AUS DEM ZFF
Kindertageseinrichtungen sind unverzichtbar: Für ein Bundesqualitätsgesetz!
Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden und Einzelpersonen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die Aufnahme eines KiTa-Bundesqualitätsgesetzes in den Koalitionsvertrag.
Das Bündnis aus 38 Verbänden und diversen Einzelpersonen steht unter der Federführung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK)–Bundesverband. In einem gemeinsamen Positionspapier wird gefordert, Rahmenbedingungen wie eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, mehr Zeit für Leitungsaufgaben und die mittelbare pädagogische Arbeit länderübergreifend verbindlich in einem Bundesqualitätsgesetz festzuschreiben. Die Finanzierung dieser Maßnahmen für eine gute frühkindliche Bildung muss dauerhaft gesichert werden, um das Recht eines jeden Kindes auf eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig zu garantieren und die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte deutlich zu verbessern.
Die Pressemitteilung des Bündnisses sowie das gemeinsame Positionspapier finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 25.10.2021
Appell: Geschlechtergerechte Verteilung der Sorgearbeit prominent im Koalitionsvertrag verankern!
Anlässlich der heute beginnenden Koalitionsverhandlungen unterstützt das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) den Appell des Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“, die gerechte Verteilung von unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern als eigenständiges Ziel im Koalitionsvertrag zu verankern.
Das zivilgesellschaftliche Bündnis Sorgearbeit fair teilen wendet sich zu Beginn der Koalitionsverhandlungen an die verhandelnden Parteien und fordert einen gleichstellungspolitischen Aufbruch für die faire Verteilung unbezahlter Sorgearbeit, damit Frauen über den gesamten Lebensverlauf ein existenzsicherndes Einkommen erwirtschaften können und Männer mehr Sorgearbeit übernehmen.
Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF und Mitglied im Bündnis Sorgearbeit fair teilen, erklärt dazu: „Viele junge Familien wünschen sich eine gleichberechtigte Aufteilung bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder, scheitern jedoch bei der Umsetzung. Während ein Großteil der Paare bis zur Geburt des ersten Kindes bezahlte und unbezahlte Arbeit relativ gleichmäßig aufteilt, übernehmen Mütter danach den Hauptteil der Sorgearbeit. Im Gegensatz dazu erhöhen viele Väter ihre Arbeitszeit im Beruf. Es ist dringend an der Zeit, gute Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe an familiärer Sorge, aber auch am Erwerbsleben zu schaffen. Wir fordern die verhandelnden Parteien auf, diese Herausforderungen anzugehen und gute und gerechte Rahmenbedingungen für Familien im Koalitionsvertrag zu verankern!“
Die vollständige Pressemitteilung zum Appell finden Sie hier.
Das ZFF ist einer von 13 Mitgliedsverbänden des im Sommer 2020 gegründeten zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Sorgearbeit fair teilen“. Das Bündnis setzt sich für die geschlechtergerechte Verteilung unbezahlter Sorgearbeit im Lebensverlauf ein. Seine Mitgliedsverbände haben sich zum Ziel gesetzt, Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft für den Gender Care Gap und seine Auswirkungen zu sensibilisieren und sich für die Schließung der Sorgelücke einzusetzen.
Weitere Informationen zum Bündnis „Sorgearbeit fair teilen“ unter: www.sorgearbeit-fair-teilen.de
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.10.2021
Kindergrundsicherung als zentrales Zukunftsprojekt für Ampel-Koalition
Anlässlich der heute beginnenden Koalitionsverhandlungen fordert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) die verhandelnden Parteien gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG dazu auf, Eckpunkte für eine einfache, stigmatisierungsfreie und unbürokratische Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag festzulegen.
Britta Altenkamp Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Wir haben die Aufnahme der Kindergrundsicherung im Sondierungspapier begrüßt, jetzt kommt es darauf an, dass die verhandelnden Parteien Eckpunkte für eine Kindergrundsicherung festlegen, die ihren Namen wirklich verdient. Gemeinsam mit dem Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG setzen wir uns für eine Ausgestaltung ein, die Kinder- und Familienarmut wirksam bekämpft. Die kommende Bundesregierung hat es in der Hand, endlich eine sozial gerechte Familienförderung zu schaffen und allen Kindern und Jugendlichen ein Aufwachsen in Wohlergehen zu garantieren – nutzen Sie diese Chance!“
Die gemeinsame Pressemitteilung des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG mit den zentralen Eckpunkten für eine Kindergrundsicherung finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 21.10.2021
Breites Bündnis fordert effektive Bekämpfung von Kinderarmut in der kommenden Legislaturperiode
Kampagne #4JahreGegenKinderarmut
Vier Wochen lang haben 61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen gemeinsam auf verschiedene Dimensionen von Kinderarmut aufmerksam gemacht und konkrete Maßnahmen für die kommende Legislaturperiode gefordert.
Armut als strukturelles Problem, Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse, Teilhabe und ein auskömmliches Existenzminimum, niedrigschwellige und unbürokratische Leistungen – so vielschichtig wie die verschiedenen Dimensionen von Kinderarmut, so umfassend müssen auch die politischen Lösungen ausfallen. In der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ fordern die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, ihre umfassende Beteiligung sowie die Sicherstellung sozialer Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.
Die Kampagne unter dem Hashtag #4JahreGegenKinderarmut ist in den Sozialen Medien auf breite Resonanz gestoßen. Die große Zustimmung, die die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in der Bevölkerung sowie über Parteigrenzen hinweg erfährt, ist auch ein Handlungsauftrag an die politischen Verhandlungspartner*innen der Parteien: Den Versprechen der Wahlprogramme müssen jetzt Taten folgen. Die Verankerung konkreter Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag ist dazu der erste wichtige Schritt.
Britta Altenkamp, Vorsitzende des ZFF, erklärt dazu: „Armut von Kindern und Jugendlichen muss endlich beseitigt werden. Darüber ist sich die Mehrheit der Bevölkerung – auch über Parteipräferenzen hinaus – einig, das zeigt auch die breite positive Resonanz auf die Kampagne #4JahreGegenKinderarmut. Nun sind konkrete Schritte von der Politik gefragt! Von Infrastruktur über finanzielle Leistungen bis hin zu tatsächlicher Teilhabe – in der kommenden Legislaturperiode muss das Versprechen auf ein Aufwachsen in Wohlergehen für alle endlich eingelöst werden.“
Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/
Kontakt:
Für den Ratschlag Kinderarmut:
Zukunftsforum Familie e.V., Michaelkirchstr.17-18, 10179 Berlin
Geschäftsführung: Alexander Nöhring (V. i. S. d. P.)
Öffentlichkeitsarbeit: Ulrike Mewald
Tel.: 030 2592728-20 // Fax: 030 2592728-60 // Mail: info@zukunftsforum-familie.de
Die Unterzeichnenden:
Arbeiter Samariter Bund Deutschland e.V.
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW
Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie u. Gesellschaft e.V.
Arbeitslosenverband Deutschland Landesverband Brandenburg e.V.
Armutsnetzwerk e.V.
Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.
AWO Bundesverband e.V.
BAG Wohnungslosenhilfe e.V.
Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer und Väter e.V.
Bundesverband der Mütterzentren e.V.
Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung
Der Kinderschutzbund e.V.
Der Kinderschutzbund LV Rheinland-Pfalz e.V.
Deutscher Bundesjugendring
Deutscher Caritasverband e.V.
Deutscher Gewerkschaftsbund
Deutsches Kinderhilfswerk e.V.
DGSF – Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung u. Familientherapie e.V.
Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.V.
Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e. V.
Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz
evangelische arbeitsgemeinschaft familie e. V. (eaf)
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)
Evangelischer Bundesfachverband Existenzsicherung u. Teilhabe e.V. (EBET)
Familienbund der Katholiken (FDK) Bundesverband e.V.
Flingern mobil e.V.
Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. (KOS)
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW)
Humanistischer Verband Deutschlands – Bundesverband e.V.
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. (ISS)
Internationaler Bund (IB) Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V.
Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Deutschland e.V.
Kindervereinigung e.V.
Landesfamilienrat Baden-Württemberg
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V.
LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz e.V.
Nationale Armutskonferenz (nak)
National Coalition Deutschland – Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
NaturFreunde Thüringen e.V.
Präventionsketten in Niedersachsen – Gesund aufwachsen für alle Kinder
Saarländische Armutskonferenz e.V.
Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) e.V. Bundesverband
SKM Bundesverband e.V.
SOS-Kinderdorf e.V.
Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)
Sozialverband VdK Deutschland e. V.
Stiftung SPI
Väteraufbruch für Kinder e.V.
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Bundesverband e.V.
ver.di-Erwerbslose Mittelbaden-Nordschwarzwald
Volkssolidarität Bundesverband e.V.
Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V.
Zukunftsforum Familie e.V.
Einzelpersonen:
Dr. Lars Anken
Dr. Irene Becker
Gerda Holz
Prof. Dr. Ernst-Ulrich Huster
Dr. Maksim Hübenthal
Dr. Gisela Notz
Prof. Dr. Margherita Zander
Quelle: Pressemitteilung Zukunftsforum Familie e. V. vom 19.10.2021
SCHWERPUNKT I: Sondierungs- und Koalitionsverhandlungen
CDU/CSU: Pauschalisierung schafft immer Verlierer
Zu den familienpolitischen Aspekten im Sondierungspapier von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Nadine Schön:
„Als zentrales Instrument gegen Kinderarmut verspricht die Ampel wenig überraschend die Einführung einer Kindergrundsicherung. Dabei lässt sie jedoch alle entscheidenden Fragen offen: Will man mehr Geld einstellen oder bleibt die Summe gleich? Wer profitiert von einer Zusammenlegung von Kindergeld, Kinderzuschlag und weiteren familienpolitischen Leistungen? Klar ist: Die bloße Bündelung und Umetikettierung bestehender Leistungen wird kein Kind in Deutschland finanziell besser stellen. Und Pauschalisierung schafft immer Verlierer, weil man nicht mehr individualisieren kann. Nicht alles, was gut klingt, ist auch gut.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 16.10.2021
CDU/CSU: FDP rudert bei Bildungskompetenzen zurück
Zum Ergebnis der Sondierungen zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Bereich Bildungspolitik erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann:
„Die Corona-Pandemie hat die Mängel des Bildungsföderalismus offengelegt. Es fehlt an Effizienz. Dies zeigt das Trauerspiel um die Mittel aus dem Digitalpakt. Der Bund lieferte, aber die Mittel kommen nur schleppend vor Ort in den Schulen an. Daraus müssen die Lehren gezogen werden. Wer wirklich Vorfahrt für Bildung will, muss die Kernfrage beantworten: Welche Bildungskompetenzen soll der Bund erhalten? Vor der Wahl forderte die FDP jahrelang eine Grungesetzänderung zum Bildungsföderalismus für mehr Gestaltungsmacht des Bundes. Offenbar handelte es sich dabei aber nur um Muskelspiele in der Opposition. Für den Sondierungsfrieden rudert die FDP zurück und legt die Forderung offenbar ad acta. Übrig bleibt eine zahnlose Formulierung im Sondierungspapier von SPD, FDP und Grüne: ‚Bund und Länder sollen gemeinsam darauf hinwirken, dass jedes Kind die gleiche Chance auf Entwicklung und Verwirklichung hat.‘ Statt klarem Zukunftskonzept für den Bildungsföderalismus werden weitere Mittel als ‚Digitalpakt 2.0‘ ins Schaufenster gestellt. Dabei sind die Mittel aus dem ersten Digitalpakt noch lange nicht ausgegeben. Strukturdefizite lassen sich aber nicht mit Geldern zukleistern. Am Ende leiden die Bildungschancen unserer Kinder.“
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 16.10.2021
AWO Bundesverband fordert nachhaltige Stärkung der Pflege in Koalitionsverhandlungen
Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt weist angesichts der Koalitionsverhandlungen auf die angespannte Situation in der Pflege hin und fordert weitgehende Reformen. Die bisher bekannt gewordenen Vorhaben müssen jetzt unterlegt werden, damit gute Pflege dauerhaft gewährleistet und der Fachkräftemangel beendet werden kann. Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes:
„Die Covid-19-Pandemie hat wie ein Brennglas funktioniert und bestehende Probleme überdeutlich gemacht. Für die AWO ist deshalb klar, dass das Thema Pflege schnell und umfassend angegangen werden und auch breiter gedacht werden muss.“ Es gelte, die Arbeitsbedingungen für Pflegende deutlich zu verbessern, Pflegekosten solidarisch zu tragen und pflegende Angehörige zu entlasten.
Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt, unterstreicht: „Schon jetzt ist die Situation in der Pflege mehr als angespannt. In den nächsten Jahren erwarten uns zum einen der demografische Wandel, zum anderen die geplante – und überfällige – Verbesserung der Personalausstattung in der Pflege. Das wird die Situation deutlich verschärfen. Es muss eine Fachkräfteoffensive geben, und zwar jetzt. Das bedeutet, Berufsrückkehrende zu gewinnen und Teilzeitkräften eine Vollzeittätigkeit attraktiver zu machen. Es bedeutet auch, neue Menschen für den Ausbildungsberuf zu begeistern, ob im In- oder Ausland.“
Um langfristig gute Pflege gewährleisten zu können, brauche es deshalb eine grundlegende Aufwertung der pflegenden Berufe, so Jens M. Schubert: „Voraussetzung für die Behebung des Fachkräftemangels in der Pflege sind bessere Arbeitsbedingungen und die bessere Bezahlung nach Tarif. Zwar wurde letzteres in der vergangenen Legislatur grundsätzlich als Zulassungskriterium für Pflegeeinrichtungen und -dienste ins Pflegeversicherungsgesetz aufgenommen, allerdings lässt diese Regelung noch zu viele Fragen offen. Wir fordern die nächste Bundesregierung auf, umfangreich nachzubessern.“
Zudem müsse die Situation pflegender Angehöriger mehr Berücksichtigung finden. Der AWO Bundesverband unterstützt dafür die Idee der Zusammenlegung von Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz sowie die damit verbundene Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige für 15 Monate, wenn diese für die Pflege eine berufliche Auszeit nehmen. Kathrin Sonnenholzner weist zudem abschließend darauf hin: „Pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige müssen wirksam von steigenden Kosten der Pflege entlastet werden, indem die finanziellen Eigenanteile für stationäre Pflege sowohl in der Höhe als auch in der Dauer begrenzt werden.“
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 25.10.2021
AWO: Sondierungsergebnisse: AWO begrüßt geplante Kindergrundsicherung
In ihren Sondierungsgesprächen einigten sich SPD, Grüne und FDP auf die Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Arbeiterwohlfahrt sieht in dem Beschluss eine wichtige Chance im Kampf gegen Kinderarmut. Es gelte jetzt, die Kriterien für eine echte Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag zu verankern und das Vorhaben konsequent umzusetzen.
