintergrund:

Jedes Jahr werden zum Weltkindertag in Deutschland die Rechte der Kinder ins Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Grundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention. Sie sieht unter anderem vor, dass Kinder sicher leben können, Nahrung, medizinische Versorgung und Ausbildung erhalten und mitreden dürfen, wenn über ihr Wohlergehen entschieden wird. Der Weltkindertag 2022 steht in Deutschland unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“. Die UN begehen den Weltkindertag am 20. November. In Deutschland wird er seit 1954 am 20.September gefeiert.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.09.2022

Zum heutigen Weltkindertag rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland Politik und Gesellschaft dazu auf, zu ihrer Verantwortung zu stehen und sich zusammen mit Kindern und Jugendlichen für die Verwirklichung der Kinderrechte einzusetzen. Die zahlreichen aktuellen Krisen und Konflikte hätten besonders schwerwiegende Auswirkungen auf das Leben und die Zukunft junger Menschen, so die beiden Kinderrechtsorganisationen. Erforderlich seien jetzt die gezielte Stärkung von Kindern und Jugendlichen, mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten sowie die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

 

Bei einer Veranstaltung vor dem Berliner Reichstag appellierten die Organisationen zusammen mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus und engagierten Kindern und Jugendlichen mit einem großen Banner und Plakaten an alle Verantwortlichen, die Umsetzung der Kinderrechte weiter gemeinsam voranzutreiben.

 

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Die Interessen der Kinder brauchen mehr Aufmerksamkeit. Wann immer es um Kinder geht, muss ihr Wohl im Mittelpunkt stehen. Ihre Interessen gegenüber dem Staat sollen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, gestärkt werden: bei Behörden- und Gerichtsentscheidungen bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Deswegen ist es unser Ziel, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Kinder, die in Armut aufwachsen, haben deutlich schlechtere Chancen auf eine gesunde Entwicklung, auf gute Bildung und auf soziale Teilhabe. Kinder von armen Eltern sind später viel häufiger selbst arm als Kinder aus besser gestellten Familien. Das ist ungerecht. Deshalb setze ich mich gegen Kinderarmut ein – beispielsweise mit dem Nationalen Aktionsplan ‚Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘, mit einer besseren Vereinbarkeit von Familien und Beruf und mit der Kindergrundsicherung.“

 

Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender UNICEF Deutschland: „Angesichts multipler Krisen gilt es zu unserer Verantwortung zu stehen, uns entschlossen für Kinder und ihre Rechte einzusetzen und unseren Blick ganz gezielt auf die Interessen und das Wohl von Mädchen und Jungen in Deutschland zu richten. Immer mehr Kinder und junge Menschen fordern ihre Rechte ein und möchten mit eigenen Ideen ihre Zukunft gestalten. Stellen wir sicher, dass wir ihnen zuhören, sie unterstützen und ihrem Anspruch auf Partizipation entsprechen! Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist eine große Chance. Sie wird uns alle und unsere Gesellschaft insgesamt weiterbringen. Die Probleme unserer Zeit können wir nur gemeinsam angehen und lösen.“

 

Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Wir müssen bei der Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland endlich entschiedener vorwärtskommen. Beispielsweise durch Kinderrechte im Grundgesetz. Aber auch die Bundesländer und die Kommunen sind gefragt, hier braucht es ein gemeinsames Agieren aller föderaler Ebenen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz fordert übrigens auch die große Mehrheit der Menschen: Laut repräsentativer Umfrage für den Kinderreport des Deutschen Kinderhilfswerkes in diesem Jahr halten 94 Prozent der Kinder und Jugendlichen die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz für sinnvoll, um die Interessen der jungen Generation zukünftig besser zu berücksichtigen, bei den Erwachsenen sind es immerhin 84 Prozent. Die Zeit ist also reif!“

 

Bundesweite Aktionen zum Weltkindertag

 

Unter dem Motto „Gemeinsam für Kinderrechte“ finden heute erstmals nach zwei Jahren pandemiebedingter Einschränkungen wieder bundesweit in vielen Städten und Gemeinden Demonstrationen, Feste und andere Veranstaltungen für Kinder und Familien statt. Zahlreiche Vereine und Initiativen möchten so auf die Lage von Kindern und Jugendlichen aufmerksam machen.

 

Zum Weltkindertag stellt UNICEF Deutschland die Perspektive von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt. Bei der kreativen Mit-Mach-Aktion „Kinder erobern die Straßen“ bringen junge Menschen mit bunten Kreidebildern auf Straßen, auf Bürgersteigen und in Garageneinfahrten ihre Anliegen zum Ausdruck. Eltern, Nachbar*innen und Passant*innen können die Zeichnungen der Kinder fotografieren und unter dem Aktions-Hashtag #wiestarkwäredasdenn in den sozialen Medien posten. Auch bei der Social-Media-Aktion „#GenZukunft – Make some Noise“ stehen die Forderungen der jungen Generation nach einer lebenswerten Zukunft, Chancengerechtigkeit und Klimaschutz im Zentrum. Unterstützt werden beide Aktionen von zahlreichen prominenten Fürsprecher*innen, wie Fußballprofi Julian Draxler sowie der Band Glasperlenspiel.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk feiert den Weltkindertag mit einem großen „Kinderrechte-Spezial“ für Kinder in ganz Deutschland. Und das für einen ganzen Monat: Auf der Kinderinternetseite www.kindersache.de/weltkindertag können Kinder und Jugendliche seit Anfang September in vielen interessanten Artikeln und anschaulichen Videos Neues über ihre Rechte lernen oder ihr Wissen vertiefen, zum Beispiel bei einem neuen Kinderrechte-Fotoquiz oder mit der Videoreihe „Kinder fragen – Expert*innen antworten“. Zudem können die Nutzer*innen tolle Teilhabe-Projekte von anderen Kindern und Jugendlichen kennenlernen und sich im Friedensraum #GemeinsamFürFrieden austauschen, sich inspirieren lassen und eigene Friedensaktionen vorstellen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland vom 20.09.2022

Anlässlich des Weltkindertags stellt der Kinderschutzbund gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus seine Kampagne „Gewalt ist mehr, als Du denkst“ vor. Psychische Gewalt wird oftmals bagatellisiert oder gar nicht erst wahrgenommen. Der Kinderschutzbund möchte aufklären.

„Wer sein Kind tagelang ignoriert, es von seinen Freundinnen oder Freunden isoliert oder es demütigt, der übt Gewalt aus. Vielen Menschen ist das nicht bewusst, aber: Das Recht auf gewaltfreie Erziehung erschöpft sich eben nicht im Verzicht auf körperliche Bestrafungen“, so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds.

Der Kinderschutzbund wird deshalb in diesem und im Jahr 2023 seinen Schwerpunkt auf die Aufklärung über psychische Gewalt legen.

„Seelische Verletzungen gehören leider für viele Kinder zum Alltag, sei es im Elternhaus, aber auch in Kita oder Schule. Gewalt schafft aber keine Einsicht bei Kindern, sondern demonstriert, wer der Stärkere ist“, so Hilgers weiter.

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung – so steht es seit 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Die Bundesregierung möchte noch einen Schritt weitergehen und die Kinderrechte in die Verfassung schreiben. 

Bundesfamilienministerin Lisa Paus : „Kinderrechte müssen immer im Vordergrund stehen, an jedem Tag im Jahr. Das gilt erst recht für Krisenzeiten. Leider haben wir während der Pandemie gerade erst erlebt, dass dies nicht automatisch der Fall ist. Deshalb ist es unser Ziel als Ampelregierung, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und uns dabei maßgeblich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention zu orientieren. Es geht dabei um eine umfassende Stärkung der Interessen von Kindern gegen entgegenstehende staatliche Interessen. Kinder dürfen beispielsweise in der Bau- und Verkehrsplanung oder in der Haushaltspolitik nicht einfach hinten herunterfallen. Kinderrechte sind kein nice-to-have: sie zu achten und bestmöglich zu verteidigen, ist für mich nicht verhandelbar.“

Alle Informationen zur Kampagne des Kinderschutzbundes finden Sie auf kinderschutzbund.de.

Quelle: Pressemitteilung Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 20.09.2022

SCHWERPUNKT II: Bürgergeld

Zum Kabinettsbeschluss zur Einführung eines Bürgergeldes erklärt der Sprecher für Bürgergeld der FDP-Fraktion Jens Teutrine:

„Mit der Bürgergeldreform passen wir das Grundsicherungssystem an die aktuellen Herausforderungen des Arbeitsmarktes an. Ziel der Bürgergeldreform ist ein Sozialstaat, der nicht nur Bedürftigkeit versorgt, sondern Chancen schafft, sich von der Abhängigkeit von Sozialleistungen zu befreien. Wir machen die Grundsicherung unbürokratischer, schaffen mehr Fairness und Leistungsgerechtigkeit. Mit der Abschaffung des Vermittlungsvorrangs, dem Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus setzen wir in Zeiten von Fachkräftemangel echte Anreize zu Weiterbildung und Qualifikation. Mit besseren Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwachsene oberhalb der Minijob-Grenze setzen wir Arbeitsanreize, damit sich Arbeit und die Ausweitung der Arbeitsstunden lohnt. Einkünfte aus Minijobs von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften werden künftig nicht mehr angerechnet. Damit schaffen wir eine der leistungsfeindlichsten Ungerechtigkeiten des Sozialstaats ab.

Das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen durch die Hintertür. Das Prinzip Fördern und Fordern bleibt bestehen. Wer nicht zu Terminen im Jobcenter erscheint oder Mitwirkung verweigert, muss auch im Bürgergeld mit Leistungsminderungen von bis zu 30 Prozent rechnen. Es gibt keine sanktionsfreie Zeit, denn Terminverletzungen werden auch während der sogenannten Vertrauenszeit sanktioniert. Das ist eine Grundvoraussetzung für die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Mitwirkungspflichten im Rahmen der eignen Möglichkeiten sind ein Gebot der Fairness gegenüber denjenigen, die mit ihren Steuerzahlungen unseren Sozialstaat finanzieren. Beim neuen Bürgergeld wird auch künftig die jährliche Erhöhung präzise auf Basis Inflation berechnet – aber nicht mehr erst bis zu 1,5 Jahre später. Statt mehr Umverteilung, wie es sich einige wünschen, gibt es eine faire Anpassung an die Inflation.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 14.09.2022

SPD verabschiedet sich endgültig von ihren Wurzeln als angebliche Arbeiterpartei

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Bürgergeldgesetzes beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Stephan Stracke: 

„Das Bürgergeld sorgt dafür, dass Nichtarbeit deutlich attraktiver wird. Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber den Arbeitslosen und den Steuerzahlern, die mit ihren Beiträgen das Solidarsystem finanzieren. Das bewegt sich in Richtung eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Die Ampel will mit dem Bürgergeld das Schonvermögen für Langzeitarbeitslose sowie die Regelsätze erhöhen und in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs eine sogenannte „Vertrauenszeit“ einführen, in der es faktisch keine Sanktionen und keinen Vermittlungsdruck geben wird. 

Es ist bei rund 2 Millionen offenen Stellen absurd, wenn Nichtarbeit immer attraktiver gemacht wird anstatt alles daran zu setzen, die Leute wieder in Arbeit zu bringen. Ohne Not wird der bewährte Grundsatz von Fördern und Fordern geschwächt. Die SPD verabschiedet sich mit diesem Entwurf endgültig von ihren Wurzeln als angebliche Arbeiterpartei. 

Unser Ansatz war und ist es, die Menschen schnell wieder in Arbeit zu vermitteln und diese vorrangig im Betrieb weiter zu qualifizieren. Damit waren wir in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich. Unter der unionsgeführten Bundesregierung haben wir die Arbeitslosigkeit seit 2005 halbiert. Die Erfahrung zeigt: Je schneller die Vermittlung erfolgt, desto einfacher ist es, die Leute wieder in Arbeit zu bringen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 14.09.2022

„Die Ampel löst ihr vollmundiges Versprechen nicht ein, Hartz IV zu überwinden. Zwar finden sich im Gesetzentwurf Licht und Schatten, das Wichtigste aber fehlt: eine ehrliche Bemessung und Erhöhung der Regelsätze“, erklärt Jessica Tatti, arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das Bürgergeld-Gesetz, das heute im Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Tatti weiter:

„Die Erhöhung der Regelsätze um 50 Euro ist zwar besser als nichts. Das ist jedoch keine Wohltat der Regierung, sondern gleicht lediglich die Inflation dieses Jahres aus. Die miese Kleinrechnerei beim Regelsatz geht einfach weiter. Die Erhöhung ist viel zu niedrig und lässt Menschen in Hartz IV bis Januar total im Stich. Es ist auch schon jetzt klar, dass die Preise im kommenden Jahr stark weiter ansteigen werden. Trotz Regelsatzerhöhung bleibt es somit bei einem massiven Kaufkraftverlust für die Betroffenen. Wir fordern einen ehrlich berechneten Regelsatz von 687 Euro.

Im Gesetzentwurf finden sich einige positive Ansätze, etwa die zweijährige Übergangsfrist für Wohnungskosten und Vermögen. Das sind gute Nachrichten für Neu-Antragsteller, bringt aber denen nichts, die schon länger in Hartz IV sind. Auch den Verzicht auf das Eintreiben kleiner Rückforderungen begrüßen wir – schließlich setzt die Ampel damit alte Forderungen der Linksfraktion um. Dagegen will die Ampel weiterhin Sanktionen verhängen, die für die Betroffenen ein Leben unter dem Existenzminimum bedeuten. Das ist ein Armutszeugnis und widerspricht massiv dem Gerede von Augenhöhe und Respekt. Die Ampel betreibt eine Politik der sozialen Kälte. So wird Hartz IV nicht überwunden, sondern Armut zementiert.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 14.09.2022

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung eines Bürgergeldes beschlossen. Die dort vorgenommene Anpassung der Regelsätze an die Preisentwicklung zum 1. Januar 2023 ist jedoch laut Arbeiterwohlfahrt unzureichend und komme zu spät, um die aktuelle Teuerung der Lebenshaltungskosten auszugleichen. Dazu erklärt AWO-Präsident Michael Groß:

„Es ist ein erster Schritt, dass ab kommendem Jahr die Miete für die ersten beiden Jahre im Bezug übernommen wird. Gerade im derzeitigen Wohnungsmarkt dürfen Menschen nicht auch noch vor den drohenden Wohnungsverlust gestellt werden. Für eine wirkliche Entlastung hätte es aber eine deutliche Erhöhung der Regelsätze gebraucht. Die rund 50 Euro mehr für alleinstehende Erwachsene klingen nur auf den ersten Blick viel, denn angesichts der schon zuvor zu niedrigen Regelsätze und der derzeitigen Inflation wird damit gerade einmal so die Teuerungsrate ausgeglichen. Das reicht hinten und vorne nicht aus, um Menschen und ihre Familien bei existenzieller Not zu entlasten. Das Bürgergeld in seiner jetzigen Form ist nicht die grundlegende Reform, die es gebraucht hätte, um eine Abkehr von Hartz IV ernsthaft umzusetzen.“

Der Verband kritisiert zudem, dass das so oft betonte Prinzip von Vertrauen im Gesetzentwurf nicht wirklich konsequent und durchgehend umgesetzt werde: „Die überwältigende Mehrheit der Leistungsbeziehenden möchte kooperieren und einen Weg in den Arbeitsmarkt finden“, so Groß, „Im vorliegenden Entwurf sind bisher nur erste Schritte erkennbar, die unbedingt noch stringenter ausgearbeitet werden müssen.“

Den Vorwurf, die Erhöhung der Regelsätze benachteilige Arbeitnehmende, weist der Verband hingegen zurück. „Statt eine Neiddebatte nach unten anzufachen, sind die Arbeitgeber in der Pflicht, über Gehaltsstrukturen nachzudenken, die Menschen ermöglichen, von ihrer Arbeit gut zu leben. Alles andere sind Nebelkerzen“, so Groß abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.09.2022

Nach einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen mit dem geplanten Bürgergeld die Regelsätze in der Existenzsicherung zum 1. Januar 2023 steigen. Für alleinstehende Erwachsene soll der Betrag monatlich 502 Euro betragen und damit 50 Euro höher liegen als der Hartz IV-Satz. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Regelsatzanpassung hinkt bereits jetzt den aktuellen Kostensteigerungen hinterher. Es ist zwar ein großer Fortschritt, dass zukünftig die voraussichtliche Preisentwicklung im Laufe des Jahres Maßstab für die jährliche Anpassung im Januar sein soll. Bisher wurde mit Blick nach hinten angepasst. Allerdings darf es bei der Umstellung keine Lücke geben. Die rückwirkende Anpassung auf Grund der Preisentwicklung 2022 darf nicht ausfallen, sondern muss ebenfalls nachvollzogen werden. Damit wären im Januar nicht 52 Euro, sondern rund 100 Euro mehr im Monat nötig.“

Loheide zufolge reicht es nicht aus, die jährliche Inflations-Anpassung der Regelsätze zu verändern: „Auch die Berechnungsmethode für das Existenzminimum muss der Realität angepasst werden. Für Erwachsene liegt der Regelsatz wegen unsachgemäßer Abzüge derzeit mindestens um 180 Euro und für Kindern um über 70 Euro zu niedrig. Die bisherige Berechnungsmethode muss mit dem neuen Bürgergeld ebenfalls korrigiert werden. Maßstab muss der tatsächliche Bedarf der Menschen sein.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-existenzminimum

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.09.2022

Das heute im Bundeskabinett beschlossene Bürgergeld setzt auf Vertrauen und nimmt viel Druck. Bei der Ermittlung der Höhe des Bürgergeldes ist jedoch auf eine realistische und an die Lage angepasste Berechnung zu setzen.

 

Berlin, 14. September 2022 –„Das geplante Bürgergeld gibt der Grundsicherung einen neuen Charakter: Anreize statt Drohungen, Hilfe statt Demotivation, Weiterbildung statt schnellstmöglicher Vermittlung in prekäre Jobs: Hier setzt das Bürgergeld ganz wichtige Punkte. Vor allem wird damit ein berechtigter Vertrauensvorschuss gewährt. Der grundsätzliche Wegfall der Sanktionen in den ersten Monaten wird hoffentlich zu einer besseren Zusammenarbeit von Leistungsempfänger*innen und Mitarbeitenden in den Jobcentern beitragen,“ erklärte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken heute vor der Diskussion im Kabinett.

 

Der Familienbund begrüßt, dass Sanktionen nur noch als Ultima Ratio eingesetzt werden sollen. Studien zeigen hier seit vielen Jahren, dass Sanktionen Menschen nicht in Arbeit bringen, vielmehr verfestigen sie deren Situation. „Es geht um Hilfe zur Selbsthilfe, um nachhaltige Vermittlung in zukunftssichere Arbeit“, so Ulrich Hoffmann. „Dafür ist es dringend notwendig, in der Beratung mehr den Einzelfall in den Blick zu nehmen. Das setzt auch strukturelle Änderungen und eine hinreichende Personalausstattung in der Arbeitsverwaltung voraus. Der neue Geist des Gesetzes muss auch in der Praxis ankommen.“

 

Hoffmann führt fort: „Die erhöhten Regelsätze sind ein wichtiger Ansatz um Familien in prekären Lagen besserzustellen. Aber sie sind weiterhin zu niedrig. Hier sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf. An dieser Stelle ist eine realistische Neuberechnung des Existenzminimums gefragt, damit die Regelsätze nicht nur ein Ausgleich der Inflation im Rahmen eines kritikwürdigen Berechnungssystems sind.“

 

Aktuell sieht der Familienbund der Katholiken die Grundsicherungsleistungen nicht mehr als existenzsichernd an. Bei einer Neuberechnung der Regelbedarfe ist von einer Mindesterhöhung von 100 € auszugehen, die als Zuschlag gewährt werden sollte, bis eine konkrete Neuberechnung vorliegt.

 

„Besonders unterstützen wir, dass in den ersten zwei Jahren die Wohnungsgröße nicht zu Debatte steht, denn so können Familien in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und sich darauf konzentrieren, eine neue Arbeit zu finden. Gut ist, dass auch an den Strukturen gearbeitet wurde. So kann ein formloser, digitaler Antrag, aber auch der Fokus auf Bildung, Menschen in Übergangsphasen besser auffangen und neue Wege ermöglichen“ äußerte sich Ulrich Hoffmann.

 

Die Konzentration auf eine Förderung, d.h. eine Veränderung der persönlichen Lage und nicht auf die Leistungsminderung, unterstützt der Familienbund. Nur so kann ein Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Staat mit einer Perspektive aufgebaut werden.

 

„Natürlich muss sich jetzt eine Reform des Wohngeldes und auch ein Moratorium für die steigenden Energie- und Heizkosten anschließen, damit Familien bis in die Mitte der Gesellschaft nicht in existenzielle Schieflagen geraten“ fügte Hoffmann abschließend hinzu. „Zum anderen sind Kinderfreibetrag, Kindergeld und -zuschlag deutlich anzupassen, damit geringverdienende Familien, Mehrkindfamilien und Alleinerziehende ebenfalls im Blick bleiben.“

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 14.09.2022

SCHWERPUNKT III: Drittes Entlastungspaket

Die Bundesregierung hat am Wochenende ihr Maßnahmenpaket zur Sicherung der Energieversorgung und Stärkung der Einkommen vorgestellt. Einige der vorgesehenen Maßnahmen, wie die Einmalzahlungen für Rentner*innen und Studierende, wurden jüngst von der AWO gefordert. Deutlicher Nachbesserungsbedarf besteht jedoch bei den Ärmsten der Gesellschaft und bei den Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Es ist zu begrüßen, dass die Regierungskoalition frühzeitig Maßnahmen ergreift, damit Privathaushalte  angesichts der weiter zu erwartenden Preissteigerungen finanzielle Unterstützung erfahren. Während  jedoch Unternehmen Berücksichtigung gefunden haben, wurden  die gemeinnützigen Einrichtungen und Dienste vergessen, die ebenfalls stark mit den massiv steigenden Energiepreisen zu kämpfen haben.“ Hier muss dringend nachgebessert werden und eine Entlastung erfolgen, denn die gemeinnützigen Träger mit ihren Einrichtungen dürfen nicht auf das Entlastungspaket oder Förderprogramme für Wirtschaftsunternehmen zugreifen. Sie stehen ohne jede Unterstützung oder Entlastung da.“

Aus armutspolitischer Sicht sei  das Paket jedoch eine herbe Enttäuschung: Eine Erhöhung der Regelsätze um gerade einmal 50 Euro kann die langjährige Unterdeckung in der Grundsicherung nicht ausgleichen und darf den Leistungsberechtigten nicht erst im nächsten Jahr zu Gute kommen. Besonders arme Kinder leiden unter den massiven Preissteigerungen und profitieren auch nicht von den geplanten Erhöhungen des Kindergeldes und Kinderzuschlags.  Der seit Juli gewährte monatliche Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche müsse daher mindestens verdoppelt werden – und zwar sofort.

Noch unklar ist auch die Finanzierung des Pakets: Statt über die von vielen geforderten und in anderen Ländern umgesetzte Übergewinnsteuer soll  das deutsche Entlastungspaket unter anderem durch „Zufallsgewinne“ am Strommarkt finanziert werden, wobei hier noch viele Details offen sind. Zudem berücksichtigt der  vorgesehene „Basis-Strompreisdeckel“  alle Haushalte und somit auch jene mit hohem Einkommen. Gleiches gelte für die Maßnahme, den  geplanten Anstieg des CO2-Preises aufzuschieben.  „Anstatt das Erreichen der Klimaziele weiter zu gefährden, muss die Bundesregierung schnell ein System für eine gerechte Rückverteilung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung schaffen“, so Groß. Der Bundesarbeitsminister habe im Mai mit einem aus dem CO2-Preis finanzierten und sozial gestaffelten Klimageld einen richtigen Vorschlag gemacht, der dringend weiter verfolgt werden sollte. Stattdessen werden durch die beschlossene Maßnahmen nun aber insbesondere einkommensstarke Haushalte entlastet, welche nachweislich weit mehr CO2-Emissionen verursachen als einkommensschwache. Die Folgen der Klimakrise würden dann aber wieder vornehmlich arme und verletzliche Bevölkerungsgruppen treffen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.09.2022

Zum Ergebnis des Koalitionsausschusses vom Wochenende sagt Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes: „Es ist gut, dass sich die Regierungskoalition an diesem Wochenende auf das dritte Entlastungspaket geeinigt hat und dafür mit 65 Mrd. Euro viel Geld in die Hand nimmt. Die sozialen Folgen der politisch verursachten Gasknappheit werden spürbar abgefedert. Damit hört die Koalition auf die Stimme der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, die das seit Wochen mit Nachdruck gefordert haben. Das Konzept von Versorgungssicherheit, dem die Koalition folgt, geht sichtbar über den Einkauf von Gas an den Weltmärkten hinaus. Es geht darum, das Land sicher durch die Krise zu führen. Wir unterstützen die Regierung auf diesem Weg.“

Wohngeldreform und Energieberatung

„Ich begrüße, dass zukünftig 2 Mio. Bürgerinnen und Bürger Wohngeld erhalten können. Gerade Menschen mit geringem Einkommen brauchen in der Energiekrise dringend Unterstützung. Die Einführung und dauerhafte Verankerung einer Heizkostenkomponente ist die richtige Antwort“, sagt die Caritas-Präsidentin. Gesamtgesellschaftlich ein wichtiges Signal sei, dass auch auf Mieterinnen und Mieter geschaut wird, die mit den Betriebskostenvorauszahlungen in Schwierigkeiten geraten. „Ich bin dankbar, dass in jedem Fall Strom- und Gassperren verhindert werden sollen. Einen wertvollen Beitrag dazu leisten Energieberatungen wie der Stromspar-Check der Caritas. Dieses wichtige Angebot muss ausgebaut werden – zum Beispiel durch einen Ersti-Check für Azubis und Studierende in WGs. Hier sehen wir Nachbesserungsbedarf im Haushalt des Klimaministeriums,“ so Welskop-Deffaa.

Strompreisbremse lässt Fragen offen

„Die Strompreisbremse, die die Koalition für den Grundbedarf ankündigt, soll Energiesparanreize erhalten, so das Ergebnispapier vom Wochenende. Wie das gelingen soll, ist noch nicht überzeugend dargestellt. Hier wird der Deutsche Caritasverband genau hinschauen, denn wir dürfen mit den finanziellen Entlastungen den ökologischen Enthusiasmus nicht bremsen.“

Entlastung der unterstützungsbedürftigen Haushalte

Das Volumen des Entlastungspaketes sei beeindruckend, es sei gut, dass diesmal nicht nur die Erwerbstätigen, sondern auch Rentnerinnen und Rentner und Studierende mit bedacht werden, denn der steigende Energiepreis belaste alle Haushalte. „Die Entlastung muss dabei auch neben den Studierenden an Hochschulen die Auszubildenden in den sozialen Berufen wie in der Pflege und im Erziehungsbereich umfassen“, fordert Welskop-Deffaa.

„Es ist auch gut, dass mit der Anhebung von Kindergeld und Kinderzuschlag und mit der Anpassung der Sozialleistungen an die zu erwartende Inflation für Menschen im unteren Einkommensbereich konkrete Verbesserungen geplant werden. Es wird darauf ankommen, diese Ankündigungen in einem ehrgeizigen Zeitplan und angemessen umzusetzen. Wir erwarten, dass die Einlösung dieser Zusage eine Anhebung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 auf deutlich mehr als 500 Euro notwendig macht,“ sagt Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Nachfolge für das 9-Euro-Ticket

Der Deutsche Caritasverband ist erleichtert, dass die Koalition mit dem Entlastungspaket 1,5 Milliarden Euro für den Nachfolger des 9-Euro-Tickets in die Hand nehmen will. Dass es gelingen kann Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit mit einem bundesweiten Nahverkehrsticket zu versöhnen, haben die letzten 3 Monate gezeigt. Diese Erfolgsgeschichte müsse und könne jetzt fortgeschrieben werden. “Wir appellieren an die Bundesländer, ihren Beitrag dazu zu leisten“, so Welskop-Deffaa.

Schutzschirm für soziale Infrastruktur

Die steigenden Energiepreise belasten auch die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur – die Kitas, die Pflegeeinrichtungen die Krankenhäuser. „Wir gehen davon aus, dass der Schutzschirm für die sozialen Dienstleister, den die SPD in ihrem Fraktionsbeschluss angemahnt hat und der im Koalitionsausschuss offenkundig noch nicht Thema war, zeitnah folgt. Es nützt den Familien, die höheres Kindergeld bekommen nichts, wenn die Kitas schließen müssen, weil sie die Heizkosten nicht mehr finanzieren können,“ so Welskop-Deffaa. „Die steigenden Energiepreise der Pflegeeinrichtungen dürfen nicht allein auf die Eigenanteile für die Bewohnerinnen und Bewohner abgewälzt werden“, so Welskop-Deffaa.

Globale Solidarität

Es stärke die Solidarbereitschaft der Bevölkerung, dass die Zufallsgewinne der Anbieter auf dem Strommarkt begrenzt werden und die Einnahmen an dieser Stelle genutzt werden sollen, um die sozialen Ausgleichsmaßnahmen zu finanzieren. „Für den Deutschen Caritasverband ist es wichtig, dass die Solidarität in Krisenzeiten nicht an nationalen Grenzen endet. Die Aussagen zur Globalen Ernährungssicherheit im Entlastungspaket markieren für uns das Mindestmaß dessen, was hier von Deutschland gefordert ist.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 04.09.2022

Wie gerecht und wie klimafreundlich sind die aktuellen Entlastungsvorschläge der Ampel-Koalition und wie schnell lassen sie sich umsetzen? Das hat eine neue Studie des DIW Econ im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland untersucht. Ihr Ergebnis: Ein sozial ausgestalteter Heizkostenzuschuss ist einem Gaspreisdeckel vorzuziehen; Ein 29-Euro-Ticket und ein Mobilitätsgeld anstelle der Pendlerpauschale hätten eine positive Verteilungswirkung, ohne ökologische Fehlanreize zu setzen. Ein breites Bündnis aus Sozial- und Klimaverbänden fordert die Bundesregierung dazu auf, im geplanten dritten Entlastungspaket verteilungsgerechte und klimafreundliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Aufgrund der weiterhin hohen fossilen Energiepreise sind der Studie zufolge vor allem zielgerichtete Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen notwendig. Die Studie analysiert und bewertet fünf aktuell diskutierte Maßnahmen zur Entlastung der Bevölkerung hinsichtlich ihrer Verteilungswirkung, ökologischer Anreizwirkung und Umsetzbarkeit. „Wir fordern ein gerechtes und klimafreundliches Entlastungspaket. Eine zukunftsweisende Gesamtlösung, die die aktuelle finanzielle Notlage vieler Menschen ausgleicht, gesellschaftliche Lasten zur Krisenbewältigung gerecht verteilt und den Klimaschutz konsequent vorantreibt: Das ist unser Anspruch an die Bundesregierung”, sagt Malte Hentschke-Kemper, stellvertretender Geschäftsführer der Klima-Allianz Deutschland.

„Die akuten politischen Antworten auf die Energiekrise müssen so gestaltet sein, dass Klimaschutz, Versorgungssicherheit und soziale Gerechtigkeit ausgewogen berücksichtigt sind. Daher setzen wir uns für zielgenaue Maßnahmen ein, die arme Menschen besonders entlasten. Sie sind deutlich stärker von der fossilen Inflation betroffen. Ein sozial ausgestalteter Heizkostenzuschuss setzt genau dort an, wo die Not jetzt am größten ist“, betont Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „In diesem Winter bedarf es außerdem eines Moratoriums für Strom- und Gassperren als Akutmaßnahme, damit überschuldete Haushalte nicht im Dunkeln und Kalten sitzen müssen. Parallel erwarten wir als Caritas von der Bundesregierung vor allem, dass sie verstärkt die Maßnahmen fördert, die das Energiesparen leicht machen. Unser Stromsparcheck ist hier ein Good-Practice-Beispiel, das zeigt, wie es geht“, so Welskop-Deffaa.

„Die Studie zeigt, dass ein deutschlandweites 29-Euro-Ticket besonders Menschen mit geringem Einkommen unterstützt und einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet”, sagt Viviane Raddatz vom WWF Deutschland, Sprecherin der Klima-Allianz Deutschland. „Eine attraktive Preisgestaltung muss aber zwingend mit mehr Investitionen in den Ausbau der Bahninfrastruktur verknüpft werden.”

„Der Tankrabatt und die Anhebung der Pendlerpauschale haben massive ökologische Fehlanreize gesetzt und kamen überwiegend Menschen mit höherem Einkommen zugute”, kritisiert Raddatz. Die Studie hingegen schlägt eine Umstrukturierung der Pendlerpauschale zu einem Mobilitätsgeld von 10 Cent/km vor. „Ein nach Verkehrsmitteln gestaffeltes Mobilitätsgeld könnte den Anreiz erhöhen, den Arbeitsweg mit klimafreundlichen Verkehrsmitteln zurückzulegen. Gleichzeitig entlastet es im Gegensatz zur Pendlerpauschale geringe Einkommen stärker, da eine Direktauszahlung vorgesehen ist für den Fall, dass das Einkommen unterhalb der steuerpflichtigen Grenze liegt”, so Raddatz weiter.

„Die Finanzierung eines 29-Euro-Tickets und anderer Maßnahmen kann durch die Reform klimaschädlicher Subventionen, wie beispielsweise des Dienstwagenprivilegs und der Pendlerpauschale, sichergestellt werden. Das wäre eine Win-win-Situation für mehr Klimaschutz und eine sozial gerechte Krisenbekämpfung”, betont Carolin Schenuit vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, Sprecherin der Klima-Allianz Deutschland.

Auch von den gestiegenen Lebensmittelkosten sind einkommensschwache Haushalte besonders stark betroffen. Dafür schlägt die Studie eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf pflanzliche Grundnahrungsmittel vor. „Diese Maßnahme wirkt zwar sehr breit, aber mit ihr kann die Bundesregierung sinnvolle Entlastungen mit einem klaren Impuls für klimafreundliche und gesunde Ernährung verbinden”, so Schenuit.

Studie des DIW Econ im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 01.09.2022

Das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung verspricht Entlastungen für Familien. Gleichzeitig ignoriert es Kinderreiche.

„Einkommensverluste und Preissteigerungen setzen Familien in allen sozialen Schichten erheblich zu. Selbst die Erhöhung des Kindergeldes wird die gestiegenen Lebenshaltungskosten von Familien nicht abfangen können“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Besonders scharf kritisiert der DFV, dass kinderreiche Familien bei der Kindergeldanpassung außen vor gelassen werden. Gerade Familien mit mehr als zwei Kindern haben Schwierigkeiten, ihren Lebensunterhalt unter den gegenwärtigen Bedingungen zu bestreiten. Das Entlastungspaket sieht bisher jedoch ausschließlich eine Kindergelderhöhung beim ersten und zweiten Kind vor.

Für den Deutschen Familienverband gilt ein wichtiger Grundsatz: „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel Wert sein.“ Daher fordert der DFV ein Kindergeld in Höhe von mindestens 330 Euro. Das bedeutet, dass das Kindergeld der maximalen steuerlichen Wirkung des Kinderfreibetrages entsprechen muss. Eine Kindergelderhöhung und die Anpassung des Kinderfreibetrages an den Grundfreibetrag für Erwachsene sind wichtige Maßnahmen, die in der gegenwärtigen Energiekrise umgesetzt werden müssen.

Energiebesteuerung

Der Angriffskrieg Russlands hat Energiepreise stark verteuert. Doch bereits vor dem Krieg jagte bei den Automobiltreibstoffen, beim Heizen und beim Strom ein Preishoch das andere.

„Der Staat ist einer der größten Preistreiber bei den Energiekosten. Das wird oft vergessen. Abgaben und Steuern machen teilweise mehr als 50 Prozent der Energiekosten aus“, so Zeh. „Die Energiegrundversorgung ist für viele Familien zum Luxusgut geworden. Familien haben sprichwörtlich Angst vor der nächsten Nebenkostenabrechnung.“

Kaufkraftbereinigt hat Deutschland weltweit einen der teuersten Strompreistarife. Die CO2-Steuer verteuert jährlich nicht nur Energie, sondern die gesamte Warenkette. Das führt zu Preissteigerungen in jedem einzelnen Wirtschaftssektor. Angefangen bei Schulmaterialien, über Lebensmittel bis hin zu den Wohnkosten. Die erhebliche Verteuerung der Energieträger hat die Lenkungswirkung der CO2-Steuer bei Weitem überstiegen. Bereits jetzt nimmt der Staat 50 Milliarden Euro im Jahr an Umweltsteuern ein. Darin sind die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung nicht eingerechnet.

„Durch die Energiepreissteigerung erhält der Staat steuerliche Mehreinnahmen in Milliardenhöhe. Der Staat ist der größten Zufallsgewinner der derzeitigen Verteuerungswelle. Diese Zufallsgewinne müssen an die Verbraucher zurückgezahlt werden. Der Deutsche Familienverband fordert das Ende der CO2-Besteuerung. Energie darf nicht künstlich noch teurer gemacht werden“, sagt Zeh.

Der DFV sieht weitere energiepolitische Maßnahmen im Entlastungspaket positiv. So etwa die Einführung einer Strompreisbremse auf den Basisverbrauch. Vage ist jedoch, wie der Basisverbrauch ermittelt wird und bei welchem Strompreis überhaupt gedeckelt wird. Klar ist jedenfalls, dass ohne eine Steigerung auf der Energieangebotsseite der Strompreis spürbar hoch bleiben wird.

„Bei der Strompreisdeckelung muss die Bundesregierung den Turbo einschalten. Es wird Familien wenig bringen, wenn die Strompreisbremse erst nach dem Winter greift. Gerade in der kalten Jahreszeit werden viele Familien die Gasheizung herunter- und die Elektroheizung aufdrehen“, sagt Zeh.

Deutschland-Ticket

Mobilität ist und bleibt für Familien ein wichtiges Thema. Das 9 Euro-Ticket hat gezeigt, dass die Regionalbahnnetze für die große Anzahl der Reisenden nicht ausgelegt sind. Die Folgen waren für alle spürbar: regelmäßig verspätete Züge, Fahrtenausfälle, brechend volle Zugabteile und stehen gelassene Fahrgäste – zu oft Mütter und Väter mit Kinderwägen.

Bezahlbare Mobilität ist ein wichtiger Eckpfeiler einer guten Familienpolitik. Die Probleme, die das 9 Euro-Experiment zu Tage gebracht hat, müssen für eine massentaugliche Mobilitätsversorgung dringend gelöst werden.

„Wenn Eisenbahnmobilität familiengerecht sein soll, bedarf es erheblicher Investitionen in die Infrastruktur. Es braucht zweigleisige Bahnverbindungen, mehr Zuggarnituren, schnellere und mehr Trassen und höhere Wartungsintervalle. Der Deutsche Familienverband spricht sich deutlich für das 365 Euro-Ticket aus. 1 Tag, 1 Euro, 365 Tage mobil sein – das sind die richtigen Zahlen für eine Verkehrswende“, so Zeh.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 05.09.2022

Die Ampel-Koalition hat sich auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt. Dazu erklärt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie:

„Mit den Beschlüssen des Koalitionsausschusses hat die Regierung richtige und wichtige Weichen gestellt. Dringende Korrekturen wie Einmalzahlungen an Rentnerinnen und Rentner, Studierende und Auszubildende kommen. Für Leistungsberechtigte in der Grundsicherung zählen die tatsächlichen und zukünftigen Preissteigerungen, so dass es zum ersten Januar zu 50 Euro Anpassung kommen soll. Basis-Strompreisdeckel und Kindergelderhöhung tragen zu direkt wirksamen Entlastungen bei. Nach dem 9-Euro-Ticket kommt ein günstiges bundesweites Nahverkehrsticket, dass die Hürden für die Mobilität auch und gerade bei kleinen Einkommen senkt.

Die Menschen erwarten: die Beschlüsse müssen zügig umgesetzt, im Detail aber noch zielgenauer werden, insbesondere mit Blick auf Einkommensarme. So können wir bei Grundsicherungsbeziehenden nicht bis zum ersten Januar auf erste Entlastungen warten. Es muss klar sein: bei niemandem darf das Licht ausgehen oder die Heizung abgestellt werden. Auch Sozial- und Pflegeeinrichtungen brauchen direkte Hilfen bei den Energiekosten. Beim Nahverkehrsticket muss neben 49 Euro für die bundesweite Nutzung ein 29-Euro-Sozialticket Standard werden, damit wirklich niemand auf der Strecke bleibt.

Solidarität und Zusammenhalt sind entscheidend für den sozialen Frieden und unsere gemeinsame Sicherheit. Dafür leistet das Paket einen wichtigen Baustein.“

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/pressemeldungen/studie-arme-haushalte-brauchen-zielgenaue-entlastung-inflation-existenzbedrohend

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.09.2022

Zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Das Entlastungspaket ist eine Enttäuschung für arme Kinder in unserem Land. Kinder, die Sozialgeld erhalten, lässt die Ampel-Regierung im Stich. Auch für sie steigen die Ausgaben für Lebensmittel, Schulmaterial, Herbst- und Winterkleidung. Sie brauchen dringend Entlastung, etwa über die Anhebung des Sofortzuschlags um 50€. Ich fordere den Deutschen Bundestag deshalb zur Nachbesserung auf.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 05.09.2022

eaf begrüßt das 3. Entlastungspaket und erwartet gesellschaftliche Solidarität auf allen Ebenen

Die evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) begrüßt das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung. Die darin geplante Abschöpfung von Zufallsgewinnen zur Finanzierung von Strompreissenkungen trägt aus Sicht der eaf dazu bei, dass das gesellschaftliche Gleichgewicht wiederhergestellt wird. Denn während bis jetzt einige Unternehmen zufällig von Krieg und Krise profitieren, sehen sich viele Familien in Deutschland ebenso unverschuldet mit den mittelbaren Konsequenzen – an der Supermarktkasse und bei der drohenden Stromrechnung – des russischen Angriffskrieges konfrontiert.

„Unsere Solidarität mit der Ukraine ist nicht verhandelbar. So lange warme Worte reichten, waren sich da alle einig. Wenn es jetzt darum geht, die finanziellen und sozialen Kosten zu tragen, müssen wir ebenso solidarisch sein – nach innen und außen. Moral ist keine Frage des Geld­beutels. Doch es ist leichter, von der Verteidigung demokratischer Werte zu sprechen, wenn man warm und trocken sitzt. Existenzängste, wie sie einkommensschwache Familien in diesen Tagen erleben, sind keine Lappalie. Es war deshalb absolut überfällig“, so eaf-Präsident Dr. Martin Bujard, „dass sich die Gesellschaft als solidarische Einheit versteht und Kosten und Gewinne wieder gerechter verteilt werden.“

Der evangelische Familienverband wiederholt zudem seine Forderung, dass jedes Kind dem Staat gleich viel wert sein muss. Dies gilt für die Erhöhung des Kindergeldes ebenso wie bei den Ansprüchen, die sich aus dem neuen Paket errechnen. Der Vorwurf von Präsident Bujard: „Wieder einmal wurden die Familienverbände nicht in die Diskussion miteinbezogen. Unsere Forderung nach einem Familiengipfel im Kanzleramt bleibt aktuell.“

Die eaf begrüßt vor allem die Einführung einer Strompreisbremse als direkt wirksames Element für Familien. Der Verband weist aber darauf hin, dass andere – kommunale – Maßnahmen den Gas- und Stromverbrauch in einigen Haushalten unfreiwillig nach oben treiben würden: „Die Tendenz, öffentliche Angebote wie Warmwasser zum Duschen in Sporthallen und Schwimm­bädern zurückzufahren und damit die Kosten zu privatisieren, muss gestoppt werden. Auf diese Art werden Privathaushalte zur Entlastung der kommunalen Haushaltet belastet“, so Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 07.09.2022

Für den Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD e.V.) ist die Ankündigung im dritten Entlastungspaket, das Kindergeld nur um je 18 Euro für das erste und zweite Kind zu erhöhen und damit alle dritten und weiteren Kinder unberücksichtigt zu lassen, absolut unverständlich. „Dass man Familien mit drei und mehr Kindern nicht bei den Hilfsmaßnahmen mitdenkt, ist überaus enttäuschend. Hier braucht es dringend einer Nachbesserung. Die Mehrbelastung ist für Familien mit drei und mehr Kindern eindeutig höher und das muss berücksichtigt werden,“ erläutert Dr. Elisabeth Müller, Vorsitzende des Verbandes. Der KRFD e.V. fordert die Verantwortlichen daher dringend zur Anpassung auf. „Das Ausblenden von kinderreichen Familien ist schlichtweg falsch und verdrängt Mehrkindhaushalte aus der Mitte der Gesellschaft“, stellt Müller fest.

Für Mehrkindfamilien bedeutet das Vorhaben, dass 36 Euro anteilig der Kinderzahl aufgeteilt werden müssen. Damit erhält eine Familie mit drei, vier oder weiteren Kindern genauso viel Unterstützung wie eine Familie mit zwei Kindern. „Warum hört diese Förderung ab dem dritten Kind auf?“, fragt Dr. Müller in Richtung der Verantwortlichen und fügt an: „Für die Unterstützung lediglich des ersten und zweiten Kindes gibt es keinerlei sachliche Rechtfertigung!“

Der gesellschaftliche Beitrag, der von Mehrkindfamilien ausgeht, und die Unterstützung, die sie in dieser Krisenzeit erfahren, stehen in einem deutlichen Missverhältnis,“ so die Vorsitzende. Durch den Ukrainekrieg und die Inflation dramatisch gestiegenen Lebensmittel- und Rohstoffpreise verteuert sich der tägliche Grundbedarf rasant. „Insbesondere Familien mit drei und mehr Kindern stehen vor riesigen Herausforderungen und wissen zunehmend nicht mehr, wie sie ihre Rechnungen und Einkäufe noch bezahlen sollen. Sie leisten ein großes „Mehr“ an unbezahlter Care-Arbeit bei oftmals nur eineinhalb zur Verfügung stehenden Gehältern. So entstehen fundamentale Ängste um die eigene Existenz. Gerade diese Familien, die den Mut für dritte und weitere Kinder haben, sollten in Krisenzeiten von der Regierung besonders geschützt und unterstützt werden.“

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD e.V.) vom 05.09.2022

Pläne sind in Summe nicht geeignet, den Ärmsten im Herbst Zuversicht zu geben.

Statement von Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands zum heute vorgestellten dritten Entlastungspaket:

“Die angekündigte Ausweitung des Kreises der Wohngeldberechtigten ist absolut begrüßenswert. Hier handelt es sich um eine sozialpolitisch überfällige und wirklich wichtige Maßnahme, die allerdings erst im kommenden Jahr greifen wird. Ansonsten muss man sagen: Mit diesem Entlastungspaket werden in erster Linie Fehler und Ungerechtigkeiten aus dem letzten Paket korrigiert, aber keinerlei zusätzliche zielgerichteten Hilfen auf den Weg gebracht, die auch den Ärmsten in der Grundsicherung in diesem Herbst substantiell Unterstützung und Entlastung bringen würden. Dass Rentner*innen und Studierende jetzt auch wie alle anderen eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten und beim Heizkostenzuschuss im Wohngeld noch einmal nachgelegt wird, ist nur gerecht, gut und wichtig, aber ganz sicher nicht genug.

Wir hätten nicht damit gerechnet und sind wirklich entsetzt, dass diese Bundesregierung in diesem Jahr überhaupt keine weiteren zielgerichteten Hilfen auch für Menschen in der Grundsicherung plant. Die angekündigte Anhebung der Grundsicherung auf knapp 500 Euro ab dem 1. Januar ist allenfalls ein schlechter Witz und wird, wenn überhaupt, gerade die Inflation ausgleichen. So kann das neue Bürgergeld ganz sicher nicht als soziale, innovative Errungenschaft verkauft werden. Der Paritätische bleibt bei seiner Forderung nach einer pauschalen Anhebung der Regelsätze um 200 Euro ab Oktober. Zusätzlich sind die Stromkosten als Bestandteil der Wohnkosten in voller tatsächlicher Höhe zu übernehmen.

Alles in allem sind die vorgelegten Pläne nicht geeignet, um den Menschen in diesem Herbst wirklich Zuversicht zu geben. Ein Hauptproblem bleibt der steuerpolitische Kurs der Bundesregierung: Wer an Steuererleichterungen um jeden Preis festhält, dabei Steuererhöhungen ausschließt und die Schuldenbremse nicht verhandeln will, beraubt sich des eigenen Handlungsspielraums. Eine wuchtige Krisenbewältigung, die diese Gesellschaft zusammenhält und alle mitnimmt, braucht eine beherzte Finanz- und Steuerpolitik und klare sozialpolitische Prioritäten. Beides bleibt die Ampel bisher schuldig.”

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 04.09.2022

Die Bundesregierung hat sich auf ein drittes Entlastungspaket verständigt. „Die angekündigte Kindergelderhöhung wird für viele Kinder von Alleinerziehenden jedoch zum Nullsummenspiel“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). „Denn sie wird sowohl mit den Leistungen des SGB II als auch mit dem Unterhaltsvorschuss verrechnet und erreicht somit viele armutsgefährdete Kinder nicht.“ Bei Kindern, die Unterhalt erhalten, wird das halbe Kindergeld mit dem Kindesunterhalt verrechnet. „In Alleinerziehenden-Haushalten stehen somit nicht 18 Euro mehr Kindergeld zur Verfügung, sondern 9 oder nur 0 Euro. „Dabei treffen Familien mit kleinem Einkommen und somit viele Alleinerziehende und ihre Kinder die steigenden Lebenshaltungspreise und Energiekosten besonders hart. Denn aufgrund des mit 43 Prozent übermäßig hohen Risikos in Armut zu leben, hatten viele Alleinerziehende auch vor der Inflation bereits ihre Belastungsgrenze erreicht oder überschritten. Für sie macht jeder Euro mehr oder weniger einen Unterschied“, so Jaspers.

Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags erreicht Familien mit geringem Einkommen und damit auch viele Alleinerziehende. „Um die Belastungen der Inflation aufzufangen sind 21 Euro jedoch viel zu wenig“, kritisiert Jaspers. Zusammen mit dem Kindergeld, Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und ggf. dem Wohngeld soll der Kinderzuschlag das Existenzminimum von Kindern sicherstellen. „Dieses ist jedoch systematisch zu niedrig bemessen und führt zu einer Unterdeckung existenzieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen. Die Inflation hat dies noch weiter verschärft“, erklärt Jaspers und betont: „Notwendig wäre kurzfristig ein Aufschlag auf mindestens 78 Euro!“

„Jedes zweite Kind in Armut wächst im Haushalt einer Alleinerziehenden auf. Damit Entlastungen und existenzsichernde Leistungen auch für Kinder von Alleinerziehenden in gleicher Weise greifen können, muss sichergestellt werden, dass diese auch tatsächlich bei  Ihnen ankommen, statt mit anderen Leistungen oder dem Kindesunterhalt verrechnet zu werden. Dies gilt insbesondere auch für die Ausgestaltung der Kindergrundsicherung. Diese muss nun zügig umgesetzt werden, da nur eine neue Leistung, die alle Kinder gleichermaßen erreicht, Armut wirksam bekämpfen kann“, so Jaspers weiter.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 06.09.2022

SCHWERPUNKT IV: Sprach-Kitas

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ auch über das Jahr 2022 hinaus fortzuführen und als dauerhaftes Bundesprogramm zu verstetigen. Auf Anregung des Saarlandes und Mecklenburg-Vorpommerns fasst er am 16. September 2022 einstimmig eine entsprechende Entschließung und leitete sie der Bundesregierung zu.

Hintergrund: Sprachförderung seit 2016

Seit 2016 unterstützt das Bundesprogramm teilnehmende Einrichtungen durch zusätzliches Fachpersonal bei der Gestaltung alltagsintegrierter sprachlicher Bildung als Bestandteil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Dabei verbindet es das Thema Sprache mit den Handlungsfeldern der Zusammenarbeit mit Familien, der inklusiven Pädagogik sowie seit 2021 auch der Digitalisierung. Mit der Förderung sollen vorwiegend Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern mit sprachlichem Förderbedarf unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien, die einer besonderen Unterstützung im Spracherwerb bedürfen, oder Familien mit Migrationsgeschichte

Aufstockung aufgrund der Pandemie

Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit insgesamt 100 Millionen Euro aufgestockt und verlängert.

Tausende zusätzlicher Fachkräfte

Die Ansätze des Programms hätten sich bewährt, betont der Bundesrat: In rund 6.900 Kitas seien durch fast 7.500 zusätzliche Fachkräfte mehr als eine halbe Million Kinder erreicht worden. Damit sei etwa jede achte Kita in Deutschland eine Sprach-Kita.

Im Koalitionsvertrag vorgesehen

Im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021-2025 zwischen den Parteien der Ampel-Koalition im Bund sei angekündigt worden, das Programm weiterentwickeln und verstetigen zu wollen. Eine solche Verstetigung würde das Unterstützungsangebot im frühpädagogischen Schlüsselbereich der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung aufrechterhalten, argumentieren die 16 Bundesländer. Sie würde auch den Sprachförderkräften und den Fachberatungen eine berufliche Perspektive über 2022 geben.

Der Stellenwert, den die frühkindliche sprachliche Bildung in Kindertagesstätten für die Verbesserung von Bildungs- und Teilhabechancen von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf habe, sei immens. Das Bundesprogramm sei in der Fachpraxis sehr gut angenommen, nachgefragt und als fachliche Bereicherung wahrgenommen worden. Die geförderten Kindertageseinrichtungen trügen wesentlich dazu bei, die Weichen für eine erfolgreiche Bildungsbiografie von Anfang an zu stellen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit der Länderforderung befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Quelle: Plenarsitzung des Bundesrates am 16.09.2022

Ende der Sprach-Kitas hätte fatale Folgen

Am morgigen Dienstag debattiert der Bundestag über den Haushalt des Familienministeriums. Zum Förderstopp der Sprach-Kitas hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion heute einen Antrag eingebracht, um das Förderprogramm weiterzuführen. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Silvia Breher:

„Die Ampel schadet unseren Kindern mit dem plötzlichen Stopp der Sprach-Kita-Förderung. Sie nimmt billigend einen Rückwärtsgang in der sprachlichen Förderung von Klein- und Kitakindern in Kauf. Das ist kurzsichtig und verantwortungslos gegenüber den Kindern, Familien und Kitas. Wer eine solche Politik der Rückabwicklung für gut heißt, kann es mit der Integration und Teilhabe für die Jüngsten und Schwächsten unserer Gesellschaft nicht ernst meinen.

Das Ende der Sprach-Kitas hätte fatale Folgen. In fast allen Kitas gibt es Kinder mit besonderem sprachlichen Unterstützungsbedarf. Pandemiebedingte Lernrückstände und die vielen aus der Ukraine geflüchteten Kinder verdeutlichen den akuten Handlungsbedarf mehr denn je. Und was macht die Ampel? Sie benachteiligt die Benachteiligten noch einmal. Wenn die Kinder später einmal zu den Einschulungstests müssen, wird der Aufschrei groß sein. Wir als Unionsfraktion fordern deshalb das Bundesprogramm zur Förderung der Sprach-Kitas fortzusetzen.

Die Ampel argumentiert, dass die sprachliche Förderung im neuen „Gute-Kita-Gesetz II“ enthalten sei. Doch das ist eine Täuschung. Denn sie haben nicht das Fördervolumen erhöht. Das Budget des neuen „Gute-Kita-Gesetz II“ entspricht dem alten „Gute-Kita-Gesetz“. Gestrichen wurden aber die Förderprogramme Sprach-Kitas, die Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher sowie das Programm Kita-Einstieg. Es stehen mehrere hundert Millionen Euro weniger für die frühkindliche Bildung zur Verfügung. Die Ampel trickst und schummelt. Verantwortliches Regieren sieht anders aus.

Bereits jetzt haben sich schon viele der rund 7.500 Fachkräfte in den Sprach-Kitas nach anderen Jobs umgesehen. Es droht der Zusammenbruch etablierter pädagogischer Strukturen und ein Aderlass an pädagogischem Personal – bei sowieso angespannter Personalsituation. Diese Tendenz müssen wir durch entschlossenes Handeln unverzüglich aufhalten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 05.09.2022

Die Bundesregierung soll ihren Entschluss, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ einzustellen, revidieren. Dies fordert die CDU/CSU-Union in einem Antrag (20/3277). Im aktuellen Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2023 seien keine Mittel mehr für das Programm vorgesehen. Es sei in der aktuellen Situation „verantwortungslos“, ein solches Programm so kurzfristig und ohne Abschlussfinanzierung einzustampfen. Laut Antragsteller rechtfertigt die Bundesregierung diese Entscheidung unter anderem damit, dass die „erprobten Strukturen und Ansätze“ des Programms in die Verantwortung der Länder übergehen sollen.

Durch das Bundesprogramm wurden laut Antrag rund 6.900 Kitas gefördert – also etwa jede achte Kita. Insgesamt sollen rund eine halbe Millionen Kinder von der Sprachförderung profitiert haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 443 vom 09.09.2022

Heute startet die bundesweite Kampagne „Sprach-Kitas retten“, die sich für einen Erhalt und Fortführung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ einsetzt. Die Bundesregierung hat in ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 keine Finanzmittel für die Fortsetzung der Sprach-Kitas eingeplant, obwohl die drei Regierungsparteien im Koalitionsvertrag genau das Gegenteil versprochen haben. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes:

„Im Koalitionsvertrag ist die Fortführung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms verankert. Ein Ende ist also nicht nur ein fatales Zeichen für die Kindertagesbetreuung, sondern schlicht ein Wortbruch. Die frühkindliche Bildung muss gefördert werden, damit Chancengerechtigkeit nicht nur ein leeres Versprechen auf dem Papier bleibt. Hier wird am falschen Ende gespart!“

Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ist das erfolgreichste Kita-Programm des Bundes und sorgt tagtäglich durch zusätzliche Mittel und Fachpersonal für eine bessere Qualität der Sprachbildung, Integration und Inklusion von Kindern. In der aktuellen Situation, in der sich Einrichtungen der frühkindlichen Bildung mit Fachkräftemangel, Corona-Pandemie und der zusätzlichen Betreuung von Kindern und Familien aus der Ukraine auseinandersetzen müssen, wäre der Wegfall der Sprach-Kitas ein fataler Fehler mit langfristigen, negativen Folgen.

„Die Empörung im Arbeitsfeld ist gewaltig, nachdem bekannt wurde, dass das Programm nicht fortgesetzt werden soll“, so Döcker, „Erste Länder überlegen, wie ein Plan B mit eigenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden könnte. Aber jede kurzfristige Lösung hat Auswirkungen, die Mittel müssten an anderen Stellen eingespart werden. Zudem ist die Unsicherheit bei den Fachkräften enorm gestiegen. Es darf einfach keinen Bruch in der Förderung geben!“

Ohne die weitere Förderung durch Bundesmittel werden aufgebaute Strukturen wegfallen, Mitarbeiter*innen werden das Arbeitsfeld verlassen, die Beteiligung mit Eltern wird reduziert und Hunderttausende Kinder werden in ihrer Sprachentwicklung nicht mehr so gefördert werden können, wie es durch das Bundesprogramm möglich war. Dabei läuft das System Kindertagesbetreuung derzeit sowieso am Limit, die Belastungen durch die Pandemie wirken immer noch nach und die Personalsituation ist schwierig.

Um für den Erhalt der rund 7.000 Sprach-Kitas und geförderten Fachberatungsstellen des Programms zu kämpfen, unterstützt die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ eine beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition von Wenke Stadach, Kita-Leiterin einer Sprach-Kita aus Neubrandenburg. Die Petition wird in den nächsten Tagen zur Online-Unterstützung durch die Bundestagsverwaltung freigeschaltet und kann dann auch über das Petitionsportal des Deutschen Bundestags unterzeichnet werden. Bereits jetzt sammeln im Rahmen der Kampagne „Sprach-Kitas retten“ in ganz Deutschland engagierte Fachkräfte, Eltern, Träger und Organisationen handschriftliche Unterschriften für die Petition. Erreicht sie vor Ablauf der Zeichnungsfrist von vier Wochen das Quorum von 50.000 Unterschriften, muss eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss durchgeführt werden, bei der die zuständigen Fachministerien Rede und Antwort stehen werden.

Die AWO unterstützt die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ und fordert die Regierungsparteien auf, im anstehenden parlamentarischen Verfahren für den Bundeshaushalt 2023 die geplante Streichung zu verhindern. In einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis aus Gewerkschaften, Verbänden, Wissenschaftler*innen, Eltern und Fachkräften in der frühkindlichen Bildung werden wir alles dafür tun, dass die Politik ihr im Koalitionsvertrag gegebenes Versprechen einhält und die Sprach-Kitas in Deutschland fortführt.

Hintergrund:

Das Bundesprogramm Sprach-Kita fördert seit 2016 die sprachliche Bildung in Kitas. Gefördert wurden fast 7000 Kitas durch zusätzliche unterstützende Sprachfachkräfte, über 500 000 Kinder wurden so in den letzten Jahren erreicht. Zudem wurden die Kitas durch zusätzliche Fachberatungen unterstützt.

Die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ setzt sich für die Fortführung des Bundesprogramms ein. Zentrales Element der Kampagne ist eine Petition über den Bundestag, das Ziel sind 50 000 Unterschriften in vier Wochen, damit eine öffentliche Anhörung im Bundestag erfolgt. Homepage zur Kampagnenseite: www.sprachkitas-retten.de

Auf der Website zur Kampagne www.sprachkitas-retten.de finden sich Informationen zur Kampagne und den geplanten Aktionen sowie die Möglichkeit der direkten Unterschrift der Petition. Der Kampagnenhashtag ist #SprachkitasRetten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 17.08.2022

Weit über 50.000 Unterschriften für Petition an den Bundestag

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes und seines Fachverbandes KTK-Bundesverband

Weit über 50 000 Personen haben die Petition der Kampagne „Sprach-Kitas retten“ an den Deutschen Bundestag unterzeichnet – deutlich vor der Zeichnungsfrist am 20. September. Das bedeutet, dass es zeitnah eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Fortsetzung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ geben wird.

Anfang Juli war bekannt geworden, dass das Bundesfamilienministerium die Förderung des seit 2016 bestehenden Programms zum Jahresende vorzeitig beenden will, obwohl im Koalitionsvertrag seine Verlängerung zugesichert wurde. Der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband „Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder“ (KTK-Bundesverband) fordern eine Rücknahme der Entscheidung: Es muss in der aktuell extrem herausfordernden Situation in den Kitas alles getan werden, um qualifizierte Kräfte, wie sie über das Sprach-Kita-Programm gewonnen werden konnten, zu halten.

Überführung an die Bundesländer ist bis Ende 2022 nicht zu machen

Dass das zweite Kita-Qualitätsgesetz nun vorsieht, den Bundesländern Fördermittel für die sprachliche Bildung zu geben, löst das Problem aus Caritas-Sicht nicht: „Es ist richtig, dass die Bundesländer die Verantwortung für die Sprachbildung in Kitas übernehmen“, so Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes. „Die zielgenaue und notwendige Förderung durch das Bundesprogramm Sprach-Kitas lässt sich mit den für die nächsten beiden Jahren vorgesehenen Mitteln des Kita-Qualitätsgesetzes nicht nachbauen“. Bis Jahresende bliebe auch keinesfalls genug Zeit, die Sprach-Kita-Strukturen von Bund auf Länder zu überführen, so der KTK-Vorsitzende.

Der Bund darf keine Mittel aus den Kitas abziehen – erst recht nicht nach zwei Jahren Pandemie

„Kinder brauchen gute Kitas. Sie brauchen Räume, in denen sie diskriminierungsfreies Miteinander erfahren, in denen spielerisch Sprachbildung, Lebenswelterkundung und Krisenresilienz gefördert werden. Die Herausforderungen der Pandemie sind noch nicht bestanden, da wachsen mit den Folgen des Kriegs gegen die Ukraine neue heran: Es kommen Woche für Woche Kinder aus der Ukraine an und viele, die schon da sind, bleiben länger in Deutschland, als ihre Familien ursprünglich gehofft haben“, unterstreicht Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „Zum jetzigen Zeitpunkt darf der Bund keine Mittel aus den Kitas abziehen – schon gar nicht solche, die wie das Bundesprogramm Sprach-Kitas gezielt Einrichtungen dabei unterstützen, ihren Beitrag zu Integration und Inklusion zu leisten. Das Programm muss mindestens wie ursprünglich geplant bis Ende 2024 fortgesetzt werden und es bedarf gemeinsamer Anstrengungen von Bund und Ländern, es perspektivisch in eine Regelförderung zu überführen.“

„Dass Erzieherinnen und Erzieher in kurzer Zeit so zahlreiche Unterschriften von Eltern und Großeltern sammeln konnten – auch weit über die betroffenen Einrichtungen hinaus – zeigt, dass vielen die schwierige Lage der Einrichtungen bewusst ist und dass sie es als Aufgabe der Politik ansehen, etwas daran zu ändern“, kommentiert Mirja Wolfs, zweite Vorsitzende des KTK-Bundesverbandes. „Diese Aufgabe muss nun angenommen werden.“

Hintergrund zum Bundesprogramm Sprach-Kitas
Seit 2016 fördert der Bund mit dem Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ deutschlandweit Kindertageseinrichtungen und Träger und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration, Inklusion und Spracherziehung von Kindern. Die im Programm vorgesehenen Qualifizierungen und Weiterbildungen des gesamten Personals einer Einrichtung stärken nachhaltig die Qualität der Kinderbetreuung.

In ganz Deutschland sind gegenwärtig 6.804 Sprach-Kitas und 264 Fachberatungsstellen (Stand Juli 2022) eingerichtet. Durch das Bundesprogramm profitieren in jeder achten Kita in Deutschland über 500.000 Kinder von zusätzlichen Fachkräften und Mitteln. In 2022 stellt der Bund für die Sprach-Kitas rund 250 Millionen Euro zur Verfügung. Im Haushaltsentwurf der Bundesregierung sind für das Jahr 2023 keine Mittel für die Fortführung des Programms vorgesehen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e. V. und Fachverband „Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder“ (KTK-Bundesverband) vom 12.09.2022

Die Diakonie Deutschland appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, sich bei den heute beginnenden Haushaltsverhandlungen für den Erhalt von „Sprach-Kitas“ stark zu machen. Der Bund finanziert über das Programm „Sprach Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ bundesweit zusätzliche Sprachförderfachkräfte an Standorten, an denen besonders viele Kinder mit hohem Förderbedarf betreut werden. Die Mittel für das Programm sollen ab dem kommenden Jahr gestrichen werden, obwohl die Bundesregierung im Koalitionsvertrag eine Fortführung versprochen hatte.   

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Zurzeit müssen die Kindertageseinrichtungen den Mangel an pädagogischen Fachkräften, die Auswirkungen der Pandemie und die zusätzliche Betreuung von Kindern und Familien aus der Ukraine bewältigen. Vor diesem Hintergrund wäre der Wegfall der Sprach-Kitas ein schwerwiegender Fehler. Eine Rolle rückwärts bei den Sprach-Kitas hätte langfristige negativen Folgen für die Qualität der Betreuung der Kinder.“ Das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ sei das erfolgreichste Kita-Programm des Bundes und sorge tagtäglich durch zusätzliche Mittel und Fachpersonal für eine bessere Qualität der Sprachbildung, Integration und Inklusion von Kindern, so Loheide.

Die Entscheidung des Bundeskabinetts vom Juli, das Programm zur Förderung der Sprach-Kitas nicht fortzuführen, kam für Einrichtungen, Träger und Verbände völlig unerwartet. Die Ampel-Koalition hatte ursprünglich sogar eine Verstetigung des Programmes vereinbart.

Die Diakonie Deutschland unterstützt die Kampagne „Sprach-Kitas retten“ (www.sprachkitas-retten.de). Gemeinsam mit anderen Organisationen, Eltern und Fachkräften in der frühkindlichen Bildung setzt sie sich dafür ein, dass die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag gegebene Versprechen einhält und die Sprach-Kitas in Deutschland fortführt.

Hintergrund:

Jede achte Kita in Deutschland ist eine Sprach-Kita. 6.804 Kitas werden durch das Programm mit ungefähr 7.500 Fachkräften gefördert. 523.936 Kinder und ihre Eltern profitieren aktuell noch von den zusätzlichen Angeboten. Sie sind nun alle von dem abrupten Ende des Programmes betroffen. Für das geförderte Personal laufen nach jetzigem Stand die Verträge zum Jahresende aus. Die Qualität der Angebote im Bereich der Sprachbildung wird durch ein ersatzloses Auslaufen des Programmes sinken, was besonders für Kinder aus schwierigen sozialen Lebensverhältnissen und für Kinder mit Migrationshintergrund so kurzfristig nicht auszugleichen sein wird. Damit bricht ein Angebot weg, das vor allem für benachteiligte Kinder Bildungschancen verbessert. Der Wegfall von Fachkräften für Sprachbildung wird sich gravierend auf die pädagogische Arbeit in den betroffenen Einrichtungen auswirken. Die frühe Förderung der Sprache ist einer der wichtigsten Faktoren für erfolgreiche Bildungsbiografien.

Aus diesem Grund unterstützt die Diakonie Deutschland die Aktivitäten der Kampagne „Sprach-Kitas retten“ sowie die Bundestagspetition für den Erhalt der Sprach-Kitas. Erreicht die Petition 50.000 Unterschriften, kommt es zu einer Anhörung im Bundestag. Diese kann bis zum 15. September noch per Unterschriftenliste und bis 20. September online unter: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2022/_08/_01/Petition_137016.nc.html gezeichnet werden. Bislang wurden über 40.000 Unterschriften gesammelt.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 06.09.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesregierung will vier Milliarden Euro in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren. Ziel sind bundesweite Standards.

Das Bundeskabinett hat am 24. August den Gesetzentwurf für das KiTa-Qualitätsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz soll die Qualität in der Kindertagesbetreuung deutschlandweit weitentwickelt und ein wichtiger Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Heute ist ein guter Tag für die Chancengerechtigkeit in unserem Land. Denn Chancengerechtigkeit fängt mit der Kita an. Hier wird das Fundament gelegt: für Bildung, für eine gesunde Entwicklung und für soziale Teilhabe. Alle Kinder in Deutschland sollen die Chance auf gute frühkindliche Bildung haben, egal, wo sie wohnen, egal, ob ihre Eltern reich oder arm sind. Wir investieren deshalb allein in den kommenden beiden Jahren vier Milliarden Euro ganz gezielt in die Qualität der Kindertagesbetreuung und frühkindlichen Bildung: in qualifiziertes Fachpersonal, in gute Ausstattung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung. Und ganz explizit auch in die sprachliche Bildung. Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz machen wir einen großen Schritt für mehr Qualität in Kindertagesbetreuung in ganz Deutschland. Aber wir gehen noch weiter. Unser Ziel sind bis zum Ende der Legislaturperiode bundesweite Standards, damit die Qualität überall im Land gleichermaßen hoch ist.“

Der Entwurf des KiTa-Qualitätsgesetzes sieht vor, dass die Länder überwiegend (über 50 Prozent der Mittel) in sieben vorrangige Handlungsfelder investieren:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften
  • Starke Leitung
  • Sprachliche Bildung
  • Maßnahmen zur kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Neue Maßnahmen der Länder für Beitragsentlastungen der Eltern können nicht über das KiTa-Qualitätsgesetz finanziert werden. Beitragsentlastungen, die im Zuge des bisherigen Gute-Kita-Gesetztes eingeführt wurden, sollen aber fortgesetzt werden können, sofern ansonsten die Schwerpunktsetzung (mind. 50 Prozent der Mittel) auf die sieben vorrangigen Handlungsfelder sichergestellt ist. Zukünftig soll außerdem die Beitragsgestaltung sozial gerechter werden: Das Einkommen, die Anzahl der Geschwister und die Betreuungszeiten sollen bundesweit verpflichtende Staffelungskriterien für Kita-Beiträge sein. Familien mit geringem Einkommen, die etwa Sozialleistungen, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, bleiben künftig bundesweit von den Beiträgen befreit.

Der nächste wichtige Schritt für mehr Qualität in Kitas und Kindertagespflege wird das geplante Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards für die Kindertagesbetreuung sein, das in dieser Legislaturperiode in Kraft treten soll. Dazu soll eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Länder und der Kommunen konkrete Vorschläge entwickeln. Die Arbeitsgruppe tagt Ende August zum ersten Mal und wird sich regelmäßig mit Expertinnen und Experten von Verbänden, Gewerkschaften, Elternvertretungen, aus der Wissenschaft und Praxis austauschen.

Hintergrund

Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz wird das Gute-KiTa-Gesetz abgelöst, mit dem der Bund von 2019 bis 2022 den Ländern rund 5,5 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt hat. Um die Qualitätsentwicklung weiter zu stärken, werden mit dem KiTa-Qualitätsgesetz die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation des Gute-KiTa-Gesetzes aufgegriffen.

Weitere Informationen zum bisherigen Gute-Kita-Gesetz und zur Verwendung der Bundesmittel finden Sie im aktuellen Gute-Kita-Bericht auf https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/mehr-qualitaet-in-der-fruehen-bildung/das-gute-kita-gesetz

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.08.2022

Anlässlich des morgigen Aktionstages für sexuelle Selbstbestimmung erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauen- und Familienpolitik, und Canan Bayram, Obfrau im Rechtsausschuss:

 

Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Zur sexuellen Selbstbestimmung gehört zwingend eine gute Versorgung von Frauen und ein freier Zugang zu allen Beratungsstellen und medizinischen Einrichtungen für ungewollt Schwangere. Das muss sichergestellt werden – ohne Einschränkungen, ohne Belästigung oder gar Anfeindungen. Denn: Eine Schwangere entscheidet, ob sie eine Schwangerschaft fortsetzen möchte oder nicht. Der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch kriminalisiert dies aktuell noch. Die damit einhergehende Stigmatisierung dieser strafrechtsbasierten Regelung führt auch dazu, dass ungewollt Schwangere vor den Beratungsstellen und Praxen von Abtreibungsgegner*innen belästigt und diffamiert werden. Ungewollt Schwangere sind zur Beratung verpflichtet und so diesen sogenannten Gehsteigbelästigungen schutzlos ausgeliefert. Diese schwer erträglichen Belästigungen machen eine vertrauliche bzw. anonyme Beratung unmöglich. Hinzu kommt, dass es aktuell nicht ausreichend Beratungseinrichtungen und Praxen gibt, die Abbrüche durchführen. Ungewollt Schwangere müssen daher teils weite Strecken zurücklegen und die wenigen Beratungsstellen und Praxen können leichter zur Zielscheibe von Abtreibungsgegner*innen werden.

Als Ampelregierung werden wir die flächendeckende Versorgung mit Beratungseinrichtungen sicherstellen und wollen Schwangerschaftskonfliktberatung künftig auch online ermöglichen. Frauen dürfen nicht in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt oder in ihrer selbstbestimmten Entscheidung gefährdet werden. Wir verurteilen solche Gehsteigbelästigungen vor Beratungsstellen und Praxen aufs Schärfste und arbeiten intensiv an einer gesetzlichen Lösung für wirksame Maßnahmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 16.09.2022

Regierung legt Inflationsausgleichsgesetz vor

Am heutigen Mittwoch hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Inflationsausgleichsgesetz beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und der Berichterstatter Johannes Steiniger:

Antje Tillmann: „Endlich greift die Regierung unsere Forderung auf und gleicht die steuerlichen Belastungen aus, die mit der so genannten kalten Progression einhergehen – leider erst ab dem Jahr 2023. Wünschenswert wäre es gewesen, dies auch schon für 2022 zu tun und nicht erst ab dem kommenden Jahr. 

Aufgrund der gestiegenen Inflation fallen die Lohnabschlüsse dieses Jahr erfreulicherweise höher aus. Das führt jedoch dazu, dass Steuerpflichtige einem höheren Steuersatz unterliegen, obwohl sie trotz höherer Löhne aufgrund der Inflation keine erhöhte Kaufkraft haben.“ 

Johannes Steiniger: „Auch begrüßen wir, dass die Bundesregierung den Kinderfreibetrag und das Kindergeld erhöht. Es ist jedoch peinlich, dass der Koalitionsausschuss ursprünglich die Anhebung des Kindergelds für das dritte Kind vergessen hatte. Erst durch unsere Intervention in der Bundestagsdebatte hat der Finanzminister nachgesteuert und die Anhebung für das dritte Kind nachgeholt.“ 

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 14.09.2022

„Wir teilen die Forderung, den Deutsch-Sprachnachweis beim Familiennachzug generell abzuschaffen und nicht – wie von der Bundesregierung geplant – nur für Fachkräfte. Der Familiennachzug muss insgesamt vereinfacht und beschleunigt werden“, erklärt Gökay Akbulut, migrations- und familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heutigen Aufruf von Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen zum bestehenden Sprachnachweis beim Familiennachzug. Akbulut weiter:

„DIE LINKE hatte vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf hierzu vorgelegt, damit Deutschkenntnisse nicht bereits vor der Einreise nach Deutschland nachgewiesen werden müssen (BT-Drs. 20/1850). Durch unsere parlamentarischen Anfragen konnten wir in Erfahrung bringen, dass jährlich mehr als 10.000 Familienzusammenführungen an dem Spracherfordernis scheitern. Das ist nicht hinnehmbar.

Für viele Ehepartnerinnen und -partner ist der Sprachnachweis aufgrund finanzieller oder persönlicher Umstände eine zu große Hürde. Diese Regelung ist nach meiner Auffassung mit dem Menschenrecht auf Familienleben unvereinbar. Ohnehin lässt sich Deutsch in Deutschland viel leichter und schneller erlernen als im Ausland.

Ich habe daher kein Verständnis dafür, dass die Ampelkoalition auf diese schikanöse Regelung nur beim Familiennachzug zu Fachkräften verzichten will, anstatt sie ganz abzuschaffen, wie es auch im Koalitionsvertrag vereinbart war. Diese Ungleichbehandlung beim Ehegattennachzug ist ein Schlag ins Gesicht vieler Familien, die wegen des Spracherfordernisses zwangsweise getrennt leben müssen. Familienleben ist ein Menschenrecht und kein Privileg, das gewährt werden kann, um den Zuzug von Fachkräften anzukurbeln.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 13.09.2022

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/3439) zur Abschaffung der Kostenheranziehung bei jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt.

Bisher gilt: In der Kinder- und Jugendhilfe werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und die ein eigenes Einkommen haben, zu den Kosten der Leistung der Kinder- und Jugendhilfe aus ihrem Einkommen herangezogen. Dies gilt auch für alleinerziehende Mütter oder Väter mit ihrem Kind, die in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht sind (sogenannte Leistungsberechtigte nach Paragraf 19 SGB VIII). Der Kostenbetrag kann bis zu 25 Prozent des Einkommens betragen. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII werden abhängig von der Höhe ihres Einkommens zu den Kosten aus ihrem Einkommen herangezogen.

Das will die Bundesregierung nun ändern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Kostenheranziehung bei jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach Paragraf 19 SGB VIII sowie für ihre Ehegatten und Lebenspartner aufzuheben. Dadurch könnten die jungen Menschen und Leistungsberechtigten sowie ihre Ehegatten und Lebenspartner vollständig über das Einkommen, das sie erzielen, verfügen, heißt es im Entwurf. Zur Begründung schreibt die Regierung, dass die Kostenheranziehung dem Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe widerspricht. „Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben. Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen.“

Durch die Abschaffung der Kostenheranziehung verringern sich die Einnahmen der Kommunen um jährlich rund 18,3 Millionen Euro.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 459 vom 20.09.2022

Die Bundesregierung hat einen Entwurf eines Gesetzes (20/3447) zur weiteren Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige vorgelegt.

Zur Umsetzung der Richtlinie werden im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz sowie im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verschiedene Änderungen vorgenommen: Arbeitgeber, die den Wunsch eines Elternteils, die Arbeitszeit in der Elternzeit zu verringern oder zu verteilen, nicht entsprechen, werden verpflichtet, ihre Entscheidung zu begründen. Arbeitgeber in Kleinbetrieben werden verpflichtet, Beschäftigten, die den Abschluss einer Vereinbarung über eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegzeitgesetz beantragen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des Antrages zu antworten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags ist diese zu begründen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben, die mit ihrem Arbeitgeber eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz vereinbaren, wird geregelt, dass sie die Freistellung vorzeitig beenden können, wenn die oder der nahe Angehörige nicht mehr pflegebedürftig oder die häusliche Pflege der oder des nahen Angehörigen unmöglich oder unzumutbar ist. Außerdem soll ein Kündigungsschutz für die Dauer der vereinbarten Freistellung eingeführt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll für Fragen im Zusammenhang mit Diskriminierungen, die unter diese Richtlinie fallen, zuständig sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 458 vom 19.09.2022

Für das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ interessiert sich die Unionsfraktion in einer Kleinen Anfrage (20/3404). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Art der geförderten Projekte und der dafür bereitgestellten Finanzmittel.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 458 vom 19.09.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/3260) zu Struktur und Ausmaß der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, welche Qualifikationsniveaus Minijob-Beschäftigte haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 444 vom 12.09.2022

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit haben 2021 knapp vier Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte ein Bruttomonatsentgelt im unteren Entgeltbereich verdient. Das entspricht einem Anteil von 18,1 Prozent an allen Vollzeitbeschäftigten. Sie haben somit weniger als zwei Drittel des Medianverdienstes von Vollzeitbeschäftigten verdient. Derzeit liegt die Niedriglohnschwelle für eine Vollzeittätigkeit bei 2.344 Euro. Das geht aus einer Antwort (20/3209) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/2936) der Fraktion Die Linke hervor.

Nach Angaben der Bundesregierung gab es außerdem im Dezember 2021 insgesamt rund 7,38 Millionen geringfügig Beschäftigte, davon waren rund 4,23 Millionen ausschließlich geringfügig tätig und rund 3,15 Millionen im Nebenjob geringfügig beschäftigt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 442 vom 08.09.2022

Beschäftigte haben im Jahr 2021 insgesamt rund 59 Milliarden Arbeitsstunden geleistet, davon waren 0,8 Prozent unbezahlte und 0,5 Prozent bezahlte Überstunden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3202) auf eine Kleine Anfrage (20/2930) der Fraktion Die Linke mit. Sie bezieht sich darin auf Angaben des Statistischen Bundesamtes, die auf Ergebnissen des Mikrozensus basieren.

In der Antwort werden die Überstunden nach Beschäftigungsformen detailliert aufgelistet. Demnach machten Beschäftigte mit Homeoffice-Nutzung im Durchschnitt vier Überstunden pro Woche, während Beschäftigte ohne Homeoffice-Nutzung im Durchschnitt 2,7 Überstunden pro Woche machten. Diese Zahlen basieren auf Daten des IAB (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 442 vom 08.09.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/3148) zum Corona-Aufholpaket der Bundesregierung gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Aufstockung des Programms Sprach-Kita und nach der Aufstockung des Kinder- und Jugendplans.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 429 vom 30.08.2022

Mit den Lasten, die speziell Frauen in der Corona-Pandemie zu tragen haben, befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/3174). Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung verhindern will, dass Frauen einer Doppelbelastung und/oder Einbrüchen in der Erwerbstätigkeit ausgesetzt sind, sollte es erneut zu Unregelmäßigkeiten im Schul- und Kitabetrieb kommen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 429 vom 30.08.2022

Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll im kommenden Jahr geringfügig steigen. Der Einzelplan 17 des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100) sieht Ausgaben von 12,88 Milliarden Euro vor gegenüber 12,39 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Als Einnahmen sind 200,07 Millionen Euro veranschlagt (2022: 179,07 Millionen Euro). Mit 12,63 Milliarden Euro bilden die Zuweisungen und Zuschüsse das Gros des Etatentwurfs (2022: 12,39 Milliarden Euro).

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind 11,45 Milliarden Euro eingeplant (2022: 10,76 Milliarden Euro). Größter Einzelposten ist das Elterngeld, das mit 8,28 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2022: 7,73 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen 1,8 Milliarden Euro (2022: 1,7 Milliarden Euro), davon 1,47 Milliarden Euro auf den Kinderzuschlag für geringverdienende Familien und 195 Millionen Euro auf das Kindergeld. Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind 1,06 Milliarden Euro eingeplant nach 1,02 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Eingespart werden soll bei der Kinder- und Jugendpolitik, für die noch 616,5 Millionen Euro bereitstehen (2022: 1,02 Milliarden Euro). Deutlich geringer in dem Kapitel soll der Ansatz für Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive ausfallen. Dafür sind 2023 31,05 Millionen Euro eingeplant nach 388,92 Millionen Euro in diesem Jahr. Aufgestockt werden sollen allerdings die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie, und zwar von 183,5 Millionen Euro auf 200 Millionen Euro. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf 224,35 Millionen Euro (2022: 296,01 Millionen Euro).

511,84 Millionen Euro soll die Ministerin für die Stärkung der Zivilgesellschaft, für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2022: 578,95 Millionen Euro). Davon entfallen 346,27 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2022: 356,1 Millionen Euro) und 207,2 Millionen Euro auf den Bundesfreiwilligendienst (wie 2022).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 409 vom 15.08.2022

Über die Zahl der erteilten Visa zum Familiennachzug zu Flüchtlingen und zu subsidiär Schutzberechtigten im vergangenen und im laufenden Jahr berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2842) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2217). Danach wurden im Jahr 2021 weltweit 9.891 Visa zum Familiennachzug zu Flüchtlingen erteilt und im Jahr 2022 (Stand 14. Juni) 4.527. Die Zahl der weltweit erteilten Visa zum Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten lag den Angaben zufolge im vergangenen Jahr bei 5.958 und im laufenden Jahr bis zum genannten Stichtag bei 3.656.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 407 vom 11.08.2022

Der Bundesrat fordert in einem Gesetzentwurf (20/2912) die dauerhafte Erhöhung der Mittel des Fonds Frühe Hilfen und eine regelmäßige, bedarfsgerechte Anpassung dieser Mittel. Zur Begründung verweist die Länderkammer darauf, dass die jährliche Unterstützung der verbindlichen Netzwerkstrukturen in den Frühen Hilfen in Höhe von 51 Millionen Euro seit 2014 nicht angepasst worden sei. Es finde aber durch veränderte Rahmenbedingungen eine stetige Entwertung der vorhandenen Mittel statt, so der Bundesrat. Dazu trügen insbesondere die gestiegene Anzahl von Kindern im Alter von null bis drei Jahren, die Häufung von psychosozialen Belastungen beziehungsweise psychischen Erkrankungen von Eltern, die zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen geführt haben, sowie die regelmäßigen Anstiege der Personal- und der Sachkosten durch Tarifabschlüsse beziehungsweise die Inflation bei.

„Um die von den Kommunen umgesetzten Maßnahmen Früher Hilfen dauerhaft auf einem bundesweit vergleichbaren und bedarfsgerechten Niveau sicherstellen zu können, ist es notwendig, den im Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) genannten Betrag in Höhe von 51 Millionen Euro ab dem Jahr 2023 bis 2025 schrittweise auf 96 Millionen Euro anzuheben“, fordert der Bundesrat. Ab dem Jahr 2026 soll er entsprechend der Entwicklung der Bevölkerung der unter Dreijährigen, der Tarifabschlüsse und des Verbraucherpreisindexes alle drei Jahre im Zuge der vorgesehenen Aktualisierung des Verteilschlüssel angepasst werden, sofern sich daraus jeweils ein Mittelzuwachs ergibt.

Die Länderkammer hatte in der Vergangenheit schon mehrfach eine Erhöhung dieser Mittel gefordert, der letzte Gesetzentwurf dazu war aber in der vergangenen Wahlperiode der Diskontinuität anheim gefallen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 389 vom 01.08.2022

Studie untersucht, worauf steigende Ungleichheit der Erwerbseinkommen zurückgeht – Verschiebungen bei der Arbeitszeit und Diskrepanz zwischen gewünschtem und tatsächlichem Erwerbsumfang sind Treiber – Flexiblere Arbeitszeiten und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf nötig

Die monatlichen Bruttoerwerbseinkommen der Beschäftigten in Deutschland waren im Jahr 2018 deutlich ungleicher verteilt als 1993. Wie eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, geht der Anstieg allerdings nicht in erster Linie auf ungleichere Stundenlöhne zurück, sondern auf die Entwicklung der Arbeitszeit und besonders darauf, wie diese mit den Stundenlöhnen zusammenhängt. Demnach arbeiten Beschäftigte mit hohen Stundenlöhnen im Vergleich zu Beschäftigten mit geringen Stundenlöhnen heute mehr Stunden pro Woche als früher. In vielen Fällen deckt sich die gewünschte Arbeitszeit nicht mit der tatsächlichen, zum Beispiel bei Müttern, die im Durchschnitt deutlich weniger Stunden erwerbstätig sind als sie eigentlich möchten. Gutverdienende wiederum arbeiten tendenziell mehr Stunden als gewollt. Hätten alle Beschäftigten genau so viel oder wenig arbeiten können wie gewünscht, wäre die Ungleichheit der Erwerbseinkommen in den vergangenen 25 Jahren nur halb so stark gestiegen.

„Viele Beschäftigte arbeiten ungewollt zu wenig oder zu viel – das ist sowohl aus Wohlfahrtsperspektive als auch sozialpolitisch problematisch“, erklärt Carsten Schröder, Mitglied des Direktoriums des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) im DIW Berlin. „Dass beispielsweise Mütter häufig unterbeschäftigt sind, deutet darauf hin, dass die nicht hinreichende Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach wie vor die beruflichen Perspektiven und Karrierewege von Müttern einschränkt.“

Veränderungen in der Erwerbsbevölkerung spielen nur untergeordnete Rolle

Für die Studie hat Schröder gemeinsam mit Mattis Beckmannshagen von der Freien Universität Berlin SOEP-Daten der Jahre 1993 bis 2018 ausgewertet. In ihrer Untersuchung nutzten sie ein spezielles Ungleichheitsmaß, die mittlere logarithmische Abweichung. Diese erlaubt es, die Entwicklung der Ungleichheit in drei Teile zu zerlegen: Stundenlöhne, Arbeitszeit und den Zusammenhang von beiden. Die Berechnungen ergaben, dass etwa 15 Prozent der bis 2018 im Vergleich zu 1993 gestiegenen Ungleichheit der Erwerbseinkommen auf die zunehmende Ungleichheit der Stundenlöhne zurückzuführen sind. 40 Prozent resultieren aus der zunehmenden Ungleichheit der Arbeitszeiten und 45 Prozent sind im wachsenden Zusammenhang von Stundenlohn und Arbeitszeit begründet.

Beschäftigte mit hohen Stundenlöhnen arbeiten im Vergleich zu Beschäftigten mit niedrigen Stundenlöhnen heute mehr als früher. Dies liegt vor allem daran, dass im unteren Lohnquintil – also bei den 20 Prozent der Beschäftigten mit den geringsten Stundenlöhnen – die durchschnittliche Arbeitszeit zwischen 1993 und 2018 deutlich gesunken ist. Dadurch wird die Ungleichheit der Erwerbseinkommen deutlich erhöht. Dass sich die Erwerbsbevölkerung im Untersuchungszeitraum verändert hat, spielt hingegen kaum eine Rolle: Sowohl den höheren Anteil erwerbstätiger Frauen als auch den Anstieg der Beschäftigten im Dienstleistungssektor konnten die Studienautoren in ihrer Berechnung isolieren – fast ohne Effekt auf die Ungleichheit der Erwerbseinkommen.

Brückenteilzeit ist guter erster Schritt zu mehr Arbeitszeitflexibilität

Der Haupttreiber für die Ungleichheit der Erwerbseinkommen sind also die Arbeitszeiten und die systematischen Unterschiede zwischen gewünschtem und tatsächlichem Erwerbsumfang. Ein Ansatzpunkt sei eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, etwa indem die Kinderbetreuungsangebote noch mehr an den Bedarfen der Beschäftigten ausgerichtet werden, so die Studienautoren. Auch flexiblere Arbeitszeitmodelle gehörten auf die Agenda. „Mit der sogenannten Brückenteilzeit hat die Politik bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht“, sagt Beckmannshagen. Beschäftigte größerer Unternehmen können temporär ihre Arbeitszeit reduzieren und haben einen gesetzlichen Anspruch, später in ihren Vollzeitjob zurückzukehren.

„Mit der sogenannten Brückenteilzeit hat die Politik bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht.“ Mattis Beckmannshagen, Freie Universität Berlin

Doch auch die Arbeitgeber seien am Zug: „Wenn Beschäftigte arbeiten können wie gewünscht, dann sind sie in der Regel motivierter und produktiver – das sollte eigentlich im ureigenen Interesse von Unternehmen sein“, so Schröder. Eine Hürde sind die Minijobs mit ihren Verdienstgrenzen, die beispielsweise durch die Anhebung des Mindestlohns künftig mit noch weniger Arbeitszeit erreicht werden. Hier wären Reformen nötig, die von der Beschränkung von Minijobs auf Gruppen wie SchülerInnen und StudentInnen bis hin zur kompletten Abschaffung reichen können.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 17.08.2022

Anders als bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 gibt es kaum Arbeitsagenturen, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchten. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass sich der Mangel an Arbeitskräften zwischenzeitlich massiv verschärft hat. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die sich auf die monatliche Befragung der 155 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) stützt.

Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erwarten 86 Prozent der Agenturen für ihre Bezirke von der Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro keine Beschäftigungseffekte, während dies bei der geringfügigen Beschäftigung auf 70 Prozent zutrifft. Die übrigen Agenturen erwarten positive oder negative Wirkungen, die Anteile halten sich fast die Waage.

Vor der Einführung des Mindestlohns im Dezember 2014 hatte noch etwa ein Fünftel der Agenturen Beschäftigungsverluste befürchtet. Eine Rolle für die aktuell wesentlich neutralere Erwartungshaltung spielt die stark wachsende Knappheit an Arbeitskräften: Dabei erwarten Agenturen, die eine größere Knappheit an Arbeitskräften beim Stellenbesetzungsprozess melden, tendenziell auch positivere Effekte der Mindestlohnerhöhung auf die geringfügige Beschäftigung.

„Die stark gestiegene Knappheit am Arbeitsmarkt trägt dazu bei, dass die Mindestlohnerhöhung die betriebliche Nachfrage nach Arbeitskräften weniger stark dämpft. Arbeitskräfte werden gehalten oder hätten bessere Jobchancen, falls es doch zu Entlassungen kommt“, erklärt Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“. „Sollte sich die realwirtschaftliche und geopolitische Situation nochmals massiv verschlechtern, würde dies den Arbeitskräftebedarf dämpfen. Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns könnte sich dann negativer auf die Beschäftigung auswirken“, ergänzt Christian Hutter, Mitautor der Studie.

Die Studie beruht auf der monatlichen Befragung der 155 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Studie ist abrufbar unter https://www.iab-forum.de/die-arbeitsagenturen-erwarten-von-der-erhoehung-des-mindestlohns-auf-12-euro-mehrheitlich-keine-auswirkungen-auf-die-beschaeftigung.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 13.09.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell weiter die höchste Inflationsbelastung, Alleinlebende mit hohem Einkommen die geringste: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im August 2022 um 8,8 Prozent bzw. um 6,7 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,9 Prozent lag. Der Abstand hat sich im Vergleich zum Juli wieder leicht vergrößert. Das liegt daran, dass die größten Preistreiber – Haushaltsenergie und Lebensmittel – bei den Einkäufen von Haushalten mit niedrigen bis mittleren Einkommen einen größeren Anteil ausmachen als bei wohlhabenden. Auch Alleinerziehende, Familien und kinderlose Paare mit jeweils mittleren Einkommen hatten mit 8,5 Prozent, 8,4 Prozent bzw. 8,2 Prozent überdurchschnittliche Teuerungsraten zu tragen, während Familien mit höheren Einkommen bei 7,9 Prozent genau im Mittel lagen. Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

Besonders ausgeprägt fiel der Anstieg der haushaltsspezifischen Inflationsrate gegenüber Juli für Alleinlebende mit niedrigen Einkommen aus: Ihr Warenkorb verteuerte sich im August um 8,3 Prozent, nach 7,7 Prozent im Vormonat. Ohne die im August noch wirksame Preisdämpfung durch das 9-Euro-Ticket wären ärmere Singles sogar erstmals die Haushaltsgruppe mit der höchsten Preissteigerung gewesen. Alleinlebende mit mittleren bzw. höheren Einkommen lagen mit Raten von 8,0 und 7,7 Prozent im August leicht ober- bzw. unterhalb der allgemeinen Preissteigerung (siehe auch die Informationen zur Methode unten und die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Für den Herbst sind neue Preisschübe absehbar, insbesondere beim Gas. Ob die soziale Spreizung bei den haushaltsspezifischen Inflationsraten dann weiter zunimmt, hängt nach Einschätzung von IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien und Inflationsexpertin Dr. Silke Tober stark davon ab, ob wirksame Energiepreisbremsen eingeführt werden, oder nicht.  

In Folge des Ukrainekriegs und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten erreichte die Teuerungsrate für alle Haushalte im August wieder den bisherigen Höchststand vom Mai. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen sozial hoch problematisch, zeigt der IMK Inflationsmonitor: Mit 2,1 Prozentpunkten zwischen ärmeren Familien und wohlhabenden Alleinlebenden war die Differenz im August wieder leicht größer als im Juli, nachdem sie zuvor etwas gesunken war. Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen schlugen die besonders stark anziehenden Komponenten Haushaltsenergie und Lebensmittel mit 5,8 Prozentpunkten auf die haushaltsspezifische Inflationsrate von 8,8 Prozent durch, bei einkommensschwachen Alleinlebenden machten sie sogar 7,1 Prozentpunkte der 8,3 Prozent spezifische Teuerung aus. Bei einkommensstarken Alleinstehenden entfielen darauf hingegen 2,9 Prozentpunkte von insgesamt 6,7 Prozent. Bei diesen Haushalten sorgten im August dagegen die im Vorjahresvergleich ebenfalls erheblichen Preisanstiege bei Pauschalreisen, beim Autokauf, für Wohnungsinstandhaltung oder Kraftstoff für höhere Ausgaben – Positionen, die zum Teil auch für kinderlose Paare oder einkommensstarke Familien relevant waren.

„Die haushaltsspezifischen Inflationsraten zeigen, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und sich hier auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker niederschlägt“, schreiben Dullien und Tober. Dieser Trend könnte sich in den kommenden Monaten weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden. Weiter verstärkt werde der Preisanstieg durch die ab Oktober eingeführten Gasumlagen, die durch die Mehrwertsteuersenkung auf Gas nur gedämpft, aber nicht kompensiert werden. So dürften die Verbraucherpreise für Erdgas allein durch die Kombination beider Maßnahmen um gut 15 Prozent steigen. Das werde im Oktober einen zusätzlichen Anstieg der allgemeinen Inflationsrate um 0,35 Prozentpunkte verursachen – und Menschen mit niedrigeren Einkommen proportional stärker belasten. Zudem haben Haushalte mit niedrigem Einkommen grundsätzlich ein besonderes Problem mit starker Teuerung, erinnern Dullien und Tober. Denn die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen. Zudem besitzen diese Haushalte kaum Spielräume, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

Die von der Bundesregierung in den Entlastungspaketen I und II beschlossenen und für das Entlastungspaket III angekündigten Maßnahmen „gehen weitgehend in die richtige Richtung“, konstatieren Tober und Dullien. Positiv heben die Forschenden die Energiepreispauschale hervor, die in diesem Monat an Erwerbstätige und im Dezember unter anderem an Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt wird. Ebenfalls positiv bewerten sie die angekündigte Preisbremse für Strom und die „Aussicht auf einen Gaspreisdeckel“. Für die Frage, wie sich die Inflation in den kommenden Monaten unter sozialen Aspekten entwickeln wird, sei es äußerst wichtig, dass diese beiden Instrumente genutzt und wirksam ausgestaltet werden.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Einkommensschwache Alleinlebende am stärksten von den massiven Preisanstiegen bei Haushaltsenergie und Nahrungsmitteln betroffen. IMK Policy Brief Nr. 133, September 2022.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.09.2022

Im 2. Quartal 2022 wurden rund 25 600 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche damit im 2. Quartal 2022 gegenüber dem 2. Quartal 2021 um 11,5 % zu. Nach Rückgängen im Jahr 2021 (-5,4 % gegenüber 2020) und im Jahr 2020 (-0,9 % gegenüber 2019) nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den ersten beiden Quartalen 2022 deutlich zu. Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, bleibt anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar.

69,8 % der Frauen, die im 2. Quartal 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 18,8 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8,7 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 2,6 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 42 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (50 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 14 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESIS-Online und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 13.09.2022

Im Jahr 2021 haben die Sozialhilfeträger in Deutschland 15,3 Milliarden Euro netto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Ausgaben damit um 6,5 % gegenüber dem Vorjahr. 

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung machte wie im Vorjahr mehr als die Hälfte der insgesamt 15,3 Milliarden Euro Nettoausgaben für Sozialhilfeleistungen im Jahr 2021 aus: Auf diese Leistung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfielen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 8,1 Milliarden Euro. Das waren 7,6 % mehr als im Vorjahr. Der erneut größte prozentuale Anstieg im Vorjahresvergleich war bei der Hilfe zur Pflege mit +10,0 % auf 4,7 Milliarden Euro zu verzeichnen. Die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt blieben mit knapp 1,2 Milliarden Euro in etwa auf Vorjahresniveau. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen knapp 1,3 Milliarden Euro und damit -4,2 % weniger als im Vorjahr. 

Weitere Informationen:

Ergebnisse der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe stehen im Themenbereich Sozialhilfe zur Verfügung (einschließlich Erstattungszahlungen des Bundes nach § 46a SGB XII für Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII an die Länder; Datenquelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Ferner sind Basisdaten und lange Zeitreihen zur Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach § 121 SGB XII (seit dem Berichtsjahr 2017 ohne Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) über die Tabellen „Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe“ (22111) in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar. 

Methodische Hinweise:

Die Angaben beziehen sich auf Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Nicht enthalten ist zum Beispiel die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch SGB II („Hartz IV“). 

Ausgaben und Einnahmen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) werden nicht mehr als Bestandteil der Statistik nach § 121 SGB XII erhoben, weil die entsprechenden Angaben im Rahmen der Erstattungszahlungen des Bundes an die Länder nach § 46a SGB XII in Höhe von 100 % der Nettoausgaben der Sozialhilfeträger für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 19.08.2022

  • Deutlicher Anstieg der zusammengefassten Geburtenziffer auf 1,58 Kinder je Frau
  • Bei Geburt des ersten Kindes waren die Mütter 30,5 Jahre und die Väter 33,3 Jahre alt

Im Jahr 2021 wurden mit 795 492 Neugeborenen rund 22 000 Babys mehr geboren als 2020. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, ist die zusammengefasste Geburtenziffer erstmals seit 2017 wieder gestiegen, und zwar von 1,53 Kindern je Frau im Jahr 2020 auf 1,58 Kinder je Frau 2021. Zu diesem Anstieg dürfte die relativ stabile Lage auf dem Arbeitsmarkt in Verbindung mit der besonderen Situation während der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Zeugung beigetragen haben. Im Jahresverlauf ist die Geburtenhäufigkeit besonders im 1. und im 4. Quartal 2021 angestiegen.

Geburtenziffer in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen am stärksten gestiegen, Rückgänge in Thüringen und Sachsen

Die Geburtenziffer ist 2021 vor allem in den westlichen Bundesländern angestiegen. Am stärksten war der Anstieg in Baden-Württemberg (+5 %), gefolgt von Bayern und Hessen (jeweils +4 %). In den ostdeutschen Bundesländern waren dagegen nur geringe Zuwächse von ein bis zwei Prozent zu verzeichnen. In Thüringen und Sachsen nahm die Geburtenziffer sogar leicht ab (-1 %).

Die höchste Geburtenziffer wurde 2021 in Niedersachsen mit 1,66 Kindern je Frau gemessen. Am niedrigsten war sie in Berlin mit 1,39.

Geburtenziffer bei den deutschen Frauen deutlich erhöht, bei den Ausländerinnen fast unverändert

Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit war die Geburtenziffer 2021 mit 1,49 Kindern je Frau deutlich höher als im Vorjahr (1,43 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit blieb die Geburtenziffer mit 2,01 Kindern je Frau fast unverändert (2020: 2,00 Kinder je Frau).

Der Frauenjahrgang 1972 hat durchschnittlich 1,53 Kinder je Frau zur Welt gebracht

Die Gesamtzahl der im Laufe des Lebens geborenen Kinder betrug bei den Frauen des Jahrgangs 1972, der 2021 mit 49 Jahren das Ende der statistisch definierten fertilen Phase erreicht hat, durchschnittlich 1,53 Kinder je Frau. Diese sogenannte endgültige Kinderzahl war zuvor bei den Frauen der 1960er Jahrgänge kontinuierlich gesunken und hatte beim Jahrgang 1968 ihr historisches Minimum mit 1,49 Kindern je Frau erreicht. Die in den 1970er Jahren geborenen Frauen werden durchschnittlich mehr Kinder zur Welt bringen. Die endgültige Kinderzahl wird voraussichtlich spätestens beim Jahrgang 1979 die Marke von 1,6 Kindern je Frau erreichen. Dieser Anstieg ist vor allem auf die gestiegene Geburtenhäufigkeit bei den deutschen Frauen im Alter über 30 Jahren zurückzuführen.

Altersunterschied zwischen den Eltern bei Geburt des ersten Kindes betrug 2,8 Jahre

Beim erstgeborenen Kind der Frau betrug 2021 das durchschnittliche Alter der Mütter 30,5 Jahre und das der Väter 33,3 Jahre. Unabhängig von der Folge des Kindes waren 2021 die Mütter bei einer Geburt im Durchschnitt 31,8 Jahre und die Väter 34,7 Jahre alt.

2021 wurden durchschnittlich 1,47 Kinder je Mann geboren

Wie in den meisten wirtschaftlich hoch entwickelten Ländern ist in Deutschland die durchschnittliche Kinderzahl je Mann – die sogenannte Vaterschaftsziffer – niedriger als die zusammengefasste Geburtenziffer der Frauen. Hierzu trägt vor allem bei, dass die Anzahl potenzieller Väter aufgrund der längeren fertilen Phase höher ist als die Anzahl potenzieller Mütter.

Die Vaterschaftsziffer lag 2021 mit 1,47 Kindern je Mann höher als 2020 (1,43 Kinder je Mann). Ähnlich wie die Geburtenziffer der Frauen nahm sie 2021 zum ersten Mal seit 2017 wieder zu.

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Geburtenentwicklung stehen auf der Themenseite sowie in der GENESIS-Datenbank im Tabellensegment 12612 zur Verfügung. Ein EU-Vergleich der Geburtenziffern ist auf Europa in Zahlen im Themenbereich Bevölkerung zu finden.

Methodische Hinweise

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekäme, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49 Jahren im betrachteten Jahr. Die zusammengefasste Geburtenziffer ist die Summe (und damit Zusammenfassung) der für jedes Alter von 15 bis 49 Jahren berechneten altersspezifischen Geburtenziffern eines Jahres. Dabei stellt eine altersspezifische Geburtenziffer die Relation zwischen den Lebendgeborenen der Mütter eines bestimmten Alters und der Zahl der Frauen in diesem Alter dar.

Angaben zur endgültigen Kinderzahl der Frauen eines Jahrgangs (Kohorte) liegen ab dem Jahrgang 1930 vor. Diese kohortenbezogene Geburtenziffer wird als Summe der altersspezifischen Geburtenziffern berechnet, die in den Jahren nachgewiesen wurden, in denen der entsprechende Jahrgang seine fertile Phase von 15 bis 49 Jahren durchlief.

Die zusammengefasste Vaterschaftsziffer der Männer wird analog der zusammengefassten Geburtenziffer der Frauen berechnet, die Zahl der lebend geborenen Kinder bezieht sich jedoch auf die männliche Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 69 Jahren.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 03.08.2022

Mittelvergabe meist nach dem Prinzip Gießkanne – WZB-Studie zu den Aufholprogrammen

Ob Mathe-Nachhilfe, Förderstunden oder Feriencamp – das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ sollte Kindern und Jugendlichen helfen, pandemiebedingte Lernlücken zu schließen. Eine erste Bilanz des zwei Milliarden Euro teuren Bund-Länder-Pakets hat jetzt das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) vorgelegt. Das zentrale Ergebnis der Studie: Die selbstgesteckten Ziele des Programms wurden nur sehr bedingt erreicht. Ein Team um den WZB-Bildungsforscher Marcel Helbig hat erstmals für alle 16 Bundesländer untersucht, wie die Hilfen konzipiert und umgesetzt wurden.

Weitgehend verfehlt wurde das Ziel, jene Schüler*innen zu erreichen, deren Lernfortschritte unter Schulschließungen und Distanzlernen besonders gelitten haben – Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien und mit Migrationshintergrund. Die Mehrheit der Länder hat ihre Mittel vorwiegend nach dem Gießkannenprinzip verteilt. So erhielten in vielen Bundesländern vergleichsweise privilegierte Schulen wie etwa Gymnasien oder Privatschulen im selben Umfang Mittel wie sozial belastete Schulen. Gerade außerschulische Angebote wie private Nachhilfe oder freiwillige Ferienprogramme, die in vielen Landesprogrammen ein starkes Gewicht haben, kamen besonders förderbedürftigen Schüler*innen nicht im angestrebten Maße zugute. Nur wenige Bundesländer haben teilweise die Mittel auf Grundlage von Lernstandserhebungen (Brandenburg) oder Sozialindizes (Hamburg, Hessen und teilweise Nordrhein-Westfalen) vergeben.

Nur vereinzelt wurden mit den Aufholprogrammen Schüler*innen jener Klassenstufen unterstützt, in denen wichtige Weichen für den weiteren Bildungsweg gestellt werden, wie beim Übergang von der Grundschule auf weiterführende Schulen. Für die Mehrheit der Länder bleibt es zudem fraglich, inwieweit die angekündigte Unterstützung in den Kernfächern Deutsch und Mathematik stattfand.

Ob das Aktionsprogramm tatsächlich geholfen hat, pandemiebedingte Lernrückstände aufzuholen, bleibt laut Studie eine offene Frage – und wird es wohl auch bleiben. Der Grund: Eine systematische Datenerhebung ist nicht erfolgt. Lernstandserhebungen fanden weit überwiegend dezentral an den Schulen statt, häufig nicht in standardisierter Form, und wurden später nicht systematisch zusammengeführt. Auch die Teilnahme an den neu geschaffenen Angeboten wurde unzureichend dokumentiert.

Ein Kernproblem der Aufholprogramme bestand in der Gewinnung von pädagogischem Personal. Hier zeigt die Studie mit den ihr vorliegenden Zahlen, dass kein Land seine selbstgesteckten Personalziele erreicht hat – weder bei den (befristeten) Einstellungen noch bei der Zahl der durchgeführten Förderangebote.

Dass individuelle Förderung zum Abbau von Lernrückständen am besten dort gelingt, wo bereits Strukturen bestehen, zeigt die Studie am Beispiel von Hamburg, wo die Umsetzung des Corona-Aufholprogramms am vielversprechendsten erscheint. In Hamburg werden seit Langem Lernrückstände systematisch an den Schulen bearbeitet und es wird so weit wie möglich auf Klassenwiederholungen verzichtet. Darüber hinaus gibt es hier ein Recht auf Ganztagsbeschulung bis 14 Jahre. Diese Strukturen konnten auch für den Abbau von Lernrückständen genutzt werden und mussten nicht erst aufgebaut werden.

Als positiv bewerten die Autor*innen, dass durch das Aktionsprogramm lokale Kooperationen aufgebaut oder vertieft und neue pädagogische Angebote geschaffen wurden. „Das sind wichtige Impulse für die längerfristige Schulentwicklung“, sagt Marcel Helbig. Auch hätte das Aufholprogramm zu einer besseren Kommunikation und Kooperation der Länder beigetragen.

Für die Studie wurden neben umfassenden Dokumentenanalysen Interviews mit Vertreter*innen aller Landesverbände der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) geführt.

Quelle: Pressemitteilung Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung vom 06.09.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die in der AGF zusammengeschlossenen Verbände betonen die Bedeutung einer Familienpflegezeit mit einem angemessen hohen und sozial ausgewogenen finanziellen Ausgleich.

Anlässlich der Übergabe eines Berichtsteils des unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf an Familienministerin Lisa Paus betonen die Verbände den großen Schritt, der mit der Einführung einer solchen Leistung für die Familien gegangen werden würde. „Die Einführung einer 36-monatigen Familienpflegezeit, die einen sozial ausgestalteten, angemessenen monetären Ausgleich bei Arbeitszeitreduzierungen durch pflegende Angehörige beinhaltet, wäre ein Meilenstein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ein großer Schritt in Richtung Anerkennung der pflegerischen Leistungen in Familien“, betont Sidonie Fernau, AGF-Vorsitzende.

Die Familienorganisationen heben hervor, dass Familien durch einen Pflegefall vor besondere Herausforderungen gestellt werden. Diese entstünden oft plötzlich und unerwartet, auch Dauer und Intensität der Pflege seien nicht planbar.

„Zur Unterstützung der Betroffenen braucht es ein ganzes Bündel an Maßnahmen, wobei die Einführung einer gut funktionierenden Familienpflegezeit mit einem angemessenen finanziellen Ausgleich eine herausragende Bedeutung hat. Die derzeitigen Gesetze Pflegezeit und Familienpflegezeit, die die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf unterstützen sollen, zeigen keine ausreichenden Entlastungseffekte. Nun ist die Bundesregierung gefordert, die bereits existierenden Vorschläge aufzugreifen und entsprechend umzusetzen“, so die AGF-Vorsitzende.

Der unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde 2015 durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingesetzt. Er befasst sich als nicht öffentliches Fachgremium mit Fragen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, begleitet die Umsetzung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und berät das Ministerium über deren Auswirkungen. Alle vier Jahre wird dem BMFSFJ ein Bericht vorgelegt. Bereits in seinem ersten Bericht 2019 hat der Beirat die Einführung einer neu ausgestalteten 36-monatigen Familienpflegezeit vorgeschlagen. Der heute übergebene Berichtsteil wurde aufgrund der hohen Aktualität des Themas vorzeitig übergeben. Der Gesamtbericht wird im Jahr 2023 fertig gestellt. Die AGF wirkt als Mitglied im Beirat mit.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 26.08.2022

Zum heutigen Internationalen Tag der Demokratie fordert die AWO ein stärkeres Engagement gegen die wachsende Armut und soziale Ungleichheit. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Soziale Ungleichheit führt nicht nur dazu, dass Menschen von Teilhabe ausgeschlossen werden, sondern ist letztlich auch eine Gefahr für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie.“

Seit der Corona Pandemie hat sich die soziale Ungleichheit unter anderem mit Blick auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen deutlich verschärft. Die in Folge des Krieges in der Ukraine steigenden Energiepreise und die Inflation führen nun zu Sorgen vor wachsender Armut und Ungleichheit. Für Teile der Gesellschaft ist die Teilhabe an materiellen und kulturellen Gütern nicht mehr gesichert. Aus diesen Schieflagen und Sorgen entstehen Konflikte, die zu einer Polarisierung in der Bevölkerung führen können und die sich beispielsweise darin äußern, dass sich menschenverachtende Einstellungen verbreiten. Auch Vertrauensverluste in Politik, Wissenschaft und Medien sind Folgen zunehmender sozialer Ungleichheit. Hinzu kommt die Vereinnahmung des Themas durch rechte Akteure, die Ängste schüren, gesellschaftliche Spaltungen vorantreiben und die tatsächlichen Gründe für soziale Ungleichheit ignorieren.

Der heutige Internationale Tag der Demokratie bietet die Möglichkeit, einen geschärften Blick auf diese aktuelle Herausforderungen und Angriffe auf unsere Demokratie zu werfen. Der im Jahr 2007 von den Vereinten Nationen eingeführte Internationale Tag der Demokratie soll daran erinnern, dass Demokratie nur dann gut funktioniert, wenn viele Menschen sich immer wieder für sie einsetzen. Das tun auch die „Zusammenhalt durch Teilhabe“ Projekte in der AWO, die am heutigen Internationalen Tag der Demokratie gemeinsam die Online-Fachtagung „Demokratie für alle – aber wie? Soziale Gerechtigkeit zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Ansätze der AWO“ veranstalten.

„Mit der digitalen Fachtagung wollen wir uns heute mit den aktuellen Entwicklungen und den Ansätzen sowie Möglichkeiten der AWO beschäftigen, um – wie in unserem Grundsatzprogramm verankert – Ungleichheiten zu überwinden, soziale Gerechtigkeit zu schaffen und allen Menschen Teilhabe zu ermöglichen“, so Naidu. Mehr als 150 Interessierte aus verschieden Gliederungen der AWO werden sich im Rahmen der Tagung über Fragen sozialer Ungleichheit und Demokratiegefährdung weiterbilden und austauschen. „Wir nutzen diesen Anlass auch, um sichtbar zu machen, dass wir die wachsende Ungleichheit als Herausforderung verstehen, die wir ernstnehmen und angehen müssen, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt in diesen herausfordernden Zeiten zu stärken“, so Naidu abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.09.2022

Anlässlich des morgigen MBE-Aktionstages fordert der AWO Bundesverband, den Haushaltstitel im Bundesprogramm Migrationsberatung für erwachsene Zuwander*innen zu korrigieren. Andernfalls stünden schon in wenigen Monaten Ratsuchende vor geschlossenen Türen der Beratungsstellen.

Selvi Naidu, Mitglied des AWOBundesvorstandes, erklärt dazu:  „Die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Förderung für die Migrationsberatung für Erwachsene macht uns fassungslos.“ Noch im Mai hatte der Bundestag den Haushaltstitel – auch im Blick auf die Folgen des Ukrainekriegs – um 8 Millionen Euro erhöht. Im Haushaltsplanentwurf für 2023 sind demgegenüber plötzlich nur noch 57 Millionen Euro vorgesehen, das sind mehr als 25 Prozent weniger als im Jahr 2022.

Die bundesweiten Dienste der Migrationsberatung erfüllen im Einwanderungsland Deutschland zentrale Aufgaben: Sie bieten hochqualifizierte Beratung und Unterstützung bei Arbeits-, Wohnungs-, Ausbildungssuche und Behördengängen. Sie beraten zu Abschlüssen, vermitteln in Sprach- oder Integrationskurse und noch vieles mehr.

„Wo sollen Menschen, die nach Deutschland geflohen sind und sich hier neu orientieren müssen, mit ihren vielen Fragen hin? Wer soll die zukünftigen Fachkräfte beraten, die nach Deutschland einwandern sollen? Das alles übernehmen die Migrationsfachdienste der Wohlfahrtsverbände“, so Naidu.

Bundesweit gibt es mehr als 1.300 Beratungsstellen, die AWO berät bundesweit in mehr als 240 Beratungseinrichtungen. Sie bieten seit vielen Jahren und Jahrzenten Beratung, sind ein verlässliches Angebot für die Menschen vor Ort.

„Wir verstehen nicht, warum diese Beratungsangebote gerade jetzt so massiv zurückgefahren werden sollen, wenn flüchtende Menschen aus vielen Kriegsregionen der Welt, zuletzt aus der Ukraine, unsere Unterstützung brauchen. Ausgerechnet jetzt, wenn die Bundesregierung – zu Recht – den Fachkräftemangel und damit Einwanderung auf die Agenda setzt. Das steht nicht nur den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags, sondern auch dem gelebten Leben in Deutschland entgegen. Wir brauchen einen stabilen Haushaltstitel und eine Absicherung der Ausstattung für die Folgejahre für die Migrationsberatung“, so Naidu abschließend.

Morgen, am 14. September 2022, laden vor diesem Hintergrund bundesweit MBE-Beratungsstellen zum Aktionstag ein. Sie öffnen ihre Türen, stellen ihre Arbeit vor und zeigen auf, was es heißen würde, wenn diese wichtige Beratungsstruktur kurzfristig massiv abgebaut würde und Menschen im neuen Jahr vor verschlossenen Türen stünden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.09.2022

Zum bundesweiten Tag der wohnungslosen Menschen am 11. September warnt die Arbeiterwohlfahrt vor einer Verschärfung der Wohnungskrise. Das von der Bundesregierung ausgegebene Ziel, bis 2030 Wohnungslosigkeit in Deutschland überwunden zu haben, sei in Gefahr. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Bis 2030 will die Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket Wohnungslosigkeit in Deutschland auf Null reduziert haben. Aktuell gerät die Erreichbarkeit dieses Ziels gehörig ins Wanken, denn dafür werden u. a. neue Wohnungen gebraucht. Im Koalitionsvertrag ist der Bau von jährlich 400.000 Wohnungen, davon 100.000 Sozialwohnungen, vorgesehen. Aufgrund der derzeitigen Bedingungen – darunter steigende Energiepreise und Preissteigerungen bei Baustoffen – wird diese Zielmarke in diesem Jahr nicht mehr erreicht. Deshalb brauchen wir einen neuen Plan für die verbleibende Zeit, der die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigt. Und: In der derzeitigen Lage müssen wir verhindern, dass durch die Mehrbelastungen der privaten Haushalte noch mehr Menschen ihre Wohnungen verlieren. Haushalte mit geringen Einkommen dürfen nicht weiter belastet werden. Für von Armut betroffene Menschen ist die Gefahr groß, dass sie in die Wohnungslosigkeit abrutschen. Es braucht gezielte Maßnahmen, um sie zu schützen – zum Beispiel müssen Mieterhöhungen im Bestand deutlich begrenzt werden. In stark angespannten Wohnungsmärkten sollten Mieten befristet auf sechs Jahre gar nicht steigen, in weniger angespannten Wohnungsmärkten maximal um sechs Prozent in drei Jahren, soweit die bislang gezahlte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt. Die Mietpreisbremse muss deutlich nachgeschärft werden und bundesweit gelten, um Mieterhöhungen bei Neuvermietung zu deckeln.“

Die AWO unterstützt die Kampagne WOHNUNG_LOS! der Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslose (BAG W):

https://www.bagw.de/de/veranstaltungen/aktkamp/wohnung-los.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.09.2022

Gestern hat die Europäische Kommission eine EU-Pflegestrategie vorgelegt. Diese hat zum Ziel, hochwertige, bezahlbare und leicht zugängliche Pflege- und Betreuungsdienste in der gesamten EU zu fördern. Die EU-Pflegestrategie wird begleitet von konkreten Vorschlägen zur Finanzierung bezahlbarer und hochwertiger Langzeitpflege und zur Überarbeitung der europäischen Ziele zu frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbandes:

“Die EU-Pflegestrategie zeigt die vielfältigen Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege auf und nennt konkrete Empfehlungen, diesen zu begegnen. Bis 2050 werden mehr als 38 Mio. Menschen in der EU Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen müssen, das sind 7 Millionen mehr als derzeit. Schon heute herrscht in der Pflege europaweit Personalmangel. Während auf der einen Seite für viele Pflegebedürftige in der EU die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen nicht finanzierbar ist, sind die Arbeitsbedingungen und die Bezahlung, insbesondere für Frauen, die 90% der Pflegekräfte ausmachen, stark verbesserungswürdig. Diese Herausforderungen lassen sich auch in Deutschland beobachten.”

Die gestern von der EU-Kommission vorgelegte Pflegestrategie bietet gute Lösungsansätze und Vorschläge für konkrete Maßnahmen, die nun von den nationalen Regierungen zeitnah umgesetzt werden müssen. Die AWO nimmt daher die Bundesregierung in die Pflicht, sich für eine rasche Annahme der Empfehlungen der Kommission einzusetzen und einen ambitionierten Aktionsplan zur Stärkung der Langzeitpflege vorzulegen. Wichtige Punkte sind dabei: 

  1. Die Tarifverhandlungen und der soziale Dialog müssen weiter gefördert werden, mit dem Ziel eines flächendeckenden Tarifvertrags, mit dem angemessene Löhne und bessere Arbeitsbedingungen sichergestellt werden.
  2. Qualitativ hochwertige, bezahlbare Langzeitpflege muss sichergestellt werden, um Pflegebedürftigen einen angemessenen Lebensstandard zu garantieren und die gesundheitliche Ungleichheit zu verringern.
  3. Angemessene (finanzielle) Unterstützung für pflegende Angehörige muss gewährleistet werden.

Da die Herausforderungen im Pflegesektor alle EU-Mitgliedstaaten betreffen, appelliert die AWO zudem an die Bundesregierung, proaktiv gemeinsam mit allen Mitgliedstaaten an Lösungen vor allem bezüglich des Fachkräftemangels zu arbeiten und langfristige Zielsetzungen zu verfolgen. Auch dürfen die von der Kommission angekündigten Vorhaben betreffend Digitalisierung und Innovation in der Pflege nicht außer Acht gelassen werden.

Der gesamte Vorschlag der Europäischen Kommission kann unter diesem Link (PDF) abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.09.2022

Betreuung durch Angehörige wird durch Personalnot in der Pflege noch wichtiger – Caritas begrüßt Vorschlag der Einführung eines Familienpflegegelds

„Höchste Zeit, der Situation pflegender Angehöriger die nötige Aufmerksamkeit zu schenken! Ebenso wie Eltern kleiner Kinder sind sie durch die Anforderungen der Pandemie an die Grenze ihrer Leistungskraft gekommen,“ kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa die Ergebnisse des Beirats zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Der Deutsche Caritasverband fordert eindringlich eine bessere Anerkennung der von pflegenden Angehörigen erbrachten Leistungen und konkrete Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

Die heute der Bundesfamilienministerin vom Unabhängigen Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vorgelegten „Empfehlungen zur Familienpflegezeit und zum Familienpflegegeld“ gehen aus Sicht der Caritas in die richtige Richtung. „Die Erweiterung des begünstigten Pflegenden über den Kreis der Familienmitglieder hinaus und die Einführung eines neuen Familienpflegegeldes als Lohnersatzleistung mit unbürokratischem Antragsverfahren sind gute Ansätze“, begrüßt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Freistellung für die Begleitung der letzten Lebensphase

„Besonders unterstützen wir die Forderung einer Auszeit zur Unterstützung der letzten Lebensphase eines Nächsten oder einer Nächsten. Die vorgeschlagene, bis zu drei Monate dauernde Freistellung, als Karenzzeit zur Begleitung des Sterbens ist ein wichtiges Element einer menschenfreundlichen Sorgekultur“. Auch der Vorschlag, dass jedes Jahr eine zehntägige Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden kann, wird von der Caritas unterstützt. Die aktuelle Regelung sieht eine nur einmalige Freistellung im Pflegefall vor.

„Wir brauchen unkomplizierte Lösungen, die den Pflegenden finanziell und organisatorisch die notwendige Flexibilität geben, wenn die Mutter, der Ehemann oder die Schwester auf häusliche Unterstützung angewiesen sind“, fügt die Caritas-Präsidentin hinzu. „Dabei müssen wir gleichzeitig sicherstellen, dass niemand dauerhaft vom Arbeitsmarkt abgeschnitten wird, wenn er oder sie eine Auszeit zur Pflege eines Angehörigen nimmt.“ Die coronainduzierte Retraditionalisierung der innerfamiliären Rollenverteilung sollte keinesfalls verstärkt werden, so der Caritasverband, der aus den Erfahrungen seiner ambulanten Pflegedienste weiß, dass es immer noch in den allermeisten Fällen die Frauen sind, die ihre Erwerbstätigkeit für die Pflege von Angehörigen reduzieren.

Strukturen für die Entlastung von Pflegenden, faire Regeln für Live-Ins

Der Ausbau von Strukturen, die pflegende Angehörige entlasten oder deren Einsatz ergänzen können, muss unbedingt Teil der Lösung sein. Neben Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen müssen faire Regeln für die Beschäftigung von Betreuungspersonal zu Hause (Live-Ins) zwingend zum Gesamtpaket gehören. Dass bei der Live-In-Betreuung Modelle möglich sind, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden, zeigt das Caritas-Projekt CariFair.
Weitere Informationen unter: www.carifair.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e. V. vom 26.08.2022

Caritas und Diakonie äußern sich anlässlich der Ersten Lesung zum Bundeshaushalt Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag

Die angekündigten Mittelkürzungen bei der Förderung von Arbeit und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen in Höhe von 609 Millionen Euro müssen dringend zurückgenommen werden, appellieren der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland an die Bundestagsabgeordneten. Heute berät der Bundestag in erster Lesung über die Summen, die im Etat des Bundeshaushaltes für Arbeit und Soziales künftig für die Jobcenter bereitgestellt werden.

Mit passgenauen Angeboten die Tür in den ersten Arbeitsmarkt aufstoßen

„Die vom Arbeitsministerium vorgelegte Bürgergeldreform setzt auf die richtige Karte, indem sie die Arbeitsmarktpolitik auf Kompetenzerwerb und langfristige Überwindung von Langzeitarbeitslosigkeit ausrichtet. Bildung, berufsbezogene Qualifizierung und Teilhabeförderung im sozialen Arbeitsmarkt kosten Geld und müssen mit ausreichend Mitteln im Eingliederungstitel hinterlegt werden. Um Menschen, die schon seit mehreren Jahren erwerbslos sind, wirksam mit passgenauen Unterstützungsangeboten die Tür in den ersten Arbeitsmarkt aufzustoßen, braucht es eine auskömmliche Ausstattung des Verwaltungstitels. Der Bundestag muss hier nachbessern“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa.

Nachhaltige Arbeitsförderung gibt es nicht zum Spartarif

Diakonie-Präsident Ulrich Lilie: „Es darf kein Zurück zu einer Politik der kurzfristigen Maßnahmen geben, die kaum Perspektiven bieten. Eine nachhaltige Arbeitsförderung, zum Beispiel durch Qualifizierungen, die zu einem Berufsabschluss führen, gibt es nicht zum Spartarif. Jobcenter müssen die notwendigen Gelder erhalten, um qualitativ hochwertige, zielgerichtete Förderung anbieten zu können, die den tatsächlichen Bedarfen gerecht wird. Diese Investitionen zahlen sich am Ende aus. Sie helfen dabei, dass Menschen dauerhaft im Arbeitsmarkt ankommen und sich nicht von Job zu Job hangeln müssen.“

Bürgergeldreform: Erhöhung des Regelbedarfs auf 500 Euro reicht nicht!

Caritas und Diakonie kritisieren außerdem, dass die durch die Inflation steigenden Kosten von Menschen in Grundsicherung im Haushaltsansatz nicht hinreichend berücksichtigt werden. Die im Zuge der Bürgergeldreform angekündigte Erhöhung des Regelbedarfs auf 500 Euro reicht nicht aus, um den Menschen in dieser Krisenzeit angemessene Teilhabe zu ermöglichen.

Hintergrundinformation:

Der Bundestag befasst sich am 8. September mit dem Einzelplan 11 Arbeit und Soziales, der im Bereich der „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ der Jobcenter, dem sogenannten Eingliederungstitel, eine Reduzierung der Mittel um 609 Millionen Euro im Vergleich zum Bundeshaushalt 2022 vorsieht. Der Haushaltsansatz für „Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“, aus dem insbesondere das Jobcenterpersonal finanziert wird, beträgt 5,05 Milliarden Euro und damit 807 Millionen weniger als 2021 tatsächlich ausgegeben wurde.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Deutscher Caritasverband e. V. vom 08.09.2022

Zum Tag der Wohnungslosen am 11. September appellieren die Diakonie Deutschland und der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) an die Bundesregierung, Einkommensarme vor dem Verlust ihrer Wohnung zu schützen. Zugang zu Wohnraum müssen auch Wohnungslose erhalten.

„Die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt führt dazu, dass wohnungslose Menschen fast keine Chance auf eine eigene Wohnung haben. Es braucht endlich eine soziale Wohnungspolitik, die obdach- und wohnungslose Menschen im Blick hat. Der von der Bundesregierung angekündigte Nationale Aktionsplan zur Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 ist dringend notwendig und muss schnell entwickelt und umgesetzt werden“, so Diakonie und EBET. In einem Positionspapier schlagen sie unter anderem vor, den sozialen Wohnungsbau auszuweiten und nicht-gewinnorientierte Wohnungsanbieter sowie den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter zu stärken.   

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Folgen des Ukraine-Kriegs mit steigenden Energiekosten verschärfen insbesondere die Lage für von Armut betroffene und von Armut bedrohte Menschen. Immer mehr Menschen, die bislang gut zurechtkamen, geraten in die existenzielle Schieflage. Sie wissen nicht, wie sie die weiter steigenden Energiepreise bezahlen sollen. Wer aufgrund der gestiegenen Nebenkosten Zahlungsschwierigkeiten mit der Miete bekommt, darf seine Wohnung nicht verlieren. Daher brauchen wir ein Moratorium, das Mieterinnen und Mieter in diesem Fall vor einer Kündigung schützt.“ 

Dr. Jens Rannenberg, Vorsitzender EBET:

„Aktuell werden in den Städten viel zu wenig bezahlbare Wohnungen gebaut. Die hohen Neuvertragsmieten sind für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit niedrigen Einkommen unbezahlbar. Wohnungslose Menschen sehen sich einer Konkurrenzsituation ausgesetzt, bei der sie keine Chance auf eine Wohnung haben. Sie müssen aber möglichst schnell in eigenen Wohnraum vermittelt werden. Es braucht mehr Fördermittel des Bundes, damit mehr bezahlbarer Wohnraum gebaut werden kann.“

Beide Verbände begrüßen die Initiative des Bundespräsidenten, das Thema Wohnungslosigkeit am Tag der Wohnungslosen in den Mittelpunkt zu rücken. „Wir freuen uns, dass der Bundespräsident zum Tag der Wohnungslosen zu einem Austausch ins Schloss Bellevue geladen hat und gemeinsam mit der Diakonie und weiteren Akteuren und Expertinnen über Strategien und Ideen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit diskutiert. Wir brauchen breite Bündnisse auf allen Ebenen – im Bund, in den Ländern und nicht zuletzt in den Kommunen. Sonst wird die Wohnungsnot in Deutschland weiter zunehmen“, so Diakonie und EBET.

Die Lebenslagenuntersuchung des EBET, die dieses Jahr veröffentlicht wurde, zeigt deutlich, dass sich die Situation wohnungsloser Menschen in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert hat. Insbesondere Menschen, die auf der Straße leben, sind in einer existenziellen Notlage. Viele haben keinen Anspruch auf Sozialleistungen, da sie aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland emigriert sind. Sie besitzen häufig auch keinen Krankenversicherungsschutz. „Nötig sind daher auch ein verbesserter Zugang zum Gesundheitssystem sowie ein Sozialleistungsanspruch für alle bei uns lebenden Menschen. Nur so kann soziale Teilhabe für alle Menschen verwirklicht werden“, so die Verbände.

Weitere Informationen:

Positionspapier Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 überwinden – Menschenrecht auf angemessenen Wohnraum verwirklichen! https://go.diakonie.de/ebet

Themenschwerpunkt Wohnungslosigkeit: https://www.diakonie.de/wohnungslosigkeit

Wissen Kompakt Wohnungslosigkeit: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/obdachlosigkeit

2. Untersuchung der Lebenslagen wohnungsloser Menschen von Diakonie Deutschland, EBET und Alice Salomon Hochschule Berlin: https://www.ebet-ev.de/files/EBET/evo/Forschung/2.%20Lebenslagenuntersuchung_EBET_ASH.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. und Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. vom 09.09.2022

Die am 31. August 2022 vorgestellte Digitalstrategie der Bundesregierung enthält vielversprechende Absichten. Ob sie die Grundlage eines progressiven Politikwechsels ist, bleibt jedoch offen. Ein wichtiger gleichstellungspolitischer Erfolg ist, dass das vom Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) seit Jahren geforderte Gesetz gegen Gewalt im Netz nun bis zum Jahr 2025 endlich kommen soll. Während der Koalitionsvertrag nur die technischen Aspekte der Digitalisierung behandelte, verspricht die Digitalstrategie zudem die Auseinandersetzung mit Machtstrukturen im digitalen Wandel und die Berücksichtigung feministischer Datenpolitik. Dazu gehört das klare Bekenntnis, dass engagierte Menschen sich in der digitalen Gesellschaft vernetzen können und vor digitaler Gewalt, Hassrede und Desinformation geschützt werden müssen. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen.

Konkrete Projekte in diese Richtung finden sich aber nicht. Der Schwerpunkt der Strategie liegt auf technischen Infrastrukturprojekten und massenhafter Datengenerierung. „Das Versprechen ‚durch eine effektive Nutzung des Potenzials von Daten das Leben für alle Menschen besser zu machen‘ verkennt, dass eine machtkritische Herangehensweise hier unverzichtbar ist und nicht erst auf später verschoben werden kann. Die Digitalstrategie lässt den innovativen soziotechnischen Ansatz vermissen, wie ihn der Dritte Gleichstellungsbericht für eine geschlechtergerechte Gestaltung von Digitalisierung aufgezeigt hat“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig. „Die Digitalpolitik der Bundesregierung hat nicht nur ein technisches Umsetzungs-, sondern schlicht ein Erkenntnisproblem und weckt somit wenig gleichstellungspolitisches Vertrauen.“

Positiv ist, dass digitalisierungsbezogene Kompetenzen vermittelt werden sollen. Neue, innovative Bildungsansätze sind dabei jedoch nicht vorgesehen, vielmehr liegt der Fokus auf technischen Medienkompetenzen und MINT-Förderung unter Rückgriff auf bereits existierende Initiativen, wie den Girl’s Day. Dass keinerlei konkrete Projekte zur Überwindung des Digital Gender Gap und des Gender Data Gap enthalten sind, ist empörend. Damit fällt die Digitalstrategie sogar noch zurück hinter das im Koalitionsvertrag zumindest im gesundheitspolitischen Bereich gegebene Versprechen, den Gender Data Gap zu beseitigen.  

Weiterführend verweist der djb auf seine ausführlichen Stellungnahmen zu den aktuellen Entwürfen des EU-Data-Act und der EU-KI-Verordnung, auf seine Pressemitteilung zum Open Data Day sowie auf seine Ausführungen zur Digitalisierung in den Wahlforderungen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 08.09.2022

Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ist am 2. August 2022 abgelaufen, ohne dass diese im deutschen Recht vollständig umgesetzt wurde.

Die Vereinbarkeitsrichtlinie soll die Chancengleichheit von Frauen auf dem Arbeitsmarkt und die Gleichbehandlung fördern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben für alle Arbeitnehmer*innen erleichtern. In der Richtlinie sind dafür individuelle Rechte vorgesehen – diese gilt es zeitnah und vollständig umzusetzen.

„Insbesondere ein vergüteter Freistellungsanspruch für den zweiten Elternteil nach der Geburt unabhängig von der Elternzeit ist längst überfällig. Obwohl ein solcher Anspruch in der EU-Richtlinie und im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, warten wir noch immer auf die Umsetzung.“, so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Richtlinie einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser schafft jedoch kaum Verbesserungen und beseitigt die bestehenden Defizite nicht (siehe Stellungnahme des djb vom 4. Mai 2022).

Der djb fordert insbesondere:

  • analog zum Mutterschutz eine zweiwöchige und vergütete Freistellungspflicht für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einzuführen;
  • eine diskriminierungsfreie Inanspruchnahme des Freistellungsrechts nach der Geburt auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zu gewährleisten;
  • die Vergütung bei der Freistellung nach der Geburt des zweiten Elternteils an der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder am Mutterschaftsgeld zu orientieren;
  • den Freistellungsanspruch des zweiten Elternteils anlässlich der Geburt auf Selbstständige auszuweiten und die finanzielle Absicherung von selbstständigen Eltern generell zu verbessern;
  • die Möglichkeiten für Arbeitnehmer*innen zu verbessern, sich für die Pflege von Angehörigen oder im gleichen Haushalt lebenden Personen freistellen zu lassen;
  • den Kündigungsschutz bei der Inanspruchnahme von Eltern- und Pflegezeiten zu stärken;
  • die Telearbeit in das Antragsrecht für flexible Arbeitsregelungen einzubeziehen.

Weitere Informationen finden sich in der Stellungnahme zur Vereinbarkeitsrichtlinie vom 4. August 2022.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 04.08.2022

Die Folgen der Pandemie belasten Jugendliche und junge Erwachsene in fast allen Lebensbereichen weiterhin stark. Das zeigen erste Ergebnisse einer bislang unveröffentlichten Untersuchung im Rahmen des Surveys des Deutschen Jugendinstituts (DJI), die in der neuen Ausgabe des Forschungsmagazins DJI Impulse erschienen sind. In der Langzeitstudie werden regelmäßig etwa 1.500 junge Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren befragt. Viele sehen demnach eine der größten Herausforderungen in Schule, Studium und Beruf: Lediglich 55 Prozent der Befragten waren im Herbst 2021 – also lange nach den Phasen der strikten Lockdowns und des Homeschoolings – mit ihrer (Aus-)Bildungssituation zufrieden. Das sind 16 Prozentpunkte weniger als im Jahr 2019 vor der Pandemie. Auch die Freundschaftsbeziehungen litten in diesem Zeitraum stark: Zwar messen die 15- bis 25-Jährigen ihren Freund:innen nach wie vor hohe Bedeutung zu, doch der Anteil, der mit dem eigenen Freundeskreis zufrieden ist, reduzierte sich gegenüber 2019 um fast 20 Prozentpunkte.

„Die Lebenszufriedenheit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bleibt in vielerlei Hinsicht massiv beeinträchtigt“, bilanziert DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper auf Basis der neuen Forschungsdaten aus AID:A 2021. Zwar sei Corona wegen weiterer aktueller Krisen medial in den Hintergrund gerückt, doch der Bedarf an Unterstützung sei nach wie vor hoch. „Gerade junge Menschen mussten aufgrund der Pandemie auf vieles verzichten, was Jugend ausmacht“, betont Walper: Der über lange Zeit eingeschränkte Aktionsradius, die ins Digitale verlagerten Beziehungen zu Gleichaltrigen, die veränderten Lernbedingungen, die Hürden beim Auszug aus dem Elternhaus und beim Einstieg in Ausbildung, Studium und Beruf – all dies wirke sich immer noch negativ auf das Wohlbefinden der Altersgruppe aus. Besonders betroffen seien junge Menschen aus finanziell benachteiligten Familien.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus im Interview über politische Konsequenzen

Im Mittelpunkt der aktuellen Doppelausgabe von DJI Impulse mit dem Titel „Der lange Weg aus der Pandemie“ stehen deshalb die Erfahrungen Jugendlicher und junger Erwachsender. Auf Grundlage von vielfältigen Forschungsbefunden und Praxiserfahrungen analysieren Wissenschaftler:innen des DJI, aber auch profilierte Forscher:innen aus ganz Deutschland und Großbritannien sowie Expert:innen aus Fachpraxis und -politik in 17 Beiträgen die Situation der jungen Menschen. Und nicht zuletzt kommen auch Jugendliche selbst zu Wort.

In einem Interview bezieht Bundesfamilienministerin Lisa Paus politisch Stellung zu den Ergebnissen der aktuellen Studien. Sie setzt sich unter anderem dafür ein, jungen Menschen mehr Gehör zu verschaffen und ihre Beteiligung zu stärken. Hierfür sei der Nationale Aktionsplan Kinder- und Jugendbeteiligung wichtig, genauso wie die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. „Für mich ist ganz klar, wir dürfen die Pandemiebekämpfung nicht weiter zulasten der Kinder und Jugendlichen betreiben“, sagt Paus im Gespräch mit DJI Impulse.

Neue Videoreihe begleitet ab sofort jeden Schwerpunkt von DJI Impulse

Neben einer stärkeren Jugendbeteiligung in Politik und Gesellschaft fordert Walper im neuen DJI-Videocast Perspektiven differenzierte, gut vernetzte Angebote für professionelle Unterstützung, Beratung und Therapie. In der Videoreihe, die ab sofort die thematischen Schwerpunkte in DJI Impulse begleitet, benennen DJI-Wissenschaftler:innen auf Basis der wissenschaftlichen Analysen im Forschungsmagazin zentrale Herausforderungen und formulieren Lösungsansätze. Ziel ist es dabei, die wissenschaftliche Perspektive crossmedial zu verbreiten und in gesellschaftliche Debatten einzubringen, um lösungsorientierte Diskussionen anzustoßen.

Das Forschungsmagazin DJI Impulse berichtet allgemein verständlich über die wissenschaftliche Arbeit am DJI, einem der größten sozialwissenschaftlichen Forschungsinstitute in Deutschland. Regelmäßig informieren Wissenschaftler:innen über relevante Themen aus den Bereichen Kindheit, Jugend, Familie sowie Bildung und liefern Impulse für Politik, Wissenschaft und Fachpraxis.

Die aktuelle Ausgabe 2/2022 von DJI Impulse mit dem Titel „Der lange Weg aus der Pandemie“ kann kostenlos bestellt und heruntergeladen werden, auch ein Abonnement des Forschungsmagazins ist möglich: www.dji.de/impulse

Die neue Videoreihe zum Impulse-Schwerpunkt startet mit DJI-Direktorin Prof. Dr. Sabine Walper: www.dji.de/videocast-perspektiven-folge1

Mehr Angebote zum aktuellen Impulse-Schwerpunkt: www.dji.de/corona

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 10.08.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk zeigt in einem Gutachten deutliche Defizite in der Verankerung von Kinderrechten in den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen für den schulischen Hort- und Ganztagsbereich auf. Das heute vorgelegte Gutachten der Kinderrechtsorganisation weist darauf hin, dass es im Bundesländervergleich innerhalb der Schul- und Kitagesetze sowie der Bildungs- und Rahmenlehrpläne eine große Heterogenität insbesondere beim Stellenwert von Kinderrechten und Demokratiebildung gibt. Die größten Lücken in den rechtlichen Vorgaben zeigen sich hierbei hinsichtlich der expliziten Nennung von Kinderrechten und Demokratiebildung, der sinngemäßen Verankerung des Diskriminierungsverbots sowie einem umfassenden Inklusionsverständnis.

„Kinderrechte müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Das gilt sowohl für den schulischen Bereich als auch für außerschulische Angebote. Deshalb brauchen wir eine verbindliche und wirksame Festschreibung der Kinderrechte in allen gesetzlichen und programmatischen Vorgaben. Der bisherige Flickenteppich in diesem Bereich muss durch eine einheitliche Rahmengebung beendet werden. Demokratieförderung darf nicht erst dann beginnen, wenn Kinder und Jugendliche kurz vor der Teilnahme an ihren ersten Wahlen stehen. Demokratie muss als Alltag für Kinder erlebbar sein, schon für die Kleinsten. Wir dürfen aber auch nicht alles, was die Schulen selbst nicht schaffen, auf den Hortbereich abwälzen. Hier gilt es eine vernünftige Balance zu finden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

In keinem Schulgesetz werden die Kinderrechte oder die UN-Kinderrechtskonvention explizit erwähnt. Zudem finden sich nur in einzelnen Ausführungsgesetzen der Bundesländer explizite Hinweise auf die Vermittlung und Verankerung von Demokratiebildung. Ein ganzheitliches Bild davon, wie Demokratiebildung im Primarbereich verstanden wird und umgesetzt werden soll, zeigt sich nicht. Neben den Defiziten zeigt das Gutachten aber auch Potentiale auf. Ein ganzheitliches Verständnis von Demokratiebildung deutet sich in den Bildungsplänen fast aller Bundesländer an, diese enthalten auch zum Teil konkrete Methoden zur Umsetzung im pädagogischen Alltag. Explizite Bezüge zur UN-Kinderrechtskonvention und sinngemäße Aussagen zu einzelnen Kinderrechten sind dabei aber trotzdem nur in der Hälfte der untersuchten ergänzenden Empfehlungen der Bildungspläne enthalten. Häufig haben sie zudem nur einen Empfehlungscharakter für pädagogische Einrichtungen und Fachkräfte. Zudem finden Hort- bzw. Ganztagseinrichtungen, sowie außerschulische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe für den Primarbereich, in den Bildungsplänen und den ergänzenden Empfehlungen nicht durchgehend Berücksichtigung.

Besonders große Entwicklungsbedarfe sieht das Gutachten insgesamt bezüglich eines umfassenden Inklusionsverständnisses, im Sinne von Nicht-Ausgrenzung und gleichberechtigter Teilhabe aller Kinder. Nur ein Schulgesetz (Mecklenburg-Vorpommern) enthält hierauf Hinweise. Ähnlich verhält es sich mit verbindlichen Hinweisen auf Beschwerdeverfahren sowie auf unabhängige Beschwerdestellen, die dem Recht von Schülerinnen und Schülern auf Beschwerde Rechnung tragen. Zudem enthalten die spezifischen Formulierungen für den Grundschulbereich innerhalb der Schulgesetze keine Hinweise auf das Diskriminierungsverbot.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert deshalb alle Bundesländer auf, den identifizierten Lücken konstruktiv und nachhaltig zu begegnen, sowie an erkannten Potenzialen und Chancen anzusetzen und diese weiterzuentwickeln. Dies ist auch hinsichtlich der qualitativen Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung relevant. Kinderrechte sowie deren Umsetzung dürfen nicht vom Engagement einzelner Fachkräfte abhängen. Sie müssen immer und überall der Maßstab sein, wenn es um die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen geht. Deshalb braucht es in allen gesetzlichen und programmatischen Vorgaben eine verbindliche und wirksame Festschreibung der Kinderrechte, des Diskriminierungsverbotes und von (unabhängigen) Beschwerdestellen, die durch ein umfassendes Inklusionsverständnis, das sämtliche Dimensionen von Diskriminierung bzw. Ausgrenzung mitdenkt, geprägt sind.

Umfangreiche Informationen zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag bietet die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Die Analyse des Deutschen Kinderhilfswerkes zu den rechtlichen und programmatischen Rahmengebungen im schulischen Hort- und Ganztagsbereich findet sich unter http://www.kompetenznetzwerk-deki.de/Veroeffentlichungen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 08.09.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet ab heute die großangelegte Kampagne „Für ein kindgerechtes Deutschland“. Die Kinderrechtsorganisation ruft in neun deutschen Städten mit Plakaten dazu auf, Deutschland kindgerecht mitzugestalten und wirbt um Spenden für Kinder und Jugendliche. Unterstützt wird das Deutsche Kinderhilfswerk dabei vom Außenwerbungsunternehmen Ströer, das deutschlandweit Plakatflächen vermarktet, zum Beispiel an Bushaltestellen und Bahnhöfen.

Mit den eingenommenen Spenden fördert das Deutsche Kinderhilfswerk sowohl einzelne Kinder in ihrer individuellen Situation als auch bundesweit Projekte, die Deutschland zu einem kinderfreundlicheren Ort machen. Dabei stehen drei Schwerpunkte im Vordergrund: Bildung, Bewegung und Beteiligung.

So finanziert das Deutsche Kinderhilfswerk Kindern, die von Armut betroffen sind, beispielsweise Nachhilfe sowie die Teilnahme an Schulausflügen und außerschulischen Aktivitäten, um zu mehr Chancengerechtigkeit beizutragen. Ebenso maßgeblich für ein kindgerechtes Deutschland ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Deshalb fördert das Deutsche Kinderhilfswerk Projekte, bei denen Kinder ihre Interessen selbst vertreten können. Damit Kinder ihr Recht auf Spiel und Bewegung wahrnehmen und gut aufwachsen können, unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk zudem Projekte für eine kinderfreundliche Stadtgestaltung sowie mehr Spielmöglichkeiten.

„Ein herzliches Dankeschön an das Unternehmen Ströer, das uns bei dieser Plakatkampagne großzügig unterstützt. Als Deutsches Kinderhilfswerk haben wir unser diesjähriges 50. Jubiläum zum Anlass genommen, verstärkt darauf aufmerksam zu machen, dass es auf die gesamte Gesellschaft ankommt, damit Deutschland ein kindgerechtes Land wird. Die Belange von Kindern müssen in unserem Land endlich oberste Priorität haben. Besonders wichtig ist uns dabei, mehr Chancengerechtigkeit zu schaffen: Alle Kinder müssen faire Chancen im Leben erhalten – unabhängig von ihrer Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten ihrer Familien“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.  

„Angesichts der zahlreichen Herausforderungen brauchen Kinder gerade jetzt starke Partner und Fürsprecher. Deshalb unterstützten wir gern die Kampagne ‚Für ein kindgerechtes Deutschland‘, um unsere Mitmenschen für das Thema zu sensibilisieren und um die nötige Aufmerksamkeit auf das Deutsche Kinderhilfswerk, sein Anliegen und sein wichtiges Angebot für Kinder, Jugendliche und Eltern zu lenken“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

Die Plakate werden für zwei Wochen in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart auf mehr als 2.000 Flächen zu sehen sein. Weitere Informationen zur Kampagne des Deutschen Kinderhilfswerkes für ein kindgerechtes Deutschland finden Sie unter: www.dkhw.de/kindgerecht. Mehr zum Jubiläum unter www.dkhw.de/50-jahre.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 06.09.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert im Vorfeld der heute beginnenden Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss die mangelhafte Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. So ist Deutschland bei der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz in den letzten 30 Jahren seit Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention noch keinen Schritt weitergekommen. Zudem fehlt nach wie vor eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Auch bei der gesellschaftlichen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen und der nachhaltigen Absicherung von Qualität und Chancengleichheit im Bildungssystem sieht das Deutsche Kinderhilfswerk nach wie vor große Leerstellen. Eine Fehlstelle besteht auch in der nach wie vor mangelhaften Überprüfbarkeit der Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland, was vorrangig auf ein fehlendes systematisches Monitoringsystem und große Rückstände bei der Datenverfügbarkeit zum Thema zurückzuführen ist.

