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ZFF-Info 06/2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Kommission nimmt Arbeit auf

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey hat heute (Freitag) die Sachverständigenkommission für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung berufen. Das Gremium unter dem Vorsitz von Frau Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin wird sich mit dem Thema Digitalisierung befassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Maßnahmen erforderlich sind, damit Frauen und Männer in der digitalen Wirtschaft die gleichen Chancen haben.

Ministerin Giffey: „Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt, unsere Kommunikation, unser Zusammenleben in Familie und Gesellschaft – von der DatingApp über den Pflegeroboter bis zum mobilen Arbeiten. Manche Berufe werden wegfallen, völlig neue werden hinzukommen. Was bedeutet das für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf? Welche Weichen müssen wir jetzt stellen, damit die Digitalisierung Frauen und Männern gleiche Chancen eröffnet? Antworten auf diese Fragen wird uns das Gutachten der Sachverständigen liefern. Bis zum Herbst 2020 erwarten wir konkrete Handlungsempfehlungen.“

Das Gutachten der Sachverständigenkommission ist wichtiger Bestandteil des Dritten Gleichstellungsberichts, der im Frühjahr 2021 vorliegen soll. Neben dem Gutachten beinhaltet er auch eine Stellungnahme der Bundesregierung.

Die Sachverständigenkommission arbeitet ehrenamtlich und unabhängig. Sie besteht aus elf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die sich in unterschiedlichen Fachbereichen (Wirtschaftswissenschaften, Jura, Informatik, Sozialwissenschaften) mit den wichtigsten Aspekten der Digitalisierung befassen.

Hintergrund

Zurückgehend auf Beschlüsse des Deutschen Bundestags (2012) und des Bundesrats (2011) legt die Bundesregierung einmal in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungsbericht vor. Sein Ziel sind konkrete Handlungsempfehlungen an die Politik.

Alle bisherigen Gleichstellungsberichte sind in die politische Willensbildung eingeflossen. Der Erste Gleichstellungsbericht (2011) hatte deutlich gemacht, dass es gerade die Übergänge im Lebensverlauf von Frauen und Männern sind, die besonderen politischen Handlungsbedarf erfordern, beispielsweise wenn ein Kind geboren wird oder ein Angehöriger pflegebedürftig wird. Der Zweite Gleichstellungsbericht (2017) beschäftigte sich mit der Sorgelücke, dem sogenannten „Gender Care Gap“. Demnach verbringen Frauen täglich 52 Prozent mehr Zeit als Männer mit unbezahlter Familien- und Hausarbeit.

Die Geschäftsstelle zur Unterstützung der Arbeiten rund um den Dritten Gleichstellungsbericht ist beim Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) angesiedelt.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.gleichstellungsbericht.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2019

Ehrenamt soll sich besser im weiteren Leben auszahlen – Giffey startet gemeinsame Initiative mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV), der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) und der Bundesärztekammer (BÄK)

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute 95 jungen Ehrenamtlichen die ersten „Anerkennungsurkunden“ für ihr Engagement in der Hospizarbeit überreicht. Mit der Urkunde soll das Engagement gewürdigt und gleichzeitig eine Möglichkeit geschaffen werden, die erworbenen Kompetenzen und das Engagement im weiteren Leben nachzuweisen.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Die 95 jungen Menschen, die heute als erste ihre „Anerkennungsurkunde“ bekommen, haben Großartiges geleistet. Mit der Urkunde wollen wir das Engagement würdigen und die Kompetenzen auch für das künftige Leben nachweisbar machen – z.B. bei Bewerbungen für eine Ausbildung, für einen Studienplatz oder für einen Job. Ich freue mich, gemeinsam mit dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V., der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. und der Bundesärztekammer, die Qualifizierungs-Urkunde für die Hospiz-Arbeit ins Leben zu rufen und erstmals zu übergeben. Wir machen heute einen Schritt, das Ehrenamt junger Menschen besser anzuerkennen. Wer sich engagiert soll auch im weiteren Leben davon profitieren können.“

Die 95 jungen Ehrenamtlichen haben alle eine qualifizierte Vorbereitung für den Hospizdienst abgeschlossen und damit nachweisbare Qualifikationen erworben. Die „Anerkennungsurkunde“ wird heute erstmals vergeben durch die Bundesfamilienministerin und die Träger der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, den Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) und die Bundesärztekammer (BÄK). Nun beginnt die gemeinsame Arbeit, um die Anerkennung des Ehrenamtes in der Hospizarbeit weiter zu verbessern. Dazu wurden konkrete Gespräche zwischen dem Bundesfamilienministerium und den Trägern begonnen.

Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands e.V. sagte in seinem Grußwort: „Hospizarbeit ist auch in Zukunft ohne Ehrenamt nicht möglich. Die heutige Auszeichnung für diese jungen Menschen ist ein starkes Signal auf dem Weg hin zu einem ‚neuen‘, d.h. bunteren, vielfältigeren und flexibleren Ehrenamt – ein Wandel, der dringend voran gebracht werden muss“.

„Die Begleitung des Sterbeprozesses insbesondere von alten schwerkranken Menschen erlangt in unserer Gesellschaft des langen Lebens eine immer größere Bedeutung. Die Ehrenamtlichen der Hospiz- und Palliativarbeit bringen den Alltag zu den Menschen, indem sie sich Zeit nehmen für Gespräche und zum Zuhören“, so Dr. Josef Mischo, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. „Sie stehen den Menschen mit Kompetenz und Empathie stützend zur Seite“.

„Im Vertrauen und auf Augenhöhe sprechen schwerstkranke Menschen und ihre Angehörigen mit ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleitern über viele Dinge des Lebens und des Sterbens, was diese besondere Zeit in der gewohnten Umgebung, sehr erleichtern kann, bestätigte Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. „Das ehrenamtliche Engagement in der Hospiz- und Palliativversorgung ist nicht nur wesentlicher Bestandteil und wertvolle Ergänzung der multiprofessionellen Betreuung und Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden, sondern bietet auch eine besondere Chance, den Umgang mit schwerer Krankheit, Sterben und Tod in unserer Gesellschaft zu verändern.“

Für die Versorgung und Begleitung am Lebensende sind die Ehrenamtlichen häufig von großer Bedeutung. Sie arbeiten in enger Kooperation mit den Hausärztinnen und Hausärzten, in den ambulanten Diensten genau wie in den Hospizen. Diese Kooperation trägt dazu bei, dass sich Menschen in ihrer letzten Lebensphase gut versorgt wissen.

Magazin vorgestellt: „Letzte Wege – Wenn das Leben Abschied nimmt“

Bei der Ehrung hat Bundesfamilienministerin Giffey auch die Broschüre „Letzte Wege – Wenn das Leben Abschied nimmt“ vorgestellt. Das Magazin ist eine Maßnahme, die Öffentlichkeit stärker zu den Themen Sterben, Tod und Trauer zu informieren. Dies sieht die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland in einem ihrer fünf Leitsätze vor. Das BMFSFJ will mit dem Magazin dazu anregen, sich frühzeitig mit dem Thema Sterben auseinanderzusetzen, sich über die Angebote der Hospizarbeit und Palliativversorgung zu informieren und zu erfahren, wie man sich in der Hospizarbeit engagieren kann. Das Magazin wird mit einem Schreiben der Ministerin an 22.000 Hausärztinnen und -ärzte sowie weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren versandt. Interessierte können das Magazin über den Publikationsversand der Bundesregierung kostenfrei bestellen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.bmfsfj.de/begleitung-am-lebensende

www.dhpv.de

www.palliativmedizin.de

www.baek.de

www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 05.04.2019

Einrichtung eines „Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“

Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey Herrn Johannes-Wilhelm Rörig das Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs für weitere fünf Jahre übertragen. Mit Herrn Rörig hat die Bundesregierung eine starke und kompetente Persönlichkeit für die Verbesserung von Schutz, Hilfe und Aufarbeitung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche an ihrer Seite.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Ich freue mich, dass Herr Rörig bereit ist, das Amt des Unabhängigen Beauftragten für weitere fünf Jahre auszuüben und danke ihm und seinem Team. Sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Jungen passiert immer noch viel zu häufig. Ich möchte alles dafür tun, dass jedes Kind geschützt wird. Dazu braucht es Durchsetzungskraft, Kompetenz und einen sensiblen Umgang mit dem Thema. All das bringt Herr Rörig mit. Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Das sind statistisch pro Schulklasse ein bis zwei betroffene Kinder. Das zeigt wie wichtig es ist, den Akteuren vor Ort mehr Sicherheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt zu geben – in Kitas, Schulen und Vereinen, in der Verwaltung und auch in gerichtlichen Verfahren. Allen, die mit Kindern arbeiten, muss klar sein, was sie bei einem Verdacht zu tun haben. Denn wir wissen aus den vielen Geschichten betroffener Menschen, wie schwer es sein kann, sich zu offenbaren, Hilfe zu holen oder den Missbrauch zu erkennen und zu beenden. Daran wollen wir gemeinsam weiterarbeiten.“

Noch in diesem Jahr wird Bundesministerin Dr. Giffey den Betroffenenrat neu berufen, der an die Amtszeit des Unabhängigen Beauftragten gekoppelt und bei seinem Amt eingerichtet ist. Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs wird ihre Arbeit bis Ende 2023 fortsetzen und am 3. April 2019 ihren ersten Bilanzbericht öffentlich vorstellen.

Bundesministerin Giffey und der Unabhängige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig werden im Rahmen der neuen Amtszeit des Beauftragten und anlässlich des „Europäischen Tages gegen sexuelle Gewalt und Ausbeutung von Kindern“ am 18. November 2019 erstmals einen „Nationalen Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen“ einberufen. Ziel ist es, gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus Bund und Ländern, Wissenschaft und Fachpraxis sowie unter Beteiligung des Betroffenenrats und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission wirksame und ressortübergreifende Vorhaben zu entwickeln und zu begleiten. Der Nationale Rat soll Strategien zu einer dauerhaften Verbesserung von Prävention, Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung erarbeiten, Vorschläge für kind- und betroffenengerechtere Verfahren entwickeln und eine langfristige Forschungsstrategie zum Themenfeld aufstellen, damit Kinder und Jugendliche on- und offline wirksam geschützt werden.

Unabhängiger Beauftragter Rörig: „Ich danke der Bundesregierung für das Vertrauen, das sie mir und meinem Team durch meine erneute Berufung entgegenbringt. Die bereits beschlossene dauerhafte Einrichtung des Amtes und des Betroffenenrates sowie die Verlängerung der Aufarbeitungskommission für fünf Jahre zeigen, dass sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen und die schwerwiegenden Folgen für Betroffene und unsere Gesellschaft nicht länger tabuisiert und hingenommen werden. Es freut mich sehr, dass der Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in der Bundesregierung jetzt eine so hohe Priorität erfährt. Nur durch die enge Kooperation und Vernetzung aller gesamtgesellschaftlichen Kräfte werden wir Missbrauch wirksam bekämpfen können. Dazu gehört für mich ein Nationaler Rat, der die Kompetenzen auf Bundesebene bündelt und möglichst viele Akteure einbezieht, ebenso wie die Berufung von Landesmissbrauchsbeauftragten durch die jeweiligen Landesregierungen, die sich als Ansprechpartner für Betroffene und Akteure auf regionaler Ebene wirkungsvoll für den Kinderschutz vor Ort einsetzen können.“

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2017 13.500 Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. 1600 Opfer waren jünger als sechs Jahre. Aktuelle Dunkelfeldforschungen gehen davon aus, dass jede/r Siebte bis Achte in Deutschland sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend erlitten hat. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht für Deutschland von einer Million betroffener Mädchen und Jungen aus, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder erleben. Sexualisierte Gewalt in der Kindheit und deren Aufarbeitung – oftmals erst im Erwachsenenalter – haben einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensverläufe und Chancen von betroffenen Menschen und belasten Menschen häufig ein Leben lang.

Bereits im Dezember hatte die Bundesregierung mit der Entfristung des Amtes des Unabhängigen Beauftragten mit seinem Team ihr dauerhaftes Engagement bekräftigt. Informationen und Hilfeangebote finden Sie unter:

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: 0800 – 22 55 530 (kostenfrei und anonym) und www.hilfeportal-missbrauch.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.03.2019

Ab sofort können Träger von Kindertageseinrichtungen ihr Interesse bekunden, wenn sie am Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher – Nachwuchs gewinnen und Profis binden“ teilnehmen und eine Förderung von 37.440 Euro pro Auszubildender oder Auszubildendem erhalten möchten. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Onlineverfahren dafür gestartet.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: “Wer mehr Qualität und Kapazität in Kitas will, muss für gutes und ausreichendes Personal sorgen. Dafür starten wir jetzt die Fachkräfteoffensive des Bundes für Erzieherinnen und Erzieher. Damit ergänzen wir unser Gute-KiTa-Gesetz zur Qualitätsentwicklung und unser Investitionsprogramm zum Bau von Kitaplätzen. Wir wollen, dass niemand sich fragen muss, ob er oder sie es sich leisten kann, Erzieherin oder Erzieher zu werden. Deshalb fördern wir die vergütete Ausbildung und den Wechsel von Theorie und Praxis. Unser Ziel ist, die Länder dabei zu unterstützen, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“

Erzieherinnen und Erzieher tragen dazu bei, allen Kindern in Deutschland Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Bildung, Betreuung und Erziehung zu ermöglichen. Denn gute Betreuung findet dort statt, wo es genügend motivierte und gut qualifizierte pädagogische Fachkräfte gibt. Aktuellen Berechnungen einer prognos-Studie zufolge fehlen bis zum Jahr 2025 bis zu 190 000 Erzieherinnen und Erzieher in der frühen Bildung.

Das Bundesprogramm setzt auf die drei „P’s“ fürs Personal und fördert die Träger in drei Bereichen: Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für angehende Erzieherinnen und ErzieherPraxisanleitung durch professionelle Begleitung der Fachschülerinnen und FachschülerPerspektiven mit dem Aufstiegsbonus für Profis nach Weiterqualifikation

Die Fachkräfteoffensive soll insgesamt 5.000 vergütete Ausbildungsplätze fördern – in einem ersten Schritt 2.500 ab dem Ausbildungsjahrgang 2019/2020. Ab dem folgenden Ausbildungsjahrgang 2020/2021 ist eine Aufstockung um weitere 2.500 Ausbildungsplätze geplant. Gefördert werden außerdem Knowhow und zeitliche Ressourcen für die Praxisanleitung sowie berufliche Entwicklungsperspektiven für erfahrene Fachkräfte mit dem Aufstiegsbonus, damit sich höhere Qualifikationen und die Übernahme besonderer Aufgaben besser bezahlt machen.

Zusammen mit dem Gute-KiTa-Gesetz wird durch die Fachkräfteoffensive die Qualität in Kitas gefördert, indem neue Anreize für den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers geschaffen werden. Damit werden die Bemühungen der Länder und Träger unterstützt, die schulgeldfreie und vergütete praxisintegrierte Ausbildung flächendeckend anzubieten.

Das Online-Formular für die Interessenbekundungen wird zunächst für die Bundesländer Brandenburg, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt freigeschaltet. Die weiteren sechs Bundesländer werden in Kürze folgen.

Interessierte Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen können sich auf folgender Website für das Interessenbekundungsverfahren anmelden: www.fruehe-chancen.de/interessenbekundung-fachkraefteoffensive

Dort finden sich auch weitere Informationen zum Thema Fachkräfteoffensive.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.03.2019

Zur Vorlage des ersten Bilanzberichts der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Der heute von der Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs vorgelegte Bilanzbericht belegt erneut das erschreckend große Ausmaß sexuellen Missbrauchs in unserer Gesellschaft. Er zeigt auch, dass diese wichtige Aufarbeitung noch lange nicht beendet ist. Wir begrüßen daher sehr, dass die Kommission drei Jahre arbeiten kann. Hierfür braucht sie aber auch gute Rahmenbedingungen, um gerade die institutionelle Aufarbeitung weiter voranzubringen. Eine gesetzliche Absicherung der Kommission wäre daher sinnvoll, die auch eine umfassende Akteneinsicht ermöglicht.

Dass Betroffene im Rahmen der Arbeit der Kommission Gehör finden, ist ein wichtiger und zentraler Teil der Aufarbeitung, auch um Täterstrukturen besser zu erkennen und Schutzkonzepte für Kinder und Jugendliche zu entwickeln. Der Bilanzbericht legt offen, wie schwer es für Kinder ist, mit ihren Problemen und Anliegen Gehör zu finden. Der Bericht der Kommission zeigt, wie wichtig es ist, Kindern und Jugendlichen umfangreich Rechte zu geben und Strukturen so zu gestalten, dass sie ernst genommen werden und Gehör finden. Hierzu gehört, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendbetreuung, wie auch Lehrerinnen und Lehrer umfangreich fortzubilden.

Sexueller Missbrauch in der Kindheit hat für viele Betroffene langfristige Folgen. Diese anzuerkennen und Hilfen für Betroffene bereitzustellen, ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Die anstehende Reform des Opferentschädigungsgesetzes muss daher gewährleisten, dass Betroffene sexueller Gewalt einen Anspruch auf zeitnahe Hilfe und Unterstützung erhalten.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 03.04.2019

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat März erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die Bundesagentur für Arbeit feiert seit geraumer Zeit immer geringer werdende Arbeitslosigkeitszahlen und sieht das Ziel der Vollbeschäftigung zum Greifen nahe. Aber genau betrachtet, ist die Arbeitslosigkeit in der Tat fast um eine Million höher als die offizielle Zahl der Arbeitslosen.

Die politisch gewollten Schönfärbereien der Statistik müssen beendet werden, damit die Arbeitslosenzahlen die Situation auf dem Arbeitsmarkt klar wiedergeben. Dazu gehört, dass ältere Langzeitarbeitslose, vorübergehend krankgemeldete Arbeitslose oder Menschen in Maßnahmen nicht aus der Statistik herausgerechnet werden. Nicht nur die Unklarheiten über falsch oder gar nicht geführte Langzeitarbeitslosenzahlen müssen korrigiert und beseitigt werden.

Weder Arbeitslose in Arbeitsmarktmaßnahmen noch Arbeitslose, die vorrübergehend krank sind, werden in den offiziellen Arbeitslosenzahlen berücksichtigt. Besonders kritikwürdig ist, dass Arbeitslose, die seit über einem Jahr kein Angebot erhalten haben, aus der Statistik fallen, wenn sie über 58 Jahre alt sind. Werden diese Personen alle hinzugezählt, beträgt die Arbeitslosigkeit nicht 2,3 Millionen, sondern 3,25 Millionen.

Bis zur Vollbeschäftigung ist es also noch ein weiter weg. Hierfür ist es notwendig, dass als erster Schritt mehr Transparenz geschafft wird und das wahre Ausmaß der Arbeitslosigkeit nicht weiter verschleiert wird.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 29.03.2019

„Die Kritik an der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ ist heuchlerisch. Bei der tatsächlichen Enteignung von Hartz-IV-Betroffenen durch zu geringe Mietkostenzuschüsse oder der Enteignung der städtischen Mieter durch die Mietenexplosion blieb der Aufschrei aus. Mit Wohnungen darf nicht an der Börse spekuliert werden“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Fraktion DIE LINKE anlässlich der aktuellen Debatte um Enteignungen von großen Wohnungsbaugesellschaften. Lay weiter:

„Deutsche Wohnen, Vonovia und Co. betreiben eine aggressive und rücksichtslose Mietsteigerungspolitik auf Kosten der Mieterinnen und Mieter. Der Deutsche Wohnen-Chef Michael Zahn zahlte sich 2018 ein Jahresgehalt von 4,5 Millionen € aus. Erwirtschaftet wurde dieses von meist armen Mieterinnen und Mietern. Auch das ist Enteignung.

Der eigentliche Skandal ist, dass mit Wohnungen an der Börse gehandelt werden darf. Die Bundesregierung hat es verpasst, der rücksichtslosen Gewinnmaximierung der Wohnungskonzerne einen Riegel vorzuschieben. Mietwohnungen dürfen nicht an der Börse gehandelt werden. Wohnen ist ein Grundrecht und keine Ware!

Ich freue mich, dass der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck jetzt die Position der LINKEN zum Thema Enteignung unterstützt. Das überzeugt dann vielleicht auch den Berliner Landesverband der Grünen, der es am Wochenende verpasst hat, sich auf dem Parteitag in dieser Frage klar zu positionieren. Die SPD muss sich fragen lassen, ob sie, wie ihre Vorsitzende Andrea Nahles, die Argumentation von FDP und Immobilienlobby übernimmt oder ob sie Artikel 15 des Grundgesetzes verteidigen will, der ja nicht zuletzt durch den Druck der Sozialdemokratie ins Grundgesetz gelangt ist.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 08.04.2019

„Trotz guter Arbeitsmarktlage gibt es immer noch fast 750.000Llangzeiterwerbslose, die keine Chance zum Wiedereinstieg in das Berufsleben erhalten. Das neue Instrument ‚Teilhabe am Arbeitsmarkt‘ läuft nur schleppend an. 150.000 Arbeitsplätze wurden versprochen; gerade einmal 6.000 Menschen werden bislang gefördert. Die Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung bleibt eine Alibiveranstaltung“, kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den aktuellen Monatsbericht der Bundesagentur für Arbeit. Zimmermann weiter:

„Einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor fordert DIE LINKE schon seit vielen Jahren. Das neue Teilhabeinstrument der Bundesregierung erfüllt aber die Kriterien dafür nicht. Gefördert wird nur, wer innerhalb der letzten sieben Jahre ganze sechs Jahre im Hartz-IV-Bezug war. Viele Menschen, die sich Hoffnungen auf das neue Instrument gemacht haben, werden dadurch von der Förderung ausgegrenzt. Wie die Bundesregierung so die versprochenen 150.000 Arbeitsplätze erreichen will, bleibt ihr Geheimnis, zumal im Haushalt nicht einmal annähernd genug Mittel eingeplant sind.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 29.03.2019

Eine Mehrheit von Sachverständigen begrüßt die Initiative, die Förderlücke für Asylbewerber und Geduldete zu schließen, die entsteht, wenn diese eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Das wurde während einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag zu zwei Anträgen der Fraktionen von FDP und Grünen (19/2691, 19/5070) deutlich. Die Experten betonten, es solle eine bundesweit einheitliche Lösung gefunden werden, um einen Flickenteppich an Regelungen zu verhindern.

Die Förderlücke entsteht, wenn Asylbewerber nach einem 15 monatigem Aufenthalt in Deutschland vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das System der Sozialhilfe wechseln (SGB XII). Denn dann greift auch hier der im SGB XII geregelte Leistungsausschluss für Auszubildende. Besteht nämlich im Falle eines Studiums oder einer Ausbildung kein Zugang zu BAföG-Leistungen oder zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder reichen letztere nicht aus, führt dies oft dazu, dass Flüchtlinge ihre Ausbildung abbrechen oder gar nicht erst beginnen. Diesen Zustand wollen Grüne und FDP beenden, inzwischen hat aber auch die Bundesregierung einen Entwurf für eine Reform des AsylbLG erarbeitet, der unter anderem diese Förderlücke schließen will, um die Integration zu erleichtern.

In der Anhörung wurde zwar deutlich, dass es schwierig ist, konkrete Zahlen zu den betroffenen Personen zu nennen, dies konnte, auf das gesamte Bundesgebiet bezogen, keiner der geladenen Sachverständigen. Dennoch hielt die Mehrheit aufgrund ihrer Praxiserfahrung und anhand einzelner Datensätze das Problem für relevant genug, um es politisch zu lösen.

Wido Geis-Thöne vom Institut der Deutschen Wirtschaft Köln betonte, dass es Deutschland künftig demografiebedingt mit einem ernsten Fachkräftemangel zu tun haben werde. Jene Flüchtlinge, die in Deutschland bleiben dürfen, müssten deshalb dringend besser unterstützt werden, um eine Ausbildung oder ein Studium zu absolvieren, sagte er. Lösungen über Härtefallregelungen, wie sie in einzelnen Bundesländern existierten, könnten immer nur kurzfristig sein und führten zu einem Flickenteppich, darauf verwies Robert Schweizog von der Industrie- und Handelskammer Nordrhein-Westfalen. Ein Problem erkannte auch Oliver Zander vom Arbeitgeberverband Gesamtmetall, stellte aber die Frage, ob die betroffenen Studenten zwingend Zugang zu BAföG-Leistungen haben müssten oder ob nicht Leistungen nach dem AsylbLG ausreichend wären. Er warnte vor einem Spurwechsel-System, in dem die Systeme Flucht, Asyl und Fachkräftemangel miteinander vermischt werden. Ruxandra Empen vom Deutschen Gewerkschaftsbund bezeichnete den Zugang zu BAB oder BAföG als eine Möglichkeit, um die Förderlücke zu schließen, jedoch sei eine Aufstockung dann immer noch nötig, weil diese Leistungen nicht existenzsichernd seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 381 vom 08.04.2019

Im Jahr 2018 haben 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen in Vollzeit gearbeitet. Der Anteil der atypisch beschäftigten Frauen an allen weiblichen Kernerwerbstätigen (erwerbstätige Personen 15 bis 64 Jahre, ohne Auszubildende) lag bei 30,5 Prozent. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/8548) auf eine Kleine Anfrage (19/8087) der Fraktion Die Linke. Daraus geht unter anderem weiter hervor, dass 2018 fünf Millionen Menschen eine ausschließlich geringfügige Beschäftigung ausübten und von diesen drei Millionen (60 Prozent) Frauen waren.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 328 vom 27.03.2019

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Enteignung von Wohnungskonzernen stehen im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/8516) der Fraktion Die Linke. Die Abgeordneten fragen nach der Haltung der Bundesregierung zu einer „Vergesellschaftung“ von Unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen im Bestand. Sie verweisen zur Begründung auf eine Initiative in Berlin, die ein entsprechendes Volksbegehren anstrebt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 326 vom 27.03.2019

DIW Berlin untersucht die Auswirkungen der Reform auf die Erwerbstätigkeit von Frauen und zieht eine gemischte Bilanz

Die Abschaffung der Altersrente für Frauen für die Geburtsjahrgänge ab 1952 hat zur Folge, dass mehr Frauen über 60 erwerbstätig bleiben. Auf der anderen Seite bleiben durch die Erhöhung der Altersgrenze jetzt auch mehr Frauen dieser Altersgruppe längere Zeit arbeitslos oder beruflich inaktiv. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zieht deshalb eine gemischte Bilanz der Reform. „Viele berufstätige Frauen haben Ihren Rentenzugang verschoben. Insofern war die Reform erfolgreich: Erwerbstätige Frauen bleiben länger erwerbstätig“, sagt Studienautor Johannes Geyer. Für arbeitslose oder nichterwerbstätige Frauen verlängere sich dagegen nur die Zeit bis zum Renteneintritt ohne eine Chance auf Wiederbeschäftigung. Bei künftigen Reformen der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sollte daher auf eine längere Anpassungszeit geachtet werden und die berufliche Wiedereingliederung von älteren Menschen mehr im Mittelpunkt stehen.

Der Rentenzugang findet später statt

Die Abschaffung der sogenannten Frauenrente im Jahr 1999 war eine der größten Rentenreformen der letzten Jahrzehnte. Sie erhöhte im Prinzip das Rentenzugangsalter für die Frauen der Geburtsjahrgänge ab 1952 schlagartig um drei Jahre. Sie können nun nicht mehr mit 60, sondern erst mit 63 Jahren eine gesetzliche Altersrente beziehen. Nur bei gesundheitlichen Einschränkungen ist ein früherer Rentenzugang noch möglich. Die DIW-ÖkonomInnen Johannes Geyer, Peter Haan, Anna Hammerschmid und Clara Welteke verglichen die Erwerbsquoten und den Rentenzugang von Frauen der Geburtsjahrgänge unmittelbar vor und nach der Reform. Anhand von Versicherungsbiografien aus den Daten der Deutschen Rentenversicherung (Versicherungskontenstichprobe (VSKT) 2016) konnten sie feststellen, dass die Erwerbsquote der Frauen des Jahrgangs 1952 insgesamt um acht Prozentpunkte gestiegen ist und im Alter ab 60 Jahren bei gut 39 Prozent stabil blieb, während sie bei den Frauen des Jahrgangs 1951 von 35,5 Prozent auf gut 30 Prozent gesunken war. Die Beschäftigungseffekte sind auch auf den boomenden Arbeitsmarkt zurückzuführen und wären bei einer schlechteren konjunkturellen Lage vermutlich nicht so hoch ausgefallen.

Etwa acht Prozent der Frauen beider Jahrgänge waren mit 60 Jahren arbeitslos. Für den Jahrgang 1951 sank die Arbeitslosigkeit im Alter von 60 bis 63 Jahren auf unter sechs Prozent, im Reformjahrgang 1952 stieg sie bis zum Alter von 63 Jahren sogar leicht an. Ähnlich verlief die Entwicklung bei der Nichterwerbstätigkeit. „Vor der Reform waren viele Frauen mit 60 arbeitslos oder nichterwerbstätig und sind es nach der Reform geblieben“, sagt Geyer. Die Frauen haben ihr Erwerbsverhalten als Reaktion auf die Reform nicht aktiv angepasst. Verstärkte Ausweichreaktionen in die Erwerbsminderungsrente waren ebenfalls nicht festzustellen.

Schlüsselfaktor (hoher) Bildungsabschluss

Eine zentrale Rolle für die Beschäftigungswirkungen der Reform spielt der Bildungsabschluss: Unter Heranziehung von Daten aus dem Mikrozensus konnten die StudienautorInnen die Wirkungen der Reform auf verschiedene Gruppen von Frauen feststellen. Bei den Frauen mit einem hohen Bildungsabschluss nimmt insbesondere die Erwerbstätigkeit zu; sie kompensierten den aufgeschobenen Renteneintritt zu mehr als 70 Prozent durch eine Verlängerung ihrer Erwerbstätigkeit. Frauen ohne einen hohen Bildungsabschluss konnten dies nur zu knapp 50 Prozent; dementsprechend fiel in dieser Gruppe der Anstieg von Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit deutlich höher aus. Möglicherweise sind dadurch bereits bestehende ökonomische Unterschiede noch verstärkt worden.

Auch im Haushaltskontext gab es Unterschiede: So war für alleinstehende Frauen der Anstieg der Arbeitslosigkeit mit 23 Prozent dreimal so hoch wie für Frauen in Partnerschaft. Für letztere stieg dagegen in erster Linie die Nichterwerbstätigkeit, vor allem dann, wenn der Partner über ein hohes Einkommen verfügte.

DIW Wochenbericht 14/2109

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 03.04.2019

Jungs streben auf dem Ausbildungsmarkt verstärkt in naturwissenschaftliche und technische Berufe, Mädchen eher in den Bereich der Pflegeberufe. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der bundesweiten Aktion Girls’Day/Boys’Day am 28. März weiter mitteilt, lag der Anteil männlicher Auszubildender in Pflegeberufen im Ausbildungsjahr 2017/2018 bei 22 %. Dagegen betrug der Anteil weiblicher Auszubildender in Ausbildungsberufen des Bereichs „Naturwissenschaft, Geografie und Informatik“ 17 %.

In einer schulischen Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger befanden sich im Ausbildungsjahr 2017/2018 insgesamt 14 500 Männer (Männeranteil 19 %). Bei der schulischen Ausbildung zum Altenpfleger waren es 19 200 Männer (Männeranteil: 25 %). In naturwissenschaftlich und technisch ausgerichteten Ausbildungsberufen zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Insgesamt befanden sich im Jahr 2017 etwa 4 360 Frauen in einer Ausbildung im Bereich Chemie (Frauenanteil: 32 %, zum Beispiel Ausbildung zur Chemikantin oder zur Chemielaborantin) und 1 500 Frauen in einer Ausbildung im Bereich Informatik (Frauenanteil: 7 %, zum Beispiel Ausbildung zur Fachinformatikerin Systemintegration oder zur Informatikkauffrau).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 27.03.2019

Im Jahr 2017 haben rund 666000 Menschen in Deutschland Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland weiter mitteilt, war dies die am häufigsten gewährte Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGBXII).

Die Leistung soll Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, sichern oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege machen. Hierzu zählen insbesondere Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten, die insgesamt knapp 433000 Personen in unterschiedlichen Wohnformen gewährt wurden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 26.03.2019

Die Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit

Die Unabhängige Kommission sexuellen Kindesmissbrauchs veröffentlicht heute den Bilanzbericht ihrer ersten Laufzeit und informiert umfassend über ihre Arbeit der letzten drei Jahre. Der Bericht besteht aus zwei Bänden. Band I beinhaltet neben der Dokumentation der Arbeit der Kommission auch Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen. In Band II erzählen Betroffene in eigenen Worten von ihrer Vergangenheit, ihren Wünschen und Hoffnungen. Die 30 Berichte führen eindrücklich vor Augen, was sexuelle Gewalt in Kindheit und Jugend, das lange Schweigen und der Kampf um Gerechtigkeit für das Leben von Betroffenen bedeuten.

Prof. Dr. Sabine Andresen, Vorsitzende der Kommission: „Aus den Berichten der Betroffenen geht vor allem hervor, wie häufig das nahe Umfeld und die gesamte Gesellschaft versagt haben und Kinder nicht geschützt wurden. Dafür muss Verantwortung übernommen werden. Es geht darum, heute Kinder und Jugendliche zu ihren Rechten zu verhelfen und sie zu schützen. Und es geht um die Anerkennung der Rechte heute erwachsener Betroffener und um eine gute Versorgung.“

Gesamtgesellschaftliche Verantwortung übernehmen, bedeutet, sich den Erkenntnissen über Ursachen und Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu stellen. Die Kommission konnte auf der Basis von vertraulichen Anhörungen und schriftlichen Berichten betroffener Menschen vielfältige Widerstände gegen eine Auseinandersetzung mit sexuellem Kindesmissbrauch identifizieren. Betroffene berichten von Abwehrreaktionen etwa in ihren Familien oder in Institutionen, wenn sie als Kinder oder Jugendliche versuchten, sexuelle Gewalt aufzudecken: Statt ihnen zu glauben, sie zu unterstützen und den Missbrauch zu beenden, wurden sie häufig ausgegrenzt oder ihnen wurde die Mitschuld an den Taten zugewiesen. Als Erwachsene erleben Betroffene oft erneut diese Widerstände und das Verleugnen von sexuellem Kindesmissbrauch.

Eines der wichtigsten Themen in den Anhörungen und Berichten ist folglich das Schweigen der Anderen. Nahe Familienangehörige, Nachbarn, Lehrkräfte, Mitarbeitende des Jugendamtes und andere haben somit dazu beigetragen, dass der erlebte Missbrauch nicht beendet und auch später die Aufarbeitung verhindert wurde. Nur wenige Betroffene berichten davon, dass sie in Kindheit und Jugend Hilfe und Unterstützung durch ihr Umfeld erhielten. Daher ist zentral für Prävention und Kinderschutz, diesen Widerständen und dem Schweigen der Anderen etwas entgegenzusetzen durch Zuhören, Verstehen, Glauben und Helfen.

Die Taten und das Schweigen der Anderen darüber zwingen Kinder und Jugendliche dazu, allein Wege zu finden, die es Ihnen ermöglichen, weiterleben zu können und die Gewalterfahrungen zu bewältigen trotz des verloren gegangenen Vertrauens, der seelischen und oft auch körperlichen Verletzungen, der Scham- und Schuldgefühle. Dies ist besonders dann belastend, wenn sie das Umfeld etwa ihre Familie nicht verlassen können, in dem der Missbrauch stattfindet.

Als Bewältigungsmuster und Verhaltensweisen schildern Betroffene am häufigsten, dass sie den Missbrauch verdrängt oder abgespalten haben. Manche flüchteten sich auch in eine Fantasiewelt. Wieder andere entwickelten einen ausgeprägten schulischen oder sportlichen Leistungsanspruch, um Selbstbestätigung zu erhalten oder durch eiserne Disziplin, Schmerzen und Gefühle zu unterdrücken. Auch sendeten Betroffene durch plötzlich auftretendes aggressives Verhalten gegenüber sich selbst oder andere oder auch durch sozialen Rückzug deutliche Signale an ihre Umwelt.

Die Aufarbeitungskommission soll auch einen Beitrag dazu leisten, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs zu schärfen. Denn diese beeinträchtigen die Bildungskarrieren und das spätere Erwerbsleben, sie erschweren häufig persönliche Beziehungen und belasten das Familienleben. Die Arbeit der Kommission verdeutlicht erneut, dass Betroffene bis heute bei einer Bewältigung der Folgen an strukturellen und finanziellen Hürden scheitern. Sie erhalten zu oft keine passenden Hilfen im Bereich Beratung und Therapie. Die Standardlösungen der Krankenkassen reichen angesichts der gesundheitlichen Folgeprobleme häufig nicht aus. Das Angebot an Fachberatungsstellen muss flächendeckend ausgebaut, finanziell abgesichert und bekannter gemacht werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden wie im Versorgungsamt, im Jobcenter, bei Krankenkassen oder in der Justiz müssen auf den Umgang mit traumatisierten Menschen vorbereitet und entsprechend fortgebildet werden. Und es muss in den Bereichen Pädagogik, Medizin, Psychologie und Rechtswissenschaften ein Grundlagenwissen über sexuelle Gewalt und deren Folgen in der Ausbildung vermittelt werden.

Prof. Dr. Peer Briken, Mitglied der Kommission: „Wir danken den vielen Menschen, die uns ihre Geschichten anvertraut haben, um sie in die Öffentlichkeit zu tragen. Das Sprechen über sexuellen Kindesmissbrauch kann sehr belastend sein und dazu gehört viel Mut. Davor haben wir großen Respekt. Jede Geschichte zählt und kann helfen, Kinder heute und in Zukunft besser zu schützen.“

Seit Mai 2016 haben sich knapp 1.700 Betroffene bei der Kommission gemeldet. Es wurden rund 900 vertrauliche Anhörungen durchgeführt und 300 schriftliche Berichte ausgewertet. Der Kommission berichteten Betroffene von sexueller Gewalt u.a. in der Familie, im sozialen Umfeld, in der Schule, in Heimen, in rituellen und organisierten Kontexten, in der Klinik, im Pfarrhaus, in der Kirche, bei den Zeugen Jehovas, beim Sport, durch Fremdtäter, in Chören und in weiteren Freizeiteinrichtungen.
Die Kommission veranstaltete drei öffentliche Hearings, in denen Betroffene vor 200 Gästen zu den Schwerpunkten Familie, DDR sowie evangelische und katholische Kirche ihre Geschichte erzählten und Zeugnis ablegten. Sie veröffentlichte eine Expertise und eine Fallstudie zu sexuellem Kindesmissbrauch in der DDR, eine weitere Fallstudie zu den Kirchen, ein Empfehlungspapier für kindgerechte und betroffenensensible Strafverfahren sowie einen Zwischenbericht. Zudem tauschte sich die Kommission in sieben Werkstattgesprächen mit rund 60 Expertinnen und Experten zu verschiedenen Schwerpunktthemen aus wie rituelle und organisierte sexuelle Gewalt, Missbrauch beim Sport, an Menschen mit Behinderung oder auch zur Verantwortung von Institutionen.

Die Unabhängige Kommission zu Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs arbeitet ehrenamtlich und hat im Mai 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Diese war vorerst auf drei Jahre begrenzt und wurde nun bis Ende 2023 verlängert. Damit hat die Kommission die Möglichkeit, sexuellen Kindesmissbrauch in weiteren Bereichen zu untersuchen. Erste Schwerpunkte der zweiten Laufzeit sind der Sport, Menschen mit Behinderung und die sogenannte Pädosexuellenbewegung. Bis zum Herbst 2019 wird die Kommission Eckpunkte für eine gelingende Aufarbeitung erarbeiten, die Institutionen eine Orientierung geben sollen, eine Aufarbeitung bestmöglich zu beginnen und durchzuführen.

Download Bilanzbericht Band I + II www.aufarbeitungskommission.de/bilanzbericht_2019

Download Pressemappe www.aufarbeitungskommission.de/pm-03-04-2019

Download Pressebilder www.aufarbeitungskommission.de/pressebilder_bilanzbericht_2019

Betroffene und weitere Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, die sich über die Arbeit der Kommission informieren oder sich für eine vertrauliche Anhörung anmelden oder einen schriftlichen Bericht einreichen möchten, können sich telefonisch (0800 4030040 – anonym und kostenfrei), per E-Mail oder Brief an die Kommission wenden. Weitere Informationen unter www.aufarbeitungskommission.de

Quelle: Pressemitteilung Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs vom 03.04.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die von der AWO beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! verlief mit über 74.000 Stimmen erfolgreich. Dass die SPD sich dieses Themas auch annimmt, begrüßt die AWO sehr. Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Die AWO begrüßt das Vorhaben der SPD, die Pflegekosten für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen neu aufzuteilen, ausdrücklich. Aus Sicht der AWO ist die Begrenzung der Eigenanteile dringend notwendig, damit für Betroffene das Risiko der Pflegebedürftigkeit in seinem finanziellen Ausmaß kalkulierbar wird. Die über dem festen Eigenanteil liegenden Pflegekosten, sind durch die Pflegekassen zu tragen. Ohne diese Änderung wird Pflege pflegebedürftige Menschen zukünftig arm machen und immer mehr werden gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können.“

Die bisher von der SPD bekannt gewordenen Maßnahmen zur Finanzierung dieses Vorhabens werden aber kaum genügen. Das Präsidium der AWO hat bereits im Juni 2018 einen Beschluss zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung gefasst, damit diese in der Zukunft eine verlässliche Absicherung des Pflegerisikos gewährleistet. Darüber hinaus müssen über die Pflegeversicherung faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine gute Personalausstattung vor Ort finanzierbar sein.

Für diese Forderungen muss die Pflegeversicherung finanziell deutlich besser ausgestattet werden. Folgende Maßnahmen fordert die AWO dazu:

  • Dynamisierung orientiert an der allgemeinen Preissteigerung sowie insbesondere an der Entwicklung der Lohnkosten
  • Nachholen der seit Einführung der Pflegeversicherung ausgebliebenen Anpassung der Versicherungsleistungen
  • Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in Heimen durch die Krankenversicherung
  • Umbau der Pflegeversicherung in eine Bürgerversicherung
  • Auflösung des Pflegevorsorgefonds
  • Beitragserhöhungen zur Pflegeversicherung
  • Erhöhung der Einnahmen durch Verbeitragung aller Einkommensarten
  • Zusammenführung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Die AWO erwartet konkrete Maßnahmen. So werden die Ergebnisse der Konzertierten Aktion Pflege, mit denen im Sommer gerechnet wird, aller Voraussicht nach, ebenfalls zeigen, dass der Pflegebereich derzeit deutlich unterfinanziert ist und daher teurer werden wird. „Der Handlungsdruck ist groß, wir hoffen, dass dies auch andere Parteien erkennen und gemeinsam handeln“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.04.2019

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) führt ihre Kampagne des Weltgesundheitstages aus dem letzten Jahr fort und macht mit dem Thema „Universal Health Coverage“ auf die Bedeutung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung aufmerksam.

„Die AWO setzt sich für eine sozial gerechte Gesellschaft mit einem Gesundheitssystem ein, das auf Chancengleichheit und sozialer Gerechtigkeit beruht“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker und ergänzt: „Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege machen wir uns stark dafür, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem sozialen und rechtlichen Status, Zugang zum Gesundheitssystem haben. Dabei ist uns insbesondere die Gesundheitsversorgung von Menschen in ländlichen Regionen ein zentrales Anliegen“.

Kennzeichen ländlicher Regionen sind in der Regel ein hoher Anteil älterer und hochaltriger Menschen mit komplexem Versorgungsbedarf und eingeschränkter Mobilität. „Allein die Frage, wie Ärzt*innen und Patient*innen trotz großer Entfernungen und schwacher Infrastruktur zueinander finden, verlangt neue Wege und kreative Lösungen. Eine Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure ist unverzichtbar“, betont Döcker und fordert die Bundesregierung dazu auf, im Zusammenwirken mit den Bundesländern und Kommunen, den Kranken- und Pflegekassenkassen sowie den Träger*innen der Rehabilitation und Prävention, die gesundheitliche Versorgung in ländlichen Regionen sicherzustellen und qualitativ weiterzuentwickeln.

Um trotz der Besonderheiten, denen die Versorgung im ländlichen Raum unterliegt, einen gleichwertigen und sozial gerechten Zugang zu Gesundheitsleistungen zu schaffen, müssen Versorgungskonzepte aus Sicht der AWO unter anderem folgende zentrale Elemente vorsehen: Stärkung der regionalen Steuerungs- und Strukturverantwortung, Berücksichtigung der Gesundheitsversorgung als multiprofessionelle Gesamtleistung unter Beteiligung aller Akteure sowie Schaffung zusätzlicher infrastruktureller Erweiterungen und programmatischer Ausbau mobiler Leistungserbringungen in allen Bereichen.

Der Weltgesundheitstag wird Jahr für Jahr am 7. April begangen. Die WHO erinnert mit diesem Tag an ihre Gründung im Jahr 1948 und legt jährlich ein neues Gesundheitsthema von globaler Relevanz fest.

Link

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 05.04.2019

Heute gab das Statistische Bundesamt bekannt, dass die Zahl der Beziehenden von Grundsicherung im Alter erneut gestiegen ist. Demnach bezogen im Dezember 2018 schon deutlich über eine Million Menschen (1.079.000) Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Dazu erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler:

„Trotz einer positiven Rentenentwicklung wächst die Zahl bedürftiger Rentnerinnen und Rentner immer weiter. So stieg sie seit Ende 2003 um insgesamt 146 Prozent. Hinzu kommt, dass viele Menschen, die einen Anspruch auf die Grundsicherung im Alter haben, diesen Anspruch aus Scham oder Unwissenheit nicht wahrnehmen.

Klar ist, dass das sinkende Rentenniveau einerseits und die Lücken in den Erwerbsbiographien der heutigen Beschäftigten andererseits zu einem weiteren Anstieg von Altersarmut führen werden. Hier muss dringend gehandelt werden. Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Das Grundrentenkonzept setzt dieses Ziel um und trägt der langjährigen AWO-Forderung Rechnung, dass Leistungsverbesserungen für Niedrigverdiener in der Rentenversicherung nicht bedürftigkeitsabhängig sein dürfen.

Auch beim Wohngeld und bei der Grundsicherung muss es Verbesserungen geben. Das Wohngeld sorgt bei vielen Rentenbeziehenden dafür, dass sie nicht zum Sozialamt gehen müssen. Es ist deshalb richtig, dass Rentner mit einem niedrigen Einkommen leichter Wohngeld erhalten müssen. Damit dies auch vor dem Hintergrund vielerorts rasant steigender Mieten so bleibt, muss das Wohngeld regelmäßig an die Lebensrealität angepasst werden. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung im Alter, wie wir ihn heute schon für Betriebsrenten und Privatvorsorge kennen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 03.04.2019

Die von der AWO beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen! hat das notwendige Quorum deutlich überschritten. Dies teilte der Petitionsausschuss heute offiziell AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker mit. „Die über 74.000 erreichten Stimmen zeigen, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürger dieses Thema ist. Wir möchten uns bei allen bedanken, die sich mit uns in dieser letztlich doch sehr kurzen Zeit dafür eingesetzt und uns ihre Stimme gegeben haben. Nun fordern wir die Mitglieder des Petitionsausschusses dazu auf, die Petition an den Deutschen Bundestag zur Berücksichtigung und damit zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahren zu überweisen“, erklärt Döcker.

Die AWO macht seit Jahren auf die Tatsache aufmerksam, dass alle Kostensteigerungen, die in Pflegeheimen anfallen, aufgrund bisheriger gesetzlicher Regelungen, allein von den Bewohnerinnen und Bewohnern übernommen werden müssen. Dies soll mit der Petition geändert werden, denn bereits 2017 lagen die Kosten, die eine versicherte Person selbst übernehmen musste, im Bundesdurchschnitt deutlich über derdurchschnittlichen Rentenleistung.⃰ „Ziel dieser Petition war und ist es, für die versicherten Leistungsbeziehenden der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Wir wollen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden, denn dafür wurde sie eingeführt und dafür zahlen Menschen ihre Beiträge“, betont Brigitte Döcker.

Aufgrund der gestiegenen Kosten in den letzten Jahren, waren und werden zukünftig immer mehr Rentenbeziehende gezwungen sein, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, um ihre Pflege bezahlen zu können. „Aus Sicht der AWO ist es notwendig, Pflegekosten bundeseinheitlich zu definieren. Diese sind den Pflegekassen gesetzlich zuzuweisen, damit sie kein unkalkulierbares finanzielles Risiko mehr für Menschen mit Pflegebedarf darstellen. Das heißt, alle pflegebedingten Kosten sind aus Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. Eine Pflegeversicherung muss die Menschen absichern und ihnen sowie ihren Angehörigen Sicherheit geben“, betont Brigitte Döcker.

Mehr Informationen gibt es hier.

⃰ Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro. Die durchschnittlichen Heimkosten lagen bei monatlich circa 1.750 Euro.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 27.03.2019

Einiges bewegt – noch viel zu tun!

Anlässlich des zehnten Jahrestags der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland am 26. März 2019 resümiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Seit zehn Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geltendes Recht. Dadurch verpflichtet sich die Bundesrepublik, die universellen Menschenrechte auch für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. In dieser Hinsicht hat die Konvention einiges erreichen können. Es bleibt aber auch noch eine Menge zu tun.“

So zum Beispiel begrüßt Brigitte Döcker, dass gemäß dem zentralen Grundsatz der Konvention „Nichts über uns ohne uns“ das Amt der bzw. des Bundesbehindertenbeauftragten der Bundesregierung ein Mensch mit Behinderungen innehat. Nachdenklich stimme aber, so Döcker weiter, dass erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, abschaffen konnte: „Auch wenn der Bundestag nun die Wahlrechtsausschlüsse abschaffen wird, kommt dies für die anstehende Europawahl am 26. Mai zu spät. Die AWO unterstützt deshalb den Eilantrag einiger Parteien an das Bundesverfassungsgericht mit dem Ziel, die Wahlrechtsausschlüsse doch noch vor der Europawahl abzuschaffen.“

Döcker betont, dass die volle wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft noch nicht umgesetzt sei: „Hier bleibt noch viel zu tun, zum Beispiel in Sachen Barrierefreiheit. Ohne Barrierefreiheit sind für viele Menschen mit Behinderungen Bauten, Verkehrsmittel und Informationsquellen weder zugänglich, noch nutz- oder auffindbar. Menschen mit Behinderungen sehen sich tagtäglich mit kaum zu überwindenden Hindernissen konfrontiert.“ So sind Arztpraxen, die nur über Stufen und Treppen erreichbar sind, Supermärkte ohne Blindenleitsystem und Rampen zum Einstieg in einen Nahverkehrszug, die einen Neigungswinkel aufweisen, die jeden Alpinskifahrer herausfordern würden, für Rollstuhlfahrer einfach nur gefährlich. „Die AWO fordert, dass die Vorschriften für Barrierefreiheit auch für Private gelten müssen, die öffentlich zugängliche Einrichtungen unterhalten oder Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten“, verlangt Döcker.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gibt es einen von der Bundesregierung erstellten Nationalen Aktionsplan. Dieser wurde zuletzt im Jahr 2016 aktualisiert, viele seiner Maßnahmen sind bereits 2017 oder 2018 ausgelaufen. „Der Nationale Aktionsplan muss dringend fortgeschrieben werden. Hier muss die Bundesregierung schnellstmöglich nachlegen. Ansonsten droht die Gefahr, dass die Anstrengungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundesebene eines Tages ungeordnet im Sande verlaufen“, erklärt AWO Bundesvorstandsmitglied Döcker abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 26.03.2019

Zum Tag der älteren Generation dringt die BAGSO auf eine Ausweitung von Beratungsund
Unterstützungsangeboten für Seniorinnen und Senioren in den eigenen vier Wänden. Denn Hilfe zu Hause ist wirkungsvoller, das zeigen Erfahrungen mit präventiven Hausbesuchen bei älteren Menschen in Deutschland und in anderen Ländern. Beratung und Unterstützung im privaten Umfeld können so viel individueller erfolgen. Schwierigkeiten in der Bewältigung des Alltags werden früher erkannt und behoben, ebenso wie Stolperfallen in der Wohnung.

„Türen öffnen lohnt sich. Ähnlich wie bei Hebammen, die junge Familien zu Hause begleiten, entsteht bei Gesprächen mit Älteren ‚am Küchentisch‘ schnell ein Vertrauensverhältnis.“, sagt der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering. „Wenn der Hilfebedarf größer wird, ist der Kontakt bereits geknüpft.“

Aufsuchende Angebote sind auch in der Verbraucherberatung und in der altersmedizinischen Rehabilitation nach Stürzen und Operationen erfolgreich. In der konkreten Wohnsituation können Therapeuten gezielt die Fähigkeiten wiederherstellen helfen, die für die Bewältigung des Alltags erforderlich sind, sei es der Weg in das Badezimmer oder die Treppenstufen in den Garten. Die konkreten Reha-Ziele und die vertraute Umgebung steigern die Motivation der Betroffenen und die Trainingserfolge.

Aufsuchende Angebote bieten die Chance, Menschen zu erreichen, die sich aufgrund eingeschränkter Mobilität oder aus anderen Gründen, nicht aktiv um Hilfe bemühen. Sie tragen auch dazu bei, drohender Vereinsamung entgegenzuwirken.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) vom 03.04.2019

Der Berliner Beirat für Familienfragen hat durch das Meinungsforschungsinstitut forsa über 1.000 Berliner Familien zum Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ befragt. Bei Berliner Familien stehen eine gute Kinderbetreuung sowie flexible Arbeitszeiten ganz oben auf der Wunschliste.

Familien stehen im Alltag regelmäßig vor der Herausforderung Familie und Beruf zu vereinbaren. Der Familienbeirat wollte von Berliner Familien wissen, welche Unterstützungswünsche sie haben. Die Fragen bezogen sich auf die konkreten Arbeitsbedingungen, die Betreuung der Kinder, die Pflege von Angehörigen, aber auch auf Behördenleistungen, das Mobilitätsangebot und die Situation im Wohnumfeld.

Die befragen Familien nannten als wichtigste Gründe für Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Zeitmangel (34%), Termine und Verpflichtungen (23%) und (fehlende) Betreuungsmöglichkeiten (21%) sowie Arbeitszeiten (18%).

Bei den Unterstützungshilfen durch Staat und Arbeitgeber sind Familien ausreichende und qualitativ gute Kinderbetreuungseinrichtungen (74%) am wichtigsten, gefolgt von Angeboten am Arbeitsplatz (vor allem flexible Arbeitszeiten und Verständnis des Arbeitgebers bzw. der Kollegen) zu 72% und guten Angeboten an öffentlichen Verkehrsmitteln (62%).

Die Familien wünschen sich weiterhin Verbesserungen bei der Kinderbetreuung: 48% beklagten zu große Klassen bzw. Gruppen und 45% den hohen Aufwand bei der Kitaplatz-Suche. Gefragt nach der Wichtigkeit von verschiedenen Aspekten der Kinderbetreuung werden die jederzeitige Verfügung eines Betreuungsplatzes, zuverlässige Betreuungszeiten und ein qualifiziertes Betreuungs- und Bildungskonzept, gefolgt von Wohnortnähe und gesunder Verpflegung zuerst genannt – wobei die insgesamt sieben angebotenen Nennungsmöglichkeiten alle eine sehr hohe Wichtigkeit bekamen und sehr eng beieinander lagen, was zeigt, dass den Familien eine quantitativ und qualitativ gute Kinderbetreuung sehr wichtig ist.

Von der Verwaltung wünschen sich die Familien mehr Angebote bei der Onlinebearbeitung von Anliegen und Anträgen (63%) und bei den Onlineinformationen (62%) sowie die Bündelung von Behördenleistungen vor Ort, bspw. durch Bürgerämter oder Familienbüros (52%).

Bei der Infrastruktur im Wohnumfeld sind Familien mit Abstand sichere Verkehrswege am wichtigsten, damit Kinder und Jugendliche auch allein zur Schule gehen können, gefolgt von einem zuverlässigen Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln und kurzen Wegezeiten zwischen Wohnung und Arbeit bzw. Kita/Schule zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Insgesamt gaben nur 33% der befragten Familien an, häufig Probleme bei der Vereinbarkeit zu haben. Dies betrifft insbesondere Familien mit mehreren Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt. 43% der Befragten haben hin und wieder Probleme. Die relativ geringe Nennung, häufig Probleme bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu haben, die sich mit den bundesweiten Befragungsergebnissen von forsa decken, lässt vermuten, dass die Familien phasenweise Belastungen bei der Vereinbarkeit von beruflichem Alltag und Familienleben als selbstverständlich ansehen.

Karlheinz Nolte, Vorsitzender des Berliner Beirats für Familienfragen:

„Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung zeigen, dass Berliner Familien ihre familiären und beruflichen Aufgaben überwiegend gut unter einen Hut bringen können. Bei der Beantwortung der Fragen nach konkreten Problemen und Wünschen ist festzustellen, dass Berlin noch einiges tun kann, um die wachsende Hauptstadt familienfreundlich zu gestalten und damit Familien zu entlasten: Das reicht von den bekannten Problemen bei der Kitaplatzsuche über ein Ausbau des Onlineangebotes der Verwaltung, der Bündelung von Behördenleistungen beispielsweise in Familien(service)büros bis zur Verbesserung der Infrastrukturangebote in den Wohngebieten.“

Die Ergebnisse der repräsentativen Befragung, die Ende 2018 durchgeführt wurde, stehen unter www.familienbeirat-berlin.de zum Download bereit.

Quelle: Pressemitteilung Berliner Beirat für Familienfragen vom 27.03.2019

Bund, Länder und Kommunen haben die Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt, doch die finanziellen Anstrengungen reichen noch nicht aus, zeigt der neue Kinder- und Jugendhilfereport. Die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen für die Kinder- und Jugendhilfe haben sich innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt – auf etwa 45 Milliarden Euro im Jahr 2016. Nicht nur der Ausbau der Kindertagesbetreuung trug wesentlich zu dieser Steigerung bei, sondern auch der verstärkte Kinderschutz. Das zeigt der Kinder- und Jugendhilfereport 2018, den die „Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik“ im Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund veröffentlicht hat. Der Report fasst aktuelle Daten und Fakten zu den vielfältigen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zusammen und bietet damit eine Grundlage für die aktuellen Diskussionen über die Kind er- und Jugendhilfe – sei es der Ausbau der Kitas, das Handeln im Spannungsfeld zwischen staatlicher Schutzverantwortung und elterlicher Autonomie oder die Personalnot in Jugendämtern, Heimen und anderen Institutionen.
Nötig sind fachlich starke Jugendämter: Die Kinder- und Jugendhilfe ist längst zu einem elementaren Teil des deutschen Sozialsystems geworden. Die überwiegend gemeinnützigen, zivilgesellschaftlichen Träger stellen einerseits Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche bereit, andererseits bieten sie auch gezielte Unterstützung für Familien mit Problemen sowie für Kinder und Jugendliche in Notsituationen. „Benötigt werden dafür fachlich starke Jugendämter als Kompetenzzentren vor Ort“, sagt Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI) und Sprecher der Autorengruppe des Reports.
Laut dem Report wurden im Jahr 2016 allein in die Kindertagesbetreuung fast 29 Milliarden Euro investiert – im Jahr 2006 waren es nur etwa 12 Milliarden Euro. Innerhalb eines Jahrzehnts konnten bundesweit eine halbe Million Kinder zusätzlich die Kindertagesbetreuung besuchen, mehr als 6.600 neue Kitas sind entstanden, und fast 280.000 Fachkräfte wurden zusätzlich eingestellt. Inzwischen besucht mehr als jedes dritte unter 3-jährige Kind eine Kita oder Kindertagespflege. „Der Bedarf der Familien ist damit längst noch nicht gedeckt, deshalb sind noch weitere Anstrengungen notwendig – im Übrigen nicht nur in Sachen Quantität, sondern auch bei der Qualität“, betont Rauschenbach.
Verstärkter Kinderschutz erfordert mehr Transparenz: Auch die Ausgaben für Hilfen zur Erziehung wie etwa Erziehungsberatung, für die Sozialpädagogische Familienhilfe oder die Unterbringung von Heranwachsenden in Heimen, Pflegefamilien oder Wohngruppen haben massiv zugenommen, von fast 6 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf etwa 10 Milliarden im Jahr 2016. Ursache hierfür sind die zwischenzeitlich vehement gestiegenen Fallzahlen bei den unbegleitet nach Deutschland eingereisten Minderjährigen, zugleich aber auch die Folgen eines verbesserten Kinderschutzes in den Jugendämtern.
Auf die damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben haben die Kommunen reagiert und ihre Jugendämter deutlich vergrößert: Während ein statistisch „mittleres“ Jugendamt in Deutschland im Jahr 2006 lediglich über 32 Vollzeitstellen verfügte, waren es 2016 bereits 54. Der Kinderschutz hat in diesem Zuge einen größeren Stellenwert bekommen. „Die Jugendämter sind wachsamer geworden, allerdings passieren weiterhin schwerwiegende Fehler, wie einige der jüngsten Missbrauchsfälle in Deutschland erneut deutlich machen“, sagt Rauschenbach. Der Kinder- und Jugendhilfereport beleuchtet das konfliktträchtige Spannungsfeld zwischen unterstützender Hilfestellung und hoheitlicher Intervention der Jugendämter und ist somit eine wichtige Grundlage für weiterführende Diskussionen zum Kinderschutz. „Die Datenlage reicht aber noch nicht aus, das Handeln der Jugendämter muss transparenter w erden“, fordert der Direktor des DJI.
Kinder- und Jugendhilfe im Dialog weiterentwickeln: Rauschenbach sieht den Kinder- und Jugendhilfereport aber auch als einen Beitrag für den Dialogprozess zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, den das Bundesfamilienministerium mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Fachleuten der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe sowie Ländern und Kommunen angestoßen hat. Ziel ist eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch).
Der Report gibt indikatorenbasiert Auskunft über die Arbeitsfelder und bietet Orientierung in einer zum Teil unübersichtlichen Kinder- und Jugendhilfe. Er ist unter dem Titel „Kinder- und Jugendhilfereport 2018. Eine kennzahlenbasierte Analyse“ im Verlag Barbara Budrich erschienen und kostet 29,90 Euro. Die Publikation steht im Open-Access-Bereich der Verlagsseite als PDF-Version zum kostenlosen Download bereit (DOI 10.3224/84742240).
Ein kompakter Überblick über zentrale Ergebnisse zu den einzelnen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe ist zu finden unter www.dji.de/Kinder-undJugendhilfereport2018

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Jugendinstitut vom 25.03.2019

Laut Bundesinnenministerium (BMI) haben seit September 2018 rund 83.000 Familien einen Antrag auf Baukindergeld gestellt. Etwa 1,7 Milliarden Euro sind bisher für die staatliche Förderung von Familien beim Erwerb von Wohneigentum gebunden.

Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht sich in seiner Forderung bestärkt, dass das Baukindergeld über 2020 hinaus Bestand haben und Familien einen Rechtsanspruch darauf erhalten müssen. „Die starke Nachfrage nach dem Baukindergeld zeigt, dass es ein Erfolgsprojekt ist. Eine Ausweitung dieser staatlichen Maßnahme ist daher sinnvoll und notwendig“, sagt Sebastian Heimann, DFV-Bundesgeschäftsführer.

Eigener Wohnraum gibt Familien Sicherheit. Gerade für Eltern mit mehreren Kindern sind die eigenen vier Wände oft die einzige Möglichkeit, familiengerecht zu leben und für das Alter vorzusorgen. Die Wohnsituation übt einen wesentlichen Einfluss auf die Heranwachsenden aus. Ob Kinder sich gut entwickeln und Familienleben gelingt, wird wesentlich vom Wohnen und Wohnumfeld bestimmt.

Die Kritik, die in der Vergangenheit um das Baukindergeld aufgekommen ist, weist der DFV zurück. „Das Baukindergeld ist gut investiertes Geld für Familien. Für die hohen Kaufpreise sind andere Faktoren, wie die Grunderwerbsteuer, eine unzureichende Baulandausweisung und Spekulationspreise verantwortlich“, sagt der Bundesgeschäftsführer. Aus Sicht des DFV handelt es sich bei der Grunderwerbsteuer geradezu um eine Strafsteuer für Familien.

„Die Wohnungs- und Baupolitik muss die vielfältigen Einflussfaktoren berücksichtigen, die ein familiengerechtes und bezahlbares Wohnen erschweren“, so Heimann. „Mit dem Baukindergeld hat die Bundesregierung eine für Familien sinnvolle Förderung auf den Weg gebracht – eine „Eigenheimzulage light“, die die finanzielle Belastung von bauwilligen Familien senkt.“ Weitere Maßnahmen sowohl im Wohnungsbau- als auch im Mietwohnbereich sind aber weiterhin unabdingbar.

Weitere Informationen:

Die DFV-Stellungnahme zum „Bezahlbaren und familiengerechten Wohnen“ (PDF)

Fachartikel zur Grunderwerbsteuer „Wie Bundesländer das Wohnen für Familien teuer machen“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 05.04.2019

Neue EU-Vereinbarkeitsrichtlinie stärkt das soziale Europa, gibt aber keine Impulse zur Weiterentwicklung in Deutschland.

Das Europäische Parlament hat am 4. April mit großer Mehrheit die neue Work-Life Balance-Richtlinie beschlossen. Es ist die erste legislative Maßnahme der EU zur Europäischen Säule sozialer Rechte.

In einer gemeinsamen Positionierung zur Richtlinie ziehen der DGB sowie der Deutsche Frauenrat, das Bundesforum Männer, das Zukunftsforum Familie und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen eine sehr gemischte Bilanz: Zwar kommt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie EU-weit mit der Richtlinie einen großen Schritt voran – in Deutschland ändert sich allerdings praktisch nichts. Der DGB und die vier weiteren Verbände hätten sich außerdem ein viel deutlicheres Signal für die Vereinbarkeit der verschiedenen Lebensbereiche und eine gerechte Verteilung der Familienpflichten zwischen den Geschlechtern gewünscht.

Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack erklärte: „Gerade jetzt vor der Europawahl ist es wichtig, dass die soziale Säule endlich mit einem ersten Instrument Form annimmt. Eltern und Beschäftigte, die ihre Angehörigen pflegen, werden damit EU-weit gestärkt und ein verbindlicher Standard gesetzt. Die Gewerkschaften haben sich allerdings für noch mehr Partnerschaftlichkeit in der Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit zwischen den Geschlechtern stark gemacht. Der Kommissionsvorschlag sah dazu deutlichere Regelungen vor – die jetzige Fassung der Richtlinie bringt leider keine Verbesserungen in Deutschland.“

DGB, Deutscher Frauenrat, Bundesforum Männer, Zukunftsforum Familie und die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen fordern die Bundesregierung deshalb auf, eigene gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu verbessern und die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Dazu gehören zum Beispiel die geschlechtergerechte Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld, die Realisierung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt als eigenständige Leistung und die Einführung einer Pflegezeit mit angemessener Ausgleichszahlung, beispielsweise in Anlehnung an das Elterngeld.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 05.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich des heutigen Weltgesundheitstages ein besonderes Augenmerk auf die Gesundheitsversorgung von Kindern in Deutschland an. Insbesondere Flüchtlingskinder sind durch die Einschränkungen des Asylbewerberleistungsgesetzes an vielen Stellen nur unzureichend gesundheitlich versorgt, und „Kindern ohne Papiere“ wird in der Regel gar keine medizinische Versorgung zuteil. Probleme gibt es auch bei der Unterbringung von Flüchtlingskindern in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, in denen Kindern oft elementare Rechte wie Bildung und Gesundheit vorenthalten werden.

„Wir müssen in Deutschland für alle Flüchtlingskinder mit Hilfe einer regulären Versicherungskarte den Zugang zu einer vollständigen ärztlichen Versorgung sicherstellen. Das umfasst sowohl die medizinische Grundversorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen als auch den Zugang zur medizinischen Standardversorgung nach der Erstaufnahme. Die Gesundheitsversorgung gleicht aber bisher einem Flickenteppich, jedes Bundesland hat hier andere rechtliche Standards, zum Beispiel in Bezug auf die Erteilung einer elektronischen Gesundheitskarte. Zudem ist beispielsweise eine gute Aufklärung der Eltern über die Sinnhaftigkeit von Impfungen wichtig, da so der Schutz von Kindern vor krankheitsbedingten Schäden verbessert werden kann“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Und auch bei der generellen Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten in Deutschland besteht Handlungsbedarf. Denn nach Ansicht von rund einem Drittel der Eltern in Deutschland (34 Prozent) gibt es in der Nähe ihres Wohnortes keine ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. In Kleinstädten bis 5.000 Einwohner ist rund die Hälfte der Eltern dieser Ansicht (49 Prozent). Zu diesen Ergebnissen kommt eine Umfrage des Politikforschungsinstituts Kantar Public im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes aus dem letzten Jahr.

„Zum in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrecht auf bestmögliche Gesundheit gehört auch die ausreichende Versorgung mit Kinder- und Jugendärzten. Es darf nicht sein, dass Eltern nach der Geburt eines Kindes oder nach einem Umzug keinen Kinderarzt finden, oder für sich und ihre Kinder unzumutbar weite Wege auf sich nehmen müssen. Es muss dringend Mechanismen der Bedarfsplanung geben, die das verhindern. Sonst droht insbesondere die Vorsorge auf der Strecke zu bleiben“, so Hofmann weiter.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in diesem Jahr das Thema „Flächendeckende und umfassende Gesundheitsversorgung“ (Universal Health Coverage) in den Mittelpunkt des Weltgesundheitstages gestellt. Laut WHO muss eine flächendeckende und umfassende Gesundheitsversorgung dafür sorgen, dass jeder Mensch medizinische Versorgung in Anspruch nehmen kann, ohne dabei in eine finanzielle Notlage zu geraten. Es soll sichergestellt werden, dass jeder Mensch die medizinische Versorgung erhält, die er braucht und wann immer er sie braucht.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.04.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt heute zum 30-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention eine einzigartige 30-Euro-Blech-Sammlermünze vor. Mittelpunkt der Münze ist das Konterfei von Herbert Grönemeyer, der mit seinem Lied „Kinder an die Macht“ bereits seit vielen Jahren die Ikone der deutschen Kinderrechtsbewegung ist. Die Sammlermünze in der Prägequalität „Blechglanz“ ist direkt beim Deutschen Kinderhilfswerk zum Nominalwert erhältlich, allerdings nur solange der Vorrat reicht. Das 30-Euro-Stück gehört nicht zum offiziellen Münzprogramm des Bundes, ist aber trotzdem Teil der Sammler-Serie „Kinderrechte ins Grundgesetz!“. Die Randschrift lautet passend zum diesjährigen Motto des Weltkindertages „Wir Kinder haben Rechte!“. Zur heutigen Vorstellung der Münze am 1. April kann diese unter www.dkhw.de/sammlermuenze versandkostenfrei bestellt werden.

„Nach wie vor kennen viel zu wenige Kinder und Erwachsene die UN-Kinderrechtskonvention und die darin normierten Kinderrechte. Aber nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch verwirklichen. Deshalb brauchen wir in Deutschland eine Bildungsoffensive in Sachen Kinderrechte, die Kinder und Erwachsene erreicht. Mit der 30-Euro-Sammlermünze wollen wir auch dafür werben, dass endlich Kinderrechte im Grundgesetz normiert werden. Sollte das bis zum 1. April nächsten Jahres nicht der Fall sein, werden wir eine 31-Euro-Münze auf den Markt bringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Eigentlich hatten wir ja gehofft, die 30-Euro-Sammlermünze aus Gold oder Platin prägen lassen zu können. Aber da die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz immer noch auf sich warten lässt, haben wir uns letztlich für Blech entschieden. Schade. Aber eine gute Nachricht gibt es trotzdem: Die Münze passt ganz hervorragend in die Spendendosen des Deutschen Kinderhilfswerkes, die an ca. 40.000 Standorten in ganz Deutschland stehen. Durch die Spendendosen konnten seit 1979 bereits mehr als 37 Millionen Euro gesammelt werden. Mit diesen Spenden hat das Deutsche Kinderhilfswerk Kinder- und Jugendprojekte in ganz Deutschland unterstützt, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, zum Grundsatz ihrer Arbeit gemacht haben“, so Hofmann.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.04.2019

Positiv reagierte der Paritätische Wohlfahrtsverband auf den Vorstoß der Sozialdemokraten, den Eigenanteil der Pflegekosten für Pflegebedürftige und ihre Angehörige zu deckeln und stattdessen die Pflegekassen stärker in die Pflicht zu nehmen. Es handle sich hier um eine echte und überfällige Neuausrichtung, um künftig nicht nur gute Pflege zu gewährleisten, sondern die Betroffenen auch vor Armut zu schützen.

„Nach dem ganzen Klein-Klein in der Pflegepolitik wagt nun eine Regierungspartei endlich den notwendigen großen Wurf. Es ist höchste Zeit, dass aus dem Zuschuss der Pflegekasse eine verlässliche Versicherung wird, die den Betroffenen Sicherheit gibt“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Die Sozialhilfequote von fast 40 Prozent unter Pflegeheimbewohnern zeige, dass die Pflegeversicherung bei der Absicherung der Pflege bisher kläglich versagt. „Es kann nicht sein, dass Menschen fast ihr Leben lang in die Pflegekasse einzahlen und am Ende trotzdem in der Sozialhilfe und in Armut landen“, so Schneider.

Eine Deckelung des Eigenanteils, wie von der SPD vorgeschlagen, sowie neue Ansätze zur solidarischen Finanzierung der Pflegeversicherung seien vor diesem Hintergrund ein zentraler Schritt. Der Paritätische spricht sich dafür aus, den Eigenanteil bei den Pflegekosten für die Betroffenen generell auf 15 Prozent zu deckeln. Ausdrücklich stellt sich der Verband auch hinter die Forderung nach der Schaffung einer einheitlichen solidarischen Bürgerversicherung für alle.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 08.04.2019

Scharf kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband den vorliegenden Entwurf zur Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes, nach dem die Leistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber neu geregelt werden sollen. Statt die Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums endlich an den tatsächlichen Bedarf und die aktuelle Preisentwicklung anzupassen, würden durch statistische Tricks die Beträge künstlich klein gerechnet, kritisiert der Verband. Die Pläne der Bundesregierung seien verfassungsrechtlich mindestens fragwürdig. Der Verband fordert die politische Anerkennung eines einheitlichen Existenzminimums für alle in Deutschland lebenden Menschen.

„Die geplante Neuregelung kommt einer Mogelpackung gleich. Vordergründig ist es eine Erhöhung, bei gründlichem Nachrechnen stellt sich heraus, dass sehr viele Flüchtlinge künftig nicht mehr oder sogar weniger haben werden als jetzt“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Zwar werden die Regelsätze generell erhöht, doch wird vielen Asylbewerbern die höchste Regelsatzstufe künftig mit Verweis auf mögliche Einsparpotenziale in Sammelunterkünften vorenthalten. „Unter dem Strich ist es für den Einzelnen in vielen Fällen bestenfalls ein Nullsummenspiel“, so Schneider.

Ohnehin seien die Regelsätze und insbesondere die Geldbeträge seit Jahren nicht mehr annähernd bedarfsdeckend. „Mit 136 Euro im Monat und einigen Sachleistungen ist kein Auskommen möglich“, so Schneider.

Der Gesetzesentwurf enthalte durchaus auch positive Ansätze, so etwa die Unterstützung von Asylbewerbern in Ausbildung oder die Honorierung ehrenamtlichen Engagements. Es sei außerordentlich bedauerlich, dass diese begrüßenswerten Aspekte durch die Tricksereien beim Regelsatz überlagert werden.

Der Verband weist darauf hin, dass die niedrigeren Regelsätze bei Asylbewerbern im Vergleich zu Hartz IV-Beziehenden ganz generell eine klare Diskriminierung von Flüchtlingen darstellt. „Das Existenzminimum ist genauso wenig teilbar wie die Würde des Menschen nach Artikel 1 des Grundgesetzes“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 28.03.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 10. April 2019

Veranstalter: Kinderkommission des Deutschen Bundestags

Ort: Berlin

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses: www.bundestag.de/resource/blob/634444/5f92966b72096fdfb481bbe672a5a88b/Tagesordnung-der-15–Sitzung-data.pdf

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterkinderkommission@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Termin: 03. Mai 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

So vielfältig unsere Gesellschaft ist, so vielfältig sind die Familien und auch familiäre Zuschreibungen. Bei muslimischen oder als muslimisch markierten Familien können Zuschreibungen auch Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe haben. Familien berichten in diesem Kontext immer wieder von erlebten Ausgrenzungen. Die Tagung, zu der wir Sie herzlich einladen, will auf diesen Zusammenhang aufmerksam machen.
Frau Prof. Dr. Annette Treibel Illian von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe wird die Wirkung von Zuschreibungen und Markierungen von Familien thematisieren und Bezug
darauf nehmen, wie Zugänge zu Bildung und gesellschaftliche Teilhabe sich gestalten.
Frau Dr. Anja Stichs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt die Erwartungen muslimischer Familien an die Qualität einer vorschulischen Kinderbetreuung anhand der BAMF-Studie »Vorschulische Kinderbetreuung aus Sicht muslimischer Familien« (2017) dar.
Es stellt sich uns auch die Frage, ob das seit Beginn des Jahres in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung hierzu neue Möglichkeiten eröffnet.
In Workshops werden weitere Aspekte vertieft sowie Austausch und Vernetzungsmöglichkeiten geboten.

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie an die interessierte Öffentlichkeit.

Die Einladung sowie Informationen zum Programmablauf und zur Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 10. Mai 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Am 10. Mai 2019 heißt es: Willkommen zum 13. Parlamentarischen Regenbogenabend der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen!

U.a. mit Claudia Roth MdB, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Ulle Schauws MdB, Sprecherin für Queerpolitik und Frauenpolitik, Sven Lehmann MdB, Sprecher für Queerpolitik und Sozialpolitik und Yga Kostrzewa, lesbische Aktivistin aus Polen.

Musikalische Gäste sind Vivian Kanner und Maxim Shagaev. Im Anschluss legt DJin Marsmädchen auf.

In über 70 Staaten werden Menschen dafür bestraft, wen sie lieben oder wer sie sind. In einzelnen Staaten droht sogar die Todesstrafe. Fast die Hälfte der Menschheit lebt in Ländern, in denen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche Personen staatlich diskriminiert, brutal verfolgt oder gar umgebracht werden. Und noch weit mehr können sich weder auf staatlichen Schutz noch gesellschaftliche Solidarität verlassen, wenn sie Opfer von Hetze, Hass oder Gewalt werden. Diese Schande darf niemanden kalt lassen, sondern muss zu beherztem politischem Handeln führen.

In anderen Ländern, auch in Deutschland, gibt es dagegen große Fortschritte. Nach langen Kämpfen wurde rechtliche Anerkennung erreicht und die Akzeptanz ist deutlich gestiegen. Aber auch hier sind Hass und Hetze nicht verschwunden und es gibt politische Kräfte, die das Rad zurückdrehen wollen.

50 Jahre nach Stonewall soll darüber diskutiert werden, wie die Situation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen Menschen weltweit und in Deutschland ist und was man gemeinsam für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung tun kann. Darüber soll mit Ihnen und Euch ins Gespräch gekommen werden.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier. Die Online-Anmeldung ist bis zum 06. Mai 2019 möglich.

Termin: 11. Mai 2019

Veranstalter: BEVKI Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Ort: Berlin

Die BEVKi und der Landeselternausschuss Kita Berlin haben sich entschieden für den diesjährigen Fachtag der BEVKi für Eltern, Pädagog*innen und alle an frühkindlicher Bildung interessierte Menschen nach Berlin einzuladen. Sie haben sich als Elternvertreter*innen die Weiterbildung und Aufklärung der Eltern auf die Fahnen geschrieben.

Weiterhin ist Ihnen der Austausch zwischen Fachkräften, Leitungen und Familien (Eltern und Kinder) sehr wichtig.

An dem Fachtag liegt es Ihnen sehr am Herzen, dass alle miteinander in den Austausch kommen. Dazu haben Sie die Initiative Neues Lernen, das BeKi (Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung) und das DESI (Institut für demokratische Entwicklung und soziale Integration) ins Boot geholt. Sie begleiten Sie an diesem Tag, um allen Anwesenden den aktuellen Stand der frühkindlichen Bildung näher zu bringen.

Die ASH führt zur Zeit Studien zur Qualitätsentwicklung aus Kinderperspektive durch und entwickelt einen Methodenschatz um den Fachkräften und Akteuren der Kindertagesbetreuung zu helfen, die Kinderperspektive in den Kitaalltag zu integrieren und dieser einen wirkungsvollen Standpunkt geben zu können.

Deshalb möchten Sie der Kinderperspektive Raum geben und die Kinder zu ihrem „Perfekten Kita-Tag“ befragen. bzw. sie zu begleiten ihre Perspektive zu dokumentieren.
Die Eltern und Fachkräfte haben in dieser Zeit die Möglichkeit an Impulsvorträgen teilzunehmen.

Das vorläufige Programm
Dr. Christa Preissing, Direktorin des Berliner Kita-Instituts für Qualitätsentwicklung (BeKi), Präsidentin der Internationale Akademie Berlin und Autorin verschiedener Bildungsprogramme wird einen Einblick in die gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaft geben.

Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner wird über den aktuellen Stand des SGB VIII in Zusammenhang mit dem „Gute-Kita-Gesetz“ informieren.

Milena Lauer vom Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi) wird einen Vortrag zum Thema Gesundes Aufwachsen einbringen.

Es wird einen Workshop mit Kindern zum Thema „Mein perfekter Kita-Tag“ in Anlehnung an die Quaki-Studie geben.

Die Teilnahme am Fachtag inkl. Mittagessen und Tagungsgetränken ist kostenlos. Eine Erstattung der Reise- und Übernachtungskosten ist auf Nachfrage in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz möglich (siehe Details weiter unten).

Da es nur begrenzte Plätze gibt, können Sie sich bereits ab sofort anmelden. Zur Anmeldung genügt eine E-Mail an norman.heise@bevki.de. Teilen Sie bitte bei der Anmeldung mit:
Von welcher Institution Sie kommen (Vor- und Nachname und Institution)?
Benötigen Sie eine Erstattung der Reisekosten?

Anreisekosten
Eine Erstattung der Reisekosten ist bis zu 60,00€ pro Person in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz möglich.
Formulare zur Erstattung der Reisekosten erhalten Sie (bei vorheriger Anmeldung) am Tag der Veranstaltung.

Termin: 13. Mai 2019

Veranstalter: Deutscher Kita-Preis

Ort: Berlin

Gute Qualität in Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten, ist ein kontinuierlicher Prozess. Um diesen zu gestalten, braucht es alle beteiligten Perspektiven: die der zuständigen Fach- und Leitungskräfte, der Fachberatungen, der zuständigen Verwaltungen und der Politik, der Eltern und der Familien. Denn Qualität hat viele Gesichter und muss unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden.

Eine zentrale Perspektive rund um die Entwicklung und Ausgestaltung frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung ist der Blickwinkel der Kinder selbst.

Wie können kindliche Perspektiven und Belange im pädagogischen Alltag ernst genommen und authentisch eingebunden werden? Wie gelingt es Kitas und lokalen Bündnissen, ihr Handeln konsequent am Kind auszurichten und dabei die Lebenswelten der Kinder und ihrer Familien zu berücksichtigen? Wie kann eine kindorientierte Erschließung des Sozialraums aussehen? Und was haben Kinder über Kita-Qualität zu sagen? Diesen und weiteren Themen möchte man sich mit Ihnen gemeinsam widmen.

Gemeinsam mit Ihnen soll erkundet werden, wie man Kita-Qualität kindorientiert entwickeln kann. Dabei unterstützen und inspirieren Impulse und gute Praxis von Finalisten des Deutschen Kita-Preises.

Die Veranstaltung richtet sich an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung, wie beispielsweise Fachberatungen, Trägervertreterinnen und Trägervertreter, Vertreterinnen und Vertreter von Ämtern, Verbänden und weitere Interessierte.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Da die Plätze begrenzt sind, werden Sie um eine verbindliche Anmeldung gebeten bis zum 20. April 2019 unter dem folgenden Link: https://eveeno.com/deutscher-kita-preis

Anschließend erhalten Sie eine Anmeldebestätigung sowie zeitnah einen detaillierten Programmablauf.

Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie bei Julia Kaufmann, Deutsche Kinder- und Jugendstiftung, E-Mail: julia.kaufmann@dkjs.de, Tel.: 030 25 76 76 800.

Termin: 14. Mai 2019

Veranstalter: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Ort: Berlin

„Hilfe, die ankommt. Fünf Jahre Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“


Mit dem Gesetz zur vertraulichen Geburt wurde viel erreicht.
Mit ihm wurden das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ und auch die digitalen Beratungsmöglichkeiten via Chat und E-Mail eingeführt. Diese Hilfen wurden in den vergangenen fünf Jahren von tausenden Ratsuchenden genutzt. Beim Hilfetelefon erhalten schwangere Frauen in Konfliktlagen rund um die Uhr und in 18 Sprachen direkte Unterstützung und können so den Weg in eine Schwangerschaftsberatungsstelle vor Ort finden. Zudem ermöglicht das Gesetz Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, ihr Kind anonym und medizinisch sicher zur Welt zu bringen. Kinder die im Wege der vertraulichen Geburt in Adoptiv- oder Pflegefamilien groß werden, haben das Recht ab dem 16. Lebensjahr zu erfahren, woher sie kommen – ein wichtiger Faktor für die Identitätsbildung.

Warum ist das Gesetz so erfolgreich?

Basis hierfür ist die gute Zusammenarbeit und das starke Netzwerk der Beteiligten: Schwangerschaftsberatungsstellen, Jugendämter, Adoptionsvermittlungsstellen, in der Geburtshilfe tätige Einrichtungen und Hebammen sowie die Kooperationspartner, die mithelfen das Hilfetelefon weiter bekannt zu machen. Sie alle haben von Anfang an mitgewirkt, den betroffenen Frauen passgenaue Unterstützung zu bieten. Ihnen gilt der größte Dank.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nimmt den fünften Jahrestag zum Anlass, auf das Erreichte zurückzuschauen und den Blick nach vorn zu richten. Das Programm der Veranstaltung spannt einen weiten Bogen: Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey tauscht sich mit Praktikerinnen und Praktikern aus, Expertinnen und Experten unterschiedlicher Fachrichtungen diskutieren über wichtige Fragen: Wo hakt es? Was kann noch bessert werden? Wie kann die Zusammenarbeit gestärkt werden? Welche Erfolge wurden erzielt? Zudem erhalten die Gäste im Praxis-Karussell Einblick in spannende Projekte vor Ort.

Weitere Informationen, wie das Programm und den Anmeldebogen finden Sie hier.

Termin: 20. Mai 2019

Veranstalter: EAF Berlin und des Deutschen Juristinnenbundes

Ort: Berlin

100 Jahre Frauenwahlrecht und 70 Jahre Grundgesetz: Die Jubiläen sind Wegmarken für Demokratie und Gleichberechtigung. Mit dem Zukunftskongress am 20. Mai in Berlin findet die Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend und der EAF Berlin ihren Abschluss. Es sollen noch einmal die Akteurinnen, die für Gleichberechtigung kämpften, gewürdigt werden. Doch vor allem soll nach vorne geblickt werden.

Bundesfamilien- und Frauenministerin Dr. Franziska Giffey wird den Kongress eröffnen und eine Bilanz der Kampagne ziehen. Die Bedeutung des Gleichberechtigungsgebots in Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz steht im Mittelpunkt des Beitrags von Prof. Dr. Ulrike Lembke, Professorin für öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt-Universität zu Berlin.

Ende Januar wurde in Brandenburg das erste „Parité-Gesetz“ verabschiedet, das erste Paritätsgesetz Deutschlands. Zahlreiche prominente Politiker*innen haben sich in der Öffentlichkeit Pro Parität geäußert. Auf dem Zukunftskongress soll die aktuelle Debatte um Parität in der Politik weitergeführt werden. Mit Parlamentarierinnen des Bundestags wird diskutiert: Wie und in welcher Form erreichen wir Parität im Bundestag?

Kurz vor der Europawahl Ende Mai nimmt man die europäische Ebene in den Blick. Welche Forderungen an eine zukunftsweisende Gleichstellungspolitik stellt die Zivilgesellschaft an die Institutionen der EU?

Es wird sich gefreut mit Ihnen zu feiern, zu diskutieren und in die Zukunft zu denken!

Bitte merken Sie sich den Termin vor. Eine Einladung folgt zeitnah.

Termin: 05. Juni 2019

Veranstalter: Hans-Böckler-Stiftung, WSI, DGB

Ort: Berlin

Rentenpolitik steht hoch auf der politischen Agenda. Es gibt viele Reformvorschläge und viel Streit, welchen Weg die Politik einschlagen sollte. Die Meinungen gehen schon grundsätzlich auseinander: Worum sollte sich die Politik vor allem kümmern? Welche Probleme sind am größten? Auf einer vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) veranstalteten Fachtagung wird diskutiert, wo die gegenwärtigen und künftigen Probleme der Alterssicherung liegen, welche Lösungsansätze geeignet sind und wie die Strategien zu ihrer Umsetzung aussehen müssen.

Die Veranstaltung richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Praktikerinnen und Praktiker aus Zivilgesellschaft, Politik, Gewerkschaften, Wirtschaft und Betrieben sowie an alle interessierte Bürgerinnen und Bürger.

Informationen zu Programm und Anmeldung folgen in Kürze.

Termin: 16. Juli 2019

Veranstalter: Netzwerk Familienbildung beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Familienbildung will Eltern dabei unterstützen, ihren komplexen Alltag zu bewältigen. Sie hilft Eltern, ihren Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Der Zuwachs von Wissen und Fähigkeiten, eine bessere Orientierung und der Austausch mit anderen geben Sicherheit. All das trägt dazu bei, die unterschiedlichen Aufgaben in der Familie besser zu erfüllen. Angebote der Eltern- und Familienbildung greifen aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen auf. Sie sind ein wichtiger Beitrag zur Quartiersentwicklung, festigen Nachbarschaften und unterstützen das Zusammenleben der Generationen im Sinne sorgender Gemeinschaften.

Für Verantwortliche bei Kommunen und Bildungsträgern ist es wichtig, Angebote der Familienbildung gemeinsam vor dem Hintergrund der Bedürfnisse, Gege-benheiten und Möglichkeiten vor Ort zu entwickeln. Dafür bietet das im Frühjahr 2019 veröffentlichte Rahmenkonzept Familienbildung eine gute Grundlage. Der 3. landesweite Kongress Familienbildung beschäftigt sich mit der Umsetzung des Rahmenkonzepts Familienbildung in Baden-Württemberg. In den Foren sollen wesentliche Fragen der Umsetzung aufgegriffen, vertieft und diskutiert werden.

Veranstalter ist das landesweite Netzwerk Familienbildung BW, das beim Landesfamilienrat Baden-Württemberg angesiedelt ist und dessen fachpolitisches Anliegen ein bedarfsgerechtes, flächendeckendes und ‚zugängliches‘ Angebot der Eltern- und Familienbildung in Baden-Württemberg ist. Angesprochen und eingeladen sind Fachkräfte der Familienbildung und der pädagogischen Arbeit mit Familien, Politikerinnen und Politiker, Kommunalverantwortliche, Fachleute aus der Sozial- und Jugendhilfeplanung sowie alle Interessierten.

Zum Programm:2019Kongress_Einladung.pdf

Zur Anmeldung: Anmeldung-KongressFaBi2019.pdf.

Rahmenkonzept Familienbildung: 2019-Rahmenkonzept_FaBi-online.pdf

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen Abstimmung im europäischen Parlament zur EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige begrüßt das ZFF gemeinsam mit dem Deutschen Frauenrat, dem Bundesforum Männer, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund die Einigung über eine EU-weite gesetzliche Verankerung für die Verbesserung von Vereinbarkeit. Die Verbände bedauern jedoch, dass die Richtlinie keine Verbesserungen für Deutschland mit sich bringt.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu:

„Gerade angesichts der anstehenden Europawahlen begrüßen wir, dass die Säule Sozialer Rechte durch die Vereinbarkeitsrichtlinie gestärkt wird. Eltern sind europaweit auf gute Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf angewiesen – sie werden hier unterstützt.

Es ist jedoch sehr bedauerlich, dass die Richtlinie keine wirklichen Konsequenzen für die Gestaltung einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Deutschland hat. Gemeinsam mit den anderen unterzeichnenden Organisationen fordern wir die Bundesregierung auf, eigene gesetzliche Maßnahmen in dem Politikbereich voran zu treiben. Aus Sicht des ZFF gibt es verschiedene Instrumente, die eine gleichberechtigte Teilhabe an der familiären Sorgearbeit stärken würden. Dazu gehört die Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld, die Realisierung einer bezahlten Vaterschaftsfreistellung nach der Geburt oder die Einführung einer Pflegezeit in Anlehnung an die Elterngeldregelung.“

Die gemeinsamen Positionierung vom Deutschen Frauenrat, dem Bundesforum Männer, dem Zukunftsforum Familie, der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund finden Sie hier.

Quelle: PRessemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 04.04.2019

AKTUELLES

Am 26. Februar 2019 hat der Präsidialausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. die

Empfehlungen des Deutschen Ver­eins zur Förderung von „Zuver­dienstmöglichkeiten“ im Bereich des SGB IX

beschlossen.

Der in Deutschland bislang einmalige Studiengang startet erneut zum Sommersemester im März
2020. Die Bewerbungsfrist endet zum 30.06.2019. Für den Weiterbildungs-Master „Angewandte Familienwissenschaften“ können sich an der HAW Hamburg auch einschlägig Qualifizierte ohne einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben.

Weitere Angaben finden Sie unter https://familienwissenschaftenhamburg.wordpress.com/.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 05/2019

SCHWERPUNKT I: Equal Pay Day

Anlässlich des heutigen Equal Pay Day fordert das ZFF, hauptamtlich wie privat geleistete Arbeit von Frauen endlich angemessen wertzuschätzen und so die Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern nachhaltig zu bekämpfen.

Auch in diesem Jahr macht der Aktionstag Equal Pay Day auf die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam, die in Deutschland seit Jahren nahezu unverändert bei 21 Prozent liegen. Unter dem Motto WERTSACHE Arbeit stellt die Kampagne dabei die ungerechte Wertschätzung frauendominierter Berufe, insbesondere in den sozialen Dienstleistungen, in den Mittelpunkt.

Christiane Reckmann, Vorstandsvorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Es ist völlig inakzeptabel, dass Frauen in puncto Gehalt immer noch gegenüber ihren männlichen Kollegen benachteiligt werden. Der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ ist eine Frage der Gerechtigkeit und muss für alle Menschen gelten.

Es gibt vielfältige Ursachen für die seit Jahren stabil bleibende Lohnlücke zwischen den Geschlechtern: Frauen verdienen weniger, weil sie seltener Führungspositionen innehaben, häufiger teilzeitbeschäftigt sind und öfter in schlechter bezahlten frauendominierten sozialen Dienstleistungsberufen arbeiten. Das ZFF unterstützt nachdrücklich, dass der diesjährige Equal Pay Day die fehlende Wertschätzung dieser Berufe in den Mittelpunkt der Kampagne rückt und unterstützt das Anliegen der Neubewertung dieser gesellschaftlich so wichtigen Tätigkeiten.

Doch nicht nur bei der Entlohnung der Erwerbsarbeit klaffen Lücken zwischen den Geschlechtern, auch die unbezahlte Sorgearbeit ist sehr ungleich verteilt: Frauen übernehmen nach wie vor den Löwenanteil der privaten Erziehungs-, Pflege- und Hausarbeit. Nur wenn wir die Erwerbs- und die Sorgearbeit zukünftig politisch gleichberechtigt in den Blick nehmen, können wir uns nachhaltig auf den Weg zu einer geschlechtergerechten Gesellschaft machen!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 18.03.2019

Auch in diesem Jahr klafft die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern weit auseinander: 21 Prozent verdienen Frauen im Schnitt weniger. Für das gleiche Gehalt wie das der Männer müssten sie umgerechnet 77 Tage länger arbeiten. Der Equal Pay Day am 18. März markiert diesen Zeitpunkt und zeigt auch in diesem Jahr, dass die Betriebe mehr in die Pflicht genommen werden müssen.

„Mit dem Entgelttransparenzgesetz wurde der Anfang zur Bekämpfung der Lohnungleichheit gemacht. Seit gut zwei Jahren können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von ihrem individuellen Auskunftsrecht Gebrauch machen: Sie können überprüfen lassen, ob Kollegen des anderen Geschlechts für die gleiche Tätigkeit mehr Lohn erhalten als sie selbst. Nur wenn über Geld gesprochen wird, kann die Lohndiskriminierung abgestellt werden. Im Sommer wird die Evaluation des Gesetzes vorgelegt. Dann wird sich zeigen, an welchen Stellen nachgesteuert werden muss. Die SPD-Bundestagsfraktion wird in der Großen Koalition darauf beharren, die volle Durchschlagskraft für dieses Gesetz zu erreichen. Beschäftigte müssen in ihrem selbstverständlichen Recht, sich gegen Lohndiskriminierung zu wehren, bestmöglich gestärkt werden.

Eine Grundrente, wie sie Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgeschlagen hat, würde für den gerechten Ausgleich der so genannten Gender Pay- und Gender Pension Gaps sorgen – solange, wie die Betriebe ihrer Verantwortung für die gerechte Bezahlung von Frauen und Männern nicht nachkommen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.03.2019

Zu den heute veröffentlichten Zahlen zum Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern und zum Equal Pay Day am 18. März erklären BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik, und UlleSchauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

21 Prozent und kein Ende in Sicht. Auch nach einem Jahr Entgelttransparenzgesetz ist die Entgeltlücke zwischen Mann und Frau unverändert groß. Das Gesetz entpuppt sich als Luftnummer.

Es ist endlich an der Zeit, ein effektives und wirksames Gesetz, das Frauen wirklich finanzielle Gerechtigkeit bringt, einzuführen. Dazu braucht es verbindliche und zertifizierte Prüfverfahren. Freiwilligkeit hilft keinen Schritt weiter. Nur eine verbindliche Überprüfung aller Lohnstrukturen und Tarifverträge beendet die ungerechte Bezahlung von Frauen. Und wir fordern ein Verbandsklagerecht und die Anwendbarkeit des Gruppenverfahrens. Denn nach wie vor müssen Frauen, die gegen Entgeltdiskriminierung vorgehen wollen, weiterhin allein vor Gericht ziehen. Von diesen Maßnahmen würden Frauen wirklich profitieren.

Das Entgelttransparenzgesetz bleibt wirkungslos. Denn Auskunft über das Entgelt von Kollegen erhalten nur Frauen, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten. Viel zu viele Frauen haben also rein gar nichts von diesem Gesetz. Betrieben ist es auch völlig frei gestellt, ob sie künftig ihre Entgeltstrukturen auf Benachteiligungen überprüfen. Sie können, aber sie müssen nicht. Dafür braucht es wahrlich kein Gesetz.

Die Bundesregierung muss auch dringend mehr tun, um die sozialen Berufe aufzuwerten, denn hier arbeiten hauptsächlich Frauen und diese Jobs sind generell schlechter bezahlt. Zudem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit oder Minijobs und es gibt nach wie vor wenige weibliche Führungskräfte. Das sind alles Faktoren, die eine Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern in weite Ferne rücken lassen. Hier muss die Bundesregierung ran und endlich wirksame Rahmenbedingungen schaffen, damit Frauen endlich das bekommen, was sie auch verdienen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 14.03.2019

Zum Equal Pay Day erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Mehr staatliche Regulierung, mehr Bürokratie und absurde Strafandrohungen für Unternehmen sind die falsche Antwort auf die bestehenden Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen. Daher fordert die FDP-Fraktion einen anderen Ansatz. Wir müssen früh anfangen und alte Rollenbilder aufbrechen, damit wir mehr Mädchen und Frauen für meist besser bezahlte MINT-Berufe begeistern. Gleichzeitig müssen soziale Berufe besser entlohnt werden, damit diese an Attraktivität gewinnen. Durch mehr Flexibilität und beste Kinderbetreuung kann eine vielfältigere Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit und so die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gelingen. Die Unternehmen sind bei einer fairen und leistungsorientierten Bezahlung, unabhängig vom Geschlecht,und Frauen-Talentförderprogrammen in der Pflicht. So verringern wir den Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern im Erwerbsleben und folglich auch bei der Rente. Zudem sollten wir Frauen ermutigen, selbstbewusst aufzutreten und zu verhandeln. Dabei kann die Förderung von Frauennetzwerken helfen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 18.03.2019

Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen und die Wirksamkeit des Entgelttransparenzgesetzes wird von Sachverständigen und Interessenvertretern höchst unterschiedlich bewertet. Dies zeigte sich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag über zwei Anträge der Fraktionen Die Linke (19/1005) und Bündnis 90/Die Grünen (19/1192) zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung von Frauen.

Die Linksfraktion fordert in ihrem Antrag unter anderem, dass der Auskunftsanspruch über die betriebliche Entlohnung im Entgelttransparenzgesetz für alle Beschäftigten unabhängig von der Betriebsgröße gelten muss, dass Stillschweige-Klauseln in Arbeitsverträgen über die Entlohnung für nicht erklärt werden und alle Unternehmen ab 25 Beschäftigten zu einer verbindlichen und regelmäßigen Überprüfung der Entgeltgleichheit verpflichtet werden. Übereinstimmend fordern Linke und Grüne ein Verbandsklagerecht gegen Lohndiskriminierung.

Die Volkswirtschaftlerin Christina Boll vom Hamburgischen Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) verwies darauf, dass das im Entgelttransparenzgesetz genannte Lohnbewertungskriterium keine belastbare Aussage über eine Entgeltdiskriminierung zulasse, sondern allenfalls einen Verdacht. Dem trage das Gesetz mit dem individuelle Auskunftsrecht Rechnung. Die Einführung eines Verbandsklagerechts sei hingegen nicht angemessen. Boll argumentierte, dass der hohe Anteil von teilzeitbeschäftigten Frauen eine der Hauptursachen für die Gehaltsschere von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen sei. Zudem sei das Entgelttransparenzgesetz erst im Sommer 2017 in Kraft getreten, es sei noch zu früh, um eine Bewertung bezüglich seiner Wirksamkeit abzugeben.

Auf Seiten der Arbeitgeber stießen die Forderungen der Linken und der Grünen nach einer Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes und einer Einführung eines Verbandsklagerechts durchgehend auf Ablehnung. Claudia Große-Leege vom Verband deutscher Arbeitnehmerinnen (VdU) verwies darauf, dass die Arbeitgeber großen Wert auf eine faire und leistungsgerechte Entlohnung der Beschäftigten unabhängig vom Geschlecht legten. Die unbereinigte Lohnlücke von 21 Prozent zwischen Männern und Frauen sei nicht auf unterschiedliche Gehälter bei gleicher Arbeit und Qualifikation zurückzuführen. Selbst in der bereinigten Lohnlücke von rund sechs Prozent seien Erwerbsunterbrechungen nicht einbezogen, Frauen seien aber wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen sehr viel öfter von Erwerbsunterbrechungen betroffen. Bei Einberechnung dieser Erwebsunterbrechungen sei die Lohnlücke deutlich kleiner. In diesem Sinne argumentierte auch Anja Klie von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die bereinigte Lohnlücke liege zwischen 2,3 und 5,8 Prozent. Deutschland habe in Europa eine der geringsten Lohnlücken. Dieser statistische Wert lasse sich auch nicht automatisch mit Diskriminierung von Frauen in Unternehmen erklären. Klie verwies auf die deutlich geringe Lohnlücke im Osten Deutschlands. Dies sei darauf zurückzuführen, dass Frauen in den ostdeutschen Bundesländern sehr viel häufiger in Vollzeit beschäftigt seien als in den West-Ländern. Ebenso wie Große-Leege und Klie lehnte auch Steven Haarke vom Handelsverband Deutschland (HDE) weitere Auflagen für die Arbeitgeberseite ab. Bereits das Entgelttransparenzgesetz habe zu unverhältnismäßig hohen bürokratischen Belastungen geführt. Statt weiter in die Tarifautonomie einzugreifen, sollten ganztägige Betreuungsangebote in Kitas und Schulen ausgebaut werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Unterstützt wurden die Anträge von Linken und Grünen hingegen von der Arbeitsrechtlerin Gisela Ludewig vom Deutschen Juristinnenbund (djb), der Rechtsanwältin Lena Oerder von der Düsseldorfer Anwaltskanzlei „silberger.lorenz.towara“, der Rechtswissenschaftlerin und früheren Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts, Heide Pfarr, sowie der Wirtschaftswissenschaftlerin und Beraterin Andrea Jochmann-Döll (GEFA, Forschung und Beratung). Lena Oerder verwies darauf, dass der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz nur für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Angestellten gelte. Damit sei ein Großteil der Beschäftigten von diesem Anspruch ausgeschlossen. Selbst die Europäische Kommission empfehle, diese Schwelle auf 50 Beschäftigte zu senken. Auch Andrea Jochmann-Döll plädierte dafür, dass die Unternehmensgröße nicht ausschlaggebend sein dürfe bei der Gewährung des Auskunftsanspruch. Das Entgelttransparenzgesetz zeige insgesamt nur geringe Wirkung. Heide Pfarr plädierte für eine Verpflichtung der Unternehmen, ihre betrieblichen Entgeltsysteme mithilfe zertifizierter Verfahren zu überprüfen. Allein mit einem individuellen Auskunftsanspruch der Beschäftigten ließe sich keine echte Transparenz schaffen. Übereinstimmend forderten Jochmann-Döll, Ludewig, Order und Pfarr ein Verbandsklagerecht gegen Lohndiskriminierung. Der Weg einer individuellen Klage gegen den eigenen Arbeitgeber werde nur von sehr wenigen Frauen eingeschlagen, da diese mit negativen Auswirkungen rechnen müssten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 288 vom 19.03.2019

Frauen auf dem deutschen Arbeitsmarkt:Aufholen, ohne einzuholenFrauen auf dem deutschen Arbeitsmarkt, das ist auf den ersten Blick eine Erfolgs-geschichte: Sie sind besser ausgebildet, arbeiten mehr und haben deutlich mehr Ein-kommen zur Verfügung als noch vor 40 Jahren. Dennoch sind sie häufiger über-qualifiziert und hinken weiterhin der Einkommensentwicklung von Männern hinterher. Das zeigt eine Langzeitstudie zum Strukturwandel auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Wer gewinnt? Wer verliert? Diese Fragen stehen im Mittelpunkt einer von der Bertelsmann Stiftung geförderten Langzeitstudie. Dafür hat ein Forscherteam um Prof. Dr. Timm Bönke von der Freien Universität Berlin die Auswirkungen des Strukturwandels auf dem deutschen Arbeitsmarkt für verschiedene Bevölkerungsgruppen untersucht. Eines der zentralen Ergebnisse: Frauen gehören zu den Aufsteigern der letzten 40 Jahre. Sie sind besser ausgebildet, arbeiten mehr, sichern zunehmend das Haushaltseinkommen ab und verfügen über deutlich höhere Einkommen als noch in den 1970er Jahren. Im Vergleich zu Männern zeigt sich jedoch: Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit und sind in Jobs tätig, für die sie formal überqualifiziert sind. Darüber hinaus haben sie über alle Bildungsstufen hinweg –damals wie heute –häufig weniger als die Hälfte der Einkommen der Männer zur Verfügung. Geringqualifizierte, insbesondere Männer, gehören dagegen mit Blick auf verfügbare Einkommen und Beschäftigungsquoten zu den größten Verlierern.

„Teilhabe und Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sind zentrale Versprechen der Sozialen Marktwirtschaft. Deshalb müssen Politik und Wirtschaft dort Hürden abbauen, wo einzelne Bevölkerungsgruppen strukturell benachteiligt werden“, kommentiert Aart De Geus, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung, die Ergebnisse.

Bessere Bildung und mehr Arbeit: Frauen sichern immer öfter Familieneinkommen ab.

Der Blick auf das Bildungsniveau und die Arbeitsmarktbeteiligung zeigt für Frauen im historischen Verlauf einen klaren Aufwärtstrend: Zwischen 1970 und 2013 ist der Anteil von Hochschulabsolventinnen in Westdeutschland von 2 auf 17 Prozent um das Achtfache gestiegen. Ebenso hat sich die Zahl erwerbstätiger Frauen in den alten Bundesländern zwischen 1973 und 2013 von rund sechs auf zwölf Millionen verdoppelt.

„Durch die gestiegene Erwerbstätigkeit der Frauen war es möglich, die Haushaltseinkommen gerade im Bereich der unteren Einkommen zu stabilisieren“, erläutert Manuela Barišić, Arbeitsmarktexpertin der Bertelsmann Stiftung, die Studienergebnisse. Zwar sind Männer in Paarhaushalten immer noch häufig die Haupteinkommensbezieher, jedoch tragen Frauen zunehmend zum Haushaltseinkommen bei. Insbesondere Frauen prekär beschäftigter Männer sind zu Zweitverdienerinnen geworden, um das Familieneinkommen abzusichern.

Konkret waren im Jahr 2013 westdeutsche Frauen in Paarhaushalten mit Kindern in der unteren Einkommenshälfte fast dreimal so häufig erwerbstätig wie noch 1973. Ihr durchschnittlich verfügbares Haushaltseinkommen ist lediglich um die Hälftegestiegen.

Frauen arbeiten häufiger als Männer in Jobs, für die sie formal überqualifiziert sind

Knapp 61 Prozent der Akademikerinnen in Ost und West arbeiteten 2012 in Jobs, für die sie formal überqualifiziert waren (1976, Westdeutschland: 71 Prozent). Dies traf im selben Jahr in den alten Bundesländern nur auf 42 Prozent und in den neuen auf 47 Prozent der Männer zu. „Auch wenn im historischen Verlauf die Überqualifikation abgenommen hat, spiegelt sich der Bildungserfolg von Frauen immer noch nicht in den von ihnen ausgeübten Tätigkeiten wider“, sagt Barišić. Dazu kommt: Während sich die Erwerbsbeteiligung von Frauen in Westdeutschland von 1973 bis 2013 verdoppelt hat, ist die Summe ihrer wöchentlich geleisteten Arbeitsstunden um nur 50 Prozent gestiegen, da sie immer noch häufiger in Teilzeit mit geringer Stundenzahl arbeiten. Bei den westdeutschen Männern blieb die Summe der Wochenarbeitsstunden im selben Zeitraum konstant, obwohl die Zahl der Erwerbstätigen von 12 auf 14 Millionen gestiegen ist.

Die Unterschiede zwischen Frauen und Männern zeigen sich auch im verfügbaren Einkommen, das Arbeits- und Kapitaleinkommen sowie Transfers beinhaltet und die Belastung durch Steuern und Abgaben widerspiegelt: Während Akademikerinnen 1976 in Westdeutschland ein Einkommen in Preisen von 2015 von rund 1.650 Euro zur Verfügung hatten, waren es bei Akademikern mit rund 3.700 Euro gut doppelt so viel. Auch 2013 –knapp 40 Jahre später– hatten Akademiker in den alten Bundesländern mit rund 3.800 Euro im Vergleich zu Akademikerinnen (2.050 Euro) ein fast doppelt so hohes Einkommen zur Verfügung. Eine ähnliche Entwicklung lässt sich auch für gering- und mittelqualifizierte Arbeitnehmerinnen nachzeichnen. „Damit hinken Frauen der Einkommensentwicklung rund 40 Jahre hinterher, da sie 2013 immer noch nicht das Niveau erreicht haben, das Männer in den 1970ern hatten“, fasst Barišić die Ergebnisse zusammen.

Bildung schützt vor Arbeitslosigkeit und Einkommensverlusten

Der historische Verlauf zeigt darüber hinaus, dass ein höheres Qualifikationsniveau eine wichtige Schutzfunktion darstellt –über alle Gruppen in Ost und West hinweg. „Mit den höchsten Arbeitslosenraten und Einkommensverlusten über die Zeit gehören Geringqualifizierte zu den größten Verlierern der vergangenen Jahrzehnte“, so Barišić. Seit den1970er Jahren sind sie zunehmend stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Mittel- und Hochqualifizierte. Die gestiegenen Arbeitslosenraten spiegeln sich auch in der Entwicklung der verfügbaren Einkommen wider. Insbesondere geringqualifizierte Männer in West und Ost mussten über die Zeit Einkommensverluste hinnehmen: Ein geringqualifizierter westdeutscher Mann hatte 2013 ein Einkommen von 1.460 Euro zur Verfügung –1976 waren es in Preisen von 2015 rund 1.600 Euro.

Zusatzinformationen

Für die von der Bertelsmann Stiftung geförderte Studie „Wer gewinnt? Wer verliert? Die Entwicklung auf dem deutschen Arbeitsmarkt seit den frühen Jahren der Bundesrepublik bis heute“ haben Prof. Dr. Timm Bönke, Astrid Harnack und Miriam Wetter von der Freien Universität (FU) Berlin untersucht, wer auf individueller und auf Haushaltsebene, differenziert nach Geschlecht und Region, von den Entwicklungen der vergangenen 60 Jahre auf dem deutschen Arbeitsmarkt profitiert hat. Dabei betrachten sie neben dem Bildungsniveau und der Erwerbsbeteiligung auch die Entwicklung von Tätigkeitsklassen nach bestimmten Qualifikationsanforderungen sowie die verfügbaren Einkommen, um Verlierer und Gewinner zu identifizieren. Ein Schätzmodell ermöglicht es darüber hinaus, die um die demographischen Entwicklungen bereinigten Einkommensentwicklungen darzustellen. Als Datengrundlage dient dabei der Scientific Use File des Mikrozensus, eine seit 1957 mit wenigen Ausnahmen jährlich durchgeführte repräsentative Befragung von einem Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland. Die Jahre 2012 beziehungsweise 2013 bilden den aktuellen Rand. Die Daten für Ostdeutschland sind ab 1991 verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 18.03.2019

Anlässlich des heutigen Equal Pay Days* erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Es ist höchste Zeit, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern nicht nur einmal jährlich zu kritisieren, sondern Worten Taten folgen zu lassen. Lohngerechtigkeit, die den Entgeltunterschied zwischen Frauen und Männern abbaut, muss endlich umgesetzt werden.“

Im Mittelpunkt des diesjährigen Equal Pay Days steht das Thema „WERTSACHE Arbeit“. Die Arbeit von Frauen hat vielfach immer noch nicht den gleichen Wert wie die Arbeit von Männern. Besonders drastisch zeigt sich diese Entwicklung in den sozialen Berufen, wie Bildung, Erziehung und Pflege. „Soziale Berufe sind Zukunftsberufe, sie spielen eine immens wichtige Rolle für den Zusammenhalt und das menschliche Gesicht unserer Gesellschaft. Doch obwohl der Wert dieser Arbeit für alle, die darauf angewiesen sind, offensichtlich ist, spiegelt die Bezahlung das in der Regel nicht wider“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende.

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken macht sich die AWO seit Langem für branchenspezifische Tarifverträge in den sozialen Berufen stark. Diese sehen eine tarifliche Aufwertung der sozialen Berufe insgesamt vor und dienen der finanziellen Gleichstellung von Frauen und Männern. Ergänzend dazu bedarf es nach Ansicht der AWO einer systematischen und diskriminierungsfreien Bewertung der Arbeitsleistung, gerade auch um die Gleichstellung sozialer und technischer Berufe in Hinblick auf Qualifizierung und Bezahlung voranzutreiben. Ziel muss eine aktive Auseinandersetzung mit dem Wert sein, der verschiedenen Tätigkeiten und Berufen beigemessen wird.

Auch die Übernahme von Sorgearbeit für Kinder und pflegebedürftige Angehörige ist viel zu oft immer noch Frauensache. Essenziell ist eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen wie Männer, damit Sorge- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich aufgeteilt werden können. Ebenso muss Transparenz auf allen Ebenen zur Selbstverständlichkeit werden. Über Gehälter zu sprechen ist in Deutschland oft ein Tabuthema. „Nur wenn Unternehmen ihre Gehaltsstrukturen offenlegen und diese mit Prüfinstrumenten auf mögliche Ungleichbehandlungen überprüfen, kann Transparenz gelingen. Gleichzeitig gilt es, Kulturveränderungen aktiv anzustoßen, damit geteilte Führung und Doppelspitzen zur Realität werden und Barrieren für Frauen zu Führungspositionen endlich abgebaut werden“, betont Wolfgang Stadler abschließend.

*Zum Equal Pay Day: Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn, markiert der Equal Pay Day den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1. Januar eines Jahres für ihre Arbeit bezahlt werden. Dieser symbolisch markierte geschlechtsspezifische Entgeltunterschied beträgt laut Statistischem Bundesamt in Deutschland 21 Prozent.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 18.03.2019

Frauen müssen noch immer auf durchschnittlich 21 Prozent Einkommen verzichten. Die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern verharrt seit Jahren auf hohem Niveau. Mit einer gemeinsamen Aktion vor dem Brandenburger Tor zeigen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der Deutsche Frauenrat (DF) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) am Equal Pay Day: Wir lassen nicht locker, bis Frauen gleich bezahlt werden und der Equal Pay Day Silvester stattfindet.

Reiner Hoffmann, DGB-Vorsitzender:
„Die Lohnlücke stagniert, weil die Gesetze ins Leere laufen, die Frauen eigentlich bessere Chancen am Arbeitsmarkt bringen sollten. Die Bundesregierung hat hier viel gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Das Entgelttransparenzgesetz mit seinem Auskunftsanspruch, der nur in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten gilt, ist so ein Fall. Ein weiterer ist die Brückenteilzeit, die nur nutzen kann, wer in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeitet. Das darf bei der geplanten Grundrente nicht passieren: Damit Frauen im Alter von der Aufwertung niedriger Rentenkonten profitieren, darf es keine Bedürftigkeitsprüfung geben. Sonst geht auch dieses Gesetz an den Frauen vorbei.“

Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrats:
„Frauen verbringen täglich anderthalbmal so viel Zeit wie Männer mit unbezahlter Sorgearbeit. Das geht zu Lasten ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Deutsche Frauenrat fordert deshalb politische Maßnahmen, die eine partnerschaftliche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit unterstützen, Männer in die Verantwortung nehmen und Frauen in ihrer Erwerbstätigkeit fördern. Dazu gehören öffentliche Zuschüsse für haushaltsnahe Dienstleistungen und ein Anspruch auf lebensphasenorientierte Arbeitszeiten.“

Edda Schliepack, SoVD-Präsidiumsmitglied:
„Jahrelange Minijobs bedeuten für Millionen Frauen Minirenten. Das Problem ist längst bekannt und vielfach erwiesen. Und trotzdem befasst sich die Bundesregierung an keiner Stelle des Koalitionsvertrages mit dieser zentralen sozialen Frage. Wir Frauen im SoVD fordern, dass sich das ändert. Arbeitsplätze in Privathaushalten sind derzeit oft prekär oder Schwarzarbeit. Das darf so nicht bleiben. Auch in Privathaushalten können gute Arbeitsplätze entstehen, insbesondere durch öffentliche Zuschüsse für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat e.V.(DF) vom 18.03.2019

Frauen verdienen in Deutschland noch immer 21 Prozent weniger als Männer. Und das obwohl der Grundsatz der Entgeltgleichheit im deutschen wie europäischen Recht verankert ist – bislang ein Prinzip ohne Praxis. „Die Durchsetzungsschwäche ist so eklatant, dass der sogenannte Gender Pay Gap sich über Jahrzehnte hinweg kaum verringert hat. Es fehlt an Transparenz, durchsetzungsstarken sozialen Akteur*innen und dem Willen der Verantwortlichen, Diskriminierungen zu beseitigen. Die gravierenden gesetzlichen Mängel müssen endlich behoben werden.“, sagt Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Ein großes Manko ist, dass die betriebliche Prüfung der Entgeltgleichheit nicht gesetzlich verpflichtend ist. Das Entgelttransparenzgesetz enthält lediglich eine Aufforderung dazu. Für ein effektives Recht müssen außerdem staatliche oder zivilgesellschaftliche Institutionen ermächtigt werden, die Einhaltung der Entgeltgleichheit vor Gericht durchzusetzen. Gleiche Bezahlung gerichtlich einzufordern ist in Deutschland im Gegensatz zu vielen anderen Ländern allein den diskriminierten Personen überlassen. Indes bestehen im Verbraucherschutzrecht und dem Umweltschutz entsprechende Verbandsklagemöglichkeiten bereits. Wersig dazu: „Die Gleichstellung der Geschlechter ist, wie im Grundgesetz verankert, eine staatliche Aufgabe. Die Erreichung dieses Ziels kann also nicht ausschließlich denen überlassen werden, die selbst von Diskriminierung betroffen sind. Das ist umso unsinniger, da diese sich häufig in Vertragsbeziehungen befinden, die von einem strukturellen Machtungleichgewicht geprägt sind. Risiko und Kosten sind so hoch, dass Betroffene von ihren individuellen Rechten selbst dann kaum jemals Gebrauch gemacht haben, wenn sie von ihrer Benachteiligung wussten. Darüber hinaus hat eine erfolgreiche Individualklage keine rechtliche Wirkung auf vergleichbare Fälle; so bleiben diskriminierende Entgeltsysteme und -praxen selbst unangetastet.“

Die Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die in der heutigen öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend diskutiert werden, enthalten ebenfalls die Forderung nach einem Verbandsklagerecht. Auch die SPD forderte dies schon in einem Gesetzentwurf von 2012. Um die gravierenden Fehler des Entgelttransparenzgesetzes auszubessern, bedarf es aber weiterer gesetzlicher Schritte, wie den ausführlichen djb-Stellungnahmen vom 27. Februar 2017 und vom 11. März 2019 zu entnehmen ist. Der Gender Pay Gap zeigt die weiterhin fortbestehenden Machtunterschiede und Diskriminierungen in unserer Gesellschaft.

Dem muss durch effektive gesetzliche Regelungen begegnet werden.

Die djb-Stellungnahme vom 11. März 2019 finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st19-07/.

Die djb-Stellungnahme vom 27. Februar 2017 finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K1/st17-05/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.03.2019

Hält der Aktionstag, was er verspricht? Für mehr Bewusstsein hinsichtlich der bestehenden Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern will er beitragen. Eine Änderung der Problemlage und -schärfe erfolgte indes nicht. Der Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) nutzt den Aktionstag daher immer auch, um auf seine zentralen gleichstellungspolitischen Forderungen hinzuweisen.

Zum 11. Mal wird auch in Deutschland der Equal Pay Day begangen. 2008 bekamen Frauen durchschnittlich 23 % weniger Gehalt als Männer, heute sind es „nur noch“ 21 %. Wenn es in diesem Tempo weitergeht, vergehen noch 100 Jahre in Deutschland, bis annähernd gleiche Bezahlung zwischen den Geschlechtern herrscht. Woran liegt es, dass der Fortschritt eine solche Schnecke ist?

Als erstes bestanden zu jedem Equal Pay Day die Hauptaktivitäten in Wissenschaft und Medien darin, uns Frauen zu erklären, dass wir nicht rechnen können. Wenn man alles ausschaltet, was ein faktischer Grund für ungleiche Bezahlung sein könnte, dann käme man auf nur noch 2 % Gehaltsunterschiede (Institut der Deutschen Wirtschaft 2013, s. u. Link 1) oder 6 % (Statistisches Bundesamt 2017, s. u.Link 2). Dieser bereinigte Gender Pay Gap sei die einzig korrekte Zahl, wobei eine Erklärung für diesen Rest an Ungleichbehandlung leider nicht mitgeliefert wird. Denn per Gesetz ist Lohndiskriminierung verboten.

Als zweites sei offensichtlich, dass wir Frauen im Leben einfach die falschen Entscheidungen treffen: Wir studieren nicht die gut bezahlten MINT-Fächer, arbeiten der Kindererziehung wegen lieber in Teilzeit als uns für die Chefposten in nächtlichen Meetings zu profilieren. Dass auch hohe Gehaltsunterschiede in Physik und Chemie, s. u. Link 3, (MINT-Fächer) gemessen werden, und die Vereinbarkeit von Karriere und Beruf in anderen Ländern (z.B. Skandinavien) auch für Leitende einfach auf Grund einer anderen Führungskultur machbar ist – geschenkt. Wenn wir Frauen dann alle nur noch technisch-naturwissenschaftlich orientiert sind, wer macht dann die Pflegejobs oder die anderen Berufe, in denen der Mensch im Mittelpunkt steht und nicht eine Maschine?

Die Politik war nicht untätig: Es gibt nun ein Entgelttransparenzgesetz, s. u. Link 4. Das ist zwar nur für einen kleinen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gültig, so dann müssen diese auch die Auskunft bei ihren Vorgesetzten einfordern – u.U. ein diffiziles Unterfangen – aber immerhin ein Anfang. Das Gesetz rüttelt dabei nur an der direkten Diskriminierung (den 2 bis 6 %, s.o.) – was verdient meine Vergleichsgruppe -, aber nicht an den strukturellen Problemen. Und so schließt sich der Kreis, warum die Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern sich einfach nicht von selbst schließen will:

Frauen übernehmen immer noch die Hauptlast für die Kindererziehung und später die Pflege Angehöriger. Dafür nehmen sie Erwerbsunterbrechungen und Teilzeit in Kauf, weil die Vereinbarkeit für viele anders nicht zu bewältigen ist. Und das sind die Hauptgründe für den Gender Pay Gap.

Der VBM fordert daher:

  • Männer müssen paritätisch Elternzeit nehmen, ebenfalls „Mutterschutz“-Zeiten nehmen, indem das Mutterschutzgesetz in ein Elternschutzgesetz integriert wird mit Kündigungsschutz für werdende Väter während der Schwangerschaft ihrer Partnerin und Karenzzeit ab Geburt zur Familienfindungsphase, so dass Männer das gleiche unternehmerische Risiko darstellen wie Frauen. Auf diese Weise werden sie auch viel stärker für eine paritätische Elternschaft eingeübt.
  • Dass Frauenberufe schlechter bezahlt werden ist ein Anachronismus. Es muss eine Neubewertung und finanzielle Aufwertung der Frauenberufe stattfinden. Ausbildungszeiten, berufliche Verantwortung und Bedarf an kontinuierlicher Weiterbildung sind in den Care-Berufen z.B. genauso umfangreich wie in manchen mechanischen Berufen. Nicht der Marktwert, sondern der gesellschaftliche Nutzen sollte Maßstab für die Bezahlung sein.
  • Atypische Lebensverläufe und Erwerbsbiografien, insbesondere durch familiäre Alltagsverantwortung – sei es durch Kindererziehung und Bildungsbegleitung der Kinder oder Pflege von Angehörigen – müssen als Kompetenzzuwachs in der Arbeitswelt finanziell und als Karierrebaustein aufgewertet sowie in unserer Gesellschaft endlich wertgeschätzt werden.
  • Dass in Ehen die Abwägung immer noch getroffen wird, ob sich die Berufstätigkeit eines Ehepartners, in der Regel der Frau oder Mutter, „lohnt“, liegt auch an den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen. Der VBM fordert daher seit Gründung in 1990 die Abschaffung des Ehegattensplittings. Wer weiß denn schon so genau, dass das Splitting nur den gut Situierten voll zu Gute kommt, wenn in ihren Ehen die Verdienstunterschiede zwischen den Partner*innen, überwiegend Frau und Mann, möglichst groß sind – bestenfalls verdient nur einer. Schon bei einem Verhältnis von 70:30 schrumpft der Vorteil zusammen. Mehr Gleichheit bei der Besteuerung unterstützt nicht nur eine bessere Verteilung von Berufs- und Familienarbeit, sondern egalisiert alle Lebensformen.
  • Die Gehaltsunterschiede mal der Unterbrechungszeiten kumulieren im Gender Pension Gap von rund 53 %. Der vom VBM in 2014 initiierte Equal Pension Day führt die Ungleichbehandlung von Frau und Mann in ihrer Lebensverlaufsperspektive noch deutlicher vor Augen. Es braucht eine ganzheitliche Familienpolitik, die den aktuellen Lebensentwürfen von Frauen und Männern weit besser entspricht als die derzeit gültigen Gesetze.

„Wie es scheint, wird der Equal Pay Day noch lange nicht obsolet. Allerdings ist es höchste Zeit, dass politisch und wirtschaftlich Taten folgen. Gleichstellung ist im Grundgesetz verankert; der Staat verpflichtet sich im §3 um seine Durchsetzung. Am Verdienstunterschied kann man (leider) immer wieder feststellen, wie ernst es ihm dabei ist.“ resümiert Cornelia Spachtholz, Vorsitzende des VBM und Initiatorin des Equal Pension Day. Sie führt weiter aus „Als VBM fordern wir eine zeitgemäße, gleichstellungsorientierte und konsistente Familienpolitik. Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Gleichstellungsberichte der Bundesregierung wären schon mal ein Anfang! Darüber hinaus haben wir weitere konkrete Forderungen hin zu Equal Care, Equal Pay und in der Folge Equal Pension!“

1 https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/beschaeftigungsperspektiven-von-frauen-nur-2-prozent-gehaltsunterschied-102500.html

2 https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/03/PD17_094_621.html

3 https://www.lohnspiegel.de/html/625.php

4 https://www.bmfsfj.de/blob/113464/d05130bed5ec6f90a37d2c340f898d2f/gesetzentwurf-lohngerechtigkeit-data.pdf

Quelle: Pressemitteilung Verband berufstätiger Mütter e.V. (VBM) vom 18.03.2019

SCHWERPUNKT II: Anhörung Abstammungsrecht

In der öffentlichen Anhörung nahmen heute Sachverständige Stellung zur Reformbedürftigkeit des Abstammungsrechts. Es wurde deutlich, dass das bestehende Regelungsgefüge die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbildet und den Interessen von Kind und Eltern nicht immer gerecht wird.

„Anders als in heterosexuellen Familien ist in lesbischen Ehen die Ehepartnerin der Mutter nicht automatisch als rechtliches Elternteil anerkannt. Nach der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare muss nun eine Anpassung im Abstammungsrecht erfolgen. Wenn ein Kind in eine lesbische Ehe geboren wird, müssen Betroffene derzeit den umständlichen Weg der Stiefkindadoption gehen. Hier müssen wir als Gesetzgeber unbedingt handeln.

Mit einer ausschließlichen Regelung dieser Frage greift der Gesetzentwurf der Grünen, der heute Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz war, allerdings zu kurz. Im Hinblick auf die Regelungssystematik des Familienrechts im BGB und die neuen Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin ist es wichtig, eine umfassende Rechtssicherheit für alle Beteiligten und alle Konstellationen zu schaffen. Wir brauchen eine Gesamtüberarbeitung des Abstammungsrechts. Der Diskussionsentwurf von Bundesjustizministerin Barley ist umfassender und daher eine gute Grundlage für eine Reform.

Wir sind optimistisch, dass wir zusammen mit unserem Koalitionspartner vor einem möglichen Urteilsspruch aus Karlsruhe aktiv werden, denn dass eine Anpassung der rechtlichen Regelungen notwendig ist, zeigte nicht nur die heutige Diskussion, sondern zeigt die Lebenswirklichkeit in ihrer gesamten Vielfalt.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.03.2019

Nach der Einführung der Ehe für alle ist eine Modernisierung des Abstammungsrechts wünschenswert. Diese Meinung vertraten die meisten der neun geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss am Montag. Gegenstand der Fragen der Abgeordneten in der vom Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) geleiteten zweieinhalbstündigen Sitzung war der von Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/2665), wobei sich die Ausführungen der Experten auf das Modell „Mutter – Mutter – Kind“ konzentrierten.

Der Forderung nach einer abstammungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen in lesbischen Beziehungen stand dabei die Kritik an einer Abweichung von Prinzipien des geltenden Abstammungsrechts gegenüber.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass die sogenannte gesetzliche Fiktion, wonach der Ehemann der Mutter automatisch der zweite rechtliche Elternteil des Kindes ist, auf die Ehefrau der Mutter erweitert wird. Die Fragen der Abgeordneten drehten sich vor allem um mögliche Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen auf die Rolle der biologischen Väter, die Unterschiede zwischen Abstammungs- und Adoptionsrecht und Weiterentwicklungen dieser Regelungen sowie um die Möglichkeiten, eine Elternschaft anzufechten.

Wie Familienrechtlerin Nina Dethloff von der Universität Bonn erläuterte, soll die Gleichstellung von Kindern, die in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft hineingeboren werden, mit Kindern in heterosexuellen Partnerschaften erreicht werden, indem zum einen die Ehefrau der Mutter des Kindes unmittelbar mit der Geburt ebenfalls Mutter wird, und zum anderen eine Anerkennung der Mutterschaft ermöglicht wird. Beide Vorschläge seien uneingeschränkt zu begrüßen. Sie seien dringend notwendig, um den erheblichen Defiziten des geltenden Rechts zu begegnen. Die Co-Mutterstellung der Partnerin müsse in gleicher Weise wie die Vaterschaft unmittelbar mit der Geburt rechtlich abgesichert werden.

