ZFF-Info 17/2021

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AUS DEM ZFF

Familien sind die Leidtragenden der Corona Pandemie. Im neuen Krisenstab der Bundesregierung sind sie nicht vertreten.

Seit März 2020 schultern Eltern, Kinder und Jugendliche mit großem Kraftaufwand die Folgen der Pandemie. Viele politische Entscheidungen zur Bewältigung der Corona Pandemie waren gerade für Familien sehr einschneidend und haben sie bis an die Grenze der Belastbarkeit gebracht, mit deutlichen Folgen für ihre wirtschaftliche und gesundheitliche Situation. Den noch werden die Probleme und Herausforderungen von Familien von der Politik bislang weitgehend ignoriert. Bis heute ist z.B. das Versprechen des Bundeskanzleramtes einen Bundesfamiliengipfel durch zu führen nicht umgesetzt.

Ein neu eingerichteter Corona Krisenstab soll nun Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit erarbeiten und umsetzen. In der Zusammensetzung dieses Gremiums finden die Bedürfnisse und Problemlagen der Familien jedoch abermals keine Berücksichtigung.

Daher fordern der Deutsche Familienverband (DFV), die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf), der Familienbund der Katholiken (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf), das Zukunftsforum Familie (ZFF) sowie der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD):

„Familien sind systemrelevant. Familienexpertise gehört in den Corona Krisenstab der Bundesregierung. Mindestens ist das Bundesfamilienministerium regelmäßig einzubeziehen“.

Die Erfahrungen aus dem vergangenen Corona Winter haben gezeigt, dass die Belange von Familien in den Regierungsberatungen kaum eine Rolle spielen. „Familien fühlen sich von der Politik weitgehend im Stich gelassen“, stellen die Verbände überein stimmend fest. Viele Maßnahmen, die seit Beginn der Pandemie ergriffen worden sind, haben für Eltern und ihre Kinder spürbare Folgen : Eltern schultern Betreuung und Unterstützung ihrer Kinder in weit höherem Ausmaß als vorher im Regelfall neben der Erwerbsarbeit, soziale Beziehungen und Alltagsnetzwerke sind ausgedünnt oder ganz weggefallen und sie erleben teils deutliche finanzielle Einbußen. Die Kinder gehen mit erheblichen

Bildungslücken und schlechteren Zukunftschancen in das nächste Jahr, bei vielen von ihnen häufen sich zudem psychische und physische Erkrankungen.

„Eltern und Kinder sind Leidtragende in dieser Krise. Deshalb müssen Familien in der Ausnahmesituation der Pandemie viel stärker als bisher im Fokus stehen und ihre Perspektive muss auch i m Krisenstab vertreten sein“, appellieren die Familienverbände.

Familienverbände:

Deutscher Familienverband (DFV)

www.deutscherfamilienverband.de

Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf)

www.eafbund.de

Familienbund der Katholiken (FDK)

www.familienbund.org

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

www.vamv.de

Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf)

www.verband-binationaler.de

Zukunftsforum Familie (ZFF)

www.zukunftsforum-familie.de

Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD)

www.kinderreichefamilien.de/

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 03.12.2021

Gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG bewertet es das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) als sehr positives Signal, dass die Kindergrundsicherung mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert ist. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommensschwachen Familien zugutekommt.

Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.

Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Es ist nun Aufgabe der Politik, die Kindergrundsicherung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft sozial gerecht und existenzsichernd auszugestalten.

Die gemeinsame Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 02.12.2021

Das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) begrüßt die zeitnahe Einrichtung eines Corona-Krisenstabs, mahnt aber an, dass die Stimmen von Kindern, Jugendlichen und Familien aktiv eingezogen werden müssen. Eine starke Vertretung für ihre Belange gehört an den Verhandlungstisch.

Angesichts der verheerenden Infektionslage plant die künftige Ampel-Koalition die Einrichtung eines Krisenstabs im Kanzleramt, der noch in dieser Woche seine Arbeit aufnehmen soll. Die Erfahrungen der vergangenen Corona-Wellen haben gezeigt, dass eine Einbeziehung von Vertreter*innen aus dem Bereich Familie, Kinder und Jugend unerlässlich ist, um die sozialen Belastungen der Krise abzufangen.

Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, fordert: „Erneut steht uns ein langer, harter Pandemie-Winter bevor, und eins sollte inzwischen klar sein: Familien, Kinder und Jugendliche dürfen mit ihren Bedürfnissen und Problemen nicht wieder alleingelassen werden! Ihre Stimmen müssen gehört und aktiv in Entscheidungsprozesse und Beschlüsse zur Pandemiebekämpfung einbezogen werden. Es ist daher ein Muss, dass im neuen Corona-Krisenstab Expert*innen und Politiker*innen aus der Familienpolitik sitzen.“

Altenkamp erklärt weiterhin: „Viele Familien leiden unter der Krise, zum Beispiel aufgrund der dramatischen Corona-Lage an Schulen. Viele Kinder und Jugendliche haben außerdem die psychischen Belastungen in Folge der vergangenen Kontaktbeschränkungen noch lange nicht überwunden. Bei der Bekämpfung der Pandemie müssen ihre Bedürfnisse endlich mitgedacht werden! Daher muss der Krisenstab angemessene Unterstützungsmaßnahmen festlegen. Ob passende Schutzkonzepte in Schulen und Kitas, Maßnahmen gegen die soziale Einsamkeit, gute Teilzeit-Optionen für die Erwerbsarbeit von Eltern oder unbürokratische Hilfen für Familien mit geringem Einkommen – die Instrumente sind da, sie müssen aber auch bedarfsgerecht und zielgenau eingesetzt werden. Der Corona-Krisenstab steht daher vor der Aufgabe, sowohl wirkungsvolle als auch kinder-, jugend- und familienfreundliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu entwickeln.“

Das Positionspapier “Familien auch in Krisenzeiten gut absichern!” des ZFF zur Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien in der Corona-Pandemie finden Sie hier.

Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 30.11.2021

SCHWERPUNKT I: Koalitionsvertrag

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt sieht im vorgelegten Koalitionsvertrag großes Potenzial für eine soziale und nachhaltige Politik in der nächsten Legislaturperiode. Dazu erklärt der AWO-Bundesvorstandsvorsitzende Jens M. Schubert:

„Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition enthält viele grundlegende sozialpolitische Weichenstellungen, die eine echte soziale und nachhaltige Politik ermöglichen werden. Dabei wird auch die wichtige Einbindung der Zivilgesellschaft an vielen Stellen deutlich. Das sendet ein starkes Signal für Teilhabe beim gesellschaftlichen Fortschritt und wird auch belegt durch das im Koalitionsvertrag vorhandene Bekenntnis zur freien Wohlfahrtspflege. Die AWO wird sich bei der sicherlich in den Einzelheiten nicht einfachen Umsetzung der beschriebenen Vorhaben einbringen.“

In einer ersten Reaktion bewertet die Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt die vorgelegten Pläne zum Bereich Pflege wie folgt: „Im Bereich der Pflege sehen wir, dass an vielen Stellen angesetzt werden soll: Modernisierung der Ausbildung, Fachkräfteoffensive sowie Begrenzung der Eigenanteile sind wichtige und notwendige Punkte zur Entlastung der Situation in der Pflege, eingerahmt durch eine Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen, nicht zuletzt durch einen Corona-Bonus“, so Kathrin Sonnenholzner, „Die Installierung eines Coronarates in der aktuellen Situation war zudem überfällig und absolut richtig. Wir begrüßen darüber hinaus besonders das weite Verständnis des Familienbegriffs und die Weiterentwicklung bei gleichstellungspolitischen Fragen.“

Der Präsident der Arbeiterwohlfahrt, Michael Groß, zeigt sich mit den Ergebnissen im Bereich Arbeit und Soziales zufrieden: „Der Koalitionsvertrag benennt in Sachen soziale Gerechtigkeit wichtige Meilensteine. Die sofortige Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro bedeutet eine finanzielle Besserstellung für viele Millionen Arbeitsnehmer*innen und ist eine gezielte Stärkung unterer Einkommen. Viele der weiteren angekündigten Vorhaben, etwa das Bürgergeld, beim Sozialen Arbeitsmarkt oder im Bereich Wohnen, sind vielversprechend, um das Leben der Menschen konkret zu verbessern. Ganz besonders freuen wir uns über die Verankerung einer Kindergrundsicherung, für die wir uns gemeinsam mit vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen lange und intensiv eingesetzt haben. Es besteht jetzt endlich die Chance, durch Zusammenlegung von Leistungen und zielgerichteter Maßnahmen Kinderarmut in Deutschland substantiell zu reduzieren.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.11.2021

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege bewerten den Koalitionsvertrag als einen ambitionierten Schritt hin zu einer gerechteren und nachhaltigeren Gesellschaft mit Mut zu neuem Denken und kohärentem Handeln. Der deutliche Wille der Ampelkoalition zu einem echten Generationenvertrag ist erkennbar. Jetzt muss es darum gehen, den notwendigen sozial-ökologischen Kurswechsel voranzutreiben, ohne neue soziale Verliererinnen und Verlierer hervorzubringen. Bei der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, in der Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus sind die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege mit ihrer tiefen Verankerung in allen Bevölkerungsschichten gerne verlässliche Verbündete.

Die Freie Wohlfahrtspflege leistet mit ihren rund 118.000 Einrichtungen und Diensten mit 4,1 Millionen Plätzen einen wesentlichen Beitrag zur gesundheitlichen und sozialen Betreuung der Bevölkerung.

Sie steht als Partner an der Seite der Bündnispartner von FDP, Grünen und SPD, wenn es darum geht, das jetzt vorliegende ehrgeizige und umfangreiche Programm, sozial gerecht und zukunftsfähig auszugestalten.

Besonderen Handlungsbedarf sehen die Spitzenverbände vor allem beim Gesundheits- und Pflegesystem, einer gemeinwohlorientierten Digitalisierungsstrategie und in der Armutsbekämpfung.

BAGFW-Präsident Ulrich Lilie (Diakonie): „Das Stückwerk der bisherigen Reformmaßnahmen hat nicht zu den gewünschten Verbesserungen in der Pflege geführt. Und schon vor Corona sind die Kosten, die von den pflegebedürftigen Menschen gezahlt werden müssen, in astronomische Höhen geschossen. Heute liegt der Bundesdurchschnitt für einen Platz im Pflegeheim bei unglaublichen 2.125 Euro im Monat. Der Pflegenotstand ist längst da – Corona hat ihn noch einmal massiv verschärft. Umso mehr begrüßen wir daher als Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, dass die Regierung aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen die Eigenanteile in der stationären Pflege begrenzen und die Bezahlung wie die Personalschlüssel in der Pflege verbessern werden. Dies war eine zentrale Forderung der Wohlfahrtsverbände.“

BAGFW-Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt (DRK) hebt hervor: „Die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege stehen der neuen Bundesregierung als zuverlässige Partner für die kommende Legislaturperiode zur Seite, insbesondere bei der notwendigen, konkreten Ausgestaltung der Ziele. Hier kommt noch eine Menge Arbeit auf die neue Bundesregierung zu, zumal der ganze Koalitionsvertrag unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Wir freuen uns, dass die Wohlfahrtspflege im Koalitionsvertrag berücksichtigt ist. Wir erwarten nun, dass diese Bekenntnisse mit wirksamen Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der gemeinnützigen Dienste und Einrichtungen hinterlegt werden.“

BAGFW-Vizepräsident Prof. Dr. Jens Schubert (AWO) bekräftigt: „Wir sehen das klare Bekenntnis zum Abbau von Kinderarmut. Die BAGFW hat sich lange dafür eingesetzt, das System der Familienleistungen zu vereinfachen und Leistungen zu bündeln. Verschiedene Wohlfahrtsverbände haben sich für eine Kindergrundsicherung stark gemacht. Insofern ist die Verankerung im Koalitionsvertrag sehr zu begrüßen und wir nehmen uns heraus, das auch als Erfolg unseres langjährigen Engagements gegen Kinderarmut zu verstehen. An diesem Punkt wird es sehr auf die Umsetzung ankommen. Viele technische Details, viele Schnittstellenfragen sind zu klären. Wir werden uns auch weiter dafür einsetzen, dass wir eine existenzsichernde und sozial gerechte Kindergrundsicherung erreichen.“

Die gesamte Mitteilung und Informationen zur BAGFW gibt es hier.

Quelle: Pressemitteilung Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e. V. vom 29.11.2021

„Wenn die Parteien der neuen Bundesregierung ein ‚Jahrzehnt der Bildung‘ ausrufen, dann muss das ein Jahrzehnt der Bildung für alle sein: für Kinder aus armen Familien, für geflüchtete Menschen, für Menschen in allen Lebensphasen“, so Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. „Gleiche Bildungschancen sind essenziell im Kampf gegen Armut und soziale Spaltung“.

Umgang mit digitalen Medien als Schlüsselkompetenz

Bei der frühkindlichen Bildung heißt das: Der Fokus muss auf die Qualität der Betreuung, die Sprachförderung, die Medienkompetenz liegen. „Kinder und Jugendliche müssen sich in der digitalen Welt zurecht finden können, sonst nützen alle Tablets und PCs der Welt nichts“, so Welskop-Deffaa.

Die neue Bundesregierung zeigt auch mit Maßnahmen, die den Übergang von der Schule in die nächste Phase des Lebens begleiten: Sie will junge Menschen auf dem Weg ins Berufsleben nicht verlieren. Aktuell sind etwa 10 Prozent der 18- bis 24-Jährigen in Deutschland weder in Ausbildung noch in Arbeit, eine viel zu hohe Zahl.

Langzeitarbeitslose nicht abschreiben

Bildung ist eine Baustelle für das gesamte Leben – und niemand sollte abgeschrieben werden, nur weil er oder sie lange nicht gelernt oder gearbeitet hat. „Ich bin dankbar, dass Weiterbildung für Menschen in Arbeitslosigkeit mitgedacht wird“, so Welskop-Deffaa.

Der Vermittlungsvorrang, der Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II dazu anhält, die vom Jobcenter angebotene Stellen zu nehmen, soll wegfallen. Zurecht, denn „Was nutzt eine schnelle Vermittlung in irgendwelche Jobs, wenn es nicht gelingt, durch Weiterbildung und Umschulung die Voraussetzungen für eine nachhaltige Integration am Arbeitsmarkt zu schaffen?“, so die Caritas-Präsidentin.

Besonders begrüßt der Deutscher Caritasverband die Pläne zur vereinfachten Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen und das Bekenntnis zur Bildungsfreizügigkeit in der EU. „Bildung darf nicht in nationalstaatlichen Kästchen gedacht werden. Wir brauchen die Vielfalt der Kompetenzen und Erfahrungen, um in der globale Welt Zukunft und Zusammenhalt zu gestalten“, so Welskop-Deffaa.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 29.11.2021

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, eine zweiwöchige vergütete Freistellung für den Vater oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes einzuführen. Der Deutsche Familienverband (DFV) unterstützt dieses Vorhaben. „Die Freistellung für den Partner ist eine notwendige Ergänzung des Mutterschutzes. Es stärkt den Zusammenhalt der Familie direkt nach der Geburt und verhilft zu einer engeren Bindung des Kleinkindes an beide Elternteile“, sagt DFV-Vizepräsidentin Franziska Schmidt.

Private Arbeitgeber sind gesetzlich bisher nicht verpflichtet, Vätern bezahlte Freistellung zur Geburt eines Kindes zu gewähren. Wird Sonderurlaub genehmigt, dann meist nur für einen Tag. Dadurch bleibt der Partner kurz nach der Geburt faktisch vom frühen Familienleben ausgeschlossen. Gleichzeitig müssen frischgebackene Mütter auf die erforderliche Unterstützung des Partners – beispielsweise nach einem erfolgten Kaiserschnitt – verzichten, sofern der Vater nicht seinen Erholungsurlaub beim Arbeitgeber geltend macht. „Die bezahlte Freistellung der Väter direkt nach der Geburt schließt eine jahrzehntelange Regelungslücke. Es ist unbefriedigend zu wissen, dass eine Familie mit dem frisch geborenen Kind keine geschützte Zeit für sich selbst hat“, so Schmidt.