„Ganz oben auf der Tagesordnung der Bundesregierung muss die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stehen. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention besteht die große Chance, langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundliches Land zu schaffen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Zudem braucht es eine konsequente Ausrichtung der politischen Entscheidungen an den Interessen der Kinder und Jugendlichen. Das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland muss umfassend beseitigt werden. Das wichtigste Instrument dafür ist eine Kindergrundsicherung. Damit sollte der bestehende Familienlastenausgleich abgelöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent gebündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet werden“, so Krüger weiter. „Bei der Kinderarmut haben die Corona-Pandemie und die gegenwärtige Energiekrise mit ihren explodierenden Preisen als Verstärker gewirkt, ohne dass seitens der Politik ausreichend darauf reagiert wurde. Auch deshalb brauchen wir bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung deutliche Aufschläge auf die bisherigen Transfersysteme wie beispielsweise dem Sofortzuschlag, um Kinder und Jugendliche materiell hinreichend auszustatten. Unterstützt durch die Kindergarantie der Europäischen Union muss die Bundesregierung jetzt die Chance ergreifen, endlich eine ressortübergreifend abgestimmte Strategie zur Bekämpfung der Armut bei Kindern umzusetzen.“

„Die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland müssen dringend weiter ausgebaut werden. Auch wenn sich in vielen Bundesländern und in zahlreichen Kommunen in den letzten Jahren einiges zum Positiven verändert hat, wird der Partizipation von Kindern und Jugendlichen oftmals nicht die nötige Aufmerksamkeit geschenkt. Dabei kommt der Bundesebene für den Wissenstransfer und bundesweite Maßnahmen besondere Bedeutung zu. Deshalb gehört das Thema verstärkt auf die bundespolitische Agenda. Die Corona-Pandemie hat uns schonungslos vor Augen geführt, dass sich selbst etablierte Beteiligungsverfahren als nicht krisenfest erwiesen haben. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen muss immer und überall endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Denn Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie“, sagt Thomas Krüger.

„Und wir brauchen auch eine breite überparteiliche Initiative zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Verwaltungs- und Justizsystem. Denn zahlreiche Studien zeigen auf, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Denn obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört“, so Krüger abschließend.

Die Anhörung der Bundesregierung vor dem UN-Kinderrechtsausschuss findet am 05./06.09.2022 in Genf statt. Sie ist Teil des laufenden Staatenberichtsverfahrens zum Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention). Der Fünfte und Sechste Staatenbericht wurde von der Bundesregierung im Jahr 2019 vorgelegt. Der Kinderrechtsausschuss (Committee on the Rights of the Child) besteht aus 18 unabhängigen Expertinnen und Experten. Ihm obliegt durch Prüfung der Staatenberichte der einzelnen Länder die Kontrolle über die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Zum deutschen Staatenbericht legt der Ausschuss Ende September seine Empfehlungen (Abschließende Bemerkungen) an die Bundesregierung vor, die es dann umzusetzen gilt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 05.09.2022

„Die Familie ist der Ort, an dem Kinder Respekt und Solidarität, Gleichberechtigung und Toleranz lernen. Familien brauchen Zeit, um in alltäglichen demokratischen Aushandlungsprozessen und Kompromissfindungen am Küchentisch und im Kinderzimmer Kinder darin zu bestärken, andere Meinungen zu tolerieren, einander respektvoll zu begegnen und das gesellschaftliche Zusammenleben aktiv mitzugestalten“, sagt eaf-Präsident Dr. Martin Bujard anlässlich des Internationalen Tags der Demokratie.

Er erläutert: „Wenn Kinder erleben, dass ihre Meinung gehört und ernstgenommen wird, ist ‚demokratische Mitbestimmung‘ nicht länger ein abstrakter Begriff, der ihnen nur in der Schule begegnet, sondern ein Wert, der mit Leben gefüllt und im Alltag konkret greifbar wird. Kinder, die eine solche Familienkultur erfahren, gelangen zu einem natürlichen Verständnis demokra­tischer Werte, das sich über die Jahre festigt und tief verankert.“

Um Familien in ihrer besonderen Rolle bei der Demokratiebildung zu unterstützen, fordert die eaf, dass Familienbildung, -beratung und -erholung explizit als Adressaten des geplanten Demokratiefördergesetzes benannt werden. In diesen Arbeitsfeldern wird wichtige präventive Arbeit im Bereich der Demokratieförderung geleistet. „Damit wollen wir Familien das Rüstzeug an die Hand geben, um auch in Zukunft das Fundament für unsere Demokratie zu bauen“, schließt Dr. Martin Bujard.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 15.09.2022

Auf dem Familiensommer der Koordinierungsstelle für Alleinerziehende (KOOST) in Neukölln am 18.08.2022 war die Meinung der Alleinerziehende gefragt! Es kamen viele Themen auf den Tisch. Im Ergebnis gibt es viele Anregungen für die Politik und Verwaltung zur Verbesserung des Alltags von alleinerziehenden Familien.

Der Berliner Beirat für Familienfragen sucht den Austausch mit den Berliner Familien und begann seine Gesprächsrunden auf dem Familiensommer der Koordinierungsstelle für Alleinerziehende (KOOST) in Neukölln am Nachmittag des 18.08.2022.

Bei der Gesprächsrunde wurden viele Themen angesprochen, die Familien und insbesondere Alleinerziehende bewegen: die Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Ausbildung, die notwendigen finanziellen Unterstützungen und drohende Armut, die zeitliche Belastung durch bürokratische Vorgänge, die Wichtigkeit von Netzwerken und Orten der Begegnung für Alleinerziehende, die fehlende Anerkennung durch die Gesellschaft und vieles andere mehr.

 

Hier finden Sie die Ergebnisse der Gesprächsrunde und hier die Impressionen zum Familiensommer.

Kazım Erdoğan, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen: „Der Familienbeirat möchte durch aufsuchende Arbeit in Erfahrung bringen, wie Familien besser geholfen werden kann. Wir gehen dafür an Orte, wo sich die Familien aufhalten: in Schulen, Kitas, Familienzentren, Elterncafés usw. Die Anregungen der Familien werden dokumentiert und an die Politik weitergegeben. Sie fließen auch in den nächsten Familienbericht ein, den der Beirat erstellt.“

Wir danken allen Alleinerziehenden für den regen Austausch und ihre Anregungen. Der   Pfarrgemeinde danken wir für Nutzung der Räumlichkeiten in der Briesestraße 17.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 14.09.2022

Der Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. bietet ab sofort eine Hotline an, unter der sich Familien, die von exorbitanten Energienachzahlungen betroffen sind, für eine Erstberatung melden können. „Den Familien können wir zwar leider keine Finanzspritze aufs Konto geben. Wir schauen uns dafür jede Familie individuell an und versuchen, gemeinsam Lösungen zu finden und Perspektiven aufzuzeigen, wie sie durch die schwere Situation kommen könnten“, macht die verantwortliche Hotline-Koordinatorin, Annika Kröller, Mut. „Niemand soll mit seinen Problemen und Fragen allein bleiben. Unser Team fängt die ersten Befürchtungen von Eltern auf und hört zu! Wir besprechen, wie und wo man ggf. noch Energie einsparen und Anträge zur finanziellen Unterstützung stellen könnte.“

Falls betroffene Haushalte Hilfe und Tipps rund um das Thema „Energiekostennachzahlung“ suchen, helfen wir gern weiter. Die Hotline dient dazu, die Sorgen von Mehrkindeltern nach Erhalt des Rechnungsbriefes aufzufangen. Es ist ein Erstberatungsangebot des KRFD e.V. und von Montag bis Freitag zwischen 10 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 0157/32788738 erreichbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 31.08.2022

Angesichts hoher Wohnkosten und explodierender Preise für Energie und Lebensmittel drängt der Paritätische auf Entlastungen.

Mit der Forderung nach einem Mietenstopp und weiteren umfassenden Maßnahmen reagiert der Paritätische Wohlfahrtsverband auf die jüngste Mitteilung des Statistisches Bundesamtes wonach die einkommensärmsten Mieter*innen aktuell 42,6 Prozent ihres Einkommens allein für die Wohnkosten aufbringen müssen. Der Paritätische Gesamtverband fordert die Bundesregierung auf, noch in diesem Jahr entsprechende Entlastungsmaßnahmen umzusetzen. 

„Das Gemisch aus explodierenden Lebenshaltungskosten und übermäßigem Einkommensverzehr durch Mietbelastung ist ein echtes Armutsrisiko”, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Der Verband geht davon aus, dass sich die Situation mit den steigenden Energiepreisen und der angekündigten Gasumlage noch weiter verschärfen wird. Es brauche daher dringend umfassende Hilfen für Menschen mit niedrigen Einkommen durch Anhebung und Ausweitung des Wohngeldes, aber auch einen Schutzschirm der Mieter*innen, damit niemand auf Grund steigender Kosten seine Wohnung verliert oder im Winter frieren muss. Mit einem Strom-, Energie- und Mietmoratorium müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass Mieter*innen vor diesem Schicksal bewahrt würden, so der Verband.

Darüber hinaus müsse die überkommene Wohnungspolitik prinzipiell in Frage gestellt werden. „In Deutschland haben wir gerade noch einmal gut eine Million Sozialwohnungen und jedes Jahr fallen Zehntausende weiter weg. Von den versprochenen 100.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr ist die Bundesregierung meilenweit entfernt.“ Man bräuchte wieder mehr bezahlbaren Wohnraum für alle, wodurch auch die Mittelschicht entlastet würde, denn: „Eine einfache und halbwegs zentrale Drei-Zimmer-Wohnung ist in vielen Städten selbst für Durchschnittsverdienende oft zu teuer und schwer zu bekommen“, so Schneider weiter. Er begrüße, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Wohngemeinnützigkeit wieder einführen wolle und mahnte eine schnelle Umsetzung an. Es brauche zudem dringend wirksame Mietpreisbegrenzungen durch einen Mietenstopp. Gemeinsam mit vielen Organisationen und Initiativen ruft der Paritätische Gesamtverband deshalb zu einem bundesweiten Aktionstag für bezahlbaren Wohnraum am 8. Oktober auf.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 26.08.2022

Zum Schulstart nach den Sommerferien in August und September appelliert UNICEF Deutschland an Bund, Länder und Kommunen, die Schulen, Kitas und weitere Einrichtungen für Kinder trotz vermutlich im Herbst erneut steigender Covid-19-Zahlen tatsächlich offen zu halten. Deutschland muss nach Einschätzung von UNICEF dringend eine langfristige Strategie entwickeln, um die negativen Auswirkungen der Pandemie und künftiger Krisensituationen für Kinder und Jugendliche zu minimieren, so UNICEF Deutschland heute. Dabei sollen auch die Anstrengungen zum Schutz und zur Förderung der psychischen Gesundheit von Heranwachsenden gestärkt werden.

„Für viele Schülerinnen und Schüler beginnt jetzt das vierte Schuljahr unter Pandemiebedingungen, viele jüngere Kinder kennen bisher nur einen Schulalltag im Ausnahmezustand. Bund und Länder haben zwar versichert, Schulen und Kitas offen zu halten, doch es kommt jetzt darauf an, rechtzeitig alles dafür zu tun, dieses Versprechen auch einhalten zu können,“ so Georg Graf Waldersee, Vorsitzender von UNICEF Deutschland. Es müsse vorausschauend in die bauliche, digitale und personelle Ausstattung der Einrichtungen investiert werden.

Seit März 2020 wurden Kitas und Schulen in Deutschland zumindest teilweise 38 Wochen geschlossen – länger als beispielsweise in Frankreich (12 Wochen) oder Spanien (15). Das Aussetzen des Präsenzunterrichts, aber auch lange Phasen häuslicher Quarantäne bedeuteten erhebliche Belastungen für die Familien. Untersuchungen belegen, dass sie bei Kindern Empfindungen wie Angst und Einsamkeit verstärkt haben – vielfach mit negativen Auswirkungen auf ihr Sozial- oder Schlafverhalten sowie ihr psychisches Wohlbefinden. Aber auch die während der Pandemie zunehmend hohe psychische Belastung vieler Eltern und familiäre Spannungen beeinträchtigen die Entwicklung von Kindern.

Die Schließungen von Schulen und Kitas müssen deshalb aus Sicht von UNICEF in Deutschland wie weltweit vermieden und die psychischen Folgen der Pandemie und weiterer Krisen dringend stärker adressiert werden. Darüber hinaus sollte die Bundesregierung mit den Bundesländern eine langfristige Strategie entwickeln und umsetzen, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen robuster abzusichern. „In mehr als zwei Jahren Pandemie wurden die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu wenig gehört und immer wieder hintangestellt. Dies zeigt, dass die Rechte von Kindern in Deutschland dringend stärker ins Zentrum der Politik gerückt werden müssen. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist dafür der erste wichtige Schritt“, so Georg Graf Waldersee.

Quelle: Pressemitteilung UNICEF e.V. vom 16.08.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 26. September 2022

Veranstalter: Population Europe

Wie können wir in Zukunft den sozialen Zusammenhalt sicherstellen, wenn die Bevölkerung immer diverser wird – nicht nur in Bezug auf Herkunft und Geschlecht, sondern etwa auch auf Alter, Gesundheit, Bildungserwerb, Zugang zum Arbeitsmarkt und Familienstrukturen? Wir freuen uns darauf, diese Frage mit vier herausragenden Wissenschaftler*innen in unserer Quadriga-Talks-Webinar-Serie zu diskutieren.

Geringe Jahrgangstärken, steigende Bildungsaspirationen seitens der Jugendlichen, unbesetzte Ausbildungsplätze – eine Teillösung für den Fachkräftemangel könnte in einem Blick auf die Gruppe von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Berufsausbildung liegen. Seit mehreren Jahrzehnten liegt ihr Anteil unverändert bei ca. 15 % der 20- bis 34-Jährigen, d.h. jede/r sechste bis siebente junge Mensch! In dem Vortrag wird aufgezeigt, welche kognitiven Potentiale diese Jugendlichen haben, ob es Unterschiede in Persönlichkeitseigenschaften gibt und an welcher Stelle sie dem Ausbildungssystem verloren gehen. 

Eine weitere Teillösung könnte in einer stärkeren Integration von zugewanderten Jugendlichen liegen – doch auch hier bleiben Potentiale unerkannt. Die präsentierten Befunde sollen die Teilnehmenden anregen, über Rekrutierungsprozesse und Anforderungen nachzudenken und im Dialog voneinander zu lernen – das hilft den Jugendlichen wie den Betrieben – und letztlich dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 28. September 2022

Veranstalter: Internationale Tag Alleinerziehender Deutschland e. V. i. G.

Ort: Berlin

Alleinerziehende stärken: Wir fordern das Bedarfsgemeinschaftssplitting, an Stelle des Ehegattensplittings. Man muss sich mal vorstellen, dass Alleinerziehende die Steuerklasse 1 haben, wenn eine weitere Person im Haushalt Geld verdient, die kein Kindergeld mehr bezieht. Das kann eine neue Beziehung aber auch das eigene Kind sein, obwohl noch weitere minderjährige Kinder im Hausstand leben. Sie zahlen höhere Steuern als Ehegatten ohne Kind! Gibt’s nicht?! Na, dann fragen Sie mich! 

www.change.org/Gerechtigkeit25

Wir fordern ein gutes Unterhaltsvorschussgesetz, dass  Kinder bis zum 25. Lebensjahr, bzw. bis nach der ersten absolvierten Ausbildung resp. Studiums, unabhängig von dem Einkommen des betreuenden Elternteils, aber auch unabhängig von der Bedarfsgemeinschaft, vollständig absichert. Nicht der bisher behördlich geglaubte Anspruch soll das Maß sein, sondern die Düsseldorfer Tabelle. Nach ihr muss auch der Unterhaltsvorschuss berechnet werden. Wir  sagen Nein zu Ungerechtigkeit gegenüber Alleinerziehenden und wollen mehr Politik nur für Alleinerziehende!

N Ä S C H E N
V O L L V O N
U N(G E)R E C H T ?
D A N N W E H R D I C H !
A L L E I N E R Z I E H E N D E
O R G A N I S I E R E N
S I C H !
28. September 2022
17.00 – 20.00 Uhr
Berlin-Mitte
Alexanderplatz
Weltzeituhr

Termin: 11. Oktober 2022

Veranstalter: Niedersächsische Landesarbeitsforum „Aktive Vaterrolle“

Väter mit Migrationserfahrung finden eher selten den Weg in Angebote der Familienbildung und haben wenig Kontakt zu den Bildungseinrichtungen Kita und Schule. Wie können sie besser im Sinne einer Erziehungspartnerschaft erreicht werden? Inna Senn, Koordinatorin der Arbeitsgemeinschaft Migrantinnen, Migranten und Flüchtlinge in Niedersachsen (afmn e.V.) wird als Referentin die Arbeit des MigrantenElternNetzwerks vorstellen. Das Netzwerk bietet kostenlose Informationsveranstaltungen über das niedersächsische Bildungssystem in verschiedenen Sprachen (Deutsch, Arabisch, Englisch, Ukrainisch usw.) an. Broschüren und Erklärvideos greifen einzelne Aspekte des Kita- und Schulbesuchs auf. Welche Erfahrungen sind dabei bisher gemacht worden? Was ist für zugewanderte Familien wichtig? Wie können Väter bei der Bildung und Erziehung ihrer Kinder einbezogen werden? Welche Erwartungen haben Väter an Kindertagesbetreuung und Schulen? Welche Schwierigkeiten oder Missverständnisse gibt es?

Informationen aus dem MigrantenElternNetzwerk Niedersachsen unter men-nds.de 

Bitte melden Sie sich bis zum 07. Oktober 2022 per E-Mail an bei Vassiliki Kefalas, kefalas@guv-ev.de.

Das Referat für Familienpolitik des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung koordiniert die Arbeit des Landesarbeitsforums „Aktive Vaterrolle“ mit dem Ziel, die Partnerschaftlichkeit in der Familie über die Stärkung einer aktiven Vaterrolle und die Förderung eines neuen Rollenverständnisses in der Familie zu stärken. Die Veranstaltungsreihe mit Experten und Expertinnen aus unterschiedlichen Bereichen möchte den fachlichen Austausch dazu fördern. Alle Termine und weitere Informationen finden Sie im Niedersächsischen Väterportal www.vaeter-in-niedersachsen.de.

Die Online-Fachgespräche werden von Gleichberechtigung und Vernetzung e.V. organisiert und begleitet. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Die Online-Sessions werden per Zoom bzw. Skype for Business durchgeführt. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Zugangslink.

Termin: 14. Oktober 2022

Veranstalter: Bündnis „Auf Recht Bestehen“

Ort: Bundesweit

„Bürgergeld“ – Für eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung

Unsere Hauptforderungen sind

  • eine deutliche Erhöhung der Regelsätze auf ein realistisches Niveau – laut Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands liegt das aktuell bei 678 Euro,
  • die sofortige Anpassung der Regelsätze bei größeren Preissteigerungen in den besonders relevanten Bereichen der Existenzsicherung,
  • die dauerhafte Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten einschließlich der Heizkosten,
  • die Herausnahme der Stromkosten aus dem Regelsatz sowie ihre Übernahme bis zu einem am Stromspiegel orientierten Grundverbrauch,
  • die Abschaffung aller Sanktionen.

Inhaltliche Grundlage der Aktionswoche ist das Forderungspapier von „AufRecht bestehen“: „‘Bürgergeld‘ – Für eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung“.

Hier geht es zum ganzen Aufruf: Aufruf_Aktionstag_14._Oktober_2022.pdf

Termin: 17. Oktober 2022

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Die Veranstaltung ist der Auftakt zur Veröffentlichung unserer Politikempfehlungen mit demselben Titel für eine Stärkung der Gleichstellungspolitik in der Regionalentwicklung.

Die digitale Veranstaltung findet am 17. Oktober 2022 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr, via Zoom, statt.

Weitere Informationen entnehmen Sie der Einladung.

Termin: 18. Oktober 2022

Veranstalter: Berliner Beirats für Familienfragen

Ort: Berlin

Was brauchen Regenbogenfamilien? Wo drückt der Schuh? Was hilft ihnen im Alltag? Welche Herausforderungen haben sie zu bewältigen und was wünschen sie sich? Und was erwarten sie von der Berliner Politik und vom Familienbeirat?

Diese Fragen möchte der Berliner Beirat für Familienfragen mit queeren Familien diskutieren.

Interessierte Familien sind herzlich eingeladen. Für eine Kinderbetreuung wird nach Anmeldung gesorgt. Weitere Informationen sind hier auf der Webseite des Familienbeirats: www.familienbeirat-berlin.de

Termin: 22. Oktober 2022

Veranstalter: Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Ort: Oldenburg 

Häusliche Gewalt betrifft viele Familien, Frauen deutlich häufiger als Männer. Besonders verwundbar  sind auch die Kinder in den von häuslicher Gewalt  betroffenen Familien. Sie bedürfen eines besonderen  Schutzes. Die gewaltbetroffenen Elternteile sind  weitreichenden Gefahren ausgesetzt und benötigen  effektiven Schutz und Hilfe.

Im Falle einer Trennung stellen sich im Hinblick auf die Schutzrechte der Kinder und der  gewaltbetroffenen  Elternteile noch einmal ganz neue  Fragen mit Blick auf das Ziel, Elternrechte und  berechtigte Schutzinteressen nicht gegeneinander  auszuspielen.

Bei der Fachtagung sollen folgende Fragen im Mittelpunkt stehen:

  • Wird häusliche Gewalt in familienrechtlichen Verfahren zum Umgangs- und Sorgerecht angemessen berücksichtigt? Werden die Istanbul-Konvention und die sich daraus ergebenden Schutzansprüche für Kinder und gewaltbetroffene Elternteile in Deutschland bereits vollständig umgesetzt?
  • Stellt miterlebte Gewalt gegen einen Elternteil für das betroffene Kind eine Kindeswohlgefährdung dar?
  • Welche Formen psychischer Gewalt gibt es und wie kann diese in familienrechtlichen Verfahren  erkannt und angemessen berücksichtigt werden?
  • Was hält gewaltbetroffene Elternteile davon ab, Gewaltgeschehnisse in sorge- und  umgangsrechtlichen Verfahren zu thematisieren?

Weitere Informationen zur Fachtagung finden Sie in dem Flyer.

Termin: 09. November 2022

Veranstalter: Bündnis Sorgearbeit fair teilen

Ort: Berlin 

Unbezahlte Sorgearbeit wie Kindererziehung, Pflege und Hausarbeit wird in Deutschland nach wie vor überwiegend von Frauen geleistet. Die Verantwortungsübernahme für Sorgearbeit inklusive der kognitiven Belastung durch die Planungs- und Organisationsarbeit (Mental Load) hat für sie erhebliche Nachteile auf dem Arbeitsmarkt und beim Erwirtschaften eigener Einkünfte bis hin zur Rente zur Folge. Männer bleiben unter Druck, das Haupteinkommen zur Existenzsicherung überwiegend oder alleine zu erwirtschaften.

Mit seiner Fachtagung möchte das Bündnis Sorgearbeit fair teilen den Blick auf diese Befunde lenken und unterstreichen, dass die Politik gefordert ist, Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke auf den Weg zu bringen. Dies ist dringend notwendig, um die Gleichstellung voranzubringen – umso mehr vor dem Hintergrund der Folgen der Corona-Krise.

Neben einem Statement seitens des BMFSFJ erwarten Sie spannende Impulse von Teresa Bücker und Prof. Dr. Bettina Kohlrausch sowie eine Podiumsrunde unter Beteiligung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor. Die Einladung sowie das vollständige Programm erhalten Sie in Kürze.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Save the Date.

Termin: 11. – 12. November 2022

Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Zeitpolitik

Ort: Darmstadt

Kosten: Mitglieder 70,- €, Nicht-Mitglieder 100,- €, ermäßigt 50,- € (Studierende, Arbeitslose) 

In diesem Jahr feiert die Deutsche Gesellschaft für  Zeitpolitik (DGfZP) ihr 20-jähriges Bestehen.
Nachdem wir anlässlich unseres 10-jährigen Jubiläums der Frage nach gegangen sind, wie man sich das Konstrukt Zukunft theoretisch vorstellen kann,  sollen im Zentrum diesmal die gesellschaftlichen  Akteure und Agenturen stehen, die emphatisch  „Zukunft machen“. Gefragt werden soll danach, wie  (spät-) moderne Gesellschaften ihren Weg in die Zukunft organisieren – heute und in Zukunft. Dabei sollen unterschiedliche Weltsichten ebenso wie  manifeste wirtschaftliche und politische Interessen zur Sprache kommen.

Welche Rolle spielen beim Finden einer guten  Zukunft Politik und Wirtschaftsunternehmen? Sind Wissenschaft und Forschung in unserem Land so organisiert, dass sie einen wesentlichen Beitrag dazu leisten können, wie können zum Beispiel  „Sprunginnovationen“ angeregt werden? Wie kann es  gelingen, dass Wege in die Zukunft nicht mehr nur von den fachlichen und politischen Eliten entschieden werden, sondern mehr als bisher unter Beteiligung der Betroffenen? Wie können die Interessen zukünftiger Generationen adäquat berücksichtigt werden? Warum  ist es so schwer, in verschiedenen politischen Arenen  Prävention statt nachträglichem Reagieren als  grundlegendes Politikmuster umzusetzen? Welchen  Einfluss haben die Amalgamierung kultureller  Traditionen mit Elementen westlichen Denkens auf die Erschließung der Zukunft in anderen Teilen der Welt,  etwa in der Volksrepublik China? Und nicht nur aus  aktuellem Anlass: Welche systematischen Zusammenhänge bestehen zwischen Zeit,  Zukunftspolitik und Frieden? 

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 16. – 18. November und 08. – 09. Dezember 2022

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Die Grundvoraussetzung für einen professionellen Umgang mit den Themen Partizipation, Demokratie, Vielfalt, Diskriminierung und Ausgrenzung ist die Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung und Biografie.      

Da pädagogische Qualität kein eindeutig beschriebener Marker ist und an die Kindertagesbetreuungspraxis beständig neue Anforderungen gestellt werden, bleibt auch die Kompetenzentwicklung von Fachkräften ein lebenslanger, dynamischer Prozess und bedarf einer beständigen Reflexion und Überprüfung

Die AWO sieht sich als Trägerin in der Verantwortung für die Qualität und Weiterentwicklung der beruflichen Praxis in der Kindertagesbetreuung.

Es wird deutlich, dass die Gestaltung einer demokratischen und partizipativen Einrichtung sowie die Arbeit mit dem individuellen Willen und den Bedürfnissen der Familien und Kinder ein Merkmal pädagogischer Qualität ist. Darüber hinaus sind mit verschiedenen gesetzlichen Regelungen Demokratieentwicklung, Inklusion und Partizipation nicht länger fakultative Themen in der Kindertagesbetreuung, sondern gesetzlich verankerte Querschnittsthemen, die die Praxis prägen sollen.

Die Fortbildung zielt auf eine Erweiterung der Qualität im Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung. Dabei gilt es neben der Weiterentwicklung von Fertigkeiten und Wissen, auch die Motivation für die spezifischen Themen zu verstärken und Handlungsfähigkeit zu erweitern. Hier werden sowohl individuelle, als auch Teamentwicklungen angesprochen.

Die Fortbildung umfasst 40 Unterrichtseinheiten an fünf Tagen (à acht UE) und besteht aus zwei Blöcken. Der erste Block (drei Tage) stellt die professionelle Haltung, Rolle und Selbstreflexion sowie die Praxisthemen Vielfalt, Diskriminierung und Inklusion in den Mittelpunkt. Der zweite Block (zwei Tage) richtet seinen Fokus auf Demokratieförderung und Partizipationsprozesse, sowie auf den Praxistransfer.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Unter dieses Überschrift startet der Evangelische Verband Kirche Wirtschaft Arbeitswelt, am 05.09. 2022 mit einer online Petition.

Im Petitionstext heißt es:

„Die Sicherung des Existenzminimums darf nicht mehr nur als Grundversorgung mit Lebensmitteln, Kleidung, Wohnraum und Mobilität verstanden werden. Heute braucht es auch ein digitales Existenzminimum. Denn in praktisch allen Lebensbereichen werden digitale Fähigkeiten erwartet, sei es im Beruf oder auf der Stellensuche, in der Ausbildung oder bei einer Umschulung, im sozialen Umfeld und natürlich auch im Kontakt mit Jobcentern und anderen Sozialbehörden.

Gerade arme Menschen erleben die Digitalisierung oft nicht als Chance, sondern als zusätzliche Ausgrenzung, da es ihnen nicht zuletzt an der passenden Ausstattung mit digitalen Endgeräten fehlt.

Wir fordern funktionsfähige digitale Endgeräte für alle Menschen in der Grundsicherung!“

Hier der Link zur Petition: www.change.org/digitales_existenzminimum

Das Handbuch ist Wissenssammlung und Ratgeber zugleich. Es baut auf den Erfahrungen vor Ort auf und wird von der Servicestelle Prävention stetig weiterentwickelt. Es enthält den Qualitätsrahmen zum Aufbau einer kommunalen Gesamtstrategie gelingenden Aufwachsens sowie Praxishandreichungen zu vielfältigen Aspekten der Entwicklung und Umsetzung dieser Gesamtstrategie. Zum Bestellformular für die gedruckte Version der Broschüren geht´s hier entlang.

Während es im Feudalismus noch üblich war, dass Privilegien bestimmten Gesellschaftsschichten wie dem Adel, der Kirche oder Offizieren vorbehalten waren, so ist es heutzutage (laut dem Grundgesetz) ein Ziel, dass nicht bestimmte Menschen(-Gruppen) benachteiligt oder bevorzugt werden dürfen, sondern alle Inhaber*innen derselben Rechte sind. Dennoch zeigt sich weiterhin, dass Privilegien bestimmte Personengruppen mit mehr Vorteilen ausstatten, sodass für sie Zugänge leichter und Barrieren niedriger werden. Privilegierte Personen können daher Ziele schneller erreichen und erfahren weniger Widerstand bei deren Umsetzung. Sie erleben sich dadurch häufig als wirksamer und selbstbestimmter. Sie begegnen in vielen Lebensbereichen mehr „offenen Türen“ und müssen weniger Konflikte bei der Umsetzung ihrer Wünsche und Bedürfnisse bewältigen. Dadurch haben privilegierte Menschen z. B. in ihrer Lebensgestaltung mehr Freiheiten als andere Menschen.

Wenn du nicht darüber nachdenken musst, bist du privilegiert!“

Dieser Satz veranschaulicht, dass wir vorhandene Privilegien im Alltag kaum reflektieren. Oft werden uns Privilegien erst dann bewusst, wenn wir sie selbst nicht genießen, von ihnen nicht profitieren und besonders dann, wenn wir aufgrund fehlender Privilegierung Benachteiligung erfahren – aber gleichzeitig erleben, dass andere davon nicht betroffen sind. Ungleichheits- und Ungerechtigkeitserfahrungen sind oft prägende Momente in der persönlichen Diskriminierungserfahrung. Außerdem können solche Erlebnisse beständig wiederkehren und sich in Form von Alltagsdiskriminierung einprägen. Sprich: Fehlende Privilegien können bewirken, dass Personen tagtäglich damit konfrontiert werden, dass sie in gewissen Bereichen unprivilegiert sind.

Privilegien in der Kindertagesbetreuung

Wie im online abrufbaren Themenblatt Adultismus – Auseinandersetzung, Auswirkungen und Verwobenheit dargelegt, kommen Kinder sehr früh mit Diskriminierung in Kontakt. Durch Adultismus als Alltagsdiskriminierung lernen sie, wie Unterdrückung und Machtstrukturen funktionieren, und erleben, dass Machtmissbrauch und Abwertung anderer der Sicherung eigener Privilegien dienen können.

Bei den meisten Privilegien handelt es sich um geburtsbedingte, unveränderliche Eigenschaften, die schon ab dem frühen Kindesalter wirkmächtig sind. Ob in der Interkation von Fachkräften mit Kindern, mit Erziehungsberechtigten oder Kolleg*innen – überall können verschiedene Privilegien und daraus erwachsende Ungleichbehandlung beobachtet werden.

https://www.awo.org/devi-themenblatt-adultismus 

Die Auseinandersetzung mit und Reflexion von Privilegien soll dafür sensibilisieren, Ungleichheit zu hinterfragen und Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken. Dies ist mit der Aufgabe verbunden, als Fachkraft eigene Vorannahmen, Vorurteile und Privilegien, aber auch Benachteiligungen, Diskriminierungen und Marginalisierungen zu erkennen. Es umfasst auch, Kinder und deren Erziehungsberechtigte als Akteur*innen anzuerkennen, die aus unterschiedlichen Lebensrealitäten kommen und mit verschiedenen Privilegien ausgestattet sind, und täglich an der Überwindung von Diskriminierung und Ausgrenzung mitzuwirken.

Privilegien Macht, Einfluss und Handlungsmöglichkeiten

Adultismus ist eine Diskriminierungsform. Er bezeichnet die Herabsetzung von Kindern durch Erwachsene aufgrund ihres Alters. Adultismus benennt das bestehende Machtgefälle und die Machtungleichheit zwischen Kindern und Erwachsenen. Er kann jedoch auch zwischen älteren und jüngeren Kindern auftreten. Abwertung und Diskriminierung aufgrund des Alters ist eine sehr verbreitete Erscheinung und tagtäglich zu beobachten. Die bestehende Machtungleichheit zwischen Minderjährigen und Erwachsenen wird hierbei ausgenutzt. Der Machtmissbrauch gegenüber Kindern entsteht oft im Kontext von Überlegenheit, Bequemlichkeit und pauschalisierenden Vorannahmen von Kind-Sein. Wie bei anderen Diskriminierungsformen auch, entstehen besondere Herausforderungen und Regeln, die nur einseitig festgelegt werden und nur einseitig wirksam sind. Sprich, es werden Verhaltensweisen und Regeln aufgestellt, die von Kindern verlangt werden, aber selbstverständlich nicht für Erwachsene gelten. Dadurch wird eine fest definierte Gruppe (Kinder) aufgrund eines Merkmals (Minderjährigkeit) benachteiligt.

Adultismus entfaltet seine Wirkung nicht nur allein, sondern auch in Verbindung mit anderen Diskriminierungsformen. Die Verwobenheit von mehreren Diskriminierungsformen wird Intersektionalität genannt. Besonders wichtig dabei ist, dass nicht einfach zwei soziale Merkmale wie bspw. Behinderungen und Geschlecht addiert werden und die betroffene Person im Ergebnis doppelte Diskriminierung erfährt. Ganz im Gegenteil hilft Intersektionalität dabei, wie durch ein Vergrößerungsglas die unterschiedlichen Bedingungen einer Diskriminierung zu erkennen. Die Erfahrungen von Mädchen mit Behinderungen unterscheiden sich sowohl von den Erfahrungen der Jungen mit Behinderungen als auch von denen der Mädchen ohne Behinderungen.

Vermeintlich alle Kinder sind von Adultismus betroffen und vermeintlich alle Erwachsenen haben Adultismus in ihrer Biografie erlebt. Dennoch haben auch andere Diskriminierungsformen, denen Kinder ebenfalls ausgesetzt sein können, einen weiteren Einfluss auf ihren Lebensalltag. Verschiedene Diskriminierungsmerkmale, die zeitgleich einwirken, können eine zusätzliche Belastung darstellen. An den Beispielen „Adultismus und Gender“ sowie „Adultismus und Kinder mit Behinderungen“ wurde skizziert, welche spezifischen Herausforderungen zusätzlich entstehen können.

Adultismus verdeutlicht das bestehende Machtgefälle zwischen Kindern und Erwachsenen. Es soll dafür sensibilisieren die Machtungleichheit zu Hinterfragen und Beteiligungsmöglichkeiten zu stärken. Es ist damit die Aufgabe verbunden, Kinder als gleichwertige Akteure anzuerkennen und an alltäglichen Entscheidungen und Prozessen zu beteiligen. Demokratie stärken und Vielfalt gemeinsam gestalten; für eine selbstreflexive und vorurteilssensible Kindertagesbetreuung. Das sind die Herausforderungen an die pädagogische Praxis.

Mit dem Projekt „DEVI – Demokratie stärken. Vielfalt gestalten.“ möchte der AWO-Bundesverband die Themen Selbstreflexivität, Vorurteilsbewusstsein sowie Demokratieentwicklung und Vielfalt gezielt in den Fokus stellen und die professionelle Auseinandersetzung mit Ihnen Fördern.

Die Publikation mit der Artikelnummer 12125 kann unter werbung@awo.org bestellt werden.

Der neue Sonderband der Fachzeitschrift „Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit“ widmet sich dem spätestens seit Corona hochaktuellen Gesundheits- und sozialpolitischen Thema Einsamkeit. Beiträge unter anderem von Psychiater Manfred Spitzer, Gerontologe Johannes Pantel, Soziolog*innen wie Janosch Schobin und Praktiker*innen der Sozialen Arbeit untersuchen die verschiedenen „Facetten eines Gefühls“.

Das Thema Einsamkeit ist mit einem Tabu behaftet. Statistische Erhebungen für Deutschland belegen, dass jüngere Menschen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren und Menschen im hohen Alter, vor allem wenn sie von Armut betroffen sind, überdurchschnittlich häufig unter einem Mangel an sozialen Bindungen leiden. Einsamkeit kann wehtun. „Einsamkeit mag vielleicht keine Krankheit sein, aber körperliche und psychische Erkrankungen wie beispielsweise Herz-Kreislauf-Probleme oder Depressionen können die Folge sein“, so AWO Bundesvorsitzende Brigitte Döcker im aktuellen TUP-Sonderband.

An der Erkenntnis, dass eine als leidvoll erlebte soziale Isolation krank macht, daran besteht in der Wissenschaft heute kein Zweifel mehr. Im Verlaufe der Pandemie hat sich der Umgang gewandelt. Armut, Krankheit, Alter, Homeoffice, Leben nach der Flucht, Leben im Gefängnis, der Verlust von Erwerbsarbeit, die Bedeutung von Freundschaft, die Wichtigkeit von Quartiersarbeit – im aktuellen TUP-Sonderband werden verschiedene Facetten von Einsamkeit benannt, analysiert und so diskutiert, dass ein angemessener Umgang mit dem Gefühl Einsamkeit möglich wird. „Denn klar ist“, betont Döcker, „Fühlen sich einzelne Menschen und ganze Gruppen dauerhaft ausgeschlossen und einsam, gerät auch das demokratische Miteinander in Gefahr.“

Jetzt kostenlos online lesen:

Manfred Spitzer, Warum Einsamkeit krank machen kann (PDF)

Janosch Schobin, Gibt es in Deutschland eine Politik gegen Vereinsamung? (PDF)

Anke Grotlüschen und Joshua Wilhelm, So lonely? Einsam trotz Digitalisierung (PDF)

Interview mit Bernd Maelicke, Resozialisierung auf dem Prüfstand (PDF)

Die TuP ist eine der führenden Fachzeitschriften in den Feldern der sozialen Arbeit. Die aktuelle Ausgabe kann hier bestellt werden: https://awo.org/unsere-arbeit/theorie-und-praxis

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 11/2022

AUS DEM ZFF

„Arbeitsmarkt und Familie: Wie können wir die Arbeitswelt familienfreundlich gestalten?“

Termin: 11. Oktober 2022

Ort: Hotel Aquino, Hannoversche Str. 5B, 10115 Berlin

– Eine Fachtagung des Zukunftsforum Familie e.V. –

Schon länger lässt sich die Erwerbsbeteiligung und die Übernahme von Sorgearbeit miteinander in Einklang bringen – zumindest, wenn wir der politischen Programmatik der vergangenen Jahre Glauben schenken. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler junger Eltern: Eine Mehrheit gibt an, Beruf und Familienarbeit partnerschaftlich vereinbaren zu wollen. Die Realität zeigt allerdings, wo das Modell an Grenzen stößt. Frauen übernehmen weiter den Großteil der Sorgearbeit und gehen vielfach einer nicht existenzsichernden Beschäftigung nach. Männer kehren nach einer kurzen Elternzeit häufig in eine überlange Vollzeittätigkeit zurück.

Verschiedene Trends und Strukturen auf dem Arbeitsmarkt verstärken die Herausforderungen für eine gute Vereinbarkeit. Hierzu zählen u. a. die zunehmende Flexibilisierung, die Verdichtung des Arbeitsaufkommens oder prekäre Beschäftigungsverhältnisse.

Aus Sicht des ZFF müssen gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie auch Arbeitsverhältnisse selbst, so gestaltet sein, dass Sorgearbeit als selbstverständlicher Teil von Erwerbsverläufen ermöglicht wird. Aber wie können diese Rahmenbedingungen mit Blick auf den Arbeitsmarkt ausgestaltet werden? Gemeinsam mit u. a. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Teresa Bücker, wollen wir in unterschiedlichen Formaten diskutieren, wie der Weg zu einer familienfreundlichen Arbeitswelt aussehen kann.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.                                               

Gefördert vom

        

SCHWERPUNKT I: Selbstbestimmungsgesetz

Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium bringen Ablösung des Transsexuellengesetzes auf den Weg

Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann haben heute gemeinsam die Eckpunkte für das Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt.  Das Gesetz soll das Transsexuellengesetz von 1980 ablösen, das in wesentlichen Teilen verfassungswidrig ist. Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen werden künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.

Dazu erklärt Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Selbstbestimmt leben zu können ist fundamental für alle Menschen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und der Schutz vor Diskriminierung – das sind Rechte, die im Grundgesetz garantiert werden, und zwar für alle Menschen. Das Transsexuellengesetz stammt aus dem Jahr 1980 und ist für die Betroffenen entwürdigend. Wir werden es nun endlich abschaffen und durch ein modernes Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Heute ist daher ein guter Tag für die Freiheit und für die Vielfalt in unserem Land. Das Selbstbestimmungsgesetz wird das Leben für transgeschlechtliche Menschen verbessern und geschlechtliche Vielfalt anerkennen. Die Gesellschaft ist an vielen Stellen weiter als die Gesetzgebung. Wir sind als Regierung angetreten, den rechtlichen Rahmen für eine offene, vielfältige und moderne Gesellschaft zu schaffen.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt: „Das Selbstbestimmungsgesetz berührt eine grundlegende Frage unseres Zusammenlebens: Wie ernst meinen wir es mit dem Schutz der persönlichen Freiheit? Nicht alle Menschen identifizieren sich mit dem Geschlecht, das beim Standesamt für sie eingetragen ist. Das ist Teil der Vielfalt des Lebens. Das geltende Recht behandelt die betreffenden Personen wie Kranke. Dafür gibt es keine Rechtfertigung. Die Schaffung eines neuen Selbstbestimmungsgesetzes ist deshalb überfällig. Wir gehen dieses Vorhaben nun endlich an – so wie viele andere gesellschaftspolitische Reformen, die andere lange verschleppt haben. Uns geht es nicht darum, die sozialen Verhältnisse auf den Kopf zu stellen; uns geht es um die Einlösung eines zentralen Versprechens des Grundgesetzes: das Versprechen gleicher Freiheit und gleicher Würde aller Menschen.

Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll es erstmals eine einheitliche Regelung für trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen geben. Durch eine Erklärung vor dem Standesamt soll eine Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich sein. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nach dem Selbstbestimmungsgesetz nicht länger erforderlich sein. Das Selbstbestimmungsgesetz bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Wenn eine Person neben der Personenstandsänderung auch körperliche geschlechtsangleichende Maßnahmen anstrebt, wird dies wie bisher auf Grundlage fachmedizinischer Regelungen entschieden.

Weitere Informationen und das Eckpunktepapier finden Sie hier:  www.bmfsfj.de/selbstbestimmungsgesetz

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2022

Zum Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz erklärt der Sprecher für LSBTI der FDP-Fraktion Jürgen Lenders:

„Mit dem Selbstbestimmungsgesetz überwinden wir das entwürdigende Transsexuellengesetz und verbessern die Rechtslage für transgeschlechtliche Menschen. Diese wichtige Gesetzesinitiative hat die Ampelkoalition bereits im ersten Regierungsjahr gestartet. Die Gutachten und das Amtsgerichtsverfahren werden endlich abgeschafft. Diese waren für die Betroffenen belastend und entwürdigend. Künftig werden Menschen die Möglichkeit haben, ihren Vornamen und Geschlechtseintrag im Personenstandsregister durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Zudem werden die Möglichkeiten zur sachkundigen, ergebnisoffenen und kostenlosen Beratung ausgebaut. Ein guter Tag für die Selbstbestimmung.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 30.06.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung zur Überwindung des Transsexuellengesetzes und für die Etablierung eines modernen Selbstbestimmungsgesetzes. Dieses muss sich zuallererst am Wohl und besten Interesse des Kindes ausrichten. Die vergangenen Jahrzehnte haben vielfach gezeigt, welch körperliches Leid und seelische Schäden bei Kindern hervorgerufen werden können, wenn Entscheidungen zu ihrer geschlechtlichen Identität ohne sie und gegen ihren Willen getroffen werden.

„Die Entscheidung über die geschlechtliche wie sexuelle Identität kann keinem Menschen durch Eltern, Mediziner*innen oder Mitarbeiter*innen von Standesämtern abgenommen werden. Nur jeder Mensch selbst kann für sich wahrnehmen und feststellen, als welche Person man verortet werden möchte. Eine solche, zutiefst individuelle und persönliche Entscheidung benötigt Zeit, Geborgenheit und Unabhängigkeit. Niemand kommt als fertiger Mensch zur Welt. Und so, wie sich unser Charakter und unsere Vorstellungen von der Welt erst nach und nach entwickeln und ausprägen, benötigt auch die Erkenntnis über unsere geschlechtliche und sexuelle Zuordnung Zeit – mitunter ein Leben lang“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Vor diesem Hintergrund fordert das Deutsche Kinderhilfswerk die Bundesregierung auf, den gesellschaftlichen Dialog um das Selbstbestimmungsrecht zu forcieren und die Rechte der Kinder dabei in den Mittelpunkt zu stellen. „Viel zu lang wurden Menschen kategorisiert und in Schubladen gesteckt, ohne sie zu beteiligen und viel zu oft wurden Entscheidungen getroffen, unter den Menschen noch Jahrzehnte später litten. Deswegen sollte unstrittig sein, dass auf nicht notwendige Zuordnungen und medizinisch nicht erforderliche Eingriffe verzichten werden kann.“ Mit Blick auf die 1992 von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention führt Thomas Krüger weiter aus: „Jedes Kind hat ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und ein Höchstmaß an erreichbarer Gesundheit. Die Entwicklung jedes Kindes ist in größtmöglichen Umfang zu gewährleisten, kein Kind darf wegen seines Geschlechts diskriminiert werden.“

„Um den notwendigen gesellschaftlichen Diskurs frei von Ängsten, Vorurteilen und Scham führen zu können, benötigt es Information, Beratungsangebote und Bildung“, meint der Präsident der Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. „Neben der weiterhin zwingend notwendigen Aufklärung von medizinischem Personal und Mitarbeitenden in Behörden und Verwaltungen, ist es unerlässlich auch werdende Eltern und pädagogische Fachkräfte über die Vielfalt und Varianz geschlechtlicher und sexueller Ausprägungen zu informieren und ihnen Beratungsangebote zur Verfügung zu stellen. Im Fokus sollte dabei die Botschaft stehen, dass jeder Mensch einzigartig, wertvoll und liebenswert ist.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 30.06.2022

LSVD begrüßt Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz

Berlin. 30.06.2022. Heute haben Bundesministerin Lisa Paus und Bundesminister Dr. Marco Buschmann erste Eckpunkte für ein Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt. Künftig sollen trans*-, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen ihren Personenstand beim Standesamt ändern können – ohne psychologische Gutachten, medizinische Atteste und teure Gerichtsverfahren. Dazu erklärt Henny Engels aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der LSVD begrüßt das heute vorgestellte Eckpunktepapier zum Selbstbestimmungsgesetz. Damit ist der erste Schritt getan, um die geschlechtliche Selbstbestimmung von trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen zu gewährleisten und das grundrechtswidrige Transsexuellengesetz (TSG) endlich zu beerdigen. Faktenfreien Angstkampagnen, die trans*-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen als Feindbilder und Gefahr für die Gesellschaft phantasieren, muss mit einer sachlichen und unaufgeregten Berichterstattung begegnet werden.

Immer wieder hatte das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die im TSG gestellten Anforderungen für eine Änderung des Personenstandes gegen die Grundrechte verstoßen. Noch immer müssen trans*- Menschen ein demütigendes und langwieriges gerichtliches Verfahren mit zwei Begutachtungen über sich ergehen lassen. Dieses Verfahren ist nicht nur teuer, sondern auch unwürdig für die Betroffenen. So mussten oft etwa auch Fragen zum Masturbationsverhalten oder zur Unterwäsche beantwortet werden. Trans*- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen wird die Selbstbestimmung immer noch massiv erschwert.

Die rechtliche Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags im Personenstand bei Volljährigen soll mit dem zukünftigen Selbstbestimmungsgesetz beim Standesamt möglich sein – ohne Gutachten, Atteste oder Gerichtsbeschlüsse. Die Selbstauskunft der Person soll künftig ausreichen. Die Rechte von trans*- und intergeschlechtlichen Menschen sollen durch ein sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot gestärkt werden.

Das angekündigte Gesetz sieht für Jugendliche ab 14 Jahren vor, dass sie für die Abgabe der Erklärung über den Geschlechtseintrag auf die Zustimmung der Eltern angewiesen sind. Wollen die Eltern diese Zustimmung nicht erteilen, kann diese durch das Familiengericht ersetzt werden. Diese Lösung entspricht nicht der zunehmenden Entscheidungs- und Verantwortungsfähigkeit, die Jugendlichen in anderen Rechtsbereichen, wie beispielsweise der Wahl der Religion oder der Wahl über einen Beruf zugetraut wird. Der Antrag beim Familiengericht stellt vor dem Hintergrund des familiären Zusammenlebens eine extrem hohe Hürde dar.

Den Ausbau von Beratungsangeboten begrüßt der LSVD – es ist zudem begrüßenswert, dass keine Beratungspflicht und damit Verfahrenserschwernis durch die Hintertür angedacht ist.

Auch möchte die Bundesregierung trans*- und intergeschlechtliche Menschen für erlittenes Leid durch Körperverletzungen, wie Zwangssterilisationen oder Zwangsscheidungen entschädigen. Dieser Schritt ist seit Jahrzehnten überfällig. Der Gesetzgeber sollte die Hürden für diese Entschädigungen niedrig halten.

Leider enthält das Eckpunktepapier keine abschließende Regelung zu trans* Elternschaft. Nach derzeitiger Rechtslage werden transgeschlechtliche Eltern im Geburtenregister mit ihrem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht eingetragen. Beispielsweise wird ein trans* Mann, der ein Kind geboren hat, in der Geburtsurkunde derzeit als Mutter eingetragen. Damit geht ein Zwangsouting einher; zudem entstehen massive Probleme im Alltag. Der Gesetzgeber kündigt hier immerhin eine Interimslösung an, verweist im Übrigen aber auf die anstehende Novelle des Abstammungsrechts. Diese Reform muss nun endlich kommen!

Hintergrund

In einer demokratischen Gesellschaft muss Grundlage staatlichen Handelns der Schutz der persönlichen Freiheit sein und nicht ideologisch aufgeladene Ordnungsvorstellungen über Geschlechtszugehörigkeit.

Der LSVD sieht im Kampf um Selbstbestimmung für nicht-binäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen die konsequente Fortsetzung feministischer, emanzipatorischer und der Freiheit verpflichteter bürgerrechtlicher Politik. Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz ein. Das ist seit Jahrzehnten überfällig. Die Verwirklichung der Menschenrechte für nicht-binäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen duldet keinen Aufschub mehr.

12 Antworten auf Fragen zum Thema Selbstbestimmungsgesetz und Trans*geschlechtlichkeit – Die Broschüre informiert in kurzen Abschnitten und liefert konkrete Argumente gegen die kursierenden Falschinformationen und Vorurteile. Sie kann kostenfrei unter presse@lsvd.de bestellt werden bzw. steht als pdf zum Download bereit.

„Gegen trans*feindliche Berichterstattung, für einen respektvollen und sachlichen Umgang!“ – Für eine respektvolle und menschenwürdige Berichterstattung, die Diskriminierung entgegenwirkt

Das Selbstbestimmungsgesetz: Antworten zur Abschaffung des Transsexuellengesetz (TSG) – Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menschenrechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.

Mit Ihrer Spende und / oder Mitgliedschaft können Sie uns und unsere Arbeit für „Menschenrechte, Vielfalt und Respekt“ unterstützen. Vielen Dank.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 30.06.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Sachverständigengremium soll Potenziale und Teilhabe älterer Menschen untersuchen

Mit dem Thema „Alt werden in Deutschland – Potenziale und Teilhabechancen“ wird sich die Neunte Altersberichtskommission der Bundesregierung befassen, die am 6. Juli von Bundesseniorenministerin Lisa Paus berufen wurde.

Lisa Paus: „Es gibt unzählige Aspekte des Älterwerdens. Die Erfahrungen und Herausforderungen sind unterschiedlich: Ob es um die große Gruppe der Babyboomer geht, um Menschen mit Migrationsgeschichte oder die queere Community. Mit dieser Vielfalt des Älterwerdens und den darin liegenden Potenzialen werden sich die Expertinnen und Experten der Neunten Altersberichtskommission in den nächsten zwei Jahren beschäftigen.“

Vielfalt und Teilhabe

Alt werden in Deutschland ist geprägt von großer Vielfalt. Die Sachverständigenkommission soll in ihrem Bericht die Unterschiedlichkeit der Lebenssituationen älterer Menschen aufzeigen. Bei der Beschreibung der Heterogenität des Alters und der Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen sollen wesentliche Veränderungen der letzten Zeit sowie zu erwartende Entwicklungen in der nahen Zukunft aufgezeigt werden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung der kommenden Jahre soll außerdem auf die Generation der Baby-Boomer geschaut und herausgearbeitet werden, welche gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen und Chancen mit deren Älterwerden in Zukunft voraussichtlich entstehen werden.

Der Expertenbericht soll bis Ende März 2024 vorliegen. Die Arbeit der Sachverständigenkommission wird begleitet von der Geschäftsstelle Altersberichte der Bundesregierung am Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA).

Die Mitglieder der Neunten Altersberichtskommission:

Prof. Dr. Martina Brandt (Vorsitzende), Technische Universität Dortmund

Prof. Dr. Antonio Brettschneider, Fachhochschule Köln

Prof. Dr. Eva-Marie Kessler, Medical School Berlin

Prof. Dr. Susanne Kümpers, Hochschule Fulda

Prof. Dr. Sonia Lippke, Jacobs University Bremen

Prof. Dr. Ralf Lottmann, Hochschule Magdeburg-Stendal

Prof. Dr. Klaus Rothermund, Universität Jena

Prof. Dr. Liane Schenk, Charité Berlin

Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer, Direktor des DZA

Prof. Dr. Andrea Teti, Universität Vechta

Prof. Dr. Dr. Hürrem Tezcan-Güntekin, Alice Salomon Hochschule Berlin

Die Altersberichte

Die Altersberichte der Bundesregierung gehen zurück auf einen Beschluss des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1994. Danach hat die Bundesregierung dem Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht zur Lebenssituation der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen. Die Berichte werden durch weisungsunabhängige Sachverständigenkommissionen erarbeitet, die mit Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen besetzt sind.

Bislang erschienene Altersberichte:

  • 2020: Achter Altersbericht „Ältere Menschen und Digitalisierung“
  • 2016: Siebter Altenbericht „Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften“
  • 2010: Sechster Altenbericht „Altersbilder in der Gesellschaft“
  • 2006: Fünfter Altenbericht „Potenziale des Alters in Wirtschaft und Gesellschaft – Der Beitrag älterer Menschen zum Zusammenhalt der Generationen“
  • 2002: Vierter Altenbericht „Risiken, Lebensqualität und Versorgung Hochaltriger – unter besonderer Berücksichtigung demenzieller Erkrankungen“
  • 2001: Dritter Altenbericht „Alter und Gesellschaft“
  • 1998: Zweiter Altenbericht „Wohnen im Alter“
  • 1993: Erster Altenbericht zur „Lebenssituation älterer Menschen“

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/aktiv-im-alter/altersberichte-der-bundesregierung

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.07.2022

Bundesfamilienministerium verlängert Frauenförderprogramm „Stark im Beruf“

Das Bundesfamilienministerium setzt das Programm „Stark im Beruf“ zur Erwerbsförderung von Müttern mit Migrationsgeschichte bis zum Ende dieses Jahres fort. Damit können die bundesweit über 80 Kontaktstellen weiterhin Migrantinnen mit Familienverantwortung in Jobs und Ausbildung vermitteln. Aktuell profitieren davon insbesondere geflüchtete Mütter aus der Ukraine.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „‚Stark im Beruf‘ ist erfolgreich und hat schon vielen Frauen geholfen. Mit dem Programm eröffnen wir Müttern mit Migrationsgeschichte nicht nur einen Weg in gute Arbeit, sondern auch längerfristige Perspektiven in Deutschland. Deshalb freue ich mich, dass wir ‚Stark im Beruf‘ verlängern konnten. Die Nachfrage ist unverändert hoch und es gewinnen alle: die Frauen erhalten eine berufliche Perspektive, die Unternehmen bekommen hochmotivierte Arbeitskräfte.“

Das Programm „Stark im Beruf“ begleitet Migrantinnen mit einer Kombination aus mehrmonatigen Coachings und Frauenkursen individuell auf ihrem Weg in eine Beschäftigung. Da die Teilnehmerinnen Mütter sind, finden die Kurse in der Regel in Teilzeit statt. Der Mix aus sozialpädagogischer Begleitung bei Jobeinstieg, Sprachtraining für die Berufspraxis und Peer-to-Peer-Unterstützung in den Kursen hat sich bewährt, so dass es kaum Abbrecherinnen gibt. Die rund 80 Kontaktstellen in ganz Deutschland haben seit 2015 rund 17.500 Mütter mit gutem Erfolg in die Erwerbstätigkeit begleitet: Ein Drittel wechselte in eine Ausbildung oder hochwertige Beschäftigung, einem weiteren Drittel gelang durch Qualifizierungen erste Schritte auf dem Arbeitsmarkt.

Nach dem Auslaufen der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zum 30. Juni 2022 setzt das Bundesfamilienministerium nun Bundesmittel ein, so dass „Stark im Beruf“ zumindest bis Ende 2022 und bis zum Beginn eines verwandten ESF Plus-Förderprogramms des Bundesarbeitsministeriums weiterlaufen wird.

Weitere Informationen finden Sie auf www.starkimberuf.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.06.2022

Neue Studienergebnisse des Alterssurvey veröffentlicht

Die Corona-Pandemie hat alle vor große Herausforderungen gestellt und viel Flexibilität erfordert. Gerade Menschen, die Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen pflegen und zugleich erwerbstätig sind, mussten ihren Alltag umorganisieren. Neue Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys zeigen, dass insbesondere zu Beginn der Pandemie 2020 mehr Menschen im erwerbsfähigen Alter Unterstützung und Pflege für andere übernommen haben als noch im Jahr 2017. Im Winter 2020/21 lag die Beteiligung an Unterstützung und Pflege wieder auf einem ähnlichen Niveau wie vor der Pandemie.

Dabei wird deutlich, dass Frauen nicht nur häufiger als Männer unterstützen und pflegen, sondern auch mit größerem Zeitaufwand: Im Winter 2020/21 brachten sie insgesamt 11,5 Stunden pro Woche im Vergleich zu 7,5 Stunden bei Männern auf. Gerade beim zeitlichen Umfang zeigt sich, dass Erwerbstätigkeit kaum mit zeitintensiver Pflege kombinierbar ist: Während Nicht-Erwerbstätige im Schnitt 17,2 Stunden pro Woche für Pflegeaufgaben aufbringen, sind es bei Erwerbstätigen 7,6 Stunden pro Woche.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbaren Dienst für ihre Familien und für unsere Gesellschaft. Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern, wurden gleich zu Beginn der Pandemie Sonderregelungen für akute Pflegesituationen, für die Pflegezeit und die Familienpflegezeit auf den Weg gebracht. Das reicht aber nicht. In Zeiten großer Krisen brauchen wir einander ganz besonders. Ich setze mich dafür ein, dass diejenigen, die ihre Arbeitszeit für die Pflege reduzieren, eine Lohnersatzleistung erhalten und damit finanziell abgesichert sind. So wie junge Eltern Elterngeld erhalten, muss auch pflegenden Angehörigen ein Familienpflegegeld zustehen.“

Schnelle Hilfe für Angehörige durch das Pflegetelefon

Pflegende Angehörige tragen viel Verantwortung. Um sie dabei zu unterstützen und schnelle Hilfe zu leisten, stehen Expert*innen des Pflegetelefons, als bundesweites Beratungs- und Informationsangebot des Bundesseniorenministeriums, für Fragen rund um die Pflege und insbesondere zur Familienpflegezeit zur Verfügung. Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr unter der Rufnummer 030 20179131 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen.

Über die Befragung

Die erhobenen Daten des Alterssurveys stammen aus dem Sommer 2020, dem Beginn der Pandemie, sowie aus dem Winter 2020/21, der durch den zweiten Lockdown, aber auch durch den Impfstart für vulnerable Gruppen bestimmt war. Zum Vergleich wurde die Befragung aus dem Jahr 2017 herangezogen. Die ausgewerteten Angaben stammen von Personen im erwerbsfähigen Alter von 46 bis 65 Jahren.

Untersucht wurde der Zusammenhang von Unterstützungs- und Pflegeaufgaben mit der Erwerbsarbeit bei Personen im Alter von 46 bis 65 Jahren.

Die detaillierten Ergebnisse sind nachzulesen in: Ehrlich, U., Kelle, N., & Bünning, M. (2022). Pflege und Erwerbsarbeit: Was ändert sich für Frauen und Männer in der Corona-Pandemie [DZA Aktuell 02/2022]. Berlin: Deutsches Zentrum für Altersfragen.

Online finden Sie die Studie unter: https://www.dza.de/fileadmin/dza/Dokumente/DZA_Aktuell/DZA-Aktuell_02_2022_Pflege-und-Erwerbsarbeit_final.pdf

Der Deutsche Alterssurvey (DEAS)

Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) ist eine repräsentative Quer- und Längsschnittbefragung von Personen in der zweiten Lebenshälfte. Im Rahmen der Studie werden seit mehr als zwei Jahrzehnten Menschen auf ihrem Weg ins höhere und hohe Alter regelmäßig befragt. Seit Beginn der Corona-Pandemie fanden zwei Erhebungen des Deutschen Alterssurveys statt, bei denen jeweils Personen befragt wurden, die zuvor schon mindestens einmal an der Studie teilgenommen hatten. An der Befragung im Sommer 2020 (8. Juni bis 22. Juli 2020) haben 4.823 Personen ab einem Alter von 46 Jahren teilgenommen, bei der Befragung im Winter 2020/21 (04. November 2020 bis 1. März 2021) waren es 5.402 Personen. Der Deutsche Alterssurvey wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.06.2022

Agenda bis 2023 auf jährlicher Sitzung festgelegt

Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, ist heute der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Berlin zusammen gekommen. Die Mitglieder haben sich auf Grundlage ihrer „Gemeinsamen Verständigung“ von Juni 2021 auf eine Agenda verständigt, die weitere Schritte für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung für die nächsten zwei Jahre festlegt.

So wird der Nationale Rat wichtiger Partner der vom Bundesfamilienministerium und der Unabhängigen Beauftragten entwickelten bundesweiten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne werden, die im Herbst starten wird. Gemeinsames Ziel ist, das Thema Kinderschutz in die grundständige Ausbildung aller relevanten Berufe zu bringen. Für die Entwicklung und Umsetzung wiederkehrender Dunkelfelderhebungen soll ein Zentrum für Prävalenzforschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet werden. Darüber hinaus enthält die Agenda Maßnahmen für spezifische und bedarfsgerechte Hilfen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, für eine kindgerechtere Justiz, den Schutz vor sexueller Ausbeutung mittels digitaler Medien sowie spezifische Hilfen für minderjährige Betroffene des Menschenhandels.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Wir alle im Nationalen Rat sind davon überzeugt, dass wir mehr zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erreichen müssen und können! Ich freue mich, dass wir uns heute auf eine Agenda für die nächsten beiden Jahre verständigt haben, die auch konkrete Maßnahmen vorsieht. Dieses Thema gerade in der Ausbildung der entsprechenden Berufe zu etablieren, finde ich äußerst wichtig. Genauso, wie den Schutz vor sexueller Ausbeutung durch digitale Medien zu verbessern – schließlich haben die allermeisten Kinder und Jugendlichen irgendwann ein Smartphone. Wir alle müssen uns weiterhin gemeinsam anstrengen, um Strukturen und Abläufe zu verbessern. Dafür werden wir viel Überzeugungsarbeit leisten und als Verantwortliche an unsere Grenzen gehen müssen. Mit weniger dürfen und wollen wir uns aber nicht zufriedengeben.“

Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM):

„Ich freue mich, dass wir mit dem Nationalen Rat ein Gremium für den kontinuierlichen Austausch haben, damit wir voneinander lernen, welche Konzepte für Schutz und Hilfe in Institutionen, in Netzwerken und vor Ort funktionieren und diese zielgerichtet eingeführt, ausgebaut und umgesetzt werden. Indem wir das Thema sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vielfältig besprechbar machen, schränken wir Räume für Täter und Täterinnen ein. Im Nationalen Rat sind Expertise und Entscheider:innen vertreten, die für die Verbesserung von Schutz und Hilfen auf verschiedenen Ebenen Verantwortung tragen. Als Unabhängige Beauftragte ist es mir wichtig, mich hierfür stark zu machen.

Über den Nationalen Rat

Der Nationale Rat setzt sich für ein dauerhaftes und entschlossenes Handeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung und für bessere Hilfestrukturen für Betroffene ein. Beteiligt sind Verantwortungsträgerinnen und -träger aus Politik, Wissenschaft, Fachpraxis, Zivilgesellschaft sowie Betroffene. Das Gremium auf Spitzenebene mitsamt fünf thematischer Arbeitsgruppen umfasst insgesamt über 300 Mitwirkende. Seit der Konstituierung im Dezember 2019 durch das Bundesfamilienministerium und dem damaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet der Nationale Rat zu den Schwerpunktthemen Schutz, Hilfen, kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung, internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft. Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition vereinbart, den Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt zu verstetigen.

Weitere Informationen unter: www.nationaler-rat.de

Die „Agenda 2022-2023“ sowie die „Gemeinsame Verständigung“ des Nationalen Rates finden Sie unter:

www.nationaler-rat.de/Ergebnisse.de

www.bmfsfj.de

www.beauftragte-missbrauch.de

Quelle: Pressemitteilung Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 29.06.2022

„Mit der Streichung des Bundesprogramms Sprach-Kitas lässt der Bund 6.900 Kitas – und somit jede achte – im Regen stehen und mit ihnen 500.000 Kinder und 7.500 Fachkräfte. Betroffen sind hiervon vor allem Kitas in sozialen Brennpunkten, in denen Kinder ganz besonders auf Unterstützung angewiesen sind. Damit zeigt die Bundesregierung ihr wahres Gesicht“, kommentiert Heidi Reichinnek, Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das von der Bundesregierung verkündete Ende des Bundesprogrammes „Sprach-Kitas“. Reichinnek weiter:

„Die Corona-Krise schlägt immer noch voll durch mit erhöhten Förderbedarfen auch im sprachlichen Bereich. Hinzu kommen neue Bedarfe durch den Krieg in der Ukraine. Aber Familienministerin Lisa Paus fällt dazu nichts Besseres ein, als erst einmal die Sprach-Kitas zu kürzen und die Zukunft des Gute-Kita-Gesetzes vor einem angekündigtem Krisenwinter in Frage zu stellen. Das ist soziale Kälte, die wir nicht hinnehmen werden.

DIE LINKE wehrt sich gegen die angekündigten Kürzungen. Statt eines Abbaus im sozialen Bereich brauchen wir eine zukunfts- und krisenfeste Infrastruktur auch im Bereich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Förderung. Daher streiten wir für ein Kita-Qualitätsgesetz. Der Bund muss sich endlich dauerhaft und verlässlich an den steigenden Kitakosten beteiligen und soziale Maßstäbe formulieren. Frau Paus muss liefern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 12.07.2022

Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 die ersatzlose Streichung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a Strafgesetzbuch gebilligt. Der Bundestag hatte die Aufhebung am 24. Juni 2022 beschlossen.

Künftig können Ärztinnen und Ärzte ausführlich über Möglichkeiten zum Abbruch einer Schwangerschaft informieren, ohne mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen zu müssen. Schwangere sollen so einfacher als bisher Ärztinnen und Ärzte für eine Abtreibung finden können, heißt es in der amtlichen Gesetzesbegründung.

Irreführende Werbung bleibt verboten

Geändert wird auch das Heilmittelwerbesetz: Es erfasst künftig sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche. Irreführende oder abstoßende Werbung für alle Arten von Schwangerschaftsabbrüchen bleibt damit weiter verboten. So werde sichergestellt, dass die Aufhebung des Werbeverbots nicht zu Lücken im grundrechtlich gebotenen Schutzkonzept für das ungeborene Leben führt, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Auch das Schwangerschaftskonfliktgesetz wird ergänzt. Demnach ist es Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten gestattet, sachlich und berufsbezogen über die Durchführung einer Abtreibung zu informieren, die unter den Voraussetzungen von Paragraf 218a Absatz 1 bis 3 Strafgesetzbuch erfolgt.

Rehabilitation früherer Verurteilter

Durch eine neue Regelung im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch sollen strafgerichtliche Urteile, die seit dem 3. Oktober 1990 wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ergangen sind, aufgehoben und noch laufende Verfahren eingestellt werden, um die verurteilten Ärztinnen und Ärzte zu rehabilitieren.

Entschädigung für verurteilte Homosexuelle

Zudem verlängert das Gesetz die Frist zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für Personen, die nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden waren, bis einschließlich 21. Juli 2027.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Quelle: Beschluss Plenarsitzung des Bundesrates am 08.07.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2688) weitere Erleichterungen für junge Eltern. Konkret geht es ihr darum, einen 28-tägigen Elternschutz für den zweiten Elternteil ab Geburt des Kindes einzuführen. Um frühzeitig den Aufbau einer engen Bindung zwischen dem zweiten Elternteil und dem neugeborenen Kind zu ermöglichen sowie eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit zu erreichen, seien weitere verbindliche Maßnahmen und Anreize notwendig, schreiben die Abgeordneten.

Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige (2019/1158) umzusetzen, das bestehende Mutterschutzgesetz zu einem Elternschutzgesetz weiterzuentwickeln und darin einen Rechtsanspruch auf Elternschutz festzuschreiben, der eine bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung von 28 Kalendertagen für den zweiten Elternteil oder für eine von der leiblichen Mutter benannte soziale Bezugsperson ab Geburt des Kindes vorsieht. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass erstens eine Entgeltfortzahlung von 100 Prozent geleistet werde. Zweitens müsse ein Rückkehrrecht auf den früheren Arbeitsplatz und drittens ein Diskriminierungs- und Kündigungsverbot im Zusammenhang mit dem Elternschutz geschaffen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 364 vom 11.07.2022

Aus der Sicht von Sachverständigen für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik wird das Aufstiegsversprechen, jedem Kind das Erklettern der Erfolgsleiter durch hochwertige Bildung zu ermöglichen, in Deutschland nicht eingelöst. Stattdessen sei zu erkennen, dass Armut das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen präge und sich dies auch auf das Bildungssystem auswirke, hieß es übereinstimmend während eines öffentlichen Fachgespräches des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung am Mittwochabend zum Thema „Hochwertige Bildung als nachhaltiges Mittel gegen Armut und soziale Ungleichheit im Sinne der SDGs“.

Seit 2005 sei in Deutschland der Zustand zu beklagen, dass konstant jedes fünfte Kind in Armut aufwächst, sagte Antje Funcke, Senior Expert für Familie und Bildung bei der Bertelsmann Stiftung. 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche seien davon betroffen. „Armut ist für diese Kinder häufig ein Dauerzustand, weil es sehr schwierig ist, dem SGB II-Bezug zu entkommen“, sagte Funke. Besonders betroffen seien Kinder in Alleinerziehenden- oder in Mehr-Kind-Familien.

Seit dem Pisa-Schock im Jahr 2001 sei es aber auch im Bildungssystem kaum gelungen, den engen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzulösen. Stattdessen habe der vor zwei Wochen veröffentlichte Nationale Bildungsbericht erneut konstatiert, „dass dieser Zusammenhang anhaltend stark ausgeprägt ist“. Die Kompetenzunterschiede bei Kindern aus dem höchsten und dem niedrigsten Sozialstatus seien größer geworden, sagte die Expertin der Bertelsmann-Stiftung. Viertklässler aus privilegierten Elternhäusern hätten in Mathematik und Deutsch etwa ein Jahr Leistungsvorsprung vor Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Haushalten. Corona werde diese Schere noch weiter aufgehen lassen, sagte Funcke. Das Sprichwort: „Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm“ gelte mit Blick auf das Bildungssystem in Deutschland leider eher als der Satz: „Jeder ist seines Glückes Schmied.“

Amir Sallachi, Jugendexperte beim Team Kinderarmut der Bertelsmann Stiftung und Mitglied im Jugendbeirat der Stadt Krefeld, nannte die Aufklärung der Kinder über ihre Rechte „fundamental“. Das sei eine Grundlage dafür, dass sich Kinder und Jugendliche großangelegt in kommunalen Strukturen engagieren können, befand er. Gerade in der Corona-Pandemie hätten sich bestehende Beteiligungsformate nicht als krisenfest erwiesen. Kinder- und Jugendparlamente, Jugendräte und andere Organisationen hätten keinen Kontakt zu denen gehabt, die sie vertreten sollen. „Gerade in solch einer Krise muss aber die Stimme der jungen Menschen dringend Gehör finden“, betonte Sallachi.

Michael Klundt, Professor für Kinderpolitik an der Hochschule Magdeburg-Stendal, verwies auf eine Studie von 2018, wonach die Einkommensungleichheit in den höchstentwickelten Industriestaaten seit den 1990er Jahren stetig zugenommen habe, während die „soziale Mobilität“ ins Stocken geraten sei. Im OECD-Durchschnitt benötigte der Studie zufolge ein Mensch für die Entwicklung „von unten in die Mitte der Gesellschaft“ fünf Generationen. Während es in den skandinavischen Staaten „nur“ zwei bis drei Generationen brauche, liege der Wert für Deutschland bei sechs Generationen, also 180 Jahren, sagte Klundt. „Es geht hier nicht darum, vom Tellerwäscher zum Millionär zu werden“, so der Wissenschaftler. Um im Bilde zu bleiben, gehe es eher darum, vom Tellerwäscher zum Koch zu werden.

Aus seiner Sicht beginnt das Problem schon bei der Kita. Zum einen gebe es nicht genug Plätze. Zum anderen würden aber auch Familien im unteren Einkommensbereich den höchsten Einkommensanteil von allen Einkommensgruppen für die Kitakosten aufwenden müssen. Weiter gehe es in der Schule, wo laut Klundt spätestens mit Beginn der Sekundarstufe die besten Schüler aus armen Haushalten mit geringem Bildungsniveau abrutschten. Aus ökonomischer Sicht sei das eine Vergeudung menschlicher Ressourcen, wenn qualifizierte Menschen entmutigt und nicht weiter gefördert würden. In Deutschland, so der Experte weiter, gebe es im OECD-Vergleich überproportional viele Abstiege im Verhältnis zum Bildungsabschluss der eigenen Eltern und unterproportional viele Aufstiege. Das Bildungssystem verstärke also die sozialen Unterschiede, sagte Klundt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 360 vom 07.07.2022

Nach Auswertungen der Förderstatistik der Bundesagentur für Arbeit sind im Dezember 2021 rund 43.000 Menschen durch das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“gefördert worden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2520) auf eine Kleine Anfrage (20/2071) der Fraktion Die Linke. Die durchschnittlichen Ausgaben je Förderung pro Monat lagen im Jahr 2020 (aktuellste Daten) demnach bei 1.356 Euro. Unter Berücksichtigung des Passiv-Aktiv-Transfers lagen sie bei 1.764 Euro. Zu dieser Berechnung schreibt die Regierung weiter: „Hierbei ist zu beachten, dass die Dauerermittlung in der Regel auf Basis der beendeten Förderungen stattfindet. Diese sind, da die Förderung bis zu fünf Jahre laufen kann, für das Instrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ noch nicht aussagekräftig. Erst wenn ein Mix aus vollständig absolvierten Förderungen und vorzeitig beendeten Förderungen besteht, kann damit verlässlich gerechnet werden.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 357 vom 06.07.2022

Wenn der Solidaritätszuschlag wegfallen würde, müsste nach Schätzung der Bundesregierung der Höchststeuersatz auf 55,5 Prozent angehoben werden, um den Aufkommenswegfall bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zu kompensieren. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2408) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1874) mit. Daraus geht weiter hervor, dass das Kassenaufkommen am Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer und zur veranlagten Einkommensteuer im Mai 2022 rund 495 Millionen Euro betragen hat.

Auf Fragen der Fraktion Die Linke teilt die Bundesregierung mit, dass sich das Realeinkommen je Einwohner im Zeitraum von 1991 bis 2021 in Deutschland von 12.566 Euro auf 14.528 Euro erhöht habe. Dies sei eine Gesamtsteigerung von 15,6 Prozent beziehungsweise eine jahresdurchschnittliche Erhöhung um knapp 0,5 Prozent.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 342 vom 04.07.2022

Die Bundesländer sind sehr unterschiedlich darauf vorbereitet, den Rechtsanspruch zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter umzusetzen. Neue Berechnungen zeigen, dass die ostdeutschen Länder bis 2030 jedem Kind einen Ganztagsplatz bieten können und sich daher auf Qualitätsverbesserungen konzentrieren sollten. Im Westen müssen mehr als eine Million Plätze geschaffen werden, um den Rechtsanspruch flächendeckend zu erfüllen.

Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung in der Grundschule und im Hort erfordert deutlich mehr Fachkräfte, als bis 2030 zur Verfügung stehen. Im Westen sind 76.000 Fachkräfte zusätzlich erforderlich, wenn bis Ende des Jahrzehnts für jedes Kind ein Platz mit einer Förderung von 40 Wochenstunden vorhanden sein soll.

In den ostdeutschen Bundesländern steht zwar genügend Personal zur Verfügung, damit jedes Kind einen Platz erhalten kann. Wir empfehlen allerdings – über den Rechtsanspruch hinaus – die ostdeutschen Schulen und Horte mit so viel Personal auszustatten, dass sie die bessere Personalausstattung im Westen erreichen. Dafür wären zusätzlich 26.000 Fachkräfte erforderlich.

Für eine flächendeckende und personell gut ausgestattete Ganztagsförderung würden also bis 2030 insgesamt über 100.000 pädagogische Mitarbeiter:innen mehr benötigt werden, als voraussichtlich zur Verfügung stehen. Das zeigt unser neuer „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 05.07.2022, gekürzt

Die starken Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln belasten insbesondere Familien mit niedrigeren Einkommen stark. Zugleich bewirken aber auch die beiden von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakete für diese Haushalte einiges, vorausgesetzt beide Elternteile sind erwerbstätig. So summieren sich die Entlastungen bei einer Familie mit zwei erwerbstätigen Erwachsenen, zwei Kindern und einem unterdurchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von 2000 bis 2600 Euro auf rund 64 Prozent der absehbaren zusätzlichen Belastungen, die in diesem Jahr durch stark verteuerte Energie und teurere Lebensmittel entstehen. Bei einer vergleichbaren Familie mit einem mittleren Einkommen von 3600 bis 5000 Euro netto sind es 54 Prozent, zeigen neue Berechnungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Spürbar niedriger fällt allerdings die Entlastung bei Familien aus, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist: Sie liegt bei einer vierköpfigen Familie mit 2600-3600 Euro Nettoeinkommen bei 44 Prozent und somit niedriger als bei einem Paar ohne Kinder, doppelter Erwerbstätigkeit und mittlerem Einkommen (51 Prozent). Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen für diesen Haushaltstyp von 2000-2600 Euro sind es 48 Prozent. Bei alleinlebenden Erwerbstägigen mit niedrigen Nettoeinkommen von bis zu 900 Euro werden die Mehrbelastungen durch die starken Preisanstiege bei Energie und Lebensmitteln zu rund 75 Prozent ausgeglichen, bei jenen mit sehr hohen Einkommen von mehr als 5000 Euro zu 38 Prozent (siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM bzw. Tabelle 3 in der Studie; Links unten).

Auch Menschen in der Grundsicherung werden nach der neuen IMK-Analyse relativ stark entlastet: Die beschlossenen staatlichen Maßnahmen fangen bei ihnen rund 90 Prozent der zusätzlichen Kosten für stark verteuerte Energie und Nahrungsmittel auf – allerdings bei grundsätzlich sehr engen finanziellen Spielräumen, weshalb „auch eine geringe Belastung unmittelbar zu Konsumeinschränkungen führen dürfte“, schreiben Prof. Dr. Sebastian Dullien, Dr. Katja Rietzler und Dr. Silke Tober in ihrer Studie.

Während die aktuellen Entlastungspakete nach dem Urteil der Forschenden damit bei Erwerbstätigen und Empfängerinnen und Empfängern von Sozialleistungen „im Großen und Ganzen eine umfangreiche und sozial weitgehend ausgewogene Entlastung“ bewirkten, konstatieren sie bei Nichterwerbstätigen, vor allem Rentnerinnen und Rentnern, eine „soziale Schieflage.“ So beträgt die Entlastungswirkung bei Alleinlebenden, die im Ruhestand sind und ein niedriges Einkommen unter 900 Euro netto im Monat haben, gerade einmal 10 Prozent. 46 Prozent werden ausgeglichen, falls für diesen Haushalt ein Wohngeld-Anspruch besteht.

Mit Blick auf Nichterwerbstätige mit geringem Einkommen, beispielsweise Menschen im Ruhestand etwas oberhalb der Sozialleistungsgrenze, konstatieren Dullien, Rietzler und Tober daher einen akuten Nachholbedarf bei den Maßnahmen. Und auch wenn die Entlastungen für die meisten Haushalte mit Erwerbstätigen in diesem Jahr „spürbar“ ausfielen, müsse die Bundesregierung bereit sein, für das kommende Jahr noch einmal nachzulegen. Zwar prognostiziert das IMK aktuell einen Rückgang der Inflationsrate von knapp 7 Prozent in diesem Jahr auf knapp 3 Prozent 2023. Damit blieben die Preise insbesondere für Waren des Grundbedarfs aber hoch und es bestünde auch im kommenden Jahr eine erhebliche Zusatzbelastung durch erhöhte Energie- und Nahrungsmittelpreise.         

Die neue Studie aktualisiert und erweitert eine Untersuchung vom April. Nun konnten die Be- und Entlastungen für mehr – insgesamt 11 – Haushaltstypen errechnet werden, die sich in Personenzahl, Einkommen und Erwerbskonstellation unterscheiden. Zudem berücksichtigt das IMK neben den Energiekosten auch die Zusatzbelastungen durch die deutlich höheren Nahrungsmittelpreise. Schließlich lässt sich die Wirkung der staatlichen Maßnahmen mittlerweile noch genauer kalkulieren, weil anders als im April beispielsweise die Details der Regelungen für 9-Euro-Ticket oder Tankrabatt bekannt sind. Grundsätzlich hat sich das Gesamtbild gegenüber den früheren Berechnungen nur geringfügig verändert. Veränderungen gegenüber der ersten Analyse vom April ergeben sich vor allem daraus, dass die Preise für Energie und Nahrungsmittel noch stärker gestiegen sind als damals absehbar war und sich die April-Analyse auf Energiekosten konzentrierte.

Die Belastung für die unterschiedlichen Haushaltstypen haben die Forschenden ermittelt, indem sie die haushaltsspezifischen Ausgaben für verschiedene Kategorien, also die jeweils repräsentativen Warenkörbe, aus der amtlichen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 fortschrieben und für 2022 die Belastung durch jene Preissteigerung, die oberhalb der Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank von zwei Prozent lag, errechneten. Zugrunde gelegt ist dabei die IMK-Prognose für die Preisentwicklung, die Ende Juni veröffentlicht wurde.

Den Belastungen gegenüber gestellt wurden die Entlastungen aus den beiden Paketen der Bundesregierung. Diese bestehen aus Änderungen am Einkommensteuerrecht (wie der Erhöhung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmer-Pauschbetrags), den Entlastungen bei Energiepreisen (durch Abschaffung der EEG-Umlage sowie die vorübergehende Senkung von Energiesteuern auf Kraftstoffe), der vorübergehenden Verbilligung von ÖPNV-Tickets sowie Direktzahlungen wie Energiepreispauschale und Kinderbonus.

Der größte Teil der Entlastungen ergibt sich laut den IMK-Berechnungen aus Änderungen des Einkommensteuerrechts sowie aus Energiepreispauschale und Kinderbonus. Haushalte mit geringen Einkommen profitieren dabei vor allem von den Pauschalzahlungen, Haushalte mit höheren Einkommen vor allem von den Erhöhungen von Freibeträgen und Pauschalen im Steuerrecht.

Die Entlastungspakete der Bundesregierung – ein Update. IMK Policy Brief Nr. 126, Juli 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.07.2022

Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hat, ist arm oder armutsgefährdet. Wer mindestens doppelt so viel verdient wie die Person genau in der Mitte der Verteilung, ist reich. Auf dieser in Statistik und Wissenschaft weit verbreiteten Konvention beruhen die meisten Aussagen darüber, wie der gesellschaftliche Wohlstand verteilt ist. Aber könnte es nicht sein, dass 60 Prozent immer noch nicht für einen erträglichen Lebensstandard reichen? Und was ist mit den Vermögen: Warum sollte jemand arm sein, der oder die zwar nur ein geringes Einkommen, aber dafür ein eigenes Haus hat? Sind, andererseits, Beschäftigte mit hohem Lohn, aber ohne nennenswertes Vermögen, wirklich schon reich?

Die Sozialforscherin Dr. Irene Becker und Dr. Tanja Schmidt und Dr. Verena Tobsch vom Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES) in Berlin haben Begriffe wie „arm“, „prekär“, „knappe Teilhabe“ und „reich“ neu definiert und stellen sie auf den empirischen Prüfstand. In ihrer Studie haben sie mehr Daten einbezogen als üblich: nämlich auch Vermögen, Spar- und Ausgabeverhalten. Auf dieser Basis lassen sich – anhand von in den Daten vorgefundener Muster – Gruppen bilden. Beispiel: Die Ausgaben für Nahrungsmittel steigen im unteren Bereich der Verteilung mit zunehmendem Einkommen stark an. Zusätzliches Einkommen wird in Haushalten mit wenig Geld überwiegend zur Befriedigung der elementaren Grundbedürfnisse aufgewendet, der Rückstand gegenüber Haushalten mit mittlerem Einkommen zuerst auf diesem Gebiet verringert. Ab einem gewissen Punkt wird die Kurve jedoch flacher. Bis zu dieser „Sättigungsgrenze“ besteht nach der Interpretation der Forscherinnen ein „ungedeckter Bedarf“. Vermögen und Vermögensbildung durch Sparen spielen in diesem Bereich der Verteilung keine Rolle – im Schnitt wird „entspart“: Ersparnisse werden aufgelöst oder Geld wird geliehen.

Nach den Berechnungen der Forscherinnen mit Daten der repräsentativen Einkommens- und Verbrauchsstichproben (EVS) des Statistischen Bundesamts endet dieser als Armut klassifizierte Abschnitt der Verteilung bei einem Einkommen von rund 65 Prozent des mittleren Einkommens, sofern ein allenfalls geringes Vermögen vorhanden ist. Die Armutsgrenze ist also nicht sehr weit von den üblicherweise verwendeten 60 Prozent entfernt ist. Mit Einkommen ist hier das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen gemeint, das heißt: Abgaben an Staat und Sozialversicherung sind bereits abgezogen, Sozialtransfers berücksichtigt, und durch Gewichtungsfaktoren werden Unterschiede in der Haushaltsgröße berücksichtigt, sodass sich etwa Ein- und Vierpersonenhaushalte sinnvoll vergleichen lassen.
 
Oberhalb der Armut sehen Becker, Schmidt und Tobsch einen Prekaritätsbereich. Sie meinen damit eine finanzielle Ausstattung, die für die Befriedigung grundlegender physischer Bedürfnisse ausreicht, mit der eine Teilnahme am „normalen“ gesellschaftlichen Leben aber aus materiellen Gründen erschwert ist. Als Indikator dienen hier die Ausgaben für Bekleidung und soziokulturelle Teilhabe. Das können zum Beispiel die Kosten für Handy, Internet oder einen Cafébesuch sein. Ähnlich wie bei den Nahrungsmitteln am unteren Ende der Verteilung zeigt sich hier ein großer ungedeckter Bedarf, der erst „an der Schwelle zum Übergang in den breiten Teilhabebereich“ eine „vorläufige Sättigung“ findet. Diese Schwelle verläuft bei etwa 80 Prozent des mittleren Einkommens.

Finanzielle Sicherheit und entsprechende gesellschaftliche Teilhabe können sich statt aus laufendem Einkommen auch aus Rücklagen speisen. So wird bei der Berechnung der Zahl der Haushalte in prekärer Lage eine sehr kleine Gruppe ausgeklammert, die über Vermögen von mehr als dem Dreifachen des mittleren Jahreseinkommens verfügt. In ihrem Fall griffe der bloße Blick aufs Einkommen also zu kurz. Mit gerade einmal zwei Prozent aller Haushalte im Prekaritätsbereich fällt diese Konstellation allerdings gesamtgesellschaftlich kaum ins Gewicht.
 
Die Mittelschicht lässt sich anhand von Einkommen, Vermögen, Ersparnisbildung und Ausgabeverhalten in drei Gruppen aufteilen. Die Wissenschaftlerinnen sprechen von knapper, guter und sehr guter Teilhabe. Dafür gelten die folgenden Einkommensgrenzen, wobei wie bei allen Berechnungen das mittlere (Median) Nettoäquivalenzeinkommen den Bezugspunkt bildet:

Knappe Teilhabe: 80 bis 105 Prozent (falls erhebliche Ersparnisse/Vermögenswerte – konkret: von mehr als dem Dreifachen des mittleren Jahreseinkommens – vorliegen: 70 bis 95 Prozent),

Gute Teilhabe: 105 bis 150 Prozent (95 bis 150 Prozent im Falle erheblicher Vermögen),

Sehr gute Teilhabe: 150 bis 200 Prozent (150 bis 175 Prozent im Falle erheblicher Vermögen).

Politisch wie wissenschaftlich relevanter – und umstrittener – ist jedoch die Frage, wo der letzte Abschnitt der Verteilung beginnt: der Reichtum. In den Worten der Forscherinnen: eine „reiche Ressourcenausstattung“, die durch Einkommen und Vermögen „einen weit überdurchschnittlichen Lebensstandard“ bei gleichzeitig weiterem Vermögensaufbau ermöglicht.

Ausgaben für bestimmte Produktgruppen oder Aktivitäten taugen wenig zur Bestimmung von Reichtum. Denn „hohe Einkommen und Vermögen bieten die Möglichkeit, Individualisierung und Differenzierung je nach Präferenzen ohne Einschränkungen auszuleben, was sich in der Ausgabenstruktur widerspiegelt“. Lediglich die Höhe der Konsumausgaben insgesamt kommt als Indikator infrage. Bei Menschen, die das Doppelte bis Zweieinhalbfache des mittleren Einkommens verdienen, lagen sie 2018 im Schnitt um 76 Prozent über dem in der gesellschaftlichen Mitte Üblichen. Bei noch höheren Einkommen betrug der Wert 101 Prozent, wobei Personen mit höherem Vermögen mehr konsumieren. Auch die laufende Ersparnis ist im obersten Einkommenssegment beträchtlich. So legen beispielsweise Alleinstehende mit dem Doppelten bis Zweieinhalbfachen des mittleren Einkommens im Schnitt gut 1300 Euro im Monat zurück.
 
Konsumausgaben und Ersparnis steigen nach den Auswertungen der Forscherinnen im Einkommensbereich um das Doppelte des Mittelwerts sehr dynamisch an. Insofern liegt eine Grenzziehung zwischen „sehr guter Teilhabe“ und „Reichtum“ in diesem Abschnitt nahe – was wiederum für die gewöhnlich benutzte 200-Prozent-Schwelle als Reichtumsgrenze spricht. Letztlich erscheint Becker, Schmidt und Tobsch der Wert von 175 Prozent als angemessen, sofern der entsprechende Haushalt zusätzlich wenigstens drei mittlere Jahreseinkommen auf der hohen Kante hat. Denn bereits Haushalte, die beim Einkommen unter der 200-Prozent-Marke liegen, ähneln in vieler Hinsicht den reicheren, sofern sie über größeres Vermögen verfügen.

Die Wissenschaftlerinnen ziehen das Fazit: Angesichts ihrer „theoretisch-empirisch fundiert“ abgeleiteten Ergebnisse könnten die Aussagen der Armuts- und Reichtumsforschung sowie der „etablierten Sozialbericherstattung“ nicht mehr als „statistische Konstrukte auf der Basis willkürlicher Setzungen gedeutet und damit abgetan werden“. Eher seien die bisher üblichen Grenzziehungen für Deutschland zu vorsichtig: „zu niedrig hinsichtlich der Armut und zu hoch bei der Erfassung von Reichtum“.

Wohlstand, Armut und Reichtum neu ermittelt, Study der HBS-Forschungsförderung Nr. 472, Juli 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.07.2022

Beim Treffen der so genannten „konzertierten Aktion“ wollen sich am Montag Bundesregierung und Sozialpartner über die aktuelle Entwicklung von Konjunktur und Inflation austauschen. Eine Forderung ist, dabei über weitere finanzpolitische Entlastungsmaßnahmen für Privathaushalte zu sprechen. Das ist richtig, da die Rekordinflation Haushalte bis in die Mitte der Einkommensverteilung hinein unter Druck setzt. Dieser Druck führt zu einer tiefen Verunsicherung der Gesellschaft, die durch die Corona-Pandemie bereits erschöpft ist. Vermieden werden sollten aber teure Entlastungen mit verteilungspolitisch fragwürdigen Folgen wie etwa eine allgemeine Absenkung der Einkommensteuer. Zu diesen Ergebnissen kommen Prof. Dr. Bettina Kohlrausch und Prof. Dr. Sebastian Dullien in einer neuen Kurzstudie. Darin skizzieren die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis repräsentativer Befragungsdaten die aktuelle wirtschaftliche und gesellschaftliche Situation. Und sie beleuchten verschiedene Entlastungsvorschläge, die in letzter Zeit gemacht wurden.*  

Die Belastung durch die starke Teuerung ist für Haushalte bis in die breite Mitte der Gesellschaft hoch. Das zeigt unter anderem die aktuelle Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Rund ein Viertel der befragten gut 6200 Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden gab dabei Ende April an, die eigene finanzielle Situation „äußerst stark“ oder „stark“ belastend zu finden und sich „große Sorgen“ um die eigene wirtschaftliche Situation zu machen. Damit sind die Sorgen und Belastungen in Folge von Ukraine-Krieg und Inflation verbreiteter als auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie, macht der Vergleich mit vorhergegangenen Befragungswellen deutlich. „Die aktuelle Krise ist somit unmittelbar in den Haushalten spürbar“, betonen die Soziologin und der Ökonom (detaillierte Ergebnisse der Erwerbspersonenbefragung und Abbildungen dazu finden Sie am Ende der PM verlinkt).

Die Belastungen sind ungleich verteilt, wobei sich stark verteuerte Lebensmittel und gestiegene Energiepreise unterschiedlich auswirken: Während die Energiepreise Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen beinahe gleich stark treffen, belasten die teureren Lebensmittel die unteren Einkommen deutlich stärker als die mittleren und oberen Einkommen. So berichteten von den Befragten mit niedrigeren Haushaltseinkommen bis maximal 2000 Euro netto monatlich 65 bis 75 Prozent von „äußersten“ oder „starken“ Belastungen durch die gestiegenen Lebensmittelpreise (siehe auch Abbildung 1 in der Kurzstudie; Link unten). „Besonders problematisch ist, dass dieser finanzielle Stress vor allem jene Haushalte mit oft ohnehin niedrigen Einkommen trifft, die bereits während der Corona-Pandemie überdurchschnittlich häufig Einkommenseinbußen hinnehmen mussten“, sagt WSI-Direktorin Kohlrausch.

Die großen finanziellen Belastungen der unteren Einkommensgruppen „schlagen als gesamtgesellschaftliche Vertrauenskrise auf“, warnen die Forschenden. Das Vertrauen in die Fähigkeit von Staat und Gesellschaft, die dargestellten finanziellen Belastungen aufzufangen und gerecht zu kompensieren, sei gering. So stehen Sorgen um eine Zunahme der sozialen Ungleichheit und um den sozialen Zusammenhalt der Gesellschaft nach Ängsten vor einer Eskalation des Ukraine-Krieges und Sorgen um die Inflation recht weit vorne im Ranking der Befragten. Knapp ein Drittel stimmte der Aussage zu, dass „sie sich vom Staat nicht ausreichend unterstützt fühlen“ und ein ebenso großer Anteil ist überzeugt, dass die Einkommensverteilung in Deutschland durch den Ukraine-Krieg noch ungleicher wird. Ein Viertel der Befragten teilte die Befürchtung, „dass die Gesellschaft so weit auseinanderdriftet, dass sie Gefahr läuft daran zu zerbrechen“.

Nur ein knappes Viertel der befragten Erwerbspersonen äußerte sich im April „zufrieden” oder „sehr zufrieden” mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung seit Beginn des Ukraine-Kriegs, wobei deutlich wird, dass vor allem soziale und finanzielle Aspekte mit der Unzufriedenheit korrelieren. „Die aktuell weit verbreitete Unzufriedenheit mit dem Management der Kriegsfolgen ist somit offenbar vor allem von Sorgen um soziale und finanzielle Fragen getrieben“, konstatieren Kohlrausch und Dullien. „Es geht bei der Umsetzung zielgenauer Entlastung somit nicht nur um schnelle und dringend notwendige Hilfen für untere und mittlere Einkommen, sondern auch um den Beweis der Handlungsfähigkeit des Staates beziehungsweise der Bundesregierung sowie den Nachweis, dass es gelingt diese Krise gerecht und mit Respekt vor den Schwächsten der Gesellschaft zu bewältigen“, lautet ihr Fazit zum aktuellen gesellschaftlichen Klima.

Damit müssten sich auch potenzielle Maßnahmen zur weiteren Entlastung der Privathaushalte daran messen lassen, ob sie geeignet sind, die besonders belasteten unteren und mittleren Einkommen zu unterstützen, und gleichzeitig als „sozial gerecht” wahrgenommen werden, schreiben Kohlrausch und Dullien. Exemplarisch beleuchten sie sechs aktuelle Vorschläge.

Steuer- und Beitragsfreiheit von Einmalzahlungen des Arbeitgebers

Dieser Ansatz wurde bereits mit dem Corona-Bonus in der Pandemie praktiziert. Durch eine solche Maßnahme würde der Staat bei solchen Einmalzahlungen netto quasi „etwas drauflegen“. Dies dürfte für die Tarifparteien solche Zahlungen relativ zu Tabellensteigerungen attraktiver machen.

Wenn dadurch pauschale Einmalzahlungen gewährt werden, profitierten prozentual Geringverdiener von den Zahlungen der Arbeitgeber stärker als jene mit hohen Einkommen. Fiskalpolitisch, also aus Sicht des Staates, ist allerdings die Entlastung bei Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen tendenziell größer, weil diese einen höheren Grenzsteuersatz zahlen und deshalb die Mindereinnahmen durch die Steuerbefreiung bei Ihnen entsprechend höher sind, analysiert Ökonom Dullien. „Ein Problem ist auch, dass den Sozialversicherungen Einnahmen entgehen und deshalb – etwa bei der gesetzlichen Krankenversicherung – höhere Beitragssteigerungen notwendig werden könnten.“ Zuletzt bestehe das Risiko, dass durch den Anreiz zu Einmalzahlungen statt dauerhafter, tabellenwirksamer Lohnerhöhungen die Tabellenanstiege zu gering ausfallen und so deutlich hinter den Preissteigerungen zurückbleiben. „Dies könnte eine Bugwelle an Nachholbedarf erzeugen, der sich in der Notwendigkeit sehr hoher Lohnsteigerungen in künftigen Jahren entlädt“, schreiben Kohlrausch und Dullien.

Staatliche Einmalzahlungen

Schon in den ersten beiden Entlastungspaketen hat die Regierung solche Zahlungen in Form der Energiepauschale (eine steuerpflichtige Zahlung an alle Erwerbstätigen) und des Kinderbonus´ (eine Zahlung an Empfängerinnen und Empfänger von Kindergeld, die mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird) eingesetzt. „Ein Vorteil dieser Zahlungen ist, dass Erwerbstätige mit geringem Verdienst sowohl relativ als auch in Euro gerechnet stärker profitieren als Besserverdienende“, heben die Forschenden hervor. Zudem würden diese Zahlungen nicht nur jene Beschäftigten erreichen, bei denen der Arbeitgeber eine Einmalzahlung gewährt beziehungsweise diese tariflich vereinbart wird. Auch Kleinselbständige würden profitieren. Auf jeden Fall sollten solche Einmalzahlungen noch einmal für jene Haushalte auf den Weg gebracht werden, die entweder bisher noch gar nicht von diesen Zahlungen profitiert haben (Rentnerinnen und Rentner, Studierende) oder rein auf Transfers angewiesen sind, empfehlen Kohlrausch und Dullien.

Anpassung des Regelsatzes zur Grundsicherung (Hartz IV)

Auch die Preise der Waren im Warenkorb von Menschen in der Grundsicherung haben deutlich angezogen und sind stärker gestiegen als der Regelsatz. Dessen turnusgemäße Anpassung findet erst wieder im Januar 2023 statt. „Da ohnehin die Regelsätze schon heute nicht armutsfest sind, bedeutet dies, dass viele Menschen de facto durch die hohe Inflation in die Armut gedrückt werden“, warnen die Forschenden. Ein Vorziehen der Anpassung würde diese Menschen im zweiten Halbjahr 2022 kurzfristig entlasten.

Abbau der „kalten Progression“ bei der Einkommensteuer

Diskutiert wird auch, den Einkommensteuertarif im Umfang der Inflation zu verschieben. Während der Grundfreibetrag seit 2010 deutlich stärker angehoben wurde, als die Preise gestiegen sind, gilt dies nicht für die übrigen Eckpunkte des Steuertarifs. Allerdings sei es eine politische Entscheidung, wer wie stark besteuert werden soll. „Die Verschiebung aller Tarifeckpunkte im Umfang der Inflation würde primär Besserverdienenden zugutekommen Diese würden sowohl in absoluten Euro-Beträgen wie auch relativ zu ihren Einkommen stärker entlastet als Geringverdienerinnen und -verdiener“, so Kohlrausch und Dullien. Außerdem würden all jene Haushalte leer ausgehen, die keine Einkommensteuer bezahlen. Schließlich wären die fiskalischen Kosten einer solchen Maßnahme sehr hoch, und sie wären nicht nur auf das Jahr 2022/2023 beschränkt, sondern würden auch in künftigen Jahren anfallen.

Mehrwertsteuersenkung

Denkbar wäre auch, die Mehrwertsteuer entweder für alle Umsätze oder speziell für Lebensmittel dauerhaft oder vorübergehend zu senken. Ein Vorteil wäre, dass prinzipiell eine niedrigere Mehrwertsteuer den Inflationsdruck dämpfen würde und so die Privathaushalte entlastet würden. Ein Problem an dem Vorschlag sei allerdings, dass nicht klar ist, in welchem Umfang tatsächlich der Handel die Mehrwertsteuersenkung auch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben würde, analysieren Kohlrausch und Dullien. „Auch wäre die Entlastung nicht sehr zielgenau: In Euro gerechnet würden Hocheinkommenshaushalte stärker profitieren, da diese üblicherweise teurere Produkte kaufen und mehr konsumieren“, schreiben sie. Eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung wäre für die öffentlichen Haushalte zudem sehr teuer, bei einer vorübergehenden Senkung käme es bei Auslaufen der Steuersenkung zu einem Preissprung und damit wieder höheren Inflationsraten.

Ein Gaspreisdeckel für den Grundverbrauch

Wie von Sebastian Dullien und Prof. Dr. Isabella Weber von der University of Massachusetts vorgeschlagen, könnte ein Grundverbrauch von Gas im Preis gedeckelt und entsprechend staatlich subventioniert werden. Ein solcher Schritt würde die Haushalte mit Gasheizung entlasten, die gemessene Inflationsrate senken, aber gleichzeitig den Anreiz zum Energiesparen intakt lassen, weil der Verbrauch über dem Grundsockel weiter zum vollen Preis abgerechnet würde. Ein solcher Gaspreisdeckel könnte insbesondere bei einer Lieferunterbrechung russischen Gases und der daran anknüpfenden Weiterreichung gestiegener Gaspreise an die Privathaushalte ein wichtiges Element sein, Privatinsolvenzen und soziale Verwerfungen zu vermeiden, so Kohlrausch und Dullien.

Konzertierte Aktion: Weitere Entlastungen für Privathaushalte nötig. IMK Kommentar Nr. 7, Juli 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 01.07.2022

  • Gesamtförderbetrag um 21 % höher als im Vorjahr
  • 77 % der in Vollzeit geförderten Personen hatten kein Einkommen
  • Erzieherinnen und Erzieher wurden am häufigsten gefördert

Im Jahr 2021 haben insgesamt 192 000 Personen Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Aufstiegs-BAföG) erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 8 % mehr als im Vorjahr (178 200). Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt.

Fördersumme insgesamt um 21 % gestiegen

Im Jahr 2021 standen insgesamt 952 Millionen Euro an Förderleistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) zur Verfügung. Das waren 168 Millionen Euro oder 21 % mehr als 2020. Der Anstieg ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass seit der vierten Änderung des AFBG der Unterhalt bei einer Aufstiegsmaßnahme in Vollzeit mit einem Vollzuschuss gefördert wird. Zudem wurden im Rahmen der Gesetzesänderung der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wie auch die Zuschüsse bei Maßnahme- und Prüfungsgebühren angehoben.

Rund 788 Millionen Euro der Förderleistungen entfielen 2021 auf Zuschüsse und rund 164 Millionen Euro auf bewilligte Darlehen, von denen 122 Millionen Euro von den Förderungsberechtigten in Anspruch genommen wurden.

Die Zuschüsse wurden insbesondere zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (150 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (606 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (29 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (3 Million Euro) ausgezahlt.

Die Darlehen wurden insbesondere für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (112 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (3 Millionen Euro) und für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro) von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten überwiesen. Der Rest der Darlehen wurde bewilligt, aber nicht in Anspruch genommen.

Frauenanteil an geförderten Personen auf 43 % gestiegen

78 400 geförderte Personen machten 2021 eine Fortbildung in Teilzeit und 113 500 in Vollzeit. 77 % der Geförderten in Vollzeitfortbildung (87 600) bezogen kein Einkommen, bei weiteren 17 % lag das Jahreseinkommen unter 5 000 Euro.

82 000 der im Jahr 2021 geförderten Personen waren Frauen und 110 000 Männer. Der Frauenanteil lag somit bei 43 %, das waren 3 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr.

Der nach wie vor niedrige Frauenanteil an den geförderten Personen hängt auch damit zusammen, dass viele der geförderten Fortbildungsberufe einen niedrigen Frauenanteil haben, zum Beispiel die Berufe Industriemeister/-in Metall, Maschinenbautechniker/-in und Elektro-Techniker/-in.

Erzieherinnen und Erzieher profitieren am stärksten vom Aufstiegs-BAföG

Auf Platz 1 der am meisten geförderten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem Aufstiegs-BAföG standen 2021 wie im Vorjahr die staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erzieher. Ihre Zahl ist gegenüber dem Vorjahr um 26 % gestiegen, von 39 600 auf 50 100. Die Geförderten profitierten von der vierten Änderung des AFBG im Jahr 2020, durch welche beim Besuch einer Fachschule bessere Förderkonditionen im AFBG als früher im Schüler-BAföG ermöglicht wurden. Auf den Plätzen 2 und 3 folgten 2021 die Berufe Wirtschaftsfachwirt/-in mit 10 500 Geförderten und Industriemeister/-in Metall mit 10 300 Geförderten. Bei den Männern war der am häufigsten geförderte Fortbildungsberuf der Industriemeister Metall (9 800), bei den Frauen die staatlich anerkannte Erzieherin (41 500).

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Aufstiegsfortbildungsförderung können in der Datenbank GENESIS-Online (21421) abgerufen werden.

Weitere Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium finden Sie multimedial aufbereitet in unserem Digitalen Magazin. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.07.2022

Mehr Eheschließungen zwischen Frauen als zwischen Männern

Seit Einführung der “Ehe für alle” im Jahr 2017 wurden 65 600 Ehen zwischen Menschen gleichen Geschlechts geschlossen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gab es bis Ende 2021 gut 32 300 Eheschließungen zwischen zwei Männern und knapp 33 300 Ehen zwischen zwei Frauen. Vor fünf Jahren, am 30. Juni 2017, stimmte der Deutsche Bundestag einem Gesetzentwurf zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts zu. Das Gesetz trat dann am 1. Oktober 2017 in Kraft. Zuvor hatten gleichgeschlechtlichen Paare die Möglichkeit zur Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Ein Teil dieser eingetragenen Lebenspartnerschaften wurde seitdem in Ehen umgewandelt. Ohne Umwandlungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften waren es bis Ende 2021 insgesamt 36 800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen.

Zahl der gleichgeschlechtlichen Eheschließungen geht zurück 

Allein im Jahr 2021 wurden in ganz Deutschland 8 700 Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen – 12,4 % weniger als 2020, als es gut 9 900 gleichgeschlechtliche Eheschließungen gab. Ohne Umwandlungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften in Ehen waren es knapp 7 800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen im Jahr 2021, das waren 7,3 % weniger als 2020 (8 400). Der Rückgang fiel damit stärker aus als bei Eheschließungen zwischen Männern und Frauen: Deren Zahl ging um 3,9 % zurück von 363 400 im Jahr 2020 auf 349 100 im vergangenen Jahr. 

Gleichgeschlechtliche Ehen werden häufiger von Frauen geschlossen 

2021 wurden knapp 4 100 Ehen zwischen Männern geschlossen, 4 600 Ehen zwischen Frauen. Der Frauenanteil hat über die Jahre zugenommen: 2017 wurden 45 % der gleichgeschlechtlichen Ehen zwischen Frauen geschlossen, 2021 waren es 53 %. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zu Eheschließungen finden Sie auf unserer Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 05.07.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

„Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023 ist eine schlechte Perspektive für arbeitslose Menschen!“, kommentiert der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß, den Entwurf von Finanzminister Christian Lindner. Der Bundesfinanzminister plant einen Rückgang der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik von 4,8 Mrd. Euro auf 4,2 Mrd. Euro, obwohl schon diese Mittel nicht ausreichend waren, um dem Bedarf gerecht zu werden. „Aktive Arbeitsmarktpolitik ist wirksam und vor allem in Krisenzeiten ein wichtiges Instrument. Gerade diejenigen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind, dürfen mit den geplanten Einsparungen von 600 Millionen Euro in der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht einfach fallengelassen werden“, so Groß weiter. „Wir fordern den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu auf, Wege für eine Weiterführung und Verbesserung der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu finden. Auch wenn die Bundesregierung angesichts der aktuellen Entwicklungen vor großen Herausforderungen steht und natürlich Maßnahmen ergreifen muss, ist es ein fatales Signal, ausgerechnet bei den Ärmsten zu sparen. Das wird das Gefühl sozialer Ungerechtigkeit in der Bevölkerung verstärken und kann zu Sprengstoff für den sozialen Zusammenhalt werden!“

Langzeitarbeitslose und gesellschaftliche Teilhabe besonders betroffen

Neben der Kürzung bei Maßnahmen der Förderung und Qualifizierung arbeitsloser Menschen wäre ein Rückgang der Förderung beim Teilhabechanceninstrument dramatisch. Dieses fördert unter anderem eine längerfristige, öffentlich geförderte Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen. Viele Jahre hat die freie Wohlfahrtspflege für ein Instrument gekämpft, das ihnen die soziale Teilhabe ermöglicht und damit Brücken in die Erwerbstätigkeit baut. „Das Programm bietet vielen Menschen und ihren Familien Perspektiven und Teilhabechancen. Diese Einsparmaßnahme bedroht von Armut betroffene Menschen, die eine Begleitstruktur benötigen, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und die Vielfalt der Trägerlandschaft. Das Programm ist erfolgreich und kann auch dem Arbeitskräftemangel entgegenwirken. Das ist insbesondere in der Pflege und der Kinderbetreuung ein wichtiger Faktor“, ergänzt Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbands. „Wir brauchen mehr solche Programme und nicht weniger, um mehr Menschen Teilhabe zu ermöglichen und den Arbeitsmarkt zu entlasten.“

In der AWO gibt es viele gute Erfahrungen mit dem Programm, das seit 2019 läuft und auch in der Pandemie erfolgreich durchgeführt wurde. Besonders wichtig ist dabei, dass die Förderzeiträume über einen längeren Zeitraum gehen und eine gute Begleitung für die Menschen sichergestellt ist.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.07.2022

Freiwilliges Engagement hat viele Formen. Ob digital, in der eigenen Nachbarschaft, der Kommune oder für ein globales Vorhaben. Mit dem Lotte-Lemke-Engagementpreis würdigt der AWO Bundesverband wieder kreatives und herausragendes Engagement in der AWO. Wesentliche Idee ist es, AWO-Projekte auszuzeichnen, die auf besondere und nachhaltige Weise einen Beitrag zum gelingenden Zusammenleben – lokal bis global – und zur Demokratiestärkung leisten. Das Engagement soll beispielhaft zeigen, wie die AWO-Grundwerte Solidarität, Toleranz, Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit zeitgemäß gelebt werden können. Bis zum 30. September 2022 besteht die Möglichkeit, sich mit eigenen Projekten zu bewerben, oder andere für den Ehrenamtspreis zu nominieren.

 

Der Lotte-Lemke-Engagementpreis 2023 wird in drei Kategorien vergeben. Die Kategorie „Engagement unterstützt Wirksamkeit“ richtet sich an Projekte, die bereits seit Jahren erfolgreich umgesetzt werden. „Engagement fördert Innovationen“ sucht nach neuen Ideen und Projekten am Beginn der Umsetzung und in der Kategorie „Engagement stärkt Demokratie“ sucht die AWO nach Projekten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Gesellschaft auf besondere Weise stärken. Bewerben werden können sich alle, die bei der AWO oder beim Jugendwerk der AWO ein ehrenamtliches Projekt begleiten oder leiten. Es können sich auch hauptamtlich initiierte oder begleitete Projekte bewerben, solange die Arbeit im Kern ehrenamtlich getragen wird. Auch Nominierungen für AWO-Projekte können eingereicht werden.

 

Die Gewinner*innen werden am 12. Januar 2023 auf dem AWO Neujahrsempfang prämiert. Der Preis ist mit 2.000,00 € dotiert und die ausgezeichneten Projekte erhalten die Möglichkeit, außerdem Hilfe bei der Projektentwicklung in Anspruch zu nehmen. Eine Bewerbung ist ab sofort über das Bewerbungsformular unter https://awo.org/llep-bewerbung, per Post an den AWO Bundesverband sowie per E-Mail an engagementpreis@awo.org möglich (Anhänge max. 10 MB, Formate PDF, JPG und PPTX). Alle Informationen zum Wettbewerb gibt es auf https://awo.org/lotte-lemke-engagementpreis.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.07.2022

Schon seit Wochen steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen dramatisch. In einem gemeinsamen Treffen mit den Träger*innen von Pflegeeinrichtungen schwor Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach diese nun auf eine schwere Corona-Welle mit vielen Todesopfern im Herbst ein. Ein neues Infektionsschutzgesetz wird von der Bundesregierung für Herbst angekündigt ohne inhaltlich konkret zu werden. Da der Minister Schutzmaßnahmen aber jetzt für notwendig hält, appellierte er am Dienstag an die Pflegeeinrichtungen, Corona-Schutzmaßnahmen künftig ohne gesetzliche oder behördliche Grundlagen per Hausrecht umzusetzen.

 

„Es ist absolut unverständlich, warum der Minister angesichts steigender Infektionszahlen im Sommer und erschreckender Prognosen für den Herbst nicht gesetzgeberisch tätig wird und dabei die Länder einbezieht“, kommentiert AWO Bundesvorsitzende Brigitte Döcker. „Stattdessen wird die Verantwortung auf die Pflegeeinrichtungen zu Lasten der Mitarbeitenden, Bewohner*innen und Besucher*innen abgewälzt.“ Diese seien nach zweieinhalb Jahren Pandemie schon genug gebeutelt und bräuchten dringend mehr politische Unterstützung, so der AWO Bundesverband. Erwiesenermaßen korrelieren die Corona-Inzidenzen in Pflegeheimen mit denen in der Allgemeinbevölkerung. Der beste Schutz besonders gefährdeter Personengruppen vor Corona ist daher die Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen für die Allgemeinheit, um so ein Überschwappen der Corona-Welle im Herbst auf Pflegeheime zu verhindern. „Stattdessen sollen Pflegeeinrichtungen künftig selbst schärfere Maßnahmen durchsetzen, die außerhalb von Pflegeinrichtungen nicht für notwendig erachtet werden, ohne dabei rechtliche Rückendeckung zu erhalten,“ so Döcker weiter. „Diese Art von Politik ist den Menschen in den Einrichtungen nicht mehr zu vermitteln und erschüttert das Vertrauen in die Politik.“

 

Die AWO fordert die Bundesregierung und den Bundesgesundheitsminister dazu auf, wieder zu einem angemessenen und vorausschauenden Umgang mit der Pandemie zurückzukehren, die nicht nur die Freiheit des/der Einzelnen im Blick hat, sondern auch das Wohl der Gesellschaft als Ganzes. Dabei gilt es, Solidarität mit besonders gefährdeten Menschen wieder stärker in den Blick zu nehmen, um sie zu schützen und nicht weiter zu isolieren.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 30.06.2022

Die Diakonie Deutschland und die Bundesvereinigung evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) appellieren an die Ampel-Koalition, den Rotstift nicht beim Gute-Kita-Gesetz anzusetzen. Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund seit 2019 die Länder im Umfang von 5,5 Milliarden Euro bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Heute will das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2023 und den neuen Finanzplan bis 2026 beschließen. Nach Informationen von Diakonie und BETA sind im Bundeshaushalt 2023 keine Mittel eingeplant, um die Länder weiter mit dem Gute-Kita-Gesetz zu unterstützen.

 

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Insbesondere Kinder und Familien haben in der Corona-Pandemie unter Einschränkungen gelitten. Die dürfen jetzt nicht im Regen stehen gelassen werden. Die Ampel-Parteien haben im Koalitionsvertrag versprochen, die Länder bei der Qualitätsentwicklung  im Bereich der frühkindlichen Bildung weiterhin zu unterstützen. Dieses Versprechen jetzt zu brechen, bedeutet weniger Förderung für die Kinder und zusätzliche Belastungen für die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung. Ohne die weitere Beteiligung des Bundes droht bei knappen Kassen die Qualität der Angebote deutlich zu sinken. Dies wäre ein fatales Zeichen und ein echter  Rückschritt.“

 

Dr. Carsten Schlepper, Vorsitzender der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA): „Jeder investierte Euro in die Qualität der frühen Bildung ist eine Investition in eine stabile demokratische Gesellschaft und entlastet die sozialen Sicherungssysteme durch Prävention. Die Unterstützung der Länder durch den Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz war und bleibt ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer chancengerechten Gesellschaft für alle Kinder von Anfang an. Statt den Rotstift anzusetzen, müssen die Gute-Kita-Gelder des Bundes langfristig im Etat verankert werden.“

 

Seit der Einführung des Gute-Kita-Gesetzes konnte die Qualität der frühen Bildung mit Unterstützung des Bundes deutlich erhöht werden. Kindertageseinrichtungen sind lange schon viel mehr als nur Orte der Betreuung. Sie sind zentrale Räume der Bildung und tragen maßgeblich zur Förderung der gesunden Entwicklung aller Kinder sowie zum Abbau von Bildungsungleichheiten bei.

 

„Gute Bildung von Anfang an fördert die körperliche, soziale und emotionale Entwicklung der kommenden Generationen. Sie ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe, reduziert auf lange Sicht die Risiken brüchiger Lebensverläufe und beugt vor, dass junge Menschen später in Armut geraten“, so Loheide und Schlepper weiter.

 

Die Ampel-Koalition hat sich im Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Beteiligung des Bundes zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesförderung dauerhaft zu sichern. Dass die Fortführung des Gesetzes nun bei den Planungen zum Bundeshaushalt 2023 zur Disposition zu stehen scheint, ist aus Sicht der Verbände nicht nachvollziehbar. Trotz steigender gesamtgesellschaftlicher Kosten durch Pandemie, Krieg und Klimawandel darf nicht ausgerechnet bei der frühen Bildung gespart werden.

 

Fehlen im kommenden Jahr die Mittel zur Fortführung des Gute-Kita-Gesetz, könnten einige der mühsam aufgebauten neuen Strukturen nicht mehr aufrechterhalten werden. Zum Beispiel müssten viele Kita-Leitungen verstärkt zurück in den Gruppendienst, weil weniger Zeit für Leitungsaufgaben finanziert wäre. Wichtige Verwaltungsaufgaben und die Arbeit an pädagogischen Konzepten für die Einrichtungen könnten nicht mehr mit der gebotenen Aufmerksamkeit während der Arbeitszeit erledigt werden. Damit würden sich auch die Rahmenbedingungen der pädagogischen Arbeit verschlechtern. Im Ergebnis würde die Arbeitsbelastung der wegen der Pandemie stark erschöpften Fachkräften steigen; zu befürchten wäre ein Anstieg von Kündigungen des dringend benötigten Personals.

Quelle: Pressemitteilung Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder (BETA) und Diakonie Deutschland Evangelisches  Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom  01.07.2022

Vor 30 Jahren gab das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber mit dem „Trümmerfrauenurteil“ einen umfassenden Reformauftrag für die gesetzliche Rentenversicherung. Bis heute warten Familien auf die Umsetzung dieser – besonders für Kinderreiche – wesentlichen Vorgaben.

Es ist paradox: Wer Kinder erzieht und damit einen bestanderhaltenden Beitrag für den Generationenvertrag Rente leistet, muss im Alter selbst mit einer niedrigen Rente auskommen. „Die Erziehung eines Kindes wird heute mit kaum mehr als 100 Euro in der Rente berücksichtigt. Ein gerechter Ausgleich für mindestens 18 Jahre Kindererziehung ist das keinesfalls. Die Konsequenzen sehen wir nicht nur in der Altersarmut von vielen Eltern – insbesondere kinderreichen Müttern. Je weniger Kinder geboren werden, desto schwieriger wird es sein, das Rentensystem am Leben zu halten“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Die Rente aus den Kindererziehungszeiten ist für Mütter kein Dank, keine Anerkennung, sondern eine Armutsleistung.“

Verfassungsgericht: Familien benachteiligt

Der DFV-Präsident ist überzeugt, dass die Situation heute besser aussehen würde, wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.1992 (Trümmerfrauenurteil) ernst genommen worden wäre. Das Gericht stellte die bestandssichernde Bedeutung der Kindererziehung für das Rentensystem fest und sah Familien – speziell solche mit mehreren Kindern – durch geringe Renten benachteiligt. Es trug dem Gesetzgeber auf, mit jedem Reformschritt die Benachteiligung von Eltern in der Rente zu verringern.

„30 Jahre nach dem Trümmerfrauenurteil werden Eltern für das Kinderkriegen immer noch mit Mindestrenten abgestraft. Anstatt der Kinderarmut und dem Verschwinden der kinderreichen Familien familienpolitisch entgegenzuwirken, zementiert man mit der gegenwärtigen Ausgestaltung der Rentenversicherung Kinderarmut. Immer weniger Paare entscheiden sich für mehrere Kinder“, so Zeh.

Besonders bestürzend ist für den DFV das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Erziehungsaufwand von Eltern im Beitragsrecht der Sozialversicherung. „In den letzten Jahrzehnten war Karlsruhe immer ein wichtiger Garant der Verfassungsrechte von Familien. Jetzt verabschiedet sich das Bundesverfassungsgericht von der eigenen Rechtsprechung zum Trümmerfrauenurteil und zementiert die Altersarmut von kinderreichen Familien. Anstatt den Generationenvertrag zukunftsfest zu machen, haben sich die Karlsruher Richter in einer abenteuerlichen Weise dafür entschieden, Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung benachteiligt zu lassen“, sagt Zeh und verweist auf die erste kritische Literatur von Wissenschaftlern und Juristen zum Urteil vom 7. April 2022.

Elternrente einführen

Nach wie vor hängt die Höhe der Rente vor allem von der Erwerbstätigkeit und dem Rentenpunktekonto ab. Eine bruchlose Erwerbsbiografie in Vollzeit ist für Eltern jedoch nicht machbar. Kurze Kindererziehungszeiten belasten Familien außerdem. „Zeit ist für Eltern zu einer Währung geworden. Auch die immer noch gesetzlich geschützte Elternzeit von drei Jahren steht stark unter Druck. Familien benötigen Erleichterung! Ein wesentlicher Schritt ist, die rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten neu zu gestalten. Der Deutsche Familienverband schlägt dafür eine eigenständige Elternrente vor“, sagt Zeh.

Bei der Elternrente bekommen Familien für die gesamte Dauer der Unterhaltspflicht – unabhängig vom Geburtsdatum des Kindes – pro Kind und Jahr jeweils ein Drittel Entgeltpunkt für die Rente gutgeschrieben. Statt der aktuellen 2,5 bzw. 3 Jahre Kindererziehungszeit würden Familien so 6 Jahre pro Kind zugerechnet werden. „Mit der Elternrente wird bei der Erziehung von drei Kindern über die Dauer von mindestens 18 Jahren ein Rentenanspruch entstehen, der dem aus einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle entspricht. Die besondere Leistung von Familien mit vielen Kindern würde mit der Elternrente endlich konsequent anerkannt“, so der Verbandspräsident.

Weitere Informationen

Zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rente für Familien:

BVerfG-Urteil vom 07.04.2022: Erziehungsaufwand im Beitragsrecht der Sozialversicherung

DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag

Anmerkung: Die Forderungen sind weiterhin aktuell. Bei den Elternklagen haben Familien einen Teilerfolg in der Pflegeversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht erstritten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 07.07.2022

Diakonie verstärkt ihre Bemühungen, eine größere Repräsentanz von Frauen in den Führungsebenen zu erreichen. Das 9. Netzwerktreffen von FiF (Frauen in Führung in Kirche und Diakonie) beschäftigte sich mit dem Thema „Damit sich (endlich) was bewegt – wie Frauen in Führung kommen und bleiben!“. Vertreterinnen des Deutschen Juristinnenbundes (djb) und des Verbandes deutscher Unternehmerinnen (VDU) berichteten vom alternativlosen Weg einer verbindlichen Quote, ohne die eine angemessene Repräsentanz von Frauen in Gremien und Führungspositionen nicht erreicht wird.

Die Schirmfrau des Netzwerks, Maria Loheide, Aufsichtsratsvorsitzende der Führungsakademie und zugleich Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland erklärt: „Die Debatte um Frauen in Führungspositionen hat in den vergangenen Jahren erfreulicherweise gesamtgesellschaftlich deutlich an Fahrt aufgenommen.

Auch in Kirche und Diakonie ist allzu deutlich geworden, dass Appelle und unverbindliche Empfehlungen nicht zielführend waren, um die Repräsentanz von Frauen zu erhöhen. Es sind verbindliche Regelungen erforderlich.“

Zu dieser deutlichen Bewertung kommen die Teilnehmen des 9. Treffen des Netzwerkes Frauen in Führung in Kirche und Diakonie, das aus mehr als 100 Frauen der obersten Leitungsebenen besteht. 

Mehr Infos:

https://www.fa-kd.de/programm/frauen-in-fuehrung-fif/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 08.07.2022

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant nach Medienberichten eine drastische Kürzung bei Leistungen für Langzeitarbeitslose. Danach sollen im Bundeshaushalt 2023 „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ um über 600 Millionen Euro gekürzt werden. Betroffen wären insbesondere Langzeitarbeitslose mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zum ersten Arbeitsmarkt.

Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik Diakonie Deutschland: „Den Rotstift gerade bei der Förderung von Arbeit und Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten anzusetzen, ist unanständig. Herr Lindner sollte sich darauf besinnen, dass er Verantwortung trägt für alle in der Gesellschaft, nicht nur für Wohlhabende und gut Qualifizierte.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.07.2022

Zu den Beratungen der „Konzertieren Aktion“ heute mit Bundeskanzler Olaf Scholz erklärt Diakoniepräsident Ulrich Lilie:

 

„Jetzt müssen vor allem die Menschen entlastet werden, die wegen der galoppierenden Inflation in existenzielle Nöte geraten. Dies sind Haushalte mit geringen Arbeitseinkommen, Grundsicherung oder kleinen Renten. Denn wer bereits jeden Euro in den täglichen Bedarf stecken muss, kann nichts mehr abknapsen oder auf Erspartes zurückgreifen. Außerdem brauchen wir statt gelegentlicher Einmalzahlungen, die wie Almosen daherkommen, eine würdevolle und berechenbare Unterstützung. Die Diakonie schlägt deshalb als Notfallinstrument einen Sofortzuschlag von 100 Euro im Monat für ein halbes Jahr vor. Dieser soll gezahlt werden, wenn ein Haushalt Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe erhält. Allein acht Millionen Menschen in Deutschland leben von existenzsichernden Leistungen. Und das sind nur die Allerärmsten. In einem Sozialstaat wie unserem gehören sie in der Not zuallererst in den Blick.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 04.07.2022

Ein im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstelltes Rechtsgutachten sichert die Einrichtung von kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland ausdrücklich ab. Die Gutachter kommen zu der Einschätzung, dass Kinder- und Jugendparlamente aus verfassungsrechtlicher Perspektive von Gemeinden eingerichtet werden können, und dass Städte und Gemeinden Kinder- und Jugendparlamenten eigenständige Rede- und Antragsrechte zuweisen können, solange dabei die Arbeitsfähigkeit der Gemeindevertretung gewährleistet ist. Außerdem dürfen die Gemeindevertretungen einem Kinder- und Jugendparlament ein festes Budget zuweisen. Hintergrund des Rechtsgutachtens ist das Vorgehen einiger Kommunalaufsichten in verschiedenen Bundesländern, die Kommunen untersagten, in ihren Satzungen bestimmte institutionalisierte Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche bzw. für Angehörige von Kinder- und Jugendparlamenten einzuräumen. Das Gutachten legt nahe, dass einige dieser Entscheidungen nicht haltbar sind und die Kommunalaufsichten die Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen stärker berücksichtigen müssen.

„Durch das Rechtsgutachten wird die Stellung der Kinder- und Jugendparlamente in Deutschland deutlich gestärkt. Sie haben ein allgemeinpolitisches Mandat für die Vertretung der Interessen von Gleichaltrigen und tragen dazu bei, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen verstärkt Gehör finden. Idealerweise sind Kinder- und Jugendparlamente Teil einer vielfältigen Beteiligungslandschaft in den Kommunen, mit denen Kinder und Jugendliche gleichberechtigte Teilhabe und Einfluss auf Entscheidungen vor Ort einfordern können“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Gutachten stellt zudem fest, dass Mitgliedern von Kinder- und Jugendparlamenten von der Gemeinde in eigener Verantwortung generelle oder einzelfallbezogene Rede- und Antragsrechte auch im Plenum und den Ausschüssen der Gemeindevertretung eingeräumt werden können, wobei Landesgesetze dies beschränken können.

Bindende Entscheidungsrechte im Plenum der Gemeindevertretung müssen hingegen bei den von allen Bürgerinnen und Bürgern gewählten Vertreterinnen und Vertretern verbleiben und können für Kinder und Jugendliche ohne passives Wahlrecht nicht eingeräumt werden. Gleichwohl können bestimmte Entscheidungen im Einzelfall auf die Kinder- und Jugendparlamente übertragen werden, solange die Gemeindevertretung das Letztentscheidungsrecht behält.

Nach Ansicht der Gutachter bedarf die Entscheidung, ob Kinder und Jugendliche in kommunalen Ausschüssen ein Stimmrecht erhalten, einer gesetzgeberischen Entscheidung im jeweiligen Bundesland. Liegt eine solche nicht vor, haben auch in den Ausschüssen der Gemeindevertretung Kinder und Jugendliche kein Stimmrecht. Zudem wurde festgestellt, dass sich Jugendhilfeausschüsse mit ihrer spezifischen Struktur und Funktion von demokratisch vollständig legitimierungsbedürftigen Ausschüssen kommunaler Selbstverwaltungskörperschaften unterscheiden. Die Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen, die nicht von den Kommunalparlamenten entsandt werden, können aus bundesrechtlicher Perspektive auch jünger als 18 Jahre sein. Das jeweilige Landesrecht kann jedoch etwas anderes bestimmen.

Das Rechtsgutachten „Rechtliche Rahmenbedingungen der institutionellen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in kommunalen Kinder- und Jugendparlamenten in Deutschland“ wurde im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes von Prof. Dr. Philipp B. Donath (University of Labour – Europäische Akademie der Arbeit in der Universität Frankfurt) sowie von Dipl.-Jur. Alexander Heger und Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann (Goethe-Universität Frankfurt am Main) erstellt. Es kann unter www.dkhw.de/shop-rechtsgutachten, eine jugendgerechte Version unter www.dkhw.de/shop-rechtsgutachten-jugendliche heruntergeladen werden. Das Gutachten ist ein Produkt der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente. Diese wird getragen von der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente in Trägerschaft des Arbeitskreises deutscher Bildungsstätten e. V, dem für die „Jugendstrategie und eigenständige Jugendpolitik“ zuständigen Fachreferat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie aus der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente beim Deutschen Kinderhilfswerk. Das Gutachten wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.07.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heute vorgestellten „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“ von Bund, Ländern und Kommunen größere Kraftanstrengungen, damit bis zum Jahr 2030 jedem Grundschulkind ein qualitativ hochwertiger Platz in der Ganztagsbetreuung zur Verfügung steht. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation muss sich der Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ausrichten. Ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls. Alle Anstrengungen in der Qualitätsentwicklung für Kita und Hort müssen sich daher vorrangig am  psychischen und physischen Wohlergehen der Kinder messen lassen und das Ganztagsangebot explizit an demokratischen Grundprinzipien ausrichten. Hierfür braucht es klare, deutschlandweit einheitliche Rahmenvorgaben durch den Bund, um die Qualität dieser Betreuungsplätze nachhaltig sicherzustellen.

 

„Gute Bildung im Ganztag muss kindgerecht gestaltet und konsequent an den in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Kinderrechten ausgerichtet sein. Dazu braucht es gesetzliche Qualitätsstandards, um eine Umsetzung dieser Prämissen unabhängig vom Wohnort der Kinder zu garantieren. Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, die sich an kindlichen Bedarfen, individuellen Entwicklungsschritten und an den vielfältigen Lebenswelten der Kinder und ihrer Familien orientiert. Diese sollte über den Tag verteilt Raum für formale und non-formale Bildung und für die persönliche Entwicklung der Kinder, aber auch für Spiel, Erholung und Bewegung bieten. Bei den Investitionen in Neu- und Umbauten müssen deshalb auch Räume für freies Spiel und Außengelände sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht mitgedacht und finanziert werden. Zudem ist die Öffnung von Schulen in den Sozialraum und die verpflichtende Zusammenarbeit mit außerschulischen Bildungspartnern voranzutreiben. Ganztägige Bildung darf nicht nur am Standort Schule stattfinden und eine Verlängerung des Unterrichts in den Nachmittag bedeuten. Wir brauchen stattdessen eine Bildungslandschaft für Kinder und Jugendliche an unterschiedlichen Orten, etwa auch in Vereinen oder Jugendeinrichtungen. Dabei ist die Sicherstellung eines angemessenen Personalschlüssels ebenso zu beachten wie eine qualitativ gute Mittagsverpflegung nach den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung des aktuellen „Fachkräfte-Radar für KiTa und Grundschule 2022“ der Bertelsmann Stiftung.

 

„Wir brauchen qualifiziertes pädagogisches Personal, das abgesichert durch Fachkräfteausbildung und Weiterbildungen bestehender Fachkräfte insbesondere dem Grundsatz der kinderrechtebasierten Demokratiebildung mehr Raum und Bedeutung zumisst. Um den Bedarf an zusätzlichen Erzieherinnen und Erziehern an den Grundschulen zu decken, muss bereits jetzt die Erhöhung der erforderlichen Ausbildungskapazitäten kurzfristig umgesetzt werden. Die Arbeitsbedingungen von Fachkräften gehören endlich leistungsgerecht ausgestaltet. Wichtig ist zudem, bei der Erarbeitung von Ganztagskonzepten in den Schulen nicht nur Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Eltern einzubeziehen, sondern vor allem die Rechte und Interessen der Schülerinnen und Schüler ausreichend zu berücksichtigen und diese an Entwicklungen von Ganztagskonzepten aktiv zu beteiligen. Diese Beteiligung von Kindern ist in Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention normiert und darf nicht am Schultor enden“, so Hofmann weiter.

 

Zur Unterstützung der Demokratiebildung in Kita, Hort und Ganztag hat das Deutsche Kinderhilfswerk die Website www.kompetenznetzwerk-deki.de gelauncht. Auf dieser Seite präsentiert das im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ geförderte Kompetenznetzwerk „Demokratiebildung im Kindesalter“ sich und seine Arbeit im Online-Bereich. Auf der Website finden die Besucherinnen und Besucher umfangreiche Informationen, Empfehlungen und praxisbezogene Tipps rund um das Thema Demokratiebildung im frühkindlichen und Primarbildungsbereich. Verantwortlich für die Website sind das Deutsche Kinderhilfswerk und das Institut für den Situationsansatz (ISTA) als Träger des Kompetenznetzwerkes. Dieses wird unter dem offiziellen Fördertitel „Kompetenznetzwerk Frühkindliche Bildung und Bildung in der Primarstufe“ durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.07.2022

eaf bringt Familiengipfel im Kanzleramt erneut aufs Tapet

 

Für Familien stehen beim Start in die Ferien die Erholung vom eng getakteten Schulalltag, Freibad, Urlaub und Entspannung im Mittelpunkt. Allerdings sollten Politik und Verwaltung nicht ausruhen, sondern mit Hochdruck an tragfähigen Konzepten für den Start in das neue Schuljahr arbeiten, die Infektionen einschränken und soziales sowie schulisches Lernen gleichermaßen ermöglichen. Bei den Planungen muss der Fokus auf die Situation von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern gelenkt werden, fordert die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) in einem Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz. Sie erinnert an ihre Initiative, zu einem Familiengipfel in das Bundeskanzleramt einzuladen.

 

„Wir befürchten, dass die Familien wieder einmal aus dem Blick geraten“, so eaf-Präsident Dr. Martin Bujard. „Kinder, Jugendliche und ihre Familien haben im Verlauf der Pandemie bereits vielfältige Belastungen geschultert. Ihre Belange dürfen nicht abermals hintenanstehen, sondern sie müssen zur Chefsache gemacht werden. Ein Familiengipfel im Bundeskanzleramt wäre ein deutliches Signal an die Familien: Wir sehen eure Leistungen und wir möchten über eure Bedarfe direkt mit euch sprechen.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 11.07.2022

Freizeitangebote im Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals. 

 

Zeugnis in der Tasche und endlich Freizeit! Kids und ihre Familien können sich auf viele Sommeraktivitäten in den Ferien freuen. Ob kreative Workshops, erlebnisreiche Feriencamps oder coole Ausflüge: Der Veranstaltungskalender des Berliner Familienportals hat viele kostengünstige Tipps für die Sommerferien parat. Einfach nach Bezirk, Tag oder Zeit filtern und aus rund 1.800 Ferienevents das passende raussuchen. 

Umsonst ins Freibad, in den Zoo oder Tierpark gehen und über 200 Preisvorteile bei vielen Sommerferienangeboten genießen: So richtig günstig wird es für Familien mit dem SuperFerien-Pass 2022/23! Erworben werden kann er direkt beim JugendKulturService oder in vielen anderen Verkaufsstellen. Der Lernstoff des Schuljahres soll in den Ferien aufgefrischt werden? Das können Berliner Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassenstufen bei der Sommerschule 2022 des Programms „Aufholen nach Corona“.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 06.07.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 05. August 2022

Veranstalter: Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e.V.

Ort: Köln

Liebe Expert*innen in eigener Sache (Menschen mit geringem Einkommen und/oder Armutserfahrung), macht mit und diskutiert mit  uns den Koalitionsvertrag im Hinblick auf die  Vermeidung von Armut und sozialer Ausgrenzung.

Das fünfte Treffen von Menschen mit Armutserfahrung wird wieder mit Expertinnen und Experten in eigener Sache geplant und durchgeführt. Denn die Freie Wohlfahrtspflege sieht es als selbstverständlich an, Menschen mit geringem Einkommen eine Plattform für Informationen, Vernetzung und politische Teilhabe zu bieten. 

Thema
NRW hat am 15. Mai 2022 einen neuen Landtag gewählt. Die CDU und die Grünen stellen die neue Landesregierung und haben einen Koalitionsvertrag abgeschlossen. Dieser ist für die kommenden fünf Jahre für die Politik in NRW handlungsleitend.
Armut und damit ein Mangel an Teilhabemöglichkeiten in vielen Bereichen des Lebens trifft in NRW viele Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche. Die steigenden Mieten, Energie- und Lebensmittelkosten sowie die zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen des Alltags sind große Herausforderungen für viele Menschen und insbesondere für diejenigen mit geringem Einkommen.
Beim fünften Treffen für Menschen mit Armutserfahrung fragen wir, inwieweit Armut und soziale Ausgrenzung im Koalitionsvertrag vorkommen und welche Strategien zur Armutsvermeidung und Armutsbekämpfung erkennbar sind. Wir erarbeiten Maßnahmen und Forderungen, die wir in die politische Diskussion einbringen möchten.
In einem zweiten Schritt werden diese dann mit Landtagsabgeordneten bei einem gesonderten Termin diskutiert.
Dieses Treffen möchte zur politischen Diskussion und zum politischen Mitmischen einladen, damit deutlich wird, dass sozial (lebens-)relevant ist!

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Die Veranstaltung ist kostenlos – Fahrtkosten werden erstattet.

Termin: 7. September 2022

Veranstalter: Friedrich Ebert Stiftung

Ort: Berlin

Gleiche Arbeit, gleicher Lohn: In vielen Staaten gelingt die geschlechtergerechte Entlohnung nicht. Gleichzeitig wird unbezahlte Sorgearbeit zu einem ungleich höheren Anteil von Frauen und Mädchen geschultert.

Diese strukturellen Ungleichheiten bestehen nicht erst seit der Pandemie. Seit der Pandemie erleben wir sogar Rückschritte. Die Schließung der Lohnlücke ist ohne die Schließung der Sorgearbeitslücke nicht denkbar und umgekehrt. Es braucht gemeinsame und solidarische Anstrengungen für Geschlechtergerechtigkeit weltweit! Eine Grundlage ist die UN Women Solidaritätsbewegung HeForShe – nur gemeinsam können wir unsere Ziele erreichen.

Ein Blick nach Skandinavien zeigt, wie es besser geht. Wir schauen in unserer internationalen Konferenz in Kooperation mit UN Women Deutschland e.V. und der International Labour Organization (ILO) am 7. September 2022 also vor allem Richtung Norden und erarbeiten konkrete Forderungen.

Anmeldung bis zum 24. August 2022 möglich.

Das aktuelle Programm finden Sie auf der Konferenzwebsite: https://www.fes.de/equalpayequalcare 

Termin: 21. bis 22. September 2022

Veranstalter: Evangelische Akademie Loccum in Kooperation mit der Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V.

Ort: Rehburg-Loccum

Die Wechselbeziehungen zwischen ökologischer Transformation und Sozialpolitik werden seit einiger Zeit intensiver diskutiert. Häufig stehen dabei die Belastungswirkungen der Klimapolitik und Möglichkeiten ihres sozialpolitischen Ausgleichs im Vordergrund. Dabei gibt es auch Synergiepotenziale zwischen beiden Politikfeldern. Durch den Krieg in der Ukraine stellt sich die Situation mittlerweile noch komplexer dar: Wurde mit der Sicherheit eine Dimension der sozialen Nachhaltigkeit vernachlässigt? Gibt es neue Zielkonflikte und Synergiepotenziale, insb. im Hinblick auf den Ausbau der erneuerbaren Energien?

Das Programm der Veranstaltung finden Sie unter www.loccum.de/tagungen/2258. Dort können Sie sich auch anmelden.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 10/2022

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Konferenz der Gleichstellungsminister*innen 2022 fordert das Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ die Landesminister*innen und Senator*innen auf, die Folgen, die sich für viele Frauen aus der Corona-Pandemie ergeben, ernst zu nehmen und sich für die faire Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern stark zu machen.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses Sorgearbeit fair teilen. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 29.06.2022

In Nordrhein Westfalen, als erstes Bundesland in diesem Jahr, haben die Sommerferien begonnen. Dies ist für viele Familien und ihre Kinder aber nicht gleichbedeutend mit einer unbeschwerten Zeit, sondern vielfach wird soziale Ausgrenzung umso deutlicher: Während die einen die nächste Flugreise planen, können sich andere Familien nicht mal einen Wochenendausflug mit Übernachtung leisten. In der Reisezeit werden soziale und Umweltfragen gleichermaßen deutlich.

Das ZFF möchte auf diese Zusammenhänge hinweisen und sie auf die politische Tagesordnung setzen. Gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus sozial- und umweltpolitischen Verbänden und Organisationen haben wir zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart formuliert, um auf die Problematik aufmerksam zu machen und zum Handeln aufzufordern!

Die „Zehn Thesen für einen sozial und ökologischen Neustart“ mit einer Liste aller unterzeichnenden Organisationen und Verbände finden Sie hier.  

Quelle: Pressehinweis Zukunftsforum Familie e. V. vom 23.06.2022

In der heutigen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag begrüßt das Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) die darin geforderten Sofortmaßnahmen für Alleinerziehende. Allerdings gehen uns die geforderten Maßnahmen zur Unterstützung Alleinerziehender nicht weit genug.  

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Die Corona-Krise, aber auch die anhaltend hohe Inflation stellen Familien und insbesondere Alleinerziehende vor besondere Herausforderungen. Fehlende Kinderbetreuung, Homeoffice, steigende Lebensmittelpreise und kaum oder keine Unterstützung durch einen zweiten Elternteil bringen Alleinerziehende vielfach an ihre Belastungsgrenze. Um diesen Belastungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung in der letzten, aber auch in der aktuellen Legislaturperiode einige Maßnahmen zur Unterstützung von Familien auf den Weg gebracht. Diese gehen aber teilweise an Alleinerziehenden vorbei oder erreichen sie nur unzureichend, weil z.B. durch Verrechnungen mit dem Kindesunterhalt Leistungen nur zur Hälfte beim alleinerziehenden Elternteil ankommen (Kinderbonus) oder das Einkommen so gering ist, dass Steuerentlastungen gar nicht spürbar sind.“

Nöhring ergänzt: „Um Alleinerziehende zu stärken und ihnen und ihren Kindern mehr Zeit, Chancen und gute Lebensbedingungen zu schaffen, muss die Politik endlich gute und existenzsichernde Erwerbsarbeit, mehr Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben und eine armutsfeste Kinder- und Familienförderung bereitstellen. Wir brauchen daher dringend eine geschlechtergerechte Verteilung und Gestaltung von Erwerbs- und Sorgearbeit vom Beginn des Familienlebens an. Damit könnte die eigene Existenzsicherung für Alleinerziehende – weit überwiegend Frauen – nach einer Trennung wahrscheinlicher werden. Darüber hinaus brauchen Alleinerziehende dringend eine Kindergrundsicherung in ausreichender Höhe. Auch der geplante einfache Zugang zu der Leistung kann dafür Sorge tragen, dass alle Kinder und Jugendlichen die Leistungen auch wirklich erhalten, die ihnen zustehen.“  

Alexander Nöhring nimmt heute als Sachverständiger an der öffentlichen Anhörung teil. Diese wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet unter www.bundestag.de übertragen.

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagfraktion “Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen” finden Sie hier

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 20.06.2022

SCHWERPUNKT I: Streichung §219a StGB

Morgen wird der Deutsche Bundestag die Streichung von § 219a aus dem Strafgesetzbuch in 2./3. Lesung voraussichtlich beschließen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Selbstbestimmung von Frauen und ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Strafrechts.

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Die Streichung von § 219a Strafgesetzbuch stärkt die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung von Frauen und verbessert die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Denn § 219a schränkt den Zugang zu medizinisch sachlichen Informationen ein und ist mit unserem heutigen Verständnis von Selbstbestimmung nicht vereinbar. Ärztinnen und Ärzte müssen befürchten, für die öffentliche Verbreitung sachlicher Informationen über rechtmäßige Schwangerschaftsabbrüche verfolgt zu werden.

Die selbstbestimmte Entscheidung einer Frau über Fortführung oder Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft ist auch eine ihre Gesundheit betreffende Entscheidung. Zu einer guten und zeitgemäßen medizinischen Versorgung gehört der öffentliche Zugang zu verlässlichen sachlichen Informationen. Es ist überfällig, dass sich ungewollt schwangere Frauen gerade bei Ärztinnen und Ärzte informieren können, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies setzt auch unlauteren Informationsquellen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner etwas entgegen.“

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen in einer Gesellschaft leben, in der Frauen nicht mehr für ihre Selbstbestimmung kämpfen müssen. Die Streichung des § 219a ist hierfür ein wichtiger und längst überfälliger Schritt.

Um das reproduktive Selbstbestimmungsrecht von Frauen weiter zu stärken, werden wir noch weiter gehen. Sogenannte Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegnern vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen setzen schwangere Frauen psychisch unter Druck. Sie erschweren zudem die Arbeit der Beratungsstellen und Arztpraxen. Höchste Zeit, dass wir sogenannten Gehsteigbelästigungen einen gesetzlichen Riegel vorschieben.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion  vom 23.06.2022

Zur Streichung von § 219a StGB erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Katrin Helling-Plahr:

„Mit der Streichung von § 219a STGB ermöglichen wir Frauen endlich den umfassenden Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und schaffen Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Frauen in der Notsituation einer ungewollten Schwangerschaft brauchen umfassende Informationen, um die für sich richtige Entscheidung treffen zu können. Ärztinnen und Ärzte, die selbst Abtreibungen vornehmen, müssen ihrerseits über Abtreibungen informieren dürfen – auch öffentlich im Internet. Jenen, die sich wie Kristina Hähnel in der Vergangenheit entschlossen haben, trotz drohender strafrechtlicher Sanktionen Frauen zu informieren, gebührt unser Dank und unsere Anerkennung. Die Fortschrittskoalition hat diesen Missstand nun beendet. Der haltlose Anwurf aus dem konservativen Lager, durch die Abschaffung würde der Lebensschutz aufgeweicht, zeigt, wer sich ernsthaft mit dem Thema auseinandergesetzt hat und wer eben nicht. Das ungeborene Leben ist in Deutschland unverändert stark geschützt. Anpreisende Werbung bleibt selbstverständlich verboten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 24.06.2022

Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen die Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch beschlossen. Zudem soll das Recht von Ärztinnen und Ärzten und anderer Einrichtungen, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, nunmehr auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz festgeschrieben werden. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) in geänderter Fassung stimmten die Vertreter der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Gegenstimmen von CDU/CSU und AfD. Anträge von Union (20/1017) und AfD (20/1505, 20/1866), die sich jeweils gegen das Vorhaben gerichtet hatten, sowie der Linken (20/1736), die weitergehende Forderungen gestellt hatte, fanden keine Mehrheit. Die Vorlagen will der Bundestag am Freitag abschließend beraten.

Der Regierungsentwurf sieht vor, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches („ Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) zu streichen. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Zudem sollen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst werden.