Auch aus der Sicht von Stephanie Gerlach von Treffpunkt, einer Münchener Fach- und Beratungsstelle für Regenbogenfamilien, trägt der Gesetzentwurf zur Absicherung des Kindes und der Familie bei. Die bislang von Frauenpaaren angestrebte Möglichkeit, die Mit-Mutter per Stiefkindadoptionsverfahren zum zweiten rechtlichen Elternteil des gemeinsamen Kindes werden zu lassen, sei nachteilig sowohl für das Kind als auch für die ganze Familie, erklärte Gerlach. Der Entwurf sehe ausgehend von der Gleichbehandlung verschiedengeschlechtlicher Paaren für verheiratete Frauenpaare vor, dass Kinder, die in diese Ehen hineingeboren werden, von Beginn an zwei Elternteile haben. Auch die rechtliche Vaterschaft sei an keinerlei biologische Voraussetzung geknüpft.

Für grundsätzlich begrüßenswert hielt Katharina Lugani vom Deutschen Juristinnenbund den Gesetzentwurf. Zwar wäre eine umfassendere Reform des Abstammungsrechts wünschenswert, der Entwurf decke zumindest den aktuellen Minimalbedarf an einer Neuregelung ab, erklärte sie. Er sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, bedürfe jedoch im Detail der Überarbeitung. Für den Verein Spenderkinder begrüßte Anne Meier-Credner das Anliegen der Verbesserung des Schutzes von Spenderkindern, deren Mutter mit einer Frau verheiratet ist. Diese seien rechtlich schlechter abgesichert als Spenderkinder, die in eine verschiedengeschlechtliche Ehe hineingeboren werden, erklärte sie. Für sinnvoller als den im Entwurf enthaltenen Vorschlag halte der Verein eine Verbesserung der Rechtsstellung der Kinder durch die Möglichkeit zur präkonzeptionellen Anerkennung durch die Co-Mutter, die auch andere Sachverständigen ins Spiel brachten. Zu hinterfragen sei auch die im Entwurf vorgesehene automatische Zuordnung der Ehefrau der Mutter.

Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht beim Deutschen Anwaltverein, vertrat die Auffassung, dass im Sinne einer Gleichbehandlung von Kindern gleichgeschlechtlicher und heterosexueller Paare die Genetik beziehungsweise das bisherige Abstammungsrecht nicht mehr als Ausgangspunkt tauge. Angesichts des Korrekturbedarfs sei die Zielsetzung des Entwurfs daher sehr zu begrüßen. Im Unterschied dazu gebe es beim Adoptionsrecht von vornherein eine andere Ausgangssituation.

Markus Buschbaum, im Familienrecht tätiger Notar aus Köln, hält den Befund, wonach Regenbogenfamilien weiterhin diskriminiert werden, dem Grunde nach für zutreffend. Allerdings werde allein die Forderung nach einer abstammungsrechtlichen Gleichstellung von Frauen in lesbischen Beziehungen der Komplexität rechtlicher und sozialer Elternschaft in Regenbogenkonstellationen keineswegs gerecht, denn es seien auch die Belange der biologischen Väter zu berücksichtigen. Aus der Sicht von Christopher Schmidt, Familienrechtler an der Hochschule Esslingen, vermengt der Entwurf die Regelungsbereiche Abstammungs- und Adoptionsrecht, denn in seinem Zentrum stehe die Begründung einer von der biologischen Situation abweichenden Elternschaft außerhalb des Adoptionsrechts. Eine Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Änderungen im Abstammungsrecht bestehe nicht, erklärte Schmidt, der für eine Änderung im Adoptionsrecht plädierte.

Gegen den Entwurf sprach sich auch Markus Witt vom Bundesverein Väteraufbruch für Kinder aus. Ein Kind könne biologisch nur von einem Mann und einer Frau abstammen – die genetische Abstammung müsse daher Grundsatz im Abstammungsrecht sein. Der Verein wünsche sich hier eine weniger ideologisch geführte Debatte. Zudem seien Kinder Träger eigener Rechte und nicht das Zuordnungsobjekt von Bedürfnissen Erwachsener. Rolf Jox von der Katholischen Hochschule NRW begrüßte das Ziel, die Ungleichbehandlung zu beseitigen, verwies aber auf die Nichtvereinbarkeit der vorgeschlagenen Änderungen mit geltenden Prinzipien des Abstammungsrechts und sprach sich daher für die Beibehaltung des bisherigen Systems aus. Es stelle sich jedoch die Frage, ob nicht mit Blick auf die zahlreichen neuen Formen des Zusammenlebens sowie den Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin ein völlig neues System von Rechten und Pflichten von Personen gegenüber Kindern geschaffen werden sollte.

Auch das Bundesjustizministerium arbeitet an einer Reform des Abstammungsrechts und legte in der vergangenen Woche einen Diskussionsteilentwurf vor, auf den in der Anhörung verwiesen wurde. Laut Ministerium kann das bestehende Abstammungsrecht die heutzutage gelebten Familienkonstellationen nicht mehr ausreichend abbilden, das geltende Recht solle daher unter Beibehaltung bewährter Elemente moderat fortentwickelt werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 286 vom 18.03.2019

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) unterstützt die Forderung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur abstammungsrechtlichen Gleichstellung lesbischer Eltern, enthalten in ihrem Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 12. Juni 2018. Der Gesetzentwurf verdeutlicht, dass die bestehende diskriminierende Ungleichbehandlung zwischen lesbischen und heterosexuellen Eltern mit geringem Änderungsaufwand beseitigt werden kann.

„Eine Reform des Abstammungsrechts ist längst überfällig. Lesbische Frauen können bisher nur im Wege der Stiefkindadoption rechtliche Mit-Mutter für das Kind ihrer (Ehe-)Partnerin werden. Diese Rechtslage ist diskriminierend. Sie beeinträchtigt die Betroffenen massiv in ihrem Familienleben und entspricht nicht dem Kindeswohl“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V.

Für die betroffenen Familien und ihre Kinder bedarf es dringend der rechtlichen Klarheit. Denn aus gleichstellungsrechtlicher, aber vor allem auch aus Kindeswohlperspektive ist die aktuelle Rechtslage bedenklich. Stirbt die rechtliche Mutter während des laufenden Verfahrens, bleiben die Mit-Mutter und das Kind rechtlich unverbunden zurück. Es ist auch denkbar, dass die Partnerin der Mutter nach der Geburt des Kindes Abstand von einer Adoption nimmt. Sowohl Geburtsmutter als auch Kind haben in diesem Fall keinen gesicherten Anspruch etwa auf Unterhalt. Kinder, die in heterosexuelle Ehen hineingeboren werden, haben qua Geburt zwei Eltern. Das entspricht dem Kindeswohl, denn es gibt von Beginn an zwei Personen, die rechtlich in der Sorge- und Unterhaltsverantwortung für das Kind stehen. „Diese rechtliche Absicherung darf Kindern lesbischer Eltern nicht länger vorenthalten werden“, so Prof. Dr. Wersig ergänzend.

Gleichwohl deckt dieser Vorschlag zur abstammungsrechtlichen Gleichstellung lesbischer Elternschaft lediglich den Minimalbedarf nach einer Neuregelung ab.

Überfällig ist die gesetzgeberische Gestaltung des Abstammungsrechts insgesamt, erläutert Brigitte Meyer-Wehage, Vorsitzende der zuständigen Fachkommission im djb. In diese Richtung geht nun auch ein Diskussionsentwurf, den die Bundesjustizministerin, Dr. Katarina Barley, aktuell auf den Weg gebracht und den Verbänden zugeleitet hat. Bis zu einem Gesetzentwurf ist es aber noch ein langer Weg, der nicht daran hindern darf, jetzt schon für lesbische Frauen abstammungsrechtliche Gleichberechtigung zu schaffen und die Elternschaft ohne Umwege zu ermöglichen.

Die ausführliche Stellungnahme des djb zum Gesetzentwurf finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K2/st19-08/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 18.03.2019

Gesetzentwürfe zur Reform des Abstammungsrechts

Heute gibt es im Rechtsausschuss des Bundestages eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur „Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“. Letzte Woche hat Justizministerin Katarina Barley ebenfalls einen Referentenentwurf vorgelegt, mit dem das Abstammungsrecht reformiert werden soll. Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt, dass Bundestag und Regierung endlich über die dringend notwendige Reform des Abstammungsrechts diskutieren. Die jetzige rechtliche Diskriminierung geht zu Lasten der Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien. Kein Kind darf jedoch aufgrund seiner Familienform benachteiligt werden. Der LSVD wird sich intensiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen und fordern, dass Regenbogenfamilien in ihrer Vielfalt rechtlich anerkannt und abgesichert werden.

So erlangt etwa die Ehefrau der leiblichen Mutter ihre rechtliche Elternstellung bislang nicht mit der Geburt des Kindes, sondern erst durch das langwierige und oft entwürdigende Verfahren der Stiefkindadoption. Wenn ein Kind in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft geboren wird, müssen beide Mütter von Geburt an automatisch gleichberechtigte Eltern ihres Kindes sein können.

Der LSVD fordert zudem einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, der es ermöglicht, dass den jeweiligen tatsächlichen Verhältnissen entsprechend bis zu vier Menschen einvernehmlich rechtliche Elternteile und/oder Sorgeberechtigte sein können. Sie sollten eine Elternschaftsvereinbarung bereits vor der Zeugung formulieren können. Gerade im Interesse des Kindeswohls muss die Bereitschaft zur Übernahme elterlicher Verantwortung in neuen Familienformen vom Recht besser anerkannt und unterstützt werden.

Zu unserer vielfältigen Gesellschaft gehören auch Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern. Sie haben einen Anspruch darauf, vom Recht angemessen wahrgenommen und diskriminierungsfrei behandelt zu werden. Transgeschlechtlichen Personen wird aktuell die Begründung der Elternschaft entsprechend ihrer Geschlechtsidentität oder ihres personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags versagt: eine zeugende transgeschlechtliche Frau wird vielmehr als Vater, ein gebärender transgeschlechtlicher Mann als Mutter erfasst.

Der LSVD schlägt zudem vor, in Zukunft in Urkunden geschlechtsneutrale Leittexte zu verwenden. Das empfiehlt sich auch aufgrund der Reform des Personenstandsrechts, die mit „divers“ eine dritte positive Option zu den bisherigen Einträgen „männlich“ und „weiblich“ ermöglicht hat.

LSVD-Positionspapier: Regenbogenfamilien im Recht

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 18.03.2019

SCHWERPUNKT III: Abschließende Beratung Starke-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen abschließenden Lesung des Starke-Familien-Gesetz im Deutschen Bundestag begrüßt das ZFF das Gesetz, fordert jedoch grundsätzlichere Reformen, um Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Das Gesetz sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Christiane Reckmann, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Das Starke-Familien-Gesetz ist ein wichtiger Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Wir begrüßen, dass weitere Verbesserungen, die auch das ZFF gefordert hat, im parlamentarischen Verfahren vereinbart wurden. Hierzu zählt u.a. die ersatzlose Streichung der vorgesehen Grenze von 100 Euro bei der Berücksichtigung von Kindeseinkommen beim Kinderzuschlag. So wird Kindesunterhalt durchgehende nur noch zu 45 Prozent angerechnet. Damit werden Alleinerziehende die Leistung zukünftig in größerem Umfang in Anspruch nehmen können. Ebenfalls wird der Betrag für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Sportverein, Musikschule) von 10 Euro auf 15 Euro erhöht und weitere Aufwendungen wie etwa Fußballschuhe können leichter beantragt werden.“

Reckmann fährt fort: „Das ZFF fordert mehr Mut für nachhaltigere Reformen. Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen, mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Zu den Reformen beim Bildungs- und Teilhabepaket bleibt festzuhalten, dass dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, die Leistungen auch nicht abgerufen werden können. So wird der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe für alle Kinder sicherzustellen, nicht erfüllt.

Um bürokratische Hürden nachhaltig zu beseitigen und alle anspruchsberechtigen Familien zu erreichen, könnte in einem weiteren Schritt die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums angegangen werde. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die ZFF-Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Starke-Familie-Gesetz vom 04.03.2019 finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.03.2019

Stärkung von Kindern aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Besonders profitieren Alleinerziehende.

Der Bundestag hat heute das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und dafür zu sorgen, dass sich auch bei kleinen Einkommen Erwerbstätigkeit lohnt.

Zu diesem Zweck werden der Kinderzuschlag erhöht und neugestaltet sowie die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert. Besonders profitieren Alleinerziehende durch das „Starke-Familien-Gesetz“.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Ich will, dass es jedes Kind packt – egal ob die Eltern viel oder wenig Einkommen verdienen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Alltag von Kindern aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen leichter, weil sie zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag bekommen. Ganz besonders profitieren Alleinerziehende. Durch die Neuregelung werden Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Dadurch haben Alleinerziehende mehr im Portmonee und bekommen zusätzlich Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket. Das bedeutet unter anderem kostenloses Mittagessen in der Schule, ein kostenloses Busticket, ein Schulstarterpaket im Wert von 150 Euro und Lernförderung, wenn Kinder es brauchen. Hinzu kommt die Befreiung von den Kita-Gebühren. Dies kann in der Summe schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen. Verbessert wird auch die Situation von Familien mit mehreren Kindern oder Familien mit höheren Bedarfen, z.B. bei den Wohnkosten. Auch bei mittleren Einkommen profitieren diese Familien künftig vom Kinderzuschlag und von den Bildungs- und Teilhabeleistungen, wenn ihr Einkommen kaum ausreicht, um über die Runden zu kommen. Das Gesetz bedeutet mehr Gerechtigkeit. Damit machen wir Familien in Deutschland spürbar stärker.“

Der Gesetzentwurf wurde von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gemeinsam erarbeitet.

Der Kinderzuschlag ist ein Zuschlag, den es zusätzlich zum Kindergeld für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen gibt. Die Neugestaltung erfolgt in zwei Schritten:

Zum 1. Juli 2019 wird er von jetzt maximal 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind erhöht, für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert. Alleinerziehende tragen in Deutschland das höchste Armutsrisiko aller Familien. Deshalb ist es gut, dass sie nun vom Kinderzuschlag besser erreicht werden. Bisher werden sie bei Bezug von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nicht mit dem Kinderzuschlag unterstützt, weil Kindeseinkommen voll auf den Kinderzuschlag angerechnet wird. Ab dem 1. Juli 2019 verringert Kindeseinkommen den Kinderzuschlag nur noch zu einem Teil (45 Prozent).

Zum 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen für den Bezug des Kinderzuschlags. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Durch diese Maßnahmen fällt keine Familie mehr aus dem Kinderzuschlag heraus, wenn die Eltern nur etwas mehr verdienen. Sie können von ihrem selbst erwirtschafteten Einkommen etwas mehr behalten. Wer mehr arbeitet, hat also mehr in der Tasche – das ist heute nicht immer so. Der Kinderzuschlag wird also gerechter.

Ferner wird zum 1. August 2019 das sog. Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und in den Folgejahren entsprechend der Steigerung der Regelsätze. Die monatliche Teilhabeleistung steigt von 10 Euro auf 15 Euro, damit können die Kinder und Jugendlichen zum Beispiel den Beitrag für Musik- und Sportvereine leichter bezahlen. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerfahrkarte fallen weg. Mit der Maßnahme werden die Eltern nicht nur finanziell entlastet, sondern es fällt auch eine Menge Bürokratieaufwand für Eltern, Dienstleister und Verwaltung weg. Darüber hinaus kann eine Lernförderung auch beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist – also wenn sie gebraucht wird und nicht erst wenn es zu spät ist.

Zusätzlich zum Starke-Familien-Gesetz werden mit dem Gute-KiTa-Gesetz alle Eltern, die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld beziehen, in Zukunft von KiTa-Gebühren befreit.

Auch die Zahl der berechtigten Kinder weiten wir mit der Reform spürbar aus. Beim reformierten Kinderzuschlag sind künftig rund zwei Millionen Kinder anspruchsberechtigt. Bislang waren es nur ca. 800.000. Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben alle Kinder, für die Kinderzuschlag, Leistungen aus dem SGB II oder Wohngeld bezogen wird. Für diese Leistungen werden künftig sogar rund vier Millionen Kinder anspruchsberechtigt sein. Ziel muss sein, dass alle, die anspruchsberechtigt sind, die verbesserten Leistungen auch in Anspruch nehmen. Darum werden wir die neuen Möglichkeiten bekannt machen und Bürokratie abbauen, um den Zugang für alle einfacher zu machen.

Der Bund investiert 1 Milliarde Euro (2019 – 2021) in die Neugestaltung des Kinderzuschlags und 220 Millionen Euro (jährlich) in den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets.

Die Verbesserungen im Einzelnen

Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Stufen

Zum 1. Juli 2019: Erhöhung auf maximal 185,- Euro pro Kind und Monat. Damit sichert der Kinderzuschlag zusammen mit dem Kindergeld und den gesondert gewährten Bildungs- und Teilhabeleistungen die Existenzgrundlage der Kinder. Ab 2021 wird die Höhe entsprechend des Existenzminimumberichts dynamisiert. Kindeseinkommen (z.B. Unterhaltszahlungen) soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent mindern, statt wie bisher zu 100 Prozent. Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet, auch wenn die Kinder Unterhaltszahlungen oder -vorschuss erhalten. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher. So wird die Leistung in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft. Damit müssen Familien auch nicht mehr zwischen Kinderzuschlag und Grundsicherung hin- und herwechseln, wenn ihr Einkommen etwas schwankt.

Zum 1. Januar 2020: Die Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt, wird abgeschafft. Dazu werden die oberen Einkommensgrenzen aufgehoben. Nach bisheriger Rechtslage kann es passieren, dass Familien im Kinderzuschlag nur ein wenig mehr Geld verdienen und dadurch der Kinderzuschlag komplett wegfällt, so dass sie insgesamt weniger Geld zur Verfügung haben als zuvor. Ab dem nächsten Jahr läuft die Leistung kontinuierlich aus, so dass negative Erwerbsanreize vermieden werden. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Gesamtkinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent mindern, statt wie bisher zu 50 Prozent. Wenn das Einkommen der Eltern steigt, läuft die Leistung langsamer aus und der Familie bleibt damit mehr vom Kinderzuschlag. Mehr eigenes Einkommen zu erzielen, lohnt sich mehr als bisher.Es wird ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geschaffen, die in verdeckter Armut leben (zunächst befristet auf drei Jahre). Familien sollen auch dann den Kinderzuschlag erhalten können, wenn sie bisher kein Arbeitslosengeld II beziehen, obwohl sie einen Anspruch darauf haben.

Um den erweiterten Zugang in Anspruch nehmen zu können, dürfen ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden. Damit wird Kindern in verdeckter Armut die dringend benötigte Unterstützung gesichert.

Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe zum 1. August 2019Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100,- Euro auf 150,- Euro. In Zukunft wird die Leistung jedes Jahr in gleichem Maß wie der Regelbedarf erhöht. Erhöhung des Teilhabebeitrags von bis zu 10 Euro auf bis zu 15 Euro im Monat. Damit wird es Kindern und Jugendlichen erleichtert, in der Freizeit bei Spiel, Sport, Kultur mitzumachen.Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung. Das bedeutet, es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege sowie eine kostenlose ÖPNV-Fahrkarte für Schülerinnen und Schüler.Regelung zur Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung. Damit erhalten auch Schülerinnen und Schüler Lernförderung, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind. Verwaltungsvereinfachung durch Wegfall gesonderter Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen; zudem wird grundsätzlich auch die Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Geldleistungen ermöglicht. Einführung der Möglichkeit für Schulen, die Leistungen für Schulausflüge für leistungsberechtigte Kinder gesammelt mit einem zuständigen Träger abzurechnen.

Weitere Informationen und Erläuterungen finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/starke-familien-gesetz/131178

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 21.03.2019

Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützen wir gezielt Familien mit kleinem Einkommen – zum Beispiel jene im Grundsicherungsbezug oder Empfänger von Kinderzuschlag. Wir bauen für die betroffenen Familien den Kinderzuschlag und die Leistungen für Bildung und Teilhabe aus. Der Gesetzentwurf wird morgen abschließend im Deutschen Bundestag beraten.

„Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass alle Kinder gut aufwachsen und vor Armut geschützt sind. Deshalb sorgen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz dafür, dass mehr Familien mehr Kinderzuschlag und mehr Familien mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Wir erhöhen den Kinderzuschlag und regeln, dass er in Zukunft in Anlehnung an das Existenzminimum automatisch erhöht wird. Künftig bleibt mehr Geld in der Familien, weil bei steigendem Einkommen der Eltern mehr als bisher vom Kinderzuschlag übrig bleibt. In Zukunft gibt es den Kinderzuschlag auch dann, wenn die Kinder Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen erhalten.

Außerdem gibt es für die bisherigen Leistungsberechtigten mehr Geld am Anfang des Schuljahres für Stifte, Hefte und Schulranzen. Die Fahrten zur Schule und die Mittagessen in Schulen und Kitas werden kostenlos. Nachhilfeunterricht kann künftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist.

Jedes Kind muss frei von Sorgen sein, ob das Geld der Familie für das Notwendige ausreicht. Diesem Ziel kommen wir mit dem Starke-Familien-Gesetz ein Stück näher.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.03.2019

Der Familienausschuss hat den Weg frei gemacht für das sogenannte Starke-Familien-Gesetz zur Neugestaltung des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion nahm der Ausschuss am Mittwoch die Gesetzesvorlage (19/7504) von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) in einer durch den Ausschuss geänderten Fassung gegen das Votum der FDP- und der Linksfraktion an. Die Fraktionen der AfD und von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag zum Gesetzesentwurf nahm der Ausschuss ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der AfD und der FDP an. Die Anträge der Grünen zur automatischen Auszahlung des Kinderzuschlags (19/1854) und zur Teilhabe von Kindern (19/7451) lehnte der Ausschuss mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen ab.

Die Oppositionsfraktionen begrüßten übereinstimmend zwar einerseits die Erhöhung des Kinderzuschlags und der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, bezeichneten diese jedoch insgesamt als nicht ausreichend. Zudem werde der zu hohe bürokratische Aufwand bei der Beantragung der Leistungen dazu führen, dass weiterhin der Großteil der anspruchsberechtigten Familien nicht in deren Genuss kommen werde. Die Koalitionsfraktionen wiesen diese Kritik zurück. In ihrem Änderungsantrag hätten sie verschiedene Kritikpunkte und Anregungen des Bundesrates und aus der öffentlichen Anhörung des Ausschusses über die Gesetzesvorlage aufgenommen. Die Beantragung und Bewilligung der Leistungen werde dadurch entbürokratisiert.

Das Starke-Familien-Gesetz sieht eine Erhöhung des Kinderzuschlags zum 1. Juli 2019 von derzeit maximal 170 pro Monat und Kind auf 185 Euro vor. Zudem wird das Einkommen der Kinder – wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen oder Ferien- und Aushilfsjobs – den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern. Die ursprünglich im Gesetzesentwurf vorgesehene 100-Euro-Grenze für diese Regelung strich der Ausschuss durch den angenommen Änderungsantrag. Zum 1. Januar 2020 soll dann die sogenannte Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt, wegfallen. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Kinderzuschlag zudem nur noch zu 45 statt 50 Prozent mindern. Ebenso sollen zukünftig Familien den Kinderzuschlag auch dann erhalten,wenn sie kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und dem Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um die Hilfsbedürftigkeit nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) zu vermeiden.

Im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sieht das Gesetz eine Erhöhung des „Schulstarterpakets“ von 100 auf 150 Euro pro Monat vor. Zudem entfallen die Eigenanteile der Eltern für das Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung. Darüber hinaus sollen die Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist. Durch den angenommen Änderungsantrag wird zudem der Betrag für Vereinsmitgliedschaften der Kinder von zehn auf 15 Euro pro Monat erhöht und pauschal ausgezahlt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 298 vom 20.03.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt im Vorfeld der heutigen abschließenden Bundestagsdebatte über das „Starke-Familien-Gesetz“, dass armutsbetroffene Kinder und Jugendliche durch das Gesetz künftig besser unterstützt werden. Gleichzeitig fordert die Kinderrechtsorganisation die Bundesregierung auf, die Systemfehler in der Förderung armer Kinder konsequenter als bisher anzugehen. Das betrifft beispielsweise den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket.

„Mit dem ,Starke-Familien-Gesetz‘ werden wichtige Weichen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland gestellt, gleichzeitig werden grundlegende Widersprüche im System nicht konsequent behoben. Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt insbesondere die Erhöhung und Koppelung des Kinderzuschlags an das sächliche Existenzminimum, die neuen Regelungen zum Zuverdienst und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket. Es ist gut, dass die Fahrten zur Schule und das Mittagessen in Schulen und Kitas für arme Kinder kostenlos werden. Es ist erfreulich, dass eine Reihe von Änderungsvorschlägen der Kinder- und Familienverbände im parlamentarischen Verfahren aufgegriffen wurden, darunter die Erhöhung der Leistung für Bildung und Teilhabe, die Möglichkeit Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets gebündelt zu beantragen und der verbesserte Zugang von Alleinerziehenden zum Kinderzuschlag“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gleichzeitig sind noch keine maßgeblichen Lösungen in Sicht, wie Familien ihren Anspruch unkomplizierter geltend machen können. Die Vereinfachung des Antrages selbst ist ein richtiger Schritt. Das Ergebnis bleibt abzuwarten und wird allein nicht ausreichen, um wesentlich mehr Familien zu erreichen. Es wird darauf ankommen, einen guten Mix aus persönlicher Beratung und niederschwelligen Online-Angeboten herzustellen. Und es sollte vor allem eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags an alle Berechtigten in Angriff genommen werden. Auch beim Bildungs- und Teilhabepaket sind substantielle Verbesserungen dringend notwendig. Die letzte Evaluation des Pakets hat gezeigt, dass die Leistungen nur bei jedem zweiten berechtigten Kind ankommen. Das ist insofern besonders bedenklich, als damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010, das ein Mindestmaß an Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben einfordert, unterlaufen wird. Auch hier ist das Gesetz zu halbherzig“, so Hofmann weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk tritt für eine stärkere Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen ein, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben. Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 21.03.2019

Am 21. März wird im Bundestag abschließend über das Starke-Familien-Gesetz beraten. Mit diesem Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und so umgestaltet, dass auch Alleinerziehende davon profitieren können. Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen sie keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragen.

Alleinerziehende sind neben kinderreichen Familien besonders von Armut bedroht. Nach bisherigem Gesetzesentwurf wird allerdings noch zu viel Kindeseinkommen angerechnet, so dass vor allem bei Alleinerziehendenfamilien mit älteren Kindern das Haushaltseinkommen kaum oder gar nicht steigt.

Kinderzuschlagsbeziehende können außerdem die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nutzen. Um in den Genuss aller dieser Leistungen zu kommen, fallen bei einer Familie mit drei Kindern allerdings bis zu 17 Anträge zu unterschiedlichen Zeiten bei unterschiedlichen Stellen an. Das ist ein Zeitaufwand, der von erwerbstätigen Eltern kaum geleistet werden kann. “Um eine tatsächliche Vereinfachung zu erreichen, müssen alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zusammen und für alle Kinder der Familie gleichzeitig beantragt werden können“, fordert Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf.

Dazu ist die Kooperation der Kommunen unbedingt notwendig. Als auszahlende und genehmigende Stellen entscheiden sie über die Verfahren. „Wir appellieren nachdrücklich an die Kommunen, das Antragsverfahren beim Bildungs- und Teilhabepaket so familienfreundlich wie möglich zu gestalten. Diese Leistungen sind kein Almosen, sondern Teil des Existenzminimums des Kindes. Sie müssen daher auch bei den Kindern ankommen“, so Insa Schöningh weiter.

Die eaf hat zum Regierungsentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen:
https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_242/190310_stn_stafamg_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 20.03.2019

„Endlich: Erstmals erhalten auch Alleinerziehende den Kinderzuschlag, die Unterhalt für ihre Kinder bekommen oder Unterhaltsvorschuss beziehen“, lobt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetzes“ durch den Bundestag. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass der Bundestag unsere Forderung aufgegriffen hat, den sogenannten 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz zu streichen. Von der Verbesserung können nun auch Alleinerziehende mit älteren Kindern profitieren, das ist gut“, unterstreicht Biehn.

„Die Reform ist eine spürbare Verbesserung für Alleinerziehende mit kleinen Einkommen“, betont Biehn. Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss wird nicht mehr zu 100 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet, sondern zu 45 Prozent. Eine alleinerziehende Geringverdienerin mit einem 13-jährigen Kind, das Unterhaltsvorschuss erhält, wird nach neuer Gesetzeslage Anspruch auf bis zu 62,60 Euro Kinderzuschlag haben. Mit dem 100-Euro-Deckel wären es nur 13 Euro gewesen, vor der Reform waren es null Euro. Ist ihr Kind erst fünf Jahre alt und der Unterhaltsvorschuss somit niedriger, kann sie mit bis zu 117,50 Euro Kinderzuschlag rechnen.

Bereits seit der Einführung 2005 hat der VAMV die vollständige Anrechnung des Kindeseinkommens als Konstruktionsfehler des Kinderzuschlags kritisiert. Denn ausgerechnet eine Leistung, die Familienarmut verhindern soll, konnte im Ergebnis bislang Alleinerziehenden kaum zugute kommen. „Die beschlossene Neuregelung wird Alleinerziehenden den Zugang zum Kinderzuschlag öffnen und kann nun endlich Kinderarmut dort verhindern, wo sie besonders hoch ist: Alleinerziehende und ihre Kinder haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien“, so Biehn.

„Insgesamt bleiben allerdings auch nach der Reform der Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket zu bürokratisch“, gibt Biehn zu bedenken. „Jeder Antrag kostet Alleinerziehende Zeit, an denen es ihnen sowieso mangelt. Eine Kindergrundsicherung, die alle Leistungen bündelt, ist eine durchschlagende Entbürokratisierung und fördert jedes Kindes unabhängig von der Familienform und von dem Einkommen seiner Eltern.“

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 21.03.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Dr. Franziska Giffey ist seit einem Jahr Bundesfamilienministerin

Seit einem Jahr ist Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey im Amt. Sie zieht eine positive Bilanz ihrer bisherigen Arbeit. Wichtige Vorhaben sind angepackt und teilweise schon umgesetzt.

„Vieles ist geschafft, was ich mir als Bezirksbürgermeisterin in Berlin-Neukölln immer gewünscht habe: Endlich investiert der Bund stärker in die frühkindliche Bildung und tut mehr gegen Kinderarmut und für Chancengerechtigkeit in sozialen Problemlagen. Gute Politik beginnt mit dem Betrachten der Wirklichkeit. Deshalb war ich viel im Land unterwegs, hatte bis heute rund 440 Vor-Ort-Termine. Hingehen, zuhören und dann politisch handeln – das ist mir wichtig“, so Bundesfamilienministerin Franziska Giffey.

Frühkindliche Bildung ist eine nationale Zukunftsaufgabe. Darum gibt der Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz 5,5 Milliarden Euro bis 2022 an die Länder – für mehr Qualität und weniger Gebühren. Kitas sind die ersten Bildungseinrichtungen und eine wichtige Voraussetzung dafür, dass es jedes Kind packt und selbstbestimmt seinen Weg gehen kann – unabhängig von den Startchancen im Elternhaus.

Mit dem Starke-Familien-Gesetz, das Ministerin Giffey gemeinsam mit Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil auf den Weg gebracht hat, werden Familien mit kleinen Einkommen und deren Kinder entlastet. Der Kinderzuschlag wird erhöht, die Beantragung vereinfacht und der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert. Erstmals erhalten auch Alleinerziehende, die Unterhaltsleistungen bekommen, den Kinderzuschlag, weil Unterhalt nicht mehr voll angerechnet wird. Damit verbunden sind der Zugang zum Bildungs- und Teilhabepakt und zur Befreiung von Kitagebühren. Durch das Bildungs- und Teilhabepaket wird die Schülerfahrkarte kostenlos, Nachhilfe gibt es nicht erst, wenn Kinder versetzungsgefährdet sind, das Schulstarterpaket wird erhöht und der Eigenanteil zum Mittagessen in der Schule wird abgeschafft.

Der Start des Bundesprogramms „Respekt Coaches/Anti-Mobbing-Profis“ adressiert ein zentrales Problem an den Schulen in Deutschland. Aktuell sind rund 240 Respekt Coaches an 233 Schulen bundesweit im Einsatz. Sie vermitteln Schülerinnen und Schülern die Werte einer demokratischen und offenen Gesellschaft, um sie gegen menschenfeindliche Ideologien stark zu machen. Sie unterstützen Schulen dabei, Hass und Gewalt gegenüber Andersgläubigen einzudämmen, gegen religiöses Mobbing vorzugehen und Toleranz und Demokratieverständnis zu fördern.

Als ersten Teil des „Aktionsprogramm(s) gegen Gewalt an Frauen“ hat Franziska Giffey den Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen ins Leben gerufen. Unterstützungsangebote sollen gemeinsam weiterentwickelt und die Hilfe für Frauen in Not verbessert werden. Geprüft werden beispielsweise eine Regelung zur Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder ein Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Um den weiteren Ausbau von Einrichtungen anzuschieben, startet der Bund in diesem Jahr ein Förderprogramm.

Franziska Giffey hat das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ entfristet, das dadurch auch nach 2019 weitergeführt werden kann. Das Bundesfamilienministerium fördert derzeit 300 lokale Partnerschaften für Demokratie, 16 Landes-Demokratiezentren und mehr als 300 Modellprojekte. Darüber hinaus setzt sich Ministerin Giffey für ein Demokratiefördergesetz ein, damit der Bund zivilgesellschaftliches Engagement für die Demokratie künftig nicht nur befristet in Modellprojekten unterstützen kann.

Die Aufwertung der Sozialen Berufe ist ein zentrales Anliegen von Franziska Giffey. Durch die Reform der Pflegeberufe wurde erreicht, dass ab Januar 2020 das Schulgeld abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. In der Konzertierten Aktion Pflege mit Arbeitsminister Heil und Gesundheitsminister Spahn wird an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege gearbeitet.

Mit der „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ will das Bundesfamilienministerium unter anderem ab Herbst 2019 zusätzlich 5000 Ausbildungsplätze in der praxisintegrierten ErzieherInnen-Ausbildung finanzieren mit einer Vergütung von gut 1000 Euro im Monat.

Ministerin Giffey hat noch mehr vor: So sollen Kinderrechte ins Grundgesetz Eingang finden. Die Kinder- und Jugendhilfe wird in einem umfangreichen, Beteiligungsprozess modernisiert, ein modernes Jugendmedienschutzgesetz auf den Weg gebracht, der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule vorbereitet und das Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen wird weiterentwickelt.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.03.2019

Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen erklären Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, und Chris Kühn, Sprecher für Wohnungspolitik:

Die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland nimmt immer mehr zu. Das verdeutlicht den dringenden politischen Handlungsbedarf, darin waren sich heute auch die geladenen Sachverständigen einig. Die Bundesregierung muss Verantwortung übernehmen und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit auf den Weg bringen. Alle politisch und gesellschaftlich relevanten Gruppen müssen an einen Tisch geholt werden, um an Lösungen des Problems zu arbeiten.

Die bundesweit zu implementierende Wohnungslosennotfallstatistik ist dabei ein wichtiger Ausgangspunkt. Darüber hinaus müssen Maßnahmen ergriffen werden, die sowohl im Präventionsbereich als auch bei der Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit nachhaltige Wirksamkeit entfalten: Die Versorgung aller Menschen mit bezahlbarem Wohnraum sicherzustellen, hat dabei besondere Priorität. Hierfür muss der Bund unter anderem die Förderung der Wohnraumförderung der Länder verdoppeln sowie die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit vorantreiben. Es ist unabdingbar, dass wirksame Ansätze wie „Housing First“ bundesweit realisiert werden. Nur mittels eines umfassenden Gesamtkonzepts, wie wir es mit unserem Antrag vorschlagen, kann das Sustainable Development Ziel extreme Armut bis 2030 auch in Deutschland komplett zu beseitigen, erreicht werden. Für ein reiches Land wie Deutschland ist das heutige Ausmaß an Wohnungs- und Obdachlosigkeit beschämend. Die Bundesregierung muss handeln. Einfach nur zusehen und die Verantwortung von sich weisen hat als Handlungskonzept ausgedient.

Unseren Antrag „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 20.03.2019

Zur Ankündigung von Justizministerin Barley, Regenbogenfamilien zu stärken, erklären Katja Dörner, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Queerpolitik:

Es ist zu begrüßen und richtig, dass die Ministerin erste Schritte geht, um Regenbogenfamilien rechtlich abzusichern. Rechtssicherheit für Co-Mütter in lesbischen Beziehungen zu schaffen, ist längst überfällig. Dazu haben wir Grüne bereits vor einem Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt. Frau Barley hatte viel Zeit, in ihrem Ministerium hierzu einen Vorschlag vorzulegen. Was sie dabei leider versäumt, ist eine konkrete Lösung, wie auch Mehrelternkonstellationen, wie sie bei Patchwork- oder Regenbogenfamilien häufig vorkommen, rechtlich abgesichert werden können. Das Familienrecht muss endlich der Lebensrealität und der Vielfältigkeit der Familien in Deutschland angepasst werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 13.03.2019

Zur heute veröffentlichten Studie „Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ des Deutschen Kinderhilfswerks erklärt Katja Dörner, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende:

Kinder und Jugendliche müssen endlich auf allen Ebenen beteiligt werden. Die Studie verdeutlicht besonders: Die konkrete Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ganz wesentlich von der gesetzlichen Ausgestaltung ihrer Rechte durch die Politik abhängig. Deutschland ist ein Flickenteppich in Sachen Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen. Und das, obwohl sich die Bundesrepublik mit der UN-Kinderrechtskonvention zu einer weitreichenden Umsetzung eben dieser Beteiligungsrechte verpflichtet hat.

Junge Menschen übernehmen Verantwortung und machen sich Gedanken über sich und die Zukunft unserer Gesellschaft – wie aktuell das große Engagement von Kindern und Jugendlichen für den Klimaschutz zeigt. Wir müssen junge Menschen endlich ernst nehmen und die politische Mitgestaltung ermöglichen. Deshalb fordern wir eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre für Bundestags- und Europawahlen.

30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist es längst an der Zeit, das dort verankerte Recht von Kindern auf umfassende Beteiligung umzusetzen. Kinder und Jugendliche müssen überall in Deutschland die gleichen guten Beteiligungsmöglichkeiten bekommen, egal ob in Kitas, Schulen, Kommunen oder an der Wahlurne.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 13.03.2019

„Die Haushaltseckwerte der Bundesregierung widersprechen ihren Ankündigungen einer größeren Verantwortung des Bundes in der Bildungspolitik. Trotz Fall des Kooperationsverbots und noch während die Verhandlungen über den Hochschulpakt laufen, plant das Kabinett langfristige Kürzungen im Haushalt für Bildung und Forschung – obwohl eigentlich das Gegenteil angebracht wäre. Mit dem BAföG-Reförmchen lässt die Regierung die Studierenden im Regen stehen. Und die Benachteiligung der Hochschulen gegenüber der außeruniversitären Forschung soll nicht angerührt werden“, erklärt Nicole Gohlke, wissenschafts- und hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zu den von der Bundesregierung geplanten Kürzungen im Haushalt des Ministeriums für Bildung und Forschung. Gohlke weiter:

„Wenn es um die Bildung geht, interessiert sich die Regierung weder für die Belange der jungen Generation noch für internationale Vergleichswerte. Die werden nur ernst genommen, wenn der Rüstungsetat auf nie gekannte Dimensionen aufgebläht werden soll. Viel wäre gewonnen, wenn sich die Regierung den Hochschulen so verpflichtet fühlen würde wie der NATO.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 22.03.2019

„Um das Recht auf Wohnen zu gewährleisten und Wohnungslosigkeit zu verhindern, bedarf es mehr Sozialwohnungen, mehr kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbau. Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum und so fallen immer mehr Menschen in die Wohnungslosigkeit. Um den Verlust der Wohnung zu verhindern, braucht es Verbesserungen im Kündigungsschutz. Programme, die Obdachlosen ein Dach über dem Kopf geben, wie „Housing First“ in Berlin, müssen vom Bund unterstützt werden“, erklärt Caren Lay, stellv. Vorsitzende und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bauausschusses zum Antrag der LINKEN „Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen, Zwangsräumungen verhindern“ (BT-Drs. 19/7459). Lay weiter:

„Einhellig wurde vom Sachverständigenrat Handlungsbedarf festgestellt, dem die Regierung nicht nachkommt. Die LINKE hat hier vorgelegt. Es braucht endlich Konzepte und Maßnahmen des Bundes zur Verhinderung zunehmender Wohnungs- und Obdachlosigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.03.2019

„Zu einer menschenwürdigen Pflege gehört auch eine sichere Finanzierung. Die Pflegeversicherung ist dringend reformbedürftig. Gute Pflege darf nicht nur etwas für reiche Leute sein. Wenn die Kosten für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Gehälter der Pflegekräfte weiterhin von den Menschen mit Pflegebedarf getragen werden müssen, ist die Zwei-Klassen-Pflege nicht weit. Wir fordern deshalb schon lange eine Umwandlung der Pflegeversicherung in eine Vollversicherung. Alle pflegebedingten Kosten müssen vollständig von der Pflegeversicherung übernommen werden. Nur so kann die Pflegeversicherung sozial sein“, kommentiert Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, die SPD-Forderung nach einer Finanzierungsreform der Pflegeversicherung. Zimmermann weiter:

„Für die Finanzierung der Mehrkosten sind keine Steuerzuschüsse notwendig. Die Pflegeversicherung muss solidarisch finanziert werden. Dafür muss endlich die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft werden. Es wäre solidarisch, wenn alle den gleichen prozentualen Anteil ihres Einkommens zahlen. Aber eine solidarische Pflegeversicherung ist mit der jetzigen Regierung nicht zu machen. Die Koalition steht auf der Seite der Arbeitgeber und ermöglicht hohe Renditen für die Betreiber von Pflegeheimen. Die Profite werden auf Kosten der Menschen mit Pflegebedarf und der Pflegekräfte erwirtschaftet. DIE LINKE setzt sich für eine gute Pflege für alle Menschen ein.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 13.03.2019

Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, die Qualifizierung von Richtern gesetzlich zu verankern. Einen entsprechenden Antrag (19/8568) hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt. Danach soll im Deutschen Richtergesetz das Recht und die Pflicht für Richter aufgenommen werden, sich zur Erhaltung und Fortentwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten fortzubilden nebst einer Verpflichtung der Dienstherren, dies durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen. In das Gerichtsverfassungsgesetz sollen spezifische qualitative Eingangsvoraussetzungen für Familienrichter und -richterinnen aufgenommen werden. Zudem soll das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit geändert werden.

Zur Begründung heißt es, die Verbesserung der Qualität des familiengerichtlichen Verfahrens sei ein seit langem dringliches und allseits unterstütztes Vorhaben. Es gelte, unbeschadet des hohen Engagements der Familienrichter, endlich die nötigen strukturellen Veränderungen ins Werk zu setzen. Die Bundesregierung sei hier trotz eines einstimmigen Beschlusses des Bundestages vom Juli 2016 nach wie vor untätig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 312 vom 21.03.2019

Die Fraktion Die Linke fordert Informationen über die Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Entwurf der Bundesregierung für das Starke-Familien-Gesetz. In einer Kleinen Anfrage (19/8370) will sie unter anderem erfahren, welche Stellungsnahmen von Verbänden, Organisationen, Institutionen oder Unternehmen zu dem Gesetzesvorhaben bei der Bundesregierung eingegangen sind und nach welchen Kriterien die Teilnehmer der sogenannten Verbändeanhörung im federführenden Bundesfamilienministerium ausgesucht wurden. Zudem möchte die Linksfraktion wissen, welche Regelungen des Gesetzentwurfes wort- oder inhaltsgleich aus den Vorschlägen der Interessenvertreter übernommen wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 307 vom 21.03.2019

Die aktuelle Befassung des Bundestags mit Maßnahmen gegen die stark zunehmende Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist von Sachverständigen einhellig begrüßt worden. Das zeigte sich bei einer Anhörung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter der Leitung von Mechthild Heil (CDU). Die Experten beurteilten Oppositionsvorschläge zur Behebung der Probleme positiv, wenn auch nicht immer ausreichend.

Einer der zentralen Punkte: Fristlose Kündigungen wegen Mietschulden könnten durch Zahlung der Rückstände „geheilt“ werden, die oft zeitgleich ausgesprochene fristgerechte Kündigung eben wegen der ausstehenden Miete aber nicht. Job-Center lehnten die Übernahme von Mietkosten zur Abwendung der außerordentlichen Kündigung bisweilen ab – mit dem Hinweis, dass ja ohnehin die ordentliche Kündigung anstehe.

Darauf wies unter anderem Professor Volker Busch-Geertsema (Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung – GISS) hin. Er sprach auch spezifische Barrieren an, die Wohnungslosen selbst in entspannten Wohnungsmärkten den Zugang zu normalem Wohnraum extrem verschärften – etwa Bonitätsauskünfte oder Vorvermieterbescheinigungen. Die Betroffenen müssten gezielt Zugänge zur Normalmietverhältnissen erhalten, zudem – bei Bedarf – mit wohnbegleitender Hilfe. Beides werde in Finnland als einzigem Land in der EU praktiziert. Dort sei eine kontinuierliche Reduzierung der Zahl der Wohnungslosen erreicht worden.

Lars Andre Ehm vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beschrieb die Vorreiterrolle seines Hauses bei der Erstellung einer Wohnungslosenstatistik. Sie ermögliche es, zielgerichtete Maßnahmen etwa für Frauen mit Kindern oder Betroffene aus Südosteuropa zu ergreifen. Die meisten Sachverständigen sprachen sich für eine solche bundeseinheitliche Statistik aus.

Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband bezeichnete die angepeilte Wohngeld-Reform als „zu kurz gesprungen“. Das Wohngeld müsse dynamisiert werden, lautete übereinstimmende Forderung. Fix beklagte, dass das Menschenrecht auf Wohnung nicht mehr allen gewährt werde. Sie machte sich stark für eine bundesweite Infrastruktur zur Hilfe auch schon bei drohender Wohnungslosigkeit – Fachstellen, Notversorgung, Beratungsangebote.

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) führte die Zunahme der Zahl von Wohnungslosen unter anderem auf eine nicht unerhebliche Zahl von anerkannten Asylbewerbern zurück, die noch in Gemeinschaftsunterkünften wohnten, da es in den Regionen an finanzierbaren Wohnungen fehle. Abhilfe hätte hier eine bundesweite begrenzte Wohnsitzauflage schaffen können, meinte er. Zudem verwies er auf immer mehr Menschen aus dem EU-Ausland ohne Unterkunft. Dies liege auch daran, dass sie mit vermeintlich lukrativen Arbeitsangeboten angelockt worden seien. Er begrüßte die angekündigten Bemühungen der Bundesregierung, gezielte Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch zu ergreifen.

Sonja Rexhäuser von der Stadt Karlsruhe meinte, wenn Wohnungslosigkeit nicht verhindert werden könne, habe die Vermittlung von Wohnraum Vorrang vor einer ordnungsrechtlichen Unterbringung. Dies spare den Kommunen auch Kosten, beispielsweise im Vergleich mit der Unterbringung im Hotel. Sie hielt eine Erhöhung der Bundes-Förderung für den sozialen Wohnungsbau für dringend notwendig. Dadurch könne preiswerter Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten erhalten und neu gebaut werden.

Werena Rosenke (Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe) sah in einer Wohnungsnotfallstatistik auf Bundesebene auch den Nutzen, dass die Öffentlichkeit zu informiert und so die politische Dringlichkeit der Problematik aufgezeigt werde. Sie verwies auf die Möglichkeit, im Rahmen von Kooperationsverträgen zwischen Kommunen und Unternehmen der Wohnungswirtschaft Gewährleistungen vorzusehen, um die Vermietung von Wohnungen an Wohnungslose zu fördern.

Lukas Siebenkotten vom Deutschen Mieterbund (DMB) legte dar, dass in Deutschland jedes Jahr 80.000 bis 100.000 Sozialwohnungen gebaut werden müssten, um wenigsten die bisherige Anzahl halten zu können. Tatsächlich würden aber nur 26.000 gebaut. Die Maßnahmen, die die Bundesregierung beschlossen oder angekündigt habe, reichten mithin bei weitem nicht aus oder hätten bisher jedenfalls nicht gegriffen. Er mahnte eine nationale Wohnungsbauoffensive an, an der sich alle drei staatlichen Ebenen in gleicher Weise beteiligen müssten.

Robert Veltmann (GEBEWO – Soziale Dienste – Berlin) gab sich überzeugt, der Bund könne mit Blick auf den Wohnungsbau, speziell auf die Wohnraumversorgung benachteiligter Bevölkerungsgruppen, und auch mit Blick auf die Sozialgesetzgebung „bessere und wirksamere Rahmenbedingungen setzen“.

Die Linksfraktion schlägt in ihrem Antrag (19/7459) mit dem Titel „Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen, Zwangsräumungen verhindern“ ein öffentliches Wohnungsbauprogramm im Umfang von zehn Milliarden Euro vor. Das Wohngeld solle regelmäßig und bedarfsgerecht angepasst, Leistungen für die Kosten der Unterkunft müssten deutlich erhöht und Sanktionen für sozial Schwache im Bereich der Wohnungspolitik gestrichen werden.

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/7734) unter dem Titel „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ ein nationales Aktionsprogramm, um bis 2030 Obdachlosigkeit in Deutschland zu beseitigen und ihre Entstehung zu vermeiden. Neben dem Ausbau der Daten- und Forschungsgrundlage geht es um mehr Geld, mehr sozialen Wohnungsbau und die Wiedereinführung von Gemeinnützigkeit im Wohnungsbaubereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 297 vom 20.03.2019

Die Vorschläge von FDP und Linken für eine Reform der Berechnung der Unterkunftskosten in der Grundsicherung stoßen bei Experten auf ein gemischtes Echo. Das wird in den Stellungnahmen deutlich, die zahlreiche Experten zu einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, 18. März 2019, eingereicht haben. Gegenstand der Anhörung waren Anträge der FDP-Fraktion (19/7030) und der Linken (19/6526).

Die Liberalen fordern unter anderem eine stärkere Pauschalierung von Leistungen der Unterkunft und Heizung, die aber besonderen Einzelfällen dennoch gerecht werden soll. Außerdem sollen die Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Berechnung der Kostenobergrenzen erhalten, indem unbestimmte Rechtsbegriffe wie „angemessen“ vermieden oder klar definiert werden. Die Linke fordert, die Kosten der Unterkunft im Arbeitslosengeld-II-Bezug existenzsichernd zu gestalten und verlangt von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die Wohnkostenlücke im Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch schließt.

Den FDP-Vorschlag einer Pauschalierung kritisieren einige Experten: So verweist das Institut für Wohnen und Umwelt darauf, eine pauschalierte Leistung müsse so hoch angesetzt werden, dass zu Neuvertragsmietniveau Unterkünfte in ausreichendem Maße anmietbar seien. Die Pauschale könne daher nicht niedriger sein als die derzeitigen Angemessenheitsgrenzen. Peter Becker, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht in Kassel, betont, Pauschalierungen und Einzelfallregelungen seien schon heute möglich. Von daher sei nicht zu erkennen, wie die FDP-Vorschläge zu einer einfacheren Handhabung führen können. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt eine Pauschalierung von Wohnkosten ebenfalls ab. Diese seien nur für standardisierbare Ausgabenposten, die für alle Haushalte etwa in gleicher Höhe anfallen, sinnvoll. Positiv bewerte dagegen der Deutsche Landkreistag eine Pauschalierung. Es sollte eine Regelung angestrebt werden, die im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung leichter handhabbar sei und nicht regelmäßig die Hinzuziehung externer Dienstleister erfordere, heißt es in dessen Stellungnahme. Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bewertet diesen Ansatz positiv.

Kritisch äußern sich einige Experten auch zum Vorschlag der Linken, die gesamten Unterkunftskosten schrittweise aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Dies sei „ambivalent“, so der DGB. Einerseits würden die Kommunen spürbar entlastet, andererseits bestehe die Gefahr, dass das Engagement der Kommunen bei der Betreuung von Leistungsberechtigten nachlassen könnte. Der Deutsche Landkreistag betont, mit Blick auf den wichtigen kommunalen Charakter der Aufgabe und der Möglichkeiten kommunaler Träger, auf Besonderheiten des kommunalen Wohnungsmarktes einzugehen, sei eine kommunale Verantwortung „essentiell“.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 285 vom 18.03.2019

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte die EU-Verträge um eine soziale Fortschrittsklausel ergänzen, um den sozialen Rechten im EU-Recht den gleichen Stellenwert einzuräumen wie den wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts. Die Bundesregierung solle sich dafür auf europäischer Ebene aktiv einsetzen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/8287). Darin fordern sie außerdem die Entwicklung einer europäischen Strategie zur Armutsbekämpfung, vor allem gegen Kinderarmut und die Einführung jeweils einer EU-Rahmenrichtlinie für die Grundsicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten sowie für Mindestlöhne.

In der EU sollten alle Menschen ein würdevolles Leben führen können, heißt es in der Begründung. Deshalb sei die Bekämpfung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung so wichtig. „Verlässliche soziale Rechte sind die Voraussetzung dafür, dass Binnenmarkt und Währungsunion im Interesse der Menschen wirken“, schreiben die Grünen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 276 vom 14.03.2019

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag einen Gesetzentwurf (19/4764) der FDP-Fraktion zur Dynamisierung der Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung abgelehnt. Für den Entwurf stimmte neben der FDP nur die AFD-Fraktion, während alle anderen Fraktionen ihn ablehnten.

Mit dem Gesetzentwurf wollte die FDP-Fraktion erreichen, dass die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) dynamisch erhöht werden können. Die Liberalen hatten kritisiert, dass diese Verdienstgrenzen seit 2013 nicht angehoben worden seien, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zulassen würden. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns würden sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürften, reduzieren.

Die FDP hatte deshalb vorgeschlagen, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. So sollte im kommenden Jahr die Verdienstgrenze auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung werde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, heißt es im Entwurf der Liberalen.

Kritisiert wurde er unter anderem, weil er nach Meinung von SPD, Grünen und Linken zu einer Ausweitung prekärer Beschäftigung führen würde, von der vor allem Frauen betroffen seien.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 270 vom 13.03.2019

Nach dem Willen der FDP-Fraktion soll die Chancengleichheit von Frauen im Arbeitsleben verbessert werden. In einem Antrag (19/8224) fordert sie die Bundesregierung unter anderem auf, die Ursachen für die Verdienstunterschiede von Frauen und Männern weiter zu erforschen und Bereiche mit Handlungsbedarf zu identifizieren, sowie das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen auf seine Wirksamkeit zu evaluieren. Ebenfalls evaluiert werden sollen alle von der Bundesregierung geförderten Programme und Initiativen zur Verbreiterung des Berufswahlspektrums von Jungen und Mädchen und zum Aufbrechen überkommener Rollenbilder. Die FDP-Fraktion spricht sich zudem für den weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung als wesentliche Grundlage für die Vereinbarung von Familie und Beruf aus. Ebenso müsste flexiblere Arbeitszeitmodelle gefördert werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 267 vom 13.03.2019

In den 77 deutschen Großstädten fehlen rund 1,9 Millionen günstige Wohnungen. Am größten ist die Lücke in Berlin, Hamburg und Köln, aber selbst in kleinen Großstädten wie Offenbach, Erlangen, Bremerhaven, Ulm oder Moers geht die Differenz zwischen Angebot und Nachfrage in die Tausende. Auch über diesen „harten Kern“ der Wohnungsknappheit hinaus sind viele Menschen durch Wohnkosten schwer belastet. So müssen vier von zehn deutschen Großstadthaushalten, in denen rund 8,6 Millionen Menschen leben, eine problematisch hohe Mietbelastung von mindestens 30 Prozent ihres Nettoeinkommens tragen.

Das zeigen von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studien, die wir in letzter Zeit veröffentlicht haben. Ein neues Angebot auf der Website www.boeckler.de erschließt diese und viele andere Daten zur Wohnsituation jetzt detailliert aufbereitet für alle Großstädte: Von Kiel bis München, von Aachen bis Dresden informieren die 77 neuen Städteprofile unter anderem über Wohnkosten, die lokale Lücke an günstigen Wohnungen gestaffelt nach Wohnungsflächen, über Wohnungsgrößen, die vor Ort je nach Einkommen erschwinglich sind, über Eigentumsquoten und Wohnungsausstattungen.

Durch übersichtlich präsentierte Vergleichsdaten können Interessierte auch schnell einordnen, wie ihre Stadt beispielsweise bei der Unterversorgung mit günstigem Wohnraum im Verhältnis zum Durchschnitt der deutschen Großstädte dasteht. Die Profile haben Stadtsoziologen der Humboldt-Universität Berlin erstellt, sie beruhen auf Mikrozensusdaten von 2014, den derzeit aktuellsten, die zur Wohnsituation deutschlandweit vorliegen.

Zu den 77 Profilen der deutschen Großstädte, alphabetisch geordnet von Aachen bis Würzburg

Die Ergebnisse aus unseren bundesweiten Studien zum Wohnen finden Sie in unserem Infopaket

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 25.03.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages gegen Rassismus findet erneut ein AWO Diskussionsforum „Vorurteile, Ressentiments und Populismus“ statt. Diesjähriges Thema ist „Der NSU und die deutsche Gesellschaft“. Unter der Moderation von Frank Jansen diskutieren Petra Pau (MdB, Obfrau NSU-Untersuchungsausschuss), Mehmet Daimagüler (Anwalt Nebenklage NSU-Prozess), Prof. Dr. Elke Grittmann (Institut für Journalismus), Wolfgang Benz (Historiker) und Margit Weihnert (Vorsitzende AWO Landesverband Sachsen) über die Auswirkungen der NSU-Mordserie auf unsere Einwanderungsgesellschaft. AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker erklärt dazu: „Gesucht sind Impulse für die Arbeit an einem Gemeinwesen, in dem sich alle gleichermaßen sicher fühlen und dem Rechtsstaat vertrauen können.“

Das Diskussionsforum erörtert Folgerungen aus dem NSU-Prozess. Es fragt danach, was die Taten des NSU über die deutsche Gesellschaft aussagen und wie der Zustand von Institutionen, die der Verteidigung der Demokratie dienen sollen, im Licht der Ermittlungen und der Berichterstattung einzuschätzen ist. Dazu führt es zeitgeschichtliche und medienwissenschaftliche, politische und juristische Perspektiven zusammen. „Das Ende des NSU-Prozesses erinnert uns daran, dass eine solidarische Gesellschaft nicht selbstverständlich ist. Die AWO steht in der Tradition des Ringens um eine solche Gesellschaft. Dazu gehören die Arbeit für die Teilhabe aller und der Kampf gegen menschenfeindliche Einstellungen. Dabei ist es auch unsere Pflicht, an die Opfer der NSU-Verbrechen zu erinnern.“

Der NSU-Prozess endete nach einem fünfjährigen Verfahrensmarathon vor knapp einem Jahr. Zum einen zeigte sich, dass die Täter Teil der Gesellschaft waren, in der sie mordeten. Sie bewegten sich in einem Milieu, das sie in ihren Ansichten bestätigte. Zum anderen haben die Sicherheitsbehörden während einer über 13 Jahre andauernden Mordserie Ermittlungen betrieben, die Opfer zu Verdächtigen machten, weil sie sich von Vorurteilen und Spekulationen leiten ließen. Anstatt weitere Morde zu verhindern, ermöglichten sie diese. Erst der Selbstmord zweier Haupttäter brachte die größte rechtsextreme Mordserie in der Geschichte der Bundesrepublik ans Licht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.03.2019

Heute wird der Bundesfinanzminister Olaf Scholz im Bundeskabinett seine Eckpunkte für den Haushalt 2020 vorstellen. Nach bekannt gewordenen Plänen, sollen die Ministerien im nächsten Jahr insgesamt einen Betrag von 3,7 Milliarden Euro einsparen. Auch auf Schulden soll weiterhin verzichtet werden. Dazu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die AWO befürwortet das Ziel, die öffentlichen Haushalte auszugleichen, um der Verantwortung für die nachkommenden Generationen gerecht zu werden. Dies sollte aber in erster Linie durch eine gerechtere Steuerpolitik und nicht durch pauschale Einsparungen in wichtigen sozialpolitischen Feldern erfolgen. Wenn man die Einnahmeseite bei den Steuern erhöhen will, kommt man um Themen wie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerflucht sowie die stärkere Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen nicht herum. Das dogmatische Festhalten an der Schuldenbremse engt letztlich die politische Gestaltungs- und Handlungsspielräume zu sehr ein und geht zudem zu Lasten sozialer Maßnahmen.“

Die AWO setzt sich seit ihrer Gründung vor 100 Jahren für einen solidarischen Sozialstaat ein, der über ausreichende soziale Sicherungssysteme verfügt, mit qualitativ hochwertigen Dienstleistungen und Programmen präventiv fördert, die Bildung der Menschen gezielt auf- und ausbaut und ihnen hilft, für sich selbst zu sorgen und darüber hinaus eine Infrastruktur bereitstellt, die Teilhabe ermöglicht. „Auch im Jahr 2020 ist dieser Sozialstaat in Deutschland nicht umgesetzt. Der Bund muss seiner finanziellen Verantwortung für den Sozialstaat und die soziale Infrastruktur gerecht werden. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben, wie zum Beispiel die Mütter- oder die Grundrente, müssen verlässlich aus Steuermitteln finanziert werden. Von Investitionen in den Sozialstaat, profitiert am Ende die gesamte Gesellschaft. Vor allem sind noch deutlich mehr Investitionen in den sozialen Wohnungsbau dringend notwendig. Sonst haben immer größere Bevölkerungsgruppen kaum noch Chancen auf Wohnraum, der ihren Bedürfnissen entspricht“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.03.2019

Eine Reform des Sozialen Sicherungssystems (SGB II) wird mittlerweile auf vielen gesellschaftlichen Ebenen diskutiert. Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland möchten mit beigefügtem Eckpunktepapier zu diesem Diskurs beitragen.

Bereits zur Entstehung des SGB II in 2004 hatten wir uns intensiv mit den Wirkungen einer Umgestaltung der Sozialpolitik der Bundesrepublik Deutschland auseinandergesetzt. Die damaligen Reformen gingen jedoch an vielen Realitäten und Bedürfnissen von Frauen vorbei. Geschlechtsspezifische Rollenverteilungen wurden zementiert und Frauen konnten nicht in angemessenem Umfang von der Sozialreform profitieren. So haben bis heute alleinerziehende Frauen immer noch ein hohes Armutsrisiko.

Bitte beziehen Sie die von uns angesprochenen Aspekte in Ihre Diskussionen ein und arbeiten Sie mit uns gemeinsam an einer geschlechtergerechten Reform der Sozialpolitik.

Die Stellungnahme finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen vom 18.03.2019

Ein Jahr nach der Wahl der Bundeskanzlerin, am 14.03.2018, stellt das Bündnis „Reichtum umverteilen – Ein gerechtes Land für alle!“ der Großen Koalition ein Zeugnis für ihre bisherige Arbeit aus.

Das zivilgesellschaftliche Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle!“ welches von 33 Organisationen getragen und von 20 weiteren Organisationen unterstützt wird verlieh symbolisch der Großen Koalition ein Zeugnis, denn vor einem Jahr, am 14.03.2018, wurde Angela Merkel als Kanzlerin wiedergewählt.

Was hat die Koalition getan, um den Notstand in der Pflege und die Wohnungsnot in den Städten zu lindern, um die Renten und die Situation von Erwerbslosen zu verbessern, um Familien und Kinder besser zu stellen, Bildung vernünftig auszustatten, Integration voranzutreiben und dem Klimawandel entgegenzuwirken? Hat die Koalition die Weichen für Steuergerechtigkeit in Deutschland und global gestellt? Zu diesen Fragen sprachen Vertreterinnen und Vertreter von Attac, Arbeiterwohlfahrt und Zukunftsforum Familie, DIDF, GEW, gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppen, Mieterbund, NaturFreunden, Oxfam, ver.di und Volkssolidarität, und legten für die verschiedenen Politikbereiche ihre Bewertungen dar.

Gemessen an den Anforderungen des Bündnisses, fällt das Zeugnis für die Bundesregierung nicht gut aus. Zwar wurde im Koalitionsvertrag einiges vereinbart und auch Projekte angeschoben, doch in vielen zentralen Bereichen ist nichts, oder bei langem nicht genug passiert. Eine Zusammenfassung der einzelnen Punkte findet ihr hier (Link zu https://www.reichtum-umverteilen.de/umverteilenbloganzeige/ak/zeugnis-nach-einem-jahr-fuer-die-grosse-koalition-aus-cducsu-und-spd/)

Insgesamt befindet sich die Gesellschaft nicht im Gleichgewicht, so das Fazit des Bündnis. Denn die ärmere Hälfte der Bevölkerung besitzt in Deutschland nur 2,3 % des Vermögens. Das reichste Prozent verfügt dagegen über 33 % des Vermögens, so der Befund von Forscher*innen des DIW (Link zu https://ec.europa.eu/jrc/sites/jrcsh/files/jrc110763.pdf). Dieses Ungleichgewicht wurde bei der Aktion durch eine große Waage dargestellt, welche das Bündnis vor dem Kanzleramt aufbaute.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis „Reichtum umverteilen – ein gerechtes Land für alle“ vom 19.03.2019

Eltern, die mit ihrem Kind zu den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 gehen, erhalten dort künftig auch Merkblätter zur seelischen Gesundheit bzw. psychischen Entwicklung ihrer Kinder. Die zehn Merkblätter „Seelisch gesund aufwachsen“ orientieren sich an den bekannten Merkblättern „Kinderunfälle“ und wurden von den gesetzlichen Krankenkassen, dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Liga für das Kind, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie dem Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) entwickelt. Zudem besteht die Möglichkeit, sich mit zehn anschaulichen Filmen – in mehrere Sprachen übersetzt – zur psychischen Gesundheit von Kindern zu informieren.

Laut einer aktuellen Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland (KiGGS-Studie) zeigen etwa 20 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland zwischen drei und 17 Jahren psychische und psychosomatische Auffälligkeiten. Die Merkblätter setzen hier präventiv an. Ziel ist es, die Elternkompetenz zu stärken, indem die seelischen Bedürfnisse der Kinder altersgerecht erklärt werden – von Geburt an bis zum sechsten Lebensjahr. Warum braucht das Kind meine Nähe? Was soll ich tun, wenn es fremdelt? Wie soll ich mit Ängsten meines Kindes umgehen? Wie lernt mein Kind Empathie und Konfliktfähigkeit?

„Gesund aufwachsen bedeutet mehr als nur körperliches Wohlbefinden. In der Kindheit wird der Grundstein gelegt für unsere seelische Gesundheit und unsere Widerstandsfähigkeit im Umgang mit schwierigen Lebenssituationen. Die gesetzlichen Krankenkassen wollen die Eltern dabei unterstützen, die seelische Gesundheit ihrer Kinder zu stärken“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, das Engagement der gesetzlichen Krankenkassen.

„Den Kinder- und Jugendärzten kommt beim frühzeitigen Erkennen, Behandeln, und im Idealfall, Vermeiden seelischer Störungen eine Schlüsselrolle zu“, sagt Dr. Sibylle Steiner, Dezernentin der KBV. „In den U-Untersuchungen werden auch Fragen der Primärprävention, also das Vorbeugen von Störungen und Krankheiten, mit den Eltern beraten. Die Merkblätter zur seelischen Gesundheit unterstützen und ergänzen dabei das Arzt-Patienten-Gespräch. Die Kinderärzte können die Merkblätter kostenfrei bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beziehen.“

„Emotionale Vernachlässigung in früher Kindheit gilt als bedeutendster Risikofaktor für die Entwicklung psychischer Auffälligkeiten im Kindes- und Jugendalter. Ein niedriger sozioökonomischer Status der Familie, mangelnde Bildung, schlechte Wohnverhältnisse oder auch eine Suchterkrankung eines Elternteils können die emotionalen, sozialen und kulturellen Ressourcen einer Familie schwächen“, stellt Dr. Hermann-Josef Kahl, Bundespressesprecher vom BVKJ fest. „Für Eltern sind die Kinder- und Jugendärzte in der Regel die ersten Ansprechpartner. Sie haben einen besonderen Blick für die Probleme der Eltern und Kinder.“

Prof. Dr. Sabine Walper, Präsidentin von der Deutschen Liga für das Kind, betont: „Mütter und Väter sind meist ‚Novizen‘ im Umgang mit Kindern, wenn sie Eltern werden. Sie sind in ihrer neuen Rolle unsicher und suchen Orientierung. Elternkompetenz muss erst noch erlernt werden. Die vorliegenden Merkblätter geben den Kindern mit ihren Bedürfnissen und entwicklungsbezogenen Bedarfen symbolisch eine Stimme und erleichtern es den Eltern, passend auf ihre Kinder einzugehen.“

„Damit möglichst viele Familien – auch mit geringen Deutschkenntnissen – von den Filmen profitieren, hat die BZgA die fünf fremdsprachlichen Versionen der Filme finanziell unterstützt. In Deutschland gibt es vielfältige Angebote der Frühen Hilfen, um Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken, allerdings sind sie ihnen häufig nicht bekannt. Über die neue Suchfunktion der Website des NZFH www.elternsein.info finden Eltern Anlaufstellen für Frühe Hilfen in ihrer Nähe. Dies ist eine wichtige Ergänzung der Merkblätter und Filme, wenn Eltern darüber hinaus Unterstützung brauchen“, so Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA.

Die Merkblätter sind auf jeder Homepage der unten genannten Organisationen abrufbar. Die Filme wurden von der Ehlerding Stiftung, der JK-Stiftung für kompetente Elternschaft und Mediation sowie von der Kroschke Kinderstiftung gefördert. Alle Filme sind auf www.seelisch-gesund-aufwachsen.de zu finden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind e.V., Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), AOK-Bundesverband GbR, BKK Landesverband Nordwest, IKK e. V., KNAPPSCHAFT, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ), Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) vom 26.03.2019

Das Präsidium des Deutschen Familienverbandes zieht Bilanz der gesetzlichen Maßnahmen in der Familienpolitik

Zu den zentralen familienpolitischen Neuerungen der Großen Koalition gehört das „Gute-Kita-Gesetz“. Das Präsidium des Deutschen Familienverbandes (DFV) begrüßt die Initiative von Bundesfamilienministerin Giffey, insgesamt 5,5 Milliarden Euro in die Verbesserung der institutionellen Kinderbetreuung zu investieren.

„Bei der Qualitätsverbesserung in Kindertagesstätten besteht großer Handlungsbedarf“, so Verbandspräsident Klaus Zeh. „Der bundesweite Betreuungsbedarf von unter dreijährigen Kindern liegt bei 46 %. Tatsächlich wird aber nur eine Betreuungsquote von 33 % erreicht. Die Bundesregierung hat richtig erkannt, dass hier Prioritäten gesetzt werden müssen.“ Der DFV mahnt aber gleichzeitig an, dass das Gesetz keine bundesweit verbindlichen Vorgaben zu Qualitätsstandards macht. Familien müssen weiterhin damit leben, dass es zwischen den Bundesländern erhebliche Unterschiede in der Betreuungsqualität von Kindern gibt. Hier besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf.

Kaum Stärkung von Familien

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ will die Große Koalition der Kinderarmut entgegenwirken. Das Gesetz soll ab Sommer 2019 stufenweise mehr Familien mit der Neugestaltung des Kinderzuschlages und mit Verbesserungen der Bildungs- und Teilhabeleistungen unterstützen. „Die harte Abbruchkante beim Kinderzuschlag abzuschaffen, ist eine gute Entscheidung“, sagt Zeh. „Vor der Reform konnte es passieren, dass eine kleine Gehaltserhöhung dazu führt, dass die Familie aus dem Kinderzuschlag fällt. Damit hatten sie plötzlich noch weniger Geld als vorher zur Verfügung.“

Gegen die Kinderarmut in Deutschland kann die Reform des Kinderzuschlages nur behelfsmäßig wirken. Wie der DFV im Horizontalen Vergleich errechnet, sind es in erster Linie Steuern und familienblinde Sozialabgaben, die Eltern und ihre Kinder am stärksten belasten. Die Benachteiligung von Familien in der Renten-, Pflege- und Krankenversicherung allein bedeutet eine Mehrbelastung von 240 Euro je Kind und Monat. Damit jedes Kind dem Staat gleich viel wert ist, brauchen wir eine klare Koppelung des Kindergeldes an die maximale steuerliche Wirkung des Kinderfreibetrags bei hohen Einkommen. In Zahlen heißt das:330EuroKindergeld pro Monat für jedes Kind. „Mit einer von Verfassungs wegen notwendigen Reform der Sozialversicherung und einem guten Kindergeld würde Millionen von Familien aus der Armut geholfen werden“, sagt Zeh.

Gute Akzente beim Familienwohnen

Deutlich positiv bewertet das DFV-Präsidium die Einführung des Baukindergeldes im vergangenen September: „Das Baukindergeld ist eine wertvolle Unterstützung für Familien, die erstmalig Wohneigentum erwerben wollen. Mit 64.000 Anträgen ist die Nachfrage enorm.“ Bezahlbares Wohnen gehört zu den wichtigsten sozialen Fragen – insbesondere für Familien mit mehreren Kindern. Das Baukindergeld erleichtert vielen Familien den Schritt zum Eigenheim.

Es ist dringend erforderlich, dass der ausschließlich an Familien gerichtete, staatliche Zuschuss unbefristet ausgeweitet wird und Familien einen Rechtsanspruch darauf erhalten. Im Kontext des bezahlbaren Wohnens und Bauens unterstützt der Deutsche Familienverband die Einführung eines Freibetrages in der Grunderwerbsteuer.

Demokratische Teilhabe ermöglichen

Aus Sicht des DFV-Präsidiums macht sich die Große Koalition wenig Mühe, die Stimmen von Kindern ernst zu nehmen. Die „Fridays for Future“-Demonstrationen zeigen deutlich, dass Kinder und Jugendliche politisch gehört werden wollen. „Aus dem letzten Staatenbericht zur UN-Kinderrechtskonvention geht klar hervor, dass die Bundesregierung Kindern nur fiktive Wahlen ohne politische Relevanz zutraut“, so Zeh. „Das Wahlrecht ist das wichtigste Kinderrecht überhaupt und muss gesetzlich verankert werden.“ Nur ein Wahlrecht ab Geburt, das bis zur Wahlmündigkeit von Eltern wahrgenommen wird, würde garantieren, dass die berechtigten Interessen von Kindern und ihren Familien Gehör bekämen.

Die Bilanz zu einem Jahr Familienpolitik fällt durchwachsen aus: „Die Maßnahmen der Großen Koalition lassen sinnvolle Schwerpunkte erkennen, doch die großen Sprünge bleiben aus. Eine gute Ausnahme bildet das Baukindergeld, das aber zeitlich und finanziell begrenzt ist“, sagt Zeh. „Es hilft nicht, wenn Gesetze klangvolle Namen haben. Auf den Inhalt kommt es an.“

Der DFV setzt sich für eine familienzugewandte, familiengerechte Politik ein. Weitere Informationen stehen bereit unter www.elternklagen.de, https://wahlrecht.jetztund www.deutscher-familienverband.de. Der Horizontale Vergleich 2018 ist unter folgendem Link abrufbar (PDF): https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/fachinformationen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 20.03.2019

Der Deutsche Gewerkschaftsbund startet heute eine bundesweite Aktionswoche rund ums Thema Wohnen. Unter dem Motto „Bezahlbar ist die halbe Miete“ finden in ganz Deutschland mehr als 200 Aktionen und Veranstaltungen statt. Die Aktionswoche ist der bundesweite öffentliche Auftakt des DGB-Zukunftsdialogs.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann erklärt zum Start der Aktionswoche:

„Wir wollen mit den Menschen vor Ort ins Gespräch kommen und von ihnen wissen: Welchen Problemen begegnen sie bei der Wohnungssuche, bei Mieten und Nebenkosten. Ein immer größerer Anteil des Einkommens wird von den Mieten aufgefressen und viele Menschen können sich keine Wohnung in der Nähe ihres Arbeitsortes mehr leisten. Die Interessen der Beschäftigten enden nicht am Werkstor. Bezahlbares Wohnen ist die neue soziale Frage unserer Zeit.“

Im Rahmen des DGB-Zukunftsdialogs wird der DGB in den kommenden Jahren vor Ort und online mit den Menschen in Deutschland über die Themen sprechen, die ihnen unter den Nägeln brennen – vom angespannten Wohnungsmarkt über neue Arbeitszeitmodelle bis hin zu Verkehrskonzepten für die Zukunft. „Wir fragen die Menschen in Deutschland, was sie bewegt“, so Reiner Hoffmann. „Wie stellen sie sich gute Arbeit und ein gutes Leben vor? Darüber wollen wir mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen. Die Gewerkschaften sind und bleiben gesellschaftspolitische Akteure – und echte Mitmach-Organisationen. Das machen wir mit dem Zukunftsdialog deutlich.“

DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte am Montag in Berlin:

„Steigende Mieten sind für immer mehr Beschäftigte ein Problem. Sie sind auch Ergebnis einer jahrzehntelang verfehlten Wohnungspolitik. Das Marktversagen im Wohnungssektor ist offensichtlich – jetzt muss die Politik stark und stetig eingreifen. Gebraucht werden mindestens 400.000 neue und bezahlbare Wohnungen pro Jahr, darunter 100.000 Sozialwohnungen. Bund und Länder gemeinsam müssen dafür sieben Milliarden Euro jährlich bereitstellen. Die bislang für den sozialen Wohnungsbau eingeplanten Gelder des Bundes reichen nicht einmal, um den Bestand zu halten. Zudem sollte die Politik entschlossener gegen Bodenspekulation vorgehen, etwa indem sie Eigentümer im Rahmen baurechtlicher Möglichkeiten verpflichtet, ihre Grundstücke zu bebauen.“

Hintergrund:
Mit dem DGB-Zukunftsdialog starten der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften einen breiten gesellschaftlichen Dialog. Wir fragen die Menschen, sammeln ihre Antworten und entwickeln daraus Impulse für eine gerechtere Politik in Deutschland. Die Aktionswoche vom 25. bis 29. März ist der bundesweite öffentliche Auftakt zum DGB-Zukunftsdialog. In den kommenden Jahren folgen in ganz Deutschland Hunderte weitere Veranstaltungen. Online läuft die Debatte zum Zukunftsdialog unter www.redenwirueber.de – dort gibt es auch alle weiteren Informationen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 25.03.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die einstimmige Bundesratsentscheidung zur Änderung des Artikel 104c des Grundgesetzes zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur. Damit ist endlich der Weg frei für den „Digitalpakt Schule“, um eine flächendeckende und zielgerichtete Unterstützung für digitale Bildung in Deutschland ein Stück voran zu bringen. Jetzt sind nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Bundesländer in der Pflicht, die Qualität der digitalen Bildung in unseren Schulen entscheidend zu steigern.

„Zweieinhalb Jahre sind seit der Ankündigung des Digitalpakts Schule durch die damalige Bundesbildungsministerin Wanka bereits vergangen, und damit für die digitale Bildung an unsere Schulen eine vielfach verlorene Zeit. Jetzt müssen schnell kluge Konzepte auf den Tisch, um den Ausbau der technischen Ausstattung mit individuellen Schulkonzepten zu kombinieren, und so den Medieneinsatz auch pädagogisch-didaktisch zu untersetzen. Wir brauchen aber auch eine bessere Aus- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer zu Digitalthemen. Nur mit einem ganzheitlichen Ansatz, der auch die technische Wartung der Geräte mit einbezieht, kann ein zeitgemäßes Unterrichts- und Schulkonzept entstehen“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die zunehmende Medienkonvergenz und die Digitalisierung der Gesellschaft erfordern innovative, praxisnahe Medienbildungsansätze, die in den Bildungsalltag der Schulen einfließen müssen. Der Rückstand der deutschen Schulen beim Lernen mit Computern ist sehr groß, das hat auch die aktuelle Bitkom-Studie wieder einmal gezeigt. Diese Lücke kann durch den Digitalpakt deutlich reduziert werden. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wäre eine solche Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch in anderen Bereichen des Bildungswesens wünschenswert“, so Krüger weiter.

Medienbildung muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes als integrativer Teil der Allgemeinbildung verstanden werden und entsprechend flächendeckend und verbindlich Einzug in die Curricula nicht nur der schulischen, sondern auch der frühkindlichen Bildung finden. Notwendig sind dazu auch die Implementierung von Medienbildung als verbindlichem Teil der

Fach- und Lehrkräfteausbildung sowie eine Absicherung von Wartungsleistungen in Bezug auf neue IT-Techniken. Zudem brauchen wir einen „offenen Zugang“ zu Bildungsressourcen – das Konzept von Open Educational Resources (OER) und mehr frei lizensierte Unterrichtsmaterialien sind der Weg, der hier beschritten werden sollte.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.03.2019

Bildungsgewerkschaft zur Studie „Zwischen Bildung und Betreuung“: Qualität und Finanzierung sichern

Gute Ganztagsangebote werde es nur geben, wenn Politik für hohe Qualitätsstandards und eine solide Finanzierung des Projekts der Bundesregierung sorge. Das stellte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf die heute veröffentlichte Studie „Zwischen Bildung und Betreuung“ der Bertelsmann Stiftung fest. „Gute Ganztagsangebote müssen sich zuerst an den Bedürfnissen der Kinder orientieren“, sagte Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Montag in Frankfurt a.M. „Kinder brauchen vor allem Raum für die persönliche Entwicklung. Dafür müssen gute Bedingungen für den Ganztag gesichert sein.“ Deshalb müsse die Regierung bei der Umsetzung des Koalitionsvertrags unbedingt bundesweite Qualitäts-Standards verankern, um allen Kindern gleiche Chancen auf gute Bildung und Erziehung zu eröffnen.

Die Studie liefere eine wichtige Erkenntnis mit Blick auf Gesellschaft und Volkswirtschaft, sagte Köhler: „In die Qualität von Bildung zu investieren, ist kein Almosen für die Familien, sondern zahlt sich langfristig für die Gesellschaft aus. Mehr Teilhabe am Erwerbsleben zu ermöglichen und soziale Folgekosten unzureichender Bildung zu vermeiden, haben einen großen Nutzen für die Gesellschaft insgesamt. Soziale Benachteiligungen lassen sich nur mit guter Qualität und einem hohen Anspruch an die Bildung kompensieren.“ Der GEW-Experte stellte jedoch auch fest, dass ökonomische Erwägungen zwar eine Motivation für die Politik sein könnten, sie dürften aber nicht zur Handlungsmaxime der Regierung werden.

In der Expertise, machte Köhler deutlich, werde davon ausgegangen, dass es optimale Bedingungen für den Ausbau von Ganztagseinrichtungen gibt. Dies sehe in der Praxis jedoch anders aus. Insbesondere sei der dramatische Mangel an Lehrkräften, Erzieherinnen und Sozialpädagogen aller Voraussicht nach bis 2025 nicht zufriedenstellend zu lösen. Bis zu diesem Zeitpunkt soll das Recht auf einen Ganztagsplatz an Grundschulen greifen. Trotzdem sei es richtig, Zielvorgaben etwa für eine gute Fachkraft-Kind-Relation zu setzen, um die Richtung des Ausbaus vorzugeben. „Die Studie zeigt, wie wichtig gute Standards sind, wenn der Ausbau von Ganztagsangeboten ein Erfolg werden soll“, betonte Köhler. „Die Bundesregierung ist gefordert, sich nicht nur für den quantitativen Ausbau einzusetzen, sondern auch die Qualität zu sichern. Dafür bedarf es verbindlicher Standards und einer nachhaltigen, ausreichenden Finanzierung.“

Quelle: Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Hauptvorstand vom 25.03.2019

Binationale Familien berichten über eine Klimaverschiebung im gesellschaftlichen Miteinander.
Zur Bedeutung des Internationalen Tages für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung.

„Dass Rassismus plötzlich wie eine Meinung daherkommt, die diskutierbar wäre, spüren auch die Familien unseres Verbandes. Sie erzählen von zunehmendem Alltagsrassismus, von rassistischen Zuschreibungen, von neuen Ausgrenzungen. Das Klima hat sich verschoben“, berichtet Hiltrud Stöcker-Zafari, Geschäftsführerin des Verbandes. Dabei seien es gerade die interkulturell lebenden Familien, die vorleben wie selbstverständlich, normal und wichtig dieser Alltag in einer Einwanderungsgesellschaft sei.

Ethnisch-nationalistische Bewegungen und Parteien nehmen die Zuwanderung 2015 als Vorwand und benutzten sie als Folie, um Migration in den Mittelpunkt gesellschaftlicher und politischer Diskurse zu rücken, um so ihr rassistisches Gedankengut ausbreiten zu können. Die Folge sei auch eine Verstärkung von strukturellem Rassismus, der Zugänge zu Bildung und Arbeitsmarkt erschwere und Zukunftschancen, die für die ganze Gesellschaft relevant sind, verhindere.

„Rassismus geht uns alle an. Angesichts der anstehenden Europawahlen kann man gar nicht oft genug betonen, welche Gefahr für ein demokratisches Miteinander unseren Gesellschaften droht und wie sehr das demokratische Klima vergiftet wird“, warnt Hiltrud Stöcker-Zafari.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.03.2019

Ein zivilgesellschaftliches Bündnis aus mehr als 60 Organisationen und Initiativen plant für den 19. Mai Großdemonstrationen in sieben Städten Deutschlands. Eine Woche vor der Europawahl wollen Zehntausende Menschen unter dem Motto „Ein Europa für Alle – Deine Stimme gegen Nationalismus!“ für eine EU der Menschenrechte, Demokratie, sozialen Gerechtigkeit und des ökologischen Wandels auf die Straße gehen.

Die Europawahl am 26. Mai 2019 sei eine Richtungsentscheidung über die Zukunft der Europäischen Union, heißt es im Aufruf des Bündnisses. Denn Nationalisten und Rechtsextreme hofften darauf, mit weit mehr Abgeordneten als bisher ins Europaparlament einzuziehen. Alle seien gefragt, den Vormarsch der Nationalisten zu verhindern, so das Bündnis.

Die Demonstrationen in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, Köln, München und Stuttgart werben deshalb für eine hohe Wahlbeteiligung demokratisch gesinnter Bürgerinnen und Bürger. Zeitgleich werden in mehreren europäischen Ländern Demonstrationen zum selben Thema stattfinden.

„Dem Rassismus der Rechten stellen wir uns vor der Europawahl entgegen. Mit Zehntausenden sagen wir: Europa gehört die Zukunft, Nationalismus die Vergangenheit“, sagt Christoph Bautz, geschäftsführender Vorstand von Campact. „Wir lassen uns nicht spalten, sondern streiten gemeinsam für unser Europa – ein Europa der Menschenrechte und der Demokratie.“

„Wir wollen eine EU der Menschenrechte. Statt die Festung Europa immer weiter auszubauen, brauchen wir sichere Fluchtwege und ein Recht auf Asyl“, sagt Laura Kettel, Aktivistin der internationalen Bewegung Seebrücke. „Wir stehen für ein Europa der Vielfalt und Solidarität.“

Ein vereintes Europa müsse sich auch gemeinsamen sozialpolitischen Zielen verschreiben. „Wir brauchen eine positive Vision einer Gemeinschaft, in der der Mensch und nicht die Wirtschaft im Mittelpunkt steht und alle Menschen frei von Existenzängsten leben können“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

In Zeiten nationaler Alleingänge sei es wichtiger denn je, sich als solidarische Gesellschaft für ein Europa einzusetzen, fasst Maritta Strasser, Bundesgeschäftsführerin der NaturFreunde Deutschlands zusammen. „Europa muss eine Führungsrolle im Kampf gegen den Klimawandel und das weltweite Artensterben übernehmen. Wir in Europa können den Weg aufzeigen, wie ein gutes Leben für alle Menschen mit einem langfristig bewohnbar bleibenden Planeten vereinbar ist.“

Mit Demonstrationen und begleitender Kampagnen-Arbeit macht sich das Bündnis dafür stark, am 26. Mai bei der Europawahl wählen zu gehen. Dieses Mal geht es um alles: Dem Nationalismus und Rassismus entgegenzutreten – für ein demokratisches, friedliches, solidarisches und nachhaltiges Europa!

Weitere Informationen unter: www.ein-europa-fuer-alle.de

Hashtags

#1EuropaFürAlle

#DeineStimmeGegenNationalismus

Trägerkreis:

Attac Deutschland, Campact, Der Paritätische Gesamtverband, Mehr Demokratie, NaturFreunde Deutschlands, Naturfreundejugend Deutschlands, Pro Asyl, Seebrücke

Die Demonstrationen werden bundesweit unterstützt von:

Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden, Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, A Soul For Europe, Aufstehen gegen Rassismus, .ausgestrahlt, Avaaz, Arbeiterwohlfahrt, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e.V., BUND, BUNDjugend, Democracy International, CorANetzwerk, DBJR, Deutsche AIDS-Hilfe, Deutscher Kulturrat, Diakonie Deutschland, Diakonie Mitteldeutschland, DiEM 25, Die Offene Gesellschaft, Die Vielen, Deutscher Naturschutzring, European Alternatives, European Democracy Lab, European May, FEMNET, Flüchtlingsrat Berlin, Flüchtlingsrat Brandenburg, Flüchtlingsrat NRW e.V., Forum Fairer Handel, Greenpeace, Jugend Rettet, Katholische Arbeitnehmer-Bewegung, Klima-Allianz, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Naturschutzjugend, Neue Deutsche Organisationen, Neue Richter-vereinigung Bundesbüro, Open Knowledge Foundation, Oxfam, Pax Christi, SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V., Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa, Sea-Watch, Sozialverband VdK, Stiftung Internationale Wochen gegen Rassismus, Umweltinstitut, Urgewald, Verband für Entwicklung und Humanitäre Hilfe, Verband binationaler Familien und Partnerschaften, VisaWie? Gegen diskriminierende Visa-verfahren! und WeMove

Folgende Parteien unterstützen die Forderungen des Bündnisses: Bündnis 90/Die Grünen, Demokratie in Bewegung, Demokratie in Europa, Die Linke, Piratenpartei und SPD

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 14.03.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 04. April 2019

Veranstalter: BUNDESFORUM MÄNNER – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.

Ort: Kassel

Ist Sorgen ein neuer Megatrend im Wandel männlicher Selbstbilder und gelebter Männlichkeiten? „Caring Masculinities“ als Schlagwort von individuellen und gesellschaftlichen Sorgepolitiken beschreibt die Veränderungen, die sich in den Feldern professionelle Pflege, Angehörigenpflege und männliche Sorge und Selbstsorge beobachten lassen. Was bedeutet diese neue Verantwortung von Männern in Sorge und Selbstsorge für die berufliche Praxis der Pflege, für die Ausgestaltung von Partnerschaften und neuen sozialen Nachbarschaften, für die Entwicklung männlicher Identitäten im Lebensverlauf.

Die Impulse und Workshops des Fachforums wollen die neuen Entwicklungen fachlich wie interdisziplinär beleuchten und diskutieren. Das Bundesforum Männer möchte Akteur_innen und Expert_innen miteinander vernetzen und zu neuen Sichtweisen und politischen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen im Feld des Sorgens und der Geschlechterverhältnisse beitragen.

Das Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

Multiplikatorenveranstaltung

Termin: 23. Mai 2019

Ort: Erfurt

11. Unternehmenstag

Termin: 27. September 2019

Ort: Berlin

Veranstalter: Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“

In den letzten beiden Jahren hat man sich im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ intensiv damit auseinandergesetzt, wie eine familienfreundliche Unternehmenskultur dazu beiträgt, die Wünsche von Beschäftigten und Unternehmen zusammenzubringen. Einen zentralen Garanten für eine vereinbarkeitsbewusste Unternehmenspolitik soll dieses Jahr in zwei Großveranstaltungen in den Fokus rücken: den Perspektivwechsel – denn nur wenn Geschäftsführungen, Personalverantwortliche und Beschäftigte sich jeweils in ihr Gegenüber hineinversetzen können und gemeinsam tragfähige (Team-)Lösungen entwickeln, wird Vereinbarkeit zur Win-Win-Situation für alle Beteiligten.

Im Mittelpunkt der beiden Veranstaltungen steht die Frage, welche konkreten Schritte Unternehmen tun können, um einen Perspektivwechsel für mehr Vereinbarkeit voranzubringen. Freuen Sie sich auf ein abwechslungsreiches Programm mit Gästen aus Politik und Wirtschaft. Bitte merken Sie sich die Termine der beiden Veranstaltungen vor! Details folgen in Kürze.

AUS DEM ZFF

wir möchten Sie auf unsere Veranstaltung aufmerksam machen:

Fachtagung „Familie braucht ein Zuhause. Bezahlbaren und ausreichenden Wohnraum für Familien schaffen!“

Termin: 06.06.2019

Ort: Friedrich-Ebert-Stiftung, Hiroshimastraße 17 (Haus1), 10785 Berlin

Eine Kooperation zwischen dem Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. (FES)

Wer Fürsorge leistet, der braucht dafür ein Zuhause: Ausreichenden und guten Wohnraum, im Fall von Pflege barrierefreie Zugänge, Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält. Nicht nur in Großstädten und Metropolen wird es für viele Familien aber immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden bzw. überhaupt Zugang zum Wohnungsmarkt zu erhalten.

Doch wie lässt sich bezahlbarer und ausreichender Wohnraum für Familien schaffen, wie lässt sich Wohnungslosigkeit für Familien vermeiden? Welche wirksamen politischen Maßnahmen gibt es hierfür und wie wirken diese?

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir ins Gespräch kommen, diese und weitere Fragen beleuchten und Lösungen formulieren. Nach einem einführenden Vortrag von Prof. Dr. Marcel Helbig (Universität Erfurt) werden wir uns am Nachmittag verstärkt Herausforderungen und Instrumenten in der Wohnungspolitik widmen, um in einer politischen Abschlussrunde Handlungsempfehlungen an die (Bundes-) Politik herauszuarbeiten.

Wir bitten Sie, sich den Termin vorzumerken und freuen uns, wenn Sie diese Vorankündigung an Interessierte weiterleiten. Die weiteren Details und Informationen, insbesondere zum Programm und zur Anmeldung, werden Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung zugehen.

AKTUELLES

Darum Europa

Wie die EU sich finden kann

Peter Kuleßa und Marius Mühlhausen von der Zeitschrift TUP des AWO Bundesverbandes haben mit Karl-Markus Gauß, Dieter Grimm, Claus Offe, Gwendolyn Sasse, Jan-Werner Müller und anderen über Europa und wie sich die Europäische Union finden kann gesprochen. Jetzt erschienen im Beltz-Juventa Verlag: https://www.beltz.de/fachmedien/sozialpaedagogik_soziale_arbeit/buecher/produkt_produktdetails/40373-darum_europa.html

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 04/2019

SCHWERPUNKT I: Internationaler Frauentag 2019

Bundesfrauenministerin Giffey besucht erstes Netzwerk-Treffen der Müllwerkerinnen Deutschlands und packt selbst mit an

Rollenbilder und Geschlechterklischees prägen noch immer manche Berufsfelder – doch es bewegt sich was, auch in der „Männer-Domäne“ Müllabfuhr: In Berlin sind heute (Donnerstag) anlässlich des bevorstehenden Internationalen Frauentages Müllwerkerinnen aus ganz Deutschland zu einem ersten Netzwerk-Treffen zusammen gekommen – unter der Schirmherrschaft von Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey sprachen sie über Herausforderungen und Perspektiven in diesem männer-dominierten Beruf. Dazu eingeladen hatte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

„Wir müssen aufräumen mit den Rollenklischees. Denn Frauen können alles: Vorstandsvorsitzende, Bauingenieurin, IT-Expertin – und eben auch Müllwerkerin“, unterstrich Franziska Giffey bei der Veranstaltung auf dem Betriebshof Forckenbeckstraße der Berliner Stadtreinigung (BSR). „Gleichstellung hängt von vielen Faktoren ab, das gilt auch für die Berufswahl. Ich möchte eine Arbeitswelt, in der Frauen in typischen Männerberufen genauso gut arbeiten können, wie Männer in typischen Frauenberufen. Frauen sollen überall wie ihre männlichen Kollegen Karriere machen können und in Führungspositionen aufsteigen können. Deshalb fördere ich zusammen mit dem Bundesbildungsministerium und dem Bundesarbeitsministerium die Initiative ‚Klischeefrei‘, die Mädchen und Jungen bei der Berufswahl unterstützt, frei von Stereotypen“, so die Ministerin.

Zuvor war Franziska Giffey mit der BSR bei einer Abfallentsorgungs-Tour unterwegs und hatte mit angepackt – ihr Fazit: „Die Arbeit bei der Müllabfuhr ist körperlich ziemlich anstrengend – aber ist es deshalb ein Männer-Beruf? Ich konnte mir heute beim Besuch der BSR ein Bild davon machen, dass auch Frauen diesen Job erledigen können – dafür brauchen sie eine Portion Mut, gute weibliche Vorbilder und eine fördernde Unternehmenskultur.“

Im November 2018 hatte die BSR erstmals 15 Frauen bei der Müllabfuhr eingestellt. Insgesamt arbeiten bei der BSR 1.200 Müllwerker und Berufskraft-fahrer. Wie viele Frauen bundesweit als Müllwerkerinnen arbeiten, wird statistisch nicht erfasst. Bekannt ist, dass in der gesamten Kreislaufwirtschaft rund 290.000 Erwerbstätige arbeiten. Der Anteil der Frauen liegt bei knapp 17,4 Prozent.

Beim diesjährigen Frauentag geht es aber nicht nur um Geschlechterrollen im Beruf, sondern um eine Vielzahl weiterer Gleichstellungsaspekte. Deshalb betonte Franziska Giffey: „Von echter Gleichstellung sind wir noch weit entfernt. Dies zeigt nicht zuletzt die nach wie vor bestehende Ungleichheit bei der Bezahlung von Frauen und Männern. Wir müssen außerdem die sozialen Berufe weiter stärken. Ohne gut ausgebildete und bezahlte Pflegerinnen und Pfleger oder Erzieherinnen und Erzieher funktioniert keine Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wir werden die Vorgaben für die Zielgrößen für Frauen in Führungspositionen in großen Unternehmen weiterentwickeln und verbindlicher ausgestalten. Und im öffentlichen Dienst des Bundes werden wir das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen bis 2025 festschreiben. Klar ist: Alles, was Frauen an Gleichberechtigung erreicht haben, ist nicht vom Himmel gefallen, sondern hart erkämpft worden.“

Informationen zur Bundesinitiative „Klischeefrei“: Sie wurde Ende 2016 vom Bundesfamilienministerium und dem Bundesbildungsministerium ins Leben gerufen, um die Schere im Kopf bei der Berufswahl zu überwinden. Mehr als 100 Partner aus Bildung, Politik, Wirtschaft und Forschung machen bereits mit und engagieren sich dafür, dass Mädchen und Jungen wirklich eine Berufswahl frei von Klischees haben.

Nähere Informationen: www.klischee-frei.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.02.2019

Frauen werden in vielen Ländern noch immer unterdrückt. In Deutschland sind Frauen in vielen Bereichen noch immer unterrepräsentiert oder unterbezahlt. Zum Internationalen Frauentag fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine noch konsequentere Politik für Frauen und gleiche Rechte – weltweit.

„100 Jahre nach der Einführung des Wahlrechts für Frauen gibt es noch immer Benachteiligungen und Diskriminierungen. In den deutschen Parlamenten sitzen wesentlich weniger Frauen als Männer. Im Bundestag beträgt der Frauenanteil nur 31 Prozent, Frauen erhalten auch bei bereinigter Rechnung weniger Geld als Männer und sie entscheiden in Unternehmen und Organisationen weniger als Männer. Häusliche Gewalt gegen Frauen ist auch in Deutschland keine Ausnahmeerscheinung.

Betrachtet man die Situation von Frauen weltweit, treten noch eklatantere Missstände zu Tage. Frauen werden diskriminiert, unterdrückt, vergewaltigt. Diskriminierung von und Gewalt gegen Frauen im Inland und im Ausland müssen in allen Politikbereichen nachdrücklich bekämpft werden. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt, dass die Bundesregierung ihren bevorstehenden Vorsitz im UN-Sicherheitsrat dafür nutzen will, die politische Teilhabe für Frauen zu stärken und sich für einen besseren Schutz vor sexueller Gewalt in Konfliktregionen einzusetzen. Die UN-Resolution 1325 ‚Frauen, Frieden und Sicherheit‘ muss weltweit umgesetzt werden und Deutschland muss dafür der Motor sein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 07.03.2019

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat in Artikel 3, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchzusetzen und Benachteiligungen zu beseitigen. Diesen Handlungsauftrag nimmt die SPD-Bundestagsfraktion ernst und begrüßt anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März den Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente.

„Wir wollen Gesetze, die zeitgemäße Rollenbilder von Frauen und Männern unterstützen. Auch wenn wir in den vergangenen Jahren beispielsweise mit dem Elterngeld, der Quote für Frauen in Führungspositionen, dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Rückkehrrecht auf vorherige Arbeitszeit viel dafür getan haben, laufen Frauen noch immer Gefahr, ihre Möglichkeiten nicht voll ausschöpfen zu können: Sie werden durchschnittlich schlechter bezahlt, steigen familienbedingt öfter und länger aus dem Job aus, steigen überwiegend in Teilzeit wieder in den Job ein, und das nicht selten unterhalb ihrer Qualifikation. Das wirkt sich negativ auf ihre Alterssicherung aus. Unsere aktuellen Vorschläge für eine Grundrente gehen diese Ungleichheit an. Vor allem Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit wegen ihrer Kinder einschränken oder oft jahrelang zu Niedriglöhnen arbeiten mussten, würden von der Grundrente profitieren.

Neben der Einführung einer Grundrente müssen wir aber gleichzeitig weiter daran arbeiten, dass Frauen über den gesamten Lebensverlauf hinweg die gleichen Chancen wie Männer haben: auf einen gut bezahlten Job und letztlich auf eine eigenständige und auskömmliche Alterssicherung. Dazu gehört, dass wir die sozialen und die Gesundheitsberufe aufwerten. Es ist nicht plausibel, dass eine Arbeit mit so hohen Anforderungen und so großer Bedeutung für die Gesellschaft so gering entlohnt wird.

Die SPD-Bundestagsfraktion will dringend etwas gegen den geringen Anteil von Frauen in den Parlamenten tun. Der Frauenanteil im Deutschen Bundestag ist derzeit so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. Unsere Antwort darauf ist ein Paritätsgesetz. Denn schon bei der Quote für Führungspositionen in der Privatwirtschaft haben wir gesehen, dass Selbstverpflichtungen nicht wirkungsvoll sind.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 06.03.2019

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklärt Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin:

Zum Weltfrauentag ziehen wir Bilanz: Vor 100 Jahren haben unsere Schwestern das Wahlrecht für uns erstritten. Das war revolutionär. Heute gehen wir mit Forderungen auf die Straße, die für manche genauso revolutionär scheinen: Sei es Parität im Parlament, die Streichung von §219a oder gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Wir machen weiter und sind noch lange nicht am Ende!

100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts auf nationaler Ebene in Deutschland ist der Anteil von Frauen im Bundestag zuletzt deutlich gesunken. Hier muss sich etwas bewegen, damit Frauen nicht nur in der Politik repräsentiert sind, sondern damit endlich von gleichberechtigter Teilhabe gesprochen werden kann! Ein Paritégesetz kann dabei eine Voraussetzung zum Erreichen einer höheren Repräsentanz von Frauen in der Politik sein. Der Blick in andere europäische Länder und auch in die Bundesländer zeigt, dass viele inzwischen den Weg über verpflichtende Regelungen gegangen sind oder gehen.

Die Debatte um die sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung wird weitergehen, so lange Informationen für Frauen über den Schwangerschaftsabbruch unter Strafe gestellt werden. Der schlechte Kompromiss um Paragraf 219a geht weiter einher mit Misstrauen gegenüber Frauen und zu Lasten der Ärztinnen und Ärzte. Damit trägt der fortbestehende §219a zur Stigmatisierung von Abbrüchen bei und spricht Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab.

Auch von gleicher Bezahlung von gleicher und gleichwertiger Erwerbsarbeit sind wir immer noch weit entfernt. Das Entgelttransparenzgesetz bringt viel zu wenig und der Auskunftsanspruch wird so gut wie gar nicht genutzt. Wir fordern endlich ein Verbandsklagerecht und wollen, dass auch kleinere Unternehmen unter dieses Gesetz fallen, damit Frauen wirklich erreicht werden. Die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen sollen verpflichtend und für Verstöße wirksame Sanktionen vorgesehen werden. Das sind notwendige Änderungen, um gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit baldmöglichst zu erreichen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.02.2019

„Auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts wiegen die strukturellen Ungerechtigkeiten zwischen Männern und Frauen, die sich durch weibliche Biografien und den gesellschaftlichen Alltag ziehen, tonnenschwer“, erklärt Doris Achelwilm, gleichstellungs- und queerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf den morgigen Internationalen Frauentag. Sie fährt fort:

„Frauen bekommen in Deutschland durchschnittlich über 20 Prozent weniger Lohn. Es sind überwiegend Frauen, die in Verantwortungsgemeinschaften den Großteil der unbezahlten Familienarbeit leisten. Frauen machen weitaus häufiger Gewalterfahrungen als Männer. Sie haben weltweit weniger Besitz und Vermögen. Der Frauenanteil in deutschen Parlamenten ist tendenziell rückläufig. Diese Liste geschlechtsspezifischer Ungleichheiten ist ellenlang und ließe sich noch weiter fortsetzen.

Ich gehe davon aus, dass morgen so viele Frauen wie lange nicht auf die Straße gehen, um für ihre Rechte zu demonstrieren und die gesellschaftliche Aufgabe echter Gleichstellung wirksam voranzutreiben. Dazu gibt es in vielen Städten Gelegenheiten. In Berlin wird der erste in Deutschland organisierte Frauen*Streik ein breites Spektrum emanzipatorischer, feministischer, queerpolitischer, migrantischer Kämpfe zusammenbringen. Wer die Arbeit nicht verlassen kann, aber mitstreiken möchte, hat vielleicht die Möglichkeit, für einige Minuten sichtbar und entschlossen zu pausieren; Veränderung fängt immer auch im Kleinen an.

Als LINKE werden wir in und außerhalb der Parlamente weiter mit Nachdruck an den vielschichtigen Zielen, die sich frauen-, gleichstellungs- und queerpolitisch stellen, arbeiten. Das betrifft Initiativen zu Equal Pay, Ehegattensplitting, Kitaversorgung und Repräsentation in Parlamenten und Gremien genauso wie Schutz vor Ausbeutung oder Gewalt sowie das Vorantreiben wahlrechtlicher Regelungen für ein Paritätsgesetz. DIE LINKE im Bundestag arbeitet derzeit intensiv an verschiedenen Vorschlägen und einem eigenständigen Parité-Gesetzentwurf.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 07.03.2019

Zum Weltfrauentag erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Die Gleichberechtigung von Frauen weiter zu fördern, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir brauchen bessere Möglichkeiten für Frauen, sich aus alten Rollenmodellen zu lösen. Die Politik ist gefordert, dies mit den richtigen Rahmenbedingungen zu unterstützen: Wir brauchen etwa eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, beispielsweise durch ein flexibleres Arbeitszeitgesetz. Zudem müssen die Vorteile der Digitalisierung ausgebaut und genutzt werden. Homeoffice-Modelle können dabei einen großen Beitrag leisten. Um mehr Frauen für die politische Arbeit in Parteien und Parlamenten zu gewinnen, müssen die Parteien die Gremienarbeit strukturell ändern und für Frauen attraktiver machen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 07.03.2019

DIW-Studie nimmt Lohnlücke in einzelnen Berufen unter die Lupe – In Berufen, in denen lange Arbeitszeiten einen hohen Stellenwert haben und überproportional entlohnt werden, sind Gender Pay Gaps größer – Weitere Studie widmet sich dem Gender Care Gap: Frauen erledigen immer noch Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung

Die Erwerbsbeteiligung von Frauen steigt in Deutschland stetig an. Dennoch verdienen sie in vielen Berufen immer noch weniger als Männer, darüber hinaus bleibt ein Großteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung an ihnen hängen. Diese Hauptbefunde zweier Studien aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) liegen pünktlich zum internationalen Frauentag vor, der in diesem Jahr im Land Berlin zum ersten Mal ein gesetzlicher Feiertag ist.

Bekannt ist, dass Deutschland beim Stundenlohn mit aktuell 21 Prozent eine der größten Verdienstlücken zwischen Männern und Frauen in Europa hat. Berücksichtigt man Berufswahl und Qualifikation, beträgt diese Lücke, der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap, immer noch sechs Prozent. Diese Werte gelten für alle Beschäftigten. Betrachtet man einzelne Berufe, schwankt der (bereinigte) Gender Pay Gap stark: In Berufen mit hohem Frauenanteil wie Krankenpflege oder Sozialarbeit ist er relativ niedrig, ebenso in typischen Männerberufen, zum Beispiel in der Fahrzeug- und Raumfahrttechnik. Am größten ist der Gender Pay Gap in sogenannten Mischberufen, in denen sich der Anteil von Frauen und Männern die Waage hält. Beispiele dafür sind Berufe in der Werbung, im Marketing oder bei Versicherungen.

Gender Pay Gap hängt mit dem Stellenwert der Arbeitszeit zusammen

In ihrer neuen Studie hat DIW-Genderökonomin Aline Zucco diese berufsspezifischen Gender Pay Gaps unter die Lupe genommen. „Die Lohnlücke ist in den Berufen besonders hoch, wo lange Arbeitszeiten einen hohen Stellenwert haben und wo der Stundenlohn überproportional mit den Arbeitsstunden steigt,“ fasst sie ihr Hauptergebnis zusammen. Ein Beispiel dafür ist die Unternehmensorganisation (Unternehmensberatung, Controlling). Dort bekommen diejenigen, die in Vollzeit arbeiten, nicht nur monatlich, sondern auch auf die Stunde gerechnet mehr Lohn als beispielsweise Teilzeitbeschäftigte. Weil in Deutschland überwiegend Frauen in Teilzeit beschäftigt sind (48 Prozent der abhängig beschäftigten Frauen und elf Prozent der Männer), ist gerade in diesen Berufen der Gender Pay Gap überdurchschnittlich groß.

Viele Berufe mit geringen Gender Pay Gaps zeichnen sich im Gegensatz dadurch aus, dass die Entlohnung proportional ist: Die Anzahl der gearbeiteten Stunden tangiert den Stundenlohn nicht. Das ist beispielsweise in Gesundheitsberufen der Fall, wo Schichtarbeit und daher die Dokumentation von Arbeitsschritten (Patientenakten) die Norm sind. Das macht Beschäftigte leichter substituierbar und sorgt dafür, dass Teilzeitbeschäftigte den gleichen Stundenlohn bekommen als diejenigen, die Vollzeit oder mehr arbeiten.

Zuccos Untersuchung identifiziert auch andere Faktoren, die berufsspezifische Gender Pay Gaps erklären. So haben Berufe, die vorwiegend in öffentlichen Unternehmen oder Einrichtungen ausgeübt werden (LehrerInnen, ErzieherInnen, Polizeiberufe) geringe Gender Pay Gaps, was wohl auch an den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst liegt. Denn diese sichern allen Beschäftigten – bei gleicher Qualifikation – den gleichen Lohn zu. In Berufen mit einem hohen Anteil an Führungskräften, zum Beispiel in der Unternehmensorganisation, sind die Gender Pay Gaps größer.

„Will man die Gender Pay Gaps reduzieren, sind eine Reihe von Maßnahmen denkbar: zum Beispiel sollte das sogenannte Top-Sharing, bei dem mehrere Führungskräfte sich eine Position teilen, gefördert werden. Weiterhin kann der Ausbau von Tarifverträgen einen wichtigen Beitrag zur Lohngleichheit liefern. Vor allem aber muss man sich, als Chef und als Angestellte, von der Vorstellung befreien, dass nur jene, die viel und lange arbeiten, gute Arbeit leisten. Das erfordert ein großes Umdenken“, schlussfolgert Aline Zucco.

„Sonntag ist der Tag der Herren“

Eine andere DIW-Studie widmet sich dem sogenannten Gender Care Gap, der Lücke in der Zeitverwendung von Männern und Frauen für unbezahlte Hausarbeit und Kinderbetreuung. So verbringen Frauen in Paarhaushalten in Deutschland deutlich mehr Zeit mit Hausarbeit und Kinderbetreuung als Männer. Sie übernehmen dabei eher Arbeiten, die häufig anfallen und zeitlich unflexibel sind wie beispielsweise die Zubereitung der Mahlzeiten. Männer verbringen mehr Zeit mit Erwerbsarbeit und übernehmen zu Hause eher selten anfallende Tätigkeiten, die zeitlich flexibel sind wie etwa Gartenarbeiten. Besonders groß sind die Unterschiede in der Zeitverwendung bei Paaren mit Kindern bis zu sechs Jahren. Datenbasis ist das Sozio-oekonomische Panel (SOEP).

Häufig wird argumentiert, dass Männer weniger Hausarbeit übernehmen, weil sie aufgrund ihrer höheren Erwerbsbeteiligung weniger Zeit dafür haben als Frauen. Doch obwohl die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren konstant steigt, bleibt die Beteiligung von Männern an Hausarbeit und Kinderbetreuung auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Heute verbringen Frauen in Paarbeziehungen an einem Werktag rund zwei Stunden mit Kochen, Putzen und Wäsche waschen, Männer hingegen nur 52 Minuten.

DIW-Soziologin Claire Samtleben stellte nun das Argument der zeitlichen Verfügbarkeit auf den Prüfstand, indem sie untersuchte, wie die unbezahlte Arbeit an Sonntagen verteilt ist. „Auch an erwerbsfreien Tagen erledigen Frauen einen Großteil von Hausarbeit und Kinderbetreuung. Überspitzt gesagt: Sonntag ist der Tag der Herren“, fasst sie ihren Hauptbefund zusammen. „In vielen Familien ist es offenbar fest verankert, dass für bestimmte Hausarbeiten die Frau zuständig ist, auch wenn sie erwerbstätig ist.“

Weil sie weniger bezahlte und mehr unbezahlte Arbeit leisten als Männer, verdienen Frauen über ihren Lebensverlauf auch weniger, was wiederum Folgen für ihre Altersversorgung hat. Die Politik sollte deshalb die Erwerbsbeteiligung von Frauen weiter fördern und dem Gender Care Gap mit gezielten Maßnahmen entgegenwirken. Denkbar wären zum Beispiel mehr Partnermonate beim Elterngeld, um das Engagement von Männern bei Hausarbeit und Kinderbetreuung zu fördern.

Studie zu Gender Pay Gaps im DIW Wochenbericht 10/2019

Interview mit Aline Zucco zu Gender Pay Gaps (Print und Audio)

Studie zum Gender Care Gap im DIW Wochenbericht 10/2019

Quelle: Information Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 06.03.2019

Im Jahr 2017 bestritten rund 72% der 25- bis 54-jährigen Frauen ihren überwiegenden Lebensunterhalt aus einer eigenen Erwerbstätigkeit. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Frauentages am 8.März 2019 weiter mitteilt, hatte dieser Anteil vor zehn Jahren bei 65% gelegen. In der Altersgruppe der 55 – 64 Jährigen ist eine noch eindeutigere Veränderung zu sehen. Lag hier der Anteil der Frauen im Jahr 2007 noch bei 36%, stieg er im Jahr 2017auf rund 57%.

Verdienstunterschied zwischen Müttern und Vätern nimmt auch mit zunehmendem Alter der Kinder nicht ab

Nach Ergebnissen der Einkommensteuerstatistik 2014 erhielten Mütter im Jahr nach der Geburt des ersten Kindes (sofern sie weiterhin erwerbstätig waren) durchschnittlich 29000 Euro weniger Bruttolohn als Väter. Elterngeld ist dabei nicht berücksichtigt. Ab dem zweiten Lebensjahr des Kindes verringerte sich die Differenz auf rund 22000 Euro und blieb zumindest bis zum 18. Lebensjahr in annähernd gleicher Höhe bestehen. Ältere Kinder sind nur noch in Ausnahmefällen steuerlich relevant und somit nicht mehr vollständig in der Statistik enthalten.

Aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung ist die Einkommensteuerstatistik erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Anteil von Frauen in Führungspositionen bei knapp 30%

Der Anteil der Frauen in Führungspositionen betrug 2017 gemäß Arbeitskräfteerhebung 29,2%. Im Bereich Erziehung und Unterricht (64,6%) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (61,3%) arbeiteten mehr Frauen in Führungspositionen als Männer. Im Baugewerbe war der Anteil von Frauen in Führungspositionen mit 11% am geringsten.

Selbstständige: Höchster Frauenanteil in der Floristik, niedrigster in der Landwirtschaft

Im Jahr 2017 waren rund 35% der Selbstständigen im Alter von 25 bis 54 Jahren Frauen. Einen hohen Anteil an weiblichen Selbstständigen gab es in Berufen der Floristik (93%), der Körperpflege (87%) und in der Erziehung/Sozialarbeit (87%). Allerdings werden diese Berufe auch insgesamt von Frauen dominiert. In etwa ausgeglichen ist das Geschlechterverhältnis zum Beispiel in den Bereichen Redaktion und Journalismus (52%) und Reinigung (49%). Am unteren Ende liegt der Frauenanteil unter den Selbstständigen in den Berufen der Land- und Tierwirtschaft. Dieser betrug lediglich 15%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 06.03.2019

Anlässlich des Frauentages am 08. März erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Auch 100 Jahre nachdem das Wahlrecht für Frauen eingeführt wurde, sind zentrale Menschenrechte für Frauen in Deutschland noch nicht verwirklicht.“ Nach Ansicht der AWO gehören die Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die eigene Gesundheit zu den Grundvoraussetzungen für Frauen, ihr Leben frei und eigenverantwortlich gestalten zu können. Der Feiertag bietet Anlass, immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen steht. In diesem Sinne begrüßt die AWO die Initiative des Berliner Senats, den 08. März in Berlin zu einem gesetzlichen Feiertag zu machen.

„Die AWO steht für eine offene Gesellschaft, in der alle Frauen ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben verwirklichen können“, betont Wolfgang Stadler. So habe der Streit um das Informationsrecht von ungewollt schwangeren Frauen über Schwangerschaftsabbrüche den Blick auf ein altes zentrales Thema – das Recht über den eigenen Körper zu bestimmen, gelenkt. Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die freie Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, die Abschaffung der Pflichtberatung und für die Abschaffung des §218 und §219a StGB ein.

„Die Grundlage einer geschlechtergerechteren Gesellschaft ist neben dem Recht auf körperliche Autonomie auch ein anderer Umgang mit dem Thema Care“ betont der AWO Bundesvorsitzende. Auch wenn nicht alle Frauen Mütter sind oder werden wollen, tragen sie privat wie beruflich die Hauptlast im Bereich Pflege, Erziehung und Betreuung und erwarten im Alter eine deutlich geringere Rente.

Katastrophale Bedingungen in der Geburtshilfe, mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die schlechte wirtschaftlich Situation von Alleinerziehenden und das deutlich erhöhte Armutsrisiko von Müttern im Alter sind nach Ansicht der AWO das Gegenteil von Lebensschutz. „Wirklicher Lebensschutz besteht aus unserer Sicht nicht in der Kriminalisierung von ungewollt schwangeren Frauen oder der Einschränkung von Ärztinnen und Ärzten. Politik sollte sich stattdessen darauf konzentrieren, die Bedingungen für ein Leben mit Kindern und Familiengehörigen deutlich zu verbessern“, erklärt Wolfgang Stadler.

Die Gründerin der AWO und erste Rednerin in einem deutschen Parlament Marie Juchacz bezeichnete das Frauenwahlrecht als eine Selbstverständlichkeit, mit der die Regierung endlich eine lange bestehende Ungerechtigkeit beseitigt hatte. Die AWO sieht die andauernde Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen sowie die mangelnde Anerkennung von Care-Arbeit als ebensolche Ungerechtigkeiten. Aus Anlass des Internationalen Frauentages erneuert der Verband daher seine Forderung nach dem Recht auf körperliche Autonomie und damit der Abschaffung des §218 und §219a StGB. „Flankiert werden muss dies endlich mit der Aufwertung von Care-Arbeit“, schließt der Bundesvorsitzende.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 06.03.2019

Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund die Koalition auf, die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung umgehend auf den Weg zu bringen. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack sagte am Donnerstag in Berlin:

„Vor allem Frauen profitieren von der Grundrente. Denn sie sind am Arbeitsmarkt oft strukturell benachteiligt und werden schlechter bezahlt als Männer. Im Alter haben sie das Nachsehen – zum sogenannten Gender Pay Gap kommt dann das Renten Gap hinzu: Nach einem Erwerbsleben mit oft nur geringem Einkommen droht vielen Frauen Altersarmut. Die Bundesregierung ist aufgefordert, dieses Thema endlich abzuräumen.

Für Beschäftigte mit niedrigen Rentenansprüchen, die jahrzehntelang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, muss die Rente aufgewertet werden. Wer 35 Jahre und länger in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll am Ende auch etwas herausbekommen, das für ein menschenwürdiges Leben reicht. Gerade für Frauen wäre dies eine echte Wertschätzung und eine Würdigung ihrer Lebensleistung.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 07.03.2019

Anlässlich des morgigen Internationalen Frauentags, der in Berlin zum ersten Mal ein Feiertag ist, sagt Maria Loheide, Vorstand der Diakonie Deutschland:

„Frauen sind in Deutschland nach wie vor in vielen Bereichen benachteiligt: Sie werden schlechter bezahlt als Männer und sind überproportional geringfügig beschäftigt. Sie sind stärker von Armut betroffen und häufiger Opfer häuslicher Gewalt. Frauen leisten den weit überwiegenden Anteil an Familien- und Sorgearbeit und sie stellen nicht einmal ein Drittel der Führungskräfte oder Bundestagsabgeordneten. Längst überfällig sind Rahmenbedingungen und Strukturen, die Frauen eine eigenständige Absicherung ermöglichen. Wir brauchen Anreize, damit Frauen auch mit Familie (Vollzeit-nah) arbeiten können, flexibel Ganztagsangeboten für Kinder in Kita und Schule sowie familienfreundliche Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer. Wir müssen auf Rentenreformen drängen, um die drohende Altersarmut unzähliger Frauen zu verhindern. Wir müssen weiterhin daran arbeiten, dass mehr Frauen in Führungspositionen kommen. Dafür sind konkrete Maßnahmen und auch gesetzliche Regelungen notwendig. Echte Gleichberechtigung braucht mehr als einen Feiertag am 8. März.“

Ein Interview mit Maria Loheide zum Internationalen Frauentag finden Sie unter: https://www.diakonie-rwl.de/themen/familie-frauen-bildung/internationaler-frauentag-0

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 07.03.2019

»Der Internationalen Frauentag mahnt uns, den strafrechtlichen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen weiter zu verbessern. Die Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 hat Wesentliches verbessert. Aber es gibt weiterhin viel zu tun!«, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Der djb legt in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme dar, welche weiteren rechtlichen Schritte ergriffen werden müssen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland zu garantieren.

Grundlage dieser Auseinandersetzung bildet der im Juni 2017 erschienene Abschlussbericht der durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzten Reformkommission zum Sexualstrafrecht. Dessen Empfehlungen sind bisher nicht umgesetzt worden. In seiner Stellungnahme stellt der djb das derzeitige Sexualstrafrecht auf den Prüfstand. Ziel ist der konsequente Schutz der sexuellen Selbstbestimmung durch ein konsistentes und nachvollziehbares Sexualstrafrecht.

Insbesondere fordert der djb ein begleitendes Monitoring: Die im Zuge der Sexualstrafrechtsreform im Jahr 2016 erfolgte Implementierung des sogenannten »Nein-heißt-Nein-Modells«, das den Anforderungen des Artikel 36 der Istanbul-Konvention grundsätzlich gerecht wird, stellt einen immensen Fortschritt des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung dar. Um sicherzugehen, dass die gesetzgeberische Absicht auch in der Praxis voll verwirklicht wird, ist ein begleitendes Monitoring jedoch unerlässlich.

Zudem verbleiben bei allem Fortschritt durch die Sexualstrafrechtsreform noch einige wesentliche Schutzlücken. Zu diesen zählen unter anderem die Straftatbestände des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen und des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen: Beispielsweise werden zum Teil hier Fälle von sexuellen Handlungen mit oder vor Dritten trotz vergleichbaren Unrechtsgehalts nicht erfasst. Hier fehlt es an einem stimmigen und umfassenden Schutzkonzept.

Schließlich fordert der djb in seiner Stellungnahme auch die gesetzliche Festschreibung eines Beschleunigungsgrundsatzes für Gerichtsverfahren, die Sexualstraftaten zu Lasten von Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben.

Die lange Verfahrensdauer in Strafverfahren stellt – neben den grundsätzlichen Schwierigkeiten hinsichtlich der Wahrheitsfindung – insbesondere für Kinder und Jugendliche, die Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, eine große Belastung dar. Dieser muss so weit wie möglich abgeholfen werden.

»Die Sexualstrafrechtsreform war ein wichtiger Meilenstein. Nun gilt es, auch den letzten Teil der Strecke zu bewältigen, um einen umfassenden und effektiven Schutz der sexuellen Selbstbestimmung zu garantieren«, betont Wersig.

Die Stellungnahme finden Sie hier: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st19-07/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 07.03.2019

Vielfalt von Frauen in gleichstellungspolitischen Maßnahmen berücksichtigen

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 08. März erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Alle Frauen haben ein Recht darauf, angst- und diskriminierungsfrei über sich, ihr Leben, ihren Körper und ihre Partnerschaften und Familien bestimmen zu können. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) macht darauf aufmerksam, dass die Lesben immer auch ein starker und bedeutender Teil der Frauenbewegung waren und bis heute sind.

Die Bundesregierung verspricht Maßnahmen zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, zur Bekämpfung von Sexismus sowie die Umsetzung der Istanbul-Konvention und ein Aktionsprogramm zur Prävention und Unterstützung von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) muss in all diesen gleichstellungspolitischen Maßnahmen ein breiter Ansatz verfolgt werden, der auch den unterschiedlichen Lebenslagen von lesbischen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Frauen gerecht wird.

Frauen sind keine homogene Gruppe. Ihre Erfahrungen, Chancen und Identitäten sind neben ihrem Geschlecht auch abhängig von vielen anderen Faktoren wie etwa Hautfarbe, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus, Einkommen, Religion oder auch ihrer sexuellen Orientierung ober ob sie sich mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht identifizieren oder nicht.

Zudem fordert der LSVD ein modernes Familienrecht, das Lesben und ihre Familien anerkennt und rechtlich absichert. Entschließen sich zwei miteinander verheiratete Frauen, gemeinsam eine Familie zu gründen, so sollen die Gebärende und ihre Ehefrau von Geburt an automatisch rechtliche Eltern des Kindes sein können, wenn keine anderslautende Elternschaftsvereinbarung vorliegt. Die bis heute notwendige Stiefkindadoption ist langwierig und diskriminierend und bildet die Familiengründung in Zwei-Mütter-Ursprungsfamilien nicht sachgerecht ab.

Hintergrund
Stellungnahme des LSVD zum Staatenbericht der Bundesregierung zur Verwirklichung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau (CEDAW)

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.03.2019

Zum morgigen Internationalen Frauentag am 8. März ruft der Paritätische Gesamtverband auf, die Rechte von Frauen vollständig umzusetzen. Der Verband sieht diese Rechte in vielen Punkten noch nicht erfüllt.

„Der 8. März mahnt uns alle, nicht nur heute, sondern 365 Tage im Jahr für Frauenrechte einzustehen. Ganz egal ob Equal Pay, Altersarmut oder die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – die Politik ist mehr denn je gefragt zu handeln“, erklärt Marion von zur Gathen, Leiterin der Abteilung Soziale Arbeit beim Paritätischen Gesamtverband. Insbesondere fordert der Verband auch die ersatzlose Streichung des § 219a StGB sowie den altersunabhängigen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen. Über den vorgelegten Kompromissvorschlag der Großen Koalition zu § 219a zeigte sich der Paritätische enttäuscht.

„Jede Frau muss sich ungehindert über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Das schließt Internetseiten von Ärztinnen und Ärzten durchaus mit ein“, sagt Marion von zur Gathen. Das gleiche gelte für Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, so von zur Gathen: „Jede Ärztin und jeder Arzt muss ohne Angst und umfassend, über das Ob und Wie im Netz informieren können.“ Leider sei dies vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtslage gegenwärtig nicht möglich, meint von zur Gathen.

Für den Verband ist es inakzeptabel, wenn Frauen am Zugang zu Beratungsstellen, Kliniken oder Arztpraxen durch sog. „Lebensschützer“ gehindert werden. Mit Unverständnis sieht der Paritätische Gesamtverband die Ankündigung von entsprechenden Aktivitäten in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern vor Einrichtungen seiner Mitgliedsorganisation Pro Familia. Der Verband fordert die Politik auf, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Frauen einen geschützten und ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftsberatungsstellen, zu Arztpraxen und Kliniken zu ermöglichen und Schutzzonen zu schaffen.

Diese Entwicklungen sowie eine Zunahme von offen frauenfeindlichen Beiträgen im Deutschen Bundestag sowie in den Medien beobachtet der Paritätische mit Sorge und mahnt daher an, den Weltfrauentag in seiner Bedeutung wieder ernst zu nehmen und den Frauenrechten mehr Geltung zu verschaffen.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 07.03.2019

SCHWERPUNKT II: Anhörung Starkes-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Familienausschuss des Deutschen Bundestages begrüßt das ZFF das Gesetz, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Daneben soll das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter gesichert werden.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das Starke-Familien-Gesetz als einen wichtigen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Es ist aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gelten soll und die Leistung von weiteren Konstruktionsfehlern befreit wird. Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug etwa nicht mehr abrupt enden. Darüber hinaus können die zusätzlichen Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu einer Verbesserung der soziokulturellen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen führen.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Die Bemühungen dürfen hier aber nicht enden! Der Kinderzuschlag ist und bleibt eine komplizierte Leistung. Gerade für Familien, die versuchen mit kleinen Einkommen ihren Alltag zu meistern, braucht es einfachere Zugänge. Darüber hinaus muss die weiterhin bestehende Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld endlich überwunden werden.

Zu den Reformen beim BuT bleibt festzuhalten, dass die Inanspruchnahme auch davon abhängt, wie viele Angebote vor Ort vorhanden sind und ob beratende Angebote für die Beantragung der Leistungen existieren. Dort, wo die infrastrukturellen Voraussetzungen nicht gegeben sind, können auch die Leistungen nicht abgerufen werden und der staatliche Auftrag, Bildung und Teilhabe aller Kinder sicherzustellen, wird nicht erfüllt.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, fordern wir mehr Mut und nachhaltigere Reformen. Bereits jetzt sollte auf eine Grenze bei zusätzlichem Kindeseinkommen verzichtet werden. In einem weiteren Schritt muss sodann die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums aufs Tableau. So könnten aus Sicht des ZFF bürokratische Hürden beseitigt und tatsächlich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Langfristig fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft das derzeitige System vom Kopf auf die Füße zu stellen und die Kindergrundsicherung einzuführen.“

Die aktualisierte ZFF-Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages am 11. März 2019 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“, zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kinderzuschlag automatisch auszahlen, verdeckte Armut überwinden“ und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Teilhabe für alle Kinder sicherstellen, Bürokratie abbauen“ finden Sie hier.

Alexander Nöhring, Geschäftsführer des ZFF, wird heute als Sachverständiger bei der Ausschusssitzung dabei sein. Die Sitzung wird um 14 Uhr im Parlamentsfernsehen und im Internet auf www.bundestag.de übertragen.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.03.2019

Die geplante Erhöhung des Kinderzuschlags von 170 Euro auf 185 Euro pro Kind und Monat sowie die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket werden von Sachverständigen prinzipiell begrüßt. Zugleich warnen sie davor, dass auch zukünftig zu wenige Anspruchberechtigte in den Genuss der Leistungen kommen werden. Dies war der Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zu dem von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Starke-Familien-Gesetzes (19/7504) sowie zwei Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bekämpfung von Kinderarmut (19/1854, 19/7451).

Der Volkswirtschaftler Holger Bonin vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) begrüßte die Gesetzesreform als „ökonomisch klug“. Die Ausweitung des Kinderzuschlags könne dazu führen, dass mehr von Armut bedrohte Familien vor dem SGB-II-Bezug bewahrt werden. So stellten der Plan, bei Inanspruchnahme des Kinderzuschlags jeden zusätzlich verdienten Euro der Eltern nur noch mit 45 statt wie bisher 50 Prozent anzurechnen, und der Wegfall der sogenannten Abbruchkante positive Erwerbsanreize dar.