Laut einer EU-Richtlinie sorgt die Freistellung des Partners für eine gleichmäßigere Aufteilung von Sorgearbeit zwischen den Elternteilen. Bis August 2022 sollen deshalb alle Mitgliedsstaaten „Vaterschaftsurlaub“ für die Dauer von zehn Arbeitstagen bzw. zwei Kalenderwochen entsprechend einführen. „Mit der Freistellung folgt die Ampelkoalition den Vorgaben der Europäischen Union. Noch zu klären ist die Frage der Freistellungsvergütung. Sie muss sich mindestens am Mutterschaftsgeld orientieren“, so die Vizepräsidentin.

Weitere Informationen

EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 01.12.2021

Der Deutsche Familienverband (DFV) unterstützt die Ampel-Koalitionäre in ihrem Bestreben, die Grunderwerbsteuer zu reformieren und damit den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern.

„Eine Reform der Grunderwerbsteuer ist begrüßenswert und dringlich. Eine Neujustierung führt dazu, dass sich gerade Eltern mit mehreren Kindern den Wunsch nach einem familiengerechten Wohnen und nach einer Alterssicherung leisten können“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.

Bereits die Große Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, eine Reform der Grunderwerbssteuer zu prüfen. Ein konkretes Umsetzungskonzept zur Einführung eines Freibetrages in der Grunderwerbsteuer wurde nie vorgelegt. Der Deutsche Familienverband begrüßt ausdrücklich das Reformvorhaben der FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD im Koalitionsvertrag, die Grunderwerbsteuer flexibel neu zu gestalten.

„Für den DFV ist die Wiedereinführung von Familienfreibeträgen in der Grunderwerbsteuer sowie eine Begrenzung der in den letzten Jahren gestiegenen Grunderwerbsteuersätze in den Bundesländern besonders wichtig“, so Zeh. „Die Bundesländer sind hier – ebenso wie die Bundesregierung – in der Verantwortung, eine familiengerechte Lösung bei der Reform der Grunderwerbsteuer zu finden.“

Inzwischen haben die Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder Rekordhöhen erreicht. Zum einen im Gesamtvolumen und zum anderen am prozentualen Anteil der Ländersteuern. Lag das Volumen der Grunderwerbsteuereinnahmen der Länder 2010 noch bei 5,29 Milliarden Euro, so sind sie bereits neun Jahre später um 200 Prozent auf 15,78 Milliarden Euro geklettert. 2010 beliefen sich die Gesamteinnahmen aus Ländersteuern auf 12,1 Milliarden Euro. 2019 stiegen die Einnahmen nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen um mehr als das Doppelte auf 25,84 Milliarden Euro. Betrug der prozentuale Anteil der Grunderwerbsteuern an den Gesamteinnahmen 2010 noch 43,7 Prozent, stieg er bis 2019 bereits auf 61,1 Prozent.

„Besonders Familien mit mehreren Kindern finden kaum geeigneten und bezahlbaren Wohnraum zur Miete. Für diese kinderreichen Familien könnte ein Eigenheim eine nachhaltige Wohn- und Lebenslösung sein. Voraussetzung wäre eine deutliche finanzielle Entlastung. Ein Steuerfreibetrag und die gleichzeitige Senkung der Grunderwerbsteuersätze sind wichtige Entlastungen für bezahlbares Familienwohnen im Eigenheim“, so Zeh weiter. „Eine Verstetigung des Baukindergeldes wäre eine weitere positive Maßnahme.“

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 25.11.2021

Die Vielfalt der familienpolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung markiert aus Sicht der evangelischen arbeitsgemeinschaft familie (eaf) einen Aufbruch hin zu einer zukunftsfähigeren Familienpolitik, die mehr Unterstützung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Verbesserung der finanziellen Situation von Kindern und Familien zum Ziel hat.

Dr. Martin Bujard, Präsident der eaf, stellt fest: „Wir haben einige unserer familienpolitischen Vorschläge im Koalitionsvertrag wiedergefunden, das freut uns sehr. Bei der von der eaf stark thematisierten Zeitpolitik für Familien fehlen allerdings die mutigen Reformvorhaben beim Elterngeld und einer dynamischen Familienarbeitszeit. Wir begrüßen erste Ansätze, mit denen die neue Koalition mehr zeitlichen Spielraum für Familien schaffen möchte: Die zehntägige Freistellung des zweiten Elternteils nach der Geburt, der dreimonatige Kündigungsschutz nach der Elternzeit, die Stärkung der Brückenteilzeit und auch die geplante Weiterentwicklung der Pflegezeit schaffen deutlich verbesserte Voraussetzungen für mehr Partnerschaftlichkeit bei der Gestaltung des familiären Zusammenlebens. Jedoch vermissen wir zeitpolitische Angebote für die Zeitspanne zwischen Elternzeitende und Einschulung des jüngsten Kindes, um Eltern in der Rushhour des Lebens zu entlasten und die gemeinsame Verantwortungsübernahme für das Kind zu stärken“.

Zahlreiche weitere Forderungen der eaf finden sich ebenfalls in den familienpolitischen Vorhaben der Koalition wieder. Die eaf lenkt das Augenmerk dabei auf folgende Aspekte:

Ausbau der Infrastruktur

Die eaf begrüßt den geplanten gemeinsamen Qualitätsrahmen von Bund, Ländern und Kommunen für die Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und die Schaffung einer Gesamtstrategie für die Sicherung des Fachkräftebedarfs im Betreuungsbereich. Für Familienbildungseinrichtungen fehlt allerdings auch weiterhin eine verlässliche, regelhafte Förderung, obwohl die stark gewachsene Bedeutung von Familienbildung und Familienberatung unstrittig ist. Hier fordert die eaf einen verbindlichen Rechtsanspruch auf Familienförderung, der die Bundesländer zum Erlass von Familienfördergesetzen aufruft.

Finanzielle Situation von Familien

Die eaf begrüßt das Anliegen der Koalitionäre, armutsbetroffene Kinder und ihre Familien kurzfristig durch einen Sofortzuschlag und zusätzlich Alleinerziehende durch eine Steuergutschrift zu unterstützen, ehe mittelfristig die neu zu schaffende Kindergrundsicherung greift. Die gewonnene Zeit kommt der geplanten Überprüfung von Wechselwirkungen mit anderen Leistungen zugute. Diese gründliche Prüfung der Schnittstellen zwischen sozialrechtlichen, steuerrechtlichen und unterhaltsrechtlichen Strukturen bei der Gestaltung der Kindergrundsicherung ist aus Sicht der eaf unabdingbar, um unbeabsichtigte Folgewirkungen zu vermeiden und alle wichtigen Zielgruppen auch wirklich zu erreichen.

Kinderrechte im Grundgesetz

Mit Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird aus Sicht der eaf ein wichtiges politisches Signal für eine aktivere Politik für Kinder und Jugendliche gesetzt. Dabei sollte allerdings sowohl ein Zurückfallen hinter die Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention als auch eine Verschiebung des wohlaustarierten Grundrechtsgefüges zwischen Eltern, Kindern und Staat vermieden werden. Eine solche Lösung kann die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit erreichen, die eaf hat dafür einen gut begründeten Formulierungsvorschlag erarbeitet.

Reproduktionsmedizin

Mit zahlreichen Vorhaben im Bereich Reproduktionsmedizin reagiert die Regierungskoalition auf die fortschreitende medizinische Entwicklung auf diesem Gebiet und nimmt dabei auch neue Familienformen in den Blick. Aus Sicht der eaf muss bei Inanspruchnahme von assistierten Reproduktionsverfahren immer das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Kinderwunsch-Paare sollten deshalb durch eine qualifizierte, niedrigschwellige und kostenlose psychosoziale Beratung unabhängig von der Beratung durch die Reproduktionsmediziner:innen dazu befähigt werden, die für sie und das Wohl des erwünschten Kindes passenden Entscheidungen zu treffen. Die eaf bemängelt, dass ein solches Beratungsangebot im Koalitionsvertrag bisher nicht vorgesehen ist und verweist auf ihre Vorschläge im Positionspapier „Kinderwunsch und Kindeswohl – Plädoyer für einen verantwortungsvollen Umgang mit Reproduktionsmedizin“.

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 03.12.2021

Im vorläufigen Koaltionsvertrag ist geplant, den 2007 eingeführten Sprachnachweis vor Einreise im Ehegattennachzug abzuschaffen. Er war für zahlreiche Drittstaater:innen erforderlich, um ein gemeinsames Ehe- und Familienleben in Deutschland führen zu können. Das betraf eine Vielzahl von binationalen Familien und Partnerschaften.

„Das ist ein Erfolg für unsere Forderungen und Kämpfe. Seit 2007 haben wir immer wieder betont, dass der erzwungene Spracherwerb im Ausland Familienzusammenführung für binationale Familien und Partnerschaften verhindert. Er trennte die Paare völlig unnötig voneinander, zum Teil für Jahre“, so Chrysovalantou Vangeltziki, Bundesgeschäftsführerin Verband binationaler Familien und Partnerschaften.

Der Ehegattennachzug verlangt, dass die/der im Ausland lebende Partner:in noch vor Einreise und einem gemeinsamen Leben in Deutschland eine Prüfung in Deutschkenntnissen vorlegen muss. Trotz Bemühen und größter Motivation fielen Prüflinge durch, manchmal mehrere Male. Das ist nicht nur mit erheblichen Kosten verbunden, sondern es führt zu Frustration.

Den Berater:innen im Verband wurden in den vergangenen Jahren viele dramatische Schicksale berichtet. Manche Paare warteten Jahre, bis sie endlich in Deutschland zusammen leben konnten. Ehen zerbrachen auch daran. Sogar 16-jährige Kinder müssen zum Teil einen Sprachnachweis erbringen.

„Der Spracherwerb im Inland, das zeigen alle Studien, ist einfacher, zielführender und fördert auch die schnellere Integration. Viele unserer binationalen Paare können jetzt – zumindest teilweise – aufatmen. Wenn jetzt noch die Visaprozesse im Familiennachzug priorisiert, die Verfahren zügiger verlaufen, können in Zukunft die liebenden Paare schneller zueinander kommen“, so Vangeltziki.

Quelle: Pressemitteilung Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. vom 25.11.2021

pro familia begrüßt Pläne zur Stärkung der reproduktiven Selbstbestimmung

Die Ampel-Koalition hat vielversprechende Änderungen bezüglich der reproduktiven Selbstbestimmung vorgesehen. Der pro familia Bundesverband begrüßt die geplante Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch und unterstützt die Initiative der Ampel Koalition, eine außerstrafrechtliche Lösung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs voran zu bringen.

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht die Streichung des §219a aus dem Strafgesetzbuch vor. Damit wird es Ärzt*innen endlich möglich sein, auf ihren Webseiten zu informieren, dass und wie sie den Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis durchführen. Prozesse gegen Ärzt*innen, die ihre Patient*innen online ausführlicher aufklären wollen, werden endlich der Vergangenheit angehören.

„Wir begrüßen das Vorhaben der Koalition und freuen uns, dass die Informationsrechte von Ärzt*innen und Klient*innen gestärkt werden“, erklärt Dörte Frank-Boegner, Bundesvorsitzende von pro familia. „Damit wird eine Rechtssicherheit geschaffen und es wird verhindert, dass Gegner*innen reproduktiver Selbstbestimmung Ärzt*innen anzeigen und an den Pranger stellen können. Wir haben uns lange für die Streichung des §219a StGB eingesetzt und freuen uns, dass dieses Ziel nun bald erreicht sein wird.“

Im Kapitel „Reproduktive Selbstbestimmung“ des Koalitionsvertrags sind weitere Vorhaben aufgelistet, die schon lange auf der Wunschliste von pro familia stehen, zum Beispiel die Übernahme von Verhütungskosten für Menschen mit wenig Einkommen und diskriminierungsfreie Kinderwunschbehandlungen. Aus Sicht von pro familia sollte es für letztere zudem ausreichend neutrale und kostenfreie Beratungsangebote geben, damit Klient*innen sich gut informiert entscheiden können.

Insbesondere begrüßt pro familia die vorgesehene Einsetzung einer Kommission, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen wird.

„Wir freuen uns sehr, dass das Thema Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat“, so Frank-Boegner. „Wir haben mit vielen anderen Organisationen und Bündnissen anlässlich ‚150 Jahre §218 StGB‘ gezeigt, dass wir ein menschenrechtskonformes Gesetz brauchen, das unterstützt statt kriminalisiert. pro familia wird die weiteren Entwicklungen aufmerksam begleiten und bietet als Fachverband Unterstützung an.“

Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 29.11.2021

Koalitionsvertrag der Ampel stimmt optimistisch – jetzt kommt es auf die Umsetzung an!

Der zwischen SPD, Grünen und FDP ausgehandelte Entwurf für einen Koalitionsvertrag liegt vor. Insgesamt stimmt er optimistisch und überrascht auch – wurde er doch von einem Parteienbündnis mit teils sehr heterogenen Anschauungen und Interessen entwickelt.

„Wir begrüßen das Ergebnis der Verhandlungen, die mit Blick auf die Unterschiedlichkeit der Parteien sicher nicht einfach waren. Neben den angekündigten wichtigen Schritten in Richtung einer nachhaltigen Klimapolitik sind aus unserer Sicht insbesondere die angekündigten Pläne für eine Verbesserung der Situation der Pflegeberufe, die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Erhöhung des Mindestlohns zu begrüßen“, so Martin Adam, Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. VPK. „Als Verband, der sich für die Belange von Kindern, Jugendlichen und deren Familien einsetzt, liegt unser Hauptaugenmerk insbesondere auf den mit der Reform des SGB VIII einhergehenden Ankündigen im Bereich des Kinderschutzes, der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie der Inklusion.“

Die Verbesserung des Kinderschutzes ist ein zentrales Element des Koalitionsvertrages. So soll u.a. die Arbeit des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ gesetzlich geregelt, der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt verstetigt und die unabhängige Aufarbeitungskommission in ihrer jetzigen Form weitergeführt werden. „Wir haben relativ schnell nach der Amtseinführung von Johannes-Wilhelm Rörig im Jahr 2016 mit diesem eine Vereinbarung unterzeichnet, in der wir uns dazu verpflichtet haben, unsere Mitglieder bei der Entwicklung und Umsetzung passender Schutzkonzepte in den Einrichtungen zu unterstützen. Daher begrüßen wir es außerordentlich, dass diesem wichtigen Amt und der Arbeit des UBSKM und dessen Team zukünftig die Anerkennung zuteil wird, die ihnen gebührt“, so Martin Adam.

Aber auch die geplanten Veränderungen im Bereich der Kostenheranziehung von Kindern und Jugendlichen stoßen auf ein positives Echo im Verband. Dieser setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in Einrichtungen eigene Einkünfte komplett behalten dürfen.

„Vom angekündigten Beteiligungsprozess mit Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden im Hinblick auf die anstehende Umsetzung der Inklusion im SGB VIII erhoffen wir uns, dass Kinder- und Jugendhilfe und Behindertenhilfe in gleichem Maße beteiligt und gemeinsam praxistaugliche Wege gefunden werden, die das wichtige Projekt Inklusion in der Praxis zum gewünschten Erfolg werden lassen. Dabei appellieren wir eindringlich an die zukünftigen Koalitionspartner und geben zu bedenken, dass echte Inklusion in der gewünschten Form ohne auskömmliche und langfristige Finanzierung nicht möglich sein wird“, so Martin Adam.

Weiterhin weist der Verband, der bundesweit rund 850 Einrichtungen der stationären, teil-stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe zu seinen Mitliedern zählt, die zum Großteil über maximal 20 Betreuungsplätze verfügen, noch auf ein dringend zu lösendes Problem hin. „Mit der Neudefinition des Einrichtungsbegriffs drohen kleinere, familienanaloge Einrichtungen zukünftig aus der Betriebserlaubnispflicht herauszufallen. Eine Entwicklung in diese Richtung ist aktuell bereits in mehreren Bundesländern erkennbar. Diese Plätze mit ihren individuellen und spezifischen pädagogischen Angeboten werden aber dringend benötigt – dies zeigt die Praxiserfahrung und die vielen Anfragen von Jugendämtern jeden Tag. Hier kommt es nun darauf an, das Gesetz nachzuschärfen und dafür zu sorgen, dass diese wichtigen Angebote auch zukünftig erhalten bleiben“, so Martin Adam. Aus Sicht des Verbandes wird das Gesetz hier dem Anliegen junger Menschen und dem Kinderschutz aktuell nicht gerecht.