Dazu erklärt Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt und Sprecher des Bündnis Kindergrundsicherung: „Das Bekenntnis von SPD, Grünen und FDP zur Kindergrundsicherung hat historische Tragweite. Die Ankündigung weckt die Hoffnung, dass es einen tragfähigen Konsens gibt, um die Idee der Kindergrundsicherung weiter zu konkretisieren und zügig in die Umsetzung zu gehen. Wenn die Höhe der Leistung bedarfsdeckend ausgestaltet wird und alle relevanten sozial- und steuerrechtlichen Leistungen in einer Kindergrundsicherung zusammengefasst sind, werden wir Kinder wirkungsvoll vor Armut schützen können.“
Im heute Nachmittag veröffentlichten Papier zu den Ergebnissen der Sondierungen zwischen SPD, Grünen und FDP ist die Rede von einem eigenen Kindergrundsicherungsmodell, das bisherige Leistungen bündelt und deren Auszahlung automatisiert. Das greift zentrale Forderungen von Sozial- und Wohlfahrtsverbänden in Deutschland auf. Noch auszugestalten ist, welche Leistungen das Modell genau beinhalten soll. Der Vorschlag des Bündnis Kindergrundsicherung sieht vor, dass insbesondere die Kinderregelsätze im SGB II, pauschale Beträge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, der Kinderzuschlag, das Kindergeld und Kinderfreibeträge in der Kindergrundsicherung aufgehen.
„Wird die geplante Kindergrundsicherung so ausgestaltet, dass sie vor allem von Armut bedrohten Familien hilft, können wir mit Fug und Recht von einem Meilenstein im Kampf gegen Kinderarmut in Deutschland sprechen“, erklärt Schubert abschließend, „Die AWO wird sich in die Umsetzung einbringen.“
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 15.10.2021
Bundesforum Männer: Zum Start der Koalitionsverhandlungen: Bundesforum Männer fordert gleichstellungsorientierte Männerpolitik als Bestandteil einer zeitgemäßen Gleichstellungsstrategie
Die Koalitionsverhandlungen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP haben am 21.10. begonnen. Das am 15.10. bekannt gewordene Sondierungspapier zeigt, dass zwar das Thema Gleichstellung beachtet wird, aber der gleichstellungsorientierte Blick auf Jungen, Männer und Väter bisweilen fehlt. Dabei heißt es in dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2020 veröffentlichten Dossier „Gleichstellungspolitik für Jungen und Männer in Deutschland“, dass Gleichstellungspolitik alle Geschlechter angehe und gleichstellungspolitischer Fortschritt das Engagement von Jungen und Männern brauche. Dennoch wird das Potenzial, Jungen und Männer aktiv in die Gleichstellungspolitik einzubeziehen, bislang kaum beachtet – und noch weniger ausgeschöpft.
Seit mehr als 10 Jahren ist das Bundesforum Männer gestaltender Partner der Politik, um genau dies zu ändern. Die vor uns liegenden globalen Wandlungsprozesse erfordern ein partnerschaftliches und konstruktives Zusammenwirken aller Geschlechter. Das Bundesforum Männer bündelt mit seinen 38 Mitgliedsorganisationen die notwendige Expertise auf Seiten von Jungen, Männern und Vätern. Um dem gesellschaftlichen und grundgesetzlich verankerten Auftrag gerecht zu werden, die Gleichheit zwischen den Geschlechtern in Deutschland zu verwirklichen, fordert das Bundesforum Männer von der neuen Regierung eine zeitgemäße und zukunftsweisende Gleichstellungsstrategie, die eine gleichstellungsorientierte Männerpolitik umfasst!
Männerpolitische Forderungen des Bundesforum Männer
Quelle: Newsletter Bundesforum Männer – Interessenverband für Jungen, Männer & Väter e.V. vom 26.10.2021
Caritas: Appell an neue Bundesregierung - Bildungschancen verbessern und Kinder- und Jugendarmut endlich entschieden bekämpfen
„Die neue Bundesregierung muss Armut junger Menschen stärker bekämpfen, gerade jetzt in und nach der Coronapandemie. Der Sechste Armuts- und Reichtumsbericht zeigt klar: Eine Bildungsoffensive, gerade für benachteiligte junge Menschen, gehört in die Koalitionsverhandlungen“, fordert Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich der am 17. Oktober startenden Armutswochen.
Vom 17.10.2021, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut bis zum 14.11.2021, dem Welttag der Armen, ruft der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit seinen Fachverbänden Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) Bundesverband auf, den Blick auf die Situation von (benachteiligten) jungen Menschen in und nach der Pandemie zu richten.
Jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene sind armutsgefährdet
Die Zahlen zeigen deutlich die Not: Jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene sind armutsgefährdet. Mehr als 45.000 Jugendliche haben im Jahr 2020 die Schule ohne Hauptschulabschluss verlassen. Und für Jugendliche aus bildungsfernen Elternhäusern ist es, laut Shell Jugend-Studie, nur halb so wahrscheinlich, das Abitur zu erreichen (39 Prozent) wie für Jugendliche aus bildungsnahen Elternhäusern (81 Prozent). „Der Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungschancen muss endlich aufgebrochen werden“, so Präsident Neher.
Schwierig ist der Übergang von Schule und Beruf
„Für viele der betroffenen jungen Menschen ist es schwierig bis unmöglich der Armut zu entkommen. Oft verfestigt sie sich ein Leben lang. In der Coronapandemie hat sich die Situation zugespitzt“, unterstreicht Neher. Daten aus einer IAB-Studie zeigen, dass in diesem Jahr jeder 10. Betrieb angekündigt hat, sein Lehrstellenangebot zu kürzen. Es gelte, Kettenreaktionen zu vermeiden: Ein schlechter oder kein Schulabschluss, wenige niedrigschwellige Angebote zur Berufsorientierung, kein Zugang zu passenden Ausbildungsplätzen und fehlende berufliche Perspektiven. Die Folge ist zu häufig ein Leben in Abhängigkeit von staatlichen Leistungen. Dagegen braucht es ein Ausbildungsangebot für jene jungen Menschen, die sich für diese Option entscheiden (hier ein Interview dazu).
Neue Regierung muss Pflöcke für eine Bildungsoffensive einschlagen
„Diese Lebensläufe können einen anderen Weg nehmen, wenn die neue Bundesregierung beherzt Pflöcke für bildungs- und sozialpolitische Maßnahmen einschlägt“, so Neher. Frühe Förderung, Schulsozialarbeit, Berufsorientierung und die Elternarbeit müsse man entschieden stärken und mit zusätzlichen niederschwelligen Angeboten unterstützen. „Für die Kinder und Jugendlichen, die eine außerschulische Lernförderung brauchen, muss diese aus dem Bildungs- und Teilhabepaket viel großzügiger gewährleistet werden. Und die Leistungen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe müssen von Anfang an auch jungen Menschen im Asylverfahren offenstehen“, fordert Neher.
DigitalPakt Schule hilft nicht allen Jugendlichen
Alle Kinder und Jugendlichen sollten einen Zugang zu digitalen Geräten und technischem Support haben. Aber die Unterstützung über den DigitalPakt Schule kommt längst nicht bei allen an. Ein DigitalPakt für die Kinder- und Jugendhilfe und ein Bundesprogramm „Digitalisierung in der Jugendsozialarbeit“ können Lösungen sein. „In der Pandemie haben unsere Träger glücklicherweise einige Laptops auf Spendenbasis erhalten, aber nicht für alle Jugendlichen. Für das technische Know-How müssen wir selbst sorgen. Wenn in der Jugendhilfe die Teilhabe der Kinder und Jugendlichen möglich sein soll, muss dies finanziert werden. Dafür müssen aber die Kommunen entsprechend finanziell ausgestattet werden. Auch hier bremst das Denken nur an die Kosten, statt in die Zukunft der jungen Menschen zu investieren“, sagt Joachim Nunner, Geschäftsführer des Jugendwerk Birkeneck, im Interview zu den Armutswochen.
Mehr Informationen zu den Armutswochen finden Sie hier.
Die Position des Deutschen Caritasverbandes zu den Armutswochen finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 15.10.2021
Diakonie: Das Ergebnis der Sondierung lässt hoffen, aber wichtige Themen sind noch offen
Zu dem heute veröffentlichten Sondierungspapier von SPD, Bündnis90/die Grünen und FDP äußert sich Ulrich Lilie, Präsident der Diakonie Deutschland:
„Das Ergebnis der Sondierung von SPD, Grünen und FDP lässt hoffen, dass die zukünftige Regierungskoalition die Weichen für die sozial-ökologische Transformation unserer Gesellschaft richtig stellt. Die notwendige Modernisierung muss glaubwürdig und verlässlich mit sozialer Gerechtigkeit verbunden werden.
Zentrale Politikvorschläge der Diakonie zur nachhaltigen Neujustierung unseres Sozialstaates haben Eingang in das Papier gefunden. Dazu gehören die Einführung einer Kindergrundsicherung, die Überwindung von Hartz-IV und ein Sozialstaat, der vor Armut schützt. Auch die Verabredungen für eine moderne Einwanderungspolitik sowie die Ausrichtung der Asyl- und Migrationspolitik an menschenrechtlichen Standards sieht die Diakonie als gute Signale.
Deutlich ist aber auch, dass die drei Parteien noch keine überzeugende gemeinsame politische Antwort auf weitere drängende Fragen gefunden haben. In der Pflegepolitik erwarten wir deutlich mehr, als das Sondierungspapier erkennen lässt: eine umfassende Reform der Pflegeversicherung, die die Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen begrenzt, pflegende Angehörige spürbar entlastet und den Pflegeberuf attraktiv gestaltet.
Die Koalitionsverhandlungen bieten nun die Chance, das Sondierungsergebnis mit Substanz zu füllen und eine politische Vision zu entwickeln, die die Zusammengehörigkeit der Gesellschaft nachhaltig fördert. Die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Probleme können nur gelöst werden, wenn Ausgrenzung und Lagerdenken überwunden werden.“
Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 15.10.2021
DKHW: Auch Kinder- und Jugendpolitik bei Koalitionsverhandlungen in den Mittelpunkt
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert mit Blick auf die morgen beginnenden Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP, einen starken Fokus auch auf die Kinder- und Jugendpolitik zu richten. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation muss die nächste Bundesregierung dringend die großen kinderpolitischen Baustellen angehen, die sich in den letzten Jahren aufgetan haben. Dafür müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen konsequent aufgegriffen und ihre nachrangige Rolle in der bundesdeutschen Politik beendet werden. Zu den drängendsten Punkten gehören nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes die Absicherung eines funktionieren Kinder- und Jugendhilfesystems und die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ebenso wie die gesellschaftliche Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen, eine wirksame Bekämpfung der Kinderarmut und die nachhaltige Absicherung von Qualität und Chancengleichheit im Bildungssystem. Zudem gilt es, die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu decken. Hier müssen die Auswirkungen der Pandemie auf die physische und psychische Verfassung der Kinder und Jugendlichen noch stärker als bisher in den Blick genommen werden.
„Das von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Sondierungspapier ist ein guter Anfang, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen konsequenter als bisher aufzugreifen. Klar ist aber auch, dass es jetzt darauf ankommt, in den Koalitionsverhandlungen Schlagwörter wie die Kindergrundsicherung mit Leben zu füllen und finanziell zu hinterlegen. Die Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland mit einer Kindergrundsicherung kann nur gelingen, wenn dieses Instrument richtig eingestellt und mit ausreichend finanziellen Mittel ausgestattet wird. Das gilt auch für das Kinder- und Jugendhilfesystem als Ganzes. Schon vor der Corona-Pandemie war die Kinder- und Jugendhilfe vielerorts am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Länder und Kommunen haben es bislang nicht geschafft, die notwendigen Strukturen beispielsweise der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ausreichend zu finanzieren. In einem Koalitionsvertrag, der sich Zukunftsfähigkeit zum Ziel setzt, gehört deshalb auch die nachhaltige Stärkung des Kinder- und Jugendhilfesystems ganz nach vorne“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Ganz oben auf der Tagesordnung der nächsten Bundesregierung muss auch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz stehen. Diese sind ein unverzichtbarer Baustein, um kindgerechtere Lebensverhältnisse und bessere Entwicklungschancen für alle Kinder zu schaffen, ihre Rechtsposition deutlich zu stärken, und Kinder an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Hier erwarten wir von der nächsten Bundesregierung eine überparteiliche Initiative unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft, um mit der Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention langfristig eine tragfähige Grundlage für ein kinder- und familienfreundliches Land zu schaffen. Die nächste Bundesregierung sollte auch beim angestrebten Ausbau der Ganztagsbetreuung in Grundschulen nachsteuern, um diese konsequent an den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention auszurichten. Ganztagsbetreuung muss Ganztagsbildung ermöglichen, ein rein quantitativer Ausbau von Betreuungsplätzen ohne ausreichende Qualitätssicherung widerspricht der in der UN-Kinderrechtskonvention normierten Vorrangstellung des Kindeswohls“, so Hofmann weiter.