Den Wegfall der Abbruchkante und die geringere Anrechnung zusätzlichen Einkommens wurde auch von Birgit Fix vom Deutschen Caritasverband prinzipiell positiv bewertet. Sie sprach sich zugleich aber für ein echtes Wahlrecht zwischen dem SGB-II-Bezug und dem Bezug des Kinderzuschlags aus, bei dem weder Vorleistungen noch Einkommensgrenzen eine Rolle spielen. Die Evaluierung des Kinderzuschlags durch das Bundesfamilienministerium habe ergeben, dass sich bei einem echten Wahlrecht eine Mehrheit für den Kinderzuschlag entscheiden würde.

Der Humanwissenschaftler Michael Klundt von der Hochschule Magdeburg-Stendal bewertete das Starke-Familien-Gesetz skeptisch bis kritisch. Die Erhöhung des Kinderzuschlags und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket seien „überfällig“ und reichten vor allem nicht aus, um die verdeckte Armut zu bekämpfen. Schon heute würden lediglich 30 Prozent der Anspruchberechtigten den Kinderzuschlag auch beziehen. Die Bundesregierung selbst gehe davon aus, dass sich dieser Anteil lediglich auf 35 Prozent erhöhen werde. Auf diesen Umstand verwies auch Jana Liebert vom Deutschen Kinderschutzbund. Sie plädierte dafür, den Kinderzuschlag möglichst automatisiert auszuzahlen, wie dies auch die Grünen fordern.

Auch Jürgen Liminski, Publizist und Geschäftsführer des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie, bezweifelte, dass das Starke-Familien-Gesetz seinem Anspruch, Kinder- und Familienarmut zu beheben, erfülle. Er bemängelte ganz prinzipiell, dass die Kindergelderhöhungen der Vergangenheit in keinem Verhältnis zu den gestiegenen Kosten für Familien stünden. Der Erziehungsleistung von Eltern werde nicht ausreichend Rechnung getragen. In der Familienpolitik müsse ein Paradigmenwechsel von der Bedürftigkeit als Kriterium hin zur Leistungsgerechtigkeit eingeleitet werden.

Einhellig begrüßt wurde es von den Sachverständigen, dass die Beantragung des Kinderzuschlags und der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vereinfacht werden soll. Karsten Bunk von der Bundesagentur für Arbeit mahnte, dass der Erfolg der Reform des Kinderzuschlags maßgeblich von einer guten Beratung der anspruchsberechtigten Familien abhängen werde. Die Bundesagentur werde deshalb auch eine Online-Beratungsmöglichkeit einführen. Für eine bessere Beratung auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Behörden warb Insa Schöningh von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie. Zudem müsse die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket deutlich entbürokratisiert werden. Um in den Genuss aller Leistungen zu kommen, müsste ein Elternpaar mit zwei Kindern derzeit etwa 17 verschiedene Anträge ausfüllen. Für einen Abbau von Bürokratie durch den Wegfall gesonderter Antragstellung beim Bildungs- und Teilhabepaket warben auch Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag und Nikolas Schelling von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 254 vom 12.03.2019

Heute berät der Familienausschuss des Bundestages über das Starke-Familien-Gesetz. Mit diesem Gesetz wird der Kinderzuschlag erhöht und – endlich – so erweitert, dass auch Alleinerziehende davon profitieren können.

Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden.

Alleinerziehende sind neben kinderreichen Familien besonders von Armut bedroht.

„Damit insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern wirklich etwas davon haben, muss es aber weitergehende Verbesserungen geben“, fordert Insa Schöningh, Geschäftsführerin der eaf.

Mit dem Gesetz wird auch der Bezug des sogenannten Bildungs- und Teilhabepaketes erleichtert. Dies steht Kindern von Eltern, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder SGB II-Leistungen beziehen, zu.

„Bislang müssen Eltern unglaublich viele Anträge stellen, um in den Bezug dieser Leistung zu kommen. Das wird jetzt – etwas – vereinfacht“, sagt Insa Schöningh.

„Allerdings könnte es ohne großen Aufwand noch weiter erleichtert werden. Außerdem muss es kompetente Beratung über die Förderungsmöglichkeiten für Familien geben, online, aber bei Fragen auch vor Ort“, so Insa Schöningh weiter.

Sie ist als Sachverständige im Bundestagsausschuss eingeladen.

Die Anhörung des Bundestagsausschusses wird über das Parlamentsfernsehen im Internet von 14 h bis 17 h übertragen: www.bundestag.de

Die eaf hat zum Regierungsentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_242/190310_stn_stafamg_final.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf) vom 11.03.2019

„Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle Alleinerziehenden verbessert werden, unabhängig davon wie alt ihre Kinder sind, fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der heutigen Anhörung zum „Starke-Familien-Gesetz“ im Bundestag. „Wir appellieren an die Abgeordneten des Bundestages, sich der Empfehlung des Bundesrates anzuschließen und den sogenannten 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz zu streichen“, unterstreicht Biehn. Der Deckel benachteiligt in der Wirkung besonders Alleinerziehende mit älteren Kindern.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Verbesserungen bei der Anrech­nung von Kindeseinkommen auf den Kinderzuschlag kommen sollen“, betont Biehn. Geplant ist, Kindeseinkommen wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nur noch zu 45 statt 100 Prozent auf den Kinderzuschlag anzurechnen. Allerdings sollen nicht mehr als 100 Euro des Kindeseinkommens zusätzlich zum Kinderzuschlag übrig bleiben. Ab dann senkt es 1:1 den Kinderzuschlag.

„Auch nach viel Beratung und Rechnen werden Alleinerziehende mit älteren Kindern und kleinen Einkommen feststellen: Auf mehr als 285 Euro aus Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt und Kinderzuschlag wird ihr Kind nicht kommen. Das steht im Widerspruch zum Unterhaltsrecht. Hier steigt der Barbedarf des Kindes, je älter es wird. Die geplante Regelung kann nicht einmal die seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 bestehende Schlechterstellung von Einelternfamilien mit älteren Kindern aufheben, die zuvor Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beziehen konnten. Der Kinderzuschlag muss konsequent für alle Alleinerziehenden verbessert werden, egal wie alt ihre Kinder sind! Denn es gilt, Kinderarmut dort zu verhindern, wo sie besonders hoch ist!“, so Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.03.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Anlässlich der heute veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen für den Monat Februar erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Wir brauchen mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt. Nur auf den ersten Blick sieht die aktuelle Situation auf den Arbeitsmarkt gut aus. Es reicht nicht, wenn nur die Arbeitslosigkeit sinkt, wenn gleichzeitig Arbeit in zu vielen Fällen nicht vor Armut schützt. So gibt es deutlich mehr Erwerbstätige, die mit Arbeitslosengeld II aufstocken müssen (1.091.000 Menschen), als Langzeitarbeitslose (756.000). Hinzu kommt eine hohe Dunkelziffer von Erwerbstätigen, die einen Anspruch haben, aber keine Leistungen beziehen. Gerade für Erwerbstätige ist deshalb eine Garantiesicherung notwendig, damit sie besser vor Armut geschützt werden und zugleich Erwerbsarbeit besser belohnt wird.

Neben der Garantiesicherung müssen aber viele weitere Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt bekämpft werden: Die prekäre Beschäftigung muss weiter eingedämmt werden, der Gender Pay Gap muss verringert werden und auch der Mindestlohn muss höher sein, um Erwerbstätige besser vor Armut zu schützen. Mit einem dauerhaft großen Niedriglohnsektor, sich verstetigender Leih- bzw. Zeitarbeit, einem zu niedrigen Mindestlohn und zu wenig Tarifbindung wird das aber nicht gelingen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 01.03.2019

„Von flexiblen Arbeitszeiten ohne Schutzfunktion profitieren in erster Linie die Arbeitgeber“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute vorgestellte Studie der Hans-Böckler-Stiftung zu den Auswirkungen von Home Office und flexiblen Arbeitszeiten. Ferschl weiter:

„Wieder eine Studie, die deutlich macht, dass flexiblere Arbeitszeiten häufig zu mehr Überstunden führen. Angesicht von über zwei Milliarden geleisteten Überstunden im Jahr 2017 ist es höchst fahrlässig, jetzt weitere Schutzgesetze für Beschäftigte aufweichen zu wollen. Ich fordere die Große Koalition auf, sich von ihrem bisherigen Kurs der Arbeitszeitflexibilisierung zu verabschieden. Das Arbeitszeitgesetz ermöglicht schon heute genügend Spielraum. Die geforderte Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit sowie die Reduzierung der gesetzlichen Ruhezeiten ist ein Angriff auf Beschäftigtenrechte und macht krank. Um Überstunden auch im Home Office zu vermeiden, brauchen wir nicht weniger, sondern mehr Dokumentationspflichten. Das von der SPD geforderte Recht auf Home Office darf nicht mit einem Weniger an Schutz für Beschäftigte erkauft werden.

DIE LINKE fordert mehr Schutz und Regulierung für gute und sichere Arbeitsverhältnisse sowie eine Umverteilung von Arbeitszeit. Wir setzen uns für eine Absenkung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden ein. Damit eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit nicht zu Arbeitsverdichtung führt, sind Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten in Fragen der Personalbemessung einzuführen. Um vor allem Frauen wirksam vor der ,Teilzeitfalle‘ zu schützen, brauchen wir ein echtes Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit für alle Beschäftigten.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 05.03.2019

Öffentliche Anhörung zum

Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Cornelia Möhring, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Lohndiskriminierung von Frauen beenden – Equal Pay durchsetzen
BT-Drucksache 19/1005

Antrag der Abgeordneten Ulle Schauws, Beate Müller-Gemmeke, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entgeltdiskriminierung verhindern – Verbandsklagerecht einführen
BT-Drucksache 19/1192

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a13/Anhoerungen/anhoerung-inhalt-627052

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterfamilienausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Die Sitzung wird live im Internet unter www.bundestag.de übertragen. Am Folgetag ist sie unterwww.bundestag.de/mediathekabrufbar.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.03.2019

Öffentliche Anhörung zum:

Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulle Schauws, Katja Keul, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der abstammungsrechtlichen Regelungen an das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
BT-Drucksache 19/2665

Detaillierte Informationen zur Sitzung finden Sie auf der Internetseite des Ausschusses:
www.bundestag.de/ausschuesse/a06_Recht/anhoerungen/abstammungsrechtliche-regelungen-584480

Hinweis: Alle Medienvertreter benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung (www.bundestag.de/presse/akkreditierung).

Alle anderen Besucher melden sich bitte unter Angabe ihres Namens und Geburtsdatums beim Ausschuss unterrechtsausschuss@bundestag.de an. Die Daten der Gäste werden im Polizeilichen Informationssystem (INPOL) überprüft und für die Einlasskontrolle verwandt. Nach Beendigung des Besuches werden diese Daten vernichtet. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit!

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 11.03.2019

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/8087) zu Beschäftigungsverhältnissen von Frauen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach Normalarbeitsverhältnissen, Leiharbeitsverhältnissen, Verdienst und Arbeitszeitvolumen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 06.03.2019

Das Arbeitszeitvolumen der Beschäftigten in Deutschland betrug 2018 rund 52,3 Milliarden Stunden. Dabei ist das Arbeitszeitvolumen der Vollzeitbeschäftigten seit 1991 von 47,5 Milliarden Stunden auf 40,7 Milliarden Stunden im Jahr 2018 gesunken, aber das der Teilzeitbeschäftigten deutlich von 4,3 Milliarden Stunden auf 11,6 Milliarden Stunden gestiegen. Der Anteil des Vollzeitarbeitsvolumens am gesamten Arbeitsvolumen sank seit 1991 von 91,7 Prozent auf 77,9 Prozent im Jahr 2018, der Anteil des Teilzeitarbeitsvolumens stieg von 8,3 Prozent auf 22,1 Prozent. Das geht aus der Antwort (19/8076) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/7396) der Fraktion Die Linke hervor.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 241 vom 06.03.2019

Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen ist gestiegen. Das ist der Geschlechterquote zu verdanken. Um breiter zu wirken, müsste sie allerdings für viel mehr Unternehmen gelten als die lediglich 107, die derzeit unter das Gesetz fallen. Denn die Ausstrahlung auf andere Firmen hält sich bislang in Grenzen, zeigt eine neue Studie des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung.

Die Frauenquote für Aufsichtsräte greift. Doch sie sorgt nicht unmittelbar für einen nachhaltigen Schub in Richtung Gleichstellung bei Führungspositionen. „Die Mehrzahl der Unternehmen, die die Quote bereits erfüllen müssen, stellt nur so viele weibliche Aufsichtsratsmitglieder, wie unbedingt erforderlich“, erklärt Studienautorin Marion Weckes vom I.M.U. Eine Wirkung auf den Frauenanteil in den Vorständen sei zwar vorhanden, eine darüber hinaus gehende Strahlkraft, zum Beispiel auf Unternehmen, die von der Quote nicht direkt erfasst werden, entfalte das Gesetz aber nicht.

Insgesamt lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 160 Unternehmen aus den Börsenindizes Dax, MDax und SDax im Jahr 2018 bei 30,4 Prozent – und damit höher als im Jahr zuvor (28 Prozent). 2005 waren es lediglich 10,2 Prozent. Einen Beitrag dazu hat die sogenannte Geschlechterquote geleistet, die seit 2016 gilt: Seitdem müssen 30 Prozent der Aufsichtsratsmandate von Frauen übernommen werden, allerdings nicht in allen Kapitalgesellschaften, sondern nur in jenen, die börsennotiert und zugleich paritätisch mitbestimmt sind. Das betrifft aktuell 107 Unternehmen, in deren Aufsichtsräten der Frauenanteil im Durchschnitt 33,2 Prozent beträgt.

Von diesen 107 Firmen bleiben 22 noch unter der 30-Prozent-Quote. Bei einem Teil von ihnen haben noch keine Neu- oder Nachwahlen des Kontrollgremiums stattgefunden, sie müssen also demnächst nachziehen. Einige Unternehmen, bei denen schon gewählt wurde, haben von den Auf- und Abrundungsregelungen auf ganze Personen Gebrauch gemacht. 85 Unternehmen weisen einen Frauenanteil entsprechend der Mindestquote auf. Aber gerade einmal 38 der 107 Unternehmen haben einen höheren Frauenanteil als gesetzlich erforderlich (siehe auch die Übersicht mit den konkreten Frauenquoten für alle 107 Unternehmen in Abbildung 8 der Studie auf S. 13/14). In einem der 107 Unternehmen sitzen gleich viele Frauen wie Männer im Gremium. Ebenfalls in einem Unternehmen gibt es mehr weibliche als männliche Aufsichtsratsmitglieder.

In den Vorständen der quotengebundenen Unternehmen sind Frauen weiterhin wenig vertreten: Zu Beginn des Jahres 2019 waren 43 Vorstandsposten (9 Prozent) mit Frauen besetzt. In sieben Unternehmen waren zwei Frauen im Vorstand. In zwei Unternehmen gab es weibliche Vorstandsvorsitzende. Da die Verträge von Vorständen in der Regel mehrjährige Laufzeiten haben, war nicht zu erwarten, dass innerhalb kurzer Zeit viel mehr Frauen in den Vorstand einziehen. Gleichwohl hätten die Unternehmen bereits weit vor der gesetzlichen Verpflichtung Maßnahmen ergreifen müssen, um mehr Frauen für Vorstandsposten zu qualifizieren, so Weckes.

„Ein ‚kleines‘ Quotengesetz, das nur 107 Unternehmen verpflichtet, und zudem nur für den Aufsichtsrat gilt, produziert noch keinen Kulturwandel“, lautet das Fazit der Expertin. Sie plädiert dafür, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auf alle großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuchs (ab 250 Beschäftigte) ausgedehnt wird, unabhängig davon, ob eine Kapitalmarktorientierung vorliegt. Damit würde erreicht, so Weckes, dass nicht nur paritätisch mitbestimmte börsennotierte Aktiengesellschaften, sondern auch GmbHs mit gesetzlich vorgeschriebenem Aufsichtsrat verpflichtet wären, ihren Beitrag zur Geschlechtergleichstellung zu leisten. Insgesamt würde die Quote dann in zirka 2250 Unternehmen gelten. Geschlechtergerechtigkeit sei schließlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht an der Mitbestimmung im Aufsichtsrat festgemacht werden kann, argumentiert die Ökonomin.

*Marion Weckes: „Quötchen“ verschiebt nur die gläserne Decke und ist strahlungsarm. Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat und Vorstand 2019, Mitbestimmungsreport Nr. 48, März 2019.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 07.03.2019

Frauen und Männer mit Kindern nutzen flexible Arbeitsmodelle wie Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice unterschiedlich: Während die Väter sehr viel mehr Zeit in den Job stecken, machen Mütter etwas mehr Überstunden, vor allem nehmen sie sich aber deutlich mehr Zeit für die Kinderbetreuung. Damit hilft flexibles Arbeiten zwar bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, es kann zugleich aber auch die klassische Rollenverteilung zwischen Frauen und Männern festigen oder sogar verstärken. Dagegen helfen könnten klarere Regelungen, etwa eine Zeiterfassung im Homeoffice, und stärkere Anreize für Väter, sich ausführlicher um ihre Kinder zu kümmern. Mehr Freizeit haben weder Mütter noch Väter durch flexible Arbeitszeiten. Das zeigt eine Studie von Dr. Yvonne Lott, Gender- und Arbeitszeitforscherin am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Wer nicht um Punkt sieben Uhr auf der Matte stehen muss, sondern seinen Arbeitsbeginn selbst bestimmen kann, hat es leichter – wenn der Nachwuchs morgens zu lange trödelt, wird die verlorene Zeit eben nachmittags aufgeholt. Noch flexibler können Beschäftigte die Arbeitszeit handhaben, wenn sie von Zuhause arbeiten dürfen. Anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels, einer ausführlichen Befragung, an der mehrere tausend Haushalte teilnehmen, hat WSI-Wissenschaftlerin Lott ermittelt, wie viel Zeit am Ende auf Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und andere Aktivitäten entfällt.

  • Homeoffice: Mütter, die im Homeoffice arbeiten, kommen demnach in der Woche auf drei Stunden mehr Betreuungszeit für die Kinder als Mütter, die nicht von Zuhause arbeiten können. Zugleich machen sie eine zusätzliche Überstunde im Job. Bei Vätern sieht es anders aus: Sie machen im Homeoffice mehr Überstunden – wöchentlich zwei mehr als Väter ohne Heimarbeit –, nehmen sich aber nicht mehr Zeit für die Kinder.
  • Selbstbestimmte Arbeitszeiten: Noch mehr zusätzliche Überstunden, nämlich wöchentlich vier, machen Väter, die völlig frei über ihre Arbeitszeiten entscheiden können. Bezahlt wird davon nur ein relativ kleiner Teil, die sichtbare Präsenz dürfte sich aber positiv auf Karrierechancen auswirken, vermutet die Wissenschaftlerin. Um die Kinder kümmern sich Väter mit derartiger „Vertrauensarbeitszeit“ hingegen sogar geringfügig weniger lang als Männer mit Kindern und festen Arbeitszeiten. Haben Mütter selbstbestimmte Arbeitszeiten, widmen sie der Erwerbsarbeit wöchentlich eine knappe Stunde mehr als Mütter mit festen Arbeitsstunden. In die Zeit mit Kindern fließen bei ihnen anderthalb Stunden zusätzlich.

Zusätzliche Erholungszeit, also etwa für mehr Schlaf, individuell gestaltete Freizeit oder Sport, haben Beschäftigte mit Kindern im Haushalt durch flexible Arbeitszeiten generell nicht. Lotts Fazit ist eindeutig: „Einen Freizeitgewinn mit flexiblen Arbeitsarrangements gibt es weder für Mütter noch für Väter.“

Grundsätzlich führen flexible Modelle also bei beiden Geschlechtern im Schnitt zu längeren Arbeitszeiten im Job, zeigt Lott. Bei Männern sei dieser Effekt deutlicher ausgeprägt als bei Frauen. Wobei Letztere gleichzeitig mehr Zeit für die Kinder aufwenden und so häufig doppelt belastet sind. Der Abstand bei den Zeiten, die Mütter und Väter jeweils mit Erwerbstätigkeit und mit Kinderbetreuung verbringen, wächst mit der Flexibilität der Arbeit. Flexibles Arbeiten, das als wichtige Hilfe bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gilt, hat damit durchaus eine Schattenseite, warnt die Forscherin: Ohne bessere Leitplanken als es sie heute in vielen Unternehmen gibt, kann es die traditionelle Rollenverteilung befördern.

Um die Gleichstellung zu fördern und die zeitliche Belastung von Eltern zu reduzieren, gäbe es der Forscherin zufolge eine Reihe politischer Maßnahmen: Die Zahl der Partner-Monate beim Elterngeld könnte von zwei auf sechs erhöht werden, um Anreize für Väter zu schaffen, sich stärker in der Kinderbetreuung zu arrangieren. Hinzukommen sollte ein Recht auf Familienarbeitszeit, das Männern die Teilzeitarbeit schmackhaft macht. Da das Ehegattensplitting offensichtlich eine ungleiche Verteilung zwischen den Partnern fördert, sollte es abgeschafft werden. Zudem hält Lott ein Recht auf Homeoffice für sinnvoll.

Doch auch die Sozialpartner sind gefragt: Eine „lebenslauforientierte Personalpolitik“ würde Beschäftigten in privat besonders belastenden Phasen mehr Luft verschaffen. Führungskräfte sollten überkommene Rollenbilder und die Vorstellung infrage stellen, lange Präsenz im Betrieb sei gleichbedeutend mit hoher Motivation. Dafür könnten Unternehmen Schulungen anbieten. Schließlich sollten klarere Regeln für Homeoffice und selbstbestimmte Arbeitszeiten geschaffen werden, um Selbstausbeutung zu verhindern, rät Lott. Da, wo völlig autonom oder zu Hause gearbeitet wird, kann auch eine Zeiterfassung helfen, die Überstunden begrenzt. In Betrieben mit Betriebsrat könnten die Arbeitervertreter dazu Regeln aushandeln, die für alle gelten.

*Yvonne Lott: Weniger Arbeit, mehr Freizeit? Wofür Mütter und Väter flexible Arbeitsarrangements nutzen. WSI Report Nr. 47, März 2019.

Quelle: Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.03.2019

2017 lebten in Deutschland 32% der Menschen im Alter von 85 Jahren und älter mit einer Partnerin oder einem Partner im Haushalt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, lag dieser Anteil 1997 bei rund einem Fünftel (21%) und ist damit in den letzten 20 Jahren um die Hälfte gestiegen.

Dabei bestehen große Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Während 2017 knapp zwei Drittel (63%) der hochbetagten Männer mit einer Partnerin beziehungsweise einem Partner im Haushalt lebten, traf dies nur auf knapp 16 % der Frauen dieser Altersgruppe zu.

Für beide Geschlechter gilt jedoch, dass eine Partnerschaft im hohen Alter im Zeitverlauf häufiger wurde. So lebten 1997 rund die Hälfte (52%) der Männer ab 85 Jahren und lediglich ein Zehntel (10%) der Frauen mit einer Partnerin beziehungsweise einem Partner im selben Haushalt.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 12.03.2019

Im Jahr 2018 begannen 274000 junge Menschen ein Bildungsprogramm im Übergangsbereich. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können im Rahmen dieser Bildungsprogramme berufliche Grundkenntnisse erwerben oder einen Haupt- beziehungsweise Realschulabschluss nachholen, um ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahm damit nach vorläufigen Ergebnissen der integrierten Ausbildungsberichterstattung die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger im Übergangsbereich um 3,3% gegenüber dem Vorjahr ab.

Neben dem Übergangsbereich werden die Bildungsgänge in der integrierten Ausbildungsberichterstattung in drei weiteren Sektoren nachgewiesen: Berufsausbildung, Sekundarbereich II zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung und Studium. Wie bereits im Vorjahr nahmen 2018 rund 2,0 Millionen Personen ein Bildungsgang nach Verlassen der SekundarstufeI auf (+0,2% gegenüber 2017). Davon begannen 723000 Personen eine Berufsausbildung (+1,4% gegenüber 2017). Auch die Zahl der Anfängerinnen und Anfänger, die in Bildungsgängen des SekundarbereichsII eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben wollen, stieg auf 484000 (+1,2% gegenüber 2017). Die Zahl der Studienanfängerinnen und -anfänger sank dagegen auf 514000 (-0,4% gegenüber 2017).

Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer, die einen Bildungsgang anfingen, entsprach 2018 in etwa dem Niveau des Vorjahres (337000). Allerdings gab es unterschiedliche Entwicklungen innerhalb der einzelnen Sektoren. Im Übergangsbereich nahm die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger um 5,5% ab und in Bildungsgängen des Sekundarbereichs II, die zum Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung führen, um 0,2%. Dagegen stieg die Zahl der ausländischen Anfängerinnen und Anfänger in der Berufsausbildung um 8,4% und im Studium um 2,6%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 07.03.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Gemeinsam mit vielen Organisationen, Initiativen und Einrichtungen engagiert sich die AWO im Rahmen der Internationalen Aktionswochen vom 11. März bis 24. März 2019 gegen Rassismus. „Rassismus ist eine Bedrohung für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, das selbstbestimmte Leben von Menschen und gefährdet dadurch unsere Demokratie. Für die Menschen, Erwachsene und Kinder, denen Rassismus entgegenschlägt, ist Rassismuseine massive existenzielle Bedrohung und erweckt Angst und Schrecken. Dem muss unsere gesamte Gesellschaft entgegentreten. Deshalb beteiligt sich die AWO bundesweit an den Internationalen Wochen gegen Rassismus mit vielfältigen Aktivitäten“, erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker. Die Verbände und Einrichtungen der AWO sind aufgerufen, mit kreativen Aktionen ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen und sich zu beteiligen.

Der AWO Bundesverband veranstaltet am 21. März in Berlin das Diskussionsforum „Der NSU und die deutsche Gesellschaft“. Unter Beteiligung von hochkarätigen Gästen wird es darum gehen, was die Taten des NSU über die deutsche Gesellschaft aussagen und wie der Zustand von Institutionen, die der Verteidigung der Demokratie dienen sollen, im Licht der Ermittlungen und der Berichterstattung einzuschätzen ist. Dazu führt es zeitgeschichtliche und medienwissenschaftliche, politische und juristische Perspektiven zusammen.

Für die AWO ist es seit ihrem Bestehen ein Anliegen, sich für die Rechte von Minderheiten einzusetzen und ihnen durch ein engagiertes sozialpolitisches Handeln vor Ort Teilhabe zu ermöglichen. In den letzten Jahren finden fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen insbesondere in den sozialen Netzwerken immer mehr ihren Weg in die Öffentlichkeit. Umso wichtiger ist es nach Ansicht der AWO, in den sozialen Netzwerken gegen Rassismus und Menschenfeindlichkeit Position zu beziehen. Wie bereits in den vergangenen Jahren ruft die AWO dazu auf, vom 11. – 24. März 2019 Selfies (via Bild oder Video) zu posten #awogegenrassismus. Weitere Informationen sind online hier zu finden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.03.2019

France Terre d’Asile, Heinrich Böll Stiftung, Cimade, Forum Refugees, Caritas Deutschland, Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Pro Asyl und der AWO Bundesverband haben die „Pariser Erklärung“ unterzeichnet.

Die Unterzeichner dieser Erklärung sind Akteurinnen und Akteure aus Deutschland und Frankreich, die sich tagtäglich um die Aufnahme, Beratung und Betreuung von Flüchtlingen kümmern. Sie wollen gemeinsam unterstreichen, dass das individuelle Recht auf Schutz und Asyl ebenso wie die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und der Wahrung der Menschenrechte, wie in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union verankert, für die Europäische Union konstitutiv sind. Während Regierungen und Parteien in Deutschland wie in Frankreich und anderswo in Europa versuchen, das Thema der europäischen Asyl- und Migrationspolitik zu instrumentalisieren, ist es an zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure wie Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen wie auch Städten, sich jetzt gemeinsam öffentlich zu äußern. Die Länder der Europäischen Union müssen sich auf eine Flüchtlingspolitik verständigen, die den Schutz und die Interessen der Flüchtlinge als auch die Situation der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen und im Zentrum berücksichtigt und der Verantwortung Europas auch für Fluchtursachen gerecht wird. Das individuelle Asylrecht ist ein Menschenrecht und darf nicht eingeschränkt werden.

Die europäischen Regierungen handeln sehr unterschiedlich im Hinblick auf globale Herausforderungen des Flüchtlingsschutzes, sie folgen oft einer Logik der internen politischen Situation und der nationalen Interessen, häufig getrieben von einer einseitig aufgeheizten öffentlichen Debatte, in der oft Mythen statt Fakten dominieren. Die Handlungsunfähigkeit der europäischen Institutionen spiegelt die Uneinigkeit der Mitgliedstaaten wider. Die Mitgliedsstaaten und die EU zeigen Einigkeit nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner: der stärkeren Überwachung und Absicherung der Außengrenzen und Verlagerung der Schutzverantwortung in Richtung Dritt-, Transit- und Herkunftsstaaten.

Die Folge davon ist ein härter werdender Kurs in der Asyl- und Migrationspolitik, der in allen europäischen Ländern zu beobachten ist. Diese Entwicklung ruft zunehmend Verteidigerinnen und Verteidiger der Grund- und Menschenrechte von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten auf den Plan. Angesichts dessen sind zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure wie Vereine, Verbände und andere Organisationen ebenso wie Städte gefordert, die im Bereich der Aufnahme und Betreuung von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten tätig sind, sich deutlich und gemeinsam in Europa zu Wort zu melden – und das nicht nur in Bezug auf ihre Praxiserfahrungen, sondern auch in Bezug auf Antworten auf die politischen und gesellschaftspolitischen Herausforderungen, die damit verbunden sind. Integration gelingt nicht von alleine. Wir benötigen eine Integrationspolitik, die Mittel und Personen bereitstellt, die Integration fördern. Und wir benötigen Antworten, wie wir in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft leben wollen.

Gemeinsam wollen wir Vereine, Verbände und Organisationen wie auch Städte aus diesem Bereich zusammenbringen, zunächst vor allem aus Frankreich und Deutschland, anschließend aus mehreren europäischen Ländern. Zunächst in Paris, dann in Berlin und in anderen europäischen Kommunen, die sich daran beteiligen wollen, um sich auszutauschen, sich gegenseitig zu unterstützen, Analysen und Forschungsergebnisse von Expertinnen und Expertinnen einzuholen, um auf dieser Basis ein gemeinsames Netzwerk aufzubauen. So können wir gemeinsam zur Debatte in Europa beitragen, dort Erfahrungen, Expertise und Impulse einbringen.

  • Bereits jetzt können wir die wichtigsten Forderungen nennen, die für uns alle zentral sind:
  • Unbedingte Beachtung des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement), ein in der Genfer Konvention verankerter Grundsatz, und zwar an allen Grenzen Europas;
  • keine Kriminalisierung von Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft, die Schutzsuchenden lebenswichtige Hilfe und Unterstützung bieten;
  • Vorrang der Seenotrettung und die sofortige Aufnahme von auf See geretteten und sonstigen an den Außengrenzen und in europäischen Häfen ankommenden Menschen. Es braucht einen solidarischen Verteilungsmechanismus zwischen europäischen Staaten, der das Recht auf ein faires Asylverfahren sicherstellt. Die Initiative „Sicheren Häfen“ von über 40 deutschen Städten ist hier ein wichtiges Beispiel;
  • Stärkung der Rolle der Städte und Kommunen bei der Integration von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen sowie die sich bildenden Netzwerke von „solidarischen Städten“.
  • Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Für eine gelungene Integration und die Förderung ihrer Potentiale sind die Umstände ihrer Ankunft entscheidend. Erforderlich und hilfreich sind Wertschätzung der Flüchtlinge, eine menschenwürdige Unterbringung in der Mitte unserer Gesellschaft sowie ein möglichst schneller Zugang zu Kindertagesstätten, Schule, Ausbildung und Arbeit.

Ausgangspunkt der Pariser Erklärung ist eine deutsch-französische Initiative, an der sich die Organisationen der beiden Länder beteiligen, die das Thema vorantreiben wollen und diese Frage nicht den Hetzkampagnen des rechtsextremen Lagers überlassen wollen. Ausgehend von einem deutsch-französischen Tandem, soll ein Netzwerk entwickelt werden und ein regelmäßiges Austauschformat mit zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren und Kommunen weiterer europäischer Städte aufgebaut werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2019

Das Aktionsjahr der AWO Freiwilligendienste unter dem Motto „Erfahrung für die Zukunft“ nahm die AWO zum Anlass, ihre Webseite zu den Freiwilligendiensten www.awo-freiwillich.de komplett neu zu gestalten. „Die Seite bietet vielfältige Einblicke in die praktische Arbeit der Freiwilligen und die begleitenden Seminare, in denen 2019 die politische Bildung besonders im Vordergrund stehen wird. Es werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere Beiträge hinkommen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler.

Im Bereich A-Z stehen alle Informationen zum FSJ und BFD übersichtlich gebündelt zur Verfügung – auch in einfacher Sprache. Freie Plätze lassen sich ganz einfach in der Einsatzstellenbörse finden. Hier kann man nach gewünschtem Ort und Einsatzbereich suchen und sieht sofort, ab wann der Platz frei und wer die zuständige Ansprechperson ist.

Im Aktionsjahr anlässlich des 100.Geburtstages der AWO beschäftigen sich die Freiwilligen in den Seminaren insbesondere mit den Themen soziale Gerechtigkeit und Solidarität. Zu der Frage, wie eine sozial gerechtere Welt in 10 Jahren sein sollte und was sie selbst dazu beitragen können, setzen sie eigene Projekte um und präsentieren die Ergebnisse auf der Webseite.

Bei der AWO engagieren sich jedes Jahr fast 5.000 Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst. Die Freiwilligen helfen zum Beispiel in Kitas, bei der Betreuung in Ganztagsschulen und Horten oder in der Behinderten- und Altenhilfe. Die jährliche Befragung der AWO Freiwilligen zeigt deren hohe Zufriedenheit mit dem praktischen Einsatz (75 Prozent würden ihre Einsatzstelle weiterempfehlen) und der pädagogischen Begleitung durch die Träger der AWO (95 Prozent sind mit den Seminaren zufrieden). Bei 68 Prozent der Freiwilligen hat sich das Interesse an der sozialen Arbeit durch ihren Freiwilligendienst verstärkt.

Die neue Webseite der AWO Freiwilligendienste: www.awo-freiwillich.de

Das Aktionsjahr 2019 in den AWO Freiwilligendiensten! – #freiwillichfuerdieZukunft

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 07.03.2019

Eine neue Arbeitshilfe der AWO informiert in einfacher Sprache über die wichtigsten Fragen rund um Verbraucherrechte und Verbraucherschutz. Sie dient als einfaches Nachschlagewerk für Geflüchtete, für Beratungen oder zur Unterrichtsvorbereitung in Sprachkursen.

Nach Deutschland geflüchtete Menschen nehmen ab ihrer Ankunft am Konsumalltag teil. Mit vielen Gepflogenheiten, Hürden und Fallstricken des deutschen Konsumalltags sind sie aber nicht vertraut. So können sie besonders häufig und ohne eigenes Verschulden Opfer von Betrug werden und in schwere Notlagen geraten.

Die Arbeitshilfe gibt Tipps für Problemlösungen, zeigt Fallbeispiele und bietet Hinweise auf besonders zu beachtende Fallstricke. Durch nützliche Links zu aktuell online verfügbaren Informationen kann schnell und einfach ohne langwierige Recherche vertiefendes Hintergrundwissen abgerufen werden.

Zusätzlich bieten einige der Weiterleitungen Anregungen zur Gestaltung präventiver Angebote, beispielsweise für den Einsatz in Gruppenangeboten, Sprach- und Integrationskurse.

Die Arbeitshilfewird nur digital als PDF veröffentlicht, um sie unkompliziert nutzen und weitergeben zu können. Zugleich ist die laufende Aktualisierung der vielen Links und Hinweise dadurch möglich.

Zum Download der Arbeitshilfe „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten.“

Das AWO Projekt „Stärkung der Verbraucherschutzkompetenzen von Geflüchteten“ wurde seit Dezember 2017 bis Februar 2019 durch die Deutsche Stiftung Verbraucherschutz gefördert. Zum Abschluss des Projekts wurde die fertig gestellte Arbeitshilfe veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 01.03.2019

Gemeinsam besser, gemeinsam stärker, gemeinsam erfolgreicher

Heute vor 20 Jahren, am 07. März 1999 wurde die Erweiterung des Schwulenverbandes in Deutschland zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD) beschlossen. Dazu erklärt der Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes:

Die Erweiterung unseres Verbandes zum Lesben- und Schwulenverband war ein bedeutendes und prägendes Ereignis – für unseren Verband und für die Lesben- und Schwulenbewegung in Deutschland. Ein Blick auf die zurückliegenden Erfolge und die kommenden Herausforderungen zeigt den Gewinn an politischer Schlagkraft, der in einer Zusammenarbeit, in einem Gemeinsam liegt. Um Werte wie Freiheit, Gleichheit und Respekt muss täglich neu gerungen werden. Für uns ist dabei klar: Gemeinsam ist besser, gemeinsam ist stärker, gemeinsam ist erfolgreicher!

In den letzten 20 Jahren wurde viel an persönlicher und gesellschaftlicher Freiheit gemeinsam erkämpft. Die Ehe für alle ist sicherlich ein Meilenstein in der Geschichte der Bürger*innenrechte in Deutschland. Zugleich sind Homophobie und Transfeindlichkeit aber noch nicht überwunden, sondern in Teilen der Gesellschaft weiterhin verbreitet. Homophobe und transfeindliche Stimmen sind in jüngster Zeit sogar wieder deutlich lautstärker geworden. Religiös-fundamentalistische, rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte kämpfen voller Hass darum, die gleichen Rechte und Entfaltungsmöglichkeiten LSBTI zu beschneiden und sie wieder aus dem öffentlichen Leben zu drängen. So laufen sie Sturm gegen eine Pädagogik der Vielfalt oder diffamieren das Bemühen um mehr Geschlechtergerechtigkeit.

In den kommenden Jahren gilt es, eine offene und demokratische Gesellschaft zu verteidigen und zu stärken. Der LSVD wird dafür eintreten. Wir fordern von der Bundesregierung insbesondere:

  • einen Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von LSBTI-Feindlichkeit
  • die Ergänzung von Artikel 3, Absatz 3 im Grundgesetz um die Merkmale der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität
  • die rechtliche Anerkennung und Absicherung von Kindern in Regenbogenfamilien durch eine Modernisierung des Abstammungs- und Familienrechts
  • eine menschenrechtsbasierte Gesetzgebung zur Anerkennung der Geschlechtsidentität und ein strafrechtliches Verbot von medizinisch nicht erforderlichen Genitaloperationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen
  • eine menschenrechtskonforme und LSBTI-inklusive Flüchtlings- und Integrationspolitik
  • ein glaubwürdiges weltweites Eintreten für Entkriminalisierung und Akzeptanzförderung von LSBTI.

Gleichzeitig müssen wir immer auch selbstkritisch hinterfragen, wie wir diesem Anspruch gerecht werden können und wie Zusammenarbeit und Solidarität gelingt. Wir wollen der Diversität in unserem Verband und in der Community gerecht werden und sind aufgefordert, dafür zu sorgen, dass sich Pluralität umfassend bei uns wiederfindet.

Wie ist es zur Erweiterung zum Lesben- und Schwulenverband (LSVD) gekommen?

Der Anstoß kommt von der Lesbeninitiative „Wir wollen heiraten“. Diese gründet sich nach einem gleichlautenden Workshop auf dem Lesbenfrühlingstreffen 1998 (LFT) in Freiburg. Obwohl sich der Initiative über 300 Frauen anschließen, findet diese bei den damaligen Lesbenorganisationen kein Gehör. Daher wendet sie sich an den damaligen Vorstand des Schwulenverbandes (SVD) und schlägt eine Zusammenarbeit vor. Bereits an der „Aktion Standesamt“ 1992 oder der Kampagne „Traut Euch“ 1996beteiligen sich auch Lesben und Frauenpaare.

Am 15. November 1998 findet ein Beratungstreffen zwischen politisch aktiven Lesben aus verschiedenen Regionen der Bundesrepublik und dem SVD-Vorstand statt. Die meisten anwesenden Frauen treten noch am gleichen Tag in unseren Verband ein. Dorothee Markert, Maria Sabine Augstein, Halina Bendkowski, Isa Schillen, Cornelia Scheel, Gerta Siller und viele andere Engagierten organisieren die erste große Eintrittswelle von Lesben in den Verband.

Im Dezember 1998 gehen sie und weitere lesbenpolitisch engagierte Frauen mit einem „Aufruf an alle Lesben, die sich eine wirkungsvolle Politik für unsere Rechte auf Bundesebene wünschen“ an die Öffentlichkeit und fordern dazu auf, den SVD zu erweitern. Gemeinsam mit der Initiative wird in Rekordzeit das Programm lesbenpolitisch erweitert, die Satzung ergänzt und beides dem Verbandstag zur Abstimmung vorgelegt. Wichtige Forderungen wie die Gleichstellung von Regenbogenfamilien werden neu aufgenommen. Auf dem Verbandstag am 6./7. März 1999 wird die Erweiterung beschlossen.

Zwanzig Jahre Erweiterung zum Lesben- und Schwulenverband – wie ist es dazu gekommen?

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 07.03.2019

„Familienministerin Franziska Giffey will Trennungsväter beim Kindesunterhalt entlasten – für die Alleinerziehenden wird es wichtig sein, keine Milchmädchenrechnungen aufzumachen sondern faire Lösungen zu finden“, warnt Erika Biehn, Bundesvorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Knapp 90 Prozent der Alleinerziehenden sind Mütter.

„Je mehr ein Kind in zwei Haushalten lebt, desto teurer wird es. Den Vater beim Unterhalt zu entlasten, bedeutet für Mütter eine Kürzung des Unterhalts. Aber sie sparen gar nicht 1:1 an Kosten ein, was ein Vater zusätzlich ausgibt. Sie zahlen etwa für den kompletten Monat Miete fürs Kinderzimmer, egal wie oft das Kind beim Vater ist. Eine Reform muss die Mehrkosten des Erweiterten Umgangs berücksichtigen, um keine Milchmädchenrechnungen zu Lasten der Mütter auf dem Rücken der Kinder als Ergebnis zu haben. Kürzen lässt sich mit Augenmaß nur dort, wo der höhere Bedarf des Kindes gedeckt ist und die Mutter tatsächlich Kosten spart. In der Rechtsprechung ist es bereits Praxis, in diesen Fällen nach Düsseldorfer Tabelle moderat herabzustufen. Es braucht in beiden Haushalten ausreichend Mittel, um das Kind gut versorgen zu können“, betont Biehn.

„Die Alleinerziehenden tragen bereits ganz überwiegend die finanziellen Folgen einer Trennung, sie haben mit 44 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familien. Die Weichen werden vor der Trennung gestellt: In 82 Prozent der Familien sind die Väter weiterhin der Haupternährer, die Mütter kümmern sich überwiegend um die Kinder, stecken beruflich zurück, verzichten auf Karriere. Das Steuerrecht fördert immer noch diese traditionelle Arbeitsteilung. Nach der Trennung stecken die Mütter in der Teilzeitfalle fest, tragen den Löwenanteil der Kinderbetreuung und kämpfen mit schlechter Vereinbarkeit. Hier ist familiäre Solidarität nach Trennung gefragt, die dringend im Familienrecht verankert werden muss, um familienbedingte Nachteile auszugleichen. Väter sind oftmals beruflich gut aufgestellt, weil die Mütter ihnen den Rücken freigehalten haben. Deshalb ist es nicht ungerecht, sondern solidarisch mit dem Kind, wenn die Väter einen Großteil der Mehrkosten übernehmen. Mütter, die im paritätischen Wechselmodell sogar Barunterhalt zahlen müssen, brauchen Zeit und Gelegenheit, um am Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Hierfür fordern wir angemessene Übergangsfristen“, unterstreicht Biehn.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.03.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 16.März 2019

Veranstalter: Kooperationsveranstaltung der Naturfreunde Deutschlands – Landesverband Thüringen e.V., der Friedrich-Ebert-Stiftung – Landesbüro Thüringen und dem Zukunftsforum Familie e.V.

Ort: Mühlhausen

Das Ausmaß von Kinder-und Familienarmut in unserer reichen Gesellschaft sorgt regelmäßig für Betroffenheit, oft verbunden mit Hilflosigkeit. Mit der aktuellen Diskussion um die Kindergrundsicherung in der Bundesrepublik sind große Erwartungen zur Armutsbekämpfung verbunden. In Thüringen haben sich die Landesregierung und viele Landkreise und kreisfreie Städte unter Nutzung von EU – Förderung die Armutsprävention zur Aufgabe gemacht. Der Unstrut-Hainich Kreis hat in der Folge eine Agenda sozialpolitischer Schwerpunktsetzungen entwickelt und bereits im Kreistag beschlossen.

Was bedeutet Armut im Alltag der Kinder und der Familien und was kann, sollte, müsste von wem zur Armutsbekämpfung und zur Armutsprävention geleistet werden?

Diesen zentralen Fragestellungen wollen wir uns gemeinsam mit Ihnen als Fachkräften aus Kindertageseinrichtungen, Schulen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienförderung, den Fachverwaltungen, der Politik, den Verbänden und nicht zuletzt mit Ihnen als interessierte Bürgerinnen und Bürgern der Thematik widmen. Ihre Expertise, Ihre Erfahrungen sind gefragt!

Zur besseren Planung und Vorbereitung der Teilnahmebestätigungen bitten wir möglichst bis zum 14.03.2019 um Rückmeldung unter folgenden Link: https://www.fes.de/veranstaltungen/?Veranummer=233900

Termin: 21.März 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.

Ort: Leipzig

Antimuslimischer Rassismus und Geschlechterkonstruktion

Wir beschäftigen uns mit historischen und gegenwärtigen Entwicklungen des antimuslimischen Rassismus und seiner sozialen und politischen Effekte. Teilnehmende unterstützen wir dabei, gelernte Denk-, Fühl und Verhaltensweisen etwa in lnteraktions-Situationen mit muslimisch markierten Männern (besser) zu verstehen und diskriminierungskritische Handlungsoptionen
(weiter) zu entwickeln.

Um Anmeldung wird gebeten, da es eine Mindest- und Maximalanzahl von Teilnehmenden gibt. Hierfür bitte eine kurze Mail mit Namen, ggf. Institution/Organisation, und Telefonnummer an vaterzeit@verband-binationaler.de; Anmeldeschluss ist der 15. März 2019.

Termin: 25.März 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Es wird herzlich zur Vorstellung des neuen Buches von Franz Müntefering „Unterwegs – Älterwerden in dieser Zeit“ am 25. März 2019 ab 18 Uhr im Haus 1 der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin eingeladen.

Franz Müntefering schreibt unbeschwert aber nachdenklich über das Leben im Älterwerden, über Engagement und Mobilität, über Solidarität zwischen Menschen, über Europa, unsere Demokratie und, mit besonderer Dringlichkeit, über die Frage, wie wir zukünftigen Generationen die Welt hinterlassen. Sein Buch ist getragen von der Zuversicht, das Dinge gestaltbar sind, abhängig von der Bereitschaft zum Engagement und vom Mut zum Handeln – in der Politik, in der Gesellschaft und persönlich.

Weitere Informationen finden Sie in dem Einladungsflyer.

Anmeldungen werden hier entgegen genommen.

Termin: 20. Mai 2019/ 13. September 2019/ 12. November 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Wie lässt sich ein Arbeitsbündnis zu den Eltern herstellen, ohne ihre diskriminierende Einstellung zu verharmlosen oder zu normalisieren? Was bedeutet das für das unmittelbare Gespräch mit Eltern?

Wie beeinflussen elterliche Haltungen Entwicklungsbedürfnisse der Kinder? Wie gehe ich als Fachkraft damit um, wenn Kinder Kinder diskriminieren bzw. aus „Erwachsenenmund“ Vorurteile
übernehmen?

Was ist meine Haltung als Fachkraft und sind die ethischen und rechtlichen Grundlagen dafür?

Anmeldung und Kontakt: Bitte schicken Sie eine E-Mail unter Angabe des Termins an dem Sie
teilnehmen möchten – oder rufen Sie an. Für die ganztägigen Fortbildungen wird eine
Pauschale von 10,- Euro pro Person für Kaffee, Tee, Obst, Kekse erhoben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

AKTUELLES

Ein Policy Paper des Expert/innenkreises Weiterbildung der Heinrich-Böll-Stiftung

Wir brauchen eine neue Weiterbildungskultur, denn die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt rasant. Weiterbildung wird künftig in ihrer Relevanz der Erstausbildung nicht mehr nachstehen, so die Ausgangsthese des neuen böll.briefs „Weiterbildung 4.0“. Die Konsequenz ist, dass Weiterbildung in öffentliche Verantwortung gehört.

Der Erwerb neuer Qualifikationen und Kompetenzen soll nicht länger dem Zufall überlassen werden. Er darf nicht von den Fähigkeiten der oder des Einzelnen abhängen, sich auf einem weitgehend chaotischen Anbietermarkt das passende Angebot herauszusuchen. Er darf auch nicht von höchst unterschiedlichen regionalen und betrieblichen Gegebenheiten bestimmt werden.

Für gute Weiterbildungsangebote zu sorgen, ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die solidarisch gelöst werden muss. Der Expertenkreis Weiterbildung schlägt ein „Parlament der beruflichen Weiterbildung“ vor. Er formuliert Empfehlungen, wie Zeit für Weiterbildung zu Verfügung gestellt, Beratung verbessert und Finanzierung gewährleistet werden kann.

Das Policy Paper finden Sie hier.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 03/2019

SCHWERPUNKT I: Kompromiss 219a StGB

Anlässlich des beschlossenen Eilverfahrens im Bundestag sowie der morgigen Debatte im Bundesrat zum Kompromiss des §219a fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF), Frauen und Ärzt*innen endlich ernst zu nehmen und den Paragraphen ersatzlos zu streichen.

Mit der erneuten Einbringung des Regierungsentwurfs zur Reform des § 219a StGB als Antrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD ist der Weg frei für ein beschleunigtes Verfahren im Parlament. Bereits Ende kommender Woche soll die Reform verabschiedet werden. Gleichzeitig beraten aber erst morgen der Bundesrat sowie der Bundestag in erster Lesung über das geplante Gesetz.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Mit der Einbringung des Gesetzestextes als Fraktionsantrag bedienen sich die Regierungsparteien eines Kniffs, der dafür sorgt, dass die politische Debatte im parlamentarischen Verfahren so gut wie vorbei ist, bevor sie erst richtig losgehen konnte. Das ist der Bedeutung dieses frauenpolitisch so wichtigen Themas unwürdig!“

Reckmann fordert: „§219a StGB entmündigt Frauen und begegnet Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, mit Misstrauen. Daran ändert auch die geplante Reform nichts. Zwar mag es an einzelnen Stellen Verbesserungen geben, indem etwa Ärztinnen und Ärzte künftig öffentlich sagen dürfen, dass sie Abbrüche vornehmen. Auch eine qualitativ aufgewertete Adressliste sowie die gesicherte Information über Methoden des Abbruchs verbessert die Informationslage. Allerdings dürfen Ärztinnen und Ärzte weiterhin nicht öffentlich selbst darüber informieren, wie sie bei einem Abbruch vorgehen. Es kann nicht sein, dass den Fachleuten unlautere Absichten unterstellt werden, während radikale Abtreibungsgegner*innen ihre Ansichten ungehindert im Netz verbreiten dürfen. Wir fordern die ersatzlose Streichung des § 219a!“

Im April und Oktober veröffentlichte ein breites Bündnis von Organisationen einen Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, den das ZFF mit auf den Weg gebracht hat. Diesen finden Sie u>.

Für eine ausführliche Stellungnahme verweist das ZFF auf die Positionierung des AWO Bundesverbands zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Information_Schwangerschaftsabbruch219a.html

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 15.02.2019

Zum Kabinettsbeschluss zu Paragraf 219a erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Was uns die Bundesregierung bei §219a als Lösung zu verkaufen versucht, ist keine wirkliche Verbesserung, sondern ein restriktiver Gesetzentwurf. Anstatt endlich für Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen, verstärkt die Regierung vor allem das Misstrauen und die Stigmatisierung von Frauen und Ärztinnen und Ärzten. Das lehnen wir Grüne ab.

Es ist doch absurd, dass Ärztinnen und Ärzten ausschließlich das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ erlaubt werden soll, jede weitere Silbe und individuelle Informationen jedoch strafbar bleiben sollen. Anklagen gegen Ärztinnen und Ärzte sind den Plänen zufolge weiterhin möglich. Sie blieben kriminalisiert und könnten strafrechtlich belangt werden.

Ein so fortbestehender §219a Strafgesetzbuch gefährdet auch die Versorgungssicherheit von ungewollt Schwangeren, da er zur Stigmatisierung von Abbrüchen beiträgt. Die Union hat sich bei diesem Kompromiss offensichtlich durchgesetzt – selbst mit einem Gutachten über ein sogenanntes Post-Abortion-Syndrom, welches durch verschiedene Studien bereits widerlegt wird. Das zeugt nicht von Vertrauen in Frauen und Ärztinnen und Ärzte, was sehr bedauerlich und bitter ist. Dies kann die SPD so nicht hinnehmen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, den Gesetzentwurf zu ändern. Unsere Hoffnungen liegen auf der SPD. Sie kann jetzt die Chance ergreifen, den parlamentarischen Prozess zur Korrektur zu nutzen. Gemeinsam mit uns kann sie sich für die geradlinige Lösung entscheiden. Eine, die ohne Umwege für Klarheit und Rechtssicherheit von Ärztinnen und Ärzten sorgt und Frauen vertraut. Diese Lösung heißt: Streichung von §219a aus dem Strafgesetzbuch. Eine Mehrheit im Bundestag steht dafür bereit.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 06.02.2019

Zur geplante Studie zu psychischen Folgen von Abtreibungen erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Spahns Studie zu den seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen wird keinen Erkenntnisgewinn bringen. Denn deren psychische Folgen sind seit Jahren ausführlich und umfassend untersucht. Das bestätigen Mediziner und Psychologen. Spahns Studie hat einen anderen Sinn: Sie soll keinem wissenschaftlichen Zweck dienen, sondern ist ein Zugeständnis an radikale Lebensschützer. Dass der Steuerzahler für diesen Unsinn auch noch fünf Millionen Euro bezahlen darf, setzt dem Ganzen die Krone auf. Stattdessen wäre ein enttabuisierter und aufgeklärter Umgang mit dem sensiblen Thema angebracht. Studien legen nämlich nahe, dass mitunter dieStigmatisierung zupsychischen Problemen bei den Betroffenen führen kann. Die FDP-Fraktion fordert daher einen Stopp der geplanten Studie und darüber hinaus eine Streichung des Paragrafen 219a. Das würde Frauen wirklich helfen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 11.02.2019

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner 36. Sitzung am Mittwoch unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch(19/7693) an. Der Abstimmung voran ging eine ausführliche kontroverse Diskussion, in der die Opposition vor allem das Gesetzgebungsverfahren kritisierten und die Verfassungsrechtlichkeit des Entwurfs infrage stellten. Laut Vorlage dürfen Ärzte zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. In einer öffentlichen Anhörung am Montag hatte sich die Mehrheit der Sachverständigen gegen den Entwurf ausgesprochen. Ein gleichlaufender Entwurf der Regierung war von der Tagesordnung gestrichen worden.

In der Diskussion in der nichtöffentlichen Sitzung sagte Katja Keul (Grüne), der Entwurf habe nichts mit dem Schutz des ungeboren Lebens zu tun, wie von der Union behauptet, und sei verfassungsrechtlich nicht haltbar. Zudem sei er nicht eindeutig formuliert. Jens Meier (AfD) sprach sich dafür aus, unnötige Reformen zu vermeiden. Zumindest bleibe in dem Entwurf das ungeborene Leben unangetastet. Marco Buschmann (FDP) zeugte sich mit dem Verfahren unzufrieden. So ein wichtiges und gleichzeitig schwieriges Thema im Schnelldurchgang durchzuziehen, sei dem Parlament nicht angemessen. Für Die Linke erneuerte Niema Movassat die Forderung, Paragraf 219a zu streichen. Mit dem Entwurf solle der Koalitionsfrieden gewahrt werden, dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen werde er nicht gerecht. Ingmar Jung (CDU) wies die Kritik der Opposition zurück. Der Entwurf sei intensiv und lange diskutiert worden, und auch der Vorwurf der fehlenden Rechtssicherheit gehe ins Leere. Letztendlich gehe es um Rechtspositionen, die „sehr hart gegeneinander stehen“. Die Diskussion sei auch noch nicht zu Ende.

Johannes Fechner (SPD) erklärte, in seiner Fraktion gebe es keine Begeisterung über den Entwurf, da man 219a am liebsten streichen würde. Nach insgesamt zwei Anhörungen zu dem Thema habe sich aber gezeigt, dass für die SPD aktuell keine weiteren Verbesserungen möglich seien. Alle Argumente seien ausgetauscht. Fechners Fraktionskollegin Eva Högl sprach von einem ersten wichtigen Schritt. Der Entwurf der Koalition wurde mit einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen angenommen. Die Gesetzentwürfe von Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Streichung von 219a wurden mit den Stimmen der Koalition abgelehnt.

Im weiteren Verlauf der Sitzung lehnte der Ausschuss einen Antrag der AfD zur Aufhebung zweier Gesetze zum europäischen Patentwesen (19/1180) sowie zwei AfD-Anträge zur Durchführung öffentlicher Anhörungen zu einem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes mit Blick auf die ungestörte Religionsausübung (19/4484) und zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Begründungspflicht beim Bundesverfassungsgericht (19/5492) ab. Ein Antrag der Linken zur Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe (19/1689) wurde dagegen angenommen. Sie soll am 03. April 2019 stattfinden. Die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Grünen zur Entlastung von Verbrauchern beim Kauf und Verkauf von Wohnimmobilien (19/4557) wurde vertagt.

Die Parlamentarischen Staatssekretäre Christian Lange und Rita Hagl-Kehl (beide SPD) beantworteten Fragen der Abgeordneten zu Aktivitäten des Bundesjustizministeriums auf EU-Ebene, zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Brexit und zum Bericht der Bundesregierung über festgestellte Mängel bei den Transparenzberichten nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Zum letzten Punkt hieß es, aufgrund der beim Bundesamt für Justiz laufenden Bußgeldverfahren gegen verschiedene Anbieter, die zu Stellungnahmen aufgefordert worden seien, seien detaillierte Auskünfte nicht möglich. Der Ausschuss stimmte ferner über eine Reihe von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen ab, bei denen er nicht federführend ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.190 vom 20.02.2019

Überwiegend kritisch sahen die geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am Montag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch (19/7693). Unter der Leitung des Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner (AfD) stellten sich acht Rechts- und Sozialwissenschaftler, Juristen und Ärzte zweieinhalb Stunden lang den Fragen der Abgeordneten in der bereits zweiten Anhörung zum Thema Schwangerschaftsabbruch. Der Gesetzentwurf der Regierung, der wortgleich mit dem bereits in der vergangenen Woche im Plenum erörterten Entwurf der Fraktionen ist, steht am Mittwoch auf der Tagesordnung des Bundestages.

Hintergrund ist das Verbot der Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch in Paragraf 219a des Strafgesetzbuches (StGB), nach dem auch die Information darüber strafbar sein kann. Laut Entwurf soll der Paragraf um einen weiteren Ausnahmetatbestand ergänzt werden. Danach dürfen Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen zukünftig auch öffentlich ohne Risiko der Strafverfolgung darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragrafen 218a StGB durchführen. Sie sollen darüber hinaus weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Verweis auf entsprechende Informationsangebote neutraler Stellen zugänglich machen dürfen. Das Verbot der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch soll erhalten bleiben, um das Rechtsgut des ungeborenen Lebens zu schützen.

Während die beiden geladenen Ärzte widersprüchliche Meinungen zum Entwurf vertraten, war die Ablehnung der Wissenschaftler fast einmütig. Die wegen eines Verstoßes gegen 219a angezeigte Kasseler Gynäkologin Nora Szász meinte, dass die Gesetzesreform mit der Prämisse des Erhalts des Paragrafen 219a gesellschaftliche Realitäten rund um Frauengesundheit und frauenärztliche Tätigkeit nicht berücksichtige und dabei wesentliche Grundrechte missachte. Zwar seien die Ziele – Verbesserung der Information für Frauen und Rechtssicherheit für Ärzte – grundsätzlich zu begrüßen, der vorliegende Entwurf könne diese Ziele aber nicht erreichen. In den zentralen Punkten hinke er gesellschaftlichen Realitäten hinterher.

Dagegen bezeichnete der Frauenarzt Wolfgang Vorhoff aus Bad Aibling den Gesetzentwurf als ausgewogen und meinte, er werde die Informationen für ungewollt Schwangere verbessern. Ohnehin verstehe er als mit der Beratung befasster Arzt die Diskussion um den Paragrafen 219a nicht, denn Schwangere könnten sich in der heutigen Zeit sehr wohl zeitgemäß und sachgerecht über den Ort, den Arzt und die Methoden des Schwangerschaftsabbruches informieren. Eine komplette Abschaffung des Werbeverbotes wird Vorhoff zufolge zu einem Wettbewerb um die beste Werbung für die jeweilige einen Schwangerschaftsabbruch durchführende Institution führen. Beide Ärzte betonten die Notwendigkeit eines besseren Schutzes von Berufskollegen und -kolleginnen, die Abtreibungen vornehmen. Diese dürften nicht länger stigmatisiert werden. Um die Frage des Schutzes der Ärzte durch den Staat bewegten sich auch viele Fragen der Abgeordneten, die sich darüber hinaus vor allem für eine klare Definition des in Frage stehenden Rechtsguts und die Möglichkeiten der vom Gesetzgeber vorgesehen Informationspraxis interessierten.

?Der Rechtswissenschaftler Michael Kubiciel von der Universität Augsburg lehnte eine ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a ab. Der Entwurf der Koalition stelle die deutlich vorzugswürdige Alternative dar, führte der Strafrechtsprofessor in seiner Stellungnahme aus. Er beseitige Informationsdefizite und sorge für eine einheitliche qualitativ hochwertige Information auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie anderer Institutionen und auf der Homepage von Ärzten und Krankenhäusern, die dazu lediglich eine Verlinkung herstellen müssten. Zudem verschaffe er Ärzten die lange geforderte Rechtssicherheit. Den Klagen selbst- und sogenannter Lebensschützer sei damit endgültig die Basis entzogen. Auch in rechtspolitischer Hinsicht sei der Entwurf zu begrüßen, da er einen ideologisch aufgeladenen und parteipolitisch hart umkämpften Streit beende. Er sehe jedoch einen „Optimierungsuftrag“ für den Gesetzgeber.

Eine gänzlich andere Auffassung vertrat Reinhard Merkel von der Universität Hamburg. Da Werbung weiter strafbedroht sein soll, könne der mit dem Entwurf nur unzulänglich korrigierte Paragraf 219a vor der Verfassung weiterhin keinen Bestand haben. Er finde es befremdlich, sagte der Strafrechtsprofessor, dass in der rechtspolitischen Diskussion das Problem des 219a offenbar allein unter dem Gesichtspunkt wahrgenommen und erörtert wird, ob sich Frauen hinreichend informieren können – und nicht unter dem offensichtlich vorrangigen, nämlich, was der Staat legitimerweise mit Strafe bedrohen darf. Die geplante Gesetzesänderung führe zu großen rechtsstaatlichen Ungereimtheiten und sei nicht akzeptabel.

Ulrike Busch vom Institut für Angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg hält den Gesetzentwurf für ungeeignet, um die Information über den Schwangerschaftsabbruch wirksam zu verbessern. Nach wie vor blieben die Informationsrechte von Frauen und Ärzten strafrechtlich limitiert, sagte die Professorin für Familienplanung. Der Entwurf betrachte weiterführende sachliche Information durch Ärzte als Straftatbestand, dieselbe Information auf der Liste beziehungsweise den Verweis auf der ärztlichen Homepage darauf aber nicht. Er sei Ärzten gegenüber diskreditierend und von Misstrauen geprägt. Aus ideologischen Gründen und letztlich auch parteipolitischen Erwägungen werde an einem verzichtbaren und gesellschaftlich überholten Paragrafen festgehalten.

Elisa Marie Hoven von der Universität Leipzig sagte, der Gesetzentwurf stelle zwar eine Verbesserung der Informationslage dar, löse aber nicht das grundsätzliche Problem des Paragrafen 219a. Durch die fortgeltende Kriminalisierung sachlicher Information würden weiterhin Handlungen unter Strafe gestellt, die keinen Unrechtsgehalt aufweisen. Inhalte, die auf den Homepages von Ärztekammern oder Beratungsstellen zulässig und erwünscht sind, könnten nicht dadurch Gegenstand eines strafrechtlichen Vorwurfs werden, dass sie im Namen von Ärzten verbreitet werden, sagte die Strafrechtsprofessorin. Das Verbot lasse sich auch nicht mit der Annahme begründen, dass Ärzte im Einzelfall die Grenze zur anpreisenden Werbung überschreiten könnten, denn dies sei ohnehin mit Sanktionen verbunden.

Der Deutsche Juristinnenbund begrüße grundsätzlich, dass die Bundesregierung die andauernde Rechtsunsicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie ungewollt schwangere Frauen beseitigen möchte, sagte dessen Vertreterin Ulrike Lembke. Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen könnten aber die verfassungsrechtlichen Mängel der Regelung in Paragraf 219a nicht beseitigen, sagte die Vorsitzende des Arbeitsstabs Reproduktive Gesundheit und reproduktive Rechte. Er sei „rechtsdogmatisch grober Unfug“ und ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Berufsfreiheit. Zudem könne er zu einer Verschlechterung der Versorgungslage führen. Der Juristinnenbund fordere daher die Streichung des Paragrafen. Stattdessen sollte ein Ordnungswidrigkeitentatbestand im Schwangerschaftskonfliktgesetz geschaffen werden.

Nadine Mersch, Leiterin der Stabsstelle Sozialpolitik beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), betonte in ihrer Stellungnahme, 219a könne nicht aufgegeben werden, ohne die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensschutz zu unterlaufen und die Gesamtstatik der gesetzlichen Lösung zu gefährden. Der SkF sei erleichtert, dass die Fraktionen von CDU/ CSU und SPD mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf einen Kompromiss gefunden haben, mit dem unter Beibehaltung des Werbeverbotes vorhandene Informationslücken geschlossen werden können und mehr Rechtssicherheit für Ärzte, Ärztinnen und Kliniken erreicht wird. Damit komme der Staat seiner Pflicht und Verantwortung nach, das Schutzkonzept für das ungeborene Leben zu bewahren und gleichzeitig Frauen in Not- und Konfliktsituationen die angemessenen Informationen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.178 vom 18.02.2019

Anlässlich der heutigen öffentlichen Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Reform des §219a StGB erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die breit geführte Debatte um die Durchsetzung des Informationsrechts von ungewollt schwangeren Frauen und um die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten zeigt, wie groß das öffentliche Interesse an diesem Thema ist. Dieses berechtigte Interesse durch ein Eilverfahren im Bundestag zu ignorieren und damit die politische Auseinandersetzung einfach so abzuwürgen, anstatt sie im Parlament angemessen zu Ende zu führen, wird weder dem Thema noch dem Interesse der Menschen gerecht.“

Die SPD-Bundestagsfraktion hat den bisherigen Kompromiss der Großen Koalition zur Reform des §219a StGB als eigenen Gesetzentwurf zusätzlich in den Bundestag eingebracht und dadurch das parlamentarische Verfahren deutlich beschleunigt. Das Reformvorhaben sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte zukünftig darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine öffentliche Information über diesbezügliche Methoden wird aber weiterhin als Werbung und damit als Straftat gewertet. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Informationen, die für die freie Arztwahl von großer Bedeutung sind, auf einer von der Bundesärztekammer geführten Liste legal sind, nicht aber auf der Homepage des Arztes oder der Ärztin stehen dürfen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende vor allem vor dem Hintergrund, dass Abtreibungsgegner weiterhin ungestraft Falsch- und Schmähinformationen über Ärztinnen und Ärzte im Internet verbreiten dürfen. „Die AWO setzt sich nach wie vor für die ersatzlose Streichung des §219a StGB ein. Wir stehen für das Selbstbestimmungsrecht der Frau, die Durchsetzung der Informationsfreiheit und die Berufsfreiheit von Ärztinnen und Ärzten“, betont der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: PressemitteilungArbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V.vom 18.02.2019

Koalition einigt sich auf Kompromiss

Nicht ersatzlos streichen, nur ergänzen: Die Bundesregierung will den Zugang zu Informationen erleichtern, hält aber an dem umstrittenen Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche fest. „Besser wäre es gewesen, klare Kante gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte zu zeigen“, kritisiert DGB-Vize Elke Hannack.

Gesetz verbietet „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche“

Ärztinnen und Ärzte, die über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs infomieren, können sich strafbar machen: Eine Ärztin aus Gießen ist verurteilt worden, weil sie auf ihrer Website eine Infodatei zu dem Thema zum Download angeboten hat. Grundlage dafür ist Paragraf 219a des Strafgesetzbuches, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet.

Dieses Werbeverbot ist stark umstritten. Die Bundesregierung hat nun beschlossen: Paragraf 219a soll beibehalten, aber ergänzt werden. Schwangere sollen sich künftig leichter darüber informieren können, wo in ihrer Nähe mit welchen Methoden ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt werden kann. Am 6. Februar soll das Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden.

Frauen haben Recht auf Information

„Das Gesetz schafft immerhin mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte, aber es ist und bleibt bedauerlich, dass sich die Union nicht zur Abschaffung des §219a durchringen konnte“, kritisiert Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende und CDU-Mitglied. „Es bleibt abzuwarten, ob die weitere Ausnahme im Gesetz ausreicht, um das heuchlerische Geschäft der selbsternannten Lebensschützer zu unterbinden. Besser wäre es gewesen, klare Kante gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte zu zeigen. Allebetroffenen Frauen haben ein Recht auf Informationen über die Möglichkeit und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen – auch und gerade im Netz.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 29.01.2019

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) formuliert in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ vom 28. Januar 2019 und zum Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ vom 12. Dezember 2018 erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplante Ergänzung von § 219a StGB. „Die vorgeschlagene Regelung belässt es bei einem unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte“, kommentiert djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig. Es entstehen neue Wertungswidersprüche, indem Ärztinnen und Ärzte zwar über die Tatsache öffentlich informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, schon bei Informationen zu Methoden aber auf Listen anderer Stellen verweisen müssen.

Der djb fordert weiterhin die Abschaffung von § 219a StGB. Für die Regelung der Grenzen des öffentlichen Diskurses über den Schwangerschaftsabbruch präsentiert der Verband einen Formulierungsvorschlag für eine Regelung im Ordnungswidrigkeitenrecht. Darin soll das kommerzialisierte oder grob anstößige Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen durch Dritte, auf welche die Ärztinnen und Ärzte keinen Einfluss haben, geregelt werden. Auch Werbung für rechtswidrige Schwangerschaftsabbrüche soll darin erfasst sein.

Die Schaffung eines solchen Ordnungswidrigkeitentatbestands zur Wahrung eines minimalen gesellschaftlichen „Klimaschutzes“ muss schließlich auch die immer häufiger zu beobachtende Relativierung, Instrumentalisierung und Verharmlosung des Holocaust in diesem Kontext unterbinden. Der politische Missbrauch jener deutschen Vergangenheit, die nie vergeht, stört nicht nur den öffentlichen Frieden, sondern ist auch eine reale Verletzung der Opfer und ihrer Angehörigen. „Wer über die Grenzen des gesellschaftlichen Diskurses über Schwangerschaftsabbrüche reden will, darf über Holocaust-Vergleiche nicht schweigen“, wirbt die Präsidentin um Unterstützung für den Vorschlag des djb.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.01.2019

pro familia spricht sich in einer Stellungnahme erneut für die Streichung des §219a StGB aus

Morgen, am 6. Februar 2019, will sich das Bundeskabinett mit dem §219a StGB beschäftigen. Zur Diskussion und Abstimmung steht der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, den das Ministerium vor einer Woche vorgelegt hatte.

Der pro familia Bundesverband hat eine Stellungnahme zu diesem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ abgegeben. Darin kritisiert pro familia, dass die Informationsrechte weiterhin eingeschränkt bleiben sollen. Auch werde der Referentenentwurf dem Anspruch nicht gerecht, juristisch und gesellschaftlich der Stigmatisierung des Schwangerschaftsabbruchs und der Stigmatisierung von Ärzt*innen, die ihn medizinisch durchführen, entgegenzuwirken.

pro familia spricht sich in der Stellungnahme erneut für die ersatzlose Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch aus. Die Einführung zentraler Listen von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, lehnt der Verband ab. Diese Listen wären nie vollständig, denn pro familia weiß um die Problematik vieler Ärzt*innen, die zwar Schwangerschaftsabbrüche durchführen, aber in dem gesellschaftlichen Klima der Stigmatisierung nicht öffentlich genannt sein wollen.

Für pro familia ist es nicht plausibel, warum die gesetzliche Änderung des §219a StGB mit der Heraufsetzung der Altersgrenze für kostenlose, ärztlich verordnete Verhütungsmittel auf 22 Jahre verknüpft wird, zumal diese neue Altersgrenze willkürlich ist. Zu den sexuellen und reproduktiven Rechten gehört, dass alle Menschen Zugang zu sicheren und gesundheitsschonenden Verhütungsmitteln haben müssen. „Wenn die Bundesregierung einerseits anerkennt, dass die hohen Verhütungskosten eine Belastung sind, die eine Finanzierung durch die Krankenkasse erfordert, und sie andererseits die Überzeugung vertritt, dass kostenlos zur Verfügung stehende Verhütungsmittel die Schwangerschaftsabbruchzahlen senken, dann ergibt eine Altersgrenze keinen Sinn“, heißt es in der Stellungnahme. pro familia setzt sich deshalb für den kostenlosen Zugang zu allen – auch nicht verschreibungspflichtigen – Verhütungsmitteln für alle Menschen ein. Die derzeit im Deutschen Bundestag und in der Gesellschaft geführten Debatten über den Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln müssen weitergeführt werden. Zu kurz greifende, schnelle Lösungen werden dem Recht auf gute gesundheitliche Versorgung, das alle Menschen haben, nicht gerecht.

Die Stellungnahme ist hier abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 05.02.2019

SCHWERPUNKT II: Bundestagsanhörung zum Wechselmodell

Anlässlich der morgigen öffentlichen Anhörung zum Thema Wechselmodell plädiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) dafür, vielfältiges Familienleben auch nach einer Trennung der Eltern wahrzunehmen und das Wechselmodell im Umgangsrecht zu ermöglichen, jedoch nicht zum Regelfall zu erheben.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz diskutiert am morgigen Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung die Anträge der FDP, die das Wechselmodells im Umgangsrecht als Regelfall etablieren möchten, sowie der Linken, die dieses ablehnen. Das ZFF hat sich bereits Anfang 2018 dazu umfassend positioniert.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Vielfältige Familienformen brauchen vielfältige Regelungen, auch im Umgangs- und Unterhaltsrecht. Im Sinne des Kindeswohls ist es daher wichtig, nach einer Trennung jede Familie mit ihrem individuellen Bedarf wahrzunehmen und das für sie passende Umgangsmodell zu finden.

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern. Bei einer Trennung muss aber genau bedacht werden, wie die bisherige Aufteilung zwischen Erwerbs- und Sorgearbeit innerhalb der Familie vor der Trennung war, wer künftig welche zeitlichen und verantwortungsvollen Anteile übernehmen kann und welche Aufteilung, zumindest am Anfang, die höchste Kontinuität für die Kinder darstellt. Dieses Verhältnis muss sich auch in der Aufteilung der Barunterhaltspflichten ausdrücken, denn der Unterhalt dient in erster Linie der Sicherstellung der wirtschaftlichen Existenz des Kindes und darf nicht zum Spielball elterlicher Konflikte werden.“

Im Hinblick auf das Wechselmodell fordert Reckmann: „Ein Wechselmodell ist für alle Beteiligten sehr voraussetzungsvoll, denn es geht nicht nur um geteilte Betreuungszeit, sondern auch um geteilte Verantwortung in vielen Lebensbereichen. Um ein Wechselmodell für diejenigen lebbar zu machen, die nach einer Trennung Zeit und Verantwortung für ihre Kinder wirklich teilen wollen, fordert das ZFF u.a. den Ausbau von Beratungs-, Mediations- und Unterstützungsangeboten für alle Trennungsfamilien, qualitativ hochwertige familiengerichtliche Verfahren sowie eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, um die wirtschaftliche Existenz aller Kinder sicher zu stellen. Darüber hinaus braucht es bessere Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Familienorganisation vom Beginn des Familienlebens an.

Alle Familien und alle Kinder haben ein Recht darauf, mit ihren individuellen Bedürfnissen ernst genommen zu werden, auch im Trennungsfall. Daher lehnen wir eine rechtliche Situation, die ein Wechselmodell im Umgangsrecht als ‚Regelfall‘ definiert, ab. Vielmehr muss daran gearbeitet werden, jeder Trennungsfamilie das Umgangsmodell zu ermöglichen, welches sie leben will und kann – ganz im Sinne des Wohlergehens der Kinder.“

Das ZFF-Positionspapier „Vielfalt Familie – vielfältige Trennungsfamilie“ (Januar 2018) finden Sie u>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.02.2019

Für eine bessere Betreuung von Kindern geschiedener Eltern, aber gegen eine Festlegung auf das sogenannte Wechselmodell sprach sich die Mehrheit der Sachverständigen am Mittwoch in einer Anhörung im Rechtsausschuss zu Anträgen der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke aus. Während die FDP (19/1175) das familienrechtliche Wechselmodell als Regelfall einführen will, ist Die Linke (19/1172) gegen eine Festschreibung des Modells, bei dem die Kinder von beiden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden. Sie fordert aber eine Neuregelung des Unterhalts. Der FDP-Antrag war vor rund einem Jahr bereits Thema einer Plenardebatte, wurde aber von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Mehrere Experten verwiesen in ihren Stellungnahmen auf die bereits seit Jahren zum Teil heftig und auch ideologisch geführte Diskussion zum Thema Wechselmodell. Auch sähen weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof eine Pflicht des Gesetzgebers, getrennt lebenden Eltern eine paritätische Betreuung vorzugeben. Die Abgeordneten wollten von den Sachverständigen vor allem wissen, wie mögliche Reformen im Umgangsrecht aussehen könnten, wie sich das Wechselmodell in finanzieller Hinsicht auf die Eltern auswirkt und wie der Staat bei einer stärkeren paritätischen Betreuung Unterstützung leisten kann.

Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund plädierte im Ergebnis der jahrelangen Diskussion gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall und für mit Bedacht geführte Diskussionen zu Änderungen im Kindesunterhalt. Zudem müssten tragfähige Lösungen für paritätische Betreuungsmodelle auch für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder im Grundsicherungsbezug entwickelt werden. Meyer-Wehage betonte wie auch die anderen Sachverständigen, dass jede gesetzliche Änderung unter dem Vorbehalt des Kindeswohls zu stehen habe. Für Anja Kannegießer vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen zeigt sich kein einheitliches Bild in den internationalen Forschungsergebnissen zum Thema Wechselmodell, wobei sich in Deutschland nur wenig Forschung dazu finde. Die Praxis zeige, dass es die Dominanz eines Modells aus der Kinderperspektive nicht geben könne. Vielmehr müsste im Einzelfall auf die Bedürfnisse des Kindes und die Familiensituation abgestellt werden.

Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, begrüßte den Antrag der Linken und warnte in ihrer Stellungnahme vor der Vorgabe des Wechselmodells als Regelfall durch den Gesetzgeber, denn er verhindere damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl. Deshalb sollten Eltern ihr Familienleben weiterhin autonom und individuell gestalten und sich für ein Betreuungsmodell entscheiden, welches den Bedürfnissen aller Beteiligten, aber vorrangig dem Wohl ihres Kindes Rechnung trägt. Nötig sei dabei eine ergebnisoffene Beratung. Auch Hoheisel gab zu Bedenken, dass Vorteile eines Wechselmodells für Kinder wissenschaftlich nicht belegt und die langfristigen Wirkungen auf Kinder noch nicht ausreichend erforscht seien. Zudem stelle es hohe Anforderungen an alle Beteiligten und eigne sich nicht als gleichstellungspolitisches Instrument. Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein verwies wie auch andere Sachverständige auf die Rechtssprechung des BGH, wonach die Gerichte bei der Entscheidung über den Kindesumgang frei sind, und damit einem Wechselmodell nichts im Weg stehe. Dies sei eine gute Grundlage für eine Reform des Familienrechts. Eine Festlegung auf ein Modell sei dagegen nicht empfehlenswert. Stattdessen bräuchten die Eltern mehr staatliche Unterstützung zum Beispiel bei der Mediation. Ferner regte sie an, außergerichtliche Einigungen verbindlich zu machen.

Heinz Kindler, Diplompsychologe vom Deutschen Jugendinstitut, konstatierte ein wachsendes Interesse am Wechselmodell. Hier sei die Politik gefordert, Voraussetzungen zu schaffen. Keine Grundlage sehe er jedoch für die Einführung des Wechselmodells als Regelfall. Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut, verwies auf das gestiegene Engagement der Väter in der Kinderbetreuung. Aus ihrer Sicht spreche dem Wechselmodell als Regelfall jedoch entgegen, dass es keine paritätische Rollenverteilung gebe. Walper sprach sich stattdessen dafür aus, die Elternautonomie weiter zu stärken. Mathias Zab, Fachanwalt für Familienrecht, sieht ebenfalls keine Notwendigkeit, das ohnehin praktizierte Wechselmodell gesetzlich festzulegen. Die bestehenden Vorgaben reichten völlig aus. Entscheidend beim Wechselmodell sei die Frage des Unterhalts. Aus seiner Sicht profitiere das besserverdienende Elternteil von diesem Modell.

Hildegund Sünderhauf-Kravets von der Evangelischen Hochschule Nürnberg sprach sich dagegen für das Wechselmodell als „Leitbild“ aus. Die gesellschaftliche Realität habe sich geändert. Die von den meisten Eltern gelebte und gewünschte partnerschaftliche Aufteilung von Familienarbeit und Erwerbstätigkeit in der Partnerschaft werde nach Beendigung der Partnerschaft im Wechselmodell fortgesetzt. Auch stehe das Leitbild des Wechselmodells im Einklang mit Grundrechten von Kindern und Eltern. Sünderhauf-Kravets schränkte jedoch ein, dass das Wechselmodell weder eine Lösung für jede Trennungsfamilie, noch ein Allheilmittel für alle Probleme zwischen Trennungseltern ist. Für flexible Regelungen, die Eltern und Kindern zugute kommen, sprach sich Josef Linsler vom Interessenverband Unterhalt und Familienrecht aus. Modelle dürften nicht praktischen Regelungen im Wege stehen. Am sichersten und gerechtesten werde die gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung umgesetzt, wenn beide Elternteile ihre individuelle Regelung treffen. Hier sei das Wechselmodell eine mögliche Antwort. Der FDP-Antrag liefere indes einen Impuls für ein notwendiges Update des Familienrechts.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.167 vom 14.02.2019

Wochentags bei der Mutter, jedes zweite Wochenende beim Vater – so sieht der Lebensalltag von 73 Prozent aller Scheidungskinder aus. Das so genannte Wechselmodell sieht eine andere gesetzliche Regelung als Normalfall vor. Dabei leben die Kinder abwechselnd zu gleichen Teilen bei der Mutter und dem Vater. Der Bundestag wird sich mit diesem Betreuungsmodell beschäftigen. „So vielfältig wie Familien sind, so individuell müssen die Lösungen sein, wenn sich Eltern nach Trennung oder Scheidung gemeinsam um ihre Kinder kümmern wollen“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der heutigen Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag.

„Entscheidend ist, dass sich getrennt lebende Eltern, die sich die elterlichen Aufgaben weitgehend paritätisch teilen wollen, einvernehmlich verständigen. Ob die Kinder mal bei dem einen oder anderen Elternteil wohnen, muss dabei in der Eigenverantwortung der Eltern bleiben und darf nicht gesetzlich vorgeschrieben werden „, betont Loheide. Die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Betreuungsmodell müsse sich vor allem am Wohl der Kinder orientieren. „Das Wechselmodell stellt für Eltern und Kinder eine große Herausforderung dar.

Außerdem sind viele familien- und steuerrechtliche sowie sozialrechtliche Fragen noch nicht geklärt. Das führe bei dem einen oder anderen Elternteil zu Ungerechtigkeiten „, sagt Loheide.

Die Diakonie hält nichts von einer gesetzlichen Verankerung eines einheitlichen Betreuungsmodells. „Notwendig ist eine gute Begleitung und ein leicht erreichbares und flächendeckendes Beratungsangebot für Familien in der Trennungsphase, um die beste Lösungen für die Kinder und die Eltern zu finden.“, betont Loheide.

Die Position der Diakonie zum Wechselmodell finden Sie unter https://www.diakonie.de/diakonie-texte/05-2018-wechselmodell-nur-unter-beachtung-des-kindeswohls/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 13.02.2019

Wenn der Gesetzgeber das Wechselmodell als Regelfall vorgibt, verhindert er damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall. Anlässlich der morgigen Anhörung des Rechtsausschusses zum „Wechselmodell als Regelfall“ erklärt Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht. Bei vielen getrennt lebenden Eltern liegen die notwendigen Rahmenbedingungen nicht vor, besonders nicht bei Eltern, die sich streiten. Ausgerechnet ihnen ein Betreuungsmodell zu verordnen, das besonders viel Kommunikation und Kooperation erfordert, ist für das Wohl des Kindes risikobehaftet und nicht zu empfehlen. Kinder leiden unter den Konflikten ihrer Eltern, nicht unter Betreuungsmodellen.

Wir müssen weg von der ideologischen Diskussion, welches Modell das Beste ist, hin zu der Frage, welches Modell für jedes einzelne Kind das Beste ist. Es geht also um Vielfalt und nicht darum, Trennungsfamilien ein Leitmodell vorzuschreiben. Das Umgangsrecht verzichtet bislang aus guten Gründen auf eine Festlegung von Betreuungsanteilen, um individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes zu ermöglichen. Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben.

Das Umgangsrecht ist deshalb nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht erst nach der Trennung. In über 80 Prozent der Familien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener. Die Mütter übernehmen dafür den Löwenanteil an der Kindererziehung und gehen selten mit einer existenzsichernden Berufstätigkeit in die Trennung. Hier besteht Handlungsbedarf: Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen.“

Ein Positionspapier zum Wechselmodell ist als Download auf www.vamv.de verfügbar.

Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 12.02.2019

SCHWERPUNKT III: Starke-Familien-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Februar 2019 in erster Lesung den Entwurf für ein Starke-Familien-Gesetz debattiert. Damit verbessern wir Unterstützungsleistungen für Familien mit kleinem Einkommen. Auch für diese Leistungsträgerinnen und Leistungsträger wird es sich in Zukunft lohnen, mehr Einkommen zu erzielen.

„Familien mit kleinem Einkommen profitieren nicht oder kaum von Steuererleichterungen. Deshalb setzen wir für sie nicht im Steuer- sondern im Sozialleistungsrecht an. Wir unterstützen armutsgefährdete Kinder mit einem besseren Kinderzuschlag und besseren Leistungen für Bildung und Teilhabe. Weil wir es nicht nur gut meinen, sondern auch gut machen wollen, haben wir bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs die Wechselwirkungen dieser Leistungen mit Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschussleistungen und Grundsicherungsleistungen beachtet.

Wir bauen den Kinderzuschlag aus. Er hilft Eltern, die zwar für sich selbst sorgen können, aber deren Einkommen nicht mehr für die Bedürfnisse ihrer Kinder reicht. Für sie verringern wir die Anrechnung von Eltern- und Kindeseinkommen und bauen bürokratische Hürden ab. Wir machen den Kinderzuschlag insgesamt attraktiver und werden damit in Zukunft deutlich mehr Kinder und ihre Familien erreichen, darunter auch viele Alleinerziehende.

Für Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherungsleistungen beziehen, werden wir in Zukunft verbesserte Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zur Verfügung stellen. Wir erhöhen das Schulstarterpaket auf 150 Euro, streichen die Eigenanteile beim Mittagessen und bei der Schülerbeförderung und ermöglichen für mehr Schülerinnen und Schüler individuelle Lernförderung.

Das alles sind wichtige Schritte in Richtung einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung, die allen Kindern gleiche Chancen ermöglicht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 14.02.2019

Die Bundesregierung plant eine Erhöhung des Kinderzuschlags und den Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets. Dies sieht der gemeinsam von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgelegte Entwurf eines sogenannten Starke-Familien-Gesetzes (19/7504) vor, mit dem Familien mit geringem Einkommen finanziell stärker unterstützt und die Teilhabe ihrer Kinder am gesellschaftlichen und schulischen Leben verbessert werden soll.

Der Gesetzentwurf sieht eine Neugestaltung des Kinderzuschlags in zwei Schritten vor: Zum 1. Juli 2019 soll er von derzeit maximal 170 Euro pro Monat und Kind auf 185 Euro erhöht werden. Zudem soll der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet werden. So soll das Einkommen der Kinder – wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen – bis zu einer Höhe von 100 Euro den Kinderzuschlag nur noch zu 45 Prozent statt wie bisher zu 100 Prozent mindern. Zukünftig soll der Zuschlag für sechs Monate gewährt und rückwirkend nicht mehr überprüft werden.

Zum 1. Januar 2020 soll dann die sogenannte „Abbruchkante“ durch Aufhebung der oberen Einkommensgrenzen entfallen. Zusätzliches Einkommen der Eltern soll den Kinderzuschlag nur noch zu 45 statt 50 Prozent mindern. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass Familien auch dann den Kinderzuschlag erhalten, wenn die Eltern kein Arbeitslosengeld II beziehen und ihnen mit ihrem Erwerbseinkommen, dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld höchstens 100 Euro fehlen, um Hilfsbedürftigkeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu vermeiden. Dieser erweiterte Zugang zum Kinderzuschlag für Familien in verdeckter Armut soll allerdings zunächst auf drei Jahre befristet werden.

Im Bereich des Bildungs- und Teilhabepakets sieht der Gesetzentwurf zum 1. August 2019 eine Erhöhung des „Schulstarterpakets“ von 100 auf 150 Euro vor. Zudem sollen die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kindertagesstätten und Schulen sowie für die Schülerbeförderung entfallen. Darüber hinaus sollen die Mittel für Lernförderung zukünftig auch dann bewilligt werden, wenn die Versetzung eines Schülers nicht unmittelbar gefährdet ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 156 vom 13.02.2019

Mit dem Starke-Familien-Gesetz wird der Kinderzuschlags neu geregelt und das Bildungs- und Teilhabepaket verändert. Die Bundesregierung will damit Familien mit geringem Einkommen und in verdeckter Armut zukünftig besser sozial absichern. „Das „Starke-Familien-Gesetz“ ist leider nur ein halber Schritt in die richtige Richtung und hält nicht, was es verspricht“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Nach Meinung von Fachleuten würden nur 35 Prozent der anspruchsberechtigten Familien die erforderlichen Anträge auf Leistungen stellen, hat der Ausschuss für Familien im Bundesrat ermittelt. Heute wird sich der Bundestag in 1. Lesung, am Freitag der Bundesrat mit dem Starke-Familien- Gesetz befassen.

„Endlich wird das Mittagessen in der Schule für arme Kinder kostenfrei sein. Die Förderung des Schulbedarfs zu erhöhen war längst überfällig, deckt aber leider nicht die tatsächlichen Kosten“, erklärt Loheide. Ebenso fehle eine konkrete Bedarfsermittlung, die auch der Situation in den Bundesländern gerecht werde.

Aus Sicht der Diakonie Deutschland ist das Antragsverfahren nach wie vor zu kompliziert und die anspruchsberechtigten Familien müssen besser über den Kinderzuschlag und das Bildungs- und Teilhabepaket informiert werden. Die Diakonie Deutschland setzt sich außerdem für realistische und gerechte Berechnungen sowie ein unbürokratisches Antragsverfahren ein. „Um Armut von Kindern und ihren Familien wirksam zu vermeiden, müssen weitere Leistungen wie z.B. das Wohngeld in den Blick genommen werden. Die hohen Mieten in unseren Städten belasten gerade Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen enorm“, betont Loheide.

Die Stellungnahme der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-bundesarbeitsgemeinschaft-der-freien-wohlfahrtspflege-bagfw-zum-entwurf-eines-st/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 14.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das „Starke-Familien-Gesetz“ umfangreiche Nachbesserungen zur wirksamen Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung darf nicht das Ende der Fahnenstange sein. Natürlich begrüßen wir es sehr, dass armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick genommen werden sollen. Das ‚Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland und stellt wichtige Weichen, um zukünftig Familien und ihre Kinder auch in verdeckter Armut besser zu erreichen. Aber zugleich werden grundlegende Widersprüche im System der Förderung armer Kinder nicht konsequent behoben. Der Kinderzuschlag bleibt weiter so kompliziert, dass selbst die Bundesregierung davon ausgeht, dass auch nach Inkrafttreten des Gesetzes nur etwa 35 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag tatsächlich in Anspruch nehmen werden. Das zeigt, dass hier noch erheblicher Nachbesserungsbedarf besteht. Deshalb sollte vor allem eine automatische Auszahlung des Kinderzuschlags an alle Berechtigten in Angriff genommen werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Auch beim Bildungs- und Teilhabepaket sind substantielle Verbesserungen dringend notwendig. Die letzte Evaluation des Pakets hat gezeigt, dass die Leistungen nur bei jedem zweiten berechtigten Kind ankommen. Das ist insofern besonders bedenklich, als damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2010, das ein Mindestmaß an Teilhabemöglichkeiten am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben einfordert, unterlaufen wird. Die bisher vorgesehenen marginalen Verbesserungen sind absolut unzureichend und dürfen sich außerdem nicht nur auf den schulischen Bereich beschränken, sondern müssen auch den Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen erfassen. Ziel muss es sein, dass allen Kindern an ihrem Lebensort über eine bedarfsgerechte Infrastruktur Teilhabe ermöglicht wird“, so Hofmann.

„Wir brauchen eine Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben. Und es muss besser daran gearbeitet werden, dass durch Schnittstellenproblematiken Familien und ihre Kinder durch Anrechnungen zukünftig weniger Einkommen zur Verfügung haben als bisher. Hier ist noch viel Detailarbeit am Gesetzentwurf nötig“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 14.02.2019

„Der Kinderzuschlag muss konsequent für Alleinerziehende verbessert werden, damit diese nicht länger im Bermudadreieck von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld verloren gehen,“ fordert Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) anlässlich der morgigen ersten Lesung des „Starke-Familien-Gesetzes“ im Bundestag. „Die 100 Euro Grenze für unberücksichtigtes Kindeseinkommen beim Kinderzuschlag muss entfallen.“

Der Kinderzuschlag soll Familienarmut verhindern. Die Hälfte der Kinder in Armut lebt bei Alleinerziehenden. Ausgerechnet diese profi­tieren bislang kaum vom Kinderzuschlag, trotz niedriger Erwerbsein­kommen. Denn Einkommen des Kindes wie Unterhalt und Unterhaltsvorschuss werden bislang zu 100 Prozent vom Kinderzuschlag abgezogen.

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Verbesserungen bei der Anrech­nung von Kindeseinkommen auf den Kinderzuschlag kommen sollen“, betont Biehn. „Nach 15 Jahren ist es überfällig, diesen Geburtsfehler des Kindeszuschlags zu korrigieren. Die Pläne werden unterm Strich aber nicht ausreichen, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Denn die geplante Regelung kann nicht einmal die seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes 2017 bestehende Schlechterstellung von Einelternfamilien mit älteren Kindern aufheben, die zuvor Wohngeld und Kinderzuschlag parallel beziehen konnten.“

Maximal 100 Euro Kindeseinkommen dürfen unberücksichtigt bleiben. Diese geplante Regelung zum Kindeseinkommen ist in­transparent und bürokratisch. „Auch nach viel Beratung und Rechnen werden Alleinerziehende mit älteren Kindern und kleinen Einkommen feststellen: Auf mehr als 285 Euro aus Unterhaltsvorschuss bzw. Unterhalt und Kinderzuschlag wird ihr Kind nicht kommen, dort schließt sich der Deckel. Das steht im Widerspruch zum Unterhaltsrecht. Hier steigt der Anspruch des Kindes, je älter es wird. Wir appellieren deshalb an die Abgeordneten des Bundestags sich dafür stark zu machen, den 100-Euro-Deckel aus dem Starke-Familien-Gesetz raus-zunehmen“, unterstreicht Biehn.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 13.02.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey legt den Bericht zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland vor

Das Bundeskabinett hat heute den Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, auch bekannt als sogenannte „UN-Kinderrechtskonvention“ von 1989 beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey betont: „Unser Anspruch ist, zu einem der kinderfreundlichsten Länder Europas zu werden. Der Bericht zeigt, dass Deutschland auf einem guten Weg ist. In den letzten Jahren haben wir dazu die Rechte von Kindern und Jugendlichen in den verschiedensten Bereichen gestärkt. So haben wir beim Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung Verbesserungen erreicht – im Strafrecht, im Strafverfahren und bei der Beratung und Unterstützung von Kindern. Und es werden auch die Interessen von Kindern inzwischen stärker berücksichtigt, wenn es in Gerichtsverfahren um die Trennung der Eltern und die Belange der Kinder geht. Wir tun aber noch mehr. Mit dem Gute-Kita-Gesetz verbessern wir die Qualität der Kindertagesbetreuung und mit dem Starke-Familien-Gesetz gehen wir gegen Kinderarmut vor. Als nächsten Schritt werden wir die Kinderrechte im Grundgesetz verankern.“

Mit dem Fünften und Sechsten Staatenbericht werden zwei Berichtszeiträume zusammengefasst. Auf insgesamt mehr als 400 Seiten informiert der Bericht über die wichtigsten Entwicklungen mit Bezug zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland seit dem Jahr 2014. Außerdem geht es um die Umsetzung von zwei Fakultativprotokollen zur Kinderrechtskonvention. Im Vordergrund stehen hier das Verbot der Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie das Verbot von Menschenhandel mit Minderjährigen und der sexuellen Ausbeutung von Kindern.

Zum ersten Mal wurden vor der Erstellung des Staatenberichts die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen direkt mit einbezogen. Dazu wurden repräsentative Studien, in denen Kinder und Jugendliche befragt wurden, ausgewertet und zusätzliche Befragungen von Kindern und Jugendlichen durchgeführt. Auch die Bundesländer wurden an der Erstellung des Staatenberichts beteiligt.

Zudem konnten Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft Stellungnahmen im Berichtsverfahren abgeben.

Der Staatenbericht beinhaltet eine umfangreiche Datensammlung. Diese fasst die wichtigsten Statistiken und Erhebungen mit Bezug auf die Situation von Kindern in Deutschland und die Umsetzung ihrer Rechte zusammen.

Damit sich auch Kinder gut informieren können, wie ihre Rechte in unserem Land umgesetzt werden, wird es im April auch eine für Kinder geeignete Fassung des Staatenberichts geben.

Hintergrund zur Kinderrechtskonvention:

Sie gilt für alle Kinder unter 18 Jahren und besteht aus insgesamt 54 Artikeln. Basis der Konvention sind vier Grundprinzipien: das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, das Beteiligungsrecht und der Vorrang des Kindeswohls.

In Deutschland gilt die Kinderrechtskonvention seit 1992. Damit hat Deutschland sich verpflichtet, dem Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes, kurz Kinderrechteausschuss, gemäß Artikel 44 regelmäßig Berichte über die Umsetzung der Kinderrechte und die dabei erzielten Fortschritte vorzulegen.

Den gesamten Staatenbericht finden Sie hier: https://www.bmfsfj.de/staatenbericht-kinderrechtskonvention

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13.02.2019

Für mehr Qualifizierung, für bessere Arbeitsbedingungen und für gute Zusammenarbeit in der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege steht heute als familiennahe, attraktive und bedarfsgerechte Betreuungsform gleichberechtigt neben der Betreuung in der Kita. Die Zahl der Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege stieg zwischen 2006 und 2018 um 280 Prozent. Knapp 44.200 Kindertagesmütter und -väter betreuen heute rund 167.500 Kinder in ganz Deutschland.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellte heute (1. Februar) das neue Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ vor: Bis 2021 wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bundesweit 43 Standorte mit insgesamt 22,5 Mio Euro dabei unterstützen, die Kindertagespflege weiter zu stärken.

„Die Kindertagespflege ist für viele Eltern mit kleinen Kindern eine gute Alternative zur klassischen Kindertagesstätte. Hier können Kinder in kleinen Gruppen spielen, toben und entdecken. Begleitet werden sie von engagierten Tagesmüttern und –vätern. Sie werden wir stärken, denn gemeinsam mit den Eltern sind sie die ersten Bezugspersonen für die Kinder und legen den Grundstein für deren weiteren Bildungsweg. Mit unserem neuen Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ unterstützen wir Kommunen und Landkreise dabei, Kindertagesmütter und –väter gut zu qualifizieren und ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern“, so Bundesfamilienministerin Giffey.

Das Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ setzt nach dem Motto „Qualifiziert Handeln und Betreuen“ drei Schwerpunkte: mehr Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen, zum Beispiel durch Fortbildungsförderung. Bessere Arbeitsbedingungen, indem unter anderem praktische Vertretungsregelungen für Krankheitsfälle und Urlaube erarbeitet werden. Und: Gute Zusammenarbeit, beispielsweise durch die Finanzierung einer Koordinierungsstelle bei den jeweiligen Jugendämtern, die sich der Vernetzung und Beratung der Kindertagespflegepersonen widmet.

Bei einem gemeinsamen Besuch einer Tagespflegestelle in Berlin übergab Bundesfamilienministerin Giffey der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres die erste Förderzusage im Bundesprogramm „ProKindertagespflege“ in Höhe von 430.000 Euro für 2019 bis 2021.

Sandra Scheeres, Berlins Senatorin für Bildung, Jugend und Familie:

„Berlin steht aufgrund der steigenden Kinderzahlen vor der Herausforderung, neue und gute Betreuungsplätze gerade auch in der Kindertagespflege zu schaffen und zu sichern. Dabei setzen wir auf eine bessere Qualifizierung und auf die Weiterentwicklung der Kindertagespflege, zum Beispiel im Bereich Inklusion. Gemeinsam mit den zwölf Bezirken will das Land die Standards in den Fachberatungen weiterentwickeln und das Profil der Kindertagesbetreuung bekannter machen.“

Mit den jährlich von BMFSFJ fließenden bis zu 150.000 EUR wird Berlin wie alle anderen 42 Standorte in ganz Deutschland eine Koordinierungsstelle zur Unterstützung der Tagespflegestellen vor Ort einrichten und die Qualifizierung nach dem Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) finanzieren, das sind Schulungen mit 300 Unterrichtseinheiten, davon140 Stunden berufsbegleitend. Mit dem QHB soll neues Personal für die abwechslungsreiche Tätigkeit angeworben werden. Für die gut 1200 Tagespflegepersonen, die in Berlin derzeit rund 5700 Kinder betreuen, werden die Angebote zur Beratung und Begleitung und insbesondere zur gegenseitigen Vertretung ausgebaut.

Weitere Informationen: www.prokindertagespflege.fruehe-chancen.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.02.2019

Heute wurde ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Weiterentwicklung der Kinder und Jugendhilfe im Deutschen Bundestag debattiert. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den im Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend gestarteten umfassenden Dialogprozess „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“. Damit wollen wir die Grundlage für eine behutsame und passgenaue Reform des 8. Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) legen.

„Unser Kinder- und Jugendhilfegesetz ist auch nach mehr als einem Vierteljahrhundert seit Inkrafttreten immer noch modern. Es sieht individuelle Hilfen für Familien vor. Mit vielfältigen Instrumenten schützen, fördern und beteiligen wir Kinder und Jugendliche. Das Gesetz ist gut, aber besser geht immer.

Deshalb wollen wir an unsere Vorarbeiten aus der vergangenen Legislaturperiode anknüpfen. Alle beteiligten Stellen sollen beim Kinderschutz verlässlich zusammenarbeiten. Wir wollen flächendeckend unabhängige Ombudsstellen, die Kindern, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten bei Konflikten mit einzelnen Leistungsanbietern und Jugendämtern helfen. Familien sollen Hilfen aus einer Hand bekommen und nicht zwischen mehreren in Frage kommenden Sozialleistungsträgern hin und her geschoben werden.

Darüber hinaus wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten alle Regelungen der Kinder und Jugendhilfe noch einmal unter die Lupe nehmen und besonders aus der Perspektive der Kinder und Jugendlichen kritisch prüfen.

Wir halten daran fest, dass wir die Hilfen für körperlich und geistig behinderte Kinder langfristig mit in das SGB VIII integrieren wollen. Die einzelnen Regelungen sollen so gestaltet werden, dass alle Kinder und Jugendliche eingeladen werden und niemand ausgeschlossen wird – passgenau, inklusiv und solidarisch.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 21.02.2019

„Seit der Reform des Unterhaltsvorschusses 2017 sind die Jugendämter mit einer steigenden Zahl von Anträgen konfrontiert, es gibt zahlreiche Beschwerden über die Bearbeitungszeit, und nun sinkt auch noch die Rückholquote. Es ist dringend geboten, die Jugendämter personell besser auszustatten, damit sie ihre Arbeit verrichten können“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf aktuelle Berichte über sinkende Rückzahlungen beim Unterhaltsvorschuss. Werner weiter:

„Die Regierung ist in der Verantwortung, Menschen in die Lage zu versetzen, Unterhalt zahlen zu können. Dazu braucht es eine gute Arbeitsmarktpolitik: zwölf Euro Mindestlohn, Kampf gegen den Niedriglohnsektor und gegen Leiharbeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 18.02.2019

Die Bundesregierung plant keine Reform des sogenannten steuerlichen Ehegattensplittings. Das teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/7611) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/7323) mit. Die Abgeordneten hatten in ihrer Kleinen Anfrage auf die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen verwiesen, wonach das Ehegattensplitting die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher Dienste durch den anderen Partner begünstigen würde. Die Bundesregierung erklärte dazu, sie nehme die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats zur Kenntnis. Die Erwerbsentscheidungen von Ehegatten würden von einer Reihe von Faktoren beeinflusst und seien nicht durch eine einzige Tatsache allein bestimmt.

Die FDP-Fraktion hatte sich auch nach der Haltung der Bundesregierung zur Ansicht des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung erkundigt, das in einer Studie unter anderem die Progression in der Einkommensteuer insbesondere für niedrige Einkommen als anreizfeindlich beurteilt hatte. Dazu erklärt die Regierung, der Einkommensteuertarif gewährleiste durch den Grundfreibetrag, die Freistellung des Existenzminimums und darüber hinaus durch den progressiven Tarifverlauf eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Zur Entlastung der Einkommensteuerpflichtigen habe die Bundesregierung zu Jahresbeginn erneut den Grundfreibetrag erhöht, und zum Ausgleich der kalten Progression seien die übrigen Tarifeckwerte angepasst worden. Um zudem gezielt Geringverdiener bei den Sozialabgaben zu entlasten, werde zur Jahresmitte die Midi-Job-Regelung ausgeweitet. Insgesamt würden damit für Geringverdiener stärkere Arbeitsanreize gesetzt als bei einer etwaigen Verringerung der steuerlichen Progressionswirkung im unteren Tarifbereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 213 vom 25.02.2019

Die FDP-Fraktion fordert eine Reform der kinderbezogenen Leistungen für Familien. In einem Antrag (19/7692) spricht sie sich dafür aus, die bisher den Eltern zustehenden Leistungen in einem „Kinderchancengeld“ zu bündeln. Diese Bündelung schaffe die Möglichkeit für eine zentrale Stelle für Beantragung, Beratung und Auszahlung der Leistung.

Das Kinderchancengeld soll nach dem Willen der Liberalen in drei Säulen aufgeteilt werden. In der ersten Säule sollen alle bisherigen einkommensunabhängigen Leistungen gebündelt werden und nicht mehr nach der Zahl der Kinder differenziert werden. Dieser Grundbetrag soll jedem Kind zustehen und automatisiert ausgezahlt werden. In der zweiten Säule sollen insbesondere die Leistungen für Kinder nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch und den rechnerischen Anteil an Wohngeld, Unterkunft und Heizung sowie das Kinderwohngeld zusammenfassen. Die dritte Säule soll schließlich die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepakt beinhalten.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 170 vom 14.02.2019

Ein nationales Aktionsprogramm gegen Obdachlosigkeit – das fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (19/7734). Unter dem Titel „Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen – Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen“ rufen die Abgeordneten die Bundesregierung dazu auf, mit einem Bündel von Maßnahmen bis 2030 Obdachlosigkeit in Deutschland zu beseitigen. Mit weiteren vielfältigen Projekten solle zudem darauf hingewirkt werden, dass Wohnungslosigkeit gar nicht erst entsteht. Neben dem Ausbau der Daten- und Forschungsgrundlage geht es um mehr Geld, mehr sozialen Wohnungsbau und die Wiedereinführung von Gemeinnützigkeit im Wohnungsbaubereich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.169 vom 14.02.2019

Für die sozialen Auswirkungen von Arbeit 4.0 auf Frauen und die Geschlechtergerechtigkeit interessiert sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/7204). Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem nach einer Bewertung der Chancen der digitalisierten Arbeitswelt im Hinblick auf Arbeitszeitsouveränität.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 109 vom 30.01.2019

Die zukünftigen zentralen Herausforderungen für Kinderrechte sind Thema einer Kleinen Anfrage (19/7251) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Unter anderem wollen die Abgeordneten wissen, wie die Bundesregierung zu der Forderung steht, für Entscheidungen auf internationaler Ebene eine Ombudsstelle einzurichten, die politische Entscheidungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Wohl künftiger Generationen überprüfen soll. Außerdem interessiert sie, welche Maßnahmen die Koalition ergreift, um Partnerländer beim Aufbau von Systemen für zivile Registrierung und Bevölkerungsstatistiken (CRVS) zu unterstützen, um so zu einer umfassenden Registrierung aller Kinder beizutragen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 102 vom 29.01.2019

Kinderarmut zu vermeiden steht hoch auf der aktuellen politischen Agenda. Wir haben Kinder und Jugendliche gefragt, was sie aus ihrer Sicht zum guten Aufwachsen brauchen. Die ersten Ergebnisse zeigen: Eine bessere materielle Ausstattung allein reicht nicht.

Die meisten Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind nach eigenem Bekunden gut versorgt. Zwar gibt mehr als die Hälfte von ihnen an, sich gelegentlich, häufig oder immer um die finanzielle Situation ihrer Familie zu sorgen. Doch sie zeigen sich grundsätzlich zufrieden mit ihrer materiellen Ausstattung. Aus zahlreichen Armutsstudien wissen wir aber, dass es etwa jedem vierten Kind kaum möglich ist, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Daher schlagen wir ein Teilhabegeld vor – eine finanzielle Direktleistung, die besonders arme Kinder und Jugendliche unterstützt.

Eine repräsentative Befragung, die Prof. Sabine Andresen von der Goethe-Universität Frankfurt gemeinsam mit uns mit rund 3.450 Kindern und Jugendlichen durchgeführt hat, deckt allerdings Nöte fernab der finanziellen Absicherung auf, die sonst unter der Oberfläche bleiben. Sicherheit, Zeit mit Eltern und Freunden, Zuwendung sowie erwachsene Vertrauenspersonen und Beteiligungsmöglichkeiten zählen aus Sicht der großen Mehrheit der Kinder und Jugendlichen zum guten Aufwachsen. In zusätzlichen ausführlichen Gruppendiskussionen konnte die Studie aufzeigen, was Kinder und Jugendliche belastet. Dazu gehört, dass sie Erfahrungen mit Ausgrenzung machen und den Eindruck haben, keine Stimme bei politisch weitreichenden Entscheidungen zu haben. Andresen schlussfolgert: „Kinder und Jugendliche sind Experten. Wissenschaft und Politik sollten sie zu ihren Rechten, Interessen und Bedarfen systematisch und regelmäßig anhören.“

Gutes Aufwachsen ist mehr als finanzielle Absicherung

Gut fünf Prozent der Achtjährigen finden nicht, dass es in ihrer Familie jemanden gibt, der sich um sie kümmert. Bei den 14-Jährigen sind es sogar rund zehn Prozent. Überraschenderweise beklagen gerade ältere Kinder häufiger die fehlende Zeit ihrer Eltern. Auch mit Blick auf Vertrauenspersonen in der Schule hat ungefähr die Hälfte der älteren Schüler nicht den Eindruck, dass sich ihre Lehrer um sie kümmern oder ihnen bei Problemen helfen. Für unseren Vorstand Jörg Dräger leitet sich daraus ab, dass die Gesellschaft insgesamt mehr für Kinder und Jugendliche da sein muss:

Besorgt blickt Dräger deshalb auch auf eines der Studienergebnisse, laut dem sich rund ein Drittel der Kinder an Haupt-, Gesamt- oder Sekundarschulen nicht sicher fühlt: „Kinder müssen sich an ihrer Schule sicher fühlen können. Das ist eine Grundvoraussetzung für Lernen und Chancengerechtigkeit.“ Zudem geben 50 bis 60 Prozent der Kinder und Jugendlichen an, nicht oder nicht sicher über ihre Rechte Bescheid zu wissen. Je älter die Kinder werden, desto weniger haben sie den Eindruck, tatsächlichen Einfluss auf Entscheidungen in der Schule nehmen zu können.

Kinder und Jugendliche für Sozialberichterstattung selber befragen

Dräger ist der Auffassung, die Politik sollte ihr Ohr näher an den jungen Menschen haben und sie konsequent beteiligen. Er fordert eine neue Art der Sozialberichterstattung, die Kinder und Jugendliche direkt zu ihren Bedarfen und Interessen befragt: „Wir brauchen eine solide Grundlage, um die Höhe des Teilhabegeldes zur Bekämpfung von Kinderarmut festlegen zu können. Mit einer konsequenten Befragung von Kindern und Jugendlichen ließe sich die Unterstützung und Infrastruktur bedarfsgerecht ausrichten. Zudem können durch regelmäßige Befragungen politische Maßnahmen überprüft und besser angepasst werden.“

Link zur Studie:

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2019/februar/fragt-sie-doch-selbst-kinder-und-jugendliche-sind-experten-ihrer-lebenswelt/

Quelle: Pressemitteilung Bertelsmann Stiftung vom 19.02.2019

Die öffentlichen Haushalte gaben im Jahr 2016 für die Ausbildung einer Schülerin beziehungsweise eines Schülers an öffentlichen Schulen durchschnittlich 7100Euro aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einem Anstieg von rund 200 Euro gegenüber dem Vorjahr.

Zwischen den einzelnen Schularten variierten die Pro-Kopf-Ausgaben: So wurden an allgemeinbildenden Schulen durchschnittlich 7700Euro je Schülerin und Schüler aufgewendet. An Grundschulen beliefen sich die Ausgaben auf 6200Euro und an Integrierten Gesamtschulen waren es 8200Euro. An beruflichen Schulen lagen die Ausgaben je Schülerin beziehungsweise Schüler mit 4900Euro deutlich niedriger als an allgemeinbildenden Schulen. Dies ist insbesondere auf den Teilzeitunterricht an Berufsschulen im Dualen System zurückzuführen.

Circa 80% der Ausgaben für öffentliche Schulen wurden für Personal aufgewendet. Im Bundesdurchschnitt entfielen hierauf 5800Euro je Schülerin und Schüler. Für die Unterhaltung der Schulgebäude, Lehrmittel und dergleichen wurden durchschnittlich 900Euro je Schülerin beziehungsweise Schüler ausgegeben und für Baumaßnahmen sowie andere Sachinvestitionen 400 Euro.

Die höchsten Ausgaben je Schülerin und Schüler wurden für die Stadtstaaten Berlin (9200Euro) und Hamburg (9000Euro) ermittelt, die niedrigsten für Nordrhein-Westfalen (6200Euro) und Schleswig-Holstein (6300Euro). Bei einem Ausgabenvergleich zwischen den Bundesländern ist jedoch zu beachten, dass sich die Schulstruktur und das Unterrichtsangebot in den einzelnen Ländern unterscheiden, zum Beispiel in der Ganztagsbetreuung, den Schüler-Lehrer-Relationen, der Besoldungsstruktur oder im Gebäudemanagement.

Weitergehende Daten, insbesondere detaillierte Länderkennzahlen, können der Publikation „Ausgaben je Schülerin und Schüler 2016“ entnommen werden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 21.02.2019

91% der Väter im Alter zwischen 18 und 64 Jahren gingen 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen des Mikrozensus weiter mitteilt, lag der Anteil der erwerbstätigen Männer dieser Altersgruppe ohne Kinder niedriger und betrug 77%. Väter sind in allen Altersgruppen zwischen 18 und 64 Jahren häufiger erwerbstätig als Männer ohne Kinder. Für Mütter zwischen 18 und 64 Jahren lag die Erwerbstätigenquote bei 71% und unterschied sich kaum von der Quote der Frauen ohne Kinder (74%).

Väter arbeiten auch häufiger in Vollzeit: Der Anteil erwerbstätiger Väter im Alter von 18 bis 64 Jahren, die Vollzeit arbeiteten, lag 2017 bei 94%. Bei den Männern ohne Kinder waren es nur 88%. Dagegen gingen nur zwei Drittel der erwerbstätigen Frauen ohne Kinder (67%) einer Vollzeittätigkeit nach und nur ein Drittel der Mütter (34%).

Als Väter und Mütter werden im Mikrozensus Personen gezählt, die mit ihren Kindern im selben Haushalt wohnen. Die hier betrachtete realisierte Erwerbstätigkeit berücksichtigt nur Väter, die ihrer Erwerbstätigkeit tatsächlich nachgehen und nicht in Elternzeit sind. 0,5% aller Väter zwischen 18 und 64 Jahren befanden sich 2017 in Elternzeit.

Diese und weitere Ergebnisse finden sich im Fachbericht „Lebenssituation von Männern – Ergebnisse des Mikrozensus 2017„.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 20.02.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Ausbau der Ganztagsgrundschulen, Einführung der Kindergrundsicherung, Stärkung der Familienzentren sind nur drei der insgesamt 61 Forderungen, die heute im Rahmen der Abschlussveranstaltung der Kampagne gegen Kinderarmut an Vertretungen von Kommune, Land und Bund übergeben worden sind. Hannovers Dezernentin für Jugend, Bildung und Familie Rita Maria Rzyski, Staatssekretär für Soziales Heiger Scholz und die Bundestagsabgeordnete Kerstin Tack sagten zu, sich der Forderungen anzunehmen.

„Die Kampagne gegen Kinderarmut war ein voller Erfolg“, sind sich Afra Gamoori, schul- und bildungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, und Christopher Finck, jugendpolitischer Sprecher, einig. Beide hatten die Kampagne „Gemeinsam Chancen schaffen gegen Kinderarmut“ federführend für die SPD-Ratsfraktion gestaltet. „Wir haben in Netzwerktreffen und Fachgesprächen intensiv gearbeitet und wollten Hannover zur Ideenschmiede zur Bekämpfung von Kinderarmut machen. Wir sind froh und dankbar, dass viele sich daran beteiligt und ihr Spezialwissen eingebracht haben“, so Finck.

„Uns war es wichtig, die Aufmerksamkeit für das Thema noch einmal zu erhöhen. Das Einkommen der Eltern darf nicht über den Lebensweg der Kinder entscheiden“, ergänzt Gamoori. „Daran kann und muss auf jeder politischen Ebene gearbeitet werden.“ Die breite Beteiligung von verschiedenen Organisationen, u.a. Trägern der freien Jugendhilfe, zeige, wie wichtig das Thema sei. Der Forderungskatalog habe man gemeinsam erarbeitet.

Dieser Forderungskatalog soll nun als weiterhin wichtiger Schwerpunkt in die politische Arbeit einfließen und Grundlage für Anträge der SPD-Ratsfraktion sein. Ein Ziel ist dabei, die Netzwerke zur Umsetzung der Forderungen zu nutzen und alle Beteiligten weiterhin für das Thema Kinderarmut zu sensibilisieren.

Quelle: Pressemitteilung SPD Ratsfraktion Hannovervom 23.02.2019

Gestern veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zu seinem Urteil, nachdem die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten und für Menschen, die schuldunfähig eine rechtswidrige Tat begangen und in einer Psychiatrie untergebracht sind, verfassungswidrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Dazu erklärt AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker: „Deutschland wurde eine wichtige Lektion erteilt: Wieder einmal musste ein Gericht dafür Sorge tragen, dass Menschen ihre Grundrechte genießen können. Die AWO hat sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass dieses seit langem bekannte, gesetzliche Unrecht endlich beendet wird.“ Die AWO würdigt daher ganz besonders das politische Engagement der acht Menschen und ihrer Unterstützer, die den langen Weg durch die gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik auf sich genommen haben. „Durch dieses mutige Engagement werden sie zu gesellschaftlichen Vorbildern“, betont Brigitte Döcker. Die AWO fordert, dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bereits zur Europawahl im Mai Folge zu leisten.

Die AWO würdigt daher ganz besonders das politische Engagement der acht Menschen und ihrer Unterstützer, die den langen Weg durch die gerichtlichen Instanzen der Bundesrepublik auf sich genommen haben. „Durch dieses mutige Engagement werden sie zu gesellschaftlichen Vorbildern“, betont Brigitte Döcker. Die AWO fordert, dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts bereits zur Europawahl im Mai Folge zu leisten.

Damit Wählerinnen und Wähler selbstbestimmt wählen können, sind Wahlen generell barrierefrei zu gestalten. Brigitte Döcker fordert daher: „Der Deutsche Bundestag ist aufgerufen, bestehende Barrieren abzubauen und angemessene Unterstützungsmechanismen, wie beispielsweise durch die Verwendung von Parteisymbolen und Lichtbilder der Kandidaten auf Stimmzetteln, Vergrößerung der Schrift und die Verwendung von Leichter Sprache auf Wahlmustern, zu ermöglichen.“ Von diesen Maßnahmen würden über 7,5 Millionen Menschen – insbesondere ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Menschen, Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen mit Lese-Rechtschreibschwäche – profitieren.

Hintergrund: Die Allgemeinheit der Wahl ist einer der zentralen Grundsätze des deutschen Wahlrechts, denn das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist das grundlegendste politische Mitwirkungsrecht in einer Demokratie. Alle Bürger haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden, so steht es in Artikel 38 unseres Grundgesetzes. Seit Jahren fordern Betroffene und zahlreiche Verbände dass die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse in § 13 Nr. 2 und Nr. 3 Bundeswahlgesetz ersatzlos gestrichen werden müssen. Der Wahlrechtsausschluss erstreckt sich aufgrund gleichlautender Vorschriften in den betreffenden Gesetzen ebenfalls auf die Teilhabe an Europa-, vielen Landtags- und Kommunalwahlen. Bei der letzten Bundestagswahl wurden 84.550 Menschen an der Ausübung ihres aktiven und passiven Wahlrechts durch ein an dieser Stelle diskriminierendes und im Ergebnis willkürliches Bundeswahlgesetz gehindert. Acht Menschen zogen – nachdem ihr Einspruch gegen die Bundestagswahl vom damaligen Bundestag abgelehnt wurde – mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Außerdem wurden die Wahlrechtsausschlüsse 2015 vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert. 2016 rügte das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem ersten Menschenrechtsbericht die Wahlrechtsausschlüsse als diskriminierende und unverhältnismäßige Eingriffe in das menschenrechtlich und verfassungsrechtlich garantierte staatsbürgerschaftliche Recht, zu wählen und gewählt zu werden. 2019 stellt nun das Bundesverfassungsgericht klar, dass die bestehenden Wahlrechtsauschlüsse nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar sind und erzwingt dadurch politischen Handlungsbedarf.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 22.02.2019

Juchacz Denkmal wird Teil der „Straße des Friedens“

Mit einer Gedenkveranstaltung ehrt die AWO heute einen besonderen Moment in der Geschichte des deutschen Parlaments – zum 100. Mal jährt sich, dass mit der Sozialdemokratin Marie Juchacz erstmals eine Frau im deutschen Reichstag eine Rede hielt. Noch im selben Jahr war Marie Juchacz verantwortlich für die Gründung der Arbeiterwohlfahrt (als Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt in der SPD). An der heutigen Veranstaltung nahmen rund 100 Gäste aus der AWO und der Sozialdemokratischen Partei teil. Dazu erklärt der AWO Präsident Wilhelm Schmidt: „Marie Juchacz war zu einer Zeit politisch hochengagiert, in der Frauen Politik gänzlich verboten war. Sie kämpfte stellvertretend für alle Frauen in diesem Land für Gleichberechtigung, Solidarität und Gerechtigkeit. Und ihr Kampf ist noch nicht zu Ende. Es gibt noch viel zu leisten in diesem Land bis Männer und Frauen und Männer nicht nur vor dem Gesetz, sondern auch in der Praxis gleichberechtigt sind.“

Die SPD Parteivorsitzende Andrea Nahlesbekräftigte: „Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten werden auch in Zukunft das fortführen, was Marie Juchacz begonnen hat: Wir kämpfen für die Gleichstellung als unumstößliches Menschenrecht. Denn wer den Frauen dieses Menschenrecht abspricht, der spricht ihnen auch das Menschsein ab.“

Auch der Berliner Regierende Bürgermeister Michael Müller würdigte Marie Juchacz und erklärte warum, der Berliner Senat sich dafür entschieden habe, den 08. März, also den internationalen Frauentag, zum Feiertag zu machen. Ziel sei es, mit Hilfe dieses Feiertages immer wieder eine kritische und öffentliche Diskussion zu führen, wie es um die Rechte der Frauen stehe.

Ein weiterer Höhepunkt der heutigen Veranstaltung bestand darin, dass das Denkmal der AWO Gründerin Juchacz im Rahmen der Veranstaltung offiziell als Denkmal in die Straße des Friedens aufgenommen wurde. Verantwortlich ist der Verein „Straße des Friedens – Straße der Skulpturen in Europa – Otto Freundlich Gesellschaft e.V.“. Hierbei handelt es sich um ein von Leo Kornbrust initiiertes Kunstprojekt mit internationaler Bedeutung.

Das Denkmal für Marie Juchacz wurde 2017 feierlich enthüllt. Der Platz für das Denkmal wurde wohlbedacht gewählt. So befanden sich unweit des heutigen Mehringplatzes in Berlin-Kreuzbergbis 1933 die Zentrale und die Wohlfahrtsschule der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

„Wir Frauen sind uns sehr bewusst, dass in zivilrechtlicher wie auch in wirtschaftlicher Beziehung die Frauen noch lange nicht die Gleichberechtigten sind.“

Marie Juchacz, 19.02.1919

Marie Juchacz: Sie gründete die Arbeiterwohlfahrt (AWO) und war von 1919 bis 1933 deren Vorsitzende. Sie gehörte zu den Frauen, die in Deutschland gegen erbitterten Widerstand das Frauenwahlrecht erstritten. Marie Juchacz war von 1917-1933 war Mitglied des SPD-Parteivorstandes und Leiterin des Frauenbüros der Partei und von 1919 bis 1933 Mitglied der Weimarer Nationalversammlung und des Reichtages. In der Weimarer Nationalversammlung hielt sie am 19. Februar 1919 als erste Frau eine Rede in einem gewählten Parlament in Deutschland. Bis 1933 blieb sie als führende Sozial- und Frauenpolitikerin der SPD Mitglied des Reichstags.

Als Marie Juchacz 1919 die Arbeiterwohlfahrt gründete, hat sie ganz sicher nicht im Sinn gehabt, dass die Arbeiterwohlfahrt rund einhundert Jahre nach ihrer Gründung bundesweit von über 335.000 Mitgliedern, 66.000 ehrenamtlich engagierten Helfenden sowie 215.000 hauptamtlichen Mitarbeitenden getragen wird.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.02.2019

Anlässlich der Verabschiedung des Papiers „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit. Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit.“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Die AWO begrüßt, dass die Sozialdemokratie sich auf ihre Wurzeln besinnt und wieder stärker den Arbeitsalltag der Menschen in den Blick nehmen möchte. So zum Beispiel setzt sich die AWO für eine starke Tarifbindung auch im sozialen Bereiche ein. Soziale Arbeit schafft die Basis für eine funktionierende Gesellschaft. Das muss sich auch in den Löhnen widerspiegeln. Nur so wird Soziale Arbeit wieder attraktiv, denn gerade hier macht sich ein Fachkräftemangel verstärkt bemerkbar.“

Die AWO unterstützt zudem das Vorhaben Hartz IV abzuschaffen. „Hartz IV funktioniert nicht. Es ist vielmehr eine Brandmarke dafür, ganz unten zu stehen. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass sich Arbeit lohnen muss. Wer arbeiten geht, muss besser gestellt sein, als jemand der es nicht tut“, betont Stadler. Auch die leidige Sanktionspraxis sollte durch mehr persönliche Beratung und Betreuung ersetzt werden. Nach Ansicht der AWO ist die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I für diejenigen, die lange gearbeitet haben, ein richtiger Schritt. In wie weit sich ein Verzicht auf Prüfung von Vermögen bei der Beantragung des Bürgergeldes sich in der Praxis bewährt, muss abgewartet werden.

Nach Ansicht der AWO sind alle Vorschläge unterstützenswert, die es Familien ermöglichen, ihre Arbeit so flexibel wie möglich an ihre familiären Bedürfnisse anzupassen. Familien müssen über Zeitsouveränität verfügen. Insbesondere für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf ist beispielsweise ein modernes Teilzeitrecht ein bedeutender Aspekt, der es Beschäftigten überhaupt erst ermöglicht, Fürsorgeaufgaben wahrnehmen zu können. So fallen in Familien vielfältige und zum Teil unvorhersehbare Aufgaben an, für die es Zeit und Flexibilität braucht.

In Sachen finanzielle Absicherung von Familien beschloss die AWO bereits im Jahr 2008 auf ihrer Bundeskonferenz die Forderung nach Einführung einer Kindergrundsicherung. „Die derzeitige Kinder- und Familienförderung ist sozial ungerecht und intransparent. Kinder dürfen kein Armutsrisiko sein“, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt. Aus Sicht der AWO stellt die Kindergrundsicherung eine gute Möglichkeit dar, allen Kindern unabhängig von ihrer sozialen Herkunft eine Chance auf gesellschaftliche Teilhabe zu geben. Gleichwohl müssen neben einer verbesserten finanziellen Unterstützung für Familien, Einrichtungen, wie Kitas, Jugendzentren und Familienberatungen gestärkt werden, damit Kinder und Jugendliche qualitativ gut betreut, gefördert und beraten werden können. „Die AWO unterstützt die Forderung nach mehr kostenfreien Betreuungs- und Essensangeboten für Kinder. Dies darf aber nicht zu qualitativ schlechterem Essen oder dazu führen, dass immer mehr Kinder von immer weniger Fachpersonal betreut werden. Deshalb setzt sich die AWO schon lange für ein bundesweit geltendes Gesetz ein, dass eine qualitativ gute Betreuung von Kindern sicherstellt.“

Alles in allem finden sich in dem „Sozialstaatspapier“ der SPD Bundestagsfraktion viele solidarische und gerechte Ideen und Forderungen, die es nach Meinung der AWO zu unterstützen lohnt. „Wir hoffen, viele der Vorhaben in den nächsten Jahren auch in konkreten Gesetzesvorhaben wiederzusehen“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 11.02.2019

Zum Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente erklärt der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Mit seinem Konzept für eine Grundrente hat Hubertus Heil einen guten und klugen Vorschlag zur Umsetzung des Koalitionsvertrages vorgelegt, der jetzt schnell auf den Weg gebracht werden muss.

Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil setzt dieses Ziel um und trägt der langjährigen AWO-Forderung Rechnung, dass Leistungsverbesserungen für Niedrigverdiener in der Rentenversicherung nicht bedürftigkeitsabhängig sein dürfen. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens. Diese entscheidende Bedingung erfüllt die Grundrente im Gegensatz zu den früheren Modellen voll und ganz.

Auch beim Wohngeld und bei der Grundsicherung muss es Verbesserungen geben. Denn Rente, Wohngeld und Grundsicherung sind kommunizierende Röhren. Das Wohngeld sorgt bei vielen Rentnern dafür, dass sie nicht zum Grundsicherungsamt gehen müssen. Es ist deshalb richtig, dass Rentner mit einem niedrigen Einkommen einen besseren Zugang zum Wohngeld erhalten sollen. Damit das vor dem Hintergrund der vielerorts rasant steigenden Mieten auch so bleibt, muss das Wohngeld regelmäßig angepasst werden. Wer trotz der Grundrente und des Wohngeldes auf Grundsicherung angewiesen ist, hat für jahrzehntelange Arbeit ebenfalls Respekt und Anerkennung verdient. Für Kleinstrenten muss es daher Verbesserungen in der Grundsicherung geben. Ein Freibetrag in der Grundsicherung, wie es ihn heute schon für Betriebsrenten und Privatvorsorge gibt, ist hierfür der richtige Weg.“ Link

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 04.02.2019

Der Bundesverband der Familienzentren (BVdFZ) stellte auf seiner Fachtagung am 14. Februar 2019 in Heilbronn die erste Landeskoordinierungsstelle für Familienzentren und ihre Aufgaben vor.