„Und nicht zuletzt: Von einem Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit versprechen wir uns, dass die rechtliche Gleichstellung aller Träger von Einrichtungen in der kommenden Legislatur ihrer längst überfälligen Umsetzung ein wesentliches Stück näher kommt. Private Träger der Kinder- und Jugendhilfe leisten jeden Tag unverzichtbare, qualitätsvolle und höchst engagierte Arbeit für Kinder und Jugendliche. Deshalb erwarten wir uns von den Koalitionären mehr Unterstützung auf dem Weg zur gleichberechtigten Beteiligung aller Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Auch hier könnte die Koalition mehr Zukunft wagen“, so Adam abschließend.

Quelle: Pressemitteilung VPK-Bundesverband e.V. vom 29.11.2021

SCHWERPUNKT II: Kindergrundsicherung

Die Kindergrundsicherung ist mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert, dies bewertet das Bündnis Kindergrundsicherung als sehr gutes Signal. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommensschwachen Familien zugutekommt. Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.

„Im Koalitionsvertrag werden bereits viele wichtige Kriterien der Kindergrundsicherung konkret benannt, so dass wir zuversichtlich auf die Umsetzung in dieser Legislaturperiode blicken“, erklärt dazu Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung, „Für uns ist zentral, dass die Kindergrundsicherung existenzsichernd und sozial gerecht ausgestaltet ist, sprich: Die Höhe der Kindergrundsicherung muss die tatsächlichen kindlichen Bedarfe verlässlich abbilden und in ihrer Verteilungswirkung untere Einkommensbereiche gezielt besserstellen. Dafür darf das Steuerrecht nicht ausgeklammert werden, das wohlhabende Familien über Freibeträge privilegiert. Alle relevanten staatlichen Leistungen müssen harmonisiert werden! Hierzu sollte eine Kommission unter Beteiligung der Zivilgesellschaft Vorschläge zur Neuberechnung des Existenzminimums und der daraus folgenden Kindergrundsicherung erarbeiten.
Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG wird seine Expertise dabei zur Verfügung stellen und den Umsetzungsprozess eng begleiten.“

Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Bis zur Umsetzung der Kindergrundsicherung soll es einen Sofortzuschlag für Kinder geben, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben.

„Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sofort und intensiv an der Umsetzung der Kindergrundsicherung gearbeitet werden“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses.
„Diese Reform berührt viele Rechtsbereiche, mehrere Ressorts sind beteiligt und viele Gutachten sind nötig, z. B. die Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums oder zur Ausgestaltung der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht. Deshalb muss zügig mit der Vorbereitung begonnen werden, damit die Kindergrundsicherung in dieser Legislatur Wirklichkeit werden kann.
Kinderarmut ist immer noch ein akutes Problem, deshalb ist der angekündigte Sofortzuschlag dringend notwendig. Wir fordern die neue Bundesregierung auf,
einen substanziellen Zuschlag in den ersten 100 Tagen umzusetzen“, so Hilgers weiter.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Bündnis KINDERSICHERUNG vom 02.12.2021

Die Kindergrundsicherung ist mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert, dies bewertet das Bündnis Kindergrundsicherung als sehr gutes Signal. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommens-schwachen Familien zugutekommt. Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.

„Im Koalitionsvertrag werden bereits viele wichtige Kriterien der Kindergrundsicherung konkret benannt, so dass wir zuversichtlich auf die Umsetzung in dieser Legislaturperiode blicken“, erklärt dazu Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung, „Für uns ist zentral, dass die Kindergrundsicherung existenzsichernd und sozial gerecht ausgestaltet ist, sprich: Die Höhe der Kindergrundsicherung muss die tatsächlichen kindlichen Bedarfe verlässlich abbilden und in ihrer Verteilungswirkung untere Einkommensbereiche gezielt besserstellen. Dafür darf das Steuerrecht nicht ausgeklammert werden, das wohlhabende Familien über Freibeträge privilegiert. Alle relevanten staatlichen Leistungen müssen harmonisiert werden! Hierzu sollte eine Kommission unter Beteiligung der Zivilgesellschaft Vorschläge zur Neuberechnung des Existenzminimums und der daraus folgenden Kindergrundsicherung erarbeiten. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG wird seine Expertise dabei zur Verfügung stellen und den Umsetzungsprozess eng begleiten.“

Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Bis zur Umsetzung der Kindergrundsicherung soll es einen Sofortzuschlag für Kinder geben, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben.

„Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sofort und intensiv an der Umsetzung der Kindergrundsicherung gearbeitet werden“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Diese Reform berührt viele Rechtsbereiche, mehrere Ressorts sind beteiligt und viele Gutachten sind nötig, z. B. die Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums oder zur Ausgestaltung der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht. Deshalb muss zügig mit der Vorbereitung begonnen werden, damit die Kindergrundsicherung in dieser Legislatur Wirklichkeit werden kann. Kinderarmut ist immer noch ein akutes Problem, deshalb ist der angekündigte Sofortzuschlag dringend notwendig. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, einen substanziellen Zuschlag in den ersten 100 Tagen umzusetzen“, so Hilgers weiter.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 02.12.2021

Die Kindergrundsicherung ist mit vielen zentralen Eckpunkten im Koalitionsvertrag sehr konkret verankert, dies bewertet das Bündnis Kindergrundsicherung als sehr gutes Signal. Sie muss nun schnell so umgesetzt werden, dass sie vor allem Kindern aus einkommensschwachen Familien zugutekommt. Die Kindergrundsicherung ist eine umfangreiche Reform, daher muss direkt zu Beginn der Legislatur mit der Arbeit begonnen werden. Bis zur Einführung muss der Sofortzuschlag für Kinder und Jugendliche in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden.

„Im Koalitionsvertrag werden bereits viele wichtige Kriterien der Kindergrundsicherung konkret benannt, so dass wir zuversichtlich auf die Umsetzung in dieser Legislaturperiode blicken“, erklärt dazu Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung, „Für uns ist zentral, dass die Kindergrundsicherung existenzsichernd und sozial gerecht ausgestaltet ist, sprich: Die Höhe der Kindergrundsicherung muss die tatsächlichen kindlichen Bedarfe verlässlich abbilden und in ihrer Verteilungswirkung untere Einkommensbereiche gezielt besserstellen. Dafür darf das Steuerrecht nicht ausgeklammert werden, das wohlhabende Familien über Freibeträge privilegiert. Alle relevanten staatlichen Leistungen müssen harmonisiert werden! Hierzu sollte eine Kommission unter Beteiligung der Zivilgesellschaft Vorschläge zur Neuberechnung des Existenzminimums und der daraus folgenden Kindergrundsicherung erarbeiten. Das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG wird seine Expertise dabei zur Verfügung stellen und den Umsetzungsprozess eng begleiten.“

Im Koalitionsvertrag sind zentrale Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung benannt: die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Regelsatz SGB II/XII, Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes), die einfache, unbürokratische und automatische Auszahlung, die Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums sowie der perspektivische systematische Einbezug des steuerlichen Kinderfreibetrages. Bis zur Umsetzung der Kindergrundsicherung soll es einen Sofortzuschlag für Kinder geben, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII oder Kinderzuschlag haben.

„Sobald die neue Regierung im Amt ist, muss sofort und intensiv an der Umsetzung der Kindergrundsicherung gearbeitet werden“, fordert Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbundes und Koordinator des Bündnisses. „Diese Reform berührt viele Rechtsbereiche, mehrere Ressorts sind beteiligt und viele Gutachten sind nötig, z. B. die Neuermittlung des kindlichen Existenzminimums oder zur Ausgestaltung der Schnittstelle zum Unterhaltsrecht. Deshalb muss zügig mit der Vorbereitung begonnen werden, damit die Kindergrundsicherung in dieser Legislatur Wirklichkeit werden kann. Kinderarmut ist immer noch ein akutes Problem, deshalb ist der angekündigte Sofortzuschlag dringend notwendig. Wir fordern die neue Bundesregierung auf, einen substanziellen Zuschlag in den ersten 100 Tagen umzusetzen“, so Hilgers weiter.

Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 02.12.2021

SCHWERPUNKT III: Corona-Krise

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das vollständige oder teilweise Verbot von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden Schulen zum Infektionsschutz („Schulschließungen“) nach der vom 22. April bis zum 30. Juni 2021 geltenden „Bundesnotbremse“ richten.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung erstmals ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung anerkannt. In dieses Recht griffen die seit Beginn der Pandemie in Deutschland erfolgten Schulschließungen in schwerwiegender Weise ein, wie die in den sachkundigen Stellungnahmen dargelegten tatsächlichen Folgen dieser Maßnahmen deutlich zeigen. Diesem Eingriff standen infolge des dynamischen Infektionsgeschehens zum Zeitpunkt der Verabschiedung der „Bundesnotbremse“ Ende April 2021, zu dem die Impfkampagne erst begonnen hatte, überragende Gemeinwohlbelange in Gestalt der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit und für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems gegenüber, denen nach der seinerzeit vertretbaren Einschätzung des Gesetzgebers auch durch Schulschließungen begegnet werden konnte.
Dafür, dass der Gesetzgeber in dieser Situation den Schülerinnen und Schülern den Wegfall von Unterricht in der Schule trotz der damit verbundenen schwerwiegenden Belastungen zumuten konnte, waren unter anderem folgende Faktoren von Bedeutung: Zu vollständigen Schulschließungen kam es – anders als bei den sonstigen Beschränkungen zwischenmenschlicher Kontakte – nicht bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im jeweiligen Landkreis oder der jeweiligen kreisfreien Stadt, sondern erst bei einem weit höheren Wert von 165. Die Länder waren verfassungsrechtlich verpflichtet, wegfallenden Präsenzunterricht auch während der Geltung der „Bundesnotbremse“ nach Möglichkeit durch Distanzunterricht zu ersetzen. Die Schulschließungen waren auf einen kurzen Zeitraum von gut zwei Monaten befristet; damit war gewährleistet, dass die schwerwiegenden Belastungen nicht über einen Zeitpunkt hinaus gelten, zu dem der Schutz von Leben und Gesundheit etwa infolge des Impffortschritts seine Dringlichkeit verlieren könnte. Schließlich hatte der Bund bereits vor Verabschiedung der Bundesnotbremse Vorkehrungen mit dem Ziel getroffen, dass etwaige künftige, auch die Schulen betreffende Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie die Schülerinnen und Schüler möglichst nicht mehr derart schwerwiegend belasten. Dazu zählen unter anderem eine vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Studie zur Erforschung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen („StopptCOVID-Studie“) so-wie Finanzhilfen des Bundes an die Länder im Rahmen des „DigitalPaktSchule“ von insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung digitalen Distanzunterrichts.

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter: http://www.bundesverfassungsgericht.de

Quelle: Pressemitteilung BUNDESVERFASSUNGSGERICHT vom 30.11.2021

„Dass die Kultusministerkonferenz die Bewältigung des Lehrkräftemangels aufschiebt, ist nicht vermittelbar. Der Mehrbedarf ist allerorten offenkundig und wird durch die Pandemie noch größer. Es braucht jetzt einen Fahrplan, damit schnell mehr Lehrkräfte und Schulsozialarbeiter qualifiziert und eingestellt werden. Nur mit einer Personaloffensive von Bund und Ländern können wir die Förderbedarfe in der Pandemie und darüber hinaus bewältigen“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur Tagung der Kultusministerkonferenz. Gohlke weiter:

„Die Digitalisierung der Schulen schreitet zwar voran, aber immer noch viel zu langsam. Es ist schön und gut, sich über digitale Lernstrategien zu verständigen. Diese können aber erst dann zur Anwendung kommen, wenn die Infrastruktur vorhanden ist und die Weiterbildung läuft. Lehrende und Schülerschaft wünschen sich spürbare Verbesserungen bei WLAN, Ausstattung und Qualifikation.

Für einen besseren Infektionsschutz in den Schulen erwarte ich umfassendere Corona-Maßnahmen als vom letzten Bund-Länder-Gipfel beschlossen. Allein mit einer Maskenpflicht ist die Pandemie nicht zu stoppen, und selbst eine Impffreigabe für Schulkinder würde frühestens in mehreren Monaten positive Effekte haben. Tägliche Testung und mehr Luftfilter sind überfällig. Das oberste Ziel muss es sein, das Grundrecht auf Bildung und den Gesundheitsschutz bestmöglich zu garantieren.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 09.12.2021

„Von der 200 Millionen Euro Förderung des Bundes für Luftfilter in Kitas und Schulen ist bisher kaum etwas in den Bildungseinrichtungen angekommen. Lediglich das Land Nordrhein-Westphalen konnte rund 275.000 Euro abrufen. Das geht viel zu langsam. Seit Auflage des Programms im Sommer steckt das Geld in den Mühlen der Bürokratie fest. Nun müssen die Kinder im Winter wieder bei offenem Fenster im Unterricht sitzen“, erklärt Amira Mohamed Ali, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zur Antwort der Bundesregierung auf ihre Schriftliche Frage. Mohamed Ali weiter:

„Ursache für die Verzögerung ist das komplexe Verfahren zum Verteilen des Fördergeldes. Zunächst wird es im Rahmen von Verwaltungsvereinbarungen an die Länder übertragen. Diese müssen anschließend eigene Förderprogramme auflegen. Das ist bisher jedoch nur in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein geschehen.

Die Bundesregierung muss, in Abstimmung mit den Ländern, eine schnellere Lösung zum Verteilen des Geldes finden. Eine Möglichkeit ist, dass die Kitas und Schulen es direkt über die nationale Förderbank KfW beantragen können. Außerdem sollten der Fördertopf aufgestockt und die Bedingungen gelockert werden. Bei der Gesundheit der Kinder darf nicht länger gespart werden. Die 200 Millionen Euro, die der Bund insgesamt zur Verfügung stellt, reichen nicht aus. Allein für die Anschaffung von mobilen Luftfiltern für alle Schulklassen in Niedersachsen wären rund 110 Millionen Euro notwendig.

Die Förderbedingungen schließen viele Schulen aus. Geld gibt es derzeit nur für Geräte, die in Räumen ohne ausreichende Lüftungsmöglichkeit aufgestellt werden. Einige Schulen verriegeln deshalb bereits ihre Fenster. Außerdem gilt die Förderung nur für Schulen, an denen Kinder bis maximal 12 Jahre unterrichtet werden, und der Bund übernimmt nur 50 Prozent der Anschaffungskosten. Damit muss Schluss sein. Die Bundesregierung muss mehr Geld in die Hand nehmen, damit alle Klassen und Kitas mit Luftfiltern ausgestattet werden können.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 03.12.2021

„Leider haben Bund und Länder für die Bildung nur ein Mindestmaß an Vereinbarungen getroffen. Solange kein Impfstoff für alle Klassenstufen freigegeben ist, müssen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte mit allen vorhandenen Mitteln geschützt werden“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die heute von Bund und Ländern beschlossene Maskenpflicht an Schulen. Gohlke weiter:

„Die Maskenpflicht allein wird nicht ausreichen, um Ansteckungen in den Schulen zu verhindern. Damit der Schutz garantiert ist, braucht es in den Bildungseinrichtungen jeden Tag kostenlos frische Masken. Warum man sich nicht darüber verständigt hat, möglichst überall kleinere Lerngruppen zu bilden, bleibt mir ein Rätsel. Mit einer täglichen Verdichtung der Tests auch für Geimpfte könnten Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden. Es wäre nötig gewesen, sich endlich über eine flächendeckende Ausstattung der Klassenzimmer mit Luftfiltern zu verständigen. Das alles müsste auch für Kitas und Hochschulen gelten. In zu vielen Punkten bleibt es bei einem gefährlichen Flickenteppich.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 02.12.2021

„Die Schulen gehen am Stock und das nicht erst seit der Pandemie. Der Lehrberuf gleicht einem Fulltimejob ohne Wochenenden. Lehrerinnen und Lehrer sollen fachlich, pädagogisch und digital all das ausbaden, was die verantwortlichen Ministerien verbummelt haben. Seit über einem Jahr sind sie noch dazu eine Corona-Teststation. Dass immer noch in den Sternen steht, wann alle Schulen über genügend pädagogisches Personal oder stabiles W-LAN verfügen, ist eine Armutszeugnis für die Politik“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die diesjährige repräsentative Schulleiter-Umfrage „Berufszufriedenheit von Schulleitungen“. Nicole Gohlke weiter:

„Die Ampelpläne für neue Schulsozialarbeiter sind zwar schön und gut, doch sie ändern an der Überlastung in der Breite nichts. Im besten Falle bekommt jede vierte Schule eine zusätzliche Personalstelle. Das genügt hinten und vorne nicht. Wenn die Lehrer und Lehrerinnen ausgebrannt sind, wie sollen sie dann bitte gute Bildung vermitteln?