„Und auch bei der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen müssen wir entscheidende Schritte vorankommen. Es sollte zukünftig einen Ständigen Beirat für Kinder- und Jugendbeteiligung bei der Bundesregierung geben. Ein solcher Beirat könnte den Bundestag und die Bundesregierung in Fragen der Kinder- und Jugendbeteiligung beraten sowie mit Vorschlägen zu Zielen und Indikatoren für die Zielerreichung eine bundesweite Beteiligungsstrategie auf den Weg bringen. Denn Kinder und Jugendliche wollen, dass ihre Stimme gehört wird, dass sie und ihre Anliegen ernst genommen werden und sie somit ein Teil der Gesellschaft sind, der nicht übergangen wird. Deswegen ist auch eine Absenkung des Wahlalters bei den Europa- und Bundestagswahlen auf 16 Jahre aus kinderrechtlicher Sicht längst überfällig“, sagt Holger Hofmann.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 20.10.2021
LSVD: Sondierungspapier verspricht queerpolitischen Aufbruch
Vielversprechender Anfang für die Koalitionsverhandlungen
SPD, Bündnis 90/ Die Grüne und FDP haben heute die Ergebnisse ihrer Sondierungen veröffentlicht und beabsichtigen auf dieser Grundlage Koalitionsverhandlungen aufzunehmen. Dazu erklärt Stefanie Lünsmann-Schmidt, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):
Das Sondierungspapier von SPD, Bündnis 90/Grünen und FDP bietet sehr gute Ansätze für einen echten queerpolitischen Aufbruch hin zu mehr Freiheit, Gerechtigkeit und Respekt. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) sieht ein ernsthaftes Bemühen, Vielfalt anzuerkennen und damit auch der Lebensrealität von queeren Menschen in unserem Land in der Gesellschaftspolitik Rechnung zu Tragen. Das wäre ein großer Fortschritt.
Dieser vielversprechende Auftakt muss nun in den kommenden Koalitionsverhandlungen weiter präzisiert werden. An den Vorhaben wird sicher noch viel zu arbeiten sein. So braucht es beispielsweise klare Regelungen zum Schutz, zur Aufnahme und zur Anerkennung von LSBTI-Geflüchteten. Das versprochene Engagement gegen Queerfeindlichkeit muss sich in konkreten Maßnahmen widerspiegeln. Der LSVD wird sich weiter mit konkreten Vorschlägen einbringen.
Hintergrund
Welche queerpolitischen Vorhaben stehen im Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP?
Quelle: Pressemitteilung des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) vom 15.10.2021
Paritätischer Gesamtverband: Ampel-Koalition: Der Paritätische reagiert mit großer Sorge auf Sondierungspapier von SPD, Grünen und FDP
Die Gretchenfrage bleibt unbeantwortet: Woher soll das Geld kommen? Auch armutspolitisch bleibt das Sondierungspapier Antworten schuldig.
Große Sorge bereitet dem Paritätischen Wohlfahrtsverband das heute veröffentlichte Sondierungspapier, auf das sich die Verhandlungsteams von SPD, Grünen und FDP als gemeinsame Basis für mögliche Koalitionsverhandlungen verständigt haben. Als einer der größten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, unter dessen Dach über 10.800 Organisationen und Initiativen sozialer Arbeit organisiert sind, vermisst der Paritätische unter den ausformulierten Zielen der potenziellen Ampel-Partner insbesondere, die Armut in diesem Land zu beseitigen und die tief gespaltene Gesellschaft wieder zusammenzuführen. Sollten SPD, Grüne und FDP potenzielle Steuererhöhungen tatsächlich zum Tabu erklären, mache sie sich schlicht handlungsunfähig, warnt der Verband.
Die Leerstellen in dem Zwischenergebnis der Verhandlungen seien Anlass zu großer Beunruhigung: “Punkte, die wir ganz sicher auf der Tagesordnung einer neuen Bundesregierung sahen, finden sich in dem Papier überhaupt nicht wieder”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Als Beispiele nennt er eine umfassende Pflegereform, die Pflegebedürftige auch finanziell entlastet, Schritte in Richtung Bürgerversicherung in Rente und Pflege und eine endlich wirksame Mietpreisdämpfungspolitik. “Wir begrüßen zwar außerordentlich, dass es den gemeinsamen Willen gibt, die Bekämpfung des Klimawandels entschlossen anzugehen, doch umso mehr sorgt uns, dass es offenbar keine gemeinsame Vorstellung zu der sozialen Flankierung gibt”, so Schneider. Armutspolitisch bliebe das Sondierungspapier Antworten schuldig.
Es seien auch sehr positive Punkte in dem Papier, so etwa die Ankündigungen für die Einführung einer Kindergrundsicherung, einer Wohngemeinnützigkeit und mehr Sozialwohnungen, dem Willen zu mehr Engagement für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder zur Stärkung der Daseinsvorsorge und auch der sozialen Infrastruktur im ländlichen Raum, räumt der Verband ein, gibt jedoch zu bedenken, dass angesichts der steuerpolitischen Vereinbarungen vieles unter Finanzierungsvorbehalt stehe. “Bis jetzt bleibt die Gretchenfrage unbeantwortet: Woher soll das Geld kommen? Wer die Steuerfrage zum Tabu erklärt, macht sich politisch schlicht handlungsunfähig. Der Verzicht auf eine stärkere Heranziehung sehr hoher Vermögen und Einkommen zur solidarischen Finanzierung unseres Gemeinwesens droht der Geburtsfehler auch dieser Koalition zu werden”, warnt Schneider.
Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 15.10.2021
VAMV: Gefragt: Vielfalt im Familienrecht erhalten!
Anlässlich der morgen beginnenden Koalitionsverhandlungen in Fachgruppen fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die bestehende Vielfalt von Umgangsmodellen zu stärken. Im Sondierungs-Ergebnispapier haben sich die Ampel-Parteien unter der Überschrift „Gleichstellung“ vorgenommen, auch das Familienrecht „der gesellschaftlichen Realität“ anzupassen. Ein Wechselmodell als gesetzlicher Regelfall für alle Trennungsfamilien – wie die FDP es fordert – würde verhindern, dass Eltern die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl im individuellen Einzelfall finden.
„Das Umgangsrecht ist nicht der richtige Ort für Gleichstellungspolitik. Diese muss bereits zu Beginn des Familienlebens ansetzen und nicht erst nach einer Trennung“, betont Daniela Jaspers, VAMV-Bundesvorsitzende. In über 80 Prozent der Paarfamilien mit Kindern ist der Mann der Hauptverdiener, Teilzeit von Müttern ermöglicht weiter Vollzeit-Karrieren von Vätern. Entsprechend wird nur von einer kleinen Minderheit der Trennungsfamilien mit ca. fünf Prozent erweiterter Umgang und mit ca. vier Prozent ein paritätisches Wechselmodell praktiziert. „Gute Gleichstellungspolitik muss Gleiches und Ungleiches genau unterscheiden. Denn sonst entsteht Benachteiligung statt Gleichstellung“, erläutert Jaspers. Eltern, die ein Wechselmodell leben möchten, brauchen deshalb faire Unterhaltslösungen, die weder das Kind noch den ökonomisch schwächeren Elternteil benachteiligen. Um familienbedingte Nachteile aus der Zeit als Paarfamilie auszugleichen, sind Übergangsfristen von einer Barunterhaltspflicht notwendig. „Berufliche Nachteile lösen sich durch ein wochenweises Mehr an Zeit nicht einfach in Wohlgefallen auf“, unterstreicht Jaspers. Zudem dürfen weiterhin erst im paritätischen Wechselmodell beide Elternteile in der Pflicht für den Barunterhalt sein. Denn auch bei erweitertem Umgang stemmen Alleinerziehende den Löwenanteil der Betreuung – dabei zusätzlich zum eigenen Lebensunterhalt auch noch den Kindesunterhalt zu verdienen, ist wenig realistisch.
„Wir müssen weg von der ideologischen Diskussion, welches Modell das Beste ist, hin zu der Frage, welches Modell für jedes einzelne Kind das Beste ist. Das Umgangsrecht ermöglicht bereits individuelle Lösungen zum Wohl des Kindes. Das sollte im Interesse der Kinder auch so bleiben“, betont Jaspers weiter. „Das Wechselmodell ist sehr anspruchsvoll. Als gesetzliches Leitmodell für alle Familien eignet es sich deshalb nicht, denn die Voraussetzungen hierfür lassen sich gerade nicht gesetzlich verordnen.“
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 26.10.2021
VAMV: Gefragt: Bessere Politik für Alleinerziehende!
Mit Blick auf anstehende Koalitionsverhandlungen fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die Vielfalt von Familienformen anzuerkennen und gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um die politische und gesellschaftliche Teilhabe für Alleinerziehende und ihre Kinder zu stärken. Im Kindschaftsrecht hält der VAMV ein Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall für alle Trennungsfamilien für ungeeignet.
Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des VAMV:
„Jede fünfte Familie ist heute eine Einelternfamilie. Bereits das überproportional hohe Armutsrisiko von Alleinerziehenden zeigt, dass hier immer noch dringender politischer Reformbedarf besteht. Diesen muss die neue Bundesregierung angehen und bessere Politik für Alleinerziehende im Koalitionsvertrag verankern. Wir brauchen eine Politik, die allen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht und gute Bedingungen für ihr gesundes Aufwachsen bietet. Eine Kindergrundsicherung kann das, wenn sie gut gemacht ist: bei Kindern getrennter Eltern muss sie vor allem am Lebensmittelpunkt des Kindes ankommen, um dort Armut zu bekämpfen.
Gute Politik muss auch Alleinerziehenden ermöglichen, frei von existenziellen Nöten ausreichend Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Gefragt sind dafür bessere Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit, etwa durch eine Familienarbeitszeit, und weitere Weichenstellungen für eine eigenständige Existenzsicherung im Lebensverlauf sowie Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende.
Bessere Politik fördert die Gleichstellung der Geschlechter von Anfang an, so dass nicht mehr nur ein Elternteil – in der Regel die Mutter – die finanziellen Nachteile einer Trennung tragen muss. In den meisten Paarfamilien ermöglicht die Teilzeit von Müttern immer noch Vollzeit-Karrieren von Vätern. Im Recht fehlen jedoch faire Regelungen beim Kindesunterhalt fürs Wechselmodell, die in der Paarfamilie entstandene familienbedingte Nachteile ausgleichen. Die Vielfalt von Betreuungsmodellen muss zudem erhalten bleiben, um für jedes einzelne Kind individuell die beste Lösung zu finden. Ein Wechselmodell als gesetzlichen Regelfall, wie es die FDP fordert, lehnen wir ab. Denn die Voraussetzungen hierfür lassen sich gerade nicht gesetzlich vorschreiben.“
Wahlflyer mit Forderungen für die neue Legislatur
Neues Grundsatzprogramm des VAMV
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 14.10.2021
VdK: „Ampel ist in Pflege- und Gesundheitsfragen ideenlos“
- Sozialverband VdK kritisiert, dass häusliche Pflege und umfassende Pflegereform nicht einmal erwähnt werden
- Festhalten an PKV ist rückwärtsgewandt, so VdK-Präsidentin
Der Sozialverband VdK Deutschland appelliert an SPD, Grüne und FDP bei den drängendsten Pflege- und Gesundheitsfragen in den am Montag beginnenden Koalitionsgesprächen endlich auf Zukunft zu setzen und nicht auf ein Weiterso: „Gegen den Fachkräftemangel in der Pflege plant man die X-te Offensive. Die häusliche Pflege zu stärken, auch als Antwort auf den Fachkraftmangel in der Pflege, wäre mal ein sinnvoller Ansatz. Doch diese wird nicht einmal erwähnt, genauso wenig wie eine umfassende Pflegereform. Das ist einfach ideenlos“, kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele das Sondierungspapier der drei Parteien.
Die SPD habe versprochen, das soziale Sicherungssystem zu stärken, Grüne und FDP immer wieder verkündet, dass sie sich dem Fortschritt verpflichtet fühlen. „Davon scheint nicht viel übrig. In der Pflegeversicherung fehlen schon nächstes Jahr drei Milliarden Euro, in der gesetzlichen Krankenversicherung muss in 2022 ein Steuerzuschuss von 21,5 Milliarden Euro plus weitere sieben Milliarden Euro fließen. Statt jetzt die Finanzierung durch die Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Kranken- und Pflegeversicherung zu sichern, wird an der PKV festgehalten. Das ist rückwärtsgewandt“, so Bentele. Laut einer Infratest-Dimap-Studie befürworteten sogar 62 Prozent der FDP-Anhänger die Zusammenlegung von privater und gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung. „Unverständlich, dass sich die FDP dann weiterhin gegen diesen wichtigen Schritt sperrt. Das Tempo auf Autobahnen begrenzen und dafür mit Vollgas in Sozialversicherungssysteme für alle zu investieren wäre zukunftsorientiert.“
Gleichzeitig begrüßte Bentele, dass die drei Parteien Prävention als Leitprinzip in der Gesundheitsversorgung einführen wollen und eine Reform der Krankenhausfinanzierung anstreben. „Auch das klare Bekenntnis, dass das Renteneintrittsalter nicht steigen und Hartz IV überwunden werden soll, ist ein gutes Signal“, sagte Bentele.
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 18.10.2021
SCHWERPUNKT II: §218 StGB
Heinrich-Böll-Stiftung: 150 Jahre Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs sind genug!