Die neue Koordinierungsstelle in Stuttgart gibt Impulse für regionale Weiterentwicklungen und informiert über Best-Practice-Beispiele. Sie bietet Vernetzungsmöglichkeiten, lädt zu regionalen Fachtreffen und Diskussionsrunden ein und sucht den Austausch mit den zuständigen Regierungsstellen und Trägern von Familienzentren.

„Mit dieser Koordinierungsstelle schaffen wir eine zentrale Anlaufstelle in Baden-Württemberg, an die sich Familienzentren mit ihren Fragen wenden können. In den Angeboten werden insbesondere landesspezifische Chancen und Herausforderungen zum Thema Familienzentren berücksichtigt. Wir hoffen natürlich, dass weitere Koordinierungsstellen in anderen Bundesländern folgen“, sagte BVdFZ-Präsidiumsmitglied Dorothea Rieber. Sie wird künftig die unabhängige Koordinierungsstelle in Stuttgart ehrenamtlich leiten. Zu erreichen ist sie per E-Mail unter info@bundesverband-familienzentren.de.

Brigitte Lösch, Mitglied des Landtags und Vorsitzende des Ausschusses für Kultus, Jugend & Sport, begrüßte die Koordinierungsstelle als trägerübergreifende fachliche Stärkung der Praxisorte. Auch die Vertreterinnen der evangelischen Landeskirche Württemberg, Birgit Kleinert, und der Caritas, Ulrike Wehinger, zeigten sich begeistert und freuen sich auf die künftige bereichernde Zusammenarbeit.

Zentrales Thema der Fachtagung im Hans-Rießer-Haus der Evang. Kirche Heilbronn war „Partizipation – Leitgedanke für Familienzentren“. Daniela Kobelt Neuhaus, Präsidentin des BVdFZ, betonte in ihrem Vortrag, dass es wichtig sei, Eltern und Kinder in all ihren Belangen zu beteiligen und ihre Selbstwirksamkeit zu stärken: „Partizipation ist dann gelungen, wenn für alle Beteiligten eine Win-win-Situation entsteht. Wenn Menschen mitwirken und mitentscheiden stärkt das ihr Verantwortungsgefühl, ihr Selbstbewusstsein und letztlich auch ihr Demokratieverständnis.“

Familienzentren richten daher den Blick sowohl auf das „System Familie“ als auch auf das soziale Umfeld: Wenn es Eltern gut geht, geht es auch den Kindern gut. Im Familienzentrum arbeiten und kooperieren Fachkräfte, die Kinder fördern sowie Erwachsene bilden und beraten. Pädagogische Unterstützung und gesellschaftliche Vielfalt sind hier ebenso Thema wie die gemeinsame Gestaltung eines familienfreundlichen Lebensumfelds.

Auf dem Podium „Partizipation aus dem Blickwinkel der Praxis“ beschrieben drei Leitungskräfte von Familienzentren (FZ) anhand von Beispielen, wie wichtig es ist, das Fachteam im Familienzentrum, die Eltern und die Kinder passgenau zu stärken. Monika Hülle (Kinderhaus Bachwiesenstraße Stuttgart), Gerhard Loewe (St.Josefs gGmbH Stuttgart) und Martina Werz (FZ Schillerstraße Heilbronn) waren sich trotz der unterschiedlichen Entwicklung ihrer Einrichtungen einig, dass Eltern sich gerne mit ihren Ideen einbringen, wenn für diese ernsthaft eine Umsetzung angestrebt wird. Konsens bestand auch darin, dass eine verlässliche, kontinuierliche und den Aufgaben angemessene Förderung durch das Land und die Träger für die Planung und Entwicklung eines Familienzentrums zwingend nötig wären. Der Bundesverband der Familienzentren fordert sogar eine volle zusätzliche Stelle pro Familienzentrum, um eine zielführende Kooperation mit anderen Akteuren im Quartier sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesverband der Familienzentren e.V. (BVdFZ) vom 15.02.2019

Deutscher Familienverband fordert von der Rentenkommission die Einführung eines Kinderfreibetrags in der Rentenversicherung und eine eigenständige Elternrente

Der Deutsche Familienverband (DFV) zeigt in seinem aktuellen Positionspapier Wege für eine familienorientierte Reform auf und fordert die eingesetzte Rentenkommission unter Vorsitz von Karl Schiewerling (CDU) und Gabriele Lösekrug-Möller (SPD) zum Handeln auf.

„Die Rentenversicherung hat einen folgenschweren Konstruktionsfehler. Eltern werden mit den hohen Kosten der Kindererziehung allein gelassen und gleichzeitig mit niedrigen Renten in die Altersarmut gedrängt“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes. „Jede Rentenreform, die die Bedeutung der Kindererziehung für die Existenz der Rentenversicherung übersieht, fährt unweigerlich gegen die Wand.“

Der DFV kritisiert in seinem Positionspapier die bis heute übliche Diskriminierung von – insbesondere kinderreichen – Familien in der Rente: Mit der Erziehung ihrer Kinder leisten Eltern einen kostenintensiven Beitrag für die Zukunft der Rentenversicherung. Gleichzeitig zahlen Eltern – bei gleichem Einkommen – genauso hohe Rentenbeiträge wie kinderlose Versicherte.

„Gleiches muss gleich und Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Das ist ein Verfassungsprinzip“, sagt Zeh. „In der Sozialversicherung wird das Grundgesetz ignoriert. Familien zahlen doppelt ein, mit der Kindererziehung und mit Geldbeiträgen. Damit macht sich der Sozialstaat mitverantwortlich für die Kinderarmut in Deutschland.“

Reformnotwendigkeit: Kinderfreibetrag und Elternrente

Für eine familiengerechte Rente muss die Rentenkommission die Erziehungsleistung von Eltern deutlich berücksichtigen, will sie die Zukunft des Rentensystems sichern. Zur Umsetzung schlägt der DFV die Einführung eines Kinderfreibetrages in die Gesetzliche Rentenversicherung – analog zum Einkommenssteuerrecht – vor.

Der DFV hält es für dringend notwendig, die rentenrechtliche Anrechnung von Kindererziehungszeiten zu verändern. Der Beitrag, den Eltern durch die Erziehung von Kindern für die Rentenversicherung leisten, muss hervorgehoben werden. Eine Elternrente muss sich an der Dauer der gesamten Erziehungszeit richten und von Rentenkürzungen ausgenommen sein, die durch eine ältere werdende Bevölkerung entstehen. „Durch die Erziehung von drei Kindern über einen Zeitraum von mindestens 18 Jahren würde ein Rentenanspruch ergeben, der dem einer durchschnittlich entlohnten sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstelle entspricht“, so Zeh.

Kein Mut mehr zu Familie

Das Positionspapier des Deutschen Familienverbands hebt hervor, dass sich seine Forderungen auf wegweisende Urteile des Bundesverfassungsgerichts stützen. Drei Mal hat das höchste Gericht die grundlegende Bedeutung des generativen Beitrags – also der Kindererziehung – in der Vergangenheit bestätigt und die Politik zum Handeln aufgefordert. Drei Mal wurden Familien von der Politik enttäuscht.

„Die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte haben zu Folge, dass immer weniger Menschen den Mut haben, eine Familie zu gründen – geschweige denn eine mit mehreren Kindern. Wer zwei oder mehr Kinder erzieht, sorgt zwar gut für das Rentensystem vor, läuft aber Gefahr im Alter selbst arm zu sein“, sagt Zeh.

Der DFV hat bereits 2015 gemeinsam mit dem Familienbund der Katholiken (FDK) zum ersten Elternaufstand in der Geschichte der Bundesrepublik aufgerufen (Kampagne: „Wir jammern nicht, wir klagen!“ / www.elternklagen.de). Tausende Familien haben sich angeschlossen und werden von den Verbänden juristisch begleitet. Klagen zur Beitragsgerechtigkeit in der Sozialversicherung sind inzwischen beim Bundesverfassungsgericht anhängig.

Das Positionspapier „DFV-Positionen für eine familiengerechte Rente und einen verlässlichen Generationenvertrag“ ist auf der Website des Deutschen Familienverbandes zum Download verfügbar: https://www.deutscher-familienverband.de/publikationen/stellungnahmen

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 14.02.2019

1. Vor 100 Jahren haben Frauen für Frauen das Wahlrecht erkämpft. Nun ist es an uns Frauen, dieses Recht zu nutzen und am 26. Mai 2019 unsere Europaabgeordneten zu wählen. Wir dürfen die demokratische Teilhabe an der Europäischen Union nicht anderen überlassen.

2. Durch eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen zeigen wir, dass wir überall gleichberechtigt mitwirken und die große Bedeutung des Engagements des Europäischen Parlaments für Frauenrechte sowie Geschlechtergleichstellung in der Europäischen Union besonders in Zeiten einer lebhaften Wertediskussion anerkennen.

3. Ein demokratisches, gerechtes und solidarisches Europa braucht ein starkes Europäisches Parlament, in dem Frauen und Männer gleichermaßen vertreten sind. Frauen stellen mehr als die Hälfte der Bevölkerung Europas, aber nur gut ein Drittel des Europäischen Parlaments. Unsere Abgeordneten im Europäischen Parlament sollen auch zur Hälfte Frauen sein und insgesamt die Vielfalt der Menschen widerspiegeln.

4. Erstwählerinnen vergesst nicht, dass wir – anders als unsere Großmütter und Bürgerinnen Großbritanniens nach einem Austritt aus der Europäischen Union – bei unserer Entwicklung zu selbstbestimmten und wirtschaftlich unabhängigen Frauen vom Einsatz des Europäischen Parlaments für fortschrittliche Politiken profitieren. Nicht nur die Freizügigkeit in der Europäischen Union, die Anerkennung von Schul- und Studienabschlüssen, die Erasmus-Programme, die Abschaffung der Roaming-Gebühren sind Errungenschaften, die es zu bewahren und weiterzuentwickeln gilt, sondern auch zahlreiche gleichstellungspolitische Errungenschaften wie unter anderem der Grundsatz der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, Regelungen gegen die Benachteiligung von Frauen im Erwerbsleben, das Verbot sexueller Belästigung, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Elternzeiten und Mutterschutz, geschlechtergerechte Steuerpolitiken sowie Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt.

5. Das Europäische Parlament soll weiter als Garant und Motor für die Gleichstellung der Geschlechter die notwendigen Arbeiten engagiert fortführen. Dafür bieten die europäischen Verträge und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein solides Fundament. Das Europäische Parlament steht hier in der Verantwortung.

6. Das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber auf Augenhöhe mit den Regierungen der Mitgliedstaaten im Rat profiliert sich als unermüdlicher Mahner und Verfechter von zahlreichen Gesetzgebungsvorhaben und Projekten zur Verwirklichung der Geschlechtergleichstellung. Die Teilerfolge müssen mit folgenden Zielen fortentwickelt werden:
– der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern,
– dem gleichen Entgelt für Frauen und Männer,
– Gerechtigkeit in der Alterssicherung insbesondere zur Bekämpfung der Altersarmut,
– gleicher Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen, auf dem Arbeitsmarkt und in Entscheidungspositionen in Politik und Wirtschaft,
– der Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben unter anderem durch verpflichtende Elterngeldmonate, Pflege- und Väterzeiten,
– der aktiven und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in der digitalen Welt und
– der Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrechte.

7. Das Europäische Parlament ruft nachdrücklich zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt auf. Konsequent fordert das Europäische Parlament die Ratifikation der Istanbul-Konvention, das heißt des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von 2011, durch alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und durch die Europäische Union selbst.

8. Die #metoo-Debatte hat das Ausmaß der sexuellen Grenzüberschreitungen verdeutlicht. Das Europäische Parlament hat sich in die Debatte aktiv eingeschaltet. Es fordert »null Toleranz« bei sexuellen Belästigungen und wendet sich gegen Frauenfeindlichkeit und Hassrede im Netz.

9. Ohne das Europäische Parlament kann der EU-Haushalt nicht verabschiedet werden. Dabei achtet das Europäische Parlament auf Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe. Es sollte nachdrücklich Gender Budgeting fordern und durchsetzen und jedweden Kürzungen im Bereich Frauenrechte und Gleichstellung eine Absage erteilen.

10. Eine Europäische Außenpolitik, welche die Teilhabe, den Schutz und die Rechte von Frauen bei der Friedenspolitik anerkennt, und damit zugleich für die Aufrechterhaltung von 70 Jahren Frieden in Europa einsteht, kann nur mit der weiteren Unterstützung des Europäischen Parlaments gelingen.

Der djb appelliert daher an alle Frauen, ihr Europawahlrecht zu nutzen und durch eine hohe Wahlbeteiligung von Frauen die Rolle des Europäischen Parlaments als Vorreiter bei der Geschlechtergleichstellung anzuerkennen und zu unterstützen.
Das Europäische Parlament sollte sich die Forderung des djb nach einer ambitionierten und nachhaltigen Geschlechtergleichstellungsstrategie auf europäischer Ebene zu Eigen machen und dabei den gegenwärtigen gefährlichen Regressionstendenzen entschieden entgegentreten.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 05.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zum heutigen Welttag der sozialen Gerechtigkeit, die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland im Bundeshaushalt deutlich stärker zu priorisieren. Dafür muss aus Sicht der Kinderrechtsorganisation neben Maßnahmen wie dem „Starke-Familien-Gesetz“, das nur ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ist, dringend die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze in den Blick genommen werden. „Die Bundesregierung spart durch das aus unserer Sicht politische Herunterrechnen der Hartz-IV-Sätze jährlich 25 Milliarden Euro. Deshalb helfen hier kein Herumbasteln an Sonderbedarfen oder die jährlichen Erhöhungen des Regelsatzes um ein paar Euro. Eine grundsätzliche Verbesserung der Lebenssituation von Armut betroffener Kinder braucht eine grundlegende Reform der Regelsatzberechnung unter Berücksichtigung der Prinzipien von Transparenz und Nachprüfbarkeit. Referenz muss dabei ein gutes Aufwachsen und die Teilhabe aller Kinder sein“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Bereits vor mehr als zwei Jahren hat der Bundesratsausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik grundlegende Kritik an der Berechnungsmethode der Regelsätze für Kinder und Jugendliche geübt. Demnach werden diese nicht wissenschaftlich belastbar ermittelt. „Dadurch wird armen Kindern das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in vielen Fällen vorenthalten. Damit muss endlich Schluss sein“, so Hofmann weiter.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt. Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Children’s Worlds+“ der Bertelsmann Stiftung eine Stärkung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen insbesondere durch die Verankerung von Beteiligungsrechten im Grundgesetz und eine Absenkung des Wahlalters. „Wenn sich jedes zweite Kind Sorgen um die finanzielle Situation der Familie macht, ist das ein Alarmsignal, das aufschrecken muss. Dabei ist gutes Aufwachsen mehr als materielle Absicherung, sondern umfasst auch strukturelle Rahmenbedingungen für eine altersgerechte gesellschaftliche Teilhabe und andere Aspekte subjektiven Wohlbefindens. Dazu gehören beispielsweise Ansprechpartner in Familie und Schule, die ihnen auf Augenhöhe begegnen, die sie ernst nehmen und an die sie sich jederzeit wenden können“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie „Children’s Worlds+“ zeigt sehr deutlich, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffenden Entscheidungen endlich zu einer Selbstverständlichkeit werden muss. Dafür brauchen wir dringend ein gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Kinder und Jugendliche müssen über ihre Rechte aufgeklärt. Und es braucht mehr Qualifizierungsangebote für die Unterstützung bei der Durchführung von Beteiligungsprozessen ebenso wie ein Programm, das gezielt Kinder anspricht, die von Armut betroffen sind und sie zur Mitwirkung motiviert. Denn viel zu oft werden gerade die Interessen benachteiligter Gruppen nicht gehört. Außerdem wird Kinder- und Jugendarbeit insgesamt durch Beteiligung passgenauer und bedürfnisgerechter“, so Hofmann.

Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention steht Deutschland bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor einem föderalen Flickenteppich. Deshalb sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes verbindliche Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen systematisch ausgebaut und strukturell verankert werden, zuvorderst im Grundgesetz. Kinder und Jugendliche werden durch frühe Beteiligungserfahrungen in ihren sozialen Kompetenzen gefördert. Frühe Beteiligung von Kindern leistet aber auch einen fundamentalen Beitrag zur langfristigen Stärkung unserer Demokratie. „Kinder und Jugendliche haben bisher häufig nicht die Möglichkeit, ihre Meinung kundzutun, so dass ihre Perspektive keine Beachtung findet. Beteiligungsrechte sind eng mit dem Kindeswohl verbunden, da sie der Feststellung der kindlichen Interessen dienen. Es geht darum, die besonderen Ansichten von Kindern zu berücksichtigen, die sich von denen der Erwachsenen unterscheiden“, so Hofmann weiter.

Wichtig ist zudem die Vermittlung von Kinderrechten und Beteiligungsmethoden von Kindern und Jugendlichen in den Curricula zentraler Berufsgruppen. Dieses Wissen muss in allen Berufen etabliert werden, die Entscheidungen über das Aufwachsen und die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen treffen. „Beteiligung fördert Resilienz, Selbstbewusstsein und Selbstwirksamkeit, stärkt somit alle Kinder und Jugendlichen und insbesondere auch sozial benachteiligte Kinder, denn Beteiligung hilft auf die längere Sicht dabei, die Armutsvererbung zu durchbrechen. Zudem vergrößert die Beteiligungserfahrung als Kind und Jugendlicher die Wahrscheinlichkeit, sich auch als Erwachsener kommunal zu engagieren“, so Hofmann.

Um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubinden, tritt das Deutsche Kinderhilfswerk außerdem dafür ein, die Wahlaltersgrenze auf allen Ebenen, also von der Europa- bis zu den Kommunalwahlen, zunächst auf 16 Jahre, und in einem zweiten Schritt auf 14 Jahre abzusenken. Eine Senkung des Wahlalters würde nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation dem veränderten Altersaufbau der Gesellschaft Rechnung tragen, da es seit einigen Jahren mehr Rentnerinnen und Rentner als Kinder und Jugendliche gibt. Mit dieser veränderten Struktur sind die Möglichkeiten der jungen Bevölkerung gesunken, ihre Interessen wahrzunehmen und durchzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Fünften und Sechsten Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur UN-Kinderrechtskonvention als gute Grundlage, die Kinderrechte in Deutschland umfassender als bisher zu verwirklichen. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind insbesondere das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz und die angestrebte dauerhafte Absicherung der unabhängigen Monitoring-Stelle zur Überwachung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wichtige Schritte. Positiv hervorzuheben ist außerdem, dass erstmalig vor Erstellung des Berichts Kinder und Jugendliche zu ihren Perspektiven auf die Umsetzung des Übereinkommens befragt wurden. Das gilt auch für die Planung der Bundesregierung, eine für Kinder geeignete Version des Staatenberichtes zu veröffentlichen.

„Der Staatenbericht zeigt aber auch ganz deutlich, dass bei der vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch viel Luft nach oben ist. Hier sehen wir die Bundesregierung insbesondere bei der Bekämpfung der anhaltend hohen Kinderarmut in Deutschland in der Pflicht. Und auch beim Thema Beteiligung geht es insgesamt zu langsam voran. Bundesländer und Kommunen müssen zügig weitere gesetzliche Maßnahmen in die Wege leiten, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen abzusichern. Eine wichtige Aufgabe in diesem Zusammenhang ist die Ausgestaltung der Justiz in kindgerechter Weise, um den Zugang zum Recht für Kinder zu garantieren. Große Herausforderungen bestehen aktuell auch im Hinblick auf die Umsetzung von Kinderrechten beim digitalen Aufwachsen. Es wird stärker als bislang Aufgabe der Bundesregierung sein müssen, sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und Förderung von Kindern in digitalen Lebenswelten nachhaltig abzusichern. Zudem bleibt die bedeutende Frage, wie Kindeswohlüberlegungen systematisch Eingang in Entscheidungen von Behörden, Gerichten und des Gesetzgebers finden insbesondere in Bezug auf die Unterbringung geflüchteter Kinder mit ihren Familien und den Familiennachzug. Bei all diesen Themen können wir uns eine Politik der kleinen Trippelschritte nicht leisten. Deshalb sollte die Bundesregierung gemeinsam mit Ländern und Kommunen darüber nachdenken, wieder einen ,Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland‘ auf den Weg zu bringen“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir sind schon gespannt, wie der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen den Staatenbericht bewerten wird. Kernpunkte der Kritik am letzten Bericht waren vor allem, dass im Grundgesetz keine Kinderrechte verankert sind, dass es keine zentrale Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche gibt, und die hohe Zahl armutsbetroffener Kinder in Deutschland. Bei allen drei Themen sind wir nicht ausreichend vorangekommen. Insofern muss sich die Bundesregierung wiederum auf harsche Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes einstellen“, so Hofmann weiter. „Wichtig ist auch der Ergänzende Bericht, den die Kinderrechtsorganisationen und weitere Verbände der Zivilgesellschaft bei den Vereinten Nationen einreichen werden. Nur so ergibt sich ein komplettes Bild der Kinderrechtssituation in Deutschland, aus der sich Kritik und Handlungserfordernisse ableiten“, so Hofmann.

Alle Staaten, die die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet haben, müssen regelmäßig vor dem Kinderrechte-Ausschuss in Genf berichten, wie sie mit deren Umsetzung in ihrem Land vorankommen. Dazu reichen die Staaten Berichte ein, aber auch von zivilgesellschaftlichen Organisationen werden dem Ausschuss Alternativberichte vorgelegt. Nach der Untersuchung durch den UN-Ausschuss erhält die Regierung Empfehlungen für die bessere Umsetzung der Konvention. Das Berichtssystem mit einer regelmäßigen kinderrechtsbasierten Datenerhebung ist damit eine Grundlage für eine umfassende Evaluation des Umsetzungsstandes der Kinderrechte. Nachdem in Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 in Kraft trat, erfolgt dieses Jahr die vierte Veröffentlichung eines Staatenberichts.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 13.02.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich des heutigen Safer Internet Day wirksamere gesetzliche Maßnahmen für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz im Internet. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation versagt der Kinder- und Jugendschutz im Internet sowohl beim Schutz vor Belästigungen und Abzocke als auch bei der Einstufung und konsequenten Durchsetzung von Altersgrenzen beim Zugang zu Spiele-Apps. Um hier Abhilfe zu schaffen, sollten die entsprechenden Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages auf den Prüfstand und schleunigst nachgebessert werden, insbesondere im Bereich der Spiele-Apps.

„Kinder- und Jugendschutz im Internet ist ein dickes Brett, das Bundesfamilienministerin Giffey und Bundesjustizministerin Barley gemeinsam bohren müssen. Aber die Zeit drängt. Denn Studien wie beispielsweise der Stiftung Warentest oder von jugendschutz.net zeigen dringende Handlungsbedarfe in diesem Bereich. Wenn der Schutz von Kindern vor Belästigungen und Cyber-Grooming vernachlässigt wird oder die Alterseinstufung von Apps nur sehr unzureichend funktioniert, wenn ein simples Häkchen ausreicht, um Altersgrenzen zu umgehen oder Kinder durch Spiele-Apps abgezockt werden, brauchen wir verbesserte gesetzliche Schutzmaßnahmen und gleichzeitig verstärkte Kontrollen, damit gesetzliche Vorgaben nicht wie bisher teils systematisch unterlaufen werden können. Und wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden, gehören die entsprechenden Apps in Deutschland vom Markt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Eine Jugendmedienschutzreform sollte aus unserer Sicht sowohl den Schutz als auch die Teilhabe und die Förderung von Kindern und Jugendlichen konsequent in den Blick nehmen. Die aktive Beteiligung von Kindern an der Diskussion um Medieninhalte selbst sowie die Förderung von Medienkompetenz können Kindern dabei auch einen kompetenteren Umgang mit potenziellen Gefahren in und durch Medien gewährleisten“, so Hofmann weiter.

Probleme gibt es beispielsweise bei vielen Spiele-Apps mit den Datenschutzerklärungen, die in der Regel so kompliziert und umfangreich sind, dass auch vielen Erwachsenen nicht bewusst ist, wie ihre Daten verarbeitet und weitergegeben werden. Für Kinder sind diese Bestimmungen undurchschaubar. In Spiele-Apps enthaltene Werbung muss aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes so gekennzeichnet sein, dass Kinder sie als solche erkennen können. Insbesondere dürfen Kinder nicht in die Situation gebracht werden, vom weiteren Spielverlauf ausgeschlossen zu werden, wenn sie keinen Kauf tätigen. „Außerdem muss bei Spiele-Apps für Kinder sichergestellt werden, dass nicht Werbung für ein anderes Spiel mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren gezeigt wird. Das geht gar nicht“, so Hofmann.

Wichtig ist zudem ein wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Belästigungen und Cyber-Grooming. Kinder müssen die Möglichkeit haben, Spiele-Apps ungefährdet nutzen zu können, ohne in integrierten Chats von Fremden belästigt zu werden. Hierfür haben die Anbieter Sorge zu tragen, indem sie ein effizientes Meldesystem vorhalten sowie Kinder auf mögliche Risiken und ihre Handlungsoptionen hinweisen. „Unmoderierte Chats in Spiele-Apps für Kinder passen dazu nicht. Hier ist einem Missbrauch von Kindern Tür und Tor geöffnet“, so Hofmann weiter.

Problematisch ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch das System der Alterseinstufung von Apps. „Die Bestimmung der Altersgrenze über einen Fragenkatalog, den das Unternehmen selbst ausfüllt, kann nur funktionieren, wenn dieses System ausreichend kontrolliert und bei Verstößen Sanktionen drohen. Wenn jugendschutz.net feststellt, dass von 100 Apps aus den Top-Listen des Google Play Stores die meisten zu niedrig eingestuft sind und daraus anscheinend keine Konsequenzen folgen, ist dieses System ad absurdum geführt“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 05.02.2019

Aus Anlass des Internationalen Tages der Muttersprache am 21. Februar hat der Verband binationaler Familien und Partnerschaften eine kleine Umfrage durchgeführt: welche Wörter gibt es in anderen Sprachen, die es im Deutschen nicht gibt und umgekehrt.

Die Einreichungen reichen von Mahtab (beschreibt im Persischen den feinen Ring um den Mond) über die Feststellung, dass es im Deutschen zwei Plurale für Wort gibt: Wörter und Worte bis zum türkischen Herz. Hier gibt es mehrere Wörter für Herz, u.a. Liebesherz Gönül, ein Mutherz yürek oder einfach nur das Organ kalp. Das zeigt, dass die eigene Welt, so wie wir sie über unsere Sprache wahrnehmen und erklären, immer nur relativ ist.

Einsprachige Gesellschaften sind ein Mythos, auch Deutschland war und ist mehrsprachig. Von den anerkannten Minderheitensprachen über die vielfältigen Dialekte bis hin zur lebensweltlichen Mehr-sprachigkeit heute. Menschen sind nicht auf Einsprachigkeit angelegt, die meisten Menschen sind mehr-sprachig.

Im deutschen Bildungssystem ist gelebte Mehrsprachigkeit im Unterricht noch kaum integriert. Von solch einer Integration würden alle Schüler*innen profitieren. Studien belegen, dass das Vertiefen der sogenannten Erst- oder Herkunftssprache auch den Spracherwerb im Deutschen und in weiteren Sprachen fördert. Mehrsprachigkeit ist Gehirnjogging – das Verwenden mehrerer Sprachen fördert die Aufnahme- und Verarbeitungsfähigkeit unserer Gehirne – ergo: es fördert die gesamte kognitive Entwicklung

Von dem Ziel eines mehrsprachigen inklusiven Unterrichts ist das deutsche Bildungssystem noch weit entfernt. 10 Bundesländer bieten den sogenannten herkunftssprachlichen Unterricht an und dies auch nicht flächendeckend. An Stelle der Schulen treten Konsulate, Gemeinden oder Verbände. Diese Angebote sind nicht im Regelunterricht.

Laut Statischem Bundes­amt (2018) hat etwa ein Drittel der rund 11 Millionen Schüler*innen in Deutschland einen Migrations­hinter­grund und 10,7 Prozent der Kinder besitzen nicht die deutsche Staats­angehörig­keit. Viele dieser Familien leben mehrsprachig.

„Angesichts unserer globalisierten Welt ist es eine nicht nachzuvollziehende Ressourcenverschwendung, Mehrsprachigkeit nicht stärker zu fördern,“ meint dazu die Expertin für Mehrsprachigkeit, Maria Ringler, vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Das müsse schon in den Kitas mit einem wertschätzenden Umgang der unterschiedlichen Familiensprachen der Kinder beginnen „Es muss viel stärker schon in Kitas darauf geachtet werden, dass sprachliche Vielfalt Kompetenz bedeutet. Statt nur danach zu schauen, wie gut ein Kind Deutsch spricht.“

Seit einigen Jahren veröffentlicht der Verband Broschüren zu mehrsprachiger Erziehung, zweisprachig in das Thema einführen. Mittlerweile gibt es die Broschüren in 12 Sprachen. Gerade erschienen die Broschüren in rumänisch-deutsch und französisch-deutsch.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 21.02.2019

Elternbroschüre zur mehrsprachigen Erziehung jetzt auch in Französisch und Rumänisch

Mehrsprachigkeit ist immer ein Potential und die Elternbroschüre „In vielen Sprachen zu Hause“ will Familien unterstützen, dieses Potential zu fördern. Die Broschüre ist mit Unterstützung des Landesfamilienministeriums NRW nun in zwei weiteren Ausgaben in den Sprachen deutsch-französisch und deutsch-rumänisch kostenlos erhältlich.

Für rund einem Drittel der Familien in Deutschland gehören mehrere Sprachen zum Alltag. Doch zwei- oder mehrsprachig leben in einer sich einsprachig verstehenden Gesellschaft, geht nicht ohne weiteres zusammen. Mehrsprachige Erziehung stellt daher viele Eltern vor Herausforderungen. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften iaf e.V. möchte diese Eltern stärken und sie bei dieser Aufgabe unterstützen.

Überfordert Kinder das Aufwachsen in mehreren Sprachen? Wie können Eltern die sprachliche Entwicklung ihrer Kinder gut begleiten? In wieweit hat die Förderung der Familiensprache auch einen positiven Einfluss auf die Sprachentwicklung in weiteren Sprachen? Gibt es an öffentlichen Schulen Angebote für die Familiensprachen? Auf diese und andere Fragen gehen die ansprechend gestalteten Broschüren ein. Sie sind insbesondere für die Auslage in Kindertagesstätten und Familienzentren, Kinderarztpraxen oder Beratungsstellen geeignet.

Die Broschüren in den zwölf Sprachen Deutsch-Arabisch, -Bulgarisch, -Englisch, -Französisch, -Italienisch, -Kurdisch, -Polnisch, -Portugiesisch, -Rumänisch, -Russisch, -Spanisch und -Türkisch erhalten Sie gegen Erstattung der Versandkosten unter nrw@verband-binationaler.de und unter www.mehrsprachigvorlesen.verband-binationaler.de zum Download.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 20.02.2019

Nun hat auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt

Das Eheöffnungsgesetz bestimmt: „Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner bleibt nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft weiterhin maßgebend.“ (Art. 3 Abs. 2 EheöffngsG). In der Begründung der Vorschrift wird gesagt, dass der Gesetzgeber damit die bestehende Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerinnen und Lebenspartner mit Ehegatten rückwirkend beseitigt habe. Deshalb müssten bestimmte sozial- und steuerrechtliche Entscheidungen neu getroffen werden.

Die rückwirkende Änderung von rechtkräftigen Verwaltungsakten ist im Einkommensteuerrecht in § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO und im Verwaltungsrecht, also hinsichtlich des Familienzuschlags, in § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG des Bundes bzw. in den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Bundesländer vorgesehen. Der Antrag auf Nachzahlung des rückständigen Familienzuschlags muss binnen drei Monaten nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe gestellt werden.

Die Steuerverwaltung und viele Besoldungsstellen haben zunächst bestritten, dass aus Art. 3 Abs. 2 EheöffnungsG solche Ansprüche abgeleitet werden können. Auf unseren Druck hin haben die Koalitionsfraktionen den Anspruch auf nachträgliche Zusammenveranlagung durch Art. 97 § 9 Abs. 5 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) bejaht und geregelt.

Daraufhin hat nun auch das Bundesministerium des Innern eingelenkt. Das Bundesverwaltungsamt hat einem Betroffenen mitgeteilt, „dass ich aufgrund der Entscheidung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, dass Ansprüche nach dem Bundesbesoldungsgesetz aufgrund des Eheöffnungsgesetzes nunmehr zu erfüllen sind, meinen ablehnenden Bescheid“ widerrufen habe. Sie können die Mitteilung des Bundesverwaltungsamt hier herunterladen.

Wenn Sie mit Ihrem Besoldungsamt über die Nachzahlung des rückständigen Familienzuschlags streiten oder Klage erhoben haben, empfehlen wir Ihnen, die Mitteilung des Bundesverwaltungsamts Ihrer Besoldungsstelle zu übersenden. Wir gehen davon aus, dass Ihre Besoldungsstelle dann bei seinem Landesinnenministerium nachfragen wird, wie es sich verhalten soll, und dass das Landesinnenministerium genauso reagieren wird wie das Bundesinnenministerium.

Falls Sie schon Klage erhoben haben, sollten Sie die Mitteilung des Bundesverwaltungsamts auch dem Verwaltungsgericht übersenden und hinzufügen, dass Sie davon ausgehen, dass das Landesinnenministerium genauso reagieren wird wie das Bundesinnenministerium.

Eine Erläuterung der Rechtslage samt entsprechenden Mustertexten finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 20.02.2019

Bundesregierung muss Verbot endlich auf den Weg bringen

Das Europäische Parlament hat heute die erste Resolution zu den Menschenrechten intergeschlechtlicher Menschen angenommen. Darin werden normalisierende Operationen und Behandlungen scharf verurteilt und die zügige gesetzliche Anerkennung der körperlichen Unversehrtheit von intergeschlechtlichen Menschen gefordert. Dazu erklärt Henny Engels, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) begrüßt die Resolution des Europäischen Parlaments und fordert ein schnelles Verbot von Zwangsoperationen und Zwangsbehandlungen an intergeschlechtlichen Menschen. Das hätte bereits im Zuge der Erweiterung des Personenstandsrechts um eine dritte Geschlechtsoption passieren müssen. Auf was wartet die Bundesregierung?

Diese Operationen sind keine Heileingriffe, sondern verletzen das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde. In Deutschland verstoßen Ärztinnen und Ärzte tagtäglich gegen bestehende medizinische Leitlinien und unternehmen diese unnötige Operationen und Behandlungen an intergeschlechtlichen Menschen. Die Bundesregierung muss das im Koalitionsvertrag beschlossene Verbot endlich auf den Weg bringen! Chirurgische, medikamentöse und hormonelle Eingriffe dürfen ausschließlich aufgrund der informierten Einwilligung der betroffenen Menschen erfolgen. Begleitend sind umfassende und vorurteilsfreie Informationen für Eltern intergeschlechtlicher Kinder notwendig.

Hintergrund

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat bereits 2017 einen Vorschlag gemacht, wie ein solches Verbot gesetzlich umgesetzt werden kann. Der LSVD unterstützt diesen Vorschlag.

Zwischen 2005 und 2016 wurden in Deutschland jährlich durchschnittlich 1.871 „feminisierende“ oder „maskulinisierende“ Operationen an Kindern unter zehn Jahren durchgeführt. Obwohl bestehende medizinische Leitlinien von diesen Eingriffen abraten. 2016 wurden sogar 2.079 solcher Operationen durchgeführt. Das sind zwischen fünf bis sechs Operationen pro Tag.

European Parliament resolution on the rights of intersex people (2018/2878(RSP))

Häufigkeit normangleichender Operationen „uneindeutiger“ Genitalien im Kindesalter. Follow Up‐Studie von Josch Hoenes, Eugen Januschke, Ulrike Klöppel und Katja Sabisch (2019)

Gesetzesvorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Gutachten „Geschlechtervielfalt im Rechte“ (2017). S. 9.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.02.2019

Durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages und die Aufnahme des Themas in den Koalitionsvertrag der GroKo stehen die „vergessenen Kinder“ endlich auf der politischen Agenda. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Hilfen für diese Kinder endlich gesetzlich geregelt und finanziert werden.

„Sie leiden extrem – nicht nur unter der Krankheit in der Familie, sondern vor allem auch unter der Stigmatisierung und Tabuisierung der Erkrankung der Eltern“, sagte heute Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes auf der Auftaktpressekonferenz zur zehnten bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien in Berlin. „Diese Kinder suchen sich oft keine Hilfe, aus Scham oder aus Angst vor den Konsequenzen. Stattdessen übernehmen sie in ihren Familien Rollen, die weder ihrem Entwicklungsstand noch ihren Kräften entsprechen. Das alles hat häufig zur Folge, dass sie selbst eine Erkrankung entwickeln.“

Kinder aus Suchtfamilien sind die größte bekannte Risikogruppe für eine eigene Suchterkrankung und lebenslang hochgefährdet für psychische Krankheiten sowie soziale Störungen. Laut dem aktuellen DAK-Kinderreport haben diese Kinder um 32 Prozent erhöhte Gesundheitskosten. Internationale Studien legen nahe, dass die Schädigungen der Kinder in der lebenslangen Perspektive zu Kosten in Milliardenhöhe führen. Das Leid der Kinder ist mit Geld nicht zu ermessen.

Der Deutsche Bundestag hat 2017 in einem überfraktionellen Antrag beschlossen, dass Kinder psychisch- und suchtkranker Eltern in Deutschland Hilfen bekommen sollen. Derzeit arbeitet eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe entsprechende Vorschläge für die Bundesregierung aus.

Der Bundestag trug der Bundesregierung darüber hinaus auf, Sucht und psychische Erkrankungen mit Aufklärungskampagnen zu entstigmatisieren und diese Themen in die Aus- und Weiterbildung aller Erzieher/ innen, Lehrer/innen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeut/innen aufzunehmen. Beides ist bislang nicht ansatzweise umgesetzt.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, die vom Parlament beschlossenen Aufklärungsmaßnahmen für die Bevölkerung sowie die geplante Entstigmatisierungskampagne 2019 bundesweit zu starten und die dafür notwendigen finanziellen Mittel in angemessenem Umfang im Bundeshaushalt 2020 auszuweisen und bereitzustellen“, forderte Rolf Rosenbrock.

Auf die Wichtigkeit der Aus- und Weiterbildung wies Henning Mielke von der Geschäftsstelle der Interessenvertretung für Kinder aus Suchtfamilien, NACOA, hin: „Nur eine winzige Zahl von Kindern hat heute in Deutschland das Glück, ein spezialisiertes Hilfeangebot für Kinder von Suchtkranken nutzen zu können. Umso wichtiger ist es, dass in jeder Kita und jeder Schule die dort tätigen Menschen in der Lage sind, diese Kinder zu erkennen, zu verstehen und zu unterstützen, damit sie nicht die Süchtigen und psychisch Kranken von morgen werden.“

Die bundesweite Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien startet mit einem reichen Angebot von 120 Veranstaltungen in über 60 deutschen Städten. Viele davon sind Weiterbildungen für Fachkräfte. Das Programm der Aktionswoche ist unter www.coa-aktionswoche.de zu finden. Die Schauspielerin Katrin Sass ist Schirmherrin der Aktionswoche. Sie wird von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) gefördert. Zeitgleich finden Aktionswochen auch in den USA, Großbritannien und erstmals auch in der Schweiz statt.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 11.02.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 28. Februar – 01.März 2019

Veranstalter: ROSA LUXEMBURG STIFTUNG

Ort: Berlin

«Wem gehört die Stadt? Euch gehört die Stadt! Das Menschenrecht auf Wohnen! Zusammen gegen Mietenwahnsinn! Eine Stadt für Alle» – für einen Großteil der Bevölkerung in Deutschland ist die Wohnungsfrage zu einer der wichtigsten sozialen Fragen überhaupt, wenn nicht zu DER sozialen Frage geworden. Auch die Bundesregierung hat das erkannt und legt Sonderprogramme auf, brüstet sich mit Investitionen und Anreizen für den Wohnungsneubau und veranstaltet sogenannte Wohngipfel. Die Maßnahmen der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD gehen aber an den wirklich wichtigen Fragen und den grundsätzlichen Fragen in Bezug auf die Wohnungsversorgung, die Mietsituation, die Realisierung des Rechts auf Stadt für Alle, für eine nachhaltige Stadtentwicklung vorbei. In Berlin versucht der Rot-Rot-Grüne Senat seit gut zwei Jahren auch in der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik neue Wege zu gehen. 30.000 neue Wohnungen sollen bis zum Ende der Legislaturperiode entstehen, die geplanten 194.000 neuen Wohnungen bis 2030 zur Hälfte im gemeinwohlorientierten Wohnungsbau entstehen, die Bürger sollen beteiligt werden, das Vorkaufsrecht wird verstärkt genutzt, die Zweckentfremdung von Wohnraum wird erschwert, Initiativen werden gefördert, Genossenschaften werden verstärkt einbezogen, eine andere Bodenpolitik wird diskutiert; vieles weitere kann genannt werden.

Die Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung will diese und weitere Fragen kritisch unter der Überschrift RLS-Cities diskutieren. Was ist aktuell eine Rebellische, eine Linke, eine Solidarische Wohnungs-, Mieten- und Stadtentwicklungspolitik? Was sind aktuelle politische Praxen? Was sind die politischen Schlüsselthemen? Was muss noch auf die Rot-Rot-Grüne Agenda? Die Konferenz will kommunalpolitisch Aktive und Mandatsträger, VertreterInnen von Inititativen und Gruppen und Bewegungen, Betroffene, kritische Wissenschaft, Verwaltung und Verbände ansprechen und sowohl Mut machen für eine noch stärkere Vernetzung als auch das Forum bieten für mehr inhaltlichen Austausch über die politische Praxis. Die Schlüsselfrage lautet: «Was kann und will linke Stadt- und Wohnungspolitik?»

Programm und Anmeldung

Facebook Event

Termin: 01.März 2019

Veranstalter: Heinz und Heide Dürr Stiftung und das DIW Berlin

Ort: Hamburg

Die Heinz und Heide Dürr Stiftung fördert und unterstützt seit 20 Jahren bundesweit die Implementierung des Early-Excellence-Ansatzes in Deutschland, der auf eine gute Einbindung von Familien in frühkindliche Bildungsprozesse zielt. Das DIW Berlin befasst sich mit bildungs- und familienrelevanten Fragen, vor allem auch im Hinblick auf eine zukunftsweisende „Bildungsrendite“.

Das DIW Berlin hat in einer Studie zusammengestellt, welchen Auftrag frühkindliche Bildungsinstitutionen haben, Familien in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen. In der Studie wurden auch internationale und nationale Ansätze zusammengetragen, die in Richtung von Zentren für Familien gehen.

Bitte melden Sie sich hier an: https://www.diw.de/de/diw_01.c.610843.de/veranstaltung_familien_im_zentrum_warum_wir_eine_staerkere_familienorientierung_in_kindertageseinrichtungen_brauchen_online_registrierung_2019.html

Termin: 08.März 2019

Veranstalter: SPD-Parteivorstand gemeinsam mit den SPD-Frauen und den Jusos

Ort: Berlin

War’s das schon?! 100 Jahre Frauenwahlrecht, 100 Jahre Kampf um eine geschlechtergerechte Gesellschaft, und jetzt?!

Jetzt stehen wir vor einer Europawahl, in der es um die Grundwerte der Europäischen Union geht: Es geht um den Erhalt einer freiheitlichen Demokratie, es geht um Rechtsstaatlichkeit, es geht um den Frieden in Europa.Vor allem für uns Frauen ist die Europawahl im Mai 2019 eine Richtungsentscheidung. Wird dieEuropäische Union weiter vorangehen bei der Gleichstellung auf dem europäischen Arbeitsmarkt? Wird sie weiterhin einstehen für gleiche Rechte und Chancen? Wird sie konsequent jegliche Art von Gewalt gegen Frauen bekämpfen? Oder wird der nationalchauvinistische und antifeministische Druck von rechts stärker und wir erleben eine Rückwärtsrolle bei Frauenrechten und Selbstbestimmung?

Für uns ist klar: Unser Europa muss ein Europa der Frauenrechte und des Zusammenhalts sein.

Dr. Katarina Barley, SPD-Spitzenkandidatin bei der Europawahl, Andrea Nahles, SPD-Parteivorsitzende und Ferda Ataman, Journalistin und Sprecherin der Neuen Deutschen Organisationendiskutieren darüber, was das konkret heute bedeutet.

Außerdem freut man sich auf die Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und die Europakandidatinnen Delara Burkhardt, Maria Noichl und Gabriele Bischoff.

Also kommt zusammen für ein Europa der Frauen!

Bitte nutzen Sie, um sich anzumelden, folgenden Link: https://link.spd.de/Frauentag2019

Termin: 11.März 2019

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

2019 jährt sich die Friedliche Revolution zum 30. Mal. Ein Grund zum Feiern! Aber auch ein Grund für eine kritische Bestandsaufnahme. Anlässlich des Internationalen Frauentages wollen wir uns diesem besonderen Ereignis aus feministischer Perspektive nähern.

Mutige Bürgerinnen und Bürger haben 1989 durch friedlichen Protest und politisches Handeln tiefgreifende soziale, gesellschaftliche und politische Veränderungen herbeigeführt. Für viele Frauen bedeutete die Friedliche Revolution in erster Linie: Freiheit und einen Aufbruch zu neuen Ufern. Gleichzeitig bedeutete das neue Zeitalter aber auch: ökonomische Unsicherheit, Arbeitsplatzverlust, komplette Neuerfindung des eigenen Selbst. 30 Jahre später kämpfen Frauen in Ost und West noch immer für gleiche Chancen, gerechte Teilhabe und für eine geschlechtergerechtere Gesellschaft. Ist es also Zeit für ein feministisches Update? Wie kann durch den Einbezug deutsch-deutscher Perspektiven der gleichstellungspolitische Fortschritt in Gesamtdeutschland befeuert werden?

Wir wollen zurückblicken: Von welchen Frauen war die friedliche Revolution getragen? Welche Bedeutung haben die Vorkämpferinnen von damals auch heute noch? Was bedeutete die friedliche Revolution für Frauen und die Geschlechterverhältnisse in Ost und West? Wir wollen das Jetzt analysieren: Welche Ungleichheiten schreiben sich auch heute zwischen den Frauen in Ost und West fort? Brauchen wir einen differenzierteren Feminismus – treiben Frauen in Ost und West andere Fragen und Herausforderungen um? Wenn ja, welche?

Wir wollen für die Zukunft lernen: Was können wir von den Vorkämpferinnen der friedlichen Revolution für die aktuellen feministischen Kämpfe lernen? Wie trägt man den Hashtag-Aktivismus aus dem Internet zum friedlichen Protest auf die Straße? Was bedeutet es heute, Bürgerrechtlerin zu sein?

ANMELDUNG bitte unter folgendem Link:https://www.fes.de/veranstaltungen/?Veranummer=232339oder per Fax an: 030-26935-9241

Anmeldebestätigungen werden nicht versandt.

Termin: 13. -14.März 2019

Veranstalter: Evangelischen Akademie Loccum in Kooperation mit bigas – Bremer Institut für Gender-, Arbeits- und Sozialrecht und eaf – evangelische arbeitsgemeinschaft Familie

Ort: Berlin

Familienpolitik war in der Bundesrepublik Deutschland lange Zeit auf das Modell des verheirateten (meist männlichen) Alleinverdieners ausgerichtet. Wichtige ihrer Instrumente setzten an der Ehe an. Der gesellschaftliche Wertewandel und die stärkere Orientierung von Frauen an der Erwerbstätigkeit führten zu einem Prozess, der als „Erosion der Familie“ beschrieben wurde. Die Schwierigkeiten, Erwerbs- und Familienarbeit unter einen Hut zu bringen, führten vermehrt dazu, dass Menschen ihre Kinderwünsche nicht in dem von ihnen eigentlich erhofften Maße realisierten.

Die traditionelle Familienpolitik, die als Normalfall voraussetzte, dass „die Leute immer Kinder kriegen“, führte aber unintendiert auch dazu, dass Familien im Vergleich zu Kinderlosen tendenziell wirtschaftlich schlechter gestellt wurden. Vor allem Familien von Alleinerziehenden wurden, wie auch Mehrkindfamilien, häufig in schwierige wirtschaftliche Lagen gebracht.

Trotz erheblicher Änderungen und einem bedeutenden Ausbau der sozialen Infrastrukturen zur Unterstützung von Familien in den letzten Jahren und Jahrzehnten haben zentrale Elemente dieser Familienpolitik weiter Bestand.

Im Inland und v.a. im Ausland gibt es deutliche Hinweise darauf, dass eine Familienpolitik, deren Leistungen stärker an den Kindern ansetzt und eine gleichmäßigere Erwerbs- und Familienbeteiligung in Partnerschaften ermöglicht, zu einem „Aufschwung der Familie“ führen kann. Strukturelle Rahmenbedingungen, die an den Erfordernissen von Familien und Kindern in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit ansetzen, ermöglichen es den Menschen, gehegte Kinderwünsche zu realisieren und Familie zu leben.

Für die Familienpolitik wurde daher ein Perspektivenwechsel gefordert (https://www.eaf-bund.de/documents/Veroeffentlichungen/Positionspapier-In_Verantwortung_fr_Kinder.pdf): Demzufolge ist das subsidiäre Verhältnis von Familie, Gesellschaft und Staat neu auszutarieren: Gesellschaft und Staat sind gefordert, Familien stärker zu unterstützen, aber nicht, sie zu ersetzen. Der Workshop soll zur Klärung der Frage beitragen, wie ein solches neues Gleichgewicht in konkreten, aktuell diskutierten Politikfeldern ausgestaltet werden kann.

Sie sind herzlich eingeladen, sich an der Diskussion dieser Frage zu beteiligen.

Prof. Dr. Ursula Rust, bigas, Universität Bremen; Vorsitzende des Beirats, Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie eaf e.V.
Dr. Joachim Lange, Tagungsleiter, Evangelische Akademie Loccum
Dr. Stephan Schaede, Akademiedirektor

Das Programm als pdf >

Tagungsgebühr: 100,- € für Übernachtung, Verpflegung, Kostenbeitrag. Für Schüler/innen, Studierende bis 35 Jahre, Freiwilligendienstler und Arbeitslose Ermäßigung nur gegen Bescheinigung auf 50,- €. Eine Reduzierung der Tagungsgebühr für eine zeitweise Teilnahme ist nicht möglich.

> zur online-Anmeldung

Termin: 14.März 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung

Ort: Berlin

Die Wahlen zum Europaparlament werden von Rechten und Anti-Gender-Bewegungen dazu genutzt, die liberalen Demokratien in Europa anzugreifen und grundlegend zu verändern. Das Feindbild „Gender-Ideologie“ bildet dabei den symbolischen Kitt zwischen verschiedenen religiösen, fundamentalistischen und politischen Kräften. Menschenrechte und die Gleichheit aller Geschlechter werden in Frage gestellt, gesellschaftliche Diskurse immer weiter nach rechts verschoben.

Ausgehend von aktuellen Entwicklungen in Ungarn analysiert Prof. Andrea Petö, was das Neue an diesen Angriffen auf feministische Errungenschaften ist. Aktuell äußert sie sich auch in der New York Times zu bevölkerungspolitischen Maßnahmen Orbans. Anti-Gender-Bewegungen sind eine nationalistische, neokonservative Antwort auf die Krise der globalen neoliberalen Weltordnung. Umso wichtiger ist es, sich ihnen entgegenzustellen.

Andrea Petö ist Professorin für Gender Studies an der Central European University in Budapest und eine der profiliertesten Historikerinnen Ungarns. Ihre Arbeiten zu Gender, Politik, Holocaust und Krieg wurden in 18 Sprachen übersetzt. Sie forscht zurzeit am Institut für Zeitgeschichte der Ludwig-Maximilian-Universität in München. Für die Heinrich-Böll-Stiftung hat sie eine feministische Einschätzung zur Niederschlagung des Aufstandes in Ungarn 1956 abgegeben.

Die Veranstaltung wird auch als Livestream übertragen.

Weitere Informationen dazu im Web und auf Facebook.

Termin: 15.März 2019

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

u.a. mit Sven Lehmann MdB, Sprecher für Sozialpolitik, Annalena Baerbock MdB, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Katja Dörner MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, Dr. Irene Becker, Dipl.-Volkswirtin, freiberufliche Wissenschaftlerin, Schwerpunkt: Empirische Verteilungsforschung, Sabine Knickrehm, Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht, Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Die sachgerechte und verlässliche Ermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung ist eine zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wir Grüne kritisieren die geltende Praxis der Regelsatzermittlung als völlig unzureichend. Die nächste Regelsatzermittlung auf Basis der neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe ist die Chance die Regelsätze endlich fair und verlässlich zu ermitteln.

Es soll mit Ihnen diskutiert werden: Was sind die Alternativen der Regelsatzermittlung zum Status Quo? Wie stellen wir sicher, dass die Regelsätze tatsächlich soziale Teilhabe ermöglichen? Welche Bedarfe sind überhaupt pauschalierbar? Wie können die bisherigen Leistungen für Bildung und Teilhabe im Regelsatz aufgehen? Wie kann der elterliche Bedarf berücksichtigt werden?

Gemeinsam mit Ihnen sollen Antworten gefunden werden.

Die Online-Anmeldung ist bis zum 13. März 2019 möglich.

Termin: 18.März 2019

Veranstalter: Bundestagsfraktion DIE LINKE

Ort: Berlin

Familienentlastungsgesetz, Starke-Familien-Gesetz, Gute-Kita-Gesetz: Wenn man sich die Überschriften anschaut, könnte man meinen, die Regierung tue alles, um die Situation von Familien zu verbessern. Genaueres Hinsehen zeigt: Die Gesetze haben erhebliche Mängel und die Verbesserungen gehen an den Familien vorbei, die sie am dringendsten benötigen.

Doch was müssen wir tun, um Familien wirksam vor Armut zu schützen? Wie muss eine unterstützende Infrastruktur ausgestaltet sein und welche besonderen Bedürfnisse haben Einelternfamilien? Wie können wir Familien im Alltag stärken, beispielsweise bei der Pflege von Angehörigen oder in außergewöhnlichen Lebenslagen wie Trennungssituationen? Familie ist dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Sexualität. Doch was ist notwendig, um die Vielfalt von Familienformen im Recht abzubilden und wie können Familiengründungen erleichtert werden?

Diese und weitere Fragen sollen auf der familienpolitischen Konferenz gestellt und gemeinsam mit Referent*innen und Gästen Lösungen diskutiert werden.

Unser Geschäftsführer Alexander Nöhring hält hier eine Diskussionsinput zum Thema "Was brauchen Familien, um den Alltag zu bewältigen?"

Termin: 19. März 2019

Veranstalter: evangelische arbeitsgemeinschaft familie

Ort: Berlin

Rassismus hierarchisiert und entwertet Menschen. Die Zuschreibung von konstruierten, meist negativen gruppenbezogenen Merkmalen und Eigenschaften führt zu Ungleichbehandlungen und Diskriminierungen im Alltag. Betroffen davon sind alle Lebensbereiche und gesellschaftlichen Ebenen.

In welchen Situationen zeigt sich Alltagsrassismus?

Welche individuellen und strukturellen Ausprägungen hat er? Welche Rolle spielen Vorurteile und Macht? Wie rassismuskritisch ist mein Sprachgebrauch? Was können wir gegen Alltagsrassismus tun? Mit diesen Fragen möchten wir uns auf unserer Veranstaltung beschäftigen. Am Vormittag werden uns Ibrahim Gülnar (Islamwissenschaftler M.A.) und Katrin Riedel (Pädagogin M.A.) vom Mobilen Beratungsteam Berlin – für Demokratieentwicklung von der Stiftung SPI eine Einführung in das Thema geben.

In den Workshops am Nachmittag wollen wir unsere Erfahrungen aus einer persönlichen Perspektive betrachten und verstehen. Praktische Übungen sollen dabei zu Selbstreflexion anregen und gewonnene Erkenntnisse vertiefen.

Weitere Informationen und den Anmeldebogen finden Sie hier.

Termin: 05.April 2019

Veranstalter: Pestalozzi-Fröbel-Verbands e. V. in Kooperation mit der Robert Bosch Stiftung Stuttgart

Ort: Stuttgart

Kitas sind heute zunehmend vergleichbar mit kleinen oder mittelständischen Unternehmen. Sie müssen sich wandelnden gesellschaftlichen, aber auch neuen pädagogischen Anforderungen stellen und sich deshalb weiterentwickeln. Doch wie können solche Entwicklungsprozesse in den Einrichtungen selbst und auf Trägerebene sinnvoll gefördert und gesteuert werden? Wie gehen pädagogische Fachkräfte mit immer neuen Erwartungen und Herausforderungen um?

Mit dem Handbuch „Organisationsentwicklung in Kitas – Beispiele gelungener Praxis“, das in gemeinsamer Arbeit der Universitäten Heidelberg und Hildesheim mit der Robert Bosch Stiftung entstanden ist, werden gelungene Veränderungsprozesse sicht- und nutzbar gemacht. Es bietet Leitungskräften, Trägern und Fachberatungen konkrete Ansätze und neue Impulse für die Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen.

Orientiert an den vier Hauptthemen: „Partizipation“, „Leitung“, „Personal“ und „Wachstum“ werden Ergebnisse aus Fallstudien in verschiedenen elementarpädagogischen Einrichtungen für die konkrete Arbeit in Entwicklungs- und Veränderungsprozessen aufbereitet mit dem Ziel Kitas dabei zu unterstützen, Herausforderungen und Möglichkeiten zu reflektieren und die eigene Entwicklung zukunftsweisend zu gestalten.

Professorin Monika Buhl und Dr. Ariane Wahl von der Universität Heidelberg werden das Projekt rund um die Entstehung des Studienbuches vorstellen. Als Impuls werden die beiden den innovativen Organisationsentwicklungsansatz von Frédéric Laloux (Reinventing Organizations) vorstellen und anhand verschiedener Praxisbeispiele und Ergebnisse aus den Fallstudien die Möglichkeiten der Übertragbarkeit in Kitas aufzeigen.

Anschließend laden wir Sie alle herzlich ein, mit uns gemeinsam über den Vortrag und das Thema ins Gespräch zu kommen: Welche Fragen und Erfahrungen haben Sie? Der Dialog über aktuelle Themen ist uns wichtig.

Der pfv wird die Diskussionsergebnisse der Dialogveranstaltung in weitere kindheitspädagogische, politische sowie in Diskurse über die strukturelle Weiterentwicklung des frühpädagogischen Feldes einbringen.

Die Dialogveranstaltung wird begleitet und moderiert von Dorothea Rieber, Mitglied im Vorstand des pfv, sowie von den weiteren Mitgliedern des pfv-Vorstandes.

Bitte melden Sie sich mit dem Anmeldeformular spätestens bis 27.3. an.

Durch die Zusammenarbeit mit der Robert Bosch Stiftung, die die Räume, Verpflegung und die Referierenden zur Verfügung stellt, ist die Veranstaltung kostenfrei.

Termin: 08. – 09.April 2019

Veranstalter: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

Die Tagung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe, der Jobcenter und Arbeitsagenturen, an Flüchtlingskoordinator/innen in Jugend- und Sozialämtern, politische Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus Wissenschaft und Fachverbänden. Im Mittelpunkt steht der fachliche Austausch zu Unterstützungsmöglichkeiten für geflüchtete junge Erwachsene.

Junge volljährige Geflüchtete erleben ihren Alltag häufig als unsicher und vielfach belastet. Der Wegfall der Möglichkeit des Familiennachzugs, eingeschränkte persönliche Ressourcen sowie ggf. das Auslaufen von Jugendhilfemaßnahmen erschweren den Anschluss an schulische und berufliche Bildungsangebote. Für etliche ist zudem der Übergang ins Erwachsenenleben mit einer unsicheren oder schlechten Bleibeperspektive und infolgedessen einem eingeschränkten Zugang zu Arbeits- und Ausbildungsförderung verknüpft.

Gleichzeitig werden an das Gelingen der Integration dieser jungen Menschen hohe Erwartungen geknüpft, auch in Bezug auf die Deckung des lokalen und bundesweiten Fachkräftemangels.

Vor diesem Hintergrund sind die Anforderungen an eine konkrete rechtskreis-, träger- und institutionenübergreifende Zusammenarbeit bei der Unterstützung von Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarktintegration und Aufenthaltssicherung besonders hoch.

Die Fachveranstaltung will zur Vernetzung und zur Verbreitung sinnvoller Konzepte beitragen und die Praxis vor Ort stärken.

Unter Berücksichtigung praktischer Erfahrungen und bestehender rechtlicher Regelungen werden fachliche Konzepte und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zum Wohl der jungen Menschen eruiert.

Bitte melden Sie sich bis zum 1.3.19 an (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-junge-volljaehrige-gefluechtete.

Die Seminarkosten betragen 150 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 187,50 € für Nichtmitglieder. Die Tagungsstätte berechnet auf Grundlage von Pauschalen: 141,00 (TP 1: Übernachtung/Frühstück/Mittag-/Abendessen), 76,00 € (TP 2: Mittag-/Abendessen) oder 56,00 € (TP 3: Mittagessen), jeweils inkl. Pausenverpflegung.

Termin: 30.April 2019

Veranstalter: Diakonie Deutschland

Ort: Berlin

Zu Fragen der Beteiligung von in Armut Lebenden hat die Diakonie Deutschland die Arbeitshilfe „Armut Macht Ohnmacht – Strategien“ der Ermutigung entwickelt. https://www.diakonie.de/diakonie-texte/082018-armut-macht-ohnmacht-strategien-der-ermutigung/).

Der Text ist selbst Ergebnis eines beteiligungsorientierten Prozesses.

Auf diesem Fachtag soll Beteiligung diskutiert und reflektiert werden:

Die Arbeitshilfe „Armut Macht Ohnmacht – Strategien der Ermutigung“

Praktische Erfahrungen in der Betroffenenbeteiligung in diakonischen Projekten

Erfahrungen aus der Federführung der Diakonie in der Nationalen Armutskonferenz 2017/2018

Perspektiven einer besseren Beteiligungskultur in der Diakonie

Die Kolleginnen und Kollegen von der Diakonie Deutschland würden sich freuen, wenn Sie sich über den folgenden Link anmelden: https://eveeno.com/320697614

Besondere Unterstützungsbedarfe vermerken Sie bitte dort im Anmeldeformular.

Termin: 08. und 09. Mai 2019

Veranstalter: Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.

Ort: Hannover

An dieser Veranstaltung (Zielgruppe: Fach- und Führungskräfte öffentlicher und freier Träger, die mit der Beratung von Migrantinnen und Migranten, der Gewährung von Leistungen an sie oder der Wahrnehmung von Integrationsaufgaben befasst sind.) können noch weitere Interessierte teilnehmen.

Anmeldeschluss ist am 8. März 2019.

Das Programm mit weiteren Informationen finden Sie hier; Ihre Anmeldung ist online möglich (getrennte Anmeldung beim Deutschen Verein und der Tagungsstätte erforderlich) unter www.deutscher-verein.de/de/va-19-integration-migranten.

Die Seminarkosten betragen 180 € für Mitglieder und Mitarbeiter/innen bei Mitgliedern des Deutschen Vereins bzw. 225 € für Nichtmitglieder. Die Tagungsstätte berechnet auf Grundlage von Pauschalen: 141,00 (TP 1: Übernachtung/Frühstück/Mittag-/Abendessen), 76,00 € (TP 2: Mittag-/Abendessen) oder 56,00 € (TP 3: Mittagessen), jeweils inkl. Pausenverpflegung.

Termin: 03. Mai 2019

Veranstalter: Verband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V.

Ort: Frankfurt

So vielfältig unsere Gesellschaft ist, so vielfältig sind die Familien und auch familiäre Zuschreibungen. Bei muslimischen oder als muslimisch markierten Familien können Zuschreibungen auch Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe haben. Familien berichten in diesem Kontext immer wieder von erlebten Ausgrenzungen. Die Tagung will auf diesen Zusammenhang aufmerksam machen.

Prof. Dr. Annette Treibel-Illian von der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe thematisiert die Wirkung von Zuschreibungen und Markierungen von Familien. Sie nimmt Bezug darauf, wie Zugänge zu Bildung und gesellschaftliche Teilhabe dieser Familien beeinflusst werden.

Dr. Anja Stichs vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellt die Erwartungen der (muslimischen) Familien an die Qualität einer vorschulischen Kinderbetreuung anhand der BAMF-Studie „Vorschulische Kinderbetreuung aus Sicht muslimischer Familien“ (2017) dar.

In drei Workshops sollen weitere Aspekte vertieft werden:

1. „Kita“: hier steht der Umgang Fachkräfte und Familie im Vordergrund.

2. „(K)ein muslimischer Vater“: beschäftigt sich mit dem Männerbild, das im Rahmen des antimuslimischen Rassismus bedient wird.

3. „Familie“: hier bewerten Familien selbst ihre Situation und entwickeln Strategien für das eigene Empowerment.

Ab 19 Uhr ist ein Abendprogramm vorgesehen.

Die Veranstaltung richtet sich an Eltern, pädagogische Fachkräfte und Multiplikator*innen sowie an die interessierte Öffentlichkeit.

Anmeldung hier

AUS DEM ZFF

Anlässlich des SPD-Beschlusses zum neuen Sozialstaat unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung einer Familienpolitik, die auf soziale Gerechtigkeit und Zeitsouveränität setzt.

Der gestern gefasste Beschluss des SPD Parteivorstandes „Sozialstaat für eine neue Zeit“ macht konkrete Vorschläge, um Arbeit, soziale Absicherung und Zeitsouveränität für Familien miteinander in Einklang zu bringen. Dazu gehören ein höherer Mindestlohn, ein „Recht auf Arbeit“, eine Familienarbeitszeit mit Familiengeld, ein persönliches Zeitkonto sowie eine Kindergrundsicherung.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Der gefasste Beschluss des SPD-Parteivorstandes ist wegweisend und kann dazu beitragen, Familien das richtige Maß an Unterstützung in den Bereichen Zeit, Geld und Infrastruktur zu gewährleisten!

Für eine gute Absicherung von Familien ist die eigenständige Existenzsicherung grundlegend. Deshalb sind die Vorschläge zur Erhöhung des Mindestlohns und die bessere Absicherung neuer Erwerbsformen überfällig. Darüber hinaus fordert das ZFF die Abschaffung der Minijobs, da hier maßgeblich Frauen und Mütter unter der mangelnden sozialen Sicherheit leiden.

Dass die SPD zudem das Konzept der Familienarbeitszeit mit Familiengeld wieder aufgreift, welches sowohl für Kinderbetreuung als auch für die Pflege von Angehörigen genutzt werden kann, stimmt uns hoffnungsvoll. Als ZFF unterstützen wir Instrumente, die eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit ermöglichen, ausdrücklich! Dieses entspricht dem Wunsch der allermeisten Familien.“

Zur Forderung einer Kindergrundsicherung sagt Reckmann:

„Als ZFF fordern wir gemeinsam seit nunmehr 10 Jahren eine Kindergrundsicherung, die das System der Familienförderung ‚vom Kopf auf die Füße‘ stellt, alle Kinder als gleichwertig anerkennt und ihnen das gleiche Existenzminimum zugesteht, welches neben dem Grundbedarf auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Umso mehr freuen wir uns, dass sich nun auch die SPD eindeutig zu einer Kindergrundsicherung bekennt!

Ebenso unterstützen wir ausdrücklich das Vorhaben, allen Kindern einen Zugang zu guter Infrastruktur im Bereich Bildung, Begleitung und Freizeit sicherzustellen. Allerdings wird die Teilhabe nie ganz kostenfrei sein – insofern setzen wir uns auch weiterhin dafür ein, dass neben dem sächlichen Existenzminimum in Höhe von derzeit 408 Euro pro Kind und Monat auch mehr Geld für Bildung und Freizeit in den Familien ankommt. Unser Konzept sieht in Abhängigkeit vom Familieneinkommen einen maximalen Betrag von derzeit 628 Euro pro Kind und Monat vor. Das ist exakt der Betrag, um welchen gut verdienende Familien bereits heute bei der Steuer entlastet werden.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 11.02.2019

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen, hat sein Konzept für eine Grundsicherung für alle Kinder überarbeitet. Auf Basis des neuen Existenzminimumberichtes der Bundesregierung schlägt das Bündnis eine Kindergrundsicherung in Höhe von 628 Euro im Monat vor und benennt Kriterien, die für eine durchschlagende Reform unverzichtbar sind.

„Das bürokratische Nebeneinander von Kindergeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabepaket, Kinderfreibetrag und vielem mehr wird von den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr verstanden. Was wir brauchen, ist eine Leistung, eine echte Kindergrundsicherung und die muss unbürokratisch, effizient, gerecht und auskömmlich sein. Dies gilt für alle, die mit diesem Titel arbeiten wollen“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes und Sprecher des Bündnisses, mit Blick auf die bevorstehende Klausur der SPD am kommenden Wochenende.

Die Höhe der Kindergrundsicherung müsse an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das auch Bildung und Teilhabe von Kindern umfasst, so die Bündnisforderung. Nach aktuellen Berechnungen läge dies bei 628 Euro. Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers könnten dann gebündelt in einer solchen umfassenden Kindergrundsicherung aufgehen, die mit steigendem Haushaltseinkommen langsam abgeschmolzen wird.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Bündnis-Koordinator betont: „Wir wollen, dass das Geld einfach, unbürokratisch und direkt ausgezahlt wird und wirklich da ankommt, wo es gebraucht wird. Daran müssen sich alle Konzepte messen lassen. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von 60-70 Prozent sind einfach nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben.“

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt, dass das Konzept einer Grundsicherung für Kinder zunehmend gesellschaftliche sowie politische Unterstützung findet. Nach Bündnis 90/ Grüne und Linkspartei fordert inzwischen auch die SPD eine eigenständige Grundsicherung für Kinder. Über die konkrete Ausgestaltung will die Partei am 10./11. Februar 2019 auf einer Vorstandssitzung diskutieren. Eine grundsätzliche Bereitschaft für eine größere Reform hat auch die FDP signalisiert.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. u. a. vom 07.02.2019

AKTUELLES

„Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender-Kritik“ in aktualisierter Neuauflage

Moderne Gesellschaften ermöglichen grundsätzlich, das eigene Leben auf vielfältige Art und Weise zu gestalten: So ist z.B. gleichgeschlechtliche Liebe weitgehend akzeptiert, Frauen und Männer sind gesetzlich gleichgestellt und können im Prinzip entscheiden, wie sie leben wollen. Allerdings werden diese Errungenschaften von rechtspopulistischen und religiös-fundamentalistischen Kräften, aber auch aus der bürgerlichen Mitte heraus zunehmend bekämpft und infrage gestellt. Das betrifft Diskussionen im Alltag, in der Kneipe, auf Veranstaltungen oder Beiträge in Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen, Internet-Blogs, Artikeln und Büchern. Von „Gender-Ideologie“ ist die Rede oder „Frühsexualisierung unserer Kinder“. Mit dem Satz „Das muss man doch mal sagen dürfen…“ werden z.B. rassistische, sexistische und anti-egalitäre Parolen, Hass und Verunglimpfungen in die Welt getragen und gerechtfertigt.

Ist Ihnen das auch schon begegnet? Wollten Sie Behauptungen in Gesprächen und Diskussionen gerne widerlegen, wussten aber nicht genau wie? Die Broschüre „‘Gender raus!‘ Zwölf Richtigstellungen zu Antifeminismus und Gender-Kritik“ bietet verständliche Argumente und Anregungen, wie antifeministische Behauptungen und Parolen entlarvt und richtiggestellt werden können.

Die gemeinsam vom Gunda-Werner-Institut in der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung herausgegebene Broschüre wurde in Zusammenarbeit mit der Autorin Franziska Schutzbach 2017 erstellt und jetzt aktualisiert.

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Wechselwirkungen von Medizin und Gesellschaft

Die medizinischen Möglichkeiten, die Fortpflanzung des Menschen zu beeinflussen, nehmen zu. Reproduktions- und Pränatalmedizin eröffnen Handlungsoptionen, um Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und Geburt mit hoher Präzision zu gestalten. Social Freezing, das die Flexibilität für die Verwirklichung eines Kinderwunsches vergrößern soll, und nichtinvasive Pränataltests (NIPT), mit denen ohne gravierende Risiken für Mütter und ungeborene Kinder nach genetischen Auffälligkeiten gesucht werden kann, sind aktuelle Beispiele, deren gesellschaftliche Folgen diskutiert werden müssen.

Diskussionspapier der Konrad Adenauer Stiftung und Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften „Planbare Schwangerschaft – perfektes Kind“ kann hier heruntergeladen werden.

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 02/2019

SCHWERPUNKT: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Die politische Teilhabe von Frauen stand im Vordergrund einer Podiumsdiskussion im Bundespräsidialamt, zu der Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier anlässlich des Jubiläums 100 Jahre Frauenwahlrecht geladen hatte. Dr. Franziska Giffey forderte dabei mehr Unterstützung für Frauen in der Politik.

Vor hundert Jahren, am 19. Januar 1919, durften Frauen zum ersten Mal in Deutschland wählen. Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Deutsche Juristinnenbund haben zu diesem Anlass am 15. Januar zur Matinee „100 Jahre Frauenwahlrecht – Parität in der Politik“ ins Schloss Bellevue eingeladen. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey forderte während einer Podiumsdiskussion vor Ort mehr Unterstützung für Frauen in der Politik sowie die Verankerung von Geschlechterparität in der anstehenden Wahlrechtsreform.

Dr. Franziska Giffey:

„Es ist eine beschämende Entwicklung, dass der Frauenanteil im Bundestag von 38 auf 31 Prozent gesunken ist – und dies hundert Jahre nachdem das Frauenwahlrecht eingeführt wurde und dadurch auch Frauen in Ämter gewählt werden können! Wir müssen dringend verstärkt Frauen ansprechen und für politische Beteiligung gewinnen. Deshalb unterstützt das Bundesfrauenministerium Netzwerke für mehr Frauen in der Politik wie zum Beispiel das Helene Weber-Kolleg. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen verbessert werden, um Frauen für eine politische Karriere zu ermutigen. Aber auch das Wahlrecht müssen wir uns anschauen. So gibt es bereits in vielen Ländern Regelungen, die sicherstellen, dass Frauen und Männer paritätisch in allen Parlamenten vertreten sind.“

Noch immer keine gleichberechtigte politische Teilhabe

Auch hundert Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts gibt es immer noch keine gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen. Aktuell ist der Frauenanteil im deutschen Bundestag so niedrig wie seit knapp 20 Jahren nicht mehr. In den Landtagen zeigt sich ein allgemeiner Rückgang des Frauenanteils mit Werten von bis zu zwölf Prozent.

An der Veranstaltung nahmen neben Dr. Franziska Giffey unter anderem auch die Juristin und Frau des Bundespräsidenten Elke Büdenbender sowie Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), teil.

Auch der Deutsche Bundestag würdigt das Jubiläum: Am 17. Januar wird eine Feierstunde im Plenarsaal abgehalten, an der auch die Bundesfrauenministerin teilnehmen wird.

Bundesweite Kampagne „100 Jahre Frauenwahlrecht“

Das Bundesfamilienministerium hat zusammen mit der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin (EAF) in Berlin eine Jubiläumskampagne zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“ erarbeitet. Die Kampagne wird von mehr als 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unter anderem mit einem Statement auf der Kampagnenwebseite unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es dort monatliche Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet. Die Materialien zur Kampagne können kostenfrei genutzt werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.01.2019

Am 19. Januar 1919 durften Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Es waren allen voran couragierte Sozialdemokratinnen wie Marie Juchacz, Clara Zetkin und Luise Zietz, die das aktive und passive Wahlrecht für Frauen hart erkämpft hatten. Der Deutsche Bundestag hat diesen historischen Wendepunkt heute mit einer Feierstunde gewürdigt.

„Die politischen Erfolge der Frauen in den vergangenen hundert Jahren waren keine Selbstläufer. Das sind sie bis heute nicht – im Gegenteil: Durch eine rückwärtsgewandte Rhetorik und Programmatik nicht nur von Rechtspopulisten – auch auf europäischer Ebene – fühlen sich jene gestärkt, die diesen gesellschaftlichen Fortschritt zurückdrehen wollen.

Auch wenn sich der übergroße Teil der Gesellschaft zur Gleichstellung der Geschlechter bekennt, werden die Errungenschaften der Frauen- und Gleichstellungspolitik neuerdings infrage gestellt. Das ist auch ablesbar am erstmals seit Langem gesunkenen Frauenanteil im Deutschen Bundestag. Nur 31 Prozent der Mitglieder des 19. Deutschen Bundestages sind Frauen. So gering war der Anteil zuletzt nach der Bundestagswahl 1998. Dieser Entwicklung stellt sich die SPD-Bundestagsfraktion mit aller Entschlossenheit entgegen. Auch wenn der Frauenanteil in der SPD-Bundestagsfraktion deutlich über dem Schnitt liegt, ist das kein Grund nachzulassen. Mindestens die Hälfte der sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten müssen Frauen sein. Denn die Hälfte der Macht für Frauen ist eine Selbstverständlichkeit. Dafür braucht es ein Wahlgesetz, das die paritätische Besetzung des Bundestages vorschreibt. Eine Selbstverständlichkeit, dass die anstehende Wahlrechtsreform diesen Anspruch einlöst. “

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 17.01.2019

Am 19. Januar vor 100 Jahren hieß es in Deutschland zum ersten Mal „Frauen an die Urnen!“. Und einen Monat danach bereits „Frauen in das Parlament!“. Nachdem mehr als 80 Prozent der Frauen ihre Stimme abgegeben hatten, zogen 37 weibliche Abgeordnete in die Nationalversammlung ein. Ein kleiner erster Schritt, bedenkt man, dass dort insgesamt 423 Abgeordnete saßen.

Dieser kleine erste Schritt war der Beginn einer neuen Selbstverständlichkeit sein. Eine Selbstverständlichkeit, die uns heute oft davon ablenkt, dass Frauen nach wie vor nicht so gleichgestellt sind, wie es uns das Papier und manch andere Partei manchmal versucht glauben zu machen. Zwar dürfen wir wählen und uns zur Wahl stellen. Wir haben auch eine Bundeskanzlerin. Aber Parität herrscht in unseren Parlamenten auch nach 100 Jahren Frauenwahlrecht nicht. Politikerinnen sind zudem weiterhin einem extremen Druck ausgesetzt, werden häufiger unterbrochen, unterschätzt, auf Grund ihres Geschlechts beleidigt und bedroht und oft erst in höhere Ämter berufen, wenn sich Männer einig sind, dass dort gerade nichts mehr zu retten ist.

Unseren sozialdemokratischen Schwestern und Brüdern verdanken wir, dass der Gang zum Wahllokal und die Teilhabe in der Politik für uns Frauen heute eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Unsere Aufgabe, 100 Jahre später, ist es dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in unseren Parlamenten vertreten sind und damit die Gesellschaft und ihre Vielfalt widerspiegeln und dementsprechend vertreten. Deshalb ist klar: der nächste Schritt muss die Parität sein.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) vom 17.01.2019

Anlässlich des 100. Jahrestags des Frauenwahlrechts erklärt Katrin Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende:

„Heute feiern wir den Erfolg der Frauen vor 100 Jahren, morgen arbeiten wir wieder weiter in ihrer Tradition an unserer nächsten Aufgabe: Die Hälfte der Parlamentssitze den Frauen. Davon sind wir noch ein gutes Stück entfernt, der Rückgang des Frauenanteils ist ein Armutszeugnis vor allem für Union, FDP und AfD. Wenn diese Parteien eine gerechte Vertretung des Wahlvolkes so offensichtlich nicht hinkriegen wollen oder können, brauchen wir ein Paritégesetz. Daran werden wir mit aller Kraft arbeiten, um eine Lösung aus der Mitte des Hauses für den Bundestag zu finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.01.2019

Zu 100 Jahren Einführung des Frauenwahlrechts erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Stefan Ruppert:

„Das Frauenwahlrecht ist eine der großen Errungenschaften unserer Demokratie. Starke Frauen haben lange dafür gekämpft. Ein Beispiel ist die Liberale Marianne Weber, die als erste Frau 1919 eine Rede in einem deutschen Parlament gehalten hat. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag so gering ist. Dieses Problem lässt sich aber nicht mit gesetzlichem Zwang beheben. Wählerinnen und Wählern vorschreiben zu wollen, welches Geschlecht ihre Abgeordneten haben müssen, wäre eine Beschränkung der freien Wahl. Das lehnt die Fraktion der Freien Demokraten ab. Wir wollen mit einer Reform des Wahlrechts am Grundsatz festhalten, dass frei, gleich und geheim gewählt wird. Das Wahlrecht darf nicht vorab festlegen, wie das Ergebnis einer Wahl auszusehen hat. Notwendig sind weitere gesamtgesellschaftliche Anstrengungen, damit mehr Frauen erfolgreich bei Wahlen kandidieren. Nur so wird es gelingen, mehr Frauen in die Parlamente zu bringen, ohne unsere Verfassung zu verletzen – und die gesamte Bevölkerung dabei mitzunehmen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 17.01.2019

Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Seitdem ist vieles für die Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht worden, aber es bleibt auch noch viel zu tun – auch bei der Repräsentanz in den Parlamenten. 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag mit 30,7 Prozent niedriger als vor über 20 Jahren. Deshalb startet der Deutsche Frauenrat mit dem Aufruf #mehrfrauenindieparlamente seine Kampagne für Parität in der Politik. Darin werden die demokratischen Parteien aufgefordert, im Rahmen von Wahlrechtsreformen sicherzustellen, dass Männer und Frauen je zur Hälfte in den Parlamenten vertreten sind – sowohl bei Listen- als auch bei Direktmandaten.

Dazu sagt Elke Ferner, DF-Vorstandsmitglied und Leiterin des DF-Fachausschusses Parität: „Wir fordern vor allem die weiblichen Abgeordneten im Bundestag und in den Landtagen, Kreistagen und Gemeinderäten auf, fraktionsübergreifende Initiativen für Parität in den Parlamenten zu ergreifen und einer Wahlrechtsreform ohne Parität nicht zuzustimmen. Die gleichberechtigte Teilhabe in den Parlamenten ist in erster Linie eine politische Frage. Wenn der politische Wille vorhanden ist, sind auch rechtliche Änderungen möglich. Die Beispiele in anderen Ländern zeigen das.“

Die DF-Vorsitzende Mona Küppers sagt: „Wir brauchen einen Wandel in der politischen Kultur. Denn Frauen wollen nicht nur wählen. Sie wollen auch selbst gewählt werden und über die Geschicke der Gesellschaft gleichberechtigt mitbestimmen. Ohne Geschlechterparität bleibt die Demokratie unvollendet. Wir lassen uns nicht mit Argumenten abspeisen, dass ein Paritätsgesetz verfassungswidrig sei. Solche Todschlagargumente ersticken die notwendige politische Debatte im Keim.“

Der Aufruf #mehrfrauenindieparlamente wird von über 200 ErstunterzeichnerInnen aus Politik, Gewerkschaften, Wissenschaften, Medien und Verbänden mitgetragen und wirbt um weitere Unterstützerinnen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 16.01.2019

Vor fast genau 100 Jahren, am 19. Januar 1919, konnten Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden, ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Der Bundespräsident und Elke Büdenbender gaben heute zu diesem Anlass gemeinsam mit dem Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) eine Matinee im Schloss Bellevue „100 Jahre Frauenwahlrecht – Parität in der Politik“. In seiner Ansprache betonte der Bundespräsident: „Es kann keine Demokratie als Idee von Freiheit und Gerechtigkeit geben, an der Männer und Frauen nicht gleichberechtigt beteiligt sind.“

Das historische Jubiläum bedeutet auch einen Auftrag für die Zukunft. Denn Frauen sind in deutschen Parlamenten massiv unterrepräsentiert. „Gleiche Rechte auf dem Papier führen eben nicht automatisch zu gleichen Chancen und gleichen Entfaltungsmöglichkeiten. Das haben wir mühsam lernen müssen.

Gleichberechtigung ist ein Versprechen, das eingelöst werden muss, täglich aufs Neue! Gerade auch, wenn es um politische Partizipation geht. Das aktive und passive Wahlrecht, von Frauen vor 100 Jahren hart erkämpft, ist dafür die Voraussetzung. Aber verbriefte Rechte müssen auch gelebt werden können.“, so Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb in ihrer Begrüßungsansprache.

Die Schauspielerin Esther Schweins las Auszüge aus Reden mutiger Kämpferinnen für das Frauenwahlrecht, wie Anita Augspurg, Juristin und Aktivistin, und Marie Juchacz, Politikerin, Sozialreformerin und erste weibliche Abgeordnete. In der anschließenden Podiumsdiskussion, hochkarätig besetzt mit Elke Büdenbender, Dr. Franziska Giffey, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Barbara Stamm, Landtagspräsidentin a.D., PD Dr. Hedwig Richter, Historikerin und Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb, wurde darüber debattiert, wie gleiche politische Teilhabe 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts endlich zur Realität werden kann. „Wir müssen Erfolgsgeschichten erzählen, um Frauen Mut zu machen. Erfolge feiern heißt aber nicht, sich mit dem Erreichten zufriedengeben.“, so Elke Büdenbender.

Im Vorfeld der heutigen Veranstaltung hat der djb in einem Forderungspapier erste Schritte vorgeschlagen, wie Parität – den entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt – gefördert werden kann. Im Parteiengesetz könnten Parteien verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit zu ergreifen, wie beispielsweise quotierte Wahllisten. Auch dürfen Parteien, deren Wahllisten einen Frauenanteil von 35 Prozent aufwärts enthalten, im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung begünstigt werden.

Zudem fordert der djb eine Frauenquote von 40 Prozent für die Besetzung von parlamentarischen Ausschüssen und Unterausschüssen.

Frauen leisten 60 Prozent mehr an unbezahlter Arbeit als Männer. Ihre Unterrepräsentanz in der Politik liegt nicht an ihrem fehlenden Engagement. Das zeigte schon ein Blick in den Saal, bis auf den letzten Platz besetzt mit hoch engagierten Vertreterinnen aus Politik und Zivilgesellschaft. »Es geht um Macht. Wer den Frauen die Verantwortung für ihre strukturelle Benachteiligung zuschreiben will, dem geht es letztlich um die Verteidigung des Status quo.«, so Wersig.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 15.01.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Um den drohenden Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen, sollen deutlich mehr Pflegefachkräfte ausgebildet werden als bisher. Die Auszubildendenzahlen sollen bis 2023 um zehn Prozent steigen. Auch die Zahl der Ausbildungsstätten für die Pflege soll bis 2023 um zehn Prozent erhöht werden. Die entsprechende Vereinbarung wurde von der Arbeitsgruppe 1 der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) vorbereitet und heute von den Partnern der KAP beschlossen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Die Pflege ist ein digitalisierungssicherer Zukunftsberuf, allerdings mit Rahmenbedingungen, die wir unbedingt verbessern müssen. Mit der Einführung der neuen Pflegeausbildungen am 1. Januar 2020 machen wir die Ausbildung moderner und attraktiver. Niemand wird in Deutschland mehr Schulgeld bezahlen müssen. Alle Auszubildenden bekommen eine angemessene Ausbildungsvergütung. Heute machen wir den nächsten Schritt: Wir starten die ‚Ausbildungsoffensive Pflege‘ (2019-2023), die wir in der Arbeitsgruppe 1 der KAP unter Vorsitz meines Hauses zusammen mit unseren Partnern erarbeitet haben: 111 konkrete Maßnahmen, um mehr Menschen für diesen Beruf zu begeistern und die Ausbildungsbedingungen zu verbessern. Neben einer großangelegten Informationskampagne geht es auch darum, die Ausbildungsbetriebe und Pflegeschulen fit zu machen und Menschen aller Altersgruppen mit einer gezielten Berufsberatung für die Pflege zu gewinnen. Damit legen wir jetzt los.“

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Um mehr Pflegekräfte zu gewinnen, müssen wir ihre Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen verbessern. Unsere Entscheidungen heute helfen dabei. Auch das Gesundheitsministerium wird sich an der Ausbildungsförderung beteiligen. Wer sich vom Pflegehelfer zur Pflegefachkraft weiterqualifizieren möchte, soll künftig weiter das Pflegehelfergehalt bekommen können. Mit dem Ausbildungspaket heute legt die Konzertierte Aktion erste Ergebnisse vor. Das ist ein Anfang, um Pflege attraktiver zu machen. Mitte des Jahres folgt dann das Gesamt-Paket.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Es ist gut, dass wir die Herausforderungen im Arbeitsbereich Pflege gemeinsam anpacken. Ohne gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne steuern wir auf eine Krisensituation zu. Daher freut es mich, dass derzeit mehrere Arbeitgeber aus der Wohlfahrt daran arbeiten, einen mitgliederoffenen Arbeitgeberverband zu gründen. Dies istnotwendig, um bundesweite Tarifverträge schließen und damit letztlich auch eine bessere Bezahlung für die Pflegenden erreichen zu können. Ich appelliere an alle Beteiligten, dieses Vorhaben möglichst bald umzusetzen. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu unserem Ziel, den Fachkräftebedarf im Inland zu decken.“

Der Inhalt der „Ausbildungsoffensive Pflege“

Auf insgesamt 111 Initiativen haben sich die Beteiligten der Konzertierten Aktion geeinigt. Dazu zählen unter anderem:eine ausreichende Anzahl an Ausbildungs-, Weiterbildungs-, Schul- und Studienplätzen zur Verfügung zu stellen; die Zahlen der ausbildenden Einrichtungen und der Auszubildenden sollen bis zum Ende der Ausbildungsoffensive 2023 im Bundesdurchschnitt um 10 Prozent (gegenüber 2019) gesteigert werdeneine bundesweite durch das BMFSFJ gemeinsam mit den Partnern umzusetzende Informations- und Öffentlichkeitskampagne für den Pflegeberufdie Pflegeschulen sollen befähigt werden, die digitalen Weiterentwicklungen im Arbeitsfeld Pflege im Unterricht adäquat abzubildenKrankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nutzen die künftigen Fördermöglichkeiten des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes zurVereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf, zur betrieblichenGesundheitsförderung sowie für Investitionen in Digitalisierung und AusbildungMit dem Qualifizierungschancengesetz wird die Weiterbildung von Pflegehelferinnen und -helfern zu Pflegefachpersonen noch besser gefördertDie Verbände der Pflegeeinrichtungen stellen mindestens 5.000 Weiterbildungsplätze zur Nachqualifizierung von Pflegehelferinnen und -helfern zur Verfügung.

Die Konzertierte Aktion Pflege hat das Ziel, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften spürbar zu verbessern, die Pflegekräfte zu entlasten und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Zusammen mit den Ländern, Pflegeberufs- und Pflegeberufsausbildungsverbänden, Verbänden der Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, den Kirchen, Pflege- und Krankenkassen, Betroffenenverbänden, der Berufsgenossenschaft, der Bundesagentur für Arbeit sowie den Sozialpartnern werden dazu bis zum Sommer 2019 konkrete Maßnahmen erarbeitet.

Weitere Informationen sowie den Vereinbarungstext im Wortlaut finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de sowie unter www.pflegeausbildung.net

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.01.2019

Auf Bestreben der SPD-Bundestagsfraktion hat die große Koalition heute einen Antrag zur Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration beschlossen. Das Programm wird zeitnah starten, über zehn Jahre laufen und ein Gesamtvolumen von 125 Millionen Euro haben.

„Die soziale Herkunft und der Ort, an dem man lebt, haben in unserem Land nach wie vor einen viel zu großen Einfluss auf den Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen. Schulen in benachteiligten sozialen Lagen stehen hier vor ganz besonders großen Herausforderungen. Wir dürfen sie, ihre Lehrkräfte und ihre Schülerinnen und Schüler mit ihren Problemen nicht alleine lassen.

Vorbild für die Ausgestaltung ist die Bund-Länder-Initiative zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler, die bereits erfolgreich in den Ländern umgesetzt wird. Das Vorhaben beginnt mit einer Erprobungsphase an bundesweit ausgewählten Modellschulen, auf die der Transfer von bewährten Praxisbeispielen in die Fläche folgt. Der Bund wird dabei für die Förderung der begleitenden Forschung und für die Evaluierung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zuständig sein. Aufgabe der Länder ist die Auswahl der Schulen sowie die Begleitung und Förderung der teilnehmenden Schulen.

Damit das wichtige Vorhaben so schnell wie möglich beginnen kann, wurden für den Haushalt 2019 bereits zwei Millionen Euro als Anschubfinanzierung eingestellt. Dieses Geld soll zum Beispiel für eine noch in diesem Jahr stattfindende Fachkonferenz genutzt werden.

Die Unterstützung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und besonderen Aufgaben der Integration ist ein wichtiger Schritt in Richtung gerechter Zugänge zu Bildung und gleicher Aufstiegschancen für alle. Gemeinsam werden Bund und Länder nun daran arbeiten, dass die Umsetzung in den Schulen zum zweiten Schulhalbjahr 2019/2020 starten kann.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 15.01.2019

Zur heutigen Anhörung beim Bundesverfassungsgericht über die Sanktionen bei Hartz IV erklärt Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Die deutliche Kritik im Rahmen der heutigen Anhörung zeigt, dass die Sanktionen in ihrer jetzigen Form nicht mehr zu halten sind. Wenn Minister Heil schlau ist, kommt er einem Urteil des Verfassungsgerichtes zuvor und legt jetzt endlich einen Gesetzentwurf vor. Dieser muss zumindest die besonders harten Sanktionen für junge Arbeitssuchende entschärfen, Gelder für Heizung und Unterkunft von Sanktionen ausnehmen und dafür sorgen, dass niemand mehr von einer kompletten Streichung der Grundsicherung bedroht ist. Dass aktuell rund 40 Prozent der beklagten Sanktionen durch Urteile der Sozialgerichte wieder zurückgenommen werden müssen, zeigt, wie falsch auch rechtlich die jetzige Praxis ist. In der Situation in der sich viele Arbeitssuchende befinden, sind individuelle Unterstützung und Augenhöhe entscheidend, um Mitwirkung zu erreichen – nicht Androhung und Strafe.

Wir Grüne halten an unserer Forderung nach einer sanktionsfreien Garantiesicherung fest. Sanktionen können Stromsperren oder Wohnungslosigkeit auslösen und damit Menschen in existenzielle Notlagen drängen. Das ist mit dem Auftrag des Grundgesetzes, die Würde des Menschen zu wahren, nicht vereinbar.

Sanktionen belasten das Klima in den Jobcentern und rauben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wertvolle Zeit, die ihnen bei der wichtigen Vermittlungsarbeit fehlt. Außerdem sind Sanktionen kein Beitrag zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt.

Ein moderner Sozialstaat setzt auf Motivation und individuelle Förderung statt auf Sanktionen und Gängelung. Wir brauchen bessere Hinzuverdienstregeln, ein Recht auf individuelle Qualifizierung und Umschulungen und einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung.

Es ist bedauerlich, dass weder Bundesregierung noch Bundestag mehrheitlich diesen Weg gehen wollen. Wir hoffen daher, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber auffordern wird, einen Umgang mit Erwerbslosen zu finden, bei dem die Würde der Betroffenen im Vordergrund steht. Kürzungen unter das Existenzminimum müssen endlich ein Ende finden.

Zu Ihrer freien Verwendung finden Sie auch ein kurzes Audiostatement zu selben Thema hier.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 15.01.2019

„Was auf den ersten Blick nach einer Verbesserung aussieht, zeigt auf den zweiten Blick das skandalöse Frauenbild der Regierungskoalition: Schwangere Frauen dürfen sich weiterhin nicht frei informieren, Ärztinnen und Ärzte dürfen weiterhin nicht frei informieren“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum Referentenentwurf des Justizministeriums zum Paragraphen 219a. Möhring weiter:

„Die Gängelung von Ärztinnen geht damit weiter. Bei keiner anderen medizinischen Leistung gibt es solche kruden Vorschriften. Der Entwurf erlaubt Medizinern lediglich die Information, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Jegliche weitere Information, zum Beispiel über die verschiedenen Methoden, bleibt ihnen weiterhin verwehrt und ist nur über die Verlinkung zu staatlichen Seiten möglich. Schwangerschaftsabbrüche sollen nach dem Willen der Regierung in der Schmuddelecke bleiben, tabuisiert und ausgegrenzt werden. Webseiten wie die Homepage der Ärztin Kristina Hänel würden somit weiterhin verboten bleiben.

Die Regierung will uns mit diesem Entwurf an der Nase herumführen. Das Bereitstellen von Informationen zum Schwangerschaftsabbruch über staatliche Seiten und über Listen ist jetzt schon problemlos möglich. Dafür brauchen wir keine Reform des Paragraphen 219a.

Auch scheint die Regierungskoalition noch nicht verstanden zu haben, dass ihr Festhalten am Verbot für ‚Werbung‘ für Schwangerschaftsabbrüche, um das ‚Rechtsgut des ungeborenen Leben zu schützen‘, vollkommen an der Realität vorbeigeht. Keine Frau entscheidet sich aufgrund von ‚Werbung‘ für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch. Die Regierung scheint zu denken, dass Frauen derart blöd und manipulierbar seien.

Wir brauchen keinen ‚Ausnahmetatbestand‘ – wir brauchen die Abschaffung dieses unsäglichen Paragraphen, der auch nach einer Reform den schwangeren Frauen und den Ärztinnen das Leben erschwert. Die Bundesregierung muss endlich verstehen, dass Frauen vernunftbegabte Wesen sind, die selber über ihren Körper zu entscheiden haben.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 29.01.2019

Im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie will die Bundesregierung mit den Sozialpartnern und den Ländern gemeinsam Weichen stellen, um eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren. Arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente sollen besser verzahnt und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern gebündelt werden. Das schreibt sie in der Antwort (19/7037) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/6205). Dabei handelt es sich um einen Beratungs- und Diskussionsprozess, der am 12. November 2018 mit einer Auftaktsitzung offiziell begonnen hat. Die Strategie soll im Sommer 2019 vorlegt werden.

Im Jahr 2016 hätten 50 Prozent aller Deutschen im erwerbsfähigen Alter an mindestens einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen. Die Weiterbildungsbeteiligung verbleibe damit auf hohem Niveau, nachdem sie zwischen 2010 und 2012 stark angestiegen sei. Besonders weiterbildungsaktiv seien die Altersgruppen bis 50 Jahre, aber auch die Generation der über 50-Jährigen habe in den letzten zehn Jahren ihre Weiterbildungsbeteiligung kontinuierlich gesteigert. Bei den über 65-Jährigen nehme immerhin noch jeder Fünfte an Weiterbildungsmaßnahmen teil. Die Weiterbildungsbeteiligung von Deutschen mit Migrationshintergrund sei seit 2012 um zehn Prozentpunkte auf 43 Prozent gestiegen.

Im Rahmen der weiteren Beratungen zur Weiterbildungsstrategie würden viele der gestellten Fragen, unter anderem zu dem Zuschnitt von Qualifikationsangeboten, der Finanzierung, möglicher Modellversuche, jeweilige Verantwortlichkeiten der Akteure sowie Aspekte von etwaigen Rechtsansprüchen oder ähnlichem thematisiert und diskutiert werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hätten innerhalb der Bundesregierung die Federführung für die Erarbeitung einer Nationalen Weiterbildungsstrategie. Die Nationale Weiterbildungsstrategie werde gemeinsam mit den Sozialpartnern, Kammern und der Bundesagentur für Arbeit sowie in enger Abstimmung mit den Ländern erarbeitet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 80 vom 23.01.2019

Der Zugang zu Bildung ist aus Sicht der Fraktion Die Linke nach wie vor nicht für alle Menschen gleichermaßen gewährleistet. Zu viele bleiben im Laufe ihres Lebens aufgrund ihrer sozialen Herkunft von höherer Bildung ausgeschlossen, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/7026) und beziehen sich darin auf den Nationalen Bildungsbericht 2018.

Vom Mangel an frühkindlichen Bildungsangeboten seien vor allem Kinder mit Migrationshintergrund betroffen. Die Betreuungsquote der Kinder ohne Migrationshintergrund sei mit 40 Prozent doppelt so hoch wie die bei Kindern mit Migrationshintergrund. Benachteiligte Kinder hätten seltener Zugang zu frühkindlicher Bildung in der Kita als andere. Nur 16,4 Prozent der Kinder, deren Eltern über einen Hauptschulabschluss verfügten, besuchten eine Kindertagesstätte. Von diesen Bildungsangeboten profitierten dagegen 37,7 Prozent der Kinder, deren Eltern die Hochschulreife erworben hätten. Für die Kompetenzentwicklung könne gerade der Besuch einer Kindertagesstätte später zu einer höheren Bildungsbeteiligung beitragen.

Obwohl Kinder während der Grundschulzeit oft gemeinsam lernen, zeigten sich auch dort soziale Ungleichheiten. Diese würden sich vor allem aus der voranschreitenden sozialen Entmischung von Wohngebieten ergeben, die sich dann ebenfalls in der Schülerschaft widerspiegele. Beim Wechsel in eine weiterführende Schulform habe ein Viertklässler aus einer Akademikerfamilie bei gleicher kognitiver Fähigkeit und gleicher Lesekompetenz durchschnittlich eine fast vier Mal größere Chance, eine Gymnasialempfehlung zu erhalten, als ein Kind aus einer Arbeiterfamilie.

Der Nationale Bildungsbericht zeige, dass Kinder in den unterschiedlichen Schulformen von unter-schiedlichen Lernzuwächsen profitierten. Besonders große Unterschiede gebe es auch zwischen strukturschwachen und prosperierenden Regionen. Ostdeutschland sei flächendeckend von einer doppelt so hohen Zahl von jungen Menschen ohne Schulabschluss wie die westdeutschen Bundesländer betroffen. In einigen ostdeutschen Regionen würden nahezu 16 Prozent der Jugendlichen die Schule abbrechen. Die niedrigsten Schulabbruchquoten gebe es in Südwestdeutschland. Infolgedessen verschärfe sich auch die soziale Lage der strukturschwachen Regionen immer weiter, weil beispielsweise die Arbeitslosigkeit steige oder das allgemeine Bildungsniveau stärker absinke.

Junge Menschen mit akademisch gebildeten Eltern studierten fast zu 80 Prozent. Verfügten jedoch beide Elternteile über keinen beruflichen Abschluss, begännen nur zwölf Prozent ein Studium. Auch in der beruflichen Bildung dominierten sozialstrukturelle Aspekte die Erfolgschancen junger Leute. Das zeige die geringe Einmündungsquote von 18 Prozent der Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss in eine vollqualifizierende Ausbildung. Hauptschülerinnen und Hauptschüler könnten sich auf mehr als 60 Prozent aller angebotenen Ausbildungsplätze bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) nicht einmal bewerben. Mittlerweile verfügten über zwei Millionen junge Erwachsene im Alter von 20 bis 34 Jahren verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Verantwortungsvolle und nachhaltige Bildungspolitik müsse einen Schwerpunkt auf den Abbau von sozialer Ungleichheit setzen, schreiben die Abgeordneten. Dafür sei eine gemeinsame Bildungsstrategie von Bund, Ländern und Kommunen nötig, die mit festen Zielen und Maßnahmen sowie konkreten Finanzmitteln für ein sozial durchlässiges Bildungssystem Sorge trage.

Die Linke fordert im Dialog mit den Ländern und Kommunen, Wissenschaft, Arbeitgebern und Gewerkschaften eine bundesweite Bildungsstrategie zu erarbeiten mit dem Ziel, bildungsspezifische Disparitäten entlang der gesamten Bildungskette abzubauen. Ferner soll ein Kitaqualitätsgesetz vorgelegt werden, das Mindeststandards für Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege definiert ohne bestehende höhere Qualität abzusenken. Außerdem soll eine Neuregelung der Lastenverteilung bei Kinderbetreuungskosten zwischen dem Bund und den Ländern vorangetrieben werden, die eine stärkere Beteiligung des Bundes und eine indirekte Entlastung derjenigen Kommunen zur Folge hat, die bei der bisherigen Regelung ungleich stark für die laufenden Kosten aufkommen müssten. Außerdem müsse der Beruf der Erzieherinnen und Erzieher aufgewertet werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 76 vom 22.01.2019

Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende, der zuletzt für den Veranlagungszeitraum 2015 von 1.308 auf 1.908 Euro erhöht wurde. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (19/6779) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6381) mit. Den Freibetrag erhalten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige. Die geschätzten jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen werden von der Bundesregierung mit rund 600 Millionen Euro angegeben. Eine Anhebung des Freibetrages um 20 Prozent würde nach Berechnungen der Regierung zu Steuermindereinnahmen von 170 Millionen Euro führen. Eine Erhöhung um 50 Prozent würde zu Mindereinnahmen von 280 Millionen und eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 550 Millionen Euro führen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist derzeit auch keine Anhebung der sogenannten steuerlichen Übungsleiterpauschale sowie anderer Freibeträge geplant.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 69 vom 21.01.2019

Bis zum 30. November 2018 sind der Bundesregierung zufolge knapp 40.800 Anträge auf Baukindergeld eingereicht worden. Wie aus der Antwort (19/6940) auf eine Kleine Anfrage (19/6497) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht, würde sich die maximale Förderung auf mehr als 851 Millionen Euro summieren, sollte allen Anträgen statt gegeben werden. Die Verwaltungsaufwendungen für die KfW beliefen sich den Angaben zufolge 2018 auf elf Millionen Euro. Die Anträge sollen ab März geprüft werden.

In der Antwort listet die Bundesregierung die Anträge detailliert nach Bundesländern, Kinderzahl sowie Neubau oder Erwerb von Eigentum auf.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 69 vom 21.01.2019

Der Bildungserfolg darf nicht von der sozialen Herkunft oder dem Wohnort abhängen. Das schreiben CDU/CSU und SPD in ihrem Antrag (19/7027). Die Sicherung eines bestmöglichen Lern- und Bildungserfolges und eine größtmögliche gesellschaftliche Teilhabe sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft sei der großen Koalition ein zentrales Anliegen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sei deshalb eine Bund-Länder-Initiative verankert, die Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration explizit fördere. Diese Schulen stünden vor großen Herausforderungen, da dort ein besonders hoher Anteil an Schülern aus bildungsfernen Haushalten unterrichtet würde, die mit nur geringem sozialem, kulturellem und ökonomischem Kapital ausgestattet seien. Diese Kinder und Heranwachsenden hätten oft schon bei der Einschulung hohe Lernrückstände. Es sei eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und Aufgabe, allen Kindern mehr Chancen durch gute Schulen zu eröffnen. Kein Kind dürfe zurückgelassen werden.

Mehrere Bundesländer unterstützen bereits genau diese Schulen in Form von auf sie zugeschnittenen Programmen zur Verbesserung des Lehr-Lern-Umfeldes. Mit einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund und Ländern könne noch mehr erreicht werden, um die sozialen Ungleichheiten und Lernrückstände der benachteiligten Schüler zu reduzieren. Der Bund könne die Länder und Kommunen bei ihren Aufgaben in dem vom Grundgesetz gesetzten Rahmen unterstützen. Es gelte, die bestehenden Erkenntnisse systematisch auszuwerten und neue Impulse für die Umsetzung in der Praxis zu generieren.

Nach Vorstellung der großen Koalition sollen Schulen in ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung gestärkt werden, um auf die besonderen Anforderungen ihrer Schülerschaft reagieren zu können und auch bei ungünstigen Ausgangssituationen erfolgreich arbeiten zu können. Dazu gehöre auch die individuelle Unterstützung junger Menschen und der Erwerb von sozialen und kulturellen Kompetenzen.

Die große Koalition fordert, dass die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ein Konzept für die Förderung von Schulen in benachteiligten sozialen Lagen und mit besonderen Aufgaben der Integration entwickeln soll. Das Vorhaben soll für eine Laufzeit von 10 Jahren und in zwei Stufen konzipiert werden, wobei auf eine Erprobungsphase in Form von Modellprojekten eine zweite Phase für den Transfer erfolgreicher Modelle in die Fläche erfolgen soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 62 vom 17.01.2019

Obwohl die Bildungsbeteiligung steigt, sind Bildungschancen ungerecht verteilt. Kinder aus Haushalten mit hohem Bildungsstand besuchen häufiger allgemeinbildende Schulen, die zu einer Hochschulreife führen, als Kinder aus Haushalten mit niedrigerem Bildungsstand. Jugendliche und junge Erwachsenen mit Migrationshintergrund im Alter zwischen 16 und 29 Jahren gehen seltener in eine Hochschule als Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund, schreibt die FDP in ihrem Antrag (19/7031) und bezieht sich dabei auf den gemeinsamen Bericht von Bund und Ländern „Bildung in Deutschland 2018“.

Die umfassende Modernisierung des Bildungssystems würde Länder und Kommunen allein überfordern, dies sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, ist die FDP überzeugt. Deshalb müsse der Bund gemeinsam mit den Ländern auch die Schulen unterstützen, die besonderen Herausforderungen gegenüberstehen.

Zudem kritisiert die Fraktion, dass das Zehn-Prozent-Ziel für Ausgaben in Bildung, Wissenschaft und Forschung zu investieren erneut nicht erreicht worden sei. Bildung sei die Chance zum sozialen Aufstieg und für soziale Integration. Sie befähige die Menschen, auch in einer komplexen Umwelt selbstbestimmt ihren Weg zu gehen. Chancengerechte Bildung unterscheide nicht anhand von Herkunft oder Behinderung – chancengerechte Bildung bringe durch individuelles Fördern und Fordern die Potentiale jedes Einzelnen zur Geltung. Die Digitalisierung eröffne dem Bildungssystem dabei völlig neue Möglichkeiten für individuelles Lernen, innovative Lehrkonzepte sowie moderne Lehr- und Lernmittel.

Die FDP fordert in ihrem Antrag, eine Strategie zu entwickeln, wie der Anteil der Bildungsinvestitionen als Anteil am Bruttoinlandsprodukt (BIP) so angehoben werden kann, dass Deutschland demnächst unter den TOP 5 der OECD-Staaten liegt. Aktuell bewege sich Deutschland nur im Durchschnitt. Zudem soll die frühkindliche Bildung in Deutschland gestärkt werden. Sie lege die Grundlage für die weitere Bildungskarriere und ermögliche auch denjenigen Kindern einen guten Start, denen Unterstützung aus dem Elternhaus aus verschiedenen Gründen fehle. Die obersten Ziele bei der Unterstützung der frühkindlichen Bildung müssen die Stärkung der Qualität der frühkindlichen Bildung und der kostenlose Zugang zu Kitas für bedürftige Familien sein.

Zudem müsse der Wunsch der großen Mehrheit in der Bevölkerung nach mehr finanzieller und gestalterischer Verantwortung des Bundes in der Bildungspolitik Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung soll nach einem erfolgreichen Vermittlungsverfahren die Möglichkeiten des durch Beschluss des Deutschen Bundestages geänderten Art. 104c GG nutzen, um bundesweit einheitliche und ambitionierte Bildungsstandards durchzusetzen. Ein Umzug in ein anderes Bundesland dürfe nicht länger ein Problem für Schüler und Eltern sein.

Zusammen mit den Ländern müsse ein Förderprogramm aufgelegt werden, um die Schulen durch exzellente Fortbildungen bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu unterstützen, damit sie die ambitionierten Standards erreichen können. Dabei müssten Schulen mit besonderen Problemen, wie etwa Schulen in Brennpunkten, besonders unterstützt werden. Positive Vorbilder könnten dabei das Talentschulprogramm aus Nordrhein-Westfalen und die Förderung aufgrund des Sozialindex in Hessen sein. Das Land Nordrhein-Westfalen will bis zu 60 Talentschulen in Stadtteilen mit großen sozialen Herausforderungen einrichten und mit zusätzlichen Ressourcen ausstatten werden. Es soll erprobt werden, ob die Leistungen und Erfolge von Schülern an diesen Schulen durch besondere Konzepte im Unterricht, zusätzliche Ressourcen und Unterstützung bei der Schulentwicklung nachweisbar gesteigert werden können. Für die zusätzliche personelle Ausstattung der teilnehmenden Schulen stelle das Land mehr als 400 Lehrerstellen bereit: 100 Stellen an berufsbildenden Schulen, 315 Stellen an allgemeinbildenden Schulen.

Positive Erfahrungen habe auch das Land Hessen mit der Einführung des Sozialindex gemacht. Dort würden zusätzliche Stellen über einen Sozialindex an die Schulen verteilt, die im Landesvergleich unter besonders schwierigen sozialen Bedingungen arbeiten. Der Sozialindex beschreibe das Umfeld einer Schule aufgrund bestimmter Sozialindikatoren, wie zum Beispiel: den Anteil der Arbeitslosen an der Wohnbevölkerung jeder Gemeinde, den Anteil der Hartz IV – Empfänger aber auch den Anteil der Einfamilienhäuser.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 62 vom 17.01.2019

Um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt geht es in der Antwort (19/6872) auf eine Kleine Anfrage (19/6314) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Wie daraus hervorgeht, wandten sich zwischen 2015 und 2017 insgesamt 247 Menschen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, um eine Benachteiligung auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt wegen der ethnischen Herkunft oder aus rassistischen Gründen zu melden beziehungsweise sich beraten zu lassen. Elf Menschen meldeten sich wegen einer Benachteiligung wegen der Religion, 33 wegen einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts. Die Bundesregierung erklärt, die künftige Entwicklung von Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eingehend zu beobachten und Empfehlungen zur Fortentwicklung des Diskriminierungsschutzes zu prüfen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 57 vom 16.01.2019

Die Fraktion Die Linke wollen eine „zukunftsweisende und soziale Ernährungspolitik“ für Kinder. Die Abgeordneten legen dazu einen Antrag (19/7025) vor, der unter Beteiligung des Bundes eine kostenfreie Verpflegung in allen Schulen und Kindertagesstätten fordert, die den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung entsprechen soll. Die Kinder und Jugendlichen sollen zudem in den Einrichtungen durch gemeinsames Kochen und Zubereiten der Mahlzeiten sowie den Anbau von Nahrungsmitteln in Schulgärten einbezogen werden, um eine anwendungsorientierte Ernährungsbildung zu gewährleisten. Die Linksfraktion möchte außerdem eine verbindliche Reduktionsstrategie für Zucker-, ungesättigte Fettsäure- und Salzanteile in Fertiglebensmitteln festschreiben lassen, die sicherstellt, dass es zu keinem Austausch von wertgebenden hin zu billigen Inhalts- oder Zusatzstoffen kommt, sondern eine Qualitätssteigerung das Ziel ist. Die Bundesregierung soll zudem ein Verbot für an Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung und für zucker- und kalorienreiche Fertiglebensmittel, Fastfood, Süßwaren, salzige Snacks und Softdrinks im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gesetzlich verankern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 56 vom 16.01.2019

Welche Verantwortung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als öffentlicher Vermieter für die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zukommt, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/6748) von der Bundesregierung erfahren. Außerdem wird gefragt, welchen Beitrag die BImA zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum leistet. „Lebenswerte Städte und Gemeinden zu sichern und Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung durch steigende Mieten zu bewahren, sind erklärte Anliegen des Bundes“, schreiben die Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage und verlangen, dieses Anliegen müsse sich auch hin der Liegenschaftspolitik des Bundes widerspiegeln.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 16.01.2019

Bis Ende des Jahres will Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) einen Vorschlag vorlegen, um Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Dis kündigte die Ministerin am Mittwoch vor dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an. Giffey informierte den Ausschuss über die Planungen ihres Ministeriums für 2019. Derzeit werde in einer Bund-Länder-arbeitsgruppe über die Formulierung für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes beraten.

Giffey verwies in der Sitzung auf das Ende vergangenen Jahres im Bundestag verabschiedete „Gute Kita Gesetz“. Die Ministerin hofft, mit allen 16 Bundesländern Verträge über die jeweiligen Maßnahmen in den Ländern Vereinbarungen zu treffen, mit denen die Qualität der Kita-Betreuung verbessert und die vom Bund mitfinanziert werden sollen. Dazu gehöre auch die Abschaffung beziehungsweise soziale Staffelung von Kita-Gebühren. Das Anfang des Jahres im Bundeskabinett verabschiedete „Starke Familien Gesetz“ soll nach Auskunft der Ministerin in der ersten Jahreshälfte die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten. Ebenfalls die parlamentarische Beratung durchlaufen und zum 1. Juli in Kraft treten soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ermöglichung eines Freiwilligendienstes in Teilzeit für Jugendliche unter 27 Jahren. Dies soll sowohl für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) als auch das Freiwillige Soziale und Ökologische Jahr (FSJ und FÖJ) gelten.

Ebenfalls in diesem Jahr will die Ministerin die Eckpunkte für einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung von Kindern im Grundschulalter und für eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorlegen. Auch das Gesetzgebungsverfahren für den Jugendmedienschutz soll eingeleitet werden. Giffey kündigte zudem an, im Juli dieses Jahres die Evaluierung zum Engelttransparenzgesetz vorzustellen. Bis 2020 soll nach Angaben der Ministerin die Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung fertiggestellt und eine Bundesstiftung Gleichstellung ins Leben gerufen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 55 vom 16.01.2019

Immer mehr Geflüchteten gelingt die Integration in das deutsche Bildungssystem und in den Arbeitsmarkt. Das zeigt eine gemeinsame Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), des Forschungszentrums des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ) und des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin auf der Basis einer repräsentativen Wiederholungsbefragung von Geflüchteten, die in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommen sind. In den Jahren 2016 und 2017 wurden dafür jeweils rund 5.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer befragt, knapp 3.000 von ihnen waren bei beiden Befragungswellen dabei.

Die Hälfte der in den Jahren 2013 bis 2016 nach Deutschland gekommenen Geflüchteten besuchte bei der Folge-Befragung 2017 einen Integrationskurs oder hatte diesen bereits abgeschlossen – im Jahr 2016 traf dies erst auf ein Drittel zu. Betrachtet man nicht nur die Integrationskurse, sondern alle Arten von Sprachkursen, hatten 2017 sogar insgesamt drei Viertel der Geflüchteten an mindestens einem Sprachkurs teilgenommen. Dementsprechend berichtete 2017 rund ein Drittel (33 Prozent) der Geflüchteten von guten oder sehr guten Sprachkenntnissen – fast doppelt so viele wie bei der ersten Befragung im Jahr 2016 (18 Prozent). Ein weiteres Drittel berichtete 2017 von mittleren deutschen Sprachkenntnissen. Diese Selbsteinschätzungen deckten sich im Großen und Ganzen mit den Einschätzungen der Interviewerinnen und Interviewer zu den Sprachkenntnissen der Befragten.

„Wenn man bedenkt, dass der Erwerb der deutschen Sprache ein bedeutender Schlüssel für die Integration ist, sind diese Zahlen besonders erfreulich,“ kommentiert BAMF-Forscherin Nina Rother. „Die Erhebung zeigt allerdings auch, dass noch ein erheblicher Bedarf bei der Sprachförderung insgesamt und insbesondere für Frauen mit Kindern besteht.“

Rund zehn Prozent der erwachsenen Geflüchteten gingen 2017 in Deutschland zur Schule, studierten oder machten eine Ausbildung. Damit ist die Bildungsbeteiligung unter den Geflüchteten gegenüber der ersten Befragungswelle im Jahr 2016 um vier Prozentpunkte gewachsen. Insgesamt hat rund ein Fünftel der Geflüchteten, die 2016 angaben, eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen zu wollen, diesen Wunsch 2017 umgesetzt. Der noch recht geringe Anteil sei teils auf noch nicht ausreichende Sprachkenntnisse, teils auf fehlende allgemeinbildende oder berufsbildende Voraussetzungen zurückzuführen, so die Studie.

Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geht gut voran

Rund 20 Prozent der seit 2015 zugezogenen Geflüchteten gingen im Jahr 2017 einer Erwerbstätigkeit nach. Bis Oktober 2018 ist dieser Anteil auf 35 Prozent gestiegen, wie aktuelle Daten der Bundesagentur für Arbeit zeigen. „Die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt geht gut voran“, stellt IAB-Forscher Herbert Brücker fest. „Diese Ergebnisse sollten ein Ansporn sein, Geflüchtete bei der Integration in den Arbeitsmarkt weiter mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen, zum Beispiel indem Qualifikationen schneller anerkannt werden“, erklärt Brücker.

Geflüchtete Frauen sind allerdings deutlich seltener am Arbeitsmarkt aktiv als geflüchtete Männer. Die Unterschiede hängen der Studie zufolge teilweise mit den Familienkonstellationen zusammen, insbesondere wenn Kleinkinder zu betreuen sind.

Nicht geringes Risiko psychischer Erkrankungen

Erstmals wurde bei einer repräsentativen Befragung Geflüchteter in Deutschland auch das Thema Gesundheit angesprochen. Zwar sind der physische Gesundheitszustand und die allgemeine Gesundheitszufriedenheit der Geflüchteten gut, aber es zeigen sich deutlich höhere Risiken von psychischen Erkrankungen wie Depressionen bei den Geflüchteten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung. Auch zeichnet sich eine erhöhte Wahrscheinlichkeit posttraumatischer Belastungsstörungen bei den Geflüchteten ab. Dies trifft insbesondere für geflüchtete Frauen und Ältere zu. „Das heißt allerdings nicht, dass die große Mehrheit von solchen Erkrankungen betroffen ist“, betont DIW-Forscher Hannes Kröger. „Nichtsdestotrotz muss hier gezielt geholfen werden, denn eine psychische Belastung stellt ein gewaltiges Hindernis für die Integration in Deutschland dar.“

Die Studie ist im Internet abrufbar unter www.iab.de/250119, www.bamf.de/kurzanalyse-sprache-und-beschaeftigung und http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.612216.de/19-4.pdf.

Quelle: Pressemitteilung Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) vom 25.01.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Zum Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus legt die AWO am Sonntag, den 27. Januar einen Kranz in Sachsenhausen nieder und gedenkt so der millionenfach Verfolgten und Ermordeten.

„Die Verbrechen, die während des nationalsozialistischen Regimes begangen wurden, sind beispiellos in der Geschichte der Menschheit und müssen uns eine Mahnung bleiben. Es ist eine Frage der historischen Verantwortung, die Erinnerung daran wachzuhalten. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern muss aktiv verteidigt werden gegen diejenigen, die sich von Hass blenden lassen und so an den Grundfesten unserer Gesellschaft rütteln“, betont Wolfgang Stadler.

Im Fokus des diesjährigen Gedenktages stehen die Novemberpogrom-Häftlinge im KZ Sachsenhausen. Ihnen ist die Ausstellung „Im Reich der Nummern. Wo die Männer keine Namen haben. Haft und Exil der Novemberpogrom-Gefangenen im KZ Sachsenhausen“, die am selben Tag in der Gedenkstätte eröffnet wird, gewidmet.

„Für die AWO ist das Engagement gegen Rassismus und Rechtsextremismus ein zentraler Bestandteil ihrer Identität. Parteien, Organisationen oder Gruppierungen, die rassistisch motivierte Straftaten verüben, die die Menschenwürde verletzen, eine Wesensverwandtschaft mit der Ideologie des Nationalsozialismus aufweisen und unsere demokratische Wertevorstellungen gefährden, lehnen wir entschieden ab. Die AWO steht für Toleranz und Vielfalt“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.01.2019

Anlässlich der aktuellen Debatte im Bundestag zu den Empfehlungen des 7. Nationalen Bildungsberichts fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler grundlegende Verbesserungen in der Bildung und Förderung junger Menschen: „Der Bildungsbericht 2018 kann viele Fortschritte im Bildungsbereich aufführen. Zugleich stellen wir fest, dass dieser Trend zu mehr Bildung nicht bei allen Menschen ankommt. Insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien nehmen nicht in gleichem Maße an den Verbesserungen teil. Immer noch sind zu viele Kinder von Armut bedroht, der Abstand zwischen leistungsstarken und leistungsschwächeren Grundschüler*innen hat sich in Deutschland vergrößert, der Anteil Jugendlicher ohne Schulabschluss ist von 5,8 % auf 6 % gestiegen.“ Wolfgang Stadler sieht hier große Verbesserungsbedarfe: „Wir müssen für diese abgehängten Kinder und Jugendlichen besondere Anstrengungen unternehmen und zusätzliche Angebote bieten. Dafür fehlt jedoch qualifiziertes Personal. Die Folge: Kita-Gruppen werden immer größer, qualitativ gute pädagogische Arbeit in Kita und Grundschule kann nicht mehr überall gesichert werden.“

Wolfgang Stadler fordert die Bundesregierung auf, weitere Maßnahmen zur Verbesserung von Bildung und zum Abbau von Armut umzusetzen: „Insbesondere muss die Situation von Kindern aus armen Familien wirksam verbessert werden. Wir benötigen die Einführung einer Kindergrundsicherung sowie einen Ausbau einer präventionsorientierten kommunalen Infrastruktur. Des Weiteren ist neben der quantitativen Erhöhung der Plätze ein qualitativ ansprechendes Angebot an Ganztagsbetreuung für Schulkinder notwendig. Auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen muss der Fokus auf die Qualitätsentwicklung gelegt werden. Wir fordern eine konzertierte Aktion aller gesellschaftlichen Kräfte, um das Problem fehlender Fachkräfte im pädagogischen und schulischen Bereich anzugehen und Qualität zu sichern.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.01.2019

Gestern Abend feierte der AWO Bundesverband seinen Neujahrsempfang. Mit fast 200 geladenen Gästen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft war es in der Berliner Kalkscheune rappelvoll. In bester Stimmung startete die AWO mit ihren Gästen in ihr 100. Jubiläumsjahr, dementsprechend betonte auch der Präsident der AWO Wilhelm Schmidt: „Das neue Jahr kann nur ein gutes Jahr werden, denn schließlich feiern wir unser 100. Jubiläum. Dass wir als AWO auch nach einhundert Jahren nicht nur existieren, sondern ein großer Wohlfahrtsverband sind, ist die Leistung von Hunderttausenden ehren- und hauptamtlich Engagierten. Wir konnten uns aber nur deshalb so erfolgreich entwickeln, weil wir uns immer an unseren Grundwerten orientiert haben.“

Ein Höhepunkt des Abends war der Film „100 Jahre AWO – #wirmachenweiter“. Der 19-Minüter zur Geschichte der AWO beleuchtet die Entstehung und Entwicklung des Verbandes anhand der Epochen: Weimarer Republik, Zerschlagung durch die Nationalsozialisten, Bonner Republik und Berliner Republik.Dabei stehen Meilensteine und Arbeitsfelder genauso im Fokus wie ausgewählte Biografien von Wegbegleiter*innen der AWO. Der Film wirft einen Blick zurück, bietet aber im Sinne des Jubiläumsmottos „#wirmachenweiter“ auch einen Ausblick in die Zukunft.

Ein zweiter Höhepunkt bestand in der Verleihung des Lotte-Lemke-Preises (Foto aller Preisträger und Laudatoren). Damit wurde kreatives und herausragendes Engagement gewürdigt.Der Jury fiel die Wahl schwer, denn bei den 56 Bewerbungen waren etliche preisverdächtige Projekte dabei. Der Lotte-Lemke-Engagementpreis 2019 ging an das Projekt: ZusammenWachsen – AWO Interkultureller Gemeinschaftsgarten des AWO Kreisverbandes Koblenz e.V.. Seit Juli 2017 können im interkulturellen Gemeinschaftsgarten des AWO Kreisverbandes Koblenz e.V. Geflüchtete, Menschen mit Migrationserfahrung, ehrenamtliche Helfer*innen und Anwohner*innen in der Natur zusammenkommen. Ob Gärtnern, Grillen, Musizieren, Kreativworkshops, Ausstellungen, Feste oder Deutschkurse – das Angebot ist groß und denkt die unterschiedlichsten Menschen und Familien aus dem Quartier mit.

Auch die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles und Kolumnistin Mely Kiyak würdigten in ihren Reden die Leistungen der AWO und besonders die ihrer wichtigsten beiden Frauen Marie Juchacz und Lotte Lemke. Während Mely Kiyak die AWO als Wohlfahrtsorganisation und historische Widerstandsbewegung würdigte, verwies die SPD Vorsitzende Nahles auf die wichtige Rolle von Politikerinnen. Sozialpolitik, so Nahles, wurde immer dann ausgebaut, wenn sich Frauen stark in der Politik engagierten. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zeigte sich zufrieden: „Alles in allem war der Neujahrsempfang ein gelungener Auftakt in das Jahr. Wir haben viel vor und sind optimistisch, dass dies ein erfolgreiches Jahr für die Arbeiterwohlfahrt wird.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 16.01.2019

Im Rahmen des turnusgemäßen Wechsels hat mit dem Beginn des Jahres der Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. die Federführung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen übernommen. Mit ihrer neuen Vorsitzenden Erika Biehn sowie mit Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbunds der Katholiken, als zweitem Vorsitzenden, startet die AGF in das neue Jahr.

„Die AGF hat sich in den letzten Jahren erfolgreich in der Breite aufgestellt“, betont Erika Biehn zur Amtsübernahme. „Insbesondere in den Bereichen zur Beseitigung von Kinderarmut, der Digitalisierung im Familienleben, der Qualität in der Kindertagesbetreuung hat die AGF substantielle Beiträge geleistet. Daran werden wir während unserer Federführung anknüpfen und daran arbeiten, dass Eltern auf die Bedarfsgerechtigkeit und Qualität der Betreuung vertrauen können – unabhängig davon, wo sie wohnen.“ Neuen Schwung erwartet die Vorsitzende der AGF auch in der Debatte zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: So sei das von der Europäischen Kommission angestoßene Paket zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiger Beitrag, der auch auf den nationalen Ebenen neue Impulse geben sollte. Insbesondere erwartet Erika Biehn hinsichtlich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie der Qualität in der Kinderbetreuung von Kita und Kindertagespflege intensive Diskussionen, die an die Ergebnisse des Berichts vom Beirat zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sowie aus dem aktuellen sogenannten „Gute-Kita-Gesetz“ anknüpfen. „Als AGF steht bei uns die ganze Lebensphase von Familien im Zentrum. Familien brauchen gute Rahmenbedingungen für die Bewältigung von Pflegeaufgaben ebenso wie für die Kinderbetreuung. Für beides werden wir uns weiterhin einsetzen.“

Zudem stellt die neue Vorsitzende die Bedeutung der Zusammenarbeit der Verbände heraus „Die Synergien aus der Zusammenarbeit zu intensivieren, weitere Themen gemeinsam zu erarbeiten und dabei die Vielfalt der Familienformen einzubeziehen, wird das Ziel unserer Federführung sein.“

Der AGF steht in einem zweijährigen Turnus ein Mitgliedsverband federführend vor. Mit dem Jahreswechsel löst der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (VAMV) den 2017-2018 amtierenden Familienbund der Katholiken ab. Die Vorsitzende des VAMV, Erika Biehn, wurde Ende 2018 einstimmig zur neuen Vorsitzenden der AGF gewählt. Der Familienbund der Katholiken e.V. (FDK) stellt mit seinem Präsidenten Ulrich Hoffmann nun den zweiten Vorsitzenden der AGF.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft der deutschen Familienorganisationen (AGF) e.V. vom 15.01.2019

Die Diakonie begrüßt es, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit den im Sozialgesetzbuch II geregelten Sanktionen für Hartz IV-Bezieher befasst. „Eine solche Überprüfung am Maßstab des Grundgesetzes ist dringend notwendig. Wir hoffen, dass endlich Klarheit geschaffen und entschieden wird, dass das Existenzminimum nicht gekürzt bzw. gestrichen werden darf“, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

„Hartz IV gewährleistet das, was Menschen unbedingt zum Leben brauchen. Die Sanktionen gefährden genau diese Lebensgrundlage. Wer sanktioniert wird, dem fehlt es nicht an den Annehmlichkeiten des Lebens, sondern schlicht am Geld für Essen, Kleidung, Wohnen. Die Menschen geraten in existentielle Not und verlieren nicht selten ihre Wohnung“, betont Loheide.

Sanktionen träfen diejenigen, die besondere Unterstützung brauchen, da sie z.B. in einer persönlichen Krise stecken oder wegen Kommunikationsschwierigkeiten sich nicht regelmäßig melden. „Betroffen ist, wer z.B. in einer depressiven Phase seine Post nicht öffnet, eine Maßnahme schleifen lässt oder sich beim Schreiben von Bewerbungen besonders schwer tut“, sagt Loheide. „Sanktionen motivieren die Menschen nicht dazu, sich effektiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen, sondern sie resignieren. Sie treffen Menschen, die im Umgang mit Behörden unsicher sind oder Anforderungen und Informationsblätter falsch verstehen.“

Die Diakonie Deutschland geht davon aus, dass das Existenzminimum immer gesichert bleiben muss und setzt sich für die Abschaffung von Sanktionen in der Grundsicherung ein. „Den Betroffenen die Leistungen für Miete und Heizung sowie das Allernotwendigste zum Leben zu streichen ist eine unzumutbare Härte und unseres Erachtens nicht mit dem Grundgesetzt vereinbar.“, betont Loheide.