Ein ‚Jahrzehnt der Bildungschancen‘ einzuläuten, aber im Koalitionsvertrag den grassierenden Lehrkräftemangel zu ignorieren, passt nicht zusammen. Es muss schnellstens eine Personaloffensive kommen, sonst bluten die Schulen aus. 100.000 neue Lehrkräfte sind perspektivisch unumgänglich. Dafür hätte die Ampel jetzt die Weichen stellen können. Eine Aufwertung der Schulbildung ist nur durch eine dauerhafte Mitfinanzierung des Bundes zu stemmen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 26.11.2021

Eltern waren zu Beginn der vierten Corona-Welle im Oktober deutlich zufriedener mit dem Familienleben, der Kinderbetreuung und dem Leben allgemein als in den Lockdowns im vergangenen Winter und Frühjahr. Gleichzeitig äußerten sie deutlich weniger Sorgen als im April, etwa mit Blick auf die Bildung und wirtschaftliche Zukunft ihrer Kinder. Trotz vergleichsweiser hoher Inzidenzen unter jungen Menschen bei zugleich weitgehendem Präsenzbetrieb in Kitas und Schulen sind auch die Sorgen um die Gesundheit der Kinder deutlich zurückgegangen. Dies könnte darauf hindeuten, dass Eltern sich zur Zeit des eingeschränkten Kita- und Schulbetriebs auch um andere gesundheitliche Auswirkungen als die einer Covid-19-Infektion bei ihren Kindern gesorgt haben. Geöffnete Kitas und Schulen sind für Eltern und Kinder gleichermaßen wichtig. Regelmäßige Tests, eine hohe Impfquote unter den Beschäftigten und entsprechende Hygienemaßnahmen scheinen die zentralen Bausteine zu sein, um erneute Schließungen abzuwenden und einen vielschichtigen und langfristigen Einfluss selbiger auf Familien und Kinder zu minimieren.

Empirischen Analysen zufolge hatten Eltern während des ersten und zweiten coronabedingten Lockdowns ein signifikant geringeres Wohlbefinden als vor der Pandemie. Gleichzeitig machten sie sich mehr Sorgen um ihre Kinder. Demnach berichtete im Frühjahr 2021 zur Zeit der Kita- und Schul(teil)schließungen die Mehrheit der Eltern über große Sorgen um die Bildung und wirtschaftliche Zukunft der Kinder. Auch der Anteil der Eltern, die sich große Sorgen um die Gesundheit ihrer Kinder machten, war hoch.

Seit einigen Wochen nimmt die vierte Corona-Infektionswelle Fahrt auf und sorgt regelmäßig für neue Rekorde bei den täglichen Neuinfektionszahlen. Insbesondere in den jungen Altersgruppen stiegen die Inzidenzen zuletzt rasant an. Wie steht es um die Sorgen und die Zufriedenheit von Eltern mit Kindern unter 16 Jahren zu Beginn dieser vierten Welle, in der der Kita- und Schulbetrieb nahezu uneingeschränkt ist? Dieser Frage wird anhand einer aktuellen Befragung von Eltern aus der zweiten Oktoberhälfte 2021 nachgegangen. Die Ergebnisse werden mit Werten aus dem Frühjahr 2021 verglichen, die im Rahmen des FamilienMonitor_Corona des DIW Berlin in Kooperation mit infratest dimap erhoben wurden.

Die aktuellen Analysen basieren auf Befragungen der CoronaCOMPASS-Studie von infratest dimap, die vom 19. bis 29. Oktober 2021 online durchgeführt wurden, also zu Beginn der vierten Corona-Welle. Ein besonderes Merkmal der vierten Welle ist, dass insbesondere die Inzidenzen unter jüngeren Personen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich höher liegen als in früheren Phasen der Pandemie. Gleichzeitig sind im Oktober 2021 Kitas und Schulen geöffnet, mit Ausnahme von punktuellen Quarantänen. Im Vergleich zum Frühjahr ist der Anteil an Kindern, die dadurch nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, vergleichsweise gering. So befanden sich im Oktober weniger als 0,5 Prozent der SchülerInnen in Quarantäne.

Für den CoronaCOMPASS werden seit Beginn der Pandemie in Deutschland wahlberechtigte Personen online befragt. Die Daten erheben den Anspruch, nach Gewichtung für in Deutschland wahlberechtigte Personen mit Online-Zugang repräsentativ zu sein. Die aktuellen Ergebnisse für den Oktober 2021 basieren auf Angaben von 408 Müttern und Vätern mit Kindern unter 16 Jahren im Haushalt. Die Stichprobengröße reicht aus, um Trends nachzuzeichnen und einige Strukturanalysen mit statistisch aussagekräftigen Ergebnissen durchzuführen. Gleichwohl muss berücksichtigt werden, dass Wucht und Brisanz der vierten Corona-Welle auch aufgrund des Handelns und Äußerungen aus der Politik bis Ende Oktober noch nicht in dem Maße wahrgenommen wurden wie in früheren Infektionswellen.

Die Analysen betrachten die Sorgen von Eltern um die Bildung, die wirtschaftliche Zukunft und die Gesundheit der Kinder. Darüber hinaus wird die Zufriedenheit von Eltern mit der Kinderbetreuung, dem Familienleben und dem Leben allgemein betrachtet. Diese Maße des Wohlbefindens sind in den Sozialwissenschaften eine zentrale Untersuchungsgröße, die als ein Maß zur Messung der Wohlfahrt einer Volkswirtschaft herangezogen werden. Sie sind auch ein Maß für die Stabilität von Partnerschaften und ein Familienleben, das die Entwicklung von Kindern fördert. Dieses individuelle Wohlbefinden hängt auch signifikant mit der Bereitschaft zusammen, Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus mitzutragen.

Eltern machen sich weniger Sorgen als im Frühjahr 2021

Mitte bis Ende Oktober 2021 berichteten 84 Prozent der Eltern mit Kindern unter 16 Jahren von einigen oder gar großen Sorgen um die Bildung ihrer Kinder, 88 Prozent sorgten sich um die wirtschaftliche Zukunft der Kinder und 83 Prozent um die Gesundheit ihrer Kinder.

Wenngleich damit mehr als vier von fünf Eltern in den jeweiligen Bereichen Sorgen äußerten, haben sich die großen Sorgen zum Beginn der vierten Welle im Vergleich zum Frühjahr 2021 deutlich verringert. Während sich in der Zeit des zweiten Lockdowns mit eingeschränktem Kita- und Schulbetrieb noch mehr als jedes zweite Elternteil große Sorgen um die Bildung und wirtschaftliche Zukunft des Kindes machte, ist es nun bei weitgehendem Präsenzbetrieb in Kitas und Schulen noch gut jedes dritte Elternteil. Auch die großen Sorgen um die Gesundheit der Kinder sind gesunken – von 38 Prozent Anfang April auf 29 Prozent Ende Oktober. Dass die Sorgen um die Gesundheit der Kinder trotz steigender Inzidenzen in dieser Altersgruppe aktuell niedriger sind als zur Zeit des Lockdowns im Frühjahr, könnte darauf hindeuten, dass sich Eltern damals nicht allein um eine mögliche Covid-19-Infektion ihrer Kinder sorgten. Sie hatten zusätzlich offenbar auch die gesundheitlichen Folgen durch Eindämmungsmaßnahmen im Kopf, die etwa durch soziale Isolation bei eingeschränktem Kita- und Schulbetrieb auftreten können – und tatsächlich auch aufgetreten sind. So berichten Eltern in anderen Studien, dass ihre Kinder im zweiten Lockdown vermehrt unter psychosomatischen Beschwerden litten. Allerdings könnte die Erklärung für die geringeren Sorgen der Eltern an dieser Stelle auch sein, dass die Quote der geimpften Fachkräfte in Kitas und der Lehrkräfte in Schulen im Vergleich zum Frühjahr deutlich höher liegt und damit ein geringeres Ansteckungsrisiko für die Kinder besteht.

Im Vergleich zur ersten Aprilhälfte 2021 ist der Rückgang der großen Sorgen um die Bildung und die wirtschaftliche Zukunft der Kinder besonders ausgeprägt bei Eltern ohne Abitur. Dies könnte daran liegen, dass sie bei eingeschränktem Kita- und Schulbetrieb den Eindruck hatten, das fehlende Bildungs- und Betreuungsumfeld nicht im gewünschten Maße kompensieren zu können. Auch sind die Sorgen bei Eltern von Grundschulkindern stärker zurückgegangen als bei Eltern mit Kita-Kindern oder älteren Schulkindern. Der Rückgang der großen Sorgen um die Gesundheit war nahezu unabhängig vom Alter des Kindes, dem Geschlecht oder der Bildung der Eltern.

Zufriedenheit im Oktober 2021 auf Niveau von vor einem Jahr

Die Zufriedenheit von Müttern und Vätern wird für verschiedene Bereiche auf einer Skala von Null („ganz und gar unzufrieden“) bis Zehn („ganz und gar zufrieden“) gemessen. Im Oktober dieses Jahres lag die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung bei sechs Punkten, mit dem Familienleben bei 7,3 Punkten und die Zufriedenheit mit dem Leben im Allgemeinen bei 7,2 Punkten. Damit haben sich die Werte gegenüber dem Frühjahr 2021 deutlich erholt (Abbildung 5). Die Zufriedenheit mit der Kinderbetreuung und dem Familienleben lag zum Beginn der vierten Welle wieder auf dem Niveau vom November 2020, als Kitas und Schulen vor dem zweiten Lockdown noch geöffnet waren. Mit dem Leben allgemein sind Eltern zuletzt – im Vergleich zum vorherigen Pandemieverlauf – vergleichsweise zufrieden gewesen, allerdings noch deutlich unter dem Niveau vor Ausbruch der Pandemie.

Die Erholung der Zufriedenheitswerte mit Blick auf die Kinderbetreuung geht vor allem auf Eltern von Grundschulkindern zurück. Kinder in diesem Alter haben bei eingeschränktem Schulbetrieb und Distanzunterricht einen großen Betreuungsbedarf und benötigen mehr Unterstützung beim Lernen – beides ist zeitintensiv und hat zur Zeit der Schulschließungen wohl zu großen Belastungen geführt. Eltern von Grundschulkindern sind im Vergleich zu Eltern anderer Kinder auch die einzige Gruppe, bei der sich die Zufriedenheit mit dem Familienleben signifikant erholt hat. Bei einer Unterscheidung nach der Bildung der Eltern zeigt sich, dass solche ohne Abitur im Oktober im Vergleich zum April zufriedener mit der Kinderbetreuung und dem Familienleben waren (der Zuwachs der Zufriedenheit mit dem Familienleben ist im statistischen Sinne aber nicht signifikant). Die Zufriedenheit mit dem Leben im Allgemeinen ist über alle Gruppen hinweg signifikant gestiegen. Diese Erholung zeigt sich unabhängig vom Alter des Kindes, für Mütter und für Väter sowie für Eltern mit und ohne Abitur.

Fazit: Wichtigkeit geöffneter Kitas und Schulen für Eltern nicht hoch genug einzuschätzen

Eltern sind nach wie vor deutlich unzufriedener als vor der Corona-Pandemie. Das gilt mit Blick auf die Zufriedenheit mit dem Familienleben, mit der Kinderbetreuung und mit Blick auf die allgemeine Lebenszufriedenheit. Wie dieses DIW aktuell zeigt, waren die Werte im Oktober dieses Jahres, also zu Beginn der vierten Infektionswelle bei gleichzeitig geöffneten Kitas und Schulen, jedoch deutlich besser als zur Zeit der Kita- und Schulschließungen in vergangenen Lockdowns. Auch die Sorgen der Eltern, etwa um die Gesundheit ihrer Kinder, sind trotz vergleichsweiser hoher Inzidenzen vor allem unter Kindern und Jugendlichen zuletzt deutlich geringer gewesen als im April. Dies unterstreicht, dass geöffnete Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Eltern in ihrer Wichtigkeit nicht hoch genug eingeschätzt werden können. Das A und O sind entsprechende und der pandemischen Lage angemessene Hygienemaßnahmen in den Kitas und Schulen, regelmäßige Tests und eine sehr viel höhere Impfquote unter Erwachsenen, also auch bei in Kitas und Schulen beschäftigten Personen. In einem solchen Rahmen machen sich Eltern offenbar weniger Sorgen und sind zufriedener als zur Zeit der coronabedingten Lockdowns, in denen die Sorgen der Eltern um die Gesundheit ihrer Kinder offenbar auch in möglichen psychologischen Folgen der Maßnahmen für die Kinder begründet waren.

Sorgen und Wohlbefinden der Eltern haben einen vielschichtigen und langfristigen Einfluss auf Familien und Kinder. Vor diesem Hintergrund und angesichts der direkten Auswirkungen von Kita- und Schulschließungen auf die Kinder sollte die Politik mögliche erneute Maßnahmen in diese Richtung sehr sorgfältig abwägen.

Abstract

Eltern waren zu Beginn der vierten Corona-Welle im Oktober deutlich zufriedener mit dem Familienleben, der Kinderbetreuung und dem Leben allgemein als in den Lockdowns im vergangenen Winter und Frühjahr. Gleichzeitig äußerten sie deutlich weniger Sorgen als im April, etwa mit Blick auf die Bildung und wirtschaftliche Zukunft ihrer Kinder. Trotz vergleichsweiser hoher Inzidenzen unter jungen Menschen bei zugleich weitgehendem Präsenzbetrieb in Kitas und Schulen sind auch die Sorgen um die Gesundheit der Kinder deutlich zurückgegangen. Dies könnte darauf hindeuten, dass Eltern sich zur Zeit des eingeschränkten Kita- und Schulbetriebs auch um andere gesundheitliche Auswirkungen als die einer Covid-19-Infektion bei ihren Kindern gesorgt haben. Geöffnete Kitas und Schulen sind für Eltern und Kinder gleichermaßen wichtig. Regelmäßige Tests, eine hohe Impfquote unter den Beschäftigten und entsprechende Hygienemaßnahmen scheinen die zentralen Bausteine zu sein, um erneute Schließungen abzuwenden und einen vielschichtigen und langfristigen Einfluss selbiger auf Familien und Kinder zu minimieren.

Quelle: Pressemitteilung Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. vom 23.11.2021

 

Die Hilfsprogramme der Bundesregierung konnten Einkommen und Arbeitsplätze sichern. Frauen dürften sie aber weniger genützt haben als Männern.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronakrise könnten die Unterschiede zwischen den Geschlechtern vergrößert haben. So ist absehbar, dass 38 Prozent der Maßnahmen eher Männern zugutekommen als Frauen, während nur 21 Prozent mehr den Frauen als den Männern nutzen dürften. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom WSI geförderte Studie der Berliner Forscherin Regina Frey.

Die drei zentralen Corona-Hilfspakete der Bundesregierung umfassen der Untersuchung zufolge 108 abgrenzbare Einzelmaßnahmen. Dazu zählen die Ausweitung des Kurzarbeitsgeldes ebenso wie der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende oder der Kinderbonus, die Innovationsprämie für E-Autos wie die Förderung von Gebäudesanierungen, Unterstützungszahlungen für Selbstständige oder die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Bei 86 der Maßnahmen konnte die Forscherin einen direkten Nutzen für bestimmte Personengruppen identifizieren. Hierzu zählen beispielsweise die Milderung von Einkommensausfällen aufgrund der Schließung von Betreuungsangeboten, Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung in der akuten Krise, Investitionen, aber auch Kredite, staatliche Garantien. Die Studie beruht auf plausibilisierten Annahmen zur Wirkung der Maßnahmen, denn bisher sind kaum Auswertungen zur tatsächlichen Inanspruchnahme der Hilfen und Förderungen zugänglich. 