Der Ausschuss beschloss auf Antrag der Koalition Änderungen an dem Gesetzentwurf. Vorgesehen ist neben einer redaktionellen Änderung nunmehr auch eine Ergänzung im Schwangerschaftskonfliktgesetz. In Paragraf 13a soll ein neuer Absatz 3 ergänzt werden. Nach diesem soll es „Einrichtungen zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen, Krankenhäusern sowie Ärztinnen und Ärzten“ gestattet sein, „sachlich und berufsbezogen über die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, der unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 des Strafgesetzbuches vorgenommen werden soll, zu informieren“.

Zudem soll durch eine weitere Änderung – ohne direkten Bezug zum Werbeverbot – das „Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen“ angepasst werden. Die Frist zur Anmeldung von Ansprüchen auf Entschädigung soll um fünf Jahre bis zum 21. Juli 2027 verlängert werden. Dieser Änderung stimmte in getrennter Abstimmung bei Enthaltung der AfD auch die Union zu.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-892626

Die hib-Meldung zum Unionsantrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Die hib-Meldung zum ersten AfD-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-896194

Die hib-Meldung zum zweiten AfD-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-891538

Die hib-Meldung zum Linken-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-894188

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 314 vom 22.06.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt uneingeschränkt die heute im Deutschen Bundestag beschlossene Abschaffung des § 219a StGB, der Informationen zum Thema Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellte.

Der Verband setzte sich seit 2017 für die ersatzlose Streichung der Norm ein. In insgesamt sieben Stellungnahmen hat der djb die Abschaffung gefordert und Reformvorschläge im Bereich der reproduktiven Rechte angemahnt. Der Bundeskongress des djb im September 2017, wenige Wochen vor der ersten Gerichtsverhandlung im Verfahren gegen die Ärztin Kristina Hänel, fand zu diesem Thema statt und diskutierte die Notwendigkeit einer Abschaffung der Norm.

Die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig, die auf der Tribüne des Bundestages die historische Debatte gemeinsam mit vielen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und betroffenen Ärztinnen und Ärzten verfolgt hat, kommentiert: „Die Streichung des § 219a StGB war lange überfällig. Ein breites Bündnis hat diese gesellschaftspolitische Diskussion vorangebracht und auch der djb hat mit seiner Expertise einen Beitrag zum heutigen Ergebnis geleistet. Dank gilt den betroffenen Ärztinnen und Ärzten, die sich gegen die Kriminalisierung gewehrt haben. Der Deutsche Juristinnenbund wird sich weiterhin engagiert in die rechtspolitische Diskussion über reproduktive Rechte einbringen, denn es gibt weiterhin viel zu tun. Ein Beispiel ist der in Deutschland noch nicht umgesetzte und im Koalitionsvertrag verankerte kostenlose Zugang zu Verhütungsmitteln, der zeitnah umgesetzt werden sollte und aktuellen Sparzwängen schon aus menschenrechtlichen Gründen nicht geopfert werden darf.“

Die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dr. Leonie Steinl ergänzt: „Für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit sind weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere muss der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Bestehende Barrieren müssen durch eine verbesserte Informations- und Versorgungslage abgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 24.06.2022

SCHWERPUNKT II: Bundestagsanhörung zur Entlastung Alleinerziehender

Alleinerziehende müssen angesichts der aktuellen Preissteigerungen stärker entlastet werden. Darin waren sich die geladenen Sachverständigen in einer Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag einig. Anlass der Anhörung war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/1334), in dem unter anderem gefordert wird, den 2020 auf 4.008 Euro angehobenen steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro aufzustocken und zu prüfen, ob der Entlastungsbetrag in einen Abzug von der Steuerschuld umgewandelt werden könnte. Romy Ahner vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge wies im Zusammenhang mit steuerlichen Entlastungen darauf hin, dass dabei auf etwaige unerwünschte Wechselwirkungen mit anderen Geldleistungen geachtet werden müsse. Mit Blick auf die von der Ampelkoalition geplante Einführung einer Kindergrundsicherung komme es darauf an, wie die Schnittstelle zum Steuerrecht und zum Unterhaltsrecht ausgestaltet wird.

Die Schnittstellenproblematik sah auch Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie. Zwar würde ein steuerlicher Abzugsbetrag steuerzahlende Alleinerziehende deutlich besser entlasten. Viele Alleinerziehende seien aufgrund ihrer Armutsbetroffenheit aber überhaupt nicht oder nur in geringem Umfang steuerpflichtig. Nöhring plädierte für die im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Einführung einer Steuergutschrift, um geringverdienende Alleinerziehende in Form einer „negativen Einkommensteuer“ zu unterstützen. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt befürwortete einen höheren Entlastungsbetrag, wobei man diskutieren müsse, ob die im Unionsantrag vorgeschlagenen 5.000 Euro ausreichen.

Für Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken muss die Umwandlung des Entlastungsbetrags in eine Steuergutschrift gut überlegt werden. Ob sie befürwortet werden könnte, hänge von ihrer Höhe ab. Laut Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine gibt es keine Definition, welche Belastungen der Entlastungsbetrag abgelten soll. Der Entlastungsbetrag sei ein Nachteilsausgleich für Alleinerziehende, die das steuerliche Ehegattensplitting nicht nutzen können. Er könne den Splittingvorteil der Ehepaare aber nicht kompensieren. Rauhöft machte zudem auf das Problem aufmerksam, dass der Entlastungsbetrag für ein jüngeres Kind entfällt, wenn bei einem älteren Alleinerziehenden-Kind altersbedingt das Kindergeld gestrichen wird, obwohl das ältere Kind weiterhin im Haushalt verbleibt.

Einhellig begrüßten die Sachverständigen den Vorschlag im Unionsantrag, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Bis Ende 2007 war das Kindergeld nur zur Hälfte von der Höhe der Unterhaltsvorschussleistung abgezogen worden, seit 2008 gilt die volle Anrechnung des Kindergeldes – eine damalige „Sparmaßnahme“, die rückgängig gemacht werden sollte, so der Tenor. Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände unterstützte die Forderung ebenfalls, erinnerte aber zugleich an den Finanzierungskonflikt zwischen Bund und Ländern im Zusammenhang mit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017.

Auch weitere Forderungen der Unionsfraktion, den Freibetrag für den Wohngeldbezug von Alleinerziehenden von derzeit 1.320 Euro jährlich um 20 Prozent zu erhöhen und kurzfristig den im Juni beschlossenen Kinderbonus für Alleinerziehende von 100 auf 150 Euro anzuheben, stießen auf Zustimmung. Für Daniela Jaspers vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter wäre die Anhebung des Freibetrags beim Wohngeld ein richtiger und zielgenauer Ansatz, weil sie dazu beitragen könnte, Nachteile von Alleinerziehenden auf dem Wohnungsmarkt abzumildern.

Ein höherer Kinderbonus lässt sich für Ulrike Spangenberg vom Deutschen Juristinnenbund gleichheitsrechtlich mit den besonderen inflationsbedingten Belastungen von Alleinerziehenden begründen, die im Verhältnis zum Haushaltseinkommen etwas höher seien als die von Paarfamilien. Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt meinte, der Kinderbonus sei im Antrag etwas „nebulös“ gehalten, aber: „Geld hilft immer.“

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 310 vom 21.06.2022

Heute wird im Familienausschuss des Bundestages über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion debattiert, der das Ziel verfolgt angesichts der aktuellen Inflation Alleinerziehende stärker zu entlasten. Die Position des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) wird vertreten von Dr. Ulrike Spangenberg, Mitglied der Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich.

Der djb unterstützt in seiner Stellungnahme ausdrücklich das Ziel des Antrags. Denn Alleinerziehende sind besonders häufig von Armut und somit auch von den Auswirkungen der Inflation betroffen. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen entsprechen langjährigen djb-Forderungen. Sie könnten nicht nur dazu dienen, die aktuellen inflationsbedingten Belastungen zu verringern, sondern darüber hinaus die finanziellen Rahmenbedingungen für Alleinerziehende grundsätzlich verbessern. Dazu gehört insbesondere der Vorschlag, das Kindergeld nur noch hälftig auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.

Die von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Erhöhung des Steuerentlastungsbetrags von derzeit 4.008 auf 5.000 Euro ist angesichts der Einkommensrealitäten von Alleinerziehenden jedoch wenig zielführend beziehungsweise nicht ausreichend. „Mit dieser Maßnahme würden Alleinerziehende mit hohem Einkommen ohne erkennbaren sachlichen Grund stärker entlastet als Alleinerziehende mit geringem Einkommen. Dies ist mit Blick auf das Gleichheitsgebot aus dem Grundgesetz nicht zu rechtfertigen und widerspricht darüber hinaus dem Ziel des Antrags, inflationsbedingte Belastungen auszugleichen. Der richtige Weg wäre hier die Einführung einer Steuergutschrift, wie sie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen ist.“, fordert die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig. „Damit würden Alleinerziehende in allen Einkommensgruppen unterstützt. Derzeit fallen Alleinerziehende, die kaum oder keine Steuern zahlen und nicht im SGB II-Bezug sind, aus dem Raster.“

Zudem ist darauf zu achten, dass unerwünschte Neben- oder Wechselwirkungen zu bewährten Sozialleistungen wie Wohngeld, zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zum Kinderzuschlag vermieden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) vom 20.06.2022

Die heute im Familienausschuss diskutierte Änderung in der Berechnung des Unterhaltsvorschusses ist für die  Kinderarmutsprävention dringend notwendig und  ein wichtiger Baustein im Rahmen einer  notwendigen Reform der kinderbezogenen  Sozialleistungen.

In der heutigen öffentlichen Anhörung im Familienausschuss des Bundestages diskutieren der Familienbund der Katholiken und andere Sachverständige unter anderem über Änderungen  beim Unterhaltsvorschuss, über die Anhebung des  Entlastungsbetrages für Alleinerziehende und einen  Kinderbonus.
„Diese Punkte versprechen Alleinerziehenden mehr  Geld, gerade in Zeiten von 7 % dauerhafter Inflation sind sie dringend notwendig, denn steigende Preise  für Nahrungsmittel, Strom und Mieten bedeuten  besonders für Ein-Eltern-Familien erhebliche  Belastungen und ein großes Armutsrisiko“ sagte  Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes  der Katholiken heute vor der Anhörung.

Der Familienbund der Katholiken hält die im  Antrag der Unionsfraktion vorgesehenen  Maßnahmen grundsätzlich für gut und sachgerecht. Es gilt jedoch Alleinerziehende insbesondere auch  im Rahmen einer allgemeinen Reform der  Familienförderung zu unterstützen, die einerseits  alle Familien im Blick hat und andererseits einen  besonderen Schwerpunkt auf den unteren und  mittleren Einkommensbereich legt, in dem auch die Einkommen der meisten Alleinerziehenden liegen.

Zum Unterhaltsvorschuss erklärt Hoffmann: „Bei der Berechnung wird derzeit das volle Kindergeld gegengerechnet. Hier ist die Idee, das Kindergeld nur hälftig anzurechnen, ein echter Leistungsgewinn und ein Schritt zu mehr Gerechtigkeit zwischen Alleinerziehenden mit und ohne Unterhaltsvorschuss.“
Der Familienbund unterstützt diesen Punkt. Die derzeitige Praxis der Berechnung von Kindergeld und Unterhaltsvorschuss widerspricht der beim Unterhalt bereits vorgenommenen hälftigen Anrechnung und ist systematisch nicht begründbar. Durch eine nur hälftige Anrechnung des  Kindergeldes hätten Alleinerziehende im Unterhaltsvorschussbezug monatlich 109,50 € mehr zur Verfügung. Diese finanziell deutliche Verbesserung würde vielen helfen, unabhängig von der Grundsicherung zu werden.

Hoffmann äußerte sich auch zum steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: „Sie tragen die Hauptverantwortung für die Erziehung ihrer Kinder und finanzielle Mehrbelastungen. Das sollte dementsprechend auch berücksichtigt werden“. Die Erhöhung des Entlastungsbetrages auf 5.000 Euro ist grundsätzlich ein positiver Ansatz, wird jedoch nur bei wenigen Haushalten aufgrund ihrer zu geringen Einkommen ankommen. Grundsätzlich würde es der Familienbund für richtig halten, den Entlastungsbetrag exakt zu berechnen. Denn er ist vor allem als steuerliche Berücksichtigung einer tatsächlichen Mehrbelastung von Alleinerziehenden überzeugend. Soweit es um eine Förderung von Alleinerziehenden gehen soll, wären die familienpolitischen Leistungen der richtige  Ansatzpunkt.

„Der angedachte Kinderbonus in Höhe von 150 Euro ist ein weiterer wichtiger Punkt, jedoch sollte er allen Familien zur Verfügung stehen, um niemanden zu benachteiligen“ fügte Hoffmann hinzu.
Obwohl die Berücksichtigung besonderer  Belastungen von Alleinerziehenden richtig ist, bleibt folgender Grundsatz wichtig: Die  Familienförderung sollte nicht in erster Linie nach  Familienform differenzieren, sondern vor allem  nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und  Kinderzahl. Gerade davon würden viele  Alleinerziehende besonders profitieren. 

Weiterführende Informationen
Stellungnahme des Familienbundes der Katholiken zum Antrag der Fraktion CDU/CSU:
Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 20.06.2022

Die aktuelle Inflation trifft viele Alleinerziehende so hart, da sie vielfach aufgrund ihres überproportional hohen Armutsrisikos keine finanziellen Puffer haben, um Preissteigerungen aufzufangen. Heute befasst sich der Familienausschuss des Bundestages in einer Anhörung mit der Frage, wie Alleinerziehende besser unterstützt werden können. Grundlage ist ein Antrag der Union.

„Wo das Geld kaum die laufenden Ausgaben deckt, wird jede Extraausgabe zu einer Herausforderung: das Taschengeld für den anstehenden Wandertag, die Brille, die kaputte Schultasche. Das bedeutet für noch mehr Kinder, oft nicht dabei sein zu können – nicht mit zur Eisdiele, ins Kino gehen zu können“, unterstreicht Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die den VAMV als Sachverständige bei der Anhörung vertritt.

„Der Antrag gibt insbesondere mit der Forderung nach einer nur noch hälftigen Anrechnung des Kindesgeldes auf den Unterhaltsvorschuss, einer Erhöhung des Alleinerziehenden-Freibetrags beim Wohngeld sowie der Weiterentwicklung des steuerlichen Entlastungsbetrags für Alleinerziehende zu einem Steuerabzugsbetrag gute Ansätze, akut Alleinerziehende zu unterstützen, auch wenn hier jeweils noch weitergehende Reformbedarfe bestehen“, erklärt Jaspers.

„Gleichzeitig ist jedoch ein umfassender Politikansatz notwendig, um von vornherein das Armutsrisiko von Alleinerziehenden zu senken, so dass diese besser gegen Krisen gewappnet sind“, dringt Jaspers. „Gute Politik für Alleinerziehende muss hierfür Rahmenbedingungen schaffen: durch tatsächlich bedarfsdeckende Kinderbetreuung, eine familienfreundliche und geschlechtergerechte Arbeitswelt, bezahlbaren Wohnraum, Steuergerechtigkeit und eine Kindergrundsicherung. Eine gute Ausgestaltung der Kindergrundsicherung für Ein-Elternfamilien ist Voraussetzung, um Kinderarmut zu bekämpfen. Denn jedes zweite Kind in Armut wächst bei einem alleinerziehenden Elternteil auf.“

Die ausführliche Stellungnahme zur Anhörung finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 20.06.2022

SCHWERPUNKT III: Weltflüchtlingstag

„Die unbürokratische Aufnahme von Millionen Geflüchteten aus der Ukraine in der EU hat gezeigt, dass eine solidarische Asylpolitik, die die Rechte und Würde von Schutzsuchenden wahrt, grundsätzlich möglich ist. Dennoch setzt die EU bei anderen, vor allem nicht-europäischen Geflüchteten, auf Abschreckung, Entrechtung und Abschottung: Rechtswidrige Zurückweisungen durch Pushbacks und Misshandlungen von Schutzsuchenden an den Außengrenzen, Internierungslager für Geflüchtete in Polen, menschenunwürdige Hot-Spot-Lager auf den griechischen Inseln und fast 50.000 Tote infolge der EU-Abschottungspolitik. Die unerträgliche Liste der zum Teil schon seit Jahren hingenommenen Menschenrechtsverletzungen im Namen der EU ließe sich noch lange fortsetzen. Hier braucht es ein radikales Umdenken, ein klares Bekenntnis zu Humanität und Menschenrechten, wenn die EU nicht jegliche Glaubwürdigkeit beim Thema Flüchtlingsschutz verlieren will“, erklärt Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Weltflüchtlingstages am 20. Juni. Laut aktuellen Zahlen des UNHCR befinden sich im Jahr 2022 weltweit über 100 Millionen Menschen auf der Flucht. Das entspricht mehr als einem Prozent der Weltbevölkerung. Bünger weiter:

„Die Grundhaltung bei der Aufnahme der Geflüchteten aus der Ukraine stimmt: Die Menschen werden solidarisch aufgenommen. Sie können zunächst selbst entscheiden, in welchem Land sie um Schutz nachsuchen wollen, vor allem bei der Unterbringung können zivilgesellschaftliche Ressourcen und die Aufnahmebereitschaft in der Bevölkerung so genutzt werden. Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten einen sicheren Status und können von Beginn an arbeiten und Sprachkurse besuchen. Sozialrechtlich und bei der Gesundheitsversorgung werden sie der übrigen Bevölkerung weitgehend gleichgestellt. Das müsste Vorbild für die Aufnahme bei Schutzsuchenden aus anderen Ländern wie Syrien, Afghanistan, Eritrea, dem Jemen sein, die ebenso vor Krieg, Gewalt, Unfreiheit, Terror und Folter fliehen müssen. Sie gelangen zumeist nur auf äußerst gefährlichen Fluchtrouten in die EU, häufig über das Mittelmeer. Darauf folgt für viele ein Leben unter menschenunwürdigen Bedingungen in Lagern auf den griechischen Inseln oder gar eine Inhaftierung.

Auch in Deutschland sind viele Schutzsuchende gezwungen, sich in Massenunterkünften aufzuhalten. Dort leben sie ohne jegliche Privatsphäre in engen Räumen, stigmatisiert und ausgegrenzt. Das ist sogar der Fall, wenn sie bei Verwandten unterkommen könnten. Es gibt Bewegungseinschränkungen und Arbeitsverbote, eine gesundheitliche Versorgung erfolgt nur eingeschränkt, etwa bei akuten Schmerzzuständen. Das alles dient der gezielten Abschreckung. Sozialleistungen für Asylsuchende sind deutlich gekürzt, oft gibt es nur unzureichende Sachleistungen, die ein Leben in Menschenwürde nicht ermöglichen. Die EU-Innenministerinnen und -minister haben sich auf ihrem vergangenen Gipfel mehrheitlich darauf verständigt, dass es künftig sogenannte Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen geben soll. Das bedeutet für viele Schutzsuchende unzumutbare und unfaire Schnellverfahren an den Grenzen, oft verbunden mit monatelanger Haft. Ein weiterer Rückschritt mit Blick auf die ohnehin schon prekären Zustände an den Außengrenzen. Das steht in eklatantem Widerspruch zu einer menschenrechtsbasierten Asylpolitik.

Wir müssen eine Antwort auf die damit zusammenhängenden Aufgaben und Probleme finden, die nicht auf Abschottung und Abschreckung setzt und die stattdessen die Rechte der Menschen und ihre Würde in den Mittelpunkt stellt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 17.06.2022

  • 2,3 Millionen Menschen sind aus Gründen von Flucht und Vertreibung seit 1950 nach Deutschland zugewandert
  • Knapp eine Million noch lebende Vertriebene des Zweiten Weltkrieges

Der Krieg in der Ukraine hat auch die Erfahrungen von Geflüchteten während und nach früheren Fluchtbewegungen in den Fokus gerückt. Bereits vor Ausbruch des Krieges haben in Deutschland im Jahr 2021 mindestens 3,3 Millionen Menschen gelebt, die aus Gründen von Flucht, Vertreibung oder auf der Suche nach internationalem Schutz auf das heutige Gebiet Deutschlands zugewandert sind. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltflüchtlingstages sowie des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung am 20. Juni auf Basis von Daten des Mikrozensus 2021 mitteilt, sind seit 1950 2,3 Millionen Menschen aus Gründen von Flucht und Vertreibung zugewandert. Bei weiteren 962 000 Menschen handelt es sich um Vertriebene des Zweiten Weltkrieges. Für 2022 liegen noch keine Daten vor, die Zahl dürfte aufgrund des Krieges in Ukraine und der damit einhergehenden Fluchtzuwanderung deutlich höher liegen.

1,2 Millionen Personen zwischen 2014 und 2021 nach Deutschland geflohen

Von den 2,3 Millionen Menschen, die nach 1950 aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland kamen, ist allein gut die Hälfte (1,2 Millionen Menschen) in den Jahren 2014 bis 2021 nach Deutschland zugewandert. Weitere 487 000 Personen sind zwischen 1990 und 2000 nach Deutschland geflohen, unter anderem aufgrund der Kriege auf dem Gebiet des früheren Jugoslawiens. Die geflüchteten Zugewanderten sind durchschnittlich 40 Jahre alt, 41 % sind Frauen und 59 % Männer.

Von den 2,3 Millionen Zugewanderten mit Migrationshintergrund, die hauptsächlich aus Gründen von Flucht und Vertreibung nach Deutschland gekommen sind, wurde knapp jede dritte Person (29 % beziehungsweise 670 000 Menschen) in Syrien geboren. Weitere 221 000 Menschen stammen aus Afghanistan und 191 000 aus dem Irak. Danach folgen Polen (141 000), der Iran (115 000) und die Türkei (102 000) als wichtigste Herkunftsstaaten. 38 000 aus der Ukraine stammende Personen gaben 2021 an, aus Gründen von Flucht und Asylsuche nach Deutschland zugewandert zu sein.

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges heute durchschnittlich 82 Jahre alt

Vertriebene des Zweiten Weltkrieges sind Personen, die in ehemaligen deutschen Gebieten als deutsche Staatsangehörige geboren und vor 1950 auf das heutige Staatsgebiet Deutschlands zugewandert sind. Sie haben ihre Heimat im Zusammenhang mit den Ereignissen des Zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, Flucht und Ausweisung verlassen müssen. Die in Deutschland lebenden 962 000 Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges sind durchschnittlich 82 Jahre alt, 58 % sind Frauen und 42 % Männer.

Mehr als die Hälfte aller Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges leben in den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen (17 %), Bayern (14 %), Niedersachsen (13 %) und Baden-Württemberg (12 %).

Methodische Hinweise:

Der Mikrozensus ist eine Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 % der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet.

Die Frage nach dem Hauptgrund der Zuwanderung wird subjektiv von den Befragten beantwortet und hängt nicht zwingend mit einem offiziellen Aufenthaltstitel zusammen. Dadurch können sich Abweichungen zur Statistik der Schutzsuchenden auf Basis des Ausländerzentralregisters ergeben. Da nur das Hauptmotiv der Zuwanderung im Mikrozensus erfragt wird, können manche Geflüchteten ggf. auch andere Motive (z.B. Familienzusammenführung) als Grund ihrer Zuwanderung angeben.

Die aktuelle Fluchtbewegung aus der Ukraine kann mit den Mikrozensusdaten des Berichtsjahres 2021 nicht abgebildet werden.

Dargestellt ist die Bevölkerung in Privathaushalten am Hauptwohnsitz.

Der Mikrozensus ist die einzige derzeit verfügbare amtliche Datenquelle zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Die Basis der hier gemachten Angaben bildet der vom Statistischen Bundesamt entwickelte Begriff des Migrationshintergrunds „im weiteren Sinn“, der alle verfügbaren Informationen zur Bestimmung des Migrationshintergrundes einer Person berücksichtigt. Demnach hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Weitere Definitionen zu den hier verwendeten Begriffen bietet ein Glossar im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Hinweise zur Mikrozensus-Erhebung ab Berichtsjahr 2020:

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Bei den in dieser Pressemitteilung veröffentlichten Zahlen handelt es sich um Erstergebnisse des Berichtsjahres 2021.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Sonderseite verfügbar.

Weitere Informationen:

Der Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit verbundenen Sanktionen wirken sich auf viele Bereiche in Gesellschaft und Wirtschaft aus. Auf einer Sonderseite haben wir Daten und Informationen dazu für Sie zusammengestellt.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2022

Mehr als 100 Millionen Menschen sind derzeit weltweit auf der Flucht. Nie zuvor hat das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) eine größere Zahl an Vertriebenen registriert. Angesichts dessen ruft die AWO zu mehr Solidarität mit allen geflüchteten Menschen auf.

„Die Willkommenskultur nach Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hat gezeigt, was möglich ist, wenn wir uns als Gesellschaft für Geflüchtete einsetzen“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO Bundesverbands. „Leider erleben wir jedoch auch eine enorme Ungleichbehandlung von geflüchteten Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion oder ihrer Identität. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Anlässlich des Weltflüchtlingstags appellieren wir daher wiederholt an die AWO-Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und fordern dazu auf, für alle geflüchteten und schutzsuchenden Menschen gleichermaßen einzustehen.“

Jeder Mensch hat das Recht, Schutz und Sicherheit zu suchen – egal wer, woher und wann. Daran soll der Weltflüchtlingstag erinnern, ein von den Vereinten Nationen eingerichteter Aktionstag, der erstmals weltweit am 20. Juni 2001 begangen wurde. Die Zahl der Menschen, die vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen müssen, war noch nie so hoch wie heute.

„Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass hinter diesen unfassbaren Zahlen Millionen von individuellen Schicksalen und tragischen Geschichten stehen“, so Döcker weiter. „Geflüchteten Menschen mit Würde und Respekt zu begegnen – dafür setzt sich die AWO tagtäglich ein.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V.  vom 20.06.2022

LSVD kritisiert menschenverachtende Praxis des BAMF

Zum heutigen Weltflüchtlingstag mahnt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), endlich seine diskriminierende und menschenverachtende Bescheidungspraxis zu beenden. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen, besonders vulnerable Flüchtlinge zu schützen und für faire und rechtssichere Asylverfahren sorgen zu wollen, endlich umsetzen. Dazu erklärt Patrick Dörr aus dem LSVD-Bundesvorstand:

Wenn Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland Asyl beantragen, müssen sie in den Anhörungen dem BAMF glaubhaft machen, dass ihnen in ihrem Herkunftsland Verfolgung droht, um einen Schutzstatus zu erhalten. Dabei dreht sich zum einen meist alles um die Frage, ob das BAMF ihre sexuelle Orientierung und/oder die geschlechtliche Identität für glaubhaft befindet, aber auch wie es die konkrete Gefährdungslage bei Rückkehr beurteilt. Dabei stellt das BAMF allerdings auch windige Prognosen an, ob die Person bei Rückkehr ein Doppelleben führen würde und sich so vor Verfolgung schützen könnte. Diese europarechtswidrigen Verhaltensprognosen führten in der Vergangenheit immer wieder dazu, dass besonders schwule, lesbische und bisexuelle Asylsuchende in die schlimmsten Verfolgerstaaten, wie den Iran und Pakistan, abgeschoben werden konnten.

Der LSVD hat hierzu dem BAMF über 70 Fälle zur Überprüfung vorgelegt. In einem halben Dutzend Fällen aus Algerien, Iran, Jamaika, Pakistan und Tunesien hat das BAMF diese rechtswidrige Praxis sogar angewandt, obwohl die schwulen und lesbischen Asylsuchenden heiraten wollten und dazu offizielle Dokumente vorlagen oder sie sogar schon verheiratet waren. Darüber hinaus hat das BAMF in zwei Fällen verheirateten gleichgeschlechtlichen Paaren das Familienasyl verweigert und darauf verwiesen, dass die Ehe z. B. im Verfolgerstaat Iran hätte gelebt werden müssen. Diese Beispiele zeigen auf, wie dringend die internen Maßstäbe des BAMF angepasst werden müssen.

Prognoseentscheidungen über das Verhalten queerer Schutzsuchender im Heimatland oder die Aufforderung, sich dort „diskret“ zu verhalten, sind unzulässig und verstoßen gegen die bereits seit 2013 bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Trotzdem findet das sogenannte „Diskretionsgebot“ weiterhin Anwendung in der Bescheidungspraxis des BAMF. Die Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssen entsprechend und zügig angepasst werden, damit die offensichtlich rechtswidrigen Verhaltensprognosen bei queeren Geflüchteten endlich ein Ende haben.

Auch das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, eine „besondere Rechtsberatung“ für „queere Verfolgte“ einzurichten, muss zügig umgesetzt werden. Zwischen der Ankunft in Deutschland und der Asylanhörung vergehen oft nur wenige Tage. Damit queere Geflüchtete die oft lebenslang erlernte Scham und Angst überwinden, brauchen sie Beratung durch queere Organisationen, wo sie sich sicher fühlen können. Die Bundesregierung muss hier Wort halten und eine flächendeckende Rechtsberatung in queerer Trägerschaft fördern.

Die Aufnahme queerer Menschen aus Afghanistan muss energisch vorangetrieben werden. Die Zusagen der Bundesregierung bezüglich der Aufnahme gefährdeter Afghan*innen dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Außenministerin Baerbock und Innenministerin Faeser müssen endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und eine klare Zusage zur Aufnahme gefährdeter LSBTI aus Afghanistan geben. Jeder Tag des Wartens bringt die betroffenen Personen weiter in Gefahr.

Hintergrund

Asylrecht: Bei homo- und bisexuellen Geflüchteten darf nicht von diskretem Leben ausgegangen werden – Für Einschätzung der Verfolgungsgefahr im Herkunftsland ist ein geoutetes Leben der Maßstab

Nach hanebüchener Verhaltensprognose droht schwulem Pakistaner die Abschiebung – Fall zeigt beispielhaft auf, wie das BAMF weiterhin gegen höchstrichterliche Asylrechtsprechung zum „Diskretionsgebot“ verstößt

Welche queerpolitischen Vorhaben stehen im Koalitionsvertrag der Ampel? Mehr Fortschritt wagen: Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit

Humanitäres Aufnahmeprogramm: LSBTI aus Afghanistan berücksichtigen – Aufruf von 41 Organisationen an Ministerinnen Baerbock und Faeser

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 20.06.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Staats- und Regierungschefs einigen sich auf jährliches Monitoring um Gleichstellung voranzutreiben

Der G7-Gipfel in Elmau stellt den Höhepunkt der deutschen Präsidentschaft dar. Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs spielt auch die Geschlechtergleichstellung eine wichtige Rolle. Mit dem heutigen Beschluss verpflichtet sich die Gruppe erstmals, Fortschritte bei der Gleichstellung in den G7-Staaten und der Europäischen Union jährlich durch ein „G7 Dashboard on Gender Gaps“ zu überprüfen. So werden Handlungsbedarfe und Erfolge der G7-Gleichstellungspolitik künftig transparent dargestellt.

Bundesgleichstellungsministerin Lisa Paus: „Gleichberechtigung ist ein Menschenrecht. Doch Frauen und Mädchen erfahren aufgrund ihres Geschlechts Diskriminierung. Frauen sind öfter als Männer von Armut betroffen und müssen vielfach körperliche oder sexuelle Gewalt ertragen. Um Geschlechtergerechtigkeit effektiv voranzutreiben, brauchen wir strukturelle Änderungen und gemeinsames Handeln. Es ist ein großer Erfolg, dass wir im Kreis der G7 das „Dashboard on Gender Gaps“ beschlossen haben. So wird der dringende Handlungsbedarf für mehr Gleichstellung schwarz auf weiß transparent. Nun kommt es darauf an, dass wir als G7 unsere Gleichstellungspolitik daran ausrichten und unsere Erfolge daran messen lassen. Das Monitoring macht deutlich, dass wir nicht nachlassen dürfen Frauen in Führungspositionen zu stärken, die Entgeltgleichheit voranzutreiben und den Schutz von Frauen vor Gewalt zu verbessern.“

Umfassendes Monitoring vielfältiger Gleichstellungsbereiche

Das „G7 Dashboard on Gender Gaps“ misst anhand von 12 Indikatoren die Fortschritte in verschiedenen gleichstellungspolitischen Bereichen: unter anderem in Bildung, Beschäftigung, unternehmerischer Tätigkeit, Frauen in Führungspositionen, politischer Teilhabe, Partnerschaftsgewalt und Entwicklungszusammenarbeit. Das Dashboard wird jährlich in Zusammenarbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) aktualisiert.

Ergebnisse des ersten Monitorings

Der Bericht 2022 des „G7 Dashboards on Gender Gaps“ zeigt beispielsweise, dass der Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern in Deutschland (13,9%) höher ist als in der Europäischen Union (EU) (10,8%). Dies trägt dazu bei, dass der Gender Pension Gap in Deutschland deutlich höher ist als in der EU. So erhalten Frauen in Deutschland 39,2 Prozent weniger Rente als Männer, während der Rentenunterschied zwischen den Geschlechtern in der EU bei 24,3 Prozent liegt.

Gleichzeitig zeigt sich einmal mehr, dass feste Geschlechterquoten bei der Besetzung von Entscheidungspositionen wirken: Der Anteil von Frauen in Aufsichtsräten liegt 2021 laut Monitoring in Deutschland bei 36,0 Prozent, während es in den OECD-Mitgliedstaaten 28,4 Prozent und auf Ebene der G7-Gemeinschaft 33,3 Prozent sind. 

Meilenstein der G7-Gleichstellungspolitik

Aufbauend auf den Ergebnissen des „G7 Dashboards on Gender Gaps“ werden die G7 gezieltere Vereinbarungen, aber auch Maßnahmen in den jeweiligen Staaten umsetzen können. Die Verabschiedung des Monitorings ist ein politisches Signal dafür, dass die Wertegemeinschaft Geschlechtergerechtigkeit voranbringen will. Die G7-Gemeinschaft verdeutlicht damit, Gleichstellung als Grundwert demokratischer Gesellschaften zu verteidigen und als wichtigen Fortschrittsfaktor voranzutreiben.

Details online abrufbar

Das G7 Dashboard on Gender Gaps finden Sie online unter: https://www.bmfsfj.de/g7-dashboard

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.06.2022

BZgA überreicht Lizenz zur eigenständigen Weiterführung der Initiative an den Senat für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin

Kinderrechte, körperliche Selbstbestimmung und sexueller Kindesmissbrauch sind die Themen des Theaterstücks „Trau dich! Ein starkes Stück über Gefühle, Grenzen und Vertrauen“. Das Stück ist das zentrale Element der bundesweiten Initiative „Trau dich!“ zur Prävention des sexuellen Kindesmissbrauchs des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Im November 2017 startete die Kooperation zwischen „Trau dich!“ und dem Land Berlin. Als sechstes Bundesland erhält Berlin heute die Lizenz zur eigenständigen Weiterführung der Initiative von BMFSFJ und BZgA. Dies ist der Startschuss für die dauerhafte Etablierung der Initiative in Berlin. Die Schirmherrschaft hat Astrid-Sabine Busse, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie übernommen.

Vom Start der Initiative im November 2017 bis zur Lizenzübergabe an das Land Berlin werden im Rahmen der bundesweiten Initiative über 7.100 Kinder von mehr als 85 Schulen das Theaterstück in Berlin gesehen haben.

Ziel von „Trau dich!“ ist es, Mädchen und Jungen zwischen acht und zwölf Jahren ihre Rechte zu erklären, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie zu informieren, wo sie im Falle eines Übergriffs Hilfe finden. Zusätzlich werden Lehrkräfte und Eltern zu Unterstützungsangeboten in der Region informiert und dazu ermutigt, sich mit dem Thema sexualisierter Gewalt auseinanderzusetzen und es zum Inhalt in ihrem Unterricht zu machen.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, betont: „Starke Kinderrechte sind das Fundament für einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Die Initiative ‚Trau dich!‘ zeigt, wie gute Prävention gelingen kann: Kinder stärken, Fachkräfte weiterbilden, Eltern informieren und vor allem Schulen und Fachberatungsstellen besser vernetzen. Seit 2017 kooperiert Berlin mit ‚Trau dich!‘. Viele Kinder haben das Theaterstück gesehen. Aber noch viel wichtiger ist, dass die Erwachsenen, als Eltern und Fachkräfte, sensibilisiert

und fortgebildet wurden. Denn eines ist klar: die Erwachsenen – nicht die Kinder selbst – sind für Schutz und Hilfen verantwortlich. Es ist gut, dass das Land Berlin Verantwortung für den Kinderschutz übernimmt und die Initiative des Bundes weiterführt. Nur gemeinsam können wir ein Klima schaffen, in dem Kinder vor sexualisierter Gewalt geschützt werden.“

Astrid-Sabine Busse, Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, erklärt: „Mit ‚Trau dich!‘ richten wir uns in Berlin vornehmlich an Mädchen und Jungen der fünften und sechsten Klasse, klären sie über ihre Rechte auf und informieren sie über sexuellen Missbrauch. Darüber hinaus werden auch die Bezugspersonen wie Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeitende der Schule und deren Eltern im Vorfeld über das Thema sexueller Missbrauch informiert und sensibilisiert. Als Bildungssenatorin des Landes Berlin freue ich mich, dass wir mit der Übernahme der Initiative ‚Trau dich!‘ die bestehenden Präventionsangebote zum sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen im Land Berlin um einen weiteren Baustein erweitern. Mit der Schulgesetzänderung im September 2021 wurde das Thema Schutz von Kindern und Jugendlichen im Schulgesetz fest verankert. Das heißt: Schulen erarbeiten im Rahmen des Schulprogramms ein Kinder- und Jugendschutzkonzept, welches der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen, insbesondere durch sexuellen Missbrauch, Gewalt und Mobbing dient.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, erläutert anlässlich der Lizenzübergabe: „Im vergangenen Jahr mussten wir erneut eine Zunahme der gemeldeten Vorfälle von sexuellem Kindesmissbrauch verzeichnen. 17.498 Kinder wurden 2021 in Deutschland Opfer sexualisierter Gewalt. Das bedeutet, dass jeden Tag durchschnittlich 48 minderjährige Mädchen und Jungen Übergriffe durch Erwachsene erleiden mussten. Die Dunkelziffer liegt weitaus höher. Deshalb ist es unser Ziel, mit ‚Trau dich!‘ Eltern und Lehrkräfte für dieses Thema zu sensibilisieren und vor allem die Kinder zu stärken. Ich freue mich sehr, dass es im Rahmen der Kooperation zu der Verstetigung unserer Präventionsinitiative in Berlin kommt.“

Bis heute kooperieren elf Bundesländer mit der Bundesinitiative „Trau dich!“: Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Berlin und Sachsen-Anhalt. Nach Hessen, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt ist Berlin das sechste Bundesland, das die Umsetzung der Initiative verstetigt hat.

Mit der Verstetigung der Initiative in Berlin wird die Strategie von „Trau dich!“ weiterverfolgt, Eltern und pädagogische Fachkräfte sprach- und handlungsfähig zu machen, um sich aktiv gegen sexualisierte Gewalt einzubringen. Im direkten Zusammenhang mit den Aufführungen werden dafür Lehrkräfteworkshops und Elternabende angeboten sowie das Hilfesystem vor Ort eingebunden.

Alle Eltern erhalten vor den Aufführungen Informationen über das Theaterstück und Hinweise für das Gespräch mit ihren Kindern. Für sie bietet die Initiative „Trau dich!“ einen Elternratgeber an.

Die Lehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte der Schulen nehmen an begleitenden Fortbildungen teil. Ein Methodenheft bietet Anregungen zur Vor- und Nachbereitung des Theaterstücks im Unterricht.

Eltern und pädagogische Fachkräfte finden auch online Informationen unter www.trau-dich.de/multiplikatoren Kinder spricht das Online-Portal www.trau-dich.de mit altersgerechten Informationen direkt an.

Für die niedrigschwellige Beratung und Hilfe kooperiert die BZgA mit der kostenfreien, bundesweiten „Nummer gegen Kummer“ unter 116 111, einem Beratungstelefon für Kinder und Jugendliche.

Hintergrundinformation:

Im Jahr 2021 verzeichnet die polizeiliche Kriminalstatistik für Berlin 917 aktenkundig gewordene Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Weitere Informationen zur Initiative „Trau dich!“ unter:

www.trau-dich.de 

www.trau-dich.de/multiplikatoren

www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs/

Pressemotive stehen zur Verfügung unter: www.bzga.de/presse/pressemotive/praevention-des-sexuellen-kindesmissbrauchs

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.06.2022

Bundesfamilienministerium eröffnet Verstetigungskonferenz „Kita-Einstieg“ am 24.06.2022 in Berlin.

Gute Kindertagesbetreuung ermöglicht gleiche Chancen für alle Kinder. Bisher profitieren jedoch nicht alle Familien gleichermaßen von Kindertagesbetreuung als Form der frühen Bildung. 2017 hat das Bundesfamilienministerium deshalb das Programm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ ins Leben gerufen. Es fördert niedrigschwellige Angebote, die den Zugang zur Kindertagesbetreuung vorbereiten und unterstützend begleiten. Das Programm ist so erfolgreich, dass nun über eine langfristige Verstetigung vor Ort diskutiert wird. Dazu lädt das Bundesministerium heute alle beteiligen Kommunen zu einer Verstetigungskonferenz nach Berlin ein.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Es liegt mir am Herzen, dass alle Kinder gute Startchancen erhalten. Dazu gehört gute Kindertagesbetreuung. Gute Kinderbetreuung bedeutet frühe Bildung. Und frühe Bildung ist ein Schlüssel zur Chancengerechtigkeit – gerade auch für Kinder, die in Armut aufwachsen. Deshalb fördert mein Ministerium das Programm „Kita-Einstieg“. Es ist ein großer Erfolg: Mehr als 13.000 Kinder haben, Dank der engagierten Arbeit der Fachkräfte und der vielfältigen Angebote, den Weg in die Kindertagesbetreuung gefunden. Wir haben mit unserem Programm den Anschub geleistet. Die einzelnen Standorte sind mit ihrem Erfahrungsschatz und ihrer Vernetzung vor Ort für die Fortführung und Verstetigung der Angebote gut aufgestellt.“

Zu Beginn des Jahres 2022 startete „Kita-Einstieg“ in die letzte Programmphase. Seit 2017 wurden rund 83.000 Menschen – Kinder, Eltern, weitere Familienangehörige – durch Angebote aus dem Bundesprogramm erreicht. Gegenwärtig bieten 125 Vorhaben ihr umfangreiches und vielseitiges Programmangebot für die Kinder und Familien an.

In Zeiten der Covid-19-Pandemie und aktuell während des Ukrainekrieges entwickelten die Programmbeteiligten kreative Ideen und Angebote, um Familien zu erreichen. Dabei sammelten sie wichtige Erfahrungen, wie der Zugang zu Bildungsangeboten für Familien erleichtert werden kann und was Fachkräfte für eine erfolgreiche Integration von schutzsuchenden Familien tun können.

In den nächsten Monaten richtet sich der Fokus darauf, die entwickelten Angebote und die aufgebauten Strukturen in den Kommunen nachhaltig zu verstetigen, damit sie auch über die Programmlaufzeit hinaus erhalten bleiben.

Weitere Informationen zur Veranstaltung, zum Programm, zu Fragen der Verstetigung sowie gute Beispiele aus der Praxis finden sich unter:

https://kita-einstieg.fruehe-chancen.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24.06.2022

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ verzeichnet erneut Anstieg des Beratungsaufkommens

Auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie ist das Beratungsaufkommen beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ angestiegen. Im Jahr 2021 verzeichnete das Hilfetelefon mit mehr als 54.000 Beratungen ein Plus von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bereits 2020 hatte es einen Anstieg um 15 Prozent gegeben. Die Mehrzahl der Beratungen (60 Prozent) betraf häusliche Gewalt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Alle 20 Minuten eine Anfrage, bei der es um Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner geht – das ist eine erschreckende Dimension, die unterstreicht, wie wichtig Hilfe für die betroffenen Frauen ist. Das Hilfetelefon steht dafür, dass sie nicht allein sind und dass es Wege aus der Gewalt gibt. Die Zahlen zeigen auch, welche Bedeutung das Hilfetelefon gerade in Krisenzeiten hat. Das gilt für die Pandemie genauso wie für die vielen tausend geflüchteten Frauen aus der Ukraine, die bei uns Schutz suchen. Das Hilfetelefon hat sich mit seinem mehrsprachigen Beratungsangebot zu einem wichtigen Baustein im Hilfesystem entwickelt. Wesentlich dabei ist, dass die betroffenen Frauen das Hilfetelefon rund um die Uhr verlässlich erreichen können. Die Beraterinnen sind 365 Tage im Jahr 24 Stunden im Einsatz. Für dieses enorme Engagement sage ich herzlich Danke.“

Martina Hannak, Vizepräsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, bei dem das Hilfetelefon angesiedelt ist: „Ich bin sehr froh, dass es gelungen ist, trotz der Pandemie-Einschränkungen die Beratung für die betroffenen Frauen, ihr soziales Umfeld und die Fachkräfte uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Gerade weil es Frauen oftmals so schwerfällt, sich nach außen zu wenden, um Hilfe und Unterstützung zu bekommen, wenn sie Gewalt erlebt haben. Im aktuellen Jahresbericht ist hinterlegt, welche besonderen fachlichen und organisatorischen Strukturen erforderlich sind, damit unsere Beraterinnen den verschiedenen Anforderungen auf den unterschiedlichen Ebenen nachkommen können.“

Petra Söchting, Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“: „Der anhaltend hohe Anteil von Beratungen zu häuslicher Gewalt unterstreicht die Bedeutung dieses Themenfeldes in unserer täglichen Arbeit. In den Gesprächen zeigt sich, dass Corona-bedingte Beschränkungen und Belastungen nicht die Ursache für häusliche Gewalt sind. Aber sie erhöhen das Risiko, dass konflikthafte Situationen eskalieren, Gewalt zunimmt und Übergriffe häufiger und massiver werden Unser Ziel ist es, dass gewaltbetroffene Frauen unser Beratungsangebot kennen und wissen, dass sie sich jederzeit anonym, vertraulich und kostenfrei an uns wenden können.“

Mehr als 1.000 Beratungen pro Woche

Die Beraterinnen am Hilfetelefon führten im Jahr 2021 pro Woche mehr als 1.000 Beratungen durch. Laut dem Jahresbericht war dabei häusliche Gewalt wie bereits in den Vorjahren das Hauptthema mit rund 60 Prozent der Beratungen. Im Schnitt alle 20 Minuten erreichte das Hilfetelefon eine Anfrage, bei der Gewalt durch den (Ex-)Partner eine Rolle spielte.

Ratsuchende nehmen meist telefonisch und abends Kontakt auf

Wie in den Vorjahren, wandten sich rund neun von zehn Ratsuchenden (89%) telefonisch an das Hilfetelefon. Elf Prozent nutzten die Online-Beratung, die meisten davon per Sofort-Chat. Etwa zwei Drittel der Kontakte wurden abends und nachts (zwischen 18 und 8 Uhr) sowie an Wochenenden und Feiertagen aufgenommen.

Über das Hilfetelefon

Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ richtet sich an gewaltbetroffene Frauen, an Menschen aus ihrem Umfeld sowie an Fachkräfte. Es berät kostenfrei, anonym und vertraulich zu allen Formen der Gewalt, darunter Partnerschaftsgewalt, Mobbing, Stalking, Zwangsverheiratung, Vergewaltigung und Menschenhandel. Mehr als 80 qualifizierte Beraterinnen sind unter der Telefonnummer 08000/116 016 sowie per E-Mail, Sofort- oder Terminchat auf www.hilfetelefon.de an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Die Beratungen finden in 18 Fremdsprachen statt, darunter Englisch, Polnisch und Russisch. Seit Mai 2022 können Beratungen auch auf Ukrainisch angeboten werden.

Den vollständigen Jahresbericht 2021 des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ sowie die Infografik „Neun Jahre Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ finden Sie hier: www.hilfetelefon.de/presse.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.06.2022

Lisa Paus bei Konferenz der Seniorenminister*innen in Rom

Bundesministerin Lisa Paus nimmt heute an der Konferenz der Seniorenminister*innen in Rom teil und unterstreicht das Engagement Deutschlands für die Belange älterer Menschen. Die Konferenz der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) mit 56 teilnehmenden Staaten findet unter dem Motto „Kräfte für Solidarität und Chancengleichheit für den gesamten Lebensverlauf bündeln“ statt. Der Fokus der Konferenz liegt auf dem Weltaltenplan der Vereinten Nationen.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Weltweit gibt es immer mehr ältere Menschen mit immer besserer Gesundheit. Viele sind auch im höheren Alter aktiv und engagieren sich für andere und unsere Gesellschaft. Aber auch wenn die Kräfte nachlassen, möchten Ältere selbst entscheiden, wie sie leben. Wir wollen dem Recht auf Selbstbestimmung älterer Menschen gerecht werden und pflegende Angehörige entlasten. In Deutschland wollen wir die Pflege- und Familienpflegezeit weiterentwickeln und um eine Lohnersatzleistung ergänzen.

Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Rechte und Wünsche Älterer nicht immer so respektiert werden, wie geboten. Es geht jetzt darum, die internationalen Bemühungen zur Stärkung der Rechte älterer Menschen zu bündeln und international wirksamen Maßnahmen anzustoßen. Daher setze ich mich im internationalen Rahmen für eine menschenrechtsbasierte Politik für ältere Menschen ein.“ 

20 Jahre Weltaltenplan: Bilanz und Ausblick
2002 wurde der Zweite Weltaltenplan der Vereinten Nationen in Madrid verabschiedet, im gleichen Jahr in Berlin die Umsetzungsstrategie für die UNECE Region. Auf der Konferenz in Rom ziehen die Seniorenminister*innen nach 20 Jahren Bilanz und blicken nach vorne. So soll durch die gemeinsame Erklärung ein Fahrplan mit Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre verabschiedet werden.

Folgende Schwerpunkte stehen bei der Konferenz im Fokus:

  • Förderung des aktiven und gesunden Alterns im Lebensverlauf
  • Sicherung der Langzeitpflege und Entlastung pflegender
    Angehöriger
  • Mainstreaming Ageing für eine Gesellschaft aller Lebensalter

Weiter Informationen unter:

Offizielle Website zur Konferenz: https://mipaa20rome.it/

Über die Standing Working Group on Ageing (SWGA): https://unece.org/population/standing-working-group-ageing/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 17.06.2022

„Die Inflation belastet besonders Familien mit niedrigem Einkommen – deshalb fordert DIE LINKE eine gezielte finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende und eine Kindergrundsicherung. Der von der Bundesregierung eingebrachte Kindersofortzuschlag von 20 Euro reicht nicht, um Kinder vor Armut zu schützen. Ein Sofortzuschlag in Höhe von 78 Euro wäre das Mindeste gewesen“, kommentiert Gökay Akbulut, Sprecherin für Familienpolitik der Fraktion DIE LINKE, die neueste Studie des Inflationsmonitors des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung. Akbulut weiter:

„Es ist Zeit zu handeln: Vor allem Alleinerziehende müssen vor der Armut geschützt werden. Alleinerziehende sind nicht nur wegen der aktuell steigenden Inflation massiv von Armut bedroht. Das Armutsrisiko bei Alleinerziehenden lag schon vor der hohen Inflation bei über 40 Prozent. Die Bundesregierung muss jetzt handeln und verhindern, dass noch mehr Familien in die Armut abrutschen. Es wäre schon hilfreich, wenn das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Ebenso darf der Unterhaltsvorschuss und das Kindergeld nicht mehr voll auf Transferleistungen angerechnet werden, denn sonst bringen Erhöhungen von beispielsweise dem Kindergeld die Familien nicht weiter.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.06.2022

„Statt sich dreist in freie Tarifverhandlungen einzumischen, sollte sich Olaf Scholz lieber darum kümmern, dass die Bundesregierung ihre bisher offenkundig unzureichenden Entlastungspakete kräftig nachbessert“, kommentiert Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, den Vorschlag von Bundeskanzler Scholz im Rahmen einer von ihm vorgeschlagenen konzertierten Aktion bei Tarifabschlüssen auf Einmalzahlungen zu setzen. Meiser weiter:

„Wir haben es in vielen Bereichen mit anhaltenden Preissteigerungen zu tun, die einen nachhaltigen Ausgleich brauchen, der nicht wie Einmalzahlungen übermorgen schon wieder verpufft ist. Die Gewerkschaften haben deshalb völlig Recht, wenn sie sagen, dass es jetzt dringend kräftige und tabellenwirksame Lohnerhöhungen geben muss.

Der Bundeskanzler und seine Bundesregierung sollten sich darauf konzentrieren, ihre eigenen Hausaufgaben zu machen und die kurzfristigen kriegsbedingten Preisspitzen insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen schnell aus Steuermitteln abzufedern. Dabei dürfen auch Rentner, Hartz-IV-Beziehende und Studierende nicht länger durchs Raster fallen. Zur Gegenfinanzierung müssen endlich auch in Deutschland die Extragewinne derjenigen Unternehmen abgeschöpft werden, die in der aktuellen Krise massive Extraprofite einfahren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.06.2022

Die Bundesregierung will in einem ersten Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr ein sogenanntes Paket für mehr Partnerschaftlichkeit auf den Weg bringen. Damit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert werden, kündigt die Regierung in einer Antwort (20/2302) auf eine Kleine Anfrage (20/2093) der Fraktion Die Linke an.

Das Paket soll demnach die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für den Partner oder die Partnerin direkt nach der Geburt des Kindes im Mutterschutzgesetz enthalten, die Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld und die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes nach einer längeren Elternzeit, um die Rückkehr in den Beruf abzusichern. Details zu allen weiteren Inhalten bleiben den Gesetzesentwürfen vorbehalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 28.06.2022

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert die neu eingerichtete Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Waisen- und Heimkinder mit 445.000 Euro zur Unterstützung der Telefonhotline und mit 460.000 Euro für die Austauschplattform. Das erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2318) auf eine Kleine Anfrage (20/2069) der CDU/CSU-Fraktion. Die Förderung habe im April 2022 begonnen und laufe bis Dezember 2023.

Um jungen Geflüchteten aus der Ukraine Sprachförderung Richtung Hochschule zu ermöglichen, seien die Garantiefonds Richtlinien (RL-GF-H) im April 2022 für Personen mit einem Aufenthaltstitel gemäß Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes geöffnet worden, schreibt die Regierung.

„Das BMFSFJ fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die auch der Unterstützung von Personen dienen, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtete sind. Dazu gehören insbesondere die Jugendmigrationsdienste, das Patenschaftsprogramm “Menschen helfen Menschen„, die Hilfetelefone “Gewalt gegen Frauen„ und “Schwangere in Not„, deren Angebote jetzt auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung stehen“, heißt es in der Antwort weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 331 vom 28.06.2022

Die Bundesregierung plant eine ressortübergreifende politische Strategie zur Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Details der Umsetzung und die zeitliche Planung werden derzeit noch abgestimmt, schreibt die Regierung in einer Antwort (20/2306) auf eine Kleine Anfrage (20/1955) der Fraktion Die Linke.

Auch zur Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle sind die Überlegungen demnach noch nicht abgeschlossen. Erste Aufgabe der Koordinierungsstelle soll die Entwicklung der ressortübergreifenden Gesamtstrategie sein.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 330 vom 28.06.2022

An der Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Bereich „Alle Generationen im Blick – Eigenständige Jugendpolitik“ hat sich durch den personellen Wechsel an der Spitze des Ministeriums nichts geändert. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2310) auf eine Kleine Anfrage (20/2092) der Fraktion Die Linke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 330 vom 28.06.2022

Zusammen mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) startet das Familienministerium noch in diesem Jahr eine bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2270) auf eine Kleine Anfrage (20/1618) der Fraktion Die Linke an.

Ziel der Kampagne ist demnach die Sensibilisierung von Erwachsenen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Sie sollen dazu aktiviert werden, sich mit dem Schutz von Kindern gegen sexualisierte Gewalt und mit Hilfeangeboten auseinanderzusetzen und bei Verdachtsfällen zu reagieren. Die Kampagne soll von einem Bündnis aus Partnerinnen und Partnern aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen mitgetragen werden. Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird wichtiger Partner einer Mobilisierungswelle, die aus bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen besteht. „Gemeinsam zeigen wir, dass Jede und Jeder in der Gesellschaft etwas zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung tun kann“, betont die Regierung.

Ein zentrales Vorhaben ist laut Aussagen der Regierung ferner die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Amt der UBSKM, um damit deren Arbeit verbindlicher zu gestalten. Eine entsprechende gesetzliche Regelung soll ebenfalls 2022 erarbeitet werden. Diese soll auch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber Bundestag und Bundesrat enthalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 325 vom 24.06.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2335), mehr Ausbildungsplätze zur schaffen und die Qualität der Berufsausbildung zu verbessern. Die duale Ausbildung stehe nicht erst seit der Coronakrise unter Druck. Schon lange vor der Coronapandemie hätten weniger als 20 Prozent der Betriebe ausgebildet. 2020 sei die Zahl nochmals um 1,4 Prozent auf 419.700 gesunken, erläutern die Abgeordneten in dem Antrag. Es sei zu befürchten, dass dieser Trend dauerhaft dramatische Auswirkungen auf die Fachkräftesicherung haben werde, heißt es darin weiter,

Die Linke fordert von der Bundesregierung unter anderem einen Gesetzentwurf, der einen Rechtsanspruch auf Ausbildung verankert und allen Menschen die Aufnahme einer vollqualifizierenden, mindestens dreijährigen Ausbildung garantiert. Mit einem weiteren Gesetzentwurf soll eine solidarische Umlagefinanzierung eingeführt werden, die alle Betriebe für die Finanzierung der Ausbildung junger Menschen in die Pflicht nimmt und die Ausbildungskapazitäten krisensicher macht. Gemeinsam mit den Ländern, Kammern, der Bundesagentur für Arbeit und den Gewerkschaften soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass die überbetriebliche Ausbildung verstärkt gemäß Paragraf 10 Berufsbildungsgesetz genutzt wird, um die Ausbildungsbeteiligung kleinerer Unternehmen zu erhöhen. Ferner verlangt die Fraktion, die Berufseinstiegsbegleitung stärker flächendeckend zu etablieren und finanziell abzusichern sowie die Assistierte Ausbildung insbesondere für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) und auch schulische Ausbildungen als Regelangebot umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 324 vom 23.06.2022

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am Mittwochmittag in seiner Sitzung die Novelle des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Mit der Zustimmung der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke wurde der Gesetzentwurf zum 27. BAföG-Änderungsgesetz (20/1631) in geänderter Fassung angenommen. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD lehnten den Gesetzentwurf ab.

Unter anderem sieht der Gesetzentwurf in geänderter Fassung vor, dass die Bedarfssätze aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten um 5,75 Prozent steigen sollen – ursprünglich war eine Steigerung um fünf Prozent vorgesehen. Auch die Freibeträge von BAföG-Empfängern sollen nun um 20,75 Prozent statt um 20 Prozent steigen. Geplant ist, dass die neuen Regelungen mit Beginn des Wintersemesters beziehungsweise zum neuen Schuljahr in Kraft treten.

Außerdem soll die Altersgrenze für BAföG-Empfänger in Zukunft auf 45 Jahre angehoben werden. Die Erlassmöglichkeit der Darlehensrestschulden nach 20 Jahren solle mit dem 27. BAföG auch für die Rückzahlungsverpflichteten gelten, die es versäumt hatten, innerhalb der gesetzten Frist des 26. BAföGs den Erlass der Darlehensrestschulden zu beantragen.

Das Gesetz sieht außerdem vor, dass die Beantragung zukünftig nicht mehr zwingend die Schriftform bedarf, sondern auch digital erfolgen kann.

Die Opposition kritisierte den Gesetzentwurf. Mehrere Änderungsanträge der AfD-Fraktion sowie ein Änderungs- und Entschließungsantrag der Union wurden von den restlichen Fraktionen abgelehnt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 318 vom 22.06.2022

Die Bundesregierung verteidigt ihre inhaltliche Schwerpunktsetzung für den Arbeitsbereich des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Unter anderem verweist sie auf das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ und erläutert in einer Antwort (20/2177) auf eine Kleine Anfrage (20/1877) der Fraktion Die Linke auch das weitere Vorgehen für die „Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Extremismus und zur Stärkung der Demokratie“. Auf diese Weise sollten die im Koalitionsvertrag vereinbarten Strategien gegen Extremismus auf nationaler und europäischer Ebene sowie für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Demokratieförderung und Extremismusprävention zusammengeführt und ressortübergreifend gebündelt werden. In diesem Rahmen würden auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus angepasst und weiterentwickelt, schreibt die Regierung. Den Angaben zufolge soll dafür ein Ausschuss auf Staatssekretärinnen- und Staatssekretärsebene eingerichtet werden, um die Ansätze strategisch zu bündeln. Die Federführung für diesen Prozess liegt beim Bundesinnenministerium. Eine ressortübergreifende Strategie soll Ende 2023 vorgelegt werden.

Zu den Planungen des Ministeriums gehört auch, in den Freiwilligendiensten die Teilzeitmöglichkeiten weiter zu verbessern. Bisher ist dafür ein Nachweis eines berechtigten Interesses nötig. Details zum Inhalt des Gesetzes liegen demnach noch nicht vor, es soll aber im Laufe des Jahres 2023 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 304 vom 17.06.2022

52 Prozent der Erwerbspersonen in Deutschland mit einem relativ niedrigen Haushaltseinkommen bis 2000 Euro netto monatlich sehen sich genötigt, weniger Lebensmittel zu kaufen, weil die Preise so stark gestiegen sind, insbesondere für Energie. Darunter wollen rund 18 Prozent den Konsum von Nahrungsmitteln, Getränken, Tabakwaren und Ähnlichem sogar „bedeutend“ zurückfahren. 63 Prozent geben zudem an, beim Kauf von Kleidung und Schuhen inflationsbedingt kürzer treten zu wollen, darunter 28 Prozent „bedeutend“ (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung auf Basis einer repräsentativen Befragung von Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden.*

Der akute Druck, den Konsum solcher Alltagsgüter zu reduzieren, nimmt zwar mit wachsendem Einkommen ab. Gleichwohl wirkt er weit in die Gesellschaft hinein: Über alle Einkommensgruppen hinweg wollen 39 Prozent der Erwerbspersonen künftig weniger Nahrungs- und Genussmittel kaufen, darunter zehn Prozent „bedeutend weniger“. Bei Bekleidung und Schuhen wollen sich 53 Prozent einschränken, davon 18 Prozent „bedeutend“ (siehe auch Abbildung 2 in der pdf-Version). Je nach Energieart geben überdies 62 (Warmwasser) bis 73 Prozent (Strom) aller Befragten an, ihren Verbrauch reduzieren zu wollen. Haushalte mit niedrigen Einkommen liegen bei der Haushaltsenergie wiederum deutlich höher (Abbildungen 3 und 4).

Die Befragungsdaten zeigen auch, wie groß die Lücken sind, die vor allem die Explosion der Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine in viele Haushaltsbudgets reißt: Knapp 36 Prozent der befragten Erwerbspersonen geben an, sie bräuchten aktuell monatlich 100 bis 250 Euro zusätzlich, um ihren bisherigen Lebensstandard halten zu können, weitere 25 Prozent beziffern den Bedarf auf 50 bis 100 Euro. 16 Prozent nennen sogar 250 bis 500 Euro (Abbildung 5).

Die Studie beruht auf der neuesten Panel-Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung. Dafür wurden Ende April und Anfang Mai 2022 gut 6.200 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation befragt. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Die Ergebnisse zeigten erstens, wie die hohe Inflation soziale Ungleichheiten verschärft, analysieren die Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Jan Behringer. Den hohen Spardruck bei Erwerbspersonen mit niedrigeren Einkommen – und deren Familien –
nennen der wissenschaftliche Direktor und der Verteilungsexperte des IMK „umso bedenklicher, als dass diese Haushalte in besonderem Maße Einsparungen bei Grundbedürfnissen wie Lebensmittel, Kleidung und Schuhe planen, für die nach den Daten der amtlichen Statistik in dieser Gruppe ohnehin nur begrenzte Mittel aufgewendet werden“ Zweitens drohe die sich abzeichnende Konsumzurückhaltung „die Erholung des privaten Verbrauchs nach der Corona-Pandemie zu verzögern“. Das könne die Konjunktur deutlich schwächen.         

Die Forscher konstatieren, dass die Hilfspakete der Bundesregierung zwar viele Erwerbstätige spürbar vom ersten akuten Preisschock entlasteten und bei ihnen – anders als bei Rentnern und Studierenden – auch eine gewisse soziale Balance aufwiesen. Allerdings trage die Aufsplitterung auf eine „Vielzahl von Einzelmaßnahmen“ wahrscheinlich dazu bei, dass die Entlastungspolitik, für die die Regierung bislang rund 30 Milliarden Euro aufwenden will, im Alltag weniger wahrgenommen werde, so Dullien. Zudem unterstreichen die aktuellen Umfrageergebnisse für die Wissenschaftler, dass die Entlastungen für viele Haushalte mit geringeren und mittleren Einkommen nicht ausreichend seien und noch stärker sozial fokussiert werden müssten.

„Die Politik sollte dies beim Design weiterer Entlastungspakete berücksichtigen und weitere Maßnahmen so konzipieren, dass Haushalte mit geringen Einkommen spürbar stärker entlastet werden als jene mit höheren Einkommen“, schreiben Dullien und Behringer. Entsprechende Maßnahmen hätten, ähnlich wie Kinderbonus oder Energiepreispauschale, dann auch das Potenzial, die Wirtschaftsentwicklung zu stabilisieren, argumentieren die Ökonomen auf Basis weiterer Ergebnisse aus der aktuellen Umfrage: So gaben die befragten Erwerbstätigen an, im Schnitt 48 Prozent der für den September zur Auszahlung vorgesehenen Energiepauschale unmittelbar innerhalb der kommenden 12 Monate ausgeben zu wollen. „Dies deutet darauf hin, dass die Zahlungen einen spürbaren Beitrag zur Stützung der Konsumnachfrage geben könnten“, so die IMK-Experten, „zumal frühere Befragungen nahelegen, dass bei vergleichbaren Einmalzahlungen am Ende weniger der zusätzlich erhaltenen Mittel gespart werden als ursprünglich geplant“.

Energiepreisschock: Besonders Geringverdiener wollen Konsum deutlich einschränken. Ergebnisse aus der HBS-Erwerbspersonenbefragung. IMK Policy Brief Nr. 125, Juni 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 29.06.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Alleinlebende mit hohem Einkommen die geringste – und die Schere bei den Belastungen hat sich noch einmal deutlich geöffnet: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im Mai 2022 um 8,9 Prozent bzw. um 6,5 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,9 Prozent lag. Auch für Alleinlebende mit höheren und mit mittleren Einkommen lagen die Raten mit 7,6 und 7,7 Prozent im Mai leicht unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Die Preissteigerung bei Alleinlebenden mit niedrigem Einkommen lag mit 7,8 Prozent nahe am Durchschnitt. Dagegen sind auch Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern und jeweils mittleren Einkommen etwas überdurchschnittlich von der Teuerung belastet: Für diese Haushalte betrug die Inflationsrate im Mai 8,2 Prozent. Bei Familien mit höherem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb weniger stark – um 7,6 Prozent. Die haushaltsspezifische Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen liegt aktuell bei 7,9 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM und die Informationen zur Methode unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

In Folge des Ukrainekriegs und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten stiegen die Verbraucherpreise für alle Haushalte im Mai so stark wie seit der Ölkrise der 1970er Jahre nicht mehr. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen erheblich und sozial hoch problematisch, zeigt der IMK Inflationsmonitor: Mit 2,4 Prozentpunkten zwischen ärmeren Familien und wohlhabenden Alleinlebenden war die Differenz im Mai deutlich größer als in den Vormonaten und dreimal so hoch wie im Februar. Das liegt daran, dass die stärksten Preistreiber – Haushaltsenergie, Kraftstoffe und zunehmend Lebensmittel – unterschiedlich stark durchschlagen: Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen machen diese drei Komponenten 6,6 Prozentpunkte der haushaltsspezifischen Inflationsrate von 8,9 Prozent aus. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen entfallen darauf hingegen 3,5 Prozentpunkte von insgesamt 6,5 Prozent haushaltsspezifischer Teuerung.

„Der Preisanstieg bei Wohnenergie belastet Haushalte mit geringeren Einkommen überproportional und auch die Verteuerung der Nahrungsmittel schlägt sich stärker nieder“, schreiben IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien und Inflationsexpertin Dr. Silke Tober. Dieser Trend könnte sich nach Analyse des IMK in den kommenden Monaten weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden. Bei Nahrungsmitteln kletterte der Preisanstieg im Mai auf den höchsten Wert seit 1991, als das Statistische Bundesamt die aktuelle Datenreihe begann. Und der rasant gestiegene Börsenpreis für Erdgas dürfte sich in den kommenden Monaten noch einmal deutlich stärker auf die Verbraucherpreise auswirken, so Dullien und Tober.

Besonders stark dürfte dieser Anstieg ausfallen, falls die Bundesnetzagentur im Rahmen des „Notfallplans Gas“ tatsächlich eine Knappheit bei den Gasimporten feststellen muss und den Versorgern erlaubt, die gestiegenen Bezugspreise unmittelbar an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiterzugeben. „In diesem Fall könnten kurzfristig sogar Inflationsraten im zweistelligen Bereich erreicht werden“, schreiben Dullien und Tober.

Besonders drastisch würde das wiederum Haushalte mit niedrigeren Einkommen treffen, weil Gas, Strom, Heizöl und Nahrungsmittel als Waren des Grundbedarfs bei ihren Ausgaben sehr stark ins Gewicht fallen, während sie bei Haushalten mit hohem Einkommen und insbesondere bei wohlhabenden Alleinlebenden einen deutlich kleineren Anteil des Warenkorbs ausmachen. Das ist auch der Grund dafür, dass die Inflationsrate für Alleinlebende mit niedrigen Einkommen in den vergangenen zwei Monaten recht schnell gestiegen ist und nun mit 7,8 Prozent nahe am Durchschnitt aller Haushalte liegt. Am Jahresanfang war sie noch spürbar niedriger, weil ärmere Haushalte kaum Geld für Güterarten wie Kraftstoffe, Fahrzeugkauf oder Reisen ausgeben können, die sich im ersten Teil der Inflationswelle stark verteuert hatten. Bei Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen schlagen aktuell zusätzlich zum hohen Stellenwert von Nahrungsmitteln und Haushaltsenergie auch die hohen Preise für Kraftstoffe relativ stark zu Buche.

Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, betonen Dullien und Tober. Denn die Alltagsgüter, die sie vor allem kaufen, sind kaum zu ersetzen. Schon gar nicht, wenn, wie aktuell, beispielsweise für fast alle Grundnahrungsmittel die Preise kräftig steigen. Zudem besitzen diese Haushalte kaum Spielräume, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.
       
– Informationen zum Inflationsmonitor –

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.
         
Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Belastungsschere geht im Mai 2022 weiter auf. IMK Policy Brief Nr. 124, Juni 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.06.2022

  • Zwei Drittel aller Adoptivkinder werden von einem Stiefelternteil angenommen
  • Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern steigt auf 27 %
  • Stiefkindadoptionen sind im Westen deutlich häufiger als im Osten
  • Fremdadoptionen sinken im Zehnjahresvergleich um 30 % 

Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 3 843 Kinder adoptiert. Das waren 2 % mehr als im Vorjahr (+69 Fälle). Zwei Drittel davon wurden von ihren Stiefvätern oder Stiefmüttern angenommen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Stiefkinder dabei immer häufiger im Säuglings- oder Kleinkindalter von unter 3 Jahren adoptiert: So stieg der Anteil unter 3-jähriger Stiefkinder an allen Adoptivkindern in den letzten zehn Jahren von 6 % auf 27 %. Damit hat er sich binnen zehn Jahren mehr als vervierfacht. Im Vergleich zu 2020 lag das Plus bei zwei Prozentpunkten. Die Zahl aller Adoptionen ging dagegen im Zehnjahresvergleich um 5 % zurück (-217 Fälle).

Als Folge dieser Entwicklungen erhöhte sich altersunabhängig auch der gesamte Anteil der Stiefkindadoptionen an allen Adoptionen:  Von 2011 bis 2021 hatte er um zehn Prozentpunkte auf 66 % zugenommen, gegenüber 2020 betrug das Plus einen Prozentpunkt. Im April 2020 hat der Gesetzgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit zur Stiefkindadoption auf feste Lebensgemeinschaften ausgeweitet. Zuvor konnten Stiefkinder in Deutschland nur im Rahmen einer Ehe adoptiert werden. 

Anteil der Stiefkindadoptionen: Zunahme bei starkem Ost-West-Gefälle 

Die Bedeutung von Stiefkindadoptionen nimmt sowohl in den westlichen als auch in den östlichen Bundesländern zu, im Niveau besteht dabei jedoch noch immer ein starkes Ost-West-Gefälle: Im Westen werden Stiefkinder weitaus häufiger adoptiert als im Osten. So stieg der Anteil der westdeutschen Stiefkindadoptionen in den letzten zehn Jahren von 60 % auf 69 % und überschritt dabei durchgängig den bundesweiten Durchschnittswert. Anders verlief die Entwicklung des Anteils der Stiefkindadoptionen im Osten: Hier lag er im Jahr 2011 mit 39 % weit unter dem Anteil im Westen, nahm in der Folge jedoch stärker zu und erreichte 2021 – nach gewissen Schwankungen – einen Wert von 57 %. Der Anteil der Stiefkindadoption ist im Osten somit stärker gewachsen als im Westen. Dennoch ist das Niveau dort aber weiterhin deutlich niedriger als im Westen.

30 % weniger Fremdadoptionen innerhalb von zehn Jahren 

Trotz der Entwicklungen rund um die Stiefkindadoptionen verbleiben die Adoptionszahlen seit Jahren relativ stabil auf niedrigem Niveau beziehungsweise sind leicht rückläufig. Ein Grund dafür ist der Rückgang der „klassischen“ Fremdadoptionen, also der Adoptionen durch Nichtverwandte: Im Vergleich zum Jahr 2011 sind die Fremdadoptionen um 30 % auf 1 176 Fälle zurückgegangen (-514 Fälle). Auch die Kennzahlen rund um die Adoptionsvermittlung sind im Zehnjahresvergleich rückläufig und verweisen auf die sinkende Bedeutung der Fremdadoptionen: So nahm etwa die Zahl der Adoptionsbewerbungen um 31 % auf 4 140 (-1 817 Fälle) und die der für eine Adoption vorgemerkten Kinder um 2 % auf 839 ab (-20 Fälle). Rechnerisch standen damit 2021 jedem vorgemerkten Adoptivkind fünf potenzielle Adoptivfamilien gegenüber. Zehn Jahre zuvor hatte das Verhältnis noch bei eins zu sieben gelegen.

Methodische Hinweise: 

Die Statistik erfasst die Zahl der im Berichtsjahr neu hinzugekommenen Adoptionen von unter 18-jährigen Kindern oder Jugendlichen.

Die Angaben zu West- und zu Ostdeutschland schließen Berlin jeweils nicht ein, in den Ergebnissen für Gesamtdeutschland ist Berlin enthalten.  

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Adoptionsstatistik 2021 sind der Publikation „Adoptionen“ zu entnehmen und erscheinen in Kürze in der Datenbank GENESIS-Online unter „Adoptierte Kinder und Jugendliche“ (22521)

Weiterführende Angaben zu den Themen „Adoptionen und Sorgerecht“ befinden sich auf der gleichnamigen Themenseite.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 23.06.2022

  • Nach Rückgang 2020 erreicht Nettozuwanderung wieder annähernd das Niveau vor der Corona-Pandemie
  • Weiterer steigender Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten
  • Ausländeranteil und Durchschnittsalter gestiegen

Nachdem die Bevölkerungszahl in Deutschland im Vorjahr nahezu unverändert blieb (-12 000 Personen), ist sie im Jahr 2021 um 0,1 % beziehungsweise 82 000 Personen gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung mitteilt, lebten zum Jahresende 2021 gut 83,2 Millionen Personen in Deutschland und damit mehr als vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2019. Diese Entwicklung ist vor allem auf einen Anstieg der Nettozuwanderung zurückzuführen. Diese ist im Jahr 2021 nach vorläufigen Ergebnissen auf 317 000 gewachsen (2020: 220 000) und hat sich dem Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie angenähert (2019: 327 000). Gleichzeitig stieg der Überschuss der Sterbefälle über die Zahl der Geburten weiter auf 228 000 (2020: 212 000).

Ausländeranteil und Durchschnittsalter der Bevölkerung nehmen zu

Ende 2021 lebten 72,3 Millionen Menschen mit deutscher und 10,9 Millionen mit ausländischer Staatsbürgerschaft in Deutschland. Demnach stieg die Anzahl von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft im Vergleich zu 2020 um 308 000 Personen. Die Anzahl der Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft sank um 226 000 Personen. Der Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung nahm gegenüber dem Vorjahr von 12,7 % auf 13,1 % zu.

Wie im Vorjahr stieg die Zahl der älteren Menschen im Jahr 2021 weiter an. So verzeichnete die Gruppe der Personen ab 60 Jahren einen Anstieg um 341 000 Personen auf 24,4 Millionen (+1,4 %). Dabei ist vor allem die Gruppe der Hochbetagten ab 80 Jahren auf 6,1 Millionen stark gestiegen (+175 000 bzw. +3,0 %).

Die Zahl der Seniorinnen und Senioren zwischen 60 und 79 Jahren betrug Ende 2021 18,3 Millionen (+166 000 Personen bzw. +0,9 %). Gleichzeitig sank die Zahl der Personen im Alter von 20 bis 59 Jahren auf 43,4 Millionen (-358 000 Personen bzw. -0,8 %). Die Zahl der Kinder und Jugendlichen unter 20 Jahren ist hingegen um 99 000 Personen oder 0,6 % auf 15,4 Millionen gestiegen.

Das Durchschnittsalter der Bevölkerung erhöhte sich geringfügig um 0,1 Jahre auf 44,7 Jahre.

Bevölkerungszahl Westdeutschlands gewachsen, im Osten weiter rückläufig

Die Bevölkerungsentwicklung verlief 2021 regional unterschiedlich: Absolut stieg die Bevölkerungszahl in Bayern mit +37 000 Personen am stärksten, gefolgt von Niedersachsen (+24 000) und Baden-Württemberg (+22 000). Prozentual hatten Schleswig-Holstein und Berlin (jeweils +0,4 %) die höchsten Zuwächse. Bevölkerungsverluste gab es zudem in Bremen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, dem Saarland und Nordrhein-Westfalen.

Insgesamt verzeichneten die westdeutschen Bundesländer (ohne Berlin) einen Bevölkerungszuwachs um 98 000 Personen auf 67,1 Millionen. Dieser Zuwachs fiel zwar deutlich höher aus als im Jahr 2020 (+ 24 000), lag jedoch weiterhin unter dem Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie im Jahr 2019 (+ 144 000).

In Ostdeutschland (ohne Berlin) nahm die Bevölkerungszahl weiter um 30 000 ab und betrug am Jahresende 12,5 Millionen.

Methodische Hinweise:

Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen in einem Jahr ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen, zum anderen aus den Zu- und Fortzügen, die die Standesämter beziehungsweise Meldebehörden den Statistischen Ämtern mitteilen. Zudem fließen Korrekturen in die Berechnung ein. Korrekturen entstehen, wenn Meldebehörden oder Standesämter zuvor mitgeteilte Datensätze vervollständigen oder berichtigen.

Die Bevölkerungsfortschreibung basiert auf den Ergebnissen des Zensus 2011, aktuell finden die Erhebungen für den Zensus 2022 statt. Nach der Veröffentlichung der neuen Zensusergebnisse ab November 2023 wird die Grundlage der Bevölkerungsberechnung aktualisiert.

Die Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2011 sind endgültig. Der angegebene Wanderungsüberschuss und das Geburtendefizit für 2021 stellen aber vorläufige Ergebnisse dar. In den endgültigen Ergebnissen kann es noch zu leichten Verschiebungen kommen, die jedoch keinen Einfluss auf die Bevölkerungszahlen haben. Die endgültige Wanderungsstatistik wird Ende Juni veröffentlicht, die Geburten- und Sterbefallstatistik Mitte Juli.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 20.06.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der AKF hat im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen, und Jugend (BMFSFJ) einen Bericht mit dem Titel „Gewalt unter der Geburt – wie werden Betroffene und die Öffentlichkeit dazu sinnvoll informiert?“ erstellt. Der Bericht basiert auf den Gutachten von Professor:innen der Gesundheits- und Hebammenwissenschaften, einer Expertin für  Migrationsgesundheit, einer Medizinjournalistin und last but not least den Vertreterinnen von Betroffeneninitiativen. Sie erörtern ausführlich die Möglichkeiten und Wege einer sinnvollen Information zu Gewalt unter der Geburt, mit Schwerpunkten im Bereich der Information für besondere Zielgruppen wie Migrantinnen und Flüchtlinge, Bildungsferne, Väter sowie zu Best Practice-Beispielen aus dem Ausland.

Der Bericht kann auf der Website des AKF eingesehen werden.
Die Veröffentlichung der Gutachten wird folgen.

Die unterschiedlichen und weit gefächerten Empfehlungen der Gutachterinnen zeigen, dass wir in Deutschland strukturierte und planvolle Maßnahmen zur Aufklärung über respektlose und traumatisierende Geburten ergreifen sollten. Möglichst im Rahmen von größeren Aktionen sollten sensible und zielgruppengerechte Informationen breit zugänglich gemacht werden. 

Diese Gutachten samt den Empfehlungen des AKF können als ein erster hoffnungsvoller Schritt gesehen werden, das Thema gesundheitspolitisch in den Fokus zu rücken und endlich konkrete Maßnahmen zur Sensibilisierung und Beseitigung von Respektlosigkeit und Gewalt unter der Geburt zu ergreifen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF) vom 24.06.2022

Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz aus Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) mahnt an, das Gute-Kita-Gesetz weiterhin durch Bundesgelder finanziell abzusichern und dringend weiterzuentwickeln. Es begründet seine Forderung damit, dass die Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung verbessert werden müssten.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz (KiQuTG) unterstützt der Bund die Länder seit 2019 mit 5,5 Milliarden Euro bei der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Obwohl im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien das Ziel verankert ist, die Länder in der frühkindlichen Bildung zu unterstützen, sei eine Verstetigung der Bundesmittel noch nicht gesichert, stellt das Bündnis fest.

„Am 1. Juli soll der neue Haushalt durch das Bundeskabinett beschlossen werden. Ein Auslaufen des Gesetzes hätte folgenschwere Konsequenzen für das gesamte Arbeitsfeld, gerade in einer für viele Einrichtungen ohnehin schon angespannten Situation“, so Brigitte Döcker, Vorstandsvorsitzende des AWO-Bundesverbands. „Im Mittelpunkt stehen die Schaffung von mehr Chancengerechtigkeit durch gute Bildung und gleichwertige Lebensverhältnisse. Hier steht der Bund in einer Verantwortung.“

Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes ergänzt: „Die Koalition hatte sich darauf geeinigt, das Gute-Kita-Gesetz fortzusetzen und bis Ende der Legislaturperiode in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Nun räumt die Familienministerin ein, dass die Finanzierung nicht geklärt sei. Würden tatsächlich keine Mittel in den Haushalt 2023 eingeplant, wäre das ein fatales Zeichen für Familien und Fachkräfte gleichermaßen und gefährde das Vorhaben, ein dauerhaftes Gesetz mit einheitlichen Standards auf den Weg zu bringen.“

Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, fügt hinzu: „Der Personalmangel hat sich weiter verschärft, viele Fachkräfte verlassen das Berufsfeld. Nur durch echte Qualitätsverbesserungen werden auch die Arbeitsbedingungen attraktiver. Die Finanzierung und Unterstützung durch den Bund muss dauerhaft gesichert werden, damit die Länder die Rahmenbedingungen langfristig verbessern können. Im ersten Schritt aber muss das Gute-Kita-Gesetz in die Verlängerung gehen.“

Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz fordert die Bundesregierung auf, dem Koalitionsvertrag zu entsprechen und die Mittel für eine Fortführung und Weiterentwicklung des Gute-KiTa-Gesetzes im Bundeshaushalt ab 2023 zu berücksichtigen.

Info: Das Bündnis Bundesqualitätsgesetz setzt sich aus dem Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Bundesverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) zusammen. Gemeinsam engagiert sich es sich für verbindliche Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 29.06.2022

Der Rat der europäischen Union hat in den letzten Wochen mehrere Gesetzesvorhaben im Bereich Asyl und Migration angenommen. Der AWO Bundesverband hatte diesen Prozess kritisch begleitet. Am 22.06.2022 einigten sich die Mitgliedstaaten nun zuletzt zur sog. Screening-Verordnung.

Der gestrige Beschluss bezieht sich auf Vorschläge der Kommission im Rahmen des Migrations- und Asylpakets vom 23.09.20 und sieht vor, dass Personen, die in der Europäischen Union Schutz suchen, zunächst in Transiteinrichtungen in Grenznähe das Screening-Verfahren durchlaufen müssen. Während dieses Screening-Verfahrens, welches bis zu zehn Tagen dauern kann, gilt die Person als nicht eingereist. Die Fiktion der Nicht-Einreise bedeutet, dass ein Schutzsuchende*r noch nicht als eingereist gilt, obwohl er tatsächlich bereits die physische Grenze eines Staates passiert hat. Dies ist besonders für die Frage entscheidend, ob ein Schutzsuchende*r an der Grenze zurückgewiesen werden kann, oder eine Rückführung erforderlich ist. Damit wird den Mitgliedstaaten ermöglicht, Schutzsuchende auch weit hinter der Grenze zurückzuweisen.

„Es ist zu befürchten, dass die Fiktion der Nicht-Einreise nur mittels einer Aufnahme in Grenzlagern stattfinden kann“, kommentiert AWO Bundesvorsitzende Brigitte Döcker das Vorhaben. „Ohne die Möglichkeit, die Lager zu verlassen käme dies einer Inhaftnahme von schutzsuchenden Menschen gleich.“ Nur Schutzsuchende aus einem Herkunftsland mit einer europaweiten Schutzquote von über 20 Prozent, welche sich zuvor nicht in einem sicheren Drittstaat aufgehalten haben, können offiziell in die EU einreisen, um hier das reguläre Asylverfahren zu durchlaufen. Ein Großteil der Schutzsuchenden wird in Grenznähe verbleiben müssen. Damit werden Lager an den EU-Außengrenzen verstetigt und weiterhin tragen Mitgliedstaaten mit einer Außengrenze die Hauptlast im gemeinsamen europäischen Asylsystem.

„Mit diesen Beschlüssen sind bestehende europäische Werte und Menschenrechte, wie der Zugang zu einem fairen Asylverfahren und das Prinzip der Nicht-Zurückweisung in Gefahr“, so Döcker weiter. Die AWO fordert, dass es an den europäischen Außengrenzen nicht zur gewaltsamen Zurückdrängung von Schutzsuchenden, sogenannten Push-Backs, oder anderen Menschenrechtsverletzungen kommen darf. „Der Zugang zum Asyl ist ein Grundpfeiler der Genfer Flüchtlingskonvention und muss jederzeit gewährleistet sein. Dabei muss die eigenständige Einreise gewahrt bleiben und auch tatsächlich ermöglicht werden“, so Döcker abschließend. „Wir lehnen die Fiktion der Nicht Einreise ab, engagieren uns für einen tragfähigen, solidarischen Verteilmechanismus und fordern die Verantwortlichen dazu auf, Grenzverfahren nicht verpflichtend einzuführen. Lager und Inhaftierungen an Europas Grenzen für schutzsuchende Menschen dürfen wir niemals akzeptieren.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.06.2022

BAGSO fordert Ausweitung der Nationalen Bildungsberichterstattung auf Bildung im Alter

In einer Gesellschaft des langen Lebens kommt Bildung im Alter eine zentrale Bedeutung zu. Sie ist ein Schlüssel zu gleichberechtigter Teilhabe und ermöglicht es, gesellschaftliche und individuelle Herausforderungen zu meistern. Der Nationale Bildungsbericht 2022, der heute in Berlin vorgestellt wurde, befasst sich im Wesentlichen nur mit der Bildung von Menschen im erwerbfähigen Alter. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen kritisiert diese Nichtbeachtung der älteren Generationen – zumal der Bericht für sich in Anspruch nimmt, eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten Bildungssystems in Deutschland zu sein. „Diese kolossale Fehleinschätzung ist Ausdruck dafür, dass Bildung im Alter bisher nicht als bildungs- und gesellschaftspolitisch relevante Aufgabe erkannt und ernst genommen wird“, so die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.

Weil der Bericht die Bildung im Alter nicht thematisiert, bietet er auch keine Grundlage für politisches Handeln. Dieses ist nach Ansicht der BAGSO allerdings dringend erforderlich. Ziel müsse es sein, in allen Kommunen Bildungsangebote zu schaffen, die die vielfältigen Lebenslagen und Interessen älterer Menschen berücksichtigen. In ihrem aktuellen Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“ ruft die BAGSO Bund, Länder und Kommunen dazu auf, eine Nationale Strategie für Bildung im Alter zu entwickeln und umzusetzen.

„Wer möchte, dass ältere Menschen sich gesundheitsbewusst verhalten, die digitale Transformation mitgehen, sich gesellschaftlich engagieren und als Bürgerinnen und Bürger gut informiert an der Gesellschaft und Politik partizipieren, muss dafür nachhaltige, gut finanzierte und qualifizierte Bildungsstrukturen schaffen“, so Regina Görner.

Damit der Nationale Bildungsbericht zukünftig auch Bildung im Alter angemessen darstellen kann, fordert die BAGSO, dass die Bundesregierung in einem ersten Schritt einen eigenen regelmäßigen bundesweiten Survey zu Bildung im Alter auflegt. Betrachtet werden müssen dabei nicht nur formale, sondern auch non-formale und informelle Bildungsaktivitäten bis ins höchste Alter. Um in Zukunft möglichst vielen älteren Menschen Bildungschancen zu eröffnen, sollte ein besonderer Schwerpunkt eines Surveys auf den Bildungsungleichheiten im Alter liegen.

Zum BAGSO-Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 23.06.2022

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt die Reform des Bundesausbildungs­förderungs­gesetzes (BAföG). Gleichzeitig mahnt der DFV an, die Altersgrenze beim Kindergeld anzuheben.

„Das BAföG ist ein bewährtes Instrument der Chancengleichheit im Bildungssektor – jetzt gab es eine ‚Rundumerneuerung‘. Für Familien ist es eine wichtige finanzielle Unterstützung ihrer Kinder in der schulischen und akademischen Ausbildung“, sagt Eileen Salzmann, Vizepräsidentin des DFV. „Besonders in kinderreichen Familien wird das Familienbudget durch die Ausbildungshilfe für ihre Kinder entlastet. Es war längst an der Zeit, die Fördersätze und Förderbedingungen anzupassen – wie auch die Antragswege weiter zu entstauben.“

Das BAföG ermöglicht seit über 50 Jahren einen unterstützenden Zugang zur qualifizierten Ausbildung und stärkt die beruflichen Chancen junger Menschen. Die Änderungen, die der Bundestag beim BAföG beschlossen hat, umfassen u.a.:

  • Der Förderhöchstbetrag steigt von 861 auf 934 Euro
  • Der Grundbedarfssatz wird zum kommenden Wintersemester auf 452 Euro pro Monat erhöht
  • Die Einkommensfreibeträge von verheirateten Eltern der BAföG-Empfänger werden um 20 Prozent von 2.000 auf 2.400 Euro angehoben
  • Der Grundfreibetrag für alleinstehende Elternteile und den Ehegatten des Auszubildenden steigt von 1.330 auf 1.600 Euro
  • Der Freibetrag für Kinder und weitere Unterhaltsberechtigte wird auf 730 Euro erhöht (Zunahme von 20,7 %)
  • Der Betreuungszuschlag für Studenten mit Kindern steigt auf 160 Euro
  • Der BAföG-Antrag wird digital
  • Der Wohnkostenzuschlag für außerhalb des Elternhauses lebende Studenten steigt um 11 Prozent von 325 auf 360 Euro
  • Der Krankenversicherungszuschlag erhöht sich um 13 Euro auf 168 Euro

„Erfreulich ist, dass die Änderungen direkt an der Lebensrealität von Studierenden ansetzen – von Krankenkassenbeiträgen bis steigenden Wohnkosten, die die größte Belastung in der Ausbildung sind“, beurteilt Eileen Salzmann.

Des Weiteren unterstützt der DFV das Vorhaben der Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger, eine Studienstarthilfe für junge Menschen aus Familien einzuführen, die beispielsweise den finanziellen Aufwand für einen Umzug, die Immatrikulation und IT-Ausstattung zum Beginn eines Studiums nicht stemmen können.

Kritik: BAföG-Reform ohne Kindergeld gedacht

Allerdings: Für den Deutschen Familienverband muss die zukünftige BAföG-Reform endlich im Kontext einer Verlängerung des Kindergeldes gedacht werden. Das Kindergeld wird für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt.

„Durch die Pandemie ist es zu Verzögerungen bei der Berufsausbildung und im Studium gekommen. Ohne die finanzielle Unterstützung durch die Eltern würden viele berufliche Ausbildungen auf der Kippe stehen. Die finanziellen Belastungen sind für Familien schmerzhaft, wenn das Kindergeld und davon abhängige Erleichterungen, wie automatische Freibeträge im Steuerrecht, plötzlich wegfallen“, sagt Salzmann. „Der Deutsche Familienverband fordert die Wiedereinführung eines verlängerten Kindergeldes bis 27, um die kostenintensive Ausbildung von Kindern auch wirklich bis zum Ende der Erstausbildung unterstützen zu können. Die Ausbildung der nächsten Generation muss konsequent als eine Aufgabe der Gesellschaft und nicht am Ende doch der Eltern gesehen werden.“

Weitere Informationen

Kindergeld: DFV fordert dauerhafte Ausweitung bis zum 27. Lebensjahr

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 27.06.2022

Der Deutsche Familienverband wurde am 25. Juni 1922 in Weimar gegründet. Zum 100. Jubiläum dankt der Verband dem Engagement seiner Mitglieder und Förderer.

Vor 100 Jahren schlossen sich mehrere Ortsverbände der Kinderreichen aus dem gesamten Gebiet der Weimarer Republik zusammen und gründeten einen Gesamtverband. Mit dem Reichsbund der Kinderreichen Deutschlands zum Schutze der Familie – der Vorgängerorganisation des heutigen Deutschen Familienverbandes (DFV) – entstand die erste deutschlandweite Lobbyorganisation von Familien.

Ziel war, die Interessen von Familien mit mehr als vier Kindern gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten und Einfluss auf eine familiengerechte Gesetzgebung zu nehmen. „Nach dem Ersten Weltkrieg litten kinderreiche Familien unter akuter Not. Die Situation der Familien war unter heutigen Maßstäben unerträglich: Armut, katastrophale hygienische Zustände und Wohnungsnot bedrohten sie. Die Kinderreichen-Ortsverbände schlossen sich zur Selbsthilfe zusammen, sorgten sich aber gleichzeitig um den Schutz der Familien im gesamten Land“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV.

Nach dem Zweiten Weltkrieg organisierten sich kinderreiche Familien unter dem Namen Bund kinderreicher und junger Familien Deutschlands (BKD) neu und erweiterten den Mitgliederkreis. Die Anzahl der Kinder war nicht mehr ausschlaggebend. Alle Familien waren im Verband willkommen. Seinen heutigen Namen verdankt der Verband schließlich der Fusion mit dem Deutschen Familienverband im Jahr 1969.

Vielfalt als Alleinstellungsmerkmal

Zuletzt erweiterte die Deutsche Wiedervereinigung den Kreis der DFV-Familien. Schnell entstanden in den ostdeutschen Bundesländern Landesvertretungen des Deutschen Familienverbandes.

„Wir sind stolz auf unseren über Jahre gewachsenen, vielfältigen Verband und das tatkräftige Engagement unserer Mitglieder. Es ist ein Alleinstellungsmerkmal des DFV, dass seine Mitglieder über konfessionelle und politische Grenzen hinweg miteinander diskutieren, Hilfe zur Selbsthilfe leisten und gemeinsame familienpolitische Forderungen aufstellen. Im Mittelpunkt unserer gemeinnützigen Arbeit stehen die Bedürfnisse von Familien und das Streben nach Anerkennung ihrer Leistungen“, sagt Zeh.

Heute ist der DFV so bunt wie die Familien selbst. Neben kinderreichen Familien gehören Alleinerziehende, Patchworkfamilien, binationale Familien sowie Eltern und Kinder verschiedenster kultureller Prägungen dem Deutschen Familienverband an. Der DFV ist die größte bundesweite, politisch und konfessionell unabhängige, Vertretung von Familien. Ihr Engagement gilt vor allem den Bereichen, die den Alltag von Familien und die Entscheidung für ein Leben mit Kindern am meisten beeinflussen: die wirtschaftliche Situation, das Wohnen, die Altersabsicherung, die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsleben u.a.m.

Für viele familienpolitische Leistungen wie beispielsweise das Erziehungsgeld, den Erziehungsurlaub mit Beschäftigungsgarantie (Vorläufer der Elternzeit), die Anrechnung von Erziehungsjahren in der Rente, die Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung sowie das Baukindergeld hat sich der DFV erfolgreich eingesetzt. Zuletzt erzielte der Verband einen Teilerfolg für die familiengerechte Gestaltung der Sozialversicherungsbeiträge vor dem Bundesverfassungsgericht.

„Familien sind die Basis unserer Gemeinschaft. Durch die Erziehung der nächsten Generation sorgen sie für Stabilität und Erneuerung zugleich. In Krisenzeiten sind besonders Familien wesentliche Stützen der Gesellschaft. Das hat die Pandemie sehr gut gezeigt“, sagt Verbandspräsident Zeh. „Familienpolitik ist Zukunftspolitik. Nur mit Familien ist ein Staat zu machen. Wer die Zukunft des Gemeinwesens im Blick hat, muss familienpolitisch dafür Sorge tragen, dass Familien wieder mehr Mut zu Kindern haben und in der Lage sind, nach ihren eigenen Vorstellungen zu leben. Das ist die Kernaufgabe jeder guten Familienpolitik.“

Weitere Informationen

Website des Deutschen Familienverbandes:
www.deutscher-familienverband.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 24.06.2022

40 Organisationen aus dem Sozial- und Umweltbereich fordern in einer gemeinsamen Erklärung einen sozialen und ökologischen Neustart. In einem Zehn-Thesen-Papier sprechen sich die Diakonie Deutschland, der NABU, die Nationale Armutskonferenz gemeinsam in einem breiten Bündnis unter anderem für eine naturverträgliche und sozial gerechte Energiewende, Maßnahmen gegen Naturzerstörung und für den Erhalt der Biodiversität, eine Teilhabe aller an umweltschonender Mobilität, eine klimaschonende Landwirtschaft und nachhaltige Arbeitsformen aus.

 

„Klima- und Sozialpolitik müssen endlich sinnvoll miteinander verzahnt ineinandergreifen. Die Menschen werden von den steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen überrannt. Gleichzeitig zeigen die extremen Hitzetage, wie sich unsere Umwelt mit der Klimakrise verändern wird. Beide Probleme sind existenziell und treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart. Deshalb freue ich mich, dass wir uns erstmalig mit einem Bündnis aus 40 Organisationen aus dem Umwelt- und Sozialbereich zusammengetan haben, um einen sozialen und ökologischen Neustart von der Politik zu fordern. Wir wollen und werden als Diakonie unseren Teil dazu beitragen, dass die Idee von einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Gesellschaft mit Leben gefüllt wird“, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie.

 

In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland, beginnen die Ferien. Die Sommerzeit ist klima-und sozialpolitisch von großer Bedeutung. Familien mit geringem Einkommen bleiben mit Sorgen um Strom- und Gasnachzahlungen zuhause. Sie sind in schlecht isolierten Wohnungen der Sommerhitze ausgesetzt. Jürgen Schneider, mit eigener Armutserfahrung im Koordinierungskreis der Nationalen Armutskonferenz engagiert, weist auf die großen sozialen Auswirkungen des Klimawandels hin: „Schon längst stellt sich in Deutschland für in Armut Lebende und Wohnungslose nicht nur im Sommer die Existenzfrage. Sommer im Klimawandel heißt: Es fehlt an Wasser, gekühlten Aufenthaltsmöglichkeiten und Geld fürs Schwimmbad.“ Nicht einmal öffentliche Toiletten seien für in Armut Lebende kostenfrei, die es in ihren überhitzten Wohnungen nicht aushalten oder sowieso auf der Straße leben.

 

Aus Sicht des NABU, mit dem die Diakonie Deutschland kooperiert, können Menschen mit geringem Einkommen von klug umgesetzten umweltpolitischen Maßnahmen profitieren. „Wir können mehrere Ziele gemeinsam erreichen, einerseits Einkommensschwachen Haushalten unmittelbar Entlastung anbieten und gleichzeitig den klimatechnischen Nutzen erhöhen. Dazu braucht es gut ausgebauten Nahverkehr, attraktive Radwegenetze, schattenspendendes Stadtgrün, gezielte sozialpolitisch ausgerichtete Unterstützung bei der energetischen Sanierung von Wohnraum im Bestand und gezielte Förderung bei der Anschaffung von Energiespargeräten“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. „Auch die Lieferketten können soziale und ökologische Kriterien besser erfüllen, wenn die Marktmacht von acht Millionen Sozialleistungsbeziehenden sich nicht nur an Billigprodukten mit schlechter sozial- und Ökobilanz orientieren muss. Gesunde Ernährung und verantwortungsvoller Konsum sollen allen Bürgerinnen und Bürgern möglich sein.“

 

Soziale und ökologische Fragen seien nicht zu trennen, betonen Diakonie, NABU und Armutskonferenz: „Wir wollen mit insgesamt 40 Unterzeichnenden der ‚Zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart‘ als breites Bündnis von zivilgesellschaftlichen Organisationen deutlich machen: soziale und ökologische Fragen gehören zusammen und brauchen gemeinsame Antworten. Auch Menschen mit geringem Einkommen müssen die Möglichkeit bekommen, ökologisch verantwortungsvoll zu konsumieren und sich gesund zu ernähren“. Darum seien Steuerungs- und Fördermechanismen nötig, die arme Haushalte entlasten und das Klima schützen. „Die ökologische Transformation kann nur gelingen, wenn sie den sozialen Frieden wahrt“, so Diakonie, NABU und nak. 

 

Zehn Thesen für einen sozialen und ökologischen Neustart:

https://www.diakonie.de/journal/zehn-thesen-fuer-einen-sozialen-und-oekologischen-neustart

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  Entwicklung e.V., Nationale Armutskonferenz und NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. vom 23.06.2022

Für den Bericht „Bildung in Deutschland 2022“ analysiert das DJI die Situation von Früher Bildung, Ganztagsbetreuung und non-formalen Lernwelten neben der Schule

Obwohl in den vergangenen 15 Jahren über 800.000 neue Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in Deutschland geschaffen wurden, kann der vorhandene Bedarf aktuell immer noch nicht gedeckt werden. Das größte Hemmnis beim Ausbau ist neben den Plätzen das fehlende Fachpersonal, vor allem in Westdeutschland. Dies ist eines der Ergebnisse der Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) im Rahmen des Berichts „Bildung in Deutschland 2022“.

Dieser Bericht, der zum neunten Mal erscheint, bietet alle zwei Jahre eine systematische Bestandsaufnahme des gesamten deutschen Bildungswesens. Darin fließen Daten der amtlichen Statistik sowie groß angelegter, repräsentativer sozialwissenschaftlicher Surveys ein. Das DJI ist seit Beginn der nationalen Bildungsberichterstattung im Jahr 2006 mit umfangreichen Analysen beteiligt. Der aktuelle Bericht widmet sich im diesjährigen Schwerpunkt der Entwicklung des Bildungspersonals und damit zusammenhängenden aktuellen Herausforderungen. Das DJI verantwortet seit jeher die Themen Frühe Bildung, Ganztagsbildung und -betreuung im Schulalter und non-formale Lernwelten neben der Schule.

Personallücke Mitte des Jahrzehnts am größten

„Der Personalnotstand wird in den kommenden Jahren zu einer Schlüsselfrage der Zukunftsfähigkeit der Frühen Bildung“, betont Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Leiter der Nationalen Bildungsberichterstattung am DJI. „Die größte Lücke zwischen Angebot und Bedarf werden wir voraussichtlich Mitte des Jahrzehnts erreichen“, erläutert der ehemaliger DJI-Direktor. Aktuellen Berechnungen zufolge werden in den Kitas im Jahr 2025 bis zu 73.000 Fachkräfte insbesondere in Westdeutschland fehlen, auch wenn weiterhin eine große Zahl an neuen Fachkräften jährlich auf den Arbeitsmarkt strömt. Aber dennoch wird sich die Kindertagesbetreuung in diesem Jahrzehnt vermutlich einem Ende ihres lang anhaltenden Wachstums nähern. Dies eröffnet die Chance einer neuen Qualitätsoffensive.

Corona-Pandemie hat Bildungsungleichheit in der frühen Kindheit verstärkt

„Ich denke, wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Corona-Pandemie Bildungsunterschiede noch verstärkt hat“, erläutert Rauschenbach einen weiteren Befund des aktuellen Berichts. Corona hat dazu geführt, dass für viele Kinder in dieser Zeit Bildungsimpulse und spezifische Förderungen in der Kita sowie die Anregungsqualität durch Gleichaltrige entfallen sind. Zusätzlich haben sich zwischen 2019 und 2021 die Unterschiede in der Unterstützung der Kinder in den Familien vergrößert. Zwar kam es bei vielen Aktivitäten, die Mütter mit ihren Kindern ausübten, in diesem Zeitraum zu einer durchschnittlichen Zunahme, jedoch war die Ausübung von expliziten Bildungsaktivitäten wie Vorlesen noch stärker als bislang vom elterlichen Bildungsstand abhängig. So wurde Kindern von Eltern mit niedrigem Bildungsabschluss im Jahr 2021 mit 19 Tagen im Monat deutlich seltener vorgelesen als bei höheren Abschlüssen; hier lag dieser Wert bei 26 Tagen pro Monat.

Pandemiebedingte Kita-Schließungen treffen besonders Kinder mit nichtdeutscher Familiensprache

Zusätzliche Nachteile brachten pandemiebedingte Kita-Schließungen für Kinder mit vorwiegend nichtdeutscher Familiensprache mit sich. Etwa jedes fünfte Kita-Kind, im Westen fast jedes vierte, zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt spricht zu Hause überwiegend eine nichtdeutsche Familiensprache. Für diese Kinder sind Kitas der Schlüssel, um die deutsche Sprache im Spiel mit Gleichaltrigen fast nebenher zu erlernen. Aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen der Angebote in den Kitas wurden Bildungsaktivitäten und Möglichkeiten des Spracherwerbs erschwert.

Betreuungs- und Datenlücke im Ganztag

Im Bereich der ganztägigen Bildung und Betreuung von Grundschulkindern zeigen die aktuellsten Daten der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) derzeit eine Lücke zwischen der Beteiligung der Kinder (54 Prozent) und dem Bedarf der Eltern (63 Prozent) von etwa 10 Prozentpunkten. „Unverständlich ist, warum für ganztägige Angebote bislang keinerlei belastbare Daten zum Personal erfasst werden“, bekräftigt Rauschenbach. Aufgrund dessen ist die Anzahl und die Art der Qualifikation der dort Tätigen sowie der Personalschlüssel unbekannt. Nicht systematisch verankert ist zudem das Thema der ganztägigen Bildung und Betreuung im Grundschulalter in den pädagogischen Ausbildungen und Studiengängen. Der Bedarf an Fachkräften für zusätzliche Ganztagsangebote im Grundschulalter kann sich durch den Rechtsanspruch bis zum Schuljahr 2029/30 auf 65.600 Personen belaufen.

Förderung und beteiligte wissenschaftliche Einrichtungen

Der Bildungsbericht wird von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert. Die Autorinnen und Autoren des Bildungsberichts gehören an verantwortlicher Stelle neben dem DJI den folgenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Statistischen Ämtern an: dem Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation (DIPF), dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung – Leibniz-Zentrum für lebenslanges Lernen e. V. (DIE), dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), dem Leibniz-Institut für Bildungsverläufe (LIfBi), dem Soziologischen Forschungsinstitut an der Universität Göttingen (SOFI) sowie den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder (Destatis und StLÄ).

Pressemitteilung mit weiteren Links zum Bildungsbericht 2022, Interview mit Prof. Thomas Rauschenbach sowie Grafiken und weiteren Informationen

https://www.dji.de/veroeffentlichungen/aktuelles/news/article/1149-bildungsbericht-2022-fachkraeftemangel-draengendstes-problem-der-fruehen-bildung.html

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 23.06.2022

Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur e.V. (GMK), das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. (DKHW), die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) und die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) haben heute in Berlin den medius 2022 verliehen. Der Preis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und würdigt wissenschaftliche und praxisorientierte Abschlussarbeiten aus dem deutschsprachigen Raum, die sich mit aktuellen, innovativen Aspekten aus dem Medienbereich, der Medienpädagogik und Pädagogik oder Themen des Jugendmedienschutzes auseinandersetzen. In diesem Jahr wurden vier Arbeiten ausgezeichnet, wobei zweimal der 3. Platz vergeben wurde.

 

Den 1. Preis (dotiert mit 1.000 Euro) verlieh die Jury Ronja Bachofer für ihre Masterarbeit „Gendergerechte Sprache im Kinderfernsehen – Verwendung in nonfiktionalen Formaten und Wirkung auf die Zielgruppe“, eingereicht an der Universität Erfurt. Im Fokus steht dabei die empirische Untersuchung der Wirkung gendergerechter Sprache in audiovisuellen Medien auf Kinder und Jugendliche, speziell in nonfiktionalen Fernsehformaten des öffentlich-rechtlichen Kinderkanals von ARD und ZDF (KiKA). Darauf aufbauend werden wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für die Arbeit von Kinderfernsehredaktionen erarbeitet.

 

Der 2. Preis (dotiert mit 700 Euro) ging an Elena Theresia Pohl für ihre Masterarbeit „Es ist leichter, sich nicht damit zu befassen“ Extremismusbezogene Medienkompetenzen Jugendlicher angesichts islamistischer Propaganda auf Instagram“. Die Absolventin der Ludwig-Maximilians-Universität München widmet sich mit einem qualitativen Forschungsdesign explorativ der Frage, welchen Einfluss kommunikative Strategien von Islamisten auf Jugendliche auf Instagram haben und auf welcher Basis Jugendliche diese erkennen und bewerten. Auf dieser Grundlage werden Handlungsempfehlungen für die Praxis entwickelt.

 

Einen von zwei 3. Preisen (dotiert mit 400 Euro) verlieh die Jury Jana Dieckmann und Lara Große-Hellmann für ihre Masterarbeit „Die Praxis medienerzieherischen Handelns in Bezug auf die Nutzung sozialer Medien über mobile Endgeräte bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung – eine Interviewstudie zur Perspektive von Erziehungsberechtigten“. Die an der Universität zu Köln eingereichte Arbeit liefert qualitativ-empirisch fundierte, grundlegende Erkenntnisse zur elterlichen Medienerziehung beeinträchtigter Kinder in Bezug auf soziale Medien. Gleichzeitig zeigt sie auf, welche Rolle die Medienerziehung für die Teilhabe der Kinder spielt.

 

Auch die Masterarbeit „Familienalltag in der Krise: Herausforderungen des DistancE-Learnings während der COVID-19 Pandemie“ von Maren Reitler wurde mit dem 3. Platz und einem Preisgeld von 400 Euro ausgezeichnet. Eingereicht an der Universität Leipzig, untersucht die Arbeit anhand qualitativer Familieninterviews, wie sich der Alltag von Familien mit Grundschulkindern durch medienvermitteltes Distanzlernen verändert. Dabei nimmt sie besonders Faktoren gesellschaftlicher Ungleichheit in den Blick und liefert auf dieser Basis medienpädagogische, gesellschaftliche und familienpolitische Impulse.

 

„Die Auswahl der vier mit dem medius 2022 ausgezeichneten Arbeiten spiegelt die Breite der Handlungs- und Forschungsfelder der Medienpädagogik wider und zeigt deutlich: Um gesellschaftlichen Auswirkungen von Medienentwicklungen und den Rechten und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen in allen ihren Lebensräumen gerecht zu werden, muss Medienpädagogik interdisziplinär verstanden werden“, betont Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Preisverleihung in Berlin.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.06.2022

Laut Paritätischem Armutsbericht 2022 hat die Armut in Deutschland mit einer Armutsquote von 16,6 Prozent im zweiten Pandemie-Jahr (2021) einen traurigen neuen Höchststand erreicht.

13,8 Millionen Menschen müssen demnach hierzulande derzeit zu den Armen gerechnet werden, 600.000 mehr als vor der Pandemie. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet angesichts der aktuellen Inflation mit einer weiteren Verschärfung der Lage und appelliert an die Bundesregierung, umgehend ein weiteres Entlastungspaket auf den Weg zu bringen, das bei den fürsorgerischen Maßnahmen ansetzt: Grundsicherung, Wohngeld und BAföG seien bedarfsgerecht anzuheben und deutlich auszuweiten, um zielgerichtet und wirksam Hilfe für einkommensarme Haushalte zu gewährleisten.

“Die Befunde sind erschütternd, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie schlagen inzwischen voll durch. Noch nie wurde auf der Basis des amtlichen Mikrozensus ein höherer Wert gemessen und noch nie hat sich die Armut in jüngerer Zeit so rasant ausgebreitet wie während der Pandemie”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Während 2020 noch die verschiedenen Schutzschilde und Sofortmaßnahmen der Bundesregierung und der Länder dafür sorgten, dass die Armut trotz des wirtschaftlichen Einbruchs und des rapiden Anstiegs der Arbeitslosigkeit nur relativ moderat anstieg, seien die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie 2021 offenbar voll auf die Armutsentwicklung durchgeschlagen, so die Ergebnisse der Studie.

Auffallend sei ein ungewöhnlicher Zuwachs der Armut unter Erwerbstätigen, insbesondere Selbständiger (von 9 auf 13,1 Prozent), die während der Pandemie in großer Zahl finanzielle Einbußen zu erleiden hatten. Armutshöchststände verzeichnen auch Rentner*innen (17,9 Prozent) sowie Kinder und Jugendliche (20,8 Prozent).

Bezüglich der regionalen Armutsentwicklung zeigt sich Deutschland nach dem aktuellen Armutsbericht tief gespalten: Während sich Schleswig-Holstein, Brandenburg, Baden-Württemberg und vor allem Bayern positiv absetzen, weisen fünf Bundesländer überdurchschnittlich hohe Armutsquoten auf: Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin und das Schlusslicht Bremen, weit abgeschlagen mit einer Armutsquote von 28 Prozent. Armutspolitische Problemregion Nr. 1 bleibt dabei das Ruhrgebiet, mit 5,8 Millionen Einwohner*innen der größte Ballungsraum Deutschlands. Mehr als jede*r Fünfte dort lebt in Armut. In einem Länderranking würde das Ruhrgebiet mit einer Armutsquote von 21,1 Prozent gerade noch vor Bremen auf dem vorletzten Platz liegen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert insbesondere das jüngste Entlastungspaket als ungerecht und unzureichend. Die seit Herbst 2021 steigenden Lebenshaltungskosten führten zu einer dramatischen Vertiefung der Armut und verlangten entschlossene Hilfsmaßnahmen. “Pandemie und Inflation treffen eben nicht alle gleich. Wir haben keinerlei Verständnis dafür, wenn die Bundesregierung wie mit der Gießkanne übers Land zieht, Unterstützung dort leistet, wo sie überhaupt nicht gebraucht wird und Hilfe dort nur völlig unzulänglich gestaltet, wo sie dringend erforderlich wäre”, so Schneider. Nur zwei Milliarden Euro des insgesamt 29 Milliarden-Euro-schweren Entlastungspaket seien als gezielte Hilfen ausschließlich einkommensarmen Menschen zugekommen, kritisiert der Verband. Dazu würden die Einmalzahlungen durch die Inflation “aufgefressen”, noch bevor sie überhaupt ausgezahlt sind.

Der Paritätische fordert umgehend ein neues Maßnahmenpaket, das bei den fürsorgerischen Leistungen ansetzen müsse, konkret den Regelsätzen in der Grundsicherung, bei Wohngeld und BAföG. “Wir brauchen dringend ein weiteres Entlastungspaket, eines das zielgerichtet ist, wirksam und nachhaltig”, fordert Ulrich Schneider. “Grundsicherung, Wohngeld und BAföG sind nach unserer Auffassung die wirksamsten Hebel um schnell zu einer Entlastung unterer Einkommen zu gelangen, die nachhaltig wirkt und nicht nach kurzer Zeit wieder verpufft. Es geht darum unsere letzten Netze sozialer Sicherung wieder höher zu hängen.”

 Paritätischer Armutsbericht 2022

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 28.06.2022

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Ernährungsstrategie bis 2023 angekündigt. Das Bündnis #ErnährungswendeAnpacken aus 22 Verbänden hat jetzt ein Positionspapier für eine zukunftsweisende Ernährungsstrategie erarbeitet, die es im Vorfeld der Auftaktveranstaltung des Bundesernährungsministeriums zur Erarbeitung der Ernährungsstrategie am 29. Juni vorlegt. Darin werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, um allen Menschen eine gesundheitsförderliche und nachhaltige Ernährung zu ermöglichen.

Die Initiative #ErnährungswendeAnpacken begrüßt, dass die Ampelkoalition bis 2023 eine Ernährungsstrategie für Deutschland erarbeiten will, um eine „gesunde Umgebung für Ernährung und Bewegung zu schaffen”. Jetzt muss die Bundesregierung zügig ambitionierte Ziele und einen klaren Zeitplan für die Umsetzung der wichtigsten Maßnahmen vorlegen.

Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Eine gesunde und nachhaltige Ernährung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Zu einer erfolgreichen Ernährungsstrategie gehören daher auch die Erhöhung der Hartz IV Regelsätze und die Ermöglichung von gutem Essen in Gemeinschaftseinrichtungen – von der Kita bis zum Krankenhaus.”

Grundlage, Leitbild und Vision bei der Entwicklung der Ernährungsstrategie sollte eine sozial gerechte, gesundheitsfördernde, umweltverträgliche und dem Tierschutz zuträgliche Ernährungspolitik für Deutschland sein. Die Ernährungsstrategie und die darin definierten Maßnahmen sollten mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet sein. Ohne Investitionen wird eine Ernährungswende nicht zu erreichen sein. Um eine verbindliche Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen, sollten konkrete Erfolgsindikatoren entwickelt werden.

Transparenz und Beteiligung

Eine Ernährungswende kann nur gelingen, wenn sie breiten Rückhalt in der Bevölkerung hat. Vor diesem Hintergrund fordert das Bündnis eine transparente Planung und Beteiligung der relevanten Wissenschaftler*innen und Berufsgruppen sowie der zivilgesellschaftlichen Verbände bei der Erstellung der Ernährungsstrategie bis 2023 sowie bei deren Umsetzung.

Eine Strategie für alle

Ziele und Maßnahmen der Ernährungsstrategie müssen mit Blick auf soziale Gerechtigkeit gestaltet werden. Dies gilt insbesondere für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen. Eine Ernährungswende muss dazu führen, dass allen Menschen eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung ermöglicht wird. Gesundes, nachhaltiges Essen darf kein Privileg für einkommensstarke Haushalte sein, sondern ist ein Grundrecht für alle.

Folgende konkrete Maßnahmen hält das Bündnis für essenziell:

  • Finanzierung einer flächendeckenden, gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung und eine Weiterentwicklung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung.
  • Überprüfung der Lebensmittelbesteuerung mit dem Ziel einer sozial gerechten, gesundheitsfördernden, umweltverträglichen und dem Tierschutz zuträglichen Ausrichtung.
  • Förderung einer pflanzenbasierten Ernährung mit dem Ziel, den Konsum tierischer Produkte zu reduzieren.
  • Stärkung einer sozial gerechten, gesundheitsförderlichen und umweltfreundlichen Ernährungskompetenz in Schule und Beruf.
  • Verbesserung der Qualifizierung und Verankerung von Ernährungsbildung und Ernährungstherapie im Gesundheitswesen.
  • Verbindliche Regulierung von an Kinder gerichteter Lebensmittelwerbung.
  • Erhöhung der Leistungen in der sozialen Mindestsicherung im Kampf gegen Ernährungsarmut.  

Um die Ziele der Vereinten Nationen für eine Nachhaltige Entwicklung sowie die im Pariser Klimaabkommen verankerten Ziele zu erreichen, ist ein „Weiter so“ keine Option. Darüber besteht ein breiter Konsens. Nun hat der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nicht nur zu einer leidvollen humanitären Krise geführt, sondern er bedroht auch die globale Ernährungssicherung und erschwert das Erreichen von Klima-, Biodiversitäts- und Nachhaltigkeitszielen in der Weltgemeinschaft.

Gerade jetzt ist es deshalb wichtiger denn je, dass wir für eine nachhaltige und gesunde Ernährung ein langfristig resilientes Ernährungssystem schaffen. Aktuellen und künftigen Herausforderungen und Krisen werden wir nur standhalten, wenn wir Gesundheit, soziale Gerechtigkeit und Umweltverträglichkeit zusammendenken.

Das Positionspapier wird getragen von: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ), BerufsVerband Oecotrophologie e. V. (VDOE), Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (BÄK), Bundesvertretung der Medizinstudierenden, Deutschland e. V. (bvmd), Bundeszahnärztekammer, Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK), Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e. V. (BÖLW), Der Paritätische Gesamtverband, Deutsche Adipositas Gesellschaft e. V. (DAG) Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA) der DAG, Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG), Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin e. V. (DGEM), Deutsches Netzwerk Schulverpflegung (DNSV), Ecologic Institute, Netzwerk der Ernährungsräte, Institut für Welternährung, iSuN – Institut für Nachhaltige Ernährung, Fachhochschule Münster, Physicians Association for Nutrition (PAN), ProVeg, RAL Gütegemeinschaft Ernährungs-Kompetenz e.V., Slow Food Deutschland e. V., Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD), Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv), WWF Deutschland.

Dokumente zum Download

Empfehlungen Ernährungsstrategie (367 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 24.06.2022

Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die von der Bundesregierung geplante BAföG-Reform als viel zu niedrig angesetzt.

Zum kommenden Wintersemester soll der BAföG-Satz um 5,75 Prozent angehoben werden. Darüber hinaus sollen Zuschläge etwa für Miete und Versicherungen sowie Freibeträge etwas erhöht werden. Der Paritätische verweist auf seine im Mai veröffentlichte Studie, nach welcher jede*r dritte Student*in arm ist und fordert weiterhin grundlegende Reformen.

„Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein“, kommentiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes die geplante Erhöhung der BAföG-Sätze. Angesichts der Inflationsentwicklung würde die sowieso schon bestehende Armutsspirale bei Studierenden sich noch schneller drehen. “Die Armutsquote bei Studierenden ist schon jetzt doppelt so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt. Das ist dramatisch. Junge Menschen an der Uni müssen sich auf ihr Studium konzentrieren können. Ständige Existenzängste machen keine guten Akademiker*innen”, so Schneider weiter.

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle liegt fast jeder zweite Studierende mit BAföG-Bezug unter der allgemeinen Armutsschwelle. Demnach sind deutlich höhere als die jetzt geplanten Steigerungen nötig, um Studierendenarmut zu vermeiden. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle bräuchte es deutlich über 600 Euro, um das Existenzminimum zu sichern.

Dokumente zum Download

Expertise „Armut von Studierenden in Deutschland.“ (365 KB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 23.06.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. Juni 2022

Veranstalter: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs

Ort: Berlin

Zeugnisse der Vergangenheit sind elementar für die individuelle und gesellschaftliche Aufarbeitung sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend. In einer demokratischen Gesellschaft spielen Archive bei der Sicherung und Überlieferung von Quellen und Dokumenten eine wichtige Rolle.

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs möchte mit der Tagung ein Bewusstsein für den Umgang mit sensiblen Dokumenten zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche schaffen. Gleichzeitig wollen wir Perspektiven zur Sicherung von Quellen diskutieren. Welche Strukturen und Prozesse in Archiven können Aufarbeitung unterstützen? Welche Herausforderungen gibt es bei der Übernahme von Akten in die Archive? Welche Rolle spielen Machtverhältnisse beim Zugang zum Archivgut? Wie könnten konkrete Lösungen aussehen?

Über diese Fragen wollen wir gemeinsam mit Betroffenen sowie weiteren Expertinnen und Experten aus den Bereichen Archivwissenschaft, Forschung und Politik sprechen. Eine Teilnahme ist sowohl vor Ort wie auch online möglich.

Zur Veranstaltungsseite

Termin: 21. und 22. September 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V., eaf

Ort: Ludwigshafen

Auf der Tagung sollen die Eckpunkte für eine dynamische Familienarbeitszeit vorgestellt werden. Denn auch nach der Elternzeit stellt sich ganz konkret und alltäglich die Frage, wie Familien jenseits von beruflichem Druck und privaten Organisationsaufgaben genügend Ruhe und Muße für ihr gemeinsames Leben finden. Es soll mit Ihnen und Expert:innen aus Forschung, Politik und Wirtschaft diskutiert werden, ob und unter welchen Bedingungen das Instrument einer dynamischen Familienarbeitszeit Eltern tatsächlich entlasten kann. Das Programm der Fachtagung finden Sie hier.

Am Rande der Tagung findet am Mittwochabend ein Empfang der Evangelischen Kirche der Pfalz statt, zu dem Sie ebenfalls herzlich eingeladen sind.

Die Anmeldung ist nur digital möglich. Das Anmeldeformular finden Sie auf unserer Website unter diesem Link: https://www.eaf-bund.de/service/veranstaltungen/2022-09-21-jahrestagung-und-mitgliederversammlung

Termin: 13. und 14. Oktober 2022

Veranstalter: Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Frankfurt am Main

Studien verdeutlichen, die negativen Auswirkungen der langanhaltenden Belastungssituation für Kinder und Familien im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Gleichzeitig bieten Krisen auch immer Chancen zur Weiterentwicklung und Neuausrichtung. Bei der diesjährigen Tagung zur Eltern- und Familienbildung laden wir Sie dazu ein, gemeinsam mit Expert_innen und Kolleg_innen Ihre Erfahrungen in der Pandemie zu reflektieren. Gemeinsam tauschen wir uns zu den Bedarfen von Familien, den sich aus der Pandemie ergebenden Chancen sowie zur optimalen Nutzung von Ressourcen aus. Die Veranstaltung setzt sich aus Fachvorträgen ausgewählter Referent_innen, Workshops und kollegialem Austausch zusammen. Innerhalb der zwei Tage erhalten Sie die Möglichkeit, aktuelle Forschungsergebnisse und themenspezifische Theorien sowie gelungene Beispiele aus der fachlichen Praxis kennenzulernen und sich in Arbeitsgruppen damit auseinanderzusetzen.
Es besteht die Möglichkeit, sich alternativ online für die Fachvorträge und das Podiumsgespräch einzuwählen. Die Online-Teilnahme beinhaltet zusätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Online-Workshop am Freitag.

Teilnahmebeitrag:
EUR 90,- bei Teilnahme vor Ort inkl. Pausengetränke, Mittagsimbiss und Abendessen
EUR 59,- bei Teilnahme am Online-Programm

Wir bitten Sie, Übernachtungen selbst zu buchen. Dies ist auch in den hoffmanns höfen möglich.

Teilnahmebedingungen:
Sollten Sie an der gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen können, muss eine schriftliche Absage erfolgen. Bei einem Rücktritt bis 2 Wochen vor Beginn entstehen keine Kosten. Bei später eingehenden Absagen oder bei Nichtteilnahme am Veranstaltungstag, bzw. nicht stornierter Buchung, wird der volle Teilnahmebeitrag fällig. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen.

Das Programm und weitere Informationenn finden Sie hier.

Termin: 17. Oktober 2022

Veranstalter: Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen

Wer gleichwertige Lebensverhältnisse will, muss Gleichstellung stärken – erfolgreiche Gleichstellungarbeit erhöht die Lebensqualität und die Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Räume. Das ist das Ergebnis der BAG Studie „Gleichstellung als Regionalentwicklung – zur Situation der kommunalen Gleichstellungsarbeit in ländlichen Räumen Deutschlands“. Im Anschluss an die Studie hat die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG) in Zusammenarbeit mit kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Politikempfehlungen für „gleichwertige und geschlechtergerechte Lebensverhältnisse“ entwickelt. Diese werden wir im Oktober 2022 veröffentlichen.

Zur Veröffentlichung richten wir am 17. Oktober 2022 eine digitale Veranstaltung zur Vorstellung unserer Politikempfehlungen aus, zu der wir Sie herzlich einladen. Wir stellen unsere Politikempfehlungen vor und diskutieren mit den frauenpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen SPD, FDP, GRÜNE, CDU und Linke über die Verbesserung der Situation von Gleichstellungsarbeit in ländlichen Räumen.

Die Veranstaltung mit dem Titel „Gleichwertige und geschlechtergerechte Lebensverhältnisse“ findet am 17. Oktober 2022 von 10:00 Uhr – 12:00 Uhr, via Zoom, statt.

Die Studie sowie die Veranstaltung wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die offizielle Einladung mit Anmeldelink erhalten Sie Anfang September. Wir freuen uns sehr, wenn Sie sich den Termin bereits vormerken.

WEITERE INFORMATIONEN

Die Familien im geeinten Deutschland haben seit 1989 Erhebliches geleistet und die gesellschaftlichen Veränderungen und Entwicklungen maßgeblich mitgeprägt. Dabei konnten das Familienleben und auch die Bedingungen für Familien in Ost und West zum Zeitpunkt der deutschen Wiedervereinigung kaum unterschiedlicher sein, wie ein Blick auf große politische Wegmarken der Familienpolitik und die unterschiedlichen Aspekte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wie Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung, Aufgabenteilung zwischen den Eltern zeigt.

Seitdem sind nicht nur Ost und West stärker zusammengewachsen, sondern auch die Vorstellungen und Wünsche zum Familienleben. Das zeigt diese Publikation, die sich auf historische Quellen aus Ost und West stützt und für die Väter und Mütter aus beiden Landesteilen und aus unterschiedlichen Generationen zu ihren Familienstrukturen befragt wurden. Indem globale Prozesse der Modernisierung auf unterschiedliche kulturelle, strukturelle und ökonomische Bedingungen in Ost und West treffen und die beiden Landesteile sich zudem wechselseitig beeinflussen, wächst die Vielfalt des Familienlebens.

Familienpolitik muss diesem stetigen Wandel gerecht werden. Gegenseitige Akzeptanz für gesellschaftlich unterschiedlich geprägte Lebensbedingungen und Wertvorstellungen von Familien sind Voraussetzung dafür, dass Menschen ihr Familienleben nach den eigenen Vorstellungen gestalten können, und dass Verständnis füreinander das gesellschaftliche Miteinader ermöglicht. Vor diesem Hintergrund liefert diese Publikation einen differenzierten Überblick über das Familienleben in der ehemaligen DDR, der früheren BRD und im wiedervereinten Deutschland. Dieser Ost-West-Vergleich, begleitet durch Zitate dreier Generationen von Eltern, soll verständlich machen, woher wir familienpolitisch kommen und was wir brauchen, damit unsere Familienpolitik heute und in Zukunft auf das Leben und die Wünsche von Familien passt. Sie soll einen Rahmen schaffen, damit sich Familien in ganz Deutschland – in aller Gemeinsamkeit und Unterschiedlichkeit – bestmöglich entwickeln können.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Familienleben und Familienpolitik in Ost- und Westdeutschland

Die aktuelle Podcast-Folge 20 zum Thema „Erziehungshilfe“ ist online: https://awo.org/awo-podcast

Kurz zum Folgeninhalt:

Laut Gesetz haben Eltern oder Vormund „bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.“ (§ 27 Sozialgesetzbuch VIII). Zu den Erziehungshilfen gehören stationäre (Wohngruppen/Heimunterbringung), teilstationäre (Tagesgruppen) und ambulante (etwa Sozialpädagogische Familienhilfe) Leistungen aber auch die Erziehungsberatung.

In den vergangenen Jahren ist der Bedarf an Hilfen zur Erziehung erheblich gestiegen, die Anforderungen an die Arbeit in der Erziehungshilfe ebenfalls. Besonders während der Pandemie hat sich gezeigt, dass die öffentliche Wahrnehmung der Leistungen in der Erziehungshilfe kaum vorhanden ist. „Das Thema Hilfen zur Erziehung wird in einem Land wie Deutschland gerne auch ausgeblendet“, so Ina Reitzner-Ruppert vom AWO Jugendhilfeverbund Westthüringen. Warum das so ist, wie die tägliche Arbeit mit den Eltern, Kinder und Jugendlichen aussieht und weshalb die Jugendhilfe an sich größere Anerkennung erfahren sollte, darüber spricht Reitzner-Ruppert mit dem Moderator Holger Klein in der aktuellen Podcast-Folge „Erziehungshilfe“ im „#DuKannstDas!“-Podcast des AWO Bundesverbandes.

Viele Spaß beim Hören.

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ZFF-Info 09/2022

AUS DEM ZFF

Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird an der Anhörung als Sachverständiger teilnehmen. Die Stellungnahme des ZFF zur Anhörung finden Sie hier: https://www.zukunftsforum-familie.de/wp-content/uploads/20220613_Stellungnahme-Antrag-Alleinerziehende_ZFF.pdf

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und  Jugend befasst sich am Montag, 20. Juni 2022, mit  der Unterstützung Alleinerziehender. Die Sitzung  beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus im Sitzungssaal E 2.200 und dauert zwei Stunden.  Grundlage der Anhörung ist ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“ (20/1334).

Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Antrag von CDU/CSU
In ihrem Antrag fordert die Unionsfraktion, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben. „Perspektivisch“ solle aber geprüft werden, den Entlastungsbetrag in einen Steuerabzugsbetrag, also einen Abzug von der Steuerschuld, umzuwandeln, schreiben die Abgeordneten. Zudem solle die Bundesregierung das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen und „kurzfristig und unbürokratisch“ einen Kinderbonus von 150 Euro einführen, heißt es im Antrag weiter. Darüber hinaus schlägt die Unionsfraktion vor, den Freibetrag beim Wohngeld für Alleinerziehende um 20 Prozent nochmals anzuheben.
Alleinerziehende seien von den aktuell stark gestiegenen Verbraucherpreisen besonders betroffen, heißt es zur Begründung in der Vorlage. Studien zufolge gelte beinahe die Hälfte der Eltern, die sich allein um ihre Kinderkümmern, als „einkommensarm“ und lebe in „prekären  Verhältnissen“. (sas/irs/07.06.2022)

Zeit: Montag, 20. Juni 2022, 14 Uhr bis 16 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Quelle: Deutscher Bundestag

Das BVerfG hat für morgen einen Senatsbeschluss angekündigt, der die Verfassungsbeschwerden über eine beitragsseitige Entlastung von Familien in der Sozialversicherung beinhaltet. Das ZFF und der AWO Bundesverband haben sich die letzten Jahre intensiv mit dem Problem des generativen Beitrags in der Sozialversicherung auseinandergesetzt. Sie kommen jedoch zum Schluss, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist.

Eltern übernehmen für die Sozialversicherung eine doppelte Rolle: Sie entrichten Sozialversicherungsbeiträge und erbringen mit ihren Erziehungsleistungen einen „generativen Beitrag“, indem sie die künftige Generation der Beitragszahler*innen großziehen. Gleichzeitig kommt es für sie aber zu einer spezifischen Benachteiligung im lohn- und beitragsorientierten Sozialversicherungssystem: Viele Eltern müssen ihre Erwerbstätigkeit wegen der Kindererziehung einschränken, so dass die Höhe der abgeführten Beiträge niedriger ist, als bei kinderlosen Versicherten. Aus niedrigen Beiträgen resultieren im lohn- und beitragsorientierten System der Sozialversicherung allerdings geringere zukünftige Leistungen.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Familien leisten durch die Erziehung von Kindern einen enormen Beitrag zum Funktionieren der sozialen Sicherungssysteme. Wir sehen aber auch, dass eine Entlastung auf der Beitragsseite der falsche Weg ist, um Familien gerecht zu werden. Unserer Ansicht nach ist das System der Sozialversicherung nicht alleine dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen für die Versicherten bereitzustellen. Diese Leistungen gilt es zu erhalten und an einigen Stellen auszubauen. Und nicht durch massive Beitragseinbußen, die ein Absenken von Beitragspflichten vermutlich zur Folge hätte, zu gefährden.“

Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, ergänzt: „Den besonderen Belastungen und Benachteiligungen von Versicherten mit Kindern auf der Leistungsseite müssen wir besser als bisher gerecht werden. Dazu gehören für uns eine bessere Anerkennung der Kindererziehungszeiten oder der Pflege von Angehörigen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Finanzierung aus Steuermitteln – außerdem muss der Familienlastenausgleich außerhalb der Sozialversicherung in Form einer Kindergrundsicherung endlich „vom Kopf auf die Füße“ gestellt werden. Der Koalitionsvertrag von SPD, Grüne und FDP macht hier die richtigen Vorschläge. Setzen wir diese so schnell wie möglich um!“

Der AWO Bundesverband und das ZFF haben im Sommer 2019 eine Erklärung unter dem Titel „Für einen Ausbau der Leistungen zur Kinderziehung“ veröffentlicht. Darin gehen wir intensiv darauf ein, warum eine Entlastung auf der Beitragsseite zu neuen Gerechtigkeitsproblemen führen würde und welche Lösungswege sich aus unserer Sicht anbieten.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. und AWO Bundesverband e. V. vom 24.05.2022

SCHWERPUNKT I: Mindestlohn

Heute wurde im Deutschen Bundestag beschlossen, dass der Mindestlohn ab dem 1. Oktober auf 12 Euro steigt. Dieser Verhandlungserfolg der SPD-Bundestagsfraktion bedeutet eine spürbare Lohnerhöhung für mehr als sechs Millionen Beschäftigte.

„Zum 1. Oktober steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Damit löst die SPD-Fraktion ein zentrales Versprechen ein. Mit der deutlichen Erhöhung des Mindestlohns steigt der Lohn von etwa 6,2 Millionen Arbeitnehmenden – darunter überdurchschnittlich viele Frauen und Ostdeutsche. Für 1,5 Millionen Beschäftigte, die lediglich den Mindestlohn erhalten, bedeutet die Erhöhung über 20 Prozent mehr. Die Mindestlohnerhöhung bedeutet zusätzlich zu den bereits beschlossenen Entlastungspaketen einen weiteren Beitrag, um die Preissteigerungen bewältigen zu können.

Die Erhöhung erfolgt ohne Ausnahmen und Übergangsfristen. Sie ist nicht nur ein Schritt zur Schließung des Gender Pay Gaps, sondern auch wichtig, um Menschen mit geringem Einkommen vor Altersarmut zu schützen. Gerade für die vielen Beschäftigten in Branchen mit geringer Tarifbindung, wie Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel, ist die Erhöhung des Mindestlohns auch ein Zeichen des Respekts der Gesellschaft gegenüber diesen systemrelevanten Berufen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 03.06.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/2058), den Mindestlohn von 12 Euro durch verstärkte Kontrollen sicherzustellen. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, der unter anderem eine tagesaktuelle, elektronische Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit festschreibt. Außerdem soll eine Beweislastumkehr im Mindestlohngesetz eingeführt werden, wonach nicht die Beschäftigten, sondern künftig die Arbeitgeber nachweisen müssen, wie lange die Beschäftigten tatsächlich gearbeitet haben. Ferner soll der Bund darauf hinwirken, dass die Länder durch Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und besondere Zuständigkeiten der Gerichte bei Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen und gegen Schwarzarbeit dafür sorgen, dass die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nicht ins Leere laufen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 284 vom 03.06.2022

Ab Oktober dieses Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro je Arbeitsstunde. Das hat der Deutsche Bundestag heute beschlossen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßt die Entscheidung, die mit dem Gesetz verbundene Erhöhung der Minijob-Grenze wird jedoch weiterhin abgelehnt.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, sagte am Freitag in Berlin: „Wir begrüßen diesen Schritt des Gesetzgebers außerordentlich, denn der Mindestlohn war bei seiner Einführung im Niveau zu niedrig angesetzt. Mit der Erhöhung auf 12 Euro erhalten rund 6,2 Millionen Beschäftigte mehr Anerkennung für ihre Arbeit. Das ist auch ein wichtiger Schritt, um später im Rentenalter Armut zu mindern. Vor allem Beschäftigte im Gastgewerbe, im Handel und im Gesundheits- und Sozialwesen hilft der höhere Mindestlohn. Auch auf die Konjunktur wird sich die Erhöhung positiv auswirken, denn ein Großteil der zusätzlichen Einkommen wird unmittelbar in den Wirtschaftskreislauf zurückfließen.

Die Gewerkschaften setzen sich auch künftig in der Mindestlohnkommission dafür ein, den Mindestlohn weiterzuentwickeln und ihn armutsfest zu gestalten. Der Fokus der Gewerkschaften liegt jedoch nach wie vor auf Tarifverhandlungen. Wir wollen mit den Arbeitgebern mehr Tarifverträge mit guten Löhne abschließen. Wo das nicht geht, ist eben der Mindestlohn als unterste Haltelinie wichtig. Für weniger Geld darf in Deutschland niemand arbeiten.“

Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, sagte: „In der Pandemie wurden Hunderttausenden Menschen in Deutschland innerhalb kürzester Zeit ihre Minijobs gekündigt  – ohne Anspruch auf Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Haben sich Beschäftigte mit Minijob gegen die optionale Rentenversicherungspflicht entschieden, drohen auch bei der Rente Nachteile: Gerade für diejenigen, die in ihrer Erwerbsbiographie nahezu ausschließlich im Minijob arbeiten, ist das ein sicheres Ticket in die Altersarmut – überwiegend trifft das Frauen. In einer Umfrage des DGB fordern deshalb zurecht zwei Drittel der Befragten Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Euro. Mit der Erhöhung der Einkommensgrenze ignoriert die Koalition Armutsrisiken.

Mit Blick auf den akuten Fachkräftemangel, soziale Absicherung und Gleichstellung sind noch mehr Minijobs ein Irrweg: Falsche Anreize, Arbeitszeit zu begrenzen, entwerten auch den Wert von Qualifikation und Weiterbildung und halten unzählige Frauen von einer eigenständigen existenzsichernden Beschäftigung ab. Minijobs sind eben kein taugliches Sprungbrett in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sondern für zu viele eine berufliche Sackgasse.

Die Koalition muss auch bei der Arbeitszeiterfassung liefern: Es braucht eine lückenlose verlässliche und manipulationssichere Erfassung in sämtlichen Branchen. Fehlende Arbeitszeiterfassung führt am Ende zu nichts anderem als Lohndiebstahl.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 03.06.2022

SCHWERPUNKT II: Internationaler Kindertag

Die Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt anlässlich des Internationalen Kindertags:

„Der Internationale Kindertag ist ein Tag der Freude und Anlass zum Feiern für die Kinder in unserem Land. Gleichzeitig bietet dieser Tag aber auch die Gelegenheit, daran zu erinnern, dass Kinder eigene Rechte haben und das diese in der Politik immer mitgedacht werden müssen. Gerade das Kindeswohl ist bei staatlichen Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen. Deshalb müssen wir die Rechte und Bedürfnisse von Kindern nicht nur an bestimmten Tagen im Jahr in den Mittelpunkt stellen, sondern in unseren Alltag. Auch bei Entscheidungen von Politik und Verwaltungen müssen diese eine wichtige Rolle spielen. Deshalb freut sich die Kinderkommission, dass Initiativen und Aktionen rund um den 1. Juni nicht nur Spaß und Unterhaltung bieten, sondern das auch über die Kinderrechte informiert wird.“

Deutschland ist weltweit wahrscheinlich das einzige Land das zwei Kindertage im Jahr begeht. Der „Internationale Kindertag“ am 1. Juni wurde in der ehemaligen DDR gefeiert, während seit 1954 in der Bundesrepublik der 20. September als von der UN ins Leben gerufene „Weltkindertag“ begangen wird. Seit der Wiedervereinigung werden in Deutschland deshalb zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder besonders in den Blick genommen. Beide Tage sollen die Rechte und Bedürfnisse von Kindern ins öffentliche Bewusstsein und Handeln rücken.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 31.05.2022

Der Anteil der Kinder an der Bevölkerung in Deutschland nimmt wieder leicht zu. Von den 83,2 Millionen Menschen, die Anfang 2021 in Deutschland lebten, waren 10,7 Millionen Kinder im Alter bis einschließlich 13 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass des Internationalen Kindertages am 1. Juni mitteilt, machten Kinder einen Anteil von 12,9 % der Bevölkerung Deutschlands aus. Damit ist der Anteil seit dem Tiefststand Anfang 2015 (12,2 %) in den vergangenen Jahren wieder leicht gestiegen.

Ein Grund für diese Entwicklung sind höhere Geburtenzahlen. Von 2010 bis 2014 wurden durchschnittlich rund 682 200 Kinder pro Jahr geboren. Von 2015 bis 2020 waren es im Durchschnitt gut 775 600 jährlich. Nach vorläufigen Ergebnissen erreichte die Geburtenzahl für 2021 mit 795 500 Neugeborenen sogar den höchsten Stand seit 1997.

Kinderanteil in Deutschland unter EU-Durchschnitt, Italien mit niedrigstem Anteil

In den Staaten der Europäischen Union (EU) war der durchschnittliche Anteil von Kindern an der Bevölkerung höher als hierzulande: Zum Jahresbeginn 2021 betrug dieser laut EU-Statistikbehörde Eurostat 14,0 %. Niedriger als in Deutschland war der Kinderanteil nur in Italien (11,9 %), Portugal (12,4 %) und Malta (12,6 %). Den höchsten Anteil von Kindern wiesen hingegen Irland (18,6 %), Schweden (16,5 %) und Frankreich (16,4 %) auf.

Methodischer Hinweis:

Die genannten Bevölkerungszahlen zum Anfang des jeweiligen Jahres beruhen auf dem Stichtag 31.12. des Vorjahres.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zur Zahl der Kinder und Zahl der gesamten Bevölkerung in Deutschland sind auch über die Tabelle 12411-0005 in der Datenbank GENESIS-Online abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 31.05.2022

Zum Internationalen Kindertag 1. Juni 2022 erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Der Internationale Kindertag ist für viele Familien Anlass für besondere Aktivitäten und kleine Überraschungen. Für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Verhältnissen ist der Kindertag meist ein Tag wie jeder andere. Sie erleben wieder einmal, nicht dabei sein zu können. Wegen des enormen Anstiegs der Lebensmittel- und Energiepreise sind besondere Tage in diesem Jahr für viele Eltern schlicht nicht bezahlbar. In Armut lebende Kinder brauchen – nicht nur am Kindertag – dringend mehr Unterstützung. Sie dürfen nicht zu den Verlierern der Krise werden.“ Zum Internationalen Kindertag am 1. Juni plädiert die Diakonie dafür, endlich mit den ewigen Einmal- und Bonuszahlungen aufzuhören und stattdessen zeitnah eine angemessene Kindergrundsicherung umzusetzen und eine Notlagenregelung zu beschließen. Die Notlagenregelung sollte fest in den Sozialgesetzbüchern verankert werden und in einer nationalen Krisensituation eine Unterstützung von Betroffenen – mit mindestens derzeit 100 Euro monatlich für ein halbes Jahr – garantieren. „Schluss mit den Almosen! Kinder und Jugendliche brauchen einen fairen Start ins Leben, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.“

Hintergrund:

Für eine gesetzlich verankerte Notfallregelung müsste der Bundestag eine soziale Notlage feststellen. Damit entfiele die Notwendigkeit, in jeder Krise aufs Neue über eine gesetzliche Regelung für eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten. Weiter schlägt die Diakonie vor, Hartz-IV-Regelsätze entsprechend der Inflationsrate automatisch anzuheben, damit die Grundsicherung wirklich existenzsichernd ist. Die letzte Erhöhung betrug 0,7 Prozent, die Inflation hingegen liegt bei mehr als sieben Prozent. Im Regelsatz sind pro Monat 155 Euro für Lebensmittel vorgesehen, 36 Euro für Strom. Die Preise laufen davon. Es ist klar, dass das nicht reicht.

Weitere Informationen:

Link zur Stellungnahme: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-diakonie-deutschland-zum-entwurf-des-sofortzuschlags-und-einmalzahlungsgesetzes

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 31.05.2022

SCHWERPUNKT III: Familien in der Sozialversicherung

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts auf die Vorlage eines Sozialgerichts und zwei Verfassungsbeschwerden entschieden, dass § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie § 57 Abs. 1 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sind, als beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen belastet werden. Weitergehende Verfassungsbeschwerden wurden zurückgewiesen, soweit sie die Frage der Berücksichtigung der Betreuung und Erziehung von Kindern bei der Bemessung des Beitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur gesetzlichen Krankenversicherung betrafen.

Im gegenwärtigen System der sozialen Pflegeversicherung werden Eltern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern in spezifischer Weise benachteiligt, weil der mit steigender Kinderzahl anwachsende Erziehungsmehraufwand im geltenden Beitragsrecht keine Berücksichtigung findet. Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung zu treffen.

Das Beitragsrecht der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung verletzt Art. 3 Abs. 1 GG hingegen nicht dadurch, dass Mitglieder mit Kindern mit einem gleich hohen Versicherungsbeitrag wie Mitglieder ohne Kinder belastet werden. Insoweit fehlt es an einer Benachteiligung der Eltern, weil der wirtschaftliche Erziehungsaufwand im System der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung jeweils hinreichend kompensiert wird.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 25.05.2022

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Berücksichtigung der Kinderanzahl in der Pflegeversicherung erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Dr. Lukas Köhler:

„Die FDP-Fraktion begrüßt die differenzierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Kinderanzahl bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Schon heute wird die Erziehungsleistung sowohl in der Kranken- als auch in der Rentenversicherung durch einen höheren Leistungsanspruch abgegolten. Demgegenüber hätten zusätzlich reduzierte Beitragssätze für Eltern eine unverhältnismäßige Mehrbelastung der übrigen Versicherten oder der Steuerzahler zur Folge. Im Bereich der Pflegeversicherung werden wir nun mit unseren Partnern in der Ampelkoalition beraten, wie wir die Anzahl der Kinder in der Beitragsgestaltung der Pflegeversicherung künftig am sinnvollsten berücksichtigen können. Klar ist: Mit der Umsetzung der Forderungen des Bundesverfassungsgerichts wird die lediglich holzschnittartige Unterscheidung zwischen Menschen mit und ohne Kinder spätestens im Sommer nächsten Jahres einem System weichen, in dem die reale Erziehungsleistung in der Pflegeversicherung besser berücksichtigt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 25.05.2022

Kinderreiche Familien werden gestärkt, nun ist die Politik am Zug

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass die Benachteiligung kinderreicher Familien bei der gesetzlichen Pflegeversicherung gegenüber Familien mit weniger Kindern und Kinderlosen bis Juli 2023 beseitigt werden muss. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Breher:

„Wir als Union begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Stärkung kinderreicher Familien bei der gesetzlichen Pflegeversicherung ausdrücklich. Familien mit mehr als zwei Kindern sind in Deutschland an vielen Stellen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert – sei es bei der Wohnungssuche, beim Autokauf oder bei der Freizeitgestaltung. Die Beitragsanpassung bei der Pflegeversicherung ist ein weiterer Schritt, ihre Stellung zu stärken und ihnen die verdiente Unterstützung zukommen zu lassen.

Bei den Anpassungen der Sozialversicherungsbeiträge ist nun ebenfalls die Politik am Zug. Diese Anpassungen sind aus Sicht der Union mit Blick auf das noch immer erhöhte Armutsrisiko kinderreicher Familien ebenso notwendig. 

Nun ist es an daher der Bundesregierung, unverzüglich einen Vorschlag für diese Anpassung und die darüber hinausgehende notwendige Änderung der Sozialversicherungsbeiträge zu erarbeiten und dem Bundestag vorzulegen. Wir als Opposition sichern ihr im parlamentarischen Verfahren unsere positive Mitarbeit zu.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.05.2022

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entlastung kinderreicher Familien in der Pflegeversicherung erklärt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

„Ich begrüße das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter tragen der Tatsache Rechnung, dass Familien mit mehreren Kindern im jetzigen überbürokratisierten System auch finanziell stärker belastet sind. Zur Wahrheit gehört aber auch: Im Dschungel der Familienleistungen und Entlastungen für Familien wird mit großem Instrumentenkasten an kleinen Stellschrauben gedreht. Die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung bleibt notwendig. Mit ihr würden die meisten ausdifferenzierten Familienleistungen überflüssig und das Armutsrisiko von Familien mit Kindern deutlich verringert.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 25.05.2022

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verfassungsbeschwerden des Deutschen Familienverbandes (DFV) und des Familienbundes der Katholiken (FDK) haben die Familien einen Erfolg bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung erzielt. In der Renten- und Krankenversicherung ist der Einsatz für eine familiengerechte Sozialversicherung trotz der abweisenden Entscheidung politisch umso mehr geboten.