Gunda-Werner-Institut unterzeichnet Abschlusserklärung “150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“
Der Paragraf 218 kriminalisiert in Deutschland seit 150 Jahren ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Er ist Relikt patriarchaler Kultur und beeinträchtigt bis heute den Zugang zu Selbstbestimmung und adäquater reproduktiver Gesundheitsversorgung. Es ist höchste Zeit, Versorgungssicherheit zu garantieren und reproduktive Selbstbestimmung für alle zu garantieren.
Gemeinsam mit mehr als 100 Organisationen, Verbänden und Vereinen sowie 600 Einzelpersonen aus Wissenschaft, Politik und Aktivismus unterzeichnet das Gunda-Werner-Institut (GWI) deshalb die Abschlusserklärung des Kongresses „150 Jahre §218 Strafgesetzbuch“ und fordert eine umfassende und zeitgemäße Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs, die die Bedürfnisse der ungewollt Schwangeren in den Mittelpunkt stellt und internationale Menschenrechtsnormen respektiert.
Die zahlreichen Vorträge und Diskussionen auf dem Kongress, der am 27./28. August stattfand und in den sich das GWI mit einem Workshop zu reproduktiver Gerechtigkeit einbrachte, haben gezeigt, wie dringend eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs ist: Die Kriminalisierung verhindert die Kostenübernahme des Schwangerschaftsabbruchs durch die Krankenkassen, sorgt für Versorgungslücken in vielen Regionen Deutschlands und stigmatisiert Betroffene und Ärzt*innen. Gleichzeitig werden Selbstbestimmungsrechte und bisherige feministische Errungenschaften systematisch von rechten und fundamentalistischen Akteur*innen angegriffen.
Aus intersektionaler Perspektive bedeutet §218 vor allem für prekarisierte und migrantisierte Menschen einen erschwerten Zugang zu reproduktiver Selbstbestimmung. Im Sinne der reproduktiven Gerechtigkeit ist uns noch ein weiterer Aspekt wichtig, nämlich anzuerkennen, dass nicht nur der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, sondern auch gleichberechtigte Zugänge zu selbstbestimmten Schwangerschaften, Geburten und Elternschaft erleichtert werden müssen.
Wir sind zuversichtlich, dass es gesellschaftliche Mehrheiten und juristische Spielräume für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes gibt. Als Gunda-Werner-Institut werden wir einen Beitrag leisten, damit der §218 StGB zum letzten Mal Jubiläum feiern konnte.
Mehr Infos zur Geschichte und Gegenwart des §218 in unserem Web-Dossier.
Böll.Interview zu Möglichkeiten gesetzlicher Neuregelungen im Konfliktfeld Gehsteigbelästigung.
Quelle: Pressemitteilung Heinrich-Böll-Stiftung vom 28.10.2021
AWO fordert: §218 StGB raus aus dem Strafgesetzbuch
Die Arbeiterwohlfahrt gehört zu den zehn Erstunterzeichner*innen der Abschlusserklärung des Fachkongresses „150 Jahre §218 im Strafgesetzbuch“, welche heute offiziell an die Parteivorsitzenden von SPD, Bündnis 90/Grüne, CDU/CSU, FDP und Die Linke übersandt wird. Bisher haben über 100 Organisationen und 600 Einzelpersonen die Erklärung mitgezeichnet. Dazu erklärt Selvi Naidu, Vorstandsmitglied des AWO Bundesverbandes: „Die breite Unterstützung für dieses Thema zeigt, wie groß die gesellschaftliche Rückendeckung für eine außerstrafrechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen ist. Der §218 StGB führt zu einer immer schlechter werdenden Versorgungslage bundesweit. Schon jetzt müssen Frauen teilweise über 150 km weit fahren, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu können“.
Beim digitalen Fachkongress im August mit über 500 Teilnehmenden, wurden aus vielfältigen Perspektiven neben der Entstehungsgeschichte des § 218 StGB vor allem die Folgen der strafrechtlichen Regelung für betroffenen Frauen* und Ärzt*innen beleuchtet. Mit der Abschlusserklärung richten die Unterzeichnenden einen dringenden Appell an die Politik, über Parteigrenzen hinweg eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Angriff zu nehmen. Kathrin Sonnenholzner, Präsidentin der Arbeiterwohlfahrt führt aus: „Die Arbeiterwohlfahrt setzt sich seit ihrer Gründung für die Belange von Frauen ein. Die freie Entscheidung über die eigene Familienplanung ist für uns elementarer Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens. Daher gehören Schwangerschaftskonflikte nicht ins Strafgesetzbuch.“
Die AWO setzt sich gemeinsam mit ihren bundesweit vorhandenen Schwangerschaftsberatungsstellen für die Verwirklichung der sexuellen und reproduktiven Rechte von Frauen ein. Sie kämpft daher für umfassende sexuelle Bildung und Aufklärung und gute Beratung, eine bundesgesetzliche Regelung für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für alle Geschlechter, die ersatzlose Streichung des §219a StGB sowie eine gesetzliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches. Nähere Informationen zu Beratung sind hier zu finden: http://www.awo-schwanger.de
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e.V. vom 28.10.2021
pro familia: Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert außerstrafrechtliche Neuregelung des §218 StGB
„Die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefährdet die Gesundheit ungewollt Schwangerer“
Zivilgesellschaftliches Bündnis appelliert an die Parteien, eine außerstrafrechtliche Neuregelung jetzt anzugehen
Die Abschlusserklärung des Kongresses „150 Jahre § 218 Strafgesetzbuch“, der Ende August 2021 stattfand, hat breite zivilgesellschaftliche Unterstützung gefunden. Mehr als 100 Verbände, Organisationen, Institutionen und Netzwerke aus dem Spektrum von Beratung, Gesundheit, Migration, Frauen- und Gleichstellungspolitik sowie mehr als 600 Einzelpersonen haben sie unterzeichnet. Dieses zivilgesellschaftliche Bündnis fordert eine außerstrafrechtliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und appelliert an die Parteien, sich der Herausforderung einer lang überfälligen menschenrechtskonformen Gesetzesreform konstruktiv zu stellen.
„Eine moderne, umfassende gesetzliche Regelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzes in Deutschland ist überfällig“, erklärt Stephanie Schlitt, stellvertretende Bundesvorsitzende. „Diese muss sich an den gesundheitlichen Belangen und der Selbstbestimmung von schwangeren Personen orientieren und internationale Menschenrechtsnormen respektieren.“
Im Zuge des Fachkongresses haben Fachbeiträge und die Erfahrungsberichte von Frauen, die eine Schwangerschaft abgebrochen haben, gezeigt, dass die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs die Gesundheit von ungewollt Schwangeren in Deutschland gefährdet. Sie steht einer angemessenen Gesundheitsversorgung im Wege und ist eine der Ursachen dafür, dass in vielen Regionen Deutschlands erhebliche Versorgungslücken bestehen. Zudem erschwert das Strafrecht die Professionalisierung der medizinischen Aus- und Weiterbildung zum Schwangerschaftsabbruch und setzt Ärzt*innen unter Druck. Dabei zeigen die Erfahrungen anderer Länder, dass es möglich ist, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln.
Die breite zivilgesellschaftliche Unterstützung der Abschlusserklärung verleiht der Forderung, eine außerstrafrechtliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs in der 20. Wahlperiode anzugehen, deutlichen Nachdruck.
Die Unterzeichnenden haben den Vorständen von SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FPD und der Linken die Abschlusserklärung des Kongresses heute zugesandt. In der jetzt anfangenden 20. Wahlperiode soll die Gesetzesreform angegangen werden, so die Forderung.
Die Pressemitteilung und die Abschlusserklärung sind online hier abrufbar: www.profamilia.de/presse
Quelle: Pressemitteilung pro familia Bundesverband vom 28.10.2021
SCHWERPUNKT III: Kindergrundsicherung
AWO: Kindergrundsicherung als zentrales Zukunftsprojekt für Ampel-Koalition
Ein zentrales sozialpolitisches Projekt einer neuen zukunftsorientierten Bundesregierung muss die Einführung einer Kindergrundsicherung sein. Das Ziel: die Chancen aller Kinder in Deutschland verbessern. Aus Sicht des Bündnisses Kindergrund-sicherung braucht es dafür eine einfache, stigmatisierungsfreie und unbürokratische Kindergrundsicherung, die alle Kinder tatsächlich erreicht. In einem Koalitionsvertrag müssen dafür jetzt die zentralen Grundlagen gelegt werden, das Sondierungspapier ist dafür eine gute Basis. Investitionen in die Zukunft aller Kinder sind jetzt entscheidend.
„Die Aufnahme einer Kindergrundsicherung im Sondierungspapier kann zu einem Meilenstein gegen Kinderarmut werden, wenn sie mit zentralen Eckpunkten in den Koalitionsvertrag Eingang findet. Es darf keine halben Sachen mehr geben, wenn wir es ernst damit meinen, Kinderarmut endlich beenden zu wollen. Stellen wir jetzt die Weichen, damit kein Kind mehr dem langfristigen Entwicklungsrisiko Armut ausgesetzt ist, sondern seine Chancen und Potenziale voll ausschöpfen kann. Das ist nachhaltige Sozialpolitik!“, sagt Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG.
Für die Kindergrundsicherung sind folgende Eckpunkte elementar:
- Die Höhe der Kindergrundsicherung muss das kindliche Existenzminimum abdecken. Daher ist die Überprüfung der aktuellen Ermittlung der kindlichen Bedarfe nötig. Es braucht eine Neuermittlung „Was Kinder brauchen“. Dabei sind alle kindbezogenen Leistungen aus Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht in den Blick zu nehmen. Ein besonderer Fokus muss auf Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket im Sozialrecht sowie dem Kinderfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung im Steuerrecht) liegen.
- Es braucht die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen, der Kinderregelsatz aus dem SGB II gehört neben Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag dazu. Denn Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen, sie gehören nicht in die Grundsicherung für Arbeitssuchende. So kann Bürokratie abgebaut und mehr Transparenz und Vereinfachung für alle erreicht werden.
- Die Kindergrundsicherung muss alle Kinder auch wirklich erreichen, daher ist die automatische Auszahlung der Kindergrundsicherung entscheidend. Der Rechtsanspruch kann nur umgesetzt werden, wenn durch die Kindergrundsicherung auch alle Kinder einfach, unbürokratisch und stigmatisierungsfrei erreicht werden.
„Durch die Kombination von 12-Euro-Mindestlohn und automatisch ausgezahlter Kindergrundsicherung werden hunderttausende Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind, aus bürokratischen Hilfesystemen – wie Aufstockung bei Hartz4 oder Kinderzuschlag – herausgeholt. Für die Eltern wird sich Erwerbsarbeit, nicht nur für das eigene Selbstwertgefühl und als gutes Beispiel für ihre Kinder, sondern auch finanziell, lohnen. Die Bildungschancen der Kinder werden gestärkt. Das wäre eine wirkliche Investition in die Zukunft“, so Heinz Hilgers, Präsident Der Kinderschutzbund und Koordinator des Bündnisses.
Weitere Infos zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG hier: www.kinderarmut-hat-folgen.de.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V. vom 21.10.2021
DKSB: Kindergrundsicherung als zentrales Zukunftsprojekt für Ampel-Koalition
Ein zentrales sozialpolitisches Projekt einer neuen zukunftsorientierten Bundesregierung muss die Einführung einer Kindergrundsicherung sein. Das Ziel: die Chancen aller Kinder in Deutschland verbessern. Aus Sicht des Bündnisses Kindergrundsicherung braucht es dafür eine einfache, stigmatisierungsfreie und unbürokratische Kindergrundsicherung, die alle Kinder tatsächlich erreicht. In einem Koalitionsvertrag müssen dafür jetzt die zentralen Grundlagen gelegt werden, das Sondierungspapier ist dafür eine gute Basis. Investitionen in die Zukunft aller Kinder sind jetzt entscheidend.
„Die Aufnahme einer Kindergrundsicherung im Sondierungspapier kann zu einem Meilenstein gegen Kinderarmut werden, wenn sie mit zentralen Eckpunkten in den Koalitionsvertrag Eingang findet. Es darf keine halben Sachen mehr geben, wenn wir es ernst damit meinen, Kinderarmut endlich beenden zu wollen. Stellen wir jetzt die Weichen, damit kein Kind mehr dem langfristigen Entwicklungsrisiko Armut ausgesetzt ist, sondern seine Chancen und Potenziale voll ausschöpfen kann. Das ist nachhaltige Sozialpolitik!“, sagt Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG.
Für die Kindergrundsicherung sind folgende Eckpunkte elementar:
- Die Höhe der Kindergrundsicherung muss das kindliche Existenzminimum abdecken. Daher ist die Überprüfung der aktuellen Ermittlung der kindlichen Bedarfe nötig. Es braucht eine Neuermittlung „Was Kinder brauchen“. Dabei sind alle kindbezogenen Leistungen aus Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht in den Blick zu nehmen. Ein besonderer Fokus muss auf Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket im Sozialrecht sowie dem Kinderfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung im Steuerrecht) liegen.
- Es braucht die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen, der Kinderregelsatz aus dem SGB II gehört neben Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag dazu. Denn Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen, sie gehören nicht in die Grundsicherung für Arbeitssuchende. So kann Bürokratie abgebaut und mehr Transparenz und Vereinfachung für alle erreicht werden.
- Die Kindergrundsicherung muss alle Kinder auch wirklich erreichen, daher ist die automatische Auszahlung der Kindergrundsicherung entscheidend. Der Rechtsanspruch kann nur umgesetzt werden, wenn durch die Kindergrundsicherung auch alle Kinder einfach, unbürokratisch und stigmatisierungsfrei erreicht werden.