Ob das jeweilige Instrument Frauen und Männern annähernd gleichermaßen nutzt oder einem Geschlecht mehr nutzen kann als dem anderen, ermittelte die Forscherin anhand unterschiedlicher Parameter. Beispiel Kurzarbeitsgeld: Es wird häufiger von Männern in Anspruch genommen als von Frauen. Hinzu kommt, dass die Lohnersatzleistung einen festen Prozentsatz des ausgefallenen Nettoeinkommens ersetzt. Das ist bei vielen verheirateten Frauen niedriger als bei Männern mit gleichem Bruttoeinkommen, weil sie die besonders ungünstige Steuerklasse V haben. Zudem verdienen Frauen insgesamt im Durchschnitt weniger und arbeiten besonders häufig in Minijobs, in denen kein Anspruch auf Kurzarbeitsgeld entsteht. 

Unter dem Strich kommt die Auswertung zu dem Ergebnis, dass beide Geschlechter von 35 der 86 Maßnahmen annähernd gleich stark profitieren dürften. In 33 Fällen dürfte der absehbare Nutzen eher bei den Männern liegen. Lediglich bei 18 Maßnahmen ist zu erwarten, dass sie Frauen stärker als Männern zugutekommen. Die Maßnahmen, die eher Männern nutzen, umfassen oft ein besonders großes finanzielles Volumen. Rund zwei Drittel der eingesetzten rund 600 Milliarden Euro, die sich 78 der 86 Maßnahmen direkt zuordnen lassen, flossen oder fließen in Instrumente, die Männern erwartbar mehr nutzen als Frauen, nur 7 Prozent des Volumens kommen wahrscheinlich Frauen stärker zugute als Männern. Auch längerfristige positive Beschäftigungseffekte durch Investitionen sind vor allem in Branchen zu erwarten, in denen bislang deutlich mehr Männer als Frauen arbeiten.  

„Auch wenn die Entscheidungen unter hohem Zeitdruck erfolgen mussten, wurde die unbedingt notwendige und längst vorgeschriebene Abschätzung von Gesetzesfolgen auf die Gleichstellung ausgerechnet bei diesen Multi-Milliarden-Paketen offenbar nicht effektiv vorgenommen“, sagt WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch. Dies sei ein Beispiel für eine geschlechterblinde Politik, wie es sie im Jahr 2021 eigentlich nicht mehr geben sollte. 

Für die neue Bundesregierung gebe es in Sachen Gleichstellungspolitik viel zu tun. Dazu zählt Kohlrausch nicht nur eine bessere Evaluierung von Gesetzesfolgen, sondern auch eine Politik, die „mehr existenzsichernde Beschäftigung für Frauen“ fördere. Dazu gehöre neben weiteren Investitionen in öffentliche Kinderbetreuung und das Sozial- und Gesundheitswesen insgesamt auch der Abbau von falschen Anreizen wie der Privilegierung von Minijobs und dem Ehegattensplitting.

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Quelle: Veröffentlichungen Hans-Böckler-Stiftung vom 02.12.2021

Seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie hat sich der Schulalltag für viele Kinder und Jugendliche stark verändert. Durch die Schulschließungen zur Eindämmung der Pandemie wurde Distanzlernen im Frühjahr 2020 und auch im Schuljahr 2020/2021 zu einer neuen Normalität. Im Rahmen der Studie „Corona und Du“ hat das IAB für Kinder und Jugendliche erhoben, wie der Distanzunterricht umgesetzt wurde und wie sich dieser auf die Kontakthäufigkeit zu den Lehrkräften und auf die Lernzeit der Schülerinnen und Schüler ausgewirkt hat.

Nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 wurden Bildungseinrichtungen in ganz Deutschland geschlossen. Die Lehrkräfte mussten ihre Schülerinnen und Schüler völlig unvorbereitet aus der Distanz unterrichten. Aufgrund fehlender einheitlicher Vorgaben zum Homeschooling wurde der Distanzunterricht selbst innerhalb einzelner Schulen sehr unterschiedlich umgesetzt.

Manche Lehrkräfte setzten – gerade in der Anfangszeit des ersten Lockdowns – überwiegend auf Aufgabenblätter, die die Schülerinnen und Schüler zu Hause bearbeiten sollten. Andere versuchten, den Unterricht in Form von Videokonferenzen aufrechtzuerhalten oder Lerninhalte mithilfe von Lernvideos zu vermitteln.

Die Umsetzung des Distanzunterrichts ist auch insofern von Bedeutung, als unterschiedliche Unterrichtsmethoden sich unmittelbar darauf auswirken, wie häufig Kinder und Jugendliche Kontakt zu ihren Lehrkräften haben. Zudem scheint die Art des Distanzunterrichts einen Einfluss darauf zu haben, wie viel Zeit Schülerinnen und Schüler für die Schule verwenden. Beide Größen, die Häufigkeit des Kontakts mit den Lehrkräften und die für schulische Aktivitäten aufgewendete Zeit, dürften für den Lernerfolg im Homeschooling eine zentrale Rolle spielen. Dies gilt insbesondere für lernschwache und sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche, deren Bildungschancen sich durch die Schulschließungen weiter verschlechtern könnten.

Am Beispiel des Mathematikunterrichts lässt sich zeigen, wie sich die Durchführung des Distanzunterrichts während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 sowohl zwischen Schulformen als auch zwischen Jahrgangsstufen unterschieden hat. Für das Fach Deutsch sind die Ergebnisse weitgehend deckungsgleich und werden daher nicht explizit aufgeführt.

Die hier präsentierten Analysen zeigen: Neben der Unterrichtsmethode unterscheiden sich auch die Häufigkeit der Kontakte mit der Lehrkraft und die aufgewendete Lernzeit zwischen den einzelnen Schulformen deutlich. Die Analysen stützen sich auf Daten der im Herbst 2020 durchgeführten IAB-Studie „Corona und Du“ (CoDu) zu den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den schulischen Bildungserwerb insbesondere von benachteiligten Kindern. Dafür wurden rund 15.000 Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern befragt (siehe Infokasten).

Den hier präsentierten Analysen liegt eine Stichprobe von 9.088 Schülerinnen und Schülern der 4. bis 9. Jahrgangsstufe zugrunde. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Momentaufnahme der ersten Schulschließungen zwischen März und Juni 2020 handelt und etwaige Veränderungen in späteren Phasen des Homeschoolings im Rahmen der Studie nicht erfasst wurden.

Aufgabenblätter waren während des Distanzunterrichts anfangs die mit Abstand am häufigsten eingesetzte Unterrichtsmethode

Im Durchschnitt berichten 47 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler, dass sie während des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 mehrmals pro Woche Aufgabenblätter per Post, E-Mail oder Onlineplattform von ihrer Lehrkraft im Fach Mathematik erhalten haben. Durchschnittlich 22 Prozent der Befragten geben an, dass ihre Lehrkraft mehrmals pro Woche Lernsoftware oder Lernvideos, beispielsweise über die Videoplattform YouTube, im Mathematikunterricht eingesetzt hat. Virtueller Unterricht per Videokonferenz fand lediglich bei circa 14 Prozent der Befragten mehrmals pro Woche statt.

Diese drei Unterrichtsmethoden wurden während des Lockdowns im Frühjahr 2020 oft miteinander kombiniert. Es zeigt sich jedoch deutlich, dass mit den Aufgabenblättern eine klassische Variante der Gestaltung des Distanzunterrichts im Vordergrund stand. Im Gegensatz dazu wurden moderne, technologiegestützte Unterrichtsmethoden wie Lernvideos, Lernsoftware oder Videokonferenzen deutlich seltener verwendet. In vielen Schulen dürfte es an der hierfür erforderlichen IT-Ausstattung oder an digitalem Know-how der Lehrkräfte gefehlt haben.

Alle drei Unterrichtsmethoden werden in den Grundschulen deutlich seltener eingesetzt als in weiterführenden Schulen

Zugleich gibt es bei der Verbreitung der jeweiligen Unterrichtsmethoden deutliche Unterschiede zwischen verschiedenen Schulformen: Alle drei Methoden kommen an Gymnasien sowie an Haupt- und Realschulen deutlich häufiger zum Einsatz als an Grundschulen. So arbeiteten jeweils rund 54 Prozent der befragten Schülerinnen und Schüler an Gymnasien sowie an Haupt- und Realschulen mehrmals pro Woche mit Aufgabenblättern, aber nur 31 Prozent der Grundschulkinder. An den Gesamtschulen lag dieser Anteil bei 46 Prozent.

Beim Einsatz von Lernvideos und Lernsoftware lagen die Haupt- und Realschulen mit 27 Prozent an der Spitze, gefolgt von Gymnasien mit 22 Prozent, Gesamtschulen mit 19 Prozent und Grundschulen mit 17 Prozent. Am seltensten fanden in allen Schulformen Videokonferenzen statt. Auffällig ist erneut der Unterschied zwischen weiterführenden Schulen und Grundschulen: Während nur knapp 8 Prozent der befragten Grundschulkinder von mehrfachen Videokonferenzen pro Woche berichteten, waren es in der Gesamtschule 15 Prozent, am Gymnasium 16 Prozent und an den Haupt- und Realschulen fast 18 Prozent.

Auch der Kontakt mit den Lehrkräften ist in den Grundschulen am geringsten

Die Häufigkeit des Kontakts mit den Lehrkräften offenbart ebenfalls erstaunliche Unterschiede zwischen den Schulformen. Insgesamt gaben knapp 35 Prozent der Befragten an, während der Schulschließungen im Frühjahr 2020 (März bis Juni) mehrmals pro Woche direkten Kontakt mit der Lehrkraft im Fach Mathematik gehabt zu haben, beispielsweise per Telefon oder per E-Mail. Während sich dieser Anteil an den Haupt- und Realschulen auf knapp 43 Prozent, an Gesamtschulen auf gut 37 Prozent und an Gymnasien auf 35 Prozent belief, bildeten auch hier die Grundschulen mit nur 23 Prozent das Schlusslicht.

Dieses Muster ist teils einem Alterseffekt geschuldet: Schülerinnen und Schüler der höheren Jahrgangsstufen (8. und 9. Klasse) hatten in rund 42 Prozent der Fälle mehrmals pro Woche direkten Kontakt mit ihrer Lehrkraft, während jüngere Altersgruppen (5. bis 7. Klasse) nur zu 35 Prozent von mehr als einem Kontakt pro Woche berichteten. Bei den Grundschulkindern waren es noch einmal deutlich weniger.

Jüngere Schulkinder sind für ihre Lehrkraft schwieriger zu erreichen als ältere, da sie auf die Unterstützung ihrer Eltern angewiesen sind. Ältere Schülerinnen und Schüler hingegen sind eigenständiger und dürften häufiger über einen eigenen Computer und andere digitale Kommunikationskanäle wie eine eigene E-Mail-Adresse verfügen, die sie zum Lernen einsetzen können.

Die durchschnittliche Lernzeit hat sich im Distanzunterricht mehr als halbiert

Im Durchschnitt arbeiteten die befragten Kinder und Jugendlichen während der coronabedingten Schulschließung im Frühjahr 2020 3,4 Stunden pro Schultag für die Schule. Darunter fallen sowohl (digitale) Unterrichtszeiten als auch das Bearbeiten von Aufgabenblättern, Hausaufgaben oder sonstiges Lernen. Rund 30 Prozent der Befragten wendeten insgesamt weniger als 2 Stunden pro Schultag für die Schule auf, und jeweils rund 35 Prozent 2 bis 4 Stunden beziehungsweise 4 oder mehr Stunden.

Vergleicht man diese Zahlen mit den durchschnittlichen Lernzeiten vor der Covid-19-Pandemie aus einer 2020 publizierten Studie von Ludger Wößmann und Koautoren, so zeigt sich, dass in allen Schulformen während des Distanzunterrichts sehr viel weniger Zeit mit dem Lernen für die Schule verbracht wurde als vorher (durchschnittlich 3,6 versus 7,4 Stunden pro Schultag).

In der vorliegenden Befragung verwendeten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit durchschnittlich 3,25 Stunden pro Schultag am meisten Zeit für die Schule. Kinder und Jugendliche, die eine Grund-, Haupt- oder Realschule besuchten, verbrachten hingegen mit durchschnittlich rund 3 Stunden pro Schultag am wenigsten Zeit mit schulischen Aktivitäten. Auch hier lassen sich Alterseffekte beobachten: Je älter die Schülerinnen und Schüler sind, desto mehr Zeit verwenden sie für schulische Aktivitäten.

Zwischen der aufgewendeten Lernzeit und der Häufigkeit, mit der verschiedene Unterrichtsmethoden im Homeschooling zum Einsatz kommen, besteht ein positiver Zusammenhang. Dies bestätigt den Befund eines im Jahr 2020 veröffentlichten Beitrags im IAB-Forum, der die Abiturjahrgänge 2020 und 2021 zum Gegenstand hatte. Abiturientinnen und Abiturienten, deren Lehrkräfte im Distanzunterricht mehrmals pro Woche Lernmaterialen einsetzten (entweder Aufgabenblätter, Lernvideos/Lernsoftware oder Videokonferenzen), wendeten mehr Zeit für die Schule auf als diejenigen, die höchstens einmal pro Woche Lernmaterialien erhielten.

Dieser Zusammenhang fällt zudem je nach Schulform unterschiedlich stark aus. Im Gymnasium ist die Differenz in der Lernzeit zwischen häufig und weniger häufig unterrichteten Schülerinnen und Schülern am größten (durchschnittlich 4 Stunden pro Schultag bei mehrmaligem Einsatz pro Woche versus 3,3 Stunden bei seltenerem Einsatz). Für Kinder und Jugendliche in der Haupt- und Realschule ist die Differenz mit durchschnittlich knapp 3 zu gut 2,8 Stunden hingegen sehr gering.

Fazit

Mit den Schließungen im Frühjahr 2020 mussten Schulen unvorbereitet von Präsenz- auf Distanzunterricht umstellen. Die Ausgestaltung des Distanzunterrichts erfolgte allerdings von Schulform zu Schulform unterschiedlich. Dies betrifft die Häufigkeit der Anwendung einzelner Unterrichtsmethoden und der Kontakte mit der Lehrkraft ebenso wie die von den Schülerinnen und Schülern aufgewendete Lernzeit, wie auch die aktuelle Metastudie von Christoph Helm und Koautoren zeigt.

Die hier ausgewertete CoDu-Studie des IAB zeigt, dass Kinder und Jugendliche von Haupt- und Realschulen am intensivsten von ihren Lehrkräften betreut wurden, gefolgt von Schülerinnen und Schülern an Gymnasien und Gesamtschulen. Demgegenüber hatten Grundschulkinder im Schnitt deutlich seltener Unterricht in Form von Aufgabenblättern, Videokonferenzen und Lernvideos/-software und seltener direkten Kontakt zu ihrer Lehrkraft. Dies dürfte auch damit zusammenhängen, dass jüngere Schulkinder seltener über einen Zugang zu digitaler Kommunikation verfügen. Lehrkräfte haben daher Aufgabenblätter und andere Unterrichtsmaterialien seltener, aber dafür möglicherweise in größerem Umfang, an die Eltern versandt.

Während des Lockdowns benötigten Eltern kleinerer Kinder ihre PCs und Laptops häufig selbst für das Arbeiten von zu Hause und hatten nicht immer ausreichend Zeit, ihre Sprösslinge beim digitalen Lernen zu unterstützen. Grundschulen könnten aus diesem Grund seltener Unterrichtsmethoden angewendet haben, die einen direkten Kontakt zum Schulkind erfordern. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass während der ersten Schulschließungen im Frühjahr 2020 Grundschulkinder insgesamt weniger intensiv von ihren Lehrkräften betreut wurden. Ob dies die pandemiebedingte psychische Belastung von Grundschulkindern, die für ältere Schülerinnen und Schüler belegt ist (beispielsweise in einem 2021 erschienenen Beitrag von Silke Anger und Koautoren im IAB-Forum), zusätzlich verschärft hat, lässt sich an dieser Stelle nur mutmaßen.