16 Jahre lang haben sich Familien durch die Instanzen geklagt und gegen eine ungerechte Ausgestaltung der Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung argumentiert. Nach Auffassung der Familienverbände verstößt die doppelte Beitragsbelastung aus Geldbeiträgen und dem generativen Beitrag – also der Kindererziehung – gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute dem Klagebegehren dreier Freiburger Familien nur in der Pflegeversicherung stattgegeben. Es sieht eine spezifische Benachteiligung von Familien mit mehreren Kindern, die bei den Pflegeversicherungsbeiträgen gestaffelt nach der Kinderzahl entlastet werden müssten. In der Renten- und Krankenversicherung sieht es das Bundesverfassungsgericht anders. Familien erbrächten zwar einen generativen Beitrag für die Sozialversicherung, die derzeitige Ausgestaltung der Beitragserhebung sei allerdings noch im Rahmen des gesetzgeberischen Spielraums und nicht verfassungswidrig. Die Karlsruher Richter bestätigten hier die Entscheidungen der Vorinstanzen.

„Wir freuen uns, dass das Bundesverfassungsgericht unserer Argumentation in der Pflegeversicherung größtenteils gefolgt ist. In der Renten- und Krankenversicherung bringt die Abweisung der Verfassungsbeschwerden Klarheit, dass familiengerechte Sozialversicherungsbeiträge nur auf dem politischen Wege zu erreichen sind“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken, betont: „Familien sorgen durch die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überhaupt erst für die Zukunftsfähigkeit unseres solidarischen Generationenvertrages. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in allen Zweigen der Sozialversicherung ist weiterhin ein wichtiges Ziel der Familienverbände.“

2001 hatte das Bundesverfassungsgericht im Pflegeversicherungsurteil entschieden, dass es mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist, wenn Eltern in der gesetzlichen Sozialversicherung genau so stark belastet werden wie Menschen ohne Kindesunterhaltspflichten. Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung dieses Grundsatzes auf die Pflegeversicherung beschränkt. Hier verpflichtet das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber, bis zum 31. Juli 2023 eine Beitragsentlastung gestaffelt nach der Kinderzahl einzuführen.

„So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige“, betont Ulrich Hoffmann. „So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen. In den für Familien finanziell entscheidenderen Zweigen der Renten- und Krankenversicherung bedeutet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine Verlagerung von der juristischen auf die politische Ebene. Die Hoffnung der Klagefamilien lag beim Bundesverfassungsgericht, das sich bereits in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder als Garant eines familiengerechten Steuer- und Sozialsystems hervorgetan hat. Die Karlsruher Richter weisen uns nun einen neuen Weg: Nicht über Klagen, sondern über den politischen Diskurs ist Beitragsgerechtigkeit zu erreichen. Nicht nur im Interesse der Familien, sondern in erster Linie der Gesellschaft, brauchen wir eine strukturelle Reform der gesetzlichen Sozialversicherung, die die Erziehung von Kindern gerecht bewertet.“

Das politische Anliegen der Familien habe Bedeutung für die gesamte Sozialversicherung, wie Klaus Zeh erläutert: „Die auf die sozialen Sicherungssysteme zukommenden Herausforderungen lassen sich nur bewältigen, wenn die Sozialversicherung bei der Beitragserhebung auf die Leistungsfähigkeit Rücksicht nimmt. Daher ist der heutige Tag auch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Sozialversicherung, die ihren Auftrag eines gerechten sozialen Ausgleichs erfüllt, anstatt durch übermäßige Beitragsbelastungen selbst Armut zu erzeugen.“

Die Familienverbände sind der Auffassung, die Sozialversicherung dürfe aus Gründen der Generationengerechtigkeit keine ökonomischen Anreize gegen Kinder setzen und gleichzeitig den Familien in der Erziehungsphase dringend benötigte Mittel entziehen. Die gegenwärtige und die nächste Generation würden dadurch übermäßig belastet. Durch die doppelte Belastung von Familien in der Sozialversicherung – durch Geldbeiträge und den generativen Beitrag der Kindererziehung – rutschen Familien mit zwei Kindern mit knapp 2.500 Euro unter das Existenzminimum. Das zeigten Berechnungen im Horizontalen Vergleich 2022. Durch die Einführung eines Kinderfreibetrages bei der Beitragserhebung zur Sozialversicherung könnten Familien während der aktiven Familienphase deutlich entlastet werden. Dadurch könnten Armutsrisiken und eine Verstetigung von Armut bis in Folgegenerationen hinein verhindert werden.

Politisch geht es auch um eine Berücksichtigung des Klima-Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Dazu führt Ulrich Hoffmann aus: „Lasten müssen innerhalb und zwischen den Generationen fair verteilt werden. Eine Sozialversicherung, die die in die Zukunft gerichteten generativen Beiträge vernachlässigt, verteilt die Freiheitschancen zu Lasten der nächsten Generation, der im demografischen Wandel immer weniger Spielräume bleiben. Eine strukturelle Benachteiligung von Familien ist weder generationengerecht noch nachhaltig.“

Weitere Informationen

Kampagnen-Webseite „Wir jammern nicht, wir klagen“

Horizontaler Vergleich 2022 (PDF)

FAQs der Familienverbände zu den Elternklagen:

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 25.05.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neue E-Learning-Module für Akteure in den Frühen Hilfen

Gesunde Ernährung ist bereits in der frühen Kindheit wichtig. Junge Familien in belasteten Lebenslagen in gesundem Essverhalten zu unterstützen, ist das Ziel einer Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Zentrale Maßnahmen sind die Entwicklung und Verbreitung neuer zielgruppenspezifischer E-Learning-Module für die Lernplattform „Frühe Hilfen“ des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH). Das NZFH in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kooperiert dabei mit den Referaten Netzwerk Gesund ins Leben und Ernährungsbildung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zunächst bis Ende 2023.

Durch qualitätsgesicherte Angebote zur Ernährungsbildung und zum Zusammenspiel von Ernährung und Eltern-Kind-Bindung werden Fachkräfte in den Frühen Hilfen in die Lage versetzt, belasteten Familien wichtige Kompetenzen für ihren Ernährungsalltag zu vermitteln. Das E-Learning-Angebot wird aus einem Basismodul zur Ernährungskompetenz und einem Spezialmodul zur Ernährung von Säuglingen bestehen. Ergänzend werden Präsenzveranstaltungen angeboten.

Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Es ist wichtig, dass Kinder von klein auf lernen, gesund zu essen, denn einmal eingeübtes Verhalten zu ändern, fällt später immer schwer. Wir wollen daher Ernährungskompetenz dort vermitteln, wo sie besonders wirksam sein kann: in der Beratung und Unterstützung junger Familien mit kleinen Kindern.“

Dr. Manuela Rottmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): „Eine ausgewogene und nachhaltige Ernährung ist wichtig für den Start in ein gesundes Leben. Mit den neuen Fortbildungsangeboten und Medien investieren wir in die Ernährungsbildung der Fachkräfte und stärken damit auch die Ernährungskompetenz junger Familien. Im Fokus stehen dabei vor allem sozial benachteiligte Familien und ihre Bedürfnisse.“

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Eine gesunde Ernährung ist ein wichtiger Baustein einer gesunden Kindheit und zentral für die weitere körperliche Entwicklung. Die neuen E-Learning-Module zur Ernährung ergänzen die Lernplattform des NZFH um diesen Bereich. Dadurch erweitern wir die Angebote zur Online-Qualifizierung von Fachkräften und Freiwilligen in den Frühen Hilfen, unterstützen Fortbildungen und geben neue didaktische Impulse.“

Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): „Mit unseren Aktivitäten wollen wir besonders die Familien erreichen, die bezogen auf die Ernährungskompetenz den größten Unterstützungsbedarf haben. Dafür ist die neue Kooperation wegweisend. Über unser Netzwerk, das aus Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Institutionen besteht, werden wir die Fortbildungsangebote in die Breite tragen.“

Mit der neuen Kooperation wird Fachwissen zum Wohl junger Familien gebündelt: Die BLE bringt fachliche Kompetenz zur Ernährungsbildung sowie ein breites Akteursnetzwerk ein und das NZFH seine Strukturen mit etablierten Zugangswegen zur Zielgruppe der jungen Familien. Gefördert wird die Kooperation durch das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Bundesregierung durch die Bundesstiftung Frühe Hilfen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf:

www.fruehehilfen.de

www.gesund-ins-leben.de

www.elternsein.info

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.06.2022

Das Vorhaben soll bis Ende der Legislaturperiode erarbeitet und umgesetzt werden. Dazu ist ein breiter Beteiligungsprozess geplant.

Einsamkeit ist ein negatives Gefühl, das nicht erst seit der Corona-Pandemie im Leben vieler Menschen eine Rolle spielt. Das Bundesfamilienministerium möchte das Thema politisch und wissenschaftlich genauer betrachten: Wie kann Einsamkeit vorgebeugt, wie kann sie bekämpft werden? Mit einer Konferenz gemeinsam mit Fachkräften aus der Sozialen Arbeit, aus Forschung sowie Wohlfahrtsverbänden startet Bundesministerin Lisa Paus am heutigen Dienstag die Erarbeitung einer Strategie gegen Einsamkeit. Sie soll bis Ende der Legislaturperiode in einem breiten Beteiligungsprozess entstehen und gemeinsam mit dem Kompetenznetz Einsamkeit umgesetzt werden.

Dazu erklärt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Einsamkeit betrifft viele Menschen. Häufig sind es die Älteren unter uns, deren Partner oder Partnerin gestorben ist, deren Freundeskreis kleiner wird oder die nicht mehr mobil genug sind, um das Haus zu verlassen. Und die sich jemanden wünschen, um zu reden und um Sorgen und Freude zu teilen.  Aber auch viele jüngere Menschen kennen das Gefühl der Einsamkeit und leiden darunter, wie sich gerade während der Corona-Pandemie gezeigt hat. Für eine erfolgreiche Strategie gegen Einsamkeit sind unterschiedliche Perspektiven notwendig, weil Einsamkeit ein vielfältiges gesellschaftliches Phänomen ist. Dafür legen wir heute den Grundstein.“

Benjamin Landes, Direktor des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik und Leiter des Projekts Kompetenznetz Einsamkeit (KNE): „Wir möchten mit dieser Konferenz einerseits zur Sensibilisierung für das Thema Einsamkeit beitragen und andererseits die Debatte in Deutschland mit vielfältigen Impulsen bereichern. Dazu wird das Thema aus internationaler, wissenschaftlicher, zivilgesellschaftlicher, sowie politischer Perspektive betrachtet. Dabei legen wir den Fokus besonders auf die Praxis der Aktiven im Engagement sowie der Sozialen Arbeit und wollen damit einen Beitrag zur Verbesserung der Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit leisten. Gleichzeitig möchten wir mit vielfältigen Beiträgen von Forschenden das bestehende Wissen zum Thema weiterverbreiten. Das KNE möchte mit qualitativen und quantitativen Forschungsprojekten zur weiteren Erforschung von Einsamkeit beitragen.“

Bereits jetzt setzt sich das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Belange einsamer Menschen ein.

  • Über das Programm des Malteser Hilfsdienstes “Miteinander Füreinander“ sollen an rund 110 Malteser-Standorten besonders hochbetagte Seniorinnen und Senioren erreicht werden.
  • Mit dem Programm Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden bis Oktober 2022 29 Modellprojekte gefördert, die ungewollter Einsamkeit und zugleich Altersarmut entgegenwirken.
  • Ab Oktober 2022 schließt sich ein weiteres ESF Plus Programm zur Stärkung der Teilhabe älterer Menschen Bis zum September 2027 können rund 80 Projekte mit sozial neuartigen Angeboten gefördert werden.
  • Zudem helfen die bundesweit von uns geförderten 530 Mehrgenerationenhäuser, Isolation sowie Einsamkeit zu verhindern.
  • Mit dem Projekt Zukunftswerkstatt Kommunen werden Kommunen unterstützt, die Folgen des demografischen Wandels zu gestalten. Dabei geht es unter anderem um die Einrichtung von Orten der Begegnung wie z.B. den Jugendladen im sächsischen Riesa oder die Erzählsalons in plattdeutscher Sprache im Emsland.

Über das Kompetenznetz Einsamkeit

Kernaufgaben des Kompetenznetzes sind, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das solidarische Miteinander zu stärken. Dazu werden Faktoren der aktiven Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit erforscht, Strategien gegen Einsamkeit weiterentwickelt sowie Wissen zum Thema weiterverbreitet. Zudem soll die Sensibilisierung in der Gesellschaft für einsame Menschen erhöht werden.

Das Projekt wird durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. umgesetzt und vom Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Weitere Informationen finden Sie auf kompetenznetz-einsamkeit.de/

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.06.2022

Attraktives Ausbildungsangebot erreicht neue Zielgruppen / Länder übernehmen Vorgaben des Bundesprogramms

Nach drei Jahren Ausbildung im Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ erhalten rund 2.500 Auszubildende nun ihren Abschluss. Bundesfamilienministerin Lisa Paus überreichte heute den zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern bei einem Besuch in der Fröbel Kita „Kleine Füße – Naseweis“ in Berlin eine Urkunde und zog ein positives Fazit der Fachkräfteoffensive, die in diesem Sommer ausläuft.

Bundesministerin Lisa Paus: „Die Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas sorgen für frühe Bildung, Betreuung und Erziehung unserer Kinder und leisten damit eine Arbeit, die zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland gehört. Der Beruf setzt eine hohe Fachkompetenz voraus, eine gute Ausbildung und positive Motivation der pädagogischen Fachkräfte sind enorm wichtig. Mit der ‚Fachkräfteoffensive‘ ist es uns gelungen, die praxisintegrierte Ausbildung PiA als bundesweit attraktives Ausbildungsmodell zu etablieren und neue Zielgruppen für das Berufsfeld Erzieher*in zu gewinnen, darunter viele Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Das zeigt: Mit attraktiven, passenden Angeboten können wir dem Fachkräftemangel in den Kitas entgegenwirken.“

Mit der „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: Nachwuchs gewinnen, Profis binden“ unterstützt das Bundesfamilienministerium Länder und Träger dabei, pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und bereits ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher im Beruf zu halten und ihre Kompetenzen zu stärken. Dafür hat das Ministerium von 2019 bis 2022 rund 160 Mio. Euro bereitgestellt. Im Februar 2021 wurde das Programm um zusätzliche Fördermodule erweitert, um den gestiegenen Anforderungen in der Kindertagesbetreuung unter den Bedingungen der Corona-Pandemie zu begegnen. Besonders nachgefragt war die Förderung von so genannten „Kitahelferinnen“ und „Kitahelfern“, die unterstützende, nicht-pädagogische Aufgaben übernehmen und so zur Entlastung der Fachkräfte beitrugen und zugleich ein neues Fachkräftepotenzial erschließen.

Mit der „Fachkräfteoffensive“ ist es dem Bundesfamilienministerium gelungen eine Dynamik anzustoßen, die über das Programm hinauswirkt:

  • Das Modell der praxisintegrierten Ausbildung (PiA)wurde bundesweit als Vorbild etabliert. Inzwischen haben einige Bundesländer mit eigenen Mitteln das Programm aufgestockt und/oder das Modell erstmalig eingeführt und fortgeführt und dabei die vom Bund gesetzten Standards übernommen.
  • Die vom Bundesprogramm gesetzten Bundesstandards wie die Anrechnung auf den Personalschlüssel, die Praxisanleitung oder die Höhe der Vergütung wurden von den Ländern, die das Modell neu eingeführt haben, zum großen Teil übernommen.
  • Die praxisintegrierte Ausbildungsform hat sich als Instrument zur Gewinnung zusätzlicher Zielgruppen erwiesen. Die Evaluation zeigt, dass fast 60 % der Auszubildenden über ein (Fach)Abitur verfügen und 35 % berufliche Vorqualifikationen jenseits der Sozialpädagogik mitbringen.
  • Die Programmevaluation zeigt, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen (Fachkräfte, Auszubildende, Träger) mit dem Bundesprogramm sehr zufrieden sind. Die Auszubildenden bewerten ihre Lern- und Arbeitsbedingungen sehr positiv, insbesondere die Vergütung nach TVöD und die geförderte Praxisbegleitung durch qualifizierte Fachkräfte.
  • Auch geförderte Kita-Helferinnen und -helfer entlasten das pädagogische Personal und stellen ein erhebliches Fachkräftepotenzial dar: zwei Drittel (64 %) können sich eine Weiterbildung in der frühkindlichen Bildung vorstellen, 23 % haben sogar schon ein Angebot seitens des Trägers, eine Fachschulplatzzusage oder beides.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.06.2022

Fotoausstellung im Bundesseniorenministerium in Berlin zeigt aktive Seniorinnen und Senioren.

Bundesministerin Lisa Paus hat heute die Fotoausstellung „Wer rastet, der rostet!“ eröffnet. Zu sehen sind Menschen ab 60, die im Rahmen der gleichnamigen Aktion der Marie-Luise und Ernst Becker Stiftung ausgewählt und von dem bekannten Fotografen Karsten Thormaehlen bei ihren Aktivitäten porträtiert wurden. Die Ausstellung ist im Foyer des Ministeriums in Berlin zu sehen und werktags von 11.30 bis 17.30 Uhr geöffnet.

Dazu erklärt Bundesministerin Lisa Paus: „Mein Ministerium möchte die Vielfalt des Alters sichtbar machen. Ältere Menschen sind häufig sehr aktive und engagierte Mitglieder unserer Gesellschaft. Bewegung bedeutet für viele Seniorinnen und Senioren vor allem Spaß und Lebensfreude, aber auch soziale Kontakte und Gesundheit. Mir ist es wichtig, dass ältere Menschen gut und selbstbestimmt leben und in unserer Gesellschaft mitwirken können. Dafür setze ich mich ein.“

Das Projekt zeigt, wie aktiv Seniorinnen und Senioren selbst während der Pandemie noch waren. Im Herbst 2020 hat die Stiftung Menschen ab 60 gesucht, die eine Sportart oder ein Hobby mit ganzem Körpereinsatz betreiben. Aus über 200 Teilnehmenden wurden zwölf Seniorinnen und Senioren ausgewählt, die es schaffen, auch im fortgeschrittenen Alter in Bewegung zu bleiben und auch andere zu körperlicher Aktivität zu motivieren.

Unter den Porträtierten sind Heidrun Beck-Schulz (64) und Ralf Brünig (77). Heidrun Beck-Schulz brennt für Sport und Bewegung. Sie leitet gleich mehrere Senioren-Gymnastikgruppen im Raum Heilbronn. „Und wenn ich irgendwann nur noch den kleinen Finger bewegen kann, werde ich das tun, weil ich an mir die positive Kraft der Bewegung spüre.“ Ralf Brünig aus dem schwäbischen Affalterbach trägt den 6. Dan im Karate und bekleidet die Funktion des Schulsportreferenten im Karateverband Baden-Württemberg als auch im Deutschen Karate Verband (DKV). Er hat eine spezielle Trainingsform für Kinder entwickelt, Sound-Karate.

Angebote für Seniorinnen und Senioren:

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert verschiedene Angebote, die älteren Menschen helfen, aktiv, sozial vernetzt und am Puls der Zeit zu bleiben. Diese reichen von den Mehrgenerationenhäusern, den Seniorenbüros, über Projekte gegen Einsamkeit des Malteser Hilfsdienstes und anderen Wohlfahrtsverbänden bis zum DigitalPakt Alter und „Digitalen Engel“.

Weitere Informationen finden Sie auf:

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07.06.2022

Lisa Paus: „Es kommt auf Investitionen in Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit an“

Der Bundestag hat heute den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) stehen in diesem Jahr rund 12,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

Bereits mit dem 2. Regierungsentwurf 2022 im März konnte eine Erhöhung des Gesamtetats um 147 Millionen Euro erreicht werden. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden die Mittel für die Aufgaben in den Bereichen Familie, Jugend, Senioren, Frauen und Zivilgesellschaft, zum Teil mit Gegenfinanzierung, um über weitere 52 Millionen Euro verstärkt.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Ich bin davon überzeugt, angesichts der enormen aktuellen Herausforderungen, müssen wir mehr denn je in den Zusammenhalt und soziale Gerechtigkeit investieren. Dafür stehen meinem Haus in diesem Jahr rund 12,6 Mrd. Euro zur Verfügung.

Konkret heißt das, dass alle Kinder in Familien mit wenig oder keinem Einkommen ab Juli den Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat bekommen. Das ist der erste Schritt auf dem Weg zur Kindergrundsicherung. Und wir unterstützen weiterhin alle Kinder und Jugendliche, die es in der Pandemie besonders schwer hatten. 272 Millionen stehen dafür mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ in diesem Jahr zur Verfügung. Mit dem Elterngeld, der beliebtesten Familienleistung, helfen wir Müttern und Vätern, Beruf und Familie unter einen Hut zu bekommen. Jeden einzelnen Euro der 7,7 Milliarden ist es dafür wert. Zudem setzen wir rund 31 Millionen Euro für humanitäre Maßnahmen zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine ein.

Starke Investitionen in die Zukunft, darauf kommt es jetzt an. Denn wie robust und widerstandsfähig unsere Gesellschaft gegenüber äußeren Krisen ist, misst sich an ihrer Stärke im Innern. Ich danke allen Kolleginnen und Kollegen Haushältern.“

Wichtige Einzelposten im Haushalt für das Bundesfamilienministerium sind:

Mittel für humanitäre Maßnahmen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine
Zusätzlich werden dem BMFSFJ rund 31 Millionen Euro zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Ukraine-Krieges zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen u.a. folgende Maßnahmen finanziert werden:

  • Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung;
  • Zusätzliche Finanzierung des Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge. Derzeit werden 56 Psychosoziale Zentren zur Betreuung der Opfer von Verfolgung, Folter und Menschenrechtsverletzungen u. a. in der Trägerschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege gefördert;
  • Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“;
  • Stiftung Mutter und Kind – finanzielle Hilfen für schwangere Frauen in Not.

Gesetzliche Leistungen für die Familien
Für das Elterngeld stehen insgesamt 7,73 Milliarden Euro zur Verfügung.

Der Kinderzuschlag wird zum 1. Juli 2022 durch die geplante Einführung eines Sofortzuschlags ergänzt. Es stehen für den Kinderzuschlag damit insgesamt 1,365 Milliarden Euro zur Verfügung.

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“
Für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Jugendliche und Kinder“ werden auch in 2022 erhebliche Mittel in Höhe von rund 272 Millionen Euro im Haushalt des Familienministeriums zur Überwindung der pandemiebedingten Einschränkungen im familiären Bereich und zur Stärkung sozialen Lernens und sozialer Kompetenzen zur Verfügung gestellt. Von den Erhöhungen profitieren insbesondere die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (mit rund 81 Millionen Euro), die Qualifizierungsoffensive (mit 60 Millionen Euro) und die Stiftung Frühe Hilfen (35 Millionen Euro). Für zahlreiche weitere Maßnahmen werden insgesamt rund 96 Millionen Euro bereitgestellt.

Aufgaben der freien Jugendhilfe
Bereits im 2. Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 waren Mittel für die Aufgaben der freien Jugendhilfe mit einem Rekordwert von 267,8 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel konnten um weitere 28,1 Millionen Euro durch die Entscheidungen im Haushaltsausschuss auf nunmehr über 296 Millionen Euro erhöht werden. Mit diesen zusätzlichen Mitteln können wichtige Maßnahmen finanziert werden (u. a.):

  • Das Programm Respekt Coaches (+15 Millionen Euro);
  • Mittel für den Kinderschutzbund (+150.000 Euro);
  • Die Arbeit der Jugendmigrationsdienste, die bundesweit junge Menschen mit Migrationshintergrund mit individuellen Förderplänen bei der sozialen und beruflichen Integration unterstützen (+ 8 Millionen Euro);
  • Stärkung der Jugendverbandsarbeit damit der Bundesjugendring und seine Mitgliedsverbände in ihrer wichtigen Arbeit der Unterstützung von demokratischer Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen bedarfsgerecht gestärkt werden (+ 3 Millionen Euro).

Beauftragter der Bundesregierung gegen Antiziganismus
Für den am 1. Mai neu ernannten Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland werden erstmals Mittel in Höhe von 400.000 Euro im Einzelplan 17 ausgebracht.

Deutsches Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM)
Zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus werden dem Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) zusätzliche Mittel von 4,825 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln soll der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor gefördert (+3,6 Millionen Euro) und die institutionelle Förderung des DeZIM (1,225 Millionen Euro) unterstützt werden. Insgesamt stehen für Maßnahmen der Integrations- und Migrationsforschung in 2022 rund 14,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Demokratie Leben! und Menschen stärken Menschen
Das Programm Demokratie Leben! wird gegenüber 2021 um weitere 15 Millionen Euro verstärkt. Damit werden in 2022 165,5 Millionen Euro bereitgestellt. Für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind in 2022 18 Millionen Euro eingeplant (eine weitere Verstärkung aus den Mitteln für die „humanitäre Hilfe Ukraine“ ist vorgesehen, s.o.). Beide Programme werden in einem Haushaltstitel zusammengefasst der entsprechend der Finanzplanung ein Volumen von 183,5 Millionen Euro umfasst.

Mehrgenerationenhäuser
Für die Mehrgenerationenhäuser werden die zusätzlichen 5,45 Millionen Euro aus dem Jahr 2021 auch für 2022 zur Verfügung gestellt, sodass auch in 2022 weiterhin jedes Mehrgenerationenhaus mit 40.000 Euro gefördert werden kann. Zusätzlich stehen den Mehrgenerationenhäusern in 2022 insgesamt 6,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung. Damit stehen für die Mehrgenerationenhäuser rund 29,5 Millionen Euro im Jahr 2022 zur Verfügung.

Stärkung der Familienpolitik
Für Unterstützungsmaßnahmen zur Einführung der Kindergrundsicherung, sowie für die Einrichtung des Nationalen Aktionsplans Neue Chancen für Kinder in Deutschland und des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt waren bereits im 2. Regierungsentwurf zusätzliche Mittel von 2,6 Millionen Euro vorgesehen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden diese Mittel um weitere 7,6 Millionen Euro für familienpolitisch prioritäre Vorhaben aufgestockt, so dass nunmehr über 35,1 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Wohlfahrtsverbände
Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und andere zentrale Organisationen führen die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge durch. Sie sind Träger von derzeit 56 Psychosozialen Zentren zur Betreuung der Opfer von Verfolgung, Folter und Menschenrechtsverletzungen. Die notwendige und wichtige Arbeit der Wohlfahrtsverbände wird mit zusätzlichen Mitteln zur Finanzierung humanitärer Maßnahmen infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine unterstützt. Insgesamt werden die Mittel für die Wohlfahrtsverbände das Niveau von 2021 von rund 39 Millionen Euro somit überschreiten.

Freiwilligendienste

Für die Freiwilligendienste werden 2022 Mittel in Höhe von rund 328 Millionen Euro (Bundesfreiwilligendienst 207,2 Millionen Euro, Freiwilligendienste 120,6 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt. Damit kann das bisherige Niveau gehalten werden.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sowie Bundesstiftung Gleichstellung

Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (10 Millionen Euro jährlich) sowie die Bundesstiftung Gleichstellung (5 Millionen Euro jährlich) ist dauerhaft gesichert.

Erneut erhält die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt in 2022 Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ (10 Millionen Euro). Damit werden der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in diesem Jahr 20 Millionen Euro aus dem Einzelplan 17 zur Verfügung gestellt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.06.2022

Telefonberatung in ukrainischer und russischer Sprache nimmt Arbeit auf – kostenfrei und vertraulich

Mehr als 700.000 Menschen sind bislang vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen, vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche. Seit heute bietet ihnen die Helpline Ukraine kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen, die sie bewegen. Unter der Tel.-Nr. 0800-500 225 0 ist die Helpline montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr zu erreichen; die Beratung erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache und ist vertraulich. Helpline Ukraine ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Viele Geflüchtete aus der Ukraine brauchen Zuwendung, Unterstützung und Entlastung. Sie sind in Deutschland zwar in Sicherheit, leiden aber unter den Eindrücken des Krieges und der Flucht. Mit der Helpline Ukraine zeigen wir diesen Menschen, dass wir sie in ihrer Not nicht allein lassen. Hier finden sie offene Ohren für ihre Sorgen und Probleme und kompetente Beratung in ihrer Muttersprache.“

„Wir freuen uns, diese wichtige und anspruchsvolle Aufgabe anzugehen und damit einen Beitrag in dieser Krise leisten zu können“, so Rainer Schütz, Geschäftsführer von Nummer gegen Kummer e.V. „Geflüchtete Eltern, Kinder und Jugendliche benötigen verlässliche Ansprechpartner*innen, um über das Erlebte, ihre Sorgen und Ängste sprechen zu können.“

„Bei unseren Hilfsmaßnahmen für die Ukraine konzentrieren wir uns darauf, was wir am besten können: Menschen verbinden“, sagt Melanie Kubin-Hardewig, Vice President Group Sustainability Management bei der Telekom. „Als langjähriger Partner der Nummer gegen Kummer unterstützen wir deshalb das erweiterte Hilfsangebot sehr gerne, indem wir die Leitungskapazitäten für das zusätzliche Gesprächsaufkommen bereitstellen.“

Der Dachverband Nummer gegen Kummer e.V. übernimmt die Planung, Organisation und Umsetzung der Sonderrufnummer und bewirbt sie in ukrainischer und russischer Sprache.

Weitere Informationen finden Sie auf www.nummergegenkummer.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.06.2022

Die aktuellen Ermittlungen der Kölner Polizei und Staatsanwaltschaft gegen einen Mann aus Wermelskirchen zeigen einmal mehr die schreckliche Dimension von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und die unbedingte Notwendigkeit, mit aller Kraft dagegen vorzugehen. Dass es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, zeigt schon die gestern vorgestellte Zahl kindlicher Gewaltopfer im Jahr 2021: Im Jahresdurchschnitt wurden 49 Kinder jeden Tag Opfer sexualisierter Gewalt.

„Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden passende Ermittlungsinstrumente sowie genug Personal an die Hand geben, damit die riesigen Datenmengen von Missbrauchsdarstellungen ausgewertet und alle Tatverdächtigen effektiv und schnell ermittelt werden können. Das Dunkelfeld ist bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder immer noch zu groß. Deswegen werden wir zudem für eine Erhebung verlässlicher Zahlen zum Ausmaß sexualisierter Gewalt gegen Kinder sorgen.

Gleichzeitig wollen wir das Bewusstsein in der Gesellschaft dafür schärfen, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder allgegenwärtig ist. Wir müssen sicherstellen, dass Schutzkonzepte in allen Einrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, auch tatsächlich etabliert werden und Hilfsangebote überall verfügbar sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass Lehrkräfte darin geschult werden, typische Täterstrategien zu erkennen und ein Handlungsplan zum Umgang mit einem Verdacht entwickelt wird.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 31.05.2022

Am 28. Mai ist der Internationale Tag der Menstruationshygiene. Noch immer unterliegt die Menstruation einer gesellschaftlichen Tabuisierung. Das muss sich ändern.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Mädchen und Frauen werden weltweit noch immer wegen ihrer Menstruation stigmatisiert und ausgegrenzt – mit gravierenden Folgen für Bildungs- und Berufschancen und eine gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe. Auch in Deutschland wird die Menstruation, die zum Leben jeder Frau gehört, nach wie vor gesellschaftlich tabuisiert. Das wollen wir ändern. Denn das ist ein Überbleibsel eines längst überholten Frauenbildes. Es passt nicht in unsere offene und freie Gesellschaft. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden uns auch weiterhin mit aller Kraft für die Gleichstellung der Geschlechter stark machen.“

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:

„Es ist leider auch heute noch kein selbstverständlicher weltweiter Standard, dass Menschen uneingeschränkten Zugang zu Wasser, Sanitär- und Hygieneversorgung haben. Das führt zu Problemen und Ausgrenzung: Menstruierende bleiben Zuhause und sind regelmäßig vom Schulbesuch und gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, sie sind außerdem erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Auch deshalb werden wir unsere internationale Entwicklungszusammenarbeit ausweiten.

In Deutschland gehören Menstruationsartikel zum alltäglichen Hygienebedarf. Unsere 2020 umgesetzte Mehrwertsteuersenkung darauf war richtig. Aber es bleibt noch Handlungsbedarf. So sollte geprüft werden, wie und wo in Deutschland kostenfreie Menstruationshygieneprodukte zur Verfügung gestellt werden können.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 27.05.2022

Zum aktuellen Vorschlag von Bundespräsidenten Steinmeier, ein Pflichtjahr für junge Menschen einzuführen, erklären Denise Loop und Emilia Fester, Mitglieder im Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement:

Als grüne Bundestagsfraktion setzen wir uns für die die Selbstbestimmung von jungen Menschen ein. Die Freiwilligkeit ist für junge Menschen bei der Entscheidung für einen sozialen, ökologischen, kulturellen, politischen oder internationalen Dienst in der Orientierungsphase nach der Schule ein wichtiger Punkt. Anstatt einen Pflichtdienst einzuführen, welcher derzeit weder staatlicherseits noch trägerseitig umsetzbar wäre, wollen wir die freiwilligen Angebote ausbauen. Alle jungen Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten wollen, müssen die Möglichkeit dazu bekommen.

Laut dem dritten Engagementbericht der Bundesregierung engagieren sich bereits gut zwei Drittel aller jungen Menschen für einen gesellschaftlichen Zweck. Junge Menschen müssen nicht für soziale Aufgaben verpflichtet werden. Es ist notwendig, die Struktur der Freiwilligendienste so zu stärken, dass alle jungen Menschen daran teilnehmen können und von dieser Möglichkeit wissen.

Die Ampel hat sich hierfür ambitionierte Reformen vorgenommen: Das Taschengeld für die Freiwilligen soll angehoben und das Angebot für unterschiedliche Bedürfnisse erweitert werden, indem wir digitale- und Teilzeitdienste schaffen und auch den internationalen Freiwilligendienst stärken. Durch die Erhöhung des Taschengeldes sollen unabhängig von der sozialen Herkunft noch wesentlich mehr jungen Menschen ein freiwilliger Dienst ermöglicht werden. Wir setzen uns dafür ein, die Wertschätzung für die jungen Freiwilligen zu erhöhen und die Beantragung von staatlicher Unterstützung für laufende Kosten während des Freiwilligendienstes zu vereinfachen.

Eine deutliche Mittelerhöhung für die Freiwilligendienste wäre nötig, um all die Vorhaben umzusetzen und allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Denkbar wäre beispielsweise die Öffnung des BAföG und die Fortsetzung des 9€-Tickets für Freiwillige. Ein Pflichtdienst ist keine Option.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 13.06.2022

Die Ampel-Koalition scheitert auch im Bereich des BMFSFJ weiterhin an den eigenen Ansprüchen und vollmundigen Ankündigungen

Im Deutschen Bundestag wurde am heutigen Dienstag der Einzelplan 17 für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen. Dazu erklären die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Silvia Breher, und der zuständige Berichterstatter, Hermann-Josef Tebroke:

Silvia Breher: „Auch zwei Monate nach der Vorlage des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2022 zeigt sich die Ampel-Koalition unfähig, auf die aktuellen Herausforderungen ausreichend zu reagieren und ihren eigenen Ansprüchen und Ankündigungen der letzten Jahre gerecht zu werden. Trotz der massiven Anpassungsbedarfe durch die Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Frauen, Kinder und Jugendlicher aus der Ukraine ist der Haushalt des BMFSFJ im Vergleich zum Gesamthaushalt nur marginal angewachsen. Insbesondere für den Ausbau der Sprach-Kitas, für eine Aufstockung der Frühen Hilfen, für die Fortsetzung der Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher und für ein weiteres Investitionsprogramm zum Kinderbetreuungsausbau hat es im Haushaltsentwurf der Ampel erneut nicht gereicht. Dies ist umso verwunderlicher, da die Union zu all den genannten Themen entsprechende Änderungsanträge eingebracht hat und gleichzeitig auch Vorschläge für eine Gegenfinanzierung unterbreitet hat. Hier hätten wir uns von der Ampel mehr Bereitschaft zu bedarfsorientiertem Handeln gewünscht.“

Hermann-Josef Tebroke: „Die Familien in der Bundesrepublik leisten Großartiges, zumal in der aktuell überaus herausfordernden Lage. Zuerst die anhaltende Corona-Pandemie, jetzt der Krieg in der Ukraine, die damit verbundenen steigenden Preise und eine unsichere gesamtwirtschaftliche Perspektive stellen vor allem für Familien mit Kindern große Herausforderungen dar. Auf diese Herausforderungen geben der Haushaltsplan und insbesondere das Budget des Familienministeriums keine Antwort. Dazu kommt, dass der Haushalt nicht nachhaltig finanziert wird. Die Rekordschulden belasten insbesondere die nachfolgende Generation. Einem solchen Haushaltsplan können wir nicht zustimmen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 31.05.2022

Zu den Klimageld-Plänen von Bundesarbeitsminister Heil können Sie den arbeitsmarktpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, mit folgenden Worten zitieren:

„Bundesarbeitsminister Heil will ein Klimageld für alle einführen, die 4.000 Euro und weniger verdienen. Die Ampel erkennt damit an, dass ihre bisherigen Entlastungspakete völlig unzureichend sind. Bereits jetzt ist absehbar, dass das Klimageld ein Bürokratiemonster sein wird und nicht schnell genug umsetzbar ist, um die Menschen sofort und spürbar zu entlasten. 

Aus gutem Grund scheiterte das von Heil vorgeschlagene Mobilitätsgeld in der Ampel. Jetzt nimmt er einen neuen Anlauf unter neuem Namen. Über die Höhe der geplanten Entlastungen bleibt Heil jegliche Antwort schuldig. Das ist nichts anderes als Schaufensterpolitik. Außerdem ist vollkommen unklar, ob auch Rentnerinnen und Rentner und Studierende entlastet werden sollen. Es darf nicht sein, dass – wie bei der Energiepreispauschale – Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende und andere Gruppen ohne Arbeitseinkommen wieder leer ausgehen. Sonst würde die Ampel ein weiteres Mal die soziale Spaltung des Landes vertiefen. 
 
Was wir jetzt dringend brauchen ist kein weiteres Stückwerk an Reförmchen. Wir brauchen schnell wirksame Entlastungen, die tatsächlich bei den Menschen ankommen. Dazu gehören vor allem eine Inflationsbremse bei der Einkommenssteuer, eine soziale Steuerreform für kleinere und mittlere Einkommen und ein höherer Pauschbetrag, um coronabedingte Mehrausgaben steuerlich zu berücksichtigen. Außerdem muss der Steuerfreibetrag für Kinder erhöht werden, um Familien stärker zu entlasten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 28.05.2022

Auch in diesem Jahr übernimmt die Kinderkommission im Deut-schen Bundestag die Schirmherrschaft für die Weltspieltagsaktion des Deutschen Kinderhilfswerks, die unter dem Motto „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“ stattfindet.

Damit will das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern im „Bündnis Recht auf Spiel“ und „Kinderfreundliche Kommunen e.V.“ darauf aufmerksam machen, dass Bewegung und Spiel im Freien eine zentrale Rolle bei einer Persönlichkeitsentwicklung und dem gesunden Aufwachsen von Kindern spielen.

Die Vorsitzende der Kinderkommission, Sarah Lahrkamp, MdB, erklärt hierzu:

„Kindliche Entwicklung und Spielen gehen Hand in Hand. Im Spiel entdecken Kinder ihre Kreativität, lernen eigene Kräfte und Grenzen kennen, machen wichtige Erfahrungen im sozialen Miteinander und stärken ihre kognitiven Kompetenzen. Deshalb haben Kinder ein Recht auf Spiel- und Freizeit. Daran muss immer wieder erinnert werden, gerade weil dieses Kinderrecht im Alltag der Erwachsenenwelt manchmal zu kurz kommt. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, diesem Recht im alltäglichen Leben Geltung zu verschaffen. Gefragt sind hier nicht nur Familien, Kitas, Schulen und Vereine. Auch Politik und Verwaltung müssen den Kinderrechten bei ihren Entscheidungen Raum geben, zum Beispiel wenn es darum geht, Freiflächen, Grünanlagen oder Spiel- und Sportplätze zu planen und zu bauen.“

Der 28. Mai gilt seit mehr als 10 Jahren als „Weltspieltag“. Anlässlich des Weltspieltags rufen das Deutsche Kinderhilfswerk und seine Partner regelmäßig zu Aktionen auf, um in Erinnerung zu rufen, dass freies Spielen ein Grundbedürfnis aller Kinder ist. Auch die UN-Kinderrechtskonvention sagt Kindern ein Recht auf Ruhe und Freizeit sowie auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung zu.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 25.05.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2093) zur Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich der Familienpolitik gestellt. Unter anderem fragen die Abgeordneten nach Plänen zur Erweiterung von Partnermonaten nach der Geburt eines Kindes und nach der „Corona-Auszeit für Familien“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 294 vom 14.06.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2071) zum Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gestellt. Im Kern geht es darin um die Entwicklung des sozialen Arbeitsmarktes im Jahr 2021 und einen Ausblick auf dieses Jahr. So möchte die Fraktion von der Bundesregierung unter anderem Informationen über die Anzahl der Teilnehmer erhalten und über konkrete Details wie Finanzierung, Förderdauer und Prognosen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 08.06.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/2092) zur Vorhabenplanung des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich der Jugendpolitik gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der konkreten Umsetzung des Projektes „Europäische und internationale Jugendpolitik und Jugendarbeit“ und nach dem Projekt „Jugendstrategie, Nationaler Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 08.06.2022

Die Unionsfraktion hat eine Kleine Anfrage (20/2069) zu den Folgen des Ukraine-Krieges auf den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend gestellt. Dabei steht die frühkindliche Bildung und die Kinderbetreuung im Fokus. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele geflüchtete Kinder bereits in Kitas betreut werden und wie hoch die Kosten für die Integration dieser Kinder in den Jahren 2022 und 2023 sein werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 286 vom 07.06.2022

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (20/1618) zur Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Bereich „Alle Generationen im Blick – Kinder nach vorn“ gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach der Umsetzung der Kindergrundsicherung und des „Gute-Kita-Gesetzes“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 274 vom 31.05.2022

Der Stand der Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („IstanbulKonvention“) ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/1955) der Fraktion Die Linke. Unter anderem möchten die Abgeordneten wissen, welche Gesamtstrategie dafür vorgesehen ist und bis wann die Bundesregierung einen entsprechenden Aktionsplan vorlegen will.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 272 vom 31.05.2022

Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Streichung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch (20/1635) verzichtet. Das geht aus einer Unterrichtung (20/1980).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 269 vom 27.05.2022

Für die Vorhabenplanung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Bereich „Vielfalt leben, Demokratie stärken“ interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/1877). Sie fragt die Bundesregierung unter anderem nach der Umsetzung des „Demokratiefördergesetzes“ und anderen Projekten in diesem Zusammenhang.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 261 vom 23.05.2022

Angesichts des Kriegs in der Ukraine und der stark gestiegenen Inflation machen sich mehr Erwerbspersonen in Deutschland große Sorgen um ihre eigene wirtschaftliche Situation als zu irgendeinem Zeitpunkt während der Corona-Krise. Aktuell empfindet rund ein Viertel aller Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden die eigene finanzielle Lage als „äußerst stark“ oder „stark“ belastend (24 Prozent) und hat große Sorgen um die eigene wirtschaftliche Zukunft (26 Prozent). Das zeigen neue Ergebnisse aus der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung, für die regelmäßig ein Panel aus Erwerbstätigen und Arbeitsuchenden befragt wird (siehe auch die Abbildungen 1 und 2 in der pdf-Version dieser PM; Link unten).* Unter Erwerbspersonen mit niedrigem Haushaltseinkommen unter 1.300 Euro netto im Monat äußert sogar mehr als die Hälfte große Sorgen um die eigene wirtschaftliche Lage, in der nächsthöheren Einkommensgruppe zwischen 1.301 und 2.000 Euro netto tun das noch fast 40 Prozent. Auch die Belastung durch steigende Preise ist bei Erwerbspersonen mit niedrigem Einkommen sehr weit verbreitet (79 Prozent; siehe Abbildung 5 in der pdf-Version; Link unten), sie reicht aber auch weit in mittlere Einkommensgruppen, wo 54 bis 59 Prozent sich große Sorgen um die Inflation machen.

Die Sorge um die soziale Ungleichheit in Deutschland ist derzeit ebenfalls ausgeprägter als jemals während der Pandemie: Zwei Drittel aller Befragten fürchten, dass die Gesellschaft so weit auseinanderdriftet, „dass sie Gefahr läuft, daran zu zerbrechen“. Drei Viertel glauben, dass die Einkommensverteilung durch den Ukraine-Krieg ungleicher wird. Dagegen sind die sozio-emotionalen Belastungen, von denen die Befragten berichten, etwa mit Blick auf die familiäre oder die Arbeitssituation zwar zuletzt auf das niedrigste Niveau seit Pandemiebeginn gesunken, offenbar, weil Schul-, Kita- und Betriebsschließungen im Moment kein großes Thema sind. Unter dem Strich überwiegen aber Verunsicherung und Unzufriedenheit: Lediglich rund ein Viertel der befragten Erwerbspersonen ist aktuell zufrieden mit dem Krisenmanagement der Bundesregierung in der Russland-Ukraine-Krise, rund ein Drittel äußert sich zufrieden mit Blick auf die Bewältigung der Pandemie.

„Insgesamt zeigt sich das Bild einer stark verunsicherten Gesellschaft, die mit wenig Zuversicht in die Zukunft blickt. Die Frustration, dass auf die Pandemie nun gleich die nächste schwere Krise durch den russischen Angriffskrieg folgt, zehrt an vielen Menschen, die entweder gar nicht mehr über die Runden kommen oder befürchten, dass ihre individuellen Reserven und die des Landes schwinden“, sagt Prof. Dr. Bettina Kohlrausch. „Die Ängste speisen sich dabei nicht nur aus der sicherheitspolitischen Weltlage, sondern in sehr starkem Ausmaß aus materiellen Belastungen und Sorgen. Die sind in den unteren Einkommensgruppen deutlich stärker ausgeprägt. Besonders beunruhigend ist hier, dass dies Gruppen sind, die schon während der Pandemie deutlich öfter Einkommenseinbußen hinnehmen mussten“, hebt die wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervor.

„Sehr viele Befragte haben kein Vertrauen, dass die Lasten der Ukraine-Krise fair verteilt werden und fühlen sich schon jetzt nicht ausreichend unterstützt. Das schwächt auch ihr Vertrauen in die Bundesregierung und demokratische Institutionen insgesamt“, so Kohlrausch. „Es ist daher dringend notwendig, bei kommenden Verteilungsauseinandersetzungen diejenigen, die schon finanziell stark unter der Corona-Pandemie gelitten haben, besonders im Blick zu behalten. Das ist nicht nur eine Frage der sozialen Gerechtigkeit für die betroffenen Gruppen, sondern auch der Stabilisierung der Gesellschaft als Ganzem“, sagt die Soziologin.

Kohlrausch hat zusammen mit WSI-Sozialforscher Dr. Andreas Hövermann die neueste Panel-Welle der repräsentativen Erwerbspersonenbefragung ausgewertet, die die Hans-Böckler-Stiftung seit Frühjahr 2020 durchführt. Dafür wurden Ende April 6.234 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online zu ihrer Lebenssituation während der Pandemie befragt. Dieselben Personen waren bereits im April, Juni und November 2020 sowie im Januar, Juli und Oktober 2021 und im Januar 2022 interviewt worden, allerdings teilweise nicht mit dem vollständigen Fragebogen. Die Befragten bilden die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab. Durch die Panelstruktur lassen sich Veränderungen im Zeitverlauf herausarbeiten.

Die vollständige PM finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 27.05.2022

Im 1. Quartal 2022 wurden rund 25 800 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im 1. Quartal 2022 gegenüber dem 1. Quartal 2021 um 4,8 % zu. Zuvor war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit dem 2. Quartal 2020 zurückgegangen. Insgesamt war die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche im Jahr 2021 um 5,4 % niedriger als im Vorjahr und im Jahr 2020 um 0,9 % niedriger als 2019. Ob und wie diese Entwicklung mit dem Verlauf der Corona-Pandemie zusammenhängt, ist anhand der Daten nicht eindeutig bewertbar.

70 % der Frauen, die im 1. Quartal 2022 einen Schwangerschaftsabbruch durchführen ließen, waren zwischen 18 und 34 Jahre alt, 19 % zwischen 35 und 39 Jahre. 8 % der Frauen waren 40 Jahre und älter, 3 % waren jünger als 18 Jahre. Rund 41 % der Frauen hatten vor dem Schwangerschaftsabbruch noch kein Kind zur Welt gebracht.

96 % der gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der Beratungsregelung vorgenommen. Eine Indikation aus medizinischen Gründen oder aufgrund von Sexualdelikten war in den übrigen 4 % der Fälle die Begründung für den Abbruch. Die meisten Schwangerschaftsabbrüche (51 %) wurden mit der Absaugmethode durchgeführt, bei 35 % wurde das Mittel Mifegyne® verwendet. Die Eingriffe erfolgten überwiegend ambulant, davon 83 % in Arztpraxen beziehungsweise OP-Zentren und 15 % ambulant in Krankenhäusern.

Weitere Informationen:

Detaillierte Informationen zu den Schwangerschaftsabbrüchen sind in den Tabellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik (23311) in der Datenbank GENESISOnline und im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes unter www.gbe-bund.de abrufbar, sowie auf der Themenseite Schwangerschaftsabbrüche. Dort gibt es auch eine Übersicht über die Zahl der Meldestellen, also Kliniken und Arztpraxen, in denen grundsätzlich Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 15.06.2022

Im IT-Dienstleistungsbereich arbeiteten 75,9 % der abhängig Beschäftigten von zu Hause aus, im Gesundheitswesen nur 5,4 %.

Im vergangenen Jahr haben so viele Menschen wie noch nie von zu Hause gearbeitet. 24,8 % aller Erwerbstätigen in Deutschland waren im Jahr 2021 zumindest gelegentlich im sogenannten Homeoffice, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Für 10,0 % der Berufstätigen waren die eigenen vier Wände sogar an jedem Arbeitstag das Büro. Corona-Maßnahmen wie die im Früh- und Spätjahr 2021 geltende Homeoffice-Pflicht haben dazu geführt, dass sich der Anteil gegenüber dem Vor-Corona-Niveau fast verdoppelt hat: Im Jahr 2019 hatten noch 12,8 % der Erwerbstätigen im Homeoffice gearbeitet, im ersten Corona-Jahr 2020 waren es 21,0 %.

In den vergangenen Wochen und Monaten sind Berufstätige in vielen Unternehmen derweil wieder vermehrt aus dem Homeoffice an ihren eigentlichen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Die gesetzliche Pflicht zum Angebot von Homeoffice durch den Arbeitgeber war Ende März 2022 ausgelaufen.

Ob und in welchem Maße Erwerbstätige Homeoffice machen, sprich mobil oder flexibel von zu Hause arbeiten können, hängt auch davon ab, ob sie abhängig beschäftigt oder als Selbstständige tätig sind. Der entsprechende Anteil bei den abhängig Beschäftigten liegt mit 23,1 % etwas niedriger als der bei allen Erwerbstätigen.

Homeoffice-Anteil im IT-Dienstleitungsbereich am größten, im Bau- und Gesundheitswesen am geringsten

Noch deutlicher variiert die Nutzung von Homeoffice nach Branchen. In der Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie arbeiteten im Jahr 2021 gut drei Viertel der abhängig Beschäftigten von zu Hause aus (75,9 %). In der Verwaltung und Führung von Unternehmen sowie in der Unternehmensberatung nahmen 71,3 % Homeoffice in Anspruch, bei Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen waren es etwa zwei Drittel der Beschäftigten (66,2 %). In anderen Wirtschaftsbereichen blieb die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten, dagegen auch zu Corona-Zeiten vielmehr die Ausnahme als die Regel. Im Gesundheitswesen konnten 2021 mit 5,4 % anteilig die wenigsten Beschäftigten ihre Arbeit auch zu Hause ausüben. Auch eine Tätigkeit im Bau- und Ausbaugewerbe (8,1 %) oder etwa im Einzelhandel (8,3 %, ohne den Handel mit Kraftfahrzeugen) war in den seltensten Fällen mit Homeoffice vereinbar.

Homeoffice-Anteil in Deutschland leicht über EU-Durchschnitt

Im internationalen Vergleich lag Deutschland 2021 leicht über dem EU-weiten Durchschnitt. In den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union arbeiteten durchschnittlich 24,2 % aller Erwerbstätigen ab 15 Jahren von zu Hause aus. In den Niederlanden (54,0 %), in Schweden (46,5 %) und in Luxemburg (45,4 %) war der Homeoffice-Anteil im vergangenen Jahr EU-weit am höchsten. In Bulgarien (6,5 %), Rumänien (6,6 %) und Zypern (12,6 %) arbeiteten anteilig die wenigsten Berufstätigen von zu Hause aus.

Methodische Hinweise:

Die Daten zum Anteil der Erwerbstätigen in Deutschland, die 2021 von zu Hause aus arbeiteten, basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus. Der Anteil umfasst jeweils die Erwerbstätigen, die angaben, zum Zeitpunkt der Befragung in den vergangenen 4 Wochen mindestens einmal oder häufiger von zu Hause aus gearbeitet zu haben. Hierzu gehören beispielsweise auch Lehrerinnen und Lehrer, die zu Hause Unterrichtsstunden vorbereiten oder Klassenarbeiten korrigieren. Beim Homeoffice-Anteil der abhängig Erwerbstätigen in Deutschland sowie bei der Betrachtung nach unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen (WZ 2008) sind die Auszubildenden nicht eingeflossen.

Für den EU-Vergleich wurden alle Erwerbstätigen ab 15 Jahren zusammengefasst, die manchmal oder gewöhnlich von zu Hause aus arbeiteten. Daher kann es vereinzelt zu geringfügigen Abweichungen der aufsummierten Anteile durch Rundungen kommen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 14.06.2022

  • Zahl neuer Wohnungen im Jahr 2021 wieder unter 300 000 Wohnungen gesunken
  • Zahl neuer Einfamilienhäuser um 10,4 % gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen
  • Bauüberhang mit knapp 847 000 genehmigten, aber nicht fertiggestellten Wohnungen auf höchstem Stand seit 1996

Die Bundesregierung hat sich das Ziel von jährlich 400 000 neuen Wohnungen in Deutschland gesetzt. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland 293 393 Wohnungen fertiggestellt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 4,2 % oder 12 983 weniger als im Vorjahr. Nachdem im Jahr 2020 erstmals mehr als 300 000 neue Wohnungen entstanden waren, fiel die Zahl im Jahr 2021 wieder auf das Niveau des Jahres 2019 (2020: 306 376 neue Wohnungen; 2019: 293 002). Der 2011 begonnene jährliche Anstieg der Zahl fertiggestellter Wohnungen setzte sich damit 2021 nicht weiter fort. In den Zahlen sind sowohl die Baufertigstellungen für neue Gebäude als auch für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten.

Überhang von genehmigten, noch nicht fertiggestellten Wohnungen weiter gestiegen

Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen stieg im Jahr 2021 mit 380 736 um 3,3 % gegenüber dem Vorjahr und war damit weiter deutlich höher als die Zahl der Baufertigstellungen. Dies führte nunmehr zu einem Überhang von genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen von insgesamt 846 467 Wohnungen (+67 035 gegenüber 2020). Der seit 2008 anhaltende Anstieg des Bauüberhangs beschleunigte sich somit im Jahr 2021 und erreichte den höchsten Stand seit 1996 (922 343).

Wohnungsbau stockt wegen Materialknappheit, hoher Preise und Personalmangel

Der Rückgang der Baufertigstellungen bei gleichzeitiger starker Zunahme des Bauüberhangs deuten auf angebotsseitige Störungen hin, die Unternehmen und Bauherren daran hindern, ihre Vorhaben zeitnah zu realisieren. Hier dürften Lieferengpässe und Rohstoffknappheit, deutliche Preissteigerungen als Folge einer erhöhten Nachfrage nach Baustoffen wie Holz und Stahl im In- und Ausland sowie die hohe Auslastung beziehungsweise Personalknappheit im Baugewerbe eine maßgebliche Rolle spielen (Ergebnisse zur Preisentwicklung für Baumaterialien bietet die Pressemitteilung Nr. N 006 vom 10. Februar 2022).

Zahl neuer Wohnungen sowohl in Ein-, Zwei und Mehrfamilienhäusern gesunken

Von den insgesamt 293 393 im Jahr 2021 fertig gestellten Wohnungen waren 256 352 Neubauwohnungen in Wohngebäuden, das waren 4,6 % weniger als im Jahr 2020. Auf neue Einfamilienhäuser entfielen davon 78 209 Wohnungen, was einem Rückgang um 10,4 % entspricht. In Mehrfamilienhäusern wurden 147 925 und damit 3,6 % weniger Neubauwohnungen fertiggestellt. In Zweifamilienhäusern sank die Zahl um 1,7 % auf 20 118 Wohnungen. In neu gebauten Wohnheimen stieg die Zahl fertiggestellter Wohnungen, und zwar um 32,0 % auf 10 100. Die Zahl fertiggestellter Wohnungen in neuen Nichtwohngebäuden stieg gegenüber dem Vorjahr um 6,4 % auf 5 317. Durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden entstanden 31 724 Wohnungen, das waren 2,7 % weniger als im Jahr 2021.

Bei den im Jahr 2021 fertiggestellten Nichtwohngebäuden erhöhte sich der umbaute Raum gegenüber dem Jahr 2020 um 2,8 % auf 190,2 Millionen Kubikmeter. Diese Zunahme ist auf einen Anstieg bei den nichtöffentlichen Bauherren (+3,9 %) zurückzuführen.

Weitere Informationen:

Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Baufertigstellungen können über die Tabellen 31121 in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden. Weitere Ergebnisse der Baustatistiken bieten auch die Themenseite „Bauen“ im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 23.05.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Derzeit wird erneut eine soziale Pflichtzeit für junge Menschen gefordert. Dazu Brigitte Döcker, Vorsitzende des AWO-Bundesverbandes: „Als AWO lehnen wir eine Dienstpflicht ab und setzen klar auf Freiwilligkeit. Wir stehen für ein selbstbestimmtes freiwilliges Engagement und sind überzeugt, dass die Freiwilligendienste (FSJ und BFD) dafür einen ausgezeichneten Rahmen bieten. Was wir wirklich benötigen, ist mehr Wertschätzung und Anerkennung für junge Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten. Dieses freiwillige Engagement noch viel ernster zu nehmen, würde den Gemeinsinn stärken. Das ist aus unserer Sicht auch der richtige Weg, Menschen für soziale Berufsfelder zu interessieren.“ Es gibt ein strukturelles Fachkräfteproblem im sozialen Bereich, das lässt sich aber nicht mit zwangsverpflichteten jungen Erwachsenen lösen, so die AWO weiter. Im Gegenteil führt ein Pflichtdienst dazu, dass die häufig ohnehin schon überlasteten Fachkräfte sich zusätzlich um im schlechten Fall unfreiwillige Helfer*innen kümmern müssen. Was der soziale Bereich stattdessen benötigt, sind mehr Fachkräfte, die gut ausgebildet und motiviert sind.

Diejenigen, die die Pflichtzeit befürworten, führen an, wie prägend und erhellend die Erfahrungen in einem sozialen Dienst sind. Das ist zweifellos richtig, aber Solidarität und Gemeinsinn können nicht mit einem Pflichtdienst erzwungen werden. Der Ruf nach einem Pflichtdienst unterstellt, dass sich junge Menschen aus eigenem Antrieb nicht für das Gemeinwohl interessieren. Weder die Shell-Jugendstudien noch die Freiwilligensurveys geben Anhaltspunkte für einen solchen Befund. Sie zeigen im Gegenteil, dass junge Menschen zu den hoch engagierten Gruppen der Bevölkerung gehören. Jugendliche und junge Erwachsene kommen aus zwei Jahren Pandemie, in denen der Staat große Versäumnisse darin gezeigt hat, die Bedürfnisse junger Menschen angemessen zu berücksichtigen, den Schulbetrieb vernünftig zu organisieren und vieles mehr. Nun eine Pflichtdienstdebatte anzustoßen, ist das absolut falsche Signal. Wenn Menschen dazu gezwungen werden in Bereichen zu arbeiten, die ihnen nicht liegen, wird der Effekt vielleicht sogar abschreckend sein.

Die Freiwilligendienste zeigen, wie es stattdessen geht: Jedes Jahr absolvieren rund 100.000 junge Menschen bundesweit ein FSJ / BFD / FÖJ und engagieren sich für das Gemeinwohl, für andere Menschen und auch für sich selbst, indem sie Erfahrungen sammeln, berufliche Orientierung gewinnen usw. In den begleitenden Seminaren reflektieren die Freiwilligen ihre Erfahrungen und befassen sich intensiv mit der Frage, in welcher Gesellschaft sie leben wollen und was für das Gemeinwohl zu tun ist. Viele können sich nach dem Freiwilligendienst eine berufliche Zukunft im sozialen Bereich vorstellen – bei der AWO sind das über 60 Prozent, wie unsere regelmäßigen Freiwilligenbefragungen zeigen.

Mit Sicherheit lassen sich noch mehr Menschen für ein FSJ oder eine BFD gewinnen. Dafür braucht es allerdings eine Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie eine deutliche Steigerung der Bekanntheit und Wertschätzung. Sehr entscheidend ist, dass jede*r, die*der es möchte, sich einen Freiwilligendienst auch leisten kann. Das sei bisher nicht der Fall, so die AWO. Zum Beispiel bleiben Freiwillige, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, vom Taschengeld lediglich 250 Euro. Der „Rest“ wird auf das Haushaltseinkommen angerechnet. Zudem sind Freiwillige auf den ÖPNV angewiesen. Trotzdem müssen sie in der Regel selbst für ihr Ticket zahlen – während Angehörige der Bundeswehr kostenfrei fahren. Dies sind nur zwei Beispiele, die zeigen, dass es Nachholbedarf in Bezug auf die Anerkennung und Wertschätzung für Freiwilligendienstleistende gibt. „Es geht darum, den Freiwilligendienst attraktiver zu gestalten und mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, sich für ein freiwilliges soziales Engagement zu entscheiden. Hier muss die Debatte ansetzen,“ so Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V.  vom 14.06.2022

Ministerinnen und Minister aus 30 UNECE-Ländern tagen in Rom

Zwanzig Jahre nach der Verabschiedung des Zweiten Weltaltenplans in Madrid tagen mehr als 300 Vertreterinnen und Vertreter von Regierungen, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zur Situation älterer Menschen in Europa, Nordamerika und Eurasien. Auf der „UNECE-Ministerkonferenz über das Altern“ am 16. und 17. Juni 2022 in Rom wird über Fortschritte der Seniorenpolitik sowie Herausforderungen der kommenden Jahre diskutiert. Ministerinnen und Minister aus 30 Ländern werden erwartet, darunter auch die deutsche Seniorenministerin Lisa Paus. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt auf der Konferenz die Interessen der älteren Generationen in Deutschland und weltweit. Bereits heute (15.6.2022) treffen sich Organisationen der Zivilgesellschaft und Wissenschaft und appellieren in einer gemeinsamen Erklärung an die Staaten, die Rechte älterer Menschen endlich besser zu schützen.

Auf der Ministerkonferenz in Rom fordert die BAGSO, die Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans durch die Ausarbeitung einer UN-Altenrechtskonvention zu untermauern. Nach Ansicht der BAGSO würde eine Weltaltenrechtskonvention Lücken in Bereichen schließen, in denen der Schutz älterer Menschen rechtlich noch nicht ausreichend gesichert ist. Staaten würden verpflichtet, die Rechte Älterer zu wahren. Außerdem würde eine Konvention älteren Menschen eine Grundlage bieten, um ihre Rechte einzufordern und zum Beispiel gegen Altersdiskriminierung vorzugehen. Auf diese Weise könnte eine Konvention die Weiterentwicklung der Seniorenpolitik der Staaten im Rahmen des Zweiten Weltaltenplans ergänzen und verstärken.

Mit der UNECE-Ministerkonferenz über das Altern in Rom wird die Überprüfung und Bewertung der Umsetzung des Zweiten Weltaltenplans (Madrid International Plan of Action on Ageing, kurz: MIPAA) für die Jahre 2017 bis 2022 abgeschlossen. Im Rahmen der Überprüfung hat die Bundesregierung bei der UNECE einen Bericht zur Umsetzung in Deutschland eingereicht. Auch die BAGSO hat die Umsetzung aus Sicht der Zivilgesellschaft in einer Stellungnahme beurteilt. Die Ministerkonferenz über das Altern wird von der UNECE in Zusammenarbeit mit der Ständigen Arbeitsgruppe für das Altern der UNECE und der italienischen Regierung veranstaltet. Die Konferenz wird live übertragen.

Live-Übertragung der UNECE-Ministerkonferenz

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 15.06.2022

BAGSO warnt vor erneuter Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert, dass Besuche in Pflegeheimen auch dann weiter täglich möglich sein müssen, wenn die Corona-Testverordnung ausläuft. Die Verordnung, die die Finanzierung der kostenlosen Bürgertests regelt, ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hat die BAGSO die Politik dazu aufgefordert, im Falle des Auslaufens der Verordnung dafür Sorge zu tragen, dass Besuche in Pflege-heimen und in Krankenhäusern ungehindert möglich sind.

Während in fast allen Bereichen die Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden, gilt in Pflegeheimen und Krankenhäusern weiter eine Corona-Testpflicht zum Schutz der besonders verletzlichen Menschen in diesen Einrichtungen. In Pflegeeinrichtungen werden Testmöglichkeiten häufig nur an bestimmten Wochentagen und in engen Zeitfenstern angeboten. „Wird an einer Testpflicht festgehalten, dann muss sichergestellt werden, dass solche Tests entweder in den Einrichtungen oder zumindest in der unmittelbaren Nähe der Einrichtungen jederzeit und kostenfrei gemacht werden können“, heißt es in dem Schreiben. Dies müsse „mit höchster Dringlichkeit“ geregelt werden. Sonst drohe erneut eine soziale Isolation von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen. Das enorme Leid, das hier-durch verursacht wurde, dürfe sich nicht wiederholen.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 10.06.2022

BAGSO-Umfrage zu Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren

Die BAGSO setzt sie sich für ein Recht auf ein Leben ohne Internet ein: Niemand soll im Alltag ausgeschlossen werden, nur weil er kein Internet nutzt. Doch wo genau drückt der Schuh? Mit welchen Problemen haben Menschen ohne Internet konkret zu kämpfen? Das ist Thema der Umfrage „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen.

In einigen wenigen Fragen geht es darum, in welchen Bereichen Menschen ohne Internet auf Schwierigkeiten stoßen und welche Schwierigkeiten dies konkret sind. Auch nach guten Lösungen für alternative Angebote zum Internet wird gefragt. Ziel ist es, sich auf der Grundlage der Erfahrungen von Seniorinnen und Senioren gemeinsam für gute Lösungen einzusetzen.

Die Umfrage kann handschriftlich oder im Internet ausgefüllt werden. Der gedruckte Fragebogen kann – bei Bedarf auch in größerer Stückzahl – per Mail unter umfrage@bagso.de oder telefonisch unter 0228 – 24 99 93 55 bestellt werden. Alle Informationen zur Umfrage finden Sie unter www.bagso.de/umfrage. Einsendeschluss ist der 15. Juli 2022.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 07.06.2022

BAGSO fordert Entwicklung einer Nationalen Bildungsstrategie

Der Wunsch, Neues zu erfahren und dazuzulernen, ist unabhängig vom Lebensalter. Bildung im Alter trägt zu gesellschaftlicher Teilhabe, Wohlbefinden und Gesundheit bei. In einer Gesellschaft des langen Lebens wird sie immer wichtiger. In ihrem Positionspapier „Bildung im Alter – für alle ermöglichen“ ruft die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen dazu auf, in allen Kommunen Bildungsangebote zu schaffen, die die vielfältigen Lebenslagen und Interessen älterer Menschen berücksichtigen. „Bildung ist ein Menschenrecht und daher allen Menschen unabhängig von ihrem Lebensalter zu ermöglichen“, heißt es in dem Positionspapier.

Die BAGSO fordert, das Thema Bildung im Alter als politische Aufgabe in Bund, Ländern und Kommunen zu verankern und benennt konkrete Schritte zu einer Nationalen Strategie für Bildung im Alter. So müssten leicht zugängliche, quartiersbezogene Lernorte und Bildungsangebote im direkten Wohnumfeld älterer Menschen sowie zugehende Formate geschaffen werden. Diese sollten zusammen mit älteren Menschen entwickelt werden und kostenfrei oder kostengünstig sein, um niemanden auszuschließen. Auch thematische Vielfalt muss nach Ansicht der BAGSO gefördert werden. Benötigt würden zum Beispiel Angebote in den Bereichen Digitalisierung, Gesundheitskompetenz und politische Bildung.

Im Rahmen einer Nationalen Strategie für Bildung im Alter gelte es auch, die Qualität der Bildungsangebote zu verbessern, heißt es in dem Positionspapier. Dazu sei es notwendig, das Berufsfeld der Geragogik und der Bildungsarbeit mit älteren Menschen insgesamt zu stärken.

Zum Positionspapier

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 25.05.2022

Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, bestehend aus Gewerkschaften, Umwelt-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland fordert in einem gemeinsamen Papier die Umwandlung der Entfernungspauschale in ein Mobilitätsgeld sowie grundsätzliche Verbesserungen für den ÖPNV

Berlin – Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende, ein Zusammenschluss von DGB, IG Metall, ver.di, SoVD, VdK, AWO, NABU; BUND, VCD der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bewertet die im Zuge des Entlastungspakets vom Bundestag verabschiedeten Maßnahmen zur Mobilität kritisch. Neben kurzfristig wirksamen Instrumenten fehlen auch langfristige Impulse für sozial- und umweltverträgliche Mobilität.

„Die dreimonatige Entlastung durch das 9-Euro-Ticket kann lediglich kurzzeitige, finanzielle Effekte erzielen“, heißt es in der Erklärung des Bündnisses, „was es aber braucht, sind grundsätzliche und langfristig angelegte Verbesserungen insbesondere für einen barrierefreien ÖPNV, um allen Bevölkerungsgruppen, im Besonderen auch auf dem Land, gleichen Zugang zu Mobilität zu ermöglichen und zu einer fairen Lastenverteilung zu kommen. Hier muss die Bundesregierung jetzt nachlegen.“

Zudem fordert das Bündnis eine Reform der Pendlerpauschale: „Das Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende erwartet von der Bundesregierung die Umwandlung in ein Mobilitätsgeld. Von der derzeit geltenden und in der vergangenen Woche noch erhöhten Pendlerpauschale profitieren Personen mit hohem Einkommen deutlich stärker als solche, die mit niedrigem Einkommen den Eingangssteuersatz zahlen. Mit der Einführung eines Mobilitätsgeldes hingegen würde pro Pendel-Kilometer ein bestimmter Betrag direkt mit der Steuer verrechnet bzw. ausgezahlt. Es wäre unabhängig sowohl vom Einkommen als auch von den benutzen Verkehrsmitteln. Zudem sollte geprüft werden, ob auch nicht berufsbedingte Wege geltend gemacht werden können, um das Mobilitätsgeld nicht ausschließlich auf erwerbstätige Personen zu beschränken.“

Des Weiteren erklärt das Bündnis auch die beschlossene dreimonatige Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe im Straßenverkehr als weder sozial ausgewogen noch als dienlich für den Klimaschutz. „Einkommensstarke Haushalte profitieren auch hier deutlich stärker, da diese statistisch mehr Kraftstoff verbrauchen. Statt den Verbrauch fossiler Energien weiter zu fördern, braucht es Anreize zum Sparen und zur Reduzierung von Abhängigkeiten“. Über eine gezielte Entlastung von Härtefällen hätten die veranschlagten Milliarden eine sowohl ökologisch als auch sozial und sogar wirtschaftlich sinnvolle Wirkung erzielen können, so das Bündnis weiter.

Mehr dazu in der ausführlichen Positionierung

Das Bündnis Sozialverträgliche Mobilitätswende hat sich gegründet, um solch einen gesamtgesellschaftlichen Dialog über die Ausrichtung der Verkehrspolitik konstruktiv zu begleiten und einer Spaltung der Gesellschaft darüber entgegenzuwirken. Durch seine Arbeit strebt das Bündnis an, die fortwährenden Auseinandersetzungen über die Zukunft der Mobilität zu entschärfen und versteht sich als Dialogplattform, auf der Zielkonflikte ausgehandelt werden können. Die Vorschläge des Bündnisses sollen dazu dienen, eine gemeinsame Vorstellung der künftigen Mobilitätswelt zu entwickeln und daraus Handlungsschritte abzuleiten.

Die Arbeit des Bündnisses wird gefördert und unterstützt durch die Stiftung Mercator.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 19.05.2022

Zu den Vorschlägen von Bundesminister Heil für ein soziales Klimageld erklärt Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:

„Der soziale Ausgleich für Klimaschutzmaßnahmen ist eine zentrale sozialpolitische Aufgabe der nächsten Jahre. Es ist gut, dass das Bewusstsein dafür in der Politik angekommen ist. Ohne einen zielgenauen sozialen Ausgleich droht der Klimaschutz die Akzeptanz in der Bevölkerung zu verlieren. Für Haushalte mit kleinem Einkommen ist die Energieversorgung schon jetzt unsicher. Damit niemandem das Licht ausgeht, müssen soziale Härten abgefedert werden. Und zwar schnell, einfach und unbürokratisch. Für die Zukunft setzt sich die Diakonie für eine zusätzliche Klimaprämie ein. Diese sollte die Menschen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur CO2-Reduzierung ebenso spürbar wie direkt und sozial entlasten. Dafür müssen jetzt die Grundlagen gelegt werden.“

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/klima-sozial-gerecht-und-wirksam-schuetzen-klimapraemiejetzt

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 30.05.2022

Ein Großteil der Bevölkerung in Deutschland fordert laut einer repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft besser zu berücksichtigen. Im Sinne einer generationengerechteren Gesellschaft werden zudem mehr Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen sowie die Prüfung aller neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit als sinnvoll angesehen. Auch die Schaffung eines Ständigen Beirats für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung, in dem auch Kinder und Jugendliche selbst vertreten sind, wird von einer großen Mehrheit favorisiert. Mehr als zwei Drittel der Befragten wünschen sich außerdem, dass alle bestehenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie kinderfreundlich sind. Eine deutliche Mehrheit unter den Kindern und Jugendlichen spricht sich zudem für eine Wahlaltersabsenkung und den Ausbau von Kinder- und Jugendparlamenten aus.

Nur eine kleine Minderheit ist der Ansicht, dass in Deutschland von der öffentlichen Hand genug investiert wird, damit Kinder und Jugendliche eine gute Zukunft haben. Investitionsbedarf wird im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, im Bildungsbereich, bei der Digitalisierung, im Umwelt- und Klimaschutz sowie bei der Bekämpfung der Kinderarmut gesehen. Zur Finanzierung dieser Aufgaben wird vor allem eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen favorisiert. Das sind die zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes für den Kinderreport 2022, den der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger, die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, und der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, Holger Hofmann, heute in Berlin vorstellten.

„Wir brauchen dringend mehr Maßnahmen für eine generationengerechte Gesellschaft, in der Kinder gleichwertige Lebenschancen, soziale Absicherung sowie ein nachhaltig sicheres und gesundes Umfeld vorfinden. Dabei lassen sich unterschiedliche Aspekte von Generationengerechtigkeit identifizieren, beispielsweise die gleichberechtigte Berücksichtigung der Interessen aktueller und zukünftiger Generationen oder auch ein fairer Ausgleich der Interessen aktuell älterer und jüngerer Menschen. Als Kinderrechtsorganisation nehmen wir in diesem Zuge, insbesondere aber in der politischen Debatte, eine geradezu systematische Vernachlässigung der Belange junger Menschen in Deutschland wahr. Einerseits werden die Anliegen von Kindern und Jugendlichen oftmals schlichtweg ignoriert, andererseits werden ihre Interessen – selbst, wenn sie wahrgenommen werden – nur nachrangig berücksichtigt. Sollte sich dieser Trend nachhaltig bestätigen, steht unsere Gesellschaft vor einer Zerreißprobe. Denn unsere Demokratie ist abhängig davon, dass es gelingt, sowohl den Interessen aktueller Generationen als auch zukünftiger Generationen gleichermaßen gerecht zu werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Kinder und Jugendliche haben ganz konkrete Vorstellungen von der Welt, in der sie leben wollen. Diese Welt soll nachhaltiger, inklusiver und sozialer und die Chancen für alle sollen gerechter verteilt sein. Nicht zuletzt in der Pandemie haben gerade junge Menschen ihren Beitrag für die Gemeinschaft und den Schutz vulnerabler Gruppen geleistet. Sie haben gleichzeitig kreative Wege gefunden, für ihre Themen – beispielsweise den Klimaschutz – Gehör zu finden“, erklärt Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Als Entscheidungsträgerinnen und -träger in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft stehen wir hier und heute in der Pflicht, die junge Generation in ihrer gesellschaftlichen Partizipation zu stärken und ihre Anliegen in unsere Entscheidungen einfließen zu lassen. Das macht der Kinderreport 2022 deutlich.“ Es beginne mit der Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz, die in der Verfassung von Rheinland-Pfalz bereits seit 2000 festgeschrieben sind, und reiche bis zur Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahren, um die Teilhabe junger Menschen an der politischen Willensbildung zu stärken. Es gelte aber auch für die Umsetzung der Kinderrechte in der Praxis. „Wir setzen uns in Rheinland-Pfalz für Chancengleichheit durch beitragsfreie Bildung von der Kita bis zur Hochschule ein und unterstützen Familien durch frühe Hilfen, ein Netzwerk an Familieninstitutionen und die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Pandemie und die Inflation belasten Familien, Kinder und Jugendliche zusätzlich. Um die Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen, brauchen wir eine Kindergrundsicherung. Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung diese nun einführen will“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Es braucht eine Vielzahl politischer Initiativen und Entscheidungen für eine generationengerechte Politik für Kinder und mit Kindern. Etwa die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz, mehr Kinder- und Jugendbeauftragte in Bund, Ländern und Kommunen oder eine Prüfung aller neuen gesetzlichen Maßnahmen auf ihre Kinder- und Jugendfreundlichkeit. Wir müssen mehr finanzielle Mittel als bisher für die öffentliche Infrastruktur, für die Bildung, für Klima und Umweltschutz oder die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland aufbringen. Finanziert werden sollten diese Ausgaben vor allem durch eine zusätzliche Besteuerung sehr hoher Einkommen und durch Einsparungen an anderer Stelle wie Straßenbau oder Wirtschaftsförderung. Bei der Frage der Aufnahme neuer Schulden mit Blick auf die Erfordernisse zusätzlicher Staatsausgaben für eine gute Zukunft der Kinder und Jugendlichen sollte eine Haushaltsaufstellung unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohlvorrangs die Regel werden“, so Thomas Krüger weiter.

Der Kinderreport 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes, die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage für den Kinderreport 2022 und eine Zusammenfassung des Kinderreports 2022 können unter www.dkhw.de/Kinderreport2022 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 03.06.2022, gekürzt

Das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen fordern zum heutigen Weltspieltag die Verbesserung der kommunalen Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Alle Kommunen in Deutschland sind nach Ansicht der beiden Organisationen aufgerufen, ihren planerischen und finanziellen Handlungsspielraum zu nutzen, um die Gegebenheiten vor Ort konkret zu verbessern. Möglichkeiten dazu sind beispielsweise kommunale Spielflächenkonzepte, der Ausbau von Naturerfahrungsräumen und eine bessere Kooperation von Kitas und Schulen mit den Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit vor Ort. Bei allen Maßnahmen müssen die Kinder und Jugendlichen bereits in die Planungen einbezogen werden und echte Mitsprachrechterechte erhalten. Da ohne weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen diese vielfältigen Aufgaben kaum zu bewältigen sind, fordern das Deutsche Kinderhilfswerk und der Verein Kinderfreundliche Kommunen an dieser Stelle deutlich stärkere Anstrengungen von Bund und Ländern.

„Grüne Spiel- und Freiräume sind für ein gesundes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in den Kommunen besonders wichtig. Gleichzeitig können zum Kinderspiel geeignete Flächen wie Naturerfahrungsräume einen wichtigen Beitrag für das Stadtklima und den Erhalt der Biodiversität leisten. Die Bedeutung der sozialen Stadtnatur ist daher stärker als bisher zu berücksichtigen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Bund und Länder sind hier aufgerufen, die Kommunen durch umfangreiche Beratungsmöglichkeiten und entsprechende finanzielle Hilfen dazu zu befähigen, innerstädtische Naturerfahrungsräume einzurichten und dauerhaft zu betreiben.“

„Für eine bessere Qualität von Spielräumen braucht es in jeder Kommune beteiligungsorientierte Spielflächenkonzepte, die sowohl klassische Spielplätze als auch alle anderen Spiel- und Freiflächen, Wegeverbindungen wie Rad- und Schulwege, Stadtplätze, Sportanlagen sowie Spielstraßen in den Blick nehmen. Ein hierfür geeignetes Instrument ist die Spielleitplanung, welche die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen partizipativ herausarbeitet und in die Stadtentwicklung integriert. Dabei sind auch die Länder in der Pflicht, ihre Kommunen finanziell zu unterstützen sagt Dominik Bär, Geschäftsführer des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. „Zudem sollten über die Städtebauförderung die Kinderrechte noch stärkeren Einzug in Bauvorhaben erhalten. Elemente der bespielbaren Stadt oder die Sicherung von Freizeitwegen der Kinder sind daher beim Stadtumbau konsequent zu berücksichtigen. Außerdem sollten die Bundesländer Spielraumgesetze erlassen, die eine kommunale Flächenbevorratung für Spielflächen vorschreiben.“

Der Weltspieltag 2022 wird deutschlandweit zum 15. Mal ausgerichtet. Zum Weltspieltag sind Schulen und Kindergärten, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Nachbarschaftsinitiativen aufgerufen, in ihrer Stadt oder Gemeinde eine beispielgebende oder öffentlichkeitswirksame Aktion durchzuführen – egal ob Spiel-, Beteiligungs- oder Protestaktion. Das Deutsche Kinderhilfswerk selbst schickt die Kinder zum Weltspieltag auf eine Entdeckungstour durch ihre Kommune, um ein Bild von ihrem Lieblingsort auf eine Postkarte zu malen oder ein Foto des Ortes zu machen. Diese Postkarte oder das Foto können die Kinder anschließend an einen Freund oder eine Freundin schicken oder überreichen, und damit zum gemeinsamen Entdecken und Spielen einladen. Zudem sollen die Postkarten und Fotos in den sozialen Medien unter dem #WSTLieblingsort gepostet oder direkt ans Deutsche Kinderhilfswerk geschickt werden. Die besten Veröffentlichungen und Einsendungen werden mit kleinen Preisen belohnt. Unterstützt wird der Weltspieltag vom Kinder- und Familienradio Radio TEDDY. Botschafter des Weltspieltags 2022 ist der Fernsehmoderator und Autor Ralph Caspers. Die Schirmherrschaft über den Weltspieltag hat die Kinderkommission des Deutschen Bundestages übernommen. Weitere Informationen unter www.weltspieltag.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 28.05.2022

Die Erwachsenen in Deutschland messen dem Draußenspielen und dem Draußensein von Kindern weiterhin sehr große Bedeutung bei. Rund zwei Drittel (65 Prozent) der Erwachsenen geben an, dies äußerst wichtig zu finden, weitere 30 Prozent halten es für sehr wichtig, 3 Prozent für wichtig. Die Kinder und Jugendlichen sehen das anders: Nur 11 Prozent finden dies äußerst wichtig. 29 Prozent ist das Draußensein sehr wichtig, 32 Prozent ist dies wichtig. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Politik- und Sozialforschungsinstituts Forsa unter Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 17 Jahren und Erwachsenen im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich des Weltspieltages am 28. Mai. Der Weltspieltag steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wir brauchen Spiel und Bewegung – draußen und gemeinsam“.

Während der Corona-Pandemie konnten zeitweise viele Freizeitaktivitäten draußen nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, zum Beispiel das Spielen auf Spielplätzen, der Sport im Verein oder das Treffen von Freunden draußen. Vor diesem Hintergrund wurden die Kinder und Jugendlichen gefragt, inwieweit sich für sie der Stellenwert des Draußenseins seit Beginn der Pandemie verändert hat. Für 24 Prozent der Befragten ist es seit der Corona-Pandemie wichtiger geworden, sich draußen aufzuhalten. Für 13 Prozent ist dies unwichtiger geworden. 62 Prozent konstatieren hier keinen Unterschied. Gleichzeitig meints knapp ein Drittel der Erwachsenen, dass Kinder und Jugendliche wegen der Corona-Pandemie gar nicht mehr so oft draußen sind (32 Prozent). Seltener wird das von den Kindern und Jugendlichen selbst so gesehen (14 Prozent).

„Seit der Corona-Pandemie ist es für Kinder und Jugendliche wichtiger geworden, sich draußen aufzuhalten. Das unterstreicht die Wichtigkeit von schnell und eigenständig erreichbaren Frei- und Außenräumen für Kinder und Jugendliche, damit sie hier nicht ausgebremst werden. Insbesondere in der Stadt- und Raumplanung und ebenso in der Bau- und Verkehrsplanung müssen die Belange von Kindern und Jugendlichen besser berücksichtigt werden. Das gilt auch für entsprechende Freiräume im immer stärker institutionalisierten und organisierten Alltag von Kindern. Es braucht vor allem in den Schulalltag integrierte Angebote, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen, vor allem im Rahmen von Ganztagsschulen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Ansonsten laufen wir Gefahr, dass eine Generation von Stubenhockern heranwächst. Am besten ist es natürlich, wenn Kinder ihre Zeit draußen in der Natur verbringen. Zahlreiche Studien stellen fest, dass die Distanz zur Natur auch bei Kindern immer größer wird. Wir wissen aber gleichzeitig, dass der Aufenthalt in der Natur zum Wohlbefinden beiträgt. Kinder brauchen deshalb eine naturnahe Gestaltung von für sie ausgewiesenen Spielflächen, darüber hinaus aber auch grüne Wegeverbindungen, bespielbare Grünflächen sowie naturbelassene Streifräume wie Wälder und Bachläufe. Es sollte für Kinder von klein auf selbstverständlich sein, Zeit in der Natur zu verbringen. Und dies nicht nur beim Wochenendausflug ins Grüne, wenn ausreichend Zeit besteht, entsprechende Wege gemeinsam mit der Familie zurückzulegen. Sondern auch im städtischen Alltag, also im unmittelbaren, eigenständig erreichbaren Aktionsraum der Kinder und Jugendlichen“, so Hofmann weiter.

Rund die Hälfte der Erwachsenen (54 Prozent) meint, dass Kinder und Jugendliche manchmal nicht draußen spielen bzw. sich nicht draußen aufhalten können, weil es dafür nicht genug Möglichkeiten in ihren Wohnumgebungen gibt. 37 Prozent sehen den Grund dafür im zu gefährlichen Straßenverkehr, 36 Prozent meinen, dass Kinder und Jugendliche häufig nicht genug Zeit haben, um draußen zu spielen.

34 Prozent der Kinder und Jugendlichen sagen, dass sie häufig keine Zeit haben, um draußen zu spielen bzw. Zeit zu verbringen. 26 Prozent meinen, dass es in ihrer Nachbarschaft keine anderen Kinder bzw. Jugendlichen zum Spielen oder Zeit verbringen draußen gibt.

Auf die Frage, welche Maßnahmen es Kinder und Jugendlichen am ehesten erleichtern würden, draußen zu spielen bzw. Zeit zu verbringen, nennen knapp drei Viertel der Erwachsenen (71 Prozent) mehr Spiel- bzw. Aufenthaltsorte, die sich in Wohnnähe befinden (z.B. ein Spielplatz oder eine Wiese). Zwei Drittel meinen, dass die Einrichtung von naturbelassenen Flächen im Wohnumfeld, sogenannte Naturerfahrungsräume (66 Prozent) sowie in den Schulalltag integrierte Angebote, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen (64 Prozent), zu einer Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen führen würden. 54 Prozent halten kürzere und schnellere Wege zu Orten, wo man gut draußen spielen bzw. draußen sein kann (z.B. kostenloser öffentlicher Nahverkehr oder sichere Radwege) als geeignete Maßnahme, 45 Prozent meinen dies von mehr verkehrsberuhigten Bereichen.

Danach gefragt, welche Dinge ihnen das Spielen bzw. das Zeitverbringen draußen erleichtern würden, nennen 32 Prozent der Kinder und Jugendlichen kürzere und schnellere Wege zu Orten, wo man gut draußen spielen bzw. draußen sein kann (z.B. kostenloser öffentlicher Nahverkehr oder sichere Radwege). Jeweils 27 Prozent wünschen sich mehr naturbelassene Flächen im Wohnumfeld, wo man spielen oder sich aufhalten kann sowie mehr Spiel- bzw. Aufenthaltsorte, die sich in Wohnnähe befinden (z.B. ein Spielplatz oder eine Wiese). 21 Prozent sagen, dass mehr Angebote in der Schule, die das Spielen bzw. den Aufenthalt im Freien ermöglichen, vor allem im Rahmen von Ganztagsschulen, ihnen das Draußensein erleichtern würden.

Für die repräsentative Umfrage zum Weltspieltag 2022 wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes deutschlandweit 1.017 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 17 Jahren und 1.031 Erwachsene befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei +/- drei Prozentpunkten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 27.05.2022

LSVD fordert Ende der Diskriminierung schwuler und bisexueller Männer und trans* Personen

Heute ist Weltblutspendetag. Noch immer werden schwule und bisexuelle Männer in Deutschland bei der Blutspende diskriminiert. Sie dürfen in Deutschland nur Blut spenden, wenn sie in den letzten vier Monaten keinen neuen und nicht mehr als einen Sexualpartner hatten. Transgeschlechtliche Menschen werden grundlos gesondert als sexuelle Risikogruppe aufgeführt. Dazu erklärt Alfonso Pantisano aus dem Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Homo- und bisexuelle Männer dürfen bei der Blutspende nicht länger diskriminiert werden. Noch immer wird in der Hämotherapierichtlinie Sex unter Männern als per se riskanter definiert als heterosexueller Sexualverkehr. Das Risiko einer Infektion bemisst sich jedoch nicht nach dem Geschlecht der Sexualpartner*innen, sondern danach, ob das Sexualverhalten riskant ist. HIV-Neuinfektionen bei homo- und bisexuellen Männern gehen seit Jahren deutlich zurück, während die Zahlen bei heterosexuellen Männern kontinuierlich steigen. Wenn man die diskriminierende Logik der gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Bundesärztekammer, Robert Koch-Institut, Paul-Ehrlich-Institut und Bundesgesundheitsministerium konsequent weiterdenkt, müssten eigentlich heterosexuelle Männer als Risikogruppe definiert und von der Blutspende zurückgestellt werden. Unverständlich ist auch, dass die Richtlinie trans* Personen grundlos als eigene Risikogruppe nennt. Wir erwarten von der Ampelregierung, dass sie die im Koalitionsvertrag versprochene Abschaffung der Diskriminierung nun zügig umsetzt.

Die Änderungen der Hämotherapierichtlinie im letzten Herbst haben zwar endlich die willkürliche zwölfmonatige Enthaltsamkeitsregelung für homo- und bisexuelle Männer gestrichen. Die Ungleichbehandlung jedoch bleibt: Während heterosexuelle Männer, die mehrere Sexualpartnerinnen haben, Blut spenden dürfen, gilt für schwule und bisexuelle Männer vier Monate vor der Spende eine Pflicht zur Enthaltsamkeit bzw. Monogamie: Sex mit einem neuen oder mit mehr als einem Sexualpartner führt zum Ausschluss von der Blutspende.

Zielführender als eine am Geschlecht der Sexualpartner*innen orientierte Risikogruppenbildung wäre die Beurteilung des individuellen sexuellen Risikoverhaltens. Die hierfür erforderlichen Fragebögen sind längst entwickelt und liegen in den Schubladen der oben zitierten Arbeitsgruppe. Studien dieser Arbeitsgruppe haben ergeben, dass diese Fragebögen sogar eine höhere Sicherheit der Blutspenden gewährleisten als die bisherige Risikogruppenbildung. Ihr Einsatz scheitert jedoch an der Befürchtung, dass Spendenwillige durch zu intime Fragen von der Blutspende abgeschreckt werden könnten. Diese Befürchtung kann jedoch nicht die fortdauernde Diskriminierung und Stigmatisierung schwuler und bisexueller Männer zur Folge haben! Erforderlich und nachweislich wirksam sind dagegen Aufklärung und Information der Spendenden über sexuelles Risikoverhalten.

Weiterlesen

Ein Blick in andere Länder, die Schwule und bisexuelle Männer bei der Blutspende nicht mehr diskriminieren, lohnt sich, denn in Bulgarien, Italien, Portugal, Brasilien, England, Ungarn, Argentinien, Bhutan, Bolivien, Chile, Costa Rica, Kolumbien, Lettland, Mexiko, Peru, Polen, Russland, San Marino und Südafrika gibt es bei der Blutspende keinen generellen Ausschluss aufgrund der sexuellen Orientierung.

LSVD-Dossier „Diskriminierung bei der Blutspende“

Blutspendeverbot abschaffen – Stellungnahme des LSVD zu den Fraktionsanträgen von FDP und Bündnis 90/ Die Grünen

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 14.06.2022

Auf ihrer halbjährlichen Delegiertenversammlung in Köln hat die Nationale Armutskonferenz (nak) einen konsequenten und beteiligungsorientierten Neustart mit dem Bürgergeld eingefordert. In der Nationalen Armutskonferenz vernetzen sich Wohlfahrts-, Sozial- und Fachverbände der Sozialen Arbeit, Gewerkschaften und Initiativen aus der Selbstorganisation von Menschen mit Armutserfahrung.

„Das Bürgergeld muss einen konsequenten Bruch mit dem autoritären Hartz-IV-System vollziehen“, so Jürgen Schneider, Mitglied des Koordinierungskreises der nak und selbst leistungsberechtigt in der Grundsicherung. „Im Koalitionsvertrag stehen sanfte Worte wie ‚Soft Skills‘ und ‚Augenhöhe‘. Es ist völlig unklar, was das bedeuten soll. Nötig sind klare Neuregelungen, die das Machtgefälle in den Jobcentern auflösen.“

Für die Leistungsbeziehenden sei Ohnmacht im Umgang mit den Behörden eine alltägliche Erfahrung. „Hier die sogenannten Hilfebedürftigen – dort die Helfenden, die angeblich genau wissen, was die Leute brauchen. Diese Entmündigung steht weiter in den politischen Papieren.“ Zwar solle es jetzt Kompetenzermittlungsverfahren geben, Sanktionen würden abgemildert und Vereinbarungen länger mit den Leistungsberechtigten diskutiert. „Aber letztlich bleibt es dabei: die Leistungsberechtigten bleiben Objekte der Sozialleistung und werden nicht als Subjekte ihres eigenen Handelns und ihres eigenen Lebensweges respektiert.“

Wie schwer es den politischen Entscheider:innen falle, umzudenken, sehe man an der Weigerung, Regelsätze endlich realistisch zu ermitteln oder Sanktionen ganz aufzugeben. „Die Perspektive der Leistungsberechtigten kommt überhaupt nicht vor“, erklärt Heike Wagner, die mit der „AG Grundsicherung“ der nak ein Positionspapier zur Stärkung der Selbstorganisation erarbeitet hat. „Im Krankenversicherungssystem zum Beispiel sind ganz selbstverständlich Mittel für die Selbsthilfe vorgesehen. Für Arme und Erwerbslose gibt es keine gesetzlich abgesicherte und finanzierte Form von Selbsthilfe und Selbstorganisation. Strukturen der Selbstorganisation ermöglichen es von Armut Betroffenen, nicht vereinzelt, sondern gemeinsam mit anderen ihre Interessen wahrzunehmen.“

Daher fordere die nak, einen gewissen Prozentsatz des Budgets der Jobcenter für die Förderung der Selbstorganisation zur Verfügung zu stellen. Auch auf die Ankündigung der Ampelkoalition, in der Armuts- und Reichtumsberichterstattung die Sichtweise von Betroffenen zu berücksichtigen, müsse ein konkreter und selbstbestimmter Einbezug von Menschen mit Armutserfahrung folgen. „Hierzu ist die Nationale Armutskonferenz die richtige Ansprechpartnerin. Auf unserem „Treffen der Menschen mit Armutserfahrung“ am 21. und 22. September dieses Jahres werden wir gezielt politische Akteur:innen aufsuchen, um unsere Sichtweise darzustellen und die Berücksichtigung unserer Interessen einzufordern.“

Wagner: „Die Vorbereitungen für das ‚Treffen der Menschen mit Armutserfahrung‘ starten Ende Juni mit verschiedenen Workshops. Gerade in Zeiten von Energiepreissteigerungen und Klimakatastrophe muss ein sozialer und ökologischer Neustart gelingen. Dabei wollen wir die Interessen einkommensarmer Menschen aktiv vertreten. Alle, die beim ‚Treffen der Menschen mit Armutserfahrung‘ mitwirken und sich an der Vorbereitung beteiligen wollen, sind herzlich zur digitalen Auftaktveranstaltung am 30. Juni von 14 bis 15:30 Uhr eingeladen.“

Die Positionen der nak, den Einladungslink für die Auftaktveranstaltung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der nak:

https://www.nationale-armutskonferenz.de/

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenz c/o Diakonie Deutschland vom 15.06.2022

Neue Studie illustriert die höchst angespannte Situation in Deutschlands Kitas.

Der aktuelle Kita-Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes, der auf einer Befragung von über 1000 Kindertageseinrichtungen aus dem gesamten Bundesgebiet basiert, illustriert die höchst angespannte Situation in Deutschlands Kitas: Arbeitsbelastung und Rahmenbedingungen während der Pandemie sowie vielerorts unzureichende Personalschlüssel und teilweise mangelhafte Ausstattung erschweren es, den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und führen zu einer hohen Unzufriedenheit bei den pädagogischen Fachkräften. Nach der Studie verhindert der anhaltend hohe Fachkräftemangel bundesweit in jeder zweiten Kindertageseinrichtung, dass Kapazitäten vollständig ausgeschöpft werden. Der Paritätische fordert angesichts der alarmierenden Befunde konzertierte Anstrengungen aller politischen Ebenen zur Qualitätsentwicklung und Fachkräftegewinnung.

Erstmals untersucht wurde mit der Studie auch der Zusammenhang mit der sozialräumlichen Lage der Kindertageseinrichtungen. Der Befund: Unabhängig von der Pandemie fehlt es insbesondere für Kitas in benachteiligten Sozialräumen an gezielter Unterstützung. “Die Fachkräfte vor Ort leisten Tag für Tag Enormes unter vielerorts wirklich schweren Bedingungen. Gerade dort, wo viele Kinder in Armut aufwachsen oder auf besondere Unterstützung angewiesen sind, klagen auch die Kitas über schlechtere Ausstattung. Hier braucht es dringend gezielte und bessere Unterstützung”, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Insgesamt gehen 60 Prozent der Teilnehmenden an der Befragung davon aus, dass sie mit dem gegenwärtigen Personalschlüssel den Bedürfnissen der Kinder nicht gerecht werden können. Kindertageseinrichtungen in benachteiligten Sozialräumen sind davon besonders betroffen. Defizite belegt der Bericht dabei unter anderem im Bereich der Sprachförderung: Je höher die sozialräumliche Benachteiligung, desto größer ist die Zahl der Kinder mit Unterstützungsbedarf bei der sprachlichen Bildung. Gleichzeitig könne dieser Bedarf mit dem gegenwärtigen Personalschlüssel überwiegend nicht gedeckt werden.

Strukturelle Defizite werden nicht nur bei den Personal-Schlüsseln, sondern u.a. auch im Bereich der Kita-Finanzierung ausgemacht. Neu- und Ersatzanschaffungen seien kaum selbstverständlich. Mehr als ein Drittel der Teilnehmenden gibt zudem an, dass die vorgesehenen Finanzmittel nicht ausreichen, um die Kinder mit einer ausgewogenen Ernährung zu versorgen. “Die Befunde des Kita-Berichts sind erschütternd. Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn es uns in diesem reichen Land nicht gelingt, jedem Kind eine gesunde Mahlzeit, bestmögliche Förderung in der individuellen Entwicklung und eine möglichst unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen”, so Schneider.

Zur Studie:
Der Kita-Bericht des Paritätischen erscheint inzwischen zum zweiten Mal. Die Studie gibt detaillierte Einblicke zum Stand der Qualitätsentwicklung und der praktischen Umsetzung des so genannten Gute-Kita-Gesetzes. Die Umfrage wurde gemeinsam mit Wissenschaftler*innen der Universität Osnabrück ausgewertet. Defizite wurden in allen Handlungsfeldern der frühen Bildung, Erziehung und Betreuung festgestellt. Insgesamt haben 1.171 Personen aus unterschiedlichen Kindertageseinrichtungen vollständig teilgenommen. Damit erfasst die Umfrage ein Fünftel aller Paritätischen Kindertageseinrichtungen in Deutschland. Die Teilnehmenden an der Umfrage kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

Dokumente zum Download

Paritätischer Kita-Bericht 2022 (4 MB)

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 12.06.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Juni 2022

Veranstalter: Organisiert von INKOTA, FIAN, Agrar Koordination und Forum Umwelt und Entwicklung

Ernährungsarmut stellt in Deutschland ein großes Problem dar. Millionen von Menschen fehlen die finanziellen Mittel oder Fähigkeiten, um sich gesund und ausgewogen zu ernähren. Derzeit rapide steigende Kosten für Energie und Lebensmittel verschärfen die Situation besonders für  einkommensschwache Haushalte weiter. Eine öffentliche Debatte findet hingegen bislang unzureichend statt.

Was sind die Auswirkungen der aktuellen Preisentwicklungen? Wie kann die Ernährungsstrategie der Ampelkoalition ein gesundes sowie sozial und ökologisch gerechtes Ernährungssystem fördern? Welche politische Maßnahmen brauchen wir, um insbesondere gefährdete oder betroffene Personen in den Fokus zu nehmen?

Wir diskutieren gemeinsam mit:

  • Martin Rücker – freier Journalist und Autor des Buches „Ihr macht uns krank“
  • Renate Künast, MdB – Sprecherin für Ernährungspolitik, Bündnis 90/Die Grünen
  • Helena Kilian-Steinhaus – Gründerin, Sanktionsfrei e.V.
  • Georg Janßen (angefragt) – Bundesgeschäftsführer, AbL e.V.

Moderation: Tanja Busse

Anmelden können Sie sich hier.

Termin: 30. Juni 2022

Veranstalter: AWO Bundesverband e. V.

Ort: Berlin

Die AWO verfolgt das Ziel, mehr Geschlechtergerechtigkeit in den eigenen  Strukturen zu erreichen und Vielfalt im AWO  Haupt- und Ehrenamt zu stärken. Das ESF-Gleichstellungsprojekt „Vielfaltsbewusst in  Führung. Mit Diversity Management Potentiale  erkennen, Strukturen verändern, Personal  gewinnen und binden“ (ViF) liefert konkrete  Anknüpfungspunkte, wie das gelingen kann. An den beiden Modellstandorten Westliches Westfalen und Schwaben wurden in einem intensiven  partizipativen Arbeitsprozess AWO-spezifische  Diversity-Konzepte entwickelt. Dazu gehören  Leitbilder vielfaltsbewusster Führung sowie  Standards vielfaltsbewusster Personalgewinnung  und -entwicklung mit konkreten Maßnahmen für  die Umsetzung. Führungskräften kommt dabei als  Entscheidungsträger*innen und  Personalverantwortlichen eine besondere  Verantwortung zu. Die Abschlusstagung bietet  Interessierten aus der AWO und anderen Verbänden der Sozialwirtschaft sowie der  Fachöffentlichkeit insgesamt Gelegenheit:

  • Einblicke in die Ergebnisse und  Erfahrungswerte aus dem ViF-Projekt zu  gewinnen,
  • sich mit Schwerpunktthemen im Bereich  vielfaltsbewusster Führung,  Personalgewinnung und -entwicklung auseinanderzusetzen,
  • Kenntnisse und Bewusstsein für Aspekte  gesellschaftlicher Vielfalt zu erweitern,
  • die eigene Vielfaltskompetenz zu stärken und
  • Impulse für den eigenen Verbands- und Arbeitskontext mitzunehmen.

Das Programm, weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.

WEITERE INFORMATIONEN

Die AGF begleitet mit Expertengesprächen und Empfehlungspapieren den Prozess der Umsetzung der „Europäischen Garantie für Kinder“. Zu dem sich in Erarbeitung befindlichen Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ hat die AGF Empfehlungen zu zwei weiteren Themenbereichen vorgelegt.

Die aktuellen Empfehlungen befassen sich mit den Themen „Frühkindliche Betreuung, Bildung, Erziehung und Inklusion“ sowie „Angemessener Wohnraum“. Sie finden sich in einem integrierten Papier (Seiten 3ff und 21ff), das auch die bereits erschienenen Themen „Gesunde Ernährung“ und „Gesundheitsversorgung“ umfasst.

Zum Hintergrund: Am 14. Juni 2021 haben die EU-Mitgliedstaaten eine „Europäische Garantie für Kinder“ (Child Guarantee) beschlossen. Ziel der Child Guarantee ist es, „soziale Ausgrenzung zu verhindern und zu bekämpfen, indem der Zugang bedürftiger Kinder zu einer Reihe wichtiger Dienste garantiert wird, und dadurch auch einen Beitrag zum Schutz der Kinderrechte durch die Bekämpfung von Kinderarmut und die Förderung von Chancengleichheit zu leisten.“

Die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen begrüßt die Initiative und sieht in ihr eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu verstärken. Von der Bundesregierung erwartet die AGF, dass der zu erstellende Nationale Aktionsplan substanzielle Fortschritte in den einzelnen Themenbereichen für die Teilhabemöglichkeiten von benachteiligten Kindern anstößt. Grundlage müssen die Zielstellungen der Child Guarantee vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in Deutschland sein. Dies bedeutet, dass der Aktionsplan gegebenenfalls über die in der Kindergarantie genannten Einzelforderungen hinausgehen muss, um deren Grundziele zu erreichen.

Die Empfehlungen der AGF liegen in deutscher und englischer Sprache vor.

Wir suchen Dich zur Verstärkung unserer Geschäftsstelle in Berlin

Jetzt bis zum 01. Juli bewerben!

  • Leiter:in Verwaltung (w/m/d) im Bundesforum Männer e.V. (80 %)
  • Referent:in (w/m/d) Verbandsinterne Kommunikation im Bundesforum Männer e.V. (75 %)
  • Teamassistenz (w/m/d) im Bundesforum Männer e.V. (80 %)
  • Praktikant:in (w/m/d) im Bundesforum Männer e.V. (Bewerbungen sind nicht fristgebunden und können laufend eingesendet werden)

Das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. ist ein 2010 gegründeter bundesweiter Dachverband von Akteur:innen im Feld der Jungen-, Väter- und Männerarbeit. Unsere Kernaufgaben als Nichtregierungsorganisation sind politische Interessenvertretung und fachliche Vernetzung. Wir gestalten Gleichstellungspolitik auf Bundesebene. Dabei richten wir das Augenmerk auf die Anliegen von Jungen, Männern und (Groß-)Vätern und die Konflikte, die sich aus den eigenen und den gesellschaftlich verankerten Männlichkeits- und Geschlechterbildern ergeben.

Auch wenn wir ein Interessenverband für Jungen, Männer und Väter sind, liegt uns viel an einem diversen Team. Wir freuen uns deshalb ausdrücklich über Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts, Alters, kulturellen Hintergrundes und sexueller Orientierung. Auch Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind uns willkommen.

Zu den Stellenangeboten des Bundesforum Männer e.V.

Nutzen Sie Ihre Vergangenheit als Ausrede? Oder sehen Sie es als Stärke, dass Sie immer wieder  aufgestanden sind und weitergemacht haben? 

In den vergangenen zwei Jahren hat die ganze Welt  den Atem angehalten. Jeder Mensch auf der Erde  hat die Pandemie auf unterschiedliche Art und  Weise erlebt. Egal welche Erfahrungen wir mit der  Pandemie gemacht haben, sie bleibt ein Stück unserer aller Leben. Wie können wir unsere  Vergangenheit reflektieren, daraus nützliche  Schlüsse ziehen, um gestärkt daraus  hervorzugehen? Wir möchten Ihnen in diesem  Workshop Werkzeuge an die Hand geben, damit Sie genau diese wertvollen persönlichen Erfahrungen  bei sich freilegen und mit anderen teilen können.  Außerdem tauschen wir mit Ihnen nützliche Tipps  und Tricks aus, wie Sie Ihre Erfahrungen als Stärke  einsetzen können. Darüber hinaus teilen wir mit  Ihnen das japanische Geheimnis über dem Umgang mit Ihrer Vergangenheit.

In diesem Online-Workshop werden wir zusammen mit Ihnen u.a. folgende Themen beleuchten:
Wie kommuniziere ich mit anderen? Wie spreche  ich mit mir selbst? Erlaube ich mir selbst Ruhepausen? Was ist Stress und wie gehe ich effizient damit um? Wie nutze ich meine Vergangenheit um andere Menschen zu stärken? Wie werde ich zu einem Menschen, der positiv in die Zukunft blickt? Wie nutze ich Krisen als  Chancen für mein persönliches Wachstum?

Den Flyer und weitre Informationen finden sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 08/2022

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Familie

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages teilt mit:

Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai wird seit 1993 als Aktionstag der Vereinten Nationen in vielen Ländern begangen. Der Tag soll hervorheben, wie wichtig Familien als Grundlage für Staat und Gesellschaft sind und wie Familien von sozialen, ökonomischen und demographischen Entwicklungen betroffen sind. Die Vereinten Nationen haben den Internationalen Tag der Familie im Jahr 2022 unter das Thema „Families and Urbanization“ gestellt und wollen darauf hinweisen, wie wichtig eine nachhaltige und kinderfreundliche Stadtentwicklung für Familien ist.

Die Vorsitzende der Kinderkommission im Deutschen Bundestag, Sarah Lahrkamp erklärt anlässlich des Internationalen Tages der Familie:

„Familien in ihren unterschiedlichen Ausprägungen sind der Kern unserer Gesellschaft, weil in ihnen Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Deshalb müssen Politik und Gesellschaft Familien in all ihrer Vielfalt unterstützen und Kindern ein gutes Aufwachsen ermöglichen.

Das gilt auch für die Stadtplanung und Baupolitik. Besonders in Ballungsräumen fehlt es oft an bezahlbarem Wohnraum für Familien. Freiräume, Spiel- und Sportplätze für Kinder und Jugendliche sowie Schulen und Kitas müssen im Zuge der Stadtentwicklung mitgedacht werden. Sichere Verkehrswege und ein gut ausgebauter Nahverkehr sind für den Alltag von Familien in großen und kleinen Städten von großer Bedeutung.

Dabei sollten in den Kommunen vor Ort auch die Möglichkeiten genutzt werden, Kinder und Jugendliche mit in die Stadtplanung einzubeziehen und damit ihren Blick und ihre Vorstellungen konkret in Projekte einzubinden. Hierzu gibt es bereits viele gelungene Beispiele.

Letztendlich ist eine kinder- und familienfreundliche Stadtentwicklung eine Investition in die Zukunft.“ 

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 12.05.2022

Zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai appelliert die Diakonie Deutschland an die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Familiennachzug zügig umzusetzen.

Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Nicht nur am Tag der Familie gilt das Grundrecht: Familien gehören zusammen. Es ist unverantwortlich, dass tausende Flüchtlingsfamilien in Deutschland aufgrund von bürokratischen Hürden und gesetzlichen Auflagen immer noch getrennt voneinander leben. Kinder werden von ihren Eltern und Großeltern getrennt – das ist enorm schädlich für die Entwicklung von Kindern und muss endlich ein Ende haben. Die Bundesregierung muss ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzen und dafür sorgen, dass Menschen, die bei uns leben, ihre nahen Angehörigen unbürokratisch nachholen können. Die gesetzlichen Regelungen müssen vereinfacht und zum Beispiel Dokumente auch in digitaler Form anerkannt werden.“

Hintergrund:

Um im Ausland lebende Familienangehörige nach Deutschland zu holen, müssen geflüchtete Menschen hohe bürokratische Hürden nehmen. Oft bleiben Familien deswegen über Jahre getrennt oder finden auch gar nicht mehr zueinander. Die neue Regierungskoalition hatte vor einem halben Jahr verabredet, zumindest teilweise Abhilfe zu schaffen: Alle Schutzberechtigten, unabhängig davon, ob sie nach der Genfer Konvention oder nach europäischem Recht Schutz bekommen haben, sollten ihre Angehörigen der unmittelbaren Kernfamilie nachholen können. Zur Kernfamilie gehören Ehe- oder Lebenspartner sowie minderjährige, ledige Kinder. Das ist bis heute noch nicht passiert. Aus Sicht der Diakonie müssen zudem weitere familiäre Bedingungen bei der Familienzusammenführung berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Menschen, die zum Beispiel aufgrund von Pflegebedürftigkeit aufeinander angewiesen sind.

Das Beschaffen von Dokumenten ist oftmals teuer. Deshalb fordert die Diakonie, dass der Staat bedürftige Menschen bei der Familienzusammenführung auch finanziell unterstützt. Häufig verschulden sich Flüchtlingsfamilien, um die Ausreise von Verwandten zu ermöglichen und sind durch die Familienzusammenführung verschuldet. Die Diakonie unterstützt Flüchtlingsfamilien bei der Zusammenführung mit ihrem Spendenfonds.

Weitergehende Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/familienzusammenfuehrung

Fonds Familienzusammenführung: https://hilfe.diakonie.de/spenden-fuer-fluechtlingsfamilien

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.05.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Internationalen Tag der Familie Städte und Gemeinden zu einem radikalen Umdenken in der Stadt- und Verkehrsplanung auf, um Kommunen endlich kinderfreundlicher zu gestalten. Die Kinderrechtsorganisation warnt nachdrücklich davor, dass die weitere Vernichtung von Freiflächen und Spielmöglichkeiten Kinder und Jugendliche immer weiter ausgrenzt. Auch die Stadt- und Verkehrsplanung hat sich laut UN-Kinderrechtskonvention am Vorrang des Kindeswohls zu orientieren. Dafür müssen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Herstellung kindgerechter Lebensbedingungen als Leitlinien in der Raumplanung verbindlich etabliert werden. Nur eine kinderfreundliche Stadt-, Freiflächen- und Verkehrsplanung entspricht den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und stärkt die Zukunftsfähigkeit von Kommunen durch die nachhaltige Erhöhung der Lebensqualität von Kindern und Familien.

„Wir brauchen eine ganzheitliche Entwicklung von Städten und Gemeinden, in denen sich auch Kinder und Jugendliche wohl fühlen. Das Gegenteil ist aber der Fall: Kinder und Jugendliche sind vielfach die Leidtragenden von Wohnraumverdichtung, Lärmschutzklagen, autofreundlichen Verkehrsflächen und vernachlässigten Spielräumen. Gerade ältere Kinder finden kaum für sie geeignete Aufenthaltsflächen und nehmen daher Spielplätze für Kleinkinder in Beschlag oder treffen sich in Einkaufszentren. Hier wird deutlich, dass bei Planungsfragen fast ausschließlich aus der Erwachsenenperspektive und nicht im Sinne von Familien und ihren Bedürfnissen gedacht wird. Wir sollten deshalb schleunigst dazu übergehen, Kindern und Jugendlichen auch im Bereich der Stadt-, Freiflächen- und Verkehrsplanung kontinuierlich, umfassend und möglichst frühzeitig Mitbestimmung zu ermöglichen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch in der Verkehrsplanung, gerade wenn es um Maßnahmen zur Verkehrssicherheit geht, müssen die Belange von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für städtische als auch für ländliche Räume. Wichtig ist es auch hier, Kinder und Jugendliche an den kommunalen Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit, wie beispielsweise bei der Erstellung von Schulwegplänen oder der Planung von Radwegen, möglichst frühzeitig zu beteiligen. Denn sie sind Expertinnen und Experten in eigener Sache, wenn es darum geht, Gefahrensituationen zu identifizieren und Hinweise zu geben, wie effektive Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können. Zudem sollten durch Änderungen der Straßenverkehrsordnung Kommunen leichter sogenannte Schulstraßen mit temporären Durchfahrtsbeschränkungen an Schulen sowie temporäre Spielstraßen überall dort, wo es an Spielraum mangelt, einrichten können. Und schließlich sollte Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit gelten, um insbesondere kleine Kinder effektiver als bisher im Straßenverkehr zu schützen und die Lebensqualität für alle zu stärken“, so Holger Hofmann.

Der Internationale Tag der Familie am 15. Mai wird seit 1993 als Aktionstag der Vereinten Nationen in vielen Ländern begangen. Der Tag soll hervorheben, wie wichtig Familien als Grundlage für Staat und Gesellschaft sind und wie Familien von sozialen, ökonomischen und demographischen Entwicklungen betroffen sind. Die Vereinten Nationen haben den Internationalen Tag der Familie im Jahr 2022 unter das Thema „Families and Urbanization“ gestellt und wollen darauf hinweisen, wie wichtig eine nachhaltige und kinderfreundliche Stadtentwicklung für Familien ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.05.2022

Mehr als 600.000 Menschen sind seit Beginn des Krieges aus der Ukraine nach Deutschland geflohen, etwa 70 Prozent davon sind Frauen, viele mit ihren minderjährigen Kindern. Die geflüchteten Mütter sind faktisch alleinerziehend, da die Väter der Kinder in der Ukraine zurück­bleiben mussten. Anlässlich des Internationalen Tags der Familie am 15. Mai verweist die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf) auf die wichtige Rolle der Familienbildung für die Betreuung und Integration ukrainischen Familien. Sie fordert die Schaffung nachhaltiger Förderstrukturen, um die Arbeit der Bildungsstätten langfristig sicherzustellen.

 

„In Familienbildungsstätten finden die geflüchteten Mütter und Kinder Hilfe und Unterstützung. Dort sind das Wissen, die jahrelange praktische Erfahrung und bewährte Netzwerke vorhanden, um Angebote für genau diese durch Krieg und Flucht traumatisierten Familien zu schaffen“, stellt eaf-Präsident Dr. Martin Bujard fest. „Unsere Familienbildungseinrichtungen wollen auf den sprunghaft gestiegenen Bedarf adäquat reagieren. Aufgrund der unzureichenden Planung und Förderung in Ländern und Kommunen fehlen ihnen dafür aber seit Jahren und erst recht durch die Umstellungen in der Corona-Pandemie die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen. Nun geraten die Einrichtungen an den Rand ihrer Möglichkeiten.“

 

Die eaf fordert Bund, Länder und Kommunen deshalb auf, eine verlässliche und auskömmliche Grundlage für die Absicherung und den Ausbau der Familienbildung zu schaffen. Familienbildung und Familienberatung sollten in die kommunale Planung der Kinder- und Jugendhilfe durch die Jugendämter einbezogen werden, damit bedarfsgerechte Angebote auch langfristig zur Ver­fügung stehen.

 

Abschließend betont Bujard: „Durch gute familienunterstützende Angebote können wir ver­hindern, dass sich traumatische Erlebnisse aus der Erfahrung von Krieg und Flucht verfestigen. Gleichzeitig werden die geflüchteten Menschen nach ihrer Ankunft bei uns nicht allein gelassen und in dieser schwierigen Lebensphase von Profis unterstützt. Das Potenzial der Familienbildung sollte dafür unbedingt genutzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. (eaf) vom 13.05.2022

SCHWERPUNKT II: Tag der Pflege

Zum heutigen Tag der Pflege fordert die Arbeiterwohlfahrt die Bundesregierung auf, schnell die notwendige Reform der Pflegeversicherung anzugehen. Dabei müssen bessere Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende, mehr Unterstützung für pflegende Angehörige. Das alles wird Kosten verursachen, die sich auch in erhöhten Eigenanteilen zeigen werden.  Die Bezahlbarkeit von Pflege durch eine nachhaltige Finanzreform der Pflegeversicherung muss im Zentrum stehen und politisch priorisiert werden.

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Es gehen immer mehr Menschen in die Pflege, das zeigt, dass die Pflege grundsätzlich ein attraktiver Beruf sein kann. Es braucht aber angesichts des demografischen Wandels mehr Menschen, die sich für den Pflegeberuf entscheiden. Die Pflegeinfrastruktur in Deutschland ist für den demografischen Wandel und des sich daraus ergebenden Bedarf überhaupt nicht ausgestattet. Der Fachkräftemangel ist bereits jetzt akut.“ 

Die Corona-Pandemie hat deutlich den Finger in die Wunden des Pflegesystems gelegt: Die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, Testverpflichtungen und Personalausfälle aufgrund von Quarantäne der Mitarbeiter*innen oder wegen Erschöpfungserscheinungen belasten die professionelle Pflege sehr.

Diese Belastungen stehen nicht für sich, sondern treten hinzu zu den ohnehin strukturellen Problemen in der Pflege: Im professionellen Bereich ist dies der sich immer weiter zuspitzende Personalmangel, bei den pflegenden Angehörigen der Mangel an Angeboten zur Entlastung, wie etwa Tages- oder Kurzzeitpflegeplätze, aber auch psycho-soziale Entlastungsangebote oder finanzielle Absicherung durch Entgeltersatzleistungen.

Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes: „Die Gesellschaft ist den beruflich und privat Pflegenden zum Dank verpflichtet. Die Pandemie hat uns dringlich vor Augen geführt, wie wichtig Pflegende für unsere Gesellschaft sind, mit welchem Einsatz und welcher Selbstlosigkeit sie Verantwortung übernehmen für diejenigen Menschen, die auf Hilfe und Fürsorge angewiesen sind. Doch auf diesem Selbstverständnis der Pflegenden darf sich die Gesellschaft nicht ausruhen. Viele Pflegende hat diese Pandemie an ihre Grenzen gebracht – es gilt nun, sie aufzufangen und ihnen eine Perspektive zu geben. Die AWO fordert daher die konsequente und vollständige Umsetzung des Personalbemessungsinstrumentes zur Verbesserung der Personalsituation, eine tarifliche Bezahlung für alle Pflegekräfte und die Entlastung pflegender Angehöriger unter anderem über die  Einführung einer Entgeltersatzleistung analog zum Elterngeld für bis zu 36 Monate sowie die Erhöhung der teilweisen Freistellungsmöglichkeiten.

All diese wichtigen Verbesserungen in der Pflege werden kosten. Ein wesentlicher Teil dieser Kosten wird sich absehbar in den steigenden Eigenanteilen pflegebedürftiger Menschen zeigen oder zu einer nicht mehr bedarfsdeckenden ambulanten Versorgung führen. Die eingeführte relative Bezuschussung der Eigenanteile im stationären Bereich wird daran nichts ändern, weil sie das strukturelle Problem nicht bei der Wurzel packt. Finanzielle Planbarkeit und damit eine bedarfsgerechte Absicherung pflegebedürftiger Menschen kann nur durch eine echte Deckelung der Eigenanteile erreicht werden. Daher fordert die AWO im Kontext der absehbar steigenden Kosten durch steigende Löhne und den Personalaufbau in der Pflege, diese wichtige Reform der Pflegeversicherung jetzt anzugehen. Auch vor dem Hintergrund der finanziellen Belastungen durch zwei Jahre Pandemie und jetzt durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine dürfen die Reformbaustellen in der Pflege und deren Ziele nicht vergessen oder gar aufgegeben werden. Nur so kann ein Ausgleich zwischen der Verbesserung der Situation Pflegender und der Bezahlbarkeit für Pflegebedürftige geschaffen werden, so dass beide Seiten nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Zum 202. Mal jährt sich am 12. Mai der Geburtstag von Florence Nightingale, der Begründerin der modernen Pflege. Seit den 1970er Jahren wird dieses Datum als internationaler Tag der Pflege begangen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 12.05.2022

„Pflegende Angehörige sind erschöpft. Ihre Belastung ist enorm. ihre ´Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit` muss gesellschaftliche Wertschätzung erfahren, nach der Corona-Zeit umso mehr. Sie treten beruflich kürzer und verzichten damit auf Lohn und Karriere. Am Ende führt das auch noch zu einer geringeren Rente. Eine Unterstützung der pflegenden Angehörigen ist das A und O der Pflegepolitik. Die politischen Schritte dahin sind überfällig“, fordert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des heutigen Tags der Pflegenden.

Caritas fordert Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige

Vier von fünf Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt, die allermeisten von ihnen ausschließlich oder überwiegend durch ihre Angehörigen. Bei der zuletzt beschlossenen Pflegereform sind pflegende Angehörige allerdings leer ausgegangen. „Sie brauchen Entlastung – beispielsweise eine auskömmliche Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, die Familienpflege- und Pflegezeit in Anspruch nehmen. Die Politik muss zugleich den Ausbau der Kurzzeitpflege, der Verhinderungspflege und Tages- und Nachtpflege vorantreiben und ein Entlastungsbudget einführen, das flexibel und passgenau für die Entlastung, die man gerade braucht, eingesetzt werden kann“, fordert Welskop-Deffaa.

Pflegezeit- und Familienpflegegesetz vereinheitlichen

Der Deutsche Caritasverband setzt sich schon seit langem dafür ein, das Pflegezeit- und das Familienpflegezeitgesetz zu einer einheitlichen Pflegekarenz zusammengeführt werden. „Sollte die Regierung beide Gesetze parallel bestehen lassen, ist es das Mindeste, für pflegende Angehörige die Pandemie-Sonderregelungen zur flexiblen Inanspruchnahme von Pflege- und Familienzeit zu verstetigen“, unterstreicht Welskop-Deffaa.

Sterbende begleiten ohne existenzielle Sorgen

„Pflegende Angehörige sollten Sterbende begleiten können, ohne in existenzielle Sorgen zu geraten“, so die Caritas-Präsidentin. Dafür müsse es einen Rechtsanspruch auf eine Sterbekarenz geben, die für 3 Monate zusätzlich in Anspruch genommen werden kann. Die Sterbekarenz gibt es bereits seit einigen Jahren in Österreich. Sie gewährt Arbeitnehmer_innen das Recht zur Betreuung sterbender oder schwerstkranker Angehöriger. „Sterben ist ein Beziehungsgeschehen, das haben wir im Lockdown schmerzlich erfahren, als Angehörigen der Abschied von ihren Eltern und Großeltern in Altenhilfeeinrichtungen verwehrt blieb“, so Welskop-Deffaa. Die Sterbekarenz ist die Antwort unserer mobilen Leistungsgesellschaft auf diese Erkenntnis. „Wir müssen verhindern, dass Menschen in den letzten Wochen ihres Lebens allein sind, weil die Kinder keine beruflichen Freiräume finden.“

Versorgung im häuslichen Umfeld stärken

Eine gute Versorgung im häuslichen Umfeld braucht einen Pflegemix, der die Angehörigen mit Angeboten ambulanter Hilfen entlastet. Auch die Gestaltung rechtskonformer und fairer Arbeitsbedingungen von Live-in-Pflegekräften, die Pflegebedürftige Zuhause betreuen und damit Angehörige entlasten, gehört zu diesem Pflegemix, für den die Caritas mit Nachdruck eintritt. Notwendig sei zudem, dass Pflegende und pflegende Angehörige Sachleistungen in Höhe von 40 Prozent für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen können – also etwa für Alltagsbetreuung oder Haushaltshilfe. Mit dem Umwandlungsanspruch könnten Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag aufstocken und die Leistungen der Pflegekasse flexibler und bedarfsgerechter einsetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 12.05.2022

Laut statistischem Bundesamt gelten 4,13 Millionen Menschen in Deutschland als pflegebedürftig. Vier von fünf Pflegebedürftige werden zu Hause versorgt, überwiegend von ihren Angehörigen – meistens Frauen, die „den größten Pflegedienst der Nation“ darstellen. Zum Tag der Pflegenden am 12. Mai macht der Deutsche Caritasverband auf seine Hilfs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige aufmerksam, denn diese Aufgabe ist ohne externe Unterstützung kaum zu stemmen.

Überforderung der pflegenden Angehörigen auf vielen Ebenen

70% der privat Pflegenden fühlen sich in ihrem Pflegealltag bereits nach wenigen Monaten überfordert. Fehlende Wertschätzung, Berufstätigkeit, das Kümmern um die eigenen Kinder und Enkelkinder belasten erheblich den Alltag. Dazu kommen erhöhte finanzielle Ausgaben, eine häufig beengte Wohnsituationen sowie psychischer und emotionaler Druck durch die ständige Verfügbarkeit. Vielen Angehörigen fehlt es zudem an pflegerischen und medizinischen Kompetenzen, beispielsweise bei der Grundversorgung des Patienten oder bei Auftreten einer Demenz. Knapp zwei Drittel der pflegenden Angehörigen haben täglich körperliche Beschwerden.

Anrecht auf Entlastung

Der Gesetzgeber hat Entlastungsmöglichkeiten geschaffen, u.a. mit dem gesetzlichen Anspruch der Pflegezeit für Angehörige – seit 2015 mit einem Recht auf Bezahlung versehen.
Eine andere Möglichkeit ist die Entlastung der Pflegeperson durch die Betreuung des Pflegebedürftigen in der Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Pflegende Angehörige können auch eine Kur in Anspruch nehmen.

Um der Not vieler pflegenden Angehörige zu begegnen und zusätzliche Entlastung zu verschaffen, halten die Caritasverbände vielfältige Angebote bereit.

  • Haushaltnahe Dienstleistungen, auch für pflegende Angehörige:

Eine Unterstützungskraft kommt regelmäßig zum Pflegebedürftigen nach Hause und unterstützt in alltäglichen hauswirtschaftlichen Arbeiten. Eine Haushaltshilfe kann im Rahmen einer Pflegesachleistung abgerechnet werden. Die Höhe der Kosten, die von der Pflegekasse übernommen werden, sind vom Pflegegrad abhängig. Dieses Angebot bieten beispielsweise die Caritas in Coesfeld, Dresden, im Landkreis Donau-Ries oder im Rhein-Erft-Kreis.

  • Kurberatung für pflegende Angehörige:

Die Caritas unterstützt z.B. in der bei der Beantragung und Auswahl einer geeigneten Kurklinik, aber auch bei der Organisation und Versorgung des Pflegebedürftigen in der Zeit der Kur. In Einzelfällen können Kuren auch gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen stattfinden. Dieses Angebot wird u.a. bei der Caritas in Wilhelmshafen, Mecklenburg, Regensburg oder Bochum durchgeführt.

  • Pflegeberatung:

Zu den Aufgaben der Pflegeberatung gehört es, den Hilfebedarf zu erfassen, einen konkreten Versorgungsplan zu erstellen und dessen Ausführung zu überwachen. Die Berater_innen weisen auch auf Entlastungsangebote für Pflegepersonen hin. Die anfallenden Kosten der umfassenden Beratung übernehmen die Pflegekassen. Diese Beratungen werden u.a. bei der Caritas in Osnabrück, Leipzig, Würzburg und Dortmund angeboten.

  • Schulungs- und Pflegekurse:

Die Kurse vermitteln grundlegende Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege in der Häuslichkeit und werden bundesweit bei vielen Caritasverbänden angeboten. In einem speziellen Pflegeübungszentrum der Caritas in Rhön-Grabfeld können darüber hinaus Pflegebedürftige und Angehörige bis zu 21 Tagen zusammenleben und gemeinsam Pflege „üben“.

  • Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise für pflegende Angehörige:

Aus Sorge, die übernommene Verantwortung nicht gut genug auszufüllen, werden z.T. eigene Grenzen überschritten. In Selbsthilfegruppen oder Gesprächskreisen finden entlastende Gespräche in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre statt. Tipps und Anregungen von professioneller Seite helfen dabei, die täglichen Herausforderungen der Pflege besser zu bewältigen. Die Caritas in Magdeburg, Düren-Jülich oder Lichtenfels organisieren u.a. diese Gruppen.

  • Seniorenreisen und Tagesfahrten, zum Beispiel für Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen:

Die speziell für Senioren konzipierten Reisen der Caritas bieten nicht nur Abwechslung vom Alltag, sondern auch Gesellschaft und neue Erfahrungen, bei denen auch pflegende Angehörige teilhaben können. Erfahrenen, ehrenamtliche Reisebegleiter, die entsprechend fachlich geschult sind, begleiten die Reisen. Dieses Angebot bietet die Caritas u.a. in Dortmund, Fulda, Aachen oder Frankfurt.

Pflegende Angehörige, die Entlastung wünschen, können sich bei Fragen und Beratungsbedarf an ihren Caritasverband vor Ort wenden. Weitere Informationen unter: caritas.de/adressen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 10.05.2022

Unter dem Motto „Pflege braucht Aufwind“ fordern Mitarbeitende der Diakonie in ganz Deutschland bessere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit. Am heutigen Tag der Pflege ließen sie an rund 250 Standorten lila Ballons steigen. Diese sind eine Mahnung an die Politik, den Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen.

„Pflegekräfte verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung. Sie müssen vor Überlastung geschützt und entlastet werden. Dazu sind insbesondere eine bessere Personalausstattung und eine gute Bezahlung erforderlich. Verlässliche freie Zeiten und Wochenenden sowie Urlaube ohne Unterbrechung und Notdienste sind ein wirksamer Schutz vor Überlastung und tragen dazu bei, dass Pflegekräfte in ihrem Beruf bleiben oder auch wieder einsteigen. Es gibt immer mehr pflegebedürftige Menschen und immer weniger Menschen, die professionell pflegen wollen. Die Politik muss jetzt handeln, denn wir sitzen auf einem demografischen Pulverfass“, sagt Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Spätestens die Erfahrungen aus der Corona-Krise müssen zu einem Umdenken in der Pflegepolitik führen“, sagt Wilfried Wesemann vom Deutschen Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP). Ein „weiter so wie zuvor“ dürfe es nicht geben: „Wir brauchen endlich ein Gesamtpaket, um die Pflege für die Zukunft besser aufzustellen und diese Sorgearbeit gesamtgesellschaftlich anzuerkennen und wertzuschätzen. Entsprechend sind dringend notwendige Zukunftsentwicklungen zeitnah auf den Weg zu bringen, um gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland zu schaffen und die Pflegeversicherung zukunftsfest weiterzuentwickeln“.

Maria Loheide und Wilfried Wesemann halten eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung für längst überfällig. Notwendig seien Maßnahmen, die kurzfristig spürbare Verbesserungen im Pflegealltag bewirken und die Weichen für notwendige Reformschritte stellen: „Wer alte und kranke Menschen pflegt, muss sich darauf verlassen können, dass Gesellschaft und Politik sie nicht im Regen stehen lassen. Bonuszahlungen als steuerfreie Prämie sind ein wichtiges, anerkennendes Signal, ersetzen aber die Entlastung durch ausreichend Personal und gute Löhne nicht“, so Loheide.

Initiiert wurde die Aktion zum Tag der Pflege gemeinsam von Diakonie Deutschland und dem DEVAP. Die Verbände wollen damit auf die weiterhin dramatische Situation in der Pflege aufmerksam machen. Neben einer besseren Anerkennung für den Beruf und einer besseren finanziellen Ausstattung der Pflege fordern sie einen wirksamen Schutz vor der Überlastung der Pflegekräfte.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.  und Deutscher Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. vom 12.05.2022

SCHWERPUNKT III: Entlastungspakete

Martin Rosemann, arbeitspolitischer Sprecher::

Im Plenum wird heute über den Gesetzentwurf zum Kindersofortzuschlag abgestimmt. Dadurch erhalten ab Juli von Armut betroffene Kinder und Jugendliche 20 Euro pro Monat zusätzlich. Das ist ein wichtiger Schritt hin zur im Koalitionsvertrag beschlossenen Kindergrundsicherung.

„Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die finanziellen Härten durch den Krieg in der Ukraine und die Preissteigerungen nicht diejenigen am härtesten treffen, die am wenigsten haben. Deshalb entlasten wir erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme mit einer Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Arbeitslosengeld-Empfängerinnen und -Empfänger erhalten einmalig 100 Euro. So ermöglichen wir trotz Krisen die Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Die Maßnahmen sind Teil des umfangreichen Entlastungspakets der Bundesregierung. Dazu gehören neben diesen Unterstützungen auch eine Energiepreispauschale, ein Kinderbonus von 100 Euro für jedes Kind – auch für aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtete Kinder –, eine Energiesteuerabsenkung auf Kraftstoffe für drei Monate sowie die 90 Tage ÖPNV-Flatrate für neun Euro pro Monat für alle.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 12.05.2022

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich bei den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2022 erfolgreich für das Bundesprogramm „Respekt Coaches“ eingesetzt. Nach Beschluss des Haushaltsausschusses im Deutschen Bundestag am 11.05.2022 sollen die Mittel dafür gegenüber dem Haushaltsansatz um 15 Millionen Euro erhöht werden. Außerdem stärken wir die Jugendmigrationsdienste und die Jugendverbände. Weitere Verbesserungen konnten wir im Bereich Gleichstellungspolitik sowie für das Modellprojekt „Zukunftswerkstatt Kommunen“ erreichen.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Wir sehen die großen Herausforderungen durch die aus der Ukraine zu uns geflüchteten Menschen. Auch deshalb stärken wir die Arbeit der Jugendmigrationsdienste mit zusätzlichen acht Millionen Euro. Um die Integrations- und Migrationsforschung in Deutschland voranzubringen, erhöhen wir außerdem die Mittel für das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung sowie den Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitor (NaDiRa). Gleichzeitig stocken wir die Ausstattung der ‚Zukunftswerkstatt Kommunen‘ auf. Wir verstetigen die Förderung von ‚UN Women Deutschland‘ und setzen damit ein wichtiges Zeichen für die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Stärkung der Rechte von Frauen.“

Elisabeth Kaiser, zuständige Berichterstatterin:

„Die letzten zwei Jahre waren für Kinder und Jugendliche nicht einfach. Umso wichtiger ist es nun, dass die SPD-Fraktion im Bundestag zielgerichtet auf eine Erhöhung der Mittel im Kinder- und Jugendplan hinwirkt. Mit den insgesamt 26 Millionen Euro mehr im Jahr 2022 fördern wir junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung. Beispielsweise stärken wir mit dem Bundesprogramm ‚Respekt Coaches‘ das Demokratieverständnis junger Menschen, sorgen für mehr Zusammenhalt und tragen damit zu einem insgesamt besseren Gesellschaftsklima bei.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.05.2022

Mit dem Steuerentlastungsgesetz bringt die Ampel-Koalition steuerliche Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise von 16 Milliarden Euro auf den Weg. Mit der Energiepreispauschale als wichtigste Einzelmaßnahme werden 44 Millionen Erwerbstätige zügig und unbürokratisch entlastet – sie erhalten eine 300 Euro Einmalzahlung. 

„Der Finanzausschuss hat heute mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Steuerentlastungsgesetz beschlossen. Mit dem Gesetz bringt die Ampel-Koalition steuerliche Hilfen zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise auf den Weg.

Die Energiepreispauschale von 300 Euro entlastet 44 Millionen Erwerbstätige. Die Auszahlung erfolgt zügig und ohne bürokratische Hürden: Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale mit der Lohnzahlung im September. Selbstständige bekommen die Pauschale durch eine Herabsetzung ihrer Einkommensteuerzahlung im September, sofern die Vorauszahlung die Höhe der Pauschale erreicht. Arbeitnehmer, die am 1. September nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, und Selbständige mit geringen Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt.

Die Pauschale unterliegt der Einkommensbesteuerung. Da die Besteuerung mit dem Einkommen steigt, wird eine soziale Ausgestaltung der Pauschale erreicht.

Familien erhalten zudem einen Kinderbonus von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für die SPD-Fraktion war besonders wichtig, dass der Bonus gerade auch Familien mit geringeren Einkommen zugutekommt. Darum wird Bonus nicht auf Transferleistungen angerechnet. Der Auszahlung erfolgt mit der Kindergeldzahlung im Juli 2022.

Angehoben werden außerdem der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die befristete Erhöhung der Entfernungspauschale für Fernpendler auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer wird vorgezogen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 11.05.2022

Zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz erklärt der Sprecher für Bürgergeld der FDP-Fraktion Jens Teutrine:

„1,7 Millionen Kinder wachsen in Deutschland in Haushalten auf, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Statistisch ist es für ein Paar ohne Kinder fast doppelt so wahrscheinlich, den Ausstieg aus der Grundsicherung zu schaffen, wie für ein Paar mit Kindern. Aber Kinder dürfen in unserer Gesellschaft keine Chancenbremse sein. Das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz bringt die dringend benötigte Entlastung für die Menschen, bei denen gestiegene Preise über das Gewicht der Brotdose oder den Schwimmbadbesuch entscheiden. Für eine vierköpfige Familie in der Grundsicherung sind das 600 Euro Einmalzahlung und 40 Euro im Monat mehr im Geldbeutel. Der Sofortzuschlag baut eine Brücke bis zur Einführung der Kindergrundsicherung, um die Härten der gestiegenen Preise abzufedern und mehr gesellschaftliche Teilhabe für Kinder aus von Armut betroffenen Familien zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 12.05.2022

Ampel beschließt Bürokratiemonster

Die Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss die Energiepreispauschale beschlossen. Rentnerinnen und Rentner sowie Empfänger von Versorgungsbezügen bleiben außen vor. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann, und der Berichterstatter Olav Gutting:

Antje Tillmann: „Das Gesetz ist sozial unausgewogen. Elterngeldbezieher, Rentnerinnen und Rentner, auch mit niedrigen Renten, sowie Studentinnen und Studenten bleiben beim Bezug der Energiepreispauschale von 300 € außen vor. Dabei werden diese von steigenden Energiepreisen genauso hart getroffen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger. Wer gut beraten ist, findet trotzdem einen Weg, die Energiepreispauschale zu bekommen. Der schlecht Beratene fällt hinten runter. Das kann nicht im Sinne des Rechtsstaats sein.“

Olav Gutting: „Wir werden dem Gesetzentwurf der Ampel-Koalition nicht zustimmen, allein schon aufgrund des immensen Bürokratieaufwands und der nicht zielgenauen Entlastung. Stattdessen bringen wir einen eigenen Entschließungsantrag ein, mit dem wir die Koalition u.a. auffordern, die Energiepreispauschale allen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere Rentnerinnen und Rentnern, Versorgungsempfängern, Studierenden sowie jungen Eltern und anderen Beziehern von Lohnersatzleistungen, zügig auszuzahlen.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 11.05.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner heutigen Sitzung Einmalzahlungen für Transferleistungsbezieher und einen Kinder-Sofortzuschlag beschlossen. Einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung für das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz in geänderter Fassung stimmte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP zu. Dagegen stimmte die CDU/CSU-Fraktion. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich.

Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurden zwei Anträge der Linken für eine Neuberechnung der Regelsätze (20/1502) und für einen höheren Kinder-Sofortzuschlag (20/1504).

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme und Kinder aus Anlass der Corona-Pandemie entlastet werden: So soll bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung ein monatlicher Sofortzuschlag von 20 Euro die Kinder unterstützen. Erwachsene Leistungsberechtigte sollen durch eine Einmalzahlung für Aufwendungen im Rahmen der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dieser Betrag auf 200 Euro erhöht. Ferner sollen auch Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Ergänzt wurde außerdem, dass aus der Ukraine geflohene Kinder im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einen Kindergeldanspruch und damit Anspruch auf den bereits beschlossenen Kinderbonus von 100 Euro pro Kind erhalten. Die Übergangsfrist, innerhalb derer der Wechsel der ukrainischen Geflüchteten vom AsylbLG ins SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch/Grundsicherung für Arbeitssuchende) stattfinden soll, wurde bis Ende Oktober 2022 verlängert, um die Kommunen zu entlasten.

Die Koalitionsfraktionen verteidigten ihren Gesetzentwurf und erläuterten die Änderungen. Es sei richtig gewesen, in der derzeitigen Situation schnell eine Lösung zu finden. Die Fraktion Die Linke kritisierte die Zahlungen vor dem Hindergrund der Inflation als völlig unzureichend und forderte einen höheren Regelsatz. Die Unionsfraktion sprach von einem chaotischen Flickenteppich und forderte, ukrainische Geflüchtete sofort ins SGB II zu integrieren. Die AfD-Fraktion nannte die Zahlungen tendenziell zu niedrig und kritisierte, dass die Regierung nur Symptome behandle aber die Ursachen nicht angehe.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 222 vom 11.05.2022

Der Sofortzuschlag für Kinder in Höhe von 20 Euro monatlich als auch die geplante Einmalzahlung in der Grundsicherung wird von Experten als zu niedrig bewertet. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Gegenstand der Sitzung war zum einen der Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz). Zum anderen standen zwei Anträge der Fraktion Die Linke auf der Tagesordnung, in denen diese fordert, den Sofortzuschlag für Kinder auf 100 Euro zu erhöhen (20/1504), und sich für höhere Regelsätze in der Grundsicherung stark macht (20/1502). Die Bundesregierung lehnt dies ab. Sie plant stattdessen, über einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf, die bisher vorgesehene Einmalzahlung für Menschen im Grundsicherungsbezug von 100 Euro auf 200 Euro zu erhöhen.

Joachim Rock vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband nannte die Einmalzahlung zwar richtig, die Höhe sei aber in der derzeit schwierigen Lage steigender Inflation „natürlich nicht ausreichend“. Alexander Nöhring, für das Zukunftsforum Familie geladen, betonte, die 20 Euro für Kinder deckten „nicht im geringsten“ die gestiegenen Kosten. Auch die Vertreter der Diakonie und der Caritas sowie von der Bertelsmann-Stiftung schlossen sich dieser Ansicht an. Für die Diakonie Deutschland plädierte Michael David für einen gesetzlich geregelten Notfallmechanismus, der in genau definierten Krisenzeiten automatisch greife und höhere Zahlungen in der Grundsicherung ermögliche. Dies erspare langwierige Einzelgesetzgebungen, so David. Er forderte ebenso wie Joachim Rock, die Regelsätze in der Grundsicherung neu zu berechnen. Dies betrachtete wiederum Olivia Trager von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände als nicht notwendig. Sie verteidigte das derzeitige System der Berechnung als transparent und nachvollziehbar und betonte, der Fokus müsse stärker auf der Vermittlung in Arbeit liegen.

Kritisch diskutiert wurde ferner, ob die Kommunen mit der Aufgabe der erkennungsdienstlichen Erfassung der ukrainischen Flüchtlinge überfordert sein könnten. Diese Aufgabe müssten sie übernehmen, wenn eine weitere Änderung im Gesetzentwurf in Kraft tritt: Der zum 1. Juni 2022 vorgesehene „Rechtskreiswechsel“, also der Wechsel von geflüchteten Menschen aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz in die Grundsicherung. Kirstin Walsleben vom Deutschen Städtetag befürchtete das Entstehen eines „Flaschenhalses“, denn die Kommunen seien technisch dafür nicht ausgestattet. Ähnlich argumentierte auch Carl-Justus Escher vom Caritasverband für die Diözese Osnabrück. Bei Personen mit biometrischem Pass solle auf eine solche Registrierung verzichtet werden, das würde die Kommunen entlasten, sagte er. Grundsätzlich begrüßten die Experten jedoch mehrheitlich den Rechtskreiswechsel.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 215 vom 09.05.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Singles mit hohem Einkommen die geringste – und die Differenz ist weiterhin erheblich: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im April 2022 um 8,0 Prozent bzw. um 6,2 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,4 Prozent lag. Auch für Alleinlebende mit niedrigen, höheren und mittleren Einkommen lagen die Raten mit 6,9 bis 7,2 Prozent im April etwas unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Dagegen sind auch Alleinerziehende und Familien mit zwei Kindern und jeweils mittleren Einkommen etwas überdurchschnittlich von der Teuerung belastet: Für diese Haushalte beträgt die Inflationsrate 7,6 bzw. 7,5 Prozent. Bei Familien mit höherem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb weniger stark – um 7,1 Prozent. Die haushaltsspezifische Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen liegt aktuell bei 7,5 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM und die Informationen zur Methode unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, der monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen liefert.*

Die Entlastungspakete der Bundesregierung haben nach Analyse der Forschenden zwar durchaus eine soziale Komponente, aber längst nicht in jeder Konstellation: Sie dürften zwar erst einmal den absehbaren Effekt der starken Teuerung für „Erwerbstätigen-Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen und insbesondere Familien substanziell“ lindern, schreiben die Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien und Dr. Silke Tober. Sie veranschlagen beispielsweise für eine typische vierköpfige Familie mit zwei Erwerbstätigen und niedrigem Haushaltseinkommen für das Gesamtjahr 2022 eine Entlastung um 1006 Euro, während diese Familie durch die Preisexplosion von Januar bis April insgesamt 398 zusätzlich für Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Lebensmittel ausgeben musste. Schwächer fällt die Entlastungswirkung bei Alleinerziehenden und Familien aus, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist. Eine gravierende Lücke zeigt sich insbesondere bei Rentnerinnen und Rentnern, auch mit niedrigen Einkommen: Deren Belastung durch stark gestiegene Energie- und Nahrungsmittelpreise war bereits im Vier-Monatszeitraum von Januar bis April mehr als drei Mal so hoch wie die für das Gesamtjahr vorgesehene Entlastung (151 Euro gegenüber 46 Euro; siehe auch die Tabelle in der pdf-Version dieser PM; Link unten). „Hier muss nachgesteuert werden, um soziale Härten und eine weitere Spreizung der sozialen Schere zu verhindern“, mahnen Dullien und Tober. Und ergänzen: „Je nach Verlauf der Pandemie und des Ukrainekrieges muss zudem insgesamt bei der Unterstützung von Haushalten mit geringem Einkommen nachgelegt werden.“

In Folge des Ukrainekriegs und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten stiegen die Verbraucherpreise für alle Haushalte im April so stark wie seit rund 40 Jahren nicht mehr. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen erheblich, zeigt der IMK Inflationsmonitor: Mit 1,8 Prozentpunkten zwischen ärmeren Familien und wohlhabenden Alleinlebenden lag die Differenz im April fast so hoch wie im März und mehr als doppelt so hoch wie im Februar. Das liegt daran, dass die aktuell stärksten Preistreiber – Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Lebensmittel – unterschiedlich stark durchschlagen: Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen machen diese drei Komponenten 5,8 Prozentpunkte der haushaltsspezifischen Inflationsrate von 8,0 Prozent aus. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen entfallen darauf hingegen 3,1 Prozentpunkte von insgesamt 6,2 Prozent haushaltsspezifischer Teuerung.

„Die haushaltsspezifischen Inflationsraten zeigen, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und sich auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker niederschlägt“, schreiben IMK-Direktor Dullien und Inflationsexpertin Tober. Dieser Trend könnte sich nach Analyse des IMK in den kommenden Monaten weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass Gas, Strom, Heizöl und Nahrungsmittel als Waren des Grundbedarfs bei den Ausgaben ärmerer Haushalte sehr stark ins Gewicht fallen, während sie bei Haushalten mit hohem Einkommen und insbesondere bei wohlhabenden Alleinlebenden einen deutlich kleineren Anteil des Warenkorbs ausmachen. Bei Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen schlagen aktuell zudem die hohen Preise für Kraftstoffe relativ stark zu Buche.

Die Inflationsrate bei Paaren ohne Kinder mit mittlerem Einkommen sowie bei einkommensstarken Singles wird wiederum auch davon beeinflusst, dass die Preise für Ausgabenposten wie Wohnungsinstandhaltung oder Reisen ebenfalls weiter angezogen haben. Die haushaltsspezifische Inflationsrate bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen ist nach der Analyse von Dullien und Tober deshalb aktuell noch etwas unterdurchschnittlich, weil solche Güterarten sowie Ausgaben für Kraftstoffe, Fahrzeugkauf oder Reisen mangels finanzieller Möglichkeiten bei ihnen kaum ins Gewicht fallen. Eine fortgesetzte Preisexplosion bei der Haushaltsenergie werde aber gerade auch ärmere Alleinstehende empfindlich treffen. Hinzu kommt: Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

– Informationen zum Inflationsmonitor –

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 19.05.2022

Der Bundestag hat gestern das von der Bundesregierung geplante Entlastungspaket verabschiedet. Ziel des Entlastungspaket ist es, die in Folge des Ukrainekriegs gestiegenen Lebenshaltungskosten, insbesondere in den Bereichen Lebensmittel und Energie, abzufedern und die Bürger*innen durch Steuersenkungen, Zuschüsse und Zuschläge zu entlasten. Die AWO begrüßt, dass auch Menschen in der Grundsicherung, mit geringen Einkommen und Familien berücksichtigt wurden. Gleichwohl gehe das Paket stellenweise nicht weit genug und brauche insgesamt mehr Zielgenauigkeit.