Unseren Themenschwerpunkt „Menschenwürdiges Existenzminimum“ finden Sie unter https://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-existenzminimum/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über die Bildungspolitik in Deutschland und den Nationalen Bildungsbericht 2018 auf stärkere Investitionen des Bundes in der Bildung und eine dauerhafte Kooperation in diesem Bereich zwischen Bund, Ländern und Kommunen. „Bei der Bildung gibt es dringende Aufgaben zuhauf, beispielsweise den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsangebote, die Sanierung und den Neubau von Schulen oder die Entwicklung eines inklusiven Bildungswesens. Und auch die Frage von Bildungsungleichheiten, von sozialen und regionalen Disparitäten muss dringend angegangen werden. Dafür braucht es Investitionen in einem Ausmaß, das Länder und Kommunen nicht alleine stemmen können. Wer diese Aufgaben als politische Kür begreift, gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit, sondern auch den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Deshalb muss das Kooperationsverbot in der Bildung endlich aufgegeben werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Gute Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Menschen oder ihrem Wohnort abhängig sein. Für ein hochwertiges, flächendeckendes und chancengerechtes Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Sonst besteht die Gefahr, dass die Kluft zwischen Personen, die ihre Bildungserfolge weiter ausbauen, und anderen, deren ungünstige Ausgangslagen langfristig nachwirken, größer werden könnte. Bildung, die allen Kindern gleiche Bildungschancen verspricht, erfordert nicht nur warme Worte und leidenschaftliche Absichtserklärungen. Sie erfordert vor allem ordentliche Personalschlüssel, Zeit für pädagogisches Gestalten, eine gute Ausbildung von Fachkräften und eine zeitgemäße Ausstattung mit Bildungsmitteln. Dafür müssen wir Bildungseinrichtungen mindestens mit einem Finanzierungsvolumen von fünf Prozent des Bruttoinlandsprodukts ausstatten“, so Hofmann weiter.

Die letzte PISA-Studie hatte erneut die vorhandenen Schwachstellen in Bezug auf die Chancengerechtigkeit im deutschen Schulsystem aufgezeigt. Dem deutschen Bildungssystem gelingt es nach wie vor nicht, den kausalen Zusammenhang zwischen Elternhaus und Bildungskarriere aufzulösen. Bereits im Oktober 2017 hatte das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit 30 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Gewerkschaften den Appell „Gute Bildung für alle Menschen!“ veröffentlicht. Darin heißt es wörtlich: „Für ein hochwertiges, flächendeckendes und soziales Bildungsangebot müssen Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen. Das Grundgesetz verlangt bundesweit eine gleichwertige Ausstattung der Bildungseinrichtungen. Gute Bildung ist ein Eckpfeiler der Demokratie. Sie ist Voraussetzung für eine plurale, freiheitliche Gesellschaft, die gerade jetzt gestärkt werden muss.“

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 18.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt anlässlich der heutigen Bundestagsdebatte über gesunde Ernährung gesetzliche Maßnahmen für besseres Essen in Kitas und Schulen an. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation sind die zahlreichen Appelle und Ankündigungen der letzten Jahre weitgehend wirkungslos geblieben. Ein erster Ansatzpunkt für konkrete Maßnahmen wäre eine generelle Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Kita- und Schulessen von 19 auf 7 Prozent. Eine solche Reduzierung, die finanzielle Gestaltungsspielräume bei der Qualitätsverbesserung des Kita- und Schulessens ermöglichen würde, ist aufgrund des in diesem Bereich vorliegenden nationalen Gestaltungsspielraums problemlos möglich.

Zudem unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk den Vorschlag der Weltgesundheitsorganisation WHO, die Mehrwertsteuer auf Obst und Gemüse generell abzuschaffen. Dies würde nicht nur in der Breite den Konsum von Obst und Gemüse befördern und darüber gesunde Ernährung begünstigen. Gerade im Hinblick auf Kinder aus armen Familien könnte kostengünstigeres Obst und Gemüse zu einer ausgewogeneren und gesünderen Ernährung beitragen, wenn eine Steuerbefreiung tatsächlich über niedrigere Preise bei den Kindern und Jugendlichen ankommen würde.

„Jedes Kind im Ganztagsbetrieb von Kita oder Schule braucht eine gesunde, warme Mahlzeit. Dazu zählt eine Vielfalt der Speisen ebenso wie ihre nährstoffreiche Zubereitung, ausreichend Gemüse, aber auch Vollkornprodukte und Fisch. Es muss endlich Schluss sein mit zerkochtem Gemüse, trockenen Kartoffeln und billigen Fertigsoßen. Besonders wichtig ist es auch, Kita-Kinder und Schülerinnen und Schüler in die Essensplanung mit einzubeziehen. Deren Kompetenz und Kreativität bleiben in der Regel völlig ungenutzt“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollten auch die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, das europäische Schulobst- und -gemüseprogramm auszubauen. „Von diesem Programm können sowohl Kinder in Grundschulen als auch in Kitas profitieren. Eine gesunde Ernährung und Bewegung sind die wesentlichen Grundlagen für ein gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Dabei ist das Ernährungsverhalten ein zentraler Bestandteil eines gesunden Lebensstils. Dieser wird wesentlich im Kindesalter erlernt und gebildet. Die hier erworbenen Ernährungsmuster behalten Kinder und Jugendliche oft ein Leben lang“, so Hofmann weiter. Die bisherigen Evaluationen des Schulobstprogramms haben eine deutliche Zunahme der Beliebtheit und Akzeptanz von Obst und Gemüse ergeben. Zudem stieg das Bewusstsein der Kinder um die Wichtigkeit von Obst und Gemüse als Bestandteil einer gesunden Ernährung. Darüber hinaus verzehrten sie insgesamt mehr Obst und Gemüse: Besonders signifikant war der Anstieg bei den Kindern, die vor Beginn des Programms einen niedrigen Verzehr aufwiesen.

Länderübergreifend wird bei Schulen in sozialen Brennpunktlagen eine besondere Wirksamkeit des Programms festgestellt: Bei Schülerinnen und Schülern mit einem niedrigen sozioökonomischen Status stiegen Konsum und Wissen am meisten.

„Wir müssen zudem darüber diskutieren, wie wir unsere Kinder vor ausuferndem Lebensmittelmarketing schützen. Kindermarketing für verarbeitete Lebensmittel mit sehr hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt ist ein Unding.

Auch hier unterstützen wir die Forderung der WHO, dass nur für gesunde Lebensmittel ein direkt an Kinder gerichtetes Marketing erlaubt sein sollte“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 17.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert den weiteren Bedeutungsverlust der Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Die neuen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen, dass der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe mit 3,93 Prozent den niedrigsten Wert seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes erreicht hat. „Damit ist der Anteil der Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit an den Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe erstmals unter vier Prozent gefallen. In den letzten Jahren mussten mehrere tausend Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, beispielsweise Jugendklubs, Abenteuerspielplätze, Mädchentreffs und Spielmobile, ihre Arbeit aufgrund finanzieller Probleme einstellen, die Zahl der Vollzeitstellen in diesem Bereich ist geradezu dramatisch zurückgegangen. Gleichzeitig hat die Kinder- und Jugendarbeit heute mehr Arbeit als früher, weil sie beispielswei se vermehrt Angebote in Schulen am Vormittag abdeckt und mehr Kinder und Jugendliche Bedarf zum Beispiel an psycho-sozialer Unterstützung haben“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Dem Ausgabenanstieg für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt um knapp 3,4 Milliarden Euro (rund 7,5 Prozent) steht für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit nur ein leichter Anstieg der Ausgaben um rund 64,3 Millionen Euro (rund 3,5 Prozent) entgegen. „Natürlich begrüßen wir den kräftigen Zuwachs der Ausgaben für die Kinder- und Jugendhilfe insgesamt. Dieser ist vor allem auf die gestiegenen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung zurückzuführen. Gleichzeitig wird aber die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland zunehmend an die Wand gefahren“, so Hofmann weiter.
„Das ist insbesondere angesichts der Tatsache, dass jedes fünfte Kind in Deutschland von Armut betroffen ist, ein riesiges Problem. Denn diese Kinder leiden aufgrund ihrer oftmals erhöhten Förderbedarfe besonders unter einer schlechten finanziellen Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit. Armut stellt für Kinder ein enormes Entwicklungsrisiko dar. Deshalb ist es erforderlich, dass alle Beteiligten der Kinder- und Jugendarbeit eine besondere Empathie für diese Kinder und Jugendlichen entwickeln. Das ist jedoch nur möglich, wenn entsprechende Personal- und Ausstattungsressourcen vorhanden sind – in Jugendzentren, Zirkusprojekten, Zeltlagern und Verbänden ebenso wie auf dem Abenteuerspielplatz, auf der Straße, an Szenetreffpunkten oder im Spielmobil“, so Hofmann.
Kinder- und Jugendarbeit ist in Zeiten knapper Kassen grundsätzlich erheblichem finanziellen Druck ausgesetzt. Deshalb hat der Gesetzgeber im Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 11) festgelegt, dass sie eine Pflichtaufgabe der Kommunen ist. Diese enthält nicht nur eine eindeutige Leistungsverpflichtung des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, sondern bringt auch zum Ausdruck, dass entsprechende Angebote in bedarfsgerechtem Umfang zur Verfügung gestellt werden müssen.
Kinder- und Jugendarbeit ist eine wichtige Ergänzung zum leistungsbezogenen Lernen in der Schule. Denn hier können Kinder und Jugendliche eigene Akzente setzen, sich neue soziale Beziehungen erschließen, selbst Strukturen gestalten und eigenen, individuellen Vorlieben und Kompetenzen nachgehen, die oftmals im Schulkontext nicht zum Tragen kommen. Zudem entwickeln sie dort gesellschaftlich bedeutsame Schlüsselqualifikationen. Und: Kinder und Jugendliche brauchen offene, freie Räume zur Entfaltung eigenständigen Engagements, um eine aktive partizipationsorientierte Rolle in der Gesellschaft zu entwickeln.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.01.2019

Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) feiert 65. Geburtstag. Die älteste und größte deutsche Kinderschutzorganisation wurde am 16.11.1953 in Hamburg gegründet. Gefeiert wurde das Jubiläum mit einem prominent besetzten Fachtag in der Hansestadt. Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley und Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg, würdigten die jahrzehntelange Arbeit des Verbandes.
Zum Auftakt der Veranstaltung stimmte Bundesjustizministerin Barley die Gäste in ihrer Keynote auf das Thema Kinderrechte ein: „Es ist an der Zeit, Kinderrechte auch in unserer Verfassung besser sichtbar zu machen und im Grundgesetz zu verankern. Damit wollen wir deutlich machen, dass Kinder auch eigene Rechte haben und das Kindeswohl stets berücksichtigt werden muss.“
DKSB-Präsident Heinz Hilgers wurde von zahlreichen Wegbegleitern für seine 25-jährige Präsidentschaft und sein großes Engagement für Kinderrechte und gegen Kinderarmut gewürdigt. „65 Jahre Kinderschutzbund, in dieser Zeit haben wir einiges erreicht. Aber es gibt noch viel zu tun! Wir wollen in diesem Jahr erleben, dass die Kinderrechte in vollem Umfang ins Grundgesetz aufgenommen werden. Und wir werden weiterhin klar Position beziehen und uns aktiv einbringen, wenn es um wichtige gesellschaftspolitische Fragen geht.“
Dank an den Kinderschutzbund gab es auch vom Vorstandsvorsitzenden der HanseMerkur Versicherungsgruppe, mit deren Unterstützung der Fachtag veranstaltet wurde. „Der DKSB ist seit fast 30 Jahren ein verlässlicher Partner des HanseMerkur Preises für Kinderschutz. Unsere breite Kooperation ist eine Win-win-Situation, die der Hand in Hand-Leitidee unseres Unternehmens entspricht“, so Eberhard Sautter. Katarina Barley erklärte: „Der Deutsche Kinderschutzbund hat in den vergangenen 65 Jahren viel in der Gesellschaft bewegt und zur Verbesserung des Kinderschutzes maßgeblich beigetragen. Das stolze Jubiläum ist daher zu Recht ein Grund zum Feiern!
An einer anschließenden Diskussionsrunde zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz nahmen unter anderem Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion und Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt a.M., teil. Über Kinderarmut und die Wege, diese zu bekämpfen, debattierten unter anderem Dr. Dietmar Bartsch, Fraktionsvorsitzender der Linken, Dr. Ulrich Schneider vom Paritätischen Gesamtverband, die Aktivistin und alleinerziehende Mutter Fee Linke sowie die Autorin Julia Friedrichs.
Zu der Jubiläumsfeier waren Kinderschützer*innen aus ganz Deutschland sowie zahlreiche Vertreter*innen der Zivilgesellschaft angereist. Zum Abschluss gab es bei leckeren Kleinigkeiten Gelegenheit zum persönlichen Austausch und dazu, den Abend entspannt ausklingen zu lassen. Im Kinderschutzbund mit seinen 16 Landes- und mehr als 400 Ortsverbänden engagieren sich rund 5.000 hauptamtliche und etwa 17.000 ehrenamtliche Mitarbeiter für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 17.01.2019

LSVD gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus und mahnt zur Wachsamkeit

Am 27.Januar wird der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus begangen. Anlass ist der 74. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz. Dazu erklärt Henny Engels aus dem LSVD-Bundesvorstand:

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) möchte am heutigen Tag an die Millionen Menschen erinnern, die im nationalsozialistischen Deutschland unermessliches Leid erfuhren und ermordet wurden. Auch die Lebenswelten von Schwulen und Lesben wurden durch diese Verbrechen zerstört. Zehntausende schwuler Männer wurden nach § 175 Reichstrafgesetzbuch zu Gefängnis oder Zuchthaus verurteilt. Mehrere Tausend wurden wegen ihrer Homosexualität in Konzentrationslager verschleppt. Die meisten überlebten diese Lager nicht. Auch lesbische Frauen wurden in Lagern und Gefängnissen inhaftiert, gefoltert, missbraucht und ermordet. All das geschah, weil sie wie Jüd*innen, Sinti und Roma und viele andere nicht in die menschenfeindliche Ideologie der Nationalsozialisten passten.

Wir fordern Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble auf, seinen Widerstand dagegen aufzugeben, dass der Deutsche Bundestag für den 27. Januar 2021 eine Gedenkstunde für homosexuelle Opfer vorsieht. Das Gedenken an die Opfer hält nicht nur die Erinnerung an jede*n einzelne*n wach, sondern ist uns auch Mahnung für die Gegenwart.

Wenn heute wieder Ideologien der Ungleichwertigkeit in Länderparlamente einziehen und die Grenze des Sagbaren auch im Bundestag nach rechts verschoben wird, müssen wir mutig und deutlich widersprechen und diese Ideologien demaskieren. Daher ist es wichtig und notwendig, dass auch der Deutsche Bundestag 2021 der Würdigung der homosexuellen Opfer des Nationalsozialismus Raum gibt, ihrer gedenkt und deutlich macht, dass Homophobie und Transfeindlichkeit genau wie jede andere Art von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nie mehr zur Maxime staatlichen Handelns werden darf. Damit kann der Bundestag auch ein deutliches Zeichen gegen die heutige Verfolgung und Entrechtung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen in vielen Teilen dieser Welt setzen. Man denke nur an die erschütternden Berichte über die neue Verfolgungswelle in Tschetschenien.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 27.01.2019

Anlässlich der heutigen Verhandlung des Ersten Senats des BVerfG zu den Sanktionen im SGB II über eine Vorlage des Sozialgerichts Gotha erklärt der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz (nak) Gerwin Stöcken:

„Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen fit zu machen für den Arbeitsmarkt. Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ist nicht verhaltensabhängig. Statt auf Sanktionen sollte deshalb stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung in den Jobcentern gesetzt werden, um den Betroffenen endlich auf Augenhöhe zu begegnen.“, betont Gerwin Stöcken

„Gefordert ist vielmehr ein Kurswechsel in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Beschäftigungspolitik sollte auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen. Nur so kann Arbeit eine positive Rolle im Leben der Betroffenen einnehmen anstatt Arbeit im Niedriglohn-sektor zu befördern. Notwendig sind neben einer Abschaffung der derzeitigen Sanktionspraxis zudem höhere Regelsätze in der Grundsicherung und die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.“, so Stöcken weiter.

„Eine Entschärfung des Sanktionssystems hinsichtlich Bedarfsgemeinschaften wäre zudem ein wichtiger und längst überfälliger Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut. Denn Kinder haben im ‚Hartz-IV-System‘ nichts verloren! Das derzeitige System mit seiner starren Sanktionsdauer von drei Monaten ist viel zu rigide und drastisch und trifft besonders Familien mit unvermittelter Härte. Aus den Erfahrungen vieler in der nak aktiver Menschen im SGB II-Leistungsbezug wissen wir, Sanktionen sind konterproduktiv, denn sie befördern Existenzängste und Existenznot.“

„Das BVerfG muss deshalb Farbe bekennen und klare Kante zeigen gegen die derzeitige Sanktionspraxis im SGB II. Als absoluten Minimalkonsens erwarten wir, dass das BVerfG zumindest erheblich engere Vorgaben für die Verhängung von Sanktionen formuliert und die unterschiedlichen Sanktionsregelungen für unter 25-Jährge kippt, bekräftigt der Sprecher der nak abschließend.

Zum Hintergrund: Nachdem das BVerfG einen Vorlagebeschluss aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte, hat die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II mit Beschluss vom 02. August 2016 erneut in Zweifel gezogen. Die Richter meinen, dass Sanktionen zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen und damit gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie gegen die Freiheit der Berufswahl verstoßen. In der Praxis der Jobcenter geht der Großteil der Sanktionen auf sog. Meldeversäumnisse zurück, etwa weil Leistungsbeziehende ohne Begründung nicht zum vereinbarten Gespräch erscheinen. Diese machen in der Praxis drei Viertel der Fälle aus. Komplett streichen können die Jobcenter die Hartz IV-Leistung nur im Ausnahmefall, auf Antrag gibt es dann Lebensmittelgutscheine.

Quelle: Pressemitteilung Nationale Armutskonferenzvom 15.01.2019

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 19. Februar 2019

Veranstalter: AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Teilnahmebeitrag: 30,00 €

Eine demokratische Gesellschaft entsteht und besteht nicht einfach selbstverständlich, sondern sie muss kontinuierlich gestärkt und weiterentwickelt werden. Vor allem aber muss sie als demokratische Praxis auf allen Ebenen erfahrbar sein und schon in der Kindheit verlässlich erlebt, erlernt, eingeübt und erprobt werden können. Die Familie als Lern- und Übungsfeld für Demokratie kommt dabei zunehmend in den Blick – sie ist der erste und ein wesentlicher Lernort für Kinder, die in Zukunft unsere plurale und vielfältige Demokratie stärken und tragen sollen. Sollte Demokratie dann nicht auch für die Eltern und Familien in ihren sozialen Nahräumen, in Kita, Familienzentrum, Schule erfahrbar sein? Mit diesen und weiteren Fragen wollen wir uns gemeinsam mit allen Teilnehmenden auf der Veranstaltung näher befassen, Erfahrungen austauschen und neue Ideen und Herangehensweisen entwickeln.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 01. März 2019

Veranstalter: Heinrich-Böll-Stiftung e.V

Ort: Berlin

Mit dem Anne-Klein-Frauenpreis 2019 werden die drei deutschen Ärztinnen Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász für ihre beharrliche Verteidigung des Informationsrechts von Frauen ausgezeichnet. Die zwei Gynäkologinnen und die Allgemeinmedizinerin wurden wegen vermeintlicher Werbung für Schwanger­schafts­abbrüche angezeigt. Das wird als Verstoß gegen §219a Strafgesetzbuch beurteilt. Alle drei weigern sich, die Information über ihre ärztliche Leistung von ihren Webseiten zu nehmen. Die drei Ärztinnen führen einen gerichtlichen und öffentlichen Streit um das freie Informationsrecht von Frauen und für die Abschaffung von §219a STGB, der bis vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden könnte.

Der Anne-Klein-Frauenpreis wird zum achten Mal verliehen und ist mit 10.000 € dotiert. Die Jurybegründung, Porträts und Fotos der Preisträgerinnen gibt es hier.

Bitte melden Sie sich bis 24. Februar 2019 an: Jetzt anmelden

Weitere Informationen finden Sie im Web und auf Facebook.

Termin: 22. März 2019

Veranstalter: Nationale Armutskonferenz und Forum Menschenrechte

Ort: Berlin

Die nak hatte sich im letzten Jahr erstmals am Staatenberichtsverfahren zum UN Sozialpakt beteiligt und einen Parallelbericht beim UN Sozialausschuss eingereicht. Im Rahmen des Fachtags soll nun ein Überblick über die Empfehlungen des UN-Sozialausschusses an die Bundesregierung gegeben und diskutiert werden, welche sozialpolitischen Maßnahmen notwendig sind, um die Einhaltung der sozialen Rechte in Deutschland zu gewährleisten und wie die Zivilgesellschaft zur Umsetzung der Empfehlungen beitragen kann.

Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

Termin: 10. und 11. April 2019

Veranstalter: Der Paritätische Gesamtverband in Kooperation mit dem DGB, der AWO und der Nationalen Armutskonferenz

Ort: Berlin

Trotz Mindestlohn, Bildungs- und Teilhabepaket und Mietpreisbremse – das Thema Armut lässt Deutschland nicht los. Im Gegenteil: An immer mehr Stellen besteht dringend Handlungsbedarf, damit sich die sozialen Gegensätze nicht weiter verschärfen. Deshalb wird der Armutskongress dieses Jahr unter dem Motto „Baustelle Deutschland. Solidarisch anpacken!“ gestellt. Gemeinsam sollen Lösungen diskutiert und konkrete Forderungen entwickelt werden.

Es erwarten Sie spannende Referentinnen und Referenten. Dr. Andrej Holm wird in seinem Vortrag der Frage nachgehen „(Kein) gutes Wohnen für alle? Wie ‚Armutsprobleme‘ in der Mitte der Gesellschaft ankommen“. Prof. Dr. Bettina Kohlrausch wird einen Vortrag zum Thema „Instrumentalisierung von Armut durch Rechts“ halten. Darüber hinaus begrüßt Sie Herrn Dr. Heribert Prantl als Eröffnungsredner.

Begleitet werden die Vorträge von zahlreichen Impulsforen zu den Themen Wohnen, Rente, Gesundheit, Bildung, Hartz IV u.v.m.

Melden Sie sich jetzt an: https://www.armutskongress.de/dabei-sein-2019/anmelden/

Teilnehmende, die für Anreise und Unterkunft finanzielle Unterstützung benötigen, können diese bei der Nationalen Armutskonferenz beantragen.

Termin: 20. Mai 2019

Veranstalter: Arbeiterwohlfahrt Landesverband Sachsen e.V.

Ort: Dresden

Bei der Veranstaltung werden die Ergebnisse der geführten Interviews mit Geflüchteten und Einsatzstellen zum Thema ehrenamtliches Engagement vorgestellt. Im Anschluss daran, möchte man mit Ihnen darüber ins Gespräch kommen. Außerdem wird zum Thema Teilhabe durch Engagement diskutiert werden und genug Raum und Zeit für den gegenseitigen Austausch bereitgestellt.

Eine Einladung mit den Details zur Veranstaltung folgt demnächst.

AKTUELLES

Die Broschüre kann kostenlos bei der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie bezogen werden.

Die Handreichung „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“ bietet pädagogischen Fachkräften Unterstützung, praxisnahe Informationen und Ideen für ihre tägliche Arbeit mit geflüchteten Kindern und deren Familien.

Die praxisnahe und anschauliche Broschüre beantwortet Fragen aus dem pädagogischen Alltag zu verschiedenen Themen vom Ankommen über die Zusammenarbeit mit geflüchteten Eltern, Mehrsprachigkeit bis hin zum Umgang mit traumatisierten Kindern.

Die Broschüre entstand aus der Arbeit der Beratungs- und Servicestellen „Kinder mit Fluchthintergrund in der Kindertagesbetreuung“, die die Karl Kübel Stiftung im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration an drei hessischen Standorten zeitlich befristet eingerichtet hatte. Die konkreten Fragen und Anliegen, die im Projektverlauf an die Beratungs- und Servicestellen herangetragen wurden, finden sich nun in der neu erschienenen Handreichung wieder.

Alle Themen, die den Fachkräften sozusagen unter den Nägeln brennen, wurden zusammengestellt und mit zahlreichen Best-Practice-Beispielen, Checklisten, Arbeitsblättern und weiterführenden Materialangaben aufbereitet. So können Fachkräfte – auch in anderen Bundesländern – sich schnell einen Überblick über die wichtigsten Informationen verschaffen und neue Inspirationen und Anregungen für die Praxis erhalten.

Die Handreichung kann auf unserer Homepage www.kkstiftung.de kostenlos heruntergeladen oder als Broschüre bestellt werden.

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ZFF-Info 01/2019

SCHWERPUNKT I: Kompromiss zu §219a

Anlässlich der öffentlich gewordenen Eckpunkte zur Reform des § 219a StGB kritisiert das Zukunftsforum Familie (ZFF) den getroffenen Kompromiss und fordert die ersatzlose Streichung des Paragraphen.

§219a StGB stellt nicht nur die „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, er verhindert den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs. Inzwischen liegen zahlreiche Klagen gegen Ärzt*innen vor, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber öffentlich informieren. Nun hat die Bundesregierung gestern Abend Eckpunkte für eine Reform des Paragrafen vorgelegt.

Die ZFF-Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt dazu: „Hier wird ein fauler Kompromiss auf dem Rücken der betroffenen Frauen und von Ärztinnen und Ärzten ausgetragen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Wir halten an der Forderung fest: § 219a StGB gehört ersatzlos gestrichen!“

Reckmann erklärt weiter: „Zwar dürfen künftig Ärzt*innen und Kliniken darüber informieren, dass sie Abbrüche von Schwangerschaften vornehmen, allerdings bleibt die sachliche Aufklärung über das „Wie“ eines solchen Eingriffs nach wie vor verwehrt. Die Bereitstellung von weiteren Informationen durch öffentliche Stellen ist zwar gut, aber zum einen bereits jetzt möglich und zum anderen längst nicht ausreichend. Der Staat sollte betroffene Frauen in ihrem Streben nach Informationen unterstützen und sie nicht damit alleine lassen! Darüber hinaus gehört für uns die Idee, die seelischen Folgen eines Abbruchs untersuchen zu wollen, nicht in einen Kompromiss, der sich mit dem Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche beschäftigt. Es ist unerträglich, wie hier das Streben nach Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte sowie nach freiem Zugang zu Informationen für die betroffenen Frauen mit der Polemik von Abtreibungsgegner*innen vermischt wird.“

Den Offenen Brief „Für Information und Selbstbestimmung – Abschaffung des §219a!“, der von 27 Organisationen unterzeichnet und im April sowie nochmals im Oktober 2018 veröffentlicht wurde, finden Sie hier: 20181011_erneut_offener_Brief_für_die_Aufhebung_219a_StGB.pdf

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 13.12.2018

Kommentar von Maria Noichl, Bundesvorsitzende der ASF, SPD-Europaabgeordnete und Mitglied im Gleichstellungsausschuss des Europäischen Parlaments:
Stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen und für alle Frauen in der SPD sage ich „Nein und nochmals Nein“ zu dem erarbeiteten Papier zu § 219a.

Ich möchte mit dem Schluss des Papieres beginnen.

Die CDU/CSU hat sich hier mit einem populistischen Gedanken durchgesetzt, der mir rote Flecken am Hals macht. Unter Punkt fünf wird eine Studie in Aussicht gestellt, die sich mit den negativen seelischen Folgen der Schwangerschaftsabbrüche auseinandersetzen soll. In ganz Europa ist das einer der Argumentationsstränge von angeblichen „Lebensschützern“, die – mit dem Ziel, Abtreibungen generell zu verbieten – über Frauen und ihr Leben bestimmen wollen. Dass alle Frauen mit einem seelischen Schaden aus dieser Situation hinausgehen, ist seit Langem ein Mantra, das die Bewegung gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche vor sich herträgt und bei seiner Arbeit gegen Paragraph 218a verwendet. Dass sich dies nun in der Grundlage für eine Überarbeitung des Paragraphen 219a wiederfindet, zeigt nur, dass auch der Paragraph 218a Vielen in der CDU/CSU, die immer weiter nach rechts rückt, ein Dorn im Auge ist. Schon die Tatsache, dass diese Argumentationslinie übernommen wurde, offenbart die tatsächliche der CDU/CSU und macht deutlich, dass mit ihnen kein Kompromiss möglich ist.

Ein Kompromiss müsste ein Treffen auf halber Strecke sein. Im vorgeschlagenen, angeblichen Kompromisspapier wird aber der § 219a nicht gestrichen, sondern nur verändert. Dem können die SPD Frauen niemals zustimmen. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll weiterhin verboten bleiben. Eine längst fällige Distanzierung von dem Wort „Werbung“ wurde nicht vollzogen. Allein das Wort „Werbung“ suggeriert, Frauen würden sich zur Abtreibung locken lassen, weil sie heute gerade nichts Anderes zu tun hätten… Dies ist und bleibt zynisch.

Wir kämpfen weiterhin für eine Streichung des Paragraphen 219a – nur die Streichung wird der Arbeit der Ärztinnen und Ärzte und dem Recht, das durch Paragraph 218a gesichert wird, gerecht.

In der Vorlage, die nun für die Formulierung des Gesetzes vorliegt, sind auch gute Punkte enthalten. Wir begrüßen ganz klar, dass die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zukunft zentralisiert über die Namen der Ärztinnen und Ärzte verfügen soll, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies wird uns in Zukunft auch ermöglichen, genauer zu sehen, in welchen Regionen Deutschlands die Versorgung eventuell sogar gefährdet ist. Besonders wichtig ist das versprochene Signal, dass auch die Ärztinnen und Ärzte in Zukunft darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Doch auch diese wichtigen und grundlegenden Punkte können unsere Bewertung des Papieres leider nicht verändern.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) vom 17.12.2018

„Das, was gestern von den Ministerinnen und Ministern der großen Koalition als Lösung im Streit um den §219a präsentiert wurde, ist alles, aber kein Kompromiss: Medizinerinnen und Mediziner werden weiterhin kriminalisiert, Schwangerschaftsabbrüche stigmatisiert und die selbst ernannten Lebensschützer bekommen eine Studie zu ihrer Fake-Krankheit Post-Abortion-Syndrom geschenkt“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Einigung im Streit um Paragraph 219a. Möhring weiter:

„Die SPD wählt Opportunismus statt Haltung, die Union bleibt standhaft in ihrer Doppelmoral: Während sie den ´mündigen Bürger` als Argument gegen ein Tabakwerbeverbot anführt, sind Frauen für sie anscheinend noch weit entfernt davon, selbstständig denken und entscheiden zu können. Die SPD stützt mit dieser Entscheidung das nicht akzeptable Frauenbild der CDU und verrät die Interessen ihrer eigenen Mitglieder und aller Frauen in Deutschland.

Wir fordern weiterhin die umgehende Streichung des Paragraphen 219a. Das Anbieten einer legalen medizinischen Leistung hat nichts im Strafgesetzbuch zu suchen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2018

Zum gestern vorgelegten „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Das vorliegende Ergebnis ist kein Zeichen für ernsthafte politische Kompromissfähigkeit. Dieser sogenannte Kompromiss ist ein Armutszeugnis für die Arbeit der Großen Koalition und ein Schlag ins Gesicht für die betroffenen Frauen. Nach einem Jahr Verhandlung wurde gestern Abend ein Vorschlag vorgelegt, der die Situation der Frauen und die der Ärztinnen und Ärzte eher verschlimmert, als verbessert. Das im Kompromiss verankerte Ziel der Hilfe und Unterstützung für ungewollt schwangere Frauen, wird so nicht erreicht. Wer das erreichen will, muss den Paragraphen streichen.“

Seit November 2017 wird um die Abschaffung des §219a StGB, dem Werbeverbot über Schwangerschaftsabbrüche, politisch und gesellschaftlich gerungen. Der vorgelegte Kompromiss stigmatisiert Schwangerschaftsabbrüche und ungewollt schwangere Frauen weiter. Damit handelt die Koalition gegen die mehrheitliche Meinung in der Bevölkerung. Es werden bürokratische Regelungen aufgesetzt, die die einfache Bereitstellung von Informationen in keiner Weise verbessern werden. Als Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen bundesweit steht die AWO fest an Seite der betroffenen Frauen und wird sich weiterhin für die Informationsfreiheit von Frauen und die Abschaffung des §219a einsetzen.

In einem offenen Brief setzte sich die AWO mit anderen Verbänden für die Abschaffung von § 219a ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.12.2018

Enttäuscht zeigt sich Britta Altenkamp, Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, vom Kompromiss der großen Koalition zum §219a. „In dieser Frage bedarf es keiner Formelkompromisse. Der §219a gehört abgeschafft“, so Britta Altenkamp. „Frauen- und Informationsrechte sind nicht als Spielbälle für politisches Taktieren geeignet. Der nun ausgehandelte Formelkompromiss verschriftlich nur, was bereits jetzt schon möglich ist. Weder bietet diese Lösung Rechtssicherheit noch kommt es dem Informationsbedürfnis von Frauen nach, sich bei den Ärzt*innen über einen Schwangerschaftsabbruch informieren zu können“, kritisiert die AWO Bezirksvorsitzende.

Fassungslos zeigt sich auch die Leiterin des AWO-Lore-Agnes-Hauses Nicola Völckel. Bereits seit 1983 ist das Lore-Agnes-Haus in Essen eine Anlaufstelle für alle Fragen und Probleme rund um Schwangerschaft und Schwangerschaftsabbruch, führt als staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle die gesetzlich vorgeschriebene Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch durch und stellt die erforderliche Beratungsbescheinigung aus. „Aus unserer Beratungspraxis kennen wir die Sorgen und Nöte der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen und sich ihre Entscheidung nicht leicht machen. Der nun ausgehandelte Formelkompromiss geht an der Lebenswirklichkeit dieser Frauen vorbei. Und er stellt Ärzt*innen nach wie vor unter einen Generalverdacht mit Strafandrohung“, betont Nicola Völckel. Insbesondere an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion appelliert Nicola Völckel daher, diesem Formelkompromiss die Zustimmung zu verweigern. „Bei der ‚Ehe für alle‘ hat die SPD die Entscheidung zu einer Koalitionsfrage gemacht. Dies sollte auch für Frauenrechte gelten“, fordert die Leiterin des AWO-Lore-Agnes-Hauses.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 13.12.2018

Wir, der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF), unterstützen seit mehr als einem Jahr unsere Mitglieder Kristina Hänel, Natascha Nicklaus und Nora Szász, sowie die anderen ÄrztInnen, die wegen Verstoß gegen den § 219a angeklagt sind.
Kristina Hänel ist verurteilt.

Der AKF beteiligt sich aktiv an der Kampagne gegen den § 219a.
https://www.arbeitskreis-frauengesundheit.de/themen/schwangerschaftsabbruch-themenuebersicht/

Wir fordern, dass der § 219a abgeschafft wird.

Nun wenden sich die drei Ärztinnen erneut an die Öffentlichkeit,
Presseerklärung zum Vorschlag der Minister*innen Barley, Seehofer, Giffey und Braun
https://solidaritaetfuerkristinahaenel.wordpress.com/2018/12/12/presseerklaerung-zum-vorschlag-der-ministerinnen-barley-seehofer-giffey-und-braun/

da die Große Koalition in Berlin einen faulen Kompromiss ausgearbeitet hat.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und

Gesellschaft e.V. (AKF) vom 17.12.2018, gekürzt

Am 12. Dezember legten Katarina Barley (SPD), Franziska Giffey (SPD), Jens Spahn (CDU) und Helge Braun (CDU) ein Eckpunktepapier zur „Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonflikten“ vor.

Hierzu erklärt Ines Scheibe, Sprecherin des Bündnisses und selbst in der Schwangerschaftskonfliktberatung tätig: „Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung (BfsS) kritisieren das Eckpunktepapier aufs Schärfste, da die vorgeschlagenen Maßnahmen die Situation von Ärzt*innen, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und ungewollt Schwangeren insgesamt nicht verbessern werden. Die vorgesehenen Maßnahmen tragen im Gegenteil zu einer zusätzlichen Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und ungewollter Schwangerschaften bei. Vor diesem Hintergrund ist die versprochene Herstellung von Rechtssicherheit für Ärzt*innen durch eine Ergänzung des § 219a StGB scheinheilig.“

Statt § 219a StGB zu streichen, wie von einer Mehrheit der Expert*innen und Betroffenen gefordert, soll eine Studie zur “Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen” in Auftrag gegeben werden.

Scheibe weiter: „Das Papier zeigt leider deutlich, dass sich christliche Fundamentalist*innen und selbsternannte Lebenschützer*innen in der Bundesregierung durchgesetzt haben.

Dabei ist das hier postulierte “Post-Abortion-Syndrom”, also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren. Ich finde es skandalös, dass dieser sich nun in diesem Papier wiederfindet.“

Studien zeigen hingegen, dass das gesellschaftliche Stigma, mit dem ein Schwangerschaftsabbruch behaftet ist, hervorgerufen u.a. durch die Regelung über das Strafgesetzbuch, bei vielen Betroffenen eine sehr große psychische Belastung darstellt. Wir als Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung lehnen darum diesen vermeintlichen Kompromiss ab und fordert die Streichung der §§218/219 aus dem Strafgesetzbuch.

Quelle: Pressemitteilung Bündniss für sexuelle Selbstbestimmung vom 13.12.2018

Zum Kompromissvorschlag der Koalition / Paragraf 219a hier ein Statement von Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende:

„Das ist ein fauler Kompromiss. Den Paragrafen 219a lediglich zu ergänzen, löst das Problem nicht. Denn damit bleibt die unsichere Rechtslage bestehen, die sogenannte Lebensschützer und Rechtspopulisten heute missbrauchen, um gegen Ärzte und Ärztinnen zu klagen, die auf ihrer Website öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Ein zentrales Register, wie es nun vorgesehen ist, würde den selbsternannten Lebensschützern ihr heuchlerisches Geschäft noch erleichtern und Ärztinnen und Ärzte zusätzlich unter Druck setzen.

Auf Betreiben großer Teile der Union unterlässt es die Bundesregierung, mit einer Streichung des Paragrafen 219a klare Kante zu zeigen gegen rechtspopulistische und antifeministische Kräfte.

Die Gewerkschaften bleiben dabei: Alle betroffenen Frauen haben ein Recht auf Informationen über die Möglichkeit von Abbrüchen – auch und gerade im Netz. Ärzte dürfen wegen dieser Informationen nicht kriminalisiert werden.“

Quelle: Pressemitteilung DGB-Bundesvorstand vom 13.12.2018

pro familia lehnt den halbherzigen Vorschlag der Bundesregierung ab

Zum gestern vorgelegten „Vorschlag der Bundesregierung zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen“ erklärt der pro familia Bundesverband:

Der Vorschlag bietet keine Lösung in der Sache §219a StGB. Anstatt mit einer Streichung des Paragraphen ein für alle Mal Rechtsicherheit für Ärzt*innen zu erreichen, will die Bundesregierung die Informationsmöglichkeiten von Ärzt*innen weiterhin einschränken. pro familia bleibt dabei, dass die Informationen, die Ärzt*innen auf ihre Webseiten stellen, keine Werbung sind und der §219a StGB gestrichen werden muss.

Laut Vorschlag sollen Ärzt*innen künftig auf ihren Webseiten nur darauf hinweisen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bei allen anderen Fragen sollen sie auf staatliche Internetseiten verweisen. Unsere Erfahrung aus der Beratung zeigt aber, dass Frauen weitergehende Informationen benötigen, wie z.B. nach welcher Methode der Abbruch durchgeführt wird, wie der Ablauf ist und wie die Haltung der Praxis bzw. der Klinik zum Schwangerschaftsabbruch aussieht. Diese Informationen werden weder auf einer staatlichen Internetseite oder einer zentralen Kontaktliste zu finden sein, dabei sind sie für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, essentiell.

Völlig unverständlich ist für pro familia, warum die Bundesregierung in ihrem Vorschlag die Idee einer Studie über die seelischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs formuliert. Es liegen ausreichend seriöse Studien dazu seit Jahren auf dem Tisch, eine weitere ist nicht notwendig. Das Post-Abortion-Syndrom ist eine Erfindung von Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung und hat mit dem Informationsrecht zum Schwangerschaftsabbruch nichts zu tun.

Solange der §219a StGB weiter besteht, hat er Folgen für:

  • die Kriminalisierung von Ärzt*innen,
  • die Tabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs in der Gesellschaft,
  • das dahinterliegende problematische Frauenbild (z. B. die Unterstellung, die Sichtbarmachung von medizinischen Angeboten zum Schwangerschaftsabbrüchen produziere eine Nachfrage nach Schwangerschaftsabbrüchen),
  • die Bereitschaft von (jungen) Ärzt*innen einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen, die immer geringer zu werden scheint,
  • eine flächendeckende Versorgung, die nicht mehr gewährleistet wird.

pro familia ist über das dürftige, fachlich kontraproduktive Ergebnis des langen zähen Ringens bestürzt. Wir fordern von der Bundesregierung ein deutliches Signal an Ärzt*innen, dass die Informationen auf ihren Webseiten zulässig sind. Für Ärzt*innen und informationssuchende Frauen gibt es nur eins: Der §219a StGB muss gestrichen werden!

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 13.12.2018

SCHWERPUNKT II: Starke-Familien-Gesetz

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Starke-Familien-Gesetz“ im Kabinett begrüßt das ZFF den Entwurf des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Der Gesetzentwurf sieht vor, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Entwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „Das ZFF begrüßt das „Starke-Familien-Gesetz“ als einen Schritt zum Abbau von Kinderarmut. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe des Kinderzuschlags gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die soziokulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.

Wir haben aber von Anfang an kritisiert, dass für diese Reform zu wenig Geld zur Verfügung gestellt wurde. Auch wenn die beiden Ministerien unter der Vorgabe der knappen Mitteln gute Arbeit geleistet haben, zementieren die geplanten Verbesserungen Minimallösungen, die nicht dazu führen werden, Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren.“

Christiane Reckmann fährt fort: „Dies liegt unter anderem daran, dass die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld weiterhin bestehen bleibt. Auch ist und bleibt der Kinderzuschlag weiterhin eine komplizierte Leistung. Aus unserer Sicht würde daher erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums und die Abschaffung der Grenze beim Kindeseinkommen dazu führen, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden. Das ZFF hofft daher auf Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren.

Um Kinderarmut nachhaltig zu reduzieren und ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum für alle Kinder zu sichern, wollen wir langfristig die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)“finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 09.01.2019

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellen das Starke-Familien-Gesetz vor

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil brachten heute gemeinsam den Entwurf zur Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen und für bessere Teilhabechancen von Kindern auf den Weg: Der Kinderzuschlag wird neu gestaltet, zugleich werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert.

Bundesfamilienministerin Giffey betont: „Wir investieren mit dem Starke-Familien-Gesetz in die Zukunft, weil wir Familien stärken und etwas gegen Kinderarmut tun. Das heute vom Kabinett im Entwurf beschlossene Gesetz wird das Leben von Familien mit Kindern spürbar verbessern, in denen das Geld trotz Arbeit knapp ist. Wir erhöhen damit den Zuschlag zum Kindergeld und machen ihn leichter zugänglich. Für 2 Millionen Kinder in Deutschland wird künftig ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Und: Wer den Kinderzuschlag dann bezieht, wird überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit und kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Das bedeutet, dass deutlich mehr im Portemonnaie der Familien bleibt und Arbeit sich lohnt. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist, wenn Eltern arbeiten und die Familie davon leben kann. Das wollen wir unterstützen.“

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Die Leistung sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf das SGB II angewiesen sind, und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern. Sie ist eine verlässliche Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen, die wie ein Zuschlag zum Kindergeld wirkt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz verbessern wir die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und schaffen somit konkrete Lösungen für den Alltag der Eltern und ihrer Kinder: Wir erhöhen im kommenden Schuljahr das Schulstarterpaket auf 150 Euro pro Schuljahr undbefreien Familien von den Eigenanteilen für das gemeinschaftliche Mittagessen und der Schülerbeförderung. Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs. Und: Nachhilfeunterricht kann zukünftig auch dann genutzt werden, bevor die Versetzung gefährdet ist. Mir ist wichtig, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben: Leistung und Talent sollen über ihre Zukunft entscheiden, nicht die soziale Herkunft.“

Neugestaltung Kinderzuschlag in zwei Schritten:

Zum 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht. Damit wird das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert – zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Außerdem sorgt die Neuregelung dafür, dass Einkommen des Kindes wie z.B. Unterhalt den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindert. Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet; rund 100.000 Kinder in alleinerziehenden Familien werden davon profitieren. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher: Der Zuschlag wird in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft.

Zum 1.1.2020 entfällt die obere Einkommensgrenze (bisherige „Abbruchkante“) und eigenes Einkommen der Eltern mindert die Leistung nur noch zu 45 Prozent. Die Leistung fällt nicht mehr abrupt weg, sondern läuft langsam aus, so dass mehr Geld bei den Familien bleibt, wenn Eltern etwas mehr verdienen. Wer mehr arbeitet, soll auch mehr behalten können – damit sich Erwerbstätigkeit lohnt.

Künftig können auch Familien den Kinderzuschlag erhalten, die keine ergänzenden SGB II-Leistungen beziehen, obwohl sie ihnen zustehen – Stichwort: verdeckte Armut. Sie können Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, wenn sie nur knapp – bis zu 100 Euro – unter dem SGB II Anspruch liegen. Damit wird auch diesen Kindern die dringend benötigte Unterstützung gesichert.

Durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags erhalten rund 1,2 Millionen mehr Kinder erstmalig einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung zum Kindergeld. Mit dem Kinderzuschlag haben sie auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie auf eine beitragsfreie Kita-Zeit durch das Gute-KiTa-Gesetz.

Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere an auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten. Bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von 1200 – 2200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind, 1600 – 3400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und 1300 – 4000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern ist es wahrscheinlich, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe:

Mit dem Starke-Familien-Gesetz werden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und deutlich vereinfacht. So wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht. Jedes Schulkind soll gut ausgestattet in das neue Schuljahr starten können. Weiterhin entfallen die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung.

Alle anspruchsberechtigten Kinder bekommen ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege, und Schülerinnen und Schüler erhalten ein kostenloses ÖPNV-Ticket. Auch die Lernförderung wird verbessert, indem es sie auch für Schülerinnen und Schüler gibt, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.

Vom Starke-Familien-Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, davon allein zwei Millionen vom Kinderzuschlag. Es unterstützt Familien mit kleinen Einkommen verlässlich und sichert ihren Kindern bessere Chancen auf eine gute Entwicklung. Diese Investition zahlt sich aus, denn starke Familien halten unsere Gesellschaft zusammen.

Die Verbesserungen beim Kinderzuschlag sollen in zwei Schritten zum 1.7.2019 und 1.1.2020 in Kraft treten, die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 1.8.2019.

Den Gesetzentwurf “Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz– StaFamG)“ im Wortlaut finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.01.2019

Zum Entwurf des sogenannten Starke-Familien-Gesetzes, den das Kabinett heute beschlossen hat, erklären Annalena Baerbock, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik:

Gegen Kinderarmut bräuchte es einen großen Wurf. Davon ist der Gesetzesentwurf aber bei allen richtigen Verbesserungen leider meilenweit entfernt. Kinder und Familien mit keinem oder kleinem Einkommen benötigen einen unbürokratischen und kostenfreien Zugang zu Leistungen, die ihnen Teilhabechancen garantieren. Minimallösungen sind zur Bekämpfung von Kinderarmut schlicht zu wenig. Die Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe wird sich mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht spürbar verbessern.

Die Auszahlung des Kinderzuschlags muss endlich so einfach werden wie heute die Förderung von Spitzenverdienern über den Kinderfreibetrag. Das gelingt nur über eine automatische Auszahlung. Es muss sichergestellt sein, dass alle Kinder, die einen Anspruch darauf haben, den Kinderzuschlag auch erhalten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket bleibt auch mit diesem Gesetzentwurf weiterhin ein Bürokratiemonster. Durch das komplizierte Antragsverfahren werden die geplanten Leistungsverbesserungen nur bei denjenigen Familien und Kindern ankommen, die die Leistungen auch beantragen. Dies war in Jahr 2017 gerade einmal jedes dritte Kind im Grundsicherungsbezug. Dabei ist es stark vom Wohnort abhängig, welche kulturellen oder sportlichen Aktivitäten für Kinder und Jugendliche angeboten werden.

Die Bundesregierung muss endlich die Weichen für den Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung stellen, die Schluss macht mit dem Anrechnungswirrwarr und Antragsdschungel unterschiedlicher Leistungen. Familien mit keinem oder kleinem Einkommen stärkt man nicht mit Schmalspurlösungen. Das Familienstärkungsgesetz ist eine vertane Chance, Teilhabechancen für alle Kinder unabhängig vom Elternhaus und Wohnort sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 09.01.2019

„Mit dem sogenannten „Starke-Familien-Gesetz“ möchte die Bundesregierung Familien unterstützen, die trotz Arbeit von Armut bedroht sind, doch das Gesetz geht nicht weit genug. Die über zwei Millionen Kinder, die in Deutschland in Hartz-IV leben, profitieren nicht von der Erhöhung des Kinderzuschlags. Lediglich 40.000 Kindern sollen durch das Gesetz aus dem Hartz-IV-Bezug herausgenommen werden. Das ist schwach und nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt Katrin Werner, familienpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Werner weiter: „Bis 2021 sieht die Bundesregierung etwa 1,6 Milliarden Euro vor, um das Gesetz umzusetzen. 4,4 Milliarden möchte sie 2019 hingegen mehr für Rüstung und Militär ausgeben. Hier sehen wir deutlich die Prioritäten der Regierung und das ist unverantwortlich. Wir brauchen ein Kindergeld in Höhe von 328 €, das bei allen Kindern ankommt, auch bei denen, die in Hartz-IV leben. Langfristig muss endlich eine Kindergrundsicherung geschaffen werden, die alle Kinder wirksam vor Armut schützt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 09.01.2019

Zum Kabinettsbeschluss des Starke-Familien-Gesetzes erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Gregorios Aggelidis:

„Die Fraktion der Freien Demokraten fordert, dass endlich alle Familien, die Unterstützung brauchen, sie leicht und unbürokratisch erhalten. Die Bundesregierung hat allerdings wieder ein Gesetz beschlossen, dasmit großem Namen blendet. Darin enthalten sind nämlich nur Änderungen an den bestehenden Leistungen. Der Kinderschutzbund liegt richtig, wenn er den Gesetzentwurf als Starke-Bürokratie-Gesetz bezeichnet. Die Änderungen gehen am Kern des Problems vorbei: Der hohen Quote der Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen. Die größte Hürde bleibt weiterhin das komplizierte Verfahren bei der Beantragung des Kinderzuschlags. Dabei müssen die Familien auf fünf Seiten Angaben zu Miete, Schulbesuch, Schwangerschaft, Versicherung, Unterhalt, Fahrtkosten und mehr machen. Besser wäre daher die Bündelung aller Familienleistungen in einem Kinderchancengeld, wie es die FDP-Fraktion fordert. Dieses beinhaltet eine einkommensunabhängige Förderung, darüberhinausgehende Unterstützung für bedürftige Familien und erhöhte Leistungen für Bildung und Teilhabe. Das Kinderchancengeld könnte schnell und unkompliziert online beantragt werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 09.01.2019

Das Bundeskabinett verabschiedete gestern das so genannte „Starke-Familien-Gesetz“. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler erklärt dazu: „Es gibt zu viele arme Kinder in diesem Land, es ist höchste Zeit zu handeln. Insofern begrüßen wir einzelne Maßnahmen in dem Gesetz, sind aber der Ansicht, dass diese lange nicht ausreichen, um Kinderarmut in Deutschland wirkungsvoll und nachhaltig zu bekämpfen. Das Gesetz ist kein Schritt dahin, dass Dickicht familienpolitischer Leistungen abzubauen. Grundsätzlich ist das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets für die Betroffenen kaum zu durchschauen und birgt die Gefahr, dass die Leistungen nicht bei den Familien ankommen, die diese am Nötigsten bräuchten. Wir brauchen perspektivisch ein einheitliches kindzentriertes System der finanziellen Absicherung, so wie es die Kindergrundsicherung darstellt und für die sich die AWO seit langem einsetzt.“

In Bezug auf die finanziellen Verbesserungen fordert die AWO dringende Korrekturen am Gesetzentwurf, u.a. die unzureichende Neugestaltung des Kinderzuschlags zu verbessern und die Schlechterstellung von Alleinerziehenden mit älteren Kindern beim gleichzeitigen Bezug von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld aufzugeben. „Stellt die Erhöhung der Mittel für den Schulbedarf auf 150 Euro zwar eine Verbesserung dar, dürfte in der Realität damit kaum eine Familie auskommen“, kritisiert Wolfgang Stadler.

Dass das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium die soziale Absicherung von Kindern angeht, ist aber ein zukunftsweisender Schritt, zeigt sich der AWO Bundesvorsitzende überzeugt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 10.01.2019

Zum heute von der Bundesregierung beschlossenen Starke-Familien-Gesetz sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Mittwoch in Berlin:

„Die geplante Reform des Kinderzuschlags und die Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket sind ein wichtiger und richtiger Schritt, um Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen und Kindern Teilhabechancen zu eröffnen. Die Gewerkschaften haben lange eine grundlegende Reform gefordert. Mit der Reform werden mehr Familien Anspruch auf Kinderzuschläge haben, insbesondere Geringverdienende, die bislang am Rand des Existenzminimums leben mussten. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dies auch für Alleinerziehende gilt, die bisher aufgrund der vollständigen Anrechnung von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss oftmals faktisch vom Kinderzuschlag ausgeschlossen waren.

Kritisch zu bewerten ist jedoch, dass die Koalition die Mehrkosten aufgrund der Reform auf eine Milliarde Euro in der Legislaturperiode begrenzen will. Dieser Kostendeckel verhindert notwendige, beherztere Maßnahmen gegen Kinderarmut: Die Kinderzuschläge müssen deutlich stärkerangehoben und nach Kindesalter gestaffelt werden, da die Ausgaben für Kinder mit dem Alter steigen.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstandvom 09.01.2019

Zur Entscheidung des Bundeskabinetts, das „Starke-Familien-Gesetz“ auf den Weg zu bringen, sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

„Das heute vom Kabinett verabschiedete ‚Starke-Familien-Gesetze‘ verfolgt eine gute Absicht, verfehlt aber leider vollständig das Ziel. Durch die Veränderungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe werden Familien mit kleinem Einkommen und auch viele Alleinerziehende nicht ausreichend entlastet. Studien belegen, dass die geplante Erhöhung des Schulbedarfs auf 150 EURuro nicht die tatsächlichen Kosten deckt. Das Existenzminimum von Kindern und damit die Höhe des Kinderzuschlags von 183 Euro – wie er im Referentenwurf bis 2020 festgeschrieben werden soll – wurde wieder nicht realistisch ermittelt, sondern aus Ausgabepositionen ärmster Haushalte abgeleitet. Ziel muss eine einheitliche finanzielle Grundförderung sein, die das Existenzminimum aller Kinder abdeckt.

Auch die Neugestaltung des Kinderzuschlags ist unzureichend. Außerdem ist das Nebeneinander aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Kinderregelsätzen und Pauschalen des Bildungs- und Teilhabepakets viel zu kompliziert und für Familien zu unübersichtlich. Die Gefahr, dass die Leistungen erst gar nicht bei den armen Familien ankommen, ist groß.“

Eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Gesetzentwurf finden sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-bundesarbeitsgemeinschaft-der-freien-wohlfahrtspflege-bagfw-zum-entwurf-eines-st/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 09.01.2019

Das Kabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien (Starke-Familien-Gesetz) verabschiedet. Darin werden insbesondere der sogenannte Kinderzuschlag reformiert und die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert. Mit dem Gesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft treten soll, plant die Bundesregierung Familien mit kleinen Erwerbseinkommen stärker zu unterstützen.

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass künftig mehr Kinder, die in Armut leben oder von Armut gefährdet sind, durch diese Reformen erreicht werden sollen. Auch werden einige bürokratische Hürden im Leistungszugang abgebaut. „Der Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung. Er beseitigt – endlich – einige Konstruktionsfehler des Kinderzuschlages und des Bildungs- und Teilhabepaktes. Allerdings wirken sich manche Regelungen nachteilig für Alleinerziehende aus. Hier muss dringend nachgebessert werden“, fordert Prof. Dr. Maria Wersig, die Präsidentin des djb.

1. Reform des Kinderzuschlags

Positiv ist zu bewerten, dass der Kinderzuschlag erhöht und dynamisiert wird.

Auch die seit langem kritisierte Abbruchkante, die bislang dazu führt, dass der Kinderzuschlag beim Überschreiten der oberen Einkommensgrenzen abrupt wegfällt, wurde abgemildert, so dass der Kinderzuschlag zukünftig nur sukzessive entfällt. Zudem ist geplant, Kindeseinkommen nur noch mit 45 Prozent statt mit 100 Prozent anzurechnen und auch der Vermögensfreibetrag von Kindern wird verdoppelt. Beides stellt für viele Familien eine Verbesserung dar.

Allerdings können die vorgesehen Regelungen gerade Alleinerziehende auch schlechterstellen. Hier besteht nach Ansicht des djb Korrekturbedarf an der Schnittstelle zu Unterhaltsvorschussleistungen und Unterhaltszahlungen. Diese Beträge liegen bei älteren Kindern häufig über der Anrechnungsgrenze, sodass es bei Alleinerziehenden mit älteren Kindern zu Verschlechterungen kommt. Die verlängerte Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses bis zur Volljährigkeit kommt ihnen so weiterhin nicht voll zugute. Entsprechend sollte auch die Schnittstelle zum Wohngeld noch einmal auf ungleiche Wirkungen je nach Alter und Familienkonstellation hin überprüft werden.

Der djb begrüßt es grundsätzlich, dass Familien an der Schwelle zum SGB II zwischen Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag wählen dürfen. Allerdings sollte dieses Wahlrecht nicht auf Fälle begrenzt werden, in denen bisher kein Arbeitslosengeld II bezogen beziehungsweise noch nicht auf den Kinderzuschlag verzichtet wurde. Will man armutsgefährdete Familien unterstützen, sollte allen Schwellenhaushalten dieses Wahlrecht zustehen.

2. Reform des Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Der Referentenentwurf sieht weiterhin eine Verbesserung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vor: Geplant sind unter anderem eine Erhöhung der Schulbedarfsleistungen sowie die Abschaffung der Eigenanteile für gemeinschaftliches Mittagessen in Kitas und Schulen. Diese Maßnahmen waren überfällig. Der djb begrüßt es, dass die Koalition ihre Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen will. Gleichwohl fehlt es weiterhin an einer transparenten Berechnungsmethode der Leistungen. Bisher gibt es beispielsweise keine empirische Erhebung, ob 150 EUR die Schulbedarfe tatsächlich abdecken können.

3. Zugang zu Leistungen

Ein besonderes Problem ist, dass viele Familien keine Kenntnis von der Existenz des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) haben oder vor dem aufwändigen Verfahren zurückschrecken. Dies geht der Gesetzesentwurf jedoch nicht an. Um möglichst viele anspruchsberechtigte Familien zu erreichen, muss auch der Zugang zu Informationen verbessert und die Antragstellung erleichtert werden. Das komplexe Nebeneinander von Sozialleistungen ist nur schwer durchschaubar. Beispielweise ist eine informierte Wahl zwischen Kinderzuschlag oder Arbeitslosengeld II nur mit fundierter Beratung möglich.

Denkbar sind etwa Telefon- oder Onlineberatungsangebote oder die Einrichtung von Servicestellen.

Der djb fordert zudem eine Vereinfachung des Antragsverfahrens und der -gewährung, zum Beispiel durch Onlineanträge oder die Einführung eines einheitlichen BuT-Antrages statt verschiedener Einzelanträge. Darüber hinaus sollten sämtliche BuT-Leistungen als Geldleistungen und nicht als Gutscheine gewährt werden, da diese bürokratisch aufwändig sind und von vielen Familien als stigmatisierend empfunden werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 10.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk drängt beim heute vom Bundeskabinett verabschiedeten „Starke-Familien-Gesetz“ auf umfangreiche Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren. „Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick nehmen will. Mit dem ‚Starke-Familien-Gesetz‘ ist ein erster Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland gemacht. Aber leider bleiben die Reformvorschläge an vielen Stellen unzureichend, beispielsweise beim Kinderzuschlag oder beim Bildungs- und Teilhabepaket. Ein generelles Manko bleibt beispielsweise, dass der Kinderzuschlag weiter sehr kompliziert bleibt, und eine automatische Auszahlung nicht in Angriff genommen wird. Jedes Kind, das einen Anspruch auf Kinderzuschlag hat, muss diesen erhalten. Beim Bildungs- und Teilhabepaket beschränken sich die Reformen nur auf den schulischen Bereich, der Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen bleiben außen vor. Hier wünschen wir uns mehr Mut von der Bundesregierung für einen großen Wurf bei der Armutsbekämpfung von Kindern und Jugendlichen. Kinderarmut ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre ein systemisches Problem, das wir auch systemisch lösen müssen. Kleine Anpassungen bei den bestehenden Instrumenten zur Bekämpfung von Kinderarmut reichen hier nicht aus. Deswegen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kinder und Jugendliche einerseits materiell absichert und zugleich eine nachhaltige soziale Infrastruktur gewährleistet“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

„Wir brauchen eine Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben“, so Hofmann weiter. Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ist es zu begrüßen, dass der Kinderzuschlag so erhöht werden soll, dass er zusammen mit dem Kindergeld den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes in Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums mit Ausnahme des Betrages für Bildung und Teilhabe deckt. Auch die Regelung, dass die Inanspruchnahme des Kinderzuschlags durch einen einheitlichen Bewilligungszeitraum von sechs Monaten und durch feste Bemessungszeiträume wesentlich vereinfacht wird, ist ein wichtiger Schritt in der Armutsbekämpfung. „Besonders positiv ist der Wegfall der Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag bislang schlagartig entfällt. Dafür haben wir uns als Kinderrechtsorganisation seit Langem eingesetzt“, so Hofmann.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt zudem, dass eine Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, ein Wegfall der Eigenanteile bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung sowie die Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung geplant ist. „Das sind alles kleine Bausteine zur Bekämpfung der Kinderarmut. Wir brauchen aber endlich in diesem Bereich einen großen Wurf. Den können wir beim ‚Starke-Familien-Gesetz‘ nicht erkennen“, so Hofmann abschließend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 09.01.2019

Heute berät das Kabinett über eine Reform des Kinderzuschlags. Kinderzuschlag bietet Familien mit kleinem Einkommen finanzielle Unterstützung. Ihn erhalten erwerbstätige Eltern, deren Einkommen nicht für die Existenzsicherung ihrer Familie ausreicht. Durch die ergänzende Geldleistung müssen keine SGB II-Leistungen (Hartz IV) beantragt werden. Bislang kommt der Kinderzuschlag überwiegend kinderreichen Familien zugute, demnächst sollen auch Alleinerziehende stärker profitieren.

Der Kinderzuschlag soll zukünftig, ggf. zusammen mit einzelnen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, existenzsichernd sein.

Ab 2021 soll der Betrag dem Existenzminimumbericht entsprechend dynamisiert steigen. Auch die harte Einkommensgrenze („Abbruchkante“), ab der Familien übergangslos keinen Anspruch auf den Kinderzuschlag mehr haben, soll abgeschafft werden.

„Das sind gute Nachrichten für Familien mit niedrigen Einkommen. Auch wenn es noch einigen Nachbesserungsbedarf in Details gibt, ist das ein Schritt vorwärts zur besseren Unterstützung von Eltern und Kindern“, betont Insa Schöningh, die Geschäftsführerin der eaf.

Die Reform des Kinderzuschlags ist Teil des „Starke-Familien-Gesetzes“. Die eaf hat zum Referentenentwurf dieses Gesetzes Stellung genommen: https://www.eaf-bund.de/gallery/news/news_230/181127_stn_stafamg.pdf

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)vom 09.01.2019

SCHWERPUNKT III: SPD für Kindergrundsicherung

Das Bündnis Kindergrundsicherung, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen begrüßt die Ankündigung der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles, dass sich auch die SPD hinter das Konzept einer Kindergrundsicherung stellen wolle. Das Bündnis fordert die CDU auf, sich einem solchen Konzept für die konsequente Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ebenfalls nicht weiter zu verschließen.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG existiert seit 2009. Ihm gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an. Mehr Informationen unter: www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 10.01.2019

„Wir freuen uns, dass die SPD Kinderarmut als Problem erkannt hat. Was uns aber fehlt, ist der Glaube, dass die SPD daran etwas ändern wird“, kommentiert Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, die Positionierung der SPD für eine Kindergrundsicherung. Norbert Müller weiter:

„Kinderarmut ist Familienarmut, und Familienarmut hat Ursachen. So lange Sanktionen gegen Familien im Hartz IV-Bezug verhängt werden, so lange keine armutsfeste Anhebung der Hartz IV-Regelsätze angestrebt wird und so lange kein armutsfester Mindestlohn in Sicht ist, setzt die SPD ihre realitätsfremde Politik fort. Es braucht ein konkretes sowie auch umsetzbares Konzept, mit dem nachweislich armen Kindern und Familien geholfen wird. Wo Kindergrundsicherung draufsteht, ist nicht automatisch eine armutsfeste Kindergrundsicherung drin, die auch bei den ärmsten Familien zu deutlichen Verbesserungen führt.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 10.01.2019

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) begrüßt den Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion, ein Modell für eine Kindergrundsicherung vorzulegen. Im Gespräch ist eine Grundsicherung in Höhe von 620 Euro. Hierzu erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des VAMV:

„Trotz guten Willens an vielen Stellen sind die bisherigen familienpolitischen Gesetzespakete für Alleinerziehende kein Durchbruch, denn das schlichte Erhöhen von einzelnen Leistungen bringt ihnen wenig. Statt einer Verbesserung stellen Alleinerziehende in der Regel fest, dass sie zwar mehr Geld in der linken Tasche, aber dafür weniger in der rechten Tasche haben. Teilweise haben sie sogar weniger Geld als zuvor. Deshalb ist ein grundlegender Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung notwendig.

Die Kindergelderhöhung um 10 Euro in diesem Jahr ist ein Beispiel dafür: Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Die jetzige Familienförderung ist gut für verheiratete Eltern mit höherem Einkommen. Für Alleinerziehende ist sie eher ein Dschungel mit vielen Fallstricken. Leistungen wie Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld sind so schlecht aufeinander abgestimmt, das manche Alleinerziehende nach dem Ausbau des Unterhaltsvorschuss 2017 mit weniger Geld als zuvor dastand. Mit dem gerade vom Kabinett gerade beschlossenen „Starke-Familien-Gesetz“ wird sich daran leider wenig ändern.

Deshalb begrüßen wir, dass nach der LINKEN und den GRÜNEN nun auch die SPD die Forderungen nach einer Kindergrundsicherung aufgreift. Wir brauchen eine Förderung von Familien, die Kinder unabhängig von der Familienform ihrer Eltern erreicht und ihr Existenzminium absichert. Damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht. Denn jedes Kind ist gleich viel wert.“

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 11.01.2019

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung den von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey vorgelegten Entwurf eines Freiwilligendienste-Teilzeit-Gesetzes beschlossen.

Bisher sind junge Menschen unter 27 Jahren, die aus persönlichen Gründen keinen Dienst in Vollzeit absolvieren können, praktisch von der Teilnahme am Freiwilligen Sozialen Jahr, am Freiwilligen Ökologischen Jahr und am Bundesfreiwilligendienst ausgeschlossen. Das soll sich nun ändern.

Bundesfamilienministerin Giffey: „Dass sich künftig auch junge Menschen in Teilzeit engagieren können, öffnet die Freiwilligendienste für noch mehr Interessierte und macht den Dienst für die Gemeinschaft auch attraktiver. Damit setzen wir einen ersten Punkt meines Konzeptes für ein ‚Jugendfreiwilligenjahr‘ in die Tat um. Die Frage ‚ganz oder gar nicht‘ gehört damit der Vergangenheit an.“

Durch entsprechende Änderungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes und des Jugendfreiwilligendienstgesetzes werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit der Ableistung eines Teilzeit-Jugendfreiwilligendienstes bzw. eines Teilzeit-Bundesfreiwilligendienstes für junge Menschen vor Vollendung des 27. Lebensjahres geschaffen.

Die Voraussetzungen werden beispielsweise dadurch erfüllt, dass Freiwillige ein eigenes Kind oder einen nahen Angehörigen zu betreuen haben, schwerbehindert sind, als Flüchtling noch nebenbei einen Deutschkurs besuchen und nicht die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Vollzeit absolvieren können oder ähnliche vergleichbar schwerwiegende Gründe gegeben sind.

Jedes Jahr absolvieren mehr als 80.000 junge Menschen einen Freiwilligendienst in Deutschland – aktuell rund 53.000 im FSJ, rund 3.000 im FÖJ und rund 27.000 im BFD. Mit dem am 3. Dezember durch Ministerin Giffey vorgestellten Konzept für ein Jugendfreiwilligenjahr und bessere Rahmenbedingungen sollen diese Zahlen künftig noch erhöht werden.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 19.12.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher vor

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey hat heute das neue Bundes-programm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ vorgestellt. Ziel dieser Initiative ist es, mehr Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten.

„Es muss attraktiver werden, eine Ausbildung anzufangen, sie abzuschließen und danach im Beruf zu bleiben. Das ist eine Aufgabe für alle: Bund, Länder, Kommunen und Tarifparteien. Gemeinsam müssen wir jetzt dafür sorgen, Verbesserungen zu erreichen“, erklärte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey. „Die Investitionen in qualitativ gute Kinderbetreuung sind Investitionen in die Fachkräfte selbst, in die Chancen der Kinder und in den Zusammenhalt in der Gesellschaft insgesamt.“

Geplant ist, von 2019 bis 2022 insgesamt rund 300 Millionen Euro als Impuls den Ländern und damit den Einrichtungen vor Ort zur Verfügung zu stellen – zusätzlich zu den 5,5 Milliarden Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz, die unter anderem für einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, bedarfsgerechte Öffnungszeiten oder für sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung vorgesehen sind und zusätzlich zum Sonderinvestitionsprogramm Kitaplätze.

Die Fachkräfteoffensive umfasst die drei „P“s fürs Personal :

• Praxisintegrierte vergütete Ausbildung:

Das Programm fördert 5.000 Plätze in der praxisintegrierten Ausbildung von Erzieherfachschülerinnen und –fachschülern ab dem Ausbildungsjahr 2019.

• Praxisanleitung:

Damit sich mehr Erzieherinnen und Erzieher zu professionellen Anleitungsfachkräften weiterqualifizieren und Zeit für die Ausbildung des Nachwuchses in der Praxis bekommen, werden entsprechende Weiterqualifikationen und Freistellungen gefördert.

• Perspektiven mit Aufstiegsbonus:

Damit sich höhere Qualifikation und die Übernahme besonderer Verantwortung besser bezahlt machen, werden Zuschüsse zur Vergütung von Fachkräften gefördert, die aufgrund einer Zusatzqualifikation mit einer besonderen Aufgabe betraut werden und so mehr verdienen.

„Alle Bemühungen um mehr Qualität werden nur dann funktionieren, wenn es fähige Menschen gibt, die das vor Ort machen,“ so Ministerin Giffey. „Nach aktuellen Berechnungen wird die Personallücke in der frühen Bildung bis zum Jahr 2025 bei bis zu 191.000 Erzieherinnen und Erziehern liegen. Diese Zahlen einer neuen prognos-Studie verdeutlichen, dass mehr passieren muss, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Erzieherinnen und Erzieher werden zwar wertgeschätzt, das muss sich künftig aber auch konkret bei ihnen bemerkbar machen. Dafür will ich mit der Fachkräfteoffensive einen spürbaren Anstoß geben.“

Die prognos-Studie zeigt auch Potenziale auf, die sich mit einer attraktiveren Ausbildung, der Gewinnung neuer Zielgruppen und einer besseren Bindung der Fachkräfte ergeben. Eine neue Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach macht deutlich, welch große Bedeutung die Bevölkerung dem Erzieherberuf beimisst. So sagen 86 Prozent der Befragten, die Arbeit sei fordernd und anspruchsvoll. 66 Prozent finden, dass Erzieherinnen und Erzieher zu wenig verdienen. 83 Prozent halten es für nicht richtig, wenn keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.

Die Mittel aus dem Bundesprogramm können von Trägern von Kinderbetreuungseinrichtungen über ein Onlineverfahren beantragt werden. Das Interessenbekundungsverfahren soll im Februar 2019 starten. Informationen dazu finden sich dann auf www.fruehechancen.de.

Hintergrundinformationen: www.bmfsfj.de/allensbach-studie und unter www.bmfsfj.de/prognos-studie.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.12.2018

Nach Ansicht von Experten und Interessenvertretern ist eine erneute umfassende Evaluation der familienpolitischen Leistungen derzeit nicht nötig. Vielmehr sollten einzelne Aspekte und Fragestellungen, die bei der vom Bundesfinanz- und vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegebene „Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen in Deutschland“ aus dem Jahr 2014 nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, untersucht werden. Dies war das mehrheitliche Votum der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am Montag zum Antrag der FDP-Fraktion (19/3174), die eine turnusmäßige Evaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen fordert.

Der Arbeitsmarktforscher Holger Bonin vom Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA) argumentierte, dass die Gesamtevaluation die Datenbasis für eine evidenzbasierte Familienpolitik erheblich erweitert hat. Gegen eine erneute Gesamtevaluation spreche der Umstand, dass das System der ehe- und familienpolitischen Leistungen sich seitdem nicht verändert habe. Bonin sprach sich für ein Monitoring-Verfahren zu den zentralen 13 Leistungen aus, die rund 75 Prozent des finanziellen Volumens aller Leistungen abdecken. In einem solchen Monitoring-Verfahren könnten beispielsweise der demographische Wandel oder die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und deren Auswirkungen auf die Wirksamkeit der familienpolitischen Leistungen untersucht werden. Bonin verwies zudem darauf, dass die Kosten einer erneuten Gesamtevaluation in keinem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erkenntnissen stünden. Zu ähnlichen Schlussfolgerungen kamen auch Andreas Aust vom Paritätischen Gesamtverband, Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken, Andreas Heimer vom Wirtschaftsforschungs- und Beratungsunternehmen Prognos, Alexander Nöhring vom Zukunftsforum Familie und die Familien- und Bildungsökonomin Katharina Spieß vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).

Matthias Dantlgraber monierte, dass bei der Gesamtevaluation einseitig Leistungen unter dem übergeordneten Ziel der Erhöhung von Erwerbsarbeit geprüft worden seien. In künftigen Evaluationen sollte verstärkt das Ziel „Zeit für Familie“ berücksichtigt werden. Katharina Spieß sprach sich für Untersuchungen zu der Frage aus, wo sich die Ziele von familienpolitischen Leistungen widersprechen. So ziele beispielsweise der Ausbau der Kinderbetreuung vor allem auf die verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit auf eine Erhöhung der Erwerbsarbeit ab. Das Ehegattensplitting aber gebe eher einen Anreiz für Ehepartner, keiner Erwerbsarbeit nachzugehen. Ebenfalls untersucht werden sollte, aus welchen Gründen Leistungen von Familien nicht abgerufen werden, sagte Spieß.

Die Sachverständigen verwiesen darauf, dass die Politik auf die Ergebnisse der Gesamtevaluation von 2014 reagiert habe. Als Beispiele nannte Alexander Nöhring den weiteren Kita-Ausbau, die Reform des Unterhaltsvorschusses oder die Einführung des Elterngeld-Plus. Andreas Heimer warnte, dass eine Evaluation der seit 2014 eingeführten oder reformierten Leistungen erst nach einer gewissen Zeit Sinn mache. Politische Maßnahmen bräuchten Zeit, um ihre Wirkung zu entfalten. Andreas Aust mahnte, dass entscheidende Erkenntnisse der Gesamtevaluation bis heute nicht berücksichtigt worden seien. So kämen die ehe- und familienpolitischen Leistungen bei sozial schwachen Gruppen sehr viel seltener an, soziale Unterschiede würden dadurch noch verstärkt. Es fehle an einer einheitlichen Definition für das Existenzminimum.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 40 vom 14.01.2019

Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind, der ein monatlicher Bruttoverdienst in Höhe des Mindestlohns (bei Vollzeit-Tätigkeit) zur Verfügung steht, dürften die Kosten für Unterkunft und Heizung höchstens 336 Euro monatlich betragen, damit kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen besteht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6250) auf eine Kleine Anfrage (19/5341) der Fraktion Die Linke. Die Regierung verweist in dem Zusammenhang jedoch darauf, dass aufgrund von Freibeträgen für Erwerbseinkommen das verfügbare Haushaltseinkommen stets oberhalb des durch Regelbedarfe, Mehrbedarf und Unterkunftskosten definierten soziokulturellen Existenzminimums liege. Insofern sei es in konkreten Einzelfällen auch denkbar, dass die erwerbstätige Person diese zusätzlichen Mittel für höhere Wohnkosten einsetzt. Die angestellte Musterrechnung sei nur bedingt aussagekräftig, da dem SGB II vorrangige Leistungen wie Kinderzuschlag und Wohngeld nicht berücksichtigt werden, schreibt die Regierung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 992 vom 13.12.2018

DIW-Studie untersucht auf Basis von SOEP-Daten die Entwicklung der Privatschulnutzung in West- und Ostdeutschland – Im Osten spielt neben der Bildung auch das Einkommen der Eltern eine immer größere Rolle – Private und öffentliche Schulen sollten für alle Kinder gleichermaßen attraktiv sein

Der Anteil von Kindern in Deutschland, die eine Privatschule besuchen, hat sich seit den 1990er Jahren in etwa verdoppelt: Mittlerweile gehen gut neun Prozent und damit fast jedes zehnte Kind hierzulande auf eine private und nicht auf eine öffentliche Schule. Ostdeutschland hat in dieser Hinsicht mit etwas mehr als zehn Prozent PrivatschülerInnen die westdeutschen Bundesländer inzwischen leicht überholt. Auf Basis von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) haben Katja Görlitz, C. Katharina Spieß und Elena Ziege aus der Abteilung Bildung und Familie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unter anderem herausgefunden, dass PrivatschülerInnen immer häufiger aus Akademikerhaushalten kommen. In den ostdeutschen Bundesländern hängt der Besuch einer Privatschule zudem zunehmend vom Einkommen der Eltern ab. „Die soziale Segregation zwischen privaten und öffentlichen Schulen hat in den vergangenen 20 Jahren deutlich zugenommen“, so Spieß.

Nutzungsunterschiede steigen im Osten schneller als im Westen

Besonders deutlich haben sich die Privatschulnutzungsquoten nach der Bildung der Eltern auseinanderentwickelt. In Westdeutschland gab es im Jahr 1995 noch gar keine Unterschiede: Kinder aus akademischen Elternhäusern gingen mit einem Anteil von knapp vier Prozent nicht häufiger auf eine Privatschule als Kinder, deren Eltern keine Berufsausbildung haben. Ganz anders die Situation im Jahr 2015: Fast 17 Prozent der Akademikerkinder besuchten zu diesem Zeitpunkt eine private Schule. Zwar gingen auch Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern öfter auf eine Privatschule als 20 Jahre zuvor, mit sieben Prozent waren es jedoch deutlich weniger als aus bildungsnahen Elternhäusern. Noch gravierender war die Entwicklung im Osten Deutschlands: Dort gingen Kinder von Eltern ohne Berufsausbildung im Jahr 1995 sogar etwas häufiger auf eine Privatschule als Kinder mit Akademikereltern. 20 Jahre später lagen die Anteile der Privatschulnutzung bei gut vier beziehungsweise 23 Prozent zugunsten der Akademikerelternhäuser.

In Ostdeutschland werden auch mit Blick auf die Haushaltseinkommen die Unterschiede in der Privatschulnutzung immer größer. Fast 21 Prozent der Kinder aus Haushalten, die zu den 20 Prozent der Haushalte mit dem höchsten Einkommen gehören, gingen 2015 auf eine Privatschule. Aus den Haushalten, die bei den Haushaltseinkommen zu den untersten 20 Prozent gehören, waren es nur gut acht Prozent. 20 Jahre zuvor gab es diesen Nutzungsunterschied nicht. Schriebe man die Entwicklungen fort, würden Kinder aus einkommensstarken und bildungsnahen Haushalten in den kommenden Jahren einen immer größeren Anteil der PrivatschülerInnen ausmachen.

Zunehmend getrennte Lernumwelten sollten verhindert werden

Das deutsche Grundgesetz verlangt, dass sich Privatschulen ihre SchülerInnen nicht nach den „Besitzverhältnissen“ der Eltern aussuchen dürfen – das Schulgeld muss also für alle Familien zu schultern sein. Damit sind bereits wichtige Grundlagen geschaffen, um eine zu große Differenzierung der Schülerschaft zu verhindern. Um dem zunehmenden Trend einer sozialen Segregation entgegenzuwirken, sind weitere Maßnahmen möglich. Unter anderem könnten beispielsweise Höchstbeträge beim Schulgeld oder eine Einkommensstaffelung verbindlich vorgeschrieben werden. Bisher ist das nur in einzelnen Bundesländern der Fall. „Wenn es auch künftig neben öffentlichen Schulen private Schulen geben soll, müssen jedoch die öffentliche Förderung und andere Regelungen einen fairen Wettbewerb zwischen beiden Schultypen ermöglichen“, sagt C. Katharina Spieß. Letztlich gehe es darum, öffentliche und private Schulen gleichermaßen für Kinder aus allen Haushalten attraktiv zu machen, um die soziale Segregation einzudämmen, wenn getrennte Lernumwelten vermieden werden sollen.

Studie im DIW Wochenbericht 51+52/2018

Interview mit C. Katharina Spieß: „Besuch einer Privatschule hängt immer stärker von der Bildung der Eltern ab“ (Print und Audio)

Quelle: Information Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) vom 19.12.2018

Das Entgelttransparenzgesetz soll die Benachteiligung von Frauen beseitigen. Doch es entfaltet bislang kaum Wirkung, nur eine Minderheit der Unternehmen ist bislang aktiv geworden. Das zeigt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES Berlin).* Nötig sind strengere Auflagen und spürbare Sanktionen.

Frauen müssen im gleichen Betrieb für gleiche und gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn erhalten wie Männer. Das soll das seit Mitte 2017 geltende Entgelttransparenzgesetz sicherstellen. Allerdings: Das Gesetz zeigt bisher „keine spürbaren Effekte“, schreiben Dr. Helge Baumann, Dr. Christina Klenner und Dr. Tanja Schmidt in ihrer Untersuchung. Die Forscherinnen und Forscher haben analysiert, was sich aus der Sicht von Betriebsräten, die an der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 teilgenommen haben, in den ersten Monaten nach der Einführung des Gesetzes getan hat. Die Ergebnisse seien repräsentativ für Betriebe mit Betriebsrat und mindestens 20 Beschäftigten.

Nach dem Entgelttransparenzgesetz ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, Männern und Frauen für vergleichbare Arbeit gleich viel zu zahlen. In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten – also für etwa ein Drittel aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland – gilt zusätzlich ein „individueller Auskunftsanspruch“, der in einem zweiten Schritt Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Danach können Beschäftigte verlangen, dass ihnen der Arbeitgeber das durchschnittliche Gehalt der Kollegen des jeweils anderen Geschlechts nennt, die eine ähnliche Arbeit leisten. Dadurch sollen bestehende Ungerechtigkeiten offengelegt und schließlich beseitigt werden. Für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern gelten weitere Vorgaben: Sie sollen regelmäßig überprüfen, wie es um die Entgeltgleichheit im Unternehmen steht, und dazu einen Bericht erstellen.

Ein Großteil der Unternehmen hat zum Zeitpunkt der Befragung, sieben bis zehn Monate nach Inkrafttreten, noch keine Aktivitäten zur Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes unternommen. In nur zwölf Prozent der Betriebe ist die Geschäftsführung von sich aus aktiv geworden. „Offenbar fühlte sich nur ein kleiner Teil der Betriebe von der Aufforderung angesprochen, im Betrieb für Entgeltgleichheit zu sorgen“, schreiben Baumann, Klenner und Schmidt. Am höchsten ist dieser Anteil in mittelgroßen Betrieben mit 201 bis 500 Beschäftigten: hier haben 19 Prozent der Betriebe etwas unternommen. Die großen Unternehmen ab 501 Beschäftigten kommen auf 18 Prozent (siehe auch Abbildung 1 in der Studie; Link unten). Unabhängig von der Betriebsgröße sind Unternehmen, in denen Betriebsräte nach eigenem Bekunden ein „sehr gutes Verhältnis zur Geschäftsleitung“ haben, bei der Umsetzung des Gesetzes weiter.

Auch die Beschäftigten selbst zögern noch: In 13 Prozent der mittelgroßen Betriebe hat sich mindestens eine Person einen bis vier Monate nach Inkrafttreten des Auskunftsanspruchs an den Betriebsrat gewandt, um ihr Gehalt überprüfen zu lassen. Bei den großen Unternehmen sind es immerhin 23 Prozent, die von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht haben (Abbildung 2). Die Wahrscheinlichkeit, dass Beschäftigte ihr Gehalt überprüfen lassen, steigt deutlich, wenn im Betrieb viele Hochqualifizierte arbeiten. Der Frauenanteil spielt dagegen keine Rolle.

In gut einem Drittel der Betriebe mit Betriebsrat wurden die Entgelte von Frauen und Männern in den letzten zwei Jahren vor der Befragung, teilweise bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes, auf Ungleichheit überprüft. Insgesamt taten das aber nur rund 10 Prozent mit anerkannten externen oder statistischen Prüfverfahren, wie es das Gesetz fordert.

Betriebe mit einer jungen Belegschaft haben überdurchschnittlich oft Prüfungen vorgenommen. Außerdem haben Betriebe, die sich nach Einschätzung der Betriebsräte bemühen, „dass die Mitarbeiter gerne hier arbeiten“, und die bestrebt sind, die „Arbeit menschengerecht zu gestalten“, häufiger die Entgelte überprüft. Gelten Betriebsvereinbarungen zu Gleichstellung und Antidiskriminierung oder zu Familienfreundlichkeit, geht das ebenfalls mit überdurchschnittlich häufigen Überprüfungen einher. „Das lässt den Schluss zu“, schreiben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, „dass Prüfungen eher in gut mitbestimmten Betrieben, die ihre Personalpolitik in starkem Maße auf die Belange der Beschäftigten ausgerichtet haben und so auch Personal anziehen und binden wollen, durchgeführt worden sind“.

Die Forscher raten dazu, das Entgelttransparenzgesetz verbindlicher auszugestalten. Dazu gehöre erstens, die Prüfung der betrieblichen Gehaltsstrukturen nicht nur zu empfehlen, sondern verpflichtend zu machen. Dazu gehöre zweitens, die Hürden für den individuellen Auskunftsanspruch zu verkleinern und Beschäftigte in kleineren Betrieben einzubeziehen. Für Verstöße gegen die gesetzlichen Verpflichtungen müsse das Gesetz „wirksame Sanktionen“ vorsehen, die es bisher überhaupt nicht gebe.

*Helge Baumann, Christina Klenner, Tanja Schmidt: Entgeltgleichheit von Frauen und Männern. Wie wird das Entgelttransparenzgesetz in Betrieben umgesetzt? Eine Auswertung der WSI-Betriebsrätebefragung 2018 (pdf)

Quelle:Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftungvom 11.01.2019

Überbelegungsquote mit 16 % im EU-Durchschnitt deutlich höher

7% der Bevölkerung in Deutschland lebten 2017 in einer überbelegten Wohnung. Das heißt, der Haushalt verfügte über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl. Wie das Statische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war die bundesweite Überbelegungsquote im Vergleich zum Vorjahr stabil.

Als überbelegt gilt eine Wohnung, wenn es mindestens einen der folgenden Räume nicht gibt:

  • einen Gemeinschaftsraum,
  • einen Raum pro Paar, das in dem Haushalt lebt,
  • einen Raum pro weiterer Person ab 18 Jahren,
  • einen Raum für zwei Kinder unter 12 Jahren,
  • einen Raum für zwei Kinder desselben Geschlechts zwischen 12 und 17 Jahren,
  • einen Raum je Kind zwischen 12 und 17 Jahren, wenn sie unterschiedlichen Geschlechts sind.

Beispiele für eine Überbelegung wären Wohnungen, in denen:

  • sich drei Kinder ein Kinderzimmer teilen,
  • sich Bruder und Schwester, beide im Teenageralter, ein Kinderzimmer teilen,
  • Eltern das Wohnzimmer gleichzeitig als ihren Schlafraum nutzen.

Besonders von Überbelegung betroffen waren in Deutschland armutsgefährdete Personen sowie Alleinerziehende und ihre Kinder (jeweils 19%). Erwachsene mit ausländischem Pass (17%) lebten ebenfalls deutlich häufiger auf engem Raum als Erwachsene mit deutschem Pass (6%). In Städten war die Bevölkerung mit einem Anteil von 11% rund drei Mal so häufig von Wohnraummangel betroffen wie in ländlichen Gebieten (4%).

Vergleichsdaten der EU-Statistikbehörde Eurostat zeigen, dass in den Nachbarländern der Wohnraummangel im Jahr 2017 zum Teil noch deutlich größer war. So lebten zum Beispiel in Polen 41% der Bevölkerung in einer überbelegten Wohnung. In Österreich waren es 15% und in Frankreich 8% der Bevölkerung. Niedriger als in Deutschland lag die Quote in den Niederlanden (4%). EU-weit am geringsten waren die Überbelegungsquoten in Zypern und Malta (je 3%). Der EU-Durchschnitt betrug 16%. Ebenso wie in Deutschland war im EU-Durchschnitt die Überbelegungsquote unter armutsgefährdeten Personen und Erwachsenen mit ausländischem Pass (je 27%) sowie Alleinerziehenden und ihren Kindern (23%) überdurchschnittlich hoch.

Die Ergebnisse zur Überbelegung stammen aus der europaweiten Erhebung EU-SILC und können in der Eurostat-Datenbank im EU-Vergleich sowie nach Einkommen, nach Haushaltstyp, nach Staatsbürgerschaft und nach Verstädterungsgrad abgerufen werden. Daten für einzelne Städte und Gemeinden liegen nicht vor.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 14.01.2019

Seit 25 Jahren steigt die Zahl privater Schulen in Deutschland kontinuierlich an. Im Schuljahr 2017/2018 gab es 5839 allgemeinbildende und berufliche Privatschulen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entspricht das 81% mehr als im Schuljahr 1992/1993 (3232).

Die Anzahl der Privatschulen erhöhte sich sogar dann noch weiter, als die Gesamtzahl aller Schulen Ende der 1990er Jahre aufgrund der drastisch gesunkenen Geburtenzahlen zurückging. So hat sich die Zahl der Schulen insgesamt von 2000 bis 2017 um 19% verringert. Die Anzahl der Privatschulen stieg dagegen im selben Zeitraum um 43%.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 08.01.2019

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der heutigen Verhandlung* des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Sanktionen im SGB II erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wir hoffen, dass das BVerfG endlich Farbe bekennt und verbindlich klärt, ob Kürzungen der Grundsicherung vereinbar sind mit dem Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Statt auf Sanktionen, sollte stärker auf die persönliche Beratung und Betreuung gesetzt werden. Nur das kann die Betroffenen tatsächlich näher an den Arbeitsmarkt heranführen. Die AWO fordert außerdem, dass das Sanktionssystems hinsichtlich von Bedarfsgemeinschaften entschärft wird. Dies wäre ein wichtiger und längst überfälliger Beitrag zur Bekämpfung von Kinder- und Familienarmut.“

Das derzeitige Sanktionssystem im SGB II geht davon aus, dass Leistungsbeziehende aktiviert und diszipliniert werden müssen, um ihren gesetzlichen Mitwirkungspflichten nachzukommen. „Dass diese Regelungen in der Praxis greifen, darf bezweifelt werden“, kritisiert Stadler. Tatsächlich gibt es nur wenige Erkenntnisse darüber, ob und wie Sanktionen wirken. Eine besonders negative Regelung besteht für junge Menschen. „Die schärferen Sanktionsregelungen für die unter 25-Jährigen lehnen wir entschieden ab“, betont Stadler. Jungen Menschen kann quasi alles – von der Unterkunft bis zur Heizung –wegsanktioniert werden. Diese Sanktionspraxis verschärft deren ohnehin schwierigen sozialen Verhältnisse und führt oft zu einer Isolation oder gar zur Wohnungslosigkeit. „Das Vertrauen der jungen Menschen in staatliche Institutionen darf nicht aufgegeben werden, denn einzig und allein auf Leistungskürzungen zu setzten, ist der falsche Weg“, betont der AWO Bundesvorsitzende.

*Zum Hintergrund: Nachdem das BVerfG einen Vorlagebeschluss aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte, hat die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen im SGB II mit Beschluss vom 02. August 2016 erneut in Zweifel gezogen. Die Richter meinen, dass Sanktionen zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit der Sanktionierten führen und damit gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sowie gegen die Freiheit der Berufswahl verstoßen. In der Praxis der Jobcenter geht der Großteil der Sanktionen auf sog. Meldeversäumnisse zurück, etwa weil Leistungsbeziehende ohne Begründung nicht zum vereinbarten Gespräch erscheinen. Diese machen in der Praxis drei Viertel der Fälle aus. Komplett streichen können die Jobcenter die Hartz IV-Leistung nur im Ausnahmefall, auf Antrag gibt es dann Lebensmittelgutscheine.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 15.01.2019

Nach den heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen haben sieben Prozent der Bevölkerung in Deutschland zu wenig Platz zum Leben. Hierzu erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Wohnen ist ein Grundbedürfnis, doch in einer Wohnung zu leben, die den eigenen Bedürfnissen entspricht und zugleich bezahlbar ist, wird für immer mehr Bürgerinnen und Bürger zu einem kaum realisierbaren Traum. Wir benötigen drei Sofortmaßnahmen für mehr angemessenen Wohnraum: ein höheres Wohngeld, eine wirksamere Mietpreisbremse und einen verstärkten sozialen Wohnungsbau. Darüber hinaus ist es notwendig, Energie- und Wasserpreise sozial auszugestalten. Wohngeld und die Kosten der Unterkunft und Heizung müssen außerdem regelmäßig an die Lebensrealität der Menschen angepasst werden.“*

Wie die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes verdeutlichen, sind von Überbelegung besonders armutsgefährdete Personen sowie Alleinerziehende und ihre Kinder betroffen. Auch Erwachsene mit ausländischem Pass lebten ebenfalls deutlich häufiger auf engem Raum als Erwachsene mit deutschem Pass.

Als eine der Maßnahmen gegen die zunehmende Verknappung des Wohnraums in Ballungsgebiete, wo die Bevölkerung rund drei Mal so häufig von Wohnraummangel betroffen ist, wie in ländlichen Gebieten, spricht sich die AWO u.a. auch für eine kritische Betrachtung des Mietspiegels aus. Die Geltungsdauer des Mietspiegels sollte von derzeit zwei Jahren verlängert werden, damit in diesen kurzen Betrachtungszeitraum Neuvermietungen nicht mehr so stark zu Ungunsten der Mieterinnen und Mieter hineinwirken. Zudem fordert die AWO die öffentlichen Investitionen des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu stärken und den Rückgang des Angebots an Sozialwohnungen zu stoppen. Ebenso sollte die Bodenspekulation eingedämmt werden. Derzeit schlagen sich Spekulationsgewinne in Bau- und Mietpreisen nieder, was zu großen sozialen Problemen führt und die Lage auf dem Wohnungsmarkt verschärft.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gibt es in Deutschland und Europa eine Vielzahl überbelegter Wohnungen. Das bedeutet, der Haushalt verfügt über zu wenige Zimmer im Verhältnis zur Personenzahl. Eine ausführliche Positionierung* zum Thema „Wohnen.Menschen.Recht – Wohnraum ist Lebensgrundlage und keine Ware“ hat die AWO 2018 veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 14.01.2019

Zum Jahresanfang erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Für die AWO hat ein ganz besonderes Jahr begonnen – sie wird 100 Jahre alt. Damals wie heute wird sie gebraucht, um denjenigen eine Stimme zu geben, die nicht immer für sich selbst eintreten können oder schlicht nicht gehört werden. Unsere Gesellschaft basiert auf dem Ziel von sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit. In einer älter und zunehmend verunsicherter werdenden Gesellschaft braucht es eine funktionierende soziale Infrastruktur im Quartier, von Kindertagesstätten, über Beratungseinrichtungen bis hin zu Seniorenzentren. Dafür setzt sich die AWO ein.“

Die Politik des Jahres 2019 wird im Zeichen der Europawahl, aber auch mehrerer deutscher Landtagswahlen stehen. „Wir müssen einen Rechtsruck befürchten. Umso wichtiger ist es, die bundesdeutsche Gesellschaft zusammenzuhalten. Es gibt zu viele Menschen, die nicht an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben konnten“, kritisiert Wolfgang Stadler und fügt hinzu: „Die zunehmende Ungleichheit untergräbt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und entlädt sich in einem Zulauf zu politischen Extremen. Angesichts dieser Entwicklung muss es die Aufgabe der Politik sein, das verloren gegangene Vertrauen der Menschen in den demokratischen und sozialen Rechtsstaat wieder zurückzugewinnen.“

Auch im Jahr 2019 sind die Anliegen, mit denen Marie Juchacz 1919 die Arbeiterwohlfahrt gegründet und ihr Selbstverständnis und ihren Anspruch geprägt hat, wieFrauenrechte, Vielfalt, Teilhabe, Menschenwürde, Gerechtigkeit und Solidarität, die Themen, für die sich die AWO engagiert. Dazu kommen neue gesellschaftliche Herausforderungen, die beispielsweise aus dem demografischen Wandel resultieren. So gibt es einerseits eine steigende Nachfrage nach sozialen Dienstleistungen beispielsweise für ältere Menschen sowie für die Betreuung von Kindern und andererseits einen wachsenden Fachkräftemangel, der in vielen Einrichtungen und Diensten schon heute spürbar ist. „Die AWO wird sich den Herausforderungen stellen und ihre knapp 100 Jahre Erfahrung in der sozialen Arbeit auch für die Zukunft bestmöglich nutzen“, erklärt Wolfgang Stadler abschließend.

Unter dem Motto 100 Jahre AWO – Erfahrung für die Zukunft – startet die AWO in ihr 100. Jubiläumsjahr. Mit ihrer annähernd 100-jährigen Geschichte zählt sie zu den ältesten Wohlfahrtsverbänden in Deutschland. Mehr Informationen dazu gibt es unter: www.100JahreAWO.org.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.01.2019

Die Arbeiterwohlfahrt begrüßt das nun im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellte Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen/Erzieher“. Der Vorsitzende des AWO Bundesverbandes, Wolfgang Stadler, erklärt dazu:

„Dass Menschen mit Interesse am Erzieherberuf bislang zunächst kein Ausbildungsgehalt bekamen oder sogar Schulgeld zahlen mussten, hat viele Interessenten abgeschreckt. Der Erzieherberuf braucht mehr Anerkennung. Eine vergütete und praxisintegrierte Ausbildung ist deshalb genau so zu begrüßen wie die vorgesehene professionelle Praxisanleitung und die Möglichkeit, durch Weiterqualifikation finanziell zu profitieren. Das Bundesprogramm setzt hier an der richtigen Stelle an: Die Maßnahmen sind eine wichtige Weichenstellung für die Aufwertung des Berufsfeldes und damit auch für die Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung. Das Bundesfamilienministerium selbst prognostiziert aber, dass bis 2030 fast 200.000 Fachkräfte in Kitas fehlen werden. Da kann dieses Paket nur der erste Schritt sein. Es müssen schnell weitere Maßnahmen folgen, die den Beruf attraktiver machen.“

Das Bundesprogramm baut auf drei Säulen auf. Der größte Baustein stellt die praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieher und Erzieherinnen dar. Hier sollen ab dem Ausbildungsbeginn 2019 bis zu 5000 Fachschüler gefördert werden. Weiterhin soll durch das Bundesprogramm die Praxisanleitung gefördert werden, sodass die Fachschüler eine professionelle Anleitung während der Praxisphasen erhalten. Bereits berufstätige Erzieher können weiter von dem dritten Baustein, einem Aufstiegsbonus für herausgehobene Aufgaben, profitieren.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.12.2018

Unter dem Motto 100 Jahre AWO – Erfahrung für die Zukunft – startet die AWO heute an ihrem 99. Geburtstag in ihr 100. Jubiläumsjahr. Die Arbeiterwohlfahrt wurde am 13. Dezember 1919 auf Initiative von Marie Juchacz gegründet. Mit ihrer annähernd 100-jährigen Geschichte zählt die AWO zu den ältesten Wohlfahrtsverbänden in Deutschland. „Das Gesicht unserer Gründerin Marie Juchacz ist das Gesicht unserer Jubiläumskampagne, unsere Kernthemen sind die Anliegen, mit denen Marie Juchacz das Selbstverständnis und den Anspruch der AWO geprägt hat:Frauenrechte, Vielfalt, Gegen Almosen – Für Teilhabe, Menschenwürdiges Leben, Gerechtigkeit und Solidarität“, erklärt der AWO Präsident Wilhelm Schmidt. Den Start in das Jubiläumsjahr wird online durch verschiedene Aktionen begleitet.

Die Jubiläumskampagne wird mit einer Jubiläumswebseite www.100JahreAWO.org das gesamte Jahr begleitet. In den verschiedenen Social-Media-Kanälen werden regelmäßig Berichte, Portraits, kurzweiligen Informationen und Bildformate veröffentlicht. Jeder der zwölf kommenden Monate widmet sich einem sozialpolitischen Thema. Bundesweit wird es eine Vielzahl an Aktionen geben.Die Veranstaltungen sind so vielfältig, wie die AWO. Von politischen Tagungen, über Stadtfeste, Karnevalsbeteiligungen bis zur Teilnahme an Sportveranstaltungen natürlich im AWO-Dress.

Die Not der Armen und vieler Frauen während des ersten Weltkrieges brachte Marie Juchacz zur Gründung der AWO. Durch diese Erfahrungen geprägt, setzte Marie Juchacz 1919 ihreIdee um, eine sozialdemokratische Wohlfahrtspflege zu gründen. DerParteiausschuss der SPD stimmte der Gründung des „Hauptausschusses für Arbeiterwohlfahrt“ zu. Dieser sollte die sozialen Anliegen der Arbeiterschaft in der Wohlfahrt durchsetzen. Juchacz kämpfte für das Frauenwahlrecht, leistete Widerstand gegen die Nationalsozialisten, musste ins Exil fliehen und setzte sich ihr Leben lang für diejenigen ein, die in der Gesellschaft keine Stimme hatten.

Die Motive ihres Wirkens fasst Marie Juchacz selbst 1927 so zusammen: „Der Gedanke der Solidarität, der alle Zweige der Arbeiterbewegung so wundervoll belebt, ist auch die Triebfeder unseres gemeinsamen Handelns zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen. Der Starke soll mit eintreten für den Schwachen zum Wohle des Ganzen.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 13.12.2018

„Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit im Kampf gegen Kinderarmut“, kommentiert die Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, Britta Altenkamp, den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die Einführung der Kindergrundsicherung erneut zu vertagen. Bereits im Dezember 2017 hatte die 94. ASMK beschlossen, bis zur 95. Konferenz ein Grobkonzept einer Kindergrundsicherung zu entwickeln und dabei auch die Umsetzung aufzuzeigen.

„Indem nun weiter in einer Arbeitsgruppe sondiert werden soll, wurde erneut eine wichtige Chance vertan, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Wenn die Sozialminister*innen nicht willens sind, die politischen und rechtlichen Fragestellungen zu lösen, laden wir sie herzlich ein, ihre Fragen zu beantworten. Das Bündnis Kindergrundsicherung hat nämlich ein Konzept für die Umsetzung. Wir dürfen nicht noch mehr Zeit tatenlos verstreichen lassen“, so Britta Altenkamp.“

Jürgen Otto, Geschäftsführer des AWO Bezirksverbands Niederrhein betont, „dass alleine in Nordrhein-Westfalen jedes fünfte Kind in Armut lebt. Trotz aller Maßnahmen und Programme steigt die Kinderarmut – nicht nur in NRW – kontinuierlich an. Ein kompletter Systemwechsel bei den kindorientierten Leistungen ist daher jetzt erforderlich. Es bleibt zu hoffen, dass die ASMK unter dem Vorsitz Mecklenburg-Vorpommerns mehr Mut aufbringt als unter dem Vorsitz NRWs und den Weg für die Kindergrundsicherung frei macht“, wünscht sich Jürgen Otto.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 07.12.2018

Im Jubiläumsjahr 100 Jahre Frauenwahlrecht sitzen gerade mal 30,9 Prozent weibliche Abgeordnete im Bundestag. In den Länderparlamenten sieht es teilweise noch schlechter aus. Die Hoffnung, dass Frauen schon „von allein“ mit jeder Wahl mehr repräsentiert sind, hat sich zerschlagen. Zurecht wird die Forderung nach einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen lauter – und zwar in nahezu allen politischen Parteien. Erste Schritte, dies zu erreichen, nennt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in einem heute veröffentlichten Positionspapier. Der djb fordert darin konkrete – auch gesetzliche – Maßnahmen zur Förderung von Parität in den Parlamenten.

„Wenn Parteien Frauen deutlich seltener zur Wahl stellen als Männer – auch dann, wenn es geeignete Bewerberinnen um Mandate gibt -, kann der Staat das auf Dauer nicht hinnehmen. Das ergibt sich nicht zuletzt aus dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes. Die Wahlchancen von Frauen müssen gewährleistet und ihre strukturelle Benachteiligung in der deutschen Politik beseitigt werden. Solange eine Anpassung des Wahlrechts mit dem Ziel der Förderung von Parität aussteht, müssen der Gesetzgeber und die politischen Parteien das schon heute Mögliche tun. Auch die Parteien sind verfassungsrechtlich der Gleichberechtigung verpflichtet. Die heute präsentierten Vorschläge sind mit dem entsprechenden politischen Willen ohne weiteres umsetzbar.“, so die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig.

Als wichtigen ersten Schritt schlägt der djb vor, im Parteiengesetz festzulegen, dass „Frauen bei der Aufstellung der Kandidaturen für politische Wahlen geeignet gefördert werden“ müssen. Die Verpflichtung aller Parteien zu geeigneten Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit wäre damit ausdrücklich im Parteiengesetz verankert. Sie ist durch Regelungen in den Satzungen der Parteien zu erfüllen. Außerdem sollen Parteien, deren Wahllisten einen Frauenanteil von 35 Prozent aufwärts enthalten, im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung belohnt werden. Der djb macht sich schließlich dafür stark, eine Frauenquote von 40 Prozent für die Besetzung von parlamentarischen Ausschüssen und Unterausschüssen in den Geschäftsordnungen der Parlamente zu verankern. Damit würden die Parlamente sich zu Grundsätzen bekennen, die für die Besetzung von Gremien der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft längst etabliert sind.

Gleichzeitig wendet sich Wersig gegen Stimmen im politischen Prozess, die gesetzliche Maßnahmen ablehnen und Frauen auffordern, sich mehr in Parteien zu engagieren: „Das Engagement ist nicht das Problem. Politisch engagierten Frauen kann nicht die Schuld für strukturelle Diskriminierung zugeschoben werden. Die Parteien haben in unserer Demokratie eine Verantwortung, nicht nur um Wählerinnen zu werben, sondern auch um Kandidatinnen. Gesetzliche Maßnahmen, die dafür sorgen, sind möglich und angesichts der Situation auch nötig.“

Das ausführliche Forderungspapier finden Sie unter: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K5/st19-02/.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 11.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Sanktionen im SGB II“ ein Ende der Hartz-IV-Sanktionen gegen Familien mit minderjährigen Kindern. Von den Kürzungen der Bezüge ihrer Eltern sind Monat für Monat zehntausende Kinder und Jugendliche betroffen, besonders dann, wenn beispielsweise bei einer Kürzung der Kosten für die Unterkunft Wohnungslosigkeit droht. Das verstößt nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes auch gegen das in der UN-Kinderrechtskonvention normierte Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen.

„Wenn den Eltern die Hartz-IV-Leistung gekürzt wird, leiden Kinder und Jugendliche zwangsläufig mit darunter. Das grenzt an Sippenhaft. Schon der normale Hartz-IV-Regelsatz von Kindern ist künstlich kleingerechnet und entspricht nicht dem notwendigen soziokulturellen Existenzminimum. Raum für weitere Einsparungen besteht bei den Kindern also nicht mehr. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit gibt es sogar Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, bei denen für die Eltern gar keine Zahlungen mehr geleistet werden. Diese Sanktionen treffen Kinder in sozialer, psychischer und gesundheitlicher Hinsicht besonders hart“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes anlässlich der heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen „Sanktionen im SGB II“.

Auch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Reform der Hartz-IV-Gesetze, damit Familien mit minderjährigen Kindern zukünftig von Hartz-IV-Sanktionen ausgenommen werden. Diese Reform sollte einhergehen mit einem umfassenden, ressortübergreifenden Aktionsplan zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland. Je länger Kinder in Armut aufwachsen und unter Teilhabe- und Bildungsverlusten leiden, desto weitreichender sind die Langzeitfolgen für ihre Entwicklung und beruflichen Perspektiven. Demgegenüber brauchen wir nicht nur die Ausstattung von Kindern mit dem Allernötigsten, sondern für alle Kinder muss gesellschaftliche Teilhabe ausreichend möglich sein. Kinderarmut darf nicht kleingeredet, sondern sie muss durch konkrete politische Maßnahmen beseitigt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 15.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk appelliert an Bund, Länder und Kommunen, anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der UN-Kinderrechtskonvention in diesem Jahr die Kinderrechte zu einer Leitlinie von Politik, Rechtsprechung und Verwaltungshandeln zu machen. „Wer verantwortlich handeln und dabei vor den zukünftigen Generationen bestehen will, muss die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen als einen ,vorrangigen Gesichtspunkt‘ für politisches Handeln in den Blick nehmen. Dazu sollten aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes vor allem Kinderrechte im Grundgesetz verankert, eine aktive Politik zur Überwindung der Kinderarmut in Deutschland auf den Weg gebracht sowie eine deutliche Stärkung des Bildungssektors in Angriff genommen werden. Auch wenn es seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention vor fast 30 Jahren eine Reihe von Verbesserungen gegeben hat, müssen wir der deutschen Gesellschaft in der Gesamtschau eine anhaltende Ausblendung und Verdrängung von Kinderinteressen attestieren“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Deswegen kommt aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes der Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz besondere Bedeutung zu. Denn die Kinderrechte leiden in Deutschland noch immer unter einem gravierenden Umsetzungsdefizit. „Bisher sind die übergreifenden Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch nicht vollumfänglich in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis verwirklicht. Das Prinzip dieser Konvention, dass nämlich Kinder Träger eigener Rechte sind, muss sich auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gleichrangig festgeschrieben werden. Gerade eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgt darüber hinaus auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert“, so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung zu Jahresbeginn nachdrücklich dazu auf, neben der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz weitere wirksame Maßnahmen für ein kinderfreundliches Deutschland auf den Weg zu bringen. „Dazu gehört eine wirksame soziale Absicherung von Kindern ebenso wie gute Bildungschancen für alle Kinder. Es reicht es nicht aus, Kinderfreundlichkeit in Sonntagsreden immer wieder zu beschwören. Gerade die Politik hat entscheidenden Anteil und Verantwortung für die Gestaltung und finanzielle Absicherung einer kinderfreundlichen, und damit zukunftsfähigen Gesellschaft, die auf eine Stärkung nachwachsender Generationen angewiesen ist“, so Krüger.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 01.01.2019

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die Bundesregierung auf, für die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland endlich grundlegende Reformschritte in die Wege zu leiten und ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dazu braucht es aus Sicht der Kinderrechtsorganisation im Rahmen einer Gesamtstrategie ein Bundeskinderteilhabegesetz, das Kinder und Jugendliche einerseits materiell absichert und zugleich eine nachhaltige soziale Infrastruktur gewährleistet. Die zum 1. Januar 2019 vorgesehene Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder und Jugendliche um fünf bzw. sechs Euro ist nach Ansicht des Verbandes angesichts des nachhaltigen Problems der Kinderarmut in Deutschland nicht mal mehr ein Tropfen auf den heißen Stein.

„Durch ein Bundeskinderteilhabegesetz könnten arme Kinder und Jugendliche in Deutschland besser erreicht werden und die ihnen zustehenden Sozialleistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Ein Gesetz, das auf der einen Seite transparent Rechtsansprüche auf Förderung und Teilhabe sicherstellt und auf der anderen Seite regelt, wie die Kommunen vom Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen vor Ort umsetzen, könnte armutsbetroffene Kinder und Jugendliche nachhaltig aus der Armutsfalle herausführen. Es darf nicht vom Wohnort abhängen, ob arme Kinder und Jugendliche gut versorgt und gefördert werden. Der föderale Flickenteppich der regionalen Armutsbekämpfung muss mit einer bundesweiten Gesamtstrategie beendet werden. Sofern eine Änderung des Grundgesetzes zur wirkungsvollen Umsetzung eines solchen Vorhabens notwendig ist, sollte diese zügig in Angriff genommen werden“, betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt es sehr, dass die Bundesregierung mit dem Referentenentwurf für ein „Starke-Familien-Gesetz“ armutsbetroffene Kinder und Jugendliche stärker in den Blick nehmen will. „Aber leider bleiben die vorgesehene Reform des Kinderzuschlags und die beabsichtigen Änderungen des Bildungs- und Teilhabegesetzes auf nicht einmal halber Strecke stehen. Ein generelles Manko bleibt beispielsweise, dass der Kinderzuschlag weiter zu kompliziert bleibt, und eine automatische Auszahlung nicht in Angriff genommen wird. Beim Bildungs- und Teilhabegesetz beschränken sich die Reformen nur auf den schulischen Bereich, der Freizeitbereich und andere Förderungs- und Teilhabemöglichkeiten wie Sportvereine oder Musikschulen bleiben außen vor. Hier wünschen wir uns mehr Mut von der Bundesregierung für einen großen Wurf bei der Armutsbekämpfung von Kindern und Jugendlichen. Dazu gehören auch eine entsprechende Priorisierung der finanziellen Mittel in der Familienförderung insbesondere armer Familien und ein Ende der bisherigen komplizierten Beantragungsprozeduren und komplexen Anrechnungsregelungen für Leistungen, auf die Kinder und Jugendliche ein Anrecht haben“, so Krüger weiter.

Langfristig tritt das Deutsche Kinderhilfswerk für die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG ein, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 27.12.2018

Die nach einer aktuellen Studie der Beratungsgesellschaft EY enorm gestiegene Angst der Deutschen, im Alter zu verarmen, sei mehr als begründet, betont der Paritätische Gesamtverband mit Verweis auf seinen aktuellen Armutsbericht. Um Altersarmut wirksam zu bekämpfen, fordert der Verband ein umfassendes Maßnahmenpaket: Von einer Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent bis zur Erhöhung der Regelsätze in der Altersgrundsicherung von 424 Euro auf 628 Euro.

Nach dem Paritätischen Armutsbericht sind ein Viertel der erwachsenen Armen in Deutschland in Rente oder Pension. Damit stellen Rentner*innen und Pensionär*innen derzeit hinter den Erwerbstätigen die zweitgrößte Gruppe in dieser Population. Nach Einschätzung des Paritätischen werde die Altersarmut geradezu zwangsläufig weiter zunehmen, wenn nicht umgehend politisch gegengesteuert wird.

„In den nächsten Jahren werden viele Langzeitarbeitslose und Menschen aus dem Niedriglohnsektor ins Rentenalter kommen. Für viele von ihnen ist der Weg in die Altersarmut vorprogrammiert“, warnt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Politik und vermeintliche Experten haben das Thema nicht ernst genommen oder in unverantwortlicher Weise schön geredet. Angesichts der vorliegenden Daten gibt es keinerlei Entschuldigung mehr für ein Nichtstun oder für Unzulänglichkeiten in der Bekämpfung von Armut im Alter und bei Erwerbstätigen“, so Schneider.

Die aktuellen Neuregelungen bei den Erwerbsminderungsrenten und der so genannten Mütterrente stellten zwar Verbesserungen dar, reichen aber aus Sicht des Verbandes bei weitem nicht aus, um dem Problem gerecht zu werden und Altersarmut wirksam zu vermeiden. Eine erfolgreiche Gesamtstrategie müsse bereits im Erwerbsleben ansetzen und insbesondere die gesetzliche Rentenversicherung stärken, fordert der Paritätische. Im Detail reichen die Forderungen des Verbandes von einer deutlichen Erhöhung des Mindestlohns auf 12,63 Euro über die Streichung der Riester-Unterstützung bis zur Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und eine umfassende Reform der Altersgrundsicherung.

Der aktuelle Armutsbericht ist im Internet zu finden unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 02.01.2019

Ein Drittel der erwachsenen Armen in Deutschland ist erwerbstätig, jede*r vierte arme Erwachsene ist in Rente oder Pension und nur ein Fünftel ist arbeitslos, so nur einer der vielen brisanten Befunde des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes. Der Verband, für den die Paritätische Forschungsstelle mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels (DIW) gerechnet hat, legt mit dem Bericht eine aktuelle Bestandsaufnahme der Armut in Deutschland vor. Ein Novum ist, dass der Bericht unter anderem erstmals der Frage nachgeht, wer die rund 13,7 Millionen Menschen, die in Deutschland in Armut leben, faktisch sind. Er räumt dabei mit diversen Klischees und Vorurteilen auf. So trifft offenbar auch die gängige Formel, Bildung allein schütze vor Armut, nicht zu: Wie die Analyse des Paritätischen zeigt, weisen fast drei Viertel der ab 25-jährigen Armen ein mittleres oder sogar hohes Qualifikationsniveau auf.

„Es ist Zeit, dass populäre, aber falsche Bilder über Armut in Deutschland korrigiert werden. Der Bericht zeigt, dass eine Neujustierung des armutspolitischen Instrumentariums dringend nötig ist“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Mit Blick auf den hohen Anteil Erwerbstätiger (33,2 %) und Rentnerinnen und Rentner (24,8 %) unter der Gesamtheit der erwachsenen Armen sei es fatal, dass die Politik regelmäßig auf die vergleichsweise unterdurchschnittlichen Armutsrisikoquoten dieser Bevölkerungsgruppen verweise und das Problem der Altersarmut und der Armut trotz Arbeit herunterzuspielen versuche. „Angesichts der vorliegenden Daten gibt es keinerlei Entschuldigung mehr für ein Nichtstun oder für Unzulänglichkeiten in der Bekämpfung von Armut im Alter und bei Erwerbstätigen“, so Schneider. Armut trotz Arbeit sei dabei entgegen der weit verbreiteten Annahme keinesfalls hauptsächlich ein Problem von Minijobs, so ein weiterer Befund. „Minijobber machen nur etwas mehr als ein Viertel der erwerbstätigen Armen aus. Die ganz überwiegende Mehrheit ist mehr als nur geringfügig tätig und 41 Prozent sind sogar voll erwerbstätig. Armut geht jedoch vergleichsweise oft mit befristeter Beschäftigung und Zeit- bzw. Leiharbeit einher“, erläutert Schneider.

Der Armutsbericht des Paritätischen enthält weiterhin auch Befunde zur „klassischen Betrachtung“ von Armut, die bestätigen, dass insbesondere Arbeitslose, Alleinerziehende, Menschen mit geringem Qualifikationsniveau und Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich oft von Armut betroffen sind. Dass hier auch nach Jahren aller politischen Absichtsbekundungen zum Trotz keine Verbesserung erkennbar ist, sei ein „politischer Skandal“, so der Verband. Insbesondere die Kinderarmut ist laut Paritätischem Armutsbericht anhaltend und alarmierend hoch: Nicht nur jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut, sondern auch jeder fünfte arme Mensch in diesem Land ist ein Kind. Wie die Analysen der Paritätischen Forschungsstelle zeigen, steigt bei Alleinerziehenden dabei das Risiko der Einkommensarmut, desto jünger die Kinder sind: Weit über die Hälfte (56%) der Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern unter 15 Jahren, leben in Armut.

Angesichts der Befunde fordert der Paritätische eine Neujustierung der Armutspolitik, die künftig deutlich breiter verstanden und ausgerichtet sein müsse. „Die Bekämpfung von Kinderarmut und insbesondere der Armut unter Alleinerziehenden, Arbeitslosen und Migranten ist mitnichten obsolet oder zweitrangig. Klar ist jedoch auch: Die armutspolitische Agenda muss deutlich breiter werden. Armut wird niemals in der Breite bekämpft werden können, ohne entsprechende Reformen in der Alterssicherung, ohne eine anspruchsvolle Arbeitsmarkt- und Mindestlohnpolitik und ohne einen Familienlastenausgleich, der arbeitende Eltern zuverlässig vor Armut schützt“, fordert Schneider.

Für das kommende Frühjahr kündigt der Paritätische einen großen Armutskongress an, der gemeinsam mit DGB, AWO und Nationale Armutskonferenz ausgerichtet und von zahlreichen Organisationen unterstützt wird.

Das Pressestatement von Ulrich Schneider finden Sie hier: 181213_Armutsbericht2018_Pressestatement_Schneider.pdf

Den aktuellen Armutsbericht ist zu finden unter: www.der-paritaetische.de/armutsbericht

Verschiedene Infografiken zum Armutsbericht finden Sie hier: cloud.paritaet.org/1.1/

Details und Anmeldung zum Armutskongress am 10. und 11.04.2019 in Berlin unter: www.armutskongress.de

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 13.12.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 01. Februar 2019

Veranstalter: Deutsche Juristinnenbund und das Deutsche Institut für Menschenrechte , in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin

Ort: Berlin

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt-Universität zu Berlin, laden sehr herzlich ein zum Fachtag „Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland“ am 1. Februar 2019, von 9:30 bis 15:45 Uhr, im BMFSFJ, Glinkastraße 24 in Berlin.

Am 1. Februar 2019 ist die Konvention gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention des Europarates, in Deutschland ein Jahr in Kraft. Sie war der Anlass für die Reform des Sexualstrafrechts. Das war ein wichtiger erster Schritt. Die Istanbul-Konvention verlangt aber darüber hinaus umfassend den Schutz und die Unterstützung von Frauen unabhängig von ihren vielfältigen Lebenssituationen sowie den Aufbau von nachhaltigen Koordinierungs-, Implementierungs- und Monitoringstrukturen. Ein wichtiger Motor für die Umsetzung sind auch die Rechtsanwender*innen.

Der Jahrestag der Ratifizierung bietet Anlass, mit Vertreter*innen des Europarates, von Praxis, Wissenschaft, Behörden und Politik zu diskutieren, welche ersten Ansätze es für das innerstaatliche Wirksamwerden der Istanbul-Konvention bereits gibt. Darauf aufbauend wollen wir die nächsten notwendigen Schritte für die weitere Umsetzung der Menschenrechte von gewaltbetroffenen Frauen erörtern.

Eine zeitnahe Anmeldung wird empfohlen. Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2019/190201_IK/

Termin: 20. Februar 2019

Veranstalter: Gemeinnützige Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH (DKJS)

Ort: Berlin

Auf Grund der positiven Resonanz zur Veranstaltung „Vision Bildung: Zukunftsreise mit der DKJS“ und dem krankheitsbedingten Ausfall der Veranstaltung am 27.11. möchten man Sie nun herzlich zum Nachholtermin der Veranstaltung am 20.2.2019 einladen.
In einem kreativen Gedankenaustausch will man mit Ihnen an diesem Tag diskutieren, wie Bildung von Morgen aussehen soll und was wir heute schon für den Bildungserfolg junger Menschen in 25 Jahren tun können. Dazu wird auf eine gemeinsame Tour mit dem Bus „Linie 94“ und den ZUKUNFTSBAUERN durch die Berliner Bildungslandschaft eingeladen.

Zum Hintergrund der Veranstaltung:

Digitalisierung, Urbanisierung, veränderte Arbeitswelten, Nachhaltigkeit – die Diskurse um unsere Zukunft werden von vielfältigen Entwicklungen bestimmt, deren Auswirkungen niemand abschätzen kann. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung wagt gerade deshalb den Blick nach vorn und fragt: Wie wird die Welt aussehen, in der junge Menschen in Zukunft leben werden und welche Kompetenzen sind dann wichtig? 2044 sind Kinder, die in 2019 geboren werden, 25 Jahre alt. Wie müssen sich Bildungsangebote und Lernwelten schon heute verändern, damit diese Kinder und Jugendliche in 25 Jahren Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich gestalten zu können? Was können wir gemeinsam tun, um diese Förderung zu ermöglichen?

Bitte melden Sie sich bis zum 06.02.2019 über den folgenden Link an: https://eveeno.com/25next-berlin

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frederike Lindau: frederike.lindau@dkjs.de

Termin: 20. Februar 2019

Veranstalter: Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg

Ort: Stuttgart

Besonders für Alleinerziehende ist eine verlässliche, gut funktionierende Kinderbetreuung die wichtigste Grundlage für ihre Existenzsicherung. Manche sind auch auf eine Betreuung ihrer Kinder an Rand- und in Notzeiten angewiesen. Diese liegen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, und dafür gibt es bislang so gut wie keine Lösungen. Das Netzwerk Alleinerziehendenarbeit Baden-Württemberg möchte deshalb Expert_innen unterschiedlichster Disziplinen und von verschiedenen Organisationen an einem Tisch zusammenbringen, um mit ihrer Expertise und aus ihrer Perspektive gemeinsam Ideen zu entwickeln, die diese Form der Kinderbetreuung realisierbar und bezahlbar machen.

Vorgestellt wird u.a. ein verstetigtes Projekt zur ergänzenden Kinderbetreuung des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Essen. Mit Ihnen als Expert_innen werden wir in einen kreativen Diskussionsprozess einsteigen, um praktikable Lösungsvorschläge zur Umsetzung an die Landesregierung weitergeben zu können.

Anmeldung: bis 11.02.2019 über Evang. Frauen Württemberg, efw@elk-wue.de

Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.netzwerk-alleinerziehendenarbeit.de

AUS DEM ZFF

Anlässlich der heutigen öffentlichen Anhörung des Familienausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen unterstreicht das ZFF die Bedeutung der Evaluationsergebnisse und fordert darauf aufbauend eine konsequentere Weiterentwicklung der familienpolitischen Leistungen.

Im Jahr 2009 haben mehrere Forschungsinstitute im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) damit begonnen, wesentliche ehe- und familienbezogenen Leistungen zu evaluieren. Damit wurden 15 von insgesamt über 150 verschiedener Leistungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft. Im Herbst 2014 wurde der Endbericht der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen veröffentlicht.

Alexander Nöhring (Geschäftsführer des ZFF) erklärt dazu: „Die Gesamtevaluation der ehe- und familienpolitischen Leistungen hat überaus wichtige Impulse und Erkenntnisse geliefert. Es wurde damals deutlich, wie wichtig zielgerichtete Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind. Diese Erkenntnisse haben bis heute Gültigkeit und werden durch aktuelle Berichte und Studien immer wieder belegt.“

Alexander Nöhring fährt fort: „Aus Sicht des ZFF wurde jedoch eine umfassende Reform der ehe- und familienpolitischen Leistungen, die die Evaluationsergebnisse ernst nimmt, nicht angegangen. Stattdessen werden Leistungen wie das Ehegattensplitting und die beitragsfreie Mitversicherung für Ehepartner*innen, die nicht nur die Gesamtevaluation, sondern auch die Gleichstellungsberichte kritisieren, beibehalten, das ungerechte System aus Kindergeld und Kinderfreibeträgen weiter geführt und für Maßnahmen, die Kinder- und Familienarmut beseitigen könnten, viel zu wenig Geld zur Verfügung gestellt.

Das ZFF fordert hierzu seit Langem die Zusammenlegung der pauschal bemessenen monetären Leistungen für Familien und die Einführung einer Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit 619 Euro für jedes Kind, welche mit steigendem Familieneinkommen sinkt.“

Die ZFF-Stellungnahme Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am 14.01.2019 zum Antrag der FDP-Fraktion „Wirksame, digitale und transparente Familienleistungen – Die Evaluation von ehe-und familienpolitischen Leistungen als dauerhafter Prozess“ vom 03.07.2018 (BT-Drs. 19/3174) finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 14.01.2019

Bei der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde die gemeinsame Erklärung „Familien brauchen ein Zuhause“ verabschiedet. Darin fordern die Mitglieder die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, endlich umfangreich tätig zu werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut:

Familien brauchen ein gutes Zuhause!

„Familie ist überall dort, wo Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung übernehmen, Sorge tragen und Zuwendung schenken.“ Damit sind Familien von zentraler Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft.

Wer Fürsorge leistet, der braucht dafür ein Zuhause: Ausreichenden und guten Wohnraum, im Fall von Pflege barrierefreie Zugänge, Rückzugsmöglichkeiten für alle Familienmitglieder und ein Wohnumfeld, welches genügend Freiräume zum Spielen, Bewegen sowie für Bildung und Freizeit bereithält.

In den vergangenen Jahren hat sich dieses jedoch immer mehr zu einem Luxusgut entwickelt. Der Wohnraum innerhalb von Städten und in stadtnahen ländlichen Gebieten wird knapper und damit teurer. Manche Familien rücken aufs Engste zusammen, wenn sie sich vergrößern, da sie keine Umzugsperspektive mehr haben. Die Nebenkosten steigen kontinuierlich an. Im Wohnumfeld werden durch Nachverdichtung zahlreiche Freiräume genommen. Viele müssen ihre vertraute Nachbarschaft verlassen und ihr Familienleben ohne ein soziales Unterstützungssystem organisieren. Gleichzeitig wird der Kampf um ausreichenden und guten Wohnraum überwiegend dem Markt überlassen mit der Folge, dass es Familien insgesamt, einkommensarme Familien in besonderer und Familien mit Migrationsgeschichte in außerordentlicher Weise, schwer haben, angemessenen Wohnraum zu finden. Arme oder von Armut bedrohte Familien müssen in engen, schlecht ausgestatteten Wohnungen leben. Einige werden wohnungslos.

Wir, die Mitglieder des Zukunftsforum Familie e.V. sagen STOP! Familien brauchen ein gutes Zuhause! Die Politik in Bund, Ländern und Kommunen muss endlich umfangreich tätig werden, um Mietpreissteigerungen einzudämmen, Verdrängungen aus dem vertrauten Wohnumfeld zu verhindern und der räumlichen Segregation in unseren Städten entgegenzuwirken.

Dazu gehört für uns die Umsetzung des Rechtes auf Wohnen, eine wirksame Mietpreisbremse, der Ausbau des öffentlichen Wohnungsbaus, eine sozial-integrative, inklusive und diskriminierungsfreie Stadtentwicklung sowie die sozial gerechte Weiterentwicklung von Transferleistungen, die das Existenzminimum für Wohnen absichern.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 10.12.2018

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) wurde der siebenköpfige Vorstand in großen Teilen im Amt bestätigt.

Das Zukunftsforum Familie hat einen neuen Vorstand. Die Mitgliederversammlung wählte heute in Berlin Christiane Reckmann aus dem Bundespräsidium der Arbeiterwohlfahrt (AWO) erneut für zwei Jahre zur Vorsitzenden. Die Sozialarbeiterin und Sozialpädagogin führt den Verband seit seiner Gründung im Jahr 2002.

Stellvertretende Vorsitzende sind weiterhin die Kita-Fachberaterin Birgit Merkel, stellv. Vorsitzende der AWO Region Hannover e.V., und Dieter Heinrich, Geschäftsführer des Progressiven Eltern- und Erzieherverbandes in Nordrhein-Westfalen.

In ihrem Amt als Beisitzer*innen wurden der AWO-Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler sowie Renate Drewke, Vorsitzende des AWO Unterbezirks Hagen-Märkischer Kreis und Mitglied im AWO Bezirksvorstand, und Anita Leese-Hehmke, Mitglied im Vorstand des AWO Landesverbandes Berlin, bestätigt.

Darüber hinaus freuen wir uns über ein neues Vorstandsmitglied. Neu gewählt im Amt der Beisitzer*innen wurde Britta Altenkamp, MdL und Vorsitzende der Arbeiterwohlfahrt (AWO) im Bezirk Niederrhein.

Wir gratulieren den Gewählten und freuen uns auf eine weiterhin hervorragende Zusammenarbeit.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 07.12.2018

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) der Bundesländer hat sich auf ihrer Sitzung am 05./06. Dezember 2018 erneut für eine grundlegende Reform der finanziellen Leistungen der Kinder- und Familienförderung ausgesprochen. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG begrüßt den Beschluss und appelliert an die Bundesregierung, eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung einzuführen, die die tatsächlichen Bedarfe abdeckt und alle Kinder und Jugendliche erreicht.