Die aufgewendete Lernzeit hängt nicht nur mit dem Alter der Schülerinnen und Schüler, sondern auch mit der Häufigkeit der einzelnen Unterrichtsmethoden und der Häufigkeit der Kontakte mit der Lehrkraft zusammen. Engagierte Lehrkräfte, die für ihre Klasse gut erreichbar sind und den Distanzunterricht vielfältig und in engem Kontakt mit ihren Schülerinnen und Schülern ausgestalten, scheinen einen Einfluss darauf zu haben, wie viel Zeit diese für die Schule aufbringen.

Einheitlichere Konzepte bezüglich Kontakthäufigkeit und eingesetzter Lernmaterialien sowie die Bereitstellung entsprechender Infrastruktur aufseiten der Schulen dürften daher dazu beitragen, auch im Distanzunterricht eine hohe Unterrichtsqualität für alle Schülerinnen und Schüler sicherzustellen. Um zu gewährleisten, dass gerade bei Kindern aus sozial benachteiligten Familien etwaige materielle Einschränkungen nicht den Lernerfolg behindern, muss die technische Ausstattung sowohl der Schulen selbst als auch der betroffenen Familien in den Blick genommen und die Stärkung digitaler Lernmethoden und -pädagogik forciert werden.

Studie „Corona und Du“ (CoDu)

Die Studie „Corona und Du“ (CoDu) untersucht den Bildungserwerb von Kindern und Jugendlichen während der Covid-19-Pandemie. Bundesweit nahmen im Herbst 2020 etwa 15.000 Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern an einer Online-Befragung des IAB in Kooperation mit der Universität Hamburg und dem Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung teil. Sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sind in der Studie überrepräsentiert – etwa die Hälfte der befragten Kinder und Jugendlichen kommt aus Haushalten mit Leistungen aus der Grundsicherung.

Die für die Auswertung verwendete Stichprobe (n=9.088) beinhaltet Kinder und Jugendliche von der 4. Klasse bis einschließlich zur 9. Klasse. Diese gaben an, eine Grundschule, eine Hauptschule, eine Realschule, ein Gymnasium oder eine Gesamtschule zu besuchen.

Quelle: Veröffentlichungen Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit vom 08.12.2021

Familien sind die Leidtragenden der Corona-Pandemie. Im neuen Krisenstab der Bundesregierung sind sie nicht vertreten.

Seit März 2020 schultern Eltern, Kinder und Jugendliche mit großem Kraftaufwand die Folgen der Pandemie. Viele politische Entscheidungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie waren gerade für Familien sehr einschneidend, und haben sie bis an die Grenze der Belastbarkeit gebracht, mit deutlichen Folgen für ihre wirtschaftliche und gesundheitliche Situation. Dennoch werden die Probleme und Herausforderungen von Familien von der Politik bislang weitgehend ignoriert. Bis heute ist z.B. das Versprechen des Bundeskanzleramtes, einen Bundesfamiliengipfel durchzuführen, nicht umgesetzt.

Ein neu eingerichteter Corona-Krisenstab soll nun Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit erarbeiten und umsetzen. In der Zusammensetzung dieses Gremiums finden die Bedürfnisse und Problemlagen der Familien jedoch abermals keine Berücksichtigung.

Daher fordern der Deutsche Familienverband (DFV), die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie (eaf), der Familienbund der Katholiken (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf), das Zukunftsforum Familie (ZFF) sowie der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD):

„Familien sind systemrelevant. Familienexpertise gehört in den Corona-Krisenstab der Bundesregierung. Mindestens ist das Bundesfamilienministerium regelmäßig einzubeziehen“.

Die Erfahrungen aus dem vergangenen Corona-Winter haben gezeigt, dass die Belange von Familien in den Regierungsberatungen kaum eine Rolle spielen. „Familien fühlen sich von der Politik weitgehend im Stich gelassen“, stellen die Verbände übereinstimmend fest. Viele Maßnahmen, die seit Beginn der Pandemie ergriffen worden sind, haben für Eltern und ihre Kinder spürbare Folgen: Eltern schultern Betreuung und Unterstützung ihrer Kinder in weit höherem Ausmaß als vorher – im Regelfall neben der Erwerbsarbeit, soziale Beziehungen und Alltagsnetzwerke sind ausgedünnt oder ganz weggefallen und sie erleben teils deutliche finanzielle Einbußen. Die Kinder gehen mit erheblichen Bildungslücken und schlechteren Zukunftschancen in das nächste Jahr, bei vielen von ihnen häufen sich zudem psychische und physische Erkrankungen.

„Eltern und Kinder sind Leidtragende in dieser Krise. Deshalb müssen Familien in der Ausnahmesituation der Pandemie viel stärker als bisher im Fokus stehen und ihre Perspektive muss auch im Krisenstab vertreten sein“, appellieren die Familienverbände.

Familienverbände

Deutscher Familienverband (DFV)

www.deutscher-familienverband.de

evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf)

www.eaf-bund.de

Familienbund der Katholiken (FDK)

www.familienbund.org

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

www.vamv.de

Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf)

www.verband-binationaler.de

Zukunftsforum Familie (ZFF)

www.zukunftsforum-familie.de

Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD)

www.kinderreichefamilien.de

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V. vom 03.12.2021

Familien sind die Leidtragenden der Corona-Pandemie. Im neuen Krisenstab der Bundesregierung sind sie nicht vertreten.

Seit März 2020 schultern Eltern, Kinder und Jugendliche mit großem Kraftaufwand die Folgen der Pandemie. Viele politische Entscheidungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie waren gerade für Familien sehr einschneidend, und haben sie bis an die Grenze der Belast­barkeit gebracht, mit deutlichen Folgen für ihre wirtschaftliche und gesundheitliche Situation. Dennoch werden die Probleme und Herausforderungen von Familien von der Politik bislang weitgehend ignoriert. Bis heute ist zum Beispiel das Versprechen des Bundeskanzleramtes, einen Bundesfamiliengipfel durchzuführen, nicht umgesetzt.

Ein neu eingerichteter Corona-Krisenstab soll nun Maßnahmen zur Gesundheitssicherheit erarbeiten und umsetzen. In der Zusammensetzung dieses Gremiums finden die Bedürfnisse und Problemlagen der Familien jedoch abermals keine Berücksichtigung.

Daher fordern der Deutsche Familienverband (DFV), die evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf), der Familienbund der Katholiken (FDK), der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), der Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf), das Zukunftsforum Familie (ZFF) sowie der Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD):

„Familien sind systemrelevant. Familienexpertise gehört in den Corona-Krisenstab der Bundes­regierung. Mindestens ist das Bundesfamilienministerium regelmäßig einzubeziehen.“

Die Erfahrungen aus dem vergangenen Corona-Winter haben gezeigt, dass die Belange von Familien in den Regierungsberatungen kaum eine Rolle spielen. „Familien fühlen sich von der Politik weitgehend im Stich gelassen“, stellen die Verbände übereinstimmend fest. Viele Maßnahmen, die seit Beginn der Pandemie ergriffen worden sind, haben für Eltern und ihre Kinder spürbare Folgen: Eltern schultern Betreuung und Unterstützung ihrer Kinder in weit höherem Ausmaß als vorher – im Regelfall neben der Erwerbsarbeit, soziale Beziehungen und Alltagsnetzwerke sind ausgedünnt oder ganz weggefallen und sie erleben teils deutliche finanzielle Einbußen. Die Kinder gehen mit erheblichen Bildungslücken und schlechteren Zukunftschancen in das nächste Jahr, bei vielen von ihnen häufen sich zudem psychische und physische Erkrankungen.

„Eltern und Kinder sind Leidtragende in dieser Krise. Deshalb müssen Familien in der Aus­nahmesituation der Pandemie viel stärker als bisher im Fokus stehen und ihre Perspektive muss auch im Krisenstab vertreten sein“, appellieren die Familienverbände.

Familienverbände

Deutscher Familienverband (DFV)

www.deutscher-familienverband.de

evangelische arbeitsgemeinschaft familie (eaf)

www.eaf-bund.de

Familienbund der Katholiken (FDK)

www.familienbund.org

Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV)

www.vamv.de

Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf)

www.verband-binationaler.de

Zukunftsforum Familie (ZFF)

www.zukunftsforum-familie.de

Verband kinderreicher Familien Deutschland (KRFD)

www.kinderreichefamilien.de

Quelle: Pressemitteilung evangelische arbeitsgemeinschaft familie e.V. vom 03.12.2021

  • VdK: Strom- und Heizkosten sind in der Grundsicherung und dem Wohngeld nicht ausreichend berechnet
  • Coronakrise führt zu explodierenden Abschlussrechnungen

Die Kosten für Heizung und Strom sind in Deutschland auf einen Rekordwert gestiegen. Haushalte mit kleinen Einkommen spüren die höheren Kosten in ihrem Geldbeutel besonders deutlich. VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Familien, die von einem kleinen Einkommen oder von Sozialleistungen leben müssen, droht in diesem Jahr das Frieren unter dem Weihnachtsbaum. Denn für die Betroffenen bedeutet die Energiepreisentwicklung, entweder weniger Geld für Lebensmittel und Kleidung zur Verfügung zu haben, oder im Winter ihre Wohnung nicht angemessen warmhalten zu können.“

Neben den sowieso steigenden Energiepreisen wird die Coronakrise zu explodierenden Abschlussrechnungen führen. VdK-Präsidentin Bentele: „Die Menschen mussten mit ihren Kindern aus Infektionsschutzgründen lange zu Hause bleiben und haben deswegen natürlich mehr Energie verbraucht. Hinzu kommt, dass Menschen mit geringen Einkommen oft in unsanierten Wohnungen leben, die schon in normalen Jahren höhere Heizkosten verursachen als sanierte Gebäude.“

Der VdK kritisiert, dass Sozialleistungen die tatsächlichen Energiekosten der Haushalte nicht abdecken. Bentele: „Wir brauchen dringend eine Neuberechnung der Regelsätze. Der Stromanteil ist aktuell viel zu niedrig berechnet und liegt weit unter den realen Preisen. Außerdem fordert der VdK, dass in der Grundsicherung und im Hartz IV die Wohn- und Heizkosten an den tatsächlichen Kosten berechnet werden müssen.“

Damit das Wohngeld auf Dauer eine echte Entlastungsfunktion entfalten kann, fordert der VdK, dass auch die Kosten für Heizung, Warmwasser und Strom als wohngeldfähige Nebenkosten dauerhaft bei der Berechnung durch eine Energiekostenkomponente berücksichtigt werden. Der von der Koalition geplante einmalig erhöhte Heizkostenzuschuss sei ein Schritt in die richtige Richtung, reiche aber nicht aus, so Bentele. Bentele weiter: „Die Ampel-Parteien haben angekündigt, das Wohngeld stärken zu wollen. Das begrüßt der VdK. Wir wünschen uns, dass die künftige Regierung nun den notwendigen Mut aufbringt, wirksame Maßnahmen gegen Energiearmut zu ergreifen.“

Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 02.12.2021

NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT

Neue parlamentarische Staatssekretärin und parlamentarischer Staatssekretär sind Ekin Deligöz und Sven Lehmann

Anne Spiegel hat heute von Christine Lambrecht die Leitung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übernommen.

Mit ihr startet ein Team, das sich seit langem für starke Familien, für Gleichstellung, für gesellschaftliche Vielfalt und Zusammenhalt einsetzt: Neue parlamentarische Staatssekretärin ist Ekin Deligöz, neuer parlamentarischer Staatssekretär ist Sven Lehmann. Sie folgen auf Caren Marks und Stefan Zierke. Als beamtete Staatssekretärin tritt Margit Gottstein die Nachfolge von Juliane Seifert an.

Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Ich freue mich, dass ich ab heute meine Herzensthemen als Bundesfamilienministerin bewegen kann. Ich danke meiner Amtsvorgängerin Christine Lambrecht ausdrücklich und wünsche ihr für ihre neuen Aufgaben eine glückliche Hand.

Als Bundesfamilienministerin habe ich mir viel vorgenommen: Von der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie, über die Stärkung der Familienzeit bis hin zu einer ambitionierten Gleichstellungspolitik.

Mit der Kindergrundsicherung will ich der Kinderarmut in Deutschland den Kampf ansagen. Bisher gab es mit rund 150 Maßnahmen einen Dschungel an Familienleistungen. Künftig soll ein Antrag zur Geburt des Kindes genügen, um Familien mit kleinem Einkommen unbürokratisch zu unterstützen. Das ist ein Paradigmenwechsel. Für die zeitnahe Unterstützung werden wir gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Sofortzuschlag etablieren, der schnell ein Plus im Geldbeutel von etwa 2,7 Millionen Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen bringen wird.“

Christine Lambrecht, bisherige Bundesfamilienministerin und nun Bundesverteidigungsministerin: „Ich gratuliere Anne Spiegel ganz herzlich zum Amtsantritt als neue Bundesfamilienministerin. Das ist ein wunderbares Amt, in dem man ganz viel bewirken kann: für Kinder und Jugendliche, für Familien, für Frauen, für ältere Menschen, für die Stärkung unserer Demokratie und für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Dafür wünsche ich Anne Spiegel alles Gute und viel Erfolg. In den vergangenen sechs Monaten war ich sehr gern Familienministerin. Ich bin froh, dass wir mit dem Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbildung für Grundschulkinder und dem Corona-Aufholpaket bis zuletzt viel für Kinder und Familien bewegen konnten. Den hochkompetenten und hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesfamilienministeriums möchte ich herzlich danken.“

Anne Spiegel war bereits von 2016 bis 2021 Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz. Ab Januar 2021 leitete sie daneben das Landesministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten. Seit dem 18. Mai 2021 war sie Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie stellvertretende rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin.

Ekin Deligöz, Bundestagsabgeordnete seit 1998, war stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Seit November 2020 war sie kinder- und familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion.

Sven Lehmann ist seit 2017 Bundestagsabgeordneter der Grünen. Als queerpolitischer Sprecher setzte er sich für Vielfalt und ein selbstbestimmtes und diskriminierungsfreies Leben für alle Menschen ein.

Die neue Staatssekretärin und Amtschefin des BMFSFJ, Margit Gottstein, war zuletzt Staatssekretärin für Verbraucherschutz und Antidiskriminierung im Land Berlin. Zuvor war sie Staatssekretärin im Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in Rheinland-Pfalz.

Die neue Bundesregierung hat sich für Kinder und Jugendliche, für ältere Menschen und Familien, für Demokratie und Engagement, für Gleichstellung und Vielfalt viel vorgenommen. Zu den zentralen Vorhaben gehören:

  • Kindergrundsicherung: Die neue Bundesregierung will mehr Kinder aus der Armut holen. Die neue Kindergrundsicherung wird bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen und vor allem diejenigen unterstützen, die am meisten Unterstützung brauchen. Bis zur tatsächlichen Einführung der Kindergrundsicherung werden von Armut betroffene Kinder mit einem Sofortzuschlag abgesichert.
  • Kinderrechte im Grundgesetz: Kinder haben eigene Rechte, die die neue Bundesregierung im Grundgesetz verankern will.
  • Inklusive Jugendhilfe: Die Bundesregierung will in einem Beteiligungsprozess mit Ländern, Kommunen und Verbänden notwendige Anpassungen zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII erarbeiten, diese gesetzlich regeln und fortlaufend evaluieren.
  • Vielfalt von Familien: Das Familienrecht wird modernisiert. Familien sind überall dort, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen. Damit wird es auch möglich werden, rechtlich jenseits von Liebesbeziehungen füreinander Verantwortung zu übernehmen.
  • Zeit für Familie: Die neue Bundesregierung wird Familien unterstützen, wenn sie Zeit für Erziehung und Pflege brauchen und dabei Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen. Das Elterngeld wird vereinfacht, digitalisiert und gemeinschaftliche elterliche Verantwortung gestärkt. Die Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetze werden weiterentwickelt, um pflegenden Angehörigen mehr Zeitsouveränität zu geben, auch durch eine Lohnersatzleistung im Fall pflegebedingter Auszeiten.
  • Gleichstellung: Die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes wird weiterentwickelt – mit einem Gleichstellungs-Check für künftige Gesetze und Maßnahmen.
  • Schutz vor Gewalt an Frauen: Die neue Bundesregierung wird das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder absichern und einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherstellen. Das Hilfesystem wird bedarfsgerecht ausgebaut. Der Bund beteiligt sich an der Regelfinanzierung.
  • Demokratie und Engagement: Zur verbindlichen und langfristig angelegten Stärkung der Zivilgesellschaft wird die Bundesregierung bis 2023 nach breiter Beteiligung ein Demokratiefördergesetz einbringen. Damit stärkt die Bundesregierung die zivilgesellschaftliche Beratungs-, Präventions- und Ausstiegsarbeit sowie das Empowerment von Betroffenengruppen und schützt sie vor Angriffen.
  • Ältere Menschen: Die Bundesregierung will selbstbestimmtes Leben für ältere Menschen unterstützen und den Zusammenhalt zwischen den Generationen fördern. Menschen im Alter sollen selbstbestimmt in ihrem frei gewählten Umfeld leben können. Dafür will die Bundesregierung seniorengerechte Ansätze auf allen staatlichen Ebenen und im digitalen Raum fördern.