„Durch die Kombination von 12-Euro-Mindestlohn und automatisch ausgezahlter Kindergrundsicherung werden hunderttausende Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind, aus bürokratischen Hilfesystemen – wie Aufstockung bei Hartz4 oder Kinderzuschlag – herausgeholt. Für die Eltern wird sich Erwerbsarbeit, nicht nur für das eigene Selbstwertgefühl und als gutes Beispiel für ihre Kinder, sondern auch finanziell, lohnen. Die Bildungschancen der Kinder werden gestärkt. Das wäre eine wirkliche Investition in die Zukunft“, so Heinz Hilgers, Präsident des Kinderschutzbunds und Koordinator des Bündnisses.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Kinderschutzbund – Bundesverband e.V. vom 21.10.2021
VdK: Kindergrundsicherung als zentrales Zukunftsprojekt für Ampel-Koalition
Ein zentrales sozialpolitisches Projekt einer neuen zukunftsorientierten Bundesregierung muss die Einführung einer Kindergrundsicherung sein. Das Ziel: die Chancen aller Kinder in Deutschland verbessern. Aus Sicht des Bündnisses Kindergrundsicherung braucht es dafür eine einfache, stigmatisierungsfreie und unbürokratische Kindergrundsicherung, die alle Kinder tatsächlich erreicht. In einem Koalitionsvertrag müssen dafür jetzt die zentralen Grundlagen gelegt werden, das Sondierungspapier ist dafür eine gute Basis. Investitionen in die Zukunft aller Kinder sind jetzt entscheidend.
„Die Aufnahme einer Kindergrundsicherung im Sondierungspapier kann zu einem Meilenstein gegen Kinderarmut werden, wenn sie mit zentralen Eckpunkten in den Koalitionsvertrag Eingang findet. Es darf keine halben Sachen mehr geben, wenn wir es ernst damit meinen, Kinderarmut endlich beenden zu wollen. Stellen wir jetzt die Weichen, damit kein Kind mehr dem langfristigen Entwicklungsrisiko Armut ausgesetzt ist, sondern seine Chancen und Potenziale voll ausschöpfen kann. Das ist nachhaltige Sozialpolitik!“, sagt Prof. Dr. Jens M. Schubert, Vorstandsvorsitzender des AWO Bundesverbandes und Sprecher des Bündnisses KINDERGRUNDSICHERUNG.
VdK-Präsidentin Verena Bentele unterstreicht die Forderung: „Jedes fünfte Kind in Deutschland ist seit Jahren von Armut betroffen oder bedroht. Deswegen müssen die wichtigsten Leistungen zur Absicherung von Kindern endlich in einer Kindergrundsicherung gebündelt werden.“
Für die Kindergrundsicherung sind folgende Eckpunkte elementar:
- Die Höhe der Kindergrundsicherung muss das kindliche Existenzminimum abdecken. Daher ist die Überprüfung der aktuellen Ermittlung der kindlichen Bedarfe nötig. Es braucht eine Neuermittlung „Was Kinder brauchen“. Dabei sind alle kindbezogenen Leistungen aus Sozial-, Steuer- und Unterhaltsrecht in den Blick zu nehmen. Ein besonderer Fokus muss auf Bildung und Teilhabe (Bildungs- und Teilhabepaket im Sozialrecht sowie dem Kinderfreibetrag für Bildung, Erziehung und Ausbildung im Steuerrecht) liegen.
- Es braucht die Bündelung einer Vielzahl von Leistungen, der Kinderregelsatz aus dem SGB II gehört neben Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag dazu. Denn Kinder sind keine kleinen Arbeitslosen, sie gehören nicht ins Arbeitsförderungsgesetz. So kann Bürokratie abgebaut und mehr Transparenz und Vereinfachung für alle erreicht werden.
- Die Kindergrundsicherung muss alle Kinder auch wirklich erreichen, daher ist die automatische Auszahlung der Kindergrundsicherung entscheidend. Der Rechtsanspruch kann nur umgesetzt werden, wenn durch die Kindergrundsicherung auch alle Kinder einfach, unbürokratisch und stigmatisierungsfrei erreicht werden.
„Durch die Kombination von 12-Euro-Mindestlohn und automatisch ausgezahlter Kindergrundsicherung werden hunderttausende Kinder, deren Eltern erwerbstätig sind, aus bürokratischen Hilfesystemen – wie Aufstockung bei Hartz4 oder Kinderzuschlag – herausgeholt. Für die Eltern wird sich Für die Eltern wird sich Erwerbsarbeit, nicht nur für das eigene Selbstwertgefühl und als gutes Beispiel für ihre Kinder, sondern auch finanziell, lohnen. Die Bildungschancen der Kinder werden gestärkt. Das wäre eine wirkliche Investition in die Zukunft“, so Heinz Hilgers, Präsident Der Kinderschutzbund und Koordinator des Bündnisses.
Weitere Informationen zum Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG und zum Konzept: www.kinderarmut-hat-folgen.de.
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband VdK Deutschland vom 21.10.2021
SCHWERPUNKT IV: #4JahreGegenKinderarmut
Diakonie: Breites Bündnis fordert effektive Bekämpfung von Kinderarmut in der kommenden Legislaturperiode
Kampagne #4JahreGegenKinderarmut
Vier Wochen lang haben 61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen gemeinsam auf verschiedene Dimensionen von Kinderarmut aufmerksam gemacht und konkrete Maßnahmen für die kommende Legislaturperiode gefordert.
„Es ist für ein reiches Land wie Deutschland ein Skandal, dass nach wie vor jedes fünfte Kind in Armut aufwächst“, so Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland. Durch die Corona-Pandemie hat sich die Situation für viele Kinder – insbesondere aus einkommensschwachen Familien – noch einmal verschärft. Armut als strukturelles Problem, Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse, Teilhabe und ein auskömmliches Existenzminimum, niedrigschwellige und unbürokratische Leistungen – so vielschichtig wie die verschiedenen Dimensionen von Kinderarmut sind, so umfassend müssen auch die politischen Lösungen ausfallen. „Mögliche Einsparungen, um den Haushalt zu sanieren, dürfen nicht zu Lasten der Kinder gehen“, appelliert Loheide.
In der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ fordern die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossen Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und deren Familien, ihre umfassende Beteiligung sowie die Sicherstellung einer sozialen Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag sowie psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.
„Kinder zu fördern, ihnen gleichwertige Bildungs- und Entwicklungschancen zu sichern und die Kluft zwischen Arm und Reich zu schließen muss in den Koalitionsverhandlungen endlich eine zentrale Rolle spielen“, so Loheide.
Die Kampagne unter dem Hashtag #4JahreGegenKinderarmut ist in den Sozialen Medien auf breite Resonanz gestoßen. Die große Zustimmung, die die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in der Bevölkerung sowie über Parteigrenzen hinweg erfährt, ist auch ein Handlungsauftrag an die politischen Verhandlungspartner*innen der Parteien: Den Versprechen der Wahlprogramme müssen jetzt Taten folgen. Die Verankerung konkreter Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag ist dazu der erste wichtige Schritt.
Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ finden Sie sowie weitere Informationen zur Kampagne: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/
Quelle: Pressemitteilung Diakonie Deutschland Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. vom 19.10.2021
DKHW: Breites Bündnis fordert effektive Bekämpfung von Kinderarmut in der kommenden Legislaturperiode – Kampagne #4JahreGegenKinderarmut
Vier Wochen lang haben 61 Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen gemeinsam auf verschiedene Dimensionen von Kinderarmut aufmerksam gemacht und konkrete Maßnahmen für die kommende Legislaturperiode gefordert. Die Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ hatten u.a. das Deutsche Kinderhilfswerk, der Arbeiter Samariter Bund, die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Diakonie Deutschland, die Nationale Armutskonferenz und das Zukunftsforum Familie unterzeichnet.
Armut als strukturelles Problem, Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse, Teilhabe und ein auskömmliches Existenzminimum, niedrigschwellige und unbürokratische Leistungen – so vielschichtig wie die verschiedenen Dimensionen von Kinderarmut, so umfassend müssen auch die politischen Lösungen ausfallen. In der Gemeinsamen Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ fordern die unterzeichnenden Organisationen des Ratschlag Kinderarmut, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien, ihre umfassende Beteiligung sowie die Sicherstellung sozialer Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psycho-soziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.
„Jedes fünfte Kind in Deutschland ist von Armut betroffen, das muss sich schleunigst ändern. Den Absichtserklärungen im Ampel-Sondierungspapier müssen jetzt Taten folgen. Um das strukturelle Problem der Kinderarmut zu lösen, brauchen wir eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die den bestehenden Familienlastenausgleich ablöst, bestehende kindbezogene Leistungen transparent bündelt und das soziokulturelle Existenzminimum von Kindern bedarfsgerecht gewährleistet, und zwar unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Familie, der Familienform und dem bisherigen Unterstützungssystem“, betont Holger Hofmann, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Die Kampagne unter dem Hashtag #4JahreGegenKinderarmut ist in den Sozialen Medien auf breite Resonanz gestoßen. Die große Zustimmung, die die Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen in der Bevölkerung sowie über Parteigrenzen hinweg erfährt, ist auch ein Handlungsauftrag an die politischen Verhandlungspartner*innen der Parteien: Den Versprechen der Wahlprogramme müssen jetzt Taten folgen. Die Verankerung konkreter Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag ist dazu der erste wichtige Schritt.
Den vollständigen Text der Erklärung „Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!“ sowie weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter: https://www.nationale-armutskonferenz.de/category/kinderarmut/.
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 19.10.2021
SoVD fordert Maßnahmen gegen Kinderarmut im Koalitionsvertrag
SoVD beteiligt sich an breitem Bündnis aus 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen.
Berlin. Die Herausforderungen für die kommende Bundesregierung sind immens. Umso wichtiger, dass die Regierungsbildung so schnell wie möglich abgeschlossen wird. Eines steht für den Sozialverband Deutschland (SoVD) in jedem Fall bereits jetzt fest: „Wir dürfen jegliche Form von Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinnehmen. Im Koalitionsvertrag für die kommenden vier Jahre müssen daher entschlossene Maßnahmen fest verankert werden“, fordert SoVD-Präsident Adolf Bauer. Vier Wochen lang hat der SoVD gemeinsam mit 61 Verbänden, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelpersonen auf verschiedene Dimensionen von Kinderarmut aufmerksam gemacht und konkrete Maßnahmen für die kommende Legislaturperiode gefordert. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Forderung nach einer grundlegenden Reform der Leistungen für Kinder und Jugendliche, ein niedrigschwelliger Leistungszugang sowie die Sicherstellung sozialer Infrastruktur. Ebenso brauchen Kinder und Jugendliche eine intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psychosoziale Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie.
Nun liegt der Ball im Spielfeld der potentiellen Koalitionspartner*innen. „Wenn die Koalitionsverhandlungen starten, haben die beteiligten Akteur*innen die Gelegenheit zu beweisen, dass Kinder in der Politik doch eine Lobby haben. Der Kampf gegen Kinderarmut gehört ganz oben auf die politische Agenda“, fordert Bauer.
Quelle: Pressemitteilung Sozialverband Deutschland e.V. vom 19.10.2021
NEUES AUS POLITIK, GESELLSCHAFT UND WISSENSCHAFT
Bundesverfassungsgericht: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug von Teilen der elterlichen Sorge wegen vor allem aus schulischer Überforderung resultierender Kindeswohlgefährdung
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Mit am heutigen Tag veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich eine Mutter und ihre mittlerweile 16-jährige Tochter, bei der ein Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen besteht, gegen familiengerichtliche Entscheidungen gewandt haben, durch die der Mutter unter anderem das Recht zur Regelung schulischer Belange sowie der Gesundheitssorge für ihre Tochter entzogen wurde. Die Beschwerdeführerinnen machten vor allem eine Verletzung von Grundrechten aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG sowie bei der Tochter ihres Grundrechts aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG geltend. Sie stützten sich zudem auf einen von ihnen in Art. 24 des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenkonvention – BRK) verorteten Anspruch der Tochter auf inklusive Beschulung.
Die Verfassungsbeschwerde, mit der das Bundesverfassungsgericht nicht über die Bedeutung von Art. 24 BRK für in Schulausbildung befindliche Menschen mit Behinderungen im innerstaatlichen Recht zu entscheiden hatte, blieb erfolglos. Die Begründung der Verfassungsbeschwerde und die dazu vorgelegten, eine vollumfängliche Überprüfung der angegriffenen fachgerichtlichen Entscheidungen nicht ermöglichenden Unterlagen ließen eine Verletzung von Grundrechten der Beschwerdeführerinnen nicht erkennen.
Sie können den Text im Internet über folgende URL erreichen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-088.html
Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 14.10.2021
Bundestagsfraktion DIE LINKE.: Mehr Schulförderung und besseres BAföG für Arbeiterkinder nötig
Nach wie vor werden in Deutschland Kinder aus Arbeiterfamilien in der Bildung benachteiligt. Das belegt eine neue Studie des Stifterverbandes. Nur etwa jedes vierte Grundschulkind aus einer Nichtakademiker-Familie beginnt ein Studium, während es aus Akademikerhaushalten acht von zehn Kinder sind. Im Bildungsverlauf wird derart ausgesiebt, dass an Schulen Arbeiterkinder zwar 71 Prozent ausmachen, unter den Studierenden aber nur noch etwas weniger als die Hälfte. Die Selektivität unseres Bildungssystems führt dazu, dass mit jeder Stufe die Aufstiegschancen für Kinder aus Arbeiterfamilien rapide schwinden.