Der Beschluss der ASMK sieht vor, an einem grundlegenden Konzept einer Kindergrundsicherung weiterzuarbeiten, das die verschiedenen familienpolitischen Leistungen zu einer integrierten Einzelleistung verschmelzen und so den Zugang zu staatlicher Unterstützung erleichtern soll. Dieses Gesamtpaket soll sich in der Höhe an einem neu berechneten Existenzminimum orientieren und mit steigendem Einkommen abgeschmolzen werden. Außerdem soll es nur noch eine Anlaufstelle geben, bei der Familien Leistungen beantragen.

„Es ist ein wichtiges Signal, dass die Arbeits- und Sozialminister*innen der Länder sich erneut zu einer Kindergrundsicherung bekennen“, erklärt Christiane Reckmann, Sprecherin des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V. „Die Bundesregierung muss diesen Beschluss jetzt ernst nehmen und mutige Reformen angehen, anstatt sich weiterhin im Klein Klein zu verlieren. Verbesserungen beim Kinderzuschlag und beim Bildungs- und Teilhabepaket, wie sie aktuell geplant sind, sind zwar kurzfristig notwendig, aber sie verhindern Kinderarmut nicht nachhaltig. Das kann nur eine Kindergrundsicherung.“

Der Vorschlag, für den das Bündnis seit fast 10 Jahren eintritt, sieht eine Kindergrundsicherung in Höhe des jeweils aktuellen Existenzminimums vor – derzeit 619 Euro pro Kind und Monat – die mit steigendem Haushaltseinkommen sozial gerecht abgeschmolzen wird.

„Wir brauchen eine Kindergrundsicherung, die wirklich hält, was der Name verspricht: Dass Kinder in sozialer Sicherheit aufwachsen“, ergänzt Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Entscheidend dafür ist, dass wir damit wirklich alle Kinder erreichen! Dass Leistungen wie der Kinderzuschlag aufgrund bürokratischer Hindernisse und fehlender Transparenz nur bei 35 Prozent der Kinder ankommen, können wir nicht akzeptieren. Wir brauchen einen echten Systemwechsel bei den kindbezogenen Leistungen“, so Hilgers weiter.

Diese Kriterien sind für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG unverzichtbar:

  • Existenzminimum für alle Kinder sichern – das Nebeneinander unterschiedlich hoher kindlicher Existenzminima im Sozialrecht oder Steuerrecht muss beendet werden. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Die neue Leistung sollte an ein realistisch berechnetes kindliches Existenzminimum gekoppelt sein, das neben dem sächlichen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst. Im Gegenzug schlägt das Bündnis vor, dass Kinderfreibeträge, Kindergeld, Sozialgeld und weitere pauschal bemessene Transfers in der neuen Leistung aufgehen.
  • Sozial gerecht ausgestalten – die am stärksten von Armut betroffenen Gruppen müssen deutlich besser gestellt werden, etwa Alleinerziehende oder Familien mit mehreren Kindern. Die Kinder- und Familienförderung muss daher vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Starke Schultern können mehr tragen als Schwache, daher sinkt die Kindergrundsicherung mit steigendem Einkommen langsam ab. Wichtig ist dabei: Alle Familien profitieren, allerdings steigt der Förderbetrag für Kinder am unteren Einkommensrand deutlich an.
  • Unbürokratisch und direkt auszahlen – die Kindergrundsicherung muss einfach, unbürokratisch und automatisch ausgezahlt werden, damit sie auch tatsächlich ankommt. Schnittstellen zwischen Leistungen müssen gut aufeinander abgestimmt sein. Nicht-Inanspruchnahmen wie aktuell beim Kinderzuschlag von ca. 60-70 Prozent sind nicht hinnehmbar. Damit verbaut man Kindern die Chance auf einen guten Start ins Leben. Das Existenzminimum muss für jedes Kind gesichert sein.

Seit 2009 fordert das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG eine Reform der monetären Kinder- und Familienförderung. Ein entsprechendes Konzept wird seitdem mit Wissenschaft, Politik und Gesellschaft diskutiert und ständig weiterentwickelt. Dem Bündnis Kindergrundsicherung gehören vierzehn Verbände und dreizehn Wissenschaftler*innen an (www.kinderarmut-hat-folgen.de).

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 06.12.2018

Pressekonferenz und Präsentation des Sozialatlas mit dem Schwerpunkt Kinderarmut

Schlechte Zähne, ungesunde Ernährung, eingeschränkte soziale Teilhabe, psychische Beeinträchtigung: Entbehrungen gehören für arme Kinder zum Alltag. Diese Befunde gelten auch für das reiche Bayern. Wir, das Zukunftsforum Familie e.V (ZFF), haben die Zahlen und Fakten zur Kinderarmut in Bayern recherchiert und haben diese auf einer Pressekonferenz am 14.12.2018 in München vorgestellt. Hierfür wurden wir von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern als Expert*innen geladen.

„Das reiche Bayern geht in vielen Fällen mit Kindern und ihren Familien beschämend um. Die Faktenlage zeigt, dass für eine Selbstzufriedenheit der für die Familienpolitik Verantwortlichen hierzulande kein Anlass besteht“, erklärte Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Bayern.

Gemeinsam mit Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Berliner Zukunftsforum Familie (ZFF), wurden Ursachen und Auswirkungen von Kinderarmut augefzeigt. Auch haben die beiden beleuchtet, wo das reiche Bayern anderen Bundesländern hinterherhinkt. Nöhring: „Auch wenn die Armutsquoten in Bayern auf den ersten Blick im Bundesvergleich gut aussehen, so verbergen sich hinter diesen Zahlen viele Einzelschicksale: Armut grenzt aus und steht einem guten Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen entgegen. Arme Kinder haben schlechtere Karten.“

Außerdem haben Beyer und Nöhring erstmals der Öffentlichkeit den zweiten Atlas zur sozialen Ausgrenzung in Bayern vorgestellt. Der erste befasste sich mit allgemeinen Aspekten von Ausgrenzung, der aktuelle hat den Schwerpunkt Kinderarmut.

Hier finden Sie den Atlas und das Hintergrundpapier: awo-bayern.de/fileadmin/awo-extern/pk_sozialatlas.zip

AKTUELLES

Die Mitgliederversammlung des Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) hat am vergangenen Freitag die Vorsitzende des AWO Bezirksverbands Niederrhein, Britta Altenkamp, in den siebenköpfigen Vorstand des familienpolitischen Fachverbandes gewählt.

AWO-Bezirksgeschäftsführer Jürgen Otto freut sich über diese Personalentscheidung, „da der AWO Bezirksverband Niederrhein damit auf Bundesebene aktiv das Zukunftsthema Familienpolitik noch stärker mitgestalten und sein Fachwissen einbringen kann.“ Dafür sei die Essenerin Britta Altenkamp eine hervorragende Wahl. „Denn Britta Altenkamp ist als Landespolitikerin und als AWO-Vorsitzende über die Partei- und Landesgrenzen hinweg als Familienpolitikerin respektiert und anerkannt. Von ihrer Expertise als Interessensvertreterin von Familien und Kindern kann das ZFF nur profitieren“, so Jürgen Otto.

Das in Berlin ansässige ZFF wurde 2002 auf Initiative der AWO als familienpolitischer Fachverband gegründet. Im Auftrag seiner Mitglieder setzt es sich seitdem dafür ein, dass sich Familienpolitik an solidarischen und demokratischen Zielen orientiert sowie allen Generationen, Bevölkerungsgruppen und Lebensformen gerecht wird. In Zusammenarbeit mit Verbänden, Organisationen und Selbsthilfegruppen tritt das ZFF für eine zukunftsorientierte Familienpolitik ein.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. vom 10.12.2018

Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen

Die insgesamt positive Entwicklung der wirtschaftlichen Situation in Deutschland hat einen Teil der Familien nicht erreicht. Familien mit kleinen Einkommen sind trotz hoher Erwerbsorientierung und guter Qualifizierung der Eltern nicht immer vor Armutsrisiken oder Transferbezügen geschützt. Knappe Einkommen belasten den Familienalltag und die Lebensperspektiven von Kindern. Das Policy Paper „Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen. Chancen für ein gutes Aufwachsen von Kindern sichern“ der Prognos AG stellt wichtige Daten und Fakten zu Familien mit kleinen Einkommen vor und verdeutlicht, wie ein weiterentwickelter Kinderzuschlag diese Familien stärkt und bessere Chancen für ein gutes Aufwachsen von Kindern schafft. Worauf es ankommt? Arbeitsanreize stärken, Alleinerziehende besser erreichen und Transparenz und einfachen Zugang zur Unterstützung sicherstellen.

Policy Paper der Prognos AG: Familien mit kleinen Einkommen wirksam unterstützen

Lebenssituation und Einstellungen von Eltern mit kleinen Einkommen

Wie sieht der Alltag von Familien mit kleinen Einkommen aus? Wie erleben sie ihre finanzielle Situation, wie wirkt sich diese auf die Kinder aus und welche Rolle spielt die staatliche Familienförderung für sie? Diesen und weiteren Fragen ist das Institut für Demoskopie Allensbach in einer aktuellen Befragung von Familien mit kleinen Einkommen nachgegangen. Deutlich wird: Familien mit kleinen Einkommen benötigen finanzielle Entlastung, damit ihr Familienalltag leichter wird und Kinder bessere Bedingungen für ein gutes Aufwachsen haben.

Allensbach-Studie zu Lebenssituation und Einstellungen von Eltern mit kleinen Einkommen

Mehr Arbeitsanreize für einkommensschwache Familien schaffen

Familienhaushalte im unteren Einkommensbereich sind aktuell durch Steuern und Sozialabgaben sowie das Abschmelzen von Transferzahlungen stark belastet. Mehr zu arbeiten lohnt sich für sie oft nicht, weil „mehr Brutto“ für diese Familien nicht immer auch „mehr Netto“ bedeutet. Zwei Gemeinschaftsstudien – eine vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und dem Ifo-Institut sowie eine vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zeigen, welche Reformoptionen es gibt, um bestehende Fehlanreize der Arbeitsmarktbeteiligung zu korrigieren. Im Ergebnis sind positive Effekte in den Haushalten, aber auch auf dem Arbeitsmarkt zu erwarten.

Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Mehr Arbeitsanreize für einkommensschwache Familien schaffen

Studie des Instituts zur Zukunft der Arbeit: Arbeitsangebotseffekte einer Reform des Kinderzuschlags

Quelle: ImFokus. Newsletter des BMFSFJ Nr. 69 vom 09.01.2019

Im vergangenen Jahr hat der Deutsche Verein gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Dialogforum „Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ durchgeführt. Insbesondere die Debatte um Fragestellungen über eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe und die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung wurden in dem Prozess bilanziert, befördert und fortgesetzt.

Die Dokumentation steht hier zum download bereit: https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/vam/2017/dialogforum-17/doku-dialogforum_07-12-2018.pdf

Wie wird Familienleben jenseits gängiger Familienleitbilder gestaltet und gelebt? In den Beiträgen zu den Familienformen mit multipler Elternschaft beschreiben die Autorinnen und Autoren die Entstehungszusammenhänge und quantitative Verbreitung von Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Regenbogenfamilien sowie Familien nach Gametenspende und diskutieren deren Herausforderungen und Potentiale. Anschließend werden die aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Familienformen dargestellt und der Reformbedarf aufgezeigt. In einem weiteren Beitrag geht es um die Repräsentation von Familie in Fernsehserien. Zuletzt werden wichtige ethische Fragen im Kontext multipler Elternschaft erörtert.

Das Buch richtet sich an Fachkräfte der Familien-, Kinder und Jugendhilfe, Familiensoziologinnen und -soziologen sowie Sozialwissenschaftlerinnen und Sozialwissenschaftler anderer Fachrichtungen. Ihnen soll das Buch ermöglichen, den Blick auf Familie zu erweitern, indem wichtige Themen aufgezeigt werden, die im Familienleben mit multipler Elternschaft von Bedeutung sind.

Das Buch „Familien mit multipler Elternschaft. Entstehungszusammenhänge, Herausforderungen und Potenziale“ von Pia Bergold, Andrea Buschner, Birgit Mayer-Lewis, Tanja Mühling steht seit kurzem auf der Seite des Budrichs Verlags kostenlos zum Download zur Verfügung: https://shop.budrich-academic.de/wp-content/uploads/2017/05/9783847411215.pdf?v=3a52f3c22ed6

Quelle: www.shop.budrich-academic.de

Kinder und Jugendliche sollen in Wohlergehen aufwachsen und sicher ins Leben starten. Sie sollen die Bildung genießen, die ihren Interessen und Begabungen entspricht und teilhaben am Leben in dieser Gesellschaft. So können aus ihnen selbstbewusste und zufriedene junge Erwachsene werden. Das ist zu schaffen – aber nur, wenn politische Entscheidungen dauerhaften Fortschritt bringen. Nachhaltig heißt, die Bekämpfung von Kinderarmut nicht als Summe von Einzelmaßnahmen, sondern als Ganzes zu begreifen. Und das bedeutet nicht nur eine punktuelle, regionale Verbesserung anzustreben, sondern das Zusammenwirken von Bund, Ländern und Kommunen strukturell zu verändern.

Nötig ist eine Gesamtstrategie, mit deren Hilfe der Bund die Kommunen unterstützen kann. Eine Strategie, die junge Menschen materiell absichert und eine nachhaltige soziale Infrastruktur entwickelt. Der hier vorgestellte Ansatz eines neu zu schaffenden Bundeskinderteilhabegesetzes (BKThG) soll armutsbetroffenen jungen Menschen zum ersten Mal an zentraler Stelle einen ganzheitlichen Rechtsanspruch auf besondere Förderung und Teilhabe garantieren.

Es wird damit auch geregelt, wie die vom Bund finanzierten infrastrukturellen Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene gewährleistet und umgesetzt werden müssen. Mit diesem Vorschlag soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche die im bisherigen Bildungs- und Teilhabepaket vorgesehenen Leistungen direkt und unbürokratisch über die Institutionen vor Ort zur Verfügung gestellt bekommen und diese sozial barrierefrei in Anspruch nehmen können.

Ein bundesweites Monitoring und Evaluationen auf kommunaler Ebene sollten die Fortschritte begleiten und regelmäßig messen. Mit seinen Regelungen verwirklicht das Bundeskinderteilhabegesetz eine nachhaltige Kinderteilhabestrategie, die Armutsprävention für Kinder und Jugendliche als Ganzes denkt. So können die Lebenslagen armutsbetroffener Kinder tatsächlich und spürbar verbessert werden.

https://www.boell.de/sites/default/files/boll.brief_tg7_sicherer_start.pdf?dimension1=division_sp

Arbeitsmarktrisiken von Eltern werden oft an ihre Kinder weitergegeben, wie bereits vorliegende Studien zeigen. In diesem Kurzbericht wird untersucht, inwiefern die Teilnahme von Arbeitslosengeld-II-Beziehern an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen die späteren Erwerbschancen ihrer Kinder verbessert. Der Fokus liegt auf generationenübergreifenden Wirkungen von geförderten beruflichen Weiterbildungen, Lohnsubventionen und Ein-Euro-Jobs. Weiterbildungsteilnahme und Lohnsubventionen der Eltern weisen klare positive Effekte auf: Kinder von geförderten Eltern haben später größere Chancen, in betrieblicher Ausbildung oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Dagegen ist die Wirkung von Ein-Euro-Jobs geringer und beschränkt sich auf bestimmte Personengruppen. Insgesamt können solche Investitionen nicht nur den Geförderten selbst zugutekommen; sie verringern auch die Wahrscheinlichkeit, dass Arbeitsmarktrisiken an die nächste Generation weitergegeben werden.“ (Autorenreferat, IAB-Doku)

http://doku.iab.de/kurzber/2018/kb2718.pdf

Was wird in der immer schnelleren digitalen Welt aus dem Verweilen im gegenwärtigen Moment, dem zeitvergessenen Genießen und Tun, der Muße? Fehlt uns die Zeit dafür, und wenn ja, dann warum? Was in den digitalen Medien hindert uns daran? Lassen wir uns von der ständigen Möglichkeit zu kommunizieren, hindern? Wie verändert die sofortige Erreichbarkeit beliebiger Informationen, wie die Möglichkeit, jederzeit und von überall aus überall hin zu kommunizieren, das Umgehen mit Zeit? Diese Ausgabe enthält Philosophisches, Historisches und Neuro­,psychologisches dazu sowie Forschungsergebnisse und Überlegungen zu digitalem Lesen, Tagebuchschreiben und Muße-Apps.

http://www.zeitpolitik.de/zeitpolitikmagazin.html#zpm33

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ZFF-Info 18/2018

SCHWERPUNKT I: Internationaler Tag der Kinderrechte

„Am 20. November 1989 wurden die Kinderrechte von der Vollversammlung der Vereinten Nationen in der Konvention über die Rechte des Kindes festgeschrieben. In 54 Artikeln werden allen Kindern auf der Welt völkerrechtlich die gleichen verbindlichen Mindeststandards verbrieft.

Die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Bettina M. Wiesmann, erklärt hierzu im Namen der Kinderkommission: „Mit der Konvention wurde die besondere Schutzwürdigkeit der Kinder erstmals allgemeinverbindlich anerkannt. Durch die Unterzeichnung und Ratifizierung hat die Bundesregierung die Kinderrechte innerhalb Deutschlands für rechtswirksam erklärt. Damit ist auch ein besonderer Auftrag verbunden, den sich auch die Kinderkommission selbstverständlich zu eigen macht: Wo es bei der Umsetzung der Kinderrechte Schwierigkeiten oder Versäumnisse gibt, diese aufzuzeigen und Verbesserungen einzufordern. Das zeigt auch das Arbeitsprogramm der Kommission für diese Legislaturperiode. Ich bin sicher, wir können wirksame Anstöße geben.“

Die Familienpolitikerin betont weiter: „Nicht alle Kinderrechte brauchen explizit in das Grundgesetz aufgenommen zu werden, denn es deckt die meisten schon ab. Es ist mir persönlich wie der Kinderkommission insgesamt aber sehr wichtig, dass der Kern der Kinderrechte einen Platz im Grundgesetz findet: Sicherung des Wohls und Schutz der Kinder, Förderung ihrer Entwicklung sowie altersgerechte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen. Mit der Verankerung im Grundgesetz wird es den vielen Beteiligten in der Zivilgesellschaft leichter fallen, die Kinderrechte auch anzunehmen, das gemeinschaftliche Zusammenleben weiterzuentwickeln und Kindern und Jugendlichen eine aktive Rolle in der Gesellschaft zu ermöglichen. Diese aktive Rolle schon früh einzuüben und eigene Anliegen in demokratischen Verfahren vertreten zu lernen, wird Heranwachsende zu starken Verfechtern unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung machen, die heute an vielen Orten unter Druck ist.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Bundestag vom 19.11.2018

Anfang des Jahres 2018 hat die SPD-Bundestagsfraktion die Stärkung von Kinderrechten in den Koalitionsvertrag hineinverhandelt. Jetzt, am 20. November 2018, dem Internationalen Kinderrechtetag, sind wir bereits mitten in der Umsetzung.

„Stärkere Kinderrechte in Deutschland bedeuten für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, Kinder besser zu fördern, besser zu schützen und besser zu beteiligen.

Mit bezahlbaren und hochwertigen Bildungsangeboten von der Kita bis zur Hochschule fördern wir Kinder und ihre Familien. Wir sorgen für mehr Kindergeld, besseren Kinderzuschlag und größere Bildungs- und Teilhabe-Pakete. Bildungs- und Lebenschancen sollen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Gerade kleine Kinder brauchen Schutz. Deshalb führen wir die erfolgreichen „Frühen Hilfen“ fort. Wir setzen uns für einen zeitgemäßen Jugendmedienschutz sowie eine Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe ein.

Wir wollen Kinder und Jugendliche wirksam beteiligen. Sie sollen demokratisch mitentscheiden können. Deshalb unterstützen wir Initiativen zur Demokratiebildung und fordern, dass Kinder ab 16 Jahren die Parlamente mitwählen können.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten kämpfen für die zügige Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Damit wollen wir für Rückenwind für Kinder und Jugendliche sorgen. Gleichzeitig wäre das auch Rückenwind für ihre Eltern, denn sie sind es, die diese Rechte im Alltag durchsetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 20.11.2018

Wer sich gesunde Ernährung nicht leisten kann und wer für den Winter keine warme Jacke und Schuhe besitzt, für den ist die Mitgliedschaft in einem Verein oder das Feiern des eigenen Geburtstags mit Freund*innen oft unerschwinglich. „Materielle Not tut physisch und psychisch weh. Vor allem Kinder leiden unter der Benachteiligung, ziehen sich zurück und trauen sich weniger zu als andere Gleichaltrige. Und was in jungen Jahren erlebt wird, prägt für das gesamte Leben. Das ist fatal und muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe geändert werden“, erklärt Thomas Beyer, Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, anlässlich des morgigen Weltkindertags.

Was vonnöten ist, um den Teufelskreis aus Armut und Stigmatisierung zu durchbrechen, wird der AWO-Chef am 14. Dezember, 11 Uhr, gemeinsam mit dem Berliner Zukunftsforum Familie (ZFF) in seiner alljährlichen Pressekonferenz (PK) im Münchner Presseclub aufzeigen und einen neuen – den zweiten – Sozialatlas erstmals der Öffentlichkeit vorstellen. Der Sozialatlas wird den Schwerpunkt Kinderarmut in Bayern haben. Einladung und Informationen zur PK folgen in Kürze.

Quelle: Pressemitteilung AWO Landesverband Bayern e.V. vom 19.11.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund und Länder anlässlich des morgigen Tages der Kinderrechte dazu auf, sicherzustellen, dass die derzeit in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorbereitete Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz keine reine Symbolpolitik bleibt. Nach Ansicht der Kinderrechtsorganisation kommt im Wortlaut des Grundgesetzes bislang der Gedanke nicht zum Ausdruck, dass Kinder gleichberechtigte Mitglieder unserer Gemeinschaft, eigenständige Persönlichkeiten mit eigener Würde und dem Anspruch auf Anerkennung ihrer Individualität sind. Kinderrechte im Grundgesetz sollten gleichermaßen den Vorrang des Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte der kindlichen Persönlichkeit absichern. Nur so kann eine nachhaltige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gewährleistet und sichergestellt werden, dass die Stimme von Kindern mehr Gewicht bekommt.

"Bisher sind die übergreifenden Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland noch nicht verwirklicht. Es ist an der Zeit, dass die nachwachsende Generation stärker Berücksichtigung findet. Fast 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Vereinten Nationen muss sich das Prinzip dieser Konvention, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, auch im Wortlaut des Grundgesetzes wiederfinden. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen über die allgemeinen Grundrechte hinaus besondere Rechte", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. "Deshalb sollten die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln im Grundgesetz gleichranging festgeschrieben werden. Gerade eine grundgesetzlich normierte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen folgt darüber hinaus auch einem gesamtgesellschaftlichen Interesse: Denn eine stärkere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wird dazu führen, dass sich die heute jüngere Generation auch später für die Mitgestaltung und den Erhalt unserer Demokratie engagiert", so Krüger weiter.

Ein vor Kurzem im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes vorgelegtes Rechtsgutachten hatte sich für die explizite Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ausgesprochen. Die Gutachter kamen zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland durch die aktuelle Rechtslage nicht abgesichert sei. So bestehe ein erhebliches Umsetzungsdefizit in Rechtsprechung und Verwaltung, da die Kinderrechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung des Grundgesetzes oder eine Kombination mit anderen Verfassungsnormen erst kompliziert hergeleitet werden müssen. Deshalb würden eindeutige Formulierungen im Grundgesetz zum besseren Verständnis und zu mehr Rechtssicherheit beitragen, so dass eine angemessenere Berücksichtigung von Kinderrechten durch Gerichte, die Verwaltung und den Gesetzgeber zu erwarten sei. Das "Gutachten bezüglich der Aufnahme eines ausdrücklichen Kindergrundrechts in das Grundgesetz vor dem Hintergrund der Maßgaben der Kernprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention" kann unter www.dkhw.de/kinderrechte-ins-grundgesetz heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 19.11.2018

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und brauchen ihre eigenen Rechte, darauf weist der Kinderschutzbund zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.11.2018 hin. Dass die Bundesregierung die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz grundsätzlich beschlossen hat, sieht der Verband als historische Chance. Nun gilt es, den politischen Prozess zu begleiten und mit Aktionen und Kampagnen Druck aufzubauen, damit die Kinderrechte vollumfänglich in der Verfassung verankert und im Alltag entsprechend ausgestaltet werden.

Der Kinderschutzbund setzt sich seit Jahren für eine Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein, und noch nie waren die Aussichten so gut, dieses Anliegen politisch durchzusetzen. In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung die Verankerung der Kinderrechte beschlossen, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll bis Ende 2019 einen konkreten Formulierungsvorschlag vorlegen. „Diese Gelegenheit müssen wir nutzen! Mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland ist die Zeit dafür wirklich reif. Würden die Kinderrechte im Grundgesetz stehen, müsste das Kindeswohl bei vielen Entscheidungen in Politik und Justiz, beim Sorgerecht oder beim Städtebau stärker berücksichtigt werden“, erklärt Heinz Hilgers, der Präsident des Kinderschutzbundes.

Der Kinderschutzbund fordert, dass die Kinderrechte als eindeutige, einklagbare Grundrechte festgeschrieben werden, und es nicht, wie von einigen Politikern und Verfassungsrechtlern bevorzugt, bei einer unverbindlichen Staatszielbestimmung und damit einer reinen Absichtserklärung bleibt. Auch in der Zivilgesellschaft wächst die Zustimmung zu einem solchen Schritt. In fast allen Landesverfassungen sind die Kinderrechte inzwischen mit unterschiedlichen Formulierungen und in unterschiedlicher Ausgestaltung verankert. Zuletzt stimmten fast 90 Prozent der Wähler*innen in Hessen für eine Aufnahme von Kinderrechten in die hessische Landesverfassung. „Das ist ein wirklich starkes Signal aus der Bevölkerung für eine Änderung des Grundgesetzes. Diese enorme Zustimmung sollte auch in der Politik die letzten Zweifler überzeugen“, sagt Heinz Hilgers.

Der DKSB macht die Kinderrechte im kommenden Jahr zum Schwerpunkt seiner Arbeit. Mit verschiedenen Aktionen und Aktivitäten sollen die Kinderrechte Beteiligung und Berücksichtigung des Kindeswillens gestärkt und einer breiten Bevölkerung besser bekanntgemacht werden. Der Kinderschutzbund setzt sich für eine kinderfreundliche Gesellschaft ein, in der die geistige, seelische, soziale und körperliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefördert wird. Dabei sollen sie an allen Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, die sie betreffen, beteiligt werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. vom 19.11.2018

Das geht alle an: Kinder haben Rechte. Und sie sollten nicht nur auf dem Papier der UN-Kinderrechtskonvention stehen. Dafür demonstrierten in Stuttgart und Karlsruhe am Internationalen Tag der Kinderrechte insgesamt über 400 Menschen. Ihre Forderungen waren vielfältig und bezogen sich zum Beispiel auf mehr Mitbestimmung für Kinder und mehr Zeit für Spiel und Erholung.

Jeweils rund 200 Demonstrantinnen und Demonstranten jeden Alters machten sich in Stuttgart und Karlsruhe am Dienstag, 20. November, für Kinderrechte stark. „30 fahren in der Tempo-30-Zone!“, „Spielen ist ein Kinderrecht“, „Recht auf Meinungsfreiheit“, „Ich darf laut sein!“: Diese und viele weitere Forderungen standen auf den Plakaten der Kinder. In ihren Kitas und Schulen hatten sie sich im Vorfeld mit Kinderrechten beschäftigt und ihre wichtigsten Anliegen zu Papier gebracht. In Stuttgart stellten einige der Kinder ihre Forderungen den Demo-Teilnehmerinnen und 
-Teilnehmern selbst vor. In Karlsruhe nahm Bürgermeister Martin Lenz den Demonstrationszug in Empfang und las die Forderungen auf den Transparenten nacheinander vor.

20. November: Internationaler Tag der Kinderrechte

Den Zeitpunkt für den Protestmarsch hatte die veranstaltende element-i Bildungsstiftung nicht zufällig gewählt: Der 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. „Noch immer haben wir deutlichen Nachholbedarf, was die Umsetzung der UN-Kinderrechte angeht“, erklärt Meike Betz-Seelhammer von der element-i Bildungsstiftung. „Dabei haben die Vereinten Nationen (UN) bereits vor fast 30 Jahren die Rechte der Kinder in einer eigenen Konvention festgelegt.“

Kinderrechte bekannt machen

Trotzdem kennen viele Menschen, die mit Kindern leben, sie betreuen und begleiten, die Rechte der Kinder zu wenig. Zwei Vertreterinnen der Stiftung, Franziska Pranghofer (in Stuttgart) und Jacob Hesselschwerdt (in Karlsruhe), riefen daher bei den Abschlusskundgebungen die zehn wichtigsten Kinderrechte in Erinnerung. Neben weitgehenden Schutzrechten stehe Kindern das Recht auf Privatleben, das Recht auf Bildung, das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Spiel, Spaß und Erholung zu. „Helft mit, diese Kinderrechte bekannt zu machen!“, forderten die Rednerinnen die Anwesenden auf.

„Wer Kinderrechte umsetzt, erschafft eine bessere Welt!“

„Wir müssen Kinderrechte ernster nehmen“, unterstrichen Carola Kammerlander, Begründerin der element-i Pädagogik, (in Stuttgart) und Clemens Matthias Weegmann, Geschäftsführer der element-i Schulen, (in Karlsruhe). Sie riefen Eltern sowie Pädagoginnen und Pädagogen auf, Kindern mit echtem Interesse zuzuhören. Sie sollten den Mädchen und Jungen die Möglichkeit geben, wirklich mit zu entscheiden und Gemeinschaft zu gestalten. „Kinder brauchen Spielräume und Rückzugsmöglichkeiten, um sich zu entfalten und gut zu entwickeln!“, sagten sie dann. So könnten sie zu starken, ausdauernden, kreativen und liebevollen Persönlichkeiten heranwachsen. „Das heißt: Wer Kinderrechte umsetzt, erschafft eine bessere Welt“.

Abschlusslied: „Wir sind Kinder einer Erde“

Das war auch den teilnehmenden Kindern wichtig: Auffällig oft thematisierten sie den Wunsch nach Frieden und dem Ende von Kriegen. Ihr Blick ging über persönliche Anliegen hinaus in die Welt. Dazu passte das gemeinsame Abschlusslied „Wir sind Kinder einer Erde“, das die Mädchen und Jungen begeistert sangen. Es endet: „Viele Kinder fremder Länder sind in unserer Stadt zuhaus‘. Wir sind Kinder einer Erde, doch was machen wir daraus? Ihre Welt ist auch die uns’re, sie ist hier und nebenan. Und wir werden sie verändern: Kommt, wir fangen bei uns an!“

Abdruck honorarfrei, Beleg bzw. Link erbeten.

Unter www.element-i-bildungsstiftung.de/presse/ finden Sie zum Download:

Redebeiträge von den Abschlusskundgebungen

• folgendes Bildmaterial zu diesem Text

Quelle: Pressemitteilung element-i-Bildungsstiftung vom 23.11.2018

Vor 29 Jahren – am 20. November 1989 – hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Deutschland gehörte zu den ersten Unterzeichnern und hat sich damit verpflichtet, die Rechte der Kinder in Deutschland umzusetzen.
Die National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention nimmt den Jahrestag zum Anlass, bei einem Parlamentarischen Frühstück mit Abgeordneten aller Fraktionen des Deutschen Bundestages über die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu diskutieren. Die Regierungsparteien haben dieses Ziel nach intensivem Druck auch von zivilgesellschaftlicher Seite im Koalitionsvertrag festgehalten. „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ heißt es da und „Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen.“ Das ist mehr als eine Absichtserklärung. Über die genaue Ausgestaltung berät derzeit eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe.
„Ich freue mich, dass es gelungen ist, im aktuellen Koalitionsvertrag die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu vereinbaren. Was wir brauchen, ist ein Formulierungsvorschlag, der die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte und die Berücksichtigung des Kindeswohls in den Mittelpunkt stellt. Die Ausgangslage für eine Grundgesetzänderung im Sinne der Kinder war selten so gut“, so Thomas Oppermann, Vizepräsident des Deutschen Bundestags und Schirmherr der National Coalition.
„Wir fordern die Bundesregierung auf, die Mahnungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes ernst zu nehmen. Die UN hatten mehrfach gefordert, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen! Die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Politik, im öffentlichen Leben und in der Justiz spielen immer noch eine Nebenrolle. Kinder tauchen im Grundgesetz lediglich im Zusammenhang mit dem Elternrecht auf. Ein Kindergrundrecht würde subjektive Rechtsansprüche garantieren. Eine Formulierung als Staatsziel reicht nicht aus“, so Jörg Maywald, Sprecher, und Luise Pfütze, Sprecherin der National Coalition.
Mitglieder des Beirats der National Coalition haben in einem Schreiben an die Mitglieder der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die den Auftrag haben einen Formulierungsvorschlag vorzulegen, diesem Anliegen Nachdruck verliehen und ihre Beratung und Mitarbeit angeboten.
Der Rückhalt aus der Bevölkerung für eine Grundgesetzänderung ist da, das hat zuletzt auch die Volksabstimmung in Hessen zur Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung gezeigt.

Quelle: Pressemitteilung der National Coalition vom 22.11.2018

SCHWERPUNKT II: Studie ZEW/ Bertelsmann Stiftung: „Kommt das Geld bei den Kindern an?“

Anlässlich der heutigen Veröffentlichung der Studie des ZEW im Auftrag der Bertelsmann Stiftung „Kommt das Geld bei den Kindern an?“, unterstreicht das Zukunftsforum Familie (ZFF) die Bedeutung wirksamer Reformen des Familienlastenausgleichs für die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den Ergebnissen der Studie: „Arme Eltern sparen eher bei sich, bevor sie an den Kindern sparen und geben täglich alles dafür, dass ihre Kinder gut aufwachsen. Leider findet diese Familienrealität in vielen politischen Debatten nur wenig Beachtung und Vorurteile oder das berühmte „Bauchgefühl“ verhindern wirksame Reformen der Familienförderung. Daher ist es gut, nun schwarz auf weiß nachlesen zu können: Direktzahlungen in die Familie werden nicht zweckentfremdet. Mehr noch: Höhere Geldleistungen für Kinder führen zu einer besseren Teilhabe an Kita, Sport oder Musikschule. Spätestens mit dieser Studie ist nun hoffentlich Schluss mit einer Haltung, die arme Familien bevormundet.“

Merkel erwartet umfassende Reformen des Familienlastenausgleichs: „Die aktuell geplante Reform des Kinderzuschlags ist ein guter Schritt, da künftig einkommensarme Familien mehr Geld in der Tasche haben werden. Am untersten Ende der Einkommensleiter geht jedoch auch diese Reform vorbei. Wir brauchen endlich eine einkommensabhängige Kindergrundsicherung, die sozial gerecht, einfach und transparent ist und alle Kinder in unserem Land endlich aus der Armut befreit!“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 21.11.2018

Zur Bertelsmann-Studie über staatliche Leistungen für Familien erklärt der familienpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Grigorios Aggelidis:

„Die Studie zeigt klar: Familien brauchen deutlich unkomplizierteren Zugang zu Förderleistungen. Doch anstatt endlich eine Reform der kindesbezogenen Leistungen vorzulegen, verschließen Union und SPD die Augen. Um Kinderarmut effektiv zu bekämpfen, will die FDP-Fraktion Leistungen für Kinder bündeln, vernetzen und verbessern. Unser Reformprojekt ‚Kindergeld 2.0‘ soll genau das erreichen: Es steigert die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder durch eine unbürokratische Förderung. So wird Kindern und Familien ein selbstbestimmteres Leben ermöglicht. Wie auch die Bertelsmann-Studie zeigt, ist das der richtige Ansatz, da es kaum Zweckentfremdung der Fördergelder durch Eltern gibt. Statt eine solche Reformanzustoßen, zaubert die Große Koalition lieber neue Leistungen oder Gesetze aus dem Hut, ohne damit das System grundlegend zu verbessern oder zu reformieren. Wir brauchen dringend einen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 21.11.2018

Der Deutsche Familienverband (DFV) sieht sich in seiner Ansicht bestärkt, dass Eltern am besten wissen, was in der jeweiligen Lebenssituation gut für ihre Kinder ist und dass der Staat darauf vertrauen sollte.

Anlass ist eine aktuelle Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Darin hatte das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Mannheim untersucht, ob finanzielle Leistungen für Familien tatsächlich bei den Kindern ankommen und wie Eltern das Kindergeld und das Landeserziehungsgeld einsetzen.

„Das Ergebnis der Studie deckt sich mit unseren Erfahrungen. Geldleistungen, die an Familien gezahlt werden, kommen in der Regel direkt den Kindern zugute und werden von den Eltern nicht zweckentfremdet“, sagt DFV-Vizepräsident René Lampe. „Die Untersuchung belegt auf eindrucksvolle Weise, dass Vorurteile gegenüber Eltern unbegründet sind. In der Regel sorgen sie sehr verantwortungsvoll für ihre Kinder. Es ist falsch, sie mit der Ausgabe von Sachleistungen und Gutscheinen zu entmündigen.“

Ein Forscherteam des ZEW hatte über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren die Verwendung des staatlichen Kindergeldes und des Landeserziehungsgeldes in den Familien untersucht. Demnach profitieren die Kinder direkt von den Zahlungen. Das Geld wird in größere Wohnungen, aber auch in bessere Betreuung, Bildung und die Hobbys der Kinder investiert.

Vor allem Familien mit geringem Einkommen geraten Lampe zufolge häufig in den Verdacht, staatliche Geldtransfers für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik zweckentfremdet einzusetzen. „Solche Fälle gibt es, aber sie sind die Ausnahme und nicht die Regel“, räumt Lampe ein, der als DFV-Landesvorsitzender in Sachsen-Anhalt regelmäßig mit Familien in Kontakt ist. „Der Staat sollte helfend eingreifen, wo es nötig ist. Aber es ist falsch, arme Familien unter Generalverdacht zu stellen“, so Lampe.

Der Deutsche Familienverband macht darauf aufmerksam, dass Familienarmut in vielen Fällen vermieden werden könnte, wenn Familien von vornherein besser entlastet würden. Der Verband fordert seit langem, die finanzielle Belastung von Familien durch die Einführung von Kinderfreibeträgen in der Sozialversicherung zu reduzieren (elternklagen.de). Darüber hinausgehende Hilfen für Familien sollten direkt ausgezahlt werden. Das ist sinnvoller als die Ausgabe von Gutscheinen für Bildung und Teilhabe, die aufwendig beantragt werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V.vom 21.11.2018

Zu den Ergebnissen der aktuellen Studie der Bertelsmann-Stiftung "Kommt das Geld bei den Kindern an?" sagt Diakonie- Präsident Ulrich Lilie:

"Die aktuelle Bertelsmann-Studie belegt, dass Eltern staatliche Geldleistungen wie das Kindergeld keinesfalls für ihre eigenen Bedürfnisse ausgeben. Sie investieren es vielmehr in größere Wohnungen, bessere Betreuung, Bildung und in die Hobbys der Kinder. Das Problem der Kinderarmut liegt also ganz woanders. Die gerade beschlossene Erhöhung des Kindergeldes kommt bei Familien, die Hartz IV beziehen, und bei vielen Alleinerziehenden erst gar nicht an, denn es wird mit dem Arbeitslosengeld II und dem Unterhaltsvorschuss verrechnet. Auch die geplante Erhöhung des Schulbedarfs im Bildungs- und Teilhabepaket reicht bei weitem nicht aus. Nicht die Eltern, sondern die unzureichenden Instrumente zur wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut sind das Problem. Diese Einsicht muss endlich politische Bedeutung erlangen, anstatt Eltern pauschal und fälschlicher Weise unter Generalverdacht zu stellen, das Geld für Alkohol, Tabak oder Unterhaltungselektronik auszugeben."

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 21.11.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bundestag und Bundesregierung auf, endlich die Bedingungen für ein gutes Aufwachsen armer Kinder zu schaffen. „Die heute von der Bertelsmann Stiftung vorgelegte Studie zeigt, dass das oft vorgetragene Vorurteil, das Geld für arme Familien käme nicht bei den Kindern an, nicht belegbar ist. Ganz im Gegenteil, höhere Transfers wirken sich unmittelbar auf die Teilhabe von Kindern an Sport- oder Musikangeboten, aber auch bei der Kinderbetreuung aus. Es bleiben keine Ausreden mehr, um Kinder finanziell endlich so abzusichern, dass sie unabhängig von dem Einkommen ihrer Eltern gut aufwachsen können. Statt kleiner Reformschräubchen fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine grundsätzliche Lösung in Form einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem gewährleistet“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes, anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Kommt das Geld bei den Kindern an?“ des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

„Zudem ist es dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Auch wenn die Bundesregierung nun kleine Reformen am Bildungs- und Teilhabepaket umsetzen will, ändert dies nichts daran, dass viele Menschen an der Undurchsichtigkeit des Systems verzweifeln und ihnen zustehende Leistungen nicht beantragen. Deswegen braucht es ein Bundeskinderteilhabgesetz, das Kindern und Heranwachsenden aus Familien in prekären Lebenslagen einen besonderen Rechtsanspruch auf Förderung und Teilhabe gibt. Ein solches Gesetz regelt auch an einer zentralen Stelle, wie durch den Bund finanzierte infrastrukturelle Bildungs- und Teilhabeleistungen auf der kommunalen Ebene gewährleistet werden“, so Hofmann weiter.

Kinderarmut wirkt sich in vielen Bereichen des Alltags aus, dementsprechend plädiert das Deutsche Kinderhilfswerk für eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Kinderarmut mit aufeinander abgestimmten Infrastruktur- und Geldleistungselementen, die interdisziplinär an verschiedensten Stellen ansetzt.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 21.11.2018

SCHWERPUNKT III: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Start der neuen Kampagnezum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen veröffentlicht Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey heute (20.11.2018) die „Kriminalstatistische Auswertung zu Partnerschaftsgewalt 2017“. Erstellt wurde die Auswertung durch das Bundeskriminalamt. Außerdem stellte sie die neue Kampagne zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ vor.

Kriminalstatistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt 2017

Die Auswertung wurde gegenüber den beiden Vorjahren erweitert und an die neue Gesetzeslage angepasst. Die Zahlen zeigen, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen versuchte und vollendete Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei in 2017 bekannt geworden sind. Deutlich wird, in welcher Beziehung Täter und Opfer zueinander stehen und welche Delikte passiert sind.

Bundesfrauenministerin Dr. Giffey: „Die Zahlen sind schockierend, denn sie zeigen: Für viele Frauen ist das eigene Zuhause ein gefährlicher Ort – ein Ort, an dem Angst herrscht. Häufiger als jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. 2017 starben insgesamt 147 Frauen durch sogenannte Partnerschaftsgewalt. Das ist für ein modernes Land wie Deutschland eine unvorstellbare Größenordnung. Es geht um Straftaten, die geahndet werden und für die die Täter zur Verantwortung gezogen werden müssen. Genauso wichtig ist, den Frauen Hilfe und Unterstützung zukommen zu lassen. Dazu haben wir ein Aktionsprogramm gegen Gewalt an Frauen gestartet und einen Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen eingerichtete, der abgestimmte Gegenmaßnahmen erarbeiten wird.“

Im Jahr 2017 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 138.893 Personen Opfer versuchter und vollendeter Taten. Zu den Delikten gehören Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Bedrohung, Stalking und Nötigung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Insgesamt waren 113.965 Frauen von Partnerschaftsgewalt betroffen. Die Auswertung des BKA zeigt: Es sind zu über 82 Prozent Frauen, die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Fast die Hälfte (49,1 Prozent) von ihnen lebte in einem Haushalt mit dem Tatverdächtigen.

Die gesamte Auswertung finden Sie hier:https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

Start der neuen Kampagne zum Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Gemeinsam mit Petra Söchting, der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, stellte die Bundesministerin heute die neue Öffentlichkeitskampagne des Hilfetelefons vor.

Mit starken, entschlossenen Persönlichkeiten will die Kampagne noch mehr Frauen ermutigen, sich bei Gewalt Hilfe zu holen. Obwohl jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt erfährt, suchen nur 20 Prozent der Betroffenen Unterstützung. Die unterstützenden Botschaften sollen betroffenen Frauen Mut machen, ihr Schweigen zu brechen.

Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey: „„Du bist doch selber schuld“. „Dir glaubt doch eh’ keiner“. „Die Familie wird dich verstoßen“. Es sind Sätze wie diese, mit denen gewaltbetroffene Frauen eingeschüchtert und zum Schweigen gebracht werden sollen – in Deutschland, Tag für Tag, quer durch alle Gesellschaftsschichten. Doch die Frauen in der Kampagne lassen sich nicht mundtot machen. „Aber jetzt rede ich“ lautet ihre Antwort. Diese Frauen setzen der Gewalt etwas entgegen, indem sie nicht länger schweigen. Reden ist für viele Frauen der erste Schritt aus der Gewaltspirale. Mit der neuen Kampagne „Aber jetzt rede ich“ wollen wir noch mehr Betroffenen Mut machen, sich Hilfe zu holen und Unterstützungsangebote wahrzunehmen.“

Das Hilfetelefon ist beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) angesiedelt. Helga Roesgen, Präsidentin des BAFzA: „Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein enorm wichtiger Baustein im Beratungs- und Unterstützungssystem für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Mit unserer Öffentlichkeitsarbeit zeigen wir, dass es eine Stelle gibt, an die sie sich wenden können – genau dann, wenn sie bereit dafür sind“.

Gemeinsam mit Petra Söchting, der Leiterin des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, präsentierte Ministerin Giffey den neuen Kampagnen-Spot sowie acht Kampagnenmotive, die die Vielfalt der betroffenen Frauen aufgreifen. „Unsere Kampagne zeigt Frauen, die mutig, selbstbestimmt und entschlossen sind, einen Weg aus der Gewalt zu finden“, so Petra Söchting. „Es sind Frauen, die die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln. Denn, so belegen Studien und so zeigt auch die Erfahrung beim Hilfetelefon: Gewalt kann jede Frau treffen – unabhängig von Alter, sozialem oder kulturellem Hintergrund.“

Dem neuen Kampagnenspot leiht die Schauspielerin Alina Levshin der Kampagne ihr Gesicht. Die Bambi-Preisträgern, bekannt aus dem Spielfilm „Kriegerin“, engagiert sich dafür, dass das Thema „Gewalt gegen Frauen“ in der Öffentlichkeit wahr- und ernstgenommen wird. „Jede Frau, die körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt, sollte es nicht länger dulden und sich beim Hilfetelefon melden“, so die unter anderem mit dem Deutschen Film- und Fernsehpreis ausgezeichnete Schauspielerin. „Das Thema braucht öffentlichkeitswirksame Kampagnen, die das Thema zur Sprache bringen.“

Ein bundesweites Unterstützungsnetzwerk trägt die Kampagne in die Breite

Eine besondere Rolle bei der Bekanntmachung der neuen Kampagne kommt den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu. Sie kämpfen vor Ort gegen Gewalt an Frauen und machen das Angebot des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ flächendeckend bekannt. Für die neue Öffentlichkeitskampagne versteht sich die Bochumer Gleichstellungsbeauftragte Regina Czajka als Kampagnenbotschafterin: „Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist eine wichtige Ergänzung zum bestehenden Unterstützungsangebot in den Gemeinden und Städten. Darum machen wir auf regionaler Ebene auf das bundesweite Angebot aufmerksam.“

Steigende Beratungskontakte durch höhere Bekanntheit

In den fünf Jahren seit seiner Gründung verzeichnet das bundesweite Beratungsangebot kontinuierlich steigende Beratungszahlen. 143.020-Mal wurden Ratsuchende per Telefon, Chat oder E-Mail zwischen März 2013 und Dezember 2017 beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ beraten.

Ob Gewalt in der Partnerschaft, Mobbing, Stalking, Zwangsheirat, Vergewaltigung oder Menschenhandel – das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ steht betroffenen Frauen rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, zu allen Formen von Gewalt zur Seite. Unter der Rufnummer 08000 116 016 und über die Online-Beratung unter www.hilfetelefon.de können sich Betroffene, aber auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Betroffenen und Fachkräfte beraten lassen – anonym, kostenlos, barrierefrei und in 18 Sprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort.

Auch Männer, die sich beim Hilfetelefon melden, werden im übrigen nicht abgewiesen.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot erhalten Sie auf: www.hilfetelefon.de.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20.11.2018

Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25.11. erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die aktuelle Auswertung des Bundeskriminalamtes hat es gerade wieder gezeigt: Viele Frauen erleben immer noch täglich brutale Gewalt. Der Großteil dieser Frauen erfährt körperliche und psychische Verletzungen innerhalb der eigenen vier Wände durch den Partner. Das Zuhause ist für sie und auch für die Kinder kein sicherer Ort. Sich aus der Gewaltspirale zu lösen, Schutz in einem Frauenhaus zu suchen oder Hilfe über eine professionelle Frauenberatungsstelle zu bekommen, ist für Frauen oft der einzige Ausweg. Wenn Frauen in Not jedoch keinen Schutzraum finden und abgewiesen werden müssen, weil Plätze fehlen, lassen wir Frauen auf unverantwortliche Weise allein.

Gerade weil häusliche Gewalt häufig im Privaten stattfindet, ist es notwendig, eine öffentliche Debatte darüber zu führen, wie Frauen und ihre Kinder vor Gewalt dauerhaft geschützt werden können. Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen muss entschiedener bekämpft werden. Diese Gewalt muss vor allem beim Namen genannt werden. Tötung aus Eifersucht, Rache oder sonstigen niedrigen Beweggründen sind Morde und keine Beziehungsdramen oder Familienstreitigkeiten. Die verbale Verharmlosung der Delikte, die sich gegen Leib und Leben von Frauen richten, verwässert das Problembewusstsein und relativiert die Gewalt.

Dringend benötigt werden jetzt Verbesserungen bei der Prävention und Wege aus der Gewalt. Dazu ist bundesweit und flächendeckend eine gute und vor allem jederzeit erreichbare Infrastruktur aus Fachberatungsstellen, Frauenhäusern und Schutzwohnungen erforderlich. In Deutschland fehlen tausende Frauenhausplätze und das Frauenunterstützungssystem ist chronisch unterfinanziert. Die Probleme sind seit Jahren bekannt. Wir fordern die Bundesregierung auf, einen Rechtsanspruch für Frauen auf Schutzraum einzuführen, die Frauenhausinfrastruktur auszubauen, die langfristige Finanzierung der Einrichtungen und Beratungsstellen zu gewährleisten sowie die vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention in Angriff zu nehmen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestagvom 23.11.2018

Die Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey stellt heute die Sonderauswertung „Partnerschaftsgewalt“ der Polizeilichen Kriminalstatistik 2017 vor. Der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler zeigt sich entsetzt angesichts der Zahlen, nach denen in Deutschland im Schnitt jeden zweiten bis dritten Tag ein Mann seine Partnerin oder ehemalige Partnerin tötet. „Überkommene Vorstellungen von Männlichkeit und die Verknüpfung von Männlichkeit und Gewalt gehören endlich auf den Müllhaufen der Geschichte. Es ist ein Skandal, dass in Deutschland über 40 Jahre nach der Gründung des ersten Frauenhauses diese noch immer keine stabile und auskömmliche Finanzierung erhalten. Genauso wenig ist nachvollziehbar, dass es nicht geschafft wird, die Opferzahlen im Bereich häuslicher Gewalt zu senken. Wir benötigen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vor Gewalt und zwar schnell.“

Laut der Statistik wurden im vergangenen Jahr 147 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. 113.965 Frauen erfuhren psychische oder physische Gewalt. Die AWO begrüßt die im Koalitionsvertrag vereinbarten Schritte zur Bekämpfung häuslicher Gewalt, so etwa die Einführung des Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen zum bedarfsgerechten Ausbau und zur adäquaten finanziellen Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Der AWO Bundesvorsitzende mahnt aber: „Dieser politische Prozess muss mit einer bundesweit einheitlichen und verbindlichen Regelung zur Finanzierung von Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen enden und darf nicht zur Alibiveranstaltung verkommen“

Frauenhäuser und entsprechende Fachberatungsstellen der AWO leisten seit mehr als 40 Jahren wichtige Arbeit bei der Überwindung gewaltgeprägter Lebensverhältnisse. Mit einem ausdifferenzierten Instrumentarium an Ansätzen und Methoden der psychosozialen Beratung versuchen sie Frauen zu stärken und somit zum Abbau geschlechtsspezifischer Gewalt beizutragen. „Das Hilfesystem entwickelt sich kontinuierlich weiter – aber die Politik nicht. Wir haben kein Erkenntnis- sondern ein Umsetzungsproblem“, schließt Wolfgang Stadler ab und präzisiert die AWO Forderung nach einem bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe. Demnach muss dieser unabhängig von Einkommen, Aufenthaltstitel, Herkunftsort, gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderung gewährleistet werden.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 20.11.2018

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt an Frauen am 25. November auf, die Istanbul-Konvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ zügig und zielgerichtet umzusetzen.

Die seit Februar 2018 bindende Istanbul-Konvention verpflichtet die Bundesregierung über einzelne Projekte und Maßnahmen hinaus, bundesweit wirksame und nachhaltige Strategien zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu entwickeln. Der „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“, der im September 2018 eingerichtet wurde, ist eine erste Maßnahme.

Um der Gewalt gegen Frauen nachhaltig entgegenzuwirken, müssen diese ersten Aktivitäten zügig in eine der Istanbul-Konvention entsprechende nationale Gesamtstrategie eingebunden werden. Eine solche Strategie der Bundesregierung gibt es bisher nicht. Zur Entwicklung und Durchsetzung einer Strategie verpflichten sich die Vertragsländer auch, eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene zu schaffen. Dies ist bisher ebenfalls nicht geschehen.

Dass heute die Zahl der Frauen steigt, die Schutz- und Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können, ist eine Entwicklung, die besonders von Initiativen und Organisationen der Zivilgesellschaft getragen wird. Mona Küppers stellt fest: „Gewalt gegen Frauen ist im gesellschaftlichen Bewusstsein angekommen. Die Bundesregierung hat jetzt die Pflicht, mit den internationalen Standards im Rücken, langfristig Weichen für den Abbau von sexualisierter und häuslicher Gewalt zu stellen.“

Der Deutsche Frauenrat fordert die Bundesregierung daher auf,

  • die ersten Maßnahmen im Sinne der Istanbul-Konvention zu einem nationalen Aktionsplan weiterzuentwickeln,
  • schnellstmöglich eine Koordinierungsstelle auf Bundesebene einzurichten,
  • zur Überwachung und Evaluierung der Umsetzung der Istanbul-Konvention eine unabhängige Monitoring-Stelle einzurichten,
  • Organisationen der Zivilgesellschaft in die Umsetzung der Istanbul-Konvention einzubeziehen und deren Expertise gezielt für die Entwicklung wirkungsvoller Maßnahmen zu nutzen.

Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Die derzeit 33 Staaten, die diesen völkerrechtlichen Vertrag ratifiziert haben, verpflichten sich, diese europäische Rechtsnorm in nationaler Gesetzgebung, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden umzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Frauenrat vom 23.11.2018

138.893 Menschen wurden 2017 Opfer von Gewalttaten ihrer Partner oder Ex-Partnern. Von Partnerschaftsgewalt waren insgesamt 113.965 Frauen betroffen. "Die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes sprechen eine eindeutige Sprache. Sie zeigen einen Stillstand bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November. "Zudem müssen wir weiterhin von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Häusliche Gewalt ist in Deutschland immer noch tabuisiert. Die Ursachen sind vielschichtig: Scham, Angst, fehlende Ressourcen und die Sorge um die Kinder", betont Loheide. "Leider reichen die Plätze in Frauenhäusern immer noch nicht aus, um betroffenen Frauen in akuten Notsituationen Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung zu bieten", kritisiert Loheide.

Mit der Unterzeichnung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, die am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getreten ist, habe die Bundesregierung einen wichtigen Schritt getan, betont Loheide.

Damit verpflichte sich Deutschland, für geeignete und leicht zugängliche Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl zu sorgen. "Jede Frau muss einen Anspruch auf Schutz und Beratungsleistungen haben, unabhängig von Einkommen und Vermögen, Herkunftsort und Aufenthaltsstatus oder gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung. Die Diakonie fordert deshalb einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt sowie ein Bundesgesetz mit entsprechenden Regelungen", bekräftigt Loheide.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.vom 23.11.2018

Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU und die Istanbul-Konvention enthalten grundlegende Vorgaben für die Stellung und Rechte von Opfern in Strafverfahren.

Beide Regelungswerke sind in Deutschland jedoch bisher nicht umgesetzt worden.

Trotz des Umsetzungsbedarfs sind derzeit immer mehr Stimmen zu vernehmen, die die Rechte des Opfers im Strafverfahren zurückdrängen wollen. Gerade bei Sexualstraftaten werden dabei häufig Opferrechte gegen die Unschuldsvermutung und die Wahrheitsfindung ausgespielt.

Diese Entwicklungen nimmt der djb zum Anlass, sich drängenden Fragen im Bereich der Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt zu widmen.

»Der Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen ist eine Grundvoraussetzung einer geschlechtergerechten Gesellschaft«, sagt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), »das gilt insbesondere für ihre Unterstützung als Opferzeug*innen in Strafverfahren wegen sexualisierter oder anderer Formen geschlechtsbezogener Gewalt«.

Anlässlich der heutigen djb-Veranstaltung an der Humboldt-Universität zu Berlin in Kooperation mit Prof. Dr. Ulrike Lembke werden zunächst Auszüge aus der WDR-Dokumentation »Vergewaltigt. Wir zeigen an!« der Fernsehautorin Nicole Rosenbach gezeigt. Anschließend wird das Policy Paper des djb zum Thema »Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt« präsentiert und diskutiert. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Tätigkeitsfelder und Perspektiven werden der aktuelle Stand analysiert und Reformmöglichkeiten sowie rechtspolitische Forderungen entwickelt.

Das djb-Papier beschäftigt sich mit aktuellen Entwicklungen im Bereich der Opferrechte in Strafverfahren und setzt sich dabei insbesondere mit dem Einfluss internationaler Verträge auf die nationalen Vorschriften auseinander. Es wird erläutert, warum vor allem die deutsche Strafprozessordnung den internationalen Vorgaben zum Opfer- und Zeug*innenschutz in Fällen geschlechtsbezogener Gewalt bisher nicht vollkommen gerecht wird. Zugleich erhebt der djb erneut die Forderung, bestehende Schutzlücken zu schließen. Das gilt beispielsweise für die Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung: Derzeit besteht ein Rechtsanspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung nur in bestimmten, eng gefassten und zum Teil in das Ermessen des Gerichts gestellten Konstellationen. Zwar können sich grundsätzlich alle Betroffenen der psychosozialen Prozessbegleitung bedienen, müssen diese im Zweifel jedoch selbst finanzieren. Für viele Betroffene ist das wirtschaftlich nicht möglich, so dass ihren Schutzbedürfnissen nicht Rechnung getragen wird. »Es zeigt sich wieder einmal, dass es noch viel zu tun gibt, bis Schutz und Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen faktisch zugänglich sind,« kommentiert Wersig.

Hier können Sie das Policy Paper zum Thema Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt vom 22.11.2018 abrufen: https://www.djb.de/verein/Kom-u-AS/K3/st18-18/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V.vom 22.11.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zum Haushaltsplan des Bundesfamilienministeriums im Deutschen Bundestag

Der Etat des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für das Jahr 2019 wird mit rund 10,45 Milliarden Euro so groß sein wie nie. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 8. November 2018 den Haushalt für das Haushaltsjahr 2019 abschließend beraten und für wichtige Vorhaben nochmals 141 Millionen Euro zusätzlich zum Haushaltsentwurf der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey sagte heute, bei der Beratung des Haushaltsplans im Deutschen Bundestag: „Ein starkes Land braucht starke Familien. Damit alle Kinder gut aufwachsen und vor Armut geschützt sind. Dafür machen wir das Starke-Familien-Gesetz: für einen besseren Zuschlag zum Kindergeld und mehr Bildung und Teilhabe in der Schule. Neben starken Familien brauchen wir auch starke Institutionen. Das heißt: Qualität, Kapazität und Personal. Die Qualität in der frühen Bildung bringen wir mit dem Gute-Kita-Gesetz voran. Dieser Haushalt ist ein Haushalt für die Familien und für das Engagement in Deutschland, für Jung und Alt. Für ein zukunftsfähiges Land, das alle im Blick behält. Damit machen wir Deutschland spürbar stärker.“

Starke-Familien-Gesetz

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wollen wir im kommenden Jahr den Kinderzuschlag erhöhen und einfacher gestalten. Der neue Kinderzuschlag wird eine Art KindergeldPlus, mit dem wir Familien mit kleinem Einkommen unterstützen und zugleich dafür sorgen, dass sich mehr Arbeit für sie lohnt. Wir vereinfachen die Leistung und machen sie für 1,2 Millionen Kinder mehr zugänglich – bisher sind nur 800.000 anspruchsberechtigt. Der Mittelansatz wurde entsprechend aufgestockt. Es stehen nun für 2019 575 Millionen Euro zur Verfügung. Und wir verbessern das Bildungs- und Teilhabepaket: Mit dem Schulstarterpaket, einem kostenlosen Mittagessen, einem kostenlosen Schülerticket für Bus und Bahn und kostenloser Lernförderung nicht erst bei Versetzungsgefährdung leisten wir einen spürbaren Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut.

Gute-KiTa-Gesetz und Ausbau von Kitaplätzen

Für eine gute Betreuung unserer Kinder brauchen wir starke Institutionen. Wir verbessern den weiteren Ausbau des Platzangebots im kommenden Jahr mit 300 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau. Für mehr Qualität und weniger Gebühren in der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder ab 2019 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro. Bis 2020 fördert der Bund zudem den Bau von 100.000 Kitaplätzen.

Außerdem starten wir im Sommer 2019 unsere Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher, denn neben ausreichenden Platzkapazitäten und guten Voraussetzungen für Qualität braucht es Menschen, die unsere Kinder gut und gern betreuen. Dafür werden wir in 2019 40 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Für die Fortsetzung des Bundesprogramms Kita-Plus hat der Haushaltsausschuss 16 Millionen Euro bereitgestellt. Damit ist es uns möglich, dass Programm im kommenden Jahr bedarfsgerecht weiterzuführen.

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Schutz vor Gewalt bieten bundesweit fast 350 Frauenhäuser sowie mehr als 100 Schutzwohnungen: mit insgesamt über 6.000 Plätzen. Hinzu kommen über 600 Fachberatungsstellen und Interventionsstellen. Um den weiteren Ausbau und die finanzielle Absicherung von Einrichtungen zu sichern, wird der Bund ein Förderprogramm auflegen. Im Jahr 2019 stellen wir dafür 6,1 Millionen Euro zur Verfügung, im Jahr 2020 sollen dann 35 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2022 sind rund 100 Mio. € für das Programm geplant.

Gute Rahmenbedingungen für Engagement

Der Kinder- und Jugendplan wird um 11,5 Millionen Euro erhöht auf dann 205 Millionen Euro. Damit wollen wir auch in die politische und internationale Jugendarbeit investieren. Für die Einrichtung eines Deutsch-Israelischen Jugendwerks werden wir in 2019 erstmalig eine Million Euro bereitstellen.

Wir werden gute Rahmenbedingungen für Engagement schaffen, hierfür gründen wir im nächsten Jahr die Deutsche Engagementstiftung (DES). Das für die Stärkung des Engagements für Demokratie wichtige Programm „Demokratie leben!“ werden wir auch über 2019 hinaus fortsetzen. Dafür stehen 2019 115 Millionen Euro zur Verfügung, mit denen wir die bestehenden Projekte weiter auf gleichem Niveau finanzieren werden.

Wir stärken die Freiwilligendienste und stellen dafür zusätzlich 65 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt stehen dann für die Freiwilligendienste knapp 328 Millionen Euro bereit. Damit wollen wir wichtige Schritte dafür gehen, dass jeder, der es will, einen Freiwilligendienst machen kann, und dass unabhängig vom Geldbeutel oder der Herkunft der Eltern. Und wir wollen Menschen mit Behinderungen eine stärkere Beteiligung ermöglichen.

Zur Verstetigung der Aufgabe des Unabhängigen Beauftragten für den sexuellen Kindesmissbrauch und sein Team werden 1,4 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt. Damit stehen für diese wichtige Aufgabe im nächsten Jahr rund 5,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.11.2018

ESF–Programm JUGEND STÄRKEN im Quartier geht in die zweite Förderrunde

Beim Übergang von der Schule ins Arbeitsleben brauchen junge Menschen Unterstützung. Das Bundesprogramm JUGEND STÄRKEN im Quartier hilft Kommunen dabei, Jugendliche mit anhaltenden individuellen und sozialen Problemen zu aktivieren und ihre Kompetenzen zu fördern. Heute (Donnerstag) hat Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Marco Wanderwitz den Startschuss für die zweite Förderrunde des Programms JUGEND STÄRKEN im Quartier gegeben.

Bei der Auftaktveranstaltung in Berlin würdigte Staatssekretärin Seifert das Engagement der Kommunen in den vergangenen vier Jahren: „54.000 junge Menschen wurden in der Schule oder bei der Ausbildungssuche unterstützt. Mehr als 1.300 Projekte sind umgesetzt worden, das ist eine tolle Bilanz. Ich freue mich, für weitere dreieinhalb Jahre den engagierten Kommunen eine Weiterförderung zusagen zu können. Es ist wichtig, die Jugendsozialarbeit wieder sichtbarer zu machen und gemeinsam mit den Arbeitsmarkt-Akteuren vor Ort zu schauen, was gebraucht wird.“

Der Parlamentarische Staatssekretär Wanderwitz bewertet das Programm im Kontext der sozialen Stadtentwicklung: „In den Projekten engagieren sich die jungen Menschen für ihr Quartier, etwa indem sie Parks oder öffentliche Plätze aufwerten, ein Stadteilfest organisieren oder Angebote von Quartierseinrichtungen erweitern. Das unterstützt die Jugendlichen bei ihrem Einstieg ins Arbeitsleben und fördert den Zusammenhalt der Menschen vor Ort. Damit schafft das Programm einen echten Mehrwert!“

Mit dem Vorhaben fördern beide Ministerien seit 2015 insgesamt 175 Modellkom-munen mit Angeboten und individuellen Hilfen für junge Menschen, die besonderem Unterstützungsbedarf beim Übergang von der Schule in den Beruf haben. Der Schwerpunkt der Projektförderungen liegt in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms "Soziale Stadt" und vergleichbaren Regionen. Dadurch wird die kommunale Jugendsozialarbeit vor Ort entscheidend gestärkt.

Mit "JUGEND STÄRKEN im Quartier" bündeln das Bundesjugendministerium und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat erstmals Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) in einem gemeinsamen Programm.

Ab 2019 geht das Programm für weitere dreieinhalb Jahre in eine zweite Förderrunde. Insgesamt werden 162 Kommunen gefördert. Der Bund beteiligt sich mit rund 97 Millionen Euro aus dem ESF und rund 4 Millionen Euro aus Bundesmitteln an der Förderung.

Mehr Informationen unter:

www.jugend-staerken.de

www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/integration-und-chancen-fuer-junge-menschen

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 15.11.2018

Die SPD setzt mit der heute vom Finanzausschuss beschlossenen Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau einen steuerlichen Impuls für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums.

„Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus beschlossen. Es ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Schaffung preisgünstigen Wohnraums und sieht die Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau vor. Innerhalb eines vierjährigen Abschreibungszeitraums können 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten abgeschrieben werden. Dies ist ein attraktiver Anreiz für private Investoren, sich verstärkt im bezahlbaren Mietwohnungsneubau zu engagieren. Gefördert wird nicht nur der Neubau, sondern auch die Schaffung von Wohnungen in bestehenden Gebäuden. Um einen Impuls für eine zeitnahe Investitionsentscheidung zu setzen, wird die Sonderabschreibung für Mietwohnungen gewährt, für die der Bauantrag in den Jahren 2019 bis 2021 gestellt wird.

Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wird außerdem der Spielraum von Wohnungsgenossenschaften für die dezentrale und klimafreundliche Erzeugung von Mieterstrom erweitert. Wohnungsgenossenschaften sind in ihrem Vermietungsgeschäft bisher nur steuerfrei, wenn ihre anderen Einnahmen etwa aufgrund der Stromlieferung aus Mieterstromanlagen, einen Anteil von zehn Prozent der Gesamteinnahmen nicht übersteigen. Diese Grenze wird für Mieterstrom auf 20 Prozent erhöht.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 28.11.2018

Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben heute eine Gesamteinigung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erzielt und sich dabei im Bildungsbereich auf folgende Formulierung des Artikels 104c GG geeinigt:

Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.

Das erste gemeinsame Projekt, das auf dieser Grundlage umgesetzt werden kann, ist der DigitalPakt Schule mit einem Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro.

Der Deutsche Bundestag wird die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen nächste Woche in 2./3.-Lesung abschließend beraten und dem Bundesrat zuleiten. Neben dem Bildungsbereich betreffen die Grundgesetzänderungen vor allem die Bereiche sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrswegefinanzierung.

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 23.11.2018

Der Haushalt des Familienministeriums liegt auch 2019 wieder über zehn Milliarden Euro – eine gute Nachricht für Alt und Jung, Männer und Frauen und für alle ehrenamtlich engagierten Menschen in unserem Land. Über 220 Millionen Euro mehr als für das Jahr 2018 stellt der Bundestag zur Verfügung.

„Wir unterstützen Familien mit Elterngeld, Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Mit dem Gute-Kita-Gesetz sorgen wir für mehr Qualität und weniger Gebühren. Das flankieren wir mit einer Offensive für mehr Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird das Bundesprogramm KitaPlus fortgesetzt. Von diesen Maßnahmen profitieren besonders Alleinerziehende.

Dieser Haushalt bedeutet außerdem mehr Geld für die Freiwilligendienste: Insgesamt 65 Millionen Euro zusätzlich erhalten der Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste. Alle, die sich engagieren möchte, sollen das auch können – und zwar freiwillig.

Wir steigern die Mittel für Gleichstellung: 1,5 Millionen Euro gibt es in den kommenden beiden Jahren für die Entwicklung einer Gleichstellungsstrategie mit dem Ziel, ein Institut für Gleichstellung zu etablieren. Wir wollen echte Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.

Mit dem Geld für das Familienministerium fördern wir weiter den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und investieren in unsere Zukunft sowie in ein solidarisches Land.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 22.11.2018

Zur Vorstellung des aktuellen DGB Index „Gute Arbeit 2018“, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Die Ergebnisse des DGB-Index Gute Arbeit 2018 sind alarmierend. Deshalb brauchen wir eine neue Arbeitskultur und dringend mehr Anstrengungen von Bundesregierung und Unternehmen für einen besseren Arbeitsschutz.

Gerade die Beschäftigten, die viel mit Kunden, mit Patientinnen und Patienten oder als Erzieherinnen und Erzieher mit Kindern arbeiten, leiden neben dem alltäglichen Stress durch Zeitdruck oder Hetze häufig auch unter emotionalem Stress. Wenn sie nach der Arbeit nicht abschalten können, weil die Arbeit sie emotional und damit auch psychisch belastet, dann sollte uns das zu denken geben. Kein Wunder, dass die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz immer stärker zunehmen.

Nachhaltig ist das nicht. Denn so macht Arbeit krank. Zudem fehlt gerade den Beschäftigten in Pflege und Sozialwesen die notwendige Wertschätzung ihrer Arbeit. Es kommt nicht von ungefähr, dass sich viele Beschäftigte nicht vorstellen können, bis zur Rente durchzuhalten. Wir brauchen deshalb dringend eine neue Arbeitskultur. Betriebe müssen aktiv dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten sich nicht ihre Gesundheit bei der Arbeit ruinieren. Und dazu braucht es auch eine ausreichende Personaldecke.

Gleichzeitig muss die Bundesregierung endlich den Arbeitsschutz stärken. Gefährdungsbeurteilungen müssen die psychischen Belastungen der Arbeit stärker in den Fokus nehmen. Und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern muss das Arbeitsschutzgesetz mit einer Verordnung konkretisiert werden, damit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebs- und Personalräte ein Werkzeug an die Hand bekommen, um gemeinsam geeignete Lösungen gegen jede Form von Stress zu entwickeln. Die Bundesregierung sollte endlich zur Kenntnis nehmen, dass gute und wertschätzende Arbeitsbedingungen deutlich nachhaltiger sind. Die Beschäftigten haben das verdient. Und gute Arbeitsbedingungen schützen die Wirtschaft außerdem vor Fachkräftemangel und die Gesellschaft vor hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Handeln ist daher angesagt.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 22.11.2018

„Die Bundesrepublik hat die zweithöchste Erwerbstätigenquote in der EU, lautet die vermeintliche Erfolgsmeldung. Schaut man genauer hin, bröckelt die Fassade: Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland ist prekär beschäftigt und arbeitet im Niedriglohnbereich“, kommentiert Susanne Ferschl, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute vom Statistischen Bundesamt vorgestellte Sonderauswertung der EU-Arbeitskräfteerhebung von Eurostat. Ferschl weiter:

„Die Agenda-Reformen haben Anfang der 2000er Jahre den Arbeitsmarkt großflächig dereguliert, aber nicht mehr Arbeit geschaffen. Durch Mini- und Midijobs sowie unfreiwillige Teilzeitarbeit wurde das vorhandene Arbeitsvolumen lediglich auf mehr Köpfe verteilt und die Beschäftigten unter Lohndruck gesetzt. Wer nicht mitspielt, wird im Hartz-IV-System sanktioniert. Das Ergebnis dieses ‚Förderns und Forderns‘ ist, dass viele Menschen arm trotz Arbeit sind. Wir brauchen endlich eine Abkehr von der unsäglichen Agenda-Politik und ihren verheerenden Auswirkungen.

Deswegen setzt sich DIE LINKE für einen Mindestlohn von mindestens zwölf Euro, eine Streichung der Ausnahmen sowie die Ausweitung der Kontrollen ein. Darüber hinaus wollen wir, dass Beschäftigte von der ersten Arbeitsstunde an in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen werden. Sachgrundlose Befristungen und Leiharbeit wollen wir eindämmen und langfristig ganz abschaffen. Stattdessen wollen wir gute Arbeit für alle.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 28.11.2018

„Die Sicherung des Zugangs zu Bildung ist von elementarer Bedeutung. Doch zu vielen Kindern und Jugendlichen bleibt das universell garantierte Recht auf Bildungszugang noch verwehrt“, erklärt Birke Bull-Bischoff, Sprecherin für allgemeine und berufliche Bildung der Fraktion DIE LINKE, zum heute erstmals in Berlin veröffentlichten Weltbildungsbericht der UN-Bildungsorganisation. Bull-Bischoff weiter:

„Laut Bericht leben über 800 Millionen Menschen weltweit in Slums, in denen es keinen Zugang zu Strom, Wasser und Bildung gibt. Die UN-Bildungsorganisation beschreibt Wege, wie Bildung Geflüchtete und Migranten besser integriert. Umso wichtiger ist es, das Potenzial und die Kompetenzen Geflüchteter und Menschen mit Migrationshintergrund in den Fokus zu stellen, nicht die Annahme des kurzzeitigen Aufenthalts und der daraus resultierenden Abschottung.

Auch in Deutschland ist ein Gegensteuern der aktuellen Trends u.a. der Unterfinanzierung erforderlich, um alleine bis 2030 die Ziele der vier Leitbereiche Bildungsqualität und lebenslanges Lernen, Chancengerechtigkeit und Inklusion zu verwirklichen. Daneben bedarf es deutlich höherer Ausgaben für Entwicklungshilfe.

Wir sollten alle Kraftanstrengungen unternehmen für ein inklusives, chancengerechtes und hochwertiges Bildungssystem und zur Sicherstellung der Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen – ganz im Sinne der ‚Agenda Bildung 2030‘ der Vereinten Nationen. Bis 2030 sollen geschlechtsspezifische Ungleichheiten in der Bildung beseitigt und der gleichberechtigte Zugang z.B. von Menschen mit Behinderungen oder Angehörigen indigener Völker sowie Kindern in prekären Situationen zu allen Bildungs- und Ausbildungsebenen gewährleistet werden.

Es ist erfreulich, dass es auch positive Entwicklungen gibt, etwa beim Zugang von Frauen zur Sekundarschulbildung. Zwar sind immer noch 63 Prozent aller Analphabeten weltweit Frauen, aber die Mehrheit derjenigen, die eine tertiäre Ausbildung wie Studium oder Berufsausbildung beginnen, sind heute weiblich. Ein gewaltiger Fortschritt mit Blick auf die globale Geschlechtergerechtigkeit.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 20.11.2018

Der Bundesrat hat am 23. November 2018 dem rund 10 Milliarden starken Paket zur Entlastung der Familien zugestimmt. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden überwiegend im kommenden Jahr in Kraft treten.

Mehr Kindergeld ab Juli 2019

Hierzu zählt unter anderem die Anhebung des Kindergeldes ab Juli 2019 um zehn Euro pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind beträgt es dann 204 Euro, für das dritte 210 und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro monatlich. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angepasst – er steigt ab 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020 um jeweils 192 Euro.

Grundfreibetrag wird erhöht

Ebenfalls steuermindernd wirkt sich die Erhöhung des Grundfreibetrags aus. Von derzeit 9000 Euro jährlich steigt dieser im nächsten Jahr auf 9168 Euro an, 2020 dann auf 9408 Euro. Erst ab dieser Grenze muss das Einkommen versteuert werden.

Ausgleich der kalten Progression

Eine weitere Maßnahme ist der Ausgleich der kalten Progression, also des Effektes, wonach Einkommenssteigerungen im Falle einer Inflation durch den progressiven Steuersatz mitunter aufgezehrt werden. Um diese schleichende Steuererhöhung künftig zu verhindern, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Für 2019 setzt das Gesetz eine Inflationsrate von 1,84 Prozent, für 2020 eine von 1,95 Prozent an.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet und wie geplant in weiten Teilen zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 23.11.2018

Die Reduzierung der Arbeitszeit wird ab 2019 leichter sein: Der Bundesrat hat am 23. November 2018 die Einführung der Brückenteilzeit gebilligt. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betrieben, ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre zu reduzieren.

Rückkehr zur Vollzeit garantiert

Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen die Beschäftigten für die Brückenteilzeit nicht geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihr Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Nach Ablauf der Befristung haben die Betroffenen einen Anspruch, auf ihren Vollzeitjob zurückzukehren.

Zumutbarkeitsgrenze für Betriebe mit mehr als 45 Arbeitnehmern

Um Arbeitgeber kleinerer Betriebe mit bis zu 45 Beschäftigten nicht zu überfordern, gilt der Anspruch dort nicht. Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern entlastet eine Zumutbarkeitsgrenze: Sie müssen nur jedem 15. Beschäftigten die befristete Teilzeit gewähren. Außerdem regelt das Gesetz die Verlängerung der Arbeitszeit von sonstigen Teilzeitbeschäftigten.

Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten

Das Gesetz kann nun vom Bundespräsidenten unterzeichnet und dann im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Laut Gesetzestext soll es einen Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die Bundesregierung rechnet mit dem 1. Januar 2019.

Quelle: Pressemitteilung Bundesrat vom 23.11.2018

Gesundheits- und Rechtsexperten fordern eine Reform des Abstammungsrechts und damit auch Regelungen für die Reproduktionsmedizin. Derzeit gebe es nur fragmentarische und unzureichende Regelungen, obgleich diese Fragestellungen enorme praktische Bedeutung hätten und sich auf viele Rechtsgebiete erstreckten, erklärten Fachleute anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Thema künstliche Befruchtung. Zudem müsse das Kindeswohl stärker in den Blickpunkt rücken. Die Experten äußerten sich in der Anhörung am Mittwoch im Bundestag sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Konkret ging es um einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1832) sowie um einen Antrag (19/5548) der Fraktion Die Linke mit dem Ziel, die Kostenübernahme für eine künstliche Befruchtung auf unterschiedliche Paarkonstellationen auszuweiten. So sollte nach Ansicht der Grünen eine Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung durch die gesetzlichen Krankenkassen zukünftig auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, verheirateten lesbischen Ehepartnern und nichtehelichen Lebenspartnerschaften ermöglicht werden.

Auch die Linksfraktion fordert einen erweiterten Anspruch auf Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen. Derzeit würden unverheiratete Paare, lesbische Frauen und solche ohne dauerhafte Partnerschaft sowie aufgrund unterschiedlicher Zuschüsse auch Menschen mit geringem Einkommen diskriminiert. Die Abgeordneten fordern die volle Erstattung der Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen. Der Erstattungsanspruch müsse allen Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit eröffnet werden.

Bisher ist die Kostenübernahme bei den Krankenkassen auf heterosexuelle Ehepaare begrenzt. Die Krankenkassen tragen bei Eheleuten 50 Prozent der Behandlungskosten, wobei nur die Ei- und Samenzellen des Paares (homologe Insemination) verwendet werden dürfen. Was die Restkosten betrifft, stellen Bund und Länder gemeinsam Mittel bereit. Mit einer 2016 in Kraft getretenen Änderung der Richtlinie des Bundesfamilienministeriums ,,zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion" ist die Bundesförderung auf unverheiratete Paare ausgedehnt worden.

Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) sollten die rechtlichen Fragestellungen zuerst geklärt werden, bevor an eine Leistungsausweitung gedacht werde. So habe der Bundesgerichtshof 2018 festgestellt, dass die Ehefrau der Kindesmutter nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mitelternteil des Kindes werde. Die Überschneidung wissenschaftlicher, ethischer und rechtlicher Aspekte führe zu einer besonderen Komplexität dieses medizinischen Gebietes, wobei auch "der hohe Rang des Kindeswohls" zu berücksichtigen sei. Es sei ein "schwer überschaubares Normengeflecht" entstanden.

Ähnlich argumentierte die Rechtsanwältin Christina Hirthammer-Schmidt-Bleibtreu, die darauf hinwies, dass es eine frei wählbare Eltern-Kind-Zuordnung nicht gebe. Auch in einer heterosexuellen Partnerschaft gebe es noch Regelungslücken. Erkenne ein mit der Mutter nicht verheirateter Vater die Vaterschaft nicht an, bestehe trotz genetischer Verbindung keine Möglichkeit, ihn zum rechtlichen Vater des Kindes zu machen. Ebenso könne ein Samenspender nicht aufgrund seiner genetischen Vaterschaft als rechtlicher Vater festgestellt werden. Somit sollte die gesetzliche Festlegung der Elternschaft zwingend überarbeitet werden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erklärte, die möglichen Fallvarianten machten deutlich, dass den verschiedenen Erstattungssystemen kein einheitlicher Plan zugrunde liege. Das widerspreche den Gerechtigkeitsvorstellungen der Bürger. Eine Korrektur sei dringend geboten. Studien zeigten, dass die Motive bezüglich Kindern bei Lesben und Schwulen identisch und "ebenso existenziell" seien wie bei heterosexuellen Eltern.

Der Fachverband pro familia kritisierte, alleinstehende oder lesbische Frauen erlebten Ausgrenzung und eine Tabuisierung der Kinderwunschthematik. Unsinnige Reglementierungen und Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Behandlungswünsche veranlassten Frauen und Paare, vermehrt Behandlungen im Ausland wahrzunehmen. Nötig sei ein neues Reproduktionsmedizingesetz. Der Verband sprach sich dafür aus, alleinstehenden und lesbischen Frauen eine heterologe Insemination zu ermöglichen und dafür einen gesetzlichen Anspruch zur partiellen Kostenübernahme zu schaffen.

Der Verein Spenderkinder äußerte sich hingegen kritisch zu einer möglichen Übernahme von Behandlungskosten einer Samenspende. Dies bedeute keine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und nichtehelichen Paaren zu Ehepaaren, weil die Behandlungskosten für Samenspenden bei Eheleuten auch nicht übernommen würden. Bei einer Samenspende handele es sich um eine besondere Familiengründung zu dritt, die "mit psychologischen Herausforderungen" verbunden sei und nur nach gründlicher Aufklärung eingegangen werden sollte. Mit der Kostenübernahme würde die nötige Reflexion jedoch voraussichtlich entfallen und der Eindruck vermittelt, dass kein Unterschied zu einer homologen Insemination bestünde. Zu berücksichtigen sei überdies, dass bei einer Samenspende den so gezeugten Menschen der genetische Vater bewusst vorenthalten werde. Dies sei ethisch bedenklich.

Die Erweiterung des Leistungsanspruchs auf Fälle der heterologen Befruchtung mit Fremdsamen nicht allein für gleichgeschlechtliche, sondern auch für verheiratete oder andere heterosexuelle Paar berührt nach Aussage des GKV-Spitzenverbandes zahlreiche Fragen der Reproduktionsmedizin. Die damit zusammenhängenden auch rechtlichen Fragestellungen müssten zunächst beantwortet und in Regelungen gefasst werden.

Der Frauenarzt Jan-Steffen Krüssel vom Universitätsklinikum Düsseldorf wies wie andere Sachverständige auf die in den Vorlagen unscharf formulierten Voraussetzungen für eine Kostenerstattung hin und nannte als Beispiele die Begriffe "medizinische Gründe", "auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft" oder "medizinisch begründete Kinderlosigkeit". Die Nutzung dieser unbestimmten Begriffe hätte zur Folge, dass Ärzte in einer rechtlichen Grauzone Entscheidungen treffen müssten. Insofern sei eine Rechtsentwicklung für die Reproduktionsmedizin erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.926 vom 28.11.2018

Der Bundesregierung liegen keine Daten darüber vor, wie oft und in welcher Höhe Sozialhilfeträger seit 2010 Gesundheits- und Pflegekosten für Ausländer leisten mussten, die über keinen Versicherungsschutz verfügten. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/5906) auf eine Kleine Anfrage (19/5406) der AfD-Fraktion.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.920 vom 28.11.2018

Die von der FDP-Fraktion in einem Gesetzentwurf geplante dynamische Erhöhung der Höchstgrenzen für Verdienste bei geringfügig entlohnter Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) (19/4764) ist während einer öffentlichen Expertenanhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag bei Gewerkschaftsvertretern auf Ablehnung und bei Arbeitnehmervertretern auf Zustimmung gestoßen.

Die FDP schlägt in dem Gesetzentwurf vor, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. Im kommenden Jahr solle die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung werde ein Automatismus eingeführt, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse, wird argumentiert.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, die Verdienstgrenzen seien seit 2013 nicht angehoben worden, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zuließen. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns reduzierten sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürfen. Sie könnten damit auch nicht von den Erhöhungen des allgemeinen Mindestlohns oder der Lohnentwicklung insgesamt profitieren.

Aus Sicht des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) ist der Gesetzentwurf, "ökonomisch falsch, arbeitsmarktpolitisch schädlich und gesellschaftspolitisch rückständig". Eine weitere Ausweitung der Minijobzone würde den Fachkräftemangel am deutschen Arbeitsmarkt weiter verschärfen, sagte der DGB-Vertreter Johannes Jakob. Statt einer Ausweitung der Minijobs müsse eine Exit-Strategie entwickelt werden, damit in einer Übergangszeit die Minijobs vollständig in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden könnten.

Minijobs seien ihrer Konstruktion nach eine Falle, hieß es von Seiten der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Sie leisteten durch die fehlende volle Versicherungspflicht einen Beitrag zu niedrigen Renten – insbesondere bei Frauen, sagte NGG-Vertreter Micha Heilmann. "Wir sollten nicht die Anreize für diese Art der Beschäftigung verstärken", betonte er.

Gerald Friedrich von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) verwies hingegen darauf, dass Minijobs gerade kleinen Unternehmen helfen würden, in besonderen Situationen ihre Beschäftigung "passgenau zu organisieren". Die starre Verdienstgrenze führe aber dazu, dass geringfügig Beschäftigte auf Lohn- und Gehaltsanhebungen mit Arbeitszeitreduzierungen reagieren würden. Bei einer Dynamisierung der Verdienstgrenzen sei eine solche "ungewollte" Reduzierung der Arbeitszeit nicht mehr nötig, argumentierte der BDA-Vertreter.

Die Einschätzung, dass bei steigenden Löhnen die Arbeitszeit der Minijobber sinken würde, teilte auch Erik Thomsen, Leiter der Minijobzentrale. Profitieren von einer Anhebung der Verdienstgrenze würden seiner Aussage nach vor allen jene, die momentan nahe an der Grenze von 450 Euro seien. 33 Prozent der Minijobber verdienten derzeit zwischen 400 und 450 Euro. Ebenfalls profitieren würden Personen, die keine versicherungspflichtige Beschäftigung aber mehrere Minijobs ausübten.

Der Sozialrechtler Ulrich Preis nannte den Gesetzentwurf den "völlig falschen Weg". Zentrales Element einer Neuordnung müsse hingegen die Abschaffung der Sozialversicherungsfreiheit für all jene Beschäftigungsverhältnisse sein, die über eine Bagatellvergütung von 100 Euro monatlich hinausgehen, sagte er.

Aus Sicht von Jens Stegmaier vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung darf eine Reform der geringfügigen Beschäftigung nicht – wie mit dem Gesetzentwurf vorgesehen – in Richtung einer Ausweitung gehen. Vielmehr müsse es eine schrittweise Eingrenzung geben, sagte er.

Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln erkannte hingegen den Bedarf für eine Dynamisierung der Verdienstgrenzen. Diese sei nötig, damit die Verdienstgrenzen nicht durch Lohn- und Preisentwicklungen ständig entwertet würden, sondern konstant bleiben könnten.

Zwar sei eine jährliche Anhebung der Verdienstgrenze sinnvoll, urteilte Karl Brenke vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Wenn bei Midijobs aber die Verdienstgrenze bei 1.333 Euro liegen solle, wie aus dem FDP-Entwurf hervorgehe, bestehe die Gefahr, dass "in nicht geringer Zahl" reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in bei Steuern und Abgaben privilegierte Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt würden, warnte Brenke.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.913 vom 26.11.2018

Eine verstärkte Weiterbildungsförderung im Rahmen des digitalen Wandels ist dringend geboten und der entsprechende Gesetzentwurf (19/4948) der Bundesregierung ein richtiger Schritt in diese Richtung. Diese Ansicht vertraten die geladenen Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montag, den 26. November 2018. Ebenfalls positiv bewertet wurde auch die geplante Verlängerung der Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I von 24 auf 30 Monate. Einige Sachverständige bezeichneten das jedoch als nicht ausreichend.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz soll die Förderung von Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit ausgeweitet werden und gleichzeitig der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ab Januar 2019 von 3,0 auf 2,6 Prozent gesenkt werden. Außerdem soll die 70-Tage-Regelung für kurzzeitige Beschäftigung verlängert werden.

Für die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) betonte Jürgen Wuttke, dass Weiterbildung eine Kernaufgabe von Arbeitgebern sei und auch bleiben müsse. Die Arbeitslosenversicherung könne dies zwar ergänzen. Jedoch habe die BDA die Sorge, dass die Arbeitslosenversicherung finanziell überlastet werde, wenn die Zielgruppe so weit gefasst bleibe wie derzeit vorgesehen. Die BDA fordert deshalb eine Eingrenzung, vor allem für Betriebe mit mehr als 250 Beschäftigten, um eine "uferlose" Förderung zu verhindern. Der Gesetzentwurf gehe in die richtige Richtung, betonte Friedhelm Siepe von der Bundesagentur für Arbeit (BA). Weiterbildung solle auch in Zukunft Sache der Betriebe bleiben, aber angesichts der Dimension des technologischen Wandels müsse dies gesamtgesellschaftlich gestützt werden, sagte er. Ähnlich argumentierte auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der die öffentliche Weiterbildungsförderung als sinnvoll bezeichnete, zumal sie auch an bestimmte Bedingungen geknüpft sei. DGB-Vertreter Johannes Jakob schlug jedoch vor, die Vier-Jahres-Frist, die zwischen zwei Weiterbildungsförderungen liegen soll, zu flexibilisieren. Um Mitnahmeeffekte auszuschließen, brauche es klar definierte Grenzen, betonte Thomas Kruppe vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und zeigte sich überzeugt, dass der Gesetzentwurf ein Anreiz für Betriebe sein könne, verstärkt in Weiterbildung zu investieren.

Wie der DGB plädierte auch der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband – Gesamtverband für eine Verlängerung der Rahmenfrist beim Arbeitslosengeld I auf 36 Monate. Ein Viertel der Menschen, die arbeitslos werden, rutschten direkt in den ALG-II-Bezug, sagte Jakob. Tina Hofmann vom Paritätischen Gesamtverband kritisierte, dass zwei Drittel der Arbeitslosen im Hartz-IV-System gefangen seien. Die BDA hielt dagegen die 30-Monats-Frist für "vertretbar" angesichts der schwierigen Erwerbsbiografien vieler Beschäftigter.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.911 vom 26.11.2018

Rund 24 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiteten im Jahr 2017 ständig oder regelmäßig am Wochenende. Das geht aus der Antwort (19/5657) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/5246) der Fraktion Die Linke hervor. Darin heißt es weiter, dass rund 18 Prozent der Beschäftigten ständig beziehungsweise regelmäßig abends und rund fünf Prozent ständig beziehungsweise regelmäßig nachts arbeiteten. Von Schichtarbeit waren demnach 14 Prozent der Beschäftigten (fünf Millionen) betroffen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.888 vom 19.11.2018

Im März 2018 gab es in Deutschland rund 7,6 Millionen geringfügig entlohnte Beschäftigte. Darunter waren 4,7 Millionen ausschließlich geringfügig entlohnte Beschäftigte und 2,8 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnte Beschäftigte. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/5462) auf eine Kleine Anfrage (19/4681) der Fraktion Die Linke. Auf 100 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kommen demnach 14 Minijobber. Aus der Antwort geht ferner hervor, dass 260.000 Menschen mit Minijob mindestens noch eine weitere solch geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübten.

Zu den beruflichen Qualifikationen der Minijobber heißt es in der Antwort, dass 22 Prozent der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten über keinen Berufsabschluss, 42 Prozent über einen anerkannten (nicht-akademischen) Berufsabschluss und sechs Prozent über einen akademischen Berufsabschluss verfügten. Bei den 2,8 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnten Beschäftigten hatten demnach 15 Prozent keinen Berufsabschluss, 67 Prozent einen anerkannten Berufsabschluss und zehn Prozent einen akademischen Berufsabschluss.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.888 vom 19.11.2018

Die Zahl der Anträge auf Baukindergeld ist in den ersten fünf Wochen seit dem Programmstart deutlich zurückgegangen. Wie aus der Antwort (19/5479) auf eine Kleine Anfrage (19/4697) der FDP-Fraktion hervorgeht, sind in der ersten Woche (Kalenderwoche 38) 9.574 Anträge eingegangen, in der zweiten Woche waren es knapp 5.500, in der fünften Woche dann noch 2.810 Anträge. Insgesamt sind bis 19. Oktober 2018 den Angaben zufolge 24.399 Anträge auf Baukindergeld eingegangen. Die meisten davon kamen von Familien mit einem oder zwei Kindern.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass insgesamt etwa 550.000 Familien Baukindergeld erhalten könnten. Für den Zeitraum von 2018 bis 2021 werde mit Ausgaben in Höhe von 2,7 Milliarden Euro gerechnet.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.885 vom 19.11.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will über die Umsetzung des Bundesprogramms "KitaPlus" informiert werden. In einer Kleinen Anfrage (19/5447) möchte sie erfahren, in welcher Höhe die vom Bund bereitgestellten Mittel von den Bundesländern abgerufen wurden, um zeitlich flexible Betreuungsangebote in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu ermöglichen. Zudem wollen die Grünen wissen, wie viele Einrichtungen ihre Öffnungszeiten im Rahmen des Programms nach 17 Uhr erweitert haben und wie viele Kinder in dieser Zeit betreut wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.878 vom 15.11.2018

Wissenschaftliche Forschung und Praxisexpertise auf den Themenfeldern Arbeit, Wirtschaft und Soziales zusammenführen: Das ist das Markenzeichen der WSI-Mitteilungen. Die Zeitschrift, herausgegeben vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut der Hans-Böckler-Stiftung, feiert in diesen Tagen 70. Geburtstag. Die Jubiläumsausgabe erscheint Anfang Dezember, sie zieht eine aktuelle Bilanz und sie blickt in die Zukunft. Zentrale Fragen: Wie ist es in einer sich schnell verändernden Arbeitswelt um die gesellschaftliche Integrationskraft von Arbeit bestellt? Welche Rolle spielen solidarische Orientierungen und die Bereitschaft zum Handeln, um Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland und Europa leistungsfähig, demokratisch, gerecht und sozial zu gestalten? Welchen Herausforderungen müssen sich Politik, Gewerkschaften und Verbände dazu dringend stellen? Neben zahlreichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die unter anderem die Situation auf dem Arbeitsmarkt, in der Bildung, bei Gleichstellung und Alterssicherung durchleuchten, steuern auch die Vorsitzenden von DGB, IG Metall und Ver.di, Reiner Hoffmann, Jörg Hofmann und Frank Bsirske, Analysen bei.

Das Inhaltsverzeichnis und die Abstracts der neuen Ausgabe finden Sie am Ende dieser PM verlinkt; für Ihre Berichterstattung schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne das pdf des Heftes zu.

Die ersten Ausgaben der „Mitteilungen“ lieferten 1948 noch unkommentierte statistische Informationen, etwa über die Zahl der Beschäftigten, die Brotpreise und die Lohnentwicklung in den verschiedenen Besatzungszonen. Später entwickelten sie sich zur Hauszeitschrift, in der ausschließlich Wissenschaftler – und ab 1952 auch Wissenschaftlerinnen – des damaligen „Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften“ (WWI) publizierten.

Über die Jahrzehnte haben sich Institutsname und -zugehörigkeit ebenso gewandelt wie das Profil der Zeitschrift und der Autorenschaft: Seit 1995 ist das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) eine Abteilung der Hans-Böckler-Stiftung. Und das Gros der Beiträge stammt von externen, zum Teil auch internationalen, Autorinnen und Autoren. Daneben haben aber natürlich auch die jährlichen großen Analysen des WSI ihren festen Platz in der Zeitschrift: So erscheint in der Jubiläumsausgabe auch der aktuelle Verteilungsbericht zu Armut, Reichtum und sozialer Mobilität. Verlegt werden die WSI-Mitteilungen seit Anfang 2018 vom Nomos Verlag.

Quelle:Pressemitteilung Hans-Böckler-Stiftungvom 27.11.2018

Deutschland hatte 2017 mit 79 % EU-weit die zweithöchste Erwerbstätigenquote bei den 20- bis 64-Jährigen nach Schweden (82 %). Im EU- Durchschnitt lag sie bei 72 %. Die Erwerbstätigenquote misst den Anteil aller Erwerbstätigen an der Bevölkerung im jeweiligen Alter. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Veröffentlichung der Broschüre „Arbeitsmarkt auf einen Blick – Deutschland und Europa“ weiter mitteilt, hat sich die Erwerbstätigenquote in Deutschland gegenüber 2007 (73 %) um sechs Prozentpunkte erhöht. Im EU-Durchschnitt stieg die Quote in diesen zehn Jahren nur um zwei Prozentpunkte (2007: 70 %).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 28.11.2018

Am 31.12.2017 waren 1,7 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der im AZR registrierten Schutzsuchenden damit im Vergleich zum Vorjahr um 83 000 (+5 %).

Schutzsuchende sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich nach Angaben des AZR unter Berufung auf humanitäre Gründe in Deutschland aufhalten. Rund die Hälfte von ihnen wurde in den Jahren 2015 und 2016 erstmals registriert (53 %).

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 23.11.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Martin Schulz würdigt Dreyer in seiner Laudatio

Mit der heutigen Verleihung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises wird das Wirken und Handeln von Malu Dreyer gewürdigt. Der AWO Präsident Wilhelm Schmidt erklärt zu Beginn der Preisverleihung im Konzerthaus auf dem Berliner Gendarmenmarkt: „Mit dem Heinrich-Albertz-Friedenspreis zeichnet die AWO Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens für deren Engagement für den sozialen Frieden aus. Mit der diesjährigen Wahl auf die rheinlandpfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer würdigt die AWO Malu Dreyers Verdienste, das Bürgerschaftliche Engagement in unserer Gesellschaft zu stärken und ihren unermüdlichen Einsatz für Menschenwürde, Demokratie und unseren Sozialstaat.“

Nach der Begrüßung der mehr als einhundert geladenen Gäste durch Wilhelm Schmidt hält der vorherige Heinrich-Albertz-Friedenspreisträger Martin Schulz, die Laudatio auf Malu Dreyer. Schulz ehrt Dreyer u.a. mit den Worten: „Malu Dreyer ist eine herausragende Politikerin, die unsere sozialdemokratischen Werte von Toleranz, Humanität und Solidarität jeden Tag mit Leben füllt. Sie steht wie kaum eine andere Politikerin in Deutschland für eine unverstellte, menschliche Politik – sie ist ein Fels der Verlässlichkeit für Ihr Land Rheinland-Pfalz und für die Sozialdemokratie insgesamt."

Der AWO Präsident Schmidt erklärt abschließend: „Die AWO verbindet mit dem Preis eine Aufforderung an die Gesellschaft und die sie tragenden Gruppen, sich der Bedeutung von Toleranz gegenüber Andersdenkenden und anderer Kulturen und der Unterstützung der Schwachen für ein friedliches Zusammenleben der Menschen immer bewusst zu sein.“

In diesem Jahr der Verleihung des Heinrich-Albertz-Friedenspreises jährte sich der Todestag von Heinrich-Albertz zum 25. Mal.

Mit dem Preis ehrt die AWO seit 1999 in unregelmäßigen Abständen Persönlichkeiten, die Solidarität und soziale Verantwortung in den Mittelpunkt ihres Lebens stellen und die sich um die Ausgestaltung der Grundwerte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit und um den inneren und äußeren Frieden in besonderer Weise verdient gemacht haben.

Bisherige Preisträger:

2016: Martin Schulz

2015: Franz Müntefering

2013: Egon Bahr

2011: Jutta Limbach

2008: Hans-Jochen Vogel

2005: Gerhard Schröder

2001: Paul Spiegel

1999: Johannes Rau

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 23.11.2018

Zweitägige Fachtagung in Hamburg-Wilhelmsburg

Über 220 Träger, Fachberatungen und Fachkräfte von Familienzentren aus ganz Deutschland diskutierten am 15. und 16. November 2018 im Bürgerhaus Wilhelmsburg in Hamburg, wie sie angesichts einer erkennbaren Zunahme an Vielfalt, Gewalt, Rassismus und Rechtsextremismus den Familien demokratische Werte vermitteln sollen. Anlass war die Jahresfachtagung des Bundesverbands der Familienzentren e.V., die in diesem Jahr zum Thema „Familienzentrum – Partizipation und Teilhabe inklusiv“ in Kooperation mit der Hamburger Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, dem Deutschen und dem Hamburger Roten Kreuz, der Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. und der Fachstelle Familien der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland stattfand.

„Dass viele Interessierte aus Platzgründen abgewiesen werden mussten, zeigt die Brisanz des Themas“, erklärte Daniela Kobelt Neuhaus, Präsidentin des Bundesverbandes. „Familienzentren sind als Knotenpunkte in den Sozialräumen Seismographen für gesellschaftliche Herausforderungen.“ Diese werden überwiegend in Sozialräumen gefördert, in denen viele Familien eine belastete Biografie haben. Weit über die Hälfte von ihnen haben eine Migrationsgeschichte, bis zu drei Viertel nutzen eine nichtdeutsche Familiensprache, viele Eltern sind alleinerziehend, arbeitslos oder psychisch belastet.

„Familienzentren sollen dafür sorgen, dass es nicht dem Zufall überlassen wird, ob Familien erreicht werden“, so Kobelt Neuhaus. Dass dies eine herausfordernde Aufgabe ist, bestätigten die Teilnehmenden der Fachtagung in allen Diskussionsforen. Immer wieder ging es darum, wie Eltern gewonnen werden können, sich aktiv zu interessieren: für die Chancen ihrer Kinder, für das Lebensumfeld und das Land, in dem sie leben. Immer wieder wurde auch deutlich, dass Partizipation mehr ist, als sich an Elternabenden zu beteiligen oder Kuchen zu backen, obwohl dies für viele Familien bereits eine große Leistung bedeutet.

Familienzentren haben im Vergleich zu Kindertageseinrichtungen im Sozialraum eine aktive Rolle. „Partizipation und Teilhabe sind Zubringer zur Chancengerechtigkeit und zur Nichtausgrenzung“, so Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker von der Universität Hamburg. Prof. Dr. Timm Albers von der Universität Paderborn wies in seinem Vortrag darauf hin, dass Familienzentren durch die Kooperation mit Partnern lokal die gemeinschaftliche Verantwortung stärken.

Im Verlauf der Fachtagung präsentierten die Teilnehmer*innen Beispiele gelungener Praxis, die anderen als Anregung dienten. In den Workshops ging es um unterschiedliche Formen der Teilhabeförderung, zum Beispiel um Stärkung der Erziehungskompetenz im Alltag. Weitere Themen waren das kultursensitive Zusammenleben, Prävention und Gesundheitsförderung. Die Teilnehmenden tauschten sich auch über Arbeitsweisen und Methoden von Familienzentren aus, auf dem Weg zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis.Weitere Informationen unter www.bundesverband-familienzentren.de

Quelle: PressemitteilungBundesverband der Familienzentren e.V. vom 19.11.2018

Vorsitzende Waltraud Weegmann: „Der Gesetzentwurf setzt falsche Prioritäten“

Der Deutsche Kitaverband kritisiert in einer Stellungnahme zum "Gute-Kita-Gesetz" u.a. das Fehlen verbindlicher, bundesweit einheitlicher und fundierter Mindest-Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. „Im Gesetzentwurf wird die Gebührenfreiheit zu stark priorisiert. Wichtiger wären Investitionen in mehr Qualität und Personal“, erklärt Waltraud Weegmann, Vorsitzende des Bundesverbands. Entscheidend sei zudem ein langfristiges Engagement des Bundes bei der Finanzierung der Qualität in der Kindertagesbetreuung.

Ferner fordert der Zusammenschluss privater unabhängiger Träger von Kindertagesstätten eine grundlegende Reform der Kinder- und Jugendhilfe, wie es die Monopolkommission der Bundesregierung bereits vor 20 Jahren verlangt hat. „Gleicher Marktzugang und gleiche Förderung für gleiche Leistung würde in hohem Maße zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beitragen“, so Weegmann.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kitaverband. Bundesverband freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten vom 19.11.2018

Impulspapier der konfessionellen Wohlfahrts- und Altenhilfe-Fachverbände für sorgende Gemeinschaften und Reform der Pflegeversicherung

Würdiges Altwerden braucht sorgende Gemeinschaften – mit diesem Leitmotiv haben der Deutsche Caritasverband und die Diakonie Deutschland mit ihren Fachverbänden, dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) und dem Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD), ein Impulspapier zur Weiterentwicklung der Altenhilfe in Deutschland vorgelegt.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind auf ein unterstützendes Umfeld in ihrer Nachbarschaft angewiesen. Freiwilliges Engagement zu stärken, um Vereinsamung entgegen zu wirken, bleibe wesentlich für eine an den Bedürfnissen älter werdender Menschen orientierte Arbeit der Verbände.

Die örtliche soziale Infrastruktur müsse im Zusammenwirken der Akteure der Altenhilfe, der Selbst- und Nachbarschaftshilfe und der kommunalen Daseinsvorsorge weiterentwickelt werden.

Die Verbände betonen: Als Träger der sozialen Infrastruktur ist ihnen die Lebenswirklichkeit der alten Menschen und ihr Umfeld vertraut. Mit dieser Expertise wollen sie sich in die kommunalen Planungsprozesse ebenso wie in die Reform der Pflegeversicherung einbringen. "Die Versicherten sollen künftig für bedarfsgerechte Pflegesachleistungen im Leistungsfall nur einen begrenzten Selbstbehalt zahlen", fordern die Verbände. Die Entlastung pflegebedürftiger Menschen und der Kommunen, die ersatzweise zahlen müssen, wenn die Eigenmittel nicht ausreichen, ist ein Schritt zu einer grundlegenden Reform der Altenhilfe.

Die konfessionellen Verbände schlagen vor, dass frei werdende Mittel dafür genutzt werden sollen, vor Ort Pflegenetzwerke zu knüpfen, in denen Angehörige, Nachbarn, ehrenamtliche Helfer und Pflegeprofis zusammenwirken können. Mit ihrem Impulspapier, das heute in Berlin vorgestellt wird, setzen sich die kirchlichen Wohlfahrts- und Altenhilfeverbände für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung und der kommunalen Aufgaben im Bereich der Altenhilfe ein.

Das Impulspapier der Verbände finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.10.2018

Angesichts der Stimmungsmache und öffentlichen Angriffe von Rechtspopulisten hat sich der Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes ausdrücklich hinter die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes gestellt. Der Paritätische warnt vor einer mutwilligen Verzögerung der Ratifizierung des Paktes, dem mehrjährige Beratungen der Vereinten Nationen vorangegangen sind.

Die in der aktuellen Debatte vorgebrachten Vorwürfe, mit dem Pakt würde die nationale Souveränität bei der Gestaltung der Migration aufgegeben, einer Masseneinwanderung würden Tür und Tor geöffnet, die Pressefreiheit werde beschnitten, um migrationskritische Berichterstattung zu unterbinden, entbehrten jeder Grundlage, heißt es in der Vorstands-Resolution des Paritätischen. „Es handelt sich hier um übelste Stimmungsmache mit Falschinformationen“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands.

Die grundsätzlich positive Sicht auf Migration, die der Pakt „in politisch rauen Zeiten“ transportiere, wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband entschieden unterstützt. Der Pakt stelle einen „Meilenstein in der internationalen Migrationspolitik dar, da sich erstmals unter Führung der UN die überwiegende Mehrzahl der UN-Mitgliedsstaaten auf eine gemeinsame Vision von sicherer, geregelter und legaler Migration einigen“, so die Positionierung.

„Wir appellieren an die Politik zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren und nicht die rechtspopulistische Stimmungsmache nicht weiter anzuheizen. Wer die Unterzeichnung des UN-Migrationspaktes jetzt in Frage stellt oder künstlich verzögert, gießt Wasser auf die Mühlen von AfD und anderen Rechten“, warnt Rolf Rosenbrock.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 19.11.2018

Ausdrücklich unterstützt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Überlegungen von SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Andrea Nahles und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zur Überwindung von Hartz IV. Die grundsätzlichen Aussagen gingen in die richtige Richtung. Die Grundsicherung müsse vom Hilfebeziehenden aus gedacht werden und dürfe sich nicht in erster Linie vom Gedanken leiten lassen, wie sich Missbauch verhindern lässt.

"Insbesondere die kritischen Äußerungen zu den Strafen in Hartz IV zeigt, dass nun auch in der Spitze der SPD Bewegung hinsichtlich der Abschaffung von Sanktionen gekommen ist", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. "Wir brauchen ein Grundsicherungssystem, das angstfrei funktioniert, Teilhabe ermöglicht und auf Sanktionierung und Drangsalierung vollständig verzichtet."

Auch die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, die Kinder auf jeden Fall vor Hartz IV bewahrt, begrüßt der Paritätische mit Nachdruck. Der Verband macht jedoch darauf aufmerksam, dass sich alle Überlegungen letztlich daran messen lassen müssen, ob die Grundsicherungsleistungen wirklich existenzsichernd sind und Teilhabe ermöglichen, was derzeit nicht der Fall sei.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 17.11.2018

Der Bundesfachverband umF und PRO ASYL befürchten, dass der laut Medienberichten erzielte Kompromiss beim Einwanderungsgesetz zu Bildungsabbrüchen führt, wenn nur eine Beschäftigungsduldung und nicht gleichzeitig Perspektiven für geduldete Schüler/innen und Studierende geschaffen werden. Zudem warnen die Organisationen davor, dass die Regelungen für Azubis und Arbeitnehmende ins Leere laufen, wenn die Beschäftigungsverbote für Geduldete bestehen bleiben.

„Wir befürchten ein Förderprogramm für Schul- und Studienabbrüche“, erklärt Tobias Klaus vom Bundesfachverband umF. „Wenn Perspektiven für eine Aufenthaltssicherung nur über Arbeit und Ausbildung bestehen, werden zahlreiche junge Menschen die Schulen verlassen und arbeiten, statt ihren Bildungsweg fortzusetzen.“ Notwendig ist eine Regelung von der Studierende, Schüler, Azubis und Arbeitnehmende gleichermaßen profitieren.

Bereits jetzt verlassen viele Jugendliche zu früh die Schule, da sie ihren Aufenthalt nur über die Ausbildung sichern können. In der pädagogischen Arbeit mit den Jugendlichen wird dieses Problem unter „Ausbildungszwang“ diskutiert. Bleibt es bei der öffentlich gewordenen Einigung droht ein „Beschäftigungszwang“ und ein mögliches Abrutschen in prekäre Arbeitsverhältnisse. Ein solcher Beschäftigungszwang wäre auch gesamtgesellschaftlich kontraproduktiv, da höhere Bildungsabschlüsse die beste Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und dauerhaften Leistungsbezug sind.

Der Ansatz greift darüber hinaus zu kurz, wenn Geduldete zum Teil erst gar keine Arbeit aufnehmen dürfen. „Wir brauchen echte Perspektiven statt eiliger Kompromisse“, erklärt Günter Burkhardt von PRO ASL. „Wenn Menschen weiterhin Arbeit und Ausbildung verboten werden kann, läuft jede Neuregelung ins Leere“.

Laut Medienberichten sieht ein Kompromiss zwischen Union und SPD zum Einwanderungsgesetz eine neue Beschäftigungsduldung vor, wenn geduldete Schutzsuchende mindestens eineinhalb Jahre mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Zudem soll es Verbesserungen für Auszubildende geben. „Personen, die halbtags arbeiten können, wie etwa Alleinerziehende, dürfen nicht im Stich gelassen werden. Sonst drohen insbesondere Frauen ausgeschlossen zu werden“, warnt Burkhardt.

Quelle: Pressemitteilung Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. vom 20.11.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:30.November 2018

Veranstalter: SOS-Kinderdorf e.V.

Ort: Berlin

Mit dem landespolitischen Frühstück „KINDERRECHTE (BE)TREFFEN POLITIK“ lädt das SOS-Kinderdorf Berlin Landespolitiker, NGOs und weitere Akteure in die Botschaft für Kinder ein. In dieser Reihe wird regelmäßig diskutiert, wie die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Berlin besser umgesetzt werden können. Denn: Alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf gleiche Chancen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem sozialem Status. Als ersten Gast konnten wir hierfür Frau Sawsan Chebli, Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales und Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund gewinnen.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir am 30. November folgende Themen diskutieren: Wie können Landespolitik, Verbände, Institutionen und NGOs gemeinsam die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung besser gestalten? Wie können Dialog und Zusammenarbeit zwischen Institutionen, NGOs und Politik zum Thema Kinderrechte in der Praxis noch besser werden? Was wünschen sich Kinder und Jugendliche des SOS-Kinderdorfs konkret von der Politik?

Das detailliertere Programm des politischen Frühstücks entnehmen Sie bitte der Einladung.

Termin:07.Dezember 2018

Veranstalter: Bündnis 90/Die Grünen

Ort: Berlin

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Damit beginnt Artikel 1 der am 10. Dezember 1948 in Paris verkündeten Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Sie stehen jedem Menschen – unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Einkommen, Sprache, Religion oder sexueller Orientierung zu. 30 Jahre nach dem Ende des Ersten und drei Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war vor 70 Jahren vielen bewusst, wohin es führt, wenn die Würde des einzelnen Menschen nicht anerkannt und nicht geschützt wird. Die universellen Menschenrechte bilden das Fundament für unser Zusammenleben auf diesem Planeten und in menschlicher Gemeinschaft. Die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten bilden eine elementare Grundlage für Gerechtigkeit, Frieden, Sicherheit und eine nachhaltige Entwicklung.

Der 70. Jahrestag ist für die Grüne im Bundestag ein Anlass zum Feiern – aber auch ein Ansporn zu reflektieren und kritisch zu evaluieren. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist als Keimzelle internationaler Menschenrechtsstandards heute noch so aktuell wie damals. Die Universalität und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte und das Recht eines jeden Menschen auf ein Leben in Würde, ohne Furcht und ohne Not werden global wieder in Frage gestellt. Nicht nur in Kriegen wie in Syrien oder dem Jemen und nicht nur von autokratischen Regimen werden Menschenrechte massiv verletzt. Auch in Demokratien ist der Einsatz für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Menschenrechte nicht mehr selbstverständlich. Weltweit häufen sich Herabwürdigungen von und Austritte aus menschenrechtlichen Institutionen, und die Handlungsspielräume der Zivilgesellschaft werden in vielen Staaten zunehmend beschränkt („Shrinking Spaces“). Menschenrechtsverteidiger*innen werden bedroht und verfolgt.

Vor diesem Hintergrundsoll am 7. Dezember auf der ganztätigen Konferenz „RESPECT. PROTECT. PROMOTE. 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ mit Gästen und Expert*innen aus der ganzen Welt über Handlungsoptionen für die Stärkung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Menschenrechten diskutiert werden.

Auf insgesamt neun Panelssoll mandarüber sprechen, wie u.a. Minderheitenrechte effektiver dadurch durchgesetzt werden können, dass Angehörige unterschiedlicher Minderheiten, wie bspw. Muslim*innen und LSBTII zusammenarbeiten. Angesichts weltweiter sexualisierter und genderbasierter Gewalt in all ihren Facetten erörtert man, wie man mit konkreten Handlungsstrategien und feministischen Narrativen für Gleichberechtigung und Selbstbestimmung von Frauen und Mädchen eintreten könnte. Nach wie vor kommt es auch in Europa zu Ausbeutung und Zwangsarbeit – auch hier sind Frauen besonders häufig betroffen. Angesichts dessen stellen wir uns der Frage, wie ein modernes Einwanderungsgesetz aussehen kann, das die Rechte von Arbeitsmigrant*innen schützt. Kinder bilden ebenfalls eine besonders vulnerable Gruppe; ihre Rechte werden weltweit missachtet und verletzt. Mit zwei Expertinnen diskutieren Sie, welche konkreten Schritte notwendig sind, um Kinderrechte in vollem Umfang umzusetzen. Die voranschreitende Digitalisierung ist mit Blick auf den Menschenrechtsschutz ein bislang vergleichsweise unbetretenes Terrain. Es wird mit ausgewählten Expert*innen diskutiert, welche Risiken und Chancen der digitale Fortschritt für den Schutz von Menschenrechten bietet. Zeitgleich werden weltweit Versammlungs-, Presse- und Organisationsfreiheit systematisch eingeschränkt; wie demgegenüber neue partizipative Räume und Möglichkeiten für Menschenrechtsverteidiger*innen aussehen können, wollen wir am Beispiel von aktuellen Entwicklungen in der Ukraine und Armenien beleuchten. Das Weltrechtsprinzip ermöglicht es, schwerste Menschenrechtsverletzungen weltweit zu ahnden, ungeachtet von Blockaden im UN-Sicherheitsrat und einer Überlastung des Internationalen Strafgerichtshofs. Auch auf die Umsetzung dieses Mechanismus wird im Rahmen unserer Konferenz umfassend eingegangen. Was Menschenrechtsaktivist*innen Tag für Tag in ihrer Arbeit antreibt, wie Menschenrechtsschutz ganz unmittelbar aussehen kann und das Menschenrechtsschutz uns alle angeht, demonstrieren Vertreter*innen von SOS Méditerranée und Viva con Agua.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant, Kinder und ihre Familien entsprechend ihrer Lebenssituation zu stärken und verlässlich zu unterstützen. Dafür soll der Kinderzuschlag erhöht und von Konstruktionsfehlern befreit werden. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Ergänzung zum Kindergeld und trat 2005 zusammen mit den Hartz IV Gesetzen in Kraft. Zweck dieser Leistung ist die Vermeidung der SGB II-Bedürftigkeit der Eltern allein auf Grund des Bedarfs ihrer Kinder. Seit seiner Einführung wurde der Kinderzuschlag schon mehrmals reformiert. Der Referentenentwurf sieht ebenfalls vor, das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen durch Verbesserungen des Bildungs- und Teilhabepakets zielgerichteter zu sichern.

Das ZFF hat sich in einer Stellungnahme zum „Entwurf eines Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" (Starke-Familien-Gesetz – StaFamG)" aktuell geäußert.

Die Verbesserung der Situation armer und von Armut gefährdeter Familien und die damit einhergehende Forderung nach einer ausreichenden Existenzsicherung für alle Kinder stehen seit vielen Jahren im Fokus der Arbeit des ZFF.

Auf Grundlage dieser Perspektive begrüßt das ZFF den vorliegenden Referentenentwurf als einen wichtigen Schritt. Insbesondere ist es aus unserer Sicht positiv, dass das kindliche Existenzminimum künftig als Richtschnur für die Höhe der Leistung gilt. Darüber hinaus können die Veränderungen und Klarstellungen im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) dazu führen, die sozio-kulturelle Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Der Gesetzgeber sollte sich jedoch aus Sicht des ZFF bei der Existenzsicherung von Kindern nicht auf eine Minimallösung konzentrieren. Insbesondere bei Kindern sind die Kosten für ein auskömmliches soziokulturelles Existenzminimum, das die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder sichert, auch als Investition in die Zukunft zu sehen, die hohe gesellschaftliche Folgekosten von Armut vermeiden hilft.

Die ZFF Stellungnahme finden Sie hier.

Anlässlich der heutigen Vorstellung des Datenreports 2018 mit dem Schwerpunkt „Wie leben Kinder in Deutschland?“, fordert das ZFF die Bundesregierung zum wiederholten Male auf, arme Kinder und Jugendliche ins Zentrum der Familien-, Sozial- und Bildungspolitik zu stellen.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Daten: „Vielen Kindern und Jugendlichen in Deutschland geht es gut. Gleichzeitig werden einem großen Teil zentrale Kinderrechte verwehrt: sie wachsen unter schlechten ökonomischen Bedingungen auf und ihr Alltag ist von zahlreichen Entbehrungen geprägt. Kinder, die in materieller Armut aufwachsen, leben mit gesundheitlichen Einschränkungen, schlechten Bildungschancen, in beengten Wohnverhältnissen und leiden unter sozialer Stigmatisierung. Häufig prägen diese Erfahrungen die Kinder und Jugendlichen ein Leben lang.

Um diesem Teufelskreis zu entkommen, brauchen arme Kinder und Jugendliche ein ganzes Set an Rahmenbedingungen: Eltern brauchen gute und existenzsichernde Arbeit, Familien brauchen Zeit füreinander und es müssen gute und armutssensible Kitas und Schulen bereit stehen. Wir dürfen aber nicht vergessen: Damit gesellschaftliche Teilhabe gelingt, braucht es mehr Geld für arme Familien. Aus diesem Grund wollen wir die Familienförderung mit einer Kindergrundsicherung vom Kopf auf die Füße stellen.

Die Bundesregierung muss endlich handeln, damit nicht ein Teil der Gesellschaft dauerhaft abgehängt bleibt und alle Kinder und Jugendliche die Chance haben, ein gutes und erfülltes Leben zu führen. Davon hängt langfristig der Wohlstand unserer Gesellschaft ab.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 14.11.2018

AKTUELLES

Ende September dieses Jahres fand der 4. Gender Studies Tagung "(Un)gleich besser?! – Die Dimension Geschlecht in der aktuellen Ungleichheitsdebatte" statt, die vom DIW Berlin in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) veranstaltet wurde.

Jetztsteht ihnen die Dokumentation der Tagung mit Downloads von Beiträgen und einem Tagungsvideo zur Verfügung.

Thematisch ging es um Zusammenhänge zwischen der zunehmenden Einkommens- und Vermögensungleichheit und der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen. Zudem wurden Auswirkungen der Gleichstellungsaktivitäten auf die tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern in den Blick genommen und kritisch hinterfragt: Wem nutzen die gleichstellungspolitischen Neuerungen des letzten Jahrzehnts und aktuelle Vorhaben? Wer profitiert von Elterngeld und Frauenquote? In welchem Zielkonflikt stehen Gleichstellungspolitik und Verteilungspolitik? Kann dieser Konflikt aufgelöst werden, und wenn ja, wie?

Lassen sie sich von den Antworten der hochrangigen Gäste überraschen.

Die Diakonie hat heute in Berlin eine Handreichung zum Umgang mit Rechtspopulismus vorgestellt. "Sie richtet sich an alle, die in der Diakonie jeden Tag engagiert an der Seite der Menschen arbeiten", sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie. "Das Erstarken rechtspopulistischer Kräfte stellt auch die Diakonie vor neue Herausforderungen. Wir dulden in unseren Einrichtungen keinen Rassismus oder Antisemitismus, keine Ausgrenzung oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit", erklärt der Diakonie-Chef weiter. "Die Diakonie bleibt bei ihrem christlichen Selbstverständnis und an der Seite der Schwachen und Benachteiligten", sagt Lilie. Die Angebote der Diakonie stehen allen Menschen offen, unabhängig von Hautfarbe und Geschlecht, Weltanschauung und Religion. Mit der Handreichung will die Diakonie ihren Mitarbeitenden helfen, angemessen auf Provokationen und Tabubrüche – auch aus den eigenen Reihen – zu reagieren. "Die Frage ist doch, wo müssen wir klare Grenzen setzen, und an welcher Stelle können wir gelassen bleiben, um den Populisten nicht in die Hände zu spielen?", fragt Lilie.

"Der Einzug der Rechtspopulisten in die Parlamente hat die Maßstäbe und Grenzen des Sagbaren verschoben. Eine Verrohung der Sprache und des Umgangs, unterschwelliger oder offener Rassismus begegnen uns auch in der Diakonie", erklärt Lilie. So wolle eine Bewohnerin eines Pflegeheimes zum Beispiel nur von deutschen Pflegekräften gepflegt werden. In einem anderen Fall seien in einer Kita Erzieher beim Wickeln auf einen Hakenkreuz-Body gestoßen. In einer diakonischen Einrichtung sei ein Mitarbeiter durch ihre Thor-Steinar-Kleidung aufgefallen. Völlig inakzeptabel sei es, dass Mitarbeitende einer Tafel bedroht wurden, nachdem sie eine Spende der AfD abgelehnt hätten. Auch bei der aktuellen "Unerhört!"-Kampagne der Diakonie sei es gelegentlich zu Hass-Kommentare gekommen, erklärt Lilie.

Die Broschüre "Umgang mit Rechtspopulismus" finden Sie unter https://www.diakonie.de/broschueren/handreichung-zum-umgang-mit-rechtspopulismus/

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ZFF-Info 17/2018

SCHWERPUNKT: 100 Jahre Frauenwahlrecht

Frauenministerin Giffey: „… aber der Kampf um mehr Frauenrechte geht weiter!“

Heute fand der feierliche Festakt mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesministerin Dr. Franziska Giffey zum hundertjährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts im Deutschen Historischen Museum in Berlin statt. Bundesfrauenministerin Giffey erinnerte an den langen Weg, den sich Frauen um die Gleichberechtigung der Geschlechter erkämpfen mussten: „Frauen können alles. Das ist Fakt und Forderung zugleich. Und wenn Frauen – und auch einige Männer, etwas so Bahnbrechendes wie das Frauenwahlrecht erreicht haben, ist es wichtig, daran zu erinnern“, so Giffey.

Trotz der Freude über die Errungenschaften macht Bundesfrauenministerin Dr. Giffey auf die auch heute noch verbleibenden Aufgaben aufmerksam: „Heute geht es um gleichen Lohn für gleiche Arbeit, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um die Aufwertung der sozialen Berufe und um den Schutz vor Gewalt. Es ist wichtig, dass Frauen wählen gehen. Genauso wichtig ist, dass sie für politische Ämter kandidieren und gewählt werden. Dann bewegt sich nämlich mehr für Frauen. Gleiche Chancen für Frauen und Männer sind gut für die Demokratie.“

Derzeit sind Frauen in keinem Parlament in Deutschland gleichberechtigt vertreten. Im Bundestag ist der Frauenanteil nach der letzten Wahl um 6 Prozentpunkte auf 31 Prozent gesunken und hat damit den Stand von vor 20 Jahren. Die Ministerin betont weiter: „Gleiche Teilhabe von Frauen und Männern ist noch immer keine Selbstverständlichkeit, sondern muss immer wieder neu erkämpft werden.“

Am 12. November 1918 wurde die rechtliche Grundlage für das Frauenwahlrecht geschaffen. Im Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk heißt es: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen".

Der 12. November 1918 gilt somit als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts und der Beginn der parlamentarischen Demokratie. Beim feierlichen Festakt einhundert Jahre danach würdigten die Bundeskanzlerin und Bundesministerin Giffey im Deutschen Historischen Museum mit rund 350 Gästen diejenigen, die für Gleichberechtigung der Geschlechter, das Wahlrecht für Frauen und einen positiven Wandel gekämpft haben.

Ministerin Giffey: „Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden. Wir können stolz darauf sein, auch auf das, was sich Frauen seitdem erkämpft haben. Und auch heute ist es wichtig zu fragen: Wofür streitest Du? Jede und jeder einzelne kann sich einsetzen für eine bessere Gesellschaft mit gleichen Rechten. Deshalb haben wir dazu eine deutschlandweite Kampagne gestartet.“

Im Januar 1919 fand erstmalig die Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung unter Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählten statt. Es kandidierten 300 Frauen, wovon 37 weibliche Abgeordnete ins Parlament einzogen. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag bei 80 Prozent.

Kampagne zu 100 Jahre Frauenwahlrecht

Der Festakt am 12. November ist Höhepunkt der Jubiläumskampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Europäischen Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF Berlin) zu „100 Jahre Frauenwahlrecht“. Das Kampagnenmotto lautet: „Streiten für gleiche Rechte – Wofür streitest Du?“ Über 1.800 Plakate hängen an über 400 Orten.

Die Kampagne wird von über 100 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft unterstützt. Neben umfassenden Hintergrundinformationen gibt es regelmäßige Essays zu Sonderthemen sowie eine Aktionslandkarte für einen Überblick über zahlreiche Veranstaltungen im Bundesgebiet auf der Webseite.

Alle Informationen rund um das Jubiläum 100 Jahre Frauenwahlrecht sowie die Jubiläumskampagne finden Sie unter: https://www.100-jahre-frauenwahlrecht.de/startseite.html

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.11.2018

Zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts am 12. November erklären Katrin-Göring-Eckardt, Fraktionsvorsitzende, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Das Frauenwahlrecht ist ein Meilenstein unserer heutigen Demokratie. Unser Respekt gilt den starken Frauen, die gegen alle Widerstände vor 100 Jahren für sich und die nachfolgenden Generationen Frauen die Teilhabe an politischen Prozessen erstritten haben. Wir sind es diesen Kämpferinnen schuldig, dass wir uns weiter für die Gleichstellung einsetzen. 100 Jahre später ist viel erreicht, aber es gibt noch zu viele Baustellen: Die gläserne Decke steht immer noch, Männer verdienen im Durchschnitt weiterhin mehr als Frauen und in den Vorständen der DAX-Unternehmen liegt der Frauenanteil im einstelligen Prozentbereich. In der Bundesregierung sieht es kaum besser aus, nur ein Viertel der Staatssekretäre sind weiblich besetzt, Bundesminister wie Horst Seehofer oder Andreas Scheuer kommen gleich ganz ohne Frauen auf dieser Ebene aus. Dies ist nicht nur eine schlechte Bilanz, sondern es ist das Bild einer Regierung, die nicht auf der Höhe der Zeit ist. 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts ist festzustellen, dass Geschlechtergerechtigkeit bei den anderen Fraktionen noch kein Selbstläufer ist, der Frauenanteil im Bundestag ist erstmals wieder gesunken. Wir werden deshalb weiter für mehr Gerechtigkeit kämpfen, in guter Tradition.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 10.11.2018

Zum 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts erklärt die frauenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Nicole Bauer:

„Die Einführung des Frauenwahlrechts markierte einen Meilenstein im Kampf für Gleichberechtigung und politische Teilhabe von Frauen in Deutschland. 100 Jahre später ist dieser Weg noch immer nicht zu Ende. Wir müssen noch mehr tun, um etwa eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt zu erreichen. Zudem müssen Benachteiligungen und Diskriminierung konsequent abgebaut werden. Darüber hinaus wollen wir, dass sich mehr Frauen politisch engagieren können – bis in die Spitzenämter. Dafür müssen wir allerdings nicht das Wahlrecht, sondern die Parteiarbeit und -kultur ändern. Die Freien Demokraten haben den Auftrag für sich bereits angenommen.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 11.11.2018

Zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts fordert der DFV eine Reform des Wahlrechts und die Abschaffung des Wahlalters

Heute jährt sich die Einführung des Frauenwahlrechts zum 100. Mal. Beim Deutschen Familienverband (DFV) ist die Freude verhalten. „Das Frauenwahlrecht ist eine wichtige demokratische Errungenschaft, aber auch nach 100 Jahren dürfen nicht alle Frauen wählen“, so Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann.