 

Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt: „Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, um die Bürgerinnen und Bürger, die durch die gestiegenen Lebensmittel- und Energiepreise vor großen Herausforderungen im Alltag stehen, kurzfristig zu unterstützen. Die Politik muss aber dafür sorgen, dass mehr Unterstützung da ankommt, wo sie am meisten gebraucht wird. Neben Leistungsberechtigten der Grundsicherung sind insbesondere auch Auszubildende, Studierende und Rentner*innen von den steigenden Kosten betroffen, profitieren jedoch kaum von den beschlossenen Maßnahmen – das ist nicht gerecht. Hier erwarten wir weitere, bedarfsgerechte und zielgerichtete Maßnahmen!“

 

Außerdem drängt die AWO darauf, es nicht bei einer einmaligen Entlastung zu belassen. In den Leistungssystemen müssen langfristige Mechanismen verankert werden, die die Preissteigerungen abfedern und Armut abbauen, da sich die soziale Lage vieler Menschen immer weiter verschärft. Der Koalitionsvertrag sieht wichtige Maßnahmen vor, die trotz der aktuellen politischen Lage konsequent umgesetzt werden müssen. Mit Blick auf das hohe Niveau der Kinderarmut in Deutschland mahnt die AWO eine bedarfsorientierte Umsetzung der Kindergrundsicherung an.

 

Dazu Michael Groß, der auch der Sprecher des Bündnisses Kindergrundsicherung ist, weiter: „Wir sehen ganz deutlich, wie wichtig die geplante Einführung einer Kindergrundsicherung ist. Eines muss dabei klar sein: Eine solche Maßnahme ist nur dann eine echte Verbesserung, wenn sie den Lebensstandard der Betroffenen deutlich anhebt – alles andere ist eine Mogelpackung. Eine armutsfeste und unbürokratische Kindergrundsicherung sichert nicht nur höhere Lebenshaltungskosten ab, sondern ermöglicht auch eine echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, so Groß.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.05.2022

BAGSO appelliert an Mitglieder des Deutschen Bundestages

Der Deutsche Bundestag wird in dieser Woche über das Steuerentlastungsgesetz 2022 abstimmen, dass für Berufstätige eine einmalige Energiepreis-Pauschale von 300 Euro vorsieht. Rentnerinnen und Rentner sollen eine solche Pauschale nicht erhalten. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen protestiert gegen diese Ungleichbehandlung. In einem Brief an die Mitglieder im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages heißt es: „Warum soll ein Gutverdiener eine Einmalzahlung von 300 Euro zum Ausgleich für gestiegene Kosten erhalten, die Rentnerin mit Alterseinkünften knapp über Grundsicherungsniveau nicht.“

Als Interessenvertretung der älteren Generationen bezeichnet die BAGSO die Regelung als vollkommen unverständlich und nicht akzeptabel. „Höhere Heiz- und Stromkosten treffen Rentnerinnen und Rentner im Zweifel sogar mehr als Beschäftigte, die tagsüber nicht zu Hause sind. Gerade Menschen mit kleinen Renten sind in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen“, heißt es wörtlich in den Schreiben.

Auch der Verweis auf aktuelle Rentenerhöhungen rechtfertigt nach Ansicht der BAGSO diese Entscheidung nicht. Die jährliche Rentenanpassung ist den Bezieherinnen und Beziehern gesetzlich zugesichert und orientiert sich an der Entwicklung der Arbeitnehmereinkünfte im Vorjahr. „Niemand käme ernsthaft auf die Idee, bei den nun begünstigten Berufstätigen danach zu unterscheiden, wer in 2022 von einer Tariferhöhung profitiert und wer nicht“, so die BAGSO.

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 wird am 11. Mai 2022 im Finanzausschuss beraten und liegt am 12. Mai 2022 dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 09.05.2022

  • Gesetzgeber muss Grundsicherung krisenfest gestalten
  • Notlagenregelung fest in Sozialgesetzbüchern verankern
  • Regelsatzanpassung für Hartz IV-Betroffene auf 630 Euro im Monat nötig

Der massive Preisanstieg bei Energie und Nahrungsmitteln zeigt überdeutlich: Deutschland braucht eine realistische, an die Inflation angepasste Grundsicherung und eine fest in den Sozialgesetzbüchern verankerte Regelung für soziale Notlagen. Immer neue Einmalzahlungen reichen nicht aus. Die Diakonie Deutschland schlägt vor, die Betroffenen ein halbes Jahr lang mit mindestens 100 Euro zusätzlich im Monat zu unterstützen. Diesen Krisen-Mechanismus könnte der Bundestag bei Bedarf in Kraft setzen, indem er eine soziale Notlage feststellt. Dies wäre verlässlicher und würdevoller, als in jeder Krise aufs Neue über eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten.

„Diese ewigen Einmal- und Bonuszahlungen haben etwas von Almosen“, sagt Diakonie-Vorständin Maria Loheide: „Der Gesetzgeber muss die Grundsicherung armutsfest und krisensicher gestalten.“ Darüber hinaus brauche es eine Notlagenregelung und auch dauerhaft höhere Regelsätze in der Grundsicherung.

Eine stichprobenartige Umfrage in den Beratungsstellen der Diakonie Anfang Mai zeigt, dass immer mehr Familien darüber klagten, dass sie ihren Kindern nicht mehr das kaufen könnten, was sie eigentlich brauchten, zum Beispiel Kleidung in der nächsten Größe. Teilweise seien die günstigen Lebensmittel in den Regalen der Supermärkte nicht mehr vorhanden, viele äußerten Zukunftsängste. „Immer mehr Menschen müssen darauf achten, dass am Ende des Monats überhaupt noch Lebensmittel eingekauft werden können“, so Loheide.

Die Corona-Pandemie und die steigenden Energie- und Lebensmittelpreise haben die Lage von Hartz-IV-Beziehenden und Menschen mit geringen Einkommen in Deutschland massiv verschärft. Insbesondere die steigenden Energiepreise stürzen in Armut Lebende in existenzielle Not. Es drohen Strom- und Gassperren. Die Diakonie Deutschland begrüßt die von der Bundesregierung vorgesehenen Einmalzahlungen an Hartz-IV-Betroffene sowie den Kindersofortzuschlag, kritisiert aber Höhe und Leistungsdauer. Eine wirksame Krisenhilfe müsse sich über mehrere Monate erstrecken. Auch sei die Anpassung der Regelsätze für Hartz IV-Empfängerinnen- und Empfänger längst überfällig.

Nach Beschlüssen von Bundesregierung und Bundestag erhalten Kindergeldbeziehende ab Juli einen Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat pro Kind sowie einen Einmalbonus für Kinder von 100 Euro pro Kind. Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen bekommen einmalig 200 Euro. Hinzu kommt eine Energiepauschale von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen im September 2022.

Acht Millionen Menschen leben in Deutschland von existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der monatliche Regelsatz liegt für Erwachsene bei 449 Euro und sollte aus Sicht der Diakonie rund 630 Euro im Monat betragen, bei andauernder Inflation entsprechend mehr. Zudem stellte das Bundesverfassungsgericht bereits 2014 fest, dass in krisenhaften Situationen mit starken Preissteigerungen kurzfristigere Anpassungen des Regelsatzes erfolgen müssen –  auf Basis der aktuellen Zahlen. Nach Diakonie-Berechnungen ist der Regelsatz bei Erwachsenen rund 180 Euro zu niedrig, bei Kindern durchschnittlich 78 Euro.

 „Das Leben in Deutschland verteuert sich spürbar. Der Regelsatz wurde zu Jahresbeginn jedoch gerade einmal um drei Euro angehoben. Das ist deutlich weniger als ein Prozent bei einer Inflationsrate von über sieben Prozent. Die Anpassung der Regelsätze ist lange überfällig. Der Gesetzgeber muss jetzt handeln“, so Loheide weiter.

Am 9. Mai findet im Bundestag eine Verbände-Anhörung zum Gesetzentwurf zum Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz statt. Zur Stellungnahme der Diakonie Deutschland: https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-diakonie-deutschland-zum-entwurf-des-sofortzuschlags-und-einmalzahlungsgesetzes

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/armut

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/verlaessliches-existenzminimum

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  Entwicklung e.V. vom 08.05.2022

SCHWERPUNKT IV: Streichung § 219a

Morgen berät der Bundestag in erster Lesung über die Streichung des Paragrafen 219a. Nach der aktuellen Rechtslage ist es Ärztinnen und Ärzten unter Androhung von Strafe verboten, über Methoden und Abläufe eines möglichen Schwangerschaftsabbruchs öffentlich zu informieren. Auch die Reform der Regelung im Jahr 2019 hat das Informationsdefizit der betroffenen Frauen nicht beseitigt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB stärken wir das Recht auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung. In der Vergangenheit ergangene strafgerichtliche Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte heben wir auf.

Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin:
„Es steht ein Moment vor der Tür, für den viele Frauen und Ärztinnen und Ärzte seit Jahrzehnten gekämpft haben und auf die Straße gegangen sind: Wir machen Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten, die Frauen in Notsituationen mit Informationen zur Seite stehen. Mit der Streichung von Paragraf 219a geben wir als Ampelkoalition Frauen in diesem Land ein Stück der Selbstbestimmung zurück, die ihnen dieser Paragraf genommen hat. Das ist ein guter Tag für Frauenrechte.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:
„Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Schwangeren und vereinfachen den Zugang zu sachlichen Informationen. Ärztinnen und Ärzte sind aufgrund ihrer Expertise und Vertrauensstellung bestens geeignet, qualifiziert über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Sie sind gerade deswegen wichtig, weil durch alle anderen Personen im Internet auch falsche und polemische Informationen verbreitet werden dürfen. Für uns steht fest: Wissen ist nicht gefährlich, sondern stärkt die selbstbestimmte Entscheidung.“ 

Josephine Ortleb, zuständige Berichterstatterin:
„Keine Frau trifft eine so weitreichende Entscheidung, wie die Frage, ob sie ein Kind austragen und gebären will, leichtfertig. Wer das suggeriert, offenbart ein Frauenbild, das wir als SPD entschieden ablehnen und gegen das so viele starke Frauen in unserer Gesellschaft kämpfen. Wir setzen nicht auf Bevormundung und Angst. Wir machen Politik nicht mit dem Frauenbild des 19. Jahrhunderts, sondern wir machen Politik im gesellschaftlichen Hier und Jetzt. Mit der Streichung des Paragrafen 219a können wir den Staub der Vergangenheit wegwischen und stärken die Rechte von Frauen und ihre körperliche Selbstbestimmung.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 12.05.2022

Die von der Bundesregierung geplante Abschaffung der Strafbarkeit von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist von der Mehrheit der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am Mittwoch, 18. Mai 2022, unterstützt worden. Für die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die die seit Jahren anhaltende und zum Teil heftig geführte Debatte durch ihre Verurteilung wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ins Rollen gebracht hatte, gibt es wie für die anderen Befürworterinnen in der Anhörung keinen guten Grund, Frauen, die von ungewollter Schwangerschaft betroffen sind, Informationen vorzuenthalten. Der abzuschaffende Paragraf 219a des Strafgesetzbuches sei eine der Ursachen für die immer schlechter werdenden Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch, erklärte die Ärztin. Gegen ihre Verurteilung und gegen den Paragrafen 219a hat Hänel Verfassungsbeschwerde eingereicht.

In der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Thorsten Lieb (FDP) geleiteten ersten öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses in der 20. Wahlperiode ging es vor allem um den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraf 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ (20/1635). Dieser war in der vergangenen Woche erstmals im Plenum beraten worden. Die Abgeordneten hatten darüber hinaus den von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrag mit dem Titel „Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten“ (20/1017) und den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Paragraf 219a StGB aufheben – Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung sicherstellen“ (20/1736) beraten. Die Anträge standen auch auf der Tagesordnung der Anhörung.

Auch die Bundesvorsitzende des Bundesverbands pro familia, Monika Börding, begrüßte die geplante Streichung von 219a aus dem Strafgesetzbuch. Dieser Schritt sei überfällig, denn der Paragraf verletze die Informationsrechte von Ratsuchenden und Ärztinnen und Ärzten. Künftig könnten sich ungewollt Schwangere niedrigschwellig im Netz darüber informieren, wo es in ihrer Nähe eine Praxis oder eine Klinik gibt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken könnten nach der Streichung nicht mehr von Gegnerinnen und Gegnern der sexuellen und reproduktiven Selbstbestimmung wegen der Bereitstellung solcher Informationen angezeigt werden. Die Streichung sei ein guter erster Schritt, reiche jedoch nicht aus, betonte Börding in ihrer Stellungnahme.

Dies sieht auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) so. Leonie Steinl, Vorsitzende der Kommission Strafrecht, erklärte, für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit seien weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere müsse der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Die Abschaffung des Paragrafen 219a beseitige die Verletzung der Berufsfreiheit der informierenden Ärztinnen und Ärzte. Die Rehabilitierung der auf Grundlage von 219a verurteilten Personen setze hierfür ebenfalls ein wichtiges Zeichen.

Dem stimmte Valentina Chiofalo vom Netzwerk Doctors for choice Germany zu. Wie Steinl gab sie zu Protokoll, dass die geplante Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) nicht weit genug gehe. Im Hinblick auf die immer schlechter werdende Versorgungslage werde deutlich, erklärte die Juristin, dass der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch weiter abgesichert werden muss. Die jetzigen Defizite seien dabei auf die andauernde Kriminalisierung, Stigmatisierung und Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs zurückzuführen.

Aus Sicht der Frauenärztin Angela Köninger trifft die von mehreren Sachverständigen geschilderte schlechte Lage nicht zu. Die Klinikdirektorin und Inhaberin des Lehrstuhls für Frauenheilkunde und Geburtshilfe der Universität Regensburg sprach sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme für eine sachliche und auf dem Boden der realen Tatsachen geführte Diskussion, fern von „theoretischen Angstkulissen“, aus. Aus ihrer Sicht seien die in der aktuellen Debatte um den Gesetzentwurf postulierten Missstände in der Information und Versorgung von Frauen im Schwangerschaftskonflikt in der Realität nicht präsent. Zudem stelle 219a nicht den Grund dar, warum Ärztinnen und Ärzte keine Abbrüche anbieten. Grund hierfür sei in fast allen Fällen deren Berufung auf ihr eigenes Selbstbestimmungsrecht.

Natascha Sasserath-Alberti vom Kommissariat der Deutschen Bischöfe erklärte, dass das Werbeverbot entgegen der Auffassung der Bundesregierung ein wichtiger Bestandteil des gut austarierten Schutzkonzepts des Strafgesetzbuchs und des Schwangerenkonfliktgesetzes für das ungeborene Leben sei. Die Expertin betonte, dass der Staat eine verfassungsrechtlich gebotene Schutzpflicht für das ungeborene Leben habe. 219a sollte aus diesem Grunde erhalten werden und allenfalls im Hinblick auf berechtigte Informationsbedarfe der Frauen Anpassungen erfahren. Um sicherzustellen, dass Frauen die notwendigen, fachlich fundierten und qualitätsgesicherten Informationen erhalten, die sie als Grundlage für ihre Entscheidung benötigen, sei die von der Bundesregierung geplante Streichung weder geeignet noch erforderlich.

Der 1990 in Leipzig gegründete Verein „Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren“ (Kaleb) sprach sich ebenfalls für die Beibehaltung von Paragraf 219a aus. Geschäftsführer Albrecht Weißbach erklärte, der Bundestag solle nicht nur 219a als Teil des staatlichen Schutzes für die Würde des Menschen betrachten, sondern darüber hinaus Maßnahmen ergreifen, die eine falsche Einordnung von Abtreibungen als „normale“ medizinische Heilbehandlungen verhindern. Die Bundesregierung solle die Lücken beim Schutz von Ungeborenen und ihren Müttern schließen, statt bestehende Schutzvorschriften zu beseitigen.

Die eingeladenen Strafrechts-Sachverständigen vertraten unterschiedliche Meinungen. Elisa Marie Hoven von der Universität Leipzig erklärte, die Reform des 219a habe die grundlegenden Bedenken gegen das strafrechtliche Verbot nicht beseitigen können. Nach derzeit geltendem Recht würden weiterhin Handlungen unter Strafe gestellt, die keinen Unrechtsgehalt aufwiesen. Die Bestrafung von neutralen Informationen über die Art und Weise von Schwangerschaftsabbrüchen sei verfassungsrechtlich bedenklich. Zudem sei die fortgeltende Bestrafung der sachlichen Information über nicht verbotene berufliche Handlungen für den Schutz des ungeborenen Lebens weder geeignet noch erforderlich. Das Beharren der CDU/CSU-Fraktion auf der Strafnorm von 219a entspreche nicht mehr der heutigen Lebenswirklichkeit. Der Paragraf habe seine Legitimation mit der Entscheidung für die strafrechtliche Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen verloren.

Dagegen ist für Michael Kubiciel von der Universität Augsburg die Streichung des Paragrafen verfassungsrechtlich nicht notwendig, sondern im Gegenteil problematisch. Das Ziel des Regierungsentwurfes, mehr sachliche Informationen zu den Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen, lasse sich zielgenauer mit einer Änderung des Paragrafen erreichen. Zudem eröffne die Abschaffung Spielräume für „meinungshaltige“ Darstellungen bis hin zur Publikumswerbung. Dies widerspreche der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber müsse dem Eindruck entgegentreten, bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich um einen „alltäglichen, also der Normalität entsprechenden Vorgang“. Unterschiedlich bewerteten Hoven und Kubiciel auch die geplante Aufhebung von rechtskräftigen Verurteilungen.

Wie vor ihr auch Hoven begrüßte es Anna Katharina Mangold, Europarechtlerin von der Europa-Universität Flensburg, wenn „verfassungswidrige Verurteilungen wegen Verstoßes gegen den verfassungswidrigen Paragrafen 219a StGB in seinen seit 1990 geltenden Fassungen aufgehoben werden“. Mangold betonte in ihrem Statement, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtssprechung zum Schwangerschaftsabbruch das Werbeverbot an keiner Stelle erwähne, obgleich es im Übrigen alle einschlägigen Strafrechtsnormen gründlich überprüft habe. Es gebe keinen verfassungsrechtlich legitimen Zweck, der die Eingriffe in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte einerseits, in die Informationsfreiheit der schwangeren Frauen andererseits zu rechtfertigen vermöchte.

Bei den Fragen der Abgeordneten ging es vor allem um die Sicherung der Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch, die Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, den Sinn einer möglichen Modifizierung des Paragrafen 219a, den Schutz des ungeborenen Lebens, die Rehabilitierung verurteilter Ärztinnen sowie die geplanten Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes und der Anträge im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-schwangerschaftsabbruch-219a-891910

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 251 vom 18.05.2022

Die Fraktion Die Linke unterstützt die von der Ampel-Koalition geplante Aufhebung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB). Darüber hinaus fordert die Fraktion, „die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen auf Wunsch der schwangeren Person durch Streichung des Paragrafen 218 StGB“. Die bisherige Beratungspflicht soll ferner durch ein Recht auf Beratung ersetzt werden, der „Beratungszwang“ nach Paragraf 218a Absatz 4 und Paragraf 219 StGB abgeschafft werden. „Reproduktive Gerechtigkeit“ will die Fraktion zum Regierungsziel erklärt wissen. Das geht aus einem Antrag der Fraktion (20/1736) hervor, der am Freitag gemeinsam mit dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) sowie einem Antrag der Unionsfraktion (20/1017), der sich gegen die Aufhebung ausspricht, auf der Tagesordnung steht.

Wie die Fraktion zur Begründung ausführt, hätten „das über 150 Jahre geltende grundsätzliche Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in § 218 StGB sowie die fast ein Jahrhundert andauernde Wirkung des Regelungsinhalts des § 219a StGB […] tiefe Spuren in der Versorgungslage für Schwangere, die einen Abbruch wünschen, hinterlassen“. Daher seien weitere Maßnahmen von Nöten, „um körperliche und sexuelle Selbstbestimmung, Entscheidungsfreiheit und ausreichende Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen tatsächlich sicherzustellen“, schreibt die Fraktion.

Neben einem Ausbau von Beratungsangeboten fordert die Fraktion „den wirksamen Schutz vor Belästigung von Schwangeren und medizinischem oder beratendem Personal in Form von Gehsteigbelästigung vor Beratungsstellen und Praxen beziehungsweise Kliniken oder Belästigung im digitalen Raum durch aggressive Fehlinformation und Hassrede, insbesondere den Gebrauch von Holocaust verharmlosender Polemik in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche“.

Zudem sprechen sich die Abgeordneten für eine Verbesserung der „Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen“ aus, etwa durch die Verankerung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Ausbildung von Medizinerinnen und Medizinern. Zudem müsse ein flächendeckendes Angebot ambulanter und stationärer Einrichtungen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs sichergestellt werden. „Wenn nötig ist dies durch weitere Regelungen, die Kliniken in öffentlicher Hand verpflichten, die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu ermöglichen, zu realisieren“, fordert die Fraktion. Ferner verlangt die Fraktion, dass die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden sollten.

Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-892626

Die hib-Meldung zum Unions-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Zu den beiden Anträge und der Gesetzentwurf findet am Mittwoch, 18. Mai, eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss statt: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a06_recht/anhoerungen/891746-891746

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 224 vom 11.05.2022

Heute wird im Deutschen Bundestag zum ersten Mal über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Streichung des §219a StGB beraten.

Selvi Naidu aus dem AWO Bundesvorstand begrüßt die geplante Streichung und erklärt: „Es ist dem Einsatz unerschrockener Ärzt*innen wie Kristina Hänel und der feministischen Zivilgesellschaft zu verdanken, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche endlich Geschichte werden wird. Keine Frau entscheidet sich durch zu viel Information für einen Schwangerschaftsabbruch.“

Seit der Öffentlichmachung der Verurteilung von Kristina Hänel wegen Verstoßes gegen §219a StGB im Jahr 2017 fand in Deutschland eine intensive Auseinandersetzung um das Informationsrecht von ungewollt schwangeren Menschen, die Berufs- und Meinungsfreiheit von Ärzt*innen sowie die Umsetzung von reproduktiven Rechten insgesamt statt. Die 2019 verabschiedete Reform des Paragraphen brachte keinerlei Fortschritte, da weiterhin Ärzt*innen wegen Verstoßes gegen §219 a StGB verurteilt wurden. Eine niedrigschwellige Suche nach sachlichen Informationen über Kosten, Verfahren und Rahmenbedingungen von Abbrüchen außerhalb persönlicher Beratungsgespräche war für Betroffene weiterhin kaum möglich.

„Aus der Praxis unserer Schwangerschaftsberatungsstellen wissen wir, dass nicht nur die Informationslage prekär ist, sondern insgesamt keine ausreichende Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen, vor allem außerhalb von Großstädten, in Deutschland gegeben ist. Die Möglichkeit, sich sachlich auch übers Internet über Abtreibung zu informieren, ist ein erster Schritt, um das Selbstbestimmungsrecht von ungewollt Schwangeren zu erhöhen“, erklärt Selvi Naidu.

Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung für eine geschlechtergerechte Gesellschaft ein und sieht – gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen – das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung als zentral dafür an. Sie fordert neben einer Kostenübernahme für Verhütungsmittel für einkommensarme Menschen die Abschaffung der Pflichtberatung sowie eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen.

„Mit Blick auf die besorgniserregende Entwicklung in Polen und den USA bezüglich der Selbstbestimmungsrechte von Frauen sollte die Bundesregierung nach diesem ersten Schritt schnell den zweiten tun und die im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission zur Prüfung einer außerstrafrechtlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen einsetzen“, sagt Selvi Naidu abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 13.05.2022

Morgen findet im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages die Anhörung zur Streichung des sogenannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche nach § 219a StGB statt. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) setzt sich seit Jahren für die Abschaffung des Straftatbestands und die Verbesserung der reproduktiven Selbstbestimmung ein. Der djb wird in der Anhörung durch Inga Schuchmann, Mitglied der Strafrechtskommission des djb, und Dr. Leonie Steinl, LL.M. (Columbia), Vorsitzende der Strafrechtskommission des djb, als Sachverständige vertreten.

Vor wenigen Wochen hat der djb eine Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung einer Ärztin nach § 219a StGB beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und die Verfassungswidrigkeit des Straftatbestands dargelegt. „Sowohl Ärzt*innen als auch ungewollt schwangere Personen werden durch § 219a StGB in ihren Grundrechten verletzt. Die Vorschrift verstößt gegen die Berufs-, die Informations- und die Meinungsfreiheit sowie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Sie greift als Strafvorschrift zudem in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Ärzt*innen ein, indem sie ein mit der Berufsausübung verbundenes Verhalten mit einem sozialethischen Unwerturteil belegt. Nicht zuletzt verletzt sie die Gleichheitsrechte“, fasst Inga Schuchmann die Stellungnahme zusammen.

Die geplante Abschaffung des § 219a StGB ist ein erster wichtiger Schritt, um die reproduktive Selbstbestimmung von ungewollt schwangeren Personen zu stärken und die fortdauernde Tabuisierung von Schwangerschaftsabbrüchen zu beenden. Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Rehabilitierung der auf Grundlage des § 219a StGB verurteilten Personen setzt hierfür ein wichtiges Zeichen. Für das Ziel des Entwurfs, umfassend sachliche Informationen durch Ärzt*innen zu gewährleisten, ist jedoch eine weitere als die bereits geplante Änderung des Heilmittelwerbegesetzes geboten. Der djb fordert insoweit, Schwangerschaftsabbrüche nicht nur aus dem Anwendungsbereich des § 12 Abs. 2 HWG, sondern auch aus dem Anwendungsbereich des § 12 Abs. 1 HWG auszunehmen. Dies dient der Rechtssicherheit für Ärzt*innen und der Sicherstellung des Zugangs zu Informationen.

„Für eine vollständige Gewährleistung reproduktiver Selbstbestimmung und reproduktiver Gesundheit sind weitere Maßnahmen erforderlich. Insbesondere muss der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen verbessert werden. Bestehende Barrieren müssen durch eine verbesserte Informations- und Versorgungslage abgebaut werden“, ergänzt Dr. Leonie Steinl.

[Weitere Informationen: djb-Stellungnahme st22-09 zum Gesetzesentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB), 16. Mai 2022]

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. − Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen vom 17.05.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Runder Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ berät über bundesgesetzliche Regelung

Unter Leitung von Bundesfrauenministerin Lisa Paus ist heute der Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode zusammengekommen. Die Sitzung bildete den Auftakt für die Beratungen über eine bundesgesetzliche Regelung des Rechts von Frauen und ihren Kindern auf Schutz und Beratung bei Gewalt.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus: „Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder brauchen überall im Land Zugang zu Schutz und Beratung. Das wollen wir bundesgesetzlich regeln, einen einheitlichen Rechtsrahmen für die verlässliche finanzielle Absicherung des Hilfesystems schaffen und das Hilfesystem bedarfsgerecht ausbauen. Denn obwohl wir bundesweit rund 350 Frauenhäuser, 100 Schutzwohnungen und mehr als 600 Beratungsstellen haben, reicht das Angebot derzeit vielerorts noch nicht aus. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung formuliert hier einen klaren Auftrag und stärkt uns den Rücken, um den Schutz von Frauen vor Gewalt in den nächsten Jahren deutlich voranzubringen.“

Koalitionsvertrag sieht Strategie gegen Gewalt vor

Die Ampelregierung hat sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, mit einer Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt die weitere Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Bundesebene stärker voranzutreiben. Eine staatliche Koordinierungsstelle soll diese Strategie erstellen und ihre Umsetzung koordinieren. Zudem soll eine unabhängige Berichterstattungsstelle die Situation und die Wirkungen der politischen Maßnahmen daten- und evidenzbasiert beobachten. Denn es braucht belastbare Daten, um das Ausmaß geschlechtsbezogener Gewalt in Deutschland zu erfassen und politisch angemessen reagieren zu können.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Gewalt zu verhindern.

Gemeinsames Positionspapier als Grundlage für den Gesetzentwurf

In ihren Beratungen am Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hatten sich Bund, Länder und Kommunen in der vergangenen Legislaturperiode bereits mit breiter Mehrheit für eine bundesgesetzliche Regelung ausgesprochen. Das dazu verabschiedete Positionspapier soll die Grundlage für einen Gesetzentwurf in dieser Legislaturperiode bilden. Ziel ist es, Verlässlichkeit für alle gewaltbetroffenen Frauen mit ihren Kindern zu schaffen und sicherzustellen, dass sie bundesweit professionelle Unterstützung bei Gewalt erhalten können.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.05.2022

Familienministerin Paus und EU Kommissar Schmit starten Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“

Kinderarmut bekämpfen, frühkindliche Bildung und Betreuung verbessern, Eltern stärken – das sind die Vorhaben, mit denen sich Bundesfamilienministerin Lisa Paus für eine gute und sichere Zukunft von Kindern einsetzt. Dazu startete sie heute in Berlin gemeinsam mit dem EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, den Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ mit einer Kick-Off-Veranstaltung.

Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut bedroht oder betroffen. Das ist für ein so reiches Land wie Deutschland eine Schande, mit der wir uns nicht abfinden dürfen. Um Kinder und ihre Familien wirksam zu unterstützen, haben wir heute den Nationalen Aktionsplan ‚Neue Chancen für Kinder in Deutschland‘ gestartet. Mit dem Aktionsplan wollen wir die Zusammenarbeit mit allen Akteurinnen und Akteuren stärken, um die Perspektiven für benachteiligte Kinder spürbar zu verbessern. Wir wollen betroffene Familien aber noch mehr fördern: durch die Einführung der Kindergrundsicherung, einer 14-tägigen Partnerschaftsfreistellung nach der Geburt und von Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung, Verbesserungen beim Elterngeld und ein neues ESF Plus-Programm zur Unterstützung von Eltern.“

Mit dem Nationalen Aktionsplan „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ setzt Deutschland die 2021 verabschiedete Ratsempfehlung zur Einführung einer Europäischen Kindergarantie um. Danach soll jedem Kind in Europa der Zugang zu Erziehung, Betreuung, Bildung, Gesundheit, Ernährung und Wohnraum garantiert werden.

Nicolas Schmit, EU Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte:
„Die Kindergarantie ist eine wesentliche Antwort darauf, wie die EU die Kinderarmut reduzieren will, denn EU und Mitgliedstaaten haben sich auf ambitionierte Ziele im Kampf gegen die Armut verständigt: Die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen soll bis 2030 EU-weit um 15 Millionen gesenkt werden. Darunter sollen mindestens 5 Millionen Kinder sein. Der Europäische Sozialfonds Plus wird hierbei eine wesentliche Anschubfinanzierung in vielen Mitgliedstaaten leisten.“

Damit jedes Kind in Deutschland Zugang zu den Ressourcen bekommt, die für sein Wohlergehen und seine Entwicklung notwendig sind, soll der Nationale Aktionsplan auch die Kooperation und Vernetzung der relevanten Akteurinnen und Akteure auf allen Ebenen sicherstellen. Zur Steuerung dieses Prozesses ernannte Ministerin Paus die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ekin Deligöz, zur Nationalen Kinderchancen-Koordinatorin.

Die Parlamentarische Staatssekretärin und Kinderchancen-Koordinatorin Ekin Deligöz:

„Wir wollen den Aktionsplan zum Erfolg machen – in enger Zusammenarbeit mit den anderen Bundesministerien, den Bundesländern, Kommunen, Nichtregierungsorganisationen und mit der Zivilgesellschaft in Deutschland und Europa. Ganz wichtig ist mir dabei der Dialog mit den Kindern und Jugendlichen selbst, die wir sehr stark einbinden wollen. Nur wenn wir unsere Kräfte bündeln, werden wir eine faire materielle und soziale Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen erreichen.“

Deligöz verabredete mit der anwesenden Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender, und dem Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Soziales, Dr. Rolf Schmachtenberg, die Zusammenarbeit in einer Steuerungsgruppe zum Aktionsplan.

An der fachöffentlichen Kick-Off-Veranstaltung nahmen rund 200 Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Fachpraxis und Zivilgesellschaft teil. Zehn Kinder und Jugendliche konnten ihre Eindrücke und Wünsche an die Politik adressieren. In acht Fachforen zu den unterschiedlichen Themen des Nationalen Aktionsplans wurden Handlungsempfehlungen für den Aktionsplan erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2022

Beauftragte Claus skizzierte in ihrer heutigen Antritts-Pressekonferenz zentrale Themen für die Jahre 2022/23.

Die neue Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hat heute einige ihrer zentralen Themen für die Jahre 2022/23 vorgestellt. Kerstin Claus wurde am 30. März mit Beschluss der Bundesregierung zur neuen Beauftragten berufen und hat das Amt am 1. April 2022 angetreten.

Claus: „Meine Botschaft ist klar: Ich kämpfe dafür, sichtbar zu machen, dass sexueller Missbrauch jede und jeden angeht. Wir alle gemeinsam tragen eine persönliche, gesellschaftliche oder politische Verantwortung, die wir nicht weg delegieren dürfen. Es ist mein Ziel, dieses Bewusstsein gesamtgesellschaftlich zu stärken, damit Kinder und Jugendliche künftig effektiver vor sexualisierter Gewalt geschützt und Taten schneller aufgedeckt werden. Sexualisierte Gewalt geschieht nicht spontan oder aus Versehen. Sie findet auch nicht irgendwo, sondern mitten unter uns statt. Wir alle müssen lernen, für möglich zu halten, dass sie in unserem ganz persönlichen Umfeld stattfindet, dass wir alle mit großer Wahrscheinlichkeit betroffene Kinder und wahrscheinlich auch Täter und Täterinnen kennen. Nur wer das begreift, wird Missbrauch wahrnehmen, sich zuständig fühlen und bereit sein zu handeln.“

Ausbau von Netzwerken vor Ort und Unterstützung von Landesbetroffenenräten

„Fälle wie jene in Staufen und Lügde, die nur stellvertretend für so viele stehen, haben uns in den vergangenen Jahren sehr deutlich vor Augen geführt, was es heißt, wenn zu spät interveniert wird, weil Strukturen im Kinderschutz sich nicht effektiv vernetzen und Hinweisen nicht konsequent nachgegangen wird“, so Claus. Eine solche Verantwortungsdelegation verhindert frühzeitige Aufdeckung und führt dazu, dass Kinder weiter Taten ausgeliefert bleiben. „Rund 14 Millionen Kinder und Jugendliche leben in Deutschland. Wenn wir sie ausreichend schützen wollen, müssen die Strukturen um das Kind herum funktionieren.

Deshalb brauchen wir starke Netzwerke, Schutzkonzepte vor Ort und verlässliche Hilfen, die Betroffenen über die gesamte Lebensspanne niedrigschwellig zur Verfügung stehen. Hierfür müssen wir diejenigen stärken, die sich vor Ort gegen sexuelle Gewalt engagieren: die Beratungsstellen, die Kinder- und Jugendhilfe, die Ermittlungsbehörden und auch Ausbildungseinrichtungen, zum Beispiel für soziale und pädagogische Fachkräfte – dies sind alles Strukturen, die in Länderverantwortung liegen und dort ressortübergreifend weiter ausgebaut werden sollten.“ Claus wolle bereits in diesem Jahr verstärkt den Dialog vor Ort mit den Ländern, Kommunen und Gemeinden suchen. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist ihr die strukturierte politische Anbindung von Betroffenenexpertise auf Länderebene, analog zum Betroffenenrat beim UBSKM-Amt: Es brauche den konsequenten Austausch von Politik mit Betroffenen. Über Landesbetroffenenräte wird ihre spezifische Fachlichkeit und ihr Erfahrungswissen nutzbar. Betroffene wissen, was geholfen hätte, die Taten zu verhindern oder wenigstens die Folgen bestmöglich zu minimieren.

Kompetenzzentrum Forschung für Deutschland – damit regelmäßig erhobene Zahlen evidenzbasierte und nachhaltige politische Entscheidungen ermöglichen

Dass wir trotz allen Engagements der vergangenen Jahre vielfältig noch am Anfang stehen, etwa wenn es um die verpflichtende Verankerung von Schutzkonzepten in Schulen, in Vereinen, in allen Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit geht, ergibt sich für Claus auch daraus, dass es noch immer keine wirklich aussagekräftigen und validen Daten gebe: „Es ist ein Skandal, dass wir selbst im Jahr 2022 noch immer keine verlässlichen Zahlen zum Ausmaß von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche haben. Und das obwohl wir wissen, dass die in den verschiedenen Systemen erfassten Fälle, das Hellfeld, nur ein Bruchteil der tatsächlichen Zahlen darstellt.“ Claus: „Das Thema Prävalenzdaten werden wir jetzt zügig angehen. Wir müssen Zahlen dauerhaft und regelmäßig erheben. Nur so können wir erkennen, ob Politik greift, sich die Zahl der Taten reduziert, Taten schneller aufgedeckt und Kinder besser geschützt werden.“ Hier beruft sich Claus auf gleichlautende Verständigungen des ‚Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen‘, die dieser im Sommer 2021 vorgelegt hatte. Claus stellt klar, dass es gerade nicht um eine einmalige Stichprobe gehen dürfe, sondern um die Darstellung von Entwicklungen in Form eines regelmäßigen Lagebildes. Ein nationales Kompetenzzentrum Forschung sollte dieses systematisch und fortlaufend erheben. „Dies ist mir ein zentrales Anliegen. Fachlich besteht hier breite Einigkeit. Jetzt braucht es konkret Zusagen aus der Politik, um zügig in die Umsetzung zu kommen.“

Gesetzliche Verankerung des UBSKM-Amtes sollte jetzt schnell umgesetzt und ein Recht auf Aufarbeitung für Betroffene werden

Claus begrüßte die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur gesetzlichen Verankerung des UBSKM-Amtes. „Es ist wesentlich, das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche endlich auch verbindlich im Parlament zu verankern.

Über eine gesetzlich geregelte Berichtsplicht gegenüber dem Parlament zum Stand der Prävention, Intervention und Aufarbeitung werde es möglich, positive Entwicklungen auf Bundes- aber auch Landesebene zu benennen und auf Verbesserungen hinzuwirken. Zudem halte der Koalitionsvertrag explizit fest, dass die Regierung künftig Aufarbeitung aktiv begleiten und befördern und wenn erforderlich hierfür gesetzliche Grundlagen schaffen wird. „Es ist von besonderer Bedeutung, dass endlich auch der Staat bereit ist, hier mehr Verantwortung zu übernehmen. Dort, wo Kinder und Jugendliche nicht vor sexualisierter Gewalt geschützt wurden, kann Aufarbeitung wenigstens heute Taten sichtbar machen. Deswegen sollte ein Recht für Betroffene auf Aufarbeitung im Gesetzgebungsprozess mitgedacht werden.“

Start der Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne im Herbst 2022 – damit alle verstehen, was das Thema Missbrauch mit ihnen zu tun hat und handeln können

Die Unabhängige Beauftragte kündigt den Start für die gemeinsame Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne mit dem Bundesfamilienministerium für diesen Herbst an. Claus: „Wir brauchen eine solche Kampagne, die insbesondere uns Erwachsene adressiert: Täterstrategien sind hochmanipulativ und sie beziehen immer auch das soziale Umfeld ein. Das müssen wir verstehen, wenn wir Kinder künftig besser schützen, ihnen Hilfe ermöglichen wollen. Hierfür müssen wir nicht alle Expert:innen werden, aber wir alle sollten über Täterstrategien Bescheid wissen. Erst wenn wir begreifen, dass sexueller Missbrauch jederzeit auch in unserem direkten Umfeld stattfinden kann, werden wir anfangen, genauer hinzusehen und auch aktiv zu werden.“ Einen solchen Bewusstseinswandel erreiche man nicht mit ein paar Plakaten. Deswegen habe man die Kampagne von Beginn an auf mehrere Jahre angelegt. Trotz früherer Zusagen fehle es aktuell aber an Finanzierungszusagen über 2022 hinaus. 

Claus: „Sexueller Missbrauch ist immer noch ein Tabuthema. Noch immer wird die ganz konkrete Bedrohung von so vielen Kindern und Jugendlichen verdrängt und weggeschoben. Die Kampagne will genau diese Haltung des Verdrängens durchbrechen: Damit dies gelingen kann, müssen wir dieses Thema immer wieder neu zu den Menschen bringen. Lösungen aufzeigen und Netzwerke vor Ort stärken. Eine auf mehrere Jahre angelegte Kampagne ist auf diesem Weg ein wesentlicher Baustein.“

Die Pressemappe zur Antritts-Pressekonferenz finden Sie hier: https://beauftragte-missbrauch.de/presse/pressemitteilungen

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 17.05.2022

Der heutige Tag der Kinderbetreuung bietet eine gute Gelegenheit, den Kita-Fachkräften und Tageseltern zu danken. Damit die Rahmenbedingungen für ihre wichtige Arbeit noch besser werden, wollen wir auch als Bund weiterhin die Länder dabei unterstützen, die Qualität in der Kindertagesbetreuung aufzuwerten. Ebenso wollen wir sie dabei unterstützen, die Arbeits- und Ausbildungsbildungen für das Kita-Fachpersonal nachhaltig zu stärken.

Leni Breymaier, familienpolitische Sprecherin:

„Kita-Fachkräfte, Tagesmütter und Tagesväter leisten jeden Tag Herausragendes. Sie sind Bildungs- und Erziehungspartnerinnen und Erziehungspartner, Zuhörerinnen und Zuhörer, Ersthelferinnen und Ersthelfer und vieles mehr. Dafür danken wir ihnen herzlich. Aber Danke sagen alleine reicht nicht. Faire Löhne für Fachkräfte sowie zum Beispiel ausreichend Zeit für die Vor- und Nachbereitung ihrer Arbeit müssen endlich selbstverständlich werden.

Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützen wir auch von Bundesseite die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Dieses Engagement wollen wir auch in Zukunft fortsetzen. Davon profitieren alle: Kinder, Fachkräfte und Eltern.“

Erik von Malottki, zuständiger Berichterstatter:

„Wir wollen von der Bundesseite dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen in der Kindertagesbetreuung zu verbessern: kleinere Gruppen, bessere Löhne und mehr Zeit und Fachpersonal für Sprachbildung und Integration. Die Nachfrage nach guten Kita-Plätzen steigt weiter. Das gilt auch für die Erwartungen und Anforderungen an Tagesmütter, Tagesväter und Kita-Fachkräfte. Deshalb benötigen wir viele zusätzliche Fachkräfte. Die Kita-Zeit ist eine wichtige Phase in der kindlichen Entwicklung. Deshalb streben wir an, gemeinsam mit den Ländern dafür langfristig höhere und bundeseinheitliche Qualitätsstandards und eine vergütete, einheitliche Ausbildung zu erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 09.05.2022

Der Deutsche Bundestag hat das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beraten. An Kinder von Sozialleistungsempfängern soll ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro gezahlt werden. Zusätzlich erhalten SGB II, XII-Bezieher eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Dazu können Sie den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Stracke, gerne wie folgt zitieren:

„Die Sofortzuschläge und Einmalzahlungen sind ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Hilfebedürftigen. Diese Leistungen reichen aber bei weitem nicht aus. Denn sie werden durch die hohe Inflation von derzeit 7,4 Prozent schnell aufgezehrt. Das hat auch die Sachverständigenanhörung deutlich gemacht. Nötig ist ein deutlich breiterer Ansatz als die bloßen Einzelmaßnahmen der Ampelkoalition. Wir haben dazu einen Antrag vorgelegt, den die Ampel abgelehnt hat. Darin haben wir unter anderem auch gefordert, dass die Wirkungen der kalten Progression durch einen Anpassung des Einkommensteuertarifs beseitigt werden. So hätten alle mehr Netto vom Brutto.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 13.05.2022

„Jede bzw. jeder dritte Studierende in der Bundesrepublik lebt in Armut – ein Armutszeugnis für die deutsche Politik. Das ist unfassbar und verdeutlicht erneut das Versagen der letzten Bundesregierungen bei den notwendigen Anpassungen beim BAföG“, erklärt Nicole Gohlke zur heute vorgelegten Expertise „Armut von Studierenden in Deutschland. Aktuelle empirische Befunde zu einer bedarfsorientierten Reform der Berufsausbildungsförderung in Deutschland“ des Paritätischen Gesamtverbands. Die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Eine umfassende Überarbeitung des BAföG bleibt bitter nötig: derzeit erhalten nur noch elf Prozent der Studierenden BAföG. Umso unerklärlicher ist es, dass die jetzige Bundesregierung mit ihrem vorliegenden, halbherzigen Entwurf der BAföG-Novelle diese Schieflage nicht ausreichend angeht. Wer die Studierenden und Auszubildenden so stiefmütterlich behandelt, braucht sich über Fachkräftemangel nicht zu wundern.

Die Bedarfssätze werden auch weiterhin den realen Bedarf nicht decken. Die geplante Erhöhung der Bedarfssätze um fünf Prozent wird durch die Inflationsrate von derzeit mehr als sieben Prozent komplett aufgefressen. Das heißt im Klartext: auch das ,neue‘ BAföG wird unterhalb der Armutsgrenze und unter Hartz-IV-Niveau liegen. Die Mieten gehen weiter durch die Decke, und die Lebenshaltungskosten steigen.

Wir brauchen eine Anpassung der BAföG-Sätze an die Lebensrealitäten der Studierenden. Wir müssen endlich zurück zum rückzahlungsfreien Vollzuschuss. Die Frage, ob man sich für die Ausbildung oder ein Studium verschulden muss, ist zentral, wenn es um den Abbau von sozialer Ungleichheit geht. Und die Wohnpauschale muss umgewandelt werden in einen Mietkostenzuschuss analog dem Wohngeld mit regionaler Staffelung. Das wäre ein ernstgemeinter Anfang. Die Maßnahmen der Bundesregierung werden an der derzeitigen prekären Situation der Studierenden leider nicht viel ändern.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 17.05.2022

Das durchschnittlich bezogene Arbeitslosengeld von Pflichtversicherten in der Arbeitslosenversicherung hat im vergangenen Jahr bei 1.072 Euro im Monat gelegen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1790) auf eine Kleine Anfrage (20/1378) der Fraktion Die Linke. Die Regierung bezieht sich dabei auf Daten der Bundesagentur für Arbeit. Demnach haben im Jahr 2021 im Jahresdurchschnitt rund 84.000 versicherungspflichtige Leistungsbeziehende von Arbeitslosengeld gleichzeitig Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten. Bezogen auf alle versicherungspflichtigen Leistungsbeziehenden lag der Anteil bei neun Prozent, wie aus der Antwort hervorgeht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 250 vom 18.05.2022

Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzen sich in einem gemeinsamen Antrag (20/1856), der am heutigen Mittwoch erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht, für die Unterstützung von Geflüchteten in Bildung und Forschung ein. Die Bundesregierung solle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel das Recht auf Bildung verwirklichen. Bund, Länder und Kommunen seien gefragt, Bildungseinrichtungen konstruktiv zu unterstützen, heißt es in der Vorlage.

So seien Länder an ihre Verantwortung zu erinnern, die vom Bundeskanzler zugesagte Beteiligung in Höhe von einer Milliarde Euro auch für „Bildungsausgaben in Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine“ einzusetzen. Darüber hinaus dringen die Abgeordneten darauf, die Anerkennungspraxis ukrainischer Schulabschlüsse, Schuljahre und pädagogischer Abschlüsse in enger Kooperation zwischen Kultusministerkonferenz und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung möglichst einheitlich und unbürokratisch zu gestalten.

Weitere Forderungen zielen unter anderem auf eine Fortsetzung der deutsch-ukrainischen Forschungskooperation sowie einen erleichterten Zugang von Geflüchteten zu Leistungen der Berufsorientierung und zu einer beruflichen Ausbildung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 249 vom 18.05.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (20/1408) der Bundesregierung für eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde zugestimmt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion Die Linke stimmte das Gremium dem Entwurf zu. Die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion enthielten sich.

Der Gesetzentwurf für das Mindestlohnerhöhungsgesetz sieht vor, den für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Bruttostundenlohn von zwölf Euro erhöhen. Zudem soll sich künftig die Geringfügigkeitsgrenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns soll sie auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet werden.

Außerdem will die Bundesregierung Maßnahmen treffen, die die Aufnahme einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung fördern und verhindern helfen, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“. Dazu werde die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung gesetzlich geregelt. Die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich soll von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben werden.

Die Koalitionsfraktionen, allen voran die SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen, zeigten sich sehr zufrieden mit dem einmaligen Schritt einer Erhöhung. Die Grünen betonten, der deutsche Mindestlohn rangiere im europäischen Vergleich am unteren Rand, deshalb ziehe man nun nach und handele. Die SPD bekräftigte, die 12 Euro hätten schlicht etwas mit Respekt und dem Wert der Arbeit zu tun. Gleichwohl müssten die Kontrollen des Mindestlohns durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gestärkt werden, da sonst der Mindestlohn keinen Sinn mache. Die FDP ließ erkennen, dass sie mit der Entscheidung nicht glücklich ist, diese aber aus Koalitionsräson mittrage. Es sei ein schwerwiegender Eingriff in die Tarifautonomie, hoffentlich gehe er gut, so die Liberalen.

Auch die Unionsfraktion kritisierte diesen Punkt und stellte klar, für sie sei der Mindestlohn in erster Linie ein ordnungspolitisches und kein sozialpolitisches Instrument. Die Linke bemängelte fehlende Regelungen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, obwohl die Zollbehörden dies seit Jahren als Haupteinfallstor für den Missbrauch des Mindestlohns bezeichnen würden. Die AfD-Fraktion stellte fest, das Gesetz hebele die Mechanismen des Marktes aus und das berge Risiken. Sie verwies auf drohenden Arbeitsplatzverlust und darauf, dass auch der erhöhte Mindestlohn nicht armutsfest sei.

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw17-de-mindestlohn-891072

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 18.05.2022

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag den Weg für eine befristete Aussetzung von Sanktionen in der Grundsicherung geebnet und dem Gesetzentwurf (20/1413) der Bundesregierung für ein Sanktionsmoratorium bei Pflichtverletzungen im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) zugestimmt. Für den Entwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP. Dagegen stimmten die CDU/CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Die Linksfraktion enthielt sich.

Der Gesetzentwurf eines Elften Gesetzes zur Änderung des SGB II sieht nach den Änderungen der Koalitionsfraktionen nun vor, das Sanktionsmoratorium nicht zum Ende des Jahres 2022 auslaufen zu lassen, sondern erst ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes. Die Leistungsminderungen sollen mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung des Bürgergeldes neu geregelt werden. Für das Moratorium gilt: Pflichtverletzungen (zum Beispiel die Weigerung, eine zumutbare Arbeit/Ausbildung aufzunehmen oder sich darum zu bewerben; Ablehnung oder Abbruch einer Weiterbildung) werden bis auf Weiteres nicht mit Kürzungen des Regelsatzes sanktioniert. Sanktionen bei Meldeversäumnissen oder Terminverletzungen sollen aber beibehalten werden. Jedoch sollen erst ab dem zweiten Meldeversäumnis Leistungen gemindert werden, beschränkt auf maximal zehn Prozent des Regelsatzes.

Die SPD-Fraktion erklärte, der Gesetzentwurf schaffe den nötigen Raum, um bis zur Einführung des Bürgergeldes Mitwirkungspflichten zu diskutieren und zu evaluieren. Die Grünen stellten fest, dass Meldeversäumnisse nicht nachträglich sanktioniert werden könnten. Das habe die Koalition mit ihrem Änderungsantrag klargestellt. Der FDP-Fraktion war wichtig zu betonen, dass es keine Sanktionsfreiheit gebe und auch das Bürgergeld nicht ohne Sanktionen auskommen werde.

Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte das Gesetz als unlogisch und verfassungsmäßig nicht geboten. Die Praktiker aus der Bundesagentur für Arbeit würden stets betonen, dass sie Sanktionen für ihre Arbeit bräuchten. Die AfD-Fraktion übte ebenfalls deutliche Kritik und warf der Bundesregierung vor, eine absolute Sanktionsfreiheit anzustreben, dies jedoch derzeit nicht offen sagen zu wollen. Die Linke unterstützte das Moratorium grundsätzlich, kritisierte jedoch, dass Sanktionen nicht grundsätzlich abgeschafft würden, deshalb sei das Gesetz eine Mogelpackung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 247 vom 18.05.2022

Wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männer im Deutschen Bundestag erreicht werden kann, hat die Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit am Donnerstagabend beschäftigt. Derzeit beträgt der Frauenanteil im Bundestag 34,9 Prozent. Die SPD-Abgeordnete Leni Breymaier brachte die zentrale Frage auf den Punkt: „Frauen sind 50,7 Prozent der Bevölkerung, die wollen gleichberechtigte Repräsentation.“ Es gehe darum, dass das „Leben und Erleben von Frauen im Parlament vorkommt“, um die Abgabe von Macht von Männern an Frauen.

Den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ in Artikel 3 Absatz 2 hatten die Mütter des Grundgesetzes 1949 im Parlamentarischen Rat durchgesetzt, worauf besonders die Sachverständige Professorin Silke Ruth Laskowski hinwies. Der Absatz wurde 1994 ergänzt um den Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ Bei der damaligen Grundgesetzänderung beteiligt war die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete und Sachverständige in der Kommission Elke Ferner. Sie wies auf die Ursachen dafür hin, weshalb der Frauenanteil im Bundestag nie höher als 36,3 Prozent war: Man müsse die Zeit haben, um sich parteipolitisch zu betätigen. Viele Frauen hätten diese Zeit nicht. Auch seien die Erfolgschancen auf Direktmandate bei Wahlen niedriger als bei Männern.

Die Sachverständige Professorin Sophie Schönberger ergänzte, dass Frauen mehr Care-Arbeit leisteten als Männer, mithin weniger Zeit hätten. Sie diagnostizierte aber auch eine strukturelle Benachteiligung, etwa durch Sexismus, und sprach von einem „dicken Brett, das gebohrt werden muss“. Nicole Bauer (FDP) sagte, das Parlament müsse vielfältiger und moderner werden. Sie warb dafür, die Parlamentsarbeit durch familienfreundliche Sitzungszeiten oder elektronische Abstimmungen zu modernisieren.

Bei der Frage, ob Veränderungen innerhalb der Parteien bei den Listenaufstellungen, etwa Quoten, zu einer Verbesserung führen würden, wies Nina Warken für die Unionsfraktion auf die Beobachtung hin, dass der Frauenanteil in den Bundestagsfraktionen immer etwa dem Frauenanteil in den jeweiligen Parteien entspreche. Es liege an den Parteien selbst, wesentliche Änderungen zu bewirken.

Die Veränderung eines „unguten Gefühls“ durch Ausschöpfen von Gestaltungsspielräumen thematisierte Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen). „Wenn der Kuchen 70:30 verteilt ist, wenn es 50:50 werden soll, müssen die 70 was abgeben. Das ist die Frage der Macht“, sagte sie. Sie betonte zugleich, dass Frauen und Männer im Parlament die gesamte Gesellschaft repräsentierten: „Ich möchte nicht Repräsentantin der Frauen sein.“ Grünen-Obmann Till Steffen sah die Vereinbarkeit von Familie und Mandat eher überbetont. Offenkundig seien hingegen „Abwertungsmechanismen“ gegenüber Frauen stärker als gegenüber Männern.

AfD-Obmann Albrecht Glaser bezweifelte, dass „strukturell etwas falsch“ ist, das sei ein „unempirischer Schluss“. Im Hinblick auf ein Paritätsgesetz sagte Glaser, wenn ein Staat seinen „Souverän“ ausgestalten wolle, sei das „tendenziell undemokratisch“. Er fragte, ob aus dem juristischen Gleichheitsgebot eine „numerische Gleichheit“ abgeleitet werden könne.

Der Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff plädierte dafür, das gesamte Wahlrecht und die Stellung der Parteien im Wahlsystem in den Blick zu nehmen. Mit „offenen Listen“ würde die Dominanz der Parteien reduziert, sie müssten Macht abgeben. Gleich für ein Paritätsgesetz zu argumentieren, ohne über andere Dinge zu sprechen, ist für ihn mit „erheblichen verfassungsrechtlichen Risiken“ verbunden. FDP-Obmann Konstantin Kuhle hält eine gesetzliche Paritätsregelung für verfassungswidrig und „hochgradig problematisch“ für die Parlamentskultur. Hinter einer verpflichtenden Parlamentskultur verberge sich der Eindruck, es gäbe ein „perfekt zusammengesetztes Parlament“, das perfekt die Bevölkerung widerspiegele: „Das ist unserer Verfassungskultur fremd.“

Den Einwand, auch andere gesellschaftliche Gruppen als die Frauen könnten im Nachgang eine Parität einfordern, konterte die Sachverständige und ehemalige Bundestagsabgeordnete der Linken, Halina Wawzyniak, mit dem Verweis auf den Wortlaut in Artikel 3: „Eine andere Quote für andere Gruppen wäre nicht gerechtfertigt.“ Mit einem Paritätsgesetz würde in die Wahlrechtsgrundsätze des Artikels 38 des Grundgesetzes wie etwa die Gleichheit der Wahl eingegriffen. Es käme aber darauf an, ob die Eingriffe gerechtfertigt sind, etwa bei struktureller Diskriminierung von Frauen. Ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip läge nicht vor, ein Paritätsgesetz würde nicht die Zusammensetzung des Parlaments determinieren.

Die Wahlrechtskommission, bestehend aus 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen, war am 16. März 2022 vom Bundestag eingesetzt worden. Sie soll Vorschläge zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit entwickeln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 235 vom 13.05.2022

„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Diesen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes müsste der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit ändern, wenn das aktive Wahlalter von jetzt 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte. Die am 16. März vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat sich am Donnerstagabend ausgiebig mit Argumenten für und gegen eine solche Absenkung des aktiven Wahlalters auseinandergesetzt. Einig waren sich die 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen darin, dass der Verfassungsgesetzgeber frei wäre, eine solche Entscheidung zu treffen. 16-Jährige dürfen in einigen Bundesländern bereits den Landtag wählen, zuletzt senkte der Landtag Baden-Württemberg in diesem Monat das aktive Wahlalter von 18 auf 16.

In der Aussprache ging es auch um die Frage, wie es um die Urteils- und Einsichtsfähigkeit von 16- bis 18-Jährigen bestellt ist, verantwortungsbewusst eine Wahlentscheidung bei Bundestags- und auch bei Europawahlen zu treffen. Till Steffen, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erinnerte an das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, das dem Gesetzgeber die „intertemporale Freiheitssicherung“ auferlegte, wonach heutige politische Entscheidungen mit einer Sorgfaltspflicht für künftige Generationen verbunden sind. Auch werde 16-jährigen Schülerinnen und Schülern das Wissen zugetraut, wie die parlamentarische Demokratie funktioniert.

Dem unter anderem von AfD-Obmann Albrecht Glaser vorgebrachten Argument der beschränkten Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von 16-Jährigen und dem daraus folgenden „Wertungswiderspruch“ hielt Steffen entgegen, dass 16-Jährige durchaus den Führerschein für „gefährliche Fahrzeuge“ machen dürften und dass das Jugendstrafrecht keineswegs milder sei als das Erwachsenenstrafrecht.

SPD-Obmann Sebastian Hartmann erinnerte an die letzte Senkung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre vor 52 Jahren. Seither habe sich die Wahlbevölkerung massiv verändert. Wurden Frauen damals im Schnitt 74 und Männer 67,5 Jahre alt, so liege die durchschnittliche Lebensdauer von Frauen heute bei 84 und von Männern bei 79 Jahren. Der Anteil älterer Wählerinnen und Wähler sei also gestiegen. Sich vor einer Wahlentscheidung zu informieren, sei heute viel leichter möglich. Die SPD werde deutlich für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen eintreten, sagte Hartmann: „Wir reden über 1,3 Millionen Wahlberechtigte.“

Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, stellvertretendes Kommissionsmitglied, sprach von einem beachtlichen Widerspruch, wenn das Wahlrecht als „vornehmstes Recht“ verliehen werde, Handy- oder Mietverträge aber nicht abgeschlossen werden könnten. Die Sachverständige Professorin Stefanie Schmahl verwies darauf, dass in den siebziger Jahren nach der Absenkung des aktiven Wahlalters mit Wirkung ab 1. Januar 1975 auch die Volljährigkeit auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Eine Wiederholung dieser Entwicklung nach einer künftigen Absenkung sei nicht zwangsläufig, aber auch nicht unwahrscheinlich. Zudem machte sie klar, dass die Schutzwirkung der UN-Kinderrechtskonvention mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet.

FDP-Obmann Konstantin Kuhle argumentierte, dass bei vier- oder fünfjährigen Wahlperioden manche Jungwähler erst im Alter von 22 Jahren zur Urne gehen könnten, manche vielleicht schon mit abgeschlossenem Bachelor-Studium. Gerade diese Altersgruppe sei empfänglich für politisches Engagement. Jede Stichtagsregelung führe dazu, dass Personen in das Wahlalter hineinwachsen, entgegnete der Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff.

Kuhle stimmte dem Sachverständigen Professor Robert Vehrkamp zu, der gesagt hatte, dass politisches Interesse zu politischer Partizipation führt. Die erste Wahlbeteiligung sollte in die Schulzeit gelegt werden. Vehrkamp sieht darin eine „enorme Chance“, Interesse für die Demokratie und das Wählen zu erzeugen. Für Konstantin Kuhle ist der demografische Wandel ein weiteres Argument für ein abgesenktes Wahlalter. „Wir erleben eine wachsende Stimmmacht älterer Menschen“, sagte der FDP-Abgeordnete. Ein paar Stimmen mehr würden dazu beitragen, die Belange jüngerer Menschen mehr im Blick zu haben. Petra Pau, Obfrau der Linken, fragte, welcher Schaden drohen könnte, wenn ein 16-Jähriger abstimmt.

Bei der Frage der Einsichts- und Urteilsfähigkeit der 16- bis 18-Jährigen berichtete der Sachverständige Professor Bernd Grzeszick über eine Studie aus Österreich, wonach die dortige Senkung des Wahlalters nicht zu einem Schubeffekt für politisches Wissen und zu einer besseren Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe geführt hat. Grzeszick argumentierte, der politische Prozess würde delegitimiert, wenn Personen mitwirken, die nicht die erforderliche Reife mitbringen. Wenn jemand an einer Wahl teilnehme, der sinnvoll nicht seine Stimme abgeben könne, beschädige dies den politischen Prozess.

Die Sachverständige Professor Jelena von Achenbach sprach sich dagegen aus, an 16-bis 18-Jährige höhere Anforderungen zu stellen als an andere Altersgruppen. Robert Vehrkamp warnte gar vor einer „empirischen Diskussion“. Wie politisch interessiert jemand sei, sei „irrelevant“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 233 vom 12.05.2022

Der Petitionsausschuss setzt sich für eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD votierten hingegen für den Abschluss des Petitionsverfahrens.

In der öffentlichen Eingabe wird eine zuverlässige Kontrolle jener Arbeitgeber gefordert, die Minijobber beschäftigen. Bei Verstößen gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz müssten diese auch zur Verantwortung gezogen werden, heißt es.

Einige Arbeitgeber würden geringfügig Beschäftigten trotz anderslautender Regelungen ihre Rechte wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Erholungsurlaub vorenthalten, schreibt der Petent. Der Gang zum Arbeitsgericht verhelfe nur dem Einzelnen zu seinem Recht und habe unter Umständen den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge. Eine grundlegende Änderung der Arbeitssituation für geringfügig Beschäftigte werde damit nicht erreicht, heißt es in der Petition.

Nach Einschätzung des Petitionsausschusses hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und die mit ihm eingeführten Dokumentationspflichten die Stellung der Minijobber und ihre Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen, maßgeblich verbessert. In das Mindestlohngesetz (MiLoG) seien bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns „gerade mit Blick auf die geringfügig Beschäftigten“ auch öffentlich-rechtliche Vorschriften aufgenommen worden, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese regelten unter anderem Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit von Minijobbern und die Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung bei der Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns. Damit werde gewährleistet, dass den Beschäftigten bei einem für die Arbeitnehmerrechte derart grundlegendem Gesetz wie dem MiLoG „nicht allein die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung ihres Mindestlohnanspruchs offensteht“.

Um darüber hinaus den Rechten von Minijobbern Geltung zu verschaffen, hält der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge die Information und Beratung von Beschäftigten sowie Arbeitgebern im Bereich der Arbeitnehmerrechte für maßgeblich. Das ausgebaute Informations- und Beratungsangebot durch die Minijobzentrale sei insoweit zu begrüßen, heißt es.

Unabhängig davon weisen die Abgeordneten darauf hin, dass sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode auf Verbesserungen bei den Mini- und Midi-Jobs verständigt hätten. So sollen beispielsweise Hürden abgebaut werden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren. Zudem solle sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Sie soll dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht werden. Außerdem soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder „zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden“.

Stärker kontrolliert werden soll laut Koalitionsvertrag auch die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs. Mit Blick hierauf hält der Ausschuss die Eingabe nach eigener Aussage für geeignet, „in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 220 vom 11.05.2022

Die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise bringen insbesondere Geringverdienende in Bedrängnis – rund zwei Drittel der Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen unter 2.300 Euro brutto sehen sich davon betroffen. In dieser Gruppe berichtet etwa ein Fünftel über „große finanzielle Schwierigkeiten“ in Folge der höheren Kosten für Heizenergie, Motorkraftstoffe und Strom. Zusätzlich geben in Abhängigkeit vom Energieträger jeweils 42 bis 50 Prozent an, auf andere Dinge verzichten zu müssen, um ihre Energierechnungen zu bezahlen. Unter Beschäftigten mit einem höheren Monatsverdienst ab 4.000 Euro brutto berichtet hingegen rund die Hälfte, dass sie sich die steigenden Kosten für Energie aufgrund ihres Einkommens bislang „ganz gut leisten“ können (Abbildung 1 bis 3 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Allerdings gibt auch in dieser Einkommensgruppe rund ein Viertel an, mindestens bei anderen Ausgaben sparen zu müssen. Im mittleren Verdienstbereich zwischen 2.300 und 4.000 Euro berichten schließlich jeweils 45 Prozent von Einschränkungen und rund jede*r zehnte von ernsthaften finanziellen Problemen. Rund ein Fünftel aller Befragten gibt an, von den einzelnen Energiepreissteigerungen bislang nicht betroffen zu sein – zum Beispiel, weil die Stromkosten noch nicht gestiegen sind oder sie kein Auto besitzen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Portals Lohnspiegel.de, an der sich 5.164 Beschäftigte beteiligt haben. Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut.

„Wir sehen immer deutlicher, welchen sozialen Sprengstoff die Preisentwicklung der vergangenen Monate birgt“, sagt Dr. Malte Lübker, Experte für Tarif- und Einkommensanalysen am WSI. Entscheidend hierfür sind zwei Faktoren: Zum einen entfällt für Haushalte mit geringen Einkommen ein besonders hoher Anteil der Ausgaben auf Güter, deren Preise zuletzt stark gestiegen sind. Neben Energie zählen hierzu auch Nahrungsmittel.* Zum anderen haben Menschen mit geringem Einkommen oft keinen finanziellen Spielraum, um die zusätzlichen Kosten aufzufangen. „Wenn das Haushaltsbudget sowieso schon auf Kante genäht ist, können Preissteigerungen beim Grundbedarf schnell zu finanziellen Problemen führen“, sagt WSI-Experte Lübker. „Selbst wenn man Energie spart, wo es eben geht, stehen dann harte Entscheidungen an – und man muss auch auf Dinge verzichten, die eigentlich notwendig sind.“

Die allgemeine Lohnentwicklung wird im laufenden Jahr voraussichtlich hinter der Preisentwicklung zurückbleiben. Per Saldo dürfte dies für viele Beschäftigte zu spürbaren Reallohnverlusten führen, die Kaufkraft der Löhne und Gehälter geht also zurück. Umso wichtiger ist nach Meinung der Fachleute die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser soll von derzeit 9,82 Euro zunächst zum 1. Juli auf 10,45 Euro und dann ab dem 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigen. „Das liegt sehr deutlich oberhalb der Inflationsrate und bringt für diejenigen eine dringend notwendige finanzielle Entlastung, die unter der aktuellen Preisentwicklung besonders leiden“, so Lübker. „Der Mindestlohn von 12 Euro kommt also genau zum richtigen Zeitpunkt – und wirkt auch dort, wo keine Tarifverträge gelten und die Löhne besonders niedrig sind.“ Zudem sei nicht zu erwarten, dass die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro die Teuerung nennenswert beschleunigt. So zeigen detaillierte Berechnungen des WSI und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, dass der Inflationseffekt der Mindestlohnanhebung mit 0,25 Prozent äußerst moderat ausfällt.** Auch die Bundesbank prognostiziert für 2022/23 nur einen Preiseffekt von insgesamt 0,2 Prozent.

In der aktuellen Lohnspiegel.de-Umfrage wurde zudem erhoben, welche staatliche Maßnahme zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher die Befragten bevorzugen. Den größten Zuspruch erhielten dabei eine gezielte Unterstützung von Menschen mit geringen Einkommen (29 Prozent) und ein Preisdeckel für den Grundbedarf aller Bürger (ebenfalls 29 Prozent) (Abbildung 4). Deutlich weniger Befragte sprachen sich für eine Subvention des gesamten Energieverbrauchs aus (13 Prozent) oder forderten, dass in erster Linie Berufspendelnde unterstützt werden sollten (6 Prozent). Lediglich 2 Prozent der Befragten hielten Entlastungsmaßnahmen nicht für notwendig, während 22 Prozent zu dem Thema keine Meinung hatten. Differenziert man nach dem Einkommen der Befragten so zeigt sich, dass eine gezielte Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen sowohl unter den Geringverdienenden (32 Prozent) als auch den Besserverdienenden (ebenfalls 32 Prozent) die bevorzugte Maßnahme ist. Unter Beschäftigen mit mittlerem Verdienst fand hingegen der Energiepreisdeckel für den Grundbedarf (31 Prozent) die größte Zustimmung.

Informationen zur Methode

Für die neue Studie wurden 5.164 Datensätze von Beschäftigten ausgewertet, die sich im Zeitraum vom 23. März bis zum 3. Mai 2022 an einer kontinuierlichen Online Erhebung des WSI-Portals Lohnspiegel.de teilgenommen haben. Die Umfrage ist nicht-repräsentativ, erlaubt aber aufgrund der hohen Fallzahlen detaillierte Einblicke in die Situation der Beschäftigten. Lohnspiegel.de ist ein Angebot der Hans-Böckler-Stiftung.

IMK Inflationsmonitor – Hohe Unterschiede bei haushaltsspezifischen Inflationsraten: Energie- und Nahrungsmittelpreisschocks belasten Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark. IMK Policy Brief Nr. 121, April 2022

Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro beeinflusst Inflation kaum, IMK Policy Brief Nr. 116, Januar 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 06.05.2022

  • Zahl der Fälle in allen Altersgruppen geringer als 2019, Rückgang fällt bei jungen Menschen aber besonders groß aus 
  • Risiko einer Alkoholvergiftung bei Jugendlichen nach wie vor am höchsten
  • Deutliche Geschlechterunterschiede sichtbar

Abgesagte Feste, geschlossene Lokale, Kontaktbeschränkungen – in der Folge kamen im ersten Jahr der Covid-19-Pandemie deutlich weniger Menschen wegen Alkoholmissbrauchs in ein Krankenhaus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden in Deutschland im Jahr 2020 rund 12 200 Kinder und Jugendliche von 10 bis unter 20 Jahren wegen akuten Alkoholmissbrauchs stationär in einem Krankenhaus behandelt. Das waren 39,7 % weniger als im Jahr 2019. Damals waren es rund 20 300 Kinder und Jugendliche.

Über alle Altersgruppen hinweg gab es im Jahr 2020 mit 76 200 Fällen im Vergleich zu 2019 rund ein Viertel (-23,8 %) weniger Krankenhausbehandlungen wegen akuter Alkoholvergiftung. Dabei ist der Rückgang in allen Altersgruppen zu beobachten, er fällt aber in der Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen (-41,7 %) und bei den 20- bis unter 25-Jährigen (-41,5 %) am höchsten aus. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 40- bis unter 45-Jährigen und bei den 60- bis unter 65-Jährigen nahm die Zahl der Fälle um jeweils 12,2 % ab.

Die Ergebnisse zeigen im Jahr 2020 zwar einen coronabedingt starken Rückgang, trotzdem sind die Fallzahlen immer noch höher als zur Jahrtausendwende. Im Jahr 2000 gab es insgesamt rund 54 000 Fälle und damit 41,1 % weniger als im Jahr 2020 mit 76 200 Fällen. Auch bei den 10- bis unter 20-Jährigen liegen die Zahlen im Jahr 2020 um mehr als ein Viertel (+28,6 %) über denen von vor 20 Jahren. Im Jahr 2000 gab es rund 9 500 stationäre Krankenhauseinweisungen dieser Altersgruppe, im Jahr 2020 waren es 12 200 Fälle. Demografische Effekte spielen hierbei eine geringe Rolle: Auch bei den Pro-Kopf-Fallzahlen zeigt sich über alle Altersgruppen hinweg ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2000.

Jugendliche von 15 bis unter 20 Jahren besonders gefährdet

Trotz coronabedingt sinkender Fallzahlen ist das Risiko einer Alkoholvergiftung bei Jugendlichen nach wie vor besonders groß: In der Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen wurden auch 2020 mit 9 900 die meisten Fälle verzeichnet. Danach folgen die 50- bis unter 55-Jährigen mit 8 400 Fällen. Noch deutlicher zeigt sich die unterschiedliche Betroffenheit einzelner Altersgruppen in den Pro-Kopf-Daten: In der Altersgruppe der 15- bis unter 20-Jährigen gab es im Jahr 2020 mit knapp 254 Fällen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner den höchsten Wert aller Altersgruppen. Zum Vergleich: In der Altersgruppe der 50- bis unter 55-Jährigen gab es 126 Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner.

Männer neigen stärker zum Rauschtrinken als Frauen 

Die Daten weisen auch auf Unterschiede zwischen den Geschlechtern hin. Im Jahr 2020 mussten rund 54 300 Männer über alle Altersgruppen wegen Alkoholmissbrauchs ins Krankenhaus, das waren 71,2 % aller Fälle. Dabei liegt der Männeranteil über alle Altersgruppen, ausgenommen in der Altersgruppe der 10- bis unter 15-Jährigen (Männeranteil: 39 %) deutlich über dem Anteil der Frauen. In der Altersgruppe der 60- bis unter 65-Jährigen ist der Unterschied mit einem Männeranteil von 77 % am stärksten ausgeprägt.

Methodische Hinweise: 

Die Angaben zu Krankenhausbehandlungen basieren auf der Krankenhausstatistik. Hierbei handelt es sich jeweils um die Zahl der Behandlungsfälle. Mehrfachzählungen einer Person sind möglich, falls die Patientin oder der Patient in einem Jahr aufgrund der gleichen Hauptdiagnose mehrfach stationär behandelt wurde.

Im Jahr 2020 war wegen der Corona-Pandemie die Zahl stationärer Krankenhausbehandlungen in fast allen Bereichen rückläufig. Besonders deutlich sanken die Zahlen in medizinischen Fachgebieten, in denen unter anderem nicht dringend erforderliche Behandlungen ausgesetzt werden konnten, um Klinikkapazitäten freizuhalten.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (Destatis) vom 06.05.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum Tag der Kinderbetreuung fordert der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt, die professionelle Kinderbetreuung zu stärken und die Belastungen durch die Pandemie abzufedern. Es brauche zudem Unterstützung für die Integration von aus der Ukraine geflüchteten Kindern. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Nach zwei Jahren pandemiebedingter Einschränkungen ist in der Kitalandschaft langsam eine vermeintliche Normalität zu spüren. Viele Sicherheitsmaßnahmen wurden reduziert, regelmäßige Testungen werden nach und nach beendet und Quarantänebestimmungen wurden aufgeweicht. Diese Lockerungen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Arbeitsfeld massiv belastet ist. Die AWO fordert seit Jahren, dass es bundesweite und nachhaltige Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung benötigt – diese Forderung ist aktuell wichtiger und drängender als je zuvor. Es zeigt sich derzeit, dass zu lange zu wenig in das Arbeitsfeld investiert wurde. Dabei braucht es nach der Pandemie massive Anstrengungen um das System zu stärken: es müssen neue Fachkräfte aber auch Quereinsteiger*innen gewonnen, aus- und fortgebildet werden, um die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder gewährleisten zu können. Kinder haben ein Recht auf gute Bildung und auf Förderung und Fachkräfte brauchen gute Arbeitsbedingungen für ihre wichtigen Aufgaben und Tätigkeiten  – diesen Aspekten muss nun wieder verstärkt nachgekommen werden.“

Der Tag der Kinderbetreuung findet bereits zum 10. Mal statt. Er soll Anlass geben, Erzieher*innen und Tageseltern für ihr Engagement zu danken.

Naidu abschließend: „In der gegenwärtigen Zeit braucht es mehr als nur ein Dankeschön! Die Kindertageseinrichtungen brauchen jetzt mehr Unterstützung, mehr finanzielle Ressourcen und mehr Personal, um die Auswirkungen der Pandemie und die Integration der geflüchteten Kinder und Familien aus der Ukraine zu bewältigen. Ihre Betreuung und Integration ist angesichts der sowieso schon herausfordernden Situation nicht nebenbei zu leisten.“

Infos zum Tag der Kinderbetreuung: https://www.rund-um-kita.de/tag-der-kinderbetreuung/

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 09.05.2022

125 Jahre Deutscher Caritasverband – „Not sehen und handeln“

Der Krieg in der Ukraine bedeutet unendliches menschliches Leid. Mit großer Spenden- und Hilfsbereitschaft unterstützen die Menschen in Deutschland die Arbeit der Caritas für die vom Bombenhagel Vertriebenen. „Die große Solidarität mit den Opfern des Krieges ist ein wichtiges Signal, dass wir der Aggression nicht ohnmächtig zuschauen. Die humanitäre Hilfe ist unverzichtbarer Teil der Lösung, an der wir politisch und zivilgesellschaftlich arbeiten, um im Angesicht vielfältig verbundener Krisen Zukunft und Zusammenhalt neu zu gestalten“, sagt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des Caritas-Jahresempfangs in Berlin.

Passende Antworten auf neue soziale Notlagen – 125 Jahre Caritas in Deutschland

Der Empfang steht im Zeichen der Jubiläums-Kampagne #DasMachenWirGemeinsam und richtet das Augenmerk auf das Zusammenwirken nationaler und internationaler Arbeit des Verbandes. Der Deutsche Caritasverband hat in seiner 125-jährigen Geschichte immer wieder passende Antworten auf neue soziale Notlagen entwickeln müssen; die Zusammenhänge von nationalen und internationalen Gerechtigkeitsfragen seien immer dringlicher geworden, so Welskop-Deffaa mit Blick auf die Klimakrise ebenso wie auf die Pandemieerfahrung der letzten beiden Jahre.

Globale und lokale Krisen bewältigen

Ricklef Beutin, Abteilungsleiter aus dem Auswärtigen Amt, dankte dem Deutschen Caritasverband für die langjährige Zusammenarbeit und verwies auf die strategisch wichtige Rolle von Nichtregierungsorganisationen bei der humanitären Hilfe: „Laut UN benötigen gerade weltweit 296 Millionen Menschen humanitäre Hilfe. Der Krieg in der Ukraine hat vielfältige Auswirkungen auf andere Konflikte wie in Syrien, Afghanistan und am Horn von Afrika. Zur Lösung braucht es starke internationale und lokale Partner.“

Die langjährige Zusammenarbeit auf Ebene der Zivilgesellschaft habe zu einer lebendigen und widerstandsfähigen demokratischen Gesellschaft in der Ukraine beigetragen, so der parlamentarische Staatsekretär Niels Annen, aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Dies vereinfache nun auch die bedarfsgerechte Umsetzung der Nothilfe durch lokale Partner: “Wir stehen fest an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer und unterstützen sie bei allen Wiederaufbaumaßnahmen.“

Not sehen und handeln

Andrij Waskowycz, vom ´Ukrainischen Weltkongress` und ehemaliger Caritas-Präsident der Ukraine, zeigt sich bestürzt über die immense Gewalt und Auslöschung des Lebens im Krieg: „Ich bin froh, dass die Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der ukrainischen Caritas schon lange besteht.“ Die Kapazitäten für humanitäre Hilfe wurden stetig ausgebaut. Das hilft uns jetzt bei der akuten Nothilfe. Trotz der Bombardierungen arbeitet die Caritas vor Ort weiter.“

Das machen wir gemeinsam – Solidarität als Anker

„Die Menschen aus der Ukraine, die als Geflüchtete zu uns kommen, beeindrucken uns mit ihren Erfahrungen, mit ihrer Leidensgeschichte, aber auch mit ihrem enormen Durchhaltewillen und Zusammenhalt. Für viele ist ihr christlicher Glaube eine entscheidende Ressource, aus der sie Kraft schöpfen in der aktuellen Situation“, sagt Bischof Dr. Michael Gerber. Die Caritas habe mit ihrer aktuellen Jahreskampagne #dasmachenwirgemeinsam die richtige Botschaft getroffen, den traumatischen Folgen des Krieges entgegenzutreten und neue Lebenswege zu entwickeln.

Hilfe, die vor Ort ankommt

„Die Menschen, die bei uns ankommen, haben meist schon Unterstützung auf ihrer Flucht durch verschiedene Organisationen und Freiwillige erfahren – in der Ukraine und in den anliegenden Nachbarländern“, berichtet Darya Damyuk, Ersthelferin der Caritas am Hauptbahnhof in München. Sie hoffe, dass die Solidarität weiter anhält und weitere nachhaltige Angebote zur Integration der Menschen entwickelt werden. Sie bedankte sich besonders bei den Menschen in Deutschland, die Geflüchtete bei sich aufnehmen.

Weitere Informationen zu 125 Jahre Caritas in Deutschland

Geschichte der Caritas in Deutschland – eine Chronologie von 1897 bis heute

Caritas-Jahreskampagne #DasMachenWirGemeinsam

125 Jahre Caritas in Deutschland – Menschen und Geschichten

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 17.05.2022

Nach der Wohnungssuche ist die Frage nach dem
´Ob und Wie` der Kinderbetreuung die drängendste Frage für die Familien, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind. „Wir haben in der Vergangenheit gelernt, welch unschätzbar wertvollen Beitrag zur Integration die Kindertageseinrichtungen leisten können“, unterstreicht Eva Maria Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbands.

„Kindertageseinrichtungen sind Bildungsinstitutionen, in denen die Förderung von Integration und Teilhabe, gewährleistet ist. Sie sind Orte des Ankommens in der fremden Umgebung; sie sind in der Lage, Kindern unter Kindern nach den Schrecken der Flucht ein Stück unbeschwerten Kindseins zurückzugeben. Gleichzeitig ist gute Kinderbetreuung die Voraussetzung für viele geflüchtete Frauen, um über Integrations- und Sprachkurse schnell den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu finden.“

Kitas trotz Überlastung bereit zur Aufnahme geflüchteter Kinder

In Deutschland fehlen hunderttausende Kita-Plätze.* Die Bereitschaft der Einrichtungen, trotz andauernder Personalüberlastung die Kapazitäten kurzfristig zu erhöhen, ist großartig. Wichtig ist, dafür die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen zu schaffen, fordern der Deutsche Caritasverband und sein Fachverband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) -Bundesverband.

Mehr Assistenzkräfte und Entlastung der Verwaltung notwendig

Kurzfristig benötigen Träger und Fachkräfte Spielräume für innovative Ansätze, zusätzliche Mittel und unbürokratische Unterstützungsleistungen durch die Länder und Kommunen, etwa für den Einsatz von Assistenzkräften und Entlastung in der Verwaltung. Darüber hinaus muss der Bund jetzt die Weichen für eine Entfristung und Erhöhung der Mittel aus dem Gute-Kita-Gesetz stellen.

Multiprofessionelle Teams müssen zum Einsatz kommen

Der KTK-Bundesverband fordert schon lange, dass multiprofessionelle Teams in Kitas zum Einsatz kommen: Teams, in denen neben pädagogischen Fachkräften Mitarbeitende tätig sind, die neben einer pädagogischen Basisqualifikation eine weitere Ausbildung und andere bereichernde Kompetenzen mitbringen, etwa aus dem Handwerk oder der Kunst.

Bisher wurden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wie das Bundesqualitätsgesetz nicht weiter konkretisiert, kritisieren die Verbände. „Das wird höchste Zeit, nicht nur, weil tausende Kinder auf der Flucht vor einem Krieg zu uns gekommen sind. Der Personalmangel belastet das Arbeitsfeld erheblich. Außerdem muss der Ausbau fortgesetzt werden. Der Einsatz für einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel und die konsequente Berücksichtigung von Leitungsaufgaben und mittelbarer pädagogischer Arbeit dürfen durch die aktuellen Ausnahmeregelungen nicht gefährdet werden“, fordert Clemens Bieber, Vorsitzender des KTK-Bundesverbandes.

*Quelle: Regelmäßige Erhebungen und Vorausberechnungen des Forschungsverbundes Deutschen Jugendinstituts und der TU Dortmund.

Hintergrund:
Der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband ist ein Fachverband im Deutschen Caritasverband. In ihm sind fast 8.000 Kindertageseinrichtungen mit über 106.000 pädagogischen Fachkräften organisiert

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. und Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband vom 11.05.2022

In ihrer ersten Rede als DGB-Vorsitzende hat Yasmin Fahimi am Montag beim DGB-Bundeskongress in Berlin die Aufgabe der Gewerkschaften als Schutzmacht voller Gestaltungskraft betont.

In Zeiten fundamentaler Veränderung, Krisen und Fehlentwicklungen in der Politik würden Gewerkschaften gebraucht als Lotsen für eine gute Gesellschaft und als Gestalter einer guten neuen Arbeitswelt. „Wir gestalten Zukunft! Solidarisch und gerecht, mit Selbstvertrauen und Zuversicht“, rief Fahimi den Delegierten der Gewerkschaften und Gästen des Kongresses zu. „Wir werden dafür sorgen, dass es auch in der Transformation gerecht zugeht und der soziale Frieden gesichert bleibt.“

Dafür brauche es einen Aufbruch, der die Wirtschaft demokratischer, die Gesellschaft widerstandsfähiger und das Leben nachhaltiger, freier, sicherer und menschlicher mache. Einen solchen Aufbruch könne es nur mit einer starken Gewerkschaftsbewegung geben.

Die neue DGB-Chefin wies darauf hin, dass nur eine demokratisch gestaltete Transformation zur Erfolgsgeschichte werden könne: „Wer sich Tarifverträgen verweigert, wer das Recht auf Mitbestimmung im Betrieb, im Unternehmen und der Dienststelle glaubt ignorieren zu können, der verurteilt die sozial-ökologische Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft zum Scheitern. Sie wird nur mit den Beschäftigten und ihrer Kompetenz gelingen – und nicht gegen sie.“ Deswegen müsse das Betriebsverfassungsgesetz grundlegend reformiert werden und eine echte Mitbestimmung in den Unternehmen abgesichert sein. „Außerdem brauchen wir mehr Gemeinwohlorientierung und eine funktionierende Daseinsvorsorge. Transformation braucht auch eine funktionierende öffentliche Verwaltung“, bekräftigte Fahimi.

Vor dem Hintergrund der aktuellen historischen Herausforderungen forderte sie mehr Verteilungsgerechtigkeit, um den sozialen Frieden zu sichern. Leistungsfreie Erlöse aus Vermögen, Immobilien und Spekulationen müssten für das Gemeinwohl stärker herangezogen werden. Eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer sei überfällig. Darüber hinaus sei zusätzlich eine Sondervermögensabgabe, etwa in Form eines mehrjährigen Lastenausgleichs, angemessen.

Um den Investitionsstau in Deutschland zu beheben, brauchten die öffentlichen Haushalte dringend zusätzliche Einnahmen. Stattdessen werde aber das alte Dogma der Schwarzen Null gepredigt: „Die sogenannte Schuldenbremse ist längst aus der Zeit gefallen. Sie ist nichts anderes als eine ideologische Bremse gegen einen aktiven Staat und gegen eine soziale Politik,“ kritisierte Fahimi. Das absolut falsche Signal sei nun der Ruf nach Lohnzurückhaltung. Das sei nichts anderes, als „die Krisenbewältigung den Beschäftigten aufzuladen. Das machen wir nicht mit.“

Die DGB-Vorsitzende forderte in ihrer Rede außerdem, alle Lebensleistungen angemessen zu würdigen, denn „das bedeutet sozialen Fortschritt“. Dabei gehe es nicht allein um ein soziales Sicherheitsnetz, sondern um echte Teilhabe: „Soziale Gerechtigkeit heißt, soziale Rechte zu stärken. Es heißt, sich mindestens eine existenzsichernde Lebensgrundlage schaffen zu können – und dabei, wenn nötig, Unterstützung zu bekommen. Ohne diese sozialen Rechte bleiben viele Menschen nur Bittsteller. Das werden wie niemals hinnehmen!“

Die Grundsatzrede der DGB-Vorsitzenden finden Sie hier.

Der DGB-Kongress wird mit den Antragsberatungen fortgesetzt. Alle Informationen inklusive Livestream finden Sie hier: 22. DGB-Bundeskongress 2022 – Parlament der Arbeit

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 09.05.2022

Der Deutsche Bundestag berät am (heutigen) Freitag in 1. Lesung über einen Gesetzentwurf zur befristeten Aussetzung der Hartz IV-Sanktionen bis zur Einführung des geplanten Bürgergelds. Dieses soll die Mitwirkungspflichten von Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfängern und die Folgen von Verstößen neu regeln. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Als Diakonie wissen wir aus unserer täglichen Beratungspraxis: Hartz IV-Sanktionen treffen Menschen mit besonderen Problemen. Wer nicht gut lesen und schreiben kann, sich im Umgang mit den Behörden nicht auskennt oder nicht gut deutsch spricht, ist besonders von Sanktionen bedroht. Gleiches gilt für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Suchtproblemen. Zusätzlicher Druck durch Sanktionen verschärft ihre Lage weiter und trägt nichts zur Lösung der individuellen Probleme der Menschen bei.

Darum begrüßt die Diakonie Deutschland das Sanktionsmoratorium der Bundesregierung, das verhaltensbedingte Sanktionen bis zur Einführung des Bürgergeldes aussetzt. Allerdings werden bisher  Sanktionen wegen verpasster Termine nicht ausgesetzt. Sie machen den Großteil der Pflichtverletzungen aus. Das Moratorium muss auch in diesen Fällen gelten.

Mit dem geplanten Bürgergeld muss der bisherige Sanktionmechanismus bei Hartz IV dauerhaft beendet werden. Denn diese Strafen greifen in das Existenzminimum ein. Das Minimum an Lebensnotwendigem muss immer gesichert sein und darf nicht gekürzt werden. Die Sanktions-Paragraphen 31 und 32 im Sozialgesetzbuch II müssen gestrichen und damit Kürzungen am Existenzminimum beendet werden.“

Weitere Informationen: https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/armut

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und  Entwicklung e.V. vom 13.05.2022

In Weimar hat am Wochenende das erste Bundesvernetzungstreffen für Mitglieder von Kinder- und Jugendparlamenten stattgefunden. An dem Treffen am 14. und 15. Mai nahmen rund 130 junge Menschen aus ganz Deutschland teil. Die auf Landesebene bestehenden sechs Dachverbände der Kinder- und Jugendparlamente waren ebenso vertreten wie das Netzwerk Junge Bürgermeister*innen. Auf dem Treffen standen Austausch und Unterstützung, Information und Wissenserwerb ebenso im Vordergrund wie die Vernetzung über Landesgrenzen hinaus. Bereits vor drei Jahren veranstaltete die Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente im Deutschen Kinderhilfswerk erstmalig drei Vernetzungstreffen, zwei regionale Vernetzungstreffen für Kinder- und Jugendparlamente und ein bundesweites Vernetzungstreffen für Fachkräfte.

„Es ist ein schönes Gefühl und es macht stolz zu erleben, dass das eigene Engagement etwas bewirken kann, gemeinsam mit Gleichaltrigen und auch mit Unterstützung von Erwachsenen. Kinder- und Jugendparlamente sind ein wichtiger Lernort für unsere Demokratie. Die Bundesregierung wird mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung die Jugendstrategie weiterentwickeln, Qualitätsstandards für wirksame Beteiligung besser bekannt machen, selbstbestimmte Kinder- und Jugendbeteiligung und Beteiligungsnetzwerke stärken“, sagte Bundesjugendministerin Lisa Paus in einer Videogrußbotschaft zum Bundesvernetzungstreffen für Mitglieder von Kinder- und Jugendparlamenten.

„Jungen Menschen mehr Mitbestimmung zu ermöglichen ist unsere gemeinsame Aufgabe, die wir in Thüringen mit der Landesstrategie Mitbestimmung und der Änderung der Kommunalordnung verfolgen. Ich freue mich in diesem Sinne, dass das diesjährige Bundesvernetzungstreffen der Kinder- und Jugendparlamente in Weimar in Präsenz stattfinden kann und jungen Menschen eine Möglichkeit zum Austausch und zur gemeinsamen Diskussion bietet“, erklärte Prof. Dr. Winfried Speitkamp, Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

„Das Bundesvernetzungstreffen ist Teil eines vielfältigen Unterstützungsangebotes der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente im Deutschen Kinderhilfswerk. Kinder- und Jugendparlamente tragen dazu bei, dass die Anliegen von Kindern und Jugendlichen gegenüber Erwachsenen Gehör finden und an Stärke gewinnen. Optimalerweise sind sie zentrale Interessenvertretungen, mit denen Kinder und Jugendliche gleichberechtigte Teilhabe und Einfluss auf Entscheidungen in der Kommune einfordern können“, betonte Kai Hanke, stellvertretender Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Bundesvernetzungstreffen für Kinder- und Jugendparlamente wurde veranstaltet von der Servicestelle Starke Kinder- und Jugendparlamente im Deutschen Kinderhilfswerk als Teil der Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente. Die Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente, in der außerdem der Arbeitskreis Deutscher Bildungsstätten, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eine wissenschaftliche Begleitung und ein Jugendbeirat vertreten sind, unterstützt bundesweit Kinder- und Jugendparlamente durch Beratung, Information, Vernetzung und Qualifizierung. Das Bundesvernetzungstreffen fand zudem in Kooperation mit dem Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen, der Servicestelle Mitbestimmung Thüringen, der Europäischen Jugendbildungs- und Begegnungsstätte Weimar, sowie dem Kompetenzzentrum Kinder- und Jugendbeteiligung Brandenburg statt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom  15.05.2022

Nur zwei Flugstunden von Berlin entfernt werden Männer, Frauen und Kinder grausam getötet, rollen Panzer, explodieren Bomben und harren Frauen, Männer und Kinder in Kellern und Bunkern aus. Die Schwächsten der Gesellschaft sind am schwersten betroffen. Mehr als vier Millionen Kinder sind auf der Flucht.

 

Der Kinderschutzbund verabschiedet deshalb auf seiner diesjährigen Mitgliederversammlung die Resolution „Unterstützung für Kinder auf der Flucht“.

 

Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes:

 

„Kinder gehören zu den verletzlichsten Mitgliedern unserer Gesellschaft, sie brauchen deshalb besonderen Schutz und unsere Fürsorge. Geflüchtete Kinder müssen deshalb schnell einen festen und verlässlichen Rahmen erhalten, dazu gehören angemessener Wohnraum ebenso wie der Schul- und Kitabesuch. Sie haben ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Es muss also sichergestellt sein, dass auch geflüchtete Kinder Zugang zu Hilfs- und Beratungsangeboten sowie Freizeitangeboten erhalten. Insbesondere für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge muss die Registrierung höchste Priorität haben: Nur die Kinder, von denen der Staat weiß, kann er mit Hilfsangeboten unterstützen. Nur so können sie auch vor der Gefahr des Menschenhandels geschützt werden.“

 

Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern und Schirmherrin der Kinderschutztage 2022:

 

„Es ist entsetzlich, Tag für Tag mit ansehen zu müssen, wie Frauen und Kinder unter unmenschlichen Umständen fliehen müssen. Es ist uns ein Herzensanliegen, den Geflüchteten humanitär zu helfen. Dafür haben wir hier in Mecklenburg-Vorpommern ein umfangreiches Hilfspaket für dieses und nächstes in Höhe von 320 Millionen Euro geschnürt. Die Geflüchteten, insbesondere die Kinder brauchen unsere Hilfe und unsere Mitmenschlichkeit. Dafür stehen wir hier in unserem Bundesland.“

Resolution

Quelle: Pressemitteilung Deutscher  Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom  12.05.2022

Bildungsgewerkschaft stellt Studie „Die Umsetzung des Digitalpakts Schule 2022“ vor: „Digitalisierungsschub kommt nicht überall an“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom  02.05.2022

Der Krieg in der Ukraine zwingt viele Familien, ihre Heimat zu verlassen. Teils schwer traumatisiert und ohne die engsten Angehörigen und Freunde, begeben sie sich in eine ungewisse Zukunft. Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, diesen Menschen zu helfen. Dafür zeichnen, neben der staatlichen Unterstützung, seit Monaten gemeinnützige und private Organisationen und die vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen mit ihrem unermüdlichen Einsatz verantwortlich. Ihr seid klasse!

Auch Sie können geflüchteten Familien Unterstützung zukommen lassen. Die Familienbildungsprogramme von IMPULS erleichtern den Kindern und Eltern die erste Zeit in Deutschland und helfen Organisationen, Sozial- und Bildungseinrichtungen bei der Inklusion dieser Menschen.
 
Die positiven Effekte unserer Familienbildungsprogramme im Kontext der Fluchtmigration konnten in einer Evaluationsstudie unter der Leitung von Prof. Dr. Korntheuer (KU Ingolstadt-Eichstätt) im Jahr 2021 nachgewiesen werden.
 
Beim Klick auf das obige Thumbnail gelangen Sie zum Video mit den Studienergebnissen.  Dort stellt das Forschungsteam dar, wie die Familienbesuchsprogramme e:du (OPSTAPJE), HIPPY und Willkommen mit IMPULS zur Inklusion von Kindern im Vorschulalter und ihrer Familien beitragen:
  • Familienbesucher*innen begleiten Kinder und Eltern auf Augenhöhe und sind Vertrauenspersonen
  • Deutschkenntnisse werden verbessert
  • Kinder und Eltern fühlen sich angenommen und wechseln in eine aktive Gastgeber-Rolle
  • das Selbstwertgefühl und das Selbstbewusstsein wird gesteigert (Empowerment)
  • Familien finden schneller Anschluss zu anderen Menschen und Einrichtungen (Networking)

    📰 Den vollständigen Abschlussbericht zur Studie gibt es hier als Download
Quelle: Pressemitteilung IMPULS Deutschland Stiftung e.V. vom  12.05.2022

Queerpolitischer Aufbruch muss beginnen

Am 17.05. ist der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT). An diesem Tag erinnern Menschen weltweit an den 17. Mai 1990. Seit diesem Tag wird Homosexualität von der Weltgesundheitsorganisation nicht länger als Krankheit einstuft. Mit fünf Forderungen zum Idahobit2022 drängt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) auf den zeitnahen Beginn zentraler queerpolitischer Vorhaben durch die Bundesregierung.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Dieses großartige Versprechen der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte muss sich auch für Lesben und Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) erfüllen. Die neue Bundesregierung hat für die Legislatur einen queerpolitischen Aufbruch versprochen. Dieser muss nun endlich an Fahrt aufnehmen. Mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten zentralen Vorhaben für eine spürbare Verbesserung der Rechte von LSBTI muss nun zügig begonnen werden.

1. Fachkommission gegen lsbti-feindliche Hasskriminalität und Nationalen Aktionsplan starten

Tagtäglich werden in Deutschland Menschen angepöbelt, bedroht und angegriffen, weil die Täter*innen ihren Hass auf LSBTI in Gewalt ausleben. Im vergangenen Jahr wurden von den Behörden über 1.000 LSBTI-feindliche Taten registriert. Das sind drei Fälle jeden Tag und mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. Und die Dunkelziffer dürfte beim Vielfachen davon liegen. Innenministerin Faeser muss LSBTI-feindliche Hasskriminalität auf die innenpolitische Agenda setzen und die von der Innenminister*innenkonferenz geforderte unabhängige Fachkommission unverzüglich einsetzen. Der erste Bericht mit konkreten Handlungsempfehlungen soll bereits für die Herbstkonferenz vorliegen. Doch bislang ist noch nichts passiert!

Der LSVD setzt große Hoffnungen in den von der Bundesregierung vereinbarten ressortübergreifenden und finanziell unterlegten Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Queerbeauftragte Lehmann hat den Startschuss für diesen Sommer angekündigt. Ein wirksamer, nachhaltiger und auf die Zukunft gerichteter Aktionsplan muss in enger Abstimmung zwischen den Ministerien und der Community erarbeitet werden. Wichtig ist zudem, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit der Prävention und Bekämpfung anderer Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit angegangen werden. Das eröffnet eine intersektionale Perspektive, die der Vielfalt von LSBTI Rechnung trägt und auch Mehrfachdiskriminierungen in den Blick nimmt. Notwendig sind konkrete Maßnahmen, eindeutige Zielvereinbarungen und belastbare Selbstverpflichtungen.

2. Effektives Demokratiefördergesetz

Die offene Gesellschaft braucht offensive Vorwärtsverteidigung, ein ständiges Bemühen, Menschen für eine Kultur des Respekts zu gewinnen. Der LSVD unterstützt das geplante Demokratiefördergesetz und erwartet, dass sich dort die im Koalitionsvertrag bei der Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit vereinbarten wichtigen Schwerpunkte wiederfinden. Hierzu gehören die Arbeit gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Rassismus, Muslimfeindlichkeit, Frauenhass und Queerfeindlichkeit sowie Angriffe gegen Geflüchtete und Engagierte.

Ein erstes Diskussionspapier bleibt jedoch bei den Themen Empowerment, Intersektionalität und Stärkung der Beratung für Betroffene von Hasskriminalität noch deutlich hinter den Erwartungen zurück. Für ein effektives Demokratiefördergesetz müssen das Empowerment marginalisierter Gruppen und die Förderung intersektional arbeitender Projekte als klare Gesetzesziele formuliert werden. Zudem müssen bestehende, erfolgreich arbeitende Strukturen zur Förderung von Demokratie und Akzeptanz vielfältiger Lebensweisen langfristig abgesichert werden.

3. Absicherung von Regenbogenfamilien im Abstammungsrecht

Regenbogenfamilien warten seit vielen Jahren auf eine rechtliche Gleichstellung. Fast fünf Jahre nach der #EheFürAlle und über zwei Jahre nach Einführung des dritten Geschlechtseintrags „divers“ fehlt es nun aber noch immer an den erforderlichen rechtlichen Reformen im Familien- und Abstammungsrecht. Wir fordern die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Justizminister Dr. Marco Buschmann hat angekündigt, dass die im Koalitionsvertrag verabredete umfangreiche Reform im Abstammungs- und Familienrecht im Herbst 2023 im Kabinett der Bundesregierung verabschiedet wird. Die Reform soll in zwei Schritten erfolgen: eine Interimsreform soll die drängendsten Probleme lösen, bevor in einem weiteren Reformschritt eine grundlegende Neuordnung familienrechtlicher Beziehungen erfolgt. Am vergangenen Donnerstag versprach er, in einem schnellen ersten Schritt „möglichst viel Ungleichbehandlung zu vermeiden“ und „bei den etwas unproblematischeren Fällen jetzt sehr schnell das Abstammungsrecht anpassen“. Dieser erste Schritt muss das Ende der unsäglichen Stiefkindadoptionen bedeuten! Der LSVD fordert für alle Fragen, die einer kurzfristigen Lösung zugänglich sind, umgehend neue Regelungen zur gesellschaftlichen Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen.

In einem weiteren Reformschritt können dann Themen verhandelt werden, die einer intensiven Diskussion bedürfen, wie etwa die Entwicklung von Elternschaftsvereinbarungen für Mehrelternfamilien, in denen die Väter gerade keine Samenspender sein wollen, sondern soziale und rechtliche Elternteile, die Einführung von Verantwortungsgemeinschaften und die Regulierung in anderen verwandten Rechtsgebieten, wie die Entscheidung über die Regulierung von Eizellenspende und Leihmutterschaft.

4. Selbstbestimmter Geschlechtseintrag für trans- und intergeschlechtliche Menschen

Trans*- und intergeschlechtlichen sowie nichtbinären Menschen wird in Deutschland Selbstbestimmung immer noch massiv erschwert. In einer demokratischen Gesellschaft muss Grundlage staatlichen Handelns der Schutz der persönlichen Freiheit sein und nicht ideologisch aufgeladene Ordnungsvorstellungen über Geschlechtszugehörigkeit. Der Kampf um Selbstbestimmung für nichtbinäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen ist die konsequente Fortsetzung feministischer, emanzipatorischer und der Freiheit verpflichteter bürgerrechtlicher Politik. Deshalb setzen wir uns mit Nachdruck für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz ein. Das ist seit Jahrzehnten überfällig. Die Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsrecht darf nicht länger an demütigende und langwierige Fremdbegutachtungen geknüpft sein. Die Verwirklichung der Menschenrechte für nichtbinäre, trans*- und intergeschlechtliche Menschen duldet keinen Aufschub.

5. Rechte queerer Geflüchteter sicherstellen

In vielen Staaten ist die Menschenrechtssituation für LSBTI grausam. Einige wenige schaffen es, vor Unterdrückung, Gewalt, Folter und Todesdrohung zu uns flüchten. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) scheint es weiterhin ein großes Anliegen zu sein, LSBTI in Verfolgerstaaten abschieben zu können. Prognoseentscheidungen über das Verhalten queerer Schutzsuchender im Heimatland oder die Aufforderung, sich dort „diskret“ zu verhalten, sind unzulässig und verstoßen gegen die bereits seit 2013 bestehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Trotzdem findet das sogenannte „Diskretionsgebot“ weiterhin Anwendung in der Bescheidungspraxis des BAMF. Dem muss Innenministerin Faeser endlich Einhalt gebieten und für faire, rechtskonforme Asylentscheidungen Sorge tragen. Die Richtlinien des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) müssen entsprechend und zügig angepasst werden, damit die offensichtlich rechtswidrigen Verhaltensprognosen bei queeren Geflüchteten endlich ein Ende haben.

Die Aufnahme queerer Menschen aus Afghanistan muss energisch vorangetrieben werden. Die Zusagen der Bundesregierung bezüglich der Aufnahme gefährdeter Afghan*innen dürfen nicht in Vergessenheit geraten. Außenministerin Baerbock muss endlich ihre Blockadehaltung aufgeben und eine klare Zusage zur Aufnahme gefährdeter LSBTI aus Afghanistan geben. Jeder Tag des Wartens bringt die betroffenen Personen weiter in Gefahr.

Ausdrücklich begrüßen wir die Bemühungen der Bundesregierung, die Einreise und die Aufnahme von Personen aus der Ukraine möglichst unbürokratisch zu gestalten. In Deutschland angekommen, ist es wichtig, dass aus der Ukraine geflüchtete LSBTI bedarfsgerechte Beratung und Unterstützung erhalten. Die Verteilung der Geflüchteten muss sich daher auch nach diesen Kriterien richten. Bei der unbürokratischen Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine fordern wir die Bundesregierung überdies auf, sich dafür einzusetzen, dass auch möglichst vielen Drittstaatler*innen ein Aufenthaltsstatus nach § 24 Aufenthaltsgesetz zuteil wird und sie nicht in klassische Asylverfahren samt Unterbringung in Sammelunterkünften gedrängt werden. Viele dieser Drittstaatler*innen sind LSBTI aus Verfolgerstaaten, die ebenso wie Ukrainer*innen Schutz bedürfen.

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Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom  16.05.2022

Die pro familia Bundesdelegiertenversammlung fand am 8. Mai 2022 wegen der Pandemie erneut virtuell statt. Die Delegierten waren unter anderem zusammengekommen, um neue Vorstandsmitglieder zu wählen.

Die bisherige Bundesvorsitzende, Dörte Frank-Boegner, schied nach drei Jahren aus dem Bundesvorstand aus. Stephanie Schlitt, stellvertretende Vorsitzende, dankte ihr im Namen des Vorstands für das große Engagement, mit dem sie aus der Erfahrung der Beratungsarbeit heraus gemeinsam Ideen entwickelt und diese mit starker Stimme in die Politik eingebracht habe.

Die Delegierten wählten Monika Börding mit großer Mehrheit zur neuen Bundesvorsitzenden. Die Diplom-Pädagogin aus Bremen ist kein neues Gesicht im Verband: Von 2013 bis 2021 war sie Geschäftsführerin des pro familia Landesverbands Bremen. Sie freue sich, an der Weiterentwicklung von pro familia beteiligt zu sein, erklärte Monika Börding nach der Wahl. Der Verband läge ihr sehr am Herzen und Themen gebe es weiterhin genug.

„Selbstverständlich stellt der aktuelle Krieg in der Ukraine und die durch den Klimawandel entstehenden Fragen viele Themen in den Schatten. Gleichwohl gilt es weiterhin, Fragen der Selbstbestimmung und reproduktiven Rechte zu verteidigen und zu entwickeln. Diese stehen immer wieder auf dem Prüfstand, wie ein Blick auf die aktuelle Entwicklung in den USA zeigt. Aus meiner Sicht sind die anstehenden Fragen in Deutschland die Abschaffung des §219a StGB und eine Verbesserung der regionalen medizinischen Versorgung zum Schwangerschaftsabbruch“, sagte Börding. Sie verwies auf den Film ‚Wie wir wollen‘ des Kollektivs Kinokas aus Berlin, in dem alle Aspekte der aktuellen Debatte umfassend dargestellt seien.

Fiona Franz, Medizinstudentin an der Universität Hamburg und Gründungsmitglied von Medical Students for Choice Hamburg, wurde als stellvertretende Vorsitzende für eine weitere Wahlperiode wiedergewählt. Sie ist Mitglied des jungen Netzwerks pia – pro familia in action und möchte im Bundesvorstand ein Sprachrohr für die jungen Menschen bei pro familia sein.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 09.05.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 23. Mai 2022

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sicher und selbstständig unterwegs im öffentlichen Raum

Auf unserem digitalen Fachgespräch „Mobilität von Kindern und Jugendlichen – sicher und selbstständig unterwegs im öffentlichen Raum“ diskutieren wir, wie wir den Straßenraum kindgerechter gestalten können.

Unter den Aspekten der Gesundheit, Verkehrserziehung, Bewegungs- und Entwicklungsförderung ist eine selbständige und aktive Mobilität und Teilhabe am Verkehr für Kinder und Jugendliche sehr wichtig. Doch hat die eigenständige Mobilität junger Menschen in den letzten Jahrzehnten immer weiter abgenommen. Das liegt unter anderem daran, dass der öffentliche Raum zu ihren Ungunsten verteilt und die Straßeninfrastruktur größtenteils nicht kindgerecht ist.

Mitte Mai gehen in mehr als 200 Städten Menschen im Rahmen der Kidical Mass auf die Straße und demonstrieren für eine kindgerechte Infrastruktur. Als Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen setzen wir die Bedarfe von Kindern und Jugendlichen an selbstständige und sichere Mobilität auf die Agenda im Parlament. Welche Änderungen es im StVG braucht, um diese besser in Planungen einfließen zu lassen, diskutieren wir mit den eingeladenen Referent*innen.

Die Veranstaltung findet online als Videokonferenz statt. Die Moderation informiert Sie während der Veranstaltung, in welcher Form Sie Fragen stellen und sich beteiligen können. Beachten Sie bitte auch unseren Datenschutzhinweis zur Verwendung von Zoom: https://www.gruene-bundestag.de/zoom-hinweis

Zur Veranstaltung  

Mit dabei

Stefan Gelbhaar MdB, Verkehrspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | Swantje Michaelsen MdB, Berichterstatterin für Mobilität von Kindern und Jugendlichen Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion | Johannes Wagner MdB, Berichterstatter für Prävention und Kindergesundheit MdB Bündnis 90/ Die Grünen Bundestagsfraktion | Anika Meenken, Sprecherin Mobilitätsbildung, VCD | Dr. Roman Ringwald, Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht, Partner Becker Büttner Held

Termin: 14. Juni 2022, 14.00 bis 15.30 Uhr

Veranstalter: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Online

Seit einigen Monaten erreichen den Paritätischen zunehmend Problemanzeigen aus unseren Mitgliedsorganisationen, die im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Kindergeldanträgen für in Deutschland lebende Unionsbürger*innen stehen. Ein Teil der Probleme dürfte auf die Verschärfung der gesetzlichen Regelung im Sommer 2019 zurückzuführen sein, ein anderer Teil ergibt sich aber unabhängig davon aus der Verwaltungspraxis der Familienkassen. Dazu zählen unter anderem: überlange Bearbeitungsdauer der Kindergeldanträge, unverhältnismäßige Anforderungen an Nachweispflichten oder rechtswidrige Ablehnungen von Kindergeld aufgrund freizügigkeitsrechtlicher Vorgaben.

In dem Fachgespräch möchten wir die Rechtslage und deren Auswirkungen auf die Praxis schildern und anschließend mit dem Fachpublikum darüber diskutieren, wie die Zugangsbarrieren zu den Kindergeldleistungen für diese Gruppe abgebaut werden können – auch in Hinblick auf die womöglich bevorstehenden gesetzlichen Änderungen im Zuge der Kindergrundsicherung.

Tagesordnung

14:00 Uhr Begrüßung

14:10 Uhr  Anspruch auf Kindergeld für Kinder  von EU-Bürger*innen: aktuelle Rechtslage
Claudius Voigt, Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender

14:25 Uhr  Zugangsbarrieren und  Schwierigkeiten bei der Durchsetzung des  Anspruchs auf Kindergeld aufgrund der  Verwaltungspraxis
Natalia Bugaj-Wolfram, Der Paritätische Gesamtverband

14:40 Uhr  Folgen der gesetzlichen oder  verwaltungsbedingten Kindergeldausschlüsse  für die betroffenen Familien: Problemlagen  und Zukunftsperspektiven
Chrysovalantou Vangeltziki, Verband binationaler Familien und Partnerschaften

14:55 Uhr   Austausch im Plenum

15:30 Uhr   Abschluss der Veranstaltung

Die Veranstaltung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Für die Teilnahme an der Fachveranstaltung werden keine Beiträge erhoben.

Hier geht es zur Anmeldung.

Sie bekommen nach der Anmeldung eine Buchungsbestätigung mit den Einwahldaten. In dieser Mail gibt es auch einen Link zum Buchungscenter, sodass Sie ggf. selbst stornieren können. Nach der Einwahl werden Sie in einen Warteraum geleitet – wir beginnen pünktlich 14.00 Uhr.

Termin: 30. November 2022

Veranstalter: „DEVI – Demokratie stärken. Vielfalt gestalten.“ AWO Bundesverband e.V.

Ort: Digital | Zoom

Zielgruppe: pädagogische Fachkräfte und Fachberater*innen aus dem Bereich Kindertagesbetreuung

Hiermit möchten wir auf unsere Fachveranstaltung des Begleitprojekts „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung“ am 30. November 2022 von 09:30-15:30 Uhr aufmerksam machen.

Wir freuen uns, wenn Sie sich den Termin vormerken.

Eine Einladung mit konkretem Programm folgt.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 07/2022

AUS DEM ZFF

Der ZFF Geschäftsführer, Alexander Nöhring, ist als Sachverständiger zu dieser Anhörung geladen.

Montag, 9. Mai 2022, 14:00 Uhr
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101

Öffentliche Anhörung zum

Gesetzentwurf der Bundesregierung 
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) BT-Drucksache 20/1411

Antrag der Abgeordneten Jessica Tatti, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
Regelsatz ehrlich berechnen – Sonderzahlungen reichen nicht aus 
BT-Drucksache 20/1502

Antrag der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. 
Kinder-Sofortzuschlag armutsfest ausgestalten 
BT-Drucksache 20/1504

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a11_arbeit_soziales/Anhoerungen/892378-892378

Hinweise: 
Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 04.05.2022

Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs zum Kinder-Sofortzuschlag im Deutschen Bundestag am morgigen Donnerstag fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) Nachbesserungen, um arme Familien und ihre Kinder nachhaltig zu entlasten.

Der Gesetzentwurf sieht u. a. einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder und Jugendliche vor, die Leistungen der Grundsicherung, des Asylbewerberleistungsgesetzes oder den Kinderzuschlag beziehen. Die Leistung soll zusätzliche finanzielle Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation schnell und zielgenau abfedern. Der Zuschlag soll bis zur Einführung der neuen Kindergrundsicherung ausgezahlt werden.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche ist ein gutes und richtiges Vorhaben der Ampel-Koalition. Familien ohne oder mit kleinen Einkommen sind derzeit besonders von der steigenden Inflation belastet und haben damit unbürokratisch mehr Geld in der Tasche. Besonders begrüßen wir, dass auch Kinder im Asylbewerberleistungsbezug vom Zuschlag profitieren sollen. Für eine nachhaltige Unterstützung von armen Kindern und ihren Familien braucht es aber einen größeren Wurf, denn die Höhe der Leistung fällt eindeutig zu gering aus und kommt Anfang Juli auch reichlich spät. Mit 20 Euro können die zusätzlichen Belastungen durch die Corona Pandemie und die steigende Inflation kaum abgefedert werden.“

Altenkamp ergänzt: „Wir schlagen vor, den Sofortzuschlag bis zur Neubemessung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der Einführung der Kindergrundsicherung in Höhe von 78 Euro bereitzustellen. Das ist der Betrag, der zusammen mit den Regelsätzen den Bedarf von Kindern und Jugendlichen annährend abdecken könnte. Die Koalition hat sich vorgenommen, soziale Ungerechtigkeit für Kinder und Jugendliche nachhaltig zu bekämpfen. Dieses Ziel muss sie auch beim Sofortzuschlag im Blick behalten!“

Die Stellungnahme des Zukunftsforum Familie e.V. zum “Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie” (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz) finden Sie hier.

Das Zukunftsforum Familie e.V. ist Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, welches sich seit 2009 für eine sozial gerechte Umkehr in der Familienförderung einsetzt.

Weitere Informationen zum Kindergrundsicherungsmodell des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 27.04.2022

SCHWERPUNKT I: Tag der Arbeit

Zum Tag der Arbeit erklären die Fraktionsvorsitzenden Katharina Dröge und Britta Haßelmann:

Der diesjährige Tag der Arbeit fällt in eine Zeit, die von großen Herausforderungen und Unsicherheit geprägt ist. Nachdem die Corona-Krise unser Land lange gebremst hat, stellt nun der furchtbare russische Angriffskrieg die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Die hohen Energiepreise belasten die Konjunkturaussichten und stellen schon jetzt viele Bürger*innen vor große Probleme. In dieser Zeit braucht es Sicherheit für die Arbeitnehmer*innen, gute Löhne und eine funktionierende Sozialpartnerschaft.

Um die Folgen des Krieges abzufedern und das Land aus der Krise zu führen, haben wir umfangreiche Entlastungen für die Bürger*innen und Unternehmen auf den Weg gebracht, die zielgerichtet und insbesondere Haushalte mit geringen Einkommen unterstützen.

Eines der ersten großen Vorhaben der Ampel ist die Einführung des Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde. Damit stellen wir 6 Millionen Menschen in Deutschland sofort besser. Wir wollen das Tarifsystem stärken und als Bund vorangehen. Deshalb werden wir dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge des Bundes künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die mindestens Tariflöhne zahlen.

Auch in diesen Zeiten macht die Klimakrise keine Pause. Die ökologische Modernisierung unserer Wirtschaft bringt riesige Chancen mit sich: klimagerechter Wohlstand, wirtschaftlicher Aufschwung, Innovationen, Zukunftsjobs und eine bessere Lebensqualität. Allerdings zeigen sich diese Chancen oft erst mittel- bis langfristig. Mit unserer Klimaschutz-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nehmen wir die berechtigten Sorgen und Ängste ernst und machen den Betroffenen sinnvolle Angebote. Unser Ziel ist es, den ökologischen Wandel voranzutreiben und sozial gerecht zu gestalten. Insbesondere dort, wo Jobprofile sich grundlegend verändern oder Arbeitsplätze verloren gehen, braucht es ein noch besseres Angebot an Weiterbildung und Qualifizierung. Mit einer Weiterbildungsoffensive, einem Qualifizierungsgeld und einem Transformationsfond wollen wir Beschäftigte und Unternehmen in der digitalen und ökologischen Transformation unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 29.04.2022

Lebendige Sozialpartnerschaft ist unverzichtbar

Der Tag der Arbeit am 1. Mai rückt alljährlich die Lage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Blick. Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Axel Knoerig:

„Die Herausforderungen wachsen scheinbar unaufhaltsam: Die Verteidigung von Frieden und Freiheit, die Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Rettung unserer natürlichen Lebensgrundlagen sind nur in einem großen gesellschaftlichen Konsens zu bewältigen. Individuelles Engagement, eine lebendige Sozialpartnerschaft mit aktiven Gewerkschaften und Betriebsräten sowie der ordnende Staat sind dafür die unverzichtbaren Motoren.

Die existenzielle Bedrohung durch Krieg überlagert bei vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Gefühl der Unsicherheit in der sich durch die Digitalisierung wandelnden Arbeitswelt. Wichtig sind jetzt Zukunftsstrategien für ihre aktive Beteiligung in der Transformation der Arbeitswelt. Handeln statt ausgeliefert sein. Zentrale Bausteine sind die Vermittlung von Qualifikationen und die Perspektive, dass dort moderne Betriebe mit zukunftssicheren Jobs entstehen können, wo traditionelle Arbeitsplätze wegfallen.

Keine Option dürfen Konzepte sein, die aussondern, statt mitnehmen – etwa über Modelle eines Grundeinkommens. Unabhängigkeit durch Arbeit ist die zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Diese Unabhängigkeit lässt sich nicht durch staatliche Alimentation ersetzen.

Möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten sich an den derzeit laufenden Betriebsratswahlen beteiligen und sich selbst in die Arbeit der betrieblichen Interessenvertretungen einbringen. Sie leisten damit einen eigenen Beitrag zu gelebter Sozialpartnerschaft und einer fairen Gestaltung des Wandels.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 29.04.2022

Unter dem Motto „Zukunft geMAInsam gestalten!“ begeht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) den Tag der Arbeit – im dritten Jahr der Corona-Pandemie wieder mit Kundgebungen vor Ort auf den Straßen und Plätzen im gesamten Bundesgebiet.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann brachte bei der zentralen Kundgebung in Berlin seine Bestürzung über den Krieg in der Ukraine zum Ausdruck und verurteilte den völkerrechtswidrigen Angriff. „Mit dem verbrecherischen Angriff Putins auf die Ukraine ist Krieg als Mittel der Politik nach über 20 Jahren nach Europa zurückgekehrt. Unsere Werte wie Menschenrechte, Frieden und soziale Gerechtigkeit sind keine Selbstverständlichkeit. Dieser menschenverachtende Krieg ist ein Angriff auf die europäische Friedensordnung und auf unsere Demokratie“, so Hoffmann. Er appellierte an den russischen Präsidenten, den Krieg sofort zu beenden und forderte Hilfe für diejenigen, über die der Krieg Not und Elend gebracht habe.

Hierzulande komme es nun darauf an, Geflüchtete zu integrieren. „Ihre Qualifikationen müssen unbürokratisch anerkannt werden. Nur so können sie schnell gute Arbeit finden, die anständig bezahlt wird.“ Angesichts der Frage nach der künftigen Friedens- und Sicherheitsordnung Europas warnte er vor einer neuen Phase der Konfrontation und einer dauerhaften Aufstockung des Rüstungshaushalts: „Wir sagen Nein zu Militarisierung und massiver Aufrüstung. Wir brauchen dieses Geld für Zukunftsinvestitionen in die Transformation. Und wir brauchen es für die Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaats. Militärische Friedenssicherung darf niemals zulasten des sozialen Friedens erkauft werden.“

Der Krieg beeinflusse auch die Wirtschaft und Energieversorgung hierzulande. „Die Energiepreise sind für viele Menschen und für einige Unternehmen kaum noch bezahlbar. Hier muss gegengesteuert werden.“ Hoffmann forderte, von Energieimporten unabhängig zu werden. „Die Ampelkoalition hat ein ambitioniertes energiepolitisches Programm aufgestellt. Die Gewerkschaften werden sie dabei unterstützen – aber auch ganz genau hinschauen. Wir brauchen bezahlbare Energie für alle“.

Deutlich bessere Löhne für die Beschäftigten der Sozial- und Erziehungsberufe forderte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack in ihrer Mai-Rede auf dem Frankfurter Römer. Angesichts der aktuellen Tarifrunde in dem Bereich forderte sie von den Arbeitgebern: „Zollt den Kolleginnen endlich den nötigen Respekt für Ihre Arbeit! Legt endlich ein ordentliches Angebot vor! Die Arbeitsbedingungen müssen endlich besser werden, die Löhne müssen rauf!“ Es sei „skandalös, dass die kommunalen Arbeitgeberverbände auch nach der zweiten Verhandlungsrunde noch immer keine einzige Idee haben, die bis an die Erschöpfung arbeitenden Kolleginnen und Kollegen zu entlasten oder ihre Arbeit finanziell anzuerkennen! Und dass, obwohl der Fachkräftemangel weiter um sich greift, die Krankenstände aufgrund der schlechten Arbeitsbedingungen hoch sind und viele einfach nicht mehr können.“

Für den Bildungsbereich verlangte die DGB-Vize mehr Investitionen für Schulgebäude und Kindergärten, für mehr Personal und für die Aus- und Weiterbildung. „Unser Bildungssystem ist nicht vorbereitet auf die Veränderungen der sozial-ökologischen Transformation und ihren Bedarf an qualifizierten Fachkräften“, betonte Hannack. „Zu viele junge Menschen verlassen die Schule ohne Abschluss. Zu viele junge Menschen bleiben ohne Ausbildungsplatz. Zu viele Menschen bleiben ohne Berufsabschluss. Wir erwarten, dass die Bundesregierung jetzt handelt und einlöst, was im Koalitionsvertrag verabredet wurde. Dazu gehört der Ausbau der frühkindlichen Bildung, ein modernisiertes BAföG, eine bessere Förderung der Weiterbildung sowie endlich eine umlagefinanzierte Ausbildungsgarantie.“ Es müsse „Schluss damit sein“, so Hannack, „dass nur rund 20 Prozent der Betriebe ausbilden und die anderen 80 Prozent der Betriebe sich darauf ausruhen und keinen einzigen jungen Menschen ausbilden.“

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, verwies bei der Mai-Kundgebung in Leipzig auf die noch immer existierende Lohnkluft zwischen Ost und West: „Damit muss Schluss sein! Es wird Zeit, dass die Arbeitgeber hier in die Spur kommen.“ Wo Tarifverträge gelten, sei der Abstand zwischen Ost- und Westlöhnen fast ausgeglichen. Aber vielfach, so Körzell, „flüchten die Arbeitgeber aus der Tarifbindung. Die haben immer noch nicht kapiert, dass ein gutes Betriebsklima und zufriedene Beschäftigte wichtig für den unternehmerischen Erfolg sind.“ Die Bundesregierung müsse hier engagiert mit einem Bundestariftreuegesetz gegensteuern, betonte der Gewerkschafter. „Wir brauchen den Schutz durch Tarifverträge auch bei Betriebsübergängen, Outsourcing und Umstrukturierungen. Öffentliche Aufträge sollten ausschließlich an tarifgebundene Unternehmen gehen.“

Der Mindestlohn als unterste Haltelinie müsse schnell auf 12 Euro angehoben werden. Gerade in ostdeutschen Ländern profitieren davon viele Beschäftigte, vor allem Frauen.

Für die Kohleregionen forderte Körzell eine vorausschauende Strukturpolitik mit ausreichend Qualifikations- und Ausbildungsangeboten. „Die dafür vom Bund zugesagten Gelder müssen endlich eingesetzt werden, um neue, gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen. „Alle müssen an einen Tisch, Politik, Gewerkschaften, Arbeitgeber, die Bundesagentur für Arbeit, die Wissenschaft und nicht zuletzt Betriebs- und Personalräte.“

Überdies forderte Körzell massive Investitionen in Infrastruktur, für Bildung und Soziales, für Straßen, Schulen und Gesundheit. Dafür brauche der Staat mehr Einnahmen. „Unternehmen, Spitzenverdienende und reiche Haushalte müssen mehr zum Gemeinwesen beitragen. Beschäftigte finanzieren mit ihren Steuern den größten Teil der öffentlichen Ausgaben. Hier muss die Politik für mehr Gerechtigkeit sorgen, sonst bleibt der gesellschaftliche Zusammenhalt auf der Strecke.“

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel erinnerte in Kassel daran, wie wichtig in krisenhaften Zeiten ein starker Sozialstaat ist: „Es war der Sozialstaat, der uns mit seinen Sicherheitsankern durch die Krise gebracht hat. Wir Gewerkschaften haben an der Seite der Beschäftigten ein höheres Kurzarbeitergeld erstritten und Arbeitslosigkeit verhindert. Mit dem erleichterten Zugang zur Grundsicherung wurde von vielen bitterste Not abgewendet. Gemeinsam haben wir dafür gesorgt, dass Arbeitgeber ihren Teil der Verantwortung für den Gesundheits- und Arbeitsschutz übernehmen, Kosten für Tests und Masken. Jeden neoliberalen Angriff auf unsere Sicherungssysteme haben wir hart zurückgewiesen, gekämpft für Lohnfortzahlung in der Quarantäne, für Kinderkrankengeld“, zog Piel Bilanz.

Die Krise habe aber auch Lücken gezeigt. „Wer ohnehin schon ein Mini-Einkommen hat, ist durch das anteilige Kurzarbeitergeld nicht gut abgesichert. Deshalb muss es in Zukunft auch beim Kurzarbeitergeld eine untere Haltelinie geben“, forderte Piel. In der Krise fielen außerdem tausende Minijobs weg. Viele landeten direkt in der Grundsicherung. „Dass die Ampel die Minijobs jetzt auch noch ausweiten will, ist ein Riesenfehler“, mahnte die Gewerkschafterin. Auch in Zukunft und angesichts des Kriegs in der Ukraine liege viel Arbeit vor den Gewerkschaften. „Die steigenden Energiepreise und die Inflation machen einmal mehr deutlich, wie wichtig gerechte Lastenverteilung gerade in krisenhaften Zeiten ist. Wir denken an Menschen in Arbeit genauso wie an die in Arbeitslosigkeit, an die jungen Menschen in Schulen, Ausbildung und Studium genauso wie an unsere Älteren mit kleinen Renten und an Kinder, deren Armut wir mit einer echten Kindergrundsicherung eingrenzen müssen“, so Piel.

Die Reden der DGB-Vorstandsmitglieder zum Download:

Rede vom DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann am 1. Mai 2022 in Berlin (PDF, 151 kB)

Rede der stellvertretenden DGB-Vorsitzenden Elke Hannack am 1. Mai 2022 in Frankfurt am Main (PDF, 157 kB)

Rede von DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell am 1. Mai 2022 in Leipzig (PDF, 178 kB)

Rede von DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel am 1. Mai 2022 in Kassel (PDF, 161 kB)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 01.05.2022

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai fordert der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt das Teilhabechancengesetz und weitere Maßnahmen zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser mit ausreichenden finanziellen Mitteln zu unterlegen. Denn bisher sind diese unzureichend und können dadurch in der Praxis ihre Wirkung nicht zielgerichtet und in voller Breite entfalten. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Arbeit ist der Schlüssel zur sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe. Wir müssen alle Chancen ergreifen, Menschen für die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu qualifizieren und zu gewinnen. Insbesondere langzeitarbeitslose Menschen benötigen Unterstützung, um wieder am Arbeitsleben teilhaben zu können. Hierfür hat die Bundesregierung 2019 das Teilhabechancengesetz geschaffen, das die AWO als ein grundsätzlich erfolgreiches Instrument bewertet. Dieses Instrument und alle weiteren Maßnahmen können in der Praxis nur dann wirksam werden, wenn sie mit entsprechenden Mitteln hinterlegt sind. Die Kürzungen im Eingliederungstitel der Jobcenter und Arbeitsagenturen sind vielerorts dramatisch und haben sehr konkrete Auswirkungen auf die Menschen, die die Mittel dringend benötigen. Das muss sich ändern, wenn wirkliche Hilfe das Ziel sein soll und nicht nur wohlklingende Instrumente auf dem Papier.“

Aus der Praxis berichtet die AWO, dass erfolgreiche Einstellungen aufgrund fehlender Mittel seitens der Jobcenter gestrichen werden und keine neuen Beschäftigungen mehr möglich sind. Dies trifft in erster Linie diejenigen, die über die Maßnahmen Orientierung und Motivation gefunden sowie Mut gefasst haben und nun wieder ohne Anschlussperspektive in die Langzeitarbeitslosigkeit gehen müssen. Die Erfahrung von Berater*innen zeigt, dass ein erneuter Anlauf deutlich schwieriger werden wird. Das sind verpasste Chancen.

„Nach zwei Jahren Pandemie, in Zeiten hoher Inflation und sozialer und gesellschaftlicher Verunsicherung sind wirksame Arbeitsmarktinstrumente mehr denn je notwendig. Wir müssen jetzt die Menschen unterstützen! Wir appellieren an die Bundesregierung, die Versprechen des Koalitionsvertrags von Weiterentwicklung und Ausbau des Teilhabechanceninstruments schnell einzulösen und mit entsprechenden finanziellen Mitteln auszustatten“, so Döcker abschließend.

Um gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, setzt sich die AWO auf allen Ebenen dafür ein, dass allen Menschen, die es wollen und die dazu in der Lage sind, unterschiedliche Maßnahmen der Qualifizierung, Begleitung und Beschäftigung angeboten werden. 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 29.04.2022

Zu den Menschen, in deren Leben die Pandemie besonders tiefe Spuren hinterlassen, gehören neben Kindern, einsamen alten Menschen auch diejenigen, die bereits vor der Corona-Krise den Anschluss an den ersten Arbeitsmarkt verloren hatten. Menschen, die seit mehreren Jahren ohne Arbeit waren, profitieren vom Aufschwung der Wirtschaft und der verstärkten Personalsuche der Unternehmen kaum. Ihre Situation wird sich weiter verschärfen, wenn die Mittel für Eingliederung in Arbeit, wie vom Finanzminister geplant, im Bundeshaushalt um 200 Millionen Euro gekürzt werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft „Integration durch Arbeit“ (BAG IDA) des Deutschen Caritasverbandes (DCV) tritt dafür ein, dass Langzeitarbeitslose nicht dauerhaft abgehängt werden dürfen. Am 1. Mai startet ihre Kampagne #DauerhafterLockdown.

„Eingeschlossen und ausgegrenzt – so erleben viele langzeitarbeitslose Menschen ihren Alltag. Wie einen dauerhaften Lockdown! Was schon vor der Corona-Krise wie ein sozialer Kältetest wirkte, hat sich mit der Pandemie für viele zu frostiger Perspektivlosigkeit verschärft“, beschreibt Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa die Erfahrungen der Integrationsbetriebe und Beratungsstellen der Caritas. Im März zählte die Bundesagentur für Arbeit fast eine Million Langzeitarbeitslose, 281.000 mehr als im Vergleichsmonat 2020.

Durch die Pandemie verfestigt sich Arbeitslosigkeit

„Die Corona-Krise hat allen erfolgreichen arbeitsmarktpolitischen Anstrengungen zum Trotz für zwei Gruppen besondere Belastungen gebracht, für die wir politische Aufmerksamkeit einfordern: für junge Erwerbslose und für ältere Menschen mit Migrationshintergrund, die vollends ihre beruflichen Chancen zu verlieren drohen. Der soziale Arbeitsmarkt, der mit dem Teilhabechancengesetz 2019 eingeführt wurde, entfaltet seine Wirkung nur, wenn neue Beschäftigungsverhältnisse durch Zuschüsse gefördert werden“, so Welskop-Deffaa.

Teilhabechancengesetz (THCG) entfristen und weiterentwickeln

Dass öffentlich geförderte Beschäftigung funktioniert, zeigt sich in vielen Regionen vor Ort. Die Caritas im Kreis Recklinghausen beispielsweise bestätigt, dass allein hier 600 Langzeitarbeitslose eine geförderte Beschäftigung gefunden haben. Die Menschen arbeiten in Jugendwerkstätten, in der Grünanlagenpflege, in Radstationen oder in Sozialkaufhäusern. Aber: „Schon jetzt werden vielerorts keine neuen Stellen bewilligt, weil die Mittel ausgeschöpft sind“, kritisiert Helmut Flötotto, stellvertretender Vorsitzender der BAG IDA. Die Caritas tritt deshalb dafür ein, dass Teilhabeinstrumente entfristet und damit ein fester Bestandteil arbeitsmarktpolitischer Förderung werden.

Coaching, aufsuchende Sozialarbeit und die Arbeit der Jobcenter stärken

Die Caritas und ihre BAG IDA begrüßen, dass im Koalitionsvertrag begleitendes Coaching und aufsuchende Sozialarbeit als Regelinstrumente in SGB II und SGB XII festgeschrieben sind. Hier sei ein Wunsch- und Wahlrecht sinnvoll, um das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Coach und Langzeitarbeitslosen zu ermöglichen. Und die Jobcenter brauchen genügend Ressourcen für ihre Arbeit und einen größeren Gestaltungsspielraum, um intensiver auf regionale Bedarfe einzugehen.

Sanktionen reformieren

„Um Menschen in großem Stil aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu führen, müssen lebensgeschichtlich wiederholte Versagenserfahrungen und Enttäuschungen überwunden werden. Dafür bedarf es offener Türen in Vertrauensräume. Eine Reform des Sanktionsrechts mit Abschaffung der verschärften Sanktionen für Jugendliche ist dringend notwendig“, fordert Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa.

Weitere Informationen zur Kampagne #DauerhafterLockdown
https://www.dauerhafter-lockdown.de

Über die BAG IDA
Hilfen für (langzeit-)arbeitslose Menschen zu entwickeln und zu fördern, ist Zweck der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Integration durch Arbeit (BAG IDA). Die BAG IDA hilft, die berufliche und soziale Ausgrenzung von arbeitslosen Menschen zu überwinden. Auf dem ersten Arbeitsmarkt gibt es für sie kaum Chancen. Die BAG IDA setzt sich auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene für eine Förderung eines solchen integrativen Arbeitsmarktes ein und unterstützt damit eine Forderung der Europäischen Beschäftigungsstrategie. Von zentraler Bedeutung bei der Umsetzung eines integrativen Arbeitsmarktes ist die Beteiligung von Betroffenen. Die Erfahrungen dieser Experten zum Thema Arbeitslosigkeit fließen in die Arbeit der BAG IDA ein.

Weitere Informationen: https://www.ida.caritas.de/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 29.04.2022

Zum Tag der Arbeit am 1. Mai 2022 appelliert ein breites Bündnis von Wohlfahrts- und Fachverbänden mit einem Grundsatzpapier an die Politik, jetzt dafür zu sorgen, dass mehr Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Der Aufschwung am Arbeitsmarkt geht an Menschen mit Behinderungen vorbei. Ihre Arbeitslosenquote ist doppelt so hoch wie die anderer Erwerbsloser. Menschen mit Behinderungen können und wollen ihren Lebensunterhalt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verdienen, aber viel zu wenig Unternehmen schaffen die Voraussetzungen dafür. Hier ist nun die Politik gefragt: Sie muss Verwaltung, Unternehmensverbände und Gewerkschaften zusammenbringen, um den Rechtsanspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben in die Praxis umzusetzen. Die Menschen sind bereit für einen inklusiven Arbeitsmarkt, nun müssen Taten folgen.“

Weitere Informationen:

Gemeinsame Pressemitteilung: Inklusive Arbeit voranbringen – Wir müsse handeln!

Hintergrundpapier: Inklusive Arbeit vom Verbändetreffen Arbeit

https://www.diakonie.de/diakonie-zitate/jetzt-die-weichen-fuer-einen-inklusiven-arbeitsmarkt-stellen

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 29.04.2022

SCHWERPUNKT II: Kinder-Sofortzuschlag

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/1504) eine Erhöhung des von der Bundesregierung geplanten Sofortzuschlags für Kinder und Jugendliche im Sozialleistungsbezug. „Mit einem Sofortzuschlag in Höhe von lediglich 20 Euro wird Kinderarmut nicht reduziert. In Angesicht der Preisentwicklung handelt es sich lediglich um Almosen. Zu dem kommt der Sofortzuschlag deutlich zu spät“, kritisieren die Abgeordneten.

Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, den Betrag auf 100 Euro monatlich zu erhöhen und diesen rückwirkend ab 1. Januar 2022 auszuzahlen. Außerdem müsse der Bezug erleichtert und entbürokratisiert werden, schreiben die Abgeordneten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 27.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte den von der Bundesregierung vorgesehenen Sofortzuschlag für arme Kinder als zu viel zu gering. „Dieser Sofortzuschlag geht an den sozialen Realitäten komplett vorbei und hält nicht was er verspricht. Insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten von Familien und der viel zu geringen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zu Beginn dieses Jahres ist eine echte Besserstellung notwendig. 20 Euro mehr für arme Kinder und Jugendliche, und das erst ab 1. Juli, ist schlichtweg zu wenig. Mit so einem mageren Ergebnis wird nicht einmal ein Inflationsausgleich geschafft, geschweige denn ein wirkungsvoller Schritt zur Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland unternommen. Auf dieses Jahr gerechnet bringt der Sofortzuschlag armen Kindern nur 33 Cent am Tag mehr. Das ist einfach armselig“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Nach aktueller Studienlage tragen derzeit Familien mit niedrigem Einkommen die höchste Inflationsbelastung. Deshalb sollte der Sofortzuschlag vor allem die Funktion erfüllen, die materielle Lage von einkommensarmen Familien spürbar zu verbessern. Dies wird mit zusätzlichen 20 Euro nicht erreicht. Schon der zu Beginn in der Diskussion befindliche Betrag von 25 Euro monatlich war willkürlich gegriffen und nicht sachlich begründet. Auch er hätte den tatsächlichen Bedarf von armen Kindern und Jugendlichen für eine kinderrechtlich angemessene soziokulturelle Teilhabe nicht abdecken können. Der jetzt aufs Jahr 2022 gerechnete Betrag von 10 Euro monatlich zeigt mehr als deutlich, dass an dieser Stelle mal wieder Politik nach Kassenlage gemacht wird. Wirkliche Armutsbekämpfung sieht anders aus“, so Krüger weiter.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zudem an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.04.2022

Heute berät der Bundestag in erster Lesung über einen Sofortzuschlag für Kinder. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung nicht tatenlos bleibt, sondern von Armut bedrohten Kindern einen Sofortzuschlag zahlen will“, sagt Svenja Kraus, neue Bundesgeschäftsführerin der eaf. Der Zeitplan der interministeriellen Steuerungsgruppe Kinder­grundsicherung sieht den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens für den Winter 2023/2024 vor. Die eaf teilt die Einschätzung, dass bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung noch viele offene Fragen zu klären sind, um am Ende alle relevanten Zielgruppen auch wirklich zu erreichen.

 

Bereits im August 2021 hatte die eaf angemahnt, in der Zeit bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung umgehend mit der Verbesserung der sozialen Absicherung von Kindern und Jugendlichen innerhalb der etablierten Strukturen zu beginnen. Dort sind die Stellschrauben bekannt und die Folgen gut abzuschätzen. Mit ihrem Zwischenruf zur Kindergrundsicherung schlug sie unter anderem vor, zeitnah einen am Wohl des Kindes orientierten Kinderregelsatz zu ermitteln und den Unterhaltsvorschuss zu reformieren. „Der Sofortzuschlag ist mit 20 Euro monatlich ein pauschaler erster, aber leider viel zu kleiner Schritt in Richtung eines solchen Kinderregelsatzes. Weitere Zwischenschritte sind erforderlich!“, so Kraus.

 

Ein großer Teil der Zielgruppe einer Kindergrundsicherung sind Kinder von Alleinerziehenden. „Insofern verdient ein aktueller Antrag der Opposition aus Sicht der eaf einen zweiten Blick, weil er die Forderung der eaf nach einer nur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes beim Unterhalts­vorschuss aufnimmt“, so Kraus weiter. „Derzeit fehlt Kindern im Unterhaltsvorschussbezug im Vergleich zu Kindern mit Mindestunterhalt das halbe Kindergeld in Höhe von 109,50 Euro, eine nicht nachvollziehbare Regelung.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 28.04.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Paus stellt erste Ergebnisse des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors vor

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.05.2022

Bundesministerinnen Lisa Paus und Nancy Faeser danken Beteiligten für rund 170 Stellungnahmen

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.05.2022

Preis des Bundesfamilienministeriums zeichnet Mehrgenerationenhäuser für gesellschaftliches Engagement aus

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.05.2022

Parlamentarische Staatssekretärinnen von Bundesfamilien- und Ernährungsministerium besuchen Brandenburger Kita

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.05.2022

Bundesfamilienministerium startet Unternehmenswettbewerb „Innovationspreis Vereinbarkeit“ – Bewerbungen bis zum 24. Juni möglich

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 02.05.2022

Studie zeigt Bedeutung der vertrauten Umgebung für mehr Lebensqualität und weniger Depressionen bei Demenz auf.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 29.04.2022

 

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 25.04.2022

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) beschlossen.

Die gesetzliche Rente funktioniert trotz der Herausforderungen, vor denen wir gerade stehen, sehr gut. Die Renten steigen ab 1. Juli deutlich, und zwar um 6,12 Prozent im Osten und um 5,35 Prozent im Westen. Gleichzeitig wird die Rente generationengerechter. Gerechtigkeit ist auch das Stichwort für die Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten, die Teil des Gesetzentwurfes sind. Dadurch unterstützen wir rund 3 Millionen Menschen, die von den gesetzlichen Verbesserungen der letzten Jahre nicht oder nur teilweise profitiert haben.

BUNDESMINISTER FÜR ARBEIT UND SOZIALES HUBERTUS HEIL

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Regierung gleich zwei Vorhaben des Koalitionsvertrags um: Neben den Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand ist das die Wiedereinführung des sogenannten Nachholfaktors unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau in Höhe von 48 Prozent.

Zum Nachholfaktor

Die sozialen Sicherungssysteme sind durch die Pandemie unter Druck geraten. Dennoch ist die Rente stabil geblieben. Rein rechnerisch hätte es letztes Jahr, mitten in der Krise, eine Rentenabsenkung geben müssen. Das konnte dank der Rentengarantie verhindert werden.

Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf wird für die diesjährige Rentenanpassung zur Wahrung der Generationengerechtigkeit der Nachholfaktor – unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau – wieder aktiviert. Das Wiedereinsetzen des Nachholfaktors sorgt dafür, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollständig mit der diesjährigen Rentenerhöhung verrechnet wird.

In diesem Zusammenhang wird – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – ein statistischer Revisionseffekt bereinigt. Durch diesen war das berechnete Sicherungsniveau vor Steuern letztes Jahr einen Prozentpunkt höher ausgefallen, ohne dass die Renten dadurch gestiegen wären. Dank der Bereinigung passt das sogenannte Rentenniveau wieder zur Haltelinie von 48 Prozent.

Zur Rentenanpassung 2022

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Rentenanpassung zum 1. Juli festgelegt. Im Jahr 2021 sind die Löhne wieder deutlich gestiegen und damit legen auch die Renten zum 1. Juli 2022 zu. Durch den Nachholfaktor wird – wie bereits ausgeführt – gleichzeitig die vermiedene Rentenkürzung aus dem letzten Jahr vollständig nachgeholt.

Trotz dieser Dämpfung werden die Renten zum Sommer kräftig steigen: in Westdeutschland um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Das ist die höchste Rentenerhöhung in den alten Ländern seit fast vierzig Jahren. Und auch weiterhin gilt: Das Rentenniveau von 48 Prozent wird nicht unterschritten. Auch in Krisenzeiten bleibt die Rente verlässlich.

Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli dieses Jahres schreitet die vollständige Angleichung der Renten in Ost und West zudem weiter voran und der aktuelle Rentenwert (Ost) erreicht 98,6 Prozent seines Westwertes. Spätestens 2024 wird die Angleichung der Rentenwerte vollständig abgeschlossen sein.

Zu den Erwerbsminderungsrenten

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden diejenigen unterstützt, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten.

Deshalb gilt zukünftig: Diejenigen, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, erhalten künftig einen Zuschlag und somit eine höhere monatliche Rente. Insgesamt werden von diesen Zuschlägen rund 3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.

Bei der Höhe des Zuschlags wird zwischen zwei Gruppen unterschieden:

  • Diejenigen, die bis Juni 2014 in EM-Rente gegangen sind und die bisher von gar keinen Verbesserungen profitiert haben, erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent auf ihre jeweilige Rente.
  • Die zweite Gruppe sind diejenigen, die von Juli 2014 bis Dezember 2018 in EM-Rente gegangen sind und die zumindest teilweise von den Verbesserungen erfasst wurden. Sie erhalten folgerichtig einen etwas geringeren Zuschlag von 4,5 Prozent.

Durch das Inkrafttreten zum 1. Juli 2024 erhält die Deutsche Rentenversicherung den notwendigen zeitlichen Vorlauf. Sie kann somit die noch laufenden Grundrentenfälle abarbeiten und die Berechnung und Auszahlung des Zuschlags für die rund 3 Millionen Renten technisch vorbereiten, um diese weitgehend automatisiert zu bearbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 13.04.2022

Anlässlich der Auftaktveranstaltung des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum erklären Christina-Johanne Schröder, Sprecherin für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, und Hanna Steinmüller, Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen:

Wohnen muss für alle Bürgerinnen und Bürger wieder bezahlbar sein. Um das zu erreichen, braucht es einen echten Aufbruch in der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik und eine breite gesellschaftliche Unterstützung. Nur so lassen sich, trotz schwieriger Bedingungen, jährlich deutschlandweit 400.000 neue Wohnungen bauen – ein Viertel davon mit öffentlichem Geld.

Zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes benötigen wir eine Beschleunigung von Planungen und Genehmigungen. Bauland muss schneller mobilisiert werden. Zudem wollen wir einen klimagerechteren, flächen- und ressourcenschonenden und für Mieterinnen und Mieter bezahlbaren Wohnungsbau. Dazu zählen auch die Begrenzung von Baukosten und die Sicherung der Qualität im Wohnungsbau.

Für diesen gemeinschaftlichen Kraftakt ist das im Koalitionsvertrag verabredete Bündnis bezahlbarer Wohnraum ein wichtiger Baustein. Es ist gut, dass die Bundesbauministerin dieses Bündnis gleich zu Beginn der Legislatur einberuft und breit aufstellt. Neben Vertreter*innen der Baubranche und der Immobilienwirtschaft gibt es zahlreiche Akteure der Zivilgesellschaft, die sich mit ihren Belangen, aber vor allem auch mit ihren Erfahrungen und unterschiedlichen Perspektiven einbringen können. Die Expert*innen werden gemeinsam mit der Politik Empfehlungen erarbeiten, um schnell nötige Impulse für den Wohnungsbau zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 27.04.2022

Zur Vereidigung der neuen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion Gyde Jensen:

„Als FDP-Bundestagsfraktion freuen wir uns auf die Zusammenarbeit mit unserer neuen Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus. Die schnelle Ernennung von Lisa Paus zeigt, dass die Aufgaben des Hauses und seiner Ministerin für diese Koalition einen hohen Stellenwert haben. Jetzt gilt es, gemeinsam und mit voller Konzentration auf die Sache unsere Vorhaben für eine progressive Familienpolitik aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Wir haben uns als Koalition das übergeordnete Ziel gesetzt, dass die soziale Herkunft nicht darüber entscheiden darf, welche Entwicklungschancen ein Kind in Deutschland hat. Mit der Kindergrundsicherung und einem digitalen Kinderchancenportal, das unbürokratisch Teilhabe ermöglicht, gehen wir einen großen Schritt in diese Richtung. Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Mit dem Kita-Qualitätsgesetz und der Fachkräfteoffensive haben wir uns hier wichtige Ziele gesetzt, die wir jetzt anpacken und auf den Weg bringen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 27.04.2022

„Das Mindestlohnerhöhungsgesetz kommt und setzt die Lohnuntergrenze auf 12 Euro fest. Was für Millionen Beschäftigte eine gute Nachricht ist, empfinden Unternehmen mit dem Geschäftsmodell ‚Dumpinglöhne‘ als Zumutung. Kein Wunder also, dass die Arbeitgeberverbände den Druck erhöhen und mit juristischen Klagen drohen“, erklärt Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der bevorstehenden ersten parlamentarischen Lesung des Mindestlohnerhöhungsgesetzes im Deutschen Bundestag. Ferschl weiter:

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 27.04.2022

Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB) soll gestrichen werden. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Zudem sollen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1635) vor, der am Freitag, 13. Mai, in erster Lesung beraten werden soll. Die Unionsfraktion hat zu dem Tagesordnungspunkt ebenfalls einen Antrag eingebracht (20/1017), der sich unter anderem gegen die Aufhebung des Paragrafen ausspricht.