Die Studie bestätigt die Linksfraktion in ihren Forderungen: Die Lernförderung in den Schulen muss massiv ausgebaut werden. Es braucht ein Programm für Zehntausende neue Lehrkräfte und sozialpädagogisches Personal. Wo die soziale Herkunft Lernhürden birgt, gilt es diese schon in der Grundschule durch mehr Unterstützungsangebote umzukehren. Ich wünsche mir ein höheres Tempo beim Ganztagsausbau, denn jedes Jahr gehen Chancen verloren. Das ist auch eine Frage von Generationengerechtigkeit. Grundsätzlich ist weniger Selektion durch mehr Gemeinschaftsschulen der Weg zu Chancengleichheit. Der Bund muss endlich dauerhaft Verantwortung für die Schulbildung übernehmen und diese langfristig mitfinanzieren. Nur Schulen, die gut ausgestattet sind, können auch gute Bildungsarbeit leisten. Für bessere Lernerfolge braucht es eine Lehrkräfteoffensive, schnellere Digitalisierung und ein umfassendes Sanierungsprogramm.
Damit mehr Arbeiterkinder ins Studium kommen, müssen sie vom BAföG erreicht werden. Das fängt bei der Vereinfachung des Antragsprozesses an und hört bei der Erhöhung des Fördersatzes noch längst nicht auf. Wenn schon bei niedrigen Elterneinkommen Abzüge drohen, überlegt man sich zweimal zu studieren. Viele haben Sorge, dass sie über Jahre auf Darlehnsschulden sitzen bleiben. Deswegen gilt: Die Ausbildungsförderung muss rückzahlungsfrei sein und die Einkommensfreibeträge müssen angehoben werden. Die nächste BAföG-Reform ist richtungsweisend. Bildungsgerechtigkeit gibt es nur bei gleichen Chancen zum Bildungsaufstieg, unabhängig vom sozialen Hintergrund. Bildung muss zur Chefsache werden!
Quelle: Nachrichten Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 20.10.2021
Statistisches Bundesamt: Kinderbetreuung: Eltern bezahlen im Schnitt 1 310 Euro pro Jahr
Kinderbetreuung ist längst nicht überall in Deutschland beitragsfrei, für viele Eltern ist die Fürsorge für ihren Nachwuchs deshalb auch eine Kostenfrage. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer neuen Sonderauswertung der Lohn- und Einkommensteuerstatistik mitteilt, bezahlten Eltern im Jahr 2017 durchschnittlich 1 310 Euro jährlich für die Betreuung ihrer Kinder. Die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik sind aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.
Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf die 3,2 Millionen Kinder unter 14 Jahren, deren Eltern 2017 Kinderbetreuungskosten in ihrer Steuererklärung angegeben haben. Das waren 38 % aller Kinder dieser Altersgruppe, für die eine Anlage „Kind“ abgegeben wurde. Zu den steuerlich absetzbaren Betreuungskosten gehören neben Beiträgen für Kindertageseinrichtungen unter anderem auch Ausgaben für Tagesmütter beziehungsweise -väter oder Au-pairs.
Die Kinderbetreuung hängt dabei stark vom Alter der Kinder ab. Bei den unter 3-Jährigen gaben Eltern für 29 % der Kinder Betreuungskosten in der Steuererklärung 2017 an. Im Alter von 3 bis 5 Jahren waren es gut zwei Drittel (68 %) – trotz teilweise beitragsfreier Kindergartenjahre. Im Grundschulalter (6 bis 10 Jahre) wurden 44 % und von 11 bis 13 Jahren noch 10 % der Kinder beitragspflichtig betreut.
Die jeweils geltend gemachten Kosten sind im Krippenalter am höchsten. Bei den unter 3-Jährigen zahlten Eltern für Kinder mit Betreuungskosten durchschnittlich 1 710 Euro jährlich. Bei Kindern zwischen 3 und 5 Jahren betrugen die steuerlich geltend gemachten Betreuungskosten im Schnitt 1 630 Euro. Sie sanken mit steigendem Alter kontinuierlich. In der Altersgruppe der 6- bis 10-Jährigen betrugen sie 940 Euro, bei den 11- bis 13-Jährigen nur noch 760 Euro im Jahr.
Eine weitere Einflussgröße auf die Betreuungskosten ist das Einkommen der Eltern. Mit dem Einkommen steigt sowohl der Anteil der Kinder mit Betreuungskosten als auch die Höhe der geltend gemachten Kosten. Bei einem Einkommen von weniger als 20 000 Euro im Jahr hatten 22 % der Kinder Betreuungskosten in Höhe von durchschnittlich rund 1 000 Euro. Verdienten die Eltern mehr als 100 000 Euro jährlich, wurde rund die Hälfte der Kinder (49 %) beitragspflichtig betreut. Und auch die Kosten waren mit 1 740 Euro deutlich höher als in den niedrigeren Einkommensklassen. Das liegt unter anderem daran, dass sich Gebühren für die Kinderbetreuung häufig am Einkommen orientieren. Gleichzeitig haben Gutverdienende eher die Möglichkeit, kostenpflichtige Betreuungsangebote zu finanzieren.
Methodische Hinweise:
Eltern können für jedes Kind zwei Drittel der Betreuungskosten, höchstens jedoch 4 000 Euro jährlich als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Bei den ausgewerteten Daten handelt es sich immer um die vollen Kinderbetreuungskosten und nicht um die absetzbaren zwei Drittel.
Weitere Information:
Detaillierte Daten und Zeitreihen über die Zahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen können über die Tabelle (22541) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.
Quelle: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt (DESTATIS) vom 14.10.2021
INFOS AUS ANDEREN VERBÄNDEN
AWO, GEW und KTK: Für ein Bundesqualitätsgesetz!
Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Verbänden fordern AWO, GEW und KTK-Bundesverband die Aufnahme eines Bundesqualitätsgesetzes in den Koalitionsvertrag.
Die Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband setzen sich für ein KiTa-Bundesqualitätsgesetz ein. Das Bündnis hält es für dringend erforderlich, dass Rahmenbedingungen wie eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, mehr Zeit für Leitungsaufgaben und die mittelbare pädagogische Arbeit länderübergreifend verbindlich in einem Bundesqualitätsgesetz festgeschrieben werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen für eine gute frühkindliche Bildung muss dauerhaft gesichert werden. Dies ist von zentraler Bedeutung, um das Recht eines jeden Kindes auf eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig zu garantieren und die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte deutlich zu verbessern. Dem Positionspapier des Bündnisses haben sich 38 Verbände und diverse Einzelpersonen durch ihre Erstunterzeichnung angeschlossen und unterstützen die Forderung für ein Bundesqualitätsgesetz. „Kitas sind Bildungsorte. Jedes Kind, egal wo es in Deutschland zu Hause ist, muss in jeder Kita einen Ort finden, an dem es individuell und seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert wird. Damit das klappt, braucht es einen fixen Rahmen: ein Bundesqualitätsgesetz“, betont Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe und Sozialarbeit, während einer Pressekonferenz des Bündnisses am 25.10.2021 in Berlin.
„In einem Bundesqualitätsgesetz sind Standards für alle Länder verbindlich zu regeln, die wissenschaftlich begründet und unabhängig von der Haushaltslage definiert werden“, so Frank Jansen, Geschäftsführer des KTK- Bundesverbandes. „Qualität braucht einen verbindlichen Rahmen und kostet Geld. Hier sind wir auf eine verlässliche und dauerhafte Unterstützung des Bundes angewiesen“, betont Jansen. „Unsere pädagogischen Fachkräfte sind der Schlüssel für eine gute frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen.“
„Für eine konsequente Sicherung der Qualität in Kindertageseinrichtungen ist nun der politische Wille erforderlich, der zu einem Bundesqualitätsgesetz führt“, unterstreicht Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, „Diesen politischen Willen gilt es in einem ersten Schritt im Koalitionsvertrag der neuen Regierungskoalition zu dokumentieren.“ Der AWO Bundesverband und der KTK-Bundesverband vertreten über 10.000 Kindertageseinrichtungen auf Bundesebene. Als Bildungsgewerkschaft vertritt die GEW die pädagogischen Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung.
Quelle: Pressemitteilung AWO Bundesverband e. V., Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e. V. vom 25.10.2021
Caritas: Psychische Corona-Folgen für Kinder und Jugendliche nehmen dramatisch zu – mit starker sozialer Infrastruktur helfen
Viele Kinder sind am Limit – das ist der Corona-Befund der kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen der Caritas, die damit selbst ans Limit kommen. Angst, Einsamkeit, Depressionen, Ess- und Schlafstörungen, und Suizidalität – fast jedes dritte Kind leidet enorm unter den Folgen der Corona-Pandemie und zeigt psychische Auffälligkeiten. Deshalb fordert die Caritas den Ausbau der unterstützenden Angebote, um psychischen Belastungen von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken.
Vom 17.10.2021, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Armut bis zum 14.11.2021, dem Welttag der Armen, ruft der Deutsche Caritasverband gemeinsam mit seinen Fachverbänden Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) Bundesverband auf, den Blick auf die belastete Situation von (benachteiligten) jungen Menschen in und nach der Pandemie zu richten.
Junge Menschen ins politische Radar
„Die jungen Menschen brauchen umgehend Hilfe. Unsere psychologischen Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern schlagen Alarm“, sagt Eva Maria Welskop-Deffaa, gewählte Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes. „Der tägliche Blick der Politik auf die Inzidenzzahlen verstellt gröblich den Blick auf die zweite Ebene der Corona-Gefahren. Längst sind neben den physischen Folgen einer Corona-Infektion die psychischen Folgen der Corona-Maßnahmen das drängendste Problem. Als Caritas weisen wir mit Nachdruck auf diese Entwicklung hin und auf die Notwendigkeit, entschlossen gegen zu steuern.“
Mehr Begleitung vor Ort notwendig
„Es geht um niedrigschwellig erreichbare Hilfe. Die Angebote der Erziehungs-, Familien-, Lebens- und Migrationsberatung sowie der Jugendberatung müssen gesichert und ausgebaut werden“, so Welskop-Deffaa weiter. Notwendig sind auch mehr Jugendsozialarbeit, Schulsozialarbeit und sozialpädagogische Begleitung. „Digitale Angebote wie beispielsweise die U25-Online-Suizidpräventionsberatung und #gemeinsamstatteinsam sind wichtige, niederschwellige Ergänzungen und haben in und nach der Pandemie große Nachfrage erfahren“, so Welskop-Deffaa. So stieg im Zeitraum des zweiten Lockdowns das Kontaktaufkommen bei [U25] um 30 Prozent an. Ein deutliches Anzeichen des großen Hilfebedarfs von jungen Menschen in Deutschland.
Einsamkeit, Überforderung und andere Sorgenpakete
60,7 Prozent der jungen Menschen zwischen 15 und 30 Jahren fühlen sich teilweise oder dauerhaft einsam, gibt die JuCo-Studie* an. Schulsozialarbeiter_innen berichten von vielen psycho-emotionalen Belastungen junger Menschen. Das führt zu schwierigen Situationen im Schulalltag. „Depression im Jugendalter hat oft andere Anzeichen als bei Erwachsenen, zum Beispiel Konzentrationsschwierigkeiten, Selbstzweifel oder körperliche Symptome wie Kopfschmerzen. Seit der Pandemie haben wir zusätzlich mehr junge Menschen, die weitere Sorgenpakete mit sich tragen, wie Einsamkeit und Überforderung. Bei alledem ist der Ausbau von Therapieplätzen für Kinder und Jugendliche wichtig“, sagt Jennifer Catsam, Teamleitung der Caritas Online-Suizidpräventionsberatung [U25], hier im Interview.
Häufig ist von der verlorenen „Corona-Generation“ zu hören und zu lesen. „Ein solcher Stempel wird der Komplexität der Wirklichkeit junger Menschen nicht gerecht. Viele Jugendliche haben sich während der Lockdowns irgendwie über Wasser gehalten. Sie haben die Improvisationen des Corona-Schulalltags versucht zu meistern und sich in vorbildlicher Solidarität für die Generation ihrer Großeltern engagiert. Jetzt gebührt ihnen die Solidarität der Älteren. Politik und Kirche sind gefordert, die Rechte der jungen Menschen konkret zu verteidigen – gegen ein Virus, das neben unserer Gesundheit auch unseren sozialen Zusammenhalt angreift“, so Welskop-Deffaa.
*Die JuCo-Studie wird vom Institut für Sozial- und Organisationspädagogik an der Stiftung Universität Hildesheim und dem Institut für Sozialpädagogik und Erwachsenenbildung an der Universität Frankfurt in Kooperation mit der Universität Bielefeld verantwortet.
Weitere Informationen zu den Armutswochen und unterstützende Projekte
Mehr Informationen zu den Armutswochen 2021 des Deutschen Caritasverbandes.
Stellungnahme
Hier geht es zur Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zu den Armutswochen 2021
Bundesweite Spenden-Kampagne
Die neue bundesweite Spenden-Kampagne „Women4Youth“ des Caritasfachverbandes IN VIA, des Hildegardis-Vereins sowie des Katholischen Deutschen Frauenbundes (KDFB) unterstützt Mädchen und junge Frauen, die sich aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Belastungen zurückgezogen und den gesellschaftlichen Anschluss oder auch die berufliche Perspektive verloren haben. Mehr Informationen unter https://www.women4youth.de/
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Caritasverband e.V. vom 25.10.2021
DFV, FDK und KRFD: Familienverbände: Abschaffung des Ehegattensplittings führt zur Steuerbelastung von Familien
Der Deutsche Familienverband (DFV), der Familienbund der Katholiken (FDK) und der Verband kinderreicher Familien Deutschlands (KRFD) kritisieren politische Vorschläge, das Ehegattensplitting abzuschaffen.
Das Ehegattensplitting ist die Besteuerung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft, die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt worden ist. Eine Abschaffung widerspricht dem Grundgedanken der Verfassung, Ehe und Familie nach Artikel 6 GG zu schützen.