Bis heute sind etwa 6,5 Millionen Mädchen und junge Frauen vom Wahlrecht ausgeschlossen, weil sie unter 18 Jahre alt sind. Diese fehlende politische Vertretung ist eine maßgebliche Schwachstelle unserer Demokratie. 18 Jahre lang haben junge Menschen kein Stimmrecht, obwohl sie durch die heute gefällten Entscheidungen am längsten betroffen sein werden. Auf diese Weise bleibt die Vertretung ihrer Interessen allein abhängig vom guten Willen. „Wenn Heranwachsende ausgeschlossen werden, fallen entscheidende Stimmen weg. Demokratie lebt aber von der Beteiligung aller, auch der Minderjährigen. Sie sind keine Bürgerinnen zweiter Klasse“, sagt Heimann.

Der demografische Wandel verschärft das Problem der Generationengerechtigkeit zusätzlich. Wenn sich die Politik zunehmend an den Interessen einer immer älter werdenden Gesellschaft orientiert, geraten die Bedürfnisse von jungen Menschen ins Hintertreffen. Der DFV befürwortetdie Änderung des Grundgesetzes (Art. 38 Abs. 2; Wahlaltersgrenze) sowie des Bundeswahlgesetzes, durch die das Wahlrecht solange treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden kann, bis das Kinddie Wahlmündigkeit erreicht. „Wir müssen jetzt den Mut zu einer jungen Demokratie haben, in der alle Staatsbürger und Staatsbürgerinnen wählen können. Sofern sie die Wahlmündigkeit noch nicht erreicht haben, sind Eltern ihre natürlichen Vertreter“, so Heimann. Am Geburtstag des Frauenwahlrechts heißt das: Kein starkes Frauenwahlrecht ohne Wahlrecht ab Geburt.

In der Kampagne „Wahlrecht ab Geburt. Nur wer wählt, zählt!““ engagiert sich der Deutsche Familienverband mit Renate Schmidt, Bundesfamilienministerin a.D., für eine Stärkung des Wahlrechts durch das Wahlrecht ab Geburt. Weitere Informationen unter: https://wahlrecht.jetzt/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 12.11.2018

Heute vor 100 Jahren, am 12. November 1918, rief der Rat der Volksbeauftragten das Frauenwahlrecht in Deutschland aus. Parität wurde bisher jedoch noch in keinem deutschen Parlament erreicht. Im Bundestag ist der Frauenanteil mit 30,9 Prozent seit der letzten Wahl sogar auf den Stand der 1990er Jahre zurückgefallen. Im Europäischen Parlament sind weniger als ein Drittel der 96 deutschen Abgeordneten Frauen.

"Die Zahlen zeigen: Gleichberechtigte politische Teilhabe ist keine Selbstläuferin. Die mangelnde Repräsentanz von Frauen in der Europäischen Union, in der Bundes-, Länder- und Kommunalpolitik wirft kein gutes Licht auf unsere Demokratie. Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert daher eine Änderung des Wahlrechts. Die Parteien müssen zu einer geschlechtergerechten Besetzung ihrer Wahllisten verpflichtet werden. Denn auch sie haben hinsichtlich der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern einen Verfassungsauftrag zu erfüllen", so die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig. In Frankreich gibt es eine solche Regelung schon seit 16 Jahren. Auch acht weitere EU-Mitgliedstaaten haben bereits Gesetze zur Förderung von Parität eingeführt, darunter Irland, Polen, Belgien und Spanien.

Zum 100-jährigen Jubiläum des Frauenwahlrechts hebt Wersig hervor: "Unsere Vorgängerinnen haben in den letzten 100 Jahren wichtige Meilensteine erkämpft.

Die Gleichberechtigung ist im Grundgesetz verankert, wir haben heute eine Bundeskanzlerin. Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten noch immer ungleich zwischen den Geschlechtern verteilt sind. Das zeigt sich nicht nur in der Politik, sondern auch in Wirtschaft, Justiz, Wissenschaft, Medien und Kultur."

Der djb wird heute gemeinsam mit dem Maxim Gorki Theater und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) in einer ausverkauften Festveranstaltung den Stand der Geschlechtergerechtigkeit in Deutschland auf den Prüfstand stellen – mit Auszügen aus der Inszenierung "Stören" von Suna Gürler, einem Impulsvortrag von Mely Kiyak und einer Podiumsdiskussion, unter anderem besetzt mit Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Doris König. "Das Frauenwahlrecht wurde durch den ausdauernden Einsatz einer breiten, verschiedene Flügel übergreifenden Bewegung erstritten. In diesem Zeichen und getreu dem Titel unserer heutigen Veranstaltung ‚Gleichberechtigung kommt noch…‘ wollen wir optimistisch in die Zukunft blicken", so Wersig. Der Abend wird ausklingen mit einem Konzert der Band Britta und Musik von DJ Ipek.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 12.11.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks starten Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe

Bundesministerin Dr. Franziska Giffey hat heute auf einer Konferenz in Berlin den Startschuss für einen breiten Beteiligungs- und Dialogprozess zur Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe gestartet. Mit dabei waren rund 200 Teilnehmende aus Praxis und Wissenschaft der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Gesundheitshilfe sowie von Bund, Ländern und Kommunen. Der Dialogprozess soll in eine Gesetzesinitiative zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe mit einer Reform des derzeit geltenden SGB VIII münden.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Mit der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wollen wir dazu beitragen, dass auch die Jüngsten gut durchs Leben kommen: die Kinder. Mit unserem Beteiligungsprozess wollen wir die Fachwelt in die Modernisierung des Kinder- und Jugendhilferechts schon vor dem Gesetzgebungsprozess mit einbeziehen. Wir wollen das rechtlich regeln, was in der Praxis wirklich gebraucht wird. Es geht unter anderem um den Schutz von Kindern durch eine bessere Kooperation der Akteure vor Ort, um eine Stärkung von Eltern und um die Interessen von Kindern, wenn sie in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht werden.“

Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kinder- und Jugendhilfe weiterzuentwickeln und dabei insbesondere den Kinderschutz und die Unterstützung von Familien zu verbessern.

Nach der Auftaktkonferenz mit einer breit eingeladenen Fachöffentlichkeit wird der Dialog in einer Arbeitsgruppe weitergeführt. In den Prozess fließen im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung auch systematisch ausgewertete Erfahrungen von Beteiligten und Betroffenen mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Familiengerichtsbarkeit ein.

„Wir alle wollen eine starke Kinder- und Jugendhilfe, die wirksam für gutes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen arbeiten kann. Wir setzen dabei auf einen breiten Dialog, auf einen umfassenden Austausch mit allen, die in der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch in angrenzenden wichtigen Bereichen, Verantwortung für das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen tragen“, so die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks zur Eröffnung der Konferenz.

Die zentrale Anlaufstelle für Informationen zum Dialogprozess ist die Plattform www.mitreden-mitgestalten.de, die ab heute online ist. Hier wird fortlaufend über den Hintergrund und über den Stand des Austausches informiert.

Bei der Organisation und Umsetzung des Dialogprozesses wird das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend durch die Agentur für Dialog- und Beteiligungsverfahren „Zebralog“, die „IJOS GmbH (Institut für Jugendrecht, Organisationsentwicklung und Sozialmanagement)“ und das „Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ)“ unterstützt.

Die Ergebnisse der Veranstaltung werden im Nachgang auf der Projektplattform www.mitreden-mitgestalten.de veröffentlicht.

Geschäftsstelle

Ansprechpartner für den Dialogprozess ist eine Geschäftsstelle, die im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend arbeitet. Die Kontaktdaten finden Sie hier:

Geschäftsstelle für den Dialogprozess„Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen undJugend (BMFSFJ) Zebralog GmbH & Co. KG

Chausseestraße 8

Aufgang A, 5.Etage

10115 Berlin

geschaeftsstelle@mitreden-mitgestalten.de

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Giffey hat heute die Programmkonferenz „Demokratie leben!“ eröffnet. Ca. 500 Programmpartner folgten der Einladung des Bundesfamilienministeriums nach Berlin.

In ihrer Eröffnungsrede erklärte Frau Dr. Giffey, dass das Programm mittlerweile überall in Deutschland für konkrete Projekte zur Demokratieförderung vor Ort genutzt wird und sehr gut ankommt. „Wir wollen „Demokratie leben!“ vereinfachen und neu ausrichten: mit klareren Strukturen und weniger Bürokratie“, so Ministerin Giffey. „Wir werden das Programm ab 2020 auf drei Kernziele konzentrieren: (1) Demokratie fördern, (2) Vielfalt gestalten, (3) Extremismus vorbeugen.“

Nach einer Eröffnungsrede erörterte Ministerin Giffey die Weiterentwicklung des Bundesprogramms. Auf der Konferenz wurden die unterschiedlichsten Erfahrungen aus der Projektarbeit und die Nachhaltigkeit der entwickelten Präventionsansätze diskutiert. Die Programmpartner nutzten zudem die Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung untereinander.

Auch die längerfristige Perspektive der Demokratieförderung in Deutschland war Thema der Konferenz. Bundesfamilienministerin Giffey betonte: „Demokratiearbeit braucht verlässliche Strukturen und Kontinuität. Deshalb sage ich: Wir brauchen ein Demokratiefördergesetz. Ich kann niemandem erklären, dass der Bund zwar auf ewig regionale Wirtschaftsförderung vor Ort mitfinanzieren darf, aber Projekte und Initiativen, die sich für unsere Demokratie einsetzen, immer nur für ein paar Jahre von Modellprojekt zu Modellprojekt.“

Neben den konkreten Fragen der Programme diskutierten die Teilnehmenden auch grundsätzliche gesellschaftliche Fragen: Wie können wir den Zusammenhalt in der Gesellschaft stärken? Wie können wir die zunehmende Polarisierung aufhalten? Wie schaffen wir es, dass sich mehr Menschen für unsere Demokratie engagieren? Wie können wir die für die Demokratie Engagierten besser unterstützen?

Das BMFSFJ erarbeitet derzeit eine neue Förderrichtlinie für das Programm „Demokratie Leben!“. Für das Jahr 2018 stehen derzeit gut 120 Millionen Euro für „Demokratie Leben!“ zur Verfügung. Die Haushaltsverhandlungen für 2019 laufen. Neue Förderaufrufe werden im Laufe des Jahres 2019 veröffentlicht. Dafür hat die Programmkonferenz wichtige Impulse gegeben.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 06.11.2018

Das Bundesfamilienministerium hat die Förderung von Projekten zur Unterstützung der Zivilgesellschaft und des Engagements für die Demokratie in Chemnitz deutlich verstärkt und erweitert. Wie Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey zwei Monate nach ihrem ersten Besuch heute in Chemnitz erklärte, wurden seit September allein die Mittel des Bundesprogramms „Demokratie leben“ für die „Partnerschaft für Demokratie Chemnitz“ verdreifacht – von 100.000 Euro auf 300.000 Euro in diesem Jahr. 41 Vereine und Nichtregierungsorganisationen können damit Projekte für Jugend- und Kulturarbeit in Chemnitz umsetzen.

Unter anderem unterstützt der Bund damit ein medienpädagogisches Bildungsprojekt für Kinder und Jugendliche zum Abbau von fremdenfeindlichen Vorurteilen, einen Theaterworkshop, einen Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über Angst, Enttäuschung und Gerechtigkeit sowie Patenprogramme zum Austausch zwischen Migranten und Chemnitzer Bürgerinnen und Bürgern.

Mit dem Bundesprogramm „Jugend stärken im Quartier“ fördert der Bund gezielt die Jugendarbeit in Chemnitz. In den vergangenen drei Jahren waren es mehr als 700.000 Euro. Eine Weiterfinanzierung in der nächsten Förderphase von 2019 – 2022 ist geplant. Das Programm richtet sich an junge Menschen in sozial benachteiligten Gebieten. Es soll ihnen helfen, ihre individuellen Probleme beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu meistern, etwa durch konkrete Beratung und Unterstützung im Einzelfall.

Das Chemnitzer Kulturfestival “Aufstand der Geschichten“, das am Abend eröffnet wird, bekommt vom BMFSFJ zusätzlich 77.000 Euro und damit rund 177.000 Euro Förderung.

Zudem wird es ab dem Sommersemester 2019 einen neuen Studiengang „Präventionsmanagement“ an der Technischen Universität Chemnitz geben, dessen Konzeption und Evaluation vom BMFSFJ finanziert wird – mit fast 200.000 Euro bis 2020. Es werden Präventionsfachleute ausgebildet, die bei lokalen Konflikten vermitteln, junge Menschen in ihrer Entwicklung unterstützen und Extremismus vorbeugen.

Insgesamt stellt der Bund Chemnitz in diesem Jahr mehr als 3,2 Millionen Euro für zivilgesellschaftliches Engagement, Jugendarbeit und Demokratieförderung zur Verfügung. Dieses Niveau soll 2019 beibehalten werden.

Ministerin Giffey „Wir haben in den letzten zwei Monaten mit der Stadt Chemnitz und der Chemnitzer Partnerschaft für Demokratie erarbeitet, wie konkrete Unterstützung durch den Bund weiter gestaltet und ausgebaut werden kann. Wir werden den Akteuren vor Ort auch künftig den Rücken stärken. Das hatte ich im August versprochen und das wird gehalten. Aber es geht nicht allein um Chemnitz. Hass und Hetze etwas entgegenzusetzen und die Demokratie und den Dialog zu fördern, ist eine Aufgabe überall in Deutschland.“

Die Ministerin trifft sich in Chemnitz mit Unternehmern, Sozialpartnern, Vertretern der Zivilgesellschaft sowie von Stiftungen und mit Betroffenen rassistischer Übergriffe. Franziska Giffey macht deutlich: „Nur gemeinsam – Bund, Land, Stadt und Zivilgesellschaft können wir die gesellschaftspolitischen Herausforderungen für unsere Demokratie meistern.“

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 03.11.2018

Zur neuesten Diskussion um die Höhe des Mindestlohns erklärt BeateMüller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Wieder einmal fordert Olaf Scholz, der Mindestlohn müsse gesetzlich auf 12 Euro festgelegt werden. Dabei war es seine Vorgängerin, Andrea Nahles, die den Mindestlohn einführte, und die festlegte, dass die Höhe dieses Mindestlohns von einer Mindestlohnkommission festgelegt wird – und nicht von der Politik.

Auch mit der im kommenden Jahr geplanten Erhöhung ist der Mindestlohn noch immer zu niedrig und schützt nicht vor Armut.

Bei der Erhöhung des Mindestlohns soll sich die Kommission daher nicht nur an der Tarifentwicklung orientieren, sondern muss die Bekämpfung von Armut im Mindestlohngesetz verankern. Dazu haben wir die Bundesregierung mit einem Antrag aufgefordert. Ohne rechtliche Änderung bleibt der Mindestlohn immer auf niedrigem Niveau, auch wenn eine deutliche Erhöhung ökonomisch möglich und sozialpolitisch geboten wäre. Insgesamt muss der Mindestlohn stärker und schneller steigen, denn Löhne müssen auskömmlich sein und zum Leben reichen. Alles andere ist nicht akzeptabel.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.10.2018

Anlässlich der heute veröffentlichten Armutszahlen in Deutschland und Europa erklären Sven Lehmann, Sprecher für Sozialpolitik und Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für europäische Sozialpolitik:

Die Große Koalition sitzt die seit Jahren alarmierend hohen Armutszahlen aus und verweigert sich der nachhaltigen Armutsbekämpfung. Es ist politisches Versagen, wenn in einem reichen Land wie Deutschland jeder fünfte in Armut lebt oder sich nicht einmal einen einwöchigen Urlaub leisten kann. Sowohl arbeitsmarktpolitisch als auch sozialpolitisch sind die Handlungsbedarfe groß. Es ist gut, dass der Mindestlohn steigt, aber es reicht bei weitem nicht, um Menschen wirksam vor Einkommensarmut zu schützen. Gleichzeitig sind in Deutschland 7,6 Millionen Menschen auf Grundsicherungsleistungen angewiesen und erfahren täglich was Armut und soziale Ausgrenzung bedeutet. Wir Grüne sagen klar, dass sich Deutschland eine armutsfeste Garantiesicherung leisten kann und muss.

Die Bundesregierung muss mehr Anstrengungen unternehmen, die viel zu hohe Zahl von Menschen, die von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen sind, zu senken – und zwar sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene. Ein wichtiger Schritt wäre eine europäische Mindesteinkommensrichtlinie, die Mindeststandards für die Grundsicherungssysteme festlegt. Besonders erschreckend ist das Ausmaß von Kinderarmut. Hier müssen neue Ideen her, wie wir in der EU gemeinsam Kinderarmut vermeiden können. Deutschland sollte dabei mit der Einführung einer Kindergrundsicherung voran gehen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 31.10.2018

„Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sind ein Spiegelbild der Missstände auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Sie sind eine Folge unzureichender Regulierung. Der vielgelobte Beschäftigungsboom täuscht: Eine kaum wachsende Arbeitsmenge verteilt sich auf immer mehr Personen. Es gibt also nicht mehr Arbeit, sondern nur mehr Menschen, die sie erledigen – viele davon in miesen Beschäftigungsformen wie Minijobs, unfreiwilliger Teilzeit, Leiharbeit und Werkverträgen“, kommentiert Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neue Zahlen des Statistischen Bundesamts. Zimmermann weiter:

Die Arbeit ist auch noch ungleich verteilt: Die einen schieben immer mehr Überstunden vor sich her, die anderen würden gern mehr arbeiten, können aber ihre Arbeitszeit nicht aufstocken. Wer zu viel arbeitet oder die Wochenarbeitszeit erhöhen will, hat dafür oft finanzielle Gründe: Niedriglohn und Arbeitszeitwünsche hängen miteinander zusammen. Manche brauchen sogar zwei oder drei Jobs, um über die Runden zu kommen.

Es ist Zeit, endlich gegenzusteuern: Teilzeitbeschäftigte brauchen einen Anspruch auf eine Mindest-Wochenarbeitszeit von 22 Stunden. Umgekehrt muss die gesetzliche Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche begrenzt werden. Löhne müssen so bemessen sein, dass man davon leben kann. Die Instrumente dafür sind eine Stärkung der Tarifbindung und eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde. Wir wollen gute Arbeit statt mieser Jobs. Minijobs, Leiharbeit und Werkverträge sind durch reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ersetzen.

Ein Kurswechsel in der Arbeitspolitik wäre von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, denn gute Arbeitspolitik ist zugleich auch Gleichstellungspolitik. Das geltende Recht setzt Fehlanreize und hält Frauen sogar von der Erwerbstätigkeit ab. Der Großteil der Teilzeitbeschäftigten ist weiblich. Das neue Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit ist viel zu stark eingeschränkt, um daran grundlegend etwas zu ändern. Auch Minijobs werden überwiegend von Frauen ausgeübt. Sie fördern finanzielle Abhängigkeiten. Wegen der häufig gewählten Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sind sie auch ein Motor von Altersarmut, von der Frauen ohnehin stärker betroffen sind. Wer es mit der Frauenpolitik ernst meint, muss bei der Arbeitspolitik ansetzen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 01.11.2018

Das sächliche Existenzminimum für einen Alleinstehenden beträgt im nächsten Jahr 9.168 Euro. Für das Jahr 2020 wurde dieser Wert mit 9.408 Euro berechnet. Bis zu dieser Höhe müssen Einnahmen steuerfrei sein. Diese Zahlen enthält der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5400) vorgelegte Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kinder für das Jahr 2020 (12. Existenzminimumbericht). Der Bericht wird von der Regierung alle zwei Jahre vorgelegt. Für Ehepaare wird das Existenzminimum für 2020 mit 15.540 Euro angegeben und für Kinder mit 4.896 (2019) beziehungsweise 5.004 Euro (2020).

Zur Ermittlung der Beträge heißt es in dem Bericht, es werde bei Alleinstehenden von einer Wohnung mit einer Wohnfläche von 40 Quadratmetern ausgegangen. Die aufgrund der Wohngeldstatistik ermittelte Bruttokaltmiete einer solchen Wohnung wird für 2019 mit 289 Euro im Monat und für 2020 mit 296 Euro im Monat angegeben. Für Verheiratete wird eine Wohnung von 60 Quadratmetern als angemessen angesehen. Als Bruttokaltmiete für Ehepaare wurden 444 Euro (2020) ermittelt.

Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass Bezieher niedriger Erwerbseinkommen zur Verringerung ihrer Wohnkosten Anspruch auf Wohngeld hätten, soweit sie nicht Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch hätten. "Wohnkosten, die die im steuerlichen Existenzminimum berücksichtigten Beträge übersteigen, werden durch Wohngeld abgedeckt, soweit Höchstbeträge, die in Abhängigkeit von Haushaltsgröße und Mietenstufe festgelegt sind, nicht überschritten werden", heißt es dazu in dem Bericht.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.866 vom 12.11.2018

Die Bundesregierung hat die Stellungnahme des Bundesrates und ihre Gegenäußerung betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (19/4670) vorgelegt. Laut Unterrichtung (19/5413) regt der Bundesrat unter anderem an, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie vorgesehene Änderungen in diesem und einem weiteren Gesetzgebungsverfahren aufeinander abzustimmen sind. Die Bundesregierung nimmt in ihrer Gegenäußerung zu den Prüfbitten Stellung und betont, dass sie im weiteren Verlauf der beiden Gesetzgebungsverfahren insbesondere auf Kohärenz achten werde. Zwei Änderungsvorschlägen stimmt die Bundesregierung zu.

Der Entwurf soll die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen gewährleisten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen machen dem Entwurf zufolge unter anderem konzeptionelle Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht notwendig.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.842 vom 06.11.2018

Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem Familienentlastungspaket der Bundesregierung zugestimmt. Damit wird der Weg frei für steuerliche Entlastungen und eine Anhebung des Kindergeldes im nächsten Jahr im Umfang von fast zehn Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten neben den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD auch die Fraktionen von AfD und FDP für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnte das Gesetz ab, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Mehrere Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden abgelehnt.

Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion begrüßte die vorgesehenen Maßnahmen, mit denen auch eine Ankündigung im Koalitionsvertrag umgesetzt werde. Die Entlastungen kämen Familien und auch allen anderen Steuerzahlern zugute. Den von den Fraktionen der AfD und der FDP geforderte "Steuertarif auf Rädern" zur automatischen Vermeidung der Effekte der kalten Progression lehnte die CDU/CSU-Fraktion genauso ab wie die SPD-Fraktion. Der Sprecher der SPD-Fraktion erklärte, mit der Entlastung gehe die Koalition weit über das hinaus, was verfassungsrechtlich geboten sei.

Ein Sprecher der AfD-Fraktion mochte nicht in das Lob der Koalitionsfraktionen einstimmen. Den Leuten werde nicht mehr gegeben, sondern es werde nur der Status quo aufrecht zu erhalten. Das sei keine echte Entlastung. Die Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro bezeichnete der Sprecher der AfD-Fraktion als "Tropfen auf den heißen Stein". Auch für die FDP-Fraktion wird das Gesetz den Erwartungen der Familien nicht gerecht. Ein Sprecher verteidigte die Forderung der FDP nach einem automatischen "Tarif auf Rädern" zum automatischen Ausgleich der Effekte der Kalten Progression mit dem Hinweis, Steuerzahler seien keine Bittsteller. Der Ausgleich müsse automatisch erfolgen.

Die Linksfraktion bezeichnete die Anhebung des Grundfreibetrages und des Kindergeldes als Schritt in die richtige Richtung. Kritisiert wurde aber, dass das höhere Kindergeld auf Sozialleistungen wie Hartz 4 anrechnet werde. Dass Besserverdienende durch die Anhebung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Durchschnittsverdiener, sei falsch. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich sehr kritisch. Den Familien, die es am nötigsten hätten, helfe das Gesetz überhaupt nicht. Die Koalition schaffe es nicht, den Alleinerziehenden die Hand zu reichen und den Freibetrag für Alleinerziehende zu erhöhen, kritisierte eine Sprecherin der Fraktion, die eine Anhebung dieses zuletzt 2015 erhöhten Freibetrages von derzeit 1.908 Euro auf 1.980 Euro verlangte. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte zudem vergeblich, die Korrekturen am Steuertarif wegen der kalten Progression zu unterlassen und statt dessen den Grundfreibetrag stärker zu erhöhen. Das hätte den Vorteil, dass die Steuersenkung nicht mit dem Einkommen steige, sondern für alle Einkommensgruppen gleich hoch sei, hatte die Fraktion argumentiert.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.846 vom 07.11.2018

Die Fraktion Die Linke fordert einen erweiterten Anspruch auf Kostenerstattung für Kinderwunschbehandlungen. In einem Antrag (19/5548) heißt es, derzeit sei die Kostenübernahme auf jene Ehepaare begrenzt, die eigene Ei- und Samenzellen hierfür einsetzen könnten.

Dadurch würden unverheiratete Paare, lesbische Frauen und solche ohne dauerhafte Partnerschaft sowie aufgrund unterschiedlicher Zuschüsse auch Menschen mit geringem Einkommen diskriminiert.

Die Abgeordneten fordern die volle Erstattung der Kosten für medizinische Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft auch unter Verwendung von Spendersamen. Der Erstattungsanspruch müsse allen Menschen mit ungewollter, medizinisch begründeter Kinderlosigkeit eröffnet werden. Das betreffe auch Frauen und Personen anderen Geschlechts, die in nichtehelicher, lesbischer, sonstiger oder ohne Partnerschaft lebten.

Zugangsbeschränkungen zur künstlichen Befruchtung sollten nur zulässig sein, wenn die Erfolgsaussichten zu gering oder das Risiko unvertretbar hoch sei.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.859 vom 08.11.2018

Nach der Höhe des nötigen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung bei Alleinerziehenden-Haushalten erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5341). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie hoch die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung maximal sein dürfen, damit bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind unter sechs Jahren, die Vollzeit arbeitet, der aktuelle Mindestlohn ausreicht, um die SGB-II-Bruttolohnschwelle zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.861 vom 08.11.2018

Das sogenannte Gute-Kita-Gesetz stößt bei Experten trotz prinzipieller Unterstützung für seine Zielsetzung auf viel Kritik und Zweifel. Dies wurde deutlich in einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses über den von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (19/4947) sowie bei dem von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Antrag "Qualität in der Kindertagesbetreuung verbindlich und dauerhaft sicherstellen" (19/5078).

Einhellig begrüßten die Sachverständigen, dass der Bund zukünftig sich verstärkt auch am qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung engagieren möchte und dafür in den kommenden vier Jahren den Bundesländern rund 5,5 Milliarden Euro bereitstellen will. Ebenso einhellig kritisierten sie, dass die Finanzierung des Gesetzes nicht über das Jahr 2022 gesichert sei. Matthias Dantlgraber vom Familienbund der Katholiken bezifferte den jährlichen Finanzbedarf für die Realisierung einer angemessenen Fachkräfte-Kind-Relation in den Kitas auf rund acht Milliarden Euro. Würde eine generelle Gebührenfreiheit eingeführt, erhöhe sich der jährliche Finanzbedarf gar auf 18 Milliarden Euro. Dantlgraber plädierte dafür, dass der Bund seine Bemühungen deshalb auf die Realisierung eines angemessenen Fachkräfte-Kind-Relation konzentrieren soll. In diesem Sinne argumentierten auch Frank Jansen vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder, Bernhard Kalicki vom Deutschen Jugendinstitut, Heiko Krause vom Bundesverband Kindertagespflege, Maria-Theresia vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, Anette Stein von der Bertelsmann Stiftung und die Erziehungswissenschaftlerin Susanne Viernickel von der Universität Viernickel. Die Sachverständigen unterstützten deshalb auch den Antrag der Grünen, die eine Fachkräfte-Kind-Relation von 1:3 bis 1:4 für unter Dreijährige und 1:9 für über dreijährige Kinder fordern. Überwiegend kritisch bewerteten die Sachverständigen auch eine generelle Gebührenfreiheit für Kitas. Der gebührenfreie Zugang zu Kitas sei zwar wünschenswert, in der derzeitigen Situation jedoch nur schwer zu finanzieren. Die dafür bereitgestellten Gelder würden dann für eine Steigerung der Kita-Qualität fehlen.

Unterstützt wurde die Forderung nach einer bundeseinheitlich festgelegten Fachkraft-Kind-Relation von dem Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Für diesen Bereich habe der Bund gemäß der Vorgaben des Grundgesetzes und verschiedener Urteile des Bundesverfassungsgericht im Sinne der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet eine Gesetzgebungskompetenz. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Staatsverträge zwischen dem Bund den 16 Bundesländern über einzelne Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität sei in dieser Form jedoch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, da dadurch die Autonomie der Länder zu stark eingeschränkt werde.

Gegen eine bundeseinheitliche Fachkräfte-Kind-Relation und andere Qualitätsstandards sprach sich hingegen Regina Offer von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände aus. Die Anforderungen und Probleme in den Kommunen seien höchst unterschiedlich. Deshalb sollte vor Ort entschieden werden, wie und in welchen Bereichen Maßnahmen zur Steigerung der Kita-Qualität ergriffen werden.

Johannes Resch vom Verband Familienarbeit wies den Gesetzentwurf zurück, weil er einseitig Familien unterstütze, die ihre Kinder in Kitas betreuen lassen. Die elterliche Betreuung hingegen werde benachteiligt. Resch sprach sich deshalb für ein Betreuungsbudget aus, das den Eltern zur Verfügung gestellt werden soll.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.839 vom 06.11.2018

Die von der Bundesregierung geplante Entlastung der Familien ist von mehreren Experten in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses als unzureichend kritisiert worden. So erklärte der Bund der Steuerzahler, die Pläne der Bundesregierung würden "hinter den Erwartungen vieler Familien zurückbleiben". Die Bundessteuerberaterkammer wies auf den hohen Anteil von Alleinerziehenden in Deutschland hin. Die Freibeträge für Alleinerziehende und Freibeträge für Erziehungs- und Ausbildungsbedarf seien seit mehreren Jahren nicht mehr angehoben worden und würden im Zeitablauf inflationsbedingt an Wert verlieren. Eine Anpassung müsse geprüft werden.

Grundlage der vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Albrecht Glaser (AfD) geleiteten öffentlichen Anhörung war der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723), der eine Entlastung um jährlich knapp zehn Milliarden Euro vorsieht. Zu den einzelnen Maßnahmen gehört eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 1. Juli 2019. Allein dies führe zu Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro, erwartet die Bundesregierung. Die Erhöhung des Kindergeldes führt im Gegenzug allerdings zu einer Anrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Außerdem werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro. Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminimums wird der Grundfreibetrag (derzeit 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Um den Effekt der "kalten Progression" auszugleichen, werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben, wodurch es zu einer Entlastung der Steuerzahler kommt, was 2019 zu Mindereinnahmen in Höhe von 2,2 Milliarden Euro und 2020 in Höhe von 2,1 Milliarden Euro führen soll (jeweils volle Jahreswirkung).

Der Bund der Steuerzahler monierte, bei dem Paket handele es sich nicht um politisch motivierte Entlastungen, sondern um das "verfassungsrechtlich notwendige Pflichtprogramm". Es werde nur ein bisschen mehr getan als getan werden müsse. Wie schon die Bundessteuerberaterkammer kritisierte auch der Steuerzahlerbund, dass der Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf seit 2010 unverändert bei 1.320 Euro pro Kind und Elternteil liege. Zudem verlangte die Organisation eine deutliche Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums. Insbesondere Bezieher des Mindestlohns sollten keine oder nur eine geringe Steuer entrichten müssen. Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine regte an, die Erhöhung des Kindergeldes um ein halbes Jahr auf den 1. Januar 2019 vorzuziehen. Nach Angaben des deutschen Kinderschutzbundes ist die Kinderarmut drastisch angestiegen. Erforderlich sei daher die Einführung einer Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Auch der Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisierte, "dass die geplanten Verbesserungen nicht alle Familien erreiche werden. Insbesondere Alleinerziehende werden wenig profitieren." Die Erhöhung der Steuerfreibeträge komme bei Alleinerziehenden mit oft kleinen Erwerbseinkommen kaum an. "Die Erhöhung des Kinderfreibetrags verstärkt insgesamt die bereits bestehende soziale Schieflage im System der Familienförderung, das Besserverdienende über den Kinderfreibetrag überproportional gegenüber denjenigen unterstützt, die lediglich das Kindergeld erhalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bezeichnete den Grundfreibetrag als zu niedrig und wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass schon die gesetzliche Pfändungsfreigrenze bei 1.140 Euro im Monat liege und damit höher als die geplanten Anhebungen. Kritisiert wurde auch, dass Höherverdienende durch die Nutzung des Kinderfreibetrages stärker entlastet würden als Steuerzahler mit niedrigerem Einkommen, denen Kindergeld gezahlt werde. Jedes Kind müsse dem Staat gleich viel wert sein, verlangte der DGB.

Dagegen bescheinigte Professor Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) dem Maßnahmenpaket "insgesamt spürbare Entlastungen". Nach seinen Berechnungen erhält ein Single mit einem Bruttojahreseinkommen von 45.000 Euro eine jährliche Entlastung (inklusive Solidaritätszuschlag) von 207 Euro oder 0,46 Prozent des Bruttoeinkommens. Für ein Ehepaar mit gleichem Einkommen würde die Entlastung 241 Euro (0,53 Prozent des Bruttoeinkommens) betragen und für ein Ehepaar mit zwei Kindern sogar 470 Euro (1,04 Prozent). Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern) sprach von "wahrnehmbaren Entlastungen der Einkommensteuerpflichtigen". Abseits dieser positiven Maßnahmen stelle sich aber die Frage, inwieweit sich in dieser Legislaturperiode weitere Spielräume für eine Entlastung der Steuerpflichtigen bieten würden.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag begrüßte die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie die Maßnahmen gegen die Effekte der alten Progression. "Bessere wäre es aus Sicht der Unternehmen allerdings, eine automatische Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Inflationsentwicklung einzuführen", so die Organisation.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.838 vom 05.11.2018

Der Bundesrat verlangt Maßnahmen zur Begrenzung der Miethöhe. Wie es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (19/5417) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (19/4949) heißt, soll durch Einführung einer praxistauglichen Regelung für den Zeitraum von zehn Jahren nach Anschaffung oder Herstellung der mit einer Sonderabschreibung geförderten Objekte die Miethöhe auf ein bezahlbares Niveau begrenzt werden. Der Bundesrat erläutert, dass mit dem Gesetz steuerliche Anreize für den Mietwohnungsneubau in die Tat umgesetzt werden sollen. Die Steuervergünstigung hindere die Begünstigten jedoch nicht daran, für Mietraum, der in Gebieten mit hoher Marktanspannung neu geschaffen wird, die höchstmögliche am Markt erzielbare Miete zu verlangen. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung eine Prüfung des Vorschlags zu.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.833 vom 05.11.2018

Das Ausmaß der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/5288) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4790). Wie die Bundesregierung darin ausführt, stützt sie sich – da bisher keine bundesweite amtliche Statistik zum Umfang der Wohnungslosigkeit in Deutschland existiert – auf die Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W),

"Diese erfolgt für das Berichtsjahr kumulativ", schreibt die Bundesregierung weiter. Somit seien Mehrfachberücksichtigungen möglich und wahrscheinlich. Zudem könne nicht unterschieden werden zwischen Wohnungslosen, die diese Phase nach einer gewissen Zeit wieder überwunden haben, und Wohnungslosen, die über einen längeren Zeitraum hinweg beziehungsweise andauernd wohnungslos waren oder sind.

Nach entsprechender Schätzung der BAG W waren der Antwort zufolge im Verlauf des Jahres 2016 in der Bundesrepublik in 860.000 Fällen Personen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg wohnungslos. Diese Zahl beinhalte – erstmals – auch die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge, "die jedoch keineswegs ohne Unterkunft auf der Straße leben, sondern in der Regel weiterhin in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind". Diese Gruppe werde auf 440.000 Personen geschätzt. Ohne die Gruppe der anerkannten Flüchtlinge seien laut BAG W im Jahr 2016 in 420.000 Fällen Menschen in Deutschland zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg ohne Wohnung gewesen. "Nach Schätzung der BAG W lebten im Jahr 2016 in 52.000 Fällen Menschen zeitweise oder über einen längeren Zeitraum hinweg gänzlich ohne Unterkunft auf der Straße", heißt es ferner in der Vorlage.

"Hilfsweise zur Bewertung der Aussagekraft der Schätzung der BAG W" nennt die Bundesregierung darin Daten aus den Wohnungslosenstatistiken der Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern, die als einzige Länder entsprechende Statistiken veröffentlicht hätten. Nordrhein-Westfalen weise als bevölkerungsreichstes Land aus, dass dort am Stichtag des 30. Juni 2017 insgesamt 32.286 Personen von den Kommunen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in freier Trägerschaft als wohnungslos gemeldet worden waren.

Für Bayern liegen den Angaben zufolge Daten zum Stichtag 30. Juni 2014 vor, die im Mai 2017 veröffentlicht wurden. Danach wurden laut Vorlage zum Stichtag insgesamt 12.053 wohnungslose Personen in Bayern gemeldet, die von den Kommunen und Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe untergebracht worden waren. Zusätzlich hätten Einrichtungen der freien Träger der Wohnungslosenhilfe noch weitere 3.716 "anhängige" Klienten gemeldet, die im Laufe des Monats Juni beraten oder betreut wurden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.820 vom 01.11.2018

Seit Jahren wächst das Kita-Personal auf konstant hohem Niveau: 724.109 Beschäftigte arbeiteten im Jahr 2018 bundesweit in einer Kindertageseinrichtung. Mit rund 621.000 Personen entfällt der weitaus größte Anteil von ihnen auf pädagogisches und leitendes Personal, während 103.000 Personen in Verwaltung und Hauswirtschaft arbeiten. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Kita-Träger mehr als 31.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich eingestellt (+5 %). In den vergangenen zwölf Jahren wurden somit 300.000 neue Stellen geschaffen (+74%). Das zeigen aktuelle Auswertungen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF).

Zahl betreuter Kinder unter 3 Jahren wächst

Das Personalwachstum ist insbesondere auf den U3-Ausbau zurückzuführen. So stieg zwischen 2006 und 2018 die Zahl betreuter Kinder unter drei Jahre von 287.000 auf 790.000 Kinder (+175%). Die Quote der Inanspruchnahme liegt damit bei gut einem Drittel (33,6%) – im Vergleich zu etwa einem Siebtel (13,7%) im Jahr 2006. Dennoch ist der Bedarf nicht gedeckt: Laut einer Befragung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) wünschten sich 45% der Eltern 2017 einen Kita-Platz für ihre unter 3-jährigen Kinder.

Kitas haben Probleme, Personal zu finden

Das starke Wachstum stellt Kindertageseinrichtungen vor große Herausforderungen. Bei einer aktuellen Erhebung der WiFF schätzen fast alle befragten Kindertageseinrichtungen (89%) es schwierig bzw. eher schwierig ein, Stellen für pädagogisches Personal ohne Leitungsfunktion zu besetzen. Jeder dritten Einrichtung fehlt aufgrund der Probleme bei der Personalgewinnung die Zeit für die Entwicklung des pädagogischen Personals, z.B. durch Fort- und Weiterbildungen. An der schriftlichen Befragung nahmen über 1.400 Kitas von Dezember 2017 bis Mai 2018 teil.

Fachkräftebarometer Frühe Bildung

Das Fachkräftebarometer Frühe Bildung liefert auf Basis amtlicher Daten ausführliche Informationen über Personal, Arbeitsmarkt, Erwerbssituation sowie Ausbildung und Qualifizierung in der Frühpädagogik. Das Beobachtungs- und Analyseinstrument erscheint etwa alle zwei Jahre. Die letzte Ausgabe wurde im Juni 2017 veröffentlicht. fachkraeftebarometer.de präsentiert einen Überblick über Bundestrends und Entwicklungen in den Ländern. Darüber hinaus wird jeden Monat eine aktuelle Zahl vorgestellt, die die Analysen des Fachkräftebarometers Frühe Bildung fortschreibt.

Über WiFF

Die Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), der Robert Bosch Stiftung und des Deutschen Jugendinstituts e.V. und wird aus Mitteln des BMBF gefördert.

Quelle: Information Deutsches Jugendinstitut e.V. vom 31.10.2018

Einkommen in Deutschland: Verfestigung an den Rändern

Die Einkommen in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren polarisiert, und das gleich auf zwei Ebenen: Zum einen ist die Gruppe der mittleren Einkommen geschrumpft, weil der Anteil der Haushalte unter der Armutsgrenze deutlich und der über der statistischen Reichtumsgrenze etwas zugenommen hat. Zum zweiten haben sich Armut und Reichtum verfestigt. Das lässt sich daran ablesen, dass mehr Haushalte über mindestens fünf Jahre hinweg einkommensarm beziehungsweise einkommensreich sind, wobei die Tendenz bei armen Haushalten erneut deutlich ausgeprägter ist. Zudem zeigen sich wesentliche Unterschiede nach Geschlecht und Region: Dauerhafte Armut kommt in Ostdeutschland etwa sechs Mal so häufig vor wie in den alten Bundesländern. Westdeutsche Männer haben am häufigsten ein dauerhaft hohes Einkommen: Etwa zwei Drittel der Wohlhabenden sind männlich, insgesamt leben 95 Prozent der Einkommensreichen in den alten Bundesländern. Bildung und Vollzeiterwerbstätigkeit sind wesentliche Faktoren, um Armut zu vermeiden und ein höheres Einkommen zu erzielen. Daher müssen soziale Hürden beim Bildungszugang abgebaut und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter verbessert werden. Zu diesem Ergebnis kommt der neue Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die Stabilität der Gesellschaft habe ihr Fundament im "Gründungsversprechen der deutschen Demokratie, dass sich jede und jeder Kraft eigener Leistung, flankiert von sozial- und bildungspolitischen Maßnahmen, einen Platz in der Mitte der Gesellschaft sichern kann", schreibt WSI-Verteilungsexpertin Dr. Dorothee Spannagel in ihrer Studie, die heute auf einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt wird. Doch die Realität sehe anders aus, warnt die Forscherin. "Nicht nur geht die Einkommensschere auf, auch die Lebenswelten von Armen, Mittelschicht und Reichen fallen immer weiter auseinander."

Dieser Prozess beschleunige sich, wenn die soziale Mobilität weiter sinke, weil auf die Dauer beispielsweise die soziale Mischung von Wohnvierteln abnehme. "Nur, wenn es gelingt, verfestigte Armut aufzubrechen und zu verhindern, dass sich die Reichen von der Gesellschaft absetzen, gelingt es auch, jene gut integrierte gesellschaftliche Mitte zu erhalten und zu stärken, auf der die Stabilität unserer Demokratie beruht", betont die WSI-Expertin.

Aus ihren Befunden leitet WSI-Expertin Spannagel vier zentrale Handlungsfelder ab, um weiterer Polarisierung entgegen zu wirken:

– Lohnungleichheiten zwischen Ost- und Westdeutschland verringern: Aktuell liegt das mittlere Bruttoarbeitseinkommen für versicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte in Westdeutschland bei 3.339 Euro im Monat. In Ostdeutschland sind es lediglich 2.600 Euro. Diese Diskrepanz gelte es zu verringern. Dabei spielten nicht nur Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur eine große Rolle, die im Osten stärker von Kleinbetrieben geprägt ist. Ein wichtiger Faktor seien auch Tarifverträge, die in den alten Ländern für deutlich mehr Beschäftigte gelten als in den neuen.

– Bildungsungleichheit reduzieren: Hier anzusetzen sei zentral, wenn man soziale Mobilität stärken will. Von frühester Kindheit an müssten Kinder aus benachteiligten Familien gezielt gefördert werden, um ihnen einen Bildungsabschluss zu ermöglichen, der tatsächlich auch ihren Begabungen entspricht.

– Langzeitarbeitslosigkeit abbauen: Eine dauerhaft gesicherte, gut bezahlte sozialversicherungspflichte Beschäftigung ist ein wirksamer Schutz vor dauerhafter Armut. Geeignete Instrumente zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit setzten vor allem bei der gezielten individuellen Förderung der Langzeitarbeitslosen an. Das umfasse intensive Beratung, etwa im Fall von Überschuldung oder gesundheitlichen Problemen sowie umfangreiche qualifikationsadäquate Weiterbildungsangebote, schreibt die Forscherin.

Personen, die keine Chancen haben, dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, müsse der Zugang zu öffentlich geförderter Beschäftigung ermöglicht werden.

– Mehrverdienerhaushalte fördern: Leben in einem Haushalt mehr als ein Verdiener, sinkt das Risiko, dass dieser Haushalte dauerhaft von Armut betroffen ist, zeigt die WSI-Analyse. Daher bleibe eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Top-Thema, damit Männer wie Frauen in Haushalten mit Kindern erwerbstätig sein können. Die Forscherin empfiehlt einen weiteren Ausbau und möglichst auch den kostenlosen Zugang zu Kinderbetreuung ebenso wie flexiblere Arbeitszeitmodelle für erwerbstätige Eltern. Solche Maßnahmen kämen insbesondere auch Alleinerziehenden zugute – einer Bevölkerungsgruppe, die überdurchschnittlich häufig in dauerhafter Armut lebt.

*Dorothee Spannagel: Dauerhafte Armut und verfestigter Reichtum. WSI Verteilungsbericht 2018. WSI Report Nr.43, November 2018. Download: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_43_2018.pdf

Quelle: Pressemitteiung Hans-Böckler-Stiftung vom 05.11.2018, gekürzt

2017 wünschten sich rund 2,4Millionen Erwerbstätige im Alter von 15bis 74 Jahren eine Erhöhung ihrer Arbeitszeit (Unterbeschäftigte), während 1,4 Millionen kürzer arbeiten wollten (Überbeschäftigte). Berücksichtigt wurden sowohl Voll- als auch Teilzeitbeschäftigte. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatten unterbeschäftigte Personen insgesamt eine durchschnittliche gewöhnliche Wochenarbeitszeit von 28,5Stunden. Sie wünschten sich Mehrarbeit von 10,9Stunden. Überbeschäftigte kamen 2017 dagegen auf eine gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit von durchschnittlich 41,8 Stunden. Sie wünschten sich eine Verkürzung um 10,8Stunden. Bei der Frage nach den Arbeitszeitwünschen sollten die Befragten berücksichtigen, dass Mehrarbeit mit einem entsprechend höheren Verdienst und Minderarbeit mit einem entsprechend geringeren Verdienst einhergehen würde.

Unter Einbeziehung einer möglichen zweiten Tätigkeit hatten alle Vollzeiterwerbstätigen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 41,5 Stunden. Teilzeitbeschäftigte kamen auf durchschnittlich 19,8 Wochenarbeitsstunden. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich die Wochenarbeitszeit bei den Vollzeittätigen um 0,2 Stunden, während die Wochenarbeitszeit der Teilzeittätigen unverändert blieb. Dies sind Ergebnisse des Mikrozensus und der Arbeitskräfteerhebung.

Bei gemeinsamer Betrachtung aller Erwerbstätigen betrug die gewöhnlich geleistete Wochenarbeitszeit als Summe aus Haupt- und Nebentätigkeit im Jahr 2017 durchschnittlich 35,5Stunden. Die Berücksichtigung aller Arbeitszeitwünsche würde – rein rechnerisch – im Saldo zu einer Erhöhung der Wochenarbeitszeit um 0,3Stunden je Erwerbstätigen führen.

Sämtliche Angaben zur geleisteten Wochenarbeitszeit enthalten gewöhnlich geleistete Wochenarbeitsstunden in Haupt- und – soweit vorhanden – Nebentätigkeit. 5,4% der Erwerbstätigen hatten 2017 nach eigenen Angaben eine Nebentätigkeit. Betrachtet man nur die Haupttätigkeit der Erwerbstätigen, dann reduziert sich die durchschnittliche Wochenstundenzahl auf 35,0 Stunden (Teilzeit: 19,2 Stunden; Vollzeit: 41,2 Stunden).

Methodische Hinweise:
Die Erfassung von Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünschen mit Hilfe von Personen- oder Haushaltsbefragungen kann – trotz ähnlicher Frageformulierungen – zu ganz unterschiedlichen Resultaten führen. Dies ist beispielsweise beim Vergleich von Mikrozensus und Sozio-oekonomischem Panel (SOEP) der Fall. Ergebnisse einer analysierenden Studie enthält der Artikel "Arbeitszeiten und Arbeitszeitwünsche: Unterschiede zwischen Mikrozensus und SOEP", der in Wirtschaft und Statistik, Heft 4/2017 veröffentlicht ist.

Die Stichprobe des Mikrozensus und der darin integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde zum Berichtsmonat Januar 2016 auf eine neue Auswahlgrundlage umgestellt, die jetzt auf den Ergebnissen des Zensus 2011 basiert. Durch den Umstieg kann die zeitliche Vergleichbarkeit mit Ergebnissen des Mikrozensus aus früheren Jahren eingeschränkt sein.

Ausführliche Untersuchungen in ausgewählten vergangenen Berichtsjahren zu Unter- und Überbeschäftigten sind im WISTA Themen-Archiv: Arbeitsmarkt zu finden.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.11.2018, gekürzt

Im Jahr 2017 hatten 10% der Frauen, die mit einem Partner im Haushalt zusammen lebten, den formal höheren Bildungstand in der Beziehung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, traf der umgekehrte Fall häufiger zu: Bei über einem Viertel der Paare (27%) hatte der Mann im Vergleich zu seiner Partnerin einen höheren Bildungsstand. Überwiegend (63%) hatten in einer Partnerschaft lebende Frauen und Männer in Deutschland jedoch in etwa das gleiche Bildungsniveau.

Ehepaare, die die Mehrzahl der Paargemeinschaften stellen, unterschieden sich kaum vom Durchschnitt aller Paare. In gemischtgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, also bei unverheirateten Paaren hatten 15% der Frauen einen höheren Bildungsabschluss als ihre Partner. Dass der Mann einen höheren Bildungstand hatte, kam zu 20% vor. 65% der Frauen und Männer in diesen Lebensgemeinschaften hatten ein ähnliches Bildungsniveau.

Bei einer regionalen Betrachtung gab es ebenfalls Unterschiede im Bildungsniveau der Partner. In Ostdeutschland waren 13% der Frauen besser qualifiziert als ihre Partner, Männer hatten hier in 20% der Fälle den höheren Abschluss. Westdeutschland unterschied sich dagegen kaum vom Bundesdurchschnitt.

Auch von den in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft lebenden Personen hatte die Mehrzahl (63 %) einen gleichen Bildungstand wie ihre Partnerinnen beziehungsweise Partner. Nach dem Geschlecht differenziert, traf das auf 60 % der Männer und 66 % der Frauen in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu.

Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus 2017, für den jährlich 1% der Haushalte befragt wird. Hierbei werden ausschließlich in einem gemeinsamen Haushalt lebende Personen einbezogen. Über den Haushalt hinaus bestehende familiäre Bindungen werden dabei nicht berücksichtigt. Für diese Auswertung werden Ehepaare und Lebensgemeinschaften nach dem International Standard Classification of Education (ISCED) betrachtet, einer Kombination aus Schul- und Berufsbildungsabschluss.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 01.11.2018

In Deutschland waren im Jahr 2017 rund 15,5Millionen Menschen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und damit 19,0% der Bevölkerung. Im Jahr 2016 waren es mit 16,0Millionen Menschen noch 19,7% der Bevölkerung gewesen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach den Ergebnissen der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) weiter mitteilt, betrug der Anteil in der Europäischen Union (EU) im Jahr 2017 durchschnittlich 22,5%.

Eine Person gilt als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft: Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung. Für jede dieser Lebenssituationen kann jeweils der Anteil der Personen in der Bevölkerung ermittelt werden, auf den diese Situation zutrifft:

  • Mit 16,1% der Bevölkerung war jede sechste Person in Deutschland im Jahr 2017 armutsgefährdet (2016: 16,5%). Das entsprach rund 13,1Millionen Menschen. Eine Person gilt nach der EU-Definition für EU-SILC als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60% des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung verfügt (Schwellenwert der Armutsgefährdung). 2017 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1096Euro im Monat, für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2302 Euro im Monat.
  • 3,4% der Bevölkerung in Deutschland waren im Jahr 2017 von erheblicher materieller Entbehrung betroffen (2016: 3,7%). Das bedeutet, dass ihre Lebensbedingungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln eingeschränkt waren. Sie waren zum Beispiel nicht in der Lage, ihre Rechnungen für Miete, Hypotheken oder Versorgungsleistungen zu bezahlen, ihre Wohnungen angemessen zu beheizen oder eine einwöchige Urlaubsreise zu finanzieren.
  • 8,7% der Bevölkerung unter 60 Jahren lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung, das heißt, die tatsächliche Erwerbsbeteiligung der erwerbsfähigen Haushaltsmitglieder im Alter von 18 bis 59 Jahren betrug insgesamt weniger als 20%. Im Jahr 2016 hatte der Wert bei 9,6% gelegen.

Im EU-Durchschnitt waren 16,9% der Bevölkerung von Armut bedroht sowie 6,9% von erheblicher materieller Entbehrung betroffen. 9,3% lebten in einem Haushalt mit sehr niedriger Erwerbsbeteiligung.

Armut oder soziale Ausgrenzung ist nach der EU-Definition für EU-SILC dann gegeben, wenn eines oder mehrere der drei Kriterien „Armutsgefährdung“, „erhebliche materielle Entbehrung“, „Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung“ vorliegen.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 31.10.2018, gekürzt

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Anlässlich der für heute geplanten Verabschiedung des Teilhabechancengesetzes durch den Bundestag erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler: „Dieses Gesetz war lange überfällig. Menschen, die lange Zeit ohne eine reguläre Beschäftigung sind, können ohne spezielle Maßnahmen nicht so einfach in den Arbeitsmarkt zurückkommen. Für Langzeitarbeitslose ist das Gesetz eine Chance, wieder am Berufsleben teilhaben zu können.“ Die AWO begrüßt besonders die jüngsten Änderungen, wie die Orientierung des Lohnkostenzuschusses am Tariflohn.

Aus Sicht der AWO war es wichtig, das Gesetz so auszugestalten, dass es in der Praxis auch tatsächlich in größerem Umfang angewendet und genutzt wird. „Mit der Tariflohnorientierung hat der Gesetzgeber die Grundvoraussetzung dafür geschaffen, dass sich viele Arbeitgeber daran beteiligen könnten“, betont Wolfgang Stadler und ergänzt: „Dass es nun ein Instrument gibt, bei dem über einen Zeitraum von fünf Jahren Menschen beim Wiedereinstieg ins Arbeitsleben unterstützt werden können, stimmt uns erleichtert.“

Kritisch sieht die AWO die Zielgruppendefinition. Hier wird noch eine Weiterfassung und stärkere Berücksichtigung individueller Bedarfe der Menschen gefordert. Auch wird es weiterhin herausfordernd sein, bei einer jährlichen Degression der Lohnkosten von 10 Prozent ab dem dritten Jahr förderwillige Arbeitgeber zu finden. Wichtig wird hier sein, die Teilnehmenden entsprechend ihrer individuellen Interessen und Bedarfe gut zu vermitteln und passende Begleitangebote, wie Weiterbildung und Betreuung anzubieten. Wünschenswert wäre, dass in der Praxis auch auf die Expertise der Wohlfahrtsverbände zurückgegriffen werden wird.

„Die AWO sieht sich selbst in der großen Verantwortung als Arbeitgeberin, alle Möglichkeiten auszuloten in ihren Einsatzfeldern langzeitarbeitslose Menschen zu fördern“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende abschließend. Deshalb unterstützt sie diese Initiative grundsätzlich und hofft auf ihre Verstetigung und die Beseitigung ihrer Schwachstellen.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 08.11.2018

Angesichts der europaweiten Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC) zur Armutsentwicklung erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Arbeiterwohlfahrt, Wolfgang Stadler, zu den deutschen Ergebnissen:

„Die Auswertung ist für Deutschland ein Armutszeugnis. Wir erleben ein anhaltendes Wirtschaftswachstum und ein Rekordtief bei der Arbeitslosigkeit, dennoch bleibt das Risiko von Armut und Ausgrenzung unverändert hoch und alarmierend stabil.

Ein großer Teil der Bevölkerung profitiert also nicht vom wirtschaftlichen Erfolg, und das größtenteils trotz Erwerbsteilnahme! Daher müssen endlich atypische Beschäftigungsverhältnisse konsequent eingedämmt werden, vor allem aber muss der Mindestlohn weiter kontinuierlich steigen.

Das Zusammenspiel von prekärer Beschäftigung, Armut und Ausgrenzung wirkt zudem für die vielen Betroffenen weit in ihre Zukunft hinein, weil ihnen Altersarmut droht. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, Vorschläge für eine Grundrente vorzulegen, die sicherstellt, dass sich Menschen, die ihr ganzes Leben lang arbeiten, auf ein armutssicheres Alterseinkommen verlassen können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 02.11.2018

Deutscher Familienverband fordert Beitragsgerechtigkeit in der Pflege-, Kranken- und Rentenversicherung

Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Jens Spahn zur Neugestaltung der Sozialversicherungsbeiträge. „Siebzehn Jahre nach deutlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wurde es dafür höchste Zeit“, erklärt Vizepräsident Siegfried Stresing. Allerdings sei der Ansatz unzureichend und könnte, wie erste Reaktionen von Gewerkschaften und Verbände zeigen, genauso scheitern wie ähnliche Ansätze in früheren Legislaturperioden.

Nicht höhere Beiträge für Kinderlose oder gar deren Bestrafung, sondern die Entlastung von Familien ist das oberste Ziel. Familienblinde Sozialabgaben, die unabhängig von der Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder erhoben werden, sind eine der wesentlichen Ursachen für die Familienarmut in Deutschland. Die Sozialversicherungen benachteiligen gerade diejenigen, die für ihr Bestehen garantieren – Eltern mit ihren Kindern. Sie tragen die Kosten der Kindererziehung und gleichzeitig, mit einer geringen Ausnahme in der Pflegeversicherung, die gleichen Geldbeiträge wie Versicherte ohne Ausgaben für Kinder.

Seit vielen Jahren weist der Verband nach, dass Eltern von zwei Kindern mit einem Durchschnittsbrutto von 35.000 Euro/Jahr nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, trotz Kindergeld, nicht einmal das Existenzminimum verbleibt. Ein kinderloser Single mit gleichem Einkommen hingegen hat pro Monat mehr als 1.100 Euro zur freien Verfügung. Verantwortlich dafür sind familienblinde Sozialversicherungsbeiträge, die, im Gegensatz zur Besteuerung, nach oben zwar eine Beitragsbemessungsgrenze, unten aber keine Freibeträge kennen. Seit Jahren verschärft sich diese Situation.

Der Deutsche Familienverband fordert, bei der Neubemessung von Sozialbeiträgen das Pflegeversicherungsurteil des Bundesverfassungsgerichts ernst zu nehmen. 2001 hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber veranlasst zu prüfen, dass bei allen Sozialversicherungen, die auf Kindererziehung angewiesen sind, dieser „generative Beitrag“ gleichwertig mit den Beiträgen in Geld zu behandeln ist.

„Wer nun glaubt, den in der Pflegeversicherung eingeschlagenen Irrweg weiter verfolgen zu können, hat das Urteil des Obersten Gerichts nicht gelesen“, so Stresing. Nicht ein Zuschlag für Kinderlose ist gefordert, sondern eine Entlastung von Familien in der Erziehungsphase. Ohne Zweifel verlängert sich diese mit der Zahl der Kinder. Und auch Vorschläge, die Entlastung im Steuersystem vorzunehmen, sind nach Auffassung des DFV ein falscher Weg. „Da eine Steuerfinanzierung überwiegend über Verbrauchssteuern die Familien überproportional belastet, hat das Bundesverfassungsgericht eine Finanzierung innerhalb des Sozialversicherungssystems vorgegeben“, sagt Stresing. „Dass bei einem Ausgleich innerhalb des Systems und innerhalb der Generationen Versicherte ohne Unterhaltslasten für Kinder stärker einzahlen müssen, ist nicht die erst zu nennende Forderung, sondern eine zwangsläufige Folge der Berücksichtigung doppelter Lasten für Familien.“

Letztendlich wird erneut das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben. Mittlerweile sind Politik und Verbände durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahmen zu mehreren durch den Deutschen Familienverband und den Familienbund der Katholiken initiierten und begleiteten Verfassungsbeschwerden gebeten worden.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 13.11.2018

Hierzu kommentiert das ZFF:

Das ZFF teilt die Einschätzung, dass Familien auf Grund der Kindererziehung einen Beitrag zur Stabilität der Sozialversicherungssysteme leisten (generativer Beitrag). Allerdings ist eine Entlastung über die Beiträge zur Sozialversicherung der falsche Weg. Sozialversicherungen sind nicht dazu da, Beiträge zu erheben, sondern Leistungen bereitzustellen, wie etwa Gesundheitsleistungen, Pflegeleistungen oder Renten, auch die Mütterrente. Und diese richten sich meist nach der Höhe der eingezahlten Beiträge. Eine Beitragsentlastung von Familien könnte daher zu einer Absenkung dieser Leistungen führen. Zudem: Eine Beitragsentlastung würde überproportional (besser verdienende) Männer entlasten und ggf. Frauen durch niedrigere Leistungen belasten. Und dies umso mehr, je höher das Einkommen ist. Wir sagen deshalb: Eine Familienentlastung in der Sozialversicherung muss auf der Leistungsseite geschehen durch die bessere Anerkennung von Fürsorgearbeit oder die bessere Übernahme von Gesundheitsleistungen (bspw. Sehhilfen oder Zahnersatz). Das wäre sozial gerecht.

Die Diakonie Deutschland wird eine eigene wissenschaftliche Studie zu sexuellem Missbrauch in diakonischen Einrichtungen in Auftrag geben. Nötig sei eine eigenständige und unabhängige Aufarbeitung von Missbrauchsfällen, sagt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie am Dienstag im Würzburg.

Dort tagt die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Auch die EKD hat zwei unabhängige Studien zum Thema angekündigt.

"Wir müssen bei den Menschen Vertrauen zurückgewinnen, die unseren Einrichtungen ihre Kinder und Angehörigen anvertrauen", sagt Lilie. Er unterstreicht die Notwendigkeit einer eigenen Studie für die Diakonie: "Die Situation eines Jugendlichen in einer sozialpädagogischen Betreuungseinrichtung ist eine ganz andere als die etwa im Konfirmationsunterricht, mit anderen Macht- und Abhängigkeitsfaktoren."

Seit 1950 sind im Raum der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie etwa 480 Fälle von sexuellem Missbrauch bekannt geworden. Die Diakonie Deutschland und die EKD mit ihren 20 Gliedkirchen engagieren sich gemeinsam für die Aufklärung.

Das aktuelle Diakonie-Bundesrahmenhandbuch ‚Schutzkonzepte vor sexualisierter Gewalt‘ stellt eine Vielzahl von Präventions- und Schutzmaßnahmen vor.

Zahlreiche Vorkehrungen sind in den Verbänden und Einrichtungen schon getroffen worden, sagt Lilie. Dazu zählen das Vier-Augen-Prinzip bei der Betreuung, fachliche und organisatorische Standards, Supervision und unabhängige Ansprechpartner für Betroffene sowie Kinder- und Jugendparlamente.

Der Schwerpunkt der zu beauftragenden Untersuchung der Diakonie wird bei den besonders kritischen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe liegen und soll die Wirksamkeit der bereits getroffenen Schutzmaßnahmen evaluieren.

Eine Vielzahl von Missbrauchsfällen der 50-er und 60-er Jahre ist bereits am Runden Tisch Heimerziehung in den Jahren 2009 und 2010 aufgearbeitet worden.

"Jetzt müssen wir unser Augenmerk besonders auf die Zeit seit Anfang der 70er Jahre richten", sagt der Diakonie-Präsident.

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 13.11.2018

Anlässlich der heutigen Anhörung im Ausschuss Arbeit und Soziales des Bundestags zum Teilhabechancengesetz fordert die Diakonie Deutschland erneut, den Zuschuss, den Arbeitgeber für die Beschäftigung von Langzeiterwerbslosen erhalten sollen, am tatsächlichen Lohn auszurichten.

"Wenn Arbeitgeber Tariflohn zahlen, aber das Jobcenter lediglich Mindestlohn fördert, werden die Arbeitgeber keine Langzeitarbeitslosen einstellen. Damit läuft ein guter Ansatz ins Leere", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.

Auch bei der Definition der Zielgruppe wünscht sich die Diakonie Nachbesserungen. Menschen, die bereits vier Jahre Hartz IV beziehen, haben so gut wie keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Der Gesetzentwurf sieht eine Förderung erst nach 7 Jahren vor. "Statt Jahr für Jahr verstreichen zu lassen sollte der Gesetzgeber die Teilhabe am Arbeitsmarkt für die betroffenen Menschen früher ermöglichen", sagt Loheide.

Grundsätzlich begrüßt die Diakonie Deutschland den Gesetzentwurf. Mit dem neunen Förderinstrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt" sollen Menschen, die seit langem auf Hartz-IV angewiesen sind, durch eine bis zu fünf Jahren geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeit neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhalten.

Zusätzlich sollen sie begleitet und qualifiziert werden. "Das ist eine wichtige Verbesserung im Vergleich zu den bisherigen Förderprogrammen", betont Loheide.

Mehr zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit finden Sie unter https://www.diakonie.de/langzeitarbeitslosigkeit/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.11.2018

"Nur 55 Frauen von 205 Abgeordneten im bayerischen Landtag und 45 Frauen von 137 Abgeordneten im Hessischen Landtag – mehr als die Hälfte der Bevölkerung ist unzureichend repräsentiert. Im 100. Jahr nach der Einführung des Frauenwahlrechts sind dies beschämende Zahlen. Sie stellen unserer Demokratie kein gutes Zeugnis aus", kommentiert die Präsidentin des djb, Prof. Dr. Maria Wersig.

Mit einem Frauenanteil von 32,8 Prozent liegt Hessen damit nur geringfügig über dem desaströsen Ergebnis der Bundestagswahl im Jahr 2017, seit der nur noch 30,9 Prozent der Abgeordneten weiblich sind. Bayern bewegt sich mit seinen 26,8 Prozent noch deutlicher als Hessen zurück zu Zahlen, die mit dem letzten Jahrhundert als überholt galten. Die geringsten Chancen, ein Wahlmandat zu erringen, haben in beiden Ländern Frauen der Parteien CDU/CSU, FDP und AfD. Bei Letzteren liegt der Frauenanteil sogar teilweise nur bei 10 Prozent. Dabei fällt auf, dass diese Parteien entweder keine oder nur wenig verpflichtende Regelungen zur Frauenförderung in ihren Satzungen verankert haben.

Prof. Dr. Maria Wersig: "Der Ruf der Frauen wird immer lauter nach einer Gesetzgebung, die die bisher freiwilligen Frauenquoten in den Parteisatzungen verpflichtend macht. Nicht nur die Wahlergebnisse, auch die Schilderung von Frauen, wie sie parteiintern von aussichtsreichen Listenplätzen beziehungsweise Direktkandidaturen abgehalten werden, zeigt den Handlungsbedarf. In manchen Parteien erinnern die Strukturen doch mehr an die Zeit vor 100 Jahren als an den Beginn des 21. Jahrhunderts. Es ist eine Frage politischer Kultur, dass auch aussichtsreiche Kandidaturen von Frauen nicht nur als Gnadenakt männlicher Mehrheiten möglich sind. Letztlich geht es um Chancengerechtigkeit!"

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Juristinnenbund e.V. vom 31.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk startet heute eine Facebook-Kampagne zu den möglichen Auswirkungen des Medienkonsums auf Kinder. Die Kampagne unter dem Motto "Medien wirken. Ein Leben lang." arbeitet mit fünf aussagekräftigen, prägnanten Bildmotiven und entsprechenden Claims. Diese Bildmotive werden über einen Zeitraum von ca. zwei Wochen auf Facebook geschaltet und führen die Nutzerinnen und Nutzer auf eine entsprechende Landingpage (www.dkhw.de/medienwirken) mit Informationen zum Thema Medienkonsum von Kindern.

"Kinder müssen beim Medienkonsum begleitet werden, egal ob beim Fernsehen, Surfen im Internet oder Chatten in Sozialen Medien. Hier sind zuallererst die Eltern in der Pflicht, denn vor allem in der Kindheit ist die Mediennutzung stark durch die Familie geprägt. Eltern haben hier eine wichtige Orientierungsfunktion, um ihre Kinder auf dem Weg zu einer sicheren, kreativen und reflektierten Mediennutzung zu begleiten. Allerdings stellt die unüberschaubar große Vielfalt an Rundfunk- und Onlineangeboten, Social-Media-Formaten oder Spielen Eltern vor große Herausforderungen, ihre Kinder angemessen in der digitalen Lebenswelt zu begleiten, zu befähigen und zu schützen", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Neben Angeboten zur Medienerziehung in der Familie braucht es gleichzeitig einen im Interesse von Kindern und Eltern gestalteten Jugendmedienschutz, der die überholte und veraltete Unterscheidung nach unterschiedlichen Medienarten weitgehend beseitigt und sich an der fortschreitenden Medienkonvergenz orientiert. Gleichzeitig brauchen wir aber auch ein verstärktes und verbindliches schulisches Engagement im Bereich der Medienkompetenzförderung. Die Schule ist neben den Familien und dem sozialen Umfeld einer der wichtigsten Orte der Mediensozialisation. Schule kann Kindern Wissen über die Funktionen und Fähigkeiten zum verantwortlichen Verhalten beim Medienkonsum vermitteln", so Krüger weiter.

"Um hier unterstützend wirken zu können, sollten Bund und Länder eine bundesweit flächendeckende Förderstruktur von Medienkompetenzprogrammen aufbauen. Das könnte durch eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene ,Stiftung Medienkompetenz‘ erreicht werden, an der auch die Landesmedienanstalten, freie Träger und die Medienwirtschaft beteiligt werden könnten. Ihre Aufgabe sollte in der finanziellen Unterstützung medienpädagogischer Projekte und in der Vernetzung bestehender Ideen und Erfahrungen bestehen. Gleichzeitig könnten durch eine solche Stiftung die Evaluierung und die Begleitforschung von Projekten koordiniert werden", so Krüger.

Die Facebook-Kampagne erfolgt im Rahmen eines Projektes der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte begleitet die Umsetzung der aktuellen Strategie des Europarates für die Rechte des Kindes (Sofia-Strategie 2016-2021) und wird gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 07.11.2018

Anlässlich der Beratungen zum Familienentlastungsgesetz kritisiert der Kinderschutzbund (DKSB), dass das geplante Gesetz zu kurz greift und die Entlastung bei vielen nicht ankommt. Vor allem Kinder aus ärmeren Familien gehen leer aus. Ein Maßnahmenpaket, das alle Familien entlastet, muss das Problem der Kinderarmut entschlossen angehen.

Für fast jedes vierte Kind in Deutschland zahlt der Staat Sozialleistungen zur Sicherung des Existenzminimums. Rechnet man die verdeckte Kinderarmut hinzu ist es sogar jedes dritte Kind. Deshalb muss die Verringerung von Kinderarmut oberstes Ziel der Bundesregierung sein, fordert der DKSB. Über das Familienentlastungsgesetz beraten am heutigen Montag der Finanzausschuss sowie am 08.11.2018 abschließend der Deutsche Bundestag. Nach Ansicht des DKSB sind die geplanten Maßnahmen zwar grundsätzlich für viele Familien zu begrüßen, allerdings völlig ungeeignet, um das drängende Problem der Kinderarmut zu lösen.

„Genau hier versagt das Entlastungspaket. Das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag anzuheben kostet den Staat viel Geld, und viele Familien können sich darüber auch freuen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des DKSB. „Das Problem ist aber: An Kindern in Armut und Familien, die Hartz IV, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, gehen die geplanten Maßnahmen komplett vorbei. Bei ihnen wird das erhöhte Kindergeld mit der jeweiligen Leistung verrechnet, also direkt wieder abgezogen.“

Damit geht die Schere zwischen Arm und Reich in der Familienförderung weiter auseinander. Familien mit höherem Einkommen werden bereits jetzt über den Freibetrag um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien der unteren und mittleren Einkommensgruppen über das Kindergeld. Für die Jahre 2019/2020 sieht der Gesetzentwurf vor, dass Familien mit unteren Einkommen über das Kindergeld insgesamt 180 Euro zusätzlich für beide Jahre erhalten. Familien mit sehr hohem Einkommen werden über den Kinderfreibetrag jedoch im gleichen Zeitraum um bis zu 273 Euro entlastet.

Dazu DKSB-Präsident Hilgers: „Maßnahmen, die wirklich etwas gegen Kinderarmut ausrichten könnten, hat die Bundesregierung immer noch nicht in Angriff genommen, wie etwa eine umfassende Reform des Kinderzuschlags oder des Bildungs- und Teilhabepakets. Dabei steigt die Kinderarmut trotz hervorragender Wirtschaftsdaten und niedriger Arbeitslosigkeit seit fünfzehn Jahren kontinuierlich an. Deshalb sind wir für einen kompletten Umbau der Familienförderung und für die Einführung einer Kindergrundsicherung. Diese Idee findet auch zunehmend in der Politik Unterstützung.“

Im Bündnis Kindergrundsicherung fordert der DKSB gemeinsam mit 13 anderen Verbänden und 13 renommierten Wissenschaftler*innen eine am kindlichen Existenzminimum ausgerichtete Kindergrundsicherung von 619 Euro im Monat.

Mehr Informationen dazu unter www.kinderarmut-hat-folgen.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 05.11.2018

Der Kinderschutzbund (DKSB) begrüßt, dass sich die hessischen Wähler*innen mit überwältigender Mehrheit von fast 90 Prozent für die Aufnahme von Kinderrechten in die Landesverfassung entschieden haben. Mit der Verankerung des Gesetzestextes erhält Hessen die deutlichste Formulierung in Bezug auf Kinderrechte.

„Wir freuen uns sehr, dass die Kinderrechte in die Landesverfassung aufgenommen werden! Nun werden wir daran arbeiten, dieses Verfassungsrecht mit Leben zu füllen“, erklärt Verone Schöninger, Vorsitzende des DKSB-Landesverbandes Hessen. „Besonders im Hinblick auf Bildungsförderung und auf den Ausbau der Qualität der Kinderbetreuung muss nun einiges geschehen, damit die Kinderrechte Wirklichkeit werden in Hessen. Als Kinderschutzbund wollen wir auch mitwirken, dass die Kinder selbst um ihre Rechte wissen und sie darin unterstützen, ihre Anliegen in ihren Familien oder bei den Behörden vorzutragen.“

Damit sind die Kinderrechte in 15 von 16 Landesverfassungen verankert. Auch auf Bundesebene wächst die Zustimmung zu einer Regelung, die Kinder als Rechtssubjekte ansieht und ihnen damit eine andere Stellung im Rechtssystem zuspricht. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe ist damit beauftragt, wie im Koalitionsvertrag der Großen Koalition vorgesehen, bis Ende 2019 einen Formulierungsvorschlag für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz zu erarbeiten.

„Wir gratulieren den hessischen Wählerinnen und Wählern zu diesem beeindruckenden Votum, das ganz klar zeigt, die Bedeutung der Kinderrechte ist in der Bevölkerung angekommen“, sagt Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes. „Vor allem begrüßen wir, dass der Gesetzestext ausdrücklich die Berücksichtigung des kindlichen Willens festschreibt. Das ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat, wenn es darum geht, Kinderrechte endlich auch im Grundgesetz zu verankern.

Der Kinderschutzbund setzt sich seit langem für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein und hat dafür gemeinsam mit anderen Organisationen im Bündnis Kinderrechte einen eigenen Formulierungsvorschlag vorgelegt.

Mehr Informationen finden Sie auf https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 01.11.2018

Der Familienbund der Katholiken begrüßt die Forderung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Leistungen von Familien für die umlagefinanzierte Renten- und Pflegeversicherung stärker zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Verbandes gehtes dabei aber nicht um eine stärkere Belastung Kinderloser, sondern um eine Entlastung von Familien. „Das Sozialversicherungssystem benachteiligt bislang Eltern, die mit der Erziehung ihrer Kinder einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung im Alter leisten", sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann heute in Berlin. „Die Lasten, die durch Kindererziehung entstehen, dürfen nicht denFamilien allein überlassen bleiben, während von der Sozialversicherung alle profitieren. Kindererziehung muss deshalb auch Einfluss auf die Beitragshöhe von Eltern und die Rente haben. Das ist nur gerecht."

Hoffmann sagte weiter: „Für die Renten-, Kranken- undPflegeversicherung ziehen Eltern künftige Beitragszahler heran, ohne im Sozialversicherungssystem angemessen entlastet zu werden. Mehr als elfMillionen Eltern mit minderjährigen Kindern zahlen heute doppelt in die Sozialversicherungein: Neben den Geldbeiträgen leisten sie auch einen ebenso wichtigen Erziehungsbeitrag, der bislang nicht berücksichtigt wird. Familiengerechtigkeit sieht anders aus. Dieses schräge System verlangt nach einer sozialen Korrektur in Anlehnung an das Steuerrecht. Umdas Sozialversicherungssystem familiengerecht und zukunftsfähig zu gestalten, muss in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung ein Freibetrag für Eltern eingeführt werden, der sich am Kinderfreibetrag im Steuerrecht orientiert."    

Hoffmann stellt klar, dass es nicht um die finanzielle Benachteiligung von Kinderlosen oder die Bewertung von Lebensstilen ginge, sondern darum, Familien zu entlasten, die hohe Kosten tragen,die nachher allen zugutekommen. „Das ist ein Akt von Gerechtigkeit und Solidarität, auf den unsere Gesellschaft gründet", betonte Hoffmann. Er erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht 2001 den Gesetzgeber verpflichtet habe, die Erziehungsleistungen von Eltern bei den Pflegeversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen und somit Eltern in der aktiven Familienphase zu entlasten. Diese Entscheidung gelte auch für die Kranken- und Rentenversicherung. Der Gesetzgeber habe aber diesen verfassungsrechtlichen Auftrag bislang nur in der Pflegeversicherung umgesetzt, und auch da nur unzureichend und verfehlt.

Quelle: PressemitteilungFamilienbund der Katholiken – Bundesverbandvom 13.11.2018

Die Kosten für eine nachhaltige Pflegereform, die den Weg aus der Pflegedauerkrise ebnet, schätzt der Paritätische Wohlfahrtsverband auf mindestens sechs Milliarden Euro. Nach Ansicht des Verbandes brauche es insbesondere zusätzliches Personal, eine Begrenzung des Eigenanteils der Kosten für Pflegebedürftige und eine deutlich stärkere Entlastung und finanziell bessere Absicherung pflegender Angehöriger. Mit der angekündigten Erhöhung der Pflegeversicherung um 0,5 Prozent allein seien die notwendigen Maßnahmen unfinanzierbar.
"Die Finanzierung der Pflege steht auf tönernen Füßen. Was es braucht, ist nicht nur ein beherztes Gesamtkonzept, um die Dauerkrise in der Pflege zu beenden, sondern auch eine Komplettreform der Pflegefinanzierung", mahnte Prof. Dr. Rolf Rosenbrock-Freese, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes anlässlich des Paritätischen Pflegekongresses, auf dem am 14. und 15. November Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis in Berlin erwartet werden. "Die geplante Beitragssatzanhebung stopft allenfalls die Löcher, die die demografische Entwicklung entstehen lässt. Um weitere wichtige Aufgaben erfolgreich anzugehen, braucht es mehr Geld beispielsweise für mehr und besser bezahlte Pflegekräfte", so Rosenbrock-Freese.
Die einseitige Mehrbelastung Kinderloser, wie von Minister Spahn jüngst vorgeschlagen, lehnt der Paritätische ab und fordert stattdessen die Einführung einer Bürgerversicherung. "Statt Menschen ohne Kinder einseitig finanziell noch stärker als ohnehin schon zu belasten, sollten endlich diejenigen in die Finanzierung der Pflegeversicherung einbezogen werden, die sich dem solidarischen System bisher völlig entziehen. Die Einnahmebasis der Pflegeversicherung muss verbreitert werden, so dass vom Freiberufler bis zum Beamten alle einbezahlen und alle Einkommensarten berücksichtigt werden." Darüber hinaus plädiert der Verband für ein Auflösen des Pflegevorsorgefonds, um die Mittel für die jetzt bereits dringend anstehenden Aufgaben einzusetzen.
Nach Schätzungen des Paritätischen ist ein Finanzvolumen von zusätzlich mindestens sechs bis zehn Milliarden Euro in der Pflegeversicherung jährlich notwendig, um die Situation in der Pflege nachhaltig zu verbessern und gleichzeitig die Eigenanteile für die Betroffenen zu begrenzen.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.der-paritaetische.de/veranstaltungen/veranstaltungsdetails/register/result/reguid/hmac/paritaetischer-pflegekongress-2018-recht-auf-gute-pflege-wege-aus-der-dauerkrise/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 14.11.2018

Anlässlich der heute im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz stattfindenden Anhörung zum Mietrechtsanpassungsgesetz fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband deutliche Nachbesserungen, um einen effektiven Schutz von Mieterinnen und Mietern vor unzumutbaren Mietsteigerungen und Verdrängung zu gewährleisten. Der Verband fordert in einem Schreiben an Bundestagsabgeordnete u.a. die Abschaffung aller Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, Strafen für rechtsbrüchige Vermieter sowie die Stärkung von Mieterrechten u.a. durch die Einführung eines kollektiver Klagemöglichkeiten (Verbandsklage).

„Es reicht nicht aus, ein paar Stellschrauben an der defekten Mietpreisbremse zu drehen in der Hoffnung, dass dieses Gesetz rund läuft. Um Mieterinnen und Mieter wirklich vor Verdrängung zu schützen, braucht dieses Gesetz eine Generalüberholung“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Eins von vielen noch unzureichend gelösten Problemen sei die Modernisierungsumlage, die auch nach dem neuen Gesetzentwurf einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehe. „Es kann nicht sein, dass Hauseigentümer sich ausschließlich auf Kosten ihrer Mieter sanieren“, so Schneider. Der Paritätische fordert, dass Modernisierungen nicht zu einer Mehrbelastung für Mietende führen dürfen. Eine Anpassung der Mieten müsse warmmietenneutral erfolgen, also maximal um die eingesparten Energiekosten. Grundsätzlich sei es zentral, dass Mieterinnen und Mieter in ihren Rechten gestärkt werden. „Die Schaffung kollektiver Klagemöglichkeiten sind die Voraussetzung, dass Mieterinnen und Mieter sich organisieren und auch juristisch gemeinsam gegen Vermieter und Immobilienkonzerne wehren können“, so Schneider.

Der Paritätische weist darauf hin, dass die Situation auf dem Wohnungsmarkt inzwischen auch dramatische Auswirkungen auf die Arbeit sozialer Träger habe, die ebenfalls Mieter sind. Hier brauche es entsprechende Reformen. „Soziale Träger können zunehmend ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen, weil sie keine geeigneten Räumlichkeiten finden und vor allem Gewerbemietverträge abschließen müssen, die vom gängigen Kündigungsschutz nicht betroffen sind. Angesichts des zunehmenden Wertes von Wohn- und Mietraum ist es für die Vermieter sehr verlockend, diese wichtigen Projekte bei der nächsten Gelegenheit auf die Straße zu setzen. Immer öfter müssen die kleine Kita oder der Seniorentreff dem Café oder Restaurant weichen, das mehr Umsatz generieren kann. Hier braucht es eine gesetzliche Lösung, damit unsere Städte auch zukünftig lebenswert bleiben“, fordert Schneider.

Den Brief an die Ausschussmitglieder finden Sie hier:

www.der-paritaetische.de/fachinfos/oeffentliche-anhoerung-zum-mietrechtsanpassungsgesetz-im-ausschuss-des-bundestages-fuer-recht-und-verbr/

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 07.11.2018

Zu den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Zahlen zur Armutsentwicklung sowie der heute vom Kabinett beschlossenen Anhebung des Mindestlohnes erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

"Wenn trotz boomender Wirtschaft selbst nach der unzuverlässigsten Datenquelle, nämlich EU-SILC, die Armut auf außerordentlich hohem Niveau verharrt, ist das mehr als bedenklich. Der stark wachsende Wohlstand kommt offensichtlich nicht bei allen an. Selbst unter den Erwerbstätigen haben wir ein beträchtliches Maß an Armut trotz Arbeit. Statt der armutspolitisch weitestgehend irrelevanten Erhöhung des Mindestlohnes auf gerade einmal 9,19 Euro wäre eine Anhebung auf 12,63 Euro erforderlich. Auch die Rahmenbedingung müssen sich ändern. Wir brauchen eine Eindämmung der Leiharbeit und eine Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Sie sind neben dem Niedriglohnsektor die Hauptarmutstreiber auf dem Arbeitsmarkt."

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 31.10.2018

Höheres Kindergeld, steigende Steuerfreibeträge – das wird viele Familien freuen. Unter ihnen auch einzelne Alleinerziehende, sofern das Einkommen so hoch ist, dass sie von den angekündigten Steuervorteilen profitieren. Anlässlich der heutigen Anhörung des Finanzausschusses zum Familienentlastungsgesetz, erklärt Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):

„10 Euro mehr Kindergeld und ein extra hoher Kinderfreibetrag ab 2019 – bei den meisten Alleinerziehenden wird trotzdem nicht mehr Geld im Portmonee ankommen. Denn im gleichen Zuge wie das Kindergeld steigt, sinkt der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an. Der Kinderfreibetrag wird über dem Existenzminimum eines Kindes liegen, statt dessen Höhe abzubilden. Das ist großzügig, aber nicht notwendig. Im Gegenteil: Bereits jetzt krankt die Familienförderung an einem 3-Klassen-System: Kinder in Familien mit hohen Einkommen profitieren weiter von Steuerentlastungen von bis zu knapp 300 Euro pro Monat, Kinder in Familien mit mittleren und kleinen Budget erhalten das Kindergeld in Höhe von 204 Euro, bei Kindern in Familien mit niedrigen oder ohne Einkommen kommt gar keine zusätzliche Förderung an, wenn ihre Familie auf SGB II angewiesen ist.

Die Bekämpfung von Kinderarmut sollte Priorität haben, nicht Steuergeschenke für Familien, die diese gar nicht dringend benötigen. Bei der kommenden Reform des Kinderzuschlags ist es dringend, diesen für Alleinerziehende zu verbessern. Wegen der schlechten Abstimmung von Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag und Wohngeld steht manche Alleinerziehende mit weniger Geld da als zuvor. Hier Lösungen umzusetzen, darf nicht am Geld scheitern!

Wir bedauern, dass der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende außen vor geblieben ist. Dieser muss angehoben werden, um Alleinerziehende vergleichbar wie Ehepaare zu entlasten. Insgesamt wünschen wir uns den Mut für eine grundlegende Reform: Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht.“

Die VAMV-Stellungnahme zum Familienentlastungsgesetz finden Sie hier.

Quelle: PressemitteilungVerband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 05.11.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:19.November 2018

Veranstalter: SPD-Bundestagsfraktion

Ort: Berlin

Eine ausgewogene Ernährung ist wichtig für ein gesundes Leben. Deshalb muss es allen Menschen, unabhängig vom Bildungs- und Sozialstatus, möglich sein, sich gesund zu ernähren. Doch das ist nicht immer der Fall. Darunter leiden nicht nur Erwachsene, sondern schon Kinder und Jugendliche.  

Aus Untersuchungen zur Kinder- und Jugendgesundheit wissen wir, dass Kinder und Jugendliche aus benachteiligten Familien sich ungesünder ernähren und häufiger unter ernährungsbedingten Krankheiten wie Diabetes, Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen leiden. Auch die Konzentrationsfähigkeit und die schulische Leistung werden durch die Ernährung beeinflusst.   

Die SPD-Bundestagsfraktion will Gesundheit und Chancengleichheit für alle! Eine ausgewogene Ernährung kann dabei helfen. Soziale Gerechtigkeit beginnt bereits beim Essen. Die SPD-Bundestagsfraktion will mit Ihnen und mit Initiativen, Betroffenen und Expert*innen aus den Bereichen Gesundheit, Bildung, Sozialberatungsstellen und Tafeln diskutieren: Gesunde Ernährung für Alle erleichtern – wie gelingt das? Welche Faktoren wirken auf das Ernährungsverhalten ein? Wo stehen die Verhältnisse einem gesunden Leben entgegen? Warum sind sozial benachteiligte Menschen besonders von ernährungsbedingten Krankheiten betroffen? Welche Möglichkeiten haben wir, dieser doppelten Benachteiligung entgegenzuwirken und für Chancengleichheit zu sorgen? Wie erreichen wir insbesondere Kinder und Jugendliche?  

Zu dieser Diskussion wird herzlich eingeladen und es wird sich auf Ihre Anregungen gefreut!

Ab sofort können Sie sich online auf aglandwirtschaft@spdfraktion.de oder per Fax unter: 030 – 227 70134 anmelden.

Termin: 22. November 2018

Veranstalter:Deutscher Juristinnenbund e.V.

Ort: Berlin

Programm und Informationen zur Anmeldung: https://www.djb.de/Veranstaltungen/2018/181122/

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen veranstaltet der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien zusammen mit dem Deutschen Juristinnenbund (djb) eine Paneldiskussion zum Thema Opferschutz im Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt. Zu Beginn werden Auszüge aus der WDR-Dokumentation »Vergewaltigt. Wir zeigen an!« der Fernsehautorin Nicole Rosenbach gezeigt.

Auf dem Podium diskutieren vier Expertinnen, die das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten:

– Nebenklagevertreterin Christina Clemm (Fachanwältin für Strafrecht, Berlin)

– GREVIO-Mitglied Sabine Kräuter-Stockton (Oberstaatsanwältin, Saarbrücken)

– Strafrechtswissenschaftlerin Dr. Anneke Petzsche, MSc (Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Humboldt-Universität zu Berlin), Fernsehautorin Nicole Rosenbach (WDR, Köln)

– Vorsitzende der djb-Kommission für Strafrecht Dr. Leonie Steinl, LL.M.

(Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Universität Hamburg)

– Moderation: Prof. Dr. Ulrike Lembke (Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, Humboldt Universität zu Berlin)

Die Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU und die Istanbul Konvention enthalten grundlegende Vorgaben für Stellung und Rechte von Opfern im Strafverfahren.

Beide Regelungswerke sind in Deutschland bisher nicht vollständig umgesetzt worden. Dennoch sind derzeit immer mehr Stimmen zu vernehmen, die die Rechte des Opfers im Strafverfahren zurückdrängen wollen. Gerade bei Sexualstraftaten werden dabei häufig Opferrechte gegen die Unschuldsvermutung des Angeklagten und die Wahrheitsfindung ausgespielt. Diese Entwicklungen nimmt die Veranstaltung zum Anlass, drängende Fragen des Opferschutzes in Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt zu diskutieren.

Das Policy Paper der djb-Strafrechtskommission zum Thema Opferrechte in Strafverfahren wegen geschlechtsspezifischer Gewalt wird ebenfalls auf der Veranstaltung vorgestellt.

Der Abend endet mit einem vom djb ausgerichteten Sektempfang, der insbesondere der Vernetzung der Teilnehmer*innen dient.

Bitte melden Sie sich an unter: geschaeftsstelle@djb.de.

Termin: 27. November 2018

Veranstalter:AWO-Parlamentariergruppe zusammen mit dem AWO Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Eine gute Familienpolitik hilft Familien in schwierigen Lebenssituationen und schützt sie vor Armut und Ausgrenzung. Die Herkunft aus einer reichen oder armen Familie darf nicht über die Zukunft von Kindern entscheiden. Deshalb müssen Kinder und Familien in schwierigen sozialen Lebenslagen unterstützt werden. Dabei kommt es auf eine gute Betreuungssituation und starke soziale Einrichtungen genauso an wie auf eine gezielte materielle Förderung. Die unterschiedlichen Einzelmaßnahmen müssen als Teil eines Gesamtkonzepts eine große Aufgabe übernehmen: Familien stärken – und damit auch den sozialen Zusammenhalt in diesem Land!

Wie das gelingen kann und was die nächsten Schritte sind, darüber diskutieren die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,Dr. Franziska Giffey, der Präsident des AWOBundesverbandes,Wilhelm Schmidt, moderiert vom Vorsitzenden der AWO-Parlamentariergruppe der SPD-Bundestagsfraktion,Michael Groß.

Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier.

Wir bitten um Anmeldung bis zum 23. November 2018 an nadine.buder@awo.org.

Termin: 06. Dezember 2018

Veranstalter:Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e.V.

Ort: Berlin

Antidiskriminierendes Handeln in derfrühkindlichen Bildung – Zusammenarbeit mit Eltern im Fokus

Kern der frühkindlichen Bildung ist es, Kinder zu stärken, zu ermutigen und demokratisch zu bilden. Die Teilhabe aller Kinder an dieser Bildung setzt aber voraus, dass Fachkräfte erkennen, welche Ausschlussmechanismen wirken und ihnen aktiv begegnen.  

Um dieses Ziel zu erreichen, ist es unerlässlich, die Familien der Kinder in den Blick zu nehmen: Anhand verschiedener Differenzlinien erleben Kinder unterschiedliche Bedingungen und unterschiedliche Akzeptanz und Wertschätzung ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Um dem zu begegnen, ist die inklusive Gestaltung des Kitaalltags und dabei die Zusammenarbeit mit Eltern ein wesentlicher Faktor. Wir möchten mit dem Fachtag Fachkräften Mut machen und sie dabei unterstützen, das vielschichtige Miteinander in derKita und mit den Eltern diskriminierungssensibel, ressourcenorientiert und vorurteilsbewusst zu gestalten – nicht als zusätzliche Aufgabe, sondern als Kern ihrer Verantwortung. Der Fachtag findet im Rahmen des ESF-Bundesprojektes „Elternchance II – Familien früh für Bildung gewinnen" statt.

Weitere Informationen zur Qualifizierung: www.elternchance.de

Alle Kinder haben gleiche Rechte

Das Recht auf Schutz vor Diskriminierung in der Kita verwirklichen

Ein an den Kinderrechten orientierter Ansatz bindet gute Qualität in der Arbeit mit Kindern an die Verwirklichung der jedem Kind zustehenden Rechte. Für die Praxis in Kitas ergeben sich zahlreiche Fragen: Wie können junge Kinder altersgerecht mit den ihnen zustehenden Rechten vertraut gemacht werden? Was tun, wenn es zu Ausgrenzung und Diskriminierung durch Kinder, Eltern oder Fachkräfte kommt? Auf welche Weise können die Eltern für die Rechte ihrer Kinder sensibilisiert werden und wie kann eine Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zum Wohl des Kindes gelingen?

Prof. Dr. Jörg Maywald ist Geschäftsführer der Deutschen Liga fürdas Kind, Honorarprofessor an der Fachhochschule Potsdam und Sprecher der National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.

Information und Anmeldung: weinbrenner@pb-paritaet.de

AUS DEM ZFF

Anlässlich verschiedener Medienberichte zu den Eckpunkten des geplanten „Starke-Familien-Gesetz“ begrüßt das ZFF die Vorhaben des BMFSF und des BMAS, mahnt jedoch dringend weitere Reformen an, um die Kinder- und Familienarmut nachhaltig zu reduzieren.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt zu den veröffentlichten Eckpunkten: „Endlich kommt die lang erwartete Reform des Kinderzuschlags. Die Leistung soll erhöht und von einigen Konstruktionsfehlern befreit werden: Wenn Eltern mehr arbeiten, soll der Bezug nicht mehr abrupt enden und durch eine geänderte Anrechnung von Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sollen künftig auch Alleinerziehende Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Ebenfalls sind Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket geplant. Das ZFF begrüßt diese Reformen als wichtige Schritte zum Abbau von Kinderarmut.“

Merkel kritisiert die Reform jedoch als unzureichend: „Dieser Vorstoß erfüllt nur in Teilen unsere langjährigen Forderungen und geht uns nicht weit genug: Der Auszahlungsbetrag des Kinderzuschlags wird nicht, wie ursprünglich angedacht, zusammen mit dem Kindergeld die Höhe des sächlichen Existenzminimums entsprechen, sondern mit dem Verweis auf den Anspruch des Bildungs- und Teilhabepakets um einen Betrag von 19 Euro reduziert. Diese Reduktion des Auszahlungsbetrages ist ungerecht, denn Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket schaffen keine automatische Teilhabe von Kindern. Es wird daher weiterhin bei einer Unterdeckung des kindlichen Existenzminimums in den anspruchsberechtigten Familienhaushalten bleiben. Darüber hinaus führt erst die automatische Auszahlung des Kinderzuschlags gemeinsam mit dem Kindergeld in voller Höhe des sächlichen Existenzminimums dazu, dass bürokratische Hürden beseitigt und wirklich alle anspruchsberechtigten Familien erreicht werden.

Langfristig wollen wir die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen und neu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 12.11.2018

ZFF gehört zu den Erstunterzeichnenden der gemeinsamen Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“

Anlässlich des 13. Treffens der Menschen mit Armutserfahrung fordern die Nationale Armutskonferenz und die im „Ratschlag Kinderarmut“ zusammengeschlossenen Verbände die Bundesregierung auf, „mit großer Priorität wirksam und zielgerichtet die Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien zu bekämpfen“.

„Mehr als drei Millionen Kinder und Jugendliche erfahren jeden Tag Ausgrenzung und Armut. Besonders betroffen sind Kinder, die in Familien von Alleinerziehenden leben. Knapp 40 Prozent leben mit Sozialleistungen“, berichtet Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). „Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass viele Betroffene ihr letztes Hemd geben, um das Nötigste für Ihre Kinder finanzieren zu können. Das können und wollen wir nicht weiter hinnehmen!“

Maßnahmen wie die Erhöhung des Kindergeldes würden bei in Armut lebenden Familien nicht ankommen, da sie auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld II oder den Unterhaltsvorschuss angerechnet würden, heißt es in der Erklärung. Die geplanten Reformen des Kinderzuschlags und des Bildungs- und Teilhabepakets seien unzureichend.

„Zwar wird jetzt eine Erhöhung des Schulbedarfspakets angekündigt, aber wiederum gibt es keine ordentliche Bedarfsermittlung“, kritisiert Barbara Eschen, Sprecherin der Nationalen Armutskonferenz. „Wir wissen aus Studien der Diakonie, dass bis zu 200 Euro für Schulmaterial fällig sind. Es reicht nicht aus, die bisherigen 100 Euro Pi mal Daumen zu erhöhen, ohne nachzurechnen, was wirklich nötig ist.“ Außerdem müssten das schulische Mittagessen und der ÖPNV für Schulkinder kostenlos werden.

Wesentliche Probleme würden sich durch die bisherige Konstruktion der Familienförderung ergeben, so Alexander Nöhring, Geschäftsführer des Zukunftsforums Familie, der familienpolitische Fachverband der Arbeiterwohlfahrt. „Bisher bekommen nicht die ärmsten Familien die stärkste Hilfe. Ein undurchschaubares Dickicht aus Kindergeld, Kinderfreibetrag, Basiselterngeld, Kinderregelsatz, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss sorgt dafür, dass gerade in Armut Lebende Familien ihre sozialen Rechte nicht durchsetzen können. Wir müssen die Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen: Dafür brauchen wir ein einheitliches Existenzminimum für alle Kinder und besondere und unbürokratische Hilfen für die, die sie am dringendsten benötigen“, so Nöhring.

„Um Kindern eine gerechtere Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, muss das Recht auf ihr soziokulturelles Existenzminimum gesichert sein. So gibt es auch die UN-Kinder-rechtskonvention in den Artikeln 26 und 27 vor. Sprudelnde Steuereinnahmen durch die positive wirtschaftliche Lage in Deutschland und die dadurch vorhandenen Verteilungsspielräume müssen konsequenter für eine grundlegende Reform der Familienförderung genutzt werden“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, fasst zusammen: „ Bisher wurde viel angekündigt – aber wenig umgesetzt. Leistungen müssen alle Familienformen erreichen, egal ob verheiratet oder nicht, Alleinerziehende ebenso wie Familien mit vielen Kindern. Besonders wichtig ist die Infrastruktur vor Ort – vom Schwimmbad über Sozialarbeit bis hin zu Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern, die nicht mehr weiter wissen.“

Die Erklärung „Bekämpfung von Kinderarmut muss Priorität haben“ und eine Übersicht über die Mitzeichnenden finden Sie hier im Wortlaut: Link

Erstunterzeichnende:

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)

AWO Bundesverband e. V.

Diakonie Deutschland

Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.

Deutscher Kinderschutzbund e. V. (DKSB)

Deutsches Kinderhilfswerk e. V.

Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.(Vamv)

Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF)

Weitere Unterstützende:

Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.

Dr. Irene Becker, Empirische Verteilungsforschung, Riedstadt

Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.

Deutscher Bundesjugendring e.V.

DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V.

DEUTSCHLAND RUNDET AUF Gemeinnützige Stiftungs-GmbH

Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.

Diakonie Mitteldeutschland

Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf)

Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern (eaf bayern)

Gesundheit Berlin-Brandenburg e.V.

Sozialverband VdK Deutschland e.V.

ver.di Erwerbslosengruppe Karlsruhe

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 07.11.2018

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Archiv ZFF-Info

ZFF-Info 16/2018

SCHWERPUNKT I: Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz

Am heutigen Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut veröffentlicht die Nationale Armutskonferenz ihren dritten Schattenbericht zur Armut in Deutschland. Der Bericht gibt einen Überblick über den armutspolitischen Handlungsbedarf und lässt Betroffene zu Wort kommen.

"Armut in Deutschland hat eine menschenrechtliche Dimension. Sie zu bekämpfen ist keine Wohltätigkeit, sondern eine Verpflichtung", betonte nak-Sprecherin Barbara Eschen: "Armutsbetroffene sind keine Bittsteller, sondern sie haben soziale Rechte". Um Armut in Deutschland zu überwinden, benötige man daher eine aktive Politik der Armutsbekämpfung. Diese werde von der Bundesregierung jedoch weiterhin vernachlässigt. Eschen nahm hierbei Bezug auf den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – kurz UN-Sozialpakt. Am Tag zuvor hatte der Sozialausschuss der Vereinten Nationen, der die Einhaltung dieser Rechte überwacht, seine Empfehlungen an die deutsche Bundesregierung veröffentlicht. Diese zeigten: "Es ist noch viel zu tun".

Insbesondere in Hinblick auf die Bekämpfung von Erwerbsarmut sehe sie enormen Handlungsbedarf, erklärte Eschen. So sei für viele Menschen in Beschäftigung Armut dennoch bittere Realität – obwohl Wirtschaft und Arbeitsmarkt in boomen.

In Deutschland hat sich die Erwerbsarmut in den letzten zehn Jahren verdoppelt:

Zwischen 2004 und 2014 stieg der Anteil der "working poor" an allen Erwerbstätigen auf 9,6%. "Prekäre Beschäftigung schafft Unsicherheit, führt in Altersarmut und behindert die Lebensplanung", so Eschen.

Besonders problematisch seien Minijobs mit derzeit 7,5 Millionen Beschäftigten, ergänzte Erika Biehn, die seit 1991 als Betroffenenvertreterin in der nak aktiv ist. "Diese ermöglichen in der Regel keinen Einstieg in gute Arbeit, sondern sind berufliche Sackgassen mit mangelnden Perspektiven, niedrigen Einkommen und oftmals schlechten Arbeitsbedingungen. Insbesondere für Frauen", so Biehn. Die Nationale Armutskonferenz fordere die Bundesregierung daher auf, "sich für gute Arbeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzusetzen, statt ‚Arbeit um jeden Preis‘ zur Devise zu machen".

"In den meisten deutschen Städten fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Und das nicht nur für wohnungslose Menschen, sondern zunehmend auch für einkommensarme Haushalte, Alleinerziehende, Studierende, Geflüchtete oder Seniorinnen und Senioren", schilderte die stellvertretende nak-Sprecherin Werena Rosenke und verwies ebenfalls auf Forderungen des UN Sozialausschusses. Die Nationale Armutskonferenz fordert daher die auch Stärkung des Sozialen Wohnungsbaus sowie die realistische Ermittlung angemessener Wohnkosten in der Grundsicherung.

In ihrem Statement ging Barbara Eschen auch Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger ein: "Es ist äußerst fraglich, ob Sanktionen ein geeignetes Mittel sind, um Menschen ‚fit für den Arbeitsmarkt‘ zu machen. Vor allem aber sollten wir uns bewusst machen: Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard ist nicht verhaltensabhängig."

Gefordert sei vielmehr eine Neuorientierung der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik.

Beschäftigungspolitik sollte demnach auf Sanktionen und Druck verzichten und vielmehr die Motivation und Selbstbestimmung der Menschen unterstützen.

Notwendig seinen zudem höhere Regelsätze in der Grundsicherung und die weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns.

Link zum Schattenbericht: https://www.nationale-armutskonferenz.de/veroeffentlichungen/schattenbericht/

Link zum Bestellformular einer gedruckten Version des Schattenberichts: https://diakonie-webshop.de/Publikationen-und-Medien/Zentrum-Migration-und-Soziales/Armut-stoert-Schattenbericht-der-Nationalen-Armutskonferenz::2266.html

Weitere Informationen zu den Empfehlungen des Sozialausschuss der Vereinten Nationen an die deutsche Bundesregierung vom 16.10.2018: https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/SessionDetails1.aspx?SessionID=1200&Lang=en

Quelle: Pressemitteilung Nationalen Armutskonferenzvom 17.10.2018

Anlässlich des heute erschienenen Schattenberichts der Nationalen Armutskonferenz erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik und europäische Sozialpolitik:

Der Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz legt an vielen wesentlichen Stellen den Finger in die Wunde. Das Grundrecht auf Existenzsicherung muss für alle Menschen realisiert werden. Deswegen muss das Thema Armut aus dem Schatten ins Licht. Besonders problematisch ist, dass auch in Deutschland zunehmend viele Erwerbstätige von Armut betroffen sind. Nach Angaben des Berichts hat sich die Zahl in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt.

Wir wollen eine Garantiesicherung, durch die Hartz IV überwunden wird, das Existenzminimum für alle Menschen garantiert und Erwerbstätigkeit stärker belohnt wird. Gegen Kinderarmut fordern wir eine Kindergrundsicherung für alle Kinder und gegen Altersarmut eine Garantierente, mit der kleine Renten ohne Bedürftigkeitsprüfung auf ein Mindestniveau aufgestockt werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz wollen wir zugunsten einer Einbeziehung Leistungsberechtigter in unsere regulären Sozialleistungssystem abschaffen und darüber hinaus soziale Sicherheit stärker europäisch ausrichten: Hierzu soll die EU verbindliche Mindeststandards in Form einer Mindesteinkommensrichtlinie für angemessene und existenzsichernde Grundsicherungssysteme in den Mitgliedstaaten schaffen.

Armut ist weitverbreitet – oftmals übersehen oder kleingeredet, soziale Rechte werden nicht realisiert oder gar versucht zu umgehen. Die Bundesregierung muss endlich für alle Menschen die hier leben, egal ob deutsche Staatsbürger, EU-Bürger oder Geflüchteter, eine Gesamtstrategie gegen die vielen Facetten der Armut in unserem Land, vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 17.10.2018

„Der Schattenbericht zeigt eindrücklich, dass die herrschende Politik kläglich bei der Beseitigung von Armut versagt. Treffend wird darin festgestellt, dass Armut übersehen, übergangen, geleugnet, beschimpft und bestenfalls etwas gelindert wird, und dass Menschen, die von Armut betroffen sind, sich in Behörden oft gemaßregelt und bevormundet fühlen“, erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Ko-Vorsitzende der Partei DIE LINKE, zum heute erscheinenden Schattenbericht der Nationalen Armutskonferenz zur Armut in Deutschland. Kipping weiter:

„Es ist Zeit, Armut in Deutschland endlich zu beseitigen. Dazu schlägt DIE LINKE gut bezahlte Erwerbsarbeit, den Ausbau der Arbeitslosenversicherung, eine sanktionsfreie, individuelle Mindestsicherung in Höhe von derzeit 1.050 Euro netto, eine Kindergrundsicherung in Höhe von derzeit ca. 600 Euro, die Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent und eine solidarische Mindestrente von derzeit 1.050 Euro netto vor. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen. Wir brauchen ein Bundesteilhabegesetz, das allen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Es muss Schluss sein mit dem diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetz. Grundrechte gelten für alle, sie sind unteilbar.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 17.10.2018

SCHWERPUNKT II: Gute-Kita-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gute-Kita-Gesetz beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion wird damit für mehr Qualität und weniger Gebühren in Kitas sorgen. Mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro unterstützen wir Kitakinder und ihre Eltern genau da, wo der Schuh am meisten drückt.

„Wir wissen, dass jede Kita, jede Region und jedes Bundesland mit anderen Herausforderungen zu kämpfen hat. Deshalb schreiben wir den Ländern auch keine konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kitas vor. Vielmehr stellen wir ihnen einen Instrumentenkasten zur Verfügung, mit dem sie flexibel, etwa in mehr Erzieherinnen und Erzieher, ihre Qualifizierung oder in zusätzliche ganzheitliche Bildungsangebote, investieren können.

Damit auch alle Kinder eine gute Kita besuchen können, müssen sich die Familien das leisten können. Deshalb werden die Eltern, die Grundsicherung, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, künftig nicht mehr für die Betreuungsplätze zahlen müssen. Außerdem führen wir bundesweit ein, dass Kitagebühren sozial gestaffelt werden müssen. Das hilft vor allem Familien mit kleinerem Geldbeutel.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben vor unserer Regierungsbeteiligung mehr Qualität und weniger Gebühren in Kitas versprochen. Das lösen wir jetzt ein.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 18.10.2018

Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und die Gewerkschaften sehen Nachbesserungsbedarf im Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Dazu haben sie ein Forderungspapier erarbeitet.

Die größer werdende Bedeutung frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung machen einen Ausbau der Kindertagesbetreuung und langfristige Investitionen des Bundes, auch in die Qualität der Angebote, notwendig. Die Investitionen sollten über 2022 hinausgehen, unterstreicht Caritas-Präsident Peter Neher, der auch die Präsidentschaft der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) innehat. Nur bei einer dauerhaften Beteiligung des Bundes an der Finanzierung sei davon auszugehen, dass die Länder die Qualität der Kindertagesbetreuung konsequent weiterentwickeln.

Anlässlich der heutigen Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag unterstreichen die Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände die Notwendigkeit, die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzmittel dauerhaft zur Verfügung zu stellen und diese über ein Sondervermögen des Bundes an die Länder zu verteilen. Kritisch bewerten sie, dass die Zuschüsse an die Länder über eine Umverteilung der Umsatzsteueranteile geregelt werden sollen. „Mit den zusätzlichen Mitteln dürfen keine Haushaltslöcher gestopft werden, sondern das Geld muss zwingend zur Qualitätsverbesserung der KiTas verwendet werden“, betont Sylvia Bühler, Mitglied im Bundesvorstand von ver.di. „Die Bundesmittel müssen vor allem für die Verbesserung der Personalschlüssel und für die Ausbildung von Fachkräften eingesetzt werden, und dies muss der Bund sicherstellen können“, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper.

„Grundsätzlich ist das Engagement des Bundes zu würdigen“, sagt Björn Köhler, Vorstandsmitglied der GEW. „Wir befürchten aber, dass ein großer Teil der Mittel für die Beitragsfreiheit verwendet wird“, so Köhler. Hierin sehen die Verbände und Gewerkschaften zwar eine wichtige familienpolitische Aufgabe, diese dürfe aber in der aktuellen Debatte nicht gegen den Qualitätsausbau ausgespielt werden.

„Ein wirklich Gutes-Kita-Gesetz muss Strukturen schaffen, in denen jedes Kind, gleich gut betreut und gefördert, vergleichbare Zukunftschancen hat. Deutschland ist zu reich, um Ausreden dafür zu haben, dass der Wohnort über den Zugang zu guter Bildung entscheidet“, betont Caritas-Präsident Peter Neher.

Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestags auf, im laufenden Gesetzgebungsverfahren entsprechende Änderungsanträge einzureichen, die eine dauerhafte Beteiligung des Bundes und eine Finanzierung über ein Sondervermögen sicherstellen.

Im Rahmen des „Gute-KiTa-Gesetzes“ haben die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Gewerkschaften die Initiative „Qualitätsversprechen einlösen“ gegründet. Der Initiative gehören an der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., der Deutsche Caritasverband e.V. mit dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V, das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie Deutschland mit der Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V, der Paritätische Gesamtverband, die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di).

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 18.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das "Gute-Kita-Gesetz" Nachbesserungen zur nachhaltigen Qualitätssteigerung in der Kindertagesbetreuung. "Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt ausdrücklich das angestrebte stärkere finanzielle Engagement des Bundes zur Verbesserung der Kita-Qualität in Deutschland. Aus unserer Sicht ist aber nicht gewährleistet, dass durch das Gesetz die Qualität in der Kindertagesbetreuung entscheidend weiterentwickelt und die Bedingungen in den Bundesländern angeglichen werden. Hier brauchen wir klare Rahmenvorgaben durch den Bund, da andernfalls gute Kindertagesbetreuung nach wie vor vom Wohnort abhängig sein wird. Zudem birgt die nicht auf Dauer angelegte finanzielle Unterstützung der Bundesländer die Gefahr, dass Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in den Ländern nicht langfristig und nachhaltig angelegt werden", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"In Kombination mit der nur unzureichenden Gesamtfinanzierung droht mit dem Gute-Kita-Gesetz ein Stückwerk, das wir uns nicht leisten dürfen. Gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe und Ende 2022 nicht erledigt. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Das Deutsche Kinderhilfswerk hätte sich aus kinderrechtlicher Sicht zudem gewünscht, dass die Umsetzung der Kinderrechte und die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen deutlicher als vorgesehen in den Mittelpunkt rücken. Denn damit könnten die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut", so Krüger weiter.

Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern und finanziell auszustatten, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V.vom 18.10.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Bundesjugendministerin Giffey informiert sich über Interaktionsrisiken wie Cybergrooming und rechtsradikale Köder in sozialen Medien

Beim Besuch von jugendschutz.net in Mainz hat Bundesjugendministerin Franziska Giffey betont, dass junge Menschen für den Umgang im Internet befähigt und gestärkt werden müssen. „Kinder und Jugendliche werden in Chats, auf Instagram Facebook und Snapchat tagtäglich mit menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Haltungen konfrontiert. „Wenn Rechtsextreme Jugendliche so gezielt ins Visier nehmen, müssen wir handeln“, betonte Giffey.

Jugendschutz.net stellte der Bundesjugendministerin seine Beobachtungen zu sogenannten Interaktionsrisiken im Netz vor. Ein Schwerpunkt war der „Bericht 2017: Rechtsextremismus im Netz“. Der Bericht zeigt, mit welchen Mitteln Rechtsextreme Kinder und Jugendliche im Netz zu ködern versuchen. Dokumentiert wurden allein im Jahr 2017 1.228 Fälle mit mehr als 1.340 Verstößen wie Volksverhetzung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Holocaustleugnungen. In rund 90 Prozent der Fälle wurde durch jugendschutz.net eine Löschung oder Sperrung erreicht.

„Wir müssen Jugendlichen helfen, demokratiefeindliche Inhalte im Netz zu erkennen und ihnen konkrete Tipps geben, wie sie damit umgehen können. Auch die Provider müssen wir in die Pflicht nehmen. Gefährdende Inhalte müssen schnell gelöscht werden oder dürfen gar nicht erst ins Netz kommen. „Der Schutz, der in der analogen Welt gilt, muss auch online gelten“, so Bundesjugendministerin Giffey.

Dies bezieht sich nicht nur auf extremistische Inhalte, sondern vor allem auch für die im interaktiven Web 2.0 besorgniserregend angestiegene sexuelle Anmache von Kindern und Jugendlichen, dem sogenannten Grooming. „Auch bei der Bekämpfung von sexualisierter Anmache und dem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Netz ist jugendschutz.net ein zentraler Partner. „Wir wollen dafür sorgen, dass unser Jugendschutzgesetz, das aus dem Zeitalter von CD-ROMs stammt im digitalisierten 21. Jahrhundert ankommt. Dafür werden wir die Erkenntnisse von jugendschutz.net nutzen und ein modernes Jugendmedienschutzgesetz erarbeiten“, so Ministerin Giffey.

Jugendschutz.net ist das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert.

Auch beim anschließenden Besuch von Ministerin Giffey bei der Kinder- und Jugendredaktion des ZDF stand der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Mit den Redakteuren der Kindernachrichtensendung „logo!“ diskutierte die Ministerin darüber, wie Kinder und Jugendliche effektiv über Phänomene wie Cybermobbing und Cybergrooming informiert werden sowie Eltern und Fachkräfte bei der Stärkung ihrer Kinder unterstützt werden können.

Der Bericht 2017: Rechtsextremismus im Netz von jugendschutz.net steht unter https://www.hass-im-netz.info/themen/detail/artikel/bericht-2017-rechtsextremismus-im-internet/ zum Download bereit.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 22.10.2018

Bundesministerin Giffey gibt Startschuss für die Umsetzung des Bundeskooperationskonzeptes „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“

Am heutigen Europäischen Tag gegen Menschenhandel stellte Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey das Konzept für eine engere Zusammenarbeit im Kinderschutz zur Bekämpfung von Menschenhandel mit Minderjährigen in Deutschland vor.

Im Jahr 2017 gab es laut Bundeskriminalamt 171 minderjährige Opfer von Menschenhandel in Deutschland. Fachleute gehen jedoch von einem erheblich größeren Dunkelfeld aus. Berichte von Beratungsstellen legen nahe, dass die Zahl weit höher ist. Der Fall in Staufen zeigt, dass Menschenhandel mit Kindern in Deutschland Realität ist, der wir uns stellen müssen. Häufig geht es dabei um sexuelle Ausbeutung, es liegen aber auch Berichte über Ausbeutung von Kindern in so genannten „Bettel-Banden“ vor. Auch die Ausbeutung zur Begehung von Straftaten oder zur Arbeit, z.B. auf dem Bau, sind Formen des Menschenhandels mit Minderjährigen. Häufig werden Kinder und Jugendliche nicht als Opfer erkannt. Grund dafür ist, dass sie in einer extremen psychischen, emotionalen oder tatsächlichen Abhängigkeit von den Ausbeuterinnen und Ausbeutern stehen – organisiert von kriminellen Netzwerken. Kinder werden dabei zum Beispiel auf Schulhöfen angesprochen, mitunter sind aber auch Mitglieder der Familien der Opfer an der Ausbeutung beteiligt.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Menschenhandel findet statt, auch in Deutschland. Gegen diese Form der modernen Sklaverei des 21. Jahrhunderts müssen wir konsequent vorgehen. Wir wollen Fachkräfte dabei unterstützen, Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern zu erkennen, denn das ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung und für Schutz und Hilfe. Wir brauchen eine bessere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Nur wenn Polizei, Jugendämter, Jugendhilfe, Fachberatungsstellen und Kinderschutzambulanzen eng kooperieren, haben wir eine Chance, dem Handel mit und der Ausbeutung von Kindern Einhalt zu gebieten. Wir müssen besser organisiert sein als die organisierte Kriminalität. Dazu dient das heute vorgestellte Kooperationskonzept.“

Das gemeinsam veröffentlichte Bundeskooperationskonzept bietet eine Handlungsorientierung für eine vernetzte und abgestimmte Zusammenarbeit von u.a. Polizei, Jugendamt und Fachberatungsstellen. Es wurde von der Kinderschutzorganisation ECPAT Deutschland e.V., dem Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. sowie dem Bundeskriminalamt gemeinsam mit der Praxis erarbeitet und bündelt Wissen, um eine Verantwortungsgemeinschaft für jedes betroffene Kind zu schaffen, damit Kinder umfassend Hilfe erhalten und künftig besser vor Menschenhandel und Ausbeutung geschützt werden können.

Dr. Dorothea Czarnecki, stellvertretende Geschäftsleitung von ECPAT e.V. und federführende Autorin des Kooperationskonzeptes: „Wir müssen Kinderschutz neu denken. Es fällt Jugendämtern oft schwer, Verdachtsfällen von Kinderhandel und Ausbeutung auf den Grund zu gehen. Dies erfordert spezifisches Fachwissen, denn Kinderhandel findet oft im Verborgenen statt. Kriminelle Netzwerke ändern ihr Tatverhalten, zunehmend wird der Handel mit Kindern im Darknet organisiert. Keine Institution kann Kinder alleine schützen. Nur wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Akteure entwickelt wird, bei der das Kind im Mittelpunkt steht, können wir die bestehenden Schutzlücken schließen und verhindern, dass sich ein Fall wie Staufen wiederholt.“

Barbara Eritt, Leiterin der Fachberatungsstelle IN VIA, ruft dazu auf, das Leid der Kinder zu beenden: „Kein Kind soll mehr sagen müssen: ‚Sie haben mich gezwungen, mit vielen Männern Sex zu haben, und danach hat es so weh getan‘.“

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen, um die auf der Bundesebene entwickelten Empfehlungen auf die Länderebene anzupassen und umzusetzen. Ziel ist die konkrete Verbesserung und Stärkung verankerter Schutz- und Hilfestrukturen für von Ausbeutung und Handel gefährdete Kinder und Jugendliche.

Den Weg bereiten Berlin und Bremen, die als erste Bundesländer bereits den Anstoß für die Umsetzung des Konzeptes gegeben haben. Dafür steht die Beratung durch ECPAT zur Verfügung.

Das Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“ ist unter www.bmfsfj.de/bundeskooperationskonzeptverfügbar. Ein Kurzer Erklärfilm auf der Website zeigt anschaulich, worum es geht.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 18.10.2018

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey startet Pilotphase mit Berlin und Sachsen

Das Elterngeld wird digital. Eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen, die nahezu von allen Eltern in Anspruch genommen wird, soll in Zukunft auch online beantragt werden können – dazu startete Bundesfamilienministerin Franziska Giffey heute (Dienstag) gemeinsam mit den Bundesländern Berlin und Sachsen die „Pilotphase mit Antragsassistenten“. Weitere Länder folgen im Laufe des Jahres. Die Digitalisierung des Elterngeldes ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur generellen Digitalisierung von Familienleistungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Gerade Paare, die Eltern werden, wünschen sich mehr Zeit, weniger Bürokratie und stattdessen mehr digitale Angebote in der öffentlichen Verwaltung. Mit ElterngeldDigital gehen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zum digitalen Familienministerium. Mit verständlicher Sprache, Hilfestellungen und automatischer Fehlererkennung unterstützen wir online Eltern gezielt beim Ausfüllen des Antragsformulars.“

ElterngeldDigital wird schrittweise ausgebaut. Ab heute können Mütter und Väter aus den Bundesländern Berlin und Sachsen den Antragsassistenten nutzen. In diesem Stadium muss der Antrag am Ende der Bearbeitung nur noch ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die zuständige Elterngeldstelle versendet werden. Anfang 2019 wird der neue Service auch direkt mit den Elterngeldstellen der beteiligten Länder verbunden – dann können Eltern die Antragsdaten auch elektronisch an die zuständige Elterngeldstelle übermitteln. Mit Schritten zur Umsetzung eines papierlosen Antrags wollen wir Anfang 2019 starten.

„Unser mittelfristiges Ziel ist der papierlose Antrag mit elektronischer Signatur. Junge Familien wünschen sich einfache Zugänge zu Informationen und Leistungen. Mit dem neuen Familienportal, dem Infotool Familie und dem Elterngeldrechner ist hier das Familienministerium schon weit voraus. Die onlinegestützte Beantragung von Leistungen ist nun der nächste Schritt“, so Ministerin Giffey weiter.

Die Sächsische Familienministerin Barbara Klepsch, betont: „Ich freue mich, dass der Freistaat Sachsen zusammen mit dem Land Berlin eine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung einer der wichtigsten Familienleistungen übernimmt. Mit maßgeblicher Unterstützung des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen wurde der Antragsassistent entwickelt, mit dem junge Eltern ihren Antrag auf Elterngeld nunmehr leicht online ausfüllen können. Unsere sächsischen Familien brauchen diese digitale Erleichterung, um mehr Zeit für das gemeinsame Miteinander zu haben.“

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Sandra Scheeres, sagt: „Es passt, dass Berlin neben Sachsen bei diesem bundesweiten Vorhaben eine Vorreiterrolle übernimmt. Die Hauptstadt erlebt einen Babyboom und entsprechend stark steigt die Zahl der Elterngeldanträge, die in den Bezirken bearbeitet werden. Das neue Serviceangebot ElterngeldDigital verspricht eine gute Anleitung bei der Antragstellung und insgesamt kürzere Bearbeitungszeiten. Es wird sicher von vielen Berliner Eltern gerne angenommen.“

Weitere Informationen zum ElterngeldDigital finden Sie unter www.elterngeld-digital.de

Einige Eckdaten zum Elterngeld: ingeführt wurde das Elterngeld im Jahr 2007. 2015 folgte das ElterngeldPlus. Informationen zum Elterngeld und was sich durch die Einführung des ElterngeldPlus geändert hat, finden Sie hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeldFür das Elterngeld sind im Haushalt 2018 6,67 Mrd. Euro eingestellt. Die Nachfrage ist über die vergangenen Jahre stets angewachsen, auch im Jahr 2019 erwarten wir weiter steigende Antragszahlen. Im 1. Quartal 2018 haben deutschlandweit gut 976.000 Personen Elterngeld bezogen.Das Elterngeld ist eine der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen in Deutschland: 91 Prozent der Bevölkerung kennen das Elterngeld, 82 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher sagen, dass das Elterngeld besonders wichtig für ihr Familieneinkommen sei.

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.10.2018

Mit der ersten Lesung im Deutschen Bundestag starten heute die parlamentarischen Beratungen zum Mieterschutzgesetz. Die zunehmend dramatische Lage auf dem Wohnungsmarkt macht eine Stärkung des Mieterschutzes dringend erforderlich. Der Regierungsentwurf ist ein erster wichtiger Schritt dazu. Die SPD-Bundestagsfraktion plädiert für noch weitergehende Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter. Ziel ist ein Inkrafttreten zum 1.1.2019.

„Der Gesetzentwurf sieht die Senkung der Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten von derzeit elf auf acht Prozent vor. Zusätzlich soll erstmalig eine bundesweite Kappungsgrenze für Mieterhöhungen infolge von Modernisierungskosten gelten. Die Miete soll maximal um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen dürfen. Wenn Mieterinnen und Mieter gezielt aus ihren Wohnungen herausmodernisiert werden, kann künftig ein Bußgeld von bis zu 100.000Euro verhängt werden.

Diese Regelungen wollen wir zugunsten der Mieterinnen und Mieter weiter verbessern: Wir wollen die Umlagefähigkeit auf sechs Prozent und die Kappungsgrenze auf zwei Euro zu senken. Dies geht über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinaus, doch die ernste Lage auf dem Wohnungsmarkt macht es aus unserer Sicht erforderlich, die Festlegungen von Januar dieses Jahres zu überdenken.

Mit der im Gesetzentwurf enthaltenen Verpflichtung von Vermietern zur Offenlegung der Vormiete können Mieter künftig vor Abschluss eines Mietvertrags erkennen, wenn unzulässig hohe Mieten verlangt werden. Damit wird die Mietpreisbremse verbessert. Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt brauchen wir die bundesweite Geltung, vor allem, weil immer mehr unionsgeführte Länder die Mietpreisbremse auslaufen lassen. Ferner muss der Betrachtungszeitraum für Mietspiegel von vier auf sechs Jahre erweitert werden. Das anstehende parlamentarische Verfahren muss genutzt werden, um diese Vereinbarung des Wohngipfels vom 21.9.2018 schnellstmöglich umzusetzen.“

Quelle: Pressemitteilung SPD-Bundestagsfraktion vom 19.10.2018

Anlässlich der heute von der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlichten Arbeitsmarktzahlen erklärt Dr.WolfgangStrengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik:

Die aktuell guten Arbeitsmarktzahlen dürfen nicht darüber hinweg täuschen, dass schon heute der Arbeitsmarkt tief gespalten ist und gravierende Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt vor uns stehen.

Der ökologische Umbau der Wirtschaft, die Digitalisierung, der demographische Wandel und eine gut gestaltete Migration bieten dabei große Chancen. Dafür müssen allerdings insbesondere auf dem Arbeitsmarkt die Rahmenbedingungen verändert werden, damit diese Veränderungen auch bei allen Menschen zu Verbesserungen führen und nicht als Bedrohung empfunden werden. Dazu muss die Bundesregierung deutlich stärkere Anstrengungen unternehmen. Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht aus.

Die Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit muss bekämpft, prekäre Beschäftigung muss eingedämmt und die bestehenden Niedriglohnfallen überwunden werden. Zu viele Menschen sind trotz Erwerbstätigkeit arm. Wir brauchen eine Garantiesicherung, die auch und gerade bei Erwerbstätigkeit das Existenzminimum garantiert und zusätzliche Erwerbstätigkeit belohnt. Die Arbeitslosenversicherung muss gestärkt werden, damit weniger Arbeitslose auf Hartz IV angewiesen sind. Um auch Erwerbstätige fit für die Arbeit der Zukunft zu machen, muss die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterentwickelt werden. Dafür braucht es ein Recht auf Weiterbildung, verbunden mit einer besseren finanziellen Absicherung und Angeboten sowohl für Arbeitslose als auch für alle Erwerbstätigen inklusive der Selbständigen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 30.10.2018

Zu den Ergebnissen der neusten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und aktive Arbeitsmarktpolitik:

Arbeit muss ohne Hetze und Stress machbar sein. Die Untersuchung zeigt aber deutlich, die Menge der Arbeit ist häufig nicht in der dafür vorgesehenen Zeit zu schaffen. Immerhin sagt das ein Drittel der befragten Beschäftigten. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht. Die Arbeitsorganisation im Betrieb muss stimmen und natürlich braucht es ausreichend Personal. Gleichzeitig ist auch die Politik gefordert, die den Arbeitsschutz hier konkretisieren muss, um Stress zu minimieren. Denn ungeplante Überstunden, die anfallen, weil die Zeit nicht reicht, um die Arbeitsmenge zu erledigen, führen in der Regel zu Stress, und das macht krank.

Aus der Sicht des Arbeitsschutzes ist es erfreulich, dass die Arbeitszeitsouveränität der Beschäftigten in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Denn individuelle Möglichkeiten, die eigene Arbeitszeit flexibel zu gestalten, unterstützen Beschäftigte dabei, Arbeitsbelastungen abzufedern und ihren Alltag stressfreier zu gestalten. Das zeigt, unser Arbeitszeitgesetz bietet ausreichende Flexibilisierungsmöglichkeiten und muss daher nicht verändert werden.

Gleichwohl macht die ständige Erreichbarkeit per Email oder Smartphone immer mehr Beschäftigten zu schaffen. Immerhin ein Viertel der Befragten gibt an, dass von ihnen erwartet wird, auch in der Freizeit erreichbar zu sein. Arbeit und Freizeit entgrenzen so immer mehr. Hier brauchen wir klare Regeln, die diese Entgrenzung verhindern. Menschen haben ein Recht darauf, auch einmal zur Ruhe zu kommen.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 26.10.2018

Zu der heute veröffentlichten OECD-Studie zu Bildungschancen, erklärt Margit Stumpp, Sprecherin für Bildungspolitik:

Die OECD zeigt wieder eindrücklich: Das Elternhaus entscheidet in Deutschland weiterhin sehr stark über den Bildungserfolg. Trotz leichter Verbesserungen über die letzten Jahre ist das Ergebnis noch immer niederschmetternd und nicht weiter akzeptabel.

Es gilt, die soziale Schieflage endlich anzugehen und das Aufstiegsversprechen durch Bildung mit Leben zu füllen. Hierfür müssen wir mehr gemeinsames Lernen ermöglichen und den Ganztagsausbau auf allen Ebenen vorantreiben. Das heißt neben den baulichen Voraussetzungen auch, konsequent multiprofessionelle Teams an den Schulen zu etablieren. Mithilfe von Sozialarbeiterinnen, Kunst- und Musikerziehern, Technikerinnen, Verwaltungsmitarbeitenden und Therapeuten werden Lehrkräfte entlastet und individuelle Förderung ermöglicht. Daneben steigt die Qualität des Unterrichts und die Zufriedenheit aller in der Schule. Außerdem wirken diese Teams dem Lehrkräftemangel entgegen, der heute schon akut ist und sich weiter verschärfen wird. Hier braucht es eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund und Ländern, zusammen mehr in die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu investieren – das gilt sowohl für die Qualität als auch für die Quantität.