Weitere Informationen, Lebensläufe und Fotos der neuen Leitung des Bundesfamilienministeriums finden Sie auf www.bmfsfj.de.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 09.12.2021

Angebot des Bundesfamilienministeriums
bewährt sich in Pandemiezeiten / Hilfe auch in kritischen und belastenden Situationen

Seit dem 1. Dezember 2011 gibt es das bundesweite Pflegetelefon 030 / 20 17 91 31. Wer Informationen zu häuslicher Pflege sucht oder Fragen zu gesetzlichen Leistungen und Freistellungsmöglichkeiten hat, braucht nur zum Handy zu greifen. Das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berät rund um das Thema Pflege. Eingerichtet wurde die Hotline vor zehn Jahren mit dem Ziel, pflegenden Angehörigen eine niedrigschwellige Beratung zu den gesetzlichen Freistellungsmöglichkeiten vom Beruf zu ermöglichen.

Christine Lambrecht, geschäftsführende Bundesseniorenministerin: „Die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden von Angehörigen gepflegt und betreut. Gerade in der Corona-Zeit ist das eine enorme Leistung, die Familien, aber auch die Solidarität und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärkt. Rund um die häusliche Pflege stellen sich jeden Tag viele Fragen: nach gesetzlichen Leistungen, nach der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege oder nach Rat, wenn die Belastung sehr groß wird. Seit zehn Jahren sind die Beraterinnen und Berater am Pflegetelefon genau für diese Fragen da. Sie helfen auch jetzt, wenn es um die Akuthilfen für pflegende Angehörige während der Corona-Pandemie geht. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken. Alle, die Fragen haben, möchte ich ermuntern, sich an das Pflegetelefon zu wenden.“

2,33 Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland zu Hause und überwiegend von Angehörigen versorgt. Angehörige machen denn auch den Großteil (70%) der Anruferinnen und Anrufer beim Pflegetelefon aus; aber auch Beratungsstellen, Pflegebedürftige oder Arbeitgeber nehmen das Beratungsangebot in Anspruch. Das Pflegetelefon hat sich auch und gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie bewährt. Das zeigt sich nicht zuletzt an der Anzahl der Anrufe, die 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent stieg.

Viele lassen sich derzeit auch zu den Akuthilfen für pflegende Angehörige beraten, denn die Corona-Krise belastet die Familien von Pflegebedürftigen zusätzlich. Die Akuthilfen sind befristet geltende gesetzliche Regelungen, die pflegenden Angehörigen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vereinfachen. Wer coronabedingt Angehörige pflegt oder die Pflege neu organisieren muss, kann bis zu 20 Arbeitstage (statt zuvor bis zu 10 Tage) der Arbeit fernbleiben. Erhalten Arbeitnehmer während dieser Zeit keinen Lohn, können sie ebenfalls bis zu 20 Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld erhalten.

Außerdem wurden Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler gestaltet: Pflegende Angehörige können unter erleichterten Bedingungen eine vollständige oder teilweise Arbeitsfreistellung von bis zu sechs Monaten (Pflegezeit) beziehungsweise eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten (Familienpflegezeit) in Anspruch nehmen oder nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen.

Auch zu anderen Fragen rund um die häusliche Pflege berät das Pflegetelefon, wie zum Beispiel zu den Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus bietet das Pflegetelefon Hilfe in kritischen und belastenden Situationen. Bei Bedarf vermitteln die Beraterinnen und Berater auch an Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort.

Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 20179131 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen. Die telefonischen Beratungsgespräche sind anonym und vertraulich. Das Beratungsangebot des Pflegetelefons wird durch die Webseite www.wege-zur-pflege.de ergänzt.

Informationen zu den gesetzlichen Freistellungsmöglichkeiten sowie den Akuthilfen finden sich auch unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/informationen-fuer-pflegende-angehoerige

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 01.12.2021

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit den täglichen Herausforderungen von Familien befasst, in denen Kinder mit Behinderungen bzw. einem besonderem Förderbedarf aufwachsen.

Wir möchten Sie bitten, uns dabei zu helfen, für die hier verlinkte Umfrage möglichst viele Teilnehmer*innen zu gewinnen. 

Das Forschungsprojekt zielt auf grundlegende, allgemeine und übergreifende Fragestellungen aus der Perspektive der betroffenen Eltern (bzw. Adoptiv- oder Pflegeeltern) zu den großen und kleinen Hürden im Familienalltag. Wir wollen nach brauchbaren Handlungsansätzen für wirksame und hilfreiche Unterstützungs-, Beratungs- sowie Teilhabeförderungsangebote suchen und ggf. auch weitergehenden Forschungsbedarf herausarbeiten.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 29.11.2021

Gutes Signal für Familien – Ausbau der Ganztagsbetreuung kann zügig weitergehen

Am heutigen Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung der Gesetzentwurf zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes. Dazu erklärt die kommissarische Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Anja Weisgerber:

„Der jetzt von der Ampel-Koalition vorgelegte Gesetzentwurf entspricht weitgehend dem Gesetzentwurf, den unsere Fraktion bereits vor vier Wochen vorgelegt hatte. Wir sind froh, dass die Ampel-Koalition unseren Vorstoß jetzt aufgreift. Unser Druck hat sich ausgezahlt. Damit haben die Kommunen Planungssicherheit. Sie bleiben nicht auf den Kosten sitzen und können den Ausbau der Ganztagsbetreuung zügig weitervoranbringen. Das ist ein gutes Signal für Familien.

Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein Meilenstein und ein Erfolg für Familien. Auch deshalb ist die Verlängerung des Förderzeitraums für die Kommunen wichtig. Viele Familien bauen darauf, dass der Ausbau der Ganztagsbetreuung vor Ort zügig voranschreitet. Auch sie brauchen Planungssicherheit.“

Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 09.12.2021

„Bildungsgerechtigkeit muss höchste Priorität haben. Der Großteil der Schülerinnen und Schüler ist desillusioniert und erwartet zu Recht bessere Lernbedingungen“, erklärt Nicole Gohlke, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, zum morgigen „Tag der Bildung“ sowie zu den Ergebnissen einer Forsa-Umfrage zur Schulzufriedenheit. Gohlke weiter:

„Allein durch eine langfristige Milliardenförderung des Bundes können die Schulen adäquat ausgestattet werden. Die Bildungsfinanzierung muss auf ein zukunftsfähiges Fundament gestellt werden. Der Königsteiner Schlüssel ist durch einen bundesweiten Sozialindex zu ersetzen. Nur mit einer Bund-Länder-Offensive für mehr Lehrkräfte und pädagogisches Personal können die Lernbedarfe künftig noch gedeckt werden. Die Sanierung und der Ausbau von Schulgebäuden müssen höchste Priorität haben.

Dass nach bald zwei Jahren Pandemie mehr Lehrkräfte und eine umfassende Digitalisierung immer noch auf sich warten lassen, ist nicht nachvollziehbar. Schulleitungen und Bildungsforschung schlagen seit Monaten Alarm. Immer mehr Kinder werden abgehängt und das Personal verschlissen. Wir brauchen weniger Selektion und längeres gemeinsames Lernen.“

Quelle: Pressemitteilung Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 07.12.2021

Die Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Höhe von 750 Millionen Euro soll um ein Jahr verlängert werden. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP (20/190) zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes sieht vor, die Laufzeit über den 31. Dezember 2021 bis Ende 2022 zu verlängern. Aufgrund der Corona-Pandemie und der Hochwasserkatastrophe in einigen Regionen Deutschlands im Juli 2021 und den damit zusammenhängenden Verzögerungen bei der Lieferung von Baustoffen und Ausstattungsinvestitionen sowie der eingeschränkten Verfügbarkeit von Handwerksleistungen verzögere sich die Umsetzung der Maßnahmen des Investitionsprogramms, heißt es in der Gesetzesvorlage. Ein Abschluss der Maßnahmen innerhalb des vorgesehenen Förderzeitraums bis Ende 2021 sei deshalb vielfach nicht möglich.

Mit der Verabschiedung des Ganztagsförderungsgesetzes hatte der Bundestag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter eingeführt, der ab August 2026 stufenweise umgesetzt werden soll. Ende 2020 ist außerdem das Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) in Kraft getreten, über das der Bund den Ländern und Kommunen zusammen mit den Mitteln aus dem ersten Investitionsprogramm Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt.

Quelle: Pressemitteilung hib – heute im Bundestag Nr. 1117 vom 07.12.2021

  • Rund 160 Milliarden Euro für Bildung aus öffentlicher Hand
  • Corona-Pandemie führte unter anderem zu Mehrausgaben für Digitalisierung, Hygienekonzepte und zusätzliche Betreuungsangebote  

Die Bildungsausgaben von Bund, Ländern und Gemeinden sind im Jahr 2020 auf 159,6 Milliarden Euro gestiegen. Das waren rund 9,1 Milliarden Euro oder 6,0 % mehr als 2019. In die Schulen floss 2020 mit 76,8 Milliarden Euro knapp die Hälfte (48,1 %) der öffentlichen Bildungsausgaben. 36,2 Milliarden Euro entfielen auf die Kindertagesbetreuung (22,7 %) und 33,2 Milliarden Euro auf die Hochschulen (20,8 %). Zu diesen Ergebnissen kommt das Statistische Bundesamt (Destatis) im Bildungsfinanzbericht 2021 auf Basis vorläufiger Daten der öffentlichen Haushalte.

Mehrausgaben getragen durch Bund und Länder

Getragen wurden die Mehrausgaben 2020 von Bund und Ländern. Die Länder gaben 111,8 Milliarden Euro aus und finanzierten mit 70,1 % einen Großteil der öffentlichen Bildungsausgaben. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben der Länder um 6,6 Milliarden Euro (+6,2 %). Der Bund erhöhte seine Ausgaben um 3,5 Milliarden Euro (+35,2 %) auf insgesamt 13,4 Milliarden Euro. Zurückzuführen ist der starke prozentuale Anstieg der Bundesausgaben überwiegend auf Zuweisungen des Bundes an verschiedene Sondervermögen für Kindertagesbetreuung, Schulen und Bildungsförderung. Auf kommunaler Ebene lässt sich hingegen ein leichter Ausgabenrückgang beobachten. 2020 haben die Gemeinden insgesamt 34,4 Milliarden Euro und damit knapp 1 Milliarde Euro weniger als 2019 für Bildung ausgebeben (-2,7 %).

Corona-Pandemie: Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt gestiegen

Auch im Bildungswesen war das Jahr 2020 stark von der Corona-Pandemie geprägt. Betroffen waren sämtliche Bildungsbereiche und Körperschaftsgruppen. Ausgabenschwerpunkte der öffentlichen Haushalte im Bildungswesen stellten dabei unter anderem die Digitalisierung von Bildungseinrichtungen, die Umsetzung von Hygienekonzepten, die Schaffung zusätzlicher Bildungs- und Betreuungsangebote sowie die Kompensation unvorhergesehener Mindereinnahmen dar.

Deutlich feststellen lässt sich der Einfluss der Corona-Pandemie auch bei Betrachtung des Anteils der öffentlichen Bildungsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Gegenüber dem Vorjahr ist hier der Anteil am BIP auf 4,8 % gestiegen (2019: 4,4 %). Erklärbar ist dieser Anstieg durch den pandemiebedingten Rückgang des nominalen BIP bei gleichzeitig steigenden Bildungsausgaben. Hingegen war beim Anteil der öffentlichen Bildungsausgaben am öffentlichen Gesamthaushalt ein leichter Rückgang auf 20,8 % zu verzeichnen (2019: 21,5 %).

Weitere Informationen:
Das Statistische Bundesamt erstellt den Bildungsfinanzbericht jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie der Kultusministerkonferenz. Neben den öffentlichen Bildungsausgaben (Kapitel 3 und 4) enthält der Bildungsfinanzbericht auch die Bildungsausgaben in Abgrenzung des Bildungsbudgets (Kapitel 2) sowie in internationaler Abgrenzung (Kapitel 5).

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 09.12.2021

  • Töchter verlassen das Elternhaus früher: 21 % der 25-Jährigen in Deutschland lebten 2020 bei den Eltern, bei den Söhnen waren es 35 % 
  • Ausnahme Schweden: Überall sonst in der EU zogen Söhne später aus als Töchter 
  • EU-Vergleich: Durchschnittsalter bei Auszug in Deutschland mit 23,8 Jahren etwas niedriger als im EU-Durchschnitt   

Viele junge Erwachsene wohnen noch bei ihren Eltern. Im Jahr 2020 lebte mehr als ein Viertel (28 %) der 25-Jährigen in Deutschland noch im elterlichen Haushalt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die Söhne lassen sich mit dem Auszug etwas mehr Zeit: Im Alter von 25 Jahren lebten noch gut jeder Dritte (35 %) bei den Eltern. Bei den Töchtern war es gut jede fünfte (21 %).

Der Unterschied zwischen den Geschlechtern bleibt auch im fortschreitenden Alter bestehen. Mit 30 Jahren wohnten immerhin noch 13 % Prozent der Männer als lediges Kind mit im Elternhaushalt, jedoch nur 6 % der Frauen. Im Alter zwischen 30 und 40 Jahren reduzieren sich diese Anteile noch einmal deutlich: Mit 40 Jahren wohnten nur noch 4 % der Männer und rund 2 % der Frauen bei den Eltern.  

EU-Vergleich: Auszug aus dem Elternhaus erfolgt in Deutschland relativ zeitig  

Nach Angaben des Statistischen Amtes der Europäischen Union (Eurostat) lag das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus in Deutschland 2020 mit 23,8 Jahren etwas niedriger als im EU-Durchschnitt (26,4). Vor allem in den nordeuropäischen Ländern ziehen Kinder früh von zu Hause aus. Mit 17,5 Jahren hatte Schweden das niedrigste Auszugsalter. Auch in Dänemark (21,2 Jahre) und Finnland (22,0 Jahre) verließen Kinder das Elternhaus vergleichsweise früh.   

Im Gegensatz dazu ist das Auszugsalter in den süd- und osteuropäischen Ländern vergleichsweise hoch. Der höchste durchschnittliche Wert wurde mit 32,4 Jahren in Kroatien gemessen. Aber auch in der Slowakei (30,9), in Italien und Malta (je 30,2) sowie Portugal (30,0) zogen Kinder spät bei den Eltern aus.   

Überall in der EU, mit Ausnahme Schwedens, zogen Töchter früher aus als Söhne. In Deutschland betrug das durchschnittliche Alter beim Auszug aus dem Elternhaus 2020 bei Frauen 23,0 Jahre und bei Männern 24,6. Zum Vergleich: Im EU-Durchschnitt lag das durchschnittliche Alter bei Auszug bei Frauen 25,4 Jahren und Männern bei 27,4 Jahren.

Methodische Hinweise:

Die Daten stammen aus dem Mikrozensus, der 2020 neu gestaltet wurde. Die Ergebnisse sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus 2020 sind auf der eigens eingerichteten Themenseite verfügbar. Ab dem Erhebungsjahr 2020 gibt es zwei Ergebnisarten: Erst- und Endergebnisse. Die aktuell dargestellten Ergebnisse sind Erstergebnisse.