Laut Entwurf soll zum einen Paragraf 219a StGB („Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) in Gänze aufgehoben werden. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass Ärztinnen und Ärzte nach der aktuellen Rechtslage mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssten, „wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich (etwa auf ihrer Homepage) bereitstellen oder in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 StGB) darüber berichten“. Auch eine Reform der Norm im Jahr 2019 habe daran nichts geändert, wie die Bundesregierung mit Verweis auf die Verurteilung einer Gießener Ärztin schreibt. Durch die Einschränkungen für Ärztinnen und Ärzte werde betroffenen Frauen „zum einen der ungehinderte Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und zum anderen das Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes erschwert“.

Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Schwangerschaftsabbruch betont die Bundesregierung in der Begründung, dass die geplante Streichung des Paragrafen 219a StGB mit „der grundgesetzlichen Schutzpflicht für das ungeborene Leben vereinbar“ sei. Der Paragraf sei „kein tragender Bestandteil des danach gebotenen Schutzkonzepts, dem der Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Rechts des Schwangerschaftsabbruchs Rechnung zu tragen hat“. Die Aufhebung stehe zudem im Einklang mit dem sogenannten Beratungskonzept.

Der Entwurf sieht zum anderen Änderungen am Heilmittelwerbegesetz (HWG) vor, um zum einen der Gefahr zu begegnen, dass nach der Aufhebung des Paragrafen „unsachliche oder gar anpreisende Werbung für Schwangerschaftsabbrüche betrieben wird“. Dessen in Paragraf 1 geregelter Anwendungsbereich soll demnach auch auf „Schwangerschaftsabbrüche ohne Krankheitsbezug“ erweitert werden. Durch eine Anpassung in Paragraf 12 Absatz 2 HWG soll zum anderen das bisher geltende Verbot für Publikumswerbung für medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche aufgehoben werden. Damit solle künftig „die Möglichkeit der Information über medizinisch indizierte und medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen der allgemeinen Vorgaben des HWG“ bestehen. Damit sei insbesondere irreführende Werbung nach Paragraf 3 HWG verboten. Zudem griffen die Vorgaben von Paragraf 11 für Publikumswerbung. Die Vorgaben des HWG würden für jedermann gelten, schreibt die Bundesregierung. Für Ärztinnen und Ärzte würden zudem die Regelungen der jeweiligen Berufsordnungen greifen, führt die Bundesregierung aus. „Es gibt daher keine Anhaltspunkte, dass nach der Aufhebung der Strafnorm des § 219a StGB werbende Handlungen für den straffreien Schwangerschaftsabbruch in einem Ausmaß erfolgen werden, das dem Schutz des ungeborenen Lebens zuwiderläuft“, heißt es in dem Entwurf.

Weiter ist laut Entwurf eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vorgesehen. Mit dieser Änderungen sollen strafgerichtliche Urteile auf Grundlage von Paragraf 219a StGB in den Fassungen seit dem 16. Juni 1993 beziehungsweise auf Grundlage von Paragraf 219b StGB in der Fassung von 1. Oktober 1997 bis 15. Juni 1993 aufgehoben werden. Die den Urteilen zugrundeliegenden Verfahren sollen zudem gesetzlich eingestellt werden.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf als „besonders eilbedürftig“ in den Bundesrat eingebracht. Eine Stellungnahme der Länderkammer steht noch aus. Der Rechtsausschuss will sich am Mittwoch, 18. Mai 2022, im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf und dem Unions-Antrag befassen.

Die hib-Meldung zum Unions-Antrag: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-885932

Der Vorgang im DIP: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-strafgesetzbuches-aufhebung-des-verbots-der/286486

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 206 vom 03.05.2022

„Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.“ Diesen Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes müsste der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit ändern, wenn das aktive Wahlalter von jetzt 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden sollte. Die am 16. März vom Bundestag eingesetzte Kommission zur Reform des Wahlrechts und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit hat sich am Donnerstagabend ausgiebig mit Argumenten für und gegen eine solche Absenkung des aktiven Wahlalters auseinandergesetzt. Einig waren sich die 13 Abgeordneten und 13 Sachverständigen darin, dass der Verfassungsgesetzgeber frei wäre, eine solche Entscheidung zu treffen. 16-Jährige dürfen in einigen Bundesländern bereits den Landtag wählen, zuletzt senkte der Landtag Baden-Württemberg in diesem Monat das aktive Wahlalter von 18 auf 16.

In der Aussprache ging es auch um die Frage, wie es um die Urteils- und Einsichtsfähigkeit von 16- bis 18-Jährigen bestellt ist, verantwortungsbewusst eine Wahlentscheidung bei Bundestags- und auch bei Europawahlen zu treffen. Till Steffen, Obmann der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, erinnerte an das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr, das dem Gesetzgeber die „intertemporale Freiheitssicherung“ auferlegte, wonach heutige politische Entscheidungen mit einer Sorgfaltspflicht für künftige Generationen verbunden sind. Auch werde 16-jährigen Schülerinnen und Schülern das Wissen zugetraut, wie die parlamentarische Demokratie funktioniert.

Dem unter anderem von AfD-Obmann Albrecht Glaser vorgebrachten Argument der beschränkten Geschäfts- und Deliktsfähigkeit von 16-Jährigen und dem daraus folgenden „Wertungswiderspruch“ hielt Steffen entgegen, dass 16-Jährige durchaus den Führerschein für „gefährliche Fahrzeuge“ machen dürften und dass das Jugendstrafrecht keineswegs milder sei als das Erwachsenenstrafrecht.

SPD-Obmann Sebastian Hartmann erinnerte an die letzte Senkung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre vor 52 Jahren. Seither habe sich die Wahlbevölkerung massiv verändert. Wurden Frauen damals im Schnitt 74 und Männer 67,5 Jahre alt, so liege die durchschnittliche Lebensdauer von Frauen heute bei 84 und von Männern bei 79 Jahren. Der Anteil älterer Wählerinnen und Wähler sei also gestiegen. Sich vor einer Wahlentscheidung zu informieren, sei heute viel leichter möglich. Die SPD werde deutlich für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen eintreten, sagte Hartmann: „Wir reden über 1,3 Millionen Wahlberechtigte.“

Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor, stellvertretendes Kommissionsmitglied, sprach von einem beachtlichen Widerspruch, wenn das Wahlrecht als „vornehmstes Recht“ verliehen werde, Handy- oder Mietverträge aber nicht abgeschlossen werden könnten. Die Sachverständige Professorin Stefanie Schmahl verwies darauf, dass in den siebziger Jahren nach der Absenkung des aktiven Wahlalters mit Wirkung ab 1. Januar 1975 auch die Volljährigkeit auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Eine Wiederholung dieser Entwicklung nach einer künftigen Absenkung sei nicht zwangsläufig, aber auch nicht unwahrscheinlich. Zudem machte sie klar, dass die Schutzwirkung der UN-Kinderrechtskonvention mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet.

FDP-Obmann Konstantin Kuhle argumentierte, dass bei vier- oder fünfjährigen Wahlperioden manche Jungwähler erst im Alter von 22 Jahren zur Urne gehen könnten, manche vielleicht schon mit abgeschlossenem Bachelor-Studium. Gerade diese Altersgruppe sei empfänglich für politisches Engagement. Jede Stichtagsregelung führe dazu, dass Personen in das Wahlalter hineinwachsen, entgegnete der Sachverständige Professor Rudolf Mellinghoff.

Kuhle stimmte dem Sachverständigen Professor Robert Vehrkamp zu, der gesagt hatte, dass politisches Interesse zu politischer Partizipation führt. Die erste Wahlbeteiligung sollte in die Schulzeit gelegt werden. Vehrkamp sieht darin eine „enorme Chance“, Interesse für die Demokratie und das Wählen zu erzeugen. Für Konstantin Kuhle ist der demografische Wandel ein weiteres Argument für ein abgesenktes Wahlalter. „Wir erleben eine wachsende Stimmmacht älterer Menschen“, sagte der FDP-Abgeordnete. Ein paar Stimmen mehr würden dazu beitragen, die Belange jüngerer Menschen mehr im Blick zu haben. Petra Pau, Obfrau der Linken, fragte, welcher Schaden drohen könnte, wenn ein 16-Jähriger abstimmt.

Bei der Frage der Einsichts- und Urteilsfähigkeit der 16- bis 18-Jährigen berichtete der Sachverständige Professor Bernd Grzeszick über eine Studie aus Österreich, wonach die dortige Senkung des Wahlalters nicht zu einem Schubeffekt für politisches Wissen und zu einer besseren Wahlbeteiligung in dieser Altersgruppe geführt hat. Grzeszick argumentierte, der politische Prozess würde delegitimiert, wenn Personen mitwirken, die nicht die erforderliche Reife mitbringen. Wenn jemand an einer Wahl teilnehme, der sinnvoll nicht seine Stimme abgeben könne, beschädige dies den politischen Prozess.

Die Sachverständige Professor Jelena von Achenbach sprach sich dagegen aus, an 16-bis 18-Jährige höhere Anforderungen zu stellen als an andere Altersgruppen. Robert Vehrkamp warnte gar vor einer „empirischen Diskussion“. Wie politisch interessiert jemand sei, sei „irrelevant“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 202 vom 29.04.2022

Die Fraktion Die Linke kritisiert in einem Antrag (20/1503) die geplanten Änderungen bei den Minijobs im Zuge der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde. Dass zeitgleich geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (sogenannte Minijobs) ausgeweitet, dynamisiert und als Zukunftsmodell zementiert werden sollen, sei fatal, schreibt Die Linke. Denn Minijobs stünden sinnbildlich für prekäre und nicht existenzsichernde Arbeit.

Die Abgeordneten fordern deshalb Änderungen an dem von der Bundesregierung dazu formulierten Gesetzentwurf. So soll unter anderem jede abhängige Beschäftigung ab dem ersten Euro der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen und damit geringfügige Beschäftigung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführt werden. Ferner soll ein verlässliches, objektives und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem verpflichtend eingeführt werden. Der Schwellenwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns soll als Untergrenze für die jährliche Anpassung der Mindestlohnhöhe durch die Mindestlohnkommission vorgeschrieben werden. Ausnahmen von der Geltung des Mindestlohns soll es nach dem Willen der Linken nicht mehr geben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 27.04.2022

Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/1502), den Regelsatz in der Grundsicherung neu zu berechnen. Die von der Koalition geplante einmalige Sonderzahlung aus Ausgleich für die Mehrbelastungen während der Corona-Pandemie reichten nicht aus, von den steigenden Preisen seien vor allem Haushalte im Grundsicherungsbezug am stärksten betroffen, schreiben die Abgeordneten. „Statt ausschließlich mit Sonderzahlungen an den bestehenden unzureichenden Leistungen herumzuflicken, muss vor allem der monatliche Regelsatz korrekt berechnet werden. Wenn das Rechenmodell der Bundesregierung sauber angewendet und zudem für einen Inflationsausgleich gesorgt wird, müsste der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene 687 Euro im Jahr 2022 betragen“, rechnen sie in dem Antrag vor.

Deshalb fordert die Fraktion darin, den monatlichen Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen auf 687 Euro anzuheben und auch den Regelbedarf für Paarhaushalte neu zu berechnen. Kosten für den Haushaltsstrom müssten komplett übernommen werden. Für langlebige Gebrauchsgüter wie Waschmaschinen soll nach dem Willen der Abgeordneten eine einmalige Zahlung eingeführt werden. Kosten für Brillen, Zahnersatz und alle weiteren gesundheitlich notwendigen Leistungen sollen vollständig im Rahmen der Krankenversicherung sowie Sonderbedarfe aufgrund einer Behinderung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes übernommen werden, heißt es in dem Antrag weiter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 194 vom 27.04.2022

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in der Berufsgruppe „Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege“ zwischen 2020 und 2025 rund 288.000 Stellen neu besetzt werden müssen. Das schreibt sie in der Antwort (20/1433) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1003) unter Bezug auf die Mittelfristprognose des Fachkräftemonitorings, das für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt worden ist.

Bei 136.000 Stellen handele es sich demnach um Ersatzbedarf für die in den Ruhestand gehenden Beschäftigten. Rund 152.000 Stellen müssten neu besetzt werden, weil die Nachfrage nach Kinderbetreuungsangeboten zunehme. Es sei davon auszugehen, dass im selben Zeitraum rund 147.000 Personen aus dem Bildungssystem kommen und einen entsprechenden Beruf erlernt haben, schreibt die Regierung. Nicht alle würden jedoch in ihrem erlernten Beruf arbeiten, hingegen würden auch Personen mit einer anderen Qualifikation in den Bereich wechseln. „Es wird erwartet, dass der Beruf (wie in der Vergangenheit) über diese Personen an beruflicher Mobilität gewinnt. Die rund 41.000 Personen, die über die berufliche Mobilität zwischen 2020 und 2025 hinzukommen, werden zusammen mit den erlernten Kräften aus dem Bildungssystem demnach ein Neuangebot an Arbeitskräften von insgesamt 188.000 Personen stellen und daher um fast 100.000 weniger als der Neubedarf insgesamt“, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 189 vom 26.04.2022

531 Mehrgenerationenhäuser (MGH) werden in 2022 in Deutschland mit Mitteln aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus „Miteinander – Füreinander“ (2021 bis 2028) gefördert. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/1422) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1197) hervor. 88 davon befinden sich in Bayern, 65 im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. 23 der mit öffentlichen Geldern geförderten MGH gibt es in Mecklenburg-Vorpommern. Alle Häuser seien bereits Teil der vorherigen Förderprogramme gewesen, keines erhalte neu eine Förderung, heißt es in der Regierungsantwort.

Mehr als die Hälfte der Häuser (55,6 Prozent), seien vollständig barrierefrei, schreibt die Bundesregierung weiter, zusätzlich 40,3 Prozent seien teilweise barrierefrei – inklusive des Offenen Treffs. Die Förderung teilten sich Bund, Länder und Kommunen zu unterschiedlich großen Teilen. Festgeschrieben ist allerdings laut Bundesregierung in den Förderrichtlinien eine regionale Kofinanzierung von jährlich 10.000 Euro. Diese könne von Kommunen, Landkreisen, kreisfreien Städten oder den Bundesländern erbracht werden.

Die Förderung des Bundes werde als Festbetrag gewährt, daher seien die Förderanteile „variabel“, heißt es in der Antwort. In den Jahren 2012 bis 2019 seien bis zu 30.000 Euro als Bundesförderung gewährt worden, seit 2020 bis zu 40.000 Euro pro Haus. Aufgrund der Corona-Pandemie sei die Bundesförderung je MGH in den Jahren 2020 und 2021 auf Antrag um jeweils bis zu 1.000 Euro aufgestockt worden.

Weitere zehn Millionen Euro seien im gleichen Zeitraum zur Aufstockung des Bundesprogramms im Rahmen des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche vorgesehen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 189 vom 26.04.2022

Die von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angestrebte Wahl der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch den Bundestag bewerten Sachverständige mehrheitlich als sinnvoll. Dies führe zu mehr demokratischer Legitimität, Transparenz und Rechtssicherheit im Besetzungsverfahren und stärke damit die Antidiskriminierungsstelle (ADS) insgesamt. Das war der vorherrschende Tenor der öffentlichen Anhörung zu dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, 20/1332) am Montag im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Zudem mahnten einige Experten eine umfassendere Reform des AGG an. Andere jedoch kritisierten die vorgesehene Neuausrichtung des Besetzungsverfahrens als Fehler. Auch dass die Leitung der ADS zu einem oder einer Unabhängigen Beauftragten umgestaltet werden solle, monierten sie als „nicht zielführend“.

Klar für die geplante Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sprach sich Samiah El Samadoni, Bürger- und Polizeibeauftragte von Schleswig-Holstein aus, die auch zugleich die Antidiskriminierungsstelle des Landes leitet: Es brauche dringend ein Besetzungsverfahren, das rechtssicher sei, betonte sie. Die durch Rechtsstreitigkeiten verursachte lange Vakanz der Leitung habe zu einer Schwächung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geführt. Die Ausgestaltung als Wahlamt biete die erforderliche Rechtssicherheit und betone die demokratische Legitimation, argumentierte El Samadoni. Damit werde ein wichtiges Signal nach innen und außen gesetzt: „Damit ist die Leitung der Antidiskriminierungsstelle nicht mehr nur irgendeine Stelle im Verwaltungsgefüge, sondern es wird deutlich, dass der Gesetzgeber die Aufgabe der Antidiskriminierung als herausgehoben betrachtet.“

Ähnlich hatte sich Eva Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd), positioniert: In einer schriftlichen Stellungnahme des Dachverbands der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen begrüßte sie eine Wahl der ADS-Leitung durch den Bundestag „aus demokratischer Sicht und aus Gründen der Transparenz“ als Fortschritt. Die geplante gesetzliche Ausgestaltung der Leitungsstelle als Beauftragten für eine Amtszeit von fünf Jahren führe insgesamt zu einer Aufwertung der Stelle. Die bisher „unklare Stellung der Leitung“ ohne den Bundesbeauftragtenstatus werde beendet. Allerdings forderte der advd weitere Reformschritte: Die Antidiskriminierungsstelle solle als oberste Bundesbehörde eingerichtet werden, um ihre „völlige Unabhängigkeit“ – analog zum Bundesdatenschutzbeauftragten – zu gewährleisten, heißt es in der Stellungnahme.

Gänzlich anders beurteilte Gregor Thüsing, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, die anvisierte Änderung des AGG: Die Neuausrichtung des Besetzungsverfahrens nannte er in seinem Statement einen „Irrweg“, über den sich keine Verbesserung des Status quo erreichen lasse. Besonders kritikwürdig sei die Besetzung der Leitung per Wahl: Zwar könne der Gesetzgeber so, wie angestrebt, Konkurrentenklagen vermeiden, aber dies sei auch möglich, wenn man – anders als in der Vergangenheit – Verfahrensfehler vermeide, argumentierte der Arbeitsrechts-Experte. Indem man sich so aber auch vom „Prinzip der Bestenauslese“ verabschiede, schließe man die rechtliche Überprüfung der Besetzung bewusst aus. Das nütze der Antidiskriminierungsstelle nicht. Im Gegenteil: „Das schadet ihr!“

Auch Tabea Benz von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) äußerte sich skeptisch, ob die Wahl im Bundestag tatsächlich für mehr Transparenz sorgen werde. „Ist das wirklich das richtige Signal – oder nicht doch die Bestenauslese?“ Auch sah sie kaum Notwendigkeit zur Stärkung der Unabhängigkeit der ADS. Fachlich bestehe diese doch bereits, meinte die Arbeitsrechtlerin. Viel wichtiger sei es aus ihrer Sicht, die Arbeit der Stelle zu verbessern. Es bestehe Verbesserungsbedarf hinsichtlich ihrer Bekanntheit und der Erreichbarkeit ihres Beratungsangebots, so Benz. Die Umwandlung der Leitungsstelle in einen Unabhängigen Bundesbeauftragten sei hier aber nicht „zielführend“. Auch für eine pauschale Ausweitung der Beteiligungsrechte der ADS-Leitung bestehe kein Anlass, heißt es zudem in der schriftlichen Stellungnahme des BDA.

Dieser Einschätzung widersprach die frühere, langjährige Leiterin der ADS, Christine Lüders: Es brauche eine Stärkung der Unabhängigkeit der ADS von der Exekutive – und hierzu trage die Wahl ihrer Leitung durch den Bundestag bei. Aber auch Ausstattung und Kompetenzen der ADS müssten erweitert werden, drängte Lüders. Nur so könne die Stelle ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen. „Feste Beteiligungsrechte verschaffen der ADS mehr unmittelbare Wirksamkeit, mehr Möglichkeiten präventiv wirken zu können“, erklärte die frühere Managerin und heutige Beraterin. Insofern sei die Änderung des AGG ein erster, aber ein „großer Schritt nach vorn“.

Die Stellungnahmen der Sachverständigen: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a13_familie/Anhoerungen/890824-890824

Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-889366

Die erste Lesung des Gesetzentwurfes in der Mediathek: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-gleichbehandlungsgesetz-887866

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 187 vom 25.04.2022

Die Linksfraktion sieht die Entwicklung und Zukunft des sozialen Wohnungsbaus mit Sorge. Von vier Millionen Sozialwohnungen in der 1980er Jahren seien heute nur noch eine Millionen Sozialwohnungen übrig, heißt es in einer Kleinen Anfrage (20/1449). Die Unterstützung für einen Neustart bleibe bislang aus, sowohl rechtlich als auch haushalterisch.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch die Ausgaben des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in den vergangenen zehn Jahren waren, wie viele Sozialwohnungen neu gebaut wurden – und wie viele die Regierungskoalition in den nächsten vier Jahren zu bauen gedenke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 182 vom 21.04.2022

Um den Mittelabfluss beim Digitalpakt Schule geht es in einer Nachfrage (20/1418) der CDU/CSU-Fraktion zur Antwort (20/908) der Bundesregierung. In dieser Antwort vom 3. März 2022 habe die Bundesregierung auf die Frage, wie hoch der Stand des Mittelabflusses beim DigitalPakt Schule sei, geantwortet, dass für den Stichtag 15. Februar noch keine weitergabefähigen Daten vorlägen. Laut Fragesteller seien die aktuellen Zahlen zum Mittelabfluss am 4. März 2022 in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht worden.

Die Abgeordneten möchten von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob am 3. März 2022 bereits weitergabefähige Zahlen zum Stand des Mittelabflusses vorlagen und welche Maßnahmen das BMBF zur Überprüfung und Validierung der von den Ländern übermittelten Daten unternommen hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 181 vom 21.04.2022

In Deutschland waren im Jahr 2020 Frauen bei der Geburt ihres ersten Kindes im Durchschnitt 30,2 Jahre alt. Zehn Jahre zuvor lag das Durchschnittsalter noch bei 29,0 Jahren, wie das Statistische Bundesamt aus Anlass des Muttertages am 8. Mai mitteilt. Das durchschnittliche Alter der Erstgebärenden ist in den vergangenen zehn Jahren fast durchgehend gestiegen.

Im Jahr 2020 kamen in Deutschland rund 360 000 Erstgeborene auf die Welt. Davon hatten 0,8 % (2 900) eine Mutter, die jünger als 18 Jahre alt war. Bei 2,9 % der Erstgeborenen (10 500) war die Mutter bei der Entbindung 40 Jahre und älter.

EU-Vergleich: Durchschnittsalter der Erstgebärenden in Italien am höchsten

Auch in den anderen Staaten der Europäischen Union bekommen Frauen immer später ihr erstes Kind. Im Jahr 2020 betrug das Alter der Erstgebärenden im EU-Durchschnitt laut Eurostat 29,5 Jahre. In Italien waren die Frauen bei Geburt ihres ersten Kindes mit im Schnitt 31,4 Jahren am ältesten, gefolgt von Spanien mit 31,2 Jahren und Luxemburg mit 31,0 Jahren.  Am jüngsten waren die Erstgebärenden 2020 in Bulgarien (26,4 Jahre), gefolgt von Rumänien (27,1 Jahre) und der Slowakei (27,2 Jahre).

Methodische Hinweise:

Die Eurostat-Angaben zum Durchschnittsalter der Frauen bei Geburt können aufgrund methodischer Unterschiede von den Angaben des Statistischen Bundesamtes abweichen.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.05.2022
  • Noch nie haben in der Bundesrepublik Deutschland so wenige Paare geheiratet wie im Jahr 2021
  • Zugleich kamen im zweiten Jahr der Corona-Pandemie in Deutschland so viele Kinder zur Welt wie seit 1997 nicht mehr

Die Zahl der Eheschließungen in Deutschland ist im Jahr 2021 auf einen neuen historischen Tiefstand gesunken. Nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) haben 2021 rund 357 800 Paare geheiratet. Damit wurden 2021 noch einmal 15 500 oder 4,2 % weniger Ehen geschlossen als im ersten Corona-Jahr 2020, in dem die Zahl bereits um 10,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken war. Weniger Eheschließungen wurden auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik lediglich während des Ersten Weltkriegs in den Jahren 1915 bis 1918 registriert. Für die Kriegsjahre 1944 und 1945 liegen keine Daten vor. Demgegenüber stieg die Zahl der Geburten in Deutschland im Jahr 2021 auf den höchsten Stand seit 1997.

Im Osten Deutschlands war der Rückgang der Zahl der Eheschließungen 2021 mit -8,6 % stärker ausgeprägt als im Westen mit -3,5 %. Hierzu kann auch beigetragen haben, dass in Ostdeutschland derzeit die Zahl der Menschen im Alter um 30 Jahre abnimmt. Bei den etwa 30-Jährigen sind die Heiratsraten üblicherweise am höchsten, allerdings befinden sich aktuell die in den östlichen Bundesländern schwach besetzen Geburtsjahrgänge von Anfang der 1990er Jahre in diesem Alter.

Im Jahr 2021 wurden in ganz Deutschland 349 000 Ehen (2020: 363 000) zwischen Mann und Frau und 8 700 Ehen (2020: 9 900) zwischen Personen gleichen Geschlechts geschlossen. Ohne Umwandlungen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe waren es 7 800 gleichgeschlechtliche Eheschließungen im Jahr 2021 (2020: 8 400). 

Geburtenzahl mit 795 500 Kindern auf dem höchsten Niveau seit 1997 

Im Gegensatz zu den Eheschließungen nahm die Zahl der Geburten im zweiten Jahr der Pandemie zu. Im Jahr 2021 wurden in Deutschland nach vorläufigen Angaben rund 795 500 Kinder geboren. Das war die höchste Geburtenzahl seit 1997 (812 173 Kinder). Damit stieg die Geburtenzahl im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 um 2,0 %. In den Monaten Februar (+4,3 %), März (+7,3 %) sowie Oktober (+3,3 %) und November (+4,7 %) war 2021 die Geburtenzahl deutlich höher als im Durchschnitt der drei vorherigen Jahre. Von Mai bis Juli 2021 lag sie dagegen leicht darunter. 

In Westdeutschland stiegen die Geburtenzahlen im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 um 3,3 %. Anders in Ostdeutschland, wo die Geburten – unter anderem aufgrund der abnehmenden Zahl potenzieller Eltern – um 5,1 % zurückgingen.

Deutschlandweit war eine Zunahme der Geburten der dritten Kinder (also Kinder von Müttern, die zuvor bereits zwei Kinder geboren hatten) zu beobachten. Sie stiegen um 3,9 %. Die Geburten der ersten Kinder nahmen dagegen insgesamt nur um 1,2 % zu.

Methodische Hinweise:

Alle Ergebnisse für 2021 sind vorläufig und stammen aus der regulären Aufbereitung der Statistiken der Geburten und der Eheschließungen, die auf Basis von Meldungen aus den Standesämtern erstellt werden. Die endgültigen Daten werden turnusgemäß Mitte des Jahres vorliegen und auch eine Auswertung nach weiteren Merkmalen – beispielsweise nach Alter – ermöglichen. 

Für 1944 und 1945 liegen keine Angaben zu Eheschließungen vor. Die monatlichen Geburtenzahlen 2021 werden mit den jeweiligen Durchschnittswerten der drei vorangegangenen Jahre verglichen, um belastbare Aussagen zu den monatlichen Veränderungen zu erhalten. 

Die Angaben zu West- und zu Ostdeutschland schließen Berlin nicht ein, in den Ergebnissen für Gesamtdeutschland ist Berlin enthalten. 

Weiterführende Informationen:

Die Ergebnisse der Geburtenstatistik (Tabellen 12612-0002 und 12612-0101) und Eheschließungsstatistik (Tabellen 12611-0002 und 12611-0011) nach Monaten und Bundesländern bis einschließlich Dezember 2021 sind in der Datenbank GENESIS-Online veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind im Tabellensegment 12612 und zu Eheschließungen im Tabellensegment 12611 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2022

Gut 1,1 Millionen Personen haben im Dezember 2021 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das knapp 24 000 beziehungsweise 2,2 % mehr Leistungsempfängerinnen und -empfänger als im Dezember 2020. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.

Knapp 589 000 beziehungsweise 52,5 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2021 lag die Altersgrenze daher bei 65 Jahren und 10 Monaten. 

Knapp 534 000 beziehungsweise 47,5 % der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung waren im Alter ab 18 Jahren bis unter die Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22151) verfügbar. Methodische Hinweise sind in den Qualitätsberichten zur Sozialhilfe enthalten.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 28.04.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Mit ihrem neuen Positionspapier zur sozial-ökologischen Transformation setzt sich die AWO vor dem Hintergrund der existenziellen Klimakrise für einen solidarischen Wandel ein. Der Verband fordert die Politik auf, schnell für Verbindlichkeit zu sorgen und den Pfad zur Klimaneutralität mit wirksamer Rahmensetzung zu ebnen. Die AWO betont dabei, dass die Klimakrise es erforderlich macht, sich sozialen Fragen neu zu stellen. Alle Menschen müssten sich gerade in den aktuell unsicheren Zeiten auf soziale Sicherheit verlassen können.

Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt, kommentiert: „Die Klimakrise wird in hohem Maße von den Emissionen der Wohlhabendsten getrieben. Lösungen müssen auch an diesen gewaltigen Ungleichheiten ansetzen. Die Kosten der Transformation dürfen nicht auf einkommensarme Haushalte umgelegt werden, die weltweit und in Deutschland den geringsten Beitrag an der Entstehung und Verschärfung der Klimakrise tragen und sich zu Recht Sorgen machen, finanziell abgehängt zu werden. Gleichzeitig dürfen wir bei der sozial-ökologische Transformation nicht immer nur die Kosten sehen, sondern sollten auch einmal vom Ende her denken. Den Wandel solidarisch zu gestalten heißt für uns, Klima und Umwelt zu schützen. Wir müssen alle Menschen in die Lage versetzen, am Wandel teilzuhaben, etwa mit einer Rückverteilung der CO2-Bepreisung, einem Programm zum Umstieg auf energieeffiziente Haushaltsgeräte oder auch klimagerechten Infrastrukturen in den Bereichen Wohnen, Energie und Mobilität. Hier erwarten wir nicht nur Marktanreize, sondern einen sozial gerechten, staatlichen Ordnungsrahmen.“

Brigitte Döcker, Vorstand des AWO Bundesverbandes, stellt klar: „Die aktuelle Diskussion um steigende Energiepreise zeigt, dass wir über weitere Instrumente sprechen müssen, die einkommensarme Menschen bedarfsgerecht unterstützen. Das gilt auch für die sozial-ökologische Transformation. Wir wollen unsere Gesellschaft für alle Menschen lebenswerter machen. Deshalb haben wir uns auch für unsere Einrichtungen und Dienste konkrete Selbstverpflichtungen für den Klimaschutz auferlegt. Denn wir wollen als Wohlfahrtsverband auf allen Ebenen am Wandel mitwirken.“

Die AWO gibt dafür erste politische Impulse in den Bereichen Bepreisung von CO2 Emissionen, Abbau von umweltschädlichen Subventionen sowie im Bereich Wohnen und Energie. Diese Schwerpunkte sind dabei nur der Anfang, denn der Verband will sich künftig auch in weiteren Bereichen der Transformation für sozial gerechte Reformschritte stark machen.

Download des Positionspapiers (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.05.2022

„Angesichts der anhaltenden tragischen Flucht von Menschen aus der Ukraine ist die breite Solidarität in Deutschland ein großartiges Signal der Mitmenschlichkeit. Wichtig ist uns, die vielfältige spontane humanitäre Hilfe strukturell abzusichern. Die private Gastfreundschaft ist überwältigend, sie ist ein Schlüsselelement wirksamer persönlicher Solidarbereitschaft. Die, die ihre Herzen und Wohnungen für Schutzsuchende aus der Ukraine geöffnet haben, verdienen Hochachtung und Dankbarkeit. Sie müssen nun die unerlässliche Unterstützung für viele praktische Fragen erfahren“, so Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa anlässlich des „Round Table #Ukraine – gutes Ankommen vor Ort”, zu dem Bundeskanzler Olaf Scholz heute Wohlfahrtsverbände und andere Vertreter_innen der Zivilgesellschaft ins Kanzleramt eingeladen hat.

Von den mehr als 5 Millionen aus der Ukraine Geflüchteten, sind über 369.400 Menschen nach Deutschland geflohen, vor allem sind es Frauen (84 %), von denen viele mit ihren Kindern (58 %) hierzulande Schutz suchen*. Auch zahlreiche ältere, pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sind angekommen.

Private Unterbringung nachhaltig stärken

Anfang April waren 24 % der Geflüchteten bei Freunden untergekommen, 22 % in einer sonstigen Privatwohnung und 19 % wohnten bei Verwandten. „Über die Hälfte der Schutzsuchenden sind also in privatem Wohnraum aufgenommen worden. Auf einem angespannten Wohnungsmarkt und in einer Situation, in der große Aufnahmeeinrichtungen kaum die nötigen Rückzugsorte gewährleisten können, hat die private Unterbringung sich als Anker solidarischer Aufnahme erwiesen. Nun müssen Gastgeber_innen und Geflüchtete dringend unterstützt werden, damit die Bereitschaft zur Unterbringung und Begleitung nachhaltig weiterbesteht. Konflikte müssen so früh und so gut wie möglich vermieden werden“, so Welskop-Deffaa.

Ausreichend Begleitung und Hilfe bei Konflikten

Dazu braucht es etwa Beratung im Vorfeld, Unterstützung beim Matching und Begleitung während der Aufnahme, eine Vermittlung im Konfliktfall und eine Weiterleitung an Hilfestrukturen. Welskop-Deffaa: „Ein digitales Vermittlungsportal ist aus unserer Sicht allein nicht ausreichend. Ohne Unterstützung drohen Enttäuschung und Überforderung oder gar ein Abbruch der Aufnahme.“

Angebote bundesweit ausbauen

Die Caritasverbände vor Ort sind bereits dabei, diese neue Form der Unterbringung zu unterstützen und entwickeln wirkungsvolle Lösungen für den neu entstandenen Bedarf. So vermittelt beispielsweise die Caritas Osnabrück im Rahmen des
Patenschaftsprogramms „Menschen stärken Menschen“ Ehrenamtliche, die Freizeitangebote organisieren und gestalten (bspw. Zoobesuche, Kindergruppen, Austauschangebote für Frauen) oder zu Behörden, Sprachkursen etc. begleiten und damit private Wohnungsgeber_innen entlasten können. In Düsseldorf begleiten und beraten Mitarbeitende der Caritas und andere Wohlfahrtsverbände im Auftrag der Stadt privat untergebrachte Schutzsuchende. Genau diese Unterstützung ist derzeit erforderlich.

Neben privater Unterbringung gibt es aber auch weitere Formen der Aufnahme. Die Caritas ist in Flüchtlingsunterkünften aktiv und kümmert sich um diejenigen, die nicht privat aufgenommen werden. Zudem wurden in Caritas-Einrichtungen zahlreiche allein reisende Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit besonderen Bedarfen (Behinderung, Pflegebedarf) aufgenommen. „Aus den Kriegsgebieten müssen in diesen Wochen auch ganze Einrichtungen von Menschen mit Behinderung evakuiert werden. Wir sind sehr dankbar, dass diese vulnerablen Schutzsuchenden an verschiedenen Stellen in Deutschland über das Netz der europäischen Caritasfamilie Aufnahme und Hilfe erfahren“, so Welskop-Deffaa. 

Hintergrundinformation
Private Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine kann ein wichtiger Beitrag sein, wenn sie gut begleitet wird. Der Deutsche Caritasverband hat dazu einen
Leitfaden für private Unterbringung veröffentlicht.

(*Quelle aller in der Pressemitteilung genannten Zahlen: Erhebung Bundesministerium des Inneren und Heimat (BMI)).
BMI – Alle Meldungen – Befragung ukrainischer Kriegsflüchtlinge (bund.de)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.04.2022

Die mangelnde staatliche Anerkennung der Kindererziehung in der Sozialversicherung ist auch 2022 eine Armutsfalle. Das zeigen aktuelle Berechnungen der Familienverbände DFV und FDK.

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) analysieren im Horizontalen Vergleich 2022, wie sich Sozialabgaben auf das frei verfügbare Einkommen von Familien auswirken.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die finanzielle Situation für Familien deutlich verschlechtert: Fehlten einer Familie mit zwei Kindern und einem durchschnittlichen Einkommen 2021 noch 223 Euro ihres Existenzminimums, sind es 2022 insgesamt 2.472 Euro. Die in diesem Jahr zu erwartende Inflationsrate wird das Existenzminimum voraussichtlich sehr stark ansteigen lassen. Damit vergrößert sich die Schere noch einmal deutlich. Die Entwicklung schätzen die Familienverbände als dramatisch ein.

„Je mehr Kinder zu versorgen sind, desto weniger Rücksicht nimmt der Staat auf die finanziellen Belastungen der Familien. Das ist sozialpolitisch geradezu paradox“, sagt Klaus Zeh, Präsident des DFV. „Im Steuersystem ist die Belastungsgerechtigkeit hingegen klar geregelt: Wer leistungsfähig ist, zahlt mehr Steuern. Wer weniger leistungsfähig ist, zahlt weniger Steuern – das ist logisch. Das Sozialversicherungssystem nimmt jedoch keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit von Eltern. Kinderfreibeträge wie im Steuerrecht gibt es in der gesetzlichen Sozialversicherung nicht. Mit dem Ergebnis, dass es diejenigen bestraft, die durch die Kindererziehung deutlich weniger leistungsfähig sind.“

Zusammen mit dem FDK unterstützt der DFV deswegen Familien, die gegen familienblinde Abgaben in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung klagen und mittlerweile auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten.

„Auf Grundlage vorheriger Urteile des Bundesverfassungsgerichts fordern die Familienverbände einen Kinderfreibetrag in den gesetzlichen Sozialversicherungen für die Dauer der aktiven Familienzeit. Wir müssen das Sozialversicherungssystem, das völlig aus der Balance geraten ist, auf die Füße stellen. Da sich die Politik nicht bewegt, bleibt uns nur der Weg über Karlsruhe“, sagt FDK-Präsident Ulrich Hoffmann.

Reformansatz „Gerechtigkeit für Familien“: So werden Familien gleichgestellt

Mit dem Horizontalen Vergleich machen die Familienverbände jährlich aufs Neue auf den familiengefährdenden Armutsmissstand aufmerksam. In diesem Jahr rechnen sie zusätzlich vor, wie sich die Kombination zweier aus Gerechtigkeitsgründen gebotener Maßnahmen mit einer Entlastungswirkung von insgesamt 558 Euro im Monat (6.694 Euro pro Kind im Jahr) auf das frei verfügbare Einkommen von Familien auswirken würde.

Die vorgeschlagene Entlastung von Familien setzt sich zusammen aus:

  • der Anhebung des Kindergeldes auf die Höhe der Wirkung des Kinderfreibetrags beim Spitzensteuersatz, damit die Entlastungswirkung pro Kind in jeder Familie gleich und jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist
  • der Einführung eines Kinderfreibetrags in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung, um in der Sozialversicherung endlich die Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen und Leistungsgerechtigkeit herzustellen

Der Horizontale Vergleich zeigt, dass einer Familie mit fünf Kindern und einem Durchschnittseinkommen in Höhe von 38.901 Euro etwas mehr als das Existenzminimum zur freien Verfügung stehen würde.

„Wer Kinderarmut wirkungsvoll bekämpfen will, muss Gerechtigkeit für Familien herstellen und auf diesem Weg eine Kindergrundsicherung gewährleisten“, so Zeh. „Nur eine Kindergrundsicherung, die einen Kinderfreibetrag in der gesetzlichen Sozialversicherung auf dem Schirm hat, kann eine wirkungsvolle Kindergrundsicherung sein.“

Ulrich Hoffmann betont: „Wer für Kinder sorgt, darf finanziell nicht diskriminiert werden. Wer einen Staat ohne Blick auf die Familien machen will, wird scheitern. Mit erheblichen Konsequenzen für unsere Gesellschaft und Wirtschaft.“

Weiterführende Informationen: Horizontaler Vergleich 2022 – Was am Monatsende übrig bleibt

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.05.2022

Am Mittwoch traf das neue Bündnis für bezahlbaren Wohnraum zum ersten Mal zusammen. Ihm gehören 35 ständige Mitglieder an, wobei Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu gleichen Teilen vertreten sind. Der Deutsche Familienverband (DFV) bemängelt, dass eine zentrale gesellschaftliche Gruppe keinen Eingang ins Bündnis gefunden hat: die Familien.

Familien sind die großen Verlierer am Wohnungsmarkt. In Ballungsgebieten finden sie kaum noch bezahlbaren Wohnraum. Neue Wohnungen entsprechen immer weniger den Bedürfnissen von Eltern und Kindern, zum Beispiel die Größe sowie den Zuschnitt betreffend.

„Fehlender bezahlbarer und bedarfsgerechter Wohnraum hat dramatische Konsequenzen für Familien. Die Wohnsituation beeinflusst wesentlich, wie sich Kinder entwickeln und ob das Familienleben gelingt. Auch ob Menschen Mut zu Kindern finden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab. Hinzu kommt seit geraumer Zeit eine erhebliche Schattenmiete in Form von Spitzensteuersätzen auf Energieträger. Heizung und Elektrizität sind für Familien zur Luxusware geworden“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des DFV.

Um die berechtigten Interessen von Eltern und Kindern unmittelbar zu berücksichtigen, hätten Familien im neuen Bündnis des Bundesbauministeriums vertreten sein müssen. Von einer Familienvertretung fehlt im Bündnis bezahlbarer Wohnraum jedoch jede Spur.

„Es ist gut und richtig, dass die Baubranche und die Kommunalvertreter am Tisch des Bündnisses sitzen. Doch wenn die Bedürfnisse von Familien ignoriert werden, hat das Bündnis von Anfang an einen erheblichen Geburtsfehler“, so Heimann. „Familien gehören in den Mittelpunkt der Wohn- und Baupolitik des Bundes und nicht an den Zuschauerrand.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.04.2022

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt die Einigung auf ein europäisches Gesetz über digitale Dienste vom 23. April 2022. Der Digital Services Act (DSA) bringt eine europaweit einheitliche Regulierung von illegalen Inhalten, zu denen insbesondere Hassrede und Hetze sowie rechtswidrige diskriminierende Inhalte im Netz zählen, mit entsprechendem politischem Gewicht. „Damit nutzt die EU ihre Stärke, den großen Tech-Playern vereint entgegenzutreten,“ so die Präsidentin des djb Professorin Dr. Maria Wersig, „Frauen sind von Hasskriminalität im Netz in besonders großem Ausmaß betroffen und werden gehindert, ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auszuüben.“

Mit dem DSA setzt die EU auf mehr Transparenz bei Löschungen und Algorithmen der Plattformen. Das ist jedenfalls ein wichtiger Schritt. Es ist unverzichtbar, in einer digitalisierten Gesellschaft hier mehr Wissen und Forschungsmöglichkeiten zu generieren.

Der djb hatte bereits 2017 begrüßt, dass der deutsche Gesetzgeber mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) dem Phänomen der maßlosen Hassrede auf sozialen Netzwerken entschieden entgegengetreten war. Den Evaluierungs- und Reformierungsprozess des NetzDG hat der djb seitdem kritisch begleitet. Der Regulierungsansatz des NetzDG zielt allein auf eine schnelle, den digitalen Verbreitungsmechanismen angepasste Rechtsdurchsetzung gegen Hasskriminalität. Die Vereinbarkeit des NetzDG mit EU-Recht stand dabei immer in Frage. Dieser deutsche Sonderweg hat als Anstoß-Regulierung funktioniert. Löschung und Sperrung allein reichen jedoch nicht aus. Nicht aus dem Auge verloren werden darf, dass es Betroffenen von digitaler Gewalt immer auch darum geht, dass das gewaltvolle Verhalten sanktioniert wird.  

„Ob der Regulierungsansatz der EU die Rechtsdurchsetzung für Betroffene von Hasskriminalität erschwert, wird sich zeigen.“, so Wersig weiter. „Es ist denkbar, dass noch weitreichendere Regulierungsansätze aktiviert werden müssen, um den virtuellen Kommunikationsraum gegen digitale Gewalt nachhaltig zu schützen.“

Der djb verweist dazu auf seine Ausführungen im Papier „Mit Recht gegen Hate Speech – Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen„.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 26.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk, der ökologische Verkehrsclub VCD und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) rufen Schulen und Kindertageseinrichtungen in ganz Deutschland unter dem Motto „Für Kinder und Umwelt: Adieu Elterntaxi!“ dazu auf, sich ab sofort zu den Aktionstagen „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ anzumelden. Während der Aktionstage vom 19. bis 30. September 2022 sollen möglichst viele Kinder deutschlandweit zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zur Schule oder Kindertagesstätte kommen. In den letzten Jahren hatten zehntausende Kinder in ganz Deutschland bei den Aktionstagen mitgemacht und die Aktion zu einem großen Erfolg geführt. Wer in diesem Jahr teilnehmen will, sollte sich auf der Webseite www.zu-fuss-zur-schule.de eintragen, um vielfältige Informationen, Projektideen und Materialien zum Bewerben für die Aktionstage im September 2022 zu erhalten.

 

Gute Beispiele gibt es aus den vergangenen Jahren zur Genüge: So können Schulen und Kitas während der Aktionstage etwa sogenannte Laufbusse organisieren. Hierbei werden an unterschiedlichen Stellen vor Ort Haltestellen vereinbart, an denen sich die Kinder aus der Nachbarschaft verabreden und gemeinsam zur Schule gehen können. Auch das Sammeln von „Laufpunkten“ für jeden zu Fuß zurückgelegten Weg, auf den Boden gemalte Spiele oder selbstgemachte Aufkleber zur Kennzeichnung des Schul- und Kitawegs motivieren die Kinder, zu Fuß zu gehen.

 

Karin Prien, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Schirmherrin der Aktionstage, sagt: „In der kindlichen Entwicklung spielt Bewegung eine entscheidende Rolle. Dem natürlichen Bewegungsdrang nachzugehen, ist für ein gesundes Aufwachsen von Kindern elementar. Daher sollte jede Gelegenheit genutzt werden, um mehr Bewegung in den Alltag zu bringen. Der Weg zur Schule oder zum Kindergarten ist dafür perfekt geeignet. Die Strecken sind meist relativ kurz. Und mit anfänglicher Begleitung durch Erwachsene oder ältere Kinder können sie in der Regel problemlos zu Fuß, mit dem Rad oder dem Roller zurückgelegt werden. So starten Kinder aktiv in den Tag und können den Weg gemeinsam mit Freunden oder der Familie erleben. Als Schirmherrin freut es mich deshalb sehr, wenn sich möglichst viele Schulen und Kindergruppen an den diesjährigen Aktionstagen beteiligen. Ich wünsche allen Kindern auf ihrem Weg zur Schule oder in den Kindergarten eine bewegte Zeit mit vielen schönen Begegnungen.“

 

Damit möglichst viele Kinder ihren Weg zur Schule oder zum Kindergarten zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad zurücklegen, fordern VCD, VBE und das Deutsche Kinderhilfswerk eine Reihe von Maßnahmen, um den Weg für alle Kinder so zu gestalten, dass Eltern sie sorgenfrei in ihrer eigenständigen Mobilität unterstützen können: Dazu gehört neben Tempo 30 auf allen als Schulweg genutzten Straßen insbesondere die sicherere Gestaltung der Infrastruktur unter Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen bei den entsprechenden Planungsprozessen. Zudem muss der Straßenverkehr rund um Schulen und Kindergärten nach Ansicht der Verbände wirksam begrenzt werden. Eltern, die nicht auf das Elterntaxi verzichten können oder wollen, sollten Alternativparkplätze angeboten werden, damit durch Bring-Situationen vor den Bildungseinrichtungen niemand gefährdet wird.

 

Im Rahmen der Aktionstage „Zu Fuß zur Schule und zum Kindergarten“ vom 19. bis 30. September 2022 können Kinder mit ihren Lehrkräften und Erzieherinnen und Erziehern oder ihren Eltern eigene Projekte rund um das Thema zu Fuß zur Schule und zur Kita entwickeln. Die Aktionstage richten sich gezielt an Grundschulen und Kindertageseinrichtungen. Viele Materialien wie kostenlose Aktionsposter, Infoflyer und Projektideen gibt es unter: www.zu-fuss-zur-schule.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Verkehrsclub Deutschland und Verband Bildung und Erziehung vom 05.05.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk macht ab heute mit einer großangelegten Spendenkampagne auf die Situation geflüchteter Kinder aus der Ukraine aufmerksam. Dafür wirbt die Kinderrechtsorganisation mit Plakaten, die in neun deutschen Städten auf mehr als 2.000 Flächen hängen werden, um Spenden für Projekte, die den Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern sollen. Unterstützt wird das Deutsche Kinderhilfswerk dabei vom Außenwerbungsunternehmen Ströer, das deutschlandweit Plakatflächen vermarktet, zum Beispiel an Bushaltestellen und Bahnhöfen.

Mit den Einnahmen der Spendenkampagne unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk deutschlandweit Hilfsprojekte für geflüchtete Kinder aus der Ukraine: zum Beispiel Projekte, in denen sie auf den Schulbesuch in Deutschland vorbereitet werden oder psychologische Betreuung erhalten, damit sie die Erlebnisse ihrer Flucht verarbeiten können. Zudem können Familien, die nach Deutschland geflohen sind, schnell und unkompliziert individuelle Unterstützung beim Deutschen Kinderhilfswerk beantragen, etwa für Schulausstattungen, medizinische Hilfen oder eine kindgerechte Wohnungseinrichtung.

„Ein herzliches Dankeschön an das Unternehmen Ströer, das uns bei dieser Spendenkampagne großzügig unterstützt. Die Zahl der Geflüchteten wächst täglich weiter an, dementsprechend ist der Bedarf an Unterstützung weiterhin sehr groß. Seit Ausbruch des Krieges sind es vor allem Frauen und Kinder, die auf der Flucht sind. Ihre Aufnahme ist eine humanitäre Verpflichtung unserer Gesellschaft. Die geflüchteten Kinder und Jugendlichen brauchen jetzt beispielsweise kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen, die der Integration sowie körperlichen und seelischen Gesundheit dienen. Mit unserem Kindernothilfefonds fördern wir deutschlandweit entsprechende Projekte ebenso wie einzelne Familien, solange staatliche Hilfen noch nicht wirksam werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Weil es uns am Herzen liegt, unterstützen wir die Initiative des Deutschen Kinderhilfswerkes reichweitenstark mit der Plakatierung des Spendenaufrufs. Wir wollen die Millionen von Menschen in Deutschland, die wir mit unseren Medien erreichen, für dieses wichtige Thema sensibilisieren und dabei helfen, möglichst viele Spenden für die vom Krieg betroffenen Kinder zu sammeln, die tagtäglich in Deutschland ankommen“, sagt Alexander Stotz, CEO Ströer Media Deutschland GmbH.

 

Die Plakate werden für zwei Wochen in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart auf mehr als 2.000 Flächen zu sehen sein. Weitere Informationen zur Hilfe des Deutschen Kinderhilfswerkes für geflüchtete Kinder aus der Ukraine finden Sie unter: www.dkhw.de/ukraine.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 03.05.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen öffentlichen Beratungssitzung der Kommission zur Reform des Wahlrechts des Deutschen Bundestages eine überparteiliche Initiative zur Absenkung des Wahlalters bei Bundestags- und Europawahlen. „Eine Absenkung des Wahlalters auf der Europa- und Bundesebene ist ein notwendiger Schritt, um die Demokratie in Deutschland zu stärken und langfristig zu erhalten. Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk deshalb dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen zunächst auf 16 Jahre und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Die Absenkung des Wahlalters bei Landtags- und Kommunalwahlen in zahlreichen Bundesländern hat gezeigt, dass unsere Demokratie von der politischen Partizipation von Jugendlichen durch das Wahlrecht stark profitiert. Die Koppelung der Wahlaltersgrenze an die Volljährigkeit ist antiquiert und sollte der Vergangenheit angehören“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Junge Menschen interessieren sich für die Entwicklung unserer Gesellschaft und wollen diese mitgestalten. Sie sorgen sich angesichts der andauernden Pandemie, der Klimakrise sowie des Krieges in Europa, um die Zukunft – auch, weil sie ihre Interessen nicht wahrgenommen sehen. Wir sollten unsere Zukunft nicht länger ohne die Stimmen der Jugendlichen gestalten und ihnen das Wahlrecht ermöglichen. Die heute noch junge Generation wird schon bald unsere Demokratie gegen alle Angriffe von innen und außen verteidigen müssen. Deshalb ist es wichtig, unsere Kinder und Jugendlichen in die Lage zu versetzen, diese für unsere Gesellschaft existenzielle Aufgabe übernehmen zu können und ihre Ansichten zu berücksichtigen. Dazu gehört auch eine Absenkung des Wahlalters, durch die Jugendliche die Möglichkeit erhalten, ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen in den politischen Prozess besser einzubringen“, so Krüger weiter.

Neben einer Absenkung des Wahlalters braucht es nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine Stärkung der Beteiligungsstrukturen in Kita, Schule und Jugendhilfe, und zudem den Ausbau kommunalpolitischer Instrumente, etwa durch Kinder- und Jugendparlamente mit verbindlichen Beteiligungskonzepten und Mitwirkungsrechten. Eine Begleitung dieses Ausbaus durch Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sichert die Qualität der stattfindenden Beteiligungsprozesse. Und weil Beteiligung von früh an sowie gute politische Bildung Voraussetzungen sind zum Erwerb von Beurteilungs- und Entscheidungskompetenzen, sollte ein Wahlrecht für Jugendliche zu einer Kultur der Demokratieerziehung führen, durch die die Legitimation unseres demokratischen Systems nachhaltig gestärkt wird.

Die aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes notwendige Absenkung des Wahlalters wird auch eines der Themen im Kinderreport 2022 sein, den das Deutschen Kinderhilfswerk demnächst unter dem Titel „Rechte von Kindern in Deutschland: Generationengerechte Politik für und mit Kindern“ vorstellen wird. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur Absenkung des Wahlalters findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/wahlalterabsenkung, weitere Informationen sowie die Broschüre „Absenkung des Wahlalters“ unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/beteiligung/absenkung-des-wahlalters/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 28.04.2022

Anlässlich des Tags der gewaltfreien Erziehung mahnt der Kinderschutzbund, dass auch psychische Gewalt keinen Platz in der Erziehung haben darf. Seit dem Jahr 2000 haben Kinder in Deutschland das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung, die auch seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen ausschließt.

 

 „Demütigungen, Liebesentzug oder Herabsetzungen sind Formen der Gewalt. Für diese Gewalt gibt es noch zu wenig Bewusstsein. Wir brauchen eine breitere Strategie, die gerade auch für Demütigungen und emotionale Gewalt sensibilisiert“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds. „Hier ist eine nachhaltige Aufklärungskampagne gefragt. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung erschöpft sich nicht im Verzicht auf körperliche Bestrafungen“, so Hilgers weiter.

 

Um Eltern und Kinder in der Erziehung zu begleiten, wurde im Kinderschutzbund das Konzept der Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® vor mehr als 20 Jahren entwickelt. In diesen ist das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung ein zentrales Thema.

 

Die Elternkurse Starke Eltern – Starke Kinder® werden ab der zweiten Jahreshälfte 2022 auch in teildigitalisierter Form angeboten werden, um den Zugang noch einfacher zu machen. Möglich gemacht wurde diese Teildigitalisierung durch Fördergelder des Bundesministeriums für Frauen, Senioren, Frauen und Jugend sowie die Unterstützung der Drogeriemarktkette DM. Weitere Informationen und Materialien finden Sie unter www.sesk.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 30.04.2022

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die ersten Schritte zur Eindämmung der Inflationsfolgen und fordert die Bundesregierung dazu auf, weitere Schritte zu unternehmen. Neben einer Beseitigung der „kalten Progression“ fordert er einen besonderen Blick auf einkommensschwächere Familien.

 „Wir haben die seit Jahrzehnten höchste Inflationsrate in Deutschland, vor allem für Mehrkindfamilien und Geringverdiener spitzt sich damit die Lage zu. Auch wenn gerade in vielen anderen Ländern der Welt noch dramatischere Entwicklungen zu beobachten sind, verlangt auch die Situation in der Bundesrepublik politisches Handeln“, forderte Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken heute in Berlin.

„Die Bundesregierung hat erste wichtige und gute Schritte zur Linderung der Inflationsfolgen unternommen, aber auch weiterhin muss genau geschaut werden, was unternommen werden sollte, damit wir nicht Verhältnisse bekommen, in denen sich Familien zwischen Nahrung und Wärme entscheiden müssen“, erklärte Hoffmann weiter.

Die derzeitige Inflation bezieht sich noch im Schwerpunkt auf die Energiekosten. Aber der Familienbund warnt vor einer drohenden Spirale. Es gilt den Trend zu brechen, so dass die Inflation sich nicht von den Energiepreisen zu anderen Preissparten durchfrisst. Hier sieht der Familienbund ganz klar den Regierungsauftrag, „denn diese hat einen Stabilisierungsauftrag und muss gegen eine Preisspirale vorgehen“, bittet Hoffmann.

Der Familienbund appelliert auch an die Unternehmen, die Situation nicht auszunutzen: „Die Preise dürfen nicht nur deswegen steigen, weil gerade eine gewisse Stimmung der Akzeptanz herrscht und man Erhöhungen hinter dem Mantel einer scheinbar allgemeinen Inflation verstecken kann“, erklärte Hoffmann und fuhr fort: „Es muss sichergestellt werden, dass die durch die Abschaffung der EEG-Umlage geschaffenen Entlastungen bei den Energieversorgern an die Verbraucher*innen weitergegeben wird.“

Hoffmann plädiert dafür, insbesondere Menschen mit kleinen Einkommen im Blick zu haben: „Gerade die Not von Geringverdienern, Alleinerziehenden und Mehrkindfamilien mit gestiegenen Energiepreisen offenbart, dass das Existenzminimum und die Bedarfe von Kindern zeitnah neu zu ermitteln und in dessen Folge der Regelsatz und die Kinderfreibeträge anzupassen sind.

Der Familienbund sieht vielfältige weitere Möglichkeiten, wie die Bundesregierung Maßnahmen einleiten kann. Vor allem die Beseitigung der „kalten Progression“ durch einen „Tarif auf Rädern“ ist ein dringendes Gebot der Steuergerechtigkeit. Denn Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft nicht steigern, dürfen nicht zu einer höheren Steuerbelastung führen. Daher ist eine automatische Anpassung des Einkommenssteuertarifs an die Inflation erforderlich.

Für wichtig hält der Familienbund zudem eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung auf Kinderprodukte. Diese würde insbesondere einkommensschwächere Familien entlasten, die einen hohen Anteil ihres Einkommens für solche Produkte ausgeben. „Denn es geht um zielgenaue Dauerlösungen und nicht um schnell verpuffende Einzelmaßnahmen, die bestenfalls wie ein Tropfen auf dem heißen Stein und schlimmstenfalls wie ein Brandbeschleuniger für die Inflation wirken“, forderte Hoffmann. Es gelte zu prüfen, inwiefern eine echte Entlastungswirkung erzeugt wird und nicht nur eine einmalige kurzfristige Aktion vorliegt, die den Gegeneffekt beschleunigt. Das bisherige Entlastungspaket ist nach Ansicht des Familienbundes nicht zielgenau und entlastet auch nur kurzfristig. Der Familienbund fordert die Bundesregierung auf, die entsprechenden Maßnahmen noch einmal zu untersuchen und zu ergänzen.

Neben Entlastungsmaßnahmen muss jetzt geprüft werden, inwiefern die Kaufkraft erhalten bleiben und die Inflation direkt bekämpft werden kann. Aus diesen Gründen gilt es zu prüfen, inwiefern die Bundesregierung, die EZB und andere Akteure Möglichkeiten der Gegensteuerung ergreifen können. „Es ist widersprüchlich, wenn die Ampel-Koalition sich gegen eine Vermögenssteuer für Großverdiener und eine Reform der Erbschaftssteuer wehrt, aber die Enteignung der Kleinsparer billigend in Kauf nimmt“, erklärte Hoffmann. Geprüft werden sollten auch die Chancen und Risiken einer „konzertierten Aktion“, d.h. einer Abstimmung von Tarifpartnern und Bundesregierung mit dem Ziel, langfristig wirtschaftlich zu stabilisieren und keine Preisspirale in Gang zu setzen.

Quelle: Pressemitteilung Familienbund der Katholiken – Bundesverband vom 27.04.2022

Queerpolitische Forderungen an die neue Bundesregierung: Selbstbestimmung ist zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde

Unter dem Motto „Selbstbestimmt wir“ diskutierte der LSVD auf seinem 34. LSVD-Verbandstag die queerpolitischen Möglichkeiten und Vorhaben der neuen Bundesregierung. In seiner Gastrede stellte uns der Queerbeauftragte der Bundesregierung Sven Lehmann, die Aktivitäten und Planungen der Bundesregierung in Bezug auf LSBTI-Politik vor. So soll mit der Reform im Abstammungsrecht, dem Selbstbestimmungsgesetz sowie der Erstellung des Nationalen Aktionsplans noch in diesem Jahr begonnen werden. Dabei rief er die Community und Zivilgesellschaft dazu auf, weiter Druck zu machen, um die Realisierung der im Koalitionsvertrag verabredeten Vorhaben weiter voranzutreiben.

Selbstbestimmung ist zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde

Der verbrecherische und unvorstellbar brutale Angriffskrieg von Putins Russland auf die Ukraine steht für eine epochale Auseinandersetzung zwischen Demokratie und autoritären Regimen, die nichts so sehr fürchten wie Freiheit und Selbstbestimmung der Menschen. Wir solidarisieren uns mit dem Freiheitskampf der Menschen in der Ukraine.

Selbstbestimmung ist zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde. Selbstbestimmung ist nicht denkbar ohne Demokratie, ohne Rechtsstaat, ohne Meinungsfreiheit, aber auch nicht ohne wirksamen Schutz vor Hass und Hetze.

Die Demokratie wird die epochale Auseinandersetzung am besten bestehen, wenn sie möglichst viele Menschen für ihre Werte der Freiheit und Selbstbestimmung gewinnt, wenn sie dafür sorgt, dass ihre Gesellschaften noch inklusiver werden und diese Werte auch im staatlichen Handeln jederzeit zum Tragen kommen und damit von allen gelebt werden können. In seinem Verbandstagsbeschluss „Selbstbestimmt wir“ stellte der LSVD daher vier Projekte für 2022 in den Mittelpunkt, die mehr Selbstbestimmung für LSBTI ermöglichen. Dazu gehören ein Selbstbestimmungsgesetz für trans- und intergeschlechtliche Menschen, ein effektives Demokratiefördergesetz und ein wirksamer Nationaler Aktionsplan sowie Schutz und faire Verfahren für queere Geflüchtete.

Gegen jede Verbesserung der Selbstbestimmungsrechte queerer Menschen hat die katholische Kirche mit ihrem hartnäckigen jahrzehntelangen Widerstand schwere Schuld auf sich geladen. Wir begrüßen, dass nun auch in der katholischen Kirche in Deutschland einiges in Bewegung gekommen ist. Für all das Leid, das sie generationenlang queeren Menschen, ihren Angehörigen und Freund*innen angetan haben, erwarten wir nicht nur ein Schuldanerkenntnis der deutschen Bischöfe, sondern auch tätige Reue: die Akzeptanz und Unterstützung staatlicher Gesetzgebung, die Freiheit und Selbstbestimmung queerer Menschen umfassend rechtlich verbrieft, auch im Grundgesetz, und einen engagierten Einsatz für die Menschenrechte von LSBTI in der Weltkirche.

Bedrohte LSBTI aus Verfolgerstaaten aufnehmen und in Deutschland Schutz bieten

In den letzten Jahren haben der systematische Angriff gegen die LSBTI-Community in der russischen Teilrepublik Tschetschenien, die Machtübernahme der Taliban in Afghanistan, die Androhung der Todesstrafe für queere Menschen in elf Staaten und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gezeigt, dass Menschenrechte konstant unter Druck stehen – auch und gerade für LSBTI. Dabei beginnt der Angriff auf die Community bereits vor unserer Haustür, durch rechtspopulistische Regierungen in Ungarn und Polen.

In einem weiteren Beschluss fordert der LSVD-Verbandstag daher die Bundesregierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um verfolgte LSBTI im Ausland zu schützen und Menschenrechtsverteidiger*innen zu stärken. Gleichzeitig muss die Bundesregierung ihrer internationalen Pflicht nachkommen, bedrohte LSBTI in Deutschland aufzunehmen und Schutz zu bieten. Hierfür bedarf es großzügig ausgestalteter Aufnahmeprogramme, der verstärkten Vergabe humanitärer Visa, fairer Asylverfahren, einer sicheren Unterbringung und einer Asylverfahrensberatung durch Träger der queeren Community. So müssen LSBTI aus der Ukraine unbürokratisch aufgenommen und bedarfsgerecht verteilt werden. Das versprochene Aufnahmeprogramm für Afghanistan muss LSBTI als besonders gefährdete Gruppe ausdrücklich berücksichtigen. Prioritär muss Innenministerin Faeser der rechtswidrigen Bescheidungspraxis im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge endlich ein Ende bereiten. Es dürfen keine europarechtswidrigen Prognosen mehr über „diskretes Leben“ angestellt werden, um LSBTI in die schlimmsten Verfolgerstaaten abschieben zu können.

Wahlen zum Bundesvorstand und Verabschiedung von Günter Dworek und Helmut Metzner

Nach der Vorstellung des Tätigkeits- und des Finanzberichts standen die Wahlen zum Bundesvorstand auf der Tagesordnung. Nach über 30 Jahren mussten wir Abschied von Günter Dworek nehmen. Mit seinem jahrzehntelangen Engagement prägte er nicht nur unseren Verband, sondern war auch maßgeblich an den großen Erfolgen der rechtlichen Gleichstellung und gesellschaftlichen Emanzipation von LSBTI beteiligt. Wir verbeugen uns vor dieser Leistung und sagen vom ganzen Herzen Danke. Ebenfalls verabschieden mussten wir Helmut Metzner nach 13 Jahren Mitarbeit im Gremium. Er wurde zum neuen Vorstand der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld gewählt und gibt daher seine Ämter im LSVD und der Hirschfeld-Eddy-Stiftung zum Frühsommer 2022 auf. Für dieses neue Amt wünschen wir ihm viel Erfolg und Energie. Er wird uns im Bundesvorstand sehr fehlen.

Patrick Dörr, Henny Engels, Andre Lehmann, Stefanie Lünsmann-Schmidt und Christian Rudolph wurden für eine weitere zweijährige Amtszeit bestätigt. Neu im Bundesvorstand begrüßen wir Alva Trävert. Weiterhin gehören dem neunköpfigen ehrenamtlichen Gremium die im letzten Jahr gewählten Philipp Braun, Gabriela Lünsmann und Alfonso Pantisano an.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 25.04.2022

Der Paritätische fordert die zügige Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung auf ein bedarfsgerechtes Niveau.

Angesichts der aktuellen massiven Preissteigerungsraten kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die heute vom Bundeskabinett im Rahmen des sogenannten Entlastungspakets beschlossenen Hilfen für einkommensschwache Haushalte als völlig unzureichend. Statt einer Einmalleistung sei eine deutliche Anhebung der Regelsätze für Leistungen der Mindestsicherung wie Hartz IV um monatlich mindestens 200 Euro nötig.

“Die Monat für Monat dahinschmelzende Kaufkraft treibt die Ärmsten gerade buchstäblich an den Rand der Verzweiflung”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Der Paritätische weist darauf hin, dass nicht nur die Energiekosten, sondern auch die Preise für Lebensmittel in den vergangenen Monaten außergewöhnlich stark angestiegen sind, während die Hartz-IV-Regelsätze zu Jahresbeginn um gerade einmal 0,7% erhöht wurden. “Arme Menschen dürfen nicht länger mit unzureichenden  Einmalzahlungen vertröstet werden, sondern brauchen spürbare und dauerhafte Unterstützung in ihrer Not. Die Bundesregierung muss endlich einsehen, dass die Hartz-IV-Regelsätze schlicht viel zu niedrig sind”, so Schneider. Mindestens 200 Euro mehr im Monat brauche es laut Schneider, um die Grundsicherung annähernd bedarfsgerecht zu machen.

Nach einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung  treffen die aktuellen hohen Energiepreise ärmere Haushalte mit besonderer Wucht. Der Paritätische appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die morgen über das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz beraten werden, für wirksame Nachbesserungen zu sorgen. Neben einer dauerhaften und spürbaren Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung brauche es auch eine Ausweitung von Wohngeld und BaföG, damit mehr Menschen wirksam erreicht und entlastet werden. Der zuletzt beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss werde zudem in der Höhe absehbar kaum ausreichen, um die Preisentwicklungen in diesem Jahr aufzufangen. Auch hier braucht es eine nachhaltige und dauerhafte Lösung in Form einer echten Klimakomponente, fordert der Verband.

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 27.04.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16. Mai 2022

Veranstalter: Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin und Online

Verwandtschaftsverhältnisse ergeben sich nicht, wie allgemein angenommen, aus Blutsbanden, sondern aus einer rechtlichen Bestimmung, der sog. Eltern-Kind-Zuordnung. Solche rechtlichen Bestimmungen sowie ihre Auslegung ziehen eine Vielzahl von Folgen für Eltern und Kinder nach sich. Dabei werden unterschiedliche Kriterien für Elternschaft herangezogen, die aktuell virulent diskutiert, werden. Inwiefern sind soziale Kriterien für die Eltern-Kind Zuordnung ausschlaggebend? Welchen rechtlichen Rahmen finden Co-Eltern bei ihrer Familiengründung vor? Welche rechtlichen Voraussetzungen finden wir in Nachtrennungsfamilien? Und wo besteht Reformbedarf?

Das Handbuch „Feministische Perspektiven auf Elternschaft“ versammelt 50 Schlagworte feministischer Debatten um Elternschaft. An diesem Abend diskutieren wir gemeinsam mit Autor*innen des Handbuchs über soziale Elternschaft, die sich zwischen rechtlichen Voraussetzungen und sozialer Wirklichkeit konstituiert.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 23. und 24. Mai 2022

Veranstalter: AWO Landesverband Sachsen e.V.
Landesfachstelle Interkulturelle Öffnung und Diversität

Ort: digital via ZOOM

Die Welt von heute ist heterogen und kulturell vielfältig. Diese Vielfalt spiegelt sich in
verschiedensten Arbeitsfeldern aber besonders im Beratungskontext wieder.
Diese gesellschaftliche Vielfalt bedarf einer sozialintegrativen Beratungsleistung welche
weltoffen und kulturell aufgeschlossen auf die Menschen eingeht und zugleich solidarisch
und verantwortungsbewusst handeln kann. Diese gesellschaftliche Vielfallt spiegelt
sich nicht nur in der geografischen Herkunft der Menschen wieder, sondern bedeutet auch
einen integrativen Ansatz in allen gesellschaftlichen Bereichen zu vertreten.
Um eine kompetente, emphatische und verständnisvolle Beratung zu gewährleisten
möchten wir Ihnen mit diesem Workshop gerne Handlungsempfehlungen an die Hand
geben und zu verschiedensten Themengebieten der interkulturellen Kompetenzen sensibilisieren.
Der Workshop findet an zwei Tagen statt, um genügend Zeit zu haben die
erlernten Techniken zu vertiefen und ein Verständnis für das gemeinsame Miteinander
unabhängig von sozialer und geografischer Herkunft sowie weiteren sozialen Dimensionen
der Diversität zu erarbeiten.

Anmeldung bis 17. Mai 2022 an: Landesfachstelle.IKOED@awo-sachsen.de

Nutzen Sie für die Anmeldung bitte das Anmeldeformular.

Bei Fragen wenden Sie sich an melanie.eberlein@awo-sachsen.de.

Termin: 31. Mai bis 01. Juni 2022

Veranstalter: Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Ort: Stuttgart und Online

Familien agieren in unsicheren Zeiten: Nicht nur die Corona-Pandemie, auch die digitale Revolution sowie neue Dynamiken in einer durch Vielfalt geprägten Gesellschaft und in der Arbeitswelt stellen herkömmliche Sicherheiten in Frage.

Wie kann Familie unter solchen komplexen Bedingungen gestaltet werden?

Die 8. Hohenheimer Tage der Familienpolitik beleuchten am 31. Mai und 1. Juni 2022 die Auswirkungen der gesellschaftlichen Transformationsprozesse auf Familien.

Wir blicken auf die Vielfalt an familiären Lebensmodellen und die sozialen und politischen Kontexte, die Zusammenleben und Aufwachsen heute beeinflussen. So fragen wir beispielsweise danach, wie Familie jenseits von Heteronormativität hergestellt und gelebt werden kann. Welchen Herausforderungen müssen sich LGTB*Q-Familien stellen? In interaktiven Workshops diskutieren wir aus theoretischer und praktischer Perspektive u.a., wie Familien mit Migrationsgeschichte empowert werden können und welche Auswirkungen die Digitalisierung auf den Alltag von Familien hat. Und wir blicken auf die Maßnahmen der Politik: Wird genug getan, um Familien angesichts der neuen Lebensrealitäten zu fördern und zu unterstützen? Oder klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander?

Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird am 2. Tag der Tagung beim Podiumsgespräch „Familienfreundlichkeit: Anspruch und Wirklichkeit“ mitdiskutieren.

Weitere Informationen zur Anmeldung und dem Programm  finden Sie hier.

Termin: 02. Juni 2022

Veranstalter: BVL Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V.

Ort: Berlin und Online

Zum diesjährigen Thema „Steuerpolitik für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Familien“ können Sie spannende Vorträge und Diskussionsrunden im Haus der Bundespressekonferenz und online per Livestream mitverfolgen.

Nach der Begrüßung und Einführung zum Verbandstag durch den Vorstandsvorsitzenden Uwe Rauhöft wird die Parlamentarische Staatssekretärin beim BMF, MdB Katja Hessel, einen Überblick zu Steuerpolitischen Vorhaben der 20. Legislaturperiode geben und im Anschluss Fragen beantworten. 

Ab 11.45 Uhr dürfen Sie sich auf eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit den Bundestagsabgeordneten und finanzpolitischen Sprechern Michael Schrodi (SPD), Antje Tillmann (CDU/CSU), Katharina Beck (Bündnis 90/Die Grünen), Markus Herbrand (FDP), Christian Görke (DIE LINKE) sowie dem BVL-Vorstandsvorsitzenden Uwe Rauhöft freuen. 

Ab 14.00 Uhr hält Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft einen Vortrag über „100 Jahre Lohnsteuer – 60 Jahre Lohnsteuerhilfevereine“. 

Anschließend referiert Prof. Dr. Frank Hechtner, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, zu „Steuerlichen Verhaltensreaktionen bei Arbeitnehmern am Beispiel ausgewählter empirischer Analysen.“ 

Zum Abschluss erläutert Meinhard Wittwer, Vorsitzender Richter am BFH, aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitnehmer-Steuerrecht. 

Für die Planung und aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird eine verbindliche Anmeldung benötigt.

Für eine Online-Teilnahme am Verbandstag können Sie sich ab dem 10.05.2022 über folgenden Link anmelden: https://www.bvl-verband.de/verbandstag-2022
Sie erhalten dann eine automatisierte Bestätigung mit den Zugangsdaten.

Termin: 11. Mai 2022 und 22. Juni 2022

Veranstalter: Landesstelle der Psychologischen Beratungsstellen in der Evang. Landeskirche in Württemberg

Im Rahmen eines EU-geförderten Projekts entwickeln wir Online-Gruppenangebote für diejenigen Zielgruppen, die durch die Corona-Pandemie stark benachteiligt wurden.

Hier finden Sie zwei aktuelle Online Gruppenangebote für werdende Väter (Start: 22.06.2022) und berufstätige Eltern (Start: 11.05.2022).

Es sind noch Plätze frei, die Teilnahme ist kostenlos. 

 

Termin: 23. bis 24. September 2022

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verband e. V.
pfv-Bundesgeschäftsstelle

Ort: Potsdam 

(Multi-)professionelle Teams bilden in der Kinder- und Jugendhilfe seit jeher eine Facette des Personals. Im Zuge der starken Expansion der Arbeitsfelder und des hohen Personalbedarfs werden die pluralen Ausbildungs-, Studien- und Lebenshintergründe – insbesondere in Kindertageseinrichtungen – deutlicher sichtbar als zuvor. Erweiterte Ansprüche an die pädagogische Arbeit, veränderte Fachkräfterichtlinien und neue Formen inklusiver Zusammenarbeit unterstützen diese Prozesse. Auf der Bundesfachtagung sollen die Potenziale und Hindernisse für die pädagogische Praxis gemeinsam ausgelotet werden. Mit der Tagung wird Raum gegeben für offene Fragen von Ausbildung, Praxis, Wissenschaft und Fachpolitik. Impulsvorträge und Workshops rahmen diese Auseinandersetzungen.
Die Tagung bietet neben dem unmittelbaren Austausch vielfältige Möglichkeiten der Mitwirkung.

Die Veranstaltung ermöglicht eine Standortbestimmung aus theoretischer und praktischer Perspektive. Sie richtet sich an alle, die sich mit den Handlungsfeldern Kindertageseinrichtungen oder dem offenen schulischen Ganztag beschäftigen sowie an diejenigen, denen die Weiterentwicklung guter Bildungsorte in unserer Gesellschaft ein offenes Anliegen ist.

Die pfv-Bundesfachtagung 2022 führt der Pestalozzi-Fröbel-Verband e.V. (pfv) in Kooperation mit der Fachhochschule Clara Hoffbauer Potsdam sowie den Beruflichen Schulen Hermannswerder durch. Sie findet am 23. und 24. September 2022 auf der Insel Hermannswerder in Potsdam statt.

Anmeldungen via www.pfv. info

WEITERE INFORMATIONEN

Vor 30 Jahren ist die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Zu diesem Anlass veröffentlicht UNICEF Deutschland eine Publikation mit dem Titel

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland – eine Bilanz

Darin befassen sich Expert*innen aus der Politik, Wissenschaft, Verbänden und NGOs mit der Kinderrechtskonvention, analysieren den aktuellen Stand der Umsetzung der Kinderrechte in der deutschen Politik und geben Empfehlungen für nächste Schritte.

Über alle Beiträge hinweg wird deutlich: In den vergangenen 30 Jahren ist Deutschland der Umsetzung der Kinderrechtskonvention ein gutes Stück nähergekommen. Von einer Situation zu Beginn der 1990er Jahre, in der vielen die Bedeutung der Kinderrechtskonvention für Deutschland gar nicht bewusst war, hin zu wichtigen Verbesserungen wie der Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention und neuen Initiativen für Kinder und Jugendliche ist viel geschehen.

Aber es wird auch klar: Es gibt noch viel zu tun. Unter anderem der Umgang mit der Covid-19 Pandemie hat gezeigt, dass die Situation von Kindern und Jugendlichen zu selten berücksichtigt und ihre Interessen viel zu oft nicht gehört oder nicht ernst genommen werden.

Unsere Publikation greift zentrale und aktuelle Themen in unterschiedlichen Politikbereichen auf, die für Kinder besonders relevant sind. Sie beleuchtet die Integration der Kinderrechte in verschiedene Politikbereiche sowie aktuelle Trends und Herausforderungen wie die mentale Gesundheit oder die Situation geflüchteter Kinder. Die Publikation gibt außerdem Impulse für die weitere Umsetzung der Kinderrechte in den Bereichen Klimapolitik, Partizipation von Kindern und Jugendlichen und sozialer Gerechtigkeit.

Sie können die Publikation hier abrufen: https://www.unicef.de/informieren/materialien/30-jahre-kinderrechtskonvention/265966

  • Was ist dir bei deiner Bildung wichtig?
  • Hast du alles, was du als junger Erwachsener brauchst?
  • Bekommst du die Unterstützung, die du benötigst?

Hier kommst du zum Fragebogen:
https://s2survey.net/Bedarfe/?q=JO

Teilnehmen kannst du vom 25.04. bis zum 22.05.2022.

Das Institut für soziale Arbeit (ISA e.V. ) & Bertelsmann Stiftung

Zwischen den Bruttolebenserwerbseinkommen von Frauen und Männern klafft nach wie vor eine deutliche Lücke. Verheiratete Frauen können diese Lücke in ihren verfügbaren Lebenseinkommen schließen – wenn sie in traditionellen Rollen durch das Partnereinkommen abgesichert sind. Alleinerziehenden, die auf eigene Erwerbstätigkeit angewiesen sind, fällt es deutlich schwerer, ihren Lebensstandard zu sichern. Zum Tag der Arbeit rückt das Thema wieder in den Blickpunkt.

Frauen können sich, auf das gesamte Erwerbsleben gerechnet, nur etwas mehr als halb so viel Bruttoeinkommen erarbeiten wie Männer. Dieser sogenannte Gender Lifetime Earnings Gap ist für Mütter noch größer. Eine von unserer Stiftung geförderte Studie des Forscher:innenteams um Timm Bönke von der FU Berlin zeigt, dass sich diese Lücke mit Blick auf die verfügbaren Einkommen und damit den tatsächlichen Lebensstandard vor allem dann schließt, wenn Frauen sich innerhalb des traditionellen Familienbilds bewegen. Werden beide Einkommen im Haushalt zwischen den Eheleuten gleichmäßig aufgeteilt, fängt das Partnereinkommen Einkommensausfälle von Müttern infolge von Erwerbsunterbrechungen, beispielsweise durch Kindererziehungszeiten, auf.

Fällt diese Absicherung im Haushalt jedoch weg, kann der Staat Einkommensausfälle in der Lebensperspektive nur unzureichend kompensieren: Heute Mitte-30-jährige verheiratete Mütter und Väter haben in ihrem Haupterwerbsalter, das heißt zwischen 20 und 55 Jahren, nach Steuern und Abgaben zuzüglich Transfers und Familienleistungen jeweils rund 700.000 Euro zur Verfügung. Frauen, die überwiegend alleinerziehend sind (mehr als die Hälfte der Erziehungszeit) kommen lediglich auf rund 520.000 Euro und müssen im Vergleich zu verheirateten Müttern damit durchschnittlich Einbußen von rund 25 Prozent hinnehmen. Der tatsächliche Lebensstandard hängt also stark von der Familienkonstellation und den wohlfahrtsstaatlichen Leistungen ab.

„Für verheiratete Mütter schließt sich die geschlechtsspezifische Lücke in den Lebenseinkommen – die Partnerschaft sichert sie finanziell ab. Alleinerziehende haben dagegen das Nachsehen, da sie von Partnereinkommen kaum oder gar nicht profitieren können.“

Manuela Barišić, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung

Sozialstaat gleicht Lebenseinkommensverlust von Alleinerziehenden nicht aus

Bei (überwiegend) alleinerziehenden Müttern kann das im Zuge der Familiengründung wegfallende Einkommen kaum oder gar nicht durch einen Partner kompensiert werden. Sie sind daher stärker auf staatliche Sozialleistungen angewiesen und hinken dennoch hinterher. Das gilt auch für Mütter, die über einen längeren Zeitraum verheiratet waren und sich nach der Trennung um die Kinder kümmern. Das verfügbare Lebenseinkommen von heute Mitte-30-jährigen teilweise alleinerziehenden Müttern (weniger als die Hälfte der Erziehungszeit) liegt bei 625.000 Euro und ist damit rund 10 Prozent niedriger als das der verheirateten Mütter. Die Zahlen zeigen auch, dass Alleinerziehende zunehmend auf Transferleistungen angewiesen sind. Im Vergleich zu älteren Alleinerziehenden (Jahrgang 1964), ist der Anteil der Transfers am gesamten Lebenseinkommen für jüngere teilweise alleinerziehende Mütter (Jahrgang 1985) von 5 auf 9 Prozent und für überwiegend Alleinerziehende von 10 auf 17 Prozent stark angestiegen. Gleichzeitig ist der Anteil des Einkommens aus Erwerbstätigkeit gesunken, weil sich beispielsweise Phasen der Ausbildung oder der Arbeitslosigkeit verlängert haben. Sie sind nur bedingt in der Lage, zu den verheirateten Müttern aufzuschließen. „Viele der familienbezogenen Leistungen sind noch immer auf die eheliche Lebensgemeinschaft ausgerichtet, so wie das Ehegattensplitting oder die beitragsfreie Mitversicherung. Für Alleinerziehende oder nicht verheiratete Paare sind diese Leistungen nicht zugänglich“, sagt Timm Bönke, Juniorprofessor für Öffentliche Finanzen und Autor der Studie.

Fehlanreize abbauen, Kinderbetreuung ausbauen und finanzielle Absicherung stärken

Insbesondere die Kombination aus Ehegattensplitting, steuer- und abgabenfreien Minijobs und fehlenden Betreuungsmöglichkeiten setzt starke Anreize für eine traditionelle Rollenaufteilung, in der die Frau weniger Erwerbsarbeit und dafür mehr Sorgearbeit übernimmt als der Mann. Dabei sind die Vorteile einer solchen Spezialisierung im Haushalt über das Leben gering, der Preis langfristig aber hoch: „Viele Frauen stecken in der Zweitverdienerinnenfalle fest. Dadurch sind es bei Trennungen und im Alter vor allem Frauen, die gravierende finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen“, mahnt Barišić. „Wohlfahrtstaatliche Leistungen, die einen spezifischen Lebensentwurf fördern, sollten der Vergangenheit angehören, zumal Familie heute deutlich vielfältiger ist als früher.“

Stattdessen müsse es um eine universellere Absicherung unterschiedlicher Lebenswirklichkeiten gehen – durch verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und größeren finanziellen Spielraum. Dies seien wichtige Rahmenbedingungen für eine gleichmäßigere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern und eine bessere Absicherung von Alleinerziehenden.

Hier geht es zur Studie „Wer gewinnt? Wer verliert?“.

Präventionsketten bekommen immer größere Bedeutung. Dreh- und Angelpunkt der Planung und Umsetzung vor Ort sind Koordinationskräfte dieser integrierten kommunalen Strategien zur Gesundheitsförderung und Prävention. Diese Personen gilt es wohlüberlegt auszuwählen und zu qualifizieren, damit sie ihrer anspruchsvollen Aufgabe gerecht werden können. Das vom Programm Präventionsketten Niedersachsen herausgegebene digitale Handbuch setzt genau hier an: die fachlich fundierte Erweiterung von Fachkompetenz und personaler Kompetenz von Fachkräften, die in Kommunen tätig sind.

Was müssen diese Fachkräfte, wissen und können, um diese Aufgabe fachlich erfolgreich zu bewältigen? Welche Fähigkeiten sollte sie mitbringen oder sich aneignen? Antworten liefern die im kompetenzorientierten Handbuch zusammengestellten Erkenntnissen der fast sechsjährigen Qualifizierung von Koordinator*innen und weiteren Fachkräften aus den 22 niedersächsischen Kommunen des Programms „Präventionsketten Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder!“.

Inhaltlich orientiert sich das Handbuch an den Handlungsanforderungen, die an Koordinationskräfte gestellt werden:

  • Wissenserwerb
  • Strategieentwicklung und Strukturaufbau
  • Gremienarbeit und Veranstaltungen
  • Reflexion von Haltung und Handeln.

Das Handbuch richtet sich an Koordinations- und Fachkräfte aus Kommunen, Prozessbegleitungen, Aus- und Weiterbildende in diesem Feld sowie Entscheidungsträger*innen, die Koordinationskräfte auswählen und bei ihrer komplexen Aufgabe unterstützen möchten.

Präventionsketten konkret!

Ein kompetenzorientiertes Handbuch zur Koordination von integrierten kommunalen Strategien.

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ZFF-Info 06/2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Spiegel sagt in Warschau Aufnahme von Kindern und Jugendlichen zu

Deutschland unterstützt Polen bei der Unterbringung und Versorgung von Heim- und Waisenkindern aus der Ukraine. Das hat Bundesfamilienministerin Anne Spiegel der polnischen Familien- und Sozialministerin Marlena Malag heute in Warschau zugesagt. Entsprechend der großen Solidarität, mit der sich alle deutschen Bundesländer an der Aufnahme von Kindern und Jugendlichen aus ukrainischen Heimen beteiligen, hat nunmehr Baden-Württemberg zugesichert, noch weitere derzeit in Polen untergebrachte Waisenkinder aus der Ukraine aufzunehmen.

Spiegel besucht für zwei Tage Polen, um sich vor Ort über die Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter im Nachbarland zu informieren. Begleitet wird sie unter anderem von der Parlamentarischen Staatssekretärin Ekin Deligöz sowie von Desirée Weber, UNICEF Deutschland, Prof. Dr. Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e.V. und Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderschutzbundes e.V.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Ich bin sehr beeindruckt und bewegt von der überwältigenden Solidarität, mit der unsere polnischen Nachbarinnen und Nachbarn die rund zweieinhalb Millionen Menschen, die aus der Ukraine zu ihnen geflohen sind, aufnehmen. Wir sind nach Polen gekommen, um uns hier aus erster Hand über die Unterstützung der ukrainischen Geflüchteten zu informieren und das System der Unterbringung und Versorgung vor Ort kennenzulernen. Auch die deutsche Bundesregierung unternimmt alles in ihrer Macht Stehende, um die Geflüchteten zu unterstützen, und hat unter anderem eine bundesweite Koordinierungsstelle für die Aufnahme evakuierter ukrainischer Waisen- und Heimkinder in Deutschland eingerichtet. Diese jungen Menschen sind besonders schutzbedürftig, und es ist mir persönlich sehr wichtig, dass sie gut in Deutschland untergebracht und versorgt werden. Daher freue ich mich sehr, dass ich meiner Amtskollegin Marlena Malag zusagen konnte, dass sich das Land Baden-Württemberg bereiterklärt hat, ukrainische Waisenkinder aus Polen aufzunehmen und unterzubringen. Baden-Württemberg danke ich sehr herzlich für das Engagement.“ Desirée Weber, UNICEF Deutschland: „Wir begrüßen außerordentlich die große Solidarität Polens mit den geflüchteten Menschen aus der Ukraine und die Bereitschaft Deutschlands, weitere Kinder aus institutionellen Einrichtungen aufzunehmen. Bis zur Eskalation des Krieges lebten in der Ukraine annähernd 100.000 Kinder in Heimen und Internaten – etwa die Hälfte von ihnen sind Kinder mit Behinderungen. Diese Kinder sind besonders schutzbedürftig und brauchen entsprechende Unterstützung. Deshalb ist es wichtig, dass sie nach ihrer Ankunft in Deutschland sicher untergebracht und gut versorgt werden. Ganz entscheidend ist außerdem, dass sie dabei unterstützt werden, zur Ruhe zu kommen und das Erlebte zu verarbeiten. Die meisten Kinder aus Waisenhäusern und institutionellen Einrichtungen in der Ukraine haben noch Eltern oder eine erweiterte Familie. Es muss daher sichergestellt werden, dass sie wo immer möglich im Kontakt mit ihren Familien bleiben und ermittelt wird, ob sie wieder mit Angehörigen zusammengeführt werden können, wenn dies zum Wohl des Kindes ist.“ Prof. Dr. Sabina Schutter, SOS-Kinderdorf e.V.: „In Polen werden Geflüchtete aus der Ukraine mit offenen Armen empfangen, dafür sind wir sehr dankbar. Als internationale Kinderschutzorganisation weiß SOS-Kinderdorf, wie wichtig es ist, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche kindgerecht und sicher untergebracht und betreut werden. Nur so können Kinderschutz und Kindeswohl gewährleistet werden. Mit der SOS-Meldestelle unterstützen wir im Auftrag des Bundesfamilienministeriums insbesondere die kindgerechte Aufnahme und Verteilung von ukrainischen Heim- und Waisenkindern in Deutschland. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass diese als Gruppe zusammenbleiben können und auch nicht von ihren Bezugspersonen getrennt werden. Die Kinder, die jetzt bei uns ankommen, brauchen Bildungsangebote, eine sichere Versorgung mit kindgerechtem Wohnraum, Nahrung, Kleidung sowie Zugang zu medizinischen und psychosozialen Dienstleistungen.“ Daniel Grein, Deutscher Kinderschutzbund e.V.: „Polen zeigt mit der Aufnahme von bislang mehr als zwei Millionen geflüchteten Menschen aus der Ukraine große Solidarität. Das ist ein Kraftakt, vor dem ich großen Respekt habe. Ich bin deshalb froh darüber, dass auch Deutschland Verantwortung übernimmt und die Aufnahme von Heimkindern zugesagt hat. Die geflüchteten Kinder müssen nun zügig in das bestehende Kinder- und Jugendhilfesystem integriert werden. Denn insbesondere traumatisierte Kinder brauchen so schnell wie möglich eine feste Struktur, einen rhythmisierten Tagesablauf und Kontakt zu anderen Kindern. Der Kinderschutzbund seinerseits steht bereit, geflüchteten Kindern das Ankommen zu erleichtern, sie in seine Angebote zu integrieren und sozialpädagogisch zu begleiten.“ Auf dem Programm der zweitätigen Reise steht neben dem Gespräch von Bundesministerin Spiegel mit ihrer Amtskollegin in Warschau ein Treffen mit polnischen und deutschen Organisationen, die in der Geflüchtetenhilfe in Polen aktiv sind. Die Delegation besichtigt außerdem das humanitäre Hilfszentrum der temporären Flüchtlingsunterkunft Expo Ptak, die größte Durchgangsaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Europa mit einer Gesamtkapazität von bis zu 20.000 Menschen. Spiegel nimmt dort an der Übergabe einer Hilfslieferung von Lebensmitteln und Hygieneartikeln teil, die von der deutschen Botschaft in Warschau in Kooperation mit der deutsch-polnischen Außenhandelskammer und deutschen Unternehmen in Polen organisiert wird. Anlässlich der Reise nach Warschau legt Ministerin Spiegel zudem einen Kranz am Denkmal der Helden des Ghettos nieder.

Darüber besucht die Delegation die zentrale Durchgangsstelle für ukrainische Heim- und Waisenkinder und unbegleitete Kinder und Jugendliche in Stalowa Wola südlich von Warschau. Dort werden die evakuierten Kinder und Jugendlichen registriert und vorläufig untergebracht, bevor sie in dauerhafte Unterkünfte in ganz Polen vermittelt werden. Den Abschluss der Reise bildet die Besichtigung des zentralen Logistikzentrums des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Lublin, das Ausgangspunkt für Hilfsgüterlieferungen in Polen ist.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 08.04.2022

Bund und Länder vereinbaren enge Zusammenarbeit bei Schutz und Integration ukrainischer Frauen und Kinder.

 

Die Frauen- und Gleichstellungsministerinnen und -minister des Bundes und der Länder wollen sich gemeinsam für den Schutz und die Integration von geflüchteten Frauen und Kindern aus der Ukraine einsetzen. In einer Videokonferenz verständigten sich Bundesfamilienministerin Anne Spiegel und die Hamburger Senatorin für Gleichstellung Katharina Fegebank mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern heute darauf, die anstehenden Aufgaben gemeinsam mit voller Kraft anzugehen.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Die geflüchteten Frauen und Kinder aus der Ukraine brauchen bestmöglichen Schutz und die Chance auf einen guten Start in Deutschland. Sie benötigen Angebote und Beratung sowie Möglichkeiten der schnellen Integration. Dabei können wir auf Strukturen und Schutzsysteme aufsetzen, die seit 2015 aufgebaut wurden und die sich bewährt haben. Wir werden diese Strukturen den aktuellen Herausforderungen anpassen. Es geht um den Schutz vor Gewalt und Menschenhandel, um Sprachkurse und Arbeitsmarktintegration, um Sprachkitas für die Kinder und um das wichtige Thema der psychosozialen Versorgung der Menschen, die Traumatisches im Krieg erlebt haben. Ich bin den Ländern sehr dankbar für ihr Engagement – wir werden die Herausforderungen gemeinsam stemmen.“ Senatorin Katharina Fegebank: „Ich bin von der Hilfsbereitschaft der Menschen in Deutschland und Europa überwältigt. Die schutzsuchenden Menschen aus der Ukraine sind von den Ereignissen der letzten Wochen stark traumatisiert und es gilt nun insbesondere, die vulnerablen Gruppen wie Frauen, Kinder, aber auch ältere Menschen und Menschen mit Behinderung besonders zu schützen. Leider gibt es auch Personen und Gruppen, die versuchen, ihre Notlage auszunutzen. Deshalb ist es notwendig, über die Gefahr des Menschenhandels aufzuklären und hierfür zu sensibilisieren. Die Gleichstellungs- und Frauenminister:innen der Länder stellen sich ihrer Verantwortung und entwickeln ihre länderspezifischen Strategien deshalb ständig weiter. Eine gute Koordination und Verzahnung der Hilfsangebote zwischen Bund und Ländern ist essentiell, um dem Menschenhandel entschieden entgegenzuwirken. Es ist unser aller Aufgabe als Gesamtgesellschaft, genauer hinzuschauen, wie es den Frauen geht.“ Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine sind Millionen Menschen auf der Flucht, vor allem Frauen und Kinder. Viele Tausende suchen Schutz in Deutschland. Für die Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten sind grundsätzlich die Länder und Kommunen zuständig. Der Bund unterstützt sie bei dieser Aufgabe.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2022

Am heutigen Mittwoch debattiert der Deutsche Bundestag den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“. Dazu können Sie die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dorothee Bär wie folgt zitieren:

„Alleinerziehende tragen alleine eine doppelte Verantwortung und schultern doppelte Sorgen. Sie verdienen deshalb auch doppelte Entlastung. Alleinerziehende leisten Enormes für unsere Gesellschaft. Viele der beinahe 2,7 Millionen Väter und insbesondere Mütter arbeiten in Teilzeit, um Familie und Beruf vereinbaren zu können und nehmen dafür erhebliche Abstriche bei ihrem Verdienst in Kauf. Beinahe die Hälfte aller Alleinerziehenden gilt als einkommensarm. Angesichts einer Inflation von 7,3 Prozent kommen die gestiegenen Kosten im Supermarkt, an der Zapfsäule oder bei den Mieten hier besonders hart zum Tragen. Deshalb braucht es jetzt schnelle Entlastung. Mit unseren Maßnahmen sorgen wir dafür, dass Alleinerziehende kurzfristig mehr Netto im Portemonnaie haben.“

Hintergrund: Der Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht alleine lassen“ (20/1334) steht am Mittwoch, 6. April 2022, um 17.50 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestages: https://dserver.bundestag.de/btd/20/013/2001334.pdf

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 06.04.2022

Kinder und Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme sollen aus Anlass der Covid-19-Pandemie entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (20/1411) der Bundesregierung vor. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung soll demnach ein Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich die Kinder ergänzend unterstützen.

Zudem soll durch die erneute Gewährung einer Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme ein zusätzlicher finanzieller Handlungsspielraum als Ergänzung zu den Regelbedarfen geschaffen werden, um etwaige im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stehende zusätzliche oder erhöhte Ausgaben zu finanzieren.

Für Bund, Länder und Kommunen ergeben sich laut Entwurf mit Blick auf den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder ein Mehraufwand von jährlich 750,5 Millionen Euro (2022: 375,25 Millionen); mit Blick auf die Einmalzahlung im Bereich der Sozialen Entschädigung ein Mehraufwand von 250.000 Euro, und die Änderung bei der fiktiven Berechnung des Übergangsgeldes führt zu Mehrkosten von 750.000 Euro.

In seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf formuliert der Bundesrat eine Reihe von Änderungsforderungen, die die Bundesregierung in ihrer Antwort allesamt ablehnt. Die vom Bundesrat geforderte Streichung von § 145 Absatz 4 SGB XII wird abgelehnt. Nach dieser Vorschrift werden die für den Sofortzuschlag zuständigen Träger nach Landesrecht bestimmt. Diese Regelung sei verfassungsrechtlich zwingend und könne nicht aus Praktikabilitätsgründen gestrichen werden, entgegnet die Bundesregierung.

Zusätzlich zur Streichung der Zuständigkeitsregelung fordern die Länder die Einführung der Erstattungsregelung in § 146 SGB XII für den Sofortzuschlag. Die Ausgabenlast nach dem Dritten Kapitel des SGB XII werde vom Bund weder voll noch teilweise übernommen, schreibt die Bundesregierung. Auch die vom Bundesrat geforderte Erstreckung einer Erstattungsregelung auf die Einmalzahlung lehnt die Bundesregierung ab.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 176 vom 14.04.2022

Rund 1,8 Millionen Kinder in Deutschland haben im November 2021 in einem Haushalt gelebt, der die Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen hat. 45 Prozent dieser Kinder leben in Alleinerziehenden-Familien, wie aus einer Antwort (20/1272) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/906) der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag hat sich demnach von rund 762.000 im Juli 2021 auf rund 684.000 im Februar 2022 reduziert. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass im Jahr 2020 knapp 540.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten lebten, die Wohngeld bezogen haben, davon 122.000 in Alleinerziehenden-Familien. Für 838.000 Kinder und Jugendliche wurden im September 2021 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 160 vom 06.04.2022

Die CDU/CSU-Fraktion will Alleinerziehende in der aktuellen Inflation entlasten. In einem Antrag (20/1334), der am heutigen Mittwoch erstmalig im Bundestagsplenum auf der Tagesordnung steht, fordert die Fraktion, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro anzuheben.

„Perspektivisch“ solle aber geprüft werden, den Entlastungsbetrag in einen Steuerabzugsbetrag, also einen Abzug von der Steuerschuld, umzuwandeln, schreiben die Abgeordneten. Zudem solle die Bundesregierung das Kindergeld nur zu Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen und „kurzfristig und unbürokratisch“ einen Kinderbonus von 150 Euro einführen, heißt es im Antrag weiter. Darüber hinaus schlägt die Unionsfraktion vor, den Freibetrag beim Wohngeld für Alleinerziehende um 20 Prozent nochmals anzuheben.

Alleinerziehende seien von den aktuell stark gestiegenen Verbraucherpreisen besonders betroffen, heißt es zur Begründung in der Vorlage. Studien zufolge gelte beinahe die Hälfte der Eltern, die sich allein um ihre Kinder kümmern, als „einkommensarm“ und lebe in „prekären Verhältnissen“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 155 vom 06.04.2022

Familien mit niedrigem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Singles mit hohem Einkommen die geringste – und die Differenz ist deutlich größer als in den Vormonaten: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im März 2022 um 7,9 Prozent bzw. um 6,0 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 7,3 Prozent lag. Auch für Alleinlebende mit niedrigen, höheren und mittleren Einkommen lagen die Raten mit 6,7 bis 7,0 Prozent im März etwas unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Dagegen sind auch Familien und Alleinerziehende mit zwei Kindern und mittleren Einkommen etwas überdurchschnittlich von der Teuerung belastet: Für diese Haushalte beträgt die Inflationsrate je 7,4 Prozent. Bei Familien mit höherem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb weniger stark – um 6,8 Prozent. Die haushaltsspezifische Inflationsrate für kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen liegt bei 7,2 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM, Link unten, und die Informationen zur Methode). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Er liefert monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.

In Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und von weiterhin durch die Corona-Pandemie angespannten Lieferketten stiegen die Verbraucherpreise für alle Haushalte im März so stark wie seit rund 40 Jahren nicht mehr. Der Preisanstieg hat sich zuletzt nicht nur bei den Preistreibern der Vormonate, Haushaltsenergie und Kraftstoffen, sondern  auch bei Nahrungsmitteln spürbar beschleunigt. Dabei sind die Unterschiede je nach Haushaltskonstellation und Einkommen erheblich, zeigt der IMK Inflationsmonitor, und sie haben zuletzt deutlich zugenommen: Lag die Differenz im März bei 1,9 Prozentpunkten, waren es im Februar 0,8 Prozentpunkte. Das liegt daran, dass die aktuell stärksten Preistreiber – Haushaltsenergie, Kraftstoffe und Lebensmittel – unterschiedlich stark durchschlagen: Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen machen diese drei Komponenten 5,9 Prozentpunkte der haushaltsspezifischen Inflationsrate von 7,9 Prozent aus. Bei Alleinstehenden mit hohem Einkommen entfallen darauf hingegen 3,3 Prozentpunkte von insgesamt 6 Prozent haushaltsspezifischer Teuerung, zeigt die neue Auswertung von IMK-Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und Prof. Dr. Sebastian Dullien, dem wissenschaftlichen Direktor des IMK.

„Zusammenfassend lässt sich schlussfolgern, dass Haushalte mit geringeren Einkommen durch den Preisanstieg bei Haushaltsenergie überproportional belastet sind und auch die Verteuerung der Nahrungsmittel stärker spüren“, schreiben die Forschenden. Dieser Trend dürfte sich weiter verschärfen, da bisher noch nicht alle Preissteigerungen von Haushaltsenergie im Großhandel an die Privathaushalte weitergegeben wurden und zudem die Nahrungsmittelpreise auf den Weltmärkten zuletzt noch weiter kräftig gestiegen sind. Erschwerend kommt hinzu, dass Gas, Strom, Heizöl und Nahrungsmittel als Waren des Grundbedarfs bei den Ausgaben ärmerer Haushalte sehr stark ins Gewicht fallen, während sie bei Haushalten mit hohem Einkommen und insbesondere bei wohlhabenden Alleinlebenden einen deutlich kleineren Anteil des Warenkorbs ausmachen. Bei Familien mit Kindern und niedrigem bis mittlerem Einkommen schlagen aktuell zudem die hohen Preise für Kraftstoffe relativ stark zu Buche.

Die Inflationsrate bei Paaren ohne Kinder und mittlerem Einkommen wird wiederum auch davon beeinflusst, dass die Preise für Ausgabenposten wie Wohnungsinstandhaltung oder Reisen ebenfalls weiter angezogen haben. Die haushaltsspezifische Inflationsrate bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen ist nach der Analyse von Dullien und Tober deshalb noch unterdurchschnittlich, weil solche Güterarten sowie Ausgaben für Kraftstoffe oder Fahrzeugkauf mangels finanzieller Möglichkeiten bei ihnen kaum ins Gewicht fallen. Eine fortgesetzte Preisexplosion bei der Haushaltsenergie werde aber gerade auch ärmere Alleinstehende empfindlich treffen. Hinzu kommt: Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten.

Die Europäische Zentralbank (EZB), unter normalen Umständen erste Instanz bei der Kontrolle der Preisentwicklung, sei in der aktuellen Situation, in der fortgesetzte Energiepreisschocks die Inflation treiben, machtlos, betonen die Forschenden. Es sei daher richtig, dass die EZB „an ihrem bedachten Kurs“ festhalte und die Leitzinsen frühestens zum Jahresende etwas erhöhen dürfte. „Damit verhindert sie, dass die Belastung der Preisschübe zusätzlich durch einen Anstieg der Arbeitslosigkeit erhöht wird“, schreiben Dullien und Tober.

Die Bundesregierung habe in dieser Situation mit ihren beiden Entlastungspaketen Schritte in die richtige Richtung gemacht, attestieren die Forschenden des IMK. Sie dürften „die zu erwartenden Belastungen durch die über dem Inflationsziel der EZB liegende Teuerung weitgehend sozial ausgewogen und zu einem erheblichen Teil“ auffangen.

Eine kurz vor Ostern vorgestellte Studie des IMK beziffert die Effekte**: Erwerbstätigen-Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen und insbesondere Familien werden danach durch die Pakete substanziell von den Zusatzausgaben für Energie entlastet – und im Verhältnis auch stärker als reichere Haushalte. So summieren sich die Entlastungen bei einer Familie mit zwei erwerbstätigen Erwachsenen, zwei Kindern und einem unterdurchschnittlichen monatlichen Einkommen auf rund 90 Prozent der zusätzlichen Belastungen durch die gestiegenen Energiekosten. Bei einer vergleichbaren Familie mit einem mittleren Einkommen sind es 77 Prozent. Bei Alleinerziehenden mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen werden 70 Prozent der zusätzlichen Energieausgaben aufgefangen. Bei alleinlebenden Erwerbstägigen mit niedrigen Nettoeinkommen von bis zu 900 Euro werden die Mehrbelastungen durch teurere Energie zu rund 76 Prozent ausgeglichen, bei jenen mit hohen Einkommen von mehr als 5000 Euro zu 44 Prozent.

Generell spürbar geringer fällt allerdings die Entlastung bei Familien aus, in denen nur ein Elternteil erwerbstätig ist. Und Rentnerinnen und Rentner profitieren von den Entlastungspaketen kaum, auch wenn sie sehr niedrige Einkommen haben.

Wie aus dem aktuellen Inflationsmonitor nun hervorgeht, steht der Großteil der Belastungen in diesem Jahr den Haushalten noch bevor. Im Januar und Februar waren die Zusatzbelastungen aus gestiegenen Energie- und Nahrungsmittelpreisen noch vergleichsweise gering, sind aber im März deutlich gestiegen. Für die kommenden Monate werden von Dullien und Tober – trotz einer prognostizierten leichten Entspannung bei den Inflationsraten – weiter hohe Zusatzbelastungen erwartet.  

Trotz der insgesamt positiven Einschätzung der Regierungsbeschlüsse sieht das IMK daher weiteren Handlungsbedarf, insbesondere im Falle weiterer Preisschocks: Bei etlichen Haushalten mit geringeren Einkommen bleibe eine spürbare Lücke, betonen die Forschenden, die Politik müsse deshalb bereit sein, noch mehr zu tun, auch damit die soziale Schere nicht noch weiter auseinandergeht.

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor werden auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster ermittelt. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Hohe Unterschiede bei haushaltsspezifischen Inflationsraten: Energie- und Nahrungsmittelpreisschocks belasten Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark. IMK Policy Brief Nr. 121, April 2022

Die Entlastungspakete der Bundesregierung. Sozial weitgehend ausgewogen, aber verbesserungsfähig. IMK Policy Brief Nr. 120, April 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 20.04.2022

Die Mehrzahl der Kinder in Deutschland wächst mit Geschwistern auf. Im Jahr 2021 lebten von den insgesamt 13,6 Millionen Kindern unter 18 Jahren knapp 10,3 Millionen Kinder mit ihren Geschwistern im selben Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welttags der Geschwister am 10. April mitteilt. Damit wuchsen mehr als drei Viertel der Kinder (75,4 %) mit mindestens einem Bruder oder einer Schwester auf. Anders als häufig vermutet, ist der Anteil der Kinder, die ohne Geschwister in einer Familie leben, in den letzten 20 Jahren nicht gestiegen: Seit 2001 liegt der Anteil zwischen 24 und 25 Prozent. Dabei wird nicht zwischen leiblichen Geschwistern, Adoptiv- und Stiefgeschwistern unterschieden, außerhalb des Haushalts lebende Geschwister werden hierbei nicht erfasst.

Mehr Geburten von Geschwisterkindern von Januar bis November 2021 

Von Januar bis November 2021 kamen in Deutschland nach vorläufigen Angaben rund 728 000 Kinder zur Welt. Davon hatten etwa 394 000 (54 %) bereits bei der Geburt ältere Geschwister. Die Geburten von Geschwisterkindern, also zweiten, dritten und weiteren Kindern, nahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit 3,2 % deutlich stärker zu als die der Erstgeborenen (+0,9 %). 

Besonders auffallend war die Zunahme der Geschwistergeburten in den Monaten März (+9,7 %) und April (+5,8 %) 2021 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat. Dieses Geburtenplus geht auf die Schwangerschaften im Juni und Juli 2020 zurück, als sich die Corona-Lage nach dem ersten Lockdown entspannt hatte. Auch im weiteren Jahresverlauf entwickelten sich die Geburten der Geschwisterkinder überwiegend sehr positiv, während die Gesamtzahl der Geburten mit Ausnahme von August nur ein geringes Plus verzeichnete.

Methodischer Hinweis:

Bei den Angaben zu den Haushalten handelt es sich um erste Ergebnisse des Mikrozensus 2021. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.

Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten Webseite verfügbar.

Die Angaben zu Geburten für 2021 beruhen auf einer Sonderauswertung vorläufiger Daten zu Geburten nach dem Geburtsmonat. Die Daten sind noch unvollständig und verändern sich mit jeder weiteren Aktualisierung, da Geburten für zurückliegende Monate nachgemeldet werden können.  

Die endgültigen monatlichen Ergebnisse für das Jahr 2021 werden im Juli 2022 veröffentlicht. Die Geburtenzahlen im Vergleichszeitraum des Jahres 2020 beziehen sich auf die Geburtsmonate und werden sich nicht mehr verändern. 

Weitere Informationen: 

Die Ergebnisse nach Geburtsmonaten bis Dezember 2020 sowie vorläufige Geburtenzahlen nach Berichtsmonaten von Januar bis November 2021 sind auf der Themenseite Geburten veröffentlicht. Weitere Informationen zur Geburtenentwicklung sind der Datenbank GENESIS-Online im Tabellensegment 12612 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 08.04.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gestern, am 05. April 2022 hat der Europäische Rat eine Überarbeitung der Mehrwertsteuerrichtlinie beschlossen. Damit wird es zukünftig für nationale Regierungen insbesondere bei Kinderbekleidung und –schuhen leichter, den reduzierten Mehrwertsteuersatz anzuwenden. Die Familienorganisationen fordern, dass die Bundesregierung diese Möglichkeiten zügig umsetzt.

„Die Bundesregierung muss nun den Ball aufnehmen“, so die Vorsitzende der AGF, Sidonie Fernau, „und die Möglichkeiten ausschöpfen, den Mehrwertsteuersatz für Produkte für Kinder unverzüglich zu senken. Im Anschluss müssen die Unternehmen diese Entlastung an die Familien weitergeben und dürfen diese Initiative nicht für verdeckte Preiserhöhungen nutzen.“

Die Familienorganisationen betonen, dass dies ein Baustein sein kann, die Familien zumindest etwas von der beschleunigten Preissteigerung zu entlasten. Die finanziellen Belastungen sind derzeit durch die massiv steigenden Wohn-, Energie- und Lebenshaltungskosten enorm. Gerade dies sind Ausgaben, die bei Familien einen hohen Anteil der Gesamtausgaben haben. Zudem sind Familien durch hohe Verbrauchsteuern überproportional belastet, weil der Ausgabeanteil an Waren des täglichen Bedarfs in Relation zum Einkommen oft überdurchschnittlich hoch ist.

Die europäische Mehrwertsteuerrichtlinie setzt den Rahmen für ein einheitliches Mehrwertsteuersystem innerhalb der EU. Unter anderem wird dort in einem Katalog geregelt, für welche Produkte und Dienstleistungen die reduzierte Mehrwertsteuer in Frage kommt. Innerhalb dieser Leitlinien bestimmen dann die Mitgliedstaaten, wann sie den ermäßigten Satz tatsächlich anwenden. Zu den Produkten, die neu hinzugekommen sind, gehören Kinderbekleidung und –schuhe.

Die AGF setzt sich seit langem dafür ein, auf Produkte und Dienstleistungen für Kinder den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent anzuwenden, und Familien dadurch zu entlasten. Unter anderem initiierte sie das Bündnis „7% für Kinder“ (http://7fuerkinder.de). Im Rahmen der Aktion wurden über 50.000 Unterschriften für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Produkte für Kinder gesammelt.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 06.04.2022

Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip sind nicht die richtige Strategie.

Angesichts der rekordhohen Inflationsrate fordert die Arbeiterwohlfahrt ein radikales Umdenken in der Armuts- und Energiepolitik. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Die Inflation trifft auf eine zutiefst ungleiche Gesellschaft, in der viele Menschen in Armut leben und derzeit durch die steigenden Lebenshaltungskosten in existenzielle Not geraten. Die momentanen Teuerungen belasten armutsbetroffene Haushalte relativ mehr, sie müssen einen immer höheren Anteil ihres Haushaltseinkommens u.a. für Warmmiete, Strom, Mobilität und Lebensmittel aufbringen. Hinzu kommen die sozialen Folgen von Corona. In der Summe entstehen finanziellen Mehrbelastungen, die für ärmere Haushalte nicht mehr tragbar sind. Die aktuelle Situation muss daher zum Anlass genommen werden, um das Sicherheitsversprechen des Sozialstaates kurzfristig wie langfristig zu erneuern. Wir erwarten, dass die Sozialpolitik auf diesen Preisschock bedarfsgerecht reagiert! Durch die galoppierenden Preise verschärft sich die Situation täglich. Wie klein die finanziellen Spielräume sind, erleben täglich unsere Kitas und Quartiersprojekte.“

Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, ergänzt: „Die kurzfristigen Entlastungsmaßnahmen zeigen den richtigen Willen, soziale Härten abzufedern. Aber Stückwerk und Entlastungen nach dem Gießkannenprinzip sind langfristig gesehen keine Strategie für die zwingend gebotene sozial-ökologische Transformation. Wenn die Klimawende verpasst, alle Menschen mitzunehmen, steigt in den kommenden Jahren das Risiko einer sozialen Spaltung. Wir brauchen als Gesellschaft eine gerechte, sozial-ökologische Wende. Denn die Klimakrise ist eine zutiefst soziale Frage – das zeigt sich im Moment ganz deutlich. Effektiver Klimaschutz ist also schon sozialpolitisch geboten. Wir müssen gleichzeitig die Verteilungswirkung der Instrumente und Maßnahmen genau in den Blick nehmen. Wir appellieren deshalb an die Politik, die Armutspolitik an diese neuen Realitäten anzupassen. Die beschleunigte Transformation darf nicht auf dem Rücken derer ausgetragen werden, die bereits in der gegenwärtigen Situation an existenzielle Grenzen stoßen – sonst sind der soziale Frieden und Zusammenhalt unserer Gesellschaft akut gefährdet.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 06.04.2022

Die Hartz-IV-Regelsätze liegen weit unter dem tatsächlichen Existenzminimum. Unvorhergesehene Kostensteigerungen lassen sich nicht ausgleichen. In der Corona-Pandemie sind die Lebenshaltungskosten laufend gestiegen. Inflation und Energiepreise wachsen durch den Ukraine-Krieg weiter. Die vom Bundesverfassungsgericht 2014 geforderte Anpassung des Regelsatzes ist nicht nur für Strom überfällig. Die geringen Einmalzahlungen gleichen die Kostenexplosion nicht aus. Allein Lebensmittel haben sich 2021 gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Prozent verteuert. Immer mehr Haushalte können ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen. Der Strom-Betrag im Regelsatz von rund 36 Euro entspricht laut Stromspiegel Deutschland einem extrem geringen Verbrauch. Einkommensarme können aber z.B. nicht einen Stromfresser gegen einen energieeffizienten Kühlschrank austauschen.

Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert daher mit Unterstützung der Nationalen Armutskonferenz (nak) für Einkommensarme und Grundsicherungsbeziehende:

  • Übernahme der Energiekosten für alle existenziellen Bedürfnisse;
  • unbürokratische Erstattung erhöhter Abschläge und Nachzahlungen;
  • Verbot von Strom- und Gassperrungen für Privathaushalte;
  • Erhöhung des Regelsatzes auf das tatsächliche Existenzminimum;
  • Einmalzahlung als Ausgleich für Preissteigerungen und Mehrausgaben müssen hinreichend bemessen sein und dürfen eine notwendige zeitnahe Erhöhung der Regelbedarfe nicht ersetzen;
  • Übernahme der Anschaffungskosten für energiesparende Geräte.

Hier geht es zum ausführlichen Forderungspapier: 22-4-8_Forderungspapier_Energiekosten.pdf

Quelle: Position Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. vom 08.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert eine breite überparteiliche Initiative von Bund und Ländern zur besseren Umsetzung der Kinderrechte im Justizsystem. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation heute zwei Publikationen veröffentlicht: eine Sammlung guter Praxisbeispiele zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sowie eine Handreichung für Richterinnen und Richter als Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren.

 

Die Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein erster Blick in die gute Praxis der Bundesländer“ stellt Maßnahmen und Projekte einzelner Gerichte und Bundesländer zur Umsetzung der Kinderrechte in Gerichtsverfahren vor. Damit macht sie zum einen den sehr unterschiedlichen Umsetzungsstand einer kindgerechten Justiz in den Bundesländern sichtbar und soll zum anderen die Landesjustizministerien, aber auch einzelne Gerichte zur Adaption erfolgreicher Maßnahmen anregen.

 

„Gerichtliche Verfahren, sei es im Bereich des Straf- oder Familienrechts, sind für die betroffenen Kinder und Jugendlichen häufig schwer verständlich, belastend und haben nicht selten existentielle und höchstpersönliche Fragen zum Gegenstand. Zugleich zeigen zahlreiche Studien auf, dass ihre Situation in behördlichen und gerichtlichen Verfahren in Deutschland oftmals weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz entspricht. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Dabei bestehen zudem große regionale Unterschiede. Es darf aber nicht von den Verfahrensbeteiligten oder dem Gericht im Einzelfall abhängen, ob die Rechte des Kindes im Verfahren umgesetzt werden. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine flächendeckende Stärkung der Kinderrechte im Justizsystem“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

Die „Handreichung für Richter*innen – Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ soll Richterinnen und Richter dabei unterstützen, die Kinderrechte in gerichtlichen Verfahren als solche besser zu erkennen und die gesetzlichen Möglichkeiten zu ihrer Umsetzung umfassend auszuschöpfen. Dabei stehen besonders die Verbesserung der Qualität der Anhörungen sowie der Vernehmungen von Kindern und Jugendlichen, der Zugang und die Beteiligung am Recht und die Stärkung interdisziplinärer Kooperationen im Vordergrund.

 

„Jedes Jahr kommen tausende Kinder in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Scheidung der Eltern, Zeuginnen und Zeugen in strafrechtlichen Verfahren oder Betroffene in Asylverfahren. Laut Umfragen wünschen sich Kinder besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. Das müssen wir ernst nehmen und umsetzen, um Kindern den vollen Zugang zum Recht zu garantieren. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Bestimmung des Kindeswohls, nur so können sach- und kindgerechte Entscheidungen beispielsweise in Familienverfahren getroffen werden. Zudem hat die Aufarbeitung zahlreicher Kinderschutzfälle deutlich gezeigt, dass die Beteiligung von Kindern an allen Verfahrensstadien wesentlich ist“, so Lütkes weiter.

 

Der Qualifikation von Richterinnen und Richtern im Umgang mit Kindern kommt in einem kindgerechten Justizsystem eine besondere Bedeutung zu. Wie Kinder ein gerichtliches Verfahren wahrnehmen, hängt maßgeblich davon ab, wie die sie anhörenden Richterinnen und Richter ihnen begegnen. Um passgenau an der gängigen gerichtlichen Praxis anzuknüpfen, wurden die dargestellten Empfehlungen ausschließlich von Expertinnen und Experten aus der Praxis und Wissenschaft zusammengetragen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Empfehlungen sich niedrigschwellig in die tägliche praktische Arbeit von Richterinnen und Richter integrieren lassen.

 

„Aus der Zusammenarbeit und Konsultationsprozessen mit relevanten Akteuren der Zielgruppe, vor allem Richterinnen und Richtern, wissen wir, dass bei ihnen ein besonderes Interesse an interdisziplinären Kenntnissen im Umgang mit Kindern besteht. Eine hohe Arbeitsauslastung, mangelnde Ressourcen und fehlende Fortbildungsplätze erlauben es allerdings nicht immer, im gewünschten Maß an Qualifikationsmaßnahmen teilnehmen zu können. Zudem werden in der Praxis die gesetzlichen Möglichkeiten häufig aufgrund von Handlungsunsicherheiten beteiligter Akteure nicht ausgeschöpft. So wird etwa die richterliche Videovernehmung von Minderjährigen, die Opfer von schwerwiegenden Gewalt- und Sexualstraftaten geworden sind, bei den meisten Gerichten immer noch nicht eingesetzt oder nur unzureichend ausgeführt. Hier müssen Bund und Länder geeignete Rahmenbedingungen dafür schaffen, um Richterinnen und Richter bei der Gestaltung kindgerechter Verfahren zu unterstützen. Dazu gehört neben einem breiten, qualitativ hochwertigen und interdisziplinären Fortbildungsangebot vor allem auch eine angepasste Personalbedarfsplanung. Auch hier besteht großer Handlungsbedarf“, sagt Anne Lütkes.

 

Die „Handreichung für Richter*innen – Arbeitshilfe zur Ausgestaltung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren“ und die Publikation „Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz. Ein Blick in die gute Praxis der Bundesländer“ können unter www.dkhw.de/kindgerechtejustiz heruntergeladen werden. Ein Kernforderungspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes zur kindgerechten Justiz findet sich unter https://www.dkhw.de/kernforderungen/kindgerechte-justiz.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 12.04.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Weltgesundheitstages einen stärkeren Fokus auf die Bedeutung ökologischer Kinderrechte für ein gesundes Aufwachsen von Kindern in Deutschland. „Trotz des gestiegenen Bewusstseins für Umweltkrisen und trotz zahlreicher internationaler Vereinbarungen steckt das Verständnis für die Beziehung zwischen Kinderrechten und Umweltschutz noch in den Kinderschuhen. Dabei haben die Folgen des Klimawandels gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit und Lebensqualität von Kindern. Auch deshalb sollten sie aktiver an Diskussions- und Entscheidungsprozessen zu ökologischen Fragen beteiligt werden. Ohne die Mitwirkung und Kompetenz von Kindern und Jugendlichen werden die globalen und nationalen Nachhaltigkeitsziele kaum erreicht werden können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Dabei müssen wir immer beachten, dass Kinder aus armen Familien in Deutschland stärker von Umweltbelastungen betroffen sind als Kinder aus gutsituierten Haushalten. Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Familieneinkommen und der Lebens- und Aufenthaltsqualität in Wohnquartieren, der mehr beachtet werden muss.  So mangelt es an naturnahen Spiel- und Erholungsflächen eher in den Quartieren, in denen ärmere Familien zuhause sind.  Dies kann konkrete gesundheitliche Folgen für die Kinder haben, beispielsweise steigt die Wahrscheinlichkeit an Neurodermitis zu erkranken. Deshalb muss bei der Diskussion über ökologische Kinderrechte die soziale Dimension eine starke Berücksichtigung finden“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt dafür ein, dass gemäß Artikel 3 UN-Kinderrechtskonvention die Risikobewertung von Schadstoffen an der besonderen Vulnerabilität von Kindern orientiert wird. Umwelteinwirkungen auf die körperliche Entwicklung von Kindern, insbesondere hinsichtlich von Atemwegs-, Haut- und Immunsystemerkrankungen, aber auch Auswirkungen auf ihre psychische Entwicklung müssen in Längsschnittstudien erforscht und bewertet werden. Umweltbildung und aktives umweltgerechtes Handeln, beispielsweise bei der Auswahl von Nahrungsmitteln, sollten einen festen Platz in Kita, Schule und Hort haben. Schließlich muss die Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung die Rechte der jungen Generation sowie der zukünftigen Generationen konsequent berücksichtigen und jungen Menschen ermöglichen, darauf Einfluss zu nehmen. Vorgaben, wie sie in internationalen Klimaschutzabkommen festgehalten sind, gilt es einzuhalten.

Mit dem Weltgesundheitstag erinnert die Weltgesundheitsorganisation (WHO) an ihre Gründung im Jahr 1948. Sie legt jährlich ein neues Gesundheitsthema von globaler Relevanz für den Weltgesundheitstag fest. Ziel dabei ist es, dieses aus der Sicht der WHO vorrangige Gesundheitsproblem ins Bewusstsein der Weltöffentlichkeit zu rücken. Mit dem diesjährigen Motto „Our Planet, our health“ macht die WHO zum Weltgesundheitstag auf den Zusammenhang zwischen den Folgen des Klimawandels auf die Gesundheit aufmerksam.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.04.2022

Der prozentuale Anteil der Kinder und Jugendlichen in Hartz-IV-Haushalten ist erneut angestiegen. Nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes erhöhte sich der Anteil der unter 18-jährigen in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften auf jetzt 33,4 Prozent. Vor fünf Jahren hatte dieser Wert noch bei 32,1 Prozent, im letzten Jahr bei 33,1 Prozent gelegen. Zum Jahresende 2021 waren von 5.277.413 Personen in Bedarfsgemeinschaften 1.763.973 Kinder und Jugendliche. Deshalb braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation dringend eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.

„Auch wenn die absoluten Zahlen der Kinder und Jugendlichen im Hartz-IV-Bezug im letzten Jahr etwas zurückgegangen sind, ist ihr prozentualer Anteil angestiegen. Jeder dritte Hartz-IV-Empfänger ist ein Kind, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung in Deutschland nur bei rund 16 Prozent liegt. Damit sind Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in besonderem Maße von Armut betroffen. Wir brauchen deshalb endlich eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Die Förderung armer Familien und ihrer Kinder sowie unbürokratische Zugänge zu armutsvermeidenden Leistungen gehören auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Erfreulicherweise hat sich die Bundesregierung die Einführung einer Kindergrundsicherung vorgenommen und in der letzten Woche eine entsprechende interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt. Nun wird es auf die konkrete Ausgestaltung und die eingesetzten Mittel im Haushalt ankommen. Ziel muss es dabei sein, die gesellschaftliche Teilhabe jedes Kindes eigenständig, sozial gerecht und unbürokratisch unabhängig von der Hartz-IV-Gesetzgebung abzusichern“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Wichtig ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes bei der Erstellung der Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland eine umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess sowie ein ressortübergreifender Ansatz. Dieser muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Die Kinderarmut in Deutschland kann aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes nur dann effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Die Erarbeitung des Nationales Aktionsplans im Rahmen der von Deutschland mit beschlossenen EU-Kindergarantie kann hierfür einen guten Ansatz bieten. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 699 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 06.04.2022

eaf beglückwünscht Lisa Paus – und das Haus

Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, freut sich über die Ernennung der neuen Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Mit Lisa Paus bekommen wir eine ausgewiesene Finanzexpertin, die sich in dem komplexen Feld der Familienpolitik bereits mit ihrem Konzept zur Kindergrundsicherung einen Namen gemacht hat.“

Für die eaf steht seit knapp 70 Jahren progressive Familienpolitik im Mittelpunkt ihrer politischen Bemühungen. Der eaf ist wichtig, eine starke Stimme für die Interessen von Familien in Politik und Gesellschaft zu sein und deutlich zu machen, dass Familienpolitik gelebte Realität und eine Querschnittsaufgabe ist.

„Aufgrund ihres beruflichen und privaten Lebensweges bin ich davon überzeugt, dass sie die weichen und harten Faktoren in diesem gesellschaftlich allumfassenden Bereich wirkungsvoll verbinden kann“, führt Bujard aus. „Ich bin optimistisch, dass sie im politischen Berlin Mehrheiten für Kinder und Familien finden wird. Dabei wünschen wir ihr viel Erfolg und unterstützen sie gern.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 14.04.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 06. Mai 2022

Veranstalter: Fachzentrum Mehrsprachigkeit im Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

Die Tagung bietet einen fachlichen Einblick in das Themenfeld frühe Mehrsprachigkeit. Sie bietet Raum für Reflexion und Erfahrungsaustausch. Beispiele aus der Praxis, mit einem Blick nach Frankreich, liefern Ansatzpunkte für den Kita-Alltag.

Die Veranstaltung im Hybrid-Format findet in Kooperation mit dem und im Haus am Dom, Frankfurt statt. Anmeldung für die Präsenzteilnahme bitte direkt über diesen Link. Eine online-Teilnahme ist ohne Anmeldung möglich über diesen Livestream-Link.
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Flyer zum Fachtag als Download

Termin: 12. Mai 2022

Veranstalter: Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Berlin

Am 12. Mai 2022 veranstaltet das Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. den Fachtag „Männer. Beratung.“ und richtet im Anschluss seinen Jahresempfang aus. Sie können sich direkt hier für den Fachtag tagsüber und/oder den Jahresempfang am Abend anmelden.

Der Fachtag findet statt:

  • am 12. Mai 2022
  • von 10:00 bis 17:00 Uhr
  • Ort: bUm, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin

Der Jahresempfang findet statt:

  • am 12. Mai 2022
  • von 17:00 bis 21:00 Uhr
  • Ort: bUm, Paul-Lincke-Ufer 21, 10999 Berlin

Fachtag „Männer.Beratung.“

Mit dem Fachtag wollen wir Chancen und Herausforderungen der Beratung von Männern ausloten, die Bedeutung einer geschlechterreflektierten & männlichkeitsorientierten Beratungsarbeit herausstellen und einen Perspektivwechsel beim Blick auf Männer und Beratung ermöglichen. Dazu haben wir als Bundesforum Männer u.a. den Leitfaden „Männer gut beraten“ erstellt, den wir auf dem Fachtag vorstellen werden.

Jahresempfang

Unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen! Gleichstellungsorientierte Männerpolitik der Ampelkoalition“ lädt das Bundesforum Männer ab 17:00 Uhr zum Jahresempfang ein. Wir freuen uns, dass der Parlamentarische Staatssekretär im BMFSFJ Sven Lehmann mit einem politischen Impuls zum Thema unser Gast sein wird. Im Anschluss besteht bei Snacks und Getränken die Möglichkeit zu Austausch und Vernetzung.

Das detaillierte Programm zum Fachtag „Männer.Beratung.“ sowie zum anschließenden Jahresempfang finden Sie hier.

Termin: 20. – 21. Juni 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V.

Ort: Magdeburg

Die Fachtagung beschäftigt sich in diesem Jahr mit den Zumutungen und Herausforderungen der Pandemie und deren Folgen. Neue Normalität – seit dem Frühjahr 2020 ist der Ausdruck im Zuge der COVID-19-Pandemie zu einem – umstrittenen – politischen Schlagwort geworden. Wird diese Neue Normalität der Ausnahmezustand bleiben? Gehen wir gestärkt aus der Krise hervor? Klar ist: Es wird nicht mehr so sein, wie es vorher war.

Die Bundeskonferenz Evangelischer Familienbildungseinrichtungen (Mitgliederversammlung) tagt am 21.6.2022 nach dem Ende der Fachtagung. 

FLYER / PROGRAMM

Weitere Informationen zur Teilnahme und Anmeldung finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 05/2022

AUS DEM ZFF

Anlässlich der Einigung der Bundesregierung auf ein Energie-Entlastungspaket, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) arme Kinder und ihre Familien nachhaltiger zu unterstützen.

Die Ampelregierung hat sich vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten auf ein Energie-Entlastungspaket geeinigt. Dies sieht unter anderem folgende Maßnahmen vor: eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige und Selbstständige, ein Familienzuschuss, der als Einmalbonus in Höhe von 100 Euro mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll und eine Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Empfänger*innen von Sozialleistungen. 

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Angesichts steigender Kosten von Strom, Lebensmitteln oder dem Heizen begrüßen wir die Initiative der Ampel, die Menschen durch ein breites Maßnahmenbündel zu entlasten! Aus Sicht von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien erweist sich das Paket allerdings als durchwachsen. Der Familienzuschuss soll zusammen mit dem Kindergeld als Einmalbonus in der Höhe von 100 Euro ausbezahlt werden. Dies ist zwar ein schnell umsetzbares und unbürokratisches Instrument, ist aber sozial unausgewogen. So gehen Familien ohne Kindergeldberechtigung, etwa Familien mit Aufenthaltsgestattung, leer aus. Außerdem bleibt unklar, ob Alleinerziehenden, bei denen die Hälfte des Kindergeldes mit dem Unterhalt verrechnet wird, von der vollen Höhe der Einmalzahlung profitieren. Bereits beim Corona-Kindergeldbonus haben wir diese fehlende Zielgenauigkeit beobachten können, nun ist es an der Ampel, diesen Fehler der alten Bundesregierung nicht zu wiederholen! “

Altenkamp ergänzt: „Es braucht eine nachhaltige Entlastung für Menschen, die am meisten von steigenden Preisen betroffen sind: die Ärmsten in unserer Gesellschaft!  Die Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Menschen in Hartz IV und der bereits beschlossene Energiekosten-Zuschuss bei Sozialleistungsbezug sind gute Schritte, reichen aber bei Weitem nicht aus!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 25.03.2022

Mit dem heute veröffentlichten Impulspapier „Europäische Garantie für Kinder umsetzen, Nationalen Aktionsplan entwickeln, Kinderarmut bekämpfen.“ richten sich der AWO Bundesverband und das Zukunftsforum Familie mit konkreten Impulsen für eine ambitionierte Umsetzung der EU-Kindergarantie an die Bundesregierung. Sie fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, zeitnah eine*n nationale*n Koordinator*in für die EU-Kindergarantie zu benennen und einen wirksamen nationalen Aktionsplan vorzulegen.

Dazu sagt Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt: „Um allen Kindern und Jugendlichen soziokulturelle Teilhabe und einen gleichberechtigten, niederschwelligen und diskriminierungsfreien Zugang zu sozialen Dienstleistungen zu garantieren, braucht es eine wirksame Umsetzung der EU-Kindergarantie auf nationaler Ebene. Ein wesentlicher Fokus des Nationalen Aktionsplans muss auf dem Aus- und Aufbau der sozialen Infrastruktur liegen. Insbesondere müssen die in vielen Kommunen bewährten Präventionsketten für gutes und gesundes Aufwachsen verankert und ausgebaut werden. Durch ein integriertes und vernetztes Handeln aller relevanten Akteur*innen und Angebote werden Kinder von der Geburt bis zur Ausbildung wirkungsvoll begleitet. Gleichzeitig muss der Aktionsplan Maßnahmen berücksichtigen, die die Armutssensibilität von Fachkräften stärken, damit diese kenntnisreich und sensibel auf Familien zugehen können.“

In Forschung und Praxis ist belegt: Eine engmaschige institutionelle Begleitung ist für das Aufwachsen im Wohlergehen von armutsbetroffenen Kindern unverzichtbar. Auch die AWO-ISS-Kinderarmutsstudie hat die hohe Bedeutung und Wirksamkeit von Präventionsketten bei der Unterstützung armutsbetroffener Kinder und ihrer Familien gezeigt.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, unterstreicht: „Die Umsetzung der EU-Kindergarantie ist nicht nur EU-weit ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung, sie ist gleichzeitig eines der ersten armutspolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung. Als Familienverband fordern wir dazu auf, bereits in der Phase der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans diejenigen einzubeziehen, die von den Maßnahmen erreicht werden sollen, nämlich armutsbetroffene Kinder, Jugendliche und ihre Familien selbst. Sie sind die größten Expert*innen in eigener Sache! Die Wirksamkeit des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der EU Kindergarantie hängt zudem entscheidend von den Rahmenbedingungen ab, in welchen dieser entwickelt wird: Es wird Zeit für eine starke Europäische Säule Sozialer Rechte, für die umfassende Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz sowie für die Umsetzung einer Kindergrundsicherung für ausnahmslos alle Kinder und Jugendliche, die hier aufwachsen.“

Zum Hintergrund:

Im Juni 2021 haben sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der EU-Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Sie sind dazu aufgefordert, unter Einbindung von Interessensträgern bis März diesen Jahres Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie zu erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell eine*n nationale*n Koordinator*in einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Die AWO und das ZFF setzen sich gemeinsam dafür ein, dass die EU-Kindergarantie in der nationalen Umsetzung einen wirksamen Beitrag gegen Kinderarmut leisten wird. Dafür setzen sie sich auch im Bündnis mit anderen ein. Beide Verbände haben gemeinsam mit 15 weiteren Organisationen und Verbänden vor Kurzem das Eckpunktepapier „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“ veröffentlicht. Das vorliegende Impulspapier knüpft daran an.

Das Impulspapier kann hier abgerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 17.03.2022

SCHWERPUNKT I: Familienetat 2022

Bundesregierung beschließt zweiten Haushaltsentwurf 2022

Das Bundeskabinett hat heute den zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Das Bundesfamilienministerium soll demnach Mittel in Höhe von 12,58 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt bekommen. Das sind 147 Millionen Euro mehr, als im ersten Regierungsentwurf vom Juni 2021 vorgesehen waren.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Im zweiten Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 stärken wir mit zusätzlichen 147 Millionen Euro Kinder, Familien und die Zivilgesellschaft in unserem Land. Ab 1. Juli sorgen wir mit dem Kindersofortzuschlag dafür, dass 2,9 Millionen armutsgefährdete Kinder und Jugendliche bessere Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe haben. Damit erreichen wir zielgenau diejenigen, die in der Pandemie besonders belastet sind, und gehen gleichzeitig den ersten Schritt hin zur Kindergrundsicherung. Wir fördern die Partnerschaftlichkeit und Selbstbestimmung von Eltern bei der Kinderbetreuung und werden das Elterngeld bedarfsgerecht finanzieren. Im Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellen wir noch einmal erhebliche Mittel für Sport- und Freizeitangebote, für Familienerholung und vieles weitere zur Verfügung. Mit der Aufstockung des Programms Demokratie Leben! auf das Rekordniveau von 165 Millionen Euro setzen wir ein Ausrufezeichen hinter zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und gegen Extremismus. Für Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Rassismus kommen weitere 7,4 Millionen Euro hinzu. Mit zusätzlichen 4,5 Millionen Euro für die Jugendwerke tragen wir dazu bei, dass junge Leute ihren Horizont erweitern, im Umgang mit Diversität befähigt werden und ihre Mitverantwortung für Frieden, Freiheit und soziale Gerechtigkeit wahrnehmen.“ Wichtige Einzelposten im Haushaltsentwurf für das Bundesfamilienministerium sind:

Mehr Geld für Kinder und Eltern

Der Kinderzuschlag wird ab 1. Juli 2022 durch den neuen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Kind ergänzt. Dafür sollen zusätzlich 31 Millionen Euro bereitgestellt werden. Für den Kinderzuschlag stehen damit im Regierungsentwurf insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und erfolgreichsten familienpolitischen Leistungen. Die Inanspruchnahme steigt kontinuierlich – genauso wie die Zahl neugeborener Kinder. Mit 100 Millionen Euro zusätzlich soll das Elterngeld bedarfsgerecht finanziert werden, der Etat steigt damit auf insgesamt 7,73 Milliarden Euro.

Stärkung der Familienpolitik

Für Unterstützungsmaßnahmen zur Einführung der Kindergrundsicherung sowie für die Einrichtung des Nationalen Aktionsplans Neue Chancen für Kinder in Deutschland und des Nationalen Aktionsplans für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt sollen 27,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Ansatz liegt damit um 2,6 Millionen Euro über der bisherigen Finanzplanung.

Erhöhung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ Für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sollen im Jahr 2022 rund 272 Millionen Euro eingesetzt werden. Von den Erhöhungen sollen insbesondere die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (rund 81 Millionen Euro zusätzlich), die Qualifizierungsoffensive (60 Millionen Euro zusätzlich) und die Stiftung Frühe Hilfen (35 Millionen Euro zusätzlich) profitieren. Für zahlreiche weitere Maßnahmen sollen insgesamt rund 96 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Starke Demokratie, starke Zivilgesellschaft, Kampf gegen Extremismus Das Programm Demokratie Leben! soll gegenüber 2021 um weitere 15 Millionen Euro aufgestockt werden und damit insgesamt 165,5 Millionen Euro erhalten. Für das Programm „Menschen stärken Menschen“ sind im Haushalt 18 Millionen Euro eingeplant.

Der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus hat 2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen. Mit zusätzlichen 7,4 Millionen Euro soll unter anderem die politische Jugendarbeit und der Jugendaustausch zwischen Deutschland und Israel weiter ausgebaut werden. Zudem soll das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationszentrum stärker gefördert werden, etwa durch Gelder für den Aufbau eines Rassismusmonitors.

Die Finanzierung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt ist laut dem Regierungsentwurf mit 10 Millionen Euro jährlich dauerhaft gesichert. Das gilt auch für die Bundesstiftung Gleichstellung, die jährlich fünf Millionen Euro erhalten soll. Zusätzlich soll die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt im Jahr 2022 erneut Mittel aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erhalten. Damit hätte die Stiftung in diesem Jahr insgesamt 20 Millionen Euro zur Unterstützung von ehrenamtlichem Engagement zur Verfügung.

Ausbau des Internationalen Jugendaustauschs Für die Unterstützung der Jugendwerke sollen gegenüber dem ersten Regierungsentwurf zusätzliche 4,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Für die Jugendwerke sind damit insgesamt rund 25 Millionen Euro eingeplant. Mit diesem Geld kann die Finanzierung des Deutsch-Polnischen und des Deutsch-Französischen Jugendwerks auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr fortgesetzt werden. Darüber hinaus wird eine Anschubfinanzierung für die beiden neu zu gründenden Jugendwerke, das Deutsch-Amerikanische und das Deutsch-Israelische Jugendwerk, ermöglicht.

Für die Organisation und Veranstaltungen während der deutschen G7-Ratspräsidentschaft werden zwei Millionen Euro eingeplant, der größte Teil davon (1,27 Millionen Euro) für den Y7-Jugendgipfel.

Verlässliche Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser Auch im Jahr 2022 soll jedes Mehrgenerationenhaus weiterhin mit 40.000 Euro gefördert werden. Dafür sind im Haushaltsentwurf zusätzliche 5,45 Millionen Euro vorgesehen. Zusätzlich sollen den Mehrgenerationenhäusern insgesamt 6,5 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ zur Verfügung gestellt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.03.2022

Die Ampel-Koalition wird ihren eigenen Ansprüchen und vollmundigen Ankündigungen selbst nicht gerecht

Der Bundestag hat am heutigen Freitag den Einzelplan 17 für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beraten. Dazu erklären die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Silvia Breher, und der zuständige Berichterstatter, Hermann-Josef Tebroke:

Silvia Breher: „Die Ampel-Koalition ist mit vollmundigen Ankündigungen für den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend in die neue Legislaturperiode gestartet. Mit Blick auf den Einzelplan 17 für das Haushaltsjahr 2022 sind die meisten Vorhaben aber selbst mit der Lupe nicht zu finden. Es fehlen insbesondere die Erweiterung und Reform des Elterngeldes, die Verlängerung des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsausbau, das neue Aufholpaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Zeit sowie der Ausbau und die Verstetigung von Projekten gegen Einsamkeit. Die Bundesregierung wird damit unseren und auch ihren eigenen Ansprüchen nicht gerecht.

Auch im Umgang mit der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine bleibt die Bundesregierung weiterhin unflexibel, unfähig oder unwillig. Für konkrete Projekte und Unterstützungsleistungen sind im Einzelplan für den Bereich des BMFSFJ keinerlei zusätzlichen Mittel hinterlegt, obwohl diese dringend notwendig wären. Da fragen wir uns als Union, ob der Koalition die Bedeutung und der Umfang der aktuellen Geschehnisse überhaupt bewusst ist.“

Hermann-Josef Tebroke: „Die Förderung von Familien ist eine gesellschaftspolitisch relevante Aufgabe, welche mit finanziellen Anstrengungen verbunden ist. Der Haushalt der Regierungskoalition bildet das nicht ausreichend ab.

Wir als Union sehen die Schwerpunkte nicht bei ideologisch geprägten Vorhaben. Wir möchten dazu beitragen, dass es allen Familien in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen besser geht. Wichtig ist uns, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für ihre Kinder zu begleiten und zu unterstützen.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie und die Preissteigerungen für Energie und Lebenshaltung halten wir beispielsweise eine Fortsetzung und deutliche Stärkung des Corona-Aufholprogramms und eine Ausweitung des Kindersofortzuschlags auf eine Kindergelderhöhung für alle Familien für dringend geboten.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 25.03.2022

Der Etat für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend soll laut Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 (20/1000) leicht schrumpfen. Im Einzelplan 17 sind Ausgaben von rund 12,6 Milliarden Euro (Soll 2021: 13,2) vorgesehen und damit rund 6,2 Millionen Euro weniger als im vergangenen Jahr. Bundesministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) kann mit Einnahmen von rund 199 Millionen Euro rechnen (wie 2021). Mit 12,4 Milliarden Euro bilden die Zuweisungen und Zuschüsse das Gros der Ausgaben im Etatentwurfs für ihr Haus (Soll 2021: rund 12 Milliarden Euro). 51,8 Millionen stehen für Investitionen bereit.

Für gesetzliche Leistungen für Familien sind rund 10,7 Milliarden Euro eingeplant (2021: rund 10,4 Milliarden Euro). Ein Schwerpunkt ist hier das Elterngeld, das mit rund 7,7 Milliarden Euro zu Buche schlägt (2021: rund 7,4 Milliarden Euro). Auf das Kindergeld und den Kinderzuschlag entfallen rund 1,7 Milliarden Euro (2021: rund 1,7 Milliarden Euro). Für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind für 2022 wie bereits schon 2021 rund eine Milliarde Euro vorgesehen.

Weniger Geld ist für die Kinder- und Jugendpolitik eingeplant, für die noch rund 984,3 Millionen Euro bereitstehen (2021: rund 1,9 Milliarden Euro). Aufgestockt werden sollen jedoch die Ausgaben zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie, und zwar von 150,5 Millionen Euro auf 183,5 Millionen Euro. Die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und Aufgaben der freien Jugendhilfe summieren sich auf rund 267,9 Millionen Euro (2021: 234,53 Millionen Euro). Für Maßnahmen zur Umsetzung der Qualifizierungsoffensive stehen laut Etatentwurf rund 387,3 Millionen statt wie im Vorjahr rund 286,7 Millionen Euro zur Verfügung. Der Rückgang der Ausgaben in diesem Bereich erklärt sich dadurch, dass Zuweisungen in Höhe von jeweils 500 Millionen Euro an das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ sowie an das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ für die „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ in diesem Jahr nicht mehr vorgesehen sind.

Rund 567,6 Millionen Euro und damit rund 32,7 Millionen mehr soll Ministerin Spiegel für die Stärkung der Zivilgesellschaft , für Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik ausgeben können (2021: 534,8 Millionen Euro). Davon entfallen rund 356,1 Millionen Euro auf die Stärkung der Zivilgesellschaft (2021: rund 363,8 Millionen Euro). Den größten Einzelposten bilden hier die Zuschüsse zum Bundesfreiwilligendienst, der wie im Jahr zuvor rund 207,2 Millionen Euro erhält.

Die Ausgaben für die Familien-, Gleichstellungs- und Seniorenpolitik sollen von rund 170,5 Millionen im Vorjahr auf rund 210,9 Millionen in 2022 steigen: So sind unter anderem höhere Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Familienpolitik geplant: Diese sollen in diesem Jahr 27,5 Millionen statt 23,3 Millionen Euro erhalten. Auch für „Familienferienzeiten in und nach der Corona-Pandemie“ soll mit 40 Millionen Euro (2021: 10 Millionen) mehr Geld zur Verfügung stehen.

Das unter anderem für den Bundesfreiwilligendienst zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln soll als nachgeordnete Behörde des BMFSJ rund 117,2 Millionen Euro (2021: rund 117,1 Millionen Euro) erhalten, die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz 3,6 Millionen (2021: 2,7 Millionen Euro), die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll wie 2021 rund 2,8 Millionen Euro bekommen und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs rund 1,9 Millionen Euro (2021: rund 1,9 Millionen Euro).

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 128 vom 21.03.2022

Im zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 hat das Bundeskabinett eine Aufstockung der Mittel für das Bundesfamilienministerium beschlossen. Die Mittel werden um 147 Millionen Euro auf nun 12,58 Milliarden Euro erhöht.

“Mehr Geld für Kinder, Familien und starke Zivilgesellschaft?”

„Eine Aufstockung der Mittel für Kinder und Familien ist immer zu begrüßen. Das zeigt, dass Familien stärker in den Fokus der Politik rücken. Eine Aufstockung alleine reicht jedoch nicht, wenn die Strukturen gleichbleiben. Sonst haben wir wieder das Prinzip Gießkanne und die Maßnahmen kommen nicht wirklich bei denjenigen an, die sie brauchen,“ so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Um eine Wirksamkeit zu erreichen, braucht es verstärkt zielgerichtete Angebote und verlässliche Strukturen. Einzelmaßnahmen im Programm „Aufholen“ oder im Förderpaket „Aufleben“ wie Kinderfreizeiten oder Lernförderung in einmaliger oder in Kursform seien gut und wichtig, aber vielfach nicht die passenden Angebote für besonders benachteiligte Gruppen wie migrantische Kinder und Jugendliche in prekären Lebenssituationen. „Da herrscht zum Teil eher Beliebigkeit. Wer soll und wer nimmt an den Maßnahmen teil? Wenn Sie schon mal mit migrantischen Kindern und Jugendlichen zusammengearbeitet haben, wissen Sie, wie schwierig es sein kann, diese zu erreichen.” Es brauche hier Angebote, die Vertrauen aufbauen und Anlaufstellen über einen längeren Zeitraum hinweg sein können. Projekte mit einer Laufzeit von 8 Monaten würden es da schwer haben. „Eine Verlängerung der schon begonnenen Projekte und mehr zielgruppenspezifische Angebote, die Zugänge auch außerhalb schulischer Strukturen ermöglichen“, fordert Vangeltziki.

Ähnlich sehe es im Bereich Demokratieförderung und Bekämpfung von Rechtsextremismus aus. „Zivilgesellschaft stärken heißt hier nicht zuletzt, die Vielfalt der Organisationen wahrzunehmen und in die Bundesprogramme mit einzubinden. Die Stimmen der von Rechtsextremismus und Rassismus betroffenen Gruppen müssen gehört werden”. Das setze voraus, dass es gerade für kleinere Vereine Strukturen der Beteiligung gebe. „Kurzfristige Projekte, die allein bei den großen Trägern angesiedelt sind, verpuffen sonst“, so Vangeltziki.