Vor dem Hintergrund der OECD-Zahlen können wir es nicht hinnehmen, dass der Bund den Ländern immer wieder den Schwarzen Peter aufdrücken und sich aus der Verantwortung nehmen möchte. Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aus der sich der Bund mit Verweis auf das Kooperationsverbot heraushält. Die Hürde Kooperationsverbot muss endlich weg. Nur so können Bund, Länder und Kommunen gemeinsam dafür sorgen, Schulen so gut und attraktiv zu machen, damit unsere Kinder auf die Welt von morgen vorbereitet sind. Das Zuständigkeitsgerangel auf dem Rücken von Schülern, Lehrerinnen und Eltern muss durch mehr politischen Dialog ersetzt werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 23.10.2018

"Überstunden sind ein gravierendes Problem, denn sie gehen oft einher mit Überlastung, Arbeitshetze und Leistungsdruck. Wenn Beschäftigte ihre Arbeit in der vereinbarten Arbeitszeit nicht mehr schaffen, dann läuft etwas gewaltig schief. Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass Arbeitsmenge und Arbeitszeit zusammenpassen. Es wäre ein fatales Signal, wenn der Gesetzgeber auch noch Spielräume für Unternehmen schafft, um bestehende Grenzen der Arbeitszeit weiter auszuweiten. Der Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss schwerer wiegen als die einseitigen Flexibilisierungswünsche der Unternehmen", sagt Jessica Tatti, Sprecherin für Arbeit 4.0 der Fraktion DIE LINKE, zur heute veröffentlichten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Tatti weiter:

„Es ist arbeitswissenschaftlich bewiesen, dass spätestens nach acht Stunden Arbeit die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten rapide abnimmt. Das hat dramatische Folgen: Überlange Arbeitszeiten machen krank, erhöhen das Unfallrisiko und führen Beschäftigte bis in die soziale Isolation. Wer länger arbeitet, braucht überproportional länger, um sich zu erholen. Dafür gibt es im Arbeitsleben vieler Beschäftigter oft keinen Raum. Wir brauchen dringend eine Anti-Stress-Verordnung und eine Reduzierung der gesetzlichen Wochenhöchstarbeitszeit auf 40 Stunden. Betriebs- und Personalräte müssen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht zu Fragen der Arbeitszeit, Arbeitsmenge und Personalbemessung erhalten."

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 26.10.2018

„Wir brauchen endlich einen tatsächlichen Kurswechsel in der Wohnungs- und Mietenpolitik, um die Mieterinnen und Mieter effektiv vor Mietpreissteigerungen zu schützen. Notwendig ist dafür eine umfassende, soziale Reform des Mietrechts. Dazu gehören u.a. eine echte Mietpreisbremse – flächendeckend, ausnahmslos und unbefristet – die Abschaffung der Modernisierungsumlage, ein verbesserter Kündigungsschutz und ein soziales Gewerbemietrecht. Und natürlich muss der soziale und preisgünstige Wohnungsneubau deutlich ausgeweitet und durch dauerhafte Bindungen gesichert werden“, erklärt Jan Korte, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion DIE LINKE, zur Mietenstudie des SoVD. Korte weiter:

„Die Studie des SoVD zeigt erneut, dass der Mietenwahnsinn aktuell eine der drängendsten sozialen Fragen ist. Die explodierenden Mieten spalten die Gesellschaft und führen zu massenhafter Verdrängung. Wenn mehr als eine Million Haushalte in Deutschland durch ihre hohe Miete unter Hartz-IV-Niveau rutschen und vor allem Ärmere, Alleinerziehende, Rentner und Menschen mit Migrationshintergrund überdurchschnittlich viel für die Miete ausgeben, dann läuft etwas gewaltig schief. Die Bundesregierung trägt dafür die Verantwortung. Sie hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass die Boden-, Immobilien- und Mietpreise in absurde Höhen schießen, Spekulation und Immobilienvermögen rasant wachsen und immer mehr Menschen in der Angst leben, aufgrund von Mietsteigerungen und Kündigungen ihre Wohnungen zu verlieren oder keine geeignete Wohnung zu finden.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 25.10.2018

Der Bund will bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investieren. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" ( * 19/4947) vor, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Mit dem sogenannten „Gute-Kita-Gesetz" sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Der Gesetzentwurf ist am Montag, 5. November 2018, zusammen mit einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (* 19/5078) Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Sitzung unter Vorsitz von Sabine Zimmermann (Die Linke) beginnt um 14 Uhr im Sitzungssaal 2.200 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert etwa drei Stunden.

Die Sitzung wird am Montag, 5. November 2018, ab 16 Uhr zeitversetzt im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen, heißt es im Regierungsentwurf. Finanziert werden könnten Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung. Im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) solle eine Fachkraft-Kind-Relation von 1:2 für unter Einjährige, 1:3 bis 1:4 für unter Dreijährige und 1:9 für über Dreijährige festgelegt werden, die nach einer Übergangsfrist in Kraft treten soll. Zudem will die Fraktion erreichen, dass die von der Jugend- und Familienkonferenz entwickelten Eckpunkte für ein Qualitätsentwicklungsgesetz umgesetzt werden und dass der Bund sich an der Finanzierung beteiligt.

Zur Förderung der Qualität in der Kindertagespflege soll nach dem Willen der Grünen die Eignungsvoraussetzung für Tagespflegepersonen mindestens an das Absolvieren eines Lehrgangs geknüpft werden. Um die pädagogische Qualität zu sichern fordern die Grünen, dass die jeweils nach fünf Jahren zu erneuernde Erlaubnis zurKindertagespflege durch die Einführung eines Gütesiegels ergänzt wird.

Die Fraktion begründet ihren Antrag mit den großen Unterschieden in der Kita-Qualität in den Bundesländern. Alle Kinder hätten jedoch unabhängig von ihrem Wohnort „die Chance auf ein gutes Aufwachsen verdient". (che/24.10.2018)

Zeit: Montag, 5. November 2018, 14 bis 17 Uhr

Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.200

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-37474, Fax: 030/22736805, E-Mail: familienausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden. Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

*Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Dokumente

Quelle: Berichterstattung aus Ausschuss und Plenum Deutscher Bundestag

Der Finanzausschuss führt eine öffentliche Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten Entlastung der Familien durch. Die Anhörung beginnt am Montag, den 5. November, um 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis 16.15 Uhr dauern.

Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (19/4723). Geplant ist eine Reduzierung der Steuerbelastung in den Jahren 2019 und 2020 um rund 9,8 Milliarden Euro (volle Jahreswirkung). Vorgesehen sind unter anderem eine Erhöhung des Kindergeldes, des Kinderfreibetrages, des steuerlichen Grundfreibetrages sowie ein Ausgleich der Effekte der sogenannten kalten Progression bei der Einkommensteuer.

Als Sachverständige sind geladen: Bund der Steuerzahler Deutschland, Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband, Deutscher Steuerberaterverband, Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler, Professor Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern), Professor Achim Truger (Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin) und Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.812 vom 31.10.2018

Im Mai dieses Jahres haben 583.000 Menschen nach den Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) einen festgestellten Anspruch auf mindestens eine Leistungsart aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gehabt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/5222) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4303) hervor. Danach hatten im Mai 2015 noch "480.000 Personen im SGB II" einen solchen Anspruch.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Mit "atypischen Arbeitszeiten in Deutschland" befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5246). Darin erkundigt sie sich unter anderem danach, wie viele Beschäftigte nach Kenntnis der Bundesregierung im vergangenen Jahr regelmäßig an Sonn- und Feiertagen gearbeitet haben.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Nach der Zahl sogenannter Midijobs in Deutschland erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/5236). Auch fragt sie darin unter anderem, um wie viele Personen sich die Zahl der Beschäftigten, die unter die "Midijob- Regelungen" fallen, erhöhen würde, wenn der Personenkreis für diese Regelungen "wie von der Bundesregierung geplant von derzeit 850 Euro Bruttomonatsverdienst auf 1.300 Euro angehoben" würde.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.809 vom 30.10.2018

Die Krankenkassen haben nach Angaben der Bundesregierung die mit dem Präventionsgesetz 2015 einhergehenden Vorgaben erfüllt. Während die Kassen 2015 für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten im Schnitt 0,54 Euro für jeden Versicherten ausgaben, waren es 2017 im Schnitt 2,12 Euro, wie aus der Antwort (19/5010) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4630) der FDP-Fraktion hervorgeht.

Mit der neuen Präventionsstrategie seien die Weichen für eine Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention gestellt worden, heißt es in der Antwort.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.795 vom 23.10.2018

Die Fraktion Die Linke hat eine Kleine Anfrage (19/4860) zur Übernahme der Unterkunftskosten beim Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) gestellt. Die Bundesregierung soll unter anderem beantworten, wie hoch die übernommenen Kosten in den Kreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2007 bis 2017 waren, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Haushaltstypen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.777 vom 17.10.2018

Der Bund will bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro in den qualitativen Ausbau der Kita-Betreuung in Deutschland investieren. Dies sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein "Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung" (19/4947) vor, das im kommenden Jahr in Kraft treten soll. Mit dem sogenannten "Gute-Kita-Gesetz" sollen bundesweit soziale Staffelungen der Elternbeiträge eingeführt beziehungsweise einkommensschwache Familien ganz von der Kita-Gebühr befreit werden.

Damit die zur Verfügung gestellten Mittel zielgenau eingesetzt werden, sollen die Bundesländer mit dem Bund individuelle Verträge über die Ziele und Maßnahmen zur Steigerung der Qualität der Kita-Betreuung abschließen. Finanziert werden können Maßnahmen zur Gewinnung, Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften, zur Verbesserung der Kind-Betreuer-Relation, zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen und zur kindgerechten Gestaltung von Innen- und Außenflächen von Kindertageseinrichtungen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.776 vom 17.10.2018

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag dem Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer zeitlich begrenzten Teilzeit (Brückenteilzeit) ab 2019 zugestimmt. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten können Arbeitnehmer demnach, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen. Dies ist für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit können die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren. Für Betriebe von 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt: Diese Arbeitgeber sollen nur einem pro angefangenen 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren müssen.

Abgelehnt wurden dagegen zwei Anträge der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke hatte in ihrem Antrag (19/4525) ein Rückkehrrecht in Vollzeit für alle Beschäftigten gefordert. Die Grünen hatten in ihrem Antrag (19/2511) unter anderen verlangt, dass im Bereich von 30 bis 40 Stunden pro Woche die Beschäftigte ihren Arbeitszeitumfang eigenständig nach oben oder unten anpassen können.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.773 vom 17.10.2018

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage (19/4790) zum gesellschaftlichen Ausmaß von Obdach- und Wohnungslosigkeit gestellt. Sie fragt die Bundesregierung darin unter anderem, wie sich Wohnungslosigkeit auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen verteilt und wie sich die Zahl der Notunterkünfte in den vergangenen Jahren entwickelt hat.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.770 vom 17.10.2018

Studie untersucht Familienstruktur und Wohlbefinden von Personen, die zwischen Januar 2013 und Januar 2016 nach Deutschland geflüchtet sind – Vor allem Männer leben häufig von ihren Kindern getrennt – Wohlbefinden der Geflüchteten ist deutlich geringer, wenn minderjährige Kinder im Ausland leben – Erkenntnisse sollten in Debatte um Familiennachzug stärker beachtet werden

Geflüchtete in Deutschland, die minderjährige Kinder im Ausland haben, sind deutlich unzufriedener als andere Geflüchtete. Auch die Frage, ob die Ehepartnerin beziehungsweise der Ehepartner in Deutschland lebt, ist entscheidend für das Wohlbefinden der Geflüchteten. Das geht aus einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Hertie School of Governance hervor, die auf Basis einer Befragung von Geflüchteten erstmals detaillierter deren Familienstruktur und das Wohlbefinden unter die Lupe nimmt. Demnach haben neun Prozent aller nach Deutschland Geflüchteten im Alter von 18 bis 49 Jahren mindestens ein minderjähriges Kind, das nicht bei ihnen in Deutschland, sondern im Ausland lebt. Bei zwölf Prozent ist das mit Blick auf die Ehepartnerin beziehungsweise den Ehepartner der Fall. Betrachtet man nur die Geflüchteten, die überhaupt Kinder haben und die überhaupt verheiratet sind, liegen die Anteile derer, die Familienangehörige im Ausland zurückgelassen haben, mit 23 Prozent (Kinder) und 27 Prozent (EhepartnerIn) deutlich höher.

„Familie hat für das Wohlbefinden eine große Bedeutung – deshalb geht eine Trennung von der Familie bei vielen Geflüchteten nachweisbar mit einer größeren Unzufriedenheit einher“, sagt Diana Schacht, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) am DIW Berlin, eine der Studienautorinnen. Die Integration von Geflüchteten gelinge eher, wenn Kinder und EhepartnerIn vor Ort seien, so Schacht. „Das Potential der Familie für eine gelungene Integration sollte nicht unterschätzt und etwa in der Debatte um den Familiennachzug stärker beachtet werden“, ergänzt C. Katharina Spieß, Leiterin der Abteilung Bildung und Familie am DIW Berlin.

Männer flüchten mehrheitlich alleine nach Deutschland

Gemeinsam mit Ludovica Gambaro aus der Abteilung Bildung und Familie des DIW Berlin sowie Michaela Kreyenfeld, Professorin für Soziologie an der Hertie School of Governance, haben Schacht und Spieß Daten der sogenannten IAB-BAMF-SOEP-Stichprobe von Geflüchteten ausgewertet. Dabei handelt es sich um eine Befragung, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und das SOEP gemeinsam unter Personen durchgeführt haben, die zwischen Januar 2013 und Januar 2016 nach Deutschland geflüchtet sind. Insgesamt werteten die Studienautorinnen die Angaben von fast 3 400 Personen im Alter von 18 bis 49 Jahren aus.

Die Analysen zeigen auch, dass es in erster Linie Männer sind, die von ihren Kindern getrennt leben. Besonders häufig trifft das auf Geflüchtete aus afrikanischen Ländern der Subsahara zu. Vor allem aufgrund der Trennung von den Kindern sind Geflüchtete deutlich weniger zufrieden mit ihrem Leben in Deutschland – andere Faktoren haben einen geringeren Einfluss. Auf einer Skala von 0 (ganz und gar unzufrieden) bis 10 (ganz und gar zufrieden) geben Männer im Durchschnitt einen Wert von 6,8 an, Frauen von 7,2.

Potential von Familie für gelungene Integration sollte besser ausgeschöpft werden

Die Autorinnen empfehlen, die Erkenntnisse der Studie etwa beim Familiennachzug stärker zu berücksichtigen. „Im Familienkontext ist die Lebenszufriedenheit von Eltern nicht nur deshalb bedeutend, weil ein höheres Wohlbefinden ein Wert an sich ist, sondern weil sich die Zufriedenheit der Eltern unmittelbar auf die Entwicklung ihrer Kinder auswirkt“, erklärt C. Katharina Spieß. Zudem sollten Familien stärker unterstützt werden, und zwar über das Angebot von Sprachkursen hinaus, um das Potential von Familie für die Integration zu nutzen. „Gefragt sind niedrigschwellige und alltagsorientierte Angebote für Familien, die schon als Kernfamilie in Deutschland leben, und spezifische Unterstützungsangebote für Geflüchtete, die ihre Kinder oder die Ehepartnerin beziehungsweise den Ehepartner im Ausland haben“, ergänzt Michaela Kreyenfeld. Dabei komme es auf ein sinnvolles Zusammenspiel der Familien-, Integrations- und Migrationspolitik an.

Wochenbericht-Themenausgabe "Migration und Integration"

Die Studie zur Familienstruktur und zum Wohlbefinden von Geflüchteten ist im DIW Wochenbericht 42/2018 erschienen. Diese Schwerpunktausgabe zum Thema "Migration und Integration" enthält außerdem eine Studie zur Beschäftigung und zu Bildungsinvestitionen von Geflüchteten sowie einen Bericht zum Zugang zu Bankkonten für Geflüchtete und deren Nutzung von Finanzprodukten.

DIW Wochenbericht 42/2018

Interview mit Diana Schacht: "Wenn Integration gelingen soll, muss eine längere Trennung von Familien verhindert werden"

Quelle: Information Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 26.09.2018, gekürzt

Die Zahl der geborenen Kinder war im Jahr 2017 mit rund 785000 Babys um etwa 7000 niedriger als im Jahr 2016. Dieser Rückgang geht auf die leicht gesunkene durchschnittliche Kinderzahl je Frau zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, betrug im Jahr 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer 1,57 Kinder je Frau. Im Jahr zuvor hatte sie den Wert von 1,59 erreicht.

Die zusammengefasste Geburtenziffer wird zur Beschreibung des aktuellen Geburtenverhaltens herangezogen. Sie gibt an, wie viele Kinder eine Frau im Laufe ihres Lebens bekommen würde, wenn ihr Geburtenverhalten so wäre wie das aller Frauen zwischen 15 und 49Jahren im jeweils betrachteten Jahr. Alle Angaben beziehen sich auf lebend geborene Kinder.

Bei den Frauen mit deutscher Staatsangehörigkeit lag 2017 die Geburtenziffer mit 1,45 Kindern je Frau nur leicht unter dem Niveau von 2016(1,46 Kinder je Frau). Bei den Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sank sie von 2,28 auf 2,15 Kinder je Frau.

In den ostdeutschen Bundesländern (ohne Berlin) war 2017 die zusammengefasste Geburtenziffer mit 1,61 Kindern je Frau höher als im Westen Deutschlands (ohne Berlin) mit 1,58. Das Land mit der höchsten zusammengefassten Geburtenziffer von 1,64 Kindern je Frau war Brandenburg. Die niedrigste Geburtenziffer von 1,48 Kindern je Frau wies Berlin auf.

Das durchschnittliche Alter der Mütter bei Geburt des Kindes war 2017 mit 31 Jahren und 2 Monaten um zwei Monate höher als im Jahr 2016. Mütter waren beim ersten Kind 2017 durchschnittlich 29 Jahre und 10 Monate alt. Beim zweiten Kind waren die Mütter knapp 32 Jahre alt, beim dritten Kind knapp 33 Jahre. Nach wie vor sind die Mütter bei Geburt ihres Kindes in den ostdeutschen Bundesländern jünger als im Westen Deutschlands. Beim ersten Kind betrug der Altersunterschied 11 Monate (knapp 29 Jahre in Ostdeutschland gegenüber knapp 30 Jahre in Westdeutschland).

Die Frage nach der Zahl der Kinder, die Frauen im Laufe ihres Lebens tatsächlich bekommen haben, kann für Frauenjahrgänge beantwortet werden, die das Ende des gebärfähigen Alters erreicht haben, das statistisch mit 49Jahren angesetzt wird. Im Jahr 2017 haben die Frauen des Jahrgangs 1968 das Ende der gebärfähigen Phase erreicht. Dieser Jahrgang hat bisher mit durchschnittlich 1,49 Kindern je Frau die geringste bisher gemessene Kinderzahl zur Welt gebracht. Bei Frauen der folgenden jüngeren Jahrgänge bis voraussichtlich Ende der 1970er Jahre wird die endgültige durchschnittliche Kinderzahl höher als beim Jahrgang 1968 sein. Bei diesen Jahrgängen ist das Ende der gebärfähigen Phase noch nicht erreicht. Dennoch ist bei ihnen die bereits erreichte Kinderzahl je Frau zum Teil schon jetzt höher als beim Jahrgang 1968 beziehungsweise ist es aufgrund der bisherigen Entwicklung absehbar, dass sie höher ausfallen wird.

Weitere Daten und lange Zeitreihen zur Statistik der Geburten (12612) befinden sich in unserer Datenbank GENESIS-Online.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 31.10.2018

Im Jahr 2017 waren 62% der erwachsenen Männer in Deutschland übergewichtig. Gegenüber der letztmaligen Erhebung von 2013 bleibt der Anteil damit unverändert. Dies teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltmännertags am 3. November mit, einem internationalen Aktionstag zur Gesundheit von Männern. Der Anteil übergewichtiger Frauen lag sowohl 2017 (43%) als auch 2013 (44%) deutlich niedriger.

Übergewicht wird in der Regel anhand des sogenannten Body-Mass-Index bestimmt. Dazu wird das Körpergewicht (gemessen in Kilogramm) durch das Quadrat der Körpergröße (gemessen in Metern) geteilt. Diese Angaben beruhen auf einer Selbstauskunft der im Mikrozensus befragten Personen. Die Weltgesundheits­organisation stuft Erwachsene mit einem Body-Mass-Index über 25 als übergewichtig ein. Mit einem Wert über 30 gelten Erwachsene als stark übergewichtig oder adipös. Dies traf 2017 auf 18% der Männer zu (2013: 17%).

Der Anteil der Personen mit Übergewicht steigt mit zunehmendem Alter: Mehr als 70% der Männer ab 55 Jahren waren im Jahr 2017 übergewichtig. Im Vergleich dazu lag der Anteil beispielsweise bei den 20- bis unter 25-jährigen Männern bei 33%.

Erfreulich ist die Entwicklung bei den Rauchgewohnheiten: Im Jahr 2017 rauchten 27% der erwachsenen Männer regelmäßig oder zumindest gelegentlich. Der Anteil ist im Vergleich zu 2013 (30%) gesunken.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 30.10.2018

Zum Jahresende2017 erhielten nach Angaben der zuständigen Stellen knapp 7,6Millionen Menschen in Deutschland soziale Mindestsicherungsleistungen. Das waren 3,5% weniger als Ende 2016. Der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Bevölkerung belief sich Ende 2017 auf 9,2%. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ging er damit das zweite Jahr in Folge zurück. Am Jahresende 2016 hatten knapp 7,9 Millionen Menschen und damit 9,5% der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten (Jahresende 2015: 9,7%).

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

  • Gesamtregelleistungen (ArbeitslosengeldII/Sozialgeld) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII"Grundsicherung für Arbeitsuchende"; so genanntes Hartz IV) erhielten Ende 2017 rund 5,9Millionen Menschen. Gegenüber dem Vorjahr sank damit die Anzahl der Regelleistungsberechtigten um 0,7%.
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGBXII"Sozialhilfe" bezogen knapp 1,1Millionen Menschen. Die Anzahl stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 3,2%.
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bekamen rund 468000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang um 35,7%, der wie bereits im Vorjahr insbesondere auf die hohe Zahl abgeschlossener beziehungsweise entschiedener Asylverfahren zurückzuführen ist. Die betroffenen Personen beziehen dann keine Asylbewerberleistungen mehr.
  • Knapp 127000 Menschen bezogen Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGBXII"Sozialhilfe". Gegenüber dem Vorjahr sank deren Anzahl um 4,9%.

Überdurchschnittlich ging die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen gegenüber dem Vorjahr in den neuen Bundesländern (einschließlich Berlin) zurück (-6,0%). Im früheren Bundesgebiet waren 2,6% weniger Menschen auf entsprechende Leistungen angewiesen.

Tabellen und Informationen zu den Mindestsicherungsleistungen in Deutschland – unter anderem nach Leistungssystemen – für die Berichtsjahre2006 bis2017 sowie Daten zu weiteren Armuts- und Sozialindikatoren stehen im Internetangebot der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.

Quelle: Information DESTATISStatistisches Bundesamt vom 19.10.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Die Arbeiterwohlfahrt ist entsetzt über die bekannt gewordenen Geschehnisse bei der Abschiebung am 6. Juni 2018. Dazu erklärt Brigitte Döcker aus dem AWO Bundesvorstand:

„Offenbar wurden von Krieg und Vertreibung traumatisierte Menschen gefesselt, Familien auseinandergerissen, Schwangere und Folteropfer abgeschoben. Diese Menschen sind besonders schutzbedürftig. Das Verhalten von Staatsrepräsentanten ihnen gegenüber ist nicht hinnehmbar. Wir fordern eine lückenlose Aufklärung darüber, was sich bei der Abschiebung genau ereignet hat. Es muss ein klares Signal gesetzt werden, dass Abschiebungen nicht im rechtsfreien Raum stattfinden und die Menschenrechte zu wahren sind.“

Am 6. Juni 2018 wurden 90 Asylsuchende aus dem gesamten Bundesgebiet von Berlin-Schönefeld nach Madrid abgeschoben, darunter 26 Asylsuchende aus Berlin. DieBundesregierung bzw. das Abgeordnetenhaus von Berlin haben eingeräumt, dass eine Person in das Flugzeug getragen wurde und fünf Personen mit einem sogenannten Body Cuff gefesselt wurden. Sie bestätigt auch die Trennung von drei Familien durch die Abschiebung sowie die Abschiebung von besonders schutzbedürftigen Asylsuchenden (darunter u.a. 12 Familien mit minderjährigen Kindern – zusammen 41 Personen-, ein Opfer von Folter, neun Personen mit psychischer Traumatisierung, zwei Schwangere und eine Person mit geistiger Behinderung). Nach Auskunft der Berliner Innenverwaltung sei es zur – nicht näher erläuterten – „Ausübung unmittelbaren Zwangs“ gekommen.

Geflüchtete, die an Bord der Abschiebemaschine saßen, berichten über weitere Vorkommnisse, die die Pressemeldung des Flüchtlingsrates im Einzelnen aufführt.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 25.10.2018

Heute berät der Bundestag einen Antrag für ein umfassendes Qualitätsmanagement im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). AWO Bundesvorstand Brigitte Döcker begrüßt den Vorstoß: „Eine Qualitätsoffensive für das BAMF ist dringend erforderlich. Die Einhaltung der Europa- und im Verfassungsrecht festgeschriebenen Verfahrensgarantien und Qualitätsstandards muss systematisch gesichert werden. Dies ist unerlässlich, wenn man den Schutz von Asylsuchenden sicherstellen und Fehlentscheidungen vermeiden möchte.“

Bereits im November 2016 hat die AWO zusammen anderen Wohlfahrtsverbänden, Anwalts- und Richtervereinigungen sowie Menschenrechtsorganisationen in einem Memorandum für faire und sorgfältige Asylverfahren in Deutschland auf bestehende Probleme im Asylverfahren hingewiesen und umfangreiche Vorschläge vorgelegt, wie Asylverfahren qualitativ verbessert werden können. Der heutige Antrag zur Qualitätsoffensive beim BAMF greift viele Vorschläge des Memorandums auf und bezieht sich auch auf die aktuellen Herausforderungen von Asylverfahren.

Grundsätzlich ist es dem BAMF bereits gelungen, die unzumutbar langen Verfahrensabläufe zu verringern und den Verfahrenstau abzubauen. „Schnelligkeit darf aber nicht auf Kosten der inhaltlichen Qualität gehen. Deshalb benötigen wie entsprechende Qualifizierungen der Mitarbeitenden sowie die Festschreibung von Verfahrensstandards“, betont Brigitte Döcker. Richtigerweise fordert der Antrag weiter, dass zu einem qualitativen Verfahren auch gut informierte Asylsuchende gehören. „Allen Asylsuchenden muss darum der Zugang zu staatlich unabhängiger, kostenloser und qualifizierter Verfahrensberatung ermöglicht werden“, erklärt Brigitte Döcker abschließend. Grundlage dafür ist, dass den Betroffenen ein Zeitraum von mindestens zwei Wochen zwischen ihrer Registrierung als asylsuchend und der tatsächlichen Asylantragsstellung zur Verfügung steht.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 19.10.2018

Mehr Ressourcen und bessere Qualität in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft notwendig.
Kinder verbringen zunehmend mehr Zeit in Tagesbetreuung. Das Eintrittsalter rückt nach vorne und die wöchentliche Betreuungszeit nimmt zu. Vor diesem Hintergrund wird eine gut funktionierende Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen immer wichtiger. Die Deutsche Liga für das Kind fordert die Politik in Bund, Ländern und Kommunen auf, einen angemessenen Teil der in den kommenden Jahren im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes vorgesehenen zusätzlichen Mittel für eine bessere Qualität in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft einzusetzen.

„Wie es Kindern in Kitas und Kindertagespflegestellen geht, hängt stark davon ab, wie gut die Eltern und die pädagogischen Fachkräfte bzw. Kindertagespflegepersonen zum Wohl des Kindes zusammenarbeiten. Neben dem Fachkräfte-Kind-Schlüssel, der Anzahl der Kinder pro Gruppe und dem Qualifizierungsniveau ist die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft ein zentraler Indikator für gute Qualität“, sagt Prof‘in Dr. Sabine Walper, Präsidentin der Deutschen Liga für das Kind und Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut (DJI) in München. „Dabei geht es nicht nur um einen wertschätzenden Austausch im Alltag. Ebenso wichtig sind der kompetente Umgang mit Beschwerden und Konflikten und der Dialog mit den Eltern bei besonderen, oft heiklen Anlässen wie zum Beispiel Verhaltensauffälligkeiten des Kindes.“

Die Deutsche Liga für das Kind begrüßt das vom Bundeskabinett kürzlich verabschiedete Gute-Kita-Gesetz als einen ersten Schritt zur Sicherung einer besseren Qualität in der Kindertagesbetreuung, dem weitere folgen müssen. Weiterhin unterstützt die Deutsche Liga für das Kind die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz als einen dringend notwendigen Schritt hin zu mehr Kindergerechtigkeit. Eltern werden hierdurch in die Lage versetzt, die Rechte ihrer Kinder gegenüber staatlichen Instanzen besser durchzusetzen.
Anlässlich ihrer wissenschaftlichen Jahrestagung „Gemeinsame Verantwortung für das Kind. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft in der Kindertagesbetreuung“ am 19./20. Oktober im Roncalli-Haus in Wiesbaden fordert die Deutsche Liga für das Kind (1) die Erweiterung des Stundenkontingents der Pädagoginnen und Pädagogen für sogenannte mittelbare pädagogische Tätigkeiten wie Elterngespräche und Vernetzung im Sozialraum, (2) die Einrichtung von für Eltern leicht erreichbaren Ombuds- und Beschwerdestellen, (3) die Etablierung des Kinderrechtsansatzes in Kitas und Kindertagespflegestellen, (4) die Vermittlung kultursensibler Beratungs- und Elternbildungskompetenzen in den Aus- und Fortbildungen sowie (5) den Ausbau der Forschung im Bereich Erziehungs- und Bildungspartnerschaft.

Zu den Referentinnen und Referenten der Tagung unter der Schirmherrschaft von Stefan Grüttner, Minister für Soziales und Integration des Landes Hessen, gehören u.a. Daniela Kobelt Neuhaus (Vorstand Karl Kübel Stiftung Bensheim), Prof’in Dr. Tanja Betz (Goethe-Universität Frankfurt am Main), Prof’in Dr. Birgit Leyendecker (Ruhr-Universität Bochum) und Prof. Dr. Bernhard Kalicki (Deutsches Jugendinstitut München). An der abschließenden Podiumsdiskussion nimmt auch Prof’in Dr. Katharina Gerarts teil, Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Kinder- und Jugendrechte.
Die Deutsche Liga für das Kind wurde 1977 gegründet. Sie zählt zu den führenden Verbänden in Deutschland, wenn es um den Einsatz für das Wohlergehen und die Rechte von Kindern geht. Zu den heute rund 250 Mitglieern gehören wissenschaftliche Gesellschaften, kinderärztliche und psychologische Vereinigungen, Familien- und Jugendverbände und zahlreiche Lions Clubs.

Quelle: Pressemitteilung Deutsche Liga für das Kind vom 19.10.2018

Erstmalig wird ein Lebenslagenindex entwickelt, der wissenschaftlich signifikante Aussagen zur Lebenslagen wohnungsloser Menschen in Deutschland ermöglicht. Der Evangelische Bundesfachverband Existenzsicherung und Teilhabe e.V. (EBET) – Fachverband für Wohnungsnotfall- und Straffälligenhilfe und die Alice Salomon Hochschule Berlin haben wohnungslose Menschen anhand von objektiven Kriterien nach ihrer materiellen Situation, ihrem Erwerbsstatus, ihrer Gesundheit, nach ihrer Wohnsituation, ihren sozialen Netzwerken und ihrer Sicherheit befragt. Außerdem wurden sie um eine subjektive Einschätzung ihrer Lebenssituation gebeten. Das Ergebnis: Viele Befragte schätzen sich subjektiv belasteter ein als die objektivierbaren Daten hergeben.

Gut die Hälfte (52,2 %) der befragten 1.135 Wohnungslosen befindet sich in einer mittleren Lebenslage, 28 % in einer schlechten oder sehr schlechten. Werden nur die subjektiven Einschätzungen berücksichtigt, befinden sich allerdings mehr als 40 % in einer schlechten oder sehr schlechten Lebenslage.

"Wohnungslosigkeit bedeutet mehr, als keine Wohnung zu haben", sagt Professorin Susanne Gerull von der Alice Salomon Hochschule Berlin, die wissenschaftliche Projektleiterin. Fehlender Wohnraum sei mit vielen Lebensbereichen verknüpft.

"Haupteinflussfaktor auf die Lebenslage ist die existenzielle Sicherheit, die stark von der tatsächlichen Wohn- und Übernachtungssituation, der Wohnzufriedenheit, dem Sicherheitsgefühl und dem Zugang zu medizinischer Versorgung abhängt. Alles zusammen wirkt sich entscheidend darauf aus, ob das eigene Leben als sicher und berechenbar eingeschätzt wird. Die individuellen Einschätzungen wohnungsloser Menschen müssen wir zukünftig noch mehr berücksichtigen."

"Wohnen ist keine Ware, sondern ein Menschenrecht. Wohnungslosigkeit verletzt die Menschenwürde jedes Einzelnen. Sie missachtet individuelle Grundrechte und schadet unserer gesamten Gesellschaft. Wir fordern daher die Politik auf, bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen, für besonders verletzliche Menschen zugänglich zu machen, Notunterkünfte abzuschaffen und durch Vermittlung in menschengerechte Wohnungen zu ersetzen", betonen Jens Rannenberg, Vorsitzender von EBET, einem Fachverband der Diakonie, und Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Dazu brauche es die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen ebenso wie von Vermietervereinigungen, Mieterbünden und Freier Wohlfahrtspflege. "Wir müssen dringend präventive Lösungen finden, damit Menschen ihre Wohnung nicht durch die Aufhäufung von Miet- und Energieschulden oder durch Leistungskürzungen aufgrund von Hartz-IV-Sanktionen verlieren", bekräftigen Loheide und Rannenberg.

Zur Methodik der Studie:

Die Studie bildet die Lebenslagen akut wohnungsloser erwachsener Menschen ab, die die Angebote der diakonischen Wohnungslosen- und Straffälligenhilfe in Deutschland nutzen. Gefragt wurden wohnungslose Menschen in 70 Einrichtungen und Diensten in allen 16 Bundesländern. Dazu gehören ambulante Dienste und stationäre Angebote, Beratungsstellen, Tagesstätten, spezifische Einrichtungen für EU-Bürger und Frauen, Angebote der medizinischen Versorgung, Notübernachtungen, Streetwork-Projekte sowie Angebote der Straffälligenhilfe.

Gefragt wurde in neun Sprachen. Neben dem deutschsprachigen Fragebogen wurden vor allem die rumänischen, polnischen, englischen und bulgarischen Übersetzungen genutzt. Insgesamt wurden 1.135 Fragebogen ausgewertet. Folgende sechs Lebenslagenbereiche wurden abgefragt: Materielle Situation, Erwerbsarbeit, Wohnen, Gesundheit, Sicherheit und Partizipation/Soziale Netzwerke. Dabei sollten die Befragten auch ihre subjektive Einschätzung, ihre Zufriedenheit mit der eigenen Situation angeben. Die Fragebögen wurden zusammen mit betroffenen Menschen entwickelt. Nicht gefragt wurden wohnungslose Menschen ohne Anbindung an das Hilfesystem.

Link zur Studie: https://www.ebet-ev.de/nachrichten-leser/erste-systematische-untersuchung-der-lebenslagen-wohnungsloser-menschen.html

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 24.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt den Vorstoß der Gesundheitsministerkonferenz für ein gesetzliches Rauchverbot in Fahrzeugen, wenn Kinder mitfahren. Dazu hat die Kinderrechtsorganisation im letzten Jahr eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung vorgeschlagen, um Kinder und Jugendliche auch in diesem Bereich vor den massiven Gefahren des Passivrauchens zu schützen. Nach Messungen des Deutschen Krebsforschungszentrums ist die Giftstoffbelastung durch Raucherinnen und Raucher im Auto extrem hoch. Selbst bei leicht geöffnetem Fenster ist die Konzentration mancher toxischer Partikel teils fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlichen Raucherkneipe. Deshalb reichen nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes Appelle allein nicht mehr aus. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss hier gesetzlich abgesichert werden.

"In vielen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich, Finnland, Großbritannien, Italien und Österreich, ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakqualm in Fahrzeugen bereits gesetzlich geregelt. Studien in Kanada, wo es in weiten Teilen des Landes bereits seit längerer Zeit ein entsprechendes gesetzliches Rauchverbot gibt, haben gezeigt, dass das Rauchen in Autos in Anwesenheit von Kindern dadurch deutlich abgenommen hat. Diesen Beispielen sollten wir umgehend folgen, darauf haben die Kinder ein Recht", betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Konkret schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk folgende Formulierung für die Verankerung eines Rauchverbotes in der Straßenverkehrsordnung vor:

§ 23a StVO

(1) Das Rauchen ist in Fahrzeugen in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen verboten.

(2) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen Abs. 1 raucht. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Entsprechend geändert werden sollte nach Änderung der Straßenverkehrsordnung die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), in der dann die Höhe des Bußgeldes festgelegt wird.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.10.2018

Bescherung zwei Monate vor Weihnachten: Im Rahmen der bundesweiten Initiative "Mehr Mut zum Ich" haben Dove und Rossmann heute in Potsdam einen Spendenscheck in Höhe von 180.000 Euro an das Deutsche Kinderhilfswerk überreicht. Mit dem Geld werden jetzt Projekte unterstützt, die sich im Rahmen von sozialer Arbeit mit Mädchen und ihren Müttern speziell dem Thema "Selbstwertgefühl von Mädchen" widmen. Die Stärkung der Persönlichkeit von jungen Mädchen soll dabei Mittelpunkt der Arbeit sein.

Eine Förderung aus dem "Mehr-Mut-zum-Ich"-Spendentopf in Höhe von 3.000 Euro hat das Projekt "Potsdamer Mädchentage 2018" bekommen. Bei den Potsdamer Mädchentagen, die unter dem Motto "Ich. Bin. Bunt!" standen, handelte es sich um ein Camp mit Workshops und Plenum-Aktionen. Schwerpunkte lagen dabei in der Umwelt- und Natur- sowie der Erlebnis- und Sozialpädagogik. An dem Camp haben 80 Mädchen im Alter von 8 bis 12 Jahren teilgenommen. Sie wurden von ehrenamtlich tätigen Frauen begleitet, die unterschiedlichste soziale und berufliche Hintergründe haben.

"Es ist wirklich klasse, dass ich diese riesige Spendensumme für das Deutsche Kinderhilfswerk entgegennehmen kann. Ein großes Dankeschön dafür an Dove und Rossmann und auch an die vielen Kundinnen und Kunden, die diese tolle Spende möglich gemacht haben. Es freut mich ganz besonders, dass die Spendengelder dafür verwendet werden, um Mädchen und junge Frauen in ihrem Selbstwertgefühl zu stärken. Unser Land braucht starke Mädchen und Frauen, und die Projekte, die jetzt aus dem ,Mehr-Mut-zum-Ich‘-Spendentopf unterstützt werden, werden dazu beitragen", betont Enie van de Meiklokjes, Botschafterin des Deutschen Kinderhilfswerkes, bei der Scheckübergabe in Potsdam.

"Dove setzt sich als Unilevers größte Marke im Bereich Körperpflege bereits seit vielen Jahren für ein gesundes Selbstbewusstsein von Frauen und Mädchen ein. Dieses Ziel ist auch fest in unserem Unilever Sustainable Living Plan verankert, dem Nachhaltigkeitsplan des Unternehmens. Umso mehr freut es mich, dass dank der Initiative "Mehr Mut zum Ich" viele wichtige Projekte des Kinderhilfswerks unterstützt werden können", sagt Stefan Pfeifer, Vice President Customer Development Deutschland bei Unilever in Hamburg.

"Seit vielen Jahren setzt sich Rossmann gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk für die Einhaltung und Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland ein. Wir wollen damit ein deutliches Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland setzen. Mit der Kampagne ,Mehr Mut zum Ich‘ möchten wir den Zusammenhalt von Müttern und ihren Töchtern in der Pubertät stärken und sie in der Entwicklung eines positiven Schönheitsempfindens und Selbstwertgefühls bestärken", erklärt Uwe Matthäus, Geschäftsleitung Einkauf der Dirk Rossmann GmbH.

Um die sozialen Projekte des Deutschen Kinderhilfswerkes zu realisieren, konnten Verbraucher von Mitte August bis Anfang September drei Wochen lang mit ihrem Einkauf bei Rossmann Gutes tun: Pro gekauftem Dove-Produkt flossen 10 Cent direkt in den "Mehr Mut zum Ich"-Spendentopf. Aus diesem Förderfonds werden jetzt Zuwendungen für Projekte bewilligt, die sich an Mädchen und gegebenenfalls ihre Mütter richten und einmalig, oder über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr stattfinden. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 Euro als Festbetragsfinanzierung.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 24.10.2018

Ein breites Bündnis von 25 Verbänden und Organisationen fordert die politische Absicherung von niedrigschwelligen Zugängen zur Natur für alle. Nach Ansicht der Verbände aus Naturschutz, Stadtentwicklung und sozialen Bereichen der Gesellschaft sollen zu diesem Zweck geeignete Freiflächen in den Bauleitplanungen stärker berücksichtigt sowie Aktivitäten und Erlebnisse in und mit der Natur stärker in die Programme von Bildung, Erziehung und sozialer Arbeit einbezogen werden. Dafür seien sowohl gute Beispielprojekte als „Leuchttürme“ als auch zusätzliche kommunale Mittel erforderlich. Die Organisationen sind Mitglieder des Kompetenzteams „Soziale Natur – Natur für alle“ der UN-Dekade Biologische Vielfalt in Deutschland, darunter das Deutsche Kinderhilfswerk, die Arbeiterwohlfahrt, der BUND, der Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze, die Deutsche Umwelthilfe, die Diakonie Deutschland und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald.

Die gemeinsame Erklärung stellt heraus, dass gemeinschaftliche Naturerlebnisse den sozialen Zusammenhalt stärken und zur positiven Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beitragen. Aufenthalt, Bewegung, Sport und Spiel in der Natur förderten zudem Gesundheit, Wohlbefinden und Bildung. Deshalb fordern die Organisationen mehr attraktive multifunktionale Naturflächen, Grünräume und Kleingärten in den Städten und auf dem Land, die für alle barrierefrei verfügbar sind.

„Die räumliche Lebenswelt von Kindern hat sich in den letzten Jahrzehnten erheblich und nachteilig verändert. Dies gilt vor allem für städtische Räume. Das selbstständige Erkunden der häuslichen Umgebung oder ein gefahrloses Spielen auf Straßen, Gehwegen und Plätzen wird in unseren Städten zunehmend schwieriger. Es ist der Mangel an Brach- und Freiflächen sowie die fortschreitende Dominanz des Straßenverkehrs, die öffentliche Räume für Kinder unattraktiv machen. Das bedeutet nicht nur eine Verarmung von Erlebnisqualitäten, von Erfahrungsreichtum, also dem, was Kindheit ausmacht. Unter dem Verschwinden von Kindern aus dem öffentlichen Raum leidet die Stadtqualität insgesamt – Städte ohne sichtbar spielende Kinder veröden zunehmend“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Im Rahmen des Kompetenzteams „Soziale Natur – Natur für alle“ der UN-Dekade Biologische Vielfalt in Deutschland kommen Organisationen aus den sozialen Bereichen der Gesellschaft, der Stadtentwicklung und dem Naturschutz zusammen. Ziel ist, die große Bedeutung, die Naturvielfalt für den Zusammenhalt und eine positive Entwicklung unserer Gesellschaft bietet, bekannter zu machen und zu stärken.

Die gemeinsame Erklärung mit einer Liste aller Verbände und Organisationen kann unter www.dkhw.de/NaturVielfalt heruntergeladen werden.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 22.10.2018

In der Debatte um die Dokumentation „Elternschule“, die seit kurzem in deutschen Kinos läuft, bezieht der Kinderschutzbund (DKSB) Position. Nach Ansicht des Verbandes enthält der Film, der in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen gedreht wurde, zahlreiche Szenen, in denen Kinder psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt sind. In seiner Stellungnahme appelliert der DKSB an alle Bürger*innen, für das Recht auf gewaltfreie Erziehung einzutreten.

Der Film „Elternschule“ dokumentiert die Behandlung psychosomatisch erkrankter Kinder und Kleinstkinder. Nach Einschätzung des DKSB zeigt er einige verzweifelte Mütter, die in der Klinik lernen, dass eine Eltern-Kind-Beziehung eine Kampfbeziehung ist und dass sie möglichst hart zu ihren Kindern sein sollen. Einzelne Kinder werden zudem als „egoistische Strategen und Taktiker“ öffentlich vorgeführt.

Nach Ansicht des DKSB basiert eine die Entwicklung fördernde Erziehung auf Schutz, Beteiligung und der Berücksichtigung des kindlichen Willens, und nicht auf der machtvollen Durchsetzung der Eltern gegenüber ihren Kindern. Das Recht auf gewaltfreie Erziehung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben. „Verhalten sich Eltern gegenüber ihren Kindern so wie das Klinikpersonal in dem Film, dann ist das rechtswidrig“, konstatiert Kinderschutzbund-Präsident Heinz Hilgers. „Auch den Mitarbeiter*innen von Kitas und Schulen ist ein solches Verhalten verboten und kann rechtliche Konsequenzen haben.“

Der Kinderschutzbund will nicht in Abrede stellen, dass die im Film gezeigten Kinder und ihre Eltern in großer Not sind und intensive Unterstützung benötigen. Über den gewaltvollen Charakter vieler Szenen kann der Verband aber nicht hinwegsehen. „Die in den Film gezeigten Behandlungsmethoden können keinesfalls Vorbild für die Erziehung von Kindern in Deutschland sein“ sagt Prof. Dr. Sabine Andresen, Vizepräsidentin des DKSB sowie Kindheits- und Familienforscherin. „Diese Praktiken führen zu einer Verunsicherung von Eltern im Umgang mit ihren Kindern.“

Ob die angewandte psychische und physische Gewalt im Rahmen der Verhaltenstherapie in der Kinder- und Jugendklinik Gelsenkirchen zur Behandlung psychosomatischer Erkrankungen zulässig und notwendig ist oder einen Anfangsverdacht der Misshandlung Schutzbefohlener nach § 225 StGB darstellt, muss von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft und durch das Gericht entschieden werden.

Für Eltern, die Unterstützung bei einer anleitenden, gewaltfreien Erziehung benötigen, gibt es zahlreiche Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe, auch vom Kinderschutzbund. Dazu gehören etwa Elternkurse, Erziehungsberatung und sozialpädagogische Familienhilfe. Wer sich über passende Hilfsangebote informieren möchte, kann sich an das bundesweite, kostenlose Elterntelefon unter der Nummer 0800 111 0550 wenden.

Die komplette Stellungnahme finden Sie auf https://www.dksb.de/de/ueber-uns/stellungnahmen/

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e. V. vom 25.10.2018

Die aktuelle Studie zur Lebenszufriedenheit von Geflüchteten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. bestätigt die jahrelange Forderung unseres Verbandes: Familien gehören zusammen und stellen einen Integrationsmotor dar.

Seit Jahrzenten setzen wir uns als interkultureller Familienverband für den Familiennachzug ein, weil Familienleben unteilbar sein muss. Laut der oben genannten Studie ist die Lebenszufriedenheit deutlich geringer, wenn ihre Kinder weiterhin im Ausland leben müssen und nicht zu ihren Vätern oder Müttern nachziehen können.

Und diese Unzufriedenheit gilt nicht nur für aktuell Geflüchtete, sondern betrifft auch diejenigen, die seit Jahren auf ihre Familienangehörigen warten. Familien gehören zusammen und ein wirkliches Ankommen in einem Land hängt auch davon ab, ob ich als Familie neu starten kann.

„Viele Geflüchtete wirken verstört und voller Sorge“, bestätigt Swenja Gerhard, Beraterin im Verband binationaler Familien und Partnerschaften. „Das Zurücklassen ihrer Familie ist oft aus einer Notsituation wie beispielsweise fehlender finanzieller Mittel oder der großen Gefahr einer Flucht heraus entstanden.“

Ganz im Sinne unseres Verbandes ist die Quintessenz der Studie: die Migrations-, Integrations- und Familienpolitik sollte die Erkenntnisse stärker berücksichtigen, bspw. in den Debatten um den Familiennachzug. Die logische Forderung auch aus dieser Studie ist und bleibt daher, den Familiennachzug endlich als etwas Positives und Integrationsförderndes zu erkennen und ihn nicht länger zur Stimmungsmache und Gefahr zu instrumentalisieren. Ein Land zeigt seine Werte auch in der Art und Weise, wie es Familien und Kinder behandelt und unterstützt.

Quelle: PressemitteilungVerband binationaler Familien u. Partnerschaften, iaf e.V. vom 18.10.2018

„Damit Armut nicht krank macht – über starke Familien zu gesunden Kindern“ lautet der Titel einer Kooperationstagung, zu der das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Gesundheit & Frühe Hilfen mit elf weiteren Institutionen und Verbänden am 18. Oktober 2018 nach Berlin eingeladen haben. Die Tagung will zu mehr Teilhabe der Familien in Armutslagen beitragen und so die Chancen von Kindern verbessern.
Hierzu erklärt Juliane Seifert, Staatssekretärin im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): „Frühe Hilfen leisten einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit von Kindern. Mit der Bundesstiftung Frühe Hilfen fördern wir dauerhaft mit 51 Millionen Euro jährlich die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen und psychosoziale Unterstützungsangebote für Familien in schwierigen Lebenssituationen. Gerade wenn Familien wenig Geld haben, können sie von diesen niederschwelligen und vernetzten Angeboten stark profitieren. Nur wenn wir Ressourcen bündeln, gelingt es, die Situation von Kindern in prekären Lebensverhältnissen spürbar zu verbessern.“

Lutz Stroppe, Staatssekretär des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), betont: „Die Zusammenarbeit von Akteuren des Gesundheitswesens, der Kinder- und Jugendhilfe, der KiTas und Schulen, der Sozialhilfe oder auch der Agentur für Arbeit ist genau der richtige Ansatz, um Familien in Armutslagen wirkungsvoll zu unterstützen. Gemeinsames Ziel muss sein, allen Kindern einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen. Dazu leisten auch die Gesundheitsuntersuchungen einen wichtigen Beitrag.“
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als Träger des NZFH, unterstreicht die Bedeutung nachhaltiger Kooperationen: „Um die Lebenslage von Familien in Armut zu verbessern, ist es entscheidend, dass wir sie in ihrer Lebenswelt erreichen und ihr gesamtes Umfeld miteinbeziehen. Daher ist die Vernetzung derjenigen Akteure wichtig, die in der Kommune auf den unterschiedlichen Entscheidungsebenen Einfluss darauf haben. Die Beteiligung der Familien ist dabei zwingend erforderlich.“
Wie wichtig es ist, dass Familien in Armutslagen erreicht werden, zeigt eine Studie des NZFH: „Wir wissen, dass 28,4 Prozent der Familien, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, von vier und mehr Belastungsfaktoren, beispielsweise den Anzeichen einer Depression, betroffen sind. Bei Familien ohne staatliche Förderung sind dies nur 3,7 Prozent. Damit potenzieren sich in Armutslagen die Risiken für Beeinträchtigungen der kindlichen Entwicklung“, berichtet Prof. Dr. Sabine Walper, Forschungsdirektorin des Deutschen Jugendinstituts, Kooperationspartner im NZFH.

Aktuelle Daten belegen, dass derzeit 20 Prozent aller Mädchen und Jungen in Deutschland von Kinderarmut betroffen sind. Andauernde Armutserfahrungen im Kindesalter haben gravierende Folgen für das ganze Leben: Sie führen zu erheblichen Einschränkungen für die gesundheitliche und persönliche Entwicklung und gehen mit geringen Bildungs- und damit Teilhabechancen der Kinder einher. Oftmals sind die Eltern-Kind-Beziehungen sowie das Erziehungsverhalten der Eltern beeinträchtigt. Betroffen können insbesondere Alleinerziehende, Familien mit Migrationshintergrund und Eltern, die schon lange arbeitslos sind, aber auch Familien mit mehr als drei Kindern sein.
Auf der Tagung beleuchten Expertinnen und Experten die Folgen von Armut auf die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und gehen der Frage nach, welche Bedarfe die Familien in Armut haben und wie wirkungsvolle Ansätze gestaltet sein müssen.

Folgende dreizehn Institutionen und Verbände haben sich für die Tagung zu einem Bündnis zusammengeschlossen: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Berufsverband der Frauenärzte (BVF), Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Gesundheit & Frühe Hilfen, Bundesärztekammer (BÄK), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH), SeeYou, Stiftung des Kath. Kinderkrankenhauses Wilhelmstift, Hamburg, Vereinigung für Interdisziplinäre Frühförderung – Bundesvereinigung (VIFF).

Quelle: Pressemitteilung Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) vom 18.10.2018

Anlässlich des Verbändegesprächs bei Bundeskanzlerin Merkel fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband mehr und bessere Integrationsangebote auch für Geduldete, die zum Teil schon viele Jahre in Deutschland leben. Viele der rund 170.000 geduldeten Flüchtlinge seien nach wie vor vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Quantität und Qualität der Integrationskurse seien zudem grundlegend auszubauen, so die Forderung des Verbandes.

„Wer Integration ernst nimmt, kann nicht zugleich Geduldete von Integrations- und Arbeitsmarktmaßnahmen fernhalten“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Wir sollten nicht geizen mit dem Zugang zu unserer Sprache und unserer Gesellschaft.“ Der Paritätische plädiert dafür, sich in der Integrationsdebatte grundsätzlich von Fakten und nicht von Stimmungen leiten zu lassen. „Fakt ist, dass 170.000 Menschen seit vielen Jahren als geduldete Flüchtlinge in Deutschland leben und vom Arbeitsmarkt und Integrationsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind. Statt jahrelang Energien darauf zu verschwenden, Menschen auszugrenzen, braucht es Integration vom ersten Tag an“, so Schneider.

Insbesondere was die Integrationskurse angeht, sieht der Paritätische deutlichen Verbesserungsbedarf nicht nur was den Zugang für Geduldete angeht. So brauche es nach Ansicht des Verbandes etwa kleinere Klassen, individuelleren Unterricht sowie weiterführende Angebote u.a. zur Integration in den Arbeitsmarkt. Skeptisch sieht der Verband dagegen Überlegungen des BAMF für mehr Restriktionen und Kontrolle bei den Integrationskursen. „Es fehlt in der Regel nicht an Integrationsbereitschaft bei den Geflüchteten, sondern an ausreichenden und passgenauen Angeboten für alle, die hier sind“, so Schneider.

Quelle: PressemitteilungDer Paritätische Gesamtverband vom 23.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin:05.November 2018

Veranstalter: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) und Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung

Ort: Berlin

IMK und WSI stellen ihre Forschung zur Diskussion:

Die Veranstaltungsreihe wird fortgesetzt mit dem Thema Rente und Demografie.

Vortrag mit anschließender Diskussion:„Den demografischen Wandel bewältigen: die Schlüsselrolle des Arbeitsmarktes“

Referenten: Florian Blank (WSI) und Rudolf Zwiener (IMK)

Die Einladung richtet sich an Referentinnen und Referenten aus Ministerien, Stiftungen, Gewerkschaften, Fraktionen und Parteien.

Kurzvorträge, Diskussion, Mittagsimbiss und Zeit für informelle Gespräche – Anmeldung erbeten bis 25.10.2018 per email an pia-korn@boeckler.de.

Termin: 13. – 14. November 2018

Veranstalter:Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung

Ort: Berlin

Die Kindertagesbetreuung – als erste Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsinstanz außerhalb der Familie – hat den Auftrag, Kinder auf das Zusammenleben in einer vielfältigen, demokratisch verfassten Gesellschaft vorzubereiten. Dieser pädagogische Anspruch bekommt umso mehr Gewicht, wenn demokratische Werte durch die zunehmende gesellschaftlicheund politische Akzeptanz von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Ausgrenzung und Diskriminierung verstärkt unter Druck geraten.

Doch wie kann er konkret umgesetzt werden? Welche praktischen Ansätze und Konzepte gibt es? Welche Handlungsebenen sind einzubeziehen?Und was trägt das Projekt „Demokratie und Vielfalt in der Kindertagesbetreuung" dazu bei? Diesen Fragen will die Fachtagung nachgehen und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Wohlfahrtsverbänden,Trägern, Kita-Leitungen und Fachberatungen nach Antworten suchen.

Die Teilnahme ist kostenlos. Nähere Informationen finden Sie im Programmflyer.

Termin:13.bis 14. November 2018

Veranstalter: Deutsches Jugendinstitut

Ort: Berlin

In Deutschland ist die Realisierung der Kinderrechte bis heute ein langwieriger und schwieriger Prozess. Zwar ist die UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 von der Bundesrepublik ratifiziert worden, jedoch mit einer Einschränkung für geflüchtete Kinder. Sie konnten schon im Alter von 16 Jahren in Abschiebehaft genommen werden. Die Regelung wurde erst im Jahr 2010 aufgehoben. Im selben Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass alle Kinder ein Recht darauf haben, dass ihr materielles Existenzminimum unabhängig von dem ihrer Eltern berechnet wird. Diese Schlaglichter machen deutlich, dass Kinderrechte zu ratifizieren nur das eine ist, ob und inwieweit Politik und Gesellschaft diese Rechte respektieren das andere.

Die diesjährige Jahrestagung des Deutschen Jugendinstituts (DJI) beschäftigt sich in Foren und Vorträgen mit der Bedeutung der Kinderrechte und deren Umsetzung in der Kinder- und Jugendhilfe sowie weiteren relevanten Lebensbereichen. Sie findet am 13. und 14. November im Hotel Aquino in Berlin statt. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin:15. und 16.November 2018

Veranstalter: Bundesverband der Familienzentren e.V.

Ort: Hamburg-Wilhelmsburg

Familien sind die Keimzellen unserer Gesellschaft. Wenn es Familien gut geht, geht es auch der Gesellschaft gut. Aber: Wie gelingt es, Familien so zu begleiten, dass sich Stärken, Begabungen und Potenziale entfalten? Welche Unterstützung und Gestaltungsfreiräume sind hilfreich? Inwiefern sind Familienzentren in der Lage, die Selbstorganisation, Selbstverantwortung und Selbstständigkeit von Familien zu stärken und eine chancengerechte Bildung für Kinder und Eltern zu gestalten?

Um diese und weitere Fragen geht es bei der Fachtagung des Bundesverbandes der Familienzentren. Die Tagung im Bürgerhaus Wilhelmsburg steht unter dem Motto „Familienzentrum: Partizipation und Teilhabe inklusiv?“

Die Kooperationspartner des Bundesverbands sind die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Kinder- und Jugendhilfe des DRK Hamburg, die Hamburgische Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung, die Fachstelle für Familien der Ev. Luth. Kirche in Norddeutschland und die Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie. Sie alle machen deutlich, dass Familienzentren es nicht dem Zufall überlassen können, ob Familien erreicht werden oder nicht.

Familienzentren nehmen eine aktive Rolle im Lebensumfeld der Familien wahr und stellen insbesondere die Belange von Familien in den Mittelpunkt, die Gefahr laufen an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden. Die passgenaue Weiterentwicklung der Angebotsstruktur und die Kooperation mit Netzwerkpartnern fordert Familienzentren in besonderer Weise heraus. Zudem verstecken sich vielfältige Herausforderungen zwischen Konzeptionen, pädagogischen Haltungen und dem gemeinsam mit Familien gelebten Alltag in Familienzentren.

Vor diesem Hintergrund geht es bei der Fachtagung insbesondere darum, Strategien, Konzeptionen, Methoden und Instrumente zu betrachten, die Familienzentren auf dem Weg hin zu einer inklusiv und partizipativ ausgerichteten pädagogischen Praxis unterstützen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.bundesverband-familienzentren.de

Termin: 20. November 2018

Veranstalter:SOS Kinderdorf

Ort: Berlin

Am 20. November ist Internationaler Tag der Kinderrechte.

An diesem Tag jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention zum 29. Mal. Zugleich wird gegenwärtig politisch beraten, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ausgestaltet werden kann.
Wenngleich durch die Implementierung der Kinderrechte im Grundgesetz ein wichtiger Schritt geleistet wird, weiß das SOS Kinderdorf e.V. aus Erfahrung, dass noch Weiteres geschehen muss, damit Kinder und Jugendliche im Alltag von ihren Rechten profitieren. Gemeinsam mit politischen Entscheidungsträger/innen sowie Vertreter/innen aus öffentlichen Einrichtungen und zivilgesellschaftlichen Organisationen möchten wir daher anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte folgende und weitere Fragen diskutieren: Wie profitieren Kinder und Jugendliche im Alltag von Kinderrechten in Deutschland heute? Welche politischen Möglichkeiten gibt es, um Kinderrechte zukünftig noch mehr zu stärken?

Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Franziska Giffey, wirdmit einem Grußwort in das Thema einführen. Darüber hinaus wird SOS-Kinderdorf e.V. vorstellen, wie junge Menschen im Alltag unterstützt werden, sich mit ihren Rechten auseinanderzusetzen und für ihre Belange einzutreten. In einer anschließenden Podiumsdiskussion werden die damit verbundenen Herausforderungen aufgegriffen und diskutiert, welche Lösungsansätze Politik, zivilgesellschaftliche Organisationen und Wissenschaft zur Stärkung der Kinderrechte in Deutschland bereitstellen.

Weitere Informationen über die Veranstaltung und SOS-Kinderdorf e.V. unter https://www.sos-kinderdorf.de/portal/spenden/news/einladung-52444

Termin: 22. November 2018

Veranstalter:Forum Umwelt und Entwicklung und VENRO

Ort: Berlin

Etwas mehr als drei Jahre nach der Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDG) am 25. September 2015 hat die zu Beginn herrschende Aufbruchsstimmung etwas nachgelassen. Daher ist es an der Zeit, wieder mehr Bewegung in die Umsetzung der Agenda 2030 und der SDG zu bringen! Wir müssen dafür sorgen, dass die Agenda und ihre 17 Ziele bekannter werden und Politiker_innen an ihre Verpflichtung zur Umsetzung erinnert werden.

Die Umsetzung in Deutschland fokussierte sich bisher weitestgehend auf institutionelle Umbauprozesse, deren Wirkung bisher kaum zu erfassen ist. Die große transformative Wirkung, die von der Agenda 2030 ausgehen könnte, wird bis jetzt nur von wenigen Akteur_innen verstanden. Wir sollten jetzt dafür sorgen, dies zu ändern.

Das Jahr 2019 bietet gute Ansatzpunkte, um das Thema zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele in Politik und Gesellschaft verstärkt einzubringen und medienwirksam zu bespielen. So wird der SDG-Gipfel im Rahmen der UN-Vollversammlung im September 2019 die Möglichkeit eines erhöhten öffentlichen Interesses für das Thema bieten. Auch die Zukunft Europas müsste viel intensiver an die erfolgreiche Umsetzung der Sustainable Development Goals gekoppelt werden. Auf nationaler Ebene wird das Jahr 2019 entscheidend sein, um die Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in eine progressive Richtung zu lenken.

Es soll der regelmäßige zivilgesellschaftliche Austausch genutzt werden, um diese Ereignisse zu diskutieren und einen Informationsaustausch zwischen der Vielzahl von Akteur_innen ermöglichen, die die Umsetzung der Agenda 2030 in, mit und durch Deutschland begleiten. Themen sollen dabei neben den genannten politischen Schwerpunkten auch Möglichkeiten der gemeinsamen Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit sein. In einem dritten Block werden auch die Aktivitäten der Wirtschaft für eine beschleunigte Umsetzung der SDG im Fokus stehen.

Es wird um Anmeldung gebeten unter staudt@forumue.de.

Ein ausführliches Programm folgt in Kürze.

Termin: 23. November 2018

Veranstalter:Projekt Familien stärken und Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienpolitik in Württemberg (eaf)

Ort: Stuttgart

Es tut weh, wenn die Freund / innen ins Kino gehen oder alle anderen ins Schullandheim fahren. Jedes fünfte Kind im Land ist trotz guter wirtschaftlicher Lage und geringer Arbeitslosenquote in Baden-Württemberg von Armut bedroht.

Betroffen sind vor allem Kinder, deren Eltern arbeitslos sind, Kinder in Haushalten von Alleinerziehenden, Paare mit drei oder mehr kindern sowie Kinder mit Migrationshintergrund. Diese Kinder sind materiell unterversorgt, haben weniger Chancen auf soziale und kulturelle Teilhabe. Sie erreichen öfter niedrigere Bildungsabschlüsse oder sind gesundheitlich eingeschränkt. Armutserfahrung prägt die Entwicklung von kindern ein Leben lang. Teilhabemöglichkeiten an Bildung und sozialer Einbindung für Familien in prekären Lebenslagen müssen verstärkt werden. Die Bekämpfung von Familien- und damit auch von Kinderarmut durch ausreichend finanzielle Unterstützung und Verbesserungen in den Bereichen Infrastruktur und Ausbildung ist notwendig.

Es wir eingeladen, mit Expert / innen und Politiker / innen Strategien zur wirksamen Bekämpfung von Kinderarmut zu diskutieren, um Familien langfristig zu stärken.

"Der ZFF-Geschäftsführer, Alexander Nöhring, wird auf der Tagung mit einem Input mit dem Titel "Familienförderung vom Kopf auf die Füße stellen" vertreten sein.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 29. November 2018

Veranstalter:DGB Bundesvorstand in Kooperation mit der Nationalen Armutskonferenz und dem EMIN-Projekt

Ort: Berlin

Mit der Initiative zur Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) solldie soziale Dimension in der EU gestärkt werden. Diese muss allerdings noch mit Leben gefüllt werden. Das gilt in besonderer Weise für die Bekämpfung vonArmut in der EU.

Das europäische Projekt EMIN hat konkrete Maßnahmen für eine effektivere Armutspolitik vorgeschlagen. Im Mittelpunkt stehen soziale Regelungen zur Mindestsicherung, die allen Menschen ein menschenwürdiges Leben sichern. 

In Deutschland haben prekärer Arbeit zu einem Anstieg der Erwerbsarmut geführt. Auch die Regelsätze von Hartz IV reichen nicht aus, um Armut zu verhindern. 

Auf der Veranstaltung werden Strategien diskutiert, wie die Einführung von Standards zur europäischen Mindestsicherung auch in Deutschland stärker unterstützt werden kann.

Weitere Informationen unter www.dgb.de.

AUS DEM ZFF

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG kritisiert zum heutigen Tag zur Beseitigung von Armut, dass die Bundesregierung den Kampf gegen Kinderarmut nicht zur Priorität macht. Statt nur an kleinen Stellschrauben des Familienförderungssystems zu drehen ist es höchste Zeit, konsequent zu handeln und eine Kindergrundsicherung einzuführen.

Über die Kindergrundsicherung diskutiert das Bündnis anlässlich des Internationalen Tags auch mit Spitzenvertreter*innen verschiedener Parteien im Rahmen eines Parlamentarischen Frühstücks. In ihrem Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung sich zum Ziel gesetzt, ihre Bemühungen bei der Bekämpfung von Kinderarmut zu verstärken. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fordert die Politik zu einem grundlegenden und mutigen Systemwechsel auf.

Mehr als 3 Millionen Kinder und Jugendliche sind in Deutschland aktuell von Armut betroffen – das ist mehr als jedes 5. Kind. Das hat nicht nur kurz – sondern auch langfristig Folgen für die Bildungschancen von Kindern, für soziale Teilhabemöglichkeiten und für die Gesundheit.

„Armut vererbt sich. Einer der Gründe, warum wir diesen Kreislauf nicht durchbrechen können, ist das komplizierte und stigmatisierende System der Kinder- und Familienförderung. Dass die Leistungen oft gar nicht in Anspruch genommen werden, wird einfach in Kauf genommen“, stellt Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des Zukunftsforum Familie e.V.) für das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG fest. „Wir sagen: Wenn ein Kind einen Leistungsanspruch hat, muss diese Leistung einfach und unbürokratisch ankommen, ohne Wenn und Aber“, so Merkel weiter.

„Die Erkenntnis, dass dieses System reformiert werden muss, ist inzwischen auch in der Politik angekommen. Darüber freuen wir uns nach knapp zehn Jahren Bündnisarbeit sehr“, betont Heinz Hilgers vom Kinderschutzbund, Koordinator des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG. Über eine grundsätzliche Reform der kinder- und familienpolitischen Leistungen diskutiert derzeit auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer (ASMK), die im Dezember ihre Empfehlung aussprechen will. Auf Bundesebene unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE die Forderung nach einer Kindergrundsicherung, SPD und FDP favorisieren eine umfassende Weiterentwicklung des Kindergeldes.

Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzt sich seit 2009 für eine monatliche einkommensabhängige Kindergrundsicherung von derzeit maximal 619 Euro im Monat für jedes Kind ein. Dem Bündnis gehören 14 Verbände und 12 Wissenschaftler*innen an. „Unser Reformvorschlag stellt die Kinder in den Mittelpunkt. Die Kindergrundsicherung orientiert sich an ihrem tatsächlichen Existenzminimum, sie fasst viele Leistungen zusammen und löst damit absurde Anrechnungsprobleme“, sagt Heinz Hilgers.

„ Zudem ist sie sozial ausgestaltet – wird also mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und den Familien unbürokratisch und einfach ausgezahlt“. Auch Zwischenschritte wie die anstehende Reform des Kinderzuschlags müssten sich an diesen Kriterien messen lassen.

Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 17.10.2018

AKTUELLES

Im Rahmen des movemen-Projektes von Bundesforum Männer entstand eine Studie, die erstmals den Blick auf Motivationen und Bedürfnisse von jungen geflüchteten Männern sowie auf ihre Erfahrungen und Lebensumstände in Erstaufnahmeeinrichtungen, Schulen und mit Behörden lenkt.

Im Auftrag des Bundesforum Männer hat das Christliche Jugendwerk Deutschlands (CJD Nord) die Studie „Geflüchtete Männer in Deutschland – Bedarfe, Herausforderungen und Ressourcen“ über die Situation und Bedarfe junger geflüchteter Männer in Deutschland durchgeführt.

Die Studie basiert auf der Auswertung von rund 85 Interviews geflüchteten Jungen und jungen Männern und 31 Interviews mit haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer_innen. Thematisch werden die zentralen Lebensbereiche wie etwa Soziale Kontakte, Wohnen und Unterbringung, Bildung und Arbeit, Familie und Gesundheit behandelt. Die Interviews mit den Helfer_innen geben eine ergänzende Perspektive auf Herausforderungen und Chancen in der Arbeit mit geflüchteten jungen Männern.

Fachkommentare von Expert_innen helfen die Ergebnisse einzuordnen. Zusammenfassend gibt das Bundesforum Männer politische Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von geflüchteten Männern in Deutschland.

Die Langfassung der Studie steht als Download zu Verfügung.

Das LSVD-Projekt „Miteinander stärken – Rechtspopulismus entgegenwirken“ fördert die Akzeptanz von Lesben, Schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). In regionalen Workshops und Konferenzen werden menschenfeindliche Parolen analysiert, effektive Gegenstrategien diskutiert und neue Kooperationen und Bündnisse geschlossen. Die neue Broschüre des Projekts dokumentiert nun Strategien und Handlungsempfehlungen, die beim vierten Vernetzungstreffen in Magdeburg entwickelt wurden.

Mit

  • „Hegemonie, Bündnispolitik und die soziale Frage“ (Bodo Niendel, Referent für Queerpolitik der Bundestagsfraktion DIE LINKE)
  • „Ethnopluralistischer“ Nationalismus und Antisemitismus“ (Carl Chung, Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V. (JFDA))
  • „Der Kulturkampf von Rechts“ (Georg Matzel, Leiter der Rainbow Connection LSVD Sachsen-Anhalt)

Das Projekt „Miteinander stärken“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.

Link zur Broschüre mit Strategien und Handlungsempfehlungen vom vierten Vernetzungstreffen in Magdeburg.

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ZFF-Info 15/2018

SCHWERPUNKT: Abschaffung § 219a StGB

Anlässlich des morgigen Berufungsverfahrens im Fall Kristina Hänel fordert das Zukunftsforum Familie (ZFF) gemeinsam mit vielen Verbänden erneut, den Paragraphen § 219a Strafgesetzbuch (StGB) ersatzlos zu streichen.

Nach der Zurückstellung des Antrages auf Aufhebung des § 219a StGB der SPD-Fraktion im Bundestag hatte sich die Regierungskoalition darauf verständigt, im Herbst einen Vorschlag zur Regelung vorzulegen. Mittlerweile ist es sicht- und spürbar Herbst geworden und noch immer warten wir auf eine Regelung, die endlich Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schafft und Frauen einen uneingeschränkten Zugang zu Information über einen Schwangerschaftsabbruch einräumt.

Aus diesem Grund legt das ZFF gemeinsam mit 27 Organisationen den Offenen Brief zur Aufhebung des § 219a StGB, der bereits im April an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD verschickt wurde, nochmals vor.

Christiane Reckmann (Vorsitzende des ZFF und Mitinitiatorin des Offenen Briefes) erklärt dazu: „Die Zeit drängt! Noch immer verhindert der völlig veraltete § 219a den uneingeschränkten Zugang zu Informationen und schränkt Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen und darüber öffentlich sachlich informieren wollen, in ihrer Handlungsfreiheit ein. Mehr noch: Die Zahl der Anzeigen nimmt zu, sodass wir befürchten müssen, dass Frauen, die beraten wurden und sich dennoch für einen Abbruch entschieden haben, bald niemanden mehr finden, der ihnen hilft. Und dies in einer ohnehin psychisch höchst belastenden Situation. Für uns ist diese Situation nicht hinnehmbar und wir erwarten von der Bundesregierung die Aufhebung des § 219a StGB! Nur die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche kann eine selbstbestimmte Entscheidung von Frauen gewährleisten!“

Den Wortlaut des Offenen Briefes finden Sie u>.

Folgende Organisationen haben den Offenen Brief unterzeichnet:

Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft e.V. (AKF)

AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF)

Bundesarbeitsgemeinschaft Frauenpolitik Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BAG Frauenpolitik)

BAG – Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros

Bundesjugendwerk der AWO e.V.

BFF Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.

Bundesverband der Frauengesundheitszentren e.V.

Bundesverband der Mütterzentren e.V.

Bundesverband Liberale Frauen e.V.

Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)

Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG)

Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung (DGfS)

Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Evangelische Frauen in Deutschland e.V. (EFiD)

Feministische Offensive der LINKEN.

Humanistischer Verband Deutschlands (HVD)

Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern e.V.

Netzwerk Frauengesundheit Berlin

pro familia Bundesverband e.V.

Schwangerschaftsberatungsstelle BALANCE

SelbstHilfeInitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband

Sozialverband Deutschland e.V. SoVD

Verband alleinerziehender Mütter und Väter, Bundesverband e.V. (VAMV)

Zukunftsforum Familie e.V.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 11.10.2018

Anlässlich der heutigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Gießen wegen der Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen sogenannter unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Nach der erneuten Verurteilung von Kristina Hänel muss sich Katharina Barley fragen lassen, worauf sie eigentlich noch wartet. Es reicht nicht, monatelang eine Lösung anzukündigen. § 219a muss raus aus dem StGB – und zwar so schnell wie möglich. Wenn selbst das Gericht die Verfassungsmäßigkeit des Urteils anzweifelt, aber zu verstehen gibt, dass ihm die Hände gebunden seien und der Gesetzgeber hier gefragt ist, dann zeigt das einmal mehr den dringenden Handlungsbedarf auf.

Am vergangenen Mittwoch wurde die Beratung zu unserem grünen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Rechtsausschuss erneut vertagt. Das erinnert bedauerlicherweise an das undemokratische und zermürbende Gebaren der Großen Koalition aus der vergangenen Wahlperiode, als Woche für Woche die Entscheidung zur Einführung der Ehe für Alle vertagt wurde.

Es wird Zeit, dass die Große Koalition ihren für den Herbst angekündigten Gesetzentwurf endlich vorlegt, statt sich wöchentlich vor einer Entscheidung zu drücken. Wenn die Differenzen in der Koalition nicht ausgeräumt werden können, dann sollte die SPD darauf drängen, eine Bundestagsabstimmung ohne Fraktionszwang herbeizuführen. Wir sind uns sehr sicher, dass dies eine deutliche Mehrheit für unseren Gesetzentwurf hervorbringen würde.

Weder den Ärztinnen und Ärzten noch den Frauen ist geholfen, wenn man so wichtige Entscheidungen wegen politischer Unstimmigkeiten aufschiebt. Wir brauchen hier konkrete Lösungen für die Betroffenen. Gerichtsverfahren wie das heutige müssen endlich der Vergangenheit angehören. Wir kämpfen weiter parlamentarisch für die Abschaffung. § 219a StGB darf nicht zur neuen Ehe für Alle 2.0 zu werden.

Quelle: Pressemitteilung Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag vom 12.10.2018

„Für die Verhandlung am Freitag wünsche ich Kristina Hänel einen guten Verlauf. Sie kämpft vor Gericht für die Rechte von allen Frauen. Es gibt immer noch frauenfeindliche Gesetze. In diesem Fall der Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs, der angebliche Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet und somit verhindert, dass Ärztinnen und Ärzte informieren können“, erklärt Cornelia Möhring, stellvertretende Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der morgigen Berufungsverhandlung der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Möhring weiter:

„Der Paragraph 219a ist komplett überflüssig. Frauen werden sich nicht aufgrund von ´Werbung` für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Der Paragraph ist eine Einschränkung des Berufsrechts, denn die Medizinerinnen und Mediziner informieren lediglich über eine – nicht verbotene – medizinische Leistung. Die Folge: Immer weniger Ärztinnen und Ärzte nehmen Schwangerschaftsabbrüche vor, aus Angst vor Kriminalisierung und auch vor Anfeindungen aus der Gesellschaft. Dies führt schon jetzt zu eklatanten Versorgungslücken in vielen Regionen. Vor diesem Hintergrund ist es ungehörig und anmaßend, wenn Autoritäten wie der Papst Frauen in ihrer Notsituation verurteilen und Ärztinnen und Ärzte quasi als Auftragsmörder bezeichnen.

Die Union blockiert bei Paragraph 219a und die SPD lässt sich blockieren. Dabei gibt es schon lange eine Mehrheit im Parlament, um den Paragraphen 219a endlich zu streichen. Unser Antrag zur Abschaffung des Paragraphen liegt seit einem Jahr auf dem Tisch. Diese Woche wurden die Anträge durch die Fraktion der großen Koalition vor den Ausschusssitzungen abgesetzt. So darf es nicht weitergehen. Der Gesetzgeber muss endlich handeln! Mediziner dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Frauen haben ein Recht auf Informationsfreiheit, gerade auch im Falle einer ungewollten Schwangerschaft.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag vom 11.10.2018

Zur Debatte über den Paragrafen 219a StGB erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

„Fast ein Jahr diskutieren wir im Deutschen Bundestag über eine Änderung des Paragrafen 219a StGB. Trotz mehrerer Gesetzentwürfe, zahlreicher Diskussionen im Rechtsausschuss und einer öffentlichen Anhörung hat es die Große Koalition bis heute nicht geschafft, eine gemeinsame Linie zu finden. Damit lassen Union und SPD Frauen in ihrer Notsituation weiterhin völlig allein. Der jüngste Vorstoß von Bundesjustizministerin Barley ist durchschaubar getrieben vom anlaufenden Berufungsprozess Kristina Hänels. Wir würden uns zwar freuen, wenn es tatsächlich zu Verbesserungen käme, doch haben wir daran große Zweifel, denn die Union verweigert jegliche Bewegung. In ihrem Starrsinn verdrängen CDU und CSU aber, dass es mit der SPD und den Oppositionsfraktionen eine parlamentarische Mehrheit für eine Änderung des Paragrafen 219a gäbe. Die Sozialdemokraten müssen daher endlich Farbe bekennen. Die Fraktion der Freien Demokraten wirbt für eine angemessene Änderung des Paragrafen. Wir werden uns aber auch keiner anderen Initiative verschließen, die eine Verbesserung für Frauen herbeiführt. Daher appellieren wir an die SPD, jetzt zu handeln.“

Quelle: Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 12.10.2018

Anlässlich der Berufungsverhandlung im Fall der Frauenärztin Kristina Hänel am Landgericht Gießen fordern der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband die Abschaffung des §219a StGB. Der Fall Kristina Hänel stehe wie kein zweiter für das Informationsrecht von Frauen. Am 24. November 2017 war am Amtsgericht Gießen ein Urteil gegen Kristina Hänel ergangen, wonach sich die Ärztin nach § 219a StGB, der die Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft verbietet, strafbar gemacht haben solle. Aus Sicht des AWO Bundesverbandes und des Paritätischen Gesamtverbandes ein Fehlurteil, das dringend aufgehoben werden müsse, so die Forderung der beiden Wohlfahrtsverbände.

„Wenn ein bloßer Hinweis auf die Durchführung von nach § 218a StGB nicht strafbaren Schwangerschaftsabbrüchen zu einer Verurteilung von Ärztinnen und Ärzten führt, folgt daraus große Rechtsunsicherheit – auch für die Patientinnen. Frauen haben neben der psychosozialen Beratung ein Recht auf eine uneingeschränkte, sachliche und legale Information in einer Praxis ihrer Wahl“, erklärt der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. „Informationen über Schwangerschaftsabbrüche müssen für alle Frauen frei zugänglich sein. Der § 219a StGB ist frauenfeindlich, schikaniert Ärzte und Patientinnen und gehört endlich abgeschafft“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes.

Beide Verbände begrüßen die ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Gesetzesentwürfe zur Abschaffung des § 219a StGB und appellieren gemeinsam mit weiteren 25 Verbänden in einem offenen Brief an die Politik, weiter in der Sache zu verhandeln. Der Streit um den § 219a StGB ist aus Sicht der Verbände weit mehr als eine Frage darum, wer Recht hat. Er sei Sinnbild dafür, wie Informationsfreiheit in unserer Gesellschaft gelebt wird. Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband fordern den umfassenden Schutz des Informationsrechts von Frauen, wozu auch das Recht auf Informationen über Schwangerschaftsabbrüche und darüber, welche Ärztinnen und Ärzte diese durchführen, gehören.

Zum Hintergrund: Auf der Homepage der Praxis von Kristina Hänel befand sich ein Hinweis, dass in ihrer Arztpraxis, neben anderen medizinischen Leistungen, Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden können. Über den Link "Schwangerschaftsabbruch" wurde dabei eine PDF zum Download angeboten, die allgemeine Informationen zum Schwangerschaftsabbruch sowie dessen Durchführung und die möglichen Methoden in der Praxis enthielt.

Das Amtsgericht Gießen ging in erster Instanz davon aus, dass die Ärztin nicht nur über die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs informieren würde. Sie böte vielmehr gezielt ihre Tätigkeit als Ärztin an. Selbst eine aufklärende Information erfülle demnach den Tatbestand des § 219a StGB, wenn das Anbieten mit der Leistung verknüpft sei. Dabei sei es entgegen der amtlichen Überschrift des § 219a StGB nicht notwendig, dass diese Informationen einen besonderen werbenden Charakter besitzen.

Der AWO Bundesverband und der Paritätische Gesamtverband lehnen diese Begründung ab und streiten gemeinsam im Bündnis mit weiteren Partnern in einem offenen Brief für eine Aufhebung des Urteils gegen Kristina Hänel und die Abschaffung von §219a StGB.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. und Paritätische Gesamtverband e.V. vom 10.10.2018

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

"Der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement des Deutschen Bundestags hat sich fraktionsübergreifend auf gemeinsame Empfehlungen zur Einsetzung einer Expertenkommission zum Thema Bürgerbeteiligung verständigt. Das ist ein deutliches Zeichen des Unterausschusses für die Wertschätzung von bürgerschaftlichem Engagement", sagt Katrin Werner, Sprecherin für bürgerschaftliches Engagement der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag mit Blick auf ein gemeinsames Papier des Unterausschusses Bürgerschaftliches Engagement zur Expertenkommission, die die Bundesregierung ins Leben rufen möchte. Die Empfehlungen wurden der Bundesregierung übergeben.

Werner weiter: "Besonders freue ich mich über die Empfehlung, die Federführung der Kommission beim Deutschen Bundestag anzusiedeln, um die Einbeziehung breiter gesellschaftlicher Kreise sowie die Vielfalt der Zusammensetzung sicherzustellen. Auch die Vorschläge zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderungen und MigrantInnen ist ein wertvolles Signal für die Offenheit und Vielfalt unserer Gesellschaft."

Das Papier des Unterausschusses finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung von Katrin Werner, MdB Bundestagsfraktion DIE LINKE vom 15.10.2018

Der Gesetzentwurf (19/3452) der Bundesregierung zur Einführung einer Brückenteilzeit ist bei den zu einer Anhörung geladenen Sachverständigen überwiegend auf Skepsis gestoßen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte am Montag, den 15. Oktober 2018, zu einer Anhörung über den Entwurf der Bundesregierung als auch über einen Antrag (19/4525) der Fraktion Die Linke geladen. Während Arbeitgebervertreter den Regierungsplan als überflüssigen Eingriff in die unternehmerische Freiheit werteten, kritisierten Arbeitnehmervertreter vor allem die im Entwurf enthaltene Festlegung auf bestimmte Betriebsgrößen.

Der Entwurf sieht vor, einen gesetzlichen Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeit (Brückenteilzeit) neu einzuführen. In Betrieben mit mehr als 45 Beschäftigten sollen Arbeitnehmer, wenn sie bereits mehr als sechs Monate dort beschäftigt sind, künftig eine Reduzierung ihrer Arbeitszeit verlangen können. Dies soll für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitpunkt von einem Jahr bis zu fünf Jahren möglich sein. Der neue Anspruch ist nicht an bestimmte Gründe gebunden. Nach Ablauf der Brückenteilzeit sollen die Beschäftigten auf ihre ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit zurückkehren können. Die Linke fordert in einem Antrag ein Rückkehrrecht in Vollzeit, das ohne Ausnahmen für alle Beschäftigten gelten soll.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnt die Pläne ab. Ein befristeter Teilzeitanspruch entziehe den Betrieben die Souveränität über die Arbeitszeitgestaltung. Um der mittelständischen Struktur dieser Betriebe gerecht zu werden, solle jedenfalls für die Berechnung des Schwellenwertes auf den Betrieb als organisatorische Einheit und nicht auf das Unternehmen abgestellt werden, fordert der ZDH. So könne vermieden werden, dass die Arbeitnehmer aller Filialen und Betriebsteile größerer Betriebe bei der Schwellenwertberechnung addiert werden müssten, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme.

Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall kritisiert in seiner Stellungnahme: "Das Arbeitsverhältnis ist ein zweiseitiger Vertrag, an den beide Vertragsparteien gebunden sind. Der Gesetzgeber verschiebt dieses Grundverständnis hin zu einem einseitig allein vom Arbeitnehmer frei gestaltbaren Vertragsverhältnis."

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiert, der Entwurf bleibe hinter den gewerkschaftlichen Forderungen zurück. Die Begrenzung des Rechts auf Brückenteilzeit auf Arbeitgeber mit mehr als 45 Arbeitnehmern und die Quotierung dieses Rechts mittels "Zumutbarkeitsquote" bei Arbeitgebern mit 46 bis 200 Arbeitnehmern führten dazu, dass auch künftig ein erheblicher Teil der Beschäftigten nicht davon profitieren könne, schreibt der DGB in seiner Stellungnahme.

Der Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing begrüßte den Ansatz der Bundesregierung. Dennoch kritisierte er unter anderem, dass eine Begrenzung des Anspruchs auf gesamtgesellschaftlich wertvolle Motive der Reduzierung (Pflege, Erziehung) nicht vorgesehen sei . Stattdessen sei von einem "arbeits-, gleichstellungs- und familienpolitischen Anliegen" die Rede. "Das ist zu weit. Ungleiches wird gleich behandelt. Wer seine Mutter pflegen will, wird genauso gestellt, wie der, der sein Golf-Handicap verbessern will", schreibt Thüsing in seiner Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 765 vom 15.10.2018

Das Baukindergeld steht im Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/4697). Dabei möchten die Abgeordneten wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Mittelvergabe erfolgt und wo nach Ansicht der Bundesregierung offene rechtliche Punkte bestehen. Sie erkundigen sich auch nach einer Einschätzung zu möglichen Auswirkungen der Maßnahme wie etwa Mitnahmeeffekte und steigende Immobilienpreise.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.759 vom 11.10.2018

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vorgelegt (19/4852). Er dient in erster Linie der Durchführung von zwei EU-Verordnungen, die in den teilnehmenden Mitgliedstaaten ab Ende Januar 2019 anzuwenden sind, wie sie mitteilt. Dabei gehe es um Fragen des ehelichen Güterstands und güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften. Daneben solle eine Lücke im deutschen Internationalen Privatrecht geschlossen werden.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.756 vom 11.10.2018

Die Fraktion Die Linke hat einen weiteren Antrag zur Wohnungspolitik vorgelegt (19/4885). Unter der Überschrift "Mietenanstieg stoppen, Mieterinnen und Mieter schützen, Verdrängung verhindern" beantragen die Abgeordneten, dass der Bundestag umgehend einen Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Mietrechts vorlegt. Diese solle unter anderem eine Verbesserung der Mietpreisbremse, die Begrenzung von Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen, die Reduzierung von Mietsteigerungen nach Modernisierung auf ein Minimum, die Sanktionierung von Verstößen gegen die Rechte von Mietern und die Ausweitung des Schutzes für Mieter vor Kündigung und Wohnungsverlust enthalten. Zur Begründung heißt es, die Entwicklung der Mieten steige seit vielen Jahren steil nach oben und habe sich von der Entwicklung der Löhne entkoppelt. Die Mietpreisbremse, die diese Entwicklung stoppen sollte, habe sich in den meisten Fällen als wirkungslos erwiesen. Nur mit einer umfassenderen Reform des Mietrechts und einer deutlichen Stärkung der Mieterrechte werde es gelingen, den Mietwohnungsmarkt für Spekulationen unattraktiv zu machen und Mietenexplosion und Verdrängung zu verhindern.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.756 vom 11.10.2018

Die Fraktion Die Linke dringt auf "umfangreiche Reformen" zur Wahrung der Grund- und Menschenrechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland. In einem Antrag (19/4828), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, verweist die Fraktion darauf, dass sich in der jüngeren Vergangenheit " grundlegende Prozesse gesellschaftlichen Umdenkens in Bezug auf sexuelle und geschlechtliche Vielfalt" vollzögen. Dies betreffe neben homo- und bisexuellen Menschen auch jene Menschen, "deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei Geburt anhand des körperlichen Augenscheins durch Dritte vollzogenen Geschlechtseintrags übereinstimmt (transgeschlechtliche Menschen) oder die nach den bisherigen medizinischen Definitionen des Geschlechts nicht in die beiden Kategorien ,männlich‘ und ‚weiblich‘ zuzuordnen waren" (intergeschlechtliche Menschen).

So habe das Bundesverfassungsgericht im Oktober 2017 festgestellt, "dass ein Personenstandsrecht, das nur Geschlechtseinträge für Männer und Frauen vorsieht, nicht verfassungsgemäß ist", führen die Abgeordneten ferner aus. Zuvor habe es bereits zwischen 1982 und 2011 sieben Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts gegeben, die die meisten Paragraphen des Gesetzes "über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen" (Transsexuellengesetz) " wegen Verfassungswidrigkeit außer Kraft setzten".

Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Transsexuellengesetz aufgehoben und das Personenstandsgesetz (PStG) erweitert wird. Dabei soll nach dem Willen der Fraktion die "bislang fortbestehende menschenrechtswidrige Praxis der frühkindlichen Operationen zur Herstellung einer augenscheinlichen Geschlechtseindeutigkeit, die zum Teil mit einer Sterilisation einhergehen", gesetzlich unterbunden werden. "Operationen vor Erreichen der Einwilligungsfähigkeit und ohne interdisziplinäre Aufklärung sowie einer angemessenen Bedenkzeit sind grundsätzlich unzulässig. Maßnahmen zur Abwendung einer lebensbedrohlichen Situation oder zur Abwendung einer schwerwiegenden körperlichen Gesundheitsbeeinträchtigung sind von diesem Grundsatz ausgenommen", heißt es in der Vorlage weiter.

Das Personenstandsrecht soll danach so geändert werden, "dass alle Menschen ohne gravierende Hürden ihren Personenstand und/oder Vornamen frei wählen dürfen". Eine "neue Gutachten- oder Attestpflicht" wird im Personenstandsgesetz nicht eingeführt werden. Darüber hinaus fordert die Fraktion unter anderem, die Kostenübernahme für alle geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sicherzustellen.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.753 vom 11.10.2018

Soziale Wohnraumförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: In diesem Befund sind sich Experten und Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen einig. Dies wurde in einem öffentlichen Fachgespräch des Bauausschusses unter Leitung von Mechthild Heil (SPD) am Mittwochvormittag deutlich. Die von der Bundesregierung geplante Grundgesetzänderung, die eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Wohnraumförderung ermöglichen soll, wurde von den Experten einhellig begrüßt.

So sagte Oliver Arentz vom Institut für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln, man habe es derzeit vor allem in den Ballungsräumen mit zunehmender Wohnungsknappheit und steigenden Preisen zu tun. Dies mache es vor allem Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen schwer, sich mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Das größte Problem der bisherigen sozialen Wohnraumförderung sei, dass sie nur "wenig treffsicher" sei: Bis zu jede zweite gebundene Wohnung werden von Haushalten genutzt, die nicht mehr anspruchsberechtigt seien. Die Zahl der bestehenden Sozialwohnungen sei mit etwa 1,3 Millionen angesichts des hohen Bedarfs viel zu gering, daher gebe es in diesem Bereich allenfalls eine "Förderlotterie".

Andrej Holm, Humboldt-Universität zu Berlin, betonte, noch in den 1950er und 1960er Jahren habe es rund 4 Millionen geförderte Mietwohnungen gegeben, heute seien es nur noch 1,2 bis 1,3 Millionen. Bestand und Neubau dieser Wohnungen und Mietentwicklung hätten sich etwa in Berlin seit dem Jahr 2009 entkoppelt, das stelle Haushalte mit niedrigem Einkommen vor "dramatische Probleme". Die soziale Wohnraumförderung müsse "aus der Marktlogik raus", weil sie eine wichtige soziale Funktion erfülle. Schwierig sei vor allem die auslaufende Bindung der Wohnungen, diese müsse langfristig und dauerhaft garantiert werden.

Andreas Ibel, der Präsident des Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V., wies darauf hin, dass die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sei – ebenso wie die Nutzung der finanziellen Mittel. Einige Bundesländern würden diese aufstocken, andere nutzten sie als "Reserve für zukünftige Investitionen". Auch Ibel bemängelte eine "fehlende Zielgenauigkeit": Nur sechs Prozent des Wohnraums seien sozial gebunden, gleichzeitig hätten 30 bis 50 Prozent der Bevölkerung einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Gleichzeitig stehe man vor dem Problem, das viele Berechtigte diesen Anspruch nur zeitweilig hätten; hier müsse es eine "effektivere Fehlbelegungsüberprüfung" geben. Zudem seien im Jahr 2016 nur 26.000 gebundene Wohnungen fertiggestellt worden, während gleichzeitig 89.000 aus der Bindung herausgefallen seien.

Für den Deutschen Städtetag sagte Sebastian Klöppel, es sei besonders wichtig, dass die geplante Grundgesetzänderung den Bund in eine finanzielle Mitverantwortung nehme. Die Wohnraumförderung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen erfüllen müssten. Zum Problem der Fehlbelegungsabgabe müsse festgestellt werden, dass nach Untersuchungen etwa in Frankfurt am Main und Wiesbaden nur zehn Prozent der Wohnungen fehlbelegt seien. Dies sei zwar eine "nennenswerte" Zahl, aber nicht so viel wie gemeinhin gedacht.

Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor des Deutschen Mieterbunds, forderte eine "Wohnbau-Offensive": Nötig seien nicht 5 Milliarden Euro für die gesamte Zeit, sondern pro Jahr. Allein um den jetzigen Stand gebundener Wohnungen zu halten, müssten jährlich 40.000 Wohnungen gefördert werden. Es sei falsch gewesen, 1990 die Gemeinnützigkeit im Wohnungsbau aufzuheben. Nötig seien auf Dauer geförderte Wohnungen.

Die Unionsfraktion wies im Fachgespräch darauf hin, dass die Länder ihren Aufgaben in der sozialen Wohnraumförderung höchst unterschiedlich nachkommen würden und häufig zu stark auf kommunale Gesellschaften setzen würden. Gebraucht würden auch private Investoren.

Die SPD zog in Betracht, Städtebauförderung und Wohnungsbau "in die gleiche Verantwortungslinie" zu setzen, während die AfD-Fraktion eine Fehlbelegungsabgabe forderte, die betroffene Haushalte "zum Wohle aller" zahlen sollten.

Die Liberalen wiesen darauf hin, dass die Bedarfe hinsichtlich der Angemessenheit einer Wohnung sich in den vergangenen Jahren deutlich verändert hätten: Noch in den 1990er Jahren habe man von 30 Quadratmeter pro Person gesprochen, heute seien es rund 50 Prozent mehr.

Die Linke plädierte für eine dauerhafte Bindung der Wohnungen, hier müsse über die rechtliche Ausgestaltung nachgedacht werden. Die Grünen thematisierten das Verhältnis von Subjekt- und Objektförderung bei der sozialen Wohnraumförderung.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.744 vom 10.10.2018

Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen im Grundgesetz, um etwa Finanzhilfen des Bundes im Bereich der Bildungsinfrastrukturen sowie beim sozialen Wohnungsbau zu ermöglichen, sind am Montagmittag während einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss auf ein geteiltes, teils sehr kritisches Echo gestoßen. Außer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/3440) nahmen die geladenen Experten und Verbandsvertreter zu Anträgen der AfD (19/4543) und Linken (19/13) sowie einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen FDP und Bündnis 90/Die Grünen (19/4556) Stellung. Die Anträge beziehen sich auf die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, dass durch eine Änderung des Artikels 104c Grundgesetz der Bund künftig den Ländern Mittel für "für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen" von Kommunen und Ländern "im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur" gewähren können soll. Die Bundesregierung will damit die Voraussetzungen schaffen, den sogenannten Digitalpakt Schule umzusetzen. Diese Finanzhilfen sollen befristet und degressiv ausgestaltet werden. Diese Einschränkung ist für den von der Bundesregierung vorgeschlagenen neuen Artikel 104d nicht vorgesehen. Diese Norm soll dem Bund ermöglichen, Kommunen beim sozialen Wohnungsbau finanziell unter die Arme zu greifen. Gegenstand des Gesetzentwurfes sind zudem die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs in den Kommunen sowie eine Änderung mit Bezug zur Neuordnung der Zuständigkeiten bei den Bundesautobahnen.

Zustimmend äußerte sich in der Anhörung Verena Göppert vom Deutschen Städtetag. Die Bildung sei eine gesamtstaatliche Aufgabe, es sei daher richtig, dass der Bund über Finanzhilfen unterstützen kann. "Wir sehen den Bund mit in der Pflicht", sagte Göppert. Der Vorschlag der Bundesregierung sei gut und richtig. Hans-Günter Henneke vom Deutschen Landkreistag sprach sich hingegen gegen die Vorschläge der Bundesregierung aus. Finanzhilfen seien nicht der richtig Weg, vielmehr müssten die Kommunen finanziell grundsätzlich besser ausgestattet werden.

Ähnlich argumentierte Thomas Lenk (Universität Leipzig). Tatsächlich sei die Primärverteilung der Staatseinnahmen reformbedürftig. Lenk schlug vor, die Umsatzsteuerverteilung vertikal und horizontal anzugehen. Letzteres sei nötig, da nach dem aktuellen Modus der horizontalen Verteilung wirtschaftsstarke Kommunen bevorteilt würden.

Der Bundesrechnungshof schlug vor, im Artikel 104b Absatz 2 Grundgesetz, die Zusätzlichkeit der Bundesmittel festzuschreiben. Damit solle verhindert werden, dass der Bund durch die Finanzhilfen Ersatzinvestition leiste und die Länder keine eigenen Mittel aufbringen müssten. Auch der Rechnungshof betonte, dass die Verteilung der Steuereinnahmen gegebenenfalls ein gangbarer Weg sei, um die Länder für die Erfüllung ihrer Aufgaben entsprechend auszustatten.

Ulrich Vosgerau (Universität zu Köln) bezweifelte in der Anhörung, ob die vom Bundesrechnungshof geforderte Vorgabe umgesetzt werden könne. Grundsätzlich warnte Vosgerau vor "verfassungswidrigem Verfassungsrecht". Zwar möge die von der Bundesregierung vorgeschlagene Reform "gerade noch" verfassungsgemäß sein. Aber der eingeschlagene Weg, dem Bund bei einer eigentlich den Ländern obliegenden Aufgabe zunehmende Mitspracherechte einzuräumen, könne laut Vosgerau auf längere Sicht gegen die in Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz normiere Ewigkeitsgarantie verstoßen.

Christian Seiler (Eberhard Karls Universität Tübingen) sah hingegen nicht, dass die vorgeschlagenen Änderungen Gefahr laufen würden, verfassungswidrig zu sein. Es müssten aber die Auswirkungen der Änderungen im Blick behalten werden. Seiler warnte mit Verweis auf das Bundesstaatsprinzip darauf, dass Mischfinanzierungen "demokratisch bedenklich" seien. Eine Verflechtung von Zuständigkeiten laufe demnach der klaren Zuweisung von Verantwortung zuwider. Seiler verwies ebenfalls auf die Möglichkeiten, im Sinne der Artikel 106 und 107 Grundgesetz an der Steuerverteilung zu arbeiten. Eine Gemeinschaftsaufgabe – statt der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Finanzhilfen – im Bildungsbereich sei allerdings die "schlechteste Lösung", da die Verantwortungszuweisung dann unklar sei, sagte Seiler.

Ulrich Häde (Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)) betonte ebenfalls, dass Finanzhilfen des Bundes eigentlich Ausnahmen bleiben sollten. Eine degressive und befristete Ausgestaltung sei sinnvoll. Dies berühre aber nicht die Verfassungsmäßigkeit der vorgeschlagenen Änderungen. Hier sei noch "viel Spielraum", sagte Häde.

Johannes Hellermann (Universität Bielefeld) sagte, Kurzfristigkeit sei bei Investitionshilfen des Bundes nicht erforderlich. Die unbefristete Ausgestaltung, die die Bundesregierung im neuen Artikel 104d Grundgesetz vorschlägt, sei daher in Ordnung. Mit Blick auf die Frage, ob der Bund mit den vorgeschlagenen Änderungen zu viele Kompetenzen im Bildungsbereich erlange, sagte Hellermann, dass die Änderung im 104c Grundgesetz zwar einen größeren Einfluss für den Bund bedeuten würde. Allerdings wäre eine Änderung im Artikel 91b Grundgesetz, der die Zusammenarbeit von Bund und Ländern "in Fällen überregionaler Bedeutung bei der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre" regelt, ein größerer Eingriff in den Aufgabenbereich der Länder.

Für eine stärke Rolle des Bundes im Bildungsbereich sprach sich Berthold Wigger (Karlsruher Institut für Technologie) aus. Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen gingen nicht weit genug. Der Bund müsse sich dauerhaft und über die Infrastruktur hinaus finanziell in den Bereich einbringen. Mit nationalen Bildungsstandards könne zudem ein "wohlfahrtsfördernder Wettbewerb zwischen den Bildungsanbietern" erreicht werden, schrieb Wigger in seiner Stellungnahme.

Kai Maaz (Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung) sprach sich für ein "partizipatives Steuerungsmodell" im Bildungsbereich aus. Die Verantwortung solle zwar letztlich bei den Ländern verbleiben, Bund und Länder müssten aber gemeinsam die Rahmenbedingungen schaffen. Zeitlich befristete Hilfen seien dabei nicht zielführend. Für die Herausforderungen, die sich aus Digitalisierung, Inklusion und Disparitäten im Bildungsbereich ergeben würden, brauche es neue Konzepte, da sie aktuell in "Form eines Fleckenteppichs" bearbeitet würden, forderte Maaz.

Katja Rietzler (Institut für Makroökonomie der Hans-Böckler-Stiftung) verwies auf den milliardenschweren Investitionsstau in den Kommunen. Um diesen zu überwinden, brauche es eine dauerhafte und sichere Finanzierung. In ihrer Stellungnahme schlug Rietzler unter anderem vor, dass der Bund einen Teil der Kassenkredite hochverschuldeter Kommunen übernehmen könne. Um Länder und Kommunen finanziell besser auszustatten, sei zudem eine näherungsweise Integration des Solidaritätszuschlags in die Einkommenssteuer denkbar, statt ihn abzuschaffen, heißt es in der Stellungnahme.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.736 vom 08.10.2018

Die einheitliche Umsetzung von Lebenspartnerschaften in Ehen soll ein Gesetz zur Umsetzung des Eheöffnungsgesetzes gewährleisten, dessen Entwurf die Bundesregierung vorgelegt hat (19/4670). Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) am 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln. Diese gesetzlichen Neuregelungen bedürfen dem Entwurf zufolge konzeptioneller Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im Internationalen Privatrecht. Zusätzlich seien weitere personenstandsrechtliche Regelungen erforderlich. Der Entwurf stelle klar, dass es sich bei der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe um eine Form der Eheschließung handelt und dass durch die Umwandlung die bisherige rechtliche Beziehung der Partner in umgewandelter Form fortgesetzt wird. Außerdem werde klargestellt, dass künftige Regelungen, die sich auf Ehe und Ehegatten beziehen, auch für nicht umgewandelte und daher als solche fortbestehende Lebenspartnerschaften und für Lebenspartner gelten, falls nicht etwas anderes geregelt ist.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr.724 vom 04.10.2018

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Das Thema Kinderbetreuung ist in der Gesellschaft derzeit präsent wie selten zuvor. Das bekommen auch wir in der Bundesgeschäftsstelle zu spüren: Mehrmals täglich wenden sich junge Eltern an den Deutschen Familienverband und schildern die Situation der Betreuungsangebote in ihren Heimatorten. Zum Problem, überhaupt eine geeignete Kindertagesstätte am Wohnort zu finden, gesellen sich andere Fragen: Passen die KiTa-Öffnungszeiten zu unserem Berufsalltag? Wird der Entwicklungsstand unseres Kindes ausreichend berücksichtigt? Welche Alternativenzur Unterbringung in der KiTa gibt es und wie bekommen wir dies finanziert?

Nicht immer haben wir sofort einen passenden Rat zur Hand. Zu unterschiedlich ist die Betreuung in den einzelnen Kommunen und Bundesländern geregelt und zu individuell ist auch die Situation in den Familien. Eines aber kristallisiert sich mit jedem Anruf heraus: Noch lange nicht ist das Thema Kinderbetreuung endgültig im Topf, wo’s kocht.

Immerhin hat sich die Bundesregierung nach Jahren des Stillstands im September das „Gute-KiTa-Gesetz“ auf den Weg gebracht. Eine höhere Qualität der Arbeit in den Tagesstätten und geringere Elternbeiträge sind das Ziel. Dafür will die Bundesregierung bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.

Das klingt toll, greift aber viel zu kurz. Denn die Kinderbetreuung durch eine „gute KiTa“ ist nur eine Lebensrealität von vielen. Das Wohl von Kindern liegt zunächst einmal in der Verantwortung ihrer Eltern, so steht es im Grundgesetz. Und hier bleibt uns das Bundesfamilienministerium Antworten schuldig: Wer unterstützt die Familien, die ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren zu Hause betreuen oder in die Obhut einer Tagesmutter geben wollen oder müssen? Wer garantiert für die zugesicherte hohe Qualität der Kinderbetreuung, egal in welcher Region das Kind aufwächst? Und was überhaupt macht eine „gute KiTa“ aus?

Der Deutsche Familienverband hat dazu eindeutig Position bezogen: Nur ein Betreuungsbudget, das jeder Familie während der dreijährigen gesetzlichen Elternzeit ausgezahlt wird, macht Eltern frei in ihrer Entscheidung, ob sie ihre Kleinkinder allein betreuen, in die Obhut einer Tagesmutter oder in die Kindertagesstätte geben oder eine Kombination aus diesen Möglichkeiten wählen. Denn was für eine Familie die beste Lösung ist, das entscheidet allein die Familie, nicht der Staat.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 10.10.2018

Zur heutigen Bundestagsanhörung zur Brückenteilzeit sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach:

„Die geplanten Reformen für eine moderne Arbeitszeitpolitik sind überfällig und zwingend erforderlich – ein weiteres Hinauszögern ist nicht hinnehmbar. Die Vorschläge des Regierungsentwurfs überfordern die Wirtschaft in keiner Weise. Außerdem hat sie seit Jahren von ausschließlich arbeitgeberseitig orientierter Arbeitszeitflexibilität profitiert. Aus Sicht der DGB-Gewerkschaften sind diese Reformvorschläge, gerade weil sie verschiedene Beschäftigtengruppen adressieren, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Laut Stellungnahme wollen die Arbeitgeber die Ansprüche noch stärker einschränken, wenn die Reform denn schon nicht mehr zu verhindern sei. Abzustellen sei auf den Filial- oder Betriebsbegriff, für den Schwellenwert dürfe nicht nach Köpfen gezählt werden. Außerdem müsse Arbeit auf Abruf weiter erleichtert werden. Würden sich diese Positionen durchsetzen, bliebe ein wirkungsloses Regelungswerk übrig, Vorteile für die Beschäftigten blieben völlig auf der Strecke.

Die DGB-Gewerkschaften halten nach wie vor die vorgeschlagenen Schwellenwerte für zu hoch. Es ist nicht einzusehen, warum die Brückenteilzeit nur bei Arbeitgebern mit mehr als 45 Beschäftigten gelten soll. Viele der Beschäftigten würden ausgeschlossen. Ginge es nach den Gewerkschaften, würde der Schwellenwert komplett gestrichen.

Gut ist aber, dass die Reform auch die Teilzeitbeschäftigten mit Aufstockungswunsch sowie Beschäftigte, die lediglich die Verteilung ihre Arbeitszeit anpassen wollen, in den Blick nimmt. Im Sinne erwerbstätiger Menschen, die eine moderne Arbeitszeitpolitik wollen, sollten die Bundestagsabgeordneten die Forderungen der Arbeitgeber zurückweisen. Sie sollten auch nicht beim vorliegenden Entwurf stehen bleiben und sich zumindest dafür einsetzen, möglichst vielen die Chance auf Brückenteilzeit zu eröffnen. Möglich wäre das durch eine Vereinheitlichung der Schwellenwerte auf 15 Beschäftigte, das sieht das Teilzeit- und Befristungsgesetz schon vor.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand vom 15.10.2018

Heute wurden die Ergebnisse der Studie "Schlüssel zu guter Bildung, Erziehung und Betreuung" im Rahmen eines Fachgesprächs vorgestellt.

Untersucht wurden die länderspezifischen Finanzierungssystemen als eine Grundlage von Inklusion in der Kindertagesbetreuung. "Die Studie offenbart, dass Förderung der Inklusion von Kindern mit Behinderung und die Unterstützung der Familien regional sehr unterschiedlich umgesetzt wird. Von gleichwertigen Lebensverhältnissen für diese Familien kann bei der Kindertagesbetreuung keine Rede sein", sagt Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland anlässlich der Veröffentlichung der Ergebnisse.

In Zusammenarbeit mit der Diakonie Deutschland, dem Paritätischen Gesamtverband und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hat das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung die Finanzierungssysteme aller 16 Bundesländer analysiert. Der besondere Fokus der Analyse lag dabei in der systematischen Betrachtung der länderspezifischen Finanzierungsregelungen zur Inklusion von Kindern mit Behinderung in der Kindertagesbetreuung. Die Ergebnisse verdeutlichen eindrucksvoll die landesrechtliche Vielfalt bei der Finanzierung.

"Wenn wir wollen, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen müssen wir Zugangshürden abbauen, für Familien mehr Verbindlichkeit schaffen und für Einrichtungen Anreize bei der Finanzierung von Inklusion in der Kindertagesbetreuung erhöhen", betont Loheide.

Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Gestaltung eines inklusiven Systems von Bildung, Betreuung und Erziehung seit 2008 verpflichtende Aufgabe für alle. Auch im frühkindlichen Bereich sind Teilhabe und Selbstbestimmung wesentliche Leitlinien dafür. Eine Öffnung der Kindertagesbetreuung und Konzepte für gemeinsame Bildung, Betreuung und Erziehung sind nicht erst mit der UN-Behindertenrechtskonvention in Angriff genommen worden. Für die Umsetzung und Sicherung inklusiver Bildung spielt die Finanzierung eine wichtige Rolle und ist auch vor dem Hintergrund der Debatte um eine inklusive Lösung bei der SGB VIII-Reform relevant.

Die Expertise mit den Studienergebnissen finden Sie unter https://www.diakonie.de/stellungnahmen/schluessel-zu-guter-bildung-erziehung-und-betreuung-finanzierung-inklusiv/

Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 05.10.2018

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert im Vorfeld der heutigen Bundestagsdebatte über das Familienentlastungspaket der Bundesregierung Nachbesserungen zugunsten armer Familien und ihren Kindern. Das geplante Paket ist aus Sicht der Kinderrechtsorganisation durchaus ein Schritt in die richtige Richtung, um Familien steuerlich zu entlasten, gleichzeitig ist es aber sozial unausgewogen und armutspolitisch verfehlt. Denn die Familienförderung in Deutschland sollte sich auch am Ziel der Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ausrichten. Die Erhöhungen von Kindergeld und Kinderfreibeträgen sowie die Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs sind hingegen keine geeigneten armutspolitischen Maßnahmen.

"Es ist gut, dass für die Familienförderung in Deutschland Geld in die Hand genommen wird, aber es muss an den richtigen Stellen eingesetzt werden. Die vorgesehene Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird die Ungerechtigkeit unseres Steuersystems noch weiter vorantreiben, da die maximale monatliche Entlastungswirkung durch den Kinderfreibetrag für gut verdienende Eltern die vorgesehene monatliche Erhöhung des Kindergeldes für Eltern mit niedrigem und mittlerem Einkommen übersteigt. Zudem setzt die Erhöhung des Kinderfreibetrages bereits mit Beginn des Jahres 2019 an, während das Kindergeld erst zur Mitte des Jahres erhöht wird. Das ist nicht nachvollziehbar", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

"Es ist aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes besonders problematisch, dass die besonders bedürftigen Kinder im Hartz-IV-Bezug komplett leer ausgehen, da das Kindergeld voll auf den Regelsatz angerechnet wird. Diese Anrechnung führt zu Einsparungen von rund 130 Millionen Euro im nächsten Jahr und rund 260 Millionen Euro ab dem übernächsten Jahr, und die vorgesehenen Hartz-IV-Erhöhungen für Kinder fallen wesentlich niedriger aus.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland müssen zügig umgesetzt werden. So ist es neben Erhöhungen der Sozialleistungen auch dringend notwendig, das System der Familienförderung zu entbürokratisieren. Viele Menschen verzweifeln an der Undurchsichtigkeit des Systems und beantragen ihnen zustehende Leistungen nicht, beispielsweise den Kinderzuschlag oder das Bildungs- und Teilhabepaket. Hier warten wir dringend auf Lösungsvorschläge der Bundesregierung die Abhilfe schaffen", so Krüger weiter.

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich grundsätzlich für eine bessere monetäre und infrastrukturelle Förderung von Familien und Kindern ein. Im Koalitionsvertrag sieht die Bundesregierung sinnvolle erste Schritte für die Bekämpfung der Kinderarmut vor. So ist eine Reform des Kinderzuschlags sowie eine Erhöhung und Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgesehen. Beide Maßnahmen begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk.

Grundsätzlich fordert das Deutsche Kinderhilfswerk eine Neuausrichtung der Förderung von Familien und Kindern insbesondere durch die Einführung einer bedarfsgerechten Kindergrundsicherung nach dem Modell des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst und das Existenzminimum von Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem bedarfsgerecht gewährleistet.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 11.10.2018

Für eine vollständige Gleichberechtigung von Mädchen und jungen Frauen fordert der Kinderschutzbund zum morgigen Internationalen Mädchentag gleiche Teilhabechancen für alle Kinder in allen Bereichen der Gesellschaft.

Immer noch sind Frauen mit rund 30 Prozent in den MINT-Fächern unterrepräsentiert. Nach wie vor trauen sich Mädchen und junge Frauen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in naturwissenschaftlichen und mathematischen Themenbereichen deutlich weniger zu als gleichaltrige Jungen und Männer – obwohl Mädchen in der Schule deutlich besser abschneiden als Jungen.

„Das lässt sich in erster Linie auf gesellschaftliche Rollenerwartungen sowie soziale und kulturelle Faktoren zurückführen, die Mädchen und junge Frauen daran hindern, ihre individuellen Möglichkeiten frei zu entfalten“, sagt Cordula Lasner-Tietze, Geschäftsführerin des Kinderschutzbundes anlässlich des UN-Mädchentags am 11. Oktober.

Daher setzt sich der Kinderschutzbund für die Umsetzung der UN-Konventionen über die Rechte des Kindes in Deutschland ein. „Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft stärkt Mädchen und junge Frauen und trägt maßgeblich dazu bei, dass sie ein selbstbestimmtes Leben führen und die Gesellschaft aktiv mitgestalten“, so Lasner-Tietze weiter.

Der Kinderschutzbund bietet zahlreiche Angebote speziell für Mädchen an, die sie durch unterschiedliche pädagogische Ansätze ermutigen, ihre Rechte und Wünsche selbstverständlich einzufordern. In speziellen Mädchengruppen können Schülerinnen Fragen stellen, die sie sich in einem gemeinsamen Unterricht mit Jungen nicht zu stellen wagen. In Sportgruppen werden Mädchen trainiert, selbstbewusst aufzutreten und Grenzüberschreitungen frühzeitig abzuwehren. „Gleichzeitig ermöglichen diese Angebote Schülerinnen mit Fluchterfahrung, Rollenbilder ihrer unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten zu reflektieren und unterstützen sie dabei, ihren Weg zur gleichberechtigten Teilhabe in der Aufnahmegesellschaft zu finden“, so Lasner-Tietze.

Quelle: PressemitteilungDeutscher Kinderschutzbund Bundesverband vom 10.10.2018

Frontalangriff auf Emanzipations- und Gleichstellungserfolge

Die AfD will die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wieder abschaffen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Dieser wird heute im Bundestag in erster Lesung diskutiert. Dazu erklärt Stefanie Schmidt, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverband (LSVD):

Mit ihrem Gesetzentwurf will die AfD ein Programm zur Entrechtung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger starten. Das sollte auch den Letzten die Augen öffnen, die die AfD noch für eine „normale Partei“ halten. Für den Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist schon lange klar, dass gleiche Rechte, Vielfalt und Respekt wahrlich nicht zur Leitkultur der AfD gehören. Ihre Familien-, Bildungs- und Gleichstellungspolitik ist ein Frontalangriff auf Emanzipations- und Gleichstellungserfolge. Dazu will sie mit einer vorgeschobenen und absolut dünnen verfassungsrechtlichen Begründung gleichgeschlechtlichen Paaren wieder die Ehe zu verbieten. Die AfD will spalten und ausgrenzen und sich nicht damit abfinden, dass für die große Mehrheit in diesem Land längst gilt: Nicht das Geschlecht, sondern Liebe, Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein, machen das Eheverständnis aus.

Die Eheöffnung wurde 2017 mit einer sehr großen Mehrheit und Stimmen aus allen damals im Parlament vertretenen Parteien verabschiedet. Inzwischen hat auch die CSU ihren Frieden mit der Entscheidung gemacht. Die beiden von der bayerischen Staatsregierung nach der Eheöffnung in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten folgen der Argumentation des LSVD, dass die Ehe für alle im Einklang mit Artikel 6 des Grundgesetzes steht. Folglich war für das Ende der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare durch die Eheöffnung auch keine Grundgesetzänderung notwendig.

Hintergrund
AfD – eine unberechenbare Alternative

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 11.10.2018

TERMINE UND VERANSTALTUNGEN

Termin: 17. Oktober 2018

Veranstalter:Deutscher Frauenrat

Ort: Berlin

DerDF und UN Women Nationales Komitee Deutschland laden am 17. Oktober zu einem gemeinsamen Herbstforum für NGOs nach Berlin.ImMittelpunkt des Treffens stehtdie 63. Sitzung derUN-Frauenrechtskommission (CSW63), die im März 2019 in New York stattfinden wird.Das Schwerpunktthema im kommenden Jahrlautet: „Soziale Sicherungssysteme, Zugang zu öffentlichen Dienst-leistungen und nachhaltiger Infrastruktur für die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung von Frauen und Mädchen”.

Das Herbstforum von DF und UN Women NKD versteht sich als Austausch und Vorbereitung für NGOs auf die CSW63. Neulinge und erfahrene CSW-Teilnehmerinnen sind gleichermaßen herzlich willkommen.

Einladung und Programm des Herbstforums als PDF

Anmeldung zum Herbstforum

Termin:09.November 2018

Veranstalter: Freie Hansestadt Bremen Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN), Universität Bremen und Jacobs Foundation

Ort: Berlin

Was weiß die Forschung über Bedingungsfaktoren wirkungsvoller frühkindlicher Förderung und wie kann eine erfolgreiche Implementierung wissenschaftlicher Erkenntnisse gelingen? Diese Fachtagung fördert den Dialog zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis, für ein gemeinsames Engagement im Hinblick auf eine erfolgreiche Politik der frühen Kindheit.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

Termin:12.November 2018

Veranstalter: Friedrich-Ebert-Stiftung

Ort: Berlin

Unmittelbar nach der Wahl Donald Trumps zum 45. Präsidenten der USA setzten sich im Januar 2017 Millionen von Menschen weltweit für soziale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Demokratie in Bewegung. Der Women’s March setzte ein Zeichen gegen zunehmende Frauenfeindlichkeit und Rassismus – und wurde mit 4 Millionen Teilnehmenden allein in den USA zur größten eintägigen Demonstration in der US-amerikanischen Geschichte. Aus diesem ersten Protest wurde in kurzer Zeit eine der größten sozialen Bewegung weltweit.

Am 12. November nehmen stellvertretend für alle Beteiligten Vertreter_innen des Women’s March den Menschenrechtspreis 2018 der Friedrich-Ebert-Stiftung entgegen. Damit ehrt die FES ihren Einsatz für eine starke, aktive und inklusive Zivilgesellschaft, intersektionale Bündnisse sowie eine gendergerechte Demokratie. Bis heute hat der Women’s March entscheidend zur Verankerung von Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen und politischen Diskurs beigetragen. Das wollen wir feiern und diese Ideen gemeinsam mit Vertreter_innen aus den USA und Deutschland weiterdenken. Die Laudatio wird Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey halten. Durch den Abend tanzt, singt und moderiert die Autorin und Entertainerin, Gayle Tufts.

Die Veranstaltung findet auf Deutsch und Englisch statt. Eine Simultanübersetzung wird durchweg angeboten.

Anmeldung und Programm finden Sie hier.

Termin:12./ 13. 12. 2018 und 18./ 19. Februar 2019

Veranstalter: Projekt ElternStärken

Ort: Berlin

Alle Kinder nehmen Unterschiede zwischen sich selbst und anderen Menschen wahr und thematisieren diese in vielerlei Form. Das betrifft u.a. Fragen von Herkunft, Religion, geschlechtliche Identität und Behinderung. Wenn Kinder besondere Schwierigkeiten im respektvollen Umgang zeigen und wiederholt zu ausgrenzendem Verhalten und abwertender Sprache gegenüber anderen Kindern neigen, das kann mit problematischen Botschaften zu tun haben, die sie zum Thema Vielfalt von ihren Eltern erhalten. Fachkräfte treffen erfahrungsgemäß auch auf Eltern, die ihre Ressentiments offen zum Ausdruck bringen, zu Hause und auch in den Kitas. Einrichtungen der Frühpädagogik sehen sich hier vor zwei große Anforderungen gestellt: 1. Bei der „Kooperation auf Augenhöhe“ im Kontakt mit Eltern stellt sich die Frage, wie in solchen Situationen souverän, angemessen und professionell reagiert werden kann: Wie lässt sich ein tragfähiges Arbeitsbündnis mit Eltern herstellen, ohne solch problematisches Verhalten zu verharmlosen? 2. Bei der Gestaltung pädagogischer Interaktionen mit den Kindern aus solchen Familien stellt sich die Frage, welche Integrations- und Bildungsangebote dem diskriminierenden Verhalten der Kinder entgegengehalten werden können: Welche Form der Thematisierung von Unterschiedlichkeit einerseits und Vielfaltserfahrungen andererseits kann in der pädagogischen Arbeit mit Kindern sinnvoll sein? Mit inhaltlichen Inputs, praktischen Handlungsmöglichkeiten und Methoden möchten wir einen fachlich angemessenen Umgang in der unmittelbaren Interaktion mit Eltern und in der Arbeit mit Kindern zur Diskussion stellen. Die dialogische Vergewisserung über gemeinsame Werte und pädagogische Ziele mit dem Team sind ebenfalls wichtiger Teil der Leitungs- und Beratungsaufgaben und sollen in der Fortbildung thematisiert werden. Die Unterstützung und Begleitung solcher Auseinandersetzungsprozesse ist eine zentrale Aufgabe der Leitungen und Fachberatungen, die sich ihrerseits „fit fühlen“ sollen im Umgang mit diesen Themen. Ausgehend von den Erfahrungen der Teilnehmenden werden konkrete Praxisbeispiele thematisiert. Der Ansatz der Vorurteilsbewussten Bildung und Erziehung© unterstützt Fachkräfte darin in ihren Einrichtungen Vielfalt, Gemeinsamkeiten und Unterschiede respektvoll im Alltag sichtbar zu machen und zu besprechen sowie bei allen Diskriminierungen aktiv einzugreifen.

Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie hier.

AUS DEM ZFF

Anlässlich der morgigen Debatte im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Familienentlastungsgesetz weist das ZFF mit Nachdruck auf dringende Reformen hin, um Kinder- und Familienarmut endlich zu beseitigen. Weitere Steuerentlastungen sind hier nicht der richtige Weg.

Birgit Merkel (stellv. Vorsitzende des ZFF) erklärt dazu: „In jedem 5. Kinderzimmer spielt die Armut mit. Das bedeutet für rund 3 Millionen Kinder in Deutschland, dass sie in beengten Wohnverhältnissen groß werden, ihnen Raum zum Spielen fehlt oder um ihre Hausaufgaben in Ruhe zu erledigen. Sie haben nicht das nötige Geld, um einen Nachmittag mit Freunden ins Kino zu gehen oder ihren Geburtstag zu feiern. Sie fühlen sich in der Schule ausgegrenzt und nicht ernst genommen.

Trotz dieser Erkenntnisse unternimmt die Bundesregierung nicht genügend, um Armut von Kindern und Jugendlichen zu beseitigen. Stattdessen wird ein „Familienentlastungsgesetz“ auf den Weg gebracht, das eine Förderung mit der Gießkanne darstellt und einer gerechten Familienförderung diametral entgegenläuft: Durch die steuerlichen Kinderfreibeträge werden sehr gut verdienende Familien um bis zu 100 Euro mehr entlastet als Familien mit weniger Einkommen. Demgegenüber ist das Kindergeld zwar eine bekannte Leistung, kommt jedoch bei vielen Familien gar nicht an, weil es mit anderen Leistungen wie dem Sozialgeld oder Unterhalt verrechnet wird. Familien im SGB II Bezug oder Alleinerziehende haben nichts von einer Erhöhung.

Dagegen lassen Maßnahmen auf sich warten und sind darüber hinaus im Koalitionsvertrag mit zu wenig Geld hinterlegt, die Familien und insbesondere Kinder und Jugendlichen in schwierigen Lagen helfen würden. Die angekündigte Reform des Kinderzuschlags liegt noch immer nicht vor und nach jetzigem Stand wird der Ausbau des Bildungs- und Teilhabepakets allenfalls ein „Reförmchen“ werden.

Es ist daher an der Zeit, die Familienförderung vom Kopf auf die Füße zu stellen und neu zu denken. Seit 2009 fordert das ZFF mit einem großen Bündnis aus Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft eine Reform des jetzigen Systems. Wir müssen weg von der Förderung über Steuern, hin zu einer kindzentrierten Förderung in Form einer sozial gerechten Kindergrundsicherung.“

Die ZFF-Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEnltastG)“ finden Sie em>.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e.V. vom 10.10.2018

AKTUELLES

Jeder Mensch möchte in Würde leben, am gesellschaftlichen Leben teilhaben und bei Bedarf die nötige Unterstützung erhalten. Doch für viele Menschen in Deutschland ist das nicht selbstverständlich, weil sie arm sind. Sechs Millionen Menschen beziehen Grundsicherung nach SGB II („Hartz IV“). Sie müssen große Barrieren überwinden, um ihr (Menschen-) Recht auf soziale Sicherheit durchzusetzen. Auch ihr Recht auf Wohnen steht praktisch in Frage, wenn sie keine bezahlbare Wohnung finden oder Teile der Grundsicherung für steigende Mietkosten einsetzen müssen.

Was steht armen Menschen menschenrechtlich zu? Welche konkreten Hürden hindern sie daran, zu ihrem Recht kommen? Wie können diese Barrieren überwunden werden und was muss geschehen, damit die Betroffenen stärker am gesellschaftlichen Leben teilhaben können? Mit diesen Fragen beschäftigt sich die Publikation „Wie kommen die Armen zu ihrem Recht?

Zur Umsetzung sozialer Menschenrechte in der Grundsicherung“, die das Deutsche Institut für Menschenrechte, die Nationale Armutskonferenz und Akteure der Arbeitslosenselbsthilfe am 11. Oktober gemeinsam veröffentlicht haben.

Dokumentation Wie kommen die Armen zu ihrem Recht_bf

Statement Eschen

Die Fachstelle Gender, GMF und Rechtsextremismus hat im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros
und Gleichstellungsstellen (BAG) eine Handreichung (PDF-Dokument)zu Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus erarbeitet.

Aus dem Vorwort:

„Liebe Kolleginnen,

die Handreichung „Antifeminismus als Demokratiegefährdung?! Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus“ soll Euch als „Grundlagenwerk“ nützlich sein und Euch dabei helfen, die Ziele und Vorgehensweisen von rechtspopulistischen Strömungen und Parteien kennenzulernen und einordnen zu können. Viele von Euch haben uns davon berichtet, dass sie in ihrer Funktion als Frauen- oder Gleichstellungs- beauftragte von Vertreter*innen rechtspopulistischer Parteien angegriffen und mit Anfragen konfrontiert werden. Häufig wird auch gefordert, Gleichstellung und Gleichstellungsbeauftragte abzuschaffen. (…)

Wer sind diese Akteur*innen, welches Gesellschaftsbild vertreten sie, welche Ziele verfolgen sie und welche Strategien wenden sie an, um Gleichstellung zwischen Mann und Frau zu bekämpfen? Die Amadeu Antonio Stiftung ist in unserem Auftrag diesen Fragen nachgegangen und hat Antworten formuliert.

Zentraler Teil sind Interviews mit insgesamt acht Kolleginnen aus ost- und westdeutschen Städten, Kreisen und Gemeinden, die über ihre oft erschreckenden Erfahrungen mit Rechtspopulisten in Stadtparlamenten, Land- oder Kreistagen berichtet haben. Ein Kapitel beschäftigt sich ausführlich mit Geschlechterbildern und Familien- und Geschlechterpolitik von Rechtspopulist*innen, ein weiteres mit Frauen in der rechten Szene. Auch Ideologien und Strategien werden beleuchtet, etwa in Parlamenten, Verwaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Dr. Regina Frey von der Geschäftsstelle Zweiter Gleichstellungsbericht stellt in ihrem Interview heraus, wie wichtig Daten und Fakten sind, um rechtspopulistische Behauptungen gegen Gleichstellung argumentativ zu bekämpfen. Mit dieser Handreichung möchten wir Euch außerdem Gegenstrategien an die Hand geben, die Euch dabei helfen können, im Alltag mit Antifeminismus und Rechtspopulismus umzugehen. Dazu gibt es einen ausführlichen Praxisteil. Die Handreichung finden Sie im öffentlichen Bereich unserer Website. Ein Serviceteil mit Literatur und Ansprechpartner*innen, sowie Berater*innen und Referent*innen schließt die Handreichung ab. Wir wünschen uns, dass Euch diese Handreichung im Alltag hilft und gegen die Angriffe von „Rechtsaußen“ stärkt."

Die Bundessprecherinnen

Tipps zum Umgang mit Rechtspopulismus | BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter Deutschlands

Handreichung "Antifeminismus als Demokratiegefährdung.Gleichstellung in Zeiten von Rechtspopulismus" (PDF-Dokument)

Teilzeitarbeit ermöglicht eine bessere Balance zwischen Beruf und Privatleben. Allerdings sichert das geringere Einkommen nicht immer den Lebensunterhalt und eine ausreichende Altersvorsorge. Wie viele Menschen in Deutschland arbeiten Teilzeit und in welchen Branchen sind sie besonders häufig anzutreffen? Die wichtigsten Fakten hat das Statistische Bundesamt in seinem neuen STATISTIKBRIEF zusammengefasst.

Der Statistikbrief steht hier zum download bereit: https://www.destatis.de/Statistikbrief