Die Daten zum EU-Vergleich stammen aus der Eurostat-Datenbank.

Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt vom 02.12.2021

INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN

Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt warnt vor den Folgen gestiegener Verbraucherpreise für finanziell schlechter gestellte Haushalte. Es drohen Strom- und Gassperren auch in den kalten Monaten, aber auch ein „gesundes“ Leben wird immer teurer. Betroffen sind Hartz-IV-Beziehende und Menschen mit niedrigem Einkommen. Dazu erklärt Michael Groß, Präsident der Arbeiterwohlfahrt:

„Preissteigerungen treffen Menschen mit wenig Geld besonders hart. Werden die Lebenskosten teurer, fressen sie kleine Einkommen besonders schnell auf. Beim Regelbedarf sehen wir, dass der sowieso schon auf Kante genäht ist – Preissteigerungen können davon nicht abgedeckt werden. Wenn also, wie beschlossen, der Regelsatz für eine alleinstehende Person im kommenden Jahr um nur 3 Euro steigen wird, kommt das de facto einer Leistungskürzung gleich. Kurzfristig braucht es umgehend einen Zuschlag, langfristig muss der Regelsatz anders berechnet werden, um Preissteigerungen besser abzubilden.“

Die Pandemie und notwendige Schutzmaßnahmen haben zusätzlich den finanziellen Druck erhöht, so Groß weiter: „Das Leben hat sich mehr und mehr in die eigene Wohnung verlagert und den Energiebedarf dort entsprechend erhöht. Hygienemittel wie Desinfektion und Masken schlagen außerdem teuer zu Buche. Die Strom- und Gassperren, von denen viele Menschen betroffen sind, sind zudem jetzt in den Wintermonaten besonders gefährlich. Allein im Vorjahr gab es davon eine viertel Million. Die neue Bundesregierung muss hier schnell handeln und dafür Sorge tragen, dass die steigenden finanziellen Belastungen sozial abgefedert werden und auch Menschen mit geringem Einkommen und Menschen, die Grundsicherung beziehen, gesund und nachhaltig leben können.“

Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 07.12.2021

Franz Müntefering nach sechs Jahren verabschiedet

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen hat eine neue Vorsitzende. Die Gewerkschafterin und frühere saarländische Ministerin Dr. Regina Görner wurde von der Mitgliederversammlung der BAGSO für die nächsten drei Jahre an die Spitze des Dachverbandes gewählt. Sie löst Franz Müntefering ab, der die BAGSO sechs Jahre lang als Vorsitzender geführt hat. Der frühere SPD-Politiker und Bundesminister hatte nicht erneut für den Vorstand kandidiert.

Regina Görner dankte Franz Müntefering auf der Mitgliederversammlung und würdigte seine Verdienste. Müntefering habe unermüdlich auf das Recht und die Verantwortung der Älteren hingewiesen, sich einzumischen und mitzugestalten. Der Geschäftsführer der BAGSO, Guido Klumpp, hob hervor, dass Müntefering die BAGSO für zentrale gesellschaftspolitische Themen wie Klimaschutz und Erhalt der Demokratie geöffnet und damit die Verantwortung der Älteren für die nachfolgenden Generationen sichtbar gemacht habe.

Mit Regina Görner folgt eine erfahrene Sozial- und Gesundheitspolitikerin im Vorsitz der BAGSO. Görner war von 1999 bis 2004 Ministerin für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales im Saarland. Sie war 10 Jahre lang geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und später in gleicher Funktion bei der IG Metall. Von 2000 bis 2016 gehörte sie dem Bundesvorstand der CDU an. Regina Görner engagiert sich seit 2015 im Vorstand der BAGSO. 2018 wurde sie zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Zusammen mit Dr. Heidrun Mollenkopf leitete sie die Fachkommission Digitalisierung.

Neben Regina Görner, die auf Vorschlag des DGB gewählt wurde, gehören dem neuen geschäftsführenden Vorstand Michael Griffig (Kolpingwerk) und Jens-Peter Kruse (Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Altenarbeit in der EKD) an. Als Beisitzerinnen und Beisitzer wurden Katrin Markus (Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen), Hermann Allroggen (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband), Sebastian Wegner (Volkssolidarität Bundesverband) und Margit Hankewitz (Sozialwerk Berlin) gewählt.

Die Mitgliederversammlung dankte auch den weiteren scheidenden Mitgliedern des Vorstandes. Rudolf Herweck engagierte sich seit 2007 für die BAGSO, seit 2014 gehörte er dem Vorstand an. Irmtraut Pütter war seit 2009 kooptiertes Vorstandsmitglied.

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 07.12.2021

BAGSO veröffentlicht auf dem 13. Deutschen Seniorentag Hannoversche Erklärung

Die älteren Generationen wollen sich mitverantwortlich an der Lösung der anstehenden gesellschaftlichen Herausforderungen beteiligen. Das ist die zentrale Botschaft der „Hannoverschen Erklärung“, die die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen gemeinsam mit ihren 125 Mitgliedsverbänden zum 13. Deutschen Seniorentag veröffentlicht hat. Neben einem klaren Bekenntnis zum Klimaschutz und zum Erhalt der Lebensgrundlagen als Aufgabe aller Generationen gelte es, mehr Gerechtigkeit zu schaffen. „Wir Älteren und Alten wollen unsere vielfältigen Erfahrungen in die Gestaltung einer nachhaltigen und lebenswerten Zukunft einbringen und unseren Beitrag zu einer lebendigen Zivilgesellschaft leisten“, heißt es in der Erklärung.
Die zunehmende gesellschaftliche und kulturelle Vielfalt wird von den BAGSO-Verbänden als Bereicherung und als Herausforderung beschrieben. Sie erfordere es, das Gemeinsame und Verbindende zu suchen. „Wir werden mit Zuversicht und gegenseitigem Vertrauen weiter an einer Gesellschaft arbeiten, die allen gleiche Chancen und Entfaltungsmöglichkeiten einräumt, egal zu welcher Generation oder sozialen Gruppe sie gehören“, so die Erklärung.

Zentrale seniorenpolitische Herausforderungen
Der Vorsitzende der BAGSO, Franz Müntefering, unterstrich bei der Vorstellung der Hannoverschen Erklärung, dass es gute Rahmenbedingungen brauche, damit sich Ältere gesellschaftlich einbringen können und gehört werden. „Den Kommunen kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Sie müssen finanziell in die Lage versetzt werden, Angebote zu Begegnung und Engagement für alle zu fördern“, sagte Müntefering. Auch digitale Teilhabe älterer Menschen müsse gestärkt werden, so die stellvertretende Vorsitzende der BAGSO, Dr. Regina Görner. Dazu brauche es digitale Erfahrungsorte für ältere Menschen, wie sie zum Beispiel im Rahmen des DigitalPakt Alter gefördert werden. In der Pflege sei es wichtig, neben der stationären Pflege auch die pflegenden Angehörigen zu stärken. Um die Diskriminierung älterer und jüngerer Menschen zu verhindern, fordert die BAGSO zudem die Aufnahme des Merkmals Lebensalter in Artikel 3 Grundgesetzes.

Gute Resonanz auf digitalen Deutschen Seniorentag
Der 13. Deutsche Seniorentag wurde in kurzer Zeit in eine rein digitale Veranstaltung umgewandelt. Zur Halbzeit zieht die BAGSO als Veranstalter eine positive Zwischenbilanz. An den bisher rund 45 Veranstaltungen nahmen in etwa genauso viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil, wie in Präsenz erwartet worden waren. Besondere Publikumshighlights am ersten Tag waren, neben der Festveranstaltung mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, ein Gespräch mit Franz Müntefering und Uschi Glas sowie eine Veranstaltung zur kommunalen Seniorenarbeit der Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen. Der Deutsche Seniorentag dauert noch bis Freitag an. Das Programm ist auf www.deutscher-seniorentag.de einsehbar.

Zur Hannoverschen Erklärung

Zu den Pressefotos

Quelle: Pressemitteilung BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V. vom 25.11.2021

Mahnender Hinweis auch an deutsche Bundesregierung versprochene Reform im Abstammungsrecht zügig anzugehen

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat heute, am 14.12.2021, über einen Fall zur Frage der Anerkennung der Freizügigkeit von Regenbogenfamilien innerhalb der Europäischen Union entschieden (EuGH-Entscheidung). Dazu erklärt Gabriela Lünsmann, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist bahnbrechend für Regenbogenfamilien in der ganzen EU. Sie macht deutlich, dass die EU-Mitgliedsstaaten das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der EU für alle Kinder von EU-Bürger*innen schützen müssen: Selbst dann, wenn sie Regenbogenfamilien die rechtliche Anerkennung bei sich weiter verweigern. Der EuGH zwingt damit die EU-Mitgliedstaaten, im Rahmen des internationalen Privatrechts die personenstandsrechtlichen Entscheidungen anderer EU-Staaten anzuerkennen und die daraus folgenden Rechte wie etwa den Zugang zur Staatsangehörigkeit zu gewährleisten. 

Der EuGH unterstützt damit die EU-Kommission, die im Rahmen ihrer LSBTIQ-Gleichstellungsstrategie eine Gesetzgebungsinitiative zur gegenseitigen Anerkennung von Elternschaft in Regenbogenfamilien vorlegen möchte. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert schon lange, dass die EU-Kommission rechtliche Lücken in der Frage der Freizügigkeit und gegenseitigen Anerkennung von Familien mit gleichgeschlechtlichen bzw. transgeschlechtlichen Eltern innerhalb der EU schließt. 

Das Urteil ist auch ein mahnender Hinweis Richtung Deutschland. Nach jetziger Rechtslage hätte auch Deutschland die spanische Geburtsurkunde nicht anerkannt und dem Kind keinen Pass ausgestellt, wenn die beiden Mütter nicht angegeben hätten, wer von beiden die leibliche Mutter ist. Denn trotz Eheöffnung gilt nach deutschem Recht bei der Geburt eines Kindes nur die leibliche Mutter als Mutter. Die Ehefrau muss das Kind als Stiefkind adoptieren, um rechtlich als Elternteil anerkannt zu sein. In ihrem Koalitionsvertrag hat die neue Bundesregierung versprochen, das Abstammungs- und Familienrecht zu reformieren und damit auch Regenbogenfamilien besser abzusichern. Dieses Versprechen gilt es zügig einzulösen. Der LSVD fordert die gesellschaftliche Anerkennung und rechtliche Absicherung der Vielfalt an gelebten Familienformen wie Zwei-Mütter-Familien, Zwei-Väter-Familien, Mehrelternfamilien oder Familien mit trans- und intergeschlechtlichen Eltern.

Hintergrund

Für Regenbogenfamilien kann eine Reise oder ein Umzug innerhalb der EU zum echten Problem werden: In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten kann gleichgeschlechtlichen Paaren die rechtliche Anerkennung als gemeinsame Eltern ihrer Kinder verweigert werden. Dann haben die im Land des bisherigen Aufenthaltes rechtlich etablierten familiären Bindungen zwischen Kindern und Elternteilen keinen Bestand mehr, wenn eine Regenbogenfamilie beim Wechsel des Lebensmittelpunktes eine nationale Grenze überschreitet. Das kann für die betroffenen Kinder zu erheblichen Benachteiligungen führen, etwa wenn sie wegen eines Umzugs ihrer Familie Unterhalts- und Erbschaftsrechte verlieren. Darüber hinaus entstehen den Familien häufig sozial- und steuerrechtliche Nachteile.

Quelle: Pressemitteilung Lesben- und Schwulenverband (LSVD) vom 14.12.2021

WEITERE INFORMATIONEN

Ob Pandemie, Klimawandel, Kinderarmut, Demokratiefragen oder Geschlechtergerechtigkeit – der Sozialstaat und die Zivilgesellschaft müssen gestärkt werden. Die Kosten der Pandemie dürften nicht durch Sparpolitik und Leistungskürzungen refinanziert werden. Die AWO entwickelt Ideen, um die Zukunftsfragen – Ungleichheiten, Demokratiefragen, Digitalisierung, Klimaschutz oder demographischer Wandel – sozial und nachhaltig zu beantworten. Unabdingbar sind dabei eine sozial gerechte Verteilung der Lasten und eine Politik, die Zukunft entschlossen gestalten möchte.

Die AWO Ansicht ist das Magazin des AWO Bundesverbandes. Es erscheint alle drei Monate und beleuchtet jeweils ein sozial- und gesellschaftspolitisches Thema. Dabei wird fundiert analysiert und meinungsstark kommentiert. 

Die inhaltliche Klammer eines jeden Heftes bilden die „AWO Ansicht“ und „AWO Außenansicht“. Dazwischen finden Sie zu Beginn jeder Ausgabe einen kurzen Überblick zu aktuellen AWO-Aktivitäten mit Zahlen und Fakten. Anschließend folgt immer der Themenschwerpunkt eines Heftes mit Interviews, Porträts, Reportagen und Berichten aus der Praxis.

Weitere Informationen

Wie können wir die Erfahrungen aus der Pandemie nutzen, um für Familien in Zukunft krisensichere Rahmenbedingungen zu schaffen? Dieser Frage sind wir während unserer Jahrestagung am 15. und 16. September 2021 nachgegangen.

Am ersten Tag warf Prof Sascha Dickel mit uns einen kommunikations- und mediensoziologischen Blick auf die Krise und Landesbischof Ralf Meister erzählte, wie die Kirche Familien erreichen kann – auch und gerade in der Krise.

Am zweiten Tag fasste Dr. Inga Laß zusammen, wie Familien die Krise erlebt haben und vor welchen Herausforderungen sie standen und stehen. Mit Prof. Sabine Walper schauten wir dann nach vorn: Welche Schwerpunkte sollte Familienpolitik zukünftig setzen?

Moderiert von Eva Brackelmann, Geschäftsführerin der eaf Sachsen, diskutierten im Anschluss Petra Mackroth vom BMFSFJ, Jana Laske von der MBL Maschinenbau Lieb GmbHSascha Verlan und Prof. Sabine Walper darüber, wie Care-Arbeit in Familie und Gesellschaft mehr gewürdigt und gerechter geteilt werden kann.

Anschließend gab es in Workshops Einblicke in die Praxis aus Familienbildung, Familienerholung, Kirchgemeinden und regionalen Netzwerken.

Die Dokumentation finden Sie unter: Familienpolitik krisensicher gestalten – Dokumentation der Jahrestagung 2021 – eaf (eaf-bund.de)

Eurofound hat den Bericht Impact of COVID-19 on young people in the EU (en) veröffentlicht, der die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf junge Menschen in der EU thematisiert. Die wichtigsten Erkenntnisse der Studie werden ebenso wie Handlungsempfehlungen für die Politik in einer Zusammenfassung (de/en) aufgelistet.

Dieses Gutachten untersucht einen Reformvorschlag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Ziel des Reformvorschlags ist es, Familien materiell besser zu stellen und die Bezugsmöglichkeiten von Leistungen zu vereinfachen.

Kernelemente des Reformvorschlages umfassen zum einen eine Zusammenlegung von derzeit verschiedenen Transferleistungen für Familien in eine Kindergrundsicherung. Im Zuge dessen werden die kinderbezogenen Leistungen vom Arbeitslosengeld II entkoppelt. Zum anderen beinhaltet das Konzept eine allgemeine Anhebung der Leistungshöhe im niedrigen und mittleren Einkommensbereich.

Der Reformvorschlag bietet insbesondere für Familien mit Kindern in den unteren Einkommensdezilen signifikante Verbesserungen hinsichtlich des verfügbaren Haushaltseinkommens. Damit lässt sich auch das Armutsrisiko deutlich reduzieren.

Negative Arbeitsangebotseffekte tragen zu den hohen Kosten des Reformvorschlags bei. Bei der Ausgestaltung des Reformvorschlages ergeben sich Gestaltungsspielräume bei der Höhe einer  Abschmelzgrenze sowie einer Abschmelzrate. Die negativen Arbeitsanreize fallen bei geringerer Transferentzugsrate und höherer Abschmelzgrenze verhältnismäßig schwächer aus.

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