Mehr Unterstützung für Familien mit wenig Geld

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften begrüße die Einführung eines Kinder-Sofortzuschlags bis zur Umsetzung der angekündigten Kindergrundsicherung. Ob jedoch 20 € monatlich wirklich Kinderarmut reduzieren können, werde sich zeigen.  „Und erreichen diese Gelder wirklich alle bedürftigen Kinder und Familien? Oder gibt es erneut aufenthaltsrechtliche Ausschlüsse wie z.B. beim Kindergeldbezug?“. Das sei auch bei der angekündigten Kindergrundsicherung zu berücksichtigen „Wir hoffen, dass die Kindergrundsicherung zügig umgesetzt wird. Die geplanten Formen der automatischen, digitalen und einfachen Antragstellung dürfen keine neuen Stolpersteine für Familien werden, die dafür sprachliche, informative oder technische Hürden überwinden müssen. Wir hoffen auch, dass es dann keine migrationspolitischen Ausschlüsse und ausländerrechtliche Diskriminierungen wie bisher bei Kindergeld, Kinderzuschlag oder Elterngeld gibt“.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.03.2022

SCHWERPUNKT II: Krieg in der Ukraine

Spiegel: Gruppen müssen zusammenbleiben können

 

Hunderttausende Geflüchtete, vor allem Frauen, Kinder und alte Menschen, suchen in Deutschland Schutz vor dem Ukraine-Krieg, darunter auch zahlreiche Kinder und Jugendliche aus Waisenhäusern und Kinderheimen mit ihren Betreuerinnen. Das Bundesfamilienministerium richtet eine bundesweite Anlaufstelle zur Unterbringung ukrainischer Waisenkinder ein.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Putins brutaler Angriffskrieg trifft die Zivilbevölkerung, vor allem auch die Kinder in der Ukraine, mit voller Härte. Wo noch vor ein paar Tagen ihr Zuhause war, wo sie zur Schule oder in die Kita gegangen sind, wo sie sich draußen zum Spielen getroffen haben, dort stehen sie heute vor Trümmerhaufen und erleben Bomben, Terror und Tod. Es ist mir ein Herzensanliegen, dass die Menschen aus der Ukraine bei uns Zuflucht finden. Dies gilt gerade auch für die Kinder und Jugendlichen, die ohne Eltern in ukrainischen Waisenhäusern und Kinderheimen aufwachsen. Wir stehen in engem Kontakt mit der ukrainischen Sozialministerin und haben ihr unsere Unterstützung zugesagt. Mir ist sehr wichtig, dass diese Kinder und Jugendlichen, die so viel Leid und Tod erlebt haben, als Gruppe zusammenbleiben können und auch nicht von ihren vertrauten Erzieherinnen getrennt werden. Wir müssen so viel Stabilität wie möglich schaffen. Mein Ministerium unterstützt mit einer Koordinierungsstelle die Länder und Kommunen darin, die Kinder und Jugendlichen mit ihren Betreuungspersonen unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen. Wir werden dabei auch besondere Bedarfe wie Behinderungen oder schwere Erkrankungen der Kinder und Jugendlichen berücksichtigen. Wir werden sehr schnell ein Verfahren umsetzen, das sicherstellt, dass die Kinder und Jugendlichen aus ukrainischen Kinderheimen geschützt und geborgen bei uns aufgenommen werden.“

Die Unterbringung und Versorgung geschlossener größerer Gruppen in geeigneten Unterkünften stellt Länder und Kommunen vor besondere Herausforderungen. Die zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle des Bundesfamilienministeriums wird daher permanent im Kontakt mit Ländern und Kommunen stehen, die Aufnahmekapazitäten kontinuierlich abfragen und so über einen aktuellen Überblick über bestehende Unterbringungsmöglichkeiten verfügen. Wird eine Gruppe Heimkinder oder Waisen aus der Ukraine nach Deutschland gebracht, wird sie von der Koordinierungsstelle in eine geeignete, vorbereitete Unterkunft geleitet werden. So sorgt die Stelle dafür, dass die Kinder gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt und geschützt und geborgen bei uns aufgenommen werden. Darüber hinaus berät und informiert die Anlauf- und Koordinierungsstelle alle Behörden, Träger, Initiativen und Privatpersonen, die diesen Kindern in Deutschland helfen wollen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.03.2022

Karl Kübel Stiftung bietet hilfreiche Tipps und Hinweise                               

Der Krieg in der Ukraine und die dadurch ausgelösten Fluchtbewegungen machen sich auch in der Kindertagesbetreuung in Deutschland bemerkbar. Wie lassen sich die ankommenden Kinder und Familien bestmöglich begleiten? Wie können wir mit den Ängsten und Sorgen von Kindern umgehen? Soll man mit ihnen über Krieg reden?

Antworten darauf liefert die Übersicht „Über Krieg sprechen? Praxistipps und Handlungshinweise für die Kindertagesbetreuung“. Sie wurde von der Koordinierungsstelle „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“ der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie herausgegeben und ist auf der Homepage der Stiftung (www.kkstiftung.de) als Download erhältlich.

Die vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration geförderte Koordinierungsstelle bietet darüber hinaus weitere praxisbezogene Materialien zum Thema Vielfalt und Kinderrechte (Vielfalts-Taschen, Kinderkiste) sowie eine Handreichung „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“ an. Weitere Informationen und Downloads finden Interessierte ebenfalls auf Website der Karl Kübel Stiftung.

„Die Koordinierungsstelle ‚Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung‘ hat sich in den vergangenen Jahren als wichtige Instanz für Kinder und Familien mit Fluchtgeschichte in Hessen etabliert. Sie ist heute wichtiger denn je, um den aktuellen Bedarfen zu entsprechen und vorurteilsbewusste und chancengerechte Strukturen zu fördern“, sagt Dr. Katharina Gerarts, Vorstandsmitglied der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie.

Um diesen wichtigen Aufgaben auch weiterhin nachkommen zu können, hat die Koordinierungsstelle die Zusage für eine Projektverlängerung bis einschließlich 2025 vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie vom 21.03.2022

In den umkämpften Gebieten in der Ukraine sind derzeit bis zu 70 000 Kinder, die in Waisenhäusern oder Kinderheimen leben, direkt von Bomben und Raketen bedroht. Schätzungen der SOS-Kinderdörfer gehen von bis zu 100 000 Heimkindern aus, die möglicherweise evakuiert werden müssen. Eine angemessene Beteiligung Deutschlands an ihrer Aufnahme scheitert derzeit am Geld.

Die ukrainischen Behörden lassen evakuierte Heimkinder nur ausreisen, wenn die Erklärung eines deutschen Bürgermeisters oder einer deutschen Bürgermeisterin vorliegt, dass diese Kinder aufgenommen und versorgt werden und dies nach Ankunft auch entsprechend zurückgemeldet wird.

Kinderschutzbund-Präsident Hilgers: „Das Vorgehen der ukrainischen Behörden ist richtig. Die Kinder müssen vor Menschenhandel geschützt werden. Aber: Seit Wochen können Bund und Länder sich nicht auf ein Finanzierungsmodell verständigen. Und so finden sich nur mit Glück und guten Kontakten Kommunen, die Heimkinder aufnehmen. Ich sage das in aller Deutlichkeit: Da warten Kinder im Bombenhagel darauf, dass hier in Deutschland die Bürokratie aus dem Quark kommt. Das ist – bei allem Verständnis für haushalterische und rechtliche Erwägungen – ein ethischer und politischer Skandal.“  

Heinz Hilgers weiter: „Kinder und Jugendliche aus ukrainischen Kinderheimen müssen selbstverständlich auch in Deutschland aufgenommen und in das bestehende System der Kinder- und Jugendhilfe integriert werden. Für die finanziellen Mehrbelastungen müssen Bund und Länder aufkommen. Ich erwarte, dass dieses Verantwortungs-Ping-Pong aufhört und Bund und Länder konstruktiv an einer Lösung arbeiten. Den Kindern in der Ukraine läuft die Zeit davon.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 24.03.2022

Der Krieg in der Ukraine ist medial und politisch präsent wie kaum ein anderer in den letzten
Jahrzehnten. Dieser Krieg löst viele Ängste aus, bei allen. Die Bedrohung durch eine atomare Großmacht ist plötzlich zur Realität geworden. In Deutschland und in Europa. In den letzten beiden Wochen seit Beginn des Krieges erreichen den Verband zahlreiche Anrufe und Emails. Fast alle drehen sich um den Krieg und seine Folgen. Versuch einer Zusammenfassung.

Wie sag‘ ich es meinem Kind? Familien und der Krieg in der Ukraine

Viele binationale und migrantische Familien haben Familienangehörige in Kriegsgebieten.
Berichte über Kriegshandlungen und Ängste um Angehörige sind für sie seit langem Teil ihres Alltags. Sie wundern sich, was ist jetzt so anders. Sie haben das Gefühl, dass ihre Sorgen und Nöte nicht im gleichen Maß gesehen wurden und werden. Weder in Kitas, noch in Schulen oder am Arbeitsplatz. Die Familien fragen sich: Wie können sie mit ihren Kindern über diesen Krieg sprechen und erklären, was so anders daran ist als bei der Tante in Afghanistan oder dem Großvater in Syrien?

Angesichts der rassistischen Vorfälle gegenüber Drittstaatsangehörigen an den EU-Grenzen fragen sich migrantische Familien: was würde mit uns passieren, müssten wir aus Deutschland fliehen? Sind wir dann auch Geflüchtete zweiter Klasse? Steht uns im Ernstfall
der gleiche Schutz zu?

Ist Krieg nicht gleich Krieg?

Im Jahr 2001 beschloss der Rat der Europäischen Union die Massenzustrom-Richtlinie. Sie beinhaltet u.a. Mindestnormen für die Gewährung eines  vorübergehenden Schutzes von Vertriebenen und einen Solidaritätsmechanismus, der zum einen die Finanzierung, zum anderen die tatsächliche Aufnahme in den Mitgliedstaaten regeln soll. Die europäischen
Staaten waren sich angesichts des Krieges in der Ukraine schnell einig, diese Richtlinie anzuwenden.

Eine Frage, die sich Geflüchtete aus anderen Ländern stellen: „warum wurde die Massenzustrom-Richtlinie nicht auch 2015 / 2016 in Betracht gezogen?“

Gerade syrische, afghanische oder irakische Familien sind irritiert. Sie mussten aufwändige Asylanträge stellen, wurden in Massenunterkünften untergebracht. Die europäischen Regierungen waren und sind sich nach wie vor uneins über die Aufnahme und die Verteilung dieser Geflüchteten.

Die Meldungen über die Zurückweisungen von Geflüchteten an den Grenzen, die in der Ukraine als Studierende, Arbeitnehmer:innen oder aus  Fluchtgründen lebten und die aus Afrika, Asien oder dem Nahen Osten kommen, geben den Familien darüber hinaus Anlass zur Sorge. Sie fragen sich: „Wird hier mit zweierlei Maß gemessen? Gibt es willkommene Geflüchtete und weniger willkommene? Ungeachtet der Menschenrechte?“

Die Deutsche Bahn bietet in einer PM von Ende Februar Menschen aus der Ukraine kostenlos Bahnfahrten nach Deutschland an. Allerdings nur für Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Warum nicht für alle Menschen, die gerade aus der Ukraine fliehen müssen?

Was ist mit uns Russ:innen?

Den Verband erreichen verzweifelte Anrufe von Russ:innen, die sich zurzeit in Deutschland aufhalten, z.B. mit Besuchsvisa oder in Kürze endendem Aufenthaltsrecht. Oder die zur Wehrpflicht herangezogen werden sollen.

„Ich hatte gerade eine junge russische Mutter am Telefon, die sich zu Besuch seit 2 Monaten in Deutschland befindet. Ihr Mann hat ein Visum zur Erwerbstätigkeit. Nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde wurde ihr mitgeteilt, dass sie regulär ausreisen muss und das Kriegsgeschehen keine andere Betrachtung rechtfertigt,“ berichtet eine Beraterin.

Durch die Einstellung des Bankenverkehrs, können Angehörige kein Geld mehr nach Russland  überweisen: “Ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Meine 86-jährige Mutter lebt alleine in Moskau. Sie braucht für ihren Lebensunterhalt und ihre  Medikamente meine finanzielle Unterstützung. Herholen kann ich sie auch nicht so einfach. Ich bin Deutsche, sie ist Russin.“

Putin hat nicht nur Befürworter:innen im Land. Tausende wurden bereits verhaftet und viele wollen das Land schnell verlassen. Wird für sie auch die Massenzustrom-Richtlinie gelten?
Noch gibt es anscheinend keine entsprechenden Anweisungen durch das Bundesinnenministerium bzw. die Innenministerien der Länder. Es fehlt noch an schnellen Regelungen für den Umgang mit russischen Staatsangehörigen.

Ankommen und was dann?

Schüler:innen aus der Ukraine soll schnellstmöglich ein Schulbesuch ermöglicht werden. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans fordert ukrainischsprachigen Unterricht, damit die Kinder ihre Muttersprache nicht verlieren. Das ist sehr begrüßenswert. Aber nicht, wie er es begründet: damit sie keine Lücken haben, wenn sie wieder zurückkehren. Sprache ist ein wichtiger Teil der Identität, unabhängig vom Aufenthalt in einem Land. Vielleicht ist dies ein Anlass auch andere Sprachen im Bildungssystem stärker zu berücksichtigen: Arabisch, Farsi, Dari und andere. Auch die geflüchteten Kinder mit diesen Muttersprachen wollen ihre Identitäten nicht verlieren.

Gleicher als gleich?

Jeder Krieg ist grausam. Wir müssen uns mit allen Betroffenen von Krieg und Verfolgung solidarisch zeigen. Menschenrechte gelten für alle Menschen.

Deutschland kann zum Glück auf eine gewachsene Struktur der Hilfe bei Fluchtbewegungen zurückgreifen. Seit 2015/2016 gibt es viele neue untereinander vernetzte Organisationen. Es hat sich eine Willkommenskultur gebildet. Sie sollte weiterhin für Alle da sein und von der Politik entsprechend unterstützt werden.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 18.03.2022

SCHWERPUNKT III: Energie-Entlastungspaket

Armutsbetroffene Menschen bedarfsgerecht unterstützen

Der Koalitionsausschuss hat sich vor dem Hintergrund der stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität auf weitere Entlastungsmaßnahmen verständigt. Die AWO begrüßt, dass die Bundesregierung angesichts der aktuellen Lage weitere Vorhaben auf den Weg bringt. Der Verband mahnt aber an, die Maßnahmen stärker zielgerichtet auszurichten und insbesondere armutsbetroffene Menschen bedarfsgerecht zu unterstützen.  

Dazu kommentiert Michael Groß, Präsident des AWO Bundesverbandes: „Menschen in Armut und prekären Lebenslagen geraten durch die aktuellen Preissteigerungen besonders unter Druck. Insofern kommt das Entlastungspaket zur richtigen Zeit. In der Gesamtschau sind einige Maßnahmen zu begrüßen. Dass Leistungsberechtigte der Grundsicherung und Kinder mit einer weiteren Einmalzahlung berücksichtigt werden, ist ein wichtiger Schritt. Der Familienzuschuss muss aber unbedingt bei allen leistungsberechtigten Kindern ankommen und darf nicht bei der Grundsicherung angerechnet werden.“

Andere Instrumente wie die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe oder die Energiepreispauschale sind aus Sicht der AWO nicht geeignet, um gezielt diejenigen Menschen zu entlasten, die den höchsten Bedarf haben. Bei der Energiepreispauschale fordert der Verband eine nach Einkommen gestaffelte und nach oben gedeckelte Ausgestaltung.  

Groß weiter: „Es kann nicht sein, dass auch wohlhabende Menschen entlastet werden sollen. Die Entlastungen müssen gezielt bei Menschen mit geringen Einkommen und Leistungsberechtigten ankommen. Hier sehen wir bei verschiedenen Maßnahmen noch Diskussionsbedarf und werden die Umsetzung der Vorhaben eng begleiten. Am Ende muss ein sozial und ökologisch tragfähiges Gesamtpaket stehen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 24.03.2022

Die Koalitionsparteien haben sich auf ein zweites Energiekosten-Entlastungspaket geeinigt. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Beschlüsse der Ampel-Koalition sind sozial nicht ausgewogen. Von den gewaltig gestiegenen Energiekosten müssten vor allem die Ärmsten entlastet werden. Denn Einkommensarme sind von jeder Krise besonders betroffen – sie leben am Minimum und haben keine Reserven. Und die Krisen häufen sich: Corona, Inflation, Energiepreise. Jede dieser Krisen stellt bereits für sich eine soziale Notlage für Einkommensarme dar. Mit einer steuerlichen Energiepreispauschale von 300 Euro werden sie nicht erreicht. Denn wer nichts oder nur sehr wenig verdient, zahlt keine Steuern und kann daher auch nicht steuerlich entlastet werden. In die richtige Richtung gehen dagegen die Verdoppelung der Einmalzahlung von 100 Euro an Grundsicherungsbeziehende, die allerdings nicht ausreichend ist, und die Preissenkungen im ÖPNV.

Über akute Entlastungen hinaus braucht es grundsätzlich und perspektivisch ein einfaches und unbürokratisches Instrument, das sozialen Notlagen schnell und wirksam entgegenwirkt. Die Diakonie schlägt deshalb einen Mechanismus vor, der in die Sozialgesetzbücher eingeführt wird und Sozialleistungen krisenfester macht. Danach ist im Fall einer sozialen Notlage vorgesehen, dass Leistungsberechtigte monatlich 100 Euro als Pauschale erhalten, begrenzt auf ein halbes Jahr. Dazu müsste der Bundestag eine soziale Notlage feststellen. Die Unterstützung erhielten Leistungsberechtigte in der Grundsicherung, beim Bezug von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag sowie im Asylbewerberleistungsgesetz. Damit entfiele die Notwendigkeit, in jeder Krise aufs Neue über eine Notlösung für die Ärmsten zu beraten, die bereits in den Sozialgesetzbüchern geregelt ist.“

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.03.2022

Die Ampel hat sich angesichts steigender Energiekosten auf ein Entlastungspaket geeinigt. Im Pakt enthalten sind u.a. ein Familienzuschuss in Höhe von 100 Euro, der mit dem Kindergeld ausgezahlt werden soll, eine Energiepreispauschale von 300 Euro für Erwerbstätige und Selbstständige sowie eine Verdopplung der Einmalzahlung von 100 Euro an Empfänger*innen von Sozialleistungen. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Wir begrüßen, dass die Ampelregierung Härten angesichts der steigenden Energiepreise abfedern möchte. Diese sind für Familien mit kleinen Einkommen und somit für viele Alleinerziehende ein echtes Problem. Da Energiepreise absehbar dauerhaft hoch sein werden, hätten wir uns jedoch auch längerfristige Antworten gewünscht. Beim Familienzuschuss ist offen, ob wieder die identische Rezeptur wie beim Kinderbonus Anwendung finden soll. Für Alleinerziehende war dieses Rezept jedoch unbekömmlich – als Kindergelderhöhung konnte ein unterhaltszahlender Elternteil den Unterhalt um den halben Bonus kürzen. Für Alleinerziehende hieß das: Volle Mehrbelastung, halber Bonus. Wir dringen darauf, diesen Fehler nicht zu wiederholen. Der Familienzuschuss wird am Lebensmittelpunkt des Kindes gebraucht, in dem Haushalt, in dem die Energiekosten entstehen: Voll bei den Alleinerziehenden! Die Mehrbelastungen durch steigende Fahrtkosten umgangsberechtigter Elternteile können hingegen durch die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro abgefedert werden.“

Der Kinderbonus sollte Mehrbelastungen in der Coronakrise auffangen. 2020 belief er sich auf einmalig 300 Euro, 2021 auf 150 Euro. Da der Kinderbonus als einmalige Erhöhung des Kindesgelds umgesetzt war, hat auch hier die hälftige Aufteilung zwischen getrennten Eltern gegriffen. Der VAMV hat bereits 2020 einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, mit dem der Kinderbonus voll bei Alleinerziehenden ankommen kann, ohne das Unterhaltsrecht grundlegend ändern zu müssen.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 28.03.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland

 

Am 5. April ist die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland genau 30 Jahre in Kraft. Angesichts aktueller Herausforderungen wie dem Krieg in der Ukraine und der Bewältigung der Corona-Pandemie ist die Durchsetzung der Rechte von Kindern heute wichtiger denn je. Dazu gehört auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Seit dem Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention vor 30 Jahren hat sich die Situation von Kindern in Deutschland spürbar verbessert. Wir erleben aber auch, dass es kein Automatismus ist, die Belange von Kindern zu berücksichtigen. Das haben wir bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gesehen, von denen Kinder massiv betroffen waren. Auch angesichts des Kriegs in der Ukraine stehen die Kinderrechte und das Kindeswohl wieder im besonderen Fokus. Wir wollen die Kinder und Jugendlichen, die mit oder ohne ihre Eltern oder Bezugspersonen auf der Flucht vor dem Krieg bei uns Schutz suchen, sicher und geborgen aufnehmen und alles tun, damit sie hier gut ankommen. Sie haben das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung. Die aktuellen Herausforderungen zeigen einmal mehr: Kinderrechte brauchen mehr Aufmerksamkeit und müssen gestärkt werden. Das Kindeswohl muss bei allen staatlichen Handlungen und Entscheidungen, die Kinder betreffen, im Mittelpunkt stehen. Es ist Zeit, die Kinderrechte endlich im Grundgesetz zu verankern.“ Am 20. November 1989 wurde das internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (Kinderrechtskonvention) verabschiedet. Deutschland ist einer von 196 Vertragsstaaten. In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention seit dem Jahr 2010 verbindlich und gilt als Bundesgesetz.

Seit 30 Jahren gibt es Bestrebungen in der Politik, aber auch aus der Zivilgesellschaft, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2018 sind 88 Prozent der Eltern in Deutschland für eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz. Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampelkoalition ausdrücklich zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz bekannt und einen Gesetzentwurf angekündigt, der sich an den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention orientiert.

Quelle für die Umfrage: Mauss Research, Repräsentative Elternbefragung für die neues handeln GmbH im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, September 2018

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.04.2022

Stiftungsrat konstituiert sich und beruft Stiftungsbeirat.

Am 4. April 2022 hat sich der Stiftungsrat der Bundesstiftung Gleichstellung konstituiert. Vorsitzende des Stiftungsrats ist Bundesgleichstellungsministerin Anne Spiegel. Dem Stiftungsrat der 2021 gegründeten Stiftung gehören neun Mitglieder des Deutschen Bundestags an.

Bundesgleichstellungsministerin Anne Spiegel: „Mit der Bundesstiftung Gleichstellung wollen wir die Gleichstellung als Grundprinzip unserer demokratischen Gesellschaft voranbringen. Gemeinsam wollen wir dafür eintreten, dass jeder Mensch unabhängig von seinem Geschlecht sein Leben frei gestalten und seine Potenziale entfalten kann. Dazu wollen wir die Bundesstiftung Gleichstellung im Jahr 2022 als starke Einrichtung etablieren. Die Bundesstiftung soll aufzeigen, wo es noch mehr Gleichstellung braucht, und dafür Lösungen entwickeln. Sie soll ein lebendiger Treffpunkt für alle sein, die sich für mehr Gleichstellung in Deutschland einsetzen. Denn Gleichstellung braucht viele Veränderungen, die von allen gemeinsam erkämpft werden müssen.“ Die Mitglieder im Stiftungsrat sind:

Für die Fraktion der SPD

Mitglied: Josephine Ortleb, Stellvertretung: Ariane Fäscher

Mitglied: Leni Breymaier, Stellvertretung: Felix Döring

Mitglied: Sönke Rix, Stellvertretung: Yasmin Fahimi Für die Fraktion von Bündnis90/DIE GRÜNEN

Mitglied: Ulle Schauws, Stellvertretung: Denise Loop

Mitglied: Filiz Polat, Stellvertretung: Schahina Gambir Für die Fraktion der FDP

Mitglied: Nicole Bauer, Stellvertretung: Gyde Jensen Für die Fraktion der CDU/CSU

Mitglied: Silvia Breher, Stellvertretung: Mechthild Heil

Mitglied: Dr. Katja Leickert, Stellvertretung: Gero Storjohann

Mitglied: Ralph Edelhäußer, Stellvertretung: Paul Lehrieder

Motivierter Start für tatsächliche Gleichstellung

Der Stiftungsrat berief in seiner konstituierenden Sitzung auch den Stiftungsbeirat. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Länder, der Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Der für drei Jahre berufene Beirat berät den Stiftungsrat und das Direktorium der Bundesstiftung Gleichstellung bei der inhaltlichen Arbeitsplanung und bei der Qualitätssicherung der Stiftungsarbeit.

Das Direktorium der Stiftung stellte in der konstituierenden Sitzung seinen Entwurf für das Arbeitsprogramm 2022 mit dem Titel „Aufbruch ins Jahrzehnt der Gleichstellung – die Bundesstiftung Gleichstellung nimmt ihre Arbeit auf!“ vor. Dazu erklärte Lisi Maier, Direktorin der Bundesstiftung: „Mit der Sitzung ist ein motivierter Start auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung gelungen.“ Dr. Arn Sauer, Direktor der Bundesstiftung, ergänzte: „Wir wollen außerdem ein offenes Haus der Gleichstellung aufbauen, das seine Türen weit aufmacht.“ Gleichstellungstag soll Vernetzung voranbringen Im Jahr 2022 sollen die Schwerpunkte der Stiftungsarbeit auf den organisatorischen und inhaltlichen Aufbauprozessen liegen. Es gilt, die Bundesstiftung, ihre Themen und Angebote öffentlich bekannt und sichtbar zu machen. Beispielsweise ist mit einem sogenannten Gleichstellungstag die Etablierung eines neuen Vernetzungsformats vorgesehen, der als Fachtag jährlich zusammen mit Verbänden, Wirtschaft, Wissenschaft, Bund, Ländern und Kommunen stattfinden soll.

Mehr Informationen zur Bundesstiftung Gleichstellung finden Sie hier: www.bundesstiftung-gleichstellung.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.04.2022

Kerstin Claus ist neue Missbrauchsbeauftragte

Die Journalistin Kerstin Claus wurde heute zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Mit Kerstin Claus wird das Amt ab dem 1. April für die nächsten fünf Jahre neu besetzt.
Die Unabhängige Beauftragte ist im Auftrag der Bundesregierung verantwortlich für die Anliegen von Betroffenen und eine Stelle für alle, die sexualisierter Gewalt und Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen entschieden entgegentreten.

Anne Spiegel, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Mit Kerstin Claus haben wir eine hervorragend qualifizierte Frau für diese wichtige Aufgabe gewinnen können. Ich bin überzeugt, dass sie wichtige neue Impulse setzen wird und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihr.
Gemeinsam werden wir viel erreichen: in der Ampel-Koalition haben wir uns vorgenommen, das Amt auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen und die wichtige Arbeit der Aufarbeitungskommission fortzuführen. Außerdem werden wir in diesem Jahr eine  bundesweite Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne starten. Mit der Unabhängigen Beauftragten Claus an der Seite werden wir die Arbeit des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorantreiben. Meine Ziele sind klar: Kein Kind soll sexualisierte Gewalt erleben müssen. Prävention sowie Hilfen und Aufarbeitung müssen gestärkt werden.“

Zu ihrer Ernennung erklärt Kerstin Claus: „Ich freue mich sehr, dass mir die Bundesregierung das Vertrauen ausspricht und mich zur neuen Unabhängigen Beauftragten berufen hat. Sexualisierte Gewalt ist überall in Deutschland tagtägliche Realität für viele Kinder und Jugendliche, oftmals mit lebenslangen Auswirkungen. Wir brauchen starke Netzwerke, um Kinder und Jugendliche zu schützen und verlässliche Hilfen über die gesamte Lebensspanne. Hierfür möchte ich insbesondere mit den Ländern und Kommunen in eine starke Zusammenarbeit treten. Kinder können nur vor Ort geschützt werden. Flächendeckende Schutzkonzepte in Schulen und Vereinen sind deshalb ebenso wichtige Bausteine gegen Missbrauch wie verbindliche Standards in der Qualifizierung von Fachkräften und die Sensibilisierung der Gesellschaft. Kinder zu schützen, Taten aufzudecken und Betroffene gut zu begleiten, kann nur gelingen, wenn wir alle dazu beitragen und die Hilfestrukturen flächendeckend zur Verfügung stehen. Ich werde deshalb verstärkt den Dialog vor Ort suchen und freue mich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Bundes- und Landesebene.

In der Beratung habe ich immer wieder gemerkt, wie sehr Prozesse sich verändern, wenn es gelungen ist, in Entscheidungen die Expertise und das Erfahrungswissen von uns Betroffenen einzubringen. Deswegen werde ich mich für die stärkere Einbindung der Perspektiven Betroffener und ihre grundlegende Beteiligung in den Ländern einsetzen und diese auch auf Bundesebene weiter ausbauen.“

Der Betroffenenrat begrüßt die Berufung seines Mitglieds Kerstin Claus zur Unabhängigen  Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch:
„Dass mit Kerstin Claus erstmals eine Betroffene Unabhängige Beauftragte wird, ist für uns die konsequente Fortführung eines herausfordernden Amtes. Wir alle kennen Kerstin Claus als  leidenschaftliche Mitstreiterin – immer parteiisch für die Bedürfnisse und Belange von Betroffenen. Im Betroffenenrat werden wir sie vermissen. Aber mit dieser Entscheidung werden die jahrelange Arbeit von Betroffenen sowie ihre vielfältigen Kompetenzen noch sichtbarer. Wir wünschen Kerstin alles Gute und vor allem viel Kraft im neuen Amt.
Wir werden weiter gemeinsam nicht schweigen.“

Über Kerstin Claus Kerstin Claus, geboren 1969 in München, ist Journalistin und systemische Beraterin und seit 2015 in der Politik- und Strategieberatung im Themenbereich sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche tätig. Claus ist als Unabhängige Beauftragte nicht weisungsgebunden. Organisatorisch, personell und finanziell erfolgt die Anbindung beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Der Arbeitsstab des bisherigen Unabhängigen Beauftragten Rörig bleibt der neuen Unabhängigen Beauftragten zugeordnet.

Über das Amt der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist das Amt der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen und deren
Angehörigen, für Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft sowie für alle Menschen in Politik und Gesellschaft, die sich gegen sexuelle Gewalt engagieren.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Unabhängigen Beauftragten gehören:

  1. Information, Sensibilisierung und Aufklärung zu Themen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
  2. Unterstützung der nachhaltigen Verbesserung des Schutzes vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und der Hilfen für betroffene Menschen,
  3. Identifizierung gesetzlicher Handlungsbedarfe und Forschungslücken im Themenfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,
  4. Wahrnehmung der Belange von Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlitten haben,
  5. Sicherstellung einer systematischen und unabhängigen Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland.

Beim Amt der Unabhängigen Beauftragten ist dauerhaft ein ehrenamtlich tätiger Betroffenenrat eingerichtet, der die UBSKM und ihr Team berät. So wird eine strukturierte und kontinuierliche Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet. Seine Mitglieder werden für die Dauer von fünf Jahren durch die Bundesfamilienministerin berufen und tragen die Anliegen von Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit.

Weitere Informationen zur Ernennung der Unabhängigen Beauftragten unter www.beauftragte-missbrauch.de

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.03.2022

Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe für Gesetzentwurf des Bundestags zur Änderung des AGG

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesfamilienministerin Anne Spiegel vorgelegte Formulierungshilfe für einen aus der Mitte des Bundestags einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Damit soll der Weg frei gemacht werden, um die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) künftig durch den Bundestag wählen zu lassen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im BMFSFJ, Sven Lehmann:

„Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes spielt eine entscheidende Rolle für unsere offene Gesellschaft und bei der Bekämpfung von Diskriminierung. Ich freue mich, dass mit dem heutigen Kabinettsbeschluss die Weichen für eine schnelle Neubesetzung der seit 2018 unbesetzten Leitung der ADS gestellt sind. Durch eine demokratische Wahl im Bundestag wird die Unabhängigkeit der ADS gestärkt. Wie wichtig eine generelle Stärkung der ADS ist, zeigt sich auch im aktuellen Bericht der ADS und der zuständigen Beauftragten an den Deutschen Bundestag. Für viele Menschen in Deutschland sind Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen oder wegen des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters immer noch bittere Realität und schmerzlicher Alltag. Die Zahlen der Beratungsanfragen bei der ADS und der gemeldeten Diskriminierungsfälle erreichten im Berichtszeitraum einen Höchststand. Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag auch vereinbart, die Antidiskriminierungsstelle angemessen mit Personal und Budget auszustatten und ihre Kompetenzen zu stärken. Mit der ebenfalls im Koalitionsvertrag vereinbarten weitreichenden Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wollen wir weitere Schritte hin zu einem umfassenden Diskriminierungsschutz gehen, indem wir Schutzlücken schließen, den Rechtsschutz verbessern und den Anwendungsbereich ausweiten. Ich freue mich, wenn der Deutsche Bundestag nun zügig den Gesetzentwurf behandelt, so dass die Wahl der neuen Leitung zeitnah erfolgen kann.“ Kabinettsbeschluss greift Koalitionsvertrag auf Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, die die Unabhängigkeit der ADS sicherstellen soll. Dafür soll künftig die Leitung der ADS auf Vorschlag der Bundesregierung als Unabhängige*r Bundesbeauftragte*r für Antidiskriminierung durch den Bundestag für die Dauer von fünf Jahren gewählt und durch den Bundespräsidenten berufen werden. Durch die Formulierungshilfe soll eine rechtssichere Besetzung der seit 2018 unbesetzten Leitung der ADS sichergestellt und eine zeitnahe Besetzung ermöglicht werden. Die Formulierungshilfe greift entsprechende Empfehlungen seitens der Wissenschaft und der Verbände sowie von europäischen und internationalen Gremien auf, wie zuletzt etwa von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) im März 2020.

Hintergrund zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes:

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) wurde entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und in Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinien als nationale Gleichbehandlungsstelle der Bundesrepublik Deutschland beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend errichtet.

Sie berät von Diskriminierung betroffene Menschen, betreibt Öffentlichkeitsarbeit, führt wissenschaftliche Untersuchungen zu Diskriminierungen durch und gibt Empfehlungen zu deren Vermeidung.

Grundlage der Arbeit ist das AGG, das vor allem im Berufsleben und bei Geschäften des täglichen Lebens Anwendung findet, wie zum Beispiel beim Einkaufen oder bei der Wohnungssuche. Das AGG schützt vor Benachteiligungen aus rassistischen Gründen, wegen des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung und der sexuellen Identität.

2020 sind die Beratungsanfragen an die ADS um 78 Prozent gestiegen. Von 2017 bis 2020 verzeichnete die ADS insgesamt 16.415 Beratungsanfragen, die sich auf ein durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geschütztes Merkmal beziehen (Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion/Weltanschauung, sexuelle Identität). 3.757 Anfragen betrafen andere Merkmale (sozialer Status, Gesundheit, Familienstand, Aufenthaltsstatus und andere).

Weitere Informationen unter: https://www.antidiskriminierungsstelle.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.03.2022

Interministerielle Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung wird eingerichtet

Die Bundesregierung startet mit der Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung (IMA) die Neuausrichtung der Familienförderung. Am Dienstag, den 29. März, findet im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) dazu die konstituierende Sitzung der IMA statt.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Wir wollen mit der Kindergrundsicherung bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und konzentrieren uns auf die, die am meisten Unterstützung brauchen. Wir wollen mehr Kinder aus der offenen und verdeckten Armut holen. Je sicherer die finanzielle Situation von Familien ist, desto sorgenfreier können Kinder aufwachsen. Die Kindergrundsicherung soll möglichst ohne bürokratische Hürden direkt bei den Kindern ankommen und ihre Chancen grundlegend verbessern.

Für die Kindergrundsicherung wird ein Teil der 150 familienpolitischen Leistungen gebündelt, die heute noch in unterschiedlichen Ministerien beheimatet sind. Das ist ein komplexes Vorhaben. Unter anderem müssen wir Schnittstellen zu anderen Leistungen wie dem neuen Bürgergeld oder dem BAföG so gestalten, dass die Leistungen gut ineinandergreifen. Mit der Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung schaffen wir ein Instrument, dass es uns ermöglicht, dieses ambitionierte Vorhaben gemeinsam in der Ampelkoalition umzusetzen. Mein Ministerium wird darüber hinaus die Verbände und die Zivilgesellschaft in einem begleitenden Austausch in die Entwicklung der Kindergrundsicherung einbeziehen.“ Sechs Ministerien arbeiten zusammen In der IMA wirken das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das Bundesministerium der Justiz (BMJ), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) unter Federführung des BMFSFJ mit. Zum Auftakttreffen mit Vertreterinnen und Vertretern der sechs Bundesministerien wird der Fokus auch auf den hohen Stellenwert der finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen gerichtet. Ziel der ersten ressortübergreifenden Sitzung ist eine gemeinsame Auftakterklärung.

Bündelung familienpolitischer Leistungen Für die Kindergrundsicherung soll die finanzielle Unterstützung für Kinder neugestaltet werden. In der Kindergrundsicherung sollen das Kindergeld für alle Familien, Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für Kinder, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets sowie der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen in einer Leistung gebündelt werden. Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Komponenten bestehen: einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag, der für alle Kinder und Jugendliche gleich hoch ist, und einem gestaffelten Zusatzbetrag, der vom Einkommen der Eltern abhängt. Geplant ist, dass die IMA Kindergrundsicherung bis Ende 2023 in 5 thematischen Arbeitsgruppen ein Konzept für eine Kindergrundsicherung erarbeitet. Auf dem Weg dorthin sind Beteiligungen und Austausch mit Ländern, Verbänden, Vereinen und Stiftungen geplant.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.03.2022

Die Kinderkommission teilt mit:

Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft und bedürfen des besonderen Schutzes und der Unterstützung. Aufgabe der Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist es, dafür Sorge zu tragen, dass die Interessen und Anliegen der Kinder und Jugendlichen in der parlamentarischen Arbeit ausreichend berücksichtigt werden. Als Anwältin der Kinder und Jugendlichen ist die Kinderkommission auch Ansprechpartnerin für Verbände und Organisationen sowie Eltern und Kinder. 

Mit der Konstituierung als Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 24. März 2022 kann die Kinderkommission ihre Arbeit aufnehmen. Der Deutsche Bundestag bringt damit auch in der 20. Wahlperiode 
zum Ausdruck, wie wichtig eine fraktionsübergreifende Kinder- und Jugendpolitik ist. 

Die neue Kinderkommission setzt sich wie folgt zusammen: Abgeordnete Sarah Lahrkamp (SPD), Abgeordneter Paul Lehrieder (CDU/CSU), Abgeordnete Emilia Fester (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Abgeordneter Matthias Seestern-Pauly (FDP), Abgeordneter Gereon Bollmann (AFD) und Abgeordnete Heidi Reichinnek (DIE LINKE.).

Entsprechend der Fraktionsstärke ist im Vorsitzturnus die Abgeordnete Lahrkamp die erste Vorsitzende der Kinderkommission. Sie erklärt zur Konstituierung: „Ich freue mich, dass heute die Kinderkommission des 20. Deutschen Bundestages ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Kinderkommission ist seit 1988 ein fester Bestandteil des Parlaments und damit Ausdruck der besonderen Verantwortung, die die Politik für Kinder und Jugendliche hat.“

„Wir werden fraktionsübergreifend auch weiterhin die Rechte, Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ins Zentrum unserer Arbeit stellen. Die Vertreterinnen und Vertreter der sechs Fraktionen werden dazu ihre Themen einbringen, so dass wir verschiedensten Fragen nachgehen werden, die dem Schutz, der Förderung und der Beteiligung von Kindern in Deutschland dienen.“ 

„Mir liegt während meines Vorsitzes vor allem am Herzen, dass wir erstens über parteipolitische Positionen hinweg das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Blick behalten und zweitens die Kinderrechte auch leben, was im Falle der Kinderkommission auch bedeutet, dass wir Kinder und Jugendliche beteiligen, dass wir mit ihnen statt über sie reden, dass wir ihnen zuhören und ihre Worte berücksichtigen. Kinder sind die besten Vertreter ihrer eigenen Interessen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 24.03.2022

Mietpreiskontrollen reduzieren kurzfristig ökonomische Ungleichheit – Vor allem GeringverdienerInnen profitieren, weil sie einen größeren Anteil ihres Einkommens für Miete ausgeben – Vermögende verlieren überproportional Einnahmen aus Vermietung – Mietpreisregulierung ist in der Regel aber mit Wohlstandsverlusten und anderen unerwünschten Nebeneffekten wie geringerem Mietangebot verbunden

Die Regulierung von Mietpreisen kann ökonomische Ungleichheit kurzfristig reduzieren. Das zeigt eine Studie der Abteilung Makroökonomie am DIW Berlin. Mietpreiskontrollen mindern die Ungleichheit der Einkommen und wirken dämpfend auf das Verhältnis von Vermögen und Nationaleinkommen, das als Indikator für Ungleichheit gilt. Für die Studie untersuchten die Autoren zunächst die Verteilung der Mietbelastung und Mieteinnahmen nach Einkommensgruppen auf Basis der Daten der Luxemburger Einkommensstudie (LIS). In einem zweiten Schritt wurde die Entwicklung von Ungleichheit und Mietpreisregulierung in 16 OECD-Ländern im Zeitraum seit 1900 statistisch analysiert. Bisherige Studien zu Mietpreisregulierungen hatten hervorgehoben, dass sie zwar die Mieten senken, aber häufig mit Wohlstandsverlusten und anderen unerwünschten Effekten wie geringerem Wohnungsangebot und sinkender Wohnqualität verbunden sind. Unerforscht blieb hingegen bisher, welchen Einfluss Mietpreiskontrollen auf ökonomische Ungleichheit ausüben.

Mietbelastung zwischen Arm und Reich ungleich verteilt

Die Studie zeigt, dass es historisch seit 1900 einen Zusammenhang zwischen Mietpreiskontrollen und sinkender Ungleichheit gibt. So sank die Einkommensungleichheit in den untersuchten Ländern nach der Einführung von Mietpreiskontrollen in der Nachkriegszeit auf ein historisches Tief, stieg aber stark an, als der Mietmarkt seit den 1970er Jahren schrittweise dereguliert wurde. „Der Rückgang der Ungleichheit in der unmittelbaren Nachkriegszeit ist nicht allein auf Mietpreiskontrollen zurückzuführen“, erklärt DIW-Forscher Konstantin A. Kholodilin. „Vielmehr waren Mietpreiskontrollen Teil eines solidarischen Gesamtpakets, zu dem auch progressive Steuern und Sozialleistungen gehörten.“ Die Forschungsergebnisse zeigten aber, dass die Frage der Mietpreisregulierungen in der Ungleichheitsdebatte bisher nicht genug beachtet wurde.

„Entscheidend dafür, dass Mietpreiskontrollen die ökonomische Ungleichheit senken, ist die Verteilung von Mieteinnahmen und Mietausgaben“, ergänzt Co-Autor Sebastian Kohl von der Freien Universität Berlin. „Ärmere Haushalte geben relativ einen größeren Teil ihres Einkommens für die Miete aus, während reichere Haushalte relativ größere Einnahmen aus Vermietung haben.“ Begrenzt der Gesetzgeber das Wachstum der Mieten, profitierten daher vor allem die Einkommensschwachen, während die reichsten Haushalte weniger Einnahmen aus Vermietung erzielen. Es sind allerdings relativ strikte Mietpreiskontrollen notwendig, damit ein spürbarer Effekt erzielt werden kann. Zudem senken die Mietpreisregulierungen die Ungleichheit nur kurzfristig, weil Markteilnehmer Wege finden, sie zu umgehen, etwa indem sie Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln.

Mehr Gleichheit, aber weniger Angebot und Mobilität

Die Wirkung von Mietpreisregulierung wird durch eine Reihe von unerwünschten Nebeneffekten eingeschränkt: So mindert sie den Anreiz, neue Wohnungen zu bauen und alte zu renovieren, so dass mittelfristig das Angebot von Wohnungen auf dem Mietmarkt sinkt. Auch senkt sie die Mobilität und erschwert so NeumieterInnen, eine Wohnung zu finden. Die ungleichheitssenkenden Effekte sind zudem begrenzt: „Die Mietgesetzgebung kann nicht die Ungleichheiten, die durch Arbeitseinkommen entstanden sind, nachträglich kompensieren“, gibt Kholodilin zu bedenken. Eingriffe in den Mietmarkt könnten aber ein Instrument sein, um wohnungsspezifische Ungleichheiten zu reduzieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)  vom 23.03.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Deutsche Familienverband betrachtet die ersten 100 Tage Familienpolitik der neuen Bundesregierung als ernüchternd.

„Für die ersten 100 Tage einer neuen Regierung gilt normalerweise eine Schonfrist, aus familienpolitischer Sicht ist es allerdings sehr lahm angelaufen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Die Ampel hat sehr viel versprochen, setzt aber bisher zu wenig um. Es ist eigentlich kaum möglich, die ersten drei Regierungsmonate in der Familienpolitik zu bewerten, weil schlicht und einfach kaum etwas auf den Weg gebracht worden ist.“

Der Deutsche Familienverband kritisiert, dass bis heute nicht einmal die Vorhabenplanung des Bundesfamilienministeriums veröffentlicht wurde. Selbst unter Mitgliedern des Familienausschusses des Bundestages ist das auf erhebliche Kritik gestoßen.

Energie

Bei der Bekämpfung der Kinder- und Familienarmut in Deutschland ist nach Auffassung des Deutschen Familienverbandes die Kraftanstrengung bisher mangelhaft. Es ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Jahresverdienst von 41.500 Euro (2021) auf 38.900 Euro fallen wird. Die Inflation, die bereits vor der Ukraine-Krise bei 4,9 % lag, liegt mittlerweile über 5 % und die Energiepreise erreichen Rekordhöhen. „Der Krieg in der Ukraine wird die Situation weiter verschärfen mit dramatischen Auswirkungen für die Familien. Deshalb muss die Regierung Familien jetzt in den Blick nehmen und zeigen, wie sie sie stützten will“, so Zeh.

Laut dem Verbandspräsidenten ist die Grundversorgung mit Energie für viele Familien ein Luxusgut geworden. Wenn Familien nicht mehr in der Lage sind, Heizöl einzukaufen und zu Hause frieren, dann habe der Staat dafür zu sorgen, dass die Steuern auf Energieprodukte gesenkt werden. „Es wird längst Zeit, sich mit der Frage zu beschäftigen, warum Verbraucher Spitzensteuern von bis zu 50 % auf Energie bezahlen müssen“, so Zeh. „Die CO2-Bepreisung wird die Lage zum Jahresanfang 2023 sogar noch deutlich verschärfen. Hier ist dringender Reformbedarf angeraten, sonst droht beim Thema Energie eine drastische soziale Unwucht.“

Kinder-Sofortzuschlag

Den Gesetzesentwurf zur Einführung des Kinder-Sofortzuschlages hält der Deutsche Familienverband für ungenügend. „20 Euro monatlich je Kind wird keine einzige Familie aus der Armutsfalle holen. Es reicht nicht einmal als ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Sofortzuschlag ist ein familienpolitisches Desaster, welcher weit unter den Forderungen der Familien- und Sozialverbände liegt“, sagt der Verbandspräsident.

Elterngeld

„Beim Elterngeld sieht man keinen politischen Willen, das Elterngeld zu erhöhen, obwohl das längst geboten wäre“, sagt Zeh. Seit Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 wurde der Basisbetrag von 300 Euro nicht verändert. Die fehlende Anpassung des Elterngeldes an die familiären Realitäten führt dazu, dass Mütter, die mehrere Kinder bekommen, finanziell abgestraft werden. Deutlicher wird der Handlungsbedarf, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass der Vorläufer des Elterngeldes – das Erziehungsgehalt – im Jahr 1986 bereits 600 DM betragen hat. Der Kaufkraftverlust beträgt seitdem bis heute etwa 50 Prozent.

Steuern und Abgaben

Der Horizontale Vergleich des Deutschen Familienverbandes zeigt, dass Familien nach Abzug von Steuern und Abgaben und zzgl. Kindergeld bereits ab dem zweiten Kind unter das steuerliche Existenzminimum rutschen. Die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Sozialversicherung ist nicht auf dem familienpolitischen Schirm der Bundesregierung. Stattdessen haben Familien weitere Belastungen in der Sozialversicherung zu befürchten. Für die Pflegeversicherung kündigt der Ampel-Vertrag bereits Beitragserhöhungen an, auch in der Renten- und Krankenversicherung ist mit steigendem Ausgabendruck zu rechnen. Das lehnt der Deutsche Familienverband ab. Familien werden abermals in Mithaftung für eine demografische Entwicklung genommen, für die sie am wenigsten etwas können.

Bauen und Wohnen

Der Deutsche Familienverband begrüßt die Absicht von Bundesbauministerin Klara Geywitz, ein Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen auf den Weg zu bringen. „Wohnen und Bauen muss bezahlbar sein. uch in den Innenstädten“, sagt Zeh. „Neben der Reform der Grunderwerbsteuer braucht es eine Bauoffensive und eine kluge Eigenheimförderung für junge Familien. Die Wohnsituation entscheidet wesentlich darüber mit, wie sich die Kinder entwickeln und ob das Familienleben gelingt. Auch ob Menschen den Mut finden, sich für mehrere Kinder zu entscheiden, hängt nicht zuletzt vom Wohnen ab.“

Familie und Corona

Die Corona-Pandemie ist weiterhin eine große Belastungsprobe für Familien, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Schule. Der Deutsche Familienverband sieht es als positiv an, dass das Aktionsprogramm des Bundesfamilienministeriums namens „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ im Jahr 2022 mit 272 Millionen Euro ausgestattet wird. Das ist eine sinnvolle Hilfe, um Lernrückstände zu beseitigen.

Weitere Informationen

Horizontaler Vergleich 2021 (PDF)

Familienpolitische Analyse des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (PDF)

Bezahlbares und familiengerechtes Wohnen (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.03.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen 30-jährigen Jubiläums des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland eine umfassende Neugestaltung der Kinder- und Jugendpolitik mit dem Ziel, die Kinderrechte stärker in den Fokus zu nehmen. Gerade bei der Bekämpfung der Kinderarmut, dem Schutz vor Gewalt sowie in Fragen der gesellschaftlichen Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen werden Kinderrechte in Deutschland vielfach missachtet. Zur Stärkung der Beteiligung wäre aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes beispielsweise die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen denkbar, um diese gegenüber den Kommunen einfordern zu können.

 

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert deshalb nachdrücklich für die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechte Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. „Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen muss endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden. Deshalb sollten verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert, gleichzeitig leistet frühe Beteiligung von Kindern einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. Dafür ist auch die Einführung eines Verbandsklagerechts für Jugendverbände und Kinderrechtsorganisationen ein wichtiger Schritt, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegenüber den Kommunen einfordern zu können, denn die Beteiligung vor Ort ist für die Herstellung eines Lebensweltbezugs für Kinder und Jugendliche unabdingbar“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

 

„Aktuelle repräsentative Umfragen zeigen mehr als deutlich, dass die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland hinter unserer Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz steht. Eine grundgesetzliche Verankerung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würde der Beachtung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland einen großen Schub verleihen. So hätte diese neben einer Signalwirkung auch unmittelbare Auswirkung auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, da Politik, Gerichte und Verwaltung die Kinderrechte in einem deutlich stärkeren Maße als bisher berücksichtigen würden“, so Krüger weiter.

 

„Die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland muss im Bundeshaushalt deutlich stärker priorisiert werden. Referenz bei allen Maßnahmen und Programmen muss ein gutes Aufwachsen aller Kinder sein. Nur so wird armen Kindern das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben möglich. Hier appellieren wir an die Bundesregierung, zügig eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Ziel muss dabei neben der Einführung einer Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient, auch die Umsetzung der EU-Kindergarantie und damit eine gute infrastrukturelle Ausstattung im Lebensumfeld von Kindern sein“, sagt Thomas Krüger.

 

„Und auch der Schutz von Kindern vor Gewalt gehört verstärkt in den Blickpunkt. Gerade hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert, niemand darf beim Kinderschutz wegschauen. Kinder müssen umfassend in ihrer körperlichen und psychischen Integrität geschützt werden, vor allem durch eine gewaltfreie Erziehung. Es braucht aber auch in anderen Bereichen wie dem Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt außerhalb ihrer Familien verbesserte Schutzmaßnahmen, und schließlich eine nachhaltig funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe, die hier Anlauf- und Hilfestelle für Kinder sein muss“, so Krüger abschließend.

 

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, wurde am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen und trat am 02. September 1990 in Kraft. Der Deutsche Bundestag hat der Konvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 zugestimmt. Nach der Ratifikation am 06. März 1992 ist die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.04.2022

Eine im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes erstellte Expertise spricht sich für die Etablierung von Ombudspersonen bzw. Beauftragten für Kinderrechte auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene aus. Als Ausgangspunkt dient eine vergleichende Untersuchung von Ombudspersonen und vergleichbaren Stellen auf europäischer Ebene. Aufgaben der teilweise neu zu schaffenden Stellen wären neben der Bekanntmachung der Kinderrechte vor allem die Interessenvertretung von Kindern in Politik und Gesellschaft, das Monitoring der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die Förderung der Beteiligung und Partizipation von Kindern sowie die Bearbeitung von Beschwerden von Einzelnen und Gruppen.

Die Expertise stellt zudem fest, dass eine einzelne Beauftragtenstelle, beispielsweise auf der Bundesebene, diese unterschiedlichen notwendigen Aufgaben nicht befriedigend umsetzen könne. Vielmehr müsse ein Netzwerk von Beauftragten auf kommunaler, Länder- und Bundesebene entwickelt werden, die miteinander kooperieren, sich inhaltlich abstimmen und eine gemeinsame Strategie zur Förderung der Kinderrechte entwickeln und umsetzen. Ausgangspunkt der Expertise ist eine vergleichende Untersuchung von Ombudspersonen und vergleichbaren Stellen auf europäischer Ebene.

„Die Studie weist eindrucksvoll den Handlungsbedarf und Handlungsmöglichkeiten für ein Netz an Beauftragten für Kinderrechte nach. Die zu bearbeitenden Aufgabenfelder sind klar definiert und umreißen den Auftrag an die Politik auf allen Ebenen tätig zu werden und entsprechende Stellen einzurichten“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Für uns als Kinderrechtsorganisation steht die Umsetzung der Kinderrechte und der sich damit verbindenden Aufgaben im Zentrum. Dabei können die auf den unterschiedlichen politischen Ebenen angesiedelten Beauftragten hinsichtlich ihrer Aktivitäten sinnvolle Schwerpunkte setzen: Einzelfallarbeit beispielsweise wäre auf der kommunalen Ebene zu verorten, während die Landes- und Bundesebene die Gesetzgebung begleiten würde“, so Hofmann weiter.

„Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten Ombudsstellen auf der Landesebene den Informationsfluss unter den Kommunen, Good-practice-Erfahrungen und Wissen sicherstellen, gemeinsame Positionierungen erarbeiten und dessen Transfer gewährleisten. Ähnliches gilt für eine entsprechende Stelle auf Bundesebene, für die unterschiedliche Konstruktionen denkbar wären, etwa analog dem Unabhängigen Beauftragten gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern, unter Einbeziehung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages oder mit Verantwortung bei Servicestellen zivilgesellschaftlicher Träger“, sagt Holger Hofmann.

Die Untersuchung für das Deutsche Kinderhilfswerk kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass Ombudspersonen oder Beauftragte nicht nur eine symbolische Funktion erfüllen, sondern ihre Aktivitäten substanziell umzusetzen seien. Dafür wären eine gesetzliche Absicherung der Stelle, ihrer Aufgaben und des Verfahrens zur Berufung erforderlich. Zudem sei auf inhaltliche Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit sowie eine hinreichende personelle und finanzielle Ausstattung zu achten. Sowohl bei der Ausgestaltung als auch an der Strategieentwicklung seien Kinder und Jugendliche zu beteiligen. Denn der oder die Beauftragte verfüge nicht qua Amt über die „richtige“ Einschätzung der Kinder- und Jugendinteressen, befinde sich aber in der Position, die erforderlichen Perspektiven zusammenzubringen und diese an die richtigen Stellen in Politik und Verwaltung zu adressieren.

Die Erstellung der Expertise „Ombudspersonen und vergleichbare Stellen im europäischen Vergleich – ein Ausblick für Deutschland“ durch Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl von der Freien Universität Berlin und Dr. Thomas Meysen vom SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Expertise kann unter https://dkhw.de/studie-ombudsstellen heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 29.03.2022

Ein breites Bündnis von 32 Organisationen und Verbänden warnt vor einer Senkung der Schutzstandards für Kinder und Jugendliche in digitalen Medien durch das geplante EU-Gesetz über Digitale Dienste. In einem Offenen Brief an Bundesdigitalminister Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sprechen sich die Organisationen für weitgehende Änderungen des geplanten Gesetzes in den derzeit stattfindenden Trilog-Verhandlungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie dem Europäischen Rat aus. Denn die derzeit im Trilog verhandelte Fassung des Gesetzes birgt die Gefahr, dass das im letzten Jahr modernisierte und novellierte deutsche Jugendschutzgesetz in wesentlichen Kernelementen des digitalen Kinder- und Jugendschutzes in Frage gestellt werden kann. Das Schreiben haben u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, die Amadeo Antonio Stiftung, die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, der Deutsche Caritasverband, die Diakonie Deutschland, der Kinderschutzbund und SOS Kinderdorf unterzeichnet.

Aus Sicht der Organisationen und Verbände stellt das deutsche Jugendschutzgesetz den derzeit besten erreichbaren Standard des Jugendschutzes in den digitalen Medien dar und sollte deshalb als Mindeststandard des Gesetzes über Digitale Dienste gelten. Alternativ sollte das Gesetz zumindest klarstellen, dass einem einzelnen Mitgliedstaat nicht verboten wird, nationale Gesetze oder Anforderungen zu erlassen, die über die Regulierungen des Gesetzes über Digitale Dienste in Bezug auf den Schutz der Rechte von Kindern, einschließlich des Rechts auf Schutz vor kriminellen Handlungen, hinausgehen.

„Die grundsätzliche Zielstellung des EU-Gesetzes über Digitale Dienste, illegale Inhalte und Angebote im digitalen Raum zu unterbinden, findet unsere volle Unterstützung. Aber es darf nicht sein, dass Kinder und Jugendliche mit ihren besonderen Interessen und Bedarfen nur unzureichend berücksichtigt und Erwachsenen gleichgestellt werden. Entsprechend dem Kindeswohlvorrang muss es auf nationaler Ebene möglich bleiben, weitere und weitergehende Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Einklang mit dem europäischen und internationalen Recht zu ergreifen. Die Europäische Union darf das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Kindeswohl nicht untergraben. Wir appellieren daher an Bundesdigitalminister Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dafür zu sorgen, dass der größtmögliche Schutz für Kinder und junge Menschen im digitalen Raum gewährleistet wird“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Wesentliches Element des deutschen Jugendschutzgesetzes ist die allgemeine Verpflichtung der Diensteanbieter, strukturelle Vorkehrungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihren Diensten zu treffen. Dazu können Melde- und Abhilfeverfahren, die Begrenzung von Nutzungsrisiken durch sichere Voreinstellungen oder eine bessere Begleitung der Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen durch ihre Eltern gehören. Das geplante EU-Gesetz über Digitale Dienste verpflichtet jedoch nur „sehr große Online-Plattformen“ mit mindestens 45 Millionen Nutzenden pro Monat zur Umsetzung entsprechender Schutzmaßnahmen. Da in der Europäischen Union derzeit 82 Millionen Minderjährige leben, würden zahlreiche Plattformen, die spezielle Dienste für Kinder und Jugendliche anbieten, wie Spieleplattformen, Audio-Streaming-Plattformen und soziale Netzwerke, nicht mehr in den Anwendungsbereich dieser Maßnahmen fallen.

Den Offenen Brief an Bundesdigitalminister Volker Wissing und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sowie alle unterzeichnenden Organisationen und Verbände finden Sie unter https://netzwerk-kinderrechte.de/2022/03/23/offener-brief-kinderrechte-und-das-gesetz-ueber-digitale-dienste/.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 23.03.2022

Derzeit wird auf EU-Ebene der Digital Services Act verhandelt. So richtig eine EU-weit getroffene Vereinbarung zur Regulierung digitaler Angebote ist: Den Kindeswohlvorrang hat der derzeitige Gesetzentwurf nicht im Blick. Noch mehr: Der in Deutschland geltende Jugendmedienschutz könnte in Teilen sogar ausgehebelt werden. Wir fordern daher sowohl die Aufnahme des Kindeswohlvorrangs in den Gesetzestext als auch eine Öffnungsklausel, die nationale und höhere Jugendschutzstandards möglich macht.

Den offenen Brief finden Sie hier als PDF zum Download

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 23.03.2022

eaf betont Relevanz der Demokratieförderung in der Familie

Der Grundstein für Demokratie wird in der Familie gelegt: Familien sind die ersten Orte, in denen Kinder Aushandlungsprozesse und Beteiligung erfahren können, zum Beispiel indem sie früh in Entscheidungen eingebunden und am Familienalltag beteiligt werden. Darauf weist die eaf in ihrer Stellungnahme zu einem Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz hin, das aktuell gemeinsam von Familienministerium (BMFSFJ) und Innenministerium (BMI) vorgelegt wurde. Ziel des geplanten Demokratiefördergesetzes ist es, eine verlässliche rechtliche Grundlage für die Bundesförderung auf den Weg zu bringen und Adressaten und Voraussetzungen für eine Förderung festzuschreiben.

„Die Familienbildung erreicht als einziger Bildungsbereich Familien altersunabhängig und in allen Lebenslagen“, erklärt Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Bereits bestehende Arbeitsfelder wie die Familienbildung, die Familienberatung und die Familienerholung mit ihren fachlich be­währten Strukturen sollten deshalb im Demokratiefördergesetz ausdrücklich als Adressaten der Förderung benannt werden.“

Mit ihren niedrigschwelligen und bedarfsorientierten Angeboten unterstützen Familienbildungs­einrichtungen Familien darin, ihre Erziehungs-, Bildungs- und Sozialisationsaufgaben best­möglich wahrzunehmen. „Wege aufzuzeigen, wie ein respektvolles Miteinander von Kindern und Eltern gelingen kann, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können, wie Entscheidungen gemeinsam getroffen, Kompromisse ausgehandelt und die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt werden können, das zu vermitteln, ist der gesetzliche Auftrag der Familienbildung“, führt Bujard aus.

Aus Sicht der eaf ist es deshalb außerordentlich wichtig, die wertvolle primärpräventive Arbeit der Familienbildung durch eine langfristige und nachhaltige Förderung abzusichern, denn, so Bujard weiter: „Demokratieförderung und die Entwicklung entsprechender Haltungen bedürfen eines „langen Atems“, der durch kurzfristige Projekte „nach Kassenlage“ kaum gewährleistet werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 22.03.2022

Seit Längerem diskutiert die Fachwelt über eine Reform des Unterhaltsrechts mit Blick auf ein Residenzmodell mit erweitertem Umgang und das paritätische Wechselmodell. Gleichzeitig beginnen Diskussionen, ob Leistungen für Alleinerziehende zwischen „getrennt erziehenden“ Eltern aufgeteilt werden sollten. Bei diesen Überlegungen zu Unterhalt und staatlichen Leistungen sieht der VAMV die Gefahr, dass es zu Konstruktionsfehlern zu Lasten der Existenzsicherung der Kinder kommt, wenn Aspekte wie erhöhte Kosten dieser Modelle oder ein zumeist unterschiedliches Startkapital von Eltern nach einer Trennung im toten Winkel bleiben. Der VAMV hat ein 3-Stufen-Modell entwickelt, um daraus für unterschiedliche Betreuungsmodelle angemessene Folgen auf den Kindesunterhalt und für staatliche Leistungen abzuleiten.

„Nur wenn die Bedarfe des Kindes in beiden Haushalten anerkannt, berücksichtigt und gedeckt werden, trägt dies zu einer Reduzierung von Konflikten um unterschiedliche Betreuungsmodelle bei. Dies schafft die notwendige Voraussetzung, damit bei der Verständigung auf ein Betreuungsmodell tatsächlich das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen kann“, so Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). In seinem Grundsatzpapier „Existenzsicherung Kinder getrennter Eltern“ macht der VAMV konkrete Vorschläge für Reformen im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht. „Wir hoffen, damit gute Impulse für eine faire Reform des Unterhaltsrechts wie auch für das Ausgestalten einer künftigen Kindergrundsicherung zu geben“, betont Jaspers.

Nach dem Grundsatz „Solidarität nach Trennung“ müssen für eine faire Aufteilung von Unterhaltslasten im Lebensverlauf entstandene familienbedingte Nachteile beider Eltern am Arbeitsmarkt einbezogen werden – denn diese sind mit eingeschränkten Möglichkeiten verbunden, den Kindesunterhalt tatsächlich erwirtschaften zu können. „Zudem entstehen abhängig vom gewählten Umgangsmodell Mehrkosten, die sowohl im Unterhaltsrecht als auch im Sozialrecht als Teil des grundlegenden Bedarfs von Trennungskindern anerkannt werden müssen. Geschieht dies nicht, kann bei sozialrechtlichen Leistungen das Ergebnis nur eine Mangelverwaltung zwischen getrennten Eltern zu Lasten der Existenzsicherung ihres Kindes sein. Auch im Unterhaltsrecht wäre das Kind sonst nicht in beiden Haushalten gut versorgt. Wir haben konkrete Vorschläge bis hin zu einem Rechenmodell für den Kindesunterhalt entwickelt, welche der tatsächlichen Lastenverteilung getrennter Eltern sowie dem Absichern der Kinder in beiden Haushalten Rechnung tragen“, erläutert Jaspers.

Das Grundsatzpapier „Existenzsicherung Kinder getrennter Eltern. Reformbedarfe im Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 05.04.2022

Eine neue Studie des Soziologen Dr. Wolfgang Hammer zeigt, dass es an Familiengerichten und in Jugendämtern zunehmend Verfahren gibt, in denen nicht das Wohl des Kindes bestimmend ist, sondern ideologisch motivierte Narrative zu Entscheidungen führen, die das Wohl von Kindern gefährden. In Urteilsbegründungen höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie in Akten zu bundesweit hunderten Inobhutnahmen von Kindern alleinerziehender Mütter wegen einer vermeintlich zu engen-Mutter-Kind-Bindung ist Hammer auf Erzählungen gestoßen, wie Mütter würden Kinder entfremden oder Gewalt und Missbrauch nur erfinden, um den Umgang zu verhindern. Solche Narrative entziehen sich einer fachlichen und rechtlichen Begründbarkeit, sind aber die Grundlage für Entscheidungen, die fatale Folgen für Kinder und Mütter haben können. 

Die Studie sowie Pressemitteilung und Faktenblatt finden Sie unter https://www.familienrecht-in-deutschland.de.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV) vom 04.04.2022

WEITERE INFORMATIONEN

Die Kindertagesbetreuung hat einen umfassenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag und trägt wesentlich dazu bei, die Herstellung von Chancengerechtigkeit für alle Kinder sowie die Vereinbarkeit von Familienleben, Care- und Erwerbsarbeit zu ermöglichen und zu unterstützen. Die hohe Bedeutung der Kindertagesbetreuung zeigt sich auch darin, dass sie ein stark wachsender und dynamischer Teilarbeitsmarkt ist.

Aktuelle Forschungsergebnisse belegen, dass das Arbeitsfeld der Kindertageseinrichtung auch für junge Menschen attraktiv ist. Neben der grundsätzlichen Attraktivität der Arbeit mit Kindern sind inzwischen Zugewinne an Einkommen zu verzeichnen, und der Anteil der Befristungen von Arbeitsverhältnissen ist gesunken. Bund, Länder, Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen haben in der Vergangenheit viele Maßnahmen für die Erhaltung und Steigerung der Attraktivität des Arbeitsfeldes Kindertageseinrichtung ergriffen. Dennoch verlässt etwa ein Viertel der ausgebildeten Fachkräfte innerhalb der ersten drei bis fünf Berufsjahre die Kindertageseinrichtungen wieder. Das gilt insbesondere für (akademisch qualifizierte) Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen und männliche Fachkräfte. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass ein Teil von ihnen in dem die Kindertageseinrichtungen rahmenden System der Kindertagesbetreuung verbleibt, allerdings gibt es hierzu bislang noch keine validen Daten.

Vollständige Empfehlung/Stellungnahme vom 23.03.2022 [PDF, 300 KB]

Das UBSKM-Team hat mit dem Betroffenenrat ein neues Serviceangebot für Medien erstellt: Kostenfreie, nicht skandalisierende Stockfotos, Tipps für die Berichterstattung und weitere Tools für eine betroffenensensible Berichterstattung zu sexuellem Missbrauch.

Anlässlich des Relaunchs der neuen UBSSKM-Site hat das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) heute gemeinsam mit dem Betroffenenrat beim UBSKM und dem Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch neue Tools für eine betroffenensensible Berichterstattung vorgestellt. Betroffenenrat und Beraterinnen des Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch hatten intensiv an der Erstellung des Servicepakets mitgewirkt, das ab heute Medienvertreter:innen auf der UBSKM-Site kostenfrei zur Verfügung steht. Hierzu gehören:

  • Stockfotos zur freien Nutzung
  • Tipps für Medien für eine betroffenensensible Berichterstattung
  • Tipps für Betroffene im Umgang mit Medien
  • Kurztexte und Logos zum Verweis auf Hilfeangebote in den Medien

Zudem stellten der Betroffenenrat und das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch Ansprechpersonen vor, die den Medien für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung stehen.

Neue Bilder gegen falsche Mythen und skandalisierende Darstellungen

Wie das Thema sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den Medien bildlich dargestellt wird, beeinflusst den gesellschaftlichen Blick auf Betroffene, Täter und Täterinnen. Die Bildsprache zu sexuellem Kindesmissbrauch reproduziert aber immer noch viele falsche Mythen und ist oft skandalisierend, schockierend und furchteinflößend. Die Bilder männlicher Schattenrisse hinter Spielplatzschaukeln beispielsweise bedienen gleich zwei Stereotype, die nicht stimmen: Die meisten Kinder werden nicht von Fremdtätern missbraucht, sondern von Menschen aus ihrem sozialen Umfeld (meist der Familie), und nicht nur Männer, sondern auch Frauen können Kinder missbrauchen. Bestimmte Motive können bei Betroffenen außerdem Erinnerungen an traumatische Erlebnisse hervorrufen (Trigger). Es liegt daher auch in der Verantwortung von Medienmacher:innen und Bildagenturen, Fotos zu nutzen oder zur Verfügung zu stellen, die eine emotionale Reaktion ermöglichen, ohne zu verstören oder Stereotype zu bedienen. Das UBSKM-Team hat deshalb einen Grundstock an Fotos anfertigen lassen, mit denen Berichterstattung bebildert werden kann, ohne Klischees zu bedienen. Die neuen Stockfotos sollen dazu beitragen, eine sachlich angemessene Bildsprache zum Thema sexueller Kindesmissbrauch zu wählen.

Angela Marquardt, Mitglied im Betroffenenrat: „Betroffenensensible Berichterstattung spiegelt sich auch in der Bildsprache wieder. Die Fotos von Teddys am Straßenrand oder verwaisten Schaukeln auf Spielplätzen waren schon immer fehl am Platze, denn Missbrauch findet nicht „irgendwo“ an fremden Orten statt – sondern meist in den alltäglichen Lebenswelten der Kinder und durch Menschen, die ihnen besonders nahestehen. Gerade die Entwicklung der Fotoangebote im Bilderpool war uns eine Herzensangelegenheit und wir hoffen auf eine breite Verwendung.“

Betroffene nicht auf ihre „Opfer“-Geschichte reduzieren

Sexuelle Gewalt – egal in welcher Form – ist ein einschneidendes Erlebnis für Betroffene. Dadurch ergibt sich für Medien eine besondere Verantwortung zur sensiblen Berichterstattung. Das bedeutet nicht nur ein einfühlsames Vorgehen während des Interviews, auch die Vor- und Nachbereitung kann in solchen Fällen intensiver ausfallen. Schon bei der Kontaktaufnahme im Vorfeld des Interviews ist ein würdevoller und betroffenensensibler Umgang von großer Bedeutung. Viele Betroffene lehnen es beispielsweise ab, als „Opfer“ bezeichnet zu werden. Wichtig ist auch, Betroffenen in Interviews so viel Entscheidungsspielraum wie möglich zu geben, damit sie nicht erneut in eine ohnmächtige Haltung gedrängt werden. Auch die Art und Weise, wie Gewalttaten beschrieben werden, sollte gut überlegt sein. Im Zusammenhang mit sexueller Gewalt von „Sex“ zu schreiben oder zu sprechen ist beispielsweise problematisch. Auch Details eines Missbrauchs zu beschreiben, kann retraumatisierend für Betroffene sein – und schlimmstenfalls sogar Täter oder Täterinnen stimulieren.

Nicolas Haaf, Mitglied im Betroffenenrat: „Wer über seine persönliche Geschichte und die erlittene sexualisierte Gewalt öffentlich spricht, darf ein einfühlsames Vorgehen und grundlegendes Wissen zum Thema von Medienvertreter:innen erwarten. Die Aufklärung über diese alltäglichen Verbrechen darf nicht auf Kosten der Betroffenen gehen. Aus diesem Grund war es dem Betroffenenrat ein wichtiges Anliegen, in die vorliegenden Tipps seine eigenen Erfahrungen mit einfließen zu lassen.“

Hilfeangebote bei der Berichterstattung benennen, damit alle Unterstützung finden können

Oft suchen Betroffene oder Menschen aus dem Umfeld von Kindern nach Berichten zum Thema vermehrt nach Hilfe- und Unterstützungsangeboten. Es sollte deshalb bei der Berichterstattung über sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (vergleichbar der Berichterstattung zu Suizid oder Depression) auf die bundesweiten Hilfeangebote hingewiesen werden, zum Beispiel in Form eines Hinweis-Textes oder Abbinders oder durch das Einbinden/Einblenden der Logos des Hilfe-Portals Sexueller Missbrauchs www.hilfe-portal-missbrauch.de oder des kostenfreien Hilfe-Telefons Sexueller Missbrauch 0800 – 22 55 530.

Silke Noack, Leiterin Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: „Wenn Medien über sexuellen Kindesmissbrauch berichten, sollten sie immer auf bestehende Hilfeangebote hinweisen. Bei uns rufen viele Menschen an, die durch Berichterstattungen an die eigene Geschichte erinnert werden und Unterstützung brauchen. Und es melden sich Menschen, die eine Vermutung oder einen Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch haben und sich durch Berichte trauen, Hilfe zu suchen. Wenn man nicht weiß, wohin man sich wenden kann, bleibt man mit diesem Gefühl alleine zurück und Kindern wird nicht geholfen. Da haben Medien eine wirklich wichtige Rolle im Hilfesystem.“

Das Deutsche Kinderhilfswerk plädiert nachdrücklich für eine vollständige Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte. Um die Kinderrechte umzusetzen und ihre Potenziale besser als bisher auszuschöpfen, braucht es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes flächendeckend in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen und Ebenen, Wissen über die Bedeutung und Reichweite der Kinderrechte. Nur so können diese vollumfänglich etabliert werden und Anwendung finden. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist dazu eine wesentliche Voraussetzung.

An diese Forderungen knüpft der Sammelband „Kinderrechte: Von Kommune bis EU“ an, den das Deutsche Kinderhilfswerk heute veröffentlicht hat. Er verdeutlicht einerseits die Bedeutung der Kinderrechte und skizziert andererseits die positiven Folgen ihrer Absicherung sowohl für das einzelne Kind als auch für die Gesellschaft.

„Wie ein roter Faden zieht sich ein zentrales Anliegen durch die Beiträge der Autorinnen und Autoren: die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Denn eine grundgesetzliche Verankerung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts würde der Beachtung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland den benötigten Schub geben. So hätte die Verankerung neben einer Signalwirkung auch unmittelbare Auswirkung auf die Umsetzung der Kinderrechte, da Politik, Gerichte und Verwaltung diese in einem deutlich stärkeren Maße als bisher berücksichtigen würden. Gerade vor dem Hintergrund, dass das Vorhaben nicht in der letzten Legislaturperiode verwirklicht werden konnte, verstehen wir den Sammelband in Gänze als eine Argumentationsgrundlage und einen Appell an die neue Bundesregierung, die Kinderrechte entsprechend den Grundprinzipen der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz aufzunehmen“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Beiträge des Sammelbandes behandeln beispielsweise die partizipative Praxis und Beteiligung in Kindertageseinrichtungen ebenso wie die Frage der Vermittlung von Kinderrechten in kindlichen Bildungsprozessen. Außerdem geht es um die Bedeutung flächendeckender kommunaler Beteiligungsstrukturen. Daneben werden Erfolgsfaktoren für die Entwicklung einer kommunalen Beteiligungslandschaft am Beispiel Schleswig-Holstein beleuchtet. Und auch die Umsetzung der Kinderrechte in familiengerichtlichen Verfahren, die Frage der Kinderrechte im digitalen Raum sowie die EU-Kinderrechtsstrategie und ihre Bedeutung für die EU und für Deutschland sind Thema des Sammelbandes.

Die Erstellung des Sammelbandes erfolgte im Rahmen eines Projekts der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der Europaratsstrategie für die Rechte des Kindes und die EU-Kinderrechtsstrategie. Sie wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Der Sammelband „Kinderrechte: Von Kommune bis EU“ kann unter https://dkhw.de/sammelband-kinderrechte heruntergeladen werden.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 04/2022

AUS DEM ZFF

Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt. Das Zukunftsforum Familie e. V. ist Mitglied im Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Mit dem Bündnis begrüßen wird dieses Vorhaben ausdrücklich, stellen jedoch in der heute veröffentlichten Stellungnahme klare Anforderungen zur Ausgestaltung. Die Kindergrundsicherung ist eine grundlegende Reform, die Umsetzung muss sich an den großen Zielen Bekämpfung der Kinderarmut und Stärkung von Familien messen lassen. Eine Beteiligung aller relevanter Akteure am Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess muss gewährleistet sein.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforum Familie e. V., wird die Perspektiven des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG heute im Rahmen eines Fachgesprächs im Familienausschuss vorstellen.

Die Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier. Die Stellungnahme zu den konkreten Eckpunkten einer Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 16.03.2022

Angesichts der aktuellen Situation geflüchteter Familien aus der Ukraine begrüßt das ZFF die schnelle und unbürokratische Aufnahme in den EU-Ländern und fordert umfassende Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien.

Vor dem Hintergrund des fortdauernden Angriffskriegs auf die Ukraine haben sich bereits über eine Million Menschen auf der Suche nach Schutz auf die Flucht begeben. Die EU hat sich in der letzten Woche darauf geeinigt ukrainische Geflüchtete schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Die so genannte „Massenzustrom-Richtlinie“ ermöglicht dabei einen Schutzstatus, der Geflüchteten gleiche Rechte in jedem EU-Mitgliedsland verleiht, u. a.  Zugang zu Arbeitsmärkten und Bildung.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt: „Wir verurteilen den andauernden gewaltsamen russischen Angriff auf die Ukraine. Dieser unerträgliche Krieg hat bereits jetzt zur Folge, dass sich über eine Million Menschen auf die Flucht begeben haben. Wir freuen uns über das Zeichen europäischer Solidarität, dass Ukrainer*innen nun schnelle und unbürokratischen Schutz in den EU-Ländern bekommen sollen. Die Aufnahme ist ein menschenrechtliches Gebot – Politik und Gesellschaft müssen sich auf eine umfassende und solidarische Unterstützung einstellen. Dabei müssen die Bedarfe von Kindern und ihren Familien berücksichtigt werden, bei der Ausgestaltung der Unterkünfte, der psychosozialen Beratung und Begleitung sowie dem Zugang zu Bildungs- und Betreuungseinrichten. Kinder und ihre Familien brauchen jetzt passende und bedarfsgerechte Hilfe!“

Altenkamp schließt an: „Das ZFF setzt sich seit langem für sichere Fluchtwege für Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach Deutschland und in die EU ein. Für uns ist daher klar, dass diese solidarische Haltung für alle Geflüchteten gelten muss, die Schutz und Sicherheit zu suchen, egal woher sie kommen.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.03.2022

Anlässlich des Equal Pay Day am 07. März 2022 bekräftigt das Zukunftsforum Familie (ZFF) seine Forderung nach gleicher Bezahlung von Frauen und Männern und verlangt nachhaltige politische Schritte, um eine gerechte Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zu erreichen.

Am 07. März macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam. Auch im Jahr 2020 verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 18 Prozent weniger je Stunde als Männer. Unter dem Motto „Equal Pay 4.0“ stellt die Kampagne dabei die gerechte Bezahlung in der digitalen Arbeitswelt in den Mittelpunkt.   

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Die Ursachen für die Lohnlücke sind vielfältig, so haben Frauen z.B. schlechtere Zugangschancen zu unterschiedlichen Berufen oder Karrierestufen, arbeiten häufiger in Teilzeit und Minijobs. Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern. Auch die unbezahlte Sorgearbeit ist sehr ungleich verteilt: Frauen reduzieren häufiger als Männer familienbedingt ihre Erwerbsarbeitszeit und übernehmen den Löwenanteil der Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit – auch und gerade in der Corona-Pandemie.“

Altenkamp ergänzt:

„Es liegt in öffentlicher Verantwortung politische Lösungen vorzulegen, die es Männern wie Frauen gleichermaßen ermöglichen, Sorgeverpflichtungen zu übernehmen. Dazu müssen Regulierungen abgebaut werden, die einer geschlechtergerechten Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit entgegenstehen, wie etwa das Ehegattensplitting. Auch die geplante Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenzen muss im Sinne einer eigenständigen Existenzsicherung zurückgenommen und die Beschäftigungsform in die soziale Sicherung überführt werden. Partnerschaftliche Ansätze bei Elterngeld und Pflegezeit müssen ausgebaut werden, sodass Verkürzungen der Arbeitszeit oder befristete Ausstiege aus dem Beruf für beide Geschlechter möglich sind, ohne die eigene soziale Absicherung zu gefährden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.03.2022

Vor dem Hintergrund von Equal Care Day, Equal Pay Day und Internationalem Frauentag veröffentlicht das Bündnis Sorgearbeit fair teilen seine Bewertung des Koalitionsvertrags. Trotz begrüßungswerter Vorhaben der Koalition sieht das zivilgesellschaftlichem Bündnis Defizite und fordert von der Bundesregierung umfassendere Maßnahmen zur Schließung der Sorgelücke.

Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.

Die Pressemitteilung des Bündnisses finden Sie hier. Die ausführliche Bewertung und die Forderungen der Bündnismitglieder an die Koalition sind online verfügbar.

Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 28.02.2022

SCHWERPUNKT I: Krieg in der Ukraine

Bundesfamilienministerium unterstützt geflüchtete Menschen aus der Ukraine.

Der Krieg treibt immer mehr Menschen in der Ukraine dazu, ihre Heimat zu verlassen und in die Nachbarländer zu fliehen. Auch in Deutschland kommen zunehmend Schutzsuchende an, fast ausschließlich Frauen und Kinder.

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Anne Spiegel: „Für seine politischen Pläne macht Wladimir Putin Millionen unschuldiger Menschen in der Ukraine zur Zielscheibe von Bomben, Granaten und Raketen. Ich denke an die Opfer und Betroffenen dieses Krieges, an die Menschen, die in den umkämpften Gebieten um ihr Leben fürchten müssen und an die Hunderttausenden von Flüchtlingen, die allermeisten davon Frauen und Kinder. Sie suchen Zuflucht auch in Deutschland und wir wollen ihnen Zuflucht, Schutz und Sicherheit bieten. Besondere Unterstützung brauchen dabei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Ich danke allen Menschen, die sich in dieser Notlage für die Schutzsuchenden einsetzen, den vielen Menschen, die spenden und den Helfern und Helferinnen, die Kleidung und Lebensmittel sammeln, Schlafplätze organisieren und einfach Trost bieten. Die Bundesregierung und auch mein Ministerium setzen alles daran, so unbürokratisch und schnell wie möglich zu helfen. Der Aggression und der Zerstörung, den Schmerzen und dem Leid setzen wir Mitgefühl, Solidarität und praktische Hilfe entgegen.“ Kurzfristig unterstützt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Deutschland mit den folgenden Projekten:

Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“ Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (0 8000 116 016) und das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ (0800 40 40 020) bieten rund um die Uhr, anonym und kostenfrei Beratung u.a. auch in Russisch und Polnisch an. So können auch Ratsuchende aus der Ukraine, wo Russischkenntnisse weit verbreitet sind, informiert und unterstützt werden.

Unterstützung für schwangere Geflüchtete Die Bundesstiftung Mutter und Kind unterstützt schwangere Frauen in Notlagen unabhängig von ihrer Nationalität und gewährt finanzielle Hilfen für Schwangerschaftskleidung, Babyerstausstattung, Wohnung und Einrichtung sowie für die Betreuung des Kleinkindes. Auch Schwangere, die aktuell aus der Ukraine fliehen mussten und noch keinen Aufenthaltsnachweis haben, können in vielen Schwangerschaftsberatungsstellen unbürokratisch Hilfe bei der Stiftung beantragen. Der notwendige Nachweis für den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland kann nachgereicht werden.

Patenschaften für geflüchtete Menschen

Das Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“ verfügt seit 2016 über bewährte und erprobte Strukturen auch in der Flüchtlingshilfe. Die ehrenamtlichen Paten und Patinnen unterstützen Schutzsuchende nach ihrer Ankunft in Deutschland ganz konkret im Alltag, zum Beispiel bei gemeinsamen Behördengängen oder Arztbesuchen, bei Übersetzungen oder beim Ausfüllen amtlicher Dokumente. 24 zumeist bundesweit agierende Programmträger mit über 700 angeschlossenen lokalen Strukturen bieten flächendeckend bedarfsgerechte Angebote, von der niedrigschwelligen Alltagsbegleitung über die Erschließung des Wohnumfeldes und Hausaufgabenbetreuung bis hin zu Bildungsmentorenschaften zur Sicherung von Schulabschlüssen.

Hilfe beim Einstieg in die Erwerbstätigkeit Im Bundesprogramm „Stark im Beruf“ erhalten zugewanderte Mütter Unterstützung bei der Orientierung in Deutschland und beim Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt. Die 85 Träger sind Migrantenorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Mehrgenerationenhäuser oder Bildungsträger, die über Expertise in der Frauen-, Flüchtlings- und Integrationsarbeit und Sprachvermittlung verfügen. Sie unterstützen die Frauen durch Einzelberatung und Frauenkurse. Neben allgemeinen Themen stehen die Erstorientierung in Deutschland, Fragen der Lebensorganisation, Vermittlung bei Behörden und von Sprachkursen im Vordergrund.

Darüber hinaus sind weitere Unterstützungsmaßnahmen in Planung.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.03.2022

Zu den Beratungen der EU-Innenminister*innen erklären Julian Pahlke MdB, und Filiz Polat MdB:

 

Julian Pahlke:

„Die Richtlinie über vorübergehenden Schutz muss umgehend in Kraft gesetzt werden. Dies wäre ein wichtiges Signal, dass Geflüchtete in Europa schnell und unbürokratisch Schutz finden können, wenn der Wille, gemeinsam zu handeln, da ist. Menschen, die vor Putins Krieg in der Ukraine fliehen, heißen wir willkommen. Das schließt natürlich Menschen ohne ukrainische Staatsbürgerschaft ein. Es darf keine rassistischen Kontrollen oder das Abweisen von Flüchtenden an Grenzübergängen geben, es darf keine Flüchtenden erster und zweiter Klasse geben. Auch für Geflüchtete ohne ukrainische Staatsbürgerschaft müssen in Deutschland kurz- und langfristig Möglichkeiten eines gesicherten Aufenthalts bestehen. Zusätzlich finden selbstverständlich auch russische Deserteure und Menschen, die aus politischen Gründen aus Russland fliehen, bei uns Schutz.“

 

Filiz Polat:

„In Deutschland gilt es, keine unnötigen bürokratischen Hürden zu errichten. Da, wo Geflüchtete bereits privat untergekommen sind, darf es keine Zuweisungen in andere Bundesländer oder Kommunen durch die Behörden geben. Wer bei Familienangehörigen oder Freunden unterkommt, wird mit diesen furchtbaren traumatischen Ereignissen und der Trennung von Vätern, Brüdern und Partnern leichter fertig werden als in einer Unterkunft, dies gilt insbesondere für Kinder. Wichtig ist zudem ein uneingeschränkter Krankenversicherungsschutz, der auch schnelle psychologische Versorgung ermöglichen muss; dies gilt insbesondere auch für die vielen Kinder und unbegleiteten Jugendlichen. Schließlich gilt es, für Geflüchtete aus der Ukraine den Zugang zu Integrationssprachkursen von Anfang an sicherzustellen. Die Angebote müssen finanziell ausgebaut werden.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 03.03.2022

Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) e.V. verurteilt den gewaltsamen Angriff auf die Ukraine durch die russische Armee. Es wurden bereits zahlreiche Zivilist*innen getötet darunter auch Kinder. Laut UN-Angaben vom 28.02.2022 flüchteten seit Kriegsausbruch bereits 520.000 Menschen aus der Ukraine in die angrenzenden Nachbarländer. Es ist eine der größten Fluchtbewegung innerhalb Europas mit Blick auf die vergangenen Jahrzehnte. Seit Beginn der Angriffe erreichten mehr als 3.000 Geflüchtete aus der Ukraine Deutschland. Der BumF fordert: Europa und Deutschland müssen jetzt alle nötigen solidarischen Maßnahmen zur Aufnahme und Unterstützung flüchtender Menschen mobilisieren.

Die solidarische Aufnahmezusage der europäischen Staaten ist begrüßenswert. Im Sinne einer menschenrechtsorientierten Politik muss Deutschland diese Zusage nun unbürokratisch umsetzen – zum schnellen Schutz der von Krieg, Gewalt und Verfolgung bedrohten Menschen! Auch zahlreiche Kinder und Jugendliche werden zur Flucht gezwungen und verlieren ihre Familienangehörigen. Sie gehören zu einer besonders vulnerablen Gruppe, ihre spezifischen Bedarfe müssen in der Umsetzung solidarischer Maßnahmen unbedingt beachtet werden.

Der BumF e.V. fordert:

  • Es muss selbstverständlich für alle flüchtenden Menschen der Schutz vor den kriegerischen Auseinandersetzungen gewährleistet werden. In der Ukraine leben zahlreiche Menschen aus nicht-europäischen Herkunftsstaaten. Auch viele von ihnen sind nun vom Krieg betroffen und zur Flucht gezwungen. Berichte über rassistische Behandlung an den Grenzen und darüber, dass Menschen die Ausreise aus der Ukraine erschwert wurde, sind besorgniserregend und bedürfen der Aufklärung. Es darf kein Unterschied zwischen flüchtenden Menschen gemacht werden. Rassismus und Solidarität schließen einander aus. Eine Solidarität, die diskriminiert, ist keine Solidarität.
  • Deutschland verfügt über ausreichend Ressourcen, flüchtenden Menschen Schutz zu bieten und steht mit in der Verantwortung, sich aktiv an der Aufnahme flüchtender Menschen zu beteiligen. Dazu gehört die Bereitstellung bedarfsgerechter Unterbringungsmöglichkeiten, die Gewährung des Zugangs zu psychosozialen Versorgungsstrukturen sowie der Aufbau eines niedrigschwelligen und unbürokratischen Ankommenssystems.
  • Dieses Ankommenssystem muss unbedingt die besonderen Bedarfe begleiteter und unbegleiteter Minderjähriger in den Blick nehmen und wirksam auf diese eingehen. Dazu gehört die psychische und physische Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen. Erfahrungen von Gewalt und Flucht sowie die Trennung von Familienangehörigen sind besonders belastend für junge Menschen. Niederschwellige, jugendspezifische psychosoziale Unterstützungsangebote müssen für die ankommenden jungen Menschen bereitgestellt werden.
  • Die gelingende und schnelle Umsetzung von Familien- und Community-Zusammenführungen muss prioritär behandelt werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Menschen aus der Ukraine ohne Sorge um ihren Aufenthalt in Deutschland bleiben können. Dieser muss unbürokratisch verlängert werden, ein Abschiebestopp ist natürlich unabdingbar.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 02.03.2022

Angesichts der steigenden Zahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchen, mahnen Bildungsgewerkschaften eine zügige Vorbereitung der Schulen an.

Die Bildungsgewerkschaften im dbb beamtenbund und tarifunion (VBE, DPhV, VDR, KEG, BvLB) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) erklärten dazu am 11. März 2022 in Lübeck: „Wir begrüßen ausdrücklich die Pläne der Kultusministerkonferenz (KMK), schnell Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu schaffen. Bund, Länder und Kommunen müssen den Schulen nun aber auch zügig und unbürokratisch Unterstützung anbieten. Um die aktuelle Herausforderung meistern zu können, bedarf es unter anderem zusätzlicher finanzieller und personeller Ressourcen für die Schulen.

Die Lehrkräfte in Deutschland haben seit 2015 zwar viele Erfahrungen mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen gemacht und sind grundsätzlich gut auf solche Situationen vorbereitet. Nach fast zwei Jahren arbeiten in der Corona-Pandemie sind viele Lehrerinnen und Lehrer aber erschöpft und am Limit ihrer Kräfte. Daher wird die nächste Zeit eine große Herausforderung, auch wenn sich alle Beschäftigten in den Schulen wie immer leidenschaftlich für das Wohl der Kinder engagieren werden.

Die Bildungseinrichtungen brauchen deshalb nun mehr denn je die volle politische Unterstützung. Es bedarf multiprofessioneller Teams sowie zusätzlichen Personals für die Errichtung von Willkommens-, Übergangs- und Vorbereitungsklassen und angemessener Räumlichkeiten. Zudem bedarf es umfangreicher Angebote für die Beschäftigten, um mit den Traumata der Geflüchteten in angemessener Weise umgehen zu können, sowie zusätzlicher Lehrkräfte für ‚Deutsch als
Zweit-/Fremdsprache‘ (DaZ/DaF) und herkunftssprachlicher Fachkräfte.

Eine Einbindung von geflüchteten pädagogischen Fachkräfte begrüßen wir grundsätzlich. Wichtig ist aber, ihnen zielgruppengerechte Unterstützung und verlässliche Perspektiven zu bieten.“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 11.03.2022

Kinder und Jugendliche erleben gegenwärtig – wie wir alle – brutale Zeiten. Kinder und Jugendliche in der Ukraine sind gegenwärtig vom Krieg unmittelbar betroffen. Der Krieg gefährdet ihr Leben und versetzt sie in Angst. Nicht alle Kinder und Jugendlichen haben dabei ein Umfeld, in dem sie unterstützt werden und das mit ihnen die Bedrohungen gemeinsam durchleben kann.

Zudem werden Kinder und Jugendliche gegenwärtig zur Flucht gezwungen oder befinden sich bereits auf der Flucht. Weiterhin gibt es viele Kinder und Jugendliche in Deutschland und in anderen  europäischen Ländern, die Verwandte und Freund*innen in der Ukraine haben. Alle diese Kinder und Jugendlichen sind unmittelbar und mittelbar vom Krieg betroffen. Aber auch junge Menschen, deren Familien aus Russland stammen, sind damit u.U. konfrontiert, um das Leben derjenigen  Familienangehörigen fürchten zu müssen, die den Mut aufbringen gegen den Krieg Position zu beziehen.

Zudem müssen alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland, die gegenwärtig mit den Bildern des Krieges konfrontiert werden, diese durchleben und verarbeiten. Sie sehen durch die Berichterstattung einen Krieg, den sie so bisher nicht kannten, das Aufwachsen in Frieden hat seine Selbstverständlichkeit verloren.

Entsprechend sind die Kinder- und Jugendpolitik, die Kinder- und Jugendhilfe und alle pädagogischen Organisationen, die mit jungen Menschen zusammenarbeiten, aktuell aufgefordert, Ängste der jungen Menschen ernst zu nehmen, sie in der Bearbeitung der beunruhigenden Erfahrungen zu unterstützen und die gegenwärtige Situation gemeinsam mit ihnen zu thematisieren, ihr Eintreten gegen Krieg und für Frieden zu fördern und zu begleiten:

1. Es sind – erstens – Programme aufzulegen, um insbesondere Kinder und Jugendliche in der Ukraine unmittelbar zu unterstützen und ihnen Hilfsgüter, aber auch Schutz- und Bildungsangebote zukommen zu lassen. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Dieses wird gegenwärtig in der Ukraine außer Kraft gesetzt und massiv verletzt.

2. Es sind – zweitens – alle Kinder und Jugendlichen auf der Flucht – insbesondere gegenwärtig junge Menschen aus der Ukraine – in ihren sozialen und psychischen Bedarfen zu begleiten und mit ihnen unbürokratisch sichere Orte ihres Aufenthalts zu schaffen. Familien, die Verwandte aus der Ukraine aufnehmen, sind zu unterstützen.

3. Es sind – drittens – alle Einrichtungen, in denen junge Menschen leben, gefordert, insbesondere in Schulen und in der Kinder- und Jugendhilfe, mit jungen Menschen die Berichterstattung und Bilder des Krieges zu verarbeiten, ihnen zuzuhören, Dialogbereitschaft zu signalisieren, Gesprächsangebote zu unterbreiten.

Die als europäische Zeitenwende beschriebene Aggression gegen die Ukraine macht auch vor der Kinder- und Jugendpolitik, den Bildungseinrichtungen und der Kinder- und Jugendhilfe nicht halt. Mit diesem offenen Brief möchten wir auf die hieraus erwachsenen besonderen Herausforderungen hinweisen.

Das Eintreten für ein friedliches Europa, für die Universalität der Menschenrechte, das Selbstbestimmungsrecht von Ländern und den Schutz von jungen Menschen ist zwar gelebte Praxis; diese hat aber angesichts des Krieges in der Ukraine eine Dringlichkeit erfahren, die noch vor wenigen Wochen kaum vorstellbar war. Und diese Praxis aktualisiert sich nicht mehr aus der Position einer  Friedenssituation heraus, sondern agiert vor dem Hintergrund eines Bedrohungspotentials, das für die große Mehrzahl der jungen Menschen bislang völlig unbekannt war.

Denken sie jetzt daran, mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam Ängste und Erfahrungen
zu teilen. Helfen Sie, junge Menschen in der Ukraine zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik vom 01.03.2022

 

Der Krieg gegen die Ukraine ist ein Angriff auf Menschen, Infrastruktur und Grenzen, aber auch auf die Menschlichkeit, Freiheit und Demokratie. Im Angesicht des totalitären Machtsystems in Russland wird mit erschreckender Deutlichkeit klar, wie sehr Demokratien auf Menschen angewiesen sind, die Konflikte gewaltfrei lösen, Entscheidungen demokratisch treffen, Unrecht erkennen und benennen und sich entschlossen gegen Gewalt stellen. 

Die Fähigkeit zu demokratischem Handeln wird Menschen aber nicht in die Wiege gelegt. Auch dort nicht, wo Kinder in bestehende Demokratien hineingeboren werden. Wie lesen, schreiben und rechnen muss jeder Mensch lernen, für eigene Interessen einzustehen, sich in Andere hineinzuversetzen, Konflikte ohne Gewalt zu meistern, Begründungen zu erfragen und selbst zu geben, Regeln anzuerkennen sowie Grenzverletzungen bei sich und anderen zu erkennen und zu stoppen. 

„Kinder in der Ukraine, die direkt oder indirekt von den Kriegshandlungen betroffen sind, brauchen jetzt unmittelbar Sicherheit und Hilfsgüter sowie Bildungsangebote und psychosoziale Unterstützung. Kinder, die nach Deutschland flüchten, brauchen so schnell wie möglich eine Unterkunft, Anschluss an Kita und Schule und besondere Unterstützung, vor allem wenn sie von Elternteilen getrennt wurden oder traumatisierende Erfahrungen gemacht haben. Aber auch für Kinder in Deutschland bleibt nichts, wie es war. Gerade jetzt wird uns erneut vor Augen geführt, wie wichtig Kinderrechte und Demokratiebildung von Anfang an sind“, sagt Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind.

Es kommt es jetzt darauf an, dass 

  • Eltern, Pädagog:innen und andere Erwachsene mit Kindern kindgerecht über Krieg und Konflikte sprechen und ihre Fragen und Sorgen ernst nehmen
  • Emotionen wie Angst, Wut oder Trauer in Gesprächen sprachlich zum Ausdruck gebracht und nicht bagatellisiert werden 
  • Kinder altersgerecht Zugang zu Informationen über den Krieg haben und bei der Auswahl von Medien auf eine kindgerechte Bildsprache geachtet wird 
  • in Kitas und Schulen bei aufkommenden Vorurteilen, Ausgrenzungen, Feindseligkeiten oder Übergriffen unter Kindern sofort interveniert wird, besonders wenn es rassistische, nationale oder religiöse Bezüge gibt 
  • Kinder bei Konflikten angemessen begleitet werden. 

Menschenrechte und Demokratie erlernen Menschen im günstigen Fall von klein auf. Die Kompetenz von Kindern zur Mitbestimmung und Verantwortungsübernahme hängt davon ab, wie viel Selbstbestimmung und Beteiligung sie selbst erfahren. Kinder brauchen Erwachsene, die ihnen zuhören, ihre Sichtweise ernst nehmen und ihnen Mitwirkung ermöglichen. Und Kinder brauchen von Anfang an erwachsene Vorbilder, die durch ihr alltägliches Handeln Orientierung geben, sich gegen jede Form von Gewalt und Diskriminierung wenden und deutlich machen, wo Recht endet und wo Unrecht beginnt. Wie unverzichtbar diese Eigenschaften für eine lebendige demokratische Gesellschaft sind, zeigt sich ganz besonders in diesen Krisenzeiten. 

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 07.03.2022

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2022 sprechen 41 Frauen- und weitere Nichtregierungsorganisationen in Deutschland allen Menschen in der Ukraine ihre volle Solidarität aus und fordern das sofortige Einstellen der Kriegshandlungen seitens der russischen Regierung.

Da der Arbeitsschwerpunkt vieler der mitzeichnenden Organisationen auf dem Thema geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen liegt, möchten wir unsere besondere Aufmerksamkeit auf die Situation von Frauen und Mädchen in der Ukraine richten. Krieg und damit einhergehend Vertreibung und Flucht bedeuten für Frauen und Mädchen immer die Bedrohung durch sexualisierte Gewalt, die weltweit ein Phänomen aller bewaffneten Konflikte ist. Krieg bedeutet für viele Frauen und Mädchen auch den Anstieg von häuslicher Gewalt, Traumatisierungen und ein mögliches Ausgeliefert-Sein in neue Gewaltstrukturen. Leider wird sexualisierte Kriegsgewalt oft verharmlost oder verschwiegen. Eine Studie von Amnesty International stellte bereits 2020 fest, dass das Ausmaß der geschlechtsspezifischen Gewalt in den konfliktbetroffenen Regionen Donetsk und Luhansk durch den Konflikt deutlich zugenommen hat.

Wir fordern die politisch Verantwortlichen in Deutschland und der EU auf, die Arbeit der Frauenrechtsorganisationen und Schutzeinrichtungen für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder in der Ukraine finanziell zu unterstützen und auszuweiten. Daneben müssen alle vor dem Krieg flüchtenden Menschen unabhängig von Aufenthaltsstatus, Herkunft, Geschlecht oder Religion, die in Europa und Deutschland Zuflucht suchen, unkompliziert Aufnahme finden. Erst nach der Ankunft in Deutschland trauen sich viele Frauen über die erlebte Gewalt zu berichten. An der Stelle sind kostenlose, flächendeckende Angebote zu psychologischer Beratung notwendig. Zudem ist enorm wichtig, dass in den Hilfs,- Beratungs,- und Unterstützungsstrukturen mehrsprachiges, kultursensibles und gut geschultes Fachpersonal vertreten ist.

Krieg ist der Ausdruck patriarchaler Machtstrukturen. Wir fordern eine feministische Politik, die diese Machtstrukturen in ihrer Außen- und Sicherheitspolitik unterbindet und eine Abkehr von der Fokussierung auf militärische Gewalt, Dominanz und Unterdrückung möglich macht. Wir fordern eine Politik, die auf langfristigen Frieden und Deeskalation in Europa abzielt.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 07.03.2022

Die Mitglieder des Deutschen Familienverbandes (DFV) zeigen sich zutiefst erschüttert über den völkerrechtswidrigen Angriff der Russischen Föderation mit belarussischer Unterstützung auf die Ukraine.

„Wir erleben eine epochale Zeitenwende. Unsere freiheitlichen, rechtstaatlichen und demokratischen Werte werden rücksichtlos von autoritären Regimen angegriffen. Der russische Angriff ist ein feiges Verbrechen, er bringt nichts anderes als Leid und Verderben über Familien in der Ukraine. Macht darf niemals über das Recht erhaben sein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Gleichzeitig sind wir in Gedanken bei den russischen Müttern und Vätern, die ihre wehrpflichtigen Söhne in einem sinnlosen Angriffskrieg beweinen müssen. Keine Familie wird aus diesem Krieg als Sieger hervorgehen. Krieg bringt immer den Tod mit sich.“

Über mehrere DFV-Migrationsprojekte bestehen weitreichende Kontakte zu Familien im Kriegsgebiet, zu Flüchtlingen und zu ukrainischen Gemeinschaften in Deutschland. Wir bündeln derzeit unsere Verbandsaktivitäten und werden ankommenden Eltern und ihren Kindern aus der Ukraine mit dem Nötigsten ausstatten: Lebensmittel, Spielzeug, Kleidung und Baby- sowie Kleinkindbedarf.

„Im Deutschen Familienverband sind wir in Vielfalt der Familie verpflichtet. DFV-Mitglieder mit ukrainischem oder russischem Migrationshintergrund bringen sich derzeit ebenso für flüchtende Familien ein, wie jene aus Deutschland, Polen, Österreich, Venezuela oder Nicaragua. Wir setzen gerade im Deutschen Familienverband alles daran, die Not der ankommenden ukrainischen Familien zu lindern. Unser gesamtes Verbandsengagement ist derzeit darauf ausgerichtet. Es ist unsere Pflicht zu helfen“, so Zeh.

Spendenhinweis:

Geldspenden werden durch die Bundesgeschäftsstelle sofort und direkt an unsere DFV-Ukraine-Hilfe in Magdeburg weitergeleitet. Dort wird die Familienunterstützung des Deutschen Familienverbandes koordiniert.

Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenquittung, die Sie beim Finanzamt gelten machen können.

Kontoverbindung für Spende:

IBAN DE30 4306 0967 1117 6562 00
Deutscher Familienverband e.V.
Betreff „Ukraine-Hilfe“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 28.02.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert in der Debatte über die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland ein besonderes Augenmerk auf die Situation der geflüchteten Kinder und Jugendlichen. „Seit Ausbruch des Krieges sind es vor allem Frauen und Kinder, die sich auf der Flucht befinden. Bereits jetzt sind viele Geflüchtete in Deutschland eingetroffen, viele weitere werden sich noch auf den Weg machen. Diese müssen wir mit offenen Armen empfangen. Bei den geflüchteten Kindern handelt es sich um eine besonders vulnerable Gruppe, auf die ein besonderes Augenmerk gelegt werden muss. Das gilt insbesondere für unbegleitete minderjährige Geflüchtete“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk freut sich über die sehr große Hilfsbereitschaft, die sich in den letzten Tagen auf eindrucksvolle Weise gezeigt hat. Die Aufnahme von geflüchteten Kindern ist eine humanitäre Verpflichtung unserer Gesellschaft. Für ihre Aufnahme und Integration gelten die Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Grundrechtecharta und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese normieren eindeutig die Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen Entscheidungen von Staat und Gesellschaft sowie das Recht der Kinder auf Förderung, Schutz und Beteiligung. An diesen Eckpunkten muss sich eine staatliche Gesamtstrategie ausrichten“, so Krüger weiter.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es notwendig, dass neben ukrainischen Staatsangehörigen auch Kinder und Jugendliche aus Drittstaaten, deren Eltern beispielsweise in der Ukraine studiert oder gearbeitet haben und dort keinen langfristen Aufenthalt hatten, Aufnahme in Deutschland finden müssen. Eine Ungleichbehandlung ist mit den Vorgaben der UN-Kinderrechte unvereinbar.

Zur Aufnahme und Integration von geflüchteten Kindern und Jugendlichen sollten sich Bundesregierung und Bundesländer baldmöglichst auf folgende Punkte verständigen und dementsprechende Maßnahmen auch finanziell in einer Gesamtstrategie absichern:

  • Geflüchtete Kinder sind in erster Linie Kinder Sie müssen Anspruch auf Leistungen der bestehenden Sozialsysteme haben wie andere Kinder in Deutschland auch und dürfen nicht auf die Inanspruchnahme der unzureichenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sein.
  • Geflüchtete Kinder brauchen einen schnellen Zugang zu psychosozialen Hilfen Erfahrungen von Flucht und Gewalt oder die Trennung von Familienangehörigen sind für Kinder und Jugendliche besonders belastend. Deshalb braucht es schnellstmöglich niedrigschwellige, kinder- und jugendspezifische psychosoziale Unterstützungsangebote für die geflüchteten jungen Menschen.
  • Geflüchtete Kinder brauchen einen vollständigen Zugang zu ärztlicher Versorgung Dafür ist mit Hilfe einer regulären Versicherungskarte Zugang zur medizinischen Standardversorgung sicherzustellen. Außerdem ist eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann.
  • Kinder gehören nicht in Gemeinschaftsunterkünfte Geflüchtete Kinder brauchen bedarfsgerechte dezentrale Wohnmöglichkeiten. Gemeinschaftsunterkünfte sind keine Orte für Kinder. Insbesondere die Struktur und Organisation der Unterkünfte, die beengten Wohnverhältnisse, das Fehlen von Rückzugsmöglichkeiten und Privatsphäre, der Mangel an Anregung, die nachteiligen hygienischen Zustände und häufige Unruhe führen zu gesundheitsgefährdenden Faktoren, die zu chronischen Krankheiten und psychischen Dauerschäden führen können.
  • Solange Kinder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, müssen Mindeststandards gegen sexuelle Gewalt vorhanden sein In Gemeinschaftsunterkünften sind geflüchtete Kinder besonders gefährdet, Opfer sexueller Gewalt zu werden. Deshalb braucht es Mindeststandards in diesen Unterkünften zum Schutz der Kinder. Schutzkonzepte müssen sowohl das Personal in den Gemeinschaftsunterkünften als auch Bewohnerinnen und Bewohner in den Blick nehmen, darüber hinaus aber auch Betreuende, die beispielsweise im schulischen Bereich unterstützen oder Freizeitaktivitäten anbieten.
  • Der Zugang zu Schulen und Ausbildungsstätten muss sichergestellt werden Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und Ausbildung – ganz gleich, wo es lebt und welchen Aufenthaltsstatus es hat. Dies wird am besten durch eine umfassende Schulpflicht sichergestellt. Schulen, Sprachlerneinrichtungen und Vorbereitungskurse müssen für Kinder aber auch tatsächlich zugänglich sein, sie müssen also örtlich erreichbar sein und die Ausstattung mit den dementsprechenden Ressourcen für Transportmittel und Lehrmittel muss erfolgen.
  • Geflüchtete Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, sollten die Möglichkeit zum Besuch einer Kindertageseinrichtung haben Nie wieder lernen Menschen so viel und mit so großem Spaß wie in den ersten Lebensjahren. Dabei kann eine gute Bildung schon für kleine Kinder die Chancengleichheit in unserer Gesellschaft befördern und herkunftsbedingte sowie soziale Unterschiede am besten ausgleichen. Zur Integration von geflüchteten Kindern in den Kita-Alltag braucht es Erzieherinnen und Erzieher, die interkulturelle Kompetenzen und Diagnosefähigkeiten haben, um die Möglichkeiten und Fähigkeiten der Kinder zu erkennen und zu fördern.
  • Zugang zum Recht für geflüchtete Kinder Der Zugang zum Recht ist die Voraussetzung und Grundlage für die Umsetzung aller anderen Kinderrechte. Daher brauchen geflüchtete Kinder einen effektiven und unmittelbaren Zugang zum Recht. Dazu müssen sie kindgerechte Informationen über ihre Versorgung, ihren Verbleib und dass sie jeweilig betreffende Verfahren erhalten und kindgerecht begleitet werden. Dies gilt für unbegleitete Minderjährige und begleitete Kinder gleichermaßen.
  • Zugang zu Informationen und Beteiligung geflüchteter Kinder Zudem sind geflüchtete Kinder in für sie verständlicher Sprache zu informieren und zu beteiligen, dazu braucht es geschulte Fachkräfte sowie Sprachmittlerinnen und Sprachmittler. Daneben müssen niedrigschwellige Beschwerde- und Anlaufstellen eingerichtet werden, die den geflüchteten Kindern kindgerechte und kostenfreie Beratung von qualifizierten Expertinnen und Experten sowie Rechtsbeistand bieten.

Um Kindern und Familien zu helfen, die sich zwangsweise auf die Flucht nach Deutschland machen mussten, hat das Deutsche Kinderhilfswerk kurzfristig einen Hilfsfonds für geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien aus der Ukraine aufgesetzt und mit 100.000 Euro ausgestattet. Hier geht es darum für junge Geflüchtete kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, die der Integration sowie körperlichen und seelischen Gesundheit dienen. Über den Kindernothilfefonds des Deutschen Kinderhilfswerkes ist eine schnelle und unbürokratische Hilfe möglich, solange staatliche Hilfen noch nicht wirksam werden. Darüber werden Versorgung, Ausstattung, psychologische Betreuung, Übersetzung, medizinische Versorgung oder eine Schulausstattung finanziert. Das Deutsche Kinderhilfswerk hat dafür zunächst 200.000 Euro bereitgestellt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 04.03.2022

SCHWERPUNKT II: Kindersofortzuschlag

Das Bundeskabinett hat heute den gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Entwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes beschlossen.

Bundesministerin Anne Spiegel: „Mit dem Sofortzuschlag gehen wir einen ersten wichtigen Schritt hin zu einem echten Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut. Ab dem 1. Juli bekommen rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland 20 Euro zusätzlich im Monat. Damit helfen wir den Kindern und Familien, die unsere Hilfe besonders brauchen und die es gerade in der Pandemie besonders schwer hatten. Kinder aus der Armut zu holen heißt, ihnen bessere Startchancen zu geben, Teilhabe zu ermöglichen und soziale Ausgrenzung zu beenden. Es ist unerträglich, dass in einem reichen Land wie Deutschland so viele Kinder mit so wenig auskommen müssen und viele die ihnen zustehende Unterstützung gar nicht bekommen. Das gehen wir mit dem Sofortzuschlag nun entschieden an. Der Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt, und es gibt ihn lückenlos bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.“

Bundesminister Hubertus Heil:„Diese Koalition hat es sich zum Ziel gemacht, bedürftigen Familien und Kindern stärker zur Seite zu stehen. In einem ersten Schritt haben Familienministerin Anne Spiegel und ich deshalb heute den Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat auf den Weg gebracht. Der Kindersofortzuschlag wird ab dem 1. Juli ausbezahlt bis die neue Kindergrundsicherung startet. Mir ist wichtig, dass dieses Geld schnell und unbürokratisch bei den Kindern ankommt. Ebenfalls im Juli wird der einmalige Zuschuss von 100 Euro an Menschen ausbezahlt, die Leistungen der sozialen Sicherungssysteme bekommen. Denn wer mit wenig Geld auskommen muss, den belasten die steigenden Preise besonders stark. Klar ist, der Sozialstaat steht den Menschen in schwierigen Zeiten weiter zur Seite.“

Ab Juli 20 Euro mehr im Monat für armutsgefährdete Kinder

Die Unterstützung hilfebedürftiger Familien und die Verbesserung der Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 1. Juli 2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben.

Einmalzahlung für höhere Lebenshaltungskosten

Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, werden zudem durch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.03.2022

„Nachdem wochenlang über die Ausgestaltung gemutmaßt wurde, hat der Koalitionsausschuss nun endlich über einen Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Familien beraten. Das Ergebnis ist aber weder in der Höhe noch im Hinblick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens akzeptabel“, erklärt Heidi Reichinnek, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, zur Einigung der Koalition auf einen Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Familien in Höhe von 20 Euro. Reichinnek weiter:

„In den vergangenen Wochen haben Sozialverbände der Bundesregierung vorgerechnet, wie hoch ein Sofortzuschlag sein müsste, wenn er die tatsächlichen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen berücksichtigte. Zukunftsforum Familie, Diakonie und andere kamen auf einen monatlichen Fehlbetrag von 78 Euro, den sie als absolutes Minimum für den angekündigten Zuschlag bezeichneten. Völlig ohne Faktenbasis haben sich SPD, Grüne und FDP nun auf 20 Euro geeinigt, also rund ein Viertel dessen, was von den Verbänden als unterste Grenze gesehen wird.

Die inzwischen zwei Jahre andauernden Mehrbelastungen durch die Pandemiefolgen, explodierende Energiepreise, eine Inflation von über fünf Prozent – all das soll mit einem Betrag beglichen werden, der sich als Geste in etwa auf dem Niveau des Beifalls für die Pflegekräfte während der Pandemie bewegt. ‚Respekt für dich‘, wie es die SPD im Wahlkampf das Land hoch und runter plakatiert hat, war also wirklich nur als Floskel gemeint, die sich zumindest in den Geldbeuteln ärmerer Familien nicht niederschlagen wird.

Ausgezahlt werden soll der Sofortzuschlag für Kinder in einkommensschwachen Familien ab Juli – also erst in fünf Monaten. Diese Verzögerung ist keineswegs notwendig, um bürokratische Vorarbeit zu leisten, sondern eine weitere Stellschraube, um den Auszahlungsbetrag klein zu halten. Zum Vergleich: Die Abwrackprämie als Konjunkturhilfe für deutsche Autokonzerne wurde Mitte Januar 2009 im Kabinett beschlossen und trat zum 7. März in Kraft. Aber da ging es eben um die Rettung von Konzernen, nicht von Kindern.

Als LINKE fordern wir einen Sofortzuschlag von 100 Euro, der für Kinder aus einkommensschwachen Familien eine wirkliche Hilfe bis zur Einführung der Kindergrundsicherung darstellen würde. Darüber hinaus muss er wesentlich früher umgesetzt werden. Bürokratie darf hier nicht als Ausrede vorgeschoben werden. Familien und Kinder brauchen die Unterstützung jetzt!“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 24.02.2022

Weitere Maßnahmen sind notwendig, sagt Verbandspräsident Zeh.

Familien mit geringem Einkommen sollen ab Juli monatlich 20 Euro pro Kind erhalten. „Mit dem sogenannten Kinder-Sofortzuschlag gibt die Bundesregierung vor, zügig der Armut in Familien entgegenzutreten. Doch das reicht bei Weitem nicht aus. Es ist nicht einmal der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes (DFV). „Der Sofortzuschlag ist nicht einmal ein Trostpflaster, er liegt sogar 60 Euro unter dem notwendigen Mindestbetrag.“

Den Deutschen Familienverband überzeugt der Sofortzuschlag in keinster Weise, weil Steuer-Ungerechtigkeiten sowie verfassungswidrige Abgaben bestehen bleiben und das Existenzminimum von Familien angreifen. „Es ist unabdingbar, Kinderarmut zu verhindern. Dafür müssen Familien insgesamt gestärkt werden. Auch Familien mit einem durchschnittlichen Einkommen müssen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, doch familienblinde Steuern und Abgaben verhindern das“, so Zeh.

Der Verbandspräsident weist darauf hin, dass Familien angesichts steigender Inflation, extrem gestiegener Energie- und Mobilitätskosten auch kurzfristig spürbare Entlastung benötigen. Relativ einfach umzusetzen sei die Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom, Gas, Benzin und Diesel auf sieben Prozent „Die Pandemie hat den Familien zugesetzt und jetzt kommt ein Krieg in Europa hinzu. Es ist höchste Zeit für eine vielseitige Unterstützung von Familien im Land sowie von ukrainischen Flüchtlingsfamilien“, sagt Zeh.

Weiterführende Information

Horizontaler Vergleich – Berechnung zur Steuer- und Abgabenlast bei Familien

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 15.03.2022

Die Höhe des Regelsatzes und das notwendige Existenzminimum entwickeln sich durch massive Preissteigerungen, Corona-Krise und Inflation immer weiter auseinander. Die Diakonie Deutschland begrüßt, dass die Regierungskoalition mit einem Sofortzuschlag kurzfristig für Ausgleich sorgen möchte bevor die Kindergrundsicherung eingeführt wird.

Allerdings bleibt die Höhe von monatlich 20 Euro für Kinder und einmalig 100 Euro für Erwachsene weit hinter dem Nötigen zurück. Der Betrag ist angesichts der bereits in den vergangenen Jahren versäumten angemessenen Steigerungen ein Tropfen auf den heißen Stein.

Stellungnahme der Diakonie Deutschland zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme
(Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz)

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 12.03.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den gestern im Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortzuschlag für arme Kinder als zu niedrig. „Dieser Sofortzuschlag hält nicht was er verspricht. Wir sind sehr enttäuscht vom Ergebnis des Koalitionsausschusses. 20 Euro mehr für arme Kinder und Jugendliche, und das erst ab 1. Juli, ist schlichtweg zu wenig. Mit so einem mageren Ergebnis wird nicht einmal ein Inflationsausgleich geschafft, geschweige denn ein wirkungsvoller Schritt zur Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland unternommen. Wenn der Bundesfinanzminister jetzt von einem Entlastungspaket in Höhe von mehr als 13 Milliarden Euro spricht, und für arme Kinder und Jugendliche mit dem Sofortzuschlag auf dieses Jahr gerechnet nur knapp 33 Cent am Tag dabei rausspringen, zeigt das das Missverhältnis dieses Pakets sehr deutlich“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Schon der vor einigen Wochen in der Diskussion befindliche Betrag von 25 Euro monatlich würde den tatsächlichen Bedarf von armen Kindern und Jugendlichen für eine sozio-kulturelle Teilhabe nicht abdecken. Der jetzt aufs Jahr 2022 gerechnete Betrag von 10 Euro monatlich zeigt mehr als deutlich, dass an dieser Stelle mal wieder Politik nach Kassenlage gemacht wird. Insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten von Familien und der viel zu geringen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zu Beginn dieses Jahres ist aber eine echte Besserstellung nötig“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zudem an die Bundesregierung, mit höchster Priorität eine interministerielle Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. „Eine solche Gesamtstrategie muss neben monetären Leistungen auch ein starkes Augenmerk auf infrastrukturelle Bedingungen zur Unterstützung von Familien und ihren Kindern legen. Hier gilt es an vielen Stellen dicke Bretter zu bohren. Kinderarmut kann nur effizient und nachhaltig bekämpft werden, wenn alle Maßnahmen zu diesem Zweck in einem Gesamtkonzept verknüpft und mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sind ebenso zu berücksichtigen, wie Familien- und Bildungspolitik, Gesundheits- und Sozialpolitik sowie Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. Kinder dürfen in Deutschland kein Armutsrisiko sein“, so Thomas Krüger.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 24.02.2022

SCHWERPUNKT III: Equal Pay Day

Der Equal Pay Day fällt in diesem Jahr auf den 7. März. Vor einem Jahr war er drei Tage später. Der Tag markiert den Zeitraum, den es braucht, bis Frauen das Gleiche verdient haben wie Männer bis zum 31. Dezember des Vorjahres.

„Die Richtung stimmt, das Tempo nicht. Wir müssen noch viel bewegen. Für die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag ist klar: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit muss Realität werden. Um das zu erreichen, haben wir uns viel vorgenommen:

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat dafür gesorgt, dass der gesetzliche Mindestlohn schon im Oktober dieses Jahres auf 12 Euro erhöht wird. Davon wird rund ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen profitieren.

Wir werden die Tarifbindung stärken und damit auch für mehr Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern sorgen. Der Bund wird öffentliche Aufträge künftig nur an Firmen vergeben, die nach Tarif zahlen. Wenn Betriebe einzig zum Zweck der Tarifflucht ausgegliedert werden, wird künftig der bisher geltende Tarifvertrag fortgelten.

Nur wenn Entgeltdiskriminierung aufgedeckt wird, kann sie auch beseitigt werden. Mit der Einführung des Entgelttransparenzgesetzes im Jahr 2017 haben wir dafür gesorgt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten das eigene Gehalt mit dem Gehalt von Kolleginnen und Kollegen vergleichen lassen können. Wir werden das Gesetz um die sogenannte Prozessstandschaft erweitern. Damit müssen Beschäftigte ihr Recht auf Lohngleichheit künftig nicht mehr selbst geltend machen, sondern können auf die Unterstützung von Gewerkschaften und Verbänden zurückgreifen. Zudem werden wir die Vereinbarkeit von Familienarbeit und Beruf weiter stärken: Wir werden dafür sorgen, dass die Brückenteilzeit künftig von mehr Beschäftigten in Anspruch genommen werden kann.

Die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern ist eine Frage der Gerechtigkeit. Hierfür werden wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten uns weiter mit aller Entschiedenheit einsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 04.03.2022

Zum Equal Pay Day am 7. März erklären Beate Müller-Gemmeke, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

 

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, von dieser Selbstverständlichkeit sind wir leider immer noch weit entfernt. Selbst bei gleicher Qualifikation ist der Entgeltunterschied immer noch erheblich. Ein klarer Hinweis auf die versteckte Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt. Das muss und das wird sich ändern. Wir setzen uns für Gleichheit beim Lohn ein, denn Frauen verdienen einfach mehr.

Wir wollen die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen. Deshalb werden wir das Entgelttransparenzgesetz weiterentwickeln und die Durchsetzung stärken, indem wir es Beschäftigten ermöglichen, ihre individuellen Rechte durch Verbände im Wege einer Prozessstandschaft geltend machen zu können. So lassen wir Frauen nicht mehr allein, wenn sie ihre Rechte durchsetzen wollen. Wir machen bei der Entgeltgleichheit ernst. Denn es muss Schluss sein mit der Benachteiligung von Frauen in der Arbeitswelt.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 06.03.2022

Zum Equal Pay Day erklärt die Sprecherin für Frauenpolitik und Diversity der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Auch im Jahr 2022 ist die ökonomische und finanzielle Unabhängigkeit von Frauen hierzulande keine Selbstverständlichkeit. Der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern ist teilweise erheblich. Das hat Folgen: Alleinerziehende Mütter und Rentnerinnen haben eines der höchsten Armutsrisiken in Deutschland. Es ist daher richtig, dass die Ampel-Regierung vereinbart hat, nun endlich die Voraussetzungen für den Abbau dieser gesellschaftlichen Benachteiligungen zu schaffen. Denn Freiheit bedeutet auch, finanziell auf eigenen Füßen stehen zu können. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag verabredet, mit der Abschaffung der Steuerklassen III und V zu mehr Fairness beizutragen. Mit der Einführung des Partnerschutzes sowie der Anhebung der Partnermonate beim Elterngeld ermöglichen wir es Eltern, gemeinsam Verantwortung in der Familie und im Beruf zu übernehmen. Und schließlich wird die Kinderbetreuung in Kita und Ganztagsbereich bedarfsorientiert ausgebaut. So tragen wir wesentlich zu einem finanziellen Level-Playing-Field zwischen den Geschlechtern und echter Wahlfreiheit bei.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag vom 06.03.2022

„Im Jahr 2020 haben Frauen durchschnittlich 4,16 Euro brutto weniger verdient als Männer. Eine Lohnlücke von 18 Prozent – bedingt vor allem durch die schlechte Bezahlung sogenannter ‚Frauenberufe‘. Aber auch im exakt gleichen Job verdienen Frauen noch 6 Prozent weniger – diese Unterschiede sind durch nichts zu rechtfertigen. Wer die Situation ändern will, muss sich an eigene Wahlversprechen erinnern – auch wenn das für die Regierungsparteien schmerzhaft ist“, erklärt Heidi Reichinnek, frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, am heutigen „Equal Pay Day“ mit Blick auf die nach wie vor bestehende Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern. Reichinnek weiter:

„Insbesondere im Zuge der Corona-Pandemie wurde die Notwendigkeit sogenannter klassischer Frauenberufe entdeckt – ob in der Pflege, der Kinderbetreuung oder an der Supermarktkasse. Diese sind in der Regel schlecht bezahlt. Frauen müssen zudem oft unbezahlte Carearbeit leisten, und zwei Drittel aller Beschäftigten im Niedriglohnsektor, auf den wir laut SPD ‚stolz‘ sein sollen, sind Frauen. Selbst bei gleicher Arbeitszeit in der gleichen Position in der gleichen Branche herrscht eine Lohnlücke von sechs Prozent – und diese ist durch nichts zu erklären. Reelle Veränderung lässt noch immer auf sich warten. Selbst nach der für November geplanten Erhöhung wird der Mindestlohn weiterhin in Altersarmut führen, wie die Bundesregierung selbst zugibt. Altersarmut ist ein wachsendes Problem, das Frauen nochmal härter trifft als Männer. Auch deswegen muss es aufrütteln, dass der Anteil erwerbstätiger Frauen im Rentenalter zwischen 2009 und 2019 um 46 Prozent anstieg – ein katastrophaler Trend.

Privatisierungen im Gesundheits- sowie im Sorgearbeitssektor müssen gestoppt werden, auch wenn Finanz- und Gesundheitsminister solche Vorhaben in der Vergangenheit unterstützt haben. DIE LINKE unterstützt die entsprechenden Tarifkämpfe der Gewerkschaften, denn wer sich im Kampf um ein Leben ohne Existenzangst auf die Bundesregierung verlässt, ist jetzt schon verloren. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass der Equal Pay Day bald schon am 1. Januar stattfindet!”

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 07.03.2022

Bildungsgewerkschaft legt zum Equal Pay Day Studie zur Arbeitsbelastung der Lehrkräfte vor

Mit Blick auf mehrere wichtige Landtagswahlen mahnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die gleiche Bezahlung aller Lehrkräfte für gleichwertige Arbeit an. Die Bildungsgewerkschaft untermauerte ihre Forderung mit neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen: „Grundschullehrkräfte leisten genauso viel wie andere Lehrkräfte. Es gibt keine Basis für ihre schlechtere Bezahlung, die immer noch in acht Bundesländern Praxis ist“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, mit Blick auf den Equal Pay Day (EPD) am Montag. Sie machte sich dafür stark, alle voll ausgebildeten verbeamteten Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A13 und alle angestellten nach der Entgeltgruppe E13 zu bezahlen – unabhängig von der Schulform, an der sie arbeiten. „Die schlechtere Bezahlung trifft insbesondere Frauen. An Grundschulen sind neun von zehn Lehrkräften Frauen“, betonte Gützkow. „Doch auch an Sekundarschulen werden Lehrkräfte in zu vielen Ländern noch nach A12/E11 bezahlt. Auch an diesen Schulformen arbeiten mehr Frauen als Männer.“

„Im schulischen Alltag bewältigen Grundschullehrkräfte auffallend hohe Anforderungen und Belastungen, vor allem mit Blick auf ihr Wissen und Können sowie auf psychosoziale Herausforderungen. Die Arbeit der Lehrkräfte an Grundschulen wird oft unterbrochen, deshalb müssen sie hoch konzentriert arbeiten“, stellte Gützkow die Ergebnisse einer repräsentativen arbeitswissenschaftlichen Studie zur Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze an allgemeinbildenden Schulen vor. Sie arbeiteten häufig in Teams, benötigten stets viel Einfühlungsvermögen und bewältigten in erheblichem Maße belastende psychosoziale Anforderungen. Ebenfalls stark belastet seien die Lehrkräfte an Schulen, die alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse vergeben. „Außer hohen psychosozialen Belastungen fallen bei ihnen vor allem die Anforderungen an ihre Verantwortung für die Jugendlichen an der Schwelle zu Ausbildung und Beruf ins Gewicht“, erklärte das GEW-Vorstandsmitglied.

Mit ihrem Engagement für eine bessere Bezahlung der Grundschullehrkräfte sowie der Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe I habe die GEW, so Gützkow, in den vergangenen Jahren viel erreicht. „In der Hälfte der Bundesländer ist die Gleichstellung der Grundschullehrkräfte umgesetzt“, betonte sie. „Ohne den Druck der GEW und ihrer Mitglieder wäre das nicht möglich gewesen.“ Zu den Bundesländern, die hinterherhinken, gehöre Nordrhein-Westfalen (NRW). In dem Bundesland arbeiteten fast 20 Prozent aller in Deutschland beschäftigten Lehrkräfte. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Mai kündigte die Gewerkschafterin einen heißen Wahlkampf an: „Die Politik muss sich an die Landesverfassung halten und endlich das Besoldungsrecht der Beamtinnen und Beamten ändern.“ Gützkow erinnerte daran, dass ein juristisches Gutachten bereits vor Jahren für NRW zu dem Schluss kam: „Die unterschiedliche Eingruppierung verschiedener Lehrkräftegruppen ist aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Perspektive nicht in Ordnung.“ In Niedersachsen werde im September gewählt. „Auch hier werden wir die überfällige Gleichbehandlung an Grund- und Sekundarschulen mit den anderen Schulformen aufs Tapet heben“, kündigte das GEW-Vorstandsmitglied an.

Info: Index für gleichwertige Arbeit: Zum EPD veröffentlichte die GEW eine arbeitswissenschaftliche Studie zur Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze an allgemeinbildenden Schulen. In der Untersuchung und mithilfe eines anerkannten Verfahrens zur Gleichwertigkeit von Tätigkeiten gaben rund 15.000 Lehrkräfte aus allen Bundesländern (ohne Mecklenburg-Vorpommern) Antworten auf Fragen zu ihren Arbeitszeiten, Anforderungen und Belastungen. Das Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES) mit Sitz in Berlin hat diese repräsentative Lehrkräftebefragung 2021 unter GEW-Mitgliedern durchgeführt.

Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit: Für Grundschullehrkräfte gilt die Bezahlung nach Besoldungsgruppe A13 (Beamtinnen und Beamte)/ Entgeltgruppe E13 (Angestellte) in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen. Niedersachen zahlt A12 plus Zulage für Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I. Für Lehrkräfte der Sekundarstufe I wird in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach A13/E13 gezahlt. In Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist dies teilweise umgesetzt. In NRW wird nur nach A12/E11 gezahlt. Weitere Informationen: A13: Stand der Dinge.

Lohnlücke zwischen den Geschlechtern: Der EPD markiert den Tag, bis zu dem Frauen wegen der zu dem Einkommen der Männer klaffenden Lücke – dem sogenannten „Gender Pay Gap“ – rechnerisch unbezahlt gearbeitet haben. Ein leicht positiver Trend ist zu erkennen: Noch 2020 war der EPD am 14. März. Die statistische Lohnlücke verringerte sich seitdem von 20 auf 18 Prozent. Hier finden Sie weitere Informationen zum Equal Pay Day.

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 06.03.2022

Frauen haben im Jahr 2021 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer. Damit blieb der Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern – der unbereinigte Gender Pay Gap– im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Equal Pay Day am 7. März 2022 weiter mitteilt, erhielten Frauen mit durchschnittlich 19,12 Euro einen um 4,08Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (23,20 Euro). Im Vorjahr lag diese Differenz bei 4,16 Euro. Über die vergangenen 15 Jahre hinweg ging der geschlechterspezifische Verdienstabstand in Deutschland zurück: Im Jahr 2006 war er mit 23 % noch 5 Prozentpunkte größer als 2021.

In Ostdeutschland verdienten Frauen 6 % weniger pro Stunde als Männer 

In Ostdeutschland fiel der unbereinigte Gender Pay Gap mit 6 % (2020: 6 %) deutlich geringer aus als in Westdeutschland mit 19 % (2020: 20 %) und lag 2021 auf dem gleichen Niveau wie vor 15 Jahren (2006: 6 %). In Westdeutschland ist der Verdienstabstand in den vergangenen 15 Jahren deutlich kleiner geworden: Seit 2006 sank der unbereinigte Gender Pay Gap hier um 5 Prozentpunkte von 24 % auf 19 % im Jahr 2021.

Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien wie Männer verdienten im Schnitt 6 % weniger pro Stunde als ihre männlichen Kollegen 

Die Ursachen des Verdienstunterschieds zwischen Frauen und Männern können aktuell nur alle vier Jahre auf Basis der Verdienststrukturerhebung analysiert werden. Die jüngsten Zahlen hierzu liegen aus dem Jahr 2018 vor. Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap (2018: 20 %) lassen sich 71 % des Verdienstabstands durch die in der Analyse berücksichtigten Faktoren erklären. Der Verdienstabstand ist demnach unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird und sie seltener Führungspositionen erreichen.

Die verbleibenden 29 % des Verdienstunterschieds entsprechen dem bereinigten Gender Pay Gap. Hier kann der Verdienstabstand nicht durch die einbezogenen Faktoren erklärt werden. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation im Jahr 2018 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfallen würden, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden (zum Beispiel Angaben zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Schwangerschaft, Geburt von Kindern oder Pflege von Angehörigen). Der bereinigte Gender Pay Gap ist daher als Obergrenze für Verdienstdiskriminierung zu verstehen.

Methodische Hinweise:

Unbereinigter und bereinigter Gender Pay Gap:
Der Gender Pay Gap beschreibt die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und dem von Männern. Dieser Abstand (Englisch: „Gap“) wird als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Bruttostundenverdienstes der Männer angegeben. Dabei sind zwei Indikatoren mit unterschiedlicher Intention verfügbar: Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht allgemein den Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerinnen miteinander. Somit wird auch der Teil des Verdienstunterschieds erfasst, der beispielsweise durch unterschiedliche Berufe oder Karrierestufen verursacht wird. Dagegen misst der bereinigte Gender Pay Gap den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Strukturbedingte Faktoren sind hier also weitgehend herausgerechnet.

Berechnungsweise:

Allgemeine Hinweise zur Berechnungsweise des Gender Pay Gap sind in der Rubrik „Häufig gestellte Fragen“ zu finden, sowie weiterhin in den Artikeln „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nach Bundesländern“ und „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen – eine Ursachenanalyse auf Grundlage der Verdienststrukturerhebung 2018“ in der Zeitschrift „WISTA – Wirtschaft und Statistik“ (Ausgaben 4/2018 und 4/2021).

Weitere Ergebnisse:

Weitere Ergebnisse zum unbereinigten Gender Pay Gap in Deutschland:
• Tabellen auf der Themenseite „Verdienste und Verdienstunterschiede
• Nach EU-Mitgliedstaaten in der Eurostat-Datenbank

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2022

SCHWERPUNKT IV: Internationaler Frauentag

Am Internationalen Frauentag gilt unsere volle Solidarität den Frauen und Kindern, die auf der Flucht sind vor dem furchtbaren Angriffskrieg gegen die Ukraine. Sie gilt den Menschen, die in der Ukraine für Demokratie und Freiheit kämpfen – angesichts eines Krieges, der nicht ihrer ist. Grundvoraussetzung für die Demokratie und eine freie Gesellschaft bleibt die Gleichstellung.

„Der Internationale Frauentag ist ein wichtiger Tag für die Demokratie: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist Fundament einer freien Gesellschaft. In diesen Tagen wird durch Putins brutalen Angriffskrieg die freie Gesellschaft in der Ukraine existenziell bedroht.

Gerade jetzt stehen wir in der Pflicht, die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern entschieden voranzubringen. In Deutschland und in Europa. Das heißt für die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag konkret: Wir werden den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 ‚Frauen, Frieden und Sicherheit‘ ambitioniert umsetzen und weiterentwickeln. Wir werden die Istanbul-Konvention als wichtigstes völkerrechtliches Instrument im Kampf gegen Gewalt an Frauen vollständig implementieren. Das Recht auf Schutz vor Gewalt für Frauen und ihre Kinder sichern wir ab. Dazu gehören ein bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und die Stärkung der Gewaltprävention. Wir werden den frauenfeindlichen Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch streichen, damit Ärztinnen und Ärzte öffentlich und straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Wir werden alle Gender Gaps schließen. Das betrifft auch die Lohnlücke: Wir werden schon im Oktober dieses Jahres den Mindestlohn auf zwölf Euro erhöhen. Außerdem werden wir das Entgelttransparenzgesetz ausbauen.

Gerade jetzt gilt, dass wir unseren entschlossenen Kampf für die Demokratie und unsere Werte fortsetzen. Dazu gehört zentral die Gleichstellung der Geschlechter, die für eine freie und demokratische Gesellschaft existenziell ist.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2022

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Denise Loop, Berichterstatterin für Frauenpolitik:

 

Jeder Frau muss das Recht auf Selbstbestimmung, ein Leben frei von Gewalt, gleiche Rechte im Arbeitsleben sowie bei der Verteilung von Macht und Verantwortung zustehen. Jeder Frau stehen der gleiche Lohn und faire Verteilung der Sorgearbeit in Familie und Gesellschaft zu. Dazu machen wir uns als Ampelkoalition stark und in der Frauenpolitik den Unterschied. Wir wollen endlich den feministischen Aufbruch, den dieses Land so dringend benötigt. In zehn Jahren wollen wir die Gleichstellung in Deutschland erreichen. Dabei gibt es noch sehr viel zu tun.

Wir setzen uns ein für mehr reproduktive Selbstbestimmung und verbessern Information und Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen und Verhütung. Im Gewaltschutz werden wir endlich die notwendigen Schritte zur vorbehaltlosen Umsetzung der Istanbul-Konvention und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser einsetzen. Wesentliche Maßnahme ist nach wie vor, die Lohnlücke von 18 Prozent und den Gender Pay und den Gender Pension Gap zu schließen. Damit gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit selbstverständlich wird, werden wir die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes, die Unterstützung bei Klageverfahren und den Mindestlohn von 12 Euro im Koalitionsvertrag umsetzen und damit die Einkommensgerechtigkeit für Frauen verbessern.

Der diesjährige Internationale Frauentag steht stark unter dem Eindruck des grausamen Krieges in der Ukraine und der Menschen, die nun auch in Deutschland Zuflucht, Schutz und Hilfe suchen. 90 Prozent der Flüchtenden sind Frauen und Kinder. An diesem Internationalen Frauentag sind grenzenlose Solidarität und jeder Einsatz dafür, ihnen das Ankommen in Deutschland so gut wie möglich zu erleichtern, besonders wichtig. Dieser Internationale Frauentag markiert auch, wie wichtig die Repräsentanz von Frauen in der Außenpolitik, der Entwicklungszusammenarbeit und bei allen Friedensverhandlungen ist.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 07.03.2022

Belange von Frauen in den Fokus rücken

Zum Internationalen Frauentag am 8. März 2022 erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„In Kriegs- und Krisensituationen sind es die Frauen, die besonders bedroht und betroffen sind. Sei es durch die Mehrfachbelastung während der Corona-Pandemie durch Homeoffice, Homeschooling und Kinderbetreuung oder jetzt aktuell im Krieg in der Ukraine. In der Regel sind es Frauen, ohne die eine Bewältigung dieser Krisen nicht möglich wäre. Deshalb ist es unerlässlich, dass wir die Frauen weltweit in den Fokus rücken und uns dafür einsetzen, dass Bedrohung und Benachteiligung von Frauen weltweit bekämpft werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2022

Zum heutigen Weltfrauentag erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär: 

„Obwohl der Weltfrauentag seit über 100 Jahren gefeiert wird, ist er nach wie vor leider notwendig, um weltweit auf fehlende Gleichberechtigung von Mann und Frau hinzuweisen. Auch in Deutschland ist in Sachen Gleichberechtigung und Gleichstellung noch viel zu tun. Das beginnt bei physischer und verbaler Gewalt gegen Frauen und geht bis hin zu Gehaltsunterschieden, der ungleichen Verteilung von Care-Arbeit und darüber hinaus. Auch in der Politik sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert, auf Bundes- und mehr noch auf Kommunalebene. In einem Land, in dem die Gleichberechtigung der Geschlechter sogar verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist, dürfen wir das nicht einfach hinnehmen. Der Weltfrauentag ist deshalb ein wichtiger Reminder für die Politik sowie die Gesellschaft als Ganzes, sich nicht mit dem Status Quo zufriedenzugeben, sondern die Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen aktiv voranzutreiben.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.03.2022

Bildungsgewerkschaft zum Internationalen Frauentag – Warnstreiks angekündigt

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) macht sich mit Blick auf den Internationalen Frauentag am Dienstag dafür stark, die Sozial- und Erziehungsberufe (SuE) im öffentlichen Dienst aufzuwerten. „Im SuE-Bereich sind 83 Prozent der Beschäftigten Frauen, im Erzieherinnenberuf sogar 94 Prozent. Die aktuellen Tarifverhandlungen für die Sozial- und Erziehungsberufe in den Kommunen sollen deshalb auch einen weiteren Schritt zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben bringen“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, am Montag in Frankfurt a.M. „Die Arbeitgeber haben in der ersten Runde auf stur gestellt und in den Verhandlungen mit ver.di wichtige Kernforderungen der Gewerkschaften zurückgewiesen. Deshalb kündigen die Gewerkschaften für den Internationalen Frauentag erste Warnstreiks an.“

„Die Beschäftigten im SuE-Bereich sind verärgert, dass die Arbeitgeber bei vielen berechtigten Forderungen keinen Handlungsbedarf sehen. Unzureichende Arbeitsbedingungen und der gesellschaftlichen Aufgabe nicht angepasste Gehälter haben dazu geführt, dass es in diesen Berufen einen häufigen personellen Wechsel gibt und sich der Fachkräftemangel immer weiter zuspitzt. Schon heute fehlen an den Kitas des Landes Erzieherinnen und Erzieher im sechsstelligen Bereich“, betonte Gützkow. Um die SuE-Berufe wieder attraktiver zu gestalten, sei es dringend notwendig, dass sich Arbeitgeber und Gewerkschaften darauf verständigen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Beschäftigten zu entlasten. Die Probleme seien durch die Corona-Pandemie noch einmal verstärkt worden. „Wir brauchen beispielsweise Vereinbarungen, in denen die Vor- und Nachbereitungszeiten festgeschrieben werden“, unterstrich Gützkow. Sie wies darauf hin, dass für die Gewerkschaften der Dreiklang bessere Arbeitsbedingungen, finanzielle Anerkennung der Arbeit und Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel entscheidend sei.

Info: Am 8. März findet in jedem Jahr der Internationale Frauentag statt. 2022 lautet das Motto der DGB-Gewerkschaften „Wandel ist weiblich“.
Die Tarifverhandlungen für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) haben am 25. Februar begonnen. Die zweite Runde ist auf den 21./22. März terminiert. Ver.di führt die Verhandlungen für die Gewerkschaften mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Alle Infos zur SuE-Tarifrunde und der GEW-Kampagne „Wir sind die Profis“ finden Sie auf der GEW-Website: www.gew.de/wir-sind-die-profis

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)  vom 07.03.2022

Gleichstellung: Frauen haben in Bildung und Job aufgeholt, doch traditionelle Strukturen bremsen – in Corona Krise besonders stark

Bei Bildung, Erwerbstätigkeit, Einkommen und sozialer Absicherung im Alter haben Frauen in Deutschland während der vergangenen Jahre gegenüber Männern aufholen können. In einzelnen Bereichen, wie bei den Schulabschlüssen, stehen sie mittlerweile sogar etwas besser da. Dazu haben auch verbesserte gesellschaftliche Rahmenbedingungen beigetragen, beispielsweise der Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung oder Geschlechterquoten. Doch auch wenn die Gleichstellung damit vielfach etwas vorangekommen ist, fällt die durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen weiterhin oft schlechter aus als die von Männern. Und einige Entwicklungen während der Corona-Pandemie sind zweischneidig oder in ihren Folgen noch nicht absehbar: So ist etwa der Rückstand von Frauen bei der Erwerbsbeteiligung im Jahr 2020 dadurch noch einmal etwas kleiner geworden, dass mehr Männer als Frauen aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Der Anteil der Paare, die sich die Betreuung ihrer Kinder zu gleichen Teilen aufteilen, schwankt im Verlauf der Pandemie und hat zuletzt sogar abgenommen. Wo es bei der Gleichstellung der Geschlechter Fortschritte gegeben hat und wo nicht, beleuchtet anhand von 28 Indikatoren und aktueller Daten ein neuer Report, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung heute vorlegt (siehe auch die tabellarische Übersicht in der pdf-Version dieser PM; detaillierte Grafiken in der Studie; Links unten).*

Die Auswertung im Vorfeld des internationalen Frauentags zeigt: Bei schulischer und beruflicher Qualifikation sowie bei der Beteiligung an Weiterbildung haben Frauen im Durchschnitt ein höheres Niveau als Männer erreicht. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt aktuell (Ende 2020) aber noch um rund 7 Prozentpunkte niedriger – Anfang der 1990er Jahre war die Differenz indes noch fast dreimal so groß. Ein wesentlicher Grund für fortbestehende Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit, etwa bei familiärer Kinderbetreuung oder Pflege. Hier könnte es durch die Corona-Krise sogar zu Rückschritten gekommen sein: So übernahmen vor Beginn der Pandemie 62 Prozent der Mütter und 5 Prozent der Väter in Paarbeziehungen mit Kindern den überwiegenden Anteil der Betreuungszeit, ein Drittel der Paare teilte die Kinderbetreuung annähernd ausgeglichen auf. Im Frühjahr 2020, bei insbesondere unter männlichen Beschäftigten weit verbreiteter Kurzarbeit, stieg der Anteil der überwiegend betreuenden Männer zwischenzeitlich auf 13 Prozent an, sank aber schnell wieder. Nach den jüngsten verfügbaren Daten vom Juni 2021 ist die Arbeitsteilung noch ungleicher geworden als vor der Krise: Bei 71 Prozent der Familien übernahmen die Mütter überwiegend die Kinderbetreuung, bei 7 Prozent die Väter. Nur noch 22 Prozent der Paare teilten sich die Sorgearbeit annähernd gleich auf.

„Auch das ist erst einmal eine Momentaufnahme. Aber es besteht die Gefahr, dass die Pandemie Fortschritte in Frage stellt, die langsam über Jahre hinweg gemacht wurden“, sagt Dr. Yvonne Lott, Gleichstellungsforscherin am WSI und Mitautorin des Reports. „Umso wichtiger ist, dass Staat und Gesellschaft die Anreize für eine gleichberechtigte Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit verstärken. Dazu gehören unter anderem ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung, mehr Partnermonate bei der Elternzeit und eine Abkehr von der nach wie vor in vielen Unternehmen gepflegten Kultur überlanger Arbeitszeiten. Aber auch ein Ende für Regelungen, die vor allem Frauen am Rande des Arbeitsmarktes halten, insbesondere Minijobs und das überkommene Ehegattensplitting.“ Schnelle Fortschritte bei der Gleichstellung, betont die Wissenschaftlerin, seien auch ein wichtiger Beitrag, um den demografischen Wandel zu bewältigen.    

Gender Pay und Gender Pension Gap: Wie wird sich Corona auswirken?

Aktuell arbeiten Frauen viermal so häufig Teilzeit wie Männer (46 Prozent gegenüber 11 Prozent 2019), sehr oft, um Familie und Erwerbsarbeit unter einen Hut zu bringen. Von den Beschäftigten, die als einziges Arbeitsverhältnis nur einen Minijob haben, sind rund 60 Prozent weiblich. Dieses Ungleichgewicht trägt, unter anderem wegen geringerer Karrieremöglichkeiten, wesentlich dazu bei, dass der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen knapp 18,3 Prozent unter dem von Männern liegt. 2020, so der vorläufige Wert, verdienten Männer im Durchschnitt 22,78 Euro brutto pro Stunde, Frauen 18,62 Euro. Im gleichen Jahr verdienten 17,5 Prozent der weiblichen Beschäftigten mit Vollzeitstelle weniger als 2000 Euro brutto im Monat, bei den Männern waren es 9,1 Prozent.

Immerhin ist der Gender Pay Gap in den vergangenen Jahren langsam, aber kontinuierlich kleiner geworden. Eine der Ursachen dafür ist nach der WSI-Analyse der 2015 eingeführte Mindestlohn. Da Frauen deutlich häufiger als Männer von Niedriglöhnen betroffen sind, hat die Lohnuntergrenze ihre Bezahlung etwas stärker positiv beeinflusst, die von der Ampelkoalition geplante Erhöhung auf 12 Euro könnte einen weiteren spürbaren Impuls geben.