„Es ist sachgerecht, dass eine Gemeinschaft von zwei Menschen, die sich gesetzlich verpflichtet haben, füreinander zu sorgen und sich zu unterstützen, steuerlich anders behandelt wird als jemand, der die Unterhalts- und Beistandspflichten für einen Partner nicht trägt“, sagt Klaus Zeh, Präsident des Deutschen Familienverbandes.
Evident verfassungswidrig ist die Idee, die ehelichen Unterhaltspflichten steuerlich lediglich durch einen übertragbaren Grundfreibetrag zu berücksichtigen. „Dann stünden die Ehepartner nach der Scheidung steuerlich besser da als während der Ehe. Ein mit dem ‚besonderen Schutz‘ der Ehe unvereinbarer und gesellschaftlich höchst fragwürdiger steuerlicher Anreiz zur Trennung“, sagt Ulrich Hoffmann, Präsident des Familienbundes der Katholiken.
Die Verbände missbilligen auch Vorschläge, das Ehegattensplitting durch ein Realsplitting zu ersetzen. Damit würden Eheleute genauso besteuert, wie Menschen, die geschieden sind. Mit dem wesentlichen Unterschied, dass Ehegatten umfassend füreinander einstehen und dies per Gesetz müssen. Mit einem Realsplitting würde eine Ehegemeinschaft sachwidrig besteuert und deutlich schlechter gestellt. „Es ist vielleicht der politische Zeitgeist, die Ehe von der Scheidung aus zu denken. Das wird aber weder der Ehe noch dem Grundgesetz gerecht“, so Hoffmann.
Von einer Abschaffung des Ehegattensplittings wären besonders Familien mit mehreren Kindern und Alleinverdienerfamilien mit einem Durchschnittseinkommen betroffen, die bereits jetzt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben an der Armutsgrenze leben. Mit der Abschaffung des Ehegattensplittings würden gerade diejenigen Familien mit zusätzlichen Steuern belastet, die für die demographische Entwicklung unseres Landes am wichtigsten sind. „Eine Familienpolitik, die sich gegen kinderreiche Familien richtet, schadet unserer gesamten Gesellschaft – mit erheblichen Auswirkungen auf die auf Nachwuchs angewiesenen Umlagesysteme Rente, Pflege und Krankenversorgung“, sagt Elisabeth Müller, Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien (KRFD).
Für die Familienverbände steckt hinter dem Vorstoß zum Ausstieg aus dem Ehegattensplitting ein großer und gefährlicher Irrtum:
Das Ehegattensplitting ist erstens keine Eheförderung und zweitens kein Instrument zur Erreichung vermeintlicher arbeitsmarktpolitischer Ziele. Das Ehegattensplitting beinhaltet erst recht keine Bevorzugung des Alleinverdienermodells: Es stellt im Gegenteil sicher, dass alle Ehen bei gleichem Gesamteinkommen und gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit gleich besteuert werden.
Das Ehegattensplitting verhindert somit als Instrument der Gleichheit, dass bestimmte Familienmodelle günstiger besteuert werden als andere. Wer die Freiheit und Vielfalt der Familien wertschätzt, muss am Splitting festhalten. Die Abschaffung des Ehegattensplittings ist aber nicht nur verfassungsrechtlich eine Illusion. Sie wäre finanziell verheerend für Millionen von Familien.
Alle Reformen der Ehebesteuerung müssen auf dem Ehegattensplitting aufbauen und dürfen nicht zu einer Schlechterstellung der Ehe als Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft sowie der Familie führen.
Quelle: Pressemitteilung Deutscher Familienverband e.V., Familienbund der Katholiken und Verband kinderreicher Familien Deutschland e.V. vom 25.10.2021
DKHW: Breites Bündnis fordert die Aufnahme eines Bundesqualitätsgesetzes in den Koalitionsvertrag
Ein breites Bündnis von 38 Verbänden setzt sich für ein KiTa-Bundesqualitätsgesetz ein. Neben dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband (AWO), der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband hat auch das Deutsche Kinderhilfswerk die Erklärung unterzeichnet.
Das Bündnis hält es für dringend erforderlich, dass Rahmenbedingungen wie eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, mehr Zeit für Leitungsaufgaben und die mittelbare pädagogische Arbeit länderübergreifend verbindlich in einem Bundesqualitätsgesetz festgeschrieben werden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen für eine gute frühkindliche Bildung muss dauerhaft gesichert werden. Dies ist von zentraler Bedeutung, um das Recht eines jeden Kindes auf eine hochwertige Bildung, Erziehung und Betreuung nachhaltig zu garantieren und die Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte deutlich zu verbessern.
Dem Positionspapier des Bündnisses haben sich 38 Verbände und diverse Einzelpersonen durch ihre Erstunterzeichnung angeschlossen und unterstützen die Forderung für ein Bundesqualitätsgesetz.
„Kitas sind Bildungsorte. Jedes Kind, egal wo es in Deutschland zu Hause ist, muss in jeder Kita einen Ort finden, an dem es individuell und seinen Bedürfnissen entsprechend gefördert wird. Damit das klappt, braucht es einen fixen Rahmen: ein Bundesqualitätsgesetz“, betont Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied Jugendhilfe und Sozialarbeit, während einer Pressekonferenz des Bündnisses am 25.10.2021 in Berlin.
„In einem Bundesqualitätsgesetz sind Standards für alle Länder verbindlich zu regeln, die wissenschaftlich begründet und unabhängig von der Haushaltslage definiert werden“, so Frank Jansen, Geschäftsführer des KTK- Bundesverbandes. „Qualität braucht einen verbindlichen Rahmen und kostet Geld. Hier sind wir auf eine verlässliche und dauerhafte Unterstützung des Bundes angewiesen“, betont Jansen. „Unsere pädagogischen Fachkräfte sind der Schlüssel für eine gute frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen.“
„Für eine konsequente Sicherung der Qualität in Kindertageseinrichtungen ist nun der politische Wille erforderlich, der zu einem Bundesqualitätsgesetz führt“, unterstreicht Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes, „Diesen politischen Willen gilt es nun in einem ersten Schritt im Koalitionsvertrag der neuen Regierungskoalition zu dokumentieren.“
Mehr Informationen und die Erklärung der Verbände: https://www.dkhw.de/schwerpunkte/demokratiebildung-von-anfang-an/politische-arbeit/bundesqualitaetsgesetz-fuer-kitas/
Quelle: Pressemitteilung Deutsches Kinderhilfswerk e.V. vom 25.10.2021
Paritätischer Gesamtverband: An die unterstützenden Organisationen des Appells "Corona trifft Arme extra hart - Soforthilfen jetzt!"
Die Ampel will Hartz IV hinter sich lassen und durch ein Bürgergeld ersetzen. Zu befürchten ist allerdings, dass die verhandelnden Parteien damit gar keine wesentlichen Verbesserungen wie die deutliche Erhöhung der Regelsätze verbinden.
Allerdings schließt das Sondierungspapier solche Fortschritte auch nicht aus. Zudem ist mittlerweile klar: Die derzeit geplante Erhöhung der Regelsätze um 0,7 Prozent zum 1.1.2022 ist verfassungswidrig – keine Koalition kann es sich erlauben, hier untätig zu bleiben. Herzlichen Dank an dieser Stelle an alle Unterstützer*innen des Rote-Linie-Appells an Hubertus Heil, mit dem wir deutlich machen konnten, welche Folgen ein armutspolitischer Stillstand für Betroffene hätte.
Um jetzt in diesen entscheidenden nächsten Tagen Druck für echten Forschritt statt eines bloßen Etikettenwechsels zu machen, hat Sanktionsfrei – Unterstützer des Corona-Nothilfen-Appells – eine Petition gestartet und freut sich, wenn Sie diese bekanntmachen und verbreiten: https://weact.campact.de/p/sanktionsfrei
Auch wir beim Paritätischen planen parallel zu den Verhandlungen aktiv zu werden – Informationen folgen.
Quelle: Information Der Paritätische Gesamtverband vom 26.10.2021
Paritätischer Gesamtverband: Pflegetag: Paritätischer fordert umfassende Pflegereform
Der Handlungsdruck sei zu groß, als dass eine künftige Bundesregierung hier untätig bleiben könne.
Eine umfassende Pflegereform mahnt der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich des heute beginnenden Deutschen Pflegetages an. Es brauche mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und unbedingt auch eine Entlastung und bessere – auch finanzielle – Absicherung pflegender Angehöriger. Der Verband appelliert an SPD, Grüne und FDP, die derzeit über eine mögliche Ampel-Koalition sondieren, das Thema Pflege entschlossen anzugehen. Der Handlungsdruck sei zu groß, als dass eine künftige Bundesregierung hier untätig bleiben könne.
“Wir brauchen eine echte Pflegereform, die den Namen verdient und unbedingt mehr Geld im System”, fordert Lisa Schmidt, Leiterin der Abteilung Gesundheit, Teilhabe, Pflege im Paritätischen Gesamtverband. Um die bestehenden Herausforderungen anzugehen, müsse die Pflegefinanzierung vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Mehrere Milliarden Euro zusätzlich seien jedes Jahr nötig. “Diese Kosten dürfen auf keinen Fall zusätzlich zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen. Pflege darf nicht arm machen, wie es derzeit leider immer häufiger der Fall ist”, mahnt Schmidt.
Der Paritätische schlägt eine einheitliche solidarische Bürgerversicherung als Pflegevollversicherung vor: “Perspektivisch braucht es eine Vollversicherung, die das Risiko der Pflegebedürftigkeit wirksam absichert”, fordert Schmidt. Auf dem Weg dahin müssten zuvorderst die Eigenanteile für pflegebedingte Kosten deutlich gedeckelt werden. Der Verband fordert übergangsweise als Sofortmaßnahme eine Begrenzung des Eigenanteils für pflegebedingte Kosten in Höhe von 15 Prozent, die Pflegekassen sollen stattdessen stärker in die Pflicht genommen werden. Zur finanziellen Absicherung pflegender Angehöriger fordert der Paritätische eine Familienpflegezeit mit Lohnersatzleistung analog zum Elterngeld.
Mehr Informationen zu den pflegepolitischen Forderungen des Paritätischen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/hintergrundpapier-pflegepolitische-forderungen-des-paritaetischen-zur-bundestagswahl-2021/
Quelle: Pressemitteilung Der Paritätische Gesamtverband vom 13.10.2021
VAMV: Verschärft Düsseldorfer Tabelle 2022 Armut?
Anlässlich der anstehenden Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2022 fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die prekäre Lage vieler Einelternfamilien durch Änderungen der Tabelle nicht weiter zu verschärfen. Die Vorschläge der Unterhaltsrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages weisen jedoch leider in die entgegengesetzte Richtung. „Unterm Strich bedeuten die Vorschläge der Kommission Kürzungen für unterhaltsberechtigte Kinder beim Unterhalt und mehr Mangelfälle. Dies wird ein grundlegendes Problem weiter verschärfen statt lösen: der Kindesunterhalt ist bereits jetzt systematisch zu niedrig“, bemängelt Daniela Jaspers, VAMV-Bundesvorsitzende.
Die Kommission regt grundlegende Veränderungen an, wie etwa die Düsseldorfer Tabelle in Zukunft nur noch auf ein Kind statt wie bisher auf zwei auszurichten. Ferner will die Kommission den notwendigen Selbstbehalt für Erwerbstätige um 70 Euro auf 1.230 Euro und für Nicht-erwerbstätige von 960 Euro auf 1.000 Euro erhöhen, ist einem Artikel in der Zeitschrift für Familienrecht zu entnehmen. Der Mindestunterhalt sei von 2008 bis 2021 um 40 Prozent gestiegen, der Selbstbehalt dagegen nur um 29 Prozent, so die Kommission. Grundlegende Veränderungen seien notwendig, um eine angemessene Relation zwischen Mindestunterhalt und notwendigem Selbstbehalt sicherzustellen. „Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Denn die Rechnung geht nur auf, wenn der Mindestunterhalt auch tatsächlich den Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes deckt. Dies ist aktuell nicht der Fall“, erläutert Jaspers. Die Höhe des Unterhalts ist systematisch zu niedrig angesetzt, da er auf den nicht bedarfsdeckenden sozialrechtlichen Regelsätzen fußt und die soziokulturelle Teilhabe nicht abbildet. „In der Konsequenz springen die Alleiner-ziehenden in die Bresche und sichern den Bedarf des Kindes aus ihrem eigenen Einkommen, soweit vorhanden“, erklärt Jaspers. Im Jahr 2018, als der Mindestunterhalt bei 399 Euro im Monat lag, gaben Alleinerziehende durchschnittlich 710 Euro für ein in ihrem Haushalt lebendes Kind aus, davon allein 200 Euro für Wohnkosten.
„Anstatt den bereits jetzt nicht existenzsichernden Kindesunterhalt weiter zu kürzen, müssen neue Anknüpfungspunkte anstelle des sächlichen Existenzminimums für den Kindesunterhalt diskutiert und festgelegt werden, die zu einem guten Lebensunterhalt für Kinder führen“, fordert Jaspers.
Die ausführliche Stellungnahme des VAMV zu den Änderungsvorschlägen für die Düsseldorfer Tabelle 2022 finden Sie hier.
Quelle: Pressemitteilung Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vom 28.10.2021
TERMINE UND VERANSTALTUNGEN
Population Europe: Dienstagsdialoge: Elternschaft als Triebfeder von Geschlechterungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt?
Termin: 02. November 2020 11:00 – 13:00 Uhr
Veranstalter: Population Europe
Im Rahmen dieser digitalen Veranstaltungsreihe diskutieren wir zentrale Fragen für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft in einem Kreis von Expert*innen und interessierten Teilnehmer*innen an der Schnittstelle von Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.