Relativ wenig getan hat sich dagegen bei der Verteilung von Führungsposten: Über die vergangenen Jahre weitgehend konstant sind 13 Prozent der männlichen Vollzeitbeschäftigten in leitender Stellung tätig, aber lediglich 10 Prozent der Frauen mit Vollzeittätigkeit. Unter Teilzeitbeschäftigten ist der Abstand noch größer (knapp 12 gegenüber knapp 6 Prozent) – wobei allerdings unter den Männern in Teilzeit auch die Quote der Un- und Angelernten höher ist. Eine weitere Rolle beim Verdienstrückstand von Frauen spielen sehr stabile geschlechtsspezifische Präferenzen bei der Berufswahl, verbunden damit, dass Berufe mit vielen weiblichen Beschäftigten, etwa im Pflege- und Gesundheitsbereich, in der Erziehung oder im Handel, oft schlechter bezahlt werden als handwerkliche und technische Berufe, in denen Männer dominieren. Neben einer finanziellen Aufwertung von systemrelevanten „typisch weiblichen“ Berufen plädieren Lott und ihre Co-Autorinnen und Autoren Svenja Pfahl, Dietmar Hobler und Eugen Unrau dafür, Kindern und Jugendlichen systematisch mehr Möglichkeiten zu schaffen, geschlechteruntypische Berufsfelder kennenzulernen, um Stereotype bei der Ausbildungs- und Berufswahl abzubauen.

Die geschlechtsspezifischen Schwerpunkte bei der Berufswahl drücken sich auch in den Arbeitsbelastungen aus, über die Frauen und Männer berichten. Beispielsweise arbeiteten 2021 jeder dritte männliche und gut jede vierte weibliche Vollzeitbeschäftigte körperlich schwer. Auch von Lärm am Arbeitsplatz waren Männer häufiger betroffen. Weibliche Beschäftigte müssen dagegen deutlich häufiger als männliche unter Zeitdruck arbeiten, oder sie haben Tätigkeiten, bei denen sie häufig unterbrochen werden.      

Noch deutlich gravierender als der Gender Pay Gap ist die Lücke bei der Absicherung im Alter: Nimmt man gesetzliche Rente, betriebliche und private Alterssicherung zusammen, beziehen Frauen durchschnittlich ein um 49 Prozent niedrigeres Alterseinkommen als Männer. Anfang der 1990er Jahre lag der Gender Pension Gap, auch wegen der viel niedrigeren Erwerbsquote, sogar bei 69 Prozent. „Diese Entwicklung zeigt beispielhaft: Der Rückstand der Frauen wird in wichtigen Bereichen kleiner. Aber Fortschritte bei der Gleichstellung vollziehen sich bislang meist sehr langsam“, sagt WSI-Forscherin Lott. Unklar ist zudem, ob die Corona-Pandemie den langfristig positiven Trend negativ beeinflussen wird. Verschiedene Studien, unter anderem aus dem WSI zeigen, dass Frauen in Zeiten von Lockdowns, Kitaschließungen, weit verbreiteter Quarantäne und Homeschooling deutlich häufiger ihre Erwerbsarbeit reduziert haben als Männer.

Zuwachs bei Ganztagsbetreuung zuletzt verlangsamt

Dabei ist der Ausbau der institutionellen Kinderbetreuung eigentlich eine Erfolgsgeschichte und ein wichtiger Faktor für gleiche Erwerbschancen, so die Studie. Hatten 2007 erst 24,3 Prozent der 3- bis 6-Jährigen und 7,3 Prozent der Kinder unter 3 Jahren einen Platz in einer Ganztagsbetreuung, stiegen die Quoten bis 2020 auf 47,9 und 19,6 Prozent. Allerdings haben sich die Zuwächse zuletzt verlangsamt – und der Betreuungsbedarf von Eltern ist besonders für die Altersgruppe unter 3 Jahren noch weitaus höher.

Eher langsam hat zuletzt auch der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 größten börsennotierten Unternehmen zugenommen. 2020 lag er bei 32 Prozent (das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung rechnet mit rund 33 Prozent für 2021). Dabei fällt der Part der Frauen nach der WSI-Auswertung deutlich größer aus, wenn auch Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Kontrollgremium sitzen: Mit 35 Prozent war er 2020 in mitbestimmten Unternehmen 1,6 mal höher als in nicht mitbestimmten Firmen mit 22 Prozent. Ein Grund: 37 Prozent der Plätze auf der Beschäftigtenbank im Aufsichtsrat hatten Frauen inne, während es auf der Kapitalseite 29 Prozent waren. Zudem gilt in Unternehmen ohne Mitbestimmung auch keine Geschlechterquote für Aufsichtsräte und Vorstände – eine Beschränkung, die die Forschenden stark kritisieren und die dazu beiträgt, dass weibliche Vorstandsmitglieder in Unternehmen ohne Mitbestimmung eine besonders kleine Minderheit darstellen.  Besser sieht es nach der WSI-Analyse auf der zweiten Führungsebene aus, wo der Frauenanteil mit 40 Prozent nur wenig niedriger war als der Anteil an allen Beschäftigten (44 Prozent). Ganz ähnlich fällt die Relation von weiblichen Betriebsratsmitgliedern und Belegschaftsanteil aus.

Eine Ausweitung von Geschlechterquoten auf einen weit größeren Kreis von Unternehmen ist nach Analyse der Forschenden dringend notwendig. Um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf breiter Linie wirksam zu fördern, empfehlen sie über die bereits genannten Ansätze hinaus:  

– Loslösen des Kurzarbeiter- und Arbeitslosengelds von der Steuerklasse III/V. Denn da beide Lohnersatzleistungen auf Basis der Nettolöhne berechnet werden, erhalten Personen (meist sind es verheiratete Frauen) in Steuerklasse V bei gleichem Bruttoentgelt aktuell deutlich geringere Leistungen als Personen in Klasse III.

– Reform des Ehegattensplittings (Abschaffung der Steuerklasse V).

– Weiterer Ausbau von verlässlichen, krisenfesten und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auch weil sich institutionelle Kinderbetreuung aktuell mehr als je zuvor als wichtiger sozialer „Lernort“ für Kinder erwiesen hat.

– Verstärkung der Anreize für Männer, Sorgearbeit zu übernehmen, etwa durch eine (schrittweise) Erweiterung der Partnermonate im Elterngeld auf bis zu sechs Monate oder eine stärkere Bezuschussung/Förderung von partnerschaftlichen Nutzungsmustern beim Elterngeld bzw. bei vorübergehender, familienbedingter Teilzeitarbeit.

– Schaffung von Arbeitsplätzen in kurzer Vollzeit und Abkehr von der Überstundenkultur. Dafür sind unter anderem eine ausreichende Personalbemessung, verbindliche Vertretungsregelungen und Beförderungskriterien notwendig, die sich nicht an der Arbeitsplatz-Präsenz oder an Überstunden orientieren.

– Aufwertung von systemrelevanten Berufen im Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsbereich.

Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland. WSI-Report Nr. 72, Februar 2022

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)  vom 23.02.2022

AWO zum Internationalen Frauentag. 

In diesem Jahr steht der morgige Internationale Frauentag unter dem bedrückenden Schatten des russischen Angriffskrieges in der Ukraine. Grundsätzlich sind Frauen auf der Flucht und nach der Ankunft besonderen Risiken ausgesetzt. AWO Präsidentin Kathrin Sonnenholzner erklärt dazu.

„Die Zerstörung von staatlichen Strukturen und sozialen Netzwerken führt zu verstärkter Gewalt und Diskriminierung von Frauen und Mädchen. Studien wie von Amnesty International belegen, dass in Kriegszeiten die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern massiv ansteigt, geschlechtsspezifische Gewalt wie Vergewaltigung als Waffe eingesetzt wird und Armut, Zerstörung und Vertreibung massiv zur Destabilisierung der Gesellschaft beitragen. Der heutige Tag muss daher allen Frauen und Kindern gewidmet sein, die um ihr Leben und ihre elementaren Menschenrechte kämpfen. Ihnen gilt unsere volle Solidarität und wir werden uns dafür einsetzen, dass sie ausreichend Schutz und Unterstützung erfahren.“

Der Internationale Frauentag wurde vor mehr als hundert Jahren von der internationalen Frauen- und Arbeiter*innenbewegung erkämpft und erinnert an die Forderung von Frauen weltweit nach einem selbstbestimmten, gewaltfreien und sicheren Leben. Auch heute sind diese noch nicht eingelöst. Noch immer ist der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern alarmierend hoch. Die Corona-Krise ging und geht massiv zu Lasten der Erwerbsarbeit, des Einkommens und der physischen und psychischen Gesundheit von Frauen. Auch international ist Geschlechtergerechtigkeit nach wie vor nicht erreicht. Seit der Machtübernahme der Taliban werden in Afghanistan die Rechte von Frauen massiv eingeschränkt. In Russland werden seit Jahren feministische und queere Menschenrechtsorganisationen diskriminiert und unterdrückt und der Rückbezug auf patriarchale Strukturen propagiert. All dies dient als Nährboden für gewaltförmige Konflikte bis hin zu kriegerischen Auseinandersetzungen.

Seit vergangener Woche sind bereits über eine Million Menschen aus der Ukraine geflohen, die überwiegende Mehrheit unter ihnen Frauen und Kinder. Bereits seit der Annexion der Krim durch Russland im Jahr 2014 sind 1,5 Millionen Frauen und Kinder aus ihrer Heimat der Ost-Ukraine vertrieben worden. „Es wird nun darauf ankommen, die besonderen Schutzbedürfnisse vulnerabler Gruppen anzuerkennen und die Unterstützung danach auszurichten“, so Sonnenholzner.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2022

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung zum internationalen Frauentag auf, die enorme Belastung von Frauen, insbesondere von Müttern und Pflegenden, in der Pandemie anzuerkennen und Abhilfe zu leisten.

„Zum Frauentag wollen wir keine Blumen, sondern ein grundlegendes Aufholprogramm für Frauen, damit sie durch die Pandemie und ihren hohen Einsatz für Sorgearbeit nicht in die gleichstellungspolitische Steinzeit katapultiert werden,“ fordert Dr. Beate von Miquel, die Vorsitzende des Deutschen Frauenrats.

Erholungsperspektiven für Frauen schaffen

Am Ende der vierten Corona-Welle sind alle Kräfte aufgebraucht. Die Anpassungsfähigkeit, Flexibilität, Disziplin und der Verzicht, die die Pandemie Personen mit Sorgeverantwortung abverlangt, können nicht dauerhaft aufrechterhalten werden, ohne ernsthaft krank zu werden. Frauen brauchen jetzt eine Erholungsperspektive jenseits von Kinderkrankentagen und besserem Wetter. Die Bundesregierung sollte die immensen Kraftanstrengungen vor allem von Frauen mit Sorgeverantwortung honorieren.

Aufholprogramme für Frauen und Gleichstellung auflegen

Im nächsten Schritt muss die Bundesregierung ein Aufbauprogramm für Frauen auf den Weg bringen. Durch die pandemiebedingten Unwägbarkeiten in der Betreuung von Kindern und Angehörigen hat sich die Arbeitsteilung in Familien nachweislich retraditionalisiert. Diese Entwicklung muss gebremst werden. Die gerechte Verteilung von Sorgearbeit gehört deshalb dringend in den politischen Fokus.

„Die Bundesregierung muss jetzt alle Vorhaben zur partnerschaftlichen Verteilung von Sorgearbeit aus dem Koalitionsvertrag zügig umsetzen. So werden Mütter und pflegende Angehörige entlastet und Männer stärker in ihrer Sorgeverantwortung angesprochen,“ so Dr. Beate von Miquel weiter.

Der DF erwartet von der Bundesregierung außerdem, die Mittel im Feld der Gleichstellungspolitik zu erhöhen, eine neue Gleichstellungsstrategie ressortübergreifend verbindlich aufzusetzen und im Kabinett zu verankern. Parallel muss der angekündigte Gleichstellungs-Check für Gesetze rasch umgesetzt werden, damit neue Vorhaben immer auch die Lebensrealitäten von Frauen im Blick haben.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 04.03.2022

Am 8. März ist Internationaler Frauentag. In diesem Jahr richtet sich der Fokus auf über 23 Millionen Frauen und Mädchen, die unter den Folgen des Ukraine-Krieges leiden.

Millionen Menschen sind auf der Flucht. Wegen der Generalmobilmachung der ukrainischen Regierung fliehen fast ausschließlich Frauen über die Grenzen, viele mit ihren Kindern.

Die gesamte Bevölkerung in der Ukraine leidet unter dem Krieg, jedoch sind Frauen und Männer unterschiedlich von den Auswirkungen betroffen. „Frauen und Mädchen sind besonders gefährdet, im Kriegsgebiet oder auf dem Fluchtweg Opfer sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu werden“, sagt Dagmar Pruin, Präsidentin von Brot für die Welt. „Für sie muss vor Ort ebenso wie auf der Flucht und in den Aufnahmestaaten dringend besondere Unterstützung sichergestellt werden.“ Die Präsidentin mahnt, dass es ohne die Überwindung geschlechtsspezifischer und struktureller Gewalt und Unterdrückung keine dauerhaft friedlichen Gesellschaften geben wird. „Die von der Bundesregierung angekündigte feministische Außen- und Entwicklungspolitik öffnet diesen Weg.“

Untersuchungen zeigen, dass bewaffnete Konflikte die Zunahme von Gewalt gegen Frauen begünstigen. Kriegstraumata bei Soldaten können zu verstärkter Gewalt gegen Frauen und Kinder führen. Verschärft wird dies durch die Zementierung traditioneller Geschlechterrollen, wenn Frauen und Kinder fliehen und Männer an den Fronten zurückbleiben.

Diakonie Vorständin Maria Loheide: „Frauen und Kinder, die zu uns kommen sind vielfach traumatisiert. Sie brauchen schnelle und unkomplizierte Hilfe. Das sind nicht nur Wohnmöglichkeiten, sondern auch bei uns Schutz vor Ausbeutung und Missbrauch und Informationen über ihre Rechte. Sie müssen schnell professionelle Unterstützung und Begleitung sowie einen unkomplizierten Zugang zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen erhalten. Die Diakonie ist vorbereitet, um geflüchteten Menschen und insbesondere den jetzt hier ankommenden Frauen in dieser belastenden Situation zur Seite zu stehen.“

Brot für die Welt und die Diakonie Deutschland appellieren an die Bundesregierung und die europäische Staatengemeinschaft, Organisationen in der Ukraine, die sich für die Rechte und Sicherheit von Frauen und Mädchen stark machen, finanziell und politisch zu unterstützen und einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu psychosozialen Leistungen zu schaffen.

Hintergrund:

Der internationale Frauentag wird jährlich am 8. März begangen. Er entstand als Initiative sozialistischer Organisationen in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung, das Wahlrecht für Frauen sowie die Emanzipation von Arbeiterinnen.

Brot für die Welt fördert verschiedene zivilgesellschaftliche und kirchliche Partnerorganisationen in der Ukraine, die seit Beginn des Krieges im Jahr 2014 psychosoziale Beratung und Begleitung für betroffene Menschen leisten. Die Diakonie Deutschland unterstützt die Menschen, die in Deutschland Schutz suchen beim Ankommen und der Integration. Das humanitäre Hilfswerk der evangelischen Kirchen, die Diakonie Katastrophenhilfe, leistet über lokale Partnerorganisationen Nothilfe für die vor dem Krieg fliehenden Menschen in den Nachbarländern der Ukraine und ruft zu diesem Zweck zu Spenden auf.

Die Diakonie Katastrophenhilfe bittet auch online um Spenden:
Diakonie Katastrophenhilfe, Berlin
Evangelische Bank
IBAN: DE68 5206 0410 0000 5025 02
BIC: GENODEF1EK1
Stichwort: Ukraine Krise

Für Fragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.03.2022

pro familia fordert die Bundesregierung angesichts der erneuten Belagerung der Frankfurter Beratungsstelle zum Handeln auf

 

Erneut haben vor einer Schwangerschaftsberatungsstelle tägliche Versammlungen als Behinderung des Zugangs zum Schwangerschaftsabbruch begonnen. Sechs Wochen lang werden Ratsuchende, die die psychosoziale Beratung bei pro familia Frankfurt aufsuchen wollen, den Gebeten und Gesängen von „40 Tage für das Leben“ ausgesetzt sein, einer religiös-fundamentalistischen Gruppe. Ratsuchende mit vielen Beratungsthemen zu Themen wie Schwangerschaft, Familienplanung, Sexualität und Partnerschaft, darunter Menschen mit ungewollter Schwangerschaft ebenso wie Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch oder in schwierigen persönlichen oder familiären Situationen müssen Spalier laufen und werden mit Gesängen und Schockbildern bedrängt und daran gehindert, die Beratungsstelle aufzusuchen. Die Bundespolitik muss den freien Zugang zu den Beratungsstellen gewährleisten und Belagerungen von Beratungsstellen untersagen, fordert der pro familia Bundesverband.

 

Vor einigen Beratungsstellen von pro familia ist es Jahr für Jahr das gleiche Bild. An bestimmten Tagen im Monat – oder wie aktuell in der Fastenzeit – halten religiöse Gruppen sogenannte Mahnwachen ab und belästigen die Ratsuchenden. Der Versuch der Stadt Frankfurt, dies während der Öffnungszeiten und im Nahbereich der Beratungsstelle von pro familia gerichtlich untersagen zu lassen, scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Das Verwaltungsgericht verwies auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit und erklärte, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht nicht vor der Konfrontation mit einer Meinung schütze, die als Stigmatisierung und Anprangerung empfunden würden.

 

„Diese Aussage zeugt von großer Fehleinschätzung um die Notwendigkeit einer geschützten, vertraulichen Atmosphäre in der psychosozialen Beratung. Menschen haben ein Recht auf Beratung, um in einer geschützten und vertraulichen Atmosphäre Fragen zu stellen, ihre Anliegen zu sortieren und Informationen zu bekommen“, erklärt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von pro familia. „Ratsuchende mit allen Anliegen haben ein Recht darauf, unbehelligt und ohne Spießrutenlauf eine Beratungsstelle aufzusuchen. Im Fall der Pflichtberatung vor einem Schwangerschaftsabbruch ist der Ausschluss einer Beeinflussung sogar ausdrücklich im Schwangerschaftskonfliktgesetz gefordert.“

 

„Alle Frauen, die ungewollt schwanger sind, befinden sich in einer akuten Notlage. Alle stehen unter Druck. Viele empfinden Scham- und Schuldgefühle. Einige haben Angst – bis hin zu Todesangst, weil niemand von der Schwangerschaft erfahren darf. Deshalb ist der geschützte und unbehelligte Beratungsrahmen so wichtig. Wird dieser nicht endlich durch ein Gesetz abgesichert, steht das Vertrauen in die Beratung auf dem Spiel“, sagt Claudia Hohmann, Leiterin der pro familia Beratungsstelle Frankfurt.

 

Im letzten Jahr hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe ähnliche Versammlungen vor der Beratungsstelle in Pforzheim untersagt. Dieses Gericht ging von einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Ratsuchenden aus, die Versammlung sei darauf ausgerichtet gewesen, die Ratsuchenden einer Anprangerung und Stigmatisierung auszusetzen.

 

„Wir können nicht hinnehmen, dass in jeder Stadt der Schutz der Beratung neu durchgefochten werden muss“, betont Dörte Frank-Boegner. „Es ist Aufgabe der Bundespolitik, das Persönlichkeitsrecht der Ratsuchenden zu schützen, und zwar bundesweit. pro familia ist dankbar, dass das Thema Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Doch nun müssen den Worten Taten folgen. Wir brauchen eine bundesweite Regelung, die die Rechte der Ratsuchenden respektiert.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 07.03.2022

Am 8. März 2022 begehen wir den Internationalen Frauentag und kämpfen sichtbar und öffentlichkeitswirksam für die Rechte von Frauen* weltweit. Es ist ein täglicher Kampf von Frauen* sich in patriarchalischen Strukturen für die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Struktur und Kultur in allen Lebensbereichen einzusetzen.

„Die Eskalation von Diskriminierung und Gewalt in kämpferischer Auseinandersetzung ist Krieg. Krieg ist ein patriarchalisches Instrument der Machtdemonstration, Machtdurchsetzung und Machtmissbrauch. Gewalt und Krieg sind nie duldbar und auch keine Lösung für Konflikte!“ entrüstet sich Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) und bekennt sich: „Wir sind mit den Menschen in der Ukraine solidarisch, sowie mit allen Menschen in Russland und weltweit, die sich gegen den Krieg von Putin stellen und mit uns das sofortige Beenden von Kriegshandlungen durch die russische Regierung fordern!“

„Insbesondere Frauen, Kinder und junge Menschen sind die Hauptleidtragenden jeglicher Kriegssituation: Sei es, dass sie Gewalterfahrung im Kriegsgebiet erleiden, sei es, dass sie engste Familienangehörige verlieren, sei es, dass sie alleine verantwortlich für das Versorgen der Kinder und der Altengeneration unter erschwerten Bedingungen sind, sei es, dass sie Kinder in U-Bahnstationen gebären oder sei es, dass sie Heimatvertriebene auf der Flucht sind, was oftmals auch mit einer Bedrohung durch sexualisierte Gewalt oder anderer Gewaltformen verbunden ist. Mit all dem Erlebten gehen Traumatisierungen einher und entstehen posttraumatische Belastungsstörungen, die nicht nur mit Ängsten vor der Zukunft verbunden sind!“ ist Spachtholz überzeugt.

Die VBM Vorsitzende appelliert an die politischen Entscheidungsträger:innen in Deutschland die Versprechungen aus dem Ampel-Koalitionsvertrag, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und den sich abzeichnenden Folgen mit noch ungewissem Ausgang, nicht nur Sicherheitspolitik im Kontext Energie und Verteidigung mit entsprechenden Kosten anzustreben, sondern auch die im Ampel-Koalitionsvertrag formulierten gleichstellungspolitischen Ziele, insbesondere auch die Umsetzung des Gewaltschutzabkommens „Istanbul-Konvention“ und die Bemühungen „Gleichstellung innerhalb diesen Jahrzehnts zu erreichen“ als wichtige Investition weiterhin anzuerkennen und zu priorisieren.

„Wir brauchen nicht nur eine feministische Außenpolitik, sondern auch feministische Innenpolitik, d. h. echte gleichstellungsorientierte Strukturen, die den Weg zu einer gewalt- und diskriminierungsfreien Kultur ebnen – in Deutschland, in der EU und weltweit!“ fordert Spachtholz.

Als Mitglied im Deutscher Frauenrat und der CEDAW Allianz ist der VBM Mitzeichnerin der Solidaritätsbekundung für Menschen in der Ukraine.

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 07.03.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Pariser Konferenz berät zur Europäischen Kindergarantie und Unterstützung für Kinder im Russland-Ukraine-Konflikt.

Heute trafen sich Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten in Paris, um die europäische Kindergarantie voranzutreiben. Im Fokus der Konferenz stand auch der Russland-Ukraine Konflikt. Alle Teilnehmenden unterzeichneten eine Erklärung, die die militärische Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verurteilt und insbesondere auf das Leiden der Kinder aufmerksam macht.

Für die deutsche Bundesregierung nahm Ekin Deligöz, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium, an der Konferenz teil und betonte:

„Flüchtlingskinder und ihre Familien aus der Ukraine erfahren großes Leid. Wir müssen dafür sorgen, dass sie schnell Schutz und Sicherheit in Deutschland und anderen EU-Staaten finden. Hilfe, gerade für geflüchtete Kinder, muss dabei alles umfassen: von guter Gesundheitsversorgung über Bildung bis zur gesunden Ernährung. Mit der Zustimmung zur Europäischen Kindergarantie haben wir uns dazu in ganz Europa verpflichtet.

Ziel der Garantie ist es, mehr Chancengerechtigkeit für Kinder zu erreichen, ganz egal, wo sie leben. Wir wollen dafür sorgen, dass jedes Kind in Europa die gleichen Möglichkeiten auf Wohlergehen und eine gute Entwicklung hat. Dabei sind besonders die ersten Lebensjahre entscheidend. Deutschland leistet hierzu wichtige Impulse. In der Bundesregierung haben wir uns umfassende Maßnahmen vorgenommen, um Familien wirksamer zu unterstützen. Allen voran die geplante 14-tägige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt, Verbesserungen im Elterngeld und die Einführung von Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. Zur Stärkung der Teilhabe von Familien haben wir mit der Bundesstiftung „Frühen Hilfen“ sowie den Bundesprogrammen „Sprach-Kitas“ und „Kita-Einstieg“ bereits deutliche Erfolge erreicht. Jetzt geht es darum, gemeinsam mit allen EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zu entwickeln, um die Perspektiven für benachteiligte Kinder europaweit spürbar zu verbessern.“ Chancengleichheit durch die Europäische Kindergarantie Jedes Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen bekommen, die für sein Wohlergeben und seine Entwicklung notwendig sind – von Bildung bis zur medizinischen Versorgung. Um dies zu erreichen, hatte der Rat der Europäischen Union im Juni 2021 einstimmig eine Empfehlung zur Einführung einer EU-Kindergarantie beschlossen. Ziel ist es, die soziale Ausgrenzung von Kindern zu bekämpfen, Kinderrechte zu stärken und Chancengleichheit zu fördern.

Weitere Informationen zur EU-Kindergarantie: ec.europa.eu/social.

Die Gemeinsame Erklärung zum Einfluss des Russland-Ukraine-Konflikts auf Kinder finden Sie hier.

Web-Ansicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/bessere-chancen-fuer-kinder-in-ganz-europa-193776

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04.03.2022

Zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Streichung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (StGB) im Bundeskabinett erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Canan Bayram, Berichterstatterin für Strafrecht:

Wir freuen uns sehr, dass das Kabinett die schon 2019 von der Grünen Bundestagsfraktion geforderte ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs beschlossen hat. Justizminister Marco Buschmann und Frauenministerin Anne Spiegel haben die Streichung des §219a StGB zur Priorität gemacht. Hieran zeigt sich, dass die Ampelregierung frauenpolitisch den Unterschied macht.

Die Streichung von 219a ist ein langjähriges grünes Anliegen, mit dem wir endlich mehr Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zugänglich machen und Rechtssicherheit für Ärzt*innen schaffen.

Das sogenannte Werbungsverbot ist ein Relikt des Nationalsozialismus und seine Abschaffung ist überfällig.

Schwangerschaftsabbrüche sind Teil der notwendigen Gesundheitsversorgung und des Rechts auf körperliche Selbstbestimmung. Es ist falsch, dass Ärzt*innen, die diesen Eingriff vornehmen und darüber aufklären, in Deutschland kriminalisiert wurden.

Durch die Abschaffung des § 219a StGB können Ärzt*innen über die von ihnen angebotenen medizinischen Behandlungen informieren, ohne Gefahr zu laufen, bestraft zu werden.

Mit der Abschaffung von § 219a StGB schaffen wir nicht nur die Aufklärungsmöglichkeit für Ärzt*innen, sondern auch den bestmöglichen Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die auf fachkundige Aufklärung und schnelle medizinische Versorgung angewiesen sind.

Unser Dank gilt den Ärzt*innen, allen voran Kristina Hänel, sowie den Aktivist*innen, die seit Jahren das Thema 219a auf der gesellschaftspolitischen Agenda halten. Klar ist aber auch, dass es für uns Grüne mit der Streichung des Paragrafen 219a StGB nicht getan ist. Die verbesserte Information über Schwangerschaftsabbrüche ist ein erster großer Erfolg. Wichtig ist, dass sich die zunehmend schlechter werdende Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch erheblich verbessert. Als Ampelkoalition haben wir uns im Koalitionsvertrag festgelegt, dafür Sorge zu tragen, dass es wieder mehr Ärzt*innen gibt, die Abbrüche durchführen – und Schwangerschaftsabbrüche in der medizinischen Ausbildung verankert werden. Perspektivisch wollen wir die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen erreichen. Um Möglichkeiten einer außerstrafgesetzlichen Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu prüfen, werden wir als Ampel zudem eine Kommission einsetzen. Die bestehende Situation mit einer vielerorts prekären Versorgungslage beim Schwangerschaftsabbruch werden wir nicht länger hinnehmen.

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 09.03.2022

„Endlich scheint Schwung in die Umsetzung der BAFöG-Reform zu kommen. Die Überarbeitung ist bitter nötig, wenn nur noch elf Prozent der Studierenden BAföG erhält. Wir müssen zu dem zurück, was das BAföG einst leistete. Allerdings sind die jetzigen geplanten Erhöhungen weder bedarfsdeckend noch existenzsichernd“, erklärt Nicole Gohlke, bildungs- und wissenschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur geplanten BAföG-Reform der Bundesregierung. Gohlke weiter:

„Die Bundesregierung sollte sich an der Lebenswirklichkeit und den realen Kosten der jungen Menschen orientieren, die mit eklatant gestiegenen Wohnkosten kämpfen. Die geplante Erhöhung der Wohnpauschale ist gut gemeint, reicht aber nicht. In München etwa gehen durchschnittlich 91 Prozent des BAföG zum Wohnen drauf, in Berlin blechen BAföG-Empfänger über die Hälfte für die Miete. Es kann doch nicht weiter der Geldbeutel entscheiden, ob und wo man studiert. Ein dickes Fragezeichen hinterlässt die Bundesregierung noch beim Notfallmechanismus und bei der Klärung der Rückzahlungsmodalitäten.

Zudem sollten wir damit aufhören, es als Selbstverständlichkeit zu betrachten, dass viele Studierende nebenher arbeiten gehen, um sich ihr Studium leisten zu können. Wir erwarten doch auch nicht, dass jemand neben seiner Bankausbildung jobben geht. Das kommt in der Debatte viel zu kurz.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 18.02.2022

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Einsetzung der Kinderkommission beschlossen. In seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung von Ulrike Bahr (SPD) votierten die Mitglieder einstimmig für die erneute Einrichtung einer Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Deutschen Bundestag. Alle Fraktionen unterstützten damit das Anliegen, „die erfolgreiche Arbeit der Kinderkommission auch in der 20. Wahlperiode fortzusetzen“, wie es in dem fraktionsübergreifenden Ausschussantrag heißt. Die sogenannte „Kiko“ habe seit ihrer erstmaligen Einsetzung im Jahr 1988 einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Kinderpolitik in Deutschland geleistet.

Die Kinderkommission muss sich nun formal konstituieren; auch ihre künftigen Mitglieder sind von den Fraktionen noch zu benennen. Jede Fraktion stellt ein Mitglied, das auch ordentliches Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist. Der Vorsitz im Gremium wechselt turnusmäßig zwischen Mitgliedern der Kommission in der Reihenfolge der Fraktionsgröße.

Formal ist die Kinderkommission ein Unterausschuss des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er ist kleiner als der Ausschuss selbst, hat aber eine besondere Aufgabe: die Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 59 vom 16.02.2022

DIW-Studie beleuchtet Ampel-Pläne zur Abschaffung der Lohnsteuerklassenkombination III und V für Ehepaare – Alternatives Faktorverfahren der Steuerklasse IV, das den Splittingvorteil des Paares berücksichtigt, sollte vereinfacht und ergänzt werden – Positive Effekte auf Erwerbstätigkeit von Frauen wären wohl begrenzt – Zusätzlich zu Reform der Lohnsteuerklassen wäre Reform des Ehegattensplittings sinnvoll

Die Bundesregierung plant eine Reform der Lohnsteuer von Ehepaaren, um die hohe Belastung für Zweitverdienende im Lohnsteuerverfahren zu vermindern und so die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu fördern. WissenschaftlerInnen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) kommen in einer Studie zu dem Ergebnis, dass die geplante Abschaffung der Steuerklassenkombination III und V zwar grundsätzlich zielführend ist, aber noch nachgebessert werden sollte. „Die Wirkung auf die Beschäftigung von Frauen ist empirisch schwer abzuschätzen“, sagt Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Langfristig sollte die Reform der Lohnsteuer daher von einer umfassenden Reform des Ehegattensplittings flankiert werden.“ Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen eines Paares addiert, halbiert und die Steuer berechnet. Diese wird danach wieder verdoppelt. Aufgrund des progressiven Steuersatzes ist die Ersparnis am größten, wenn einer viel verdient und der andere nichts.

Faktorverfahren bereits möglich, aber kaum angewandt

Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Kombination der Steuerklassen III und V bei Ehepaaren abgeschafft wird. Zugleich soll das sogenannte Faktorverfahren der Kombination IV/IV gestärkt werden. Derzeit sind zumeist Ehefrauen mit deutlich geringerem Einkommen als ihre Partner in Steuerklasse V eingruppiert und tragen damit höhere Steuerbelastungen, als es bei einer Individualbesteuerung der Fall wäre. Im Gegenzug wird der Erstverdienende – zumeist der Ehemann – mit Klasse III steuerlich begünstigt. Steuerklasse IV für beide PartnerInnen ließe die Grenz- und Durchschnittsbelastungen für Zweitverdienende sinken und die der Erstverdienenden steigen. „Bei einem jährlichen Bruttolohn von 20.000 bis 35.000 Euro würde zum Beispiel eine teilzeitarbeitende Frau beim Übergang in die Steuerklasse IV 200 bis 300 Euro mehr in die Familienkasse einzahlen“, erläutert Studienautor Stefan Bach.

Die Option auf das Faktorverfahren bei Steuerklasse IV würde zusätzlich steuermindernd wirken, da dies den Splittingvorteil bei der Lohnsteuer beider PartnerInnen berücksichtigt. „Dieses Verfahren ist bereits seit langem möglich, wird aber nur wenig genutzt, weil es kaum bekannt ist“, ergänzt Bach. „Es muss aufwendig beantragt und alle zwei Jahre erneuert werden, was viele Paare abschreckt.“ Die AutorInnen schlagen als einfache Ergänzung einen automatischen gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich vor. „Das wäre ein großer Schritt in Richtung vorausgefüllte Steuererklärungen (Easy Tax), der auch im Ampel-Koalitionsvertrag erwähnt wird und Millionen Ehepaaren die Steuererklärung ersparen würde“, so der Steuerexperte.

Reform des Ehegattensplittings darf nicht von Agenda verschwinden

Ob die geplante Reform aber tatsächlich die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht, ist fraglich. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn die PartnerInnen ihre Erwerbsentscheidungen an den laufenden Lohnsteuerbelastungen orientieren, die sich am Ende jeden Monats auf dem Gehaltszettel widerspiegeln. Die Lohnsteuer ist aber nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer des Paares. Soweit sich viele Paare nach dem gemeinsamen Nettoeinkommen nach der Steuererklärung im Folgejahr richten, bei der das Ehegattensplitting mit seiner steuerbelastenden Wirkung auf Zweitverdienende greift, werden die Effekte auf die Erwerbsbeteiligung nur gering ausfallen.

„Das Aus der Steuerklassenkombination III und V wäre ein positives Signal und ein erster Schritt zur Gleichstellung von Frauen im Arbeitsleben“, resümiert Studienautor Peter Haan, Leiter der Abteilung Staat. „Allerdings muss auch beim Ehegattensplitting deutlich nachjustiert werden. In seiner jetzigen Form setzt es falsche Anreize.“ Die ÖkonomInnen empfehlen dafür das sogenannte Realsplitting, das sich in der Reformdiskussion der vergangenen Jahre als Kompromiss abzeichnet. Beim Realsplitting würden bei der steuerlichen Veranlagung geringere Einkommensbeträge auf das niedrigere Gehalt übertragen als bei der jetzigen Regelung. Besonders bei sehr hohen Einkommen würden die Steuervorteile deutlich begrenzt, bei mittleren und unteren aber kaum angetastet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 10.03.2022

Familiengründung ist nach wie vor kritischer Wendepunkt für Erwerbsbiografien und Gehälter von Frauen – Reformen bei Elterngeld, Ehegattensplitting und Minijobs sind Ansatzpunkte, um Sorgearbeit gerechter aufzuteilen

Der Gender Pay Gap, also die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, ist in den vergangenen Jahren langsam, aber kontinuierlich bis auf 18 Prozent gesunken. Wie eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) zeigt, unterscheidet sich der Rückgang allerdings sehr stark nach dem Alter: Während der Gender Pay Gap bei den unter 30-Jährigen von durchschnittlich rund 15 Prozent in den Jahren 1990 bis 1999 auf acht Prozent im Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2019 fiel, verharrte er in den Altersgruppen ab 40 Jahren bei deutlich über 20 Prozent. „Daran zeigt sich, wie einschneidend die Phase der Familiengründung für die Erwerbsbiografien und damit die Gehälter vieler Frauen nach wie vor ist“, sagt Annekatrin Schrenker aus der Abteilung Staat des DIW Berlin anlässlich des bevorstehenden Equal Pay Days. „Frauen legen ab der Geburt des ersten Kindes längere Pausen vom Job ein und arbeiten fortan häufiger in Teilzeit. Die Folge ist, dass Männer mit ihren Stundenlöhnen insbesondere im Alter von 30 bis 40 Jahren davonziehen“, so Schrenker.

Grund dafür ist in erster Linie die in Deutschland nach wie vor sehr ungleiche Aufteilung der Sorgearbeit. Mütter wenden im Durchschnitt deutlich mehr Zeit für Kinderbetreuung und Hausarbeit auf als Männer. Sie treten beruflich kürzer – und zwar nicht nur vorübergehend, sondern oft dauerhaft, wie vergangene Studien bereits gezeigt haben. Da Teilzeitjobs nicht nur aufgrund des geringeren Stundenumfangs weniger Gehalt abwerfen, sondern auch pro Stunde schlechter bezahlt werden, weitet sich die Lohnschere zwischen Frauen und Männern ab der Familiengründung – und schließt sich in höherem Alter nicht mehr. Dass die Verdienstunterschiede im Alter bis 30 Jahren heute geringer ausfallen, ist unter anderem den höheren Bildungsabschlüssen von Frauen zuzurechnen: Junge erwerbstätige Frauen haben mittlerweile häufiger einen Universitätsabschluss als junge Männer. Zudem bekommen sie ihr erstes Kind später, als das früher der Fall war.

Politik sollte Anreize für gleichmäßigere Aufteilung von Sorgearbeit setzen

„Frauen sind mit ihren Stundenlöhnen in jungen Jahren ihren männlichen Kollegen mittlerweile auf den Fersen – nach der Familiengründung sind die Verdienstunterschiede aber beinahe so groß wie eh und je“, resümiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics am DIW Berlin. „Um dies zu ändern, braucht es Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit in der kritischen Phase der Familiengründung.“ Eine Möglichkeit wäre den Studienautorinnen zufolge, die Partnermonate beim Elterngeld auszuweiten. Derzeit beschränken sich viele Väter auf das Minimum von zwei Monaten Elternzeit, um das Elterngeld in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Die Partnermonate sollten schrittweise auf sieben von 14 Monaten erhöht werden. Gleichzeitig sollte die Lohnersatzrate angehoben werden, um das Elterngeld für Väter, die in vielen Familien nach wie vor die Hauptverdiener sind, attraktiver zu machen. Auch eine Reform des Ehegattensplittings und der Minijobs könnte zu einer gleichmäßigeren Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit führen. „Wenn sich sowohl die bezahlten Arbeitsstunden als auch die unbezahlte Sorgearbeit von Frauen und Männern angleichen, würde dies nicht nur geschlechterstereotype Einstellungen abbauen, sondern auch den Gender Pay Gap nachhaltig reduzieren“, so Wrohlich.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2022

DIW Studie untersucht Einfluss von Sorgearbeit auf Erwerbsbeteiligung bei Frauen und Männern – Egalitärere Verteilung der Sorgearbeit in Paarhaushalten erhöht Erwerbsumfang von Frauen stärker, als sie den von Männern verringert – Hausarbeit schränkt Erwerbsbeteiligung stärker ein als Betreuungsaufgaben – Ausbau der Ganztagsbetreuung, Reform des Elterngeldes und Subventionierung von haushaltsnahen Dienstleistungen empfohlen

Sorgearbeit und Erwerbsbeteiligung sind zwischen Frauen und Männern in Deutschland sehr ungleich verteilt. In rund 75 Prozent der Paarhaushalte übernimmt der Mann weniger als die Hälfte der Sorgearbeit. Leistet der Mann aber mehr Sorgearbeit, also Hausarbeit und Betreuungsaufgaben, steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen. Der Arbeitsumfang der Frauen nimmt sogar viermal so viel zu, wie er beim Mann abnimmt. Dies ist eines der Kernergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin), die sich auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) seit 2001 stützt.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass, wenn Frauen bei Hausarbeit und Kinderbetreuung entlastet werden, sie mehr erwerbstätig sind. Das bisschen Haushalt macht sich also erwiesenermaßen nicht von allein“, sagt Studienautorin Claire Samtleben in Anspielung auf den deutschen Schlager aus dem Jahr 1977. Wird die Sorgearbeit ausgelagert, also zum Beispiel mit Kitabetreuung oder Haushaltshilfen, erhöht dies nicht nur die Beschäftigungswahrscheinlichkeit und den Erwerbsumfang bei den Frauen, sondern auch bei den Männern.

Effekt der Hausarbeit bisher unterschätzt

Ein weiteres relevantes Ergebnis erhielten die AutorInnen, als sie Sorgearbeit nach Hausarbeit und Betreuungsaufgaben differenziert untersuchten: Werden Frauen bei der Hausarbeit durch Mehrarbeit des Partners oder Auslagerung entlastet, erhöht sich ihre Erwerbsbeteiligung stärker, als wenn sie bei der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen stärker unterstützt werden. „Der Ausbau der Ganztagsbetreuung und die Reform des Elterngeld mit Ausweitung der Partnermonate sind sicherlich sinnvolle Vorhaben, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen“, meint Ko-Autor Kai-Uwe Müller. „Doch der Aspekt der Hausarbeit ist bisher weitgehend vernachlässigt worden.“ Im aktuellen Koalitionsvertrag ist nun die Subventionierung von haushaltsnahen Dienstleistungen vorgesehen. Häufig jedoch wird diese Arbeit in unversicherten Arbeitsverhältnissen von marginalisierten Gruppen übernommen. „Die Förderung der haushaltsnahen Dienstleistungen, beispielsweise über ein Gutscheinsystem kann, richtig ausgestaltet, Vorteile für viele bringen“, meint Müller.

Sorgearbeit und Vollzeittätigkeit beider Partner lässt sich gerade bei Paaren mit Kindern nur schwer realisieren. „Wenn aber die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert werden soll, egal ob um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken oder um Ungleichheiten in der finanziellen Lage von Männern und Frauen abzubauen, muss der Hebel der Sorgearbeit genutzt werden – entweder über eine von öffentlicher Hand organisierte Entlastung der Haushalte oder durch eine egalitärere innerpartnerschaftliche Aufteilung“, appelliert Claire Samtleben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 02.03.2022

In einer steigenden Zahl von Haushalten erwirtschaften Frauen das Haupteinkommen. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass dies an veränderten Rollenbildern liegt.

Der Mann verdient das Geld, die Frau hütet Haushalt und Kinder. Das war einst das unangefochtene Standardmodell der familiären Arbeitsteilung. Abgelöst wurde es vom Hinzuverdienermodell, in dem die Frau zumindest den kleineren Teil des Erwerbseinkommens beisteuert. Im modernen Zweiverdienermodell schließlich kommen beide Partner auf ähnliche Einkommen. Vergleichsweise selten kommt es jedoch bis heute vor, dass die Frau die Hauptverdienerin, die „Familienernährerin“ ist. Allerdings nimmt der Zahl solcher Haushalte zu, wie eine Untersuchung von WSI-Forscher Wolfram Brehmer sowie Christina Klenner und Tanja Schmidt zeigt. Sie haben Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP), einer regelmäßig wiederholten, repräsentativen Haushaltsbefragung, ausgewertet. Demnach hatten im Zeitraum von 2007 bis 2016 im Schnitt knapp 11 Prozent der Paarhaushalte in Deutschland eine Hauptverdienerin. Wobei die Quote im Laufe des Untersuchungszeitraums von 9,9 auf 11,9 Prozent gestiegen ist.

In zwei Dritteln der Haushalte verdienten die Männer mehr, ein knappes Viertel waren Haushalte „mit egalitärer Einkommenserwirtschaftung“. Die Grundgesamtheit bilden alle heterosexuellen Paarhaushalte – mit oder ohne Kinder. Als Familienernährer oder -ernährerin gilt, wer 60 Prozent oder mehr zum Haushaltseinkommen beiträgt. Kapitalerträge oder Sozialtransfers, die nicht unmittelbar einer Person zugeordnet werden können, bleiben außen vor.

Unter welchen Umständen werden Frauen nun zu Familienernährerinnen? Denkbar wären verschiedene Entwicklungen und Motive. Zum Beispiel könnten sich gut ausgebildete Frauen mit Karriereambitionen mit Männern zusammentun, die keine Selbstverwirklichung im Beruf anstreben, sondern sich ihre Energie lieber für die Kinder aufsparen. Tatsächlich ist die Bandbreite der Konstellationen recht groß, trotzdem konnten die Forschenden eine Reihe typischer Muster herausfiltern.

Unfreiwillige Familienernährerinnen

Der Faktor mit dem größten Einfluss ist der Erwerbsstatus des Mannes. Am häufigsten werden Frauen schlicht dadurch zu Hauptverdienerinnen, dass der Mann seinen Job verliert. In die gleiche Richtung wirkt – oft unfreiwillige – Teilzeit- oder geringfügige Beschäftigung des Mannes. Das erklärt den Forschenden zufolge auch einen Teil des Anstiegs der Zahl der Familienernährerinnen-Haushalte: In den Untersuchungszeitraum fällt die große Finanz- und Wirtschaftskrise, die gerade viele Männer ihren Arbeitsplatz gekostet oder ihnen zumindest Kurzarbeit beschert hat – ein Effekt, der auch in anderen europäischen Ländern die Haushalte mit Hauptverdienerin vermehrt hat. 

Die Wahrscheinlichkeit für eine Familienernährerinnen-Konstellation steigt auch, wenn der Mann einen Migrationshintergrund und dadurch schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt hat oder selbstständig ist. Eine gute berufliche Position der Frau erhöht die Chance, zur Hauptverdienerin zu werden, etwa wenn sie in einem gut bezahlenden Großbetrieb oder dem öffentlichen Dienst arbeitet.

Den größeren Teil des Einkommens verdienen Frauen oft auch dann, wenn kleine Kinder im Haushalt leben und die Väter Elternzeit nehmen oder wenn sich die Partner noch in der Ausbildung befinden. In Haushalten mit älteren Hauptverdienerinnen kann der Mann bereits aus dem Berufsleben ausgeschieden sein. 

Die Haushalte von Familienernährerinnen zählen in aller Regel nicht zu den wohlhabenden. Knapp die Hälfte „rangiert in einer prekären Einkommenssituation“, so die Forschenden, und rund 20 Prozent sind „im strengen Sinne arm“. Daran ändert die Tatsache nichts, dass Hauptverdienerinnen häufiger als ihre Geschlechtsgenossinnen in traditionellen Familienarrangements akademische Abschlüsse haben und eine höhere berufliche Stellung bekleiden. Denn auf der anderen Seite haben rund 15 Prozent in der Gruppe der Familienernährerinnen keinen Berufsabschluss und knapp die Hälfte arbeitet in „niedriger beruflicher Stellung“. 

Welche Rolle spielen Einstellungen?

Zumindest in einem der Untersuchungsjahre, nämlich 2012, wurde im SOEP auch die „Geschlechterrollenorientierung“ der Befragten erfasst, also ob die Interviewten eher eine traditionelle oder eine egalitäre Arbeitsteilung zwischen Frau und Mann befürworten. Dabei findet das egalitäre Modell mit etwa 85 Prozent Zustimmung unter Familienernährerinnen zwar großen Zuspruch. Die Zustimmungsrate liegt jedoch sieben Prozentpunkte unter dem Wert für Frauen in Haushalten, die in Sachen Einkommen tatsächlich als egalitär einzustufen sind. Und „einen signifikanten Zusammenhang zwischen egalitären Geschlechterrollenorientierungen und der Einkommensrelation im Paarhaushalt“ konnten Brehmer, Klenner und Schmidt statistisch nicht nachweisen. Das bedeutet: Die Einstellung zu Geschlechterrollen wirkt sich offenbar nicht auf die Einkommensverteilung von Paaren aus.Die Forschenden kommen zu dem Schluss: „Dass Familienernährerinnen-Konstellationen auf bewusst gewählten Strategien der Paare beruhen, lässt sich anhand der verfügbaren Daten nicht bestätigen.“ Die meisten Paare planen nicht, dass die Frau den Löwenanteil der Erwerbsarbeit übernimmt, sondern geraten in die Situation hinein. 

Ost und West

Ostdeutschland unterscheidet sich deutlich vom Westen – was nicht zuletzt an der längeren Tradition der Frauenerwerbstätigkeit liegen dürfte. Im Osten beträgt die Hauptverdienerinnen-Quote im Durchschnitt der untersuchten Jahre 16,2 Prozent, im Westen nur 9,5 Prozent. Auch die mit dem Zusammenbruch der DDR-Industrie gesunkenen Einkommenschancen für Männer könnten ein Grund sein, vermuten die Forschenden. Einige der gefundenen Zusammenhänge gelten nur für einen von beiden Landesteilen. So erhöht ein akademischer Abschluss die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau Familienernährerin wird, nur in Westdeutschland, während bei Frauen im Osten keine signifikante Beziehung besteht.

Überholte Leitbilder

Auch wenn das Familienernährerinnen-Modell meist nicht aus Überzeugung gewählt wird, ist es ein Bestandteil der gesellschaftlichen Realität, konstatieren die Wissenschaftlerinnen und der Wissenschaftler. Und angesichts von Prekarisierungsprozessen am Arbeitsmarkt, die besonders Männer mit eher geringer Qualifikation oder Migrationshintergrund betreffen, sowie einer steten Verbesserung der Ausbildung und beruflichen Positionen von Frauen dürfte die Zahl der Haushalte mit Hauptverdienerin weiter zunehmen. Das müsse auch die Politik zur Kenntnis nehmen, die sich „gegenwärtig mit einer inkonsistenten Mischung von Regelungen und Leistungen teilweise am Bild des männlichen Familien­ernährers, teilweise an einem gleichberechtigten Zweiverdienermodell“ orientiert, schreiben die Forschenden. Auf „die neuen Familienkonstellationen mit Familienernährerinnen“ sei man „bisher nicht adäquat eingestellt“ . Nötig sei zudem „eine konsequente Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf sowie eine bessere Vereinbarkeit von Fürsorge und Beruf für beide Geschlechter“.

Wolfram Brehmer, Christina Klenner, Tanja Schmidt: Was macht Frauen in Deutschland zu Familienernährerinnen? WSI-Report Nr. 70, Januar 2022

Quelle: Ausgabe 03/2022 Hans-Böckler-Stiftung vom 17.02.2022

Die AWO-ISS Langzeitstudie zur Kinderarmut untersucht seit 1997 die Lebensverläufe von armutsbetroffenen Kindern in Deutschland. Im Jahr 2019 wurde die fünfte Phase der Studie abgeschlossen, in der die Lebenslagen und Armutserfahrungen von den damals Sechsjährigen nun im Alter von 25 Jahren untersucht wurden. Mit ‚(Über-)Leben mit 28‘ wurden nun die Ergebnisse der fünften Studienphase mit Blick auf den Übergang ins junge Erwachsenenalter vertieft und um einem neuen Forschungsaspekt erweitert: Wie wirken sich die Armutserfahrungen im Kindes- und Jugendalter auf die Bewältigung der Corona-Krise im jungen Erwachsenenalter aus? Um diese Frage zu beantworten, wurden acht Studienteilnehmenden sechs Monate lang qualitativ begleitet.

Die Lebensrealitäten mit 28 Jahren unterscheiden sich dabei stark: Da gibt es Marie, die infolge vielfacher chronischer Erkrankungen bereits arbeitsunfähig ist und weiterhin in Armut lebt. Oder aber Ali, der zwar in Armut und multipler Deprivation aufgewachsen ist, aber mittlerweile durch einen guten Job finanziell abgesichert ist und ein selbstbestimmtes Leben führt. Für all die jungen Menschen zeigten sich dennoch die Auswirkungen der (Kinder-) Armut bis ins Erwachsenenalter hinein. Was wir von diesem Wissen für die Praxis der Sozialen Arbeit lernen können, formulieren wir in Handlungsempfehlungen aus.

Die Ergebnisse der Studie und die Lebensgeschichten der jungen Menschen können Sie unter

https://www.iss-ffm.de/fileadmin/assets/veroeffentlichungen/downloads/AWO-ISS-Langzeitstudie-VI.pdf

nachlesen. Die Studie kann als Druckversion gegen eine Postgebühr beim ISS über info@iss-ffm.de bestellt werden. Der Versand der bestellten Bücher erfolgt Ende März.

Quelle: Information Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. vom 14.03.2022

  • 75 % der Mütter erwerbstätig – Anteil binnen zehn Jahren um fünf Prozentpunkte gestiegen
  • Mütter jüngerer Kinder arbeiten in Deutschland doppelt so häufig Teilzeit wie im EU-Durchschnitt
  • Frauen häufiger armutsgefährdet als Männer

Ein großer Teil der erwerbstätigen Mütter steckt beruflich zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, arbeiteten im Jahr 2020 zwei Drittel aller erwerbstätigen Mütter in Teilzeit (65,5 %). Bei Vätern in derselben Situation waren es zuletzt nur 7,1 %. Daran hat sich binnen zehn Jahren wenig verändert: 2010 lag die Teilzeitquote von Vätern bei 5,4 %, die von Müttern bei 64,2 %.

Anteil erwerbstätiger Mütter binnen zehn Jahren um gut fünf Prozentpunkte gestiegen

Mütter in Deutschland waren damit 2020 häufiger erwerbstätig (74,9 %) als zehn Jahre zuvor: 2010 lag der Anteil erwerbstätiger Mütter noch bei 69,3 %. Frauen mit Kindern stehen allerdings weiterhin deutlich seltener im Arbeitsleben als Männer in derselben familiären Situation: Der Anteil der erwerbstätigen Väter blieb im selben Zeitraum nahezu konstant und lag 2020 bei 90,2 %.  

Mütter mit jüngeren Kindern arbeiten in Deutschland fast doppelt so häufig Teilzeit wie im EU-Durchschnitt 

Vor allem für Eltern jüngerer Kinder ist die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung eine Herausforderung. Verglichen mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-27) ist die Teilzeitquote von Müttern jüngerer Kinder in Deutschland besonders hoch: 69,3 % der erwerbstätigen Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren arbeiteten 2020 in Teilzeit, im EU-Durchschnitt waren es nur 33,9 %. Damit liegt Deutschland auf Platz 2 unter den EU-27, eine höhere Teilzeitquote bei Müttern haben nur die Niederlande (82,3 %). Zum Vergleich: Väter in Deutschland in derselben Situation reduzieren ihre Arbeitszeit nur selten, aber ebenfalls häufiger als im EU-Durchschnitt. Der Unterschied fällt bei einer Teilzeitquote von 7,6 % im Vergleich zu den EU-weiten 5,6 % allerdings geringer aus. 

Die hohe Teilzeitquote geht einher mit einer im EU-Vergleich etwas höheren Erwerbstätigkeit von Müttern in Deutschland. Frauen mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren waren 2020 in Deutschland häufiger erwerbstätig (Anteil von 70,7 %) als im EU-Durchschnitt (68,2 %). 

Zwei von fünf Frauen im erwerbsfähigen Alter leben mit Kind(ern)

Mit mindestens einem Kind unter einem Dach lebten im Jahr 2020 zwei von fünf Frauen im erwerbsfähigen Alter (40,6 %). Darunter waren 6,9 % Alleinerziehende, die übrigen lebten mit Partner oder Partnerin zusammen. Bei Männern im selben Alter von 15 bis unter 65 Jahren ist der Anteil deutlich niedriger: Hier lebte nur ein Drittel (33,5 %) in einem Haushalt mit mindestens einem Kind. 

Frauen arbeiten häufig in durch die Corona-Krise belasteten Berufsbereichen

Während der Corona-Pandemie geriet nicht nur das Vereinbaren von Berufstätigkeit und Kinderbetreuung für viele Frauen zur Herausforderung – sie waren auch wegen ihrer Berufe überdurchschnittlich stark belastet, etwa wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos. So waren in medizinischen Gesundheitsberufen nahezu vier von fünf Erwerbstätigen weiblich (78 %). Genauso hoch war der Anteil im Bereich nichtmedizinischer Gesundheit und Körperpflege. In sozialen Berufen wie im Erziehungsbereich, in denen das Ansteckungsrisiko vergleichsweise hoch ist, lag der Frauenanteil bei knapp 84 %. Auch in Verkaufsberufen arbeiteten mit einem Anteil von 70 % überdurchschnittlich viele Frauen. 

Frauen häufiger armutsgefährdet als Männer

Fast jede fünfte Frau in Deutschland (19,2 %) war im Jahr 2020 von Armut bedroht. Bei Männern lag die Armutsgefährdungsquote mit 17,7 % etwas niedriger. Besonders deutlich fallen die Geschlechterunterschiede bei jungen und älteren Menschen aus. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen waren 32,7 % der Frauen armutsgefährdet sowie 25,4 % der Männer. Bei den über 65-Jährigen lag die Armutsgefährdungsquote für Frauen bei 22,6 %, die der Männer bei 18,2 %.   

Methodischer Hinweis:

Die Daten zur Erwerbstätigkeit von Eltern stammen aus dem Mikrozensus. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf einer eigens eingerichteten Themenseite verfügbar. 

Bei den Ergebnissen zur Armutsgefährdung handelt es sich um erste Ergebnisse der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2020. Diese Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Unter anderem wechselte sie damit von einer freiwilligen zu einer in Teilen auskunftspflichtigen Befragung. Aufgrund der umfangreichen methodischen Änderungen ist ein inhaltlicher Vergleich der Ergebnisse des Jahres 2020 mit den Vorjahren nicht möglich.

Eine Person gilt als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2020 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 173 Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 463 Euro im Monat. 

Weitere Informationen:

Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2020 sowie methodische Erläuterungen und Publikationen sind auf der Themenseite Lebensbedingungen und Armutsgefährdung verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 07.03.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Analyse des Deutschen Familienverbandes zeigt: Der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung macht Hoffnung auf gute familienpolitische Maßnahmen. Leider weist der Vertragstext bei entscheidenden Themen Schwächen auf.

„Die Bundesregierung hat sich ein großes Bündel familienpolitischer Arbeit vorgenommen. Gespickt mit vielen Versprechen. Im gesamten Querschnittsbereich der Familienpolitik kommen erhebliche Neuerungen auf Familien zu, sei es im Familienrecht, bei Steuern und Abgaben sowie in der Bildung oder im Wohnungswesen“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Ein herausragendes Manko des Koalitionsvertrages ist für den Deutschen Familienverband die stark erwerbsorientierte Ausrichtung der künftigen Familienpolitik. Gleich mehrfach nehmen die Ampel-Parteien in der Koalitionsvereinbarung Bezug darauf.

„Eine zukunftsgewandte Familienpolitik darf sich nur einem Ziel widmen. Sie muss Eltern und ihren Kindern ein Leben nach ihren eigenen Wünschen und Erfordernissen ermöglichen. Eine Familienpolitik, die sich der Wirtschaftspolitik unterordnet, wird konsequent scheitern”, sagt Zeh. „Im Koalitionsvertrag sehen wir Chancen für Familien. Gleichzeitig auch viele Klippen, die dringend umschifft werden müssen.“

Der DFV unterstützt wesentliche familienpolitische Vorhaben der Bundesregierung, die auf den Gesetzesweg gebracht werden sollten. Als positiv bewertet der Deutsche Familienverband:

  • Gesetzlicher Fortbildungsanspruch für Familienrichterinnen und Familienrichter
  • Bessere Unterstützung für ungewollt Kinderlose
  • Erhöhung des steuerlichen Ausbildungsfreibetrags für Eltern mit volljährigen Kindern in Ausbildung oder Studium
  • Dynamisierung des Pflegegeldes
  • Ausweitung von Informationen für Hilfesuchende im Rahmen der StGB 219a-Reform
  • Einführung eines digitalen Kinderchancenportals
  • Reform der Grunderwerbsteuer sowie Bau- und Investitionsoffensive zum Bau von 400.000 neuen Wohnungen, davon 100.000 öffentlich gefördert
  • Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029
  • Stärkung und Finanzierung der Schulsozialarbeit
  • Zweiwöchige vergütete Freistellung für den Partner nach Geburt eines Kindes
  • Investitionsprogramme zum Ausbau von Plätzen in den Kindertagesstätten

Mehrere familienpolitische Maßnahmen der Koalitionsregierung lehnt der Deutsche Familienverband ab oder sieht in der Umsetzung viele offene Fragen. Als kritisch bewertet der Deutsche Familienverband:

  • Fehlende Beitragsentlastung von Familien in der gesetzlichen Sozialversicherung (Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung). Das wären derzeit 240 Euro je Kind und Monat
  • Beitragserhöhungen in der Pflegeversicherung sowie steuerliche Kapitaldeckung der Rentenversicherung sollten nicht von Eltern mit Unterhaltspflichten getragen werden
  • Der Gleichstellungs-Check sollte durch eine Familienverträglichkeitsprüfung von Gesetzen ergänzt werden
  • Bei der Kindergrundsicherung müssen offene Fragen diskutiert werden. Was wird wie genau finanziert und wer hat rechtliche Ansprüche auf was? Für den Deutschen Familienverband lässt sich die Kindergrundsicherung schnell umsetzen: Höheres Kindergeld und die Einführung eines Kinderfreibetrages in der gesetzlichen Sozialversicherung
  • Eine Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten hat es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft
  • Werbung zum eigenen Vermögensvorteil oder grob anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche lehnt der Deutsche Familienverband strikt ab (StGB 219a)
  • Kinderrechte sind bereits Bestandteil des Grundgesetzes (Art. 1 GG ff.). Wenn diese Rechte noch einmal bekräftigt werden sollen, dann muss sichergestellt sein, dass die elterliche Erstverantwortung gewahrt wird
  • Die CO2-Bepreisung wird das Heizen und die Mobilität für Familien in den nächsten Jahren stark verteuern
  • Kaum tatsächliche Entlastung beim stark besteuerten Strompreis
  • Elterngeld: seit 2009 gibt es keine Erhöhung des Basis-Elterngeldes
  • Familiengerechte Arbeitszeitmodelle im Koalitionsvertrag: Fehlanzeige
  • Bisher keine Anerkennung von Familienqualifikationen bei der Einstellung und Beförderung
  • Es fehlt ein Investitionsprogramm für bauwillige Familien. Das Baukindergeld sollte wieder aufgelegt werden

Weitere Informationen finden sich in der Analyse

Familienpolitische Analyse des Koalitionsvertrages von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 18.02.2022

Die Strompreise haben Anfang 2022 ein nationales Rekordhoch erreicht. Besonders auf Familien mit mehreren Kindern kommen Preiserhöhungen im dreistelligen Bereich zu, wie der Deutsche Familienverband berechnet hat.

„Die Strompreisexplosion stellt Familien vor finanzielle Probleme. Eine Familie mit drei Kindern hat beim gleichen Vorjahresverbrauch eine Mehrbelastung von über 200 Euro zu befürchten“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Aufgrund der gestiegenen Preise an den Energiemärkten, Steuern, Abgaben und Umlagen sind die Verbraucherkosten für Strom, aber auch für Heizöl, Gas sowie Benzin und Diesel deutlich gestiegen. Diese hohen Kosten belasten nicht nur arme Haushalte, sondern zunehmend den Mittelstand.

„Die Lohnentwicklung, die mit 1,4 Prozent für 2022 prognostiziert wird, kommt mit den Strompreissteigerungen von 12,5 Prozent und der Inflation von 5,3 Prozent längst nicht mehr mit. Wenn es so weiter geht, wird Strom für Familien bald zum rationierten Luxusgut. Dazu kommen Preiserhöhungen bei Lebensmitteln, Mieten und bei den Autokraftstoffen“, so Zeh. „Die Politik muss ihrer Verantwortung gegenüber den Verbrauchern gerecht werden – und endlich handeln. Die Steuern müssen runter!“

Die langfristige Entwicklung des Strommarktes sieht der Deutsche Familienverband kritisch. Strom gehört neben Gas und Heizöl sowie Benzin und Diesel zur Grundversorgung, die für alle Familien bezahlbar bleiben muss. Sofern keine steuerlichen Maßnahmen getroffen werden, ist davon auszugehen, dass der Strompreis weiter steigen wird. Dafür sorgt alleine die CO2-Bepreisung, die sich automatisch jedes Jahr erhöht.

„Kein Land in den G20-Staaten hat höhere Strompreise als die Bundesrepublik. Kaufkraftbereinigt hat Deutschland sogar weltweit einen der teuersten Strompreistarife“, sagt Zeh.

Der Deutsche Familienverband fordert die Politik zu Entlastungen auf. Um den massiven Strompreissteigerungen entgegenzuwirken, müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:

  • Abschaffung der EEG-Umlage bis Mitte des Jahres 2022
  • Senkung der Mehrwertsteuer für Strom auf 7 Prozent
  • Senkung der Stromsteuer auf den EU-rechtlich zulässigen Mindeststeuersatz
  • Familienklimafreibetrag bei der CO2-Bepreisung

Weitere Informationen

Berechnung des Deutschen Familienverbandes: Strompreisentwicklung (PDF)

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 16.02.2022

Anlässlich des 13. Wohnungsbau-Tages in Berlin fordert die Diakonie Deutschland von der Bundesregierung einen Kraftakt für bezahlbare Wohnungen. Das Branchentreffen steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wohn-Inventur für Deutschland“.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Die Wohnsituation in Deutschland ist an vielen Orten desolat, die Mietsteigerungen in Ballungsräumen sind dramatisch, die Zahl der Sozialwohnungen nimmt immer weiter ab. Nicht nur Menschen mit geringen Einkommen sind davon betroffen. Auch Normalverdienende werden an die Stadtränder oder in unattraktive Lagen verdrängt. Eine neue Studie, vorgestellt auf dem Wohnungsbau-Tag, zeigt, dass jeder Zehnte auf zu engem Raum lebt, vor allem Familien mit Kindern finden keine angemessenen bezahlbaren Wohnungen. Barrierefreier Wohnraum fehlt für Ältere wie für Menschen mit Behinderung. Angemessene, bezahlbare Wohnungen sind eine zentrale Frage sozialer Gerechtigkeit. Wohnen ist ein Grundbedürfnis aller Menschen. Es ist zu begrüßen, dass die neue Bundesregierung 400.000 neue Wohnungen pro Jahr bauen will und sich im Koalitionsvertrag zum sozialen Wohnungsbau bekennt. Dafür braucht es einen Kraftakt, diese Ziele auch zügig mit entschlossenen Schritten anzugehen, damit alle Menschen angemessen wohnen und leben können.

Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen notwendig:

– Um Miet- und Baukosten zu reduzieren, sollte die Wohnungsgemeinnützigkeit wieder eingeführt werden. Gewinne müssen überwiegend in den Bestand oder Neubau von sozialem Wohnraum reinvestiert werden.

– Spekulationsgewinne mit Immobilien und Bauland sollten steuerlich weitgehend abgeschöpft werden.

– Leerständen oder Zweckentfremdung muss mit wirksamen rechtlichen Mitteln begegnet werden.

– Die Politik muss mehr Anreize für den Bau barrierefreier Wohnungen schaffen.

Weitere Informationen:

https://www.diakonie.de/bundestagswahl-2021/bezahlbarer-wohnraum

zum Wohnungsbautag:

https://www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de/wohnungsbautage/13-wohnungsbau-tag-2022.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 17.02.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert zum Start der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 an Staat und Zivilgesellschaft, sich konsequent für die Wahrung der Menschenwürde und gegen Rassismus einzusetzen. Dabei sollte nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein besonderer Fokus auf den Ausbau des antirassistischen Engagements von frühkindlichen und schulischen Bildungsinstitutionen gelegt werden. Dafür braucht es auch eine flächendeckende Verankerung kinderrechtsbasierter Demokratiebildung sowie diskriminierungssensibler und diskriminierungskritischer Bildung in der Fachkräfteausbildung und im Lehramtsstudium. Der Schutz vor Diskriminierung und der präventive Umgang damit muss somit institutionell verankert und für alle Beteiligten verpflichtend sein. So kann nachhaltig ein besseres gesellschaftliches Miteinander ermöglicht und entschiedener als bisher gegen jede Form von Rassismus angegangen werden.

„Rassistische Einstellungen und Verhaltensweisen gefährden und verletzen nicht nur Einzelpersonen, sondern bedrohen in zunehmendem Maße auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie in Deutschland, da sie den menschenrechtlichen Grundsätzen von Gleichwertigkeit und Gleichbehandlung zuwiderlaufen. Sobald Grundrechte zur Disposition stehen, steht die Demokratie an sich in Frage“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 als Kooperationspartner.

„Hier darf der Staat keinen Millimeter nachgeben und muss die Opfer von Rassismus und auch unsere Demokratie mit fester Entschlossenheit verteidigen, verbunden mit einer stärkeren Unterstützung durch eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung der antirassistischen Arbeit von Betroffenenselbstorganisationen und anderen Akteuren der Zivilgesellschaft. Und das möglichst früh: Beispiele wie das vom Deutschen Kinderhilfswerk koordinierte Kompetenznetzwerk ,Demokratiebildung im Kindesalter‘ zeigen auf, wie bereits im frühkindlichen Bildungsbereich kinderrechteorientierte Arbeit für Vielfalt und gegen Rassismus gefördert und vernetzt werden kann. Zudem braucht es die Anerkennung und Aufarbeitung struktureller Aspekte von Rassismus und Antisemitismus in Deutschland. Das geplante Demokratiefördergesetz der Bundesregierung kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten“, so Thomas Krüger.

Die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 finden vom 14. bis 27. März statt und stehen unter dem Motto „Haltung zeigen“. Gemeinsam mit zahlreichen bundesweiten Organisationen und Einrichtungen – darunter das Deutsche Kinderhilfswerk – fordert die Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus dazu auf, sich an den Aktionswochen zu beteiligen und Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Botschafter für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 2022 ist der Sportverein Eintracht Frankfurt.

Weitere Infos zu den Positionen des Deutschen Kinderhilfswerkes zum Thema Rassismus unter www.dkhw.de/positionspapier-gegen-rassismus.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 14.03.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die geplante Bundesratsinitiative, um Kinder und Schwangere besser vor den Gefahren des Passivrauchens in Autos zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier endlich gesetzlich abgesichert werden.

„In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakrauch in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen. Kinder haben nach der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf ein erreichbares Höchstmaß an Gesundheit“, betont Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, im Vorfeld der heutigen Bundesratsdebatte über den Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes.

Laut Deutschem Krebsforschungszentrum sind rund eine Million Kinder in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt. Ein Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren, befürwortet in zahlreichen Umfragen eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland. Eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages von Oktober 2015 kommt zu dem Ergebnis, dass ein Rauchverbot in Fahrzeugen mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 11.03.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 04. – 06. April 2022

Veranstalter: Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.

Die Veranstaltung wird im Digitalen stattfinden. Dabei wird ein Fokus auf der Rolle der Fachkräfte und auf den Konzepten „Empowerment“ und „Powersharing“ liegen. Was bedeuten diese Begriffe und was heißt es diskriminierungskritisch zu arbeiten? Welche Voraussetzungen braucht es, damit die Ermächtigung geflüchteter junger Menschen möglich wird? Gleichzeitig wird es auch um die Stärkung der Fachkräfte selbst gehen und um den Wissenstransfer und -austausch über etwa rechtliche Grundlagen für eine informierte Arbeit mit jungen Geflüchteten.

Die Frühjahrstagung richtet sich vor allem an Mitarbeitende von Jugendämtern, Trägern der Jugendhilfe, Beratungsstellen, Vormund*innen und andere Personen, die mit jungen geflüchteten Personen arbeiten. Sie bietet Raum für vertiefenden Austausch über die Arbeit mit unbegleiteten und begleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen. Das Ziel der Veranstaltung ist zudem die bundesländerübergreifende Vernetzung zwischen Fachkräften. Eine Tagungsdokumentation wird die Ergebnisse unserer Diskussionen über den Rahmen der Veranstaltung hinaus verfügbar machen.

Zu Programm und Anmeldung

Termin: 26. April 2022

Veranstalter: VPK –  Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V.

Ort: Aalen

In dem Anfang des vergangenen Jahres in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wird der Inklusionsanspruch in der Kinder- und Jugendhilfe programmatisch verankert. Damit einher gehen neue Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch viele Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung – angefangen bei der Organisations- sowie Angebotsentwicklung bis hin zu notwendigen Weiterqualifizierungen der Fachkräfte.

Das VPK-PODIUM 2022 greift diese und weitere Aspekte auf, um einerseits Fragestellungen zu den Grundlagen im SGB VIII und der UN-Behindertenrechtskonvention zu formulieren und anderseits Mitarbeitenden aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe konkrete Hilfestellungen für die Umsetzung von Inklusion im Einrichtungsalltag zu geben.

So werden die oben genannten Grundlagen durch die Vorträge von Prof. Dr. Jan Kepert und Prof. Dr. Benedikt Hopmann vorgestellt und erläutert. Im Anschluss an die Mittagspause soll den Teilnehmenden in zwei parallel stattfindenden Workshops die Möglichkeit zum Austausch darüber gegeben werden, wie sich der nun vorgezeichnete Weg zur erfolgreichen Umsetzung von inklusiven Lösungen in der Praxis in den nächsten Jahren wirkungsvoll gestalten lässt. Dabei wirft Katrin Peters, Bereichsleiterin bei Projekt PETRA, einen Blick auf die multiprofessionelle Zusammenarbeit zwischen den Systemen Jugendhilfe und Schule. Fabian Erhardt, Leiter der Einrichtung Sozialpädagogische Wohngruppen, berichtet von Chancen und Fallstricken der bereits etablierten inklusiven Arbeit im Alltag seiner Einrichtung.

 

WEITERE INFORMATIONEN

Was passiert gerade in der Ukraine? Und was ist überhaupt Krieg?
Das sind Fragen, die Kinder und Jugendliche jetzt Zuhause sowie in der Schule stellen und die gut beantwortet werden wollen. Eltern und Pädago:innen stehen vor der Herausforderung, Kindern die aktuelle Situation zu erklären und ihnen Ängste zu nehmen. Wir möchten sie dabei unterstützen.
Unsere Expertin für Persönlichkeitsentwicklung, Annekathrin Schmidt, und eine Psychotherapeutin geben Rat. Das Interview finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 03/2022

AUS DEM ZFF

Gemeinsam mit 16 weiteren Organisationen und Verbänden fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Bundesregierung mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen.

Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (…) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“, alle unterzeichnenden Organisationen sowie weitere Informationen zur EU-Kindergarantie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.02.2022

Anlässlich der aktuellen Debatte um Höhe und Auszahlung des geplanten Sofortzuschlags für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche, den die Ampelkoalition bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung gewähren will, fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) einen wegweisenden Schritt zur Armutsbekämpfung.

Im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ist ein finanzieller Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche geplant, die Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag beziehen. Der Zuschlag wird gezahlt, bis die Leistungen in einer neuen Kindergrundsicherung aufgehen. Diese soll auf der Neuberechnung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche beruhen, also auf Basis einer Summe, welche die Möglichkeit für ein gutes Aufwachsen für alle bietet. Derzeit wird über die Höhe und die Anspruchsberechtigung diskutiert.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Der Sofortzuschlag für arme Kinder und Jugendliche, der bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gezahlt werden soll, ist ein gutes und richtiges Vorhaben der Ampel-Koalition. Damit haben diejenigen, die es am dringendsten brauchen, sofort mehr Geld in der Tasche. Außerdem wird durch seine Einführung anerkannt, dass die aktuellen Regelsätze in der Grundsicherung zu gering sind und keine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Berechnungen zeigen, dass aktuell durchschnittlich knapp 78 Euro willkürlich von der statistisch ermittelten Höhe des Bedarfs von Kindern und Jugendlichen abgezogen werden. Wenn die neue Koalition Kinderarmut von Beginn an aktiv begegnen und den Familien ein deutliches Signal senden will, dann sollte sie sich beim Sofortzuschlag mindestens an dieser Höhe orientieren. Langfristig brauchen wir eine Neubemessung des Existenzminimums, welches der Kindergrundsicherung zu Grunde gelegt wird und ein gutes Aufwachsen für alle ermöglicht. Es ist politischer Auftrag der neuen Koalition, soziale Ungerechtigkeit für Kinder und Jugendliche endlich nachhaltig zu bekämpfen!“

Die Bewertung des Zukunftsforum Familie e.V. zum Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ sowie unsere Überlegungen zum Sofortzuschlag finden Sie hier.

Das Zukunftsforum Familie e.V. ist Gründungsmitglied des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, welches sich seit 2009 für eine sozial gerechte Umkehr in der Familienförderung einsetzt. Weitere Informationen zum Kindergrundsicherungsmodell des Bündnisses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 01.02.2022

Der Kinderzuschlag (KiZ) ist komplex, kompliziert zu beantragen, wenig bekannt und zeichnet sich durch problematische Schnittstellen zu anderen Leistungen aus. Dies macht eine Umfrage von mehr als 600 Beteiligten aus Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden, DGB und Zukunftsforum Familie deutlich. Die Rückmeldungen aus der Praxis schildern die typischen Probleme bei der Beantragung des KiZ, die bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung dringend gelöst werden müssen.

Insgesamt müssen die existenzsichernden Leistungen für Familien transparent, einfach und unbürokratisch zu beantragen sein. Die Auswertung gibt wichtige Hinweise, wie dies gelingen kann und was auch im Hinblick auf eine Kindergrundsicherung beachtet werden muss. Dies haben die beteiligten Organisationen auch in einem gemeinsamen Brief an die Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Margit Gottstein deutlich gemacht.

Hier finden Sie die wesentlichen Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Umfrage: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/2022/2022-02-04_StS_Gottstein_-_Kinderzuschlag_Anlage_Auswertung_KiZ_Umfrage.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 04.02.2022

SCHWERPUNKT I: EU-Kindergarantie

Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Organisationen fordert die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen.

In einem heute veröffentlichten Eckpunktepapier fordern die 17 Organisationen einen ressortübergreifenden Ansatz, indem neben dem Bundesfamilienministerium weitere Bundesministerien sowie Länder und Kommunen unter Einbeziehung der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft einbezogen werden müssen. Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen.“

Die „Europäische Garantie für Kinder“ hat das Ziel, arme und armutsgefährdete Kinder in der EU zu unterstützen. Jedes bedürftige Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen haben, die es für sein Wohlergehen und seine Entwicklung benötigt. Dazu gehört die Teilhabe an kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter und gesunder Ernährung. Diese Schwerpunkte sind mit einzelnen weiteren Indikatoren unterfüttert.

Die AGF unterstützt und begleitet die Einführung der Kindergarantie, mit dem sich die Mitgliedstaaten zu einer intensiven Bekämpfung von Kinderarmut und deren Folgen für die Teilhabe von Kindern verpflichten. Aus Sicht der AGF bietet die Initiative eine Chance, den Kampf gegen Kinder- und Familienarmut in Deutschland und Europa zu stärken.

Weitere Informationen zur Kindergarantie sowie Download des Eckpunktepapiers: https://www.ag-familie.de/home/childguarantee

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 10.02.2022

AWO fordert mit breitem Bündnis ehrgeizige Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland.

Ein breites Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden fordert mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft.

Das Eckpunktepapier haben neben dem AWO Bundesverband unter anderem das Kinderhilfswerk, unicef, das ZFF und der Kinderschutzbund unterzeichnet.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (…) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (…) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“ 

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.02.2022

Ein breites Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden fordert mit einem kinderrechtlichen Eckpunktepapier die Bundesregierung auf, bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans zur EU-Kindergarantie eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Wichtig ist aus Sicht der Verbände zudem die umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung an diesem Prozess ebenso wie ein ressortübergreifender Ansatz. Neben dem Bundesfamilienministerium müssten beispielsweise auch das Bundesgesundheitsministerium, das Bundesbildungsministerium, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales oder das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in die Erarbeitung des Aktionsplans einbezogen werden. Das gelte auch für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen unter Einbeziehung lokaler Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Das Eckpunktepapier haben neben dem Deutschen Kinderhilfswerk u.a. die Arbeiterwohlfahrt, die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, der Deutsche Bundesjugendring, die Deutsche Liga für das Kind, der Kinderschutzbund, die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, SOS Kinderdorf, UNICEF Deutschland, der Sozialverband VdK, die Volkssolidarität, World Vision Deutschland und das Zukunftsforum Familie unterzeichnet.

Im Juni 2021 hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie dazu verpflichtet, allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres müssen sie Aktionspläne zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Auch aufgrund der Kürze der noch verbleibenden Zeit ist es wichtig, dass die Bundesregierung schnell einen oder eine nationale Koordinatorin oder Koordinator einsetzt und mit den nötigen Ressourcen und Kompetenzen für eine ressortübergreifende Umsetzung ausstattet.

Wörtlich heißt es: „Der Nationale Aktionsplan muss im Rahmen einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung betrachtet und erarbeitet werden, die infrastrukturelle und finanzielle Maßnahmen zusammendenkt. Dabei sollten alle der in der Kindergarantie benannten Bereiche (Bildung, Betreuung, Gesundheit, Ernährung, Wohnen) gleichermaßen berücksichtigt werden. Die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Neuberechnung des menschenwürdigen Existenzminimums sind mit Blick auf die materielle Unterstützung von Kindern und Familien wichtige Bausteine einer solchen Gesamtstrategie. (.) Die Mehrdimensionalität der Ursachen und Folgen von Kinderarmut erfordert ein Zusammenwirken aller politischen, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteure bei der umfassenden Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Exklusion. Entsprechende Akteure sind von Beginn an zu identifizieren und in die Erarbeitung sowie die Umsetzung einzubeziehen. (.) Wir sind überzeugt, dass eine umfängliche Erfassung der armutsgefährdenden Lebenssituationen und geeigneter Präventionsansätze, um Folgen von Armut und damit soziale Ausgrenzung abzumildern, nur durch umfassende Kinder- und Jugendbeteiligung erfolgen kann. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Perspektiven von Kindern und Jugendlichen kann sicherstellen, dass Lücken in der Erfassung der Zielgruppen geschlossen werden. Dafür sollten bestehende Strukturen, wie Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, sowie die Erfahrungen und Ergebnisse basierend auf bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren genutzt werden.“

„Wir müssen das strukturelle Problem der Kinderarmut in Deutschland nachhaltig angehen und beseitigen. Dafür ist das bisherige Nachjustieren kleinerer Stellschrauben nicht geeignet. Es braucht stattdessen endlich eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung. Im Rahmen der EU-Kindergarantie müssen die Leistungen und Infrastrukturen zur Armutsprävention grundlegend in den Blick genommen und entsprechende Neuausrichtungen angegangen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Den vollständigen Text des Eckpunktepapiers „Umsetzung der Europäischen Kindergarantie in Deutschland – Kinderrechtliches Eckpunktepapier zum Nationalen Aktionsplan“, alle unterzeichnenden Organisationen sowie weitere Informationen zur EU-Kindergarantie finden Sie unter https://dkhw.de/kindergarantie.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 10.02.2022

  • Pflege lässt oft wenig Zeit für Berufstätigkeit
  • Sozialverband VdK fordert besondere Unterstützung im Aktionsplan zur EU-Kindergarantie für Familien mit Kindern mit Behinderung

Im Juni 2021 verpflichteten sich die EU-Mitgliedsstaaten mit der Kindergarantie darauf, bis 2030 allen Kindern den Zugang zu Bildung, Betreuung, Gesundheitsversorgung, gesunder Ernährung und angemessener Wohnsituation zu gewährleisten. Bis März dieses Jahres muss die Bundesregierung einen Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Kindergarantie erarbeiten. Der VdK fordert in einem breiten Bündnis von 17 Organisationen und Verbänden von der Bundesregierung, eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg zu bringen. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Ein Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur Kindergarantie muss dringend auch die Situation von Familien mit Kindern mit Behinderung in den Blick nehmen. Diese Familien sind überdurchschnittlich stark von Armut betroffen. Kein Wunder, denn die Pflege und Betreuung, Termine bei Therapeuten und Ärzten sowie der Kampf um gesetzliche Leistungen wie einen passenden Rollstuhl sind kräftezehrend und kosten viel Zeit. Das führt dazu, dass vor allem Mütter oft nicht arbeiten können oder lediglich in Teilzeit beschäftigt sind. Die Behinderung ihrer Kinder darf diese Familien aber nicht arm machen. Sie müssen unbedingt besser unterstützt werden. Der VdK fordert daher im deutschen Aktionsplan zur EU-Kindergarantie besondere Maßnahmen zur Armutsbekämpfung dieser Familien.“

Download des gemeinsamen Eckpunktepapiers zum Nationalen Aktionsplan zur EU-Kindergarantie

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 10.02.2022

SCHWERPUNKT II: Sofortzuschlag

„Kinderarmut lässt sich nicht mit einem Zuschlag von 10 oder 25 Euro bekämpfen“, kommentiert Heidi Reichinnek, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der Fraktion DIE LINKE, die Diskussion innerhalb der Bundesregierung zur Einführung des im Koalitionsvertrag verabredeten Sofortzuschlags zur Bekämpfung von Kinderarmut. Reichinnek weiter:

„Die Mehrbelastungen in den Haushalten sind massiv. FFP 2-Masken, Desinfektionsmittel, Einrichtungsgegenstände für ein halbwegs erträgliches Homeschooling, das Befriedigen der besonderen Bedürfnisse von Kindern, welche über Monate hinweg kaum aus den eigenen vier Wänden herauskommen, und vieles mehr. Hinzu kommt eine Inflation von fast fünf Prozent, die dazu führt, dass die eh schon zu niedrigen Sozialleistungen immer weniger wert sind. Dass aus einem SPD-geführten Ministerium der Vorschlag kommt, diese Aufwendungen mit zehn Euro abzufedern, ist der blanke Hohn und zeigt, wie wenig die SPD von Kinderarmut versteht. Auch die Kritik der Sozialverbände spricht für sich, wenn u.a. das Zukunftsforum Familie und die Diakonie fordern, dass die Höhe des Sofortzuschlages sich zumindest an der bereits gegebenen Bedarfsunterdeckung in Höhe von 78 Euro pro Kind und Monat orientieren sollte.

DIE LINKE fordert einen Sofortzuschlag in Höhe von 100 Euro. Der Sofortzuschlag soll die Zeit bis zur Einführung der Kindergrundsicherung überbrücken. Wenn die Bundesregierung schon bei dieser Überbrückung nicht ansatzweise den tatsächlichen Bedarf von Kindern als Grundlage nimmt, dann ist das ein ordentlicher Dämpfer für meine Erwartungen, dass die Kindergrundsicherung der Ampel tatsächlich dazu geeignet sein wird, die 2,8 Millionen Kinder in Deutschland aus der Armut zu befreien.“

 Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 01.02.2022

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel gab vergangene Woche bei Gesprächen im Bundestag bekannt, dass der Sofortzuschlag für armutsbetroffene Kinder in Kürze kommen soll. Die zuständigen Ressorts befänden sich bereits in der Abstimmung bzgl. der Höhe und Auszahlungsmodalitäten. Der Sofortzuschlag wurde im Koalitionsvertrag verankert und soll bis Inkrafttreten der Kindergrundsicherung gelten. Die AWO begrüßt die Ankündigung, fordert aber, dass der Sofortzuschlag eine substantielle Höhe haben sollte und alle betroffenen Kinder auch tatsächlich erreicht.

Dazu sagt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung den Sofortzuschlag für Kinder nun zügig anpackt und damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Mit dem Sofortzuschlag erkennen die Koalitionäre an, dass die gegenwärtige finanzielle Absicherung von Kindern und Jugendlichen zur Deckung ihrer existenziellen Bedarfe nicht ausreicht. Der Sofortzuschlag muss diese Lücke bis zur Einführung der Kindergrundsicherung schließen. Insofern haben wir hohe Erwartungen an eine Leistung, die voraussichtlich zwei Jahre lang gilt.

Dabei sind jetzt zwei Punkte entscheidend: Erstens muss sich die Höhe an den tatsächlichen Bedarfen von Kindern orientieren und sollte nicht nach Kassenlage festgesetzt werden. Die bisher diskutierten Summen reichen nicht aus und zeigen uns, dass es bei der weiteren Umsetzung der Kindergrundsicherung unbedingt einen umfänglichen Beteiligungsprozess zur Neubemessung des kindlichen Existenzminimums geben muss. Zweitens muss bei der Auszahlung sichergestellt werden, dass alle betroffenen Kinder auch tatsächlich erreicht werden. Leistungsausschlüsse, wie beim Kinderfreizeitbonus geschehen, müssen diesmal unbedingt vermieden werden. Wir werden die Umsetzungsschritte der Kindergrundsicherung mit unserer langjährigen Expertise und vielen weiteren Akteuren im Bündnis Kindergrundsicherung eng begleiten.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 01.02.2022

Zum offenen Brief zivilgesellschaftlicher Organisationen an die Bundesregierung, den Sofortzuschlag für von Armut bedrohte Kinder zügig und in substantieller Höhe umzusetzen, erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Durchschnittlich 78 Euro fehlten Kindern in der Grundsicherung schon vor der Pandemie, coronabedingte Mehrausgaben und Inflation kommen hinzu. Dieses Loch in der Haushaltskasse wird von Monat zu Monat größer. Geld fehlt für das Nötigste wie Schulmaterial, Kleidung oder gesundes Essen. Dieses Problem darf die Bundesregierung nicht weiter ignorieren und Kinder länger auf Hilfe warten lassen. Sie muss jetzt ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag einlösen und deutlich spürbar Abhilfe schaffen.“

Weitere Informationen:

Offener Brief:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Pressmitteilung_PDF/Offener_Brief_zu_ausbleibenden_Hilfen_fuer_die_Aermsten.pdf

https://www.diakonie.de/kinderarmut

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.02.2022

Zur Diskussion über den Kinder-Sofortzuschlag erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Massive Preissteigerungen, Corona-Krise, Inflation: Die Höhe des Kinderregelsatzes und das notwendige Existenzminimum entwickeln sich in fast dramatischer Weise immer weiter auseinander. Kinder in der Grundsicherung erhalten monatlich rund 78 Euro zu wenig. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Bundesregierung mit einem Kinder-Sofortzuschlag jetzt kurzfristig für Ausgleich sorgen möchte, bevor die Kindergrundsicherung eingeführt wird. Allerdings bleibt die derzeit diskutierte Höhe des Sofortzuschlags von rund 25 Euro weit hinter dem Nötigen zurück. Der Betrag wäre angesichts der bereits in den vergangenen Jahren versäumten angemessenen Steigerungen ein Tropfen auf dem heißen Stein.“

„Der Sofortzuschlag muss alle Kinder in Not einfach und unbürokratisch erreichen und spürbar für Erleichterung sorgen“, fordert Loheide. Bei der Entwicklung der Kindergrundsicherung müsse die Koalition realistische Berechnungen machen. „Dazu muss das Existenzminimum – auch von Kindern – endlich auf einer lebensnahen Berechnungsgrundlage ermittelt werden.“

Hintergrund:

Die Lücke beim Kinderregelsatz erhöht sich mit den jährlichen Preissteigerungen seit 2020 (Siehe Tabelle im Anhang)

Grundlage der Berechnungen:

Lücke im Jahr 2020 nach Berechnungen der Diakonie, entsprechend der Stellungnahme zum Regelbedarfsermittlungsgesetz 2020:

https://www.diakonie.de/fileadmin/user_upload/Diakonie/PDFs/Stellungnahmen_PDF/Diakonie_StN_OEffAnhoerung_RBEG_201028.pdf

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 01.02.2022

Bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung will die Regierung arme Familien durch einen monatlichen Sofortzuschlag entlasten. „Wie ernst es den Koalitionsparteien damit ist, Kinder aus der Armut zu holen, zeigt sich nicht nur an einer zügigen Umsetzung, sondern vor allem an der Höhe des Sofortzuschlags“, betont Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).

Laut Medienberichten werden in der Regierung Beträge zwischen 10 und 25 Euro pro Monat diskutiert. „Das wäre mit Blick auf die Lebensrealität armer Familien und die faktische Unterdeckung ihrer Bedarfe viel zu wenig und keine echte Abhilfe“, kritisiert Jaspers. „Wir fordern eine nachvollziehbare und begründete Herleitung der Höhe eines Sofortzuschlags statt einer Politik nach Kassenlage!“

Jaspers weiter: „Es braucht eine tatsächliche Verbesserung des Status Quo! Der Sofortzuschlag muss in allen armen Familien zusätzlich zur Verfügung stehen. Fehler wie beim Kinderfreizeitbonus müssen vermieden werden. Hier war es so, dass trotz vergleichbarer Einkommenssituation im Haushalt die Kinder leer ausgingen, die ohne eigenen Leistungsanspruch mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II leben. Das ist besonders häufig bei Kindern von Alleinerziehenden der Fall, wenn der altersabhängige Regelbedarf und die anteiligen Wohnkosten bereits durch Unterhaltsleistungen und Kindergeld gedeckt sind.“

Der VAMV setzt sich im Bündnis Kindergrundsicherung gemeinsam mit vielen weiteren Akteuren für eine grundlegende Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums ein. „Laut Erhebungen der Bertelsmann-Stiftung ist jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen, davon die Hälfte bei Alleinerziehenden. Die aktuellen Regelbedarfe sind systematisch zu niedrig und führen zu einer Unterdeckung existentieller Bedarfe von Kindern und Jugendlichen – einer der Gründe für ein Aufwachsen in Armut! Ein Sofortzuschlag muss diese Bedarfslücke ernst nehmen und darf sie nicht künstlich klein rechnen“, so Jaspers.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 01.02.2022

  • Verena Bentele kritisiert Diskussion um Höhe zwischen den Ministerien
  • Sozialverband fordert Berechnung nach tatsächlichem Bedarf der Kinder

Die Bundesregierung plant, bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung einen Sofortzuschlag zu gewähren, der Kindern aus sozial benachteiligten Familien schnell hilft. Derzeit stimmen sich Bundesfamilien-, Bundessozial- und Bundesfinanzministerium über Höhe und Auszahlungsmodalitäten ab. Dazu sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele:

„Wir begrüßen ausdrücklich den geplanten Sofortzuschlag. Allerdings drängt sich aktuell der Eindruck auf, dass er möglichst wenig kosten soll und seine Berechnung sich unnötig lang hinzieht. Aber bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien darf nicht länger gespart werden. Wir brauchen sofort diesen Zuschlag, und er muss ausreichend hoch sein. Er muss sich an den tatsächlichen Bedarfen der Kinder orientieren. Nur dann hilft er auch. Stattdessen wird aktuell zwischen den Ministerien über die Höhe wie auf einem Basar geschachert. Das muss enden. Wenn die Regierung jetzt nicht einen ausreichenden Zuschlag beschließt, rückt die Bekämpfung der Kinderarmut in weite Ferne. Denn bis die von der Regierung geplante Kindergrundsicherung kommt, werden sicherlich noch einige Jahre vergehen. Der VdK fordert, dass die Kindergrundsicherung in jedem Fall in dieser Wahlperiode umgesetzt wird.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 01.02.2022

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

Alle zur Verfügung stehenden Ressourcen müssen aktiviert werden, um den Schulen in der Omikron-Welle besser zu helfen

Zu der aktuellen Debatte über den angemessenen Umgang mit Schulen in der Pandemie erklärt der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek:

„In den Schulen werden Stimmen laut, die fordern, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln die Pandemie zu bekämpfen. Das ist richtig, denn es gibt viele innovative Bildungsstartups, die gute digitale Werkzeuge entwickelt haben und Schülern und Lehrern schnell helfen könnten. Die Bundesbildungsministerin sollte diese wertvolle Ressource nicht länger ignorieren, sondern muss jetzt unkompliziert und pragmatisch die Bildungsstartups bei der Pandemiebekämpfung einbinden und zu einem Digitalbildungsgipfel einladen. Die Gespräche müssen schnell und in enger Abstimmung mit den Ländern geführt werden, um noch in diesem Frühjahr Verbesserungen zu erzielen. Innovative Bildungsangebote erleichtern den Umgang mit der Pandemie und geben Schulen mehr Instrumente an die Hand, um flexibel und situativ gute Lehr- und Lernbedingungen aufrechtzuerhalten.

Eine stärkere Einbindung von Bildungsstartups ist nicht nur zur Überwindung der aktuellen Notsituation ratsam, sondern auch langfristig ein sinnvoller Schritt für eine moderne Bildungslandschaft. Mit digitalen Tools können Kinder und Schüler besser motiviert und in den Unterricht eingebunden werden. Und zwar auf individuelle Weise, ohne Über- oder Unterforderung und entsprechend der jeweiligen Bedarfe. Lernmanagementsysteme und Learning Analytics sind der Schlüssel zur besseren Unterrichtsgestaltung und müssen für einen Innovationsschub in den Schulen genutzt werden.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 08.02.2022

AGJF-Empfehlungen bekräftigen Forderung der eaf nach Regelfinanzierung und verlässlichen Strukturen

Familienbildungsstätten können einen wichtigen Beitrag bei der Bewältigung der Pandemiefolgen leisten, wenn ihre Angebote in die kommunale Planung der Kinder- und Jugendhilfe integriert sind. Zu diesem Schluss kommt aktuell das gemeinsame Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden (AGJF) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG): „Was brauchen Kinder, Jugendliche und Familien nach Corona? Konsequenzen für die Kinder und Jugendhilfe“.

Familienbildungseinrichtungen, Familienerholungsstätten sowie Familienberatungsstellen sind für die Unterstützung von jungen Menschen und Familien essenziell. Insbesondere Familienbildungsstätten unterstützen, beraten und fördern mit ihren präventiv-orientierten Angeboten Familien in ihrem jeweiligen Alltag. Der zeitlich begrenzte Ausfall der Präsenzangebote in der Pandemie zeigte, dass es nicht nur einen kontinuierlich vorhandenen Bedarf gibt, sondern durch die Lockdown-Bedingungen neue und drängende Bedarfslagen hinzugekommen sind. „Viele Träger haben ihre Angebote auf digitale Formate umgestellt und somit einen Teil ihrer jugend- und familienstärkenden Aktivitäten aufrechterhalten“ bekräftigt Andreas Zieske, Leiter der Servicestelle Forum Familienbildung und stellvertretender Bundesgeschäftsführer der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie. „Auch unsere Erfahrung hat gezeigt, dass ein Fokus auf dem Ausbau digitaler Angebote mit entsprechenden Schulungen der Fachkräfte im Umgang mit den digitalen Medien liegen muss. Neben flächendeckenden Fortbildungen brauchen wir dringend stabile und auskömmliche Strukturen für diese Angebote!“.

Das Positionspapier von AGJF und BAG empfiehlt, die familienunterstützenden Leistungen des § 16 SGB VIII, insbesondere Familienberatung und Familienbildung, zukünftig stärker in die örtliche Jugendhilfeplanung einzubeziehen. Diese Forderung hat die evangelische arbeitsgemeinschaft familie bereits mehrfach erhoben. „Um die Folgen der Pandemie nachhaltig abzumildern, reichen zeitlich begrenzte Programme wie das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ allein nicht aus. Vielmehr sind Jugend- und Familienministerkonferenz sowie die Länder aufgefordert, durch entsprechende Beschlüsse und Ausführungsgesetze dringend eine verlässliche und auskömmliche Grundlage für die Absicherung und den Ausbau von Familienbildung, Familienerholung und Familienberatung zu schaffen!“ so Zieske.

>>>Zur eaf-Pressemitteilung „Familienbildung und Familienberatung unverzichtbar!“ vom 21. Juni 2021

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 02.02.2022

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Zur Debatte um finanzielle Entlastungen erklärt Frank Bsirske, Sprecher für Arbeit und Soziales:

„Angesichts von 13 Millionen Menschen, die heute in Deutschland von Einkommensarmut betroffen sind, davon 40 Prozent aller alleinerziehenden Mütter, ist ganz klar, dass die Koalition mehr gegen die durch hohe Energiepreise getriebene Teuerungswelle unternehmen muss.

Wir müssen Menschen mit wenig Einkommen helfen, anstatt teure Steuergeschenke zu verteilen. Die Ampel arbeitet an einem Entlastungs-Gesamtpaket. Der Heizkostenzuschuss ist und kann da nur der Anfang sein. Wir brauchen Hilfen, die gezielt dort wirken, wo sie am meisten gebraucht werden.

Dazu gehört für mich, dass jetzt beim Kindersofortzuschlag und der gerechten Aufteilung des CO2-Preises bei den Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern Tempo gemacht wird. Wir müssen auch weiter darüber nachdenken, wie Menschen, die von der Grundsicherung leben, bessere Unterstützung erhalten.

Eine Abschaffung der EEG Umlage muss so umgesetzt werden, dass die Kostenerleichterungen auch wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Preistreiber sind und bleiben die fossilen Energien. Nur mit einer Beschleunigung des Umstiegs auf sauberen, verlässlichen und preiswerten Strom können wir unvorhergesehene Preisanstiege künftig begrenzen.“

Quelle: Pressemitteilung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag vom 06.02.2022

Die laufenden tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung einer Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft mit einem Kind unter sechs Jahren haben im August 2021 in Deutschland durchschnittlich 535 Euro betragen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/461) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (20/334). Die laufenden anerkannten Kosten für diesen Typ der Bedarfsgemeinschaft nach SGB II beliefen sich den Angaben zufolge auf durchschnittlich 520 Euro. 2011 lagen die laufenden tatsächlichen Kosten noch bei 430 Euro und die laufenden anerkannten Kosten bei 414 Euro.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 38 vom 01.02.2022

Kinderlose Paare mit mittlerem Einkommen tragen aktuell die höchste Inflationsbelastung, Singles mit hohem Einkommen die geringste: Gemessen an den für diese Haushaltstypen repräsentativen Warenkörben sind die Preise im Januar 2022 um 5,0 Prozent bzw. um 4,2 Prozent gestiegen, während der Wert über alle Haushalte hinweg bei 4,9 Prozent lag. Auch für Singles mit niedrigen, mittleren und höheren Einkommen lagen die Raten mit 4,4 bis 4,7 Prozent im Januar etwas unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Bei Familien mit zwei Kindern und niedrigem oder mit mittlerem Einkommen verteuerte sich der haushaltsspezifische Warenkorb um jeweils 4,9 Prozent, bei Familien mit höherem Einkommen um 4,7 Prozent. Für Alleinerziehende mit einem Kind und mittlerem Einkommen betrug die Teuerungsrate 4,8 Prozent (siehe auch die Abbildung in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das ergibt der IMK Inflationsmonitor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.* Er liefert monatlich die spezifischen Teuerungsraten für neun repräsentative Haushaltstypen, die sich nach Personenzahl und Einkommen unterscheiden.

Die Energiepreise sind weiterhin die wichtigsten Inflationstreiber. Ihr starker Anstieg hat dazu geführt, dass die Inflationsrate im Januar deutlich höher ausfiel als nach Wegfall des Sondereffekts durch die Wiederanhebung der Mehrwertsteuer erwartet worden war. Innerhalb dieser Kategorie verschieben sich aber die Gewichte: Da sich Haushaltsenergie zuletzt stark verteuert hat, hat deren Einfluss auf die Teuerung im Januar verglichen mit Dezember 2021 spürbar zugenommen, während sich die bislang dominierende Rolle der anziehenden Kraftstoffpreise relativ abschwächte. Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, was derzeit wahrscheinlich ist, dürften Haushalte mit niedrigeren Einkommen zunehmend stärker belastet sein. Denn Haushaltsenergie und Lebensmittel haben als Waren des Grundbedarfs bei ihren Ausgaben ein sehr hohes Gewicht, während etwa Benzin bei Haushalten mit mittleren und höheren Einkommen eine vergleichsweise größere Rolle spielt. Aktuell sei die haushaltsspezifische Inflationsrate bei Alleinlebenden mit geringem Einkommen allein deshalb noch unterdurchschnittlich, weil andere Güterarten mit hohem Preisanstieg wie Kraftstoffe, Pauschalreisen oder Fahrzeugkauf mangels finanzieller Möglichkeiten kaum ins Gewicht fallen, analysiert das IMK. Bei Familien schlägt demgegenüber weiterhin der starke Preisanstieg bei Kraftstoffen durch.

„Grob zusammengefasst lässt sich schlussfolgern, dass die Inflation Haushalte mit geringeren Einkommen zwar noch nicht überproportional trifft, aber infolge des höheren Anstiegs bei Haushaltsenergie relativ stärker als im Dezember 2021“, skizzieren Inflationsexpertin Dr. Silke Tober und IMK-Direktor Prof. Dr. Sebastian Dullien den aktuellen Trend. Grundsätzlich haben Haushalte mit niedrigem Einkommen ein besonderes Problem mit starker Teuerung, weil sie vor allem unverzichtbare Alltagsgüter kaufen und kaum Spielräume besitzen, ihr Konsumniveau durch Rückgriff auf Erspartes aufrecht zu erhalten. 

Für die kommenden Monate sieht das IMK zudem insbesondere mit Blick auf die Gaspreise große Risiken. Hintergrund ist, dass die Preise, die Gasversorger bezahlen müssen, um sich Lieferungen in einigen Monaten zu sichern, so genannte Futures, seit Dezember extrem stark und noch weitaus mehr angezogen haben als die Preise für Endkunden. Ein wesentlicher Grund ist der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine. „Sollten die Versorger die für 2022 an den Future-Märkten notierten Gaspreise vollständig an ihre Kunden weitergeben, würde das eine Verdopplung der Gaspreise bedeuten und eine Erhöhung der Inflationsrate um rund 2,5 Prozentpunkte“, warnen Tober und Dullien. Das hieße, dass die Zielinflationsrate der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2 Prozent in diesem Szenario selbst dann deutlich überschritten wäre, wenn alle anderen Preise stabil bleiben würden – was unrealistisch ist, zumal die Kosten für Gas etwa auch den Strompreis spürbar beeinflussen.

„Da eine zügige Normalisierung der internationalen Gaspreise nicht mehr in Sicht ist, sollte die Bundesregierung rasch wirtschaftspolitisch gegensteuern, um soziale Härten und eine Beeinträchtigung der Konjunktur abzuwenden“, empfehlen die Fachleute des IMK. Die bereits diskutierte vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage sei eine sinnvolle Maßnahme, reiche aber nicht aus, wenn die Gaspreise regelrecht explodierten. Zusätzlich wäre eine zeitweise Senkung der Mehrwertsteuer auf Energie eine Möglichkeit. Darüber hinaus schlägt das IMK vor, für Haushalte, die mit Gas heizen und/oder kochen, zeitweilig einen Grundbedarf preislich zu deckeln. Der Staat sollte beispielsweise für die ersten 8.000 Kilowattstunden Gas, die Haushalte beziehen, den Preis auf dem aktuellen Niveau festschreiben und die Versorgungsunternehmen für eigene Mehrkosten entschädigen. Das würde ungefähr dem halben Jahresverbrauch einer Wohnung mit 100 Quadratmetern entsprechen. Bei Haushalten mit vielen Personen könnte das Kontingent auch größer sein, so Dullien und Tober.              

Informationen zum Inflationsmonitor

Für den IMK Inflationsmonitor ermittelt Ökonomin Silke Tober auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts die für unterschiedliche Haushalte typischen Konsummuster. So lässt sich gewichten, wer für zahlreiche verschiedene Güter und Dienstleistungen – von Lebensmitteln über Mieten, Energie und Kleidung bis hin zu Kulturveranstaltungen und Pauschalreisen – wie viel ausgibt und daraus die haushaltsspezifische Preisentwicklung errechnen. Die Daten zu den Haushaltseinkommen stammen ebenfalls aus der EVS. Im Inflationsmonitor werden neun repräsentative Haushaltstypen betrachtet: Paarhaushalte mit zwei Kindern und niedrigem (2000-2600 Euro), mittlerem (3600-5000 Euro), höherem (mehr als 5000 Euro) monatlichem Haushaltsnettoeinkommen; Haushalte von Alleinerziehenden mit einem Kind und mittlerem (2000-2600 Euro) Nettoeinkommen; Singlehaushalte mit niedrigem (unter 900 Euro), mittlerem (1500-2000 Euro), höherem (2000-2600 Euro) und hohem (mehr als 5000 Euro) Haushaltsnettoeinkommen sowie Paarhaushalte ohne Kinder mit mittlerem Haushaltsnettoeinkommen zwischen 3600 und 5000 Euro monatlich.

Der IMK Inflationsmonitor wird monatlich aktualisiert.

IMK Inflationsmonitor – Haushaltsspezifische Teuerungsraten: Dominiert bald die Haushaltsenergie? IMK Policy Brief Nr. 117, Februar 2022

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 15.02.2022

Die öffentlichen Haushalte haben im Jahr 2020 nach vorläufigen Ergebnissen durchschnittlich 8 500 Euro für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an einer öffentlichen Schule ausgegeben. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das gut 200 Euro (+2,8 %) mehr als im Jahr 2019. Aufgeteilt nach Ausgabearten entfiel mit 6 800 Euro ein Großteil der Mittel auf Personalaufwendungen, die restlichen 1 700 Euro wurden für Investitionen sowie den laufenden Sachaufwand ausgegeben. 

Pro-Kopf Ausgaben variieren zwischen den Schularten

An allgemeinbildenden Schulen wurden im Jahr 2020 durchschnittlich 9 200 Euro je Schülerin und Schüler und somit 200 Euro (+2,4 %) mehr als im Vorjahr aufgewendet. Zwischen den Schularten zeigen sich dabei deutliche Unterschiede: An Integrierten Gesamtschulen lagen die Pro-Kopf Ausgaben bei 10 000 Euro (+200 Euro beziehungsweise +2,3 %), an Gymnasien bei 9 600 Euro (+200 Euro beziehungsweise +2,4 %). An Grundschulen wurden durchschnittlich 7 400 Euro (+100 Euro beziehungsweise +1,8 %) je Schülerin und Schüler ausgegeben.

Die Ausgaben an beruflichen Schulen liegen im Vergleich deutlich niedriger. Im Jahr 2020 wurden hier insgesamt 6 000 Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet.
Dies entspricht einer Steigerung um 300 Euro (+4,4 %) gegenüber dem Vorjahr. Erklärbar sind die niedrigeren Ausgaben an den beruflichen Schulen insbesondere mit häufigerem Teilzeitunterricht an den Berufsschulen innerhalb des dualen Ausbildungssystems. 

Ausgaben je Schülerin und Schüler in den Stadtstaaten am höchsten

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler im Jahr 2020 hatten die Stadtstaaten mit durchschnittlich 11 700 Euro. Berlin kam dabei auf 12 300 Euro, Hamburg auf 11 400 Euro und Bremen auf 9 400 Euro. In den Flächenländern variierten die Ausgaben zwischen 7 500 Euro in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise 7 800 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein und 9 600 Euro in Bayern. Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich nicht nur die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, sondern auch Unterschiede hinsichtlich Schüler-Lehrer-Relationen, Besoldungsstruktur oder Gebäudemanagement vorliegen. 

Weiterführende Informationen:

Weitere Informationen und Daten zu den Ausgaben je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen finden Sie online auf der Themenseite der Bildungsfinanzen und in der Datenbank GENESIS-Online. Das Datenangebot in GENSIS-Online wird sukzessive ausgebaut. 

Weitere Daten und Fakten zum gesamten Bereich der formalen Bildung von der Schule bis zur Berufsbildung und zum Studium finden Sie multimedial aufbereitet in unserem neuen Digitalen Magazin. Thematisiert werden darin auch Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bildungsbereich. 

Methodische Hinweise:

Datengrundlage für die Berechnungsergebnisse in nationaler Systematik sind die Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte für den Aufgabenbereich Schule und Schulverwaltung. Schüler- und Lehrerzahlen sowie Unterrichtsstunden stammen aus den Vorjahresdaten der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Daten der amtlichen Schulstatistik. Die Kennzahl „Ausgaben je Schülerin und Schüler an öffentlichen Schulen“ wird ermittelt, indem die Ausgaben für Personal, laufenden Sachaufwand und Investitionen an öffentlichen Schulen auf die Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen im Haushaltsjahr bezogen werden. Hierzu werden die Schülerzahlen der Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 gewichtet. 

Unterschiede in der Höhe der Ausgaben je Schülerin und Schüler zwischen den Schularten und den Bundesländern können vor allem zurückgeführt werden auf:

  • unterschiedliche Schüler-Lehrer-Relationen
  • unterschiedliche Pflichtstundenzahlen der Lehrkräfte
  • unterschiedliche Klassengrößen und Schulstrukturen (zum Beispiel Ausmaß der Ganztagsbetreuung)
  • abweichende Besoldungsstrukturen und -niveaus
  • Unterschiede in der Ausgestaltung der Lernmittelfreiheit
  • Unterschiede in der zeitlichen Verteilung und Höhe von Investitionsprogrammen
  • Unterschiede im Gebäudemanagement

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 03.02.2022

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Heute hat ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis unter Beteiligung der AWO einen offenen Brief an die Bundesregierung veröffentlicht. Darin wird vor dem Hintergrund der aktuellen Preisentwicklungen und pandemiebedingter Mehrkosten ein schnelles Gegensteuern in der Armutspolitik gefordert. Auch die AWO sieht die sich verschärfende soziale Lage mit großer Sorge und fordert, die Situation von armutsbetroffenen Menschen, auch vor dem Hintergrund der sozial-ökologischen Transformation, stärker in den Blick zu nehmen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Preisentwicklung und Pandemie setzen viele Menschen finanziell stark unter Druck. Für Menschen in der Grundsicherung und in prekären Lebenslagen werden die zusätzlichen Kosten schnell zu einer existenziellen Frage. Das gegenwärtige Niveau der Grundsicherung ist aber ohnehin schon auf Kante genäht und reicht nicht aus, um die gegenwärtigen Mehrbelastungen abzusichern. Wir brauchen jetzt schnelle Sofortmaßnahmen in Form eines pauschalen Zuschlages auf die Grundsicherung, um steigende Lebenshaltungs- und Stromkosten abzufedern. Außerdem muss der angekündigte Sofortzuschlag für Kinder zügig und in substantieller Höhe umgesetzt werden!“

„Über diese Sofortmaßnahmen hinaus bedarf es einer Gesamtstrategie, wie wir vor dem Hintergrund der sozialen Folgen der Pandemie und großer, gemeinsamer Transformationsaufgaben wieder mehr sozialen Zusammenhalt organisieren. Das ist eine zutiefst soziale Frage und ein Handlungsauftrag an die Sozialpolitik. Wir müssen dazu Armutsrisiken besser absichern, ökonomische und soziale Ungleichheiten abbauen und gesellschaftliche Teilhabe für alle Menschen sicherstellen. Daran werden wir die Vorhaben im Koalitionsvertrag und ihre gesetzgeberische Umsetzung messen.“

Zum Offenen Brief (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.02.2022

Mit Blumen und kleinen Geschenken wird auch dieses Jahr am 14. Februar der Valentinstag in vielen Liebesbeziehungen, Partnerschaften und Ehen begangen. Für viele Menschen ein schöner Anlass, um sich zu beschenken und sich über die Liebesbeziehung zu freuen. Leider sind nach wie vor zahlreiche Paarbeziehungen, Partnerschaften oder Ehen insbesondere für Frauen durch Gewalt geprägt – was auch an diesem Tag nicht vergessen werden darf.

Die Fälle von Gewalt in Partnerschaften nehmen seit Jahren zu. Diese Gewalt richtet sich überwiegend gegen Frauen. Von den mehr als 146.000 Opfern im Jahr 2020 sind mehr als 80 % weiblich. Partnerschaftsgewalt bedeutet zumeist vorsätzliche Körperverletzung, Bedrohung, Stalking, Nötigung. 2020 wurden 139 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang, d. h. Mord oder Totschlag, versuchte Morde noch nicht eingeschlossen. In den Deliktsbereichen Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution ist der Anteil weiblicher Opfer besonders hoch und betrifft teilweise zu 100 % Frauen – und zwar in ihren Partnerschaften.

„Wir dürfen vor diesen Zahlen nicht die Augen verschließen. Wir brauchen eine gute Gewaltschutzinfrastruktur mit Frauenhäusern, Schutzwohnungen sowie Fachberatungs- und Interventionsstellen, damit jede Frau zu jeder Zeit die Möglichkeit hat, der Gewaltsituation zu entkommen“, so AWO Bundesvorstandsvorsitzender Jens M. Schubert, „Das Recht auf Schutz und Gewalt für jede Frau und ihre Kinder ist eine zentrale AWO-Forderung. Wir begrüßen, dass die Bundesregierung diese auf ihrer Agenda hat und absichern will. Um nicht wieder ungenutzte Jahre verstreichen zu lassen, fordern wir hier eindeutigen politischen Willen, Verantwortung und umgehendes Handeln. Zentral ist dabei auch, die prekäre Finanzierungssituation für Frauenhäuser und Beratungsstellen nachhaltig besser zu regeln.“

„Als AWO verurteilen wir jede Form geschlechtsspezifischer Gewalt und setzen uns dafür ein, dass entsprechende Schutz- und Beratungsangebote etabliert werden“, Brigitte Döcker, Mitglied des AWO Bundesvorstandes. Neben der dringenden finanziellen Absicherung und dem notwendigen Ausbau des Hilfesystems für Frauen braucht es darüber hinaus auch Schutz- und Beratungsangebote für gewaltbetroffene Männer oder queere Menschen. Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung. Mit Beratungs- und Kriseninterventionsstellen sowie Schutzeinrichtungen unterstützt die AWO seit mehr als 40 Jahren von Gewalt betroffene Frauen auf ihrem Weg zu einem selbstbestimmten und gewaltfreien Leben. Auf neu entstehende Hilfebedarfe reagiert die AWO mit innovativen und bedarfsgerechten sozialen Angeboten.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 14.02.2022

Gestern wurde im Kabinett ein Gesetzentwurf für einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende und weitere Leistungsberechtigte verabschiedet. Die AWO fordert weitergehende Entlastung. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Es ist gut und wichtig, dass das akute Problem steigender Energiepreise kurzfristig erkannt und angegangen wird. Der geplante, zumeist automatische Zuschuss wird vielen Mieter*innen helfen, das Problem der rasant steigenden Heizkosten kurzfristig und unbürokratisch besser in den Griff zu bekommen. Jetzt bedarf es einer zügigen Umsetzung, damit das Geld rechtzeitig bei den Betroffenen ankommt. Unklar ist bislang aber noch, wie die Höhe des Zuschusses konkret berechnet wurde. Auch bleibt die abweichende Höhe für Leistungsberechtigte jenseits des Wohngeldes bisher nicht nachvollziehbar. Hier erwarten wir im Gesetzgebungsverfahren Klärung der Ermittlungsgrundlagen. Bis Inkrafttreten des Gesetzes im Juni muss es zudem eine Regelung geben, um bis dahin fällig werdende Nachzahlungspflichten abzusichern.“

Der einmalige Zuschuss für Wohngeldbeziehende soll 135 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 175 Euro für einen Paarhaushalt und 35 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied betragen. Dadurch sollen die aktuell explodierenden Heizkosten für diesen Heizwinter unbürokratisch aufgefangen und Mieter*innen mit geringem Einkommen unterstützt werden. BAföG-Beziehende, Aufstiegsgeförderte mit Unterhaltszuschuss und Auszubildende mit Beihilfe oder Ausbildungsgeld wurden erfreulicherweise noch als Leistungsberechtigte im Gesetzesentwurf ergänzt und erhalten einheitlich 115 Euro.

Die AWO betont, dass es sich bei diesem Zuschuss nur um eine kurzfristige Teillösung handelt. Neben den Heizkosten steigen aktuell insbesondere auch die Stromkosten massiv an. Das trifft neben dem im Gesetzentwurf andressierten Bezugskreis auch alle Personen in der Grundsicherung besonders hart, die die Stromkosten aus dem Regelsatz bestreiten müssen. „Auch hier bedarf es zum einen kurzfristiger und unbürokratische Lösungen, um sicherzustellen, dass die Menschen ihre Stromnachzahlungen begleichen können“, sagt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Und wir müssen uns dieser Frage auch ganz grundsätzlich annähern: Die gestiegene Energiekosten müssen gerade mit Blick auf die angestrebte ökologische Transformation besser für Menschen mit niedrigem oder keinem Einkommen abgesichert werden. Eine Regelsatzerhöhung ist hier dringend angezeigt.“

Die Stellungnahme zum Referentenentwurf (Stand: 25. Januar 2022) zum Download (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 02.02.2022

Der Mindestlohn soll ab Oktober auf 12 Euro steigen. Die AWO nimmt Stellung zum Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Darin begrüßt der Verband die Anhebung. Das Vorhaben bedeute eine gezielte, finanzielle Besserstellung von vielen Millionen Arbeitnehmer*innen mit geringen Einkommen. Vor dem Hintergrund starker Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt sei eine Erhöhung sozialpolitisch geboten. Gleichzeitig müsse die Tarifbindung gestärkt werden. 

„Viele Menschen in Deutschland können von ihrer Arbeit nicht mehr leben, Niedriglöhne sind weit verbreitet. Das passt nicht zu einer Gesellschaft, die sich ganz überwiegend als Arbeitsgesellschaft versteht. Eine armutsfeste Bezahlung muss für alle sichergestellt werden“, erklärt dazu Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes, „Es geht hier schlicht und einfach um die Würde und den Wert von Arbeit. Es ist daher sozialpolitisch geboten, dass der Mindestlohn steigt. Er verbessert gezielt untere Einkommen, stärkt die gesellschaftliche Teilhabe und trägt dazu bei, dass viele Beschäftigte nicht mehr auf aufstockende Sozialleistungen angewiesen sind.

Gleichzeitig ist ein Mindestlohn überhaupt erst wegen rückläufiger Tarifbindung und einer Ausweitung des Niedriglohnsektors notwendig geworden. Diese strukturellen Herausforderungen in vielen Bereichen des Arbeitsmarktes müssen angegangen werden. Dazu muss die Tarifbindung wieder gestärkt und die Sozialversicherungspflicht insbesondere bei der geringfügigen Beschäftigung ausgeweitet werden.“

Die vollständige Stellungnahme der AWO zum Download hier (PDF).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 02.02.2022

Die Verbraucherpreise im Energiesektor steigen massiv an und erreichen Rekordhöhen. Das belastet erheblich die Haushaltskassen von Familien. Der Deutsche Familienverband befürwortet die Abschaffung der EEG-Umlage bis zum ersten Halbjahr 2022.

„Die EEG-Umlage ist eine unnötige Preisbelastung der Verbraucher und sie gehört abgeschafft“, sagt Sebastian Heimann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Familienverbandes. „Die Bundesregierung hat bereits im Koalitionsvertrag das Ende der EEG-Umlage angekündigt. Je schneller sie fällt, desto besser.“

Der Deutsche Familienverband befürwortet den 1. Juli 2022 als Stichtag für das Ende der EEG-Umlage. Auf diese Weise könnten Verbraucher um 6,6 Milliarden Euro bis zum Jahresende entlastet werden. Bei einer Familie mit einem Jahresverbrauch von 4.500 kWh würde es zu einer Entlastung von 168 Euro im Jahr führen.

Dass der Strompreis dermaßen ansteigt und das Familienportemonnaie nachhaltig belastet, ist nur teilweise auf die steigenden Kosten für die Strombeschaffung zurückzuführen. Neben der EEG-Umlage gibt es noch weitere Steuern, Abgaben und Umlagen, die den Strompreis künstlich verteuern.

„Einer der größten Strompreistreiber ist weiterhin der Staat“, so Heimann. „Die Einführung der CO2-Bepreisung durch die Koalitionsregierung der SPD und Union hat die Strompreisspirale zusätzlich angefacht. Eine Strompreisentlastung darf nicht bei der EEG-Umlage enden. Der Einfluss des CO2-Preises auf die Energiepreise ist hoch und wird weiter steigen. Wir brauchen dringend eine Reform der Energiepreisbesteuerung. Derzeit gehen alleine 41 Prozent des Strompreises direkt auf das Konto des Staates.“

Die Strompreise für Haushaltskunden sind laut dem Verivox-Verbraucherpreisindex von 29,27 Cent je kWh (Februar 2021) auf 38,82 Cent je kWh (Februar 2022) gestiegen. Das ist eine Preissteigerung innerhalb eines Jahres von 33 Prozent. Angesichts steigender Strompreise mahnt der Deutsche Familienverband zu einer zügigen Entlastung aller Verbraucher.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 04.02.2022

Eine repräsentative Umfrage zum 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes zeigt einen deutlichen Handlungsauftrag für Politik und Gesellschaft, mehr als bisher für ein kindgerechtes Deutschland zu tun. Das fängt bei der Kinderfreundlichkeit an: Nur 48 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist. Das sind acht Prozentpunkte weniger als noch vor vier Jahren und zehn Prozentpunkte weniger als vor sieben Jahren.

92 Prozent der Befragten sehen es als sehr wichtig oder wichtig an, dass die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel während der Corona-Pandemie, berücksichtigt werden. Dass dies tatsächlich erfüllt wird, meinen hingegen nur 17 Prozent. Sehr große Diskrepanzen zwischen Anspruch und Wirklichkeit gibt es auch bei der Frage der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und beim Schutz der Kinder vor Gewalt. Außerdem sehen fast die Hälfte der Befragten Probleme bei der Umsetzung des Anspruchs auf ausreichend Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder.

„Die Ergebnisse der Umfrage zeigen die gewaltige Aufgabe, vor der unsere Gesellschaft steht. Nicht einmal die Hälfte der Befragten hält Deutschland für ein kinderfreundliches Land. Die Zweifel an der Kinderfreundlichkeit der deutschen Gesellschaft beruhen darauf, dass alle Bereiche, die für eine kinderfreundliche Gesellschaft als wichtig erachtet werden, als defizitär eingeschätzt werden. Für eine kinderfreundlichere Gesellschaft wird vor allem mehr Aufmerksamkeit für die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten gefordert. Die Meinungen, was ein kinderfreundliches Deutschland ausmachen sollte und inwieweit das in der Gesellschaft erfüllt wird, gehen hier am stärksten auseinander. Zudem werden bei der Bekämpfung der Kinderarmut und beim Schutz der Kinder vor Gewalt die größten Defizite konstatiert. Hier muss die neue Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen die Rechte von Kindern konsequenter in den Blick nehmen. Das wäre vor allem für die Kinder in Deutschland eine längst überfällige gute Nachricht und für das Deutsche Kinderhilfswerk ein schönes Geburtstagsgeschenk“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Für eine kindgerechte Gesellschaft ist neben der Politik aber immer auch die soziale Gemeinschaft verantwortlich. Denn Kinderfreundlichkeit beginnt im Alltag, beim direkten und respektvollen Umgang mit Kindern. Dieser Respekt ist in unserer Gesellschaft leider an vielen Stellen nur unzureichend vorhanden. Wir brauchen aber die gesamte Gesellschaft, damit Deutschland ein kinderfreundliches Land wird. Das Übergehen der Kinderinteressen, die Schließung von Spielstraßen, die Verwahrlosung oder der Rückbau von Kinderspielplätzen, Klagen gegen Kinderlärm oder Restaurants und Hotels, in denen Kinder keinen Zutritt haben, sind Anzeichen einer kinderentwöhnten und an manchen Stellen sogar kinderfeindlichen Gesellschaft“, so Krüger weiter.

„Wir wurden während der Corona-Pandemie leider immer wieder Zeugen einer grundlegenden Geringschätzung gegenüber den Bedürfnissen von Kindern. So wurde und wird ihr Beteiligungsrecht an politischen Entscheidungen vielfach schlichtweg übergangen. Für eine kindgerechte Gesellschaft ist es zudem wichtig, die Bekämpfung der Kinderarmut strukturell und umfassend über eine Gesamtstrategie anzugehen. Dazu gehört einerseits die materielle Absicherung von Kindern und ihren Familien in den Blick zu nehmen, andererseits aber auch ihre Versorgung in den Bereichen Mobilität, Freizeit und soziale Teilhabe. Und auch der Schutz von Kindern vor Gewalt muss verstärkt im Blickpunkt stehen. Gerade hier ist die gesamte Gesellschaft gefordert, niemand darf beim Kinderschutz wegschauen. Kinder müssen umfassend in ihrer körperlichen und psychischen Integrität geschützt werden, vor allem durch eine gewaltfreie Erziehung. Es braucht aber auch in anderen Bereich wie dem Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt außerhalb ihrer Familien verbesserte Schutzmaßnahmen, und schließlich eine nachhaltig funktionsfähige Kinder- und Jugendhilfe, die hier Anlauf- und Hilfestelle für Kinder sein muss“, so Thomas Krüger.

Die Umfrageergebnisse im Einzelnen

  1. Wichtigkeit verschiedener Aspekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Fast alle Befragten (99 Prozent) sind der Meinung, dass der Schutz von Kindern vor Gewalt für eine kinderfreundliche Gesellschaft sehr wichtig oder wichtig ist. 95 Prozent betrachten ausreichende Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder als sehr wichtig oder wichtig für eine kinderfreundliche Gesellschaft. Dass die Interessen von Kindern auch in Krisenzeiten, wie zum Beispiel in der Corona-Krise, berücksichtigt werden, halten 92 Prozent für (sehr) wichtig, 90 Prozent finden die Unterstützung von Familien mit Kindern (z.B. finanziell oder durch eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie) (sehr) wichtig. Für 86 Prozent ist es sehr wichtig oder wichtig, dass sich Politiker genügend um die Bekämpfung von Kinderarmut kümmern, für ebenfalls 86 Prozent ist selbstbestimmte Zeit und ausreichend Erholung für Kinder (sehr) wichtig.

83 Prozent sagen dies über die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern im Alltag (zum Beispiel in der Öffentlichkeit, im Restaurant, in der Nachbarschaft etc.). 74 Prozent der Befragten halten es für eine kinderfreundliche Gesellschaft für (sehr) wichtig, dass man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert. Dass Kinder bei Angelegenheiten mitbestimmen dürfen, die sie selbst betreffen, finden 62 Prozent der Befragten (sehr) wichtig.

  1. Umsetzungsgrad verschiedener Aspekte für eine kinderfreundliche Gesellschaft

Vergleichsweise am häufigsten sehen die Befragten ausreichende Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder (46 Prozent), selbstbestimmte Zeit und ausreichend Erholung für Kinder (40 Prozent) sowie die Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern im Alltag (38 Prozent) als sehr gut oder gut erfüllt an.

Lediglich rund ein Drittel der Befragten hält die Punkte Unterstützung von Familien mit Kindern (36 Prozent) und das Kümmern um Kinder aus Flüchtlingsfamilien (34 Prozent) in Deutschland für (sehr) gut erfüllt.

Nur jeweils etwa ein Viertel meint, dass die Punkte Schutz der Kinder vor Gewalt (28 Prozent) sowie Mitbestimmung von Kindern (25 Prozent) sehr gut oder gut erfüllt sind. Dass Kinderinteressen auch in Krisenzeiten wie zum Beispiel in der Corona-Krise berücksichtigt werden, meinen nur 17 Prozent der Befragten und nur 15 Prozent sind der Ansicht, dass Politiker sich genügend um die Bekämpfung von Kinderarmut kümmern.

  1. Diskrepanzen zwischen „Soll“- und „Ist“-Zustand

Alle abgefragten Aspekte werden von der großen Mehrheit der Befragten als (sehr) wichtig für eine kinderfreundliche Gesellschaft erachtet – dass sie gegenwärtig in Deutschland auch (sehr) gut erfüllt sind, meint hingegen weniger als die Hälfte der Befragten.

Die größten Diskrepanzen zwischen der Bedeutung der Aspekte für ein kinderfreundliches Land und ihrem wahrgenommenen Erfüllungsgrad zeigen sich hinsichtlich der Berücksichtigung der Kinderinteressen in Krisenzeiten (minus 75 Prozentpunkte), der Bekämpfung von Kinderarmut (minus 71 Prozentpunkte), dem Schutz der Kinder vor Gewalt (minus 71 Prozentpunkte) sowie der Unterstützung von Familien mit Kindern (minus 54 Prozentpunkte).

Große Diskrepanzen zwischen der Bedeutung der Aspekte für ein kinderfreundliches Land und ihrem wahrgenommenen Erfüllungsgrad zeigen sich aber auch bei den Fragen hinsichtlich ausreichender Spiel- und Freizeitmöglichkeiten für Kinder (Diskrepanz von 49 Prozentpunkten), hinsichtlich selbstbestimmter Zeit und ausreichender Erholung für Kinder (Diskrepanz von 46 Prozentpunkten) und der Berücksichtigung der Kinderbedürfnisse im Alltag (Diskrepanz 45 Prozentpunkte). Das gilt auch bei der Frage, ob man sich in Deutschland gut um Kinder aus Flüchtlingsfamilien kümmert (Diskrepanz von 40 Prozentpunkten) und bei der Mitbestimmung von Kindern, wenn es um Angelegenheiten geht, die sie betreffen (Diskrepanz von 37 Prozentpunkten).

  1. Ist Deutschland ein kinderfreundliches Land?

Mit nur 48 Prozent sind weniger als die Hälfte der Befragten der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist. Nach dem Urteil von 43 Prozent ist Deutschland alles in allem kein kinderfreundliches Land. Damit fällt der Anteil derjenigen, die Deutschland als kinderfreundliches Land einschätzen, geringer aus als 2015 und 2018. Damals waren noch 58 Prozent bzw. 56 Prozent der Meinung, dass Deutschland ein kinderfreundliches Land ist.

Jüngere meinen wesentlich häufiger als Ältere (76 Prozent der 18- bis 29-Jährigen zu 26 Prozent der über 60-Jährigen), Westdeutsche häufiger als Ostdeutsche (50 Prozent zu 38 Prozent) und Männer häufiger als Frauen (53 Prozent zu 43 Prozent), dass Deutschland alles in allem ein kinderfreundliches Land ist.

Auch entlang der Parteipräferenzen zeigen sich statistisch signifikante Auffälligkeiten. So halten 77 Prozent der Anhängerinnen und Anhänger der Unionsparteien und 61 Prozent der FDP- Anhängerinnen und Anhänger Deutschland für ein kinderfreundliches Land. Deutlich geringere Zustimmungswerte sind im Lager der SPD (44 Prozent), der AfD (40 Prozent) sowie der Linken (39 Prozent) und der Grünen (38 Prozent) zu verzeichnen.

Für die repräsentative Umfrage zur Kinderfreundlichkeit in Deutschland wurden vom Politik- und Sozialforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes im Januar 2022 deutschlandweit 1.004 wahlberechtigte Personen ab 18 Jahren befragt. Die statistische Fehlertoleranz liegt zwischen bei +/- drei Prozentpunkten.

Weitere Ergebnisse der Umfrage und Grafiken können unter https://dkhw.de/Umfrage-Kinderfreundlichkeit-2022 heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 16.02.2022

Das Deutsche Kinderhilfswerk ruft zu Bewerbungen für den Kinder- und Jugendgipfel 2022 auf. Beim Kinder- und Jugendgipfel lernen Kinder und Jugendliche anhand von selbst gewählten aktuellen und gesellschaftlich relevanten Themen ihre Rechte kennen und erhalten eine Plattform, um diese mit konkreten politischen Forderungen zu verbinden. Der Gipfel wird vom Deutschen Kinderhilfswerk in Kooperation mit dem Education Innovation Lab und dem Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide Berlin (FEZ) durchgeführt. Hintergrund des Kinder- und Jugendgipfels sind zwei Jubiläen: der 30. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland und der 50. Geburtstag des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Zum Programm für Schulklassen, Jugendgruppen und alle interessierten Kinder und Jugendlichen von 10 – 17 Jahren (bei jüngeren Teilnehmenden sollte eine intensivere Begleitung eingeplant werden) gehört der kostenlose Online-Workshop „Unsere Forderungen!“ mit verschiedenen Modulen, die ab dem 5.4.2022 begonnen werden können. Nach Durchlaufen der digitalen Phase des Gipfels haben die Teilnehmenden die Chance, zum analogen Kinder- und Jugendgipfel im September 2022 nach Berlin eingeladen zu werden, sich bundesweit zu vernetzen, kreativ an ihren Forderungen weiterzuarbeiten und diese mit Politikerinnen und Politikern zu diskutieren.

„Deutschland wird bei den Kinderrechten oftmals seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht. Viele Kinder und Jugendliche werden an den Rand der Gesellschaft gedrängt. Das haben die Kinder und Jugendlichen in der Corona-Pandemie schmerzlich erfahren müssen. Hier wurde deutlich, dass die Kinder und Jugendlichen in der öffentlichen Debatte zu selten einbezogen und ihre Sichtweisen und Bedürfnisse in der Folge häufig ignoriert werden. Man diskutiert über sie, aber nicht mit ihnen. Das möchten wir mit dem Kinder- und Jugendgipfel ändern. Denn wir brauchen für die junge Generation nachhaltige Strukturen, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Der Kinder- und Jugendgipfel 2022 des Deutschen Kinderhilfswerkes wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Weitere Infos zum Kinder- und Jugendgipfel 2022 unter www.dkhw.de/Gipfel2022.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfswerk e.V. vom 07.02.2022

Ein aktuelles Gesetzesvorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschäftigt sich mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Weiterentwicklung der Mini- und Midijobs. Die eaf weist in ihrer Stellungnahme auf eine Widersprüchlichkeit des Referentenentwurfs hin: Das Ziel, „zu verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden“ ist aus Sicht der eaf mit der vorgesehenen Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro auf 520 Euro schwer in Einklang zu bringen.

„Minijobs sind in der Regel prekäre Arbeitsverhältnisse“, betont Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf. „Die Flexibilität und der höhere Verdienst durch „brutto gleich netto“ verführt viele Mütter dazu, mit einem Minijob die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bewältigen. Das bedeutet aber leider auch: geringe Stundenlöhne, kein Kurzarbeitergeld, kein Arbeitslosengeld, keine Rente, keine Weiterbildung, kein Aufstieg. Viele Frauen bleiben jahrelang in dieser Beschäftigungsform hängen, der sogenannte „Klebeeffekt“.

Derzeit üben deutlich mehr Frauen als Männer einen Minijob aus, vielfach als Haupterwerbs­beschäftigung. Die vorgesehene Ausweitung des Minijobs durch Angleichung der Gering­fügigkeitsgrenze an gestiegene Löhne und Gehälter erhält die Attraktivität dieser prekären Beschäftigungsform. „Das sehen wir kritisch. Aus Sicht der eaf eignen sich Minijobs nur für Personen, deren Erwerbstätigkeit nicht auf langfristige Existenzsicherung angelegt ist. Das trifft in erster Linie auf Schüler/innen, Student/innen oder Rentner/innen zu, aber nicht auf Mütter, die wegen der Familie ihre Arbeitszeit reduzieren. Deshalb sollte die Bundesregierung die falschen Anreize reduzieren“, so Bujard.

Dagegen begrüßt die eaf die mit dem Entwurf ebenfalls vorgesehene Ausweitung und Ver­besserung der Midijobs, um Arbeitnehmer/innen im Niedriglohnbereich in sozialversicherungs­pflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)  vom 08.02.2022

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften engagiert sich seit Jahren für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz und das vorrangig.  Nun wird der Verband Mitglied im Bündnis Kindergrundsicherung.

„Kinderarmut und Bildungsungerechtigkeit sind eine traurige Realität in Deutschland und sie betreffen besonders migrantische Kinder und Jugendliche. Die Kindergrundsicherung wäre ein wichtiger Baustein, sie schafft gleiche Lebensbedingungen und gerechtere Startchancen für alle Kinder“, sagt Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Jedes 5. Kind in Deutschland sei von Armut betroffen, darunter überproportional viele migrantische Kinder. Neben dem dringend gebotenen Ausbau der Infrastruktur wie Kitas und Ganztagschule sei eine Kindergrundsicherung zwingend geboten. Hier sei die Bundesregierung in der Verantwortung, dies so schnell wie möglich umzusetzen.

„Kindergrundsicherung muss für alle Kinder gelten und die Zugänge müssen einfach sein. Bisher ist das System der Familienförderung viel zu kompliziert und zu bürokratisch. Viele Familienleistungen werden gerade von den Familien, die sie am dringendsten bräuchten auf Grund von sprachlichen Hürden und unübersichtlichem Behördendschungel gar nicht abgerufen. Familien mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit werden häufig durch besonders strenge Prüfungen und lange Antragsverfahren diskriminiert. Von den bisherigen Familienleistungen sind nach wie vor zahlreiche Kinder und Jugendliche ausgeschlossen. Die zukünftige Kindergrundsicherung darf hier nicht weiter zwischen Staatsangehörigkeit oder Aufenthaltsstatus unterscheiden, jedes Kind sollte vor dem Gesetz gleich sein“ fordert Vangeltziki.

Bei einer Neuregelung dürfe es aber auch keine Schlechterstellung geben, beispielsweise bei der besonderen Situation transnationaler und globaler Familien. „Was ist mit den Kindern, die nicht in Deutschland bei ihren Eltern leben? Die Rechtslage darf sich für diese Familien nicht verschlechtern. Migrationspolitische Ausschlüsse darf es mit der Kindergrundsicherung nicht geben“, so Vangeltziki.

Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG sowie zum Konzept auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Infokasten

Derzeit geltende migrationspolitische Ausschlüsse bei Familienleistungen

  • Keinen Anspruch auf Kindergeld für einige EU-Staatsangehörige, besonders wenn sie nicht erwerbstätig sind. In manchen Fällen haben Familien keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums. Damit haben die Kinder auch keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
  • Keinen Anspruch auf Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss, wenn die Eltern sich im Asylverfahren befinden oder im Besitz einer Duldung sind. Auch dann nicht, wenn die Eltern arbeiten.
  • Keinen Anspruch auf Kindergeld haben Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in Schul- oder Berufsausbildung, bzw. im Studium befinden und deren Eltern im Ausland leben.
  • Unbegleitete minderjährige geflüchtete Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, haben nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nachweisen können, dass ihre Eltern tot oder verschollen sind.
  • Im Sondersystem des Asylbewerberleistungsgesetzes sind die Regelsätze zum Teil niedriger als in der normalen Grundsicherung, die Gesundheitsleistungen sind eingeschränkt und es gibt keinen Anspruch auf pauschale Mehrbedarfszuschläge z. B. für Alleinerziehende.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 08.02.2022

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 30. März 2022

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V.

Was wirklich gut für unsere Kinder ist – alle wissenschaftlichen Studien ausgewertet:
Warum wir z.B. Kinder immer trösten sollten, was an Spinat gefährlich ist, warum kleine Hausaufgabenhasser Recht haben und was Kritzeln mit dem Lernen macht.

Kennen Sie das auch? Ob Oma, Nachbar oder Lieblings-Bloggerin: In der Erziehung hat jeder eine Meinung, aber niemand die Fakten. Nicola Schmidt, Wissenschaftsjournalistin und Bestsellerautorin, räumt auf mit Irrtümern und Ammenmärchen. Sie erzählt amüsant und auf den Punkt, was wirklich wichtig ist, um gesunde, respektvolle und glückliche Kinder großzuziehen – herausgefiltert aus über 900 Studien. Nicola kennt die Erziehungsgeheimnisse der Kulturen, die besonders stabile, aufmerksame und selbstbewusste Kinder hervorbringen und hat eine Vision: Denn aus ihrer Sicht ziehen Eltern die Erwachsenen von morgen groß – und sie sagt uns, was unsere Kinder heute brauchen, um diese Zukunft zu bewältigen.

Zielgruppe:
Pädagogische Fachkräfte aus der Familienbildung und Elternzusammenarbeit, Eltern-Kind-Gruppen-Leiter*innen, sowie alle Interessierte

Referentin:
Nicola Schmidt, Wissenschaftsjournalistin und Bestsellerautorin
https://nicolaschmidt.de/

Die Veranstaltung wird gefördert vom BMFSFJ und der EKD.

TEILNAHME UND ANMELDUNG
  • Teilnahmegebühr für Mitglieder im Forum Familienbildung: 10,00 € pro Person
  • Teilnahmegebühr für Nichtmitglieder: 20,00 € pro Person
  • Für die Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung zum Kurs notwendig.
  • Anmeldeschluss: 22. März 2022

Bitte beachten Sie unsere Stornierungsbedingungen.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zum Workshop mit den notwendigen Zugangsdaten.
Hinweis: Unsere Online-Veranstaltungen finden unter Verwendung des Videokonferenz-Tools „Zoom“ statt. Während der Veranstaltung werden Sie gebeten, ihren Klarnamen anzugeben. Zur Dokumentation der Teilnehmenden gegenüber unseren Zuwendungsgebern speichern wir während der Veranstaltung die so entstehende Teilnehmendenliste mittles Screenshot. Ihr Teilnehmendendaten werden ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert und weitergegeben.

Anmeldeformular

WEITERE INFORMATIONEN

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Kinder nimmt in Deutschland seit Jahren zu. Aktuell gelten 3 Millionen Kinder und Jugendliche als arm – dies ist jedes 5. Kind.

Wir halten dies für ein großes Gerechtigkeitsproblem, denn die Chancen auf ein gutes Aufwachsen sind in Deutschland von Geburt an höchst ungleich verteilt. Angesichts der Dimensionen von Kinderarmut reicht es aus unserer Sicht nicht mehr aus, an einzelnen Schräubchen im bisherigen System zu drehen. Das Problem der Kinderarmut lässt sich nachhaltig weder über eine geringfügige Anhebung des Kindergeldes noch über die Ausweitung des Kinderzuschlags oder über eine Erhöhung der Regelsätze in der Grundsicherung rasch, zielgerichtet und befriedigend lösen. Wir fordern demgegenüber den politischen Mut für eine große Reform ein.

Das aktualisierte Konzept und den Fragen-Antworten-Katalog des Bündnisses Kindergrundsicherung finden Sie auf der Webseite www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Das Bundesforum Familie hat in einem intensiven Diskussionsprozess 2020-2021 den Themenschwerpunkt „Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ bearbeitet. In einer Serie von Fachforen brachten die Mitgliedsorganisationen ihre unterschiedlichen Perspektiven auf Wohnen und Familie ein. Die nun vorliegende Publikation „Platz für Familie – Familie, Wohnen und kommunale Infrastruktur“ fasst diesen Prozess und seine Ergebnisse zusammen.

Familie muss eine viel zentralere Rolle in der Wohnungspolitik einnehmen: Die beteiligten Organisationen erkennen die herausragende Rolle von Wohnbedingungen und Wohnumfeld für die Sozialisationsleistungen von Familien und die Notwendigkeit der Entwicklung von familiengerechtem Wohnraum. Hinsichtlich aktueller Entwicklungen immer knapper werdenden Wohnraums sind es gerade Familien, die auf dem Wohnungsmarkt vor besonderen Herausforderungen stehen – insbesondere z.B. Einelternfamilien, Mehrkindfamilien, Familien mit behinderten Mitgliedern sowie von Armut oder Rassismus betroffene Familien.

In der Publikation werden mehrere Themen vertieft:

  • Familiengerechte Wohnpolitik als Aufgabe für Staat und Gesellschaft: Die Bedarfe von Familien müssen verstärkt Teil der Wohnraumdebatte sein, sei es im Neubau, in der Mietenpolitik oder im Eigentumserwerb. Es braucht politische Rahmenbedingungen, um einen familiengerechten Wohnungsmarkt zu etablieren. Familiengerechtigkeit muss in Beständen, Bau und Infrastruktur berücksichtigt und Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt verhindert werden.
  • Beteiligung an kommunaler Infrastruktur: Um gute Strukturen für Familien in ihren Quartieren bzw. Kommunen zu etablieren, ist eine Vielzahl von Gelingensbedingungen notwendig. Es gilt, Familien als Expert*innen ihrer Lebensräume zu erkennen und ihre Bedarfe in die Angebotsplanung einzubeziehen. Um Beteiligung zu ermöglichen, braucht es Mittel, die kon­junkturunabhängig zur Verfügung stehen sowie die langfristige Förderung personeller Ressourcen.
  • Wohnungslosigkeit von Familien: Nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit steigen die Zahlen wohnungsloser Familien. Hier sind dringend präventive statt kurative Maßnahmen nötig, um das Phänomen nachhaltig anzugehen. Versteckte Wohnungslosigkeit muss besser erfasst werden, so dass eine zügige Vermittlung in normale Wohnverhältnisse statt langer Aufenthalte in Sonder­wohnformen gewährleistet werden kann.
  • Gemeinschaftliches Wohnen für Familien: Das Wissen über gemeinschaftliche Wohnformen kann für die Familienpolitik fruchtbare Erkenntnisse liefern. Gemeinschaftliches Wohnen für Familien bietet ein beachtliches Anpassungspotential an familienbiographische Umbrüche und schafft Ressourcen, die auf das umliegende Quartier und die Gesamtgesellschaft ausstrahlen.

Wir freuen uns über die Verbreitung der Publikation. Diese kann als PDF hier und auf unserer Website bundesforum-familie.de abgerufen werden.

Das Policy-Papier „Perspektiven für die Kinder- und Jugendpolitik im investierenden Sozialstaat“ hat Prognos gemeinsam mit der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin – Walter May erstellt. Es stellt Gestaltungsaufgaben vor, die präventive Sozialpolitik im investierenden Sozialstaat voranbringen und zu einer nationalen Präventionsstrategie führen.

LINK: https://www.prognos.com/de/projekt/perspektiven-fuer-die-kinder-und-jugendpolitik-im-investierenden-sozialstaat

Für die Plattform forschungs- und fallorientiertes Lernen haben Anja Kerle, Jessica Prigge und Stephanie Simon eine Arbeitsbroschüre entwickelt:

Armut in kindheitspädagogischen Einrichtungen. Impulse zur Entwicklung einer armutsbewussten Haltung und Praxis

Sie ist kostenlos downloadbar -> https://doi.org/10.18442/pforle-3

Über empirisches Material aus zwei Forschungsprojekten gibt sie Einblick in zentrale Herausforderungen, die sich der pädagogischen Praxis beim Umgang mit (Kinder-)Armut stellen und setzt Impulse für die Entwicklung einer kritisch-reflexiven Perspektive. Die Broschüre wird demnächst in die Plattform für forschungs- und fallorientiertes Lernen der Universität Hildesheim eingebettet, die bald online gehen wird.

Auf Bundesebene fordert die Ampel-Koalition die Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Für eine Änderung des im Grundgesetz festgeschriebenen Wahlalters bedarf es allerdings einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, die in naher Zukunft nicht wahrscheinlich ist.

In der Publikation „Wahlrecht mit 16 – Chance oder Irrweg?“ beleuchtet Jens Gnisa, Direktor des Amtsgerichts Bielefeld und ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, Risiken und Auswirkungen der geforderten Absenkung des Wahlalters aus juristischer Perspektive – auch mit Blick auf den demographischen Wandel und das Kräfteungleichgewicht zwischen Alt und Jung.

Weitere Informationen

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Thema der Februarausgabe von SOZIALRECHT-JUSTAMENT ist das »Kinderwohngeld« für Alleinerziehende (Seite 11 bis 22). „Die Thematik wird hier anhand vieler Fallbeispiele und unterschiedlicher Fallkonstellationen dargestellt. Nach wie vor werden die Möglichkeiten des Kinderwohngelds bei der Schließung einer Bedarfslücke aufgrund nicht anerkannter Unterkunftsbedarfe unterschätzt. In dem Aufsatz zeige ich nicht nur die rechtlichen Zusammenhänge auf, sondern auch, wie praktisch mithilfe von zuverlässigen Wohngeldrechnern das Kinderwohngeld genau berechnet werden kann. Zusammen mit der von mir entwickelten Rechenhilfe (SGB II-Kinderzuschlag-Rechenhilfe) kann eine effektive Beratung von Leistungsberechtigten mit Kindern (nicht nur Alleinerziehende) erfolgen.

Das Thema »Kinderwohngeld – Lösung des Problems unangemessener Unterkunftsbedarfe für Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender« bildet den Auftakt einer Reihe von weiteren Aufsätzen, die sich mit der sozialrechtlichen Situation Alleinerziehender in den kommenden Ausgaben beschäftigen werden.“

SJ zum Download: https://t1p.de/qvdj1

Wir suchen dich
für unser Väter-Töchter-Projekt
mit Menschen aus aller Welt

Du wohnst in Berlin und hast mindestens eine Tochter im Alter zwischen 6 und 14 Jahren?
Du möchtest, dass deine Tochter die gleichen Chancen hat wie Jungen in ihrem Alter?

Dann werde gemeinsam mit deiner Tochter Teil unseres Projekts STARK! und zeige, dass es starke Väter braucht, um Mädchen und Frauen ein gleichberechtigtes Leben zu ermöglichen.

Was dich innerhalb eines halben Jahres erwartet:
• Ein interkultureller Austausch mit Vätern aus aller Welt zu
• Moderation durch Mozafer Kabbar
• Freizeitaktivitäten mit deiner Tochter sowie den anderen
• Neue Freundschaften

Für die erfolgreiche Teilnahme bekommst du eine
Ehrenamtsbescheinigung und, wenn du wünschst,
ein Projektzeugnis.

Du möchtest Teil dieses einzigartigen Projekts werden und eine tolle Zeit mit deiner Tochter verbringen?

Schreibe oder rufe uns an:

Telefon: 030 405046990
E-Mail: stark@frauenrechte.de
Instagram: projekt.stark

Die Teilnahme (inkl. Freizeitaktivitäten) ist kostenlos.