Trotz aller Fortschritte bei Bildung und Erwerbsbeteiligung verdienen Frauen heute noch immer durchschnittlich weniger als Männer und sind seltener in Führunspositionen anzutreffen. Elternschaft ist eine der Hauptursachen für diese geschlechtsspezifischen Ungleichheiten. Die mit der COVID-19-Pandemie einhergehenden ungleichen wirtschaftlichen Folgen für Männer und Frauen ließen diese Thematik Teil einer breiteren öffentlichen Diskussion werden. Dieser Vortrag gibt einen systematischen Überblick über die Rolle der Elternschaft für die anhaltenden Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland.
Sie können sich hier anmelden: https://population-europe.eu/dienstagsdialog-mit-prof-dr-lena-hipp
Statistisches Bundesamt und Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung: Veranstaltungsreihe „Berliner Demografiegespräche“ Geburtenknick oder Baby-Boom? Die Covid-19-Pandemie und die Geburtenentwicklung Online-Gespräch
Termin: 02. November 2020 12:00 – 13:00 Uhr
Veranstalter: Statistisches Bundesamt und Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung
Die Online-Diskussionsveranstaltung richtet sich an Interessierte und Entscheider:innen aus Politik und Verwaltung (Behörden, Verbände, Abgeordnete etc.). Sie ist Teil der von Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung und dem Statistischen Bundesamt gemeinsam organisierten Reihe „Berliner Demografiegespräche“.
Im März dieses Jahres hat ein Geburtenplus von 6% in Deutschland für Aufsehen gesorgt, gingen doch in vielen anderen Ländern, insbesondere Südeuropa und den USA, die Geburtenzahlen im Zuge der COVID-19-Pandemie spürbar zurück.
Liegt das erste Pandemiejahr damit im Geburtentrend des 21. Jahrhunderts in Deutschland oder läuft es ihm zuwider? Wieso gibt es einen deutlichen Einbruch in den anderen Ländern? Und welche Auswirkungen hat der nicht realisierte Kinderwunsch auf die Paare?
Zwei Fachleute – die Statistikerin Olga Pötzsch (Statistisches Bundesamt) und der Sozialwissenschaftler PD Dr. Martin Bujard vom BiB– stellen aktuelle Befunde vor und diskutieren mögliche Auswirkungen der weiteren COVID-19-Wellen auf die Geburtenentwicklung. Die Daten zu Geburten liegen für Deutschland bis einschließlich Juli 2021 vor.
Mehr Informationen finden Sie hier: www.bib.bund.de/DE/Aktuelles/2021/2021-10-14-Berliner-Demografiegespraech-Geburtenknick-oder-Babyboom.html
Bitte melden Sie sich per Email an: Veranstaltungen-iPunkt@destatis.de . Sie erhalten Einwahldaten für die Webex-Videokonferenz im Vorfeld.
LAG Väterarbeit NRW: Online-Fachtagung - Lockdown als Chance? – Weichenstellungen für mehr väterliches Engagement
Termin: 16. November 2021
Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit in NRW
Bei dieser Veranstaltung wird es darum gehen, Lebenssituationen und -ereignisse, in denen väterliches Engagement beeinflusst wird, zu identifizieren und diejenigen, die Väter in diesen Phasen begleiten und beraten mit denen ins Gespräch zu bringen, die gesellschaftliche und politische Rahmenbedingungen mitgestalten.
Dabei werden die Erfahrungen, die Väter und alle anderen, in der Corona Pandemie, während der Lockdowns mit Schul- und Kitaschließungen, im Homeoffice und in der Ausübung systemrelevante Berufe gemacht haben im Vordergrund stehen und die Chancen der Learnings dieser 18 Monate ausgewertet.
Ergebnis dieser Tagung sind konkrete Ansätze, die es einerseits Vätern bzw. denjenigen die sie begleiten und beraten ermöglichen, Entscheidungsabläufe ‚transparenter‘ zu gestalten und andererseits denjenigen, die Rahmenbedingungen (mit-) gestalten, erlauben vermeintliche Sachzwänge und andere Faktoren, die nicht zu den ‚erwünschten‘ Zielen führen, zu korrigieren und Weichen anders zu stellen.
Programm
Ab 9.00 Uhr Login der Teilnehmenden
9.30 Uhr Eröffnung und Einführung
Videogrußbotschaft Andreas Bothe, Staatssekretär MKFFI
LAG-V Mitglieder im Gespräch: Hans-Georg Nelles, Stephan Buttgereit und Jürgen Haas zu den Herausforderungen und Erfahrungen in der Arbeit der letzten 18 Monate.
10.00 Uhr Keynotes
Engagement von Vätern, Entwicklung, Bedeutung und Rahmenbedingungen, David Juncke Prognos AG
Corona als Brennglas – Erfahrungen von Vätern und Chancen/ Ansatzpunkte für Veränderungen mehr väterliches Engagement, Anna Buschmeyer, Deutsches Jugendinstitut München
11:20 Uhr Pause
11:35 Uhr Videoimpuls: Portraits von Paaren und ihren Erfahrungen in unterschiedlichen Familienkonstellationen
Das vollständige Programm finden Sie hier: Programm Vätertagung 20211007
Weitere Informationen zu den Dialogrunden und den Workshops gibt es hier: Inhalte und Leitfragen der Dialogrunden und Workshops 20211007
Für die Teilnahme an der Tagung werden keine Kosten erhoben, eine Anmeldung ist hier möglich: https://eveeno.com/lag-vaetertagung-2021
Wissenschaftliche Jahrestagung des Deutschen Jugendinstituts
Termin: 23. bis 24. November 2021
Veranstalter: Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit in NRW
Es werden neue Forschungsergebnisse zu aktuellen Fragen vorgestellt und gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Fachpraxis sowie Politik und Administration diskutiert. Dabei spannt das Thema „Aufwachsen in Deutschland“ einen breiten Bogen, der die unterschiedlichen Lebensphasen der Kindheit, Jugend und des jungen Erwachsenenalters abdeckt sowie unterschiedliche Akteure und Institutionen in den Blick nimmt, die für das gelingende Aufwachsen Verantwortung tragen. Prof. Sabine Walper, neue Direktorin des DJI ab 1. Oktober, eröffnet die Online-Veranstaltung und beleuchtet dabei die verschiedenen Aspekte des Aufwachsens in Deutschland für Kinder, Jugendliche und deren Familien in ihrem einleitenden Vortrag. Die für den Abend des 23.11. geplante Verabschiedungsveranstaltung für Prof. Dr. Rauschenbach ist aus Pandemiegründen für das Frühjahr 2022 vorgesehen.
Aufgrund der immer noch geltenden Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie wird die Tagung online stattfinden.
Das Programm finden Sie im Anhang zu dieser E-Mail, den Link zur Anmeldung hier: https://event.goes-virtual.de/v/wissenschaftliche-jahrestagung-dji
WEITERE INFORMATIONEN
BumF Online-Umfrage 2021
Auch in diesem Jahr führen wir eine Online-Umfrage durch, die sich an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendämter, Pflegeeltern, Beratungsstellen und weitere Personen richtet, die mit jungen Geflüchteten in Kontakt stehen. Mit dieser Befragung möchten wir uns einen Überblick über die Situation der jungen Menschen verschaffen, die sich in Deutschland aufhalten.
Der Fokus liegt auf der Situation unbegleiteter Minderjährigen und unbegleiteter junger Erwachsener, es wird jedoch auch nach begleiteten Minderjährigen, die mit ihren Familien in Deutschland leben, gefragt. Wenn nur mit einer der genannten Zielgruppen gearbeitet wird, muss nur der entsprechende Teil des Fragebogens beantwortet werden.
Wir laden Sie und Euch alle ganz herzlich ein, bis einschließlich 31. Oktober 2021 unter dem folgenden Link an der Umfrage teilzunehmen:
https://www.soscisurvey.de/BumF_Onlineumfrage/
In den vergangenen Jahren haben die Auswertungen der Umfragen in Politik, Behörden und Medien breite Aufmerksamkeit erfahren. Es ist uns ein großes Anliegen möglichst viele Fachkräfte zu erreichen, um somit gute Praxis und bestehende Probleme identifizieren und in diesem Kontext auch von deren Erfahrungen als Praktiker*innen profitieren zu können. Die Umfrage hat auch das Ziel, über einen langfristigen Zeitraum Veränderungen in der Situation von jungen Geflüchteten und den Fachkräften, die mit ihnen zusammenarbeiten, abbilden zu können. In der diesjährigen Umfrage wird auch in den Blick genommen, welche Auswirkungen die Corona-Krise auf die Situation junger Geflüchteter hatte bzw. hat.
Für die Bereitschaft an der Umfrage teilzunehmen, bedanken wir uns!
Bertelsmann-Stiftung: Raus aus der Zweitverdienerinnenfalle: Reform des Ehegattensplittings und der Minijobs brächte mehr als 100.000 Jobs für Frauen
Frauen und insbesondere Mütter werden durch die Kombination aus Ehegattensplitting und steuer- und abgabenfreien 450-Euro-Jobs auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Für sie lohnt sich häufig die Aufnahme einer substanziellen Beschäftigung kaum. Damit (Mehr-)Arbeit in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für Zweitverdienerinnen attraktiver wird, plädieren wir für eine Kombireform von Ehegattensplitting und Minijob.
Von 7,6 Millionen Ehefrauen im Alter von 25 bis 60 Jahren haben mit 6 Millionen rund drei Viertel ein geringeres Einkommen als ihr Partner und sind demnach Zweitverdienerinnen. Für sie setzt das Steuer- und Sozialversicherungssystem in Deutschland falsche Anreize. Sie leiden darunter, dass – anders als bei einem Minijob – bei der Aufnahme einer Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung nicht nur Sozialversicherungsabgaben, sondern auch Einkommenssteuer anfällt, die über dem üblichen Eingangsteuersatz in Höhe von 14 Prozent liegt. Grund dafür ist das Ehegattensplitting, das dazu führt, dass eine Zweitverdienerin demselben Steuersatz unterliegt wie der Erstverdiener.
Eine Kombireform könnte die Fehlanreize des Ehegattensplittings begrenzen und Minijobs in sozialversicherungs- und steuerpflichtige Beschäftigung umwandeln. Denn diese, so zeigen Berechnungen von Andreas Peichl, Maximilian Blömer und Przemyslaw Brandt vom ifo Institut in unserem Auftrag, hätte im Vergleich zu einzelnen isolierten Reformen besonders große Beschäftigungseffekte für Frauen.
Kombireform bringt mehr als 100.000 Frauen in gute Beschäftigung
Die Untersuchung zeigt, dass die Umwandlung des jetzigen Ehegattensplittings in ein Realsplitting und der Minijobs in sozialversicherungs- und steuerpflichtige Beschäftigung 124.000 Menschen in Arbeit bringen könnte, davon 108.000 Frauen. Die jeweils isolierte Einführung des Realsplittings und der Reform der Minijobs brächte dagegen weniger Frauen in Arbeit. Beim Realsplitting würden beide Eheleute separat veranlagt, allerdings dürfte ein begrenzter Betrag in Höhe von 13.805 Euro, der die Unterhaltspflichten widerspiegelt und damit verfassungskonform wäre, auf die Partnerin übertragen werden.
Dadurch ließe sich die Steuerlast für die Zweitverdienerin abbauen, sodass sich die Aufnahme einer Beschäftigung oder die Erhöhung der Arbeitszeit für sie insgesamt eher lohnen würde. Gleichzeitig würde auch der Steuervorteil durch das Splitting für besonders hohe Einkommen begrenzt, von dem insbesondere Paare profitieren, bei denen eine einzige Person – in der Regel der Mann – den Großteil des Einkommens erzielt.
Zur Zweitverdienerinnenfalle trägt neben dem Ehegattensplitting auch der steuer- und abgabenfreie Minijob bei. Durch sukzessiv ansteigende Sozialversicherungsabgaben könnten Minijobs in reguläre Beschäftigung umgewandelt werden: Die Abgaben würden ab dem ersten Euro fällig, allerdings mit einem anfangs sehr geringen Beitragssatz. Der volle Sozialversicherungssatz würde dagegen bei 1.800 Euro – was einer Vollzeitbeschäftigung im Niedriglohnbereich entspricht – zu Buche schlagen. Eine solche Kombireform wäre nahezu aufkommensneutral, d. h. sie würde keine zusätzlichen Kosten für den Staat verursachen. Auch die Verteilungswirkungen wären erheblich: Insgesamt würden die unteren 40 Prozent der Einkommen entlastet werden.
Kombireform zur Abschaffung von Fehlanreizen ist nötig und möglich
Für viele Zweitverdienerinnen lohnt sich heute Arbeit über den Minijob hinaus kaum. Ein Beispiel: Verdient der Mann 48.000 Euro brutto im Jahr, würde die Ehefrau bei einem Stundenlohn von 10 Euro und einem Minijob mit ca. 10 Wochenstunden 5.400 Euro im Jahr hinzuverdienen. Wählt sie stattdessen einen Teilzeitjob mit 20 Wochenstunden, bei gleichem Bruttostundenlohn, blieben der Familie nur rund 1.000 Euro mehr.
Die Folge: Viele Zweitverdienerinnen entscheiden sich häufig für einen Minijob, der sich insbesondere in der Corona-Pandemie als besonders krisenanfällig erwiesen hat. Dies hat weitreichende Folgen für die Absicherung der Frauen – sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch im Alter. „Es muss uns gelingen, Frauen und Mütter aus der Zweitverdienerinnenfalle zu befreien“, sagt Barišić. „Ein erheblicher Teil des Arbeitskräftepotenzials von Frauen wird aktuell nicht voll ausgeschöpft. Im Zuge des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels kann Deutschland sich dies nicht mehr leisten. Eine kombinierte Reform könnte auch helfen, Geschlechterunterschiede auf dem Arbeitsmarkt zu reduzieren.“
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